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Amtsblatt_2023_19_05_KW20.pdf

Amtsblatt Jahrgang 2023 Freitag, den 19. Mai 2023 Nummer 20 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Einladung zur Bürgerinformationsveranstaltung zum Beginn der Baumaßnahme in der Ortsmitte und zu den Entwicklungen im Fischerareal am 24. Mai 2023 um 19:00 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle Mit dieser Veranstaltung möchte die Gemeindeverwaltung alle interessierten Bürgerinnen und Bürger, über die aktuellen Entwicklungen und die anstehenden Veränderungen in der Ortsmitte informieren. Nach einer umfänglichen Planungsphase und der Beteiligung unserer Bürgerinnen und Bürger, der Vereine und örtlichen Institutionen, wird die Baumaßnahme zur Sanierung und Erneuerung der Ortsmitte Mitte Juli 2023 beginnen. Bei der Veranstaltung sollen Sie unter anderem einen Überblick über die verschiedenen Bauabschnitte erhalten und Fragen zum Bauablauf stellen können. Auch im Fischerareal tut sich etwas, so wurde erst kürzlich die Fischerstraße zu großen Teilen fertiggestellt. Daher werden wir auch über die nächsten Schritte in diesem neuen Wohnquartier berichten. Wie bereits im Amtsblatt kom- muniziert, erhält die Gemeinde Baindt eine weitere Förderung in Form einer Finanzhilfeerhö- hung für das laufende städte- bauliche Erneuerungsgebiet Ortskern II in Höhe von 500.000,00 Euro. Damit erhöht sich die bereits geflossene Lan- desförderung von 900.000,00 Euro auf insgesamt 1.400.000,00 Euro. Die Bürgerinformations- veranstaltung ist unter ande- rem Teil des Tages der Städte- bauförderung, welcher am 13. Mai 2023 in den Städten und Gemeinden unter dem Motto „Wir im Quartier“ gefeiert wurde. Bei der Städtebauförderung geht es da- rum, Kommunen und Städte an wirtschaftliche, gesellschaftliche und ökologische Veränderungen anzu- passen. Förderfähig sind dabei beispielsweise die Errichtung von Schulen und Kitas oder auch die Schaf- fung von Grünanlagen. Voraussetzung sind Maßnahmen zum Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel. Wir freuen uns über Ihre rege Teilnahme an dieser Veranstaltung sowie auf einen konstruktiven Aus- tausch, gute Gespräche und Begegnungen! Ihre Simone Rürup Bürgermeisterin Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 20 Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Kinder Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravens- burg Elisabethenstr. 15 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 20. Mai und Sonntag, 21. Mai Tierklinik Dr. Ganal und Dr. Ewert, Tel.: (0751) 4 44 30 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 20. Mai Apotheke am Frauentor in Ravensburg, Schussenstraße 3, Tel.: (0751) 2 21 21 Sonntag, 21. Mai Huberesch-Apotheke in Ravensburg (Weststadt), Rümelinstraße 7, Tel.: (0751) 9 77 09 10 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Esse n auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-116 E-Mail: betreuung@sozialstation-schussental.de Markdorferstr. 43 88213 Ravensburg/Bavendorf Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte und hochaltrige Menschen, die gerne in Gemeinschaft sind. Jeden Dienstag und Donnerstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt und im Ev. Gemeindehaus in Berg. Fahrdienst möglich. Ihre Ansprechpartnerin: Frau Löffler Nummer 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Veranstaltungskalender Ob die im Nachfolgenden aufgeführten Veranstaltun- gen stattfinden, hängt von den dann geltenden Vor- schriften ab. Mai 19.05. Blutritt Blutreitergruppe Weingarten 24.05. Bürgerinformations- veranstaltung SKH 24.05. Ausflug mit Maiandacht Seniorentreff Juni 08.06. Gemeindefest Kath. Kirche und BSS 13.06. Gemeinderatssitzung Rathaus 18.06. Gemeindefest Ev. Kirchengemeinde 21.06. Seniorentreff BSS 24. - 26.06. Dorffest Musikverein 27.06. 3. Mitgliederversammlung Blutreitergruppe BSS Kindergartenachrichten Kindergarten Sonne Mond und Sterne Maifest im Kindergarten Sonne Mond und Sterne Trotz schlechtester Wetterprogonosen konnte das diesjährige Maifest, bei dem der Zirkus Son- ne Mond und Sterne zur großen Aufführung eingeladen hatte, am vergangenen Freitagnachmittag stattfinden. Eingeladen wurde dazu in die Turnhalle, die vom Kinder- gartenteam in eine fantastische Zirkusarena verwandelt wurde. Bereits beim Eintritt wurde man sofort in die rich- tige Zirkusstimmung versetzt. Hereinspaziert in den Zirkus „Sonne Mond und Sterne“ Alles bereit für die große Show ... Zur Begrüßung erschienen gleich zwei kleine Zirkusdirek- torinnen, die sich unglaublich textsicher zeigten und das Publikum durch das gesamte Programm führten. Zwei großartige Zirkusdirektorinnen Erleben durften die Zuschauer eine bunte Vielfalt der Zir- kuswelt. Sogar ein Zirkusorchester war mit dabei. Mitglied des Zirkusorchester Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 20 Löwen und Tiger präsentierten mit ihrem Dompteur eine gelungene Show, ebenso stellten sich die Zauberer und Feuerkünstler gekonnt unter Beweis. Natürlich durfte in der Aufführung eine Ponyshow und eine Zirkustanzgruppe nicht fehlen. Dies sorgte für eine gelungene Abwechslung und Auflockerung des Pro- gramms. Die Show der Körperakrobatik begeisterte das Publikum genauso, wie die Clowns-Artisten auf dem Schwebebalken und die Ballerinas, welche das Programm abschlossen. Clowns in der Manege Die Kinder zeigten sich sehr eifrig und waren voller Be- geisterung bei der Aufführung mit dabei. Den tosenden Applaus hatten sie sich verdient! Im Anschluss an das bunte Zirkusprogramm, meinte es der Wettergott gut mit allen. So konnte man im Freien noch Popcorn und Getränke genießen und so manches Pläuschchen wurde abgehalten. Alles in Allem: Ein Nachmittag, der viel Freude bereitete. Bücherei Änderung der Öffnungszeiten Liebe Leser und Leserinnen, Am Freitag, 19.05.2023, Blutfreitag, bleibt die Gemeindebücherei geschlos- sen. Ebenso bleibt die Gemeindebücherei über die Pfingstferien vom 30.05. - 09.06.23 geschlossen. Der nächste Öffnungstag ist Montag, der 12.06.2023. Wir freuen uns auf Sie! Zur Information Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. Erste-Hilfe-Kurs für aktive ältere Menschen Ältere Menschen nehmen oft fremde Hilfe ungern an und denken, dass akute gesundheitliche Probleme, die von al- leine gekommen sind, auch wieder von alleine weggehen. Die Erfahrungen zeigen, dass es typische Notfälle und Un- fälle bei älteren Menschen gibt. Auch das Freizeitverhalten hat sich verändert, viele Senioren machen viel Sport, so gibt es häufig auch Sportunfälle im Alter. Der letzte Erste Hilfe Kurs ist dann schon ziemlich lange Zeit her. Darum hat das Rote Kreuz in Ravensburg ein neues Lehrgangsangebot im Erste Hilfe Programm. Es richtet sich an alle aktiv gebliebenen Menschen, welche das Erwachsenenalter schon eine Zeit lang erreicht haben. In diesem Lehrgang werden Sie in der Durchführung der richtigen Maßnahmen bei Notfällen im Alltag und Freizeit geschult. Praxis und Theorie werden anschaulich und leb- haft vermittelt. Die wichtigsten Fragen, wie beispielsweise „Muss ich jetzt ins Krankenhaus oder zum Hausarzt?“ oder „Was muss ich in dieser Situation tun?“ werden geklärt und beantwortet. Ziel des Lehrgangs ist es, Ihnen Sicherheit in verschiedenen Bereichen zu vermitteln. Für die Teilnahme am Lehrgang werden keine Vorkennt- nisse benötigt. Der Kurs dauert 4 Unterrichtseinheiten und kostet 35,00 EUR. Das nächste Seminar ist am Mittwoch, 21.06.2023 von 13.30 Uhr bis 16.45 Uhr beim DRK in Ra- vensburg. Eine Anmeldung ist erforderlich online unter https://www.drk-rv.de/angebote-kurse/erste-hilfe-kurse/ erste-hilfe-aktive-aeltere-menschen.html oder telefonisch unter 0751 56061-0. Das DRK sucht Freiwillige für FSJ und BFD Ab September 2023 bietet das Rote Kreuz im Rahmen eines 6- bis 18-monatigen FSJ wieder mehrere Möglich- keiten der Berufsorientierung für Schulabgänger. Durch Mitarbeit in verschiedenen Einsatzbereichen erhalten die Freiwilligen Einblick in den abwechslungsreichen Berufsalltag im Sozialwesen sowie die Chance zur per- sönlichen Weiterentwicklung. Neben der einheitlichen Vergütung gehören auch kostenlose Seminare und Fort- bildungen, Bildungstage und eine qualifizierte Praxisan- leitung zum FSJ oder BFD. Für Personen, die sich unabhängig von ihrer Alters- und Lebenssituation beruflich umorientieren oder wieder neu ins Berufsleben einsteigen möchten, besteht die Möglich- keit eines 12-monatigen Bundesfreiwilligendienstes. Dieser beinhaltet dieselben Rahmenbedingungen wie das FSJ. Ein Freiwilligendienst ist im DRK in den Bereichen Kinder- tagesstätten, Soziale Dienste, Armutsbezogene Hilfen und Integrationsmanagement in Voll- und Teilzeit möglich. Nähere Informationen zum Freiwilligendienst und die Möglichkeit zur Bewerbung finden Sie unter: www.drk-rv.de/karriere Kontakt: DRK Kreisverband Ravensburg e.V. Herr Robert Schön Ulmer Straße 95 88212 Ravensburg Telefon: 0751/56061-68 robert.schoen@rotkreuz-ravensburg.de Kreisjugendring Ravensburg Neue Zuschussrichtlinien beim Kreisjugendring Der Kreisjugendring Ravensburg e.V. bietet am Dienstag, den 23. Mai 23 von 18:30 - 20:30 Uhr eine Einführung in die neuen Zuschussrichtlinien für Jugendleiter, Vorstände sowie Aktive in der Kinder- und Jugendarbeit online an. Unsere 1. Vorsitzende Michaela Lendrates gibt uns eine Einführung in die neuen Zuschussrichtlinien und erklärt die aktuellen Verfahrenswege. Neu dabei sind Zuschussanträ- ge für Tagesunternehmungen und Tagesevents. Alle Un- terlagen sind auf unserer Homepage zum Download vor- handen. Außerdem werden an diesem Abend Tipps und Nummer 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Tricks für die Antragstellung gezeigt. Der Zugangslink wird ihnen am Tag der Veranstaltung per E-Mail zugesendet. Anmeldungen bis 22. Mai online erforderlich beim Kreis- jugendring Ravensburg unter www.kreisjugendring-rv.de. Weitere Infos in der Geschäftsstelle, Gartenstr. 107, Bauteil D, 88212 Ravensburg, 0751/ 21081, E-Mail: info@kreisjugendring-rv.de. Klima-Spartipp des Monats Mai 2023: Backe, backe, Kuchen Keine Angst, es geht heute weder um weithin bekannte Kinderlieder, noch um irgendwelche Backrezepte. Statt- dessen geht es um einen der wichtigsten Gegenstände in der Küche. Damit ist ausnahmsweise nicht die Kaffee- maschine gemeint, sondern der Backofen. Resteverwertung ist nicht nur bei Lebensmitteln wichtig, sondern auch beim Backofen. Denn mit der Restwärme lässt sich eine Menge anfangen. Hierzu ein paar brand- heiße Tipps. Wer hierbei an Feuer denkt, muss sich nicht fürchten, denn mein heiliger Namensvetter sorgt schon dafür, dass es zwar brandheiße, aber keine brandgefähr- lichen Tipps sind. Es ist nämlich so, dass die Restwärme eines heißen Backo- fens meist so hoch ist, dass dieser problemlos schon fünf bis zehn Minuten vor Ablauf der Backzeit ausgeschal- ten werden kann. Da ein Backofen bei 200 Grad Celsius Ober-/ Unterhitze zwischen ein und zwei kW Strom in der Stunde benötigt, lassen sich so locker mal 0,2 bis 0,4 kWh pro Backvorgang einsparen. Zudem kann bei neueren Backöfen meist auch problemlos auf ein Vorheizen ver- zichtet werden. Einfach die zu backenden Lebensmittel beim Beginn des Heizvorgangs mitreinstellen und schon kann es losgehen. Backen mit gesundem Augenmaß, macht oftmals auch am meisten Spaß und spart jede Menge Strom, dass wusst‘ man schon im alten Rom. Ok, ganz so früh vielleicht doch noch nicht, aber wer wachsam schaut, kann die Backzeit in der aktiv geheizt werden muss, schon spürbar verringern. Übrigens die Bezeichnung Backofen statt back offen kommt nicht von ungefähr. Denn ein Backofen, sollte im Betrieb möglichst selten offenstehen. Mit jedem Öffnen der Ofentür verringert sich die Backofentemperatur. Das Erneute Hochheizen benötigt dann wieder ein Vielfaches an Strom und sorgt somit für einen unnötig hohen Strom- verbrauch. Als Motto für das Öffnen der Backofentür gilt: So viel wie nötig, aber so selten wie möglich. Florian S. Roth Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg Koordinator für eine klimaneutrale Kommunalverwaltung - gefördert durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg Mobil: 0157 80661690 klima@b-gemeinden.de Forstamt Ravensburg Das Forstamt informiert - Die Douglasie eine Alterna- tive im Klimawandel? Das Forstamt Ravensburg lädt Privatwaldbesitzende zu einer Informationsveranstaltung zur Douglasie im Wald ein. Sie erhalten Informationen zu Standortsansprüchen, Gefährdungen und Behandlung der Douglasie. Sie sehen beeindruckende Altdouglasien. Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer Frau Heine 9406-17 Amtsblatt Frau Ziegler 9406-16 Bauamt - Bauamtsleiterin Frau Jeske 9406-51 Bauamt - Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Bauamt Frau Scheid 9406-54 Bauamt - Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Senff Führerschein, Fischerei 9406-12 Einwohnermeldeamt Herr Bautz 9406-14 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Fundamt Frau Brei/Frau Senff 9406-12 Finanzverwaltung Kämmerer Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei, Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Gewerbeamt Frau Brei/Frau Senff 9406-12 stellvertr. Leitung Hauptamt, Standesamt Frau Maurer 9406-40 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Friedhofswesen Frau Heine 9406-17 Hallenbelegung SKH Frau Ziegler 9406-16 Kindergartenabrechnung Frau Ziegler 9406-16 Volkshochschule Frau Brei/Frau Senff 9406-12 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Altbau 94114-140 E-Mail: leitung.altbau@kiga.baindt.de Leitung Neubau 94114-141 E-Mail: leitung.neubau@kiga.baindt.de Leitung Schulgebäude 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.schulgebaeude@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 3882 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 20 Wir treffen uns an folgendem Ort: Wolfegg-Wassers, Sankt Regina an der L317 Freitag, 26. Mai 2023; 13 Uhr bis ca. 15:30 Uhr (Karte siehe unter www.rv.de/waldbesitzerinfo) Forstamt Ravensburg Landratsamt Ravensburg Anwendung und Dokumentation von Tierarzneimitteln - Neue Vorgaben für Rinder- und Milchviehhalter/-innen Das Landwirtschaftsamt informiert gemeinsam mit dem Veterinäramt Ravensburg und dem Rindergesundheits- dienst über die Neuerungen im Tierarzneimittelrecht so- wie über Möglichkeiten zur Verringerung des Antibioti- kaeinsatzes in der Milchviehhaltung. Die kostenfreie Online-Veranstaltung findet am Don- nerstag, den 25. Mai 2023 um 19:30 Uhr statt. An diesem Abend erhalten Sie Informationen zu den die Milchvieh- halter/innen betreffenden Änderungen, insbesondere zum Antibiotikaminimierungskonzept und den ab 2024 eventuell zu erstellenden Maßnahmenplänen. Des Weite- ren informieren wir Sie über die Vorgehensweise bei der erforderlichen Dateneingabe in HIT. Ebenfalls erhalten Sie Tipps, wie Sie insbesondere während der Laktation den Antibiotikaeinsatz im Betrieb reduzieren können. Den Zugangslink finden Sie vor der Veranstaltung auf der Homepage des Landratsamtes unter www.rv.de/aktuelle-veranstaltungen-la. Bei Bedarf kön- nen Sie den Link per E-Mail an la@rv.de anfordern. Eine Anmeldung zur Veranstaltung ist nicht erforderlich. Deutsches Rotes Kreuz Über die Feiertage zählt jede Blutspende! Jetzt Gutes tun und mit etwas Glück ein Jahresabon- nement Biogemüse gewinnen. Kurzurlaube, tolles Wetter spontane Ausflüge - Feiertage stellen für die Versorgung von schwer kranken und ver- letzten Menschen eine Herausforderung dar. Über die Pfingstfeiertage zählt jede Blutspende. Das Deut- sche Rote Kreuz ruft zur Blut- spende auf: Donnerstag, dem 01.06.2023 von 14:30 Uhr bis 19:30 Uhr Hauptschule, Sportplatzweg 3 88284 MOCHENWANGEN Jetzt Blutspendertermin einfach online reservieren unter www.blutspende.de/termine Gutes tun und gewinnen! Alle Lebensretter:innen haben die Chance mit etwas Glück ein Jahresabonnement von etepe- tete zu gewinnen: Ein Jahr lang frisches Biogemüse, das bequem und klimaneut- ral nach Hause geliefert wird. Das Rubbellos zur Teilnahme an der Verlosung erhalten Blut- spender:innen auf dem Termin. Gute Tat. Gutes Essen. Weitere Informationen unter www.blutspende.de/biobox Alle Informationen rund um das Thema Blutspende fin- den Interessierte online unter www.blutspende.de oder telefonisch kostenfrei unter 0800 11 949 11. Arzt-Patienten-Forum zum Thema Herzinfarkt - jede Minute zählt! Welche Prävention und Therapie gibt es bei Herzin- farkt? Diese und andere Fragen beantworten Fachärz- te beim Arzt-Patienten-Forum. Veranstalter ist die VHS Leutkirch in Kooperation mit der Kassenärztlichen Ver- einigung Baden-Württemberg (KVBW). Der Herzinfarkt ist ein lebensbedrohliches Ereignis. Er wird durch einen plötzlichen, vollständigen Verschluss eines Herzkranzgefäßes verursacht. Schnelles Handeln ist beim akuten Herzinfarkt entscheidend: Denn verschließt eines der drei großen Herzkranzgefäße (Koronararterien), wird ein Teil des Herzmuskels nicht mehr mit Sauerstoff und Nährstoffen versorgt. Gelingt es nicht, das Gefäß inner- halb kurzer Zeit wieder zu eröffnen, stirbt das Muskelge- webe, das von der Blutzufuhr abgeschnitten ist, ab. Das betroffene Gewebe wird als Infarkt bezeichnet. Je größer das verschlossene Gefäß, desto größer auch der Infarkt. Der Referent erläutert die Ursachen und Risikofaktoren, die zu einem Herzinfarkt führen können, schildert die Symptome und geht auf Therapie- und Vorsorgemaß- nahmen ein. Im Anschluss besteht die Möglichkeit, dem Referenten Fragen zu stellen. Termin: Dienstag, 23.05.2023, 19.30 - 21.30 Uhr Veranstaltungsort: Bockgebäude - Bocksaal Gänsbühl 9, 88299 Leutkirch im Allgäu Eintritt: FREI Es referiert Dr. med. Hans-Jürgen Stroh, Facharzt für In- nere Medizin, Kardiologie, Bad Wurzach Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 20. Mai - 28. Mai 2023 Gedanken zur Woche: Freundschaft Was für den Vogel die Kraft der Schwingen, das ist für den Menschen die Freundschaft. Sie erhebt ihn über den Staub der Erde. Zenta Maurina Samstag, 20. Mai 18.30 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Sonntag, 21. Mai - 7. Sonntag der Osterzeit 10.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier Ministranten: Jannis Kaplan, Linus Kaplan, Pia Kronenberger, Simon Elbs, Benedikt Heilig, Jonas Elbs, Hannah Elbs, Marian Schäfer, Alexandra Schnez, Robin Schnez, Lenny Sonntag († Anni und Eugen Maier, Josef Gresser, Pia und Alfons Häfele, Hans Elbs, Josefine Heine, Christina und Wendelin Fetsch mit Angehöri- gen, Familie Schnell, Familie Kienhöfer, Mathilde Elbs, Josef Jerg, Hedwig und Paul Krizikalla) 11.15 Uhr Baindt - Taufe von Ella Nummer 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 18.30 Uhr Baienfurt - Pfingstnovene in der Kirche Montag, 22. Mai 18.30 Uhr Baienfurt - Pfingstnovene in der Kirche Dienstag, 23. Mai 07.50 Uhr Baindt - Schülergottesdienst 18.30 Uhr Baienfurt - Pfingstnovene in der Kirche Mittwoch, 24. Mai 09.00 Uhr Baienfurt - Wortgottesfeier mit Kommunio- nausteilung 18.30 Uhr Baienfurt - Pfingstnovene in der Kirche Donnerstag, 25. Mai 07.45 Uhr Baienfurt - Schülergottesdienst 18.30 Uhr Baienfurt - Pfingstnovene in der Kirche 20.00 Uhr Baindt - KGR Sitzung im Bischof-Sproll-Saal Freitag, 26. Mai 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier († Theresia, Anton und Eugen Elbs, Jahrtag: Baptist Elbs) 18.30 Uhr Baienfurt - Pfingstnovene in der Kirche Samstag, 27. Mai 18.30 Uhr Baienfurt - Pfingstnovene in der Kirche Sonntag, 28. Mai - Pfingsten 10.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier mit Taufe von Leni mit Pfarrer i. R. Heinz Leuze Ministranten: Felix Haller, Benjamin Stiefvater, Benjamin Zentner, Nilas Alber, Lena Alber, Rafael Dorn, Ricco Haller, Lena Himpel, Leana Neb, Anton Pink, Max Schützbach, Marlene Stör, Johanna Zentner († Hubert Fuchs, Jahrtag: Pfarrer Josef Schuster, Maria Kohler) - Renovabis Kollekte - 10.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier - Renovabis - Kollekte - 18.00 Uhr Baindt - Feierliche Maiandacht 19.00 Uhr Baienfurt - Feierliche Maiandacht Rosenkranzgebete im Mai Im Mai laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 - 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 - 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 - 18.00 Uhr Freitag 09.30 - 11.30 Uhr Das Pfarrbüro ist vom 30. Mai bis zum 09. Juni 2023 geschlossen. Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Pfingstnovene 2023 Gib der Hoffnung ein Gesicht Dieses Jahr stellt unser Gebetsheft das Thema „Hoffnung“ in den Mittelpunkt. Wir feiern am Pfingstfest das große Geschenk, das uns Christus hinterlassen hat: seinen Geist. Sein Geist ist die göttliche Kraft, die uns zum Guten drängt, die uns in Be- wegung bringt, die stärkt, tröstet und mit Hoffnung erfüllt. Gemeinsam erbitten wir das Wehen des Geistes Gottes und lernen, ihn in unserem Alltag neu zu entdecken. Die Pfingstnovene beginnt mit Christi Himmelfahrt, täg- lich (außer Samstag, 20. Mai) um 18.30 Uhr - 19.00 Uhr, und endet am Samstag vor Pfingsten. Zusätzliche Texthefte liegen für das Gebet zu Hause am Schrif- tenstand auf. Auf Ihr Kommen freuen sich das Pfingstnovenenteam Ausflug ins Donautal Seniorentreff - ZUR ERINNERUNG Ausflug ins Donautal am Mitt- woch, 24. Mai 2023. Abfahrt um 9.00 Uhr am Dorfplatz. Wir freuen uns auf einen schönen Tag mit Ihnen. Herzliche Grüße Ihr Seniorenteam Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 20 Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Christus spricht: Wenn ich erhöht werde von der Erde, so will ich alle zu mir ziehen. Joh 12,32 Sonntag, 21. Mai Exaudi 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst, Ev. Kirche 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeindehaus 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst im Pflegeheim Montag, 22. Mai 18.00 Uhr Baindt Vortrag: Digitale Gesellschaft und glo- bales Dorf, Dietrich-Bonhoeffer-Saal 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe, Ev. Gemeindehaus Sonntag, 28. Mai Pfingstsonntag 10.30 Uhr Baienfurt Abendmahls- Festgottesdienst in der Ev. Kirche Montag, 29. Mai Pfingstmontag 09.30 Uhr Baindt Pfingstlieder-Gottesdienst im Die- trich-Bonhoeffer-Saal Gedanken zum Wochenspruch Das Thema dieses Sonntags ist die wartende Gemeinde. Wir kommen vom Vatertag her: Jesus ist in die unmittelbare Ge- genwart seines Vaters zurückge- kehrt. Das Pfingstfest steht bevor und damit die Erfüllung der großen Verheißung: „Ich werde euch einen Beistand schicken, der für immer bei euch bleibt!“ Das Warten auf die Erfüllung dieses Versprechens ist nichts Passives. Die Pfingstnovene, die neun Tage zwi- schen Himmelfahrt und Pfingsten laden ein, im Gebet dafür einzustehen, dass Gott durch seinen Geist schöp- ferisch eingreift und die Situation verändert, unter der wir immer wieder zu leiden haben. Bitten wir mit Menschen weltweit: Komm, Schöpfer Geist – erneuere die Erde! Danke, dass Sie mitbeten! – Ihr Pfarrer Martin Schöberl ------ Gottesdienst für Zuhause Unsere Gottesdienste aus der Kirche können in Echtzeit von zu Hause aus mitgefeiert werden. Am ersten Sonn- tag im Monat findet der Gottesdienst in Baindt statt. Dieser wird ggf. erst am Nachmittag online gestellt. Den jewei- ligen Link dazu finden Sie auf unserer Homepage www. evangelisch-baienfurt-baindt.de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube- Kanal abrufbar. ------ Digitale Transformation -Leben in einer digitalen Welt Vortragsreihe zur Digitalen Trans- formation von und mit Prof. Dr. Jörg Stratmann (Professor für Erzie- hungswissenschaft mit dem Schwer- punkt Medienpädagogik, Pädagogi- schen Hochschule Weingarten) 3. Vortrag: Digitale Gesellschaft und globales Dorf Durch die digitale Transformation werden für uns Bür- gerInnen viele Vorgänge einfacher und komfortabler. So können z. B. eine Reihe von Verwaltungsangelegenhei- ten mit Hilfe digitaler Formulare – für die vor einiger Zeit noch das persönliche Erscheinen erforderlich war – er- ledigt werden. Unsere gesundheitliche Versorgung soll sich durch eine digitale Krankenakte verbessern sowie unnütze Ausgaben vermieden werden. Auch die Sicher- heit an öffentlichen Orten kann mit Hilfe digitaler Tech- nologie gesteigert werden. Auf der Ebene der digitalen Gesellschaft sind es v.a. Fragen, die sich entlang der Pole Transparenz und Komfort sowie Sicherheit und Überwa- chung ergeben. Und durch die digitale Transformation ändert sich auch das Gefüge der Staaten untereinander. Hierbei sind drei Herausforderungen zentral, mit denen wir jetzt schon konfrontiert sind: Die Beeinflussung von demokratischen Prozessen durch gezielte Desinformation, die Manipula- tion von digitalen Systemen durch Cyberangriffe sowie der Einsatz autonomer Waffensysteme. Innerhalb eines etwa halbstündigen Vortrags werden am 22.05.2023 die Veränderungen auf gesellschaftlicher und staatlicher Ebene aufgezeigt (18.00 bis 19:30 Uhr). Im Anschluss daran können diese und weitere Folgen disku- tiert werden. - Montag, 22.05.2023, 18.00 Uhr: Digitale Gesellschaft und globales Dorf, Dietrich-Bonhoef- fer-Saal, Dorfplatz 2/1, Baindt Eintritt frei, ohne Anmeldung ------ Bibel- und Missionsabend Am Sonntag, 21. Mai wird um 18.00 Uhr zu einem Bibel- und Missionsabend in das Mar- tin-Luther-Gemeindehaus Weingarten eingeladen. Nach einem Impuls zum Gleichnis vom verlorenen Schaf (Lukas 15, 1-7) berichtet ein Mitarbeiter der Evangelischen Kar- melmission Schorndorf über die Verbreitung des Evan- geliums in Wort und Tat. Der Abend bietet einen Einblick, wie in den Krisenregionen des Nahen Ostens die verwan- delnde Kraft des Evangeliums erfahrbar wird. Veranstalter ist die evang. (landeskirchliche) Gemein- schaft „Die Apis“ Weingarten. Der Kreative Montag bietet an Mai: 22.05. C. Strittmatter: „Skurrile Figuren frei nach Giacometti“ Juni: 5.6. E. Duelli: „Stillleben in Acryl“ Nummer 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 12.6. K. Drescher: „Bildgestaltung beim Fotografieren“ 19.6. R. Wirsing: „Blattschalen“-Keramik 26.6. O. Kramar: „Arbeiten mit Perlen: Weben von uk- rain. Schmuck“ Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Helga Kaminski Petra Neumann-Sprink Tel. : 07502-4103 Tel. : 0751-52501 b.h.kaminski@gmx.de p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist – um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel € 5,50; Material nach Verbrauch Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Vereinsnachrichten B-Juniorinnen verteidigen souverän den zweiten Tabellenplatz VfL Ulm : SGM Baindt-Fronreute 1:4 Am Samstag ging es für unsere Verbandsli- gistinnen nach Ulm zu einem Gegner, gegen den wir im Pokal und in der Liga zwar schon zweimal gewonnen hatten, die aber meist recht robust aufgetreten waren, weshalb die Siege beide Male sehr knapp waren. Deshalb hieß es von Beginn an hoch konzentriert und spielerisch stark aufzutreten. Das Spiel ging recht flott los, mit prä- zisem Passspiel über unsere schnellen Außen und wir setzten uns auch gleich in der gegnerischen Hälfte fest. Nach neun Minuten war es dann in nur drei Stationen soweit, toller Pass von Julie auf Sophia, die sich mit einer geschickten Bewegung gegen die beiden Abwehrspiele- rinnen durchsetzte, auf die einlaufende Stella flankte, die den Ball direkt im Tor versenkte In der Folge waren wir dauerhaft in des Gegners Hälfte und prüften die gegne- rische Torfrau das ein oder andere Mal u.a. durch zwei Fernschüsse von Viviane aus der zweiten Reihe. Danach kam eine Phase in der wir für einige Minuten im Mittel- feld die Zügel etwas schleifen ließen und so kamen die Ulmerinnen mit einem Fernschuss der auf dem Kunstra- sen noch blöd aufsetzte mit ihrem erst zweiten Torschuss zum überraschenden Ausgleich. Doch wir ließen uns nicht beirren und schon drei Minuten später setzte sich Sophia nach Pass von Mona über links wieder schön durch und schiebt den Ball ins kurze Eck. Und weitere drei Minuten später schickte Sophia Marie über rechts, die den Ball dann von der Grundlinie in den Rückraum spielte um von der bereits wieder einlaufenden Sophia direkt zum 1:3 verwandelt zu werden. In der zweiten Halbzeit ging das Spiel ähnlich überlegen weiter, wenngleich wir die Chancen nicht mehr so kon- sequent nutzten. Tabea S. hatte zwei gute Möglichkeiten über rechts, die sie knapp neben das Tor setzte, Mona schoss aus 20 Metern ans Lattenkreuz und Jana setzte den Abpraller eines scharfen Freistoßes von Stella leider noch über den Kasten. In der 74. Minute steckte Hedda dann einen Traumpass auf Sophia durch, die die an- rennenden Abwehrspielerinnen cool austanzte und den Ball kompromisslos unter die Latte knallte. Ein teils sehr überlegen geführtes Spiel mit einem auch in dieser Höhe verdienten Sieg. Es spielten: Tabea Lins (T), Viviane Wertmann, Scarlett Pogrzeba, Lorena Bürck, Laura Schaz, Julie Acker, Martha Stöhr, Mona Eiberle, Hedda Said, Jana Eiberle, Tabea Schauffler, Marie Armenat, Sophia Schairer, Stella Schmid, Nora Lüttmann. Frauen verlieren unglücklich SV Baindt – TSV Schlachters 1:2 Am vergangenen Sonntag fand das Spiel zwischen den Damen des SV Baindt und dem TSV Schlachters statt. Beide Mannschaften waren hochmotiviert und hatten das klare Ziel vor Augen, die drei Punkte zu erkämpfen. Von Anfang an entwickelte sich ein temporeiches und intensives Spiel, bei dem beide Teams ihr Bestes gaben, um das Spiel für sich zu entscheiden. In der 17. Spielmi- nute gelang den Damen des TSV Schlachters der Durch- bruch. Durch einen gezielten Schuss erzielten sie das erste Tor und gingen mit 1:0 in Führung. Die Führung des TSV Schlachters spornte die Spielerinnen des SV Baindt zu- sätzlich an, und sie versuchten den Rückstand aufzuholen. In der 53. Minute gelang Lisa Meschenmoser ein wichti- ger Treffer, der den Spielstand ausglich und die Hoffnun- gen der Heimmannschaft auf einen Sieg wieder erhöhte. Beide Mannschaften zeigten in der zweiten Halbzeit eine starke kämpferische Leistung. Es gab auf beiden Seiten einige Torchancen, doch sowohl die Abwehrreihen als auch die Torspielerinnen hielten ihre Tore sauber. In der 77. Minute wurde eine Spielerin von Schlachters unglück- lich im Strafraum zu Fall gebracht, den fälligen Strafstoß nutzte Schlachters zur Führung, womit die Damen des SV Baindts leider trotz guter Leistung mit einer 1:2 Niederlage vom Platz gehen mussten. Es spielten: Stephanie Hämmerle (T), Annika Busalt, Emma Schaumann, Tasja Kränkle (C), Julia Klein, Mona Eiberle, Hanna Reiner, Laura Maucher, Selin Pfefferle, Rebekka Lins, Lisa Meschenmoser, Mariella Pedrazzoli, Selinay Tasyürek, Selin Turan Vorschau: Die Damen des SV Baindt spielen am 04.06. um 10.30 Uhr auf dem Sportplatz in Baindt gegen den FC Scheidegg. Sieg im Nachholspiel SV Achberg II - SV Baindt II 2:4 (2:1) Vorschau: Sonntag, 21.05 12.45 Uhr: TSV Tettnang II - SV Baindt II 15.00 Uhr: TSV Tettnang - SV Baindt Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 20 Letzter Bambini Spieltag in Haisterkirch Zum vierten Spieltag der Saison trafen sich am Samstag bei kühlem Fußballwetter in Haisterkirch die Bambini- fussballer*innen. Zwei hochmotivierte baindter Bambini Mannschaften spielten gegen unterschiedliche Gegner, diese waren: der SV Haisterkirch, der SV Weingarten, der SV Bergatreute und der SV Wolfegg. Unterstützt durch die vielen mitgereisten Fans, Eltern und Großeltern, konnten die Spieler*innen der insgesamt 24 Teams der fünf Vereine neue Erfahrungen sammeln und an die guten Trainingsleistungen der vergangenen Wo- chen anknüpfen. Wir freuen uns auf kommenden Donnerstag zum ersten Tuniertag der Saison in Wohmbrechts. Für den SV Baindt Bambini spielten: Lilly, Tim S., Emma, Andreas, Julian, Alex, Finja, Tim H. Vincent, Emil, Pauline und Erik. TC Baindt e.V. Saisoneröffnung - Bändelesturnier Die Wetterfee hat – in diesen regneri- schen Tagen – doch noch Mitleid mit uns Tennisspielern gehabt. So konnten wir vergangenen Sonntag unser alljährliches Bändelesturnier zur Saisoneröffnung durchführen. Trotz kühlerem Wetter waren viele Spieler und Spielerinnen al- len Alters dem Aufruf der Breitensportwartin gefolgt und es wurde mit viel Engagement und Freude beim Doppel um die „Bändele“ mit den süßen oder auch flüssigen Me- daillen gekämpft. Ein schöner sportlicher Auftakt, dem ein geselliger Ab- schluss im Vereinsheim folgte. Ein Dankeschön gilt den Kuchenspendern und allen, die zu einem netten Mitein- ander beigetragen haben. Start in die Verbandsrunde 2023 In den nächsten 4 Wochen steht für unsere Mannschaf- ten die Vorbereitung auf die Verbandsrunde an. Wenn das Wetter mitspielt, werden die Plätze abends fürs Mannschaftstraining genutzt und beim anschließenden Einkehrschwung wird die Organisation der Spiele be- sprochen. Am Mittwoch, 14.6., starten unsere Jüngsten im KidsCup in die Runde. Alle anderen Teams schließen sich dann nach und nach an. Damit die Geselligkeit nicht zu kurz kommt, nochmal un- ser Appell: Tragt euch in den Wirterkalender ein, der am Tennisheim aushängt. Auch im Google-Kalender auf unserer Homepage sind freie Wirterwochen ersichtlich. Die Vorstandschaft Narrenzunft Raspler e.V. Rasplerhütte 2023 Am vergangenen Freitag machten sich fast 40 Raspler auf den Weg ins schö- ne Hittisau zum Ferienhaus Rainerau, um dort den jährlichen Hüttenaufenthalt zu verbringen. Nachdem alle nach und nach eingetroffen waren; zwei Raspler waren sogar mit dem Fahrrad mit elektrischer Unterstützung angereist, gab es Pellkartoffeln, sauren Käs und Hotdogs zum Vesper. Bei gemütlichem Zusam- mensein mit Spielen, Spaß, Gesang und Tanz fast bis zum Morgengrauen kam jeder auf seine Kosten. Nach einem ausgiebigen Frühstück wurde überlegt, wann und wie lange die Wanderung gemacht werden sollte. Das Wet- ter zeigte sich nämlich leider nicht von der besten Seite. Schlussendlich machten wir uns doch in verschiedenen Gruppen auf den Weg; einige wanderten nach Hittisau und versorgten sich in der Käserei mit leckerem Käse, andere wanderten an der Bolgenach entlang. Wieder zurück an der Hütte angekommen, gab es dann Ves- per und Kuchen. Danach vertrieben wir uns mit Spielen, Musik hören oder einem Nickerchen die Zeit. Am Abend gab es leckeres Brutzelfleisch, Fleischkäse und Salate und danach war bestimmt keiner mehr hungrig. Auch der zweite Abend wurde mit allerlei Spielen, Tischtennis, Singen und unterhaltsamen Gesprächen verbracht. Nach dem gemeinsamen Aufräumen fuhren wir nach einem regnerischem, aber schönen Hüttenwochenende wieder zurück nach Baindt. Baienfurt-Baindt 0176 - 45 90 80 40 www.drk-baienfurt-baindt.de Konto: DE20 6505 0110 0086 6677 66 DANKE für die Spende! Wir, das Jugendrotkreuz Baienfurt-Baindt bedanken uns herzlich beim Basar Team Baindt für die großzügi- ge Spende! Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donnerstag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Nummer 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Was sonst noch interessiert Unfallkasse Baden-Württemberg „Auch Superhelden können verunglücken“- Kampagne der Unfallkasse Baden-Württemberg Haushaltshilfen müssen gesetzlich unfallversichert wer- den. Jetzt Ordnung schaffen – Haushaltshilfe unfallver- sichern. Viele Menschen haben jemanden – der wahrlich Hel- denhaftes in ihrem Alltag leistet: Ihre Haushaltshilfe. Aber was, wenn dieser Haushaltshilfe bei ihrer Arbeit ein Unfall passiert? Dann ist der Arbeitgebende der Haushaltshilfe verantwortlich. Am 08.05.2023 startet die Superhelden-Kampagne der Unfallkasse Baden-Württemberg, der gesetzlichen Un- fallversicherung im Land. Diese richtet sich an alle haus- haltführende Personen in Baden-Württemberg, die eine Haushaltshilfe beschäftigen. Über viele Kanäle wie Ra- diowerbung, Anzeigen in Online-Tageszeitungen und Ma- gazinen sowie Social Media wird auf die Notwendigkeit der gesetzlichen Unfallversicherung für Haushaltshilfen aufmerksam gemacht. Ist eine Haushaltshilfe nicht angemeldet, ist der Arbeit- gebende – in diesem Fall die haushaltsführende Person – verantwortlich, denn die Anmeldung zur gesetzlichen Unfallversicherung muss durch den Arbeitgeber erfolgen. Nur wenn die Haushaltshilfe angemeldet ist, sind sowohl die Haushaltshilfe als auch ihre Arbeitgeberin oder ihr Ar- beitgeber bei einem Unfall auf der rechtlich sicheren Seite. Unter den Begriff Haushaltshilfe fallen zum Beispiel: Rei- nigungskräfte, Babysitter, Küchen- und Gartenhelfer aber auch Kinder- und Erwachsenenbetreuende. Für die be- schäftigte Person ist die gesetzliche Unfallversicherung beitragskostenfrei, die Kosten werden vom Arbeitgeben- den – also der haushaltsführenden Person - getragen. Sollte die Haushaltshilfe bei ihrer Tätigkeit verunfallen oder sich verletzen, springt die gesetzliche Unfallversi- cherung ein und der private Arbeitgeber ist von seiner Leistungspflicht entbunden. Die Kosten für die medizi- nische Behandlung sowie weitere Leistungen, die durch einen Unfall entstehen, übernimmt die gesetzliche Un- fallversicherung. Weitere Informationen und Anmeldung unter www.ukbw.de/haushaltshilfe Kinder- und Heimatfest Fronhofen 14. bis 17. Juli 2023 Bedienungen gesucht! Für das Kinder- und Heimatfest in Fronhofen suchen wir für Freitag- und Samstagabend sowie Sonntag (ganztä- gig) Bedienungen (ab 16 Jahren). Fühlen Sie sich angesprochen oder haben Sie Fragen? Für nähere Infos wenden Sie sich bitte an Thomas Bö- se-Bloching. Telefon: 07505 956497 (18:00 bis 21:00 Uhr) Mobil: 0163 4117791 E-Mail: boese-bloching@t-online.de Es lohnt sich auf jeden Fall – gute Provision! Besuchen Sie uns im Internet: www.kinder-heimatfest-fronhofen.de Ab ins Glas – neue Ideen für Eingemachtes Lebensmittel einzukochen liegt wieder im Trend und ge- lingt mit der richtigen Grundausstattung selbst Anfängern und Anfängerinnen. So kann in den Sommermonaten frisch geerntetes Obst, Gemüse, Aufstriche und vieles mehr für die Winterzeit haltbar gemacht werden. Auch vorgekochte Lebensmittel wie Fleisch, Suppen, Eintöpfe, Soßen lassen sich für einen längeren Zeitraum konser- vieren. Kuchen und Gebäck können sogar gleichzeitig gebacken und konserviert werden. Das Ernährungszentrum Bodensee-Oberschwaben bietet am Dienstag, den 20. Juni 2023 von 17:30 bis 20:30 Uhr in Leutkirch (Wangener Straße 70) einen Koch-Workshop zum Thema Vorratshaltung an. Im Workshop werden von der Referentin Monika Wessle einfache und geling-siche- re Rezepte und Konservierungs-verfahren vorgestellt. Die Anmeldung und weitere Informationen finden Sie unter www.ernaehrung-oberschwaben.de, Rubrik: Veran- staltungen. Anmeldeschluss ist der 15.06.2023. Die Kos- ten für den Koch-Workshop betragen 20 € pro Person. Im folgenden Herbstprogramm ist dann als Ergänzung der Koch-Workshop „Konservierung durch Fermentati- on“ geplant. Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben Wolfegg 20. Mai Familiensamstag Halber Preis für Familien- und Teilfamilientickets! 14.00 Uhr: Tiere auf dem Bauernhof kostenloses öffentli- ches Mitmach-Angebot für Familien 21. Mai Internationaler Museumstag Das Museum macht wieder mit beim Internationalen Mu- seumstag! An diesem Tag erhalten alle Besucher/innen freien Eintritt. 21. Mai Öffentliche Kurzführungen 11.30 Uhr Führung „Von Bauernhand geprägt - die ober- schwäbische Kulturlandschaft.“ 13 Uhr Allgemeine Museumsführung. 21. Mai Mit anderen Sinnen durchs Museum - Tastführung Besucher/innen mit und ohne Sehbeeinträchtigung kön- nen das Museum bei dieser Tastführung mal aus einer ganz anderen Perspektive kennenlernen. Ravensburger Spielzeit 2022/2023 im Rahmen des Bodenseefestivals 2023 Avi Avital & Between Worlds Ensemble am Samstag, 27. Mai 2023, 20 Uhr, im Konzerthaus Ravensburg Der 1978 in Be’er Sheva im Süden Israels geborene Avi Avital gehört zu den international erfolgreichsten Mando- linenspielern. Sein Repertoire bildet ein breites musikali- sches Spektrum ab. Barocke Arrangements bis hinein in die weite Welt der traditionellen Musik der Kulturen, alles scheint grenzenlos ineinander überzugehen. Avi Avital – „das ist nicht nur Mandoline, das sind Virtuosität, Verve, Neugier, Kreativität, Überraschung und Passion“ – so die treffende Vorstellung des Artists in Residence des dies- jährigen Bodenseefestivals „über Grenzen“. Im Konzerthaus Ravensburg stellt Avi Avital seine erst 2022 zusammengestellte Formation Between Worlds En- semble vor. Auf ihrem Programm steht Musik von Kom- Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 20 ponisten des 20. Jahrhunderts, die den Geist fremder wie eigener Traditionen zu bewahren suchten, indem sie sie in eine klassische Form übertrugen. Zu erleben ist die spannende Konstellation mit einem Best of der gefeierten bisherigen Programme „Iberia“, „Black Sea“ und „Italy“. Werke von Manuel de Falla, Enrique Granados, Giovanni Sollima, Komitas Veranstalter Kulturamt Ravensburg Karten 32 | 27 | 24 € und ermäßigt www.ravensburg.de/spielzeit Tourist Information Ravensburg Ticket-Hotline 0751 82-800 und www.reservix.de Foto: Avi Avital Harald Hoffmann, DG Foto: Avi Avital & Between Worlds Ensemble © Peter Hundert Bitte beachten Sie die wichtigsten Punkte bei der Erstellung Ihrer Anzeige: Dateiformate Senden Sie uns Ihre Anzeige bitte als PDF- oder EPS-Datei (mit eingebun- denen Schriften). Bilder im JPG- oder TIF-Format mit mindestens 300 dpi Auflösung. Für eine reibungslose Abwicklung bitten wir Sie, uns keine offenen Dateien, wie z.B. Word-, Excel- oder PowerPoint-Da- teien, bei Grafikprogrammen keine CDR- oder QXD-Dateien zu senden. Auftragserteilung Zur Dateiübertragung senden Sie uns bitte ein Telefax oder per Mail die ge- nauen Angaben, in welchem Mittei- lungsblatt Ihre Anzeige erscheinen soll. Desweiteren benötigen wir den Erschei- nungstermin, Ihre Rechnungsanschrift, Bankdaten und eine Telefonnummer für eventuelle Rückfragen. Wichtiger Hinweis zur Anzeigenschaltung Druck + Verlag Wagner GmbH & Co.KG Max-Planck-Straße 14 · 70806 Kornwestheim Anzeigen-Info: Telefon 07154 8222-70 Fax 07154 8222-15 Mail anzeigen@duv-wagner.de © Döring/DEIKE 760U44W2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 20 Warum löscht Wasser Feuer? Dass Wasser Feuer löschen kann, weiß doch jeder! Aber selten fragen wir uns, warum das eigentlich so ist. Müssten wir es erklären, kämen wir ganz schön ins Schwitzen. Fakt ist jedenfalls, dass Feuer viel Ener- gie braucht zum Brennen – nämlich Sauersto und brennbares Materi- al. Um Wasser in Wasserdampf zu verwandeln, benötigt es ebenfalls eine Menge Energie. Wird nun also Flüssigkeit auf ein Feuer gegossen, muss dieses seine ganze Kraft darauf verwenden, das Wasser Tropfen für Tropfen verdampfen zu lassen. Das raubt dem Feuer die Energie, die es benötigt, um weiterzubrennen. Glawion/DEIKE HALLO KINDER! 74 6/ 10 © D EI K E PR ES S KINDER- GITTERRÄTsel Lösungen Irmi: Kindergitterrätsel: 1. Buch, 2. Daumen/Dromedar, 3. Maedchen, 4. Noten, 5. Floehe/Frosch, 6. drei, 7. Ross, 8. Insel, 9. Hose, 10. Conny, 11. Dachs, 12. A e, 13. Schaf, 14. ha, 15. Esse, 16. Harfen Trage die Wörter anhand der Zahlen in die Kästchen ein! Achtung: Zu manchen Zahlen gehören zwei Bilder – je eines für waagrecht und senkrecht. Irmi: 74 6R 23 R1 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 20 Praxis Dirk Molder Facharzt für Allgemeinmedizin, Mochenwangen Liebe Patienten, wir machen Urlaub von Mo., 05.06.23 bis einschl. Fr., 16.06.23 geschlossen. Vertretung übernimmt: Dr. med. Görtz, Mochenwangen, Tel. 2616 (05.06.23 - 16.06.23) Dr. med. Hartmann, Baindt, Tel. 4944 (12.06.23 - 16.06.23) Vorankündigung: Wegen Abrechnung ist die Praxis am Do., 29.06.23 und Fr., 30.06.23 geschlossen. Vertretung übernimmt Dr. med. Görtz, Tel. 2616. Für die Geschäftsräume in unserem Autohaus, suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Reinigungskraft (m/w/d) Wir freuen uns auf Sie. Ansprechpartner: Herr Norbert Schmidinger Tel. 07527/92120 Ravensburger Str. 54, 88368 Bergatreute info@autohaus-schmidinger.de STELLENANGEBOTE GESUNDHEIT ÄRZTE Schlosserwerkstatt im Bodenseekreis abzugeben. Interesse? Ein Mietobjekt 186 m2, voll ausgestattete Werkstatt, Übergabe wegen Eintritt ins Rentenalter gegen Ende 2023 oder nach Vereinbarung. Bei Interesse Info an: helma1994@web.de GESCHÄFTSANZEIGEN 760U38W3 Kleiner Tipp von uns für Sie dass Konjunktion BEISPIELE: - dass du mir geschrieben hast, hat mich sehr gefreut - er weiß, dass du ihn nicht leiden kannst - die Hauptsache ist, dass du glücklich bist BAUEN & WOHNENBAUEN & WOHNEN Sie möchten bei der nächsten Sonderveröffentlichung dabei sein? Rufen Sie uns an Tel. 07154/8222-70, schreiben Sie eine E-Mail an: anzeigen@duv-wagner.de oder besuchen Sie uns auf www.duv-wagner.de Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 20 www.kuechen-teufel.de www.burnout.kitchen Unser neuer Partner für echte Outdoorküchen: Burnout.kitchen Exklusiv jetzt bei Küchen Teufel. Ihr Küchenstudio für besondere Ansprüche. SERVICE. ERFAHRUNG. LEIDENSCHAFT. Frühlings(t)räume für Ihr Zuhause bei uns in Sattelbach! Sattelbach 9 | 88263 Horgenzell | haller-raumgestaltung.de | Mo–Fr 10–18 Uhr – Bodenbeläge –Gardinen – Matratzen – Sonnenschutz – und vieles mehr... HAUSSICHERHEIT GIBT ES NICHT VON DER STANGE Nur zerti zierte Fachbetriebe bieten zuverlässigen Rundum- schutz Zuverlässiger Rundumschutz für das Haus muss individuell an das Gebäude und seine Gegebenhei- ten sowie an die Bedürfnisse der Bewohner angepasst werden. Foto: djd/Telenot Electronic GmbH (djd). Die Sicherung der eigenen vier Wände ist für Hausbesitzer ein wichtiges Thema – nicht erst, seitdem es dafür Fördergelder der Kreditanstalt für Wiederauf- bau (KfW) gibt. Denn smarte Si- cherheitstechnik senkt nach- weislich das Einbruchrisiko und hilft, die damit verbundenen Schäden zu vermeiden. Doch Al- exander Balle, Sicherheitsexper- te bei Telenot warnt: „Perfekte Haussicherheit gibt es nicht von der Stange.“ Eine smarte Sicher- heitslösung ist immer an das Haus, seine Gegebenheiten sowie an die persönlichen Anforderungen seiner Bewohner angepasst, er- klärt der Experte. Fördergelder für Einbruchschutzmaßnahmen: Nur ausgewiesene Fachbetriebe beauftragen Auf der sicheren Seite ist, wer die Installation von der Projektierung bis zur Implementierung in die Hand eines Fachbetriebs legt, der nach der Norm für „Dienstleistungen für Brandschutzsicherheitsan- lagen und Sicherheitsanlagen“ DIN EN 16763 zerti ziert ist – unter www.telenot.de gibt es dazu eine bundesweite Händlersuche. Auch für die Gewährung der Förderung über das KfW-Programm 455- E, das für Maßnahmen zum Schutz vor Einbruch Zuschüsse bis zu 1.600 Euro gewährt, ist die Erfüllung der Norm unabdingbar. Einen guten Einstieg in die Möglichkeiten der vernetzten Sicherheitstech- nik im Eigenheim bietet das „virtuelle E-Haus“ des Zentralverbands der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwer- ke ZVEH, das unter www.e-haus-online.de besucht werden kann. Rundum-Sicherheit mit Komfort-Plus Aber vernetzte Sicherheitstechnik kann heute weit mehr, als Einbre- cher abzuschrecken. Rauchwarnmelder sind in jedem Wohnhaus vor- geschrieben. In Verbindung mit einer Sicherheitsanlage können sie sicherstellen, dass eine Brandmeldung in jedem Bereich des Hauses wahrgenommen wird. Ergänzend ist es möglich, etwa in der Küche Thermowarnmelder zum Brandschutz einzusetzen. Weitere Melder entdecken Wasserschäden frühzeitig, sie warnen, wenn in Wohn- räumen Gas austritt oder detektieren zu kalte oder zu warme Tem- peraturen. Zudem kann hoch entwickelte Sicherheitstechnik auch Smart-Home-Funktionen übernehmen. So lässt sich angenehmer Komfort mit zuverlässigen Sicherheitsstandards verbinden. „Alternative Bestattungsformen“ Die Ballonbestattung. www.bestattungen-wohlschiess.de Tel. 0751/43425 BESTATTUNGEN WOHLSCHIESS 88255 Baienfurt Eisenbahnstr. 1 Individuelle Betreuung und Pflege zu Hause 24 Stunden Betreuung und Pflege Stundenweise Haushaltshilfe Ralf Petzold (Inhaber) - Rufen Sie uns an: 07528-9218178 - Werktags 8 bis 20 Uhr kontakt@pflegehilfe.plus www.pflegehilfe.plus Teamleiter (m/w/d) Automatisierte Optische Kontrolle Leiten Sie Ihr eigenes Team am Standort Ravensburg. Dabei bringen Sie Ihr Know-how ein, setzen pharmazeutische Stan- dards um und stellen deren Einhaltung sicher. 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    Zuletzt geändert: 17.05.2023
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    Sitzungsbericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 06.07.2021 TOP 01 Einwohnerfragestunde Von den anwesenden Zuhörerinnen und Zuhörern wurden keine Fragen an die Verwaltung gestellt. TOP 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Bürgermeisterin Rürup berichtet: In nicht öffentlichen Sitzungen gefasste Beschlüsse sind nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit oder wenn dies nicht möglich ist, in der nächsten öffentlichen Gemeinderatssitzung bekannt zu geben, sofern nicht das öffentliche Wohl oder das berechtigte Interesse Einzelner entgegensteht (§ 35 Abs. 1 Satz 4 der Gemeindeordnung). Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 08. Juni 2021 sind keine Beschlüsse bekannt zu geben. TOP 03 Bericht der Bürgermeisterin Bürgermeisterin Rürup teilt mit: a) Corona-Pandemie Der letzte Stand am 28.06.2021 lag bei 19 infizierten Personen in Baindt. Derzeit sind keine neuen Fälle bekannt. b) Fischerareal Der Vermarktungsauftakt Fischerareal am 17.06.2021 in der Schenk-Konrad- Halle war gut besucht. Vergangene Woche fand mit interessierten Bauträgern und Architekten ein Rückfragekolloquium statt. c) Geh- und Radweg Sulpach-Mochenwangen Zur Realisierung des 3. Bauabschnittes des Geh- und Radweges von Sulpach nach Mochenwangen findet im Juli noch ein weiteres klärendes Gespräch statt. Es kommen noch Fördermittel im Rahmen des Ausgleichsstocks hinzu. d) Zuschüsse Für die barrierefreie Bushaltestelle in der Gartenstraße sowie für eine Schnellladesäule beim Feneberg werden zeitnah weitere Bewilligungsbescheide erwartet. Den entsprechenden Förderantrag stellt die Kommune. Es stehen für die Schnellladesäule 80 % Förderung im Raum. Der Umbau der barrierefreien Bushaltestelle in der Ortsmitte erfolgt im Rahmen der Gesamtplanung und - gestaltung der Ortsmitte. TOP 04 Sanierung Klosterwiesenschule - Freigabe Materialkonzept, Kostenberechnung und Entwurf für das blaue Gebäude Bürgermeisterin Rürup berichtet: In der Sitzung des Gemeinderates am 09.02.2021 wurde beschlossen, dass die Sanierung der Klosterwiesenschule durch eine Vollsanierung und Aufstockung des Hauses Blau erfolgen soll. Die geschätzten Baukosten für die Maßnahmen an Haus Blau betragen ca. 8,6 Mio. €. Mit diesem Betrag wird der voraussichtliche Auftragswert für die Objektplanung den vergaberechtlichen Schwellenwert von 214.000 € (netto) für Liefer- und Dienstleistungsverträge sehr deutlich überschreiten. Auf Grund des hohen Wertes des Planungsauftrages muss die Leistung nach §§ 97 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) und den Bestimmungen der VgV (Vergabeverordnung) ab Leistungsphase 4 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) europaweit ausgeschrieben werden. Die Planungsbüros mlw, Kirchner Energie GmbH und E-Planwerk haben zusammen ein Konzept erarbeitet, das die Entwurfsplanung bis Leistungsphasen 3 der HOAI umfasst. Auf Grundlage der vorgestellten Planung und Kostenberechnung soll nun eine europaweite Ausschreibung der Architektenleistung, der Planungsleistungen für Elektro sowie für Heizung, Lüftung und Sanitär erfolgen. Beschluss: 1. Dem vom Architekturbüro mlw, von Kichner Energie GmbH und von E-Planwerk vorgestellten Entwurf, sowie der Materialauswahl und der Kostenberechnung für die Sanierung des blauen Gebäudes der Klosterwiesenschule wird zugestimmt. Mit diesen Vorgaben sollen die Ingenieurleistungen europaweit ausgeschrieben werden. 2. Eine stufenweise Beauftragung der Fachplaner hat bei Bedarf und wenn rechtlich möglich zu erfolgen. TOP 05 Vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu -Billigungs- und Auslegungsbeschluss Bürgermeisterin Rürup teilt mit: Die Reitergruppe Baindt e.V. möchte beim Pumpwerk Brühl auf dem Flurstück 185/8 eine Reithalle errichten. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 09.03.2021 den Aufstellungsbeschluss zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Reithalle“ gefasst. In der Zeit vom 22.03.2021 bis 23.04.2021 wurde der Öffentlichkeit die Möglichkeit gegeben sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu informieren. Parallel fand die Anhörung der Behörden und Träger öffentlicher Belange statt. Die Anregungen wurden vom Büro Sieber Consult in den nun vorliegenden Planentwurf eingearbeitet. Mit dem Entwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom 07.06.2021 sollen nun die Öffentlichkeit und die Behörden und Träger öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten. Beschluss: Billigungs- und Auslegungsbeschluss zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt billigt den Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Reithalle" in der Fassung vom 07.06.2021. Mit diesem Entwurf sind die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. TOP 06 Anbau Feuerwehrhaus - Vergabe der Planungsleistungen Bauamtsleiterin Jeske berichtet: Im Jahr 2018 fand eine Begehung im Feuerwehrhaus mit der Unfallkasse statt, bei der verschiedene Mängel am bestehenden Feuerwehrhaus festgestellt wurden. Einige Mängel aus dem Bericht konnten inzwischen behoben werden. Um das Problem der Schwarz-Weiß-Trennung bei den Umkleiden, der Lagerung der Helme und der Lagerung von Gefahrstoffen lösen zu können, muss ein Anbau an das bestehende Feuerwehrhaus erfolgen. Vom Gemeinderat wurden der Verwaltung zwei Planer benannt, die in der Bauausschusssitzung am 05.07.2021 ihre Büros und erste Planungsüberlegungen vorgestellt haben. Beim Bauhof gibt es ebenfalls Probleme mit der Trennung von Umkleide und Aufenthaltsraum. Hier sollte eine Lösung mitverfolgt werden. Der Allgemeinzustand des Gebäudes Feuerwehrhaus mit Bauhof weist Baumängel auf, die im Zusammenhang mit dem Anbau ebenfalls behoben werden müssen. . Die Empfehlung der Mitglieder des Bauausschusses an den Gesamtgemeinderat lautet, dass das Architekturbüro Rohloff & Wespel mit der weiteren Planung des Anbaus und der Sanierung des Feuerwehrhauses beauftragt wird. Beschluss: Das Architekturbüro Rohloff & Wespel wird mit der weiteren Planung des Anbaus und der Sanierung des Feuerwehrhauses beauftragt. TOP 07 Verkehrsentwicklungsplan Mittleres Schussental - Beschlussfassung Bürgermeisterin Rürup berichtet: Der Verkehrsentwicklungsplan wurde seit 2017 in einem langjährigen Prozess erarbeitet. Als Vorgabe für die Verwaltung wurden von Seiten der Politik die Ziele „Stärkung des Umweltverbunds“ und „CO2 neutrales Schussental“ für den Verkehrsentwicklungsplan beschlossen. Vor allem die Grundlagenermittlung mit Haushaltsbefragung, Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbefragungen, Verkehrszählungen und weiteren Erhebungen, unter anderem auch das Crowdmapping, war ein langwieriger aber nötiger Prozess, um gute Bestandsdaten zu erhalten und ein Verkehrsmodell aufzustellen. Zusätzlich wurde eine intensive Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt. In jeder Kommune wurden drei Workshops organisiert mit dem Ziel ein Leitbild für den Verkehr der Zukunft und dessen Maßnahmen zur Zielerreichung zu erarbeiten. Weiterhin wurden Workshops mit Jugendlichen, der Altersgruppe 60+, Unternehmen und den Nachbarkommunen abgehalten. Aus all diesen unterschiedlichen Formaten und Erhebungen wurden insgesamt 1.600 Beiträge eingesammelt. Weiterhin wurden aus der Haushaltsbefragung fast 10.500 Kommentare ausgewertet. Daraus ergaben sich für die verschiedenen Verkehrsarten viele verschiedene Anregungen. Auffallend war, dass vor allem beim ÖPNV viele Anregungen und Defizite genannte wurden. Daher hat die Projektgruppe sich dafür ausgesprochen den ÖPNV näher zu beleuchten. Insgesamt wurden daraufhin drei Expertenworkshops ÖPNV durchgeführt, die vor allem dazu beitrugen, die Maßnahmen im ÖPNV zu verifizieren. Im Laufe des Verfahrens wurden mehrere Szenarien entwickelt. Ausgehend vom Bestand 2017, über ein Basisszenario 2030, wurde ein Vorzugsszenario 2030, in welchem die erarbeiteten Maßnahmen eingespeist wurden (siehe Kapitel 9, Kurzfassung), erstellt. Bestandsszenario 2017: Ins Bestandsszenario sind alle Zählungen und Erhebungen, inklusive der Haushaltsbefragung eingeflossen. Weiterhin auch die bestehenden Strukturdaten, wie Altersstruktur, etc. Ein berechnetes Bestandsszenario 2020 (inklusive B30 Süd neu) wird mit der Endfassung geliefert. Basisszenario 2030: In diesem Basisszenario wurde die zukünftige Entwicklung der Raumschaft berücksichtigt. Die von den Kommunen gemeldeten Strukturdaten und voraussichtlichen realisierten Wohn- und Gewerbegebieten bis 2030 wurden in das Verkehrsmodell integriert. Die durch die Realisierung dieser Gebiete zu erwartenden Verkehre wurden im Verkehrsmodell errechnet. Vorzugsszenario 2030: Wie oben schon beschrieben sind in diesem Szenario die durch den Prozess und in der Projektgruppe abgestimmten Maßnahmen hinterlegt. Allerdings können die sogenannten „weichen“ Maßnahmen, wie z.B. „Runder Tisch Interkommunale Mobilität“, im Verkehrsmodell nicht abgebildet werden. Wichtig ist, dass nur die Umsetzung des Gesamtpakets zu diesem Vorzugsszenario führen kann, da sich die Verkehrsarten gegenseitig beeinflussen. Sollte z.B. der ÖPNV nicht in dem Maße wie vorgeschlagen umgesetzt werden, wird dies Auswirkungen auf die zurückgelegten Wege aller anderen Verkehrsarten (MIV, Radfahren, Fußgänger) haben. So ist zu befürchten, dass der MIV signifikant und der Rad- und Fußverkehr ein wenig im Modalsplit zunehmen werden. Dies hätte somit direkte negative Auswirkungen auf die CO2-Bilanz. Maßnahmen im Verkehrsentwicklungsplan: Die Maßnahmen im Verkehrsentwicklungsplan sind jeweils als Maßnahmenvorschläge zu verstehen, um die im Verkehrsentwicklungsplan genannten Ziele („Stärkung des Umweltverbunds“ und CO2-neutrales Schussental) zu erreichen. Der Planungsgrad des Verkehrsentwicklungsplans ist mit der des Flächennutzungsplans zu vergleichen. Beispiel: Im Verkehrsentwicklungsplan wird die Maßnahme „Erstellung eines Radverkehrskonzepts“ vorgeschlagen. Diese übergeordnete und konzeptionelle Ebene hat vor allem die Maßnahmen der übrigen Verkehrsträger im Blick. Die Erstellung des Radverkehrskonzepts, welches sich wie bekannt derzeit in der Aufstellung befindet, schlägt an konkreten Stellen aufgrund von Defiziten im erstellten Radnetz Maßnahmen vor, welche dann konkret vor Ort in einer Planung für diese Maßnahme münden. Der Verkehrsentwicklungsplan muss daher als konzeptionelle Planung verstanden werden. Die Umsetzung der Maßnahmen obliegt entweder jeder einzelnen Kommune als Straßenbaulastträger (z.B. „Grüne Welle für den Radverkehr“ oder „Verkehrsberuhigung“) oder aber in der Gesamtheit aufgrund überregionaler Themen dem GMS („ÖPNV-Konzept, bzw. vertiefte Planung der Linienführungen“, „Radverkehrsbeauftragter GMS“ oder „Gesamtkonzept GMS für Mobilitätsstationen“, etc.). Radverkehr: Innerhalb der Bearbeitung des Verkehrsentwicklungsplans sind viele Anregungen zum Themenfeld Radverkehr aufgekommen. Da das Ziel Stärkung des Umweltverbundes dem Verkehrsentwicklungsplan zu Grunde liegt, kommt den Maßnahmen des Radverkehrs eine große Bedeutung zu. Eine Vielzahl der vorgeschlagenen Maßnahmen sind schon im Vorgriff des Beschlusses zum Verkehrsentwicklungsplan begonnen worden (Radschnellweg, Radverkehrskonzept, Radschulwegpläne oder Bikesharing). Hier gilt es die Umsetzung mit weiteren detaillierteren Konzepten zu verstetigen. MIV: Durch die selbstgesteckten Ziele der politischen Gremien die „Stärkung des Umweltverbunds“ und ein „CO2-neutrales Schussental“ in den Vordergrund zu stellen, ist es wichtig im Bereich des motorisierten Individualverkehrs die CO2-neutralen Antriebsformen im Zuge der kommunalen Möglichkeiten zu stärken (Ausbau von Ladeinfrastruktur), eine Bündelung des überörtlichen Verkehrs zu schaffen (Molldietetunnel, Umfahrung B33) und zu versuchen durch geeignete Maßnahmen kurze Wege, die unter 2 bis 5 Kilometern mit dem KFZ zurückgelegt werden, zu reduzieren. Wichtig in diesem Bereich ist, vor der Umsetzung von restriktiven Maßnahmen die Mobilitätsangebote zu schaffen, damit Alternativen zur Benutzung des KFZ auch vorhanden sind. ÖPNV: Im Bereich des ÖPNV wurden wie oben beschrieben detaillierte Ansätze und Maßnahmen untersucht. Alle Maßnahmen gelten als Verbesserung des Umweltverbundes. Zur Stärkung des ÖPNV sind eine Taktverdichtung und eine neue Linienkonzeption notwendig. Die im Verkehrsentwicklungsplan enthaltenden Maßnahmen sind als Grobmaßnahmen zu verstehen, die in einem detaillierten ÖPNV- Konzept, in dem auch weitere Belange (wie Kapazität der Bushaltestellen/ÖPNV- Hubs, Verortung neue Bushaltestellen neuer Linien, detaillierter Fahrplan um Umsteigebeziehungen darstellen zu können, Personal und Ressourcenaufwand, etc.) betrachtet werden müssen, erarbeitet werden. Dieses detaillierte ÖPNV-Konzept wird im Zuge des Klimamobilitätsplans GMS, welcher mit einer 80% Landesförderung bezuschusst wird, aufgestellt. Ein gut ausgebauter ÖPNV stellt das Rückgrat für eine angemessene Mobilität der Zukunft dar. Nur mit einem wesentlich verbesserten ÖPNV können die Klimaschutzziele erreicht werden. Die Projektgruppe hatte sich entschieden die Kosten der dargestellten Maßnahmen als Orientierungswert darzustellen. Hierbei wurde darauf geachtet, dass ein Worstcase-Szenario berechnet wurde. Sowohl durch den geringen Eigenanteil mit 60% als auch die hohen Laufzeiten (7 Tage in der Woche der Werktagsfahrplan) kann davon ausgegangen werden, dass die angenommenen Kosten als Maximalkosten anzusehen sind. Der Verteilungsschlüssel wurde aus Gründen der Praxistauglichkeit pro Personenkilometer dargestellt. Über den Verteilungsschlüssel ist abschließend im detaillierten ÖPNV-Konzept zu befinden. In den Kosten sind Preise für eine CO2-neutrale Flotte nicht eingerechnet, da es hierfür noch keine abschließenden Untersuchungen gibt, wie sich eine Flottenumstellung auf die Kosten pro Kilometer auswirken. Wie im Beschlussvorschlag schon angegeben, soll der Verkehrsentwicklungsplan vorbehaltlich der Finanzierung des ÖPNVs verabschiedet werden. Dies ist notwendig, da wie oben beschrieben die angegebenen Kosten nur als Grobkosten angesehen werden können. Eine Detailplanung, in der die politischen Vertreter intensiv eingebunden werden müssen, um die Belange der einzelnen Kommunen klar zu kommunizieren, ist zwingend für eine Kostenberechnung notwendig. Fußgänger: Im Bereich des Fußgängerverkehrs sind vor allem Maßnahmen erarbeitet worden, die darauf abzielen, den Fußgänger ohne hohe Zeitverluste (Warten an Ampeln) direkt (Reduzierung von Umwegen, direkte Wegeführung) zu führen. Auch die Verbesserung der sozialen Sicherheit wurde als wichtiger Punkt herausgearbeitet. Durch die Verortung des Crowdmappings wird jede Kommune einen Lageplan bekommen, in dem die Bereiche sinnvoller Maßnahmen dargestellt sind. Übergreifende Maßnahmen: Übergreifende Maßnahmen sind vor allem Maßnahmen, die zur aktiven Bewusstseinsbildung für eine zukunftsorientierte, emissionsfreie Mobilität notwendig sind. Hier sind vor allem der Austausch mit Unternehmen und den Nachbarkommunen und der Landkreise zu nennen, um weiter an dem Thema zu arbeiten. Auch die Evaluation ist für die Weiterentwicklung des Verkehrs im Mittleren Schussental von Bedeutung. Priorisierung: Die Priorisierung erfolgte anhand von drei Kriterien, die anhand der Ziele für den Verkehrsentwicklungsplan erstellt worden sind. 1. Umsetzbarkeit/Realisierbarkeit 2. CO2-neutrales Schussental 3. Stärkung des Umweltverbunds Die Priorisierung kann sich durchaus innerhalb der weiteren Bearbeitung und Vertiefung durch Teilkonzepte je Kommune verändern. Um die Ziele annähernd zu erreichen ist das Zusammenspiel aller Maßnahmen erforderlich. Hierfür muss neben den erforderlichen Teilkonzepten auch die Realisierung von Maßnahmen im Blick behalten werden. Viele der im Verkehrsentwicklungsplan enthaltenen Maßnahmen sind den einzelnen Kommunen für die Umsetzung vorbehalten. Dabei ist die kommunale Verwaltung auf ihrer Gemarkung vorbehaltlich der Finanzierbarkeit und Symbiose mit anderen Konzepten für die Umsetzung verantwortlich. Der Verkehrsentwicklungsplan kann nur einen möglichen Weg zur Erreichung der angegebenen Ziele aufzeigen. Durch die aufgeführten Maßnahmen ist mit einer CO2-Reduktion von ca. 20% zum Bestandsszenario 2017 zu rechnen. Weiterhin wird den Zielen des Landes Baden- Württemberg im GMS nähergekommen. Eine Verdoppelung des ÖPNV-Anteils und die Vorgabe, dass die Hälfte der Wege mit eigener Muskelkraft zurückgelegt werden soll (Fußgänger 18%, Rad 31%) werden zwar knapp verfehlt, dennoch wäre bei der Umsetzung der Maßnahmen das selbsternannte Ziel „Stärkung des Umweltverbunds“ gegenüber dem Bestandsszenario 2017 durchaus deutlich Rechnung getragen. Kosten und Finanzierung: Da der Verkehrsentwicklungsplan ein übergeordnetes Konzept darstellt, sind unmittelbar keine Kosten zu verzeichnen. Die im Verkehrsentwicklungsplan dargestellten Maßnahmen sollen entweder durch die einzelnen Kommunen oder durch den GMS abgearbeitet werden (siehe Seite 570 ff.). Hierfür sind in den jeweiligen Haushalten Mittel für die kommenden Jahre einzustellen. Beschluss: Die Vertreter der Gemeinde Baindt werden beauftragt in der Verbandsversammlung am 15.07.2021 dem Beschlussvorschlag zuzustimmen: 1. Dem vorliegenden Verkehrsentwicklungsplan mit seinen Maßnahmen wird im Grundsatz zugestimmt. 2. Die jeweiligen Verwaltungen werden beauftragt die Maßnahmen zu konkretisieren, zu planen und umzusetzen. 3. Dabei stehen die Maßnahmen (insbesondere zum ÖPNV) unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit. Sie sind entsprechend der Priorität für die kommenden Haushaltsjahre zu veranschlagen und den jeweiligen Gemeinderäten zur weiteren Entscheidung vorzulegen. TOP 08 Koordinator/in für eine klimaneutrale Kommunalverwaltung in Baindt Bürgermeisterin Rürup teilt mit: Mit der unterstützenden Erklärung zum Klimaschutzpakt hat die Gemeinde Baindt schon 2016 das Ziel der weitgehenden Klimaneutralität der Kommunalverwaltung bis 2040 unterschrieben. Im Rahmen des Förderprogramms Klimaschutz-Plus des Landes Baden-Württemberg sollen Kommunalverwaltungen dabei unterstützt werden, Klimaneutralität bis zum Jahr 2040 zu erreichen. Dies betrifft insbesondere die eigenen Liegenschaften, den Fuhrpark sowie gegebenenfalls auch die Wasserversorgung und Kläranlagen. In diesem Förderprogramm wird eine Stelle eines/einer Koordinators/in für eine klimaneutrale Kommunalverwaltung mit einer Förderquote von 65% der Personalausgaben bei einer Laufzeit von 3 Jahren (um 2 Jahre verlängerbar) gefördert. Bis zu einer Einwohnerzahl von 20.000 ist ein Stellenanteil von max. 50% förderfähig. Kommunen mit bis 20 000 Einwohnerinnen und Einwohner, die sich mit mindestens zwei weiteren Kommunen zusammenschließen, können die höhere Anteilsfinanzierung für Kommunen oder Zusammenschlüsse bis 100 000 Einwohnerinnen und Einwohner in Anspruch nehmen, auch wenn der Zusammenschluss selbst nicht mehr als 20 000 Einwohnerinnen und Einwohner umfasst, d.h. ein Stellenanteil von 100% ist dann förderfähig. Im Rahmen des Förderprogrammes „KIimaschutz Plus“ sind des Weiteren auch die Sachkosten für die zusätzlich geschaffene Personalstelle mit einem Fördersatz von 75% förderfähig, ebenso die Kosten für die externe Beratung und Unterstützung (Coaching) der zusätzlichen Person mit einem Fördersatz von ebenfalls 75%. Die Gemeinden Baienfurt und Berg haben im Gemeinderat bereits beschlossen, diese Stelle zu schaffen. Schön wäre es, wenn die drei B-Gemeinden gemeinsam diese Stelle schaffen könnten. Vorgesehen ist, dass das der juristische Sitz der Stelle in Baienfurt ist. Zentraler Arbeitsplatz wird somit voraussichtlich in der Gemeinde Baienfurt sein. Bei einer 5 Tageswoche sollte die Person einen Tag in Baindt, Berg und Baienfurt sein. An den anderen zwei Tagen werden auch überregionale Arbeiten getätigt. Aufgabenbereich der Stelle Koordinator/in für eine klimaneutrale Kommunalverwaltung: • Unterstützung bei der Entwicklung einer Konzeption "Klimaneutrale Stadtverwaltung 2040" inklusive Bestandsaufnahme und Bilanzierung • Begleitende Überzeugungsarbeit, Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation in Abstimmung mit den zu beteiligenden Dienststellen • Unterstützung bei der Entwicklung und Abstimmung eines zielkonformen Treibhausgas-Reduktionsfahrplans • Unterstützung bei der schrittweisen Umsetzung der definierten Maßnahmen • Aufbau und Durchführung eines regelmäßigen Monitoringprozesses • Dokumentation der Ergebnisse, interne Kommunikation und Berichterstattung • Abwicklung von Förderprogrammen sowie die Akquise neuer Fördermittel Für Kommunen in der Größe von Baindt geht es bei der Schaffung dieser Stelle auch um eine Gesamtbetrachtung der Gemeinde. Wir müssen uns für die Zukunft aufstellen und brauchen strategische Ansätze. Klimaneutralität ist für alle Bereich des kommunalen Handelns mitzudenken (Bauleitplanung, Bauplatzvergabe, Kaufvertragsgestaltung, Beschaffung usw.). Folgende relevante Eckdaten und Voraussetzungen an die Stelle: • angesiedelt bei der Bürgermeisterin der Gemeinde Baindt wegen der fachlichen Zuordnung • eine Vollzeitstelle wird zu 65% aus dem Förderprogramm des Landes Baden- Württemberg Klimaschutz-Plus gefördert bei einem Zusammenschluss von einer Kommune mit mindestens zwei weiteren Kommunen bis zu 100 000 Einwohnerinnen und Einwohner • abgeschlossenes Hochschulstudium mit Schwerpunkt Umwelt, Klimaschutz und Energie oder vergleichbare Qualifikation • fundierte fachliche Kenntnisse in den Bereichen kommunales Energie- und Klimaschutzmanagement, Energieeffizienz, erneuerbare Energien sowie zu bautechnischen Aspekten • Kenntnisse und Erfahrung in Projektsteuerung und Projektmanagement sowie in Präsentations- und Moderationstechniken • ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit, Teamfähigkeit und selbständiges Arbeiten Eingruppierung des/der Stelleninhabers/in Aufgrund der erforderlichen Qualifikationen des/der Stelleninhabers/in werden die Stellen eines/er Klimaschutzbeauftragten in der Entgeltgruppe EG 10 bis EG 11 eingruppiert. Für die Stelle eines Klimaschutzbeauftragten sind Fachkenntnisse und Qualifikationen mit Schwerpunkt in den Bereichen Umwelt, Klimaschutz und Energie o.ä. erforderlich. In der Regel verfügen die Personen über ein abgeschlossenes Hochschulstudium. Abgrenzung zum Klimaschutzmanager/in für den Gemeindeverband Mittleres Schussental: Koordinator/in für eine klimaneutrale Kommunalverwaltung Klimaschutzmanager/in GMS Verankerung in den gemeindlichen Strukturen, um konkrete Fragen beantworten und Umsetzung in der Gemeinde erwirken zu können Verankerung in technischer Verbandsverwaltung für kommunenübergreifende Aufgaben Spezifische Aufgaben auf Ebene der Gemeinde Fokus Gemeindeverwaltung • Unterstützung bei der Entwicklung einer Konzeption "Klimaneutrale Gemeindeverwaltung" inklusive Bestandsaufnahme und Bilanzierung • Unterstützung bei der Entwicklung und Abstimmung eines zielkonformen Treibhausgas- Reduktionsfahrplans für die Gemeindeverwaltung (ohne Privathaushalte und Unternehmen) • Umsetzung und Durchführung der definierten Maßnahmen und Konzepte auf Ebene der Gemeindeverwaltung z.B. Energiemanagement, erneuerbare Energien z.B. Fischerareal • Aufbau und Durchführung eines regelmäßigen Monitoringprozesses • Dokumentation der Ergebnisse, interne Kommunikation und Berichterstattung • Gemeindespezifische Beratungs- ,Überzeugungs- und Öffentlichkeitsarbeit z.B. Kommunenübergreifende Aufgaben auf GMS-Ebene Fokus Kommune insgesamt (inkl. Bürger*innen, Unternehmen) • Kommunenübergreifende Konzepte z.B. Radverkehrskonzept, Klimaanpassungskonzept, Aktualisierung des Energie- und Klimaschutzkonzeptes, Leitbild CO2-neutrales Schussental • Bilanzierung und Indikatorensysteme (Klima-Audit) kommunenübergreifend gebündelt (inkl. Privathaushalte und Unternehmen) • Fördermittelakquise für kommunenübergreifend Relevantes bzw. themenspezifisch Vorbildcharakter in ausgewählten Kommunen • Bildungsangebote zu Klimaschutz und Klimaanpassung • Kommunenübergreifende Öffentlichkeitsarbeit z.B. Klimasparbuch des GMS, GMS- Website • Kooperation mit Bürger*innen und Unternehmen • Bewusste Mobilität in den Kommunen Beratung innerhalb der Verwaltung zu klimaangepassten Blühstreifen • Fördermittelakquise für kommunenspezifische Themen • Controlling/Monitoring der Klimaschutzarbeit im Gemeindeverband • Kommunenübergreifender Austausch und Fortbildungen zu Klimaschutz Die Verwaltung befürwortet die Schaffung der Stelle „Koordinator/in für eine klimaneutrale Kommunalverwaltung“ um die klimarelevanten Themen in Baindt bzw. im Zusammenschluss der drei Gemeinden an einer Position zu bündeln. Beschluss: 1. Der Gemeinderat stimmt der Schaffung der 100% Stelle „Koordinator/in für eine klimaneutrale Kommunalverwaltung“ in EG 11 im Zusammenschluss zu je einem Drittel mit den Gemeinden Baienfurt und Berg zu. Außerdem stimmt der Gemeinderat der außerordentlichen Ausgabe zu. 2. Es handelt sich zunächst um eine auf 3 Jahre befristete Stelle mit der Option einer Verlängerung um 2 Jahre. TOP 09 Kindergartenangelegenheiten - Festsetzung der Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2021/2022 - Hauptamtsleiter Plangg teilt mit: In der Gemeinderatssitzung am 04. August 2020 wurde beschlossen, die Eltern- beiträge in den Kindergärten wie folgt festzulegen: 1.) Ab dem 01.09.2020 werden die Elternbeiträge für den Waldorfkindergarten wie folgt festgesetzt: Elternbeiträge in Regelkindergärten Kiga-Jahr 2020/2021 (bei 11 Monatsbeiträgen) Für das Kind aus einer Familie 130,00 € mit einem Kind Für ein Kind aus einer Familie 100,00 € mit 2 Kindern unter 18 Jahren Für ein Kind aus einer Familie 67,00 € mit 3 Kindern unter 18 Jahren Für ein Kind aus einer Familie 22,00 € mit 4 und mehr Kindern unter 18 Jahren 2.) Für die Betreuung von unter 3 – jährigen Kindern in altersgemischten Gruppen erfolgt ein Zuschlag in Höhe von 100% auf die jeweiligen Elternbeiträge in Regelkindergärten. Dieser Zuschlag wird anteilig für in Anspruch genommene Belegungstage (Mindestbelegung 2 Tage / Woche) erhoben. 3.) Für die Mittagsbetreuung wird ein Betrag in Höhe von 4,00 € / Tag fällig - mit einer Obergrenze von 50,00 € monatlich. Seit dem 01.09.2019 werden die Elternbeiträge für den Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ sowie für den Kindergarten „St. Martin“ nach dem Modulsystem festgesetzt. Modul 1 - Betreuungszeit 30 Stunden / pro Woche Elternbeiträge (bei 11 Monatsbeiträgen) Kiga – Jahr 2020/2021 Für das Kind aus einer Familie 130,00 € mit einem Kind Für ein Kind aus einer Familie 100,00 € mit 2 Kindern unter 18 Jahren Für ein Kind aus einer Familie 67,00 € mit 3 Kindern unter 18 Jahren Für ein Kind aus einer Familie 22,00 € mit 4 und mehr Kindern unter 18 Jahren Modul 2 - Betreuungszeit 34 Stunden / pro Woche Die Elternbeiträge werden entsprechend der Beiträge aus Modul 1 hochgerechnet. Modul 3 - Unterschiedliche Betreuungszeiten - Je nach gebuchter Stunden- zahl im Modul 3 werden entsprechend der Stundenzahl die Beträge festgesetzt. Die Elternbeiträge werden entsprechend der Beiträge aus Modul 1 hochgerechnet. Beitragssätze für Kinderkrippen Kiga-Jahr 2020/2021 (bei 11 Monatsbeiträgen) Für das Kind aus einer Familie 384,00 € mit einem Kind Für ein Kind aus einer Familie 285,00 € mit 2 Kindern unter 18 Jahren Für ein Kind aus einer Familie 193,00 € mit 3 Kindern unter 18 Jahren Für ein Kind aus einer Familie 76,00 € mit 4 und mehr Kindern unter 18 Jahren Während der Eingewöhnungsphase in den Krippengruppen wird für den ersten Monat nur der hälftige entsprechende Beitragssatz in Rechnung gestellt. In den Elternbeiträgen sind die Kosten für das Mittagessen nicht enthalten. Die Module können zum 01.09., 01.12., 01.03. und zum 01.06. gewechselt werden. Die Vertreter der Diözesen, der verschiedenen Landesverbände sowie des Städte– und Gemeindetags sind übereingekommen, eine Erhöhung der Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2021/2022 pauschal um 2,9% zu empfehlen. Diese Steigerung bleibt erneut bewusst hinter der Entwicklung der tatsächlichen Kostensteigerung zurück, um so die Auswirkungen der Pandemie auf die Einrichtungen und auch der Elternhäuser gerecht zu werden. Die Empfehlung sieht folgendermaßen aus: 1.) Elternbeiträge in Regelkindergärten Kiga – Jahr 2021/2022 (bei 11 Monatsbeiträgen) Für das Kind aus einer Familie 133,00 € mit einem Kind Für ein Kind aus einer Familie 103,00 € mit 2 Kindern unter 18 Jahren Für ein Kind aus einer Familie 69,00 € mit 3 Kindern unter 18 Jahren Für ein Kind aus einer Familie 23,00 € mit 4 und mehr Kindern unter 18 Jahren 2.) Beitragssätze in Kinderkrippen Kiga – Jahr 2021/2022 (bei 11 Monatsbeiträgen) Für das Kind aus einer Familie 395,00 € mit einem Kind Für ein Kind aus einer Familie 293,00 € mit 2 Kindern unter 18 Jahren Für ein Kind aus einer Familie 199,00 € mit 3 Kindern unter 18 Jahren Für ein Kind aus einer Familie 78,00 € mit 4 und mehr Kindern Diese Elternbeiträge sind grundsätzlich nicht bindend. Es steht jeder Kommune frei, örtlich andere auch einkommensabhängige gestaffelte Elternbeiträge festzulegen. Es wird jedoch empfohlen, auch in diesen Fällen eine einheitliche Festsetzung innerhalb der Kommune anzustreben. Die Berechnung der Elternbeiträge im Land Baden-Württemberg erfolgt einheitlich nach der sogenannten familienbezogenen Sozialstaffelung, bei der alle im Haushalt lebenden Kinder bis zur Vollendung ihres 18. Lebensjahres berücksichtigt werden. Zu ihrer Information darf ich Ihnen die Kostendeckungsgrade der einzelnen Einrichtungen in den vergangenen 5 Jahren aufzeigen. Jahr SMS Regenbogen St. Martin Waldorfkiga 2020 9,51% noch nicht abgerechnet 13,43% 2019 12,20% 8,38% 15,16% 16,95% 2018 12,83% 14,04% 13,86% 16,28% 2017 14,60% 10,90% 14,49% 19,38% 2016 12,65% 9,32% 12,94% 16,67% Diese Empfehlung zur Festsetzung der Elternbeiträge wird von den umliegenden Städten und Gemeinden umgesetzt. Es hat sich bei uns bewährt, dass in allen Einrichtungen dieselben Beiträge erhoben werden. Beschluss: Ab dem 01.09.2021 werden die Elternbeiträge für den Waldorfkindergarten wie folgt festgesetzt: 1.) Elternbeiträge in Regelkindergärten Kiga – Jahr 2021/2022 (bei 11 Monatsbeiträgen ) Für das Kind aus einer Familie 133,00 € mit einem Kind Für ein Kind aus einer Familie 103,00 € mit 2 Kindern unter 18 Jahren Für ein Kind aus einer Familie 69,00 € mit 3 Kindern unter 18 Jahren Für ein Kind aus einer Familie 23,00 € mit 4 und mehr Kindern unter 18 Jahren 2.) Für die Betreuung von unter 3 – jährigen Kindern in altersgemischten Gruppen erfolgt ein Zuschlag in Höhe von 100% auf die jeweiligen Elternbeiträge in Regelkindergärten. Dieser Zuschlag wird anteilig für in Anspruch genommene Belegungstage (Mindestbelegung 2 Tage/Woche ) erhoben. 3.) Für die Mittagsbetreuung wird ein Betrag in Höhe von 4,00 €/Tag fällig - mit einer Obergrenze von 50,00 € monatlich. Seit dem 01.09.2019 werden die Elternbeiträge für den Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ sowie „St. Martin“ nach dem Modulsystem festgesetzt. Modul 1 - Betreuungszeit 30 Stunden / Woche Elternbeiträge (bei 11 Monatsbeiträgen) Kiga – Jahr 2021/2022 Für das Kind aus einer Familie 133,00 € mit einem Kind Für ein Kind aus einer Familie 103,00 € mit 2 Kindern unter 18 Jahren Für ein Kind aus einer Familie 69,00 € mit 3 Kindern unter 18 Jahren Für ein Kind aus einer Familie 23,00 € mit 4 und mehr Kindern unter 18 Jahren Modul 2 - Betreuungszeit 34 Stunden / Woche Die Elternbeiträge werden entsprechend der Beiträge aus Modul 1 hochgerechnet. Modul 3 - unterschiedliche Betreuungszeiten - Die Elternbeiträge werden entsprechend der Beiträge aus Modul 1 hochgerechnet. Elternbeiträge für Kinderkrippen Kiga – Jahr 2021/2022 (bei 11 Monatsbeiträgen) Für das Kind aus einer Familie 395,00 € mit einem Kind Für ein Kind aus einer Familie 293,00 € mit 2 Kindern unter 18 Jahren Für ein Kind aus einer Familie 199,00 € mit 3 Kindern unter 18 Jahren Für ein Kind aus einer Familie 78,00 € mit 4 und mehr Kindern unter 18 Jahren Während der Eingewöhnungsphase in den Krippengruppen wird für den ersten Monat nur der hälftige entsprechende Beitragssatz in Rechnung gestellt. In den Elternbeiträgen sind die Kosten für das Mittagessen nicht enthalten. Die Module können zum 01.09., 01.12., 01.03. und zum 01.06. gewechselt werden. TOP 10 Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Baindt ab dem 01.09.2021 Hauptamtsleiter Plangg berichtet: In der Gemeinderatssitzung am 27.07.2016 wurde die Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Baindt beschlossen. In der Gemeinderatsitzung am 06.07.2021 werden die Elternbeiträge für die Kindergärten im Gemeindegebiet beschlossen. § 5 der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Baindt werden geändert. Beschluss: Der Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Baindt wird zugestimmt. TOP 11 Bericht zum Vollzug des Haushalts 2021- Ergebnisse der Maisteuerschätzung – Finanzielle Lage Kämmerer Abele teilt mit: Nach der Prognose des Arbeitskreises Steuerschätzungen vom 12. Mai 2021 liegen die Einnahmen bis zum Jahr 2025 im Vergleich zu den Annahmen aus November 2020 in der Summe um 10 Mrd. Euro höher. Grund hierfür ist die positive wirtschaftliche Entwicklung. Verglichen mit der Steuerschätzung vom November 2020 werden die Steuereinnahmen jedoch im Jahr 2021 um 2,7 Mrd. Euro niedriger ausfallen. Der Steuerschätzung wurden die gesamtwirtschaftlichen Eckwerte der Frühjahrsprojektion 2021 der Bundesregierung zugrunde gelegt. Die Bundesregierung erwartet nach dem Einbruch im vergangenen Jahr für dieses Jahr einen Anstieg des realen Bruttoinlandsprodukts um 3,5 Prozent und im kommenden Jahr 2022 einen Anstieg um weitere 3,6 Prozent. In der November-Steuerschätzung 2020 zugrundeliegenden Herbstprojektion war für 2021 noch eine Steigerung um 4,4 Prozent, für 2022 um 2,5 Prozent erwartet worden, d.h. das BIP-Wachstum erfolgt also verzögert. Nach den Ergebnissen des Arbeitskreises Steuerschätzungen werden sich die Steuereinnahmen insgesamt (Bund, Länder, Gemeinden, EU) aufgrund der weiterhin negativen Auswirkungen der Corona-Pandemie in diesem Jahr zwar im Vergleich zum Vorjahr erholen, aber mit insgesamt 773,5 Mrd. Euro immer noch deutlich unter dem Vorkrisenniveau 2019 (799,3 Mrd. Euro) bzw. der Vorkrisenschätzung für 2021 (845,2 Mrd. Euro) liegen. Die Corona-Pandemie macht sich im Ergebnis der Steuerschätzer 2021 in Baindt bemerkbar. Sinkende Steuereinnahmen durch Gewinneinbußen, Umsatzrückgang und Kurzarbeit machen sich minimal bemerkbar. Bei der Gewerbesteuer ist mit vorsichtigen Erträgen von 1,7 Mio. € kalkuliert worden. Nach aktuellem Ergebnis muss die Gemeinde im Jahr 2020 mit 200.000 € geringeren Erträgen und einem voraussichtlichen Rechnungsergebnis in Höhe von 1,5 Mio. € rechnen (Vgl. RE 2020 2,1 Mio. €, 2019 RE 3,1 Mio. €, 2018 RE 3,7 Mio. €). Die wirtschaftlichen und finanziellen Folgen der Corona-Pandemie bedeuten derzeit einen Rückgang der Baindter Steuereinnahmen. Gerade unter diesen Vorzeichen ist es gut, dass Gemeinderat und Verwaltung in den vergangenen Jahren gut gewirtschaftet haben. Die aktuelle Steuerschätzung ist zwar nur eine Momentaufnahme auf der Grundlage der heute absehbaren Rahmenbedingungen. Gegenüber der Planung welche bereits negativ war, fehlen der Gemeinde ca. 0,1 Mio. €. Haushaltsvollzug 2021 – Auswirkung auf die Gemeinde Baindt Information über wesentliche Abweichungen im Rechnungsjahr Im investiven Bereich des Finanzhaushaltes: Im investiven Bereich fielen bisher Baukosten im Rahmen von Schlussrechnungen (Erschließung von Baugebiet Grünenberg-Stöcklisstraße, Bauhofhalle, Friedhofsanierung, Breitbandversorgung etc. an. Die Planansätze werden aufgrund großen Ausgabeverschiebungen (Verschiebung Sanierung und Aufstockung Klosterwiesenschule blaues Gebäude, Nahwärme und Breitbandausbau) von den bewirtschaftenden Stellen eingehalten werden. Zustand nach der Maisteuerschätzung 2021 € € € Plan 2021 Prognose 2021 +/- Gewerbesteuer Absenkung 1.700.000 1.500.000 -200.000 Gewerbesteuerumlagesatz nur 35% 175.000 154.400 20.600 Gde-Anteil an der Einkommensteuer (geringes Aufkommen gegenüber Haushaltserlass) 3.151.600 3.073.800 -77.800 Schlüsselzuweisungen (höhere Steuerkraftmesszahl, höhere Einwohner) 1.321.500 1.343.600 22.100 Kommunale Investitionspauschale (minim. höherer Betrag u. EW-Zahl gegenüber HH-Erlass ) 432.500 445.500 13.000 Finanzausgleichsumlage (minim. geringere Quote) 1.855.400 1.851.500 3.900 Gemeindeanteil an der USt (höhere Schlüsselzahl) 264.000 285.000 21.000 Kreisumlage (gleichbleibende Kreisumlage) 2.092.000 2.012.480 79.520 -117.680 bereits bestehendes ordentliches Ergebnis laut Haushaltsplanung 2021 -1.836.900 Negatives ordentliches Ergebnis kann aus der Rücklage aus Vorjahren sowie aus dem ordentlichen Ergebnis 2021 aufgefangen werden. -1.954.580 Die Investitionen, die bereits lange geplant, beschlossen und in der Umsetzung sind, belasten den Ergebnishaushalt erst nach Fertigstellung der jeweiligen Maßnahmen, also in den folgenden Jahren. 2021 werden folgende Projekte begonnen: Ausschreibung barrierefreie Bushaltestelle Gartenstraße nach Eingang des Förderbescheid, Öffnung des Sulzmoosbaches, Sanierung der Nelkenstraße, Ausschreibung des Baugebietes Lilienstraße, Planung Erschließung Fischerstraße und Vermarktungsauftakt Konzeptvergabe Fischerareal, Planung regenerative Nahwärmeversorgung, Sanierung Toilettenanlage im grünen Gebäude der Klosterwiesenschule, Planung Abschnitte des Breitbandausbaus, Ausschreibung Geh- und Radweg Sulpach nach Eingang des Förderbescheid, Planung und Ausschreibung „Löschgruppenfahrzeug 20“ nach Eingang des Förderbescheid. Im Gemeindehaushalt 2021 waren Kreditaufnahmen von 1 Mio. € vorgesehen, welche wegen Ausgabenverschiebungen nicht benötigt werden. Des Weiteren sind Einnahmen aus Grundstücksverkäufen in Höhe von 2 Mio. € eingeplant, welche deutlich übertroffen werden. Aber es gibt auch im Bereich der zahlreichen Bauprojekte zeitliche Verschiebungen (Umgestaltung Dorfplatz, Hochwasserschutz Gewässer II. Ordnung, Fischerstraße, Erschließungs- und Sanierungsmaßnahmen etc.). Der Liquiditätsstand des Gemeindehaushaltes beträgt aktuell 7,5 Mio. €. Zu Beginn des Jahres lag dieser noch bei 4,7 Mio. €. Als weiterer Mutmacher wird der zweite doppische Jahresabschluss 2020, welcher ein positives ordentliches und außerordentliches Ergebnis präsentiert, in der heutigen Sitzung beschlossen. Der Haushalt 2021 der Gemeinde Baindt entwickelt sich im ordentlichen Ergebnis minimal schlechter als im Planungszeitraum erwartet. Jedoch können außerordentlich mehr Erträge erzielt werden. Ein Ergebnis für 2021 kann jedoch noch nicht vorhergesagt werden. Wir gehen davon aus, dass der Ergebnishaushalt die Abschreibungen 2021 nicht erwirtschaften kann. Jedoch erwartet die Finanzverwaltung, dass außerordentliche Erträge aus Verkäufen sich mildernd auf den Ergebnishaushalt auswirken. Eine langfristige höhere Bindung von laufenden Aufwendungen sollte vermieden und Spielräume bewahrt bzw. zur Erhöhung der Krisenfestigkeit verwendet werden. Investitionen in Infrastrukturverbesserungsmaßnahmen (Straßensanierungen, Breitbandversorgung, Bildungseinrichtungen) sowie Investitionen mit Mehrwert für die Zukunft (Energieeinsparmaßnahmen / Strom- und Heizungseinsparungen) bei Gebäuden sowie Grunderwerb für Bauerwartungsland sollten weiterhin forciert werden. Beschluss: Der Gemeinderat nimmt den Haushaltszwischenbericht (Halbjahresbilanz) zur Kenntnis. TOP 12 Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde 2020 Feststellung des Jahresabschlusses 2020 des Eigenbetriebes Wasserversorgung Feststellung des Jahresabschlusses 2020 des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung Kämmerer Abele trägt folgenden Sachverhalt vor: Der Jahresabschluss muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermitteln und ist zu erläutern. Der Jahresabschluss besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Der Jahresabschluss gibt unter anderem Antworten auf die Fragen, an welchen Stellen sich zum Beispiel Vermögenswerte und Schulden vermehrt oder vermindert haben oder aus welchen Quellen Geld eingenommen und wofür es ausgegeben wurde. Hier noch die wichtigsten Kennzahlen des Jahresabschlusses 2020 in Kürze: Im Haushaltsjahr 2020 schließt das ordentliche Ergebnis mit einem Überschuss von 208.155,19 € (Plan -690.700 €) ab. Im Sonderergebnis kann ebenfalls ein Überschuss in Höhe von 1.913.609,74 € verzeichnet werden. Im ersten Jahr seit der Umstellung auf das NKHR verlaufen das ordentliche Ergebnis und das Sonderergebnis und somit auch das Gesamtergebnis sehr positiv. Maßgeblich für das gute ordentliche Ergebnis im Jahr 2020 sind auf der Ertragsseite insbesondere die Gewerbe- steuerkompensationszahlung in Höhe 628.818,30 € zu nennen. Wie aus den „Ordentlichen Erträgen und ordentliche Aufwendungen“ von 2020 ersichtlich wird, konnten 2020 aufgrund reduzierter Aufwendungen mehr Erträge als Aufwendungen erwirtschaftet werden. Gerade im Ausblick auf die Jahre 2021 ff, in denen mit deutlich geringeren Zuweisungen und evtl. höheren Transferaufwendungen aufgrund Corona zu rechnen ist, ist es wichtig die Bemühungen zum Ausgleich des Ergebnishaushalts weiterhin aufrecht zu erhalten. In den folgenden Jahren in der unter Umständen ausgeglichene Ergebnishaushalte evtl. nicht möglich sein werden, werden Fehlbeträge (teilweise) durch vorhandene Rücklagen gedeckt. Das Ergebnis 2020 zeigt wieder ein positives Jahresergebnis. Im Finanzhaushalt kann der Endbestand an Zahlungsmitteln (liquiden Mittel) weiter gut gehalten werden und beträgt zum Jahresende 2020 insgesamt 4,7 Mio. €. Es ist für künftige, notwendige Investitionen ein Finanzpolster vorhanden, welches sich im ersten Halbjahr 2021 erhöht hat. Jedoch sollte bei den zahlreichen Investitionen darauf geachtet werden, dass diese den Ergebnishaushalt zusätzlich nicht übermäßig belasten, z. B. in dem durch die Investitionen der Unterhaltungsaufwand und/oder die Bewirtschaftungskosten reduziert und somit die zusätzlich entstehenden Abschreibungen ausgeglichen werden können. Die Gemeinde Baindt hatte zum 31.12.2020 keine Kreditmarktschulden. Sonstige Verbindlichkeiten in Höhe von 351.922,20 € wurden ausgewiesen. Der Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit betrug -3.998.582,75 €, das heißt die Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit waren um fast 4,0 Mio. € höher als die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit. Das positive ordentliche Ergebnis setzt sich aus folgenden wesentlichen Veränderungen gegenüber der Haushaltsplanung zusammen (Werte auf volle Tausend abgerundet): Wesentliche Entlastungen im Ergebnishaushalt (laufende Erträge und Aufwendungen): 629.000 € höhere Gewerbesteuerkompensationszahlung 307.000 € höhere Gewerbesteuer 477.000 € weniger Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer und durch sonstige Veränderungen bzw. Verschiebung von Sanierungen wurde gegenüber der Planung von -0,7 Mio. € ein ordentliches Ergebnis von 0,2 Mio. € erzielt. Im Finanzausgleich ist immer das Rechnungsergebnis der Steuereinnahmen vom zweit vorangegangenen Jahr maßgebend. Das positive Rechnungsergebnis 2020 inkl. der Gewerbesteuerkompensationszahlung des Landes wirkt sich mit der guten Steuerkraftsumme auf die Kreisumlage, Finanzausgleichsumlage und Schlüssel- zuweisungen im Haushaltsplan 2022 aus. Fazit: Die Eckdaten sprechen für sich. Das Haushaltsjahr 2020 schließt mit einem guten Ergebnis. Die Leistungsfähigkeit des Ergebnishaushalts, die sich im ordentlichen Ergebnis ausdrückt, hat sich gegenüber dem Planansatz erhöht. Beschluss: Dem Jahresabschluss 2020 der Gemeinde sowie dem Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebes Wasserversorgung und dem Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung wurde zugestimmt. TOP 13 Anfragen und Verschiedenes a) Nutzung der Schenk-Konrad-Halle Bürgermeisterin Rürup teilt mit, dass den Baindter Vereinen für notwendige Versammlungen die Schenk-Konrad-Halle derzeit unentgeltlich zur Verfügung gestellt wird. b) Corona-Testungen Die CDU-Fraktion bot in der Schenk-Konrad-Halle Testungen an. Auf eine entsprechende Frage teilt die Vorsitzende mit, dass die Abrechnung der anfallenden Kosten ordnungsgemäß erfolgt ist. c) Geschwindigkeitsmessung in der Thumbstraße Es wurde der Antrag gestellt, das mobile Geschwindigkeitsmessgerät der Gemeinde in der Thumbstraße aufzustellen. d) Verkehrsspiegel Stöcklisstraße Aufgrund einer Baumaßnahme in der Stöcklisstraße wurde ein dort aufgestellter Verkehrsspiegel abgebaut und nicht wieder installiert. Aufgrund der prekären Verkehrssituation an dieser Stelle sollte geprüft werden, ob der Spiegel wieder aufgestellt werden kann. e) Bikepark beim Baindter Bädle Es wurde die Frage gestellt, ob der Bikepark noch eingeweiht wird. Bürgermeisterin Rürup bemerkt, dass die Beschilderung noch fehlt, eine offizielle Einweihung jedoch nicht vorgesehen ist. f) Aufstellen von Mülleimern Es wurde das Aufstellen von Mülleimern überall dort angeregt, wo auch Ruhebänke aufgestellt sind, z. B. auf der Trasse B 30 alt, Baindter Bädle Waldspielplatz usw. g) Kontrolle Mühleparkplatz Die Verwaltung wurde gebeten, den Mühleparkplatz durch eine Securityfirma regelmäßig kontrollieren zu lassen. h) Wiederherstellung Erdwall, Igelstraße Den betroffenen Grundstückseigentümern ist schriftlich eine Frist zum Rückbau des Erdwalls in den ursprünglichen Zustand zu setzen.[mehr]

