Suche: Gemeinde Baindt

Seitenbereiche

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell
 

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

 
YouTube

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Cookies (falls "Privacy-Enhanced Mode" nicht aktiviert ist)
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Referrer-URL
  • Geräte-Informationen
  • Gesehene Videos
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
   
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

 

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_youtube
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (youtube.com)
Vimeo

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Vimeo LLC
555 West 18th Street, New York, New York 10011, United States of America

Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Geräte-Informationen
  • Browser-Informationen
  • Browser-Typ
  • Browser-Sprache
  • Cookie-Informationen
  • Betriebssytem
  • Referrer-URL
  • Besuchte Seiten
  • Suchanfragen
  • Informationen aus Drittanbieterquellen
  • Informationen, die Benutzer auf dieser Website bereitstellen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Vereinigte Staaten von Amerika

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
   
  • Vimeo LLC
  • Google Analytics
  • Verbundene Unternehmen
  • Geschäftspartner
  • Werbepartner
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

Privacy@vimeo.com

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

 

Vereinigte Staaten von Amerika

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_vimeo
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (vimeo.com)
Google Maps

Dies ist ein Web-Karten-Dienst.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Karten anzeigen
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Standort-Informationen
  • Nutzungsdaten
  • Datum und Uhrzeit des Besuchs
  • URLs
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
   
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

https://support.google.com/policies/troubleshooter/7575787?hl=en

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

 

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_googlemaps
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (google.com)
Netze BW GmbH
Mit dem NETZMonitor kann die Kommune Eschenbach Energiedaten und Störungsinformationen, die von der Netze BW GmbH bereitgestellt werden, auf ihrer kommunalen Website einbinden
Verarbeitungsunternehmen
Netze BW GmbH
Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Bereitstellung von Energiedaten und Störungsinformationen für die Bürger*innen in Eschenbach
 
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Bereitstellung einer Web Component, die über einen zweizeiligen HTML-Code im <body> der Seite eingebunden wird
  • Ausführung von Scripten und iFrames muss zugelassen sein
  • iFrames sind über sandbox Attributierung abgesichert
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse

  • Datum und Uhrzeit der Anfrage (GMT)

  • Inhalt der Anforderung (konkrete Seite)

  • HTTP-Statuscode

  • jeweils übertragene Datenmenge

  • Webseite, die Sie besuchen

  • Browserinformationen

  • Betriebssystem und dessen Oberfläche

 
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 

Die Erhebung und Verarbeitung dieser Daten erfolgt, um Ihnen die Webseite anzeigen zu können, die Stabilität zu gewährleisten und zu verbessern sowie aus Sicherheitsgründen. Die Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die zuvor genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind. Im Falle der Speicherung einer IP-Adresse erfolgt eine Löschung bzw. Anonymisierung nach spätestens 7 Tagen. Die Erhebung dieser Daten sowie die Speicherung der Daten in Logfiles ist für den Betrieb der Webseite zwingend erforderlich. Eine Widerspruchsmöglichkeit des Nutzers besteht daher nicht.

Ort der Verarbeitung
Europäische Union
Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

  Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.
Datenempfänger
   
  • Netze BW GmbH

  • IT-Dienstleister der Netze BW GmbH

 
Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

  Nein, keine Weitergabe außerhalb der Europäischen Union
Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell
 

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

 
Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Baindt
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Schnell gefunden
AmtsblattNotdiensteMitarbeiterRathaus online
Schnell gefunden
Rathaus
Funkenfeuer über Baindt
Funkenfeuer Kiesgrube Baindt
Märzenbecher im Schenkenwald

Hauptbereich

Suche auf der Webseite

Die Ergebnisliste stellt Ihren Suchbegriff dar und sortiert die Suchergebnisse nach Häufigkeit. Rechts von der Ergebnisliste können bei "Sortieren nach" weitere Auswahlfelder angeklickt werden, um die Suchergebnisse zu verfeinern.

Gesucht nach "aktuelles".
Es wurden 263 Ergebnisse in 13 Millisekunden gefunden.
Zeige Ergebnisse 211 bis 220 von 263.
Bekanntmachung_Haushaltssatzung_2023_2024.pdf

Amtliche Bekanntmachung am 13.02.2023 Haushaltssatzung der Gemeinde Baindt für das Haushaltsjahr 2023 und 2024 Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 24.01.2023 die folgende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 beschlossen: § 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Der Haushaltsplan wird festgesetzt 2023 2024 1. im Ergebnishaushalt mit folgenden Beträgen EUR EUR 1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 13.131.400 13.475.400 1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von 13.472.500 14.300.250 1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis -341.100 -824.850 (Saldo aus 1.1 und 1.2) von 1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von 250.000 250.000 1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von 0 0 1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis 250.000 250.000 (Saldo aus 1.4 und 1.5) von 1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis -91.100 -574.850 (Summe aus 1.3 und 1.6) von 2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen 2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender 12.741.400 13.100.400 Verwaltungstätigkeit von 2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender 12.149.300 12.915.050 Verwaltungstätigkeit von 2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des 592.100 185.350 Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) von 2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 12.259.350 9.349.350 2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 19.145.550 12.733.400 2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf -6.886.200 -3.384.050 aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von 2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss / -bedarf -6.294.100 -3.198.700 (Saldo aus 2.3 und 2.6) von 2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 5.000.000 5.250.000 von 2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 150.000 300.000 von 2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf 4.850.000 4.950.000 aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von Veranschlagte Änderung des 2.11 Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts -1.444.100 1.751.300 (Saldo aus 2.7 und 2.10) von 2023 2024 EUR EUR Kreditermächtigung Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird festgesetzt auf 5.000.000 5.250.000 Verpflichtungsermächtigungen Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 8.650.000 0 Kassenkredite Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 1.500.000 1.500.000 Steuersätze Die Steuersätze (Hebesätze) wurden durch die Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer vom 08.11.2022 wie folgt festgesetzt: 1. für die Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 370 v.H. 370 v.H. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 450 v.H. 450 v.H. der Steuermessbeträge; 2. für die Gewerbesteuer auf 370 v.H. 370 v.H. der Steuermessbeträge. § 2 Wirtschaftspläne 2023/2024 Eigenbetrieb Wasserversorgung Der Wirtschaftsplan 2023/2024 des Eigenbetriebes Wasserversorgung wird wie folgt festgesetzt: 2023 2024 1. im Ergebnishaushalt mit folgenden Beträgen EUR EUR 1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 512.800 546.000 1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von 520.800 561.300 1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis -8.000 -15.300 (Saldo aus 1.1 und 1.2) von 1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von 0 0 1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von 0 0 1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis 0 0 (Saldo aus 1.4 und 1.5) von 1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis -8.000 -15.300 (Summe aus 1.3 und 1.6) von 2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen 2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender 511.100 544.400 Verwaltungstätigkeit von 2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender 464.800 505.300 Verwaltungstätigkeit von 2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des 46.300 39.100 Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) von 2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 30.000 53.000 2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 982.500 472.500 2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf -952.500 -419.500 aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von 2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss / -bedarf -906.200 -380.400 (Saldo aus 2.3 und 2.6) von 2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 970.000 450.000 von 2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 90.850 100.850 von 2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf 879.150 349.150 aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von Veranschlagte Änderung des 2.11 Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts -27.050 -31.250 (Saldo aus 2.7 und 2.10) von 2023 2024 EUR EUR Kreditermächtigung Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird festgesetzt auf 970.000 450.000 Verpflichtungsermächtigungen Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 0 0 Kassenkredite Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 250.000 250.000 § 3 Wirtschaftspläne 2023/2024 Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Der Wirtschaftsplan 2023/2024 des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung wird wie folgt festgesetzt: 2023 2024 1. im Ergebnishaushalt mit folgenden Beträgen EUR EUR 1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 849.100 898.400 1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von 963.850 985.050 1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis -114.750 -86.650 (Saldo aus 1.1 und 1.2) von 1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von 0 0 1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von 0 0 1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis 0 0 (Saldo aus 1.4 und 1.5) von 1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis -114.750 -86.650 (Summe aus 1.3 und 1.6) von 2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen 2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender 725.100 774.400 Verwaltungstätigkeit von 2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender 701.850 720.050 Verwaltungstätigkeit von 2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des 23.250 54.350 Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) von 2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 70.000 70.000 2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 1.690.000 1.590.000 2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf -1.620.000 -1.520.000 aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von 2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss / -bedarf -1.596.750 -1.465.650 (Saldo aus 2.3 und 2.6) von 2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 1.575.000 1.375.000 von 2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 129.000 159.000 von 2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf 1.446.000 1.216.000 aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von Veranschlagte Änderung des 2.11 Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts -150.750 -249.650 (Saldo aus 2.7 und 2.10) von 2023 2024 EUR EUR Kreditermächtigung Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird festgesetzt auf 1.575.00 1.375.000 Verpflichtungsermächtigungen Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 0 0 Kassenkredite Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 400.000 400.000 § 4 Inkrafttreten Die Haushaltssatzung des Doppelhaushalts 2023/2024 tritt rückwirkend zum 01. Januar 2023 in Kraft. Die Bekanntmachung erfolgt aufgrund von § 81 Abs. 3 der Gemeindeordnung von Baden- Württemberg. Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 der Gemeinde und die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe „Wasserversorgung“ und „Abwasserbeseitigung“ liegen in der Zeit von Mittwoch, den 15. Februar 2023 bis Freitag, den 24. Februar 2023 (je einschließlich) im Rathaus, Zimmer 3.3 während der üblichen Dienstzeiten zur Einsichtnahme öffentlich aus. Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan ist zusätzlich auch online unter https://www.baindt.de/rathaus-buergerservice/verwaltung/finanzen-der-gemeinde einsehbar. Mit Erlass vom 07.02.2023 (AZ 902.41) hat das Landratsamt Ravensburg die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 nicht bestätigt, da die Soll-Vorgabe des § 80 Abs. 2 GemO von der Gemeinde planerisch in keinem der genannten Jahre erreicht wird. Es wurden die Genehmigungen nach § 87 Abs. 2 und § 89 Abs. 3 erteilt. Eine aufsichtsrechtliche Beanstandung des Haushalts 2023/2024 ist, wegen der sonstigen finanziellen Rahmenbedingungen der Gemeinde (aktuelle Schuldenfreiheit; vorhandene Ergebnisrücklagen), nach Auffassung des Landratsamts derzeit nicht erforderlich und der Haushalt 2023/2024 kann vollzogen werden. Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung Baden-Württemberg oder aufgrund der Gemeindeordnung beim Erlass dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 Gemeindeordnung unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Baindt, den 13.02.2023 gez. Simone Rürup, Bürgermeisterin https://www.baindt.de/rathaus-buergerservice/verwaltung/finanzen-der-gemeinde[mehr]

Dateityp: PDF-Dokument
Dateigröße: 164,53 KB
Verlinkt bei:
    Zuletzt geändert: 13.02.2023
    Amtsblatt_2024_05_31_KW22.pdf

    Amtsblatt Jahrgang 2024 Freitag, den 31. Mai 2024 Nummer 22 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Vom 08. Juni bis zum 28. Juni 2024 können Kilometer, die mit dem Fahrrad zurückgelegt wurden, gesammelt werden. Die Länge der einzelnen Strecken spielt dabei keine Rolle. Es geht vor allem darum, den Spaß am Fahr- rad fahren zu entdecken, möglichst viele Menschen zum Umsteigen auf das Fahrrad im Alltag zu bewegen und damit auch noch etwas Gutes für das Klima zu tun. Mitmachen können alle Personen, die in der Gemeinde Baindt wohnen, arbeiten, einem Verein angehören oder eine Schule besuchen. Die zurückgelegten Kilometer müssen im Anschluss an jede Fahrt lediglich in den On- line-Kalender oder in die kostenfreie STADTRADELN-App eingetragen werden. In der Ergebnisübersicht ist auf einen Blick erkenntlich, wo das Team und die Kommune stehen. Im Team-Chat können sich Teilnehmende auch zu gemeinsamen Touren verabreden oder sich gegenseitig anfeuern. In diesem Jahr bietet der Radsportverein Baindt drei Touren an, bei denen Kilometer gesammelt werden können: Freitag, 14. Juni 2024 Start: 16:00 Uhr vor dem Rathaus Strecke: gemütliche Ausfahrt mit Rennrad oder Gravelbike auf Nebenstraßen durch das schöne Oberschwaben Dauer: 2,5 bis 3 Stunden (60 - 70 km) Samstag, 22. Juni 2024: Familien-Tour Start: 14:00 Uhr vor dem Rathaus Strecke: nach Durlesbach + Rückweg über Mochenwangen (24 km) Freitag, 28. Juni 2024 Start: 16:00 Uhr vor dem Rathaus Strecke: gemütliche Ausfahrt mit Rennrad oder Gravelbike auf Nebenstraßen durch das schöne Oberschwaben Dauer: 2,5 bis 3 Stunden (60 - 70 km) Nach den jeweiligen Touren kann in den Baindter Gastronomien eingekehrt werden. Dazu gibt es folgendes Angebot: Die Gaststätte zur Mühle bietet an den drei oben genannten Terminen ein Radler-Vesper für alle Teilnehmenden der Radtouren sowie alle anderen Gäste an. Dabei gibt es Wurstsalat, Schweizer Wurstsalat oder Saurer Käse sowie ein Getränk nach Wahl und zum Schluss eine Kugel Vanilleeis zum Preis von 13 Euro pro Person. Das genaue Angebot finden Sie unter www.baindt.de Umwelt & Verkehr Stadtradeln sowie über den nebenstehenden QR-Code. Wir freuen uns auf eine zahlreiche Teilnahme an den Touren und wünschen viel Spaß und eine gute Fahrt! Ihre Gemeindeverwaltung Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 22 Amtliche Bekanntmachungen Rathaus geschlossen Am Montag, den 10.06.2024 findet im Rathaus kein regulärer Dienstbetrieb statt. An diesem Tag wird die öffentliche Auszählung der Kommunalwahlen fortge- setzt. Wir bitten um Ihr Verständnis. Ihre Gemeindeverwaltung Ferienbetreuung in den Sommerferien Liebe Eltern, wir möchten Sie daran erinnern, dass für die Sommerfe- rien (erste, zweite, fünfte und sechste Woche) für alle Grundschülerinnen und Grundschüler sowie für die „gro- ßen“ Kindergartenkinder, die im September eingeschult werden eine Ferienbetreuung angeboten wird. Gerne können Sie Ihre Kinder über reservix.de anmelden. Die Mindestteilnehmerzahl liegt bei 5 Kindern. Sollten we- niger als 5 Kinder einen Bedarf an einer Betreuung haben, so unterstützt uns hier die Gemeinde Baienfurt mit einer Betreuung in den Räumen der Achtalschule. Anmeldeschluss ist der 13.06.2024. Weitere Informationen finden Sie im Veranstaltungstext unter reservix.de. Ihre Gemeindeverwaltung Sprechstunde für Wahlthemen Für Fragen rund um das Thema Wahl, Wahlrecht, Stimmzettel und Wahlablauf steht Ihnen Frau Heilig - Büro 5.3 - gerne am Montag, 27.05.2024 sowie Mon- tag, 03.06.2024 zwischen 14:00 Uhr und 16:00 Uhr im Rathaus der Gemeinde Baindt zur Verfügung. Eine telefonische Anmeldung vorab ist nicht notwendig. Für ein gutes Miteinander Feld- und Wiesenwege dienen Ihnen zur Erholung. Wir Landwirte haben hier unseren Arbeitsplatz und produzieren Lebensmittel für uns alle. Wir bitten Sie daher: • auf den Wegen zu bleiben und weder Äcker noch Wiesen, Weinberge oder Obstanlagen zu betreten. • weder Hundekot noch Müll zu hinterlassen. • dem landwirtschaftlichen Verkehr auf Feldwegen Vorfahrt zu geben. Vielen Dank! Ihre Landwirte und Winzer aus der Region. Landesbauernverband in Baden-Württemberg e. V. www.lbv-bw.de Vereinszuschüsse 2025 und 2026 In der Gemeinde Baindt spielt das Ehrenamt eine zentrale Rolle im gesellschaftlichen Leben. Zahlrei- che Bürgerinnen und Bürger engagieren sich frei- willig in Vereinen und anderen Organisationen, wo- durch sie ein vielfältiges Angebot zum Wohl der Gemeinschaft schaffen. Besonders hervorzuheben ist die ausgezeichnete Jugendarbeit einiger Vereine, die neben den Eltern und Familien einen wesentli- chen Beitrag zur sozialen Entwicklung der Kinder und Jugendlichen leisten. Die Gemeinde setzt sich daher aktiv für die Förderung des Ehrenamts und die Unterstützung der Vereine ein, mit besonderem Fokus auf die Jugendarbeit in gemeinnützigen Or- ganisationen. Die grundsätzliche Verpflichtung der Gemeinde gegenüber ihren Vereinen allein genügt jedoch nicht. Die Unterstützung der Gemeinde er- fordert auch, dass die Vereine Eigeninitiative zeigen, wirtschaftlich arbeiten und sich den aktuellen gesell- schaftlichen Herausforderungen stellen. Durch ihre Arbeit tragen die Vereine maßgeblich zur Erhaltung des gemeinschaftlichen Lebens und des sozialen Zusammenhalts bei. Diese Zielsetzung bedingt ein vielfältiges Angebot an Vereinsaktivitäten und eine enge Zusammenarbeit zwischen den Vereinen, wo- bei der Jugendarbeit eine besondere Bedeutung zukommt. Die Förderung der Vereine stellt eine Freiwilligkeits- leistung der Kommune dar und wird im Rahmen der Haushaltsplanung und der zur Verfügung stehenden Mittel gewährt. Die Vereinszuschüsse für die Jahre 2025 und 2026 sind bis spätestens 21. Juli 2024 per E-Mail an ver- eine@baindt.de einzureichen. Anträge für Regel- zuschüsse und Investitionszuschüsse (max. 20 % der Investitionen) sind mit Begründung inklusive Mitgliederzahlen (aktiv und passiv) ebenfalls per E-Mail einzureichen. Die Vereine, die bisher schon eine Regelbezuschus- sung erhalten, werden gebeten, zu Beginn jedes Jahres unaufgefordert die entsprechenden Kas- senberichte/Rechenschaftsberichte vorzulegen. Dies gilt, wie in der letzten Vereinsbesprechung er- wähnt, auch für die Vereine, die einen kurzen Bericht über die Tätigkeiten im Jahr schicken sollen. Bitte senden Sie diese ebenfalls an die allgemeine Ver- eins-E-Mail-Adresse vereine@baindt.de Ihre Gemeindeverwaltung Neue E-Mail-Adresse für Pressetexte Wir haben eine neue E-Mail-Adresse für Pressetex- te erstellt. Sollten Sie Texte für unser Amtsblatt ha- ben, nutzen Sie bitte zukünftig die E-Mail-Adresse presse@baindt.de Senden Sie uns bitte Texte in Form von PDF-Dateien und hängen Sie Bilder extra an. Ihre Gemeindeverwaltung Nummer 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 10 - 18 Uhr Kinder Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravensburg Elisabethenstr. 15 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 01. Juni und Sonntag, 02. Juni 2024 Kleintiergesundheitszentrum Ravensburg Evidensia, Tel.: 0751 - 36 31 40 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 01. Juni 2024 Apotheke am Elisabethen-Krankenhaus, Elisabethenstraße 19, 88212 Ravensburg, Tel: 0751 79 10 79 10 Sonntag, 02. Juni 2024 Hochberg-Apotheke, Hochbergstraße 6, 88213 Ravensburg, Tel: 0751 9 68 66 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel: 07502 62 10 98 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Ravensburger Straße 35, 88250 Weingarten Tel: 0751-560010, Fax: 0751- 5600123 E-Mail: elena.daubert@stiftung-liebenau.de Internet: www.stiftung-liebenau.de/pflege Lebensräume für Jung und Alt Frau Schäch, Sprechzeiten: Di + Do 15:00 – 17:30 Uhr Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de WOHLFÜHLTREFF Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Dienstag von 14 bis 17 Uhr Dietrich-Bohnhoeffer-Saal, Dorfplatz 2, Baindt Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de BETREUTER MITTAGSTISCH Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Freitag von 11 bis 14 Uhr Weingarten, Maybachstraße 1 Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 22 Unsere Jubilare Herzlichen Glückwunsch zur Gnadenhochzeit Am 01. Mai 2024 feierten die Eheleute Anna und Georg Schoppel das Fest der Gnadenhochzeit. Im Namen der Gemeinde Baindt und persönlich gra- tulierte die Bürgermeisterin Simone Rürup dem Ju- belpaar sehr herzlich und überbrachte darüber einen Geschenkkorb der Gemeinde. Ebenso erhielt das Jubelpaar eine Ehrenurkunde des Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann Für den weiteren gemeinsamen Lebensweg wünscht die Gemeindeverwaltung alles Gute! Herzlichen Glückwunsch zur Diamantenen Hochzeit Am 05. Mai 2024 feierten die Eheleute Eva und Walther Teutsch das Fest der Diamanten Hochzeit. Im Namen der Gemeinde Baindt und persönlich gra- tulierte die Bürgermeisterin Simone Rürup dem Ju- belpaar sehr herzlich und überbrachte darüber einen Geschenkkorb der Gemeinde. Ebenso erhielt das Jubelpaar eine Ehrenurkunde des Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann Für den weiteren gemeinsamen Lebensweg wünscht die Gemeindeverwaltung alles Gute! Veranstaltungskalender Juni 01. - Landesturnfest 02.06. 09.06. Gemeindefest Ev. Kirchengemeinde Gde.haus Baienfurt 09.06. Europa- und Kommunalwahl 15.06. Fest der Begegnung Stiftung Sel. St. Franziskus Irmgard 18.06. Gemeinderatssitzung Rathaus 19.06. Seniorentreff BSS 22. - Dorffest Musikverein 24.06. 22.06. Mitgliederversammlung VdK Weingarten 26.06. Mitgliederversammlung BSS Blutreitergruppe Juli 03.07. Blutspendetermin DRK SKH 06.07. Dachser-Cup SV Baindt Sportplatz Kindergartenachrichten Waldorfkindergarten Pfingsten, ein Fest der Sinne und der Sinnlichkeit Auch in diesem Jahr wieder haben Kin- der und Erzieher,am Freitag vor dem Pfingstwochenende, einen wunderschö- nen Festtag gemeinsam verbringen dür- fen. Pfingsten ist bei uns ein wahres Fest der Sinne. Wie zu jedem feierlichen Anlass in unse- rem Haus, kamen die Kinder auch an diesem Tag wie- der in ihren schönsten Kleidern und in freudiger Erwar- tung. Viele schöne Aufgaben erwarteten sie bereits in ihren Gruppenräumen. So stand ein Blütenmeer bereit, das von ihnen gezupft werden wollte, um daraus einen Blütenteppich für die Frühstückstafel streuen zu können. Die schönen Blüten waren ein Fest für Augen, Hände und Nasen der Kinder. Wie verzaubert zupften sie zärtlich die Blüten, bis nur noch ihr Herz mit seinen Samen-hütchen und Stempeln übrig blieb. Ist ihnen schon mal aufgefallen wie schön eigentlich das Herz einer Blume ist? Einen Tisch weiter konnten die Kinder sich anschließend kleine Tüten gestalten, in welchen sie am Ende des Ta- ges, jeder eine Hand voll Blüten mit nach Hause nehmen konnte, um auch dort ihren kleinen Pfingsttisch zu gestal- ten. Und auch für das festliche Frühstück wurde fleißig geschafft. Neben dem Schneiden von Obst und Gemüse, wurde in der Küche das Pfingstrosenrot gebacken und erfüllte mit seinem Duft den Raum. Viele kleine Röschen aus Teig und Apfel, mit rosa Zuckerguss verziert, standen schon bald bereit. Dann wurde gemeinsam die wunderschöne Pfingst-Fest- Tafel gedeckt und geschmückt. Wie sehr die Kinder die- ses Frühstück genießen konnten, war an der andächtigen Stimmung, die den Raum erfüllte, nur unschwer zu erken- nen. Über den Tischen schwebten die Pfingstvögelchen, die die Kinder in der vorangegangenen Woche gebastelt hatten und auf den Tischen leuchteten Blütenblätter und Pfingstkerzen um die Wette. Nach einer schönen Verdauungszeit im Garten, trafen sich alle zum gemeinsamen Abschluss. Nach dem die großen Schneeweißchen-Kinder noch ein letztes Mal die Geschichte zu Pfingsten von der Rose ohne Dornen ge- hört hatten, bekam jedes Kind feierlich, an einem grünen Zweig, sein Pfingstvögelchen überreicht, dazu eine eigene Pfingstkerze und das Tütchen, welches es am Morgen ge- bastelt hatte, gefüllt mit herrlich duftenden Blütenblättern. Mit diesen Schätzen in der Hand und strahlenden Augen, ging es für die Kinder an diesem Tag nach Hause. Nummer 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Zur Information Außensprechstunde der Pflegestützpunkte im Landkreis Ravensburg im Rathaus Baindt Jeden 1. Dienstag im Monat findet zwischen 14.00 Uhr und 16.00 Uhr im Rathaus Baindt eine Außensprech- stunde vor Ort an. Eine vorhergehende Terminverein- barung ist nicht erforderlich. Nächster Termin: 04.06.2024 Das Angebot der Pflegestützpunkte im Landkreis Ra- vensburg richtet sich an pflegebedürftige sowie chronisch kranke Menschen aller Altersgruppen, deren Angehörige, andere Bezugspersonen und alle interessierten Bürgerin- nen und Bürger. Die Pflegestützpunkte im Landkreis Ra- vensburg sind Beratungsstellen vor Ort zu allen Fragen rund um das Thema Pflege, medizinische Versorgung und Sozialleistungen. Bei Bedarf unterstützen diese da- bei, wenn Betroffene Leistungen beantragen möchten und helfen bei der Organisation von Angeboten und Hil- fen. Die Beratung ist kostenfrei, neutral und unabhängig, unter Einhaltung der Schweigepflicht. Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: (Achtung: vorübergehende Änderung) Montag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer 9406-17 Amtsblatt 9406-26 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt Leitung Hauptamt Frau Stocker (geb. Maurer) 9406-40 stellvertr. Leitung Hauptamt Ordnungsamt Frau Heilig 9406-11 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Nowak/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Frau Nowak/Frau Ziegler 9406-14 Volkshochschule Frau Brei 9406-12 Gewerbeamt Frau Brei 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Herr Bautz 9406-14 Hallenbelegung SKH Frau Gerhardt 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei, Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Altbau 94114-140 E-Mail: leitung.altbau@kiga.baindt.de Leitung Neubau 94114-141 E-Mail: leitung.neubau@kiga.baindt.de Leitung Schulgebäude 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.schulgebaeude@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 22 Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 01. Juni - 09. Juni 2024 Gedanken zur Woche: Die Wahrheit sagt man sich nicht selbst, sie wird einem gesagt. Antoine de Saint-Exupéry Samstag, 01. Juni 17.00 Uhr Baindt - Taufe von Elin Matilda 18.30 Uhr Baindt - Eucharistiefeier Ministranten: Pia Kronenberger, Frida Rapp, Benjamin Zentner, Niklas Alber, Benedikt Hei- lig, Franziska Joachim († Rosa Vogel, Johannes Heik, Ignaz Malsam mit Angehörigen, Ida und Pius Wolf, Adelinde und Hubert Schnetz, Karl Bohner, Jahrtag: Martina Gindele) Sonntag, 02. Juni - 9. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier 11.15 Uhr Baienfurt - Taufe von Mellissa Dienstag, 04. Juni 07.50 Uhr Baindt - Schülergottesdienst Mittwoch, 05. Juni 09.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Donnerstag, 06. Juni 07.45 Uhr Baienfurt - Schülergottesdienst Freitag, 07. Juni 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier Samstag, 08. Juni 18.30 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Sonntag, 09. Juni - 10. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier Ministranten: Linus Kaplan, Marisa Pfister, Si- mon Elbs, Jonas Elbs, Hannah Elbs, Silias Ka- plan, Pia Kreutle, Louisa Möhrle, Sophia Röß- ner, Mona Stiefvater, Anton Strehle († Mathilda und Hans Elbs, Brunhilde Dreher, Anna und Erwin Dreher) 11.15 Uhr Baindt - Taufe von Elias Rosenkranzgebet im Juni Im Juni laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 - 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Unser Pfarrbüro bleibt vom 21. Mai bis einschließlich 04. Juni 2024 geschlossen. Sie erreichen uns wieder ab dem 06. Juni 2024 von 15.00 bis 18.00 Uhr. Öffnungszeiten Dienstag, 04. Juni geschlossen Donnerstag, 06. Juni 15.00 - 18.00 Uhr Freitag, 07. Juni 09.30 - 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Spenden des Missionsfadens für Projekte in Mexiko und Bolivien Die Gruppe um den Missionsfaden Baindt hat im ver- gangenen Jahr wieder fleißig gestrickt und u.a. auf dem Baindter Nikolausmarkt 23 wieder mit selbst gestrickten Socken Geld eingenommen. Dieses Geld i.H.v. insgesamt 4000€ wurde gespendet an zwei Projekte in Mexiko und Bolivien, die jeweils 2000 € erhalten haben. An dieser Stel- le an alle Strickerinnen und etwaige Unterstützer/innen ein herzliches Dankeschön und ganz besonders an Frau Gärtner und Herrn Jaudas, die sich hier immer noch be- sonders einsetzen, dass die Spenden eingesammelt, die Socken verkauft und die Gelder an die richtigen Projekte geleitet werden. Nummer 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Aus Mexiko kam ein ausführlicher Dankesbrief von Car- men Hernandez Velasquez mit folgendem Inhalt (über- setzt): Seit Jahren gehen wir einen gemeinsamen Weg, ihr auf Baindter Wegen und wir auf den Wegen der Huasteca von Hidalgo, Mexiko. Unsere Wege sind steinig, es ist sehr heiß und es herrscht große Armut. Wir möchten die Wege (das Leben) der Menschen hier mit kleinen Projekten menschlicher gestalten: hauptsächlich Gemüse für den Eigenverbrauch herzustellen. Dieses Projekt gestalten wir mit alleinstehenden Frauen, Kranken und Armen, die mit großen Mühen Tomaten, Zwiebeln und Chili anzubauen. In der Osterwoche haben wir uns mit einer Methode, die auch in der tibetanischen Wüste angewandt wird, auf die Suche nach Wasser begeben. Der felsige Boden macht es sehr schwierig, aber die Männer haben geholfen, eine Wasserquelle zu finden.Wir danken Ihnen für die groß- artige Hilfe und wir werden Sie weiter über unsere Arbeit informieren. Wir möchten unsere Zuneigung und Bewun- derung für Sie zum Ausdruck bringen.Wir beten für Sie , Ihre Familien und die Helfer der Gemeinde Baindt. Möge Jesus weiterhin in Ihren Herzen triumphieren. Herzliche Umarmung von Ihren mexikanischen Freunden. Saludos - Carmen Hernandez Velazquez In Bolivien gab es gar die Möglichkeit das Geld von Re- bekka Lins im Rahmen einer feierlichen Messe persönlich übergeben zu können. Auch hier kam im Anschluss noch ein Dankesbrief von der Gemeinde Renuevo, Santa Cruz de la Sierra, Bolivien hier nach Baindt (übersetzt). Herzliche Grüße von der Glaubensgemeinschaft Renuevo in Bolivien. Wir danken der Kirche in Ravensburg [Baindt] in Deutschland, dass ihr uns in eure Aktivitäten mit einbe- ziehen konntet und uns mit euren Spenden an ihnen teil- nehmen lassen habt. Dank der Vermittlung von Volkher Lins haben wir 2.000 Euro [vom Missionsfaden] erhalten und konnten damit Verbesserungen in der Kindertages- stätte erreichen sowie unser neues Projekt vorantreiben, das der Baindter Gemeinde letztes Jahr [beim Besuch im Mai] vorgestellt wurde: die Errichtung einer Ausbildungs- stätte für Jugendliche. Ihr seid eine wichtige Hilfe und ermutigt uns, uns für Kin- der und Jugendliche einzusetzen, die keine Möglichkeit zum Studium [oder für eine Ausbildung] haben. Es war eine Freude, Rebekka Lins mit der Botschaft eurer Ge- meinde zu empfangen, die der Gemeinde hier im letzten Gottesdienst überbracht wurde. Es erfüllt uns mit Freude zu wissen, dass wir euch haben, wir mögen euch sehr und danken euch für eure Unterstützung. Gott ist gut! In allem werdet ihr reich genug sein zu jeder selbstlosen Güte; sie wird durch uns Dank an Gott hervorrufen. (Ein- heitsübersetzung) Liebe Grüße an alle Erika und Charly Olivares Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Wer euch hört, der hört mich; und wer euch verachtet, der verachtet mich. Lk 10,16a Sonntag, 02. Juni 1. So. n. Trinitatis 09.30 Uhr Baindt Gottesdienst, Dietrich-Bonhoef- fer-Saal, anschl. Kirchenkaffee (Pfr. Schöberl) Montag, 03. Juni 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe, Ev. Gemeinde- haus Donnerstag, 06. Juni 20.00 Uhr- Baienfurt Ur-Geschichte(n), Ev. Gemeinde- 21.00 Uhr haus (Pfr. Schöberl) Sonntag, 09. Juni 2. So. n. Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst beim Ev. Gemeinde- haus (Pfr. Schöberl), Auftakt zum Gemeindefest 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst im Pflegeheim (Prädikant Herr Gross) Kinderkirche In den Pfingstferien findet keine Kinderkir- che statt. Wir treffen uns wieder am 09. Juni beim Gottesdienst im Grünen am Ev. Gemein- dehaus mit anschließendem Gemeindefest. Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 22 Gedanken zum Wochenspruch Was tun Menschen nicht al- les, um gesehen zu werden?! - Andere hätten es am liebsten, wenn sie gar nicht auffallen würden. Jesus lässt uns ausbrechen aus dem Wettbewerb der Wichtig- tuer, aber auch aus falsch ver- standener Demut: ER sieht uns - schaut auf uns - übersieht uns nicht. Er identifiziert sich mit den Menschen, die ihm vertrauen, lässt durch ihre Wort, durch ihr Leben andere etwas da- von erleben, wie Gott sich das Leben gedacht hat. Was für ein Privileg, dass Gott uns so wertschätzt und auch durch uns seine geliebte Welt zum Guten verän- dern will! Gottes Segen dazu! - Ihr Martin Schöberl, Pfarrer Ur-Geschichte(n) - 7 Wochen mit dem Anfang der Bibel Kaum ein Teil der Bibel hat unsere Vorstellung von der Welt so sehr geprägt wie die ersten elf Kapitel der Bibel: Adam & Eva im Paradies, die Schlange & die verbotene Frucht, der Brudermord, Ar- che & Flut oder der Turmbau zu Babel. - Weniger bekannt ist, wie in- haltstief diese scheinbar ein- fachen Geschichten sind - und wie topaktuell. Sie wider- sprechen den naturwissenschaftlichen Theorien über die Entstehung unserer Welt nicht, doch ergänzen sie entscheidend. - Wie passt das zusammen? Die Bibelwochen wollen die Entstehung der Urgeschichte beleuchten und dadurch menschliche Ur-Erfahrungen mit Gott und der Welt besser sichtbar machen. Diese Texte machen Mut, an der Fassade unserer Welt zu kratzen, und darüber zu staunen, wie auch in unseren Tagen unter der dunklen Oberfläche der Krisen die schil- lernde Buntheit des guten Anfangs zu leuchten beginnt und wie ich mich selbst mit meinen eigenen Lebensfra- gen in diesen Texten wiederfinde; mich selbst und Gott, als Ursprung und Gegenüber. Unser Begleitheft liefert uns nicht nur den jeweiligen Text- abschnitt, sondern auch Bildinspirationen, Verständnis- hilfen, Denkanregungen, Hinweise & Raum für eigene Notizen. Wir treffen uns ab dem 6. Juni donnerstags, 20 - 21 Uhr im Ev. Gemeindehaus, Öschweg 30, in Baienfurt. - Die Abende können auch einzeln gewinnbringend besucht werden. Termine: 6. (Genesis 1-2,4a: Zeit und Raum) & 13. (Genesis 2-3: Gut und Böse) & 20. Juni (Genesis 4,1-25: Fluch und Schutz); 27. (Genesis 6,1-4: Fleisch und Geist) & 4.7. (Gene- sis 6,5-8; 7,1-10; 8,20-22: Tod und Rettung) & 11.7. (Genesis 9,1-17.28: Bund und Leben) & 18. Juli 2024 (Genesis 11,1-10: Sprache und Verwirrung) Ich freue mich auf die gemeinsame Entdeckungsreise! Martin Schöberl, Pfarrer Gemeindefest 09. Juni 2024 Am 09.06.24 feiert die evan- gelische Kirchengemeinde um 10.30 Uhr einen Familiengottesdienst im Grü- nen beim Ev. Gemeindehaus in Baienfurt. An- schließend findet unser Gemeindefest statt. Hierfür bitten wir um Salat- und Kuchenspenden. Da die Kühlmöglich- keiten eingeschränkt sind, bitten wir um Kuchen, die keine Kühlung benötigen. Sie können Sich im Pfarrbüro (0751 43656) melden oder sich in eine der Listen nach dem Got- tesdienst eintragen. Ein herzliches Vergelt’s Gott schon mal vorab an alle Spendenden Gemeindefest Sonntag, 9. Juni 2024, um 10.30 Uhr rund ums Gemeindehaus Öschweg 30, Baienfurt Unser Gemeindefest steht in diesem Jahr kreativ und abwechslungsreich unter dem Thema der Jahreslosung: „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe.“ Sind Sie dabei? Wir freuen uns auf euch! Aktiv-Zeit Stationen zum Bewegen, Kreativsein, Entdecken. Feier-Zeit Staunen, Musik, Geschichten, Überraschendes und Ge- danken zu Gott und der Welt. Essens-Zeit sehr lecker, fröhlich und mit viel Zeit für Gespräche uns Austausch Veranstalter: Evang. Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Öschweg 32, 88255 Baienfurt Kontakt: Pfarrer Martin Schöberl Telefon 0751/43656 www.evangelisch-baienfurt-baindt.de 500 Jahre Evangelisches Gesangbuch Veranstaltungsreihe in Ravensburg Vorträge Donnerstag, 13. Juni, 19 Uhr, Stadtkirche Ein Gang durch die Gesangbuch- und Liedergeschichte mit Natur- und Schöpfungsliedern Vortrag und Liedersingen mit KMD Michael Bender Donnerstag, 20. Juni, 19 Uhr, Stadtkirche Das Ravensburger Gesangbuch von 1771. Mit einer kleinen Einführung in die Reformationsgeschichte von Ravens- burg und einem Kurzabriss zu Evang. Gesangbüchern im Laufe der Jahrhunderte. Referent: Pfarrer Martin Henzler-Hermann Donnerstag, 27. Juni, 19 Uhr, Stadtkirche „Verstehst du auch, was Du da singst? Wie man mit Lie- dern aus fünf Jahrhunderten umgeht“, und wie sich im Laufe der Zeit der Gebrauch geistlicher Lieder entwickelt und verändert hat. Wie geht man um mit Liedern, deren Text schwer oder gar nicht verständlich ist? Welche Kraft kann ein Lied entwickeln, das fremd ist? Referent: Prof. Bernhard Leube, ehemaliger Pfarrer im Amt für Kirchenmusik der evang. Landeskirche und Do- zent für Liturgik, Hymnologie und Theologische Grundla- gen an der Hochschule für Kirchenmusik Tübingen Nummer 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Der kreative Montag bietet an Neues aus dem Kreativen Montag. Wir wollen sehr kom- primiert an nur einem Montag im Monat ein kreatives Angebot machen. Wir denken dann kann intensiv das Thema zu Hause weiterverfolgt werden. Dazu laden wir herzlich ein Juni: 10.06. Christa Welle-Lebherrz: „Auf Rosen sollst du wandeln“ Aquarell Juli: 08.07. Birgit Schwartz-Glonnegger: „Wasser bringt Erfrischung“ Aquarell August: 12.08. Walter Feil: „Wir punkten ...“, Acryl, Aquarell, Gouache oder Stift Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Petra Neumann-Sprink Tel.: 0751-52501 p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen - wenn nichts anderes angegeben ist - um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel 7,50 €; Material nach Verbrauch So rosig kann die Zukunft aussehen Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Vereinsnachrichten Knappe Niederlage im letzten Heimspiel SV Baindt - SV Mietingen 1:3 (0:0) Nachdem der Abstieg des SV Baindt am ver- gangenen Wochenende endgültig besiegelt wurde, stand am Sonntagnachmittag gegen den SV Mietigen die letzte Heimpartie auf dem Plan. Der Mitaufstieger rangierte vor der Partie auf dem vierten Tabellenplatz und hatte sogar noch eine kleine Chance auf die Aufstiegsreleagtion, während es für den SV Baindt darum ging, sich erhobenen Hauptes aus der Liga zu verabschieden. Die erneut durch einige Urlauber und Verletzte stark de- zimierte Baindter Mannschaft fand jedoch von Beginn an ordentlich ins Spiel und verteidigte gegen zweitbesten Angriff der Liga sehr konzentriert. Auch wenn der SVM den Ballbesitz dominierte, waren Halbchancen durch Egle und Glaser die einzig nennenswerten Highlights vor Wal- sers Gehäuse. Auf der Gegenseite meldete sich der SVB gegen Ende der ersten Halbzeit an, wobei ein Abschluss von L.Walser aus spitzem Winkel knapp über das Gehäuse rauschte und Fischer und Boenke wenig später etwas die Präzision in ihren Abschlussaktionen abging. So ging es mit einem torlosen Remis in die Pause, aus welcher der SVB deutlich zielstrebiger zurückkam. Tho- ma verlagerte das Spiel mit einem feinen Chipball auf die linke Seite zu Fischer, welcher die Kugel wiederum scharf in den Strafraum brachte. Dort lauerte bereits Routinier Boenke, der den Angriff souverän abschloss und auf 1:0 stellte (49.). Beflügelt vom Führungstreffer befreite sich Rädels Mannschaft immer wieder ansehnlich aus dem hohen Mietinger Pressing und hatte nur wenige Minuten später die dicke Chance aufs 2:0. Kronenberger schick- te Fischer auf die Reise, der mit einem schnellen Haken Schick abschüttelte und anschließend erneut Boenke in Szene setzte. Mit einem Verteidiger im Rücken und des- halb etwas aus der Balance gebracht, setzte Baindts Nummer 7 die Kugel leider hauchzart am langen Pfos- ten vorbei. Damit blieb der SVM in der Partie, in welcher der SVB zunehmend den mangelnden Alternativen auf der Bank und dem heißen Wetter Tribut zollen musste. Nachdem Badstuber und Meneghini zunächst noch am aufmerksamen Walser scheiterten, war es wenig später Hagel, welcher per Abstauber auf 1:1 stellte (65.). In einer wieder ausgeglicheren Schlussphase setzte der SVM am Ende den entscheidenden Punch, als Rodloff nach präzi- ser Rechtsflanke einnickte (79.). Der Baindter Widerstand war nun gebrochen und Rodloff sorgte mit einem Traum- tor von der Mittellinie über den hochstehenden Walser für den 1:3-Schlusspunkt (89.). Wie in den Auswärtspartien gegen Laupheim und Hei- menkirch zeigte der SVB erneut eine ansprechende Leis- tung, schaffte es jedoch nicht, wie so häufig in dieser Sai- son, diese in Punkte umzumünzen. Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 22 SV Baindt: Benjamin Walser, Michael Brugger, Lukas Walser (87. Jannik Küchler), Marc Bolgert, Philipp Tho- ma, Jan Fischer, Mika Dantona, Daniel Kronenberger, Henry Hosse (60. Marlon Brunner), Philipp Boenke, Elion Kelmendi - Trainer: Jens Rädel Schiedsrichter: Pirmin Fronmüller (Gerstetten) - Zu- schauer: 200 Tore: 1:0 Philipp Boenke (49.), 1:1 Timo Hagel (65.), 1:2 Ben Rodloff (79.), 1:3 Ben Rodloff (89.) SG Baienfurt II - SV Baindt II 1:0 (1:0) Im Derby gegen die SGB II geriet Geggiers Mannschaft durch einen frühen Treffer des ehemaligen Baindter Ju- gendspielers Bertsch früh ins Hintertreffen (13.) und die SGB II verteidigte diese Führung im Nachgang mit viel Leidenschaft und Kampfgeist. Der SVB II fand dagegen kaum spielerische Mittel und scheiterte zu allem Überfluss in Person von Brugger auch noch aus 11 Metern (35.). Da die „Zwoite“ auch in Durchgang zwei die nötigen Grund- tugenden und offensiven Ideen vermissen ließ, blieb es am Ende bei einer bitteren 1:0-Pleite gegen den unge- liebten Nachbarn. SV Baindt II: Jan Mohring, Sebastian Brenner (85. Mari- us Hahn), Patrick Späth, Kai Kaspar (71. Robin Blattner), Niklas Hugger (85. Lukas Grabhherr), Moritz Gresser, Mar- kus Wöhr (65. Jannik Küchler), Manuel Brugger, Kons- tantin Knisel (85. Luca Lauriola), Johannes Schnez, Max Kretzer - Trainer: Timo Geggier Tore: 1:0 Elias Bertsch (13.) Besondere Vorkommnisse: Manuel Brugger (SV Baindt II) scheitert mit Foulelfmeter an Torwart Kevin Rheindt (35.). SV Baindt II - SV Weingarten II 4:1 (2:0) Wie die erste Mannschaft, hatte auch die zweite Baind- ter Mannschaft am Wochenende einige Ausfälle zu ver- kraften und zeigte sich gegen den Tabellennachbarn aus Weingarten dementsprechend zunächst vermehrt in der Defensive. Nachdem Küchler, der nach seinem Aus- landsaufenthalt in Kanada wieder den Fußball gegen die Slalomstangen getauscht hatte, einen schnellen Gegen- angriff zum 1:0 abschloss (22.), fand der SVB besser in die Partie und erhöhte noch vor der Pause durch Schnez auf 2:0 (34.). Bemerkenswert: es war der bereits 30.Sai- sontreffer des Baindter Eigengewächses. Grabherr (74.) und Hahn (82.) erhöhten im Laufe der zweiten Halbzeit auf 4:0, wobei der gut aufgelegte Mohring nach einem direkten Freistoßtreffer von Binder am Ende doch noch hinter sich greifen musste (86.). Mit diesem Sieg hat die „Zwoite“ am letzten Spieltag ein Endspiel um Platz 4 beim SV Vogt II vor der Brust, welcher derzeit punktgleich aber mit 13 Toren weniger auf dem fünften Tabellenplatz rangiert. SV Baindt II: Jan Mohring, Patrick Späth, Kai Kaspar, Niklas Hugger (80. Robin Blattner), Robin Blattner (68. Kai Kostka), Jannik Küchler (80. Marius Hahn), Luca Lau- riola, Dennis Hecht, Marius Hahn (68. Lukas Grabhherr), Johannes Schnez, Max Kretzer (63. Sebastian Brenner) - Trainer: Timo Geggier Tore: 1:0 Jannik Küchler (22.), 2:0 Johannes Schnez (34.), 3:0 Lukas Grabhherr (74.), 4:0 Marius Hahn (82.), 4:1 Ju- lian Binder (86.) Vorschau: Samstag, 01.06. 14.45 Uhr SV Vogt II - SV Baindt II 15.30 Uhr TSV Riedlingen - SV Baindt Musikverein Baindt Kuchenspenden für das Dorffest gesucht Sie backen leidenschaftlich gerne Ku- chen und wissen meistens gar nicht wohin mit ihren süßen Kreationen? Dann freuen wir uns, wenn Sie uns am 23.06.2024 mit einer Kuchenspende unterstützen. Vom 22. - 24.06.2024 findet im unteren Schulhof das Dorffest des Musikvereins Baindt statt. Am Sonntag möchten wir natürlich auch wieder Kuchen verkaufen. Hierfür sind wir auf Ihre Kuchenspende angewiesen. Wir freuen uns, wenn Sie Freude am Backen haben und uns mit einem Kuchen unterstützen möchten. Bitte schreiben Sie dazu bis spätestens 10.06.2024 eine E-Mail an schriftfuehrerin@ mv-baindt.de, um ihre Kuchenspende anzumelden oder geben Sie einfach einem aktiven Musikanten oder einer aktiven Musikantin der Musikkapelle Baindt Bescheid. Den Kuchen geben Sie dann bitte am 23.06.2024 vor 11:00 Uhr an der Kuchentheke im unteren Schulhof ab. Vielen Dank für Ihre Unterstützung. Ihr Musikverein Baindt e.V. Landjugend Baindt e.V. Bilder - Aufruf an ehemalige Landju- gend Mitglieder Dieses Jahr findet das 75-jährige Jubi- läum der Landjugend Baindt statt. Für die Festschrift usw. sammeln wir Bilder von den vergangenen Jahren. Falls Sie zuhause noch alte Bilder haben melden Sie sich bitte bei uns unter folgender E-Mail-Adresse: landjugend.bil- der.2024@gmail.com Sie können die Bilder per E-Mail schicken, oder uns eine Nachricht schreiben, dann holen wir Ihre Fotoalben ab, kopieren diese und bringen sie wieder zurück. Wir freuen uns über jedes einzelene Bild :) Alpinteam Baindt Unser Alpinteam-Radtreff startet am 06.06. Es kann aber jederzeit dazu gestossen werden. Generell findet er immer don- nerstags um 17 Uhr statt, wobei sich die Gruppe natürlich abstimmen kann. Je- der, der gerne radelt ist herzlich willkommen. Bei unter- schiedlicher Leistungsstärke wird Rücksicht genommen oder auf Wunsch die Gruppe geteilt. Treffpunkt ist in der Maybachstr. 14 in Baindt. Nach dem Radeln wird gerne noch eingekehrt. Entweder einfach dazu kommen oder bei Rückfragen unter info-alpinteam@svbaindt.de melden bzw. sich hier über die Homepage informieren. Wir freuen uns auf eine zahlreiche Teilnahme. Freie Wähler Einladung zum Bürgerdialog Liebe Baindterinnen und Baindter, nach der Kandidatenvorstellung in der SKH möchten wir mit Ihnen vor der Wahl noch gerne ins persönliche Ge- spräch kommen. Wir stehen für eine nachhaltige und moderate Gemein- deentwicklung in Baindt. Unsere Gemeinde soll sich vor Nummer 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 allem zum Wohle aller Baindter Bürgerinnen und Bürger weiterentwickeln. Unter anderem sind die Herausforde- rungen des Wohnungsmarktes, die Gewerbeflächenent- wicklung in Baindt sowie die verlässliche Förderung der ortsansässigen Vereine Themen, die unser Arbeiten in der näheren Zukunft bestimmen werden. Kommen Sie gerne mit uns ins Gespräch oder stellen Sie ihre Fragen! Die Möglichkeit hierzu haben Sie entweder am Freitag, den 07.06. um 14.45 Uhr bei der Grünmül- lannahme Friesenhäusle oder am Samstag, den 08.06. um 10 Uhr am CAP-Markt. Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donners- tag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Aus dem Landkreis Hitzeaktionstag am 05.06.2024 Hitzegefahren ernstnehmen - Hitzeschutz konsequent umsetzen Hitze ist das größte durch den Klimawandel bedingte Gesundheitsrisiko in Deutschland. Hitze kann für jeden gefährlich werden und das Risiko wird in den kommen- den Jahren voraussichtlich weiter zunehmen. Doch das Bewusstsein für die Gefahren von Hitze und die Maßnah- men zum Schutz, insbesondere für gefährdete Personen, sind in der Bevölkerung noch unzureichend vorhanden. Daher findet am 5. Juni 2024 der bundesweite Hitzeak- tionstag statt. Wer ist durch Hitze besonders gefährdet? Nicht jeder Mensch reagiert gleich auf Hitze. Die individu- elle Anpassungsfähigkeit des Körpers sowie die Fähigkei- ten und Möglichkeiten des Einzelnen, sich während einer Hitzewelle aktiv vor Hitzebelastungen zu schützen, spielen hier eine Rolle. Grundsätzlich gelten folgende Personen als besonders gefährdet und sollten in besonderem Maße auf sich Acht geben und vor Hitze geschützt werden: • Menschen ab 65 Jahren, • ältere alleinlebende Menschen, die Probleme mit ihrer Mobilität haben, • pflegebedürftige Menschen, • Säuglinge und Kleinkinder, • Menschen mit Vorerkrankungen, • Menschen mit akuten Erkrankungen, • Menschen, die im Freien arbeiten und die körperlich schwer arbeiten, • Menschen in besonderen Lebenslagen (z. B. Obdachlo- se, Menschen mit Abhängigkeitserkrankungen) Die Folgen von Hitze für den Körper Hitze wirkt sich in vielfältiger Weise auf den Körper aus. Überhitzung, Wasser- und Elektrolytverlust belasten vor allem das Gehirn, den Kreislauf und die Nieren. Bestehen- de Erkrankungen von Herz, Lunge und Nieren können sich verschlimmern und auch Frühgeburtsraten erhöhen sich bei Hitzewellen. Letztlich kann Hitze auch zum Tod füh- ren, besonders in sehr heißen Sommerjahren wird eine deutlich höhere Sterblichkeit beobachtet. Auch Faktoren wie erhöhtes bodennahes Ozon, Pollenflug, Luftverschmutzung und intensive UV-Strahlung können die Gesundheit während heißer Perioden beeinträchtigen. Ozon reizt die Augen und die Atemwege und kann zu Kopfschmerzen führen. UV-Strahlung schädigt Zellen in den Augen und der Haut und kann zu Augenentzündun- gen, Linsentrübung, Sonnenallergie und Krebserkrankun- gen führen. Ebenfalls sind das Wohlbefinden und die Leis- tungsfähigkeit bei hohen Temperaturen eingeschränkt. Was tun bei Hitze? - Wichtige Tipps auf einen Blick • Halten Sie sich während der Mittagshitze möglichst in Innenräumen oder im Schatten auf und versuchen Sie, körperliche Anstrengungen zu vermeiden. Tätigkei- ten im Freien sollten Sie auf die kühleren Morgen- und Abendstunden beschränken. • Nehmen Sie genügend Flüssigkeit zu sich! Geeignet sind Wasser, Saftschorlen, Suppen oder auch wasserreiche Früchte. Vermeiden Sie Alkohol und Koffein. Nehmen Sie mehrere kleine, leichte Mahlzeiten zu sich. • Nutzen Sie die Abkühlung der Nacht und der frühen Morgenstunden, um Räume zu lüften. Dunkeln Sie Räu- me tagsüber ab und nutzen Sie dafür möglichst Außen- jalousien oder Rollläden. • Tragen Sie leichte, nicht einengende Baumwollkleidung in hellen Farben. Bei Sonneneinstrahlung helfen auch eine Kopfbedeckung und Sonnenschutz. • Achten Sie auf Mitmenschen, welche diese Empfehlun- gen nicht selbstständig umsetzen können. • Informieren Sie sich über klimatisierte Räume, die in Ihrer Umgebung für die Öffentlichkeit zugänglich sind, wie beispielsweise Bibliotheken. • Wenn Sie Arzneimittel einnehmen, konsultieren Sie vor einer Hitzewelle Ihre Ärztin oder Ihren Arzt, um diese auf Hitzeverträglichkeit prüfen zu lassen. Beachten Sie insbesondere bei Hitze die Aufbewahrungshinweise in der Packungsbeilage von Arzneimitteln Hitzewarnungen Der Deutsche Wetterdienst gibt Hitzewarnungen heraus, welche in der DWD Gesundheitswetter-App, der DWD WarnWetter-App oder unter www.dwd.de verfügbar sind. Unter www.dwd.de/newsletter können die Hitzewarnun- gen auch als Newsletter per E-Mail beantragt werden. Weitere Informationen finden Sie unter https://www.rv. de/klima-gesundheit Kulturzeit Ravensburg 2024- 2 5 Konzerte und Theater Präsentation am Dienstag, 4. Juni 2024, 19 Uhr, Kon- zerthaus Ravensburg Das historische Konzerthaus Ravensburg mit seiner ein- zigartigen Atmosphäre wird in der kommenden Spielzeit 2024 - 25 erneut mit sehenswerten Konzert- und Thea- terveranstaltungen der Ravensburger Kulturzeit bespielt. Die Kulturzeit Ravensburg ist das gemeinsame Kultur- programm der Veranstalter Kulturamt Ravensburg und Theater Ravensburg. Kulturinteressierte sind eingeladen, am Dienstag, 4. Juni, um 19 Uhr im Konzerthaus Ravensburg, die öffentliche Präsentation der Kulturzeit 2024 - 25 zu besuchen und einen Blick von der Bühne aus in den prachtvollen Saal zu werfen. Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 22 Zu erleben sind in der neuen Saison das Münchener Kam- merorchester mit den herausragenden Cellisten Maxi- milian Hornung und Nicolas Altstaedt, die Blockflötistin Dorothee Oberlinger und die Geigerin Franziska Hölscher mit barockem Vivaldi-Programm, die Artists in Residence des Bodenseefestivals 2025 Jazzpianist Michael Wollny und Akkordeonistin Ksenija Sidorova, sagas Ensemble mit der gefeierten Produktion „Chocolat“ mit Ann-Kathrin Kramer und Harald Krassnitzer oder die klassische Band SPARK mit der irischen Singer-Songwriterin Wallis Bird. Musikalisch wird es auch auf der Theaterbühne: mit dem Songdrama „Ewig Jung“ und der legendären Inszenie- rung des Wiener Volkstheaters von „Meisterklasse“ über die berühmteste Sopranistin aller Zeiten, Maria Callas. Die 7 Women Company aus Berlin bezaubert mit dem zeitgenössischen Zirkus „Nora“. Die Bühne Cipolla bringt mit dem Klassiker „Michael Kohlhaas“ außergewöhnliches Figurenspiel mit Live-Musik ins Konzerthaus. Und die genannten Veranstaltungen sind nur eine Aus- wahl aus über 40 Veranstaltungen der kommenden Sai- son. Im Wahl-Abonnement mit mindestens vier Konzerten und/oder Theatervorstellungen und 25 Prozent Preisvor- teil können die Veranstaltungen ab Donnerstag, 13. Juni 2024 in der Tourist Information Ravensburg ohne vorhe- rige Terminreservierung gebucht werden: Zum Start des Abo-Verkaufs am 11. Juni und am 12. Juni ist eine vorhe- rige Terminreservierung notwendig. Der Vorverkauf von Einzeltickets startet am 8. Juli 2024. Weitere Informationen zum Programm www.ravensburg.de/kulturzeit Landschaftserhaltungsverband Ravensburg Warum und wie werden Feuchtwiesen gepflegt - Aus- flug in die Welt der Streuwiesenpflege mit Vesper und Bier Passend zum Tag der Artenvielfalt am 15.06.2024 lädt der Landschaftserhaltungsverband LK Ravensburg um 19 Uhr zu einer kostenlosen Führung zu einem der artenreichs- ten Biotope in unserem schönen Allgäu ein. Gemeinsam wollen wir die Artenvielfalt auf extensiv bewirtschafteten Wiesen entdecken. Solche bunten und kräuterreichen Wiesen sind nicht nur schön anzusehen, sondern beher- bergen auch eine Vielzahl von Heupferden, Schmetter- lingen, Zikaden und weiteren faszinierenden Lebewesen, die wir gemeinsam erkunden wollen. Bringt also gerne eure Lupen und Bechergläser mit, um der Vielfalt auf der Wiese besser auf die Spur zu gehen. Da eine solche Ar- tenvielfalt nur durch eine kontinuierliche Pflege erhalten werden kann, wollen wir im Rahmen unserer Veranstal- tung auch den Landwirt zu Wort kommen lassen. Er wird uns erklären, warum er seine Arbeit verfolgt und uns sei- ne Maschinen präsentieren, mit denen er die Flächen so artenreich erhält, wie wir sie gerade vorfinden. Zum Abschluss des Tages laden wir euch ein, bei Vesper, Bier und spannenden Gesprächen den Tag ausklingen zu lassen. Anmeldungen zur Führung sind online unter https://naturvielfalt-rv.de/veranstaltungen/ möglich. Der genaue Treffpunkt sowie weitere Informationen werden Ihnen daraufhin bekannt gegeben. Die Exkursion ist kos- tenlos. Gerne dürfen Sie uns jedoch mit einer Spende unterstützen. Die Biodiversitätsstrategie des Landkreises Ravensburg bezieht zahlreiche regionale Akteure in ihr Handeln ein. Die Personalstellen der Strategie sind beim Landschafts- erhaltungsverband Landkreis Ravensburg e.V. ansäs- sig. Die Heimatstiftung der Kreissparkasse Ravensburg unterstützt dieses Projekt im Rahmen der Strategie zur Stärkung der biologischen Vielfalt im Landkreis Ravens- burg. Weitere Informationen zur Biodiversitätsstrategie finden Sie unter www.naturvielfalt-rv.de Was sonst noch interessiert DLRG Ortsgruppe Baienfurt Juni Events In diesem Monat bieten wir all unseren Mitgliedern zwei besondere Angebote: Stadtradeln: legt so viele km wie möglich mit dem Rad zurück und tut damit euch und der Umwelt etwas Gutes, auch abseits vom Hallenbadpool! Angebot richtet sich an alle aktiven und passiven Mitglieder sowie Freunde der DLRG. Schwimmabzeichentag am Montag, 10.06.: Abnahme der Deutschen Schwim- mabzeichen von 20:00 - 20:45 Uhr im Hal- lenbad in Baienfurt. Angebot richtet sich an alle Mitglieder ab 18 Jahren, vorzugs- weise diejenigen mit Familienmitglied- schaften, die sonst nur ihre Kinder ins Training bringen und selbst keine Schwimm-Gelegenheit haben. Anmeldung entweder über unsere Homepage baienfurt. dlrg.de oder via QR-Code! Wir freuen uns auf eure Teilnahme! Hannah Brenner - Leiterin der Öffentlichkeitsarbeit - Katholische Jugendreferate Allgäu- Oberschwaben und Friedrichshafen Danken auch Sie jungen engagierten Menschen! Die katholischen Jugendreferate in Allgäu-Oberschwaben und Friedrichshafen werden am 15./16. Juni 2024 zum dritten Mal in Folge das sogenannte Propellerfestival auf die Beine stellen. Es handelt sich hierbei um ein Festival auf dem Hofgut Durrenberg in Deuchelried/Wangen für Jugendliche und junge Erwachsene, die sich ehrenamtlich in der Kinder-und Jugendarbeit engagieren. Ehrenamtliches Engagement hat eine große Bedeutung für den Zusammenhalt in Kirche und Gesellschaft, eben- so wie für die Stärkung demokratischer Werte und Hal- tungen. Das Propellerfestival ist ein Ort, an dem junge Erwachsene und Jugendliche in ihrem Ehrenamt bestärkt werden, indem sie Gleichgesinnte treffen können, sich austauschen und über die Grenzen der eigenen Grup- pe hinaus vernetzen können. So stärkt das Festival das „wir“-Gefühl der Ehrenamtlichen und dient gleicherma- ßen auch als Motivationsschub und Dankeschön für ihr Engagement. Jedes Jahr engagieren sich auch an Ihrem Ort viele Ju- gendliche und junge Erwachsene ehrenamtlich in der Ju- gendarbeit der unterschiedlichsten Gruppierungen, Ver- bände, Vereine und Jugendorganisationen und setzten sich in ihrer Freizeit innerhalb und außerhalb von Kirche für das Gemeinwohl ein. Nummer 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Danken und unterstützen auch Sie den Einsatz der jun- gen Ehrenamtlichen mit Ihrem Beitrag und fördern Sie das Propellerfestival über www.betterplace.org/p129236. Weitere Informationen und Rückblicke der vergangenen Jahre finden sie auf unsere Homepage: www.propeller- festival.de Wir freuen uns jetzt schon auf ein geniales Festival und bedanken uns für Ihre Unterstützung! Mit freundlichen Grüße das Propeller-Team SV Mochenwangen Fußballcamp für Kinder von 6 bis 12 Jahren Die Schanzer aus Ingolstadt zu Gast in Mochenwangen In Zusammenarbeit mit dem bayerischen Drittligisten FC Ingolstadt 04 richtet die Jugendabteilung der Sportverei- ne Mochenwangen und Wolpertswende am Wochenen- de vom 05.07. - 07.07.2024 ihr alljährliches Fußballcamp aus. Das Angebot richtet sich an alle Kinder von 6 bis 12 Jahren. An 3 Tagen wird auf dem Sportgelände in Mochenwangen mit einem professionellen Trainerteam der größten Vereinsfußballschule Deutschlands trainiert, gespielt, gesungen und getanzt. Auch die aktuelle Trai- nerin der FCI-Profis, Sabrina Wittmann hatte ihre ersten Camp-Einsätze in Mochenwangen. „Wir haben für Euch wieder so einige Überraschungen im Gepäck“, verspricht Dirk Behnke, Leiter der Fußballschule. Das Camp wird am Freitag von 16:30 bis 19:00 Uhr sowie am Samstag und Sonntag, jeweils von 9:30 Uhr bis 15:30 Uhr stattfinden. Die Kinder erhalten eine Trainingsausrüstung (Stutzen, Hose, Trikot mit eigenem Namen), ein tägliches Mittag- essen, Getränke in einer eigenen Trinkflasche sowie ein kreatives Programm mit Spiel, Spaß und Überraschungen. Weitere Infos mit einem Link zur Anmeldung erhält man unter https://sv-mochenwangen.de. Anmeldeschluss ist der 28. Juni 2024. Die Plätze sind begrenzt! Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) Organspende bleibt wichtig Rund 8.700 Menschen warten in Deutschland noch auf ein Spenderorgan. Daher ist eine Entscheidung zur Or- ganspende so wichtig und hilft Leben zu retten. Anlässlich des Tags der Organspende am 1. Juni weist auch die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) auf die Bedeutung des Themas hin. Ziel ist es, möglichst viele Menschen zu bewegen, ihre freie Entscheidung nach eigener Abwägung auf einem Organspendeausweis festzuhalten. Darauf kann - einer Organ- und Gewebespende uneingeschränkt zu- gestimmt werden, - einer Spende von bestimmten Organen und Geweben zugestimmt werden, - eine Organ- und Gewebespende abgelehnt werden, - eine Person benannt werden, die über eine Organ- und Gewebespende entscheiden soll. Für die auf ein Spenderorgan Wartenden ist es überle- benswichtig, dass sich Menschen, die sich für eine Organ- spende entscheiden, dies auch im Organspendeausweis dokumentieren. Eine selbstbestimmte Entscheidung - egal wie diese ausfällt - entlastet auch die Angehörigen, die ansonsten nach dem mutmaßlichen Willen des Verstor- benen befragt werden. Organspende-Register kommt schrittweise Seit März gibt es ein Online-Register für Erklärungen zur Organ- und Gewebespende unter www.organspen- de-register.de. Damit besteht in Deutschland erstmals die Möglichkeit, Online-Erklärungen zur Organ- und Gewe- bespendenbereitschaft zu dokumentieren. Das erleichtert es Medizinern, die Spendenbereitschaft eines potenziellen Organspenders schnell und verlässlich zu klären. Es ent- lastet auch Angehörige von einer schweren Entscheidung. Der Eintrag ist freiwillig und kostenfrei. Außerdem kann der Eintrag jederzeit geändert oder widerrufen werden. Weitere Infos gibt es unter www.svlfg.de/organspende und www.organspende-info.de. Bauernhaus-Museum Wolfegg Lange Kultur- und Museumsnacht am 15. Juni 2024 in Wolfegg Getreu dem Motto „Kultur hat viele Facetten“ gibt es im gesamten Ortskern von Wolfegg sowie in den beiden örtlichen Museen, dem Bauernhaus-Museum und dem Automuseum, von 18.00 Uhr bis 23.00 Uhr Vieles zu erle- ben. Mit rund 38 Einzelveranstaltungen von Musik über Gesang, Literatur, Tanz und Erlebnis-Führungen verspricht der Abend ein vielfältiges Programm an verschiedenen Schauplätzen. Eröffnet wird die Veranstaltung um 18.00 Uhr auf dem Rathausvorplatz. Dort sowie im Bauern- haus-Museum können den ganzen Abend über verschie- dene Köstlichkeiten genossen werden. Erleben Sie Kir- chenführungen in der barocken Pfarrkirche Wolfeggs und Themen-Führungen im Bauernhaus-Museum, lau- schen Sie der Barockmusik mit Orgel und Flöte und den Taizé-Gesängen, genießen Sie Sommernachts-Lesungen, staunen Sie beim abendlichen Oldtimer-Treffen, lassen Sie sich faszinieren von Tanzvorführungen und seien Sie ge- spannt auf ein feuerverzaubertes Schmankerl am späten Abend. Dies und vieles mehr erwartet Sie bei der „Langen Kultur- und Museumsnacht“ in Wolfegg. Die Veranstal- tung findet bei jeder Witterung statt. Weitere Informatio- nen sowie alle Einzelveranstaltungen des Abends finden Sie unter www.wolfegg.de. Der Eintritt zur Veranstaltung beträgt 8,00 € im Vor- verkauf und 10,00 € an der Abendkasse. Einlassbänder erhalten Sie bei der: Wolfegg Information Am Hofgar- ten 1 88364 Wolfegg Tel.: 07527 9601-51 wolfegg.info@ wolfegg.de Regierungspräsidium Tübingen L 326, Fahrbahnerneuerung zwischen Bodnegg-Kofeld und Waldburg - Baubeginn am Montag, 3. Juni 2024 Das Regierungspräsidium Tübingen erneuert ab Montag, 3. Juni 2024, auf einer Länge von rund 1,5 Kilometern die Fahrbahn der L 326 zwischen Bodnegg-Kofeld und Wald- burg. Der Baubereich beginnt von der B 32 kommend nördlich von Bodnegg-Kofeld im Einmündungsbereich der L 324 und endet am Kreisverkehr Brachäcker südlich von Waldburg. Der bituminöse Fahrbahnaufbau stammt größtenteils aus dem Jahr 1979, er weist starke Risse auf und muss deshalb komplett erneuert werden. Günstige Witterungsverhältnisse vorausgesetzt, werden die Arbeiten bis Freitag, 21. Juni 2024, abgeschlossen. Im Zusammenhang mit der Fahrbahnerneuerung wer- den zur Erhöhung der Verkehrssicherheit Schutzplanken ergänzt und Beschilderungen erneuert. Straßensperrungen und Verkehrsführung Während den Arbeiten ist die L 326 im Arbeitsstellenbe- reich voll gesperrt. Für den Landesstraßenverkehr wird in beiden Richtungen eine Umleitung ab Kofeld über die L 324 nach Hannober und weiter über die K 7989 nach Waldburg eingerichtet. Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 22 Das Regierungspräsidium Tübingen bittet die Verkehr- steilnehmerinnenden sowie die Anliegerinnen und Anlie- ger um Verständnis für die entstehenden Behinderungen. Kosten: Die Baukosten betragen rund 430.000 Euro und werden vom Land getragen. Hintergrundinformationen: Informationen zu Sperrungen und Umleitungen können im Internet unter www.verkehrsinfo-bw.de/baustellen abgerufen werden. Naherholung zwischen Schussen und Seen Die Blitzenreuter Seenplatte - Natur mit allen Sinnen genießen! Professionelle Gästeführer zeigen Ihnen die unverwech- selbare Natur- und Kulturlandschaft zwischen Schussen und Seen mit ihren typischen Moränenhügeln. Von April bis Oktober werden Führungen angeboten, - jeden ersten Samstag im Monat (auch außerplanmä- ßige Führungen - beachten Sie die Hinweise im Mittei- lungsblatt oder auf unserer Internetseite) - jeden Sonntag (bis Oktober) Für Kinder bis 14 Jahren sind die Führungen kostenlos, Kinder ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 4,00 EUR. Die sonntäglichen Führungen beginnen immer um 14:30 Uhr am Parkplatz beim Häcklerweiher. Der Park- platz am Häcklerweiher liegt an der B 32 zwischen Blit- zenreute Samstag, 1. Juni 2024 Fahrradtour: Industrialisierung des Schussenbeckens als Folge der Erschließung durch die Südbahn Gästeführer: Torsten Alt Treffpunkt: Parkplatz Katholische Kirche Mochenwangen Beginn: 14:30 Uhr Dauer: 2,5 Stunden Wegstrecke: ca. 13 km Die Geschichte der Tallandschaft Schussentobel zwischen Durlesbach und Mochenwangen verlief äußerst turbulent. Es ist die Geschichte von Gletschern, die aus den Alpen ins Oberland vorgestoßen und wieder abgeschmolzen sind, von Seen, Bächen und Flüssen die eine hügelige Umge- bung rasch bis in den Untergrund modelliert haben. Es ist auch die Geschichte von Menschen, die durch ihre Eingrif- fe in die Naturlandschaft das ursprüngliche Landschafts- bild nachhaltig verändert haben. Der Bau der Eisenbahn und der ehemaligen Papierfabrik Mochenwangen spielten dabei eine ganz wichtige Rolle. Torsten Alt lotst uns mit dem Fahrrad auf eine 13 km fla- che, kurze, geschichtsträchtige, abwechslungsreiche und hochinteressante Rundstecke zum Thema: Schussentobel: Was geschah z. B. nach dem Jahr 1850? Die 2,5-stündige Radtour bringt uns in die evangelischen Kirche; zum Rolandseck. Dort werden wir von einem lang- jährigen Mitarbeiter der ehemaligen Papierfabrik kurz durch das Gelände geführt, über die Geschichte der Fa- brik informiert und besichtigen die ehemalige Fabrikan- ten-Villa. Das Gelände der ehemaligen Papierfabrik soll von einer Gewerbebranche zu einem attraktiven Standort für Wohnen, Gewerbe, Gemeinbedarfs- und Dienstleis- tungseinrichtungen entwickelt werden. Unsere Tour geht weiter an den zwei Fabrikvillen vor- bei, zum Felsenbädle, zur Holzschleife, über den Kanal nach Durlesbach. Eine Pause am Bahnhof Durlesbach ist vorgesehen. Das Cafe ist geschlossen, deshalb kann der eigene Schoppen getrunken und das mitgebrach- te Vesper verzehrt werden. Natürlich darf das Absin- gen der „Schwäb’schen Eisebahne“ nicht fehlen. Weiter fahren wir zum ehemaligen Freisitz „Storchenhaus“ der „Schwarz Veri“, an der Holz-Versteigerungsstrecke ent- lang, zurück nach Mochenwangen zum Ausgangspunkt. Einkehrschwung ist vorgesehen. Wir würden uns freuen, Sie auf dieser geführten Rad-Wan- derung begrüßen zu dürfen. Sonntag, 2. Juni 2024 Faszinierende Wasserwelten: Tauchen Sie ein in die Welt der Moore Gästeführer: Jürgen Menna Treffpunkt: Parkplatz Häcklerweiher Beginn: 14:30 Uhr Dauer: 2,5 Stunden Entstehung und Geologie der oberschwäbischen Land- schaft. Ein- und Ausblicke in die Entstehungsgeschichte, die Landschaft, das Moor und die frühe Torfbewirtschaf- tung. Bitte an Sonnen- und Zeckenschutz denken. Wir würden uns freuen, Sie auf dieser Führung begrüßen zu dürfen. Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) Vorsorgeuntersuchungen retten Leben - Die Landwirt- schaftliche Krankenkasse (LKK) rät dazu, die kosten- losen Vorsorgeangebote zu nutzen. Neu ist, dass das Mammographie-Screening zur Früher- kennung von Brustkrebs ab Juli 2024 ausgeweitet wird. Bisher können Frauen zwischen 50 und 69 alle zwei Jah- re am Mammographie-Screening teilnehmen. Nun wird diese Vorsorgeuntersuchung auch für Frauen von 70 bis 75 alle zwei Jahre möglich. Voraussetzung: Die letzte Früherkennungs-Mammographie muss mindestens 22 Monate zurückliegen. Die neu anspruchsberechtigten Frauen erhalten vorerst noch keine persönliche Einladung, können aber voraussichtlich ab dem 1. Juli selber einen Termin vereinbaren. Infos dazu gibt es unter https://mammo-programm.de/ de/termin. Mehr zu diesem ausgeweiteten Leistungsangebot der gesetzlichen Krankenkassen gibt es unter www.g-ba.de/ mammographie-screening-70plus. Was allgemein gilt Schwere Krankheiten, zum Beispiel Darm-, Brust- oder Hautkrebs, lassen sich leichter heilen, wenn sie früh er- kannt werden. Vorsorgeuntersuchungen helfen dabei. Die LKK rät ihren Versicherten: „Tun Sie sich und Ihrer Familie einen Gefallen und machen Sie Ihre Gesundheit zu Ihrem Projekt. Nehmen Sie an den kostenlosen Vor- sorgeuntersuchungen teil - auch wenn Sie keine akuten Beschwerden haben.“ Eine Übersicht aller Vorsorgeangebote für Erwachsene und Kinder gibt es online unter www.svlfg.de/vorsorge. DRK-Kreisverband Ravensburg Für Notfälle in der Arztpraxis gewappnet Medizinische Notfälle sind immer individueller Art und richten sich auch nicht nach dem Fachgebiet einer Praxis. Mit dem Notfalltraining für Arztpraxen bietet ihnen der Nummer 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 DRK-Kreisverband Ravensburg theoretische und prakti- sche Inhalte. Passgenau werden sie auf die Wünsche und Anforderungen der entsprechenden Praxis zugeschnitten, wie Alfred Bosch vom DRK-Kreisverband schildert. Gerüstet durch Notfalltraining Wer sich im Rettungsdienst engagiert, weiß dass medizi- nische Notfälle nie Pause machen. Auch im eigenen Fach- gebiet hochkompetente Arztpraxen sind nicht davor ge- feit. Das Training vom DRK hilft medizinischem Personal, sich dafür zu wappnen. „Es geht darum, einfache Notfälle zu erkennen und zu behandeln,“ sagt Alfred Bosch vom DRK-Kreisverband Ravensburg, der solche Notfalltrai- nings durchführt. Seit mehr als 35 Jahren im Rettungs- dienst engagiert und beim DRK-Kreisverband zuständig für Bevölkerungsschutz, kennt er aus Hunderten von Ein- sätzen alle erdenklichen Notfälle. Bei den Kursen arbeitet er teilweise zusammen mit ebenfalls langjährigen und erfahrenen Kollegen. Passgenauer Zuschnitt Ein solches vier- bis fünfstündiges Training bereitet er immer in Absprache mit der jeweiligen Praxis vor. Dabei spielt die örtliche Lage wegen der Erreichbarkeit und ihre Ausstattung ebenso eine Rolle wie die Erfahrung mit be- reits vorgefallenen Notfällen. Angesprochen werden un- ter anderem Hilfsmittel, die für die sofortige Versorgung praktisch sind. Auf dem Plan stehen in Theorie und Pra- xis Krankheitsbilder wie Bluthochdruck und Herzinfarkt, aber auch Wiederbelebung oder Beatmung. Vor Ort kann unter anderem gemeinsam geschaut werden, wo in den Praxisräumen ein Notfallpatient fernab von anderen Pati- enten und bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes Ruhe finden kann. Konkrete Notfälle Alfred Bosch nennt ein paar konkrete Notfälle. Bei Dia- betikern, die im Unterzucker sind, verabreicht man eine weniger hochdosierte Glukoselösung, dafür in größerer Menge. Bei einer heftigen allergischen Reaktion sei Ad- renalin das Mittel der Wahl. In einem Epi-Pen, den die Praxis im Kühlschrank bereit stellen könnte, lässt es sich bei Bedarf vom Praxispersonal unmittelbar intramusku- lär verabreichen. Auch epileptische Anfälle können sich jederzeit ereignen. „Es ist schwierig mit anzusehen,“ er- läutert er. Aber auch in diesem Notfall hilft die Leitstelle und gibt telefonisch Anweisungen zur Erstversorgung. Wichtig sei vor allem, einen Patienten aus einem Gefah- renbereich wegzuziehen. Im öffentlichen Raum gilt das vor allem für Straßen oder Bahngleise. Fachspezifische Vorträge für Organisationen oder Ver- eine Neben Arztpraxen können auch Betriebe und öffentli- che Einrichtungen solche passgenauen Trainings beim DRK-Kreisverband anfragen. Bosch bereitet sie für Not- fälle im Gebirge ebenso vor wie für Glas verarbeitende Firmen, wo tiefe Schnitte eine Gefahr im Arbeitsalltag darstellen können. Der Bodensee als Tauchparadies birgt Notfälle wie Ertrinken oder zu schnelles Aufsteigen nach dem Tauchgang. Aber auch Ertrinkungsnotfälle im Salzwasser sind in entsprechenden Bädern mit Salzwas- serbecken nicht auszuschließen. Apropos Salzwasser: Für besonders außergewöhnlich könnte man Trainings für Hochseesegler ansehen, die wochenlang auf dem Meer sind. Um unter diesen Bedingungen und in der Abgeschie- denheit für mögliche Verletzungen gerüstet zu sein, hat Alfred Bosch ebenfalls fachliche Tipps: etwa wie man das Entzünden einer Wunde verhindert oder gar, wie man eine Wunde selbst näht. Sein Wissen und seine Erfahrung schöpft er aus seiner Profession und aus seinen vielen Einsätzen. Er steht in en- gem Kontakt und Austausch mit Notfallmedizinern und studiert laufend einschlägige Fachliteratur. Denn: „Not- fallmedizin entwickelt sich ständig weiter“, so Bosch. Ein Glücksfall für alle Beteiligten. MITMACHEN beim TRIKOTTAG BW am 11. JUNI! Handball, Turnen, Tennis, Fußball, Leichtathletik oder Judo ... Sport im Verein ist bunt und vielfältig. Aber die Sport- vereine sind auch eine starke gesellschaftliche Kraft, die die Gemeinschaft und den Zusammenhalt zwischen den Menschen bestärken. Deshalb rufen der Landessportverband Baden-Württem- berg und die drei Sportbünde Württembergischer Lan- dessportbund, Badischer Sportbund Freiburg und Badi- scher Sportbund Nord alle Mitglieder, Fans und Freunde der Sportvereine auf, am 11. JUNI beim TRIKOTTAG der SPORTVEREINE BW mitzumachen. Warum gibt es den Trikotag BW am 11. Juni? Der Trikotag BW am 11. Juni ist Teil des deutschlandweiten Trikotags der Sportvereine, der vom Deutschen Olympi- schen Sportbund ausgeht. Mit der Aktion sollen Mitglieder, Fans und Förderer ihre Verbundenheit zum Sportverein zeigen - und zwar dort, wo Trikot, Shirt oder Trainingsjacke normalerweise nicht zu sehen sind. In Baden-Württem- berg ist etwa jeder Dritte Mitglied im Sport- verein. Beim Trikotag soll diese „Größe“ öffentlich sichtbar werden. Wie kann man mitmachen? Das Mitmachen ist ganz einfach. Am 11. Juni in Trikot, Shirt oder Trainingsjacke eines örtlichen Sportvereins ins Büro, zur Arbeit, zum Einkaufen etc. und die Verbundenheit zum Sportverein zeigen. Das ist schon alles. Gerade in den Verwaltungen und Kommunalbetrieben entsteht so garantiert ein „buntes“ Bild, weil dort sicherlich Menschen aus den unterschiedlichsten Vereinen zusammenarbeiten. Gibt es auch etwas zu gewinnen? Natürlich gibt es auch etwas zu gewinnen. Zur Motivation werden bei der Foto-Aktion zum Trikotag BW Preise im Gesamtwert von über 20.000 Euro vergeben - und zwar für die Vereine. So kann jeder, der bei der Foto-Aktion mitmacht, seinem Verein im Gewinnfall etwas Gutes tun. Wo gibt es weitere Informationen? Entweder auf der Trikotag-Webseite www.trikotag-bw. de oder beim Trikotag-Team, c/o Württembergischer Landessportbund e.V., Tel.: 0711/28077-186, sportinbw@ wlsb.de Der Landessportverband Baden-Württemberg und die drei Sportbünde im Land hoffen auf rege Beteiligung - und sagen schon jetzt herzlichen Dank für die Unterstüt- zung des organisierten Sports. Und natürlich freuen wir uns auf viele „bunte“ Trikotag-Bil- der aus den Kommunen in Baden-Württemberg! Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) Trend hält an: Weniger Unfälle in der Grünen Branche Zum zweiten Mal ist 2023 die Zahl der meldepflichtigen Unfälle* in der Land- und Forstwirtschaft sowie im Gar- tenbau unter 60.000 geblieben und sogar weiter gesun- Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 22 ken. Das geht aus der Statistik der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) hervor. Insgesamt ereigneten sich im Berichtsjahr 57.608 melde- pflichtige Unfälle* (2022: 59.024). 32.217 davon ereigne- ten sich in der Landwirtschaft, 17.911 im Gartenbau (inkl. Garten- und Landschaftsbau) sowie 5.351 in der Forst- wirtschaft und Jagd. Unfallschwerpunkt bleibt die Nutz- tierhaltung mit 13.017 Unfällen. Diese hohe Zahl macht deutlich, dass hier weitere Präventionsmaßnahmen und die strikte Umsetzung der geänderten Vorgaben der Vorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz für die Nutztierhaltung unerlässlich sind. Mehr tödlich verlaufende Unfälle Im Jahr 2023 verloren 125 Personen bei Arbeiten, die in den Zuständigkeitsbereich der SVLFG fallen, ihr Leben (2022: 117). 73 davon verstarben bei Unfällen in der Land- wirtschaft, 19 dieser Unfälle ereigneten sich bei Feld- und Kulturarbeiten (einschließlich der Arbeiten im Garten, im Weinberg oder in Sonderkulturen) sowie zwölf in der Nutztierhaltung. In der Forstwirtschaft verunglückten 36 Personen tödlich, im Gartenbau elf und bei der Jagd drei. Ältere Menschen haben ein erhöhtes Risiko, bei Arbeiten tödlich zu verunglücken. 45 der betroffenen Personen waren 66 Jahre oder älter. Lösung: A und G, B und F, C und E, D und H © BoA/DEIKE 750R31R3 Paare finden Welche Abildungen von A bis H sind identisch und bilden ein Paar? Die Hintergrundfarbe spielt keine Rolle. Füllrätsel Die vorgegebenen Buchstaben helfen Ihnen, die Begriffe zu er- raten und in die waagrechten Reihen einzutragen. 1. Gestrüpp, 2. Epigone, 3. parieren, 4. Gemüsesorte, 5. das Überirdische betreffend, 6. Respekt, 7. beschimpfen, 8. simulieren, kopieren, 9. fertil Lösung: 1. Buschwerk, 2. Nachahmer, 3. gehorchen, 4. Chinakohl, 5. himmlisch, 6. Ehrfurcht, 7. schmaehen, 8. nachahmen, 9. fruchtbar© Müller/DEIKE 750R28R8 Für Kinder in der Ukraine. renovabis.de/kinder Solidarisch mit Menschen im Osten Europas Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 22 Welcher Zeit - schriftenbegriff verbirgt sich hinter diesem Bilderrätsel? REBUSREBUS RÄTSELSPASS FÜR G S Y H M A E D C H E N O Z S D I K G T T H N Q W H O O I Q D L W B U Y V K I I Z F O G A M X R T E E N S M A G X T Q E T T M O U I F T S X H A C R X R S E J R E Y Z R N X N N A R H S A L F R A T S E J Y U P L A N I T G C Y K C O R P O P M O V O U L H R R N K T O O U H R M D A Q I U V I N N I M F T W X G A V G H G A D S M L N R E M W E Z M A Y R K B C I W L H B G W I C Y P S L L I F E L G V R K S F E N G M M O P X R E F F F V G Y G T G W E W Z V K P T U M Y F O A N L F J K S Z E K P M M D G P N S A O H X O P O P C O R N N U E I H C L T S K I Q E T T E F A T S L I I H C O X C Q O I W X N S B J O O H J Q F P K W U E Q S U G A R E N C F X U A S I L G N U O Y C O G C DEIKE JUG-0407 R E W O P A G N A K E M I In diesem Rätsel sind die nachfolgenden Jugend zeitschriften versteckt. Ihr findet sie, indem Ihr die Buchstaben von links oder von rechts, von oben, von unten oder auch diagonal durchsucht. Bravo – CHiCA – Dran – ElleGirl – Fantastic – Geolino – GOGirl – IN Fashion – Intro – jetzt – Kids Zone – Mädchen – Manga Power – Mega Star – Minnie – Popcorn – Pop Rocky – Spick – Spot on – Stafette – Starflash – Sugar – Teensmag – Tiere – Treff – Wendy – W.i. t.c.h. – X-Mag – Yam! – Young Lisa – Young Miss ZEITSCHRIFTEN- FANSZEITSCHRIFTEN- FANS G S Y H M A E D C H E N O Z S D I K G T T H N Q W H O O I Q D L W B U Y V K I I Z F O G A M X R T E E N S M A G X T Q E T T M O U I F T S X H A C R X R S E J R E Y Z R N X N N A R H S A L F R A T S E J Y U P L A N I T G C Y K C O R P O P M O V O U L H R R N K T O W O U H R M D A Q I U V E I N N I M F T W X G A W V G H G A D S M L N R Z E M W E Z M A Y R K B V C I W L H B G W I C Y K P S L L F E L G V R P K S F E G M M O P X T R E F F V G Y G T G U M Y F O N L F J K S Z E K P M M D G P N A O H X O P O P C O R N N U E I C L T S K I Q E T T E F A T S L I H C O X C Q O I W X N S B J O H J Q F P K W U E Q S U G A R E C F X U A S I L G N U O Y C O G INFASHIONC REWOPAGNA Lösung Rebus: Fanposter 696R103R1 STELLENANGEBOTE Bad Waldsee NEU seit Januar 2024 Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim • Erscheinungstag: Donnerstag • Au age: 2.500 Exemplare (Vollverteilung: 9.600 Ex.) • mm-Preis: ab 0,69 € • in Kombination buchbar Rufen Sie uns gleich an: 07154 8222-70 Oder senden Sie uns eine E-Mail an: anzeigen@duv-wagner.de Wir beraten Sie gerne! Wir sind seit über 40 Jahren Hersteller von automatischen Schiebetüren und betreuen unsere Kunden bundesweit. Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir ab sofort für den Großraum Ravensburg und Bodenseekreis eine/n Servicetechniker m/w/d mit dem Aufgabenbereich Service und Wartung. Erfahrungen im elektrischen sowie mechanischen Bereich sind von Vorteil, gerne auch Quereinsteiger. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann senden Sie Ihre Unterlagen an: DoorMaster e.K., Riedhofstr.10, 88410 Bad Wurzach 07564 / 94 864-19 per E-Mail: e.hoerberger@doormaster.de Haushaltshilfe Zum 01.06.2024 suchen wir eine erfahrene, eigenständig arbeiten- de und zuverlässige Dame, die unseren Haushalt (2P.) in Schuss hält. 8-10 Stunden pro Woche. TEL. 0176/30326587 GESCHÄFTSANZEIGEN IMMOBILIEN VERKAUF Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 22 Küchen-Teufel ist seit vier Jahrzehnten Ihr Küchenstudio für besondere Ansprüche. Niederbieger Straße 43 88255 Baienfurt T 07 51. 5 99 30 F 07 51. 4 42 00 www.kuechen-teufel.de SERVICE. ERFAHRUNG. LEIDENSCHAFT. Als Planer des Windparks Altdorfer Wald ist es uns ein An- liegen, so transparent wie möglich über unsere Arbeit zu in- formieren und einen sachlichen Austausch zu ermöglichen. Wir laden Sie daher zu einer Exkursion in den Windpark Ebnat-Ochsenberg ein, um sich einen Eindruck davon zu verschaffen, wie Windkraftanlagen in einem Forstgebiet wirken, wie viel Platz sie dauerhaft in Anspruch nehmen und welche Auswirkungen auf die Natur erkennbar sind. Wann: 21. Juni 2024 von 13 bis ca. 20 Uhr Wo: Bustransfer ab Baindt zum Windpark und zurück Was: Fahrt durch den Wald mit verschiedenen Aus- stiegspunkten gemeinsam mit dem Forstbetriebs- leiter sowie Austausch mit den Projektplanern bei einem Imbiss Wie: kostenfrei mit verbindl. Anmeldung (max. 2 Personen pro Anmeldung); Anzahl der Plätze ist beschränkt und wird ggf. verlost Bei Interesse melden Sie sich bitte per E-Mail bis zum 7. Juni 2024 an info@windpark-altdorferwald.de an. Windpark Altdorfer Wald GmbH www.windpark-altdorferwald.de info@windpark-altdorferwald.de Exkursion zum Windpark Ebnat-Ochsenberg – einen Windpark im Wald hautnah erleben Neu in Waldburg: Gläserne Manufaktur jetzt -15% Rabatt auf alle Bettwaren und Matratzen! Prolana GmbH Am Langholz 10 | 88289 Waldburg | 07529/9721-11 Öffnungszeiten unter: www.manufakturladen.com Ökologisch. Gesund. Fair. Nachhaltig. prolana.com | manufakturladen.com Naturmatratzen, Bettwaren und alles rund um den gesunden Schlaf – direkt vom Hersteller aus Ihrer Region. Veröff entlichen Sie jetzt Ihre Anzeige auf unseren neuen Sonderseiten um Ihr Unternehmen werbewirksam zu präsen eren. Interesse oder Fragen? Rufen Sie uns einfach an: 07154 8222-70 Wir beraten Sie gerne! Seit mehr als 60 Jahren ein loyaler Partner der Kommunen. Max-Planck-Straße 14 · 70806 Kornwestheim · Telefon 07154 8222-70 anzeigen@duv-wagner.de · www.duv-wagner.de Zeigen Sie Präsenz! KW 2 4/ 25 * &AUSBILDUNGBERUF *KW25 in Pa onville und Fellbach-Oeffi ngen Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 22 „„AAlltteerrnnaattiivvee BBeessttaattttuunnggssffoorrmmeenn““ DDiiee BBaalllloonnbbeessttaattttuunngg.. www.bestattungen-wohlschiess.de TTeell.. 00775511//4433442255 BESTATTUNGEN WOHLSCHIESS 88255 Baienfurt Eisenbahnstr. 1 www.autohaus-schmidinger.de info@autohaus-schmidinger.de 88368 Bergatreute Ravensburger Straße 54 0 75 27 - 92 12 - 0 Unfallinstandsetzung Fahrzeuglackierung Glasersatz & Reparatur Mietwagen El. Achsvermessung Lackierfreies Ausbeulen Kunststoffreparatur 08.06.2024 B R A U E R E I G E L Ä N D E R A V E N S B U R G Mehr Infos auf www.leibinger.de 11-22 UHR & für den Landkreis ! Stark für Baindt V.i.S.d.P. Simone Rürup | Rebsteige 3 88214 Ravensburg | 0151 5153 6083 Bürgermeisterin Kreistagswahl 9. Juni, Listenplatz 1 WAHLANZEIGEN/PARTEIEN KFZ-MARKT VERANSTALTUNGEN GESUNDHEIT[mehr]

    Dateityp: PDF-Dokument
    Dateigröße: 5,11 MB
    Verlinkt bei:
      Zuletzt geändert: 31.05.2024
      Elektronische_Abgabe_Grundsteuer_B.pdf

      Stand 04.07.2022 Elektronische Erklärungsabgabe Anleitung zur Erklärungsabgabe der Grundsteuererklärung für Grundvermögen über Mein ELSTER Baden-Württemberg - 2 - Einleitung Diese Anleitung wird Sie Schritt für Schritt durch die Erstellung der Feststellungserklärung für ihr Grundstück in Mein ELSTER führen. Voraussetzung ist, dass Sie sich bereits erfolgreich bei Mein Elster registriert haben. Für einen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft gibt es eine separate Anleitung. Viele der im Inhaltsverzeichnis aufgeführten Formularseiten müssen im Regelfall nicht befüllt werden. Inhaltsverzeichnis Einleitung ................................................................................................... 2 1 Benötigte Daten im Rahmen der Abgabe der Feststellungserklärung ............................................................................... 3 2 Ausfüllen der Grundsteuer-Formulare in Mein ELSTER ................ 5 Anmeldung im Mein ELSTER-Benutzerkonto ................................ 5 Erklärungsformular aufrufen .......................................................... 6 Startseite des Formulars ............................................................. 12 Hauptvordruck (GW1).................................................................. 13 2.4.1 Angaben zur Feststellung ............................................................ 14 2.4.2 Lage des Grundstücks / Betriebs der Land- und Forstwirtschaft / Mehrere hebeberechtigte Gemeinden ...................................................... 15 2.4.3 Gemarkungen(en) und Flurstück(e) des Grundvermögens ......... 16 2.4.4 Eigentumsverhältnisse / Angaben zu Erbengemeinschaften, Bruchteilsgemeinschaften und Gemeinschaften ohne geschäftsüblichen Namen / Eigentümer(innen) / Beteiligte ...................... 19 2.4.5 Grundsteuerbefreiung/ -vergünstigung ........................................ 26 2.4.6 Ergänzende Angaben zur Feststellungserklärung ....................... 27 2.4.7 Empfangsvollmacht ..................................................................... 28 2.4.8 Mitwirkung bei der Anfertigung dieser Erklärung ......................... 29 Anlage Grundstück (GW2) .......................................................... 30 2.5.1 Angaben zum Grund und Boden / Angaben zur Grundstücksnutzung / Zusätzliche Angabe bei Wohnungs- / Teileigentum ............................................................................................ 31 2.5.2 Erbbaurecht ................................................................................. 36 Prüfungsmodus ........................................................................... 37 Zusammenfassung der eingegebenen Daten und Formular absenden ................................................................................................. 39 - 3 - 1 Benötigte Daten im Rahmen der Abgabe der Feststellungserklärung Für das modifizierte Bodenwertmodell in Baden-Württemberg sind nur wenige Angaben erforderlich. Alle Daten zur vollständigen Erklärungsabgabe haben Sie im Regelfall durch das Informationsschreiben und eine Abfrage im zentralen Bodenrichtwert- informationssystem in Baden-Württemberg bereits beisammen: • Informationsschreiben o Aktenzeichen o Eigentümer o Lage des Grundstücks o Gemarkung / Flurstück Bitte beachten Sie: Sofern Sie kein Informationsschreiben erhalten haben oder es Ihnen nicht mehr vorliegt, finden Sie hier Hinweise, wie Sie diese Daten ermitteln können. Falls die Lagebezeichnung im Informationsschreiben nicht aktuell sein sollte, tragen Sie bitte in der Feststellungserklärung die zutreffende Lagebezeichnung ein. Bitte überprüfen Sie auch die anderen im Informationsschreiben gemachten Angaben zu Ihrem Grundstück. Ihr Grundstück kann aus mehreren Flurstücken bestehen. Aus technischen Gründen ist es möglich, dass im Informationsschreiben nicht alle Flurstücke aufgeführt sind, die zu dem Grundstück gehören. Bitte ergänzen Sie gegebenenfalls die fehlenden Flurstücke in Ihrer Feststellungserklärung. https://anmelden.pbs-bw.de/Finanzaemter,Lde,W-2/Startseite/Grundsteuer-neu/Was+Sie+wissen+muessen#anker9695205 https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/?product=gstb&search=open&lang=de https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/?lang=de https://finanzamt-bw.fv-bwl.de/,Lde/Startseite/Grundsteuer-neu/Grundvermoegen+_Grundsteuer+B_ - 4 - • Abfrage im zentralen Bodenrichtwertinformationssystem o Fläche des Grundstücks o Bodenrichtwert • Besonderheit bei Wohneigentum oder Teileigentum o In diesen Fällen benötigen Sie zusätzlich die Angabe, welcher Anteil am Flurstück Ihnen gehört. Diese Angabe liegt Ihnen z. B. in der Teilungserklärung oder im Kaufvertrag vor. - 5 - 2 Ausfüllen der Grundsteuer-Formulare in Mein ELSTER Anmeldung im Mein ELSTER-Benutzerkonto Über den Button „Jetzt einloggen“ melden Sie sich bei Ihrem Mein Elster-Konto an. - 6 - Erklärungsformular aufrufen Nach erfolgreicher Anmeldung gehen Sie auf „Formulare & Leistungen“. - 7 - Die Grundsteuererklärung finden Sie unter „Alle Formulare“ - - 8 - „Grundsteuer“ – „Grundsteuer für Baden- Württemberg“. - 9 - Nach Auswahl des Formulars kommen Sie auf eine Seite mit allgemeinen Informationen. Wenn Sie mit dem Lesen der Informationen fertig sind, klicken Sie hier auf „weiter“. - 10 - Danach wählen sie „Ohne Datenübernahme fortfahren“. Die Datenübernahme kann hilfreich sein, wenn Sie mehrere Grundsteuererklärungen abgeben müssen. Dann können Sie dies ab der 2. Feststellungs- erklärung nutzen. Dabei werden alle Daten zu Eigentümer und Grundstück kopiert. Die abweichenden Eintragungen müssen Sie dann einzeln anpassen. Bei gleichem Eigentümer lohnt sich dies im Regelfall. - 11 - Nun müssen Sie die Anlagen auswählen. Der Hauptvordruck ist vorbelegt, zusätzlich muss die „Anlage Grundstück (GW2)“ über einen Klick auf das leere Kästchen ausgewählt werden. Danach Klicken Sie auf weiter. - 12 - Startseite des Formulars Auf der ersten Seite tragen Sie das „Aktenzeichen“ ein. Danach kommen Sie über den Button „nächste Seite“ weiter zum Hauptvordruck. Über diesen Button kommen Sie dann folgend immer zur nächsten Seite des Formulars. Für Erläuterungen zu einzelnen Eintragungen klicken Sie jeweils auf das Fragezeichen . - 13 - Hauptvordruck (GW1) Hier sehen Sie eine Übersicht der möglichen Angaben, über den Button „nächste Seite“ geht es weiter. - 14 - 2.4.1 Angaben zur Feststellung Das Feld „Hauptfeststellung“ ist vorbelegt. Wählen Sie zusätzlich „Grundstück (wirtschaftliche Einheit des Grundvermögens) aus. - 15 - 2.4.2 Lage des Grundstücks / Betriebs der Land- und Forstwirtschaft / Mehrere hebeberechtigte Gemeinden Füllen Sie hier die Lage ihres Grundstücks aus. Eine Eintragung bei „Mehrere hebeberechtigte Gemeinden“ ist im Regelfall nicht erforderlich. - 16 - 2.4.3 Gemarkungen(en) und Flurstück(e) des Grundvermögens Klicken Sie hier auf „Weitere Daten hinzufügen“. Jede Gemarkung und jedes Flurstück sind an dieser Stelle nacheinander hinzuzufügen. Es ist nicht zwingend, dass mehr wie eins existiert. Ob Sie mehrere Gemarkungen oder Flurstücke haben, können Sie auch dem Informationsschreiben entnehmen. Diese sind gegebenenfalls dort einzeln aufgeführt. - 17 - Füllen Sie hier die markierten Pflichtfelder aus. Grundbuchblatt können Sie ebenfalls ausfüllen, sofern es Ihnen bekannt ist. Bei Zeile 11 "enthalten in" handelt es sich um ein Pflichtfeld. Im Regelfall ist "erste Fläche (1)" auszuwählen. (Zur Erinnerung: Für Erläuterungen, was einzutragen ist, auf klicken.) Bei Teileigentum ist in Zeile 11 der Anteil am Gesamtgrundstück zu erklären. - 18 - Sobald Sie alle Gemarkungen / Flurstücke erfasst haben, gegebenenfalls nur eines, geht es weiter. - 19 - 2.4.4 Eigentumsverhältnisse / Angaben zu Erbengemeinschaften, Bruchteilsgemeinschaften und Gemeinschaften ohne geschäftsüblichen Namen / Eigentümer(innen) / Beteiligte Geben Sie hier die Eigentumsverhältnisse des Grundstücks an. Erläuterungen zu den Auswahlmöglichkeiten erhalten Sie über das . - 20 - Angaben sind hier nur erforderlich, wenn das Grundstück im Eigentum einer der genannten Gemeinschaftsformen ist. - 21 - An dieser Stelle sind alle Eigentümer(innen) / Beteiligte einzeln zu erfassen. Über den Button „Weitere Daten hinzufügen“ können Sie Personen hinzufügen. - 22 - Füllen Sie hier die Angaben zur Person aus. Die „laufende Nummer des Eigentümer..“ wird automatisch fortlaufend befüllt. - 23 - An dieser Stelle ist die Identifikationsnummer einzutragen, diese finden Sie auf dem Informationsschreiben. Sofern Ihnen die Identifikationsnummer eines Beteiligten nicht bekannt ist, kann dieses Feld auch freigelassen werden. - 24 - Mit dem Button „Eintrag übernehmen“ fügen Sie die Person (Eigentümer(innen) / Beteiligte) der Übersicht hinzu. - 25 - Nachdem alle Eigentümer(innen) / Beteiligte erfasst sind, geht es weiter zur nächsten Seite. - 26 - 2.4.5 Grundsteuerbefreiung/ -vergünstigung Bei überwiegender Wohnnutzung fällt die Grundsteuer niedriger aus. Dies ist in der Anlage Grundstück (GW2) anzugeben. Bitte kreuzen Sie hierfür Zeile 31 nicht an. Dieses Feld muss dafür nicht befüllt werden. - 27 - 2.4.6 Ergänzende Angaben zur Feststellungserklärung An dieser Stelle sind üblicherweise keine Ergänzungen notwendig, relevante Sachverhalte werden im Rahmen der Erklärung abgefragt. - 28 - 2.4.7 Empfangsvollmacht Sofern gewünscht kann an dieser Stelle ein abweichender Empfangsbevoll- mächtigter benannt werden, welcher dann den Bescheid erhält. - 29 - 2.4.8 Mitwirkung bei der Anfertigung dieser Erklärung Diese Seite ist im Regelfall nur für Steuerberater relevant. Sofern Angehörige bei Erstellung der Erklärung geholfen haben, ist hier nichts einzutragen. Mit dem Button „Nächste Anlage“ geht es weiter zur Anlage Grundstück (GW 2). - 30 - Anlage Grundstück (GW2) Auch hier sehen sie zum Einstieg eine Übersicht der möglichen Angaben. - 31 - 2.5.1 Angaben zum Grund und Boden / Angaben zur Grundstücksnutzung / Zusätzliche Angabe bei Wohnungs- / Teileigentum Wie beim vorherigen Vordruck sind hier Angaben zu den vorhandenen Gemarkungen oder Flurstücken zu erfassen. Dies geschieht über den Button „Weitere Daten hinzufügen“. - 32 - An dieser Stelle sind die Fläche des Grundstücks und der Bodenrichtwert anzugeben. Beides können Sie über das zentrale Bodenrichtwert- informationssystem in Baden-Württemberg online ab dem 01.07.2022 abrufen. Bei Wohneigentum oder Teileigentum ist hier die anteilige Fläche zu erklären. https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/?lang=de https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/?product=gstb&search=open&lang=de https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/?product=gstb&search=open&lang=de - 33 - Sobald Sie alle Gemarkungen / Flurstücke erfasst haben, gegebenenfalls nur eines, geht es weiter. - 34 - Ist Ihr Grundstück bebaut und wird dieses überwiegend zu Wohnzwecken genutzt, so kreuzen Sie das Feld an. Dies ist bei Ihrer selbstbewohnten Immobilie regelmäßig der Fall. - 35 - Zusätzliche Angaben sind nur bei Wohnungs- oder Teileigentum erforderlich. Aus Vereinfachungs- gründen kann hier in diesen Fällen der „01.01.2022“ eingetragen bzw. ausgewählt werden (gilt nur für die erstmalige Erklärung im Rahmen der Grundsteuerreform). - 36 - 2.5.2 Erbbaurecht Nur bei bestehendem Erbbaurecht sind hier Angaben erforderlich. Damit sind die Eintragungen beendet. Über den Button „Alles Prüfen“ starten den Prüfungsmodus. - 37 - Prüfungsmodus Auf dieser Seite sehen Sie alle von Mein Elster erzeugten Hinweise und Fehlermeldungen. Bei einer vollständigen Dateneingabe liegen im Regelfall keine Fehler vor. Sofern Fehler vorliegen, bereinigen Sie diese bitte (siehe folgende Seite). Mit dem Button „Weiter“ gelangen Sie zur Zusammenfassung der Eingaben. - 38 - Sofern Fehler und/oder Hinweise vorhanden sind, können Sie diese über die Menüleiste am linken Rand aufrufen. Die Seite, auf welcher der Eintragungsfehler vorliegt, ist auch angegeben und es kann direkt dorthin gesprungen werden. Hinweise müssen nicht zwingend erledigt werden, zum Beispiel, wenn die Identifikationsnummer eines Miteigentümers nicht bekannt ist. - 39 - Zusammenfassung der eingegebenen Daten und Formular absenden Auf dieser Seite sehen Sie eine Zusammenfassung Ihrer Eintragungen. Sie können die auf dieser Seite aufgeführten Angaben auch drucken. Über den Button „Absenden“ ganz unten auf der Seite schicken Sie die Erklärung elektronisch an Ihr Finanzamt. - 40 - Des Weiteren wird Ihnen nach dem Absenden ein Übertragungsprotokoll in Ihr Postfach der übermittelten Formulare bei Mein ELSTER eingestellt, dass alle im Formular erfassten Angaben enthält und ebenfalls ausgedruckt werden kann. Seiten aus 1 Klickanleitung Grundsteuer B barrierefrei.pdf Klickanleitung Grundsteuer B barrierefrei.pdf Einleitung 1 Benötigte Daten im Rahmen der Abgabe der Feststellungserklärung 2 Ausfüllen der Grundsteuer-Formulare in Mein ELSTER 2.1 Anmeldung im Mein ELSTER-Benutzerkonto 2.2 Erklärungsformular aufrufen 2.3 Startseite des Formulars 2.4 Hauptvordruck (GW1) 2.4.1 Angaben zur Feststellung 2.4.2 Lage des Grundstücks / Betriebs der Land- und Forstwirtschaft / Mehrere hebeberechtigte Gemeinden 2.4.3 Gemarkungen(en) und Flurstück(e) des Grundvermögens 2.4.4 Eigentumsverhältnisse / Angaben zu Erbengemeinschaften, Bruchteilsgemeinschaften und Gemeinschaften ohne geschäftsüblichen Namen / Eigentümer(innen) / Beteiligte 2.4.5 Grundsteuerbefreiung/ -vergünstigung 2.4.6 Ergänzende Angaben zur Feststellungserklärung 2.4.7 Empfangsvollmacht 2.4.8 Mitwirkung bei der Anfertigung dieser Erklärung 2.5 Anlage Grundstück (GW2) 2.5.1 Angaben zum Grund und Boden / Angaben zur Grundstücksnutzung / Zusätzliche Angabe bei Wohnungs- / Teileigentum 2.5.2 Erbbaurecht 2.6 Prüfungsmodus 2.7 Zusammenfassung der eingegebenen Daten und Formular absenden[mehr]

      Dateityp: PDF-Dokument
      Dateigröße: 3,94 MB
      Verlinkt bei:
        Zuletzt geändert: 04.10.2022
        Bericht_23_01_24.pdf

        Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 24. Januar 2023 wird folgend berichtet und die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben: Dorfplatz - Planungsstand zur Ausschreibung In der Sitzung des Gemeinderates am 02.08.2022 erhielt das Büro 365° den Auftrag mit dem vorgestellten Entwurf die Ausschreibung des Dorfplatzes und der beiden Bushaltestellen durchzuführen. Nach vielen Besprechungen mit den Fachplanern und Versorgungsträgern sowie den Vereinen, der Feuerwehr und den Behindertenverbänden wurde die Planung weiter konkretisiert. Die Ausschreibung wird im Februar veröffentlicht werden, so dass die Vergabe der Arbeiten in der Sitzung des Gemeinderats am 04.04.2023 erfolgen kann. Die Bauarbeiten auf dem Dorfplatz müssen in verschiedenen Abschnitten stattfinden, da z.B. Arbeiten im Bachlauf nur in den Sommermonaten bis August ausgeführt werden dürfen. Für die Arbeiten an den Bushaltestellen müssen wiederum Ausweichstrecken für Busse und Kfz- Verkehr geschaffen werden. Bei der Kostenberechnung vom August 2022 ging man von einer Gesamtbruttosumme von 3.656.419,55 € aus. Es wird mit einem Zuschuss aus dem Landessanierungsprogramm von ca. 900.000,00 € gerechnet. Eine Bewilligung liegt noch nicht vor. Für die Bushaltestellen wurde inzwischen ein Zuschuss von 170.000 € bewilligt, erfreulicherweise 70.000,00 € mehr wie erhofft. Nachdem nun die erforderlichen Ergänzungen und Änderungen eingearbeitet wurden, ist laut Kostenberechnung von einer Gesamtbruttosumme von 3.960.434,80 € auszugehen. Im Haushalt 23/24 sind bereits 3.850.000 € für die Dorfplatzgestaltung eingestellt. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Dem aktualisierten Entwurfsplan und den Kosten wird zugestimmt. Spurenstoffelimination / 4. Reinigungsstufe an der Kläranlage des Abwasserzweckverbands Mittleres Schussental (AMS); Vorstellung der erweiterten Machbarkeitsstudie zur Spurenstoffelimination / 4. Reinigungsstufe; Grundsatzbeschluss zur Durchführung der Maßnahme und Festlegung der Verfahrensart; Beauftragung der Verbandsverwaltung mit der Auswahl und Beauftragung eines Ingenieurbüros für die Leistungsphasen 1 – 3 Organische Spurenstoffe, wie Hormone, Arzneimittelrückstände oder Substanzen aus Haushaltsmitteln und Industrie, belasten zunehmend unsere Gewässer. Mit den herkömmlichen Verfahren zur Abwasserreinigung können diese Stoffe nur in geringem Umfang entfernt werden und gelangen somit in die Umwelt. In zahlreichen Studien konnten bereits negative Auswirkungen der Spurenstoffe auf verschiedene Organismen nachgewiesen werden. Im Sinne der Vorsorge ist es daher sinnvoll, die Spurenstoffe gezielt und in größerem Umfang als bisher aus dem Abwasser zu entnehmen. Für den Abwasserzweckverband Mittleres Schussental (AMS) wurde im April 2021 eine Machbarkeitsstudie zur gezielten Spurenstoffelimination in der Kläranlage durch das Ingenieurbüro Jedele und Partner aus Stuttgart durchgeführt, deren Ergebnisse in einer gemeinsamen Sitzung der Gemeinderäte aller vier Verbandsgemeinden am 09.01.2023 ausführlich vorgestellt wurden. Ergänzend mit einem im Jahr 2022 durchgeführten großtechnischen Versuch konnte gezeigt werden, dass die Pulveraktivkohle (PAK)-Dosierung in die Biologie ohne Tuchfiltration das kostengünstigste Verfahren darstellt. Dennoch werden die Kosten zwangsläufig zu einer Anpassung der Abwassergebühren in den Verbandsgemeinden führen. Es ist weiter vorgesehen, die Verbandsverwaltung in der Verbandsversammlung des AMS am 08.02.2023 mit der Auswahl und Beauftragung eines begleitenden Ingenieurbüros für die Leistungsphasen 1 – 3 für die Planung der 4. Reinigungsstufe zu beauftragen. Bis zum 01.10.2023 soll der Förderantrag eingereicht werden. Erst nach einer positiven Förderzusage (vorrausichtlich im Frühjahr 2024) wird noch einmal endgültig beraten und soll der Baubeschluss sowie der Beschluss über die Beauftragung der weiteren Leistungsphasen der Planung gefasst werden. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Die vorgestellte erweiterte Machbarkeitsstudie zur Spurenstoffelimination als weitere Reinigungsstufe in der Kläranlage des Abwasserzweckverbands Mittleres Schussental (AMS) wird zur Kenntnis genommen. 2. Der Gemeinderat stimmt im Grundsatz der 4. Reinigungsstufe zur Spurenstoffelimination und dem PAK-Direktdosierungsverfahren ohne Tuchfiltration zu. 3. Die Verbandsverwaltung des AMS wird mit der Auswahl und Beauftragung eines Ingenieurbüros für die Planung (Leistungsphasen 1 – 3) beauftragt. 4. Die Verbandsverwaltung des AMS wird beauftragt, den entsprechenden Förderantrag bis zum 1. Oktober 2023 zu stellen. Der Baubeschluss und der Beschluss über die Beauftragung der weiteren Leistungsphasen für die Planung sollen erst nach Bewilligung des Förderbescheids gefasst werden. 5. Der Gemeinderat beauftragt die Verbandsvertreter der Gemeinde mit der entsprechenden Stimmabgabe in der Sitzung der Verbandsversammlung des AMS, die für 08.02.2023 vorgesehen ist. Doppelhaushalt 2023 und 2024: Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Gemeinde Baindt; Wirtschaftspläne der Sonderrechnungen Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung 2023 und 2024 Dem Gemeinderat wurde als einer der ersten Kommune im Landkreis Ravensburg der Haushaltsplan 2023/2024 zur Beschlussfassung vorgelegt. Ebenso sind die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung nach den Grundlagen des NKHR aufgestellt. Die Eckdaten der Haushaltsplanung zur Einnahmenbeschaffung wurden bereits mit der Festlegung der Hebesätze beraten. Der Gemeinderat musste aufgrund steigender Ausgaben, die Hebesätze der Grundsteuer und Gewerbesteuer anpassen. Zudem wurden die Investitionen und Unterhaltungsmaßnahmen mit dem Investitionsprogramm 2023/ 2024 inkl. Finanzplanungsansätze am 18.10.2024, 08.11.2002 und 06.12.2024 Beschlüsse für die Investitionen gefasst. Die ordentlichen Ergebnisse betragen 2023 -341.100 € bzw. 2024 -824.850 €. Es gelingt in der Planung 2023 und 2024 nicht, die ordentlichen Aufwendungen mit den ordentlichen Erträgen (= Ergebnishaushalt) auszugleichen. Die Besonderheiten in 2023 gegenüber 2022 auf der Ertragsseite sind unter anderem, dass es Mehrerträge im Vergleich zu 2022 in Höhe von 2,0 Mio. € gibt und es wurden bei der Grundsteuer als auch bei der Gewerbesteuer Anpassungen der Hebesätze beschlossen. Weitere Gebührenanpassungen wurden vorgenommen oder sind geplant. Die Besonderheiten in 2023 gegenüber 2022 auf der Aufwandsseite sind unter anderem, dass die Gesamt-Aufwendungen um 1,69 Mio. € steigen und die Personalaufwendungen um 0,66 Mio. € aufgrund von Tarifsteigerungen und neuen Stellen steigen. Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen steigen um 0,71 Mio. €. Die sonstigen ordentlichen Aufwendungen (u.a. Bauleitplanungskosten) steigen um 0,31 Mio. €. Im Haushaltsjahr 2023 und 2024 ergibt sich ein planerischer Zahlungsmittelüberschuss bzw. Zahlungsmittelbedarf abzgl. Tilgung von +442.100 € bzw. -114.650 €. Als Finanzierungsmittelüberschuss bzw. -fehlbetrag wird der Saldo aus dem o. g. Cashflow und dem Saldo aus der Investitionstätigkeit verstanden. Der Baindter Bedarf liegt 2023 bei - 6.886.200 € bzw. 2024 bei -3.334.050 €. Die Gemeinde Baindt hat Darlehensaufnahmen von 5,0 Mio. € und 5,25 Mio. € vorgesehen. Kredittilgungen werden in Höhe von 150.000 € bzw. 300.000 € geleistet. Das Ergebnis aus der Finanzierungstätigkeit (Kreditaufnahme abzüglich Tilgung) beträgt 4,85 Mio. € bzw. 4,95 Mio. €. Die Änderung des Finanzmittelbestand beträgt 2023 -1.444.100 € bzw. 2024 1.751.300 €, die aus den vorhandenen, liquiden Mitteln der Gemeinde entnommen werden. Die Verwaltung wird 2023 und 2024 die Zuschussmöglichkeiten von neuen Investitionsförderungsprogrammen weiter genau verfolgen und dem Gemeinderat ggf. Investitionsvorschläge unterbreiten. Den Bürgern wurde über den Bürgerhaushalt erneut die Möglichkeit gegeben, zu Haushaltsthemen konkrete Vorschläge zu unterbreiten. Verwaltung und Gemeinderat stehen wie jedes Jahr vor der Herausforderung, die Themen zu sortieren und letztlich auch zu priorisieren, da nicht nur die finanziellen Ressourcen, sondern auch das Personal in unserer Verwaltung mit der Umsetzung der vielen Maßnahmen an ihre Grenzen kommen. In den Ergebnishaushalten 2023 und 2024 steht ein Defizit im Raum. Sparen und dennoch wichtige Investitionen realisieren, dies wird die Gemeinde in 2023, noch mehr als ohnehin üblich gemeinsam herausfordern. Trotzdem darf nicht nachgelassen werden die Gemeinde weiterzuentwickeln, attraktiv zu gestalten und die Infrastruktur auszubauen. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Gemeinderat stimmt den Haushaltssatzungen 2023 und 2024 gem. § 79 Gemeindeordnung Baden-Württemberg sowie den Wirtschaftsplänen 2023 und 2024 des Eigenbetriebs Wasserversorgung und des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung gem. S. 1-6 der Anlage 1 Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2023/2024 zu. 2. Der Gemeinderat stimmt der Finanzplanung, sowie dem Investitionsprogramm für den Zeitraum 2022 – 2027 gemäß § 85 Gemeindeordnung Baden-Württemberg in Verbindung mit der Verwaltungsvorschrift zur Gemeindeordnung zu. 3. Der Gemeinderat nimmt den im Haushaltsplan enthaltenen Beteiligungsbericht gem. § 105 Gemeindeordnung Baden-Württemberg S. 80-82 der Anlage 1 Haushaltssatzung und Haushaltsplan zur Kenntnis. 4. Der Gemeinderat stimmt der Budget- und Deckungsfähigkeit gem. S. 405 (Anlage 11) des Haushaltsplanes zu. Anpassung der Gebühren in der Schenk-Konrad-Halle Die Entgelte für die Benutzung der Festhalle wurden letztmals im Jahr 2012 angepasst. Nach zehn Jahren unveränderter Benutzungsentgelte und zwischenzeitlich teils massiv gestiegener Unterhaltungs- und Bewirtschaftungsaufwendungen, schlug die Verwaltung vor, die Benutzungsentgelte anzupassen. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Die Miete/Grundgebühren für die SKH werden für private Veranstalter um 50 € pro Veranstaltung zum 01.01.2023 erhöht. Änderung der Friedhofsatzung; Kalkulation der Gebühren der Urnenbestattungen; Anpassung der Gebühren des Bestattungsunternehmens; Änderung des Gebührenverzeichnisses Die letzte Überprüfung der Bestattungsgebühren erfolgte im Jahr 2016. Im Jahr 2022 wurde lediglich das Urnenrasengrab neu kalkuliert und das Gebührenverzeichnis benutzerfreundlicher dargestellt. Anlässlich verschiedener Entwicklungen ist eine Anpassung der derzeit gültigen Bestattungsgebührenordnung der Gemeinde Baindt erforderlich. Auch in Baindt ist zu beobachten, dass Urnenbestattungen wesentlich stärker nachgefragt werden als Erdbestattungen. Die Verschlussplatten am Kolumbarium/Urnenwand werden demnächst bei vier Platten gereinigt. Bei der Urnenwand wird eine Nutzungsdauer von 40 Jahren angesetzt. Je nach Witterungsverhältnissen und Zustand sind frühere Sanierungsmaßnahmen vorzunehmen. In Baindt können maximal zwei Urnen je Kammer aufgenommen werden. Das Nutzungsrecht für eine Kammer im Kolumbarium beträgt 15 Jahre. Sie sind eine kostengünstigere Alternative zu einem Grab. Auch hat das Bestattungsunternehmen zum 01.01.23 die Gebühren inflationsbedingt angehoben. Diese Kosten werden bei Erdbestattungen ohne Aufschlag weitergegeben. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Gemeinderat stimmt der Kalkulation der Bestattungsgebühren zu. 2. Der Gemeinderat stimmt der Änderung der Friedhofsatzung „Gebührenübersicht – Anlage zum Gebührenverzeichnis zur Friedhofssatzung“ zu. Die Änderung der Friedhofsatzung inklusive dem neuen Gebührenverzeichnis tritt zum 01.02.2023 in Kraft. 3. Die Verwaltung wird beauftragt eine jährliche Aufstellung der Bestattungsformen dem Gemeinderat aufzuzeigen. 4. Auf den Bau einer weiteren Urnenwand soll derzeit verzichtet werden und Ende 2023 die aktuelle Situation überprüft werden. Gewährung von Trägerdarlehen an die Eigenbetriebe; Anpassung der Zinssätze für die Trägerdarlehen an den Eigenbetrieb Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung zum 30.09.2023 Die vom Kernhaushalt gewährten Trägerdarlehen (Nr. 1-6) an den Eigenbetrieb Wasserversorgung in Höhe von 501.012,50 € und an den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung (Nr. 1-6) in Höhe von 1.758.750 € ( Stand 01.01.2023) sind mit der nächsten Zinsanpassung ab 30.09.2023 erneut zu verzinsen. Der Zinssatz ist analog den durchschnittlichen Fremdkapitalzinssätze für Kreditmarktdarlehen festzusetzen. Die Zinsen werden nach dem jeweiligen Stand des Trägerdarlehens berechnet und werden quartalsweise fällig. Die Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung werden als Sondervermögen mit Sonderrechnung geführt. Die Ausgliederung erfolgte aus dem Haushalt in einen rechtlich unselbständigen Eigenbetrieb. Für die Investitionen der Eigenbetrieb wurden vom Kernhaushalt von Zeit zu Zeit Trägerdarlehen gewährt. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Gemeinderat beschließt im Haushaltsjahr 2023 die Zinsanpassung für die jeweiligen Trägerdarlehen 1-6 an die Eigenbetriebe Abwasserbeseitigung und Wasserversorgung zum 30.09.2023 auf einheitlich 3,60 % p. a. 2. Die nächste Zinsanpassung der Trägerdarlehen 1-6 findet zum 30.09.2028 statt. 3. Die Zinsen für die Trägerdarlehen Nr. 7 und 8 werden im Jahr 2024 angepasst. Annahme von Spenden durch die Gemeinde Nach 78 Abs. 4 Gemeindeordnung entscheidet über die Annahme von Spenden, die der Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben zugewendet werden, der Gemeinderat. Über die Annahme von Spenden ist in öffentlicher Gemeinderatssitzung zu entscheiden, hierbei ist sowohl der Spendengeber als auch der Spendenzweck anzugeben. Kleinspenden bis 100 € dürften in einem vereinfachten Verfahren bei Bedarf zusammengefasst entschieden werden. Alle Spenden wurden unter dem Vorbehalt des Gemeinderatsbeschlusses angenommen. Die Gemeinde erstellt jährlich einen Bericht, in welchem die Geber, die Zuwendungen und die Zuwendungszwecke anzugeben sind, und übersendet ihn dann nach Beschluss des Gemeinderats der Rechtsaufsichtsbehörde. Die Gemeinde konnte 2022 Spenden für die Förderung sozialer und gemeinnütziger Zwecke verzeichnen. Es gingen von der Bevölkerung, Gemeinderäten, Vereinen etc. zahlreiche Sachspenden für die Geflüchteten ein. Die Gemeinde Baindt bedankt sich bei allen Spendern recht herzlich für die Unterstützung. Spenden sind weiterhin jederzeit willkommen. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Die Zustimmung zur Annahme von Sach- und Geldspenden entsprechend der erstellten Übersicht wird erteilt.[mehr]

        Dateityp: PDF-Dokument
        Dateigröße: 154,52 KB
        Verlinkt bei:
          Zuletzt geändert: 14.02.2023
          Gewerbegebiet_Mehlis_5Änd_Erw.pdf

          Fassung vom 22.10.2014 ww w. bu er os ie be r.d e G e m e in d e B a in d t 5 . Ä n d e ru n g u n d E rw e it e ru n g d e s B e b a u u n g sp la n e s "G e w e rb e g e b ie t M e h li s" u n d d ie ö rt li ch e n B a u v o rs ch ri ft e n h ie rz u Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 2 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Rechtsgrundlagen 3 2 Planungsrechtliche Festsetzungen mit Zeichenerklärung 4 3 Zuordnung von Flächen und/oder Maßnahmen zum Ausgleich im Sinne des § 1a Abs. 3 BauGB an anderer Stelle gemäß § 9 Abs. 1a Satz 2 BauGB (externe Ausgleichsfläche/- maßnahme) 17 4 Örtliche Bauvorschriften gemäß § 74 LBO mit Zeichenerklärung 20 5 Hinweise und Zeichenerklärung 21 6 Satzung 27 7 Begründung – Städtebaulicher Teil 29 8 Begründung – Umweltbericht (§ 2 Abs. 4 und § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB und Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) sowie Abarbeitung der Eingriffsregelung des § 1a BauGB, Konzept zur Grünordnung 38 9 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil 76 10 Begründung – Sonstiges 77 11 Begründung – Auszug aus übergeordneten Planungen 80 12 Begründung – Bilddokumentation 81 13 Verfahrensvermerke 83 14 Anhang 86 Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 3 1 Rechtsgrundlagen 1.1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548) 1.2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548) 1.3 Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509); die im nachfolgenden Text zitierten Nummern beziehen sich auf den Anhang zur PlanZV 1.4 Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.12.2013 (GBl. S. 389) 1.5 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.04.2013 (GBl. S. 55) 1.6 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in der Fassung vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert durch Gesetz vom 07.08.2013 (BGBl. I S. 3154) 1.7 Naturschutzgesetz Ba- den-Württemberg (NatSchG Baden-Württemberg) vom 13.12.2005 (GBl. S. 745, ber. 2006 S. 319), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.12.2013 (GBl. S. 449) Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 4 2 Planungsrechtliche Festsetzungen mit Zeichener- klärung 2.1 Gewerbegebiet Die Nutzungen nach § 8 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO (Tankstellen) sind nicht zulässig (§ 1 Abs. 5 BauNVO). Die Nutzungen nach § 8 Abs. 3 Nr. 3 BauNVO (Vergnügungsstät- ten) werden nicht Bestandteil des Bebauungsplanes (§ 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO). Werbeanlagen, die nicht an der Stätte der Leistung errichtet wer- den und somit eine eigenständige gewerbliche Hauptnutzung im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO darstellen, sind nicht zulässig (§ 1 Abs. 9 BauNVO). Einzelhandelsbetriebe im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO sind nicht zulässig. Unabhängig hiervon ist Einzelhandel zulässig, so- weit das angebotene Sortiment aus eigener Herstellung stammt, im Wege der handwerklichen Leistungen verbraucht, eingebaut oder auf andere Weise weiterverarbeitet wird und soweit die Ein- zelhandelsnutzung der übrigen betrieblichen Nutzung untergeord- net bleibt. (§ 1 Abs. 5, 9 BauNVO). (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 8 BauNVO; Nr. 1.3.1. PlanZV; siehe Ty- penschablone) 2.2 GRZ .... Grundflächenzahl als Höchstmaß (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 1 und § 19 Abs. 1 BauN- VO; Nr. 2.5. PlanZV; siehe Typenschablone) 2.3 H .... m ü. NN Höhe (Gesamthöhe) des Hauptgebäudes über NN als Höchstmaß; die Höhe sämtlicher Bauteile des Hauptgebäudes so- wie von Kränen und Krananlagen (mit Ausnahme von untergeord- neten Bauteilen wie z.B. Antennen, Schornsteinen, Aufzugsaufbau- ten, etc.) darf an keiner Stelle den festgesetzten Wert überschrei- ten. Bei Gebäuden, die im Umgriff von zwei unterschiedlichen Festset- zungen zur Höhe des Hauptgebäudes liegen, ist eine "effektive Ge- GE Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 5 samthöhe des Hauptgebäudes" entsprechend den Anteilen des Hauptgebäudes (Grundflächen im Sinne des § 16 BauNVO), die in dem jeweiligen Bereich liegen, durch lineare Interpolation zu er- mitteln. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.8. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.4 Höhe von Werbeanlagen Die Höhe von Werbeanlagen innerhalb der überbaubaren Grund- stücksfläche darf die dort festgesetzte Höhe (Gesamthöhe) von Ge- bäuden und baulichen Anlagen nicht überschreiten. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO) 2.5 a Abweichende Bauweise; sie modifiziert die offene Bauweise wie folgt: Die Länge von Hauptgebäuden darf max. 80,00 m betragen (jegliche Richtung). (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 22 Abs. 4 BauNVO; siehe Typenschab- lone) 2.6 Baugrenze (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 23 Abs. 1 u. 3 BauNVO; Nr. 3.5. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.7 Erweiterte Baugrenze 1 Wenn der Umstand eintritt, dass die im Geltungsbereich festge- setzten Hauptversorgungsleitungen unterirdisch (hier: 20-kV-Erdkabel und Telekommunikationsleitung) vollständig be- seitigt oder außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen (Bau- grenze sowie erweiterte Baugrenze 1) verlegt worden sind, entfal- len die Festsetzungen der Hauptversorgungsleitungen unterirdisch zum 20-kV-Erdkabel und der Telekommunikationsleitung sowie der entsprechenden Schutzstreifen im Bereich der erweiterten Bau- grenze 1. Dann gilt die erweiterte Baugrenze 1. Die bis zu diesem Zeitpunkt geltenden Baugrenzen, die parallel des festgesetzten Leitungsrechtes 3 verlaufen, entfallen. Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 6 (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB in Verbindung mit § 9 Abs. 2 Nr. 2 BauGB; siehe Planzeichnung) 2.8 Erweiterte Baugrenze 2 Wenn der Umstand eintritt, dass die im Geltungsbereich liegenden Kanäle (hier: Regen- und Mischwasserkanal) und die festgesetzte Versorgungsleitung unterirdisch (hier: Erdgasleitung) vollständig beseitigt oder außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen (Baugrenze sowie erweiterte Baugrenze 2) verlegt worden sind, entfällt die Festsetzung der Versorgungsleitung unterirdisch zur Erdgasleitung sowie der entsprechenden Schutzstreifen im Bereich der erweiterten Baugrenze 2. Dann gilt die erweiterte Baugrenze 2. Die bis zu diesem Zeitpunkt geltenden Baugrenzen, die parallel entlang des festgesetzten Leitungsrechtes 2 verlaufen, entfallen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB in Verbindung mit § 9 Abs. 2 Nr. 2 BauGB; siehe Planzeichnung) 2.9 Nebenanlagen und sons- tige bauliche Anlagen In dem Baugebiet sind Garagen und die gemäß § 14 Abs. 1 BauNVO zulässigen Nebenanlagen (auch Werbeanlagen) nur in- nerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig. Nicht überdachte Stellplätze und die gemäß § 14 Abs. 2 BauNVO zuläs- sigen Nebenanlagen sind auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB; §§ 12, 14 u. 23 BauNVO) 2.10 Verkehrsflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.1. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.11 Straßenbegrenzungslinie mit Bemaßung für das Regelprofil; äußere Umgrenzung aller Verkehrsflächen (Bemaßung beispielhaft aus der Planzeichnung) (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 6,00 Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 7 2.12 Versorgungsanlagen für Elektrizität; hier Trafostation (§ 9 Abs. 1 Nr. 12 BauGB; Nr. 7. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.13 Umgrenzung der Flächen, die von der Bebauung freizuhal- ten sind; innerhalb der Flächen sind keine baulichen Anlagen und keine Einrichtungen zulässig. Zulässig sind ausschließlich folgende Nutzungen: befestigte Zufahrt (§ 9 Abs. 1 Nr. 10 BauGB; Nr. 15.8. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.14 Sichtflächen für den fließenden Verkehr; innerhalb der Fläche muss eine uneingeschränkte Sicht jeweils zwischen 0,80 m und 2,50 m über Fahrbahn-Oberkante gewährleistet sein. Einzelne Bäume (Hochstämme mit Ast-Ansatz über 2,80 m) sind zulässig. Die Bemaßung bezieht sich auf die Schenkel-Längen in Metern (ab Einmündungsachse bzw. Fahrbahnrand, Bemaßung beispielhaft aus der Planzeichnung). (§ 9 Abs. 1 Nr. 10 BauGB; siehe Planzeichnung) 2.15 20-kV-Erdkabel Haupt-Versorgungsleitungen unterirdisch, hier 20-kV-Erdkabel der EnBW mit der Festsetzung eines Leitungsrechtes zu Gunsten des Versorgungsträgers mit entsprechendem Schutzstreifen; inner- halb des Schutzstreifens sind unzulässig: bauliche Anlagen (z.B. auch Dauerstellplätze) und Fundamente über die Bodenarbeiten der landwirtschaftlichen Nutzung hin- aus gehende Erdarbeiten Anpflanzen von Bäumen und tief wurzelnden Sträuchern dauerhafte Lagerung Lagerung schwer transportabler Materialien sonstige Einwirkungen, die den Betrieb oder die Sicherheit der Leitung beeinträchtigen können Wenn die Festsetzung zur Erweiterten Baugrenze 1 (Ziffer 2.7) in keine baulichen Anlagen 50 3 1, 00 1, 00 Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 8 Kraft tritt, entfällt diese Festsetzung zu den Hauptversorgungslei- tungen unterirdisch (hier: 20-kV-Erdkabel) mit Festsetzung eines Leitungsrechtes und mit entsprechendem Schutzstreifen. Die Fest- setzung zur Hauptversorgungsleitung unterirdisch (hier: 20-kV-Erdkabel) im Bereich der öffentlichen Verkehrsfläche bleibt davon unbenommen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 13, 21 u. 25 BauGB in Verbindung mit § 9 Abs. 2 Nr. 2 BauGB; Nr. 8. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.16 20-kV-Erdkabel Haupt-Versorgungsleitungen unterirdisch, hier 20-kV-Erdkabel der EnBW. (§ 9 Abs. 1 Nr. 13, 21 u. 25 BauGB; Nr. 8. PlanZV; siehe Plan- zeichnung) 2.17 Erdgasleitung Haupt-Versorgungsleitungen unterirdisch, hier Gasmitteldruck- leitung der TWS Netz GmbH. (§ 9 Abs. 1 Nr. 13, 21 u. 25 BauGB; Nr. 8. PlanZV; siehe Plan- zeichnung) 2.18 Telekommunikationleitung Haupt-Versorgungsleitungen unterirdisch, hier Ortskabel der Deutschen Telekom mit der Festsetzung eines Leitungsrechtes zu Gunsten des Versorgungsträgers mit entsprechendem Schutzstrei- fen; innerhalb des Schutzstreifens sind unzulässig: bauliche Anlagen (z.B. auch Dauerstellplätze) und Fundamente über die Bodenarbeiten der landwirtschaftlichen Nutzung hin- aus gehende Erdarbeiten Anpflanzen von Bäumen und tief wurzelnden Sträuchern dauerhafte Lagerung Lagerung schwer transportabler Materialien sonstige Einwirkungen, die den Betrieb oder die Sicherheit der Leitung beeinträchtigen können Wenn die Festsetzung zur Erweiterten Baugrenze 1 (Ziffer 2.7) in Kraft tritt, entfällt diese Festsetzung zu den Hauptversorgungslei- 1, 00 1, 00 Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 9 tungen unterirdisch (hier: Ortskabel der Deutschen Telekom) mit Festsetzung eines Leitungsrechtes und mit entsprechendem Schutzstreifen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 13, 21 u. 25 BauGB in Verbindung mit § 9 Abs. 2 Nr. 2 BauGB; Nr. 8. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.19 Erdgasleitung Versorgungsleitungen unterirdisch, hier Erdgasleitung der TWS Netz GmbH mit der Festsetzung eines Leitungsrechtes zu Gunsten des Versorgungsträgers mit entsprechendem Schutzstreifen; inner- halb des Schutzstreifens sind unzulässig: bauliche Anlagen (z.B. auch Dauerstellplätze) und Fundamente über die Bodenarbeiten der landwirtschaftlichen Nutzung hin- aus gehende Erdarbeiten Anpflanzen von Bäumen und tief wurzelnden Sträuchern dauerhafte Lagerung Lagerung schwer transportabler Materialien sonstige Einwirkungen, die den Betrieb oder die Sicherheit der Leitung beeinträchtigen können Wenn die Festsetzung zur Erweiterten Baugrenze 2 (Ziffer 2.8) in Kraft tritt, entfällt diese Festsetzung zu den Versorgungsleitungen unterirdisch (Erdgasleitung) mit Festsetzung eines Leitungsrechtes und mit entsprechendem Schutzstreifen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 13, 21 u. 25 BauGB in Verbindung mit § 9 Abs. 2 Nr. 2 BauGB; Nr. 8. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.20 Unterirdische Bauweise von Niederspannungslei- tungen Niederspannungsleitungen sind ausschließlich in unterirdischer Bauweise zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 13 BauGB) 2.21 Beseitigung von Nieder- schlagswasser in dem Baugebiet (Dachflächen) In dem Baugebiet ist Niederschlagswasser, das über die Dachflä- chen anfällt, über die bestehenden Gräben in das Retentionsfilter- becken einzuleiten. Die Versickerung von Regenwasser über Si- ckerschächte ist nicht zulässig. Die Ableitung in das Kanalnetz ist 1, 00 Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 10 auf das unumgängliche Maß zu beschränken. (§ 9 Abs. 1 Nrn. 14 BauGB) 2.22 Beseitigung von Nieder- schlagswasser in dem Baugebiet (Straßen- und Hofflächen) Niederschlagswasser, das auf öffentlichen Verkehrsflächen sowie privaten Hofflächen anfällt, ist in die Mischwasserkanalisation ab- zuleiten. Die Ableitung von Quellwasser innerhalb des Baugebietes (Baugrundstücke) in die Mischwasserkanalisation ist unzulässig. Dies gilt auch für Überläufe von Anlagen zur Regenwassernutzung (so genannte Zisternen) ohne Zwangs-Entleerung und für Draina- gen jeder Art. Niederschlagswasser, das verunreinigt ist, darf nicht in die Regen- wasserkanalisation bzw. das Retentionsbecken abgeleitet werden. (§ 9 Abs. 1 Nrn. 14 BauGB) 2.23 Retentionsbereich (Bestand) In dem Bereich ist Regenwasser zurück zu halten und so weit dies die Bodenbeschaffenheit zulässt über die belebte Bodenzone zu versickern. (§ 9 Abs. 1 Nr. 14 BauGB; Nr. 10.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.24 Öffentliche Grünfläche als Gebietseingrünung (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB; Nr. 9. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.25 Flächen für Aufschüttungen; in dem gekennzeichneten Bereich beträgt die maximal zulässige Gesamthöhe von Aufschüttungen 1,50 m über dem darunterliegenden natürlichen Gelände. (§ 9 Abs. 1 Nr. 17 in Verbindung mit Nr. 24 BauGB; Nr. 11.1 PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.26 Umgrenzung von Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft; Aus- gleichsfläche/Ausgleichsmaßnahme der 4. Änderung des Be- bauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis"; Öffentliche Grünfläche R 71 1 Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 11 Die Extensivwiese sowie die Gehölze sind zu erhalten, zu pflegen und zu entwickeln. Im nördlichen Bereich ist gemäß der plan- zeichnerischen Festsetzung eine Feldhecke anzulegen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB in Verbindung mit § 9 Abs. 1a Satz 1 BauGB; Nr. 13.1. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.27 Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Ent- wicklung von Natur und Landschaft Die Außenbeleuchtung einschließlich der Beleuchtung von Werbe- anlagen muss im gesamten Geltungsbereich so gewählt sein, dass keine schädlichen Lichtemissionen in Richtung des FFH-Gebietes "Schussenbecken und Schmalegger Tobel" westlich, nordwestlich und nördlich des Plangebietes gelangen. Für die Außenbeleuch- tung sind nur mit Lichtstrahl nach unten gerichtete, vollständig in- sektendicht eingekofferte (staubdichte) LED-Lampen bzw. nach dem Stand der Technik vergleichbar insektenschonende Lampen- typen zulässig. Die Lichtmasten dürfen eine Höhe von maximal 8,00 m nicht überschreiten. Der Einsatz von Skybeamern, blinkende, wechselnd farbige Anzei- gen sowie die flächenhafte Beleuchtung der Fassaden sind nicht zulässig. Es sind ausschließlich Photovoltaik-Module zulässig, die weniger als 8 % polarisiertes Licht reflektieren (je Solarglasseite 4 %). Die Maßnahmen bzw. Vorschriften sind im gesamten Geltungsbe- reich durchzuführen bzw. zu beachten. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) 2.28 Boden- und Grundwas- serschutz Für alle baukonstruktiven Elemente, die großflächig mit Nieder- schlagswasser in Berührung kommen (z.B. Dachdeckungen, jedoch nicht Rinnen, Fallrohre, Geländer etc.) sind Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei unzulässig, sofern diese Oberflächen nicht mit geeigneten anderen Materialien (z.B. Kunststoff- Beschichtung) dauerhaft gegen Niederschlagswasser abgeschirmt werden. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) 2.29 Bodenbeläge in dem In dem Baugebiet (private Grundstücke) sind für Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 12 Baugebiet Stellplätze Zufahrten und andere untergeordnete Wege geschlossene Asphalt- und Betonbeläge ohne Fugen nicht zulässig. Dies gilt nicht für Bereiche, die auf Grund eines im Sinne dieser Planung zulässigen Produktionsablaufes regelmäßigen Befahrens mit Lkw Verarbeitens oder Umlagerns von Grundwasser belastenden Substanzen einen entsprechenden Bodenbelag erforderlich machen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) 2.30 Leitungsrecht 1 zu Gunsten der Gemeinde zur Ableitung von Nie- derschlagswasser in offenen Gräben (§ 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB; Nr. 15.5. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.31 Leitungsrecht 2 zu Gunsten der Gemeinde sowie der Versorgungs- träger; hier Abwasserzweckverband Berg und der TWS Netz GmbH zur Instandhaltung der Kanäle und Leitungen. Wenn der Umstand eintritt, dass die im Geltungsbereich liegenden Kanäle (hier: Regen- und Mischwasserkanal) und die festgesetzten Versorgungsleitungen unterirdisch (hier: Erdgas- und Frischwasser- leitung) vollständig beseitigt oder außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen (Baugrenze sowie erweiterte Baugrenze 2) ver- legt worden sind, entfällt das bis zu diesem Zeitpunkt im Bereich der erweiterten Baugrenze 2 geltende Leitungsrecht 2, das parallel entlang der festgesetzten Versorgungsleitungen unterirdisch (hier: Regen- und Mischwasserkanal, Erdgas- und Frischwasserleitung) verläuft. (§ 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB in Verbindung mit § 9 Abs. 2 Nr. 2 BauGB; Nr. 15.5. PlanZV; siehe Planzeichnung) LR 2 LR 1 Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 13 2.32 Leitungsrecht 3 zu Gunsten des Versorgungsträgers; hier Deutsche Telekom GmbH und EnBW Regional AG zur Wartung und Instand- haltung der Leitungen Wenn der Umstand eintritt, dass die im Geltungsbereich festge- setzten Hauptversorgungsleitungen unterirdisch (hier: 20-kV-Erd- kabel und Telekommunikationsleitung) vollständig beseitigt oder außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen (Baugrenze sowie erweiterte Baugrenze 1) verlegt worden sind, entfällt das bis zu diesem Zeitpunkt im Bereich der erweiterten Baugrenzen 1 gelten- de Leitungsrecht 3, das parallel entlang der festgesetzten Versor- gungsleitungen unterirdisch (hier: 20-kV-Erdkabel und Telekom- munikationsleitung) verläuft. (§ 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB in Verbindung mit § 9 Abs. 2 Nr. 2 BauGB; Nr. 15.5. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.33 Fahrrecht zu Gunsten der gemeindlichen Feuerwehr im Bereich der bestehenden Feuerwehrzufahrt (§ 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB; Nr. 15.5. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.34 Unterirdische Lagerbe- hälter von Wasser ge- fährdenden Stoffen Unterirdische Lagerbehälter von Wasser gefährdenden Stoffen sind gegen Auftrieb zu sichern. (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB) 2.35 Zu pflanzender Baum, variabler Standort; es sind ausschließlich Gehölze aus der Pflanzliste zu "Pflanzungen in den öffentlichen Flächen" zu verwenden. Abgehende Gehölze sind zu ersetzen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB; Nr. 13.2. PlanZV; siehe Planzeich- nung) 2.36 Zu erhaltender Baum; ist im Bedarfsfall durch standortgerechte Neupflanzung aus der Pflanzliste zu "Pflanzungen in den öffentli- chen Flächen" zu ersetzen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 b BauGB; Nr. 13.2. PlanZV; siehe Planzeich- nung) FR LR 3 Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 14 2.37 Zu pflanzende Sträucher, variabler Standort; es sind ausschließ- lich Gehölze aus der Pflanzliste zu "Pflanzungen in den öffentli- chen Flächen" zu verwenden. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB; Nr. 13.2. PlanZV; siehe Planzeich- nung) 2.38 Pflanzungen in den öf- fentlichen Flächen Pflanzungen: Für die Pflanzungen in den öffentlichen Flächen sind aus- schließlich standortgerechte, heimische Bäume und Sträucher aus der unten genannten Pflanzliste zu verwenden. Die öffentlichen Grünflächen als Gebietseingrünung sind als Ex- tensivwiese zu pflegen. Unzulässig sind Gehölze, die als Zwischenwirt für die Erkran- kungen im Obst- und Ackerbau gelten, speziell die in der Ver- ordnung zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit (Feuer- brandverordnung vom 20.12.1985, BGBl. I, 1985 S. 2551, zuletzt geändert durch Artikel 3 § 5 des Gesetzes vom 13.12.2007, BGBl. I S. 2930) genannten. Für die öffentlichen Flächen festgesetzte Pflanzliste: Bäume 1. Wuchsklasse Berg-Ahorn Acer pseudoplatanus Schwarz-Erle Alnus glutinosa Sand-Birke Betula pendula Esche Fraxinus excelsior Zitter-Pappel Populus tremula Stiel-Eiche Quercus robur Winter-Linde Tilia cordata Bäume 2. Wuchsklasse Obsthochstämme Feld-Ahorn Acer campestre Hainbuche Carpinus betulus Vogel-Kirsche Prunus avium Sal-Weide Salix caprea Sträucher Gewöhnlicher Hasel Corylus avellana Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 15 Pfaffenhütchen Euonymus europaeus Gewöhnlicher Liguster Ligustrum vulgare Heckenkirsche Lonicera xylosteum Schlehe Prunus spinosa Hunds-Rose Rosa canina Wolliger Schneeball Viburnum lantana (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) 2.39 Pflanzungen in dem Baugebiet Pflanzungen: Für die Pflanzungen in dem Baugebiet sind standortgerechte, heimische Bäume und Sträucher aus der Pflanzliste zu "Pflan- zungen in den öffentlichen Flächen" zu verwenden. Auf max. 5 % der Grundstücksfläche sind auch Sträucher, die nicht in der o.g. Pflanzliste festgesetzt sind, zulässig (z.B. Zier- sträucher, Rosen-Züchtungen). Pro 1.000 m² (angefangene) Grundstücksfläche ist mindestens 1 Laubbaum aus der o.g. Pflanzliste zu pflanzen. Vorhandene Bäume, die erhalten werden, können auf dieses Pflanzgebot angerechnet werden. Abgehende Bäume sind zu ersetzen. Im Übergangsbereich zur freien Landschaft und in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen, sind Hecken aus Nadel- gehölzen unzulässig. Unzulässig sind Gehölze, die als Zwischenwirt für die Erkran- kungen im Obst- und Ackerbau gelten, speziell die in der Ver- ordnung zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit (Feuer- brandverordnung vom 20.12.1985, BGBl. I, 1985 S. 2551, zuletzt geändert durch Artikel 3 § 5 des Gesetzes vom 13.12.2007, BGBl. I S. 2930) genannten. 2.40 Pflanzung 1 Umgrenzung von Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen; Pflanzung eines naturnahen, standortgerechten Feldgehölzes mit unregelmäßig buchtigen Außenrändern. Es sind ausschließlich Gehölze aus der Pflanzliste zu "Pflanzungen in den öffentlichen Flächen" zu ver- wenden. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 16 2.41 Pflanzung 2 Umgrenzung von Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen; Pflanzung einer 1-2-reihigen Heckenzeile mit standortheimischen Straucharten aus der Pflanzliste zu "Pflanzungen in den öffentlichen Flächen". (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) 2.42 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" der Gemeinde Baindt. Die Inhalte der 4. Änderung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" (Fassung vom 20.01.2006, rechtsverbindlich mit Be- kanntmachung des Satzungsbeschlusses vom 24.01.2006) vor dieser Änderung werden für diesen Bereich vollständig durch diese 5. Änderung des Bebauungsplanes ersetzt. (§ 9 Abs. 7 BauGB; Nr. 15.13. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.43 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der 5. Änderung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" der Gemeinde Baindt. Die Inhalte des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" (Fas- sung vom 20.01.2006, rechtsverbindlich mit Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses vom 24.01.2006) vor dieser Änderung werden für diesen Bereich vollständig durch die Festsetzungen dieser 5. Änderung ersetzt. (§ 9 Abs. 7 BauGB; siehe Planzeichnung) 2.44 Grenze des Bereiches der Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" der Gemeinde Baindt. (§ 9 Abs. 7 BauGB; siehe Planzeichnung) Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 17 3 Zuordnung von Flächen und/oder Maßnahmen zum Ausgleich im Sinne des § 1a Abs. 3 BauGB an anderer Stelle gemäß § 9 Abs. 1a Satz 2 BauGB (ex- terne Ausgleichsfläche/-maßnahme) 3.1 Lage der Ausgleichsflä- che/-maßnahme Dem durch die vorliegende Planung verursachten Eingriff werden Ausgleichsflächen/-maßnahmen außerhalb des Geltungsbereiches dieser Planung zugeordnet. Die Ausgleichsfläche/-maßnahme 1 befindet sich auf der Fl.-Nr. 1108, Gemarkung Baindt, die Aus- gleichsfläche/-maßnahme 2 auf einer Teilfläche der Fl.-Nr. 64/1, Gemarkung Berg. Hinweis: Da die Flächen außerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungs- planes liegen, muss mit dem Landratsamt Ravensburg ein öffent- lich-rechtlicher Vertrag zur dauerhaften Sicherung der Ausgleichs- maßnahmen geschlossen werden. Der Inhalt des öffentlich- rechtlichen Vertrages muss vor Satzungsbeschluss Gegenstand der Abwägung des Gemeinderates sein. Befinden sich die Flächen im Besitz der Gemeinde, ist eine Selbstverpflichtungserklärung (Ge- meinderatsbeschluss) der Gemeinde ausreichend. Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 18 Ausgleichsfläche 1 Lage der Ausgleichsfläche/-maßnahme 1 Folgende Maßnahmen sind zur Entwicklung einer Magerwiese auf der Ausgleichsfläche vorgese- hen: – Aushagerung des Grünlandes in den ersten drei Jahren durch eine 4-malige Mahd bei Ver- zicht auf Düngung und die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln. Die Gräben sind inkl. beidseitigem, 2 m breitem Randstreifen einmal im Herbst ab Ende September mitzumähen. – Ab dem vierten Jahr hat eine extensive Folgenutzung des Grünlandes mit 2-3 Schnitten im Jahr zu erfolgen. Der Zeitpunkt des ersten Schnitts ist Ende Mai bis Anfang Juni. Die Rand- bereiche der Gräben sind weiterhin einmal im Herbst ab Ende September zu mähen. Neben der Mahd ist in mehrjährigem Abstand eine Erhaltungsdüngung mit Festmist durchzuführen (max. 90 dt/ha). – Das Mähgut ist grundsätzlich abzutransportieren. (Hinweis: Das Mähgut sollte noch 2 Tage auf der Fläche verbleiben, um zu gewährleisten, dass sich die Samen auch auf der Fläche ausbreiten.) Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 19 Ausgleichsfläche 2 (Hinweis: 45,80 % dieser Ausgleichsfläche/-maßnahme werden dem Eingriff durch den vorliegenden Bebauungsplan zugeordnet, 54,20 % der Fläche/Maßnahme verbleiben für weitere Bauvorhaben.) Lage der Ausgleichsfläche/-maßnahme 2 Folgende Maßnahmen sind zur Entwicklung einer Nasswiese auf der Ausgleichsfläche vorgesehen: – In den ersten zwei Jahren Aushagerung durch dünger- und biozidfreien Getreide-Anbau (Hafer, Gerste oder Roggen) – im Anschluss Wiedervernässung durch die in Anlage 1 im Lageplan dargestellten Maßnahmen des Ingenieurbüro Wasser-Müller – im dritten Jahr Mahdgutübertrag von artenreichen Feucht-/Nasswiesenbiotopen aus der Umgebung oder Einsaat ge- eigneter Mischung regionalen Saatguts – im Anschluss extensive Wiesennutzung mit 2-3 Schnitten pro Jahr; erster Schnitt Mitte Juni; gelegentliche Erhal- tungsdüngung mit Festmist (max. 90 dt/ha) – bei gehäuftem Auftreten von Ackerunkräutern Zurückdrängung durch 3-4-maligen und frühen Schnitt im Jahr – Räumen und Entkrauten der Gräben im mehrjährigen Turnus im Zeitraum September bis Ende Oktober – Das Mähgut ist grundsätzlich abzutransportieren. (Hinweis: Das Mähgut sollte noch 2 Tage auf der Fläche verbleiben, um zu gewährleisten, dass sich die Samen auch auf der Fläche ausbreiten.) Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 20 4 Örtliche Bauvorschriften gemäß § 74 LBO mit Zei- chenerklärung 4.1 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der örtlichen Bauvor- schriften zur 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis". Die Inhalte der örtlichen Bauvorschriften zur 4. Änderung des Be- bauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" (Fassung vom 20.01.2006, rechtsverbindlich mit Bekanntmachung des Sat- zungsbeschlusses vom 24.01.2006) vor dieser Änderung werden für diesen Bereich vollständig durch die örtlichen Bauvorschriften zur 5. Änderung des Bebauungsplanes ersetzt. (§ 9 Abs. 7 BauGB, Nr. 15.13. PlanZV; siehe Planzeichnung) 4.2 Einfriedungen in dem Baugebiet Als Einfriedungen sind ausschließlich Latten-Zäune oder Zäune aus Drahtgeflecht oder Drahtgitter (auf der jeweils erforderlichen Un- terkonstruktion) sowie Hecken bis zu einer max. Höhe von 2,00 m über dem endgültigen Gelände zulässig. Mauern über eine Höhe von 0,25 m über dem endgültigen Gelän- de als Einfriedungen sind unzulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 3 LBO) 4.3 Werbeanlagen in dem Baugebiet Freistehende Werbeanlagen in dem Baugebiet dürfen in keiner An- sicht (senkrechte Projektion) eine Fläche von 25 m2 (pro einzelne Anlage) überschreiten. Werbeanlagen an Gebäuden dürfen nur un- terhalb der Traufe angebracht werden und in keiner Ansicht (senk- rechte Projektion) 10 % der Wandfläche (pro einzelne Anlage) überschreiten. Die Beleuchtung der Anlagen muss kontinuierlich erfolgen (kein Blinken etc.). (§ 74 Abs. 1 Nr. 2 LBO) Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 21 5 Hinweise und Zeichenerklärung 5.1 Bestehendes Gebäude zur Zeit der Planaufstellung (siehe Plan- zeichnung); 5.2 Bestehende Grundstücksgrenzen zur Zeit der Planaufstellung (siehe Planzeichnung); 5.3 Bestehende Flurstücksnummer (beispielhaft aus der Planzeich- nung); 5.4 Vorhandenes (natürliches) Gelände; Darstellung der Höhen- schichtlinien (beispielhaft aus der Planzeichnung, siehe Planzeich- nung); 5.5 Vorhandene Aufschüttung/Abgrabung/Böschung (siehe Plan- zeichnung); 5.6 Vorhandener Baum (Erhaltung bzw. Beseitigung in Abhängig- keit von der jeweiligen Baumaßnahme, siehe Planzeichnung); Gemäß § 39 Abs. 5 BNatSchG bzw. § 43 Abs. 2 NatSchG Baden- Württemberg ist es verboten, in der Zeit vom 01.03. bis 30.09. außerhalb des Waldes vorkommende Bäume, Sträucher oder an- dere Gehölze zu roden. Notwendige Gehölzbeseitigungen sollten daher außerhalb der Brutzeit von Vögeln zwischen dem 01.10. und dem 28.02. erfolgen. Es wird empfohlen, vorhandene Gehölze möglichst zu erhalten und während der Bauzeit mit entsprechen- den Baumschutzmaßnahmen zu sichern. Um den Kronen- und Wurzelbereich vorhandener Bäume nicht zu beschädigen und den Gehölzbestand bestmöglich zu schützen, sollten alle baulichen Maßnahmen gemäß DIN 18920 "Landschaftsbau-Schutz von Bäumen, Pflanzbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaß- nahmen" sowie RAS-LP4 "Richtlinie für die Anlage von Straßen, 451,5 452,5 452,0 451,0 Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 22 Teil Landschaftspflege, Abschnitt 4: Schutz von Bäumen, Vegetati- onsbeständen und Tieren bei Baumaßnahmen" durchgeführt wer- den. 5.7 Umgrenzung von Schutzgebieten im Sinne des Naturschutz- rechts; hier Biotop im Sinne des § 32 NatSchG BW ("Hecken beim Umspannwerk westlich Schachen"; Nr. 181234360447), außer- halb des Geltungsbereiches. 5.8 Verwendung/Einsatz in- sektenschonender Außen- beleuchtung Zum Nachweis der Einhaltung der Festsetzung zur Außenbeleuch- tung unter Ziff. 2.27 wird empfohlen, in die Bauvorlagen (im Bau- genehmigungs- oder Kenntnisgabeverfahren) entsprechende Aus- führungen aufzunehmen (z.B. zur Lage und zum Typ der geplanten Leuchtkörper). 5.9 Empfehlung zur Verwen- dung von Erdgas Zur Minimierung der Luftschadstoff-Emissionen aus dem geplanten Gewerbegebiet wird empfohlen, sämtliche neu zu bauenden Ge- bäude an das bestehende Erdgasnetz anzuschließen. 5.10 Frischwasserleitung Haupt-Versorgungsleitung unterirdisch, hier Frischwasserleitung DN 150 der Gemeinde Baindt (siehe Planzeichnung); 5.11 Regenwasserkanal Haupt-Abwasserkanal unterirdisch, hier Regenwasserkanal der Gemeinde Baindt (siehe Planzeichnung); 5.12 Mischwasserkanal Haupt-Abwasserkanal unterirdisch, hier Mischwasserkanal der Gemeinde Baindt (siehe Planzeichnung); 5.13 offener Graben Offener Graben; Verdolung im Bereich der Erschließungsstraße geplant (DN 700) (siehe Planzeichnung); Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 23 5.14 Weiterführende Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" Stand 4. Änderung der Gemeinde Baindt (siehe Planzeichnung); 5.16 Niederschlagswasser Die Zusammensetzung des Baugrundes im Plangebiet eignet sich nicht zur Versickerung von Niederschlagswasser. An einigen Stellen könnte die Zusammensetzung der Sande im Untergrund jedoch ei- ne Versickerung von Regenwasser, das auf Dachflächen anfällt, zulassen. Dies ist im Einzelfall zu prüfen. Zur Vermeidung einer Verunreinigung des Niederschlagswassers sollte auf Tätigkeiten wie z.B. Autowäsche, andere Reinigungsar- beiten, Be- und Entladungsarbeiten gefährlicher Stoffe etc. ver- zichtet werden. Auch für die nicht großflächigen baukonstruktiven Elemente sollte auf die Verwendung von Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei verzichtet werden. Als Alternativen für Rinnen und Fall- rohre stehen Chrom-Nickel-Stähle (Edelstahl), Aluminium, Kunst- stoffe oder entsprechende Beschichtungen zur Verfügung. 5.17 Bodenschutz Zum Schutz des Bodens ist bei Abtrag eine getrennte Behandlung des Oberbodens und des kulturfähigen Unterbodens erforderlich. Zum fachgerechten und schonenden Umgang mit Boden gehört es, humosen Oberboden nicht über eine Höhe von max. 1,50 m zu la- gern, bei längerer Lagerung Mieten anzulegen, Verdichtung zu vermeiden und losen Boden nicht mit Radfahrzeugen zu befahren. Der Arbeitsbereich bei den Erschließungsarbeiten ist örtlich abzu- grenzen. Das Landratsamt Ravensburg sollte 2 Wochen vor Baube- ginn über die Erschließungsarbeiten informiert werden. Die Abfuhr von Boden aus dem Gebiet hat in Absprache mit der Unteren Bo- denschutzbehörde zu erfolgen. Die DIN 19731 ("Bodenbeschaffenheit – Verwertung von Boden- material") und DIN 18915 ("Vegetationstechnik im Landschafts- bau – Bodenarbeiten") sind bei der Bauausführung einzuhalten. Es wird empfohlen, ein Bodenverwertungskonzept zu erstellen und die Bauausführung bodenkundlich begleiten zu lassen. Zur fachgerechten Planung und Bauüberwachung der Versicke- Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 24 rungsanlagen für Niederschlagswasser ist das Hinzuziehen eines Fach-Ingenieurs sinnvoll. 5.18 Gefährdung des Um- spannwerkes Im Nahbereich des Umspannwerkes Baindt (außerhalb der über- baubaren Grundstücksflächen) sind Gewerbebetriebe und sonstige Anlagen, die durch Explosionen oder die Freisetzung größerer Mengen brennbarer, explosionsartiger, giftiger oder korrosiver Stoffe, das Umspannwerk oder dessen Betrieb z.B. auch durch Staubentwicklung gefährden können, nicht zulässig. 5.19 Brandschutz Für die Zufahrten gilt die "Verwaltungsvorschrift über Flächen für Rettungsgeräte der Feuerwehr auf Grundstücken" in der jeweils ak- tuellen Fassung (VwV Feuerwehrflächen), i.V.m. § 15 Landesbau- ordnung. Für die Ermittlung der Löschwasserversorgung gilt das Regelwerk der DVGW Arbeitsblatt W 405, i.V.m. § 2 (5) Ausfüh- rungsverordnung zur Landesbauordnung sowie Ziffer 5.1 Ind- BauRL. Als Hydranten sollten Überflurhydranten DN 100 vorgesehen wer- den. Die Abstände der Hydranten zueinander sollten 100-200 m nicht überschreiten. Gewerbebetriebe, die auf Grund der Brandlasten die Löschwasser- versorgung aus der öffentlichen Wasserversorgung überschreiten, sollten für den Objektschutz selbstständig genügend Löschwasser (z.B. Zisterne) vorhalten. Für Aufenthaltsräume, die eine Rettungshöhe > 8 m aufweisen, muss ein zweiter baulicher Rettungsweg hergestellt werden, der den Anforderungen der DIN 18065 (notwendige Treppen) ent- spricht. 5.20 Erschließungs- und Bau- maßnahmen Auf Grund möglicher Beeinträchtigungen von Anliegern durch Er- schütterungen, die im Rahmen von Bautätigkeiten auftreten kön- nen, wurden in Kooperation der BauGrund Süd Gesellschaft für Bohr- und Geotechnik mbH, Bad Wurzach und dem Ingenieurbüro für Geophysik Geo Log, Augsburg Erschütterungsmessungen durch- geführt (Untersuchungsbericht vom 18.09.2014/ 22.09.2014). Demnach können durch anfallende Bautätigkeiten, insbesondere Tiefbauarbeiten, die mit Verdichtungsarbeiten verbunden sind, für Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 25 benachbarte erschütterungsempfindliche Anlagen (z.B. CNC- Fräsen) relevante Beeinträchtigungen ausgehen. Tiefbaumaßnah- men sollten daher unter folgenden Gesichtspunkten durchgeführt werden: Einsatz entsprechend kleinerer und leistungssteuerbarer Ver- dichtungsgeräte insbesondere im Nahbereich zu empfindlichen Anlagen Abstimmung des Bauablaufes mit der betroffenen Organisati- on (Fa. Madlener) und einer möglichst konfliktfreien Arbeits- abwicklung über zeitliche Abstimmung und Steuerung von Pro- duktion und relevanten Tiefbauarbeiten Bauzeitliche fachtechnische Beratung und messtechnische Be- gleitung mit Einrichtung von Dauerüberwachung sowie Warneinrichtung für Einwirkungsgrößen Einholung von maschinenspezifischen Toleranzwerten hinsicht- lich der Einwirkungen. Das beschriebene Vorgehen wird im Rahmen von privatrechtlichen Verträgen (Kaufvertrag, Grundbucheintrag) rechtlich gesichert. 5.21 Ergänzende Hinweise Für den Bereich liegt ein geotechnisches Gutachten der BauGrund Süd Gesellschaft für Bohr- und Geotechnik mbH, Bad Wurzach, vom 28.11.2012 vor. Demnach kann von einer Bebaubarkeit im überplanten Bereich ausgegangen werden. Unterhalb der humosen Mutterbodenauflage befinden sich im gesamten Untersuchungsge- biet pleistozäne Terrassensande. Der Terrassensand ist als mäßig tragfähig einzustufen. Bei mechanischer Einwirkung verliert er je- doch sehr schnell seine Tragfähigkeit. Den Bauherren wird darüber hinaus empfohlen, im Rahmen der Bauvorbereitungen eigene Er- hebungen durchzuführen (z.B. Schürfgruben, Bohrungen). Gemäß § 20 des Denkmalschutzgesetzes (DSchG) ist das Auftreten von archäologischen Funden (Steinwerkzeuge, Metallteile, Kera- mikreste, Knochen) und Befunden (Gräber, Mauerwerk, Brand- schichten) im Zuge von Erdbauarbeiten unverzüglich der archäolo- gischen Denkmalpflege mitzuteilen. Die Möglichkeit zur Fundber- gung und Dokumentation ist einzuräumen. Werden bei Aushubar- beiten Verunreinigungen des Bodens festgestellt (z.B. Müllrück- stände, Verfärbungen des Bodens, auffälliger Geruch o.ä.), ist das Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 26 zuständige Landratsamt unverzüglich zu benachrichtigen. Für die Erschließung des Gebietes ist es notwendig, Kabelverteiler- schränke, Straßenlaternen oder ähnliche Einrichtungen in der öf- fentlichen/privaten Fläche zu installieren. Die Gemeinde Baindt behält sich die Auswahl der hierfür geeigneten Standorte sowie evtl. erforderliche Vereinbarungen vor. Das Versickern von Niederschlagswasser stellt eine Gewässernut- zung dar, die grundsätzlich einer rechtlichen Erlaubnis durch das zuständige Landratsamt bedarf. Inwiefern im Einzelfall eine er- laubnisfreie Versickerung durchgeführt werden kann (Nieder- schlagswasserfreistellungsverordnung) sollte von der Bauherrschaft bei dem zuständigen Landratsamt in Erfahrung gebracht werden. Auf Grund der angrenzenden landwirtschaftlich genutzten Flächen ist mit der Einwirkung von vorübergehenden belästigenden Ge- ruchs-Immissionen (z.B. durch Aufbringen von Flüssigdung, Pflan- zenschutzmitteln etc.) sowie Lärm-Immissionen (z.B. Traktorenge- räusche, Kuhglocken etc.) zu rechnen. Unterkellerungen an Gebäuden sollten in Gewässernähe als was- serdichte und auftriebsichere Wannen ausgeführt werden. Versi- ckerungsmulden sollten im Abstand von mind. 6,00 m zu unterkel- lerten Gebäuden angelegt werden. Zäune sollten zum Gelände hin einen Abstand von mind. 0,15 m zum Durchschlüpfen von Kleinlebewesen aufweisen. 5.22 Plangenauigkeit Obwohl die Planzeichnung auf einer digitalen (CAD) Grundlage er- stellt ist (hohe Genauigkeit), können sich im Rahmen der Ausfüh- rungs-Planung und/oder der späteren Einmessung Abweichungen ergeben (z.B. unterschiedliche Ausformung der Verkehrsflächen, unterschiedliche Grundstücksgrößen etc.). Weder die Gemeinde Baindt noch die Planungsbüros übernehmen hierfür die Gewähr. Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 27 6 Satzung Auf Grund von § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509), § 4 der Gemeindeord- nung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, ber. S. 698), zu- letzt geändert durch Verordnung vom 25.01.2012 (GBl. S. 65), § 74 der Landesbauordnung für Baden- Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. , S. 358, ber. 416), zuletzt geändert durch Ver- ordnung vom 25.01.2012 (GBl. S. 65), der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Be- kanntmachung vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.04.1993 (BGBl. I S. 466) sowie der Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509), hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt die 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvor- schriften hierzu in öffentlicher Sitzung am ...................... beschlossen. § 1 Räumlicher Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich der 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und der örtlichen Bauvorschriften hierzu ergibt sich aus deren zeichnerischem Teil vom 22.10.2014. § 2 Zuordnung von Flächen und/oder Maßnahmen zum Ausgleich im Sinne des § 1a Abs. 3 BauGB an anderer Stelle Dem durch die vorliegende Planung verursachten Eingriff werden zwei Ausgleichsflächen/-maßnahmen au- ßerhalb des Geltungsbereiches dieser Planung zugeordnet. Die Ausgleichsfläche/-maßnahme 1 befindet sich auf der Fl.-Nr. 1.108, Gemarkung Baindt, die Ausgleichsfläche/-maßnahme 2 auf einer Teilfläche der Fl.- Nr. 64/1, Gemarkung Berg. § 3 Bestandteile der Satzung Die 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvor- schriften hierzu bestehen aus der Planzeichnung und dem Textteil vom 22.10.2014. Der 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und den örtlichen Bauvorschriften hierzu werden die jeweilige Begründung vom 22.10.2014 beigefügt, ohne deren Bestandteil zu sein. Die bisherigen Inhalte (Fassung vom 20.01.2006 rechtsverbindlich mit Bekanntmachung des Satzungsbe- schlusses vom 24.01.2006) innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches werden durch die nunmehr festge- setzten Inhalte vollständig ersetzt. Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 28 § 4 Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrig im Sinne des § 75 LBO handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig den auf Grund von § 74 LBO erlassenen örtlichen Bauvorschriften zuwider handelt. Zuwiderhandeln kann mit Geldbußen bis zu 100.000,- € (Einhunderttausend Euro) belegt werden. Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig die Vorschriften zu Einfriedungen zu Werbeanlagen nicht einhält oder über- bzw. unterschreitet. § 5 In-Kraft-Treten Die 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" der Gemeinde Baindt und die örtlichen Bauvorschriften hierzu treten mit der ortsüblichen Bekanntmachung des jeweiligen Satzungsbe- schlusses in Kraft (gem. § 10 Abs. 3 BauGB). Baindt, den ........................ .......................................................... (Bürgermeister Buemann) (Dienstsiegel) Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 29 7 Begründung – Städtebaulicher Teil 7.1 Allgemeine Angaben 7.1.1 Zusammenfassung 7.1.1.1 Eine Zusammenfassung befindet sich in dem Kapitel "Begründung – Umweltbericht" unter dem Punkt "Einleitung/Kurzdarstellung des Inhaltes". 7.1.2 Abgrenzung und Beschreibung des Änderungs- und Erweiterungsbereiches; ursprüngli- che Festsetzungen 7.1.2.1 Der zu überplanende Bereich liegt im Südwesten des Gemeindegebietes, im westlichen Bereich des Ortsteils Schachen und des Gewerbegebietes "Mehlis" sowie östlich der Bundesstraße B 30. Derzeit sind die Flächen als extensive Grünfläche mit Ausgleichsmaßnahmen sowie Retentionsbe- cken genutzt. Im Osten grenzt das Plangebiet unmittelbar an die Bebauung des bestehenden Gewerbegebietes (GE) "Mehlis" und im Süden an eine auszubauende Erschließungsstraße. West- lich an das Plangebiet angrenzend befindet sich ein Umspannwerk. Nach Norden geht das Gebiet in landwirtschaftlich genutzte Flächen über. 7.1.2.2 Der Geltungsbereich setzt sich zusammen aus dem zu ändernden Teilbereich des Geltungsberei- ches des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" sowie dessen Erweiterungsbereich. 7.1.2.3 Der Geltungsbereich verläuft im westlichen Bereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis", deckt diesen aber nicht vollständig ab. Er umfasst die Flächen zwischen der Bestandsbebauung im Osten, der Erschließungsstraße im Süden und den Flächen des Um- spannwerkes im Westen. Nach Norden bildet die Flurgrenze des Grundstückes mit der Fl.- Nr. 562/6 die räumliche Grenze. Innerhalb des Geltungsbereiches befinden sich folgende Grund- stücke: 558 (Teilfläche), 562/6, 562/7 (Teilfläche), 562/17 (Teilfläche). 7.2 Städtebauliche und planungsrechtliche Belange 7.2.1 Bestands-Daten und allgemeine Grundstücks-Morphologie 7.2.1.1 Die landschaftlichen Bezüge werden vom Östlichen Bodenseebecken bestimmt. 7.2.1.2 Innerhalb des überplanten Bereiches befinden sich keine bestehenden Gebäude. Im westlichen Bereich des Plangebietes liegt ein Retentionsbecken. Der nördliche und östliche Bereich ist mit Bäumen, welche Teil einer Ausgleichsmaßnahme sind, bewachsen. Im Südosten ist des Weiteren ein bepflanzter Wall angelegt. Das Plangebiet ist von einigen Drainagekanälen durchzogen. 7.2.1.3 Die Topografie innerhalb des überplanten Bereiches weist ein leichtes Gefälle nach Westen auf. Die Geländeneigung bewegt sich in einem Bereich um 2 %. Die Anschlüsse an die bereits bebau- Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 30 ten Grundstücke im Osten sind unproblematisch. 7.2.2 Erfordernis der Planung 7.2.2.1 Die Aufstellung des Bebauungsplanes dient der Ausweisung von Gewerbeflächen zur Deckung des Bedarfs insbesondere von Unternehmen aus der Gemeinde Baindt. Im gesamten Gemeindegebiet gibt es derzeit keine freien gewerblichen Bauplätze. Mit der Erweiterung des Gewerbegebietes "Mehlis" sollen daher gezielt zeitnah gewerbliche Weiter-Entwicklungsmöglichkeiten, vornehm- lich für ortsansässige Gewerbebetriebe, geschaffen werden. Zum Zeitpunkt der Planaufstellung waren in der Gemeindeverwaltung konkrete Anfragen zu gewerblichen Baugrundstücken regis- triert. Die Gemeinde ist bemüht, auch langfristig eine ausgewogene Zusammensetzung der Be- völkerung zu erhalten. Die Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen in unterschiedlichen Branchen stellt hierfür eine Voraussetzung dar. Der Gemeinde erwächst daher eine Planungs- pflicht im Sinne des § 1 Abs. 3 BauGB. 7.2.3 Übergeordnete Planungen 7.2.3.1 Für den überplanten Bereich sind u.a. folgende Ziele des Landesentwicklungsplanes 2002 Baden- Württemberg (LEP 2002) des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg maßgeblich: 2.3.1.1 Die Siedlungsentwicklung soll sich an den Entwicklungsachsen orientieren und in Siedlungsbereichen und Siedlungsschwerpunkten mit guter Anbin- dung an den öffentlichen Nahverkehr und leistungsfähigem Anschluss an das überörtliche Straßennetz konzentriert werden. 2.3.1.2 Bei der Ausweisung von Neubauflächen ist auf eine umweltschonende, flä- chen- und energiesparende Bebauung und eine verkehrsgünstige und woh- nortnahe Zuordnung von Versorgungseinrichtungen, Wohnbau- und Gewer- beflächen hinzuwirken. 2.6.2/Anhang "Landesent- wicklungs- achsen" Landesentwicklungsachse Friedrichshafen/Ravensburg/Weingarten-Bad Waldsee (-Biberach a. d. Riß); 2.6.4 Zur Sicherung einer ausgewogenen Raumstruktur und zur Vermeidung einer flächenhaften Ausbreitung der Verdichtung soll die Siedlungsentwicklung in den Zentralen Orten und den Siedlungsbereichen der Entwicklungsachsen konzentriert werden. Zwischen den Entwicklungsachsen sollen ausreichende Freiräume erhalten werden. 2.6.4.1 In den Verdichtungsräumen und den Randzonen um die Verdichtungsräume Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 31 soll die Siedlungsentwicklung so konzentriert und geordnet werden, dass in den Entwicklungsachsen kleinräumig abgestimmte Zuordnungen von Wohn- und Arbeitsstätten, Verkehrs- und Versorgungsinfrastrukturen und wohnort- nahen Freiflächen erreicht sowie Überlastungs-Erscheinungen abgebaut wer- den. Bandartige Siedlungsentwicklungen sollen durch eine gegliederte Folge von Siedlungen und Freiräumen vermieden werden. 3.1.9 Die Siedlungsentwicklung ist vorrangig am Bestand auszurichten. Dazu sind Möglichkeiten der Verdichtung und Arrondierung zu nutzen, Baulücken und Baulandreserven zu berücksichtigen sowie Brach-, Konversions- und Altlas- tenflächen neuen Nutzungen zuzuführen. Die Inanspruchnahme von Böden mit besonderer Bedeutung für den Naturhaushalt und die Landwirtschaft ist auf das Unvermeidbare zu beschränken. Karte zu 2.1.1 "Raum- kategorien" Darstellung als Randzone um einen Verdichtungsraum. 7.2.3.2 Für den überplanten Bereich sind u.a. folgende Ziele des Regionalplanes Bodensee- Oberschwaben nach der Verbindlichkeitserklärung vom 04.04.1996 des Regionalverbandes Bo- densee-Oberschwaben maßgeblich: 2.2.1 Die Siedlungsentwicklung, der Ausbau der Infrastruktur und die Schaffung von Arbeitsplätzen ist vorrangig auf die Siedlungsbereiche im Zuge der Ent- wicklungsachsen und der regional bedeutsamen Verkehrsverbindungen zu konzentrieren. 2.3.2/Karte "Siedlung" Ausweisung der Gemeinde als Siedlungsbereich. Die Siedlungsentwicklung ist vorrangig in den Siedlungsbereichen […] zu konzentrieren. In diesen Siedlungsbereichen sind qualifizierte Arbeitsplätze für die Bevölkerung im Einzugsgebiet sowie ausreichend Wohnungen für den Eigenbedarf und zur Aufnahme von Wanderungsgewinnen anzustreben. 7.2.3.3 Die Planung steht in keinem Widerspruch zu den o.g. für diesen Bereich relevanten Zielen des Landesentwicklungsplanes 2002 (LEP 2002) sowie des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben. 7.2.3.4 Regionale Grünzüge, Grünzäsuren, schutzbedürftige Bereiche für Naturschutz und Landschafts- pflege, für Landwirtschaft, für Forstwirtschaft, für Wasserwirtschaft oder für den Abbau oberflä- chennaher Rohstoffe sind von dem überplanten Bereich nicht betroffen. 7.2.3.5 Die Gemeinde Baindt verfügt über einen rechtsgültigen Flächennutzungsplan (rechtsgültig seit Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 32 11.12.2004). Die überplanten Flächen werden hierin als gewerbliche Bauflächen (Planung), Ortsrandeingrünung und als siedlungsnahe Bereiche, in denen ökologischer Ausgleich bevorzugt stattfinden soll, dargestellt. Der Bebauungsplan konkretisiert diese Vorgaben durch Festsetzung eines Gewerbegebietes (GE), die Ortsrandeingrünung wird als öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Gebietseingrünung festgesetzt. Im Süden ist eine öffentliche Grünfläche zur Eingrünung mit Minimierungsmaßnahmen festgesetzt. Da die Zielrichtung des rechtsgültigen Flä- chennutzungsplanes gewahrt bleibt, dessen Darstellung darüber hinaus nicht parzellenscharf ist, kann die Abgrenzung als aus dem Flächennutzungsplan hergeleitet angesehen werden. Das Ent- wicklungsgebot des § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB ist damit erfüllt. 7.2.3.6 Der Landschaftsplan des Gemeindeverbandes Mittleres Schussental vom Mai 1982 stellt den überplanten Bereich sowohl im Bestand als auch im Entwicklungsziel als landwirtschaftlich inten- siv genutzte Fläche dar. Der aktuelle Flächennutzungsplan beinhaltet jedoch ein aktuelleres land- schaftsplanerisches Entwicklungskonzept (Plan Nr. 9.1. "Nordraum" vom 31.10.2003). Der über- plante Bereich wird hierin überwiegend als geplanter Gewerbestandort dargestellt. Diese aktuelle- re Vorgabe wird durch den Bebauungsplan umgesetzt. 7.2.3.7 Zu einer sehr frühen Phase der Entwicklung der Planung wurden unterschiedliche Alternativ- Standorte für die Ausweisung von Gewerbegebieten innerhalb des Gemeindegebietes diskutiert und abgewogen. Die Gemeinde kann diese in den kommenden Jahren jedoch nicht realisieren, da private Interessen dem Verkauf der sich in Privatbesitz befindenden Grundstücke entgegenste- hen. Als gewerbliche Baufläche erscheint der überplante Bereich auf Grund seiner bereits vorge- gebenen Siedlungsstruktur und der zum Teil vorhandenen Erschließungsanlage geeignet. Der Be- reich ist weder exponiert, noch greift er unnatürlich in die Landschaft ein. Nutzungskonflikte sind nicht gegeben. Das beschränkte Ausmaß der Bebauung ist mit einer organischen Siedlungsent- wicklung im Gesamtgemeindegebiet vereinbar. 7.2.3.8 Inhalte von anderen übergeordneten Planungen oder andere rechtliche Vorgaben werden durch diese Planung nicht tangiert. 7.2.4 Entwicklung, allgemeine Zielsetzung und Systematik der Planung 7.2.4.1 Im Rahmen eines Behördenunterrichtungs-Termines sowie einer schriftlichen frühzeitigen Behör- denunterrichtung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde im Besonderen auf die Belange des Natur- schutzes, des Bodenschutzes und auf die Abwasserbehandlung hingewiesen. Des Weiteren wurde auf die Belange der Versorgungsträger (insbesondere bzgl. des westlich situierten Umspannwer- kes) hingewiesen. 7.2.4.2 Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde im Besonderen von den Anliegern auf nachbarschaftliche und immissionsschutzrelevante Belange hingewiesen. Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 33 7.2.4.3 Für das geplante Gewerbegebiet soll erreicht werden, dass es zu der vorhandenen Bebauungs- Struktur hinzutritt, ohne als Fremdkörper zu erscheinen. Ziel der Planung ist es darüber hinaus, bei möglichst effektiver Ausnutzung der Flächen, die Voraussetzung für moderne und funktionelle Arbeits- und Produktionsstätten zu schaffen ohne dadurch die landschaftlich und städtebaulich hochwertige Situation wesentlich zu beeinträchtigen. 7.2.4.4 Für die Umsetzung der Planung soll erreicht werden, dass unterschiedliche Gebäudeformen, die für die jeweiligen Gewerbebetriebe erforderlich sind, verwirklicht werden können. Auf diese Weise soll ein flexibles und bedarfsgerechtes Planungs-Instrument geschaffen werden. 7.2.4.5 Die Systematik der Änderung des Bebauungsplanes entspricht den Anforderungen des § 30 Abs. 1 BauGB ("qualifizierter Bebauungsplan"). Dadurch regelt der Bebauungsplan die Zulässigkeit von Vorhaben in dem überplanten Bereich abschließend. Der Bauherrschaft stehen bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen Vereinfachungen im Rahmen des bauaufsichtlichen Verfahrens (entsprechend den jeweils geltenden Vorschriften) zur Verfügung (zur Zeit der Planaufstellung Kenntnisgabeverfahren gem. § 51 LBO). 7.2.4.6 Der redaktionelle Aufbau der Änderung des Bebauungsplanes leitet sich aus der Systematik der Rechtsgrundlagen ab. 7.2.4.7 Um zu einem lesbaren und rechtlich bestimmten Plan zu kommen, wird der Bereich vollständig von den Inhalten und den Rechtsgrundlagen des ursprünglichen Planes abgekoppelt. Der geän- derte Teilbereich stellt damit ein unabhängiges und inhaltlich neu aufgestelltes Planwerk dar. Er regelt die bauliche Nutzbarkeit in diesem Bereich abschließend. 7.2.5 Stand vor der Änderung und Erweiterung 7.2.5.1 Der rechtsverbindliche Bebauungsplan "Gewerbegebiet Mehlis" setzt für den Änderungsbereich Ausgleichsflächen mit Pflanzgeboten sowie ein Regenrückhaltebecken fest. Im östlichen Bereich sind eine öffentliche Grünfläche mit Pflanzungen (Bäumen) sowie im südlichen Bereich eine Auf- schüttung als Sichtschutzwall festgesetzt. 7.2.5.2 Der Erweiterungsbereich ist bisher nicht überplant. Dieser grenzt im Süden an den Änderungsbe- reich und schließt den sich dort befindlichen landwirtschaftlichen Weg ein. 7.2.6 Stand nach der Änderung und Erweiterung: Planungsrechtliche Festsetzungen 7.2.6.1 Für den zentralen Bereich der Bebauungsplanänderung ist ein Gewerbegebiet (GE) festgesetzt. Auf der Grundlage des § 1 der BauNVO werden innerhalb des gesamten Gebietes Veränderungen wie folgt vorgenommen: Im Gewerbegebiet erfahren öffentliche Tankstellen einen generellen Ausschluss. Die Erschlie- ßungssituation und die räumliche Lage im Gemeindegebiet sind nicht geeignet, den durch Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 34 Tankstellen verursachten Verkehr aufzunehmen. Unbenommen hiervon bleibt die Errichtung von Betriebs-Tankstellen. Grundsätzlichen Ausschluss erfährt die in § 8 Abs. 3 Nrn. 3 BauNVO angeführte Nutzung: Vergnügungsstätten. Der generelle Ausschluss von Vergnügungsstätten wird mit deren extrem störendem Charakter auf das vollständig ländliche Umfeld begründet. Außerdem erfahren Werbeanlagen, die nicht an der Stätte der Leistung errichtet werden und somit eine eigenständige gewerbliche Hauptnutzung im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO darstellen, einen generellen Ausschluss. Das Gebiet soll schwerpunktmäßig Arbeitsplätze im produzierenden Gewerbe sichern und schaffen. Werbeanlagen als eigenständige gewerbliche Hauptnutzung passen nicht in diese Entwicklung. Außerdem sind Einzelhandelsbetriebe im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 in dem Gebiet nicht zulässig. Allerdings kann Einzelhandel zugelas- sen werden, sofern das angebotene Sortiment aus eigener Herstellung stammt oder im Zuge einer handwerklichen Leistung verbraucht, eingebaut oder auf andere Weise verbraucht wird. Die Einzelhandelsnutzung darf den gewerblichen Hauptzweck eines Betriebes jedoch nicht übersteigen und muss bezüglich des Arbeitsaufwandes und der Umsatz-Generierung eine deutlich untergeordnete Rolle der übrigen betrieblichen Nutzung einnehmen. Als Beispiel sei ein Malerbetrieb angeführt, der Ersatzfarbe in kleinen Mengen, im gleichen, möglicherweise extra hergestellten Farbton, verkaufen darf. Hiermit wird gewährleistet, dass sich auf der ei- nen Seite keine Einzelhandelsbetriebe ansiedeln, die störend auf das Gesamtgebiet wirken. Auf der anderen Seite erhalten die örtlich ansäßigen Gewerbetreibenden die Möglichkeit ihr Warensortiment zu vertreiben. Hierdurch werden die zentralen Versorgungsbereiche des Ortes geschützt. Einzelhandel ist außerdem an anderen Stellen des Gemeindegebietes realisierbar. 7.2.6.2 Die Festsetzungen über das Maß der baulichen Nutzung konzentrieren sich auf das in der Baunutzungsverordnung (§ 16 Abs. 3 u. 4 BauNVO) angegebene Erfordernis zur Erlangung der Eigenschaften eines Bebauungsplanes im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB ("qualifizierter Bebau- ungsplan"). Dabei erhalten diejenigen Größen den Vorzug, die bezüglich ihrer Lesbarkeit unmiss- verständlich sind. Die Festsetzung von Grundflächenzahlen ergibt einen möglichst großen Spielraum bei der Auf- teilung der Grundstücke und der Verwirklichung von unterschiedlichen Gebäudetypen bzw. -anordnungen. Der festgesetzte Wert von 0,80 befindet sich im Rahmen der im § 17 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) definierten Obergrenzen für Gewerbegebiete. Der Wert ermöglicht durch den geringen Flächenverbrauch die Errichtung eines effizienten Gewerbege- bietes. Auf die Festsetzung der Zahl der Vollgeschoße wird verzichtet. Diese Kenngröße ist für die Vorgabe der Gebäudehöhe wenig aussagefähig, da in der Planung Gebäude mit gewerblicher Nutzung und den damit verbundenen Raumhöhen (Hallen, Verkaufsräume) errichtet werden können. Die Festsetzung einer Höhe (Gesamthöhe) des Hauptgebäudes schafft einen verbindlichen Rahmen zur Umsetzung eines breiten Spektrums an Gebäudeprofilen. Sie ist auch für den Au- Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 35 ßenstehenden (z.B. Kaufinteressenten, Anlieger, etc.) nachvollziehbar und damit kontrollier- bar. Die erzielbaren Rauminhalte der Gebäude werden auf ein konkretes und den Erfordernis- sen der gewerblichen Nutzungen entsprechendes Maß festgesetzt. Die Höhe von Werbeanlagen ist begrenzt, um das Orts- und Landschaftsbild nicht unange- messen zu beeinträchtigen. Innerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche dürfen Werbean- lagen die zulässige Gesamthöhe der Hauptgebäude nicht überschreiten. 7.2.6.3 Auf die Festsetzung von maximalen Erdgeschoß-Fußbodenhöhen wird verzichtet. Dadurch ent- steht ausreichend Flexibilität zur Einstellung der Gebäude im Gelände. Zusätzlich ist damit der Anreiz verbunden, zur Optimierung des innergebäudlichen Profils eine moderate Höhenlage des Erdgeschoß-Fußbodens zu wählen. 7.2.6.4 Die festgesetzte abweichende Bauweise ist erforderlich, um im Sinne einer möglichst hohen Fle- xibilität für die betreffende Grundstücke im Bebauungsplan sowohl eine geschlossene Bebauung bis 80,00 m zu ermöglichen, als auch alternativ dazu eine beliebig zu gestaltende offene Bau- weise. 7.2.6.5 Die überbaubaren Grundstücksflächen (Baugrenzen) sind so festgesetzt, dass sie in geringfügi- gem Maße über die mögliche Größe der Gebäude auf Grund der Nutzungsziffern (Grundflächen- zahlen) hinausgehen. Dadurch entsteht für die Bauherrschaft zusätzliche Gestaltungsfreiheit für die Anordnung der Gebäude im Grundstück. Des Weiteren wird die Möglichkeit geschaffen, im Rahmen der Vergabe der Grundstücke flexible Aufteilungen durchzuführen. Nebengebäude (z.B. Garagen, aber auch Werbeanlagen) sind auch innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen (Baugrenzen) zulässig. Stellplätze und die der Versorgung dienenden Nebenanlagen sind zusätz- lich auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig. 7.2.6.6 Die Aufnahme einer Wenn-Dann-Festsetzung für zwei erweiterte Baugrenzen dient dazu, dass ei- ne Überbauung im Bereich der bestehenden Kanäle und Leitungen im zentralen Bereich des Plangebietes und im südlichen Bereich im Falle der Beseitigung bzw. des Wegfalls, ermöglicht werden kann. Wenn der Umstand der Beseitigung der Leitungen bzw. der Kanäle und damit de- ren Wegfall im Geltungsbereich eintritt, bilden die erweiterten Baugrenzen in Verbindung mit der festgesetzten Baugrenze somit eine durchgehende Baugrenze. Durch die vergrößerten Baufenster ergeben sich dann bessere Ausnutzungsmöglichkeiten der Grundstücke und eine höhere Flexibili- tät hinsichtlich der Situierung der Gebäude. 7.2.6.7 Der Ausschluss von oberirdischen Niederspannungs-Freileitungen erfolgt aus städtebaulichen Gründen. Neben den Anforderungen für die einzelnen Baugrundstücke und Gebäude werden dadurch für die Erschließungs-Träger Vorgaben zur Ausführung von (in der Regel neu zu errich- tenden) Anlagen getroffen, die dazu führen, dass das landschaftliche Umfeld geschützt wird. Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 36 7.2.7 Infrastruktur 7.2.7.1 Eine Trafostation ist nicht erforderlich. 7.2.7.2 Im Plangebiet verlaufen 20-kV-Erdkabel der EnBW Regional AG hin zum örtlichen Umspannwerk, eine Telekommunikationsleitung der Deutschen Telekom sowie eine Erdgasleitung der Thüga Energienetze GmbH. Die Leitungen sind im Bereich des Gewerbegebietes mit einem Leitungsrecht sowie einem Schutzstreifen versehen. Sollten die Leitungen bzw. die Kabel beseitigt werden und die überbaubare Grundstücksfläche (Baugrenze) gemäß der erweiterten Baugrenzen vergrößert werden, entfallen die Leitungsrechte. 7.2.7.3 Weiterhin verlaufen im südlichen Bereich des Plangebietes ein Schmutz- und ein Mischwasserka- nal. Auch diese sind im Bereich des Gewerbegebietes mit einem Leitungsrecht und einem Schutz- streifen versehen. Sollten die Kanäle verlegt werden und die überbaubare Grundstücksfläche (Baugrenze) gemäß der erweiterten Baugrenzen vergrößert werden, entfallen die Leitungsrechte. 7.2.7.4 Um im Falle einer Teilung des südwestlichen Grundstückes für die entstehenden Grundstücke eine Zuleitungsmöglichkeit zum Retentionsbecken für Regenwasser zu schaffen, ist die Eintragung ei- ner entsprechenden Grunddienstbarkeit auf den Grundstücken, die auf dem Weg hin zum Retenti- onsbecken liegen, erforderlich. Dieses Überleitungsrecht ist auch im Rahmen privatrechtlicher Verträge (Kaufverträge) festzuhalten. 7.2.8 Verkehrsanbindung und Verkehrsflächen 7.2.8.1 Das auszuweisende Baugebiet ist über die Einmündung in die "Wickenhauser Straße" (K 7946) gut an das Verkehrsnetz angebunden. Darüber besteht eine Anbindung an die Bundesstraße B 30. Über die "Altshausener Straße" (L 314) und die "Schussentalstraße" (L 317) besteht An- schluss an die Bundesstraße B 32. Über die Bundesstraßen sind jeweils weitere Anbindungen ge- geben. 7.2.8.2 Im Einmündungsbereich in die Erschließungs-Straße im südlichen Bereich sowie im Einmün- dungsbereich zum bestehenden Gewerbegebiet im östlichen Bereich des Plangebietes ist die Ver- kehrs-Sicherheit durch die Festsetzung von Sichtflächen gewährleistet. 7.2.8.3 Die innerere Erschließung des Baugebietes erfolgt über eine Stichstraße, welche in einer Wende- möglichkeit mündet. Die Wendeschleife im zentralen Bereich des Plangebietes erlaubt ein unein- geschränktes Befahren mit Lkw bei verlangsamter Geschwindigkeit. Die Regelquerschnitte der Wege, der Sichtflächen sowie die Bemessung der Wendemöglichkeit und der Ausrundungen im Bereich der Einmündungen sind entsprechend der einschlägigen Richtlinien entworfen. 7.2.8.4 Im Bereich der neu geplanten Erschließungsstraße ist ein Fußweg vorgesehen. Im Bereich der auszubauenden Zufahrt vom bestehenden Gewerbegebiet "Mehlis" her ist ebenfalls ein Fußweg geplant. Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 37 7.2.8.5 Die Festsetzung von Höhenpunkten im Bereich der geplanten Erschließungs-Straßen ist nicht er- forderlich. Die exakte Planung der Höhenlage der Erschließungs-Anlage wird durch das beauf- tragte Ingenieurbüro vorgenommen. Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 38 8 Begründung – Umweltbericht (§ 2 Abs. 4 und § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB und Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) sowie Abarbeitung der Eingriffsrege- lung des § 1a BauGB, Konzept zur Grünordnung 8.1 Einleitung (Nr. 1 Anlage zu § 2 Abs. 4 sowie § 2a BauGB) 8.1.1 Kurzdarstellung des Inhaltes und der wichtigsten Ziele der 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" (Nr. 1a Anlage zu § 2 Abs. 4 sowie § 2a BauGB) 8.1.1.1 Durch den Bebauungsplan wird am westlichen Siedlungsrand des Ortsteils Mehlis, Gemeinde Baindt, ein Gewerbegebiet ausgewiesen. 8.1.1.2 Das Plangebiet befindet sich zwischen dem bestehenden Gewerbegebiet "Mehlis" im Osten sowie einem Umspannwerk im Westen. Etwa 200 m weiter nordwestlich verläuft die Bundes-Straße B 30. Beim Gebiet selbst handelt es sich um Grünland mit eingestreuten Gehölzen sowie offenen Gräben, die das im bestehenden Gewerbegebiet anfallende Niederschlagswasser in das Retenti- onsbecken im nordwestlichen Plangebiet ableiten. Die umliegenden landwirtschaftlichen Flächen werden überwiegend ackerbaulich genutzt. 8.1.1.3 Die überplanten Flächen sind im rechtsgültigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Baindt über- wiegend als gewerbliche Bauflächen (Planung) dargestellt. Im Osten, zum bestehenden Gewer- begebiet hin, ist ein Streifen als Ortsrandeingrünung, im Südwesten ein siedlungsnaher Bereich, in dem bevorzugt ökologischer Ausgleich stattfinden soll, dargestellt. Auf Grund der Anbindemög- lichkeit an das bestehende Gewerbegebiet und der zum Teil vorhandenen Erschließungsstraße er- scheint der überplante Bereich als Standort für Gewerbe geeignet. Der Bereich ist weder expo- niert, noch greift er unnatürlich in die Landschaft ein. Nutzungskonflikte sind nicht gegeben. Das beschränkte Ausmaß der Bebauung ist mit einer organischen Siedlungsentwicklung im Gesamt- gemeindegebiet vereinbar. 8.1.1.4 Die Aufstellung des Bebauungsplanes dient der Ausweisung von gewerblichen Bauflächen zur De- ckung des Bedarfs. Im gesamten Gemeindegebiet gibt es derzeit keine freien gewerblichen Bau- plätze. Mit der Erweiterung des Gewerbegebietes "Mehlis" sollen daher gezielt zeitnah gewerbli- che Weiterentwicklungsmöglichkeiten vornehmlich für ortsansässige Gewerbebetriebe geschaffen werden. 8.1.1.5 Für die 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" ist eine Um- weltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchzuführen sowie ein Umweltbericht gem. § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB sowie Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB zu erstellen. 8.1.1.6 Der erforderliche naturschutzrechtliche Ausgleich beträgt 326.446 Ökopunkte. Darüber hinaus ist Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 39 durch die Überplanung einer festgesetzten Ausgleichsfläche diese in Flächengröße und Qualität zusätzlich 1:1 an anderer Stelle zu ersetzen (entspricht einer zusätzlichen Flächengröße von 19.100 m²). Zur Kompensation dieser Eingriffe werden dem Bebauungsplan zwei externe Aus- gleichsflächen zugeordnet (Ausgleichsfläche 1 auf der Fl.-Nr. 1.108, Gemarkung Baindt, Aus- gleichsfläche 2 auf einer Teilfläche der Fl.-Nr. 64/1, Gemarkung Berg). 8.1.1.7 Der Bedarf an Grund und Boden (Geltungsbereich) beträgt insgesamt 2,63 ha, davon sind 1,35 ha Gewerbegebiet, 0,52 ha Verkehrsflächen und 0,76 ha Grünflächen. 8.1.2 Ziele des Umweltschutzes aus anderen Planungen (Nr. 1b Anlage zu § 2 Abs. 4 sowie § 2a BauGB) 8.1.2.1 Regionalplan: Nach dem Regionalplan der Region Bodensee-Oberschwaben sind regionalplanerische Aussagen bzw. Festlegungen nicht berührt. 8.1.2.2 Flächennutzungsplan: Die Gemeinde Baindt verfügt über einen rechtsgültigen Flächennutzungsplan (Fassung vom 11.12.2004). Die überplanten Flächen werden hierin überwiegend als gewerbliche Bauflächen (Planung) dargestellt. Im Osten, zum bestehenden Gewerbegebiet hin, ist ein Streifen als Orts- randeingrünung, im Südwesten ein siedlungsnaher Bereich, in dem bevorzugt ökologischer Aus- gleich stattfinden soll, dargestellt. Der Bebauungsplan konkretisiert diese Vorgaben durch Fest- setzung eines Gewerbegebietes (GE) sowie öffentliche Grünflächen im Osten, Süden und Westen. Da die Zielrichtung des rechtsgültigen Flächennutzungsplanes gewahrt bleibt, dessen Darstellung darüber hinaus nicht parzellenscharf ist, kann die Abgrenzung als aus dem Flächennutzungsplan hergeleitet angesehen werden. Das Entwicklungsgebot des § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB ist damit er- füllt. 8.1.2.3 Landschaftsplan: Der Landschaftsplan des Gemeindeverbandes Mittleres Schussental vom Mai 1982 stellt den überplanten Bereich sowohl im Bestand als auch im Entwicklungsziel als landwirtschaftlich inten- siv genutzte Fläche dar. Der aktuelle Flächennutzungsplan beinhaltet jedoch ein aktuelleres land- schaftsplanerisches Entwicklungskonzept (Plan Nr. 9.1. "Nordraum" vom 31.10.2003). Der über- plante Bereich wird hierin überwiegend als geplanter Gewerbestandort dargestellt. Diese aktuelle- re Vorgabe wird durch den Bebauungsplan umgesetzt. 8.1.2.4 Natura 2000-Gebiete (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB): Im Westen und Norden erstrecken sich in einem Mindestabstand von etwa 500 m zum Plangebiet Teilflächen des FFH-Gebietes "Schussenbecken und Schmalegger Tobel" (Nr. 8323341). Es han- delt sich dabei um den "Bampfen" mit seinen Gewässerrandstreifen sowie das dahinter angren- Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 40 zende "Föhrenried". Im Rahmen der Umweltprüfung wurde gem. § 34 Abs. 1 BNatSchG eine Vor- prüfung zur Verträglichkeit des Vorhabens mit den Schutzgebieten des europäischen Verbundsys- tems Natura 2000 durchgeführt. Erhebliche Beeinträchtigungen der Schutz- und Erhaltungsziele des oben genannten FFH-Gebietes sind demnach nicht zu erwarten (siehe FFH-Vorprüfung vom 26.04.2013). Eine weitere Verträglichkeitsprüfung gem. § 34 Abs. 1 BNatSchG ist nicht erforder- lich. 8.1.2.5 Weitere Schutzgebiete/Biotope: Unmittelbar westlich des Plangebietes, auf dem Grundstück des Umspannwerkes, befindet sich das gem. § 32 NatSchG BW geschützte Biotop "Hecken beim Umspannwerk westlich Schachen" (Nr. 181234360447). Ein weiteres geschütztes Biotop befindet sich etwa 230 m nordöstlich des Plangebietes ("Eschengehölz westlich Schachen", Nr. 181234367020). Durch umfangreiche Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung können die Beeinträchtigungen minimiert werden, so dass eine erhebliche Beeinträchtigung der Biotope nicht zu erwarten ist (ausführliche Erläuterung siehe Punkt 8.2.2.1 "Schutzgut Arten und Lebensräume; Biologi- sche Vielfalt"). Wasserschutzgebiete sind von der Planung nicht betroffen. 8.2 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen auf der Grundlage der Umwelt- prüfung nach § 2 Abs. 4 Satz 1 BauGB (Nr. 2 Anlage zu § 2 Abs. 4 sowie § 2a BauGB) 8.2.1 Bestandsaufnahme der einschlägigen Aspekte des derzeitigen Umweltzustands, ein- schließlich der Umweltmerkmale der Gebiete, die voraussichtlich erheblich beeinflusst werden (Nr. 2a Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) 8.2.1.1 Für die Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen sowie die Abarbeitung der Ein- griffs-/Ausgleichsregelung ist folgender Sachverhalt darzustellen: Bei der westlich des bestehen- den Gewerbegebietes gelegenen Teilfläche der Fl.-Nr. 562/6, die den überwiegenden Teil des Plangebiets einnimmt, handelt es sich um eine in der 4. Änderung des Bebauungsplanes "Gewer- begebiet Mehlis" festgesetzte Ausgleichsfläche. Da die Ausgleichsfläche – mit Ausnahme des nordwestlichen Bereichs – baulich überplant wird, ist diese 1:1 in gleicher Qualität an anderer Stelle zu ersetzen. Zusätzlich ist der neu hinzukommende naturschutzrechtliche Eingriff in den faktischen Bestand zu ermitteln und zu kompensieren. 8.2.1.2 Schutzgut Arten und Lebensräume; Biologische Vielfalt (Tiere und Pflanzen; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Kriterien zur Beurteilung des Schutzgutes sind die Naturnähe, Empfindlichkeit und der Vernet- zungsgrad der betrachteten Lebensräume sowie das Vorkommen geschützter oder gefährdeter Ar- ten bzw. Biotope. Beim Plangebiet handelt es sich überwiegend um eine Fettwiese mit relativ geringer floristi- Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 41 scher Artenvielfalt (u.a. Glatthafer, Wiesen-Fuchsschwanz, Scharfer Hahnenfuß, Wiesen- Labkraut, Rot- und Weißklee, Spitzwegerich). Im östlichen und nördlichen Randbereich ver- läuft ein Wiesengraben, der das im östlich angrenzenden Gewerbegebiet anfallende Nieder- schlagswasser in das Retentionsbecken im nordwestlichen Plangebiet ableitet. Da der Graben und das Becken meist trocken liegen, fehlen Feuchte- und Nässezeiger weitgehend. Es konn- ten sich hingegen Fettwiesenarten bis auf die Grabensohle sowie in den Beckenbereich hinein ausbreiten. Auf Grund des Substrats im Bereich der Beckensohle ist dieser Bereich etwas lü- ckiger und magerer ausgebildet, wertgebende Arten fehlen jedoch auch hier (so tritt hier das Gewöhnliche Ferkelkraut als Zeiger stickstoffarmer Standorte hinzu). In den Randbereichen der Fettwiese, des Retentionsbeckens und der Gräben befinden sich eingestreute Gehölzstrukturen, die auf Grund ihres Alters (die Pflanzmaßnahmen wurden 1997 umgesetzt) nicht von besonderer naturschutzfachlicher Wertigkeit sind. Entlang des Grabens im Westen befindet sich eine Baumreihe aus Erlen, Eichen und Eschen, weiter nörd- lich ergänzen einzelne Strauchweiden die bachbegleitende Gehölzvegetation. Im Norden, auf einer kleinen von Grabenabschnitten begrenzten Fläche, stockt ein kleines, überwiegend von Feld-Ahorn und Liguster geprägtes Feldgehölz. Umliegend um das Retentionsbecken stehen als Solitärgehölze Zitterpappel und Strauchweiden. Im Südwesten und Süden (entlang des Weges) befinden sich einzelne überwiegend von Esche, Eiche, Buche, Vogelkirsche, Hasel, Hundsrose und Hartriegel geprägte Gehölzgruppen. Im nördlichen Bereich ragen eine Ackerfläche sowie ein Wiesenweg in das Plangebiet hinein. Auch die weiteren umliegenden Freiflächen werden überwiegend ackerbaulich genutzt. Un- mittelbar westlich des Plangebietes grenzt das Gelände eines Umspannwerks an, das zum Plangebiet hin durch eine biotopkartierte, dichte Hecke (überwiegend mit Hasel, Hainbuche, Weißdorn) abgegrenzt ist. Östlich des Plangebiets schließt das bestehende Gewerbegebiet "Mehlis" an. Mit in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes einbezogen wurden der südlich an dieses anschließende, als Rasenfläche ausgebildete Sichtschutzwall (mit noch relativ jun- gen, ebenfalls 1997 gepflanzten Obstbäumen) und die asphaltierte Straße zwischen dem Plangebiet und der Kreisstraße 7946. Das Plangebiet ist nach dem Zielartenkonzept des Landkreises Ravensburg als Lebensraum der Priorität 1 für die Feldlerche kartiert. Auf Grund der Kulissenwirkung durch die angrenzen- de Bebauung (Umspannwerk im Westen, Gewerbebetriebe im Osten) sowie die Gehölze im Plangebiet kann ein Brutvorkommen dieser Offenland-Art im Plangebiet ausgeschlossen wer- den. Gemäß aktueller Kartierung der Unteren Naturschutzbehörde befindet sich das nächste bekannte Brutvorkommen der Feldlerche etwa 300 m südöstlich des Plangebietes. Trotz der Nutzung und Pflege der Fläche zu "Naturschutzzwecken" (festgesetzte Ausgleichsflä- che) ist deren naturschutzfachliche Wertigkeit auf Grund der "kurzen" Entwicklungszeit, des junges Alters der Gehölze, des geringen floristischen Artenspektrums und der teilweise auftre- tenden Störungen (durch Gewerbelärm, Spaziergänger mit Hunden) eingeschränkt. Eine bo- tanische und/oder faunistische Bestandsaufnahme wurde nicht durchgeführt, da es keinerlei Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 42 Hinweise auf besondere Artenvorkommen (Arten der "Roten Liste", gesetzlich geschützte Ar- ten, lokal oder regional bedeutsame Arten) gibt und diese auf Grund der o.g. Vorbelastungen auch nicht zu erwarten sind. Auf Grund der extensiven Nutzung der Fläche bietet sie jedoch Lebensräume für Ubiquisten und Kulturfolger, wodurch der Fläche für das Schutzgut insge- samt dennoch eine mittlere Wertigkeit zukommt. 8.2.1.3 Schutzgut Boden und Geologie (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Kriterien zur Beurteilung des Schutzgutes sind die Funktionen des Bodens als Standort für Kultur- pflanzen und für natürliche Vegetation, als Ausgleichskörper im Wasserkreislauf sowie als Filter und Puffer für Schadstoffe. Auch die Empfindlichkeit des Bodens, der Natürlichkeitsgrad des Bo- denprofils und der geologischen Verhältnisse sowie eventuell vorhandene Altlasten werden als Beurteilungskriterien herangezogen. Darüber hinaus wird die Eignung der Flächen für eine Be- bauung bewertet. Das Plangebiet befindet sich aus geologischer Sicht in der weiträumigen Moränenlandschaft des Voralpenlandes. Die Hangflanken des Schussentales bestehen aus Grundmoränenmaterial der Würmeiszeit. Im Bereich des Plangebietes sind diese von spätglazialen Terrassensanden und Terrassenkiesen überdeckt. Eine Mutterbodenschicht schließt die Schichtung ab. Im un- mittelbaren Bereich der südlich angrenzenden, bestehenden Straße ist mit künstlichen Auffül- lungen zu rechnen (siehe auch geotechnisches Gutachten der BauGrund Süd, Gesellschaft für Bohr- und Geotechnik mbH vom 28.11.2012). Als hauptsächlich vorkommender Bodentyp sind Parabraunerden anzunehmen. Die im Plan- gebiet bis zu 40 cm mächtige Mutterbodenschicht besteht aus schwach feinsandigem und schwach tonigem bis tonigem Schluff. Bei den bis zu 3,10 m mächtigen Terrassensanden handelt es sich um schluffige bis stark schluffige, schwach mittelsandige Feinsande. Die Bö- den des Plangebiets sind überwiegend unversiegelt und werden landwirtschaftlich extensiv genutzt (Fettwiese). Im Bereich des Retentionsbeckens, der Gräben, der südlich verlaufenden Straße und des leicht aufgeschütteten Sichtschutzwalls sind die Böden durch Abgrabungen, Aufschüttungen und/oder Versiegelungen in ihrem natürlich Bodengefüge gestört bzw. voll- ständig zerstört. Die offenen, landwirtschaftlich genutzten Böden zeichnen sich durch eine mittlere Boden- fruchtbarkeit aus und sind daher ein als durchschnittlich zu bewertender landwirtschaftlicher Ertragsstandort. Sie weisen gute Filter- und Puffereigenschaften auf (Einstufung dieser Bo- denfunktion als "hoch" gemäß Bodenfunktionskarte vom Landesamt für Geologie). Auch ihre Bedeutung als Ausgleichskörper im Wasserkreislauf ist hoch. Hinweise auf Altlasten gibt es nicht. Die Flächen sind aus geologischer Sicht für eine Bebau- ung geeignet. Mit landschaftstypischen und ortsüblichen Erschwernissen bei der Ausführung der Baumaßnahmen muss jedoch gerechnet werden (siehe o.g. geotechnisches Gutachten). Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 43 8.2.1.4 Schutzgut Wasser (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Kriterien zur Beurteilung des Schutzguts Wasser sind zum einen die Naturnähe der Oberflächen- gewässer (Gewässerstrukturgüte und Gewässergüte), zum anderen die Durchlässigkeit der Grund- wasser führenden Schichten, das Grundwasserdargebot, der Flurabstand des Grundwassers, die Grundwasserneubildung sowie – abgeleitet aus den genannten Kriterien – die Empfindlichkeit des Schutzgutes Wasser gegenüber Beeinträchtigungen durch das Vorhaben. Natürliche Oberflächengewässer kommen im Plangebiet sowie dessen unmittelbaren räumli- chen Umfeld nicht vor. Im östlichen und nördlichen Randbereich des Plangebiets verläuft ein Entwässerungsgraben, der das im östlich angrenzenden Gewerbegebiet anfallende Nieder- schlagswasser in das Retentionsbecken im nordwestlichen Plangebiet ableitet. Beide liegen meist trocken. Gemäß dem geotechnischen Gutachten der BauGrund Süd, Gesellschaft für Bohr- und Geo- technik mbH vom 28.11.2012 konnte zum Zeitpunkt der Ausführung der Baggerschürfe am 16.11.12 in keinem der Schürfe der Zulauf von Grund- oder Schichtwasser festgestellt wer- den. Insofern besteht eine eher geringe Empfindlichkeit des Schutzgutes Wasser gegenüber Beeinträchtigungen. Zur Endtiefe der Baggerschürfe hin wurde jedoch eine Zunahme des Feuchtigkeitsgehaltes der Terrassensande festgestellt. Die feinkörnige Variante des Terras- sensandes, die im Untersuchungsgebiet angetroffen wurde, weist erfahrungsgemäß eine ge- ringe Durchlässigkeit für eintreffendes Niederschlagswasser auf. 8.2.1.5 Wasserwirtschaft (Wasser; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Die für die Wasserwirtschaft wichtigen Gesichtspunkte sind die Versorgung des Plangebietes mit Trinkwasser, die Entsorgung von Abwässern, die Ableitung bzw. Versickerung von Niederschlags- wasser sowie eventuell auftretendes Hangwasser oder Hochwasser von angrenzenden Gewässern, das zu Überflutungsproblemen im Plangebiet führt. Im östlichen und nördlichen Randbereich des Plangebiets verläuft ein Entwässerungsgraben, der das im östlich angrenzenden Gewerbegebiet anfallende Niederschlagswasser in das Retentionsbe- cken im nordwestlichen Plangebiet ableitet. Das benachbarte Gewerbegebiet wird demzufolge im Trenn-System entwässert. 8.2.1.6 Schutzgut Klima/Luft; Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a und h BauGB): Kriterien zur Beurteilung des Schutzguts sind die Luftqualität sowie das Vorkommen von Kaltluf- tentstehungsgebieten und Frischluftschneisen. Das Plangebiet liegt innerhalb des Klimabezirks "Schwäbisches Alpenvorland". Dieses ist im Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 44 Allgemeinen durch kühle Winter, mäßig warme Sommer, relativ hohe Niederschläge (vor al- lem als Schauerregen im Sommer) sowie eine mittellange Vegetationsperiode gekennzeich- net. Die Jahresniederschläge bewegen sich im Bereich um 850 mm, die Jahresmitteltempera- tur ist für Baindt mit 8,6 C° angegeben. Das Schussental, an dessen östlicher Hangflanke sich das Plangebiet befindet, ist übergeordnet als Gebiet mit schlechter Durchlüftung und hoher Inversionshäufigkeit (über 200 Tage pro Jahr) klassifiziert. Die offenen Flächen des Plangebiets dienen der lokalen Kaltluftproduktion, während die Feld- gehölze Frischluft produzieren. Lokale Luftströmungen und Windsysteme können sich auf Grund des gering bewegten Reliefs nur relativ schwach ausbilden. Daher besteht nur eine ge- ringe Empfindlichkeit gegenüber kleinklimatischen Veränderungen (z. B. Aufstauen von Kalt- luft). Es liegen keine Messdaten zur Luftqualität vor. Es kann aber von einer im ländlichen Raum allgemein guten Luftqualität ausgegangen werden. Die nächste stärkere Luftschadstoff- Emissionsquelle stellt die etwa 200 m weiter nordwestlich verlaufende Bundes-Straße B 30 dar. Durch die landwirtschaftliche Nutzung kann es zeitweise zu belästigenden Geruchs- oder Staubemissionen kommen (z.B. Ausbringen von Flüssigdung oder Pflanzenschutzmitteln). 8.2.1.7 Schutzgut Landschaftsbild (Landschaft; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Kriterien zur Bewertung des Schutzguts sind die Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Landschaft. Die Einsehbarkeit in das Plangebiet, Blickbeziehungen vom Gebiet und angrenzenden Bereichen in die Landschaft sowie die Erholungseignung des Gebietes werden als Nebenkriterien herange- zogen. Das Gemeindegebiet von Baindt befindet sich überwiegend im Landschaftsraum des östlichen Bodenseebeckens, im wichtigsten Zweigbecken des Rheingletschers, der Schussenzunge. Das Plangebiet selbst befindet sich an der östlichen Hangflanke des weiträumigen Schussentals. Es ist durch das bestehende Gewerbegebiet "Mehlis" im Osten, eine einspurige asphaltierte Straße im Süden, ein Umspannwerk mit einer dichten Hecke zum Plangebiet hin im Westen sowie eine (teils in das Plangebiet hineinragende) Ackerfläche im Norden begrenzt. Im Süd- osten (südlich des bestehenden Gewerbegebiets) sind der mit Obstbäumen bepflanzte Sicht- schutzwall und die Straße zwischen Plangebiet und der Kreisstraße 7946 mit in den Geltungs- bereich des Bebauungsplanes einbezogen. Im weiteren Umfeld schließen sich ausgedehnte landwirtschaftliche Fluren an (überwiegend Ackerbau). Etwa 200 m weiter nordwestlich ver- läuft die Bundes-Straße B 30. Das Plangebiet weist ein minimales, vor Ort kaum wahrnehm- bares Gefälle Richtung Westen zum Schussental hin auf (zwischen 453,00 und 485,50 m über NN). Das Plangebiet selbst ist überwiegend als Grünland ausgebildet. Im Westen verläuft ein von Gehölzen begleiteter Wiesengraben, der sich bis in das nordwestliche Plangebiet zieht, wo er Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 45 in ein Retentionsbecken mündet. Weitere Gehölze (Einzelgehölze, Gehölzgruppen) säumen den Retentionsbereich sowie die Wiesenfläche in den Randbereichen. Gegenüber den umlie- genden, landwirtschaftlich intensiv genutzten Flächen weist das Plangebiet somit ein an Landschaftselementen deutlich strukturreicheres Erscheinungsbild auf. Vom Plangebiet aus bestehen Richtung Südwesten und Westen Blickbezüge, die über die an- grenzenden landwirtschaftlichen Flächen, den Ortsteil Niederbiegen bis hin zur westlichen, überwiegend bewaldeten Hangflanke des Schussentals reichen. Das Plangebiet wird vor allem von der im Süden verlaufenden Straße, die als Radweg ausgewiesen ist und auch von Spa- ziergängern genutzt wird, als Teil der landschaftlich erlebbaren Kulisse wahrgenommen. Auf Grund des Strukturreichtums auf der Fläche, jedoch auch unter Berücksichtigung der Vor- belastung durch die einengende Wirkung der baulichen Anlagen im Osten und Westen, kommt dem Gebiet eine mittlere Bedeutung für das Landschaftsbild zu. 8.2.1.8 Schutzgut Mensch (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. c BauGB): Kriterien zur Beurteilung des Schutzguts sind gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse sowie die Erholungseignung des Gebietes. Das Plangebiet wird derzeit überwiegend landwirtschaftlich extensiv genutzt. Von der etwa 200 m weiter nordwestlich verlaufenden Bundes-Straße B 30 sowie dem östlich angrenzenden Gewerbegebiet gehen Lärm-Emissionen aus. Innerhalb des bestehenden Gewerbegebietes im Osten findet betriebsbezogenes Wohnen statt, zudem befinden sich dort erschütterungsemp- findliche Anlagen (z.B. CNC-Fräsen). Weitere Wohnnutzungen liegen etwa 150 m nordöstlich des Plangebietes. Derzeit liegen keine Nutzungskonflikte vor. Die im Süden verlaufende Straße ist als Radweg ausgewiesen. Die Straße wird auch von nah- erholungssuchenden Spaziergängern regelmäßig frequentiert. 8.2.1.9 Schutzgut Kulturgüter (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. d BauGB): Es befinden sich keine Baudenkmäler im überplanten Bereich. Nach jetzigem Kenntnisstand lie- gen auch keine Bodendenkmäler im Wirkbereich der Planung. 8.2.1.10 Erneuerbare Energien (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. f BauGB): Im Hinblick auf eine nachhaltige Energieversorgung ist die Erhöhung des Anteils Erneuerbarer Energien zur Gewinnung von Wärme oder Strom anzustreben. Alternative Energiequellen können auf umweltschonende Weise einen Beitrag zur langfristigen Energieversorgung leisten. Der Bereich weist (hinsichtlich einer möglichen Gewinnung von Sonnenenergie) ein minimales Gefälle Richtung Westen auf. Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 46 Nach der Karte "Hydrogeologische Kriterien zur Anlage von Erdwärmesonden in Baden- Württemberg" ist der Untergrund im Plangebiet aus hydrogeologischer Sicht für den Bau und den Betrieb von Erdwärmesonden eingeschränkt günstig. 8.2.1.11 Wechselwirkungen zwischen den Belangen des Umweltschutzes Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, biologische Vielfalt, Mensch, Kulturgüter (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. i BauGB): Soweit Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Schutzgütern bestehen, wurden diese bei der Abarbeitung der einzelnen Schutzgüter angemerkt. 8.2.2 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung (Nr. 2b Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) 8.2.2.1 Schutzgut Arten und Lebensräume; Biologische Vielfalt (Tiere und Pflanzen; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Die geplante Bebauung führt teils zu Eingriffen in die o.g. Lebensräume. Die artenarme Fett- wiese wird als Lebensraum größtenteils zerstört. Ebenso werden einzelne der noch recht jun- gen Gehölze, vor allem entlang der Entwässerungsgräben sowie im Süden entlang der Straße für deren Verbreiterung gerodet. Um artenschutzrechtliche Konflikte zu vermeiden, sollten die Gehölze, die baubedingt nicht erhalten werden können, gemäß § 39 Abs. 5 BNatSchG in der Zeit vom 01.10. bis 28. (29.)02. gerodet werden. Der Retentionsbereich mit einem Teil seiner begleitenden Gehölzstrukturen sowie die Wiesengräben (mit Ausnahme einzelner zu errich- tender Überfahrten) bleiben hingegen erhalten. Auf Grund der nicht allzu hohen naturschutz- fachlichen Wertigkeit der baulich überplanten Lebensräume werden hiervon voraussichtlich keine wertgebenden Arten sondern lediglich Ubiquisten und Kulturfolger betroffen sein. Da sich gemäß der aktuellen Kartierung der Unteren Naturschutzbehörde das nächste bekann- te Brutvorkommen der Feldlerche etwa 300 m südöstlich des Plangebiets befindet, wird dieses weder baubedingt (durch Überbauung der Brutstätte) noch anlagenbedingt (durch die von den geplanten Baukörpern ausgehende Kulissenwirkung) betroffen sein. Insofern treten keine artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG ein. Vorgezogene Ausgleichs- maßnahmen (CEF-Maßnahmen) nach § 44 Abs. 5 BNatSchG sind daher nicht erforderlich. Da die von der Kulissenwirkung der geplanten Baukörper beeinträchtigten angrenzenden Offen- landflächen jedoch potentiellen Lebensraum für Bodenbrüter wie die Feldlerche darstellen, ist dem Bebauungsplan etwa 2 km nördlich des Plangebietes eine naturschutzrechtliche Aus- gleichsfläche zugeordnet, auf welcher artspezifische Maßnahmen umgesetzt werden (Extensi- vierung und Wiedervernässung von Grünland, siehe hierzu Punkt "Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der Auswirkungen/Abarbeitung der Eingriffsre- gelung"). Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 47 Um das Ausmaß des Lebensraum-Verlustes zu reduzieren und einen Teil der biologischen Vielfalt zu erhalten, sind verschiedene Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung festge- setzt. In den Randbereichen des geplanten Gewerbegebiets werden – mit Ausnahme im Nor- den, wo gemäß Flächennutzungsplan eine gewerbliche Erweiterungsmöglichkeit besteht – die bestehenden Bäume, soweit baubedingt möglich, als zu erhaltend festgesetzt, da diese ge- genüber neu gepflanzten Bäumen einen höheren Lebensraumwert aufweisen. Zur Schaffung weiterer gehölzgeprägter Lebensräume im Übergang zur freien Landschaft werden auf den Grünflächen weitere Bäume und Sträucher sowie – umliegend um das Retentionsbecken – zwei Feldgehölze/-hecken gepflanzt. Weitere Baumpflanzungen sind auf den gewerblichen Bauflächen geplant. Für die Pflanzung von Bäumen und Sträuchern sind standortgerechte heimische Gehölze zu verwenden. Dies verbessert das Lebensraum-Angebot vor allem für Kleinlebewesen und Vögel, denn einheimische Pflanzen bilden die Grundlage vieler Nahrungsketten. Ihre Verwendung dient daher auch der Erhaltung oder Verbesserung des Lebensraumes für Kleinlebewesen. Zum Schutz nachtaktiver Insekten wird festgesetzt, dass als Außenbeleuchtung nur mit Lichtstrahl nach unten gerichtete, vollständig insektendicht eingekofferte (staubdichte) LED-Lampen ver- wendet werden dürfen. Der Einsatz von Skybeamern, blinkende, wechselnd farbige Anzeigen sowie die flächenhafte Beleuchtung der Fassaden sind zum Schutz nachtaktiver Insekten und von Zugvögeln ausgeschlossen. Um fehlgeleitete Eiablagen von wassergebundenen Insekten zu minimieren, sind nur Photovoltaik-Module zu verwenden, die weniger als 8 % Licht polari- siertes reflektieren (je Solarglasseite 4 %). Dies wird von Elementen erfüllt, die entspiegelt und monokristallin sind und deutliche Kreuzmuster aufweisen. Elemente aus Strukturglas be- sitzen im Vergleich zu Floatglas deutliche Vorteile. Durch die Festsetzung einer Grünfläche im Übergang zu dem Umspannwerk im Westen kann zwischen dem geplanten Gewerbe und der biotopkartierten Hecke ein mind. 20 m breiter Pufferstreifen geschaffen werden. Sollten im Bereich der Zufahrtsstraße (d.h. auf Höhe des bestehenden Gewerbegebietes) weitere Bäume für die Verbreiterung der Straße gerodet werden müssen, sind diese durch neu zu pflanzende standortgerechte Bäume zu ersetzen. Nach Betrachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen kann der Eingriff in das Schutzgut Arten und Lebensräume insgesamt als mittel bis hoch bewertet werden. Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./ – neg./ 0 neutral) baubedingt Baustellenverkehr, Betrieb von Baumaschi- nen Belastung durch Lärm und Erschütterungen, Staub- und u.U. auch Schadstoffemissionen – Baustelleneinrichtungen, Bodenablagerun- gen, Baustraßen Verlust von Grünland mit eingestreuten Gehölzen – Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 48 anlagenbedingt Errichtung der Gebäude und Bau der Stell- plätze, Hof-, Lager- und Verkehrsflächen Verlust von Lebensräumen – – Anlage von Grünflächen von Gehölzpflan- zungen Schaffung von Ersatzlebensräumen + betriebsbedingt Gewerbeausübung u.U. Beeinträchtigung scheuer Tiere – Lichtemissionen Beeinträchtigung nachtaktiver Insekten – 8.2.2.2 Schutzgut Boden und Geologie (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Die landwirtschaftlichen Ertragsflächen mittlerer Wertigkeit gehen verloren. Während der Bau- zeit wird ein großer Teil der Bodenflächen für Baustelleneinrichtungen und Baustraßen bean- sprucht sowie durch Staub- und u.U. auch Schadstoffemissionen belastet. Es kommt zu Bo- denabtragungen und -aufschüttungen, was eine Veränderung des ursprünglichen Bodenprofils und -reliefs zur Folge hat und stellenweise zu Bodenverdichtungen führt. Die durch die geplanten Baukörper, Außenanlagen und Verkehrsflächen entstehende Versie- gelung führt zu einer Beeinträchtigung der vorkommenden Böden. In den versiegelten Berei- chen kann keine der Bodenfunktionen (Standort für Kulturpflanzen, Filter und Puffer, Aus- gleichskörper im Wasserhaushalt) mehr wahrgenommen werden. Durch die Ausweisung des Gewerbegebiets können insgesamt bis zu 1,43 ha des Baugebietes versiegelt werden (Ver- kehrsflächen plus Gewerbegebiet mit einer festgesetzten GRZ von 0,80). Durch geeignete Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung können die entstehenden Be- einträchtigungen des Schutzgutes Boden reduziert werden. Für Stellplätze, Zufahrten und an- dere untergeordnete Wege sind wasserdurchlässige (versickerungsfähige) Beläge vorgeschrie- ben, um die Versiegelung der Freiflächen zu minimieren und damit die Wasseraufnahmefä- higkeit des Bodens weitestgehend zu erhalten. Zum Schutz des Bodens vor Verunreinigungen werden Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei für alle baukonstruktiven Elemente, die großflächig mit Niederschlagswasser in Berührung kommen, ausgeschlossen. Das Boden- management, mit dem Ziel eines fachgerechten und schonenden Umgangs mit dem Boden in der Bauausführung, erfolgt in enger Abstimmung mit dem Sachbereich Bodenschutz des Landratsamtes Ravensburg. Trotz der Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung, welche die entstehenden Beeinträchtigungen des Schutzgutes Boden reduzieren, ist die Eingriffsstärke auf Grund des hohen Versiegelungsgrades erheblich. Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 49 Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./ – neg./ 0 neutral) baubedingt Baustellenverkehr, evtl. Unfälle Eintrag von Schadstoffen – Lagerung von Baumaterial, Baustellenein- richtungen (Wege, Container) partielle Bodenverdichtung, evtl. Zerstörung der Vegetationsdecke/Freilegen des Oberbodens – Bodenabbau, -aufschüttungen und Boden- transport stellenweise Bodenverdichtung, Zerstörung des ursprünglichen Bodenprofils – – anlagenbedingt Errichtung der Gebäude und Bau der Stell- plätze, Hof-, Lager- und Verkehrsflächen Bodenversiegelung – ursprüngliche Boden- Funktionen gehen verloren – – gesamte Flächenbeanspruchung Verlust offenen belebten Bodens – – betriebsbedingt Verkehr, Gewerbeausübung Eintrag von Schadstoffen – 8.2.2.3 Schutzgut Wasser (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Die offenen Wiesengräben bleiben mit Ausnahme einzelner Überfahrten ebenso wie das Re- tentionsbecken erhalten. Da die künstlich angelegten Gräben meist trocken liegen, ergeben sich durch die geplanten Überfahrungen keine erheblichen Beeinträchtigungen. Die geplante gewerbliche Bebauung hat eine Veränderung des Wasserhaushaltes zur Folge. Die Versickerungsleistung und damit auch die Grundwasserneubildungsrate nehmen ab, da Flächen versiegelt werden. Da die anstehenden offenen Böden jedoch als gering versicke- rungsfähig gelten und das anfallende Niederschlagswasser durch das gewählte Entwässe- rungskonzept (siehe nachfolgenden Punkt zur Wasserwirtschaft) zu großen Teilen im örtlichen Wasserkreislauf verbleibt, sind trotz der Versiegelungsmöglichkeit von 1,43 ha keine erhebli- chen Auswirkungen auf das Schutzgut zu erwarten. Eingriffe in das Grundwasser sind nach den Ergebnissen des geotechnischen Gutachtens nicht zu erwarten. Für Stellplätze, Zufahrten und andere untergeordnete Wege sind ausschließlich teilversiegelte (versickerungsfähige) Beläge zulässig, um die Wasseraufnahmefähigkeit des Bodens soweit wie möglich zu erhalten und Beeinträchtigungen der Grundwasserneubildungsrate zu reduzie- ren. Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei werden ausgeschlossen, um das Grundwasser vor Verunreinigungen zu schützen. Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 50 Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./ – neg./ 0 neutral) baubedingt Baustellenverkehr bei u.U. freiliegendem Grundwasser Schadstoffeinträge – Lagerung von Baumaterial/Boden, Baustel- leneinrichtungen (Container) Bodenverdichtung, reduzierte Versickerung und mehr oberflächiger Abfluss von Niederschlags- wasser – anlagenbedingt Errichtung der Gebäude und Bau der Stell- plätze, Hof-, Lager- und Verkehrsflächen durch Flächenversiegelung reduzierte Versicke- rung von Niederschlagswasser im Gebiet, Verrin- gerung der Grundwasserneubildungsrate – betriebsbedingt Verkehr, Gewerbenutzung Schadstoffeinträge – 8.2.2.4 Wasserwirtschaft (Wasser; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Für das neue Baugebiet erfolgt ein Anschluss an die gemeindliche Trinkwasserversorgung. Bei Verwirklichung des Gewerbegebiets fallen Abwässer in Form von Schmutzwasser (gewerbliche Abwässer sowie belastetes Niederschlagswasser) und unbelastetem Niederschlagswasser (von den Dächern) an. Die Entsorgung der Abwässer (Schmutzwasser) erfolgt durch den Anschluss an das Netz des Abwasserzweckverbandes Berg. Das im Baugebiet über die Dachflächen anfallende unbelaste- te Niederschlagswasser wird über die bestehenden Gräben in das Retentions-/ Versickerungs- becken eingeleitet. Auch in den Gräben erfolgt bereits eine gewisse Versickerung. Die Versi- ckerung von Regenwasser über Sickerschächte ist nicht zulässig. Das auf den Hofflächen an- fallende möglicherweise belastete Niederschlagswasser wird hingegen in die Mischwasserka- nalisation abgeleitet. 8.2.2.5 Schutzgut Klima/Luft; Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a und h BauGB): Durch die Überbauung der Grünlandfläche sowie die Rodung der Gehölze wird die Kalt- und Frischluftentstehung im Plangebiet unterbunden und auf die angrenzenden Offenflächen be- schränkt. Innerhalb des neuen Baugebietes wird durch die zu erwartende Versiegelung die Wärmeabstrahlung begünstigt und die Verdunstung eingeschränkt. Die dadurch verursachte thermische Belastung bedingt ein etwas ungünstigeres Kleinklima. Für die Durchlüftung des Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 51 Schussentals hat das am äußersten Rand gelegene Gewerbegebiet keine Relevanz. Schadstoffemissionen sind vorwiegend aus dem zusätzlichen Fahrverkehr sowie aus Feue- rungsanlagen (v.a. Heizanlagen) zu erwarten. Da Gewerbebetriebe vorwiegend der Unterbrin- gung von nicht erheblich belästigenden Gewerbebetrieben dienen, ist nicht mit einer erhebli- chen Beeinträchtigung der Luftqualität zu rechnen, zumal die gültigen Wärmestandards ein- zuhalten sind und moderne Heizanlagen eingebaut werden müssen. Die neu zu pflanzenden Gehölze haben in Folge ihrer Transpiration eine bioklimatisch aus- gleichende Wirkung und können freiwerdende Schadstoffe sowie Staub filtern und damit zur Erhaltung einer möglichst guten Luftqualität beitragen. Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./ – neg./ 0 neutral) baubedingt Baustellenverkehr, Betrieb von Baumaschi- nen Freiwerden von Staub und u.U. auch Schadstof- fen (Verkehr, Unfälle) – anlagenbedingt Errichtung der Gebäude und Bau der Stell- plätze, Hof-, Lager- und Verkehrsflächen mehr Wärmeabstrahlung, weniger Verdunstung, ungünstigeres Kleinklima – – Verlust des Grünlands mit eingestreuten Gehölzen weniger Kalt- und Frischluftproduktion – Anlage von Grünflächen mit Gehölzpflan- zungen Verbesserung des Kleinklimas + betriebsbedingt Gewerbenutzung (inkl. Betriebsverkehr) Schadstoff-/Staubemissionen aus Gewerbebe- trieben, Verkehrsabgase – 8.2.2.6 Schutzgut Landschaftsbild (Landschaft; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Durch die Beseitigung einzelner Gehölze und die Errichtung neuer Gewerbebauten erfährt das Landschaftsbild eine Beeinträchtigung. Durch die Erweiterung des Gewerbegebiets wird die Freifläche am westlichen Ortsrand von Mehlis/Schachen bebaut. Durch den räumlichen Zu- sammenschluss mit dem Umspannwerk entsteht eine bandartige gewerbliche geprägte Sied- lungsentwicklung. Blickbeziehungen von Anliegern der nächstgelegenen Wohnnutzungen sind kaum betroffen, da diese entweder bereits durch die zwei östlich angrenzenden größeren Gewerbehallen ver- baut sind oder soweit entfernt sind, dass die prägende Wirkung der Freifläche von dort aus nur noch bedingt wahrnehmbar ist. Für Naherholungssuchende auf der südlich verlaufenden Straße reduziert sich der Naherholungswert des Gebiets. Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 52 Die landschaftsästhetischen Auswirkungen der Bebauung werden durch die festgesetzten grünordnerischen und gestalterischen Maßnahmen reduziert. Die max. zulässige Höhe der Gewerbebauten wird auf eine für Gewerbegebiete verhältnismäßig geringe Höhe von 10 m begrenzt. Zur Flächengröße, Höhe und zur Beleuchtung von Werbeanlagen werden Einschrän- kungen getroffen. Zudem werden der Einsatz von Skybeamern und blinkenden, wechselnd farbigen Anzeigen sowie die flächenhafte Beleuchtung der Fassaden ausgeschlossen. In Ver- bindung mit der Begrenzung der Lichtmastenhöhe für die Außenbeleuchtung werden damit die Lichtabstrahlung in die freie Landschaft und die Fernwirkung der Bebauung reduziert. Um den störenden Einfluss der zukünftigen Baukörper auf das Landschaftsbild möglichst ge- ring zu halten, werden in den Randbereichen des geplanten Gewerbegebiets – mit Ausnahme im Norden, wo gemäß Flächennutzungsplan eine gewerbliche Erweiterungsmöglichkeit be- steht – öffentliche Grünflächen ausgewiesen. Auf diesen werden bestehende Bäume, soweit baubedingt möglich, als zu erhaltend festgesetzt werden, da diese gegenüber neu gepflanzten Bäumen raumwirksamer sind. Zur weiteren Eingrünung werden Bäume, Sträucher und Feld- gehölze gepflanzt. Zudem stellen die weiteren für die Gewerbegebietsflächen festgesetzten Pflanzgebote eine ausreichende Ein- und Durchgrünung sicher. Nicht in der Pflanzliste festge- setzte Sträucher sind auf max. 5 % der Grundstücksfläche zulässig, um die Freiflächen mög- lichst naturnah zu gestalten. Aus gestalterischen und landschaftsästhetischen Gründen werden Hecken aus Nadelgehölzen im Übergangsbereich zur freien Landschaft und in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen, ausgeschlossen. Dadurch kann die Eigenart des Land- schaftsbildes bestmöglich erhalten und mit Hilfe landschaftstypischer Pflanzenarten eine An- bindung des Gewerbegebietes an die Landschaft erreicht werden. Sollten im Bereich der Zu- fahrtsstraße (d.h. auf Höhe des bestehenden Gewerbegebiets) weitere Bäume für die Verbrei- terung der Straße gerodet werden müssen, sind diese durch neu zu pflanzende Bäume zu er- setzen. Insgesamt handelt es sich bei der Planung um einen Eingriff mittlerer bis hoher Inten- sität, da das Gebiet auf Grund der fehlenden Eingrünung im Norden trotz der relativ geringen Gebäudehöhen in die freie Landschaft wirken wird. Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./ – neg./ 0 neutral) baubedingt Baustelleneinrichtungen temporäre Beeinträchtigung des Landschaftsbil- des v. a. bei größeren Baustellen – anlagenbedingt Errichtung der Gebäude und Bau der Stell- plätze, Hof-, Lager- und Verkehrsflächen durch den Lückenschluss zwischen bestehendem Gewerbe und Umspannwerk Entstehung eines gewerblichen Siedlungsbandes – Entfernung der Gehölzfläche geringere Attraktivität für Naturerlebnis – Ein- und Durchgrünung des Gewerbegebiets Einbindung der Gewerbebauten und Hofflächen; + Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 53 Erhöhung der Strukturvielfalt im Gebiet betriebsbedingt Lichtemissionen Lichtabstrahlung in die umliegende Landschaft (durch getroffene Maßnahmen stark reduziert) – 8.2.2.7 Schutzgut Mensch (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. c BauGB): Die landwirtschaftlich genutzte Fläche geht verloren. Durch die Planung wird die Ansiedlung von Gewerbebetrieben ermöglicht, wodurch Arbeitsplätze gesichert und/oder neu geschaffen werden können. Durch das geplante Gewerbegebiet sind Geräusch-Immissionen auf die an- grenzenden betriebsbezogenen Wohnnutzungen im östlichen Gewerbegebiet sowie auf die weiter nordöstlich gelegenen Wohnnutzungen im Außenbereich zu erwarten. Auf Grund der Entfernung und des Schutzanspruches ist mit keinen schädlichen Umwelteinwirkungen und mit einer Einhaltung der zulässigen Immissionsrichtwerte gemäß der TA Lärm (Technische An- leitung zum Schutz gegen Lärm) zu rechnen. Auf Grund möglicher Beeinträchtigungen von angrenzenden Betrieben durch Erschütterungen, die im Rahmen von Bautätigkeiten auftreten können, wurden in Kooperation der BauGrund Süd Gesellschaft für Bohr- und Geotechnik mbH, Bad Wurzach und dem Ingenieurbüro für Geophysik Geo Log, Augsburg Erschütterungsmessungen durchgeführt (Untersuchungsbericht vom 18.09.2014/22.09.2014). Demnach können durch anfallende Bautätigkeiten, insbe- sondere Tiefbauarbeiten, die mit Verdichtungsarbeiten verbunden sind, für benachbarte er- schütterungsempfindliche Anlagen (z.B. CNC-Fräsen) relevante Beeinträchtigungen ausgehen. Tiefbaumaßnahmen sollten daher unter bestimmten Gesichtspunkten (Wahl der Verdich- tungsgeräte, Abstimmung des Bauablaufes, bauzeitliche fachtechnische Beratung und mess- technische Begleitung, Einrichtung einer Dauerüberwachung, Einholung von maschinenspezi- fischen Toleranzwerten) durchgeführt werden, die im Rahmen von privatrechtlichen Verträgen (Kaufvertrag, Grundbucheintrag) rechtlich zu sichern sind (siehe o.g. Untersuchungsbericht und Hinweis "Erschließungs- und Baumaßnahmen" unter Punkt 5.20). Durch die überwiegende Bebauung des Plangebiets geht dessen strukturreiches und erlebba- res Erscheinungsbild in einem ansonsten überwiegend ausgeräumten Landschaftsraum weit- gehend verloren. Gleichzeitig wird die im Süden verlaufende, von Erholungssuchenden fre- quentierte Straße Richtung Westen zukünftig auf einer zusätzlichen Länge von etwa 250 m durch Betriebsverkehr belastet sein. Die Naherholungseignung für Radfahrer und Spaziergän- ger wird sich dadurch etwas reduzieren. Die anlagebedingten Beeinträchtigungen können durch Gehölzerhaltungen und -pflanzungen zur Einbindung des Gewerbegebietes in die freie Landschaft und in Richtung des ausgewiesenen Radweges reduziert werden. Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 54 Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./ – neg./ 0 neutral) baubedingt Baustellenverkehr, Lieferung und Ablage- rung von Baumaterial, Betrieb von Bauma- schinen Belastung durch Lärm und Erschütterungen, Freiwerden von Staub und u.U. auch Schadstof- fen (Verkehr, Unfälle) – anlagenbedingt Errichtung der Gebäude und Bau der Stell- plätze, Hof-, Lager- und Verkehrsflächen Ansiedelung von Gewerbebetrieben, Sicherung bestehender und Schaffung neuer Arbeitsplätze ++ Ortsrandeingrünung durch öffentliche Grün- fläche und Pflanzungen Eingrünung und Abschirmung der geplanten Ge- bäude v. a. in Richtung Süden und Nordwesten; dadurch reduzierte Beeinträchtigung des Land- schaftsbildes + betriebsbedingt Verkehr auf der Erschließungsstraße, Ge- werbeausübung Belastung durch Lärm, Abgase und andere Luft- verunreinigungen durch den laufenden Betrieb und den damit verbundenen Fahrverkehr – 8.2.2.8 Schutzgut Kulturgüter (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. d BauGB): Da im überplanten Bereich nach jetzigem Kenntnisstand keine Kulturgüter vorhanden sind, ent- steht keine Beeinträchtigung. Sollten während der Bauausführung, insbesondere bei Erdarbeiten und Arbeiten im Bereich von Keller, Gründung und Fundamenten Funde (beispielsweise Scherben, Metallteile, Knochen) und Befunde (z. B. Mauern, Gräber, Gruben, Brandschichten) entdeckt wer- den, ist die Archäologische Denkmalpflege beim Regierungspräsidium Tübingen unverzüglich zu benachrichtigen. 8.2.2.9 Erneuerbare Energien (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. f BauGB): Eine Ausrichtung zukünftiger Baukörper zur optimalen Errichtung von Sonnenkollektoren in Ost-West-Ausrichtung ist möglich. Anlagen zur Gewinnung von regenerierbarer Energie (z.B. thermische Solar- und Fotovoltaikanlagen) sind auch außerhalb der überbaubaren Grund- stücksflächen (Baugrenzen) zulässig. Die Anlage von Erdwärmesonden ist jedoch im Einzelfall zu prüfen. 8.2.2.10 Wechselwirkungen zwischen den Belangen des Umweltschutzes Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, biologische Vielfalt, Mensch, Kulturgüter (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. i BauGB): Im vorliegenden Planungsfall sind keine erheblichen Effekte auf Grund von Wechselwirkungen Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 55 zwischen den einzelnen Schutzgütern zu erwarten. 8.2.3 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nicht-Durchführung der Pla- nung (Nr. 2b Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) 8.2.3.1 Bei Nicht-Durchführung der Planung bleiben die derzeitigen Lebensräume und Nutzungen beste- hen. Da es sich um eine festgesetzte Ausgleichsfläche handelt, werden die Lebensräume mit zu- nehmender Zeit an naturschutzfachlichem Wert gewinnen. Es ist keine Veränderung der vorkom- menden Böden und der geologischen Verhältnisse sowie des Wasserhaushaltes und der Grund- wasserneubildung zu erwarten. Das Gebiet wird nicht an die Ver- und Entsorgungsleitungen an- geschlossen und bleibt unbebaut. Damit bleibt auch die Luftqualität unverändert. Es ergibt sich keine Veränderung hinsichtlich der Kaltluftentstehung. Das Landschaftsbild, die Erholungseignung sowie die Auswirkungen auf den Menschen bleiben unverändert. Es bestehen weiterhin keine Nutzungskonflikte. Die Schutzgebiete, Biotope und ihre Verbundfunktion bleiben unverändert. Hinsichtlich des Schutzgutes Kulturgüter ergeben sich keine Veränderungen. Bei Nicht- Durchführung der Planung sind keine zusätzlichen Energiequellen nötig. Die bestehenden Wech- selwirkungen erfahren keine Veränderung. 8.2.3.2 Unabhängig davon können Änderungen eintreten, die sich aus großräumigen Vorgängen (z.B. Klimawandel) oder in Folge der natürlichen Dynamik (z.B. Populationsschwankungen) ergeben. Diese auch bisher schon möglichen Änderungen sind aber nur schwer oder nicht prognostizierbar. Zudem liegen sie außerhalb des Einflussbereichs der Gemeinde; ein unmittelbarer Bezug zur vor- liegenden Planung besteht nicht. 8.2.4 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der Auswir- kungen/ Abarbeitung der Eingriffsregelung des § 1a BauGB, Konzept zur Grünordnung (Nr. 2c Anlage zu § 2 Abs. 4 sowie § 2a BauGB): 8.2.4.1 Für die Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen sowie die Abarbeitung der Ein- griffs-/Ausgleichsregelung ist folgender Sachverhalt darzustellen: Bei der westlich des bestehen- den Gewerbegebietes gelegenen Teilfläche der Fl.-Nr. 562/6, die den überwiegenden Teil des Plangebiets einnimmt, handelt es sich um eine in der 4. Änderung des Bebauungsplanes "Gewer- begebiet Mehlis" festgesetzte Ausgleichsfläche. Da die Ausgleichsfläche – mit Ausnahme des nordwestlichen Bereichs – baulich überplant wird und somit entfällt, wird sie nach dem Bilanzie- rungsansatz 1:1 auf einen 19.100 m² großen Flächenanteil der externen Ausgleichsfläche 1 Fl.- Nr. 1108 verlagert (s.u.). Der zusätzlich erforderliche Ausgleichsbedarf wird nach dem gemein- samen Bewertungsmodell der Landkreise Bodenseekreis und Ravensburg (Fassung vom 01.07.2012) ermittelt. Die Vorgehensweise erfolgt in folgenden Arbeitsschritten: Beschreibung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen, schutzgutbezogene, verbal-argumentative Be- wertung, Ermittlung des verbleibenden Ausmaßes der Beeinträchtigung, Ausgleich der verblei- Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 56 benden Beeinträchtigungen, Ergebnis. 8.2.4.2 Um die Auswirkungen auf die Schutzgüter möglichst gering zu halten, wurde vor Betrachtung der möglichen Ausgleichsmaßnahmen überprüft, inwieweit die Folgen des Eingriffs vermeidbar oder minimierbar sind. Zur Vermeidung bzw. Minimierung von Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft dienen folgende Maßnahmen (Konzept zur Grünordnung): Ein- und Durchgrünung des Gewerbegebietes durch Grünflächen mit Gehölzpflanzungen und zu erhaltenden Bäumen (planungsrechtliche Festsetzungen, Schutzgut Arten und Lebensräu- me, Schutzgut Landschaftsbild) naturnahe Gestaltung der Pflanzungen durch Verwendung standortgerechter, einheimischer Gehölze (Festsetzung von Pflanzlisten, Schutzgut Arten- und Lebensräume) Verwendung insektenschonender LED-Lampen im Außenbereich (planungsrechtliche Festset- zungen, Schutzgut Arten und Lebensräume) Ausschluss von Skybeamern, blinkenden, wechselnd farbigen Anzeigen sowie einer flächen- haften Fassadenbeleuchtung (planungsrechtliche Festsetzungen, Schutzgut Arten und Lebens- räume, Schutzgut Landschaftsbild) Verwendung von Photovoltaik-Modulen, die weniger als 8 % polarisiertes Licht reflektieren (4 % je Solarglasseite) (planungsrechtliche Festsetzungen, Schutzgut Arten und Lebensräume) Ausschluss von Hecken aus Nadelgehölzen im Übergangsbereich zur freien Landschaft und in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen (planungsrechtliche Festsetzungen, Schutzgut Landschaftsbild) Begrenzung der Gebäudehöhen, der Gebäudeformen und der Gebäudemassen; Einschränkung der Farbgebung für die Gebäudedächer (Schutzgut Landschaftsbild) Ausschluss von Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei (planungsrechtliche Festset- zungen, Schutzgut Boden und Schutzgut Wasser) Reduzierung des Versiegelungsgrades und dadurch Erhaltung der Wasseraufnahmefähigkeit des Bodens durch Verwendung versickerungsfähiger Beläge (planungsrechtliche Festsetzun- gen, Schutzgut Boden und Schutzgut Wasser) 8.2.4.3 Schutzgutbezogene, verbal-argumentative Bewertung: Zur vollständigen und nachvollziehbaren Gegenüberstellung des geplanten Eingriffes und der geplanten Maßnahmen zur Vermeidung, Mi- nimierung und zum Ausgleich der Beeinträchtigungen durch das Vorhaben sind für alle betroffe- nen Schutzgüter die notwendigen Schritte in der nachfolgenden Tabelle erfasst und verbal- argumentativ bewertet. Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 57 8.2.4.4 Schutzgut Arten- und Lebensgemeinschaften Eingriff Auswirkungen Vermeid.- und Minimie- rungs-Maßnahmen Bewertung des Eingriffes Überbauung einer artenar- men Fettwiese mit einge- streuten Gehölzen die Lebensräume werden durch Überbauung größten- teils zerstört Ein- und Durchgrünung der Bebauung; Verwendung standortgerechter, heimischer Gehölzarten; insektenfreund- liche Außenbeleuchtung (z.B. LEDs); insektenschonende Photovoltaikanlagen Eingriff erheblich 8.2.4.5 Schutzgut Boden Eingriff Auswirkungen Vermeid.- und Minimie- rungs-Maßnahmen Bewertung des Eingriffes Versiegelung von Oberflä- chen Im Bereich der Überbauung findet ein Bodenabtrag statt. Die Bodenfunktionen gehen größtenteils verloren. teilversiegelte Beläge; Aus- schluss schwermetallhaltiger Oberflächen Eingriff erheblich 8.2.4.6 Schutzgut Wasser Eingriff Auswirkungen Vermeid.- und Minimie- rungs-Maßnahmen Bewertung des Eingriffes kleinflächige Versiegelung bisher offener, gering versi- ckerungsfähiger Bodenflä- chen geringe Verminderung der Grundwasser-Neubildung und Erhöhung des Oberflä- chen-Abflusses Sammlung, Reinigung und Versickerung des auf den Dachflächen anfallenden Niederschlagswassers in dem bestehenden Retentionsbe- cken; Verwendung sickerfä- higer Beläge Eingriff unerheblich: Der überwiegende Teil des im Plangebiet anfallenden Nie- derschlagswassers wird voll- ständig unschädlich versi- ckert. 8.2.4.7 Schutzgut Klima/Luft Eingriff Auswirkungen Vermeid.- und Minimie- rungs-Maßnahmen Bewertung des Eingriffes Überbauung von Bodenflä- Einschränkung der Kaltluft- Ein- und Durchgrünung der Eingriff unerheblich, da kei- Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 58 chen bildung Bebauung mit Gehölzpflan- zungen; teilversiegelte Belä- ge (verminderte Aufheizung) ne siedlungsrelevanten Kalt- luftschneisen bebaut werden, die Pflanzungen einen ther- mischen Ausgleich schaffen und die von Bebauung frei- gehaltenen Flächen weiter- hin klimatisch wirksam sein können. 8.2.4.8 Schutzgut Landschaftsbild Eingriff Auswirkungen Vermeid.- und Minimie- rungs-Maßnahmen Bewertung des Eingriffes Erweiterung des bestehenden Gewerbegebietes Durch die Bebauung der Frei- fläche erfolgt ein Lücken- schluss zwischen dem beste- henden Gewerbe und dem Umspannwerk. Begrenzung der Gebäudehö- hen auf etwa 10 m; Ein- und Durchgrünung der Bebauung (mit Ausnahme vom nördl. Bereich); Ausschluss von Na- delhecken im Übergangsbe- reich zur freien Landschaft; Ausschluss von Skybeamern, blinkenden, wechselnd farbi- gen Anzeigen sowie einer flächenhaften Fassadenbe- leuchtung; Einschränkungen zur Größe und Beleuchtung von Werbeanlagen Eingriff erheblich 8.2.4.9 Ermittlung des verbleibenden Ausmaßes der Beeinträchtigung. 8.2.4.10 Schutzgut Arten und Lebensgemeinschaften: Das geplante Vorhaben hat erhebliche Auswirkungen durch die Überbauung einer Fettwiese, die Rodung von Gehölzstrukturen sowie die teilweise Überbauung von Entwässerungsgräben im Bereich der geplanten Überfahrungen. Wie bereits oben erwähnt, wird die entfallende Ausgleichsfläche aus der 4. Änderung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" nach dem Bilanzierungsansatz 1:1 auf einen 19.100 m² großen Flä- chenanteil der externen Ausgleichsfläche 1 Fl.-Nr. 1108 verlagert (s.u.), da hier ein ähnliches, sogar höherwertiges Entwicklungsziel angestrebt wird (Entwicklung einer Magerwiese). Darüber hinaus wird der Bestand zusätzlich nach der Biotopwertliste des Bewertungsmodells bewertet und somit nochmals als Eingriffsfläche definiert. Aus diesem Grund wird die Fettwiese im Bestand bei dieser zusätzlichen Eingriffsbetrachtung lediglich mit 8 Ökopunkten angesetzt. Würden 13 Punkte angesetzt werden, wäre darin der Altausgleich bereits beinhaltet (Umwandlung von Intensiv- zu Extensivgrünland (Fettwiese)), was wiederum den zusätzlichen 1:1 Ausgleich hinfällig machen Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 59 würde. Da die Anzahl und Breite der Überfahrungen auf der Ebene des Bebauungsplanes noch nicht be- kannt ist und die Gräben zukünftig von Bebauung umgeben sein werden und somit an natur- schutzfachlichem Wert verlieren, werden diese bei der Planung der Biotoptypen-Nr. 60.50 ("Klei- ne Grünflächen") zugeordnet. Nr. Bestands-Biotoptyp (Plangebiet) Fläche in m2 Biotopwert Bilanzwert 33.41 Fettwiese (Abzug von 13 auf 8, s.o.) 15.915 8 127.320 33.41 Retentionsbereich 1.636 13 21.268 37.11 Acker mit fragmentarischer Unkrautvegetation 1.253 4 5.012 41.10 Feldgehölz 832 17 14.144 12.61 Entwässerungsgraben 1.086 13 14.118 60.21 völlig versiegelte Straße 1.709 1 1.709 60.25 Grasweg 381 6 2.286 45.40a junge Obstbäume auf Zierrasen (4+8) 3.513 12 42.156 45.40b 35 Bäume auf Fettwiese (Durchschnittlicher Stamm- umfang: 65 cm) 2.275 6 13.650 Summe Bestand 26.325 241.663 Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 60 Nr. Planung-Biotoptyp (Plangebiet) Fläche in m2 Biotopwert Bilanzwert 60.10, 60.21 überbaubare Gewerbegebietsflächen (GRZ 0,80, d.h. 80 % der GE-Flächen) 10.794 1 10.794 60.50 nicht versiegelbare/überbaubare Gewerbegebietsflä- chen (restliche 20 % der GE-Flächen, inkl. der beste- henden Entwässerungsgräben) 2.699 4 10796 60.20 gemeindliche Straßen- und Geh-/Radwegflächen 5.239 1 5.239 41.20 Strauch-/Heckenpflanzungen auf öffentl. Grünfläche 418 14 5.852 33.41 Retentionsbereich in öffentlicher Grünfläche 1.636 13 21.268 45.40a junge Obstbäume auf Zierrasen im Bereich der öffent- lichen Grünfläche (4+8) 2.453 12 29.436 33.41 verbleibenden Bereich der öffentlichen Grünfläche (inkl. bestehendem Entwässerungsgraben) 3.086 8 24.688 45.40b 27 Bäume auf öffentlicher Grünfläche, Bestand (Durchschnittlicher Stammumfang: 65 cm) 1.755 6 10.530 45.30b 1 Baum auf der öffentlichen Grünfläche (mittelwertiger Biotoptyp), Neupflanzung, prognostizierter Stamm- Umfang nach 25 Jahren 77 cm 77 6 462 45.30a 13 Bäume auf den privaten Baugrundstücken (ge- ringwertiger Biotoptyp), Neupflanzung, prognostizier- ter Stamm-Umfang nach 25 Jahren 77 cm 1.001 8 8008 Summe Planung 26.325 127.073 Summe Planung mit Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen 127.073 Summe Bestand 241.663 Differenz Bestand / Planung (=Erzielte Aufwertung/Überschuss) -114.590 8.2.4.11 In Bezug auf das Schutzgut Arten und Lebensgemeinschaften wird durch die Planung innerhalb des Geltungsbereichs ein Defizit von 114.590 Wertpunkten erzielt. 8.2.4.12 Schutzgut Boden: Das geplante Vorhaben hat erhebliche Auswirkungen durch die Neuversiege- lung bislang unversiegelter Böden. Der erforderliche Ausgleichsbedarf für den Boden wird nach dem o.g. Bewertungsmodell anhand einer 5-stufigen Bewertungsskala (Stufe 0-"Böden ohne na- türliche Bodenfunktion" bis Stufe 4 -"Böden mit sehr hoher Bodenfunktion") für die folgenden Funktionen getrennt bewertet: natürliche Bodenfruchtbarkeit Ausgleichskörper im Wasserkreislauf Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 61 Filter und Puffer für Schadstoffe Standort für die natürliche Vegetation Die im Folgenden aufgeführte Berechnungsmethode für die Ermittlung des erforderlichen Aus- gleichs wird auf die drei zuerst genannten Funktionen angewandt. Die Funktion "Standort für die natürliche Vegetation" findet lediglich Anwendung bei Böden mit extremen Standorteigenschaf- ten, die in die Bewertungsklasse 4 (sehr hoch) eingestuft werden. Dies ist bei den vorliegenden Böden nicht der Fall (Einstufung als gering bzw. sehr gering). Die Festlegung der Bewertungs- klasse der Böden erfolgte nach der Bodenschätzungskarte des Landesamts für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (Referat 93 – Landesbodenkunde). 8.2.4.13 Die Wirkung des Eingriffs, d.h. der Kompensationsbedarf, wird in Boden-Wertstufen (Gesamtbe- wertung über alle Funktionen) ermittelt. Anschließend werden die Boden-Wertstufen (Gesamtbe- wertung über alle Funktionen) in Ökopunkte umgerechnet, um eine bessere Vergleichbarkeit mit den anderen Schutzgütern zu erzielen. Die Berechnung erfolgt durch Multiplikation der vom Ein- griff betroffenen Fläche in m² mit der Differenz aus der Wertstufe vor dem Eingriff und der Wert- stufe nach dem Eingriff. Die Wertstufen stellen dabei den Mittelwert der drei zu betrachtenden Bodenfunktionen dar. Diese Wertstufe vor dem Eingriff liegt bei den überplanten Flurstücken bei 2,67, die nach dem Eingriff bei versiegelten Flächen bei 0. Teilversiegelte Flächen (z.B. Stellplät- ze) werden dabei genauso behandelt wie vollversiegelte Flächen, sind also bei den u.g. Flächen mit eingeschlossen. 8.2.4.14 Die versiegelbare Fläche berechnet sich wie folgt: festgesetzte Grundflächen (GR) im Gewerbegebiet: insgesamt 10.794 m² festgesetzte Verkehrsflächen (gemeindliche Straßen- und Geh-/Radwegflächen): 5.239 m² Von dieser Gesamtfläche von 16.033 m² muss die bereits im Bestand vorhandene Versiegelung (1.709 m², siehe Tabelle unter dem Punkt 8.2.4.10) abgezogen werden. Es ergibt sich folglich eine max. Neuversiegelung von 14.324 m². Teilfläche Fläche in m² Bewertungsklassen für die Bodenfunkti- onen Wertstufe (Ge- samtbewertung der Böden) Ökopunkte pro m² Ökopunkte be- zogen auf die Fläche neu versiegelbare Flächen 14.324 2-3-3 2,666 10,66 152.694 Summe 14.324 152.694 8.2.4.15 Für die Eingriffe in das Schutzgut Boden ergibt sich folglich ein Kompensationsbedarf von 152.694 Ökopunkten. Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 62 8.2.4.16 Schutzgut Wasser: Nach Vermeidung und Minimierung der Auswirkungen verbleiben keine erheb- lichen Beeinträchtigungen. 8.2.4.17 Schutzgut Klima/Luft: Nach Vermeidung und Minimierung der Auswirkungen verbleiben keine er- heblichen Beeinträchtigungen. 8.2.4.18 Schutzgut Landschaftsbild: Die Bewertung des Eingriffes in das Landschaftsbild erfolgt in den fol- genden sieben Arbeitsschritten (abgewandelt von Nohl 1993): Ermittlung des Eingriffstyps: Beim vorliegenden Vorhaben handelt es sich um den Eingriffs- typ 3 (Gewerbegebiet). Ermittlung des beeinträchtigten Wirkraums: Für den vorliegenden Eingriffstyp sind die Wirk- zonen I mit einem Radius von 0-500 m um das Vorhaben sowie II mit einem Radius von 500-2.000 m zu betrachten. Die folgende Karte zeigt auf, welcher Wirkraum in den beiden Zonen vorliegt und wo von einer Sichtverschattung auszugehen ist (die beiden Kreise stellen die Wirkzonen I und II dar): Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 63 Ermittlung der Bedeutung der ästhetischen Raumeinheiten: In den Wirkzonen sind drei ver- schiedene Raumeinheiten zu betrachten (siehe nachfolgende Karte). Die Wertstufe 1 wurde den überwiegend gewerblich geprägten Siedlungsbereichen von Mehlis, Baienfurt, Weingar- ten, Niederbiegen sowie dem "Dachser-Areal" zugeordnet (Raumeinheit 1). Die Wertstufe 2 kommt den verbleibenden Siedlungsbereichen von Mehlis, Baindt und Baienfurt zu (Raum- einheit 2). Die dritte und im Untersuchungsgebiet höchste vergebene Wertstufe wurde ge- schlossen der umliegenden Landschaft zugeordnet (Raumeinheit 3). Hierbei handelt es sich um das Schussental mit seinem leicht ansteigenden östlichen Talhang. Die Bereiche sind überwiegend landwirtschaftlich intensiv genutzt. Strukturreiche Bereiche sind noch vereinzelt eingestreut (so z.B. der im Norden hineinragende Schenkenwald). Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 64 Ermittlung des Erheblichkeitsfaktors: Durch die Erweiterung des bestehenden Gewerbegebiets und des damit einhergehenden Lückenschluss zum Umspannwerk hin entsteht ein gewerblich geprägtes Siedlungsband. Durch umfangreiche Minimierungsmaßnahmen (Begrenzung der Gebäudehöhen auf etwa 10 m; Ein- und Durchgrünung der Bebauung (mit Ausnahme vom nördlichen Bereich); Ausschluss von Nadelhecken im Übergangsbereich zur freien Landschaft; Ausschluss von Skybeamern, blinkenden, wechselnd farbigen Anzeigen sowie einer flächen- haften Fassadenbeleuchtung; Einschränkungen zur Größe und Beleuchtung von Werbeanla- gen) wird von einem Eingriff geringer bis mittlerer Wirkintensität ausgegangen. Der Erheb- lichkeitsfaktor liegt damit bei 0,5. Ermittlung des Wahrnehmungskoeffizienten: Beim Eingriffstyp 3 und Eingriffsobjekten bis 50 m Höhe liegt dieser Koeffizient für die Wirkzone I bei 0,2, für die Wirkzone II bei 0,1. Der Kompensationsflächenfaktor wird gemäß Nohl (1993) mit 0,1 angesetzt. Die Berechnungsformel für den Kompensationsbedarf innerhalb einer Wirkzone ist im Folgen- Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 65 den abgebildet. Der gesamte Kompensationsbedarf ergibt sich aus der Summe des Bedarfs aus den beiden Wirkzonen. Demnach ergibt sich folgender Kompensationsbedarf für den Eingriff in das Landschaftsbild: Wirkzone I Raumeinheit 1 Raumeinheit 2 Raumeinheit 3 Erheb- lichkeits- faktor Wahrneh- mungsko- effizient Kompen- sationsflä- chenfaktor Kompen- sations- umfang Fläche [m²] Bedeu- tung Fläche [m²] Be- deu- tung Fläche [m²] Bedeu- tung 66.485,0 1 2.393,8 2 687.055,6 3 0,5 0,2 0,1 21.324 Wirkzone II Raumeinheit 1 Raumeinheit 2 Raumeinheit 3 Erheb- lichkeits- faktor Wahrneh- mungsko- effizient Kompen- sationsflä- chenfaktor Kompen- sations- umfang Fläche [m²] Bedeu- tung Fläche [m²] Be- deu- tung Fläche [m²] Bedeu- tung 40.933,3 1 55.599,0 2 2.471.811,4 3 0,5 0,1 0,1 37.838 Summe Kompensationsumfang von Wirkzone I und II 59.162 8.2.4.19 Ausgleich der verbleibenden Beeinträchtigungen 8.2.4.20 Die nach Vermeidung und Minimierung verbleibenden Auswirkungen werden auf zwei externen Ausgleichsflächen kompensiert. Die Ausgleichsfläche 1 befindet sich auf der Flurnummer 1108, Gemarkung Baindt. Das Flurstück liegt innerhalb der Saßenwiesen, einem größeren, zusammenhängenden Wiesengebiet im Nord- westen der Gemeinde Baindt. Im Osten verläuft die Landesstraße 284 mit begleitendem Fuß- und Radweg, etwas weiter östlich die Bundesstraße 30. Westlich angrenzend befindet sich das Natur- schutzgebiet "Schenkenwald" (Nr. 4.040). Bei dem Schutzgebiet handelt es sich laut Beschrei- bung um einen größeren Waldkomplex im Schussental auf alluvialem Schwemmmaterial (Eichen Hainbuchen-Mischwald, in Mulden und Rinnen Erlen-Eschen-Auwald). Die Fläche mit der Flur- nummer 1108 wird im Norden und Süden von biotopkartierten Gräben begrenzt. In der Mitte der Fläche verläuft ein weiterer Graben. Alle drei Gräben entwässern die Wiesenflächen von Ost nach beeinträchtigter Wirkraum [m²] Bedeutung Raumeinheit 1,00 beeinträchtigter Wirkraum [m²] www.buerosieber. de Bedeutung Raumeinheit Erheblich- keitsfaktor Wahrneh- mungs- koeffizient Raumeinheit 1 Kompensati- onsflächen- faktor (0,1) Raumeinheit 2 x x x x + Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 66 West. Das kartierte Biotop umfasst weitere Gräben in den angrenzenden Flächen. In der Biotop- beschreibung, welche im Jahr 2012 aktualisiert wurde, werden die Gräben als lockere Sumpfseg- gen-Bestände beschrieben, welche wahrscheinlich Reste der ursprünglichen Nasswiesenvegetati- on der Wiese darstellen. Die Biotope sind durch die Mahd bis an den Grabenrand beeinträchtigt. Die Wiesenfläche mit der Fl.-Nr. 1108 ist derzeit an einen Milchviehbetrieb in der Gemeinde ver- pachtet. Die Fläche wird bereits seit 35 Jahren als Wiese bewirtschaftet. Davor fand eine Ackernutzung statt. Nach Auskunft des Pächters erfolgt je nach Aufwuchs eine 4-5-malige Mahd im Jahr. Zusätzlich erfolgt eine Gülledüngung, jedoch nicht regelmäßig. Die Fläche ist zu den Gräben hin mit von Nord nach Süd verlaufenden Tonrohren drainiert. Die Tonrohre sind teilweise nicht mehr funktionsfähig. Die Drainagen wurden in den letzten Jahren auch nicht erneuert. Der Landwirt selbst beschreibt die Fläche trotz Düngung als wenig ertragreich. Die Humusschicht sei geringmächtig ausgeprägt und der Boden sehr lehmhaltig. Dies spiegelt sich auch in der Bewer- tung der Bodenfunktionen der Fläche wieder, welche die Fläche hinsichtlich der natürlichen Bo- denfruchtbarkeit als "mittel" einstuft. Die Funktion als Austauschkörper im Wasserkreislauf ist er- wartungsgemäß für Kiese und Sande als "hoch" eingestuft. Bei der Begehung der Fläche im Ok- tober 2013 wurden die dichten Sumpfseggen-Bestände innerhalb der Gräben angetroffen. Die dominanten Bestände wurzeln am Grund der Gräben und ziehen sich nahezu über den ganzen Verlauf. Gelegentlich werden sie von Mädesüß begleitet. Innerhalb eines 2 m breiten Streifens links und rechts der Gräben zeigt sich jedoch eine artenreiche, kleinteilige Vegetation, welche Tro- ckenheitszeiger wie Potentilla erecta oder Potentilla sterilis beinhaltet. Aus hydrologischen Grün- den sind diese trockenen Grabenränder, trotz der erfolgten Düngung, welche in der benachbarten Fettwiese im Bestand deutlich zu erkennen ist, mager ausgeprägt. So findet sich dort beispiels- weise auch der Papageien-Saftling (Hygrocybe psittacina). Der Saftling bewohnt Trockenrasen sowie extensiv bewirtschaftete und höchstens mäßig gedüngte Wiesen und Weiden. Der Papa- geigrüne Saftling ist in Deutschland bzw. Baden-Württemberg besonders geschützt, im Natur- schutz dient er wie andere Saftlinge auch als Indikator für wertvolle, nährstoffarme Grasgesell- schaften. Innerhalb der Sumpfseggen-Bestände konnten Wespenspinnen festgestellt werden. Die Art bevorzugt sonnige, offene Standorte mit niedriger bis halbhoher Vegetation und hoher Heu- schrecken-Population auf trockenem wie feuchtem Untergrund. Bei der Begehung waren die Heu- schrecken vorwiegend im Randbereich der Gräben zu finden. Die bewirtschafteten Wiesen zwi- schen den Gräben sind als Fettwiesen ausgeprägt. Die geringe Furchtbarkeit und nicht ganz in- tensive Düngung spiegelt sich auch in der Vegetation wieder, so dass der mäßig stickstoffreich bevorzugende Goldhafer in der Wiesenvegetation zahlreich mit vertreten ist. Insgesamt ist der Be- stand jedoch noch von nährstoffliebenden Fettwiesen- und Intensivgrünlandarten, vor allem Grä- sern, beherrscht: Dactylis glomerata, Ranunculus repens, Rumex obtusifolius, Alopecurus praten- sis, Trifolium repens, Taraxacum officinale agg., Veronica filiformis, Elymus repens, Galium mollugo, Cerastium holosteoides, Plantago lanceolata u.w.. Im Osten der Fläche stockt am mittig verlaufenden Graben eine größere Esche. Der Baum ist von mehreren noch jüngeren Sträuchern unterwachsen. Die Gehölze haben daher insgesamt Feldgehölzcharakter. Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 67 Folgende Maßnahmen werden auf der Fläche umgesetzt (siehe auch Planskizze zur Ausgleichsflä- che 1 unter Punkt "Zuordnung von Flächen und/oder Maßnahmen zum Ausgleich im Sinne des § 1a Abs. 3 BauGB an anderer Stelle gemäß § 9 Abs. 1a Satz 2 BauGB (externe Ausgleichsflä- chen/-maßnahmen)"): Entwicklungspflege: Ziel der Pflege sind der Erhalt bzw. die Aufwertung der Gräben und deren Trockenstandorte im Randbereich. Innerhalb der Wiesenfläche wird eine extensive Wiesennutzung hin zu einer mageren Frisch/-Feuchtwiese angestrebt. Um die Fläche auszuhagern ist die Fläche in den ersten drei Jahren weiterhin 4-mal im Jahr zu mähen. Auf eine Düngung sowie die Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln ist dabei zu verzichten. Das Mahdgut ist dabei unbedingt abzutransportieren (s.u.) und die Fläche nicht zu mulchen. Um die kartierten Grabenbiotope mit den artenreichen, trockenen Randbereichen nicht zu be- einträchtigen, die Etablierung der Prachtnelke (Dianthus superbus) zu fördern sowie einen Rückzugsort für die Fauna im Gebiet zu erhalten, sind die Bereiche 2 m links und rechts der Gräben (innerhalb der Flurnummer 1108) bei der Mahd in den ersten drei Jahren lediglich einmal im Herbst ab Ende September mitzumähen. Auf eine Einsaat bzw. einen Mahdgutübertrag wird bei der Wiesenfläche verzichtet, da zahl- reiche Arten der Zielvegetation noch im Bereich der Gräben vorhanden sind und bei Nährstoff- entzug wieder in die Fläche einwandern können. Es wird bewusst auf eine Wiedervernässung der Fläche verzichtet. Zum einen sind die Gräben im Bestand biotopkartiert, zum anderen ist die Artenvielfalt innerhalb der Fläche bei einer Entwicklung einer Frisch-/Feuchtwiese, dem Erhalt der Trockenstandorte am Grabenrand so- wie den nassen Standorten im Graben wesentlich höher, als bei der Rekultivierung einer Nasswiese. Des Weiteren wird der Erhalt der Gräben als wichtige Biotopverbundselemente in- nerhalb der Wiesen angestrebt. Über die Gräben erfolgt ein Verbund über den Neugraben hin zum Bampfen, welche im Osten der Fläche (östlich der B 30) verläuft. Folgenutzung: Im Anschluss an die Aushagerungsphase erfolgt eine extensive Wiesennutzung mit 2- 3 Schnitten pro Jahr. Der Zeitpunkt des ersten Schnitts ist Ende Mai bis Anfang Juni. Die Randbereiche der Gräben werden weiterhin einmal im Herbst ab Ende September gemäht. Neben der Mahd ist in mehrjährigem Abstand eine Erhaltungsdüngung mit Festmist durchzu- führen (max. 90 dt/ha). Die Gräben sind zum Erhalt der Grabenfunktion bei Bedarf (mehrjähriger Turnus, höchstens alle 5 Jahre) zu räumen und zu entkrauten. Die Maßnahmen sollten stets "stromaufwärts" er- Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 68 folgen. Der Zeitpunkt zur Räumung ist September bis Ende Oktober. Das Feldgehölz mit der alten Esche innerhalb der Fläche ist zu erhalten. Um einer Veralterung der Sträucher vorzubeugen, können diese gelegentlich zurück geschnitten werden. Sollte die Esche absterben, ist der Baum als Totholz zu belassen. Totholzäste, die bei Astbruch eine Ge- fahr bei der Bewirtschaftung der Fläche darstellen, können heraus geschnitten werden. Das Mähgut ist bei der Entwicklungspflege als auch der Folgenutzung grundsätzlich abzutrans- portieren. Das Mähgut sollte noch 2 Tage auf der Fläche verbleiben, um zu gewährleisten, dass sich die Samen auch auf der Fläche ausbreiten. Sollte sich im Rahmen des durchzuführenden Monitorings herausstellen, dass die angestrebte Entwicklung nicht im gewünschten Maße eintritt, wird die Möglichkeit der Mähgutübertragung von gemeindlicher Seite geprüft. 8.2.4.21 Die Ausgleichsfläche 1 ist im Bestand sowie in der Planung wie folgt zu bewerten: Nr. Bestands-Biotoptyp Fläche in m2 Biotopwert Bilanzwert 33.41 Fettwiese mittlerer Standorte (Beeinträchtigung durch häufige Mahd, Düngung) 18.301 10 183.010 33.43 Magerwiesenstreifen im Bereich der Gräben (Beein- trächtigung durch häufige Mahd, Düngung) 2.460 16 39.360 34.62 Sumpfseggen-Ried im Graben 948 17 16.116 Summe Bestand 21.709 238.486 Nr. Planung-Biotoptyp Fläche in m2 Biotopwert Bilanzwert 33.43 Magerwiese, teilweise feuchte Ausprägung 18.301 21 384.321 33.43 Magerwiesenstreifen im Bereich der Gräben 2.460 21 51.660 34.62 Sumpfseggen-Ried im Graben 948 17 16.116 Summe Bestand 21.709 452.097 Summe Planung Ausgleichsmaßnahme 452.097 Summe Bestand 238.486 Differenz Bestand / Planung (= erzielte Aufwertung/Ausgleich ge- samt) +25.633 von insg. 213.611* *Für die Bilanzierung in Ökopunkten ist nur der Flächenanteil relevant, der nicht für den 1:1 Ausgleich zur Kompensation der im Geltungsbereich des Bebauungsplanes wegfallenden Ausgleichsfläche benötigt wird (19.100 m², entspricht einem Flächenanteil von 88,0 %). Der verbleibende Flächenanteil von 2.609 m² (12 % der Gesamtmaßnahmen) entspricht 25.633 Ökopunkten. Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 69 8.2.4.22 Die Ausgleichsfläche 2 befindet sich südlich des Ortes Baienbach in der Gemeinde Berg (Fl.- Nr. 64/1). Bei der Fläche handelt es sich um eine Ackerfläche, welche in den letzten Jahren zum Maisanbau genutzt wurde. Laut Auskunft des Landwirtes handelt es sich um eine sehr wenig er- tragreiche Fläche, was vor allem auf den Feuchtegrad des Bodens zurückzuführen ist. Aus diesem Grunde wurden auf der Fläche bereits zahlreiche Kulturen (Gerste, Hafer u.w.) ausprobiert, welche jedoch nie die gewünschten Erträge brachten. Eine Düngung erfolgte 1-2-mal im Jahr. Um die Fläche noch nutzen zu können, wurde daher in den letzten Jahren ein Futtermaisanbau betrie- ben. Im Moorkataster der LUBW ist die Fläche zu großen Teilen als Anmoor und Niedermoor er- fasst. Um die Fläche überhaupt als Acker bewirtschaften zu können, wurden bereits in den 60iger/70iger Jahren Tondrainagen zur Entwässerung in der gesamten Fläche in relativ großer Dichte verlegt. Die Drainagen führen zu Hauptsammlern und entwässern die Fläche dem Gelände folgend nach Norden. Zum Zeitpunkt der Begehung im März 2014 war die komplette Fläche frisch gepflügt. Da die Fläche nicht eben, sondern das Gelände in der Mitte am tiefsten ist und nach Westen und Osten hin ansteigt, wird die geplante Wiesenfläche nach der Wiedervernässung einen deutlichen Feuchtegradienten, bis hin zu Bereichen mit Dauerstau, aufweisen. Dies wird sich in der Vegetation wiederspiegeln. Die von der Dr. Ebel & Co. Ingenieurgesellschaft durchge- führten Sondierungen zeigen, dass innerhalb der Fläche ausgeprägte Torfschichten von bis zu 1,70 m Stärke vorhanden sind. Grundwasser ist nur innerhalb der Torfverbreitung vorzufinden. Die Torfschichten keilen nach Westen und Osten hin aus. Lediglich im Südosten reichen die Torf- schichten in das benachbarte Grundstück hinein. Hydrologische Auswirkungen nach außen durch die Wiedervernässung der Fläche sind nur im Süden, Südosten und Norden denkbar. In diesen Bereichen sind entsprechende Maßnahmen durch die Planungen des Ingenieurbüro Wasser- Müller (siehe Anlage 1) vorgesehen, um die Beeinträchtigung von Nachbarflächen zu vermeiden. Die Wiedervernässung wird bei Umsetzung der Maßnahmen vom Ingenieurbüro Dr. Ebel & Co. als konfliktarm beurteilt (siehe auch hydrogeologische Beurteilung zur ökologischen Aufwertung Flur- stück 64/1 der Dr. Ebel & Co. Ingenieurgesellschaft vom 20.06.2014). Folgende Maßnahmen werden auf der Fläche umgesetzt (siehe auch Planskizze zur Ausgleichsflä- che 2 unter Punkt "Zuordnung von Flächen und/oder Maßnahmen zum Ausgleich im Sinne des § 1a Abs. 3 BauGB an anderer Stelle gemäß § 9 Abs. 1a Satz 2 BauGB (externe Ausgleichsflä- chen/-maßnahmen)"): Entwicklungspflege: Ziel der Pflege ist die Rekultivierung einer für den moorigen Standort typischen Feucht- bzw. Nasswiese. Um der Fläche Nährstoffe zu entziehen und einen Oberbodenabtrag bzw. tiefes Pflügen zu vermeiden, ist in den ersten zwei Jahren vor der Umwandlung der Fläche in Grünland ein dünger- und biozidfreier Anbau von Getreide (Hafer, Gerste oder Roggen) vorzunehmen. Im Anschluss an den Nährstoffentzug ist die Fläche im letzten Herbst vor dem Frost wiederzu- vernässen. Dazu sind die in der Anlage 1 der Planung dargestellten Maßnahmen des Ingeni- Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 70 eurbüro Wasser-Müller umzusetzen. Im dritten Jahr im Frühjahr ist ein Einbringen von Wiesenarten durch Mahdgutübertrag vorge- sehen. Das Mahdgut sollte idealerweise von Feucht-/Nasswiesenbiotopen aus der Umgebung (gleicher Landschaftsraum) der Empfängerfläche stammen. Besonders eignet sich beispiels- weise Mahdgut des 124 m südlich liegenden Biotops "Nasswiese südlich Baienbach" (Nr. 181234360274, Fl.-Nr. 67/1). Die Auftragsstärke beträgt ca. 0,5 kg Frischgewicht /m². Vor dem Einbringen des Saatguts sollte der Boden zur Vorbereitung gefräst werden. Wenn keine Spenderflächen verfügbar sind, kann der Sameneintrag auch mit regionalem Wildsaatgut für Nass- bzw. Feuchtwiesen erfolgen. Das Saatgut sollte von geeigneten Wildsaatgut-Händlern stammen (z.B. Rieger-Hofmann GmbH oder Syringa Pflanzen). Folgenutzung: Im Anschluss an die Aushagerungsphase und die Ansaat erfolgt eine extensive Wiesennutzung mit 2-3 Schnitten pro Jahr. Der Zeitpunkt des ersten Schnitts ist Mitte Juni. Neben der Mahd ist gelegentlich eine Erhaltungsdüngung mit Festmist durchzuführen (max. 90 dt/ha). Je nach Nässegrad der Fläche kann die Mahd in den feuchten Senken auch auf eine Mahd pro Jahr reduziert werden. Sollten im ersten (evtl. auch im zweiten) Jahr nach dem Mahdgutübertrag gehäuft Ackerunkräuter (Ampfer, Acker-Kratzdistel etc.) auftreten, ist ein Zurückdrängen durch 3-4- maligen und frühen Schnitt im Jahr notwendig. Der frühe Schnitt fördert die Arten des Grün- landes trotz früherem Zeitpunkt weiter. Die für die Ableitung des Wassers von den Nachbarflächen notwendigen Gräben sind zum Er- halt der Grabenfunktion bei Bedarf (mehrjähriger Turnus, höchstens alle 5 Jahre) zu räumen und zu entkrauten. Die Maßnahmen sollten stets "stromaufwärts" erfolgen. Der Zeitpunkt zur Räumung ist September bis Ende Oktober. 8.2.4.23 Die Ausgleichsflächen 1und 2 sind im Bestand sowie in der Planung wie folgt zu bewerten: Nr. Bestands-Biotoptyp (Ausgleichsfläche 2) Fläche in m2 Biotopwert Bilanzwert 37.11 Acker (Rohboden ohne Unkraut) 30.812 4 123.248 Summe Bestand 30.812 123.248 Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 71 Nr. Planung-Biotoptyp (Ausgleichsfläche 2) Fläche in m2 Biotopwert Bilanzwert 33.20 Nasswiese, verschiedene Feuchteausprägungen 29.188 26 758.888 33.41 Fettwiese (Flächen außerhalb von vorkommenden Torfschichten, ohne oberflächennahes Grundwasser) 1.624 13 21.112 Summe Bestand 30.812 780.000 Summe Planung Ausgleichsmaßnahme 780.000 Summe Bestand 123.248 Differenz Bestand / Planung (= erzielte Aufwertung/Ausgleich) +656.752 8.2.4.24 Schutzgut Wasser: Nach Vermeidung und Minimierung der Auswirkungen verbleiben keine erheb- lichen Beeinträchtigungen. 8.2.4.25 Schutzgut Klima/Luft: Nach Vermeidung und Minimierung der Auswirkungen verbleiben keine er- heblichen Beeinträchtigungen. 8.2.4.26 Die Gesamtbilanzierung zum Ausgleichsbedarf für die Schutzgüter Arten/Lebensräume, Boden und Landschaftsbild sowie zu den erzielten Aufwertungen durch die Ausgleichsmaßnahmen zeigt, dass der Ausgleichsbedarf vollständig abgedeckt wird: Ausgleichsbedarf und Ausgleichsmaßnahmen Ökopunkte Ausgleichsbedarf Schutzgut Arten und Lebensräume – 114.590 Ausgleichsbedarf Schutzgut Boden – 152.694 Ausgleichsbedarf Schutzgut Landschaftsbild – 59.162 Aufwertung durch Maßnahmen auf der Ausgleichsfläche 1 (abzüglich 88 % der Auf- wertung für 1:1-Ausgleich) +25.633 Aufwertung durch Maßnahmen auf der Ausgleichsfläche 2 +656.752 Differenz Ausgleichsbedarf / erzielte Aufwertung (=Ausgleichsüberschuss) +355.939 8.2.4.27 Ergebnis: Der erforderliche Ausgleichsbedarf wird vollständig abgedeckt. Zur Kompensation wird die Ausgleichsfläche 1 dem Bebauungsplan vollständig, die Ausgleichsfläche 2 mit einem Anteil von 45,80 % der Gesamtfläche bzw. der Gesamtmaßnahmen zugeordnet (Anteil von 300.813 Punkten der insgesamt 656.752 Punkte). Da die Ausgleichsfläche 2 gleichermaßen den Gemeinden Baindt und Berg gehört, werden die Ökopunkte zu je 50 % (entspricht jeweils 328.376 ÖP) den Gemeinden zugeschlagen. D.h. die Gemeinde Baindt verfügt noch über über- schüssige Ökopunkte von 27.563 ÖP. Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 72 8.2.5 Anderweitige Planungsmöglichkeiten (Nr. 2d Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) 8.2.5.1 Zu einer sehr frühen Phase der Entwicklung der Planung wurden unterschiedliche, im Flächennut- zungsplan dargestellte Standorte für die Ausweisung von Gewerbegebieten innerhalb des Ge- meindegebietes diskutiert und abgewogen. Die Gemeinde kann diese in den kommenden Jahren jedoch nicht realisieren, da private Interessen dem Verkauf der sich in Privatbesitz befindenden Grundstücke entgegenstehen. Als gewerbliche Baufläche erscheint der überplante Bereich auf Grund der Darstellung seiner bereits vorgegebenen Siedlungsstruktur und der zum Teil vorhande- nen Erschließungsanlage geeignet. Der Bereich ist weder exponiert, noch greift er unnatürlich in die Landschaft ein. Nutzungskonflikte sind nicht gegeben. Das beschränkte Ausmaß der Bebau- ung ist mit einer organischen Siedlungsentwicklung im Gesamtgemeindegebiet vereinbar. 8.3 Zusätzliche Angaben (Nr. 3 Anlage zu § 2 Abs. 4 sowie § 2a BauGB) 8.3.1 Beschreibung der verwendeten technischen Verfahren bei der Umweltprüfung (Nr. 3a Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB): 8.3.1.1 Vom Büro Sieber wurde eine Bestandsaufnahme mit Fotodokumentation durchgeführt. 8.3.1.2 Verwendete Grundlagen für die Beurteilung der Schutzgüter und die Erarbeitung der grünordneri- schen Maßnahmen waren die vom Umweltministerium Baden-Württemberg herausgegebenen Schriften "Empfehlungen für die Bewertung von Eingriffen in Natur und Landschaft in der Bau- leitplanung sowie Ermittlung von Art und Umfang von Kompensationsmaßnahmen sowie "Bewer- tung von Böden nach ihrer Leistungsfähigkeit – Leitfaden für Planungen und Gestattungsverfah- ren". 8.3.1.3 Die Abarbeitung der Eingriffsregelung erfolgt nach dem gemeinsamen Bewertungsmodell der Landkreise Ravensburg und Bodenseekreis (Fassung vom 01.07.2012). 8.3.1.4 Folgende umweltbezogene Stellungnahmen und Gutachten liegen vor: Ergebnisvermerk zum Scoping-Termin am 05.05.2011 mit einer Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde des Landratsamtes Ravensburg (ergänzter Vermerk vom 26.05.2011). Abwägungs- und Beschlussvorlage zur 5. Änderung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" zu den im Rahmen von § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB eingegangen Stellungnah- men. Schriftliche Stellungnahmen gingen von den Sachbereichen Naturschutz; Gewässer, kommunales Abwasser und Bodenschutz des Landratsamtes Ravensburg ein (Vorlage vom 01.06.2012). FFH-Vorprüfung des Büros Sieber vom 26.04.2013 Geotechnisches Gutachten der BauGrund Süd, Gesellschaft für Bohr- und Geotechnik mbH vom 28.11.2012 Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 73 Hydrologische Beurteilung zur ökologischen Aufwertung Flurstück 64/1; Dr. Ebel & Co. Ingeni- eurgesellschaft für Geotechnik und Wasserwirtschaft mbH vom 20.06.2014 Untersuchungsbericht zur Abschätzung von Erschütterungen nach DIN 4150 hervorgerufen durch Verdichtungsarbeiten zu BV Madlener/Baindt bei Ravensburg des GEOLOG Ch. Fuß/W. Hepp GbR - Ingenieurbüro für Geophysik und Geologie vom 18.09.2014 "Durchführung von Erschütterungsmessungen zur Beurteilung von eventuellen Auswirkungen durch Bautätigkeiten auf Anlieger" der BauGrund Süd, Gesellschaft für Bohr- und Geotechnik mbH vom 22.09.2014 8.3.2 Schwierigkeiten bei Zusammenstellung der Angaben (Nr. 3a Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB): 8.3.2.1 Zum Zeitpunkt der Planaufstellung lagen keine Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben vor. 8.3.3 Geplante Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt bei der Durchführung der Planung (Nr. 3b Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB, § 4c BauGB): 8.3.3.1 Die Maßnahmen zur Reduzierung der Auswirkungen auf die Umwelt sind durch planungsrechtli- che Festsetzungen gesichert. 8.3.3.2 Die Ausführung der Minimierungs- und Kompensationsmaßnahmen wird von der Gemeinde Baindt in Zusammenarbeit mit der Unteren Naturschutzbehörde erstmalig ein Jahr nach Inkraft- treten des Bebauungsplanes bzw. Anlage der Erschließung, Infrastruktur und Gewerbegebietsflä- chen und erneut nach drei Jahren durch Ortsbesichtigung geprüft. Anschließend soll in fünfjähri- gem Turnus eine Kontrolle der Ausgleichsflächen erfolgen, bis das festgelegte Entwicklungsziel er- reicht ist. Danach kann die Überprüfung in längeren Zeitabständen durchgeführt werden. Bei den genannten Kontrollen sollte auch überprüft werden, ob die im Geltungsbereich des Bebauungs- plans liegenden Grünflächen sich entsprechend der Zielvorgaben entwickelt haben, ob die priva- ten Bauherren die für ihre Grundstücke geltenden Pflanzgebote erfüllt haben und ob in Folge der Umsetzung des Bebauungsplanes unvorhergesehene nachteilige Umweltauswirkungen insbeson- dere in dem nordwestlich liegenden FFH-Gebiet aufgetreten sind. Gegebenenfalls ist von der Ge- meinde zu klären, ob geeignete Maßnahmen zur Abhilfe ergriffen werden können. 8.3.4 Zusammenfassung (Nr. 3c Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB): 8.3.4.1 Es handelt sich um ein Gewerbegebiet (GE) mit einer zulässigen GRZ von 0,80. 8.3.4.2 Der überplante Bereich umfasst 2,63 ha. Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 74 8.3.4.3 Westlich und nordwestlich des Plangebiets, in einem Mindestabstand von 600 m, befinden sich Teilflächen des FFH-Gebietes "Schussenbecken und Schmalegger Tobel" (Nr. 8323341). Unmit- telbar westlich des Plangebietes, auf dem Grundstück des Umspannwerkes, befindet sich das gem. § 32 NatSchG BW geschützte Biotop "Hecken beim Umspannwerk westlich Schachen" (Nr. 181234360447). Ein weiteres geschütztes Biotop befindet sich etwa 230 m nordöstlich des Plangebietes ("Eschengehölz westlich Schachen", Nr. 181234367020). Durch Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung können die Beeinträchtigungen minimiert werden, so dass eine er- hebliche Beeinträchtigung der Schutzgebiete nicht zu erwarten ist (siehe auch FFH-Vorprüfung vom 26.04.2013). Wasserschutzgebiete sind von der Planung nicht betroffen. 8.3.4.4 Das Plangebiet befindet sich zwischen dem bestehenden Gewerbegebiet "Mehlis" im Osten sowie einem Umspannwerk im Westen. Etwa 200 m weiter nordwestlich verläuft die Bundes-Straße B 30. Beim Gebiet selbst handelt es sich um die Ausgleichsfläche der 4. Änderung des Bebau- ungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis". Es ist als extensiv genutzte Fettwiese mit eingestreuten Ge- hölzen sowie offenen Gräben, die das im bestehenden Gewerbegebiet anfallende Niederschlags- wasser in das Retentionsbecken im nordwestlichen Plangebiet ableiten, ausgebildet. Die umlie- genden landwirtschaftlichen Flächen werden überwiegend ackerbaulich genutzt. Der überplante Bereich hat für den Naturhaushalt und das Landschaftsbild eine mittlere Bedeutung. Die Durch- führung der Planung wirkt sich vor allem auf das Schutzgut Arten und Lebensräume (überwie- gender Zerstörung der o.g. Lebensräume), Schutzgut Boden (Versiegelung durch Baukörper) so- wie auf das Schutzgut Landschaftsbild (Entstehung eines gewerblichen Siedlungsbandes) aus. Bei Nicht-Durchführung der Planung bleiben die bestehenden Nutzungen erhalten. Die Fläche kann sich weiterhin unter naturschutzfachlichen Kriterien entwickeln. 8.3.4.5 Die geplanten Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung beinhalten hauptsächlich folgende Punkte: Einbindung der geplanten Baukörper in die Landschaft durch eine gute Ein- und Durch- grünung der Bebauung; Verwendung heimischer, standortgerechter Gehölze und Ausschluss von Hecken aus Nadelgehölzen; Installation einer insektenverträglichen Außenbeleuchtung und Ver- wendung von Photovoltaik-Modulen mit einer schonenden Wirkung auf Wasserinsekten; Aus- schluss von Skybeamern, blinkenden, wechselnd farbigen Anzeigen sowie einer flächenhaften Fassadenbeleuchtung; Minimierung des Versiegelungsgrades auf den für die Bebauung vorgese- henen Flächen durch Verwendung wasserdurchlässiger Beläge; Schutz von Boden und Grundwas- ser durch Ausschluss großflächiger schwermetallhaltiger Oberflächen. 8.3.4.6 Die Abarbeitung der Eingriffsregelung des § 1a BauGB erfolgt basierend auf dem gemeinsamen Bewertungsmodell der Landkreise Bodenseekreis, Ravensburg und Sigmaringen (Fassung vom 01.07.2012) sowie zur Kompensation des Altausgleichs nach dem Bilanzierungsansatz 1:1 in Fläche. Der erforderliche Ausgleichsbedarf nach dem o.g. Bewertungsmodell beträgt 326.446 Ökopunkte, der durch die Überplanung einer festgesetzten Ausgleichsfläche einer zu- sätzlichen Ausgleichsfläche von 1:1 an anderer Stelle (entspricht einer Flächengröße von 19.100 m²). Zur Kompensation dieser Eingriffe werden dem Bebauungsplan zwei externe Aus- Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 75 gleichsflächen zugeordnet (Ausgleichsfläche 1 auf der Fl.-Nr. 1.108, Gemarkung Baindt, Aus- gleichsfläche 2 auf einer Teilfläche der Fl.-Nr. 64/1, Gemarkung Berg). 8.3.4.7 Zum Zeitpunkt der Planaufstellung lagen keine Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben vor. Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 76 9 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil 9.1 Örtliche Bauvorschriften 9.1.1 Umfang der getroffenen Vorschriften 9.1.1.1 Die örtlichen Bauvorschriften beschränken sich auf eine Vorschrift zu Einfriedungen und auf eine Vorschrift zur Gestaltung von Werbeanlagen. 9.1.1.2 Durch die o.g. Beschränkung bei den örtlichen Bauvorschriften wird für die Bauherrschaft ein Maximum an Gestaltungsfreiheit gewährt, wodurch gewerbegebietsspezifische Maßgaben um- setzbar sind. 9.1.2 Werbeanlagen 9.1.2.1 Durch die Beschränkung der Größe und der Beleuchtung der Werbeanlagen wird verhindert, dass eine Beeinträchtigung der unmittelbaren Anwohner sowie der landschaftsoptischen Situation ent- steht. Die Werbeanlagen sollten daher zurückhaltend gestaltet werden. Ein Bezug zur Größe der gewerblichen Anlagen sollte gewahrt bleiben. 9.1.3 Regelungen über die Gestaltung der Freiflächen in den Baugebieten (Baugrundstücke) 9.1.3.1 Auf Grund der beabsichtigten Durchlässigkeit der Freiflächen ist der Ausschluss von stark trennen- den Elementen erforderlich. Einfriedungen sind deshalb in einer möglichst durchlässigen Bauwei- se auszuführen. Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 77 10 Begründung – Sonstiges 10.1 Umsetzung der Planung 10.1.1 Maßnahmen und Zeitplan zur Verwirklichung 10.1.1.1 Eine Veränderungssperre ist nicht erforderlich. 10.1.1.2 Boden ordnende Maßnahmen (Grundstücks-Tausch, Umlegung) sind nicht erforderlich und nicht geplant. 10.1.1.3 Die Gemeinde beabsichtigt, die überwiegenden Flächenanteile in ihr Eigentum zu bringen und an geeignete Bauwerber weiter zu veräußern. 10.1.2 Wesentliche Auswirkungen 10.1.2.1 Wesentliche Auswirkungen auf die gesamtgemeindliche Situation sind auf Grund der begrenzten Größe der zu bebauenden Flächen und des sehr beschränkten Ausmaßes der zusätzlichen Bebau- ung nicht erkennbar. Die infrastrukturellen Einrichtungen sind geeignet, den zusätzlichen Verkehr bzw. Einrichtungen zu versorgen. 10.2 Erschließungsrelevante Daten 10.2.1 Kennwerte 10.2.1.1 Fläche des Geltungsbereiches: 2,63 ha 10.2.1.2 Fläche des Änderungsgeltungsbereiches: 2,53 ha 10.2.1.3 Fläche des Erweiterungsbereiches: 0,10 ha 10.2.1.4 Flächenanteile: Nutzung der Fläche Fläche in ha Anteil an der Gesamtfläche Bauflächen als GE 1,35 51,3 % Öffentliche Verkehrsflächen inkl. Versorgungsfläche 0,52 19,8 % Öffentliche Grünflächen 0,76 28,9 % Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 78 10.2.2 Erschließung 10.2.2.1 Abwasserbeseitigung durch Anschluss an das Netz des Abwasserzweckverbandes Berg 10.2.2.2 Wasserversorgung durch Anschluss an die gemeindlichen Wasserleitungen 10.2.2.3 Die Löschwasserversorgung wird durch eine entsprechende Dimensionierung der Wasserleitungen in Verbindung mit einer ausreichenden Anzahl von Hydranten sichergestellt. 10.2.2.4 Stromversorgung durch Anschluss an das Netz der EnBW Regional AG, Biberach 10.2.2.5 Gasversorgung durch Anschluss an das Leitungsnetz der Thüga Energienetze GmbH. 10.2.2.6 Müllentsorgung durch die gemeindliche Müllabfuhr 10.3 Zusätzliche Informationen 10.3.1 Planänderungen 10.3.1.1 Für die in der Sitzung des Gemeinderates beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sitzung ei- ne vollständige Entwurfsfassung (Fassung vom 18.06.2014) zur Verdeutlichung der möglichen Änderungen ausgearbeitet. Die in der Gemeinderatssitzung vorgenommenen Änderungs- Beschlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Ent- wurfsfassung identisch. Die Änderungen umfassen folgende Punkte (ausführliche Abwägungen sind im Sitzungsprotokoll der Sitzung des Gemeinderates bzw. der Sitzungsvorlage der öffentli- chen Sitzung des Gemeinderates vom 01.07.2014 enthalten): Festsetzung der Höhen in m ü. NN Aufnahme der Festsetzung zu Versorgungsanlagen Elektrizität; hier Trafostation im Textteil Änderung des Versorgungsträgers der Erdgasleitung von Thüga Energienetze GmbH in TWS Netz GmbH Änderung der Festsetzung zur Beseitigung von Niederschlagswasser in dem Baugebiet (Hof- flächen) Aufnahme der Festsetzung "Boden- und Grundwasserschutz" (war zuvor in der Festsetzung zur Beseitigung von Niederschlagswasser in dem Baugebiet (Hofflächen) enthalten) Begrenzung der Aufschüttung auf max. 1,50 m Erweiterung des Leitungsrechtes 2 auch zu Gunsten der Gemeinde zur Instandhaltung der ebenfalls in dem Bereich liegenden gemeindlichen Frischwasserleitung Ergänzung der Festsetzungen "Zu pflanzender Baum" und "Pflanzungen in dem Baugebiet" hinsichtlich abgehender Gehölze Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 79 Aufnahme der Festsetzung "Pflanzung 2" Anpassung der Zuordnungsfestsetzung hinsichtlich der Ausgleichsfläche 2 Änderung der örtlichen Bauvorschriften zu Einfriedungen dahingehend, dass Latten-Zäune nicht auf Holz-Latten begrenzt sind Aufnahme eines Hinweises zur gemeindlichen Frischwasserleitung Aufnahme eines Hinweises zur Verwendung/zum Einsatz insektenschonender Außenbeleuch- tung Aufnahme eines Hinweises hinsichtlich der Empfehlung zur Verwendung von Erdgas Aufteilung der Hinweise zu Niederschlagswasser und Bodenschutz Aufnahme eines Hinweises zu Erschließungs- und Baumaßnahmen Aufnahme eines Hinweises zum vorliegenden geotechnischen Gutachten der BauGrund Süd GmbH unter "Ergänzende Hinweise" Änderungen und Ergänzungen bei der Begründung redaktionelle Änderungen und Ergänzungen 10.3.1.2 Für die in der Sitzung des Gemeinderates beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sitzung ei- ne vollständige Entwurfsfassung (Fassung vom 22.10.2014) zur Verdeutlichung der möglichen Änderungen ausgearbeitet. Die in der Gemeinderatssitzung vorgenommenen Änderungs- Beschlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Ent- wurfsfassung identisch. Die Änderungen umfassen folgende Punkte (ausführliche Abwägungen sind im Sitzungsprotokoll der Sitzung des Gemeinderates bzw. der Sitzungsvorlage der öffentli- chen Sitzung des Gemeinderates vom 04.11.2014 enthalten): Hervorhebung der weiterführenden Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungs- planes "Gewerbegebiet Mehlis" Stand 4. Änderung Ergänzung der öffentlichen Verkehrsflächen in der Festsetzung zur Beseitigung von Nieder- schlagswasser in dem Baugebiet (Straßen- und Hofflächen) Änderungen und Ergänzungen bei der Begründung redaktionelle Änderungen und Ergänzungen Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 80 11 Begründung – Auszug aus übergeordneten Pla- nungen Ausschnitt aus dem Lan- desentwicklungsplan Ba- den-Württemberg 2002, Karte "Raumkategorien"; Darstellung als Randzone um einen Verdichtungs- raum Ausschnitt aus dem Regi- onalplan Bodensee- Oberschwaben, Darstel- lung als Siedlungsbereich Auszug aus dem gültigen Flächennutzungsplan; Darstellung des Plange- bietes als gewerbliche Baufläche (Planung), als Ortsrandeingrünung und als siedlungsnahe Berei- che, in denen ökologi- scher Ausgleich bevorzugt stattfinden soll Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 81 12 Begründung – Bilddokumentation Blick von Westen entlang der auszubauenden Er- schließungsstraße auf den Planbereich; im Hinter- grund die Bestandsge- bäude des Gewerbegebie- tes "Mehlis" Blick von Osten im Be- reich der Feuerwehrzu- fahrt auf das Plangebiet; im Hintergrund das Um- spannwerk Baindt Blick auf das Umspann- werk Baindt Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 82 Blick von Westen auf das Regenrückhaltebecken und die als Ausgleichs- maßnahme gepflanzten Bäume im nordwestlichen Teil des Planbereiches Blick auf einen der teil- weise verdolten Kanäle und teilweise offen ge- führten Gräben, die das Plangebiet durchziehen und das Niederschlags- wasser in das Regenrück- haltebecken führen Blick von Westen entlang der auszubauenden Er- schließungsstraße; links der bepflanzte Sicht- schutzwall Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 83 13 Verfahrensvermerke 13.1 Aufstellungsbeschluss zur Änderung (gem. § 2 Abs. 1 BauGB) Der Aufstellungsbeschluss zur Änderung erfolgte in der Gemeinderatssitzung vom …………. . Der Beschluss wurde am …………. ortsüblich bekannt gemacht. Baindt, den …………. …………………………… (Bürgermeister Buemann) 13.2 Beteiligung der Öffentlichkeit (gem. § 3 BauGB) Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit mit öffentlicher Unterrichtung sowie Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung fand in der Zeit vom …………. bis …………. statt (gem. § 3 Abs. 1 BauGB). Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom …………. bis …………. (Billigungsbe- schluss vom ………….; Entwurfsfassung vom ………….; Bekanntmachung am ………….) statt (gem. § 3 Abs. 2 BauGB). Die nach Einschätzung der Gemeinde wesentli- chen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen wurden ausgelegt. Baindt, den …………. …………………………… (Bürgermeister Buemann) 13.3 Beteiligung der Behörden (gem. § 4 BauGB) Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden im Rahmen eines Termines am …………. unterrichtet und zur Äußerung aufgefordert (gem. § 4 Abs. 1 BauGB). Die Behör- den und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden im Rahmen einer schriftlichen frühzeitigen Behördenbeteiligung mit Schreiben vom ….. unterrichtet und zur Äußerung aufgefordert (gem. § 4 Abs. 1 BauGB). Von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden Stellungnahmen eingeholt (gem. § 4 Abs. 2 BauGB). Sie wurden mit Schreiben vom …………. (Entwurfsfassung vom ………….; Billigungsbeschluss vom ……….) zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefor- dert. Baindt, den …………. …………………………… (Bürgermeister Buemann) Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 84 13.4 Satzungsbeschluss (gem. § 10 Abs. 1 BauGB) Der Satzungsbeschluss erfolgte in der Gemeinderatssitzung vom …………. über die Ent- wurfsfassung vom …………. . Baindt, den …………. …………………………… (Bürgermeister Buemann) 13.5 Ausfertigung Hiermit wird bestätigt, dass die 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbege- biet Mehlis" in der Fassung vom ………… dem Satzungsbeschluss des Gemeinderates vom ……. zu Grunde lag und dem Satzungsbeschluss entspricht. Baindt, den …………. …………………………… (Bürgermeister Buemann) 13.6 Bekanntmachung und In-Kraft-Treten (gem. § 10 Abs. 3 BauGB) Der Satzungsbeschluss wurde am …………. ortsüblich bekannt gemacht. Die 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" ist damit in Kraft getreten. Sie wird mit Begründung für jede Person zur Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Ver- langen Auskunft gegeben. Baindt, den …………. …………………………… (Bürgermeister Buemann) 13.7 Zusammenfassende Erklärung (gem. § 10 Abs. 4 BauGB) Der 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" wurde eine zu- sammenfassende Erklärung beigefügt über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde. Baindt, den …………. …………………………… (Bürgermeister Buemann) Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 85 Plan aufgestellt am: 26.04.2013 Plan geändert am: 04.04.2014 Plan geändert am: 18.06.2014 Plan geändert am: 22.10.2014 Planer: …………………………… Büro Sieber, Lindau (B) (i.A. Dipl. Geogr. Ch. Birnbaum) Die Planung ist nur zusammen mit Textteil und zeichnerischem Teil vollständig. Nur die versiegelten Originalausfertigungen tragen die Unterschrift des Planers. Der Text ist auf der Grundlage der jeweils aktuellen amtlichen Rechtschreibregeln erstellt. Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 86 14 Anhang 14.1 Anlage 1: Lageplan (mit integrierten Wiedervernässungsmaßnahmen) der Wasser- Müller Ingenieurbüro GmbH zur Ausgleichsfläche 2 (maßstabslos) G e m e in d e B a in d t Z u sa m m e n fa ss e n d e E rk lä ru n g z u r 5 . Ä n d e ru n g u n d E rw e it e ru n g d e s B e b a u u n g sp la n e s "G e w e r- b e g e b ie t M e h li s" u n d d ie ö rt li ch e n B a u v o r- sc h ri ft e n h ie rz u Zusammenfassende Erklärung gem. § 10 Abs. 4 BauGB zur Fassung vom 22.10.2014 ww w. bu er os ie be r.d e Gemeinde Baindt Zusammenfassende Erklärung zur 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zur Fassung vom 22.10.2014 Seite 2 1 Berücksichtigung der allgemeinen Umweltbelange und der Umweltbelange auf Grund der Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung 1.1 Für die 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" wurde eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Ein Umweltbericht gem. § 2a BauGB als gesonderter Teil der Begründung legt die auf Grund der Umwelt- prüfung ermittelten und bewerteten Belange des Umweltschutzes dar. Die Umweltbelange wurden bei der 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" wie folgt berücksichtigt: 1.1.1 Abarbeitung der Eingriffsregelung (§ 1a BauGB): Vorliegende Erkenntnisse bzw. Stellungnahmen mit Berücksichtigung bzw. Abwägung des Gemeinderates Baindt: Umweltbericht gem. § 2a BauGB in der Fassung vom 22.10.2014: Für die Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen sowie die Abarbeitung der Ein- griffs-/Ausgleichsregelung ist folgender Sachverhalt darzustellen: Bei der westlich des bestehenden Gewerbegebietes gelegenen Teilfläche der Fl.-Nr. 562/6, die den überwiegenden Teil des Plange- biets einnimmt, handelt es sich um eine in der 4. Änderung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" festgesetzte Ausgleichsfläche. Da die Ausgleichsfläche – mit Ausnahme des nordwestlichen Bereichs – baulich überplant wird, ist diese 1:1 in gleicher Qualität an anderer Stelle zu ersetzen. Zusätzlich ist der neu hinzukommende naturschutzrechtliche Eingriff in den faktischen Bestand zu ermitteln und zu kompensieren. Für die Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen sowie die Abarbeitung der Ein- griffs-/Ausgleichsregelung ist folgender Sachverhalt darzustellen: Bei der westlich des bestehenden Gewerbegebietes gelegenen Teilfläche der Fl.-Nr. 562/6, die den überwiegenden Teil des Plange- biets einnimmt, handelt es sich um eine in der 4. Änderung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" festgesetzte Ausgleichsfläche. Da die Ausgleichsfläche – mit Ausnahme des nordwestlichen Bereichs – baulich überplant wird und somit entfällt, wird sie nach dem Bilanzierungsansatz 1:1 auf einen 19.100 m² großen Flächenanteil der externen Ausgleichsfläche 1 Fl.-Nr. 1108 verlagert (s.u.). Der zusätzlich erforderliche Ausgleichsbedarf wird nach dem gemeinsamen Bewertungsmo- dell der Landkreise Bodenseekreis und Ravensburg (Fassung vom 01.07.2012) ermittelt. Die Vor- gehensweise erfolgt in folgenden Arbeitsschritten: Beschreibung der Vermeidungs- und Minimie- Gemeinde Baindt Zusammenfassende Erklärung zur 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zur Fassung vom 22.10.2014 Seite 3 rungsmaßnahmen, schutzgutbezogene, verbal-argumentative Bewertung, Ermittlung des verblei- benden Ausmaßes der Beeinträchtigung, Ausgleich der verbleibenden Beeinträchtigungen, Ergeb- nis. Um die Auswirkungen auf die Schutzgüter möglichst gering zu halten, wurde vor Betrachtung der möglichen Ausgleichsmaßnahmen überprüft, inwieweit die Folgen des Eingriffs vermeidbar oder minimierbar sind. Zur Vermeidung bzw. Minimierung von Beeinträchtigungen von Natur und Land- schaft dienen folgende Maßnahmen (Konzept zur Grünordnung): Ein- und Durchgrünung des Gewerbegebietes durch Grünflächen mit Gehölzpflanzungen und zu erhaltenden Bäumen (planungsrechtliche Festsetzungen, Schutzgut Arten und Lebensräume, Schutzgut Landschaftsbild), Naturnahe Gestaltung der Pflanzungen durch Verwendung standortgerechter, einheimischer Ge- hölze (Festsetzung von Pflanzlisten, Schutzgut Arten- und Lebensräume), Verwendung insektenschonender LED-Lampen im Außenbereich (planungsrechtliche Festsetzun- gen, Schutzgut Arten und Lebensräume), Ausschluss von Skybeamern, blinkenden, wechselnd farbigen Anzeigen sowie einer flächenhaften Fassadenbeleuchtung (planungsrechtliche Festsetzungen, Schutzgut Arten und Lebensräume, Schutzgut Landschaftsbild), Verwendung von Photovoltaik-Modulen, die weniger als 8 % polarisiertes Licht reflektieren (4 % je Solarglasseite) (planungsrechtliche Festsetzungen, Schutzgut Arten und Lebensräume), Ausschluss von Hecken aus Nadelgehölzen im Übergangsbereich zur freien Landschaft und in Be- reichen, die an öffentliche Flächen angrenzen (planungsrechtliche Festsetzungen, Schutzgut Land- schaftsbild), Begrenzung der Gebäudehöhen, der Gebäudeformen und der Gebäudemassen; Einschränkung der Farbgebung für die Gebäudedächer (Schutzgut Landschaftsbild), Ausschluss von Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei (planungsrechtliche Festsetzun- gen, Schutzgut Boden und Schutzgut Wasser), Reduzierung des Versiegelungsgrades und dadurch Erhaltung der Wasseraufnahmefähigkeit des Bodens durch Verwendung versickerungsfähiger Beläge (planungsrechtliche Festsetzungen, Schutzgut Boden und Schutzgut Wasser). Schutzgutbezogene, verbal-argumentative Bewertung: Zur vollständigen und nachvollziehbaren Gegenüberstellung des geplanten Eingriffes und der geplanten Maßnahmen zur Vermeidung, Mi- nimierung und zum Ausgleich der Beeinträchtigungen durch das Vorhaben sind für alle betroffenen Schutzgüter die notwendigen Schritte in der nachfolgenden Tabelle erfasst und verbal-argumenta- tiv bewertet. Gemeinde Baindt Zusammenfassende Erklärung zur 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zur Fassung vom 22.10.2014 Seite 4 Das geplante Vorhaben hat erhebliche Auswirkungen durch die Überbauung einer Fettwiese, die Rodung von Gehölzstrukturen sowie die teilweise Überbauung von Entwässerungsgräben im Be- reich der geplanten Überfahrungen. Wie bereits oben erwähnt, wird die entfallende Ausgleichsflä- che aus der 4. Änderung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" nach dem Bilanzierungs- ansatz 1:1 auf einen 19.100 m² großen Flächenanteil der externen Ausgleichsfläche 1 Fl.-Nr. 1108 verlagert (s.u.), da hier ein ähnliches, sogar höherwertiges Entwicklungsziel angestrebt wird (Ent- wicklung einer Magerwiese). Darüber hinaus wird der Bestand zusätzlich nach der Biotopwertliste des Bewertungsmodells bewertet und somit nochmals als Eingriffsfläche definiert. Aus diesem Grund wird die Fettwiese im Bestand bei dieser zusätzlichen Eingriffsbetrachtung lediglich mit 8 Ökopunkten angesetzt. Würden 13 Punkte angesetzt werden, wäre darin der Altausgleich bereits beinhaltet (Umwandlung von Intensiv- zu Extensivgrünland (Fettwiese)), was wiederum den zu- sätzlichen 1:1 Ausgleich hinfällig machen würde. Da die Anzahl und Breite der Überfahrungen auf der Ebene des Bebauungsplanes noch nicht be- kannt ist und die Gräben zukünftig von Bebauung umgeben sein werden und somit an naturschutz- fachlichem Wert verlieren, werden diese bei der Planung der Biotoptypen-Nr. 60.50 ("Kleine Grün- flächen") zugeordnet. Das geplante Vorhaben hat erhebliche Auswirkungen durch die Neuversiegelung bislang unversie- gelter Böden. Der erforderliche Ausgleichsbedarf für den Boden wird nach dem o.g. Bewertungs- modell anhand einer 5-stufigen Bewertungsskala (Stufe 0-"Böden ohne natürliche Bodenfunktion" bis Stufe 4 -"Böden mit sehr hoher Bodenfunktion") für die folgenden Funktionen getrennt bewer- tet: natürliche Bodenfruchtbarkeit, Ausgleichskörper im Wasserkreislauf, Filter und Puffer für Schadstoffe, Standort für die natürliche Vegetation. Die im Folgenden aufgeführte Berechnungsmethode für die Ermittlung des erforderlichen Aus- gleichs wird auf die drei zuerst genannten Funktionen angewandt. Die Funktion "Standort für die natürliche Vegetation" findet lediglich Anwendung bei Böden mit extremen Standorteigenschaften, die in die Bewertungsklasse 4 (sehr hoch) eingestuft werden. Dies ist bei den vorliegenden Böden nicht der Fall (Einstufung als gering bzw. sehr gering). Die Festlegung der Bewertungsklasse der Böden erfolgte nach der Bodenschätzungskarte des Landesamts für Geologie, Rohstoffe und Berg- bau (Referat 93 – Landesbodenkunde). Die Wirkung des Eingriffs, d.h. der Kompensationsbedarf, wird in Boden-Wertstufen (Gesamtbe- wertung über alle Funktionen) ermittelt. Anschließend werden die Boden-Wertstufen (Gesamtbe- wertung über alle Funktionen) in Ökopunkte umgerechnet, um eine bessere Vergleichbarkeit mit den anderen Schutzgütern zu erzielen. Die Berechnung erfolgt durch Multiplikation der vom Eingriff betroffenen Fläche in m² mit der Differenz aus der Wertstufe vor dem Eingriff und der Wertstufe nach dem Eingriff. Die Wertstufen stellen dabei den Mittelwert der drei zu betrachtenden Boden- funktionen dar. Diese Wertstufe vor dem Eingriff liegt bei den überplanten Flurstücken bei 2,67, Gemeinde Baindt Zusammenfassende Erklärung zur 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zur Fassung vom 22.10.2014 Seite 5 die nach dem Eingriff bei versiegelten Flächen bei 0. Teilversiegelte Flächen (z.B. Stellplätze) wer- den dabei genauso behandelt wie vollversiegelte Flächen, sind also bei den u.g. Flächen mit ein- geschlossen. Die Maßnahmen zur Reduzierung der Auswirkungen auf die Umwelt sind durch planungsrechtliche Festsetzungen gesichert. Die Ausführung der Minimierungs- und Kompensationsmaßnahmen wird von der Gemeinde Baindt in Zusammenarbeit mit der Unteren Naturschutzbehörde erstmalig ein Jahr nach Inkrafttreten des Bebauungsplanes bzw. Anlage der Erschließung, Infrastruktur und Gewerbegebietsflächen und er- neut nach drei Jahren durch Ortsbesichtigung geprüft. Anschließend soll in fünfjährigem Turnus eine Kontrolle der Ausgleichsflächen erfolgen, bis das festgelegte Entwicklungsziel erreicht ist. Da- nach kann die Überprüfung in längeren Zeitabständen durchgeführt werden. Bei den genannten Kontrollen sollte auch überprüft werden, ob die im Geltungsbereich des Bebauungsplans liegenden Grünflächen sich entsprechend der Zielvorgaben entwickelt haben, ob die privaten Bauherren die für ihre Grundstücke geltenden Pflanzgebote erfüllt haben und ob in Folge der Umsetzung des Bebauungsplanes unvorhergesehene nachteilige Umweltauswirkungen insbesondere in dem nord- westlich liegenden FFH-Gebiet aufgetreten sind. Gegebenenfalls ist von der Gemeinde zu klären, ob geeignete Maßnahmen zur Abhilfe ergriffen werden können. 1.1.2 Schutzgut Arten und Lebensräume und Biologische Vielfalt (Tiere und Pflanzen; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Vorliegende Erkenntnisse bzw. Stellungnahmen mit Berücksichtigung bzw. Abwägung des Gemeinderates Baindt: Behördenunterrichtungs-Termin vom 26.09.2011 gemäß § 4 Abs. 1 BauGB, schriftliche Stellung- nahme vom 28.10.2011 des Landratsamtes Ravensburg, Naturschutz und Gewässer: Stellungnahme zu Artenschutz, § 44 BNatSchG: Durch die Erweiterung des Bebauungsplans soll eine bestehende Ausgleichsfläche überplant wer- den. Diese liegt im Bereich der ZAK Feldlerche Priorität I. Nach fachlicher Einschätzung kann die naturschutzfachliche Wertigkeit auf dem Grundstück selbst mit Extensivgrünland und einzelnen Gehölzgruppen derzeit als nicht besonders hochwertig eingestuft werden (geringes Artenspektrum, z.T. Beunruhigung der Fläche). Auch kann davon ausgegangen werden, dass die Feldlerche hier nicht mehr brütet. Trotzdem führt die Überplanung der Fläche zu einer Verschlechterung der an- grenzenden Flächen, auf welchen die Feldlerche als europäische Vogelart Prioriät 1 nachgewiesen ist. Daher hat eine artenschutzrechtliche Abarbeitung nach § 44 Abs. 1 BNatSchG zu erfolgen. Gemeinde Baindt Zusammenfassende Erklärung zur 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zur Fassung vom 22.10.2014 Seite 6 Um auszuschließen, dass ein Verstoß gegen § 44 (1) BNatSchG vorliegt, muss nachgewiesen wer- den, dass die ökologischen Funktionen der von dem Eingriff oder Vorhaben betroffenen Fortpflan- zungs- oder Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt wird. Soweit erforderlich, können auch vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen festgesetzt werden. Der Artenschutz kann als eigener Beitrag oder als integrierter Beitrag im Umweltbericht abgearbeitet werden. Abwägung/Beschluss zu Artenschutz, § 44 BNatSchG: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Insbesondere wird eine durch das Gewerbegebiet potenziell auftretende Beeinträchtigung der bekannten Brutvorkommen der Feldlerche analysiert. Diese bestehen gemäß aktueller Kartierungen der Unteren Naturschutzbehörde etwa 300 m süd- östlich des Geltungsbereiches. Die Belange des Artenschutzes werden als integrierter Beitrag im Umweltbericht abgearbeitet. Stellungnahme zu Ausgleichs- / Ersatzmaßnahmen § 1 a BauGB: Auf der Planfläche befindet sich die Ausgleichsfläche des Gewerbegebiets Mehlis. Der Verlust dieser Ausgleichsmaßnahme muss adäquat an anderer Stelle ausgeglichen werden. Wir empfehlen, Aus- gleichsmaßnahmen für die Feldlerche, beispielsweise im Föhrenried, durchzuführen. Gleichzeitig kann dadurch ggf. auch die Artenschutzproblematik mit abgearbeitet werden. Um den Eingriff in das Landschaftsbild zu minimieren wird eine Eingrünung des Gewerbegebietes angeregt. Abwägung/Beschluss zu Ausgleichs-/Ersatzmaßnahmen § 1 a BauGB: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Die im Plangebiet liegende Ausgleichsfläche wird adäquat an anderer Stelle ersetzt. Die Vorschläge hinsichtlich der Umsetzung von Ausgleichsmaß- nahmen im Föhrenried und zur Eingrünung des Gewerbegebietes werden zur Kenntnis genommen und geprüft. Stellungnahme vom 16.05.2014 zur Fassung vom 04.04.2014 des Landratsamtes Ravensburg, Sachgebiet Naturschutz: Stellungnahme: Bewertung der externen Ausgleichsmaßnahmen Ausgleichsfläche 1 "Entwicklung einer Magerwiese" Die Maßnahmen auf der externen Ausgleichsfläche 1 sind folgendermaßen abzuändern.Während der Aushagerungsphase in den ersten 3 Jahren darf der Grabenrandstreifen erst im Herbst ab Ende September gemäht werden. Somit erhöht sich die Wahrscheinlichkeit, dass sich die im Umfeld noch anzutreffende Prachtnelke (Dianthus superbus) auch an diesem Grabensystem etablieren kann. Die Prachtnelke hat einen späten Blühzeitpunkt und somit auch eine späte Samenreife. Dieser späte Mähzeitpunkt ist auch nach der Aushagerungsphase beizubehalten. Gemeinde Baindt Zusammenfassende Erklärung zur 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zur Fassung vom 22.10.2014 Seite 7 Nach der Aushagerungsphase darf der erste Schnitt auf der Nutzfläche erst in der zweiten Junihälfte (ab 15. Juni) erfolgen. Die Erhaltungsdüngung mit Festmist ist auf 90 dt/ha zu begrenzen. Grund- sätzlich ist das Mähgut abzutransportieren, vorteilhaft ist es, wenn das Mähgut noch 2 Tage auf der Fläche verbleibt um zu gewährleisten, dass sich die Samen auch auf der Fläche ausbreiten. Im Bestand muss der Biotop 33.41 Fettwiese mit 13 Ökopunkten gerechnet werden (Begründung siehe oben: ein Abschlag wegen häufiger Nutzung ist nicht zulässig, da Fettwiese per se einer häufigen Nutzung unterliegt.) Das Sumpfseggenried 34.62 muss mit 17 Ökopunkten als Bestand gerechnet werden. Großseggen-Riede sind mittelhochwüchsige, meist dichte und artenarme Bestände aus einer oder wenigen, hochwüchsigen Seggen-Arten. Es sind meist Brachestadien von Streu- oder Nasswiesen, seltener an natürlichen Standorten im Verlandungsbereich von Stillgewässern. Früher sind diese in größerem Umfang, heute nur noch sehr selten durch Mahd genutzt. Das Mähgut wurde traditionell zur Stalleinstreu verwendet. Die Übergänge zu Streu- und Nasswiesen sowie Röhrichten sind fließend. Sie stehen auf wechsel- feuchten bis nassen, meso- und eutrophen Standorten. Das Sumpfseggen-Ried ist ein Großseggen-Ried, in dem die Sumpf-Segge (Carex acutiformis) do- miniert auf eutrophen, feuchten bis nassen Böden. Es ist ein weit verbreiteter Biotoptyp, vor allem als Brachestadium von Streu- und Nasswiesen. In der Planung kann das Sumpfseggen-Ried mit 17 Ökopunkten gerechnet werden. Es ist jedoch wertneutral, da im Bestand das Sumpfseggenried auch mit 17 Punkten gerechnet werden muss. Die Anmerkung mit * auf Seite 65 der Bilanzierung ist nicht verständlich (1:1 Ausgleich von 215.505 Punkten = 88,0 % Fläche?). Abwägung bzw. Berücksichtigung: Die Vorgaben zum Mahdzeitpunkt für den Grabenrandstreifen während und nach der Aushage- rungsphase werden entsprechend den Anregungen angepasst. Hinsichtlich der Nutzfläche wird der Mahdzeitpunkt Ende Mai/Anfang Juni beibehalten. Ein späterer Mahdzeitpunkt bei Grünland ist für den angestrebten Grünlandtyp (feuchtes, mageres Grünland) nicht zweckgemäß. Richtlinien zur Landschaftspflege sehen für extensive Feuchtwiesen einen Schnittzeitpunkt Ende Mai bis Anfang Juni vor. Bei späteren Schnittzeitpunkten besteht auch angesichts des Klimawandels die Gefahr, dass die Bestände vergrasen und wertgebende Kräuter sich nicht etablieren können. Die Begren- zung der Erhaltungsdüngung wird entsprechend auf 90 dt/ha angepasst, ebenso werden die An- regungen zum Abtransport des Mahdgutes in die Begründung aufgenommen. Der Bewertung des Bestandes mit 13 Punkten kann nicht zugestimmt werden. Bei einer erneuten Begehung der Fläche Ende Mai 2014 stellte sich die Wiese als äußerst artenarm dar (weniger als 10 Arten/m²). Es gab bis auf den Kriechenden Hahnenfuß kaum blühende Kräuter und die Wiese Gemeinde Baindt Zusammenfassende Erklärung zur 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zur Fassung vom 22.10.2014 Seite 8 wurde von stark wachsenden Obergräsern dominiert. Insgesamt ist die Fläche von der Vegetation her einem Intensivgrünland zuzuordnen, da aber randlich einige wenige Fettwiesenarten vorhan- den waren, wurde die Fläche insgesamt mit 10 Punkten bewertet. Die Anregungen hinsichtlich des Sumpfseggenriedes werden berücksichtigt. Die 88 % beziehen sich auf den 19.100 m² großen Anteil der Ausgleichsfläche Fl.-Nr. 1108, der 1:1 mit der überplanten Ausgleichsfläche verrechnet wird. Dieser Anteil ist somit für die Bilanzierung in Ökopunkten nicht relevant, da es sich um einen anderen Bilanzierungsansatz handelt (1:1 anstelle Ökopunkten). Stellungnahme: Ausgleichsfläche 2 "Feucht-/Nasswiese" Die zuständige Gemeinde hat in eigener Verantwortung sicherzustellen, dass durch die Wieder- vernässungsmaßnahmen - Zerstörung bzw. Verstopfung der Drainagen - keine Auswirkungen auf Dritte (insbesondere auf die Wohnbebauung im Nordwesten bzw. auf das Gewerbegebiet Baien- bach im Nordosten) eintreten. Eine Genehmigungspflicht nach § 17 Abs. 3 BNatSchG ist nicht gegeben. Die Ausgleichsfläche der Maßnahme 2 liegt auf der Gemarkung Berg, Gemeinde Berg. Es ist si- cherzustellen, dass die Ausgleichsflächen dauerhaft in der Verfügungshoheit der Gemeinde Baindt liegt (siehe Pkt. Sicherung der externen Ausgleichsflächen). Es sollte auch geprüft werden, ob die Zuordnung dieser Ausgleichsfläche, welche auf einer anderen Gemarkungsgrenze (Berg) liegt, in der gemeindlichen Satzung aufgenommen werden kann. Die Erhaltungsdüngung ist auf 90 dt/ha Festmist zu begrenzen. Die Nasswiese im Planungsstadium hat die Biotop-Nr. 33.20. Der Hinweis auf den Ausgleichsanteil, dass 43,72 % der Ausgleichsmaßnahme für diesen Bebauungsplan ver- wendet werden, sollte dann auch bei einer eventuell notwendigen Änderung der E-/A-Bilanzierung neu berechnet werden. Mit einem Monitoring muss die Entwicklung auf den Ausgleichsflächen 1 und 2 beobachtet werden. Spätestens nach 5 Jahren muss ein Kontrollmonitoring durchgeführt werden, nach 10 Jahren ist ein Abschlussmonitoring durchzuführen. Die Berichte sind der unteren Naturschutzbehörde vorzulegen. Abwägung bzw. Berücksichtigung: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Um sicherzustellen, dass durch die Ausgleichsmaß- nahmen (Wiedervernässung) keine Auswirkungen auf Dritte entstehen, hat die Gemeinde eigens hydrologische Untersuchungen und ein darauf basierendes Maßnahmenkonzept erstellt. Die Un- terlagen werden diesbezüglich ergänzt. Die Maßnahmen erfolgen in Kooperation mit der Gemeinde Berg. An der Zuordnung der Ausgleichsfläche wird festgehalten. Den Forderungen zum Monitoring wird entsprechend nachgekommen. Gemeinde Baindt Zusammenfassende Erklärung zur 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zur Fassung vom 22.10.2014 Seite 9 Umweltbericht gem. § 2a BauGB in der Fassung vom 22.10.2014: Bestandsaufnahme: Beim Plangebiet handelt es sich überwiegend um eine Fettwiese mit relativ geringer floristischer Artenvielfalt (u.a. Glatthafer, Wiesen-Fuchsschwanz, Scharfer Hahnenfuß, Wiesen-Labkraut, Rot- und Weißklee, Spitzwegerich). Im östlichen und nördlichen Randbereich verläuft ein Wiesengra- ben, der das im östlich angrenzenden Gewerbegebiet anfallende Niederschlagswasser in das Re- tentionsbecken im nordwestlichen Plangebiet ableitet. Da der Graben und das Becken meist trocken liegen, fehlen Feuchte- und Nässezeiger weitgehend. Es konnten sich hingegen Fettwiesenarten bis auf die Grabensohle sowie in den Beckenbereich hinein ausbreiten. Auf Grund des Substrats im Bereich der Beckensohle ist dieser Bereich etwas lückiger und magerer ausgebildet, wertgebende Arten fehlen jedoch auch hier (so tritt hier das Gewöhnliche Ferkelkraut als Zeiger stickstoffarmer Standorte hinzu). In den Randbereichen der Fettwiese, des Retentionsbeckens und der Gräben befinden sich einge- streute Gehölzstrukturen, die auf Grund ihres Alters (die Pflanzmaßnahmen wurden 1997 umge- setzt) nicht von besonderer naturschutzfachlicher Wertigkeit sind. Entlang des Grabens im Westen befindet sich eine Baumreihe aus Erlen, Eichen und Eschen, weiter nördlich ergänzen einzelne Strauchweiden die bachbegleitende Gehölzvegetation. Im Norden, auf einer kleinen von Graben- abschnitten begrenzten Fläche, stockt ein kleines, überwiegend von Feld-Ahorn und Liguster ge- prägtes Feldgehölz. Umliegend um das Retentionsbecken stehen als Solitärgehölze Zitterpappel und Strauchweiden. Im Südwesten und Süden (entlang des Weges) befinden sich einzelne über- wiegend von Esche, Eiche, Buche, Vogelkirsche, Hasel, Hundsrose und Hartriegel geprägte Gehölz- gruppen. Im nördlichen Bereich ragen eine Ackerfläche sowie ein Wiesenweg in das Plangebiet hinein. Auch die weiteren umliegenden Freiflächen werden überwiegend ackerbaulich genutzt. Unmittelbar westlich des Plangebietes grenzt das Gelände eines Umspannwerks an, das zum Plangebiet hin durch eine biotopkartierte, dichte Hecke (überwiegend mit Hasel, Hainbuche, Weißdorn) abge- grenzt ist. Östlich des Plangebiets schließt das bestehende Gewerbegebiet "Mehlis" an. Mit in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes einbezogen wurden der südlich an dieses anschließende, als Rasenfläche ausgebildete Sichtschutzwall (mit noch relativ jungen, ebenfalls 1997 gepflanzten Obstbäumen) und die asphaltierte Straße zwischen dem Plangebiet und der Kreisstraße 7946. Das Plangebiet ist nach dem Zielartenkonzept des Landkreises Ravensburg als Lebensraum der Priorität 1 für die Feldlerche kartiert. Auf Grund der Kulissenwirkung durch die angrenzende Be- bauung (Umspannwerk im Westen, Gewerbebetriebe im Osten) sowie die Gehölze im Plangebiet kann ein Brutvorkommen dieser Offenland-Art im Plangebiet ausgeschlossen werden. Gemäß ak- tueller Kartierung der Unteren Naturschutzbehörde befindet sich das nächste bekannte Brutvor- kommen der Feldlerche etwa 300 m südöstlich des Plangebietes. Gemeinde Baindt Zusammenfassende Erklärung zur 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zur Fassung vom 22.10.2014 Seite 10 Trotz der Nutzung und Pflege der Fläche zu "Naturschutzzwecken" (festgesetzte Ausgleichsfläche) ist deren naturschutzfachliche Wertigkeit auf Grund der "kurzen" Entwicklungszeit, des junges Al- ters der Gehölze, des geringen floristischen Artenspektrums und der teilweise auftretenden Störun- gen (durch Gewerbelärm, Spaziergänger mit Hunden) eingeschränkt. Eine botanische und/oder faunistische Bestandsaufnahme wurde nicht durchgeführt, da es keinerlei Hinweise auf besondere Artenvorkommen (Arten der "Roten Liste", gesetzlich geschützte Arten, lokal oder regional bedeut- same Arten) gibt und diese auf Grund der o.g. Vorbelastungen auch nicht zu erwarten sind. Auf Grund der extensiven Nutzung der Fläche bietet sie jedoch Lebensräume für Ubiquisten und Kul- turfolger, wodurch der Fläche für das Schutzgut insgesamt dennoch eine mittlere Wertigkeit zu- kommt. Prognose bei Durchführung: Die geplante Bebauung führt teils zu Eingriffen in die o.g. Lebensräume. Die artenarme Fettwiese wird als Lebensraum größtenteils zerstört. Ebenso werden einzelne der noch recht jungen Gehölze, vor allem entlang der Entwässerungsgräben sowie im Süden entlang der Straße für deren Verbrei- terung gerodet. Um artenschutzrechtliche Konflikte zu vermeiden, sollten die Gehölze, die baube- dingt nicht erhalten werden können, gemäß § 39 Abs. 5 BNatSchG in der Zeit vom 01.10. bis 28. (29.)02. gerodet werden. Der Retentionsbereich mit einem Teil seiner begleitenden Gehölz- strukturen sowie die Wiesengräben (mit Ausnahme einzelner zu errichtender Überfahrten) bleiben hingegen erhalten. Auf Grund der nicht allzu hohen naturschutzfachlichen Wertigkeit der baulich überplanten Lebensräume werden hiervon voraussichtlich keine wertgebenden Arten sondern le- diglich Ubiquisten und Kulturfolger betroffen sein. Da sich gemäß der aktuellen Kartierung der Unteren Naturschutzbehörde das nächste bekannte Brutvorkommen der Feldlerche etwa 300 m südöstlich des Plangebiets befindet, wird dieses weder baubedingt (durch Überbauung der Brutstätte) noch anlagenbedingt (durch die von den geplanten Baukörpern ausgehende Kulissenwirkung) betroffen sein. Insofern treten keine artenschutzrechtli- chen Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG ein. Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF- Maßnahmen) nach § 44 Abs. 5 BNatSchG sind daher nicht erforderlich. Da die von der Kulissen- wirkung der geplanten Baukörper beeinträchtigten angrenzenden Offenlandflächen jedoch poten- tiellen Lebensraum für Bodenbrüter wie die Feldlerche darstellen, ist dem Bebauungsplan etwa 2 km nördlich des Plangebietes eine naturschutzrechtliche Ausgleichsfläche zugeordnet, auf wel- cher artspezifische Maßnahmen umgesetzt werden (Extensivierung und Wiedervernässung von Grünland, siehe hierzu Punkt "Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Aus- gleich der Auswirkungen/Abarbeitung der Eingriffsregelung"). Um das Ausmaß des Lebensraum-Verlustes zu reduzieren und einen Teil der biologischen Vielfalt zu erhalten, sind verschiedene Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung festgesetzt. In den Randbereichen des geplanten Gewerbegebiets werden – mit Ausnahme im Norden, wo gemäß Flächennutzungsplan eine gewerbliche Erweiterungsmöglichkeit besteht – die bestehenden Gemeinde Baindt Zusammenfassende Erklärung zur 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zur Fassung vom 22.10.2014 Seite 11 Bäume, soweit baubedingt möglich, als zu erhaltend festgesetzt, da diese gegenüber neu gepflanz- ten Bäumen einen höheren Lebensraumwert aufweisen. Zur Schaffung weiterer gehölzgeprägter Lebensräume im Übergang zur freien Landschaft werden auf den Grünflächen weitere Bäume und Sträucher sowie – umliegend um das Retentionsbecken – zwei Feldgehölze/-hecken gepflanzt. Weitere Baumpflanzungen sind auf den gewerblichen Bauflächen geplant. Für die Pflanzung von Bäumen und Sträuchern sind standortgerechte heimische Gehölze zu ver- wenden. Dies verbessert das Lebensraum-Angebot vor allem für Kleinlebewesen und Vögel, denn einheimische Pflanzen bilden die Grundlage vieler Nahrungsketten. Ihre Verwendung dient daher auch der Erhaltung oder Verbesserung des Lebensraumes für Kleinlebewesen. Zum Schutz nacht- aktiver Insekten wird festgesetzt, dass als Außenbeleuchtung nur mit Lichtstrahl nach unten ge- richtete, vollständig insektendicht eingekofferte (staubdichte) LED-Lampen verwendet werden dür- fen. Der Einsatz von Skybeamern, blinkende, wechselnd farbige Anzeigen sowie die flächenhafte Beleuchtung der Fassaden sind zum Schutz nachtaktiver Insekten und von Zugvögeln ausgeschlos- sen. Um fehlgeleitete Eiablagen von wassergebundenen Insekten zu minimieren, sind nur Photo- voltaik-Module zu verwenden, die weniger als 8 % Licht polarisiertes reflektieren (je Solarglasseite 4 %). Dies wird von Elementen erfüllt, die entspiegelt und monokristallin sind und deutliche Kreuz- muster aufweisen. Elemente aus Strukturglas besitzen im Vergleich zu Floatglas deutliche Vorteile. Durch die Festsetzung einer Grünfläche im Übergang zu dem Umspannwerk im Westen kann zwi- schen dem geplanten Gewerbe und der biotopkartierten Hecke ein mind. 20 m breiter Pufferstreifen geschaffen werden. Sollten im Bereich der Zufahrtsstraße (d.h. auf Höhe des bestehenden Gewer- begebietes) weitere Bäume für die Verbreiterung der Straße gerodet werden müssen, sind diese durch neu zu pflanzende standortgerechte Bäume zu ersetzen. Nach Betrachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen kann der Eingriff in das Schutzgut Arten und Lebensräume insgesamt als mittel bis hoch bewertet werden. 1.1.3 Schutzgut Boden und Geologie (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Vorliegende Erkenntnisse bzw. Stellungnahmen mit Berücksichtigung bzw. Abwägung des Gemeinderates Baindt: Behördenunterrichtungs-Termin vom 26.09.2011 gemäß § 4 Abs. 1 BauGB, schriftliche Stellung- nahme vom 28.10.2011 des Landratsamtes Ravensburg, Naturschutz und Gewässer: Stellungnahme: Der geplante Eingriff erfolgt auch im Schutzgut Boden. Es wird empfohlen die Ermittlung des Kom- pensationsbedarfs bzw. die E/A-Bilanzierung, getrennt nach Bodenfunktionen, mit der Arbeitshilfe des Umweltministeriums "Das Schutzgut Boden in der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung" (2006) durchzuführen. Zur Vermeidung eines zusätzlichen Ausgleichsbedarfs ist der fachgerechte Gemeinde Baindt Zusammenfassende Erklärung zur 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zur Fassung vom 22.10.2014 Seite 12 Umgang mit dem Boden nachzuweisen (u.a. Einhaltung der DIN 19731 und DIN 18915). Dies entspricht dem Minimierungsgebot nach § 1a (3) BauGB. Hinweis: Der Nachweis bzw. die Umsetzung des fachgerechten Umgangs mit dem Boden erfolgt durch ein Bodenmanagementkonzept, unter Federführung einer bodenkundlichen Fachkraft. Behördenunterrichtungs-Termin vom 26.09.2011 gemäß § 4 Abs. 1 BauGB, schriftliche Stellung- nahme vom 28.10.2011 des Landratsamtes Ravensburg, Bodenschutz: Stellungnahme: § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB i.V.m. § 1 a BauGB, § 202 BauGB. Mit dem Boden ist sparsam und schonend umzugehen. Zur Minimierung gehört ein fachgerechter Umgang mit dem Boden nach den Ausführungen der DIN 19731 und DIN 18915. Bei der Umset- zung des fachgerechten Umgangs mit dem Boden ist im Rahmen der Erschließungsarbeiten ein Bodenmanagementkonzept notwendig. Inhalt des Bodenmanagementkonzepts soll sein: Bestandsaufnahme (Bodenbeschreibung nach Bohrstockprofilen), Erdmassenberechnungen (ge- trennt nach Bodenart), Trennung von Oberboden - kulturfähiger Unterboden bei Ausbau und La- gerung, Angaben über die Verwendung des Bodens direkte Wiederverwendung (planintern- plan- extern), Zwischenlagerung (Anlage von Mieten nach der DIN 19731), Maßnahmen zur Vermeidung und zur Beseitigung von Bodenverdichtungen. Um den fachgerechten Umgang sicherzustellen, wird die Begleitung der Erschließungsmaßnahmen durch eine bodenkundliche Fachbauleitung empfohlen. Abwägung bzw. Berücksichtigung: Die Anregungen des Landratsamtes Ravensburg, Sachbereich Bodenschutz, werden in Form eines Hinweises im Bebauungsplan berücksichtigt. Stellungnahme vom 16.05.2014 zur Fassung vom 04.04.2014 des Landratsamtes Ravensburg, Kreisbaumeister: Stellungnahme: Im schriftlichen Teil des Bebauungsplanes ist unter Punkt 5.16 'Ergänzende Hinweise' aus Haf- tungsgründen dringend aufzunehmen, dass bei der Gründung von Gebäuden die Existenz von Treib- sanden mit zu berücksichtigen ist! Auf das Geotechnische Gutachten der Firma BauGrund Süd vom 28.12.2012 ist hinzuweisen. Bei der Erstellung der Standsicherheitsnachweise im Baugenehmi- gungsverfahren ist auf die zu treffenden Maßnahmen einzugehen. Das Gutachten geht von einer Bebauung ohne Kellergeschoße aus. Dies wäre im Bebauungsplan festzusetzen. Bitte treffen Sie in diesem Zusammenhang auch eine Aussage zur Zulässigkeit unterirdischer Lagerbehälter. Gemeinde Baindt Zusammenfassende Erklärung zur 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zur Fassung vom 22.10.2014 Seite 13 Abwägung bzw. Berücksichtigung: Die Hinweise auf das Geotechnische Gutachten sowie die vorhandenen Treibsande werden als er- gänzende Hinweise in den Bebauungsplan aufgenommen. Die Gemeinde Baindt beabsichtigt im Plangebiet Erschütterungsversuche durch ein entsprechendes Fachbüro durchführen zu lassen. Auf Grundlage dieser Ergebnisse erfolgt entweder eine erneute Auseinandersetzung/Information im Gemeinderat oder eine Anpassung des Entwurfes sowie die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden. Nach telefonischer Rücksprache vorab mit der Fa. BauGrund Süd am 24.06.2014 ist der Bau eines Kellergeschosses für die Erzeugung von Erschütterungen bei der Boden-Verdichtung nicht relevant. Der Bau von Kellergeschossen sei daher möglich. Die Ergebnisse der Erschütterungsversuche bleiben jedoch abzuwarten. Dass unterirdische Lagerbehälter von Was- ser gefährdenden Stoffen gegen Auftrieb zu sicher sind, ist bereits unter dem Punkt "Unterirdische Lagerbehälter von Wasser gefährdenden Stoffen" festgesetzt. Stellungnahme: § 1a Abarbeitung sowie Ausgleichs-/Ersatzmaßnahmen Die Darstellungen mit Bewertung der Eingriffe in die einzelnen Schutzgüter sowie des erforderlichen Ausgleichs sind nicht nachvollziehbar. Zu den bisherigen Darstellungen sind uns folgende Punkte aufgefallen: Es ist nicht erkennbar, welchen ökologischen Wert in Ökopunkten die entfallende Aus- gleichsfläche aus dem alten Bebauungsplan "Gewerbegebiet Mehlis - 4 Änderung" hat, die an anderer Stelle adäquat auszugleichen ist. Mit nicht nachvollziehbarer Begründung wird der Bio- toptyp 33.41. Fettwiese lediglich mit 8 Ökopunkten angesetzt. Ein Abzug wegen geringem Arten- spektrum kann nicht akzeptiert werden, da eine Fettwiese per Definition artenarm und intensiv genutzt ist. Auch Beunruhigungen haben keinen Einfluss auf den Biotoptyp. Warum soll eine 1:1 Kompensation zu Punkteabzug führen? Die Bilanzierung ist mit 13 Ökopunkten zu rechnen. Die Bilanzierung des Biotops 45.40a erfolgt analog zum Bestand mit der maximalen Ökopunktezahl 8. Wo befindet sich der Zierrasen? Mit welcher Begründung wird der Biotoptyp 33.41 inklusive den bestehenden Entwässerungsgräben mit 8 Ökopunkten angesetzt? Im Schutzgut Boden werden die neu versiegelbaren Flächen sowie noch nicht genehmigte, bereits versiegelte Flächen mit 14.324 m2 angegeben. Aus dem Bericht geht nicht hervor, aus welchen Flächen sich diese Gesamtfläche zusammensetzt und um welche Flächen es sich bei den noch nicht genehmigten, bereits versiegelten Flächen handelt. Eine detailliertere Ausarbeitung und Benen- nung der Flächen nach dem Bewertungsmodell der Landkreise Bodenseekreis und Ravensburg ist notwendig und ggf. in einem Plan aufzuzeigen. Sollte ein Bodenaustausch aufgrund einer eingeschränkt, tragfähigen Bodenqualität im Plangebiet notwendig werden, so wäre ein erhöhter Eingriff im Schutzgut Boden nach zu bilanzieren. Gemeinde Baindt Zusammenfassende Erklärung zur 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zur Fassung vom 22.10.2014 Seite 14 Weiterhin wäre eine Karte mit dem aktuellen Bestand der zu überplanenden Ausgleichsfläche, gegliedert nach den jeweiligen Biotoptypen, vorzulegen, damit die E/A-Bilanzierung nachvollzo- gen werden kann. Darin ist auch darzustellen, wo sich die 35 Bäume befinden. Die Bilanzierung ist entsprechend anzupassen. Abwägung bzw. Berücksichtigung: Die entfallende Ausgleichsfläche aus der 4. Änderung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" wurde nach dem Bilanzierungsansatz 1:1 auf einen 19.100 m² großen Flächenanteil der externen Ausgleichsfläche 1 Fl.-Nr. 1108 verlagert, da hier ein ähnliches, sogar höherwertiges Entwicklungsziel angestrebt wird (Entwicklung einer Magerwiese). Dieser Ansatz ist eine gängige Vorgehensweise bei der Überplanung von Altausgleichsmaßnahmen. Darüber hinaus wurde der Bestand im Bereich nochmals bzw. zusätzlich als Eingriffsfläche definiert. Aus diesem Grund wird die Fettwiese bei dieser zusätzlichen Eingriffsbetrachtung lediglich mit 8 Ökopunkten angesetzt. Würden 13 Punkte angesetzt werden, wäre darin der Altausgleich bereits beinhaltet (Umwandlung von Intensiv- zu Extensivgrünland (Fettwiese)), was wiederum den zusätzlichen 1:1 Ausgleich hin- fällig machen würde. Der Gemeinderat ist sich der Tatsache bewusst, dass das Verknüpfen von alten und neuen Bewertungsmaßstäben die Bewertung des Gesamteingriffs komplizierter gestaltet. Aus den o.g. Gründen und Erläuterungen vertritt der Gemeinderat die Ansicht, den naturschutz- fachlichen und -rechtlichen Belangen durch die gewählte Vorgehensweise in ausreichendem Maße Rechnung zu tragen. An den 8 Ökopunkten pro m² Fettwiese wird daher festgehalten. Die Begrün- dung wird zur Klarstellung des Sachverhalts nochmals überarbeitet. Der Zierrasen mit den noch jungen Obstbäumen befindet sich nördlich der Zufahrtsstraße von der Kreis-Straße 7946, im Bereich des bestehenden "Gewerbegebietes Mehlis". Der Biotoptyp 33.41 inklusive den bestehenden Entwässerungsgräben (Planung) wird aus den o.g. Gründen ebenso wie die Fettwiese im Bestand mit 8 Ökopunkten angesetzt. Die max. neu versiegelbare Flächengröße beläuft sich auf 14.324 m². Sie setzt sich aus den versiegelbaren Gewerbegebietsflächen und den festgesetzten Verkehrsflächen zusammen, wobei die bestehende Zufahrtsstraße von der K 7946 von der Flächengröße der Verkehrsflächen im Planungsstadium wieder abgezogen wird. Bezüglich der nicht genehmigten Flächen handelt es sich um ein Versehen. Flächen dieser Art liegen im Plangebiet nicht vor. Die Begründung wird diesbezüglich ergänzt bzw. angepasst. Sofern ein Bodenaustausch erfolgt, geschieht dies im Bereich von Gebäudegründungen bzw. sons- tigen gewerblich genutzten Bereichen. Da die gewerblichen Bauflächen bereits zu 80 % als ver- siegelte Flächen angesetzt sind, ist der Eingriff in den Boden ausreichend gewürdigt. Der Anregung, eine Karte mit dem aktuellen Bestand der zu überplanenden Ausgleichsfläche, ge- gliedert nach den jeweiligen Biotoptypen, vorzulegen, wird nachgekommen. Darüber hinaus wer- den in der Bilanzierung nochmals kleine Änderungen vorgenommen. Gemeinde Baindt Zusammenfassende Erklärung zur 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zur Fassung vom 22.10.2014 Seite 15 Stellungnahme vom 16.05.2014 zur Fassung vom 04.04.2014 des Landratsamtes Ravensburg, Sachgebiet Bodenschutz, Abbauvorhaben, Altlasten – SB Bodenschutz: Stellungnahme: Bedenken und Anregungen aus der eigenen Zuständigkeit zum o.g. Plan gegliedert nach Sach- komplexen, jeweils mit Begründung und ggf. Rechtsgrundlage. Nach dem vorgelegten Umweltbericht vom Büro Sieber wird als Maßnahme zur Vermeidung und Minimierung für entstehende Beeinträchtigungen des Schutzgutes Boden ein Bodenmanagement zum Nachweis des schonenden Umgangs mit dem Boden genannt (S. 46). Der Inhalt des Bodenmanagementkonzeptes sollte im Wesentlichen folgende Punkte beinhalten und in Absprache mit der UBB erfolgen: Feststellung der physikalischen Eigenschaften des auszuhebenden Boden Erdmassenberechnungen (getrennt nach A-, B-, C-Horizont) Mengenangaben bezüglich künftiger Verwendung des Bodens direkte Verwendung (im Baugebiet, außerhalb des Baugebietes) Trennung von Oberboden und kulturfähigem Unterboden bei Ausbau und Lagerung Zwischenlagerung (Anlage von Mieten nach der DIN 19731) Maßnahmen zur Vermeidung und zur Beseitigung von Bodenverdichtungen incl. Rückbau Ausweisung von Lagerflächen Ausweisung von Zuwegung (evtl. Baggermatratzen) Ausweisung von Tabuflächen (keine bauseitige Beanspruchung) Zur Sicherstellung des fachgerechten Umgangs mit dem Boden, wird die Begleitung der Bodenar- beiten durch eine bodenkundliche Fachkraft empfohlen. Abwägung bzw. Berücksichtigung: Der Bebauungsplan beinhaltet bereits einen Hinweis zum Bodenschutz. Den Anregungen wird nachgekommen. Das Bodenmanagementkonzept wird vor Bauausführung in Abstimmung mit dem Sachbereich Bodenschutz und dem ausführenden Bauunternehmen erarbeitet. Gemeinde Baindt Zusammenfassende Erklärung zur 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zur Fassung vom 22.10.2014 Seite 16 Stellungnahme vom 23.05.2014 zur Fassung vom 04.04.2014 einer Firma aus Baindt: Stellungnahme: Wir verweisen auf das Schreiben einer Kanzlei vom 19.10.2011 und melden erneut berechtigte Bedenken zur Erweiterung für das Gewerbegebiet Mehlis an. Die im Schreiben der Rechtsanwälte genannten Bedenken werden hiermit nochmal angemeldet. Weitere neue Bedenken auf die unser Einspruch aufbaut umfassen: In den Produktionshallen der Anschriften Am Föhrenried 13 und Am Föhrenried 15 werden hoch- technologische Bauteile gefertigt, die mit einer Genauigkeit im my-Bereich bearbeitet werden. Zwar sind diese Maschinen im Großbereich mit speziellen Fundamenten verankert, aber bereits Beein- trächtigungen durch den Lastverkehr der ansässigen Spedition nördlich und östlich sind schon auf- getreten. Abwägung bzw. Berücksichtigung: Der Hinweis auf das Schreiben vom 19.10.2011 wird zur Kenntnis genommen. Im Grundsatz soll an den Abwägungen hierzu festgehalten werden. Zur erneuten Beurteilung des Baugrundes wurde eine geotechnische Stellungnahme der Fa. BauGrund Süd GmbH eingeholt. Zudem beabsichtigt die Gemeinde Baindt Erschütterungsversuche durch ein entsprechendes Fachbüro durchführen zu lassen. Die folgenden Abwägungsvorschläge beruhen auf den Ergebnissen der geotechnischen Stel- lungnahme, bzw. es bleiben die Ergebnisse der Erschütterungsversuche abzuwarten. Stellungnahme: Ferner bestehen weitere berechtigte Bedenken in der Bodenbeschaffenheit, die aus Ihren ausge- legten Unterlagen hervorgehen. Hier wird bescheinigt, dass der Bodengrund unter der Muttererde aus Terrassensand besteht. Terrassensand ist nur mäßig tragfähig. Es wurde desweiteren beschei- nigt, dass bei Durchfluten oder Grundwasser durch Aushub oder Ruttel der Sand sich verflüssig. Dies kann zur Folge haben, dass sich auch die Bodeneigenschaften insbesondere westlich am Ge- bäude Am Föhrenried 15 verändert. Der Terrassensand kann sich gem. Gefälle in Richtung Westen durch Aushube verflüssigen was nicht unbedingt sofort erkennbar ist, jedoch auf Zeit Schäden an den Gebäuden und ein Absenkungen an den Maschinenfundamenten zur Folge haben kann. Durch die genannte Problematik sollte der Grünstreifen Richtung Süden auf jeden Fall beibehalten wer- den, um den erheblichen, zusätzlichen Verkehr so weit wie möglich von den Gebäuden fern zu halten, (bisher nur eine landwirtschaftlich genutzter Weg). Es sind entsprechende Maßnahmen westlich dem Gebäude 15 zu treffen um ein Absenken durch Terrassensand oder noch nicht be- kannte Ereignisse, zu unterbinden. Gemeinde Baindt Zusammenfassende Erklärung zur 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zur Fassung vom 22.10.2014 Seite 17 Abwägung bzw. Berücksichtigung: Die Bedenken bezüglich der Tragfähigkeit von Terrassensanden werden zur Kenntnis genommen. Der geotechnischen Stellungnahme ist zu entnehmen, dass "bauwerkschädigende bzw. produkti- onseinschränkende Einflüsse durch thixotrophe Eigenschaften bzw. der Neigung zum Ausfließen der Sande aufgrund fehlender Wassersättigung […] nach derzeitigen Kenntnisstand ausgeschlos- sen werden [können]." Der Grünstreifen in Richtung Süden wird auch in der Erweiterung des Gewerbegebietes beibehalten. Um eine ausreichend breite Eingrünung zu schaffen, wird zusätzlich eine Pflanzung 2 festgesetzt, die die bisher vorgesehene Eingrünung noch verbreitert. Der Abstand zwischen Verkehr und Gebäu- den ist somit als ausreichend zu bewerten. Die Gemeinde Baindt beabsichtigt im Plangebiet Erschütterungsversuche durch ein entsprechendes Fachbüro durchführen zu lassen. Auf Grundlage dieser Ergebnisse erfolgt entweder eine erneute Auseinandersetzung/Information im Gemeinderat oder eine Anpassung des Entwurfes sowie die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden. Mögliche Festsetzungen im Bebauungs- plan bezüglich des Absenkens durch Terrassensande bzw. noch nicht bekannte Ereignisse können ggf. erst nach diesen Versuchen getroffen werden. Stellungnahme: Folgen einer oben beschriebenen möglichen auftretenden Problematik: Keine termingerechten Lieferungen mehr möglich, Maschinenstillstand durch Ungenauigkeit, Zu- satzkosten zur Maschineneinstellung. Durch Pönalen beim Kunden ein nicht erahnbarer Kostenauf- wand der Arbeitsplätze und den Standort gefährdet. Beim Kauf des Grundstückes wurde ausdrück- lich auf die Ausgleichsfläche westliche der beiden Gebäude hingewiesen, so dass keine zusätzlichen Hallenfundamente, außer den üblichen, gem. den Bodenanalysen, in Auftrag gegeben durch Mad- lener Produktionssysteme GmbH, vorgenommen wurden. Wir bitten Sie das Vorhaben nicht durch- zuführen und auf die bestehenden Flächen der Gemeinde Baienfurt ehem. Stora, auszuweichen. Abwägung bzw. Berücksichtigung: Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen. Zunächst wird darauf hingewiesen, dass auch ein einmal festgesetzter Ausgleich der Planungshoheit der Gemeinde zugänglich bleibt und keine Gewähr darstellt, dass es in diesem Bereich nicht zu Veränderungen kommen kann. Das Gemein- degebiet ist einer steten Entwicklung unterworfen, so dass im Regelfall kein Anspruch besteht, dass der status quo erhalten bleibt. Gerade bei bestehenden Gewerbegebieten ist damit zu rechnen, dass auf Grund einer gewissen Vorprägung des Gebiets Erweiterungen stattfinden und eine städte- baulich sinnvolle Entwicklung darstellen. Gemeinde Baindt Zusammenfassende Erklärung zur 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zur Fassung vom 22.10.2014 Seite 18 Umweltbericht gem. § 2a BauGB in der Fassung vom 22.10.2014: Bestandsaufnahme: Das Plangebiet befindet sich aus geologischer Sicht in der weiträumigen Moränenlandschaft des Voralpenlandes. Die Hangflanken des Schussentales bestehen aus Grundmoränenmaterial der Würmeiszeit. Im Bereich des Plangebietes sind diese von spätglazialen Terrassensanden und Ter- rassenkiesen überdeckt. Eine Mutterbodenschicht schließt die Schichtung ab. Im unmittelbaren Bereich der südlich angrenzenden, bestehenden Straße ist mit künstlichen Auffüllungen zu rechnen (siehe auch geotechnisches Gutachten der BauGrund Süd, Gesellschaft für Bohr- und Geotechnik mbH vom 28.11.2012). Als hauptsächlich vorkommender Bodentyp sind Parabraunerden anzunehmen. Die im Plangebiet bis zu 40 cm mächtige Mutterbodenschicht besteht aus schwach feinsandigem und schwach toni- gem bis tonigem Schluff. Bei den bis zu 3,10 m mächtigen Terrassensanden handelt es sich um schluffige bis stark schluffige, schwach mittelsandige Feinsande. Die Böden des Plangebiets sind überwiegend unversiegelt und werden landwirtschaftlich extensiv genutzt (Fettwiese). Im Bereich des Retentionsbeckens, der Gräben, der südlich verlaufenden Straße und des leicht aufgeschütteten Sichtschutzwalls sind die Böden durch Abgrabungen, Aufschüttungen und/oder Versiegelungen in ihrem natürlich Bodengefüge gestört bzw. vollständig zerstört. Die offenen, landwirtschaftlich genutzten Böden zeichnen sich durch eine mittlere Bodenfruchtbar- keit aus und sind daher ein als durchschnittlich zu bewertender landwirtschaftlicher Ertragsstand- ort. Sie weisen gute Filter- und Puffereigenschaften auf (Einstufung dieser Bodenfunktion als "hoch" gemäß Bodenfunktionskarte vom Landesamt für Geologie). Auch ihre Bedeutung als Aus- gleichskörper im Wasserkreislauf ist hoch. Hinweise auf Altlasten gibt es nicht. Die Flächen sind aus geologischer Sicht für eine Bebauung geeignet. Mit landschaftstypischen und ortsüblichen Erschwernissen bei der Ausführung der Bau- maßnahmen muss jedoch gerechnet werden (siehe o.g. geotechnisches Gutachten). Prognose bei Durchführung: Die landwirtschaftlichen Ertragsflächen mittlerer Wertigkeit gehen verloren. Während der Bauzeit wird ein großer Teil der Bodenflächen für Baustelleneinrichtungen und Baustraßen beansprucht sowie durch Staub- und u.U. auch Schadstoffemissionen belastet. Es kommt zu Bodenabtragungen und -aufschüttungen, was eine Veränderung des ursprünglichen Bodenprofils und -reliefs zur Folge hat und stellenweise zu Bodenverdichtungen führt. Die durch die geplanten Baukörper, Außenanlagen und Verkehrsflächen entstehende Versiegelung führt zu einer Beeinträchtigung der vorkommenden Böden. In den versiegelten Bereichen kann keine der Bodenfunktionen (Standort für Kulturpflanzen, Filter und Puffer, Ausgleichskörper im Wasserhaushalt) mehr wahrgenommen werden. Durch die Ausweisung des Gewerbegebiets können Gemeinde Baindt Zusammenfassende Erklärung zur 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zur Fassung vom 22.10.2014 Seite 19 insgesamt bis zu 1,43 ha des Baugebietes versiegelt werden (Verkehrsflächen plus Gewerbegebiet mit einer festgesetzten GRZ von 0,80). Durch geeignete Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung können die entstehenden Beein- trächtigungen des Schutzgutes Boden reduziert werden. Für Stellplätze, Zufahrten und andere un- tergeordnete Wege sind wasserdurchlässige (versickerungsfähige) Beläge vorgeschrieben, um die Versiegelung der Freiflächen zu minimieren und damit die Wasseraufnahmefähigkeit des Bodens weitestgehend zu erhalten. Zum Schutz des Bodens vor Verunreinigungen werden Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei für alle baukonstruktiven Elemente, die großflächig mit Nieder- schlagswasser in Berührung kommen, ausgeschlossen. Das Bodenmanagement, mit dem Ziel eines fachgerechten und schonenden Umgangs mit dem Boden in der Bauausführung, erfolgt in enger Abstimmung mit dem Sachbereich Bodenschutz des Landratsamtes Ravensburg. Trotz der Maß- nahmen zur Vermeidung und Minimierung, welche die entstehenden Beeinträchtigungen des Schutzgutes Boden reduzieren, ist die Eingriffsstärke auf Grund des hohen Versiegelungsgrades erheblich. 1.1.4 Schutzgut Wasser und Wasserwirtschaft (Wasser; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Vorliegende Erkenntnisse bzw. Stellungnahmen mit Berücksichtigung bzw. Abwägung des Gemeinderates Baindt: Behördenunterrichtungs-Termin vom 26.09.2011 gemäß § 4 Abs. 1 BauGB, schriftliche Stellung- nahme vom 28.10.2014 des Landratsamtes Ravensburg, Sachbereich Gewässer: Stellungnahme: Rechtliche Vorgaben aufgrund fachgesetzlicher Regelungen, die im Regelfall nicht überwunden werden können mit Rechtsgrundlage und Möglichkeiten der Überwindung. Abflussverschärfung durch Versiegelung Durch die Neuversiegelung von Flächen wird der Oberflächenabfluss verstärkt. Im Grundsatz ist darauf hinzuwirken, dass die künftige Höhe des Niederschlagswasserabflusses aus dem Plangebiet nicht höher ist als vor der Bebauung aus dem natürlichen Einzugsgebiet. Bauliche Entwicklungen sollen grundsätzlich so erfolgen, dass eine Verschärfung der Hochwassergefahr nicht zu befürchten ist. Dies gilt insbesondere dann, wenn das zusätzlich beaufschlagte Gewässer durch bebautes Ge- biet fließt. In den Unterlagen fehlt eine Beschreibung der Grundstruktur der bisherigen und zukünftig geplan- ten abwassertechnischen Erschließung. Sofern nicht schädlich verunreinigtes Niederschlagswasser in ein Gewässer eingeleitet wird, ist dies im weiteren BP Verfahren darzustellen und die schadlose und gewässerökologisch verträgliche Ableitung näher zu untersuchen und darzulegen. Gemeinde Baindt Zusammenfassende Erklärung zur 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zur Fassung vom 22.10.2014 Seite 20 Rechtsgrundlage §§ 5, 6 WHG, §§ 3a, 68 a, 78 a, 80 WG, § 9 Abs. 5 Nr. 1 BauGB Abwägung bzw. Berücksichtigung: Die Vorgaben zur abwassertechnischen Erschließung werden zur Kenntnis genommen. Für den Be- bauungsplan wird in Abstimmung mit dem Landratsamt Ravensburg, Sachbereich Gewässer, ein entsprechendes Entwässerungskonzept erarbeitet. Behördenunterrichtungs-Termin vom 26.09.2011 gemäß § 4 Abs. 1 BauGB, schriftliche Stellung- nahme vom 28.10.2014 des Landratsamtes Ravensburg, Kommunales Abwasser: Stellungnahme: Rechtliche Vorgaben aufgrund fachgesetzlicher Regelungen, die im Regelfall nicht überwunden werden können - Art der Vorgabe: Die Erschließung des Gebietes muss nach derzeitigen wassergesetzlichen Vorgaben über ein modi- fiziertes System erfolgen (getrennte Ableitung von Niederschlagswasser und Schmutzwasser), wenn dies schadlos und mit einem verhältnismäßigen Aufwand möglich ist. Zur abwassertechnischen Erschließung des Gebietes werden öffentliche Anlagen erforderlich. Das Benehmen ist mit der Was- serbehörde herzustellen. Die notwendigen Planunterlagen sind rechtzeitig vorzulegen. Für die Ein- leitung in ein oberirdisches Gewässer wird eine wasserrechtliche Erlaubnis notwendig. Das Schmutzwasser muss der Sammelkläranlage zugeführt werden. Im Textteil des Bebauungsplanes muss eine eindeutige und verbindliche Regelung zur Entwässe- rungssystematik aufgenommen werden. Es muss klar vorgegeben sein, wie Schmutzwasser und wie Niederschlagswasser - auch von Straßen - beseitigt werden. Es muss eine Aussage getroffen werden, ob der bestehende Retentionsbodenfilter verlagert oder vergrößert wird. Es muss sicherge- stellt sein, dass die vorhandenen Kanäle und die Regenwasserbehandlung das zusätzliche Wasser aufnehmen und behandeln können. Einleitung in einen Vorfluter: Wird das Niederschlagswasser in einen Vorfluter eingeleitet, so muss eine Retention (vorübergehende Speicherung von Regenwasser, um die Abflussspitzen zu verrin- gern) gemäß A 117 dimensioniert und erstellt werden. Das Volumen kann auch über den verein- fachten Ansatz 3 m³/100 m² Ared ermittelt werden. Auf Flächen deren Niederschlagswasser über die Regenwasserkanalisation geleitet wird, darf kein Abwasser im Sinne von verunreinigtem Wasser anfallen. Entsprechende Arbeiten, wie z.B. Auto- wäsche, Reinigungsarbeiten, sind nicht zulässig. Drainagen sind nur zulässig, wenn kein Grundwasser abgesenkt wird und der Ablauf der Drainage in ein oberirdisches Gewässer einleitet. Andere Drainagen sind nicht zulässig. Gemeinde Baindt Zusammenfassende Erklärung zur 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zur Fassung vom 22.10.2014 Seite 21 Sickerschächte sind unzulässig. Rechtsgrundlage § 45 b Abs. 2 und 3 WG, § 45 e WG Niederschlagswasser VO § 1 Abs. 6 Ziff. 8 BauGB, § 9 Abs. 1 Ziff. 14 (u.a.) BauGB; § 74 LBO Bedenken und Anregungen aus der eigenen Zuständigkeit zum o.g. Plan gegliedert nach Sach- komplexen, jeweils mit Begründung und ggf. Rechtsgrundlage. Reduzierung des Metallgehalts im Regenwasser: Dachinstallationen, wie Verwahrungen, Dachrin- nen u. Fallrohre aus Kupfer, Zink, Titan-Zink und Blei erhöhen den Metallgehalt im Niederschlags- wasser und sollten aus Gründen des Gewässerschutzes deshalb vermieden werden. Es wird empfohlen, die alternativen Materialien aufzuführen: Aluminium, beschichtetes Zink, oder Aluminium und Kunststoffteile. Auf der Planungsfläche befindet sich der Retentionsbodenfilter für das Gewerbegebiet Mehlis. Auf- grund des Gewerbegebietes ist zu prüfen, ob eine Vorbehandlung für das Niederschlagswasser nötig ist. Abwägung bzw. Berücksichtigung: Die Vorgaben zur abwassertechnischen Erschließung werden zur Kenntnis genommen. Für den Be- bauungsplan wird in Abstimmung mit dem Landratsamt Ravensburg, Sachbereich Gewässer, ein entsprechendes Entwässerungskonzept erarbeitet. Eine wasserrechtliche Erlaubnis wird beantragt. Die Anregungen zur Reduzierung des Metallgehalts im Niederschlagswasser werden hinweislich in den Bebauungsplan aufgenommen. Stellungnahme vom 15.05.2014 zur Fassung vom 04.04.2014 des Regierungspräsidiums Tübin- gen, Archäologische Denkmalpflege: Stellungnahme: Referat 44: Sofern die Erweiterung des Gewerbegebietes Mehlis einen Anschluss der Kreisstraße (K 7946) an die B 30 erzwingt, ist eine FFH-Verträglichkeitsprüfung durchzuführen (Einbeziehung der Summationswirkungen). Eine FFH-Vorprüfung ist in diesem Fall unzureichend. Ergänzend wei- sen wir darauf hin, dass im Zuge der B 30 neu BA IV (Nordbogen) die Verlegung der Renaturierung des Bampfen (zwischen Niederbiegen und Riedsenn) einen Schwerpunkt der Ausgleichsmaßnah- men darstellte. Erhebungen zur nach Anhang IV streng geschützten Bachmuschel (Unio crassus) weisen auf eine Wiederbesiedlung des Gewässersystems durch Unio crassus hin (Quelle: Arbeits- gruppe für Tierökologie und Planung J. Trautner, Filderstadt, 2014). Gemeinde Baindt Zusammenfassende Erklärung zur 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zur Fassung vom 22.10.2014 Seite 22 In die Satzung müssen die Vorgaben der FFH-Vorprüfung aufgenommen werden: "Schadstoffbe- lastungen des Niederschlagswassers können dadurch ausgeschlossen werden, dass für alle bau- konstruktiven Elemente, die großflächig mit Niederschlagswasser in Berührung kommen (z.B. Dachdeckungen, jedoch nicht Rinnen, Fallrohre, Geländer, etc.) Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei ausgeschlossen werden, sofern diese nicht mit geeigneten anderen Materialien (z.B. Kunststoff Beschichtung) dauerhaft gegen Niederschlagswasser abgeschirmt werden. Insofern kann davon ausgegangen werden, dass die Neuplanung nicht in erheblichem Maße mit nachteili- gen Auswirkungen durch die Einleitung von unbelastetem Niederschlagswasser in die Bampfen verbunden ist." Abwägung bzw. Berücksichtigung: Der Erweiterung des Gewerbegebietes "Mehlis" bedingt keinen zusätzlichen Anschluss der Kreis- straße (K 7946) an die B 30. Überlegungen hierzu bestehen lediglich in Verbindung mit einer möglichen zukünftigen Ausweisung eines interkommunalen Gewerbegebietes "Niederbiegen Nord", das nicht Bestandteil des vorliegenden Verfahrens ist. Insofern ist die FFH-Vorprüfung aus- reichend, was so auch von der Unteren Naturschutzbehörde bestätigt wird. Die materiellen Vorga- ben für die baukonstruktiven Elemente, die großflächig mit Niederschlagswasser in Berührung kommen, sind grundsätzlich bereits im Bebauungsplan beinhaltet. Da sich die Festsetzung auf den gesamten Geltungsbereich bezieht und nicht nur wie bisher festgesetzt auf die Hofflächen, wird sie als eigene, für den gesamten Geltungsbereich geltende Festsetzung nach § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB übernommen. Stellungnahme vom 16.05.2014 zur Fassung vom 04.04.2014 des Landratsamtes Ravensburg, Sachgebiet Kommunales Abwasser, Grundwasserschutz – SB Abwasser: Stellungnahme: Zur abwassertechnischen Erschließung des Gebietes werden öffentliche Anlagen erforderlich. Das Benehmen ist mit der Wasserbehörde herzustellen. Die notwendigen Planunterlagen sind rechtzei- tig vorzulegen. Für die Versickerung bzw. Einleitung in ein oberirdisches Gewässer wird eine wasserrechtliche Er- laubnis notwendig. Abwägung bzw. Berücksichtigung: Die notwendigen Abstimmungen mit der Wasserbehörde sowie die Einholung einer wasserrechtli- chen Erlaubnis werden vom beauftragten Ing.-Büro Fassnacht durchgeführt. Dies ist nicht Teil des Bauleitplan-Verfahrens. Gemeinde Baindt Zusammenfassende Erklärung zur 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zur Fassung vom 22.10.2014 Seite 23 Stellungnahme: Die Beseitigung des Straßenniederschlagswassers ist zu konkretisieren. 2.21 Beseitigung von Niederschlagswasser in dem Baugebiet (Hofflächen) ... Schädliche Verunreinigungen des von der Ableitung in den Mischwasserkanal ausgeschlossenen Niederschlagswassers sind unzulässig. Satz abändern in: Niederschlagswasser das schädlich ver- unreinigt ist, darf nicht in die Regenwasserkanalisation bzw. in das Retentionsbecken abgeleitet werden. Sickerschächte und Rigolen ohne Vorreinigung sind unzulässig. Satz streichen. 1.2 Rechtsgrundlage: § 46 Abs. 2 und 3 WG, § 48 WG; Niederschlagswasser VO, § 1 Abs. 6 Ziff. 8 BauGB, § 9 Abs. 1 Ziff. 14 (u. a.) BauGB, § 74 LBO; § 55 WHG Abwägung bzw. Berücksichtigung: Die Festsetzung 2.21 wird gemäß der Anregung abgeändert. Stellungnahme vom 13.10.2014 zur Fassung vom 18.06.2014 des Landratsamtes Ravensburg, Sachgebiet kommunales Abwasser, Grundwasserschutz – SB Abwasser: Stellungnahme: Rechtliche Vorgaben aufgrund fachgesetzlicher Regelungen, die im Regelfall nicht überwunden werden können. Die Beseitigung des Straßenniederschlagswassers ist zu konkretisieren. Rechtsgrundlage: § 46 Abs. 2 und 3 WG, § 48 WG; Niederschlagswasser VO § 1 Abs. 6 Ziff. 8 BauGB, § 9 Abs. 1 Ziff. 14 (u. a.) BauGB; § 74 LBO; § 55 WHG. Abwägung bzw. Berücksichtigung: Nach bereits erfolgter Abstimmung mit dem Landratsamt Ravensburg wird das Niederschlagswasser der öffentlichen Verkehrsflächen sowie der privaten Hofflächen über den Mischwasserkanal abgeleitet. Die Festsetzung zur Beseitigung von Niederschlagswasser in dem Baugebiet (Hofflächen), wird redaktionell um die öffentlichen Verkehrsflächen ergänzt. Gemeinde Baindt Zusammenfassende Erklärung zur 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zur Fassung vom 22.10.2014 Seite 24 Umweltbericht gem. § 2a BauGB in der Fassung vom 22.10.2014: Bestandsaufnahme/Wasser: Natürliche Oberflächengewässer kommen im Plangebiet sowie dessen unmittelbaren räumlichen Umfeld nicht vor. Im östlichen und nördlichen Randbereich des Plangebiets verläuft ein Entwässe- rungsgraben, der das im östlich angrenzenden Gewerbegebiet anfallende Niederschlagswasser in das Retentionsbecken im nordwestlichen Plangebiet ableitet. Beide liegen meist trocken. Gemäß dem geotechnischen Gutachten der BauGrund Süd, Gesellschaft für Bohr- und Geotechnik mbH vom 28.11.2012 konnte zum Zeitpunkt der Ausführung der Baggerschürfe am 16.11.12 in keinem der Schürfe der Zulauf von Grund- oder Schichtwasser festgestellt werden. Insofern besteht eine eher geringe Empfindlichkeit des Schutzgutes Wasser gegenüber Beeinträchtigungen. Zur Endtiefe der Baggerschürfe hin wurde jedoch eine Zunahme des Feuchtigkeitsgehaltes der Terras- sensande festgestellt. Die feinkörnige Variante des Terrassensandes, die im Untersuchungsgebiet angetroffen wurde, weist erfahrungsgemäß eine geringe Durchlässigkeit für eintreffendes Nieder- schlagswasser auf. Prognose bei Durchführung/Wasser: Die offenen Wiesengräben bleiben mit Ausnahme einzelner Überfahrten ebenso wie das Retenti- onsbecken erhalten. Da die künstlich angelegten Gräben meist trocken liegen, ergeben sich durch die geplanten Überfahrungen keine erheblichen Beeinträchtigungen. Die geplante gewerbliche Bebauung hat eine Veränderung des Wasserhaushaltes zur Folge. Die Versickerungsleistung und damit auch die Grundwasserneubildungsrate nehmen ab, da Flächen versiegelt werden. Da die anstehenden offenen Böden jedoch als gering versickerungsfähig gelten und das anfallende Niederschlagswasser durch das gewählte Entwässerungskonzept (siehe nach- folgenden Punkt zur Wasserwirtschaft) zu großen Teilen im örtlichen Wasserkreislauf verbleibt, sind trotz der Versiegelungsmöglichkeit von 1,43 ha keine erheblichen Auswirkungen auf das Schutzgut zu erwarten. Eingriffe in das Grundwasser sind nach den Ergebnissen des geotechnischen Gutach- tens nicht zu erwarten. Für Stellplätze, Zufahrten und andere untergeordnete Wege sind ausschließlich teilversiegelte (ver- sickerungsfähige) Beläge zulässig, um die Wasseraufnahmefähigkeit des Bodens soweit wie mög- lich zu erhalten und Beeinträchtigungen der Grundwasserneubildungsrate zu reduzieren. Oberflä- chen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei werden ausgeschlossen, um das Grundwasser vor Ver- unreinigungen zu schützen. Gemeinde Baindt Zusammenfassende Erklärung zur 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zur Fassung vom 22.10.2014 Seite 25 Bestandsaufnahme/Wasserwirtschaft: Die für die Wasserwirtschaft wichtigen Gesichtspunkte sind die Versorgung des Plangebietes mit Trinkwasser, die Entsorgung von Abwässern, die Ableitung bzw. Versickerung von Niederschlags- wasser sowie eventuell auftretendes Hangwasser oder Hochwasser von angrenzenden Gewässern, das zu Überflutungsproblemen im Plangebiet führt. Im östlichen und nördlichen Randbereich des Plangebiets verläuft ein Entwässerungsgraben, der das im östlich angrenzenden Gewerbegebiet anfallende Niederschlagswasser in das Retentionsbe- cken im nordwestlichen Plangebiet ableitet. Das benachbarte Gewerbegebiet wird demzufolge im Trenn-System entwässert. Prognose bei Durchführung/Wasserwirtschaft: Für das neue Baugebiet erfolgt ein Anschluss an die gemeindliche Trinkwasserversorgung. Bei Ver- wirklichung des Gewerbegebiets fallen Abwässer in Form von Schmutzwasser (gewerbliche Abwäs- ser sowie belastetes Niederschlagswasser) und unbelastetem Niederschlagswasser (von den Dä- chern) an. Die Entsorgung der Abwässer (Schmutzwasser) erfolgt durch den Anschluss an das Netz des Ab- wasserzweckverbandes Berg. Das im Baugebiet über die Dachflächen anfallende unbelastete Nie- derschlagswasser wird über die bestehenden Gräben in das Retentions-/ Versickerungsbecken ein- geleitet. Auch in den Gräben erfolgt bereits eine gewisse Versickerung. Die Versickerung von Re- genwasser über Sickerschächte ist nicht zulässig. Das auf den Hofflächen anfallende möglicher- weise belastete Niederschlagswasser wird hingegen in die Mischwasserkanalisation abgeleitet. 1.1.5 Schutzgut Klima/Luft; Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a und h BauGB): Vorliegende Erkenntnisse bzw. Stellungnahmen mit Berücksichtigung bzw. Abwägung des Gemeinderates Baindt: Umweltbericht gem. § 2a BauGB in der Fassung vom 22.10.2014: Bestandsaufnahme: Das Plangebiet liegt innerhalb des Klimabezirks "Schwäbisches Alpenvorland". Dieses ist im Allge- meinen durch kühle Winter, mäßig warme Sommer, relativ hohe Niederschläge (vor allem als Schauerregen im Sommer) sowie eine mittellange Vegetationsperiode gekennzeichnet. Die Jah- resniederschläge bewegen sich im Bereich um 850 mm, die Jahresmitteltemperatur ist für Baindt mit 8,6 C° angegeben. Das Schussental, an dessen östlicher Hangflanke sich das Plangebiet be- findet, ist übergeordnet als Gebiet mit schlechter Durchlüftung und hoher Inversionshäufigkeit (über 200 Tage pro Jahr) klassifiziert. Gemeinde Baindt Zusammenfassende Erklärung zur 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zur Fassung vom 22.10.2014 Seite 26 Die offenen Flächen des Plangebiets dienen der lokalen Kaltluftproduktion, während die Feldge- hölze Frischluft produzieren. Lokale Luftströmungen und Windsysteme können sich auf Grund des gering bewegten Reliefs nur relativ schwach ausbilden. Daher besteht nur eine geringe Empfind- lichkeit gegenüber kleinklimatischen Veränderungen (z. B. Aufstauen von Kaltluft). Es liegen keine Messdaten zur Luftqualität vor. Es kann aber von einer im ländlichen Raum allge- mein guten Luftqualität ausgegangen werden. Die nächste stärkere Luftschadstoff-Emissionsquelle stellt die etwa 200 m weiter nordwestlich verlaufende Bundes-Straße B 30 dar. Durch die land- wirtschaftliche Nutzung kann es zeitweise zu belästigenden Geruchs- oder Staubemissionen kom- men (z.B. Ausbringen von Flüssigdung oder Pflanzenschutzmitteln). Prognose bei Durchführung: Durch die Überbauung der Grünlandfläche sowie die Rodung der Gehölze wird die Kalt- und Frisch- luftentstehung im Plangebiet unterbunden und auf die angrenzenden Offenflächen beschränkt. Innerhalb des neuen Baugebietes wird durch die zu erwartende Versiegelung die Wärmeabstrah- lung begünstigt und die Verdunstung eingeschränkt. Die dadurch verursachte thermische Belastung bedingt ein etwas ungünstigeres Kleinklima. Für die Durchlüftung des Schussentals hat das am äußersten Rand gelegene Gewerbegebiet keine Relevanz. Schadstoffemissionen sind vorwiegend aus dem zusätzlichen Fahrverkehr sowie aus Feuerungsan- lagen (v.a. Heizanlagen) zu erwarten. Da Gewerbebetriebe vorwiegend der Unterbringung von nicht erheblich belästigenden Gewerbebetrieben dienen, ist nicht mit einer erheblichen Beeinträch- tigung der Luftqualität zu rechnen, zumal die gültigen Wärmestandards einzuhalten sind und mo- derne Heizanlagen eingebaut werden müssen. Die neu zu pflanzenden Gehölze haben in Folge ihrer Transpiration eine bioklimatisch ausglei- chende Wirkung und können freiwerdende Schadstoffe sowie Staub filtern und damit zur Erhaltung einer möglichst guten Luftqualität beitragen. Gemeinde Baindt Zusammenfassende Erklärung zur 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zur Fassung vom 22.10.2014 Seite 27 1.1.6 Schutzgut Landschaftsbild (Landschaft; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Vorliegende Erkenntnisse bzw. Stellungnahmen mit Berücksichtigung bzw. Abwägung des Gemeinderates Baindt: Behördenunterrichtungs-Termin vom 26.09.2011 gemäß § 4 Abs. 1 BauGB, schriftliche Stellung- nahme vom 25.10.2011 des Gemeindeverbandes Mittleres Schussental: Äußerung: Aus Sicht der Flächennutzungsplanung haben wir keine grundsätzlichen Einwendungen zur Erwei- terung des Gewerbegebietes Mehlis. Der Flächennutzungsplan stellt für das betreffende Bebau- ungsplangebiet im Wesentlichen geplante gewerbliche Baufläche dar. Im Süden ist entlang der Erschließungsstraße ein Streifen als Landwirtschaftsfläche dargestellt. Im Osten ist das Plangebiet durch einen Grünstreifen mit Ortsrandeingrünung, im Westen durch eine Fläche für Versorgungs- anlagen und im Norden durch eine geplante gewerbliche Baufläche abgegrenzt. Der östlich an- grenzende Grünstreifen mit der dargestellten Ortsrandeingrünung ist bei der Entwicklung des be- nachbarten Gewerbegebietes überplant worden. Daher ist bei der nun anstehenden Erweiterung des Gewerbestandortes Mehlis durch den o.g. Bebauungsplan diese Gründarstellung zur Gliederung des gesamten Gewerbegebietes als Grünzäsur im Sinne der Flächennutzungsplandarstellung zu berücksichtigen. Ebenso sollte der bereits im bestehenden Gewerbegebiet angelegte südliche Grün- streifen im Sinne einer Ortsrandeingrünung verlängert werden, um das Erweiterungsgebiet nach Süden durch eine Eingrünung gegenüber der freien Landschaft abzugrenzen. Abwägung bzw. Berücksichtigung: Im Rahmen der vorliegenden Planung soll nach Süden und Westen eine Eingrünung des Gewerbe- gebietes geplant werden, um dessen Einbindung in die Landschaft zu gewährleisten. Nach Norden hin soll auf die Eingrünung teilweise verzichtet werden, da zukünftig eine Weiterentwicklung des Gewerbegebietes in nördlicher Richtung denkbar ist. Die im Flächennutzungsplan dargestellte Grünzäsur soll auf Grund der Ausnutzbarkeit der Flächen nur teilweise im Bereich östlich der be- stehenden Feuerwehrzufahrt umgesetzt werden. Der im bestehenden Gewerbegebiet südlich angelegte Grünstreifen wird als Ortsrandeingrünung nach Westen hin weitergeführt. Gemeinde Baindt Zusammenfassende Erklärung zur 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zur Fassung vom 22.10.2014 Seite 28 Stellungnahme vom 16.05.2014 zur Fassung vom 04.04.2014 des Landratsamtes Ravensburg, Sachgebiet Naturschutz: Stellungnahme: Die geplante Eingrünung am Südrand ist geringer ausgeprägt als im Bestand. Es wird angeregt, die landschaftliche Eingrünung zu verdichten, indem beispielsweise zwischen den Bäumen noch eine 3-reihige Heckenpflanzung vorgesehen wird (vergleiche östlicher Abschnitt). Abwägung bzw. Berücksichtigung: Die Anregung wird zur Kenntnis genommen. Auf Grund zweier bestehender Leitungen (Erdgas, Regenwasser) eignet sich die im Süden verlaufende Grünfläche nur bedingt zur Eingrünung des geplanten Gewerbegebietes. Soweit möglich sind bereits eingrünende Maßnahmen (zu pflanzende und zu erhaltende Bäume und Sträucher) festgesetzt. Um den Belangen des Landschaftsbildes nochmals verstärkt nachzukommen, wird am südlichen Rand der gewerblichen Bauflächen zur Grünfläche hin ein zusätzlicher, 2 m breiter Pflanzstreifen festgesetzt, der mit standortgerechten Sträuchern zu bepflanzen ist. Stellungnahme vom 19.05.2014 zur Fassung vom 04.04.2014 des Bauernverbandes Allgäu- Oberschwaben e.V., Bad Waldsee: Stellungnahme: Aus Sicht der Landwirtschaft stellt die derzeitige Planung keine allzu große Einschränkung dar. Allerdings möchte ich an dieser Stelle noch einmal an die Flächenknappheit und den immer größer werdenden Landverbrauch erinnern. Die Landwirtschaft verliert aufgrund der Ausweisung von Ge- werbe- und Wohngebieten immer mehr Fläche. Dadurch steigen die Pachtpreise und die Lebens- mittelproduktion sinkt. Es dürfen daher nicht leichtfertig Flächen durch Überplanung aus der Pro- duktion genommen werden. Zusätzlich möchte ich Sie darauf hinweisen, dass Sie aufgrund der BauGB Novelle 2013 insbesondere in Hinblick auf § 1a BauGB dazu verpflichtet sind zunächst die Möglichkeiten der Innenentwicklung zu erforschen bevor Sie wertvolle landwirtschaftliche Fläche überplanen. Abwägung bzw. Berücksichtigung: Die Ausführungen zur allgemeinen Flächenknappheit sowie deren Folgen für die Landwirtschaft sind dem Gemeinderat bekannt. Jedoch müssen auch den ortsansässigen Gewerbetreibenden Flä- chen zur Verfügung gestellt werden. Der Gemeinderat hat sich in diesem Fall für die Ausweisung neuer Gewerbegrundstücke entschieden. Gemeinde Baindt Zusammenfassende Erklärung zur 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zur Fassung vom 22.10.2014 Seite 29 Stellungnahme vom 13.10.2014 zur Fassung vom 18.06.2014 des Landratsamtes Ravensburg, Sachgebiet Naturschutz: Stellungnahme: Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung (Ausgleichs- / Ersatzmaßnahmen) § 1a BauGB Die Ausgleichsmaßnahmen A1 und A 2 sind sinnvoll. Von der Gesamtmaßnahme A 2 (Flst.-Nr. 64/1, Gemarkung Berg) werden 300.813 Punkte (45,80 %) dem Bebauungsplan "5. Änderung und Erweiterung des BP "Gewerbegebiet Mehlis" Baindt zugeordnet; die überschüssigen Ökopunkte von 355.939 (54,20 %) sind als Ökokontomaßmaßnahme anrechenbar. Abwägung bzw. Berücksichtigung: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Da die Fläche gleichermaßen den Gemeinden Baindt und Berg gehört, werden die Ökopunkte zu je 50 % (entspricht jeweils 328.376 ÖP) den Gemeinden zugeschlagen. D.h. die Gemeinde Baindt verfügt noch über überschüssige Ökopunkte von 27.563. Die Begründung wird redaktionell angepasst. Stellungnahme: Ausgleichsmaßnahmen Die Aushagerung wird viele Jahre dauern, um das gewünschte Ziel zu erreichen. Der Naturschutz- beauftragte regt deshalb an: A1: Grünland-Extensivierung Nähe Schenkenwald: Es ist fachlich zu prüfen, ob der östliche Teilbereich des Flurstücks Nr. 1108 zwischen Radweg und Esche nicht doch mittels Mähgutübertragung / regionales Zielsaatgut früher in eine gewünschte Zielvegetation überführt werden kann. Für die mit Ampfer durchsetzte Teilfläche wäre dies ein sinnvoller Versuch (vgl. Erfolge im Federseebecken). Erstmaßnahme: Teilfläche abschürfen und einsäen; danach extensiv mit der Grabensaummahd pflegen. Abwägung bzw. Berücksichtigung: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Es wird darauf hingewiesen, dass die angeregte Mähgutübertragung von der Unteren Naturschutzbehörde in ihrer Stellungnahme vom 16.05.2014 noch nicht vorgebracht wurde. Da der Gemeinderat die Einschätzung des planenden Büros teilt, dass die angestrebten Entwicklungsziele auch ohne Mähgutübertragung in einem angemessenen Zeitraum erreichbar sind, wird von einer Mähgutübertragung vorerst abgesehen und an dem bis- herigen Pflegekonzept festgehalten. Sollte sich im Rahmen des durchzuführenden Monitorings je- doch herausstellen, dass die angestrebte Entwicklung nicht im gewünschten Maße eintritt, wird die Möglichkeit der Mähgutübertragung von gemeindlicher Seite nochmals geprüft. Die Begründung wird redaktionell angepasst. Gemeinde Baindt Zusammenfassende Erklärung zur 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zur Fassung vom 22.10.2014 Seite 30 Stellungnahme: A2: Vernässung Niederrmoorfläche Nähe Baienbach: Es ist zu prüfen, ob die Zielsetzung nicht eher erreicht werden kann, indem doch ein behutsamer Oberbodenabtrag durchgeführt wird und an- schließend sofort eine flächige Wiedereinsaat mit regionalem Zielsaatgut erfolgt (s. Erfolge im Federseebecken). Die Wiedervernässung sollte zeitgleich, jedoch behutsam in mehreren Etappen erfolgen. Abwägung bzw. Berücksichtigung: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Es wird darauf hingewiesen, dass der angeregte Bodenabtrag von der Unteren Naturschutzbehörde in ihrer Stellungnahme vom 16.05.2014 noch nicht vorgebracht wurde. Der Bodenabtrag würde aus Sicht des Bodenschutzes, zumal es sich auch um Torfböden handelt, einen erheblichen Eingriff darstellen. Da der Gemeinderat die Einschätzung des planenden Büros teilt, dass die angestrebten Entwicklungsziele auch ohne Bodenabtrag in einem angemessenen Zeitraum erreichbar sind, wird von einem Abtrag abgesehen und an dem bisherigen Maßnahmenkonzept festgehalten. Stellungnahme: Sicherung Ausgleichsmaßnahmen: Es wird gebeten, der unteren Naturschutzbehörde eine Mehr- fertigung des Protokolls zum Satzungsbeschluss einschließlich Selbstverpflichtungserklärung über die beiden externen Ausgleichsmaßnahmen A1, A2 zukommen zu lassen. Abwägung bzw. Berücksichtigung: Der Anregung wird nachgekommen. Umweltbericht gem. § 2a BauGB in der Fassung vom 22.10.2014: Bestandsaufnahme: Das Gemeindegebiet von Baindt befindet sich überwiegend im Landschaftsraum des östlichen Bo- denseebeckens, im wichtigsten Zweigbecken des Rheingletschers, der Schussenzunge. Das Plange- biet selbst befindet sich an der östlichen Hangflanke des weiträumigen Schussentals. Es ist durch das bestehende Gewerbegebiet "Mehlis" im Osten, eine einspurige asphaltierte Straße im Süden, ein Umspannwerk mit einer dichten Hecke zum Plangebiet hin im Westen sowie eine (teils in das Plangebiet hineinragende) Ackerfläche im Norden begrenzt. Im Südosten (südlich des bestehenden Gewerbegebiets) sind der mit Obstbäumen bepflanzte Sichtschutzwall und die Straße zwischen Plangebiet und der Kreisstraße 7946 mit in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes einbezo- gen. Im weiteren Umfeld schließen sich ausgedehnte landwirtschaftliche Fluren an (überwiegend Ackerbau). Etwa 200 m weiter nordwestlich verläuft die Bundes-Straße B 30. Das Plangebiet weist Gemeinde Baindt Zusammenfassende Erklärung zur 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zur Fassung vom 22.10.2014 Seite 31 ein minimales, vor Ort kaum wahrnehmbares Gefälle Richtung Westen zum Schussental hinauf (zwischen 453,00 und 485,50 m über NN). Das Plangebiet selbst ist überwiegend als Grünland ausgebildet. Im Westen verläuft ein von Ge- hölzen begleiteter Wiesengraben, der sich bis in das nordwestliche Plangebiet zieht, wo er in ein Retentionsbecken mündet. Weitere Gehölze (Einzelgehölze, Gehölzgruppen) säumen den Retenti- onsbereich sowie die Wiesenfläche in den Randbereichen. Gegenüber den umliegenden, landwirt- schaftlich intensiv genutzten Flächen weist das Plangebiet somit ein an Landschaftselementen deutlich strukturreicheres Erscheinungsbild auf. Vom Plangebiet aus bestehen Richtung Südwesten und Westen Blickbezüge, die über die angren- zenden landwirtschaftlichen Flächen, den Ortsteil Niederbiegen bis hin zur westlichen, überwie- gend bewaldeten Hangflanke des Schussentals reichen. Das Plangebiet wird vor allem von der im Süden verlaufenden Straße, die als Radweg ausgewiesen ist und auch von Spaziergängern genutzt wird, als Teil der landschaftlich erlebbaren Kulisse wahrgenommen. Auf Grund des Strukturreichtums auf der Fläche, jedoch auch unter Berücksichtigung der Vorbelas- tung durch die einengende Wirkung der baulichen Anlagen im Osten und Westen, kommt dem Gebiet eine mittlere Bedeutung für das Landschaftsbild zu. Prognose bei Durchführung: Durch die Beseitigung einzelner Gehölze und die Errichtung neuer Gewerbebauten erfährt das Land- schaftsbild eine Beeinträchtigung. Durch die Erweiterung des Gewerbegebiets wird die Freifläche am westlichen Ortsrand von Mehlis/Schachen bebaut. Durch den räumlichen Zusammenschluss mit dem Umspannwerk entsteht eine bandartige gewerbliche geprägte Siedlungsentwicklung. Blickbeziehungen von Anliegern der nächstgelegenen Wohnnutzungen sind kaum betroffen, da diese entweder bereits durch die zwei östlich angrenzenden größeren Gewerbehallen verbaut sind oder soweit entfernt sind, dass die prägende Wirkung der Freifläche von dort aus nur noch bedingt wahrnehmbar ist. Für Naherholungssuchende auf der südlich verlaufenden Straße reduziert sich der Naherholungswert des Gebiets. Die landschaftsästhetischen Auswirkungen der Bebauung werden durch die festgesetzten grünord- nerischen und gestalterischen Maßnahmen reduziert. Die max. zulässige Höhe der Gewerbebauten wird auf eine für Gewerbegebiete verhältnismäßig geringe Höhe von 10 m begrenzt. Zur Flächen- größe, Höhe und zur Beleuchtung von Werbeanlagen werden Einschränkungen getroffen. Zudem werden der Einsatz von Skybeamern und blinkenden, wechselnd farbigen Anzeigen sowie die flä- chenhafte Beleuchtung der Fassaden ausgeschlossen. In Verbindung mit der Begrenzung der Licht- mastenhöhe für die Außenbeleuchtung werden damit die Lichtabstrahlung in die freie Landschaft und die Fernwirkung der Bebauung reduziert. Um den störenden Einfluss der zukünftigen Baukörper auf das Landschaftsbild möglichst gering zu halten, werden in den Randbereichen des geplanten Gewerbegebiets – mit Ausnahme im Norden, Gemeinde Baindt Zusammenfassende Erklärung zur 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zur Fassung vom 22.10.2014 Seite 32 wo gemäß Flächennutzungsplan eine gewerbliche Erweiterungsmöglichkeit besteht – öffentliche Grünflächen ausgewiesen. Auf diesen werden bestehende Bäume, soweit baubedingt möglich, als zu erhaltend festgesetzt werden, da diese gegenüber neu gepflanzten Bäumen raumwirksamer sind. Zur weiteren Eingrünung werden Bäume, Sträucher und Feldgehölze gepflanzt. Zudem stellen die weiteren für die Gewerbegebietsflächen festgesetzten Pflanzgebote eine ausreichende Ein- und Durchgrünung sicher. Nicht in der Pflanzliste festgesetzte Sträucher sind auf max. 5 % der Grund- stücksfläche zulässig, um die Freiflächen möglichst naturnah zu gestalten. Aus gestalterischen und landschaftsästhetischen Gründen werden Hecken aus Nadelgehölzen im Übergangsbereich zur freien Landschaft und in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen, ausgeschlossen. Dadurch kann die Eigenart des Landschaftsbildes bestmöglich erhalten und mit Hilfe landschaftstypischer Pflanzenarten eine Anbindung des Gewerbegebietes an die Landschaft erreicht werden. Sollten im Bereich der Zufahrtsstraße (d.h. auf Höhe des bestehenden Gewerbegebiets) weitere Bäume für die Verbreiterung der Straße gerodet werden müssen, sind diese durch neu zu pflanzende Bäume zu ersetzen. Insgesamt handelt es sich bei der Planung um einen Eingriff mittlerer bis hoher Intensität, da das Gebiet auf Grund der fehlenden Eingrünung im Norden trotz der relativ geringen Gebäude- höhen in die freie Landschaft wirken wird. 1.1.7 Schutzgut Mensch (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. c BauGB): Vorliegende Erkenntnisse bzw. Stellungnahmen mit Berücksichtigung bzw. Abwägung des Gemeinderates Baindt: Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, Stellungnahme vom 19.10.2011 einer Bürgerin aus Baindt: Stellungnahme: Wir zeigen Ihnen die Vertretung einer Bürgerin aus Baindt an. Zu der ausgelegten 5. Änderung zum Bebauungsplan Gewerbegebiet Mehlis geben wir für unsere Mandantin folgende Anregungen: Bekanntlich ist auf dem Grundstück unserer Mandantin ein Gewerbebetrieb angesiedelt. Die Firma beschäftigt sich mit der Herstellung hochpräziser Werkzeuge, u.a. für die Flugzeugindustrie. Der Gewerbebetrieb ist seinerzeit von der Mehlisstraße an den jetzigen Standort gezogen, gerade weil nach der damaligen Planung die Werkhallen von Ausgleichsflächen und öffentlichen Grünflächen umgeben waren. Damit war für die Firma sichergestellt, dass sie ohne Erschütterungen aus der Umgebung produzieren kann. Die von dieser Firma betriebenen Maschinen sind extrem erschütte- rungsempfindlich. Dies gilt insbesondere auch deshalb, weil für die Standortsicherung, die An- schaffung weiterer hochpräziser Maschinen geplant ist mit einem Investitionsvolumen von € 2,5 Millionen. Diese sind extrem erschütterungsempfindlich. Wenn -wie geplant- die Zufahrtsstraße entlang des Grundstücks unserer Mandantin errichtet wird (im Bereich der jetzt vorhandenen öffentlichen Grünfläche) und wenn des Weiteren unmittelbar an Gemeinde Baindt Zusammenfassende Erklärung zur 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zur Fassung vom 22.10.2014 Seite 33 der westlichen Grundstücksgrenze sich ein Gewerbegebiet anschließt, so steht zu befürchten, dass diese Gewerbefirma in Zukunft nicht mehr erschütterungsfrei produzieren kann. Schon allein der Baustellenverkehr wird erhebliche Auswirkungen auf die Produktion haben. Die jetzige Planung bedeutet eine konkrete Gefährdung dieses Betriebes. Zum Zeitpunkt des Er- werbs der Grundstücke war die Erschließung der jetzigen Erweiterungsfläche nicht geplant, da sich dort die Ausgleichsfläche für das Gewerbegebiet befand. Nach der seinerzeitigen Planung hat un- sere Mandantschaft darauf vertraut, dass die Erweiterung des Gewerbegebiets dort stattfinden wird, wo sie seinerzeit geplant war, nämlich im Norden. Da zur Standortsicherung zunächst die Investition in neue Maschinen ansteht, kann dieser Gewer- bebetrieb bzw. unsere Mandantschaft derzeit Flächen nicht hinzukaufen. Auf der anderen Seite müsste dieser Gewerbebetrieb die Überlegungen zur Anschaffung neuer, noch wesentlich erschütterungsempfindlicher Maschinen zur noch präzisieren Fertigung von Werk- zeugteilen für die Luftfahrt in der Industrie aufgeben, wenn tatsächlich die geplante Gewerbege- bietserweiterung kommen würde mit dem damit verbunden Baustellen-, Zu- und Abfahrtsverkehr. Die Planung der Gemeinde gefährdet daher konkret den Betrieb, der 39 Mitarbeiter beschäftigt. Wir regen daher an, die Bebauungsplanänderung der Gestalt zu planen, dass wenigstens die An- bindung der Erweiterungsfläche über die nördlich gelegenen Grundstücke erfolgt, wie dies ur- sprünglich geplant war und es bei dem öffentlichen Grünstreifen verbleibt. Noch besser wäre es natürlich, wenn die Gemeinde an anderer Stelle das Gewerbegebiet planen würde. Abwägung/Beschluss: Die berechtigten Interessen des Gewerbebetriebs stehen der Erweiterung des Gewerbegebiets nicht entgegen. Die Belange dieser Firma sind zwar abwägungsbeachtlich. Im Ergebnis setzen sie sich aber nicht durch. Dies aus folgenden Gründen: Kein Vertrauensschutz: Der Vortrag dieser Firma, sie habe darauf vertraut, dass westlich ihres Be- triebes das Gewerbegebiet nicht erweitert wird, ist nicht begründet. Planerische Festsetzungen im Flächennutzungsplan oder im Bebauungsplan begründen kein Vertrauen darauf, dass eine Erwei- terung nicht stattfindet. Es entspricht eher der Lebenserfahrung, dass Gewerbegebiete auch erwei- tert werden müssen. Die planerischen Festsetzungen des Bebauungsplans "Gewerbegebiet Mehlis" begründen keinen Vertrauensschutz. Der Angrenzer hat keinen Rechtsanspruch auf Planerhaltung. Ein Grundstücks- eigentümer muss immer damit rechnen, dass sich die planerische Konzeption der Gemeinde ver- ändert und weiterentwickelt. Dass die Planänderung grundsätzlich zulässig ist, wenn sie von hin- reichend gewichtigen Belangen getragen wird, ergibt sich aus § 42 BauGB, wonach die "Herabzo- nung" eines Grundstücks nach 7 Jahren sogar entschädigungslos zulässig ist. Dass die Gemeinde den Bebauungsplan "Mehlis" nach 15 Jahren weiterentwickelt, ist rechtlich unbedenklich zulässig. Gemeinde Baindt Zusammenfassende Erklärung zur 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zur Fassung vom 22.10.2014 Seite 34 Fehlende Schutzbedürftigkeit: Der Gewerbebetrieb liegt schon heute nicht in einem isolierten und geschützten Bereich. Er liegt vielmehr innerhalb des Gewerbegebiets Mehlis. Östlich ihres Betriebs- gebäudes liegt die Erschließungsstraße "Am Föhrenried". Diese Straße wird regelmäßig von Lkw befahren. Beeinträchtigungen der Produktion scheinen dadurch nicht aufgetreten zu sein. Östlich und nördlich des Betriebsgrundstücks schließen sich gewerblich genutzte Grundstücke an. Auch auf diesen Grundstücken findet Verkehr statt. Offensichtlich hat auch diese Tätigkeit die Produktion der sensiblen Messgeräte nicht beeinträchtigt. Angesichts der bereits heute bestehenden Belastungen ist nicht zu erkennen, dass durch die Erwei- terung des Gewerbegebietes unzumutbare Beeinträchtigungen des Betriebes entstehen könnten. Die Straße "Am Föhrenried" führt nahe am Betriebsgrundstück der Firma vorbei. Die neu zu bau- ende Erschließungsstraße wird einen Unterbau erhalten, der dem heutigen technischen Standard entspricht. Damit sind Erschütterungen, die die Produktion beeinträchtigen, auszuschließen. Durch Bauarbeiten wird diese Firma nicht unmittelbar beeinträchtigt. Zwischen den neuen Gewerbeflä- chen und der Firma liegt noch ein weiterer Betrieb (Am Föhrenried Nr. 15). Durch einen entspre- chenden Abstand ist sichergestellt, dass übermäßige Erschütterungen ausgeschlossen werden. Ob bauplanerische Festsetzungen zum Schutz vor Erschütterungen durch Baumaßnahmen rechtlich zulässig sind, kann offen bleiben. Für Baumaßnahmen und dadurch ausgelöste Erschütterungen gibt es technische Vorgaben, die Schäden ausschließen sollen. Entsprechende Auflagen sind ggf. in den Baugenehmigungen zu verfugen. Noch ein letzter Hinweis: Betreibt ein Unternehmer eine besonders empfindliche technische Ein- richtung, so liegt es grundsätzlich in seinem Verantwortungsbereich, ausreichend Schutzvorkeh- rungen zu treffen, dass nachteilige Auswirkungen auf die empfindlichen Anlagen nicht eintreten. Maßstab der Zumutbarkeit von Beeinträchtigungen von anderen Grundstücken ist immer die orts- übliche Belastung (§ 906 BGB). Vertragliche Ansprüche: Denkbar wären vertragliche Ansprüche der Gemeinde, wenn besondere Eigenschaften des Baugrundstücks beim Verkauf zugesichert worden wären. Nach dem Kaufvertrag Gemeinde/Gewerbebetrieb ist dies nicht der Fall. Zusammenfassend: Der Geberbebetrieb hat keinen Anspruch darauf, dass die geplante Erweiterung des Gewerbegebiets Mehlis unterbleibt. Unzumutbare Beeinträchtigungen sind nach Lage der Dinge nicht zu erwarten. Sollten sich im Zuge des weiteren Verfahrens neue Erkenntnisse ergeben, so wäre zu prüfen, ob Schutzvorkehrungen möglich und erforderlich sind. Gemeinde Baindt Zusammenfassende Erklärung zur 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zur Fassung vom 22.10.2014 Seite 35 Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, Stellungnahme vom 24.10.2011 mehrerer Anwohner aus Baindt: Stellungnahme: Nachfolgende Bedenken werden mit diesem Schreiben durch mehrere Anwohner nach Einsicht der Unterlagen eingereicht: Schäden durch Erdbewegungen an Häuser, Garagen und Fundamenten, am Schwimmbad, an Gartenhäusern, an Gewerbegebäuden, an Maschinen, an Regenabwasser- rohre im Grundstück, in den Gartenanlagen, beim Baumbestand, die durch das Nutzungsrecht ent- standenen Kosten (Zaun und Hecke). Durch erhöhte Lärmimmission und Verkehrsaufkommen ent- steht für die Anwohner eine Verschlechterung der Lebensqualität im Wohnbereich und im Garten. Wünschenswertes Entgegenkommen der Gemeinde: Lärm- und Sichtschutz, eingeschränktes Ge- werbegebiet, 30 Zone, Kaufrecht der Restfläche (Hang). Wir bitten um schriftliche Bestätigung unserer Einwände. Abwägung/Beschluss: Für die Bauausschuss-Sitzung am 11.06.2012 ist eine Ortsbegehung der Mitglieder des Bauaus- schusses zusammen mit dem Erschließungsplaner und den Anliegern der von der Verbreiterung der Zufahrtsstraße zum Gewerbegebiet betroffenen Grundstücke vorgesehen. Im Rahmen dieses Ter- mines soll zusammen mit den Anliegern diesbezüglich eine Lösung gesucht werden. Stellungnahme vom 22.05.2014 zur Fassung vom 04.04.2014 zweier Bürger aus Baindt: Stellungnahme: Mit dem geplanten Gewerbegebiet, sowie die geplante Verkehrsanbindung und Erweiterung des vorhandenen landwirtschaftlichen Weges haben wir eigentlich keine Einwände. Wo wir aber Bedenken anmelden, ist die Ansiedlung eines Paketdienstes. Da die ganze Nacht die An- und Zulieferer fahren, sehen wir uns in unserer Nachtruhe sehr gestört. Im bestehenden Gewerbegebiet Mehlis, waren nur Betriebe zulässig, die das Wohnen nicht we- sentlich stören § 6 (1) BauNVO. Da es sich um eine Erweiterung handelt, gehen wir davon aus, dass hier die gleichen Maßnahmen gelten. Da so ein Paketlieferdienst die Nachtruhe aber wesent- lich stört, bitten wir Sie, dies in Ihrem Ansiedlungsplan zu berücksichtigen. Diese Firma wäre auf dem Stora Gelände besser aufgehoben, da dies als reines Gewerbegebiet ausgewiesen ist, und die Verkehrsanbindung auch deutlich besser wäre. Abwägung bzw. Berücksichtigung: Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen. Zunächst wird darauf hingewiesen, dass bei dem größten Teil des bestehenden Gewerbegebietes "Mehlis" die genannte Beschränkung auf Be- triebe, die das Wohnen nicht wesentlich stören nicht erfolgte. Diese Einschränkung wurde nur im Gemeinde Baindt Zusammenfassende Erklärung zur 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zur Fassung vom 22.10.2014 Seite 36 nördlichen Teil des Gewerbegebietes vorgenommen, im übrigen Bereich des Gewerbegebietes rich- tet sich die Zulässigkeit nach § 8 BauNVO, der die genannte Einschränkung gerade nicht vorsieht, sondern die Unterbringung von nicht erheblich belästigenden Gewerbe zulässt. Die Stellungneh- menden sind im südwestlichen Bereich des Gewerbegebietes angesiedelt und somit nicht im ein- geschränkten Bereich des Gewerbegebietes. Auf Grund des bereits bestehenden uneingeschränkten Gewerbegebiets wurde im Anschluss für das nun geplante Gebiet Richtung Westen ebenfalls keine Einschränkung vorgenommen. Hinsichtlich der möglichen Ansiedelung eines Paketdienstes wird darauf hingewiesen, dass die Vergabe der Gewerbegrundstücke noch nicht abgeschlossen ist. Bis- her existieren lediglich Anfragen für Grundstücke von verschiedenen Betrieben, darunter auch ein Paketdienst. Die Betriebe müssen sich für ein Grundstück bewerben, über dessen Vergabe dann im Gemeinderat abgestimmt wird. Alle Betriebe, auch ein Paketdienst, müssen sich an festgelegte Betriebszeiten halten. Daher ist nicht mit einer Störung der Nachtruhe durch Paketlieferfahrzeuge zu rechnen. Aus städtebaulicher Sicht bestehen jedoch keine Gründe für die Einschränkung der Zulässigkeit eines Paketdienstes. Stellungnahme: Nachdem in unserem Kaufvertrag vom 16.09.1998, Punkt 9 (2), wir verpflichtet sind, den Schutz- wall inklusive der Bepflanzung zu pflegen, stellen wir auch den Antrag dieses restliche Gelände wieder einzäunen zu dürfen. Sollten an bestehenden Gebäuden, Schwimmbad o.a., durch die Bau- maßnahmen, Schäden oder Risse entstehen, werden wir diese geltend machen. Nach wie vor wür- den wir uns für den Kauf der Restfläche interessieren. Abwägung bzw. Berücksichtigung: Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen. Die zu pflegende Fläche des Schutzwalles be- findet sich im Eigentum der Gemeinde. Daher ist ein Antrag auf Einzäunung privatrechtlich mit der Gemeinde zu regeln. Dies ist nicht Teil des Bauleitplanverfahrens. Die Fläche liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes und erlaubt Einfriedungen grundsätzlich, regelt diese jedoch im Detail über die örtlichen Bauvorschriften. Diese Vorschrift ist im Falle einer Einzäunung zu beachten. Der Verkauf der Fläche ist seitens des Gemeinderates nicht gewünscht. Es wird darauf hingewiesen, dass bei einem Kauf der Fläche Erschließungsbeiträge für den Ausbau der Straße anfallen würden. Bleibt es bei der aktuellen Regelung, dass die Anwohner die Fläche lediglich nutzen und pflegen, fallen hingegen keine Erschließungsbeiträge an, was für die Anwohner positiv gewertet wird. Gemeinde Baindt Zusammenfassende Erklärung zur 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zur Fassung vom 22.10.2014 Seite 37 Umweltbericht gem. § 2a BauGB in der Fassung vom 22.10.2014: Bestandsaufnahme: Das Plangebiet wird derzeit überwiegend landwirtschaftlich extensiv genutzt. Von der etwa 200 m weiter nordwestlich verlaufenden Bundes-Straße B 30 sowie dem östlich angrenzenden Gewerbe- gebiet gehen Lärm-Emissionen aus. Innerhalb des bestehenden Gewerbegebietes im Osten findet betriebsbezogenes Wohnen statt, zudem befinden sich dort erschütterungsempfindliche Anlagen (z.B. CNC-Fräsen). Weitere Wohnnutzungen liegen etwa 150 m nordöstlich des Plangebietes. Der- zeit liegen keine Nutzungskonflikte vor. Die im Süden verlaufende Straße ist als Radweg ausgewiesen. Die Straße wird auch von naherho- lungssuchenden Spaziergängern regelmäßig frequentiert. Prognose bei Durchführung: Die landwirtschaftlich genutzte Fläche geht verloren. Durch die Planung wird die Ansiedlung von Gewerbebetrieben ermöglicht, wodurch Arbeitsplätze gesichert und/oder neu geschaffen werden können. Durch das geplante Gewerbegebiet sind Geräusch-Immissionen auf die angrenzenden be- triebsbezogenen Wohnnutzungen im östlichen Gewerbegebiet sowie auf die weiter nordöstlich ge- legenen Wohnnutzungen im Außenbereich zu erwarten. Auf Grund der Entfernung und des Schutz- anspruches ist mit keinen schädlichen Umwelteinwirkungen und mit einer Einhaltung der zulässi- gen Immissionsrichtwerte gemäß der TA Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm) zu rechnen. Auf Grund möglicher Beeinträchtigungen von angrenzenden Betrieben durch Erschütterungen, die im Rahmen von Bautätigkeiten auftreten können, wurden in Kooperation der BauGrund Süd Ge- sellschaft für Bohr- und Geotechnik mbH, Bad Wurzach und dem Ingenieurbüro für Geophysik Geo Log, Augsburg Erschütterungsmessungen durchgeführt (Untersuchungsbericht vom 18.09.2014/22.09.2014). Demnach können durch anfallende Bautätigkeiten, insbesondere Tief- bauarbeiten, die mit Verdichtungsarbeiten verbunden sind, für benachbarte erschütterungsemp- findliche Anlagen (z.B. CNC-Fräsen) relevante Beeinträchtigungen ausgehen. Tiefbaumaßnahmen sollten daher unter bestimmten Gesichtspunkten (Wahl der Verdichtungsgeräte, Abstimmung des Bauablaufes, bauzeitliche fachtechnische Beratung und messtechnische Begleitung, Einrichtung einer Dauerüberwachung, Einholung von maschinenspezifischen Toleranzwerten) durchgeführt werden, die im Rahmen von privatrechtlichen Verträgen (Kaufvertrag, Grundbucheintrag) rechtlich zu sichern sind (siehe o.g. Untersuchungsbericht und Hinweis "Erschließungs- und Baumaßnah- men" unter Punkt 5.20). Durch die überwiegende Bebauung des Plangebiets geht dessen strukturreiches und erlebbares Erscheinungsbild in einem ansonsten überwiegend ausgeräumten Landschaftsraum weitgehend verloren. Gleichzeitig wird die im Süden verlaufende, von Erholungssuchenden frequentierte Straße Richtung Westen zukünftig auf einer zusätzlichen Länge von etwa 250 m durch Betriebsverkehr Gemeinde Baindt Zusammenfassende Erklärung zur 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zur Fassung vom 22.10.2014 Seite 38 belastet sein. Die Naherholungseignung für Radfahrer und Spaziergänger wird sich dadurch etwas reduzieren. Die anlagebedingten Beeinträchtigungen können durch Gehölzerhaltungen und -pflan- zungen zur Einbindung des Gewerbegebietes in die freie Landschaft und in Richtung des ausge- wiesenen Radweges reduziert werden. 1.1.8 Schutzgut Kulturgüter (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. d BauGB): Vorliegende Erkenntnisse bzw. Stellungnahmen mit Berücksichtigung bzw. Abwägung des Gemeinderates Baindt: Stellungnahme vom 15.05.2014 zur Fassung vom 04.04.2014 des Regierungspräsidiums Tübin- gen, Archäologische Denkmalpflege: Stellungnahme: Belange des Denkmalschutzes In Bezug auf das o. g. Planverfahren trägt das Referat Denkmalpflege keine Anregungen oder Bedenken vor. Die archäologische Denkmalpflege stellt fest, dass bisher keine Fundstellen oder Kulturdenkmale aus dem überplanten Areal bekannt geworden sind. Falls nicht bereits geschehen, bittet die archäologische Denkmalpflege darum, den Hinweis auf § 20 DSchG aufzunehmen: "Sollten während der Bauausführung / Durchführung der Maßnahme, insbesondere bei Erdarbeiten und Arbeiten im Bereich von Keller, Gründung und Fundamenten Funde (beispielsweise Scherben, Metallteile, Knochen) und Befunde (z. B. Mauern, Gräber, Gruben, Brandschichten) entdeckt wer- den, ist die Archäologische Denkmapflege beim Regierungspräsidium Tübingen unverzüglich zu benachrichtigen. Fund und Fundstelle sind bis zur sachgerechten Begutachtung, mindestens bis zum Ablauf des 4. Werktags nach Anzeige, unverändert im Boden zu belassen." Abwägung bzw. Berücksichtigung: Der Hinweis auf § 20 DSchG ist im Bebauungsplan unter "Ergänzende Hinweise" bereits enthalten. Umweltbericht gem. § 2a BauGB in der Fassung vom 22.10.2014: Bestandsaufnahme: Es befinden sich keine Baudenkmäler im überplanten Bereich. Nach jetzigem Kenntnisstand liegen auch keine Bodendenkmäler im Wirkbereich der Planung. Prognose bei Durchführung: Da im überplanten Bereich nach jetzigem Kenntnisstand keine Kulturgüter vorhanden sind, entsteht keine Beeinträchtigung. Sollten während der Bauausführung, insbesondere bei Erdarbeiten und Gemeinde Baindt Zusammenfassende Erklärung zur 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zur Fassung vom 22.10.2014 Seite 39 Arbeiten im Bereich von Keller, Gründung und Fundamenten Funde (beispielsweise Scherben, Me- tallteile, Knochen) und Befunde (z. B. Mauern, Gräber, Gruben, Brandschichten) entdeckt werden, ist die Archäologische Denkmalpflege beim Regierungspräsidium Tübingen unverzüglich zu be- nachrichtigen. 1.1.9 Erneuerbare Energien (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. f BauGB): Vorliegende Erkenntnisse bzw. Stellungnahmen mit Berücksichtigung bzw. Abwägung des Gemeinderates Baindt: Umweltbericht gem. § 2a BauGB in der Fassung vom 22.10.2014: Bestandsaufnahme: Im Hinblick auf eine nachhaltige Energieversorgung ist die Erhöhung des Anteils Erneuerbarer Energien zur Gewinnung von Wärme oder Strom anzustreben. Alternative Energiequellen können auf umweltschonende Weise einen Beitrag zur langfristigen Energieversorgung leisten. Der Bereich weist (hinsichtlich einer möglichen Gewinnung von Sonnenenergie) ein minimales Ge- fälle Richtung Westen auf. Nach der Karte "Hydrogeologische Kriterien zur Anlage von Erdwärmesonden in Baden-Württem- berg" ist der Untergrund im Plangebiet aus hydrogeologischer Sicht für den Bau und den Betrieb von Erdwärmesonden eingeschränkt günstig. Prognose bei Durchführung: Eine Ausrichtung zukünftiger Baukörper zur optimalen Errichtung von Sonnenkollektoren in Ost- West-Ausrichtung ist möglich. Anlagen zur Gewinnung von regenerierbarer Energie (z.B. thermi- sche Solar- und Fotovoltaikanlagen) sind auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen (Baugrenzen) zulässig. Die Anlage von Erdwärmesonden ist jedoch im Einzelfall zu prüfen. Gemeinde Baindt Zusammenfassende Erklärung zur 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zur Fassung vom 22.10.2014 Seite 40 1.1.10 Wechselwirkungen zwischen den Belangen des Umweltschutzes; Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, biologische Vielfalt, Mensch, Kulturgüter (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. i BauGB): Vorliegende Erkenntnisse bzw. Stellungnahmen mit Berücksichtigung bzw. Abwägung des Gemeinderates Baindt: Scoping-Termin vom 05.05.2011 gemäß § 4 Abs. 1 BauGB, Äußerung des Landratsamtes Ravens- burg, Umweltamt-Naturschutz: Äußerung: Die Erweiterung des Gewerbegebietes "Mehlis" ist aus Sicht des Naturschutzes möglich. Auf den für die Bebauung vorgesehenen Flächen befinden sich ein Retentionsbecken sowie die Ausgleichs- maßnahmen des bestehenden Gewerbegebietes. Diese werden jedoch als nicht hochwertig einge- stuft und könnten verlagert werden. Ein Ausgleich dessen sowie die notwendigen baurechtlichen Verfahrensschritte wären erforderlich. Zur räumlichen Verlagerung des Gewerbegebietes am Orts-Teil "Wiggenreute" werden aus Sicht des Naturschutzes Bedenken bzgl. des Eingriffes in den regionalen Grünzug angemeldet. Durch die Verschiebung der gewerblichen Bauflächen würden Vernetzungskorridore (regionaler Grün- zug/Frischluftkorridor) tangiert. Auch aus Sicht des Naturschutzes ist die Ausarbeitung eines Ge- samtkonzeptes des GVV Mittleres Schussental dringend erforderlich und sinnvoll. Isoliert betrachtet hat die nördliche Fläche keine naturschutzfachlich relevante Bedeutung. Die be- reits im Flächennutzungsplan dargestellten gewerblichen Bauflächen (G) bei "Wiggenreute" (GE 5 und 6) sind von den einzelnen Strukturen naturschutzfachlich wertvoller. Ferner müsste bei einer Verlagerung aus artenschutzrechtlicher Sicht die Feldlerche im Rahmen einer artenschutzrechtlichen Prüfung berücksichtigt werden. Ebenso wäre die Betroffenheit des an- grenzenden FFHGebietes auszuschließen. Umweltbericht gem. § 2a BauGB in der Fassung vom 22.10.2014: Bestandsaufnahme: Soweit Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Schutzgütern bestehen, wurden diese bei der Abarbeitung der einzelnen Schutzgüter angemerkt. Prognose bei Durchführung: Im vorliegenden Planungsfall sind keine erheblichen Effekte auf Grund von Wechselwirkungen zwi- schen den einzelnen Schutzgütern zu erwarten. Gemeinde Baindt Zusammenfassende Erklärung zur 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zur Fassung vom 22.10.2014 Seite 41 1.1.11 Schutzgebiete/Biotope (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB): Vorliegende Erkenntnisse bzw. Stellungnahmen mit Berücksichtigung bzw. Abwägung des Gemeinderates Baindt: Behördenunterrichtungs-Termin vom 26.09.2011 gemäß § 4 Abs. 1 BauGB, schriftliche Stellung- nahme vom 28.10.2011 des Landratsamtes Ravensburg, Naturschutz und Gewässer: Stellungnahme: Rechtliche Vorgaben aufgrund fachgesetzlicher Regelungen, die im Regelfall nicht überwunden werden können (mit Rechtsgrundlage und Möglichkeiten der Überwindung) FFH Vorprüfung § 34 BNatSchG Durch die Erweiterung des Bebauungsplanes ist ein Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Gebiet "Schussen und Schmalegger Tobel", Nr. 8123-341 - Bampfen) betroffen. Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen sind grundsätzlich die Belange des Naturschutzes und der Land- schaftspflege insbesondere die Erhaltungsziele und der Schutzzweck der Gebiete von gemeinschaft- licher Bedeutung und der Europäischen Vogelschutzrichtlinie zu berücksichtigen, § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB. Deshalb ist die Planung vor ihrer Zulassung auf ihre Verträglichkeit nach § 34 BNatSchG mit den Erhaltungszielen eines Gebiets von gemeinschaftlicher Bedeutung oder eines Europäischen Vogelschutzgebiets zu überprüfen. Beim bestehenden Bebauungsplan wurde die FFH-Problematik noch nicht untersucht, da diese zu diesem Zeitpunkt noch nicht vorlag. Deswegen ist auch eine Überprüfung hinsichtlich der Summationswirkung mit dem bestehenden Gebiet erforderlich. Ins- besondere ist die Beleuchtungssituation/Licht sowie die Verträglichkeit von PV-Anlagen und ande- ren Flächen mit Abstrahlung von polarisiertem Licht, zu untersuchen. Für die Prüfung, ob die Pla- nung zu erheblichen Beeinträchtigungen eines nach § 31 BNatSchG geschützten Gebiets, in seinen für die Erhaltungsziele maßgeblichen Bestandteilen führen kann, ist das Formblatt zur Na- tura 2000 Vorprüfung vom Planungsträger auszufüllen. Auf das Formblatt für die Vorprüfung kann verzichtet werden, wenn eine analoge Darstellung im Umweltbericht nach § 2 a BauGB erfolgt. Wegen des Verschlechterungsverbots nach § 33 BNatSchG müssen ggf. Festsetzungen zum Insek- tenschutz getroffen werden. Es sollten insbesondere Ausführungen zu Lichtspektrum, Lampentyp, Bauweise sein. Die Flächen sind im Bebauungsplan als Flächen für Maßnahmen zum Insekten- schutz nach § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB festzusetzen. Die Festsetzung im Bebauungsplan kann über eine flächenhafte Signatur (z.B. Schraffur, Kennzeichnung analog T-Fläche etc) umgesetzt werden. In der Begründung zum Bebauungsplan kann dann auf die entsprechenden Aussagen aus der Vorprüfung oder der Verträglichkeitsprüfung verwiesen werden. Die Belange von Natura 2000- Flächen sind von der Gemeinde nicht abwägbar. Gemeinde Baindt Zusammenfassende Erklärung zur 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zur Fassung vom 22.10.2014 Seite 42 Hinweis: Eine Verbesserung der Lichtemissionen im bestehenden Bebauungsplangebiet kann zur Minimierung möglicher Beeinträchtigungen für das Natura 2000-Gebiet führen und als Ausgleich angerechnet werden. Abwägung/Beschluss: FFH Vorprüfung § 34 BNatSchG Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Der Forderung zur Erarbeitung einer Natura 2000- Vorprüfung (Formblatt) wird nachgekommen. In den Bebauungsplan wird eine Festsetzung zur Verwendung insektenschonender Leuchtentypen und Photovoltaikanlagen aufgenommen. Zusätz- lich wird geprüft ob und in welchem Umfang auch die bestehende Außenbeleuchtung im Straßen- raum des angrenzenden Gewerbegebietes aus Gründen des Insektenschutzes modifiziert werden kann. Das bestehende Gewerbegebiet wird in der Natura 2000-Vorprüfung als Vorbelastung mit berücksichtigt. Die Ergebnisse der Natura 2000-Vorprüfung und die erforderlichen Festsetzungen werden in den Umweltbericht bzw. den Bebauungsplan integriert. Stellungnahme zu Schutzgebiete, § 30 BNatSchG: Im Umfeld des o.g. Bauleitplan befindet sich eine nach § 30 BNatSchG geschützte Biotopfläche. Handlungen, die zu einer Zerstörung oder erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigung der be- sonders geschützten Biotope führen können, sind verboten. Abwägung/Beschluss zu Schutzgebiete, § 30 BNatSchG: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und berücksichtigt. Entsprechende Ausführungen und Festsetzungen zum Schutz des Biotopes werden in den Bebauungsplan bzw. den Umweltbe- richt aufgenommen. Stellungnahme zu Umweltbericht: Die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1 a BauGB müssen noch im Rahmen einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB ermittelt werden und in einem Umweltbericht nach § 2 a BauGB beschrieben und bewertet werden. Auf die Anlage zum BauGB wird verwiesen. Eine endgültige Stellungnahme kann erst nach Vorlage einer entsprechenden Abarbeitung erfolgen. Abwägung/Beschluss zu Umweltbericht: Der Hinweis, dass die endgültige Stellungnahme erst nach Vorlage des Umweltberichtes erfolgen kann, wird zur Kenntnis genommen.Im Rahmen der Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfs wird ein Umweltbericht gem. § 2 a BauGB erarbeitet. Dieser wird im Rahmen der förmlichen Be- teiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB den Beteiligten Gemeinde Baindt Zusammenfassende Erklärung zur 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zur Fassung vom 22.10.2014 Seite 43 vorgelegt. Die Empfehlungen zum Bodenschutz werden zur Kenntnis genommen und berücksich- tigt. Stellungnahme vom 15.05.2014 zur Fassung vom 04.04.2014 des Regierungspräsidiums Tübin- gen, Archäologische Denkmalpflege: Stellungnahme: Belange des Naturschutzes Gegen die Bauleitplanung und auch die Ausgleichsmaßnahme am NSG Schenkenwald werden keine Bedenken erhoben. Abwägung bzw. Berücksichtigung: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Stellungnahme vom 16.05.2014 zur Fassung vom 04.04.2014 des Landratsamtes, Sachgebiet Naturschutz: Stellungnahme: Natura 2000 Gebiet "Schussenbecken und Schmalegger Tobel (Bampfen)", § 31, 33, 34 BNatSchG. Die Natura 2000 Vorprüfung vom 13.05.2014 ist inhaltlich in Ordnung. Für die unter Punkt 6 der Vorprüfung getroffenen Annahmen sind notwendige und geeignete Festsetzungen im Bebauungsplan aufzunehmen. Die Vorprüfung liegt unterzeichnet als Anlage bei. Abwägung bzw. Berücksichtigung: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Die Verwendung insektenschonender Leuchtmittel und Photovoltaikanlagen im Geltungsbereich der vorliegenden Planung ist bereits durch eine Festsetzung gesichert. Der Austausch weiterer 25 Stra- ßenlampen in Nachbarschaft zum Plangebiet kann auf Grund der Lage außerhalb des Geltungsbe- reiches des Bebauungsplanes nicht festgesetzt werden, wird von der Gemeinde aber zugesichert und zeitnah, voraussichtlich noch im laufenden Kalenderjahr umgesetzt. Die Auflagen zur Entwäs- serung wurden so mit dem Sachgebiet Gewässerschutz des Landratsamtes Ravensburg abgestimmt. Sie werden in dieser Form Bestandteil der wasserrechtlichen Erlaubnis und sind somit hinreichend gesichert. Weitere Festsetzungen im Bebauungsplan sind insofern nicht erforderlich. Gemeinde Baindt Zusammenfassende Erklärung zur 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zur Fassung vom 22.10.2014 Seite 44 Umweltbericht gem. § 2a BauGB in der Fassung vom 22.10.2014: Natura 2000-Gebiete (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB): Im Westen und Norden erstrecken sich in einem Mindestabstand von etwa 500 m zum Plangebiet Teilflächen des FFH-Gebietes "Schussenbecken und Schmalegger Tobel" (Nr. 8323341). Es handelt sich dabei um den "Bampfen" mit seinen Gewässerrandstreifen sowie das dahinter angrenzende "Föhrenried". Im Rahmen der Umweltprüfung wurde gem. § 34 Abs. 1 BNatSchG eine Vorprüfung zur Verträglichkeit des Vorhabens mit den Schutzgebieten des europäischen Verbundsystems Na- tura 2000 durchgeführt. Erhebliche Beeinträchtigungen der Schutz- und Erhaltungsziele des oben genannten FFH-Gebietes sind demnach nicht zu erwarten (siehe FFH-Vorprüfung vom 26.04.2013). Eine weitere Verträglichkeitsprüfung gem. § 34 Abs. 1 BNatSchG ist nicht erforder- lich. Unmittelbar westlich des Plangebietes, auf dem Grundstück des Umspannwerkes, befindet sich das gem. § 32 NatSchG BW geschützte Biotop "Hecken beim Umspannwerk westlich Schachen" (Nr. 181234360447). Ein weiteres geschütztes Biotop befindet sich etwa 230 m nordöstlich des Plangebietes ("Eschengehölz westlich Schachen", Nr. 181234367020). Durch umfangreiche Maß- nahmen zur Vermeidung und Minimierung können die Beeinträchtigungen minimiert werden, so dass eine erhebliche Beeinträchtigung der Biotope nicht zu erwarten ist (ausführliche Erläuterung siehe Punkt 1.1.2 "Schutzgut Arten und Lebensräume; Biologische Vielfalt"). Wasserschutzgebiete sind von der Planung nicht betroffen. 1.1.12 Darstellungen sonstiger Pläne (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. g BauGB): Vorliegende Erkenntnisse bzw. Stellungnahmen mit Berücksichtigung bzw. Abwägung des Gemeinderates Baindt: Umweltbericht gem. § 2a BauGB in der Fassung vom 22.10.2014: Regionalplan: Nach dem Regionalplan der Region Bodensee-Oberschwaben sind regionalplanerische Aussagen bzw. Festlegungen nicht berührt. Flächennutzungsplan: Die Gemeinde Baindt verfügt über einen rechtsgültigen Flächennutzungsplan (Fassung vom 11.12.2004). Die überplanten Flächen werden hierin überwiegend als gewerbliche Bauflächen (Planung) dargestellt. Im Osten, zum bestehenden Gewerbegebiet hin, ist ein Streifen als Orts- randeingrünung, im Südwesten ein siedlungsnaher Bereich, in dem bevorzugt ökologischer Aus- Gemeinde Baindt Zusammenfassende Erklärung zur 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zur Fassung vom 22.10.2014 Seite 45 gleich stattfinden soll, dargestellt. Der Bebauungsplan konkretisiert diese Vorgaben durch Festset- zung eines Gewerbegebietes (GE) sowie öffentliche Grünflächen im Osten, Süden und Westen. Da die Zielrichtung des rechtsgültigen Flächennutzungsplanes gewahrt bleibt, dessen Darstellung dar- über hinaus nicht parzellenscharf ist, kann die Abgrenzung als aus dem Flächennutzungsplan her- geleitet angesehen werden. Das Entwicklungsgebot des § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB ist damit erfüllt. Landschaftsplan: Der Landschaftsplan des Gemeindeverbandes Mittleres Schussental vom Mai 1982 stellt den über- planten Bereich sowohl im Bestand als auch im Entwicklungsziel als landwirtschaftlich intensiv genutzte Fläche dar. Der aktuelle Flächennutzungsplan beinhaltet jedoch ein aktuelleres land- schaftsplanerisches Entwicklungskonzept (Plan Nr. 9.1. "Nordraum" vom 31.10.2003). Der über- plante Bereich wird hierin überwiegend als geplanter Gewerbestandort dargestellt. Diese aktuellere Vorgabe wird durch den Bebauungsplan umgesetzt. Gemeinde Baindt Zusammenfassende Erklärung zur 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zur Fassung vom 22.10.2014 Seite 46 2 Berücksichtigung der sonstigen Belange auf Grund der Ergebnisse der Öf- fentlichkeits- und Behördenbeteiligung 2.1 Die sonstigen Belange wurden bei der 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungspla- nes "Gewerbegebiet Mehlis" wie folgt berücksichtigt: 2.1.1 Erschließungsplanung: Vorliegende Erkenntnisse bzw. Stellungnahmen mit Berücksichtigung bzw. Abwägung des Gemeinderates Baindt: Behördenunterrichtungs-Termin vom 26.09.2011 gemäß § 4 Abs. 1 BauGB, schriftliche Stellung- nahme vom 10.10.2011 der Deutschen Telekom Netzproduktion GmbH, Donaueschingen: Stellungnahme: Im Planbereich befinden sich Telekommunikationslinien der Telekom, die aus beigefügtem Plan ersichtlich sind. Wir bitten, die Verkehrswege so an die vorhandenen umfangreichen Telekommunikationslinien der Telekom anzupassen, dass diese Telekommunikationslinien nicht verändert oder verlegt werden müssen. Wir bitten folgende fachliche Festsetzung in den Bebauungsplan aufzunehmen: In allen Straßen bzw. Gehwegen sind geeignete und ausreichende Trassen mit einer Leitungszone in einer Breite von ca. 0,5 m für die Unterbringung der Telekommunikationslinien der Telekom vorzusehen. Hinsichtlich geplanter Baumpflanzungen ist das "Merkblatt über Baumstandorte und unterirdische Ver- und Entsorgungsanlagen" der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, Aus- gabe 1989; siehe insbesondere Abschnitt 3, zu beachten. Wir bitten sicherzustellen, dass durch die Baumpflanzungen der Bau, die Unterhaltung und Erweiterung der Telekommunikationslinien der Telekom nicht be hindert werden. Für den rechtzeitigen Ausbau des Telekommunikationsnetzes sowie die Koordinierung mit dem Straßenbau und den Baumaßnahmen der anderen Leitungsträger ist es notwendig, dass Beginn und Ablauf der Erschließungsmaßnahmen im Bebauungsplangebiet der Deutschen Telekom Netz- produktion GmbH so früh wie möglich, mindestens 3 Monate vor Baubeginn, schriftlich angezeigt werden. Gemeinde Baindt Zusammenfassende Erklärung zur 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zur Fassung vom 22.10.2014 Seite 47 Abwägung/Beschluss: Der Verlauf der Telekommunikationslinien der Telekom ist der Gemeinde Baindt bekannt. Ob an deren festgehalten werden soll, wird geprüft. Sollte keine Änderung der Lage der Telekommunika- tionsleitungen erfolgen, werden diese mit einem Schutzstreifen und einem Leitungsrecht versehen. Auf Ebene der Bauleitplanung werden Trassen für die Versorgungsleitungen in öffentlichen Ver- kehrsflächen nicht festgesetzt; diese werden im Rahmen der Bauausführung berücksichtigt. Dies gilt ebenso für die Vorschriften zu den Baumpflanzungen sowie der Kontaktaufnahme zur Telekom im Rahmen der Erschließungsmaßnahmen des Gebietes. Behördenunterrichtungs-Termin vom 26.09.2011 gemäß § 4 Abs. 1 BauGB, schriftliche Stellung- nahme vom 19.10.2011 des Bürgermeisteramtes Baienfurt: Stellungnahme: Die erneute Planungsabsicht der Gemeinde Baindt überrascht angesichts des gemeinsamen Wil- lens, bei der Erschließung und Vermarktung neuer gewerblicher Flächen interkommunal zusam- menarbeiten zu wollen. Einerseits ist verständlich, dass die Gemeinde Baindt für ihre örtlichen Gewerbebetriebe Gewerbeflächen anbieten möchte. Andererseits sollte angesichts der immer knap- per werdenden Bauflächen an dem Ziel festgehalten werden, in diesem Bereich gemeinsame Lö- sungen anzustreben. Die Planungsfläche liegt sehr nah am möglichen Straßenanschluss an die B 30 neu, würde also bei einer Realisierung dieses Knotens einen direkten Erschließungsvorteil erfahren. Die gewerbli- chen Flächen sollten deshalb den kommunalen Finanzierungsanteil am Anschlussknoten mittra- gen. Ein Finanzierungsbeitrag über den Grundstückskaufpreis wäre somit angebracht. Des Weiteren sei der Hinweis erlaubt, dass derzeit auf dem ehem. Stora Enso Gelände eine ca. 27 ha große Gewerbebrachfläche für eine Wiederansiedlung von Gewerbebetrieben vorbereitet wird. Das Be- bauungsplanverfahren hierfür wurde eingeleitet und soll Ende 2012 abgeschlossen werden. Bevor auf der "grünen Wiese" Firmen neu angesiedelt werden, sollte zuerst auf Innenbereichsflächen wie dem ehem. Stora Enso Gelände zurückgegriffen werden. Abwägung bzw. Berücksichtigung: Die Gemeinde Baindt verfügt seit Jahren über keine freien Bauplätze in einem Gewerbegebiet. Baindter Unternehmen suchen Gewerbeflächen in ihrem Heimatort. Mit der Erweiterung des beste- henden Gewerbegebiets Mehlis sollen gewerbliche Entwicklungsmöglichkeiten vornehmlich für ortsansässige Unternehmen geschaffen werden. Die zur Überplanung anstehende bisherige Aus- gleichsfläche bedingt einen doppelten Ausgleich und eine aufwändige Verkehrserschießung. Mit nennenswerten Nettoerlösen für diese ca. 1,5 ha Gewerbeflächen ist nicht zu rechnen. Eine größere gewerbliche Entwicklung im Bereich Niederbiegen-Mehlis wird nur interkommunal und erst nach der Vermarktung der ca. 27 ha großen Stora Enso Flächen möglich sein. Gemeinde Baindt Zusammenfassende Erklärung zur 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zur Fassung vom 22.10.2014 Seite 48 Behördenunterrichtungs-Termin vom 26.09.2011 gemäß § 4 Abs. 1 BauGB, schriftliche Stellung- nahme vom 26.10.2011 der EnBW Regional AG, Stuttgart: Stellungnahme: Unsere Stellungnahme vom 30.10.2006 zum Bebauungsplan "Gewerbegebiet Mehlis Erweite- rung" hat weiterhin Gültigkeit. Eine Briefablichtung dieser Stellungnahme fügen wir bei. Gegen den erforderlichen Umfang- und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung haben wir keine Bedenken oder Anregungen vorzubringen. Abschließend bitten wir, uns am weiteren Verfahren zu beteiligen. (Stellungnahme vom 30.10.2006: "Über den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Gewerbegebiet "Mehlis Erweiterung" führen unsere vorgenannten Leitungsanlagen. Die Leitungsachsen sowie die Schutzstreifen unserer Leitungsan- lagen sind aus beigefügten Plänen ersichtlich. [Anlage 2] Der Schutzstreifen unserer 20-kV-Erdkabelleitung beträgt je 1,0 m rechts und links der Kabelachse. Bei der Ausarbeitung des Bebauungsplanes bitten wir, unsere Leitungsanlagen einschließlich der Schutz- streifen nach Ziffer 8 und 15.5 der PlanzV 90 als Hauptversorgungsleitungen (§ 9 Abs. 1 Nr. 13 BauGB) darzustellen. Auf dem Schutzstreifen ist sowohl im Plan- als auch im Textteil das Leitungsrecht (§ 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB) festzusetzen. Im Text zum Bebauungsplan bitten wir aufzunehmen, dass innerhalb der mit Leitungsrecht bezeichneten Fläche eine Bebauung nicht und eine andere Nutzung nur in beschränkter Weise im Einvernehmen mit uns zulässig ist. Sollte die Festsetzung des Leitungsrechts nicht möglich sein, und muss die Leitung bei der Durchführung des Bebauungsplanes geändert werden, so hat sich der Veranlasser entsprechenden bestehenden Verträgen an den Änderungskosten zu beteiligen. Ferner ist im Bebauungsplan in geeigneter Weise aufzunehmen bzw. festzusetzen, dass im Nahbereich des Umspannwerkes Baindt Gewerbebetriebe und sonstige Anlagen, die durch Explosionen oder die Frei- setzung größerer Mengen brennbarer, explosionsartiger, giftiger oder korrosiver Stoffe, das Umspannwerk oder dessen Betrieb z.B. auch durch Staubentwicklung gefährden können, nicht zulässig sind. Als Anlage haben wir ergänzend ein Informationsblatt über Auswirkungen, die im Nahbereich von Freilei- tungen auftreten können, beigefügt. Abschließend bitten wir, uns am weiteren Verfahren zu beteiligen.") Abwägung bzw. Berücksichtigung: Der Verlauf der 20-kV-Erdleitung ist der Gemeinde Baindt bekannt. Ob an deren Lage festgehalten werden soll, wird geprüft. Sollte keine Änderung der Lage des 20-kV-Kabels erfolgen, wird dieses mit einem Schutzstreifen und einem Leitungsrecht versehen. Gemeinde Baindt Zusammenfassende Erklärung zur 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zur Fassung vom 22.10.2014 Seite 49 Stellungnahme vom 23.04.2014 zur Fassung vom 04.04.2014 der TWS Netz GmbH, Ravensburg: Stellungnahme: Auf dem Gebiet Mehlis und in dessen Randbereich verläuft eine Gasmitteldruckleitung. Die Leitungstrasse muss für die Betriebs- und Instandsetzungsarbeiten zugänglich sein. Der Schutz- streifen muss von Überbauungen und Bäumen freigehalten werden. Die Lage der Gasleitungen und die erforderlichen Schutzstreifen sind im Bestandsplan der Gasversorgung eingezeichnet (siehe An- lage 1). Das Bepflanzen einer Leitungstrasse mit tiefwurzelnden Bäumen und Sträuchern ist nur mit einem lichten Abstand von mindestens 2,5 Meter zwischen Stamm und Versorgungsleitung. Die TWS Netz GmbH beabsichtigt im Zuge der Gesamterschließung das oben genannte Wohngebiet bei Bedarf mit Erdgas zu versorgen. Die Ausführung erfolgt im Zuge der Gesamterschließung. Wir bitten um weitere Beteiligung am Verfahren, um die Versorgungsmöglichkeit oder evtl. not- wendige Netzbaumaßnahmen im Einzelnen zu klären. Abwägung bzw. Berücksichtigung: Die Erdgasleitung ist bereits im Bebauungsplan enthalten. Bisher wurde jedoch davon ausgegan- gen, dass sie von der EnBW betrieben wird. Nach telefonischer Rücksprache mit der TWS Netz GmbH sowie der EnBW am 02.06.2014 wird die Erdgasleitung von der TWS Netz GmbH betrieben. Die Festsetzung zur Erdgasleitung wird entsprechend korrigiert. Stellungnahme vom 28.04.2014 zur Fassung vom 04.04.2014 der Netze BW GmbH, Biberach: Stellungnahme: Unsere bisherigen Stellungnahmen zum Bebauungsplan gelten weiterhin. Um die Versorgung des Gewerbegebietes mit Strom sicherzustellen, benötigen wir eine neue Umspannstation. Ein mögli- cher Standort im Lastschwerpunkt wäre im Bereich des Wendehammers. Wir bitten Sie, uns am weiteren Verfahren zu beteiligen. Abwägung bzw. Berücksichtigung: Im Planteil des Bebauungsplanes ist nördlich des Wendehammers bereits eine Fläche für Versor- gungsanlagen für Elektrizität (Trafostation) vorgesehen. Im Textteil wird diese noch aufgenommen. Stellungnahme vom 02.05.2014 zur Fassung vom 04.04.2014 der Kabel BW GmbH, Kassel: Stellungnahme: Im Planbereich befinden sich keine Versorgungsanlagen der Kabel BW GmbH. Deshalb haben wir keine Einwände gegen die o. a. Planung. Eigene Arbeiten oder Mitverlegungen sind nicht geplant. Gemeinde Baindt Zusammenfassende Erklärung zur 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zur Fassung vom 22.10.2014 Seite 50 Abwägung bzw. Berücksichtigung: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Stellungnahme vom 14.05.2014 zur Fassung vom 04.04.2014 der Deutschen Telekom Technik GmbH, Donaueschingen: Stellungnahme: Das Untersuchungsgebiet wurde von einem Ingenieurbüro in Bad Wurzach zur Erschließung ange- kündigt. Die hierfür notwendigen Maßnahmen sind eingeleitet und stehen zur Absprache bereit. Hierzu wenden Sie sich bitte direkt an unsere planende Abteilung Deutsche Telekom Technik GmbH, PTI 32, PB 6 in 88212 Ravensburg, Gartenstraße 107. Abwägung bzw. Berücksichtigung: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Stellungnahme vom 15.05.2014 zur Fassung vom 04.04.2014 der Gemeinde Baienfurt: Stellungnahme: Das o.g. Bebauungsplanverfahren der Gemeinde Baindt haben wir dem Gemeinderat am 13.05.2014 vorgestellt. Bereits im Jahr 2011 hatten wir zu der Bebauungsplanänderung bzw. - erweiterung Stellung bezogen, auf die wir an dieser Stelle nochmals verweisen möchten. Aus unserer Sicht ist nach wie vor eine interkommunale Gewerbeentwicklung anzustreben. Wir bedauern es sehr, dass wir keine Einigung dahingehend finden können, dass die neuen gewerbli- chen Flächen einen kommunalen Finanzierungsanteil am Anschlussknoten an die B30 neu mittra- gen. Sollte dieser Anschlussknoten an die 30 neu kommen, erfahren diese Gewerbegrundstücke einen nicht unerheblichen Standortvorteil. Abwägung bzw. Berücksichtigung: Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen. Auch die Gemeinde Baindt strebt nach wie vor eine interkommunale Gewerbeentwicklung im Bereich "Niederbiegen Nord" an. Da momentan noch nicht geklärt ist, ob der Anschlussknoten an die B 30 neu überhaupt gebaut wird, ist ein Finanzierungsanteil der geplanten Erweiterungsflächen im Bereich "Mehlis" nicht durchsetzbar. Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass die Erweiterungsflächen des Gewerbegebietes "Mehlis" hauptsächlich für die Baindter Handwerkerschaft vorgesehen sind. Bis dato sind bereits fünf Inte- ressenten aus der Gemeinde Baindt registriert. Gemeinde Baindt Zusammenfassende Erklärung zur 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zur Fassung vom 22.10.2014 Seite 51 Stellungnahme vom 15.05.2014 zur Fassung vom 04.04.2014 des Regierungspräsidiums Tübin- gen, Archäologische Denkmalpflege: Stellungnahme: Belange des Straßenbaus, Referat 45. Die straßenrechtliche Belange werden vom Landratsamt Ravensburg, Straßenbauamt wahrgenommen. Abwägung bzw. Berücksichtigung: Der Verweis auf das Landratsamt Ravensburg, Straßenbauamt wird zur Kenntnis genommen. Stellungnahme vom 16.05.2014 zur Fassung vom 04.04.2014 des Landratsamtes Ravensburg, Sachgebiet Naturschutz: Stellungnahme: Zur Verbesserung der Emissionen aus dem Gewerbegebiet ist es sinnvoll, sämtliche neu zu bauen- den Gebäude an das bestehende Erdgasnetz anzuschließen. Abwägung bzw. Berücksichtigung: Gewerbegebiet "Mehlis" wird mit Erdgas versorgt. Es wird ein Hinweis aufgenommen Das beste- hende, dass die geplanten Gewerbebetriebe ebenfalls von dem Anschluss an das Erdgasnetz Ge- brauch machen sollten. Stellungnahme vom 07.05.2014 zur Fassung vom 04.04.2014 der Gemeinde Baindt: Stellungnahme: Die Wasserleitung DN 150 ist nicht als Leitung bzw. Leitungsrecht im Bebauungsplan enthalten (siehe Anlage 2). Abwägung bzw. Berücksichtigung: Die Frischwasserleitung DN 150 befindet sich im Bereich des Leitungsrechtes 2. Sie wird in den Bebauungsplan aufgenommen. Gemeinde Baindt Zusammenfassende Erklärung zur 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zur Fassung vom 22.10.2014 Seite 52 2.1.2 Brandschutz: Vorliegende Erkenntnisse bzw. Stellungnahmen mit Berücksichtigung bzw. Abwägung des Gemeinderates Baindt: Behördenunterrichtungs-Termin vom 26.09.2011 gemäß § 4 Abs. 1 BauGB, schriftliche Stellung- nahme vom 28.10.2011 des Landratsamtes Ravensburg, Brand- und Katastrophenschutz: Stellungnahme: Aus Sicht des Brandschutzes stimmen wir dem vorliegenden Bebauungsplanentwurf grundsätzlich zu. Es wird ergänzend auf die Einhaltung folgender Brandschutz-Vorschriften hingewiesen: 1. Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über Flächen für die Feuerwehr (VwV- Feuerwehr- flächen), i.V.m. § 15 Landesbauordnung. 2. DVGW-Arbeitsblatt W-405, i.V.m. § 2 (5) Ausführungsverordnung zur Landesbauordnung sowie Ziff. 5.1 IndBauRL. Die Installation von Überflurhydranten wird ausdrücklich empfohlen. Sie bieten bei Brandeinsätzen gegenüber den Unterflurhydranten einsatztaktisch erhebliche Vorteile, insbesondere durch die deutlich bessere Auffindbarkeit und schnellere Bedienbarkeit. Die Feuerwehr Baindt verfügt über kein eigenes Hubrettungsfahrzeug. Auch die Stützpunktwehr Weingarten kann - aufgrund einer Fahrtzeit > 5 min - das dort vorgehaltene Hubrettungsfahrzeug nicht innerhalb der fachtechnisch erforderlichen Eintreffzeit für Menschenrettungsmaßnahmen ein- setzen. Da Schiebleitern, mit einer Nennrettungshöhe von 8 m bis 12 m nur bedingt für wirksame Lösch- und Rettungsarbeiten i.S.d. § 15 LBO geeignet sind, bestehen für den Bereich des obigen Bebauungsplanes grundsätzliche Bedenken gegenüber Aufenthaltsräumen, die eine Rettungshöhe > 8 m aufweisen. In solchen Fällen muss ein zweiter baulicher Rettungsweg hergestellt werden, der den Anforderungen der DIN 18065 (notwendige Treppen) entspricht. Abwägung/Beschluss: In den Bebauungsplan wird ein Hinweis zum Brandschutz aufgenommen, der oben stehende An- gaben berücksichtigt. Gemeinde Baindt Zusammenfassende Erklärung zur 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zur Fassung vom 22.10.2014 Seite 53 Stellungnahme vom 06.06.2014 zur Fassung vom 04.04.2014 des Landratsamtes Ravensburg, Kreisbrandmeister: Stellungnahme: Aus Sicht des Brandschutzes stimmen wir dem vorliegenden Bebauungsplan grundsätzlich zu. Es wird ergänzend auf die Einhaltung folgender Brandschutz-Vorschriften hingewiesen: 1. Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über Flächen für die Feuerwehr (VwV-Feuerwehr- flächen), iVm. § 15 Landesbauordnung. 2. DVGW-Arbeitsblatt W-405, iVm. § 2 (5) Ausführungsverordnung zur Landesbauordnung sowie Ziff. 5.1 IndBauRL. Die Installation von Überflurhydranten wird ausdrücklich empfohlen. Sie bieten bei Brandeinsätzen gegenüber den Unterflurhydranten einsatztaktisch erhebliche Vorteile, insbesondere durch die deutlich bessere Auffindbarkeit und schnellere Bedienbarkeit. Abwägung bzw. Berücksichtigung: Die Hinweise zu den einzuhaltenden Vorschriften sowie der Installation von Überflurhydranten sind bereits im Bebauungsplan unter dem Hinweis "Brandschutz" enthalten. Stellungnahme: Die Feuerwehr Baindt verfügt über kein eigenes Hubrettungsfahrzeug. Auch die Stützpunktwehr Weingarten kann – aufgrund einer Fahrtzeit > 5 min – das dort vorgehaltene Hubrettungsfahr- zeug nicht innerhalb der fachtechnisch erforderlichen Eintreffzeit für Menschenrettungsmaßnahmen einsetzen. Da Schiebleitern, mit einer Nennrettungshöhe von 8 m bis 12 m nur bedingt für wirk- same Lösch- und Rettungsarbeiten i.S.d. § 15 LBO geeignet sind, bestehen für den Bereich des obigen Bebauungsplanes grundsätzliche Bedenken gegenüber Aufenthaltsräume, die eine Ret- tungshöhe > 8 m aufweisen. In solchen Fällen muss ein zweiter baulicher Rettungsweg hergestellt werden, der den Anforderungen der DIN 18065 (notwendige Treppen) entspricht. Abwägung bzw. Berücksichtigung: Im Bebauungsplan ist bereits darauf hingewiesen, dass für Aufenthaltsräume, die eine Rettungs- höhe von > 8 m aufweisen, ein zweiter baulicher Rettungsweg hergestellt werden muss. Stellungnahme: Allgemeiner Hinweis: Diese Stellungnahme befreit nicht von der Einholung der Stellungnahmen anderer Träger öffentlicher Belange, die von diesem Vorhaben berührt werden können. Die kon- kreten Anforderungen zu den jeweiligen Bauvorhaben ergeben sich aus LBO, LBOAVO sowie den zugehörigen Sonderbauvorschriften. Gemeinde Baindt Zusammenfassende Erklärung zur 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zur Fassung vom 22.10.2014 Seite 54 Abwägung bzw. Berücksichtigung: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Stellungnahmen wurden auch von anderen Trägern öffentlicher Belange eingeholt und abgearbeitet. 2.1.3 Allgemeines zur Planung: Vorliegende Erkenntnisse bzw. Stellungnahmen mit Berücksichtigung bzw. Abwägung des Gemeinderates Baindt: Scoping-Termin vom 05.05.2011 gemäß § 4 Abs. 1 BauGB, Stellungnahme des Regionalverban- des Bodensee-Oberschwaben: Äußerung: Bezüglich der Erweiterung des bestehenden Gewerbegebietes "Mehlis" bestehen aus Sicht der Re- gionalplanung keine Bedenken. Der räumlichen Verlagerung des Gewerbegebietes am Orts-Teil "Wiggenreute" kann von der Regi- onalplanung nicht zugestimmt werden. Grund hierfür ist, dass der geplante Standort des Gewer- begebietes einen regionalen Grünzug überlagert. Aus klimatischen Bedingungen (Frischluftzufuhr) muss dieser grüne Korridor freigehalten werden. Nach momentanem Stand kann die Gemeinde ein Zielabweichungsverfahren beim Regierungsprä- sidium Tübingen anstrengen. Bereits bei der sektoralen Teilfortschreibung des Flächennutzungs- planes wurde von mehreren gewerblichen Bauflächen der regionale Grünzug berührt; hierzu wurde 2002 ein Zielabweichungsverfahren vom Regierungspräsidium Tübingen durchgeführt. Im vorlie- genden Fall sieht Herr Köberle hierfür wenig Chancen, da durch die räumliche Verschiebung weitere Bereiche des regionalen Grünzuges tangiert sind und dadurch die Grundzüge der Raumordnung beeinträchtigt werden. Eine andere Möglichkeit stellt die Erarbeitung eines Gesamtkonzeptes bzgl. der Entwicklung der gewerblichen Bauflächen im gesamten Gemeindegebiet dar, das in die lau- fende Fortschreibung des Regionalplanes integriert werden könnte. Generell wird jedoch bei Beibehaltung des Wunschstandortes das Problem der räumlichen Zerris- senheit gewerblichen Bauflächen gesehen. Stellungnahme vom 16.05.2014 zur Fassung vom 04.04.2014 der IHK Bodensee-Oberschwaben, Weingarten: Stellungnahme: Die Gemeinde Baindt macht mit dem vorliegenden Bebauungsplan eine Erweiterung des vorhan- denen Gewerbegebiets Mehlis möglich. Die neue Fläche wird benötigt, um einige Betriebe bei ihrer Gemeinde Baindt Zusammenfassende Erklärung zur 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zur Fassung vom 22.10.2014 Seite 55 Suche nach Gewerbe- und Industrieflächen zu unterstützen und ihnen geeignete Flächen anzubie- ten. Die Gemeinde kommt damit dem konkreten Flächenbedarf von Unternehmen nach und trägt dazu bei, dass die notwendige Entwicklung für eine erfolgreiche Zukunft ermöglicht wird. Wir stim- men dem Bebauungsplan gerne zu. Abwägung bzw. Berücksichtigung: Die Zustimmung wird zur Kenntnis genommen. Stellungnahme vom 16.05.2014 zur Fassung vom 04.04.2014 des Landratsamtes Ravensburg, Rechtsaufsichtsbehörde: Stellungnahme: Planungsrechtliche Festsetzungen: Nr. 2.1 Abs. 4: Bitte erläutern Sie zumindest in der Begründung den Begriff "untergeordnet", bzw. "der übrigen betrieblichen Nutzung untergeordnet". Abwägung bzw. Berücksichtigung: Die Begründung wird gemäß der Anregung zur Zulässigkeit von Einzelhandelsbetrieben redaktio- nell ergänzt. Stellungnahme: Nr. 2.3 und 7.2.6.3: Das "natürliche" Gelände ist kein ausreichend bestimmbarer Bezugspunkt für die Gebäudehöhe, da es sich laufend verändern kann. Im Bebauungsplan finden sich zudem dazu keinerlei Informationen, wie z.B. Höhenlinien, Geländeschnitte usw. Bitte treffen Sie eine konkrete Höhenangabe. Hierzu verweisen wir auf die entsprechenden Kommentierungen bzw. Rechtspre- chung. Abwägung bzw. Berücksichtigung: Der Anregung wird gefolgt. Die Höhenangabe wird in m ü. NN festgesetzt. Stellungnahme: Nr. 2.24: Bitte ergänzen Sie die Mindesthöhe bzw. Maximalhöhe der Aufschüttung. Abwägung bzw. Berücksichtigung: Bei der Aufschüttung handelt es sich um einen bestehenden Schutzwall. Dieser bleibt in seiner derzeitigen Höhe bestehen und soll nicht verändert werden. Aus der Vermessung des Walls ist Gemeinde Baindt Zusammenfassende Erklärung zur 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zur Fassung vom 22.10.2014 Seite 56 herauszulesen, dass der Wall nirgends höher als 1,50 m ist, sogar eher darunter liegt. Zur Siche- rung des aktuellen Zustandes wird die Maximalhöhe daher auf 1,50 m über dem darunter liegen- den natürlichen Gelände begrenzt. Stellungnahme: Nr. 2.26: U.E. kann die Vorgabe nur eines ganz bestimmten Lampentyps, hier der LED-Lampen unverhältnismäßig sein, da der Bebauungsplan zeitlich unbegrenzt erlassen wird und zukünftig ggf. weitere insektenfreundliche Lampentypen entwickelt werden. Bitte führen Sie in der Begründung aus, wie Sie den Vollzug der Festsetzung sicherstellen werden. Rechtsgrundlage § 18 Abs. 1 BauNVO, Grundsatz der übersichtlichen Planung, Grundsatz der Planklarheit und in- haltlichen Bestimmtheit Abwägung bzw. Berücksichtigung: Die Anregung wird zur Kenntnis genommen und berücksichtigt. Die Festsetzung wird entsprechend angepasst. Grundsätzlich sind die festgesetzten Vorgaben zur Beleuchtung als rechtlich verbindli- che, gemeindliche Vorgabe einzuhalten. Die Verwendung von LED-Lampen in den öffentlichen Räumen, insbesondere im Straßenraum, ist von Seiten der Gemeinde auch aus energetischen Grün- den geplant und wird insofern auch umgesetzt. Hinsichtlich des Vollzugs der Festsetzung auf den privaten Baugrundstücken wird in den Bebauungsplan ein Hinweis aufgenommen, dass zum Nach- weis der Einhaltung der Vorgaben zur Beleuchtung in die Bauvorlagen (im Baugenehmigungs- oder Kenntnisgabeverfahren) entsprechende Ausführungen aufgenommen werden sollten (z.B. zur Lage und zum Typ der geplanten Leuchtkörper). Stellungnahme: Bedenken und Anregungen aus der eigenen Zuständigkeit zum o.g. Plan gegliedert nach Sach- komplexen, jeweils mit Begründung und ggf. Rechtsgrundlage. Planungsrechtliche Festsetzung: Nr. 2.21: Soweit sich diese Vorschriften aus anderen Rechtsvorschriften ergeben, bitten wir diese zu den Hinweisen zu nehmen. Abwägung bzw. Berücksichtigung: Die Vorschriften ergeben sich nicht aus anderen Rechtsvorschriften. An der Festsetzung wird daher festgehalten. Da sie sich auf den gesamten Geltungsbereich bezieht und nicht nur auf die Hofflä- chen, wird sie als eigene Festsetzung nach § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB übernommen. Gemeinde Baindt Zusammenfassende Erklärung zur 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zur Fassung vom 22.10.2014 Seite 57 Stellungnahme: Nr. 2.37: Baumpflanzgebote auf privaten Flächen können nur schwer durchgesetzt werden. Wir empfehlen daher, das Pflanzgebot, pro 1000 qm 1 Baum zu pflanzen, im Gewerbegebiet nur festzusetzen, wenn die Gemeinde beabsichtigt, dieses auch gemäß § 178 BauGB durchzusetzen. Bitte prüfen Sie, ob alternativ auch Sträucher zugelassen werden könnten. Abwägung bzw. Berücksichtigung: Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen. Sollte sich bei Mängeln im praktischen Vollzug die Notwendigkeit hierzu ergeben, wird durch die Gemeinde geprüft, ob die Umsetzung der Pflanz- gebote per Bescheid gem. § 178 BauGB i. V. m. § 175 BauGB durchgesetzt werden soll. Grund- sätzlich sind die festgesetzten Pflanzgebote jedoch als rechtlich verbindliche gemeindliche Vorgabe einzuhalten. Die Pflanzgebote sichern als Minimierungsmaßnahme ein Mindestmaß an Durchgrü- nung und sollten daher unverändert erhalten bleiben. Sträucher können zusätzlich gepflanzt wer- den. Da sie bezüglich des Orts- und Landschaftsbildes nicht dieselbe Raumwirksamkeit erlangen, werden Sie jedoch nicht als Ersatz für zu pflanzende Bäume herangezogen. Stellungnahme: Plan: Da es sich um die "Änderung" des bestehenden Bebauungsplanes handelt, bitten wir an- grenzend den rechtswirksamen Bebauungsplan darzustellen und nicht einen allgemeinen Lage- plan. Wir gehen davon aus, dass am Ende des Verfahrens ein Bebauungsplan mit 1 Geltungsbe- reich und 2 Textteilen vorliegen wird. Abwägung bzw. Berücksichtigung: Der rechtsverbindliche Bebauungsplan ist in der rechten oberen Ecke des Planteiles bereits abge- bildet. Am Ende des Verfahrens wird für den rechtsverbindlichen Bebauungsplan 4. Änderung des "Gewerbegebiet Mehlis" sowie für die 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewer- begebiet Mehlis" jeweils ein Text- und ein Planteil vorliegen. Stellungnahme: Das Leitungsrecht 1 ist im Plan hellblau dargestellt und daher kaum lesbar. Im Textteil ist es schwarz. Bitte anpassen. Abwägung bzw. Berücksichtigung: Der Anregung wird nachgekommen. Aus Gründen der Lesbarkeit wird das Leitungsrecht 1 im Plan- teil schwarz dargestellt. Gemeinde Baindt Zusammenfassende Erklärung zur 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zur Fassung vom 22.10.2014 Seite 58 Stellungnahme: Örtliche Bauvorschriften gem. § 74 LBO sind Rechtsnormen, durch die Inhalt und Schranken des Eigentums i.S. von Art. 14 (1) S. 2 GG bestimmt werden. Aus dieser verfassungsrechtlichen Bin- dung ergibt sich auch das Gebot sachlicher Rechtfertigung, d.h. der Erforderlichkeit für örtliche Bauvorschriften. Die Regelungsbefugnis der Gemeinde findet ihre Grenze insbesondere an dem mit Verfassungsrang ausgestatteten Übermaßverbot. Im Rahmen der Abwägung der privaten und öffentlichen Belange kommt, insbesondere bei den Gestaltungsanforderungen, der Schutzwürdigkeit des fraglichen Gebiets eine entscheidende Bedeu- tung zu. Je wichtiger die konkrete Gestaltungsaufgabe und je schutzwürdiger und gestaltungsprä- gender das vorhandene oder beabsichtigte Straßen-, Orts- oder Landschaftsbild ist, umso einge- hender dürfen die gestalterischen Anforderungen sein. Örtliche Bauvorschriften dürfen deshalb nur solche Anforderungen stellen, denen eine angemes- sene Abwägung zwischen dem öffentlichen Anliegen der Gestaltung des Straßen-, Orts- und Land- schaftsbildes bzw. den sonstigen Zielsetzungen des § 74 LBO und den privaten Eigentümerbefug- nissen unter Beachtung der örtlichen Besonderheiten und der Schutzwürdigkeit des Gebiets zu- grunde liegt. Daraus ergibt sich, dass die Anforderungen in der Regel nicht zu restriktiv gefasst sein dürfen. Die Gemeinden sollten ihren Bauherrn eine gewisse Gestaltungsfreiheit lassen, zumal die Baurechtsbehörde für die Zulassung einer Befreiung gem. § 56 LBO kaum Spielräume hat. Abwägung bzw. Berücksichtigung: Die Ausführungen zu den örtlichen Bauvorschriften werden zur Kenntnis genommen. Stellungnahme: Nr. 4.2: Die Vorgabe eines bestimmten Zaunmaterials in einem Gewerbegebiet beurteilen wir kri- tisch. Bitte prüfen Sie die Verhältnismäßigkeit. Die Begründung sollte weitere Ausführungen ent- halten, insbesondere da Befreiungen nicht möglich sein werden. Es kann z.B. nicht nachvollzogen werden, weshalb Kunststofflatten mit Abstand zwischen den Latten eine andere Durchlässigkeit der Freiflächen bewirken sollen, als Holzlatten. Die baugestalterische Absicht ist dabei nicht nachvoll- ziehbar. Abwägung bzw. Berücksichtigung: Der Anregung wird gefolgt. Die Vorschrift zu den Einfriedungen wird dahingehend gelockert, dass Latten-Zäune nicht auf Holz-Latten begrenzt sind. Gemeinde Baindt Zusammenfassende Erklärung zur 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zur Fassung vom 22.10.2014 Seite 59 Stellungnahme vom 16.05.2014 zur Fassung vom 04.04.2014 des Landratsamtes Ravensburg, Sachgebiet Naturschutz: Stellungnahme: Sicherung der Externen Ausgleichsmaßnahmen Sollten sich die Flächen im Eigentum der Gemeinde befinden, sind die Maßnahmen durch Selbst- verpflichtungserklärung (Gemeinderatsbeschluss) der Gemeinde dauerhaft zu sichern. Alternativ kann ein öffentlich-rechtlicher Vertrag geschlossen werden. Sollten sich Flächen in Privateigentum befinden, müssen die Flächen verfügbar sein, damit sie als Ausgleichsmaßnahmen berücksichtigt werden können. Zur dauerhaften Sicherung der externen Ausgleichsmaßnahmen auf privaten Flächen ist im Verhältnis zwischen der Gemeinde als Pla- nungsträger und dem Landkreis ein öffentlich-rechtlicher Vertrag zu schließen. Die Gemeinde als Planungsträger hat dann sicherzustellen, dass die Maßnahmen auf den privaten Flächen umgesetzt werden, indem die Gemeinde mit dem Privateigentümer eine schuldrechtliche Vereinbarung trifft und die Maßnahmen dinglich durch eine Grunddienstbarkeit sichern lässt. Zum Satzungsbeschluss muss die Selbstverpflichtungserklärung bzw. zumindest eine wirksame schuldrechtliche Vereinbarung, die die zeitliche Übernahme einer dinglichen Sicherung beinhaltet, vorliegen. Die 13 Bäume auf den privaten Grünflächen können nur anerkannt werden, wenn sich die Ge- meinde verpflichtet die Pflanzung durchzusetzen und auch bei deren Abgang die Nachpflanzung durchsetzt (siehe Pkt. 2.33, 237 - es ist zu ergänzen: "bei Abgang zu ersetzen"). Sofern dies nicht der Fall ist, können die Ökopunkte nicht anerkannt werden. Abwägung bzw. Berücksichtigung: Die Hinweise zur Sicherung der externen Ausgleichsmaßnahmen werden zur Kenntnis genommen. Die Ausgleichsfläche 1 befindet sich im Eigentum der Gemeinde Baindt, die Ausgleichsfläche 2 gleichermaßen im Eigentum der Gemeinden Baindt und Berg. Die entsprechenden Vorkehrungen zur Sicherung der Ausgleichsflächen werden rechtzeitig getroffen. Die Pflanzung der Bäume ist durch die getroffenen Festsetzungen grundsätzlich gesichert. Sollte sich bei Mängeln im praktischen Vollzug die Notwendigkeit hierzu ergeben, wird durch die Ge- meinde geprüft, ob die Umsetzung der Pflanzgebote durchzusetzen ist. Die Festsetzungen werden entsprechend der Anregung ergänzt. Gemeinde Baindt Zusammenfassende Erklärung zur 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zur Fassung vom 22.10.2014 Seite 60 Stellungnahme vom 16.05.2014 zur Fassung vom 04.04.2014 des Gemeindeverbandes Mittleres Schussental, Ravensburg: Stellungnahme: Im ausliegenden Entwurf des Bebauungsplanes sind die Anregungen des Gemeindeverbandes Mitt- leres Schussental, die im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung mit Schreiben vom 25.10.2011 vorgebracht wurden, weitestgehend berücksichtigt. Aus Sicht der Flächennutzungs- planung haben wir keine weiteren Anregungen zum Bebauungsplanentwurf vorzubringen. Der Be- bauungsplanentwurf weicht mit den Festsetzungen, im Rahmen der Parzellenunschärfe, geringfü- gig von den Darstellungen des Flächennutzungsplanes ab. In der weiteren Bearbeitung des Flä- chennutzungsplanes ist zu prüfen, ob diese Abweichungen, die sich überwiegend auf die Verortung der dargestellten Ortsrandeingrünung, bzw. der Darstellung von Ausgleichsflächen beziehen, bei einer Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes angepasst werden. Abwägung bzw. Berücksichtigung: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Eine Anpassung der Darstellungen im Flächennut- zungsplan wird im Rahmen einer Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes geprüft. Stellungnahme vom 13.10.2014 zur Fassung vom 18.06.2014 des Landratsamtes Ravensburg, Rechtsaufsichtsbehörde: Stellungnahme: Grundsatz der Einräumigkeit eines Bebauungsplans: Die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung eines Gebietes können stets nur in einem einzigen - eine rechtliche Einheit bildenden - Bebauungsplan festgelegt werden. Dies folgt aus dem Grundsatz, dass jede rechtsstaatliche Planung im Hinblick auf die Betroffenen über- sichtlich sein muss (Grundsatz übersichtlicher Planung). Bei der Ergänzung eines vorhandenen Be- bauungsplans durch eine überlagernde Planung gibt es im Ergebnis nur einen einzigen, wenn auch ergänzten Bebauungsplan, nämlich den ursprüngliche Bebauungsplan in seiner ergänzten Gestalt. Wir empfehlen daher, beide Teilpläne des Bebauungsplans in einem Plan zusammenzufügen, da- mit der gesamte Geltungsbereich "Gewerbegebiet Mehlis" als Gesamtplan erkennbar wird. Dabei ist es u.E. unschädlich, dass 2 Textteile zu verwenden sind, soweit diese eindeutig zugeordnet werden können. Durch die vorliegend gewählte Darstellung eines allgemeinen Lageplans im An- schluss an den Änderungsbereich wird der Eindruck vermittelt (auch bei der Öffentlichkeit), dass der Bebauungsplan "Gewerbegebiet Mehlis" nur aus dem mit Planzeichen Nr. 2.42 umrandeten Geltungsbereich besteht, obwohl der Geltungsbereich tatsächlich auch die Flächen östlich und west- lich umfasst. Dadurch kann der Grundsatz der Planklarheit verletzt sein. Gemeinde Baindt Zusammenfassende Erklärung zur 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zur Fassung vom 22.10.2014 Seite 61 Falls sich die Gemeinde dennoch gegen die Darstellung als Gesamtplan entscheidet, sollte in der Legende zumindest das Planzeichen für den Geltungsbereich des Gesamtbebauungsplans erläutert werden und in den östlichen und westlichen "Lageplan" eingetragen werden, dass hier der BP "Gewerbegebiet Mehlis" - Stand 4. Änderung gilt. Da die Sachbearbeiter im Bau- und Gewerbeamt für die Bearbeitung von Baugesuchen einen Gesamtplan benötigen, bitte ich Sie, uns die 5. Ände- rung zusätzlich als Deckblatt im Maßstab 1:1000 entsprechend dem Maßstab des uns vorliegenden ursprünglichen Plans zu überlassen, damit wir den Plan einkleben können. Abwägung bzw. Berücksichtigung: Die Hinweise zur Übernahme des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes 5. Änderung und Erweite- rung "Gewerbegebiet Mehlis" in die Planzeichnung werden zur Kenntnis genommen. Die bessere Handhabung und Planklarheit eines Gesamtplanes kann nachvollzogen werden. Auf Grund des Alters der ursprünglichen Planzeichnung ergeben sich jedoch zeichnerische Probleme. Daher wird dem Vorschlag nicht gefolgt, da es bei der Übernahme einer älteren Planzeichnung in eine CAD- Zeichnung zu Verzerrungen und Ungenauigkeiten kommen kann. Zudem liegt der Plan nur im Maßstab 1:1000 vor, daher könnte die Veränderung des Maßstabes auf 1:500 zu zusätzlichen Ungenauigkeiten führen. Zudem wird nur ein klar abgrenzbarer relativ kleiner Bereich neu gere- gelt. Um in der Planzeichnung die Lage des bisherigen rechtsverbindlichen Bebauungsplanes jedoch deutlicher darzustellen, wird die weiterführende Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Be- bauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" (Planzeichen 5.14) farblich hervorgehoben und beschrif- tet. Somit wird deutlich, dass der Geltungsbereich des gesamten Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" auch die Flächen östlich und westlich umfasst. Nach Verfahrensabschluss wird dem Landratsamt Ravensburg, Rechtsaufsichtsbehörde für den Be- bauungsplan der 4. Änderung ein Deckblatt im Maßstab 1:1000 zugesendet. In diesem wird er- läutert, dass im östlichen und westlichen Bereich die 4. Änderung des Bebauungsplanes "Gewer- begebiet Mehlis" gilt. Zusätzlich wird die vorliegende 5. Änderung und Erweiterung des Bebau- ungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" dem Landratsamt im Maßstab 1:1000 zum Einkleben zuge- schickt. Gemeinde Baindt Zusammenfassende Erklärung zur 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zur Fassung vom 22.10.2014 Seite 62 3 Wahl des Planes in Bezug auf in Betracht kommende anderweitige Pla- nungsmöglichkeiten 3.1 Allgemeines Planungserfordernis: Die Aufstellung des Bebauungsplanes dient der Ausweisung von Gewerbeflächen zur Deckung des Bedarfs insbesondere von Unternehmen aus der Gemeinde Baindt. Im gesamten Gemeindegebiet gibt es derzeit keine freien gewerblichen Bauplätze. Mit der Erweiterung des Gewerbegebietes "Mehlis" sollen daher gezielt zeitnah gewerbliche Weiter-Entwicklungsmöglichkeiten, vornehmlich für ortsansässige Gewerbebetriebe, geschaffen werden. Zum Zeitpunkt der Planaufstellung waren in der Gemeindeverwaltung konkrete Anfragen zu gewerblichen Baugrundstücken registriert. Die Gemeinde ist bemüht, auch langfristig eine ausgewogene Zusammensetzung der Bevölkerung zu erhalten. Die Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen in unterschiedlichen Branchen stellt hier- für eine Voraussetzung dar. Der Gemeinde erwächst daher eine Planungspflicht im Sinne des § 1 Abs. 3 BauGB. 3.2 Alternative Planungs-Möglichkeiten: Zu einer sehr frühen Phase der Entwicklung der Planung wurden unterschiedliche, im Flächennut- zungsplan dargestellte Standorte für die Ausweisung von Gewerbegebieten innerhalb des Gemein- degebietes diskutiert und abgewogen. Die Gemeinde kann diese in den kommenden Jahren jedoch nicht realisieren, da private Interessen dem Verkauf der sich in Privatbesitz befindenden Grundstü- cke entgegenstehen. Als gewerbliche Baufläche erscheint der überplante Bereich auf Grund der Darstellung seiner bereits vorgegebenen Siedlungsstruktur und der zum Teil vorhandenen Erschlie- ßungsanlage geeignet. Der Bereich ist weder exponiert, noch greift er unnatürlich in die Landschaft ein. Nutzungskonflikte sind nicht gegeben. Das beschränkte Ausmaß der Bebauung ist mit einer organischen Siedlungsentwicklung im Gesamtgemeindegebiet vereinbar. 3.2.1 Standort-Wahl: Für den zentralen Bereich der Bebauungsplanänderung ist ein Gewerbegebiet (GE) festgesetzt. Auf der Grundlage des § 1 der BauNVO werden innerhalb des gesamten Gebietes Veränderungen wie folgt vorgenommen: Im Gewerbegebiet erfahren öffentliche Tankstellen einen generellen Ausschluss. Die Erschließungs- situation und die räumliche Lage im Gemeindegebiet sind nicht geeignet, den durch Tankstellen verursachten Verkehr aufzunehmen. Unbenommen hiervon bleibt die Errichtung von Betriebs- Tankstellen. Grundsätzlichen Ausschluss erfährt die in § 8 Abs. 3 Nrn. 3 BauNVO angeführte Nut- Gemeinde Baindt Zusammenfassende Erklärung zur 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zur Fassung vom 22.10.2014 Seite 63 zung: Vergnügungsstätten. Der generelle Ausschluss von Vergnügungsstätten wird mit deren ext- rem störendem Charakter auf das vollständig ländliche Umfeld begründet. Außerdem erfahren Werbeanlagen, die nicht an der Stätte der Leistung errichtet werden und somit eine eigenständige gewerbliche Hauptnutzung im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO darstellen, einen generellen Ausschluss. Das Gebiet soll schwerpunktmäßig Arbeitsplätze im produzierenden Gewerbe sichern und schaffen. Werbeanlagen als eigenständige gewerbliche Hauptnutzung passen nicht in diese Entwicklung. Außerdem sind Einzelhandelsbetriebe im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 in dem Gebiet nicht zulässig. Allerdings kann Einzelhandel zugelassen werden, sofern das angebotene Sortiment aus eigener Herstellung stammt oder im Zuge einer handwerklichen Leistung verbraucht, eingebaut oder auf andere Weise verbraucht wird. Die Einzelhandelsnutzung darf den gewerblichen Haupt- zweck eines Betriebes jedoch nicht übersteigen und muss bezüglich des Arbeitsaufwandes und der Umsatz-Generierung eine deutlich untergeordnete Rolle der übrigen betrieblichen Nutzung einneh- men. Als Beispiel sei ein Malerbetrieb angeführt, der Ersatzfarbe in kleinen Mengen, im gleichen, möglicherweise extra hergestellten Farbton, verkaufen darf. Hiermit wird gewährleistet, dass sich auf der einen Seite keine Einzelhandelsbetriebe ansiedeln, die störend auf das Gesamtgebiet wir- ken. Auf der anderen Seite erhalten die örtlich ansäßigen Gewerbetreibenden die Möglichkeit ihr Warensortiment zu vertreiben. Hierdurch werden die zentralen Versorgungsbereiche des Ortes ge- schützt. Einzelhandel ist außerdem an anderen Stellen des Gemeindegebietes realisierbar. 3.2.2 Vorentwurfs-Alternativen: Es wurden keine alternativen Pläne im Rahmen der Vorentwurfs-Planung erarbeitet. 3.2.3 Planungs-Alternativen im Rahmen der Entwurfs-Planung: Folgende Festsetzungs-Alternativen wurden im Rahmen der Entwurfs-Planung abgewogen: Möglichkeiten der Festsetzung: eingeschränktes Gewerbegebiet (GEe), Gewerbegebiet (GE), Industriegebiet (GI) Gewählte Festsetzung mit Begründung der Auswahl: Durch den Bebauungsplan wird am westlichen Siedlungsrand des Ortsteils Mehlis, Gemeinde Baindt, ein Gewerbegebiet ausgewiesen. Gemeinde Baindt Zusammenfassende Erklärung zur 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zur Fassung vom 22.10.2014 Seite 64 Möglichkeiten der Festsetzung: Grundflächenzahl (GRZ), zulässige Grundfläche Gewählte Festsetzung mit Begründung der Auswahl: Es handelt sich um ein Gewerbegebiet (GE) mit einer zulässigen GRZ von 0,80. Die Festsetzung von Grundflächenzahlen ergibt einen möglichst großen Spielraum bei der Auftei- lung der Grundstücke und der Verwirklichung von unterschiedlichen Gebäudetypen bzw. -anordnungen. Der festgesetzte Wert von 0,80 befindet sich im Rahmen der im § 17 der Baunut- zungsverordnung (BauNVO) definierten Obergrenzen für Gewerbegebiete. Der Wert ermöglicht durch den geringen Flächenverbrauch die Errichtung eines effizienten Gewerbegebietes. Möglichkeiten der Festsetzung: Zahl der Vollgeschoße, Wand- und Firsthöhen (WH und FH) entweder in m ü.NN oder in m auf das natürliche Gelände bezogen, maximale Höhen der baulichen Anlagen Gewählte Festsetzung mit Begründung der Auswahl: Auf die Festsetzung der Zahl der Vollgeschoße wird verzichtet. Diese Kenngröße ist für die Vorgabe der Gebäudehöhe wenig aussagefähig, da in der Planung Gebäude mit gewerblicher Nutzung und den damit verbundenen Raumhöhen (Hallen, Verkaufsräume) errichtet werden können. Die Festsetzung einer Höhe (Gesamthöhe) des Hauptgebäudes schafft einen verbindlichen Rahmen zur Umsetzung eines breiten Spektrums an Gebäudeprofilen. Sie ist auch für den Außenstehenden (z.B. Kaufinteressenten, Anlieger, etc.) nachvollziehbar und damit kontrollierbar. Die erzielbaren Rauminhalte der Gebäude werden auf ein konkretes und den Erfordernissen der gewerblichen Nut- zungen entsprechendes Maß festgesetzt. Die Höhe von Werbeanlagen ist begrenzt, um das Orts- und Landschaftsbild nicht unangemessen zu beeinträchtigen. Innerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche dürfen Werbeanlagen die zu- lässige Gesamthöhe der Hauptgebäude nicht überschreiten. Möglichkeiten der Festsetzung: offene Bauweise, geschlossene Bauweise, abweichende Bauweise Gewählte Festsetzung mit Begründung der Auswahl: Die festgesetzte abweichende Bauweise ist erforderlich, um im Sinne einer möglichst hohen Flexi- bilität für die betreffende Grundstücke im Bebauungsplan sowohl eine geschlossene Bebauung bis 80,00 m zu ermöglichen, als auch alternativ dazu eine beliebig zu gestaltende offene Bauweise. Gemeinde Baindt Zusammenfassende Erklärung zur 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zur Fassung vom 22.10.2014 Seite 65 ……………………………………………….. (Bürgermeister Buemann) Planer: …………………………………… Büro Sieber, Lindau (B) (i.A. Dipl. Geogr. Ch. Birnbaum)[mehr]