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      Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 14. Februar 2023 wird folgend berichtet und die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben: Reinigung der Urnenwände Sobald es etwas wärmer wird, erfolgt die Reinigung der Urnenwände auf dem Friedhof. Hierfür werden im Vorfeld alle Angehörigen der Urnenwände angeschrieben, dass der Trauerschmuck entfernt werden muss. Es darf grundsätzlich kein Schmuck an den Urnenwänden abgelegt werden. Bauantrag auf Nutzungsänderung eines landwirtschaftlichen Gebäudes (Boxenlaufstall) zu gewerblichen Lagerflächen auf Flst. 453, Marsweilerstraße 87 / 89 Der Landwirt möchte Teile der bestehenden Landwirtschaft aufgeben. Es soll das als Boxenlaufstall genehmigte landwirtschaftliche Gebäude auf dem Flurstück 453 zu einer Lagerhalle umgenutzt werden, die gewerblich vermietet wird. Das Vorhaben liegt im Außenbereich und wird nach § 35 Abs. 2 BauGB (Sonstige Vorhaben) beurteilt. Sonstige Vorhaben können im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag auf Umnutzung eines landwirtschaftlichen Gebäudes wird erteilt. Bauantrag zum Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 5 Wohneinheiten und 5 Garagen auf Flst. 209/3, Annabergstraße 28 Auf dem Flst. 209/3 in der Annabergstraße wurde ein Wohngebäude, ein Holzschopf und eine Garage abgebrochen. Auf dem Grundstück wird nun der Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit fünf Wohneinheiten und fünf Garagenstellplätzen beantragt. Ein Bebauungsplan liegt nicht vor, so dass das Bauvorhaben nach § 34 Abs. 1 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauter Ortsteile) beurteilt wird. Nach § 34 Abs. 1 BauGB ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wird nicht erteilt, da sich das geplante Gebäude hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung gemäß § 34 Abs. 1 BauGB nicht in die nähere Umgebungsbebauung einfügt. Auftragsvergabe Sanierung Wasserleitung Grünenberg-Stöcklisstraße und Jägerweg 2018 gab es in der Grünenbergstraße den ersten kleineren Wasserrohrbruch. Bereits ein Jahr später folgte der nächste und im Winter 2022 gab es auf der gleichen Trasse erneut einen Rohrbruch. Dieser fiel deutlich größer aus, so dass sich die Kosten für die Behebung des Schadens auf ca. 20.000 € beliefen. Der Grund für die Häufung der Rohrbrüche ist auf das Material und das Alter der Wasserleitung zurückzuführen. Es handelt sich hierbei um eine alte Asbestfaserzementleitung (AZ) aus den 70er und 80er Jahren. Die bestehende Wasserleitung quert aktuell den Sulzmoosbach im Bereich des Klosterhofs Richtung Grünenbergstraße. Dieser Leitungsabschnitt ist sehr unzugänglich und kann bei einem Leitungsbruch nicht erneuert werden. Im Zusammenhang mit dieser Sanierung wird eine neue Querverbindung vom Jägerweg in Richtung neu zu erschließendes Baugebiet Lilienstraße angestrebt. Durch diese Maßnahme wird sich die Versorgungssicherheit für den Bereich Grünenberg deutlich erhöhen. Zur Submission am 30. Januar 2023 gingen vier Angebote ein. Die Angebotspreisspanne liegt zwischen 100% und 136,4%. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Zuschlag für die Arbeiten Sanierung Wasserleitung Grünenberg-Stöcklisstraße und Jägerweg wird an Firma Hinder, Bad Waldsee, mit einer Angebotssumme von 319.787,81 Euro brutto erteilt. Vergabe der Bauplätze im Baugebiet Grünenberg / Stöcklisstraße In der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 11.10.2022 wurden die Vergabekriterien für die Bauplätze im Baugebiet Grünenberg-Stöcklisstraße zu vollem Wert im sogenannten Einheimischenmodell gefasst. Die Unterlagen zur Bauplatzbewerbung wurden am 04.11.2022 im Mittteilungsblatt der Gemeinde und auf der Homepage veröffentlicht. Die Vergaberichtlinien waren während der gesamten Bewerbungszeit auf der Homepage der Gemeinde einsehbar. Am 14.01.2023 lief die Frist zur Abgabe der Bewerbungsunterlagen ab. Für die acht Bauplätze gingen 20 Bewerbungen ein, die anschließend von der Verwaltung ausgewertet wurden. Vom Gemeinderat muss nach der Gemeindeordnung § 92 ein Beschluss zur Veräußerung von Vermögenswerten gefasst werden. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Gemeinderat stimmt der Veräußerung der 8 Bauplätze im Baugebiet Grünenberg-Stöcklisstraße zum Preis von 375 €/m² nach der von der Verwaltung vorgenommenen Auswertung zu. Sanierung Klosterwiesenschule, Hauptgebäude: Vergabe der Zimmerer- und Fassadenarbeiten Das Hauptgebäude der Klosterwiesenschule wird durch eine Vollsanierung mit Aufstockung umgebaut. Die Abrissarbeiten sind weitestgehend erfolgt. Im Erdgeschoss wurden die ersten Mauerwerkswände erstellt und mit den Bauarbeiten an den Treppenhäusern an der Nord- und Ostseite wurde ebenfalls begonnen. Aufgrund der Höhe der Bauleistungen von ca. 6.000.000 € netto, müssen die Bauleistungen europaweit ausgeschrieben werden. Lediglich Gewerke im Umfang von 20% aus der Bauleistungssumme dürfen national ausgeschrieben werden. Das Gewerk Zimmerer- und Fassadenarbeiten wurde bereits zum zweiten Mal europaweit ausgeschrieben. Die Veröffentlichung der Ausschreibungen über das Vergabeportal des Landratsamtes und im Staatsanzeiger fand am 28.11.2022 statt. Die Angebotseröffnung war am 16.01.2023. Es wurde erneut nur ein Angebot abgegeben, das bei brutto 1.500.857,52 € liegt, was 156,32% des veranschlagten aktualisierten Vergabevolumens entspricht. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Die Ausschreibung für die Zimmerer- und Fassadenarbeiten wird gemäß VgV § 63 Abs. 1 Satz 3 aufgehoben und das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wird nach EU-VOB § 3a Absatz 3 Satz 1 eingeleitet. Vorstellung geplanter Klimaschutzmaßnahmen der Gemeinde Baindt 2023 Seitens der Gemeinde sind eine Vielzahl von Maßnahmen in den Bereichen Klimaschutz, Energie und Mobilität angedacht. Teilweise befinden sich diese Maßnahmen auch bereits in der Umsetzung wie beispielsweise die Erweiterung des kommunalen Wärmenetzes oder die Energetische Sanierung der Klosterwiesenschule. Die geplanten Maßnahmen im Klimaschutzbereich sind nachfolgend kurz aufgeführt. Es kann allerdings sein, dass im Jahresverlauf weitere Maßnahmen dazukommen oder Maßnahmen wegfallen, da sich jederzeit kurzfristige Änderungen ergeben können, die ein Vorziehen oder Verschieben einzelner Maßnahmen erforderlich machen. Seit 01.01.2023 gilt die „Förderrichtlinie zur Gebäudesanierung: Energetisch fit für die Zukunft“. Die Gemeinde fördert hiermit energetische Sanierungsmaßnahmen der Baindter Bürgerinnen und Bürger. Durch die Firma Numbat wurde auf dem Parkplatz des Lebensmittelhändlers Feneberg eine Schnellladestation für E-Autos errichtet. Seit 01.02.2023 ist die Software „INM kommunale Klimastrategie“ zur vereinfachten und präziseren Erfassung der Energieverbräuche kommunaler Gebäude eingeführt. In der Umsetzung befindet sich die Erweiterung des kommunalen Nahwärmenetzes. Nachdem im vergangenen Jahr die Bauabschnitte 1 und 3 abgeschlossen wurden, ist nun mit Bauabschnitt 2 begonnen worden. Voraussichtlich bis Ende Mai wird das künftige Neubaugebiet Fischerareal an das Nahwärmenetz angeschlossen. Zum Thema E-Carsharing liegt der Gemeinde Baindt bereits ein Angebot vor. Dies wird in nächster Zeit geprüft. Das Konzept „klimaneutrale“ Kommunalverwaltung Baindt, wird derzeit ausgearbeitet. Neben einer Erfassung der Energieverbräuche kommunaler Gebäude, der Straßenbeleuchtung und der Bereiche Trinkwasser und Abwasser, werden auch die Bereiche Fuhrpark sowie Dienstreisen dort miterfasst. Zudem werden die infolge der Energieverbräuche entstehenden Treibhausgasemissionen bilanziert und ein konkreter Treibhausgasreduktionsfahrplan bis zum Jahr 2040 abgeleitet. Nachdem 2022 eine Potenzialanalyse des Photovoltaikpotenzials kommunaler Dächer durchgeführt wurde, wird hierauf basierend nun eine PV-Prioritätenliste für die kommunalen Gebäude erstellt. Bildung eines gemeinsamen Gutachterausschusses im westlichen Landkreis Ravensburg -Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der Stadt Ravensburg- Im Oktober 2017 ist die novellierte Gutachterausschussverordnung Baden-Württemberg in Kraft getreten. Dabei wurde die Zuständigkeit für das Gutachterausschusswesen weiterhin bei den Gemeinden belassen. Seit der Erbschaftssteuerreform 2008 wurden die Anforderungen an die Wertermittlung der Gutachterausschüsse und hier insbesondere an die Ermittlung der wertrelevanten Daten deutlich erhöht. Bedingt durch die kleingliedrige Organisation konnten gerade in Baden-Württemberg viele Gutachterausschüsse diese Anforderungen häufig nicht oder nur eingeschränkt erfüllen. Die Gutachterausschussverordnung hat deshalb die Voraussetzungen für die Bildung gemeinsamer Gutachterausschüsse innerhalb eines Landkreises geschaffen, um eine qualitative Verbesserung des Gutachterausschusswesens zu ermöglichen. Laut Einzelbegründung kann davon ausgegangen werden, dass zumindest bei einer Richtgröße von 1.000 auswertbaren Kauffällen pro Jahr für die wichtigsten Fallgestaltungen genügend Vergleichswerte für eine gesicherte Herleitung der Wertermittlungsdaten vorliegen. Deshalb wurden bereits 2020 auf Bürgermeisterebene Gespräche geführt und die Konzentration des Gutachterausschusswesens im Landkreis Ravensburg auf zwei Gutachterausschüsse befürwortet. Die Stadt Ravensburg hat sich grundsätzlich bereit erklärt, das Gutachterausschusswesen für die Gemeinden im westlichen Landkreis zu übernehmen. Am 31.03.2022 hat darüber hinaus die Verbandsversammlung des Gemeindeverbands Mittleres Schussental einen Grundsatzbeschluss gefasst, die Aufgabe des Gutachterausschusswesens auf die einzelnen Mitgliedsgemeinden zurück zu delegieren. Gleichzeitig haben die Gemeinderäte der Kommunen des westlichen Landkreis Ravensburg im 2. Halbjahr 2022 grundsätzlich der Bildung eines gemeinsamen Gutachterausschusses bei der Stadt Ravensburg zugestimmt. Auf dieser Grundlage wurde eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung erarbeitet und den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern am 10. Januar 2023 vorgestellt. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Dem Beitritt zum Gemeinsamen Gutachterausschuss "Westlicher Landkreis Ravensburg" gemäß der als Anlage beigefügten öffentlich-rechtlichen Vereinbarung wird zugestimmt. 2. Der Einrichtung der Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses bei der Stadt Ravensburg wird zugestimmt. 3. Für den Kostenanteil der Gemeinde Baindt werden im Haushaltsplan ausreichend Haushaltsmittel eingestellt. Sachstand Zuschusswesen (Bewilligung/Beantragung) Die Gemeinde hat derzeit einige Bewilligungsbescheide vorliegen bzw. im Status „Anträge“ beim jeweiligen Zuschussgeber. Es ist in nächster Zeit angedacht, Anträge bei Möglichkeiten im Bereich der Digitalisierung sowie für den Bereich der Nahwärmeversorgung (BEW Zuschuss -Bundesförderung für effiziente Wärmenetze für 2024) zu stellen. Im Rahmen der Sanierung der Klosterwiesenschule wurden für die Schulsanierung Zuschüsse von KfW, Schulbauförderung und Schulsanierung sowie Ausgleichstockanträge 2019 und 2022 bewilligt. Vereine bekommen über WLSB-Anträge Unterstützung vom Württembergischen Landessportbund. Die Gemeinde Baindt kann hier bei Bedarf evtl. noch zusätzlich unterstützen. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung - Umbenennung des Kindergartenausschusses in den Sozialausschuss Im § 8 der Hauptsatzung der Gemeinde ist geregelt, dass es einen beratenden Kindergartenausschuss gibt. In der Geschäftsordnung für den Gemeinderat ist unter § 35 „Anwendung der Geschäftsordnung des Gemeinderats“ die Durchführung eines beratenden Ausschusses näher erläutert. Durch eine Umbenennung vom Kindergartenausschuss in den Sozialausschuss kann das Mandat des Ausschusses erweitert werden. Statt ausschließlich Themen der Kinderbetreuung zu beraten, kann der Sozialausschuss künftig beispielsweise auch andere soziale Themen wie die Gemeinwesensarbeit, die Schulsozialarbeit und Integrationsfragen behandeln. Dies ermöglicht eine ganzheitlichere Betrachtung und intensivere Beratung von sozialen Problemstellungen in der Gemeinde auch im Hinblick auf eine Entzerrung der fordernden und langen Gemeinderatssitzungen. Zur Umbenennung muss eine Satzung zur Änderung der Hauptsatzung beschlossen werden. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Kindergartenausschuss wird in den Sozialausschuss umbenannt.[mehr]

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        y:\2018\gemeinderat\2018-11-27\öffentlich\sanierungsgebiet ortskern ii gebietserweiterung\entwurf_öffentliche bekanntmachung_051118.doc Öffentliche Bekanntmachung der Satzung der Gemeinde Baindt über die förmliche Festlegung der 1. Erweiterung des Sanierungsgebietes „Ortskern II“ Aufgrund § 142, Abs. 1 bis 3 des Baugesetzbuches (BauGB) und § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) jeweils in der derzeit gültigen Fassung hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt folgende Satzung zur 1. Erwei- terung des Sanierungsgebietes „Ortskern II“ am 27.11.2018 beschlossen: § 1 Förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Mit Beschluss vom 13.01.2015 (ortsüblich bekannt gemacht am 16.01.2015) hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt die Sanierungssatzung für das Gebiet „Ortskern II“ beschlossen. Das Sanierungsgebiet „Ortskern II“ wird mit dieser 1. Erweiterung um die im nachfol- genden Abgrenzungsplan der Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH, Ludwigsburg vom 20.09.2018 dargestellten Teilbereiche der Flurstücke Nrn. 19, 7/3, 840, 58/4, 206, 206/4, 192/2, 87, 192/5, 575, 842, 186/3 erweitert. Der Erweiterungsbereich ist im genannten Plan durch eine blaue Abgrenzung, die sich an die schwarze Abgren- zung des ursprünglichen Sanierungsgebietes anschließt, gekennzeichnet. Der Lage- plan ist Bestandteil dieser Satzung. § 2 Verfahren Die Sanierungsmaßnahme wird im klassischen Verfahren durchgeführt. Die beson- deren sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§ 152 – 156 BauGB finden Anwen- dung. Sämtliche Rechtsauswirkungen der bestehenden und derzeit aktuellen gülti- gen Sanierungssatzung gelten auch für die in § 1 und im Lageplan bezeichneten Grundstücke. § 3 Inkrafttreten Die Satzung wird gemäß § 143 Abs. 1 BauGB mit ihrer Bekanntmachung rechtsver- bindlich. 2 Bekanntmachungshinweise: 1. Die Satzung ist ortsüblich bekannt zu machen. Hierbei ist auf die Vorschriften der §§ 152 bis 156a BauGB hinzuweisen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Grundbuchamt die rechtsverbindliche Sa- nierungssatzung mitzuteilen und hierbei die von der Sanierungssatzung be- troffenen Grundstücke einzeln aufzuführen. Verfahrenshinweise: Die Sanierungssatzung und die Beurteilungsunterlagen, insbesondere der Ergebnis- bericht der vorbereitenden Untersuchungen, gem. 141 Absatz 1 BauGB, auf Grund derer die Sanierungsatzung beschlossen worden ist, können von jedermann wäh- rend der üblichen Dienstzeiten im Rathaus der Gemeinde Baindt, Zimmer 3.3, einge- sehen werden. Eine etwaige Verletzung der in § 214 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 BauGB bezeichne- ten Verfahrens- oder Formvorschriften sowie etwaige Mängel der Abwägung beim Zustandekommen dieser Satzung sind nach § 215 Absatz 1 BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb von einem Jahr seit Bekanntmachung der Sanie- rungssatzung gegenüber der Kommune geltend gemacht worden sind. Der Sachver- halt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Eine etwaige Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeord- nung für Baden-Württemberg (GemO) oder von aufgrund der GemO erlassenen Ver- fahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Sanierungssatzung wird nach § 4 GemO in dem dort bezeichneten Umfang unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich un- ter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, innerhalb ei- nes Jahres seit Bekanntmachung der Sanierungssatzung gegenüber der Kommune geltend gemacht worden ist. Dies gilt nicht, wenn 1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind oder 2. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 Gemeindeordnung wegen Ge- setzwidrigkeit widersprochen hat, oder wenn innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat, oder die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften gegenüber der Kommune unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Baindt, den 30.11.2018 gez. Elmar Buemann Bürgermeister[mehr]

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          Amtsblatt_2022_12_09_KW49.pdf

          Amtsblatt Jahrgang 2022 Freitag, den 9. Dezember 2022 Nummer 49 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 49 Feuerwehrkameradin im Freiwilligen Sozialen Jahr am Kilimanjaro Aus unserer Baindter Feuerwehr ist die 19-jährige Ale- na Bucher momentan bei ihrem Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) am Fuße des höchsten Berges Afrikas in Tansania. Sie arbeitet in einer Gruppe von sieben Frei- willigen, die am Kilimanjaro in verschiedenen Schulen um den Ort Mwika, die Lehrkräfte unterstützen. Die Jugendlichen organisieren die Nachmittagsbetreu- ung, sie singen, spielen, tanzen und machen Sport mit den Kindern. Mit einem Kochprojekt ermöglichen sie den Schülerinnen und Schülern einmal im Monat ein vollwertiges Mittagessen. Dafür wird auf dem Markt eingekauft und später mit Hilfe der Schulköche und einiger Schülerinnen und Schüler das Essen zu- bereitet. Alena und die anderen Freiwilligen erhoffen sich damit, vier Grundschulen auf lange Sicht mit je- weils ungefähr 300 Schülerinnen und Schülern unterstützen zu können, wobei für eine Mahlzeit ungefähr 70-80 Euro benötigt werden. Doch auch hierfür wird das Geld jetzt knapp: Alenas Nachricht vergangene Woche, „In letzter Zeit hat sich die Not um Essen vergrößert. Durch den aus- bleibenden Regen konnten sich die Eltern, die größ- tenteils ihr Geld durch die Landwirtschaft verdienen, die Abgaben an die Schule nicht mehr leisten. Somit fiel für die Kinder das Mittagessen aus. Die Schule konnte den für die Kinder nahrhaften Maisbrei oder Reis nicht mehr anbieten, sondern nur noch Obst und Gemüse. Deswegen gab es echt wenig zu essen. Dennoch haben wir die Zeit mit den Kindern genos- sen und sie haben sich sichtlich über das bisschen gefreut, das es gab.“ Um das Kochprojekt umsetzen zu können und den Kin- dern in Tansania etwas Gutes zu tun, benötigen die FSJler Ihre Hilfe und freuen sich über eine Spende, egal in welcher Höhe. Empfangen werden die Spenden von der deutschen Part- nerorganisation Rafiki e.V. IBAN: DE57 2225 0020 0040 0230 03 BIC: NOLADE21WHO Verwendungszweck: Kochprojekt Kilimanjaro Wir wünschen Alena und den anderen FSJlern alles Gute und zollen unseren allergrößten Respekt vor diesem be- herzten Einsatz und Handeln. Ihre Gemeindeverwaltung Nummer 49 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406- 0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 - Vorzimmer Frau Heine 9406-17 Fax 9406-36 Amtsblatt Frau Ziegler 9406-16/-0 Bauamt - Bauamtsleiterin Frau Jeske 94 06-51 Bauamt - Ortsbaumeister Herr Roth 94 06-53 Bauamt Frau Scheid 94 06-54 Bauamt - Klimakoordinator Hr. Florian Sascha Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Bürgertheke Frau Brei/Frau Senff Passamt, An-/Abmeldung, 9406-12 Führerschein, Fischerei und 9406-13 Einwohnermeldeamt Herr Bautz 9406-14 Fundamt Frau Brei/Frau Senff 9406-12 Finanzverwaltung - Kämmerer Herr Abele 9406-20 - Kasse Herr Müller 9406-22 - Kasse Frau Weber 9406-24 - Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 - Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Gewerbeamt Frau Brei/Frau Senff 9406-13 Hauptamt Herr Plangg 9406-11 - Kindergarten - Ordnungsamt - Asylbetreuung Friedhofswesen Frau Heine 9406-17 Hallenbelegung SKH Frau Ziegler 9406-16/-0 Kindergartenabrechnung Frau Ziegler 9406-16/-0 Standesamt Frau Maurer 9406-40 Volkshochschule Frau Brei/Frau Senff 9406-13 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 912130 Feuerwehrhaus 912134 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten - Sonne Mond und Sterne 94114-140 - St. Martin 2678 - Waldorfkindergarten 3882 Klosterwiesenschule - Rektorin Frau Heberling 94114-132 - Sekretariat Frau Mohring 94114-133 - Schulsozialarbeit Frau Nandi 94114 -172 - Schulhausmeister Herr Tasyürek 0178 4052591 - SBBZ Sehen Baindt 94190 Pfarrämter - Katholisches Pfarramt 1349 - Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 - Kath. Gemeindehaus - Bischof-Sproll-Saal Anmeldung bei Fr. Moosherr (0751) 18089496 oder E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Polizei - Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe - Polizei 110 - Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Winterpause in Baindt Sehr geehrte Autoren, das Mitteilungsblatt Baindt macht in den Kalenderwochen 52/2022-01/2023 Winterpause. Letzte Veröffentlichung: 23.12.2022 Redaktionsschluss: 20.12.2022, 21:00 Uhr Nächste Veröffentlichung: 13.01.2023 Redaktionsschluss: 10.01.2023, 21:00 Uhr Wir bitten um Beachtung und wünschen Ihnen schöne Feiertage. Der Verlag Stellenausschreibungen Die Gemeinde Baindt sucht für Ihre KITA »Sonne, Mond und Sterne« zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Einrichtungsleitung (m/w/d) in Teilzeit (min. 75 %) oder Vollzeit Wir bieten > eine Vergütung nach TVöD – SuE S 11 bzw. SuE S 13 – je nach Haus > ein attraktives Arbeitsumfeld Stellenausschreibung Die vollständige Stellenausschreibung finden Sie auf unserer Homepage unter www.baindt.de/rathaus-buergerservice/ stellenausschreibungen Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Bitte bis 15.01.2023 an die Gemeindeverwaltung Baindt Marsweilerstraße 4 88255 Baindt oder per E-Mail an: bewerbung@baindt.de Baindt für KITA-Profis Kauf am Ort - fahr nicht fort! Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 49 Amtliche Bekanntmachungen Ablesung der Wasseruhren Für die Erstellung der Verbrauchsabrechnung 2022 be- nötigen wir wieder die aktuellen Zählerstände der Was- seruhren. Abrechnungsstichtag ist der 31. Dezember 2022. Die Ablesekarten werden den Hauseigentümern oder stellvertretend den Hausverwaltungen zugesandt. So gehen Sie bei Ihrer Zählerablesung vor: • Überprüfen Sie bitte die Übereinstimmung der von uns bereits vorgedruckten Zählernummer mit der Angabe auf Ihrem Wasserzähler. • Tragen Sie Ihren Zählerstand ohne eine Kommastelle ein. Die Hauptzähler der Gemeinde haben keine Kommastellen. Die Angaben der Zeiger sind für die Ablesung ohne Be- deutung. • Tragen Sie das Ablesedatum und Ihre Telefonnummer für eventuelle Rückfragen ein. • Unterschreiben Sie die Ablesekarte. Senden Sie uns bitte die Ablesekarte bis spätestens 2. Januar 2023 zurück. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihren Ver- brauch schätzen werden, wenn uns Ihre Zählerstände nicht rechtzeitig vorliegen. Sollte Ihre Wasseruhr in diesem Jahr gewechselt worden sein, reicht es aus, wenn Sie uns den Stand Ihres neu- en Zählers mitteilen. Die Zählerstände der ausgebauten Wasserzähler wurden uns direkt vom Installateur mit- geteilt. Sie möchten uns Ihren Zählerstand online mitteilen? Auf der Homepage der Gemeinde Baindt unter https:// wzko.komuna.net/Citizen/227 oder in der Gemeinde Baindt App finden Sie die Wasserzählerkarte online, hier können Sie den Zählerstand abgeben. Mit dieser Anwendung können Sie uns Ihre Zählerstände, bis zum 02.01.2023 online und ohne zurücksenden der Wasserablesekarte, mitteilen. Zur Online-Eingabe benötigen Sie die Daten auf Ihrer Wasserablesekarte, die Sie ab dem 06.12.2022 erhalten. Bitte halten Sie diese zur online Eingabe bereit. Sie können die Zählernummer nur einmal pro Abrech- nungsperiode eingeben, sonst erscheint ein Hinweis, dass der Zählerstand bereits erfasst wurde. Bei Abschluss der Zählerstandseingabe kann über den Button „Download“ eine Bestätigung der eingegebenen Daten gedruckt werden. Nachdem der Button „Beenden“ gedrückt wurde, kann kein Ausdruck einer Zählerstandseingabebestätigung mehr gedruckt werden. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Gemeindever- waltung, Frau Stavarache, Tel. 07502/9406-21, E-Mail f.stavarache@baindt.de Öffentliche Bekanntmachung Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs „6. Änderung und Erweiterung GE Mehlis“ und der Ört- lichen Bauvorschriften Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt hat am 06.12.2022 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungspla- nes „6. Änderung und Erweiterung GE Mehlis“ und den Entwurf der zusammen mit ihm aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Das Grundstück liegt angrenzend an das bestehende Ge- werbegebiet Mehlis im Westen des Ortsteiles Schachen. Das Plangebiet umfasst die Flurstücke Nrn. 1744 und teil- weise 1014 mit einer Fläche von ca. 0,2 ha. Für die Abgrenzung gilt der nachstehende Lageplan vom 08.11.2022 Ziel und Zweck der Planung: Es gibt das Bestreben eines Planers und Errichters von Batteriespeichern in unmittelbarer Nähe zum Umspann- werk eine Batteriespeicheranlage zu errichten, mit der überschüssige Energie gespeichert und zu Bedarfszeiten wieder an das Netz abgegeben werden kann. Mit den Festsetzungen des bestehenden Bebauungs- plans ist die geplante Nutzung nicht möglich. Da für den wirtschaftlichen Betrieb der Anlage eine größere Fläche benötigt wird, sollen mit der vorliegenden Bebauungs- planänderung und Erweiterung die planungsrechtlichen Grundlagen geschaffen werden. Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung, so- wie die örtlichen Bauvorschriften und der Umweltbericht werden vom vom 19. Dezember 2022 bis einschließlich 23.01.2023 im Rathaus Baindt, Zimmer 0.2, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt während der üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt. (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind jeweils von Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, und zusätzlich Montag und Donnerstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und Dienstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr) Außerdem ist dieser auf der Homepage der Gemeinde Baindt abrufbar unter https://www.baindt.de/leben-wohnen/bauen- wohnen/bebauungsplaene Nummer 49 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Während der Auslegungsfrist können schriftlich oder mündlich zur Niederschrift Stellungnahmen beim Ge- meinde Baindt abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird weiter darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberück- sichtigt bleiben können. Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Normenkontrolle nach § 47 Verwal- tungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig ist, soweit mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Beteiligung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Bebauungsplanunterlagen und umweltbezogene Stel- lungnahmen Der Entwurf des Bebauungsplanes und er örtlichen Bau- vorschriften „6. Änderung und Erweiterung GE Mehlis“ vom 06. Dezember 2022 umfasst folgende Unterlagen, die im Rahmen der Offenlage vollständig ausgelegt werden: - Satzungen - Planzeichnung - Planungsrechtliche Festsetzungen - Örtliche Bauvorschriften - Begründungen - Beschlussvorlage des Gemeinderates zu den im Rah- men der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange eingegangenen Anre- gungen und Stellungnahmen - Sowie die folgenden vorliegenden umweltbezogenen Fachbeiträge • Umweltbericht mit Informationen zu den wesentlichen Auswirkungen auf die umweltrelevanten Schutzgüter (Mensch, Tiere, Pflanzen, Biologische Vielfalt/Biotop- verbund, Klima/Luft, Wasser, Boden, Landschaft, Kul- tur- und Sachgüter) und deren Wechselwirkung un- tereinander sowie Festlegung von Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und Kompensation von erheblichen Beeinträchtigungen. • Die wesentlichen Auswirkungen auf die Schutzgüter Mensch (insb. Immissionen und Wohnumfeld), Pflan- zen/Biotope/biologische Vielfalt, besonderer Arten- schutz gem. § 44 BNatSch; im Umweltbericht (integ- rierte artenschutzrechtliche Prüfung), Boden, Wasser, Klima/Luft , Landschaft und Landschaftsbild und Kul- tur, (Büro 365°, Überlingen) - Folgende wesentliche umweltrelevante Stellungnahmen sind zum Vorentwurf eingegangen und können eben- falls während der Auslegungszeit eingesehen werden: • Landratsamt Ravensburg, Abt. Bauleitplanung zum Umweltbericht • Landratsamt Ravensburg, Abt. Naturschutz zur Arten- schutzrechtlichen Prüfung und Eingriffs- Ausgleichs- bilanz Baindt, den 09. Dezember 2022 gez. Simone Rürup, Bürgermeisterin Aufstellungsbeschluss zum Bebauungs- plan „Voken-Erweiterung“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt hat in der Sitzung vom 06.12.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Voken-Erweiterung“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Bauge- setzbuch (BauGB)) beschlossen. Gemäß § 13b i. V. m. § 13a Abs. 1 Satz 2 BauGB wird der Bebauungsplan „Voken-Er- weiterung“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu im sog. beschleunigten Verfahren aufgestellt. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird aus dem bei- liegenden Lageplan (maßstabslos) ersichtlich. Folgende Grundstücke befinden sich innerhalb des räumlichen Gel- tungsbereiches: Flst.-Nrn. 847, 239 (Teilfläche) Erfordernis und Ziele der Planung: • Bereitstellung ausreichender Wohnbauflächen, um eine ausgewogene Bevölkerungszusammensetzung auch mittel- bis langfristig zu gewährleisten • Orientierung der möglichen Entwicklung an der Be- standsbebauung • Ausarbeitung einer zukunftsgerichteten und –fähigen Planung für weitere Entwicklungen im Rahmen einer geordneten städtebaulich sinnvollen Funktion • Flexibilität bezüglich weiterer Anbindungen des gesam- ten Gebietes an das örtliche Straßennetz • Vermeidung oder Minimierung von Konflikten mit dem Naturraum bzw. von Nutzungskonflikten Gemäß § 13b i. V. m. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von ei- ner Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB sowie der Anga- be nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten um- weltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von einer zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Geset- zes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich. Im Rathaus der Gemeinde Baindt (Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt), Zimmer 4.2 wird der Öffentlichkeit wäh- rend der allgemeinen Öffnungszeiten Gelegenheit gege- ben, sich gem. § 13b i. V. m. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind jeweils von Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, sowie Montag und Donnerstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und Dienstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr). Es besteht bis zum 31.01.2023 die Gelegenheit zur frühzeitigen Äußerung. Weitere Informa- tionen können von den Bürgern durch das Beiwohnen an den öffentlichen Gemeinderats-Sitzungen eingeholt wer- den. Im Rahmen der noch durchzuführenden öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB können Stellungnah- men zur Planung innerhalb der vorgeschriebenen Fris- ten abgegeben werden. Hierzu erfolgt jeweils noch eine gesonderte ortsübliche öffentliche Bekanntmachung. Hinweise: Der Aufstellungsbeschluss hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutzbarkeit von Grundstücken. Der räumliche Geltungsbereich kann sich im Verlauf des Aufstellungsverfahrens ändern. Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 49 Der Flächennutzungsplan im betroffenen Bereich wird im Rahmen einer Berichtigung im Sinne des § 13b i. V. m. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB angepasst. Baindt, 09.12.2022 Simone Rürup, Bürgermeisterin 876 239/1 232 875 880 849 881 882 234/2 879 878 884 239 883 239/3 861 874/1 89/19 885886 847 230 85/1 860 877 848 239/2 48 63 22 35 54 37 56 52 50 33/1 46 41 39 77 44 21 Stöcklisstraße Im Voken 847 239 Im Voke n N voraussichtlicher Geltungsbereich maßstabslos Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 01805 911-630 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Der Kinderärztliche Bereitschaftsdienst im Landkreis Ravensburg bleibt in der Notfallpraxis am St. Elisa- bethen-Krankenhaus in Ravensburg. Eltern im Landkreis Ravensburg, die an den Wochenen- den und Feiertagen einen Kinderarzt benötigen, können sich weiterhin an die Kindernotfallpraxis am St- Elisa- bethen-Krankenhaus in Ravensburg wenden. Die bereits vermeldete Änderung zum 01.07.2022, wo- nach die Ärzte vorübergehend den Dienst in den eigenen Praxen anbieten, ist damit hinfällig geworden. „Wir sind froh, dass wir uns mit den Kinderärzten im Landkreis ei- nigen konnten, und die Notfallpraxis weitergeführt wer- den kann“, erläuterte der stv. Vorstandsvorsitzende der KVBW Dr. Johannes Fechner. Tierarzt Samstag, 10. Dezember und Sonntag, 11. Dezember Kleintierpraxis Baienfurt, Tel.: (0751) 56 04 08 08 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 10. Dezember Apotheke im Kaufland in Ravensburg (Südstadt), Weißenauer Straße 15, Tel.: (0751) 3 55 08 24 Sonntag, 11. Dezember Storchen-Apotheke in Ravensburg (Weststadt), Mittelöschstraße 7, Tel.: (0751) 9 17 85 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Nummer 49 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Essen auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-110 Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte Menschen bzw. für Menschen die einfach nur Geselligkeit suchen. Jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Ihre Ansprechpartnerin: Brigitte Löffler, betreuung@sozialstation-schussental.de Maybachstr.1, Weingarten Abfallwirtschaft Der Abfallkalender ist digital! Der Landkreis stellt den Abfallkalender für 2023 di- gital über seine Abfall App RV zur Verfügung. Deshalb die App gleich über den QR-Code herun- terladen! Sie steht in den gängigen Appstores kos- tenlos zur Verfügung. Wer den Abfallkalender weiterhin in Papier- form haben möchte, kann sein persönliches Exemplar ganz bequem unter www.rv.de/ abfallkalender erstellen lassen und selbst ausdrucken. Veranstaltungskalender Ob die im Nachfolgenden aufgeführten Veranstaltun- gen stattfinden, hängt von den dann geltenden Coro- na-Vorschriften ab. Dezember 10.12. Jubiläumsfestkonzert MV SKH 24.12. Musikverein Vorspielen DP 26.12. Landjugend Weihnachtstanz SKH 31.12. Böller Silvesterschießen WSP Kindergartenachrichten Waldorfkindergarten „In jedem Kind träumt Gott den Traum der Liebe ...“ ... und Jahr für Jahr läuten die Kinder und Eltern des Baindter Waldorfkindergartens die Zeit vor Weihnachten, dem Fest der Lie- be, mit einem ganz besonderen Ritual ein. Eine prächtig geschmückte Spirale aus Moos und Tannengrün, dunkelrote Rosen und das Licht einer großen, schönen Kerze in der Mitte lud Kinder und Er- wachsene wieder dazu ein, sich auf den Weg zu machen, sein eigenes Licht zu entzünden und es in die Gemein- schaft zu tragen. Singend und andächtig betraten Kinder und Erwachsene am Nachmittag des 1. Advent den Raum, nahmen Platz und warteten bis es an jedem Einzelnen war, sein Apfel- licht in Empfang zu nehmen. Liebevolle Gedanken der versammelten großen und klei- nen Leute begleiteten einen jeden, der sich dann mit sei- nem Apfellicht auf den schönen aber auch langen und schwierigen Weg machte, um sich im Inneren der Spirale Licht und Wärme zu holen und dieses dann auf einem der vielen goldenen Sternenteller abzustellen. Doch nicht nur der glockenhelle Gesang der Kinder un- termalte die Atmosphäre dieses besonderen Festes. Auch der Klang einer großen Harfe verlieh dem Fest himmli- sche Stimmung und Andacht, so dass Weihnachten zum Greifen nahe schien. Das Bild der zum Schluss des Festes hell erleuchteten Adventsspirale prägte sich allen tief ins Herz und singend verließen schließlich alle wieder den Raum, den Raum der so eindrücklich vom Zauber der Weihnacht erzählte. Und ihr Apfellicht? Ja, das trugen die Kinder schließlich stolz und voller Liebe mit nach Hause, um es dort weiter zu bewundern und sich an seinem Schein zu erfreuen. In jedem Kind träumt Gott den Traum der Liebe, in jedem Kind wacht ein Stück vom Himmel auf. In jedem Kind blüht Hoffnung, wächst die Zukunft, in jedem Kind wird unsre Erde neu. Der Waldorfkindergarten Baindt wünscht allen eine zauberhafte, besinnliche und friedliche Ad- ventszeit sowie ein frohes und gesegnetes Fest. Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 49 Zur Information Klima-Spartipp des Monats Dezember: Kleiner Strich, große Wirkung Laut Empfehlung des Umweltbundesamtes sollte die Raumtemperatur im Wohnbereich maximal 20 Grad Cel- sius betragen. Für die Küche und das Schlafzimmer wer- den Raumtemperaturen von 18 beziehungsweise 17 Grad Celsius empfohlen. Aber mit welcher Einstellung des Thermostats, sofern dieser vorhanden und regelbar ist, erreiche ich die emp- fohlenen Raumtemperaturen auch tatsächlich? Für den Wohnbereich gilt hier: Es kommt nun bald die Winterszeit, wo‘s draußen wie- der richtig schneit, drum wähl die Stufe drei, dann ist die Friererei vorbei. Gut, ganz so einfach ist es dann doch nicht, denn wir alle haben natürlich ein ganz unterschiedliches Temperatur- empfinden und Stufe 3 gilt auch nur als Empfehlung für den Wohnbereich. Daher hier einmal ein kurzer Exkurs zu den Einstellmöglichkeiten eines Heizreglers (Thermostats). Frei nach dem Motto: Kleiner Strich, große Wirkung! Normalerweise hat jeder regelbare Thermostat Einstell- möglichkeiten von Sternchen (Frostschutz) bis Stufe 5. Stufe 1 entspricht dabei ungefähr 12 Grad Celsius und jede weitere Stufe jeweils in etwa 4 Grad Celsius mehr. Daher werden 20 Grad Celsius Raumtemperatur üblicherweise bei Stufe 3 erreicht. Denn auch wenn diese Striche auf dem Thermostat so klein und unscheinbar wirken, so haben diese doch eine große Wirkung. Denn mit einer um nur ein Grad geringe- ren Raumtemperatur, lassen sich bereits 6 Prozent an Hei- zenergie und damit auch erhebliche Heizkosten einsparen. Da Theorie und Praxis manchmal doch ein paar verschie- dene Schuhe sind, lohnt es sich in der Praxis aber auf je- den Fall immer, die Raumtemperatur regelmäßig mit einem Thermometer zu überprüfen. Wer will auf Nummer sicher gehen, sollt auf den Ther- mometer sehen! Zum Abschluss für dieses Jahr, wünsche ich Ihnen allen eine schöne und besinnliche Weihnacht und alles Gute für das Jahr 2023. Florian S. Roth Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg Koordinator für eine klimaneutrale Kommunalverwaltung - gefördert durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg Mobil: 0157 80661690, klima@b-gemeinden.de Wasser- und Bodenverband Föhrenried und Meßhauser Ried (Karin Erb, Am Föhrenried 2, 88255 Baienfurt) Baienfurt, den 05.12.2022 Einladung Der Wasser- und Bodenverband Föhrenried und Meß- hauser Ried hält am Montag, den 19. Dezember 2022 um 20.00 Uhr bei Alfred Moosmann im früheren Stall (Bachstraße, 88276 Weiler) seine ordentliche Mitgliederversammlung ab. Um zahl- reiches Erscheinen wird gebeten. Tagesordnung: 1. Begrüßung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ein- ladung 2. Bericht des Vorstands 3. Kassenbericht 4. Entlastung 5. Verschiedenes gez. Hermann Müller gez. Karin Erb Verbandsvorsteher Rechnerin Landkreis Ravensburg Neue Eigenanteile in der Schülerbeförderung ab Januar 2023 Ab Januar 2023 gelten neue Eigenanteile in der Schü- lerbeförderung im Landkreis Ravensburg. Der bisheri- ge monatliche Betrag erhöht sich je nach Stufe zwischen 1,30 Euro und 2,70 Euro. Grund hierfür ist die Tariferhö- hung des Bodensee-Oberschwaben Verkehrsverbundes (bodo), da die Höhe der Eigenanteile an den Preis einer Schülermonatskarte für die Preisstufe 1 des bodo-Tarifs gekoppelt ist. Für Schülerinnen und Schüler bis zur vierten Klasse sowie für Schülerinnen und Schüler von Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren, Grundschulförderklas- sen und Schulkindergärten beträgt der Eigenanteil dann 21,10 Euro (bisher 19,80 Euro). Für Schülerinnen und Schü- ler der Klassen fünf bis zehn und für Schülerinnen und Schüler des Berufsgrundbildungsjahres, des Berufsvor- bereitungsjahres sowie der Berufsfachschulen beträgt er künftig 33,80 Euro (bisher 31,60 Euro). Für alle anderen Schülerinnen und Schüler, insbesondere der Berufsschu- len, der Berufskollegs und Schülerinnen und Schüler ab der elften Klasse beträgt der Eigenanteil ab dem neuen Jahr 42,20 Euro (bisher 39,50 Euro). Dieser Eigenanteil gilt auch, wenn nicht die nächstgelegene Schule besucht wird. Die Stabsstelle Nachhaltige Mobilität im Landratsamt weist darauf hin, dass der Eigenanteil für höchstens zwei Kinder einer Familie zu entrichten ist. Die entsprechen- den Befreiungsanträge können bei den Schulen und den Schulträgern jeweils für ein Schuljahr gestellt werden. Bedürftigen Familien werden die Eigenanteile an den Schülerbeförderungskosten nach den sozialgesetzlichen Regelungen auf Antrag vom Jobcenter erstattet. Aus- künfte hierzu erteilen die Schulträger und das Jobcenter des Landratsamts unter Telefon 0751/85-8000. Kostenloser Workshop „Mehr Tierkomfort in der Milch- viehhaltung“ am 16.12.2022 Das Landwirtschaftsamt bietet einen Workshop zum The- ma „Mehr Tierkomfort in der Milchviehhaltung“ an. Die kostenfreie Veranstaltung findet am Freitag, 16. Dezem- ber 2022 von 10:00 bis 12:30 Uhr auf dem Betrieb der Familie Renz in Bettensweiler 15, 88239 Wangen statt. Dieser Workshop ist der Auftakt für weitere Veranstaltun- gen der Tierwohlinitiative Ravensburg mit dem Berater Fabian Diem. Die Teilnehmenden haben so die Möglich- keit, sich vor Ort über Maßnahmen zur Verbesserung des Tierwohls in alten Laufställen zu informieren. Zur besseren Planung ist eine Anmeldung mit Angabe Ihrer Kontaktdaten bis spätestens 14.12.2022 per E-Mail an la@rv.de erforderlich. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an Fabian Diem. Er ist von Mittwoch bis Freitag unter der Telefonnummer 0751/85-6137 für Sie erreichbar. Nummer 49 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Bodensee-Oberschwaben Verkehrsverbund Was vielerorts seit jeher üblich ist, kommt nun auch im Schussental: Das Einsteigen an den hinteren Türen ist seit Donnerstag, 1. Dezember, auf den Stadtbuslinien in Ravensburg, Weingarten und Umgebung erlaubt – und erwünscht. Zunächst bis einschließlich Februar, bei positivem Ergebnis auch dauerhaft. Diese Situation kennen Busfahrgäste nur zu gut: Großer Andrang an der Haltestelle, und alle müssen beim Fahrer einsteigen – entweder um ein Ticket zu kaufen oder zum Vorzeigen bereits vorhandener Fahrscheine. Bis alle im Bus sind, dauert es. Das kann zu Verspätungen führen. Und wo es keine Haltestellenbuchten gibt, hält der Bus zusätzlich den nachfolgenden Verkehr auf. Das soll nun besser werden. Seit Donnerstag, 1. Dezember, hat bei den Stadtbuslinien im Schussental eine Testphase begonnen: Die Fahrgäste sind eingeladen, zum Einsteigen nicht nur die vordere, sondern auch die hinteren Türen zu nutzen, wenn sie bereits einen Fahrschein haben. Wer eine bodo-eCard hat, kann ebenfalls hinten einsteigen, denn der Check-In funktioniert auch an den Geräten bei den hinteren Türen. Fahrgäste, die ein Ticket kaufen wollen, steigen hingegen weiterhin vorne ein. „Wir erhoffen uns mehr Komfort für die Fahrgäste, eine Entlastung für das Fahrpersonal und vor allem eine ver- besserte Pünktlichkeit“, erklärt Dominik Dornfeld, Be- triebsleiter des am Projekt beteiligten Verkehrsbetriebs Hagmann. Bedenken, dass es mit den neuen Einstiegs- regeln mehr Schwarzfahrer geben könnte, hat er nicht. „Kontrollteams sind täglich auf allen Linien unterwegs, um während der Fahrt die Tickets zu überprüfen.“ Die Testphase dauert bis einschließlich 28. Februar – mit der Option auf dauerhafte Verlängerung, wenn das Fazit positiv ausfällt. „Das hoffen wir, und davon gehen wir auch aus“, sagt Stadtbus-Geschäftsführerin Jenny Jungnitz. „An die Fahrgäste deshalb die Bitte: Freie Sitzplätze nutzen und nicht unnötig im Türbereich stehen- bleiben. Dann funktioniert das Ein- und Aussteigen flüssig und angenehmer für alle.“ INFO: Das Einsteigen an den hinteren Türen ist seit 1. Dezem- ber auf diesen Linien möglich: • 1 Baindt – Weingarten – Ravensburg – Schmalegg • 3 Ravensburg Hegaustraße – Eschach • 4 Ravensburg Bahnhof – Weißenau – Oberzell • 5 Baienfurt – Schacherösch – Weingarten – Ravensburg Bahnhof • 6 Weingarten Lerchenfeld – Charlottenplatz – Oberstadt • 9 Ravensburg Bahnhof – Ummenwinkel • 11 Ravensburg Bahnhof – Krankenhaus St. Elisabeth • 14 Weingarten Löwenplatz – Argonnenpark – Charlot- tenplatz • 15 Weingarten BOB – Löwenplatz – Meisterhof – BOB • 20 Ravensburg Bahnhof – Mochenwangen – Wolperts- wende • 21 Ravensburg Bahnhof – Knollengraben – Grünkraut – Bodnegg Der Betriebsversuch ist eine Kooperation der Stadt- bus-Gesellschafter Regionalverkehr Alb-Bodensee GmbH, Verkehrsbetrieb Hagmann GmbH & Co. KG, Ravensburger Verkehrs- und Versorgungsbetriebe (RVV) und Stadtwer- ke Weingarten. Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 10. Dezember – 18. Dezember 2022 Gedanken zur Woche Es kommt auf die Stille In der Seele des Menschen an Und auf die Seele des Menschen, in der diese Stille ihren Sitz hat. Antoine de Saint-Exupery Samstag, 10. Dezember 17.30 Uhr Baienfurt - Beichtgelegenheit 18.30 Uhr Baienfurt – Bußgottesdienst mit Eucharistie- feier Sonntag, 11. Dezember – 3. Adventssonntag 10.00 Uhr Baindt – Familiengottesdienst Ministranten: Felix aller, Benjamin Stiefvater, Ricco Haller, Leopold Koch, Mona Stiefvater, Benjamin Zentner, Johanna Zentner († Klara und Johannes Merk, Familie Schi- manowski, Agathe und Adam Zimmermann, Julius Malsam, Apolonia und Ignaz Malsam, Magdalena und Johannes Merk, Lucia Fischer, Hugo Futterer, Silvia Snoek, Karl Bohner, Georg Konzett, Leokadia und Josef Malsam, Magdalena und Klemens Braunagel, Anni und Eugen Maier, Josef Gresser, Jahrtag: Elisabeth Schimanowski, Jutta Futterer) 11.15 Uhr Baindt – Taufe von Tim 11.15 Uhr Baienfurt – Wort-Gottes-Feier für Familien mit Kindern Dienstag, 13. Dezember 07.50 Uhr Baindt – Schülergottesdienst Mittwoch, 14. Dezember 18.30 Uhr Baienfurt – Rorategottesdienst Donnerstag, 15. Dezember 07.45 Uhr Baienfurt - Schülergottesdienst Freitag, 16. Dezember 08.30 Uhr Baindt – Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier 16.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier im Pflegeheim Selige Irmgard Samstag, 17. Dezember 18.30 Uhr Baindt – Bußgottesdienst mit Eucharistiefeier Ministranten: Laura Kurz, Frida Rapp, Niklas Alber, Lena Alber, Mathea Buchter, Benedikt Heilig († Rolf Rosenberg, Luigi Lariola, Eugen Haug, Christina und Wendelin Fetsch mit Angehöri- gen, Familie Merk, Familie Gisi, Kurt Brugger, Rosa Vogrl, Johanns Heik, Ignaz Malsam mit Angehörigen, Christina und Wendein Hatzen- Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 49 büller, Klementine und Eduard Gelzenlichter mit Angehörigen, Ludmilla, Alexander und Nikolaus Linkov, Familie Amann mit Ange- hörigen, Familie Gaissmaier mit Angehö- rigen, Maria und Donatus Kaplan, Maria Kaplan, Ludmilla und Rochus Illenseer, Johann Germann, Michael Pfefferkorn, Franz und Eugen Schmidt, Familie Hugo Schmidt, Jahr- tag: Josef Veeser) Sonntag, 18. Dezember – 4. Adventssonntag 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier (Adveniatsonntag) 11.15 Uhr Baienfurt – Wort-Gottes-Feier für Familien mit Kindern Rosenkranzgebete im Dezember Im Dezember laden wir ganz herzlich ein zum Rosen- kranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottes- dienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 – 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 – 18.00 Uhr Freitag 09.30 – 11.30 Uhr Vorhinweis: Unser Pfarrbüro bleibt vom 27. Dezem- ber 2022 bis zum 06. Januar 2023 geschlossen. Wir sind wieder ab dem 10. Januar erreichbar Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Bußfeier in Baindt Samstag, 17. Dezember 18.30 Uhr Bußfeier mit Eucharis- tiefeier Beichtgelegenheit in Baienfurt Samstag, 10. Dezember 17.30 Uhr Beichtgelegenheit in der Kirche Samstag, 10. Dezember 18.30 Uhr Bußfeier mit Eucharistiesfeier Einladung zum Familiengottesdienst Licht im Advent Adventszeit ist, wenn in langen dunklen Nächten ein Licht die Welt erhellt. Wir freuen uns mit Euch Kindern, Euren Familien und allen Gemeindemitgliedern den 3. Advent zu feiern und laden Euch am 11.12.22 um 10 Uhr in die Pfarrkirche Baindt zum Familiengottesdienst ein. Das Familiengottesdienstteam Rosenkranzgebet für die Seelsorgeeinheit mit anschließendem musikalischen Abendlob am 22. Dezember 2022 um 17.00 Uhr musikalisch gestaltet von Klaus Reichle Sie sind herzlich eingeladen, mitzubeten, mit zuzuhören oder wenn Sie möchten auch gerne einfach nur zum Zu- hören. Die Vorbeterinnen und Herr Reichle freuen sich über Ihr Kommen. In Guatemala, einem der ärmsten Länder Late inamer ikas , sterben täglich Men- schen an Krankhei- ten, die heilbar wä- ren. Aber die Gesundheitsversor- gung ist schlecht und wer kein Geld hat, kommt nur schwer an eine Behandlung und Medikamente. In lztapa, einem kleinen Küstenort am Pazifik betreiben drei Ordensschwestern eine Gesundheitsstation. Sie behandeln Patienten, impfen. geben Medikamente, kümmern sich um Schwangere, Neugeborene, Kinder und Senioren. Oft geht es nicht nur um die gesundheitliche Versorgung, sondern auch um Seelsorge und die Vermittlung, dass sie alle von Gott geliebt werden. Adveniat fördert die Arbeit in der Gesundheitsstation, sodass die Ordensschwestern, und viele ehrenamtliche Helferinnen und Helfer, die Menschen in Iztapa weiterhin unterstützen können, ein gesundes und selbstbestimmtes Leben zu führen. Mit Ihrer Hilfe kann diese Arbeit erfolgreich fortgesetzt werden. Spendenkonto Bank im Bistum Essen IBAN: DE03 3606 0295 0000 0173 45 Online-Spenden: www.adveniat.de/spenden Nummer 49 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Sternsingeraktion vom 02. – 05.01.2023 in Baindt „Kinder stärken, Kinder schützen – in Indone- sien und weltweit!“ Unter diesem Motto brin- gen die Sternsinger vom 02. – 05.01.2023 den Neujahrs-Segen in die Häuser und sammeln Spenden für Kinder in Not. Im Mittelpunkt der kommenden Sternsin- geraktion steht der Kinderschutz. Der Schutz von Kindern und die Wahrung Ihrer Rechte ist ein wichtiges Thema, das in weiten Teilen der Welt verbesserungswürdig ist. Das Kindermissionswerk fördert Projekte, die sich dieser Pro- blematik annehmen und sich für den Schutz von Kindern einsetzen. Beispielsweise werden in Indonesien Projekte unterstützt, die mithilfe von Bildung und Aufklärung Kin- der stärken, so dass sie um Ihre Rechte wissen und für sie eintreten können. Die kommende Sternsingeraktion in Baindt Der Wandel der Zeit macht auch vor den Sternsingern nicht halt und die Durchführung der Aktion muss an die aktuel- len Gegebenheiten angepasst werden. Unsere Gemeinde ist in den vergangenen Jahren stark gewachsen und vie- le Haushalte sind neu hinzugekommen. Dieser Umstand hat direkte Auswirkungen auf unsere Sternsingeraktion. Die logistische Herausforderung wird immer größer und es ist zwischenzeitlich mit den vorhandenen Ressourcen kaum mehr machbar, alle Haushalte in der Zeit zwischen Neujahr und dem Dreikönigstag zu besuchen. Aus diesem Grund werden persönliche Besuche der Sternsinger nur noch nach vorheriger Anmeldung stattfinden. Wenn Sie einen Besuch der Sternsinger wünschen, werden die Kinder Sie besuchen, Ihre Lieder singen und den Segen bringen. Alle anderen Haushalte erhalten wie in den vergangenen zwei Jahren ein Segenspaket. Dieses enthält Informationen über die Aktion, Spendenmöglichkeiten und den aktuellen Segensaufkleber. Wir hoffen durch diese Neuerung den veränderten Anforderungen gerecht werden zu können und freuen uns auf viele Anmeldungen! Auf Wunsch kommen die Sternsinger auch zu Ihnen! Wenn Sie den Besuch der Sternsinger wünschen, können Sie diesen wie folgt anmelden: - Telefonisch im Pfarrbüro unter Tel. 1349 (ab 23.12.2022 erfolgt eine Weiterleitung auf einen Anrufbeantworter) - Per E-Mail an sternsinger-baindt@gmx.de (Bitte geben Sie Ihren Namen und Ihre Adresse an). - Mit unten angefügtem Anmeldeformular. Dieses kann - im Pfarrbüro - bei unserem hölzernen Sternsinger in der Kirche - oder persönlich bei den Mitgliedern des Orgateams abgegeben werden. Gerne können Sie Ihren Besuchswunsch auch bereits für die kommenden Jahre festlegen. Die Sternsinger sind wie folgt unterwegs: 02.01.23 Dorfplatz, Marsweiler (Marsweilerstraße, Bronnenstubenweg, Thumbstraße, Blumenstraße, Dahlienstraße, Lilienstraße, Tulpenstra- ße, Krokusweg, Lavendelstraße, Kornblumenstraße, Ro- senstraße, Nelkenstraße, Zeppelinstraße, Fliederstraße, Veilchenstraße, Höfe) 03.01.23 Innere Breite, Grünenberg, Annaberg (Ziegelstraße, Innere Breite, Küferstraße (außerhalb Dorfplatz), Gartenstraße, Sonnenstraße, Annabergstra- ße, Storchenstraße, Lerchenstraße, Ziegelhalde, Im Vo- ken, Sperlingweg, Grünenbergstraße, Jägerweg, Stöck- lisstraße) 04.01.23 Friesenhäusle, Bifang, Geigensack (Friesenhäuslerstraße, Hirschstraße (Baindt), Dachs- straße, Rehstraße, Froschstraße, Fuchsstraße, Igelstra- ße, Boschstraße, Daimlerstraße, Dornierstraße, Röntgen- straße, Benzstraße, Liebigstraße, Siemensstraße) 05.01.23 Sulpach, Schachen, Grenze Baienfurt Hirschstraße (Sulpach), Reishaufen, Merkenmoos, Greut, Riedsenn, Wickenhauserstraße, Thomas-Dachserstraße, Schachener Straße, Am Föhrenried, Am Umspannwerk, Baienfurter Straße, Eschenstraße, Eichenstraße, Erlen- straße, Buchenstraße, Birkenstraße, Kiesgrubenstraße, Schönblick Die Besuche werden voraussichtlich zwischen 14:30 und 18:00 Uhr stattfinden. Wir freuen uns auf eine erfolgreiche Sternsingeraktion 2023 und wünschen Ihnen eine besinn- liche Adventszeit! Das Orga-Team der Sternsingeraktion in Baindt Stephanie Koch, Karin Pink und Claudia Zanutta ––––––––––––––––––-–––– ✂ –––––-––––––––––––––––– Anmeldung für den Besuch der Sternsinger vom 02.-05.01.2023. Wir wünschen einen persönlichen Besuch der Sternsinger Name: ................................................................................................................... Adresse: ................................................................................................................... Telefon (optional): ........................................................................................... ❏ Wir möchten auch in den kommenden Jahren von den Sternsingern besucht werden. ––––––––––––––––––-–––– ✂ –––––-––––––––––––––––– Könige gesucht! Unter dem Motto bringen wir Sternsinger vom 02. – 05.01.2023 den Segen in die Baindter Haushalte und sammeln Spenden für Kin- der, die in Not sind. Hast Du Lust dabei zu sein? Dann füll zusammen mit Deinen Eltern die Anmeldung aus und gib sie im Pfarrbüro oder direkt bei einem Mitglied des Organisations-Teams ab. Du kannst sie uns auch di- rekt per EMail an sternsinger-baindt@gmx.de schicken. Anmeldungen gibt es in der Kirche bei unserem hölzernen Sternsinger oder im Pfarrbüro. Gib auf dem Formular bitte Deine Wunschtage an. Wir freuen uns natürlich, wenn Du an mehreren Tagen dabei sein möchtest. Dies ist aber keine Pflicht. Gerne kannst du Dich auch gleich zusammen mit Deinen Freunden als Gruppe (max. 4 Personen) anmelden. Zur Vorbereitung treffen wir uns am 16.12.2022 von 16:30-18:00 Uhr im Bischof-Sproll Saal. Hier erhältst Du weitere Informationen und kannst Dir Dein königliches Gewand aussuchen. Wir freuen uns auf Dich! Stephanie Koch, Karin Pink und Claudia Zanutta Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 49 Wir wünschen Ihnen eine besinnliche, ruhige Adventszeit und ein schönes Weihnachtsfest und ein gutes, gesun- des neues Jahr. Vorschau Januar 2023 Dienstag, 10.1.23: Wanderung nach Baindt zur Krippenbe- sichtigung, wir treffen uns um 13.45 Uhr an der Kirche in Baienfurt. Dann gehen wir zu Fuß nach Baindt. An der Kirche erwartet uns Herr Pfarrer Bernhard Staudacher zur Krippen- führung in Baindt. Anschließend Treffen zum gemütlichen Beisammensein im Café Haussmann. Mittwoch, 18.1.23 08.30 Uhr Friedensrosenkranz 09.00 Uhr Friedensmesse Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Bereitet dem HERRN den Weg; denn siehe, der HERR kommt gewaltig. Jes 40,3.10 Sonntag, 11. Dezember 3. Advent 10.00 Uhr Baienfurt Krippenspielprobe im Ev. Gemein- dehaus 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Taufe in der Ev. Kirche Montag, 12. Dezember 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe im Ev. Gemein- dehaus Dienstag, 13. Dezember 14.30 Uhr Baienfurt Seniorenadvent im kath. Gemein- dehaus Mittwoch, 14. Dezember 15.30 Uhr Baienfurt Konfi-Unterricht im Ev. Gemein- dehaus 19.00 Uhr Baienfurt Frauenkreis im Ev. Gemeindehaus „liebens-wert“ 1. Korinther, Kapitel 13 Sonntag, 18. Dezember 4. Advent 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Krippenspiel Gedanken zum Internationalen Tag des Ehrenamts Am 5. Dezember wird der International Volunteer Day begangen – der Inter- nationale Tag der Freiwilligen. An diesem Tag verleiht der Bundespräsident das Bun- desverdienstkreuz an Menschen, die durch ihr ehren- amtliches Engagement der Gesellschaft in besonderem Maße gedient haben. Wer diese Auszeichnung erhält, bekommt sie sicher zu Recht, doch so viel mehr Menschen engagieren sich Tag für Tag für die Gemeinschaft – in unseren Ortschaften und Kirchengemeinden. Sie tun dies freiwillig und machen ihren Ämtern, die sie mit Herzblut ausfüllen alle Ehre. Dabei geht es nicht um Ehrenkäsigkeit, sondern um das Einbringen der eigenen Talente zum Wohl der Gemeinschaft. Ein Wort aus Korinther 12 beschreibt sehr treffend die geistliche Dimension des Ehrenamts: Es sind verschiede- ne Gaben; aber es ist ein Geist. Und es sind verschiedene Ämter; aber es ist ein Herr. Und es sind verschiedene Kräf- te; aber es ist ein Gott, der da wirkt alles in allen. Durch einen jeden offenbart sich der Geist zum Nutzen aller. In diesem Sinne ein ganz herzliches Dankeschön, jeder und jedem, die durch ihr ganz selbstverständliches, treues Einbringen in die Gemeinschaft längst zu Säulen unseres Miteinanders als Gemeinde geworden sind. Vergelt’s Gott tausendmal! – Weiterhin auf eine gute Zu- sammenarbeit fürs Miteinander, zu Gottes Ehre und ein- ander zur Stärkung! Ihr Pfarrer Martin Schöberl --- Gottesdienst für Zuhause/ Rege- lung Baindt Unsere Gottesdienste aus der Kir- che können in Echtzeit von zu Hause aus mitgefeiert werden. Am ersten Sonntag im Monat findet der Got- tesdienst in Baindt statt. Dieser wird erst am Nachmittag online gestellt. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Homepage www.evan- gelisch-baienfurt-baindt.de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube- Kanal abrufbar. --- Adventlicher Bibeltreff Am dritten Advent, den 11. Dezember findet um 14.30 Uhr ein adventli- cher Bibeltreff im Mar- tin-Luther-Gemeindehaus Weingarten statt. Unter dem Motto „Kinder des Lichtes bleiben“, gibt Jürgen Ziegler, Gemeindediakon, Impulse aus dem Brief des Paulus an die Thessalonicher (5, 1-11). Die evangelische Gemeinschaft „Die Apis“ heißt interessierte Gäste herzlich willkommen. ACHTUNG Änderung, nicht wie im Plan am 7.12.22 sondern NEU: Frauenkreis am 14.12.22 Frauenkreis am MITTWOCH, den 14. Dezember 2022 um 19:00 Uhr im Evangelischen Gemeindehaus Öschweg Nummer 49 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Ganz herzlich laden wir zu unserer diesjährigen adventli- chen Feier ins Evangelische Gemeindehaus ein. Das dies- jährige Motto „liebens-wert“ befasst sich mit dem Ersten Brief an die Gemeinde in Korinth, Kapitel 13. Jede bringt bitte wie immer ein paar Bredle mit für einen gemütlichen Ausklang. Wir freuen uns schon Euer Frauenkreis-Team Der Kreative Montag bietet an Anmeldungen bitte immer bis spä- testens 4 Tage vor dem Termin Helga Kaminski Petra Neumann-Sprink Tel. : 07502-4103 Tel. : 0751-52501 b.h.kaminski@gmx.de p.neumann.sprink@gmx.de 12.12. Adventsfeier im DBS Eine Anmeldung ist unbedingt erforderlich! Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist – um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel € 5,50; Material nach Verbrauch Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und finden sonntags um 10 Uhr statt. Die regelmäßigen Veranstaltungen als auch die Gottes- dienste finden unter Einhaltung der aktuell geltenden Hygieneauflagen statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde angekündigt. Vereinsnachrichten SV Baindt überwintert auf Platz 2 SV Beuren - SV Baindt 0:2 (0:1) Am letzten Spieltag des Kalenderjahres 2022 stand für den SVB die bis dahin längste Aus- wärtsfahrt auf dem Programm. Man war zu Gast beim SV Beuren, allerdings wurde die Partie auf dem relativ kompakten Kunstrasenplatz in Isny ausgetragen. Die Baindter Mannschaft hatte sich durch den 2:0-Sieg in der Vorwoche in Position gebracht, um mit einem erneuten Sieg auf dem zweiten Tabellenplatz zu überwintern; die Gastgeber wollten als Tabellenvorletzer hingegen zum Abschluss des Jahres nochmals wichtige Punkte im Ab- stiegskampf sammeln. Im Hinspiel konnte der SV Baindt in einer packenden Partie in letzter Sekunde mit 3:2 gewinnen, am Samstag wollte der SV Baindt schon früher für klare Verhältnisse sorgen und hätte dabei bereits nach wenigen Sekunden in Führung gehen können. Dischls Abschluss aus kurzer Distanz war allerdings etwas zu unplatziert (1.). Und auch in den folgenden Minuten drückte der Tabellenzweite auf den frühen „Dosenöffner“; erneut war es Dischl, der je- doch am gut reagierenden Rittweg im Beurener Tor schei- terte (5.). Im Anschluss kamen die Gäste etwas besser in die Partie und meldeten sich mit zwei Halbchancen vor dem Baindter Gehäuse an, welche aber für Walser, der kurzfristig für den mit Rückenproblemen kämpfenden Wetzel übernahm, schlussendlich keine allzu große Ge- fahr darstellten. Der SV Baindt blieb auf der Gegenseite weiterhin gefährlich, wobei vor allem Beurens Rechts- verteidiger Prinz immer wieder seine liebe Mühe hatte mit Fischer mitzuhalten. Die nächste dicke Chance sollte jedoch über die rechte Seite entstehen; ein etwas unor- thodoxer Abschluss von Rechtsverteidiger Tobias Szeibel wurde länger und länger, klatschte schlussendlich jedoch nur gegen den Pfosten (17.). In der Folge entwickelte sich ein eher zähes Spiel - der SV Baindt rannte an, während die Gastgeber auf Fehler in der Baindter Hintermann- schaft lauerten und vor allem über Standards gefährlich blieben. So beispielsweise auch durch einen Freistoß von Karrer, den Walser zur Ecke klären konnte (41.). Kurz vor der Pause sollte aber doch noch der so wichtige Füh- rungstreffer für den SV Baindt fallen. Fischer wurde auf der linken Seite von Thoma angespielt, zog mit Tempo in die Mitte und schlenzte die Kugel herrlich zum 0:1-Halb- zeitstand in den Winkel (43.). Auch im zweiten Durchgang blieb das Team von Jens Rädel die spielbestimmende Mannschaft, auch wenn das beruhigende 0:2 zunächst noch nicht fallen wollte. Erst köpfte der aufgerückte Bolgert gegen die Latte, dann ließ Dischl die nächste aussichtsreiche Chance liegen (57.) und wenig später war es erneut Tobias Szeibel, dem sein erstes Tor im Baindter Dress einfach nicht vergönnt sein sollte. Vorausgegangen war ein Traumpass von Dantona Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 49 à la Kevin de Bruyne vertikal durch die gesamte Hinter- mannschaft des SV Beuren, Szeibel scheiterte mit seinem Tunnelversuch an Rittweg (65.). Eventuell auch durch diese ausgelassenen Chancen witterten die Gastgeber im Anschluss nochmal ihre Chance, Walser konnte die Baindter Mannschaft mit einer starken Parade gegen Ber- ger aber vor dem Ausgleich bewahren (67.). Auch bei der folgenden Ecke herrschte Unordnung im Baindter Straf- raum, am Ende gelang es dem SV Beuren aber nicht die Kugel gegen die geschlossen agierende Baindter Abwehr über die Linie zu drücken. In einer hitzigen Schlusspha- se hatte der SV Baindt dann schlussendlich den länge- ren Atem. Erneut narrte Fischer seinen Gegenspieler auf der linken Seite und brachte den Ball flach auf den ers- ten Pfosten. Dort war Dischl eingelaufen und schob zum entscheidenden 0:2 ein (89.). In der Nachspielzeit hätte der SV Baindt sogar noch auf 0:3 erhöhen können, nach toller Flanke von „Aushilfe“ Manuel Brugger und Ablage von Dischl wurde Dantonas Abschluss aus 15 Metern aber gerade noch geblockt. Damit fährt der SV Baindt einen verdienten Auswärts- sieg in Isny ein und behält zum zweiten Mal in Folge auch defensiv eine weiße Weste. Zudem krönt man mit dem Sieg ein unglaubliches Kalenderjahr 2022: ungeschlage- ner Meister in der Kreisliga A1, ein saisonübergreifendes Torverhältnis von 157:40 und insgesamt nur vier Pflicht- spielniederlagen, wodurch man verdient auf einem her- vorragenden zweiten Tabellenplatz überwintert. Es spielten: Benjamin Walser - Philipp Kneisl, Michael Brugger, Marc Bolgert, Tobias Szeibel - Marko Szeibel, Mika Dantona, Phillip Thoma (87.Max Schmidt) - Jan Fi- scher (90.Manuel Brugger), Jonathan Dischl, Konstantin Knisel (62.Lukas Walser) SV Beuren II - SV Baindt II 2:5 (1:2) Nach dreiwöchiger Pause ohne Pflichtspiel musste auch der SV Baindt II am Samstag noch ein letztes Mal die Fußballschuhe schnüren, bevor man sich in die wohlver- diente Winterpause verabschieden durfte. Gespielt wurde ebenfalls auf dem Kunstrasen in Isny; als Tabellenvierter war man gegen den Tabellenneunten aus Beuren klar in der Favoritenrolle. Trotz eines ordentlichen Starts in die Partie, war es zunächst der SV Beuren II der durch einen fragwürdigen Elfmeter in Führung ging (21.). Die Mannschaft von Timo Geggier blieb gegen tiefstehende Gegner aber weiterhin bemüht und kam wenig später durch Brugger, ebenfalls durch einen Foulelfmeter, zum Ausgleich (34.). Noch vor der Pause stellte die Baindter Mannschaft dann die Weichen für den zehnten Sieg in dieser Saison - Brugger überraschte den Torwart der Beurener mit einem direkten Freistoß, der wohl eigentlich als Flanke gedacht war(42.). Auch in der zweiten Halbzeit bestimmte der SV Baindt II die Partie und erhöhte durch Schnez (56.) und Hecht (61.) innerhalb von fünf Minuten auf 1:4. Wie Brugger markierte in der 68.Minute dann auch Schnez seinen Doppelpack, welcher nun bereits schon bei 15 Saisontreffern steht. Nach einem Fehler im Baindter Spielaufbau fing man sich in der 81.Minute zwar noch das 2:5, am Ende blieb dieser zweite Treffer der Gastgeber aber Ergebniskosmetik. Mit dem letzten Sieg im Jahr 2022 beendet die „Zwoite“ die Hinrunde somit auf Tabellenplatz drei und kann im kommenden Jahr aus eigener Kraft sogar noch bis an die Tabellenspitze springen; der Tabellenerste aus Mecken- beuren hat zwar sechs Punkte mehr aber zugleich auch zwei Spiele mehr. Geggiers Ausblick auf die Rückrunde lautete daher folgendermaßen: „Wir sind voll dabei im Meisterrennen. Jetzt gilt es die Kräfte zu sammeln, um in der Rückrunde nochmal anzugreifen.“ Es spielten: Jan Mohring - Niklas Hugger, Patrick Späth, Thorsten Renz, Dennis Hecht (63.Lukas Grabherr) - Mo- ritz Gresser (63.Johannes Heisele), Fabian Gessler, Niklas Späth (72.Albert Fischer) - Manuel Brugger (72.Beyhan Altun), Johannes Schnez, Max Kretzer Der SV Baindt bedankt sich bei allen Fans für die treue Unterstützung im letzten Jahr - es ist beispielsweise nicht selbstverständlich 50 Minuten Fahrt auf sich zu nehmen, um die Mannschaften bei 0 Grad in Isny spielen zu sehen. Vielen Dank dafür! Beide Teams wünschen frohe Weih- nachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr. B-Juniorinnen im Viertelfinale des Verbandspokals SV Baindt (SGM Baindt-Fronreute) : TSV Stetten 1:0 Nachdem wir gegen den Tabellenzweiten der Verbands- liga Süd im Oktober schonmal sehr unglücklich knapp verloren hatten, wollten wir jetzt in der zweiten Auflage im Pokal die Revanche. Stetten, bekannt für ihre starke Abwehr, konzentrierte sich auf ihre Abwehrarbeit und versuchte mit gelegentlichen schnellen Kontern uns in Verlegenheit zu bringen. Wir spielten trotz tiefen Rasens technisch anspruchsvollen Fußball und ließen von Beginn an einen Angriff nach dem anderen auf des Gegners Tor zurollen. Flanken von Marie und Sophia, Direktabnah- men von Martha und Stella sowie Torschüsse von Mona, Hedda, Sophia, Marie, Stella zeigten unsere unsern un- bedingten Willen das Spiel gewinnen zu wollen, aber die Effizienz ließ noch zu wünschen übrig. Doch nach ca. 30 Minuten bekamen wir etwa 20m vor dem Tor in halblin- ker Position einen Freistoß zugesprochen, Stella legte sich den Ball zurecht und zirkelt den Ball passgenau über die Mauer in den Winkel zur längst verdienten 1:0 Führung. In der Folge musste Stetten kommen und kam auch noch zweimal gefährlich vor unser Tor, doch unsere Abwehr um Scarlett, Lorena, Viviane und Laura verteidigten souverän und wenn mal was durchkam, stand im Tor noch Tabea die zudem immer wieder lautstark dirigierte. Nach der Pause kam Stetten mit mehr Schwung auf’s Feld und brachte uns unter Druck, aber nach 10 Minuten gewannen wir unsere Souveränität wieder zurück und ver- lagerten das Spiel wieder stärker in des Gegners Hälfte. Kurz vor Schluss hatten Nora und Stella nach schönen Flanken von Sophia und Martha noch zwei hochkarätige Torchancen, doch der Ball versprang auf dem inzwischen arg mitgenommenen löchrigen Rasen. Mit zunehmender Spieldauer wurden die Beine schwerer und alle mussten sich sichtlich durchbeißen und so war es eine sichtliche Erlösung und der Jubel groß als der gut leitende Schieds- richter Wolfgang Schuller die Partie abpfiff. Eine klasse Partie unserer Mädels, die die Krönung einer guten Hin- runde darstellte und uns freuen lässt auf das Viertelfinale gegen die Bundeligamannschaft vom FC Donzdorf. Es spielten: Tabea Lins (T), Viviane Wertmann, Scarlett Pogrzeba, Lorena Buerck, Laura Schaz, Martha Stöhr, Mona Eiberle, Hedda Said, Jana Eiberle, Marie Armenat, Sophia Schairer, Stella Schmid, Julia Eberlen, Alina Braun, Nora Lüttmann. Herren 1 mit 9:4 Erfolg im letzten Vorrun- denspiel SV Baindt – SV Weiler 9:4 Zum letzten Spiel der Vorrunde empfingen wir den SV Weiler in der Baindter Sporthalle. Wir mussten abermals mit Ersatz spielen, für den erkrankten Frank Nummer 49 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Markwart sprang Robert Nowak ein. Die Doppel 1 und 2 mit Marcel Brückner / Tobias Nowak und Philipp Schwarz / Thomas Nowak verliefen nahezu identisch: Nach ge- wonnenem ersten Satz und verlorenem zweiten Satz konnten sich beide Paarungen nochmals steigern und die folgenden Sätze souverän gewinnen. Unser Doppel 3 mit Thomas Rauch und Robert Nowak hatte es gegen das gute Doppel der Gegner schwer und verlor, obwohl nicht ganz chancenlos, mit 0:3. In den Einzeln stachen dieses Mal Philipp, Marcel und be- sonders Thomas Nowak heraus, alle konnten beide Spiele siegreich gestalten. Philipp und Marcel mussten vor allem gegen den unangenehm spielenden Hans-Jürgen Tap- peiner volle Konzentration zeigen, Thomas war in beiden Spielen Außenseiter und kämpfte sich mit seiner energi- schen und cleveren Spielweise zu zwei Punkten. Tobias konnte leider nur phasenweise an seine starke Form der letzten Wochen anknüpfen und verlor seine Spiele mit 2:3 und 1:3. Thomas Rauch hingegen bestätigte seinen Höhenflug mit einem weiteren überzeugenden Sieg. Ro- bert musste die Stärke seines Gegners Manfred Migsch anerkennen, der in dieser Saison auch schon im mittle- ren Paarkreuz Punkte sammeln konnte. Alles in allem ein guter 9:4 Erfolg, der aber bei einer Niederlage mehr und dem starken hinteren Paarkreuz der Gäste schnell in ei- nem Krimi hätte enden können. Nach der Vorrunde stehen wir mit 12:4 Punkten auf dem 3. Tabellenplatz und haben es in der Rückrunde in der ei- genen Hand zumindest noch auf den 2. Platz nach vorne zu rutschen, der zur Teilnahme an der Aufstiegsrelegati- on berechtigt. Das Ziel für das kommende Jahr ist also klar definiert! :) Es spielten: Philipp Schwarz (2:0), Marcel Brückner (2:0), Tobias Nowak (0:2), Thomas Nowak (2:0), Thomas Rauch (1:0) und Robert Nowak (0:1) Letztes Vorrundenspiel der Jugendmannschaft in Ra- vensburg TSB Ravensburg – SV Baindt 8:2 Beim letzten Spiel vor der Winterpause hofften wir ins- geheim beim Tabellennachbarn aus Ravensburg die ers- ten Punkte zu erbeuten. Doch leider ging dieser Wunsch nicht in Erfüllung. Felix und Jona machten in ihrem Doppel ein paar Fehler zu viel und verloren in 3 knappen Sätzen. Valentin und Ricco konnten einen Satz gewinnen, verloren aber letzt- endlich mit 1:3. Etwas unglücklich agierte Felix dann in seinen Einzel- spielen. In der ersten Partie verlor er nach gewonnenem ersten Satz die folgenden drei Sätze mit jeweils nur zwei Punkten Unterschied und in seinem zweiten Spiel muss- te er sich seiner Gegnerin mit 11:13 im entscheidenden 5. Satz geschlagen geben. Schade! Besser machte es Jona, der beide Spiele gewinnen konnte, sein erstes mit 3:1 und das zweite sogar mit 3:0. Super gespielt! Valentin konnte in seinen Spielen immer mithalten und jeweils einen Satz gewinnen, am Ende reichte es aber noch nicht für einen Sieg. Ricco erwischte leider nicht seinen besten Tag und verlor ebenfalls beide Spiele. Nach dem Ende der Vorrunde stehen wir somit auf dem letzten Tabellenplatz, was uns als Trainerteam allerdings nicht wichtig ist. Dafür, dass ihr das erste Mal am Wett- kampf teilnehmt, habt ihr das super gemacht und wir freuen uns, dass ihr mit so viel Eifer und Freude dabei seid. Macht weiter so, dann werden auch irgendwann die ersten Siege eingefahren :) Es spielten: Felix Haller (0:2), Jona Klein (2:0), Valentin Koch (0:2) und Ricco Haller (0:2) Seniorenteam siegt 6:0 in Meckenbeuren Mit einer geschlossenen Mannschaftsleistung konnte sich die Seniorenmannschaft überraschend klar mit 6:0 in Me- ckenbeuren durchsetzen und steht damit auf dem dritten Platz der Bezirksliga. Die Eingangsdoppel wussten erneut zu überzeugen. Ass- falg/Nowak schlugen das Spitzendoppel Senf/Gnant mit 3:1 und Brüchle/Kramer bezwangen Müller/Stofner mit 3:0. Im vorderen Paarkreuz hatten es Thomas Brüchle und Wolfgang Assfalg mit den Materialspielern Gnant und Senf zu tun. Während Thomas Brüchle sofort gut zurecht kam und 3:0 siegte, benötigte Wolfgang Assfalg deutlich länger um sich auf das Spiel einzustellen, siegte aber nach 0:2 Rückstand noch mit 3:2. Klaus Kramer setz- te sich mit 3:0 gegen Müller durch und Thomas Nowak setzte mit einem 3:1 Erfolgt gegen Stofner den Schluß- punkt zum 6:0 Erfolg. Reitergruppe Baindt DANKESCHÖN Es ist Zeit, für das was war, danke zu sagen, damit das was werden wird, unter einem guten Stern beginnt. Das nahende Jahresende möchten wir nutzen um uns bei allen Gönnern und Sponsoren nochmals zu bedanken. Einen besonderen Dank gilt der Hallenbad Baienfurt eG, welche uns den Badebereich für die Durchführung des Vierkampfes zur Verfügung gestellt hat. Reitergruppe Baindt e.V. Stephansritt am 26.12.2022 Am Montag, 26.12. können wir endlich wieder den Stephansritt abhalten. Für den Abritt suchen wir noch einen Treffpunkt. Wir freu- en uns, wenn sich hierfür jemand anbietet. Wir bitten die Reiter, sich bis zum 18.12. bei Eva Hehl (schriftfuehrerin@reitergruppe-baindt.de) anzumelden. Schützengilde Baindt Beim diesjährigen Königschießen wurden folgende Ergebnisse erzielt: Unterhebelrepetierer auf Fallscheiben: 1. Platz: Stefan Schnez 5 Treffer in 7,0 Sekunden 2. Platz: Patrick Pfau 5 Treffer in 9,3 Sekunden 3. Platz: Hans-Martin Schmidt 5 Treffer in 12,9 Sekunden Luftgewehr Herren: Schützenkönig: Stefan Schnez 150 Teiler 1. Ritter: Stefan Mohring-Landsberger 288 Teiler 2. Ritter: Patrick Pfau 307 Teiler Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 49 Luftgewehr Damen: Schützenkönigin: Stefanie Albrecht 732 Teiler 1. Ritterin: Regina Kerner 2000 Teiler (4er) 2. Ritterin: Ann-Katrin Pfau 2000 Teiler (1er) Luftpistole Allgemein: Schützenkönig: Patrick Pfau 974 Teiler 1. Ritter: Günter Schnetz 1184 Teiler 2. Ritter: Stefan Mohring-Landsberger 1429 Teiler Jugendpokal: Stefan Mohring-Landsberger 439 Teiler Allen Schützen Herzlichen Glückwunsch Beim Rundenwettkampf konnte unsere Luftgewehrmann- schaft mit 1368:1203 Ringen einen Sieg gegen den SV Ebenweiler erzielen. Patrick Pfau: 365 Ringe Stefan Schnetz: 356 Ringe Hans-Martin Schmidt: 314 Ringe Arthur Pfau: 333 Ringe Stefan Mohring-Landsberger: 303 Ringe Herzlichen Glückwunsch Alpinteam Baindt Busausfahrt an den Sonnenkopf am 28.12. - SKI BOARD RODEL - Alpinteam Baindt Diese Ausfahrt ist für alle, die in den Schnee wollen, egal mit welchem Sportgerät, und Spaß am Apres-Ski haben. Es sind noch Plätze frei. Teil- nahme ab 16 Jahren. Preis 25.- Euro plus Tageskarte für den Lift. Alle Infos bei „Alpinteam“ unter www.svbaindt.de. Anmeldung unter sonnenkopf2022@gmx.de. Euer Alpinteam Baienfurt-Baindt 0176 - 45 90 80 40 www.drk-baienfurt-baindt.de Konto: DE20 6505 0110 0086 6677 66 Unsere Helfer vor Ort des DRK Baienfurt-Baindt stel- len sich vor Heute möchten wir Ihnen einen weiteren „Schutzengel“ der der Helfer-vor-Ort des DRK Baienfurt-Baindt vorstellen: Name: Selina Schmid Alter: 18 Beruf: Bundes Freiwilligen Dienst beim Rettungsdienst Med. Ausbildung: Rettungshelfer HvO seit: 2022 Mir gefällt das DRK weil: es eine tolle und hilfreiche Ab- wechslung zum Alltag ist und man immer in guter Ge- sellschaft ist. Ich engagiere mich ehrenamtlich im DRK weil: man durch die Vielseitigkeit viele neue Erfahrungen macht und sich persönlich weiterentwickelt. Lieblingsausrüstung: Pulsoxi SOZ I A L VERBAND VdK Baden-Württemberg Herzlichen Glückwunsch Unseren Mitgliedern, die im Dezember geboren sind, wünscht die Vorstandschaft des Sozialver- bandes VdK Ortsverband Weingarten alles Gute und viel Gesundheit zum Geburtstag. Liebe Grüße, Ihre Karin Maucher – Vorsitzende VdK wünscht frohe Weinachten Die Vorstandschaft vom Sozialver- band CdK OV Weingarten wünscht allen ein frohes Weihnachtsfest und ein gesundes neues Jahr! Ihre Karin Maucher Wirtschaftsverbund Baienfurt-Baindt Weihnachtsgewinnspiel 2022 mit tollen Preisen Das Weihnachtsgewinnspiel 2022 läuft und wir hoffen natürlich, Sie sammeln schon fleißig die Sterne für die große Verlosung? In diesem Jahr gibt es als Hauptpreis einen E-Scooter zu gewinnen, dazu noch zahlreiche Einkaufsgutscheine bei unseren teilnehmenden Mitgliedern. Wir möchten uns an dieser Stelle auch ganz besonders bei allen Unternehmen bedanken, die auch in diesem Jahr wieder Sach- und Geldpreise zur Verfügung stellen, ohne sie wäre das Weihnachtsgewinnspiel nicht möglich. Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donnerstag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1 1/2 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Was sonst noch interessiert Liederkranz Baienfurt 1896 e.V. Baienfurter Adventsabende Auch in diesem Jahr nimmt der Liederkranz Baienfurt am Weihnachtsmarkt teil. Der Stand ist am Freitag und Samstag von den Sängerinnen/Sängern besetzt. Ange- boten wird Leberkäsewecken, Glühwein und Kinderpunsch Wir freuen uns auf Ihr Kommen und auf die Begegnung mit Ihnen. Männerchor singt in St. Mariä Himmelfahrt/Baienfurt Die Vorabendmesse am Samstag, 10. Dezember 2022, wird vom Männerchor des Liederkranzes unter Leitung von Irene Streis musikalisch gestaltet. Beginn: 18.30 Uhr Adventliche Stimmung Am Mittwoch, den 30.12. war der Liederkranz der Einla- dung des Gustav-Werner-Stifts in Weingarten gefolgt und verbrachte dort mit den Bewohnern einen besinnlichen Nachmittag. Noch nie waren, nach Aussage der Leiterin, so viele Männer im Stift. Alle Bewohner waren zum Zuhö- ren und Mitsingen aufgefordert, hatte doch der Lieder- Nummer 49 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 kranz für Kopien gesorgt, die leicht lesbar waren und viele Lieder sind ja allen bekannt. Der Männerchor klang wun- derbar mit seinen tiefen Stimmen, die Bewohner, meist Frauen, ergänzten den Klang und mit viel Applaus wurde am Ende nicht gespart. Nun ist der Anfang gemacht mit diesem Nachmittag, andere werden sicher auf Wunsch der Leitung folgen. Der Dank des Männerchores gilt aber auch dem Gustav-Werner-Stift, das diesen Nachmittag ermöglichte und die Bewohner haben vielleicht gemerkt, dass Singen eine Übung für Körper und Seele ist und man dies pflegen sollte. Heilignacht-Singen Nach 2-jähriger Pause Corona bedingt, singt der Män- nerchor am Heiligabend Weihnachtslieder auf dem Fried- hof in Baienfurt. Beginn: 17.30 Uhr Vorbereitungskurs für ehrenamtliche Hospizbegleiter*innen 2022 abgeschlossen „Wenn Sie etwas über Ihr Leben erfahren möchten, dann machen Sie diesen Kurs!“, „Sterben heißt Leben bis zum letzten Moment und Sterbende begleiten zu dürfen kann ein großes Geschenk sein,“ „Ich habe sehr viel über das Leben und mich selbst gelernt“ ... so einige Aussagen von Teilnehmerinnen und Teilnehmern am Ende des Kurses. 11 Frauen und 4 Männer haben sich seit Mai intensiv mit den Themen Sterben, Tod und Trauer auseinandergesetzt und sich auf ihr Engagement in den ambulanten Hospiz- diensten, Bad Waldsee, Tettnang, Weingarten oder im stationären Hospiz Schussental vorbereitet. Zudem nahm eine Teilnehmerin den Kurs als berufliche Fortbildung für ihre Arbeit in einem Pflegeheim wahr. An 5 Wochenenden und einigen Abenden trafen sich die Teilnehmer*innen und setzten sich in vielfältiger Weise mit verschiedenen Aspekten von Sterben und Tod ausei- nander. Die Kursleitung hatten Dorothea Baur und Carola Zweifel, Mitarbeiterinnen des ambulanten Hospizdienstes Weingarten. Die Tätigkeit als Hospizbegleiter*in bringt mit der eige- nen Endlichkeit in Kontakt. Zur Vorbereitung auf dieses Ehrenamt braucht es neben dem Erwerb von Wissen z.B. über Kommunikation, Möglichkeiten der Schmerzthera- pie, Trauer, auch die Auseinandersetzung mit den eige- nen Bildern, Hoffnungen und Ängsten in Bezug auf das Sterben und den Tod. Kursgruppe Hospizvorbereitung 2022; Bild: Hospizbe- wegung Die Teilnehmenden bekamen Einblicke in die Erfahrungs- welt schwerkranker und sterbender Menschen. Eine Er- kenntnis daraus ist, dass jeder Mensch auf ganz eigene Weise die letzte Etappe seines Lebens geht, so individuell wie der Lebensweg. Das ‚Einfach – Dasein‘ ist etwas sehr Wichtiges in der Begegnung mit schwerkranken Men- schen und gerade in dieser Einfachheit kann es auch zur Herausforderung werden. Mit großer Motivation, Aufmerksamkeit und Respekt wer- den die Ehrenamtlichen nun die Hospizeinrichtungen per- sonell verstärken. 125 Jahre Konzerthaus Ravensburg – Festliches Konzert des Stadtorchesters Ravensburg zum Jubiläum Feierliche Anlässe in Ravensburg hat schon zu Anfang des 19. Jahrhunderts die sogenannte „Stadt-Musikgesell- schaft“ musikalisch gestaltet. Beim Festlichen Konzert des Stadtorchesters Ravensburg am Samstag, 10. Dezem- ber, 19 Uhr und am Sonntag, 11. Dezember, 17 Uhr, wird diese Tradition neu belebt. Denn die Stadt Ravensburg hat Grund zu feiern: Vor 125 Jahren, im Jahr 1897, wurde das Ravensburger Konzerthaus eröffnet. Der neobaro- cke Bau, gebaut nach Entwürfen der berühmten Wiener Theaterarchitekten Fellner & Helmer, ist bis heute das Veranstaltungshaus der Stadt. „Es freut uns deshalb ganz besonders, dass unser Festliches Konzert dieses Jahr das Jubiläumskonzert für das Konzerthaus sein darf,“ erklärt Myriam Gompper, die Vorsitzende des Stadtorchesters. Für das Orchester ist das Konzerthaus die „Heimatbühne“. Die beiden großen Jahreskonzerte im Frühjahr und am 3. Advent finden seit vielen Jahren im Konzerthaus statt. Bei der Stückauswahl für das Jubelkonzert hat sich der Leiter des Stadtorchesters, Musikdirektor Harald Hep- ner, am Programm der damaligen Eröffnung im Jahr 1897 orientiert. Es beginnt mit Richard Wagners „Einzug der Gäste“ aus der Oper Tannhäuser – damals gesun- gen vom Liederkranz. Eine Woche später führte dieser das Oratorium „Elias“ von Felix Mendelsohn-Bartholdy im Konzerthaus auf. Das Stadtorchester spielt zwei Stü- cke daraus, Solistin ist die Sopranistin Leila Trenkmann. Den ersten Konzertteil komplettiert Richard Strauß‘ „Till Eulenspiegels lustige Streiche.“ Im zweiten Teil verbindet sich dann Geschichte und Gegenwart mit der Aufführung eines großen Orchesterwerkes für Sinfonisches Blasor- chester. Die Sinfonie Nr. 4 „Semper Vitae“ des Schweizer Komponisten Tho- mas Trachsel (geb. 1972) feiert das Leben mit viel Emo- tion und kraftvoller Klangsprache – große Musik für ein besonders Haus. Alle Interessierten, die über den Ravensburger „Musen- tempel“ vor dem Einstieg in das musikalische Festpro- gramm noch mehr in Erfahrung bringen möchten, haben dazu an beiden Konzerttagen, am 10.12. um 18:30 Uhr und am 11.12. um 16:30 Uhr, im kleinen Saal des Konzerthau- ses Gelegenheit. Der Historiker Dr. Alfred Lutz hält einen Kurzvortrag zur Geschichte und Entstehung des Hauses und seiner Bedeutung für die Stadt Ravensburg. Die beiden Konzerte finden unter Beachtung der aktuell geltenden Corona-Verordnung statt. Karten zu 12 und 10 Euro (erm. 10 Euro / 8 Euro), Familienkarte 34 Euro/ 28 Euro bei der Tourist Information Ravensburg, bei www. reservix.de und an der Abendkasse. Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 49 Informationen auf einen Blick 125 Jahre Konzerthaus Ravensburg - Festliches Konzert des Stadtorchesters Ravensburg Sa 10. Dezember, 19 Uhr So 11. Dezember, 17 Uhr Konzerthaus Ravensburg, Einführung jeweils 30 Minuten vor Konzertbeginn Werke Robert Wagner „Einzug der Gäste“ aus der Oper Tann- häuser Felix Mendelsohn-Bartholdy: Zwei Stücke aus dem Ora- torium „Elias“ Richard Strauß: Till Eulenspiegels lustige Streiche Thomas Trachsel: Sinfonie Nr. 4 „Semper Vitae“ Kreissparkasse Ravensburg Unser Geschenk im Jubiläumsjahr an alle Vereine. Wir verdoppeln jede Spende! Am 16. Dezember 2022 ab 17.00 Uhr startet die Advents-Verdoppelungsak- tion der Kreissparkasse Ravensburg auf der Online-Spendenplattform HERZEN- SIDEEN. Diese Aktion funktioniert nach dem altbekannten Prinzip der letzten Verdoppelungsaktionen - jede Spende wird von der Stiftung der Kreissparkasse Ravensburg verdop- pelt. Dieses Mal bis zu dem Betrag von 100 Euro. Ab 101 Euro kommt der Maximalbetrag von 100 Euro dazu. Insge- samt stehen allen gemeinnützigen Vereinen und Instituti- onen in unserem Landkreis bei dieser Aktion 50.000 Euro zur Verfügung. Einfach auf www.ksk-rv.de/herzensideen als Verein registrieren, Herzensprojekt einstellen, kräftig Werbung im Verein, bei Freunden und Familie für Ihr Pro- jekt machen und von unserer Spendenaktion profitieren. Seit 200 Jahren ist die Kreissparkasse Ravensburg nah bei den Menschen und tief in der regionalen Gemeinschaft verwurzelt. Die Förderung der Region aus erwirtschafte- ten Gewinnen ist seit unserer Gründung 1822 unser Auf- trag. Erlebbar in Form von Umweltprojekten, Bildungs- projekten für Schulen, restaurierten Kulturgütern oder Fördermaßnahmen für vielfältiges Vereinsleben. Unsere Vereine liegen uns am Herzen und sind wichtig für die Re- gion. Wir freuen uns, wenn so viele Vereine wie möglich bei der Adventsaktion mitmachen und von vielen Spen- dern kräftig unterstützt werden. Alte Kirche Mochenwangen Variationen in Kunst |Malerei - Skulpturen - Objekte - Lesung | „seeArt“ - freie Künstlergruppe 09.12. bis 23.12.2022 Die Mitglieder der Künstlergruppe „seeArt“ freuen sich sehr, die bereits im Dezember 2020 geplante kleine Kunst- schau in diesem Jahr nachholen zu können. Freuen Sie sich auf ein vielfältiges Kunst-Portfolio mit: Wolfgang Hirschberger aus Ravensburg, Malerei und Skulptur Heiko Holdenried aus Weingarten, Malerei Branka Partlic aus Deggenhausen, Malerei Holger Wagner aus Horgenzell, Objekte, Fotografie Theresia Hillebrand aus Raderach, Skulpturen, Objekte Walter Steenblock aus Deggenhausertal, Malerei, Kal- ligraphie Alfons Müller aus Tettnang, Schreiben Petra Kolossa aus Horgenzell, Malerei, Objekte, Schreiben Julia Beils aus Stockach, Malerei, Objekte, Schreiben Klaus Stromeyer aus Tettnang, Holzkunst, Schreiben 09.12.2022 - 19:00 Uhr Vernissage Musikalische Begleitung durch die Bonner Akustik-Band „janisa-music“ mit ihrer hand- gemachten Musik aus eigener Feder 10.12.2022 19:00 Uhr Konzert der Bonner Akustik-Band „jani- sa-music“ im Ambiente der Kunstausstel- lung von „seeArt“ 17.12.2022 17:00 Uhr Lesung, unterhaltsam und frisch mit den Autorinnen und Autoren der Künstlergruppe „seeArt“ 23.12.2022 15:00 Uhr „Unter dem Weihnachtsbaum“ Verkauf von kleinen Kunstwerken 23.12.2022 17:00 Uhr Ende Öffnungszeiten: Samstag und Sonntag, jeweils 14:30 bis 18:00 Uhr Sowie Termine nach Vereinbarung unter 0172-7346176 www.kunst-seeart.de www.janisamusic.de Weihnachten steht vor der Tür! Sie haben noch keine Weihnachtsanzeige gebucht? Schreiben Sie uns an: anzeigen@duv-wagner.de Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 49 Buchen Sie jetzt Ihre Weihnachtsgrüße! Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 49 Christbaumverkauf In Baindt Große Auswahl bei sehr guter Qualität erwartet Sie bei Familie Klaus Mohring. 88255 Baindt, Stöcklisstr. 57 (Grünenberg) Verkauf ab 05.12.22 täglich auch sonntags 9 – 12 Uhr + 13 – 18 Uhr Tel. 0160 2690875 Wir haben geschlossen vom 20.12.22 - 07.01.23! Wir bedanken uns für Ihr Vertrauen und wünschen Ihnen angenehme, erhol- same Feiertage sowie ein gutes Neues Jahr. Bleiben Sie gesund! IMMOBILIEN ANKAUF GESCHÄFTSANZEIGEN www.tierheime-helfen.de TIERSCHUTZBUND E.V. 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Ihr Aufgabengebiet: • Heimfahrt der Teilnehmer/innen mit Behinderungen nach den Clubs ab 18 Uhr, Montag bis Freitag oder auch wöchentlich an einzelnen Tagen möglich. Die Fahrten dauern ca. 1,5 - 2 Stunden. • Fuhrpark vorhanden (VW-Bus mit Schaltgetriebe) Ihr Profil: • Erfahrung als Fahrer/in (Führerschein Klasse B) • Spaß und Freude im Umgang mit Menschen • Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit • Vorhandener Personenbeförderungsschein, falls nicht vorhanden, muss dieser beantragt werden. Nähere Informationen erhalten Sie von Anna Engelberg, Tel.: 0176 85626659 oder per Mail: info@lebenshilfe-ravensburg.de Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann sende Sie Ihre Bewerbung an: Lebenshilfe Ravensburg e.V., Mühlbruckstraße 22/1, 88212 Ravensburg. Gerne auch per E-Mail. STELLENANGEBOTEIMMOBILIENMARKT Wir haben geschlossen vom 20.12.22 - 07.01.23! Wir bedanken uns für Ihr Vertrauen und wünschen Ihnen angenehme, erhol- same Feiertage sowie ein gutes Neues Jahr. Bleiben Sie gesund! Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 49 JAHREWir feiern noch Jubiläum. Feiern Sie mit! Jetzt noch schnell abschließen und bis zu 264,- € sparen! (Am Beispiel TeleData FIBER 500) Nur noch bis zum 31.12.2022 buchbar. Infos unter teledata.de/jubiaktion25 TeleData GmbH Kornblumenstraße 7 | 88046 Friedrichshafen T 0800 5007 100 (kostenfrei) www.teledata.de | Facharzt für Allgemeinmedizin, Naturheilverfahren Akupunktur, Chirotherapie, Notfallmedizin Gröberstr. 3, 88284 Mochenwangen, Telefon 07502 2616 Homepage: www.dr-goertz.de Liebe Patienten, die Praxis ist von Montag, den 19.12.22 bis einschließlich Freitag, den 23.12.22 geschlossen. Zwischen den Feiertagen, 27.12.-30.12.22, ist die Praxis geöffnet! Wir wünschen Ihnen ein besinnliches Weihnachtsfest und ein gutes, neues Jahr. Vertretung übernimmt: - Praxis Dirk Molder, Mochenwangen, Tel. 94220 - Praxis A. Hartmann, Baindt, Tel. 4944 Praxis Dirk Molder Facharzt für Allgemeinmedizin, Mochenwangen Liebe Patienten, Wir machen Urlaub von Di., 27.12.22 bis einschl. Fr. 30.12.22 und Mi. 04.01.23 bis Do., 05.01.23. Vertretung übernimmt: Dr. Görtz, Mochenwangen, Tel. 2616 Dr. Hartmann, Baindt, Tel. 4944 (04.01.23 – 05.01.23) Wir wünschen ein gesegnetes Weihnachtsfest und ein gesundes Neues Jahr. STELLENANGEBOTE ÄRZTE Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 49 Ab 01.01.2023 ist Beilagenwerbung auch in Weingarten möglich. Sie erhalten eine maximale Reichweite Ihrer Werbebotschaft. • Auflage 12.000 Exemplare • Ab 70 € je Tsd. Stück (bis 20 gr., 5 € je weitere 5 gr.) Rufen Sie uns gleich an: 07154 8222-70 Wir beraten Sie gerne! Zeigen Sie Präsenz! Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim • effektiv • erfolgreich • zielgruppenorientiert Familienanschluss gesucht. 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            Fassung vom 22.10.2014 ww w. bu er os ie be r.d e G e m e in d e B a in d t 5 . Ä n d e ru n g u n d E rw e it e ru n g d e s B e b a u u n g sp la n e s "G e w e rb e g e b ie t M e h li s" u n d d ie ö rt li ch e n B a u v o rs ch ri ft e n h ie rz u Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 2 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Rechtsgrundlagen 3 2 Planungsrechtliche Festsetzungen mit Zeichenerklärung 4 3 Zuordnung von Flächen und/oder Maßnahmen zum Ausgleich im Sinne des § 1a Abs. 3 BauGB an anderer Stelle gemäß § 9 Abs. 1a Satz 2 BauGB (externe Ausgleichsfläche/- maßnahme) 17 4 Örtliche Bauvorschriften gemäß § 74 LBO mit Zeichenerklärung 20 5 Hinweise und Zeichenerklärung 21 6 Satzung 27 7 Begründung – Städtebaulicher Teil 29 8 Begründung – Umweltbericht (§ 2 Abs. 4 und § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB und Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) sowie Abarbeitung der Eingriffsregelung des § 1a BauGB, Konzept zur Grünordnung 38 9 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil 76 10 Begründung – Sonstiges 77 11 Begründung – Auszug aus übergeordneten Planungen 80 12 Begründung – Bilddokumentation 81 13 Verfahrensvermerke 83 14 Anhang 86 Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 3 1 Rechtsgrundlagen 1.1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548) 1.2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548) 1.3 Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509); die im nachfolgenden Text zitierten Nummern beziehen sich auf den Anhang zur PlanZV 1.4 Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.12.2013 (GBl. S. 389) 1.5 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.04.2013 (GBl. S. 55) 1.6 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in der Fassung vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert durch Gesetz vom 07.08.2013 (BGBl. I S. 3154) 1.7 Naturschutzgesetz Ba- den-Württemberg (NatSchG Baden-Württemberg) vom 13.12.2005 (GBl. S. 745, ber. 2006 S. 319), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.12.2013 (GBl. S. 449) Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 4 2 Planungsrechtliche Festsetzungen mit Zeichener- klärung 2.1 Gewerbegebiet Die Nutzungen nach § 8 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO (Tankstellen) sind nicht zulässig (§ 1 Abs. 5 BauNVO). Die Nutzungen nach § 8 Abs. 3 Nr. 3 BauNVO (Vergnügungsstät- ten) werden nicht Bestandteil des Bebauungsplanes (§ 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO). Werbeanlagen, die nicht an der Stätte der Leistung errichtet wer- den und somit eine eigenständige gewerbliche Hauptnutzung im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO darstellen, sind nicht zulässig (§ 1 Abs. 9 BauNVO). Einzelhandelsbetriebe im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO sind nicht zulässig. Unabhängig hiervon ist Einzelhandel zulässig, so- weit das angebotene Sortiment aus eigener Herstellung stammt, im Wege der handwerklichen Leistungen verbraucht, eingebaut oder auf andere Weise weiterverarbeitet wird und soweit die Ein- zelhandelsnutzung der übrigen betrieblichen Nutzung untergeord- net bleibt. (§ 1 Abs. 5, 9 BauNVO). (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 8 BauNVO; Nr. 1.3.1. PlanZV; siehe Ty- penschablone) 2.2 GRZ .... Grundflächenzahl als Höchstmaß (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 1 und § 19 Abs. 1 BauN- VO; Nr. 2.5. PlanZV; siehe Typenschablone) 2.3 H .... m ü. NN Höhe (Gesamthöhe) des Hauptgebäudes über NN als Höchstmaß; die Höhe sämtlicher Bauteile des Hauptgebäudes so- wie von Kränen und Krananlagen (mit Ausnahme von untergeord- neten Bauteilen wie z.B. Antennen, Schornsteinen, Aufzugsaufbau- ten, etc.) darf an keiner Stelle den festgesetzten Wert überschrei- ten. Bei Gebäuden, die im Umgriff von zwei unterschiedlichen Festset- zungen zur Höhe des Hauptgebäudes liegen, ist eine "effektive Ge- GE Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 5 samthöhe des Hauptgebäudes" entsprechend den Anteilen des Hauptgebäudes (Grundflächen im Sinne des § 16 BauNVO), die in dem jeweiligen Bereich liegen, durch lineare Interpolation zu er- mitteln. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.8. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.4 Höhe von Werbeanlagen Die Höhe von Werbeanlagen innerhalb der überbaubaren Grund- stücksfläche darf die dort festgesetzte Höhe (Gesamthöhe) von Ge- bäuden und baulichen Anlagen nicht überschreiten. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO) 2.5 a Abweichende Bauweise; sie modifiziert die offene Bauweise wie folgt: Die Länge von Hauptgebäuden darf max. 80,00 m betragen (jegliche Richtung). (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 22 Abs. 4 BauNVO; siehe Typenschab- lone) 2.6 Baugrenze (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 23 Abs. 1 u. 3 BauNVO; Nr. 3.5. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.7 Erweiterte Baugrenze 1 Wenn der Umstand eintritt, dass die im Geltungsbereich festge- setzten Hauptversorgungsleitungen unterirdisch (hier: 20-kV-Erdkabel und Telekommunikationsleitung) vollständig be- seitigt oder außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen (Bau- grenze sowie erweiterte Baugrenze 1) verlegt worden sind, entfal- len die Festsetzungen der Hauptversorgungsleitungen unterirdisch zum 20-kV-Erdkabel und der Telekommunikationsleitung sowie der entsprechenden Schutzstreifen im Bereich der erweiterten Bau- grenze 1. Dann gilt die erweiterte Baugrenze 1. Die bis zu diesem Zeitpunkt geltenden Baugrenzen, die parallel des festgesetzten Leitungsrechtes 3 verlaufen, entfallen. Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 6 (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB in Verbindung mit § 9 Abs. 2 Nr. 2 BauGB; siehe Planzeichnung) 2.8 Erweiterte Baugrenze 2 Wenn der Umstand eintritt, dass die im Geltungsbereich liegenden Kanäle (hier: Regen- und Mischwasserkanal) und die festgesetzte Versorgungsleitung unterirdisch (hier: Erdgasleitung) vollständig beseitigt oder außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen (Baugrenze sowie erweiterte Baugrenze 2) verlegt worden sind, entfällt die Festsetzung der Versorgungsleitung unterirdisch zur Erdgasleitung sowie der entsprechenden Schutzstreifen im Bereich der erweiterten Baugrenze 2. Dann gilt die erweiterte Baugrenze 2. Die bis zu diesem Zeitpunkt geltenden Baugrenzen, die parallel entlang des festgesetzten Leitungsrechtes 2 verlaufen, entfallen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB in Verbindung mit § 9 Abs. 2 Nr. 2 BauGB; siehe Planzeichnung) 2.9 Nebenanlagen und sons- tige bauliche Anlagen In dem Baugebiet sind Garagen und die gemäß § 14 Abs. 1 BauNVO zulässigen Nebenanlagen (auch Werbeanlagen) nur in- nerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig. Nicht überdachte Stellplätze und die gemäß § 14 Abs. 2 BauNVO zuläs- sigen Nebenanlagen sind auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB; §§ 12, 14 u. 23 BauNVO) 2.10 Verkehrsflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.1. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.11 Straßenbegrenzungslinie mit Bemaßung für das Regelprofil; äußere Umgrenzung aller Verkehrsflächen (Bemaßung beispielhaft aus der Planzeichnung) (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 6,00 Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 7 2.12 Versorgungsanlagen für Elektrizität; hier Trafostation (§ 9 Abs. 1 Nr. 12 BauGB; Nr. 7. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.13 Umgrenzung der Flächen, die von der Bebauung freizuhal- ten sind; innerhalb der Flächen sind keine baulichen Anlagen und keine Einrichtungen zulässig. Zulässig sind ausschließlich folgende Nutzungen: befestigte Zufahrt (§ 9 Abs. 1 Nr. 10 BauGB; Nr. 15.8. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.14 Sichtflächen für den fließenden Verkehr; innerhalb der Fläche muss eine uneingeschränkte Sicht jeweils zwischen 0,80 m und 2,50 m über Fahrbahn-Oberkante gewährleistet sein. Einzelne Bäume (Hochstämme mit Ast-Ansatz über 2,80 m) sind zulässig. Die Bemaßung bezieht sich auf die Schenkel-Längen in Metern (ab Einmündungsachse bzw. Fahrbahnrand, Bemaßung beispielhaft aus der Planzeichnung). (§ 9 Abs. 1 Nr. 10 BauGB; siehe Planzeichnung) 2.15 20-kV-Erdkabel Haupt-Versorgungsleitungen unterirdisch, hier 20-kV-Erdkabel der EnBW mit der Festsetzung eines Leitungsrechtes zu Gunsten des Versorgungsträgers mit entsprechendem Schutzstreifen; inner- halb des Schutzstreifens sind unzulässig: bauliche Anlagen (z.B. auch Dauerstellplätze) und Fundamente über die Bodenarbeiten der landwirtschaftlichen Nutzung hin- aus gehende Erdarbeiten Anpflanzen von Bäumen und tief wurzelnden Sträuchern dauerhafte Lagerung Lagerung schwer transportabler Materialien sonstige Einwirkungen, die den Betrieb oder die Sicherheit der Leitung beeinträchtigen können Wenn die Festsetzung zur Erweiterten Baugrenze 1 (Ziffer 2.7) in keine baulichen Anlagen 50 3 1, 00 1, 00 Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 8 Kraft tritt, entfällt diese Festsetzung zu den Hauptversorgungslei- tungen unterirdisch (hier: 20-kV-Erdkabel) mit Festsetzung eines Leitungsrechtes und mit entsprechendem Schutzstreifen. Die Fest- setzung zur Hauptversorgungsleitung unterirdisch (hier: 20-kV-Erdkabel) im Bereich der öffentlichen Verkehrsfläche bleibt davon unbenommen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 13, 21 u. 25 BauGB in Verbindung mit § 9 Abs. 2 Nr. 2 BauGB; Nr. 8. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.16 20-kV-Erdkabel Haupt-Versorgungsleitungen unterirdisch, hier 20-kV-Erdkabel der EnBW. (§ 9 Abs. 1 Nr. 13, 21 u. 25 BauGB; Nr. 8. PlanZV; siehe Plan- zeichnung) 2.17 Erdgasleitung Haupt-Versorgungsleitungen unterirdisch, hier Gasmitteldruck- leitung der TWS Netz GmbH. (§ 9 Abs. 1 Nr. 13, 21 u. 25 BauGB; Nr. 8. PlanZV; siehe Plan- zeichnung) 2.18 Telekommunikationleitung Haupt-Versorgungsleitungen unterirdisch, hier Ortskabel der Deutschen Telekom mit der Festsetzung eines Leitungsrechtes zu Gunsten des Versorgungsträgers mit entsprechendem Schutzstrei- fen; innerhalb des Schutzstreifens sind unzulässig: bauliche Anlagen (z.B. auch Dauerstellplätze) und Fundamente über die Bodenarbeiten der landwirtschaftlichen Nutzung hin- aus gehende Erdarbeiten Anpflanzen von Bäumen und tief wurzelnden Sträuchern dauerhafte Lagerung Lagerung schwer transportabler Materialien sonstige Einwirkungen, die den Betrieb oder die Sicherheit der Leitung beeinträchtigen können Wenn die Festsetzung zur Erweiterten Baugrenze 1 (Ziffer 2.7) in Kraft tritt, entfällt diese Festsetzung zu den Hauptversorgungslei- 1, 00 1, 00 Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 9 tungen unterirdisch (hier: Ortskabel der Deutschen Telekom) mit Festsetzung eines Leitungsrechtes und mit entsprechendem Schutzstreifen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 13, 21 u. 25 BauGB in Verbindung mit § 9 Abs. 2 Nr. 2 BauGB; Nr. 8. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.19 Erdgasleitung Versorgungsleitungen unterirdisch, hier Erdgasleitung der TWS Netz GmbH mit der Festsetzung eines Leitungsrechtes zu Gunsten des Versorgungsträgers mit entsprechendem Schutzstreifen; inner- halb des Schutzstreifens sind unzulässig: bauliche Anlagen (z.B. auch Dauerstellplätze) und Fundamente über die Bodenarbeiten der landwirtschaftlichen Nutzung hin- aus gehende Erdarbeiten Anpflanzen von Bäumen und tief wurzelnden Sträuchern dauerhafte Lagerung Lagerung schwer transportabler Materialien sonstige Einwirkungen, die den Betrieb oder die Sicherheit der Leitung beeinträchtigen können Wenn die Festsetzung zur Erweiterten Baugrenze 2 (Ziffer 2.8) in Kraft tritt, entfällt diese Festsetzung zu den Versorgungsleitungen unterirdisch (Erdgasleitung) mit Festsetzung eines Leitungsrechtes und mit entsprechendem Schutzstreifen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 13, 21 u. 25 BauGB in Verbindung mit § 9 Abs. 2 Nr. 2 BauGB; Nr. 8. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.20 Unterirdische Bauweise von Niederspannungslei- tungen Niederspannungsleitungen sind ausschließlich in unterirdischer Bauweise zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 13 BauGB) 2.21 Beseitigung von Nieder- schlagswasser in dem Baugebiet (Dachflächen) In dem Baugebiet ist Niederschlagswasser, das über die Dachflä- chen anfällt, über die bestehenden Gräben in das Retentionsfilter- becken einzuleiten. Die Versickerung von Regenwasser über Si- ckerschächte ist nicht zulässig. Die Ableitung in das Kanalnetz ist 1, 00 Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 10 auf das unumgängliche Maß zu beschränken. (§ 9 Abs. 1 Nrn. 14 BauGB) 2.22 Beseitigung von Nieder- schlagswasser in dem Baugebiet (Straßen- und Hofflächen) Niederschlagswasser, das auf öffentlichen Verkehrsflächen sowie privaten Hofflächen anfällt, ist in die Mischwasserkanalisation ab- zuleiten. Die Ableitung von Quellwasser innerhalb des Baugebietes (Baugrundstücke) in die Mischwasserkanalisation ist unzulässig. Dies gilt auch für Überläufe von Anlagen zur Regenwassernutzung (so genannte Zisternen) ohne Zwangs-Entleerung und für Draina- gen jeder Art. Niederschlagswasser, das verunreinigt ist, darf nicht in die Regen- wasserkanalisation bzw. das Retentionsbecken abgeleitet werden. (§ 9 Abs. 1 Nrn. 14 BauGB) 2.23 Retentionsbereich (Bestand) In dem Bereich ist Regenwasser zurück zu halten und so weit dies die Bodenbeschaffenheit zulässt über die belebte Bodenzone zu versickern. (§ 9 Abs. 1 Nr. 14 BauGB; Nr. 10.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.24 Öffentliche Grünfläche als Gebietseingrünung (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB; Nr. 9. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.25 Flächen für Aufschüttungen; in dem gekennzeichneten Bereich beträgt die maximal zulässige Gesamthöhe von Aufschüttungen 1,50 m über dem darunterliegenden natürlichen Gelände. (§ 9 Abs. 1 Nr. 17 in Verbindung mit Nr. 24 BauGB; Nr. 11.1 PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.26 Umgrenzung von Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft; Aus- gleichsfläche/Ausgleichsmaßnahme der 4. Änderung des Be- bauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis"; Öffentliche Grünfläche R 71 1 Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 11 Die Extensivwiese sowie die Gehölze sind zu erhalten, zu pflegen und zu entwickeln. Im nördlichen Bereich ist gemäß der plan- zeichnerischen Festsetzung eine Feldhecke anzulegen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB in Verbindung mit § 9 Abs. 1a Satz 1 BauGB; Nr. 13.1. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.27 Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Ent- wicklung von Natur und Landschaft Die Außenbeleuchtung einschließlich der Beleuchtung von Werbe- anlagen muss im gesamten Geltungsbereich so gewählt sein, dass keine schädlichen Lichtemissionen in Richtung des FFH-Gebietes "Schussenbecken und Schmalegger Tobel" westlich, nordwestlich und nördlich des Plangebietes gelangen. Für die Außenbeleuch- tung sind nur mit Lichtstrahl nach unten gerichtete, vollständig in- sektendicht eingekofferte (staubdichte) LED-Lampen bzw. nach dem Stand der Technik vergleichbar insektenschonende Lampen- typen zulässig. Die Lichtmasten dürfen eine Höhe von maximal 8,00 m nicht überschreiten. Der Einsatz von Skybeamern, blinkende, wechselnd farbige Anzei- gen sowie die flächenhafte Beleuchtung der Fassaden sind nicht zulässig. Es sind ausschließlich Photovoltaik-Module zulässig, die weniger als 8 % polarisiertes Licht reflektieren (je Solarglasseite 4 %). Die Maßnahmen bzw. Vorschriften sind im gesamten Geltungsbe- reich durchzuführen bzw. zu beachten. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) 2.28 Boden- und Grundwas- serschutz Für alle baukonstruktiven Elemente, die großflächig mit Nieder- schlagswasser in Berührung kommen (z.B. Dachdeckungen, jedoch nicht Rinnen, Fallrohre, Geländer etc.) sind Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei unzulässig, sofern diese Oberflächen nicht mit geeigneten anderen Materialien (z.B. Kunststoff- Beschichtung) dauerhaft gegen Niederschlagswasser abgeschirmt werden. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) 2.29 Bodenbeläge in dem In dem Baugebiet (private Grundstücke) sind für Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 12 Baugebiet Stellplätze Zufahrten und andere untergeordnete Wege geschlossene Asphalt- und Betonbeläge ohne Fugen nicht zulässig. Dies gilt nicht für Bereiche, die auf Grund eines im Sinne dieser Planung zulässigen Produktionsablaufes regelmäßigen Befahrens mit Lkw Verarbeitens oder Umlagerns von Grundwasser belastenden Substanzen einen entsprechenden Bodenbelag erforderlich machen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) 2.30 Leitungsrecht 1 zu Gunsten der Gemeinde zur Ableitung von Nie- derschlagswasser in offenen Gräben (§ 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB; Nr. 15.5. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.31 Leitungsrecht 2 zu Gunsten der Gemeinde sowie der Versorgungs- träger; hier Abwasserzweckverband Berg und der TWS Netz GmbH zur Instandhaltung der Kanäle und Leitungen. Wenn der Umstand eintritt, dass die im Geltungsbereich liegenden Kanäle (hier: Regen- und Mischwasserkanal) und die festgesetzten Versorgungsleitungen unterirdisch (hier: Erdgas- und Frischwasser- leitung) vollständig beseitigt oder außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen (Baugrenze sowie erweiterte Baugrenze 2) ver- legt worden sind, entfällt das bis zu diesem Zeitpunkt im Bereich der erweiterten Baugrenze 2 geltende Leitungsrecht 2, das parallel entlang der festgesetzten Versorgungsleitungen unterirdisch (hier: Regen- und Mischwasserkanal, Erdgas- und Frischwasserleitung) verläuft. (§ 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB in Verbindung mit § 9 Abs. 2 Nr. 2 BauGB; Nr. 15.5. PlanZV; siehe Planzeichnung) LR 2 LR 1 Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 13 2.32 Leitungsrecht 3 zu Gunsten des Versorgungsträgers; hier Deutsche Telekom GmbH und EnBW Regional AG zur Wartung und Instand- haltung der Leitungen Wenn der Umstand eintritt, dass die im Geltungsbereich festge- setzten Hauptversorgungsleitungen unterirdisch (hier: 20-kV-Erd- kabel und Telekommunikationsleitung) vollständig beseitigt oder außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen (Baugrenze sowie erweiterte Baugrenze 1) verlegt worden sind, entfällt das bis zu diesem Zeitpunkt im Bereich der erweiterten Baugrenzen 1 gelten- de Leitungsrecht 3, das parallel entlang der festgesetzten Versor- gungsleitungen unterirdisch (hier: 20-kV-Erdkabel und Telekom- munikationsleitung) verläuft. (§ 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB in Verbindung mit § 9 Abs. 2 Nr. 2 BauGB; Nr. 15.5. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.33 Fahrrecht zu Gunsten der gemeindlichen Feuerwehr im Bereich der bestehenden Feuerwehrzufahrt (§ 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB; Nr. 15.5. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.34 Unterirdische Lagerbe- hälter von Wasser ge- fährdenden Stoffen Unterirdische Lagerbehälter von Wasser gefährdenden Stoffen sind gegen Auftrieb zu sichern. (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB) 2.35 Zu pflanzender Baum, variabler Standort; es sind ausschließlich Gehölze aus der Pflanzliste zu "Pflanzungen in den öffentlichen Flächen" zu verwenden. Abgehende Gehölze sind zu ersetzen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB; Nr. 13.2. PlanZV; siehe Planzeich- nung) 2.36 Zu erhaltender Baum; ist im Bedarfsfall durch standortgerechte Neupflanzung aus der Pflanzliste zu "Pflanzungen in den öffentli- chen Flächen" zu ersetzen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 b BauGB; Nr. 13.2. PlanZV; siehe Planzeich- nung) FR LR 3 Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 14 2.37 Zu pflanzende Sträucher, variabler Standort; es sind ausschließ- lich Gehölze aus der Pflanzliste zu "Pflanzungen in den öffentli- chen Flächen" zu verwenden. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB; Nr. 13.2. PlanZV; siehe Planzeich- nung) 2.38 Pflanzungen in den öf- fentlichen Flächen Pflanzungen: Für die Pflanzungen in den öffentlichen Flächen sind aus- schließlich standortgerechte, heimische Bäume und Sträucher aus der unten genannten Pflanzliste zu verwenden. Die öffentlichen Grünflächen als Gebietseingrünung sind als Ex- tensivwiese zu pflegen. Unzulässig sind Gehölze, die als Zwischenwirt für die Erkran- kungen im Obst- und Ackerbau gelten, speziell die in der Ver- ordnung zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit (Feuer- brandverordnung vom 20.12.1985, BGBl. I, 1985 S. 2551, zuletzt geändert durch Artikel 3 § 5 des Gesetzes vom 13.12.2007, BGBl. I S. 2930) genannten. Für die öffentlichen Flächen festgesetzte Pflanzliste: Bäume 1. Wuchsklasse Berg-Ahorn Acer pseudoplatanus Schwarz-Erle Alnus glutinosa Sand-Birke Betula pendula Esche Fraxinus excelsior Zitter-Pappel Populus tremula Stiel-Eiche Quercus robur Winter-Linde Tilia cordata Bäume 2. Wuchsklasse Obsthochstämme Feld-Ahorn Acer campestre Hainbuche Carpinus betulus Vogel-Kirsche Prunus avium Sal-Weide Salix caprea Sträucher Gewöhnlicher Hasel Corylus avellana Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 15 Pfaffenhütchen Euonymus europaeus Gewöhnlicher Liguster Ligustrum vulgare Heckenkirsche Lonicera xylosteum Schlehe Prunus spinosa Hunds-Rose Rosa canina Wolliger Schneeball Viburnum lantana (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) 2.39 Pflanzungen in dem Baugebiet Pflanzungen: Für die Pflanzungen in dem Baugebiet sind standortgerechte, heimische Bäume und Sträucher aus der Pflanzliste zu "Pflan- zungen in den öffentlichen Flächen" zu verwenden. Auf max. 5 % der Grundstücksfläche sind auch Sträucher, die nicht in der o.g. Pflanzliste festgesetzt sind, zulässig (z.B. Zier- sträucher, Rosen-Züchtungen). Pro 1.000 m² (angefangene) Grundstücksfläche ist mindestens 1 Laubbaum aus der o.g. Pflanzliste zu pflanzen. Vorhandene Bäume, die erhalten werden, können auf dieses Pflanzgebot angerechnet werden. Abgehende Bäume sind zu ersetzen. Im Übergangsbereich zur freien Landschaft und in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen, sind Hecken aus Nadel- gehölzen unzulässig. Unzulässig sind Gehölze, die als Zwischenwirt für die Erkran- kungen im Obst- und Ackerbau gelten, speziell die in der Ver- ordnung zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit (Feuer- brandverordnung vom 20.12.1985, BGBl. I, 1985 S. 2551, zuletzt geändert durch Artikel 3 § 5 des Gesetzes vom 13.12.2007, BGBl. I S. 2930) genannten. 2.40 Pflanzung 1 Umgrenzung von Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen; Pflanzung eines naturnahen, standortgerechten Feldgehölzes mit unregelmäßig buchtigen Außenrändern. Es sind ausschließlich Gehölze aus der Pflanzliste zu "Pflanzungen in den öffentlichen Flächen" zu ver- wenden. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 16 2.41 Pflanzung 2 Umgrenzung von Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen; Pflanzung einer 1-2-reihigen Heckenzeile mit standortheimischen Straucharten aus der Pflanzliste zu "Pflanzungen in den öffentlichen Flächen". (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) 2.42 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" der Gemeinde Baindt. Die Inhalte der 4. Änderung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" (Fassung vom 20.01.2006, rechtsverbindlich mit Be- kanntmachung des Satzungsbeschlusses vom 24.01.2006) vor dieser Änderung werden für diesen Bereich vollständig durch diese 5. Änderung des Bebauungsplanes ersetzt. (§ 9 Abs. 7 BauGB; Nr. 15.13. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.43 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der 5. Änderung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" der Gemeinde Baindt. Die Inhalte des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" (Fas- sung vom 20.01.2006, rechtsverbindlich mit Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses vom 24.01.2006) vor dieser Änderung werden für diesen Bereich vollständig durch die Festsetzungen dieser 5. Änderung ersetzt. (§ 9 Abs. 7 BauGB; siehe Planzeichnung) 2.44 Grenze des Bereiches der Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" der Gemeinde Baindt. (§ 9 Abs. 7 BauGB; siehe Planzeichnung) Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 17 3 Zuordnung von Flächen und/oder Maßnahmen zum Ausgleich im Sinne des § 1a Abs. 3 BauGB an anderer Stelle gemäß § 9 Abs. 1a Satz 2 BauGB (ex- terne Ausgleichsfläche/-maßnahme) 3.1 Lage der Ausgleichsflä- che/-maßnahme Dem durch die vorliegende Planung verursachten Eingriff werden Ausgleichsflächen/-maßnahmen außerhalb des Geltungsbereiches dieser Planung zugeordnet. Die Ausgleichsfläche/-maßnahme 1 befindet sich auf der Fl.-Nr. 1108, Gemarkung Baindt, die Aus- gleichsfläche/-maßnahme 2 auf einer Teilfläche der Fl.-Nr. 64/1, Gemarkung Berg. Hinweis: Da die Flächen außerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungs- planes liegen, muss mit dem Landratsamt Ravensburg ein öffent- lich-rechtlicher Vertrag zur dauerhaften Sicherung der Ausgleichs- maßnahmen geschlossen werden. Der Inhalt des öffentlich- rechtlichen Vertrages muss vor Satzungsbeschluss Gegenstand der Abwägung des Gemeinderates sein. Befinden sich die Flächen im Besitz der Gemeinde, ist eine Selbstverpflichtungserklärung (Ge- meinderatsbeschluss) der Gemeinde ausreichend. Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 18 Ausgleichsfläche 1 Lage der Ausgleichsfläche/-maßnahme 1 Folgende Maßnahmen sind zur Entwicklung einer Magerwiese auf der Ausgleichsfläche vorgese- hen: – Aushagerung des Grünlandes in den ersten drei Jahren durch eine 4-malige Mahd bei Ver- zicht auf Düngung und die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln. Die Gräben sind inkl. beidseitigem, 2 m breitem Randstreifen einmal im Herbst ab Ende September mitzumähen. – Ab dem vierten Jahr hat eine extensive Folgenutzung des Grünlandes mit 2-3 Schnitten im Jahr zu erfolgen. Der Zeitpunkt des ersten Schnitts ist Ende Mai bis Anfang Juni. Die Rand- bereiche der Gräben sind weiterhin einmal im Herbst ab Ende September zu mähen. Neben der Mahd ist in mehrjährigem Abstand eine Erhaltungsdüngung mit Festmist durchzuführen (max. 90 dt/ha). – Das Mähgut ist grundsätzlich abzutransportieren. (Hinweis: Das Mähgut sollte noch 2 Tage auf der Fläche verbleiben, um zu gewährleisten, dass sich die Samen auch auf der Fläche ausbreiten.) Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 19 Ausgleichsfläche 2 (Hinweis: 45,80 % dieser Ausgleichsfläche/-maßnahme werden dem Eingriff durch den vorliegenden Bebauungsplan zugeordnet, 54,20 % der Fläche/Maßnahme verbleiben für weitere Bauvorhaben.) Lage der Ausgleichsfläche/-maßnahme 2 Folgende Maßnahmen sind zur Entwicklung einer Nasswiese auf der Ausgleichsfläche vorgesehen: – In den ersten zwei Jahren Aushagerung durch dünger- und biozidfreien Getreide-Anbau (Hafer, Gerste oder Roggen) – im Anschluss Wiedervernässung durch die in Anlage 1 im Lageplan dargestellten Maßnahmen des Ingenieurbüro Wasser-Müller – im dritten Jahr Mahdgutübertrag von artenreichen Feucht-/Nasswiesenbiotopen aus der Umgebung oder Einsaat ge- eigneter Mischung regionalen Saatguts – im Anschluss extensive Wiesennutzung mit 2-3 Schnitten pro Jahr; erster Schnitt Mitte Juni; gelegentliche Erhal- tungsdüngung mit Festmist (max. 90 dt/ha) – bei gehäuftem Auftreten von Ackerunkräutern Zurückdrängung durch 3-4-maligen und frühen Schnitt im Jahr – Räumen und Entkrauten der Gräben im mehrjährigen Turnus im Zeitraum September bis Ende Oktober – Das Mähgut ist grundsätzlich abzutransportieren. (Hinweis: Das Mähgut sollte noch 2 Tage auf der Fläche verbleiben, um zu gewährleisten, dass sich die Samen auch auf der Fläche ausbreiten.) Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 20 4 Örtliche Bauvorschriften gemäß § 74 LBO mit Zei- chenerklärung 4.1 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der örtlichen Bauvor- schriften zur 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis". Die Inhalte der örtlichen Bauvorschriften zur 4. Änderung des Be- bauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" (Fassung vom 20.01.2006, rechtsverbindlich mit Bekanntmachung des Sat- zungsbeschlusses vom 24.01.2006) vor dieser Änderung werden für diesen Bereich vollständig durch die örtlichen Bauvorschriften zur 5. Änderung des Bebauungsplanes ersetzt. (§ 9 Abs. 7 BauGB, Nr. 15.13. PlanZV; siehe Planzeichnung) 4.2 Einfriedungen in dem Baugebiet Als Einfriedungen sind ausschließlich Latten-Zäune oder Zäune aus Drahtgeflecht oder Drahtgitter (auf der jeweils erforderlichen Un- terkonstruktion) sowie Hecken bis zu einer max. Höhe von 2,00 m über dem endgültigen Gelände zulässig. Mauern über eine Höhe von 0,25 m über dem endgültigen Gelän- de als Einfriedungen sind unzulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 3 LBO) 4.3 Werbeanlagen in dem Baugebiet Freistehende Werbeanlagen in dem Baugebiet dürfen in keiner An- sicht (senkrechte Projektion) eine Fläche von 25 m2 (pro einzelne Anlage) überschreiten. Werbeanlagen an Gebäuden dürfen nur un- terhalb der Traufe angebracht werden und in keiner Ansicht (senk- rechte Projektion) 10 % der Wandfläche (pro einzelne Anlage) überschreiten. Die Beleuchtung der Anlagen muss kontinuierlich erfolgen (kein Blinken etc.). (§ 74 Abs. 1 Nr. 2 LBO) Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 21 5 Hinweise und Zeichenerklärung 5.1 Bestehendes Gebäude zur Zeit der Planaufstellung (siehe Plan- zeichnung); 5.2 Bestehende Grundstücksgrenzen zur Zeit der Planaufstellung (siehe Planzeichnung); 5.3 Bestehende Flurstücksnummer (beispielhaft aus der Planzeich- nung); 5.4 Vorhandenes (natürliches) Gelände; Darstellung der Höhen- schichtlinien (beispielhaft aus der Planzeichnung, siehe Planzeich- nung); 5.5 Vorhandene Aufschüttung/Abgrabung/Böschung (siehe Plan- zeichnung); 5.6 Vorhandener Baum (Erhaltung bzw. Beseitigung in Abhängig- keit von der jeweiligen Baumaßnahme, siehe Planzeichnung); Gemäß § 39 Abs. 5 BNatSchG bzw. § 43 Abs. 2 NatSchG Baden- Württemberg ist es verboten, in der Zeit vom 01.03. bis 30.09. außerhalb des Waldes vorkommende Bäume, Sträucher oder an- dere Gehölze zu roden. Notwendige Gehölzbeseitigungen sollten daher außerhalb der Brutzeit von Vögeln zwischen dem 01.10. und dem 28.02. erfolgen. Es wird empfohlen, vorhandene Gehölze möglichst zu erhalten und während der Bauzeit mit entsprechen- den Baumschutzmaßnahmen zu sichern. Um den Kronen- und Wurzelbereich vorhandener Bäume nicht zu beschädigen und den Gehölzbestand bestmöglich zu schützen, sollten alle baulichen Maßnahmen gemäß DIN 18920 "Landschaftsbau-Schutz von Bäumen, Pflanzbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaß- nahmen" sowie RAS-LP4 "Richtlinie für die Anlage von Straßen, 451,5 452,5 452,0 451,0 Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 22 Teil Landschaftspflege, Abschnitt 4: Schutz von Bäumen, Vegetati- onsbeständen und Tieren bei Baumaßnahmen" durchgeführt wer- den. 5.7 Umgrenzung von Schutzgebieten im Sinne des Naturschutz- rechts; hier Biotop im Sinne des § 32 NatSchG BW ("Hecken beim Umspannwerk westlich Schachen"; Nr. 181234360447), außer- halb des Geltungsbereiches. 5.8 Verwendung/Einsatz in- sektenschonender Außen- beleuchtung Zum Nachweis der Einhaltung der Festsetzung zur Außenbeleuch- tung unter Ziff. 2.27 wird empfohlen, in die Bauvorlagen (im Bau- genehmigungs- oder Kenntnisgabeverfahren) entsprechende Aus- führungen aufzunehmen (z.B. zur Lage und zum Typ der geplanten Leuchtkörper). 5.9 Empfehlung zur Verwen- dung von Erdgas Zur Minimierung der Luftschadstoff-Emissionen aus dem geplanten Gewerbegebiet wird empfohlen, sämtliche neu zu bauenden Ge- bäude an das bestehende Erdgasnetz anzuschließen. 5.10 Frischwasserleitung Haupt-Versorgungsleitung unterirdisch, hier Frischwasserleitung DN 150 der Gemeinde Baindt (siehe Planzeichnung); 5.11 Regenwasserkanal Haupt-Abwasserkanal unterirdisch, hier Regenwasserkanal der Gemeinde Baindt (siehe Planzeichnung); 5.12 Mischwasserkanal Haupt-Abwasserkanal unterirdisch, hier Mischwasserkanal der Gemeinde Baindt (siehe Planzeichnung); 5.13 offener Graben Offener Graben; Verdolung im Bereich der Erschließungsstraße geplant (DN 700) (siehe Planzeichnung); Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 23 5.14 Weiterführende Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" Stand 4. Änderung der Gemeinde Baindt (siehe Planzeichnung); 5.16 Niederschlagswasser Die Zusammensetzung des Baugrundes im Plangebiet eignet sich nicht zur Versickerung von Niederschlagswasser. An einigen Stellen könnte die Zusammensetzung der Sande im Untergrund jedoch ei- ne Versickerung von Regenwasser, das auf Dachflächen anfällt, zulassen. Dies ist im Einzelfall zu prüfen. Zur Vermeidung einer Verunreinigung des Niederschlagswassers sollte auf Tätigkeiten wie z.B. Autowäsche, andere Reinigungsar- beiten, Be- und Entladungsarbeiten gefährlicher Stoffe etc. ver- zichtet werden. Auch für die nicht großflächigen baukonstruktiven Elemente sollte auf die Verwendung von Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei verzichtet werden. Als Alternativen für Rinnen und Fall- rohre stehen Chrom-Nickel-Stähle (Edelstahl), Aluminium, Kunst- stoffe oder entsprechende Beschichtungen zur Verfügung. 5.17 Bodenschutz Zum Schutz des Bodens ist bei Abtrag eine getrennte Behandlung des Oberbodens und des kulturfähigen Unterbodens erforderlich. Zum fachgerechten und schonenden Umgang mit Boden gehört es, humosen Oberboden nicht über eine Höhe von max. 1,50 m zu la- gern, bei längerer Lagerung Mieten anzulegen, Verdichtung zu vermeiden und losen Boden nicht mit Radfahrzeugen zu befahren. Der Arbeitsbereich bei den Erschließungsarbeiten ist örtlich abzu- grenzen. Das Landratsamt Ravensburg sollte 2 Wochen vor Baube- ginn über die Erschließungsarbeiten informiert werden. Die Abfuhr von Boden aus dem Gebiet hat in Absprache mit der Unteren Bo- denschutzbehörde zu erfolgen. Die DIN 19731 ("Bodenbeschaffenheit – Verwertung von Boden- material") und DIN 18915 ("Vegetationstechnik im Landschafts- bau – Bodenarbeiten") sind bei der Bauausführung einzuhalten. Es wird empfohlen, ein Bodenverwertungskonzept zu erstellen und die Bauausführung bodenkundlich begleiten zu lassen. Zur fachgerechten Planung und Bauüberwachung der Versicke- Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 24 rungsanlagen für Niederschlagswasser ist das Hinzuziehen eines Fach-Ingenieurs sinnvoll. 5.18 Gefährdung des Um- spannwerkes Im Nahbereich des Umspannwerkes Baindt (außerhalb der über- baubaren Grundstücksflächen) sind Gewerbebetriebe und sonstige Anlagen, die durch Explosionen oder die Freisetzung größerer Mengen brennbarer, explosionsartiger, giftiger oder korrosiver Stoffe, das Umspannwerk oder dessen Betrieb z.B. auch durch Staubentwicklung gefährden können, nicht zulässig. 5.19 Brandschutz Für die Zufahrten gilt die "Verwaltungsvorschrift über Flächen für Rettungsgeräte der Feuerwehr auf Grundstücken" in der jeweils ak- tuellen Fassung (VwV Feuerwehrflächen), i.V.m. § 15 Landesbau- ordnung. Für die Ermittlung der Löschwasserversorgung gilt das Regelwerk der DVGW Arbeitsblatt W 405, i.V.m. § 2 (5) Ausfüh- rungsverordnung zur Landesbauordnung sowie Ziffer 5.1 Ind- BauRL. Als Hydranten sollten Überflurhydranten DN 100 vorgesehen wer- den. Die Abstände der Hydranten zueinander sollten 100-200 m nicht überschreiten. Gewerbebetriebe, die auf Grund der Brandlasten die Löschwasser- versorgung aus der öffentlichen Wasserversorgung überschreiten, sollten für den Objektschutz selbstständig genügend Löschwasser (z.B. Zisterne) vorhalten. Für Aufenthaltsräume, die eine Rettungshöhe > 8 m aufweisen, muss ein zweiter baulicher Rettungsweg hergestellt werden, der den Anforderungen der DIN 18065 (notwendige Treppen) ent- spricht. 5.20 Erschließungs- und Bau- maßnahmen Auf Grund möglicher Beeinträchtigungen von Anliegern durch Er- schütterungen, die im Rahmen von Bautätigkeiten auftreten kön- nen, wurden in Kooperation der BauGrund Süd Gesellschaft für Bohr- und Geotechnik mbH, Bad Wurzach und dem Ingenieurbüro für Geophysik Geo Log, Augsburg Erschütterungsmessungen durch- geführt (Untersuchungsbericht vom 18.09.2014/ 22.09.2014). Demnach können durch anfallende Bautätigkeiten, insbesondere Tiefbauarbeiten, die mit Verdichtungsarbeiten verbunden sind, für Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 25 benachbarte erschütterungsempfindliche Anlagen (z.B. CNC- Fräsen) relevante Beeinträchtigungen ausgehen. Tiefbaumaßnah- men sollten daher unter folgenden Gesichtspunkten durchgeführt werden: Einsatz entsprechend kleinerer und leistungssteuerbarer Ver- dichtungsgeräte insbesondere im Nahbereich zu empfindlichen Anlagen Abstimmung des Bauablaufes mit der betroffenen Organisati- on (Fa. Madlener) und einer möglichst konfliktfreien Arbeits- abwicklung über zeitliche Abstimmung und Steuerung von Pro- duktion und relevanten Tiefbauarbeiten Bauzeitliche fachtechnische Beratung und messtechnische Be- gleitung mit Einrichtung von Dauerüberwachung sowie Warneinrichtung für Einwirkungsgrößen Einholung von maschinenspezifischen Toleranzwerten hinsicht- lich der Einwirkungen. Das beschriebene Vorgehen wird im Rahmen von privatrechtlichen Verträgen (Kaufvertrag, Grundbucheintrag) rechtlich gesichert. 5.21 Ergänzende Hinweise Für den Bereich liegt ein geotechnisches Gutachten der BauGrund Süd Gesellschaft für Bohr- und Geotechnik mbH, Bad Wurzach, vom 28.11.2012 vor. Demnach kann von einer Bebaubarkeit im überplanten Bereich ausgegangen werden. Unterhalb der humosen Mutterbodenauflage befinden sich im gesamten Untersuchungsge- biet pleistozäne Terrassensande. Der Terrassensand ist als mäßig tragfähig einzustufen. Bei mechanischer Einwirkung verliert er je- doch sehr schnell seine Tragfähigkeit. Den Bauherren wird darüber hinaus empfohlen, im Rahmen der Bauvorbereitungen eigene Er- hebungen durchzuführen (z.B. Schürfgruben, Bohrungen). Gemäß § 20 des Denkmalschutzgesetzes (DSchG) ist das Auftreten von archäologischen Funden (Steinwerkzeuge, Metallteile, Kera- mikreste, Knochen) und Befunden (Gräber, Mauerwerk, Brand- schichten) im Zuge von Erdbauarbeiten unverzüglich der archäolo- gischen Denkmalpflege mitzuteilen. Die Möglichkeit zur Fundber- gung und Dokumentation ist einzuräumen. Werden bei Aushubar- beiten Verunreinigungen des Bodens festgestellt (z.B. Müllrück- stände, Verfärbungen des Bodens, auffälliger Geruch o.ä.), ist das Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 26 zuständige Landratsamt unverzüglich zu benachrichtigen. Für die Erschließung des Gebietes ist es notwendig, Kabelverteiler- schränke, Straßenlaternen oder ähnliche Einrichtungen in der öf- fentlichen/privaten Fläche zu installieren. Die Gemeinde Baindt behält sich die Auswahl der hierfür geeigneten Standorte sowie evtl. erforderliche Vereinbarungen vor. Das Versickern von Niederschlagswasser stellt eine Gewässernut- zung dar, die grundsätzlich einer rechtlichen Erlaubnis durch das zuständige Landratsamt bedarf. Inwiefern im Einzelfall eine er- laubnisfreie Versickerung durchgeführt werden kann (Nieder- schlagswasserfreistellungsverordnung) sollte von der Bauherrschaft bei dem zuständigen Landratsamt in Erfahrung gebracht werden. Auf Grund der angrenzenden landwirtschaftlich genutzten Flächen ist mit der Einwirkung von vorübergehenden belästigenden Ge- ruchs-Immissionen (z.B. durch Aufbringen von Flüssigdung, Pflan- zenschutzmitteln etc.) sowie Lärm-Immissionen (z.B. Traktorenge- räusche, Kuhglocken etc.) zu rechnen. Unterkellerungen an Gebäuden sollten in Gewässernähe als was- serdichte und auftriebsichere Wannen ausgeführt werden. Versi- ckerungsmulden sollten im Abstand von mind. 6,00 m zu unterkel- lerten Gebäuden angelegt werden. Zäune sollten zum Gelände hin einen Abstand von mind. 0,15 m zum Durchschlüpfen von Kleinlebewesen aufweisen. 5.22 Plangenauigkeit Obwohl die Planzeichnung auf einer digitalen (CAD) Grundlage er- stellt ist (hohe Genauigkeit), können sich im Rahmen der Ausfüh- rungs-Planung und/oder der späteren Einmessung Abweichungen ergeben (z.B. unterschiedliche Ausformung der Verkehrsflächen, unterschiedliche Grundstücksgrößen etc.). Weder die Gemeinde Baindt noch die Planungsbüros übernehmen hierfür die Gewähr. Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 27 6 Satzung Auf Grund von § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509), § 4 der Gemeindeord- nung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, ber. S. 698), zu- letzt geändert durch Verordnung vom 25.01.2012 (GBl. S. 65), § 74 der Landesbauordnung für Baden- Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. , S. 358, ber. 416), zuletzt geändert durch Ver- ordnung vom 25.01.2012 (GBl. S. 65), der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Be- kanntmachung vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.04.1993 (BGBl. I S. 466) sowie der Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509), hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt die 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvor- schriften hierzu in öffentlicher Sitzung am ...................... beschlossen. § 1 Räumlicher Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich der 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und der örtlichen Bauvorschriften hierzu ergibt sich aus deren zeichnerischem Teil vom 22.10.2014. § 2 Zuordnung von Flächen und/oder Maßnahmen zum Ausgleich im Sinne des § 1a Abs. 3 BauGB an anderer Stelle Dem durch die vorliegende Planung verursachten Eingriff werden zwei Ausgleichsflächen/-maßnahmen au- ßerhalb des Geltungsbereiches dieser Planung zugeordnet. Die Ausgleichsfläche/-maßnahme 1 befindet sich auf der Fl.-Nr. 1.108, Gemarkung Baindt, die Ausgleichsfläche/-maßnahme 2 auf einer Teilfläche der Fl.- Nr. 64/1, Gemarkung Berg. § 3 Bestandteile der Satzung Die 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvor- schriften hierzu bestehen aus der Planzeichnung und dem Textteil vom 22.10.2014. Der 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und den örtlichen Bauvorschriften hierzu werden die jeweilige Begründung vom 22.10.2014 beigefügt, ohne deren Bestandteil zu sein. Die bisherigen Inhalte (Fassung vom 20.01.2006 rechtsverbindlich mit Bekanntmachung des Satzungsbe- schlusses vom 24.01.2006) innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches werden durch die nunmehr festge- setzten Inhalte vollständig ersetzt. Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 28 § 4 Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrig im Sinne des § 75 LBO handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig den auf Grund von § 74 LBO erlassenen örtlichen Bauvorschriften zuwider handelt. Zuwiderhandeln kann mit Geldbußen bis zu 100.000,- € (Einhunderttausend Euro) belegt werden. Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig die Vorschriften zu Einfriedungen zu Werbeanlagen nicht einhält oder über- bzw. unterschreitet. § 5 In-Kraft-Treten Die 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" der Gemeinde Baindt und die örtlichen Bauvorschriften hierzu treten mit der ortsüblichen Bekanntmachung des jeweiligen Satzungsbe- schlusses in Kraft (gem. § 10 Abs. 3 BauGB). Baindt, den ........................ .......................................................... (Bürgermeister Buemann) (Dienstsiegel) Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 29 7 Begründung – Städtebaulicher Teil 7.1 Allgemeine Angaben 7.1.1 Zusammenfassung 7.1.1.1 Eine Zusammenfassung befindet sich in dem Kapitel "Begründung – Umweltbericht" unter dem Punkt "Einleitung/Kurzdarstellung des Inhaltes". 7.1.2 Abgrenzung und Beschreibung des Änderungs- und Erweiterungsbereiches; ursprüngli- che Festsetzungen 7.1.2.1 Der zu überplanende Bereich liegt im Südwesten des Gemeindegebietes, im westlichen Bereich des Ortsteils Schachen und des Gewerbegebietes "Mehlis" sowie östlich der Bundesstraße B 30. Derzeit sind die Flächen als extensive Grünfläche mit Ausgleichsmaßnahmen sowie Retentionsbe- cken genutzt. Im Osten grenzt das Plangebiet unmittelbar an die Bebauung des bestehenden Gewerbegebietes (GE) "Mehlis" und im Süden an eine auszubauende Erschließungsstraße. West- lich an das Plangebiet angrenzend befindet sich ein Umspannwerk. Nach Norden geht das Gebiet in landwirtschaftlich genutzte Flächen über. 7.1.2.2 Der Geltungsbereich setzt sich zusammen aus dem zu ändernden Teilbereich des Geltungsberei- ches des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" sowie dessen Erweiterungsbereich. 7.1.2.3 Der Geltungsbereich verläuft im westlichen Bereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis", deckt diesen aber nicht vollständig ab. Er umfasst die Flächen zwischen der Bestandsbebauung im Osten, der Erschließungsstraße im Süden und den Flächen des Um- spannwerkes im Westen. Nach Norden bildet die Flurgrenze des Grundstückes mit der Fl.- Nr. 562/6 die räumliche Grenze. Innerhalb des Geltungsbereiches befinden sich folgende Grund- stücke: 558 (Teilfläche), 562/6, 562/7 (Teilfläche), 562/17 (Teilfläche). 7.2 Städtebauliche und planungsrechtliche Belange 7.2.1 Bestands-Daten und allgemeine Grundstücks-Morphologie 7.2.1.1 Die landschaftlichen Bezüge werden vom Östlichen Bodenseebecken bestimmt. 7.2.1.2 Innerhalb des überplanten Bereiches befinden sich keine bestehenden Gebäude. Im westlichen Bereich des Plangebietes liegt ein Retentionsbecken. Der nördliche und östliche Bereich ist mit Bäumen, welche Teil einer Ausgleichsmaßnahme sind, bewachsen. Im Südosten ist des Weiteren ein bepflanzter Wall angelegt. Das Plangebiet ist von einigen Drainagekanälen durchzogen. 7.2.1.3 Die Topografie innerhalb des überplanten Bereiches weist ein leichtes Gefälle nach Westen auf. Die Geländeneigung bewegt sich in einem Bereich um 2 %. Die Anschlüsse an die bereits bebau- Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 30 ten Grundstücke im Osten sind unproblematisch. 7.2.2 Erfordernis der Planung 7.2.2.1 Die Aufstellung des Bebauungsplanes dient der Ausweisung von Gewerbeflächen zur Deckung des Bedarfs insbesondere von Unternehmen aus der Gemeinde Baindt. Im gesamten Gemeindegebiet gibt es derzeit keine freien gewerblichen Bauplätze. Mit der Erweiterung des Gewerbegebietes "Mehlis" sollen daher gezielt zeitnah gewerbliche Weiter-Entwicklungsmöglichkeiten, vornehm- lich für ortsansässige Gewerbebetriebe, geschaffen werden. Zum Zeitpunkt der Planaufstellung waren in der Gemeindeverwaltung konkrete Anfragen zu gewerblichen Baugrundstücken regis- triert. Die Gemeinde ist bemüht, auch langfristig eine ausgewogene Zusammensetzung der Be- völkerung zu erhalten. Die Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen in unterschiedlichen Branchen stellt hierfür eine Voraussetzung dar. Der Gemeinde erwächst daher eine Planungs- pflicht im Sinne des § 1 Abs. 3 BauGB. 7.2.3 Übergeordnete Planungen 7.2.3.1 Für den überplanten Bereich sind u.a. folgende Ziele des Landesentwicklungsplanes 2002 Baden- Württemberg (LEP 2002) des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg maßgeblich: 2.3.1.1 Die Siedlungsentwicklung soll sich an den Entwicklungsachsen orientieren und in Siedlungsbereichen und Siedlungsschwerpunkten mit guter Anbin- dung an den öffentlichen Nahverkehr und leistungsfähigem Anschluss an das überörtliche Straßennetz konzentriert werden. 2.3.1.2 Bei der Ausweisung von Neubauflächen ist auf eine umweltschonende, flä- chen- und energiesparende Bebauung und eine verkehrsgünstige und woh- nortnahe Zuordnung von Versorgungseinrichtungen, Wohnbau- und Gewer- beflächen hinzuwirken. 2.6.2/Anhang "Landesent- wicklungs- achsen" Landesentwicklungsachse Friedrichshafen/Ravensburg/Weingarten-Bad Waldsee (-Biberach a. d. Riß); 2.6.4 Zur Sicherung einer ausgewogenen Raumstruktur und zur Vermeidung einer flächenhaften Ausbreitung der Verdichtung soll die Siedlungsentwicklung in den Zentralen Orten und den Siedlungsbereichen der Entwicklungsachsen konzentriert werden. Zwischen den Entwicklungsachsen sollen ausreichende Freiräume erhalten werden. 2.6.4.1 In den Verdichtungsräumen und den Randzonen um die Verdichtungsräume Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 31 soll die Siedlungsentwicklung so konzentriert und geordnet werden, dass in den Entwicklungsachsen kleinräumig abgestimmte Zuordnungen von Wohn- und Arbeitsstätten, Verkehrs- und Versorgungsinfrastrukturen und wohnort- nahen Freiflächen erreicht sowie Überlastungs-Erscheinungen abgebaut wer- den. Bandartige Siedlungsentwicklungen sollen durch eine gegliederte Folge von Siedlungen und Freiräumen vermieden werden. 3.1.9 Die Siedlungsentwicklung ist vorrangig am Bestand auszurichten. Dazu sind Möglichkeiten der Verdichtung und Arrondierung zu nutzen, Baulücken und Baulandreserven zu berücksichtigen sowie Brach-, Konversions- und Altlas- tenflächen neuen Nutzungen zuzuführen. Die Inanspruchnahme von Böden mit besonderer Bedeutung für den Naturhaushalt und die Landwirtschaft ist auf das Unvermeidbare zu beschränken. Karte zu 2.1.1 "Raum- kategorien" Darstellung als Randzone um einen Verdichtungsraum. 7.2.3.2 Für den überplanten Bereich sind u.a. folgende Ziele des Regionalplanes Bodensee- Oberschwaben nach der Verbindlichkeitserklärung vom 04.04.1996 des Regionalverbandes Bo- densee-Oberschwaben maßgeblich: 2.2.1 Die Siedlungsentwicklung, der Ausbau der Infrastruktur und die Schaffung von Arbeitsplätzen ist vorrangig auf die Siedlungsbereiche im Zuge der Ent- wicklungsachsen und der regional bedeutsamen Verkehrsverbindungen zu konzentrieren. 2.3.2/Karte "Siedlung" Ausweisung der Gemeinde als Siedlungsbereich. Die Siedlungsentwicklung ist vorrangig in den Siedlungsbereichen […] zu konzentrieren. In diesen Siedlungsbereichen sind qualifizierte Arbeitsplätze für die Bevölkerung im Einzugsgebiet sowie ausreichend Wohnungen für den Eigenbedarf und zur Aufnahme von Wanderungsgewinnen anzustreben. 7.2.3.3 Die Planung steht in keinem Widerspruch zu den o.g. für diesen Bereich relevanten Zielen des Landesentwicklungsplanes 2002 (LEP 2002) sowie des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben. 7.2.3.4 Regionale Grünzüge, Grünzäsuren, schutzbedürftige Bereiche für Naturschutz und Landschafts- pflege, für Landwirtschaft, für Forstwirtschaft, für Wasserwirtschaft oder für den Abbau oberflä- chennaher Rohstoffe sind von dem überplanten Bereich nicht betroffen. 7.2.3.5 Die Gemeinde Baindt verfügt über einen rechtsgültigen Flächennutzungsplan (rechtsgültig seit Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 32 11.12.2004). Die überplanten Flächen werden hierin als gewerbliche Bauflächen (Planung), Ortsrandeingrünung und als siedlungsnahe Bereiche, in denen ökologischer Ausgleich bevorzugt stattfinden soll, dargestellt. Der Bebauungsplan konkretisiert diese Vorgaben durch Festsetzung eines Gewerbegebietes (GE), die Ortsrandeingrünung wird als öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Gebietseingrünung festgesetzt. Im Süden ist eine öffentliche Grünfläche zur Eingrünung mit Minimierungsmaßnahmen festgesetzt. Da die Zielrichtung des rechtsgültigen Flä- chennutzungsplanes gewahrt bleibt, dessen Darstellung darüber hinaus nicht parzellenscharf ist, kann die Abgrenzung als aus dem Flächennutzungsplan hergeleitet angesehen werden. Das Ent- wicklungsgebot des § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB ist damit erfüllt. 7.2.3.6 Der Landschaftsplan des Gemeindeverbandes Mittleres Schussental vom Mai 1982 stellt den überplanten Bereich sowohl im Bestand als auch im Entwicklungsziel als landwirtschaftlich inten- siv genutzte Fläche dar. Der aktuelle Flächennutzungsplan beinhaltet jedoch ein aktuelleres land- schaftsplanerisches Entwicklungskonzept (Plan Nr. 9.1. "Nordraum" vom 31.10.2003). Der über- plante Bereich wird hierin überwiegend als geplanter Gewerbestandort dargestellt. Diese aktuelle- re Vorgabe wird durch den Bebauungsplan umgesetzt. 7.2.3.7 Zu einer sehr frühen Phase der Entwicklung der Planung wurden unterschiedliche Alternativ- Standorte für die Ausweisung von Gewerbegebieten innerhalb des Gemeindegebietes diskutiert und abgewogen. Die Gemeinde kann diese in den kommenden Jahren jedoch nicht realisieren, da private Interessen dem Verkauf der sich in Privatbesitz befindenden Grundstücke entgegenste- hen. Als gewerbliche Baufläche erscheint der überplante Bereich auf Grund seiner bereits vorge- gebenen Siedlungsstruktur und der zum Teil vorhandenen Erschließungsanlage geeignet. Der Be- reich ist weder exponiert, noch greift er unnatürlich in die Landschaft ein. Nutzungskonflikte sind nicht gegeben. Das beschränkte Ausmaß der Bebauung ist mit einer organischen Siedlungsent- wicklung im Gesamtgemeindegebiet vereinbar. 7.2.3.8 Inhalte von anderen übergeordneten Planungen oder andere rechtliche Vorgaben werden durch diese Planung nicht tangiert. 7.2.4 Entwicklung, allgemeine Zielsetzung und Systematik der Planung 7.2.4.1 Im Rahmen eines Behördenunterrichtungs-Termines sowie einer schriftlichen frühzeitigen Behör- denunterrichtung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde im Besonderen auf die Belange des Natur- schutzes, des Bodenschutzes und auf die Abwasserbehandlung hingewiesen. Des Weiteren wurde auf die Belange der Versorgungsträger (insbesondere bzgl. des westlich situierten Umspannwer- kes) hingewiesen. 7.2.4.2 Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde im Besonderen von den Anliegern auf nachbarschaftliche und immissionsschutzrelevante Belange hingewiesen. Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 33 7.2.4.3 Für das geplante Gewerbegebiet soll erreicht werden, dass es zu der vorhandenen Bebauungs- Struktur hinzutritt, ohne als Fremdkörper zu erscheinen. Ziel der Planung ist es darüber hinaus, bei möglichst effektiver Ausnutzung der Flächen, die Voraussetzung für moderne und funktionelle Arbeits- und Produktionsstätten zu schaffen ohne dadurch die landschaftlich und städtebaulich hochwertige Situation wesentlich zu beeinträchtigen. 7.2.4.4 Für die Umsetzung der Planung soll erreicht werden, dass unterschiedliche Gebäudeformen, die für die jeweiligen Gewerbebetriebe erforderlich sind, verwirklicht werden können. Auf diese Weise soll ein flexibles und bedarfsgerechtes Planungs-Instrument geschaffen werden. 7.2.4.5 Die Systematik der Änderung des Bebauungsplanes entspricht den Anforderungen des § 30 Abs. 1 BauGB ("qualifizierter Bebauungsplan"). Dadurch regelt der Bebauungsplan die Zulässigkeit von Vorhaben in dem überplanten Bereich abschließend. Der Bauherrschaft stehen bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen Vereinfachungen im Rahmen des bauaufsichtlichen Verfahrens (entsprechend den jeweils geltenden Vorschriften) zur Verfügung (zur Zeit der Planaufstellung Kenntnisgabeverfahren gem. § 51 LBO). 7.2.4.6 Der redaktionelle Aufbau der Änderung des Bebauungsplanes leitet sich aus der Systematik der Rechtsgrundlagen ab. 7.2.4.7 Um zu einem lesbaren und rechtlich bestimmten Plan zu kommen, wird der Bereich vollständig von den Inhalten und den Rechtsgrundlagen des ursprünglichen Planes abgekoppelt. Der geän- derte Teilbereich stellt damit ein unabhängiges und inhaltlich neu aufgestelltes Planwerk dar. Er regelt die bauliche Nutzbarkeit in diesem Bereich abschließend. 7.2.5 Stand vor der Änderung und Erweiterung 7.2.5.1 Der rechtsverbindliche Bebauungsplan "Gewerbegebiet Mehlis" setzt für den Änderungsbereich Ausgleichsflächen mit Pflanzgeboten sowie ein Regenrückhaltebecken fest. Im östlichen Bereich sind eine öffentliche Grünfläche mit Pflanzungen (Bäumen) sowie im südlichen Bereich eine Auf- schüttung als Sichtschutzwall festgesetzt. 7.2.5.2 Der Erweiterungsbereich ist bisher nicht überplant. Dieser grenzt im Süden an den Änderungsbe- reich und schließt den sich dort befindlichen landwirtschaftlichen Weg ein. 7.2.6 Stand nach der Änderung und Erweiterung: Planungsrechtliche Festsetzungen 7.2.6.1 Für den zentralen Bereich der Bebauungsplanänderung ist ein Gewerbegebiet (GE) festgesetzt. Auf der Grundlage des § 1 der BauNVO werden innerhalb des gesamten Gebietes Veränderungen wie folgt vorgenommen: Im Gewerbegebiet erfahren öffentliche Tankstellen einen generellen Ausschluss. Die Erschlie- ßungssituation und die räumliche Lage im Gemeindegebiet sind nicht geeignet, den durch Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 34 Tankstellen verursachten Verkehr aufzunehmen. Unbenommen hiervon bleibt die Errichtung von Betriebs-Tankstellen. Grundsätzlichen Ausschluss erfährt die in § 8 Abs. 3 Nrn. 3 BauNVO angeführte Nutzung: Vergnügungsstätten. Der generelle Ausschluss von Vergnügungsstätten wird mit deren extrem störendem Charakter auf das vollständig ländliche Umfeld begründet. Außerdem erfahren Werbeanlagen, die nicht an der Stätte der Leistung errichtet werden und somit eine eigenständige gewerbliche Hauptnutzung im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO darstellen, einen generellen Ausschluss. Das Gebiet soll schwerpunktmäßig Arbeitsplätze im produzierenden Gewerbe sichern und schaffen. Werbeanlagen als eigenständige gewerbliche Hauptnutzung passen nicht in diese Entwicklung. Außerdem sind Einzelhandelsbetriebe im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 in dem Gebiet nicht zulässig. Allerdings kann Einzelhandel zugelas- sen werden, sofern das angebotene Sortiment aus eigener Herstellung stammt oder im Zuge einer handwerklichen Leistung verbraucht, eingebaut oder auf andere Weise verbraucht wird. Die Einzelhandelsnutzung darf den gewerblichen Hauptzweck eines Betriebes jedoch nicht übersteigen und muss bezüglich des Arbeitsaufwandes und der Umsatz-Generierung eine deutlich untergeordnete Rolle der übrigen betrieblichen Nutzung einnehmen. Als Beispiel sei ein Malerbetrieb angeführt, der Ersatzfarbe in kleinen Mengen, im gleichen, möglicherweise extra hergestellten Farbton, verkaufen darf. Hiermit wird gewährleistet, dass sich auf der ei- nen Seite keine Einzelhandelsbetriebe ansiedeln, die störend auf das Gesamtgebiet wirken. Auf der anderen Seite erhalten die örtlich ansäßigen Gewerbetreibenden die Möglichkeit ihr Warensortiment zu vertreiben. Hierdurch werden die zentralen Versorgungsbereiche des Ortes geschützt. Einzelhandel ist außerdem an anderen Stellen des Gemeindegebietes realisierbar. 7.2.6.2 Die Festsetzungen über das Maß der baulichen Nutzung konzentrieren sich auf das in der Baunutzungsverordnung (§ 16 Abs. 3 u. 4 BauNVO) angegebene Erfordernis zur Erlangung der Eigenschaften eines Bebauungsplanes im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB ("qualifizierter Bebau- ungsplan"). Dabei erhalten diejenigen Größen den Vorzug, die bezüglich ihrer Lesbarkeit unmiss- verständlich sind. Die Festsetzung von Grundflächenzahlen ergibt einen möglichst großen Spielraum bei der Auf- teilung der Grundstücke und der Verwirklichung von unterschiedlichen Gebäudetypen bzw. -anordnungen. Der festgesetzte Wert von 0,80 befindet sich im Rahmen der im § 17 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) definierten Obergrenzen für Gewerbegebiete. Der Wert ermöglicht durch den geringen Flächenverbrauch die Errichtung eines effizienten Gewerbege- bietes. Auf die Festsetzung der Zahl der Vollgeschoße wird verzichtet. Diese Kenngröße ist für die Vorgabe der Gebäudehöhe wenig aussagefähig, da in der Planung Gebäude mit gewerblicher Nutzung und den damit verbundenen Raumhöhen (Hallen, Verkaufsräume) errichtet werden können. Die Festsetzung einer Höhe (Gesamthöhe) des Hauptgebäudes schafft einen verbindlichen Rahmen zur Umsetzung eines breiten Spektrums an Gebäudeprofilen. Sie ist auch für den Au- Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 35 ßenstehenden (z.B. Kaufinteressenten, Anlieger, etc.) nachvollziehbar und damit kontrollier- bar. Die erzielbaren Rauminhalte der Gebäude werden auf ein konkretes und den Erfordernis- sen der gewerblichen Nutzungen entsprechendes Maß festgesetzt. Die Höhe von Werbeanlagen ist begrenzt, um das Orts- und Landschaftsbild nicht unange- messen zu beeinträchtigen. Innerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche dürfen Werbean- lagen die zulässige Gesamthöhe der Hauptgebäude nicht überschreiten. 7.2.6.3 Auf die Festsetzung von maximalen Erdgeschoß-Fußbodenhöhen wird verzichtet. Dadurch ent- steht ausreichend Flexibilität zur Einstellung der Gebäude im Gelände. Zusätzlich ist damit der Anreiz verbunden, zur Optimierung des innergebäudlichen Profils eine moderate Höhenlage des Erdgeschoß-Fußbodens zu wählen. 7.2.6.4 Die festgesetzte abweichende Bauweise ist erforderlich, um im Sinne einer möglichst hohen Fle- xibilität für die betreffende Grundstücke im Bebauungsplan sowohl eine geschlossene Bebauung bis 80,00 m zu ermöglichen, als auch alternativ dazu eine beliebig zu gestaltende offene Bau- weise. 7.2.6.5 Die überbaubaren Grundstücksflächen (Baugrenzen) sind so festgesetzt, dass sie in geringfügi- gem Maße über die mögliche Größe der Gebäude auf Grund der Nutzungsziffern (Grundflächen- zahlen) hinausgehen. Dadurch entsteht für die Bauherrschaft zusätzliche Gestaltungsfreiheit für die Anordnung der Gebäude im Grundstück. Des Weiteren wird die Möglichkeit geschaffen, im Rahmen der Vergabe der Grundstücke flexible Aufteilungen durchzuführen. Nebengebäude (z.B. Garagen, aber auch Werbeanlagen) sind auch innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen (Baugrenzen) zulässig. Stellplätze und die der Versorgung dienenden Nebenanlagen sind zusätz- lich auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig. 7.2.6.6 Die Aufnahme einer Wenn-Dann-Festsetzung für zwei erweiterte Baugrenzen dient dazu, dass ei- ne Überbauung im Bereich der bestehenden Kanäle und Leitungen im zentralen Bereich des Plangebietes und im südlichen Bereich im Falle der Beseitigung bzw. des Wegfalls, ermöglicht werden kann. Wenn der Umstand der Beseitigung der Leitungen bzw. der Kanäle und damit de- ren Wegfall im Geltungsbereich eintritt, bilden die erweiterten Baugrenzen in Verbindung mit der festgesetzten Baugrenze somit eine durchgehende Baugrenze. Durch die vergrößerten Baufenster ergeben sich dann bessere Ausnutzungsmöglichkeiten der Grundstücke und eine höhere Flexibili- tät hinsichtlich der Situierung der Gebäude. 7.2.6.7 Der Ausschluss von oberirdischen Niederspannungs-Freileitungen erfolgt aus städtebaulichen Gründen. Neben den Anforderungen für die einzelnen Baugrundstücke und Gebäude werden dadurch für die Erschließungs-Träger Vorgaben zur Ausführung von (in der Regel neu zu errich- tenden) Anlagen getroffen, die dazu führen, dass das landschaftliche Umfeld geschützt wird. Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 36 7.2.7 Infrastruktur 7.2.7.1 Eine Trafostation ist nicht erforderlich. 7.2.7.2 Im Plangebiet verlaufen 20-kV-Erdkabel der EnBW Regional AG hin zum örtlichen Umspannwerk, eine Telekommunikationsleitung der Deutschen Telekom sowie eine Erdgasleitung der Thüga Energienetze GmbH. Die Leitungen sind im Bereich des Gewerbegebietes mit einem Leitungsrecht sowie einem Schutzstreifen versehen. Sollten die Leitungen bzw. die Kabel beseitigt werden und die überbaubare Grundstücksfläche (Baugrenze) gemäß der erweiterten Baugrenzen vergrößert werden, entfallen die Leitungsrechte. 7.2.7.3 Weiterhin verlaufen im südlichen Bereich des Plangebietes ein Schmutz- und ein Mischwasserka- nal. Auch diese sind im Bereich des Gewerbegebietes mit einem Leitungsrecht und einem Schutz- streifen versehen. Sollten die Kanäle verlegt werden und die überbaubare Grundstücksfläche (Baugrenze) gemäß der erweiterten Baugrenzen vergrößert werden, entfallen die Leitungsrechte. 7.2.7.4 Um im Falle einer Teilung des südwestlichen Grundstückes für die entstehenden Grundstücke eine Zuleitungsmöglichkeit zum Retentionsbecken für Regenwasser zu schaffen, ist die Eintragung ei- ner entsprechenden Grunddienstbarkeit auf den Grundstücken, die auf dem Weg hin zum Retenti- onsbecken liegen, erforderlich. Dieses Überleitungsrecht ist auch im Rahmen privatrechtlicher Verträge (Kaufverträge) festzuhalten. 7.2.8 Verkehrsanbindung und Verkehrsflächen 7.2.8.1 Das auszuweisende Baugebiet ist über die Einmündung in die "Wickenhauser Straße" (K 7946) gut an das Verkehrsnetz angebunden. Darüber besteht eine Anbindung an die Bundesstraße B 30. Über die "Altshausener Straße" (L 314) und die "Schussentalstraße" (L 317) besteht An- schluss an die Bundesstraße B 32. Über die Bundesstraßen sind jeweils weitere Anbindungen ge- geben. 7.2.8.2 Im Einmündungsbereich in die Erschließungs-Straße im südlichen Bereich sowie im Einmün- dungsbereich zum bestehenden Gewerbegebiet im östlichen Bereich des Plangebietes ist die Ver- kehrs-Sicherheit durch die Festsetzung von Sichtflächen gewährleistet. 7.2.8.3 Die innerere Erschließung des Baugebietes erfolgt über eine Stichstraße, welche in einer Wende- möglichkeit mündet. Die Wendeschleife im zentralen Bereich des Plangebietes erlaubt ein unein- geschränktes Befahren mit Lkw bei verlangsamter Geschwindigkeit. Die Regelquerschnitte der Wege, der Sichtflächen sowie die Bemessung der Wendemöglichkeit und der Ausrundungen im Bereich der Einmündungen sind entsprechend der einschlägigen Richtlinien entworfen. 7.2.8.4 Im Bereich der neu geplanten Erschließungsstraße ist ein Fußweg vorgesehen. Im Bereich der auszubauenden Zufahrt vom bestehenden Gewerbegebiet "Mehlis" her ist ebenfalls ein Fußweg geplant. Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 37 7.2.8.5 Die Festsetzung von Höhenpunkten im Bereich der geplanten Erschließungs-Straßen ist nicht er- forderlich. Die exakte Planung der Höhenlage der Erschließungs-Anlage wird durch das beauf- tragte Ingenieurbüro vorgenommen. Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 38 8 Begründung – Umweltbericht (§ 2 Abs. 4 und § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB und Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) sowie Abarbeitung der Eingriffsrege- lung des § 1a BauGB, Konzept zur Grünordnung 8.1 Einleitung (Nr. 1 Anlage zu § 2 Abs. 4 sowie § 2a BauGB) 8.1.1 Kurzdarstellung des Inhaltes und der wichtigsten Ziele der 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" (Nr. 1a Anlage zu § 2 Abs. 4 sowie § 2a BauGB) 8.1.1.1 Durch den Bebauungsplan wird am westlichen Siedlungsrand des Ortsteils Mehlis, Gemeinde Baindt, ein Gewerbegebiet ausgewiesen. 8.1.1.2 Das Plangebiet befindet sich zwischen dem bestehenden Gewerbegebiet "Mehlis" im Osten sowie einem Umspannwerk im Westen. Etwa 200 m weiter nordwestlich verläuft die Bundes-Straße B 30. Beim Gebiet selbst handelt es sich um Grünland mit eingestreuten Gehölzen sowie offenen Gräben, die das im bestehenden Gewerbegebiet anfallende Niederschlagswasser in das Retenti- onsbecken im nordwestlichen Plangebiet ableiten. Die umliegenden landwirtschaftlichen Flächen werden überwiegend ackerbaulich genutzt. 8.1.1.3 Die überplanten Flächen sind im rechtsgültigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Baindt über- wiegend als gewerbliche Bauflächen (Planung) dargestellt. Im Osten, zum bestehenden Gewer- begebiet hin, ist ein Streifen als Ortsrandeingrünung, im Südwesten ein siedlungsnaher Bereich, in dem bevorzugt ökologischer Ausgleich stattfinden soll, dargestellt. Auf Grund der Anbindemög- lichkeit an das bestehende Gewerbegebiet und der zum Teil vorhandenen Erschließungsstraße er- scheint der überplante Bereich als Standort für Gewerbe geeignet. Der Bereich ist weder expo- niert, noch greift er unnatürlich in die Landschaft ein. Nutzungskonflikte sind nicht gegeben. Das beschränkte Ausmaß der Bebauung ist mit einer organischen Siedlungsentwicklung im Gesamt- gemeindegebiet vereinbar. 8.1.1.4 Die Aufstellung des Bebauungsplanes dient der Ausweisung von gewerblichen Bauflächen zur De- ckung des Bedarfs. Im gesamten Gemeindegebiet gibt es derzeit keine freien gewerblichen Bau- plätze. Mit der Erweiterung des Gewerbegebietes "Mehlis" sollen daher gezielt zeitnah gewerbli- che Weiterentwicklungsmöglichkeiten vornehmlich für ortsansässige Gewerbebetriebe geschaffen werden. 8.1.1.5 Für die 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" ist eine Um- weltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchzuführen sowie ein Umweltbericht gem. § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB sowie Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB zu erstellen. 8.1.1.6 Der erforderliche naturschutzrechtliche Ausgleich beträgt 326.446 Ökopunkte. Darüber hinaus ist Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 39 durch die Überplanung einer festgesetzten Ausgleichsfläche diese in Flächengröße und Qualität zusätzlich 1:1 an anderer Stelle zu ersetzen (entspricht einer zusätzlichen Flächengröße von 19.100 m²). Zur Kompensation dieser Eingriffe werden dem Bebauungsplan zwei externe Aus- gleichsflächen zugeordnet (Ausgleichsfläche 1 auf der Fl.-Nr. 1.108, Gemarkung Baindt, Aus- gleichsfläche 2 auf einer Teilfläche der Fl.-Nr. 64/1, Gemarkung Berg). 8.1.1.7 Der Bedarf an Grund und Boden (Geltungsbereich) beträgt insgesamt 2,63 ha, davon sind 1,35 ha Gewerbegebiet, 0,52 ha Verkehrsflächen und 0,76 ha Grünflächen. 8.1.2 Ziele des Umweltschutzes aus anderen Planungen (Nr. 1b Anlage zu § 2 Abs. 4 sowie § 2a BauGB) 8.1.2.1 Regionalplan: Nach dem Regionalplan der Region Bodensee-Oberschwaben sind regionalplanerische Aussagen bzw. Festlegungen nicht berührt. 8.1.2.2 Flächennutzungsplan: Die Gemeinde Baindt verfügt über einen rechtsgültigen Flächennutzungsplan (Fassung vom 11.12.2004). Die überplanten Flächen werden hierin überwiegend als gewerbliche Bauflächen (Planung) dargestellt. Im Osten, zum bestehenden Gewerbegebiet hin, ist ein Streifen als Orts- randeingrünung, im Südwesten ein siedlungsnaher Bereich, in dem bevorzugt ökologischer Aus- gleich stattfinden soll, dargestellt. Der Bebauungsplan konkretisiert diese Vorgaben durch Fest- setzung eines Gewerbegebietes (GE) sowie öffentliche Grünflächen im Osten, Süden und Westen. Da die Zielrichtung des rechtsgültigen Flächennutzungsplanes gewahrt bleibt, dessen Darstellung darüber hinaus nicht parzellenscharf ist, kann die Abgrenzung als aus dem Flächennutzungsplan hergeleitet angesehen werden. Das Entwicklungsgebot des § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB ist damit er- füllt. 8.1.2.3 Landschaftsplan: Der Landschaftsplan des Gemeindeverbandes Mittleres Schussental vom Mai 1982 stellt den überplanten Bereich sowohl im Bestand als auch im Entwicklungsziel als landwirtschaftlich inten- siv genutzte Fläche dar. Der aktuelle Flächennutzungsplan beinhaltet jedoch ein aktuelleres land- schaftsplanerisches Entwicklungskonzept (Plan Nr. 9.1. "Nordraum" vom 31.10.2003). Der über- plante Bereich wird hierin überwiegend als geplanter Gewerbestandort dargestellt. Diese aktuelle- re Vorgabe wird durch den Bebauungsplan umgesetzt. 8.1.2.4 Natura 2000-Gebiete (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB): Im Westen und Norden erstrecken sich in einem Mindestabstand von etwa 500 m zum Plangebiet Teilflächen des FFH-Gebietes "Schussenbecken und Schmalegger Tobel" (Nr. 8323341). Es han- delt sich dabei um den "Bampfen" mit seinen Gewässerrandstreifen sowie das dahinter angren- Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 40 zende "Föhrenried". Im Rahmen der Umweltprüfung wurde gem. § 34 Abs. 1 BNatSchG eine Vor- prüfung zur Verträglichkeit des Vorhabens mit den Schutzgebieten des europäischen Verbundsys- tems Natura 2000 durchgeführt. Erhebliche Beeinträchtigungen der Schutz- und Erhaltungsziele des oben genannten FFH-Gebietes sind demnach nicht zu erwarten (siehe FFH-Vorprüfung vom 26.04.2013). Eine weitere Verträglichkeitsprüfung gem. § 34 Abs. 1 BNatSchG ist nicht erforder- lich. 8.1.2.5 Weitere Schutzgebiete/Biotope: Unmittelbar westlich des Plangebietes, auf dem Grundstück des Umspannwerkes, befindet sich das gem. § 32 NatSchG BW geschützte Biotop "Hecken beim Umspannwerk westlich Schachen" (Nr. 181234360447). Ein weiteres geschütztes Biotop befindet sich etwa 230 m nordöstlich des Plangebietes ("Eschengehölz westlich Schachen", Nr. 181234367020). Durch umfangreiche Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung können die Beeinträchtigungen minimiert werden, so dass eine erhebliche Beeinträchtigung der Biotope nicht zu erwarten ist (ausführliche Erläuterung siehe Punkt 8.2.2.1 "Schutzgut Arten und Lebensräume; Biologi- sche Vielfalt"). Wasserschutzgebiete sind von der Planung nicht betroffen. 8.2 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen auf der Grundlage der Umwelt- prüfung nach § 2 Abs. 4 Satz 1 BauGB (Nr. 2 Anlage zu § 2 Abs. 4 sowie § 2a BauGB) 8.2.1 Bestandsaufnahme der einschlägigen Aspekte des derzeitigen Umweltzustands, ein- schließlich der Umweltmerkmale der Gebiete, die voraussichtlich erheblich beeinflusst werden (Nr. 2a Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) 8.2.1.1 Für die Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen sowie die Abarbeitung der Ein- griffs-/Ausgleichsregelung ist folgender Sachverhalt darzustellen: Bei der westlich des bestehen- den Gewerbegebietes gelegenen Teilfläche der Fl.-Nr. 562/6, die den überwiegenden Teil des Plangebiets einnimmt, handelt es sich um eine in der 4. Änderung des Bebauungsplanes "Gewer- begebiet Mehlis" festgesetzte Ausgleichsfläche. Da die Ausgleichsfläche – mit Ausnahme des nordwestlichen Bereichs – baulich überplant wird, ist diese 1:1 in gleicher Qualität an anderer Stelle zu ersetzen. Zusätzlich ist der neu hinzukommende naturschutzrechtliche Eingriff in den faktischen Bestand zu ermitteln und zu kompensieren. 8.2.1.2 Schutzgut Arten und Lebensräume; Biologische Vielfalt (Tiere und Pflanzen; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Kriterien zur Beurteilung des Schutzgutes sind die Naturnähe, Empfindlichkeit und der Vernet- zungsgrad der betrachteten Lebensräume sowie das Vorkommen geschützter oder gefährdeter Ar- ten bzw. Biotope. Beim Plangebiet handelt es sich überwiegend um eine Fettwiese mit relativ geringer floristi- Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 41 scher Artenvielfalt (u.a. Glatthafer, Wiesen-Fuchsschwanz, Scharfer Hahnenfuß, Wiesen- Labkraut, Rot- und Weißklee, Spitzwegerich). Im östlichen und nördlichen Randbereich ver- läuft ein Wiesengraben, der das im östlich angrenzenden Gewerbegebiet anfallende Nieder- schlagswasser in das Retentionsbecken im nordwestlichen Plangebiet ableitet. Da der Graben und das Becken meist trocken liegen, fehlen Feuchte- und Nässezeiger weitgehend. Es konn- ten sich hingegen Fettwiesenarten bis auf die Grabensohle sowie in den Beckenbereich hinein ausbreiten. Auf Grund des Substrats im Bereich der Beckensohle ist dieser Bereich etwas lü- ckiger und magerer ausgebildet, wertgebende Arten fehlen jedoch auch hier (so tritt hier das Gewöhnliche Ferkelkraut als Zeiger stickstoffarmer Standorte hinzu). In den Randbereichen der Fettwiese, des Retentionsbeckens und der Gräben befinden sich eingestreute Gehölzstrukturen, die auf Grund ihres Alters (die Pflanzmaßnahmen wurden 1997 umgesetzt) nicht von besonderer naturschutzfachlicher Wertigkeit sind. Entlang des Grabens im Westen befindet sich eine Baumreihe aus Erlen, Eichen und Eschen, weiter nörd- lich ergänzen einzelne Strauchweiden die bachbegleitende Gehölzvegetation. Im Norden, auf einer kleinen von Grabenabschnitten begrenzten Fläche, stockt ein kleines, überwiegend von Feld-Ahorn und Liguster geprägtes Feldgehölz. Umliegend um das Retentionsbecken stehen als Solitärgehölze Zitterpappel und Strauchweiden. Im Südwesten und Süden (entlang des Weges) befinden sich einzelne überwiegend von Esche, Eiche, Buche, Vogelkirsche, Hasel, Hundsrose und Hartriegel geprägte Gehölzgruppen. Im nördlichen Bereich ragen eine Ackerfläche sowie ein Wiesenweg in das Plangebiet hinein. Auch die weiteren umliegenden Freiflächen werden überwiegend ackerbaulich genutzt. Un- mittelbar westlich des Plangebietes grenzt das Gelände eines Umspannwerks an, das zum Plangebiet hin durch eine biotopkartierte, dichte Hecke (überwiegend mit Hasel, Hainbuche, Weißdorn) abgegrenzt ist. Östlich des Plangebiets schließt das bestehende Gewerbegebiet "Mehlis" an. Mit in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes einbezogen wurden der südlich an dieses anschließende, als Rasenfläche ausgebildete Sichtschutzwall (mit noch relativ jun- gen, ebenfalls 1997 gepflanzten Obstbäumen) und die asphaltierte Straße zwischen dem Plangebiet und der Kreisstraße 7946. Das Plangebiet ist nach dem Zielartenkonzept des Landkreises Ravensburg als Lebensraum der Priorität 1 für die Feldlerche kartiert. Auf Grund der Kulissenwirkung durch die angrenzen- de Bebauung (Umspannwerk im Westen, Gewerbebetriebe im Osten) sowie die Gehölze im Plangebiet kann ein Brutvorkommen dieser Offenland-Art im Plangebiet ausgeschlossen wer- den. Gemäß aktueller Kartierung der Unteren Naturschutzbehörde befindet sich das nächste bekannte Brutvorkommen der Feldlerche etwa 300 m südöstlich des Plangebietes. Trotz der Nutzung und Pflege der Fläche zu "Naturschutzzwecken" (festgesetzte Ausgleichsflä- che) ist deren naturschutzfachliche Wertigkeit auf Grund der "kurzen" Entwicklungszeit, des junges Alters der Gehölze, des geringen floristischen Artenspektrums und der teilweise auftre- tenden Störungen (durch Gewerbelärm, Spaziergänger mit Hunden) eingeschränkt. Eine bo- tanische und/oder faunistische Bestandsaufnahme wurde nicht durchgeführt, da es keinerlei Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 42 Hinweise auf besondere Artenvorkommen (Arten der "Roten Liste", gesetzlich geschützte Ar- ten, lokal oder regional bedeutsame Arten) gibt und diese auf Grund der o.g. Vorbelastungen auch nicht zu erwarten sind. Auf Grund der extensiven Nutzung der Fläche bietet sie jedoch Lebensräume für Ubiquisten und Kulturfolger, wodurch der Fläche für das Schutzgut insge- samt dennoch eine mittlere Wertigkeit zukommt. 8.2.1.3 Schutzgut Boden und Geologie (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Kriterien zur Beurteilung des Schutzgutes sind die Funktionen des Bodens als Standort für Kultur- pflanzen und für natürliche Vegetation, als Ausgleichskörper im Wasserkreislauf sowie als Filter und Puffer für Schadstoffe. Auch die Empfindlichkeit des Bodens, der Natürlichkeitsgrad des Bo- denprofils und der geologischen Verhältnisse sowie eventuell vorhandene Altlasten werden als Beurteilungskriterien herangezogen. Darüber hinaus wird die Eignung der Flächen für eine Be- bauung bewertet. Das Plangebiet befindet sich aus geologischer Sicht in der weiträumigen Moränenlandschaft des Voralpenlandes. Die Hangflanken des Schussentales bestehen aus Grundmoränenmaterial der Würmeiszeit. Im Bereich des Plangebietes sind diese von spätglazialen Terrassensanden und Terrassenkiesen überdeckt. Eine Mutterbodenschicht schließt die Schichtung ab. Im un- mittelbaren Bereich der südlich angrenzenden, bestehenden Straße ist mit künstlichen Auffül- lungen zu rechnen (siehe auch geotechnisches Gutachten der BauGrund Süd, Gesellschaft für Bohr- und Geotechnik mbH vom 28.11.2012). Als hauptsächlich vorkommender Bodentyp sind Parabraunerden anzunehmen. Die im Plan- gebiet bis zu 40 cm mächtige Mutterbodenschicht besteht aus schwach feinsandigem und schwach tonigem bis tonigem Schluff. Bei den bis zu 3,10 m mächtigen Terrassensanden handelt es sich um schluffige bis stark schluffige, schwach mittelsandige Feinsande. Die Bö- den des Plangebiets sind überwiegend unversiegelt und werden landwirtschaftlich extensiv genutzt (Fettwiese). Im Bereich des Retentionsbeckens, der Gräben, der südlich verlaufenden Straße und des leicht aufgeschütteten Sichtschutzwalls sind die Böden durch Abgrabungen, Aufschüttungen und/oder Versiegelungen in ihrem natürlich Bodengefüge gestört bzw. voll- ständig zerstört. Die offenen, landwirtschaftlich genutzten Böden zeichnen sich durch eine mittlere Boden- fruchtbarkeit aus und sind daher ein als durchschnittlich zu bewertender landwirtschaftlicher Ertragsstandort. Sie weisen gute Filter- und Puffereigenschaften auf (Einstufung dieser Bo- denfunktion als "hoch" gemäß Bodenfunktionskarte vom Landesamt für Geologie). Auch ihre Bedeutung als Ausgleichskörper im Wasserkreislauf ist hoch. Hinweise auf Altlasten gibt es nicht. Die Flächen sind aus geologischer Sicht für eine Bebau- ung geeignet. Mit landschaftstypischen und ortsüblichen Erschwernissen bei der Ausführung der Baumaßnahmen muss jedoch gerechnet werden (siehe o.g. geotechnisches Gutachten). Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 43 8.2.1.4 Schutzgut Wasser (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Kriterien zur Beurteilung des Schutzguts Wasser sind zum einen die Naturnähe der Oberflächen- gewässer (Gewässerstrukturgüte und Gewässergüte), zum anderen die Durchlässigkeit der Grund- wasser führenden Schichten, das Grundwasserdargebot, der Flurabstand des Grundwassers, die Grundwasserneubildung sowie – abgeleitet aus den genannten Kriterien – die Empfindlichkeit des Schutzgutes Wasser gegenüber Beeinträchtigungen durch das Vorhaben. Natürliche Oberflächengewässer kommen im Plangebiet sowie dessen unmittelbaren räumli- chen Umfeld nicht vor. Im östlichen und nördlichen Randbereich des Plangebiets verläuft ein Entwässerungsgraben, der das im östlich angrenzenden Gewerbegebiet anfallende Nieder- schlagswasser in das Retentionsbecken im nordwestlichen Plangebiet ableitet. Beide liegen meist trocken. Gemäß dem geotechnischen Gutachten der BauGrund Süd, Gesellschaft für Bohr- und Geo- technik mbH vom 28.11.2012 konnte zum Zeitpunkt der Ausführung der Baggerschürfe am 16.11.12 in keinem der Schürfe der Zulauf von Grund- oder Schichtwasser festgestellt wer- den. Insofern besteht eine eher geringe Empfindlichkeit des Schutzgutes Wasser gegenüber Beeinträchtigungen. Zur Endtiefe der Baggerschürfe hin wurde jedoch eine Zunahme des Feuchtigkeitsgehaltes der Terrassensande festgestellt. Die feinkörnige Variante des Terras- sensandes, die im Untersuchungsgebiet angetroffen wurde, weist erfahrungsgemäß eine ge- ringe Durchlässigkeit für eintreffendes Niederschlagswasser auf. 8.2.1.5 Wasserwirtschaft (Wasser; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Die für die Wasserwirtschaft wichtigen Gesichtspunkte sind die Versorgung des Plangebietes mit Trinkwasser, die Entsorgung von Abwässern, die Ableitung bzw. Versickerung von Niederschlags- wasser sowie eventuell auftretendes Hangwasser oder Hochwasser von angrenzenden Gewässern, das zu Überflutungsproblemen im Plangebiet führt. Im östlichen und nördlichen Randbereich des Plangebiets verläuft ein Entwässerungsgraben, der das im östlich angrenzenden Gewerbegebiet anfallende Niederschlagswasser in das Retentionsbe- cken im nordwestlichen Plangebiet ableitet. Das benachbarte Gewerbegebiet wird demzufolge im Trenn-System entwässert. 8.2.1.6 Schutzgut Klima/Luft; Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a und h BauGB): Kriterien zur Beurteilung des Schutzguts sind die Luftqualität sowie das Vorkommen von Kaltluf- tentstehungsgebieten und Frischluftschneisen. Das Plangebiet liegt innerhalb des Klimabezirks "Schwäbisches Alpenvorland". Dieses ist im Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 44 Allgemeinen durch kühle Winter, mäßig warme Sommer, relativ hohe Niederschläge (vor al- lem als Schauerregen im Sommer) sowie eine mittellange Vegetationsperiode gekennzeich- net. Die Jahresniederschläge bewegen sich im Bereich um 850 mm, die Jahresmitteltempera- tur ist für Baindt mit 8,6 C° angegeben. Das Schussental, an dessen östlicher Hangflanke sich das Plangebiet befindet, ist übergeordnet als Gebiet mit schlechter Durchlüftung und hoher Inversionshäufigkeit (über 200 Tage pro Jahr) klassifiziert. Die offenen Flächen des Plangebiets dienen der lokalen Kaltluftproduktion, während die Feld- gehölze Frischluft produzieren. Lokale Luftströmungen und Windsysteme können sich auf Grund des gering bewegten Reliefs nur relativ schwach ausbilden. Daher besteht nur eine ge- ringe Empfindlichkeit gegenüber kleinklimatischen Veränderungen (z. B. Aufstauen von Kalt- luft). Es liegen keine Messdaten zur Luftqualität vor. Es kann aber von einer im ländlichen Raum allgemein guten Luftqualität ausgegangen werden. Die nächste stärkere Luftschadstoff- Emissionsquelle stellt die etwa 200 m weiter nordwestlich verlaufende Bundes-Straße B 30 dar. Durch die landwirtschaftliche Nutzung kann es zeitweise zu belästigenden Geruchs- oder Staubemissionen kommen (z.B. Ausbringen von Flüssigdung oder Pflanzenschutzmitteln). 8.2.1.7 Schutzgut Landschaftsbild (Landschaft; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Kriterien zur Bewertung des Schutzguts sind die Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Landschaft. Die Einsehbarkeit in das Plangebiet, Blickbeziehungen vom Gebiet und angrenzenden Bereichen in die Landschaft sowie die Erholungseignung des Gebietes werden als Nebenkriterien herange- zogen. Das Gemeindegebiet von Baindt befindet sich überwiegend im Landschaftsraum des östlichen Bodenseebeckens, im wichtigsten Zweigbecken des Rheingletschers, der Schussenzunge. Das Plangebiet selbst befindet sich an der östlichen Hangflanke des weiträumigen Schussentals. Es ist durch das bestehende Gewerbegebiet "Mehlis" im Osten, eine einspurige asphaltierte Straße im Süden, ein Umspannwerk mit einer dichten Hecke zum Plangebiet hin im Westen sowie eine (teils in das Plangebiet hineinragende) Ackerfläche im Norden begrenzt. Im Süd- osten (südlich des bestehenden Gewerbegebiets) sind der mit Obstbäumen bepflanzte Sicht- schutzwall und die Straße zwischen Plangebiet und der Kreisstraße 7946 mit in den Geltungs- bereich des Bebauungsplanes einbezogen. Im weiteren Umfeld schließen sich ausgedehnte landwirtschaftliche Fluren an (überwiegend Ackerbau). Etwa 200 m weiter nordwestlich ver- läuft die Bundes-Straße B 30. Das Plangebiet weist ein minimales, vor Ort kaum wahrnehm- bares Gefälle Richtung Westen zum Schussental hin auf (zwischen 453,00 und 485,50 m über NN). Das Plangebiet selbst ist überwiegend als Grünland ausgebildet. Im Westen verläuft ein von Gehölzen begleiteter Wiesengraben, der sich bis in das nordwestliche Plangebiet zieht, wo er Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 45 in ein Retentionsbecken mündet. Weitere Gehölze (Einzelgehölze, Gehölzgruppen) säumen den Retentionsbereich sowie die Wiesenfläche in den Randbereichen. Gegenüber den umlie- genden, landwirtschaftlich intensiv genutzten Flächen weist das Plangebiet somit ein an Landschaftselementen deutlich strukturreicheres Erscheinungsbild auf. Vom Plangebiet aus bestehen Richtung Südwesten und Westen Blickbezüge, die über die an- grenzenden landwirtschaftlichen Flächen, den Ortsteil Niederbiegen bis hin zur westlichen, überwiegend bewaldeten Hangflanke des Schussentals reichen. Das Plangebiet wird vor allem von der im Süden verlaufenden Straße, die als Radweg ausgewiesen ist und auch von Spa- ziergängern genutzt wird, als Teil der landschaftlich erlebbaren Kulisse wahrgenommen. Auf Grund des Strukturreichtums auf der Fläche, jedoch auch unter Berücksichtigung der Vor- belastung durch die einengende Wirkung der baulichen Anlagen im Osten und Westen, kommt dem Gebiet eine mittlere Bedeutung für das Landschaftsbild zu. 8.2.1.8 Schutzgut Mensch (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. c BauGB): Kriterien zur Beurteilung des Schutzguts sind gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse sowie die Erholungseignung des Gebietes. Das Plangebiet wird derzeit überwiegend landwirtschaftlich extensiv genutzt. Von der etwa 200 m weiter nordwestlich verlaufenden Bundes-Straße B 30 sowie dem östlich angrenzenden Gewerbegebiet gehen Lärm-Emissionen aus. Innerhalb des bestehenden Gewerbegebietes im Osten findet betriebsbezogenes Wohnen statt, zudem befinden sich dort erschütterungsemp- findliche Anlagen (z.B. CNC-Fräsen). Weitere Wohnnutzungen liegen etwa 150 m nordöstlich des Plangebietes. Derzeit liegen keine Nutzungskonflikte vor. Die im Süden verlaufende Straße ist als Radweg ausgewiesen. Die Straße wird auch von nah- erholungssuchenden Spaziergängern regelmäßig frequentiert. 8.2.1.9 Schutzgut Kulturgüter (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. d BauGB): Es befinden sich keine Baudenkmäler im überplanten Bereich. Nach jetzigem Kenntnisstand lie- gen auch keine Bodendenkmäler im Wirkbereich der Planung. 8.2.1.10 Erneuerbare Energien (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. f BauGB): Im Hinblick auf eine nachhaltige Energieversorgung ist die Erhöhung des Anteils Erneuerbarer Energien zur Gewinnung von Wärme oder Strom anzustreben. Alternative Energiequellen können auf umweltschonende Weise einen Beitrag zur langfristigen Energieversorgung leisten. Der Bereich weist (hinsichtlich einer möglichen Gewinnung von Sonnenenergie) ein minimales Gefälle Richtung Westen auf. Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 46 Nach der Karte "Hydrogeologische Kriterien zur Anlage von Erdwärmesonden in Baden- Württemberg" ist der Untergrund im Plangebiet aus hydrogeologischer Sicht für den Bau und den Betrieb von Erdwärmesonden eingeschränkt günstig. 8.2.1.11 Wechselwirkungen zwischen den Belangen des Umweltschutzes Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, biologische Vielfalt, Mensch, Kulturgüter (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. i BauGB): Soweit Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Schutzgütern bestehen, wurden diese bei der Abarbeitung der einzelnen Schutzgüter angemerkt. 8.2.2 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung (Nr. 2b Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) 8.2.2.1 Schutzgut Arten und Lebensräume; Biologische Vielfalt (Tiere und Pflanzen; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Die geplante Bebauung führt teils zu Eingriffen in die o.g. Lebensräume. Die artenarme Fett- wiese wird als Lebensraum größtenteils zerstört. Ebenso werden einzelne der noch recht jun- gen Gehölze, vor allem entlang der Entwässerungsgräben sowie im Süden entlang der Straße für deren Verbreiterung gerodet. Um artenschutzrechtliche Konflikte zu vermeiden, sollten die Gehölze, die baubedingt nicht erhalten werden können, gemäß § 39 Abs. 5 BNatSchG in der Zeit vom 01.10. bis 28. (29.)02. gerodet werden. Der Retentionsbereich mit einem Teil seiner begleitenden Gehölzstrukturen sowie die Wiesengräben (mit Ausnahme einzelner zu errich- tender Überfahrten) bleiben hingegen erhalten. Auf Grund der nicht allzu hohen naturschutz- fachlichen Wertigkeit der baulich überplanten Lebensräume werden hiervon voraussichtlich keine wertgebenden Arten sondern lediglich Ubiquisten und Kulturfolger betroffen sein. Da sich gemäß der aktuellen Kartierung der Unteren Naturschutzbehörde das nächste bekann- te Brutvorkommen der Feldlerche etwa 300 m südöstlich des Plangebiets befindet, wird dieses weder baubedingt (durch Überbauung der Brutstätte) noch anlagenbedingt (durch die von den geplanten Baukörpern ausgehende Kulissenwirkung) betroffen sein. Insofern treten keine artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG ein. Vorgezogene Ausgleichs- maßnahmen (CEF-Maßnahmen) nach § 44 Abs. 5 BNatSchG sind daher nicht erforderlich. Da die von der Kulissenwirkung der geplanten Baukörper beeinträchtigten angrenzenden Offen- landflächen jedoch potentiellen Lebensraum für Bodenbrüter wie die Feldlerche darstellen, ist dem Bebauungsplan etwa 2 km nördlich des Plangebietes eine naturschutzrechtliche Aus- gleichsfläche zugeordnet, auf welcher artspezifische Maßnahmen umgesetzt werden (Extensi- vierung und Wiedervernässung von Grünland, siehe hierzu Punkt "Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der Auswirkungen/Abarbeitung der Eingriffsre- gelung"). Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 47 Um das Ausmaß des Lebensraum-Verlustes zu reduzieren und einen Teil der biologischen Vielfalt zu erhalten, sind verschiedene Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung festge- setzt. In den Randbereichen des geplanten Gewerbegebiets werden – mit Ausnahme im Nor- den, wo gemäß Flächennutzungsplan eine gewerbliche Erweiterungsmöglichkeit besteht – die bestehenden Bäume, soweit baubedingt möglich, als zu erhaltend festgesetzt, da diese ge- genüber neu gepflanzten Bäumen einen höheren Lebensraumwert aufweisen. Zur Schaffung weiterer gehölzgeprägter Lebensräume im Übergang zur freien Landschaft werden auf den Grünflächen weitere Bäume und Sträucher sowie – umliegend um das Retentionsbecken – zwei Feldgehölze/-hecken gepflanzt. Weitere Baumpflanzungen sind auf den gewerblichen Bauflächen geplant. Für die Pflanzung von Bäumen und Sträuchern sind standortgerechte heimische Gehölze zu verwenden. Dies verbessert das Lebensraum-Angebot vor allem für Kleinlebewesen und Vögel, denn einheimische Pflanzen bilden die Grundlage vieler Nahrungsketten. Ihre Verwendung dient daher auch der Erhaltung oder Verbesserung des Lebensraumes für Kleinlebewesen. Zum Schutz nachtaktiver Insekten wird festgesetzt, dass als Außenbeleuchtung nur mit Lichtstrahl nach unten gerichtete, vollständig insektendicht eingekofferte (staubdichte) LED-Lampen ver- wendet werden dürfen. Der Einsatz von Skybeamern, blinkende, wechselnd farbige Anzeigen sowie die flächenhafte Beleuchtung der Fassaden sind zum Schutz nachtaktiver Insekten und von Zugvögeln ausgeschlossen. Um fehlgeleitete Eiablagen von wassergebundenen Insekten zu minimieren, sind nur Photovoltaik-Module zu verwenden, die weniger als 8 % Licht polari- siertes reflektieren (je Solarglasseite 4 %). Dies wird von Elementen erfüllt, die entspiegelt und monokristallin sind und deutliche Kreuzmuster aufweisen. Elemente aus Strukturglas be- sitzen im Vergleich zu Floatglas deutliche Vorteile. Durch die Festsetzung einer Grünfläche im Übergang zu dem Umspannwerk im Westen kann zwischen dem geplanten Gewerbe und der biotopkartierten Hecke ein mind. 20 m breiter Pufferstreifen geschaffen werden. Sollten im Bereich der Zufahrtsstraße (d.h. auf Höhe des bestehenden Gewerbegebietes) weitere Bäume für die Verbreiterung der Straße gerodet werden müssen, sind diese durch neu zu pflanzende standortgerechte Bäume zu ersetzen. Nach Betrachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen kann der Eingriff in das Schutzgut Arten und Lebensräume insgesamt als mittel bis hoch bewertet werden. Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./ – neg./ 0 neutral) baubedingt Baustellenverkehr, Betrieb von Baumaschi- nen Belastung durch Lärm und Erschütterungen, Staub- und u.U. auch Schadstoffemissionen – Baustelleneinrichtungen, Bodenablagerun- gen, Baustraßen Verlust von Grünland mit eingestreuten Gehölzen – Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 48 anlagenbedingt Errichtung der Gebäude und Bau der Stell- plätze, Hof-, Lager- und Verkehrsflächen Verlust von Lebensräumen – – Anlage von Grünflächen von Gehölzpflan- zungen Schaffung von Ersatzlebensräumen + betriebsbedingt Gewerbeausübung u.U. Beeinträchtigung scheuer Tiere – Lichtemissionen Beeinträchtigung nachtaktiver Insekten – 8.2.2.2 Schutzgut Boden und Geologie (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Die landwirtschaftlichen Ertragsflächen mittlerer Wertigkeit gehen verloren. Während der Bau- zeit wird ein großer Teil der Bodenflächen für Baustelleneinrichtungen und Baustraßen bean- sprucht sowie durch Staub- und u.U. auch Schadstoffemissionen belastet. Es kommt zu Bo- denabtragungen und -aufschüttungen, was eine Veränderung des ursprünglichen Bodenprofils und -reliefs zur Folge hat und stellenweise zu Bodenverdichtungen führt. Die durch die geplanten Baukörper, Außenanlagen und Verkehrsflächen entstehende Versie- gelung führt zu einer Beeinträchtigung der vorkommenden Böden. In den versiegelten Berei- chen kann keine der Bodenfunktionen (Standort für Kulturpflanzen, Filter und Puffer, Aus- gleichskörper im Wasserhaushalt) mehr wahrgenommen werden. Durch die Ausweisung des Gewerbegebiets können insgesamt bis zu 1,43 ha des Baugebietes versiegelt werden (Ver- kehrsflächen plus Gewerbegebiet mit einer festgesetzten GRZ von 0,80). Durch geeignete Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung können die entstehenden Be- einträchtigungen des Schutzgutes Boden reduziert werden. Für Stellplätze, Zufahrten und an- dere untergeordnete Wege sind wasserdurchlässige (versickerungsfähige) Beläge vorgeschrie- ben, um die Versiegelung der Freiflächen zu minimieren und damit die Wasseraufnahmefä- higkeit des Bodens weitestgehend zu erhalten. Zum Schutz des Bodens vor Verunreinigungen werden Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei für alle baukonstruktiven Elemente, die großflächig mit Niederschlagswasser in Berührung kommen, ausgeschlossen. Das Boden- management, mit dem Ziel eines fachgerechten und schonenden Umgangs mit dem Boden in der Bauausführung, erfolgt in enger Abstimmung mit dem Sachbereich Bodenschutz des Landratsamtes Ravensburg. Trotz der Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung, welche die entstehenden Beeinträchtigungen des Schutzgutes Boden reduzieren, ist die Eingriffsstärke auf Grund des hohen Versiegelungsgrades erheblich. Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 49 Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./ – neg./ 0 neutral) baubedingt Baustellenverkehr, evtl. Unfälle Eintrag von Schadstoffen – Lagerung von Baumaterial, Baustellenein- richtungen (Wege, Container) partielle Bodenverdichtung, evtl. Zerstörung der Vegetationsdecke/Freilegen des Oberbodens – Bodenabbau, -aufschüttungen und Boden- transport stellenweise Bodenverdichtung, Zerstörung des ursprünglichen Bodenprofils – – anlagenbedingt Errichtung der Gebäude und Bau der Stell- plätze, Hof-, Lager- und Verkehrsflächen Bodenversiegelung – ursprüngliche Boden- Funktionen gehen verloren – – gesamte Flächenbeanspruchung Verlust offenen belebten Bodens – – betriebsbedingt Verkehr, Gewerbeausübung Eintrag von Schadstoffen – 8.2.2.3 Schutzgut Wasser (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Die offenen Wiesengräben bleiben mit Ausnahme einzelner Überfahrten ebenso wie das Re- tentionsbecken erhalten. Da die künstlich angelegten Gräben meist trocken liegen, ergeben sich durch die geplanten Überfahrungen keine erheblichen Beeinträchtigungen. Die geplante gewerbliche Bebauung hat eine Veränderung des Wasserhaushaltes zur Folge. Die Versickerungsleistung und damit auch die Grundwasserneubildungsrate nehmen ab, da Flächen versiegelt werden. Da die anstehenden offenen Böden jedoch als gering versicke- rungsfähig gelten und das anfallende Niederschlagswasser durch das gewählte Entwässe- rungskonzept (siehe nachfolgenden Punkt zur Wasserwirtschaft) zu großen Teilen im örtlichen Wasserkreislauf verbleibt, sind trotz der Versiegelungsmöglichkeit von 1,43 ha keine erhebli- chen Auswirkungen auf das Schutzgut zu erwarten. Eingriffe in das Grundwasser sind nach den Ergebnissen des geotechnischen Gutachtens nicht zu erwarten. Für Stellplätze, Zufahrten und andere untergeordnete Wege sind ausschließlich teilversiegelte (versickerungsfähige) Beläge zulässig, um die Wasseraufnahmefähigkeit des Bodens soweit wie möglich zu erhalten und Beeinträchtigungen der Grundwasserneubildungsrate zu reduzie- ren. Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei werden ausgeschlossen, um das Grundwasser vor Verunreinigungen zu schützen. Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 50 Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./ – neg./ 0 neutral) baubedingt Baustellenverkehr bei u.U. freiliegendem Grundwasser Schadstoffeinträge – Lagerung von Baumaterial/Boden, Baustel- leneinrichtungen (Container) Bodenverdichtung, reduzierte Versickerung und mehr oberflächiger Abfluss von Niederschlags- wasser – anlagenbedingt Errichtung der Gebäude und Bau der Stell- plätze, Hof-, Lager- und Verkehrsflächen durch Flächenversiegelung reduzierte Versicke- rung von Niederschlagswasser im Gebiet, Verrin- gerung der Grundwasserneubildungsrate – betriebsbedingt Verkehr, Gewerbenutzung Schadstoffeinträge – 8.2.2.4 Wasserwirtschaft (Wasser; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Für das neue Baugebiet erfolgt ein Anschluss an die gemeindliche Trinkwasserversorgung. Bei Verwirklichung des Gewerbegebiets fallen Abwässer in Form von Schmutzwasser (gewerbliche Abwässer sowie belastetes Niederschlagswasser) und unbelastetem Niederschlagswasser (von den Dächern) an. Die Entsorgung der Abwässer (Schmutzwasser) erfolgt durch den Anschluss an das Netz des Abwasserzweckverbandes Berg. Das im Baugebiet über die Dachflächen anfallende unbelaste- te Niederschlagswasser wird über die bestehenden Gräben in das Retentions-/ Versickerungs- becken eingeleitet. Auch in den Gräben erfolgt bereits eine gewisse Versickerung. Die Versi- ckerung von Regenwasser über Sickerschächte ist nicht zulässig. Das auf den Hofflächen an- fallende möglicherweise belastete Niederschlagswasser wird hingegen in die Mischwasserka- nalisation abgeleitet. 8.2.2.5 Schutzgut Klima/Luft; Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a und h BauGB): Durch die Überbauung der Grünlandfläche sowie die Rodung der Gehölze wird die Kalt- und Frischluftentstehung im Plangebiet unterbunden und auf die angrenzenden Offenflächen be- schränkt. Innerhalb des neuen Baugebietes wird durch die zu erwartende Versiegelung die Wärmeabstrahlung begünstigt und die Verdunstung eingeschränkt. Die dadurch verursachte thermische Belastung bedingt ein etwas ungünstigeres Kleinklima. Für die Durchlüftung des Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 51 Schussentals hat das am äußersten Rand gelegene Gewerbegebiet keine Relevanz. Schadstoffemissionen sind vorwiegend aus dem zusätzlichen Fahrverkehr sowie aus Feue- rungsanlagen (v.a. Heizanlagen) zu erwarten. Da Gewerbebetriebe vorwiegend der Unterbrin- gung von nicht erheblich belästigenden Gewerbebetrieben dienen, ist nicht mit einer erhebli- chen Beeinträchtigung der Luftqualität zu rechnen, zumal die gültigen Wärmestandards ein- zuhalten sind und moderne Heizanlagen eingebaut werden müssen. Die neu zu pflanzenden Gehölze haben in Folge ihrer Transpiration eine bioklimatisch aus- gleichende Wirkung und können freiwerdende Schadstoffe sowie Staub filtern und damit zur Erhaltung einer möglichst guten Luftqualität beitragen. Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./ – neg./ 0 neutral) baubedingt Baustellenverkehr, Betrieb von Baumaschi- nen Freiwerden von Staub und u.U. auch Schadstof- fen (Verkehr, Unfälle) – anlagenbedingt Errichtung der Gebäude und Bau der Stell- plätze, Hof-, Lager- und Verkehrsflächen mehr Wärmeabstrahlung, weniger Verdunstung, ungünstigeres Kleinklima – – Verlust des Grünlands mit eingestreuten Gehölzen weniger Kalt- und Frischluftproduktion – Anlage von Grünflächen mit Gehölzpflan- zungen Verbesserung des Kleinklimas + betriebsbedingt Gewerbenutzung (inkl. Betriebsverkehr) Schadstoff-/Staubemissionen aus Gewerbebe- trieben, Verkehrsabgase – 8.2.2.6 Schutzgut Landschaftsbild (Landschaft; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Durch die Beseitigung einzelner Gehölze und die Errichtung neuer Gewerbebauten erfährt das Landschaftsbild eine Beeinträchtigung. Durch die Erweiterung des Gewerbegebiets wird die Freifläche am westlichen Ortsrand von Mehlis/Schachen bebaut. Durch den räumlichen Zu- sammenschluss mit dem Umspannwerk entsteht eine bandartige gewerbliche geprägte Sied- lungsentwicklung. Blickbeziehungen von Anliegern der nächstgelegenen Wohnnutzungen sind kaum betroffen, da diese entweder bereits durch die zwei östlich angrenzenden größeren Gewerbehallen ver- baut sind oder soweit entfernt sind, dass die prägende Wirkung der Freifläche von dort aus nur noch bedingt wahrnehmbar ist. Für Naherholungssuchende auf der südlich verlaufenden Straße reduziert sich der Naherholungswert des Gebiets. Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 52 Die landschaftsästhetischen Auswirkungen der Bebauung werden durch die festgesetzten grünordnerischen und gestalterischen Maßnahmen reduziert. Die max. zulässige Höhe der Gewerbebauten wird auf eine für Gewerbegebiete verhältnismäßig geringe Höhe von 10 m begrenzt. Zur Flächengröße, Höhe und zur Beleuchtung von Werbeanlagen werden Einschrän- kungen getroffen. Zudem werden der Einsatz von Skybeamern und blinkenden, wechselnd farbigen Anzeigen sowie die flächenhafte Beleuchtung der Fassaden ausgeschlossen. In Ver- bindung mit der Begrenzung der Lichtmastenhöhe für die Außenbeleuchtung werden damit die Lichtabstrahlung in die freie Landschaft und die Fernwirkung der Bebauung reduziert. Um den störenden Einfluss der zukünftigen Baukörper auf das Landschaftsbild möglichst ge- ring zu halten, werden in den Randbereichen des geplanten Gewerbegebiets – mit Ausnahme im Norden, wo gemäß Flächennutzungsplan eine gewerbliche Erweiterungsmöglichkeit be- steht – öffentliche Grünflächen ausgewiesen. Auf diesen werden bestehende Bäume, soweit baubedingt möglich, als zu erhaltend festgesetzt werden, da diese gegenüber neu gepflanzten Bäumen raumwirksamer sind. Zur weiteren Eingrünung werden Bäume, Sträucher und Feld- gehölze gepflanzt. Zudem stellen die weiteren für die Gewerbegebietsflächen festgesetzten Pflanzgebote eine ausreichende Ein- und Durchgrünung sicher. Nicht in der Pflanzliste festge- setzte Sträucher sind auf max. 5 % der Grundstücksfläche zulässig, um die Freiflächen mög- lichst naturnah zu gestalten. Aus gestalterischen und landschaftsästhetischen Gründen werden Hecken aus Nadelgehölzen im Übergangsbereich zur freien Landschaft und in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen, ausgeschlossen. Dadurch kann die Eigenart des Land- schaftsbildes bestmöglich erhalten und mit Hilfe landschaftstypischer Pflanzenarten eine An- bindung des Gewerbegebietes an die Landschaft erreicht werden. Sollten im Bereich der Zu- fahrtsstraße (d.h. auf Höhe des bestehenden Gewerbegebiets) weitere Bäume für die Verbrei- terung der Straße gerodet werden müssen, sind diese durch neu zu pflanzende Bäume zu er- setzen. Insgesamt handelt es sich bei der Planung um einen Eingriff mittlerer bis hoher Inten- sität, da das Gebiet auf Grund der fehlenden Eingrünung im Norden trotz der relativ geringen Gebäudehöhen in die freie Landschaft wirken wird. Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./ – neg./ 0 neutral) baubedingt Baustelleneinrichtungen temporäre Beeinträchtigung des Landschaftsbil- des v. a. bei größeren Baustellen – anlagenbedingt Errichtung der Gebäude und Bau der Stell- plätze, Hof-, Lager- und Verkehrsflächen durch den Lückenschluss zwischen bestehendem Gewerbe und Umspannwerk Entstehung eines gewerblichen Siedlungsbandes – Entfernung der Gehölzfläche geringere Attraktivität für Naturerlebnis – Ein- und Durchgrünung des Gewerbegebiets Einbindung der Gewerbebauten und Hofflächen; + Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 53 Erhöhung der Strukturvielfalt im Gebiet betriebsbedingt Lichtemissionen Lichtabstrahlung in die umliegende Landschaft (durch getroffene Maßnahmen stark reduziert) – 8.2.2.7 Schutzgut Mensch (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. c BauGB): Die landwirtschaftlich genutzte Fläche geht verloren. Durch die Planung wird die Ansiedlung von Gewerbebetrieben ermöglicht, wodurch Arbeitsplätze gesichert und/oder neu geschaffen werden können. Durch das geplante Gewerbegebiet sind Geräusch-Immissionen auf die an- grenzenden betriebsbezogenen Wohnnutzungen im östlichen Gewerbegebiet sowie auf die weiter nordöstlich gelegenen Wohnnutzungen im Außenbereich zu erwarten. Auf Grund der Entfernung und des Schutzanspruches ist mit keinen schädlichen Umwelteinwirkungen und mit einer Einhaltung der zulässigen Immissionsrichtwerte gemäß der TA Lärm (Technische An- leitung zum Schutz gegen Lärm) zu rechnen. Auf Grund möglicher Beeinträchtigungen von angrenzenden Betrieben durch Erschütterungen, die im Rahmen von Bautätigkeiten auftreten können, wurden in Kooperation der BauGrund Süd Gesellschaft für Bohr- und Geotechnik mbH, Bad Wurzach und dem Ingenieurbüro für Geophysik Geo Log, Augsburg Erschütterungsmessungen durchgeführt (Untersuchungsbericht vom 18.09.2014/22.09.2014). Demnach können durch anfallende Bautätigkeiten, insbe- sondere Tiefbauarbeiten, die mit Verdichtungsarbeiten verbunden sind, für benachbarte er- schütterungsempfindliche Anlagen (z.B. CNC-Fräsen) relevante Beeinträchtigungen ausgehen. Tiefbaumaßnahmen sollten daher unter bestimmten Gesichtspunkten (Wahl der Verdich- tungsgeräte, Abstimmung des Bauablaufes, bauzeitliche fachtechnische Beratung und mess- technische Begleitung, Einrichtung einer Dauerüberwachung, Einholung von maschinenspezi- fischen Toleranzwerten) durchgeführt werden, die im Rahmen von privatrechtlichen Verträgen (Kaufvertrag, Grundbucheintrag) rechtlich zu sichern sind (siehe o.g. Untersuchungsbericht und Hinweis "Erschließungs- und Baumaßnahmen" unter Punkt 5.20). Durch die überwiegende Bebauung des Plangebiets geht dessen strukturreiches und erlebba- res Erscheinungsbild in einem ansonsten überwiegend ausgeräumten Landschaftsraum weit- gehend verloren. Gleichzeitig wird die im Süden verlaufende, von Erholungssuchenden fre- quentierte Straße Richtung Westen zukünftig auf einer zusätzlichen Länge von etwa 250 m durch Betriebsverkehr belastet sein. Die Naherholungseignung für Radfahrer und Spaziergän- ger wird sich dadurch etwas reduzieren. Die anlagebedingten Beeinträchtigungen können durch Gehölzerhaltungen und -pflanzungen zur Einbindung des Gewerbegebietes in die freie Landschaft und in Richtung des ausgewiesenen Radweges reduziert werden. Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 54 Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./ – neg./ 0 neutral) baubedingt Baustellenverkehr, Lieferung und Ablage- rung von Baumaterial, Betrieb von Bauma- schinen Belastung durch Lärm und Erschütterungen, Freiwerden von Staub und u.U. auch Schadstof- fen (Verkehr, Unfälle) – anlagenbedingt Errichtung der Gebäude und Bau der Stell- plätze, Hof-, Lager- und Verkehrsflächen Ansiedelung von Gewerbebetrieben, Sicherung bestehender und Schaffung neuer Arbeitsplätze ++ Ortsrandeingrünung durch öffentliche Grün- fläche und Pflanzungen Eingrünung und Abschirmung der geplanten Ge- bäude v. a. in Richtung Süden und Nordwesten; dadurch reduzierte Beeinträchtigung des Land- schaftsbildes + betriebsbedingt Verkehr auf der Erschließungsstraße, Ge- werbeausübung Belastung durch Lärm, Abgase und andere Luft- verunreinigungen durch den laufenden Betrieb und den damit verbundenen Fahrverkehr – 8.2.2.8 Schutzgut Kulturgüter (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. d BauGB): Da im überplanten Bereich nach jetzigem Kenntnisstand keine Kulturgüter vorhanden sind, ent- steht keine Beeinträchtigung. Sollten während der Bauausführung, insbesondere bei Erdarbeiten und Arbeiten im Bereich von Keller, Gründung und Fundamenten Funde (beispielsweise Scherben, Metallteile, Knochen) und Befunde (z. B. Mauern, Gräber, Gruben, Brandschichten) entdeckt wer- den, ist die Archäologische Denkmalpflege beim Regierungspräsidium Tübingen unverzüglich zu benachrichtigen. 8.2.2.9 Erneuerbare Energien (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. f BauGB): Eine Ausrichtung zukünftiger Baukörper zur optimalen Errichtung von Sonnenkollektoren in Ost-West-Ausrichtung ist möglich. Anlagen zur Gewinnung von regenerierbarer Energie (z.B. thermische Solar- und Fotovoltaikanlagen) sind auch außerhalb der überbaubaren Grund- stücksflächen (Baugrenzen) zulässig. Die Anlage von Erdwärmesonden ist jedoch im Einzelfall zu prüfen. 8.2.2.10 Wechselwirkungen zwischen den Belangen des Umweltschutzes Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, biologische Vielfalt, Mensch, Kulturgüter (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. i BauGB): Im vorliegenden Planungsfall sind keine erheblichen Effekte auf Grund von Wechselwirkungen Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 55 zwischen den einzelnen Schutzgütern zu erwarten. 8.2.3 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nicht-Durchführung der Pla- nung (Nr. 2b Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) 8.2.3.1 Bei Nicht-Durchführung der Planung bleiben die derzeitigen Lebensräume und Nutzungen beste- hen. Da es sich um eine festgesetzte Ausgleichsfläche handelt, werden die Lebensräume mit zu- nehmender Zeit an naturschutzfachlichem Wert gewinnen. Es ist keine Veränderung der vorkom- menden Böden und der geologischen Verhältnisse sowie des Wasserhaushaltes und der Grund- wasserneubildung zu erwarten. Das Gebiet wird nicht an die Ver- und Entsorgungsleitungen an- geschlossen und bleibt unbebaut. Damit bleibt auch die Luftqualität unverändert. Es ergibt sich keine Veränderung hinsichtlich der Kaltluftentstehung. Das Landschaftsbild, die Erholungseignung sowie die Auswirkungen auf den Menschen bleiben unverändert. Es bestehen weiterhin keine Nutzungskonflikte. Die Schutzgebiete, Biotope und ihre Verbundfunktion bleiben unverändert. Hinsichtlich des Schutzgutes Kulturgüter ergeben sich keine Veränderungen. Bei Nicht- Durchführung der Planung sind keine zusätzlichen Energiequellen nötig. Die bestehenden Wech- selwirkungen erfahren keine Veränderung. 8.2.3.2 Unabhängig davon können Änderungen eintreten, die sich aus großräumigen Vorgängen (z.B. Klimawandel) oder in Folge der natürlichen Dynamik (z.B. Populationsschwankungen) ergeben. Diese auch bisher schon möglichen Änderungen sind aber nur schwer oder nicht prognostizierbar. Zudem liegen sie außerhalb des Einflussbereichs der Gemeinde; ein unmittelbarer Bezug zur vor- liegenden Planung besteht nicht. 8.2.4 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der Auswir- kungen/ Abarbeitung der Eingriffsregelung des § 1a BauGB, Konzept zur Grünordnung (Nr. 2c Anlage zu § 2 Abs. 4 sowie § 2a BauGB): 8.2.4.1 Für die Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen sowie die Abarbeitung der Ein- griffs-/Ausgleichsregelung ist folgender Sachverhalt darzustellen: Bei der westlich des bestehen- den Gewerbegebietes gelegenen Teilfläche der Fl.-Nr. 562/6, die den überwiegenden Teil des Plangebiets einnimmt, handelt es sich um eine in der 4. Änderung des Bebauungsplanes "Gewer- begebiet Mehlis" festgesetzte Ausgleichsfläche. Da die Ausgleichsfläche – mit Ausnahme des nordwestlichen Bereichs – baulich überplant wird und somit entfällt, wird sie nach dem Bilanzie- rungsansatz 1:1 auf einen 19.100 m² großen Flächenanteil der externen Ausgleichsfläche 1 Fl.- Nr. 1108 verlagert (s.u.). Der zusätzlich erforderliche Ausgleichsbedarf wird nach dem gemein- samen Bewertungsmodell der Landkreise Bodenseekreis und Ravensburg (Fassung vom 01.07.2012) ermittelt. Die Vorgehensweise erfolgt in folgenden Arbeitsschritten: Beschreibung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen, schutzgutbezogene, verbal-argumentative Be- wertung, Ermittlung des verbleibenden Ausmaßes der Beeinträchtigung, Ausgleich der verblei- Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 56 benden Beeinträchtigungen, Ergebnis. 8.2.4.2 Um die Auswirkungen auf die Schutzgüter möglichst gering zu halten, wurde vor Betrachtung der möglichen Ausgleichsmaßnahmen überprüft, inwieweit die Folgen des Eingriffs vermeidbar oder minimierbar sind. Zur Vermeidung bzw. Minimierung von Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft dienen folgende Maßnahmen (Konzept zur Grünordnung): Ein- und Durchgrünung des Gewerbegebietes durch Grünflächen mit Gehölzpflanzungen und zu erhaltenden Bäumen (planungsrechtliche Festsetzungen, Schutzgut Arten und Lebensräu- me, Schutzgut Landschaftsbild) naturnahe Gestaltung der Pflanzungen durch Verwendung standortgerechter, einheimischer Gehölze (Festsetzung von Pflanzlisten, Schutzgut Arten- und Lebensräume) Verwendung insektenschonender LED-Lampen im Außenbereich (planungsrechtliche Festset- zungen, Schutzgut Arten und Lebensräume) Ausschluss von Skybeamern, blinkenden, wechselnd farbigen Anzeigen sowie einer flächen- haften Fassadenbeleuchtung (planungsrechtliche Festsetzungen, Schutzgut Arten und Lebens- räume, Schutzgut Landschaftsbild) Verwendung von Photovoltaik-Modulen, die weniger als 8 % polarisiertes Licht reflektieren (4 % je Solarglasseite) (planungsrechtliche Festsetzungen, Schutzgut Arten und Lebensräume) Ausschluss von Hecken aus Nadelgehölzen im Übergangsbereich zur freien Landschaft und in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen (planungsrechtliche Festsetzungen, Schutzgut Landschaftsbild) Begrenzung der Gebäudehöhen, der Gebäudeformen und der Gebäudemassen; Einschränkung der Farbgebung für die Gebäudedächer (Schutzgut Landschaftsbild) Ausschluss von Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei (planungsrechtliche Festset- zungen, Schutzgut Boden und Schutzgut Wasser) Reduzierung des Versiegelungsgrades und dadurch Erhaltung der Wasseraufnahmefähigkeit des Bodens durch Verwendung versickerungsfähiger Beläge (planungsrechtliche Festsetzun- gen, Schutzgut Boden und Schutzgut Wasser) 8.2.4.3 Schutzgutbezogene, verbal-argumentative Bewertung: Zur vollständigen und nachvollziehbaren Gegenüberstellung des geplanten Eingriffes und der geplanten Maßnahmen zur Vermeidung, Mi- nimierung und zum Ausgleich der Beeinträchtigungen durch das Vorhaben sind für alle betroffe- nen Schutzgüter die notwendigen Schritte in der nachfolgenden Tabelle erfasst und verbal- argumentativ bewertet. Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 57 8.2.4.4 Schutzgut Arten- und Lebensgemeinschaften Eingriff Auswirkungen Vermeid.- und Minimie- rungs-Maßnahmen Bewertung des Eingriffes Überbauung einer artenar- men Fettwiese mit einge- streuten Gehölzen die Lebensräume werden durch Überbauung größten- teils zerstört Ein- und Durchgrünung der Bebauung; Verwendung standortgerechter, heimischer Gehölzarten; insektenfreund- liche Außenbeleuchtung (z.B. LEDs); insektenschonende Photovoltaikanlagen Eingriff erheblich 8.2.4.5 Schutzgut Boden Eingriff Auswirkungen Vermeid.- und Minimie- rungs-Maßnahmen Bewertung des Eingriffes Versiegelung von Oberflä- chen Im Bereich der Überbauung findet ein Bodenabtrag statt. Die Bodenfunktionen gehen größtenteils verloren. teilversiegelte Beläge; Aus- schluss schwermetallhaltiger Oberflächen Eingriff erheblich 8.2.4.6 Schutzgut Wasser Eingriff Auswirkungen Vermeid.- und Minimie- rungs-Maßnahmen Bewertung des Eingriffes kleinflächige Versiegelung bisher offener, gering versi- ckerungsfähiger Bodenflä- chen geringe Verminderung der Grundwasser-Neubildung und Erhöhung des Oberflä- chen-Abflusses Sammlung, Reinigung und Versickerung des auf den Dachflächen anfallenden Niederschlagswassers in dem bestehenden Retentionsbe- cken; Verwendung sickerfä- higer Beläge Eingriff unerheblich: Der überwiegende Teil des im Plangebiet anfallenden Nie- derschlagswassers wird voll- ständig unschädlich versi- ckert. 8.2.4.7 Schutzgut Klima/Luft Eingriff Auswirkungen Vermeid.- und Minimie- rungs-Maßnahmen Bewertung des Eingriffes Überbauung von Bodenflä- Einschränkung der Kaltluft- Ein- und Durchgrünung der Eingriff unerheblich, da kei- Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 58 chen bildung Bebauung mit Gehölzpflan- zungen; teilversiegelte Belä- ge (verminderte Aufheizung) ne siedlungsrelevanten Kalt- luftschneisen bebaut werden, die Pflanzungen einen ther- mischen Ausgleich schaffen und die von Bebauung frei- gehaltenen Flächen weiter- hin klimatisch wirksam sein können. 8.2.4.8 Schutzgut Landschaftsbild Eingriff Auswirkungen Vermeid.- und Minimie- rungs-Maßnahmen Bewertung des Eingriffes Erweiterung des bestehenden Gewerbegebietes Durch die Bebauung der Frei- fläche erfolgt ein Lücken- schluss zwischen dem beste- henden Gewerbe und dem Umspannwerk. Begrenzung der Gebäudehö- hen auf etwa 10 m; Ein- und Durchgrünung der Bebauung (mit Ausnahme vom nördl. Bereich); Ausschluss von Na- delhecken im Übergangsbe- reich zur freien Landschaft; Ausschluss von Skybeamern, blinkenden, wechselnd farbi- gen Anzeigen sowie einer flächenhaften Fassadenbe- leuchtung; Einschränkungen zur Größe und Beleuchtung von Werbeanlagen Eingriff erheblich 8.2.4.9 Ermittlung des verbleibenden Ausmaßes der Beeinträchtigung. 8.2.4.10 Schutzgut Arten und Lebensgemeinschaften: Das geplante Vorhaben hat erhebliche Auswirkungen durch die Überbauung einer Fettwiese, die Rodung von Gehölzstrukturen sowie die teilweise Überbauung von Entwässerungsgräben im Bereich der geplanten Überfahrungen. Wie bereits oben erwähnt, wird die entfallende Ausgleichsfläche aus der 4. Änderung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" nach dem Bilanzierungsansatz 1:1 auf einen 19.100 m² großen Flä- chenanteil der externen Ausgleichsfläche 1 Fl.-Nr. 1108 verlagert (s.u.), da hier ein ähnliches, sogar höherwertiges Entwicklungsziel angestrebt wird (Entwicklung einer Magerwiese). Darüber hinaus wird der Bestand zusätzlich nach der Biotopwertliste des Bewertungsmodells bewertet und somit nochmals als Eingriffsfläche definiert. Aus diesem Grund wird die Fettwiese im Bestand bei dieser zusätzlichen Eingriffsbetrachtung lediglich mit 8 Ökopunkten angesetzt. Würden 13 Punkte angesetzt werden, wäre darin der Altausgleich bereits beinhaltet (Umwandlung von Intensiv- zu Extensivgrünland (Fettwiese)), was wiederum den zusätzlichen 1:1 Ausgleich hinfällig machen Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 59 würde. Da die Anzahl und Breite der Überfahrungen auf der Ebene des Bebauungsplanes noch nicht be- kannt ist und die Gräben zukünftig von Bebauung umgeben sein werden und somit an natur- schutzfachlichem Wert verlieren, werden diese bei der Planung der Biotoptypen-Nr. 60.50 ("Klei- ne Grünflächen") zugeordnet. Nr. Bestands-Biotoptyp (Plangebiet) Fläche in m2 Biotopwert Bilanzwert 33.41 Fettwiese (Abzug von 13 auf 8, s.o.) 15.915 8 127.320 33.41 Retentionsbereich 1.636 13 21.268 37.11 Acker mit fragmentarischer Unkrautvegetation 1.253 4 5.012 41.10 Feldgehölz 832 17 14.144 12.61 Entwässerungsgraben 1.086 13 14.118 60.21 völlig versiegelte Straße 1.709 1 1.709 60.25 Grasweg 381 6 2.286 45.40a junge Obstbäume auf Zierrasen (4+8) 3.513 12 42.156 45.40b 35 Bäume auf Fettwiese (Durchschnittlicher Stamm- umfang: 65 cm) 2.275 6 13.650 Summe Bestand 26.325 241.663 Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 60 Nr. Planung-Biotoptyp (Plangebiet) Fläche in m2 Biotopwert Bilanzwert 60.10, 60.21 überbaubare Gewerbegebietsflächen (GRZ 0,80, d.h. 80 % der GE-Flächen) 10.794 1 10.794 60.50 nicht versiegelbare/überbaubare Gewerbegebietsflä- chen (restliche 20 % der GE-Flächen, inkl. der beste- henden Entwässerungsgräben) 2.699 4 10796 60.20 gemeindliche Straßen- und Geh-/Radwegflächen 5.239 1 5.239 41.20 Strauch-/Heckenpflanzungen auf öffentl. Grünfläche 418 14 5.852 33.41 Retentionsbereich in öffentlicher Grünfläche 1.636 13 21.268 45.40a junge Obstbäume auf Zierrasen im Bereich der öffent- lichen Grünfläche (4+8) 2.453 12 29.436 33.41 verbleibenden Bereich der öffentlichen Grünfläche (inkl. bestehendem Entwässerungsgraben) 3.086 8 24.688 45.40b 27 Bäume auf öffentlicher Grünfläche, Bestand (Durchschnittlicher Stammumfang: 65 cm) 1.755 6 10.530 45.30b 1 Baum auf der öffentlichen Grünfläche (mittelwertiger Biotoptyp), Neupflanzung, prognostizierter Stamm- Umfang nach 25 Jahren 77 cm 77 6 462 45.30a 13 Bäume auf den privaten Baugrundstücken (ge- ringwertiger Biotoptyp), Neupflanzung, prognostizier- ter Stamm-Umfang nach 25 Jahren 77 cm 1.001 8 8008 Summe Planung 26.325 127.073 Summe Planung mit Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen 127.073 Summe Bestand 241.663 Differenz Bestand / Planung (=Erzielte Aufwertung/Überschuss) -114.590 8.2.4.11 In Bezug auf das Schutzgut Arten und Lebensgemeinschaften wird durch die Planung innerhalb des Geltungsbereichs ein Defizit von 114.590 Wertpunkten erzielt. 8.2.4.12 Schutzgut Boden: Das geplante Vorhaben hat erhebliche Auswirkungen durch die Neuversiege- lung bislang unversiegelter Böden. Der erforderliche Ausgleichsbedarf für den Boden wird nach dem o.g. Bewertungsmodell anhand einer 5-stufigen Bewertungsskala (Stufe 0-"Böden ohne na- türliche Bodenfunktion" bis Stufe 4 -"Böden mit sehr hoher Bodenfunktion") für die folgenden Funktionen getrennt bewertet: natürliche Bodenfruchtbarkeit Ausgleichskörper im Wasserkreislauf Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 61 Filter und Puffer für Schadstoffe Standort für die natürliche Vegetation Die im Folgenden aufgeführte Berechnungsmethode für die Ermittlung des erforderlichen Aus- gleichs wird auf die drei zuerst genannten Funktionen angewandt. Die Funktion "Standort für die natürliche Vegetation" findet lediglich Anwendung bei Böden mit extremen Standorteigenschaf- ten, die in die Bewertungsklasse 4 (sehr hoch) eingestuft werden. Dies ist bei den vorliegenden Böden nicht der Fall (Einstufung als gering bzw. sehr gering). Die Festlegung der Bewertungs- klasse der Böden erfolgte nach der Bodenschätzungskarte des Landesamts für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (Referat 93 – Landesbodenkunde). 8.2.4.13 Die Wirkung des Eingriffs, d.h. der Kompensationsbedarf, wird in Boden-Wertstufen (Gesamtbe- wertung über alle Funktionen) ermittelt. Anschließend werden die Boden-Wertstufen (Gesamtbe- wertung über alle Funktionen) in Ökopunkte umgerechnet, um eine bessere Vergleichbarkeit mit den anderen Schutzgütern zu erzielen. Die Berechnung erfolgt durch Multiplikation der vom Ein- griff betroffenen Fläche in m² mit der Differenz aus der Wertstufe vor dem Eingriff und der Wert- stufe nach dem Eingriff. Die Wertstufen stellen dabei den Mittelwert der drei zu betrachtenden Bodenfunktionen dar. Diese Wertstufe vor dem Eingriff liegt bei den überplanten Flurstücken bei 2,67, die nach dem Eingriff bei versiegelten Flächen bei 0. Teilversiegelte Flächen (z.B. Stellplät- ze) werden dabei genauso behandelt wie vollversiegelte Flächen, sind also bei den u.g. Flächen mit eingeschlossen. 8.2.4.14 Die versiegelbare Fläche berechnet sich wie folgt: festgesetzte Grundflächen (GR) im Gewerbegebiet: insgesamt 10.794 m² festgesetzte Verkehrsflächen (gemeindliche Straßen- und Geh-/Radwegflächen): 5.239 m² Von dieser Gesamtfläche von 16.033 m² muss die bereits im Bestand vorhandene Versiegelung (1.709 m², siehe Tabelle unter dem Punkt 8.2.4.10) abgezogen werden. Es ergibt sich folglich eine max. Neuversiegelung von 14.324 m². Teilfläche Fläche in m² Bewertungsklassen für die Bodenfunkti- onen Wertstufe (Ge- samtbewertung der Böden) Ökopunkte pro m² Ökopunkte be- zogen auf die Fläche neu versiegelbare Flächen 14.324 2-3-3 2,666 10,66 152.694 Summe 14.324 152.694 8.2.4.15 Für die Eingriffe in das Schutzgut Boden ergibt sich folglich ein Kompensationsbedarf von 152.694 Ökopunkten. Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 62 8.2.4.16 Schutzgut Wasser: Nach Vermeidung und Minimierung der Auswirkungen verbleiben keine erheb- lichen Beeinträchtigungen. 8.2.4.17 Schutzgut Klima/Luft: Nach Vermeidung und Minimierung der Auswirkungen verbleiben keine er- heblichen Beeinträchtigungen. 8.2.4.18 Schutzgut Landschaftsbild: Die Bewertung des Eingriffes in das Landschaftsbild erfolgt in den fol- genden sieben Arbeitsschritten (abgewandelt von Nohl 1993): Ermittlung des Eingriffstyps: Beim vorliegenden Vorhaben handelt es sich um den Eingriffs- typ 3 (Gewerbegebiet). Ermittlung des beeinträchtigten Wirkraums: Für den vorliegenden Eingriffstyp sind die Wirk- zonen I mit einem Radius von 0-500 m um das Vorhaben sowie II mit einem Radius von 500-2.000 m zu betrachten. Die folgende Karte zeigt auf, welcher Wirkraum in den beiden Zonen vorliegt und wo von einer Sichtverschattung auszugehen ist (die beiden Kreise stellen die Wirkzonen I und II dar): Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 63 Ermittlung der Bedeutung der ästhetischen Raumeinheiten: In den Wirkzonen sind drei ver- schiedene Raumeinheiten zu betrachten (siehe nachfolgende Karte). Die Wertstufe 1 wurde den überwiegend gewerblich geprägten Siedlungsbereichen von Mehlis, Baienfurt, Weingar- ten, Niederbiegen sowie dem "Dachser-Areal" zugeordnet (Raumeinheit 1). Die Wertstufe 2 kommt den verbleibenden Siedlungsbereichen von Mehlis, Baindt und Baienfurt zu (Raum- einheit 2). Die dritte und im Untersuchungsgebiet höchste vergebene Wertstufe wurde ge- schlossen der umliegenden Landschaft zugeordnet (Raumeinheit 3). Hierbei handelt es sich um das Schussental mit seinem leicht ansteigenden östlichen Talhang. Die Bereiche sind überwiegend landwirtschaftlich intensiv genutzt. Strukturreiche Bereiche sind noch vereinzelt eingestreut (so z.B. der im Norden hineinragende Schenkenwald). Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 64 Ermittlung des Erheblichkeitsfaktors: Durch die Erweiterung des bestehenden Gewerbegebiets und des damit einhergehenden Lückenschluss zum Umspannwerk hin entsteht ein gewerblich geprägtes Siedlungsband. Durch umfangreiche Minimierungsmaßnahmen (Begrenzung der Gebäudehöhen auf etwa 10 m; Ein- und Durchgrünung der Bebauung (mit Ausnahme vom nördlichen Bereich); Ausschluss von Nadelhecken im Übergangsbereich zur freien Landschaft; Ausschluss von Skybeamern, blinkenden, wechselnd farbigen Anzeigen sowie einer flächen- haften Fassadenbeleuchtung; Einschränkungen zur Größe und Beleuchtung von Werbeanla- gen) wird von einem Eingriff geringer bis mittlerer Wirkintensität ausgegangen. Der Erheb- lichkeitsfaktor liegt damit bei 0,5. Ermittlung des Wahrnehmungskoeffizienten: Beim Eingriffstyp 3 und Eingriffsobjekten bis 50 m Höhe liegt dieser Koeffizient für die Wirkzone I bei 0,2, für die Wirkzone II bei 0,1. Der Kompensationsflächenfaktor wird gemäß Nohl (1993) mit 0,1 angesetzt. Die Berechnungsformel für den Kompensationsbedarf innerhalb einer Wirkzone ist im Folgen- Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 65 den abgebildet. Der gesamte Kompensationsbedarf ergibt sich aus der Summe des Bedarfs aus den beiden Wirkzonen. Demnach ergibt sich folgender Kompensationsbedarf für den Eingriff in das Landschaftsbild: Wirkzone I Raumeinheit 1 Raumeinheit 2 Raumeinheit 3 Erheb- lichkeits- faktor Wahrneh- mungsko- effizient Kompen- sationsflä- chenfaktor Kompen- sations- umfang Fläche [m²] Bedeu- tung Fläche [m²] Be- deu- tung Fläche [m²] Bedeu- tung 66.485,0 1 2.393,8 2 687.055,6 3 0,5 0,2 0,1 21.324 Wirkzone II Raumeinheit 1 Raumeinheit 2 Raumeinheit 3 Erheb- lichkeits- faktor Wahrneh- mungsko- effizient Kompen- sationsflä- chenfaktor Kompen- sations- umfang Fläche [m²] Bedeu- tung Fläche [m²] Be- deu- tung Fläche [m²] Bedeu- tung 40.933,3 1 55.599,0 2 2.471.811,4 3 0,5 0,1 0,1 37.838 Summe Kompensationsumfang von Wirkzone I und II 59.162 8.2.4.19 Ausgleich der verbleibenden Beeinträchtigungen 8.2.4.20 Die nach Vermeidung und Minimierung verbleibenden Auswirkungen werden auf zwei externen Ausgleichsflächen kompensiert. Die Ausgleichsfläche 1 befindet sich auf der Flurnummer 1108, Gemarkung Baindt. Das Flurstück liegt innerhalb der Saßenwiesen, einem größeren, zusammenhängenden Wiesengebiet im Nord- westen der Gemeinde Baindt. Im Osten verläuft die Landesstraße 284 mit begleitendem Fuß- und Radweg, etwas weiter östlich die Bundesstraße 30. Westlich angrenzend befindet sich das Natur- schutzgebiet "Schenkenwald" (Nr. 4.040). Bei dem Schutzgebiet handelt es sich laut Beschrei- bung um einen größeren Waldkomplex im Schussental auf alluvialem Schwemmmaterial (Eichen Hainbuchen-Mischwald, in Mulden und Rinnen Erlen-Eschen-Auwald). Die Fläche mit der Flur- nummer 1108 wird im Norden und Süden von biotopkartierten Gräben begrenzt. In der Mitte der Fläche verläuft ein weiterer Graben. Alle drei Gräben entwässern die Wiesenflächen von Ost nach beeinträchtigter Wirkraum [m²] Bedeutung Raumeinheit 1,00 beeinträchtigter Wirkraum [m²] www.buerosieber. de Bedeutung Raumeinheit Erheblich- keitsfaktor Wahrneh- mungs- koeffizient Raumeinheit 1 Kompensati- onsflächen- faktor (0,1) Raumeinheit 2 x x x x + Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 66 West. Das kartierte Biotop umfasst weitere Gräben in den angrenzenden Flächen. In der Biotop- beschreibung, welche im Jahr 2012 aktualisiert wurde, werden die Gräben als lockere Sumpfseg- gen-Bestände beschrieben, welche wahrscheinlich Reste der ursprünglichen Nasswiesenvegetati- on der Wiese darstellen. Die Biotope sind durch die Mahd bis an den Grabenrand beeinträchtigt. Die Wiesenfläche mit der Fl.-Nr. 1108 ist derzeit an einen Milchviehbetrieb in der Gemeinde ver- pachtet. Die Fläche wird bereits seit 35 Jahren als Wiese bewirtschaftet. Davor fand eine Ackernutzung statt. Nach Auskunft des Pächters erfolgt je nach Aufwuchs eine 4-5-malige Mahd im Jahr. Zusätzlich erfolgt eine Gülledüngung, jedoch nicht regelmäßig. Die Fläche ist zu den Gräben hin mit von Nord nach Süd verlaufenden Tonrohren drainiert. Die Tonrohre sind teilweise nicht mehr funktionsfähig. Die Drainagen wurden in den letzten Jahren auch nicht erneuert. Der Landwirt selbst beschreibt die Fläche trotz Düngung als wenig ertragreich. Die Humusschicht sei geringmächtig ausgeprägt und der Boden sehr lehmhaltig. Dies spiegelt sich auch in der Bewer- tung der Bodenfunktionen der Fläche wieder, welche die Fläche hinsichtlich der natürlichen Bo- denfruchtbarkeit als "mittel" einstuft. Die Funktion als Austauschkörper im Wasserkreislauf ist er- wartungsgemäß für Kiese und Sande als "hoch" eingestuft. Bei der Begehung der Fläche im Ok- tober 2013 wurden die dichten Sumpfseggen-Bestände innerhalb der Gräben angetroffen. Die dominanten Bestände wurzeln am Grund der Gräben und ziehen sich nahezu über den ganzen Verlauf. Gelegentlich werden sie von Mädesüß begleitet. Innerhalb eines 2 m breiten Streifens links und rechts der Gräben zeigt sich jedoch eine artenreiche, kleinteilige Vegetation, welche Tro- ckenheitszeiger wie Potentilla erecta oder Potentilla sterilis beinhaltet. Aus hydrologischen Grün- den sind diese trockenen Grabenränder, trotz der erfolgten Düngung, welche in der benachbarten Fettwiese im Bestand deutlich zu erkennen ist, mager ausgeprägt. So findet sich dort beispiels- weise auch der Papageien-Saftling (Hygrocybe psittacina). Der Saftling bewohnt Trockenrasen sowie extensiv bewirtschaftete und höchstens mäßig gedüngte Wiesen und Weiden. Der Papa- geigrüne Saftling ist in Deutschland bzw. Baden-Württemberg besonders geschützt, im Natur- schutz dient er wie andere Saftlinge auch als Indikator für wertvolle, nährstoffarme Grasgesell- schaften. Innerhalb der Sumpfseggen-Bestände konnten Wespenspinnen festgestellt werden. Die Art bevorzugt sonnige, offene Standorte mit niedriger bis halbhoher Vegetation und hoher Heu- schrecken-Population auf trockenem wie feuchtem Untergrund. Bei der Begehung waren die Heu- schrecken vorwiegend im Randbereich der Gräben zu finden. Die bewirtschafteten Wiesen zwi- schen den Gräben sind als Fettwiesen ausgeprägt. Die geringe Furchtbarkeit und nicht ganz in- tensive Düngung spiegelt sich auch in der Vegetation wieder, so dass der mäßig stickstoffreich bevorzugende Goldhafer in der Wiesenvegetation zahlreich mit vertreten ist. Insgesamt ist der Be- stand jedoch noch von nährstoffliebenden Fettwiesen- und Intensivgrünlandarten, vor allem Grä- sern, beherrscht: Dactylis glomerata, Ranunculus repens, Rumex obtusifolius, Alopecurus praten- sis, Trifolium repens, Taraxacum officinale agg., Veronica filiformis, Elymus repens, Galium mollugo, Cerastium holosteoides, Plantago lanceolata u.w.. Im Osten der Fläche stockt am mittig verlaufenden Graben eine größere Esche. Der Baum ist von mehreren noch jüngeren Sträuchern unterwachsen. Die Gehölze haben daher insgesamt Feldgehölzcharakter. Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 67 Folgende Maßnahmen werden auf der Fläche umgesetzt (siehe auch Planskizze zur Ausgleichsflä- che 1 unter Punkt "Zuordnung von Flächen und/oder Maßnahmen zum Ausgleich im Sinne des § 1a Abs. 3 BauGB an anderer Stelle gemäß § 9 Abs. 1a Satz 2 BauGB (externe Ausgleichsflä- chen/-maßnahmen)"): Entwicklungspflege: Ziel der Pflege sind der Erhalt bzw. die Aufwertung der Gräben und deren Trockenstandorte im Randbereich. Innerhalb der Wiesenfläche wird eine extensive Wiesennutzung hin zu einer mageren Frisch/-Feuchtwiese angestrebt. Um die Fläche auszuhagern ist die Fläche in den ersten drei Jahren weiterhin 4-mal im Jahr zu mähen. Auf eine Düngung sowie die Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln ist dabei zu verzichten. Das Mahdgut ist dabei unbedingt abzutransportieren (s.u.) und die Fläche nicht zu mulchen. Um die kartierten Grabenbiotope mit den artenreichen, trockenen Randbereichen nicht zu be- einträchtigen, die Etablierung der Prachtnelke (Dianthus superbus) zu fördern sowie einen Rückzugsort für die Fauna im Gebiet zu erhalten, sind die Bereiche 2 m links und rechts der Gräben (innerhalb der Flurnummer 1108) bei der Mahd in den ersten drei Jahren lediglich einmal im Herbst ab Ende September mitzumähen. Auf eine Einsaat bzw. einen Mahdgutübertrag wird bei der Wiesenfläche verzichtet, da zahl- reiche Arten der Zielvegetation noch im Bereich der Gräben vorhanden sind und bei Nährstoff- entzug wieder in die Fläche einwandern können. Es wird bewusst auf eine Wiedervernässung der Fläche verzichtet. Zum einen sind die Gräben im Bestand biotopkartiert, zum anderen ist die Artenvielfalt innerhalb der Fläche bei einer Entwicklung einer Frisch-/Feuchtwiese, dem Erhalt der Trockenstandorte am Grabenrand so- wie den nassen Standorten im Graben wesentlich höher, als bei der Rekultivierung einer Nasswiese. Des Weiteren wird der Erhalt der Gräben als wichtige Biotopverbundselemente in- nerhalb der Wiesen angestrebt. Über die Gräben erfolgt ein Verbund über den Neugraben hin zum Bampfen, welche im Osten der Fläche (östlich der B 30) verläuft. Folgenutzung: Im Anschluss an die Aushagerungsphase erfolgt eine extensive Wiesennutzung mit 2- 3 Schnitten pro Jahr. Der Zeitpunkt des ersten Schnitts ist Ende Mai bis Anfang Juni. Die Randbereiche der Gräben werden weiterhin einmal im Herbst ab Ende September gemäht. Neben der Mahd ist in mehrjährigem Abstand eine Erhaltungsdüngung mit Festmist durchzu- führen (max. 90 dt/ha). Die Gräben sind zum Erhalt der Grabenfunktion bei Bedarf (mehrjähriger Turnus, höchstens alle 5 Jahre) zu räumen und zu entkrauten. Die Maßnahmen sollten stets "stromaufwärts" er- Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 68 folgen. Der Zeitpunkt zur Räumung ist September bis Ende Oktober. Das Feldgehölz mit der alten Esche innerhalb der Fläche ist zu erhalten. Um einer Veralterung der Sträucher vorzubeugen, können diese gelegentlich zurück geschnitten werden. Sollte die Esche absterben, ist der Baum als Totholz zu belassen. Totholzäste, die bei Astbruch eine Ge- fahr bei der Bewirtschaftung der Fläche darstellen, können heraus geschnitten werden. Das Mähgut ist bei der Entwicklungspflege als auch der Folgenutzung grundsätzlich abzutrans- portieren. Das Mähgut sollte noch 2 Tage auf der Fläche verbleiben, um zu gewährleisten, dass sich die Samen auch auf der Fläche ausbreiten. Sollte sich im Rahmen des durchzuführenden Monitorings herausstellen, dass die angestrebte Entwicklung nicht im gewünschten Maße eintritt, wird die Möglichkeit der Mähgutübertragung von gemeindlicher Seite geprüft. 8.2.4.21 Die Ausgleichsfläche 1 ist im Bestand sowie in der Planung wie folgt zu bewerten: Nr. Bestands-Biotoptyp Fläche in m2 Biotopwert Bilanzwert 33.41 Fettwiese mittlerer Standorte (Beeinträchtigung durch häufige Mahd, Düngung) 18.301 10 183.010 33.43 Magerwiesenstreifen im Bereich der Gräben (Beein- trächtigung durch häufige Mahd, Düngung) 2.460 16 39.360 34.62 Sumpfseggen-Ried im Graben 948 17 16.116 Summe Bestand 21.709 238.486 Nr. Planung-Biotoptyp Fläche in m2 Biotopwert Bilanzwert 33.43 Magerwiese, teilweise feuchte Ausprägung 18.301 21 384.321 33.43 Magerwiesenstreifen im Bereich der Gräben 2.460 21 51.660 34.62 Sumpfseggen-Ried im Graben 948 17 16.116 Summe Bestand 21.709 452.097 Summe Planung Ausgleichsmaßnahme 452.097 Summe Bestand 238.486 Differenz Bestand / Planung (= erzielte Aufwertung/Ausgleich ge- samt) +25.633 von insg. 213.611* *Für die Bilanzierung in Ökopunkten ist nur der Flächenanteil relevant, der nicht für den 1:1 Ausgleich zur Kompensation der im Geltungsbereich des Bebauungsplanes wegfallenden Ausgleichsfläche benötigt wird (19.100 m², entspricht einem Flächenanteil von 88,0 %). Der verbleibende Flächenanteil von 2.609 m² (12 % der Gesamtmaßnahmen) entspricht 25.633 Ökopunkten. Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 69 8.2.4.22 Die Ausgleichsfläche 2 befindet sich südlich des Ortes Baienbach in der Gemeinde Berg (Fl.- Nr. 64/1). Bei der Fläche handelt es sich um eine Ackerfläche, welche in den letzten Jahren zum Maisanbau genutzt wurde. Laut Auskunft des Landwirtes handelt es sich um eine sehr wenig er- tragreiche Fläche, was vor allem auf den Feuchtegrad des Bodens zurückzuführen ist. Aus diesem Grunde wurden auf der Fläche bereits zahlreiche Kulturen (Gerste, Hafer u.w.) ausprobiert, welche jedoch nie die gewünschten Erträge brachten. Eine Düngung erfolgte 1-2-mal im Jahr. Um die Fläche noch nutzen zu können, wurde daher in den letzten Jahren ein Futtermaisanbau betrie- ben. Im Moorkataster der LUBW ist die Fläche zu großen Teilen als Anmoor und Niedermoor er- fasst. Um die Fläche überhaupt als Acker bewirtschaften zu können, wurden bereits in den 60iger/70iger Jahren Tondrainagen zur Entwässerung in der gesamten Fläche in relativ großer Dichte verlegt. Die Drainagen führen zu Hauptsammlern und entwässern die Fläche dem Gelände folgend nach Norden. Zum Zeitpunkt der Begehung im März 2014 war die komplette Fläche frisch gepflügt. Da die Fläche nicht eben, sondern das Gelände in der Mitte am tiefsten ist und nach Westen und Osten hin ansteigt, wird die geplante Wiesenfläche nach der Wiedervernässung einen deutlichen Feuchtegradienten, bis hin zu Bereichen mit Dauerstau, aufweisen. Dies wird sich in der Vegetation wiederspiegeln. Die von der Dr. Ebel & Co. Ingenieurgesellschaft durchge- führten Sondierungen zeigen, dass innerhalb der Fläche ausgeprägte Torfschichten von bis zu 1,70 m Stärke vorhanden sind. Grundwasser ist nur innerhalb der Torfverbreitung vorzufinden. Die Torfschichten keilen nach Westen und Osten hin aus. Lediglich im Südosten reichen die Torf- schichten in das benachbarte Grundstück hinein. Hydrologische Auswirkungen nach außen durch die Wiedervernässung der Fläche sind nur im Süden, Südosten und Norden denkbar. In diesen Bereichen sind entsprechende Maßnahmen durch die Planungen des Ingenieurbüro Wasser- Müller (siehe Anlage 1) vorgesehen, um die Beeinträchtigung von Nachbarflächen zu vermeiden. Die Wiedervernässung wird bei Umsetzung der Maßnahmen vom Ingenieurbüro Dr. Ebel & Co. als konfliktarm beurteilt (siehe auch hydrogeologische Beurteilung zur ökologischen Aufwertung Flur- stück 64/1 der Dr. Ebel & Co. Ingenieurgesellschaft vom 20.06.2014). Folgende Maßnahmen werden auf der Fläche umgesetzt (siehe auch Planskizze zur Ausgleichsflä- che 2 unter Punkt "Zuordnung von Flächen und/oder Maßnahmen zum Ausgleich im Sinne des § 1a Abs. 3 BauGB an anderer Stelle gemäß § 9 Abs. 1a Satz 2 BauGB (externe Ausgleichsflä- chen/-maßnahmen)"): Entwicklungspflege: Ziel der Pflege ist die Rekultivierung einer für den moorigen Standort typischen Feucht- bzw. Nasswiese. Um der Fläche Nährstoffe zu entziehen und einen Oberbodenabtrag bzw. tiefes Pflügen zu vermeiden, ist in den ersten zwei Jahren vor der Umwandlung der Fläche in Grünland ein dünger- und biozidfreier Anbau von Getreide (Hafer, Gerste oder Roggen) vorzunehmen. Im Anschluss an den Nährstoffentzug ist die Fläche im letzten Herbst vor dem Frost wiederzu- vernässen. Dazu sind die in der Anlage 1 der Planung dargestellten Maßnahmen des Ingeni- Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 70 eurbüro Wasser-Müller umzusetzen. Im dritten Jahr im Frühjahr ist ein Einbringen von Wiesenarten durch Mahdgutübertrag vorge- sehen. Das Mahdgut sollte idealerweise von Feucht-/Nasswiesenbiotopen aus der Umgebung (gleicher Landschaftsraum) der Empfängerfläche stammen. Besonders eignet sich beispiels- weise Mahdgut des 124 m südlich liegenden Biotops "Nasswiese südlich Baienbach" (Nr. 181234360274, Fl.-Nr. 67/1). Die Auftragsstärke beträgt ca. 0,5 kg Frischgewicht /m². Vor dem Einbringen des Saatguts sollte der Boden zur Vorbereitung gefräst werden. Wenn keine Spenderflächen verfügbar sind, kann der Sameneintrag auch mit regionalem Wildsaatgut für Nass- bzw. Feuchtwiesen erfolgen. Das Saatgut sollte von geeigneten Wildsaatgut-Händlern stammen (z.B. Rieger-Hofmann GmbH oder Syringa Pflanzen). Folgenutzung: Im Anschluss an die Aushagerungsphase und die Ansaat erfolgt eine extensive Wiesennutzung mit 2-3 Schnitten pro Jahr. Der Zeitpunkt des ersten Schnitts ist Mitte Juni. Neben der Mahd ist gelegentlich eine Erhaltungsdüngung mit Festmist durchzuführen (max. 90 dt/ha). Je nach Nässegrad der Fläche kann die Mahd in den feuchten Senken auch auf eine Mahd pro Jahr reduziert werden. Sollten im ersten (evtl. auch im zweiten) Jahr nach dem Mahdgutübertrag gehäuft Ackerunkräuter (Ampfer, Acker-Kratzdistel etc.) auftreten, ist ein Zurückdrängen durch 3-4- maligen und frühen Schnitt im Jahr notwendig. Der frühe Schnitt fördert die Arten des Grün- landes trotz früherem Zeitpunkt weiter. Die für die Ableitung des Wassers von den Nachbarflächen notwendigen Gräben sind zum Er- halt der Grabenfunktion bei Bedarf (mehrjähriger Turnus, höchstens alle 5 Jahre) zu räumen und zu entkrauten. Die Maßnahmen sollten stets "stromaufwärts" erfolgen. Der Zeitpunkt zur Räumung ist September bis Ende Oktober. 8.2.4.23 Die Ausgleichsflächen 1und 2 sind im Bestand sowie in der Planung wie folgt zu bewerten: Nr. Bestands-Biotoptyp (Ausgleichsfläche 2) Fläche in m2 Biotopwert Bilanzwert 37.11 Acker (Rohboden ohne Unkraut) 30.812 4 123.248 Summe Bestand 30.812 123.248 Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 71 Nr. Planung-Biotoptyp (Ausgleichsfläche 2) Fläche in m2 Biotopwert Bilanzwert 33.20 Nasswiese, verschiedene Feuchteausprägungen 29.188 26 758.888 33.41 Fettwiese (Flächen außerhalb von vorkommenden Torfschichten, ohne oberflächennahes Grundwasser) 1.624 13 21.112 Summe Bestand 30.812 780.000 Summe Planung Ausgleichsmaßnahme 780.000 Summe Bestand 123.248 Differenz Bestand / Planung (= erzielte Aufwertung/Ausgleich) +656.752 8.2.4.24 Schutzgut Wasser: Nach Vermeidung und Minimierung der Auswirkungen verbleiben keine erheb- lichen Beeinträchtigungen. 8.2.4.25 Schutzgut Klima/Luft: Nach Vermeidung und Minimierung der Auswirkungen verbleiben keine er- heblichen Beeinträchtigungen. 8.2.4.26 Die Gesamtbilanzierung zum Ausgleichsbedarf für die Schutzgüter Arten/Lebensräume, Boden und Landschaftsbild sowie zu den erzielten Aufwertungen durch die Ausgleichsmaßnahmen zeigt, dass der Ausgleichsbedarf vollständig abgedeckt wird: Ausgleichsbedarf und Ausgleichsmaßnahmen Ökopunkte Ausgleichsbedarf Schutzgut Arten und Lebensräume – 114.590 Ausgleichsbedarf Schutzgut Boden – 152.694 Ausgleichsbedarf Schutzgut Landschaftsbild – 59.162 Aufwertung durch Maßnahmen auf der Ausgleichsfläche 1 (abzüglich 88 % der Auf- wertung für 1:1-Ausgleich) +25.633 Aufwertung durch Maßnahmen auf der Ausgleichsfläche 2 +656.752 Differenz Ausgleichsbedarf / erzielte Aufwertung (=Ausgleichsüberschuss) +355.939 8.2.4.27 Ergebnis: Der erforderliche Ausgleichsbedarf wird vollständig abgedeckt. Zur Kompensation wird die Ausgleichsfläche 1 dem Bebauungsplan vollständig, die Ausgleichsfläche 2 mit einem Anteil von 45,80 % der Gesamtfläche bzw. der Gesamtmaßnahmen zugeordnet (Anteil von 300.813 Punkten der insgesamt 656.752 Punkte). Da die Ausgleichsfläche 2 gleichermaßen den Gemeinden Baindt und Berg gehört, werden die Ökopunkte zu je 50 % (entspricht jeweils 328.376 ÖP) den Gemeinden zugeschlagen. D.h. die Gemeinde Baindt verfügt noch über über- schüssige Ökopunkte von 27.563 ÖP. Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 72 8.2.5 Anderweitige Planungsmöglichkeiten (Nr. 2d Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) 8.2.5.1 Zu einer sehr frühen Phase der Entwicklung der Planung wurden unterschiedliche, im Flächennut- zungsplan dargestellte Standorte für die Ausweisung von Gewerbegebieten innerhalb des Ge- meindegebietes diskutiert und abgewogen. Die Gemeinde kann diese in den kommenden Jahren jedoch nicht realisieren, da private Interessen dem Verkauf der sich in Privatbesitz befindenden Grundstücke entgegenstehen. Als gewerbliche Baufläche erscheint der überplante Bereich auf Grund der Darstellung seiner bereits vorgegebenen Siedlungsstruktur und der zum Teil vorhande- nen Erschließungsanlage geeignet. Der Bereich ist weder exponiert, noch greift er unnatürlich in die Landschaft ein. Nutzungskonflikte sind nicht gegeben. Das beschränkte Ausmaß der Bebau- ung ist mit einer organischen Siedlungsentwicklung im Gesamtgemeindegebiet vereinbar. 8.3 Zusätzliche Angaben (Nr. 3 Anlage zu § 2 Abs. 4 sowie § 2a BauGB) 8.3.1 Beschreibung der verwendeten technischen Verfahren bei der Umweltprüfung (Nr. 3a Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB): 8.3.1.1 Vom Büro Sieber wurde eine Bestandsaufnahme mit Fotodokumentation durchgeführt. 8.3.1.2 Verwendete Grundlagen für die Beurteilung der Schutzgüter und die Erarbeitung der grünordneri- schen Maßnahmen waren die vom Umweltministerium Baden-Württemberg herausgegebenen Schriften "Empfehlungen für die Bewertung von Eingriffen in Natur und Landschaft in der Bau- leitplanung sowie Ermittlung von Art und Umfang von Kompensationsmaßnahmen sowie "Bewer- tung von Böden nach ihrer Leistungsfähigkeit – Leitfaden für Planungen und Gestattungsverfah- ren". 8.3.1.3 Die Abarbeitung der Eingriffsregelung erfolgt nach dem gemeinsamen Bewertungsmodell der Landkreise Ravensburg und Bodenseekreis (Fassung vom 01.07.2012). 8.3.1.4 Folgende umweltbezogene Stellungnahmen und Gutachten liegen vor: Ergebnisvermerk zum Scoping-Termin am 05.05.2011 mit einer Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde des Landratsamtes Ravensburg (ergänzter Vermerk vom 26.05.2011). Abwägungs- und Beschlussvorlage zur 5. Änderung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" zu den im Rahmen von § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB eingegangen Stellungnah- men. Schriftliche Stellungnahmen gingen von den Sachbereichen Naturschutz; Gewässer, kommunales Abwasser und Bodenschutz des Landratsamtes Ravensburg ein (Vorlage vom 01.06.2012). FFH-Vorprüfung des Büros Sieber vom 26.04.2013 Geotechnisches Gutachten der BauGrund Süd, Gesellschaft für Bohr- und Geotechnik mbH vom 28.11.2012 Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 73 Hydrologische Beurteilung zur ökologischen Aufwertung Flurstück 64/1; Dr. Ebel & Co. Ingeni- eurgesellschaft für Geotechnik und Wasserwirtschaft mbH vom 20.06.2014 Untersuchungsbericht zur Abschätzung von Erschütterungen nach DIN 4150 hervorgerufen durch Verdichtungsarbeiten zu BV Madlener/Baindt bei Ravensburg des GEOLOG Ch. Fuß/W. Hepp GbR - Ingenieurbüro für Geophysik und Geologie vom 18.09.2014 "Durchführung von Erschütterungsmessungen zur Beurteilung von eventuellen Auswirkungen durch Bautätigkeiten auf Anlieger" der BauGrund Süd, Gesellschaft für Bohr- und Geotechnik mbH vom 22.09.2014 8.3.2 Schwierigkeiten bei Zusammenstellung der Angaben (Nr. 3a Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB): 8.3.2.1 Zum Zeitpunkt der Planaufstellung lagen keine Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben vor. 8.3.3 Geplante Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt bei der Durchführung der Planung (Nr. 3b Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB, § 4c BauGB): 8.3.3.1 Die Maßnahmen zur Reduzierung der Auswirkungen auf die Umwelt sind durch planungsrechtli- che Festsetzungen gesichert. 8.3.3.2 Die Ausführung der Minimierungs- und Kompensationsmaßnahmen wird von der Gemeinde Baindt in Zusammenarbeit mit der Unteren Naturschutzbehörde erstmalig ein Jahr nach Inkraft- treten des Bebauungsplanes bzw. Anlage der Erschließung, Infrastruktur und Gewerbegebietsflä- chen und erneut nach drei Jahren durch Ortsbesichtigung geprüft. Anschließend soll in fünfjähri- gem Turnus eine Kontrolle der Ausgleichsflächen erfolgen, bis das festgelegte Entwicklungsziel er- reicht ist. Danach kann die Überprüfung in längeren Zeitabständen durchgeführt werden. Bei den genannten Kontrollen sollte auch überprüft werden, ob die im Geltungsbereich des Bebauungs- plans liegenden Grünflächen sich entsprechend der Zielvorgaben entwickelt haben, ob die priva- ten Bauherren die für ihre Grundstücke geltenden Pflanzgebote erfüllt haben und ob in Folge der Umsetzung des Bebauungsplanes unvorhergesehene nachteilige Umweltauswirkungen insbeson- dere in dem nordwestlich liegenden FFH-Gebiet aufgetreten sind. Gegebenenfalls ist von der Ge- meinde zu klären, ob geeignete Maßnahmen zur Abhilfe ergriffen werden können. 8.3.4 Zusammenfassung (Nr. 3c Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB): 8.3.4.1 Es handelt sich um ein Gewerbegebiet (GE) mit einer zulässigen GRZ von 0,80. 8.3.4.2 Der überplante Bereich umfasst 2,63 ha. Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 74 8.3.4.3 Westlich und nordwestlich des Plangebiets, in einem Mindestabstand von 600 m, befinden sich Teilflächen des FFH-Gebietes "Schussenbecken und Schmalegger Tobel" (Nr. 8323341). Unmit- telbar westlich des Plangebietes, auf dem Grundstück des Umspannwerkes, befindet sich das gem. § 32 NatSchG BW geschützte Biotop "Hecken beim Umspannwerk westlich Schachen" (Nr. 181234360447). Ein weiteres geschütztes Biotop befindet sich etwa 230 m nordöstlich des Plangebietes ("Eschengehölz westlich Schachen", Nr. 181234367020). Durch Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung können die Beeinträchtigungen minimiert werden, so dass eine er- hebliche Beeinträchtigung der Schutzgebiete nicht zu erwarten ist (siehe auch FFH-Vorprüfung vom 26.04.2013). Wasserschutzgebiete sind von der Planung nicht betroffen. 8.3.4.4 Das Plangebiet befindet sich zwischen dem bestehenden Gewerbegebiet "Mehlis" im Osten sowie einem Umspannwerk im Westen. Etwa 200 m weiter nordwestlich verläuft die Bundes-Straße B 30. Beim Gebiet selbst handelt es sich um die Ausgleichsfläche der 4. Änderung des Bebau- ungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis". Es ist als extensiv genutzte Fettwiese mit eingestreuten Ge- hölzen sowie offenen Gräben, die das im bestehenden Gewerbegebiet anfallende Niederschlags- wasser in das Retentionsbecken im nordwestlichen Plangebiet ableiten, ausgebildet. Die umlie- genden landwirtschaftlichen Flächen werden überwiegend ackerbaulich genutzt. Der überplante Bereich hat für den Naturhaushalt und das Landschaftsbild eine mittlere Bedeutung. Die Durch- führung der Planung wirkt sich vor allem auf das Schutzgut Arten und Lebensräume (überwie- gender Zerstörung der o.g. Lebensräume), Schutzgut Boden (Versiegelung durch Baukörper) so- wie auf das Schutzgut Landschaftsbild (Entstehung eines gewerblichen Siedlungsbandes) aus. Bei Nicht-Durchführung der Planung bleiben die bestehenden Nutzungen erhalten. Die Fläche kann sich weiterhin unter naturschutzfachlichen Kriterien entwickeln. 8.3.4.5 Die geplanten Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung beinhalten hauptsächlich folgende Punkte: Einbindung der geplanten Baukörper in die Landschaft durch eine gute Ein- und Durch- grünung der Bebauung; Verwendung heimischer, standortgerechter Gehölze und Ausschluss von Hecken aus Nadelgehölzen; Installation einer insektenverträglichen Außenbeleuchtung und Ver- wendung von Photovoltaik-Modulen mit einer schonenden Wirkung auf Wasserinsekten; Aus- schluss von Skybeamern, blinkenden, wechselnd farbigen Anzeigen sowie einer flächenhaften Fassadenbeleuchtung; Minimierung des Versiegelungsgrades auf den für die Bebauung vorgese- henen Flächen durch Verwendung wasserdurchlässiger Beläge; Schutz von Boden und Grundwas- ser durch Ausschluss großflächiger schwermetallhaltiger Oberflächen. 8.3.4.6 Die Abarbeitung der Eingriffsregelung des § 1a BauGB erfolgt basierend auf dem gemeinsamen Bewertungsmodell der Landkreise Bodenseekreis, Ravensburg und Sigmaringen (Fassung vom 01.07.2012) sowie zur Kompensation des Altausgleichs nach dem Bilanzierungsansatz 1:1 in Fläche. Der erforderliche Ausgleichsbedarf nach dem o.g. Bewertungsmodell beträgt 326.446 Ökopunkte, der durch die Überplanung einer festgesetzten Ausgleichsfläche einer zu- sätzlichen Ausgleichsfläche von 1:1 an anderer Stelle (entspricht einer Flächengröße von 19.100 m²). Zur Kompensation dieser Eingriffe werden dem Bebauungsplan zwei externe Aus- Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 75 gleichsflächen zugeordnet (Ausgleichsfläche 1 auf der Fl.-Nr. 1.108, Gemarkung Baindt, Aus- gleichsfläche 2 auf einer Teilfläche der Fl.-Nr. 64/1, Gemarkung Berg). 8.3.4.7 Zum Zeitpunkt der Planaufstellung lagen keine Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben vor. Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 76 9 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil 9.1 Örtliche Bauvorschriften 9.1.1 Umfang der getroffenen Vorschriften 9.1.1.1 Die örtlichen Bauvorschriften beschränken sich auf eine Vorschrift zu Einfriedungen und auf eine Vorschrift zur Gestaltung von Werbeanlagen. 9.1.1.2 Durch die o.g. Beschränkung bei den örtlichen Bauvorschriften wird für die Bauherrschaft ein Maximum an Gestaltungsfreiheit gewährt, wodurch gewerbegebietsspezifische Maßgaben um- setzbar sind. 9.1.2 Werbeanlagen 9.1.2.1 Durch die Beschränkung der Größe und der Beleuchtung der Werbeanlagen wird verhindert, dass eine Beeinträchtigung der unmittelbaren Anwohner sowie der landschaftsoptischen Situation ent- steht. Die Werbeanlagen sollten daher zurückhaltend gestaltet werden. Ein Bezug zur Größe der gewerblichen Anlagen sollte gewahrt bleiben. 9.1.3 Regelungen über die Gestaltung der Freiflächen in den Baugebieten (Baugrundstücke) 9.1.3.1 Auf Grund der beabsichtigten Durchlässigkeit der Freiflächen ist der Ausschluss von stark trennen- den Elementen erforderlich. Einfriedungen sind deshalb in einer möglichst durchlässigen Bauwei- se auszuführen. Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 77 10 Begründung – Sonstiges 10.1 Umsetzung der Planung 10.1.1 Maßnahmen und Zeitplan zur Verwirklichung 10.1.1.1 Eine Veränderungssperre ist nicht erforderlich. 10.1.1.2 Boden ordnende Maßnahmen (Grundstücks-Tausch, Umlegung) sind nicht erforderlich und nicht geplant. 10.1.1.3 Die Gemeinde beabsichtigt, die überwiegenden Flächenanteile in ihr Eigentum zu bringen und an geeignete Bauwerber weiter zu veräußern. 10.1.2 Wesentliche Auswirkungen 10.1.2.1 Wesentliche Auswirkungen auf die gesamtgemeindliche Situation sind auf Grund der begrenzten Größe der zu bebauenden Flächen und des sehr beschränkten Ausmaßes der zusätzlichen Bebau- ung nicht erkennbar. Die infrastrukturellen Einrichtungen sind geeignet, den zusätzlichen Verkehr bzw. Einrichtungen zu versorgen. 10.2 Erschließungsrelevante Daten 10.2.1 Kennwerte 10.2.1.1 Fläche des Geltungsbereiches: 2,63 ha 10.2.1.2 Fläche des Änderungsgeltungsbereiches: 2,53 ha 10.2.1.3 Fläche des Erweiterungsbereiches: 0,10 ha 10.2.1.4 Flächenanteile: Nutzung der Fläche Fläche in ha Anteil an der Gesamtfläche Bauflächen als GE 1,35 51,3 % Öffentliche Verkehrsflächen inkl. Versorgungsfläche 0,52 19,8 % Öffentliche Grünflächen 0,76 28,9 % Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 78 10.2.2 Erschließung 10.2.2.1 Abwasserbeseitigung durch Anschluss an das Netz des Abwasserzweckverbandes Berg 10.2.2.2 Wasserversorgung durch Anschluss an die gemeindlichen Wasserleitungen 10.2.2.3 Die Löschwasserversorgung wird durch eine entsprechende Dimensionierung der Wasserleitungen in Verbindung mit einer ausreichenden Anzahl von Hydranten sichergestellt. 10.2.2.4 Stromversorgung durch Anschluss an das Netz der EnBW Regional AG, Biberach 10.2.2.5 Gasversorgung durch Anschluss an das Leitungsnetz der Thüga Energienetze GmbH. 10.2.2.6 Müllentsorgung durch die gemeindliche Müllabfuhr 10.3 Zusätzliche Informationen 10.3.1 Planänderungen 10.3.1.1 Für die in der Sitzung des Gemeinderates beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sitzung ei- ne vollständige Entwurfsfassung (Fassung vom 18.06.2014) zur Verdeutlichung der möglichen Änderungen ausgearbeitet. Die in der Gemeinderatssitzung vorgenommenen Änderungs- Beschlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Ent- wurfsfassung identisch. Die Änderungen umfassen folgende Punkte (ausführliche Abwägungen sind im Sitzungsprotokoll der Sitzung des Gemeinderates bzw. der Sitzungsvorlage der öffentli- chen Sitzung des Gemeinderates vom 01.07.2014 enthalten): Festsetzung der Höhen in m ü. NN Aufnahme der Festsetzung zu Versorgungsanlagen Elektrizität; hier Trafostation im Textteil Änderung des Versorgungsträgers der Erdgasleitung von Thüga Energienetze GmbH in TWS Netz GmbH Änderung der Festsetzung zur Beseitigung von Niederschlagswasser in dem Baugebiet (Hof- flächen) Aufnahme der Festsetzung "Boden- und Grundwasserschutz" (war zuvor in der Festsetzung zur Beseitigung von Niederschlagswasser in dem Baugebiet (Hofflächen) enthalten) Begrenzung der Aufschüttung auf max. 1,50 m Erweiterung des Leitungsrechtes 2 auch zu Gunsten der Gemeinde zur Instandhaltung der ebenfalls in dem Bereich liegenden gemeindlichen Frischwasserleitung Ergänzung der Festsetzungen "Zu pflanzender Baum" und "Pflanzungen in dem Baugebiet" hinsichtlich abgehender Gehölze Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 79 Aufnahme der Festsetzung "Pflanzung 2" Anpassung der Zuordnungsfestsetzung hinsichtlich der Ausgleichsfläche 2 Änderung der örtlichen Bauvorschriften zu Einfriedungen dahingehend, dass Latten-Zäune nicht auf Holz-Latten begrenzt sind Aufnahme eines Hinweises zur gemeindlichen Frischwasserleitung Aufnahme eines Hinweises zur Verwendung/zum Einsatz insektenschonender Außenbeleuch- tung Aufnahme eines Hinweises hinsichtlich der Empfehlung zur Verwendung von Erdgas Aufteilung der Hinweise zu Niederschlagswasser und Bodenschutz Aufnahme eines Hinweises zu Erschließungs- und Baumaßnahmen Aufnahme eines Hinweises zum vorliegenden geotechnischen Gutachten der BauGrund Süd GmbH unter "Ergänzende Hinweise" Änderungen und Ergänzungen bei der Begründung redaktionelle Änderungen und Ergänzungen 10.3.1.2 Für die in der Sitzung des Gemeinderates beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sitzung ei- ne vollständige Entwurfsfassung (Fassung vom 22.10.2014) zur Verdeutlichung der möglichen Änderungen ausgearbeitet. Die in der Gemeinderatssitzung vorgenommenen Änderungs- Beschlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Ent- wurfsfassung identisch. Die Änderungen umfassen folgende Punkte (ausführliche Abwägungen sind im Sitzungsprotokoll der Sitzung des Gemeinderates bzw. der Sitzungsvorlage der öffentli- chen Sitzung des Gemeinderates vom 04.11.2014 enthalten): Hervorhebung der weiterführenden Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungs- planes "Gewerbegebiet Mehlis" Stand 4. Änderung Ergänzung der öffentlichen Verkehrsflächen in der Festsetzung zur Beseitigung von Nieder- schlagswasser in dem Baugebiet (Straßen- und Hofflächen) Änderungen und Ergänzungen bei der Begründung redaktionelle Änderungen und Ergänzungen Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 80 11 Begründung – Auszug aus übergeordneten Pla- nungen Ausschnitt aus dem Lan- desentwicklungsplan Ba- den-Württemberg 2002, Karte "Raumkategorien"; Darstellung als Randzone um einen Verdichtungs- raum Ausschnitt aus dem Regi- onalplan Bodensee- Oberschwaben, Darstel- lung als Siedlungsbereich Auszug aus dem gültigen Flächennutzungsplan; Darstellung des Plange- bietes als gewerbliche Baufläche (Planung), als Ortsrandeingrünung und als siedlungsnahe Berei- che, in denen ökologi- scher Ausgleich bevorzugt stattfinden soll Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 81 12 Begründung – Bilddokumentation Blick von Westen entlang der auszubauenden Er- schließungsstraße auf den Planbereich; im Hinter- grund die Bestandsge- bäude des Gewerbegebie- tes "Mehlis" Blick von Osten im Be- reich der Feuerwehrzu- fahrt auf das Plangebiet; im Hintergrund das Um- spannwerk Baindt Blick auf das Umspann- werk Baindt Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 82 Blick von Westen auf das Regenrückhaltebecken und die als Ausgleichs- maßnahme gepflanzten Bäume im nordwestlichen Teil des Planbereiches Blick auf einen der teil- weise verdolten Kanäle und teilweise offen ge- führten Gräben, die das Plangebiet durchziehen und das Niederschlags- wasser in das Regenrück- haltebecken führen Blick von Westen entlang der auszubauenden Er- schließungsstraße; links der bepflanzte Sicht- schutzwall Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 83 13 Verfahrensvermerke 13.1 Aufstellungsbeschluss zur Änderung (gem. § 2 Abs. 1 BauGB) Der Aufstellungsbeschluss zur Änderung erfolgte in der Gemeinderatssitzung vom …………. . Der Beschluss wurde am …………. ortsüblich bekannt gemacht. Baindt, den …………. …………………………… (Bürgermeister Buemann) 13.2 Beteiligung der Öffentlichkeit (gem. § 3 BauGB) Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit mit öffentlicher Unterrichtung sowie Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung fand in der Zeit vom …………. bis …………. statt (gem. § 3 Abs. 1 BauGB). Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom …………. bis …………. (Billigungsbe- schluss vom ………….; Entwurfsfassung vom ………….; Bekanntmachung am ………….) statt (gem. § 3 Abs. 2 BauGB). Die nach Einschätzung der Gemeinde wesentli- chen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen wurden ausgelegt. Baindt, den …………. …………………………… (Bürgermeister Buemann) 13.3 Beteiligung der Behörden (gem. § 4 BauGB) Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden im Rahmen eines Termines am …………. unterrichtet und zur Äußerung aufgefordert (gem. § 4 Abs. 1 BauGB). Die Behör- den und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden im Rahmen einer schriftlichen frühzeitigen Behördenbeteiligung mit Schreiben vom ….. unterrichtet und zur Äußerung aufgefordert (gem. § 4 Abs. 1 BauGB). Von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden Stellungnahmen eingeholt (gem. § 4 Abs. 2 BauGB). Sie wurden mit Schreiben vom …………. (Entwurfsfassung vom ………….; Billigungsbeschluss vom ……….) zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefor- dert. Baindt, den …………. …………………………… (Bürgermeister Buemann) Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 84 13.4 Satzungsbeschluss (gem. § 10 Abs. 1 BauGB) Der Satzungsbeschluss erfolgte in der Gemeinderatssitzung vom …………. über die Ent- wurfsfassung vom …………. . Baindt, den …………. …………………………… (Bürgermeister Buemann) 13.5 Ausfertigung Hiermit wird bestätigt, dass die 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbege- biet Mehlis" in der Fassung vom ………… dem Satzungsbeschluss des Gemeinderates vom ……. zu Grunde lag und dem Satzungsbeschluss entspricht. Baindt, den …………. …………………………… (Bürgermeister Buemann) 13.6 Bekanntmachung und In-Kraft-Treten (gem. § 10 Abs. 3 BauGB) Der Satzungsbeschluss wurde am …………. ortsüblich bekannt gemacht. Die 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" ist damit in Kraft getreten. Sie wird mit Begründung für jede Person zur Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Ver- langen Auskunft gegeben. Baindt, den …………. …………………………… (Bürgermeister Buemann) 13.7 Zusammenfassende Erklärung (gem. § 10 Abs. 4 BauGB) Der 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" wurde eine zu- sammenfassende Erklärung beigefügt über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde. Baindt, den …………. …………………………… (Bürgermeister Buemann) Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 85 Plan aufgestellt am: 26.04.2013 Plan geändert am: 04.04.2014 Plan geändert am: 18.06.2014 Plan geändert am: 22.10.2014 Planer: …………………………… Büro Sieber, Lindau (B) (i.A. Dipl. Geogr. Ch. Birnbaum) Die Planung ist nur zusammen mit Textteil und zeichnerischem Teil vollständig. Nur die versiegelten Originalausfertigungen tragen die Unterschrift des Planers. Der Text ist auf der Grundlage der jeweils aktuellen amtlichen Rechtschreibregeln erstellt. Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 86 14 Anhang 14.1 Anlage 1: Lageplan (mit integrierten Wiedervernässungsmaßnahmen) der Wasser- Müller Ingenieurbüro GmbH zur Ausgleichsfläche 2 (maßstabslos) G e m e in d e B a in d t Z u sa m m e n fa ss e n d e E rk lä ru n g z u r 5 . Ä n d e ru n g u n d E rw e it e ru n g d e s B e b a u u n g sp la n e s "G e w e r- b e g e b ie t M e h li s" u n d d ie ö rt li ch e n B a u v o r- sc h ri ft e n h ie rz u Zusammenfassende Erklärung gem. § 10 Abs. 4 BauGB zur Fassung vom 22.10.2014 ww w. bu er os ie be r.d e Gemeinde Baindt Zusammenfassende Erklärung zur 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zur Fassung vom 22.10.2014 Seite 2 1 Berücksichtigung der allgemeinen Umweltbelange und der Umweltbelange auf Grund der Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung 1.1 Für die 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" wurde eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Ein Umweltbericht gem. § 2a BauGB als gesonderter Teil der Begründung legt die auf Grund der Umwelt- prüfung ermittelten und bewerteten Belange des Umweltschutzes dar. Die Umweltbelange wurden bei der 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" wie folgt berücksichtigt: 1.1.1 Abarbeitung der Eingriffsregelung (§ 1a BauGB): Vorliegende Erkenntnisse bzw. Stellungnahmen mit Berücksichtigung bzw. Abwägung des Gemeinderates Baindt: Umweltbericht gem. § 2a BauGB in der Fassung vom 22.10.2014: Für die Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen sowie die Abarbeitung der Ein- griffs-/Ausgleichsregelung ist folgender Sachverhalt darzustellen: Bei der westlich des bestehenden Gewerbegebietes gelegenen Teilfläche der Fl.-Nr. 562/6, die den überwiegenden Teil des Plange- biets einnimmt, handelt es sich um eine in der 4. Änderung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" festgesetzte Ausgleichsfläche. Da die Ausgleichsfläche – mit Ausnahme des nordwestlichen Bereichs – baulich überplant wird, ist diese 1:1 in gleicher Qualität an anderer Stelle zu ersetzen. Zusätzlich ist der neu hinzukommende naturschutzrechtliche Eingriff in den faktischen Bestand zu ermitteln und zu kompensieren. Für die Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen sowie die Abarbeitung der Ein- griffs-/Ausgleichsregelung ist folgender Sachverhalt darzustellen: Bei der westlich des bestehenden Gewerbegebietes gelegenen Teilfläche der Fl.-Nr. 562/6, die den überwiegenden Teil des Plange- biets einnimmt, handelt es sich um eine in der 4. Änderung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" festgesetzte Ausgleichsfläche. Da die Ausgleichsfläche – mit Ausnahme des nordwestlichen Bereichs – baulich überplant wird und somit entfällt, wird sie nach dem Bilanzierungsansatz 1:1 auf einen 19.100 m² großen Flächenanteil der externen Ausgleichsfläche 1 Fl.-Nr. 1108 verlagert (s.u.). Der zusätzlich erforderliche Ausgleichsbedarf wird nach dem gemeinsamen Bewertungsmo- dell der Landkreise Bodenseekreis und Ravensburg (Fassung vom 01.07.2012) ermittelt. Die Vor- gehensweise erfolgt in folgenden Arbeitsschritten: Beschreibung der Vermeidungs- und Minimie- Gemeinde Baindt Zusammenfassende Erklärung zur 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zur Fassung vom 22.10.2014 Seite 3 rungsmaßnahmen, schutzgutbezogene, verbal-argumentative Bewertung, Ermittlung des verblei- benden Ausmaßes der Beeinträchtigung, Ausgleich der verbleibenden Beeinträchtigungen, Ergeb- nis. Um die Auswirkungen auf die Schutzgüter möglichst gering zu halten, wurde vor Betrachtung der möglichen Ausgleichsmaßnahmen überprüft, inwieweit die Folgen des Eingriffs vermeidbar oder minimierbar sind. Zur Vermeidung bzw. Minimierung von Beeinträchtigungen von Natur und Land- schaft dienen folgende Maßnahmen (Konzept zur Grünordnung): Ein- und Durchgrünung des Gewerbegebietes durch Grünflächen mit Gehölzpflanzungen und zu erhaltenden Bäumen (planungsrechtliche Festsetzungen, Schutzgut Arten und Lebensräume, Schutzgut Landschaftsbild), Naturnahe Gestaltung der Pflanzungen durch Verwendung standortgerechter, einheimischer Ge- hölze (Festsetzung von Pflanzlisten, Schutzgut Arten- und Lebensräume), Verwendung insektenschonender LED-Lampen im Außenbereich (planungsrechtliche Festsetzun- gen, Schutzgut Arten und Lebensräume), Ausschluss von Skybeamern, blinkenden, wechselnd farbigen Anzeigen sowie einer flächenhaften Fassadenbeleuchtung (planungsrechtliche Festsetzungen, Schutzgut Arten und Lebensräume, Schutzgut Landschaftsbild), Verwendung von Photovoltaik-Modulen, die weniger als 8 % polarisiertes Licht reflektieren (4 % je Solarglasseite) (planungsrechtliche Festsetzungen, Schutzgut Arten und Lebensräume), Ausschluss von Hecken aus Nadelgehölzen im Übergangsbereich zur freien Landschaft und in Be- reichen, die an öffentliche Flächen angrenzen (planungsrechtliche Festsetzungen, Schutzgut Land- schaftsbild), Begrenzung der Gebäudehöhen, der Gebäudeformen und der Gebäudemassen; Einschränkung der Farbgebung für die Gebäudedächer (Schutzgut Landschaftsbild), Ausschluss von Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei (planungsrechtliche Festsetzun- gen, Schutzgut Boden und Schutzgut Wasser), Reduzierung des Versiegelungsgrades und dadurch Erhaltung der Wasseraufnahmefähigkeit des Bodens durch Verwendung versickerungsfähiger Beläge (planungsrechtliche Festsetzungen, Schutzgut Boden und Schutzgut Wasser). Schutzgutbezogene, verbal-argumentative Bewertung: Zur vollständigen und nachvollziehbaren Gegenüberstellung des geplanten Eingriffes und der geplanten Maßnahmen zur Vermeidung, Mi- nimierung und zum Ausgleich der Beeinträchtigungen durch das Vorhaben sind für alle betroffenen Schutzgüter die notwendigen Schritte in der nachfolgenden Tabelle erfasst und verbal-argumenta- tiv bewertet. Gemeinde Baindt Zusammenfassende Erklärung zur 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zur Fassung vom 22.10.2014 Seite 4 Das geplante Vorhaben hat erhebliche Auswirkungen durch die Überbauung einer Fettwiese, die Rodung von Gehölzstrukturen sowie die teilweise Überbauung von Entwässerungsgräben im Be- reich der geplanten Überfahrungen. Wie bereits oben erwähnt, wird die entfallende Ausgleichsflä- che aus der 4. Änderung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" nach dem Bilanzierungs- ansatz 1:1 auf einen 19.100 m² großen Flächenanteil der externen Ausgleichsfläche 1 Fl.-Nr. 1108 verlagert (s.u.), da hier ein ähnliches, sogar höherwertiges Entwicklungsziel angestrebt wird (Ent- wicklung einer Magerwiese). Darüber hinaus wird der Bestand zusätzlich nach der Biotopwertliste des Bewertungsmodells bewertet und somit nochmals als Eingriffsfläche definiert. Aus diesem Grund wird die Fettwiese im Bestand bei dieser zusätzlichen Eingriffsbetrachtung lediglich mit 8 Ökopunkten angesetzt. Würden 13 Punkte angesetzt werden, wäre darin der Altausgleich bereits beinhaltet (Umwandlung von Intensiv- zu Extensivgrünland (Fettwiese)), was wiederum den zu- sätzlichen 1:1 Ausgleich hinfällig machen würde. Da die Anzahl und Breite der Überfahrungen auf der Ebene des Bebauungsplanes noch nicht be- kannt ist und die Gräben zukünftig von Bebauung umgeben sein werden und somit an naturschutz- fachlichem Wert verlieren, werden diese bei der Planung der Biotoptypen-Nr. 60.50 ("Kleine Grün- flächen") zugeordnet. Das geplante Vorhaben hat erhebliche Auswirkungen durch die Neuversiegelung bislang unversie- gelter Böden. Der erforderliche Ausgleichsbedarf für den Boden wird nach dem o.g. Bewertungs- modell anhand einer 5-stufigen Bewertungsskala (Stufe 0-"Böden ohne natürliche Bodenfunktion" bis Stufe 4 -"Böden mit sehr hoher Bodenfunktion") für die folgenden Funktionen getrennt bewer- tet: natürliche Bodenfruchtbarkeit, Ausgleichskörper im Wasserkreislauf, Filter und Puffer für Schadstoffe, Standort für die natürliche Vegetation. Die im Folgenden aufgeführte Berechnungsmethode für die Ermittlung des erforderlichen Aus- gleichs wird auf die drei zuerst genannten Funktionen angewandt. Die Funktion "Standort für die natürliche Vegetation" findet lediglich Anwendung bei Böden mit extremen Standorteigenschaften, die in die Bewertungsklasse 4 (sehr hoch) eingestuft werden. Dies ist bei den vorliegenden Böden nicht der Fall (Einstufung als gering bzw. sehr gering). Die Festlegung der Bewertungsklasse der Böden erfolgte nach der Bodenschätzungskarte des Landesamts für Geologie, Rohstoffe und Berg- bau (Referat 93 – Landesbodenkunde). Die Wirkung des Eingriffs, d.h. der Kompensationsbedarf, wird in Boden-Wertstufen (Gesamtbe- wertung über alle Funktionen) ermittelt. Anschließend werden die Boden-Wertstufen (Gesamtbe- wertung über alle Funktionen) in Ökopunkte umgerechnet, um eine bessere Vergleichbarkeit mit den anderen Schutzgütern zu erzielen. Die Berechnung erfolgt durch Multiplikation der vom Eingriff betroffenen Fläche in m² mit der Differenz aus der Wertstufe vor dem Eingriff und der Wertstufe nach dem Eingriff. Die Wertstufen stellen dabei den Mittelwert der drei zu betrachtenden Boden- funktionen dar. Diese Wertstufe vor dem Eingriff liegt bei den überplanten Flurstücken bei 2,67, Gemeinde Baindt Zusammenfassende Erklärung zur 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zur Fassung vom 22.10.2014 Seite 5 die nach dem Eingriff bei versiegelten Flächen bei 0. Teilversiegelte Flächen (z.B. Stellplätze) wer- den dabei genauso behandelt wie vollversiegelte Flächen, sind also bei den u.g. Flächen mit ein- geschlossen. Die Maßnahmen zur Reduzierung der Auswirkungen auf die Umwelt sind durch planungsrechtliche Festsetzungen gesichert. Die Ausführung der Minimierungs- und Kompensationsmaßnahmen wird von der Gemeinde Baindt in Zusammenarbeit mit der Unteren Naturschutzbehörde erstmalig ein Jahr nach Inkrafttreten des Bebauungsplanes bzw. Anlage der Erschließung, Infrastruktur und Gewerbegebietsflächen und er- neut nach drei Jahren durch Ortsbesichtigung geprüft. Anschließend soll in fünfjährigem Turnus eine Kontrolle der Ausgleichsflächen erfolgen, bis das festgelegte Entwicklungsziel erreicht ist. Da- nach kann die Überprüfung in längeren Zeitabständen durchgeführt werden. Bei den genannten Kontrollen sollte auch überprüft werden, ob die im Geltungsbereich des Bebauungsplans liegenden Grünflächen sich entsprechend der Zielvorgaben entwickelt haben, ob die privaten Bauherren die für ihre Grundstücke geltenden Pflanzgebote erfüllt haben und ob in Folge der Umsetzung des Bebauungsplanes unvorhergesehene nachteilige Umweltauswirkungen insbesondere in dem nord- westlich liegenden FFH-Gebiet aufgetreten sind. Gegebenenfalls ist von der Gemeinde zu klären, ob geeignete Maßnahmen zur Abhilfe ergriffen werden können. 1.1.2 Schutzgut Arten und Lebensräume und Biologische Vielfalt (Tiere und Pflanzen; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Vorliegende Erkenntnisse bzw. Stellungnahmen mit Berücksichtigung bzw. Abwägung des Gemeinderates Baindt: Behördenunterrichtungs-Termin vom 26.09.2011 gemäß § 4 Abs. 1 BauGB, schriftliche Stellung- nahme vom 28.10.2011 des Landratsamtes Ravensburg, Naturschutz und Gewässer: Stellungnahme zu Artenschutz, § 44 BNatSchG: Durch die Erweiterung des Bebauungsplans soll eine bestehende Ausgleichsfläche überplant wer- den. Diese liegt im Bereich der ZAK Feldlerche Priorität I. Nach fachlicher Einschätzung kann die naturschutzfachliche Wertigkeit auf dem Grundstück selbst mit Extensivgrünland und einzelnen Gehölzgruppen derzeit als nicht besonders hochwertig eingestuft werden (geringes Artenspektrum, z.T. Beunruhigung der Fläche). Auch kann davon ausgegangen werden, dass die Feldlerche hier nicht mehr brütet. Trotzdem führt die Überplanung der Fläche zu einer Verschlechterung der an- grenzenden Flächen, auf welchen die Feldlerche als europäische Vogelart Prioriät 1 nachgewiesen ist. Daher hat eine artenschutzrechtliche Abarbeitung nach § 44 Abs. 1 BNatSchG zu erfolgen. Gemeinde Baindt Zusammenfassende Erklärung zur 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zur Fassung vom 22.10.2014 Seite 6 Um auszuschließen, dass ein Verstoß gegen § 44 (1) BNatSchG vorliegt, muss nachgewiesen wer- den, dass die ökologischen Funktionen der von dem Eingriff oder Vorhaben betroffenen Fortpflan- zungs- oder Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt wird. Soweit erforderlich, können auch vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen festgesetzt werden. Der Artenschutz kann als eigener Beitrag oder als integrierter Beitrag im Umweltbericht abgearbeitet werden. Abwägung/Beschluss zu Artenschutz, § 44 BNatSchG: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Insbesondere wird eine durch das Gewerbegebiet potenziell auftretende Beeinträchtigung der bekannten Brutvorkommen der Feldlerche analysiert. Diese bestehen gemäß aktueller Kartierungen der Unteren Naturschutzbehörde etwa 300 m süd- östlich des Geltungsbereiches. Die Belange des Artenschutzes werden als integrierter Beitrag im Umweltbericht abgearbeitet. Stellungnahme zu Ausgleichs- / Ersatzmaßnahmen § 1 a BauGB: Auf der Planfläche befindet sich die Ausgleichsfläche des Gewerbegebiets Mehlis. Der Verlust dieser Ausgleichsmaßnahme muss adäquat an anderer Stelle ausgeglichen werden. Wir empfehlen, Aus- gleichsmaßnahmen für die Feldlerche, beispielsweise im Föhrenried, durchzuführen. Gleichzeitig kann dadurch ggf. auch die Artenschutzproblematik mit abgearbeitet werden. Um den Eingriff in das Landschaftsbild zu minimieren wird eine Eingrünung des Gewerbegebietes angeregt. Abwägung/Beschluss zu Ausgleichs-/Ersatzmaßnahmen § 1 a BauGB: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Die im Plangebiet liegende Ausgleichsfläche wird adäquat an anderer Stelle ersetzt. Die Vorschläge hinsichtlich der Umsetzung von Ausgleichsmaß- nahmen im Föhrenried und zur Eingrünung des Gewerbegebietes werden zur Kenntnis genommen und geprüft. Stellungnahme vom 16.05.2014 zur Fassung vom 04.04.2014 des Landratsamtes Ravensburg, Sachgebiet Naturschutz: Stellungnahme: Bewertung der externen Ausgleichsmaßnahmen Ausgleichsfläche 1 "Entwicklung einer Magerwiese" Die Maßnahmen auf der externen Ausgleichsfläche 1 sind folgendermaßen abzuändern.Während der Aushagerungsphase in den ersten 3 Jahren darf der Grabenrandstreifen erst im Herbst ab Ende September gemäht werden. Somit erhöht sich die Wahrscheinlichkeit, dass sich die im Umfeld noch anzutreffende Prachtnelke (Dianthus superbus) auch an diesem Grabensystem etablieren kann. Die Prachtnelke hat einen späten Blühzeitpunkt und somit auch eine späte Samenreife. Dieser späte Mähzeitpunkt ist auch nach der Aushagerungsphase beizubehalten. Gemeinde Baindt Zusammenfassende Erklärung zur 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zur Fassung vom 22.10.2014 Seite 7 Nach der Aushagerungsphase darf der erste Schnitt auf der Nutzfläche erst in der zweiten Junihälfte (ab 15. Juni) erfolgen. Die Erhaltungsdüngung mit Festmist ist auf 90 dt/ha zu begrenzen. Grund- sätzlich ist das Mähgut abzutransportieren, vorteilhaft ist es, wenn das Mähgut noch 2 Tage auf der Fläche verbleibt um zu gewährleisten, dass sich die Samen auch auf der Fläche ausbreiten. Im Bestand muss der Biotop 33.41 Fettwiese mit 13 Ökopunkten gerechnet werden (Begründung siehe oben: ein Abschlag wegen häufiger Nutzung ist nicht zulässig, da Fettwiese per se einer häufigen Nutzung unterliegt.) Das Sumpfseggenried 34.62 muss mit 17 Ökopunkten als Bestand gerechnet werden. Großseggen-Riede sind mittelhochwüchsige, meist dichte und artenarme Bestände aus einer oder wenigen, hochwüchsigen Seggen-Arten. Es sind meist Brachestadien von Streu- oder Nasswiesen, seltener an natürlichen Standorten im Verlandungsbereich von Stillgewässern. Früher sind diese in größerem Umfang, heute nur noch sehr selten durch Mahd genutzt. Das Mähgut wurde traditionell zur Stalleinstreu verwendet. Die Übergänge zu Streu- und Nasswiesen sowie Röhrichten sind fließend. Sie stehen auf wechsel- feuchten bis nassen, meso- und eutrophen Standorten. Das Sumpfseggen-Ried ist ein Großseggen-Ried, in dem die Sumpf-Segge (Carex acutiformis) do- miniert auf eutrophen, feuchten bis nassen Böden. Es ist ein weit verbreiteter Biotoptyp, vor allem als Brachestadium von Streu- und Nasswiesen. In der Planung kann das Sumpfseggen-Ried mit 17 Ökopunkten gerechnet werden. Es ist jedoch wertneutral, da im Bestand das Sumpfseggenried auch mit 17 Punkten gerechnet werden muss. Die Anmerkung mit * auf Seite 65 der Bilanzierung ist nicht verständlich (1:1 Ausgleich von 215.505 Punkten = 88,0 % Fläche?). Abwägung bzw. Berücksichtigung: Die Vorgaben zum Mahdzeitpunkt für den Grabenrandstreifen während und nach der Aushage- rungsphase werden entsprechend den Anregungen angepasst. Hinsichtlich der Nutzfläche wird der Mahdzeitpunkt Ende Mai/Anfang Juni beibehalten. Ein späterer Mahdzeitpunkt bei Grünland ist für den angestrebten Grünlandtyp (feuchtes, mageres Grünland) nicht zweckgemäß. Richtlinien zur Landschaftspflege sehen für extensive Feuchtwiesen einen Schnittzeitpunkt Ende Mai bis Anfang Juni vor. Bei späteren Schnittzeitpunkten besteht auch angesichts des Klimawandels die Gefahr, dass die Bestände vergrasen und wertgebende Kräuter sich nicht etablieren können. Die Begren- zung der Erhaltungsdüngung wird entsprechend auf 90 dt/ha angepasst, ebenso werden die An- regungen zum Abtransport des Mahdgutes in die Begründung aufgenommen. Der Bewertung des Bestandes mit 13 Punkten kann nicht zugestimmt werden. Bei einer erneuten Begehung der Fläche Ende Mai 2014 stellte sich die Wiese als äußerst artenarm dar (weniger als 10 Arten/m²). Es gab bis auf den Kriechenden Hahnenfuß kaum blühende Kräuter und die Wiese Gemeinde Baindt Zusammenfassende Erklärung zur 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zur Fassung vom 22.10.2014 Seite 8 wurde von stark wachsenden Obergräsern dominiert. Insgesamt ist die Fläche von der Vegetation her einem Intensivgrünland zuzuordnen, da aber randlich einige wenige Fettwiesenarten vorhan- den waren, wurde die Fläche insgesamt mit 10 Punkten bewertet. Die Anregungen hinsichtlich des Sumpfseggenriedes werden berücksichtigt. Die 88 % beziehen sich auf den 19.100 m² großen Anteil der Ausgleichsfläche Fl.