          Dateityp: PDF-Dokument
          Dateigröße: 4,58 MB
          Verlinkt bei:
            Zuletzt geändert: 16.03.2020
            Amtsblatt_2024_06_14_KW24.pdf

            Amtsblatt Jahrgang 2024 Freitag, den 14. Juni 2024 Nummer 24 Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, ich bedanke mich ganz herzlich bei allen Wählerinnen und Wählern für ihre engagierte Teilnah- me an den Kommunal- und Europawahlen am vergangenen Sonntag. Im Namen der Gemeinde Baindt und auch persönlich danke ich allen Kandidatinnen und Kandidaten für ihre Bereitschaft, sich zur Wahl zu stellen und ihre Zeit für das Gemeinwohl zu investieren. Den gewählten Vertre- terinnen und Vertretern gratuliere ich herzlich und wünsche ihnen viel Erfolg und Freude bei der Ausübung ihres Ehrenamtes. Ich freue mich auf eine konstruktive Zusammenarbeit! Ein besonderer Dank gilt unseren Wahlhelferinnen und Wahlhelfern, die am Wahltag und auch am folgenden Montag mit großem Einsatz gearbeitet haben, sowie unserem Wahlteam im Rathaus. Dank der hervorragenden Arbeit von unter anderem Frau Heilig, Frau Brei, Herrn Bautz und Herrn Müller unter der Leitung von Frau Stocker verliefen die Wahlen reibungslos. Die detaillierten Wahlergebnisse unserer Gemeinde können Sie auf unserer Website unter www.baindt.de sowie bei den amtlichen Nachrichten (im Innenteil) einsehen. Ihre Simone Rürup Bürgermeisterin Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 24 Rückblick Landesturnfest und Fronleichnam 2024 Nummer 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Amtliche Bekanntmachungen Die Ergebnisse der Kommunal- und Europawahl in der Gemeinde Baindt sind nun (vorläufig) bekannt. Nachfolgend sind die wichtigsten Informationen. Weitere Details und eine vollständige Aufschlüsselung der Wahlergebnisse finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Baindt unter www.baindt.de. Wahlbeteiligung Europawahl Kreistagswahl Gemeinderatswahl Wahlberechtigte 3.925 4.177 4.151 Wähler/-innen 2.581 2.580 2.574 ungültige Stimmzettel 33 75 80 gültige Stimmzettel 2.505 2.494 gültige Stimmen 2.548 14.459 31.644 Wahlbeteiligung 65,76% 61,77% 62,01% gewählte Bewerber/innen Kreistag Wahlbezirk III Wahlvorschlag Name Stimmen CDU Günter A. Binder 6621 CDU Daniel Steiner 3229 FREIE WÄHLER Oliver Spieß 6468 FREIE WÄHLER Simone Rürup 4706 GRÜNE Andreas Hund 1797 AfD Isolde Lutz 2774 Wie bereits im letzten Amtsblatt berichtet, fand das Landesturnfest in den Städten und Gemeinden Ravensburg, Weingarten, Baienfurt, Berg und Baindt statt. Neben den Baden-Württembergischen Meisterschaften im Geräteturnen der Männer in unserer Schulsporthalle übernachteten auch über 150 Sportlerinnen und Sportler in der Klosterwiesen- schule. Die Organisation und Umsetzung übernahmen vier Baindter Vereine. Eine der größten Herausforderungen war es, den Arbeitsplan trotz Pfingstferien und verlängertem Wochenende zu füllen. Wir bedanken uns ganz herzlich bei allen Mitwirkenden, die dieses sportliche Highlight in Baindt möglich gemacht haben. Vor allem bei unseren Vertreterinnen und Vertretern der Baindter Vereine, die federführend an der Organisa- tion beteiligt waren: - Jimmy Zimmermann für den Sportverein Baindt - Nadine Klotzer für den Kirchenchor Baindt - Lena Steinhauser für die Reitergruppe Baindt - Bärbel Schad und Christine Spähn für die Landfrauen Baindt - Elke Hirschmann und Celia Mischkowski für die Aula unserer Schule Ebenso bedanken wir uns bei den Lehrerinnen unserer Klosterwiesenschule und der Rektorin Amelie Heberling für die Kooperation. Der Freiwilligen Feuerwehr Baindt und dem DRK Baienfurt-Baindt danken wir für die Nachtwache im Schulareal. Außerdem bedanken wir uns bei dem Schwäbischen Turnerbund sowie den Organisatoren der Stadt Ravensburg für die gute Vorbereitung und Umsetzung. Gerne hätten wir vier Tage voller Sport, Spaß und Freude er- lebt. Das nächste Landesturnfest findet übrigens vom 13. bis 17. Mai 2026 in Konstanz statt. Ihre Gemeindeverwaltung Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 24 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. gewählte Bewerber/innen Gemeinderat Baindt Wahlvorschlag Name Stimmen Prozent FREIE WÄHLER Stefan Konzett 2.752 16,73% FREIE WÄHLER Florian Kränkle 2.470 15,01% FREIE WÄHLER Yvonne Jaudas 1.811 11,01% FREIE WÄHLER Jürgen Schad 1.782 10,83% FREIE WÄHLER Mladen Petar Renic 1.607 9,77% FREIE WÄHLER Marius Maucher 1.567 9,52% FREIE WÄHLER Bernhard Berle 1.383 8,41% FREIE WÄHLER Michael Alber 1.188 7,22% CDU Johannes Kreutle 1.914 19,41% CDU Volkher Lins 1.567 15,89% CDU Dieter Herrmann 1.419 14,39% CDU Stefan Müller 1.274 12,92% GRÜNE Doris Graf 738 13,85% GRÜNE Michael Spiegel 661 12,41% Ersatzkandidaten Gemeinderat Baindt Wahlvorschlag Name Stimmen Prozent FREIE WÄHLER Renate Stratmann 952 5,79% FREIE WÄHLER Thorsten Lott 941 5,72% CDU Miriam von der Heydt 1.247 12,64% CDU Stephan Winkler 1.112 11,27% CDU Axel Strehle 886 8,98% CDU Harald Hummler 444 4,50% GRÜNE Anna-Sophie Gutzeit 631 11,84% GRÜNE Dirk Gutzeit 478 8,97% GRÜNE Antje Claßen 443 0,0831 GRÜNE Daniela Böhner 426 8,00% GRÜNE Barbara Maria Lyszus 419 7,86% GRÜNE Bernhard Widmann 417 0,0783 GRÜNE Dr. Joachim Kunstmann 341 6,40% GRÜNE Angelika Federau 290 5,44% GRÜNE Rebekka Auer-Gutzeit 278 0,0522 GRÜNE Julia Kommerell 206 3,87% Nummer 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 24 Nummer 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 BEFLAGGUNG des Dienstgebäudes An bestimmten Gedenk- und Feiertagen wird das Dienstgebäude der Gemein- de Baindt beflaggt. Montag, 17. Juni 2024 Jahrestag des Volksauf- stands in der ehemaligen DDR Donnerstag, 20. Juni 2024 Gedenktag für die Opfer von Flucht und Vertreibung Gemeindeverwaltung Baindt Gemeinderatssitzung Einladung zur Sitzung des Gemeinderates Die nächste Sitzung des Gemeinderates findet statt am Dienstag, 18. Juni 2024 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Tagesordnung Öffentlicher Teil 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Sanierung der Klosterwiesenschule, Hauptgebäude: Vergabe der WC-Trennwände, Schreinerarbeiten und Türen, sowie der Medientechnik 05 Antrag auf Abweichung bzgl. Stellplätzen Baindter Hof 06 Bauantrag zum Neubau einer Schleppgaupe am be- stehenden Einfamilienwohnhaus auf Flst. 246/1, Ann- abergstr. 3 07 An- und Umbau Feuerwehrhaus und Bauhof: Vergabe der Malerarbeiten und der Schlosserarbeiten für die Fluchttreppe 08 Vergabe Ausschreibung Reinigungsleistungen Schul-, Kindergartengebäude inklusive Sporthalle ab 2025 09 Satzungsbeschluss zur 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungplanes „Gewerbegebiet Mehlis“ und den örtlichen Bauvorschriften hierzu 10 Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde 2023 Feststellung des Jahresabschlusses 2023 des Eigen- betriebes Wasserversorgung Feststellung des Jahresabschlusses 2023 des Eigen- betriebes Abwasserbeseitigung 11 Haushaltscontrolling des Nachtragshaushaltsplanes 2024 – Ausblick nach der Maisteuerschätzung 12 Sachstand Zuschusswesen (Bewilligung/Beantra- gung) 13 Anfragen und Verschiedenes Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup, Bürgermeisterin Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 10 - 18 Uhr Kinder Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravens- burg Elisabethenstr. 15 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 15. Juni und Sonntag, 16. Juni 2024 Tierklinik Dr. Ganal und Dr. Ewert, Tel.: 0751 - 4 44 30 - Telefonische Anmeldung erforderlich - Apothekennotdienst (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 15. Juni 2024 Kloster-Apotheke Weingarten, Karlstraße 13, 88250 Weingarten, Tel: 0751 56 02 60 Sonntag, 16. Juni 2024 Achtal-Apotheke Baienfurt, Ravensburger Straße 6, 88255 Baienfurt, Tel: 0751 5 06 94 40 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel: 07502 62 10 98 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 24 Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Ravensburger Straße 35, 88250 Weingarten Tel: 0751-560010, Fax: 0751- 5600123 E-Mail: elena.daubert@stiftung-liebenau.de Internet: www.stiftung-liebenau.de/pflege Lebensräume für Jung und Alt Frau Schäch, Sprechzeiten: Di + Do 15:00 – 17:30 Uhr Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de WOHLFÜHLTREFF Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Dienstag von 14 bis 17 Uhr Dietrich-Bohnhoeffer-Saal, Dorfplatz 2, Baindt Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de BETREUTER MITTAGSTISCH Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Freitag von 11 bis 14 Uhr Weingarten, Maybachstraße 1 Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de Veranstaltungen Juni 15.06. Fest der Begegnung Stiftung St. Franziskus Sel. Irmgard 18.06. Gemeinderatssitzung Rathaus 19.06. Seniorentreff BSS 22.-24.06. Dorffest Musikverein 22.06. Mitgliederversammlung VdK Weingarten 26.06. Mitgliederversammlung Blutreitergruppe BSS Juli 03.07. Blutspendetermin DRK SKH 06.07. Dachser-Cup SV Baindt Sportplatz 12.07. Kameradschaftsabend Musikverein 12.07. Hl. Blutfest Blutreiter Bad Wurzach 16.07. Gemeinderatssitzung Rathaus 17.07. Sommerfest Seniorentreff BSS 19.07. Kameradschaftsabend Feuerwehr 24.07. Mitgliederversammlung Reitergruppe 26.-28.07. Weinfest Schalmeienkapelle Kindergärten Kindergarten Sonne Mond und Sterne Viel Spaß bei der Familienolympiade im Kindergarten Sonne, Mond und Sterne Das Team vom Neubau des Kindergartens Sonne, Mond und Sterne hatte am vergangenen Freitag alle Kinder und deren Eltern zur Familienolympiade ein- geladen. Nummer 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Das Team des Neubaus hatte zur Olympiade eingeladen Zahlreich wurde die Einladung angenommen und so er- schienen viele Familien mit freudiger Erwartung und guter Laune zur Olympiade. Der Wettergott hat mitgespielt, bei Sonnenschein und warmen Temperaturen traten die Familien gegeneinan- der an. Bei der Olympiade war jede Familie ein Gewin- ner und wurde nach der Überreichung der Urkunde zum Fotoshooting eingeladen. Zur Stärkung organisierte der Elternbeirat Würstchen und zur Erfrischung wurden Ge- tränke angeboten. Nach einem erfolgreichen, sportlichen Nachmittag, konnten alle Familien ausgepowert und zu- frieden ins Wochenende starten. Der Einsatz wurde mit einer Urkunde belohnt Kindergarten St. Martin Besuch von den Mitarbeitern des For- stamtes Jedes Jahr ist unser Kindergarten jeweils im Frühjahr und im Herbst eine Woche im Wald. Dieses Jahr musste die Waldwoche im April ab- gesagt werden. Grund dafür war schlechtes Wetter mit Minusgraden und Regen. Aus den Waldtagen wurden kur- zerhand Naturtage gemacht. Jeden Tag machten sich die Kindergartengruppen, mit Regenkleidung und Gummis- tiefeln gerüstet auf den Weg durch unser schönes Baindt. Im Mai gab es aber von den Mitarbeitern des Forstamtes eine große Überraschung. Viele kleine und große gesägte Baumstämme brachten sie mit in den Kindergarten. Da- raus entstanden kleine Sitzmöglichkeiten, ein Brettspiel, Balancierstämme und vieles mehr. Alle Kinder bedanken sich sehr bei den Mitarbeitern des Forstamtes für die neuen Spielmöglichkeiten in unserem großen Garten, das Kindergartenteam überreichte als Dank eine kleine Vesperkiste. Besuch in der Bücherei Baindt Die Vorschüler unseres Kindergartens besuchten am 14. Mai die Bücherei in Baindt. Frau Lins zeigte uns ihren Schreibtisch im Eingangsbe- reich, an dem man mit einem Büchereiausweis Bücher uvm. ausleihen kann. Sie zeigte uns, was die verschiedenfarbigen Punkte an den Buchrücken für Bedeutungen haben, z.B.: Bücher mit einem grünen Punkt sind die Sachbücher. Bilderbücher erkennt man an ihrem roten Punkt. Anschließend wurde das Buch „Hex mir Farben kleine Hexe“ vorgelesen. Die Kinder konnten das Buch anhand der Symbole mitlesen. Alle Kinder konnten Frau Lins viele Fragen stellen, wie z.B.: „Warum gibt es in einer Bücherei CDs?“ oder „Wie ist es in der Bücherei zu arbeiten?“ Danach hatten die Kinder die Möglichkeit, selbst die Bü- cher anzuschauen. Manche Kinder haben mit ihrem Büchereiausweis Bücher/ CDs für zu Hause ausgeliehen. Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 24 Alle Vorschüler bedanken sich herzlich bei Frau Lins und freuen sich schon auf neue interessante Bücher, die sie mit ihren Eltern beim nächsten Büchereibesuch entde- cken können. Zur Informationi Ja zur Unordnung, nein zu Plastik Jeder von uns kennt diese Situation. Wir sind mitten bei der Gartenarbeit und es kommt ein Anruf. Oder wir haben es eilig, weil die Pflänzchen noch schnell in die Erde müs- sen. Das Aufräumen nach der Arbeit, kann so manchmal zu kurz kommen. Dabei bleiben dann auch mal Pflanz- schalen oder Plastiktüten liegen. Unordnung im Garten ist eigentlich eine gute Sache. Die verschiedenen Strukturen kommen unseren heimischen Arten zugute. So schaffen unsere liegengebliebenen Hau- fen aus Stein, Sand, Laub oder Holz dringend gebrauch- ten Lebensraum. Plastik hat hier allerdings nichts zu su- chen. Durch Verwitterung aufgrund Temperatur, Sonne, Wind und Wasser, wird das Material brüchig und bleibt als Mikroplastik viele Jahre in unserem Boden. Die Erde später von den Plastikteilchen zu befreien, ist praktisch nicht möglich. Was das für das Bodenleben bedeutet, ist noch nicht abschließend geklärt. Das eine Gesundheitsgefährdung für den Menschen besteht ist aber sehr wahrscheinlich. Plastikschnüre und sonstiger Müll, wird auch immer öfter zum Nestbau von Vögeln genutzt. Diese werden zu einer direkten Gefahr für Küken im Nest durch strangulieren. Auch Schläuche zur Tröpfchenbewässerung sind unge- eignet. In der prallen Sonne können sich Weichmacher lösen und gelangen in das Gießwasser. Die Schläuche selbst halten meistens nur etwa zwei Jahre und werden recht schnell porös. Wenn sie Erde, Pflanzschalen und sonstiges Material aus Plastik kaufen müssen, sollte eine umweltgerechte Entsorgung stattfinden. Falls sie gänzlich auf Plastik im Garten verzichten möch- ten, eignet sich das ansetzen von Kompost um die vor- handene Erde wieder zu aktivieren. Außerdem sind Ak- tivkohle und eine Gründüngung zu empfehlen. Anstatt Pflanzenklips aus Plastik, kann eine Juteschnur für die verschiedensten Arbeiten genutzt werden. Eine tolle Gelegenheit um Pflanzen ohne Plastiktöpfchen zu bekommen sind Tauschbörsen, bei denen auch ein Eimer oder sonstige Behälter für den Transport genutzt werden können. Vielleicht haben sie auch Lust, eine solche Tauschbörse mit ein paar weiteren Pflanzenliebhabern in ihrer Gemeinde zu organisieren? Plastikfrei gärtnert es sich dann auch schon viel schöner. Wir können so getrost mitten bei der Arbeit innehalten, ein Päuschen einlegen und dem Gezwitscher der Jungvögel zuhören, ohne hin- terher aufräumen zu müssen. Wir wünschen Ihnen weiterhin viel Freude in Ihrem Stück Natur. Sara Marouni Eine Rankhilfe aus Holz und Juteschnur ist schnell aufge- baut. Ganz ohne Plastik. Foto: Sara Marouni Nummer 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Wohl-Fühl-Treff 20-jähriges Jubiläum der Betreuungs- gruppe „Wohl-Fühl-Treff“ – ein Grund zu feiern! Am 25ten April feierten die Mitarbeiter*innen der Betreu- ungsgruppe „Wohl-Fühl-Treff“ Baienfurt/Baindt im festli- chen Rahmen ihr 20-jähriges Jubiläum. Mit dabei war der Leiter der Kirchlichen Sozialstation Schussental, Herr Stuhl- müller und die Koordinatorin der Betreuungsgruppen,Frau Munding. Frau Munding ehrte unsere Mitarbeiter*innen für ihre langjährige Zugehörigkeit. Zum Nachmittagskaffee im erweiterten Kreis mit reichhaltigem Kuchenbuffet und Live-Musik waren auch die ehemaligen Mitarbeiter*innen eingeladen. Herr Stuhlmüller betonte in seiner Rede die Wichtigkeit der ehrenamtlichen Betreuung, auch als Ent- lastung für die pflegenden Angehörigen. Für unsere der- zeitigen Gäste fand in der Folgewoche eine kleine Feier mit gutem Essen und einer musikalischen Darbietung statt. Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 15. Juni - 23. Juni 2024 Gedanken zur Woche: Lebenskunst Von allen Besitztümern auf Erden ist das Wertvollste die Lebenskunst. Denn alles andere können Kriege Und Schicksalsschläge rauben, die Lebenskunst aber bleibt uns bewahrt. Hipparchos Samstag, 15. Juni 18.30 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Ministranten: Theresa Henzler, Thomas Henz- ler, Lena Himpel, Leopold Koch, Lenny Sonntag († Hilda und Fritz Blank, Ida und Georg Selensky, Familie Schnell, Familie Kienhöfer, Eugen Hal- der, Jahrtag: Anna Halder, Hermann Schilling) Sonntag, 16. Juni – 11. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baienfurt – Familiengottesdienst mit dem Kin- dergarten St. Josef, 4. Todestag von Pfarrer Erwin Lang 11.15 Uhr Baienfurt – Taufe von Nora Alina Dienstag, 18. Juni 07.50 Uhr Baindt - Schülergottesdienst Mittwoch, 19. Juni 09.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier 14.00 Uhr Baindt - Seniorentreffen – Vortrag im Bischof Sproll Saal Donnerstag, 20. Juni 07.45 Uhr Baienfurt - Schülergottesdienst Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: (Achtung: vorübergehende Änderung) Montag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer 9406-17 Amtsblatt 9406-26 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt Leitung Hauptamt Frau Stocker (geb. Maurer) 9406-40 stellvertr. Leitung Hauptamt Ordnungsamt Frau Heilig 9406-11 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Nowak/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Frau Nowak/Frau Ziegler 9406-14 Volkshochschule Frau Brei 9406-12 Gewerbeamt Frau Brei 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Herr Bautz 9406-14 Hallenbelegung SKH Frau Gerhardt 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei, Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Altbau 94114-140 E-Mail: leitung.altbau@kiga.baindt.de Leitung Neubau 94114-141 E-Mail: leitung.neubau@kiga.baindt.de Leitung Schulgebäude 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.schulgebaeude@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 24 Freitag, 21. Juni 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier († Elisabeth Kaplan) 16.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier im Pflegeheim Selige Irmgard Samstag, 22. Juni 18.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier Sonntag, 23. Juni – 12. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baindt – Familiengottesdienst Ministranten: Lisa Schad, Rafael Dorn, Nele Gründler, Pia Kreutle, Marian Schäfer, Mona Stiefvater († Johann Germann, Adalbert Berger, Jutta und Hugo Futterer, Silvia Snoek, Maria Kaplan, Maria und Donatus Kaplan, Josef Jerg, Franz und Eugen Schmidt, Kurt Städele, Jahrtag: Lu- cia Fischer, Eduard Gelzenlichter) 11.15 Uhr Baindt – Taufe von Timo Rosenkranzgebet im Juni Im Juni laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 08.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 – 11.30 Uhr Donnerstag, 20. Juni geschlossen Freitag 09.30 – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Urlaub Pfr. Staudacher Von Dienstag, 2. Juli bis Donnerstag 25. Juli ist Pfarrer Staudacher im Urlaub. In dieser Zeit finden an den Werk- tagen Mittwoch und Freitag um 9 Uhr keine Gottesdiens- te statt. Beerdigungsdienst hat Gemeindereferentin Frau Silvia Lehmann. Einladung Seniorentreff Wir laden Sie ein zu unserem nächsten Seniorentreff am Mittwoch, 19. Juni 2024 um 14.00 Uhr in den Bi- schof-Sproll-Saal. Einen herzlichen Willkommensgruß an unsere Bürger- meisterin, Frau Simone Rürup. Sie berichtet über Aktuel- les aus unserer Gemeinde. Nehmen Sie sich Zeit für diesen sicher interessanten und informativen Nachmittag. Wir freuen uns auf Sie. Liebe Grüße Ihr Seniorenteam ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Ökumenischer Krabbelgottesdienst am 16.Juni 2024 um 10.45 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal, Dorfplatz 2/1 in Baindt Du bist mein Fels Wir laden hiermit alle Kinder mit Ihren Eltern, Geschwis- tern, Großeltern, Paten und Freunden herzlich ein! Einladung zur Taizéandacht in Baindt Wir laden Sie alle recht herzlich ein zu unserer ökumenischen Taizéandacht am 23. Juni 2024 um 19.00 Uhr in den Die- trich-Bonhoeffer-Saal in Baindt. Wir freuen uns, wenn Sie mit uns zusam- men die Andacht feiern. Nummer 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Der Menschensohn ist gekommen, zu suchen und selig zu machen, was verloren ist. Lk 19,10 Sonntag, 16. Juni - 3. So. n. Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst, mit dem Liederkranz Baienfurt, Ev. Kirche (Prädikant J. Stratmann) 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche, Ev. Gemeindehaus 10.45 Uhr Baindt Krabbelgottesdienst, Dietrich-B onhoeffer-Saal (Schöberl) Montag, 17. Juni 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe, Ev. Gemein- dehaus Mittwoch, 19. Juni 14.30 Uhr Baienfurt Frauenkreis, Ausflug, Abfahrt am Ev. Gemeindehaus Donnerstag, 20. Juni 20.00 Uhr– Baienfurt Ur-Geschichte, Ev. Gemeindehaus 21.00 Uhr (Schöberl) Freitag, 21. Juni 14.30 Uhr Baindt Kino „ Das fliegende Klassenzimmer, Dietrich-Bonhoeffer-Saal 16.15 Uhr Baindt Kino Zoomania“, Dietrich-Bonhoef- fer-Saal Sonntag, 23. Juni - 4. So. n. Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Abendmahlsgottesdienst mit Tau- fe, Ev. Kirche (Pfr. Schöberl) 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst im Pflegeheim (Prädikant W. Gross) 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche, Ev. Gemeindehaus 19.00 Uhr Baindt Taizéandacht, Dietrich-Bonhoef- fer-Saal Gedanken zum Wochenspruch Dass wir in un- seren Krisen immer wieder so agieren, als wären wir Götter und nicht Men- schen, zeigt sich auch dann, wenn davon die Rede ist, dass wir die Welt vor der Klima-Katastrophe retten müssten. Es ist tatsächlich richtig, dass wir als Christen allen Kli- mabewegungen voran so zu leben haben, dass wir dem Auftrag zur Bewahrung der Schöpfung befolgen. Aber weil wir Menschen sind und nicht Götter, scheitern wir, auf uns allein gestellt, an diesem großen Auftrag im- mer wieder. Doch Gott sei Dank, wir sind nicht allein in die Welt gestellt. Gottes Schöpfergeist ist noch immer am Wirken und was bei Menschen unmöglich ist, ist bei Gott möglich. Nicht nur mit Blick auf unser Klima, sondern auch im Kli- ma des Miteinanders, sind dringend echte Umkehr und eine Neuausrichtung auf die gute Ordnungen angesagt, die uns von Gott mitgegeben sind. Und Gott sei Dank: Das Entscheidende hat er durch Jesus schon geschafft: Versöhnung über alle Grenzen hinweg im Geist seiner Liebe. Das ist die Triebkraft, auch für den Umgang mit aktuellen Krisen und Lebensfragen, die uns umtreiben. Gottes Segen! – Ihr Martin Schöberl Ur-Geschichte(n) – 7 Wochen mit dem Anfang der Bibel Diese Texte machen Mut, an der Fassade unserer Welt zu krat- zen, und darüber zu staunen, wie auch in unseren Tagen un- ter der dunklen Oberfläche der Krisen die schillernde Buntheit des guten Anfangs zu leuchten beginnt und wie ich mich selbst mit meinen eigenen Lebensfra- gen in diesen Texten wiederfin- de; mich selbst und Gott, als Ursprung und Gegenüber. Wir treffen uns donnerstags, 20-21 Uhr im Ev. Gemein- dehaus, Öschweg 30, in Baienfurt. – Die Abende können auch einzeln gewinnbringend besucht werden. Nächste Termine: 20. Juni (Genesis 4,1-25: Fluch und Schutz); 27. Juni (Genesis 6,1-4: Fleisch und Geist) & 4. Juli (Genesis 6,5-8; 7,1-10; 8,20-22: Tod und Rettung) Ich freue mich auf die gemeinsame Entdeckungsreise! – Martin Schöberl, Pfarrer Herzliche Einladung zum Kino-Nachmittag Am: 21.6.24 Um: 14.30 Uhr Das fliegende Klassenzimmer Um: 16.15 Uhr Zoomania Wo: Dietrich-Bonhoeffer Saal Baindt 1.Treffpunkt: 14.15 Uhr 2. Treffpunkt: 16.00 Uhr vor dem Rathaus am Dorfplatz Eintritt frei Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 24 Frauenkreis am MITTWOCH, den 10. April 2024 um 19:00 Uhr im Evangelischen Gemeindehaus Öschweg Ganz herzlich laden wir zu unserem nächsten Frauenkreis- termin am 19.6.24 ein. Unser diesjähriger Ausflug soll uns nach Vogt zu Anamia führen. Wir treffen uns um 14:30 Uhr am Gemeindehaus im Öschweg und fahren pünktlich von dort in Fahrgemeinschaft. Im Anamia gibt es Gele- genheit zu stöbern. Anschließend wolllen wir gemeinsam Kaffeetrinken auf der Terrasse des Hauses und von dort den schönen Garten genießen. Euer Team Frauenkreis am MITTWOCH, den 19. Juni 2024 um 14:30 Uhr AUSFLUG Abfahrt am Evangelischen Gemeindehaus Öschweg Ganz herzlich laden wir zu unserem nächsten Frauen- kreistermin am 19.06.24 ein. Unser diesjähriger Ausflug soll uns nach Vogt zu Anamia führen. Wir treffen uns um 14:30 Uhr am Gemeindehaus im Öschweg und fah- ren pünktlich von dort in Fahrgemeinschaft. Im Anamia gibt es Gelegenheit zu stöbern. Anschließend wolllen wir gemeinsam Kaffeetrinken auf der Terrasse des Hauses und von dort den schönen Garten genießen. Euer Team Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Tage der Guten Nachricht vom 20. - 23. Juni Was ist die Hauptsache des Lebens? Wozu leben wir auf dieser Welt? Geht es um Gesundheit? Um Reich- tum? Um Anerkennung? Um Freude? Um Sicherheit? Das sind Fragen, die sich viele Menschen stellen. Doch wo finden wir Antworten darauf? Wo erfahren wir, wo- rum es wirklich geht? Mit folgender Themenreihe behandeln wir Lebensfra- gen, die Sie sich vielleicht auch schon gestellt haben. Hiermit laden wir Sie herzlich zu den Vorträgen ein! Donnerstag, 20.06.2024: Hauptsache gesund?! Freitag, 21.06.2024: Hauptsache sicher?! Samstag, 22.06.2024: Hauptsache tolerant?! Sonntag, 23.06.2024: Hauptsache religiös?! Vereinsnachrichten Jugendfußball C-Juniorinnen Spitzenspiel endet mit Remis TSV Tettnang – SV Baindt/Blitzenreute/ Fronhofen 1:1 Das vorentscheidende Spiel um die Meisterschaft der Verbandsrunde hielt, was man sich davon erwartete. Von Beginn an bis zur letzten Minute der Nachspielzeit bot sich den Zuschauern Spannung live. Bei besten Be- dingungen spielten unsere Mädels ihr dominantes Ball- besitz- und Passspiel. Die Gastgeberinnen aus Tettnang setzten Verteidigung und bei Ballgewinn auf schnelle Konter. In der 11 Minute führte ein solcher zur 1:0 Führung gegen uns. Unsere U15 Juniorinnen spielten unbeein- druckt ihren Kombinationsfußball weiter und erarbeite- ten sich durch wunderbare Tiefenpässe im letzten Drittel eine Großchance nach der anderen. Ein Torabschluss von Vivienne Pogrzeba ging gar an die Unterkante der Latte und landete hinter der Torlinie, doch leider erkannte, der in dieser Situation weit entfernt stehende Schiedsrichter das Tor nicht an. Die Angriffswellen unserer Spielerinnen gingen weiter, ermöglicht durch unser stark besetztes Mit- telfeld um Sophie, Sarah und Hedda, die immer wieder die Stürmerinnen herrlich in Szene setzten. Auf der anderen Seite kam es durch unsere perfekt geordnete Abwehr um Victoria, Lena und Jana sowie die sehr gut mitspielende Torspielerin Sara zu keiner einzigen Torchance seitens der Tettnangerinnen mehr. In der zweiten Halbzeit erhöhten unsere Mädels den Druck, das Mittelfeld wurde zusätzlich durch Haifaa ver- stärkt, die viele Bälle eroberte und im Sturm kam Maylin hinzu, die sich mehrfach durchsetzte. Tettnang dagegen verlegte sich gänzlich auf das Verteidigen, doch trotz weiterer unzähliger Torchancen wollte der Ausgleich nicht fallen. Dann lief bereits die zweite Minute der Nachspielzeit. Jana wurde tief in das rechte Halbfeld geschickt, setzte sich gegen ihre Verteidigerin durch und legte den Ball auf die in den Strafraum nachrückende Hedda zurück. Abschluss – Tor! Der hochverdiente Ausgleich mündete in einen emotiona- len Torjubel. Auf der anderen Seite brachen die Tettnan- gerinnen bei dem Sekunden später ertönenden Abpfiff, erschöpft von ihrer aufopfernden Abwehrleistung, am Boden zusammen. Die Brisanz des Ergebnisses: Sollten beide Teams in den verbleibenden Punktspielen erfolgreich sein, kommt es zum Entscheidungsspiel um die Meisterschaft. Es spielten: Sara Jucic, Victoria Wertmann, Lena Füssel, Jana Eiberle, Sopie Heilmeier, Sarah Leibfahrt, Hadda Said, Haifaa Alosh, Maylin Kretzer, Vivienne Pogrzeba Nummer 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 D-Junioren SV Baindt- SGM SG Aulendorf/Blönr/Ebersb I 4:0 Nach der Pause durch die Pfingstferien erwartete unsere D-Jugend am Samstag den 08.06 die SGM Aulendorf/ Blönr/Ebersb zum nächsten Heimspiel.Die Mannschaft wollte an die erfolgreiche Partie vor den Ferien anschlie- ßen und begann das Spiel mit viel Tempo und Druck. Aus der sicheren Abwehr heraus wurden die Spielzüge einge- leitet und die ersten Spielzüge waren durch Abseitsstel- lungen leider nicht erfolgreich. In der 14. Minute waren die Jungs dann erfolgreich und so konnte Lucca nach einem schönen Spielzug das verdiente 1:0 erzielen. Die Mann- schaft hatte den Gegner gut im Griff, konnte die meisten Angriffe wegverteidigen und wenn Abschlüsse auf das Tor kamen, wurden diese durch unseren Torwart Max ent- schärft. Leider wurden einige Momente im Pressing nicht sauber ausgeführt, um den Gegner mehr unter Druck zu setzen. So machte Anton P. in der 21. Minute alles richtig, und konnte beim Pressing den Ball erobern und mit Wil- len durch die Abwehr kämpfen und das 2:0 erzielen. Mit diesem Ergebnis ging es auch in die Halbzeit. Nach der Halbzeit wurden einige Umstellungen gemacht und der Beginn war daher sehr zerfahren und wenig Spielfluss vorhanden. So kam es etwas überraschend, dass nach einem langen Ball von Giulio auf Lucca sich dieser bis auf die Grundlinie durchsetzte und mustergültig auf Luis auflegte der in der 33. Minute das 3:0 erzielen konnte. Ein sehr schön heraus gespielter Treffer über 3 Stationen. Jetzt wurde das Tempo etwas herausgenommen und die Zweikämpfe teilweise nicht mehr so konsequent geführt. Dies führte zu einigen Chancen durch die Gegner, welche einmal durch die Latte und den Pfosten entschärft wur- den. Die weiteren Chancen der Gegner konnten durch Max mit hervorragenden Aktionen pariert werden. In der 48. Minute hatten auch wir Alu-Pech und ein schöner Freistoß von Leon landete leider nur am Pfosten. Aber Leon hatte bereits in der 52. Minute die nächste Chance das Tor zu erzielen und lies dem Torwart nach einem schönen Zu- spiel keine Chance und schob den Ball zum 4:0 Endstand in die Maschen. Die restlichen Minuten passierte nichts mehr und so ge- wann man die Partie verdient mit 4:0 und durch die so- lide Abwehrleistung das 2. Spiel in Folge ohne Gegentor. Mit dieser Einstellung ist man für das Derby am nächs- ten Samstag gegen den Tabellenführer aus Baienfurt gewappnet Glückwunsch und weiter so! Es spielten: Max Sch., Rafael D., Theo G., Anton P., Ben D., Lucca B., Mohamad B., Leon K., Giulio A., Luis H., Anton St. C-Junioren SGM Baindt/Baienfurt I – SV Reute I 0:1 Der Wettergott meinte es an diesem Samstagnachmit- tag nicht sonderlich gut mit uns. Pünktlich zum Spielbe- ginn begann es zu regnen. Dies brachte allerdings we- der unsere Gegner noch uns von unserem Spielplan ab. Beide Mannschaften spielten eine solide erste Halbzeit mit Chancen auf beiden Seiten. Um jeden Ball wurde gefightet. Der SV Reute kam etwas besser in die Partie. Nach etwas mehr als zehn Minuten schafften unsere Geg- ner aus einem Ballverlust im Mittelfeld einen schnellen Tempogegenstoß. Der Abschluss landete schließlich am Außenpfosten. Um so länger die erste Halbzeit dauerte desto besser kamen wir ins Spiel und schafften zwei, drei vielversprechende Torabschlüsse, allen voran in der 20. Spielminute ein Weitschuss von Luis aus etwa 25 Metern Torentfernung, der sich brandgefährlich dreht und senkte und aus dem Innenpfosten des linken Torwinkels wieder zurück ins Spielfeld prallte. Kurz vor der Halbzeit belagerten wir das Tor unseres Gegners. Zunächst ein Lattenschuss und im Anschluss eine Glanztat des gegnerischen Torhüters, der den Ball noch von der Linie kratzen konnte, verhinderten unsere Führung noch vor der Pause. Nach der Halbzeit kamen wir mit Schwung und einem tollen Teamgeist ins Spiel, und konnten dem Tabellen- führer aus Reute nicht nur Paroli bieten, sondern waren auch die bessere Mannschaft. Jeder kämpfte für sei- nen Mannschaftskameraden. Kein Ball wurde aufgege- ben. Während Reute in der zweiten Halbzeit lediglich zu Halbchancen und einem gefährlichen Weitschuss kam, konnten wir ein ums andere Mal unsere Spielfreude und unseren Kampfgeist in teilweise stark heraus gespielte Torabschlüsse ummünzen. So war unser Führungstreffer in der 43. Minute die logische Konsequenz. Ein toller, hoher Diagonalball aus der Viererkette von Ja- kob, wurde mustergültig von Linus direkt mit nur einem Kontakt in die Schnittstelle weitergeleitet. Der zum rich- tigen Zeitpunkt im Vollsprint gestartete Timo erreichte den Ball vor dem gegnerischen Torwart und schob aus etwa 11 Metern halblinker Position ins lange Eck ein. Ein traumhafter Spielzug wie aus dem Lehrbuch! Nach weiteren guten Torgelegenheiten unsererseits war es wiederum Timo dem der Ball an der Strafraumkante etwas glücklich vor die Füße fiel. Diese Gelegenheit ließ er sich nicht entgehen und vollendete clever zum 2:0 in der 56.Minute. Unser Gegner versuchte zwar nochmal alles, war jedoch mehr und mehr frustriert, da wir an diesem Tag einfach nicht zu bezwingen waren. Ein verdienter Sieg nach einer tollen Mannschaftsleistung!!! Tore: 1:0 Timo Kutter (43.); 2:0 Timo Kutter (56.) TC Baindt e.V. Am vergangenen Wochenende starteten bereits einige unserer Mannschaften in die diesjährige Verbandsrunde. KIDS-Cup U12 Bezirksstaffel 1: TC Baindt – SPG Bad Waldsee/Gaisbeuren/Haisterkirch 1:5 Voller Energie und Vorfreude auf das erste Spiel traten unsere Kids am Mittwoch, den 5.6. zum Heimspiel auf den Tennisplatz. Auch die Junioren der Spielgemeinschaft wa- ren top motiviert. So kam es zu den ersten Begegnungen im Einzel. Die Gäste konnten hier durch Erfahrung und Spielstärke glänzen. Allein Felix behauptete sich souverän gegen seinen Gegner und gewann beide Sätze deutlich. Auch im Doppel war die SPG überlegen und entschied je- den Satz für sich. Jedoch freuten sich die Baindter über jeden errungenen Punkt und ließen sich die Freude am Spiel nicht nehmen. So ist die Motivation für die kommen- den Spiele hoch und der Siegeswille ist geweckt. Für Baindt spielten Cedric, Lenny, Elias, Felix, Jakob und Josefine Junioren U15 Kreisstaffel 1: SG Baienfurt Tennis 1976 – TC Baindt 6:0 An diesem Freitag hatte unsere U15 Mannschaft ihr ers- tes Verbandsspiel der Saison 2024. Es ging gleich zum Lokalderby nach Baienfurt. Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 24 Ohne die etatmäßige Nummer 1 gingen unsere U15 etwas ersatzgeschwächt in das Match. Schon schnell war klar, dass die Baienfurter ihrer Favoritenrolle gerecht werden würden. An Position 1 spielend, hatte Vinzent Neubauer eine starke Gegnerin, die mit sehr guten Grundschlägen das Spiel dominierte. Vinzent versucht dagegen zu hal- ten, war aber am Ende der Ballwechsel immer etwas zu ungeduldig und unterlag recht deutlich. Maurice Zimmer- mann an Position 2 erging es ähnlich. Er verlor sein Einzel mit 6:1 6:1. Rafael Dorn war hingegen gut in sein Match gestartet. Nachdem er den ersten Satz gewinnen konnte, kam sein Gegner besser ins Spiel. Am Ende musste sich Rafael leider im Matchtiebreak doch geschlagen geben. Jonathan Boenke startete auch gut in sein Einzel, unterlag am Ende aber in 2 Sätzen. Damit war die Entscheidung leider schon gefallen, die Baienfurter lagen uneinholbar mit 4:0 nach den Einzeln in Führung. Nach kurzer Pause ging es in die Doppel. Auch hier sah das Bild ähnlich aus, beide Doppel wurden deutlich ver- loren. Vinzent und Maurice spielten im ersten Doppel und unterlagen mit 6:2 6:0. Rafael und Jonathan verloren ih- res mit 6:2 6:1. Damit stand der 6:0 Sieg der Baienfurter fest. Die Spieler hatte trotzdem alle ihren Spass. In geselliger Runde wurde dann noch zum Abschluss gemeinsam Pizza gegessen. Junioren U18 Bezirksstaffel 2 TC Baindt – TC Friedrichshafen 6:0 Zu ihrem ersten Verbandsspiel in diesem Jahr traf unsere U18 am Samstag zu Hause auf die 3. Mannschaft des TC Friedrichshafen. Bei schönem Wetter ging es am Morgen um 9 Uhr auf unserer Anlage in Baindt los. Nachdem die U18 letztes Jahr aufgestiegen war, musste in der höheren Bezirksstaffel mit stärkeren Gegnern gerechnet werden. An Position 1 spielte der Vereinsrückkehrer Laurin Wösle. Nach etwas Startschwierigkeiten mit Satzverlust im ers- ten Satz, konnte er das Match noch drehen und gewann im Matchtiebreak. Tim Pantoffelmann und Lukas Zö- schinger kamen sehr stark aus der Winterpause. Beide zeigten, warum sie letztes Jahr als Stützen der U18 den Aufstieg klar gemacht hatten. Beide gewannen ihre Spie- le sehr deutlich. Lediglich Johannes Neubauer hatte mit der höheren Spielklasse noch etwas Startschwierigkeiten. Er musste sich an Position 4 seinem Gegner geschlagen geben. Somit stand es nach den Einzeln 3:1 für Baindt. Im ersten Doppel spielten Laurin und Lukas starkes Ten- nis und gewannen deutlich mit 6:4 6:2. Tim und Johan- nes machten es spannender. Den ersten Satz gewannen sie. Im zweiten Satz hatten sie beim Stand von 5:3 schon einige Matchbälle. Die nächsten Matchbälle folgten im Tiebreak des 2. Satzes. Der 2. Satz ging sogar verloren. Im Matchtiebreak ging es dann weiter knapp her, Tim und Johannes mussten jetzt selbst Matchbälle abwehren. Am Ende konnten sie aber doch noch den Matchtiebraek mit 13:11 gewinnen. Damit war das Endergebnis 5:1 für die Baindter U18. Ein spitze Sieg in der höheren Bezirksstaffel. Herren 30: Bezirksliga: TC Warthausen – TC Baindt 8:1 Bei regnerischem Wetter spielte die Herren 30 - Mann- schaft des TC Baindt nach intensiver Vorbereitung ihr erstes Saisonspiel in Warthausen. Im Endergebnis hatten wir gegen TC Warthausen trotz guter Leistungen keine Möglichkeit, das Spiel zu gewinnen. Dennoch gab es ei- nem sportlichen Leckerbissen in Form unserer Nummer 1. Stefan Boenke gewann sein Einzel in einem dreistün- digen epischen Match. Einen herzlichen Dank gilt auch unserem Ersatzspieler Michael Trotzki. In zwei Wochen findet das erste Heimspiel in Baindt gegen TC Sonder- buch statt. Nach weiterem Training und guter Vorberei- tung auf dem Dorffest sollte einem besseren Ergebnis nichts im Weg stehen. Herren 50/1: Bezirksoberliga TC Baindt - TA SV Haisterkirch 3:6 Erstes Gruppenspiel in 2024. Bei wechselhaften, jedoch (noch) gutem Tenniswetter begannen wir unsere Einzel. Stefan sicherte uns souverän den ersten Punkt. Gerhard, nach Match-Tie-Break den Zweiten. Leider war´s das dann auch schon. Nach den Einzel stand es 2:4. Nach er- giebigen Regengüssen ging es dann in die DoppeI, die dann auch in ergiebigem Regen endeten. Gerhard und Peter konnten uns noch einen Punkt sichern. Mehr war an diesem Tag, sportlich gesehen, leider nicht drin. Mit unseren Gästen hatten wir dann noch einen kamerad- schaftlichen Ausklang. Herzlichen Dank an die Personen, die uns in der Bewir- tung kurzfristig so tatkräftig unterstützt hatten. Den Besu- cheransturm hätten wir alleine nicht bewältigen können. Es spielten Einzel: 1. Peter Schmitt, 2. Stefan Schäfer, 3. Wolfi von Bank, 4. Gerhard Reich, 5. Josef Spöri, 6. Ha- rald Steinmeier. Doppel: 1. Peter/Gerhard, 2. Stefan/Josef, 3. Wolfi/Harald. Herren 65: Doppelrunde SPG Hettingen-Inneringen – TC Baindt 0:4 Die Baindter konnten ihre Siegesserie gegen die Spielge- meinschaft von der Schwäbischen Alb fortsetzen. Somit bleibt man seit Einführung der Doppelrunde in der Saison 2022 weiterhin ungeschlagen. Die Doppel E.Feurle/W.Graf , R.Puk/W.Graf und E.Feur- le/M.Reich gewannen klar. Das 4.Doppel mit R.Puk/M. Reich wurde im Match-Tiebreak gewonnen. Es waren im Einsatz: Roland Puk, Erwin Feurle, Werner Graf, Max Reich. Herren 70: Doppelrunde TC Baindt – TC Biberach 3 : 1 Mit Baindt und Biberach trafen zwei Mannschaften aus unterschiedlichen Gruppen der Doppelrunde aufeinan- der, die bisher keine Matches verloren hatten. Karl Heinz Hänssler und Klaus Klumpp erzielten mit einem klaren 6:3 und 6:1 Sieg die 1:0 Führung. Willy Fischer und Ulli Spille erhöhten nach über 2 Stunden attraktivem Tennis mit 7:5 und 6:4 auf 2:0. In der zweiten Doppelrunde mussten sich Ulli Spille und Klaus Klumpp dem überlegenen Spitzend- oppel aus Biberach mit 1:6 und 1:6 geschlagen geben. Karl Heinz Hänssler und Gerhard Zinser ließen nichts anbren- nen, besiegten ihre Gegner mit 6:2 und 6:2 und erhöhten das Spielergebnis auf 3:1. Vielen Dank an alle Spieler und Mannschaftsmitglieder, die zu diesem guten Start in die Doppelrunde beigetragen haben. Vorschau: Samstag, 15.6.: TC Weingarten 2 – Junioren U18 Herren 40 – TC Meckenbeuren-Kehlen 2 TC Schmalegg – Herren 50/2 TA TV Dettingen/Iller – Damen 40 Damen 60 – SPG Berg/Blitzenr./Ösch-Weing. TC Isny – Herren 50/1 Nummer 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Montag, 17.6.: Herren 65 – TC Bad Saulgau (Doppelrunde) TC Weingarten – Herren 70 (Doppelrunde) Mittwoch, 19.6.: TC Onstmettingen – Herren 65 Musikverein Baindt Herzliche Einladung zum Dorffest vom 22.-24. Juni 2024 Wie sie bestimmt schon mitbekommen haben, findet vom 22. – 24. Juni 2024 dieses Jahr wieder das allseits beliebte Dorffest auf dem unteren Schulhof in Baindt statt. Wir haben wieder ein ganz besonderes Programm für Blas- musik- aber auch Rockfans zusammengestellt. Am Sams- tag beginnen wir ab 18:30 Uhr mit unserem Rock-Abend. Dieses Jahr spielt für sie die Band „Four Beats Faster“. Am Sonntag starten wir dann mit einem zünftigen Früh- schoppen in den Tag. Hierbei unterhält sie der Musikverein Alttann mit feinster Blasmusik. Ab 14:30 Uhr zeigen dann die kleinen Musikantinnen und Musikanten, was sie ge- lernt haben. Hier können sie gespannt dem Vororchester und der Bläserklasse lauschen. Danach übernimmt eine kleine Abordnung des Musikvereins Baindt und bringt sie schon einmal in Jubelstimmung für das im Anschluss beginnende EM-Spiel. Abschließen möchten wir unser Festwochenende wieder mit dem Feierabendhock am Montag, den 24.06.2024 ab 16:30 Uhr. Auch am Montag sind sie musikalisch bestens versorgt mit unserer Pro- jekt-Jugendkapelle sowie dem Musikverein Baienfurt. Auch kulinarisch haben wir Einiges zu bieten. Genießen sie über das ganze Festwochenende ein frisch gezapftes Bier sowie am Sonntag unseren reichhaltigen Mittagstisch mitsamt Kaffee und Kuchen am Nachmittag. Und wie wäre es mit einem leckeren Wurstsalat in ihrem wohlver- dienten Feierabend am Montag? Wie Sie sehen, ist hier wirklich für jeden etwas dabei. Wir freuen uns auf Sie! Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e. V. Ortsverein Baindt e. V. Landfrauen Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e.V. Ortsverein Baindt. Landfrauen Kreisverband Ravensburg Am Montag, 01.07.2024 findet um 18.30 Uhr im Dorfge- meinschaftshaus in Boms eine Hygienewiederbelehrung statt. Teilnahme für alle Landfrauen und gerne auch Mit- glieder von anderen Vereinen. Teilnahmegebühr Land- frauen 5,00 €, Nichtmitglieder 10,00 €. Bitte das oran- ge oder gelbe Nachweisheft mitbringen. Anmeldung bis 27.06.24 unter landfrauen-ravensburg@gmx.de. Kreislandfrauen Ravensburg, Gisela Eisele. Samstag, 29.06.24, Bewirtung mit Kaffee & Kuchen durch die Landfrauen Baindt bei der Firma Mack in Baindt zu ihrem 50. Firmenjubiläum. Am Mittwoch, 10.07.24 findet unsere jährliche Mitglie- derversammlung um 19.30 Uhr im Bischof-Sproll-Saal in Baindt statt. Hierzu laden wir herzlich ein. Im Anschluß Eisverkostung der Eisdiele LaDolce aus Baienfurt. Die Vorstandschaft. Reitergruppe Baindt DANKE – Helfer Landesturnfest Leider musste das Landesturnfest wel- ches vom 30. Mai bis 2. Juni im Gemein- deverband Mittleren Schussental ausge- richtet wurde aufgrund des Unwetters frühzeitig beendet werden. Die Reitergruppe war für die Einlasskontrollen an den Schulgebäuden sowie für den Snackverkauf verantwortlich. Wir stolz darauf, dass sich insgesamt ca. 40 Mitglieder bereit erklärt haben beim Landesturnfest zu unterstützen auch wenn nicht jeder zum Einsatz kam. An alle Helfer: Herzlichen Dank für euren Einsatz! Vereinsausflug Wir möchten euch an den Anmeldeschluss (1. Juli) für unseren Vereinsausflug zu den CHI Donaueschingen er- innern. WIr freuen uns, wenn ihr dabei seid! CHI Donaueschingen Am Samstag, 14. September Abfahrt mit dem Bus an der Tennishalle: zwischen 7 und 07:30 Uhr Ankunft in Baindt: zwischen 18 und 19 Uhr Genauer Zeitplan zum Tagesablauf folgt Eigenanteil: Jugendliche ab 16 Jahren + Erwachsene 30 € pro Person Kinder bis 15 Jahre 15 € pro Kind beinhaltet Busfahrt, Eintrittskarte sowie ein Vesper + Ge- tränke während der Busfahrt Anmeldung bis zum 1. Juli bei Alisa Schnez schriftfuehrerin@reitergruppe-baindt.de oder unter 0173 3551183 Die Anmeldung ist verbindlich. Die Plätze sind begrenzt! Nachruf Wir nehmen Abschied von Hans Bauer, der am 30.5.2024 im Alter von 82 Jahren verstorben ist. Herr Bauer trat 1982 in die CDU ein und war uns 42 Jahre lang treu verbunden. Von 2006 bis 2018 engagierte er sich als Kassenprüfer unseres Ortsverbands. Wir verlieren in ihm einen Unterstützer und Multiplikator unserer politi- schen Überzeugungen und unserer politischen Arbeit vor Ort. Wir werden ihm ein ehrendes Andenken bewahren. Unser Mitgefühl gilt den Angehörigen. CDU-Ortsverband Baindt Wir sagen DANKE! Liebe Wählerinnen und Wähler aus Baindt, ganz herzlich bedanken wir uns bei Ihnen. Sie haben uns Ihre Stimmen gegeben und Ihr Vertrauen ausgesprochen. Wir werden mit unserer Energie Ihre Anliegen im Gemeinderat ver- treten. Bitte sprechen Sie uns auch immer wieder an in den nächsten fünf Jahren! Ihre GRÜNEN Gemeinderäte Doris Graf und Michael Spiegel Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 24 Zarte Gewächse im Annaberg Ist dies hier ein Insekt? Oder eine kleine singende Person? Nein, es ist die Vergrößerung einer klei- nen, feinen Orchidee, dem Bie- nenragwurz, der im Annaberg blüht. Der Naturwart Walter Hohnheiser führte am Sonntag durch das Baindter Naturschutz- gebiet und machte aufmerksam auf zarte Blüten: „Waldvögelein“ und „Pyramidenorchidee-Hundwurz“. Mit der Zeit lernen alle das aufmerksame Schauen und beugen sich immer wieder am Rande der Wege über bekannte und selte- ne Blüten. Die Prägung der Landschaft an der Schus- sen durch die letzte Eiszeit war genauso Thema wie die negativen und positiven Folgen des Kiesabbaus. Erklärt wurde auch, warum es immer wieder nötig ist, dass die Gemeinde zum Teil mit schwerem Gerät die wichtigen Ma- gerwiesen und Sandhänge freihält: „Sonst wäre hier ganz schnell überall Wald und die wichtigen unterschiedlichen Flächen verschwinden. Nur so ist die Vielfalt zu erhalten.“. Bündnis 90/ DIE GRÜNEN wird auch im Spätsommer zu einem Spaziergang durch den Annaberg einladen. Es wer- den dann andere Blüher und Insekten zu entdecken sein. Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donnerstag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Aus dem Landkreis Schulungen für mehr Sicherheit in Bars, Kneipen und bei Festen – Fortsetzung der Kampagne „nachtsam“ Für mehr Sicherheit im Nachtleben steht die vom ba- den-württembergischen Sozialministerium geförderte Kampagne „nachtsam“. Sie richtet sich an Betreiber von Clubs, Bars, Tanzschulen und an Veranstalter von Festen mit dem Ziel, die Beschäftigten für die Wahrnehmung von Bedrohungen, sexuellen Belästigungen und Übergriffen zu sensibilisieren, Handlungsmöglichkeiten aufzuzeigen und Hilfsangebote bekannt zu machen. Neu ist in diesem Jahr das Angebot für Veranstalter von Festen, wie Hei- mat- und Musikfeste oder Festivals. Für Bars, Clubs und Kneipen werden verschiedene Schu- lungsmodule angeboten, die u.a. über den Umgang mit K.O.-Tropfen, Bedrohungen und Übergriffen informieren. Die Schulungen mit einer Dauer von 30 oder 70 Minuten kann sich jede und jeder Mitarbeitende online anschauen. Auf Wunsch wird auch eine persönliche Schulung ange- boten, welche 90 Minuten umfasst. Für Feste und Festivals bietet nachtsam eine 90-minüti- ge Schulung im gleichen Rahmen wie für Bars und Clubs an, darüber hinaus wird die Struktur und die Kommuni- kation der Veranstaltung in den Blick genommen. Helfe- rinnen und Helfer vor Ort können auch danach bzw. zum Start der Veranstaltung in einem kurzen Video informiert und sensibilisiert werden. Die Teilnahme an allen Schu- lungen ist kostenfrei. Über die Webseite www.nachtsam. info/registrieren/ können sich Interessierte anmelden und die gewünschte Schulungsform auswählen. Alle Infos zur Kampagne sind unter www.nachtsam.info zusammen- gestellt. Weitere Informationen bieten auch die Mitar- beiterinnen von Frauen und Kinder in Not e.V. (kontakt@ frauen- beratung-ravensburg.de), Telefon 0751/23323. Die Kampagne wird unterstützt von den Gleichstellungs- beauftragten der Stadt und vom Landkreis Ravensburg. Das Ziel: Beim Feiern sollten sich alle sicher und wohl fühlen. Feiern soll Spaß machen, entspannt, frei und wild möglich sein. Davon profitieren auch die Clubs, denn „Ob ein Team eine „nachtsame“ Haltung vertritt, spricht sich herum und wer mit gutem Gefühl feiern kann, kommt gerne wieder!“ Demenzfreizeit 2024 - Ein Urlaub der besonderen Art Zum 18. Mal können Menschen mit Demenz aus dem Landkreis Ravensburg gemeinsam mit ihren pflegenden Angehörigen eine Auszeit nehmen. Die Landvolkshoch- schule Wernau-Leutkirch lädt Menschen mit Demenz und ihre pflegenden Angehörigen vom 21. Oktober bis 30. Oktober zur Freizeit in das Tagungshaus Regina Pacis nach Leutkirch ein. Die Teilnehmenden erwartet ein viel- fältiges, auf ihre Bedürfnisse abgestimmtes Programm. Anmeldungen sind bis zum 28. Juni möglich. Die Land- kreisverwaltung, Fach- und Pflegekräfte, soziale Dienste und Ehrenamtliche sowie Pflegeschüler/-innen sorgen für eine optimale Betreuung und Pflege der erkrankten Menschen. Gleichzeitig können sich pflegende Angehö- rige erholen und austauschen. Sie können an einem ab- wechslungsreichen Freizeitprogramm teilnehmen und so neue Kraft für ihren belastenden Pflegealltag schöpfen. Um die Demenzfreizeit zu bezahlen, können Leistungen der Pflegeversicherung eingesetzt werden. Weitere In- formationen und die Anmeldeunterlagen erhalten Inter- essierte bei der Landvolkshochschule Wernau-Leutkirch, Herr Armin Pogadl; info@lvhs-wernau-leutkirch.de, Tel: 07153-9239-130. Nummer 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 Veranstaltungen unseres Ernährungszentrums im Juli Hiermit informieren wir über eine Vielzahl an Veran- staltungen zu unterschiedlichsten Themen, die unser Ernährungszentrum im Juli anbietet. “Omas Küche”: Workshop am 2. Juli Die Referentinnen Bianca Ettensperger, Laura Krezdorn und Christina Rief entführen die Teilnehmenden am Diens- tag, 2. Juli um 12.45 Uhr am Ernährungszentrum Boden- see-Oberschwaben, Schillerstraße 34 in Bad Waldsee in die kulinarische Welt vergangener Zeiten und die traditi- onelle Kochkunst der Großmütter. Dabei lernen die Teil- nehmenden Geheimnisse überlieferter Rezepte von herz- haften Eintöpfen bis hin zu süßen Leckereien kennen und entdecken Kräuter und Genüsse von damals. Es wird eine Zeitreise durch Geschmack und Tradition, bei der trotz- dem die Einfachheit der Rezepte überraschen werden. Die Kosten für den Workshop betragen 20 € pro Person. Die Anmeldung ist bis 3 Tage vor der Veranstaltungsbe- ginn unter www.ernaehrung-oberschwaben.de möglich. Babys erster Brei: Online-Vortrag am 3. Juli Wie die Umstellung von Milchnahrung auf feste Nah- rung gelingt, vermittelt Referentin Andrea Geißler im Online-Vortrag „Babys erster Brei“. Frau Geißler gibt praktische Tipps und beantwortet Fragen rund um die Nahrungsumstellung – unter anderem zum geeigneten Zeitpunkt und zur richtigen Beikost. Der Online-Vortrag findet am Mittwoch, den 3. Juli um 18.30 Uhr statt. Die Teilnahme ist kostenfrei. Die Anmel- dung ist bis 3 Tage vor der Veranstaltungsbeginn unter www.ernaehrung-oberschwaben.de möglich. Den Teilnah- melink erhalten die Teilnehmenden rechtzeitig per Mail. Meal-Prep – ohne Stress durch den Tag: Workshop am 9. Juli Meal-Prep-Gerichte sind einfache und schnelle Gerich- te, die am Abend vorher zubereitet werden, um sie am nächsten Tag zu genießen. Unter der Anleitung von den Studierenden der Fachschule für Hauswirtschaft Lena Köpf, Birgit Kraft und Hannah Reich werden einfache und schnelle Meal-Prep-Gerichte zubereitet. Der Workshop richtet sich an motivierte, berufstätige Erwachsene, die schnell und ausgewogen durch den Tag kommen wollen. Der Workshop findet am Dienstag, 9. Juli um 12.45 Uhr im Ernährungszentrum Bodensee-Oberschwaben, Schiller- straße 34, Bad Waldsee statt. Die Kosten für den Koch- workshop betragen 20 € pro Person. Die Anmeldung ist bis drei Tage vor Veranstaltungsbeginn unter www.er- naehrung-oberschwaben.de möglich. Essbarer Garten – Gemüsegarten, Anbau und Boden- pflege: Ernährungszentrum Bodensee-Oberschwaben auf der Landesgartenschau am 11. Juli Ein bewusster Umgang mit unserem Grund und Boden ist wichtig für Natur, Mensch und Tier. Schon bei der Pla- nung eines Gemüsegartens ist zu beachten, wie sich der Lebensraum für Mensch und Tier dadurch verändert. Eine bewusste Boden- und Pflanzenpflege, geschickte Anbau- planung, die Kombination verschiedener Gemüsearten mit Kräutern oder Blumen sowie die standortgerechte Auswahl sorgen für ein optimales Wachstum der Pflanzen. Am Donnerstag, 11. Juli informiert Referentin Annerose Herm über den Gemüsegarten. Grillen neu gedacht – Beilagen mal anders: Workshop am 16. Juli in Bad Waldsee Gemeinsam werden vielfältige Grillbeilagen neu entdeckt, die schnell und mit wenig Aufwand zubereitet sind. Die nächste Grillparty wird so zum Beilagen-Hit! Der Workshop findet am Dienstag, 16. Juli um 12.45 Uhr im Ernährungszentrum Bodensee-Oberschwaben, Schil- lerstraße 34, Bad Waldsee statt. Die Referentinnen Birgit Heilig, Daniela Heiß, Franziska Rummel und Hellen Zit- terell sind Studierende der Fachschule Landwirtschaft - Fachrichtung Hauswirtschaft. Die Kosten für den Kochworkshop betragen 20 € pro Person. Die Anmeldung ist bis drei Tage vor Veranstal- tungsbeginn unter www.ernaehrung-oberschwaben.de möglich. Darm gut – alles gut. Darmgesunde Ernährung: Online-Vortrag am 17. Juli Wir wissen immer mehr über die Bedeutung unseres Darms für die Gesundheit, den Stoffwechsel und die Le- bensqualität. Die Ernährung hat einen bedeutenden Ein- fluss auf unseren Darm und unsere „Darmbewohner“. Welche Lebensmittel tun unserem Darm gut und sind besonders wichtig? Anregungen und Tipps hierzu gibt Referentin Bettina Schmidt am Mittwoch, 17. Juli um 18.30 Uhr. Die Teilnahme ist kostenfrei. Die Anmeldung ist bis 3 Tage vor der Veranstaltung unter www.ernaehrung-ober- schwaben.de möglich. Nach erfolgter Anmeldung erhal- ten die Teilnehmenden den Link zum Vortrag vorab per Mail. Pasta & Pesto: Workshop am 26. Juli für junge Erwachsene ab 17 Jahren Pesto ist der Klassiker unter den Würzsaucen. Pesto ist lecker, es lässt sich sehr schnell herstellen und ist vielseitig. Es schmeckt nicht nur in Verbindung mit Pasta, sondern auch als Brotaufstrich, Dip oder als Pestosalat. Wenn das Pesto frisch zubereitet wird, entfaltet es seine ganze Köst- lichkeit. In Verbindung mit der richtigen Nudelsorte ist es ein unschlagbarer Genuss für den Sommer! In dem Workshop am Freitag, 26. Juli um 17.00 Uhr in der Schillerstraße 34 in Bad Waldsee wird unter Anleitung der Referentinnen Tanja Müller und Manuela Schmied nicht nur das klassische Pesto Genovese mit Basilikum zubereitet, sondern es werden verschiedene Gerichte und Variationen von Pasta und Pesto zubereitet. Pesto kann z.B. auch süß zubereitet werden und dient dann als Sauce zum Dessert. Der Kostenbeitrag liegt bei 6 €. Die Anmeldung ist bis drei Tage vor Veranstaltungsbeginn unter www.ernaehrung-oberschwaben.de möglich. Verleihung Förderpreis Duale Ausbildung 2024 für den Landkreis Ravensburg Am vergangenen Donnerstag hat Landrat Harald Sievers zum vierten Mal den „Förderpreis Duale Ausbildung“ für herausragende Leistungen von Auszubildenden und Aus- bildungsbetrieben im Landkreis Ravensburg verliehen. Im Rittersaal von Schloss Achberg wurden sechs Auszu- bildende und ein Ausbildungsbetrieb ausgezeichnet und mit einer Prämie für ihre Leistungen belohnt. Die Preisträgerinnen und Preisträger in der Kategorie „Auszubildende“ erhielten jeweils eine Urkunde, eine Zu- wendung in Höhe von 300 Euro sowie ein kleines Prä- sent. Von den Laudatoren – Martin Bloching, stellv. Kreis- handwerksmeister, Markus Brunnbauer, Bereichsleiter Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 24 Ausbildung der Industrie- und Handelskammer Boden- see-Oberschwaben, Dr. Jochen Eble, Vertreter der Be- zirkszahnärztekammer Tübingen und Dorothee Maurer, Schulleiterin der Pflegeschule Wangen – erfuhren die zahlreichen Gäste, welche besonderen Leistungen von den Auszubildenden jeweils erbracht wurden und welche Beweggründe zur Berufswahl geführt haben. Die Auswahl-Jury setzte sich aus Vertretern der Indust- rie- und Handelskammer Bodensee-Oberschwaben, der Handwerkskammer Ulm, der Kreishandwerkerschaft Ravensburg, des Landratsamtes Ravensburg, dem ge- schäftsführenden Schulleiter für die Beruflichen Schu- len im Landkreis sowie dem Landratsamt Ravensburg zusammen. Bei der Auswahl der Preisträgerinnen und Preisträger legten die Jurymitglieder ihr Augenmerk auf unterschiedliche Kriterien: So spielen etwa Persönlichkeit, individuelle Leistungsvoraussetzungen oder Engagement während der Ausbildung eine große Rolle. Weitere Ge- sichtspunkte können die Bereitschaft als „Ausbildungs- botschafter/in“ die Attraktivität des Handwerks zu be- werben, eine vorbildliche Integration unter erschwerten Bedingungen oder ein herausragendes Engagement mit hoher Sozialkompetenz in Mangelberufen sein. Die Jury hat mit Ihrer Auswahl sechs junge Menschen ge- ehrt, die mit Bravour eine Duale Ausbildung abgeschlos- sen haben, und die damit alle Voraussetzungen für einen erfolgreichen Weg und eine gesicherte Zukunft haben. Insbesondere, so betonte Landrat Sievers in seiner Be- grüßungsrede, solle mit dieser Preisverleihung auch noch- mals verdeutlicht werden, wie wichtig das Konzept der Dualen Ausbildung für den Landkreis, seine Unternehmen und Betriebe ist – besonders um dem Fachkräftemangel langfristig erfolgreich begegnen zu können. In der zweiten Kategorie wurde der Frisörsalon Haare Herrmann aus Ravensburg, vertreten durch das Ehe- paar Simone und Markus Herrmann für sein besonderes Engagement als Ausbildungsbetrieb mit einer Urkunde ausgezeichnet. Das Unternehmen bildet seit 1995 aus. Die meisten Beschäftigten sind eigens ausgebildete Fachkräf- te. Vor 3 Jahren hat der Betrieb eine eigene Haarwerk- statt (Azubiwerkstatt) eingerichtet, in der die Auszubilden- den zusammen mit einem Ausbilder an Modellen üben können und nicht nur an Frisierköpfen. Diese Übungen finden während der Arbeitszeit statt und nicht wie üblich an Modellabenden nach der Arbeitszeit. Der Betrieb zahlt übertariflich und gibt mehr Urlaub. Herr Herrmann hat zusammen mit anderen Ausbildern das „intercoiffure Ausbildungs-Upgrade“ ins Leben geru- fen. Das Upgrade besteht aus mehreren Modulen, die die Azubis im ersten Lehrjahr lernen. Durch die Lerneinheiten können die Azubis viel schneller effektiver im Salon mitar- beiten. Die Kosten in Höhe von 2.000,00 € übernimmt der Betrieb. Haare Herrmann erhielt das Top-Ausbilder-Siegel der Handwerkskammer Ulm von 2024 – 2026. Übersicht der Preisträger/innen des Förderpreises Duale Ausbildung 2024 für den Landkreis Ravensburg: Kategorie „Auszubildende“ in den Bereichen... 1. „Gewerbe & Handwerk“: Endraß, Amelie – Bäckerin Bäckerei Vogel GmbH & Co. KG, Wangen Gewerbliche Schule Ravensburg Kübler, Viktoria – Schreinerin Schreinerei Werner Mendel, Ravensburg Gewerbliche Schule Ravensburg 2. „Industrie & Handel“: Kiesel, Manuel – Mechatroniker Grunwald GmbH Wangen Gewerbliche Schule Ravensburg Fürst, Julia – Mediengestalterin (Print und Druck) Inallermunde GmbH, Leutkirch Gewerbliche Schule Ravensburg 3. „Gesundheit, Soziales und Pflege“: Marandi, Batoul – Zahnmedizinische Fachangestellte Zahnarztpraxis Dr. Nicole Lehmann, Meersburg Edith-Stein-Schule Aulendorf Henkel, Elias – Pflegefachmann Westallgäuklinikum der Oberschwabenklinik, Wangen Pflegeschule Wangen Kategorie „Ausbildungsbetrieb“ Haare Herrmann Markus und Simone Herrmann Gartenstraße 7 Ravensburg „Landtechnik, wie zu Großvaters Zeiten“ - Oldtimer-Traktortreffen im Bauern- haus-Museum in Wolfegg am Sonntag 23.06.2024 Etwa 300 alte Traktoren und Landmaschinen sind am 23. Juni von 10 bis 17 Uhr im Bauernhaus-Museum All- gäu-Oberschwaben in Wolfegg zu bestaunen. Die Schlep- per werden während einer moderierten Präsentation ausführlich vorgestellt. Außerdem ist in der einmaligen Atmosphäre des Museums alte Landtechnik in Betrieb. Ein musikalisches Rahmenprogramm, Bewirtung mit schwä- bischen Spezialitäten und Mitmachangebote für Familien runden diesen Tag ab. Felicitas Wehnert erzählt über die Kulturgeschichte alter regionaler Gemüsesorten mit ei- nem Exkurs zur „Restlesküche“. Technische Schätze präsentieren sich! Oldtimer-Begeisterte bekommen am 23. Juni im Bau- ernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben in Wolfegg zahlreiche Oldtimer-Traktoren zu sehen: Die „Vorallgäu- er Oldtimer Veteranen Wolfegg e.V.“ laden zum Oldti- mer-Traktorteffen ein. Einblicke in die Geschichte der Schlepper erhalten Besucher während der moderier- ten Präsentationen mit Christian Schupp. Wußten Sie zum Beispiel, dass es allein in Deutschland weit über 100 Traktormarken gab, einige davon auch aus der Region Allgäu-Oberschwaben? Die bis zu 90 Jahre alten Tech- nik-Veteranen sind bei zahlreichen Vorführungen auch im Einsatz auf den Museumswiesen zu erleben. Manche sind komplett restauriert - teilweise schöner als neu, an- dere zeigen, dass sie Jahrzehnte harter Arbeit auf dem Buckel haben. In der Zehntscheuer Gessenried zeigt Heiko Jeuter, ein passionierter Modellbauer, einen kleinen Teil seiner Sammlung historischer Traktoren- und Landma- schinenmodelle, die meisten davon im Maßstab in 1:87, die in vielen Stunden Bastelarbeit entstanden. Tipp: Wer mit seinem eigenen Oldtimer-Schlepper (min- destens Baujahr 1968 oder älter) bis 12 Uhr in das Mu- seum kommt und diesen dort ausstellt, erhält samt Beifahrer freien Eintritt. Spezialprogramm um alte Obst- und Gemüsesorten Wer sich neben ausgefeilter Technik auch für die Pflan- zenschätze in den Museumsgärten (und in den Gärten Nummer 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 zu Hause) interessiert, sollte sich das Spezialangebot mit Buchautorin Felicitas Wehnert nicht entgehen lassen: Jeweils um 11.30 Uhr und um 14 Uhr lädt sie zum spannend bebilderten Vortrag über die Kulturgeschichte von alten Obst- und Gemüsesorten ein, etwa die des „Guten Hein- richs“ oder die attraktiv gesprenkelte Langenauer Stan- genbohne, die von den Donauschwaben mit ins Banat genommen und dort überlebte. Der Besuch des Vortrags ist im Eintrittspreis des Museums enthalten. Familienprogramm und Bewirtung Auch für junge Besuchende und Familien gibt es wie im- mer ein Mitmach-Programm: Passend zum Thema dürfen die Kinder Traktoren in der Holzwerkstatt bauen, Schlüs- selanhänger aus Leder und eine Politur herstellen. Um 11:30 und 13 Uhr erfahren Groß und Klein bei der Füh- rung „Ohne Handy, Tablet und co.“, wie die Technik den Alltag und die Landwirtschaft über die letzten 100 Jah- re verändert hat. Um 11 und 14 Uhr spielt außerdem das Puppentheater „Toldrian“. Wie immer gibt es neben haus- gemachten Kuchen und Kaffee auch deftige Bewirtung mit Grillwurst, Steaks, und Bratkartoffeln.“ Weitere Informationen gibt es unter Tel. 07527/95500 oder auf der Internetseite des Museums unter www.bau- ernhaus-museum.de Was sonst noch interessiert Liederkranz Baienfurt 1896 e. V. Männerchor singt in der Ev. Kirche Baienfurt Am Sonntag, 16. Juni 2024 singt der Männerchor des Lie- derkranzes im Gottesdienst unter Leitung von Irene Streis. Beginn 10:30 Uhr. Chorproben CHORifeen and friends Die Chorifeen and friends sind ein gemischter Chor un- ter der Leitung von Peter Fuchs. Wir haben ein abwechs- lungsreiches Repertoire, viel Freude am Singen und am geselligen Beisammensein. Über neue Sängerinnen und Sänger mit Notenkenntnissen freuen wir uns sehr. Montags, 20.00 Uhr, wöchentlich im Vereinsheim, Ravensburger Str. 9 Chorleitung Peter Fuchs Kontakt: Telefon: 0751-1807226 E-Mail: liederkranzvorstand@gmail.com Männerchor Dienstag, 18.30 Uhr, wöchentlich im Vereinsheim, Ravensburger Str.9 Chorleitung Irene Streis Über eine weitere Unterstützung würden wir uns freuen. Telefon: 0751-25 914 Jetzt Blut spenden und gemeinsam die Versorgung im Sommer sichern Ausgehend von einer 5-Tage-Woche werden in Deutsch- land täglich ca. 15.000 Blutspenden benötigt, um das Gesundheitssystem mit unverzichtbaren Blutpräparaten sicher versorgen zu können. Leere Liegen bei der Blut- spende können zu einem Problem werden! Aktuell zählt jede Blutspende! Das DRK ruft zur Blutspende in den kommenden Tagen auf. Nächster Termin: Mittwoch, dem 03.07.2024 von 14:00 Uhr bis 19:30 Uhr Schenk-Konrad-Halle, Mühlstraße 1 88255 Baindt Jetzt Blutspendetermin online reservieren unter www.blutspende.de/termine Bedingt durch das zunehmend sommerliche Wetter und die Feiertags- und Brückentagslage ist in den vergange- nen Wochen die Bereitschaft zur Blutspende in Deutsch- land bereits spürbar zurückgegangen. Zu erwarten ist, dass durch die Großsportereignisse im Juni und Juli sowie die anstehenden Sommerferien die Spendenbereitschaft weiter sinkt. Um auf diese enorme Herausforderung aufmerksam zu machen und neue Spenderinnen und Spender zu gewin- nen, rufen die DRK-Blutspendedienste im Rahmen ihrer bundesweiten Kampagne #missingtype - erst wenn’s fehlt, fällt‘s auf auch mit prominenter Unterstützung, u.a. mit Fußballnationalspieler Toni Kroos zur Blutspende auf. Besonders jetzt und in den nächsten Wochen zählt jede Blutspende, um einen Engpass in der Versorgung mit den teilweise nur wenige Tage haltbaren Blutpräparaten zu vermeiden. Auch und besonders für Menschen, die erstmals eine Blutspende leisten möchten, sind die kom- menden Wochen eine gute Gelegenheit, sich solidarisch zu engagieren und eine Karriere als Lebensretter zu starten. Blut spenden? So einfach läuft‘s: 1. Wunschtermin online reservieren und am Tag der Spen- de reichlich (alkoholfrei) trinken 2. Anmeldung vor Ort unter Vorlage des Personalaus- weises 3. Ausfüllen des medizinischen Fragebogens 4. Kurzes, ärztliches Gespräch und kleine Laborkontrolle 5. Die Blutspende: Abnahme von ca. 500ml Blut, dauert nur 5 bis 10 Minuten 6. Ruhepause und leckere Snacks im Anschluss an die Spende Alle Termine und weitere Informationen unter www.blut- spende.de oder unter 0800 11 949 11. Bildmaterialien zur Kampagne stehen unter www.missingtype.de/partner zur Verfügung Regionale Veranstaltungsreihe „Durch- blick behalten im Alltag“ in der Region Ulm Das Thema Sehverlust kann jeden treffen. Das frühzeitige Erkennen von Augenerkrankungen ist essenziell und kann häufig helfen, das Sehvermögen zu bewahren. Der Blinden- und Sehbehindertenverband Württemberg e.V. greift das Thema in Zusammenarbeit mit den Be- auftragten für die Belange von Menschen mit Behinde- rung in der Region Ulm erneut auf. In Ulm, Biberach und Langenau werden in der Veranstaltungsreihe „Durchblick behalten im Alltag“ Maßnahmen zum Erhalt der Selbst- ständigkeit mit Sehbeeinträchtigung beleuchtet. Es gibt einen Einblick in die Auswirkungen von Augenkrankheiten und einen Überblick über Hilfsmittel, sowie die Möglich- keiten der Selbsterfahrung. Die Veranstaltungen richten sich an Betroffene, pflegen- de Angehörige, ehrenamtlich Engagierte und Beratungs- dienste. Alle Interessierten sind willkommen. Mi, 19. Juni 2024 in Ulm: Bürgerzentrum Eselsberg, Virchowstr. 4, 89075 Ulm; Zeit: 14.00-16.30 Do, 11. Juli 2024 in Biberach: Landratsamt Biberach, großer Sitzungssaal, Rollinstr. 9, Seite 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 24 88400 Biberach; Zeit: 14.00-16.30 Mi, 17. Juli 2024 in Langenau: Rathaus Langenau, Sitzungssaal 2.Stock, Marktplatz 1, 89129 Langenau; Zeit: 14.00-16.30 Aufgrund begrenzter Teilnehmerzahl wird um Anmeldung gebeten. Anmeldung: BSV Württemberg e.V. Tel: 0711 -210 60 – 0 E-Mail: vgs@bsv-wuerttemberg.de Info-Veranstaltung bei Kolping - Wie gelangen Erwachsene zu einem höheren Schulabschluss? Menschen, die berufstätig sind oder waren oder die ei- nen Familienhaushalt führen, können durch das Nach- holen eines höheren Schulabschlusses ihre beruflichen Chancen erhöhen oder die Zugangsberechtigung zu Hochschulen erlangen. Beim Besuch einer der Schulen des zweiten Bildungswegs – zum Beispiel Abendgym- nasium oder Kolping-Kolleg – nimmt man an den übli- chen staatlichen Prüfungen teil und kann das Abitur, die Fachhochschulreife oder den Realschulabschluss erwer- ben. Der erwachsenengerechte Unterricht findet bei den Zielen Abitur und Fachhochschulreife wahlweise abends oder tagsüber statt. Am Donnerstag, 20. Juni, findet um 19:00 Uhr im Kolping-Bildungszentrum Ravensburg eine Informationsveranstaltung über die Schulen des ersten und zweiten Bildungswegs statt. Bei dieser Veranstaltung erfährt man mehr über die Aufnahmebedingungen und die weiteren Regelungen; außerdem können die Unter- richtsräume besichtigt werden. Nähere Informationen auch über 0751-560159-10. Zusätzliche Steigerung bei bestimmten LAK-Renten Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten stei- gen zusätzlich zur normalen Rentenanpassung zum 1. Juli 2024 unter bestimmten Voraussetzungen. Nach dem neuen Erwerbsminderungsrenten-Bestands- verbesserungsgesetz können sich Erwerbsminderungs- renten, die zwischen dem 1. Januar 2001 und dem 31. Dezember 2018 begonnen haben, neben der normalen Rentensteigerung von 4,57 Prozent um einen Zuschlag erhöhen. Auch alle Renten, die auf die oben genannten Renten direkt folgen, zum Beispiel Altersrenten und Wit- wenrenten, werden entsprechend erhöht. Dies gilt unter bestimmten Voraussetzungen auch für Witwen-, Witwer- und Waisenrenten, bei denen kein vorheriger Rentenbe- zug des bzw. der Verstorbenen vorlag und die in diesem Zeitraum begonnen haben. Diese zusätzliche Steigerung beträgt für die genannten Renten, die bis zum 30. Juni 2014 begonnen haben, bis zu 7,5 Prozent und für die danach beginnenden bis zu 4,5 Prozent. Die Rentenerhöhung erfolgt automatisch ab Juli 2024. Ein Antrag muss nicht gestellt werden. Die entspre- chenden Mitteilungen verschickt die SVLFG Mitte Juni. UEFA EURO 2024 – DRK aus ganz Oberschwaben im Einsatz Das Deutsche Rote Kreuz Ravensburg e.V. hat mit der Fußball-EM große Einsätze vor sich. Vom 14. Juni bis zum 14. Juli 2024 wird Deutschland Gastgeber der UEFA EURO 2024 sein. In dieser Zeit finden 51 Spiele an zehn ver- schiedenen Orten statt, bei denen Fans und Athleten aus ganz Europa zusammenkommen. Auch viele Freiwillige im DRK-Kreisverband Ravensburg e.V. übernehmen eine entscheidende Rolle bei Veranstaltungen in der Region, indem wir für die notfallmäßige medizinische Versorgung und Betreuung verantwortlich sind, egal ob am Spielrand oder bei Public Viewing Veranstaltungen. Die Beteiligung des DRK Ravensburg e.V. unterstreicht die Bedeutung des ehrenamtlichen Engagements und die Kompetenz in der Notfallversorgung, die wir in die Gemeinschaft einbringen. Unsere engagierten Freiwilligen sind mit ihrem Fachwissen und ihrer Leidenschaft jeder- zeit bereit, für einen sicheren und reibungslosen Ablauf des internationalen Sportereignisses zu sorgen. Die Sanitätsdienstmitglieder des Deutschen Roten Kreu- zes Ravensburg e.V. sind für jede Situation, einschließlich Großschadensereignissen und Katastrophen, wie Terro- ranschläge, hervorragend vorbereitet. Ihre Ausbildung umfasst spezielle Schulungen zu diesen Szenarien. Für die UEFA EURO 2024 setzen wir Einsatzkräfte ein, die eine breite Erfahrung aus vergleichbaren Großevents, wie Bundesliga- und Länderspielen oder dem Rutenfest, mitbringen. Besonders wichtig ist uns die Erfahrung der Führungskräfte, der Notärzte und des rettungsdienst- lichen Fachpersonals. Einsatzkräfte, die zusätzlich aus weiteren DRK-Gliederungen oder anderen Hilfsorgani- sationen angefordert werden, bereiten wir intensiv auf den Einsatz vor. Dazu gehört eine genaue Einweisung, die Einsatztaktik sowie das Training zu Sicherheitsrisiken und Rettungswegen, um eine schnelle und sichere Reaktion im Ernstfall zu gewährleisten. Welche Aufgaben erfüllen die Einsatzkräfte des DRK Ravensburg e.V.? Das DRK ist Leistungserbringer im Rettungsdienst und im gesundheitlichen Bevölkerungsschutz und hat sich zur Mitwirkung im Zivilschutz und im Katastrophenschutz (zusammenfassend „Bevölkerungsschutz“ genannt) be- reiterklärt. Die Einsatzkräfte sind für die Gesundheit aller Beteiligten verantwortlich und leisten im Rahmen des Sa- nitätsdienstes medizinische Versorgung und Betreuung von Erster Hilfe bis hin zur notfallmedizinischen Versor- gung. Allgemein gilt, dass Veranstalter, Polizei, Feuerwehr, Sicherheitskräfte, Sanitäts-, Rettungs- und Betreuungs- dienste, öffentliche Gesundheitsversorgung u.v.a. eng zusammenarbeiten müssen, um den Risiken, die aus der Veranstaltung entstehen, effektiv begegnen zu können. Mit wie vielen Einsatzkräften ist das DRK aus dem Schussental im Einsatz? Insgesamt werden sich ca. 75 Einsatzkräfte des DRK Kreisverbandes Ravensburg e.V. direkt an den Spielor- ten der EM 2024 engagieren. Die Ehrenamtlichen werden als Einsatzeinheit, als Spezialkomponenten der Gefahren- abwehr im Bereich von besonderen Lagen, aber auch in vielen Public Viewings in Stuttgart und in Oberschwaben aktiv sein. Unsere Einsatzkräfte sind erfahren und ein- satzerprobt. Sie sorgen auf vielen kleineren und großen Veranstaltungen dafür, dass alles rund läuft. Und das schon seit vielen Jahren. Naherholung zwischen Schussen und Seen Buntes Programm anlässlich des Tages der Artenviel- falt am 15. und 16. Juni 2024 Mit dem landesweiten Aktionstag möchte der Landes- naturschutzverband Baden-Württemberg für heimische Naturschätze sensibilisieren und die Themen Artenvielfalt und Artenkenntnis in den öffentlichen Fokus rücken. Da Nummer 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 23 darf auch ein buntes Aktionsprogramm an der Blitzen- reuter Seenplatte nicht fehlen! Mit ihrer abwechslungsrei- chen Landschaft, geprägt von Seen, Weihern und Moo- ren, ist sie nicht nur ein geschätztes Naherholungsgebiet in Oberschwaben, sie bietet wertvollen Lebensraum für die heimische Tier- und Pflanzenwelt. Treffpunkt: Parkplatz Häcklerweiher Zeitraum: 13:00 bis 17:00 Uhr Am Samstag, 15. Juni und Sonntag, 16. Juni können sich Naturbegeisterte, Wanderer und Familien auf Entde- ckungsreise der Blitzenreuter Seenplatte begeben. Unsere Gästeführerinnen und Gästeführer bieten ansprechende Info-Stationen entlang des Wanderweges um Vorsee und Häcklerweiher. Für Groß und Klein ist hier einiges gebo- ten: Von Wanderempfehlungen über Wissenswertes zur heimischen Tierund Pflanzenwelt, bis hin zu komplexeren Themen wie etwa die Messung der Zeit mit Hilfe einer Sonnenuhr – keine Frage bleibt offen. Wir würden uns freuen, Sie an diesem Wochenende an unserer Info-Station am Eingang zum Häcklerweiher be- grüßen zu dürfen. Infos zu unseren Gästeführungen und zur Blitzenreuter Seenplatte: www.zwischenschussenundsee.de Katholische Arbeitnehmer-Bewegung „Gesunde Erde – Gesunder Mensch“ Dies ist das Thema der 58. Internationalen Bodenseeta- gung am Samstag, 29. Juni, die dieses Jahr in Ravensburg im Haus der katholischen Kirche, Wilhelmstr. 2, stattfindet. In der Einführung wird Dr. Anja Hirscher, Nachhaltigkeits- expertin bei der KAB, auf christliche Werte der Genügsam- keit mit Ausschnitten aus Laudato Si und Lautdae Deum eingehen und diese in den Kontext der sozial-ökologi- schen Nachhaltigkeitsdebatte stellen. Anschließend gibt Simon Neitzel, vom Netzwerk „wirund- jetzt“, spannende Einblicke in das Thema Boden und Hu- musaufbau und beleuchtet den Zusammenhang mit un- serer Gesellschaft. Erstellt innovative und Mut machende Projekte rund um den Bodensee vor, wie den Paradies- garten, die Regionalwert AG und das Regenerate Forum. Seit vielen Jahren sammelt er als Visionär, Netzwerker und Gärtner spannende Erfahrungen und initiier zahlrei- che Projekte für eine gerechtere, solidarischere und faire Welt. Im Anschluss ist ein Dialog und Austausch geplant. Weiter Informationen und Anmeldung über https:// www.kab-drs.de/angebote/programm-2024/internatio- nale-bodenseetagung oder telefonisch unter 0751 21040 GESCHÄFTSANZEIGEN UNTERRICHT Ist Ihr Personalausweis oder Ihr Reisepass noch gültig??? DAUMEN DRÜCKEN und Prämie kassieren. Entscheide dich jetzt für twsÖkostrom und/oder twsÖkogas. Profitiere von 100 € Neukundenbonus pro Vertrag und einer EM-Prämie zusätzlich. Denn je weiter die deutsche Nationalmann- schaft kommt, desto höher steigt deine Prämie. Für dich. TWS NEUKUNDENBONUS: 100 € Wechsel zu twsÖkostrom 100 € Wechsel zu twsÖkogas EM-Prämie pro Neuvertrag: Deutschland kommt ins: Achtelfinale 25 € Viertelfinale 50 € Halbfinale 75 € Finale 100 € Aktionscode*: EM2024 *Der Aktionscode ist bis 21.07.2024 gültig. Die Prämien werden nach dem 1. Lieferjahr automatisch gutgeschrieben. Bis zu 400 € EM-Prämie .de/em2024 „Schöne Küchen. Beste Preise.“ Küchen nach Maß - Made in Germany - Ihr zuverlässiger Partner seit 1985 in Weingarten Syrlin-Quartier (Gelände ehemals BMW) Ravensburger Str. 56 · 88250 Weingarten Weitere Informationen unter Tel. 0751-560450 oder www.küchen-passage.de Bad Waldsee NEU seit Januar 2024 Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim • Erscheinungstag: Donnerstag • Au age: 2.500 Exemplare (Vollverteilung: 9.600 Ex.) • mm-Preis: ab 0,69 € • in Kombination buchbar Rufen Sie uns gleich an: 07154 8222-70 Oder senden Sie uns eine E-Mail an: anzeigen@duv-wagner.de Wir beraten Sie gerne! Unsere neuen Ö nungszeiten ab dem 19. Juni 2024 Montag Ruhetag Dienstag Ruhetag Mittwoch bis Sonntag 17:00 bis 01:00 Uhr Warme Küche bis 22:00 Uhr – Reseervierung unter 07502 4111 oder per WhatsApp unter 0176 96537944 &AUSBILDUNG BERUF Sie möchten bei der nächsten Sonderveröffentlichung dabei sein? Rufen Sie uns an Tel. 07154/8222-70, schreiben Sie eine E-Mail an: anzeigen@duv-wagner.de oder besuchen Sie uns auf www.duv-wagner.de Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 24 Neu in Waldburg: Gläserne Manufaktur jetzt -15% Rabatt auf alle Bettwaren und Matratzen! Prolana GmbH Am Langholz 10 | 88289 Waldburg | 07529/9721-11 Öffnungszeiten unter: www.manufakturladen.com Ökologisch. Gesund. Fair. Nachhaltig. prolana.com | manufakturladen.com Naturmatratzen, Bettwaren und alles rund um den gesunden Schlaf – direkt vom Hersteller aus Ihrer Region. Individuelle Betreuung und Pflege zu Hause 24 Stunden Betreuung und Pflege Stundenweise Haushaltshilfe Ralf Petzold (Inhaber) - Rufen Sie uns an: 07528-9218178 - Werktags 8 bis 20 Uhr kontakt@pflegehilfe.plus www.pflegehilfe.plus Niederbieger Straße 43 88255 Baienfurt T 07 51. 5 99 30 F 07 51. 4 42 00 www.kuechen-teufel.de Sensationelle Preise und Sonderangebote bei unserem Musterküchenabverkauf. WIR MACHEN PLATZ FÜR NEUE KÜCHEN! AUSBILDUNG & BERUF Sie möchten bei der nächsten Sonderveröffentlichung dabei sein? Rufen Sie uns an Tel. 07154/8222-70, schreiben Sie eine E-Mail an: anzeigen@duv-wagner.de oder besuchen Sie uns auf www.duv-wagner.de Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 24 Die Justizvollzugsanstalt Ravensburg sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n Anstaltsärztin / Anstaltsarzt (w/m/d) für die Behandlung der Gefangenen. Eine fachärztliche Qualifikation in den Bereichen Allgemeinmedizin, Innere Medizin oder Psychiatrie und Psychotherapie ist vorteilhaft und wünschenswert, jedoch nicht Voraussetzung. Die Justizvollzugsanstalt Ravensburg ist u. a. für den Freiheits- entzug an männlichen Strafgefangenen im offenen und geschlossenen Vollzug zuständig. Nähere Informationen finden Sie auch unter www.jva-ravensburg.de. Als Anstaltsärztin bzw. Anstaltsarzt nehmen Sie mit einem Team aus Pflegekräften interessante und vielfältige Aufgaben in der medizinischen Versorgung der Gefangenen wahr. Ein Interesse an den Aufgabenstellungen des Justizvollzugs, selbstständiges Arbeiten, Entschlusskraft, Belastbarkeit und Teamfähigkeit setzen wir voraus. Der Arbeitsplatz bietet ein hohes Maß an ärztlicher Unabhängigkeit und Selbstständigkeit außerhalb klassischer gesundheitspolitischer Zwänge. Das Ableisten von Nacht- und Wochenenddiensten ist nicht gegeben. Die weiterhin gebotenen regelmäßigen Arbeits- zeiten ermöglichen eine gute Vereinbarkeit von Arbeit und Familie. Ebenso ist eine Teilzeitbeschäftigung möglich. Der Arbeitsplatz eignet sich daher auch für den Wiedereinstieg nach einer Familienpause. Zusätzlich können Sie neben dieser Tätigkeit auch gewünschte Nebentätigkeiten (z. B. gutachterliche Aufgaben etc.) durchführen. Gerne können Sie zur Vorbereitung Ihrer Entscheidung bei uns hospitieren. Bei Einstellung im Tarifverhältnis findet der TV-Ärzte Anwen- dung. Ergänzend bieten wir Ihnen, je nach Einzelfall, bei der Einstellung im Rahmen der Stufenvorweggewährung eine befris- tete Zulage von durchschnittlich 500,00 Euro im Monat an. Die Übernahme in das Beamtenverhältnis ist bei Vorliegen der lauf- bahnrechtlichen und persönlichen Voraussetzungen möglich. Die Stelle bietet die Möglichkeit der Beförderung nach Besoldungs- gruppe A 15 LBesGBW. Schwerbehinderte werden bei entsprechender Eignung bevorzugt eingestellt. Bewerbungen von Frauen sind besonders erwünscht. Vollzeitstellen sind grundsätzlich teilbar. Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, steht Ihnen für weitere Informationen gerne die Verwaltungsleiterin Frau Fugel, Telefon: 0751/373-245, zur Verfügung. Bei fachlichen Fragen können Sie sich auch an Frau Medizinalreferentin Dr. Andrea Schmieder, Telefon: 0711/279-2337, beim Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg wenden. Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum 30.06.2024 an die Justizvollzugsanstalt Ravensburg, Hinzistobel 34, 88212 Ravensburg oder per E-Mail an poststelle@jvaravensburg.justiz.bwl.de. Hinweise zum Datenschutz finden Sie unter: www.jva-ravensburg.de / Service JUSTIZVOLLZUGSANSTALT RAVENSBURG Christian R. & Jacob T. Freiwilligendienstleistende Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. Regionalverband Oberschwaben/Bodensee Pfannenstiel 31 88214 Ravensburg bewerbung.osb@johanniter.de Telefon: 0751 36149-0 Na klar, freiwilliges Engagement lohnt sich. Mit einem Freiwilligendienst bei den Johannitern engagierst du dich für andere Menschen und lernst gleichzeitig dich selbst noch einmal von einer ganz neuen Seite kennen. Zum 1. September 2024 bieten wir Plätze für ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) in Ravensburg. Werde Teil unseres Teams und gestalte eine lebenswerte Gesellschaft aktiv mit. Nimm dein Glück in die Hand und bewirb dich jetzt! Infos und Bewerbung: www.johanniter.de/fsj-bw oder www.johanniter.de/jobs-oberschwaben LEBENSHUNGER Arbeiten mit WISSENSDURST DAMIT DIE LIEFERKETTE FUNKTIONIERT Berufe: Fachkräfte für Lagerlogistik haben in Firmen eine bedeutsa- me Funktion (djd). Nur mit einer ausgetüftelten Lagerlogistik können Firmen ihre Pro- dukte ef zient und pünktlich an die Kunden bringen. Für diese verantwor- tungsvolle Aufgabe gibt es einen Ausbildungsberuf, die Fachkraft für La- gerlogistik. Bei der Brauerei C. & A. Veltins etwa nden Auszubildende eine vollautomatische Fördertechnik vor, die bedient, gesteuert und überwacht werden muss. „Unsere Hochregallager haben eine Höhe von bis zu 35 Me- tern und umfassen 41.000 Palettenstellplätze“, erklärt Peter Peschmann, technischer Geschäftsführer der Brauerei. Die Ausbildung dauert drei Jahre, Infos: www.veltins.de/brauerei/karriere. Bewerberinnen und Bewerber soll- ten über räumliches Vorstellungsvermögen verfügen, organisatorisches und praktisches Geschick besitzen und Interesse und Spaß an Technik haben. &AUSBILDUNG BERUF Sie möchten bei der nächsten Sonderveröffentlichung dabei sein? Rufen Sie uns an Tel. 07154/8222-70, schreiben Sie eine E-Mail an: anzeigen@duv-wagner.de oder besuchen Sie uns auf www.duv-wagner.de Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 24 www.autohaus-schmidinger.de info@autohaus-schmidinger.de 88368 Bergatreute Ravensburger Straße 54 0 75 27 - 92 12 - 0 Unfallinstandsetzung Fahrzeuglackierung Glasersatz & Reparatur Mietwagen El. Achsvermessung Lackierfreies Ausbeulen Kunststoffreparatur KFZ-MARKTAUS DER LANDWIRTSCHAFT IMMOBILIEN VERKAUF GESUNDHEIT[mehr]

            Dateityp: PDF-Dokument
            Dateigröße: 6,29 MB
            Verlinkt bei:
              Zuletzt geändert: 14.06.2024
              Elektronische_Abgabe_Steuer_A.pdf

              Stand 30.06.2022 Elektronische Erklärungsabgabe Anleitung zur Erklärungsabgabe der Grundsteuererklärung für den Betrieb der Land- und Forstwirtschaft über Mein ELSTER Baden-Württemberg - 2 - Einleitung Diese Anleitung wird Sie Schritt für Schritt durch die Erstellung der Feststellungserklärung für ihren Betrieb der Land- und Forstwirtschaft in Mein ELSTER führen. Voraussetzung ist, dass Sie sich bereits erfolgreich bei Mein Elster registriert haben. Für Grundvermögen gibt es eine separate Anleitung. Viele der im Inhaltsverzeichnis aufgeführten Formularseiten müssen im Regelfall nicht befüllt werden. Inhaltsverzeichnis Einleitung ................................................................................................... 2 1 Benötigte Daten im Rahmen der Abgabe der Feststellungserklärung ............................................................................... 3 2 Ausfüllen der Grundsteuer-Formulare in Mein ELSTER ................ 5 Anmeldung im Mein ELSTER-Benutzerkonto ................................ 5 Erklärungsformular aufrufen .......................................................... 6 Startseite des Formulars ............................................................. 12 Hauptvordruck (GW1).................................................................. 13 2.4.1 Angaben zur Feststellung ............................................................ 14 2.4.2 Lage des Grundstücks / Betriebs der Land- und Forstwirtschaft / Hebeberechtigte Gemeinden ................................................................... 15 2.4.3 Gemarkungen(en) und Flurstück(e) des Grundvermögens ......... 16 2.4.4 Eigentumsverhältnisse / Angaben zu Erbengemeinschaften, Bruchteilsgemeinschaften und Gemeinschaften ohne geschäftsüblichen Namen / Eigentümer(innen) / Beteiligte ................................................... 17 2.4.5 Grundsteuerbefreiung/ -vergünstigung ........................................ 24 2.4.6 Ergänzende Angaben zur Feststellungserklärung ....................... 25 2.4.7 Empfangsvollmacht ..................................................................... 26 2.4.8 Mitwirkung bei der Anfertigung dieser Erklärung ......................... 27 Anlage Land- und Forstwirtschaft (GW3) .................................... 28 2.5.1 Angaben zur Feststellung des Grundsteuerwerts ........................ 29 2.5.2 Angaben zu Grundsteuerbefreiungen ......................................... 37 Anlage Tierbestand (GW3A) ....................................................... 38 2.6.1 Landwirtschaftliche Nutzung ........................................................ 39 Prüfungsmodus ........................................................................... 40 Zusammenfassung der eingegebenen Daten und Formular absenden ................................................................................................. 42 - 3 - 1 Benötigte Daten im Rahmen der Abgabe der Feststellungserklärung Einen Großteil der erforderlichen Daten zur vollständigen Erklärungsabgabe haben Sie im Regelfall durch das Informationsschreiben und eine Abfrage im Geoportal land- und forstwirtschaftlich genutzte Flurstücke für Zwecke der Grundsteuer in Baden-Württemberg bereits beisammen: • Informationsschreiben o Aktenzeichen o Eigentümer o Lage des Betriebs der Land– und Forstwirtschaft o Gemeinde / Gemarkung /Gemarkungsnummer / Flurstück Bitte beachten Sie: Sofern Sie kein Informationsschreiben erhalten haben oder es Ihnen nicht mehr vorliegt, finden Sie hier Hinweise, wie Sie diese Daten ermitteln können. Falls die Lagebezeichnung/en im Informationsschreiben nicht aktuell sein sollte/n, tragen Sie bitte in der Feststellungserklärung die zutreffende Lagebezeichnung ein. Bitte überprüfen Sie auch die anderen im Informationsschreiben gemachten Angaben zu Ihrem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft. Aus technischen Gründen ist es möglich, dass in der Aufstellung des Informationsschreibens nicht alle Flurstücke aufgeführt sind, die zu dem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft gehören. Bitte https://anmelden.pbs-bw.de/Finanzaemter,Lde,W-2/Startseite/Grundsteuer-neu/Was+Sie+wissen+muessen#anker9695205 https://grundsteuer-a.landbw.de/ https://grundsteuer-a.landbw.de/ https://finanzamt-bw.fv-bwl.de/,Lde/Startseite/Grundsteuer-neu/Betrieb+der+Land-+und+Forstwirtschaft+_Grundsteuer+A_ - 4 - ergänzen Sie gegebenenfalls die fehlenden Flurstücke in Ihrer Feststellungserklärung. • Abfrage im Geoportal land- und forstwirtschaftlich genutzte Flurstücke für Zwecke der Grundsteuer o Flurstücksfläche o Fläche (bei verschiedenen Nutzungen werden Teilflächen der jeweiligen Klassifizierungen oder tatsächlichen Nutzung aus dem Liegenschaftskataster angegeben) o Ertragsmesszahl, z. B. für Acker und Grünland • Art der Nutzung: Entscheidend ist wie das Flurstück in der Realität genutzt wird (ggf. Pächter fragen), ausführliche Erläuterungen sind in den ELSTER-Hilfetexten enthalten. - 5 - 2 Ausfüllen der Grundsteuer-Formulare in Mein ELSTER Anmeldung im Mein ELSTER-Benutzerkonto Über den Button „Jetzt einloggen“ melden Sie sich bei Ihrem Mein Elster-Konto an. - 6 - Erklärungsformular aufrufen Nach erfolgreicher Anmeldung gehen Sie auf „Formulare & Leistungen“. - 7 - Die Grundsteuererklärung finden Sie unter „Alle Formulare“ - - 8 - „Grundsteuer“ – „Grundsteuer für Baden- Württemberg“. - 9 - Nach Auswahl des Formulars kommen Sie auf eine Seite mit allgemeinen Informationen. Wenn Sie mit dem Lesen der Informationen fertig sind, klicken Sie hier auf „Weiter“. - 10 - Danach wählen sie „Ohne Datenübernahme fortfahren“. Die Datenübernahme kann hilfreich sein, wenn Sie mehrere Grundsteuererklärungen abgeben müssen. Dann können Sie dies ab der 2. Feststellungs- erklärung nutzen. Dabei werden alle Daten zu Eigentümer und Grundstück kopiert. Die abweichenden Eintragungen müssen Sie dann einzeln anpassen. Bei gleichem Eigentümer lohnt sich dies im Regelfall. - 11 - Nun müssen Sie die Anlagen auswählen. Der Hauptvordruck ist vorbelegt, zusätzlich muss die „Anlage Land- und Forstwirtschaft (GW3)“ über einen Klick auf das leere Kästchen ausgewählt werden. Gegebenenfalls benötigen Sie zusätzlich die „Anlage Tierbestand (GW3A)“. Danach Klicken Sie auf weiter. - 12 - Startseite des Formulars Auf der ersten Seite tragen Sie das „Aktenzeichen“ ein. Danach kommen Sie über den Button „nächste Seite“ weiter zum Hauptvordruck. Über diesen Button kommen Sie dann folgend immer zur nächsten Seite des Formulars. Für Erläuterungen zu einzelnen Eintragungen klicken Sie jeweils auf das Fragezeichen . - 13 - Hauptvordruck (GW1) Hier sehen Sie eine Übersicht der möglichen Angaben, über den Button „Nächste Seite“ geht es weiter. - 14 - 2.4.1 Angaben zur Feststellung Das Feld „Hauptfeststellung“ ist vorbelegt. Wählen Sie zusätzlich „Betrieb der Land- und Forstwirtschaft“ aus. - 15 - 2.4.2 Lage des Grundstücks / Betriebs der Land- und Forstwirtschaft / Hebeberechtigte Gemeinden Füllen Sie hier die Lage ihres Betriebs der Land- und Forstwirtschaft aus. Beachten Sie dabei die Hinweise, die bei „?“ zu Lage des Grundstücks / Betriebs der Land- und Forstwirtschaft hinterlegt sind. Wenn Sie nur land- und forstwirtschaftliche Flurstücke in einer Gemeinde haben, müssen Sie hier nichts ankreuzen. Wenn ihr Betrieb sich über mehrere Gemeinden erstreckt bitte das Häkchen setzen. - 16 - 2.4.3 Gemarkungen(en) und Flurstück(e) des Grundvermögens Hier sind keine Eingaben vorzunehmen, diese Betreffen nur wirtschaftliche Einheiten des Grundvermögens. - 17 - 2.4.4 Eigentumsverhältnisse / Angaben zu Erbengemeinschaften, Bruchteilsgemeinschaften und Gemeinschaften ohne geschäftsüblichen Namen / Eigentümer(innen) / Beteiligte Geben Sie hier die Eigentumsverhältnisse des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft an. Erläuterungen zu den Auswahlmöglichkeiten erhalten Sie über das . - 18 - Angaben sind hier nur erforderlich, wenn der Betrieb der Land- und Forstwirtschaft im Eigentum einer der genannten Gemeinschaftsformen ist. - 19 - An dieser Stelle sind alle Eigentümer(innen) / Beteiligte einzeln zu erfassen. Über den Button „Weitere Daten hinzufügen“ können Sie Personen hinzufügen. - 20 - Füllen Sie hier die Angaben zur Person aus. Die „laufende Nummer des Eigentümer..“ wird automatisch fortlaufend befüllt. - 21 - An dieser Stelle ist die Identifikationsnummer einzutragen, diese finden Sie auf dem Informationsschreiben. Sofern Ihnen die Identifikationsnummer eines Beteiligten nicht bekannt ist, kann dieses Feld auch freigelassen werden. - 22 - Mit dem Button „Eintrag übernehmen“ fügen Sie die Person (Eigentümer(innen) / Beteiligte) der Übersicht hinzu. - 23 - Nachdem alle Eigentümer(innen) / Beteiligte erfasst sind, geht es weiter zur nächsten Seite. - 24 - 2.4.5 Grundsteuerbefreiung/ -vergünstigung Wenn Sie für Ihren Betrieb der Land –und Forstwirtschaft eine Grundsteuerbefreiung/- vergünstigung beantragen möchten, setzen Sie hier bitte den Haken. Genauere Angaben zu den Befreiungen sind in der Anlage GW-3 direkt beim Flurstück vorzunehmen. - 25 - 2.4.6 Ergänzende Angaben zur Feststellungserklärung An dieser Stelle sind üblicherweise keine Ergänzungen notwendig, relevante Sachverhalte werden im Rahmen der Erklärung abgefragt. - 26 - 2.4.7 Empfangsvollmacht Sofern gewünscht kann an dieser Stelle ein abweichender Empfangsbevoll- mächtigter benannt werden, welcher dann den Bescheid erhält. - 27 - 2.4.8 Mitwirkung bei der Anfertigung dieser Erklärung Diese Seite ist im Regelfall nur für Steuerberater relevant. Sofern Angehörige bei Erstellung der Erklärung geholfen haben, ist hier nichts einzutragen. Mit dem Button „Nächste Anlage“ geht es weiter zur „Anlage Land- und Forstwirtschaft (GW 3). - 28 - Anlage Land- und Forstwirtschaft (GW3) Auch hier sehen sie zum Einstieg eine Übersicht der möglichen Angaben. - 29 - 2.5.1 Angaben zur Feststellung des Grundsteuerwerts Hier sind die vorhandenen Flurstücke getrennt nach Gemeinde zu erfassen. Dies geschieht über den Button „Weitere Daten hinzufügen“ für jede Gemeinde in der mindestens ein Flurstück liegt. - 30 - An dieser Stelle ist Baden-Württemberg und die Lagegemeinde auszuwählen. Danach sind die Flurstücke in dieser Gemeinde jeweils einzeln über den Button „Weitere Daten hinzufügen“ zu erfassen. - 31 - Die laufende Nummer wird automatisch gemeindeübergreifend fortlaufend befüllt. Die weiteren Angaben sind zu befüllen und danach muss die Art der Nutzung über den Button „Weitere Daten hinzufügen“ ausgewählt werden. - 32 - Auf dieser Seite ist die Art der Nutzung über das Aufklappmenü auszuwählen. Durch Klick auf das blaue Fragezeichen kann ein ausführlicher Hilfetext über alle Auswahlmöglichkeiten aufgerufen werden. Daneben ist noch die Fläche dieser Nutzung anzugeben. Weitere Felder sind nur bei entsprechender Nutzung zu befüllen, diese sind in der Feldbeschreibung abschließend aufgeführt. - 33 - Angaben zu Steuerbefreiungen sind im Regelfall nicht notwendig. Über den Button „Eintrag übernehmen“ wird die Nutzung hinzugefügt. - 34 - Da auf einem Flurstück unterschiedliche Nutzungen möglich sind, können auch mehrere Einträge über „+weitere Daten hinzufügen“ hinzugefügt werden. Mit dem Button „Eintrag übernehmen“ wird zum Schluss die Erfassung des Flurstücks abgeschlossen. - 35 - Wurden alle Flurstücke einer Gemeinde erfasst ist die Erfassung dieser Lagegemeinde über den Button „Eintrag übernehmen“ abzuschließen. - 36 - Da sich ein Betrieb der Land- und Forstwirtschaft auf mehrere Gemeinden erstrecken kann, können auch mehrere Einträge über „+weitere Daten hinzufügen“ hinzugefügt werden. Nach Erfassung aller Gemeinden geht es mit der nächsten Seite weiter. - 37 - 2.5.2 Angaben zu Grundsteuerbefreiungen Auf dieser Seite sind in der Regel keine Eintragungen erforderlich. Über den Button „Alles Prüfen“ beenden Sie die Eingabe und starten den Prüfungsmodus. Hinweis: Sofern Sie die „Anlage Tierbestand (GW3A)“ ausgewählt haben, steht hier der Button „Nächste Anlage“. - 38 - Anlage Tierbestand (GW3A) Wenn sie diese Anlage nicht benötigen, gehen sie direkt weiter zu Kapitel 2.7. Auch diese Anlage beginnt mit einer Übersicht der möglichen Angaben. Folgend wird nur die Seite 1 „Landwirtschaftliche Nutzung“ kurz beschrieben, weitere Hilfestellungen beim Ausfüllen finde Sie in den ELSTER- Hilfetexten. - 39 - 2.6.1 Landwirtschaftliche Nutzung Der Maßgebliche Wert auf dieser Seite ist die „selbstbewirtschaftete Fläche“. Deshalb sind hier, abweichend zu den anderen Seiten, nicht nur Flächen im Eigentum anzugeben, sondern auch zugepachtete Flächen. Auf den folgenden 3 Seiten sind die Tierbestände anzugeben. - 40 - Prüfungsmodus Auf dieser Seite sehen Sie alle von Mein Elster erzeugten Hinweise und Fehlermeldungen. Bei einer vollständigen Dateneingabe liegen im Regelfall keine Fehler vor. Sofern Fehler vorliegen, bereinigen Sie diese bitte (siehe folgende Seite). Mit dem Button „Weiter“ gelangen Sie zur Zusammenfassung der Eingaben. - 41 - Sofern Fehler und/oder Hinweise vorhanden sind, können Sie diese über die Menüleiste am linken Rand aufrufen. Die Seite, auf welcher der Eintragungsfehler vorliegt, ist auch angegeben und es kann direkt dorthin gesprungen werden. Hinweise müssen nicht zwingend erledigt werden, zum Beispiel, wenn die Identifikationsnummer eines Miteigentümers nicht bekannt ist. - 42 - Zusammenfassung der eingegebenen Daten und Formular absenden Auf dieser Seite sehen Sie eine Zusammenfassung Ihrer Eintragungen. Sie können die auf dieser Seite aufgeführten Angaben auch drucken. Über den Button „Absenden“ ganz unten auf der Seite schicken Sie die Erklärung elektronisch an Ihr Finanzamt. - 43 - Des Weiteren wird Ihnen nach dem Absenden ein Übertragungsprotokoll in Ihr Postfach der übermittelten Formulare bei Mein ELSTER eingestellt, dass alle im Formular erfassten Angaben enthält und ebenfalls ausgedruckt werden kann. Deckblatt A.pdf Klickanleitung Grundsteuer A.pdf Einleitung 1 Benötigte Daten im Rahmen der Abgabe der Feststellungserklärung 2 Ausfüllen der Grundsteuer-Formulare in Mein ELSTER 2.1 Anmeldung im Mein ELSTER-Benutzerkonto 2.2 Erklärungsformular aufrufen 2.3 Startseite des Formulars 2.4 Hauptvordruck (GW1) 2.4.1 Angaben zur Feststellung 2.4.2 Lage des Grundstücks / Betriebs der Land- und Forstwirtschaft / Hebeberechtigte Gemeinden 2.4.3 Gemarkungen(en) und Flurstück(e) des Grundvermögens 2.4.4 Eigentumsverhältnisse / Angaben zu Erbengemeinschaften, Bruchteilsgemeinschaften und Gemeinschaften ohne geschäftsüblichen Namen / Eigentümer(innen) / Beteiligte 2.4.5 Grundsteuerbefreiung/ -vergünstigung 2.4.6 Ergänzende Angaben zur Feststellungserklärung 2.4.7 Empfangsvollmacht 2.4.8 Mitwirkung bei der Anfertigung dieser Erklärung 2.5 Anlage Land- und Forstwirtschaft (GW3) 2.5.1 Angaben zur Feststellung des Grundsteuerwerts 2.5.2 Angaben zu Grundsteuerbefreiungen 2.6 Anlage Tierbestand (GW3A) 2.6.1 Landwirtschaftliche Nutzung 2.7 Prüfungsmodus 2.8 Zusammenfassung der eingegebenen Daten und Formular absenden[mehr]

              Dateityp: PDF-Dokument
              Dateigröße: 4,12 MB
              Verlinkt bei:
                Zuletzt geändert: 04.10.2022
                Wissenswertes_rund_um_die_gemeindlichen_Finanzen_2021_2022.pdf

                Der Doppelhaushalt 2021/2022 der Gemeinde Baindt Wissenswertes rund um die gemeindlichen Finanzen Der Gemeinderat wird am 12.01.2021 voraussichtlich die Haushaltssatzung beschließen. Der Haushalt soll die notwendigen Informationen für die Steuerung der Verwaltung liefern und die finanzielle Grundlage von Baindt darstellen. Die strategischen Überlegungen und Ziele finden sich hier wieder. Der Haushalt wurde bereits 2019 von einer bisher zahlungsorientierten auf eine ressourcenorientierte Darstellung (vom Geldverbrauchs- zum Ressourcenverbrauchskonzept) umgestellt. Die Kommunale Doppik (NKHR) soll dazu beitragen, für eine gerechtere Lastenverteilung zwischen den Generationen zu sorgen. Der Ressourcenverbrauch einer Generation soll durch diese Generation selbst zeitnah und verursachungsgerecht erwirtschaftet werden. Dieses Prinzip der intergenerativen Gerechtigkeit dient dem Schutz gegenwärtiger und künftiger Steuerzahler. Der Haushaltsplan basiert auf einem in sich geschlossenen Drei‐ Komponenten‐Rechnungsmodell. Im Ergebnishaushalt werden Erträge (Wertzuwachs) und Aufwendungen (Wertverzehr) geplant und in der Ergebnisrechnung dokumentiert. Es wird der Ressourcenverbrauch dargestellt. Der Ergebnishaushalt enthält die laufenden Einnahmen und Ausgaben, wie z.B. Steuern und Gebühren, Personalausgaben, Bewirtschaftungs- und Unterhaltungskosten von Schule, Kindergärten, Straßen und Brücken, Spielplätzen und Sportstätten. Im Finanzhaushalt werden Einzahlungen und Auszahlungen geplant, die in der Finanzrechnung dokumentiert werden. Es wird der Geldverbrauch dargestellt. Die Bewertung des gesamten Vermögens und aller Verbindlichkeiten der Gemeinde zum Stichtag am 01.01. eines Jahres erfolgt in der kommunalen Bilanz. Ziel ist die Darstellung sämtlichen Vermögens und aller Verbindlichkeiten. Der Haushaltsausgleich erfolgt im Gesamtergebnishaushalt. Die Ausgleichspflicht bezieht sich auf die ordentlichen Erträge und die ordentlichen Aufwendungen. Ein ausgeglichener Ergebnishaushalt bedeutet im Sinne der intergenerativen Gerechtigkeit, dass alle entstandenen Vermögensverbräuche im Geld- und Sachvermögen durch entsprechende Ressourcenzuwächse wieder ausgeglichen werden. Auf diese Weise wird gewährleistet, dass die durch die Gemeinde gebildete Vermögensmasse im Zeitablauf in Summe erhalten oder sogar gemehrt wird. Leitbild ist dabei die Idee, dass jede Generation die Ressourcen, die sie verbraucht auch wieder erwirtschaften soll. Das Ressourcenaufkommen wird dabei als Ertrag ausgedrückt, der Ressourcenverbrauch als Aufwand. Der Saldo dieser beiden Größen, das so genannte ordentliche Ergebnis, ist daher eine zentrale Kennzahl zur Beurteilung der kommunalen Leistungsfähigkeit. In Jahren, in denen die Erträge die Aufwendungen übersteigen, werden die Überschüsse in eine Rücklage eingestellt, aus der die Gemeinde in Jahren, in denen die Aufwendungen die Erträge übersteigen, wieder Teilbeträge entnehmen kann. Für den Ergebnishaushalt sind 2021 Erträge in Höhe von 10.282.950 € und Aufwendungen in Höhe von 12.119.850 €. 2022 sind Erträge in Höhe von 11.103.700 € und Aufwendungen in Höhe von 11.791.800 € veranschlagt. Die ordentlichen Ergebnisse betragen -1.836.900 € bzw. -688.100 €. Eine bisherige Rechnungs- und Vergleichsgröße des kameralen Haushalts war die Zuführung des Verwaltungshaushalts an den Vermögenshaushalt. Im doppischen Haushalt gibt es den Begriff Zuführungsrate so nicht mehr. Vergleichbar mit der Zuführungsrate ist jedoch im Finanzhaushalt der Zahlungsmittelüberschuss oder –bedarf aus der laufenden Verwaltungstätigkeit. Übergeleitet an den Finanzhaushalt werden alle zahlungswirksamen Erträge und alle zahlungswirksamen Aufwendungen des Ergebnishaushalts. Ein daraus ermittelter positiver Saldo wird zur Finanzierung von Investitionstätigkeiten genutzt. Zahlungsunwirksame Vorgänge wie Abschreibungen, Auflösungen und Rückstellungen bleiben unberücksichtigt. Im Haushaltsjahr 2021 und 2022 ergibt sich ein planerischer Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf in Höhe von -1.011.600,00 € bzw. 92.050,00 €. Nur wenn die Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit im Gesamtfinanzhaushalt höher als die entsprechenden Auszahlungen sind, ist die Gemeinde über das Haushaltsjahr gesehen in der Lage ihren laufenden Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Investitionen werden im NKHR nur im Finanzhaushalt abgebildet. Der Ressourcenverzehr findet durch die Abnutzung erst in den Folgejahren statt und wird dann in Form von Abschreibungen im Ergebnishaushalt aufwandswirksam. Der Finanzhaushalt sieht allein für 2021 und 2022 Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten in Höhe von 6,91 Mio. € bzw. 14,68 Mio. € vor. Einzahlungen aus Investitionstätigkeiten (Grundstückserlöse, Zuschüssen, Beiträgen) stehen im Haushaltsplan 2021 und 2022 in Höhe von 3,35 Mio. € bzw. 9,64 Mio. € den Ausgaben gegenüber. Die wichtigsten Projekte im Hochbau: • Sanierung der Klosterwiesenschule 2021: 2 Mio. €, 2022: 4 Mio. €, 2023: 1 Mio. €, 2024 1 Mio. €, 2025 1 Mio. €. Die Kostenschätzung mit 12,2 Mio. € wurde noch nicht komplett im Haushaltsplan 2021/2022 abgebildet. • Anbau und Sanierung Feuerwehrhaus 270.000 € (2021 Planungsrate 20.000 €, 2022 Ausführung 250.000 €) • Zuschuss Waldorfkindergarten: 2021 Planungskosten 40.000 €, 2022 Planungskosten 40.000 €, 2023 evtl. Zuschuss der Gemeinde 500.000 €. Die wichtigsten Maßnahmen bei Tiefbau und Grünflächen: • Sanierung Dorfplatz: 2021: 100.000 €, 2022: 500.000 €, 2023: 1.400.000 € • Entwicklung Fischerareal: Erschließung Fischerstraße Straßenbau, Straßenbeleuchtung, Sanierungsgebiet Ortskern II: 2021 100.000 €, 2022: 230.000 € • Erweiterung Nahwärmenetz Fischerstraße – 2021: 100.000 €, 2022: 150.000 € • Erweiterung 3. BHKW – 2022: 150.000 € • Breitbandversorgung - Umsetzung Bundesförderprogramm Glasfaseranschlüsse für nicht versorgte Bereiche - 2021: 500.000 €, 2022: 3.000.000 €, 2023: 3.500.000 € • Geh- und Radweg Sulpach-Mochenwangen BA III, Ansatz 2021: 500.000 €, 2022: 600.000 € • Sanierung Nelkenstraße - Fahrbahnsanierung mit Aufbau - : 275.000 € • Investitionszuschuss Schenkenwaldbrücke: 40.000 € (2021) und 40.000 € (2022) • Feinbeläge – Restarbeiten BG Geigensack, Marsweiler Ost II, GE Mehlis 1. Erw.: 2021: jeweils 20.000 €, 2022: Feinbelag GE Mehlis 2. Erw. 20.000 € • Erschließung Baugebiet Lilienstraße: 2021: 45.000 €, 2022: 330.000 € • Bushaltestelle Gartenstraße Barrierefrei: 2022: 130.000 €, 2023: 20.000 € • Bushaltestelle Küferstraße Barrierefrei im Zuge Umgestaltung Dorfplatz 150.000 € • Gewässerschutz/ Öffentliche Gewässer/ Wasserbauliche Anlagen: • Hochwasserschutzmaßnahme Öffnung Sulzmoosbach: 2021: 250.000 €, • Errichtung Gewässer II. Ordnung sowie weiterer Hochwasserschutz: 2022: 430.000 € • Gestaltung Friedhof: 2022: 100.000 € (Abrechnung und Planungsrate), 2023: 300.000 € Die wichtigsten Erwerbe von beweglichen Sachen des Anlagevermögens: • Bauhof Kauf Radladler 95.000 € - 2021 • Feuerwehr – Ersatzbeschaffung LF 20 – 2022 – 500.000 € • Neuanlage Waldspielplatz 2021 und 2022 jeweils 25.000 €, Sonstige Spielgeräte anderer Spielplätze jeweils 15.000 € Die Liquidität verringert sich laut der Planung 2021 und 2022 um 3,57 Mio. € bzw. 1,05 Mio. €. Der Kernhaushalt sieht hier noch Kreditaufnahmen in Höhe von 1,0 Mio. € bzw. 4,0 Mio. € vor. Die Haushaltsplanung sieht bei Umsetzung der Investitionen für Ende 2022 einen Liquiditätsstand von 0,92 Mio. € vor. Die Einnahmen jeder Kommune setzen sich aus eigenen Einnahmen und Zuweisungen aus dem Steueraufkommen von Bund und Land zusammen. Diese Aufteilung entspricht der grundsätzlichen Aufgabenstellung, denn jede Kommune hat neben den Dienstleistungen, die sie für die Bürgerinnen und Bürger der Kommune erbringt, auch Aufgaben für die übergeordneten staatlichen Ebenen, also die Gesellschaft insgesamt, zu erledigen. Die wichtigste Einnahmequelle für den Ergebnishaushalt der Gemeinde Baindt sind die Finanzzuweisungen des Landes aus dem Steueraufkommen von Bund und Land. Dazu gehören der Anteil an der Lohn- und Einkommensteuer und die sogenannten Schlüsselzuweisungen, die allen Städten und Gemeinden eine gewisse Grundfinanzausstattung sichern und einen Ausgleich zwischen finanzstarken und finanzschwachen Kommunen schaffen sollen. Außerdem erhält die Gemeinde einen Anteil an der Umsatzsteuer und weitere, zum Teil zweckgebundene, Zuweisungen. Darüber hinaus verfügt die Gemeinde über eigene Steuereinnahmen, nämlich die Grundsteuer, die Gewerbesteuer und die Hundesteuer. Den größten Teil deckt dabei die Gewerbesteuer ab. Jedoch muss die Gemeinde bei der Gewerbesteuer eine Gewerbesteuerumlage an Land und Bund abführen. Außer über den Haushalt des aktuellen Jahres beschließt der Gemeinderat jährlich auch über die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung. Mitreden-Mitgestalten-Mitmachen Wir möchten Sie einladen, Ihre Ideen und Meinungen in den Baindter Haushalt 2021 und 2022 einzubringen. Der komplette Haushaltsplan inkl. eines umfangreichen Vorberichtes ist für Sie im Internet unter: https://www.baindt.de/rathaus-buergerservice/verwaltung/finanzen-der-gemeinde einsehbar. Kämmerer Herr Abele nimmt Ihre Anregungen jederzeit gerne entgegen. Tel. 07502-9406-20; Email: wolfgang.abele@baindt.de Bürgerhaushalt Baindt für eine zukunftsfähige Gemeinde: Der Gemeindehaushalt hat Einfluss auf die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger in Baindt. Gemeinderat und Verwaltung engagieren sich bei der Vorberatung und Verabschiedung des Haushaltes jedes Jahr, um die richtigen Entscheidungen für die Zukunftsfähigkeit unserer Gemeinde zu treffen. Wir wollen die Bürgerinnen und Bürger insbesondere im Jahr der Kommunalwahlen noch stärker in das Beratungsverfahren mit einbeziehen, um künftig die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel noch treffsicherer einsetzen zu können. Es ist daher umso wichtiger, dass wir das Geld unserer Bürgerinnen und Bürger möglichst effizient einsetzen und nicht mehr ausgeben als wir einnehmen. Wenn unsere Generation mehr ausgibt als sie einnimmt, belastet sie damit künftige Generationen. Die Steuer- und Gebührensätze betragen für 2021: Hebesatz Grundsteuer A 350 v. H. Hebesatz Grundsteuer B 400 v. H. Hebesatz Gewerbesteuer 350 v. H. Wassergebühren: 1,45 € netto pro m³ Abwassergebühren: Schmutzwassergebühr 2,17 €/m³ Niederschlagswassergebühr 0,50 €/m² Hundesteuer: Ersthund 96 € pro Jahr Zweithund 192 € pro Jahr Zwinger 192 € pro Jahr Amtsblatt 24,00 € pro Jahr pro Haushalt Auf den folgenden Tabellen ist der Ergebnis- und Finanzhaushalt 2021und 2022 graphisch dargestellt. Ordentlichen Erträge Plan 2021 % Plan 2022 % Steuern und ähnliche Abgaben 5.984.200 € 58,20% 6.459.500 € 58,17% Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 2.611.400 € 25,40% 2.933.400 € 26,42% Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 366.700 € 3,57% 366.850 € 3,30% Entgelte für öffentliche Leistungen und Einrichtungen 253.950 € 2,47% 255.950 € 2,31% Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 613.250 € 5,96% 642.250 € 5,78% Kostenerstattungen und Kostenumlagen 250.200 € 2,43% 245.200 € 2,21% Zinsen und ähnliche Erträge 73.150 € 0,71% 70.450 € 0,63% Sonstige ordentliche Erträge 130.100 € 1,27% 130.100 € 1,17% Ordentlichen Erträge (Summe) 10.282.950 € 100,00% 11.103.700 € 100,00% Ordentliche Aufwendungen Plan 2021 % Plan 2022 % Personalaufwendungen 3.172.600 € 26,18% 3.234.750 € 27,43% Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 1.708.400 € 14,10% 1.550.000 € 13,14% Abschreibungen 1.192.000 € 9,84% 1.147.000 € 9,73% Zinsen und ähnliche Aufwendungen 11.000 € 0,09% 7.000 € 0,06% Transferaufwendungen 5.241.700 € 43,25% 5.202.200 € 44,12% Sonstige ordentliche Aufwendungen 794.150 € 6,55% 650.850 € 5,52% Ordentliche Aufwendungen (Summe) 12.119.850 € 100,00% 11.791.800 € 100,00% Veranschlagtes ordentliches Ergebnis -1.836.900 € -688.100 € Ressourcenbedarf u. a. im Bereich Betrag (in Tsd. Euro) 2021 2022 Kinder, Jugend und Familie 1.471,90 € 1.487,90 € Schulen 737,80 € 738,75 € Räumliche Planung, Bauen 809,70 € 644,20 € Verkehr 773,60 € 760,25 € Sicherheit und Ordnung 547,05 € 555,45 € Grünflächen, Friedhöfe, Umwelt 424,90 € 407,05 € Sport 401,55 € 292,75 € Kulturelle Einrichtungen 222,25 € 225,15 € Wirtschaftsförderung, Tourismus 196,80 € 180,15 € Soziale Hilfen 137,30 € 135,15 € Innere Verwaltung 110,40 € 106,40 € Kirchengemeinden und sonstigen Religionsgemeinschaften 16,05 € 16,25 € Gesundheitsdienste 4,20 € 4,20 € Ver- und Entsorgung 21,80 € 16,25 € Allgemeine Finanzwirtschaft - 4.038,40 € - 4.881,80 €[mehr]

                Dateityp: PDF-Dokument
                Dateigröße: 256,11 KB
                Verlinkt bei:
                  Zuletzt geändert: 07.01.2021
                  Anlage_1_Haushaltsplan_und_Haushaltssatzung_2025_2026_01.pdf