-Nr. 1108, der 1:1 mit der überplanten Ausgleichsfläche verrechnet wird. Dieser Anteil ist somit für die Bilanzierung in Ökopunkten nicht relevant, da es sich um einen anderen Bilanzierungsansatz handelt (1:1 anstelle Ökopunkten). Stellungnahme: Ausgleichsfläche 2 "Feucht-/Nasswiese" Die zuständige Gemeinde hat in eigener Verantwortung sicherzustellen, dass durch die Wieder- vernässungsmaßnahmen - Zerstörung bzw. Verstopfung der Drainagen - keine Auswirkungen auf Dritte (insbesondere auf die Wohnbebauung im Nordwesten bzw. auf das Gewerbegebiet Baien- bach im Nordosten) eintreten. Eine Genehmigungspflicht nach § 17 Abs. 3 BNatSchG ist nicht gegeben. Die Ausgleichsfläche der Maßnahme 2 liegt auf der Gemarkung Berg, Gemeinde Berg. Es ist si- cherzustellen, dass die Ausgleichsflächen dauerhaft in der Verfügungshoheit der Gemeinde Baindt liegt (siehe Pkt. Sicherung der externen Ausgleichsflächen). Es sollte auch geprüft werden, ob die Zuordnung dieser Ausgleichsfläche, welche auf einer anderen Gemarkungsgrenze (Berg) liegt, in der gemeindlichen Satzung aufgenommen werden kann. Die Erhaltungsdüngung ist auf 90 dt/ha Festmist zu begrenzen. Die Nasswiese im Planungsstadium hat die Biotop-Nr. 33.20. Der Hinweis auf den Ausgleichsanteil, dass 43,72 % der Ausgleichsmaßnahme für diesen Bebauungsplan ver- wendet werden, sollte dann auch bei einer eventuell notwendigen Änderung der E-/A-Bilanzierung neu berechnet werden. Mit einem Monitoring muss die Entwicklung auf den Ausgleichsflächen 1 und 2 beobachtet werden. Spätestens nach 5 Jahren muss ein Kontrollmonitoring durchgeführt werden, nach 10 Jahren ist ein Abschlussmonitoring durchzuführen. Die Berichte sind der unteren Naturschutzbehörde vorzulegen. Abwägung bzw. Berücksichtigung: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Um sicherzustellen, dass durch die Ausgleichsmaß- nahmen (Wiedervernässung) keine Auswirkungen auf Dritte entstehen, hat die Gemeinde eigens hydrologische Untersuchungen und ein darauf basierendes Maßnahmenkonzept erstellt. Die Un- terlagen werden diesbezüglich ergänzt. Die Maßnahmen erfolgen in Kooperation mit der Gemeinde Berg. An der Zuordnung der Ausgleichsfläche wird festgehalten. Den Forderungen zum Monitoring wird entsprechend nachgekommen. Gemeinde Baindt Zusammenfassende Erklärung zur 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zur Fassung vom 22.10.2014 Seite 9 Umweltbericht gem. § 2a BauGB in der Fassung vom 22.10.2014: Bestandsaufnahme: Beim Plangebiet handelt es sich überwiegend um eine Fettwiese mit relativ geringer floristischer Artenvielfalt (u.a. Glatthafer, Wiesen-Fuchsschwanz, Scharfer Hahnenfuß, Wiesen-Labkraut, Rot- und Weißklee, Spitzwegerich). Im östlichen und nördlichen Randbereich verläuft ein Wiesengra- ben, der das im östlich angrenzenden Gewerbegebiet anfallende Niederschlagswasser in das Re- tentionsbecken im nordwestlichen Plangebiet ableitet. Da der Graben und das Becken meist trocken liegen, fehlen Feuchte- und Nässezeiger weitgehend. Es konnten sich hingegen Fettwiesenarten bis auf die Grabensohle sowie in den Beckenbereich hinein ausbreiten. Auf Grund des Substrats im Bereich der Beckensohle ist dieser Bereich etwas lückiger und magerer ausgebildet, wertgebende Arten fehlen jedoch auch hier (so tritt hier das Gewöhnliche Ferkelkraut als Zeiger stickstoffarmer Standorte hinzu). In den Randbereichen der Fettwiese, des Retentionsbeckens und der Gräben befinden sich einge- streute Gehölzstrukturen, die auf Grund ihres Alters (die Pflanzmaßnahmen wurden 1997 umge- setzt) nicht von besonderer naturschutzfachlicher Wertigkeit sind. Entlang des Grabens im Westen befindet sich eine Baumreihe aus Erlen, Eichen und Eschen, weiter nördlich ergänzen einzelne Strauchweiden die bachbegleitende Gehölzvegetation. Im Norden, auf einer kleinen von Graben- abschnitten begrenzten Fläche, stockt ein kleines, überwiegend von Feld-Ahorn und Liguster ge- prägtes Feldgehölz. Umliegend um das Retentionsbecken stehen als Solitärgehölze Zitterpappel und Strauchweiden. Im Südwesten und Süden (entlang des Weges) befinden sich einzelne über- wiegend von Esche, Eiche, Buche, Vogelkirsche, Hasel, Hundsrose und Hartriegel geprägte Gehölz- gruppen. Im nördlichen Bereich ragen eine Ackerfläche sowie ein Wiesenweg in das Plangebiet hinein. Auch die weiteren umliegenden Freiflächen werden überwiegend ackerbaulich genutzt. Unmittelbar westlich des Plangebietes grenzt das Gelände eines Umspannwerks an, das zum Plangebiet hin durch eine biotopkartierte, dichte Hecke (überwiegend mit Hasel, Hainbuche, Weißdorn) abge- grenzt ist. Östlich des Plangebiets schließt das bestehende Gewerbegebiet "Mehlis" an. Mit in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes einbezogen wurden der südlich an dieses anschließende, als Rasenfläche ausgebildete Sichtschutzwall (mit noch relativ jungen, ebenfalls 1997 gepflanzten Obstbäumen) und die asphaltierte Straße zwischen dem Plangebiet und der Kreisstraße 7946. Das Plangebiet ist nach dem Zielartenkonzept des Landkreises Ravensburg als Lebensraum der Priorität 1 für die Feldlerche kartiert. Auf Grund der Kulissenwirkung durch die angrenzende Be- bauung (Umspannwerk im Westen, Gewerbebetriebe im Osten) sowie die Gehölze im Plangebiet kann ein Brutvorkommen dieser Offenland-Art im Plangebiet ausgeschlossen werden. Gemäß ak- tueller Kartierung der Unteren Naturschutzbehörde befindet sich das nächste bekannte Brutvor- kommen der Feldlerche etwa 300 m südöstlich des Plangebietes. Gemeinde Baindt Zusammenfassende Erklärung zur 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zur Fassung vom 22.10.2014 Seite 10 Trotz der Nutzung und Pflege der Fläche zu "Naturschutzzwecken" (festgesetzte Ausgleichsfläche) ist deren naturschutzfachliche Wertigkeit auf Grund der "kurzen" Entwicklungszeit, des junges Al- ters der Gehölze, des geringen floristischen Artenspektrums und der teilweise auftretenden Störun- gen (durch Gewerbelärm, Spaziergänger mit Hunden) eingeschränkt. Eine botanische und/oder faunistische Bestandsaufnahme wurde nicht durchgeführt, da es keinerlei Hinweise auf besondere Artenvorkommen (Arten der "Roten Liste", gesetzlich geschützte Arten, lokal oder regional bedeut- same Arten) gibt und diese auf Grund der o.g. Vorbelastungen auch nicht zu erwarten sind. Auf Grund der extensiven Nutzung der Fläche bietet sie jedoch Lebensräume für Ubiquisten und Kul- turfolger, wodurch der Fläche für das Schutzgut insgesamt dennoch eine mittlere Wertigkeit zu- kommt. Prognose bei Durchführung: Die geplante Bebauung führt teils zu Eingriffen in die o.g. Lebensräume. Die artenarme Fettwiese wird als Lebensraum größtenteils zerstört. Ebenso werden einzelne der noch recht jungen Gehölze, vor allem entlang der Entwässerungsgräben sowie im Süden entlang der Straße für deren Verbrei- terung gerodet. Um artenschutzrechtliche Konflikte zu vermeiden, sollten die Gehölze, die baube- dingt nicht erhalten werden können, gemäß § 39 Abs. 5 BNatSchG in der Zeit vom 01.10. bis 28. (29.)02. gerodet werden. Der Retentionsbereich mit einem Teil seiner begleitenden Gehölz- strukturen sowie die Wiesengräben (mit Ausnahme einzelner zu errichtender Überfahrten) bleiben hingegen erhalten. Auf Grund der nicht allzu hohen naturschutzfachlichen Wertigkeit der baulich überplanten Lebensräume werden hiervon voraussichtlich keine wertgebenden Arten sondern le- diglich Ubiquisten und Kulturfolger betroffen sein. Da sich gemäß der aktuellen Kartierung der Unteren Naturschutzbehörde das nächste bekannte Brutvorkommen der Feldlerche etwa 300 m südöstlich des Plangebiets befindet, wird dieses weder baubedingt (durch Überbauung der Brutstätte) noch anlagenbedingt (durch die von den geplanten Baukörpern ausgehende Kulissenwirkung) betroffen sein. Insofern treten keine artenschutzrechtli- chen Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG ein. Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF- Maßnahmen) nach § 44 Abs. 5 BNatSchG sind daher nicht erforderlich. Da die von der Kulissen- wirkung der geplanten Baukörper beeinträchtigten angrenzenden Offenlandflächen jedoch poten- tiellen Lebensraum für Bodenbrüter wie die Feldlerche darstellen, ist dem Bebauungsplan etwa 2 km nördlich des Plangebietes eine naturschutzrechtliche Ausgleichsfläche zugeordnet, auf wel- cher artspezifische Maßnahmen umgesetzt werden (Extensivierung und Wiedervernässung von Grünland, siehe hierzu Punkt "Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Aus- gleich der Auswirkungen/Abarbeitung der Eingriffsregelung"). Um das Ausmaß des Lebensraum-Verlustes zu reduzieren und einen Teil der biologischen Vielfalt zu erhalten, sind verschiedene Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung festgesetzt. In den Randbereichen des geplanten Gewerbegebiets werden – mit Ausnahme im Norden, wo gemäß Flächennutzungsplan eine gewerbliche Erweiterungsmöglichkeit besteht – die bestehenden Gemeinde Baindt Zusammenfassende Erklärung zur 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zur Fassung vom 22.10.2014 Seite 11 Bäume, soweit baubedingt möglich, als zu erhaltend festgesetzt, da diese gegenüber neu gepflanz- ten Bäumen einen höheren Lebensraumwert aufweisen. Zur Schaffung weiterer gehölzgeprägter Lebensräume im Übergang zur freien Landschaft werden auf den Grünflächen weitere Bäume und Sträucher sowie – umliegend um das Retentionsbecken – zwei Feldgehölze/-hecken gepflanzt. Weitere Baumpflanzungen sind auf den gewerblichen Bauflächen geplant. Für die Pflanzung von Bäumen und Sträuchern sind standortgerechte heimische Gehölze zu ver- wenden. Dies verbessert das Lebensraum-Angebot vor allem für Kleinlebewesen und Vögel, denn einheimische Pflanzen bilden die Grundlage vieler Nahrungsketten. Ihre Verwendung dient daher auch der Erhaltung oder Verbesserung des Lebensraumes für Kleinlebewesen. Zum Schutz nacht- aktiver Insekten wird festgesetzt, dass als Außenbeleuchtung nur mit Lichtstrahl nach unten ge- richtete, vollständig insektendicht eingekofferte (staubdichte) LED-Lampen verwendet werden dür- fen. Der Einsatz von Skybeamern, blinkende, wechselnd farbige Anzeigen sowie die flächenhafte Beleuchtung der Fassaden sind zum Schutz nachtaktiver Insekten und von Zugvögeln ausgeschlos- sen. Um fehlgeleitete Eiablagen von wassergebundenen Insekten zu minimieren, sind nur Photo- voltaik-Module zu verwenden, die weniger als 8 % Licht polarisiertes reflektieren (je Solarglasseite 4 %). Dies wird von Elementen erfüllt, die entspiegelt und monokristallin sind und deutliche Kreuz- muster aufweisen. Elemente aus Strukturglas besitzen im Vergleich zu Floatglas deutliche Vorteile. Durch die Festsetzung einer Grünfläche im Übergang zu dem Umspannwerk im Westen kann zwi- schen dem geplanten Gewerbe und der biotopkartierten Hecke ein mind. 20 m breiter Pufferstreifen geschaffen werden. Sollten im Bereich der Zufahrtsstraße (d.h. auf Höhe des bestehenden Gewer- begebietes) weitere Bäume für die Verbreiterung der Straße gerodet werden müssen, sind diese durch neu zu pflanzende standortgerechte Bäume zu ersetzen. Nach Betrachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen kann der Eingriff in das Schutzgut Arten und Lebensräume insgesamt als mittel bis hoch bewertet werden. 1.1.3 Schutzgut Boden und Geologie (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Vorliegende Erkenntnisse bzw. Stellungnahmen mit Berücksichtigung bzw. Abwägung des Gemeinderates Baindt: Behördenunterrichtungs-Termin vom 26.09.2011 gemäß § 4 Abs. 1 BauGB, schriftliche Stellung- nahme vom 28.10.2011 des Landratsamtes Ravensburg, Naturschutz und Gewässer: Stellungnahme: Der geplante Eingriff erfolgt auch im Schutzgut Boden. Es wird empfohlen die Ermittlung des Kom- pensationsbedarfs bzw. die E/A-Bilanzierung, getrennt nach Bodenfunktionen, mit der Arbeitshilfe des Umweltministeriums "Das Schutzgut Boden in der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung" (2006) durchzuführen. Zur Vermeidung eines zusätzlichen Ausgleichsbedarfs ist der fachgerechte Gemeinde Baindt Zusammenfassende Erklärung zur 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zur Fassung vom 22.10.2014 Seite 12 Umgang mit dem Boden nachzuweisen (u.a. Einhaltung der DIN 19731 und DIN 18915). Dies entspricht dem Minimierungsgebot nach § 1a (3) BauGB. Hinweis: Der Nachweis bzw. die Umsetzung des fachgerechten Umgangs mit dem Boden erfolgt durch ein Bodenmanagementkonzept, unter Federführung einer bodenkundlichen Fachkraft. Behördenunterrichtungs-Termin vom 26.09.2011 gemäß § 4 Abs. 1 BauGB, schriftliche Stellung- nahme vom 28.10.2011 des Landratsamtes Ravensburg, Bodenschutz: Stellungnahme: § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB i.V.m. § 1 a BauGB, § 202 BauGB. Mit dem Boden ist sparsam und schonend umzugehen. Zur Minimierung gehört ein fachgerechter Umgang mit dem Boden nach den Ausführungen der DIN 19731 und DIN 18915. Bei der Umset- zung des fachgerechten Umgangs mit dem Boden ist im Rahmen der Erschließungsarbeiten ein Bodenmanagementkonzept notwendig. Inhalt des Bodenmanagementkonzepts soll sein: Bestandsaufnahme (Bodenbeschreibung nach Bohrstockprofilen), Erdmassenberechnungen (ge- trennt nach Bodenart), Trennung von Oberboden - kulturfähiger Unterboden bei Ausbau und La- gerung, Angaben über die Verwendung des Bodens direkte Wiederverwendung (planintern- plan- extern), Zwischenlagerung (Anlage von Mieten nach der DIN 19731), Maßnahmen zur Vermeidung und zur Beseitigung von Bodenverdichtungen. Um den fachgerechten Umgang sicherzustellen, wird die Begleitung der Erschließungsmaßnahmen durch eine bodenkundliche Fachbauleitung empfohlen. Abwägung bzw. Berücksichtigung: Die Anregungen des Landratsamtes Ravensburg, Sachbereich Bodenschutz, werden in Form eines Hinweises im Bebauungsplan berücksichtigt. Stellungnahme vom 16.05.2014 zur Fassung vom 04.04.2014 des Landratsamtes Ravensburg, Kreisbaumeister: Stellungnahme: Im schriftlichen Teil des Bebauungsplanes ist unter Punkt 5.16 'Ergänzende Hinweise' aus Haf- tungsgründen dringend aufzunehmen, dass bei der Gründung von Gebäuden die Existenz von Treib- sanden mit zu berücksichtigen ist! Auf das Geotechnische Gutachten der Firma BauGrund Süd vom 28.12.2012 ist hinzuweisen. Bei der Erstellung der Standsicherheitsnachweise im Baugenehmi- gungsverfahren ist auf die zu treffenden Maßnahmen einzugehen. Das Gutachten geht von einer Bebauung ohne Kellergeschoße aus. Dies wäre im Bebauungsplan festzusetzen. Bitte treffen Sie in diesem Zusammenhang auch eine Aussage zur Zulässigkeit unterirdischer Lagerbehälter. Gemeinde Baindt Zusammenfassende Erklärung zur 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zur Fassung vom 22.10.2014 Seite 13 Abwägung bzw. Berücksichtigung: Die Hinweise auf das Geotechnische Gutachten sowie die vorhandenen Treibsande werden als er- gänzende Hinweise in den Bebauungsplan aufgenommen. Die Gemeinde Baindt beabsichtigt im Plangebiet Erschütterungsversuche durch ein entsprechendes Fachbüro durchführen zu lassen. Auf Grundlage dieser Ergebnisse erfolgt entweder eine erneute Auseinandersetzung/Information im Gemeinderat oder eine Anpassung des Entwurfes sowie die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden. Nach telefonischer Rücksprache vorab mit der Fa. BauGrund Süd am 24.06.2014 ist der Bau eines Kellergeschosses für die Erzeugung von Erschütterungen bei der Boden-Verdichtung nicht relevant. Der Bau von Kellergeschossen sei daher möglich. Die Ergebnisse der Erschütterungsversuche bleiben jedoch abzuwarten. Dass unterirdische Lagerbehälter von Was- ser gefährdenden Stoffen gegen Auftrieb zu sicher sind, ist bereits unter dem Punkt "Unterirdische Lagerbehälter von Wasser gefährdenden Stoffen" festgesetzt. Stellungnahme: § 1a Abarbeitung sowie Ausgleichs-/Ersatzmaßnahmen Die Darstellungen mit Bewertung der Eingriffe in die einzelnen Schutzgüter sowie des erforderlichen Ausgleichs sind nicht nachvollziehbar. Zu den bisherigen Darstellungen sind uns folgende Punkte aufgefallen: Es ist nicht erkennbar, welchen ökologischen Wert in Ökopunkten die entfallende Aus- gleichsfläche aus dem alten Bebauungsplan "Gewerbegebiet Mehlis - 4 Änderung" hat, die an anderer Stelle adäquat auszugleichen ist. Mit nicht nachvollziehbarer Begründung wird der Bio- toptyp 33.41. Fettwiese lediglich mit 8 Ökopunkten angesetzt. Ein Abzug wegen geringem Arten- spektrum kann nicht akzeptiert werden, da eine Fettwiese per Definition artenarm und intensiv genutzt ist. Auch Beunruhigungen haben keinen Einfluss auf den Biotoptyp. Warum soll eine 1:1 Kompensation zu Punkteabzug führen? Die Bilanzierung ist mit 13 Ökopunkten zu rechnen. Die Bilanzierung des Biotops 45.40a erfolgt analog zum Bestand mit der maximalen Ökopunktezahl 8. Wo befindet sich der Zierrasen? Mit welcher Begründung wird der Biotoptyp 33.41 inklusive den bestehenden Entwässerungsgräben mit 8 Ökopunkten angesetzt? Im Schutzgut Boden werden die neu versiegelbaren Flächen sowie noch nicht genehmigte, bereits versiegelte Flächen mit 14.324 m2 angegeben. Aus dem Bericht geht nicht hervor, aus welchen Flächen sich diese Gesamtfläche zusammensetzt und um welche Flächen es sich bei den noch nicht genehmigten, bereits versiegelten Flächen handelt. Eine detailliertere Ausarbeitung und Benen- nung der Flächen nach dem Bewertungsmodell der Landkreise Bodenseekreis und Ravensburg ist notwendig und ggf. in einem Plan aufzuzeigen. Sollte ein Bodenaustausch aufgrund einer eingeschränkt, tragfähigen Bodenqualität im Plangebiet notwendig werden, so wäre ein erhöhter Eingriff im Schutzgut Boden nach zu bilanzieren. Gemeinde Baindt Zusammenfassende Erklärung zur 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zur Fassung vom 22.10.2014 Seite 14 Weiterhin wäre eine Karte mit dem aktuellen Bestand der zu überplanenden Ausgleichsfläche, gegliedert nach den jeweiligen Biotoptypen, vorzulegen, damit die E/A-Bilanzierung nachvollzo- gen werden kann. Darin ist auch darzustellen, wo sich die 35 Bäume befinden. Die Bilanzierung ist entsprechend anzupassen. Abwägung bzw. Berücksichtigung: Die entfallende Ausgleichsfläche aus der 4. Änderung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" wurde nach dem Bilanzierungsansatz 1:1 auf einen 19.100 m² großen Flächenanteil der externen Ausgleichsfläche 1 Fl.-Nr. 1108 verlagert, da hier ein ähnliches, sogar höherwertiges Entwicklungsziel angestrebt wird (Entwicklung einer Magerwiese). Dieser Ansatz ist eine gängige Vorgehensweise bei der Überplanung von Altausgleichsmaßnahmen. Darüber hinaus wurde der Bestand im Bereich nochmals bzw. zusätzlich als Eingriffsfläche definiert. Aus diesem Grund wird die Fettwiese bei dieser zusätzlichen Eingriffsbetrachtung lediglich mit 8 Ökopunkten angesetzt. Würden 13 Punkte angesetzt werden, wäre darin der Altausgleich bereits beinhaltet (Umwandlung von Intensiv- zu Extensivgrünland (Fettwiese)), was wiederum den zusätzlichen 1:1 Ausgleich hin- fällig machen würde. Der Gemeinderat ist sich der Tatsache bewusst, dass das Verknüpfen von alten und neuen Bewertungsmaßstäben die Bewertung des Gesamteingriffs komplizierter gestaltet. Aus den o.g. Gründen und Erläuterungen vertritt der Gemeinderat die Ansicht, den naturschutz- fachlichen und -rechtlichen Belangen durch die gewählte Vorgehensweise in ausreichendem Maße Rechnung zu tragen. An den 8 Ökopunkten pro m² Fettwiese wird daher festgehalten. Die Begrün- dung wird zur Klarstellung des Sachverhalts nochmals überarbeitet. Der Zierrasen mit den noch jungen Obstbäumen befindet sich nördlich der Zufahrtsstraße von der Kreis-Straße 7946, im Bereich des bestehenden "Gewerbegebietes Mehlis". Der Biotoptyp 33.41 inklusive den bestehenden Entwässerungsgräben (Planung) wird aus den o.g. Gründen ebenso wie die Fettwiese im Bestand mit 8 Ökopunkten angesetzt. Die max. neu versiegelbare Flächengröße beläuft sich auf 14.324 m². Sie setzt sich aus den versiegelbaren Gewerbegebietsflächen und den festgesetzten Verkehrsflächen zusammen, wobei die bestehende Zufahrtsstraße von der K 7946 von der Flächengröße der Verkehrsflächen im Planungsstadium wieder abgezogen wird. Bezüglich der nicht genehmigten Flächen handelt es sich um ein Versehen. Flächen dieser Art liegen im Plangebiet nicht vor. Die Begründung wird diesbezüglich ergänzt bzw. angepasst. Sofern ein Bodenaustausch erfolgt, geschieht dies im Bereich von Gebäudegründungen bzw. sons- tigen gewerblich genutzten Bereichen. Da die gewerblichen Bauflächen bereits zu 80 % als ver- siegelte Flächen angesetzt sind, ist der Eingriff in den Boden ausreichend gewürdigt. Der Anregung, eine Karte mit dem aktuellen Bestand der zu überplanenden Ausgleichsfläche, ge- gliedert nach den jeweiligen Biotoptypen, vorzulegen, wird nachgekommen. Darüber hinaus wer- den in der Bilanzierung nochmals kleine Änderungen vorgenommen. Gemeinde Baindt Zusammenfassende Erklärung zur 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zur Fassung vom 22.10.2014 Seite 15 Stellungnahme vom 16.05.2014 zur Fassung vom 04.04.2014 des Landratsamtes Ravensburg, Sachgebiet Bodenschutz, Abbauvorhaben, Altlasten – SB Bodenschutz: Stellungnahme: Bedenken und Anregungen aus der eigenen Zuständigkeit zum o.g. Plan gegliedert nach Sach- komplexen, jeweils mit Begründung und ggf. Rechtsgrundlage. Nach dem vorgelegten Umweltbericht vom Büro Sieber wird als Maßnahme zur Vermeidung und Minimierung für entstehende Beeinträchtigungen des Schutzgutes Boden ein Bodenmanagement zum Nachweis des schonenden Umgangs mit dem Boden genannt (S. 46). Der Inhalt des Bodenmanagementkonzeptes sollte im Wesentlichen folgende Punkte beinhalten und in Absprache mit der UBB erfolgen: Feststellung der physikalischen Eigenschaften des auszuhebenden Boden Erdmassenberechnungen (getrennt nach A-, B-, C-Horizont) Mengenangaben bezüglich künftiger Verwendung des Bodens direkte Verwendung (im Baugebiet, außerhalb des Baugebietes) Trennung von Oberboden und kulturfähigem Unterboden bei Ausbau und Lagerung Zwischenlagerung (Anlage von Mieten nach der DIN 19731) Maßnahmen zur Vermeidung und zur Beseitigung von Bodenverdichtungen incl. Rückbau Ausweisung von Lagerflächen Ausweisung von Zuwegung (evtl. Baggermatratzen) Ausweisung von Tabuflächen (keine bauseitige Beanspruchung) Zur Sicherstellung des fachgerechten Umgangs mit dem Boden, wird die Begleitung der Bodenar- beiten durch eine bodenkundliche Fachkraft empfohlen. Abwägung bzw. Berücksichtigung: Der Bebauungsplan beinhaltet bereits einen Hinweis zum Bodenschutz. Den Anregungen wird nachgekommen. Das Bodenmanagementkonzept wird vor Bauausführung in Abstimmung mit dem Sachbereich Bodenschutz und dem ausführenden Bauunternehmen erarbeitet. Gemeinde Baindt Zusammenfassende Erklärung zur 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zur Fassung vom 22.10.2014 Seite 16 Stellungnahme vom 23.05.2014 zur Fassung vom 04.04.2014 einer Firma aus Baindt: Stellungnahme: Wir verweisen auf das Schreiben einer Kanzlei vom 19.10.2011 und melden erneut berechtigte Bedenken zur Erweiterung für das Gewerbegebiet Mehlis an. Die im Schreiben der Rechtsanwälte genannten Bedenken werden hiermit nochmal angemeldet. Weitere neue Bedenken auf die unser Einspruch aufbaut umfassen: In den Produktionshallen der Anschriften Am Föhrenried 13 und Am Föhrenried 15 werden hoch- technologische Bauteile gefertigt, die mit einer Genauigkeit im my-Bereich bearbeitet werden. Zwar sind diese Maschinen im Großbereich mit speziellen Fundamenten verankert, aber bereits Beein- trächtigungen durch den Lastverkehr der ansässigen Spedition nördlich und östlich sind schon auf- getreten. Abwägung bzw. Berücksichtigung: Der Hinweis auf das Schreiben vom 19.10.2011 wird zur Kenntnis genommen. Im Grundsatz soll an den Abwägungen hierzu festgehalten werden. Zur erneuten Beurteilung des Baugrundes wurde eine geotechnische Stellungnahme der Fa. BauGrund Süd GmbH eingeholt. Zudem beabsichtigt die Gemeinde Baindt Erschütterungsversuche durch ein entsprechendes Fachbüro durchführen zu lassen. Die folgenden Abwägungsvorschläge beruhen auf den Ergebnissen der geotechnischen Stel- lungnahme, bzw. es bleiben die Ergebnisse der Erschütterungsversuche abzuwarten. Stellungnahme: Ferner bestehen weitere berechtigte Bedenken in der Bodenbeschaffenheit, die aus Ihren ausge- legten Unterlagen hervorgehen. Hier wird bescheinigt, dass der Bodengrund unter der Muttererde aus Terrassensand besteht. Terrassensand ist nur mäßig tragfähig. Es wurde desweiteren beschei- nigt, dass bei Durchfluten oder Grundwasser durch Aushub oder Ruttel der Sand sich verflüssig. Dies kann zur Folge haben, dass sich auch die Bodeneigenschaften insbesondere westlich am Ge- bäude Am Föhrenried 15 verändert. Der Terrassensand kann sich gem. Gefälle in Richtung Westen durch Aushube verflüssigen was nicht unbedingt sofort erkennbar ist, jedoch auf Zeit Schäden an den Gebäuden und ein Absenkungen an den Maschinenfundamenten zur Folge haben kann. Durch die genannte Problematik sollte der Grünstreifen Richtung Süden auf jeden Fall beibehalten wer- den, um den erheblichen, zusätzlichen Verkehr so weit wie möglich von den Gebäuden fern zu halten, (bisher nur eine landwirtschaftlich genutzter Weg). Es sind entsprechende Maßnahmen westlich dem Gebäude 15 zu treffen um ein Absenken durch Terrassensand oder noch nicht be- kannte Ereignisse, zu unterbinden. Gemeinde Baindt Zusammenfassende Erklärung zur 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zur Fassung vom 22.10.2014 Seite 17 Abwägung bzw. Berücksichtigung: Die Bedenken bezüglich der Tragfähigkeit von Terrassensanden werden zur Kenntnis genommen. Der geotechnischen Stellungnahme ist zu entnehmen, dass "bauwerkschädigende bzw. produkti- onseinschränkende Einflüsse durch thixotrophe Eigenschaften bzw. der Neigung zum Ausfließen der Sande aufgrund fehlender Wassersättigung […] nach derzeitigen Kenntnisstand ausgeschlos- sen werden [können]." Der Grünstreifen in Richtung Süden wird auch in der Erweiterung des Gewerbegebietes beibehalten. Um eine ausreichend breite Eingrünung zu schaffen, wird zusätzlich eine Pflanzung 2 festgesetzt, die die bisher vorgesehene Eingrünung noch verbreitert. Der Abstand zwischen Verkehr und Gebäu- den ist somit als ausreichend zu bewerten. Die Gemeinde Baindt beabsichtigt im Plangebiet Erschütterungsversuche durch ein entsprechendes Fachbüro durchführen zu lassen. Auf Grundlage dieser Ergebnisse erfolgt entweder eine erneute Auseinandersetzung/Information im Gemeinderat oder eine Anpassung des Entwurfes sowie die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden. Mögliche Festsetzungen im Bebauungs- plan bezüglich des Absenkens durch Terrassensande bzw. noch nicht bekannte Ereignisse können ggf. erst nach diesen Versuchen getroffen werden. Stellungnahme: Folgen einer oben beschriebenen möglichen auftretenden Problematik: Keine termingerechten Lieferungen mehr möglich, Maschinenstillstand durch Ungenauigkeit, Zu- satzkosten zur Maschineneinstellung. Durch Pönalen beim Kunden ein nicht erahnbarer Kostenauf- wand der Arbeitsplätze und den Standort gefährdet. Beim Kauf des Grundstückes wurde ausdrück- lich auf die Ausgleichsfläche westliche der beiden Gebäude hingewiesen, so dass keine zusätzlichen Hallenfundamente, außer den üblichen, gem. den Bodenanalysen, in Auftrag gegeben durch Mad- lener Produktionssysteme GmbH, vorgenommen wurden. Wir bitten Sie das Vorhaben nicht durch- zuführen und auf die bestehenden Flächen der Gemeinde Baienfurt ehem. Stora, auszuweichen. Abwägung bzw. Berücksichtigung: Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen. Zunächst wird darauf hingewiesen, dass auch ein einmal festgesetzter Ausgleich der Planungshoheit der Gemeinde zugänglich bleibt und keine Gewähr darstellt, dass es in diesem Bereich nicht zu Veränderungen kommen kann. Das Gemein- degebiet ist einer steten Entwicklung unterworfen, so dass im Regelfall kein Anspruch besteht, dass der status quo erhalten bleibt. Gerade bei bestehenden Gewerbegebieten ist damit zu rechnen, dass auf Grund einer gewissen Vorprägung des Gebiets Erweiterungen stattfinden und eine städte- baulich sinnvolle Entwicklung darstellen. Gemeinde Baindt Zusammenfassende Erklärung zur 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zur Fassung vom 22.10.2014 Seite 18 Umweltbericht gem. § 2a BauGB in der Fassung vom 22.10.2014: Bestandsaufnahme: Das Plangebiet befindet sich aus geologischer Sicht in der weiträumigen Moränenlandschaft des Voralpenlandes. Die Hangflanken des Schussentales bestehen aus Grundmoränenmaterial der Würmeiszeit. Im Bereich des Plangebietes sind diese von spätglazialen Terrassensanden und Ter- rassenkiesen überdeckt. Eine Mutterbodenschicht schließt die Schichtung ab. Im unmittelbaren Bereich der südlich angrenzenden, bestehenden Straße ist mit künstlichen Auffüllungen zu rechnen (siehe auch geotechnisches Gutachten der BauGrund Süd, Gesellschaft für Bohr- und Geotechnik mbH vom 28.11.2012). Als hauptsächlich vorkommender Bodentyp sind Parabraunerden anzunehmen. Die im Plangebiet bis zu 40 cm mächtige Mutterbodenschicht besteht aus schwach feinsandigem und schwach toni- gem bis tonigem Schluff. Bei den bis zu 3,10 m mächtigen Terrassensanden handelt es sich um schluffige bis stark schluffige, schwach mittelsandige Feinsande. Die Böden des Plangebiets sind überwiegend unversiegelt und werden landwirtschaftlich extensiv genutzt (Fettwiese). Im Bereich des Retentionsbeckens, der Gräben, der südlich verlaufenden Straße und des leicht aufgeschütteten Sichtschutzwalls sind die Böden durch Abgrabungen, Aufschüttungen und/oder Versiegelungen in ihrem natürlich Bodengefüge gestört bzw. vollständig zerstört. Die offenen, landwirtschaftlich genutzten Böden zeichnen sich durch eine mittlere Bodenfruchtbar- keit aus und sind daher ein als durchschnittlich zu bewertender landwirtschaftlicher Ertragsstand- ort. Sie weisen gute Filter- und Puffereigenschaften auf (Einstufung dieser Bodenfunktion als "hoch" gemäß Bodenfunktionskarte vom Landesamt für Geologie). Auch ihre Bedeutung als Aus- gleichskörper im Wasserkreislauf ist hoch. Hinweise auf Altlasten gibt es nicht. Die Flächen sind aus geologischer Sicht für eine Bebauung geeignet. Mit landschaftstypischen und ortsüblichen Erschwernissen bei der Ausführung der Bau- maßnahmen muss jedoch gerechnet werden (siehe o.g. geotechnisches Gutachten). Prognose bei Durchführung: Die landwirtschaftlichen Ertragsflächen mittlerer Wertigkeit gehen verloren. Während der Bauzeit wird ein großer Teil der Bodenflächen für Baustelleneinrichtungen und Baustraßen beansprucht sowie durch Staub- und u.U. auch Schadstoffemissionen belastet. Es kommt zu Bodenabtragungen und -aufschüttungen, was eine Veränderung des ursprünglichen Bodenprofils und -reliefs zur Folge hat und stellenweise zu Bodenverdichtungen führt. Die durch die geplanten Baukörper, Außenanlagen und Verkehrsflächen entstehende Versiegelung führt zu einer Beeinträchtigung der vorkommenden Böden. In den versiegelten Bereichen kann keine der Bodenfunktionen (Standort für Kulturpflanzen, Filter und Puffer, Ausgleichskörper im Wasserhaushalt) mehr wahrgenommen werden. Durch die Ausweisung des Gewerbegebiets können Gemeinde Baindt Zusammenfassende Erklärung zur 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zur Fassung vom 22.10.2014 Seite 19 insgesamt bis zu 1,43 ha des Baugebietes versiegelt werden (Verkehrsflächen plus Gewerbegebiet mit einer festgesetzten GRZ von 0,80). Durch geeignete Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung können die entstehenden Beein- trächtigungen des Schutzgutes Boden reduziert werden. Für Stellplätze, Zufahrten und andere un- tergeordnete Wege sind wasserdurchlässige (versickerungsfähige) Beläge vorgeschrieben, um die Versiegelung der Freiflächen zu minimieren und damit die Wasseraufnahmefähigkeit des Bodens weitestgehend zu erhalten. Zum Schutz des Bodens vor Verunreinigungen werden Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei für alle baukonstruktiven Elemente, die großflächig mit Nieder- schlagswasser in Berührung kommen, ausgeschlossen. Das Bodenmanagement, mit dem Ziel eines fachgerechten und schonenden Umgangs mit dem Boden in der Bauausführung, erfolgt in enger Abstimmung mit dem Sachbereich Bodenschutz des Landratsamtes Ravensburg. Trotz der Maß- nahmen zur Vermeidung und Minimierung, welche die entstehenden Beeinträchtigungen des Schutzgutes Boden reduzieren, ist die Eingriffsstärke auf Grund des hohen Versiegelungsgrades erheblich. 1.1.4 Schutzgut Wasser und Wasserwirtschaft (Wasser; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Vorliegende Erkenntnisse bzw. Stellungnahmen mit Berücksichtigung bzw. Abwägung des Gemeinderates Baindt: Behördenunterrichtungs-Termin vom 26.09.2011 gemäß § 4 Abs. 1 BauGB, schriftliche Stellung- nahme vom 28.10.2014 des Landratsamtes Ravensburg, Sachbereich Gewässer: Stellungnahme: Rechtliche Vorgaben aufgrund fachgesetzlicher Regelungen, die im Regelfall nicht überwunden werden können mit Rechtsgrundlage und Möglichkeiten der Überwindung. Abflussverschärfung durch Versiegelung Durch die Neuversiegelung von Flächen wird der Oberflächenabfluss verstärkt. Im Grundsatz ist darauf hinzuwirken, dass die künftige Höhe des Niederschlagswasserabflusses aus dem Plangebiet nicht höher ist als vor der Bebauung aus dem natürlichen Einzugsgebiet. Bauliche Entwicklungen sollen grundsätzlich so erfolgen, dass eine Verschärfung der Hochwassergefahr nicht zu befürchten ist. Dies gilt insbesondere dann, wenn das zusätzlich beaufschlagte Gewässer durch bebautes Ge- biet fließt. In den Unterlagen fehlt eine Beschreibung der Grundstruktur der bisherigen und zukünftig geplan- ten abwassertechnischen Erschließung. Sofern nicht schädlich verunreinigtes Niederschlagswasser in ein Gewässer eingeleitet wird, ist dies im weiteren BP Verfahren darzustellen und die schadlose und gewässerökologisch verträgliche Ableitung näher zu untersuchen und darzulegen. Gemeinde Baindt Zusammenfassende Erklärung zur 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zur Fassung vom 22.10.2014 Seite 20 Rechtsgrundlage §§ 5, 6 WHG, §§ 3a, 68 a, 78 a, 80 WG, § 9 Abs. 5 Nr. 1 BauGB Abwägung bzw. Berücksichtigung: Die Vorgaben zur abwassertechnischen Erschließung werden zur Kenntnis genommen. Für den Be- bauungsplan wird in Abstimmung mit dem Landratsamt Ravensburg, Sachbereich Gewässer, ein entsprechendes Entwässerungskonzept erarbeitet. Behördenunterrichtungs-Termin vom 26.09.2011 gemäß § 4 Abs. 1 BauGB, schriftliche Stellung- nahme vom 28.10.2014 des Landratsamtes Ravensburg, Kommunales Abwasser: Stellungnahme: Rechtliche Vorgaben aufgrund fachgesetzlicher Regelungen, die im Regelfall nicht überwunden werden können - Art der Vorgabe: Die Erschließung des Gebietes muss nach derzeitigen wassergesetzlichen Vorgaben über ein modi- fiziertes System erfolgen (getrennte Ableitung von Niederschlagswasser und Schmutzwasser), wenn dies schadlos und mit einem verhältnismäßigen Aufwand möglich ist. Zur abwassertechnischen Erschließung des Gebietes werden öffentliche Anlagen erforderlich. Das Benehmen ist mit der Was- serbehörde herzustellen. Die notwendigen Planunterlagen sind rechtzeitig vorzulegen. Für die Ein- leitung in ein oberirdisches Gewässer wird eine wasserrechtliche Erlaubnis notwendig. Das Schmutzwasser muss der Sammelkläranlage zugeführt werden. Im Textteil des Bebauungsplanes muss eine eindeutige und verbindliche Regelung zur Entwässe- rungssystematik aufgenommen werden. Es muss klar vorgegeben sein, wie Schmutzwasser und wie Niederschlagswasser - auch von Straßen - beseitigt werden. Es muss eine Aussage getroffen werden, ob der bestehende Retentionsbodenfilter verlagert oder vergrößert wird. Es muss sicherge- stellt sein, dass die vorhandenen Kanäle und die Regenwasserbehandlung das zusätzliche Wasser aufnehmen und behandeln können. Einleitung in einen Vorfluter: Wird das Niederschlagswasser in einen Vorfluter eingeleitet, so muss eine Retention (vorübergehende Speicherung von Regenwasser, um die Abflussspitzen zu verrin- gern) gemäß A 117 dimensioniert und erstellt werden. Das Volumen kann auch über den verein- fachten Ansatz 3 m³/100 m² Ared ermittelt werden. Auf Flächen deren Niederschlagswasser über die Regenwasserkanalisation geleitet wird, darf kein Abwasser im Sinne von verunreinigtem Wasser anfallen. Entsprechende Arbeiten, wie z.B. Auto- wäsche, Reinigungsarbeiten, sind nicht zulässig. Drainagen sind nur zulässig, wenn kein Grundwasser abgesenkt wird und der Ablauf der Drainage in ein oberirdisches Gewässer einleitet. Andere Drainagen sind nicht zulässig. Gemeinde Baindt Zusammenfassende Erklärung zur 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zur Fassung vom 22.10.2014 Seite 21 Sickerschächte sind unzulässig. Rechtsgrundlage § 45 b Abs. 2 und 3 WG, § 45 e WG Niederschlagswasser VO § 1 Abs. 6 Ziff. 8 BauGB, § 9 Abs. 1 Ziff. 14 (u.a.) BauGB; § 74 LBO Bedenken und Anregungen aus der eigenen Zuständigkeit zum o.g. Plan gegliedert nach Sach- komplexen, jeweils mit Begründung und ggf. Rechtsgrundlage. Reduzierung des Metallgehalts im Regenwasser: Dachinstallationen, wie Verwahrungen, Dachrin- nen u. Fallrohre aus Kupfer, Zink, Titan-Zink und Blei erhöhen den Metallgehalt im Niederschlags- wasser und sollten aus Gründen des Gewässerschutzes deshalb vermieden werden. Es wird empfohlen, die alternativen Materialien aufzuführen: Aluminium, beschichtetes Zink, oder Aluminium und Kunststoffteile. Auf der Planungsfläche befindet sich der Retentionsbodenfilter für das Gewerbegebiet Mehlis. Auf- grund des Gewerbegebietes ist zu prüfen, ob eine Vorbehandlung für das Niederschlagswasser nötig ist. Abwägung bzw. Berücksichtigung: Die Vorgaben zur abwassertechnischen Erschließung werden zur Kenntnis genommen. Für den Be- bauungsplan wird in Abstimmung mit dem Landratsamt Ravensburg, Sachbereich Gewässer, ein entsprechendes Entwässerungskonzept erarbeitet. Eine wasserrechtliche Erlaubnis wird beantragt. Die Anregungen zur Reduzierung des Metallgehalts im Niederschlagswasser werden hinweislich in den Bebauungsplan aufgenommen. Stellungnahme vom 15.05.2014 zur Fassung vom 04.04.2014 des Regierungspräsidiums Tübin- gen, Archäologische Denkmalpflege: Stellungnahme: Referat 44: Sofern die Erweiterung des Gewerbegebietes Mehlis einen Anschluss der Kreisstraße (K 7946) an die B 30 erzwingt, ist eine FFH-Verträglichkeitsprüfung durchzuführen (Einbeziehung der Summationswirkungen). Eine FFH-Vorprüfung ist in diesem Fall unzureichend. Ergänzend wei- sen wir darauf hin, dass im Zuge der B 30 neu BA IV (Nordbogen) die Verlegung der Renaturierung des Bampfen (zwischen Niederbiegen und Riedsenn) einen Schwerpunkt der Ausgleichsmaßnah- men darstellte. Erhebungen zur nach Anhang IV streng geschützten Bachmuschel (Unio crassus) weisen auf eine Wiederbesiedlung des Gewässersystems durch Unio crassus hin (Quelle: Arbeits- gruppe für Tierökologie und Planung J. Trautner, Filderstadt, 2014). Gemeinde Baindt Zusammenfassende Erklärung zur 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zur Fassung vom 22.10.2014 Seite 22 In die Satzung müssen die Vorgaben der FFH-Vorprüfung aufgenommen werden: "Schadstoffbe- lastungen des Niederschlagswassers können dadurch ausgeschlossen werden, dass für alle bau- konstruktiven Elemente, die großflächig mit Niederschlagswasser in Berührung kommen (z.B. Dachdeckungen, jedoch nicht Rinnen, Fallrohre, Geländer, etc.) Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei ausgeschlossen werden, sofern diese nicht mit geeigneten anderen Materialien (z.B. Kunststoff Beschichtung) dauerhaft gegen Niederschlagswasser abgeschirmt werden. Insofern kann davon ausgegangen werden, dass die Neuplanung nicht in erheblichem Maße mit nachteili- gen Auswirkungen durch die Einleitung von unbelastetem Niederschlagswasser in die Bampfen verbunden ist." Abwägung bzw. Berücksichtigung: Der Erweiterung des Gewerbegebietes "Mehlis" bedingt keinen zusätzlichen Anschluss der Kreis- straße (K 7946) an die B 30. Überlegungen hierzu bestehen lediglich in Verbindung mit einer möglichen zukünftigen Ausweisung eines interkommunalen Gewerbegebietes "Niederbiegen Nord", das nicht Bestandteil des vorliegenden Verfahrens ist. Insofern ist die FFH-Vorprüfung aus- reichend, was so auch von der Unteren Naturschutzbehörde bestätigt wird. Die materiellen Vorga- ben für die baukonstruktiven Elemente, die großflächig mit Niederschlagswasser in Berührung kommen, sind grundsätzlich bereits im Bebauungsplan beinhaltet. Da sich die Festsetzung auf den gesamten Geltungsbereich bezieht und nicht nur wie bisher festgesetzt auf die Hofflächen, wird sie als eigene, für den gesamten Geltungsbereich geltende Festsetzung nach § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB übernommen. Stellungnahme vom 16.05.2014 zur Fassung vom 04.04.2014 des Landratsamtes Ravensburg, Sachgebiet Kommunales Abwasser, Grundwasserschutz – SB Abwasser: Stellungnahme: Zur abwassertechnischen Erschließung des Gebietes werden öffentliche Anlagen erforderlich. Das Benehmen ist mit der Wasserbehörde herzustellen. Die notwendigen Planunterlagen sind rechtzei- tig vorzulegen. Für die Versickerung bzw. Einleitung in ein oberirdisches Gewässer wird eine wasserrechtliche Er- laubnis notwendig. Abwägung bzw. Berücksichtigung: Die notwendigen Abstimmungen mit der Wasserbehörde sowie die Einholung einer wasserrechtli- chen Erlaubnis werden vom beauftragten Ing.-Büro Fassnacht durchgeführt. Dies ist nicht Teil des Bauleitplan-Verfahrens. Gemeinde Baindt Zusammenfassende Erklärung zur 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zur Fassung vom 22.10.2014 Seite 23 Stellungnahme: Die Beseitigung des Straßenniederschlagswassers ist zu konkretisieren. 2.21 Beseitigung von Niederschlagswasser in dem Baugebiet (Hofflächen) ... Schädliche Verunreinigungen des von der Ableitung in den Mischwasserkanal ausgeschlossenen Niederschlagswassers sind unzulässig. Satz abändern in: Niederschlagswasser das schädlich ver- unreinigt ist, darf nicht in die Regenwasserkanalisation bzw. in das Retentionsbecken abgeleitet werden. Sickerschächte und Rigolen ohne Vorreinigung sind unzulässig. Satz streichen. 1.2 Rechtsgrundlage: § 46 Abs. 2 und 3 WG, § 48 WG; Niederschlagswasser VO, § 1 Abs. 6 Ziff. 8 BauGB, § 9 Abs. 1 Ziff. 14 (u. a.) BauGB, § 74 LBO; § 55 WHG Abwägung bzw. Berücksichtigung: Die Festsetzung 2.21 wird gemäß der Anregung abgeändert. Stellungnahme vom 13.10.2014 zur Fassung vom 18.06.2014 des Landratsamtes Ravensburg, Sachgebiet kommunales Abwasser, Grundwasserschutz – SB Abwasser: Stellungnahme: Rechtliche Vorgaben aufgrund fachgesetzlicher Regelungen, die im Regelfall nicht überwunden werden können. Die Beseitigung des Straßenniederschlagswassers ist zu konkretisieren. Rechtsgrundlage: § 46 Abs. 2 und 3 WG, § 48 WG; Niederschlagswasser VO § 1 Abs. 6 Ziff. 8 BauGB, § 9 Abs. 1 Ziff. 14 (u. a.) BauGB; § 74 LBO; § 55 WHG. Abwägung bzw. Berücksichtigung: Nach bereits erfolgter Abstimmung mit dem Landratsamt Ravensburg wird das Niederschlagswasser der öffentlichen Verkehrsflächen sowie der privaten Hofflächen über den Mischwasserkanal abgeleitet. Die Festsetzung zur Beseitigung von Niederschlagswasser in dem Baugebiet (Hofflächen), wird redaktionell um die öffentlichen Verkehrsflächen ergänzt. Gemeinde Baindt Zusammenfassende Erklärung zur 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zur Fassung vom 22.10.2014 Seite 24 Umweltbericht gem. § 2a BauGB in der Fassung vom 22.10.2014: Bestandsaufnahme/Wasser: Natürliche Oberflächengewässer kommen im Plangebiet sowie dessen unmittelbaren räumlichen Umfeld nicht vor. Im östlichen und nördlichen Randbereich des Plangebiets verläuft ein Entwässe- rungsgraben, der das im östlich angrenzenden Gewerbegebiet anfallende Niederschlagswasser in das Retentionsbecken im nordwestlichen Plangebiet ableitet. Beide liegen meist trocken. Gemäß dem geotechnischen Gutachten der BauGrund Süd, Gesellschaft für Bohr- und Geotechnik mbH vom 28.11.2012 konnte zum Zeitpunkt der Ausführung der Baggerschürfe am 16.11.12 in keinem der Schürfe der Zulauf von Grund- oder Schichtwasser festgestellt werden. Insofern besteht eine eher geringe Empfindlichkeit des Schutzgutes Wasser gegenüber Beeinträchtigungen. Zur Endtiefe der Baggerschürfe hin wurde jedoch eine Zunahme des Feuchtigkeitsgehaltes der Terras- sensande festgestellt. Die feinkörnige Variante des Terrassensandes, die im Untersuchungsgebiet angetroffen wurde, weist erfahrungsgemäß eine geringe Durchlässigkeit für eintreffendes Nieder- schlagswasser auf. Prognose bei Durchführung/Wasser: Die offenen Wiesengräben bleiben mit Ausnahme einzelner Überfahrten ebenso wie das Retenti- onsbecken erhalten. Da die künstlich angelegten Gräben meist trocken liegen, ergeben sich durch die geplanten Überfahrungen keine erheblichen Beeinträchtigungen. Die geplante gewerbliche Bebauung hat eine Veränderung des Wasserhaushaltes zur Folge. Die Versickerungsleistung und damit auch die Grundwasserneubildungsrate nehmen ab, da Flächen versiegelt werden. Da die anstehenden offenen Böden jedoch als gering versickerungsfähig gelten und das anfallende Niederschlagswasser durch das gewählte Entwässerungskonzept (siehe nach- folgenden Punkt zur Wasserwirtschaft) zu großen Teilen im örtlichen Wasserkreislauf verbleibt, sind trotz der Versiegelungsmöglichkeit von 1,43 ha keine erheblichen Auswirkungen auf das Schutzgut zu erwarten. Eingriffe in das Grundwasser sind nach den Ergebnissen des geotechnischen Gutach- tens nicht zu erwarten. Für Stellplätze, Zufahrten und andere untergeordnete Wege sind ausschließlich teilversiegelte (ver- sickerungsfähige) Beläge zulässig, um die Wasseraufnahmefähigkeit des Bodens soweit wie mög- lich zu erhalten und Beeinträchtigungen der Grundwasserneubildungsrate zu reduzieren. Oberflä- chen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei werden ausgeschlossen, um das Grundwasser vor Ver- unreinigungen zu schützen. Gemeinde Baindt Zusammenfassende Erklärung zur 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zur Fassung vom 22.10.2014 Seite 25 Bestandsaufnahme/Wasserwirtschaft: Die für die Wasserwirtschaft wichtigen Gesichtspunkte sind die Versorgung des Plangebietes mit Trinkwasser, die Entsorgung von Abwässern, die Ableitung bzw. Versickerung von Niederschlags- wasser sowie eventuell auftretendes Hangwasser oder Hochwasser von angrenzenden Gewässern, das zu Überflutungsproblemen im Plangebiet führt. Im östlichen und nördlichen Randbereich des Plangebiets verläuft ein Entwässerungsgraben, der das im östlich angrenzenden Gewerbegebiet anfallende Niederschlagswasser in das Retentionsbe- cken im nordwestlichen Plangebiet ableitet. Das benachbarte Gewerbegebiet wird demzufolge im Trenn-System entwässert. Prognose bei Durchführung/Wasserwirtschaft: Für das neue Baugebiet erfolgt ein Anschluss an die gemeindliche Trinkwasserversorgung. Bei Ver- wirklichung des Gewerbegebiets fallen Abwässer in Form von Schmutzwasser (gewerbliche Abwäs- ser sowie belastetes Niederschlagswasser) und unbelastetem Niederschlagswasser (von den Dä- chern) an. Die Entsorgung der Abwässer (Schmutzwasser) erfolgt durch den Anschluss an das Netz des Ab- wasserzweckverbandes Berg. Das im Baugebiet über die Dachflächen anfallende unbelastete Nie- derschlagswasser wird über die bestehenden Gräben in das Retentions-/ Versickerungsbecken ein- geleitet. Auch in den Gräben erfolgt bereits eine gewisse Versickerung. Die Versickerung von Re- genwasser über Sickerschächte ist nicht zulässig. Das auf den Hofflächen anfallende möglicher- weise belastete Niederschlagswasser wird hingegen in die Mischwasserkanalisation abgeleitet. 1.1.5 Schutzgut Klima/Luft; Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a und h BauGB): Vorliegende Erkenntnisse bzw. Stellungnahmen mit Berücksichtigung bzw. Abwägung des Gemeinderates Baindt: Umweltbericht gem. § 2a BauGB in der Fassung vom 22.10.2014: Bestandsaufnahme: Das Plangebiet liegt innerhalb des Klimabezirks "Schwäbisches Alpenvorland". Dieses ist im Allge- meinen durch kühle Winter, mäßig warme Sommer, relativ hohe Niederschläge (vor allem als Schauerregen im Sommer) sowie eine mittellange Vegetationsperiode gekennzeichnet. Die Jah- resniederschläge bewegen sich im Bereich um 850 mm, die Jahresmitteltemperatur ist für Baindt mit 8,6 C° angegeben. Das Schussental, an dessen östlicher Hangflanke sich das Plangebiet be- findet, ist übergeordnet als Gebiet mit schlechter Durchlüftung und hoher Inversionshäufigkeit (über 200 Tage pro Jahr) klassifiziert. Gemeinde Baindt Zusammenfassende Erklärung zur 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zur Fassung vom 22.10.2014 Seite 26 Die offenen Flächen des Plangebiets dienen der lokalen Kaltluftproduktion, während die Feldge- hölze Frischluft produzieren. Lokale Luftströmungen und Windsysteme können sich auf Grund des gering bewegten Reliefs nur relativ schwach ausbilden. Daher besteht nur eine geringe Empfind- lichkeit gegenüber kleinklimatischen Veränderungen (z. B. Aufstauen von Kaltluft). Es liegen keine Messdaten zur Luftqualität vor. Es kann aber von einer im ländlichen Raum allge- mein guten Luftqualität ausgegangen werden. Die nächste stärkere Luftschadstoff-Emissionsquelle stellt die etwa 200 m weiter nordwestlich verlaufende Bundes-Straße B 30 dar. Durch die land- wirtschaftliche Nutzung kann es zeitweise zu belästigenden Geruchs- oder Staubemissionen kom- men (z.B. Ausbringen von Flüssigdung oder Pflanzenschutzmitteln). Prognose bei Durchführung: Durch die Überbauung der Grünlandfläche sowie die Rodung der Gehölze wird die Kalt- und Frisch- luftentstehung im Plangebiet unterbunden und auf die angrenzenden Offenflächen beschränkt. Innerhalb des neuen Baugebietes wird durch die zu erwartende Versiegelung die Wärmeabstrah- lung begünstigt und die Verdunstung eingeschränkt. Die dadurch verursachte thermische Belastung bedingt ein etwas ungünstigeres Kleinklima. Für die Durchlüftung des Schussentals hat das am äußersten Rand gelegene Gewerbegebiet keine Relevanz. Schadstoffemissionen sind vorwiegend aus dem zusätzlichen Fahrverkehr sowie aus Feuerungsan- lagen (v.a. Heizanlagen) zu erwarten. Da Gewerbebetriebe vorwiegend der Unterbringung von nicht erheblich belästigenden Gewerbebetrieben dienen, ist nicht mit einer erheblichen Beeinträch- tigung der Luftqualität zu rechnen, zumal die gültigen Wärmestandards einzuhalten sind und mo- derne Heizanlagen eingebaut werden müssen. Die neu zu pflanzenden Gehölze haben in Folge ihrer Transpiration eine bioklimatisch ausglei- chende Wirkung und können freiwerdende Schadstoffe sowie Staub filtern und damit zur Erhaltung einer möglichst guten Luftqualität beitragen. Gemeinde Baindt Zusammenfassende Erklärung zur 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zur Fassung vom 22.10.2014 Seite 27 1.1.6 Schutzgut Landschaftsbild (Landschaft; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Vorliegende Erkenntnisse bzw. Stellungnahmen mit Berücksichtigung bzw. Abwägung des Gemeinderates Baindt: Behördenunterrichtungs-Termin vom 26.09.2011 gemäß § 4 Abs. 1 BauGB, schriftliche Stellung- nahme vom 25.10.2011 des Gemeindeverbandes Mittleres Schussental: Äußerung: Aus Sicht der Flächennutzungsplanung haben wir keine grundsätzlichen Einwendungen zur Erwei- terung des Gewerbegebietes Mehlis. Der Flächennutzungsplan stellt für das betreffende Bebau- ungsplangebiet im Wesentlichen geplante gewerbliche Baufläche dar. Im Süden ist entlang der Erschließungsstraße ein Streifen als Landwirtschaftsfläche dargestellt. Im Osten ist das Plangebiet durch einen Grünstreifen mit Ortsrandeingrünung, im Westen durch eine Fläche für Versorgungs- anlagen und im Norden durch eine geplante gewerbliche Baufläche abgegrenzt. Der östlich an- grenzende Grünstreifen mit der dargestellten Ortsrandeingrünung ist bei der Entwicklung des be- nachbarten Gewerbegebietes überplant worden. Daher ist bei der nun anstehenden Erweiterung des Gewerbestandortes Mehlis durch den o.g. Bebauungsplan diese Gründarstellung zur Gliederung des gesamten Gewerbegebietes als Grünzäsur im Sinne der Flächennutzungsplandarstellung zu berücksichtigen. Ebenso sollte der bereits im bestehenden Gewerbegebiet angelegte südliche Grün- streifen im Sinne einer Ortsrandeingrünung verlängert werden, um das Erweiterungsgebiet nach Süden durch eine Eingrünung gegenüber der freien Landschaft abzugrenzen. Abwägung bzw. Berücksichtigung: Im Rahmen der vorliegenden Planung soll nach Süden und Westen eine Eingrünung des Gewerbe- gebietes geplant werden, um dessen Einbindung in die Landschaft zu gewährleisten. Nach Norden hin soll auf die Eingrünung teilweise verzichtet werden, da zukünftig eine Weiterentwicklung des Gewerbegebietes in nördlicher Richtung denkbar ist. Die im Flächennutzungsplan dargestellte Grünzäsur soll auf Grund der Ausnutzbarkeit der Flächen nur teilweise im Bereich östlich der be- stehenden Feuerwehrzufahrt umgesetzt werden. Der im bestehenden Gewerbegebiet südlich angelegte Grünstreifen wird als Ortsrandeingrünung nach Westen hin weitergeführt. Gemeinde Baindt Zusammenfassende Erklärung zur 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zur Fassung vom 22.10.2014 Seite 28 Stellungnahme vom 16.05.2014 zur Fassung vom 04.04.2014 des Landratsamtes Ravensburg, Sachgebiet Naturschutz: Stellungnahme: Die geplante Eingrünung am Südrand ist geringer ausgeprägt als im Bestand. Es wird angeregt, die landschaftliche Eingrünung zu verdichten, indem beispielsweise zwischen den Bäumen noch eine 3-reihige Heckenpflanzung vorgesehen wird (vergleiche östlicher Abschnitt). Abwägung bzw. Berücksichtigung: Die Anregung wird zur Kenntnis genommen. Auf Grund zweier bestehender Leitungen (Erdgas, Regenwasser) eignet sich die im Süden verlaufende Grünfläche nur bedingt zur Eingrünung des geplanten Gewerbegebietes. Soweit möglich sind bereits eingrünende Maßnahmen (zu pflanzende und zu erhaltende Bäume und Sträucher) festgesetzt. Um den Belangen des Landschaftsbildes nochmals verstärkt nachzukommen, wird am südlichen Rand der gewerblichen Bauflächen zur Grünfläche hin ein zusätzlicher, 2 m breiter Pflanzstreifen festgesetzt, der mit standortgerechten Sträuchern zu bepflanzen ist. Stellungnahme vom 19.05.2014 zur Fassung vom 04.04.2014 des Bauernverbandes Allgäu- Oberschwaben e.V., Bad Waldsee: Stellungnahme: Aus Sicht der Landwirtschaft stellt die derzeitige Planung keine allzu große Einschränkung dar. Allerdings möchte ich an dieser Stelle noch einmal an die Flächenknappheit und den immer größer werdenden Landverbrauch erinnern. Die Landwirtschaft verliert aufgrund der Ausweisung von Ge- werbe- und Wohngebieten immer mehr Fläche. Dadurch steigen die Pachtpreise und die Lebens- mittelproduktion sinkt. Es dürfen daher nicht leichtfertig Flächen durch Überplanung aus der Pro- duktion genommen werden. Zusätzlich möchte ich Sie darauf hinweisen, dass Sie aufgrund der BauGB Novelle 2013 insbesondere in Hinblick auf § 1a BauGB dazu verpflichtet sind zunächst die Möglichkeiten der Innenentwicklung zu erforschen bevor Sie wertvolle landwirtschaftliche Fläche überplanen. Abwägung bzw. Berücksichtigung: Die Ausführungen zur allgemeinen Flächenknappheit sowie deren Folgen für die Landwirtschaft sind dem Gemeinderat bekannt. Jedoch müssen auch den ortsansässigen Gewerbetreibenden Flä- chen zur Verfügung gestellt werden. Der Gemeinderat hat sich in diesem Fall für die Ausweisung neuer Gewerbegrundstücke entschieden. Gemeinde Baindt Zusammenfassende Erklärung zur 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zur Fassung vom 22.10.2014 Seite 29 Stellungnahme vom 13.10.2014 zur Fassung vom 18.06.2014 des Landratsamtes Ravensburg, Sachgebiet Naturschutz: Stellungnahme: Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung (Ausgleichs- / Ersatzmaßnahmen) § 1a BauGB Die Ausgleichsmaßnahmen A1 und A 2 sind sinnvoll. Von der Gesamtmaßnahme A 2 (Flst.-Nr. 64/1, Gemarkung Berg) werden 300.813 Punkte (45,80 %) dem Bebauungsplan "5. Änderung und Erweiterung des BP "Gewerbegebiet Mehlis" Baindt zugeordnet; die überschüssigen Ökopunkte von 355.939 (54,20 %) sind als Ökokontomaßmaßnahme anrechenbar. Abwägung bzw. Berücksichtigung: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Da die Fläche gleichermaßen den Gemeinden Baindt und Berg gehört, werden die Ökopunkte zu je 50 % (entspricht jeweils 328.376 ÖP) den Gemeinden zugeschlagen. D.h. die Gemeinde Baindt verfügt noch über überschüssige Ökopunkte von 27.563. Die Begründung wird redaktionell angepasst. Stellungnahme: Ausgleichsmaßnahmen Die Aushagerung wird viele Jahre dauern, um das gewünschte Ziel zu erreichen. Der Naturschutz- beauftragte regt deshalb an: A1: Grünland-Extensivierung Nähe Schenkenwald: Es ist fachlich zu prüfen, ob der östliche Teilbereich des Flurstücks Nr. 1108 zwischen Radweg und Esche nicht doch mittels Mähgutübertragung / regionales Zielsaatgut früher in eine gewünschte Zielvegetation überführt werden kann. Für die mit Ampfer durchsetzte Teilfläche wäre dies ein sinnvoller Versuch (vgl. Erfolge im Federseebecken). Erstmaßnahme: Teilfläche abschürfen und einsäen; danach extensiv mit der Grabensaummahd pflegen. Abwägung bzw. Berücksichtigung: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Es wird darauf hingewiesen, dass die angeregte Mähgutübertragung von der Unteren Naturschutzbehörde in ihrer Stellungnahme vom 16.05.2014 noch nicht vorgebracht wurde. Da der Gemeinderat die Einschätzung des planenden Büros teilt, dass die angestrebten Entwicklungsziele auch ohne Mähgutübertragung in einem angemessenen Zeitraum erreichbar sind, wird von einer Mähgutübertragung vorerst abgesehen und an dem bis- herigen Pflegekonzept festgehalten. Sollte sich im Rahmen des durchzuführenden Monitorings je- doch herausstellen, dass die angestrebte Entwicklung nicht im gewünschten Maße eintritt, wird die Möglichkeit der Mähgutübertragung von gemeindlicher Seite nochmals geprüft. Die Begründung wird redaktionell angepasst. Gemeinde Baindt Zusammenfassende Erklärung zur 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zur Fassung vom 22.10.2014 Seite 30 Stellungnahme: A2: Vernässung Niederrmoorfläche Nähe Baienbach: Es ist zu prüfen, ob die Zielsetzung nicht eher erreicht werden kann, indem doch ein behutsamer Oberbodenabtrag durchgeführt wird und an- schließend sofort eine flächige Wiedereinsaat mit regionalem Zielsaatgut erfolgt (s. Erfolge im Federseebecken). Die Wiedervernässung sollte zeitgleich, jedoch behutsam in mehreren Etappen erfolgen. Abwägung bzw. Berücksichtigung: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Es wird darauf hingewiesen, dass der angeregte Bodenabtrag von der Unteren Naturschutzbehörde in ihrer Stellungnahme vom 16.05.2014 noch nicht vorgebracht wurde. Der Bodenabtrag würde aus Sicht des Bodenschutzes, zumal es sich auch um Torfböden handelt, einen erheblichen Eingriff darstellen. Da der Gemeinderat die Einschätzung des planenden Büros teilt, dass die angestrebten Entwicklungsziele auch ohne Bodenabtrag in einem angemessenen Zeitraum erreichbar sind, wird von einem Abtrag abgesehen und an dem bisherigen Maßnahmenkonzept festgehalten. Stellungnahme: Sicherung Ausgleichsmaßnahmen: Es wird gebeten, der unteren Naturschutzbehörde eine Mehr- fertigung des Protokolls zum Satzungsbeschluss einschließlich Selbstverpflichtungserklärung über die beiden externen Ausgleichsmaßnahmen A1, A2 zukommen zu lassen. Abwägung bzw. Berücksichtigung: Der Anregung wird nachgekommen. Umweltbericht gem. § 2a BauGB in der Fassung vom 22.10.2014: Bestandsaufnahme: Das Gemeindegebiet von Baindt befindet sich überwiegend im Landschaftsraum des östlichen Bo- denseebeckens, im wichtigsten Zweigbecken des Rheingletschers, der Schussenzunge. Das Plange- biet selbst befindet sich an der östlichen Hangflanke des weiträumigen Schussentals. Es ist durch das bestehende Gewerbegebiet "Mehlis" im Osten, eine einspurige asphaltierte Straße im Süden, ein Umspannwerk mit einer dichten Hecke zum Plangebiet hin im Westen sowie eine (teils in das Plangebiet hineinragende) Ackerfläche im Norden begrenzt. Im Südosten (südlich des bestehenden Gewerbegebiets) sind der mit Obstbäumen bepflanzte Sichtschutzwall und die Straße zwischen Plangebiet und der Kreisstraße 7946 mit in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes einbezo- gen. Im weiteren Umfeld schließen sich ausgedehnte landwirtschaftliche Fluren an (überwiegend Ackerbau). Etwa 200 m weiter nordwestlich verläuft die Bundes-Straße B 30. Das Plangebiet weist Gemeinde Baindt Zusammenfassende Erklärung zur 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zur Fassung vom 22.10.2014 Seite 31 ein minimales, vor Ort kaum wahrnehmbares Gefälle Richtung Westen zum Schussental hinauf (zwischen 453,00 und 485,50 m über NN). Das Plangebiet selbst ist überwiegend als Grünland ausgebildet. Im Westen verläuft ein von Ge- hölzen begleiteter Wiesengraben, der sich bis in das nordwestliche Plangebiet zieht, wo er in ein Retentionsbecken mündet. Weitere Gehölze (Einzelgehölze, Gehölzgruppen) säumen den Retenti- onsbereich sowie die Wiesenfläche in den Randbereichen. Gegenüber den umliegenden, landwirt- schaftlich intensiv genutzten Flächen weist das Plangebiet somit ein an Landschaftselementen deutlich strukturreicheres Erscheinungsbild auf. Vom Plangebiet aus bestehen Richtung Südwesten und Westen Blickbezüge, die über die angren- zenden landwirtschaftlichen Flächen, den Ortsteil Niederbiegen bis hin zur westlichen, überwie- gend bewaldeten Hangflanke des Schussentals reichen. Das Plangebiet wird vor allem von der im Süden verlaufenden Straße, die als Radweg ausgewiesen ist und auch von Spaziergängern genutzt wird, als Teil der landschaftlich erlebbaren Kulisse wahrgenommen. Auf Grund des Strukturreichtums auf der Fläche, jedoch auch unter Berücksichtigung der Vorbelas- tung durch die einengende Wirkung der baulichen Anlagen im Osten und Westen, kommt dem Gebiet eine mittlere Bedeutung für das Landschaftsbild zu. Prognose bei Durchführung: Durch die Beseitigung einzelner Gehölze und die Errichtung neuer Gewerbebauten erfährt das Land- schaftsbild eine Beeinträchtigung. Durch die Erweiterung des Gewerbegebiets wird die Freifläche am westlichen Ortsrand von Mehlis/Schachen bebaut. Durch den räumlichen Zusammenschluss mit dem Umspannwerk entsteht eine bandartige gewerbliche geprägte Siedlungsentwicklung. Blickbeziehungen von Anliegern der nächstgelegenen Wohnnutzungen sind kaum betroffen, da diese entweder bereits durch die zwei östlich angrenzenden größeren Gewerbehallen verbaut sind oder soweit entfernt sind, dass die prägende Wirkung der Freifläche von dort aus nur noch bedingt wahrnehmbar ist. Für Naherholungssuchende auf der südlich verlaufenden Straße reduziert sich der Naherholungswert des Gebiets. Die landschaftsästhetischen Auswirkungen der Bebauung werden durch die festgesetzten grünord- nerischen und gestalterischen Maßnahmen reduziert. Die max. zulässige Höhe der Gewerbebauten wird auf eine für Gewerbegebiete verhältnismäßig geringe Höhe von 10 m begrenzt. Zur Flächen- größe, Höhe und zur Beleuchtung von Werbeanlagen werden Einschränkungen getroffen. Zudem werden der Einsatz von Skybeamern und blinkenden, wechselnd farbigen Anzeigen sowie die flä- chenhafte Beleuchtung der Fassaden ausgeschlossen. In Verbindung mit der Begrenzung der Licht- mastenhöhe für die Außenbeleuchtung werden damit die Lichtabstrahlung in die freie Landschaft und die Fernwirkung der Bebauung reduziert. Um den störenden Einfluss der zukünftigen Baukörper auf das Landschaftsbild möglichst gering zu halten, werden in den Randbereichen des geplanten Gewerbegebiets – mit Ausnahme im Norden, Gemeinde Baindt Zusammenfassende Erklärung zur 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zur Fassung vom 22.10.2014 Seite 32 wo gemäß Flächennutzungsplan eine gewerbliche Erweiterungsmöglichkeit besteht – öffentliche Grünflächen ausgewiesen. Auf diesen werden bestehende Bäume, soweit baubedingt möglich, als zu erhaltend festgesetzt werden, da diese gegenüber neu gepflanzten Bäumen raumwirksamer sind. Zur weiteren Eingrünung werden Bäume, Sträucher und Feldgehölze gepflanzt. Zudem stellen die weiteren für die Gewerbegebietsflächen festgesetzten Pflanzgebote eine ausreichende Ein- und Durchgrünung sicher. Nicht in der Pflanzliste festgesetzte Sträucher sind auf max. 5 % der Grund- stücksfläche zulässig, um die Freiflächen möglichst naturnah zu gestalten. Aus gestalterischen und landschaftsästhetischen Gründen werden Hecken aus Nadelgehölzen im Übergangsbereich zur freien Landschaft und in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen, ausgeschlossen. Dadurch kann die Eigenart des Landschaftsbildes bestmöglich erhalten und mit Hilfe landschaftstypischer Pflanzenarten eine Anbindung des Gewerbegebietes an die Landschaft erreicht werden. Sollten im Bereich der Zufahrtsstraße (d.h. auf Höhe des bestehenden Gewerbegebiets) weitere Bäume für die Verbreiterung der Straße gerodet werden müssen, sind diese durch neu zu pflanzende Bäume zu ersetzen. Insgesamt handelt es sich bei der Planung um einen Eingriff mittlerer bis hoher Intensität, da das Gebiet auf Grund der fehlenden Eingrünung im Norden trotz der relativ geringen Gebäude- höhen in die freie Landschaft wirken wird. 1.1.7 Schutzgut Mensch (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. c BauGB): Vorliegende Erkenntnisse bzw. Stellungnahmen mit Berücksichtigung bzw. Abwägung des Gemeinderates Baindt: Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, Stellungnahme vom 19.10.2011 einer Bürgerin aus Baindt: Stellungnahme: Wir zeigen Ihnen die Vertretung einer Bürgerin aus Baindt an. Zu der ausgelegten 5. Änderung zum Bebauungsplan Gewerbegebiet Mehlis geben wir für unsere Mandantin folgende Anregungen: Bekanntlich ist auf dem Grundstück unserer Mandantin ein Gewerbebetrieb angesiedelt. Die Firma beschäftigt sich mit der Herstellung hochpräziser Werkzeuge, u.a. für die Flugzeugindustrie. Der Gewerbebetrieb ist seinerzeit von der Mehlisstraße an den jetzigen Standort gezogen, gerade weil nach der damaligen Planung die Werkhallen von Ausgleichsflächen und öffentlichen Grünflächen umgeben waren. Damit war für die Firma sichergestellt, dass sie ohne Erschütterungen aus der Umgebung produzieren kann. Die von dieser Firma betriebenen Maschinen sind extrem erschütte- rungsempfindlich. Dies gilt insbesondere auch deshalb, weil für die Standortsicherung, die An- schaffung weiterer hochpräziser Maschinen geplant ist mit einem Investitionsvolumen von € 2,5 Millionen. Diese sind extrem erschütterungsempfindlich. Wenn -wie geplant- die Zufahrtsstraße entlang des Grundstücks unserer Mandantin errichtet wird (im Bereich der jetzt vorhandenen öffentlichen Grünfläche) und wenn des Weiteren unmittelbar an Gemeinde Baindt Zusammenfassende Erklärung zur 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zur Fassung vom 22.10.2014 Seite 33 der westlichen Grundstücksgrenze sich ein Gewerbegebiet anschließt, so steht zu befürchten, dass diese Gewerbefirma in Zukunft nicht mehr erschütterungsfrei produzieren kann. Schon allein der Baustellenverkehr wird erhebliche Auswirkungen auf die Produktion haben. Die jetzige Planung bedeutet eine konkrete Gefährdung dieses Betriebes. Zum Zeitpunkt des Er- werbs der Grundstücke war die Erschließung der jetzigen Erweiterungsfläche nicht geplant, da sich dort die Ausgleichsfläche für das Gewerbegebiet befand. Nach der seinerzeitigen Planung hat un- sere Mandantschaft darauf vertraut, dass die Erweiterung des Gewerbegebiets dort stattfinden wird, wo sie seinerzeit geplant war, nämlich im Norden. Da zur Standortsicherung zunächst die Investition in neue Maschinen ansteht, kann dieser Gewer- bebetrieb bzw. unsere Mandantschaft derzeit Flächen nicht hinzukaufen. Auf der anderen Seite müsste dieser Gewerbebetrieb die Überlegungen zur Anschaffung neuer, noch wesentlich erschütterungsempfindlicher Maschinen zur noch präzisieren Fertigung von Werk- zeugteilen für die Luftfahrt in der Industrie aufgeben, wenn tatsächlich die geplante Gewerbege- bietserweiterung kommen würde mit dem damit verbunden Baustellen-, Zu- und Abfahrtsverkehr. Die Planung der Gemeinde gefährdet daher konkret den Betrieb, der 39 Mitarbeiter beschäftigt. Wir regen daher an, die Bebauungsplanänderung der Gestalt zu planen, dass wenigstens die An- bindung der Erweiterungsfläche über die nördlich gelegenen Grundstücke erfolgt, wie dies ur- sprünglich geplant war und es bei dem öffentlichen Grünstreifen verbleibt. Noch besser wäre es natürlich, wenn die Gemeinde an anderer Stelle das Gewerbegebiet planen würde. Abwägung/Beschluss: Die berechtigten Interessen des Gewerbebetriebs stehen der Erweiterung des Gewerbegebiets nicht entgegen. Die Belange dieser Firma sind zwar abwägungsbeachtlich. Im Ergebnis setzen sie sich aber nicht durch. Dies aus folgenden Gründen: Kein Vertrauensschutz: Der Vortrag dieser Firma, sie habe darauf vertraut, dass westlich ihres Be- triebes das Gewerbegebiet nicht erweitert wird, ist nicht begründet. Planerische Festsetzungen im Flächennutzungsplan oder im Bebauungsplan begründen kein Vertrauen darauf, dass eine Erwei- terung nicht stattfindet. Es entspricht eher der Lebenserfahrung, dass Gewerbegebiete auch erwei- tert werden müssen. Die planerischen Festsetzungen des Bebauungsplans "Gewerbegebiet Mehlis" begründen keinen Vertrauensschutz. Der Angrenzer hat keinen Rechtsanspruch auf Planerhaltung. Ein Grundstücks- eigentümer muss immer damit rechnen, dass sich die planerische Konzeption der Gemeinde ver- ändert und weiterentwickelt. Dass die Planänderung grundsätzlich zulässig ist, wenn sie von hin- reichend gewichtigen Belangen getragen wird, ergibt sich aus § 42 BauGB, wonach die "Herabzo- nung" eines Grundstücks nach 7 Jahren sogar entschädigungslos zulässig ist. Dass die Gemeinde den Bebauungsplan "Mehlis" nach 15 Jahren weiterentwickelt, ist rechtlich unbedenklich zulässig. Gemeinde Baindt Zusammenfassende Erklärung zur 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zur Fassung vom 22.10.2014 Seite 34 Fehlende Schutzbedürftigkeit: Der Gewerbebetrieb liegt schon heute nicht in einem isolierten und geschützten Bereich. Er liegt vielmehr innerhalb des Gewerbegebiets Mehlis. Östlich ihres Betriebs- gebäudes liegt die Erschließungsstraße "Am Föhrenried". Diese Straße wird regelmäßig von Lkw befahren. Beeinträchtigungen der Produktion scheinen dadurch nicht aufgetreten zu sein. Östlich und nördlich des Betriebsgrundstücks schließen sich gewerblich genutzte Grundstücke an. Auch auf diesen Grundstücken findet Verkehr statt. Offensichtlich hat auch diese Tätigkeit die Produktion der sensiblen Messgeräte nicht beeinträchtigt. Angesichts der bereits heute bestehenden Belastungen ist nicht zu erkennen, dass durch die Erwei- terung des Gewerbegebietes unzumutbare Beeinträchtigungen des Betriebes entstehen könnten. Die Straße "Am Föhrenried" führt nahe am Betriebsgrundstück der Firma vorbei. Die neu zu bau- ende Erschließungsstraße wird einen Unterbau erhalten, der dem heutigen technischen Standard entspricht. Damit sind Erschütterungen, die die Produktion beeinträchtigen, auszuschließen. Durch Bauarbeiten wird diese Firma nicht unmittelbar beeinträchtigt. Zwischen den neuen Gewerbeflä- chen und der Firma liegt noch ein weiterer Betrieb (Am Föhrenried Nr. 15). Durch einen entspre- chenden Abstand ist sichergestellt, dass übermäßige Erschütterungen ausgeschlossen werden. Ob bauplanerische Festsetzungen zum Schutz vor Erschütterungen durch Baumaßnahmen rechtlich zulässig sind, kann offen bleiben. Für Baumaßnahmen und dadurch ausgelöste Erschütterungen gibt es technische Vorgaben, die Schäden ausschließen sollen. Entsprechende Auflagen sind ggf. in den Baugenehmigungen zu verfugen. Noch ein letzter Hinweis: Betreibt ein Unternehmer eine besonders empfindliche technische Ein- richtung, so liegt es grundsätzlich in seinem Verantwortungsbereich, ausreichend Schutzvorkeh- rungen zu treffen, dass nachteilige Auswirkungen auf die empfindlichen Anlagen nicht eintreten. Maßstab der Zumutbarkeit von Beeinträchtigungen von anderen Grundstücken ist immer die orts- übliche Belastung (§ 906 BGB). Vertragliche Ansprüche: Denkbar wären vertragliche Ansprüche der Gemeinde, wenn besondere Eigenschaften des Baugrundstücks beim Verkauf zugesichert worden wären. Nach dem Kaufvertrag Gemeinde/Gewerbebetrieb ist dies nicht der Fall. Zusammenfassend: Der Geberbebetrieb hat keinen Anspruch darauf, dass die geplante Erweiterung des Gewerbegebiets Mehlis unterbleibt. Unzumutbare Beeinträchtigungen sind nach Lage der Dinge nicht zu erwarten. Sollten sich im Zuge des weiteren Verfahrens neue Erkenntnisse ergeben, so wäre zu prüfen, ob Schutzvorkehrungen möglich und erforderlich sind. Gemeinde Baindt Zusammenfassende Erklärung zur 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zur Fassung vom 22.10.2014 Seite 35 Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, Stellungnahme vom 24.10.2011 mehrerer Anwohner aus Baindt: Stellungnahme: Nachfolgende Bedenken werden mit diesem Schreiben durch mehrere Anwohner nach Einsicht der Unterlagen eingereicht: Schäden durch Erdbewegungen an Häuser, Garagen und Fundamenten, am Schwimmbad, an Gartenhäusern, an Gewerbegebäuden, an Maschinen, an Regenabwasser- rohre im Grundstück, in den Gartenanlagen, beim Baumbestand, die durch das Nutzungsrecht ent- standenen Kosten (Zaun und Hecke). Durch erhöhte Lärmimmission und Verkehrsaufkommen ent- steht für die Anwohner eine Verschlechterung der Lebensqualität im Wohnbereich und im Garten. Wünschenswertes Entgegenkommen der Gemeinde: Lärm- und Sichtschutz, eingeschränktes Ge- werbegebiet, 30 Zone, Kaufrecht der Restfläche (Hang). Wir bitten um schriftliche Bestätigung unserer Einwände. Abwägung/Beschluss: Für die Bauausschuss-Sitzung am 11.06.2012 ist eine Ortsbegehung der Mitglieder des Bauaus- schusses zusammen mit dem Erschließungsplaner und den Anliegern der von der Verbreiterung der Zufahrtsstraße zum Gewerbegebiet betroffenen Grundstücke vorgesehen. Im Rahmen dieses Ter- mines soll zusammen mit den Anliegern diesbezüglich eine Lösung gesucht werden. Stellungnahme vom 22.05.2014 zur Fassung vom 04.04.2014 zweier Bürger aus Baindt: Stellungnahme: Mit dem geplanten Gewerbegebiet, sowie die geplante Verkehrsanbindung und Erweiterung des vorhandenen landwirtschaftlichen Weges haben wir eigentlich keine Einwände. Wo wir aber Bedenken anmelden, ist die Ansiedlung eines Paketdienstes. Da die ganze Nacht die An- und Zulieferer fahren, sehen wir uns in unserer Nachtruhe sehr gestört. Im bestehenden Gewerbegebiet Mehlis, waren nur Betriebe zulässig, die das Wohnen nicht we- sentlich stören § 6 (1) BauNVO. Da es sich um eine Erweiterung handelt, gehen wir davon aus, dass hier die gleichen Maßnahmen gelten. Da so ein Paketlieferdienst die Nachtruhe aber wesent- lich stört, bitten wir Sie, dies in Ihrem Ansiedlungsplan zu berücksichtigen. Diese Firma wäre auf dem Stora Gelände besser aufgehoben, da dies als reines Gewerbegebiet ausgewiesen ist, und die Verkehrsanbindung auch deutlich besser wäre. Abwägung bzw. Berücksichtigung: Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen. Zunächst wird darauf hingewiesen, dass bei dem größten Teil des bestehenden Gewerbegebietes "Mehlis" die genannte Beschränkung auf Be- triebe, die das Wohnen nicht wesentlich stören nicht erfolgte. Diese Einschränkung wurde nur im Gemeinde Baindt Zusammenfassende Erklärung zur 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zur Fassung vom 22.10.2014 Seite 36 nördlichen Teil des Gewerbegebietes vorgenommen, im übrigen Bereich des Gewerbegebietes rich- tet sich die Zulässigkeit nach § 8 BauNVO, der die genannte Einschränkung gerade nicht vorsieht, sondern die Unterbringung von nicht erheblich belästigenden Gewerbe zulässt. Die Stellungneh- menden sind im südwestlichen Bereich des Gewerbegebietes angesiedelt und somit nicht im ein- geschränkten Bereich des Gewerbegebietes. Auf Grund des bereits bestehenden uneingeschränkten Gewerbegebiets wurde im Anschluss für das nun geplante Gebiet Richtung Westen ebenfalls keine Einschränkung vorgenommen. Hinsichtlich der möglichen Ansiedelung eines Paketdienstes wird darauf hingewiesen, dass die Vergabe der Gewerbegrundstücke noch nicht abgeschlossen ist. Bis- her existieren lediglich Anfragen für Grundstücke von verschiedenen Betrieben, darunter auch ein Paketdienst. Die Betriebe müssen sich für ein Grundstück bewerben, über dessen Vergabe dann im Gemeinderat abgestimmt wird. Alle Betriebe, auch ein Paketdienst, müssen sich an festgelegte Betriebszeiten halten. Daher ist nicht mit einer Störung der Nachtruhe durch Paketlieferfahrzeuge zu rechnen. Aus städtebaulicher Sicht bestehen jedoch keine Gründe für die Einschränkung der Zulässigkeit eines Paketdienstes. Stellungnahme: Nachdem in unserem Kaufvertrag vom 16.09.1998, Punkt 9 (2), wir verpflichtet sind, den Schutz- wall inklusive der Bepflanzung zu pflegen, stellen wir auch den Antrag dieses restliche Gelände wieder einzäunen zu dürfen. Sollten an bestehenden Gebäuden, Schwimmbad o.a., durch die Bau- maßnahmen, Schäden oder Risse entstehen, werden wir diese geltend machen. Nach wie vor wür- den wir uns für den Kauf der Restfläche interessieren. Abwägung bzw. Berücksichtigung: Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen. Die zu pflegende Fläche des Schutzwalles be- findet sich im Eigentum der Gemeinde. Daher ist ein Antrag auf Einzäunung privatrechtlich mit der Gemeinde zu regeln. Dies ist nicht Teil des Bauleitplanverfahrens. Die Fläche liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes und erlaubt Einfriedungen grundsätzlich, regelt diese jedoch im Detail über die örtlichen Bauvorschriften. Diese Vorschrift ist im Falle einer Einzäunung zu beachten. Der Verkauf der Fläche ist seitens des Gemeinderates nicht gewünscht. Es wird darauf hingewiesen, dass bei einem Kauf der Fläche Erschließungsbeiträge für den Ausbau der Straße anfallen würden. Bleibt es bei der aktuellen Regelung, dass die Anwohner die Fläche lediglich nutzen und pflegen, fallen hingegen keine Erschließungsbeiträge an, was für die Anwohner positiv gewertet wird. Gemeinde Baindt Zusammenfassende Erklärung zur 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zur Fassung vom 22.10.2014 Seite 37 Umweltbericht gem. § 2a BauGB in der Fassung vom 22.10.2014: Bestandsaufnahme: Das Plangebiet wird derzeit überwiegend landwirtschaftlich extensiv genutzt. Von der etwa 200 m weiter nordwestlich verlaufenden Bundes-Straße B 30 sowie dem östlich angrenzenden Gewerbe- gebiet gehen Lärm-Emissionen aus. Innerhalb des bestehenden Gewerbegebietes im Osten findet betriebsbezogenes Wohnen statt, zudem befinden sich dort erschütterungsempfindliche Anlagen (z.B. CNC-Fräsen). Weitere Wohnnutzungen liegen etwa 150 m nordöstlich des Plangebietes. Der- zeit liegen keine Nutzungskonflikte vor. Die im Süden verlaufende Straße ist als Radweg ausgewiesen. Die Straße wird auch von naherho- lungssuchenden Spaziergängern regelmäßig frequentiert. Prognose bei Durchführung: Die landwirtschaftlich genutzte Fläche geht verloren. Durch die Planung wird die Ansiedlung von Gewerbebetrieben ermöglicht, wodurch Arbeitsplätze gesichert und/oder neu geschaffen werden können. Durch das geplante Gewerbegebiet sind Geräusch-Immissionen auf die angrenzenden be- triebsbezogenen Wohnnutzungen im östlichen Gewerbegebiet sowie auf die weiter nordöstlich ge- legenen Wohnnutzungen im Außenbereich zu erwarten. Auf Grund der Entfernung und des Schutz- anspruches ist mit keinen schädlichen Umwelteinwirkungen und mit einer Einhaltung der zulässi- gen Immissionsrichtwerte gemäß der TA Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm) zu rechnen. Auf Grund möglicher Beeinträchtigungen von angrenzenden Betrieben durch Erschütterungen, die im Rahmen von Bautätigkeiten auftreten können, wurden in Kooperation der BauGrund Süd Ge- sellschaft für Bohr- und Geotechnik mbH, Bad Wurzach und dem Ingenieurbüro für Geophysik Geo Log, Augsburg Erschütterungsmessungen durchgeführt (Untersuchungsbericht vom 18.09.2014/22.09.2014). Demnach können durch anfallende Bautätigkeiten, insbesondere Tief- bauarbeiten, die mit Verdichtungsarbeiten verbunden sind, für benachbarte erschütterungsemp- findliche Anlagen (z.B. CNC-Fräsen) relevante Beeinträchtigungen ausgehen. Tiefbaumaßnahmen sollten daher unter bestimmten Gesichtspunkten (Wahl der Verdichtungsgeräte, Abstimmung des Bauablaufes, bauzeitliche fachtechnische Beratung und messtechnische Begleitung, Einrichtung einer Dauerüberwachung, Einholung von maschinenspezifischen Toleranzwerten) durchgeführt werden, die im Rahmen von privatrechtlichen Verträgen (Kaufvertrag, Grundbucheintrag) rechtlich zu sichern sind (siehe o.g. Untersuchungsbericht und Hinweis "Erschließungs- und Baumaßnah- men" unter Punkt 5.20). Durch die überwiegende Bebauung des Plangebiets geht dessen strukturreiches und erlebbares Erscheinungsbild in einem ansonsten überwiegend ausgeräumten Landschaftsraum weitgehend verloren. Gleichzeitig wird die im Süden verlaufende, von Erholungssuchenden frequentierte Straße Richtung Westen zukünftig auf einer zusätzlichen Länge von etwa 250 m durch Betriebsverkehr Gemeinde Baindt Zusammenfassende Erklärung zur 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zur Fassung vom 22.10.2014 Seite 38 belastet sein. Die Naherholungseignung für Radfahrer und Spaziergänger wird sich dadurch etwas reduzieren. Die anlagebedingten Beeinträchtigungen können durch Gehölzerhaltungen und -pflan- zungen zur Einbindung des Gewerbegebietes in die freie Landschaft und in Richtung des ausge- wiesenen Radweges reduziert werden. 1.1.8 Schutzgut Kulturgüter (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. d BauGB): Vorliegende Erkenntnisse bzw. Stellungnahmen mit Berücksichtigung bzw. Abwägung des Gemeinderates Baindt: Stellungnahme vom 15.05.2014 zur Fassung vom 04.04.2014 des Regierungspräsidiums Tübin- gen, Archäologische Denkmalpflege: Stellungnahme: Belange des Denkmalschutzes In Bezug auf das o. g. Planverfahren trägt das Referat Denkmalpflege keine Anregungen oder Bedenken vor. Die archäologische Denkmalpflege stellt fest, dass bisher keine Fundstellen oder Kulturdenkmale aus dem überplanten Areal bekannt geworden sind. Falls nicht bereits geschehen, bittet die archäologische Denkmalpflege darum, den Hinweis auf § 20 DSchG aufzunehmen: "Sollten während der Bauausführung / Durchführung der Maßnahme, insbesondere bei Erdarbeiten und Arbeiten im Bereich von Keller, Gründung und Fundamenten Funde (beispielsweise Scherben, Metallteile, Knochen) und Befunde (z. B. Mauern, Gräber, Gruben, Brandschichten) entdeckt wer- den, ist die Archäologische Denkmapflege beim Regierungspräsidium Tübingen unverzüglich zu benachrichtigen. Fund und Fundstelle sind bis zur sachgerechten Begutachtung, mindestens bis zum Ablauf des 4. Werktags nach Anzeige, unverändert im Boden zu belassen." Abwägung bzw. Berücksichtigung: Der Hinweis auf § 20 DSchG ist im Bebauungsplan unter "Ergänzende Hinweise" bereits enthalten. Umweltbericht gem. § 2a BauGB in der Fassung vom 22.10.2014: Bestandsaufnahme: Es befinden sich keine Baudenkmäler im überplanten Bereich. Nach jetzigem Kenntnisstand liegen auch keine Bodendenkmäler im Wirkbereich der Planung. Prognose bei Durchführung: Da im überplanten Bereich nach jetzigem Kenntnisstand keine Kulturgüter vorhanden sind, entsteht keine Beeinträchtigung. Sollten während der Bauausführung, insbesondere bei Erdarbeiten und Gemeinde Baindt Zusammenfassende Erklärung zur 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zur Fassung vom 22.10.2014 Seite 39 Arbeiten im Bereich von Keller, Gründung und Fundamenten Funde (beispielsweise Scherben, Me- tallteile, Knochen) und Befunde (z. B. Mauern, Gräber, Gruben, Brandschichten) entdeckt werden, ist die Archäologische Denkmalpflege beim Regierungspräsidium Tübingen unverzüglich zu be- nachrichtigen. 1.1.9 Erneuerbare Energien (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. f BauGB): Vorliegende Erkenntnisse bzw. Stellungnahmen mit Berücksichtigung bzw. Abwägung des Gemeinderates Baindt: Umweltbericht gem. § 2a BauGB in der Fassung vom 22.10.2014: Bestandsaufnahme: Im Hinblick auf eine nachhaltige Energieversorgung ist die Erhöhung des Anteils Erneuerbarer Energien zur Gewinnung von Wärme oder Strom anzustreben. Alternative Energiequellen können auf umweltschonende Weise einen Beitrag zur langfristigen Energieversorgung leisten. Der Bereich weist (hinsichtlich einer möglichen Gewinnung von Sonnenenergie) ein minimales Ge- fälle Richtung Westen auf. Nach der Karte "Hydrogeologische Kriterien zur Anlage von Erdwärmesonden in Baden-Württem- berg" ist der Untergrund im Plangebiet aus hydrogeologischer Sicht für den Bau und den Betrieb von Erdwärmesonden eingeschränkt günstig. Prognose bei Durchführung: Eine Ausrichtung zukünftiger Baukörper zur optimalen Errichtung von Sonnenkollektoren in Ost- West-Ausrichtung ist möglich. Anlagen zur Gewinnung von regenerierbarer Energie (z.B. thermi- sche Solar- und Fotovoltaikanlagen) sind auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen (Baugrenzen) zulässig. Die Anlage von Erdwärmesonden ist jedoch im Einzelfall zu prüfen. Gemeinde Baindt Zusammenfassende Erklärung zur 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zur Fassung vom 22.10.2014 Seite 40 1.1.10 Wechselwirkungen zwischen den Belangen des Umweltschutzes; Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, biologische Vielfalt, Mensch, Kulturgüter (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. i BauGB): Vorliegende Erkenntnisse bzw. Stellungnahmen mit Berücksichtigung bzw. Abwägung des Gemeinderates Baindt: Scoping-Termin vom 05.05.2011 gemäß § 4 Abs. 1 BauGB, Äußerung des Landratsamtes Ravens- burg, Umweltamt-Naturschutz: Äußerung: Die Erweiterung des Gewerbegebietes "Mehlis" ist aus Sicht des Naturschutzes möglich. Auf den für die Bebauung vorgesehenen Flächen befinden sich ein Retentionsbecken sowie die Ausgleichs- maßnahmen des bestehenden Gewerbegebietes. Diese werden jedoch als nicht hochwertig einge- stuft und könnten verlagert werden. Ein Ausgleich dessen sowie die notwendigen baurechtlichen Verfahrensschritte wären erforderlich. Zur räumlichen Verlagerung des Gewerbegebietes am Orts-Teil "Wiggenreute" werden aus Sicht des Naturschutzes Bedenken bzgl. des Eingriffes in den regionalen Grünzug angemeldet. Durch die Verschiebung der gewerblichen Bauflächen würden Vernetzungskorridore (regionaler Grün- zug/Frischluftkorridor) tangiert. Auch aus Sicht des Naturschutzes ist die Ausarbeitung eines Ge- samtkonzeptes des GVV Mittleres Schussental dringend erforderlich und sinnvoll. Isoliert betrachtet hat die nördliche Fläche keine naturschutzfachlich relevante Bedeutung. Die be- reits im Flächennutzungsplan dargestellten gewerblichen Bauflächen (G) bei "Wiggenreute" (GE 5 und 6) sind von den einzelnen Strukturen naturschutzfachlich wertvoller. Ferner müsste bei einer Verlagerung aus artenschutzrechtlicher Sicht die Feldlerche im Rahmen einer artenschutzrechtlichen Prüfung berücksichtigt werden. Ebenso wäre die Betroffenheit des an- grenzenden FFHGebietes auszuschließen. Umweltbericht gem. § 2a BauGB in der Fassung vom 22.10.2014: Bestandsaufnahme: Soweit Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Schutzgütern bestehen, wurden diese bei der Abarbeitung der einzelnen Schutzgüter angemerkt. Prognose bei Durchführung: Im vorliegenden Planungsfall sind keine erheblichen Effekte auf Grund von Wechselwirkungen zwi- schen den einzelnen Schutzgütern zu erwarten. Gemeinde Baindt Zusammenfassende Erklärung zur 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zur Fassung vom 22.10.2014 Seite 41 1.1.11 Schutzgebiete/Biotope (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB): Vorliegende Erkenntnisse bzw. Stellungnahmen mit Berücksichtigung bzw. Abwägung des Gemeinderates Baindt: Behördenunterrichtungs-Termin vom 26.09.2011 gemäß § 4 Abs. 1 BauGB, schriftliche Stellung- nahme vom 28.10.2011 des Landratsamtes Ravensburg, Naturschutz und Gewässer: Stellungnahme: Rechtliche Vorgaben aufgrund fachgesetzlicher Regelungen, die im Regelfall nicht überwunden werden können (mit Rechtsgrundlage und Möglichkeiten der Überwindung) FFH Vorprüfung § 34 BNatSchG Durch die Erweiterung des Bebauungsplanes ist ein Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Gebiet "Schussen und Schmalegger Tobel", Nr. 8123-341 - Bampfen) betroffen. Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen sind grundsätzlich die Belange des Naturschutzes und der Land- schaftspflege insbesondere die Erhaltungsziele und der Schutzzweck der Gebiete von gemeinschaft- licher Bedeutung und der Europäischen Vogelschutzrichtlinie zu berücksichtigen, § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB. Deshalb ist die Planung vor ihrer Zulassung auf ihre Verträglichkeit nach § 34 BNatSchG mit den Erhaltungszielen eines Gebiets von gemeinschaftlicher Bedeutung oder eines Europäischen Vogelschutzgebiets zu überprüfen. Beim bestehenden Bebauungsplan wurde die FFH-Problematik noch nicht untersucht, da diese zu diesem Zeitpunkt noch nicht vorlag. Deswegen ist auch eine Überprüfung hinsichtlich der Summationswirkung mit dem bestehenden Gebiet erforderlich. Ins- besondere ist die Beleuchtungssituation/Licht sowie die Verträglichkeit von PV-Anlagen und ande- ren Flächen mit Abstrahlung von polarisiertem Licht, zu untersuchen. Für die Prüfung, ob die Pla- nung zu erheblichen Beeinträchtigungen eines nach § 31 BNatSchG geschützten Gebiets, in seinen für die Erhaltungsziele maßgeblichen Bestandteilen führen kann, ist das Formblatt zur Na- tura 2000 Vorprüfung vom Planungsträger auszufüllen. Auf das Formblatt für die Vorprüfung kann verzichtet werden, wenn eine analoge Darstellung im Umweltbericht nach § 2 a BauGB erfolgt. Wegen des Verschlechterungsverbots nach § 33 BNatSchG müssen ggf. Festsetzungen zum Insek- tenschutz getroffen werden. Es sollten insbesondere Ausführungen zu Lichtspektrum, Lampentyp, Bauweise sein. Die Flächen sind im Bebauungsplan als Flächen für Maßnahmen zum Insekten- schutz nach § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB festzusetzen. Die Festsetzung im Bebauungsplan kann über eine flächenhafte Signatur (z.B. Schraffur, Kennzeichnung analog T-Fläche etc) umgesetzt werden. In der Begründung zum Bebauungsplan kann dann auf die entsprechenden Aussagen aus der Vorprüfung oder der Verträglichkeitsprüfung verwiesen werden. Die Belange von Natura 2000- Flächen sind von der Gemeinde nicht abwägbar. Gemeinde Baindt Zusammenfassende Erklärung zur 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zur Fassung vom 22.10.2014 Seite 42 Hinweis: Eine Verbesserung der Lichtemissionen im bestehenden Bebauungsplangebiet kann zur Minimierung möglicher Beeinträchtigungen für das Natura 2000-Gebiet führen und als Ausgleich angerechnet werden. Abwägung/Beschluss: FFH Vorprüfung § 34 BNatSchG Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Der Forderung zur Erarbeitung einer Natura 2000- Vorprüfung (Formblatt) wird nachgekommen. In den Bebauungsplan wird eine Festsetzung zur Verwendung insektenschonender Leuchtentypen und Photovoltaikanlagen aufgenommen. Zusätz- lich wird geprüft ob und in welchem Umfang auch die bestehende Außenbeleuchtung im Straßen- raum des angrenzenden Gewerbegebietes aus Gründen des Insektenschutzes modifiziert werden kann. Das bestehende Gewerbegebiet wird in der Natura 2000-Vorprüfung als Vorbelastung mit berücksichtigt. Die Ergebnisse der Natura 2000-Vorprüfung und die erforderlichen Festsetzungen werden in den Umweltbericht bzw. den Bebauungsplan integriert. Stellungnahme zu Schutzgebiete, § 30 BNatSchG: Im Umfeld des o.g. Bauleitplan befindet sich eine nach § 30 BNatSchG geschützte Biotopfläche. Handlungen, die zu einer Zerstörung oder erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigung der be- sonders geschützten Biotope führen können, sind verboten. Abwägung/Beschluss zu Schutzgebiete, § 30 BNatSchG: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und berücksichtigt. Entsprechende Ausführungen und Festsetzungen zum Schutz des Biotopes werden in den Bebauungsplan bzw. den Umweltbe- richt aufgenommen. Stellungnahme zu Umweltbericht: Die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1 a BauGB müssen noch im Rahmen einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB ermittelt werden und in einem Umweltbericht nach § 2 a BauGB beschrieben und bewertet werden. Auf die Anlage zum BauGB wird verwiesen. Eine endgültige Stellungnahme kann erst nach Vorlage einer entsprechenden Abarbeitung erfolgen. Abwägung/Beschluss zu Umweltbericht: Der Hinweis, dass die endgültige Stellungnahme erst nach Vorlage des Umweltberichtes erfolgen kann, wird zur Kenntnis genommen.Im Rahmen der Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfs wird ein Umweltbericht gem. § 2 a BauGB erarbeitet. Dieser wird im Rahmen der förmlichen Be- teiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB den Beteiligten Gemeinde Baindt Zusammenfassende Erklärung zur 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zur Fassung vom 22.10.2014 Seite 43 vorgelegt. Die Empfehlungen zum Bodenschutz werden zur Kenntnis genommen und berücksich- tigt. Stellungnahme vom 15.05.2014 zur Fassung vom 04.04.2014 des Regierungspräsidiums Tübin- gen, Archäologische Denkmalpflege: Stellungnahme: Belange des Naturschutzes Gegen die Bauleitplanung und auch die Ausgleichsmaßnahme am NSG Schenkenwald werden keine Bedenken erhoben. Abwägung bzw. Berücksichtigung: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Stellungnahme vom 16.05.2014 zur Fassung vom 04.04.2014 des Landratsamtes, Sachgebiet Naturschutz: Stellungnahme: Natura 2000 Gebiet "Schussenbecken und Schmalegger Tobel (Bampfen)", § 31, 33, 34 BNatSchG. Die Natura 2000 Vorprüfung vom 13.05.2014 ist inhaltlich in Ordnung. Für die unter Punkt 6 der Vorprüfung getroffenen Annahmen sind notwendige und geeignete Festsetzungen im Bebauungsplan aufzunehmen. Die Vorprüfung liegt unterzeichnet als Anlage bei. Abwägung bzw. Berücksichtigung: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Die Verwendung insektenschonender Leuchtmittel und Photovoltaikanlagen im Geltungsbereich der vorliegenden Planung ist bereits durch eine Festsetzung gesichert. Der Austausch weiterer 25 Stra- ßenlampen in Nachbarschaft zum Plangebiet kann auf Grund der Lage außerhalb des Geltungsbe- reiches des Bebauungsplanes nicht festgesetzt werden, wird von der Gemeinde aber zugesichert und zeitnah, voraussichtlich noch im laufenden Kalenderjahr umgesetzt. Die Auflagen zur Entwäs- serung wurden so mit dem Sachgebiet Gewässerschutz des Landratsamtes Ravensburg abgestimmt. Sie werden in dieser Form Bestandteil der wasserrechtlichen Erlaubnis und sind somit hinreichend gesichert. Weitere Festsetzungen im Bebauungsplan sind insofern nicht erforderlich. Gemeinde Baindt Zusammenfassende Erklärung zur 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zur Fassung vom 22.10.2014 Seite 44 Umweltbericht gem. § 2a BauGB in der Fassung vom 22.10.2014: Natura 2000-Gebiete (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB): Im Westen und Norden erstrecken sich in einem Mindestabstand von etwa 500 m zum Plangebiet Teilflächen des FFH-Gebietes "Schussenbecken und Schmalegger Tobel" (Nr. 8323341). Es handelt sich dabei um den "Bampfen" mit seinen Gewässerrandstreifen sowie das dahinter angrenzende "Föhrenried". Im Rahmen der Umweltprüfung wurde gem. § 34 Abs. 1 BNatSchG eine Vorprüfung zur Verträglichkeit des Vorhabens mit den Schutzgebieten des europäischen Verbundsystems Na- tura 2000 durchgeführt. Erhebliche Beeinträchtigungen der Schutz- und Erhaltungsziele des oben genannten FFH-Gebietes sind demnach nicht zu erwarten (siehe FFH-Vorprüfung vom 26.04.2013). Eine weitere Verträglichkeitsprüfung gem. § 34 Abs. 1 BNatSchG ist nicht erforder- lich. Unmittelbar westlich des Plangebietes, auf dem Grundstück des Umspannwerkes, befindet sich das gem. § 32 NatSchG BW geschützte Biotop "Hecken beim Umspannwerk westlich Schachen" (Nr. 181234360447). Ein weiteres geschütztes Biotop befindet sich etwa 230 m nordöstlich des Plangebietes ("Eschengehölz westlich Schachen", Nr. 181234367020). Durch umfangreiche Maß- nahmen zur Vermeidung und Minimierung können die Beeinträchtigungen minimiert werden, so dass eine erhebliche Beeinträchtigung der Biotope nicht zu erwarten ist (ausführliche Erläuterung siehe Punkt 1.1.2 "Schutzgut Arten und Lebensräume; Biologische Vielfalt"). Wasserschutzgebiete sind von der Planung nicht betroffen. 1.1.12 Darstellungen sonstiger Pläne (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. g BauGB): Vorliegende Erkenntnisse bzw. Stellungnahmen mit Berücksichtigung bzw. Abwägung des Gemeinderates Baindt: Umweltbericht gem. § 2a BauGB in der Fassung vom 22.10.2014: Regionalplan: Nach dem Regionalplan der Region Bodensee-Oberschwaben sind regionalplanerische Aussagen bzw. Festlegungen nicht berührt. Flächennutzungsplan: Die Gemeinde Baindt verfügt über einen rechtsgültigen Flächennutzungsplan (Fassung vom 11.12.2004). Die überplanten Flächen werden hierin überwiegend als gewerbliche Bauflächen (Planung) dargestellt. Im Osten, zum bestehenden Gewerbegebiet hin, ist ein Streifen als Orts- randeingrünung, im Südwesten ein siedlungsnaher Bereich, in dem bevorzugt ökologischer Aus- Gemeinde Baindt Zusammenfassende Erklärung zur 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zur Fassung vom 22.10.2014 Seite 45 gleich stattfinden soll, dargestellt. Der Bebauungsplan konkretisiert diese Vorgaben durch Festset- zung eines Gewerbegebietes (GE) sowie öffentliche Grünflächen im Osten, Süden und Westen. Da die Zielrichtung des rechtsgültigen Flächennutzungsplanes gewahrt bleibt, dessen Darstellung dar- über hinaus nicht parzellenscharf ist, kann die Abgrenzung als aus dem Flächennutzungsplan her- geleitet angesehen werden. Das Entwicklungsgebot des § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB ist damit erfüllt. Landschaftsplan: Der Landschaftsplan des Gemeindeverbandes Mittleres Schussental vom Mai 1982 stellt den über- planten Bereich sowohl im Bestand als auch im Entwicklungsziel als landwirtschaftlich intensiv genutzte Fläche dar. Der aktuelle Flächennutzungsplan beinhaltet jedoch ein aktuelleres land- schaftsplanerisches Entwicklungskonzept (Plan Nr. 9.1. "Nordraum" vom 31.10.2003). Der über- plante Bereich wird hierin überwiegend als geplanter Gewerbestandort dargestellt. Diese aktuellere Vorgabe wird durch den Bebauungsplan umgesetzt. Gemeinde Baindt Zusammenfassende Erklärung zur 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zur Fassung vom 22.10.2014 Seite 46 2 Berücksichtigung der sonstigen Belange auf Grund der Ergebnisse der Öf- fentlichkeits- und Behördenbeteiligung 2.1 Die sonstigen Belange wurden bei der 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungspla- nes "Gewerbegebiet Mehlis" wie folgt berücksichtigt: 2.1.1 Erschließungsplanung: Vorliegende Erkenntnisse bzw. Stellungnahmen mit Berücksichtigung bzw. Abwägung des Gemeinderates Baindt: Behördenunterrichtungs-Termin vom 26.09.2011 gemäß § 4 Abs. 1 BauGB, schriftliche Stellung- nahme vom 10.10.2011 der Deutschen Telekom Netzproduktion GmbH, Donaueschingen: Stellungnahme: Im Planbereich befinden sich Telekommunikationslinien der Telekom, die aus beigefügtem Plan ersichtlich sind. Wir bitten, die Verkehrswege so an die vorhandenen umfangreichen Telekommunikationslinien der Telekom anzupassen, dass diese Telekommunikationslinien nicht verändert oder verlegt werden müssen. Wir bitten folgende fachliche Festsetzung in den Bebauungsplan aufzunehmen: In allen Straßen bzw. Gehwegen sind geeignete und ausreichende Trassen mit einer Leitungszone in einer Breite von ca. 0,5 m für die Unterbringung der Telekommunikationslinien der Telekom vorzusehen. Hinsichtlich geplanter Baumpflanzungen ist das "Merkblatt über Baumstandorte und unterirdische Ver- und Entsorgungsanlagen" der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, Aus- gabe 1989; siehe insbesondere Abschnitt 3, zu beachten. Wir bitten sicherzustellen, dass durch die Baumpflanzungen der Bau, die Unterhaltung und Erweiterung der Telekommunikationslinien der Telekom nicht be hindert werden. Für den rechtzeitigen Ausbau des Telekommunikationsnetzes sowie die Koordinierung mit dem Straßenbau und den Baumaßnahmen der anderen Leitungsträger ist es notwendig, dass Beginn und Ablauf der Erschließungsmaßnahmen im Bebauungsplangebiet der Deutschen Telekom Netz- produktion GmbH so früh wie möglich, mindestens 3 Monate vor Baubeginn, schriftlich angezeigt werden. Gemeinde Baindt Zusammenfassende Erklärung zur 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zur Fassung vom 22.10.2014 Seite 47 Abwägung/Beschluss: Der Verlauf der Telekommunikationslinien der Telekom ist der Gemeinde Baindt bekannt. Ob an deren festgehalten werden soll, wird geprüft. Sollte keine Änderung der Lage der Telekommunika- tionsleitungen erfolgen, werden diese mit einem Schutzstreifen und einem Leitungsrecht versehen. Auf Ebene der Bauleitplanung werden Trassen für die Versorgungsleitungen in öffentlichen Ver- kehrsflächen nicht festgesetzt; diese werden im Rahmen der Bauausführung berücksichtigt. Dies gilt ebenso für die Vorschriften zu den Baumpflanzungen sowie der Kontaktaufnahme zur Telekom im Rahmen der Erschließungsmaßnahmen des Gebietes. Behördenunterrichtungs-Termin vom 26.09.2011 gemäß § 4 Abs. 1 BauGB, schriftliche Stellung- nahme vom 19.10.2011 des Bürgermeisteramtes Baienfurt: Stellungnahme: Die erneute Planungsabsicht der Gemeinde Baindt überrascht angesichts des gemeinsamen Wil- lens, bei der Erschließung und Vermarktung neuer gewerblicher Flächen interkommunal zusam- menarbeiten zu wollen. Einerseits ist verständlich, dass die Gemeinde Baindt für ihre örtlichen Gewerbebetriebe Gewerbeflächen anbieten möchte. Andererseits sollte angesichts der immer knap- per werdenden Bauflächen an dem Ziel festgehalten werden, in diesem Bereich gemeinsame Lö- sungen anzustreben. Die Planungsfläche liegt sehr nah am möglichen Straßenanschluss an die B 30 neu, würde also bei einer Realisierung dieses Knotens einen direkten Erschließungsvorteil erfahren. Die gewerbli- chen Flächen sollten deshalb den kommunalen Finanzierungsanteil am Anschlussknoten mittra- gen. Ein Finanzierungsbeitrag über den Grundstückskaufpreis wäre somit angebracht. Des Weiteren sei der Hinweis erlaubt, dass derzeit auf dem ehem. Stora Enso Gelände eine ca. 27 ha große Gewerbebrachfläche für eine Wiederansiedlung von Gewerbebetrieben vorbereitet wird. Das Be- bauungsplanverfahren hierfür wurde eingeleitet und soll Ende 2012 abgeschlossen werden. Bevor auf der "grünen Wiese" Firmen neu angesiedelt werden, sollte zuerst auf Innenbereichsflächen wie dem ehem. Stora Enso Gelände zurückgegriffen werden. Abwägung bzw. Berücksichtigung: Die Gemeinde Baindt verfügt seit Jahren über keine freien Bauplätze in einem Gewerbegebiet. Baindter Unternehmen suchen Gewerbeflächen in ihrem Heimatort. Mit der Erweiterung des beste- henden Gewerbegebiets Mehlis sollen gewerbliche Entwicklungsmöglichkeiten vornehmlich für ortsansässige Unternehmen geschaffen werden. Die zur Überplanung anstehende bisherige Aus- gleichsfläche bedingt einen doppelten Ausgleich und eine aufwändige Verkehrserschießung. Mit nennenswerten Nettoerlösen für diese ca. 1,5 ha Gewerbeflächen ist nicht zu rechnen. Eine größere gewerbliche Entwicklung im Bereich Niederbiegen-Mehlis wird nur interkommunal und erst nach der Vermarktung der ca. 27 ha großen Stora Enso Flächen möglich sein. Gemeinde Baindt Zusammenfassende Erklärung zur 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zur Fassung vom 22.10.2014 Seite 48 Behördenunterrichtungs-Termin vom 26.09.2011 gemäß § 4 Abs. 1 BauGB, schriftliche Stellung- nahme vom 26.10.2011 der EnBW Regional AG, Stuttgart: Stellungnahme: Unsere Stellungnahme vom 30.10.2006 zum Bebauungsplan "Gewerbegebiet Mehlis Erweite- rung" hat weiterhin Gültigkeit. Eine Briefablichtung dieser Stellungnahme fügen wir bei. Gegen den erforderlichen Umfang- und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung haben wir keine Bedenken oder Anregungen vorzubringen. Abschließend bitten wir, uns am weiteren Verfahren zu beteiligen. (Stellungnahme vom 30.10.2006: "Über den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Gewerbegebiet "Mehlis Erweiterung" führen unsere vorgenannten Leitungsanlagen. Die Leitungsachsen sowie die Schutzstreifen unserer Leitungsan- lagen sind aus beigefügten Plänen ersichtlich. [Anlage 2] Der Schutzstreifen unserer 20-kV-Erdkabelleitung beträgt je 1,0 m rechts und links der Kabelachse. Bei der Ausarbeitung des Bebauungsplanes bitten wir, unsere Leitungsanlagen einschließlich der Schutz- streifen nach Ziffer 8 und 15.5 der PlanzV 90 als Hauptversorgungsleitungen (§ 9 Abs. 1 Nr. 13 BauGB) darzustellen. Auf dem Schutzstreifen ist sowohl im Plan- als auch im Textteil das Leitungsrecht (§ 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB) festzusetzen. Im Text zum Bebauungsplan bitten wir aufzunehmen, dass innerhalb der mit Leitungsrecht bezeichneten Fläche eine Bebauung nicht und eine andere Nutzung nur in beschränkter Weise im Einvernehmen mit uns zulässig ist. Sollte die Festsetzung des Leitungsrechts nicht möglich sein, und muss die Leitung bei der Durchführung des Bebauungsplanes geändert werden, so hat sich der Veranlasser entsprechenden bestehenden Verträgen an den Änderungskosten zu beteiligen. Ferner ist im Bebauungsplan in geeigneter Weise aufzunehmen bzw. festzusetzen, dass im Nahbereich des Umspannwerkes Baindt Gewerbebetriebe und sonstige Anlagen, die durch Explosionen oder die Frei- setzung größerer Mengen brennbarer, explosionsartiger, giftiger oder korrosiver Stoffe, das Umspannwerk oder dessen Betrieb z.B. auch durch Staubentwicklung gefährden können, nicht zulässig sind. Als Anlage haben wir ergänzend ein Informationsblatt über Auswirkungen, die im Nahbereich von Freilei- tungen auftreten können, beigefügt. Abschließend bitten wir, uns am weiteren Verfahren zu beteiligen.") Abwägung bzw. Berücksichtigung: Der Verlauf der 20-kV-Erdleitung ist der Gemeinde Baindt bekannt. Ob an deren Lage festgehalten werden soll, wird geprüft. Sollte keine Änderung der Lage des 20-kV-Kabels erfolgen, wird dieses mit einem Schutzstreifen und einem Leitungsrecht versehen. Gemeinde Baindt Zusammenfassende Erklärung zur 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zur Fassung vom 22.10.2014 Seite 49 Stellungnahme vom 23.04.2014 zur Fassung vom 04.04.2014 der TWS Netz GmbH, Ravensburg: Stellungnahme: Auf dem Gebiet Mehlis und in dessen Randbereich verläuft eine Gasmitteldruckleitung. Die Leitungstrasse muss für die Betriebs- und Instandsetzungsarbeiten zugänglich sein. Der Schutz- streifen muss von Überbauungen und Bäumen freigehalten werden. Die Lage der Gasleitungen und die erforderlichen Schutzstreifen sind im Bestandsplan der Gasversorgung eingezeichnet (siehe An- lage 1). Das Bepflanzen einer Leitungstrasse mit tiefwurzelnden Bäumen und Sträuchern ist nur mit einem lichten Abstand von mindestens 2,5 Meter zwischen Stamm und Versorgungsleitung. Die TWS Netz GmbH beabsichtigt im Zuge der Gesamterschließung das oben genannte Wohngebiet bei Bedarf mit Erdgas zu versorgen. Die Ausführung erfolgt im Zuge der Gesamterschließung. Wir bitten um weitere Beteiligung am Verfahren, um die Versorgungsmöglichkeit oder evtl. not- wendige Netzbaumaßnahmen im Einzelnen zu klären. Abwägung bzw. Berücksichtigung: Die Erdgasleitung ist bereits im Bebauungsplan enthalten. Bisher wurde jedoch davon ausgegan- gen, dass sie von der EnBW betrieben wird. Nach telefonischer Rücksprache mit der TWS Netz GmbH sowie der EnBW am 02.06.2014 wird die Erdgasleitung von der TWS Netz GmbH betrieben. Die Festsetzung zur Erdgasleitung wird entsprechend korrigiert. Stellungnahme vom 28.04.2014 zur Fassung vom 04.04.2014 der Netze BW GmbH, Biberach: Stellungnahme: Unsere bisherigen Stellungnahmen zum Bebauungsplan gelten weiterhin. Um die Versorgung des Gewerbegebietes mit Strom sicherzustellen, benötigen wir eine neue Umspannstation. Ein mögli- cher Standort im Lastschwerpunkt wäre im Bereich des Wendehammers. Wir bitten Sie, uns am weiteren Verfahren zu beteiligen. Abwägung bzw. Berücksichtigung: Im Planteil des Bebauungsplanes ist nördlich des Wendehammers bereits eine Fläche für Versor- gungsanlagen für Elektrizität (Trafostation) vorgesehen. Im Textteil wird diese noch aufgenommen. Stellungnahme vom 02.05.2014 zur Fassung vom 04.04.2014 der Kabel BW GmbH, Kassel: Stellungnahme: Im Planbereich befinden sich keine Versorgungsanlagen der Kabel BW GmbH. Deshalb haben wir keine Einwände gegen die o. a. Planung. Eigene Arbeiten oder Mitverlegungen sind nicht geplant. Gemeinde Baindt Zusammenfassende Erklärung zur 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zur Fassung vom 22.10.2014 Seite 50 Abwägung bzw. Berücksichtigung: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Stellungnahme vom 14.05.2014 zur Fassung vom 04.04.2014 der Deutschen Telekom Technik GmbH, Donaueschingen: Stellungnahme: Das Untersuchungsgebiet wurde von einem Ingenieurbüro in Bad Wurzach zur Erschließung ange- kündigt. Die hierfür notwendigen Maßnahmen sind eingeleitet und stehen zur Absprache bereit. Hierzu wenden Sie sich bitte direkt an unsere planende Abteilung Deutsche Telekom Technik GmbH, PTI 32, PB 6 in 88212 Ravensburg, Gartenstraße 107. Abwägung bzw. Berücksichtigung: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Stellungnahme vom 15.05.2014 zur Fassung vom 04.04.2014 der Gemeinde Baienfurt: Stellungnahme: Das o.g. Bebauungsplanverfahren der Gemeinde Baindt haben wir dem Gemeinderat am 13.05.2014 vorgestellt. Bereits im Jahr 2011 hatten wir zu der Bebauungsplanänderung bzw. - erweiterung Stellung bezogen, auf die wir an dieser Stelle nochmals verweisen möchten. Aus unserer Sicht ist nach wie vor eine interkommunale Gewerbeentwicklung anzustreben. Wir bedauern es sehr, dass wir keine Einigung dahingehend finden können, dass die neuen gewerbli- chen Flächen einen kommunalen Finanzierungsanteil am Anschlussknoten an die B30 neu mittra- gen. Sollte dieser Anschlussknoten an die 30 neu kommen, erfahren diese Gewerbegrundstücke einen nicht unerheblichen Standortvorteil. Abwägung bzw. Berücksichtigung: Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen. Auch die Gemeinde Baindt strebt nach wie vor eine interkommunale Gewerbeentwicklung im Bereich "Niederbiegen Nord" an. Da momentan noch nicht geklärt ist, ob der Anschlussknoten an die B 30 neu überhaupt gebaut wird, ist ein Finanzierungsanteil der geplanten Erweiterungsflächen im Bereich "Mehlis" nicht durchsetzbar. Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass die Erweiterungsflächen des Gewerbegebietes "Mehlis" hauptsächlich für die Baindter Handwerkerschaft vorgesehen sind. Bis dato sind bereits fünf Inte- ressenten aus der Gemeinde Baindt registriert. Gemeinde Baindt Zusammenfassende Erklärung zur 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zur Fassung vom 22.10.2014 Seite 51 Stellungnahme vom 15.05.2014 zur Fassung vom 04.04.2014 des Regierungspräsidiums Tübin- gen, Archäologische Denkmalpflege: Stellungnahme: Belange des Straßenbaus, Referat 45. Die straßenrechtliche Belange werden vom Landratsamt Ravensburg, Straßenbauamt wahrgenommen. Abwägung bzw. Berücksichtigung: Der Verweis auf das Landratsamt Ravensburg, Straßenbauamt wird zur Kenntnis genommen. Stellungnahme vom 16.05.2014 zur Fassung vom 04.04.2014 des Landratsamtes Ravensburg, Sachgebiet Naturschutz: Stellungnahme: Zur Verbesserung der Emissionen aus dem Gewerbegebiet ist es sinnvoll, sämtliche neu zu bauen- den Gebäude an das bestehende Erdgasnetz anzuschließen. Abwägung bzw. Berücksichtigung: Gewerbegebiet "Mehlis" wird mit Erdgas versorgt. Es wird ein Hinweis aufgenommen Das beste- hende, dass die geplanten Gewerbebetriebe ebenfalls von dem Anschluss an das Erdgasnetz Ge- brauch machen sollten. Stellungnahme vom 07.05.2014 zur Fassung vom 04.04.2014 der Gemeinde Baindt: Stellungnahme: Die Wasserleitung DN 150 ist nicht als Leitung bzw. Leitungsrecht im Bebauungsplan enthalten (siehe Anlage 2). Abwägung bzw. Berücksichtigung: Die Frischwasserleitung DN 150 befindet sich im Bereich des Leitungsrechtes 2. Sie wird in den Bebauungsplan aufgenommen. Gemeinde Baindt Zusammenfassende Erklärung zur 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zur Fassung vom 22.10.2014 Seite 52 2.1.2 Brandschutz: Vorliegende Erkenntnisse bzw. Stellungnahmen mit Berücksichtigung bzw. Abwägung des Gemeinderates Baindt: Behördenunterrichtungs-Termin vom 26.09.2011 gemäß § 4 Abs. 1 BauGB, schriftliche Stellung- nahme vom 28.10.2011 des Landratsamtes Ravensburg, Brand- und Katastrophenschutz: Stellungnahme: Aus Sicht des Brandschutzes stimmen wir dem vorliegenden Bebauungsplanentwurf grundsätzlich zu. Es wird ergänzend auf die Einhaltung folgender Brandschutz-Vorschriften hingewiesen: 1. Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über Flächen für die Feuerwehr (VwV- Feuerwehr- flächen), i.V.m. § 15 Landesbauordnung. 2. DVGW-Arbeitsblatt W-405, i.V.m. § 2 (5) Ausführungsverordnung zur Landesbauordnung sowie Ziff. 5.1 IndBauRL. Die Installation von Überflurhydranten wird ausdrücklich empfohlen. Sie bieten bei Brandeinsätzen gegenüber den Unterflurhydranten einsatztaktisch erhebliche Vorteile, insbesondere durch die deutlich bessere Auffindbarkeit und schnellere Bedienbarkeit. Die Feuerwehr Baindt verfügt über kein eigenes Hubrettungsfahrzeug. Auch die Stützpunktwehr Weingarten kann - aufgrund einer Fahrtzeit > 5 min - das dort vorgehaltene Hubrettungsfahrzeug nicht innerhalb der fachtechnisch erforderlichen Eintreffzeit für Menschenrettungsmaßnahmen ein- setzen. Da Schiebleitern, mit einer Nennrettungshöhe von 8 m bis 12 m nur bedingt für wirksame Lösch- und Rettungsarbeiten i.S.d. § 15 LBO geeignet sind, bestehen für den Bereich des obigen Bebauungsplanes grundsätzliche Bedenken gegenüber Aufenthaltsräumen, die eine Rettungshöhe > 8 m aufweisen. In solchen Fällen muss ein zweiter baulicher Rettungsweg hergestellt werden, der den Anforderungen der DIN 18065 (notwendige Treppen) entspricht. Abwägung/Beschluss: In den Bebauungsplan wird ein Hinweis zum Brandschutz aufgenommen, der oben stehende An- gaben berücksichtigt. Gemeinde Baindt Zusammenfassende Erklärung zur 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zur Fassung vom 22.10.2014 Seite 53 Stellungnahme vom 06.06.2014 zur Fassung vom 04.04.2014 des Landratsamtes Ravensburg, Kreisbrandmeister: Stellungnahme: Aus Sicht des Brandschutzes stimmen wir dem vorliegenden Bebauungsplan grundsätzlich zu. Es wird ergänzend auf die Einhaltung folgender Brandschutz-Vorschriften hingewiesen: 1. Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über Flächen für die Feuerwehr (VwV-Feuerwehr- flächen), iVm. § 15 Landesbauordnung. 2. DVGW-Arbeitsblatt W-405, iVm. § 2 (5) Ausführungsverordnung zur Landesbauordnung sowie Ziff. 5.1 IndBauRL. Die Installation von Überflurhydranten wird ausdrücklich empfohlen. Sie bieten bei Brandeinsätzen gegenüber den Unterflurhydranten einsatztaktisch erhebliche Vorteile, insbesondere durch die deutlich bessere Auffindbarkeit und schnellere Bedienbarkeit. Abwägung bzw. Berücksichtigung: Die Hinweise zu den einzuhaltenden Vorschriften sowie der Installation von Überflurhydranten sind bereits im Bebauungsplan unter dem Hinweis "Brandschutz" enthalten. Stellungnahme: Die Feuerwehr Baindt verfügt über kein eigenes Hubrettungsfahrzeug. Auch die Stützpunktwehr Weingarten kann – aufgrund einer Fahrtzeit > 5 min – das dort vorgehaltene Hubrettungsfahr- zeug nicht innerhalb der fachtechnisch erforderlichen Eintreffzeit für Menschenrettungsmaßnahmen einsetzen. Da Schiebleitern, mit einer Nennrettungshöhe von 8 m bis 12 m nur bedingt für wirk- same Lösch- und Rettungsarbeiten i.S.d. § 15 LBO geeignet sind, bestehen für den Bereich des obigen Bebauungsplanes grundsätzliche Bedenken gegenüber Aufenthaltsräume, die eine Ret- tungshöhe > 8 m aufweisen. In solchen Fällen muss ein zweiter baulicher Rettungsweg hergestellt werden, der den Anforderungen der DIN 18065 (notwendige Treppen) entspricht. Abwägung bzw. Berücksichtigung: Im Bebauungsplan ist bereits darauf hingewiesen, dass für Aufenthaltsräume, die eine Rettungs- höhe von > 8 m aufweisen, ein zweiter baulicher Rettungsweg hergestellt werden muss. Stellungnahme: Allgemeiner Hinweis: Diese Stellungnahme befreit nicht von der Einholung der Stellungnahmen anderer Träger öffentlicher Belange, die von diesem Vorhaben berührt werden können. Die kon- kreten Anforderungen zu den jeweiligen Bauvorhaben ergeben sich aus LBO, LBOAVO sowie den zugehörigen Sonderbauvorschriften. Gemeinde Baindt Zusammenfassende Erklärung zur 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zur Fassung vom 22.10.2014 Seite 54 Abwägung bzw. Berücksichtigung: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Stellungnahmen wurden auch von anderen Trägern öffentlicher Belange eingeholt und abgearbeitet. 2.1.3 Allgemeines zur Planung: Vorliegende Erkenntnisse bzw. Stellungnahmen mit Berücksichtigung bzw. Abwägung des Gemeinderates Baindt: Scoping-Termin vom 05.05.2011 gemäß § 4 Abs. 1 BauGB, Stellungnahme des Regionalverban- des Bodensee-Oberschwaben: Äußerung: Bezüglich der Erweiterung des bestehenden Gewerbegebietes "Mehlis" bestehen aus Sicht der Re- gionalplanung keine Bedenken. Der räumlichen Verlagerung des Gewerbegebietes am Orts-Teil "Wiggenreute" kann von der Regi- onalplanung nicht zugestimmt werden. Grund hierfür ist, dass der geplante Standort des Gewer- begebietes einen regionalen Grünzug überlagert. Aus klimatischen Bedingungen (Frischluftzufuhr) muss dieser grüne Korridor freigehalten werden. Nach momentanem Stand kann die Gemeinde ein Zielabweichungsverfahren beim Regierungsprä- sidium Tübingen anstrengen. Bereits bei der sektoralen Teilfortschreibung des Flächennutzungs- planes wurde von mehreren gewerblichen Bauflächen der regionale Grünzug berührt; hierzu wurde 2002 ein Zielabweichungsverfahren vom Regierungspräsidium Tübingen durchgeführt. Im vorlie- genden Fall sieht Herr Köberle hierfür wenig Chancen, da durch die räumliche Verschiebung weitere Bereiche des regionalen Grünzuges tangiert sind und dadurch die Grundzüge der Raumordnung beeinträchtigt werden. Eine andere Möglichkeit stellt die Erarbeitung eines Gesamtkonzeptes bzgl. der Entwicklung der gewerblichen Bauflächen im gesamten Gemeindegebiet dar, das in die lau- fende Fortschreibung des Regionalplanes integriert werden könnte. Generell wird jedoch bei Beibehaltung des Wunschstandortes das Problem der räumlichen Zerris- senheit gewerblichen Bauflächen gesehen. Stellungnahme vom 16.05.2014 zur Fassung vom 04.04.2014 der IHK Bodensee-Oberschwaben, Weingarten: Stellungnahme: Die Gemeinde Baindt macht mit dem vorliegenden Bebauungsplan eine Erweiterung des vorhan- denen Gewerbegebiets Mehlis möglich. Die neue Fläche wird benötigt, um einige Betriebe bei ihrer Gemeinde Baindt Zusammenfassende Erklärung zur 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zur Fassung vom 22.10.2014 Seite 55 Suche nach Gewerbe- und Industrieflächen zu unterstützen und ihnen geeignete Flächen anzubie- ten. Die Gemeinde kommt damit dem konkreten Flächenbedarf von Unternehmen nach und trägt dazu bei, dass die notwendige Entwicklung für eine erfolgreiche Zukunft ermöglicht wird. Wir stim- men dem Bebauungsplan gerne zu. Abwägung bzw. Berücksichtigung: Die Zustimmung wird zur Kenntnis genommen. Stellungnahme vom 16.05.2014 zur Fassung vom 04.04.2014 des Landratsamtes Ravensburg, Rechtsaufsichtsbehörde: Stellungnahme: Planungsrechtliche Festsetzungen: Nr. 2.1 Abs. 4: Bitte erläutern Sie zumindest in der Begründung den Begriff "untergeordnet", bzw. "der übrigen betrieblichen Nutzung untergeordnet". Abwägung bzw. Berücksichtigung: Die Begründung wird gemäß der Anregung zur Zulässigkeit von Einzelhandelsbetrieben redaktio- nell ergänzt. Stellungnahme: Nr. 2.3 und 7.2.6.3: Das "natürliche" Gelände ist kein ausreichend bestimmbarer Bezugspunkt für die Gebäudehöhe, da es sich laufend verändern kann. Im Bebauungsplan finden sich zudem dazu keinerlei Informationen, wie z.B. Höhenlinien, Geländeschnitte usw. Bitte treffen Sie eine konkrete Höhenangabe. Hierzu verweisen wir auf die entsprechenden Kommentierungen bzw. Rechtspre- chung. Abwägung bzw. Berücksichtigung: Der Anregung wird gefolgt. Die Höhenangabe wird in m ü. NN festgesetzt. Stellungnahme: Nr. 2.24: Bitte ergänzen Sie die Mindesthöhe bzw. Maximalhöhe der Aufschüttung. Abwägung bzw. Berücksichtigung: Bei der Aufschüttung handelt es sich um einen bestehenden Schutzwall. Dieser bleibt in seiner derzeitigen Höhe bestehen und soll nicht verändert werden. Aus der Vermessung des Walls ist Gemeinde Baindt Zusammenfassende Erklärung zur 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zur Fassung vom 22.10.2014 Seite 56 herauszulesen, dass der Wall nirgends höher als 1,50 m ist, sogar eher darunter liegt. Zur Siche- rung des aktuellen Zustandes wird die Maximalhöhe daher auf 1,50 m über dem darunter liegen- den natürlichen Gelände begrenzt. Stellungnahme: Nr. 2.26: U.E. kann die Vorgabe nur eines ganz bestimmten Lampentyps, hier der LED-Lampen unverhältnismäßig sein, da der Bebauungsplan zeitlich unbegrenzt erlassen wird und zukünftig ggf. weitere insektenfreundliche Lampentypen entwickelt werden. Bitte führen Sie in der Begründung aus, wie Sie den Vollzug der Festsetzung sicherstellen werden. Rechtsgrundlage § 18 Abs. 1 BauNVO, Grundsatz der übersichtlichen Planung, Grundsatz der Planklarheit und in- haltlichen Bestimmtheit Abwägung bzw. Berücksichtigung: Die Anregung wird zur Kenntnis genommen und berücksichtigt. Die Festsetzung wird entsprechend angepasst. Grundsätzlich sind die festgesetzten Vorgaben zur Beleuchtung als rechtlich verbindli- che, gemeindliche Vorgabe einzuhalten. Die Verwendung von LED-Lampen in den öffentlichen Räumen, insbesondere im Straßenraum, ist von Seiten der Gemeinde auch aus energetischen Grün- den geplant und wird insofern auch umgesetzt. Hinsichtlich des Vollzugs der Festsetzung auf den privaten Baugrundstücken wird in den Bebauungsplan ein Hinweis aufgenommen, dass zum Nach- weis der Einhaltung der Vorgaben zur Beleuchtung in die Bauvorlagen (im Baugenehmigungs- oder Kenntnisgabeverfahren) entsprechende Ausführungen aufgenommen werden sollten (z.B. zur Lage und zum Typ der geplanten Leuchtkörper). Stellungnahme: Bedenken und Anregungen aus der eigenen Zuständigkeit zum o.g. Plan gegliedert nach Sach- komplexen, jeweils mit Begründung und ggf. Rechtsgrundlage. Planungsrechtliche Festsetzung: Nr. 2.21: Soweit sich diese Vorschriften aus anderen Rechtsvorschriften ergeben, bitten wir diese zu den Hinweisen zu nehmen. Abwägung bzw. Berücksichtigung: Die Vorschriften ergeben sich nicht aus anderen Rechtsvorschriften. An der Festsetzung wird daher festgehalten. Da sie sich auf den gesamten Geltungsbereich bezieht und nicht nur auf die Hofflä- chen, wird sie als eigene Festsetzung nach § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB übernommen. Gemeinde Baindt Zusammenfassende Erklärung zur 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zur Fassung vom 22.10.2014 Seite 57 Stellungnahme: Nr. 2.37: Baumpflanzgebote auf privaten Flächen können nur schwer durchgesetzt werden. Wir empfehlen daher, das Pflanzgebot, pro 1000 qm 1 Baum zu pflanzen, im Gewerbegebiet nur festzusetzen, wenn die Gemeinde beabsichtigt, dieses auch gemäß § 178 BauGB durchzusetzen. Bitte prüfen Sie, ob alternativ auch Sträucher zugelassen werden könnten. Abwägung bzw. Berücksichtigung: Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen. Sollte sich bei Mängeln im praktischen Vollzug die Notwendigkeit hierzu ergeben, wird durch die Gemeinde geprüft, ob die Umsetzung der Pflanz- gebote per Bescheid gem. § 178 BauGB i. V. m. § 175 BauGB durchgesetzt werden soll. Grund- sätzlich sind die festgesetzten Pflanzgebote jedoch als rechtlich verbindliche gemeindliche Vorgabe einzuhalten. Die Pflanzgebote sichern als Minimierungsmaßnahme ein Mindestmaß an Durchgrü- nung und sollten daher unverändert erhalten bleiben. Sträucher können zusätzlich gepflanzt wer- den. Da sie bezüglich des Orts- und Landschaftsbildes nicht dieselbe Raumwirksamkeit erlangen, werden Sie jedoch nicht als Ersatz für zu pflanzende Bäume herangezogen. Stellungnahme: Plan: Da es sich um die "Änderung" des bestehenden Bebauungsplanes handelt, bitten wir an- grenzend den rechtswirksamen Bebauungsplan darzustellen und nicht einen allgemeinen Lage- plan. Wir gehen davon aus, dass am Ende des Verfahrens ein Bebauungsplan mit 1 Geltungsbe- reich und 2 Textteilen vorliegen wird. Abwägung bzw. Berücksichtigung: Der rechtsverbindliche Bebauungsplan ist in der rechten oberen Ecke des Planteiles bereits abge- bildet. Am Ende des Verfahrens wird für den rechtsverbindlichen Bebauungsplan 4. Änderung des "Gewerbegebiet Mehlis" sowie für die 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewer- begebiet Mehlis" jeweils ein Text- und ein Planteil vorliegen. Stellungnahme: Das Leitungsrecht 1 ist im Plan hellblau dargestellt und daher kaum lesbar. Im Textteil ist es schwarz. Bitte anpassen. Abwägung bzw. Berücksichtigung: Der Anregung wird nachgekommen. Aus Gründen der Lesbarkeit wird das Leitungsrecht 1 im Plan- teil schwarz dargestellt. Gemeinde Baindt Zusammenfassende Erklärung zur 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zur Fassung vom 22.10.2014 Seite 58 Stellungnahme: Örtliche Bauvorschriften gem. § 74 LBO sind Rechtsnormen, durch die Inhalt und Schranken des Eigentums i.S. von Art. 14 (1) S. 2 GG bestimmt werden. Aus dieser verfassungsrechtlichen Bin- dung ergibt sich auch das Gebot sachlicher Rechtfertigung, d.h. der Erforderlichkeit für örtliche Bauvorschriften. Die Regelungsbefugnis der Gemeinde findet ihre Grenze insbesondere an dem mit Verfassungsrang ausgestatteten Übermaßverbot. Im Rahmen der Abwägung der privaten und öffentlichen Belange kommt, insbesondere bei den Gestaltungsanforderungen, der Schutzwürdigkeit des fraglichen Gebiets eine entscheidende Bedeu- tung zu. Je wichtiger die konkrete Gestaltungsaufgabe und je schutzwürdiger und gestaltungsprä- gender das vorhandene oder beabsichtigte Straßen-, Orts- oder Landschaftsbild ist, umso einge- hender dürfen die gestalterischen Anforderungen sein. Örtliche Bauvorschriften dürfen deshalb nur solche Anforderungen stellen, denen eine angemes- sene Abwägung zwischen dem öffentlichen Anliegen der Gestaltung des Straßen-, Orts- und Land- schaftsbildes bzw. den sonstigen Zielsetzungen des § 74 LBO und den privaten Eigentümerbefug- nissen unter Beachtung der örtlichen Besonderheiten und der Schutzwürdigkeit des Gebiets zu- grunde liegt. Daraus ergibt sich, dass die Anforderungen in der Regel nicht zu restriktiv gefasst sein dürfen. Die Gemeinden sollten ihren Bauherrn eine gewisse Gestaltungsfreiheit lassen, zumal die Baurechtsbehörde für die Zulassung einer Befreiung gem. § 56 LBO kaum Spielräume hat. Abwägung bzw. Berücksichtigung: Die Ausführungen zu den örtlichen Bauvorschriften werden zur Kenntnis genommen. Stellungnahme: Nr. 4.2: Die Vorgabe eines bestimmten Zaunmaterials in einem Gewerbegebiet beurteilen wir kri- tisch. Bitte prüfen Sie die Verhältnismäßigkeit. Die Begründung sollte weitere Ausführungen ent- halten, insbesondere da Befreiungen nicht möglich sein werden. Es kann z.B. nicht nachvollzogen werden, weshalb Kunststofflatten mit Abstand zwischen den Latten eine andere Durchlässigkeit der Freiflächen bewirken sollen, als Holzlatten. Die baugestalterische Absicht ist dabei nicht nachvoll- ziehbar. Abwägung bzw. Berücksichtigung: Der Anregung wird gefolgt. Die Vorschrift zu den Einfriedungen wird dahingehend gelockert, dass Latten-Zäune nicht auf Holz-Latten begrenzt sind. Gemeinde Baindt Zusammenfassende Erklärung zur 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zur Fassung vom 22.10.2014 Seite 59 Stellungnahme vom 16.05.2014 zur Fassung vom 04.04.2014 des Landratsamtes Ravensburg, Sachgebiet Naturschutz: Stellungnahme: Sicherung der Externen Ausgleichsmaßnahmen Sollten sich die Flächen im Eigentum der Gemeinde befinden, sind die Maßnahmen durch Selbst- verpflichtungserklärung (Gemeinderatsbeschluss) der Gemeinde dauerhaft zu sichern. Alternativ kann ein öffentlich-rechtlicher Vertrag geschlossen werden. Sollten sich Flächen in Privateigentum befinden, müssen die Flächen verfügbar sein, damit sie als Ausgleichsmaßnahmen berücksichtigt werden können. Zur dauerhaften Sicherung der externen Ausgleichsmaßnahmen auf privaten Flächen ist im Verhältnis zwischen der Gemeinde als Pla- nungsträger und dem Landkreis ein öffentlich-rechtlicher Vertrag zu schließen. Die Gemeinde als Planungsträger hat dann sicherzustellen, dass die Maßnahmen auf den privaten Flächen umgesetzt werden, indem die Gemeinde mit dem Privateigentümer eine schuldrechtliche Vereinbarung trifft und die Maßnahmen dinglich durch eine Grunddienstbarkeit sichern lässt. Zum Satzungsbeschluss muss die Selbstverpflichtungserklärung bzw. zumindest eine wirksame schuldrechtliche Vereinbarung, die die zeitliche Übernahme einer dinglichen Sicherung beinhaltet, vorliegen. Die 13 Bäume auf den privaten Grünflächen können nur anerkannt werden, wenn sich die Ge- meinde verpflichtet die Pflanzung durchzusetzen und auch bei deren Abgang die Nachpflanzung durchsetzt (siehe Pkt. 2.33, 237 - es ist zu ergänzen: "bei Abgang zu ersetzen"). Sofern dies nicht der Fall ist, können die Ökopunkte nicht anerkannt werden. Abwägung bzw. Berücksichtigung: Die Hinweise zur Sicherung der externen Ausgleichsmaßnahmen werden zur Kenntnis genommen. Die Ausgleichsfläche 1 befindet sich im Eigentum der Gemeinde Baindt, die Ausgleichsfläche 2 gleichermaßen im Eigentum der Gemeinden Baindt und Berg. Die entsprechenden Vorkehrungen zur Sicherung der Ausgleichsflächen werden rechtzeitig getroffen. Die Pflanzung der Bäume ist durch die getroffenen Festsetzungen grundsätzlich gesichert. Sollte sich bei Mängeln im praktischen Vollzug die Notwendigkeit hierzu ergeben, wird durch die Ge- meinde geprüft, ob die Umsetzung der Pflanzgebote durchzusetzen ist. Die Festsetzungen werden entsprechend der Anregung ergänzt. Gemeinde Baindt Zusammenfassende Erklärung zur 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zur Fassung vom 22.10.2014 Seite 60 Stellungnahme vom 16.05.2014 zur Fassung vom 04.04.2014 des Gemeindeverbandes Mittleres Schussental, Ravensburg: Stellungnahme: Im ausliegenden Entwurf des Bebauungsplanes sind die Anregungen des Gemeindeverbandes Mitt- leres Schussental, die im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung mit Schreiben vom 25.10.2011 vorgebracht wurden, weitestgehend berücksichtigt. Aus Sicht der Flächennutzungs- planung haben wir keine weiteren Anregungen zum Bebauungsplanentwurf vorzubringen. Der Be- bauungsplanentwurf weicht mit den Festsetzungen, im Rahmen der Parzellenunschärfe, geringfü- gig von den Darstellungen des Flächennutzungsplanes ab. In der weiteren Bearbeitung des Flä- chennutzungsplanes ist zu prüfen, ob diese Abweichungen, die sich überwiegend auf die Verortung der dargestellten Ortsrandeingrünung, bzw. der Darstellung von Ausgleichsflächen beziehen, bei einer Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes angepasst werden. Abwägung bzw. Berücksichtigung: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Eine Anpassung der Darstellungen im Flächennut- zungsplan wird im Rahmen einer Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes geprüft. Stellungnahme vom 13.10.2014 zur Fassung vom 18.06.2014 des Landratsamtes Ravensburg, Rechtsaufsichtsbehörde: Stellungnahme: Grundsatz der Einräumigkeit eines Bebauungsplans: Die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung eines Gebietes können stets nur in einem einzigen - eine rechtliche Einheit bildenden - Bebauungsplan festgelegt werden. Dies folgt aus dem Grundsatz, dass jede rechtsstaatliche Planung im Hinblick auf die Betroffenen über- sichtlich sein muss (Grundsatz übersichtlicher Planung). Bei der Ergänzung eines vorhandenen Be- bauungsplans durch eine überlagernde Planung gibt es im Ergebnis nur einen einzigen, wenn auch ergänzten Bebauungsplan, nämlich den ursprüngliche Bebauungsplan in seiner ergänzten Gestalt. Wir empfehlen daher, beide Teilpläne des Bebauungsplans in einem Plan zusammenzufügen, da- mit der gesamte Geltungsbereich "Gewerbegebiet Mehlis" als Gesamtplan erkennbar wird. Dabei ist es u.E. unschädlich, dass 2 Textteile zu verwenden sind, soweit diese eindeutig zugeordnet werden können. Durch die vorliegend gewählte Darstellung eines allgemeinen Lageplans im An- schluss an den Änderungsbereich wird der Eindruck vermittelt (auch bei der Öffentlichkeit), dass der Bebauungsplan "Gewerbegebiet Mehlis" nur aus dem mit Planzeichen Nr. 2.42 umrandeten Geltungsbereich besteht, obwohl der Geltungsbereich tatsächlich auch die Flächen östlich und west- lich umfasst. Dadurch kann der Grundsatz der Planklarheit verletzt sein. Gemeinde Baindt Zusammenfassende Erklärung zur 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zur Fassung vom 22.10.2014 Seite 61 Falls sich die Gemeinde dennoch gegen die Darstellung als Gesamtplan entscheidet, sollte in der Legende zumindest das Planzeichen für den Geltungsbereich des Gesamtbebauungsplans erläutert werden und in den östlichen und westlichen "Lageplan" eingetragen werden, dass hier der BP "Gewerbegebiet Mehlis" - Stand 4. Änderung gilt. Da die Sachbearbeiter im Bau- und Gewerbeamt für die Bearbeitung von Baugesuchen einen Gesamtplan benötigen, bitte ich Sie, uns die 5. Ände- rung zusätzlich als Deckblatt im Maßstab 1:1000 entsprechend dem Maßstab des uns vorliegenden ursprünglichen Plans zu überlassen, damit wir den Plan einkleben können. Abwägung bzw. Berücksichtigung: Die Hinweise zur Übernahme des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes 5. Änderung und Erweite- rung "Gewerbegebiet Mehlis" in die Planzeichnung werden zur Kenntnis genommen. Die bessere Handhabung und Planklarheit eines Gesamtplanes kann nachvollzogen werden. Auf Grund des Alters der ursprünglichen Planzeichnung ergeben sich jedoch zeichnerische Probleme. Daher wird dem Vorschlag nicht gefolgt, da es bei der Übernahme einer älteren Planzeichnung in eine CAD- Zeichnung zu Verzerrungen und Ungenauigkeiten kommen kann. Zudem liegt der Plan nur im Maßstab 1:1000 vor, daher könnte die Veränderung des Maßstabes auf 1:500 zu zusätzlichen Ungenauigkeiten führen. Zudem wird nur ein klar abgrenzbarer relativ kleiner Bereich neu gere- gelt. Um in der Planzeichnung die Lage des bisherigen rechtsverbindlichen Bebauungsplanes jedoch deutlicher darzustellen, wird die weiterführende Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Be- bauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" (Planzeichen 5.14) farblich hervorgehoben und beschrif- tet. Somit wird deutlich, dass der Geltungsbereich des gesamten Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" auch die Flächen östlich und westlich umfasst. Nach Verfahrensabschluss wird dem Landratsamt Ravensburg, Rechtsaufsichtsbehörde für den Be- bauungsplan der 4. Änderung ein Deckblatt im Maßstab 1:1000 zugesendet. In diesem wird er- läutert, dass im östlichen und westlichen Bereich die 4. Änderung des Bebauungsplanes "Gewer- begebiet Mehlis" gilt. Zusätzlich wird die vorliegende 5. Änderung und Erweiterung des Bebau- ungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" dem Landratsamt im Maßstab 1:1000 zum Einkleben zuge- schickt. Gemeinde Baindt Zusammenfassende Erklärung zur 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zur Fassung vom 22.10.2014 Seite 62 3 Wahl des Planes in Bezug auf in Betracht kommende anderweitige Pla- nungsmöglichkeiten 3.1 Allgemeines Planungserfordernis: Die Aufstellung des Bebauungsplanes dient der Ausweisung von Gewerbeflächen zur Deckung des Bedarfs insbesondere von Unternehmen aus der Gemeinde Baindt. Im gesamten Gemeindegebiet gibt es derzeit keine freien gewerblichen Bauplätze. Mit der Erweiterung des Gewerbegebietes "Mehlis" sollen daher gezielt zeitnah gewerbliche Weiter-Entwicklungsmöglichkeiten, vornehmlich für ortsansässige Gewerbebetriebe, geschaffen werden. Zum Zeitpunkt der Planaufstellung waren in der Gemeindeverwaltung konkrete Anfragen zu gewerblichen Baugrundstücken registriert. Die Gemeinde ist bemüht, auch langfristig eine ausgewogene Zusammensetzung der Bevölkerung zu erhalten. Die Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen in unterschiedlichen Branchen stellt hier- für eine Voraussetzung dar. Der Gemeinde erwächst daher eine Planungspflicht im Sinne des § 1 Abs. 3 BauGB. 3.2 Alternative Planungs-Möglichkeiten: Zu einer sehr frühen Phase der Entwicklung der Planung wurden unterschiedliche, im Flächennut- zungsplan dargestellte Standorte für die Ausweisung von Gewerbegebieten innerhalb des Gemein- degebietes diskutiert und abgewogen. Die Gemeinde kann diese in den kommenden Jahren jedoch nicht realisieren, da private Interessen dem Verkauf der sich in Privatbesitz befindenden Grundstü- cke entgegenstehen. Als gewerbliche Baufläche erscheint der überplante Bereich auf Grund der Darstellung seiner bereits vorgegebenen Siedlungsstruktur und der zum Teil vorhandenen Erschlie- ßungsanlage geeignet. Der Bereich ist weder exponiert, noch greift er unnatürlich in die Landschaft ein. Nutzungskonflikte sind nicht gegeben. Das beschränkte Ausmaß der Bebauung ist mit einer organischen Siedlungsentwicklung im Gesamtgemeindegebiet vereinbar. 3.2.1 Standort-Wahl: Für den zentralen Bereich der Bebauungsplanänderung ist ein Gewerbegebiet (GE) festgesetzt. Auf der Grundlage des § 1 der BauNVO werden innerhalb des gesamten Gebietes Veränderungen wie folgt vorgenommen: Im Gewerbegebiet erfahren öffentliche Tankstellen einen generellen Ausschluss. Die Erschließungs- situation und die räumliche Lage im Gemeindegebiet sind nicht geeignet, den durch Tankstellen verursachten Verkehr aufzunehmen. Unbenommen hiervon bleibt die Errichtung von Betriebs- Tankstellen. Grundsätzlichen Ausschluss erfährt die in § 8 Abs. 3 Nrn. 3 BauNVO angeführte Nut- Gemeinde Baindt Zusammenfassende Erklärung zur 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zur Fassung vom 22.10.2014 Seite 63 zung: Vergnügungsstätten. Der generelle Ausschluss von Vergnügungsstätten wird mit deren ext- rem störendem Charakter auf das vollständig ländliche Umfeld begründet. Außerdem erfahren Werbeanlagen, die nicht an der Stätte der Leistung errichtet werden und somit eine eigenständige gewerbliche Hauptnutzung im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO darstellen, einen generellen Ausschluss. Das Gebiet soll schwerpunktmäßig Arbeitsplätze im produzierenden Gewerbe sichern und schaffen. Werbeanlagen als eigenständige gewerbliche Hauptnutzung passen nicht in diese Entwicklung. Außerdem sind Einzelhandelsbetriebe im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 in dem Gebiet nicht zulässig. Allerdings kann Einzelhandel zugelassen werden, sofern das angebotene Sortiment aus eigener Herstellung stammt oder im Zuge einer handwerklichen Leistung verbraucht, eingebaut oder auf andere Weise verbraucht wird. Die Einzelhandelsnutzung darf den gewerblichen Haupt- zweck eines Betriebes jedoch nicht übersteigen und muss bezüglich des Arbeitsaufwandes und der Umsatz-Generierung eine deutlich untergeordnete Rolle der übrigen betrieblichen Nutzung einneh- men. Als Beispiel sei ein Malerbetrieb angeführt, der Ersatzfarbe in kleinen Mengen, im gleichen, möglicherweise extra hergestellten Farbton, verkaufen darf. Hiermit wird gewährleistet, dass sich auf der einen Seite keine Einzelhandelsbetriebe ansiedeln, die störend auf das Gesamtgebiet wir- ken. Auf der anderen Seite erhalten die örtlich ansäßigen Gewerbetreibenden die Möglichkeit ihr Warensortiment zu vertreiben. Hierdurch werden die zentralen Versorgungsbereiche des Ortes ge- schützt. Einzelhandel ist außerdem an anderen Stellen des Gemeindegebietes realisierbar. 3.2.2 Vorentwurfs-Alternativen: Es wurden keine alternativen Pläne im Rahmen der Vorentwurfs-Planung erarbeitet. 3.2.3 Planungs-Alternativen im Rahmen der Entwurfs-Planung: Folgende Festsetzungs-Alternativen wurden im Rahmen der Entwurfs-Planung abgewogen: Möglichkeiten der Festsetzung: eingeschränktes Gewerbegebiet (GEe), Gewerbegebiet (GE), Industriegebiet (GI) Gewählte Festsetzung mit Begründung der Auswahl: Durch den Bebauungsplan wird am westlichen Siedlungsrand des Ortsteils Mehlis, Gemeinde Baindt, ein Gewerbegebiet ausgewiesen. Gemeinde Baindt Zusammenfassende Erklärung zur 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zur Fassung vom 22.10.2014 Seite 64 Möglichkeiten der Festsetzung: Grundflächenzahl (GRZ), zulässige Grundfläche Gewählte Festsetzung mit Begründung der Auswahl: Es handelt sich um ein Gewerbegebiet (GE) mit einer zulässigen GRZ von 0,80. Die Festsetzung von Grundflächenzahlen ergibt einen möglichst großen Spielraum bei der Auftei- lung der Grundstücke und der Verwirklichung von unterschiedlichen Gebäudetypen bzw. -anordnungen. Der festgesetzte Wert von 0,80 befindet sich im Rahmen der im § 17 der Baunut- zungsverordnung (BauNVO) definierten Obergrenzen für Gewerbegebiete. Der Wert ermöglicht durch den geringen Flächenverbrauch die Errichtung eines effizienten Gewerbegebietes. Möglichkeiten der Festsetzung: Zahl der Vollgeschoße, Wand- und Firsthöhen (WH und FH) entweder in m ü.NN oder in m auf das natürliche Gelände bezogen, maximale Höhen der baulichen Anlagen Gewählte Festsetzung mit Begründung der Auswahl: Auf die Festsetzung der Zahl der Vollgeschoße wird verzichtet. Diese Kenngröße ist für die Vorgabe der Gebäudehöhe wenig aussagefähig, da in der Planung Gebäude mit gewerblicher Nutzung und den damit verbundenen Raumhöhen (Hallen, Verkaufsräume) errichtet werden können. Die Festsetzung einer Höhe (Gesamthöhe) des Hauptgebäudes schafft einen verbindlichen Rahmen zur Umsetzung eines breiten Spektrums an Gebäudeprofilen. Sie ist auch für den Außenstehenden (z.B. Kaufinteressenten, Anlieger, etc.) nachvollziehbar und damit kontrollierbar. Die erzielbaren Rauminhalte der Gebäude werden auf ein konkretes und den Erfordernissen der gewerblichen Nut- zungen entsprechendes Maß festgesetzt. Die Höhe von Werbeanlagen ist begrenzt, um das Orts- und Landschaftsbild nicht unangemessen zu beeinträchtigen. Innerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche dürfen Werbeanlagen die zu- lässige Gesamthöhe der Hauptgebäude nicht überschreiten. Möglichkeiten der Festsetzung: offene Bauweise, geschlossene Bauweise, abweichende Bauweise Gewählte Festsetzung mit Begründung der Auswahl: Die festgesetzte abweichende Bauweise ist erforderlich, um im Sinne einer möglichst hohen Flexi- bilität für die betreffende Grundstücke im Bebauungsplan sowohl eine geschlossene Bebauung bis 80,00 m zu ermöglichen, als auch alternativ dazu eine beliebig zu gestaltende offene Bauweise. Gemeinde Baindt Zusammenfassende Erklärung zur 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zur Fassung vom 22.10.2014 Seite 65 ……………………………………………….. (Bürgermeister Buemann) Planer: …………………………………… Büro Sieber, Lindau (B) (i.A. Dipl. Geogr. Ch. Birnbaum)[mehr]

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              Amtliche Bekanntmachung am 13.02.2023 Haushaltssatzung der Gemeinde Baindt für das Haushaltsjahr 2023 und 2024 Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 24.01.2023 die folgende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 beschlossen: § 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Der Haushaltsplan wird festgesetzt 2023 2024 1. im Ergebnishaushalt mit folgenden Beträgen EUR EUR 1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 13.131.400 13.475.400 1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von 13.472.500 14.300.250 1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis -341.100 -824.850 (Saldo aus 1.1 und 1.2) von 1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von 250.000 250.000 1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von 0 0 1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis 250.000 250.000 (Saldo aus 1.4 und 1.5) von 1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis -91.100 -574.850 (Summe aus 1.3 und 1.6) von 2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen 2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender 12.741.400 13.100.400 Verwaltungstätigkeit von 2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender 12.149.300 12.915.050 Verwaltungstätigkeit von 2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des 592.100 185.350 Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) von 2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 12.259.350 9.349.350 2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 19.145.550 12.733.400 2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf -6.886.200 -3.384.050 aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von 2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss / -bedarf -6.294.100 -3.198.700 (Saldo aus 2.3 und 2.6) von 2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 5.000.000 5.250.000 von 2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 150.000 300.000 von 2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf 4.850.000 4.950.000 aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von Veranschlagte Änderung des 2.11 Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts -1.444.100 1.751.300 (Saldo aus 2.7 und 2.10) von 2023 2024 EUR EUR Kreditermächtigung Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird festgesetzt auf 5.000.000 5.250.000 Verpflichtungsermächtigungen Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 8.650.000 0 Kassenkredite Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 1.500.000 1.500.000 Steuersätze Die Steuersätze (Hebesätze) wurden durch die Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer vom 08.11.2022 wie folgt festgesetzt: 1. für die Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 370 v.H. 370 v.H. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 450 v.H. 450 v.H. der Steuermessbeträge; 2. für die Gewerbesteuer auf 370 v.H. 370 v.H. der Steuermessbeträge. § 2 Wirtschaftspläne 2023/2024 Eigenbetrieb Wasserversorgung Der Wirtschaftsplan 2023/2024 des Eigenbetriebes Wasserversorgung wird wie folgt festgesetzt: 2023 2024 1. im Ergebnishaushalt mit folgenden Beträgen EUR EUR 1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 512.800 546.000 1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von 520.800 561.300 1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis -8.000 -15.300 (Saldo aus 1.1 und 1.2) von 1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von 0 0 1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von 0 0 1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis 0 0 (Saldo aus 1.4 und 1.5) von 1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis -8.000 -15.300 (Summe aus 1.3 und 1.6) von 2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen 2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender 511.100 544.400 Verwaltungstätigkeit von 2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender 464.800 505.300 Verwaltungstätigkeit von 2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des 46.300 39.100 Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) von 2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 30.000 53.000 2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 982.500 472.500 2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf -952.500 -419.500 aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von 2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss / -bedarf -906.200 -380.400 (Saldo aus 2.3 und 2.6) von 2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 970.000 450.000 von 2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 90.850 100.850 von 2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf 879.150 349.150 aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von Veranschlagte Änderung des 2.11 Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts -27.050 -31.250 (Saldo aus 2.7 und 2.10) von 2023 2024 EUR EUR Kreditermächtigung Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird festgesetzt auf 970.000 450.000 Verpflichtungsermächtigungen Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 0 0 Kassenkredite Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 250.000 250.000 § 3 Wirtschaftspläne 2023/2024 Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Der Wirtschaftsplan 2023/2024 des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung wird wie folgt festgesetzt: 2023 2024 1. im Ergebnishaushalt mit folgenden Beträgen EUR EUR 1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 849.100 898.400 1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von 963.850 985.050 1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis -114.750 -86.650 (Saldo aus 1.1 und 1.2) von 1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von 0 0 1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von 0 0 1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis 0 0 (Saldo aus 1.4 und 1.5) von 1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis -114.750 -86.650 (Summe aus 1.3 und 1.6) von 2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen 2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender 725.100 774.400 Verwaltungstätigkeit von 2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender 701.850 720.050 Verwaltungstätigkeit von 2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des 23.250 54.350 Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) von 2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 70.000 70.000 2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 1.690.000 1.590.000 2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf -1.620.000 -1.520.000 aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von 2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss / -bedarf -1.596.750 -1.465.650 (Saldo aus 2.3 und 2.6) von 2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 1.575.000 1.375.000 von 2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 129.000 159.000 von 2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf 1.446.000 1.216.000 aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von Veranschlagte Änderung des 2.11 Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts -150.750 -249.650 (Saldo aus 2.7 und 2.10) von 2023 2024 EUR EUR Kreditermächtigung Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird festgesetzt auf 1.575.00 1.375.000 Verpflichtungsermächtigungen Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 0 0 Kassenkredite Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 400.000 400.000 § 4 Inkrafttreten Die Haushaltssatzung des Doppelhaushalts 2023/2024 tritt rückwirkend zum 01. Januar 2023 in Kraft. Die Bekanntmachung erfolgt aufgrund von § 81 Abs. 3 der Gemeindeordnung von Baden- Württemberg. Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 der Gemeinde und die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe „Wasserversorgung“ und „Abwasserbeseitigung“ liegen in der Zeit von Mittwoch, den 15. Februar 2023 bis Freitag, den 24. Februar 2023 (je einschließlich) im Rathaus, Zimmer 3.3 während der üblichen Dienstzeiten zur Einsichtnahme öffentlich aus. Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan ist zusätzlich auch online unter https://www.baindt.de/rathaus-buergerservice/verwaltung/finanzen-der-gemeinde einsehbar. Mit Erlass vom 07.02.2023 (AZ 902.41) hat das Landratsamt Ravensburg die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 nicht bestätigt, da die Soll-Vorgabe des § 80 Abs. 2 GemO von der Gemeinde planerisch in keinem der genannten Jahre erreicht wird. Es wurden die Genehmigungen nach § 87 Abs. 2 und § 89 Abs. 3 erteilt. Eine aufsichtsrechtliche Beanstandung des Haushalts 2023/2024 ist, wegen der sonstigen finanziellen Rahmenbedingungen der Gemeinde (aktuelle Schuldenfreiheit; vorhandene Ergebnisrücklagen), nach Auffassung des Landratsamts derzeit nicht erforderlich und der Haushalt 2023/2024 kann vollzogen werden. Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung Baden-Württemberg oder aufgrund der Gemeindeordnung beim Erlass dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 Gemeindeordnung unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Baindt, den 13.02.2023 gez. Simone Rürup, Bürgermeisterin https://www.baindt.de/rathaus-buergerservice/verwaltung/finanzen-der-gemeinde[mehr]

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                Amtsblatt Jahrgang 2022 Freitag, den 22. Juli 2022 Nummer 29 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 Samstag, 30. Juli 2022 um 11.30 Uhr auf dem Einhalden-Festival in Geratsreute Am Samstag 30. Juli um 11.30 Uhr werden 240 Schüler*innen aus den Grundschulen Baindt (mit SBBZ Sehen), Blitzenreute, Fronhofen, Illmensee, Mochenwangen, Nussdorf, Schomburg-Primisweiler und Kinder der Chor-AG des Gymnasium St. Konrad unter der Leitung von Friedhilde Trüün mit dem Frank-Schlichter-Jazzensemble beim Festival Einhalden ein Konzert der besonderen Art vortragen. Die Vorstellung Kinder mit Lust und Esprit „Hits“ von Beethoven vorzutragen ist nach Corona und bei der heutigen Popkultur schon etwas Besonderes. Aber es geht! Trüün knüpft damit an den Erfolg mit ihrem Projekt „SingRomantik“ aufgeführt 2019 in Einhalden. Die Schüler und Schülerinnen werden Lieder vom großen Meister Beethoven singen. Diese wurden für die Kinder- singstimme mitunter von Frank Schlichter arrangiert. Durch erlebtes Singen und mit kleinen Geschichten und An- ekdoten werden die Kinder zu den berühmten Stücken von Ludwig van Beethoven geführt. Darunter wird „Für Eli- se“ zu einem groovy Stück, und aus der „Mondscheinsonate“ wird eine „Rumba im Mondschein“. Den Lehrer*innen wurden in zwei Fortbildungen die Lieder vorgestellt und erarbeitet, um Kindern der zweiten bis zur fünften Klassen einen altersgerechten Zugang zur Musik von Beethoven zu vermitteln. Seit April läuft die Probephase. Dazu gehö- ren auch zwei durch Trüün angeleitetes Schüler-Coachings. Beim ersten Schüler-Coaching in Baindt war sogar ein Team des SWR-Fernsehens zu Gast. Ausgestrahlt wird der Beitrag am Donnerstag 28.07. abends in der Landesschau. Kinderchor und Publikum beim Ab- schlusskonzert von „SingRomantik“ auf dem Einhaldenfestival 2019 Das ganze Projekt wird organisiert und koordiniert von Christina Holweger, der Mu- siklehrerin unserer Klosterwiesenschule in Baindt. Der Eintritt zum Konzert ist kosten- los. Die Aufführenden freuen sich aber über ein Hutgeld, da das Projekt, das ca. 12 000 Euro kostet, komplett über Spenden von Sponsoren getragen wird. Zum Konzert kommt nun für die Kinder das Erlebnis des gemeinsamen Singens in einem großen Chor vor einem großen Publikum. Das Frank-Schichter-Jazzensemble ist dabei der verlässliche Partner bei den gemeinsamen Proben und den Konzerten. Neben der wunderbaren Musik von Ludwig van Beethoven erleben die kleinen großen Sänger*Innen die Wirkung ihrer eigenen Stimme, die sich von Friedhilde Trüün immer wieder neu zu ungeahnten Leistungen beflügeln lassen. „In den letzten beiden Jahren kam die musikalische Bildung insbesondere der Bereich Singen an den Schulen pandemie-bedingt oft zu kurz“, weiß Christina Holweger. Umso wichtiger sei es nun, wieder Impulse zu geben das Erleben der eigenen Stimme zu ermöglichen. Es ist unüberhörbar: Singen macht Spaß und Lust auf mehr! Friedhi Trüün beim Abschlusskon- zert von „SingRomantik“ auf dem Einhaldenfestival 2019 Kinderchor beim Abschlusskonzert von „SingRomantik“ auf dem Einhal- denfestival 2019 Kinderchor beim Abschlusskonzert von „SingRomantik“ auf dem Ein- haldenfestival 2019 Kinderchor beim Abschlusskonzert von „SingRomantik“ auf dem Einhal- denfestival 2019 Friedhi Trüün und Solistin beim Ab- schlusskonzert von „SingRomantik“ auf dem Einhaldenfestival 2019 Kinderchor beim Abschlusskonzert von „SingRomantik“ auf dem Einhal- denfestival 2019 Friedhi Trüün, Christina Holweger und Veit Hübner Friedhi Trüün beim Abschlusskon- zert von „SingRomantik“ auf dem Einhaldenfestival 2019 Fotos: Beate Armbruster. Nummer 29 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Mit Baindt liegen Sie richtig! Die Gemeinde Baindt zeigt sich mit derzeit ca. 5.300 Einwohnern als interessanter Wohn- und Gewerbestandort. Stadtnähe einerseits und landschaftlich reizvolle Strukturen andererseits zeichnen die attraktive Lage für Wohnen und Arbeiten in der Gemeinde aus. Baindt entwickelt sich ständig weiter – und so auch unsere Gemeindeverwal- tung. Unser Angebot an Kindertagesbetreuung wird derzeit durch 3 Träger mit zusammen 5 Kindertageseinrich- tungen und die Schulkindbetreuung gestaltet. Wir suchen ab sofort eine Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung (m/w/d) zur Neuordnung/zum Aufbau dieses Aufgabenbereichs mit der Gewährleistungsverantwortung für die Gemeinde und die Trägerverantwortung für die drei kommunalen KiTas und die Schulkindbetreuung. Es erwartet Sie ein äußerst interessantes und ab- wechslungsreiches Arbeitsfeld mit vielen Gestaltungsmöglichkeiten in einer dienstleistungsorientierten Verwaltung. Zu Ihrem Aufgabengebiet gehören insbesondere • den rechtssicheren Betrieb unserer drei Kindertageseinrichtungen und der Schulkindbetreuung in Kooperation mit den Hausleitungen vor Ort zu verantworten • die Weiterentwicklung vergleichbarer pädagogischer und betrieblicher Qualitätsstandards auf unserem Kin- der-Bildungs-Campus in Kooperation mit den päd. Fachkräften unter Beachtung der Umsetzung des Orientie- rungsplans und aller gesetzlicher Vorgaben • Fortschreibung der Rahmenkonzeption, Pflege des Qualitätsmanagements und die Gestaltung von Fachtagen, Inhouse-Fortbildungen und anderen geeigneten Formaten • Dienst- und Fachaufsicht über die leitenden Mitarbeitenden im Bereich Bildung und Betreuung und die Gesamt- verantwortung über die Mitarbeitenden in diesem Fachbereich • Verantwortung der Personalgewinnung und Personalentwicklung • Kooperation mit allen angrenzenden Sachgebieten der Gemeinde Baindt, die in den Betrieb der Kindertagesbe- treuung involviert sind • Rechtssichere Ausführung aller Aufgaben in der Gewährleisterrolle der Gemeinde Baindt • Erstellung der jährlichen örtlichen Bedarfsplanung mit Einbezug verschiedener Erhebungsinstrumente u.a. einer onlinebasierten Anmeldeplattform • Einführung dieser Anmeldeplattform • Kooperation mit den freien Trägern; Pflege der Betriebskostenvereinbarung • Sie beraten die Gemeinde Baindt und ihre Gremien in rechtlichen, konzeptionellen und betrieblichen Aspekten und führen die Geschäfte des Kinderausschusses; Sie vertreten den Träger in einschlägigen Fachgremien auf Landkreisebene und bei Kooperationspartnern wie Fachschulen, Frühförderung u.ä. • Sie sind zentraler Ansprechpartner für die Eltern und verantworten das Qualitätsmanagement • Sie verantworten gemeinsam mit der Bürgermeisterin die Öffentlichkeitsarbeit des Fachbereichs • Mit der Umsetzung des Rechtsanspruchs auf einen Schulkindbetreuungsplatz erweitern Sie in naher Zukunft Ih- ren Verantwortungsbereich um die Schulkindbetreuung (mit einer Erweiterung Ihres Tätigkeitsumfangs) Ihr Profil − Abschluss als Bachelor of Arts – Frühkindliche Bildung oder Abschluss eines vergleichbaren Studiengangs oder Erzieher*in mit Zusatzqualifikation Fachwirtin Organisation u. Führung bzw. vergleichbare Qualifikation − Führungserfahrung im Feld Kindertagesbetreuung, idealerweise mit dezentralen Einheiten − Umfassende fachliche Kenntnisse für den rechtlichen und konzeptionellen Betrieb von Kindertageseinrichtungen − Erfahrung in Konzeptentwicklung und Drittmittelakquise − Verwaltungserfahrung mit sicherer Anwendung der gängigen Programme − Kommunikationsfähigkeit, sicheres Auftreten aber auch das entsprechende Einfühlungsvermögen im Umgang mit den päd. Teams und Leitungen der Gemeinde Baindt sowie den verwaltungsinternen und externen Koope- rationspartner*innen − Sie sind engagiert, teamfähig, arbeiten selbstständig und ergebnisorientiert und haben eine rasche Auffassungs- gabe sowie Spaß daran, sich für die Zukunft der Jüngsten und der Gemeinde Baindt einzusetzen. Wir bieten Ihnen − Eine unbefristete Teilzeitstelle in EG 11 TVöD vorab mit 65% Beschäftigungsumfang (Aufstockung mit Umsetzung Rechtsanspruch Schulkindbetreuung möglich) − Einen interessanten und verantwortungsvollen Aufgabenbereich mit gesellschaftlicher Relevanz − Flexible Arbeitszeitmodelle und die individuelle Balance von Beruf und Privatleben Stellenausschreibungen Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 Amtliche Bekanntmachungen Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Baindt Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) sowie der §§ 2, 13, 19 und 47 des Kommu- nalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt am 05.07.2022 fol- gende Satzung beschlossen: § 1 Öffentliche Einrichtung Die Gemeinde Baindt betreibt Kinderbetreuungseinrichtungen im Sinne des Kindertagesbetreuungsgesetzes (KiTaG) als öffentliche Einrichtung. § 2 Begriffsbestimmungen (1) Kinderbetreuungseinrichtungen im Sinne dieser Satzung sind: 1. Regelkindergärten 2. Kindergarten mit verlängerten Öffnungszeiten 3. Altersgemischte Kinderbetreuung 4. Kinderkrippen 5. Ganztagesbetreuung (2) Das Kindergartenjahr beginnt jeweils am 1. September eines Jahres und endet zum 31. August des Folgejahres. § 3 Beginn, Änderung und Beendigung des Benutzungsverhältnisses (1) Die Aufnahme in die Kinderbetreuungseinrichtung erfolgt auf Antrag des Sorgeberechtigten. (2) Die Module können zum 01.09, 01.12., 01.03. und zum 01.06. gewechselt werden. (3) Das Benutzungsverhältnis endet durch Abmeldung des Kindes durch den Sorgeberechtigten oder durch Ausschluss des Kindes durch den Einrichtungsträger. Kinder, die in die Schule wechseln, werden zum Ende des Kindergarten- jahres von Amts wegen abgemeldet. (4) Die Abmeldung hat gegenüber dem Träger der jeweiligen Kindertageseinrichtung unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen zum Monatsende schriftlich zu erfolgen. − Eine zukunftsorientierte Personalentwicklung − Ein attraktives betriebliches Gesundheitsmanagement − Kollegiale Zusammenarbeit im Team und ein Arbeitsklima orientiert an unseren Leitlinien für Führung und Zu- sammenarbeit Sind Sie interessiert? Wenn wir Ihr Interesse an dieser abwechslungsreichen Tätigkeit geweckt haben und Sie in einem tollen Team mitarbeiten möchten, dann freuen wir uns auf Ihre aussagekräftige, schriftliche Bewerbung bis spätestens Samstag, den 30.07.2022 unter bewerbung@baindt.de oder an die Gemeindeverwaltung Baindt, Marsweiler- straße 4 in 88255 Baindt. Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gerne Bürgermeisterin Simone Rürup (Tel. Nr. 07502 9406-0). Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Stellenausschreibung Betreuungskraft (m/w/d) Die Klosterwiesenschule Baindt sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt für die Betreuung der Schüler der Klassen 1 – 4 eine Betreuungskraft auf 450 Euro Basis. Bewerberinnen und Bewerber werden bevorzugt, die eine Ausbildung oder Erfahrung im pädagogischen bzw. erzieherischen Bereich haben. Die Betreuungszeit umfasst die Früh-, Mittags– und Nachmittagsbetreuung. Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum 30. Juli 2022 an das Bürgermeisteramt Baindt, Marsweilerstraße 4 in 88255 Baindt. Für weitere Informationen steht Ihnen die stellvertretende Rektorin der Klosterwiesenschule Frau Cichon gerne zur Verfügung (Tel. 07502/94114 -132). Nummer 29 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 (5) Der Einrichtungsträger kann das Benutzungsverhältnis aus wichtigem Grund beenden. Ein Kind kann von der Benutzung der Kindertageseinrichtung ausgeschlossen werden, wenn • es länger als vier Wochen ohne Angabe von Gründen unentschuldigt die Einrichtung nicht besucht hat. • nachträglich Umstände eintreten, welche die Aufnahme des Kindes in die Kindertageseinrichtung ausschließen würden. • aus sonstigen Gründen der Verbleib des Kindes in der Einrichtung insbesondere im Hinblick auf den Zweck der Einrichtung und das Wohl der übrigen Kinder unvertretbar erscheint. • die Sorgeberechtigten wiederholt und in grober Weise gegen die ihnen obliegenden Pflichten gegenüber der Einrichtung verstoßen haben, insbesondere wenn die Benutzungsgebühren für zwei aufeinanderfolgende Mo- nate trotz Mahnung nicht oder nicht vollständig entrichtet wurden. Der Ausschluss des Kindes erfolgt durch schriftlichen Bescheid. § 4 Benutzungsgebühren (1) Für die Benutzung von Kinderbetreuungseinrichtungen werden Benutzungsgebühren gem. § 5 erhoben. Sie sind für 11 Monate zu entrichten (von September bis Juli). (2) Gebührenmaßstab ist • die Art der Betreuungseinrichtung • das Alter des Kindes • die Anzahl der Betreuungstage (bei Kindern unter 3 Jahren) • die Anzahl der Betreuungsstunden (bei Kinder über 3 Jahren) entsprechen der Module • die Anzahl der Kinder unter 18 Jahren, die nicht nur vorübergehend im Haushalt des Gebührenschuldners leben. Unterhaltspflichtige Kinder, die nicht im Haushalt des Gebührenschuldners leben, werden nicht berücksichtigt. Ändert sich die Zahl der berücksichtigungsfähigen Kinder, ist dies der Einrichtung, bzw. dem Einrichtungsträger unverzüglich mitzuteilen. Für den Monat der Änderung wird der jeweils günstigere Beitrag festgelegt. (3) Die Gebühren werden jeweils für einen Kalendermonat (Veranlagungszeitraum) erhoben. Erfolgt die erstmalige Aufnahme eines Kindes direkt in eine Kindergartengruppe und nach dem 15. des laufenden Monats, so wird der Beitrag nur zur Hälfte erhoben. (4) Während der Eingewöhnungsphase in den Krippengruppen wird für den ersten Monat grundsätzlich nur der hälf- tige entsprechende Beitragssatz in Rechnung gestellt. (5) Die Gebühr ist auch während der Ferien, bei Krankheit des Kindes sowie bei Nichtbenutzung oder vorübergehen- der Schließung der Einrichtung zu entrichten. § 5 Gebührenhöhe (1) Die Gebühren werden je Kind und Betreuungsplatz erhoben. (2) Das Mittagessen kostet pro Mahlzeit 5,50 € (3) Die Höhe der monatlichen Gebührensätze sind der für das Kindergartenjahr 2022/2023 gültigen Beitragstabelle zu entnehmen: § 6 Gebührenschuldner (1) Gebührenschuldner sind die Sorgeberechtigten des Kindes, das die Einrichtung besucht sowie diejenigen, die die Aufnahme in die Betreuungseinrichtung beantragt haben. (2) Mehrere Gebührenschuldner sind Gesamtschuldner. § 7 Entstehung/ Fälligkeit (1) Die Gebührenschuld entsteht zu Beginn des Veranlagungszeitraumes (§ 4 Abs. 3), in dem das Kind die Betreu- ungseinrichtung besucht bzw. hierfür angemeldet ist. (2) Es ergeht kein schriftlicher Bescheid über die Höhe des Kindergartenbeitrages. Die Sorgeberechtigten erhalten beim Neueintritt in den Kindergarten und zu Beginn jeden neuen Kindergartenjahres eine aktuelle Beitragstabelle, aus welcher sie die Beitragshöhe entsprechend ihres gewählten Moduls entnehmen können. (3) Die Gebührenschuld wird jeweils zum fünften des Monats (§ 4 Abs. 3) fällig. (4) Es wird keine Jahresbescheinigung über die Gebührenschuld erstellt. Kontoauszüge bzw. der Kindergartenvertrag sind für die Absetzung der Kinderbetreuungskosten in der Einkommenssteuererklärung ausreichend. § 8 Inkrafttreten Die Satzung tritt zum 01.09.2022 in Kraft. Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Würt- temberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO un- beachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Sat- zung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden ist. Baindt, den 05.07.2022 gez. Rürup, Bürgermeisterin Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 Vereinszuschüsse Die Zuschussanträge für die Jahre 2023 und 2024 sind bis spätestens 19. August 2022 auf dem Rathaus bei Herrn Plangg (Zimmer 2.3) einzureichen. Die Vereine, die eine Regelbezuschussung erhalten, werden gebeten, zu Beginn des neuen Jahres unauf- gefordert die entsprechenden Kassenberichte vorzu- legen. Hinweis auf Anleitungen bezüglich der Grundsteuerreform Auf Grund der neuen rechtlichen Grundlage wurden die Grundsteuerwerte bereits zum Stichtag 1. Januar 2022 neu festgestellt. Alle Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer werden daher in diesem Jahr erstmals vom Finanzamt dazu aufgefordert, eine soge- nannte „Feststellungserklärung“ an das entsprechende Lagefinanzamt abzugeben. Um Ihnen diesen Vorgang zu erleichtern, bietet die Ge- meinde Baindt hierfür Anleitungen und weitere Informa- tionen. Diese finden Sie auf der Homepage unter dem Reiter „Rathaus & Bürgerservice“ > „Reform der Grund- steuer“, oder über den folgenden Link https://www.baindt. de/rathaus-buergerservice/reform-der-grundsteuer. Da derzeit oftmals Fragen zur Erklärungsabgabe über das ELSTER-Portal kommen, möchten wir auch an die- ser Stelle auf die Elster-Anleitung verweisen, welche auf der Homepage hinterlegt ist. Sie finden diese auch unter dem folgenden Link: https://www.baindt.de/fileadmin/Dateien/Website/ Dateien/Rathaus-Service/Reform_der_Grundsteu- er/Anleitung_zur_Erkl%C3%A4rungsabgabe_der_ Grundsteuererkl%C3%A4rung.pdf. Ihr Steueramt Sommerpause in Baindt Sehr geehrte Autoren, das Mitteilungsblatt Baindt macht in den Kalenderwochen 31-32 Sommerpause. Letzte Veröffentlichung: 29.07.2022 Redaktionsschluss: 26.07.2022, 21:00 Uhr Nächste Veröffentlichung: 19.08.2022 Redaktionsschluss: 16.08.2022, 21:00 Uhr Wir bitten um Beachtung und wünschen Ihnen erholsame Sommerferien. Der Verlag Sitzungsbericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 05.07.2022 TOP 01 Einwohnerfragestunde Von den anwesenden Zuhörerinnen und Zuhörern wur- den keine Fragen an die Verwaltung gestellt. TOP 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Be- schlüsse Bürgermeisterin Rürup teilt mit: In nicht öffentlichen Sitzungen gefasste Beschlüsse sind nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit oder wenn dies nicht möglich ist, in der nächsten öffentlichen Ge- meinderatssitzung bekannt zu geben, sofern nicht das öffentliche Wohl oder das berechtigte Interesse Einzelner entgegensteht (§ 35 Abs. 1 Satz 4 der Gemeindeordnung) . Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 31. Mai 2022 sind folgende Beschlüsse bekanntzugeben: TOP Submissionsergebnis - Breitbandausbau weiße Flecken Beschluss: Der Gemeinderat nimmt das Submissionsergebnis zur Kenntnis und stimmt der Vergabe durch den Zweck- verband Breitbandversorgung an den günstigsten Bie- ter zu. TOP 03 Bericht der Bürgermeisterin Bürgermeisterin Rürup teilt folgendes mit: a) Fischerareal Die für den 16. Juli angedachte Exkursion wird man- gels fehlender Anmeldungen abgesagt. b) Stadtradeln Diese Aktion läuft noch bis zum 15. Juli 2022. c) Corona In der Zeit vom 29. Juni 2022 bis zum 05. Juli 2022 wurden 77 neue Corona-Fälle in Baindt gemeldet. d) Ukrainekrise In der Gemeinde Baindt sind 35 Geflüchtete gemeldet. Aktuell wird für eine dreiköpfige Familie eine Wohnung gesucht. TOP 04 Abwägung über die eingegangenen Stellung- nahmen und Bedenken der Behörden und sons- tiger Träger öffentlicher Belange und Beschluss zur erneuten Auslegung und Anhörung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Reithal- le“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: Die Reitergruppe Baindt e.V. möchte beim Pumpwerk Brühl auf dem Flurstück 185/8 eine Reithalle errichten. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 09.03.2021 den Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebau- ungsplan „Reithalle“ gefasst. Es fand eine frühzeitige Be- hördenbeteiligung statt. Der Entwurf des Bebauungspla- nes in der Fassung vom 06.07.2021 lag vom 02.08.2021 Nummer 29 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 bis zum 03.09.2021 öffentlich aus. Aus der Bevölkerung gingen keine Stellungnahmen ein. Parallel wurde den Behörden und Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Hier gingen verschiedene Bedenken ein, die in der Abwägungs- und Beschlussvor- lage ersichtlich sind. Hinzu kommt, dass der Reitverein auf Grund der stark gestiegenen Baupreise die Halle verkleinern muss. Aus diesen Gründen muss der Entwurf des vorhabenbezo- genen Bebauungsplanes Reithalle erneut für die Öffent- lichkeit ausgelegt und die Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nochmals angehört werden. Beschluss: 1. Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt macht sich die Inhalte der Abwägungs- und Beschlussvorlage zur Fassung vom 06.07.2021 zu eigen. 2. Für die in der Gemeinderatssitzung beschlossenen In- halte wurde bereits vor der Sitzung eine vollständige Entwurfsfassung zur Verdeutlichung der möglichen Änderungen ausgearbeitet. Die vom Gemeinderat vor- genommenen Änderungsbeschlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den In- halten dieser Entwurfsfassung identisch. Der Gemein- derat billigt diese Entwurfsfassung vom 09.11.2021. Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Reithalle“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in der Fassung vom 09.11.2021 öffentlich auszulegen (Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB) sowie die Stel- lungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öf- fentlicher Belange einzuholen (Beteiligung der Be- hörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB). Da die Grundzüge der Planung von den Änderungen und Ergänzungen nicht berührt sind, wird gem. § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB bestimmt, dass die Einholung der Stellungnahmen bezüglich der Behörden und sonstigen Träger öf- fentlicher Belange auf die von den Änderungen oder Ergänzungen berührten Behörden und sonstigen Trä- ger öffentlicher Belange beschränkt wird. Gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB wird zudem bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänz- ten Teilen abgegeben werden können. Die Dauer der Auslegung wird gem. § 4 a Abs. 3 Satz 3 BauGB auf eine angemessene Frist von 2 Wochen verkürzt. TOP 05 Auftragsvergabe Nahwärmeleitung - Bauab- schnitt 3 im Bereich Ziegeleistraße Bauamtsleiterin Jeske berichtet: In der Sitzung am 03.05.2022 wurde beschlossen, die Arbeiten für die Nahwärmeleitung - Bauabschnitt 3 im Bereich Ziegeleistraße durch das Ingenieurbüro Kirchner Energie GmbH aus Weingarten ausschreiben zu lassen. Die beschränkte Ausschreibung wurde an fünf Firmen versandt. Zur Submission am 22.06.2022 ging ein Ange- bot ein. Das Submissionsergebnis sowie der Vergabevor- schlag sind in Anlage 1 aufgeführt. Der Bieter ist die Firma Lohr aus Ravensburg, mit einem Angebotspreis von 138.714,61 € brutto. Das bepreiste Leis- tungsverzeichnis lag bei 117.185,49 €. Nach VOB/A § 16 (6) Nr. 3 soll der Zuschlag für das An- gebot erteilt werden, das unter Berücksichtigung al- ler Gesichtspunkte, wie z.B. Qualität, Preis, technischer Wert, Ästhetik, Zweckmäßigkeit, Umwelteigenschaften, Betriebs- und Folgekosten, Rentabilität, Kundendienst und technische Hilfe oder Ausführungsfrist als das wirt- schaftlichste erscheint. Es wird empfohlen, die Firma Lohr aus Ravensburg, mit einer Brutto-Angebotssumme von 138.714,61 € zu beauf- tragen. Beschluss: Die Arbeiten für die Nahwärmeleitung – Bauabschnitt 3 im Bereich Ziegeleistraße werden an die Firma Franz Lohr GmbH aus Ravensburg zum Angebotspreis von 138.714,61 € brutto vergeben. TOP 06 Bauantrag zum Einbau einer Gaupe in das Dachgeschoss eines Wohngebäudes, Flst. 841, Thumbstr. 15 Bauamtsleiterin Jeske trägt folgenden Sachverhalt vor: Die Bauherren beantragen den Einbau einer Gaupe in das Dachgeschoss des bestehenden Wohngebäudes. Um mehr Wohnraum unterm Dach zu schaffen, ist auf der Westseite des Gebäudes eine Schleppdach-Gaupe mit einer Länge von 6,90 m und einer Dachneigung von ca. 10° geplant. Für das Gebiet, in welchem das Gebäude Thumbstr. 15 liegt, gibt es keinen Bebauungsplan, weshalb das Bau- vorhaben nach § 34 BauGB beurteilt wird. Innerhalb der im Zusammenhang bebauter Ortsteile, ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Um- gebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhält- nisse müssen gewahrt werden. Das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. Aus Sicht der Verwaltung kann ohne zusätzlichen Flä- chenverbrauch mit der geplanten Gaupe zusätzlicher Wohnraum geschaffen werden. Die Gaupe fügt sich in die nähere Umgebung ein und die Erschließung ist gesichert. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag zur Er- richtung einer Gaupe im Dachgeschoss des Wohngebäu- des wird erteilt. TOP 07 Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Bifang beim Neubau ei- ner Doppelgarage auf dem Flst. 134/2, Daim- lerstr. 25 Bauamtsleiterin Jeske berichtet: Der Bauherr möchte auf dem Flst. 134/2, auf der Nord- seite des Wohngebäudes eine Doppelgarage mit einer Länge von 6,77 m, einer Breite von 6,16 m bzw. von 7,25 m und einer Höhe von 2,65 m bauen. Das Bauvorhaben liegt im rechtsgültigen Bebauungsplan „Bifang“ und wird nach § 30 Abs. 1 BauGB beurteilt (B-Plan rechtskräftig 19.07.1974). Nach den Festsetzungen des Be- bauungsplanes sind Garagen, wenn sie nicht gesondert im Bebauungsplan ausgewiesen sind, im Hauptbaukör- per unter zu bringen. Vor den Garagen ist bis zur Stra- ße bzw. Gehweggrenze ein Mindestabstand von 4,50 m einzuhalten. Das geplante Bauvorhaben entspricht nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes, da die Bau- grenze überschritten wird und zwischen Garage und Fahr- bahnrand der erforderliche Mindestabstand von 4,50 m nicht eingehalten ist. Deshalb sind Befreiungen von den Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 planungsrechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplans nach § 31 Abs. 2 BauGB erforderlich. Nach § 31 Abs. 2 BauGB kann ein Vorhaben von den Fest- setzungen des Bebauungsplanes befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Abwei- chung städtebaulich vertretbar ist, die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und die Abweichung auch unter Wür- digung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Nach Ansicht der Gemeinde kann der Befreiung zuge- stimmt werden, da die Grundzüge der Planung nicht be- rührt sind und die Abweichung städtebaulich vertretbar ist. Es wurden im Geltungsbereich des Bebauungsplanes für Garagen außerhalb des Hauptbaukörpers und des Baufeldes und ohne erforderlichen Mindestabstand Be- freiungen erteilt. Da das Gebäude am Wendehammer liegt und nicht mit hohem Verkehrsaufkommen zu rech- nen ist, kann aus verkehrssicherheitsgründen auf den Abstand verzichtet werden. Beschluss: 1. Dem erforderlichen Befreiungsantrag von den Fest- setzungen des Bebauungsplanes „Bifang“ bei der Er- richtung einer Doppelgarage in der nicht überbau- baren Fläche, außerhalb des Hauskörpers und ohne erforderlichen Mindestabstand zur Straße wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. 2. Es ist vorab abzuklären, ob der Keller genehmigt ist. TOP 08 Kindergartenangelegenheiten - Festsetzung der Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2022/2023 Hauptamtsleiter Plangg teilt mit: In der Gemeinderatssitzung am 06. Juli 2021 wurde be- schlossen, die Elternbeiträge in den Kindergärten wie folgt festzulegen: 1.) Ab dem 01.09.2021 werden die Elternbeiträge für den Waldorfkindergarten wie folgt festgesetzt: Elternbeiträge in Kiga-Jahr 2021/2022 Regelkindergärten (bei 11 Monatsbeiträgen) Für das Kind aus einer Familie 133,00 € mit einem Kind Für ein Kind aus einer Familie 103,00 € mit 2 Kindern unter 18 Jahren Für ein Kind aus einer Familie 69,00 € mit 3 Kindern unter 18 Jahren Für ein Kind aus einer Familie 23,00 € mit 4 und mehr Kindern unter 18 Jahren 2.) Für die Betreuung von unter 3 – jährigen Kindern in al- tersgemischten Gruppen erfolgt ein Zuschlag in Höhe von 100% auf die jeweiligen Elternbeiträge in Regel- kindergärten. Dieser Zuschlag wird anteilig für in An- spruch genommene Belegungstage (Mindestbelegung 2 Tage / Woche) erhoben. 3.) Für die Mittagsbetreuung wird ein Betrag in Höhe von 4,00 € / Tag fällig - mit einer Obergrenze von 50,00 € monatlich. Seit dem 01.09.2019 werden die Elternbeiträge für den Kin- dergarten „Sonne, Mond und Sterne“ sowie für den Kin- dergarten „St. Martin“ nach dem Modulsystem festgesetzt. Modul 1 - Betreuungszeit 30 Stunden / pro Woche Elternbeiträge) Kiga – Jahr 2021/2022 (bei 11 Monatsbeiträgen Für das Kind aus einer Familie 133,00 € mit einem Kind Für ein Kind aus einer Familie 103,00 € mit 2 Kindern unter 18 Jahren Für ein Kind aus einer Familie 69,00 € mit 3 Kindern unter 18 Jahren Für ein Kind aus einer Familie 23,00 € mit 4 und mehr Kindern unter 18 Jahren Modul 2 - Betreuungszeit 34 Stunden / pro Woche Die Elternbeiträge werden entsprechend der Beiträge aus Modul 1 hochgerechnet. Modul 3 -Unterschiedliche Betreuungszeiten - Je nach gebuchter Stundenzahl im Modul 3 werden entspre- chend der Stundenzahl die Beträge festgesetzt. Die Elternbeiträge werden entsprechend der Beiträge aus Modul 1 hochgerechnet. Beitragssätze für Kiga-Jahr 2021/2022 Kinderkrippen (bei 11 Monatsbeiträgen) Für das Kind aus einer Familie 395,00 € mit einem Kind Für ein Kind aus einer Familie 293,00 € mit 2 Kindern unter 18 Jahren Für ein Kind aus einer Familie 199,00 € mit 3 Kindern unter 18 Jahren Für ein Kind aus einer Familie 78,00 € mit 4 und mehr Kindern unter 18 Jahren Während der Eingewöhnungsphase in den Krippen- gruppen wird für den ersten Monat nur der hälftige ent- sprechende Beitragssatz in Rechnung gestellt. In den El- ternbeiträgen sind die Kosten für das Mittagessen nicht enthalten. Die Module können zum 01.09., 01.12., 01.03. und zum 01.06. gewechselt werden.. Die Vertreter der Diözesen, der verschiedenen Landesver- bände sowie des Städte– und Gemeindetags sind über- eingekommen, eine Erhöhung der Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2022/2023 pauschal um 3,9% zu emp- fehlen. Diese Steigerung bleibt erneut bewusst hinter der Entwicklung der tatsächlichen Kostensteigerung zurück, um so sowohl den Auswirkungen der anhaltenden Krisen auf die Einrichtungen (mit Fachkräftemangel und Schwie- rigkeiten bei der Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs) als auch den Elternhäusern gegenüber gerecht zu werden. Die Empfehlung sieht folgendermaßen aus: 1.) Elternbeiträge in Kiga – Jahr 2022/2023 Regelkindergärten (bei 11 Monatsbeiträgen) Für das Kind aus einer Familie 139,00 € mit einem Kind Für ein Kind aus einer Familie 108,00 € mit 2 Kindern unter 18 Jahren Für ein Kind aus einer Familie 72,00 € mit 3 Kindern unter 18 Jahren Für ein Kind aus einer Familie 24,00 € mit 4 und mehr Kindern unter 18 Jahren Nummer 29 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 2.) Beitragssätze in Kiga – Jahr 2022/2023 Kinderkrippen (bei 11 Monatsbeiträgen) Für das Kind aus einer Familie 410,00 € mit einem Kind Für ein Kind aus einer Familie 304,00 € mit 2 Kindern unter 18 Jahren Für ein Kind aus einer Familie 206,00 € mit 3 Kindern unter 18 Jahren Für ein Kind aus einer Familie 82,00 € mit 4 und mehr Kindern Diese Elternbeiträge sind grundsätzlich nicht bindend. Es steht jeder Kommune frei, örtlich andere auch einkom- mensabhängige gestaffelte Elternbeiträge festzulegen. Es wird jedoch empfohlen, auch in diesen Fällen eine einheit- liche Festsetzung innerhalb der Kommune anzustreben. Die Berechnung der Elternbeiträge im Land Baden-Würt- temberg erfolgt einheitlich nach der sogenannten fami- lienbezogenen Sozialstaffelung, bei der alle im Haushalt lebenden Kinder bis zur Vollendung ihres 18. Lebensjahres berücksichtigt werden. Zu ihrer Information darf ich Ihnen die Kostendeckungs- grade der einzelnen Einrichtungen in den vergangenen 5 Jahren aufzeigen. Jahr SMS Regen- bogen St. Martin Waldorf- kiga 2021 12,90% noch nicht abgerechnet 16,1% 2020 9,51% 15,31% 13,43% 2019 12,20% 8,38% 15,16% 16,95% 2018 12,83% 14,04% 13,86% 16,28% 2017 14,60% 10,90% 14,49% 19,38% Diese Empfehlung zur Festsetzung der Elternbeiträge wird von den umliegenden Städten und Gemeinden umgesetzt. Es hat sich bei uns bewährt, dass in allen Einrichtungen dieselben Beiträge erhoben werden. Beschluss: Ab dem 01.09.2022 werden die Elternbeiträge für den Waldorfkindergarten wie folgt festgesetzt: 1.) Elternbeiträge in Kiga – Jahr 2022/2023 Regelkindergärten (bei 11 Monatsbeiträgen) Für das Kind aus einer Familie 139,00 € mit einem Kind Für ein Kind aus einer Familie 108,00 € mit 2 Kindern unter 18 Jahren Für ein Kind aus einer Familie 72,00 € mit 3 Kindern unter 18 Jahren Für ein Kind aus einer Familie 24,00 € mit 4 und mehr Kindern unter 18 Jahren 2.) Für die Betreuung von unter 3 – jährigen Kindern in al- tersgemischten Gruppen erfolgt ein Zuschlag in Höhe von 100% auf die jeweiligen Elternbeiträge in Regel- kindergärten. Dieser Zuschlag wird anteilig für in An- spruch genommene Belegungstage (Mindestbelegung 2 Tage/Woche ) erhoben. 3.) Für die Mittagsbetreuung wird ein Betrag in Höhe von 4,00 €/Tag fällig - mit einer Obergrenze von 50,00 € monatlich. Seit dem 01.09.2019 werden die Elternbeiträge für den Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ sowie „St. Martin“ nach dem Modulsystem festgesetzt. Modul 1 - Betreuungszeit 30 Stunden / Woche Elternbeiträge Kiga – Jahr 2022/2023 (bei 11 Monatsbeiträgen) Für das Kind aus einer Familie 139,00 € mit einem Kind Für ein Kind aus einer Familie 108,00 € mit 2 Kindern unter 18 Jahren vFür ein Kind aus einer Familie 72,00 € mit 3 Kindern unter 18 Jahren Für ein Kind aus einer Familie 24,00 € mit 4 und mehr Kindern unter 18 Jahren Modul 2 - Betreuungszeit 34 Stunden / Woche Die Elternbeiträge werden entsprechend der Beiträge aus Modul 1 hochgerechnet. Modul 3 - unterschiedliche Betreuungszeiten - Die El- ternbeiträge werden entsprechend der Beiträge aus Modul 1 hochgerechnet. Elternbeiträge für Kiga – Jahr 2022/2023 Kinderkrippen (bei 11 Monatsbeiträgen) Für das Kind aus einer Familie 410,00 € mit einem Kind Für ein Kind aus einer Familie 304,00 € mit 2 Kindern unter 18 Jahren Für ein Kind aus einer Familie 206,00 € mit 3 Kindern unter 18 Jahren Für ein Kind aus einer Familie 82,00 € mit 4 und mehr Kindern unter 18 Jahren Während der Eingewöhnungsphase in den Krippengrup- pen wird für den ersten Monat nur der hälftige entspre- chende Beitragssatz in Rechnung gestellt. In den Elternbeiträgen sind die Kosten für das Mittages- sen nicht enthalten. Die Module können zum 01.09., 01.12., 01.03. und zum 01.06. gewechselt werden. TOP 09 Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemein- de Baindt ab dem 01.09.2022 Hauptamtsleiter Plangg berichtet: In der Gemeinderatssitzung am 27.07.2016 wurde die Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Baindt beschlossen. In der Gemeinderatsitzung am 05.07.2022 werden die Elternbeiträge für die Kindergärten im Gemeindegebiet beschlossen. § 5 der Satzung über die Erhebung von Benutzungs- gebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Baindt werden wie in Anlage 1 ersichtlich ge- ändert. Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 Hauptamtsleiter Plangg fügt ergänzend hinzu, dass sich bei § 5 Abs. 2 (Gebührenhöhe für Mittagessen) zwischen- zeitlich eine Änderung ergeben hat. Das Mittagessen kos- tet pro Mahlzeit anstatt 3,80 € nun 5,50 €. Beschluss: Der Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhe- bung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreu- ungseinrichtungen der Gemeinde Baindt gem. Anlage 1 wird zugestimmt. TOP 10 Feststellung des Jahresabschlusses der Ge- meinde 2021 Feststellung des Jahresabschlusses 2021 des Eigenbetriebes Wasserversorgung Feststellung des Jahresabschlusses 2021 des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung Kämmerer Abele berichtet: Die Jahresrechnung 2021 ist bereits der dritte doppische Jahresabschluss seit der Einführung des Neuen Kommu- nalen Haushaltsrechts (NKHR) zum 1. Januar 2019 bei der Gemeinde Baindt. Er muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmä- ßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermitteln und ist zu er- läutern. Der Jahresabschluss besteht aus der Ergebnis- rechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Er gibt unter anderem Antwor- ten auf die Fragen, an welchen Stellen sich zum Beispiel Vermögenswerte und Schulden vermehrt oder vermindert haben oder aus welchen Quellen Geld eingenommen und wofür es ausgegeben wurde. Hier noch die wichtigsten Kennzahlen des Jahresab- schlusses 2021 in Kürze: Im Haushaltsjahr 2021 schließt das ordentliche Ergebnis mit einem Fehlbetrag von -395.214,75 € (Plan -1.836.900 €) ab. Im Sonderergebnis kann ein Überschuss in Höhe von 2.335.700,65 € verzeichnet werden. Im zweiten Jahr seit der Umstellung auf das NKHR verlaufen das ordentliche Ergebnis und das Sonderergebnis und somit auch das Gesamtergebnis sehr positiv. Wie aus den „Ordentlichen Erträge und ordentliche Auf- wendungen von 2021 ersichtlich werden, konnten 2021 ein besseres Ergebnis als geplant erzielt werden, jedoch waren die Aufwendungen um fast 400 Tsd. € höher als die Erträge. Gerade im Ausblick auf die Jahre 2022 ff, in denen aufgrund Corona und des Ukraine Krieges mit deutlich geringeren Zuweisungen und evtl. höheren Trans- feraufwendungen zu rechnen ist, ist es wichtig die Bemü- hungen zum Ausgleich des Ergebnishaushalts weiterhin aufrecht zu erhalten. In den folgenden Jahren in der unter Umständen aus- geglichene Ergebnishaushalte evtl. nicht möglich sein werden, werden Fehlbeträge (teilweise) durch vorhande- ne Rücklagen gedeckt. Das Gesamtergebnis 2022 zeigt wieder ein positives Jahresergebnis. Im Finanzhaushalt kann der Endbestand an Zahlungsmit- teln (liquiden Mittel) auf Grund Verkauf von Anlagevermö- gen verbessert werden und beträgt zum Jahresende 2021 insgesamt 7,6 Mio. €. Es ist für die großen anstehenden Investitionen ein kleines Finanzpolster vorhanden, jedoch sollte bei den zahlreichen Investitionen darauf geachtet werden, dass diese den Ergebnishaushalt zusätzlich nicht übermäßig belasten, z. B. in dem durch die Investitionen der Unterhaltungsaufwand und/oder die Bewirtschaf- tungs-kosten reduziert und somit die zusätzlich entste- henden Abschreibungen ausgeglichen werden können. Die Gemeinde Baindt hatte zum 31.12.2021 keine Kredit- marktschulden. Verbindlichkeiten wurden in Höhe von 329.073,30 € ausgewiesen. Der Finanzierungsmittelüberschuss aus Investitionstätig- keit betrug 2.154.695,77 €, das heißt die Summe der Aus- zahlungen aus Investitionstätigkeit waren um ca. 2,1 Mio. € niedriger als die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit. Das gegenüber der Planung positivere ordentliche Ergeb- nis setzt sich aus Folgenden wesentlichen Veränderungen gegenüber der Haushaltsplanung zusammen (Werte auf volle Tausend abgerundet): Wesentliche Entlastungen im Ergebnishaushalt (laufende Erträge und Aufwendungen): 302.000 € höhere Schlüsselzuweisungen – Zuweisungen nach mangelnder Steuerkraft 292.000 € höhere Landeszuweisungen 180.000 € höhere Gewerbesteuer 121.000 € geringere Personalaufwendungen 114.000 € höhere kommunale Investitionspauschale 70.000 € mehr Gemeindeanteil an der Einkommens- steuer und durch sonstige Veränderungen bzw. Verschiebung von Sanierungen wurde gegenüber der Planung von -1,8 Mio. € ein ordentliches Ergebnis von -0,4 Mio. € erzielt. Im Finanzausgleich ist immer das Rechnungsergebnis der Steuereinnahmen vom zweit vorangegangenem Jahr maßgebend. Das positivere Rechnungsergebnis 2021 wirkt sich mit der besseren Steuerkraftsumme auf die Kreisumlage, Finanzausgleichsumlage und Schlüssel- zuweisungen im Haushaltsplan 2023 aus. Fazit: Die Eckdaten sprechen für sich. Das Haushaltsjahr 2021 schließt mit einem besseren Ergebnis. Die Leistungsfä- higkeit des Ergebnishaushalts, die sich im ordentlichen Ergebnis ausdrückt, hat sich gegenüber dem Planansatz etwas erhöht. Ziel sollte dennoch sein, positive ordentliche Ergebnisse zu erwirtschaften. Feststellung der Jahresrechnung 2021 des EB Wasser- versorgung Das Wirtschaftsjahr 2021 schließt mit einem Gewinn in Höhe von -71.933,16 € ab. Die aufgelaufenen Gewinnvorträ- ge aus dem Vorjahr betrugen zum 01.01.2021 55.908,13 €. Der Verlustvortrag beträgt somit zum 31.12.2021 -16.025,03 €, wobei zum Jahresabschluss noch nicht die endgültige Ab- rechnung des Wasserzweckverbandes vollzogen wurde. Feststellung der Jahresrechnung 2021 des EB Abwas- serbeseitigung Das Wirtschaftsjahr 2021 schließt mit einem Jahresüber- schuss in Höhe von 123.024,72 € ab. Der Gewinnvortrag beträgt somit zum 31.12.2021 548.050,38 €, wobei zum Jahresabschluss noch nicht die endgültige Abrechnung des Abwasserzweckverbandes vollzogen wurde. Der Ge- winnvortrag wird auf der Passivseite sowohl als Eigenka- pital, als auch wegen zwingender Ausgleichsverpflichtung gem. Kalkulation als Gebührenausgleichsrückstellung dargestellt. Nummer 29 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Beschluss: Dem Jahresabschluss 2021 der Gemeinde Baindt sowie der Jahresrechnung 2021 des Eigenbetriebs Wasserver- sorgung und der Jahresrechnung 2021 des Eigenbetriebs Abwasser- beseitigung wurde zugestimmt TOP 11 Haushaltsvollzug 2022 - Ergebnisse der Mai- steuerschätzung - Finanzielle Lage - Ausblick Investitionen und Refinanzierung der Gemeinde Kämmerer Abele berichtet: Sowohl das Land, als auch die Kommunen werden nach der Maisteuerschätzung mit höheren Steuereinnahmen rechnen können, sofern sich die Prognosen für 2022 be- stätigen. Die Auswirkungen auf den kommunalen Finanzausgleich sind im Jahr 2022 auf eine Verbesserung um etwa 322 Millionen Euro zu beziffern, wovon etwa 307 Millionen Euro auf den allgemeinen Steuerverbund und 24 Milli- onen Euro auf den Familienleistungsausgleich entfallen werden. Es sollen die baden-württembergischen Kommu- nen aufgrund der Mai-Steuerschätzung zwar mit Steuer- mehreinnahmen in Höhe von etwa 484 Millionen Euro in 2022 rechnen können. Auf der anderen Seite dürfte sich der Anteil der baden-württembergischen Kommunen an den Mindereinnahmen der noch nicht in die Steuerschät- zung einbezogenen laufenden Gesetzgebungsvorhaben – für die Kommunen bundesweit sind dies für das Jahr 2022 minus 3,11 Mrd. Euro – in etwa gleicher Höhe wie die offiziell geschätzten Mehreinnahmen bewegen. Das ordentliche Ergebnis betrug in der Planung 2022 - 688.100 €. Es gelang in der Planung 2022 nicht, die or- dentlichen Aufwendungen mit den ordentlichen Erträgen (= Ergebnishaushalt) auszugleichen. Nach dem Haushaltserlass und der Maisteuerschätzung wird aufgezeigt, dass die Gemeinde ein voraussichtlich etwas besseres Ergebnis erzielen kann. Die wirtschaft- liche Prognose der Maisteuerschätzung ist wegen Infla- tion, Lieferengpässe und Ukrainekonflikt weiterhin sehr vage. Auch bei der positiven Gewerbesteuerprognose sind noch Fragezeichen, ob diese so auch kassenmäßig realisiert werden. Von der Bundesregierung wurde das Wirtschaftswachstum auf 2,2% gesenkt. Dies wäre in der aktuellen Lage ein sehr gutes Wirtschaftswachstum. nach Maisteuerschätzung Plan 2022 nach Mai- steuer- schätzung 2022 +/ Gewerbesteuer Nach- zahlung veranlagt/ hohe VZ 2.000.000 2.300.000 300.000 Gewerbesteuer- umlagesatz 206.000 237.000 -31.000 Gde-Anteil an der Ein- kommensteuer (höhe- res Aufkommen gegen- über Vorjahresprogn.) 3.308.000 3.350.000 42.000 Schlüsselzuweisungen (niedrigere Steuer- kraftmesszahl, etwas mehr Einwohner nach HH-Erlass) 1.620.000 1.957.000 337.000 Kommunale Investiti- onspauschale (Betrag u. EW-Zahl nach HH-Erlass ) 446.000 650.000 204.000 Finanzausgleichsumla- ge (geringere Steuer- kraftsumme 2. voran- geg. Jahr) 1.811.600 1.576.000 235.600 Kreisumlage (mit höhe- rer Kreisumlage in der Planung 2020 kalkuliert) 2.050.000 1.755.000 295.000 Gemeindeanteil an der USt 260.000 245.000 -15.000 Leistungen nach dem Familienlastenaus- gleich 266.700 270.000 3.300 Verbesserungen: 1.370.900 bereits bestehendes ordentliches Ergebnis laut Haushaltsplanung 2022 -688.100 Zusätzlich weitere ca. Aufwendungen: Erhöhung der Abschreibungen- Auflösung Zuschüsse -50.000 Bauleitplanungskosten Konzeptvergabe Mehraufwendungen -40.000 Unterhaltungskosten Klosterwiesenschule Toilettensanierung Aufwand -40.000 Reinigungskosten Mehraufwendungen -25.000 Zuweisung an Gemeindeverband Mittleres Schussental -25.000 Erneuerung der Waschräume – Zuschuss Kindergarten St. Martin -13.000 Erneuerung der Küche – Zuschuss Kindergarten Waldorfkindergarten -5.300 Sanierungsmaßnahmen Friedhof u.a. Glocke Friedhofskapelle -5.000 Prognose ordentliches Ergebnis Stand Juni 79.500 Bisherige außerordentliche Ausgaben im Investitionsbereich: Zuschuss Sanierung evangelische Kirche -20.000 Kindergarten SMS Einrichtung einer neuen Gruppe -42.400 -62.400 Die Gemeinde erhofft sich Ende 2022/Anfang 2023 wieder außerordentliche Erträge aus dem Verkauf von Grund- stücken um die etwas schwierigen Jahre 2022 und 2023 auszugleichen. Der Unterschied von ordentlichen zu au- ßerordentlichen Erträgen besteht darin, dass die ordent- lichen Erträge bei gewöhnlichen Verwaltungstätigkeiten entstehen und dadurch regelmäßig wiederkehrend und somit planbarer sind. Dazu zählen beispielsweise Steuern, Beiträge und Gebühren. Im Finanzhaushalt werden aufgrund Inflation, Ukraine- krieg und Lieferengpässe im Bereich der Investitionen ebenfalls Veränderungen zu verzeichnen sein. Sobald die Investitionsmaßnahmen konkretisiert sind und die genauen Kosten feststehen, werden dem Gremium die wesentlichen Veränderungen im Rahmen des Haushalts- controllings aufgezeigt. Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 2022 werden folgende Projekte in der Planung abge- schlossen bzw. bereits teilweise begonnen: • Klosterwiesenschule blaues Gebäude • Gestaltung Dorfplatz inkl. Randlagen • Bau der Fischerstraße • Barrierefreie Bushaltestellen Ortsmitte • Errichtung Gewässer 2. Ordnung – Hochwasser- schutzmaßnahme • Umbau- und Erweiterung Feuerwehrhaus • Feuerwehrfahrzeug LF 20 • Sowie Breitbandausbau weiße und hellgraue Flecke, offener Grunderwerb (Baugebiete) Erschließung von Gebieten, Straßenarbeiten (Geh- und Radweg, Sanierung Gemeindestraßen) und ein weiterer Bau- abschnitt der Nahwärmeleitung sowie zahlreiche weitere untergeordnete Projekte. Die Haushaltsjahre 2021 und 2022 sahen Kreditaufnah- men in Höhe von 1 Mio. und 4 Mio. € vor. Da sich Maß- nahmen verzögern, ist die Liquidität derzeit gesichert und Kreditaufnahmen waren nicht erforderlich. Der Geldbe- stand im Gemeindehaushalt beträgt Stand 07.06.2022 5,5 Mio. €. Die Gemeinde Baindt hat zudem 3,8 Mio. € bei den örtlichen Banken ebenfalls als Festgeld (Negativzinsen) und 1,0 Mio. € Euro an den Zweckverband Breitbandver- sorgung bis 30.06. zu 0% befristet ausgeliehen. Die Verwaltung wird 2022 ff die Zuschussmöglichkeiten von neuen Investitionsförderungsprogrammen weiter genau verfolgen und dem Gemeinderat ggf. Investitions- vorschläge unterbreiten. Die Gemeinde Baindt ist noch gut aufgestellt. Gute Steuer- und Gebührensätze und keine externen Verbindlichkeiten sind Zeichen für solides Wirtschaften. Dennoch sind große Investitionsvorhaben vorgesehen und Rezessionsängste können die weiteren Haushaltsjahre 2023/2024 begleiten. Technische Auflagen und altersbedingter Sanierungsauf- wand machen viele kommunale Investitionen notwendig. Bei einer Investition fließen die Abschreibungen in den Ergebnishaushalt. Diese sollten refinanziert werden. Aber nicht nur die Abschreibungen erhöhen den Ergebnishaus- halt, sondern auch höhere Wartungsgebühren. Weiterhin steht die Gemeinde vor der Herausforderung insbesondere aktiv in den Klimaschutz (Sanierung in Ge- bäude, Heizzentrale etc.) zu investieren. Bei den weiteren Aufgaben der Gemeinde Energie- und Mobilitätswende, Breitbandversorgung, Nahwärmever- sorgung, Digitalisierung werden die Maßnahmen Schritt für Schritt umgesetzt werden. Diese notwendigen Maß- nahmen benötigen Zeit und Geld. Die Mittelanmeldungen für den nächsten Doppelhaushalt 2023/2024 sollten demnächst mit Rückgabe 31.07.2022 eingehen. Die Rückmeldungen der bewirtschaftenden Stellen oder Anträge halten sich bisher in Grenzen. Im September 2022 können diese vom Gremium vorbe- raten werden. Der Gemeinderat hat dann im Rahmen der Investitionsplanung zu entscheiden, was zwingend notwendig und zum anderen was wünschenswert ist. Die endgütigen finanziellen Rahmenbedingungen des Haus- haltserlasses und der Novembersteuerschätzung werden anschließend eingepflegt. Die galoppierende Inflation als auch die Anzeichen einer evtl. Rezession gilt es im Auge zu behalten. Beschluss: Der Gemeinderat nimmt den aktuellen Stand des Haus- haltscontrollings zur Kenntnis. TOP 12 Standesamtsangelegenheiten - Bestellung ei- nes Eheschließungsstandesbeamten Hauptamtsleiter Plangg teilt mit: Bei der Gemeinde Baindt sind derzeit Frau Franka Mau- rer sowie als Stellvertreterin von Frau Franka Maurer ihre Kollegin aus der Gemeinde Berg, Frau Beatrice Kohler, als „Vollstandesbeamte“ bestellt. Darüber hinaus sind Bürgermeisterin Simone Rürup und Hauptamtsleiter Wal- ter Plangg zu „Eheschließungsstandesbeamten“ bestellt. Um der komplexen Rechtsmaterie mit vielen Bezügen zum ausländischen und internationalen Recht gerecht zu werden, sind „Vollstandesbeamte“ verpflichtet, inner- halb von fünf Jahren mindestens einen einwöchigen und fachlich einschlägigen Fortbildungslehrgang zu besuchen. Zudem sind weitere Lehrgänge zweimal jährlich auf Krei- sebene zu besuchen. Diese Nachweise sind von reinen „Eheschließungsstan- desbeamten“ nicht zu erbringen. Zur Entlastung von Frau Franka Maurer wird Herr Marvin Bautz (bei der Gemeinde Baindt seit dem 26.08.2020 im Bereich Bürgertheke und Rentenberatung tätig) als weiterer Eheschließungsstan- desbeamter bestellt. An einem Seminar - Eheschließungs- standesbeamter - hat Herr Bautz teilgenommen. Beschluss: Herr Marvin Bautz wird zum „Eheschließungsstandesbe- amten“ für den Standesamtsbezirk Baindt bestellt. TOP 13 Änderungen der AGB´s zum Abonnement des Amtsblattes der Gemeinde Baindt zum 01.01.2023 - Neuregelung der Umsatzbesteuerung der öf- fentlichen Hand gemäß § 2b Umsatzsteuerge- setz (UStG) Kämmerer Abele teilt mit: Im Rahmen des Steueränderungsgesetzes wurde eine Neuregelung durch die Einführung des § 2 b Umsatz- steuergesetz (UStG) gesetzlich verankert. Die Gemeinde Baindt hat in verschiedenen Bereichen die Übergangs- frist bis Ende 2022 in Anspruch genommen. Handelt eine Gemeinde auf privatrechtlicher Basis, führt dies zur Be- handlung als Unternehmer. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden in fol- genden Positionen verändert. • Eine Beitragserhöhung soll trotz gestiegener Druck- kosten zum 01.01.2023 nicht weitergegeben werden. Jedoch wird das Amtsblatt ab 01.01.2023 24,00 € zu- züglich 7% MwSt. (brutto 25,68 €) kosten. Änderungen in den AGBs hier fett markiert: Zahlungsweise Das Entgelt für das Abonnement beträgt 24,00 € zu- züglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit 7% USt, brutto 25,68 € ) für jedes volle Kalenderjahr. • Bisher hat die Gemeinde Baindt folgenden Service gewährt. Bei erstmaligem Zuzug in die Gemeinde, wird das Amtsblatt für 1 Jahr kostenfrei zugestellt. Sollte dieser Service weiterhin gewährt werden, müss- te die Gemeinde die Umsatzsteuer für den unentgelt- lichen Service leisten. Auch unentgeltlich erbrach- te „sonstige Leistungen“ des Unternehmers können der Umsatzsteuer unterliegen, sofern sie als eine ei- ner sonstigen Leistung gegen Entgelt gleichgestellte Wertabgabe zu behandeln sind. Nummer 29 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Die Finanzverwaltung tendiert dazu den kostenlosen Bezug als Kennenlernabonnement auf zwei Monate zu begrenzen. Abo-Beginn, Lieferbeginn, Lieferumfang, Rechnungs- stellung Bei erstmaligem Zuzug in die Gemeinde, wird das Amtsblatt als Kennenlernabonnement für 2 Monate kostenfrei zugestellt. Sollte ein weiterer Bezug ge- wünscht werden, kann dies schriftlich oder per E-Mail: info@baindt.de mitgeteilt werden. Beschluss: Der Gemeinderat stimmt den Änderungen in den Allge- meinen Geschäftsbedingungen (AGB) zum Abonnement des Amtsblattes der Gemeinde Baindt zu. TOP 14 Hochwasserschutzmaßnahme Beschlussfassung gem. Förderrichtlinie Wasser- wirtschaft Da dieser Tagesordnungspunkt (Einladung zur Gemein- deratssitzung am 05.02.2022) versehentlich im Amtsblatt der Gemeinde Baindt vom 01.07.2022 nicht abgedruckt war, wird dieser unter Tagesordnungspunkt 15 – Anfragen und Verschiedenes behandelt. TOP 15 Anfragen und Verschiedenes a) Hochwasserschutzmaßnahme Beschlussfassung gem. Förderrichtlinie Wasserwirt- schaft Kämmerer Abele teilt mit: Die Gemeinde Baindt war in den vergangenen Jahren mehrfach von Hochwasser durch Starkregenereignisse betroffen. Die Starkregenereignisse Ende Mai 2018 und im Juni 2016 haben zu Überschwemmungen im Bereich der Ortslage geführt. Da aufgrund der Klimaveränderungen mit häufigeren und intensiveren Starkregenereignissen zu rechnen ist, hat die Landesregierung die Kommunen auf- gefordert, mehr Vorsorge zu betreiben, um die Schaden- spotenziale und damit zukünftige Schäden zu verringern. Bei einer Online-Bürgerinformationsveranstaltung im No- vember 2020 zum Starkregenrisikomanagement, erläu- terte das Ingenieurbüro Fassnacht aus Bad Wurzach die angefertigten Starkregenkarten und stellte Maßnahmen zur Verringerung von Starkregenschäden vor, durch die sich jeder privat schützen kann. Am 04.10.2021 wurden Maßnahmen zur Vermeidung von Überflutungen infolge von Starkregenereignissen im Rah- men einer Informationsveranstaltung in der Schenk-Kon- rad-Halle dargestellt. Die Gemeinde Baindt hat die Hochwasserschutzmaßnah- me Hochwasser-schutzkonzept Baindt, 2. Bauabschnitt - Hirsch- / Siemensstraße, Gewässeröffnung / Errichtung Gewässer II. Ordnung beantragt. Aus der Hanglage Bühl, die sich östlich an die bestehende Bebauung entlang der Hirsch-, Siemens-, Benz- und Boschstraße anschließt und nach Osten bis zur bestehenden Bebauung entlang der Marsweilerstraße ansteigt, strömt der Oberflächenab- fluss derzeit bei Starkregenereignissen bisher weitgehend ungebremst entlang der Hirsch-, Siemens-, Benz- und Boschstraße zu. Aus den vorgenannten Überlegungen ergibt sich für die geplante Maßnahme nur eine sinn- volle Trassierung Richtung Westen mit Ableitung zum Bampfen. Der Zuschussgeber erwartet hierzu noch ei- nen Gemeinderatsbeschluss. Des Weiteren erwartet der Zuschussgeber eine zeitnahe Ausschreibung und einen Mittelabfluss 2022. Das Planfeststellungsverfahren für die wasserrechtliche Genehmigung läuft derzeit noch. Eine Bewilligung des För- derbescheides kann erst erfolgen, wenn der Planfeststel- lungsbeschluss vorliegt. Die untere Wasserbehörde geht davon aus, dass der Bewilligungsbescheid im Anschluss ausgestellt werden kann. Die Gemeinde hat im Rahmen des Starkregenrisikoma- nagements im ersten Bauabschnitt die Hochwasser- schutzmaßnahme in der Ortsmitte realisiert. Im nächs- ten Schritt sollte noch 2022 mit der Gewässeröffnung begonnen werden. Umfangreiche Fördermittel wurden hierfür beantragt. Nach Eingang des Förderbescheides sollte die Gemein- de laut Zuschussgeber die Ausschreibung veranlassen, welche im Oktober / November vergeben werden kann. Das Ingenieurbüro Fassnacht wird die Ausschreibung zeitnah vorbereiten. Es stehen Fördermittel in Höhe von 400 Tsd. € im Raum. Beschluss: Für die vordringliche Maßnahme Hochwasserschutzkon- zept Baindt, 2. Bauabschnitt Hirsch- / Siemensstraße, Ge- wässeröffnung / Errichtung eines Gewässers II. Ordnung wird die Verwaltung beauftragt, nach Eingang des För- derbescheides die Ausschreibung der oben genannten Maßnahme zu veranlassen. b) Sporthalle Ein Gremiumsmitglied weist die Verwaltung darauf hin, dass in den Duschräumen leichter Schimmelbefall zu verzeichnen ist. Die Verwaltung hat bereits mit der Putz- firma die Örtlichkeit angeschaut. Es kommt ab sofort ein wirksameres Putzmittel zum Einsatz. Zudem wurde die Belüftung optimaler eingestellt. c) Hightech-Grill Baindter Bädle Im Rahmen der letzten Bauausschusssitzung am 04.07.2022 wurde beschlossen, den von der Firma Acker- mann gesponserten Grill rechts am Eingang der Hun- deschule aufzustellen. Bürgermeisterin Rürup teilt mit, dass zunächst die Bauhofmitarbeiter das Fundament für diesen Grill fertigen. Bis in ca. 8 Wochen müsste der Grill dann einsatzbereit sein. d) Gewerbegebiet Mehlis Ein Gremiumsmitglied weist die Gemeindeverwaltung auf ein Gebäude im Gewerbegebiet Mehlis am Umspannwerk hin, in dem eine Wohnung bezogen wurde, die nicht ge- nehmigt ist. Dieser Mieter nutzt das angrenzende Gemein- degrundstück ohne Erlaubnis. Zudem hat der Eigentümer zu viel Fläche versiegelt. Bauamtsleiterin Jeske bemerkt, dass ihr dieser Sachverhalt bekannt ist. Der Eigentümer wurde aufgefordert, die Fläche zu entsiegeln. Zudem ist ein Baugesuch für die Wohnung nachzureichen. Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 Ferienprogramm NEU - NEU - NEU - Das Ferienprogramm ist seit dieser Woche freigeschaltet! Liebe Kinder, liebe Jugendliche, auch dieses Jahr wird es keine gedruckte Broschüre geben! Wir nutzen die Platt- form „nupian“, mit welcher eine Anmeldung ganz unkom- pliziert mit wenigen Clicks online erfolgen kann. Zur nupian-Online-Anmeldung geht’s ganz einfach über unsere Homepage www. baindt.de unter „Neuigkeiten“ oder mit diesem QR-Code: Am 26. Juli findet eine automische Auslosung durch die Software statt. Bis dahin sind die Plätze noch nicht ver- geben! Geschwister und Freunde können auf Wunsch gemeinsam an der Verlosung teilnehmen. Am Tag nach der Verlosung erhalten die Eltern der Kin- der, die einen Platz bekommen haben, eine E-Mail. Alle anderen Kinder bleiben auf der Warteliste und werden kontaktiert, wenn ein Platz frei wird. Bei mehreren Teil- nehmern auf der Warteliste wird unter diesen wieder verlost. Ab dem 27. Juli werden dann auch auswärtige Anmeldungen angenommen. Genauere Informationen zu Teilnahme- und Zahlungs- bedingungen, Corona-Hygiene-maßnahmen, Versiche- rungs- und Datenschutz etc. sind alle auf der „nupian-Seite“ zu finden. Viel Vorfreude auf die vor Euch liegenden Wochen wünscht Eure Gemeindeverwaltung Nr Name Ort Datum Alter 1 Tischtennis - „Schnuppertrai- ning“ Baindt - Sporthalle 29.07.2022 14:00 6-16 2 „Abenteuer auf dem Bauernhof“ Baindt - Konzett Bauern- hof 30.07.2022 10:00 5-12 3 Kinderbibeltag - „Wunderbar! Lachen und feiern erlaubt!“ Baienfurt - Evangelisches Gemeindehaus 01.08.2022 10:00 6-10 4 Einführung in den Tennissport Baindt - Tennisanlage 03.08.2022 09:00 ab 6 5 Abenteuertour (Kanutour) auf der Schussen Oberzell - Treffpunkt Baindt 04.08.2022 12:15 ab 11 6 Mit allen Sinnen den Wald wahr- nehmen Baindt - Waldspielplatz 04.08.2022 14:30 5-8 7 Schnitzeljagd Baindt - Reitgelände 06.08.2022 14:00 ab 6 8 Taekwondo „Schnuppertrai- ning“ Baindt - Rote Halle 10.08.2022 17:00 7-16 9 Jugendfußball - „Das Runde muss ins Eckige“ Baindt - Sport- platz bei der Ten- nishalle 18.08.2022 09:00 5-12 10 Human-Table-Soc- cer spielen wie die Großen Baindt - Villa Kunterbunt 18.08.2022 16:00 6-16 11 Raubzug durch Baindt Baindt - Alte Schule, Klosterhof 19.08.2022 15:00 9-13 12 Spiel und Spaß bei der Feuerwehr Baindt - Feuerwehrhaus 20.08.2022 14:00 ab 9 13 Wir bauen ein Hotel für Bienen und Insekten Baindt - Schütz- bach GmbH Bau- unternehmung 26.08.2022 14:30 6-10 14 Bei uns im Jugend- rotkreuz Baienfurt - Bereitschaftsheim 03.09.2022 10:00 6-12 15 Zirkus Baindt - Schützenhaus 03.09.2022 10:00 6-10 16 Bei uns im Jugend- rotkreuz Baienfurt - Bereitschaftsheim 03.09.2022 14:00 6-12 17 Wir verschönern eine Bushaltestelle Baindt-Baienfurt - Bushaltestelle 05.09.2022 14:30 6-12 Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 01805 911-630 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Der Kinderärztliche Bereitschaftsdienst im Landkreis Ravensburg bleibt in der Notfallpraxis am St. Elisa- bethen-Krankenhaus in Ravensburg. Eltern im Landkreis Ravensburg, die an den Wochenen- den und Feiertagen einen Kinderarzt benötigen, können sich weiterhin an die Kindernotfallpraxis am St- Elisa- bethen-Krankenhaus in Ravensburg wenden. Die bereits vermeldete Änderung zum 01.07.2022, wo- nach die Ärzte vorübergehend den Dienst in den eigenen Praxen anbieten, ist damit hinfällig geworden. „Wir sind froh, dass wir uns mit den Kinderärzten im Landkreis ei- nigen konnten, und die Notfallpraxis weitergeführt wer- den kann“, erläuterte der stv. Vorstandsvorsitzende der KVBW Dr. Johannes Fechner. Nummer 29 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Tierarzt Samstag, 23. Juli und Sonntag, 24. Juli Tierklinik Dr. Ganal und Dr. Ewert, Tel.: (0751) 4 44 30 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 23. Juli Apotheke im real in Weingarten, Franz-Beer-Straße 108, Tel.: (0751) 7 64 55 08 Sonntag, 24. Juli St. Gallus-Apotheke (Grünkraut), Bodnegger Straße 4, Tel.: 0751/79 12 20 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Essen auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-110 Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte Menschen bzw. für Menschen die einfach nur Geselligkeit suchen. Jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Ihre Ansprechpartnerin: Brigitte Löffler, betreuung@sozialstation-schussental.de Maybachstr.1, Weingarten Veranstaltungskalender Ob die im Nachfolgenden aufgeführten Veranstaltun- gen stattfinden, hängt von den dann geltenden Coro- na-Vorschriften ab. Juli 29. - 31.07. Schalmeienkapelle Weinfest August 02.08. Gemeinderatssitzung Rathaus 27.-28.08. 47. Reitturnier Reitplatz Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 Kindergartenachrichten Kindergarten St. Martin Vorschulausflug ins Dornier-Museum Friedrichshafen In den vergangenen Wochen haben sich unsere Vorschüler intensiv mit dem Pro- jekt „Weltraum“ befasst. Passend dazu war das Ziel des diesjährigen Vorschulausflugs am 15.Juli das Dornier-Museum in Friedrichshafen. Mit dem Bus ging es zum Bahnhof nach Ravensburg; von dort aus mit der Bob-Bahn weiter nach Friedrichs- hafen. Als wir dort ankamen, wurde zuerst einmal gemüt- lich gevespert. Gestärkt starteten wir mit einer Führung durch das Dorniermuseum. Dort gab es einiges zum Be- staunen: begehbare Flugzeuge und Helikopter, Tretflie- ger-Parcours und natürlich passend zum Projekt „die Raumfahrt-Ausstellung“. Dabei konnten wir einen echten Astronautenanzug sehen, einen Mars-Meteoriten aus der Nähe bewundern, tolle Lego-Modelle aus der Raumfahrt betrachten, beim Weltraum-Fitness mitmachen, ein Welt- raum-Kino anschauen und vieles mehr. Die Kinder hatten bei allem einen großen Spaß. Die Zeit zwischen der Mu- seumsführung und eigenständiger Tour konnten wir auf der Museumsterrasse verbringen: sich wieder mit Essen und Getränken stärken und auf dem Spielplatz austoben. Dabei konnten wir viele Landungen und Abflüge von Flug- zeugen und einem Zeppelin beobachten. Bevor wir die Heimreise antraten, gab es für alle noch ein Eis. Müde, aber mit vielen tollen Eindrücken ging es wieder zurück nach Baindt. Am Kindergarten angekommen, er- warteten uns schon die Eltern. Gemeinsam mit ihren Kin- dern überreichten sie uns ein wunderschönes Abschluss- geschenk: eine Wanduhr mit den Fotos aller Vorschüler, ein Balancierbrett und ein Carepaket für die Erzieher/-in- nen. Vielen lieben Dank dafür! Waldorfkindergarten „Auf der Erde steh ich gern...“ singen die Kinder der Schneeweißchengruppe des Baindter Waldorfkindergartens nun schon seit einigen Wochen von Tag zu Tag kräftiger und kräftiger. Ein untrügliches Zeichen dafür, dass sich das Kindergartenjahr für alle und da- mit auch die Kindergartenzeit für unsere Vorschulkinder dem Ende zuneigt. Fleißig wurden in den letzten Monaten wieder Holzschwer- ter geschliffen, emsig bunte Stoffe zu ebenso prachtvollen Nummer 29 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 wie kuscheligen Kissen genäht, am eigenen Buch gefaltet und gestaltet und in vielen verschiedenen Arbeitsschritten lustige Holzschiffe gebaut. Letztere durften dann am vorletzten Vorschulnachmit- tag wieder ausgiebig ausprobiert und zu Wasser gelas- sen werden. Gar nicht so einfach so eine Jungfernfahrt, wenn der Wasserstand mal zu niedrig, mal zu hoch, die Strömung mal zu ruhig, mal zu wild ist. Aber letzlich ließ sich für alle neun Schiffchen ein idealer Platz finden und die bunten Segel leuchteten mit der Sonne um die Wette. Die Sonne begleitete die Kinder dann auch auf ihrem Ausflug aufs Erdbeerfeld, wo mühevoll aber auch emsig die letzten süßen roten Früchtchen gepflückt wurden, um dann am nächsten Tag in riesigen Töpfen zu Unmengen von Marmelade verarbeitet zu werden. In Körben wohl verwahrt wartet das leckere Ergebnis all dieser Mühen nun darauf, an die jüngeren Kinder der Gruppe als Ab- schiedsgeschenk überreicht zu werden. Und wie jedes Jahr, wenn so lange so fleißig geschafft wurde, sind die letzten drei Wochen der Kindergarten- zeit den ganz besonderen Erlebnissen und Abenteuern vorbehalten. Das erste davon erlebten unsere Vorschul- kinder am vergangenen Mittwoch. Eine geheimnisvolle Einladung, gespickt mit allerlei Hinweisen, was einzupa- cken wäre und womit gerechnet werden müsse, ließ viel Raum für Spekulationen. Wohin der Schulkinderausflug dann aber tatsächlich ging, das errieten die Kinder erst, als sie schon auf dem Weg dahin waren. Und was war das für ein abenteuerliches Unterfangen, zu dem die Er- zieherinnen die Kinder in diesem Jahr eingeladen hatten! Am Zeller See in Bad Schussenried durften sich die Kinder als Floßbauer erproben, eine Aufgabe die nur im eben- so kreativ-fleißigen wie rücksichtsvollen Miteinander zu schaffen war. Aber unsere Großen lösten dies mit Bravour, Elan und einer riesigen Portion Freude. Ein buntes Segel wurde gestaltet, schwere Pfosten, Latten und Bretter ge- tragen und zurechtgelegt, große Tonnen gerollt und dies alles dann mit unendlich vielen Seilen verknotet. Und ei- nen Namen braucht so ein Floß natürlich auch ... nur wel- cher wäre der rechte? Unter lautem Applaus wurde dann schließlich das „F. F. Fritzi“, das Fähr-Floß-Fritzi, benannt nach unserem Hauswichtel Fritz-Fratz-Friederich, in den See gewuchtet. Eine letztesmal alle zusammen und mit aller Kraft – es war geschafft! Was folgte war einfach nur ein Riesenwasserspaß. Da wurde gerudert, gespritzt, gesungen, geklatscht, gesprun- gen, geschwommen, gewackelt und gelacht. Als die müden Floßmatrosen dann später gemütlich beim Essen zusammensaßen, dem ein oder anderen fiel es schon schwer, die Augen noch offen zu halten, ließ eine unerwartete Post die Herzen noch einmal höher schla- gen. Ein geheimnisvolles glitzernd blaues Paket mit einem schilfgrünen Brief brachte der Wirt plötzlich an den Tisch. Unser Hauswichtel hatte uns doch tatsächlich beobachtet und gemeinsam mit seinem Freund, dem Wassermann, schnell ein nützliches Überraschungsgeschenk gepackt. Die mit Namen und Sternzeichen bestickten Handtücher in den jeweiligen Lieblingsfarben, werden die Kinder nun wohl noch lange Zeit an diesen spektakulären Tag er- innern Bücherei 10.000 Bücher haben einen neuen Stand- ort gefunden In 80 Tagen um die Welt war es nicht – es ging schneller und war weniger weit. Den- noch war es ein echter Kraftakt: In über 200 Kartons wurden die 10.000 Bücher, außer- dem Zeitschriften, Spiele und unzählige CDs umgezogen und fanden in der roten Turnhalle einen neuen Platz. Über das letzte Wochenende wurden aufgrund des Um- baus der Schule alle Regale, Bücher, weitere Medien in den Mittelteil der roten Turnhalle umgezogen. Der Bauhof hatte diese dafür in drei Abteile getrennt. Links und rechts befinden sich schon seit einiger Zeit zwei Betreuungsräu- me der Schule. Einen großen Dank für die Unterstützung beim Umzug an alle Helferinnen und Helfer! Machen Sie sich selbst ein Bild davon, wie die Bücher an ihrem neuen Standort jetzt aussehen und kommen zu un- seren Öffnungszeiten vorbei: Montag 15-16 Uhr, Dienstag 16-18 Uhr und Freitag 11-13 Uhr. Im Sommer gelten geänderte Öffnungszeiten Dienstags und Freitags ist die Bücherei geschlossen Montag den 25.7.22 geschlossen Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 Dienstag 26.7.22 16.00 – 18.00 Uhr Freitag 29.7.22 11.00 – 13.00 Uhr Montag den 1.8.22 geschlossen Montag 8.8.22 15.00 – 16.00 Uhr Montag 15.8.22 15.00 – 16.00 Uhr Montag 22.8.22 15.00 – 16.00 Uhr Montag den 29.8.22 geschlossen Montag den 5.9.22 geschlossen Aller Anfang ist schwer Übersichtliches Chaos Am Ende wird alles gut... Zur Information Abitur 2022 Am Gymnasium des Bildungszentrums St. Konrad in Ra- vensburg haben folgende Schüler aus Baindt das Abitur mit Erfolg abgelegt: Lea Kunstmann, Michelle Miller, Johannes Padent, Julia Puhlmann, Jonas Späth. Wir gratulieren den Schülern zu ihrem Erfolg. Schulleitung und Kollegium Realschule Weingarten An der Realschule Weingarten haben folgende Schüler und Schülerinnen die Abschluss-prüfung der „Mittleren Reife“ abgelegt: Nick Baumgart, Leunita Likaj, Johannes Haug, William Lehn, Jakob Mohring-Landsberger, Nils Novak, Martin Ziegler, Elona Meholli. An der Realschule Weingarten haben folgende Schü- ler und Schülerinnen die Hauptschulabschlussprüfung abgelegt: Mingo Dieter Kehrer. Herzlichen Glückwunsch zu diesem Erfolg! Schulleitung und Kollegium der Realschule Weingarten Klimaschutz - einfach machen! Willkommen in unserer Rubrik „Klimaschutz – ein- fach machen“. Hier möchten wir in regelmäßigen Ab- ständen Anregungen geben, wie wir uns einen klima- schonenderen Lebensstil aneignen können. Denn in der Summe haben unsere täglichen Entscheidungen und Verhaltensmuster enorme Auswirkungen – im negativen wie im positiven Sinne! Viele Tipps und Infos für eine klimaschonende Lebens- weise sowie Gutscheine zum Ausprobieren finden Sie auch im kostenlosen Klimasparbuch, das vom Gemein- deverband Mittleres Schussental gemeinsam mit dem Verein für ökologische Kommunikation, oekom e. V., he- Nummer 29 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 rausgegeben wird. Schauen Sie mal rein - es lohnt sich! Sie finden das Taschenbuch in vielen Ausgabestellen und in allen Rathäusern der Verbandsgemeinden des Mittle- ren Schussentals (Ravensburg, Weingarten, Baienfurt, Baindt, Berg). Die Ausgabestellen sowie das Klimaspar- buch als kostenloses e-book finden Sie hier: https://gmschussental.de/klimaspar- buch. Das Klimasparbuch kann auch di- rekt beim Gemeindeverband Mittleres Schussental (klimasparbuch@gmschus- sental.de) angefordert werden. Tipp 36: Was tun bei Sommerhitze? Beim The- ma Klimaschutz und die Anpassung an den Kli- mawandel spielt auch der Schutz der Gesund- heit eine wichtige Rolle - insbesondere angesichts zunehmender Hitzebelastungen, die durch sogenannte Wärmeinseleffekte in dicht bebauten Gebie- ten oft noch verstärkt werden. Von zentraler Bedeutung ist, dass Hitzebelastung rechtzeitig als ein Problem er- kannt und als eine Gefährdung insbesondere für Perso- nen mit eingeschränkter Anpassungsfähigkeit an die Hit- ze – wie zum Beispiel hochaltrige Personen - angesehen wird. Insbesondere bei einer Hitzewarnung sind beson- dere Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Deshalb gibt bei- spielsweise der Deutsche Wetterdienst bei entsprechen- der Wetterlage Hitzewarnungen heraus: https://www.dwd.de/DE/wetter/warnungen/warnWet- ter_node.html Temperaturen ab 30 Grad Celsius können insbesonde- re bei älteren Menschen zu ernsten Problemen führen. Durch einen hitzeverursachten Salz- oder Flüssigkeits- mangel kann es passieren, dass der Organismus mehr Wärme aufnimmt, als er in Form von Schweiß abgibt. Dies führt unter Umständen zu einem Hitzestau oder sogar ei- nem Hitzschlag. In solchen Situationen sollte umgehend mehr als ausreichend getrunken werden. Mineralhaltige Sportgetränke und Wasser sind dafür gut geeignet. Bei Verdacht auf einen Hitzschlag sollten Sie umgehend den Notarzt rufen. Landkreis Ravensburg Jetzt bewerben – Fachschule für Landwirtschaft Ra- vensburg startet mit neuer Klasse Am 02. November startet die Fachschule für Landwirt- schaft Ravensburg wieder mit einer neuen Klasse in die 30-monatige Fortbildung zum/r „staatlich geprüften Wirtschafter/in für Landbau“. Mit der praxisorientierten Fortbildung und einer sehr engen Verknüpfung von The- orie und Praxis richtet sich die Fachschule mit ihrem An- gebot an zukünftige Betriebsleiter/innen und Führungs- kräfte landwirtschaftlicher Unternehmen. Aufbauend auf den Abschluss der Fachschule kann die Qualifikation zum „Landwirtschaftsmeister/in“ erworben werden. Zulas- sungsvoraussetzung ist ein Abschluss in einem landwirt- schaftlichen Beruf. In begründeten Einzelfällen werden unter bestimmten Voraussetzungen auch der Landwirt- schaft förderliche Berufsabschlüsse akzeptiert. Interessenten können sich bis zum 09.09.2022 für die im November startende Fortbildung anmelden. Weitere Informationen rund um die Fortbildung in Ra- vensburg sowie die Anmeldeunterlagen erhalten Sie über die Homepage der Fachschule www.fachschule-ravens- burg.de oder telefonisch unter 0751/85 6180. Am Donnerstag, 04.08.2022 findet um 19:30 Uhr in den Räumlichkeiten der Fachschule (Frauenstraße 4, 88212 Ravensburg) eine Informationsveranstaltung über den Fortbildungslehrgang statt. Hierzu sind inte- ressierte Schüler/-innen sowie deren Eltern eingeladen, um die Fachschule näher kennenzulernen und offene Fragen zur Fortbildung zu stellen. Die Anmeldung zur Informationsveranstaltung ist telefonisch unter 0751-85 6010 erforderlich. Maschinenring Alb-Oberschwaben e.V. Betriebs- und Familienservice 88356 Ostrach, Hauptstraße 17 Wir sind für Sie und Ihre Familie da Familienhilfe - Betriebshilfe – Betreuungshilfe Haushaltshilfe für Angehörige – Entlastung der be- treuenden Person Wir, der Maschinenring Alb-Oberschwaben e.V. helfen und unterstützen mit Kompetenz Familien und landwirt- schaftliche Betriebe, die sich in familiären Notsituationen befinden, z.B. bei - Krankheit - Unfall - Krankenhaus- und Kuraufenthalt - Schwangerschaft und Entbindung - Betreuung von Kindern und zu pflegenden Angehö- rigen Unsere Hauswirtschafterinnen übernehmen die Aufgaben im Haushalt, unsere Betriebshelfer/innen die Arbeiten im landwirtschaftlichen Unternehmen, um einen strukturier- ten Tagesablauf zu sichern. Die Kosten übernimmt die Gesetzliche Krankenkasse, die Rentenversicherung, die Pflegekasse, das Sozial- oder Jugendamt (§20 SGB VIII) oder sonstige Beihilfeträger. Wir helfen Ihnen bei der Antragstellung und beraten Sie unbürokratisch und schnell. Auskunft und Beratung: Frau Ulrike Reiter, Tel.: 07585/9307-11 oder E-Mail: u.reiter@mr-ao.de Maschinenring Alb-Oberschwaben e.V., Hauptstraße 17, 88356 Ostrach Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg Rentensprechtag Deutsche Rentenver- sicherung mit Thomas Bötticher, ehrenamtlicher Versichertenberater seit 2001 Beratungen in Rötenbacher Str. 24, 88364 Wolfegg Termine unter www.deine-rentenberatung.de Tel. 0170 561 7472, Mail boetticher.drv@outlook.de Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 23. Juli - 31. Juli 2022 Gedanken zur Woche Kannst du dich an einer Blume freuen, an einem Lächeln, am Spiel eines Kindes, dann bist du reicher und glückli- cher als en Milliönar, der alles hat. Nicht Besitz macht reich, sondern Freude. Phil Bosman Samstag, 23. Juli 18.30 Uhr Baienfurt – Wortgottesfeier mit Kommunio- nausteilung Sonntag, 24. Juli – 17. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier mit Pfarrer i. R. Leuze († Kurt Brugger, Ludmilla und Rochus Illenseer, Josef Jerg, Jahrtag: Maria Bentele geb. Hart- mann) 11.15 Uhr Baindt – Taufe von Lea 19.00 Uhr Baienfurt - Friedensgebet auf dem Marktplatz Dienstag, 26. Juli 7.50 Uhr Baindt - Schülerwortgottesdienst Mittwoch, 27. Juli 8.45 Uhr Baienfurt – Ökumenischer Schulschlussgot- tesdienst 10.15 Uhr Baindt – Ökumenischer Schulschlussgottes- dienst Donnerstag, 28. Juli Schulferien – kein Schülergottesdienst Freitag, 29. Juli 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz Samstag, 30. Juli 18.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier Sonntag, 31. Juli – 18. Sonntag im Jahrkreis 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier auf dem Dorfplatz – Weinfest († Anna und Eugen Halder, Theresia, Baptist und Eugen Elbs, Albert Konzett, Hildegard und Siegfried Müller, Jahrtag: Anton Elbs, Marga- rete Vollmer) Corona-Beschränkungen aufgehoben Es gelten daher in der vorderen Hälfte unserer Kirche weder Abstandsregeln noch Maskenpflicht. Im hinteren Drittel halten wir dagegen an der alten Ordnung mit mar- kierten Plätzen und der Bitte eine Maske zu tragen fest. Rosenkranzgebete im Juli Im Juli laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr. Der Gottesdienst anschlie- ßend entfällt im Monat Juli wegen Urlaub von Pfarrer Staudacher. Keine Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher im Juli (Urlaub) Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 Uhr – 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 Uhr – 18.00 Uhr Freitag 09.30 Uhr – 11.30 Uhr BITTE BEACHTEN! Das Pfarrbüro ist vom 01. August bis zum 19. August geschlossen. Sie erreichen uns wieder ab Dienstag 23. August 2022 von 9.30 Uhr bis 11.30 Uhr. Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Pfarrer Staudacher im Urlaub! Von Samstag, 9. Juli bis Freitag, 29. Juli ist Pfarrer Stau- dacher im Urlaub. Die Werktaggottesdienste am Mitt- woch in Baienfurt und am Freitag in Baindt entfallen. Den Beerdigungsdienst übernimmt Gemeindereferentin Silvia Lehmann. In dringenden Seelsorgefällen helfen die Pfarrbüros weiter. Bitte beachten: Wegen Renovierungs- arbeiten ist das Pfarrbüro in Baindt in der Woche Mo 18. bis Fr 22. Juli nur telefonisch zu erreichen. Helferkreis Die Seniorengeschenke für das zwei- te Halbjahr 2022 können im Pfarrbüro während den Öffnungszeiten abgeholt werden. Nummer 29 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 Junge Frauen übernehmen Verantwor- tung im kath. Frauenbund Baienfurt Am 6.7.22 lud der kath. Frauenbund ein zur Bundesfeier in die kath. Pfarrkirche „Mariä Himmelfahrt“. Die Messe wurde durch Pfarrer Bernhard Staudacher zelebriert und an der Orgel durch Frau Hummel begleitet. Die Texte hat Beatrix Onischke ausgesucht, wie gewohnt in sehr guter Weise, passend in die heutige Zeit. „wir wol- len uns einsetzen für eine Kirche, in der Frauen ihre Cha- rismen voll entfalten können, in der alle Entscheidungen im Geiste Gottes getroffen werden, in der nicht die Macht der einen zur Ohnmacht der anderen führt“. Nach einem eindrucksvollen Gottesdienst lud der Frau- enbund zur Hauptversammlung ins kath. Gemeindehaus St. Anna ein. In der Begrüßungsrede durch Elisabeth Mu- schel konnte sie Bernhard Staudacher und viele Frauen des Frauenbundes herzlich willkommen heißen und ein- laden auf ein sehr gutes Salatbüffet. Nach diesem Essen wurde die Hauptversammlung abgehalten mit Bericht der Schriftführerin (Elisabeth Muschel, stellver- tretend für die vor kurzem verstorbene Christel Ebertz) Bericht der Kassiererin Rita Grubert, jeweils für die ver- gangenen 2 Jahre da die HV pandemiebedingt 2020 und 2021 ausfiel. Die Kassenprüferin Melanie Markert stellte eine einwand- freie Kassenführung fest. Danach konnte Herr Pfarrer Staudacher die Entlastung der Vorstandschaft vorschlagen, was einstimmig ange- nommen wurde. Der Kdfb Baienfurt durfte 18 Frauen für langjährige Mitgliedschaft ehren. Jeder Frau wurde eine Urkunde und ein Blumenstock überreicht. Danach ging es zur Wahl. Da eine Wiederwahl nach 14 Jahren Amtszeit - laut Satzung - ausgeschlossen war, konnten sich die bisherigen Vorsitzenden nicht mehr zu Wahl stellen. Herr Pfr. Staudacher leitete die Wahl und fragte die Mitglieder nach Kandidatinnen die sich für dieses Amt zur Verfügung stellen. Andrea Schorrer und Ursula Stärk kandidierten für dieses Amt. Die Beiden wurden einstimmig gewählt. Das Votum durch Hand- zeichen bzw. klatschen war großartig. Andrea Schorrer und Ursula Stärk nahmen die Wahl an. Herzlichen Dank dafür. Nur ein Verein, der mit Leben gefüllt ist, kann wei- terhin bestehen. Junge Frauen haben hoffentlich das Glück, dass sie junge Frauen finden, die in den Frauen- bund kommen. Wir wünschen an dieser Stelle den neu gewählten Vorsit- zenden ein gutes Händchen. Donnerstag, 28.7.2022 Einladung ab 14.30 Uhr in die Bäckerei Mayer, Niederbiegerstraße, Stammtisch für Frauen jeden Al- ters Treffen zum gemütlichen Beisammensein. Wir freuen uns auf ein Wiedersehen! Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: So spricht der HERR, der dich geschaf- fen hat, Jakob, und dich gemacht hat, Israel: Fürchte dich nicht, denn ich habe dich erlöst; ich habe dich bei deinem Namen gerufen; du bist mein! Jes 43,1 Sonntag, 24. Juli 6. Sonntag nach Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeinde- haus 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche 19.00 Uhr Baienfurt Ökumenisches Friedensgebet auf dem Marktplatz Sonntag, 31. Juli 7. Sonntag nach Trinitatis Keine Kinderkirche in den Ferien !!! 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Abendmahl in der Ev. Kirche ---------- Gedanken zum Wochenspruch Fürchte dich nicht! – 366 mal finden wir in der Bibel diese Aufforderung, für jeden Tag des Jahres eine und sogar das Schaltjahr ist bedacht; aufgeschrieben in Zeiten, die nicht weniger krisenhaft waren als heute. Den Grund haben diese Zusagen in dem, was Gott ge- tan hat: Er hat sein Volk aus der Sklaverei herausgeführt und in ein gutes, freies Land begleitet. – Nicht anonym, sondern beim Namen gerufen – eingebunden in eine Le- bensgemeinschaft mit dem lebendigen Gott. Das ist die Perspektive, aus der wir auch heute noch jede Herausforderung angehen können, weil Angst kein guter Ratgeber ist und weil unser Auftrag, das Leben zu schüt- zen und zu stärken, zu wichtig ist, um ihn nicht um Gottes Willen anzugehen und mit seiner Zusage: Du gehörst zu mir. Gottes Segen in den Herausforderungen, in denen Sie gerade stehen! - Ihr Pfr. Martin Schöberl ---------- Gottesdienst für Zuhause Unsere Gottesdienste aus der Kirche kön- nen in Echtzeit von zu Hause aus mitgefei- ert werden. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Homepage www.evange- lisch-baienfurt-baindt.de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube- Kanal abrufbar. -------- Kinderkirche In den Ferien findet keine Kinderkirche statt!!! -------- Ökumenisches Friedensgebet Sonntag, 24. Juli, 19.00 Uhr auf dem Marktplatz in Baienfurt -------- Seite 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 Der Kreative Montag startet wieder durch Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Ter- min Helga Kaminski Petra Neumann-Sprink Tel. : 07502-4103 Tel. : 0751-52501 b.h.kaminski@gmx.de p.neumann.sprink@gmx.de 25.07. Renate Volz: „Meditatives Zeichnen- Zentangle“ 01.08. Christa Welle-Lebherz: „Sonnenblumen“ – Aquarell 08.08. Birgit Schwartz-Glonegger: „Stehende Gewäs- ser, fließendes Wasser, Schilf, Boote und Spiege- lungen“ -Aquarell 15.8. Annemarie Weber: „Blumenampel“ - Macramee Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist – um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel € 5,50; Material nach Verbrauch. Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den wieder sonntags um 10 Uhr statt. Die regelmäßigen Veranstaltungen als auch die Gottesdienste finden unter Einhaltung der aktuell geltenden Hygieneauflagen statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde angekündigt. Aufgrund der derzeit limitierten Teilnehmeranzahl wird um eine Voranmeldung auf der Homepage der Brüder- gemeinde bis freitags 18 Uhr gebeten. Vereinsnachrichten Ausflug der Jugendfußballs in den Skyline- park Bei schönstem Wetter trafen sich am Sams- tagmorgen um 7:30 Uhr circa 100 junge Fuß- ballerinnen und Fußballer am Parkplatz vor der Tennishalle und stiegen erwartungsvoll in die beiden dort wartenden Busse, denn die Jugendfußball Abteilung hatte zum Ausflug in den Skyline Park geladen. Froh ge- launt ging es nach Bad Wörishofen, wo es dann auf dem Busparkplatz zunächst für jedes Kind ein Vesper und zwei Getränke gab. Dann machten sich die Jungs und Mädels in Gruppen durch den Park auf, wobei die jüngsten von Trainern begleitet wurden. Es war für alle ausreichend Zeit die Fahrgeschäfte und Aktionen ausgiebig und teils mehrfach zu nutzen und den Tag zu genießen. Um 17:30 Uhr traf man sich dann zum Gruppenfoto wieder vor den Bussen, dann ging’s heimwärts, um kurz nach 19:00 Uhr wieder in Baindt anzukommen. In den Bussen war teils noch ordentlich Partystimmung und es gab viel zu lachen und zu besprechen, so dass die wartenden Eltern am Baindter Parkplatz glückliche, aber auch teils erschöpfte Kinder entgegen nahmen. Die Rückmeldungen aller TeilnehmerInnen waren durchweg positiv. Ein herrlicher Tag der allen Kindern und Jugend- lichen hoffentlich noch länger in Erinnerung bleiben wird. Besonderer Dank gilt den Organisatoren der Jugend- fußball Abteilung, insbesondere Sven Zeller. Ferner Tobi Kutter der die Vesperbeutel mit SV Baindt Aufdruck zur Verfügung stellte und Arthur Kränkle der die Busse be- sorgt hatte. Nummer 29 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 23 Juniorinnenfußball Ohne Gegentor beim HSM Schlosssee Cup Nach dem Erfolg beim Dachser Cup wollten unsere D-Ju- niorinnen am Wochenende beim HSM Schlosssee Cup in Salem ihren Erfolg wiederholen. Es warteten interessante Gegnerinnen auf uns, wie z.B. der FC Freiburg- Sankt Ge- orgen, Grenzach-Wyhlen, Ach-Linz, die wir beim Turnier Herbstmeister in Stuttgart schon kennen gelernt hatten und natürlich RW Salem. Die ersten vier Spiele gewannen wir alle zu null, wenn auch knapp, dann wartete auf uns die bis dahin ebenfalls ungeschlagene SGM aus Lauch- hau-Leimäcker (bei Stuttgart). Es war ein spannendes Match, mit deutlich mehr Tongelegenheiten für uns, aber wir brachten den Ball nicht über die Linie. Da am Ende der Gruppenphase beide Mannschaften punkt- und torgleich waren, musste ein 9-Meter Schießen über den Einzug ins Finale entscheiden. Leider versagten bei uns etwas die Nerven und so verpassten wir den Finaleinzug. Im Spiel um den dritten Platz trafen wir nochmal auf die Mann- schaft vom FC Freiburg-Sankt Georgen, wo wir unseren ganzen Frust in Tore ummünzten und mit 3:0 gewannen. Letztlich war das Abschneiden für unsere Mädels und Trainer David doch etwas enttäuschend, da sie aus dem Spiel heraus ohne Niederlage und ohne Gegentreffer geblieben waren und trotzdem das Turnier nicht gewin- nen konnten. Es spielten: Sara Jukic, Victoria Wertmann, Lena Füssel, Hedda Said, Jana Eiberle, Sophie Heilmeier, Malena Kal- letta, Emma Reissner, Leni Sorg, Franziska Bayer, Carla Seitner. TC Baindt e.V. Bei hochsommerlichen Temperaturen kämpften unsere Mannschaften am vergan- genen Wochenende um Spiel, Satz und Sieg: Herren: Kreisstaffel 2 TC Baindt – TC Ostrach 5:1 Topform beim Topspiel! Bei extremer Hitze war der Ta- bellenzweite aus Ostrach zu Gast auf der Baindter roten Asche. Ein Spiel, in dem es um den Aufstieg ging, erwar- tete die treuen Fans unserer Herren. Die erste wichtige Geschichte des Tages in einen Wort zusammengefasst lautet: David! Sowohl David Schäfer (6:3,6:1) als auch Da- vid Pejic (6:1,6:1) gewannen ihre Einzel souverän und mü- helos. Somit stand es 2:0 für uns. Die zweite wichtige Ge- schichte des Tages lautet: Comeback! Sowohl Max Schäfer auf dem Center Court als auch Moritz Lang auf Platz 2 zeigten ihre kämpferischen Qualitäten und gewannen ihre Matches jeweils im Match - Tie - Break nach Satz- rückstand! Beide Einzelspiele waren qualitativ auf hohem Niveau, aber die Baindter Filzkugelpeitscher Max&Moritz überpowerten ihre Gegner schlussendlich und gewan- nen ihre Einzel verdient. Damit stand es nach den Ein- zeln 4:0 für den TCB! Doppel 1 sicherten sich Max&Moritz (7:6,6:2), während es für David Schäfer und Simon Gauder im Zweierdoppel verdientermaßen nicht viel zu holen gab (1:6,3:6). Durch den verdienten 5:1-Sieg im Topspiel sind die Weichen nun ganz klar auf Meisterschaft und Aufstieg gestellt. Zum Saisonabschluss gastiert nächste Woche Meckenbeuren in Baindt. Herren 30: Bezirksliga TC Kressbronn – TC Baindt 5:4 Am Sonntag waren die Herren 30 zum Spitzenspiel in Kressbronn am Start. Beide Mannschaften trafen mit dem gleichen Spiel- und Matchverhältnis aufeinander. Somit war Hochspannung um den Aufstieg in die Be- zirksoberliga angesagt. Wir, als auch der Gegner, konnten in Bestbesetzung zum Showdown bei 30°C in der „Sandwüste“ von Kressbronn antreten. Philipp B. an Position 1 konnte hierbei wie ge- wohnt überzeugen und zerlegte seinen Gegner. 6:1 6:0 lau- tete das Ergebnis für „Flubbe“. An Position 2 traf Stefan auf den eigentlichen Top-Spieler von Kressbronn und das Spiel war an Dramatik und Spannung kaum zu überbie- ten. Nach knapp mit 5:7 verlorenem 1. Satz, stellte Stefan im Tiebreak des 2.Satz den Ausgleich her, wobei er unge- wohnte „emotionale Regungen“ zeigte. Es kam also zum Match-Tie-Break, welchen Stefan leider mit einem für ihn „untypischen“ Doppelfehler zu Gunsten des Gegners mit 9:11 beendete. Phlipp N. brachte uns danach mit seinem „ultimativen Powertennis“ mit 6:0; 4:6 und 10:5 wieder in Führung. Ralf R. konnte in seinem von mehr als fehler- behafteten Spiel an diesem Tag in keinster Weise über- zeugen und ging „sang und klanglos“ 2:6 und 0:6 unter. Nun war es am 3. „Boe-Bruder“ Ralf, welcher für uns den nächsten souveränen Sieg einfuhr. 6:2 6:4 lautete der Endstand. Unser 6er Marcel erwischte auch keinen „Sah- ne-Tag“ und unterlag mit 2:6 1:6. Dies bedeutete, dass wir mit einem 3:3 in die Doppel gingen. Eine gute Aufstellung war also gefragt. Das Doppel 2 mit Philipp B. und Ralf B. wurde seiner Favoritenrolle gerecht und zeigte seinen Gegnern die Grenzen auf. 6:2 6:4, die erneute Führung für uns. Marcel und Ralf R. auf 3 aufgestellt zeigten ge- gen ihre „Lummel-Gegner“ erneut eine komplett desolate Leistung und erwiesen der Mannschaft wie schon in ih- ren Einzeln den nächsten „Bärendienst“ im Kampf um die Meisterschaft. 1:6 0:6 gingen sie unter. Somit stand es 4:4. Es lag nun also alles an unserem Spitzendoppel Stefan und Philipp N. Nachdem der 1. Satz mit 6:4 gewonnen wur- de, gaben sie den 2.Satz mit 2:6 ab. Es ging also in einen von Dramatik kaum zu überbietenden Match-Tie-Break, mit atemberaubenden „Hochgeschwindigkeits-Tennis“. Leider unterlagen wir vor zahlreichen begeisterten Zu- schauern mit 10:12. Somit mussten wir unseren Gegnern vor dem abschließenden letzten Spieltag zur, so gut wie sicheren, Meisterschaft und dem damit verbundenen Auf- stieg gratulieren. Herren 40: Bezirksstaffel SG Baienfurt Tennis 2 – TC Baindt 4:2 Das Lokalderby gegen den direkten Nachbarn aus Baien- furt ging mit einer deutlichen Niederlage zu unseren un- gunsten aus. Nur Karlheinz Blank mit einem spannenden Einzelsieg nach Match-Tie-Break, sowie Andreas Münst im Doppel an der Seite von Karlheinz Blank, konnten für uns punkten. Über den Rest hüllen wir an dieser Stelle besser den Mantel des Schweigens. Vermutlich das letzte Mal, wurden wir im Anschluss, von unseren ehrgeizigen Gastgebern, aus der „legendären Holzhütte“ in Baienfurt bewirtet. Es spielten: Rafael Grabherr, Andreas Lang, Karlheinz Blank und Andreas Münst. Herren 50/2: Bezirksklasse 2 TC Baindt – TC Kluftern 6:3 Gegen die Gäste aus Kluftern rechneten wir uns eine Chance aus. Diese Chance konnten wir auch nutzen. Nach den Einzeln führten wir bereits mit 4:2. Thomas Schäfer, Sepp Spöri, Harald Steinmeier und Ro- land Futterer ließen ihren Gegnern keine Chance und gewannen glatt in 2 Sätzen. Jürgen Auer und Roland Maier mussten die Punkte den Gegnern überlassen. Somit würde ein Doppel zum Sieg Seite 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 reichen. Thomas/Jürgen gewannen Doppel 1, Roland/ Roland Doppel 3. Lediglich Doppel 2 mit Harald und Sepp musste sich nach spannendem Kampf erst im Match-Tie- Break geschlagen geben. Somit konnten wir den 3. Sieg in Folge einfahren, und sind nun auf dem 3. Tabellenplatz. Damen 50: Bezirksoberliga TC Tettnang – TC Baindt 1:8 Hurra – wir können es doch noch! Nachdem wir in den beiden vergangenen Spielen mit 1:8 nach Hause kamen, konnten wir dieses Mal auf einen 8:1-Sieg anstoßen. Mit dabei waren: Sibylle Boenke, Inge Futterer, Inge Spöri, Co Nehls, Conny Amann, Andrea Strehle Herren 70: Doppelrunde TC Meckenbeuren-Kehlen – TC Baindt 0:4 Karl Heinz Hänssler und Gerhard Zinser erspielten mit 6:3 und 6:0 souverän die 1:0 Führung. Ulli Spille und Günter Kessler beherrschten ihre Gegner mit 6:2 und 6:2 und er- höhten den Spielstand auf 2:0. Karl Heinz Hänssler und Günter Kessler ließen auch im 3. Doppel nichts anbren- nen und siegten überlegen mit 6:1 und 6:0. Den Schluss- punkt setzten Lothar Braun und Kurt Hoffmann mit ei- nem überzeugenden 6:1 und 6:4 und stellten mit 4:0 den verdienten Endstand her. Bereits vor dem letzten Spieltag ist damit dem TC Baindt die Tabellenführung nicht mehr zu nehmen. Vorschau: Fr, 22.7.: Damen 40 – TC Blaubeuren Sa, 23.7.: Damen 50 – TC Ehingen TC Ochsenhausen – Herren 50/1 TC Sigmaringen – Herren 40 TA SV Unterstadion – Herren 50/2 So, 24.7.: Herren – TC Meckenbeuren-Kehlen TC Leutkirch – Herren 30 Mo, 25.7.: TC Baindt – TC Kressbronn (Doppelrunde) Musikverein Baindt Wir brauchen Ihre Unterstützung 111 Jahre Musikverein Baindt bedeuten auch unzählige Jahre, in denen der Mu- sikverein Baindt bereits mit seiner original oberschwäbischen Tracht auf den Straßen unterwegs ist. Um alle unsere Musikantinnen und Musi- kanten mit passenden Trachten auszustatten, benötigen wir Ihre Hilfe. Dem Musikverein Baindt liegt es am Herzen auch wei- terhin die alte Tradition aufrecht zu erhalten und als eine der wenigen Musikkapellen in der Region noch mit den original oberschwäbischen Trachten unterwegs zu sein. Gerade diese Besonderheit, ermöglicht es uns immer wie- der bei besonderen Anlässen, wie zum Beispiel beim Fest- umzug des Oktoberfests in München eingeladen zu sein. Unsere Tracht gehört einfach zu unserem Musikverein und zu Baindt und soll daher erhalten bleiben. Doch beson- ders die Besonderheiten der oberschwäbischen Tracht, wie z.B. die Hauben der Damen sind sehr kostenaufwän- dig. Daher hoffen wir auf Ihre Unterstützung. Der Musikverein Baindt ist Teil der Aktion „Viele schaffen mehr“ der VR Bank Ravensburg-Weingarten. Im Zeitraum vom 14.06. bis 11.09.2022 können Sie uns mit einem Spen- denbeitrag unterstützen. Richten Sie dazu einfach Ihre Überweisung unter Angabe des untenstehenden Verwendungszwecks an folgende Bankverbindung: Verwendungszweck: P19152 – Neuer Glanz für unsere Musiktracht IBAN: DE33 6606 0000 0000 1377 49 BIC: GENODE6KXXX Falls Sie noch fragen haben, können Sie sich auch gerne direkt an unsere Musikantinnen und Musikanten richten. Vielen Dank für Ihre Unterstützung! Ihr Musikverein Baindt Reitergruppe Baindt Außerordentliche Mitgliederversamm- lung anlässlich des 47. Reitturniers Liebe Mitglieder, anlässlich unseres Reitturnieres am 27.- 28.08.2022 veranstalten wir am Mittwoch, 27.07.2022 ab 20 Uhr eine Mitgliederversammlung im Kirchenchorraum in Baindt. Wir bitten um vollzähliges Erscheinen aller Mitglieder. Die Vorstandschaft Kinder und Jugendzeltlager Von Donnerstag, den 28. Juli bis Samstag, den 30. Juli 2022 veranstaltet die Reitergruppe Baindt wieder ein Zelt- lager für Kinder und Jugendliche des Vereins. Unser Motto lautet: „Länder, Menschen, Abenteuer“ Spannende Wettkämpfe und knifflige Aufgaben sind ga- rantiert. Auch werden wir wieder unser Wissen im Gespann- fahren erweitern und Übungen im Voltigieren machen. Veranstaltungsort: Sterkshof, Sterkhof 2, in Baienfurt Wer mitmachen möchte bitte bis Samstag, 23. Juli bei Birgit Heilig, Tel. 0151/28899849, anmelden. Turnierergebnisse Reitturnier Herdwangen-Oberndorf Dressurprüfung Klasse A* Luisa Walser mit First Dinamica Platz 4 Reitturnier Babenhausen Dressurprüfung Kl.M* Christine Heilig mit Serano Platz 8 Reitturnier Munderkingen Dressurprüfung Kl. M* Christine Heilig mit Serano Platz 2 Gratulation zu diesem klasse Erfolg! Macht weiter so. Christine Heilig mit ihrem Serano Nummer 29 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 25 Schützengilde Baindt Besondere Verdienste Günter Schnez wurde vom Präsident des Württembergbergischen Schützenvetban- des mit der WSV Verdienstmedaille in Broze ausgezeichnet. Herzlichen Glückwunsch Ergebnisse derOrtsmeisterschaft 2022 Ortsmeister: 1. Platz MFC Sulpach 467 Ringe 2. Platz Feuerwehr Baindt 418 Ringe 3. Platz Flintenweiber 415 Ringe 4. Platz Musikverein 405 Ringe 5. Platz Kunstkreis 338 Ringe 6. Platz Schalmeien Baindt 338 Ringe 7. Platz Landjugend Baindt 304 Ringe Wanderpokal: 1. Platz Kunstkreis 533 Teiler 2. Platz Schalmeien Baindt 663 Teiler 3. Platz MFC Sulpach 837 Teiler 4. Platz Flintenweiber 1120 Teiler 5. Platz Feuerwehr Baindt 1135 Teiler 6. Platz Landjugend Baindt 1236 Teiler 7. Platz Musikverein 1271 Teiler Bester Schütze/ Schützin: 1. Platz Lübcke Achim 130 Ringe MFC Sulpach 2. Platz Heilig Daniel 114 Ringe Feuerwehr Baindt 3. Platz Spahlinger Ronald 110 Ringe Musikverein 4. Platz Schnez Carolin 108 Ringe Flintenweiber 5. Platz Scheffold Achim 98 Ringe Kunstkreis 6. Platz Lott Thorsten 97 Ringe Schalmeien Baindt 7. Platz Wöhr Simon 91 Ringe Landjugend Baindt Schützenkönigin: Lena Steinhauser 45.9 Teiler Flintenweiber Allen Schützen/Schützinnen herzlichen Glückwunsch. Die Schützengilde Baindt bedankt sich für die rege Teil- nahme an der Ortsmeisterschaft. Schalmeienkapelle Baindt e.V. Weinfest 2022 - das Warten hat ein Ende Nach zwei Jahren Corona-Pause sind wir endlich wieder in vollem Umfang da. Drei Tage Weinfest auf dem Dorf- platz, drei Tage Party und drei Tage beste Unterhaltung. Am Freitag, den 29. Juli 2022 sorgt ab 19:00 Uhr Marco Mzee für gute Stimmung auf dem Dorfplatz. Der österreichische DJ und Entertainer tritt seit mittlerwei- le über 20 Jahren erfolgreich in Discotheken, bei Zelt- und Oktoberfesten sowie auf zahlreichen Open Air Bühnen in ganz Europa auf. Er begeistert dabei das Publikum mit Topmusik aus unterschiedlichsten Genres, beeindruckt mit Live-Gesangseinlagen und sorgt für die perfekte Par- tystimmung. Einlass ist um 18:30 Uhr und der Eintritt be- trägt 5€. Am Samstag, den 30. Juli 2022 sorgen ab 19 Uhr Green River für beste Unterhaltung auf dem Baindter Dorfplatz. “Green River“, eine Coverband aus dem Herzen Süd- deutschlands, spielen Rock, Oldies, Blues, Country und Unterhaltungsmusik. Handgemacht, ehrlich und ohne Playback. Einlass ist bereits um 18:30 Uhr und der Ein- tritt ist frei. Der Sonntag, 31. Juli 2022 beginnt um 9.30 Uhr mit ei- nem Festgottesdienst auf dem Dorfplatz. Im Anschluss wird ab 10.30 Uhr mit der Böllergruppe Baindt der Frühschoppen mit dem Musikverein Gög- gingen eingeleitet. Ab 11.00 Uhr Beginn des Kinderprogramms mit basteln und schminken, sowie weiteren Attraktionen. Für die Kleinsten ist bestens gesorgt. Um 11.30 Uhr beginnt die Große Oldtimershow mit zahl- reichen Autos, Motorrädern und Traktoren. Nach dem Mittag startet der imposante Fahrzeugkorso mit anschlie- ßender Ausfahrt durchs Ländle. Fürs leibliche Wohl bieten die Schalmeien Baindt wieder einen reichhaltigen Mittagstisch sowie Kaffee und Ku- chen an. Gegen 15.45 Uhr findet das letzte Highlight mit der Haupt- preisverlosung der Tombola statt. Festende ist auf 17:00 Uhr angesetzt. Für das leibliche Wohl ist stets ausreichend gesorgt. Bei schlechtem Wetter finden die Veranstaltungen in der Schenk-Konrad-Halle statt. Auf Ihr kommen freut sich die Schalmeienkapelle Baindt. Weinfest 2022 – Eine Weinreise um die Welt Liebe Freunde des guten Geschmacks! Endlich ist es wieder so weit, unser geliebtes Weinfest kann wieder im vollem Umfang stattfinden. Damit ver- bunden ist natürlich auch unsere traditionelle Weinpro- be. Dieses Jahr findet die Weinprobe unter dem Motto „Eine Weinreise um die Welt“ statt. Dort werden die ver- schiedensten Weine aus dem Inland und von vielen ver- schiedene Ländern aus der ganzen Welt verkostet, dazu reichen wir einen reichhaltigen Vesperteller. Beginn ist wie immer am Weinfest-Samstag, den 30.07.2022 um 18 Uhr, in gemütlichem Ambiente beim Fischer Max im Stadel. Anmeldungen sind ab sofort unter Weinprobe@ schalmeien-baindt.de möglich. Der Preis für die Wein- probe mit Vesperteller beträgt 38€ und die Teilnehmer- zahl ist begrenzt! Die Schalmeienkapelle freut sich auf Sie. Volleyball LJ Baindt Mitspieler:innen gesucht Du bewegst Dich gern und bist am liebsten in einer Gruppe unterwegs? Hast Du schon einmal Volleyball gespielt und würdest nun gern wieder unseren faszinierenden Sport ausüben? Oder aber Du bist auf der Suche nach einem neuen Verein? Dann komm zu uns und überzeuge Dich selbst bei einem Probetraining. Konkret sind wir in der ersten Mannschaft auf der Su- che nach Mitspielern (Mittelblock und Außenangriff) und Mitspielerinnen (Zuspielerin) mit guten Vorkenntnissen. Kommende Saison werden wir wieder in der Mixed Staffel A spielen. Wenn Du bereits Erfahrung auf diesen Positio- nen (z. B. als Ex-Aktive/r) hast, melde Dich gern bei uns. Auch unsere zweite Mannschaft freut sich für kommende Saison über Volleyball erfahrenen und vor allem begeis- terten Zuwachs in der Mixed Staffel B. Motivierte Trainer:innen und Mitspieler:innen erwarten Dich. Damit Du Dir einen ersten Eindruck von uns ver- schaffen kannst, schau einfach mal im Training vorbei. Unser Training findet immer donnerstags von 20:00 bis 22:00 Uhr in der Sporthalle Baindt statt. Komm einfach vorbei und schau es Dir an. Für Fragen steht Adrian Za- nutta, Tel. 0157/35151616, auch gerne vorab zur Verfügung. Seite 26 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 Basar Baindt !!! Achtung Mitarbeiterinnen gesucht !!! Liebe Basar-Freunde, nach einer zweijährigen Pause möchten wir wieder mit dem Basar starten und wir suchen dafür helfende Hände. Da die Klosterwisenschule bald renoviert wird, wird unser Herbst-Winter-Basar 2022 in der Schenk-Konrad-Halle in einer kleineren Form stattfinden. Freitag, 23.09.2022 15.30 Uhr Treffpunkt in der Schenk-Konrad-Halle Baindt und Arbeit nach Plan bis ca. 19 Uhr. Danach erfolgt der Einkauf für die Helferinnen und Helfer. Samstag, 24.09.2022 Arbeitsbeginn um 9 Uhr. Der Verkauf startet um 9.30 Uhr und endet um 12.00 Uhr. Danach wird die Ware zurück sortiert und aufgeräumt. Arbeitsende ca. 16 Uhr. Vorteile für Helferinnen: - Verpflegung an beiden Tagen - 1 Verkaufsnummer vorab ohne Bearbeitungsgebühr - Vorab- Einkauf am Freitagabend Die Gutscheine vom Frühjahrsbasar 2020 können noch einmalig eingelöst werden. Mit dem Erlös des Basars unterstützen wir die örtlichen Kindergärten, Vereine, Schulen sowie karitative Einrich- tungen mit Geld- und Sachspenden. Wir würden uns sehr freuen, wenn Ihr uns dabei hilft auch in Zukunft Gutes zu tun! Für Anmeldungen und Rückfragen erreicht Ihr uns unter der E-Mail-Adresse: basar-baindt@gmx.de Es grüßt euch herzlich Das Basar Team Baindt Kunstkreis 25 Jahre Kunstkreis Am Sonntag den 17. Juli gab es eine Vernis- sage im Rathaus zum 25 Jahre Kunstkreis. Gezeigt wurden Bilder und Kunstgegen- stände welche über die Jahre hinweg geschaffen wurden. Hr. Hubert Gärtner erzählte über die Gründung und den Anfängen vom Kunstkreis. Die Bürgermeisterin Fr. Simo- ne Rürup betont die Wichtigkeit des Kunstkreises für die Gemeinde, z. B. Gestaltung des Rathauses, Beteiligung am Ferienprogram neue Ausstellungen mit bekannten Künstlern / innen und weitere Aktivitäten. Die Veranstal- tung wurde von Fr. Anna Hofman an der Harfe musika- lisch umrahmt. Die sehenswerten Bilder können zu den Öffnungszeiten im Rathaus betrachtet werden. SOZ I A L VERBAND VdK Baden-Württemberg Einladung zur Mitgliederversamm- lung 2022 Ort: Gasthof Rössle, Friedhofstr. 3-5, Weingarten Am Samstag, den 30. Juli 2022 - 14:30 Uhr/Einlass: 14:00 Uhr Sehr geehrtes Mitglied, zu unserer Mitgliederversammlung vom VdK OV Wein- garten laden wir Sie ganz herzlich ein und freuen uns auf zahlreiches Erscheinen.Es gibt Getränke, Kaffee und Ku- chen. Bitte bringen Sie Ihren Mitgliederausweis mit. Tagesordnung: - Geschäftsbericht von der Vorstands- schaft/Kassen- und Revisionsbericht sowie Entlastug des Vorstandes und diverses. Zu Ihrer Info: Wir wollen noch am 01.10.2022 einen Ausflug mit dem Apfelzügle machen, rufen Sie mich bitte an - Fr. Maucher 0751-47760 – gerne auf den Anrufbeantworter drauf sprechen und deutlich Namen und Telefonnummer ansagen,dann gibt es nähere Infos zwecks Bezahlung usw. Ihre Karin Maucher und die gesamte Vorstandsschaft Was sonst noch interessiert Gemeinde Bergatreute Ein starkes Stück Oberschwaben! Zum 1. September 2022 bietet die Gemeinde Bergatreute einen Ausbildungsplatz im Beruf Verwaltungsfachange- stellte/r (m/w/d) an. Sie: interessieren sich für die kommunale Verwaltung, arbeiten gerne mit Menschen zusammen, haben Sinn für ordentliches und sorgfältiges Arbeiten Das erwartet Sie: Eine fundierte und interessante Ausbil- dung mit verantwortungsvollen Aufgaben, ein angeneh- mes Betriebsklima und viele neue Herausforderungen in verschiedenen Abteilungen. Wir bieten: eine Ausbildungsvergütung nach dem TVAöD, eine 5Tage-Freistellung für die Abschlussprüfung, eine Ab- schlussprämie in Höhe von 400 € bei bestandener Prüfun. Schwerbehinderte Bewerber/innen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Ihre Bewerbungsunter- lagen (mit Kopien von den beiden letzten Schulzeugnis- sen) senden Sie bitte bis zum 10.09.2022 an die Gemeinde Bergatreute, Ravensburger Straße 20, 88368 Bergatreu- te. Interessenten können sich gerne vorab an Frau Ibraj unter Tel. 0 75 27/ 92 16-15 wenden. Nummer 29 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 27 Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg Nicht ohne Ausbildungsplatz in die Ferien Die Sommerferien rücken in greifbare Nähe. Die Agen- tur für Arbeit Konstanz-Ravensburg ruft junge Men- schen dazu auf, nicht ohne einen Ausbildungsvertrag in die Sommerferien zu starten. Aktuell sind noch über 2.500 Lehrstellen unbesetzt. Mathias Auch, Vorsitzender der Geschäftsführung der Arbeitsagentur Konstanz-Ravensburg: „Allen Schülerin- nen und Schülern, die noch keinen Ausbildungsvertrag in der Tasche haben, empfehle ich jetzt vor den Ferien alles klar zu machen. Nicht lange warten, sondern starten. Die Berufsberatung der Agentur für Arbeit hilft auf den Weg zum Wunschausbildungsberuf und kennt auch gute Al- ternativen. Das Ausbildungsangebot ist enorm, nie waren die Chancen besser als zurzeit.“ Zahlreiche Arbeitgeber bekommen in den vergangenen Jahren den demografischen Wandel deutlich zu spüren, denn bei ihnen gehen weniger Bewerbungen auf Ausbil- dungsplätze ein als in den Jahren zuvor. Mathias Auch: „Auch den Ausbildungsbetrieben empfeh- le ich, Nägel mit Köpfen zu machen. Die neue Plattform Praktikumswoche.de stellt einfach und schnell den Kon- takt zu interessierten jungen Menschen her. Praktika sind das A und O bei der Berufswahlentscheidung. Die Prakti- kumswoche ist eine starke Initiative. Darüber hinaus steht unser Arbeitgeber-Service bei der Suche nach geeigneten Bewerbern beratend und unterstützend zur Verfügung.“ Den Arbeitgeber-Service erreichen Betriebe über die bun- desweite kostenlose Rufnummer 0800 4 5555 20. Inter- essierte Jugendliche können unter 0800 4 5555 00 einen Termin mit der Berufsberatung vereinbaren. Wer sich noch in der Orientierungsphase befindet, ist auf der Plattform www.praktikumswoche.de richtig. Unter dem Motto „5 Tage, 5 Berufe, 5 Unternehmen“ können bis zum Ende der Sommerferien unkompliziert Praktikums- plätze gebucht werden. Unfallkasse Baden-Württemberg (UKBW) Schülerinnen und Schüler sind in der Ferienbetreuung unfallversichert Schutz besteht bei Angeboten der Kommune, Schule, des Landes sowie in den Sommerschulen / Versichert sind auch geflüchtete Kinder und Jugendliche In Baden-Württemberg stehen die Sommerferien vor der Tür, doch der gesetzliche Unfallversicherungs- schutz der Unfallkasse Baden-Württemberg (UKBW) macht keinen Urlaub: Schülerinnen und Schüler, die in Ferienzeiten an organisierten Bildungs- und Betreu- ungsmaßnahmen der Kommunen oder Schulen in Ba- den-Württemberg teilnehmen, sind gesetzlich unfall- versichert. Versicherungsschutz besteht auch während des Besuchs von Sommerschulen in Baden-Württem- berg sowie bei der Teilnahme am Förderangebot „Fe- rienband 2022“ des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg. Geflüchtete Kinder und Jugendliche sind in der Ferienbetreuung ebenso automatisch und kostenfrei unfallversichert. Die Absicherung bei der Teilnahme an den organsierten Bildungs- und Betreuungsmaßnahmen reicht je nach individuellem Bedarf von einer ambulanten oder statio- nären Versorgung über Renten-, Pflege-, bis hin zu Teil- habeleistungen. Förderangebot „Ferienband 2022“ umfassend unfall- versichert Um Kinder und Jugendliche beim Aufholen von coron- abedingten Lernrückständen zu unterstützen, bietet das Land das „Ferienband 2022“ an. Durch dieses Angebot im Rahmen des Programms „Lernen mit Rückenwind“ ist eine zusätzliche Förderung in den Sommerferien möglich. Schülerinnen und Schüler erhalten im Falle eines Unfalls denselben umfangreichen Schutz, den sie auch bei einem Unfall während des Schulbesuchs erhalten. Sie sind dabei sowohl während der Teilnahme als auch auf den damit verbundenen, unmittelbaren We- gen kostenfrei versichert. Eltern brauchen hierfür keine besondere Versicherung abschließen. Versicherungsschutz von Kindern und Jugendlichen auf der Flucht Kinder und Jugendliche, die auf der Flucht sind, stehen beim Kita- und Schulbesuch in Baden-Württemberg sowie auf den damit verbundenen Wegen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Dazu zählen auch der Besuch von Vorbereitungsklassen oder andere Formen der Beschulung und Vorbereitung. Dies gilt in Räumlich- keiten in oder auch außerhalb der Schule, wenn die Maß- nahme dem organisatorischen Verantwortungsbereich der Schule zugeordnet ist. Ebenso sind geflüchtete Kinder und Jugendliche, die in Ferienzeiten an organisierten Bil- dungs- und Betreuungsmaßnahmen der Kommunen oder Schulen in Baden-Württemberg teilnehmen, gesetzlich unfallversichert. Weitere Infos unter www.ukbw.de. Tierheim Berg-Kernen / Tierschutzverein Ravensburg-Weingarten u. Umgebung e.V. Auch Tiere leiden unter der Hitze - hilfreiche Tipps! Die heißen Temperaturen bedeuten für Haus- und Wild- tiere eine Gefahr. „Wir empfehlen Tierhaltern, stets für frisches Trinkwasser und kühle Plätze zu sorgen. Auch Wildtiere kann man mit Wasser unterstützen“, sagt Mar- tina Schweitzer, Vorsitzende des Tierschutzvereins Ra- vensburg-Weingarten u. Umgebung e.V. Anders als der Mensch können viele Tierarten nicht schwitzen. Die meisten Haustiere regulieren ihren Wär- mehaushalt über Trinken oder Hecheln. Deshalb ist je- derzeit verfügbares frisches Trinkwasser gerade bei Hit- zetagen wichtig. Außerdem braucht das Tier einen kühlen Schattenplatz, an den es sich stets zurückziehen kann. „Große Anstrengungen sollten dringend vermieden wer- den“, empfiehlt Martina Schweitzer. Mit Hunden sollte man deshalb in den kühleren Morgen- und Abendstun- den Gassi gehen. Dabei oder auch bei Einkäufen sollte immer Wasser für den Hund mitgenommen werden. „Ein großer Dank gilt all jenen Geschäften, die es ihren Kunden erlauben, den Vierbeiner mit hineinzunehmen, oder die sogar Wassernäpfe bereitstellen“, sagt die Tierschutzver- ein-Vorsitzende und mahnt zur Vorsicht auch bei einem Spaziergang über Asphaltwege: „Heißer Asphalt kann Verbrennungen an Hundepfoten verursachen.“ Die nötige Abkühlung für die Vierbeiner kann ein Hundepool bringen. Katzen bevorzugen dagegen ein schattiges Plätzchen im Garten oder ziehen sich gern ins kühlere Badezimmer oder den Keller zurück. Vorsicht bei Außengehegen und im Auto Wer Kaninchen oder Meerschweinchen im Außengehege hält, sollte im- mer prüfen, ob sich ein großer Teil des Geheges den gan- zen Tag über im Schatten befindet. Schattenspendende Seite 28 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 Häuschen, kühle Steinplatten oder feuchte aufgehängte Tücher können zusätzlich für Kühlung sorgen. „Unter keinen Umständen dürfen Tiere allein im Auto gelassen werden“, warnt Martina Schweitzer. Auch bei bedecktem Himmel oder geöffneten Fenstern steigt die Temperatur im Fahrzeuginnenraum rasch auf 50 Grad und mehr an und das Fahrzeug kann so schon innerhalb weniger Minuten zur tödlichen Falle werden. Passanten, die ein Tier in Not bemerken, sollten umgehend die Polizei oder auch die Feuerwehr informieren, um das Fahrzeug öffnen zu lassen, falls der Fahrzeughalter oder Fahrer nicht schnell genug gefunden werden kann. Wassertränken für Vögel, Igel und Insekten Vögel, Igel und Co. können bei Hitze schnell dehydrieren, weil Bäche und Pfützen dann sehr schnell austrocknen. In städtischen und agrarindustriell geprägten Gebieten sind natürliche Gewässer zudem eher selten vorhanden. „Tierfreunde können den Wildtieren im Garten oder auf dem Balkon mit flachen Wassertränken dabei helfen, ihren Durst zu stillen und sich abzukühlen. Das Wasser muss täglich ge- wechselt und die Schale muss sauber gehalten werden, um der Übertragung von Krankheitserregern vorzubeu- gen“, so die Tierschutzverein-Vorsitzende. Da die Wasser- schale möglicherweise auch Insekten wie Bienen anzieht, kann man ein paar kleinere Steine im Wasser verteilen, auf denen diese landen können. Die Steine dienen auch als Ausstiegshilfe für Tiere, die ins Wasser fallen. Durch die Trockenheit wird das Insektensterben begüns- tigt und durch den fehlenden Regen ist der Boden oft zu hart, um nach Würmern zu wühlen. Gerade jetzt, wo die Igel ihre Jungen zur Welt bringen und aufziehen, wird auch Nahrung dringend benötigt. Jeder/jede kann helfen, indem er/sie neben Schälchen mit Wasser auch Katzen- futter in den Garten stellen. „Das Futter am besten in eine behelfsmäßige Kiste stellen, damit nicht die eigene oder die Nachbarskatze sich daran gütlich tut. Das Eingangs- loch sollte nicht größer als 11 mal 11 Zentimeter sein“, rät Martina Schweitzer und sie mahnt zur Vorsicht: „Aufgrund der Nahrungsknappheit sind die Igel nun auch vermehrt tagsüber auf Futtersuche. Dabei sind sie beispielsweise durch Mähroboter hochgefährdet.“ Weitere Tipps gibt der Deutsche Tierschutzbund auf sei- ner Website unter www.tierschutzbund.de/hitzetipps- wildtiere. TWS Netz GmbH Trinkwasser unter ständiger Beobachtung Versorgung in Ravensburg, Eschach und Weingarten ge- sichert - TWS Netz plant in langen Zeiträumen Die Temperaturen steigen und treiben den Menschen die Schweißperlen auf die Stirn. Viele Regionen in Deutsch- land und Europa haben bereits jetzt mit den Folgen des Klimawandels zu kämpfen und leiden unter einer extre- men Wasserknappheit und Dürre. Damit den Bürgerinnen und Bürgern in Ravensburg, Eschach und Weingarten ausreichend Trinkwasser zur Verfügung steht, kümmern sich die Mitarbeitenden der TWS rund um die Uhr um das wertvolle Gut. „Um die Versorgung der 70.000 Bürgerinnen und Bürger in unserem Einzugsgebiet sicher zu stellen, haben wir neben unseren Trinkwasseranlagen und Leitungen auch 85 Grundwasserpegel ständig im Blick“, berichtet Robert Balle, Wassermeister der TWS Netz. Anders als in anderen Regionen Europas, müssen sich die Fachleute bei der TWS derzeit keine großen Sorgen über ausreichend Nachschub machen und bleiben trotzdem wachsam. „Auch bei wo- chenlanger Trockenheit können wir genug Trinkwasser in ausgezeichneter Qualität bereitstellen. Dennoch be- obachten wir die Folgen des Klimawandels und die Pegel unserer Entnahmestellen sehr genau“, erklärt Robert Bal- le. Deshalb möchte er die Menschen auch sensibilisieren: „Es ist wichtig, dass uns bewusst ist, wie wertvoll sauberes Trinkwasser ist. Wir können in unserem Alltag viel für ei- nen sorgsamen Umgang tun - auch wenn es scheinbar nur Kleinigkeiten sind, wie den Wasserhahn beim Zähne- putzen zu schließen oder die Spül- und Waschmaschine vollzuladen“. Die Versorgung mit hochqualitativem Trinkwasser ist für die TWS ein wichtiger Bestandteil der Daseinsvorsorge, die der TWS und ihren Experten sehr am Herzen liegt. Entsprechend viel tun die Mitarbeitenden tagtäglich da- für und kalkulieren den Bedarf gewissenhaft. „Momentan ist der Grundwasserspiegel in etwa auf dem Niveau der Durchschnittswerte der letzten zehn Jahre“, sagt der TWS-Experte. Dabei gebe es immer wieder na- türliche Schwankungen, die mit der Regenmenge und der Schneeschmelze zusammenhängen. Denn wichtig für eine ausreichende Wasserversorgung sei nicht das aktuelle Wetter, sondern die vorhergehenden Zeitperio- den, da die Niederschläge in dieser Zeit die natürlichen Quellen befüllen. Nachhaltige Versorgung Der TWS ist es wichtig, Grundwasser nachhaltig und mit großer Verantwortung zu bewirtschaften. Damit die Ver- sorgung der Menschen auch künftig in hoher Qualität und ausreichender Menge klappt, kalkuliert die TWS den Bedarf gewissenhaft und investiert regelmäßig in ihre Anlagen und Netze. Derzeit erneuert der Wasserversor- ger den Hochbehälter Greckenhof in Schmalegg. Rund 1,9 Millionen Euro investiert die TWS mit diesem Projekt in die Zukunft der Trinkwasserversorgung. „Während der Baumaßnahme bleibt eine der beiden Kammern stets in Betrieb. Damit stellen wir die Trinkwasserversorgung im Einzugsgebiet sicher“, berichtet Robert Balle. Und der Tipp des Experten für die kommenden, heißen Tage? „Natürlich viel trinken – am besten unser gutes Trinkwasser aus der Region“, so Robert Balle. Hintergrund: Die TWS versorgt über ein Leitungsnetz von etwa 384 Ki- lometern zirka 70.000 Menschen in Ravensburg, Eschach und Weingarten mit rund 4,5 Millionen Kubikmetern Trink- wasser pro Jahr. Das Wasser im Versorgungsgebiet der TWS stammt zu 70 bis 80 Prozent aus heimischen Quellen und zu 20 bis 30 Prozent aus tieferliegendem Grundwas- ser aus der Region. Die Blitzenreuter Seenplatte – die Natur mit allen Sinnen genießen! Professionelle Gästeführer zeigen Ihnen die unverwech- selbare Natur- und Kulturlandschaft mit ihren typischen Moränenhügeln. Es werden wieder Führungen angeboten, - jeden ersten Samstag im Monat (auch außerplanmä- ßige Führungen – beachten Sie die Hinweise im Mittei- lungsblatt oder auf unserer Internetseite) - jeden Sonntag (bis Oktober) Nummer 29 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 29 Für Kinder bis 14 Jahren sind die Führungen kostenlos, Kinder ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 4,00 EUR. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Sonntag, 24. Juli 2022 Gästeführer: Gerhard Tempel Moor und „Mörderpflanzen“ im Reich der Wasenste- cher Jetzt leuchten herrlich die Seerosen an Häckler und Vor- see. Blässhühner und viele andere Wasservögel sind mit ihrem Nachwuchs unterwegs! Auf dem Bohlensteg ein saurer, würziger Duft. Ob sich die Alpen zeigen bei Niedersweiler? Riesige Dachs-und Fuchsbauten entdecken wir am Weg. Vielleicht auch den possierlichen Siebenschläfer? Im Wolpertswender Torfstich lauern „Mörderpflanzen“ wie Sonnentau, Fettkraut und Wasserschlauch auf ihre Opfer. Die Kreuzotter verschwindet sicher rasch ins Gebüsch! Rauschbeere, Heidelbeere, Moosbeere und Preiselbeere sind jetzt prächtig und reif. Finger weg von den giftigigen Tollkirschen und Einbeeren! Wassergefüllt und mit grünem Torfmoos bedeckt erstrek- cen sich die ehemaligen Torfstiche. Wie die Wasenstecher hier bis ca. 1960 noch geschuftet haben, sehen wir am Mustertorfstich. Kommt mit in das moorige Reich von „Mörderpflanzen“ und Wasenstecher um Häckler und Vorsee! Strecke: ca. 7 km, ohne größere Steigungen Dauer: 3 Stunden, Ende ca. 17:30 Uhr Zielgruppen: Alle, die Freude an unserer Natur haben. Familien mit Kindern ab ca. 8 Jahren sind ganz herz- lich willkommen! Die sonntäglichen Führungen beginnen immer um 14:30 Uhr am Parkplatz beim Häcklerweiher. Der Park- platz am Häcklerweiher liegt an der B 32 zwischen Blit- zenreute und Vorsee. Wir würden uns freuen, Sie auf dieser Führung begrüßen zu dürfen. Besuchen Sie unsere Internetseite: www.zwischenschussenundseen.de BUND Heuschreckenexkursion ins Lochmoos Am Sonntag, den 31.07.2022 heißt es für Liebhaber*innen unser heimischer Heimchen: Ab ins Lochmoos – denn der renommierte Heuschre- ckenspezialist Prof. Dr Peter Detzel lädt zu einer Exkursi- on der besonderen Art ein. Der Experte hat die rote Liste der Heuschrecken für Baden-Württemberg verfasst und geht nun mit uns auf Entdeckung in den Altdorfer Wald. Zeckenschutz, Sonnenschutz und Gummistiefel sind un- bedingt notwendig! Die Tour startet um 10 Uhr am Park- platz Lochmoos, Schlier-Hintermoos, und geht etwa zwei Stunden. Für die Veranstaltung gibt es nur 10 Plätze. Interessierte können sich ab sofort anmelden unter: bund. ravensburg@bund.net. Anmeldeschluss ist am Freitag, 29.07. um 12:00 Uhr. Die Veranstaltung gehört zu einer Reihe von siebzehn sonntäglichen Exkursionen, die bis Anfang Oktober statt- finden und spannende Einblicke gewähren, in Fauna und Flora, geologische Zusammenhänge, historische Bege- benheiten, Folgen des Klimawandels im Altdorfer Wald. Die Exkursionen bietet der BUND Ravensburg-Weingar- ten in Kooperation mit ForstBW und dem Verein Altdor- fer Wald e.V. an. Weitere Informationen unter: https://www.bund-ravensburg.de Wie das Klima retten? Und was kann der Wald? ForstBW bietet Mitmachprogramm für Familien im Wald Das Waldpädagogik-Team des Forstbezirks Altdorfer Wald von ForstBW bietet am Sonntag, 31.07.2022, um 14 Uhr ein neues Programm zum Thema Klimawandel und Wald an. Zielgruppe sind Familien mit Kindern zwischen 6 und 13 Jahren. In Spielen im Wald macht die Dipl. Forstwirtin und Waldpädagogin Britta Rösch erlebbar, wie ein Baum Photosynthese macht, CO2 bindet und wunderbares Holz produziert. Und das ohne komplizierte chemische For- meln zu büffeln. Geklärt wird auch, was der Wald zur Klimarettung beitra- gen kann und was jede*r einzelne selbst tun kann. Treffpunkt für das etwa dreistündige Programm ist der Parkplatz am Waldspielplatz bei Vogt (Nähe Friedhof). Bitte an Wanderschuhe, lange Hosen, Zecken- und Son- nenschutz denken. Eine Anmeldung ist erforderlich bis Freitagmittag um 12:00 Uhr unter bund.ravensburg@ bund.net. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist für Kinder- und Jugendliche kostenfrei. Teilnahmegebühr für Erwachsene sind 5 Euro. Die Veranstaltung ist Teil des diesjährigen Exkursionsprogramm in den Altdorfer Wald, das der BUND Ravensburg-Weingarten in Kooperation mit ForstBW und dem Verein Altdorfer Wald e.V. anbietet. Weitere Informationen zum Exkursionsprogramm unter: https://www.bund-ravensburg.de Bauernhausmuseum Wolfegg Familiensamstage im Bauernhaus-Museum Allgäu- Oberschwaben Jeden Samstag von Juli bis Anfang September können Familien zum halben Preis das Bauernhaus-Museum in Wolfegg besuchen! Dazu findet jeweils um 14 Uhr ein kostenloses Mitmach-Programm speziell für Kinder statt. 23. Juli, 14 Uhr: Vom Flachs zum Leinen (kostenloses öffentliches Mitmach-Angebot für Familien, mit Voranmeldung, Teilnehmerzahl 10 Kinder + Eltern) Tel. 07527/9550- 0 oder per E-Mail an info@bauernhaus- museum.de Im Allgäu war Flachsanbau bis vor 200 Jahren weit ver- breitet. Viele Höfe bauten Flachs zur Selbstversorgung und als Zubrot an. Im ehemaligen Landweberhaus Andri- net erfahren wir, wie aufwändig der Anbau und die Ver- arbeitung von Flachs waren. Die einzelnen Arbeitsschritte werden in einer Ausstellung zur Flachsverarbeitung an- schaulich erklärt. Anschließend brechen, schwingen und hecheln wir an originalgetreuen Geräten selbst Flachs. 30. Juli, 14 Uhr: Wildkräuter-Wissen (kostenloses öffentliches Mitmach-Angebot für Familien, mit Voranmeldung,Teilnehmerzahl 10 Kinder + Eltern) Tel. 07527/9550- 0 oder per E-Mail an info@bauernhaus-mu- seum.de Beim Rundgang übers Museumsgelände lernen wir ver- schiedene Kräuter und ihre Verwendungsmöglichkeiten kennen. In Teamarbeit tragen wir Informationen über Wuchs und Verwendung einzelner Kräuter zusammen und erstellen ein Herbarium. Außerdem dürfen wir selbst gemachten Balsam und unsere eigene Kräutersalzmi- schung mitnehmen. Alle weiteren Programme unter www.bauernhaus-museum.de Informationen Geöffnet täglich, von 10-18 Uhr, Mehr unter www.bauernhaus-museum.de. Seite 30 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 Eintritt: Erwachsene: 6 € I Senioren: 5 € I Kinder 0–5 Jahre: frei I Kinder - Jugendliche 6–18 Jahre: 2,50 € I Er- mäßigt: 2,50 € I Familien-Tageskarte: 13 € I Teil-Familien- Tageskarte: 7 € Adresse: Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben Wolfegg I Vogter Str. 4 I 88364 Wolfegg I 07527 9550-0 I info@bauernhaus-museum.de Hallenbad Baienfurt Fundsachenausgabe Von Montag, 25.07. bis Freitag, 29.07. können zwischen 10:00 und 12:00 Uhr Fund- sachen im Hallenbad Baienfurt abgeholt werden. Wer Ba- desachen, Schwimmbrillen, Badeschuhe oder Handtücher vermisst, kann diese in der angegebenen Zeit abholen. Sommerpause. Sa. 30.07. - Fr. 26.08. Wegen Revisionsarbeiten geht das Hallenbad Baienfurt von Sonntag, 30.07. bis Freitag, 26.08.2022 in die Som- merpause und bleibt geschlossen. Die Öffnung des Hal- lenbades ist aktuell für Samstag, 27.08.2022 geplant. Ihr HallenbadTeam im Hallenbad Baienfurt Bitte beachten Sie die wichtigsten Punkte bei der Erstellung Ihrer Anzeige: Dateiformate Senden Sie uns Ihre Anzeige bitte als PDF- oder EPS-Datei (mit eingebun- denen Schriften). Bilder im JPG- oder TIF-Format mit mindestens 300 dpi Auflösung. Für eine reibungslose Abwicklung bitten wir Sie, uns keine offenen Dateien, wie z.B. Word-, Excel- oder PowerPoint-Da- teien, bei Grafikprogrammen keine CDR- oder QXD-Dateien zu senden. Auftragserteilung Zur Dateiübertragung senden Sie uns bitte ein Telefax oder per Mail die ge- nauen Angaben, in welchem Mittei- lungsblatt Ihre Anzeige erscheinen soll. Desweiteren benötigen wir den Erschei- nungstermin, Ihre Rechnungsanschrift, Bankdaten und eine Telefonnummer für eventuelle Rückfragen. Wichtiger Hinweis zur Anzeigenschaltung Druck + Verlag Wagner GmbH & Co.KG Max-Planck-Straße 14 · 70806 Kornwestheim Anzeigen-Info: Telefon 07154 8222-70 Fax 07154 8222-15 Mail anzeigen@duv-wagner.de © Bruchnalski/DEIKE 725R07R1 Konrads Spaziergang Konrad spaziert durch die Sommerwiese. Welche Pflanze entdeckt er? Verbinde alle Punkte der Reihe nach von 1 bis 39! Lassen Sie Ihre Haustiere bei den heißen Temperaturen nicht im Auto zurück! Denken Sie an Ihre Tiere!Denken Sie an Ihre Tiere!Denken Sie an Ihre Tiere! Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 Großraum Weingarten: Wir suchen • für j. Paar (Polizeibeamter + Altenpflegerin) als Start in die gemeinsame Zukunft dringend ein freistehendes Familienhaus mit Garten & Garage (Bonität gesichert) • Landhaus / eh. Hofstelle / Haus mit Nebengebäude unser Kunde braucht Platz für Werkstatt & Wohnmobil Rufen Sie an, wir freuen uns auf Sie -> Tel. 07376 960-0 IMMOBILIENHAUS für Baden-Württemberg seit 1977 Hauptstraße 89 88515 Langenenslingen www.biv.de Info@biv.de Lust auf Bundesfreiwilligendienst, Freiwilliges Soziales Jahr oder ein Praktikum? Wir haben noch Plätze frei! IWO gGmbH · Stefan-Rahl-Straße 2 · 88250 Weingarten Tel. 0751 76907-0 · bewerbung@iwo-ggmbh.de Wir betreiben in zentraler Lage in Weingarten ein Lebensmittelgeschäft unter dem Namen CAP…der Lebensmittelpunkt. Dadurch schaffen wir - halb der Werkstatt. Menschen mit Behinderung, also Menschen mit Handicap, sind das Herzstück dieser Lebensmittelmärkte, daher auch unsere Namensgebung. Aber auch für unsere Kunden ist dieser CAP-Markt durch seine sehr persönliche Betreuung, das „immer offene Ohr“ und das überzeugende Frischesortiment ein Lebensmittelpunkt. Mitarbeiter für Verkauf | Bereich Obst und Gemüse | Warenverräumung m/w/d Zum nächstmöglichen Zeitpunkt suchen wir auf 450-€-Basis. Auch für Quereinsteiger geeignet. Arbeitszeiten: Mo. – Fr. 6:00 – 10:00 Uhr (Frühschicht | Bereich Obst & Gemüse); samstags 6:00 – 14:00 Uhr (Bereich Trockensortiment Warenanlieferung) Weitere Informationen zur Stellenausschreibung www.iwo-ggmbh.de Für Rückfragen steht Ihnen Marktleiter Oliver Oelhaf Tel. 0751 5575305 gerne zur Verfügung. Veröffentlichen Sie jetzt Ihre Anzeige auf unseren neuen Sonderseiten um Ihr Unternehmen werbewirksam zu präsentieren. Interesse oder Fragen? Rufen Sie uns einfach an: 07154 8222-70 Wir beraten Sie gerne! Seit mehr als 50 Jahren ein loyaler Partner der Kommunen. Max-Planck-Straße 14 · 70806 Kornwestheim · Telefon 07154 8222-70 Telefax 07154 8222-10 · anzeigen@duv-wagner.de · www.duv-wagner.de Zeigen Sie Präsenz! KW 3 0/ 31 - Senioren - Mitten iM Leben STELLENANGEBOTE GESCHÄFTSANZEIGEN IMMOBILIEN ANKAUF www.tierheime-helfen.de TIERSCHUTZBUND E.V. DEUTSCHER Einfach hinzubuchen: waipu.tv G Data & Sicherheitspaket von Jetzt buchen! Schnelles Internet für die Region Prüfen Sie die Verfügbarkeit bei Ihnen Zuhause unter: www.netcom-bw.de. Gerne berät Sie unser Vertriebspartner zu den angebotenen Produkten. 50Mbit/s Bis zu Ihr Vertriebspartner vor Ort: Team-Connect UG · Telefon 0751 95889680 E-Mail info@team-connect-rv.de · www.team-connect-rv.de Informieren Sie sich bei *** Sie wollen Ihr Grundstück verkaufen? *** Sie möchten ein Grundstück in Bodensee / Oberschwaben verkaufen oder kennen jemanden, der ein Grundstück verkaufen will? Ihnen fehlt nur noch der passende Käufer für Ihr Grund- stück? Dann sind Sie bei uns genau richtig. Wir kaufen Grund- stücke im Raum Bodensee / Oberschwaben und bieten Ihnen dabei einen transparenten Ablauf, Sicherheit und eine bequeme Abwicklung des Verkaufsprozesses. 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                  Fördergrundsätze_Ortskern_II.pdf