                  HAUSHALTSSATZUNG UND HAUSHALTSPLAN DOPPELHAUSHALT Rechnungsjahre 2025 und 2026 Inhaltsverzeichnis I. Haushaltssatzung 1 Kurzüberblick mit Eckdaten zum Haushalt 2025 / 2026 7 Übersicht über die Zuordnung der Produktgruppen zu den Teilhaushalten 10 II. Vorbericht und Beteiligungsbericht 14 A. Allgemeines 17 Wirtschaftliche Vorbemerkungen zu den künftigen Jahren 17 B. Finanzwirtschaft der Gemeinde 18 Rückblick auf die Jahre 2023 und 2024 18 Haushaltsjahre 2025 und 2026 23 1. Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2025 / 2026 24 2. Entwicklung der wichtigsten Erträge und Aufwendungen 28 3. Finanzhaushalt – Liquiditätsplanung 48 4. Interne Leistungsverrechnung 50 5. Schulden 51 6. Erläuterungen zum Ergebnishaushalt 53 7. Erläuterungen zum Finanzhaushalt und Investitionsprogramm 57 8. Zusammenfassung, Finanzplanung und Zukunftsperspektive 60 9. Kennzahlen 64 C. Erläuterungen zum Eigenbetrieb Wasserversorgung 66 D. Erläuterungen zum Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung 69 E. Rechtliche Grundlagen Neues Kommunales Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) 73 F. Beteiligungsbericht 81 III. Haushaltsplan 84 Gesamtergebnishaushalt einschließlich mittelfristiger Finanzplanung 84 Haushaltsquerschnitt Gesamtergebnishaushalt 91 Gesamtfinanzhaushalt einschließlich mittelfristiger Finanzplanung 94 Haushaltsquerschnitt Gesamtfinanzhaushalt 102 Teilhaushalte einschließlich mittelfristiger Finanzplanung 105 Teilergebnishaushalt I 105 Produktbereich 11 Innere Verwaltung 106 Teilergebnishaushalt II 127 Produktbereich 12 Sicherheit und Ordnung 128 Produktbereich 21 Schulträgeraufgaben 140 Produktbereich 26 Musikpflege 154 Produktbereich 27 Volkshochschulen, Bibliotheken 156 Produktbereich 28 Sonstige Kulturpflege 158 Produktbereich 29 Förderung von Kirchengemeinden 160 Produktbereich 31 Soziale Hilfen 161 Produktbereich 36 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe 180 Produktbereich 42 Förderung des Sports 191 Produktbereich 51 Räumliche Planung und Entwicklung 197 Produktbereich 53 Ver- und Entsorgung 201 Produktbereich 54 Verkehrsflächen und –anlagen, ÖPNV 211 Produktbereich 55 Natur- und Landschaftspflege, Friedhofswesen 218 Produktbereich 57 Wirtschaft, SKH, Gastst. zur Mühle 225 Teilergebnishaushalt III 228 Produktbereich 61 Allgemeine Finanzwirtschaft 229 Teilhaushalt I Teilfinanzhaushalt 234 Teilhaushalt II Teilfinanzhaushalt 236 Teilhaushalt III Teilfinanzhaushalt 252 Teilhaushalt I Investitionsprogramm 254 Teilhaushalt II Investitionsprogramm 266 Bilanz Rechnungsabschluss 2023 322 Stellenplan 328 IV. Anlagen 343 Anlage 1 Übersicht über die Liquiditätsentwicklung 343 Anlage 2 Übersicht über den Stand der Schulden 344 Anlage 3 Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen 352 Anlage 4 Übersicht über den voraus. Stand der Rückstellungen 353 Anlage 5 Übersicht über den Stand der Rücklagen 355 Anlage 6 Berechnung der Finanzzuweisungen 358 Anlage 7 Anlagennachweis: Darstellung Abschreibungen/Auflösung Sonderposten 365 Anlage 8 Interne Leistungsverrechnung 376 Anlage 9 Übersicht über Zuschüsse und Mitgliedsbeiträge 386 Anlage 10 Verbindliche Kennzahlen 388 Anlage 11 Übersicht über die Deckungsfähigkeit 392 V. Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Wasserversorgung 2025 / 2026 396 VI. Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung 2025 / 2026 448 Haushaltssatzung der Gemeinde Baindt für das Haushaltsjahr 2025 und 2026 Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 14.01.2025 die folgende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 beschlossen: § 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Der Haushaltsplan wird festgesetzt 2025 2026 1. im Ergebnishaushalt mit folgenden Beträgen EUR EUR 1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 14.556.400 15.000.800 1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von 16.180.000 16.683.950 1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis -1.623.600 -1.683.150 (Saldo aus 1.1 und 1.2) von 1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von 750.000 250.000 1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von 0 0 1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis 750.000 250.000 (Saldo aus 1.4 und 1.5) von 1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis -873.600 -1.433.150 (Summe aus 1.3 und 1.6) von 2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen 2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender 14.125.750 14.571.450 Verwaltungstätigkeit von 2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender 14.596.300 15.097.950 Verwaltungstätigkeit von 2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des -470.550 -526.500 Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) von 2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 15.526.700 4.925.800 2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 13.773.900 5.207.900 2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf 1.752.800 -282.100 aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von 2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss / -bedarf 1.282.250 -808.600 (Saldo aus 2.3 und 2.6) von 2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 1.000.000 1.000.000 von 2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 150.000 250.000 von 2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf 850.000 750.000aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von Veranschlagte Änderung des 2.11 Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts 2.132.250 -58.600 (Saldo aus 2.7 und 2.10) von 1 2025 2026 EUR EUR Kreditermächtigung Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird festgesetzt auf 1.000.000 1.000.000 Verpflichtungsermächtigungen Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 500.000 0 Kassenkredite Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 1.500.000 1.500.000 Steuersätze Die Steuersätze (Hebesätze) wurden durch die Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer vom 03.12.2024 wie folgt festgesetzt: 1. für die Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 600 v.H. 600 v.H. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 230 v.H. 230 v.H. der Steuermessbeträge; 2. für die Gewerbesteuer auf 390 v.H. 390 v.H. der Steuermessbeträge. Baindt, den 14.01.2025 Simone Rürup, Bürgermeisterin 2 § 2 Wirtschaftspläne 2025/2026 Eigenbetrieb Wasserversorgung Der Wirtschaftsplan 2025/2026 des Eigenbetriebes Wasserversorgung wird wie folgt festgesetzt: 2025 2026 1. im Ergebnishaushalt mit folgenden Beträgen EUR EUR 1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 574.550 578.050 1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von 572.100 589.500 1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis 2.450 -11.450 (Saldo aus 1.1 und 1.2) von 1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von 0 0 1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von 0 0 1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis 0 0 (Saldo aus 1.4 und 1.5) von 1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis 2.450 -11.450 (Summe aus 1.3 und 1.6) von 2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen 2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender 573.000 576.500 Verwaltungstätigkeit von 2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender 514.100 533.500 Verwaltungstätigkeit von 2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des 58.900 43.000 Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) von 2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 30.000 30.000 2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 437.500 462.500 2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf -407.500 -432.500 aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von 2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss / -bedarf -348.600 -389.500 (Saldo aus 2.3 und 2.6) von 2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 350.000 400.000 von 2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 40.600 55.600 von 2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf 309.400 344.400aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von Veranschlagte Änderung des 2.11 Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts -39.200 -45.100 (Saldo aus 2.7 und 2.10) von 3 2025 2026 EUR EUR Kreditermächtigung Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird festgesetzt auf 350.000 400.000 Verpflichtungsermächtigungen Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 0 0 Kassenkredite Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 300.000 300.000 Baindt, den 14.01.2025 __________________________ Simone Rürup, Bürgermeisterin 4 § 3 Wirtschaftspläne 2025/2026 Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Der Wirtschaftsplan 2025/2026 des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung wird wie folgt festgesetzt: 2025 2026 1. im Ergebnishaushalt mit folgenden Beträgen EUR EUR 1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 919.300 910.500 1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von 1.074.700 1.072.200 1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis -155.400 -161.700 (Saldo aus 1.1 und 1.2) von 1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von 0 0 1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von 0 0 1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis 0 0 (Saldo aus 1.4 und 1.5) von 1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis -155.400 -161.700 (Summe aus 1.3 und 1.6) von 2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen 2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender 803.500 803.500 Verwaltungstätigkeit von 2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender 809.700 797.200 Verwaltungstätigkeit von 2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des -6.200 6.300 Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) von 2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 2.500 117.500 2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 862.000 976.000 2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf -859.500 -858.500 aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von 2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss / -bedarf -865.700 -852.200 (Saldo aus 2.3 und 2.6) von 2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 1.000.000 1.000.000 von 2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 126.600 166.600 von 2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf 873.400 833.400aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von Veranschlagte Änderung des 2.11 Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts 7.700 -18.800 (Saldo aus 2.7 und 2.10) von 5 2025 2026 EUR EUR Kreditermächtigung Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird festgesetzt auf 1.000.000 1.000.000 Verpflichtungsermächtigungen Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 0 0 Kassenkredite Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 400.000 400.000 Baindt, den 14.01.2025 __________________________ Simone Rürup, Bürgermeisterin 6 Bereich Ansatz 2025 Ansatz 2026 Ansatz 2024 (Nachtrag) Verände- rung 2025 zu 2024 Rechnungs- ergebnis 2023 Einwohnerstand EW Zahlen 30.06.24 kommen erst Mitte 2025 - unten Schätzungen im FAG jeweils zum 30.06.des Vorjahres - Zensus 5.330 5.320 5.403 -1,35% 5.403 Ergebnishaushalt Ordentliches Ergebnis -1.623.600 -1.683.150 -556.350 191,83% 1.844.568,74 davon Erträge 14.556.400 15.000.800 14.030.400 3,75% 14.727.214,78 davon Aufwendungen 16.180.000 16.683.950 14.586.750 10,92% -12.882.646,04 Finanzhaushalt Einzahlung aus Investitionstätigkeit 15.526.700 4.925.800 9.469.350 63,97% 43.551.447,36 Auszahlung aus Investitionstätigkeit 13.773.900 5.207.900 12.853.400 7,16% -49.597.604,07 Finanzierungsbedarf aus Investitionst. 1.752.800 -282.100 -3.384.050 -151,80% -6.046.156,71 Steuern Grundsteuer A 36.000 36.000 42.000 -14,29% 37.337,58 Hebesatz Grundsteuer A 600 600 370 62,16% 350 Grundsteuer B 736.000 740.000 700.000 5,14% 692.998,13 Hebesatz Grundsteuer B 230 230 450 -48,89% 400 Gewerbesteuer Soll Einnahmen 2.500.000 2.750.000 2.500.000 0,00% 2.792.052,89 Hebesatz Gewerbesteuer 390 390 370 5,41% 350 Gewerbesteuerumlage 237.000 260.500 260.000 -8,85% 148.172,50 Gewerbesteuerumlagesatz in % 35,0 35,0 35,0 0,00% 35 Hundessteuer 21.000 21.000 20.000 5,00% 20.320,00 Gemeindeanteil an der EKSt 3.780.000 3.940.000 3.635.000 3,99% 3.620.008,51 Gemeindeanteil an der USt 285.000 294.000 285.000 0,00% 279.708,43 Schlüsselzuweisungen des Landes 2.590.000 2.620.000 2.745.000 -5,65% 2.454.142,00 Einn. aus komm. Investitonspauschale 770.000 770.000 745.000 3,36% 775.228,00 Familienlastenausgleich 305.000 312.000 299.000 2,01% 287.067,00 Einnahmen aus Konzessionsabgaben 115.800 115.800 119.800 -3,34% 120.972,76 Einnahmen Veräußerung Grundstücke/AV (Konto 0190 Haben)6.683.600 3.000.000 3.510.000 90,42% 1.964.479,32 Veranschlagtes Ordentl. Ergebnis -1.623.600 -1.683.150 -556.350 191,83% 1.844.568,74 Abschreibungen (netto abzügl. Aufl. Sonderposten) 1.581.700 1.584.000 1.009.200 56,73% -1.936.526,29 Zahlungsmittelübersch. aus lfd. Verw.tätigkeit -470.550 -526.500 452.850 3.520.438,22 Änderung Finanzierungsmittelbestand aus Investitionstätigkeit ohne Kredit 1.752.800 -282.100 -3.384.050 -151,80% -6.046.156,71 Kreditaufn./abzüglich Tilgung 850.000 750.000 413.350,18 Liquide Kassenmittel zum 31.12. 2.432.250 2.373.650 300.000 710,75% 709.740,45 externer Schuldenstand Gemeinde ohne Eigenbetriebe ohne Verbindlichkeiten - Stand zum 31.12. des Jahres 3.666.028 4.416.025 2.816.028 2.939.069 - Pro Kopf Verschuldung zum 31.12. 687,81 830,08 521,20 543,97 Schuldendienst Gemeinde ohne Eigenbetriebe Kreditneuaufnahme 1.000.000 1.000.000 0 3.000.000 - Zinsen 120.000 150.000 82.456 0,00 - Tilgungen 150.000 250.000 123.044 60.931 Kreisumlage - Steuerkrafts.des 2. vorangegangenen Jahr 8.523.600 9.075.600 8.087.817 5,39% 7.380.898 - Hebesatz - 31,00% 31,00% 28,60% 8,39% 25,00% - Aufkommen 2.643.000 2.814.000 2.313.500 14,24% 1.835.914 Personalausgaben 4.765.950 4.953.050 4.063.850 17,28% 3.834.596,82 Finanzausgleichsumlage an das Land 1.894.000 2.016.000 1.790.000 5,81% 1.595.445,00 Investitionsausgaben - Grunderwerb 1.984.400 1.700.000 2.908.000 -31,76% 3.280.967 - Baumaßnahmen 8.607.500 2.622.500 8.467.000 1,66% 4.358.201 - Finanzvermögen 531.000 523.250 0 1.855.650 - Investitionsförderungsmaßn. 106.500 6.000 40.000 166,25% 254.171 Kurzüberblick mit Eckdaten zum Haushalt 2025 und 2026 Haushaltsjahr 7 Bereich 2024 2023 Veränderung 2022 Gemeindegebiet in ha 2.306 2.306 0,00% 2.306 Einwohnerstand Stichtag 30.06. (EW-Zahl 30.06. kommt nach Planfertigst.) 5.350 5.300 0,94% 5.381 Bevölkerungsdichte Einwohner/qkm 2,32 2,30 0,94% 2,33 Bevölkerung zum 30.12. des Vorjahres 5.380 5.428 -0,88% 5.308 deutsch 4.680 4.734 -1,14% 4.691 ausländischer Herkunft 700 694 0,86% 617 Privathaushalte 2.350 2.350 0,00% 2.320 durchschnittliche Haushaltsgröße 2,28 2,34 -2,88% 2,32 (Landesvergleich 2,14) Kindergartenkinder Stand zum 01.03. des Jahres lt. Statistik Sonne, Mond u. Sterne gesamt 138 133 3,76% 119 davon über 3 Jahre 109 119 -8,40% 103 davon unter 3 Jahre 29 14 107,14% 16 Aufnahme Kinder außerhalb Baindts 2 0 2 St. Martin gesamt 73 80 -8,75% 76 davon über 3 Jahre 60 71 -15,49% 64 davon unter 3 Jahre 13 9 44,44% 12 Aufnahme Kinder außerhalb Baindts 1 0 1 Waldorfkindergarten gesamt 35 37 -5,41% 37 davon über 3 Jahre 30 32 -6,25% 33 davon unter 3 Jahre 5 5 0,00% 4 Aufnahme Kinder außerhalb Baindts 20 22 -9,09% 22 Klosterwiesenschule Schülerzahlen, gesamt 171 161 6,21% 170 Grundschüler 171 161 6,21% 170 davon aus Baindt 165 154 7,14% 163 davon auswärtige Grundschüler 6 7 -14,29% 7 Sozialversicherungspflichtige Beschäftigte (Daten von jeweils Vorjahr) Sozialversicherungspfl. Besch. am Arbeitsort 1.267 1.226 3,34% 1.193 Sozialversicherungspfl. Besch. am Wohnort 2.339 2.312 1,17% 2.316 Berufseinpendler über Gemeindegrenzen 1.035 1.016 1,87% 994 Berufsauspendler über die Gemeindegrenzen 2.108 2.102 0,29% 2.118 Arbeitslose gesamt Sept. 68 90 -24,44% 67 Arbeitslosenquote 2,9% 3,9% -25,32% 2,9% Arbeitslose unter 25 im September 5 15 -66,67% 4 Trinkwassergebühren netto 1,80 1,70 5,88% 1,53 Landesdurchschnitt netto 2,41 2,27 6,17% 2,13 Schmutzwassergebühren 2,09 1,98 5,56% 1,98 Niederschlagswassergebühren 0,69 0,61 13,11% 0,61 Bestand an Kraftfahrzeuge in Baindt 4.378 4.308 1,62% 4.255 Eckdaten zur Gemeinde Baindt Haushaltsjahr 8 2025 2026 1. Veranschlagtes ordentliches Ergebnis -1.623.600 -1.683.150 2. Zahlungsmittelbedarf aus lfd. Verwaltungstätigkeit -470.550 -526.500 3. Abschreibungen (netto abzgl. Auflösung) 1.153.050 1.156.650 4. Zahlungsmittelbedarf lfd. Vwtätigkeit abzgl. Tilgung -620.550 -776.500 5. Verschuldung zum 31.12. absolut € rd. 687,81 830,08 €/Einw. rd. 6. Investitionen 13.773.900 5.207.900 7. Verpflichtungsermächtigungen 500.000 0 8. Änderung Finanzierungsmittelbestand 850.000 750.000 9. Liquide Kassenmittel zum 31.12. voraussichtlich 2.432.250 2.373.650 Eckdaten zum Haushaltsplan 2025 und 2026 9 Übersicht über die Zuordnung der Produkte 2025 und 2026 einschließlich mittelfristiger Finanzplanung Anlage 10 (§ 4 Abs. 5 GemHVO) 10 Produktgruppe Nr. Nr. Bezeichnung Teilhaushalt Produktbereich 11 Innere Verwaltung (THH 1) 11.10 11.10.00.0000 Steuerung und Organisation 1 11.14 11.14.00.0000 Zentrale Funktionen 1 11.20. 11.20.00.0000 Zentrale Dienstleistungen, EDV und Telekommunikation 1 11.21 11.21.00.0000 Personalwesen 1 1 11.24 11.24.00.0000 Gebäude- und Energiemanagement, Rathaus 1 11.25 11.25.00.0000 Bauhof, Grünanlagen, Werkstätten u. Fahrzeuge 1 11.33 11.33.00.0000 Grundstücksmanagement Wohnungen Dorfplatz 1 1 Produktbereich 12 Sicherheits und Ordnung (THH 2) 12.10 12.10.00.0000 Statistik und Wahlen 2 12.20 12.20.00.0000 Ordnungswesen 2 12.22 12.22.00.0000 Einwohnerwesen 2 12.23 12.23.00.0000 Personenstandswesen, Standesamt 2 12.60 12.60.00.0000 Feuerwehr, Brand- und Katastrophenschutz 2 12.70 12.70.01.0000 Rettungsdienst DRK-Heim 2 Produktbereich 21 Schulträgeraufgaben (THH 2) 21.10 21.10.01.0000 Klosterwiesenschule (Ganztagesgrundschule) Boschstraße 1 (Wohnung Schule) 2 21.50 21.10.01.2000 Aula- und Betreung Ganztagesgrundsch. 2 21.50 21.10.01.3000 Schulsozialarbeit 2 21.10 21.10.02.0000 Klosterwiesenschule (Projekt Schulreifes Kind) 2 21.40 21.40.01.0000 Schülerbeförderung/Bürgerbus 2 Produktbereich 26 Theater, Konzerte, Musikschulen (THH 2) 26.20 26.20.00.0000 Musikpflege 2 Produktbereich 27 Volkshochschulen, Bibliotheken (THH 2) 27.20 27.20.00.0000 Bücherei/Bibliothek 2 Produktbereich 28 Sonstige Kulturpflege (THH 2) 28.10 28.10.00.0000 Sonstige Kulturpflege 2 Produktbereich 29 Förderung von Kirchengemeinden (THH 2) 29.10 29.10.00.0000 Förderung von Kirchengemeinden und sonstigen Religionsgemeinschaften 2 Produktbereich 31 Soziale Hilfen (THH 2) 31.40 31.40.02.0000 Soziale Einrichtungen für pflegebedürftige ältere Menschen 2 31.40 31.40.05.1000 Boschstraße 1/5 Soziale Einr. für Wohnungslose 2 31.40 31.40.07.1000 Boschstraße 1/7, Soziale Einr. für Flüchtlinge / Asylberechtigte (Anschlussunterbringung) 2 31.40 31.40.07.2000 Friesenhäusler Straße 12, Soziale Einr. für Flüchtlinge / Asylberechtigte (Anschlussunterbringung) 2 Anlage 10 gem. § 4 Abs. 5 GemHVO Produktbereich Produkt 11.22 11.22.00.0000 Finanzverwaltung, Kasse 11 31.40 31.40.07.3000 Klosterhof 4, Soziale Einri. für Flüchtlinge / Asylberechtigte (Anschlussunterbringung) 2 31.40 31.40.07.4000 Küferstraße 8, Soziale Einr. für Flüchtlinge / Asylberechtigte (Anschlussunterbringung) 2 31.40 31.40.07.5000 Rosenstraße 8, Soziale Einr. für Flüchtlinge / Asylberechtigte (Anschlussunterbringung) 2 31.40 31.40.07.6000 Buchenstraße 12, Soziale Einr.n für Flüchtlinge / Asylberechtigte (Anschlussunterbringung) 2 31.80 31.80.10.0000 Betreuung und Förderung der Integration von Flüchtlingen, Asylbewerber/-innen und Asylberechtigten einschl Koordination dieser Aufgaben 2 Produktbereich 36 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe (THH 2) 2 36.50 36.50.01.0120 Kindergarten Regenbogen, Förderung von Kindern in Gruppen für 0 bis 6-Jährige 2 36.50 36.50.01.0130 Nichtkommunaler Kindergarten St. Martin, Förderung von Kindern in Gruppen für 0 bis 6-Jährige 2 36.50. 36.50.01.0140 Nichtkommunaler Kindergarten Waldorfkindergarten, Förderung von Kindern in Gruppen für 0 bis 6-Jährige 2 36.50 36.50.01.0150 Tagesmütter / auswärtige Kindergärten 2 Produktbereich 42 Sport und Bäder (THH 2) 42.10 42.10.00.0000 Förderung des Sports (Unterstützung Vereine) 2 42.41 42.41.01.0000 Sportstätten, Sporthalle 2 42.41 42.41.02.0000 Freisportanlagen 2 Produktbereich 51 Räumliche Planung und Entwicklung (THH 2) 51.10 51.10.00.0000 Bauordnung, Gemeindeentwicklung, Städtebauliche Planung, Verkehrsplanung, Stadtsanierung 2 Produktbereich 53 Ver- und Entsorgung (THH 2) 53.10 53.10.00.0000 Elektrizitätsversorgung 2 53.20 53.20.00.0000 Gasversorgung 2 53.30 53.30.00.0000 Wasserversorgung 2 53.40 53.40.00.0000 Fernwärmeversorgung 2 53.60 53.60.00.0000 Breitbandversorgung 2 53.70 53.70.00.0000 Abfallwirtschaft 2 53.80 53.80.00.0000 Abwasserbeseitigung 2 Produktbereich 54 Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV (THH 2) 54.10 54.10.02.0000 Straßenbeleuchtung und Verkehrsausstattung 2 54.50 54.50.00.0000 Straßenreinigung und Winterdienst 2 54.70 54.70.00.0000 Verkehrsbetriebe / ÖPNV 2 Produktbereich 55 Natur- und Landschaftspflege, Friedhofswesen (THH 2) 55.10 55.10.00.0000 Öffentliches Grün / Spielplätze 2 55.20 55.20.00.0000 Gewässerschutz/Öffentliche Gewässer/Wasserbauliche Anlagen 2 55.30 55.30.00.0000 Friedhofs- und Bestattungswesen 2 2 36.50 36.50.01.0110 Kindergarten Sonne, Mond und Sterne, Förderung von Kindern in Gruppen für 0 bis 6-Jährige 54.10 54.10.01.0000 Gemeindestraßen und Brücken 12 55.51 55.51.00.0000 Landwirtschaft und Landschaftspflege 2 Produktbereich 57 Wirtschaft und Tourismus (THH 2) 57.10 57.10.00.0000 Wirtschaftsförderung 2 57.30 57.30.00.0000 Schenk-Konrad-Halle, Gaststätte zur Mühle 2 Produktbereich 61 Allgemeine Finanzwirtschaft (THH 3) 61.10 61.10.00.0000 Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen 3 61.20 61.20.00.0000 Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft 3 61.30 61.30.00.0000 Jahresabschlussbuchungen, Abwicklungen Vorjahre 3 Teilhaushalt 1 Innere Verwaltung Teilhaushalt 2 Dienstleistungen und Infrastruktur Teilhaushalt 3 Allgemeine Finanzwirtschaft 13 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Anlage Nr. 1 zum Doppelhaushalt 2025/2026 gem. § 6 GemHVO Gemeinde Baindt Landkreis Ravensburg V o r b e r i c h t Doppelhaushalt 2025 / 2026 nach dem Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) 14 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Sehr geehrte Damen und Herren, Die Aufstellung des Doppelhaushalts 2025/2026 findet in einer Phase außergewöhnlicher wirtschaftlicher und politischer Unsicherheiten statt. Deutschland steht vor den tiefgreifenden Folgen einer längeren Rezession. Zwar hat sich die Inflation zuletzt etwas abgeschwächt, doch die wirtschaftliche Lage bleibt prekär: Die deutsche Wirtschaft, insbesondere die Autoindustrie, die Pharma- und Chemiebranchen, stehen vor einem ernsten Standortproblem. Deutschland hat sich lange als attraktiver Produktions- und Innovationsstandort behauptet, aber zunehmend geraten diese Schlüsselindustrien unter Druck.. Dies hat erhebliche Auswirkungen auf die finanzielle Ausgangslage der Kommunen, die sich nicht nur mit einem strukturellen Rückgang der Einnahmen, sondern auch mit weiter steigenden Ausgaben insbesondere Personalausgaben konfrontiert sehen. Die Haushaltsplanung für die Jahre 2025 und 2026 ist tief im negativen Bereich. Erstmals in diesem Ausmaß stehen wir vor der Herausforderung, einen Haushalt zu gestalten, dessen strukturelles Defizit die bisherigen Belastungsgrenzen der Gemeinde erheblich übersteigt. Die Einnahmeseite ist durch geringere Steuerschätzungen und stagnierende staatliche Zuweisungen geschwächt, während die Ausgabenseite von enormen Mehraufwendungen in nahezu allen Bereichen geprägt ist. Insbesondere die Pflichtaufgaben im Bildungssektor, die Anpassung der Infrastruktur an den Klimawandel, die Modernisierung der digitalen Ausstattung sowie die Bewältigung der Folgen multipler Krisen – von globalen Konflikten bis hin zu Energieunsicherheiten – erzeugen einen nie dagewesenen Finanzierungsdruck. Die vergangenen Jahre haben gezeigt, dass wir in einem dauerhaften Krisenmodus operieren. Angefangen bei der Pandemie, über die Energiekrise infolge des Ukrainekriegs, bis hin zu den langfristigen Herausforderungen des Klimaschutzes und der Digitalisierung, bleibt kaum Raum für Entlastung. Die globalen Krisen haben nationale und kommunale Ebenen gleichermaßen unter Druck gesetzt. Gleichzeitig wurden in der Vergangenheit viele neue rechtliche und finanzielle Verpflichtungen durch Bund und Länder übertragen, ohne dabei einen hinreichenden finanziellen Ausgleich zu schaffen. Dies hat nicht nur die Handlungsspielräume der Kommunen drastisch reduziert, sondern auch die Verwaltung vor eine kaum noch zu bewältigende Komplexität gestellt. Trotz dieser erschwerten Bedingungen sind wir entschlossen, in den Jahren 2025 und 2026 wichtige strategische Ziele umzusetzen. Schwerpunktbereiche sind weiterhin Bildung und Betreuung – wie die Fertigstellung der Sanierung der Klosterwiesenschule – sowie die nachhaltige Weiterentwicklung der kommunalen Infrastruktur, einschließlich Mobilität, Klimaschutz und Digitalisierung. Mit der Umgestaltung der neuen Ortsmitte und der Entwicklung des Fischerareals setzen wir auch städtebaulich sichtbare Akzente. Dabei müssen wir jedoch klar feststellen, dass neue Projekte oder zusätzliche Maßnahmen ohne Kreditaufnahmen nicht finanzierbar sind. Ein weiterer zentraler Aspekt wird sein, langfristig tragfähige Finanzstrukturen zu schaffen. Der Grundsatz der intergenerativen Gerechtigkeit, wonach jede Generation die von ihr verursachten Vermögensverbräuche selbst erwirtschaften sollte, steht unter enormem Druck. Die Gemeinde wird ihre Einnahmen durch eine regelmäßige Überprüfung und Anpassung von Steuern, Gebühren und Beiträgen an die tatsächliche Kostenentwicklung stabilisieren müssen. Steuer- und Gebührenerhöhungen in den kommenden Jahren sind daher unausweichlich. Gleichzeitig arbeiten wir kontinuierlich daran, die Effizienz der Verwaltung zu steigern, Synergien zu nutzen und Prozesse zu optimieren. Es ist unser Ziel, auch in Zeiten knapper Ressourcen den Bürgerinnen und Bürgern eine leistungsfähige und zukunftsorientierte Verwaltung zu bieten. Trotz der angespannten Lage müssen wir auch mit Optimismus in die Zukunft blicken. Die Herausforderungen sind groß, aber sie bieten auch die Chance, neue Wege zu gehen, 15 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Strukturen zu überdenken und tragfähige Lösungen zu entwickeln. Gemeinsam mit dem Gemeinderat, der Verwaltung und den Bürgerinnen und Bürgern wollen wir mutige Entscheidungen treffen, um die Gemeinde Baindt langfristig zu stärken und zukunftssicher zu machen. Wir legen Ihnen umfangreiche Maßnahmen für das Unterhaltungsprogramm vor. Wir dürfen nicht nachlassen, unsere Gemeinde weiterzuentwickeln, attraktiv zu gestalten und die Infrastruktur weiter auszubauen. Wir möchten mit der mittelfristigen Finanzplanung ein deutliches Signal für einen klaren Zukunftskurs geben. Die im Investitionsprogramm enthaltenen Maßnahmen (u. a. Abschluss der Sanierung Klosterwiesenschule, Abschluss Umgestaltung der neuen Ortsmitte und des Feuerwehrhauses, neue Heizzentrale, neue Schulsportanlage) stellen die wesentliche Weiterentwicklung der kommunalen Infrastruktur sicher. Dabei wollen wir auch nicht verschweigen, dass es keine Gestaltungsspielräume für zusätzliche investive Maßnahmen gibt, bzw. diese sind nur mit Kreditaufnahmen realisierbar. Mit den Herausforderungen ist ein hoher Finanzierungsbedarf verbunden. Dies gilt besonders für die Themen Mobilität und Klimaschutz. Ein weiteres kommunalpolitisches Thema, dem wir eine hohe Zukunftsrelevanz beimessen, ist die KI. Die Einbringung von Doppelhaushalten hat sich zwischenzeitlich etabliert. Immer mehr Kommunen erkennen die Vorteile einer Planung für zwei Haushaltsjahre und auch wir haben bisher durchweg positive Erfahrungen machen dürfen. Die personellen Ressourcen werden wir im Zeitalter vom Fachkräftemangel – wie in den Vorjahren – sinnvoll zur Weiterentwicklung des Rechnungswesens und zur Optimierung der Prozesse nutzen. Der Haushalt dient als geeignete Informationsquelle für jede Zielgruppe (Gemeinderat, Bevölkerung, Verwaltung), um die benötigten Informationen, sowohl von der Leistungsseite als auch von der Finanzseite, der Gemeinde zu erhalten. Er soll allen helfen, den richtigen Weg einzuschlagen, um noch wirkungsorientierter zum Wohle der Bürger in Baindt zu denken und zu handeln. Haben Sie den Mut und die Entschlossenheit, sich auf die neue kritische Diskussionsebene, sowohl in formeller, als auch in inhaltlicher Ausrichtung einzulassen. Ein ausgeglichener Ergebnishaushalt bedeutet im Sinne der intergenerativen Gerechtigkeit, dass alle entstandenen Vermögensverbräuche im Geld- und Sachvermögen durch entsprechende Ressourcenzuwächse wieder ausgeglichen werden. Auf diese Weise wird gewährleistet, dass die durch die Gemeinde gebildete Vermögensmasse im Zeitablauf in Summe erhalten oder sogar gemehrt wird. Leitbild ist dabei die Idee, dass jede Generation die Ressourcen, die sie verbraucht auch wieder erwirtschaften soll. Es ist daher unabdingbar, dass wir uns weiterhin und intensiv mit der Auskömmlichkeit der Steuern, Gebühren- und Kostenbeiträge auseinandersetzen und sie bei Bedarf an die tatsächliche Kostenentwicklung weiter anpassen. Für die Folgejahre können Steuer- und Gebührenerhöhungen keinesfalls ausgeschlossen werden bzw. sind weiter eingeplant. Weiterhin werden die Verwaltungsprozesse ständig optimiert und jede Möglichkeit der Synergien genutzt. Für die Haushaltsberatungen stehen neben den Plandaten der Haushaltsjahre 2025 und 2026 auch die aktuellsten Daten des doppischen Jahresabschlusses 2023 zur Verfügung, der am 18.06.2024 festgestellt wurde. Mein Dank gilt meinen Mitarbeitern in der Kämmerei Baindt für die Mitwirkung und tatkräftige Unterstützung an diesem umfangreichen und in dieser Zeit sehr komplexen Projekt. Baindt, im Dezember 2024 Wolfgang Abele Kämmerer 16 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - A. Allgemeines Wirtschaftliche Vorbemerkungen zu den zukünftigen Jahren Die wirtschaftlichen Aussichten für die Jahre 2025 und 2026 sind von Unsicherheit und gedämpften Erwartungen geprägt. Es zeigt sich nur eine verhaltene Erholung, die das Wirtschaftswachstum in Deutschland und insbesondere auf kommunaler Ebene langfristig belasten dürfte. Ein stabiles und robustes Wachstum ist in den nächsten Jahren nicht zu erwarten. Stattdessen stehen strukturelle Anpassungen und eine nachhaltige Transformation der Wirtschaft im Mittelpunkt. Die Haupttreiber des Wachstums in der Vergangenheit – wie ein starker Konsum, eine exportorientierte Industrie und der Binnenmarkt – verlieren an Dynamik. Auf internationaler Ebene belasten geopolitische Unsicherheiten, Handelskonflikte und der Rückgang der Globalisierung die Exportwirtschaft, die traditionell eine der Säulen des deutschen Wirtschaftswachstums ist. Die deutsche Wirtschaft steht vor einem tiefgreifenden Strukturwandel, der sich in den kommenden Jahren durch den Wegfall ganzer Branchen und einen umfassenden Arbeitsplatzabbau weiter zuspitzen wird. Mehrere Faktoren – darunter die Dekarbonisierung der Wirtschaft, die Digitalisierung und globale Wettbewerbsveränderungen – zwingen Unternehmen zu einer grundlegenden Neuausrichtung. Während diese Transformation langfristig Chancen bietet, werden die kurzfristigen Auswirkungen für viele Branchen und Beschäftigte gravierend sein. Besonders betroffen ist die Industrie, die über Jahrzehnte hinweg eine der tragenden Säulen der deutschen Wirtschaft war. Energieintensive Branchen wie die Chemie-, Stahl- und Aluminiumindustrie stehen unter immensem Druck. Die hohen Energiekosten, verschärfte Umweltauflagen und der zunehmende Wettbewerb aus Ländern mit günstigeren Produktionsbedingungen haben dazu geführt, dass sich viele Unternehmen entweder zurückziehen oder ihre Kapazitäten deutlich reduzieren. Auch die Automobilindustrie, lange Zeit das Rückgrat der deutschen Wirtschaft, durchlebt einen fundamentalen Wandel. Der Übergang von Verbrennungsmotoren zu Elektromobilität führt zu einem massiven Rückgang der Nachfrage nach traditionellen Bauteilen und Technologien. Zulieferer, die auf Komponenten für Verbrennungsmotoren spezialisiert sind, geraten zunehmend in Existenznot, während die Produktion von Elektrofahrzeugen weniger Arbeitskräfte benötigt und andere Qualifikationen erfordert. Auch der kommunale Bereich wird von diesen Entwicklungen stark beeinflusst. Ein schwaches Wirtschaftswachstum bedeutet stagnierende oder rückläufige Steuereinnahmen, während die Ausgaben für zentrale Zukunftsaufgaben wie Klimaschutz, Digitalisierung, Bildung und Infrastruktur weiter steigen. Der zunehmende Fachkräftemangel wird die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zusätzlich begrenzen und erfordert langfristige Investitionen in Bildung und Qualifikation, um die Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten. Die mittelfristige Prognose zeigt, dass das Wirtschaftswachstum in den Jahren 2025 und 2026 bestenfalls moderat ausfallen wird, mit Wachstumsraten unterhalb des historischen Durchschnitts. Dies stellt eine Herausforderung dar, erfordert aber auch ein Umdenken: Die Zukunft liegt weniger in einem schnellen Wachstum als in einem nachhaltigen und resilienten Wirtschaftssystem. Für Kommunen bedeutet dies, Strategien zu entwickeln, die finanzielle Stabilität mit Investitionen in Nachhaltigkeit und Zukunftstechnologien verbinden. Zusammenfassend zeigt sich, dass die kommenden Jahre wirtschaftlich von Unsicherheit, aber auch von Chancen geprägt sein werden. Ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum wird nicht allein durch kurzfristige Konjunkturmaßnahmen erreichbar sein, sondern erfordert langfristige Investitionen in Bildung, Infrastruktur, Klimaschutz und Digitalisierung. Die 17 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Herausforderungen sind erheblich, aber sie bieten zugleich die Möglichkeit, den Grundstein für eine zukunftsfähige und resiliente Wirtschaft zu legen. Deutschland wird nach einer Prognose der Industriestaaten-Organisation OECD im kommenden Jahr so langsam wachsen wie keine andere entwickelte Wirtschaftsnation. Das Bruttoinlandsprodukt dürfte lediglich um 0,7 Prozent zulegen, heißt es in dem aktuell veröffentlichten Wirtschaftsausblick. Im Mai war noch ein Plus von 1,1 Prozent erwartet worden. Die führenden Wirtschaftsforschungsinstitute haben ihre Herbstprognose zur Konjunkturentwicklung in Deutschland vorgelegt. Prognosen zur Entwicklung des deutschen Bruttoinlandsprodukts Quelle Prognose vom Prognose für 2024 Prognose für 2025 Bundesregierung Okt 24 -0,20% 1,10% Bankenverband Sept. 24 0,00% 0,70% EU-Kommission Mai 24 -0,10% 0,70% Internationaler Währungsfonds Okt 24 0,00% 0,80% OECD Sept. 24 0,00% +0,70% DIHK Deutscher Industrie und Handelskammertag Sept. 24 -0,20% 0,00% Gemeinschaftsdiagnose der führenden Wirtschaftsforschungsinstitute Sept 24 -0,10% +0,80% Institut für Weltwirtschaft IfW Kiel Sept 24 -0,10% +0,50% Institut der deutschen Wirtschaft Köln Sept 24 0,00% --- Hamburgisches Weltwirtschaftsinstitut Sept 24 0,20% 1,00% Institut für Wirtschaftsforschung Halle IWH Sept 24 0,20% 1,00% Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung IMK Sept 24 0,00% 0,70% 18 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Die zukünftige Entwicklung der Wirtschaft bleibt schwer vorhersehbar. Regierungen, internationale Institutionen und Wirtschaftsforscher erarbeiten regelmäßig Prognosen, um die konjunkturelle Dynamik unter Berücksichtigung verschiedener Annahmen möglichst präzise abzubilden. Diese Vorhersagen dienen als wichtige Grundlage für fiskalische Entscheidungen, darunter die Steuerschätzung und die langfristige Haushaltsplanung von Bund, Ländern und Gemeinden. Für die Aufstellung der Haushaltspläne 2025 und 2026 sind bisher ergangen: Haushaltserlass 2025 Der Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ erstellte vom 22. bis zum 24. Oktober 2024 auf Basis der Herbstprojektion der Bundesregierung seine turnusmäßige Vorausschätzung der Steuereinnahmen von Bund, Ländern und Gemeinden. Der Steuerschätzung lagen die gesamtwirtschaftlichen Eckwerte der Herbstprojektion 2024 der Bundesregierung vom 9. Oktober 2024 zugrunde. Angesichts der im Jahresverlauf schwachen wirtschaftlichen Entwicklung und eingetrübter Frühindikatoren wurde in der Projektion für dieses Jahr mit einem Rückgang des realen Bruttoinlandsprodukts (BIP) um 0,2 Prozent gerechnet. Im nächsten und übernächsten Jahr wurden dann wieder positive BIP-Wachstumsraten von 1,1 Prozent im Jahr 2025 und 1,6 Prozent im Jahr 2026 erwartet. Die Steuerschätzung für 2024 hat erhebliche Auswirkungen auf den Haushalt 2025, da die Einnahmenprognosen deutlich nach unten korrigiert wurden. Diese Entwicklung erfordert von den Regierungen auf allen Ebenen, bestehende Ausgaben zu überprüfen, neue Prioritäten zu setzen und mögliche Steueranpassungen in Betracht zu ziehen. Gleichzeitig wird deutlich, dass ohne gezielte Maßnahmen zur Stärkung der Wirtschaft die strukturellen Herausforderungen der Haushalte weiter zunehmen könnten. Da die Ausgaben im Sozialbereich (Kindergarten, Schulen, Integration) trotz weiterer finanzieller Förderung ungebremst steigen, stellen diese gerade finanzschwächere Kommunen vor gravierende Probleme. Die Gemeinde Baindt bleibt auf verlässliche und konjunkturunabhängige Finanzierungsquellen, zu denen auch die Gebühren für öffentliche Einrichtungen gehören, angewiesen. Auf mittlere Sicht gibt es zur nachhaltigen Haushaltskonsolidierung keine Alternative. Mit der Reform der verfassungsrechtlichen Verschuldungsregeln sowie mit der Vorgabe für die Kommunen die Abschreibungen zu erwirtschaften, wurden die Weichen für eine langfristig tragfähige Haushaltspolitik gestellt. Vor diesem Hintergrund wird auch von der Rechtsaufsichtsbehörde den Kommunen nochmals nachdrücklich empfohlen, den Kurs der Haushaltskonsolidierung konsequent fortzusetzen und soweit erforderlich, selbst beeinflussbare Einnahmen weitgehend auszuschöpfen. Die Gemeinde Baindt hat im Gemeindehaushalt sowie in den Eigenbetrieben Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung zahlreiche Investitionen, welche kreditfinanziert sind. Der Zahlungsmittelbedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit abzüglich der Tilgung ist 2025 negativ. B. Finanzwirtschaft der Gemeinde I. Rückblick auf die Jahre 2023 und 2024 Das Rechnungsjahr 2023 Die Jahresrechnung 2023 ist vom Fachbeamten für das Finanzwesen Herrn Abele durchgeführt worden. Auf die Jahresrechnung ist in der Sitzung vom 18.06.2024 bereits eingegangen worden. Hier daher nur noch einmal die Eckwerte des Rechnungsergebnisses. 19 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Gesamtergebnisrechnung: 1.1 Summe der ordentlichen Erträge 14.727.214,78 € 1.2 Summe der ordentlichen Aufwendungen -12.882.646,04 € 1.3 Ordentliches Ergebnis 1.844.568,74 € 1.4 Außerordentliche Erträge 1.392.922,90 € 1.5 Außerordentliche Aufwendungen -1.574,00 € 1.6 Sonderergebnis 1.391.348,90 € 1.7 Gesamtergebnis 3.235.917,64 € 2. Gesamtfinanzrechnung: 2.1 Summe der Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit 14.527.043,14 € 2.2 Summe der Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit - 11.006.604,92 € 2.3 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf der Ergebnisrechnung 3.520.438,22 € 2.4 Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 43.551.447,36 € 2.5 Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit - 49.597.604,07 € 2.6 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit - 6.046.156,71 € 2.7 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf - 2.525.718,49 € 2.8 Summe der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 3.000.000,00 € 2.9 Summe der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit - 60.931,33 € 2.10 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit 2.939.068,67 € 2.11 Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Haushaltsjahres 413.350,18 € 2.12 Zahlungsmittelüberschuss/ -bedarf aus haushaltsunwirks. Ein- und Auszahlungen - 38.730,28 € 2.13 Anfangsbestand an Zahlungsmitteln 335.120,55 € 2.14 Veränderung des Bestands an Zahlungsmitteln 374.619,90 € 2.15 Endbestand an Zahlungsmitteln am Ende des Haushaltsjahres 709.740,45 € 3. die Bilanz der Gemeinde Baindt wird auf 31.12.2023 wie folgt festgestellt: Die Bilanz zum 31.12.2023 umfasst eine Bilanzsumme von 62.687.214,26 €. Davon entfallen auf der Aktivseite unter 3.1 • Immaterielles Vermögen 18.132,00 € 3.2 • Sachvermögen 42.257.111,96 € 3.3 • Finanzvermögen 20.189.610,04 € 3.4 • Abgrenzungsposten 222.360,26 € 3.5 • Nettoposition (nicht gedeckter Fehlbetrag) 0,00 € 3.6 Gesamtbetrag der Aktivseite 62.687.214,26 € Davon entfallen auf die Passivseite unter 20 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - 3.7 • Basiskapital 31.546.105,99 € 3.8 • Rücklagen 13.793.895,68 € 3.9 • Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses 0,00 € 3.10 • Sonderposten 12.234.069,93 € 3.11 • Rückstellungen 795.000,00 € 3.12 • Verbindlichkeiten 3.706.720,56 € 3.13 • Passive Rechnungsabgrenzungsposten 611.422,10 € 3.14 Gesamtbetrag auf der Passivseite 62.687.214,26 € Vorbelastungen künftiger Haushaltsjahre: • Ausfallbürgschaften Reitergruppe 100.000,00 € • Ausfallhaftung nach § 88 GemO für Lakra-Darlehen 181.484,54 € • Eingegangene Verpflichtungen aus Leasingverträgen 0,00 € • In Anspruch genommene Verpflichtungserm. 0,00 € • Übertragene Haushaltsermächtigung in das Folgejahr 13.437.000,00 € • Nicht in Anspruch genommene Kreditermächtigungen 2.000.000,00 € Haushaltsvollzug 2024 Das Rechnungsjahr 2024 gestaltete sich im Ergebnishaushalt etwas günstiger als erwartet. Im Einzelnen konnte im Juni 2024 von folgenden Werten ausgegangen werden: Controlling - Vergleich zu Nachtragshaushalt 2024 Plan 2024 Controlling Juni +/- Einnahmen Gewerbesteuer 2.500.000 2.384.000 -116.000 Gewerbesteuerumlagesatz 260.000 250.000 10.000 Gde-Anteil an der Einkommensteuer (Aufkommen etwas höher gegenüber Vorjahresprogn.) 3.635.000 3.644.900 9.900 Schlüsselzuweisungen (Steuerkraftmesszahl, geringerer Kopfbetrag nach Maisteuerschätzung) 2.745.000 2.734.000 -11.000 Kommunale Investitionspauschale (geringerer Betrag u. EW-Zahl nach Maisteuerschätzung) 745.000 728.000 -17.000 Familienlastenausgleich 299.000 294.000 -5.000 Höhere Mieten und Mietnebenkosten 417.100 640.000 222.900 Ausgaben Kreisumlage (Kreisumlage 28,65 %) - 0,05% höher - 2.313.500 2.317.000 -3.500 Verschlechterungen 90.300 ordentliches Ergebnis im Nachtragshaushaltsplan 2024 -536.350 Zusätzlich weitere Veränderungen im Ergebnishaushalt 2024: Personalausgaben und Versorgungsumalge 21 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - offen Stromabrechnung 2023 - Minderverbrauch offen 0 42.000 -42.000 Zinseinnahmen aus Festgeldanlagen 400 420.000 419.600 geringere Zinsaufwendungen, sofern kein weiterer Kredit aufgenommen werden muss 300.000 84.000 216.000 ordentliches Ergebnis Prognose aufgrund Zinserlöse und geringerem Zinsaufwand 2024 147.550 Anmerkungen zum Haushaltsjahr 2024: Ein Ergebnis für 2024 kann noch nicht vorhergesagt werden. Durch die bessere Zinsentwicklung und verzögerten Abflüssen konnte Festgeld besser angelegt werden. Die Zinskurve geht jedoch wie die Spareinlagen nach unten. Das Gesamtergebnis wird jedoch voraussichtlich positiv sein. Der Schuldenstand der Gemeinde beträgt zum 31.12.2024: Schulden der Gemeinde Stand zum 01.01.2024 2.939.068,67 € Stand zum 31.12.2024 2.816.024,87 € Somit Abnahme -123.043,80 € 2024 wird wegen verzögertem Liquiditätsabfluss auf eine weitere Kreditaufnahme verzichtet werden. Schulden des Eigenbetriebes Wasserversorgung (Trägerdarlehen/Ausleihungen der Gemeinde) Stand zum 01.01.2024 914.537,50 € Stand zum 31.12.2024 1.027.750,00 € Somit Zunahme 113.212,50 € Schulden des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung (Trägerdarlehen/Ausleihungen der Gemeinde) Stand zum 01.01.2024 2.620.750,00 € Stand zum 31.12.2024 2.889.850,00 € Somit Zunahme 269.100,00 € Der Gesamtschuldenstand der Gemeinde inkl. Eigenbetriebe (inkl. von Gemeinde gewährten Trägerdarlehen) beträgt zum 31.12.2024: 6.733.624,87 €. Vermögensentwicklung 2024 a) Liquidität Wenn die Gemeinde bei der Rekordinflation Liquidität parkt, reduziert sie ihr Vermögen auf Raten. Schutz vor Inflation bieten weiterhin Grundstückswerte oder die Vornahme von Pflichtinvestitionen. Trägerdarlehen an die Eigenbetriebe und an den Zweckverband Wasserversorgung können aufgrund Investitionen nicht mehr gewährt werden. Die Gemeinde Baindt wird 2025 und 2026 Kredite aufnehmen müssen. Maßhalten und das Machbare vom Wünschenswerten zu unterscheiden, müssen weiterhin die Leitgedanken unseres Haushaltens bleiben. Neben der Stärkung der Ertragskraft des Ergebnishaushalts ist darauf zu achten, dass die Investitionen maßvoll und zielgerichtet erfolgen und die daraus resultierenden Abschreibungen und Folgekosten erwirtschaftet 22 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - werden können. Der Ergebnishaushalt ist das Kernstück zur Abbildung des laufenden Betriebs der Gemeinde. Im neuen Haushaltsrecht erfüllt er eine Schlüsselrolle, da er maßgebend für den Haushaltsausgleich ist. Nur ein nachhaltig ausgeglichener Haushalt kann eine stetige Erfüllung der kommunalen Aufgaben gewährleisten. Die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen machen deutlich, dass 2025 die Aufwendungen inkl. der Abschreibungen die Erträge deutlich übersteigen werden. Der Stand der Liquidität beträgt im Gemeindehaushalt zum 31.12.2024 voraussichtlich ca. 0,3 Mio. €. Des Weiteren sind 6,0 Mio. € in Spargeldeinlagen angelegt (Stand 03.12.2024). Damit liegt die Liquidität über der gesetzlichen Mindestrücklage. Sehr viele Kommunen werden nach den Rückmeldungen aus anderen Rathäusern, angesichts der dargestellten Mehrausgaben gar nicht umhinkommen, das Jahr 2025 mit einem unausgeglichenen Ergebnishaushalt zu planen und die mittelfristige Perspektive sieht nicht viel anders aus. 23 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - II. Ausblick auf die Rechnungsjahre 2025/2026 1. Haushaltssatzung und Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan sowie die Wirtschaftspläne für die Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung für die Rechnungsjahre 2025 und 2026 wurden vom Fachbeamten für das Finanzwesen, Herrn Abele, im Einvernehmen mit der Bürgermeisterin Frau Rürup nach den gesetzlichen Vorschriften des neuen kommunalen Haushaltsrechts aufgestellt. Als Rechtsgrundlagen für die Erstellung des Haushaltsplans sind die Vorschriften des Gemeindewirtschaftsrechts heranzuziehen. Orientierungsdaten für die Etatplanung enthält der jährlich vom Innenministerium und Finanzministerium gemeinsam herausgegebene Haushaltserlass. Die Orientierungsdaten sollten nur Anhaltspunkte für die individuelle gemeindliche Finanzplanung geben. Es bleibt Aufgabe jeder Gemeinde, unter Berücksichtigung der aktuellen Konjunktur- und Steuerentwicklung sowie der örtlichen und strukturellen Gegebenheiten, die für ihre Finanzplanung zutreffenden Einzelwerte zu ermitteln. Der Haushaltsplan wurde im Gemeindehaushalt als auch bei den Eigenbetrieben mit Optimismus bei der Gewerbesteuer geplant. Der Haushaltserlass mit den Orientierungsdaten für 2025 liegt inzwischen vor und zeigt die schwierige finanzielle Lage auf. Die Gemeinde Baindt steht vor einer wegweisenden Herausforderung: Die Erstellung des Doppelhaushaltes für die Jahre 2025 und 2026 ist nicht nur ein finanzieller Akt, sondern auch ein Bekenntnis zu unserer kommunalen Selbstverwaltung und der Verantwortung gegenüber unseren Bürgerinnen und Bürgern. In Zeiten, in denen die finanziellen Rahmenbedingungen sowohl Chancen als auch Risiken bergen, ist es von größter Wichtigkeit, eine klare und nachhaltige Haushaltspolitik zu verfolgen. Wir müssen die Herausforderungen anerkennen, die uns durch die fortlaufend konsumtiven Ausgaben begegnen. Ziel der Haushaltsplanungen 2025 und 2026, sowie der Folgejahre, war einen strukturell ausgeglichenen Haushaltsplan aufzustellen. Wie bereits bei den Haushaltsplanberatungen angekündigt, werden durch die wirtschaftlichen Veränderungen die Ergebnisse schlechter als im Vorjahr sein. Hauptursachen dafür sind die Verschlechterung bei der Kreisumlage, beim Finanzausgleich insbesondere durch den Zensus 2022, die Erhöhung der Personalaufwendungen sowie Abmangel im Betreuungsbereich. Dies ist ein weiterer Grund für die negativen Ergebnisse aus laufender Verwaltungstätigkeit. Es ist an der Zeit, diese Ausgaben noch kritischer zu hinterfragen und zu analysieren, um sicherzustellen, dass unsere finanzielle Stabilität gewahrt werden kann. Unser Ziel darf nicht sein, die Einnahmen zu maximieren, ohne die Struktur unserer Ausgaben zu überdenken. Vielmehr sollten wir uns auf die wesentlichen Aufgaben und Projekte konzentrieren, die die Gemeinde voranbringen und unsere kommunale Selbstverwaltung stärken. Diese Erkenntnis zwingt uns dazu, unsere Ausgaben zu begrenzen und Prioritäten zu setzen. Wir haben in den letzten zwei Jahren in Baindt sehr viel investiert und umgesetzt. Wünsche und Anforderungen bestehen weiterhin, jedoch lassen die aktuellen Zahlen eine Umsetzung nicht mehr zu. Spannend ist daher die Frage, wofür das vorhandene Geld ausgegeben wird. Der Gemeindetag gibt hierzu eine klare Antwort: „Weiterhin gezielte Investitionen in die Infrastruktur sind der Grundstein für den volkswirtschaftlichen Erfolg der Zukunft“. 24 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Die wichtigsten Projekte im Hochbau: Sanierung der Klosterwiesenschule Restfinanzierung 3 Mio. € (Gesamtkosten: 10 Mio. €) (Stand Nov. 2024 wurde bereits 7 Mio. € verfügt) Anbau und Sanierung Feuerwehrhaus Restfinanzierung 750.000 €, Gesamtsumme 1,5 Mio. € Sanierung rotes Gebäude (kleine Turnhalle) (2025: 200.000 €) Bücherei Umbauarbeiten grünes Haus (2025: 25.000 €) Rathaus: Unterhaltung u. Sanierung u.a. Fassade (2025: 100.000 €. 2026: 20.000 €) Sozialbau 2025 – Austausch Container 300.000 € Neue Container A-F (2025: 300.000 €) (2027 Planung Sozialbau 100.000 €, 2028: 500.000 €) Zuschuss Waldorfkindergarten (diverse Anschaffungen in 2025: gesperrte Mittel 71.500 €, Zuschuss Gemeinde in 2027: 150.000 €) Die wichtigsten Maßnahmen bei Tiefbau und Grünflächen: Umgestaltung Dorfplatz, Ortsmitte 2025: Restfinanzierung 1.500.000 €, (Gesamtsumme 3,5 Mio. €) Sanierung der Schulsportanlage, sofern Finanzierung über Zuschüsse gesichert (1,4 Mio. davon 2025 400.000 €, 2026 1 Mio. €, davon Eigenanteil 900.000 €, 250.000 € über Ausgleichstock und 157.000 € über Sportstättenförderung, Eigenanteil Dritte 100.000 €) Investitionen in die Breitbandversorgung (Abschluss weiße Flecken, Beginn graue Fleckenprogramm – 10%iger Eigenanteil plus 7 Pachtjahre (Ansatz 2025 825.000 €, 2026 1.035.000 €, 2027 450.000 €) Barrierefreie Bushaltestelle Küferstraße im Zuge Umgestaltung Dorfplatz 2025: Restfinanzierung 250.000 € Barrierefreie Bushaltestelle Boschstraße – Planung (2026: 25.000 €, 2027: 200.000 €) Erschließung Lilienstraße Erdwärmebohrungen (2025: 344.000 €) Ausgaben Baumbepflanzungen (Ortskern/Schulhof/Waldspielplatz) (2025: 135.000 € - Gegenfinanzierung Zuschussprogramm) Hochwasserschutz: Gewässer II. Ordnung lediglich Pflegemaßnahmen: 2025: 20.000 € Erschließung Baugebiet Lilienstraße 2025: Restfinanzierung 250.000 € Sanierung Hirschstraße 2025: 150.000 €, in der Wasserversorgung 100.000 € Umbau Marsweilerstraße von innerem zum äußeren Kreisverkehr (2025: 175.000 €, 2026: 25.000 €) Neugestaltung Schulhof – Planungskosten bzw. günstige Umsetzung (2025: 45.000 €, 2026: 25.000 € Friedhof – Umsetzung BA 2: erst in 2028: 250.000 € Parkplätze Friedhof: erst in 2028: 50.000 € Die wichtigsten Maßnahmen im Bereich Technische Anlagen: Breitbandversorgung: Errichtung eines POP-Standortes bei der Klosterwiesenschule (2025: 100.000 €) Regenerative zukünftige Wärmeerzeugung – Energiezentrale Pellets Anlage inkl. Solar/PV (2025: 800.000 €, 2026:1 Mio. €, 2027: 400.000 €) 25 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Umrüstung LED Beleuchtung Schenk-Konrad-Halle (2025: 15.000 €, 2026: 15.000 €) SKH: Erneuerung Lüftungsvlies (2025: 15.000 €) Die wichtigsten Erwerbe von beweglichen Sachen des Anlagevermögens: Kauf Bürgerbus: 2025: 50.000 € Bauhof: Kauf VW Transporter Allrad (2025: 35.000 €) Bauhof: Kauf Elektro-Gabelstapler (2026: 20.000 €) Bauhof: Pritsche Lindner (2025: 15.000 €) Bauhof: Ersatzbeschaffung Schlegelmäher (2025: 9.500 €) Klosterwiesenschule: Neuausstattung Möbel 300.000 € Klosterwiesenschule: Digitalpakt (2025: 40.000 €) Feuerwehr: Betriebs- u. Geschäftsausstattung (2025: insgesamt 27.100 €, 2026: 27.250 €) Rathaus: Server und DMS (2025: 100.000 € - Aufteilung Rathaus, EDV/Wasser u. Wasser/Abwasser mit jeweils 35.000 €) Rathaus: Ersatzbeschaffung Möbel: (2025: 7.500 €, 2026: 7.500 €) Friedhof: Urnenwand (2027: 90.000 €, 2028: 20.000 €) Neuanlage Waldspielplatz 2025: Restfinanzierung 100.000 €, Sonstige Spielgeräte anderer Spielplätze jeweils 15.000 € pro Jahr Sportanlage: Rasenmäher (2025: 22.000 €), Schließanlage (2025: 15.000 €), Planungsrate jeweils 15.000 € Außenanlage SKH – Anschaffungen 2025: Kaffeemaschine: 3.000 €, Umbau Beschallungsanlage, inkl. Headset: 3.000 €, Sonstiges u. EDV-Ausstattung: 3.000 € Die wichtigsten Maßnahmen der Bezuschussung: Zuschuss DRK – neues Fahrzeug (2025: 25.000 € entsprich anteilig 1/3) Zuschuss Kindergarten St. Martin (2025: 6.000 €) Schützengilde: 2025: 4.000 € Zuschuss Waldorfkindergarten Die Haushaltspläne 2025 und 2026 stehen hoffentlich bald unter besseren Vorzeichen. Das Wirtschaftswachstum wird voraussichtlich 2025 und 2026 jedoch noch nicht das insbesondere bei den Ausgaben gewünschte Niveau erreichen. Den steuerschwächeren Kommunen, zu denen Baindt gehört, gelang es in der Vergangenheit über die Nachlaufeffekte des kommunalen Finanzausgleichs den Haushalt im Lot zu halten. Aber auch die steuerkraftbedingten Umlagen (Kreisumlage und Finanzausgleichsumlage) sowie der Aufwand im Bereich der Kinderbetreuung belasten weiterhin den Gemeindehaushalt. Die Ausgangslage für die Haushaltsplanberatungen 2025 und 2026 sowie die mittelfristige Finanzplanung bis 2025 lässt sich in der Planung als mangelhaft bezeichnen. Die Investitionskraft ist aufgrund konstanter bis steigender Umlagen und Kosten und auch unter Berücksichtigung evtl. Steuermehreinnahmen als nicht ausreichend zu bezeichnen. Die Lage der Kommunen ist mit den zu sanierenden Objekten und den zunehmenden Aufgaben als gefordert bzw. angespannt zu bezeichnen. Man wird auch 2025/2026 und in den folgenden Finanzplanungsjahren generationengerecht haushalten müssen und Kommunen können nur über Grundstückserlöse die Investitionskraft stärken. 26 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Für den Ergebnishaushalt sind 2025 Erträge in Höhe von 14.556.400 € und Aufwendungen in Höhe von 16.180.000 € geplant. 2026 sind Erträge in Höhe von 15.000.800 € und Aufwendungen in Höhe von 16.683.950 € veranschlagt. Vergleichszahlen zu den Planansätzen 2025 sind die im Erläuterungstext aufgeführten Planansätze des Jahres 2024 sowie das Ergebnis des Jahres 2023. Die ordentlichen Ergebnisse betragen 2025: -1.623.600 € bzw. 2026 -1.683.150 €. Durch das NKHR wird deutlich, dass die Gemeinde Baindt seinen Ressourcenverbrauch im ordentlichen Ergebnis 2025 und 2026 nicht erwirtschaften kann. Auch unter Einbeziehung des Sonderergebnisses außerordentliche Erträge kann im Planungszeitraum 2025 bis 2025 laut der vorsichtigen Planung kein positives Gesamtergebnis erzielt werden. Beim Sonderergebnis handelt sich um außerordentliche Erträge aus dem Verkauf von Grundstücken über dem Buchwert. Die Investitionen des Finanzhaushaltes sind im Investitionsprogramm detailliert aufgeführt und erläutert. Baindt hat mit der Sanierung der Klosterwiesenschule (10 Mio. €), Umgestaltung Dorfplatz (4,0 Mio. €), Sanierung Feuerwehrhausbau (1,5 Mio. €) einiges angestoßen. Weitere Großprojekte mit Sanierung der Schulsportanlage (1,4 Mio. €) und Heizzentrale auf regenerative Erzeugungsquellen (1,7 Mio. €) stehen an. 27 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - 2. Entwicklung der wichtigsten Erträge und Aufwendungen Gemeindesteuern (Finanzbuchhaltungskonten 3011-3013 im Produktbereich 61) a) Grundsteuer A und B (Konto 3011 und 3012) Das Gesamtaufkommen liegt aufgrund der Steuererhöhung 2025 bei 772.000 € (VJ 7.42.000 € Plan) und 2026 bei 786.000 €. Die Hebesätze der Grundsteuer A in Höhe von 600 v. H. und der Grundsteuer B in Höhe von 230 v. H. liegen und waren im alten Grundsteuerrecht schon wesentlich über den Ausgleichstockanrechnungshebesätzen. Gemeinde Grundsteuer A Grundsteuer B Gewerbesteuer Baindt 600 % 230 % 390 % Umliegende Kommunen werden ebenfalls ihre bisherigen Hebesätze anpassen b) Gewerbesteuer (Konto 3013) Die Gewerbesteuer ist mit 2.500.000 € und 2.750.000 € in den Jahren 2025 und 2026 veranschlagt, was 17,2% bzw. 18,3% der Gesamteinnahmen des Ergebnishaushaltes entspricht (2024: vorl. Ergebnis 2, 38 Mio. €). In den Vorjahren vor 2020 wurde die Gewerbesteuer etwas zu niedrig prognostiziert. 2025 und 2026 wird sie trotz Steuererhöhung aufgrund niedriger Vorauszahlungen (2,1 Mio. €) bei 2,5 Mio. € belassen und 2026 um 250.000 € auf 2,75 Mio. € erhöht. Das Rechnungsergebnis 2024 liegt bei 2,38 Mio. €. Wir gehen ab 2025 von einer besseren Konjunktur aus. 2025 wird der Hebesatz um 20 v. H. erhöht. Die Gewerbesteuer wird 2025 und 2026 mit 2,50 Mio./ 2,75 Mio. € prognostiziert. Es können jedoch aus Veranlagungen auch Nachzahlungen oder aus den Vorjahren Rückzahlungen resultieren. Zudem können Vorauszahlungen nach unten angepasst werden. Die Gewerbesteuer wird unter der Berücksichtigung, dass von der Gewerbesteuer nur ca. 23-25 % im Gemeindehaushalt verbleiben, mit 2,50 Mio. €/ 2,75 Mio. € verhalten optimistisch angesetzt. Bei der Gewerbesteuerumlage müssen wir bei gleichbleibender Gewerbesteuerumlage bzw. minimaler Reduzierung 237.000 € bzw. 260.500 € aufwenden. Bezogen auf Baindt ist festzustellen, dass die Rahmenbedingungen für die hier ansässige Industrie sehr gut sind. Baindt ist von wenigen Gewerbesteuerzahlern abhängig. Die 10 besten Gewerbesteuerzahler decken ca. über 2/3 des Vorauszahlungsbetrags. 28 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Die Gewerbesteuerumlage beträgt 2025 und. 2026 jeweils 35 % (Vorjahr 35 %) der maßgeblichen Bemessungsgrundlage, also der veranschlagten Gewerbesteuer geteilt durch den örtlichen Hebesatz von 390 v. H (Vorjahr 370 v. H.). Die Gemeinde hat somit 237.000 € bzw. 260.000 € abzuführen. Zu beachten ist die um zwei bzw. vier Jahre verzögerte Wirkung des Finanzausgleichs. So wirken sich beispielsweise Mehrerträge bei der Gewerbesteuer über die Gewerbesteuerumlage sofort aus, bei den Schlüsselzuweisungen und Umlagen aber erst zwei bis vier Jahre später. In diesem Fall ist es so, dass die Gemeinde im zweitfolgenden Jahr sogar stärker im Finanzausgleich belastet wird, als sie im ersten Jahr von einem Gewerbesteuermehrertrag profitiert hat, und sich eine endgültige Verbesserung dann erst im viertfolgenden Jahr einstellt. So verbleiben etwa aus einem Gewerbesteuerertrag von 2.500.000 € der Gemeinde nach vier Jahren lediglich rund 880.000 €. Beschäftigte am Arbeitsort: 29 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Annahmen: Steuereinnahme 2.500.000,00 € Anrechnungshebesatz FAG 290,00 örtlicher Gew erbesteuerhebesatz 390,00 FAG-Umlagesatz: 22,10 v.H. bei Sockelgarantiegemeinde 22,50 v.H. bei Gemeinde, Baindt Kreisumlagesatz: 31,00 v.H. Prognose für 2025 Gew erbesteuerumlage 35,00 35,00 v.H. (2026 und später) Gemeinde Baindt (EUR) 1. Ausw irkungen im 1. Jahr (2025) 1.1 Mehreinnahme Gew erbesteuer 2.500.000,00 1.2 Höhere Gew erbesteuerumlage: Ist-Aufkommen * Umlagesatz / örtl. Hebesatz -224.358,97 1.3 Nettoverbesserung im 1. Jahr (2025) 2.275.641,03 2. Ausw irkungen im 3. Jahr (2027) 2.1 Rückgang der Schlüsselzuw eisungen nach mangelnder Steuerkraft (sofern keine Abundanzgemeinde) w egen einer Erhöhung der Steuerkraftmesszahl 2025 (§ 6 FAG): 2.1.1 Gew St 2027 * Anrechnungshebesatz / örtl. Hebesatz 1.858.974,36 2.1.2 abzüglich Gew St-Umlage 2025 -224.358,97 2.1.3 erhöhte Steuerkraftmesszahl 2027 = geringere Schlüsselzahl 2027 (bei Abundanzgemeinde ohne Ausw irkungen) 1.634.615,38 2.1.4 bei einer Ausschüttungsquotevon ca. 68,5 v.H. ergibt sich eine Wenigerzuw eisung nach mangelnder Steuerkraft -1.119.711,54 2.2 Höhere Finanzausgleichsumlage (§ 1a FAG): erhöhte Steuerkraftmesszahl (-summe) 2027 * FAG-Umlagesatz -367.788,46 2.3 Höhere Kreisumlage (§ 35 FAG): erhöhte Steuerkraftmesszahl (-summe) 2027* Kreisumlagesatz -506.730,77 2.4 Gesamtverschlechterung im 3. Jahr (2027) -1.994.230,77 3. Ausw irkungen im 5. Jahr (2029) Im Jahr 2029 verringert sich - w egen der zurückgegangenen Schlüsselzuw ei- sung 2027 - die Steuerkraftsumme (§ 38 Abs. 1 FAG). Die Folge davon ist 3.1 Geringere Finanzausgleichsumlage (§ 1a FAG): 3.1 geringere Schlüsselzuw . 2027 * FAG-Umlagesatz 251.935,10 3.2 Geringere Kreisumlage (§ 35 FAG): geringere Schlüsselzuw . 2027* Kreisumlagesatz 347.110,58 3.3 Gesamtverbesserung im 5. Jahr (2029) 599.045,67 4. Gesamtausw irkungen 1. - 5. Jahr 4.1 von 2.500.000 EUR Gewerbesteuer verbleiben 880.455,93 4.2 Abschöpfung (v.H.) 64,78 v.H. v.H. v.H. (2025) Gewerbesteuereinnahmen und ihre Auswirkungen im kommunalen Finanzausgleich Was bleibt von 2.500.000 Euro (EUR) Gewerbesteuer in der Gemeindekasse Modellhafte Darstellung der Ausw irkungen einer Gewerbesteuereinnahme im Jahr 2025 von 2.500.000 EUR (nicht aus einer Hebesatzerhöhung) auf die Haushaltsw irtschaft einer Gemeinde unter Einbeziehung der Ausgleichsmechanismen des Finanzausgleichs (vereinfacht dargestellt) 30 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Hundesteuer, Zweitwohnungssteuer und Jagdpacht (3032-3034) Die Hundesteuer wurde mit 21.000 € im Jahr 2025 und 2026 (RE 2023 20.320,00 €) veranschlagt und entspricht 0,14 % der Einnahmen des Ergebnishaushaltes. Die Hundesteuer beträgt seit 01.01.25 102 €/Hund und Jahr. Die Zweitwohnungssteuer wurde zum 01.01.2013 eingeführt. Beim kommunalen Finanzausgleich werden nur Personen mit Hauptwohnung berücksichtigt. Für eine Person mit Nebenwohnsitz erhält die jeweilige Gemeinde keine Einnahmen. Bei der Einführung der Zweitwohnungssteuer haben sich einige registrierte Personen mit Nebenwohnsitz (Karteileichen etc.) abgemeldet. Dagegen hat die Wanderungsbilanz, der mit Hauptwohnsitz gemeldeten Personen, positive Vorzeichen getragen. Aufgrund der Zweitwohnungssteuer melden sich Studenten verstärkt gleich mit Hauptwohnsitz an. Für 2025 und 2026 ist für die Zweitwohnungssteuer nur ein minimaler Einnahmeansatz von 3.000 € vorgesehen. Die Jagdpacht wird alle 2 Jahre fällig. Sie wird 2026 in Höhe von 800 € fällig. Gemeindeanteil an der Einkommensteuer, Umsatzsteuer und des Familienlastenausgleichs (Konto 3021, 3022, 3051) Nach dem Haushaltserlass vom 07.11.2024 in Verbindung mit der Oktobersteuerschätzung werden die Einnahmen aus der Einkommensteuer im Jahr 2025 auf 8,12 Mrd. und 2026 auf 8,46 Mrd. € (Vj. 2024 Landessumme 7,78 Mrd. €) geschätzt. Der Anteil der Gemeinden an der Umsatzsteuer ist 2025 mit 1,176 Mio. € bzw. 1,205 Mio. € als Ausgangsgrundlage im Land veranschlagt. Der Ausgleich der Gemeinden durch die Systemumstellung bei der Kindergeldzahlung und die dadurch entstehenden Mindereinnahmen (Familienlasten- ausgleich) ist mit 658 Mio. € bzw. 674 Mio. € als Ausgangsbasis angenommen worden. Die Gemeinden bekommen 15 % an der Lohn- und Einkommensteuer. Der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer wird auf die einzelne Gemeinde nach Maßgabe einer Schlüsselzahl verteilt, die das örtliche Aufkommen aus der Einkommensteuer ohne Berücksichtigung der Einkommensteuerspitzen berücksichtigt. So werden derzeit gem. § 3 Abs. 1 GFR nur die Steueranteile aus Einkommensteuerbeträge bis zu 35.000 € für Alleinstehende bzw. 70.000 € für zusammen veranlagte Ehegatten zugrunde gelegt. Der Verteilung auf die Gemeinden liegen in den Jahren 2023 bis 2025 die Ergebnisse der Steuerstatistik 2016 zugrunde. Die Bundesregierung hat die Höchstbeträge zur Ermittlung der Schlüsselzahlen auf 35.000/70.000 Euro belassen. Die Schlüsselzahl wird alle drei Jahre angepasst. Die Schlüsselzahl aus dem Statistikjahr 2016 beträgt 2025 0,0004713. Erst für die Jahre 2026 ff werden auf der Basis der Lohn- und Einkommensteuerleistungen der Gemeindeeinwohner des Statistikjahres 2019 neue Schlüsselzahlen festgelegt. Insgesamt ergibt sich für Baindt ein Gemeindeanteil an der Einkommensteuer für 2025 in Höhe von 3,78 Mio. € und 2026 in Höhe von 3,94 Mio. €, dies entspricht 26,0 % bzw. 26,2 % der Gesamteinnahmen des Ergebnishaushaltes (Vorjahr Planansatz 2024: 3,635 Mio. €) Wie jedes Jahr ist der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer die größte Einnahmeposition des Ergebnishaushaltes. Experten halten eine Vollbeschäftigung in Baden-Württemberg in der Krise für weiterhin möglich. Dazu müssen aus ihrer Sicht aber mehr Menschen besser qualifiziert werden. Bei Vollbeschäftigung haben aber nicht alle Arbeitssuchenden einen Job. Insgesamt waren im November 2024 in der Region Konstanz-Ravensburg 3,0 Prozent der Menschen arbeitslos und die Arbeitslosenquote liegt damit 0,2 Prozentpunkte über dem Vorjahreswert. Die Konjunkturflaute wirkt sich auf den Arbeitsmarkt aus. Nie in den 31 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - vergangenen 15 Jahren wurden so wenige offene Stellen gemeldet wie im November. Arbeitslosenstatistik der Gemeinde Baindt: Die Schlüsselzahl für den Familienlastenausgleich ist identisch mit der Schlüsselzahl des Gemeindeanteils an der EKSt. Bei einem Aufkommen von 658 Mio. € bzw. 674 Mio. € ergeben sich Einnahmen für Baindt in Höhe von 305.000 € bzw. 312.000 € (2024 299.000 €). 32 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Die Gemeinden bekommen 2,2 % an der Umsatzsteuer. Bei veränderter Schlüsselzahl in Höhe von 0,0002444 (Vj. 0,0002223) ergibt sich bei 1.176 Mio. € bzw. 1.205 Mio. € Umsatzsteuer ein Ansatz in Höhe von 285.000 € bzw. 294.000 € (Vj. 2024: 285.000 €). Schlüsselzuweisungen mit kommunaler Investitionspauschale (Konto 3111) Schlüsselzuweisungen sind Mittel, die den Kommunen im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs zur Nivellierung von Steuerkraftunterschieden und zur Abdeckung allgemeiner Bedarfssituationen zur Verfügung gestellt werden. Einen Teil dieser Mittel erhalten alle Kommunen in Form der von Einwohnerzahl und Steuerkraftsumme abhängigen „Kommunalen Investitionspauschale“. Der weitaus größere Teil wird als Zuweisung nach mangelnder Steuerkraft gezahlt, jedoch nur an jene Städte und Gemeinden, deren eigene Steuerkraft geringer ist als der Finanzbedarf, was in Baindt der Fall ist. Da durch das Steuerjahr 2023 und das etwas stärkere Steuerjahr 2024, die Differenz zwischen Bedarfsmesszahl (niedrigere Einwohnerzahl vom 30.06.24 (Zensus 2022) multipliziert mit dem Kopfbetrag 2025 in Höhe von 1.765 € bzw. dem Kopfbetrag 2026 in Höhe von 1.800 € (Vj. 1.596 €)) differiert, bekommt die Gemeinde Baindt 2025 wegen der geringeren Einwohnerzahl 2025 2.620.000 € Finanzzuweisungen nach mangelnder Steuerkraft und wegen der Einwohnerzahl und geringeren Steuerkraftmesszahl 2026 aus dem Basisjahr 2024 2.590.000 € Finanzzuweisungen nach mangelnder Steuerkraft. Die Gemeinde Baindt ist weiterhin sehr bemüht die Zahl der Einwohner mit Nebenwohnsitz zu begrenzen, da die Gemeinde nur für jeden Einwohner mit Hauptwohnsitz Zuweisungen bekommt. Der Zuzug durch den privaten Wohnungsbau ist im Sinne des Finanzausgleiches positiv zu sehen. Der Anstieg der Einwohnerzahl durch Aufnahme von Flüchtlingen wirkt sich im Land nivellierend aus. Zum einen steigt die Einwohnerzahl, andererseits wird die Verteilungsmasse im Finanzausgleich dadurch nicht mehr. 2025 und 2026 beträgt die kommunale Investitionspauschale 138 bzw. 138 € je EW (Vj. 107,00 €/EW). Die Gemeinde Baindt erhält in den Haushaltsjahren 2025 und 2026 Einnahmen in Höhe von 770.000 € bzw. 770.000 €. 33 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Gebühren, Entgelte, Mieten und dgl. (Sachkonten 3311, 3321, 3322, 3411) Das Gesamtaufkommen aus Gebühren, Entgelten und Mieten im Jahr beläuft sich 2025 und 2026 bei den öffentlichen Entgelten auf 408.350 € sowie 441.350 € und bei den privatrechtlichen Entgelten bei 841.450 € bzw. 860.050 €. Die Gebühren in der kostenrechnenden Einrichtung Friedhof/Leichenhalle wurden Ende 2016 gem. Kalkulation der Allevo Kommunalberatung auf einen Kostendeckungsgrad in Höhe von 60 % festgelegt. Der Ansatz für die Gebühreneinnahmen liegt 2025 und 2026 bei den Entgelten bei 32.000 €. Der Kostendeckungsgrad des Friedhofes steht und fällt mit der tatsächlichen Anzahl der Sterbefälle. Es wurden im ersten Bauabschnitt umfangreiche Sanierungsmaßnahmen auf dem Friedhof getätigt. Der Kostendeckungsgrad im Bestattungswesen lag inkl. der internen Leistungsverrechnungen im Haushaltsplan 2023 bei nur 28,42%. In der Planung 2025 bei 23%. Der Kostendeckungsgrad der Schenk-Konrad-Halle inkl. Gaststätte liegt 2025 unter Einbeziehung geringer Belegung bei 15,4 %. Die Gemeinde hat bei den Kindergartengebühren die Empfehlung zur Höhe der Elternbeiträge des kommunalen Landesverbandes übernommen. Durch das Gute-Kita-Gesetz werden unsere Fachkraftkapazitäten vom Land unterstützt. Die Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2024/2025 betragen: (Es werden nur 11 Monate pro Jahr berechnet). 34 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Im Sozialausschuss werden folgende Punkte vor Festsetzung der neuen Elternbeiträge beleuchtet: Vereinfachtes Modulsystem für Eltern und Abrechnungsstelle Personalausgaben im Betreuungsgebereich Kann bei den Kleinkindgruppen auf eine tageweise Belegung verzichtet werden und somit eine bessere Einnahmestruktur und zuverlässige Belegung geschaffen werden? Sollen die verlängerten Öffnungszeiten in den Kindergarten weiterhin kostenlos angeboten werden? Wie kann eine bessere und zugleich sozial verträgliche Einnahmesituation geschaffen werden? Ziel ist es, mit bisherigem Personal die optimalen Finanzausgleichs-zuweisungen zu erreichen. Weiterhin kostenloses Angebot der Ferienbetreuung im Kindergarten (1 Woche im August?) Darstellung der Nachmittagsbelegung? Vorschläge und Überprüfungen werden auch bei den nichtkommunalen Kindergärten angestellt. Aktuelle Anzahl von Kinder nach Jahrgängen (Stand: 10.12.2024, Einwohnermeldeamt, 2024 Stand 10.12.): Jahr männlich weiblich Anzahl 2005 30 30 60 2006 37 23 60 2007 29 24 53 2008 32 31 63 2009 31 22 53 2010 26 25 51 2011 23 34 57 35 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - 2012 26 29 55 2013 29 22 51 2014 30 27 57 2015 25 34 59 2016 24 34 58 2017 16 41 57 2018 34 24 58 2019 34 29 63 2020 17 17 34 2021 30 20 50 2022 26 24 50 2023 34 29 63 Stand 10.12.2024 20 21 41 Man kann derzeit von einer Geburt pro 100 EW ausgehen. 10-12 Kinder bei 1.000 Einwohner. Es ist unsere Aufgabe, bei nur überschaubarer Mitfinanzierung von Bund und Land, die frühkindlichen Betreuungsangebote sicherzustellen. Die Zuweisung eines Platzes sollte spätestens 3 – 6 Monate bevor der Platz benötigt wird, beantragt werden. Der Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz beschränkt sich auf zur Verfügung stehende Plätze. Diese sind diejenigen Plätze, die im Rahmen der kommunalen Kindergartenbedarfsplanung, als förderfähig festgelegt wurden. Wenn kein Platz in einer Einrichtung der Gemeinde frei ist, besteht weiter ein Anspruch auf Zuweisung eines Platzes in einer solchen Kita. Dieser kann aber von der Kommune derzeit nicht erfüllt werden. In diesem Fall kommt die „Selbstbeschaffung“ eines privat organisierten Platzes mit anschließender Kostenerstattung durch die Kommune in Betracht. Ein Wahlrecht bezüglich eines bestimmten Krippenplatzes besteht nach derzeitigem Stand der Rechtsprechung nur hinsichtlich derjenigen Plätze, die im Rahmen der Bedarfsfeststellung anerkannt wurden und auch nur dann, wenn überhaupt eine Auswahl an freien Plätzen zur Verfügung steht. Das Gesetz äußert sich zur täglichen Betreuungszeit nicht konkret. Der Umfang der täglichen Förderung richtet sich nach dem individuellen Bedarf. Abzustellen ist also einmal auf den Bedarf der Eltern, hier insbesondere auf den Bedarf, der sich aus der beruflichen Tätigkeit ergibt, aber auch auf einen möglichen Förderbedarf des Kindes. In der Regel wird man deshalb davon ausgehen müssen, dass auch ein Ganztagsplatz zur Verfügung gestellt werden muss, wenn die berufliche Tätigkeit der Eltern dies erfordert. 36 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Wanderungssaldo Zu- und Fortzüge: Geburtenüberschuss (Geburten gegenüber Sterbefälle): Zinseinnahmen aus Trägerdarlehen (Sachkonten 3616) Die Gemeinde nimmt voraussichtlich im Haushaltsjahr 2025 169.000 € und 2026 171.500 € Zinseinnahmen ein. Die Zinsen resultieren aus der Verzinsung der Trägerdarlehen und Kassenkrediten an die Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung sowie aus der Verzinsung des Trägerdarlehens an den Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt- Baindt. Festgeldanlagen sowie das Geldmarktkonto wurden im Zeitraum 2023-2024 besser verzinst, jedoch werden Geldanlagen mit den Investitionen und der Darlehensaufnahme rar werden und die Zinskurve für Festgeldanlagen geht steil nach unten. 121 59 0 0 0 30 0 0 0 41 14 44 38 0 0 89 29 35 0 14 40 32 62 0 3 46 147 -33 -2 77 -18 50 114 -37 -150 -100 -50 0 50 100 150 1 9 9 0 1 9 9 2 1 9 9 4 1 9 9 6 1 9 9 8 2 0 0 0 2 0 0 2 2 0 0 4 2 0 0 6 2 0 0 8 2 0 1 0 2 0 1 2 2 0 1 4 2 0 1 6 2 0 1 8 2 0 2 0 2 0 2 2 30 55 34 24 21 12 29 37 37 28 23 17 25 17 27 8 22 19 9 29 8 10 5 5 8 6 7 1 15 -8 -7 -3 -20 -10 0 10 20 30 40 50 60 1 9 9 0 1 9 9 1 1 9 9 2 1 9 9 3 1 9 9 4 1 9 9 5 1 9 9 6 1 9 9 7 1 9 9 8 1 9 9 9 2 0 0 0 2 0 0 1 2 0 0 2 2 0 0 3 2 0 0 4 2 0 0 5 2 0 0 6 2 0 0 7 2 0 0 8 2 0 0 9 2 0 1 0 2 0 1 1 2 0 1 2 2 0 1 3 2 0 1 4 2 0 1 5 2 0 1 6 2 0 1 7 2 0 1 8 2 0 1 9 2 0 2 0 2 0 2 1 37 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Personalaufwendungen (Sachkonten 401-407) Personalkosten 2025: Die Personalkosten 2025 nehmen gegenüber dem Vorjahr um 702.100 € zu. Dies entspricht einem prozentualen Anstieg von 17,2 %. Die Personalkosten steigen deutlich an. Neben den prognostizierten tariflichen Steigerungen p.a. sind Stellenmehrungen zu verzeichnen. Insgesamt werden 2025 4.765.950 € Personalkosten inkl. Beiträge zur Versorgungskasse im Gemeindehaushalt veranschlagt. An Verwaltungskostenbeiträge und Beschäftigungsentgelte Bauhof wurden im Bereich Wasser und im Bereich Abwasser 168.100 € bzw. 173.600 € eingestellt. Die Personalaufwendungen betragen im Haushalt 2025 ca. 29,45 % (Vj. 27,9 %) der Gesamtaufwendungen des Ergebnishaushalts. Die Tarifsteigerungen und der anhaltende Fachkräftemangel stellen uns vor große Herausforderungen, insbesondere in den Bereichen Bildung und Betreuung. Es wird zunehmend schwieriger, das bestehende Angebot auf dem bisherigen Niveau zu halten – ein Anspruch, der im Vergleich zu umliegenden Kommunen keine Selbstverständlichkeit ist. Der Fokus liegt daher nicht nur auf einem möglichen Ausbau, sondern vor allem darauf, die Qualität und Verlässlichkeit der bestehenden Leistungen zu sichern. In dieser angespannten Lage ist es unser Ziel, die Attraktivität unserer Arbeitsplätze zu steigern und langfristige Strategien zu entwickeln, um bestehendes Personal zu halten und neue Fachkräfte zu gewinnen. Dies ist besonders wichtig, um beispielsweise den zunehmenden Ansprüchen an die Ganztagesbetreuung gerecht zu werden. Dabei geht es nicht nur um die Schaffung zusätzlicher Plätze, sondern auch um die Weiterentwicklung der bestehenden Angebote und die Sicherstellung der dafür erforderlichen personellen und finanziellen Ressourcen. Gleichzeitig erfordert die angespannte finanzielle Lage eine sorgfältige Priorisierung, um die begrenzten Mittel gezielt einzusetzen und allen Bereichen der Daseinsvorsorge gerecht zu werden. Auch die Kernverwaltung steht vor wachsenden Aufgaben: Neue gesetzliche Anforderungen und die Übertragung weiterer Zuständigkeiten von Bund und Land erhöhen den Druck auf die kommunale Ebene. Trotz dieser Belastungen bleibt es unser Ziel, eine leistungsfähige Verwaltung sicherzustellen und die Gemeinde zukunftsfähig zu gestalten. Der Großteil der Personalkostensteigerungen der letzten Jahre resultierte aus Veränderungen im Kindergartenwesen (Veränderungen, Fachbereichs- und Hausleitung, Einrichtung von Kleinkindgruppen, Freistellungen etc.). Im Bereich Kindergarten bleibt abzuwarten, wie die Module zukünftig ausgerichtet werden und ob diese nicht weiter vereinfacht werden können. In Baden-Württemberg ist die geringfügige Leitungsfreistellung in Kindertageseinrichtungen verpflichtend geregelt. Gemäß der Kindertagesstätten Verordnung (KiTaVO) sind Einrichtungen dazu verpflichtet, pädagogische Leitungszeit zu gewähren. Diese umfasst mindestens sechs Stunden pro Woche für die erste Gruppe und zusätzliche zwei Stunden für jede weitere Gruppe. Die Finanzierung dieser Leitungszeit erfolgt durch Mittel des Bundes und des Landes. Den Trägern sollten die durch die Leitungsfreistellung entstehenden Personalkosten vollständig erstattet werden. Die gesetzliche Grundlage wurde durch das Kita- Qualitätsgesetz erweitert und ist vorerst bis Ende 2024 gültig. Der Mindestpersonalschlüssel muss entsprechend den Vorgaben der KiTaVO eingehalten werden 38 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Personalkosten 2026: Die Personalkosten 2026 nehmen gegenüber dem Vorjahr um 187.100 € zu. Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (Sachkonten 421-4299) Der Aufwand für Sach- und Dienstleitungen beläuft sich 2025 auf 2.670.250 € und im Jahr 2026 auf 2.240.350 € (Plan 2024 2.240.300 € RE 2023 1.663.608 €). Im Bereich der Unterhaltungsmaßnahmen wurden im Haushaltsjahr 2025 die notwendigsten Maßnahmen geplant. Da die Vorschriften zur Planung der Kosten jedoch im neuen Haushaltsrecht strenger sind als bisher, müssen bestimmte Maßnahmen jetzt im Ergebnishaushalt und nicht im Finanzhaushalt geplant werden. Es gilt eine kommunale Spezialregel für Modernisierungen. Hiernach muss geprüft werden, ob innerhalb von drei Jahren mindestens drei Gewerke betroffen sind. Wenn also 3 von 7 Gewerken in drei Jahren angesprochen werden, handelt es sich um eine investive Generalsanierung. Es werden folgende Gewerke geprüft: Heizung, Sanitär, Elektroinstallation, Fenster, Dach, Fassade und zentrale Belüftung/Klimatisierung. Alle anderen Maßnahmen müssen dann im Ergebnishaushalt geplant werden. Eine Anlage, in der sämtliche Gebäudeunterhaltungen bzw. die Unterhaltung der Außenanlagen aufgeführt sind, ist dem Haushaltsplan angeschlossen. Der Ansatz für die Bewirtschaftung der Grundstücke sind in den Konten „4241“ ff abgebildet. Der Kontenbereich 4241 enthält Heizungs-, Reinigungs-, Strom- und Versicherungskosten. Infolge des Ukrainekrieges sind die Heizungs- und Stromkosten einem höheren Anstieg ausgeliefert. Es ist festzustellen, dass wir bei den Reinigungskosten einen höheren Anstieg haben. Hier sollte auch ein evtl. reduzierter Reinigungsrhythmus bei der nächsten Ausschreibung berücksichtigt werden bzw. auf eigenes Personal gesetzt werden. 39 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Entwicklung Heizungskosten Sachkonten 42411000 2022-2024 hatte der Nahwärmebetrieb einen günstigen Einkaufspreis. Des Weiteren profitierte man von der Gaspreisbremse und ein großes Schulgebäude wurde nicht mehr beheizt. 2025 ff werden die Energiepreise vermutlich ansteigen. Es gilt Energie im Verbrauch zu sparen. Entwicklung Reinigungskosten Sachkonten 42412000 40 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Die Hoffnung auf Entlastungen im Rahmen der Neuausschreibung und Reduzierung der Reinigungsintervalle bestehen. Entwicklung Stromkosten Sachkonten 42413000 Diese Ansätze sind 2024 wegen hoher Stromausschreibung aus dem Jahr 2022 höher. 2023 hatten wir einen Kostendeckel mit der Strompreisbremse. 2025 werden 50% über den Spottmarkt an der Börse eingekauft und 50% über einen festen Stromtarif abgesichert. Die Grafiken der Bewirtschaftungskosten müssen differenziert betrachtet werden. Die Asyl- und Obdachlosenaufwendungen wurden vor 2019 separat in einer Nebenrechnung geführt. Lediglich der Abmangel wurde mit dem Gemeindehaushalt verrechnet. Neuerdings werden sowohl die Aufwendungen als auch die Kostenerstattungen im Gemeindehaushalt dargestellt. Bei den Bewirtschaftungskosten ist insgesamt eine Verbrauchs- und Kostensteigerung zu verzeichnen. Die Gasbezugskosten (Sachkonto 41415000) des Produktbereichs 5340 Fernwärmeversorgung in Höhe von 200.000 € bzw. 200.000 € sollten sich über die verschiedenen Kostenstellen wieder amortisieren. Ein Energiemanagement mit Energiesparmaßnahmen (Strom und Heizungskosten kommunaler Gebäude begonnen und auch 2024 konsequent fortgeführt. Strom- und Heizungskostensteigerungen werden durch Energieeinsparmaßnahmen (z.B. Schulung von Hausmeistern und Mitarbeiter zur sparsamen Bewirtschaftung etc.) und der schrittweisen Verbesserung und Sanierung der kommunalen Gebäude verbessert. 41 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Entwicklung Versicherung Wasser, Abwasser, Grundsteuer, Abfall Sachkonten 42414000 Der Ansatz bei den Geschäftsaufwendungen (Konten 4431.1000-4431.7000) hat sich insbesondere im Vergleich zum Vorjahr wesentlich erhöht bzw. man hat ihn an das Ergebnis 2023 angepasst. Der Kontenbereich 4431 enthält Bücher und Zeitschriften, Post- und Fernmeldegebühren, Öffentliche Bekanntmachungen, Dienstreisen, Sachverständigen- und Gerichtskosten und sonstige Geschäftsausgaben. Transferaufwendungen - Zuweisungen an übrige Bereiche (Sachkonten 43180) Die Zuweisungen und Zuschüsse betragen im Haushaltsjahr 2025 1.200.700 € und 2026 1.402.700 €. Größter Kostenträger ist die Zuweisung an die nichtkommunalen Kindergärten. Sie beträgt 2025 u. 2026 1.050.000 € (St. Martin jeweils 700.000 €, Waldorf jeweils 350.000 €) gegenüber dem Planansatz 2026 von 970.000 € sowie den geplanten 30.000/50.000 € für den interkommunalen Kostenausgleich sowie Abmangel des Zweckverbandes IGMS in Höhe von 117.200 € und 130.100 € und ab 2026 in Höhe von 149.000 € für die Vorfinanzierung vom ÖPNV. Zinsausgaben (Sachkonten 4510) Die Zinsausgaben für Kredite betragen 130.000 € 2025 und 160.000 € 2026 (2024 vorl. Erg.82.500 €). Im Haushalt 2025 sind Kreditaufnahmen in Höhe von 1 Mio. € und im Haushalt 2026 eine Kreditaufnahme in Höhe von 1 Mio. € vorgesehen. Die Kreditaufnahme hängt von der Ausgabe der liquiden Mittel, der Grundstückerlöse und Zuschussauszahlungen und dem Fortschritt der Investitionen ab. Zum 01.07.2023 wurden zuletzt für 2,88% 3 Mio. € aufgenommen. Finanzausgleichsumlage (Sachkonten 4371) und Kreisumlage (Sachkonten 4372) Die Steuerkraftsumme ist insbesondere maßgebend für die Berechnung und die Höhe der Finanzausgleichsumlage und der Kreisumlage sowie der Kommunalen Investitionspauschale. 42 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Steuerkraftsumme 2024, resultierend aus Rechnungsergebnis 2022: 8.087.816 € Steuerkraftsumme 2025, resultierend aus Rechnungsergebnis 2023: 8.523.593 € Steuerkraftsumme 2026, resultierend aus Rechnungsergebnis 2026: 9.075.698 € Der kommunale Finanzausgleich hat einen nivellierenden Effekt, weil er darauf abzielt, finanzielle Ungleichheiten zwischen Kommunen auszugleichen. Der nivellierende Effekt des kommunalen Finanzausgleichs trägt dazu bei, soziale und wirtschaftliche Ungleichheiten zwischen den Kommunen auszugleichen. Dabei wird jedoch ein Balanceakt zwischen Solidarität und Anreizsetzung erforderlich. Die Finanzausgleichsumlage beträgt 2025 1.894.600 € und 2026 2.016.700 €. Bemessungsgrundlage für die Finanzausgleichsumlage ist die Steuerkraftsumme der Gemeinde. Der Umlagesatz beträgt 2025 und 2026 voraussichtlich 22,22 %. Die Kreisumlage berechnet sich aus der Steuerkraftsumme der Gemeinden. Die Steuerkraftsumme der Gemeinde Baindt liegt 2025 mit 8.523.593 € um 5,3 % über der Steuerkraftsumme 2024 mit 8.087.816 €. Der Landkreis sichert mit der Kreisumlage zur stetigen Aufgabenerfüllung seine finanzielle Handlungsfähigkeit. Er berücksichtigt dabei in angemessener Weise die Leistungsfähigkeit der Städte und Gemeinden. Die Höhe der Kreisumlage muss für alle Gemeinden finanziell verkraftbar sein. Der Landkreis sowie die kreisangehörigen Kommunen haben jedoch identische Problemstellungen. Es stehen viele Gebäude und Infrastrukturen nach 40/50 Jahren zur Sanierung an. Themenfelder wie Breitbandversorgung, Digitalisierung, Energie- und Klimaprojekte kommen bei den Kommunen hinzu. Zugleich steigt die Steuerkraft nicht in dem Maß wie die Ausgaben ansteigen. Im Kreis steigt der Sozialetat und die Krankenhausdefizite kommen aufgrund der Fallpauschalen und der steigenden Ausgaben hinzu. Die Kreisumlage, die sich ebenfalls an der Steuerkraftsumme orientiert und die für das Jahr 2025 mit einem festgesetzten Hebesatz 31,0 % gerechnet wird, beträgt 2025 2.643.000 € und 2026 bei ebenfalls einem Hebesatz von 31,0 % 2.814.000 €. Zur Berechnung der beiden Umlagen wird auf nachfolgende Seiten verwiesen. Die Kreisumlage wird aufgrund der Problem im Landkreis mit OSK, Bundesteilhabegesetz, Anstieg im Sozialetat, Ausbau ÖPNV sowie 43 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Anstieg der Personalaufwendungen 2025 und 2026 mit 31,0% und 31,0% (Ziel Landkreis 32% im Jahr 2025 und 2026 sowie 33% in 2027) prognostiziert. Baindt liegt 2025 von den 39 Gemeinden im Landkreis bei der Kreisumlage pro EW wegen des Steueraufkommens 2024 an 25. Stelle. Durch die Gewinnung von einkommensstarken Neubürgern sowie weiterer Gewerbeansiedlung, verbunden mit zusätzlichen Arbeitsplätzen kann das Steueraufkommen pro Einwohner verbessert werden. Wir sollten die Verluste aus dem Zensus sowie die Verluste aus verschlechterter Einkommenssteuerschlüsselzahl aufholen. 44 S te u e rk ra ft d e r G e m e in d e n - S te u e rk ra ft s u m m e 2 0 2 5 p ro E in w o h n e r G K Z G e m e in d e S c h lü s s e l- S te u e rk ra ft le z te E W -Z a h l S te u e rk ra ft s u m m e G rS t A G r S t B G e w .S t G E S T z u w e is u n g e n s u m m e 3 0 .0 6 .2 3 Z e n s u s p ro E W 1 4 3 6 0 0 1 A c h b e rg 1 4 .4 1 3 1 0 2 .4 2 9 2 .1 6 6 .1 6 7 1 .1 6 9 .5 7 1 4 5 9 .2 6 3 3 .8 3 0 .2 9 4 1 7 4 0 2 .2 0 1 2 4 3 6 0 1 3 B e rg 3 6 .2 8 7 2 6 5 .0 1 3 4 .0 4 8 .4 9 5 3 .4 2 6 .2 6 9 1 .7 5 7 .1 9 3 9 .6 4 7 .9 2 4 4 4 4 7 2 .1 7 0 3 4 3 6 0 0 5 A lt s h a u s e n 1 3 .1 7 3 2 8 8 .2 1 6 4 .6 5 2 .1 1 1 2 .3 7 4 .8 9 4 1 .1 2 8 .1 5 5 8 .4 5 6 .6 6 0 4 0 1 5 2 .1 0 6 4 4 3 6 0 4 9 Is n y i m A llg ä u , S ta 6 1 .8 5 1 1 .0 5 8 .3 1 5 1 3 .0 2 8 .9 7 2 7 .9 3 8 .2 0 4 7 .5 0 7 .7 0 2 2 9 .8 8 3 .8 6 3 1 4 9 9 4 1 .9 9 3 5 4 3 6 0 5 5 L e u tk ir c h i m A llg ä u 1 6 1 .3 7 8 2 .2 7 1 .0 8 3 2 3 .3 5 0 .8 9 6 1 3 .7 3 8 .6 3 9 7 .8 4 2 .4 8 5 4 7 .1 8 1 .2 0 6 2 3 8 0 1 1 .9 8 2 6 4 3 6 0 6 4 R a v e n s b u rg , S ta d t 1 0 3 .9 1 9 4 .1 3 5 .4 7 0 4 9 .3 5 4 .3 4 7 3 5 .1 0 6 .1 2 6 5 .0 9 9 .6 8 1 9 7 .0 4 5 .9 9 7 5 0 2 7 3 1 .9 3 0 7 4 3 6 0 8 2 W e in g a rt e n , S ta d t 6 .6 4 0 1 .6 9 2 .7 2 8 1 5 .7 1 1 .3 1 3 1 4 .2 7 7 .8 2 4 1 4 .4 0 3 .1 0 0 4 7 .5 1 6 .6 9 4 2 4 6 9 0 1 .9 2 5 8 4 3 6 0 1 8 B o d n e g g 3 2 .2 2 0 1 7 8 .9 1 4 2 .4 2 5 .4 3 5 2 .0 5 6 .0 5 3 1 .2 2 6 .5 3 3 5 .9 7 0 .8 9 4 3 1 6 7 1 .8 8 5 9 4 3 6 0 0 9 B a d W a ld s e e , S ta d t 1 0 1 .5 2 6 1 .4 4 6 .0 2 2 1 3 .9 6 6 .6 6 4 1 2 .5 3 9 .8 8 2 1 0 .0 3 3 .1 5 0 3 8 .9 2 0 .6 8 2 2 0 6 4 4 1 .8 8 5 1 0 4 3 6 0 3 9 G rü n k ra u t 2 0 .2 1 7 2 1 8 .2 3 8 2 .5 9 8 .9 5 5 2 .2 1 5 .1 0 9 5 6 4 .8 0 2 5 .7 5 8 .9 1 6 3 1 2 9 1 .8 4 0 1 1 4 3 6 0 4 7 H o ß k ir c h 1 3 .4 5 1 4 2 .7 3 2 3 2 8 .9 6 9 5 0 2 .7 0 4 3 9 2 .4 1 3 1 .2 9 7 .5 1 2 7 0 5 1 .8 4 0 1 2 4 3 6 0 8 5 W o lf e g g 3 1 .3 3 6 2 0 6 .3 5 3 3 .5 7 3 .0 0 9 2 .3 8 5 .8 3 9 1 .0 2 7 .5 4 9 7 .1 2 7 .1 9 0 3 8 8 9 1 .8 3 3 1 3 4 3 6 0 5 2 K iß le g g 1 0 3 .2 6 5 6 2 9 .5 2 5 6 .4 8 6 .4 9 1 5 .4 9 9 .1 0 3 4 .1 3 5 .5 0 2 1 6 .9 6 7 .2 8 9 9 2 7 2 1 .8 3 0 1 4 4 3 6 0 0 6 A m tz e ll 3 4 .8 7 8 2 5 5 .1 4 1 3 .3 6 3 .7 3 8 3 .0 5 7 .8 1 3 7 1 0 .8 2 7 7 .4 8 5 .3 1 4 4 2 2 9 1 .7 7 0 1 5 4 3 6 0 8 1 W a n g e n i m A llg ä u , S 1 1 0 .3 6 3 2 .0 2 6 .7 0 5 1 8 .2 1 0 .8 9 4 1 7 .5 5 1 .6 0 4 9 .5 2 7 .2 1 5 4 8 .6 7 2 .0 1 2 2 7 8 1 6 1 .7 5 0 1 6 4 3 6 0 4 0 G u g g e n h a u s e n 8 .9 9 7 7 .3 5 2 4 3 .4 4 6 1 2 1 .1 1 5 1 4 0 .0 0 4 3 2 6 .4 1 3 1 8 7 1 .7 4 6 1 7 4 3 6 0 0 4 A it ra c h 2 0 .6 6 0 1 9 8 .9 5 8 2 .3 8 3 .4 0 8 1 .6 5 9 .1 4 3 7 5 8 .4 9 8 5 .0 4 8 .8 4 5 2 9 7 5 1 .6 9 7 1 8 4 3 6 0 1 1 B a ie n fu rt 1 2 .7 8 5 4 8 5 .5 2 7 5 .6 7 6 .4 8 9 4 .2 7 6 .2 7 0 1 .8 4 8 .0 8 6 1 2 .3 7 0 .8 0 3 7 2 9 6 1 .6 9 6 1 9 4 3 6 0 7 9 W a ld b u rg 2 2 .1 2 8 1 8 6 .6 2 1 1 .4 9 0 .2 5 7 2 .3 0 1 .2 0 3 1 .3 9 2 .2 4 5 5 .5 2 9 .7 3 4 3 2 7 9 1 .6 8 6 2 0 4 3 6 0 0 8 A u le n d o rf , S ta d t 4 4 .9 6 5 6 4 7 .1 4 6 6 .7 3 6 .0 8 8 6 .0 4 3 .3 9 6 3 .4 4 2 .0 9 2 1 7 .1 2 7 .8 8 0 1 0 2 8 4 1 .6 6 5 2 1 4 3 6 0 3 2 F le is c h w a n g e n 5 .9 3 9 3 0 .8 9 7 2 9 9 .1 5 7 4 5 2 .3 6 0 3 2 2 .7 2 3 1 .1 2 6 .2 9 8 6 7 7 1 .6 6 4 2 2 4 3 6 0 9 5 H o rg e n z e ll 6 7 .2 8 3 2 3 5 .0 2 9 1 .7 1 9 .6 4 1 3 .8 1 3 .6 9 4 3 .5 4 7 .3 5 1 9 .6 6 6 .5 2 7 5 8 5 8 1 .6 5 0 2 3 4 3 6 0 8 7 W o lp e rt s w e n d e 2 2 .1 4 6 2 3 5 .8 9 2 1 .5 5 1 .6 2 1 2 .7 5 0 .6 4 6 1 .9 7 5 .1 0 7 6 .6 6 8 .8 6 9 4 0 6 5 1 .6 4 1 2 4 4 3 6 0 1 9 B o m s 8 .4 5 8 3 4 .7 1 8 1 7 9 .5 4 0 4 2 9 .0 1 3 5 4 5 .2 5 3 1 .2 2 0 .2 5 1 7 5 3 1 .6 2 1 2 5 4 3 6 0 1 2 B a in d t 1 9 .5 9 7 2 8 5 .3 5 0 2 .1 6 5 .1 8 8 3 .4 0 2 .9 2 1 2 .4 0 8 .0 6 1 8 .5 2 3 .5 9 3 5 2 7 7 1 .6 1 5 2 6 4 3 6 0 9 4 A rg e n b ü h l 8 6 .4 9 9 3 4 7 .3 3 0 2 .3 0 9 .5 3 9 4 .0 6 6 .8 7 0 3 .7 0 3 .3 7 2 1 0 .7 5 3 .1 5 7 6 6 7 2 1 .6 1 2 2 7 4 3 6 0 8 3 W ilh e lm s d o rf 2 6 .8 0 4 2 1 5 .0 4 1 1 .0 9 8 .9 8 1 2 .5 6 4 .5 9 4 3 .3 4 6 .8 2 8 7 .6 3 3 .8 0 5 4 7 4 2 1 .6 1 0 2 8 4 3 6 0 9 6 F ro n re u te 4 1 .1 5 4 2 4 7 .2 1 6 1 .1 9 7 .8 2 3 3 .5 0 6 .5 2 6 2 .5 8 4 .3 4 2 7 .8 3 3 .5 5 6 4 9 2 8 1 .5 9 0 2 9 4 3 6 0 6 7 R ie d h a u s e n 8 .2 3 8 3 5 .3 6 7 1 7 8 .8 7 7 4 5 3 .8 2 0 5 6 2 .7 9 9 1 .2 6 9 .4 1 5 8 0 1 1 .5 8 5 3 0 4 3 6 0 7 8 V o g t 1 9 .1 1 0 2 8 0 .1 4 0 1 .7 0 4 .4 2 3 3 .0 1 9 .8 7 4 2 .1 2 7 .8 0 0 7 .3 7 1 .3 4 6 4 6 8 2 1 .5 7 4 3 1 4 3 6 0 0 3 A ic h s te tt e n 2 6 .6 8 0 1 9 3 .7 8 4 1 .3 9 7 .0 6 5 1 .6 7 8 .8 4 2 1 .0 2 7 .3 2 6 4 .4 5 1 .7 9 6 2 8 6 6 1 .5 5 3 3 2 4 3 6 0 9 3 E b e rs b a c h -M u s b a c h 2 7 .7 3 7 8 8 .4 2 2 4 9 0 .4 4 0 1 .0 7 9 .8 2 9 9 1 4 .5 7 8 2 .6 5 5 .6 7 3 1 7 1 8 1 .5 4 6 3 3 4 3 6 0 2 7 E ic h s te g e n 1 1 .3 7 7 2 0 .9 1 0 1 2 1 .6 8 7 3 5 9 .6 9 9 2 9 0 .1 6 6 8 2 9 .9 9 7 5 4 1 1 .5 3 4 3 4 4 3 6 0 1 0 B a d W u rz a c h , S ta d t 1 6 8 .3 4 0 9 2 1 .5 8 6 7 .4 1 6 .5 4 8 8 .4 9 2 .7 1 1 5 .5 4 1 .5 3 1 2 3 .0 2 9 .9 2 7 1 5 0 3 2 1 .5 3 2 3 5 4 3 6 0 5 3 K ö n ig s e g g w a ld 7 .2 7 2 3 9 .3 7 4 1 7 8 .2 3 3 4 6 2 .5 7 5 3 4 0 .3 3 1 1 .0 5 7 .0 8 1 6 9 5 1 .5 2 1 3 6 4 3 6 0 1 4 B e rg a tr e u te 2 5 .7 5 9 1 5 1 .7 3 3 7 0 7 .2 0 1 2 .1 5 0 .9 0 3 1 .6 7 4 .7 0 2 4 .8 4 9 .2 1 0 3 1 9 5 1 .5 1 8 3 7 4 3 6 0 7 7 U n te rw a ld h a u s e n 3 .7 9 5 9 .9 7 0 1 7 .3 7 9 1 9 1 .1 5 8 1 8 8 .8 5 1 4 2 6 .4 0 9 2 8 5 1 .4 9 6 3 8 4 3 6 0 6 9 S c h lie r 3 1 .2 1 5 1 9 6 .6 1 6 1 .2 0 2 .1 0 7 2 .7 1 3 .4 3 5 1 .6 2 2 .1 7 6 5 .9 4 0 .1 1 4 4 0 2 2 1 .4 7 7 3 9 4 3 6 0 2 4 E b e n w e ile r 8 .7 6 4 6 7 .6 7 7 3 2 9 .4 2 9 7 6 0 .9 8 7 7 5 2 .6 6 2 1 .9 6 4 .6 1 6 1 3 3 8 1 .4 6 8 u m g e re c h n e te 45 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Klima- und Artenschutz Der Gemeinderat hat mit dem Klimakonzept des GMS die Richtung vorgegeben. Langfristiges Ziel der Gemeindepolitik ist eine klimaneutrale Gemeinde bis zum Jahr 2040. Die Entwicklung der letzten Jahre weist aus, dass der GMS, eine von wenigen vergleichbaren Ballungszentren, bereits heute eine Reduktion der CO2-Emissionen nachweisen kann. Dies ist das Ergebnis einer ökologischen Gemeindepolitik, insbesondere in den Sektoren Energiepolitik und Verkehr. Vorsorgender Umweltschutz leistet einen wichtigen Beitrag zu einer nachhaltigen Gemeindeentwicklung. Neben den klassischen ordnungsrechtlichen Aufgaben werden in den Handlungsfeldern Klimaschutz und Energiepolitik, Biodiversität und Landschaftsschutz sowie Wasser- und Bodenschutz wichtige Beiträge zu einer nachhaltigen Entwicklung von Baindt geleistet. Der GMS hat mit dem integrierten Energie- und Klimaschutzkonzept in diesem Themenfeld die Richtung vorgegeben. Die Klimaschutzbemühungen sind zu intensivieren und das schlägt sich auch im Haushalt nieder. Bei der Schulsanierung ist im blauen Gebäude eine umfassende Vollsanierung vorgenommen worden. Des Weiteren wurde das Geh- und Radwegenetz ausgebaut sowie die ÖPNV- Bushaltestellen Schritt für Schritt barrierefrei umgesetzt. Ab 2027 ist die Gemeinde auch beim Stadtbus beteiligt. Im Wege der Gestaltung der neuen Ortsmitte soll der Parkraum auf dem Dorfplatz etwas zurückweichen und auch im Fischerareal Carsharing Platz finden. Auf dem Parkplatz des Fenebergs wurde eine Schnellladesäule installiert werden. Es gilt weiterhin die Kontinuität für Bewährtes sichern und zugleich Impulse geben mit neuen und innovativen Projekten. Ökopunkte sollen vor Ort generiert werden. Neben dem Klimaschutz steht der Artenschutz auf gleichem Stellenwert. Klimaschutz ist gleichzeitig Artenschutz. Die Umstellung der Nahwärmeversorgung auf eine regenerative Versorgung ist eines der wichtigsten Aufgaben in den nächsten 2 Jahren. Neben Energieeinsparungen aufgrund Energiekrise und Klimaschutz soll die Nahwärmeversorgung auf eine regenerative Energieversorgung mit Pellets mit zusätzlicher erneuerbarer solarer Quellen (PV/Solar) ausgerichtet werden. Das Wärmenetz im Fischerareal wird weiter ausgebaut. Die laufenden und zukünftig geplanten Gemeindeprojekte sowie klimagerechte Energiekonzepte für Neubaugebiete und die Energieberatung für die Bürgerschaft werden dabei nur ein Teil der Baindter Klimaschutzpolitik sein. Die bisherige Biodiversität wird zudem kontinuierlich weiterverfolgt. Ein Schwerpunkt der Aufgaben in den Planjahren ist die Umsetzung des fortgeschriebenen Klimaschutzkonzeptes (Ziel: Klimaneutralität bis 2040), Bebauungspläne für Freiflächen PV, Leitungssicherung für Windkraft sowie der intensiven Beratung und Unterstützung von Bürgerinnen und Bürgern in Klimaschutz- und Sanierungsfragen. Weitere Kernthemen werden neben den umweltordnungsbehördlichen Aufgaben die Weiterentwicklung und Umsetzung der Biodiversität im Bereich des Artenschutzes und die weitere Zielverfolgung in einer Alternative zum European Energy Awards sein. Cash-Flow – Zahlungsmittelüberschuss des Ergebnishaushalt Eine Rechnungs- und Vergleichsgröße des kameralen Haushalts ist die Zuführung des Verwaltungshaushalts an den Vermögenshaushalt gewesen. Im doppischen Haushalt gibt es den Begriff Zuführungsrate so nicht mehr. Vergleichbar mit der Zuführungsrate ist jedoch der 46 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Zahlungsmittelüberschuss oder –bedarf aus der laufenden Verwaltungstätigkeit des Ergebnishaushalts. Übergeleitet an den Finanzhaushalt werden alle zahlungswirksamen Erträge und alle zahlungswirksamen Aufwendungen des Ergebnishaushalts. Ein daraus ermittelter positiver Saldo wird zur Finanzierung von Investitionstätigkeiten genutzt. Zahlungsunwirksame Vorgänge wie Abschreibungen, Auflösungen und Rückstellungen bleiben unberücksichtigt. Im Haushaltsjahr 2025 und 2026 ergibt sich ein planerischer Zahlungsmitteldefizit des Ergebnishaushaltes in Höhe von -470.550 € bzw. -526.500 €. Die Entwicklung der Zuführungsrate zeigt sich an den Zahlen der Vorjahre: 2005 -47.258 € 2006 407.945 € 2007 1.554.084 € 2008 1.778.531 € 2009 535.283 € 2010 668.216 € 2011 1.284.245 € 2012 1.119.781 € 2013 1.091.309 € 2014 1.389.652 € 2015 1.393.344 € 2016 1.672.721 € 2017 1.312.658 € 2018 127.300 € Der doppische Zahlungsmittelüberschuss beträgt: 2019 Erg. 2.714.214,61 € 2020 Erg. 1.101.738,14 € 2021 Erg. 735.867,04 € 2022 Erg. 2.661.017,59 € 2023 Erg. 3.520.438,22 € 2024 (Plan) 452.850,00 € 2025 (Plan) -470.550,00 € 2026 (Plan) -526.500,00 € Der Zahlungsmittelbedarf lfd. Verwaltungstätigkeit abzgl. Tilgung beträgt 2025 -470.550,00 € und 2026 laut der Planung -526.500,00 €. Investitionsschwerpunkte Der investive Teil des Finanzhaushalts (ohne die Auszahlungen für Tilgungen) hat auszahlungsseitig ein Volumen von 13,77 Mio. Euro bzw. 5,21 Mio. €. Im Jahr 2025 und 2026 werden Investitionsmaßnahmen teilweise fortgeführt (Abschluss Schulsanierung, Feuerwehrhaus und Dorfplatz) und einige große neue Maßnahmen (Sanierung Schulsportanlage, Umrüstung Heizzentrale) begonnen. Die kamerale Bildung von Haushaltseinnahme- oder Haushaltsausgaberesten gibt es im doppischen Haushaltsrecht so nicht mehr. Haushaltsrechtlich besteht die Möglichkeit Haushaltsermächtigungen zu bilden. Allerdings findet hier keine Buchung mehr statt, wie im kameralen Haushalt, so dass diese in einer Nebenrechnung zu dokumentieren wären. Außerdem müssten im Finanzhaushalt entsprechend liquide Mittel vorgehalten werden. Es 47 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - werden voraussichtlich nur von 2025 auf 2026 Haushaltsermächtigungen nach § 21 GemHVO vorgetragen. Auszahlungen aus Investitionstätigkeit im Haushalt 2025 und 2026 verteilen sich auf: 2025 2026 Baumaßnahmen 8.607.500 € 2.622.500 € Grunderwerb 1.984.400 € 1.700.000 € Bewegl. Anlagevermögen 2.536.000 € 328.650 € Beteiligungen 531.000 € 523.250 € Investitionsförderungsmaßnahmen 106.500 € 6.000 € Erwerb von immaterielle Vermögensgegenstände 8.500 € 27.500 € Es wird sich zeigen, wieviel Kredite aufgenommen werden müssen und wie hoch die Tilgung anvisiert wird. Die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit (Kreditaufnahme) im Haushalt 2025/2026 betragen jeweils. 1,0 Mio. €. Die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit (Tilgung) im Haushalt 2025/2026 betragen 150.000 € bzw. 250.000 € Der Gesamtfinanzhaushalt umfasst daher ein Auszahlungsvolumen aus Investitionstätigkeit von insgesamt 13,77 Mio. € bzw. 5,21 Mio. €. 3. FINANZHAUSHALT – Liquiditätsplanung Die Rechengrößen des Finanzhaushalts sind Einzahlungen und Auszahlungen. Es werden somit alle Finanzvorfälle abgebildet, die das Geldvermögen der Gemeinde verändern sollen. Das Augenmerk des Finanzhaushalts liegt auf dem Geldfluss. Da die Liquidität der Kommune betrachtet wird, gilt hier weiterhin das Kassenwirksamkeitsprinzip. Ziel des Finanzhaushalts ist die sorgfältige Planung der Veränderung des Zahlungsmittelbestandes und die Feststellung eines notwendigen Kreditbedarfs für Investitionen für den Planungszeitraum. Der Finanzhaushalt als Liquiditätsplanung besteht aus drei Teilen: Im ersten Teil wird der Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus dem Ergebnishaushalt dargestellt. Er beinhaltet alle zahlungswirksamen, ordentlichen Erträge und Aufwendungen aus laufender Verwaltungstätigkeit. Nicht darin enthalten sind die Abschreibungen, die Auflösungen der Sonderposten, sowie die Bildung und Auflösung von Rückstellungen. Diese Größe ist vergleichbar mit der kameralen Zuführungsrate des Verwaltungshaushalts an den Vermögenshaushalt. Im Haushalt 2025/2026 beträgt der Zahlungsmittelbedarf bzw. - überschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit -470.550 Euro bzw. -526.500 Euro und dient leider nicht der Finanzierung der Investitionstätigkeit. Bedingt durch steigende laufende Auszahlungen kann 2025 und 2026 kein Überschuss in der Planung erwirtschaftet werden. Die laufenden Auszahlungen erhöhen sich im Wesentlichen bei den Personal-, Sach- und Dienstleistungen und den Transferaufwendungen. Der zweite Teil des Finanzhaushalts bildet die Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit ab und entspricht im Wesentlichen dem bisherigen kameralen Vermögenshaushalt. Lediglich die Abbildung der Kreditaufnahmen und -tilgungen, sowie die Abbildung der bisherigen Zuführungsrate fehlen. Zur Investitionstätigkeit gehören insbesondere bei den Auszahlungen die Grunderwerbe, die Beschaffungen von beweglichem Sachvermögen mit einer Wertgrenze über 800 Euro netto, Baumaßnahmen und Investitionsförderungsmaßnahmen. Im Haushalt 2025/2026 sind dies in Summe 13.773.900 bzw. 5.207.900 Euro. Dem stehen insbesondere Einzahlungen aus Investitionszuwendungen, 48 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Beiträge und Veräußerungen von Sachvermögen mit 15.526.700 bzw. 4.925.800 Euro entgegen. Der Finanzierungsmittelüberschuss/ bedarf aus Investitionstätigkeit beträgt demnach +1.752.800 Euro bzw. -282.100 Euro. Es ist davon auszugehen, dass die zukünftigen Haushalte nicht mehr die Spitzenvolumen der vorigen Jahre erreichen werden. Der dritte Teil des Finanzhaushalts beinhaltet somit die Einzahlungen und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit. Im Haushalt 2025 und 2026 ist eine Kreditaufnahme in Höhe von jeweils 1,0 Mio. € für Investitionstätigkeiten vorgesehen. Außerdem werden bestehende Kredite ab 2025 mit 150.000 Euro bzw. in den folgenden Jahren mit 250.000 € getilgt. Der Finanzierungsbedarf beträgt insgesamt 2025 850.000 Euro und 2026 750.000 Euro. Auf eine weitere Entnahme aus den liquiden Mittel wird aus Gründen des Vorsichtsprinzips verzichtet. Mit der Evaluierung des Haushaltsrechts wurde wieder eine Liquiditätsreserve von 2% der laufenden Auszahlungen aus Verwaltungstätigkeit eingeführt. Die liquiden Mittel werden zum 01.01.2025 rund 0,3 Mio. Euro betragen. Die liquiden Mittel werden zum 01.01.2026 noch rund 2,43 Mio. Euro betragen*. Die liquiden Mittel werden zum 01.01.2025 noch rund 2,37 Mio. Euro betragen*. *sofern die Grundstückserlöse und Investitionszuwendungen kassenmäßig fließen Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit Im Gesamtfinanzhaushalt 2025/2026 werden Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (Position 1 bis 3 des Gesamtfinanzhaushalts) ausgewiesen. Diese beinhalten alle zahlungswirksamen Erträge und Aufwendungen des Ergebnishaushalts. Bei der Gegenüberstellung der Summe der ordentlichen Erträge des Ergebnishaushalts mit 14.556.400 bzw. 15.000.800 (Jahr 2026) und der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit mit 14.125.750 bzw. 14.571.450 Euro ergibt sich eine Differenz von 430.650 bzw. 429.350 Euro. Diese entspricht den zahlungsunwirksamen Auflösungen der Sonderposten aus Zuwendungen. Der Unterschied der ordentlichen Aufwendungen mit 16.180.000 bzw. 16.683.950 Euro und den Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit mit 14.596.300 bzw. 15.097.950 Euro beträgt 1.581.700 bzw. 1.584.000 Euro und entspricht den zahlungsunwirksamen planmäßigen Abschreibungen. Dadurch ergibt sich unter Berücksichtigung des ordentlichen Ergebnisses mit 341.100 bzw. 824.850 Euro ein Zahlungsmittelbedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit von -470.550 bzw. -526.500 Euro, der leider nicht zur Deckung des Finanzierungsmittelbedarfs aus Investitionstätigkeit verwendet werden kann. Der Finanzierungsmittelbedarf der laufenden Verwaltungstätigkeit und dem Bedarfs aus Investitionstätigkeit beträgt somit noch -470.550 bzw. -526.500 Euro. Berechnung der Liquiditätsreserve für den Finanzplanungszeitraum 2025 Euro Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit Rechnungsergebnis 2023 11.006.604,92 Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit Plan 2024 13.202.550,00 Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit Plan 2025 14.596.300,00 Durchschnitt 12.935.152,00 Mindestbetrag gem. § 22 Abs. 2 GemHVO 2% 258.703,00 49 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Das ordentliche Ergebnis 2025 und 2026 deckt nicht mehr die Investitionsvorhaben ab. Der Finanzhaushalt sieht allein für 2025 und 2026 Investitionen von 13,77 Mio. € bzw. 5,21 Mio. € vor. Größter Unsicherheitsfaktor wird weiterhin die wirtschaftliche Entwicklung mit den verbesserten Einnahmenprognosen, sowie die Einhaltung der Planansätze sein. Bei Überziehungen der bewirtschaftenden Stellen ist nicht die Finanzverwaltung für deren Ausgleich verantwortlich, sondern die bewirtschaftende Stelle selbst. Die Haushalts- anmeldungen, konkreten Zielsetzungen, sowie die Weitergabe von Informationen sind für die weiteren Haushaltsplanungen ausbaufähig. Verwaltungskostenbeiträge (Innere Leistungsverrechnungen Sachkonten 3811/4811 nicht zahlungswirksame Konten) Die Verwaltungskostenbeiträge sind vor allen Dingen in den Bereichen notwendig, in denen die Gemeinde eine Steuererklärung erstellen muss. Sie stellen in erster Linie Kostenfaktoren dar, die den steuerlichen Gewinn mindern. Die Ansätze müssen daher auch den tatsächlichen Verhältnissen angepasst werden. In diesen Beträgen sind sowohl Personal- als auch teilweise Geschäftsausgabeanteile angesetzt und verrechnet. 4. Interne Leistungsverrechnung von Steuerungs- und Serviceleistungen Nach § 14 der Gemeindehaushaltsverordnung ist als Grundlage für die Verwaltungssteuerung sowie für die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit und Leistungsfähigkeit der Verwaltung für alle Aufgabenbereiche nach den örtlichen Bedürfnissen eine Kosten- und Leistungsrechnung zu führen. Die Umsetzung wird über die interne Leistungsverrechnung (ILV) erfolgen. Die interne Leistungsverrechnung dient dazu, den Leistungsaustausch zwischen verschiedenen Teilhaushalten abzubilden. Aufwendungen oder Erträge, die in einem Teilhaushalt 1 im Zusammenhang mit der Erstellung einer Leistung, die als Vorleistung für den Teilhaushalt 2 erbracht wird, anfallen, sind auf Grundlage von Verrechnungspreisen in Höhe der Selbstkosten weiterzugeben und führen so zu nicht zahlungswirksamen Erträgen bzw. Aufwendungen. Dadurch wird die Verantwortung für die Vorleistungen hinsichtlich Budgetierung und Kontrolle vom Teilhaushalt der Erstellung auf den Teilhaushalt der Verwendung übertragen. Die Erträge und Aufwendungen aus interner Leistungsverrechnung sind für jeden Teilhaushalt getrennt anzugeben. Für die Buchung werden die Kontenarten 3811 und 4811 vorgesehen. Der Saldo der internen Leistungsverrechnung über den Gesamthaushalt muss Null betragen. Innerhalb der Teilhaushalte erfolgt keine interne Leistungsverrechnung. Aktuell werden die Reinigungsleistungen sowie die Kosten der Objekte direkt an die Nutzer der jeweiligen Gebäude verrechnet. Die Personalleistungen der Verwaltung (bisher Verwaltungskostenbeitrag) werden gemäß einer prozentualen Verteilung den entsprechenden Produkten und somit auch den Gebührenhaushalten und Hilfsbetrieben zugeordnet. Die Verrechnung der Leistungen des Baubetriebshofes erfolgt anhand eines internen Verrechnungssatzes. Erstattung Bauhof (Sachkonto 3811) Verwaltungskostenbeiträge / Leistungen anderer Sachbereiche (Sachkonto 3811) Die internen Leistungsverrechnungen betragen im Haushaltsjahr 2025 2.755.050 € und 2026 2.759.050 €. Wesentlicher Faktor bei den inneren Verrechnungen ist die Umlegung der Aufwendung vom Produktbereich 11 mit Ausnahme des Produkts 1133 auf die einzelnen auf die Produkte des Teilhaushaltes 2 des Gemeindehaushaltes. 50 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Die internen Leistungsverrechnungen der Ausgaben des Bauhofes wurden auf der Grundlage der Prozentzahlen, die sich aus dem Rechnungsergebnis 2023 ergeben haben, vorgenommen. Berücksichtigt wurden auch, soweit möglich und bekannt, voraussichtliche Veränderungen im Haushaltsjahr. Um die interne Leistungsverrechnungen des Bauhofes exakt darstellen zu können, wurde ein Bauhofprogramm beschafft, welches seit 2008 im Einsatz ist. Ziel des Bauhofprogrammes ist es, die Wirtschaftlichkeit des Bauhofes nachzuweisen und eine genauere Zuordnung zu Kostenstellen vorzunehmen. Um genaue Auswertungen zu fahren, hängt der Erfolg von den Aufschrieben der Bauhofmitarbeiter und der Führung des Bauhofs ab. Der Verwaltungsaufwand sollte sich bei der Dokumentation/Zeitaufschrieben weiterhin in Grenzen halten. Kostenrechnende Einrichtung Abfallwirtschaft Seit 01.01.2018 ist der Landkreis Ravensburg für die Abfallwirtschaft und die Wertstofferfassung zuständig. 5. Schulden in Form von externen Darlehen: Schulden der Gemeinde 2025 Stand zum 01.01.2025 2.816.024,87 € Neuaufnahme im Haushaltsjahr 2025 1.000.000,00 € zu leistende Tilgung 2025 150.000,00 € Stand zum 31.12.2025 voraus. 3.666.024,87 € Schulden Eigenbetrieb Wasserversorgung 2025 (inkl. Trägerdarlehen der Gemeinde ohne Kassenmehrausgabe) Stand zum 01.01.2025 1.027.750,00 € zu leistende Tilgung 2025 40.600,00 € Neuaufnahmen 2025 voraus. 350.000,00 € Stand zum 31.12.2025 voraus. 1.337.150,00 € Schulden Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung 2025 (inkl. Trägerdarlehen der Gemeinde ohne Kassenmehrausgabe) Stand zum 01.01.2025 2.889.850,00 € zu leistende Tilgung 2025 126.600,00 € Neuaufnahmen 2025 voraus. 1.000.000,00 € Stand zum 31.12.2025 voraus. 3.763.250,00 € Gesamtschulden von Kernhaushalt und Sonderrechnung: 8.766.424,87 € (inkl. Trägerdarlehen der Gemeinde) Externe Darlehen Kernhaushalt 31.12.2025: .3.666.024,87 € Schulden der Gemeinde 2026 Stand zum 01.01.2026 3.666.024,87 € Neuaufnahme im Haushaltsjahr 2026 1.000.000,00 € zu leistende Tilgung 2026 250.000,00 € Stand zum 31.12.2026 voraus. 4.416.024,87 € Schulden Eigenbetrieb Wasserversorgung (inkl. Trägerdarlehen der Gemeinde ohne Kassenmehrausgabe) 51 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Stand zum 01.01.2026 1.337.150,00 € zu leistende Tilgung 2026 55.600,00 € Neuaufnahmen 2026 voraus. 400.000,00 € Stand zum 31.12.2026 voraus. 1.681.550,00 € Schulden Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung (inkl. Trägerdarlehen der Gemeinde ohne Kassenmehrausgabe) Stand zum 01.01.2026 3.763.250,00 € zu leistende Tilgung 2026 166.600,00 € Neuaufnahmen 2026 voraus. 1.000.000,00 € Stand zum 31.12.2026 voraus. 4.596.650,00 € Gesamtschulden von Kernhaushalt und Sonderrechnung: 11.261.362,37 € (inkl. Trägerdarlehen der Gemeinde) Externe Darlehen Kernhaushalt 31.12.2026: 4.416.024,87 € Auf die Anlage zum Haushaltsplan wird verwiesen. Abschreibungen (Sachkonten 4711) und Sonderposten (Sachkonten 3161/3162) Gemäß § 46 GemHVO sind in der Anlagenübersicht die (planmäßigen und außerplanmäßigen) Abschreibungen des Haushaltsjahres auszuweisen. § 61 GemHVO definiert Abschreibungen als Aufwand, der durch die Wertminderung bei Vermögensgegenständen verursacht wird. Mit diesen Rechtsgrundlagen wird der Grundsatz der Darstellung jeglichen Aufwands durch Wertminderungen als Abschreibungen in der Anlagenübersicht formuliert. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass ausschließlich der Aufwand zu berücksichtigen ist, der sich auf das Anlagevermögen bezieht. Dieser Aufwand muss also beispielsweise vom das Umlaufvermögen betreffenden Aufwand abgegrenzt werden. Als Wertminderungen von Vermögensgegenständen sind zu betrachten: 52 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - - Wertverlust durch Nutzung - Wertverlust im Rahmen der laufenden Verwaltungstätigkeit - Wertverlust durch außergewöhnliche Ereignisse - Wertverlust durch Veräußerung Während es sich beim Wertverlust durch den Gebrauch von Vermögensgegenständen und beim Wertverlust im Rahmen der laufenden Verwaltungstätigkeit um ordentlichen Aufwand handelt, stellen der Wertverlust durch außergewöhnliche Ereignisse und der Veräußerungsverlust außerordentlichen Aufwand dar. Der Wertverlust durch die Nutzung beziehungsweise durch den Gebrauch von Vermögensgegenständen des Sachanlagevermögens wird buchhalterisch durch planmäßige bilanzielle Abschreibungen auf dem Konto 4711 abgebildet, dessen Saldo für den Ausweis in der Anlagenübersicht relevant ist. Verluste aus dem Abgang von Vermögensgegenständen des Sachanlagevermögens finden sich buchhalterisch auf dem Konto 4471. Die Auflösung passiver Sonderposten (Zuschüsse Sachkonten 3161, Beiträge Sachkonten 3162 etc.) bemisst sich nach der Bilanzwertentwicklung des bezuschussten Vermögensgegenstandes. Damit wird die enge Verknüpfung der Bilanzansätze für Vermögensgegenstand und Sonderposten betont. Abschreibung des Vermögensgegenstandes und Auflösung des entsprechenden Sonderpostens sollen miteinander korrespondieren. In aller Regel ist daher die Auflösung des Sonderpostens analog der Nutzungsdauer des Vermögensgegenstandes vorzunehmen, dadurch wirken die ordentlichen Erträge aus der Auflösung des Sonderpostens in der Ergebnisrechnung dem Aufwand aus der Abschreibung des Vermögensgegenstandes entgegen. In den Fällen, in denen eine Passivierung des Sonderpostens erst im Nachgang der Aktivierung des Vermögensgegenstandes erfolgen kann (weil bspw. eine nachträgliche Förderung gewährt wird), richtet sich die Auflösung des Sonderpostens nach der Restnutzungsdauer des Vermögensgegenstandes zum Passivierungszeitpunkt. 6. Erläuterungen zum Ergebnishaushalt Unter „II. Ausblick auf das Rechnungsjahr 2025 und 2026" wurden bereits ausführliche Angaben zum Ergebnishaushalt gemacht. Zudem sind bei den einzelnen Produkten auch Erläuterungen angebracht. Die Ansätze des Ergebnishaushalts 2025 und 2026 wurden auf der Grundlage der Ansätze von 2024 und dem Rechnungsergebnis von 2023 sowie der Orientierungsdaten des Haushaltserlasses fortgeschrieben. Der Ergebnishaushalt ist das Kernstück zur Abbildung des laufenden Betriebs der Gemeinde. Im neuen Haushaltsrecht erfüllt er eine Schlüsselrolle, da er maßgebend für den Haushaltsausgleich ist. Nur ein nachhaltig ausgeglichener Haushalt kann eine stetige Erfüllung der kommunalen Aufgaben gewährleisten. Im Laufe der Haushaltsjahre sollten über Einsparmaßnahmen und Stellenbesetzungssperren diskutiert werden. Produktbereich 11 – Innere Verwaltung Die Produkte 1110 -1125 wurden über die interne Leistungsverrechnung auf die Produkte des Teilhaushalt II verteilt. Das Produkt 1133 (Grundstücksverwaltung) hat ein ordentliches Ergebnis von -138.100 € bzw. 2026 von -131.100 €. Es wird immer deutlicher, dass die Digitalisierung weiter vorangebracht werden muss und zwar mit noch mehr Tempo als bisher. Wir müssen unsere Arbeitsprozesse effizienter machen und die Mitarbeiten verpflichten, dass sie sich aktiv mit KI bei Prozesse und Projekte unterstützen. 53 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Produktbereich 12 – Sicherheit und Ordnung Der Zuschussbedarf liegt im Produktbereich 12 bei -731.250 € bzw. 2026 bei -727.400 €. Produktbereich 21 – Schulträgeraufgaben Im Produktbereich 21 ist ein Zuschussbedarf inkl. internen Leistungsverrechnungen in Höhe von 1.570.000 bzw. 1.337.850 € eingeplant. Der Produktbereich 21 gliedert sich in die Produktgruppen 2110.01 Kernbereich Klosterwiesenschule, Grundschule, Produktgruppe 2110.012 Schulsozialarbeit und Produktgruppe 2110.013 Betreuungsangebot – Verlässliche Grundschule und Ganztagesbetreuung und 2110.02 Projekt Schulreifes Kind. Die Produktgruppe 2110.01 Klosterwiesenschule besteht seit dem Schuljahr 2013/2014 aus der Grundschule. Die Sachausgaben im Schuletat beruhen auf den Planansätzen des Vorjahres bzw. wurden aufgrund diverser Faktoren (Schülerzahlen, Preissteigerungen, Rechnungsergebnis angepasst). Die Gemeinde Baindt steuert mit ihren Angeboten im Bereich der Ganztagesschule inkl. Mensa, Kernzeitbetreuung, Profilierung im Bereich Musik gegen Rückgänge bei den Schülerzahlen der Grundschule entgegen. Bei 5.300 EW wären es ca. 200 schulpflichtige Kinder. Es gehen jedoch auch Baindter Kinder zum Sprachheilzentrum, zur VKL-Klasse sowie in die Privatschule St. Konrad. Produktbereich 26-29 – Vereinsförderung, Kulturpflege, VHS, Bücherei, Kirchengemeinde Der Zuschussbedarf beim Produktbereich 26-29 beträgt aufsummiert 2025 und 2026 ca. 328.000 €. Produktbereich 31 – Soziale Hilfen – Obdachlosigkeit, Asyl, Integrationsaufgaben Im Produktbereich 31 ist 2025 ein Zuschussbedarf von -285.150 € eingeplant. Es ist jedoch eine volle Kostendeckung der Sachkosten angedacht. Insbesondere die interne Leistungsverrechnungen von Personal der Verwaltung wird nicht voll ersetzt. 54 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Es werden einige Produktgruppen (Kostenstellen) abgebildet. Die Produktgruppe 3140.05.1000 dient der Vermietung von Wohnungen an Obdachlose. Die Produktgruppen 3140.07.1000-3140.07.7000 stellen die Aufwendungen für Asylbewerber und Flüchtlinge in deren Objekten dar. Abschreibungen und eine kalkulatorische Verzinsung werden zum Teil erst nachträglich mit der Vermögensbewertung aufgenommen. Die Betreuung und Förderung von Flüchtlingen ist in der Produktgruppe 3180.10.0000 geregelt und wird auf die Produkte 3140 verteilt. Asyl- und Flüchtlingszahlen haben weiterhin einen Handlungsdruck auf kommunaler Ebene verursacht. Die Kommunen haben vieles geleistet, was sie können, um Flüchtlinge und politisch Verfolgte unterzubringen und zu versorgen. Langfristig könnte die Integrationsbeauftragte auch für die Bereiche sozialer Hilfen und Obdachlosigkeit fungieren. Mehrausgaben können vor allem Aufgrund von Niederschlagungen von uneinbringlichen Mieten und Nebenkosten der Sozialwohnungen bzw. Containerunterkünfte resultieren. Bei den Bewirtschaftungskosten sollten die höheren Energieverbräuche im Sinne des Klimaschutzes nicht aus den Augen verloren werden. Produktbereich 36 – Kindergärten Der Produktbereich 36 ist mit -2.312.300 € im Jahr 2025 und -2.528.100 € im Jahr 2026 der Bereich mit dem größten Nettoressourcenbedarf im Ergebnishaushalt. Der Zuschussbedarf der kommunalen Kindergärten hat sich aufgrund der Erhöhung der Personalausgaben (Fachbereichs- und Hausleitungen) erhöht. Neben höheren Personalkosten (Personalstellenschlüssel, Freistellung, Tarifvertragssteigerungen) sind auch höhere Zuweisungen des Landes zu verzeichnen. Der Zuschussbedarf der nichtkommunalen Kindergärten erhöht sich ebenfalls. Seit dem Jahr 2009 sind für die Förderung von Einrichtungen freier Träger die Gemeinden zuständig. Durch diese Gesetzesänderung hat der Waldorfkindergarten gegen die Standortgemeinde einen Rechtsanspruch in Höhe von 63% bzw. 68% der Betriebsausgaben. Die Standortgemeinde kann im Gegenzug für die auswärtigen Kinder einen interkommunalen Kostenausgleich geltend machen. Stärker steigende Kosten sollten auch ansteigende Kindergartengebühren zur Folge haben. Die Gemeinde hat bisher die Empfehlungen zur Höhe der Elternbeiträge des kommunalen Landesverbandes übernommen. Die Elternbeiträge 2025/2026 könnten einfacher und anders gestaffelt werden. Zusatzleistungen (Mittagsbetreuung, Ganztagesbetreuung) sollten höher belastet werden. Mehr als 85 % der Betriebsausgaben für den Kindergarten werden von der Gemeinde abgedeckt. Die Betreuungszeiten sollten zudem an die Finanzausgleichsvorgaben mit wöchentlicher Betreuungszeit angepasst werden. Gem. § 29c FAG Abs. 3 sind die Zahl der Kinder vom jeweiligen Finanzausgleichsjahr vorangegangenen Jahres (Statistik 01.03.2024) maßgebend. Produktbereich 42 – Sporthalle, Freisportanlagen Im Produktbereich 42 ist ein Zuschussbedarf in Höhe von -376.650 € bzw. -370.400 € eingeplant. Dies resultiert vor allem aus Veränderungen bei der Unterhaltung der Sportplatzflächen, Unterhaltung der Grünanlagen sowie den internen Leistungsverrechnungen des Bauhofes. 55 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Produktbereich 51 – Räumliche Planung und Entwicklung, Bauordnung, Bauleitplanung, Stadtsanierung Der Zuschussbedarf im Produktbereich liegt bei -871.750 € bzw. -837.700 €. Es hat sich die Umlage an den Gemeindeverband Mittleren Schussentals u. a. wegen der Abgabe des Gutachterausschusses, Einstellung des Klimaschutzbeauftragten und des Verkehrsentwicklungsplan erhöht. Zudem müssen die Bauleitplanungskosten und Kosten für die Konzeptvergabe im Ergebnishaushalt als Aufwand dargestellt werden. Produktbereich 53 – Ver- und Entsorgung Die Erstattung der Straßenentwässerungskosten wurden gem. Kalkulation mit 100.000 € für die Verrechnung mit dem Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung eingeplant. Die Unterhaltungskosten der Infrastruktur [Unterhaltung Gemeindestraßen (175.000 €), Brücken (30.000 €), Winterdienst (27.000 €) sowie Straßenkehrung (15.000 €)] wurden mit insgesamt 247.000 € im Ergebnishaushalt veranschlagt. Abfallbeseitigung Die Kostenerstattungen des Landkreises sind im Rahmen der Rückdelegation aufgeführt. Die Kostenerstattungen wurden etwas reduziert. Produktbereich 54-57 – Verkehrsflächen, Friedhofswesen, Schenk-Konrad-Halle Bestattungswesen Der Kostendeckungsgrad des Friedhofes beträgt laut Haushaltsplan inkl. aller internen Leistungsrechnungen wie bereits erwähnt 23 %. Er steht und fällt jedoch mit der tatsächlichen Anzahl der Bestattungen. Schenk-Konrad-Halle Bei der Schenk-Konrad-Halle wurden die Einnahmen- und Ausgabenansätze für 2025 angepasst. Der Kostendeckungsgrad der Gaststätte und Schenk-Konrad-Halle ist aufgrund geringerer Belegung unter Einbeziehung aller internen Leistungsrechnungen mit 15,3% niedrig. Die Investitionen wirken sich über die Abschreibungen und niedrige Zinsen auch auf den Kostendeckungsgrad aus. Die Gemeinde Baindt rechnet 2025 mit analoger Belegung. Die Stromkonzessionsabgabe (Konto 3511) ist mit Einnahmen in Höhe von 106.000 € veranschlagt. Die Konzessionsabgabe im Gasbereich wurde mit 9.800 € (Vj. 9.800 €) angesetzt. Die Konzessionsverträge werden derzeit neu für 20 Jahre vergeben. Im Gasbereich wird evtl. auch eine kürzere Laufzeit vom Konzessionsnehmer angestrebt. Da die Konzessionsabgaben nach Verbrauch abgerechnet werden, ist bei rückläufigem Verbrauch der Tarifkunden aufgrund von Strom- und Gaseinsparungen auch mit rückläufigen Konzessionsentgelten zu rechnen. Produktbereich 61 – Allgemeine Finanzwirtschaft Siehe hierzu Erläuterungen unter Abschnitt B des Vorberichtes. In den Planjahren 2025/2026 ist von einem erheblichen Zahlungsmittelbedarf des Ergebnishaushalts auszugehen. Es sind in allen Jahren Kreditaufnahmen vorgesehen. Die Rechtsaufsichtsbehörde wird in den Haushalterlass einige „mahnende Worte“ reinschreiben. 56 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - 7. Erläuterungen zum Finanzhaushalt und Investitionsprogramm Im Investitionsprogramm wurden 2025 sowie auch 2026 Erläuterungstexte angebracht, so dass auch hier nur auf einige besondere Ansätze eingegangen wird. Finanzhaushalt Gemäß § 3 der Gemeindehaushaltsverordnung enthält der Finanzhaushalt alle Ein- und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit aus dem Ergebnishaushalt. Auf die im Vorbericht an anderer Stelle gemachten Ausführungen darf verwiesen werden. Daraus ergibt sich im Regelfall ein Finanzierungsüberschuss, der für Investitionen verwendet werden kann. Für die folgenden Jahre ist aus heutiger Sicht ein Finanzierungsbedarf von rund 0,5 Mio. Euro (Finanzierungsbedarf für 2025: 0,5 Mio. Euro; Finanzierungsbedarf für 2026: 0,5 Mio. €, Finanzierungsüberschuss für 2027 0,4 Mio. Euro) zu erwarten. Gesamtfinanzierung im Finanzhaushalt Zur Finanzierung der Investitionen kommt die Liquidität aus Vorjahren in Frage. Diese beläuft sich nach derzeitigem Stand der Abschlussarbeiten Ende 2024 auf rund 0,3 mio. Euro (siehe auch Anlage “Darstellung der voraussichtlichen Entwicklung der Liquidität“). Zudem sind 6 Mio. € als Spareinlagen angelegt welche 2025 auslaufen. Dazu kommen die beträchtlichen Grundstückserlöse und Beiträge der Jahre und die Zuschüsse aus den Fachförderprogrammen und aus dem Ausgleichstock. Die Unterstützung des Landes ist dabei für die Gemeinde von großer Wichtigkeit. Ergänzend verweise ich auf einige in der Planung befindliche Maßnahmen hin (ohne Anspruch auf Vollständigkeit), die teilweise evtl. noch nicht vollständig in der derzeitigen Planung enthalten sind. Das gegenüber den Vorjahren etwas geringere Investitionsvolumen in den Jahren 2026 und 2029 macht deutlich, dass nach Abarbeitung der großen Maßnahmen, wie Gestaltung der neuen Ortsmitte, umfassenden Sanierung der Klosterwiesenschule, des Fischerareals, Sanierung und Erweiterung des Feuerwehrhaus, Breitbandausbau sowie der baulichen Entwicklung der eingeschlagene Weg nicht dauerhaft so fortgesetzt werden kann. Die letzten Jahre zeigen, dass sich die Umsetzung auf Grund verschiedener Entwicklungen auch mal verzögern kann. Darüber hinaus stehen uns mit den weiteren Baugebietsentwicklungen sowie im Rahmen des kommunalen Glasfaserausbaus (Vorfinanzierung) langjährige kosten- und zeitintensive Aufgaben bevor. Auf die Anlage zum Haushaltsplan „Darstellung der voraussichtlichen Entwicklung der Liquidität“ darf verwiesen werden. 57 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Einzahlungen und Auszahlungen des Gesamtfinanzhaushaltes Wie finanziert sich der Finanzhaushalt? Aus dem Saldo der Erträge und Aufwendungen des Ergebnishaushalts, die auch zahlungswirksam sind (=Zahlungsmittelüberschuss des Ergebnishaushalts aus laufender Verwaltungstätigkeit). Dazu gehören nicht die Auflösung der Ertragszuschüsse und der Grabnutzungsgebühren sowie die Abschreibungen. 2025 2026 Summe der Erträge des Ergebnishaushalt: 14.556.400 15.000.800 Summe der Aufwendungen des Ergebnishaushalts: 16.180.000 16.683.950 Ordentliches Ergebnis des Ergebnishaushaltes -1.623.600 -1.683.150 zzgl. nicht zahlungswirksame Aufwendungen (AfA) 1.578.150 1.683.150 abzgl. nicht zahlungswirksame Erträge (Auflösung Sonderposten) 430.650 429.350 Zahlungsmittelüberschuss aus Ergebnishaushalt -470.550 -526.500 Was wird damit finanziert? 2025 2026 1. Grunderwerb 1.984.400 € 1.700.000 € 2. Erwerb von beweglichem Vermögen 2.536.000 € 328.650 € 3. Baumaßnahmen 8.607.500 € 2.622.500 € 4. Erwerb von Finanzvermögen: 531.000 € 523.500 € 5. Investitionsförderungen 106.500 € 6.000 € 6. Erwerb von immateriellen Vermögen 8.500 € 27.500 € Summe Auszahlungen 13.773.900 € 5.207.900 € 7. Tilgungen 150.000 € 250.000 € Bezüglich der Einzelmaßnahmen darf auf das Zahlenwerk insbesondere auf das Investitionsprogramm verwiesen werden. a) Zahlungsmittelbedarf/-überschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit Das Gesamtergebnis im Ergebnishaushalt ist nicht gleichlautend mit dem Zahlungsmittelbedarf/-überschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit im Finanzhaushalt. Das Gesamtergebnis beinhaltet alle zahlungswirksamen und nicht zahlungswirksamen Erträge und Aufwendungen des Ergebnishaushalts, ein Übertrag in den Finanzhaushalt findet aber nur für die zahlungswirksamen Erträge und Aufwendungen statt. Die zahlungswirksamen Erträge (ohne Auflösung von Zuschüssen und Beiträgen) betragen 14.125.750 € bzw. 14.571.450 €. Bei den Aufwendungen muss ebenfalls eine Korrektur um die Abschreibungen als nicht zahlungswirksame Aufwendungen erfolgen. Es verbleiben als zahlungswirksame Aufwendungen somit 14.596.300 € bzw. 15.097.950 €. Die beiden verminderten Beträge sind im Finanzhaushalt als Ein- bzw. Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit genannt. Der Zahlungsmittelbedarf beträgt 2025 -470.550 € bzw. 2026 -526.500 €. b) Zahlungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit Die nachfolgenden Erläuterungen orientieren sich wie im Ergebnishaushalt an der Numerik der Positionen in der linken Spalte des Gesamtfinanzhaushaltes. 58 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - 18 Einzahlungen aus Investitionszuwendungen Bei den Zuweisungen und Zuschüssen plant die Gemeinde Baindt insgesamt 1.746.400 € bzw. 1 512.100 € für 2025/2026 ein, die nachfolgend genannt sind. Bei den Zahlungen handelt es sich um Mittel aus der Städtebauförderung, KfW, Sportsstättenförderung und Ausgleichstock sowie um Regelbeihilfen des Landes. 