                  1 Gemeinde Baindt, Sanierung „Ortskern II“ Fördergrundsätze für private Modernisierungs- und Ordnungsmaßnahmen 1. Grundlage der Förderung Grundlage der Förderung bilden die Städtebauförderungsrichtlinien (StBauFR) des Lan- des Baden-Württemberg in der jeweils aktuell gültigen Fassung. Voraussetzung für eine Förderung ist die Einhaltung der Durchführungs-/Gestaltungsrichtlinien der Gemeinde Baindt im konkreten Einzelfall. Auf eine Förderung besteht kein Rechtsanspruch. 2. Modernisierung und Instandsetzung von Gebäuden 2.1 Beurteilungsgrundlagen / Fördervoraussetzungen Eine Förderung wird nur gewährt, wenn eine Gesamtmaßnahme am Gebäude durchge- führt wird und mit der Erneuerung noch nicht begonnen wurde. Zur Beurteilung der För- derfähigkeit und zur Berechnung der genauen Zuschusshöhe sind vom Bauherren fol- gende Unterlagen einzureichen: • Maßnahmenbeschreibung • Fachmännische Kostenschätzung durch einen Architekten oder durch jeweils drei Kostenangebote von Fachhandwerkern je Gewerk • Berechnung der Wohn-/Gewerbeflächen im Gebäude nach DIN, sofern keine reine Wohnnutzung vorliegt • Bei umfassenden bzw. komplexen Maßnahmen: Vorlage eines Modernisierungs- gutachtens durch einen Architekten mit detaillierter Kostenschätzung (ersetzt die oben angeführten ersten drei Punkte) • Bei Veränderung von Bauteilen, die von außen sichtbar sind: Plan Gebäudean- sicht (nach Erfordernis) und zustimmende Stellungnahme des Bauamts zur Maß- nahme • Ggf. Anträge / Bewilligungen aus anderen Förderprogrammen, insbesondere im Bereich der Denkmalpflege • Vor Auszahlung der Fördermittel: Nachweis über die Einhaltung der Energieein- sparverordnung (EnEV) (sofern gesetzlich vorgeschrieben) Im Falle der erhöhten Förderung für energetische Maßnahmen zusätzlich: • Nachweis einer Energieberatung einschließlich Wirtschaftlichkeitsberechung durch einen zertifizierten Energieberater • Vor Auszahlung der Fördermittel Nachweis des erreichten Energiestandards (durch einen qualifizierten Energiepass) anhand der Parameter „Jahres- Primärenergiebedarf “ und „spezifischer Transmissionswärmeverlust“ Zwingende Voraussetzung für eine Förderung ist der Abschluss eines Modernisierungs- vertrags zwischen Gemeinde und Eigentümer vor Beginn der Maßnahme. 2 2.2 Förderhöhe 2.2.1 Der Förderzuschuss beträgt im Regelfall maximal 25 % der berücksichtigungsfähigen Kosten, maximal jedoch 20.000,00 €. 2.2.2 Der Förderbetrag hat mindestens € 5.000 zu betragen, d. h. die berücksichtigungsfähi- gen Kosten müssen mindestens € 20.000 betragen. Bei Maßnahmen mit geringem Kos- tenaufwand und daraus resultierendem Förderzuschuss von unter € 5.000 erfolgt keine Förderung. 2.2.3 Der Förderzuschuss kann im Einzelfall auf maximal 30 % erhöht werden. Voraussetzun- gen für diese ausnahmsweise Fördererhöhung sind im Einzelfall zu begründen (z. B. be- sondere städtebauliche Bedeutung des Gebäudes). Die Maximalförderung wird jeweils im Einzelfall festgelegt. 2.2.4 Wird eine energetische Modernisierung durchgeführt, die mindestens dem Neubau- Niveau nach der jeweils gültigen Energieeinsparverordnung (EnEV) entspricht (Erreichen oder Unterschreiten der Parameter „Jahres-Primärenergiebedarf“ und „spezifischer Transmissionswärmeverlust“), erhöht sich der Förderzuschuss im Regelfall um 10 % auf 35 % bzw. 40 % für die berücksichtigungsfähigen Kosten, welche im Zusammenhang mit der energetischen Sanierung stehen. Bei Erreichung des energeti- schen Neubau-Niveaus beträgt der Höchstförderbetrag je Grundstück und Einzelmaß- nahme 25.000€. 2.2.5 Zuschussgrundlage sind die berücksichtigungsfähigen Kosten nach den StBauFR. 3. Ordnungsmaßnahmen / Abbruch von Gebäuden 3.1 Beurteilungsgrundlagen / Fördervoraussetzungen • Drei vergleichbare Abbruchangebote von verschiedenen Fachunternehmen, • Vorschlag für die Neubebauung des geräumten Grundstücks bzw. zur Freiflächen- gestaltung • Zustimmende Stellungnahme des Bauamts zur Neubebauung bzw. Freiflächenge- staltung • Erforderlichenfalls denkmalschutzrechtliche Genehmigung für den Abbruch und / oder Neubebauung • Die Einhaltung aller Durchführungs-/Gestaltungsauflagen der zuständigen Denk- malbehörde und / oder der Gemeinde Baindt Zwingende Voraussetzung für eine Förderung ist der Abschluss eines Ordnungsmaß- nahmenvertrags zwischen Gemeinde und Eigentümer vor Beginn der Maßnahme. 3 3.2 Förderhöhe 3.2.1 Bei einer anschließenden Neubebauung: im Regelfall maximal 100 % der nachgewiese- nen Abbruch- und Beseitigungskosten, jedoch maximal bis zur Höhe der Angebots- summe des günstigsten Anbieters. Die vollständige Auszahlung der Fördermittel erfolgt erst nach Fertigstellung des Neubaus. Die maximale Förderhöhe beträgt 20.000 €. 3.2.2 Ohne anschließende Neubebauung: im Regelfall maximal 50 %, ansonsten wie bei 4.2.1. 3.2.3 Entschädigungen für Gebäudesubstanzwertverluste erfolgen in der Regel nicht. 4. Einzelfallbescheid Im Einzelfall behält sich der Gemeinderat vor, über die Förderung und deren Höhe fol- gender Sachverhalte gesondert zu entscheiden: • Verlagerung von Betrieben • Umzug von Bewohnern • Erhöhung des maximalen Kostenerstattungsbetrags 5. Zuständigkeiten Über die Regelförderung von Einzelmaßnahmen entscheidet im Rahmen des jährlichen Haushaltsansatzes der Bürgermeister der Gemeinde Baindt. In allen übrigen Fällen, insbesondere bei Abweichung von den Regelförderungen entscheidet der Gemeinderat der Gemeinde Baindt. L:\Projekte BW\B\Baindt\Ortskern II\Verfahren\Fördergrundsätze\BaindtFördergrundsätze20140924.DOC krs fuw[mehr]

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                    Amtsblatt Jahrgang 2023 Freitag, den 29. September 2023 Nummer 39 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 39 Aktuelle Baumaßnahmen in der Gemeinde Neugestaltung der Ortsmitte Nach der Baufeldfreimachung erfolgte der Rückbau von Belägen, Masten sowie Ausstattungs- gegenständen. Dann erfolgte der teilweise Rückbau der Buswartehäuschen. Der Mischwas- serkanal wurde umverlegt und die Nahwärmeleitung umgeschlossen. Alle Gebäude, die an das Nahwärmenetz der Gemeinde Baindt angeschlossen sind, sind somit für den Winter ge- rüstet. Ebenso wurde die Breitbandinfrastruktur um- sowie neu verlegt. Was in den nächsten vier bis sechs Wochen erfolgt: Die Straßenentwässerung für den Kreisverkehr sowie die Küferstraße wird neu verlegt. Die Randeinfassung des Kreisverkehrs wird gebaut sowie die Tragschicht (Asphalt) eingebaut. So kann der Kreisverkehr voraussichtlich Mitte November wieder für den Verkehr freigege- ben werden. Außerdem erfolgt der Rückbau der Küferstraße sowie der Bushaltestellen und damit auch der Neubau der barrierefreien Bushaltestellen. Für die Ersatzbushaltestelle in der Fischerstraße stellt unser Bauhof eine provisorische Überdachung auf. Bei dieser umfänglichen Baumaßnahme befinden wir uns im Bauzeitenplan. Im weiteren Ver- lauf wird nach dem Umbau der Bushaltestellen im Winter, der Bereich vor dem Rathaus bis hin zur Gaststätte „Zur Mühle“ in Angriff genommen. Sollten betroffene Anwohnerinnen und Anwohner sowie interessierte Bürgerinnen und Bürger Interesse an weiteren Informationen haben, können sich diese bei der Gemeindeverwaltung melden, um in einen E-Mail-Verteiler aufgenommen zu werden.Über diesen E-Mail-Verteiler werden wir regelmäßig Informationen zur Neugestaltung der Ortsmitte versenden. Schreiben Sie uns hierzu gerne eine E-Mail an bauamt2@baindt.de. Hochwasserschutz Igel- / Hirschstraße Die Neuanlage des Gewässers für den Hochwasserschutz ist zu 70 Prozent fertiggestellt. Ebenso wurde der Regenwasserkanal für das zukünftige Baugebiet Bühl bereits zu 85 Pro- zent verlegt. Was in den nächsten vier Wochen erfolgt: Im weiteren Verlauf wird das Durchlassbauwerk in der Sulpacherstraße gebaut. Danach wird in diesem Bereich asphaltiert. Ebenso wird das Regenrückhaltebecken angelegt. Breitbandausbau in der Thumb-, Grünenberg- und Stöcklisstraße Bisher wurden Breitbandleerrohre im Zuge der Förderung weißer Flecken in der Schachen- erstraße, Riedsenn, Marsweilerstraße sowie Sulpach bis Mochenwangen verlegt. Was in den nächsten vier Wochen erfolgt: Die Breitbandinfrastruktur in der Thumb-, Grünenberg- und Stöcklisstraße wird gebaut. Die voraussichtliche Fertigstellung ist Ende Oktober geplant. Im Anschluss beginnen Glasfaser- einblasarbeiten zu den jeweiligen Hausanschlüssen. Für alle Fragen rund um die Baumaßnahmen in der Gemeinde steht Ihnen unser Ortsbau- meister Herr Roth (Tel: 07502 9406-53, E-Mail: bauamt2@baindt.de) zur Verfügung. Beeinträchtigungen für unsere Bürgerinnen und Bürger durch die Baustellen lassen sich leider nicht vermeiden. Alle an den Baumaßnahmen beteiligten Personen geben Ihr Bestes, um im Zeitplan zu bleiben und die Maßnahmen schnellstmöglich fertigstellen zu können. Wir bedanken uns für Ihr Verständnis und Ihre Geduld. Ihre Gemeindeverwaltung Nummer 39 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Amtliche Bekanntmachungen Ferienbetreuung in den Herbstferien Liebe Eltern, wir möchten Sie daran erinnern, dass für die Herbstfe- rien vom 30.10. bis 31.10. und vom 02.11 bis 03.11.2023 eine Ferienbetreuung für alle Grundschülerinnen und Grundschüler angeboten wird. Gerne können Sie Ihre Kinder dafür über reservix.de an- melden. Die Mindestteilnehmerzahl liegt bei 5 Kindern. Sollten weniger als 5 Kinder einen Bedarf an Betreuung haben, so unterstützt uns hier die Gemeinde Baienfurt mit einer Betreuung in den Räumen der Achtalschule. Anmeldeschluss ist der 09.10.2023. Weitere Informationen finden Sie im Veranstaltungs- text unter reservix.de. Sichtbehinderung durch Bäume, Hecken und Sträucher Die Vielzahl der Zierbäume, Sträucher und Hecken an den Gärten bereichern das Gemeindebild. Nicht selten aber bilden Hecken und Sträucher auch Gefahrenquellen, vor allem wenn sie in Kurven und Straßenkreuzungen, Stra- ßeneinmündungen und Grundstückausfahrten die Ver- kehrssicherheit beeinträchtigen. Manchmal werden auch amtliche Verkehrszeichen oder Straßenbeleuchtungen ganz oder teilweise verdeckt. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass die Abfuhr der Rest-, Bio- und Papiertonnen durch hereinragende Äste von Bäumen und Sträuchern die letzten Wochen erschwert wurde. In anderen Fällen wird auch der Fuß- gängerverkehr behindert und beeinträchtigt, weil Hecken oder Zweige von Sträuchern und Bäumen in den Gehweg hineinwachsen und diesen einengen. Um Gefahrensituationen von vorneherein zu vermeiden und allen Beteiligten zusätzlichen Aufwand zu ersparen, bitten wir Sie folgende Hinweise zu beachten: • Über der gesamten Fahrbahn muss ein Lichtraum von 4,50 m frei bleiben. • An Radwegen dürfen Äste bis zu einer Höhe von 2,50 m nicht hereinragen. Landschaftserhaltungsverband Landkreis Ravensburg e.V. Herbst und Winter rücken immer näher. Was kann ich tun, um den Erhalt der Biodiversi- tät auch in diesen Jahreszeiten zu gewährleisten? Die Tage werden langsam kürzer und die Temperaturen immer kühler. Der Herbst und Win- ter steht vor der Tür. Während wir bei niedrigen Temperaturen ins gemütlich Warme flüchten, wird es für unsere heimische Tier- und Pflanzenwelt ungemütlich. Mit einigen einfachen Maß- nahmen können wir dafür sorgen, dass unser Garten auch im Winter ein wertvolles Biotop darstellt und die Biodiversität erhalten bleibt. Im Sinne aller Insekten und Kleintiere kann man sich viel Arbeit sparen und den Garten im Herbst nicht allzu sehr aufräumen sowie wilde Ecken zulassen. Heruntergefallenes Laub dient in kalten Jahreszeiten als natürlicher Schutz für Flora und Fauna. Insbesondere flachwurzeln- de Pflanzen wie z.B. Magnolien oder Hortensie können diesen natürlichen Wärmeschutz gut gebrauchen. Büsche, die nicht zurückgeschnitten werden und vor allem hohle Stängel bieten Tieren (z.B. Spinnen oder Käfern) Unterschlupf und Wärme sowie Nahrung. Vögel ernäh- ren sich im Winter von Früchten an Sträuchern und freuen sich, wenn diese über den Winter hängengelassen werden. Am besten sollten Staudenbeete also solange unberührt belassen werden, bis die Temperaturen im Frühjahr wieder konstant steigen und die Tiere somit aus- reichend Nahrung finden können. Nicht umsonst gibt es das Sprichwort „Tiere lieben faule Gärtner.“ Aufgrund des begrenzten Nahrungsangebots im Winter bietet es sich an, Eichhörnchen mit Nahrung und Trinken zu versorgen. Eichhörnchen fressen am liebsten Hasel -und Walnüsse, Kürbis -und Sonnenblumenkerne sowie Rosinen, Karotten und frische Apfelstücke. Futter- stellen für Eichhörnchen sollten sich möglichst weit vom Haus entfernt und in ungefähr zwei Metern Höhe befinden, damit die Tiere bei Gefahr flüchten können. Ebenso wichtig wie das Futter ist frisches Wasser in einer Wassertränke oder Schale. Ideal ist es, mit den oben beschriebenen Maßnahmen bereits im Herbst anzufangen. Mehr Tipps und Vorschläge zum Erhalt der Biodiversität im Herbst und Winter gibt es unter www.naturvielfalt-rv.de im Reiter „Mitmachen“. Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 39 • Gehwege müssen bis zu einer Höhe von 2,30 m von überhängenden Ästen und Zweigen freigehalten werden. • Bei Geh- und Radwegen ist die Bepflanzung bis an die Weg Hinterkante zurückzuschneiden, sodass der Gehweg in einer Breite freigehalten wird, die es zwei Fußgängern ermöglicht, problemlos aneinander vorbeizugehen, ohne auf die Straße ausweichen zu müssen. • An Straßeneinmündungen und -kreuzungen müssen Hecken, Bäume und Sträucher stets so niedrig gehal- ten werden (höchstens 80 cm), dass eine ausreichende Übersicht für die Verkehrsteilnehmer gewährleistet ist. • Verkehrszeichen dürfen nicht verdeckt werden und müssen von den Verkehrsteilnehmern rechtzeitig wahr- genommen werden können. Die Grundstücksbesitzer werden deshalb gebeten, ihre Gartenbepflanzung zu überprüfen und, wenn notwen- dig, Bäume, Hecken und Sträucher zurückzuschneiden. Beachten Sie bitte auch, dass Sie als Grundstückseigentü- mer bzw. -besitzer verkehrssicherungs- pflichtig sind und im Schadensfall mit erheblichen Schadensersatzansprü- chen konfrontiert werden können. Ihre Gemeindeverwaltung Jugendfeuerwehr Hilfsorganisationstag Die Jugendfeuerwehr Baindt und das Jugendrotkreuz Baienfurt - Baindt veranstalten am 30.09. und 01.10. einen gemeinsamen Hilfsorganisationstag. Hier werden wir mit den Jugendlichen die 24 h Schicht in einer Berufsfeuer- wehr bzw. auf einer Rettungswache simulieren. Dabei wird das Gelände rund um das Feuerwehrhaus für Sport, Schulungen und zum Aufenthalt benutzt. Da wir die Einsätze für die Kinder und Jugendlichen reali- tätsnah planen und abhandeln, werden die Einsatzfahrten mit Sondersignal durchgeführt. Bei der Einsatzplanung wurde darauf geachtet, dass es weder zu Verkehrsbehin- derungen noch zu Straßensperrungen kommt. Herzlichen Dank für Ihr Verständnis. Ihre Jugendfeuerwehr und Ihr Jugendrotkreuz Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Kinder Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravens- burg Elisabethenstr. 15 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 30. September und Sonntag, 1. Oktober Kleintiergesundheitszentrum Ravensburg Evidensia, Tel.: 0751 - 36 31 40 Mittwoch, 3. Oktober (Tag der Deutschen Einheit) Kleintierpraxis A. Kirsch, Tel.: 0751 - 95 88 44 00 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 30. September Achtal-Apotheke Baienfurt, Ravensburger Str. 6, 88255 Baienfurt, Tel.: 0751 - 5 06 94 40 Sonntag, 1. Oktober Apotheke am Elisabethen-Krankenhaus, Elisabethenstr. 19, 88212 Ravensburg, Tel.: 0751 - 79 10 79 10 Dienstag, 3. Oktober (Tag der Deutschen Einheit) Rathaus-Apotheke Oberhofen,Tettnanger Str. 355, 88214 Ravensburg (Oberhofen), Tel.: 0751 - 6 52 75 50 Hodrus‘sche Apotheke Altshausen,Hindenburgstr. 36, 88361 Altshausen, Tel.: 07584 - 35 52 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de Web: www.drk-rv.de Nummer 39 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Esse n auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-116 E-Mail: betreuung@sozialstation-schussental.de Markdorferstr. 43 88213 Ravensburg/Bavendorf Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte und hochaltrige Menschen, die gerne in Gemeinschaft sind. Jeden Dienstag und Donnerstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt und im Ev. Gemeindehaus in Berg. Fahrdienst möglich. Ihre Ansprechpartnerin: Frau Löffler Unsere Jubilare Wir gratulieren Herzlichen Glückwunsch Herr Reiner Wohlrab feierte am 25. September 2023 seinen 80. Geburtstag. Im Namen von Frau Rürup erhielt er ein kleines Präsent der Gemeinde. Für die Zukunft wünschen wir dem Jubilar alles Gute, persönliches Wohlergehen und eine gesegnete Zeit. Gemeindeverwaltung Veranstaltungskalender September 29.09. Patroziniumsfeier Stiftung Sel. Irmgard St. Frannziskus Oktober 02.10. Dorfkindparty LJ SKH 06.10. Vesper Impulse BSS 10.10. Gemeinderatssitzung Rathaus 16.10. Vereinssitzung Feuerwehrhaus 21.10. Sulpacher Kirbe Kapelle Sulpach 22.10. Vorspielnachmittag BSS Musikverein 25.10. Seniorentreff BSS Bücherei Die Gemeindebücherei ist am Montag, den 02.10.23 und Dienstag, den 03.10.23 geschlossen. Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 39 Zur Information Hospizdienst Weingarten - Baienfurt - Baindt - Berg Hospiz Ambulant in der Vogteistraße in Weingarten mit neuen Öffnungszeiten Ab Oktober 2023 hat der ambulante Hospizdienst Wein- garten - Baienfurt - Baindt - Berg neue Öffnungszeiten. Diese sind zukünftig Montag, 16 - 18 Uhr, Mittwoch und Donnerstag, 9 - 12 Uhr. Zu diesen Zeiten ist sicher jemand von den Koordinato- rinnen zu erreichen, auch ohne Terminvereinbarung. Nach Bedarf können auch andere Termine ausgemacht werden. Sie erreichen uns über folgende Nummern: 0751 18056382 oder 0160 96 20 72 77. Über das mobile Telefon erreichen Sie uns täglich zwi- schen 8 und 17 Uhr, auch am Wochenende. Sollte niemand persönlich ans Telefon gehen, dann spre- chen Sie gerne Ihren Namen und Telefonnummer auf die Mailbox, wir rufen zurück. Stiftung St. Franziskus Besuch im Kindergarten und Familienzentrum „Pinocchio“ Am Donnerstag, 31.08.2023 war es endlich soweit, worauf sich unsere Bewohner schon lange gefreut hatten: Wir machten einen Ausflug zum neuen Kindergarten „Pinocchio“ in Baienfurt. Um 9:30 Uhr wurden zehn reiselustige Bewohner und vier motivierte Betreuer in unsere drei Busse eingela- den. Nachdem unser allzeit hilfsbereiter Haustechniker Arnold Dornhof alle Teilnehmer gut gesichert hatte, fuhr er unentwegt in mehreren Touren alle zum Kindergarten. Nach einer kurzen Fahrt bis Baienfurt, wurden wir schon von der Leiterin Yvonne Giwitsch, ihrem Team und den aufgeregten Kindern erwartet. Welche Generation jetzt wohl neugieriger war? Frau Giwitsch begrüßte uns schon am Eingang und hieß uns herzlich willkommen. Es waren schön gedeckte Tische, Getränke, herrlich duftender Kaffee und lecker-luftiges Zopfbrot für uns hergerichtet. Als alle einen Platz nach Wunsch gefunden hatten, erzählte uns Frau Giwitsch erst mal viel Wissenswertes und Interessantes zum neuen Kindergarten „Pinocchio“. Der Kindergarten feiert 2024, schon sein 50-jähriges Ju- biläum! Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer Frau Heine 9406-17 Amtsblatt Frau Heine 9406-17 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt stellvertr. Leitung Hauptamt Frau Maurer 9406-40 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Merker/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Herr Bautz/Frau Ziegler 9406-14 Volkshochschule Frau Brei 9406-12 Gewerbeamt Frau Brei 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Frau Heine 9406-17 Hallenbelegung SKH Frau Gerhardt 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei, Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Altbau 94114-140 E-Mail: leitung.altbau@kiga.baindt.de Leitung Neubau 94114-141 E-Mail: leitung.neubau@kiga.baindt.de Leitung Schulgebäude 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.schulgebaeude@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Nummer 39 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 So gab es im alten Kindergarten nur 2 Gruppen à 22 Kinder. Jetzt sind es 5 Gruppen mit insgesamt 100 Kindern! Besonders stolz ist man hier, dass es seit vier Jahren nicht nur Kindergarten, sondern auch ein Kinder- und Famili- enzentrum ist und für Gäste offensteht. Hier gibt es viele Angebote zu den Themen: - Elternbildung und Information - Kulturelle Veranstaltungen - Angebote auch für Kinder, die älter sind als Kindergar- tenalter Die Kinder werden schon ab einem Alter von 1 Jahr auf- genommen und es ist ein kunterbuntes, gemeinsames Miteinander aus 16 Nationen. Wie bei uns, gibt es auch dort ehrenamtliche Mitarbeiter. So z. B. kommen zwei Seniorinnen jeden Monat und le- sen den Kindern Geschichten vor, was diese sehr gerne mögen, da nicht jedes Kind Oma und Opa vor Ort hat. Auch werden, wie bei uns, viele Feste im Jahreslauf ge- feiert. Als nächstes steht am 29. September 2023 das Apfelfest an, sogar mit Wahl zur Apfelkuchenkönigin, bei der eine ausgewählte Jury anwesend ist. Wozu wir direkt auch wieder herzlich eingeladen wurden. Leider mussten wir umgehend absagen, da wir an diesem Tag selber unser Patroziniumsfest feiern.... Man soll die Feste feiern, wie sie fallen! Wir haben aber vereinbart, dass dafür die Kinder zu uns ins Altenzentrum auf Besuch kommen werden, worauf wir uns jetzt schon sehr freuen. Dann gab es für die zehn Kinder (3 - 6 J.), die schon die ganze Zeit in einem anderen Raum aufgeregt zappelnd gewartet hatten, kein Halten mehr. Sie kamen mit 2 Erzie- herinnen herein und zeigten uns mit viel Spaß und noch mehr Schwung den Tanz „Hey Zwerge“ und sangen so- gar noch dazu. Das Temperament und dieser Elan haben uns alle mit- gerissen und unsere Bewohner sahen mit leuchtenden Augen dem quirligen Treiben zu. Anschließend wurde das Ganze sogar noch getoppt mit dem nächsten Tanz „Mambo Number 5“. Dabei hielt es sogar unsere Senioren fast nicht mehr auf den Stühlen. Die Kinder sprühten nur so vor Spaß und Lebensfreude und steckten alle damit an. Unsere Bewohner hatten eine große Freude an den südamerikanischen Rhythmen und tanzenden „Zwergen“ mit ihren leuchteten Augen und dem strahlenden Lachen. Die Kinder bekamen natürlich viel Applaus für diese tolle und gelungene Darbietung! Inzwischen hatten wir uns bei der guten Bewirtung ge- stärkt für die nächste Runde. Nach einer ganz kurzen Pause kamen die Kinder mit verschiedenen Spielen zu uns an die Tische. Jetzt wurde auf beiden Seiten bei „Halli Galli“, „Memory“ und „Mensch-ärgere-dich-nicht“ hart um den Sieg gekämpft. Es war ein wunderbares Miteinander von Jung und Alt, bei dem teilweise sogar versucht wur- de für den Gewinn etwas zu schummeln. Trotzdem hat- ten alle Generationen ihre helle Freude und einen riesen Spaß dabei. Leider ging die Zeit viel zu schnell vorbei und wir konn- ten es gar nicht glauben, als unser Fahrer, Herr Dornhof, schon wieder vor der Türe stand um uns abzuholen. Der Abschied von Frau Giwitsch, ihrem Team und den Kindern fiel nicht leicht, aber wir hoffen und freuen uns auf ein baldiges Wiedersehen! Ein ganz herzliches „Vergelt’s Gott“ für diesen tollen Vor- mittag, für den wir uns mit einem bunten und gesunden Obstkorb für die Kinder bedankt haben. Altenzentrum Selige Irmgard Baindt Sylvia Denelle, Mitarbeiterin der Betreuung Landratsamt Ravensburg Die Schulden- und Insolvenzberatung im Landkreis Ra- vensburg informiert Die Schulden- und Insolvenzberatung des Landkreises Ravensburg unterstützt Sie gerne und bietet Ihnen genau die richtige Hilfe, wenn: • Sie nach Abzug der Kosten nicht mehr genügend Geld zum Leben haben • Sie keine weiteren Möglichkeiten haben, um die nächste Miete oder den Strom zu bezahlen • der Gerichtsvollzieher oder die Gerichtsvollzieherin un- erwartet vor der Türe steht. Bei diesen und vielen weiteren finanziellen Schieflagen können Sie sich gerne an unsere Beraterinnen und Be- rater wenden, die Ihnen kostenlos, vertraulich und unter- stützend zur Seite stehen. Gemeinsam mit Ihnen schaffen wir einen Überblick über Ihre finanziellen Verhältnisse. Wir prüfen, ob für Sie Ansprüche auf gesetzliche Sozial- leistungen bestehen und helfen Ihnen bestmöglich bei drohenden Zwangsmaßnahmen. Kontakte zur kostenlosen Schulden- und Insolvenz- beratung: Landratsamt Ravensburg Telefon: 0751/85-3179, 85-3181, 85-3182 E-Mail: schuldenberatung@rv.de Landratsamt Ravensburg Außenstelle Wangen Telefon: 07522/996-3681 oder 0751/85-3179 E-Mail: schuldenberatung@rv.de Wählen und gewählt werden ab 16 Jahren Das Bündnis „Junge Kommunalwahl ‘24“ will junge Wählerinnen und Wähler mit vielfältigen Angeboten und Aktivitäten mobilisieren Junge Wählerinnen und Wähler für ihr demokratisches Recht auf Teilhabe zu gewinnen - mit diesem gemeinsa- men Ziel haben sich 14 Organisationen in Baden-Würt- temberg zum Bündnis „Junge Kommunalwahl ‘24“ zu- sammengeschlossen. Das Netzwerk möchte dazu beitragen, dass sich mög- lichst viele junge Wählerinnen und Wähler ab 16 Jahren Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 39 an den Kommunalwahlen am 9. Juni 2024 beteiligen. Mit gezielten Angeboten und Aktivitäten wollen die Mitglieder, die dem Bündnis bisher beigetreten sind, die Zeit bis zum Wahltermin nutzen, um junge Menschen über Möglich- keiten der Mitgestaltung im unmittelbaren Umfeld sowie über ihr aktives und passives Wahlrecht bei den Kommu- nalwahlen zu informieren. Erstmals können im Juni 2024 auch Minderjährige ab 16 Jahren als Kandidatinnen und Kandidaten für Gemeinde- räte, Ortschaftsräte und Kreistage sowie für die Verbands- versammlung der Region Stuttgart antreten. Stimmberech- tigt sind junge Menschen, die ihr 16. Lebensjahr vollendet haben, bei Kommunalwahlen im Land bereits seit 2014. „Noch nie gab es so viele Möglichkeiten für junge Men- schen, sich zu beteiligen und vor Ort politisch etwas zu bewegen. Das Bündnis will ihnen helfen, sie zu nutzen“, so Sibylle Thelen, Direktorin der Landeszentrale für poli- tische Bildung Baden-Württemberg. „Wir möchten möglichst alle wahlberechtigten jungen Menschen dafür begeistern, ihr Wahlrecht wahrzunehmen und so ihre Kommune und ihren Lebensraum aktiv mit zu gestalten“, ergänzt Karoline Gollmer von der Servicestel- le Kinder- und Jugendbeteiligung Baden-Württemberg. Entscheidungen auf kommunaler Ebene haben unmit- telbare Auswirkungen auf den Alltag der Menschen vor Ort: in der Gemeinde, der Stadt oder im Landkreis. Für junge Menschen sind das vor allem Entscheidungen, die die Freizeitgestaltung betreffen: Wie sehen Treffpunkte im öffentlichen Raum aus? Wie gut sind Einrichtungen der Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, der Jugendverbände und weitere Angebote für junge Menschen vor Ort aus- gestattet? Umso wichtiger also, dass auch junge Stimm- berechtigte im Juni 2024 ihr Wahlrecht nutzen. Den umfassenden Text finden Sie auf unserer Home- page www.baindt.de FRAU DICH! Gesucht sind Kandidatinnen für die Kom- munalwahlen 2024 Mehr Frauen für die Kommunalpolitik gewinnen - das ist das Ziel von B-o-R-a-Frauenpolitik, einem überparteili- chen Netzwerk kommunalpolitisch aktiver Frauen. „Die Kommunalpolitik ist die Basis der Demokratie und doch entscheiden viel zu wenige Frauen über das Geschehen in ihrer Gemeinde, ihrer Stadt oder ihres Landkreises. Das soll sich ändern!“ betonen die B-o-R-a Frauen und starten jetzt eine Werbekampagne mit der sie Frauen inspiriere möchten sich auf die Wahllisten der Parteien setzen zu lassen um für den Kreistag oder den Gemeinderat bei den Kommunalwahlen im nächsten Jahr zu kandidie- ren. Mit dem griffigen Slogan „Frau Dich! Kandidiere für die Kommunalwahl, weil Du aus Erfahrung Expertin bist!“ wirbt die breit angelegte Kampagne in den Landkreisen Ravensburg und im Bodenseekreis, die die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten der beiden Landkreise und der Städte Friedrichshafen und Ravensburg organisie- ren und die vom Bundeprogramm Demokratie leben! gefördert wird. Gerade in den Kommunalparlamenten haben viele Ent- scheidungen unmittelbare Auswirkungen auf den Alltag von allen Bürgerinnen und Bürgern. „Politik braucht auch die Sichtweise und Erfahrungen von Frauen, um die Politik an den Bedürfnissen von allen aus- zurichten - im Kreistag und in den Kommunen“ betonen die B-o-R-a Frauen. Die Arbeit im Gemeinderat oder Kreis- tag ist vielseitig, spannend, mehrt eigenes Wissen und macht Spaß - eine Chance gerade auch für junge Frauen. Kandidiere für die Kommunalwahl 2024, weil Du aus Erfahrung Expertin bist! www.bora-frauenpolitik.de w w w .d -w er k. co m Weitere Informationen und Termine auf www.bora-frauenpolitik.de. Hospizbewegung Weingarten - Baienfurt - Baindt - Berg e.V. Ausstellung zu Fragen über Leben und Sterben Das Thema ‚Endlichkeit‘ ist in der Hospizbe- gleitung immer präsent. Die Herausforderungen Krankheit - Sterben - Tod - Trau- er begegnen uns in der Hospizbegleitung, genauso wie in unseren Familien, bei unseren Freunden, Nachbarn, Bekannten. In den letzten Jahren rückte das Thema durch die Pande- mie oder die Kriege der Welt auf eine neue Art nochmals näher an uns alle heran. Wir haben uns erneut den Fragen gestellt, die uns bewe- gen und Antworten gesucht. Zum Beispiel: „In welchen Situationen denke ich an mein Lebensende? Welche Gefühle habe ich dabei?“ „Endet das Leben mit dem Tod?“ oder „Was würde ich nach mei- nem Tod am meisten vermissen?“ Mit diesen Fragen sind wir auch auf andere Menschen zugegangen. Mit den Antworten von jungen Erwachsenen, Senior*innen und ehrenamtlichen Hospizbegleiter*innen gestalteten wir eine ansprechende Ausstellung, die wir nun in der Kapelle des Heilig -Geist-Spitals Ravensburg präsentieren dürfen. Die Ausstellung beginnt am 6. Oktober und dauert bis zum 5. November 2023. Sie ist zu den Öffnungszeiten des Heilig -Geist-Spitals frei zugänglich. Am 6.10. und 20.10.2023 jeweils von 14 - 17 Uhr sind Mit- arbeitende der Hospizbewegung vor Ort und bieten sich zum Gespräch über die Ausstellung und die spannenden, manchmal herausfordernden Fragen an. Nummer 39 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Wir laden ein, sich von diesen Fragen und den gesam- melten Antworten anregen zu lassen. Deutsches Rotes Kreuz Blutspende - die einfachste Art Leben zu retten Ein unvorhersehbarer Unfall, eine plötzliche schwere Erkrankung: Jeden Tag werden in Deutschland etwa 15.000 Blut- spenden benötigt. Blut wird kontinuierlich jeden Tag zur Versorgung von Patient*innen benötigt: Zum Beispiel zur Behandlung von Krebserkrankungen, bei Operationen oder Unfallverlet- zungen. Eine Blutspende ist die einfachste Art Leben zu retten. Worauf warten? Jeder Typ ist gefragt! Jetzt Blut spen- den! Nächster Termin: Mittwoch, dem 11.10.2023 von 14:00 Uhr bis 19:30 Uhr Festhalle , Bahnhofstr. 5/1 88214 Ravensburg - Weißenau Jetzt Blutspendertermin online reservieren unter www.blutspende.de/termine So einfach läuft‘s: Termin reservieren und mit einer Blut- spende in weniger als einer Stunde Zeit bis zu drei Men- schen helfen! Die reine Blutentnahme dauert dabei ca. 10 Minuten. Die restliche Zeit wird für die Anmeldung, das Ausfüllen des Spendefragebogens, das vertrauliche Arztgespräch und die Ruhepause im Anschluss an die Blutspende benötigt. Blutgruppe erfahren, Gesundheitscheck & Snacks: Vorteile für Spender*innen (1) Nach der ersten Spende wird die Blutgruppe bestimmt. Im Notfall kann diese Information auch Spender*innen das Leben retten. (2) Jede Blutspende ist zugleich ein kleiner Gesundheits- check: Vor der Spende werden Blutdruck, Puls sowie der Eisen- bzw. Hämoglobin-Wert im Blut gemessen. Das gespendete Blut wird sorgfältig auf Infektions- krankheiten untersucht. (3) Vor und nach der Blutspende gibt es Getränke: viel trinken ist am Tag der Blutspende wichtig. Nach der Blutspende gibt es einen Imbiss oder ein Verpfle- gungspaket zur Stärkung und als Dankeschön für den Einsatz. (4) Und natürlich: Das gute, zufriedene Gefühl der gu- ten Tat. Alle Termine und weitere Informationen unter www.blutspende.de oder unter 0800 11 949 11. Klumpfuß-Selbsthilfegruppe lädt ein Circa ein Kind von tausend hat laut Statistik einen angeborenen Klumpfuß. Zum nächsten Treffen am Samstag, den 07. Oktober sind Eltern, Betroffene je- den Alters und medizinisch Interessierte eingeladen. Treffpunkt ist um 14.30 Uhr im Musikerheim, Steinhau- ser Straße 24, 88456 Ingoldingen. Bei einem Klumpfuß ist die Achilles-Sehne verkürzt und der Fuß nach innen gedreht. Oft wird dies bereits während der Schwangerschaft beim Ultraschall entdeckt. Gängige Therapiemethode ist aktuell die Behandlung nach „Pon- seti“. Dabei werden die betroffenen Füße kurz nach der Geburt mit Gipsen korrigiert und die Achilles-Sehne ver- längert. Schienen und Krankengymnastik begleiten das Kind bis zum fünften Lebensjahr oder darüber hinaus, je nach Ausprägung der Fehlstellung. Bereits rund 30 Eltern und Betroffene sind in Oberschwa- ben zwischen Ulm und Bodensee per E-Mail und Whats- app-Gruppe organisiert. Wer zum Treffen nicht kommen kann, jedoch trotzdem an Austausch interessiert ist, kann sich per Handy oder E-Mail bei Sonja Hummel melden: 0173-1921401 und hummel.sonja[ät]posteo.de Ministerium für Finanzen Kulanzfrist läuft ab Grundsteuer: Schätzungsankündigungen werden ver- sandt Die Finanzämter werden in den kommenden Wochen die Schätzungsankündigung für die Grundsteuer versenden. Adressat sind alle Eigentümerinnen und Eigentümer, die bislang noch keine Erklärung für die Grundsteuer B ab- gegeben haben. Sie waren vor Wochen noch mal von den Finanzämtern gebeten worden, ihre Erklärung einzu- reichen. Dafür hatten sie eine sechswöchige Frist einge- räumt bekommen. Insgesamt hatten die Eigentümerinnen und Eigentümer über ein Jahr Zeit, ihre Erklärung für die Grundsteuer B abzugeben. Die Finanzämter werden im nächsten Schritt dazu über- gehen, den Grundsteuerwert der betroffenen Grundstü- cke zu schätzen. Die Schätzungen können zuungunsten der Eigentümerinnen und Eigentümer ausfallen. Denn die Finanzämter können Steuervergünstigungen ohne eine Grundsteuererklärung nicht berücksichtigen. Bei- spielsweise wenn ein Grundstück vorwiegend für eigene Wohnzwecke genutzt wird. Wer eine Schätzankündigung erhält, kann immer noch seine Grundsteuerklärung abgeben, um eine Schätzung zu vermeiden. Deshalb enthält jede Schätzungsankündi- gung noch mal eine Frist. Die Finanzämter werden dann voraussichtlich ab November die Grundsteuermessbe- scheide auf Basis von Schätzungen verschicken. Weitere Informationen: Alle notwendigen Daten für die Erklärungsabgabe sowie weitere Informationen rund um die Grundsteuerreform finden Sie unter www.grundsteuer-bw.de Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 Gedanken zur Woche: Der Herr sieht nicht so sehr auf die Größe der Werke. als auf die Liebe, mit der sie getan werden. Teresa von Ávila 30. September - 08. Oktober 2023 Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 39 Samstag, 30. September Keine Vorabendmesse Sonntag, 01. Oktober - 26. Sonntag im Jahrkreis 10.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier zum Erntedank Ministranten: Felix Haller, Benjamin Stiefvater, Benedikt Heilig, Ricco Haller, Leana Neb, An- ton Pink, Mona Stiefvater († Martina und Hermann Gindele, Jahrtag: Anna Schmitz) 10.00 Uhr Baindt - Kirche für Kinder in der Blindenschule 10.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier 11.30 Uhr Schachen - Taufe von Sophia Dienstag, 03. Oktober - Tag der deutschen Einheit Kein Gottesdienst Mittwoch, 04. Oktober 09.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier 19.00 Uhr Schachen - Eucharistiefeier († Gebhard und Klara Sonntag, Elisabeth Da- vis, Baltasar, Werner und Maria Waller, Franz Hummler, Erika und Josef Späth, Maria Graf, Erna und Franz Kränkle) Donnerstag, 05. Oktober 07.45 Uhr Baienfurt - Schülergottesdienst Freitag, 06. Oktober 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier († Isa und Mario Perugino, Margarete und Al- bert Vollmer) Samstag, 07. Oktober 14.00 Uhr Baindt - kirchliche Trauung von Carolin Schnez und Patrick Bentele 18.30 Uhr Baindt - Eucharistiefeier Ministranten: Jakob Spähn, Benjamin Zentner, Franziska Joachim Noemi Oelhaf, Mateo Oel- haf, Max Schützbach, Johanna Zentner († Maria Ungemach, Klara Merk, Ludmilla und Rochus Illenseer, Rosa Vogel, Johannes Heik, Ignaz Malsam mit Angehörigen, Ida und Pius Wolf, Leokadia und Josef Malsam, Magdale- na und Klemens Braunagel, Theresia, Baptist, Anton und Eugen Elbs, Johann Germann, Mat- hilde Elbs) Sonntag, 08. Oktober - 26. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Rosenkranzgebete im Oktober Im Oktober laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranz- gebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 - 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 - 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 - 18.00 Uhr Freitag 09.30 - 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Kirche für Kinder Erntedank Sonntag, 01.10.2023 10.00 Uhr Katholische Kirche Baindt Kinder bis zur 2. Klasse sind eingeladen mit uns spielend Gottesdienst zu erleben. Die Eltern dürfen die Kinder ger- ne begleiten oder den Gottesdienst in der Kirche mitfeiern. Wir marschieren während dem regulären Gottesdienst in die Kapelle der Blindenschule und kehren dann zum Segen wieder zurück in die Kirche. Das Kirche für Kinder Team Erstkommunion 2024 in Baindt Vorhinweis: Die Schüler und Schülerinnen der drit- ten Klassen sind herzlich eingeladen zur Vorbereitung und Feier der Heiligen Erstkommunion am Sonntag, 14. April 2024 in Baindt. Der erste Elternabend dazu findet am Dienstag, 07. November um 20.00 Uhr im Bischof-Sproll-Saal in Baindt statt. Bitte merken Sie sich schon mal diese bei- den Termine vor. Nähere Informationen und die Einladungen dazu werden Sie noch schriftlich erhalten. Terminplanung 2024 der kirchlichen Gruppierungen für die Seelsorgeeinheit Wir bitten alle kirchlichen Gruppierungen wie Frauenbund, KAB, Ministranten, Gruppe MEILE, Katholischer Senioren- kreis, Katholische Kindergärten, Kirchenchor, Juka, Tauf- team, etc. um Zusendung ihrer Termine/Veranstaltungen für 2024 als Excel- oder Word-Tabelle bis spätestens 14. Oktober 2018. Bitte an das Pfarrbüro in Baienfurt per E-Mail senden. KathPfarramt.Baienfurt@drs.de Im Voraus herzlichen Dank! Nummer 39 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Gottesdienstplanung für 2024: Donnerstag, 24. Okto- ber im kath. Gemeindehaus Baienfurt Zum Planungstreffen der Familien- und Jugendgottes- dienste laden wir am um 19.30 Uhr ins Katholische Ge- meindehaus herzlich ein. Bitte vormerken! Pilgerfahrt nach Schönstatt Zu einer Pilgerfahrt nach Schönstatt lädt die Schönstatt-Be- wegung in der Diözese Rottenburg-Stuttgart vom 17. - 19. Oktober alle Interessierten herzlich ein. Ziel ist die kleine Schönstatt-Kapelle bei Vallendar am Rhein, das sogenann- te Urheiligtum. Die Pilgerfahrt ist eine gute Gelegenheit, Dank und Freude mitzubringen, Sorgen in größere Hände zu legen und neue Kraft für den Alltag zu schöpfen. Zum Programm gehören die als Pilgerfahrt gestaltete Busfahrt, gemeinsame Eucharistiefeiern sowie ein vielfältiges Alter- nativangebot mit Impulsen, Führungen und Gebetszeiten. Information und Anmeldung: Schönstatt-Zentrum Liebfrauenhöhe, Tel. 07457 72-301, wallfahrt@liebfrauenhoehe.de, www.liebfrauenhoehe.de †††††† Kurzexerzitien zur Einstimmung auf den Advent Zu Kurzexerzitien als Einstimmung auf den Advent lädt das Schönstatt-Zentrum Liebfrauenhöhe vom 27. - 29. November 2023 herzlich ein. Unter dem Thema „Wege nach innen - Gott entgegen“ sind die Tage eine Chance, sich einen Halte-Punkt zu gönnen, um innezuhalten und sich auf den Advent einzustimmen. Ein Vortrag, spirituelle Impulse, heilige Messe, gestaltete Gebetszeiten und Zeit zur persönlichen Besinnung sind Elemente der Tage. Das Exerzitienangebot beinhaltet ein- einhalb Tage Stillschweigen. Information und Anmeldung: Schönstatt-Zentrum Lieb- frauenhöhe, Tel. 07457 72-301, wallfahrt@liebfrauenhoe- he.de, www.liebfrauenhoehe.de ++++ Adventswochenende für junge Frauen „(M)ein (Advents-)Weg“ ist Thema beim Besinnungs-Wo- chenende für junge Frauen, zu dem das Schönstatt-Zen- trum Liebfrauenhöhe vom 8. - 10. Dezember einlädt. Die Teilnehmerinnen (18 - 30 Jahre), haben die Chance, sich eine kleine Auszeit zu gönnen, um den persönlichen Weg durch den Advent in den Blick zu nehmen. Impulse, Aus- tausch, Stille und Beichtangebot sollen dazu beitragen, sich bewusst auf Weihnachten vorzubereiten, dass Chris- tus neu geboren wird - heute, in uns. Information und Anmeldung:Schwester M. Bianca Wörz, sr.bianca@liebfrauenhoehe.de, Whats-App: 01573 80 90 223, www.liebfrauenhoehe.de +++ Besinnungswochenende im Advent „Wege nach innen - Gott entgegen“ ist Thema beim Besin- nungswochenende im Advent, zu dem das Schönstatt-Zen- trum Liebfrauenhöhe vom 15. - 17. Dezember 2023 einlädt. Die Tage sind eine Chance, im Advent innezuhalten, mit Gott in Berührung zu kommen und sich in diesen Tagen intensiv auf das Weihnachtsfest vorzubereiten. Ein Vortrag zum Thema der Tage, gestaltete Gebetszeiten, eucharisti- sche Anbetung, Zeit zur persönlichen Besinnung, sowie die Feier der heiligen Messe sind Elemente der Besinnungsta- ge, die helfen, innezuhalten und neue Kraft zu schöpfen. Information und Anmeldung: Schönstatt-Zentrum Liebfrau- enhöhe, Tel. 07457 72-301, wallfahrt@liebfrauenhoehe.de, www.liebfrauenhoehe.de ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Erwachsenenbildung der kath. und evang. Kirchengemein- den Baienfurt und Baindt impulse Einladung zum Baindter Vesper Michael Boenke liest aus seinem Krimi „Leber- wurscht letal“ Dieses Jahr bieten wir bei unserem Vesper etwas Neues: eine Lesung mit dem oberschwäbischen Autor Michael Boenke. Michael Boenke ist in Sigmarin- gen geboren und lebt heute in Bad Saulgau. Nach Veröffentlichungen in anderen Bereichen, gibt er seit 2010 Krimis heraus. Darin stolpert Lehrer Daniel Bönle in der oberschwäbischen Provinz immer wieder über Mordopfer und wird in die Ermittlungen mit hineingezogen. Bei unserem Vesper liest Michael Boenke - passend zur Veranstaltung - aus seinem 7. Band „Leberwurscht letal“. Darin geht es um einen Mord in der regionalen Wurst- branche. Außerdem möchte er uns eine Kostprobe aus seinem neuesten Krimi „Camping mortale“ vorstellen. Wir dürfen gespannt sein. Es gibt auch Gelegenheit, diese beiden Krimis von Herrn Boenke vor Ort zu kaufen und von ihm signieren zu lassen. Am Freitag, 06.10.2023, um 18 Uhr im Bischof-Sproll-Saal in Baindt Unkostenbeitrag 12,00 € inkl. Vesper Anmeldung bis 03.10.2023 bei: Frau H. Kaminski: 07502-4103 / b.h.kaminski@gmx.de Frau M. Brei: 07502-3845 / martinabrei@web.de Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Aller Augen warten auf dich, und du gibst ihnen ihre Speise zur rechten Zeit. Ps 145,15 Freitag, 29. September 19.30 Uhr Baienfurt Kirchenkino in der Ev. Kirche - „Den Himmel gibt’s Echt“ Samstag, 30. Oktober 10.30 Uhr Baienfurt Taufgottesdienst in der Ev. Kirche Sonntag, 01. Oktober Erntedank 09.30 Uhr Baindt Erntedankgottesdienst im Die- trich-Bonhoeffer-Saal, anschlie- ßend Kirchencafé (Pfr. Schöberl) Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 39 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeindehaus Montag, 02. Oktober Keine Kirchenchorprobe Mittwoch, 04. Oktober 15.45 Uhr Baienfurt Konfi-8-Unterricht im Ev. Gemein- dehaus Donnerstag, 05. Oktober 19.00 Uhr Baienfurt Bibel im Gespräch im Ev. Gemein- dehaus mit Pfr. Schöberl Freitag, 06. Oktober 15.30 Uhr Baienfurt Abendmahlsgottesdienst im Pfle- geheim St. Barbara Samstag, 07. Oktober 13.00 - Baienfurt Abgabe der Erntedankgaben an 14.00 Uhr der Ev. Kirche Sonntag, 08. Oktober 10.30 Uhr Baienfurt Erntedankgottesdienst mit dem Kindergarten + Vorstellung der Konfi3-Kinder in der Ev. Kirche, anschließend Kirchencafé (Pfr. Schöberl) Heute findet Kinderkirche in der Ev. Kirche statt Gedanken zum Wochenspruch In einem Jahr der Wetterext- reme, auch in unseren Brei- tengraden, wird selbst Men- schen, die nicht in der Landwirtschaft schaffen, klar, dass Trockenperioden auf Dauer kein Grund zum Jubeln übers Badewetter sind und ein Monatsniederschlag an einem einzigen Tag kein an- gemessener Ausgleich für den niedrigen Grundwasser- spiegel sein kann. Ein bescheidenes und nachhaltiges Haushalten mit den Ressourcen ist deshalb unsere Pflicht, in Dankbarkeit für die treue Versorgung mit allem Lebensnotwendigen und im Bemühen darum, dass unser Lebensstil das geniale Gleich- gewicht des Klimas auf dieser Welt nicht achtlos zerstört. Wir machen uns am Erntedankfest deutlich: Wachsen und Gedeihen, das richtige Wetter zur rechten Zeit - das liegt in des Schöpfers Hand - dafür sind wir dankbar. Und dieser Schöpfer hat uns Menschen zum Schützen und Bewahren in die Welt gestellt - wir sind und bleiben ihm und den Generationen, die nach uns kommen für unseren Umgang mit der Erde verantwortlich. Ein gesegnetes Erntedankfest! Ihr Martin Schöberl, Pfarrer --- Bibel im Gespräch geht weiter - Johan- nes-Evangelium Nach der ersten Staffel der Bibel-Gesprä- che vor der Sommerpause und den sehr positiven Rückmeldungen und Aha-Effek- ten, startet Bibel im Gespräch wieder am 21. September. Auch wer in der ersten Staffel nicht dabei war, ist herzlich eingeladen, Am Donnerstagabend um 19.00 Uhr im Ev. Gemeindehaus in Baienfurt, 5. Oktober. Der Abend kann auch einzeln gewinnbringend besucht werden. Ab 09. November geht es dann weiter. Erntedank Gaben für unseren diesjährigen Erntedankaltar können am Samstag, 07. Oktober von 13.00 - 14.00 Uhr an der Ev. Kirche in Baienfurt abgegeben werden. Ein herzliches Vergelt´s Gott an alle Spender!!! --- BBaaiieennffuurrtt--//BBaaiinnddtteerr „„KKiirrcchheennkkiinnoo““ Termin zum Vormerken Donnerstag, 26. Oktober 2023, 19.00 Uhr in der Ev. Kirche „Faszination Universum - Eine Ent- deckungsreise in ferne Welten“ Faszinierende Bilder immer bes- serer Teleskope geben Einblicke in Welten, die Millionen Lichtjahre entfernt sind. Sind wir allein im Universum? Welche Voraussetzungen sind nö- tig für die Existenz intelligenten Le- bens? Was macht die Erde zu einem be- sonderen Planeten? Wie kam es zur Urknalltheorie? Wie beeinflussen sich Kosmologie und Weltanschauung? Änderung - Achtung - Änderung Frauenkreis ab sofort um 18:00 Uhr Liebe Frauen, beim letzten Treffen im September kam der Wunsch bei euch auf, die Treffen auf 18:00 Uhr zu verlegen. Dem komme ich hiermit nach. Wir wollen schauen, ob es für euch angenehmer ist. Also treffen wir uns am Mittwoch, 11. Oktober schon um 18:00 Uhr. Unser Gast, Dorothee Pachler-Seybold wird uns einen Abend „Rund ums Brot“ gestalten. Der Kreative Montag bietet an Oktober: 02.10. E. Duelli „Herbstlandschaft- Acryl“ 09.10. I. Schwarzat „Inchies“ 16.10. B. Schwartz-Glonnegger: „Bunter Herbst“ Aquarell 23.10. U. Schad: „Neue Topflappen braucht das Land“ 30.10. S. Tratzyk: „Glücks-Pilze - buntes Herbstgesteck und Glücksbringer“ Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Helga Kaminski Petra Neumann-Sprink Tel. : 07502-4103 Tel. : 0751-52501 b.h.kaminski@gmx.de p.neumann.sprink@gmx.de Nummer 39 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen - wenn nichts anderes angegeben ist - um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel 5,50 €; Material nach Verbrauch Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Vereinsnachrichten Einladung Jahreshauptversammlung Zur Jahreshauptversammlung des Fördervereins der Fußballabteilung des SV Baindt am Datum: Freitag, den 13. Oktober 2023 Ort: Vereinsraum Uhrzeit: 19.00 Uhr laden wir die Mitglieder des Fördervereins herzlich ein. Folgende Tagesordnung ist vorgesehen: 1. Begrüßung 2. Bericht der Vorstandschaft 3. Bericht des Kassiers 4. Entlastung Vorstand/Kassier 5. Wahlen 1. Vorsitzender 2. Vorsitzender 6. Verschiedenes Die Vorstandschaft Drittes Remis in Folge SV Baindt - TSV Harthausen/Scher 1:1 (0:1) Am sechsten Spieltag, gleichzeitig jedoch erst dem vierten Baindter Spiel, durfte der SVB den Mitaufsteiger aus Hart- hausen/Scher auf der Klosterwiese begrüßen, welcher mit einem Sieg in der Tabelle überholt werden konnte. Dieses Ziel wurde jedoch von einer Baindter Mannschaft in An- griff genommen, die in dieser Form noch nie gemeinsam auf dem Platz stand. Unter anderem bedingt durch die Ausfälle der letztjährigen Leistungsträger Kneisl, Michael Brugger, Dischl und Fischer kam es zu einigen Umstel- lungen und auch Dantona lief doch noch ein letztes Mal im Baindter Trikot auf. Die daraus resultierende fehlende Eingespieltheit war Rä- dels Elf im ersten Durchgang zwar anzumerken, jedoch leistete sich der SVB darüber hinaus enorm viele Unkon- zentriertheiten im Spielaufbau, nahm die Zweikampfhärte der Gäste nicht wirklich an und brachte sich so defensiv immer wieder selbst in Bedrängnis. Dennoch hatte der SVB die erste aussichtsreiche Gelegenheit zu verzeichnen, Fink scheiterte mit seinem Abschluss aus kurzer Distanz aber an Kosic. Im Laufe der ersten Halbzeit bestimmte der SVB weiterhin vornehmlich den Ballbesitz, wusste daraus jedoch kein Kapital zu schlagen und musste nach einem Eckstoß das 0:1 hinnehmen (32.). Die Gäste drückten im Anschluss auf das zweite Tor; hier war es vor allem der aufmerksame Bolgert, der mehrmals für die Baindter rettete, wodurch es mit „nur“ einem Tor Rückstand in die Pause ging. Aus dieser kam der Gastgeber deutlich aktiver zurück und besetzte die Räume in Mittelfeld und Angriff nun besser, blieb jedoch bis auf zwei Halbchancen von Walser und Camara ohne größere Möglichkeiten. Während Wetzel auf der Gegenseite zweimal das 0:2 verhinderte, bot sich wenig später gegen den eigentlich sehr tief stehenden TSV nach einem Standard plötzlich die Möglichkeit für einen Baindter Konter an. Der kurz zuvor eingewechselte Nagarasa spitzelte den Ball auf rechts zu Camara durch, welcher überlegt zum 1:1 einschob (81.). In einer spannen- den Schlussphase, in der beide Teams mit offenem Visier agierten, war es am Ende der SVB, welcher die dicke Mög- lichkeit auf den Siegtreffer haben sollte - Boenke jagte die Kugel aus 15 Metern allerdings über den Kasten (86.) Damit bleibt der SVB auch im dritten Spiel in Folge unge- schlagen, der erhoffte Sieg und damit verbundene Sprung aus der Abstiegszone wurde durch die schwache erste Halbzeit aber leider verpasst. Am kommenden Samstag gilt es beim Tabellendritten aus Straßberg bereits ab der ersten Minute aufmerksam ins Spiel zu starten, um den erhofften ersten Sieg einzufahren. SV Baindt: Luca Wetzel, Tobias Szeibel, Lukas Walser (67. Kisanthan Nagarasa), Marc Bolgert, Philipp Thoma, Marko Szeibel, Mika Dantona (80. Nico Geggier), Daniel Kronenberger (46. Baba Camara), Philipp Boenke, Tobias Fink, Elion Kelmendi - Trainer: Jens Rädel Tore: 0:1 Tim Abt (32.), 1:1 Baba Camara (81.) SV Baindt II - SV Maierhöfen/Grünenbach II 5:1(3:0) Nach einem bisher enttäuschenden Saisonstart wollte der SVB II am Sonntagmittag gegen die Spielgemeinschaft aus Maierhöfen und Grünenbach unbedingt den ersten Sieg einfahren. Diesen Willen zeigte Geggiers Mannschaft auch ab der ersten Minute, wobei sich die Gäste kaum aus der eignen Hälfte befreien konnte. Den Dosenöffner gab Stürmer Schnez, welcher nach einem langen Ball die Kugel artistisch mit der Hacke auf Linksaußen Krauter weiterleitete, wobei dessen Hereingabe wieder bei Schnez und im Anschluss im Tor landete (15.). In der Folge ließen Keppeler und Schnez gute Chancen aus, jedoch war es wenig später erneut Schnez, welcher einen Eckball von Hecht den Ball über die Linie drückte (39.). Trautwein sorgte noch vor dem Halbzeitpfiff mit einem direkten Freistoß für die Vorentscheidung (44.). Zwar verpatzte der SVB den Start in die zweite Halbzeit, wodurch den Gästen kurz nach Wiederbeginn der Anschlusstreffer ge- lang(47.), der SVB erhöhte in der Folge aber wieder den Druck, wobei Schnez mit seinen Tagestreffern drei (68.) und vier (71.) am Ende den Deckel drauf machte. So fährt der SVB II nach schwierigen Wochen endlich den Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 39 ersten Sieg ein und zeigte sowohl defensiv als auch of- fensiv eine deutliche Leistungssteigerung. SV Baindt II: Jan Mohring, Sebastian Brenner (15. Niklas Hugger), Patrick Späth, Kai Kaspar (72. Lukas Grabh- herr), Tobias Trautwein, Moritz Gresser, Julian Keppeler (66. Rabie Akaiber), Dennis Hecht, Marius Hahn (66. Kevin Fischer), Johannes Schnez (72. Johannes Heisele), David Krauter (81. Marius Hahn) - Trainer: Timo Geggier Tore: 1:0 Johannes Schnez (15.), 2:0 Johannes Schnez (39.), 3:0 Tobias Trautwein (44.), 3:1 Raphael Vogel (47.), 4:1 Jo- hannes Schnez (68.), 5:1 Johannes Schnez (71.) Vorschau: Samstag, 30.09. 15.30 Uhr TSV Straßberg 1903 - SV Baindt Sonntag, 01.10. 13.15 Uhr TSV Ratzenried II - SV Baindt II Dienstag, 03.10. 15.00 Uhr SV Baindt - VfB Friedrichshafen F-Jugend - Spieltag Samstag - 1. Spieltag - da gibts für unsere F-Jugendspie- ler*innen kein Halten! Diesmal gings für vier Vereine, dem SV Weissenau, dem SV Oberzell, dem TSB Ravensburg und dem TSV Grünkraut zu uns nach Baindt. Um 9:30 Uhr war Anpfiff. Zum ersten Mal spielte unsere F-rot-Jugend auf große Tore, weil sie sich von den Bambinis verab- schiedet haben. Mit vier Spielern auf dem Feld und einem Torwart ist nun auch für alle Zuschauer klar, in welches Eckige das Runde muss. Unsere Mannschaft war bestens aufgestellt: mit neun Spielern und zwei Trainern kam je- der zum Spielen. Nach fünf hoch motivierten Spielen und der hervorblitzenden Sonne ging gegen 12:30 Uhr ein er- folgreicher Spieltag zu Ende. Vielen Dank an alle Helfer, die sich um die Verpflegung kümmerten. Ein besonde- rer Dank geht an die Firma Dietz aus Baienbach für die neuen Fußballoutfits. Mit dem warmen Hoody waren die Spieler*innen perfekt für den kühlen herbstlichen Morgen ausgestattet. Es spielten: Benjamin, Finja, Emil, Theo, Vin- cent, Tim, Erik, Max und Pauline E-Junioren Die E1 startete am 15.09. mit einem Heimspiel gegen die SG Aulendorf. Die neu gemischte Mannschaft machte ein tolles Spiel und konnte sich über ein 4:4 Unentschie- den freuen. Die Woche darauf war man in Riedhausen zu Gast. Die- ses Spiel ging leider mit 1:5 verloren. Hierbei möchten wir uns bei Markus Dreher GmbH Bag- gerarbeiten & Baggerverleih bedanken, welcher für die Saison einen neuen Trikotsatz gesponsert hat. Vielen Dank! D-Junioren FV Bad Waldsee - SV Baindt 3:5 Am Dienstag, den 19.09.2023 stand für die D-Jugend das erste Punktspiel in Bad Waldsee auf dem Programm. Die Jungs und Mädels waren heiß auf das 1. Punktspiel der Saison und begannen druckvoll und erspielten sich eini- ge gute Chancen, welche jedoch nicht genutzt werden konnten. Wie aus dem nichts kamen die Gastgeber dann in der 11. Minute gefährlich vors Tor und erzielten das 1:0. Die Jungs und Mädels des SV Baindt waren weiterhin die bessere Mannschaft jedoch waren es die Gastgeber, diejenigen, die in der 19. Minute auf 2:0 erhöhten. Kurz vor der Pause konnte dann Giulio A. mit einem Schuss von der Mittellinie der Marke „Tor des Monats“ den verdien- ten Anschluss zum 1:2 erzielen. Mit viel Elan und dem un- bedingten Willen den Ausgleich zu schaffen, kamen die Spieler des SV Baindt aus der Pause und hatten gleich wieder hochkarätige Chancen, die allerdings 2-mal an die Latte und einmal an den Pfosten gingen. So mussten die zahlreich mitgereisten Fans bis zur 45. Minute war- ten, bis Rafael D. nach einem Eckball den hochverdien- ten Ausgleich erzielte. Jetzt wollte die Mannschaft den Sieg und in der 56. Minute war der Bann gebrochen und Felix S. konnte nach schöner Vorarbeit von Lucca B. die 3:2 Führung erzielen. Jetzt musste die Heimmannschaft die Defensive öffnen und so erzielte Anton P. nach einem schönen Solo das 4:2 und 2 Minuten später noch Leon K. das 5:2. In der Nachspielzeit musste man dann noch das 3. Gegentor zum Endstand von 5:3 für unsere D-Jugend hinnehmen. Durch den Willen dieses Spiel zu gewinnen und niemals aufzugeben konnte die Mannschaft dann diesen verdien- ten Sieg feiern! Es spielten: Max S., Rafael D., Theo G., Anton P., Lea B., Lucca B., Mohamad B., Leon. K., Giulio A., Michael N., Do- minik W., Felix S., Anton S. SV Baindt- SGM Haisterkirch/Molpertshaus I 2:3 Am Samstag erwarteten unsere Jungs der D-Jugend die SGM Haisterkirch/Molpertshaus zum ersten Heim- spiel. Wie erwartet war es von Beginn an ein enges und interessantes Spiel. Die ersten Chancen des Spiels hatten dann auch unsere Jungs, konnten jedoch nichts Zählba- res daraus machen und so konnten die Gäste mit einem Fernschuss kurz vor der Halbzeit in der 28. Minute das 0:1 erzielen. Nach der Halbzeit kamen die Jungs motiviert aus der Halbzeit, um den Rückstand auszugleichen und so gelang Mo bereits in der 35. Minute nach einem schönen Schuss von der rechten Seite der verdiente Ausgleich zum 1:1. Das Spiel war jetzt sehr ausgeglichen mit Chancen auf beiden Seiten, jedoch hatten wieder die Gäste die bes- sere Ausgangssituation und erhöhten in der 42. Minute auf 1:2. Wie beim letzten Spiel gaben die Jungs nicht auf und kämpften weiter. Nach einem schönen Doppelpass zwischen Lucca und Mo konnte Lucca in der 50. Minute den verdienten Ausgleich zum 2:2 erzielen. Jetzt wollte man noch den Siegtreffer erzielen und hatte auch noch 2 bis 3 sehr gute Möglichkeiten, allerdings wollte der Ball nicht ins Tor. So kam es, dass die Gegner in der 57. Minute nach einem Konter und Fernschuss noch das 2:3 erzielten. Leider konnte in den Schlussminuten der Ausgleich nicht mehr erzielt werden und so musste man eine bittere 2:3 Niederlagen hinnehmen! Es spielten: Max S., Rafael D., Theo G., Anton P., Ben D., Lucca B., Mohamad B., Giulio A., Dominik W., Felix S., An- ton S., Luis H. E-Juniorinnen SGM Baindt/Fronreute - SGM Meckenbeuren/Kehlen/Brochenzell II 21:0 Das durchweg mit Spielerinnen vom jüngeren Jahrgang besetzte Team aus dem Raum Meckenbeuren, war ge- gen das Heimteam fast chancenlos. Ein Neunmeter be- kamen sie bei einem Konter zugesprochen, den dann unsere Torspielerin Margo an den Pfosten lenken konnte. Unterstützt von einer großen Zuschauerkulisse, spielten unsere Mädels sehr gut zusammen und erzielten in der Folgezeit viele schöne Tore. So unterbrach selbst unser Nummer 39 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Damenteam ihr Training auf dem Nebenplatz und schau- ten unseren jüngsten Kickerinnen bei ihrem Spiel zu, tolle Sache ... auch wenn es ihr Trainer Volkher Lins etwas ‚kriti- scher‘ sah, dass seine Spielerinnen ihr Training verkürzten. Es spielten und trafen Melina Feitenheimer (1), Hanaa Alosh (3), Emilia Müllerleile (3), Lea Rimmele (1), Ronja Mayer, Isabella Lang (8), Mia Malsam (1), Frieda Baur, Hanna Busam (3), Margo Hodek (1) und Geburtstagskind Mathilda Nussbaumer. D-Juniorinnen SGM Baindt/Fronreute - SGM Horgenzell/Wilhelmsdorf 6:0 Ein interessantes D-Spiel gab es am Samstagnachmittag in Staig zu sehen, mit dem Hintergrund, dass Gästetraine- rin Jasmin Gerber auch zusätzlich als Trainerin unserer SG mithilft und alle Mädels genau kennt. Das Heimteam war spielbestimmend und das Gästeteam lauerte mit ihren gefährlichen Stürmerinnen Melissa und Luisa auf Konter. So war der Halbzeitstand, nach einem Treffer von Lena P. eher glücklich als verdient. Auch in Halbzeit 2 lief das Spiel ähnlich. Das Heimteam nutzte ihre Möglichkeiten und das Gästeteam scheiterte immer wieder an unserer überragenden Torspielerin Philina. Es spielten und trafen Fiona Maier (1), Lena Pfleghaar (2), Taneesha Mahler, Lea Busam, Leonie Ziegler, Haifaa und Hanaa Alosh (2), Philina Ziegler, Lena Alber, Maya Hof- mann und Amelie Metzler (1). B-Juniorinnen SV Baindt (SGM Baindt/Fronreute) - TSV Stetten 2:0 Gegen den TSV Stetten war es im ersten Heimspiel der Saison das erwartet unangenehme Spiel, denn der Geg- ner ist hauptsächlich defensiv eingestellt und schlägt viele lange Bälle nach vorne. In der ersten Halbzeit ließen wir uns von dem Spiel auch anstecken und agierten viel zu unstrukturiert und hektisch. Trotzdem hatten wir die ein oder andere Gelegenheit durch Jana und Stella, denen gut durch Marie oder Tabea aufgelegt wurde. In der zwei- ten Halbzeit war es dann wesentlich besser, wir ließen den Ball auch mal hinten herum laufen, bauten über die beiden Außenverteidiger Laura und Julie wieder auf und erarbeiteten uns so einige Torchancen. In der 46. Minute legte Tabea schön auf Stella ab, die mit ihrem Schuss aus 22 Metern der gegnerischen Torfrau keine Chance ließ. Ab und an kamen die Gegnerinnen durch, aber unsere beiden Innenverteidigerinnen Scarlett und Viviane räum- ten alles souverän ab. In der 58. Minute war dann Carla nach Pass von Jana zur Stelle und schoss den Ball zum beruhigenden 2:0 Endstand in die Maschen. Am Ende ein ungefährdeter Sieg unserer B-Juniorinnen gegen einen giftig verteidigenden Gegner. Es spielten: Katharina Zarbock (T), Scarlett Pogrzeba, Vi- viane Wertmann, Julie Acker, Laura Schaz, Sarah Schmid, Nora Mohr, Marie Armenat, Jana Einerle, Tabea Schauff- ler, Hedda Said, Stella Schmid, Carla Schmidt, Nora Lütt- mann, Amelie Gessler Jugendmannschaften starten in ihre 2. Saison TTC-74 Tettnang - SV Baindt I 9:1 Nach der guten Rückrunde der letzten Sai- son darf unsere erste Jugendmannschaft nun eine Klasse höher in der Kreisliga A antreten. Beim ersten Saisonspiel in Tettnang taten sich unsere Jungs aber noch schwer und konnten sich lediglich durch Jona Klein einen Ehrenpunkt erkämpfen. Im ein oder ande- ren Spiel wäre noch ein Satz oder gar ein weiterer Punkt möglich gewesen, leider wurden jedoch fast alle knap- pen Sätze verloren. Macht nichts, weiter geht’s schon am nächsten Wochenende! Es spielten: Jona Klein (1:2), Felix Haller (0:2), Fabian Strie- gel (0:2) und Ricco Haller (0:2) SV Baindt II - TG Bad Waldsee 1:9 Unsere 2. Jugendmannschaft spielt wie letztes Jahr in der Kreisliga B und versucht sich hier möglichst viele Punkte zu erkämpfen. Im ersten Spiel gegen die TG Bad Waldsee gab es einige knappe Sätze und Spiele zu sehen, jedoch schaffte es nur Franz Kreutle, seinen Gegner zu bezwin- gen. Dennoch hätten wir uns bei insgesamt 8 gewonne- nen Sätzen auch einen weiteren Sieg verdient gehabt. Es spielten: Valentin Koch (0:2), Leopold Koch (0:2), Franz Kreutle (1:1) und Pia Kreutle (0:2) Vorschau: Am kommenden Samstag, 30.09.23 sind alle Baindter Tischtennisspieler*innen im Einsatz: Die Jugendmann- schaften starten beide um 14 Uhr Zuhause gegen Wein- garten und Ailingen, die Herren II beginnen ihre neue Sai- son um 18 Uhr ebenfalls in eigener Halle gegen Altshausen IV und die Herren I spielen um 18 Uhr in Laupheim. Gegen den starken Mitaufsteiger aus dem Bezirk Donau wird eine knappe und spannende Partie erwartet. Zuschauer sind wie immer herzlich willkommen! TC Baindt e.V. Einzelvereinsmeisterschaften 2023 Am 16. September war es wieder mal so weit, der Finaltag der diesjährigen Ver- einsmeisterschaften im Einzel stand an. Ganz besonders gefreut hatten wir uns in diesem Jahr, dass wieder eine Damenkonkurrenz bei den Vereinsmeisterschaften ausgespielt wurde. Nachdem sich in den letzten Jahren die Damen mit der Teilnahme noch etwas zurückgehalten hatten, fanden sich dieses Jahr 5 Spielerinnen, die um den Titel mitspielten wollten. Über die gesamte Saison wurde im Modus Jede-gegen-Jede die Vereinsmeisterin ausgespielt. Am Ende setzte sich Barbara Blattner mit 4 Siegen durch. Lediglich gegen die zweitplatzierte Stefanie Brehm muss- te sie einen Satz abgeben. Die dritte Siegerin war Evelyn Amann. Herzlichen Glückwunsch der Vereinsmeisterin 2023 Barbara Blattner! Mit insgesamt 37 aktiven Teilnehmern war die Herrenkon- kurrenz Anfang der Saison in die Spiele der Vereinsmeis- terschaft gestartet. Die Vorrunde wurde in 40 Partien von Mitte Mai bis Mitte Juli in 4er-Gruppen im Modus Jeder-gegen-Jeden gespielt. Die jeweils Gruppenbesten qualifizierten sich für die Finalrunde. Die Finalrunde wurde in einem klassischen 32er-Feld, im KO-Modus ausgespielt. Am Ende qualifizierten sich 4 Spieler für die Halbfinals, Peter Schmitt, Frank Preußner, Moritz Lang und Stefan Boenke. Am Samstagvormittag waren die Halbfinalspiele ange- setzt. Urlaubsbedingt konnte das erste Halbfinale leider nicht gespielt werden, so dass Frank Preußner als Finalist schon frühzeitig feststand. Das zweite Halbfinale war ein hochklassiges und knappes Match, bei dem sich Stefan Boenke gegen Moritz Lang am Ende mit 7:5 6:4 durch- setzen konnte. Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 39 Damit kam es am Samstagnachmittag im Finale zum Match zwischen Frank Preußner und Stefan Boenke. Es fanden sich zahlreiche Zuschauer auf der Anlage ein, um vor allem den Überraschungsfinalisten, Frank Preußner zu unterstützen. Am Ende war aber der Favorit und Vorjahressieger zu stark für eine Überraschung. Stefan Boenke gewann das Spiel, mit 6:2 6:0, und konnte somit seinen Titel als Ver- einsmeister der Herren verteidigen. Herzlichen Glück- wunsch! Wir blicken zurück auf eine tolle Konkurrenz mit vielen Spielen. Nicht immer stand der sportliche Erfolg an ers- ter Stelle, die Geselligkeit, das gemeinsame Tennisspielen, mit Gegnern, gegen die man sonst nicht oft spielt, war mindestens genau so wichtig. Wir freuen uns schon auf das nächste Jahr und hoffen, dass wir wieder eine genau so große Vereinsmeister- schaft, über die Saison hinweg, durchführen können. Die Finalisten der Einzelmeisterschaften Mixed-Vereinsmeisterschaft Am Samstag fand unsere beliebte Mixed-Vereinsmeis- terschaft statt. Bei kühlen 14 Grad und Wolken starteten 6 Paare in 2 Gruppen. Die Gruppenersten und Gruppen- zweiten spielten dann über Kreuz woraus sich dann das Halbfinale und das Finale ergaben. Die Gruppendritten spielten gegeneinander um Platz 5 und 6. So ergaben sich folgenden Duelle: Silvia und Jürgen Auer spielten gegen Marion und Rafael Grabherr um Platz 5. Hier konnten sich Marion und Rafi nach spannendem MTB durchsetzen. Spiel um Platz 3 bestritten Evelyn Amann mit Wolfgang von Bank gegen Cordula Nehls mit Josef Spöri. Diese Partie gewannen Evelyn und Wolfi. Auch im Finale wollten beide Paare (Steffi Brehm und Peter Schmitt gegen Babsi Blattner und Markus Holl) keinen Punkt abschenken. Nach spannenden teils spektakulären Ballwechseln konnten Steffi und Peter den Titel mit nach Hause nehmen. Es war wieder ein gelungener Tag auf unserer Anlage.... danke auch an Marion und Silvi für die Bewirtung. Die Teilnehmer der Mixed-Meisterschaft Bändelesturnier zum Saisonende 2023 Als letztes Event der Sommersaison veranstalten wir am Sonntag, den 8.10.2023 um 13.00 Uhr, unser Bändelestur- nier für alle Tennisbegeisterten. Bunt gemischt wollen wir nochmals zusammen ein paar Doppel spielen und danach mit einem gemütlichen Hock im Vereinsheim die Saison verabschieden. Dazu möchten wir alle Spieler und Spielerinnen jeden Alters und jeder Spielklasse recht herzlich einladen. Am Vereinsheim hängt ab 1.10. eine Meldeliste aus. Anmel- deschluss ist am 7.10.23 um 16.00 Uhr. Alle Infos auch auf unserer Homepage unter www.tc-baindt.de Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e. V. Ortsverein Baindt e. V. Landfrauen Bildungs- und Sozialwerk der Landfrau- en e.V. Ortsverein Baindt. Landfrauen Baindt e.V. Das neue Jubiläums-Backbuch an- lässlich 40 Jahre Kreis-LandFrauenverband Ravensburg ist da! Hierzu laden wir euch am Dienstag, 10.10.2023 zur Vorstellung und einer kleinen Verkostung in den Bi- schof-Sproll-Saal nach Baindt ein. Im Anschluß werden wir noch die diesjährige Oberschwabenschau besprechen. Wir sind natürlich wieder auf eure Mithilfe angewiesen und freuen uns über Angebote für Kuchen, Torten oder Flädle. Die Vorstandschaft Voranzeige: Oberschwabenschau vom 18.10. - 22.10.2023, Baindter Landfrauen sind wie bisher am Donnerstag auf der OSS. Hubertusmesse wurde verlegt auf Sonntag, 26.11.2023, 10.00 Uhr, Pfarrkirche Baindt Mittwoch, 08.11.2023, Rund ums Brot, mit Verkostung, Re- ferent: Valentin Schmid. Baienfurt-Baindt 0176 - 45 90 80 40 www.drk-baienfurt-baindt.de Konto: DE20 6505 0110 0086 6677 66 Dienstabend - der Weg des Bluts nach der Blutspende Bei unserem nächsten Dienstabend am 05.10.2023 wird sich alles um das Thema „der Weg des Bluts nach der Blutspende“ drehen. Was passiert mit dem Blut nach ei- Nummer 39 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 ner Blutspende? Wie wird das Blut untersucht und wem kommt das Blut zu Gute? Zur Beantwortung dieser Fra- gen hat der DRK-Blutspendedienst einen informativen Film zur Verfügung produziert, den wir uns in geselliger Runde gemeinsam ansehen werden. Interessierte sind bei uns jederzeit willkommen, bei ei- nem Dienstabend reinzuschnuppern. Los geht es um 19:30 Uhr in unserem Bereitschaftsheim in der Baind- terstrasse 48/1 (alte Container-Anlage). Bei Interes- se erleichtert uns eine Voranmeldung per E-Mail unter „info@drk-baienfurt-baindt.de“ die Planung. Wir freu- en uns jederzeit über neue Gesichter und Interessier- te. Weitere Termine finden Sie auf unserer Homepage www.drk-baienfurt-baindt.de unter der Rubrik „Aktuelles“. Informationsveranstaltung mit Norbert Lins MdEP Der Wasser und Bodenverband Föhrenried veranstaltet am 29.09.2023 um 15.30 Uhr in Zusammenarbeit mit den CDU Ortsverbänden eine Infor- mations- und Diskussionsrunde zum Thema: Die Zukunft der Landwirtschaft im Spannungsfeld von Schutzgebieten und EU-Regeln Als Hauptredner konnten wir den Vorsitzenden des Agra- rausschusses im EU-Parlament Norbert Lins gewinnen. Herr Lins steht unseren Landwirten, und gerne allen Per- sonen, die an regional produzierten Lebensmitteln inter- essiert sind, für Fragen zur Verfügung. Ort der Veranstaltung: Kögelhof 1 88284 Mochenwangen Es laden herzlich ein: Der Wasser- und Bodenverband Föhrenried und Ihr CDU Ortsverband Baindt Schwäbischer Albverein OG Weingarten Rundwanderung von Hittelkofen nach Os- terhofen Hittelkofen - Hennenbühl - Osterhofen - Hit- telkofen gemeinsam mit der Ortsgruppe Ravensburg Treffpunkt: Sonntag, 08.10.2023 um 12.00 Uhr auf dem Festplatz in Weingarten. Rückkehr: ca. 18.00 Uhr. Gehzeit: 4 Stunden, 14 km. Fahrpreis: 6,00 Euro für Mitglieder (Fahrgemeinschaften) Einkehr: vorgesehen im Gasthaus Rose in Osterhofen. Sonstiges: Gutes Schuhwerk, Trinken, Vesper, ggf. Stöcke und Wechselschuhe. Bei schlechtem Wetter findet die Wanderung nicht statt. Anmeldung ab 03.10.2023 ab 17.00 Uhr bei WF Jürgen Frank, T. 0751/43287 Gäste sind herzlich willkommen! Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donnerstag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Was sonst noch interessiert DLRG Ortsgruppe Baienfurt bei Seequerung im Boden- see mit dabei Bereits zum zweiten Mal fand am Sams- tag, 8. Juli eine DLRG interne Seequerung durch den Bodensee statt, die durch die Jugend der drei Bezirke Bodenseekreis, Ravensburg und Konstanz organisiert wurde. Bei dem Seeschwimmen gilt es eine ca. 2,5km lan- ge Strecke vom Strandbad Wallhausen nach Überlingen zu schwimmen. Insgesamt 48 Teilnehmer, davon fünf aktiv Schwimmende aus Baienfurt und Bad Waldsee, stellten sich dieser Herausforderung. Bereits um 7:45 Uhr in der Früh ging es am Überlinger Ufer mit den Anmeldungen los. Nachdem sich alle Schwim- mer startklar gemacht haben, wurden diese mithilfe von Booten auf die andere Seite nach Wallhausen gebracht, von wo aus in zwei Gruppen gestaffelt gestartet wurde. Bereits nach 38 Minuten kehrte der erste Schwimmer nach Überlingen zurück und auch der Großteil meisterte die vorgegebene Strecke in unter einer Stunde. Nach ca. 1,5 Stunden waren schließlich alle wieder wohlauf im Ziel und konnten sich mit Butterbrezeln und Bananen stärken. Abgesichert wurde die Veranstaltung durch Einsatzkräf- te aus dem Bodenseekreis, die mithilfe von Booten und Stand-Up-Paddle-Boards die Schwimmer sicher ins Ziel begleiteten. Trotz des leicht regnerischen Wetters und der kühlen Wassertemperaturen hatten alle viel Spaß und freuten sich über die hervorragenden Leistungen. Eure DLRG Jugend Baienfurt Manuel Rothmund, Lea Staudinger (Begleitung), Jusa Kaufmann, Martin Dengler, Andrè Kaufmann, Julia Le- onhard LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg Ökologischen Fußabdruck beim Bauen reduzieren Recycling von Baustoffen schont Ressourcen, Depo- nien und das Klima Beim Rohstoffverbrauch zählt die Bauwirtschaft zu den Spitzenreitern. Deutschlandweit benötigt sie über 70 Pro- zent aller abgebauten nicht-nachwachsenden Rohstoffe, wie Kiese, Sande, Ton und Natursteine. Die Gewinnung dieser Primärrohstoffe bedeutet erhebliche Eingriffe in die Umwelt, hinzu kommt der Energiebedarf beim Abbau und der Weiterverarbeitung. Die Bauwirtschaft hat auch Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 39 einen enormen Deponiebedarf für mineralische Abfälle. Erdaushub und Bauabfälle machen bundesweit 53 Pro- zent des Abfallvolumens aus, in Baden-Württemberg sind es sogar knapp 80 Prozent. Der ökologische Fußabdruck ist entsprechend groß. „Bauverantwortliche können bereits in der Planung be- rücksichtigen, wie sie den ökologischen Fußabdruck ihres Vorhabens verkleinern. Mithilfe der Prinzipien des zirkulä- ren Bauens können sie ihn deutlich verringern und leisten so einen wichtigen Beitrag zum Klima- und Ressourcen- schutz“, sagt Dr. Ulrich Maurer, Präsident der LUBW Lan- desanstalt für Umwelt Baden-Württemberg und ergänzt: „Wir möchten Bauverantwortliche in Baden-Württemberg bei dieser Aufgabe unterstützen. Deshalb haben wir ge- meinsam mit dem baden-württembergischen Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft die wichtigsten Informationen, Ansprechpartner und Möglichkeiten in dem Leitfaden ‚Ressourcenschonung in der Baubranche‘ zusammengestellt.“ Baden-Württemberg will bis zum Jahr 2040 klima- neutral sein „Baden-Württemberg strebt bis zum Jahr 2040 Treib- hausgasneutralität an. Unser Klimaschutz- und Klima- wandelanpassungsgesetz legt hierfür Sektorziele fest. Der Bereich Gebäude muss dazu bis zum Jahr 2030 eine Ein- sparung der Treibhausgasemissionen um 49 Prozent ge- genüber 1990 erreichen. Das geht nur im Schulterschluss und mit der Expertise der Bauherren“, so Thekla Walker, Ministerin für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft des Landes Baden-Württemberg. Sie betont: „Alle Bauver- antwortlichen müssen zum Thema „Zirkuläres Bauen“ Bescheid wissen, wenn wir das gemeinsame Ziel - mehr Umwelt- und Klimaschutz im Gebäudesektor - erreichen wollen. Dafür haben wir diese Broschüre entwickelt.“ Zirkuläres Bauen Zirkuläres Bauen bedeutet in der Praxis: Umbau und Sa- nierung statt Abriss und Neubau, Bausubstanz wiederver- wenden, Baumaterial mit einem hohen Anteil von recy- celtem Material einsetzen sowie den eigenen Bauaushub sinnvoll auf dem Grundstück einsetzen statt zu deponie- ren. Wer diese Möglichkeiten nutzt, reduziert Abfall, ver- braucht weniger Ressourcen und kann zudem mithilfe der EU-Taxonomie-Verordnung Zugang zu günstigen Finan- zierungskonditionen erhalten. Diese Verordnung enthält Kriterien, welche Wirtschaftstätigkeiten als ökologisch nachhaltig eingestuft werden können. Ressourcenschonung in der Baubranche Die Broschüre „Ressourcenschonung in der Baubranche“ unterstützt Planer und Bauherren bei diesen Herausfor- derungen. Sie stellt Beispiele vor, weist auf gesetzliche Vorgaben hin und zeigt, wo weiterführende Informationen rund um das Thema zu finden sind. Sie macht deutlich, wie Bauen im Bestand, der Umgang mit Bodenaushub, die Baustoffwahl bei Neubauten und die Grundstücksfläche rund um die Gebäude möglichst umwelt- und ressour- censchonend gestaltet werden können. Aus Gründen der Ressourcenschonung wurde die Bro- schüre nicht gedruckt, sondern kann online als PDF-Datei im Publikationsdienst der LUBW heruntergeladen werden über den Link: https://pd.lubw.de/10535 Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf den Webseiten des Innovationszentrums Zirkuläres Bauen der LUBW. Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg Akademie für Natur- und Umweltschutz Wir möchten Sie auf die kostenfreie online-Veranstaltun- gen für Bürgerinnen und Bürger hinweisen: Wie heizen wir in Zukunft? 5.10.2023 oder 21.11.2023, 18:00 - 20:30 Uhr Viele Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer treibt die Frage um, wie sie ihr Haus in Zukunft beheizen sol- len. Auch Kommunalverwaltungen befassen sich mit der Frage, wie Bewohnerinnen und Bewohner in Zukunft mit Wärme versorgt und die Treibhausgasemissionen in Ge- bäuden drastisch gesenkt werden können. Kommunale Wärmepläne weisen zum Beispiel Gebiete für neue oder erweiterte Wärmenetze aus, die mit erneuerbaren Ener- gien und betrieblicher Abwärme gespeist werden. In Ge- bieten mit geringerer Wärmedichte können dezentrale Systeme wie Wärmepumpen eingesetzt werden. Was bedeuten diese Perspektiven technisch und finanziell für die Bürgerschaft? Welche Vor- und Nachteile sind damit verbunden und was ist bei der Entscheidung für die Hei- zung der Zukunft zu berücksichtigen? Die Veranstaltung findet in Kooperation mit der Klima- schutz- und Energieagentur Baden-Württemberg statt. Anmeldungen und weitere Informationen zu den genann- ten Veranstaltungen: https://umweltakademie.baden-wuerttemberg.de/ fachtagungen-und-fortbildungen/ Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg Neue Auszubildende bei der Arbeitsagentur - Berufseinstieg mit Perspektive Als Fachangestellte für Arbeitsmarktdienstleistun- gen lernen sie in den kommenden drei Jahren alle Bereiche einer modernen, weitgehend digitalisier- ten Arbeitsverwaltung kennen. Die operative Ge- schäftsführerin Katja Thönig und die Fachausbilder hießen die neuen Kolleginnen herzlich willkommen. In ihrer Ausbildung werden sie vor allem im professio- nellen Kundenkontakt geschult, sowohl persönlich als auch telefonisch. Auch die Bearbeitung von Anträgen zum Arbeitslosengeld und allen anderen Leistungen der Arbeitsagentur gehört zur Aufgabe der Auszubildenden. Dabei haben sie stets die gesetzlichen Vorgaben im Blick. Auch für 2024 sucht die Agentur für Arbeit Nachwuchs- kräfte für folgende Ausbildungs- und Studiengänge: Fach- angestellte/r für Arbeitsmarktdienstleistungen sowie Ba- chelor of Arts Arbeitsmarktmanagement und Bachelor of Arts Beratung für Bildung, Beruf und Beschäftigung. Nähere Informationen zu Ausbildung und Studium bei der Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg gibt es im Internet unter www.arbeitsagentur.de oder bei der Fach- kraft Pädagogik Sabine Beutler unter Tel. 0751 805 451. Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg „Kluge Köpfe für die Rente“ gefunden Mit der Kampagne »Kluge Köpfe für die Rente» hat die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Baden-Württemberg für ihre vier Ausbildungs- und Studiengänge erfolgreich junge Nachwuchskräfte gefunden. 137 junge Menschen begannen ihre Ausbildung bei dem gesetzlichen Renten- versicherungsträger: Am 1. September starteten 50 ange- Nummer 39 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 hende Sozialversicherungsfachangestellte, acht Kaufleute für Büromanagement und zehn Studierende zum Bache- lor of Science. Am 18. September konnten weitere 69 Stu- dierende zum Bachelor of Laws (Rentenversicherung) an den Standorten Karlsruhe und Stuttgart begrüßt werden Bei einem erfolgreichen Abschluss garantiert die DRV Baden-Württemberg allen Nachwuchskräften eine un- befristete Übernahme. Auf die Klugen Köpfe wartet eine vergütete Ausbildung oder ein duales Studium, bei der Praxis und Theorie Hand in Hand gehen. Von den vielen Sozialleistungen eines großen Arbeitgebers im öffentli- chen Dienst können die neuen Mitarbeitenden ebenfalls vom ersten Tag an profitieren. Zur Unternehmenskultur gehören unter anderem eine familiengerechte Personal- politik zertifiziert mit dem audit berufundfamilie, flexible Arbeitszeiten, Homeoffice, Unterstützung beim Wieder- einstieg nach der Familienpause und ein umfassendes betriebliches Gesundheitsmanagement. Derzeit sind 372 Auszubildende bei der DRV Baden-Würt- temberg beschäftigt. Wer mehr über die Ausbildung wis- sen möchte oder mit dem Gedanken spielt, sich um ei- nen Ausbildungs- oder Studienplatz zu bewerben, findet weitere Informationen auf www.kluge-koepfe-fuer-die- rente.de. Auf Facebook und Instagram berichten die Nachwuchskräfte unter „Kluge Köpfe für die Rente“ re- gelmäßig über den Ablauf ihrer Ausbildung und ihre Er- fahrungen als Studierende im Dualen Studium. Landratsamt Ravensburg Auftaktveranstaltung „Schule trifft Politik“ ein voller Erfolg Am Vormittag des 18.09.2023 fand die Auftaktveranstal- tung „Schule trifft Politik“ in den Räumlichkeiten der Hum- pis-Schule und Edith-Stein-Schule in Ravensburg statt. 74 Schülerinnen und Schüler aus verschiedenen Ravensbur- ger Schulen nahmen an der Veranstaltung teil. Die Ver- anstaltung gliederte sich in zwei Teile. Im ersten Teil er- hielten die Jugendlichen grundlegende Informationen zu den Themen Kreispolitik, Kreistag und Kreisverwaltung. Im zweiten Teil der Veranstaltung hatten die Jugendlichen dann die Möglichkeit, mit Kreispolitikern/-innen, Landrat Harald Sievers und Mitarbeitenden des Landkreises über Themen aus den Bereichen Bildung, Kultur und Freizeit, Energie- und Klimaschutz, Mobilität sowie zur Jugend- beteiligung auf Landkreisebene zu diskutieren. Die Ju- gendlichen diskutierten engagiert mit den Anwesenden. Landkreisverwaltung und Kreispolitik konnten aus der Ver- anstaltung verschiedenste Ideen und Impulse mitnehmen. Das Format „Schule trifft Politik“ ist ein zweijähriges Projekt des Landkreises und liegt in Federführung des Kreisjugendring Ravensburg e.V. Ziel ist es, mittels vier Veranstaltungen ein mögliches Beteiligungsformat für Jugendliche auf Landkreisebene zu erproben. Kinderkleiderbörse Herbstbörse am Samstag, 21.10.2023 Sirgensteinhalle Vogt, 11:00 Uhr bis 13:00 Uhr Angeboten wird gut erhaltene Herbst- und Winterbe- kleidung, Damen- und Herrenbekleidung, Spielsachen, Kinderwagen, Kinder-Autositze, Kinderski und Skischuhe, „alles was rollt“, gebrauchte Tupperware usw. Verkauf von Kaffee, Getränken, Brezeln und leckeren Ku- chen (auch zum Mitnehmen) 15 % des Verkaufserlöses sind für alle Vogter Kinder- gärten sowie die Kernzeitbetreuung der Vogter Grund- schule bestimmt. Tel. Nummernvergabe für ALLE ab 25.09.2023 Helfen: Jeder Helfer bekommt GARANTIERT eine Nr. und darf am Vorverkauf teilnehmen. Vorverkauf nur für Helfer von 8:30 - 9:30 Uhr in der Sirgensteinhalle in Vogt. Helfer bitte melden bei Manuela Grathwohl, Tel. 0176 69 73 55 99 (Mo - Fr 9 - 12 Uhr + 14 - 19 Uhr) ACHTUNG NEUE HELFER TEL!! Verkaufen: Kinderbekleidung max. 50 Teile gesamt, d. h. 45 Teile + 5 Paar Schuhe Kunden -Nr. 01 - 45: Miriam Traunecker (Mo + Di. 9 - 11:30 Uhr) Tel. 0170 715 82 87 Kunden-Nr. 46 - 90: Sylvia Wachter (Mo. - Fr.,16 - 18 Uhr) Tel. 07529 9744394 Damenbekleidung und Umstandsmode, Tupperware: Damen Nr. 501 - 520: Miriam Traunecker (9 - 11:30 Uhr) Tel. 0170 715 82 87 (max. 20 Teile) Damen Nr. 521 - 540: Sylvia Wachter (16 - 18 Uhr) Tel. 07529 9744394 (max. 20 Teile) Herrenkleidung: max. 10 Teile, keine Schuhe Herren Nr. 901 - 910: Miriam Traunecker (9 - 11:30 Uhr) Tel. 0170 715 82 87 (max. 10 Teile) Herren Nr. 911 - 920: Sylvia Wachter (16 - 18 Uhr) Tel. 07529 9744394 (max. 10 Teile) Warenannahme: Freitag von 17:00 - 18:30 Uhr Achtung! Samstag KEINE Warenannahme Warenrückgabe: Samstag 16:30 - 17:00 Uhr Haus der Betreuung und Pflege Am Mehlsack Ravensburg Tag der offenen Tür im Haus Am Mehlsack Das Haus der Betreuung und Pflege Am Mehlsack öffnet seine Türen für Besucher. Zu diesem Anlass sind alle Inter- essierten herzlich eingeladen, am Sonntag, den 01.10.2023, von 10.00 bis 16.00 Uhr in der Seestraße 26-28, 88214 Ra- vensburg, vorbeizukommen. Der Tag der offenen Tür bietet Ihnen eine einzigartige Gelegenheit, die unlängst renovierte Einrichtung und die vielfältigen Berufsgruppen kennenzulernen. Die Mitar- beiterinnen und Mitarbeiter werden an verschiedenen Stationen ihre Arbeit vorstellen und Ihnen einen umfas- senden Einblick in ihre Aufgabenbereiche und Tätigkeiten ermöglichen. Detaillierte Informationen zu beruflichen Möglichkeiten im Haus - von Ausbildung bis zur beruflichen Weiterbildung - wird es an verschiedenen Infoständen geben. An den Infoständen haben Sie die Möglichkeit zum Austausch und erhalten Einblicke in die verschiedenen Einstiegs- möglichkeiten. Zusätzlich erwarten Sie spannende Aktivitäten während des Tages der offenen Tür. Sie haben die Möglichkeit, eine kleine Tour mit unserer Rikscha zu unternehmen, und bei den Hausführungen die Einrichtung besser kennenzu- lernen. An den gastronomischen Ständen wird Kaffee, Kuchen und Cocktails serviert. Ein Foodtruck bietet eine Auswahl köstlicher Speisen zum Genießen. Eine besondere Station bietet Ihnen die Möglichkeit eines kleinen Gesundheitschecks. Hier können Sie Ihre Vitalzei- chen messen lassen und nützliche Alltagskniffe für klei- nere Notfälle erlernen. Das Team vom Haus Am Mehlsack freut sich auf Ihren Besuch und darauf, Ihnen die Einrichtung präsentieren zu dürfen. Nutzen Sie die Gelegenheit, die Mitarbeitenden und ihre Arbeit näher kennenzulernen. Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 39 Naherholung zwischen Schussen und Seen Die Blitzenreuter Seenplatte - die Natur mit allen Sin- nen genießen! Professionelle Gästeführer zeigen Ihnen die unverwech- selbare Natur- und Kulturlandschaft mit ihren typischen Moränenhügeln. Es werden wieder Führungen angeboten, - jeden ersten Samstag im Monat (auch außerplanmä- ßige Führungen - beachten Sie die Hinweise im Mittei- lungsblatt oder auf unserer Internetseite) - jeden Sonntag (bis Oktober) Für Kinder bis 14 Jahren sind die Führungen kostenlos, Kinder ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 4,00 EUR. Sonntag, 1. Oktober 2023 Gästeführerin: Susanne Wasner Bäume im Herbst Begleiten Sie die Gästeführerin Susanne Wasner auf ei- nem ca. 5 km langem Rundweg über die Blitzenreuter Seenplatte. Erfahren Sie mehr über unserer heimischen Bäume und Sträucher. Es werden einzelne Baumarten vor- gestellt, näher betrachtet und alte Geschichten dazu ge- hört. Nach 2 - 2,5 Stunden kehren wir mit hoffentlich vie- len schönen Eindrücken des herbstlichen Waldes zurück. Für diese Führung ist eine Anmeldung unter 07502 954- 20 bis Freitag, 29.09., 12 Uhr, erforderlich. Die sonntäglichen Führungen beginnen immer um 14:30 Uhr am Parkplatz beim Häcklerweiher. Der Park- platz am Häcklerweiher liegt an der B 32 zwischen Blit- zenreute und Vorsee. Wir würden uns freuen, Sie auf dieser Führung begrüßen zu dürfen. Besuchen Sie unsere Internetseite: www.zwischenschussenundseen.de Skulpturenweg Bettenreute Am Samstag, 30. September 2023 wird eine öffentliche Führung rund um das ehem. Wasserschloss Bettenreute angeboten. Treffpunkt: Feuertobelbachbrücke an der Kreisstraße (bei Bettenreute) um 14:30 Uhr Für Gruppen werden nach telefonischer Terminverein- barung auch Sonderführungen angeboten (Telefon: 07505 1252, H. Ehmann). Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau SVLFG weist auf Präventionskurse für Seniorinnen und Senioren hin Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) als Landwirtschaftliche Kranken- kasse (LKK) bezuschusst Präventionskurse der Zentra- len Prüfstelle Prävention (ZPP). Die ZPP bietet Kurse für verschiedene Altersgruppen an, insbesondere auch für Seniorinnen und Senioren. Darauf weist die SVLFG an- lässlich des Tags der älteren Menschen am 1. Oktober hin. Kurse, die von der ZPP zertifiziert wurden, bezuschusst die LKK in Höhe von mindestens 80 Prozent der Kosten. Die Datenbank der ZPP hält unter anderem Präventionskur- se für ältere Menschen und deren Bedürfnisse bereit. Alle Kurse, die darin geführt werden, sind qualitätsgeprüft und werden von qualifizierten Fachleuten geleitet. Gefördert werden maximal zwei Kurse pro Kalenderjahr. Es werden Kurse im Bereich Bewegung, Ernährung, Stressreduk- tion und Sucht angeboten. Mehr Informationen hierzu bietet die SVLFG auf ihrer Internetseite www.svlfg.de/ gesundheitskurse-finden. Am Tag der älteren Menschen sollen die Leistungen von Seniorinnen und Senioren gewürdigt werden. Es sollen die Belange der älteren Menschen in den Vordergrund gerückt und auf ihre Situation in der Gesellschaft auf- merksam gemacht werden. SVLFG MSC Langnau Neuer Termin - Neue Strecke - Simsonrennen in Well- mutsweiler Nach der witterungsbedingten Absage im vergangenen Jahr, nimmt der MSC Langnau in diesem Jahr einen neu- en Anlauf, das traditionelle Simsonrennen am Sonntag, 1. Oktober in Wellmutsweiler beim Laimnau durchzufüh- ren. Los geht es am Sonntag mit dem Training um 10 Uhr. Die Fahrervorstellung findet um 12.30 Uhr statt. Rennstart ist um 13 Uhr. Der Eintritt ist frei. Gefahren wird auf zwei und drei Rädern in den Klassen Supercup, Nostalgie sowie Gespanne wassergekühlt und luftgekühlt. Auch die Kids, Mofas und Rasentraktoren sind wieder mit dabei. Erstmals kommen Speedcars zum Einsatz. Die Siegerehrungen finden auf der Strecke statt. Für Essen und Getränke ist gesorgt. Bereits am Samstag, 30. September findet im Zelt an der Rennstrecke ein ge- mütlicher Hock statt, bei dem man fachsimpeln und mit einander ins Gespräch kommen kann. Jeder der Lust hat, kann kommen. Los geht es ab 19 Uhr. Weitere Informationen gibt es unter www.msclangnau.de Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 39 © Wechdorn/DEIKE 762U08U1 So geht es: 1. Schneid das gewaschene und geschälte Gemüse in dünne Scheiben. 2. Gib das Gemüse in die Schüssel, vermenge es mit Salz, den Gewürzen und dem Olivenöl und lass es eine Stunde durchziehen. 3. Verteil die Gemüsescheiben mit einigem Abstand auf einem mit Backpapier ausgelegten Backblech. 4. Heize den Ofen auf 120 Grad Umluft vor und gib das Backblech hinein. 5. Klemm einen Kochlöffel in die Tür, sodass diese nicht ganz schließt. Nun lässt du das Gemüse etwa 30 bis 90 Minuten backen. Achte darauf, dass die Chips nicht schwarz werden! 6. Gib die fertigen Chips in eine Schüssel und salze sie, wenn nötig, noch ein wenig. Das brauchst du: • 1,5 kg Gemüse (z. B. Karotten, Zucchini oder Pastinaken) • 2 bis 3 Esslöffel Olivenöl • Gewürze • Messer oder Gemüsehobel • Backpapier, Schüssel, Kochlöffel, Backblech • 1 bis 2 Teelöffel Salz Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 39 Omnibus Grabherr ∙ 07529 97158-0 omnibus-grabherr.de Fahrer für Kleinbusse gesucht (w/m/d ∙ Führerscheinklasse B) Sie befördern Kinder mit Einschränkungen – holen sie von Zuhause ab, bringen sie sicher ans Ziel und wieder zurück. Sie arbeiten in Teilzeit und starten mit unserem Fahrzeug direkt von Ihrem Wohnort. Praxis Dirk Molder Facharzt für Allgemeinmedizin Mochenwangen Liebe Patienten, die Praxis bleibt von Do., 28.09.23 – Mo., 02.10.23 wegen Abrechnung geschlossen. Vertretung übernimmt: Dr. med. Görtz, Mochenwangen, Tel. 2616 (28.09.23 - 29.09.23) Dr. med. Hartmann, Baindt, Tel. 4944 (28.09.23 - 02.10.23) STELLENANGEBOTE ÄRZTE MUT HILFE HOFFNUNG Helfen Sie krebskranken Kindern und deren Familien mit Ihrer Spende! Kreissparkasse Tübingen IBAN: DE10 6415 0020 0000 1260 63 VR Bank Tübingen eG IBAN: DE26 6406 1854 0027 9460 02 UNSERE SPENDENKONTEN Telefon 0 70 71 / 94 68 -11 www.krebskranke-kinder-tuebingen.de © B ru ch na ls ki /D EI KE 76 2R 06 R5 L ös un g: „ H e, w ar te a uf u ns !“ www.tierheime-helfen.de HIVundAids besiegen – dabei sein! Mit Ihrer Unterstützung! aids-stiftung.de/spenden Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 39 Testen Sie unsere Beilagenverteilung bei maximaler Reichweite Ihrer Werbebotschaft an die Leser in Baienfurt. Gerne zum Kennenlernen in der Aktion mit 25% Ersparnis bis Oktober´23 Zeigen Sie Präsenz! Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim • effektiv • erfolgreich • zielgruppenorientiert • Auflage 1.400 Exemplare • Ab 98 € je Tsd. Stück Rufen Sie uns gleich an: 07154 8222-70 Wir beraten Sie gerne! Fahrer*in auf 520-€-Basis für unsere Betreuungsgruppen in Weingarten, Ravenburg und Bavendorf gesucht! 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                      Zuletzt geändert: 28.09.2023

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