19 Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeit Für die Jahre 2025 und 2026 werden 965.000 € bzw. 150.000 € für Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeiten zum Ansatz gebracht. Davon entfallen alle komplett auf Erschließungsbeiträge. 20 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen Für den Verkauf von Bauplätzen werden 6.683.600 Mio. € bzw. 3,0 Mio. € veranschlagt. Es handelt sich bei diesem Wert nur um den reinen Grundstückswert, ohne Beiträge. 21 Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzvermögen Aus der Auflösung von Spareinlagen wird mit 6,0 Mio. gerechnet. Die Darlehensrückzahlung der Eigenbetriebe Abwasserbeseitigung und Wasserversorgung wird mit einer jährlichen Tilgung von 131.700 € bzw. 131.700 € geplant. 24 Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden Für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden werden 2025 und 2026 Auszahlungen in Höhe von 1,98 Mio. € bzw. 2,2 Mio. € eingeplant. 25 Auszahlungen für Baumaßnahmen Der Doppelhaushalt enthält einen Rekordplanansatz von 8,61 Mio. € bzw. 2,12 Mio. € für folgende Baumaßnahmen: 26 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen Für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen ist ein Haushaltsansatz in Höhe von 2.536.000 € bzw. 328.650 € bereitgestellt. 27 Auszahlungen für Investitionsfördermaßnahmen: Für Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen sind für das Jahr 2025 106.500 € und für das Jahr 2026 5.000 € vorgesehen. Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen Für den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen sind 8.500 € bzw. 27.500 € vorgesehen. c) Zahlungsmittelüberschuss aus Finanzierungstätigkeit Die voraussichtlichen liquiden Eigenmittel betragen zu Jahresbeginn 0,3 Mio. €. Aufgrund der Investitionen und Verkaufserlöse und der Aufnahme eines Kredits im Finanzhaushalt wird eine Liquidität in Höhe von 2,43 Mio. € zum Jahresende 2025 erwartet. 2026 wird ein Liquiditätsstand bei Erzielung von Verkaufserlösen, Zuschüssen und Aufnahmen von Krediten von 2,37 Mio. € erwartet. Die einzelnen Investitionen werden nicht produktbezogen aufgeführt. Hierzu wird auf das beigefügte Investitionsprogramm verwiesen. 59 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - 8. Zusammenfassung, Sparpaket Finanzplanung und Zukunftsperspektive Ziel der Haushaltsplanung ist es, ein möglichst realistisches Bild der künftigen Entwicklung der Erträge und Aufwendungen, sowie der in den einzelnen Jahren möglichen Investitionen und der künftigen Entwicklung der Verschuldung aufzuzeigen. Die Erwartungen bezüglich des Haushalts 2025 wurden von der Verwaltung im Sinne eines „vorsichtigen Optimismus“ in konkrete Haushaltsdaten umgesetzt, wobei alle vorliegenden Erkenntnisse über zukünftige Entwicklungen eingearbeitet wurden. Der Blick zurück auf die vergangenen Haushaltsjahre bestätigt, dass Baindt mit dieser Haltung gut gefahren ist. Die doppischen Haushaltspläne weisen 2025 und 2026 im Ergebnishaushalt ein großes negatives ordentliches Ergebnis von -1.623.600 bzw. -1.683.150 Euro aus. Es sind folgende kritische Fragen zu stellen? Systemfehler und Prognosen: Wo liegen die Schwachstellen im System? Sind die Einnahmen zu vorsichtig kalkuliert? Was passiert, wenn wir in eine tiefe Rezession geraten? Personalausgaben: Entsprechen die Personalkosten tatsächlich dieser Größenordnung? Ist die Personaldecke zu üppig? Sollte bei den gesetzten Aufgaben ein Abstrich gemacht werden? Gibt es eine unterjährige Berichterstattung zur finanziellen Lage im Personalbereich? Bewirtschaftungsausgaben: Werden die Ausgaben der bewirtschaftenden Einheiten zu großzügig geplant? Spardruck: Spüren die bewirtschaftenden Stellen den nötigen Spardruck überhaupt? Umsetzung von Unterhaltungsmaßnahmen: Wie hoch ist die tatsächliche Umsetzungsquote bei Unterhaltungsmaßnahmen? Oftmals verschieben sich Projekte über Jahre. Priorisierung: Hat die laufende Unterhaltung, wie Fassadensanierungen oder Instandhaltungsmaßnahmen, nicht eine höhere Priorität als Neuanschaffungen? Einsparpotenziale bei Betriebskosten: Können Betriebskosten wie Strom, Heizung und Reinigung durch Maßnahmen wie Flächenheizungen oder Temperaturbegrenzungen stärker reduziert werden? Verwertung von Grundstücken: Sollten Grundstückserlöse aus Liquiditätsgründen möglichst zeitnah realisiert werden? Kinderbetreuung: Obwohl die Anzahl der Kinder im Vergleich zu vor zehn Jahren gleich geblieben ist, ist der Aufwand für Betreuung und Anpassung an veränderte Rahmenbedingungen erheblich gestiegen. Ist dies angemessen? Diese Fragen schärfen den Fokus auf systematische Schwachstellen und mögliche Optimierungspotenziale. Eine Konsolidierung des Gemeindehaushaltes erfordert systematische und zielgerichtete Maßnahmen, um die finanzielle Stabilität und Handlungsfähigkeit zu sichern. 1. Sparpakete schnüren: Diese Maßnahmen beinhalten die Festlegung von Einsparungszielen und die Implementierung konkreter Sparmaßnahmen in verschiedenen Bereichen des Haushalts. Hierbei ist es wichtig, Prioritäten zu setzen, die möglichst geringe Auswirkungen auf die Bürger haben. Diese sollten werthaltig und beständig sein und nicht nach zwei Sitzungen mit neuen Forderungen gekippt werden. 2. Überprüfung der Personalausgaben: Der Personalbereich stellt oft einen erheblichen Teil der Ausgaben dar. Möglichkeiten zur Optimierung sollten aufgezeigt werden. 60 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - 3. Verzicht auf freiwillige Aufgaben: Gemeinden können sich auf ihre Pflichtaufgaben konzentrieren, um finanzielle Mittel zu sparen. Der Verzicht auf freiwillige Leistungen oder bestimmte Freizeitangebote kann kurzfristig zu erheblichen Einsparungen führen. Es ist jedoch entscheidend, den sozialen und gesellschaftlichen Nutzen solcher Leistungen sorgfältig abzuwägen. Zusammengefasst erfordert die Haushaltskonsolidierung ein Verständnis und Akzeptanz über die zukünftigen Finanzen, eine Planung und transparente Kommunikation mit allen Beteiligten, um Verständnis und Akzeptanz für die notwendigen Maßnahmen zu fördern. Ich erwarte in den Konsolidierungsgesprächen bzw. beim Sparpaket eine klare Ausrichtung auf ehrliche Konsolidierung und einen echten Willen zur Einsparung. Es ist entscheidend, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen nicht nur symbolischen Charakter haben, sondern strukturelle und nachhaltige Ergebnisse liefern. Frühere Runden dieser Art waren leider nicht immer von Erfolg gekrönt, was oft an unzureichender Umsetzung, unrealistischen Annahmen oder fehlendem politischen Rückhalt lag. Nach den uns vorliegenden Erkenntnissen, die sich im Wesentlichen auf den Haushaltserlass des Landes und die Einschätzungen der Steuerschätzer stützen, müssen wir im Jahr 2025 ff mit wesentlich höheren Aufwendungen als Erträge rechnen. Für die mittelfristige Finanzplanung werden die Ergebnisse ebenfalls maßgeblich durch die Berechnungen des Finanzausgleichs beeinflusst. Die Handlungsspielräume der Gemeinden sind eingeschränkt. In guten Jahren werden gerne weitere Leistungen ausgebaut. Die Gemeinden werden jedoch in schlechteren Jahren gezwungen, die Leistungen für die Bürger evtl. wieder einzuschränken, die Investitionen zurückzufahren und die Verschuldung zu erhöhen. Angesichts der großen Herausforderungen insbesondere in den Bereichen Digitalisierung, Asyl, Bildung, Arbeitsmarkt, Gesundheit, Klimaschutz und Infrastruktur sind leistungsfähige und starke Gemeinden aber unverzichtbar. Ohne starke Kommunen wird Deutschland dem Wachstum nicht standhalten können. Kein Land wie Deutschland ist so von Wachstum und Export abhängig. Des Weiteren kann der Staat langfristig nicht in eine exorbitante Verschuldung gehen. Größeren örtlichen Bezug hat hier die Gewerbesteuer. Ihr Aufkommen wird derzeit als einigermaßen stabil veranschlagt. Aber auch sie ist konjunkturabhängig. Im Gegenzug weitgehend konjunkturunabhängig sind die Aufwendungen – allen voran die Personalaufwendungen. Diese werden weiter steigen. Speziell für die Personalaufwendungen gilt die Maxime: Qualität hat ihren Preis. Die Dienstleistungen haben zwischenzeitlich bewusst und gewollt ein hohes Qualitätsniveau erreicht, sei es in den Kindertageseinrichtungen, den Schulen, oder in den vielen Leistungen der Kernverwaltung. Das Niveau dieser Qualität in der Zukunft erhalten und mit dem Zweckverband IGMS zu verbessern, die Digitalisierung der Verwaltungsleistungen voranzubringen und somit die Verwaltung bürgerfreundlich auszubauen, bedeutet auch in den kommenden Jahren eine große Anstrengung für den Gemeindehaushalt. Intergenerative Gerechtigkeit heißt dann, das geschaffene Vermögen der Gemeinde, sei es Gebäude, Straßen oder sonstige öffentliche Einrichtungen, zu erhalten und gleichzeitig an die sich veränderten Bedürfnisse der Bevölkerung anzupassen. Dieses Spannungsverhältnis zwischen Erhalten und Gestalten, zwischen Sanieren und Investieren gilt es von Verwaltung und Gemeinderat stets aufs Neue abzuwägen und auszutarieren. Unter dem Strich kann festgehalten werden, dass die Gemeinde Baindt die von der Gemeindeprüfungsanstalt als wichtig erachteten Kriterien zur dauerhaften Leistungsfähigkeit 61 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - 2025 und 2026 in der Planung leider nicht erfüllt. Hierzu trägt neben der Sparsamkeit im laufenden Bereich bei, dass sich die Rahmenbedingungen insbesondere was die Ausgaben, das Gewerbesteueraufkommen und den Finanzausgleich angeht, positiv entwickeln. Aus heutiger Sicht wird es unter heutigen Gesichtspunkten schwer in den kommenden Jahren stabile Haushalte aufzustellen. Verpflichtungsermächtigungen Für 2025 sind Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 500.000 € vorgesehen. Für 2026 sind die Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 0 € vorgesehen. Eine Verpflichtungsermächtigung ist eine Festlegung im Haushalt, mit der der Gemeinderat die Verwaltung ermächtigt, im laufenden Haushaltsjahr Verpflichtungen einzugehen, die zu Aufwendungen bzw. Auszahlungen in künftigen Haushaltsjahren führen (Bsp. Vergaben von Bauarbeiten). MITTELFRISTIGE FINANZPLANUNG BIS 2029 Nach § 85 der GemO sind die Kommunen verpflichtet, für einen 5-jährigen Zeitraum eine Finanzplanung aufzustellen. Das erste Jahr der Finanzplanung ist das Jahr der Planaufstellung also das laufende Haushaltsjahr 2024 (2025), das zweite Jahr das eigentliche Haushaltsjahr, hier 2025 (2026). Die Vorausplanung umfasst lediglich drei Jahre (2026 bis 2028 (2029). Im Rahmen der Finanzplanung ist ein Investitionsprogramm aufzustellen, das jährlich der aktuellen Entwicklung angepasst und fortgeschrieben wird. Die mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2026 bis 2029 des Ergebnishaushalts erfolgt auf der Ebene des Gesamthaushalts. Das Investitionsprogramm des Finanzhaushalts wird auf Ebene der Produkte dargestellt. Die beigefügte Finanzplanung der Gemeinde Baindt bis 2027 beruht auf den Orientierungsdaten der kommunalen Haushalts- und Finanzplanung. Teilweise erfolgten Anpassungen an die örtlichen Verhältnisse. Die Orientierungsdaten des Innenministeriums und des Finanzministeriums (Haushaltserlass 2025) weisen für die kommenden Jahre wieder einen langsamen Aufwärtstrend aus. Es wird von einer langsamen wirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland ausgegangen, die sich in weiter steigender Beschäftigung, wachsendem Einkommen der privaten Haushalte und stabilen Gewinnen der Unternehmen äußert. Beim Gemeindeanteil aus der Einkommensteuer ist deshalb wieder mit steigenden Erträgen in den Jahren 2026 bis 2029 zu rechnen. Die Umsatzsteuer weist in den Jahren 2026- 2029 noch steigende Erträge aus. Allerdings steigen vermutlich noch stärker die jährlichen Aufwendungen, wie beispielsweise die Personal- und Transferaufwendungen. Es ist daher mittelfristig davon auszugehen, dass der Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit weiterhin an der Grenze zum negativen bewegt. Die Überschüsse bspw. der Jahre 2017-2023 werden im Finanzplanungszeitraum nicht erreicht werden können. Die ordentlichen Ergebnisse in den Jahren 2025-2029 sind derzeit negativ. AUSBLICK Im Hinblick auf die vielfältigen Aufgaben Baindts mit Folgekosten für zahlreiche öffentliche Einrichtungen sind mittelfristig nur die unabweisbaren Aufgaben finanzierbar. Neuen Infrastrukturinvestitionen, die dauerhaft Folgekosten verursachen, sollten gleichzeitig Vorschläge zur Kostenreduzierung an anderer Stelle mitgegeben werden. Zu bedenken ist hier allerdings, dass die Aufwendungen des Ergebnishaushalts weitestgehend als "Fixkosten" anzusehen sind. Pauschale Kürzungen sind hier teilweise nur bedingt möglich ohne dass dauerhaft von vorhandenen "Standards" abgewichen wird. Mit großer Sorge muss weiterhin 62 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - die sehr dynamische Zunahme bei den Zuschüssen für die Kindergartenträger sowie den eigenen Aufwendungen und Auszahlungen gesehen werden. Realistisch gesehen geht es in diesem Bereich nur darum, diese Pflichtaufgabe zu einem moderaten Zuwachs zurückzuführen. Insbesondere bei den freiwilligen Aufgaben liegt es in der vollen Eigenverantwortung der Gemeinden, ob und wie sie tätig werden wollen. Solche freiwilligen Aufgaben sind insbesondere die öffentlichen Einrichtungen für Sport, Kultur, Kunst, Erwachsenenbildung, Verkehr und die Wirtschaftsförderung. Wichtige Pflichtaufgaben sind u. a. die Abwasserbeseitigung, Aufstellung und Unterhaltung einer Feuerwehr, Einrichtung und Unterhaltung der allgemeinbildenden Schulen, die Bauleitplanung, Straßenbaulastträgerschaft für Gemeindestraßen, die Beleuchtung, die Reinigung und der Winterdienst für die Fahrbahnen innerhalb der geschlossenen Ortslage oder die Mitwirkung an der Bereitstellung eines ausreichenden Angebots von Kindergärten. Um außerordentliche Erträge zu realisieren und den Ergebnishaushalt zu stützen wird die Gemeinde nicht umherkommen das Baugebiet Lilienstraße und später weitere Baugebiete (Bühl/Fischerareal/Schachener Str.) zu realisieren und mit Gewinnen zu veräußern. Um Entscheidungsspielräume für den Gemeinderat aufrechtzuerhalten, wird der Gemeinderat gebeten, die laufenden Aufwendungen und Investitionen unter die Lupe zu nehmen, aber nicht den Planungsaufwand in die Höhe zu treiben. Den Planungsaufwand sowie die Honorarvereinbarungen sind zu hinterfragen. Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ist seit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) im Jahr 2019 nicht mehr verbindlich in ihrer Festlegung von Mindest- und Höchstsätzen. Kommunen sind nicht mehr verpflichtet, die Honorarsätze der HOAI strikt einzuhalten. Sie können nun Planungsleistungen flexibler vergeben, was auch günstigere Angebote ermöglicht. Gleichzeitig steigt der Verhandlungsaufwand. Im neuen Haushaltsrecht sind die Kommunen aufgefordert, aufgrund Generationengerechtigkeit gezwungen, die Abschreibungen zu erwirtschaften. Trotz sinkendem Zinsniveaus sollte die Gemeinde nicht zu stark in die Verschuldung gehen. Mögliche Erträge (z. B. höhere Anpassung Elternbeiträge für Kinderkrippen nach den Empfehlungen des Landes und angemessener Deckungsgrad beim Friedhof) sind zu realisieren. Auch sind die in der Finanzplanung 2026 bis 2029 angesetzten Beträge erforderlich, um das bereits reduzierte Aufgabenprogramm in diesem Zeitraum zu verwirklichen. Sollten diese Werte nicht erreicht werden können, ist eine entsprechende weitere Erhöhung der Realsteuern unumgänglich oder die geplanten Investitionen müssen deutlich reduziert werden. Nur so bleibt dauerhaft gewährleistet, dass keine Defizitabdeckung des laufenden Betriebes durch die Veräußerung von Gemeindevermögen notwendig wird und ein halbwegs akzeptabler Zahlungsmittelüberschuss für den Finanzhaushalt erreicht werden kann. In der Finanzplanung 2026 bis 2029 sind weitere Kredite vorgesehen. Natürlich konnten auch im Finanzplanungszeitraum von 2026 bis 2029 nicht alle Wünsche aufgenommen werden. Nach dem vorliegenden Plan wird das Investitionsvolumen inkl. Grunderwerb für die Jahre 2025 und 2026 insgesamt bei 18,98 Mio. Euro liegen. Die beiden Haushaltspläne sehen große Investitionen vor. 2027 bis 2029 soll zudem um 8,94 Mio. Euro investiert werden. Durch das NKHR wird in der aktuellen Lage deutlich, dass Baindt in der Finanzplanung den Ressourcenverbrauch trotz solidem Haushalten und minimalen Erträgen nicht wie im besten Rechnungsjahr 2023 erwirtschaften kann. Falls es im Finanzplanungszeitraum entgegen den Prognosen zu einer starken Delle kommt, muss ein konsequentes Sparprogramm helfen, die Finanzen der Gemeinde Baindt einigermaßen stabil zu halten. Es bleibt die Hoffnung, dass Deutschland wieder schnell an die prosperierenden Jahre anknüpft. 63 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - 9. Kennzahlen zur Beurteilung des Gesamtergebnishaushalts Die Kommunen haben ihre Haushaltswirtschaft so zu planen und zu führen, dass die stetige Erfüllung ihrer Aufgaben gesichert ist (§ 77 Abs. 1 GemO). Dies erfordert eine geordnete Haushaltswirtschaft, die auf die Aufrechterhaltung der dauernden Leistungsfähigkeit abzielt. Die Beurteilung der dauernden finanziellen Leistungsfähigkeit der Kommune erfordert einheitliche Kennzahlen - so genannte Pflichtkennzahlen. Wie schon seit vielen Jahren von der Gemeindeprüfungsanstalt gefordert, wurde hierfür nun vom Land im Rahmen der Evaluation des Gemeindewirtschaftsrechts in der Verwaltungsvorschrift Produkte/ Kontenrahmen ein landeseinheitliches verbindliches Kennzahlenset vorgegeben (vgl. Anlage 10). Die Kennzahlen sollen zur Beurteilung der Ertragslage, der Finanzlage und der Kapitallage einer Kommune dienen. Im Folgenden werden mögliche Kennzahlen kurz erläutert. Kennzahlen der Ertragslage Ordentlicher Aufwandsdeckungsgrad (ordentliche Erträge: ordentliche Aufwendungen) gibt Auskunft über die Nachhaltigkeit der Haushaltswirtschaft, muss ab 2026 unter Berücksichtigung von Rücklagenentnahmen und Fehlbeträgen der Vorjahre bei 100% liegen. Nachdem sich das Basiskapital nur bei ausgeglichenem Haushalt nicht verändert, dient die Kennzahl „ordentlicher Aufwandsdeckungsgrad“ zur Überprüfung einer nachhaltigen Haushaltswirtschaft. Steuerquote (Steuererträge : ordentliche Erträge), wesentlich abhängig vom Gewerbesteueraufkommen und vom Gemeindeanteil der Einkommensteuer Gesamtsteuererträge pro Einwohner Gibt Auskunft über die finanzielle Leistungsfähigkeit einer Gemeinde, nämlich die Fähigkeit ihre Aufgaben mit eigenen Steuererträgen zu finanzieren. Gewerbesteuer brutto pro Einwohner ist ein wichtiger Anhaltspunkt über die Wirtschaftsstärke einer Gemeinde. Transferaufwands-/Zuwendungsquote (Transferaufwendungen = Umlagen : ordentliche Aufwendungen) insbesondere abhängig von der FAG-Umlage und der Kreisumlage. Personalaufwandsquote (Personalaufwendungen : ordentlichen Aufwendungen) Zinslastquote (Zinsen : ordentliche Aufwendungen) Zinsen pro Einwohner 64 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Kennzahlen zur Finanzlage Fremdkapitalstrukturquote (kurzfristiges Fremdkapital = Neuaufnahme : Gesamtschulden) Pro Kopf-Verschuldung Kernhaushalt (Fremdkapital : Einwohnerzahl) Schulden Kernhaushalt je Euro Gesamtsteuererträge Besagt, welches Vielfache der Steuererträge des Jahres notwendig wären, um die Schulden vollständig tilgen zu können. Je höher die Kennzahl, desto höher der Schuldenstand. Zahlungsmittelsaldo aus laufender Verwaltungstätigkeit Zeigt, ob und in welchem Umfang Finanzmittel aus der laufenden Verwaltungstätigkeit für Investitionen und zur Schuldentilgung zur Verfügung stehen (Selbstfinanzierung). Kennzahlen zur Vermögenslage Reinvestitionsquote Auskunft über die Investitionspolitik (Investitionen: Abschreibungen), liegt die Quote unter 100 %, dann liegt Substanzverzehr vor, bei 100 % und höher wird die Substanz erhalten bzw. sogar vergrößert. Selbstfinanzierungsgrad Gibt Auskunft über die eigene Investitionskraft (Zahlungsmittelsaldo aus laufender Verwaltungstätigkeit: Sachanlageinvestitionen). Investitionsquote Anteil der Investitionen an den Gesamtauszahlungen Kennzahlen zur Beurteilung der Finanzlage: Beim Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit werden die Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit den Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit gegenübergestellt. Er stellt die zentrale Maßgröße für den Investitionsspielraum und die Tilgungen dar. Der Mindestzahlungsmittel- überschuss stellt den Betrag der Tilgungsleistungen (ohne Umschuldungen und außerordentliche Tilgungen) dar. Dieser Betrag sollte erreicht werden um die Tilgungen bedienen zu können. Die Nettoinvestitionsfinanzierungsmittel ergeben sich aus dem Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit abzüglich des Mindestzahlungsmittelüberschusses. Sie stehen für Investitionen zur Verfügung. Zur Sicherstellung der Liquidität der Kommune soll nach § 22 Abs. 2 GemHVO eine Soll- Liquiditätsreserve als Mindestreserve gehalten werden. Diese beträgt 2 % der durchschnittlichen Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit der drei dem Haushaltsjahr vorangehenden Jahre. 65 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - C. Erläuterungen zum Eigenbetrieb Wasserversorgung 1. Rechtsgrundlagen Der Eigenbetrieb Wasserversorgung der Gemeinde Baindt wurde aus einem bisher als Nettoregiebetrieb geführten Unternehmen zum 01.01.1992 gegründet. Die erforderliche Betriebssatzung wurde durch den Gemeinderat der Gemeinde Baindt am 10.11.1992 beschlossen. Der Eigenbetrieb Wasserversorgung ist ein rechtlich unselbständiges wirtschaftliches Unternehmen der Gemeinde Baindt. Für den Eigenbetrieb gelten die Vorschriften des Eigenbetriebsgesetzes (EigBG) und die hierzu erlassene Verordnung des Innenministeriums über die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen der Eigenbetriebe (Eigenbetriebsverordnung - EigBVO). Im Übrigen gelten die Vorschriften der Gemeindeordnung (GemO). Durch das Gesetz zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts ist in § 12 Abs. 1 S. 3 EigBG die Möglichkeit eröffnet worden, dass bei Eigenbetrieben für die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen die Vorschriften des kommunalen Rechnungswesens der Gemeinde (kommunale Doppik) angewendet werden können. Gem. § 12 EigBG ist der Eigenbetrieb finanzwirtschaftlich als Sondervermögen der Gemeinde gesondert zu verwalten und nachzuweisen. Dabei sind die Belange der gesamten Gemeindewirtschaft zu berücksichtigen. Für das Sondervermögen gelten § 77 Abs. 1 und 2, Abs. 3 mit der Maßgabe, dass die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen in entsprechender Anwendung der für die Haushaltswirtschaft der Gemeinde geltenden Vorschriften (Kommunale Doppik) erfolgen können. 2. Organisatorischer Aufbau Der Eigenbetrieb ist organisatorisch in die Verwaltung eingebunden. Ein Betriebsausschuss sowie eine Betriebsleitung wurden nicht gebildet. Der Gemeinderat entscheidet neben den ihm durch die Gemeindeordnung und das Eigenbetriebsgesetz zugewiesenen Aufgaben auch über die Angelegenheiten, die nach dem Eigenbetriebsgesetz dem beschließenden Betriebsausschuss obliegen. Die Aufgaben der Betriebsleitung werden im Rahmen der Kämmereiverwaltung vom Fachbediensteten für das Finanzwesen miterledigt. Wirtschaftsplan und Jahresabschluss werden vom Fachbediensteten für das Finanzwesen erstellt. Die Prüfung der Wirtschaftsführung und des Rechnungswesens erfolgt im Rahmen der überörtlichen Prüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg. Die letzte Prüfung fand für die Wirtschaftsjahre 2016-2019 statt. Wirtschaftsjahr des Eigenbetriebs ist das Kalenderjahr. 3. Unternehmenszweck Gegenstand des Unternehmens ist die Versorgung der Gemeinde Baindt mit Trink- und Brauchwasser. Grundlage der Versorgung im Wirtschaftsjahr war die Satzung der Gemeinde Baindt über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung - WVS) vom 01.02.2007. 4. Technisch-wirtschaftliche Grundlagen Die Gemeinde Baindt ist Eigentümerin der Verteilungsanlagen (Ortsnetze, Grundstücks- bzw. Hausanschlüsse und Messeinrichtungen). Die Hausanschlüsse werden insoweit hergestellt und unterhalten, als es sich um den Grundstücksanschluss handelt. Der im privaten Bereich verlaufende Teil des Hausanschlusses steht in der Herstellungs- und Unterhaltungspflicht des Anschlussnehmers. Die Messeinrichtungen werden ausschließlich vom Eigenbetrieb geliefert, angebracht, unterhalten, überwacht und entfernt. Die Wassergewinnung wird nicht durch den Eigenbetrieb vorgenommen. Wassergewinnungs- und Bezugsanlagen sowie damit zusammenhängende Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte stehen daher nicht im 66 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Eigentum des Eigenbetriebs. Der Wasserbezug für die Versorgung der Gemeinde erfolgt vom Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt gemäß Verbandssatzung. Der Zweckverband Wasserversorgung ist entsprechend § 2 seiner Verbandssatzung verpflichtet, die Wasserversorgung zu gewährleisten. Die Kosten des Wasserbezugs werden über die Betriebskostenumlage nach Maßgabe des Wasserverbrauchs auf die Verbandsmitglieder, die Gemeinden Baindt und Baienfurt, umgelegt. 5. Steuerliche Behandlung Steuerlich ist der Eigenbetrieb Wasserversorgung ein Betrieb gewerblicher Art. Er unterliegt insoweit der unbeschränkten Körperschaftsteuerpflicht und gehört zum steuerlichen Unternehmensbereich der Gemeinde Baindt. Gemäß § 1 Abs. 4 der Betriebssatzung erzielt der Eigenbetrieb keinen Gewinn. Er unterliegt somit nicht der Gewerbesteuerpflicht. Der Eigenbetrieb ist in vollem Umfang vorsteuerabzugsberechtigt. Ergebnishaushalt Die Wassergebühren wurden 2025 auf 1,88 €/m³ netto kalkuliert. Nach einem Gewinn in Höhe von +2.450 € wird 2025 ein Verlust von -11.450 € laut der Planung ausgewiesen. Sofern erforderlich werden die Gebühren auch nachträglich mit einer erneuten Kalkulation angepasst. Die Grundgebühren werden 2025 ebenfalls minimal angepasst. Die Wassergebühren werden jedoch nach Vorliegen des Rechnungsergebnisses 2024 einer Gebührenkalkulation für 2026 unterzogen. Im Jahresabschluss 2023 haben wir einen vorgetragenen Verlust von 76.255,23 €. Neben Investitionen werden Unterhaltungsmaßnahmen am Ortsnetz fortgesetzt. Zudem wirkt sich der Schutz der Trinkwasserquelle in Weißenbronnen (Bohrungen, Bestandsaufnahme, Rechtsbeistand), der Bau der weiteren Trasse nach Weißenbronnen sowie evtl. weitere Maßnahmen des Zweckverbandes und der Unterhaltung auf den Wasserpreis aus. Mit der Gründung des Zweckverbands Wasserversorgung Baienfurt-Baindt hat der EB Wasserversorgung eine Betriebskostenumlage in Höhe von 135.500 € bzw. 150.000 € (Vj. 165.000 €) und eine Abschreibungsumlage in Höhe von 54.000 € bzw. 55.000 € (Vj. 55.000 €) zu leisten. Zudem kommt eine Zinsumlage in Höhe von 33.300 € bzw. 35.000 € (Vj. 20.000 €) hinzu. Es sind auf der Ausgabenseite des Erfolgsplanes weitere Positionen zu nennen, die neben den Umlagen an den Zweckverband von besonderer Bedeutung sind. Zum einen die Unterhaltung des Leitungsnetzes (Konto 4212) mit 42.500 € bzw. 45.000 € und zum anderen die Abschreibungen in Höhe von 58.000 bzw. 56.000 € (Konto 4711). Zudem sind Erstattungen für die Personalleihe der Wassermeister in Höhe von jeweils 67.000 € vorgesehen. Es können sich bei den Umlagen des Zweckverbandes sowie bei der Personalerstattung noch Änderungen ergeben. Bei der Unterhaltung des Leitungsnetzes werden festgestellte Mängel im Leitungsnetz (Wasserrohrbrüche etc.) beseitigt. Die Personalkosten der Wassermeister werden pro Stunde vom Zweckverband Wasserversorgung mit den Belegenheitsgemeinden abgerechnet. Die Leistungen des Bereitschaftsdienstes der TWS werden direkt mit der Belegenheitsgemeinde abgerechnet. Beim Wasser stehen als Grundnahrungsmittel die Wasserqualität und die Versorgungssicherheit an erster Stelle. Mit dem Zusammenschluss und Investitionen beim Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt wurde dies nachhaltig erreicht. Bei den Wassergebühren sollten starke Gebührenschwankungen vermieden werden. Dem Verbraucher sollten aber dennoch zeitnah Kostenüber- bzw. -unterdeckungen weitergegeben werden. 67 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Investitionen im Finanzhaushalt Die Investitionen in Höhe von 437.500 € im Jahr 2025 und 462.500 € im Jahr 2026 beim Vermögensplan des EB Wasserversorgung beschränken sich auf neue Wasserleitungen im Rahmen von Erschließungsmaßnahmen und für Sanierung von Wasserleitung. Auf der Einnahmenseite stehen Wasserversorgungsbeiträge inkl. Hausanschlusskosten in Höhe von 30.000 € bzw. 30.000 € sowie Kreditaufnahmen von 350.000 € bzw. 400.000 € zur Verfügung. Im Eigenbetrieb Wasserversorgung müssen Investitionen welche größer sind, als die Abschreibungen abzüglich Tilgung und Auflösung der Ertragszuschüsse über externe oder Trägerdarlehen gegenfinanziert werden. Da sich die Abschreibungen abzüglich Tilgung und Auflösung von Ertragszuschüssen fast neutralisieren, muss zukünftig fast jede neue Investition fast ausschließlich über Kredite finanziert werden. Im vorliegenden Finanzplan 2026 bis 2029 ist neben der Entwicklung des Finanzhaushaltes auch die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen im Erfolgsplan aufgezeichnet. Im Finanzplanungszeitraum sind jährlich Investitionen im Bereich Speicher- und Verteilungsanlagen vorgesehen. Solange es sich lediglich um Unterhaltungsmaßnahmen an Leitungen handelt (d. h. die Schadensbehebung erfolgt mit gleicher Dimension der Leitungen), sind die Maßnahmen im Erfolgsplan zu finanzieren. Wird jedoch festgestellt, dass die Schäden auf Grund einer Unterdimensionierung der Leitungen entstanden sind und muss deshalb eine größere Wasserleitung eingebaut werden, sind die Maßnahmen im Vermögensplan darzustellen. In den nächsten Jahren steht neben der Erneuerung von defekten Netzen die Erschließung von neuen Baugebieten an. Jahr insgesamt verkaufte Wassermenge 2012 242.465 cbm 2023 245.488 cbm Plan 2024 244.000 cbm Plan 2025 245.000 cbm Plan 2026 248.000 cbm Die Wasserverbrauchsmengen variieren von 242.000 m³ - 245.000 m³. In der Finanzplanung geht man von einer Menge in Höhe um 245.000 cbm und 248.000 cbm aus. 2026 ist eine Gebührenerhöhung nicht ausgeschlossen. Im Finanzplanungszeitraum sind bei Kostensteigerungen weitere Gebührenerhöhungen erforderlich. Der Gemeinderat der Gemeinde Baienfurt und der Gemeinderat der Gemeinde Baindt haben am 15. November 2006 beschlossen, den „Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt - Baindt“ zu gründen. Der Zusammenschluss zum Zweckverband Wasserversorgung war für beide Kommunen eine der besten Entscheidungen im Hinblick der Versorgung mit ausreichend und qualitativ hochwertigem Trinkwasser. Aufgrund der Schüttung im Umfang von insgesamt ca. 155 l/Sek. besteht nach Bau der Querverbindung keine Sorge der Wasserknappheit. Die UN hat Deutschland weiterhin als anfällig für Wassermangel eingestuft. Nicht nur im Osten, auch im Norden und im Süden Deutschlands wurden schwere Dürren bis in tiefe Bodenschichten gemeldet. Die Regenmengen haben in Deutschland seit 1881 um elf Prozent zugenommen. Allerdings kommen diese Niederschläge vermehrt im Winter. Die Sommer werden trockener. Das deckt sich mit den Ergebnissen regionaler Klimamodelle, die für Deutschland eine höhere Wahrscheinlichkeit für anhaltende Trockenphasen feststellen. 68 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Übersicht über die Ergebnisse der Gewinn- und Verlustrechnungen ab 2006 mit den jeweiligen Gebührensätzen: Jahre Ergebnis Gewinn/Verlust Stand Bilanzverlust/-gewinn Gebührensatz 2006 +48.331 € -130.653 € 1,60 €/m³ 2007 +83.105 € -47.548 € 1,60 €/m³ 2008 +65.236 € +17.688 € 1,60 €/m³ 2009 -9.756 € +7.932 € 1,29 €/m³ 2010 -10.473 € -2.541 € 1,29 €/m³ 2011 +7.798 € +5.257 € 1,29 €/m³ 2012 +49.642 € +54.899 € 1,29 €/m³ 2013 -56.100 € -1.201 € 1,13 €/m³ 2014 +1.663 € 462 € 1,29 €/m³ 2015 +1.533 € +1.995 € 1,29 €/m³ 2016 +36.836 € +38.831 € 1,29 €/m³ 2017 - 8.049 € +30.782 € 1,29 €/m³ 2018 + 3.705 € +34.487 € 1,35 €/m³ 2019 +2.749 € +37.236 € 1,35 €/m³ 2020 +18.762 +55.908 € 1,45 €/m³ 2021 -71.933 € -16.025 € 1,47€/m³ 2022 12.840 € -3.185 € 1,53 €/m³ 2023 -73.470 € -76.655 € 1,70 €/m 2024 (Plan) -15.300 € 1,80 €/m³ 2025 (Plan) 2.450 € 1,88 €/m³ 2026 (Plan) -11.450 € 1,88 €/m³ D. Erläuterungen zum Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Die Abwasserbeseitigung der Gemeinde Baindt ist ein Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Sie wird als Eigenbetrieb nach dem Eigenbetriebsgesetz geführt. Somit wurde auch hier der Wirtschaftsplan bestehend aus Erfolgsplan, Vermögensplan, Stellenplan, Stellenübersicht, Finanz- und Investitionsplan, Schuldenübersicht sowie dem Anlagenachweis erstellt. Durch das Gesetz zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts ist in § 12 Abs. 1 S. 3 EigBG die Möglichkeit eröffnet worden, dass bei Eigenbetrieben für die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen die Vorschriften des kommunalen Rechnungswesens der Gemeinde (kommunale Doppik) angewendet werden können. Gem. § 12 EigBG ist der Eigenbetrieb finanzwirtschaftlich als Sondervermögen der Gemeinde gesondert zu verwalten und nachzuweisen. Dabei sind die Belange der gesamten Gemeindewirtschaft zu berücksichtigen. Für das Sondervermögen gelten § 77 Abs. 1 und 2, Abs. 3 mit der Maßgabe, dass die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen in entsprechender Anwendung der für die Haushaltswirtschaft der Gemeinde geltenden Vorschriften (Kommunale Doppik) erfolgen können. Der Eigenbetrieb „Abwasserbeseitigung Gemeinde Baindt“ wurde aus einem bisher als Regiebetrieb geführten Unternehmen zum 01.01.1996 gegründet. Die erforderliche Betriebssatzung wurde vom Gemeinderat der Gemeinde Baindt am 09.01.1996 beschlossen. Der Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung ist ein rechtlich unselbständiges nichtwirtschaftliches Unternehmen der Gemeinde Baindt. Der Eigenbetrieb hat vom Wahlrecht nach § 12 Abs. 1 S. 3 EigBG Gebrauch gemacht und verwendet für die Buchführung ab dem 01.01.2019 die Kommunale Doppik. Für den Eigenbetrieb wird keine Betriebsleitung bestellt. Die nach dem Eigenbetriebsgesetz der Betriebsleitung obliegenden Aufgaben werden von der Bürgermeisterin wahrgenommen. 69 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Der Gemeinderat entscheidet neben den ihm durch die Gemeindeordnung und das Eigenbetriebsgesetz zugewiesenen Aufgaben auch über die Angelegenheiten, die ihm durch die Betriebssatzung übertragen wurden. Der Eigenbetrieb besitzt kein Stammkapital. Die Finanzausstattung des Eigenbetriebs wurde entsprechend der Eröffnungsbilanz durch den Gemeinderat festgesetzt. Gegenstand des Unternehmens ist, das im Gemeindegebiet Baindt mit Ortschaften anfallende Abwasser nach Maßgabe der Abwassersatzung den Grundstückseigentümern abzunehmen, zu sammeln, zu reinigen und schadlos abzuleiten. Grundlage der Abwasserbeseitigung ist die Satzung der Gemeinde Baindt über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung vom 04.11.2008) in der jeweils gültigen Fassung. Der Eigenbetrieb errichtet, unterhält und betreibt die für die Abwasserbeseitigung erforderlichen Anlagen im Ortsnetz (Hauptsammler, Hebewerke, Schmutz-, Regen- und Mischwasserkanalisation, Grundstücksanschlüsse im öffentlichen Grund) und nimmt die zum Vollzug und zur Überwachung der geltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften erforderlichen Verwaltungshandlungen vor. Die Entsorgung des Abwassers in Baindt erfolgt über die Kläranlage des Abwasserzweckverbands „Mittleres Schussental“ mit Betriebssitz in Berg. Die Gemeinde Baindt ist Verbandsmitglied. Ergebnishaushalt Eine Gebührenkalkulation der Allevo Kommunalberatungs GmbH mit Ausgleich der Überdeckungen aus den Vorjahren hat den Gebührensatz für die Jahre 2025 und 2026 bei der Schmutzwassergebühr auf 2,38 €/m³ (Vj. 2,09 €/m³) und bei der Niederschlagswassergebühr auf 0,57 €/m² (Vj. 0,69 €/m²) festgesetzt. Auf der Ausgabenseite sind im Ergebnishaushalt des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung die Umlage an den Abwasserzweckverband mit 470.000 € bzw. 400.000 € (Vorjahre 380.000 €, 347.500 €) die größte Ausgabenposition. Bei der Abwasserbeseitigung geht man davon aus, dass die Umlage an den AZV in den nächsten Jahren auf dem Niveau verbleibt. Hier stehen große Investitionen an. Je nach Anlieferung der Abwassermenge wird auch die Kostenverteilung festgesetzt. Die Betriebskosten erhöhen sich, wie in der Gemeinde laufend (Personal, Material, Betriebsstoffe). Bei der Unterhaltung der Kanäle wird im Eigenbetrieb auch folgende Maxime angewandt: Aufwendungen sind zu aktivieren, wenn ein Wirtschaftsgut hergestellt, erweitert oder über den wesentlichen Zustand verbessert wird. Wird jedoch ein bestehender Kanal nur ersetzt, liegt sofort abziehbarer Erhaltungsaufwand vor. 70 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Bei den Abschreibungen wurde wie beim Planansatz 2025 und 2026 2 % Abschreibung (50 Jahre Nutzungsdauer) für die Einrichtungen der Abwasserbeseitigung zu Grunde gelegt. Selbstverständlich werden dann auch die Ertragszuschüsse mit dem gleichen Abschreibungssatz, also 2 % aufgelöst. Die Abschreibungen betragen 2025 262.000 € und 2026 265.000 €. Für die Sachanlagen des Abwasserzweckverbandes Mittleren Schussentals sind Abschreibungen in Höhe von jeweils 50.000 € aufgeführt. Auf der Einnahmeseite wird der Straßenentwässerungsanteil nach dem VEDEWA-Modell von der Allevo Kommunalberatung berechnet. Diese Sätze werden vom VGH Baden-Württemberg akzeptiert, ohne dass sie im Einzelfall nachgewiesen werden müssen (VGH, Urt. vom 07.10.2004, BWGZ 2005, S. 102). Die kalkulatorischen Kosten der Kanäle sind pauschal mit 25 % und für die Betriebskosten mit 13,5 % pauschal angesetzt. Im Klärbereich sind pauschal 5 % für die kalkulatorischen Kosten und 1,2 % für die Betriebskosten anerkannt. Investitionen im Finanzhaushalt Die umfangreichen Investitionen beim Vermögensplan des EB Abwasserbeseitigung beschränken sich auf neue Abwasserleitungen im Rahmen von neuen Erschließungs- maßnahmen und für die Sanierung der Kanäle gem. Eigenkontrollverordnung. Für die Kapitalumlage an den Abwasserzweckverband des Mittleren Schussentals sind höhere Summe in Höhe von 177.000 € und 501.000 € veranschlagt. Es stehen folgende Investitionen beim AZV an: Reinigungsstufe - Eliminierung Spurenstoffe Photovoltaik Anlage mit Dachkonstruktion NSHV (Elektrik) Austausch Fällmitteltank neues Aggregat für BHKW Erneuerung und Vergrößerung Gastank Dynamische Kanalnetzregelung Gasleitung in Gasreinigung stupfgeschweißte PE-Rohre Ersatzstufe Gebläse Belüftung Auf der Einnahmenseite stehen 2025 und 2026 Kanal- und Klärbeiträge in Höhe von 2.500 € und 117.500 € sowie Kreditaufnahmen von jeweils 1.000.000 € zur Verfügung. Im Finanzplan ist neben der Entwicklung des Vermögensplanes auch die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen im Erfolgsplan aufgezeichnet. Aussagen zur Gebührensteigerung sind schwierig. Näheres werden die Ergebnisse der Eigenkontrollverordnung, die Entwicklungen im Abwasserzweckverband, sowie die Gebührenkalkulationen nach genauen Kostenschätzungen ergeben. Nachfolgend werden die gesamten Abwassermengen in den letzten Jahren dargestellt. 71 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Jahr insgesamt gesammelte Abwassermenge 2020 220.441 cbm 2021 217.190 cbm 2022 210.115 cbm 2023 211.751 cbm Plan 2024 215.000 cbm Plan 2025 215.000 cbm Plan 2026 215.000 cbm Versiegelte Fläche: 2020 308.941 m² 2021 314.068 m² 2022 322.534 m² 2023 327.117 m² Plan 2024 327.000 m² Plan 2025 327.000 m² Plan 2026 328.000 m² Die Schmutzwassermengen variieren von 215.000 - 220.000 m³. Die Verbrauchsmenge wurde mit 215.000 cbm (Gebührensatz 2,38 €/m³) angenommen. Die bebaute und befestigte Fläche für die Niederschlagswassergebühr wurde mit 327.000 m² angenommen. Im Finanzplanungszeitraum bis 2027 muss für jede Investition im Vermögensplan ein Darlehen aufgenommen werden, da der EB Abwasserbeseitigung mit 100% Fremdkapital ausgestattet wurde. Das heißt alle Investitionen sind kreditfinanziert, entweder über Träger- oder Fremddarlehen. Gebührensituation – gebührenrechtliche Ergebnisse: 2023 wurde ein Jahresfehlbetrag in Höhe von 81.392,06 € erzielt. Der Eigenbetrieb verfügt zum 31.12.2023 über eine Gebührenausgleichsrückstellung in Höhe 411.386,00 €, welche sich langfristig auf die Gebührensituation positiv auswirken. Das handelsrechtliche Ergebnis darf nicht zum Ausgleich von Kostenüber- und unterdeckungen herangezogen werden. Für den Ausgleich von Unter- bzw. Überdeckungen ist nach der GPA stets das gebührenrechtliche Ergebnis nach KAG heranzuziehen. Die gebührenrechtlichen Ergebnisse für die Jahre 2023 (vorläufig, da Abrechnung vom AMS fehlt) sowie für 2022, 2021 und 2020 wurden wie folgt festgestellt: Gebührenerg. 23 -133.843,72 Gebührenerg. 22 46.530,21 Schmutzw. -140.151,98 Schmutzw. -14.951,98 Niederschlagsw. 6.308,26 Niederschlagsw. 61.482,19 Gebührenerg. 21 75.324,59 Gebührenerg. 20 -4.586,92 Schmutzw. 43.247,96 Schmutzw. 29.683,79 Niederschlagsw. 32.076,63 Niederschlagsw. -34.270,71 72 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - E. Rechtliche Grundlagen Neues Kommunales Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) a) Grundsätzliches Mit der Umstellung des Haushaltswesens von der bisherigen Kameralistik auf die Vorschriften der kommunalen Doppik erhält auch der Haushaltsplan ein völlig neues Gesicht. Mit dem Haushaltsjahr 2025 wendet die Gemeinde Baindt im dritten Jahr das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) an. Damit wird das bisherige zahlungsorientierte kamerale kommunale Rechnungswesen auf eine ressourcenorientierte Darstellung in Form der kommunalen Doppik umgestellt und die bisherige zahlungsorientierte Betrachtung Einzahlungen und Auszahlungen im Haushaltsplan durch Erträge und Aufwendungen ergänzt. Sie enthält damit auch den nicht zahlungswirksamen Vermögensverzehr, insbesondere in Form von Abschreibungen und Rückstellungen. Mit dem doppischen Jahresabschluss soll zukünftig eine umfassende Darstellung der finanzwirtschaftlichen Verhältnisse wie bei privatwirtschaftlichen Unternehmen möglich sein. Die Planungstätigkeit der Gemeinde geht aber noch weit über die Zweijährigkeit hinaus. Für die anstehenden Großprojekte wurde parallel zur Planung des Doppelhaushaltes eine Prioritäten-Zielsetzung der Maßnahmen erarbeitet. Dabei wurde deutlich, dass die notwendigen infrastrukturellen Zukunftsprojekte mit den derzeitigen finanziellen Rahmendaten nur teilweise finanzieren lassen bzw. mit Förderbescheid einen längeren Zeitraum benötigen. Mit dem neuen Haushaltsrecht werden folgende Ziele verfolgt: - Darstellung des vollständigen periodengerechten Ressourcenverbrauchs - Produktorientierung und konsequente Beachtung von Wirtschaftlichkeitsprinzipien und Erfolgskriterien - Transparenz von Leistungen und Belastungen für jetzige und zukünftige Generationen - Systematische Erfassung und Fortschreibung des Vermögens - Herstellung der intergenerativen Gerechtigkeit - Konsolidierung Gemeindehaushalt inkl. ausgegliederter Bereiche - Benchmarking der öffentlichen Haushalte Letztendlich soll erreicht werden, dass die Kommunen nicht mehr nur anhand eingesetzter Finanzmittel, Sachmittel und Personaleinsatz ihrer stetigen Aufgabenerfüllung nachkommen (Inputsteuerung), sondern sich verstärkt an konkret definierten und im Haushaltsplan vorgegebenen Zielen orientieren. Dies gilt vor allem für die erbrachten bzw. die zu erbringenden Leistungen (Outputsteuerung). Das NKHR legt den Schwerpunkt auf den Nachweis von Ressourcenverbrauch und - aufkommen. Damit liefert es qualifizierte Informationen für das Ziel einer langfristigen Substanzerhaltung. Außerdem fördert es das Prinzip der intergenerativen Gerechtigkeit, weil für ein ausgeglichenes Planungs- und Rechnungswesen jede Generation ihre verbrauchten Ressourcen durch erwirtschaftete Erträge wieder ersetzen soll, um künftige Generationen nicht zu belasten. Mit dem Übergang von der zahlungsorientierten zu einer auch ressourcenorientierten Darstellung allein oder der Darstellung der Verwaltungsleistungen als Produkte ändert sich die Finanzlage nicht. Die Kommune hat dadurch nicht mehr, aber auch nicht weniger Geld zur Verfügung. Ändern wird sich daran nur dann etwas, wenn die verbesserte Kenntnis über die einzelnen „Quellen“ des Ressourcenverbrauchs, aber auch die Vermögens- und Schuldensituation der Kommune insgesamt, zu einem (schrittweisen/punktuellen) veränderten 73 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - finanzwirtschaftlichen Verhalten führt. b) Drei-Komponenten-Rechnung Die Planung, die Bewirtschaftung und der Rechnungsabschluss basieren im NKHR auf einem neuen Konzept, das sich an der doppelten kaufmännischen Buchführung orientiert. So werden die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV), die jährlich in der kaufmännischen Buchführung erstellt werden, in abgeänderter Form auch in der kommunalen Doppik verwendet. Zusätzlich wird dabei eine weitere Komponente verwendet, die die Herkunft und Verwendung der finanziellen Mittel der Gemeinde darstellt. Somit entstand das sogenannte „Drei-Komponenten-Modell“. Dieses Konzept beinhaltet: - Ergebnishaushalt/-rechnung Darstellung des Ressourcenverbrauchs - Finanzhaushalt/-rechnung Darstellung des Geldverbrauchs - Vermögensrechnung/Bilanz Darstellung des Vermögens und der Schulden Bildung der Teilhaushalte Der Gemeinderat hat auf Empfehlung der Verwaltung am 04.07.2017 beschlossen, den künftigen doppischen Haushaltsplan der Gemeinde Baindt nach vorgegebenen Produktbereichen in 3 Teilhaushalte zu gliedern: 1. Innere Verwaltung, 2. Dienstleistung und Infrastruktur, 3. Finanzwirtschaft. In der Umsetzung bedeutet dies konkret: Teilhaushalt 1 beinhaltet alle Leistungen, die zur Steuerung der Gesamtverwaltung notwendig sind. Diese Leistungen werden im Produktplan unter 11.1* abgebildet. Darüber hinaus sind im Teilhaushalt 1 alle Serviceleistungen, die im Produktplan unter 11.2* zu finden sind, enthalten. Nach Ermittlung des veranschlagten ordentlichen Ergebnisses erfolgt über zwei separate Umlagezyklen die Verrechnung von Verwaltung und Bauhof auf die Produkte der Dienstleistung und Infrastruktur in Teilhaushalt 2. Nach Durchführung der Verrechnungen soll der Teilhaushalt 1 ein ausgeglichenes Gesamtergebnis aufweisen. Teilhaushalt 1 „Innere Verwaltung“ Dieser Teilhaushalt beinhaltet den Produktbereich 11 „Innere Verwaltung“ des Produktplans. Dieser Produktbereich beinhaltet alle internen Service- und Steuerungsleistungen (z.B. Bauhof, Finanzwesen, Personalwesen, etc.), die als interne Produkte im Teilhaushalt 2 verrechnet werden. Teilhaushalt 2 „Dienstleistungen und Infrastruktur“ Dieser Teilhaushalt umfasst alle Leistungen (externe Produkte), die von der Kommune erbracht werden (Produktbereich 12-57). Teilhaushalt 3 „Allgemeine Finanzwirtschaft“ Dieser Teilhaushalt enthält den kompletten Bereich der allgemeinen Finanzwirtschaft. Dieser entspricht dem ehemaligen Einzelplan 9 nach VwV Gliederung und Gruppierung (u.a. Finanzausgleich, Anteil Einkommenssteuer, Anteil Umsatzsteuer, Grundsteuer, Gewerbesteuer, Umlagen – Produktbereich 61). Budgetierung § 4 Abs. 2 GemHVO bestimmt, dass jeder Teilhaushalt mindestens eine Bewirtschaftungseinheit (Budget) bildet. Die Budgets sind dabei jeweils einem 74 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Verantwortungsbereich zuzuordnen. Daraus ergibt sich, dass alle Aufwendungen innerhalb eines Teilhaushalts gegenseitig deckungsfähig sind. Im Innenverhältnis wird diese gegenseitige Deckungsfähigkeit im Teilhaushalt durch die Dienstanweisung über Budgetierungs - und Bewirtschaftungsregelungen oft wieder eingeschränkt. Im Finanzhaushalt sind Ein- und Auszahlungen für die Investitionstätigkeit in der Regel nicht gegenseitig deckungsfähig, d. h., dass bei Überschreitung eines Haushaltsansatzes wie bisher die Bewilligung überplanmäßiger Mittel erforderlich ist. Zu den Einzelheiten wird auf die Zuständigkeitsordnung verwiesen. Vermögensrechnung/Bilanz: Die Vermögensrechnung ist die Bilanz der Kommune. In ihr werden in einer Stichtagsbetrachtung zum 31.12. des Jahres Vermögen und Kapital gegenübergestellt. Sie ist in Aktiva und Passiva gegliedert. Die Aktivseite bildet Höhe und Zusammensetzung des Vermögens ab, wohingegen die Passivseite Auskunft darüber gibt, wie das Vermögen finanziert ist und wie sich die Kapitalpositionen verändern. Das Zusammenwirken der drei Komponenten stellt sich wie folgt dar: Quelle: Leitfaden zu Haushaltsgliederung nach den Grundlagen des NKHR in Baden-Württemberg Im Haushaltsplan erscheinen nur der Ergebnis- und Finanzhaushalt, dagegen beinhaltet der Jahresabschluss die Ergebnis-, Finanz- und Vermögensrechnung. Auf eine Planbilanz im Haushaltsplan wird verzichtet. c) Haushaltssatzung Die Haushaltssatzung ist unverändert das Fundament der kommunalen Haushaltswirtschaft, da sie gem. § 79 der Gemeindeordnung (nachfolgend GemO) die Rechtsgrundlage für das Handeln der Gemeinde darstellt. Sie enthält zum einen die Gesamtbeträge des Ergebnis- und Finanzhaushalts und zum anderen die Kredit- und Verpflichtungsermächtigung und den Höchstbetrag der Kassenkredite. Die Steuerhebesätze für Grund- und Gewerbesteuer können ebenfalls in der Haushaltssatzung festgelegt werden, was in Baindt auch der Fall ist. Der Haushaltsplan ist dabei Teil der Haushaltssatzung. d) Haushaltsplan – Haushaltsstruktur Nach wie vor ist der Haushaltsplan das wichtigste Instrument der Gemeindewirtschaft. Dieser besteht aus dem Gesamthaushalt, den Teilhaushalten, dem Stellenplan sowie verschiedenen Anlagen. Der Gesamthaushalt ist gem. § 4 GemHVO in mindestens zwei Teilhaushalte zu gliedern. In Baindt wurden wie oben beschreiben 3 Teilhaushalte gebildet. 75 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Quelle: Leitfaden zur Haushaltsgliederung nach den Grundlagen des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) in Baden-Württemberg Vermögensrechnung (Bilanz) Aktiva Passiva Ergebnisrechnung Finanzrechnung Konten- Klasse 0 Konten- Klasse 1 Konten- Klasse 2 Konten- Klasse 3 Konten- Klasse 4 Konten- Klasse 5 Konten- Klasse 6 Konten- Klasse 7 Imma- terielle Ver- mögens- gegen- stände Finanz- Vermögen und aktive Rech- nungsab- grenzung Netto- position, Sonder- position, Verbindlk., Rückstel- lungen u. Passive Rechn.- abgrenzung Erträge Aufwen- dungen Außer- ordent- liche Erträge und Aufwen- dungen Ein- zah- lungen Aus- zah- lungen Handelt es sich bei der Veräußerung um Grundstücke, erfolgt die Buchung des Verkaufserlöses oberhalb des Buchwertes immer als außerordentlicher Ertrag und die Ausbuchung des Restbuchwertes unterhalb des Buchwertes als außerordentlicher Aufwand (Konto 5931). In der Planung 2025 und 2026 wurden die Verkaufserlöse im Finanzhaushalt und teilweise als außerordentlicher Ertrag dargestellt. Haushaltsausgleich Der Haushaltsausgleich spielt auch im NKHR eine wichtige Rolle, da künftig das veranschlagte ordentliche Ergebnis des Gesamtergebnishaushaltes ausgeglichen sein muss. Zielsetzung des Ressourcenverbrauchskonzepts ist es, dass die ordentlichen Erträge und die ordentliche Aufwendungen im Gesamtergebnishaushalt unter Berücksichtigung von Fehlbeträgen aus Vorjahren ausgeglichen sein sollen (§ 24 GemHVO). Somit sind Abschreibungen und Rückstellungen komplett in den Haushaltsausgleich einzubringen und der dadurch entstandene Ressourcenverbrauch ist zu decken. Diese Ausgleichsregel ist u. a. Ausdruck 76 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - des Prinzips der intergenerativen Gerechtigkeit, wonach jede Generation die von ihr verbrauchten Ressourcen durch Entgelte und Abgaben wieder ersetzen soll, so dass damit nachfolgende Generationen nicht belastet werden. Sofern die Abschreibungen erwirtschaftet werden, also durch Erträge gedeckt sind, stehen diese Mittel wiederum für Investitionen zur Verfügung. Da der Haushaltsausgleich durch die Erwirtschaftung der Abschreibungen schwieriger geworden ist, wurde eine mehrstufige Haushaltsausgleichsregelung vorgesehen und der Deckungsgrundsatz auf einen mehrjährigen Zeitraum ausgedehnt. Die einzelnen Stufen des Haushaltsausgleichs gemäß § 24 und 25 GemHVO stellen sich wie folgt dar: Quelle: Leitfaden zu Haushaltsgliederung nach den Grundlagen des NKHR in Baden-Württemberg Stellenplan ( § 57 GemO; § 5 GemHVO) Im Stellenplan werden die in einem Haushaltsjahr erforderlichen Stellen für Beamte und Beschäftigte mit der entsprechenden Bewertung und Eingruppierung ausgewiesen. Der Stellenplan ist aber nicht nur Grundlage für die Veranschlagung der Personalkosten, sondern auch Rechtsgrundlage für die Personalwirtschaft der Gemeinde, insbesondere für die Einstellung und Beförderung von Gemeindebediensteten. Verpflichtungsermächtigungen (§ 86 GemO; § 11 GemHVO) Verpflichtungsermächtigungen erlauben das Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre im Finanzhaushalt belasten (§ 79 Abs. 2 GemO). Sie ersetzen die Veranschlagung von Auszahlungen nicht. Verpflichtungsermächtigungen sind lediglich eine Vorstufe von zukünftigen Auszahlungen, die erst in späteren Haushaltsjahren kassenwirksam 77 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - werden. Sie überbrücken haushaltsrechtlich die Zeit zwischen der Bewirtschaftung von Haushaltsmitteln (Eingehen von Verpflichtungen für die Gemeinde, z.B. Abschluss von Verträgen für Baumaßnahmen) und ihre Veranschlagung als Auszahlungen im Jahr der Kassenwirksamkeit. Abschreibungen (§ 46 GemHVO) Für die Abnutzung von Sachgütern und immateriellen Vermögen erfolgt nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen entsprechend der Nutzungsdauer eine Veranschlagung und Verbuchung von Abschreibungen, die den periodischen Werteverbrauch für die öffentliche Aufgabenwahrnehmung darstellen und als ordentliche Aufwendungen maßgeblich das jährliche Ergebnis beeinflussen. Abschreibungen dienen dazu, die tatsächliche, betriebsbedingte Abnutzung von Gütern des Anlagevermögens (z.B. Gebäude, Fahrzeuge, Maschinen, Geräte) wertmäßig zu erfassen und auf die einzelnen Jahre entsprechend der Nutzung zu verteilen (Sachkonto 4711). NKHR-Wertgrenze in der Inventurrichtlinie Neben der Gliederungsstruktur war in der Eröffnungsbilanz das gesamte Vermögen der Gemeinde zu erfassen und zu bewerten. Bewegliches Vermögen mit einem Wert von 800 Euro netto oder mehr ist in die Anlagenbuchhaltung zu überführen (Beschluss GR 04.07.2017) und bildet dort zusammen mit den Bauten und Grundstücken der Gemeinde das Anlagevermögen der Gemeinde. Kalkulatorische Verzinsung Kalkulatorische Zinsen für Eigenmittel beinhalten im Gegensatz zu den Zinsaufwendungen für aufgenommene Fremddarlehen eine durchschnittliche Verzinsung für das aufgebrachte Eigenkapital, das aufgrund der Aufwendungen für eine bestimmte Einrichtung gebunden ist und nicht mehr für andere Maßnahmen zur Verfügung steht. An kalkulatorischen Zinsen fallen in 2025 560.200 € und 2026 660.900 € an. Sie werden teilweise ausgewiesen und sind im Teilergebnishaushalt über Kontengruppe 4812 abgebildet. Sie sind insbesondere bei der Gebührenkalkulation bei kostenrechnenden Einrichtungen nach dem KAG ansatzfähig. Der kalkulatorische Zinssatz wird für 2025 vorläufig mit 1,9 % berechnet. Kommunale Bilanz Die Vermögensrechnung nach dem neuen Haushaltsrecht umfasst das gesamte Sach- und Finanzvermögen sowie deren Finanzierung durch Eigen- oder Fremdmittel. Die Bilanz ist neben der Ergebnis- und Finanzrechnung ein Pflichtbestandteil des Jahresabschlusses (§ 95 Abs. 2 GemO). Die vorgeschriebene Mindestgliederung ist: Aktivseite Passivseite 1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 1.2 Sachvermögen 1.3 Finanzvermögen 2.1 Aktive Abgrenzungsposten 2.2 Sonderposten für geleistete Investitionszuschüsse 3. Nettoposition (nicht gedeckter Fehlbetrag) 1.1 Basiskapital 1.2 Rücklagen 1.3 Fehlbeträge des ordentl. Ergebnisses 2.1 Sonderpost. für Zuweisungen/Beiträge 3. Rückstellungen 4. Verbindlichkeiten 5. Passive Abgrenzungsposten Rückstellungen (§ 41 GemHVO) Rückstellungen sind für ungewisse Verbindlichkeiten und unbestimmte Aufwendungen zu bilden (Pflichtrückstellungen, z.B. für Altersteilzeit). Daneben können weitere, freiwillige Rückstellungen gebildet werden (z.B. für nicht erfolgte, aber vorgesehene Unterhaltungsmaßnahmen). 78 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Rechnungsabgrenzungsposten Hierbei handelt es sich um bilanzielle Positionen, die einer periodengerechten Jahreszuordnung zum Bilanzstichtag nach Abschluss des Geschäftsjahres dienen. Auf der Aktivseite sind vor dem Abschlussstichtag geleistete Ausgaben ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, auf der Passivseite entsprechende Einnahmen. Man unterscheidet je nach Zuordnung auf der Aktiv- oder Passivseite der Bilanz folgende Abgrenzungsarten: Altes Jahr Neues Jahr Bilanzposition Ertrag Aufwand Einnahme Ausgabe Sonstige Forderung (Aktiva) Sonstige Verbindlichk.(Passiva) Ausgabe Einnahme Aufwand Ertrag Aktive Abgrenzungsposten Passive Abgrenzungsposten Ziele und Kennzahlen Ein wesentliches Merkmal der Steuerung im NKHR ist die Verbindung von Zielen und Budget. Während die gemeindliche Steuerung bisher durch die Bereitstellung der erforderlichen Geldmittel geprägt war (Inputsteuerung), sollen die Ergebnisse des Verwaltungshandelns (Produkte) künftig zusätzlich über Ziele und Kennzahlen gesteuert werden (Outputsteuerung). Bei der Zielformulierung kann zwischen strategischen Zielen und Leistungszielen unterschieden werden. Ein strategisches Ziel ist eine mittel- bis langfristig wirkende Grundsatzentscheidung, die als Orientierung für anstehende Entscheidungen dienen kann. Beispiele dafür können ein strategisches Konzept oder ein Leitbild sein, wie eine Kommune zukünftig aussehen und agieren soll. Um die Strategie umsetzen zu können, müssen die mittel- bis langfristigen Ziele durch sog. Leistungsziele durch jedes Amt (Bauamt, Hauptamt, Kämmerei) konkretisiert werden. Leistungsziele bestimmen einen angestrebten Bestand an Leistungen am Ende eines vorher definierten Zeitraumes. 79 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Grundlage für den Haushaltsplan 2025 Nach § 1 Absatz 3 der GemHVO ist dem Haushaltsplan ein Vorbericht beizugeben. Dieser gibt einen Überblick über den Stand und die Entwicklung der Haushaltswirtschaft. Insbesondere soll dargestellt werden, - welche wesentlichen Ziele und Strategien die Gemeinde verfolgt und welche Änderungen gegenüber dem Vorjahr eintreten, - wie sich die wichtigsten Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen, Auszahlungen, das Vermögen und die Verbindlichkeiten, in den beiden dem Haushaltsjahr vorangehenden Jahren entwickelt haben und im Haushaltsjahr entwickeln werden, - in welchem Umfang Eigenmittel zur Finanzierung von Investitionen eingesetzt werden, - welche Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Haushaltsjahr geplant sind und welche finanziellen Auswirkungen sich hieraus für die folgenden Jahre ergeben, - welcher Finanzierungsbedarf für die Inanspruchnahme von Rückstellungen entsteht und welche Auswirkungen sich daraus im Finanzplanungszeitraum ergeben, - in welchen wesentlichen Punkten der Haushaltsplan vom Finanzplan abweicht, - wie sich der Zahlungsmittelüberschuss oder –bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit, der veranschlagte Finanzierungsmittelüberschuss oder –bedarf und der Bestand an liquiden Mitteln im Vorjahr entwickelt haben. - wie konjunkturelle Erfordernisse bei der Haushaltsplanung berücksichtigt werden. Die Gemeinden sind verpflichtet, bei der Führung ihrer Haushaltswirtschaft die stabilitätspolitischen Erfordernisse zu berücksichtigen. Dem ist jedoch entgegen zu halten, dass gerade bei den Gemeinden oft Sachzwänge bestehen, die nicht immer eine konjunkturgerechte Haushaltsführung ermöglichen. Mehrjährige Finanzplanung Die Gemeinden haben ihre Finanzpolitik in den Grundzügen in einem fünfjährigen Finanzplan festzulegen. Der Finanzplan zum Haushalt 2025 (2026) umfasst die Jahre 2024 (2025) bis 2026 (2027). Der Gemeinderat ist allerdings durch den mehrjährigen Finanzplan in seinen künftigen Entscheidungen nicht gebunden. Wesentliche Ziele und Strategien der Kommune Hauptaufgabe jeder Kommune ist die Erfüllung ihrer Aufgaben. Pflichtaufgaben müssen auf jeden Fall erledigt werden. Sind im Anschluss daran noch Mittel übrig, können zusätzlich freiwillige Aufgaben erfüllt werden. Um die langfristige Leistungsfähigkeit der Gemeinde zu gewährleisten, müssen die laufenden Ausgaben jederzeit auf den Prüfstand gestellt werden. Kämmerei, Bauamt und Hauptamt sollten sich regelmäßig Ziele setzen und sich an diesen messen lassen. 80 F. Beteiligungsbericht Gemeinde Baindt Landkreis Ravensburg Beteiligungsbericht der Gemeinde Baindt für das Haushaltsjahr 2025 und 2026. Sollten sich für 2025 und 2026 Änderungen ergeben wird ein geänderter Beteiligungsbericht vorgelegt. Gemäß § 105 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg ist die Gemeinde verpflichtet zur Information des Gemeinderates und ihrer Einwohner jährlich einen Bericht über die Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts, an denen sie unmittelbar oder mit mehr als 50 % mittelbar beteiligt ist zu erstellen. Ist die Gemeinde unmittelbar mit weniger als 25 % beteiligt, kann sich die Darstellung auf den Gegenstand des Unternehmens, die Beteiligungsverhältnisse und den Stand der Erfüllung des öffentlichen Zwecks des Unternehmens beschränken. Beteiligung der Gemeinde Baindt an der RaWEG (Ravensburger Wertstofferfassungsgesellschaft mbH): Gründung: 25. März 1993 Gegenstand des Unternehmens: Erfassung, Aufbereitung und Bereitstellung von Verkaufsverpackungen und anderen Wertstoffen und der Aufbau sowie der Betrieb der hierfür erforderlichen Erfassungs- und Betriebssysteme im Landkreis Ravensburg. Die Aktivitäten des Unternehmens orientieren sich am Ziel der Abfallhierarchie gem. § 6 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG). Stammkapital: 161.280 € Beteiligungsverhältnis der Gemeinde als Gesellschafter: 1.280 € = 0,79 % Stand der Erfüllung des öffentlichen Zwecks: Der öffentliche Zweck des Unternehmens, nämlich die getrennte Erfassung und Bereitstellung von gebrauchten Verkaufsverpackungen und somit die Reduzierung des Restmüllaufkommens, wird in vollem Umfang erfüllt. Beteiligung der Gemeinde Baindt am Zweckverband Breitbandversorgung im Landkreis Ravensburg Gründung: 25.06.2010 Aufgabe des Verbands: Der Verband hat die Aufgabe, die zur Versorgung der Gewerbebetriebe, Privathaushalte und sonstiger Nutzer mit Mehrfachdienstleistungen (Breitbandversorgung) erforderlichen Anlagen, die im Eigentum der jeweiligen Mitglieder, im Folgenden als „Verbandsgemeinden“ bezeichnet, stehen, zu verwalten. Stammkapital: 35.000 € Beteiligungsverhältnis der Gemeinde als Verbandsmitglied: 1.000 € = 2,86 % 81 Stand der Erfüllung des öffentlichen Zwecks: Der öffentliche Zweck des Verbands, entsprechend der oben aufgeführten Aufgabe, wird in vollem Umfang erfüllt. Beteiligung der Gemeinde Baindt an der Regionalen Kompensationspool Bodensee Oberschwaben GmbH (ReKo) Gründung: 16.05.2014 Aufgabe des Verbands: Gegenstand des Unternehmens ist der Aufbau eines regionalen Kompensationspools, die Förderung und Durchführung von Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft im Rahmen der Regelungen zur Vermeidung und Kompensation von Eingriffen in die Natur und Landschaft Der Gegenstand des Unternehmens wird insbesondere verwirklicht durch den Aufbau eines Flächen-, Maßnahmen- und Ökopunktepools, einschließlich dem Erwerb von Grundstücken die Sicherung von Ökopunkten, Kompensationsmaßnahmen und Kompensationsflächen, die Planung, Durchführung und Förderung von Maßnahmen zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft durch den Abschluss entsprechender vertraglicher Vereinbarungen. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind und die sich im Rahmen der kommunalrechtlich zulässigen Daseinsvorsorge halten. Die Gesellschaft kann zur Verwirklichung ihres Unternehmensgegenstandes im Rahmen der kommunalrechtlich zulässigen Daseinsvorsorge Unternehmen gründen, erwerben, sich an solchen beteiligen und Zweigniederlassungen errichten sowie sich sonstiger Dritter bedienen. Stammkapital: Kapitalrücklage: 27.078 € Beteiligungsverhältnis der Gemeinde als Verbandsmitglied: 27.078 € = 1,9 % Stand der Erfüllung des öffentlichen Zwecks: Der öffentliche Zweck des Verbands, entsprechend der oben aufgeführten Aufgabe, wird in vollem Umfang erfüllt. Weitere Kleinbeteiligungen im Bereich Energie und ÖPNV: TWS Netz GmbH 11.100 Euro am Stammkapital - Anteil am Stammkapital (0,111%) 111.000 Euro Kapitalrücklage Kommunalen Beteiligungsgesellschaft Netze BW GmbH & Co KG 500.000 Euro Stammkapital bisher, ab 01.07.2025 Aufstockung auf 1.000.000 € Verkehrsbetriebe Schussental (VBS) Verwaltungs GmbH Stammkapital 3.500 € Einbringung Stammkapital 2025 - 14,0% 82 Verkehrsbetriebe Schussental (VBS) KG Einbringung 2026: Stammkapital 74.470 € /14,0% Einbringung 2026 Kapitalrücklage 446.820 € Abmangel bzw. Verlustbeteiligung gem. Konsortialvertrag mit 4,5% Nachrichtlich: Eigenbetriebe der Gemeinde Baindt Stand 31.12.2024 Eigenbetrieb Gegenstand des Eigenbetriebs Stammkapital Eigenbetrieb Wasserversorgung Eigenbetrieb Wasserversorgung Versorgung mit Trinkwasser – Ortsnetz Versorgung mit Trinkwasser – Ortsnetz Allgemeine Rücklage 444.312,64 € 171.192,44 € Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Abnahme, Sammlung, Reinigung und schadlose Ableitung des Abwassers im Gemeindegebiet. 0 € Baindt, den 31.12.2024 83 Gesamtergebnishaushalt für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 einschließlich mittelfristiger Finanzplanung Anlage 3 (zu § 80 Abs. 2, § 85 GemO, §§ 2 und 9 GemHVO) Zusammenfassung der Erträge und Aufwendungen 84 Gesamtergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 1Seite : 06.12.2024Datum: 11:42:17Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 1 Steuern und ähnliche Abgaben 7.666.0007.484.300 8.677.0007.737.718,57 8.677.900 8.677.0008.106.900 30110000 Grundsteuer A 36.000 36.00042.000 36.00037.337,58 36.000 36.000 30120000 Grundsteuer B 736.000 750.000700.000 900.000692.998,16 900.000 900.000 30130000 Gewerbesteuer 2.500.000 2.750.0002.500.000 3.000.0002.796.052,89 3.000.000 3.000.000 30210000 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer 3.780.000 3.940.0003.635.000 4.100.0003.620.008,51 4.100.000 4.100.000 30220000 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer 285.000 294.000285.000 300.000279.708,43 300.000 300.000 30320000 Hundesteuer 21.000 21.00020.000 23.00020.320,00 23.000 23.000 30340000 Zweitwohnungssteuer 3.000 3.0002.500 3.0004.226,00 3.000 3.000 30490000 Pacht Jagdgenossenschaft 0 900800 00,00 900 0 30510000 Leistungen nach dem Familienleistungsausgleich 305.000 312.000299.000 315.000287.067,00 315.000 315.000 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 4.592.1504.597.750+ 4.822.6504.424.497,28 4.922.650 4.872.6504.567.650 31110000 Schlüsselzuweisungen vom Land 2.620.000 2.590.0002.745.000 2.750.0002.454.142,00 2.850.000 2.800.000 31111000 Komm. Investitionspauschale § 4 FAG 770.000 770.000745.000 800.000775.228,80 800.000 800.000 31310000 Sonstige allgemeine Zuweisungen vom Land 0 00 043.130,00 0 0 31410000 Zuweisungen vom Land 1.106.500 1.112.0001.070.100 1.177.0001.063.531,20 1.177.000 1.177.000 31411000 Zuschüsse Jugendfeuerwehr 550 550550 550600,00 550 550 31416000 Zuschuss verlässliche Grundschule 25.000 25.00035.000 25.00010.568,24 25.000 25.000 31480000 Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke von übrigen Bereichen 70.100 70.1002.100 70.10077.297,04 70.100 70.100 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 430.650375.000+ 418.450431.559,36 406.050 401.750429.350 31610000 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten 400.400 399.100356.000 388.200406.616,38 375.800 371.500 31620000 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Beiträgen 30.250 30.25019.000 30.25024.942,98 30.250 30.250 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen und Einrichtungen 408.350296.250+ 461.350389.377,52 461.350 461.350441.350 33111000 Allgemeine Verwaltungsgebühren 15.150 15.15015.550 15.15021.180,18 15.150 15.150 33112000 Ausweis- und Passgebühren 35.000 35.00028.000 35.00035.327,60 35.000 35.000 33210000 Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte, soweit nicht 3322 200 200200 200195,00 200 200 33210010 Feuerwehrkostenersätze 14.000 14.00012.500 14.00019.512,59 14.000 14.000 33210020 Benutzungsgebühr 2 0 00 0112,50 0 0 33211000 Elternbeiträge für Kinder über 3 Jahre 170.000 190.000120.000 200.000158.929,00 200.000 200.000 33212000 Elternbeiträge für Essen Ganztagesbetreuung 80.000 80.00035.000 80.00077.531,80 80.000 80.000 33215000 Friedhof Benutzungsgebühren 32.000 35.00030.000 35.00036.507,85 35.000 35.000 33218000 Kenntnisgabeverfahren Gebühren 2.000 2.0002.000 2.000495,00 2.000 2.000 33220000 Elternbeiträge für die Betreuung von Kindern von 0 bis unter 3 Jahren in Kindertagesstätten und in der Kinderpflege 60.000 70.00053.000 80.00039.586,00 80.000 80.000 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 841.450840.700+ 880.1501.083.947,60 885.250 890.850860.050 34110000 Mieten und Pachten 271.500 265.000286.600 270.000368.211,83 270.000 270.000 34110010 Mieten und Pachten 1 0 00 06.084,00 0 0 34111000 Miete Schenk-Konrad-Halle 6.400 6.4007.500 6.4006.450,00 6.400 6.400 34112000 Pacht Gaststätte 8.500 8.50010.000 8.5008.500,00 8.500 8.500 34210000 Erträge aus Verkauf 23.800 23.80024.300 23.80024.019,45 23.800 23.800 34211000 Stromeinspeisung / Stromvergütung 47.000 52.00052.000 52.00047.147,99 52.000 52.000 85 Gesamtergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 2Seite : 06.12.2024Datum: 11:42:17Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 34213000 Kostenersätze Eigenstrom 65.000 65.00060.000 65.00059.336,20 65.000 65.000 34214000 Steuerentlastung § 53 a EnergieStG 7.000 7.0007.000 7.0009.430,58 7.000 7.000 34610000 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 67.750 65.25087.300 65.25079.015,49 65.250 65.250 34610010 Mietneben-/Betriebskosten 144.000 141.000130.500 141.000275.497,29 141.000 141.000 34610100 Miete Nahwärme 9.000 9.0000 9.0009.990,00 9.000 9.000 34611000 Ferienbetreuung 2.700 2.8002.000 2.9002.850,45 3.000 3.100 34612000 Kostenersätze Steiger 3.000 3.5004.500 3.5002.952,54 3.500 4.000 34613000 Bläserklasse 13.800 13.80013.000 13.80014.042,10 13.800 13.800 34614000 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 90.000 110.00080.000 120.00090.138,45 120.000 120.000 34615000 Kostenersätze öffentliche Hand - Wärmebezug 75.000 80.00070.000 85.00069.951,06 90.000 95.000 34618000 Kostenersätze allgemein 6.500 6.5005.500 6.5008.130,67 6.500 6.500 34619000 Kostenersätze 500 500500 5002.199,50 500 500 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 245.000242.200+ 248.000234.771,79 248.000 248.000256.000 34800000 Erstattungen vom Bund 2.500 01.500 012.612,00 0 0 34810000 Erstattungen vom Land 0 8.0000 00,00 0 0 34820000 Erstattungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden 43.500 43.50076.000 43.5001.400,00 43.500 43.500 34830000 Erstattungen von Zweckverbände und dgl. 800 800800 8000,00 800 800 34831000 Elternbeiträge für Betreuungsangebot und Grundschule 30.000 30.00014.500 30.00032.570,00 30.000 30.000 34850000 Erträge aus Kostenerstattungen, Kostenumlagen von verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen 168.100 173.600149.300 173.600185.139,79 173.600 173.600 34880000 Zuweisungen von übrigen Bereichen 100 100100 1003.050,00 100 100 8 Zinsen und ähnliche Erträge 246.00065.600+ 207.200299.250,19 202.200 197.200213.700 36102000 Zinseinnahmen aus Festgeldern und Girokonto 60.000 5.000400 5.000205.160,19 5.000 5.000 36160000 Zinserträge von öffentlichen Sonderrechnungen 169.000 171.50065.200 165.00076.977,57 160.000 155.000 36510000 Gewinnanteile aus verbundenen Unternehmen und Beteiligungen 17.000 37.2000 37.20017.112,43 37.200 37.200 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 126.800128.600+ 125.800126.092,47 125.800 125.800125.800 35110000 Konzessionsabgaben Strom/Gas 115.800 115.800119.800 115.800119.129,02 115.800 115.800 35610000 Bußgelder 2.000 2.0001.800 2.0002.000,11 2.000 2.000 35620000 Säumniszuschläge, Zinsen auf Abgaben und dgl. 9.000 8.0007.000 8.0004.072,84 8.000 8.000 35831000 Erträge aus der Auflösung oder Herabsetzung von Wertberichtigungen auf Forderungen (Einzelwertberichtigungen, Pauschalwertberichtigungen) 0 00 0890,50 0 0 14.727.214,78=11 Ordentlichen Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 14.556.40014.030.400 15.840.600 15.929.200 15.874.60015.000.800 12 Personalaufwendungen -4.765.950-4.063.850- -5.023.150-3.834.596,82 -5.087.750 -5.211.650-4.953.050 40110000 Beamte Dienstaufwendungen -402.100 -414.300-385.550 -424.300-432.260,86 -430.600 -451.600 40120000 Beschäftigte Dienstaufwendungen -2.943.000 -3.087.550-2.595.700 -3.111.450-2.362.723,84 -3.153.850 -3.201.550 40123000 Leistungsorientierte Bezahlung -35.250 -38.0500 -48.150-26.411,88 -48.850 -50.950 40190000 Dienstaufwendungen sonstige Beschäftigte -11.400 -11.6000 -12.000-12.010,00 -12.200 -12.800 40210000 Beamte Beiträge zu Versorgungskassen -382.150 -379.500-309.050 -379.500-300.727,53 -379.500 -379.400 40220000 Beschäftigte Beiträge zu Versorgungskassen -217.150 -223.750-173.250 -229.450-178.791,73 -232.750 -244.150 86 Gesamtergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 3Seite : 06.12.2024Datum: 11:42:17Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 40320000 Beschäftigte Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung -609.250 -627.750-448.400 -643.550-494.504,58 -652.550 -685.250 40410000 Beihilfen und Unterstützungsleistungen für Bedienstete -165.650 -170.550-151.900 -174.750-27.166,40 -177.450 -185.950 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -2.670.250-2.240.300- -2.218.850-1.663.608,00 -2.227.650 -2.219.850-2.440.350 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -721.300 -474.300-372.500 -289.300-269.897,78 -289.300 -289.300 42111000 Winterdienst -27.000 -27.000-27.000 -27.000-10.978,37 -27.000 -27.000 42112000 Straßenunterhaltung allgemein -175.000 -175.000-150.000 -150.000-146.221,10 -150.000 -150.000 42113000 Straßenkehrung -15.000 -16.000-16.000 -16.000-14.855,77 -16.000 -16.000 42116000 Brückenunterhaltung allgemein -30.000 -30.000-30.000 -30.0000,00 -30.000 -30.000 42120000 Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens -38.700 -38.700-38.700 -38.700-15.325,97 -38.700 -38.700 42123000 Strassenentwässerungskosten -100.000 -100.000-100.000 -100.000-108.139,98 -100.000 -100.000 42210000 Unterhaltung des beweglichen Vermögens -76.950 -63.650-68.150 -63.150-49.066,52 -63.150 -63.150 42220000 Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen, sofern nicht in speziellerem Konto zu verbuchen -78.200 -86.200-68.500 -64.200-43.248,01 -64.200 -64.200 42310000 Mieten und Pachten -39.700 -40.700-58.100 -40.700-40.390,00 -40.700 -40.700 42411000 Fernwärme / Heizung -154.000 -160.500-141.500 -170.500-79.292,31 -170.500 -170.500 42412000 Gebäudereinigung Aufwand -223.300 -230.900-211.500 -240.900-176.506,00 -240.900 -240.900 42413000 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand -258.400 -271.400-314.100 -277.700-178.877,20 -278.700 -278.700 42414000 Aufwand für gebäudebezogene Kosten (Versicherung, Abfall, Wasser, Grundsteuer) -146.050 -146.650-121.700 -146.650-142.443,34 -146.650 -146.650 42415000 Aufwand für Gasbezug BHKW -200.000 -200.000-170.000 -200.000-89.449,86 -200.000 -200.000 42510000 Haltung von Fahrzeugen -1.600 -1.600-1.600 -1.600-509,03 -1.600 -1.600 42510010 RV-JA 488 Haltung von Fahrzeugen -500 -500-500 -500-188,86 -500 -500 42510020 RV-X 375 Haltung von Fahrzeugen -500 -500-500 -500-431,69 -500 -500 42510040 RV-LK 796 Haltung von Fahrzeugen -500 -500-500 -500-21,17 -500 -500 42510050 RV-GB 160 Haltung von Fahrzeugen -4.000 -4.000-4.000 -4.000-3.169,09 -4.000 -4.000 42510060 RV-LX 874 Haltung von Fahrzeugen -15.300 -12.500-12.500 -12.000-11.295,56 -12.000 -12.000 42510090 RV-HD 191 Haltung von Fahrzeugen -23.000 -11.000-11.000 -11.000-10.948,10 -11.000 -11.000 42510100 RV-GB 55 Haltung von Fahrzeugen -3.500 -3.500-3.500 -3.500-4.561,66 -3.500 -3.500 42510120 RV-JZ 46 Haltung von Fahrzeugen -8.000 -8.000-13.000 -8.000-4.748,44 -8.000 -8.000 42510130 RV-GB 222 Haltung von Fahrzeugen -4.500 -4.700-1.700 -4.700-4.087,39 -4.700 -4.700 42510140 Amazone Haltung von Fahrzeugen -2.000 -3.500-3.500 -3.500-14.167,44 -3.500 -3.500 42510150 Ransomes Haltung von Fahrzeugen -2.500 -3.200-3.200 -3.200-2.206,98 -3.200 -3.200 42510160 Kramer 112 Haltung von Fahrzeugen -1.500 -2.100-2.100 -2.100-1.870,51 -2.100 -2.100 42510180 RV-GB 50 Haltung von Fahrzeugen -3.000 -3.000-1.500 -3.000-2.674,06 -3.000 -3.000 42510190 RV-GB 30 Haltung von Fahrzeugen -1.700 -1.700-1.700 -1.700-1.104,36 -1.700 -1.700 42510200 RV-GB 2345 Haltung von Fahrzeugen -500 -500-500 -500-137,47 -500 -500 42510201 RV-GB 333 Haltung von Fahrzeugen -2.500 -2.500-500 -2.500-3.920,56 -2.500 -2.500 42510202 RV-GB 999 RV-GB 999 Haltung von Fahrzeugen -1.500 -1.500-1.000 -1.500-843,84 -1.500 -1.500 42510203 RV-GB 450 - Anhänger - Haltung von Fahrzeugen -150 -1500 -150-66,64 -150 -150 87 Gesamtergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 4Seite : 06.12.2024Datum: 11:42:17Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 42510210 RV-JN 166 LF 16/12 Haltung von Fahrzeugen -2.000 -2.000-2.000 -2.000-1.168,55 -2.000 -2.000 42510220 RV-MC 457 MTW Haltung von Fahrzeugen -500 -500-500 -500-1.344,74 -500 -500 42510230 RV-GB 112 LF 10/16 -7.600 -2.000-2.000 -2.000-3.252,67 -2.000 -2.000 42510240 RV- B 350 Anhänger Haltung von Fahrzeugen -500 -500-500 -500-106,70 -500 -500 42510250 RV-FB 441 LF 20 Haltung von Fahrzeugen -2.000 -2.0000 -2.000-993,51 -2.000 -2.000 42515000 RV-GB 2013 Steiger mit Baienfurt Haltung von Fahrzeugen -8.000 -9.000-9.000 -9.000-5.503,06 -9.000 -9.000 42519000 Fahrzeug allgemein -5.000 -5.000-5.000 -5.000-509,15 -5.000 -5.000 42610000 Hauptkonto persönliche Ausrüstungsgegenstände -500 -500-500 -5000,00 -500 -500 42611000 Aus- und Weiterbildung -38.500 -38.900-39.350 -34.000-49.912,87 -34.000 -34.000 42612000 Dienst- und Schutzkleidung -14.100 -14.100-43.900 -23.000-20.598,08 -23.000 -23.000 42613000 Ärztliche Untersuchung -1.500 -1.500-1.000 -1.500-372,46 -1.500 -1.500 42710000 Besondere Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen -9.500 -9.500-7.000 -9.500-8.913,60 -9.500 -9.500 42711000 Aufwandsentschädigung DRK (Ehrenamtl. Hilfsorganisation §30 FwG) -1.000 -1.000-1.000 -1.000-989,00 -1.000 -1.000 42715000 Ortsbildverschönerung Aufwendungen -20.000 -20.000-5.000 -20.000-1.803,63 -20.000 -20.000 42720000 Aufwendungen für EDV -40.700 -44.200-31.000 -42.200-24.076,37 -42.200 -42.200 42740000 Lehr- und Unterrichtsmittel -29.000 -29.000-27.000 -29.000-28.119,88 -29.000 -29.000 42750000 Lernmittel -300 -300-300 -300-207,62 -300 -300 42790000 Sonstige Aufwendungen für Sachleistungen -2.000 -2.000-2.000 -2.0000,00 -2.000 -2.000 42791000 Ehrungen und Jubilare -8.600 -8.600-8.600 -8.600-5.262,25 -8.600 -8.600 42792000 Dankeschönfest für Ehrenamtliche, Sportler- und Blutspenderehrung 0 -11.000-9.000 00,00 -12.000 0 42793000 Sitzungen, Tagungen, Dekoration, Gemeinderat -13.500 -13.500-13.500 -13.500-7.966,80 -13.500 -13.500 42795000 Schülerauszeichnungen -150 -150-150 -150-213,51 -150 -150 42796000 Zuschüsse an Förderverein -250 -250-250 -250-260,00 -250 -250 42797000 Kulturelle Veranstaltungen und Aktivitäten -5.300 -3.700-3.700 -3.700-1.940,55 -3.700 -3.700 42798000 Narrenumzug 2-jährig -4.200 00 -4.200-2.927,75 0 -4.200 42811000 Baumaterial, Werkstattbedarf -1.000 -1.000-1.000 -1.000-1.226,20 -1.000 -1.000 42812000 Sonstige sächliche Zweckausgaben -500 -500-800 -5000,00 -500 -500 42910000 Sonstige sächlicher Zweckaufwand -28.000 -28.000-12.000 -18.000-10.371,81 -18.000 -18.000 42911000 Sonstige sächliche Zweckausgaben, Kosten Betreuung -6.000 -6.000-6.000 -6.000-3.504,10 -6.000 -6.000 42912000 Kosten Ferienbetreuung -3.200 -3.200-3.200 -3.200-1.801,33 -3.200 -3.200 42914000 Schulkostenanteil an Gemeinden -3.000 -3.000-4.000 -3.000-2.600,00 -3.000 -3.000 42914500 Projekt Bläserklasse -21.000 -21.000-18.500 -21.000-20.423,82 -21.000 -21.000 42917000 Mitbenutzung Hallenbad Baienfurt -19.000 -19.000-19.000 -19.000-16.800,00 -19.000 -19.000 42917500 Kosten Schülerbeförderung Hallenbad / Jugendverkehrsschule -6.000 -6.000-6.000 -6.000-5.164,20 -6.000 -6.000 42918000 Erstattung Überlandhilfe -2.000 -2.000-1.500 -2.000-2.241,41 -2.000 -2.000 42919000 Jugendfeuerwehr Aufwendungen -5.500 -5.500-5.500 -5.500-1.387,32 -5.500 -5.500 15 Abschreibungen -1.581.700-1.384.200- -1.560.300-1.504.966,93 -1.532.550 -1.523.550-1.584.000 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -1.578.150 -1.580.450-1.381.200 -1.556.750-1.491.988,66 -1.529.000 -1.520.000 88 Gesamtergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 5Seite : 06.12.2024Datum: 11:42:17Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 47177200 Abschreibungen auf Betriebs- und Geschäftsausstattung -500 -500-500 -5000,00 -500 -500 47220002 Abschreibungen auf Forderungen aus der Grundsteuer B 0 00 0-0,03 0 0 47220003 Abschreibungen auf Forderungen aus der Gewerbesteuer 0 00 0-3.862,40 0 0 47221002 Abschreibungen auf Forderungen aus der Hundesteuer 0 00 0-6,00 0 0 47224000 Abschreibungen auf Forderungen aus Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte 0 00 0-1.059,50 0 0 47227000 Abschreibungen auf Forderungen aus Ertägen aus Verkauf 0 00 0-4,00 0 0 47228000 Abschreibungen auf Forderungen aus sonstigen privatrechtlichen Leistungsentgelten 0 00 0-679,61 0 0 47229001 Abschreibungen auf Forderungen aus Säumniszuschlägen, Zinsen auf Abgaben u. dgl. 0 00 0-1.385,98 0 0 47229020 Abschreibungen auf Forderungen aus Säumniszuschlägen, Zinsen auf Abgaben u. dgl. -1.500 -1.500-2.500 -1.500-1.725,25 -1.500 -1.500 47229200 Abschreibungen auf Forderungen wegen Uneinbringlichkeit Einzelwertberichtigung/Pauschalwertberichtigung 0 00 0-2.743,50 0 0 47290000 Sonstige Abschreibungen auf Finanzvermögen -1.550 -1.5500 -1.550-1.512,00 -1.550 -1.550 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen -130.000-312.000- -210.000-44.633,94 -210.000 -210.000-160.000 45100000 Zinsen für Kassenkredite -10.000 -10.000-10.000 -10.000-1.502,77 -10.000 -10.000 45170000 Zinsaufwendungen an Kreditinstitute -120.000 -150.000-300.000 -200.000-41.818,67 -200.000 -200.000 45930000 Aufwand des Geldverkehrs 0 0-2.000 0-1.312,50 0 0 17 Transferaufwendungen -6.227.900-5.684.300- -6.919.600-4.795.028,38 -7.172.600 -7.083.800-6.772.100 43130000 Zuweisungen an Zweckverbände und dgl. -203.000 -208.000-210.000 -185.000-127.596,29 -165.000 -165.000 43170000 Zuweisung Streuobstbaumförderung -4.000 -4.0000 -4.0000,00 -4.000 -4.000 43180000 Zuweisungen an übrige Bereiche -1.200.700 -1.402.700-1.047.100 -1.464.400-1.056.788,05 -1.637.400 -1.548.600 43181000 Tagesmütter Zuschüsse -5.000 -5.000-2.500 -5.0000,00 -5.000 -5.000 43182000 Interkommunaler Kostenausgleich -30.000 -50.000-50.000 -50.000-23.372,96 -50.000 -50.000 43183000 Deckumlage Aufteilung -1.200 -1.200-1.200 -1.200-1.080,00 -1.200 -1.200 43410000 Gewerbesteuerumlage -237.000 -260.500-260.000 -300.000-148.172,50 -300.000 -300.000 43710000 Allg. Umlage an das Land - FAG-Umlage -1.894.000 -2.016.700-1.790.000 -2.100.000-1.595.445,50 -2.200.000 -2.200.000 43720000 Allgemeine Umlagen an Kreis - Kreisumlage -2.643.000 -2.814.000-2.313.500 -2.800.000-1.835.914,00 -2.800.000 -2.800.000 43730000 Umlage an die Gemeindeprüfungsanstalt -10.000 -10.000-10.000 -10.000-6.659,08 -10.000 -10.000 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -804.200-902.100- -646.700-1.039.811,97 -926.700 -600.200-774.450 44110000 Sonstige Personal- und Versorgungsaufwendungen -36.600 -34.600-33.500 -34.600-145.136,26 -34.600 -34.600 44210000 Aufwendungen für ehrenamtliche und sonstige Tätigkeit -38.900 -38.900-32.600 -38.900-34.060,33 -38.900 -38.900 44220000 Verfügungsmittel (§13 Satz 1 Nr. 1 GemHVO) -2.000 -2.000-1.500 -2.000-1.578,24 -2.000 -2.000 44250000 Erwerb von Ökopunkten 0 00 00,00 -300.000 0 44290000 Mitgliedsbeiträge an Verbände/Vereine -15.350 -16.150-14.500 -16.150-13.718,85 -16.150 -16.150 44291000 Erwerb von Ökopunkten 0 00 0-142.073,53 0 0 89 Gesamtergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 6Seite : 06.12.2024Datum: 11:42:17Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 44310300 Veranstaltungen, Einweihungen -10.000 -5.0000 -5.0000,00 -5.000 -5.000 44311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen -270.350 -273.850-199.900 -248.550-242.846,37 -248.550 -264.050 44311100 Kassenfehlbetrag Geschäftsaufwendungen 0 00 0-0,02 0 0 44311300 Klima Geschäftsaufwendungen 0 0-35.000 00,00 0 0 44312000 Kopierer Geschäftsaufwendungen -5.300 -4.500-7.300 -4.500-3.415,09 -4.500 -4.500 44313000 Bücher und Zeitschriften Geschäftsaufwendungen -14.400 -13.300-14.450 -13.850-10.481,61 -13.850 -13.850 44314100 Portokosten Geschäftsaufwendungen -22.400 -26.400-19.000 -18.400-11.292,17 -18.400 -26.400 44314200 Telefonkosten Geschäftsaufwendungen -11.600 -10.100-11.150 -10.100-6.098,72 -10.100 -10.100 44314300 Internetkosten Geschäftsaufwendungen -7.000 -7.000-4.600 -7.000-6.225,20 -7.000 -7.000 44315000 Dienstreisen, Fahrtkostenersätze Geschäftsaufwendungen -3.800 -3.550-2.400 -3.550-1.552,56 -3.550 -3.550 44316000 Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche Kosten Geschäftsaufwendungen -36.500 -36.500-38.000 -36.500-22.331,42 -36.500 -36.500 44317000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen (Gebühren etc.) -21.100 -21.300-17.300 -21.300-24.366,02 -21.300 -21.300 44318000 Bauleitplanungskosten, Gutachterkosten -200.000 -170.000-200.000 -85.000-300.553,50 -65.000 -15.000 44318100 GIS -25.000 -25.000-25.000 -15.000-4.165,35 -15.000 -15.000 44410000 Steuern, Versicherungen, Schadensfälle, Sonderabgaben -74.900 -77.300-75.900 -77.300-69.076,55 -77.300 -77.300 44580000 Erstattungen an übrige Bereiche -5.000 -5.000-5.000 -5.0000,00 -5.000 -5.000 44820000 Erstattungszinsen Gewerbesteuer -4.000 -4.000-5.000 -4.000-840,18 -4.000 -4.000 44980000 Deckungsreserve 0 0-160.000 00,00 0 0 -12.882.646,04=19 Ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -16.180.000-14.586.750 -16.578.600 -17.157.250 -16.849.050-16.683.950 1.844.568,74=20 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -1.623.600-556.350 -738.000 -1.228.050 -974.450-1.683.150 21 Außerordentliche Erträge 750.000150.000+ 750.0001.392.922,90 750.000 250.000250.000 53110000 Erträge aus der Veräußerung von Grundstücken und Gebäuden (Buchung nur über AnBu) 750.000 250.000150.000 750.0000,00 750.000 250.000 53120000 Erträge aus der Veräußerung von beweglichen Vermögensgegenständen (soweit sie nicht als geringwertige Vermögensgegenstände und deren Anschaffung als Aufwand behandelt wurden) (Buchung nur über AnBu) 0 00 01.392.922,90 0 0 22 Außerordentliche Aufwendungen 00- 0-1.574,00 0 00 53220000 Aufwendungen aus der Veräußerung von beweglichen Vermögensgegenständen (soweit sie nicht als geringwertige Vermögsgegnstände und deren Anschaffung als Aufwand behandelt wurden) (Buchung nur über AnBu) 0 00 0-1.574,00 0 0 1.391.348,90=23 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus Nummern 21 und 22) 750.000150.000 750.000 750.000 250.000250.000 3.235.917,64=24 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 23) -873.600-406.350 12.000 -478.050 -724.450-1.433.150 nachrichtlich Behandlung von Überschüssen und Fehlbeträgen: *** Ende der Liste "Gesamtergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 90 Haushaltsquerschnitt des Ergebnishaushaltes 2025 und 2026 Anlage 7 (§ 1 Abs. 2 Nr. 3 GemHVO) Aufteilung der Produktbereich nach Kontengruppen 91 Er trä ge a us N ut zu ng se nt - ge lte n, Z uw en - du ng en u nd U m la ge n so w ie pr iv at re ch tli ch en Le is tu ng se nt - ge lte n, K os te ne r- st at tu ng en u nd Ko st en um la ge n (K oG r 3 1, 3 3, 3 4) So ns tig e Er trä ge (K oG r 3 0, 3 2, 35 -3 7) Pe rs on al au f- w en du ng en (K oG r 4 0, 41 ) Au fw en du ng en fü r S ac h- u nd D ie ns tle is tu ng en (K oG r 4 2) Tr an sf er au f- w en du ng en (K oG r 4 3) So ns tig e Au fw en du ng en (K oG r 4 4- 47 ) 1 2 3 4 5 6 EU R EU R EU R EU R EU R EU R H au sh al ts qu er sc hn itt d es E rg eb ni sh au sh al ts H au sh al ts q u er sc h n it t d es E rg eb n is h au sh al ts 2 02 5 G em ei n d e: 0 1 G em ei n d e B ai n d t 1 Se ite : 06 .1 2. 20 24 D at um : 12 :0 6: 22 U hr ze it: Er trä ge a us in te rn en Le is tu ng en (K oG r 3 8) 7 EU R Au fw en du ng en au s in te rn en Le is tu ng en (K oG r 4 8) 8 EU R ka lk ul at or is ch e Ko st en 9 EU R N et to - re ss ou rc en - be da rf /-ü be rs ch us s (S um m e Sp al te n 1 bi s 9) EU R 10 9 .0 00 In ne re V er w al tu ng 11 1. 77 4. 45 0 2 25 .2 00 4 41 .0 50 10 .0 00 4 92 .1 00 2. 47 1. 60 0 1 26 .3 00 0 -1 38 .1 00 2 .0 00 Si ch er he it un d O rd nu ng 12 2 05 .9 50 78 .6 50 88 .4 00 7 .5 00 1 54 .7 00 0 3 55 .3 50 0 -7 31 .2 50 0 Sc hu ltr äg er au fg ab en 21 3 49 .9 50 2 27 .2 00 6 24 .3 50 0 4 77 .3 50 0 3 45 .5 50 0 - 1. 57 0. 00 0 0 Th ea te r, Ko nz er te , M us ik sc hu le n 26 5 .5 50 6 .0 00 30 .9 00 40 .0 00 40 0 0 8 .2 50 0 - 79 .1 00 0 Vo lk sh oc hs ch ul en , B ib lio th ek en , k ul tu rp äd ag og is ch e Ei nr ic ht un ge n 27 21 .7 00 40 0 11 .0 50 0 1 .0 50 0 23 .3 50 0 - 56 .7 50 0 So ns tig e Ku ltu rp fle ge 28 0 35 0 16 .6 00 7 .5 00 37 .0 00 0 1 07 .5 00 0 -1 68 .2 50 0 Fö rd er un g vo n Ki rc he ng em ei nd en u nd s on st ig en R el ig io ns ge m ei ns ch af te n 29 0 0 0 60 0 60 0 0 22 .7 00 0 - 23 .9 00 0 So zi al e H ilf en 31 81 .1 00 3 75 .0 00 2 39 .6 50 0 75 .9 00 2 83 .4 50 5 46 .9 50 0 -2 85 .1 50 0 Ki nd er -, Ju ge nd - u nd F am ilie nh ilf e 36 1. 95 0. 90 0 1. 35 7. 40 0 2 30 .8 00 1. 04 5. 00 0 1 54 .0 50 0 2 88 .9 50 0 - 2. 31 2. 30 0 0 G es un dh ei ts di en st e 41 0 0 0 4 .0 00 20 0 0 0 0 -4 .2 00 0 Sp or t u nd B äd er 42 13 .8 00 22 .0 00 1 22 .9 00 9 .5 00 94 .5 50 0 1 57 .9 00 0 -3 76 .6 50 0 R äu m lic he P la nu ng u nd E nt w ic kl un g 51 2 96 .0 00 24 .5 00 23 .0 00 1 48 .0 00 2 41 .3 00 0 1 87 .9 50 0 -8 71 .7 50 1 18 .0 00 Ve r- un d En ts or gu ng 53 25 .2 00 3 76 .8 50 3 04 .5 00 55 .0 00 1 11 .5 00 0 1 59 .4 50 0 -1 60 .8 00 0 Ve rk eh rs flä ch en u nd -a nl ag en , Ö PN V 54 0 3 28 .8 00 3 91 .9 00 4 .4 00 4 43 .4 00 0 4 95 .9 00 0 - 1. 00 6. 80 0 0 N at ur - u nd L an ds ch af ts pf le ge , F rie dh of sw es en 55 21 .5 50 65 .8 50 63 .6 50 5 .2 00 54 .8 00 0 4 67 .7 50 0 -5 47 .1 00 0 W irt sc ha ft un d To ur is m us 57 19 .8 00 39 .4 00 81 .5 00 1 17 .2 00 47 .0 00 0 1 22 .1 00 0 -3 48 .2 00 7. 90 9. 80 0 Al lg em ei ne F in an zw irt sc ha ft 61 0 3. 39 0. 00 0 0 4. 77 4. 00 0 1 30 .0 00 6 60 .9 00 0 0 7. 05 6. 70 0 ** * E nd e de r Li st e "H au sh al ts qu er sc hn itt d es E rg eb ni sh au sh al ts " ** * 8. 03 8. 80 0 S u m m e 4. 76 5. 95 0 6. 51 7. 60 0 2. 67 0. 25 0 6. 22 7. 90 0 2. 51 5. 90 0 3. 41 5. 95 0 3. 41 5. 95 0 0 - 1. 62 3. 60 0 92 Er trä ge a us N ut zu ng se nt - ge lte n, Z uw en - du ng en u nd U m la ge n so w ie pr iv at re ch tli ch en Le is tu ng se nt - ge lte n, K os te ne r- st at tu ng en u nd Ko st en um la ge n (K oG r 3 1, 3 3, 3 4) So ns tig e Er trä ge (K oG r 3 0, 3 2, 35 -3 7) Pe rs on al au f- w en du ng en (K oG r 4 0, 41 ) Au fw en du ng en fü r S ac h- u nd D ie ns tle is tu ng en (K oG r 4 2) Tr an sf er au f- w en du ng en (K oG r 4 3) So ns tig e Au fw en du ng en (K oG r 4 4- 47 ) 1 2 3 4 5 6 EU R EU R EU R EU R EU R EU R H au sh al ts qu er sc hn itt d es E rg eb ni sh au sh al ts H au sh al ts q u er sc h n it t d es E rg eb n is h au sh al ts 2 02 6 G em ei n d e: 0 1 G em ei n d e B ai n d t 2 Se ite : 06 .1 2. 20 24 D at um : 12 :0 6: 22 U hr ze it: Er trä ge a us in te rn en Le is tu ng en (K oG r 3 8) 7 EU R Au fw en du ng en au s in te rn en Le is tu ng en (K oG r 4 8) 8 EU R ka lk ul at or is ch e Ko st en 9 EU R N et to - re ss ou rc en - be da rf /-ü be rs ch us s (S um m e Sp al te n 1 bi s 9) EU R 10 8 .0 00 In ne re V er w al tu ng 11 1. 81 9. 25 0 2 31 .2 00 4 02 .7 50 10 .0 00 4 87 .4 50 2. 47 5. 45 0 1 26 .3 00 0 -1 31 .1 00 2 .0 00 Si ch er he it un d O rd nu ng 12 2 09 .1 00 84 .1 50 81 .9 00 7 .5 00 1 62 .5 50 0 3 52 .5 00 0 -7 27 .4 00 0 Sc hu ltr äg er au fg ab en 21 3 58 .0 00 2 27 .3 00 3 84 .8 50 0 4 75 .6 50 0 3 46 .6 50 0 - 1. 33 7. 85 0 0 Th ea te r, Ko nz er te , M us ik sc hu le n 26 5 .5 50 1 .0 00 14 .3 00 42 .0 00 40 0 0 8 .5 00 0 - 69 .7 50 0 Vo lk sh oc hs ch ul en , B ib lio th ek en , k ul tu rp äd ag og is ch e Ei nr ic ht un ge n 27 22 .3 00 40 0 11 .1 50 0 1 .1 50 0 23 .9 00 0 - 58 .1 00 0 So ns tig e Ku ltu rp fle ge 28 0 35 0 12 .4 00 10 .0 00 37 .0 00 0 1 05 .7 50 0 -1 64 .8 00 0 Fö rd er un g vo n Ki rc he ng em ei nd en u nd s on st ig en R el ig io ns ge m ei ns ch af te n 29 0 0 0 60 0 60 0 0 22 .4 50 0 - 23 .6 50 0 So zi al e H ilf en 31 81 .4 00 3 67 .0 00 2 52 .1 50 0 74 .1 00 2 84 .3 00 5 49 .4 50 0 -3 05 .8 00 0 Ki nd er -, Ju ge nd - u nd F am ilie nh ilf e 36 2. 07 1. 95 0 1. 39 2. 40 0 3 00 .8 00 1. 10 5. 00 0 1 53 .6 50 0 2 89 .1 00 0 - 2. 52 8. 10 0 0 G es un dh ei ts di en st e 41 0 0 0 4 .0 00 20 0 0 0 0 -4 .2 00 0 Sp or t u nd B äd er 42 14 .2 00 21 .9 00 1 14 .5 00 9 .5 00 94 .4 50 0 1 59 .6 50 0 -3 70 .4 00 0 R äu m lic he P la nu ng u nd E nt w ic kl un g 51 3 03 .0 00 25 .5 00 23 .0 00 1 48 .0 00 2 11 .3 00 0 1 77 .9 00 0 -8 37 .7 00 1 18 .0 00 Ve r- un d En ts or gu ng 53 25 .8 00 4 06 .8 50 2 99 .5 00 60 .0 00 1 11 .5 00 0 1 59 .7 00 0 -1 31 .6 50 0 Ve rk eh rs flä ch en u nd -a nl ag en , Ö PN V 54 0 3 29 .3 00 3 92 .9 00 1 49 .0 00 4 43 .4 00 0 4 99 .3 50 0 - 1. 15 5. 35 0 0 N at ur - u nd L an ds ch af ts pf le ge , F rie dh of sw es en 55 22 .1 00 67 .6 50 73 .6 50 5 .2 00 58 .0 50 0 4 77 .8 00 0 -5 69 .1 50 0 W irt sc ha ft un d To ur is m us 57 20 .4 00 39 .4 00 76 .5 00 1 30 .1 00 47 .0 00 0 1 21 .6 50 0 -3 56 .2 50 8. 31 8. 40 0 Al lg em ei ne F in an zw irt sc ha ft 61 0 3. 36 0. 00 0 0 5. 09 1. 20 0 1 60 .0 00 6 60 .9 00 0 0 7. 08 8. 10 0 ** * E nd e de r Li st e "H au sh al ts qu er sc hn itt d es E rg eb ni sh au sh al ts " ** * 8. 44 6. 40 0 S u m m e 4. 95 3. 05 0 6. 55 4. 40 0 2. 44 0. 35 0 6. 77 2. 10 0 2. 51 8. 45 0 3. 42 0. 65 0 3. 42 0. 65 0 0 - 1. 68 3. 15 0 93 Gesamtfinanzhaushalt für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 einschließlich mittelfristiger Finanzplanung Anlage 4 (zu § 80 Abs. 2, § 85 GemO, §§ 2 und 9 GemHVO) Zusammenfassung der Ein- und Auszahlungen 94 Gesamtfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 1Seite : 12.12.2024Datum: 13:53:35Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 1 Steuern, und ähnliche Abgaben 7.666.0007.484.300+ 8.677.0007.705.474,93 8.677.900 8.677.0008.106.900 60110000 Grundsteuer A 36.000 36.00042.000 36.00037.185,02 36.000 36.000 60120000 Grundsteuer B 736.000 750.000700.000 900.000694.094,04 900.000 900.000 60130000 Gewerbesteuer 2.500.000 2.750.0002.500.000 3.000.0002.762.481,93 3.000.000 3.000.000 60210000 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer 3.780.000 3.940.0003.635.000 4.100.0003.620.008,51 4.100.000 4.100.000 60220000 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer 285.000 294.000285.000 300.000279.708,43 300.000 300.000 60320000 Hundesteuer 21.000 21.00020.000 23.00020.704,00 23.000 23.000 60340000 Zweitwohnungssteuer 3.000 3.0002.500 3.0004.226,00 3.000 3.000 60490000 Pacht Jagdgenossenschaft 0 900800 00,00 900 0 60510000 Leistungen nach dem Familienleistungsausgleich 305.000 312.000299.000 315.000287.067,00 315.000 315.000 2 Zuweisungen und Zuwendungen und allgemeine Umlagen 4.592.1504.597.750+ 4.822.6504.431.860,67 4.922.650 4.872.6504.567.650 61110000 Schlüsselzuweisungen vom Land 3.390.000 3.360.0003.490.000 3.550.0003.229.370,80 3.650.000 3.600.000 61310000 Sonstige allgemeine Zuweisungen vom Land 0 00 043.130,00 0 0 61410000 Zuweisungen vom Land 1.131.500 1.137.0001.105.100 1.202.0001.076.509,92 1.202.000 1.202.000 61411000 Zuschüsse Jugendfeuerwehr 550 550550 550600,00 550 550 61480000 Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke von übrigen Bereichen 70.100 70.1002.100 70.10082.249,95 70.100 70.100 3 Sonstige Transfereinzahlungen 00+ 00,00 0 00 4 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 408.350296.250+ 461.350451.258,44 461.350 461.350441.350 63111000 Allgemeine Verwaltungsgebühren 15.150 15.15015.550 15.15020.898,08 15.150 15.150 63112000 Ausweis- und Passgebühren 35.000 35.00028.000 35.00035.327,60 35.000 35.000 63210000 Einzahlungen aus Benutzungsgebühren und ähnlichen Entgelten 200 200200 200195,00 200 200 63210010 Einzahlungen aus Benutzungsgebühr u. a. Kostenersatz FFW 14.000 14.00012.500 14.00027.240,68 14.000 14.000 63211000 Elternbeiträge für Kinder über 3 Jahre 170.000 190.000120.000 200.000159.532,50 200.000 200.000 63212000 Elternbeiträge für Essen Ganztagesbetreuung 80.000 80.00035.000 80.00072.389,54 80.000 80.000 63215000 Friedhof Benutzungsgebühren, PRAP Grabnutzungsgeb. 32.000 35.00030.000 35.00097.342,82 35.000 35.000 63218000 Kenntnisgabeverfahren Gebühren 2.000 2.0002.000 2.000495,00 2.000 2.000 63220000 Einzahlungen Elternbeiträge für die Betreuung von Kindern von 0 bis unter 3 Jahren in Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege 60.000 70.00053.000 80.00037.837,22 80.000 80.000 5 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 841.450840.700+ 880.1501.223.201,08 885.250 890.850860.050 64110000 Einzahlungen aus Mieten und Pachten 271.500 265.000286.600 270.000375.840,90 270.000 270.000 64110010 Einzahlungen aus Mieten und Pachten 1 0 00 06.084,00 0 0 64111000 Miete Schenk-Konrad-Halle 6.400 6.4007.500 6.4006.250,00 6.400 6.400 64112000 Pacht Gaststätte 8.500 8.50010.000 8.5008.500,00 8.500 8.500 64210000 Einzahlungen aus Verkauf 23.800 23.80024.300 23.80024.015,45 23.800 23.800 64211000 Stromeinspeisung / Stromvergütung 47.000 52.00052.000 52.00062.821,49 52.000 52.000 64213000 Kostenersätze Eigenstrom 72.000 72.00067.000 72.00068.766,78 72.000 72.000 64610000 Einzahlungen aus sonstigen privatrechtlichen Leistungsentgelten SKH, Verkäufe etc. 67.750 65.25087.300 65.25091.903,30 65.250 65.250 64610010 Einzahlungen aus sonst. privatrechtlichen Leistungsentgelt Miete u. NK 144.000 141.000130.500 141.000281.188,29 141.000 141.000 64610100 Miete Nahwäme 9.000 9.0000 9.0009.990,00 9.000 9.000 64611000 Ferienbetreuung 2.700 2.8002.000 2.9002.850,45 3.000 3.100 95 Gesamtfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 2Seite : 12.12.2024Datum: 13:53:35Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 64612000 Kostenersätze Steiger 3.000 3.5004.500 3.5002.755,56 3.500 4.000 64613000 Bläserklasse 13.800 13.80013.000 13.80014.042,10 13.800 13.800 64614000 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 90.000 110.00080.000 120.000102.050,52 120.000 120.000 64615000 Kostenersätze öffentliche Hand - Wärmebezug 75.000 80.00070.000 85.000157.606,98 90.000 95.000 64618000 Kostenersätze allgemein 6.500 6.5005.500 6.5006.354,76 6.500 6.500 64619000 Kostenersätze 500 500500 5002.180,50 500 500 6 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 245.000242.200+ 248.000292.265,00 248.000 248.000256.000 64800000 Erstattungen vom Bund 2.500 01.500 012.612,00 0 0 64810000 Erstattungen vom Land 0 8.0000 00,00 0 0 64820000 Erstattungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden 43.500 43.50076.000 43.50043.124,92 43.500 43.500 64830000 Erstattungen von Zweckverbände und dgl. 800 800800 8000,00 800 800 64831000 Elternbeiträge für Betreuungsangebot und Grundschule 30.000 30.00014.500 30.00032.518,66 30.000 30.000 64850000 Erstattungen von verbundenen Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen 168.100 173.600149.300 173.600200.959,42 173.600 173.600 64880000 Erstattungen von übrigen Bereichen 100 100100 1003.050,00 100 100 7 Zinsen und ähnliche Einzahlungen 246.00065.600+ 207.200299.250,19 202.200 197.200213.700 66102000 Zinseinnahmen aus Festgeldern und Girokonten 60.000 5.000400 5.000205.160,19 5.000 5.000 66160000 Zinseinzahlungen von öffentliche Sonderrechnungen 169.000 171.50065.200 165.00076.977,57 160.000 155.000 66510000 Gewinnanteile aus verbundenen Unternehmen und Beteiligungen 17.000 37.2000 37.20017.112,43 37.200 37.200 8 Sonstige haushaltswirksame Einzahlungen 126.800128.600+ 125.800123.732,83 125.800 125.800125.800 65110000 Konzessionsabgaben 115.800 115.800119.800 115.800120.972,76 115.800 115.800 65610000 Einzahlungen aus Bußgeldern 2.000 2.0001.800 2.0002.000,11 2.000 2.000 65620000 Einzahlungen aus Säumniszuschläge, Zinsen auf Abgaben und dgl. 9.000 8.0007.000 8.000759,96 8.000 8.000 14.527.043,14=9 Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (Summe aus Nummern 1 bis 8, ohne außerordentliche zahlungswirksame Erträge aus Vermögensveräußerung) 14.125.75013.655.400 15.422.150 15.523.150 15.472.85014.571.450 10 Personalauszahlungen -4.765.950-4.063.850- -5.023.150-3.799.156,79 -5.087.750 -5.211.650-4.953.050 70110000 Beamte Dienstauszahlungen -402.100 -414.300-385.550 -424.300-383.489,53 -430.600 -451.600 70120000 Beschäftigte Dienstauszahlungen -2.978.250 -3.125.600-2.595.700 -3.159.600-2.402.379,02 -3.202.700 -3.252.500 70190000 Dienstauszahlungen Sonstige Beschäftigte -11.400 -11.6000 -12.000-12.010,00 -12.200 -12.800 70210000 Beamte Beiträge zu Versorgungskassen -382.150 -379.500-309.050 -379.500-300.727,53 -379.500 -379.400 70220000 Beschäftigte Beiträge zu Versorgungskassen -217.150 -223.750-173.250 -229.450-178.791,73 -232.750 -244.150 70320000 Beschäftigte Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung -609.250 -627.750-448.400 -643.550-494.504,58 -652.550 -685.250 70410000 Beihilfen und Unterstützungsleistungen für Bedienstete -165.650 -170.550-151.900 -174.750-27.254,40 -177.450 -185.950 11 Versorgungsauszahlungen 00- 00,00 0 00 12 Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen -2.668.250-2.240.300- -2.216.850-1.643.840,96 -2.225.650 -2.217.850-2.438.350 72110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -721.300 -474.300-372.500 -289.300-303.008,99 -289.300 -289.300 72111000 Winterdienst -27.000 -27.000-27.000 -27.000-8.937,70 -27.000 -27.000 72112000 Straßenunterhaltung allgemein -175.000 -175.000-150.000 -150.000-70.941,85 -150.000 -150.000 96 Gesamtfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 3Seite : 12.12.2024Datum: 13:53:35Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 72113000 Kehrmaschine -15.000 -16.000-16.000 -16.000-14.855,77 -16.000 -16.000 72116000 Brückenunterhaltung allgemeine -30.000 -30.000-30.000 -30.0000,00 -30.000 -30.000 72120000 Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens -38.700 -38.700-38.700 -38.700-15.385,96 -38.700 -38.700 72123000 Strassenentwässerungskosten -100.000 -100.000-100.000 -100.000-70.293,58 -100.000 -100.000 72210000 Unterhaltung des beweglichen Vermögens -76.950 -63.650-68.150 -63.150-49.246,62 -63.150 -63.150 72220000 Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen, sofern nicht in speziellerem Konto zu verbuchen -78.200 -86.200-68.500 -64.200-46.150,92 -64.200 -64.200 72310000 Mieten inkl. Mietnebenkosten und Pachten, soweit nicht Konto 7233, 7234 oder 7235 -39.700 -40.700-58.100 -40.700-41.485,00 -40.700 -40.700 72411000 Fernwärme / Heizung -154.000 -160.500-141.500 -170.500-131.029,41 -170.500 -170.500 72412000 Gebäudereinigung Aufwand -223.300 -230.900-211.500 -240.900-159.823,91 -240.900 -240.900 72413000 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand -258.400 -271.400-314.100 -277.700-210.454,78 -278.700 -278.700 72414000 Aufwand für gebäudebezogene Kosten (Versicherung, Abfall, Wasser, Grundsteuer) -146.050 -146.650-121.700 -146.650-141.221,71 -146.650 -146.650 72415000 Aufwand Gasbezug BHKW -200.000 -200.000-170.000 -200.000-79.316,29 -200.000 -200.000 72510000 Haltung von Fahrzeugen -1.600 -1.600-1.600 -1.600-509,03 -1.600 -1.600 72510010 RV-JA 488 Haltung von Fahrzeugen -500 -500-500 -500-188,86 -500 -500 72510020 RV-X 375 Haltung von Fahrzeugen -500 -500-500 -5000,00 -500 -500 72510040 RV-LK 796 Haltung von Fahrzeugen -500 -500-500 -500-21,17 -500 -500 72510050 RV-GB 160 Haltung von Fahrzeugen -4.000 -4.000-4.000 -4.000-3.416,87 -4.000 -4.000 72510060 RV-LX 874 Haltung von Fahrzeugen -15.300 -12.500-12.500 -12.000-12.805,17 -12.000 -12.000 72510090 RV-HD 191 Haltung von Fahrzeugen -23.000 -11.000-11.000 -11.000-10.943,47 -11.000 -11.000 72510100 RV-GB 55 Haltung von Fahrzeugen -3.500 -3.500-3.500 -3.500-4.576,71 -3.500 -3.500 72510120 RV-JZ 46 Haltung von Fahrzeugen -8.000 -8.000-13.000 -8.000-5.376,75 -8.000 -8.000 72510130 RV-GB 222 Haltung von Fahrzeugen -4.500 -4.700-1.700 -4.700-4.051,60 -4.700 -4.700 72510140 Amazone Haltung von Fahrzeugen -2.000 -3.500-3.500 -3.500-13.715,11 -3.500 -3.500 72510150 Ransomes Haltung von Fahrzeugen -2.500 -3.200-3.200 -3.200-1.754,65 -3.200 -3.200 72510160 Kramer 112 Haltung von Fahrzeugen -1.500 -2.100-2.100 -2.100-1.418,17 -2.100 -2.100 72510180 RV-GB 50 Haltung von Fahrzeugen -3.000 -3.000-1.500 -3.000-2.674,06 -3.000 -3.000 72510190 RV-GB30 - Haltung von Fahrzeugen -1.700 -1.700-1.700 -1.700-1.104,36 -1.700 -1.700 72510200 RV-GB 2345 -500 -500-500 -500-137,47 -500 -500 72510201 RV-GB 333 Haltung von Fahrzeugen -2.500 -2.500-500 -2.500-4.001,68 -2.500 -2.500 72510202 RV-GB 999 Haltung von Fahrzeugen -1.500 -1.500-1.000 -1.500-843,84 -1.500 -1.500 72510203 RV-GB 450 - Anhänger - Haltung von Fahrzeugen -150 -1500 -150-66,64 -150 -150 72510210 RV-JN 166 LF 16/12 Haltung von Fahrzeugen -2.000 -2.000-2.000 -2.000-1.168,55 -2.000 -2.000 72510220 RV-MC 457 MTW Haltung von Fahrzeugen -500 -500-500 -500-1.257,28 -500 -500 72510230 RV-GB 112 LF 10/16 -7.600 -2.000-2.000 -2.000-3.076,96 -2.000 -2.000 72510240 RV-B 350 Anhänger Haltung von Fahrzeugen -500 -500-500 -500-106,70 -500 -500 72515000 RV-GB 2013 Steiger mit Baienfurt Haltung von Fahrzeugen -8.000 -9.000-9.000 -9.000-5.376,99 -9.000 -9.000 72519000 Fahrzeug allgemein -5.000 -5.000-5.000 -5.000-2.782,14 -5.000 -5.000 72610000 Besondere zahlungswirksame Aufwendungen für Beschäftigte -500 -500-500 -5000,00 -500 -500 72611000 Aus- und Weiterbildung -38.500 -38.900-39.350 -34.000-51.598,79 -34.000 -34.000 72612000 Dienst- und Schutzkleidung -14.100 -14.100-43.900 -23.000-20.924,55 -23.000 -23.000 97 Gesamtfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 4Seite : 12.12.2024Datum: 13:53:35Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 72613000 Ärztliche Untersuchung -1.500 -1.500-1.000 -1.500-372,46 -1.500 -1.500 72710000 Besondere Verwaltungs- und Betriebsauszahlungen -50.200 -53.700-38.000 -51.700-30.758,55 -51.700 -51.700 72711000 Aufwandsentschädigung DRK -1.000 -1.000-1.000 -1.000-989,00 -1.000 -1.000 72715000 Ortsbildverschönerung Aufwendungen -20.000 -20.000-5.000 -20.000-1.803,63 -20.000 -20.000 72740000 Lehr- und Unterrichtsmaterial -29.000 -29.000-27.000 -29.000-28.249,27 -29.000 -29.000 72750000 Lernmittel -300 -300-300 -300-207,62 -300 -300 72811000 Baumaterial, Werkstattbedarf -1.000 -1.000-1.000 -1.000-1.249,68 -1.000 -1.000 72812000 Sonstige sächliche Zweckausgaben -500 -500-800 -5000,00 -500 -500 72910000 sonstiger sächlicher Zweckaufwand -30.000 -30.000-14.000 -20.000-11.343,50 -20.000 -20.000 72911000 Ehrungen und Jubilare -8.600 -8.600-8.600 -8.600-4.955,02 -8.600 -8.600 72911500 Kulturelle Veranstaltungen und Aktivitäten -5.300 -3.700-3.700 -3.700-1.940,55 -3.700 -3.700 72912000 Dankeschönfest für Ehrenamtliche, Sportler- und Blutspenderehrung 0 -11.000-9.000 00,00 -12.000 0 72912500 Narrenumzug 2-jährig -4.200 00 -4.200-2.927,75 0 -4.200 72913000 Sitzungen, Tagungen, Dekoration, Gemeinderat -13.500 -13.500-13.500 -13.500-7.505,66 -13.500 -13.500 72914000 Schulkostenanteil an Gemeinden -3.000 -3.000-4.000 -3.000-600,00 -3.000 -3.000 72914500 Projekt Bläserklasse -21.000 -21.000-18.500 -21.000-20.479,82 -21.000 -21.000 72915000 Schülerauszeichnungen -150 -150-150 -150-213,51 -150 -150 72915500 Sonstige sächliche Zweckausgaben, Kosten Betreuung -6.000 -6.000-6.000 -6.000-3.679,04 -6.000 -6.000 72916000 Zuschüsse an Förderverein -250 -250-250 -250-260,00 -250 -250 72916500 Kosten Ferienbetreuung -3.200 -3.200-3.200 -3.200-1.718,03 -3.200 -3.200 72917000 Mitbenutzung Hallenbad Baienfurt -19.000 -19.000-19.000 -19.000-16.800,00 -19.000 -19.000 72917500 Kosten Schülerbeförderung Hallenbad / Jugendverkehrsschule -6.000 -6.000-6.000 -6.000-5.536,56 -6.000 -6.000 72918000 Erstattung Überlandhilfe -2.000 -2.000-1.500 -2.000-4.813,93 -2.000 -2.000 72919000 Jugendfeuerwehr Aufwendungen -5.500 -5.500-5.500 -5.500-1.387,32 -5.500 -5.500 13 Zinsen und ähnliche Auszahlungen -130.000-310.000- -210.000-43.321,44 -210.000 -210.000-160.000 75100000 Zinsen für Kassenkredite -10.000 -10.000-10.000 -10.000-1.502,77 -10.000 -10.000 75170000 Zinsauszahlungen an Kreditinstitute -120.000 -150.000-300.000 -200.000-41.818,67 -200.000 -200.000 14 Transferauszahlungen (ohne Investitionszuschüsse) -6.227.900-5.684.300- -6.919.600-4.632.061,13 -7.172.600 -7.083.800-6.772.100 73130000 Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke an Zweckverbände und dergl. -203.000 -208.000-210.000 -185.000-90.911,38 -165.000 -165.000 73170000 Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke an private Unternehmen -4.000 -4.0000 -4.0000,00 -4.000 -4.000 73180000 Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke an übrige Bereiche -1.200.700 -1.402.700-1.047.100 -1.464.400-936.142,12 -1.637.400 -1.548.600 73181000 Tagesmütter Zuschüsse -5.000 -5.000-2.500 -5.0000,00 -5.000 -5.000 73182000 Interkommunaler Kostenausgleich -30.000 -50.000-50.000 -50.000-20.736,55 -50.000 -50.000 73183000 Deckumlage Aufteilung -1.200 -1.200-1.200 -1.200-1.080,00 -1.200 -1.200 73410000 Gewerbesteuerumlage -237.000 -260.500-260.000 -300.000-148.172,50 -300.000 -300.000 73710000 Auszahlungen für allgemeine Umlagen an das Land -1.894.000 -2.016.700-1.790.000 -2.100.000-1.595.445,50 -2.200.000 -2.200.000 73720000 Auszahlungen für allgemeine Umlagen an Gemeinden und Gemeindeverbände -2.643.000 -2.814.000-2.313.500 -2.800.000-1.835.914,00 -2.800.000 -2.800.000 73730000 Umlage an die Gemeindeprüfungsanstalt -10.000 -10.000-10.000 -10.000-3.659,08 -10.000 -10.000 15 Sonstige haushaltswirksame Auszahlungen -804.200-904.100- -646.700-887.652,81 -926.700 -600.200-774.450 98 Gesamtfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 5Seite : 12.12.2024Datum: 13:53:35Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 74110000 Sonstige Personal- und Versorgungsauszahlungen -36.600 -34.600-33.500 -34.600-149.852,36 -34.600 -34.600 74210000 Auszahlungen für ehrenamtliche und sonstige Tätigkeit -38.900 -38.900-32.600 -38.900-33.492,33 -38.900 -38.900 74220000 Auszahlungen Verfügungsmittel (§13 Satz 1 Nr.1 GemHVO) -2.000 -2.000-1.500 -2.000-1.578,24 -2.000 -2.000 74250000 Erwerb von Ökopunkten 0 00 00,00 -300.000 0 74290000 Mitgliedsbeiträge an Verbände/Vereine -15.350 -16.150-14.500 -16.150-15.792,38 -16.150 -16.150 74310300 Auszahlung Veranstaltungen, Einweihungen -10.000 -5.0000 -5.0000,00 -5.000 -5.000 74311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen -270.350 -273.850-199.900 -248.550-244.493,03 -248.550 -264.050 74311100 Kassenfehlbetrag Geschäftsaufwendungen 0 00 0-0,02 0 0 74311300 Klima Geschäftsaufwendungen 0 0-35.000 0-771,12 0 0 74312000 Kopierer Geschäftsaufwendungen -5.300 -4.500-7.300 -4.500-2.874,60 -4.500 -4.500 74313000 Bücher und Zeitschriften Geschäftsaufwendungen -14.400 -13.300-14.450 -13.850-10.125,57 -13.850 -13.850 74314100 Portokosten Geschäftsaufwendungen -22.400 -26.400-19.000 -18.400-11.272,26 -18.400 -26.400 74314200 Telefonkosten Geschäftsaufwendungen -11.600 -10.100-11.150 -10.100-6.026,48 -10.100 -10.100 74314300 Internetkosten Geschäftsaufwendungen -7.000 -7.000-4.600 -7.000-6.245,82 -7.000 -7.000 74315000 Dienstreisen, Fahrtkostenersätze Geschäftsaufwendungen -3.800 -3.550-2.400 -3.550-1.045,45 -3.550 -3.550 74316000 Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche Kosten Geschäftsaufwendungen -36.500 -36.500-38.000 -36.500-22.331,42 -36.500 -36.500 74317000 Kontoführungsgebühren Geschäftsaufwendungen -21.100 -21.300-17.300 -21.300-24.385,53 -21.300 -21.300 74318000 Bauleitplanungskosten, Gutachterkosten -200.000 -170.000-200.000 -85.000-281.594,60 -65.000 -15.000 74318100 GIS -25.000 -25.000-25.000 -15.000-3.553,40 -15.000 -15.000 74410000 Steuern, Versicherungen, Schadensfälle -74.900 -77.300-75.900 -77.300-70.033,52 -77.300 -77.300 74580000 Erstattungen an übrige Bereiche -5.000 -5.000-5.000 -5.0000,00 -5.000 -5.000 74820000 Erstattungszinsen Gewerbesteuer -4.000 -4.000-5.000 -4.000-872,18 -4.000 -4.000 74980000 Deckungsreserve 0 0-160.000 00,00 0 0 75930000 Auszahlungen des Geldverkehrs 0 0-2.000 0-1.312,50 0 0 -11.006.033,13=16 Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (Summe aus Nummern 10 bis 15) -14.596.300-13.202.550 -15.016.300 -15.622.700 -15.323.500-15.097.950 3.521.010,01=17 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushaltes (Saldo aus Nummern 9 und 16) -470.550452.850 405.850 -99.550 149.350-526.500 18 Einzahlungen aus Investitionszuwendungen 1.746.4003.900.000+ 01.818.322,36 0 01.512.100 68110000 Investitionszuwendungen vom Land 1.746.400 1.412.1003.900.000 01.818.322,36 0 0 68180000 Investitionszuwendungen von übrigen Bereichen 0 100.0000 00,00 0 0 19 Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeit 965.0001.130.000+ 0419.191,08 0 0150.000 68711222 Einzahlungen für Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen bei Sozialen Einrichtungen 0 00 03.533,10 0 0 68910000 Beiträge und ähnliche Entgelte 965.000 150.0001.130.000 0415.657,98 0 0 20 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen 6.683.6003.510.000+ 2.500.0001.969.583,92 1.950.000 1.650.0003.000.000 68211900 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sonstige unbebaute Grundstücke 6.683.600 3.000.0003.500.000 2.500.0001.964.479,32 1.950.000 1.650.000 68213100 Einzahlungen aus der Veräußerung von Grund und Boden des Infrastrukturvermögens 0 00 02.340,00 0 0 99 Gesamtfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 6Seite : 12.12.2024Datum: 13:53:35Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 68312610 Einzahlungen aus der Veräußerung von Fahrzeugen 0 010.000 0694,00 0 0 68312720 Einzahlungen aus der Veräußerung von Betriebs- und Geschäftsausstattung 0 00 02.070,60 0 0 21 Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzvermögen 6.131.700929.350+ 131.70039.344.350,00 131.700 131.700263.700 68600000 Einzahlungskonto Sparbrief 6.000.000 0800.000 039.200.000,00 0 0 68852000 Rückflüsse von Ausleihungen an verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen (mehr als 1 Jahr) 131.700 131.700129.350 131.700144.350,00 131.700 131.700 68882000 Rückflüsse von Ausleihungen an sonstigen inländischen Bereich (Laufzeit mehr als 1 Jahr) 0 132.0000 00,00 0 0 22 Einzahlungen für sonstige Investitionstätigkeit 00+ 00,00 0 00 43.551.447,36=23 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 18 bis 22) 15.526.7009.469.350 2.631.700 2.081.700 1.781.7004.925.800 24 Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden -1.984.400-2.908.000- -1.420.000-3.280.844,08 -1.000.000 -1.000.000-1.700.000 78211900 Auszahlungen für den Erwerb von sonstigen unbebauten Grundstücke -1.984.400 -1.700.000-2.908.000 -1.420.000-2.955.280,80 -1.000.000 -1.000.000 78212110 Auszahlungen für den Erwerb von Grund und Boden bei Wohnbauten 0 00 0-325.563,28 0 0 25 Auszahlungen für Baumaßnahmen -8.607.500-8.467.000- -2.482.500-4.358.200,69 -1.927.500 -427.500-2.622.500 78700000 Auszahlungen für Baumaßnahmen 0 0-20.000 00,00 0 0 78710000 Auszahlungen für Hochbaumaßnahmen -3.370.000 -25.000-5.000.000 -100.000-2.475.677,60 -500.000 0 78712120 Auszahlungen für Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen bei Wohnbauten 0 00 0-182.954,04 0 0 78712220 Auszahlungen für Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen bei Sozialen Einrichtungen 0 00 -150.000-10.451,18 0 0 78712420 Auszahlungen für Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen bei Kultur-, Sport- und Gartenanlagen 0 00 -20.0000,00 0 0 78712920 Auszahlungen für Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen bei sonstigen Dienst-, Geschäfts- und anderen Betriebsgebäuden -750.000 0-1.500.000 -100.0000,00 -100.000 0 78720000 Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen -2.250.000 -1.000.000-860.000 0-1.165.084,78 0 0 78723500 Auszahlungen für Straßen, Wege, Plätze, Verkehrslenkungsanlagen -777.500 -277.500-350.000 -1.167.500-369.696,40 -917.500 -357.500 78733600 Auszahlungen für Nahwärme- und Breitbandleitungen und zugehörige Anlagen -875.000 -1.085.000-150.000 -485.000-151.287,95 -50.000 -35.000 78733700 Auszahlungen für Wasserbauliche Anlagen -30.000 -10.000-160.000 -10.000-3.048,74 -10.000 -10.000 78733800 Auszahlungen für Friedhöfe und Bestattungseinrichtungen 0 00 00,00 -250.000 0 78733900 Auszahlungen für sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens -555.000 -225.000-427.000 -450.0000,00 -100.000 -25.000 26 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen -2.536.000-1.436.400- -210.500-492.758,94 -257.500 -57.500-328.650 78312610 Auszahlungen für den Erwerb von Fahrzeugen -86.900 -20.000-31.900 -25.000-371.623,09 -25.000 -25.000 78312620 Auszahlungen für den Erwerb von Maschinen -16.700 -3.500-9.000 0-2.550,99 0 0 78312630 Auszahlungen für den Erwerb von technische Anlagen -1.735.000 -100.000-890.000 -60.0000,00 0 0 100 Gesamtfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 7Seite : 12.12.2024Datum: 13:53:35Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 78312710 Auszahlungen für den Erwerb von Betriebsvorrichtungen 0 0-2.500 -90.0000,00 -200.000 0 78312720 Auszahlungen für den Erwerb von Betriebs- und Geschäftsausstattung -697.400 -205.150-503.000 -35.500-118.584,86 -32.500 -32.500 27 Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen -531.0000- 0-41.200.000,00 0 0-523.250 78530000 Auszahlungen für den Erwerb von Beteiligungen an Zweckverbänden und sonstigen Anteilsrechten -531.000 -523.2500 00,00 0 0 78600000 Auszahlungskonto Sparbrief 0 00 0-41.200.000,00 0 0 28 Auszahlungen für Investitionsfördermaßnahmen -106.500-40.000- -150.000-254.171,31 0 0-6.000 78100000 Zuweisungen und Zuschüsse für lnvestitionen an Bund -106.500 -6.000-40.000 -150.000-47.000,00 0 0 78110000 Zuweisungen und Zuschüsse für lnvestitionen an Land 0 00 0-75.171,31 0 0 78882000 Gewährung von Ausleihungen an sonstige inländische Bereiche (Laufzeit über 1 Jahr) 0 00 0-132.000,00 0 0 29 Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen -8.500-2.000- -2.500-11.505,65 -2.500 -2.500-27.500 78311200 Auszahlungen für den Erwerb von Lizenzen -8.500 -27.500-2.000 -2.500-11.505,65 -2.500 -2.500 -49.597.480,67=30 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 24 bis 29) -13.773.900-12.853.400 -4.265.500 -3.187.500 -1.487.500-5.207.900 -6.046.033,31=31 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedraf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus Nummern 23 und 30) 1.752.800-3.384.050 -1.633.800 -1.105.800 294.200-282.100 -2.525.023,30=32 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus Nummern 17 und 31) 1.282.250-2.931.200 -1.227.950 -1.205.350 443.550-808.600 33 Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten und wirtschaftlich vergleichbaren Vorgängen für Investitionen 1.000.0005.250.000+ 500.0003.000.000,00 600.000 400.0001.000.000 69202000 Kreditaufnahmen für Investitionen beim Bund (Laufzeit über 1 bis einschl. 5 Jahre) 0 05.250.000 00,00 0 0 69273000 Kreditaufnahmen für Investitionen bei Kreditinstituten (Laufzeit mehr als 5 Jahre) Eurowährung 1.000.000 1.000.0000 500.0003.000.000,00 600.000 400.000 34 Auszahlungen für die Tilgung von Krediten und wirtschaftlich vergleichbaren Vorgängen für Investitionen -150.000-300.000- -300.000-60.931,33 -400.000 -400.000-250.000 79202000 Tilgung von Krediten für Investitionen beim Bund (Laufzeit über 1 Jahr bis einschl. 5 Jahren) 0 0-300.000 00,00 0 0 79273000 Tilgung von Krediten für Investitionen bei Kreditinstituten (Laufzeit mehr als 5 Jahre) Eurowährung -150.000 -250.0000 -300.000-60.931,33 -400.000 -400.000 2.939.068,67=35 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus Nummern 33 und 34) 850.0004.950.000 200.000 200.000 0750.000 414.045,37=36 Veranschlagte Änderung des Finanzmittelbestands zum Ende des Haushaltsjahres (Saldo aus Nummern 32 und 35) 2.132.2502.018.800 -1.027.950 -1.005.350 443.550-58.600 nachrichtlich: 37 den voraussichtlichen Bestand an liquiden Eigenmittel zum Jahresbeginn 300.000500.000 2.373.3500,00 1.345.700 340.3502.432.250 17899999 Planwert liquide Mittel 300.000 2.432.250500.000 2.373.3500,00 1.345.700 340.350 38 den voraussichtlichen Bestand an inneren Darlehen zum Jahresbeginn 101 Haushaltsquerschnitt des Finanzhaushaltes 2025 und 2026 Anlage 7 (§ 1 Abs. 2 Nr. 3 GemHVO) Aufteilung der Produktbereich nach Kontengruppen 102 an te ilig er Za hl un gs m itt el - üb er sc hu ss /- be da rf au s la uf en de r Ve rw al tu ng s- tä tig ke it Ei nz ah lu ng en au s In ve st iti on s- tä tig ke it Au sz ah lu ng en au s In ve st iti on s- tä tig ke it an te ilig er ve ra ns ch la gt er Fi na nz ie ru ng s- m itt el - üb er sc hu ss /- be da rf (S um m e Sp al te n 1- 3) Ei nz ah lu ng en au s Fi na nz ie ru ng s- tä tig ke it Au sz ah lu ng en au s Fi na nz ie ru ng s- tä tig ke it 1 2 3 4 5 6 EU R EU R EU R EU R EU R EU R H au sh al ts qu er sc hn itt d es F in an zh au sh al ts H au h al ts q u er sc h n it t d es F in an zh au sh al ts 2 02 5 G em ei n d e: 0 1 G em ei n d e B ai n d t 1 Se ite : 12 .1 2. 20 24 D at um : 14 :3 6: 57 U hr ze it: an te ilig er ve ra ns ch la gt er Fi na nz ie ru ng s- m itt el - üb er sc hu ss /- be da rf (S um m e Sp al te n 1- 3, 5, 6) 7 EU R Ve rp fli ch tu ng s- er m äc ht ig un ge n 8 EU R 5. 58 3. 60 0 In ne re V er w al tu ng 11 1. 50 7. 50 0 - 2. 24 6. 80 0 1. 82 9. 30 0 0 0 1. 82 9. 30 0 0 82 .5 00 Si ch er he it un d O rd nu ng 12 8 02 .1 00 -3 13 .1 00 - 1. 03 2. 70 0 0 0 - 1. 03 2. 70 0 0 1. 06 8. 90 0 Sc hu ltr äg er au fg ab en 21 3. 49 6. 00 0 -9 22 .6 50 - 3. 34 9. 75 0 0 0 - 3. 34 9. 75 0 0 0 Th ea te r, Ko nz er te , M us ik sc hu le n 26 0 - 70 .8 50 - 70 .8 50 0 0 - 70 .8 50 0 0 Vo lk sh oc hs ch ul en , B ib lio th ek en , k ul tu rp äd ag og is ch e Ei nr ic ht un ge n 27 30 .0 00 - 33 .2 00 - 63 .2 00 0 0 - 63 .2 00 0 0 So ns tig e Ku ltu rp fle ge 28 0 - 28 .1 50 - 28 .1 50 0 0 - 28 .1 50 0 0 Fö rd er un g vo n Ki rc he ng em ei nd en u nd s on st ig en R el ig io ns ge m ei ns ch af te n 29 0 - 60 0 - 60 0 0 0 - 60 0 0 0 So zi al e H ilf en 31 3 05 .0 00 46 .2 50 -2 58 .7 50 0 0 -2 58 .7 50 0 0 Ki nd er -, Ju ge nd - u nd F am ilie nh ilf e 36 94 .8 00 - 1. 94 5. 95 0 - 2. 04 0. 75 0 0 0 - 2. 04 0. 75 0 0 0 G es un dh ei ts di en st e 41 0 -4 .2 00 -4 .2 00 0 0 -4 .2 00 0 1 25 .0 00 Sp or t u nd B äd er 42 4 31 .0 00 -1 46 .0 00 -4 52 .0 00 0 0 -4 52 .0 00 -5 00 .0 00 1. 25 0. 00 0 R äu m lic he P la nu ng u nd E nt w ic kl un g 51 7 62 .5 00 -6 83 .8 00 -1 96 .3 00 0 0 -1 96 .3 00 0 4 31 .7 00 Ve r- un d En ts or gu ng 53 3. 16 0. 00 0 88 .8 00 - 2. 63 9. 50 0 0 0 - 2. 63 9. 50 0 0 9 85 .0 00 Ve rk eh rs flä ch en u nd -a nl ag en , Ö PN V 54 2. 98 6. 00 0 -3 66 .0 00 - 2. 36 7. 00 0 0 0 - 2. 36 7. 00 0 0 0 N at ur - u nd L an ds ch af ts pf le ge , F rie dh of sw es en 55 1 47 .5 00 - 58 .5 00 -2 06 .0 00 0 0 -2 06 .0 00 0 0 W irt sc ha ft un d To ur is m us 57 51 .5 00 -1 81 .6 00 -2 33 .1 00 0 0 -2 33 .1 00 0 6. 00 0. 00 0 Al lg em ei ne F in an zw irt sc ha ft 61 0 6. 39 5. 80 0 1 2. 39 5. 80 0 1. 00 0. 00 0 1 50 .0 00 1 3. 24 5. 80 0 0 ** * E nd e de r Li st e "H au ha lts qu er sc hn itt d es F in an zh au sh al ts " ** * 1 5 .5 2 6 .7 0 0 S u m m e 1 3 .7 7 3 .9 0 0 - 4 7 0 .5 5 0 1 .2 8 2 .2 5 0 1 .0 0 0 .0 0 0 1 5 0 .0 0 0 2 .1 3 2 .2 5 0 - 5 0 0 .0 0 0 103 an te ilig er Za hl un gs m itt el - üb er sc hu ss /- be da rf au s la uf en de r Ve rw al tu ng s- tä tig ke it Ei nz ah lu ng en au s In ve st iti on s- tä tig ke it Au sz ah lu ng en au s In ve st iti on s- tä tig ke it an te ilig er ve ra ns ch la gt er Fi na nz ie ru ng s- m itt el - üb er sc hu ss /- be da rf (S um m e Sp al te n 1- 3) Ei nz ah lu ng en au s Fi na nz ie ru ng s- tä tig ke it Au sz ah lu ng en au s Fi na nz ie ru ng s- tä tig ke it 1 2 3 4 5 6 EU R EU R EU R EU R EU R EU R H au sh al ts qu er sc hn itt d es F in an zh au sh al ts H au h al ts q u er sc h n it t d es F in an zh au sh al ts 2 02 6 G em ei n d e: 0 1 G em ei n d e B ai n d t 2 Se ite : 12 .1 2. 20 24 D at um : 14 :3 6: 57 U hr ze it: an te ilig er ve ra ns ch la gt er Fi na nz ie ru ng s- m itt el - üb er sc hu ss /- be da rf (S um m e Sp al te n 1- 3, 5, 6) 7 EU R Ve rp fli ch tu ng s- er m äc ht ig un ge n 8 EU R 1. 00 0. 00 0 In ne re V er w al tu ng 11 5 91 .0 00 - 2. 23 8. 65 0 - 1. 82 9. 65 0 0 0 - 1. 82 9. 65 0 0 30 .1 00 Si ch er he it un d O rd nu ng 12 27 .2 50 -3 12 .1 00 -3 09 .2 50 0 0 -3 09 .2 50 0 8 00 .0 00 Sc hu ltr äg er au fg ab en 21 85 .0 00 -6 89 .4 00 25 .6 00 0 0 25 .6 00 0 0 Th ea te r, Ko nz er te , M us ik sc hu le n 26 0 - 61 .2 50 - 61 .2 50 0 0 - 61 .2 50 0 0 Vo lk sh oc hs ch ul en , B ib lio th ek en , k ul tu rp äd ag og is ch e Ei nr ic ht un ge n 27 5 .0 00 - 34 .0 00 - 39 .0 00 0 0 - 39 .0 00 0 0 So ns tig e Ku ltu rp fle ge 28 0 - 26 .4 50 - 26 .4 50 0 0 - 26 .4 50 0 0 Fö rd er un g vo n Ki rc he ng em ei nd en u nd s on st ig en R el ig io ns ge m ei ns ch af te n 29 0 - 60 0 - 60 0 0 0 - 60 0 0 0 So zi al e H ilf en 31 5 .0 00 25 .4 50 20 .4 50 0 0 20 .4 50 0 0 Ki nd er -, Ju ge nd - u nd F am ilie nh ilf e 36 14 .4 00 - 2. 16 2. 40 0 - 2. 17 6. 80 0 0 0 - 2. 17 6. 80 0 0 0 G es un dh ei ts di en st e 41 0 -4 .2 00 -4 .2 00 0 0 -4 .2 00 0 5 14 .0 00 Sp or t u nd B äd er 42 1. 02 7. 00 0 -1 38 .0 00 -6 51 .0 00 0 0 -6 51 .0 00 0 2. 15 0. 00 0 R äu m lic he P la nu ng u nd E nt w ic kl un g 51 1. 30 0. 00 0 -6 59 .8 00 1 90 .2 00 0 0 1 90 .2 00 0 4 31 .7 00 Ve r- un d En ts or gu ng 53 1. 18 5. 00 0 1 18 .2 00 -6 35 .1 00 0 0 -6 35 .1 00 0 0 Ve rk eh rs flä ch en u nd -a nl ag en , Ö PN V 54 9 25 .7 50 -5 11 .1 00 - 1. 43 6. 85 0 0 0 - 1. 43 6. 85 0 0 0 N at ur - u nd L an ds ch af ts pf le ge , F rie dh of sw es en 55 27 .5 00 - 69 .3 00 - 96 .8 00 0 0 - 96 .8 00 0 0 W irt sc ha ft un d To ur is m us 57 15 .0 00 -1 90 .1 00 -2 05 .1 00 0 0 -2 05 .1 00 0 0 Al lg em ei ne F in an zw irt sc ha ft 61 0 6. 42 7. 20 0 6. 42 7. 20 0 1. 00 0. 00 0 2 50 .0 00 7. 17 7. 20 0 0 ** * E nd e de r Li st e "H au ha lts qu er sc hn itt d es F in an zh au sh al ts " ** * 4 .9 2 5 .8 0 0 S u m m e 5 .2 0 7 .9 0 0 - 5 2 6 .5 0 0 - 8 0 8 .6 0 0 1 .0 0 0 .0 0 0 2 5 0 .0 0 0 - 5 8 .6 0 0 0 104 Teilergebnishaushalt Teilhaushalt 1 Innere Verwaltung Produktbereich 11.10-11.33 2025 und 2026 einschließlich mittelfristiger Finanzplanung Anlage 8 (zu § 85 GemO, §§ 4 Abs. 3 und 9 GemHVO) Produktbereiche 11.10-11.33 105 Steuerung und Organisation (Gemeinderat/Bürgermeister) Steuerung und Organisation (Gemeinderat/Bürgermeister)11100000 1110000000 Unterprodukt Leistung Steuerung Steuerung und Organisation1110 111000 Produktgruppe Produkt Innere Verwaltung11Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 1Seite : 06.12.2024Datum: 11:39:38Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 1.0001.000+ 1.0001.445,00 1.000 1.0001.000 31610000 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten 1.000 1.0001.000 1.0001.445,00 1.000 1.000 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 2.0002.000+ 2.0002.028,00 2.000 2.0002.000 34610000 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 0 00 028,00 0 0 34618000 Kostenersätze allgemein 2.000 2.0002.000 2.0002.000,00 2.000 2.000 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 17.50016.500+ 18.00017.556,00 18.000 18.00018.000 34850000 Erträge aus Kostenerstattungen, Kostenumlagen von verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen 17.500 18.00016.500 18.00017.556,00 18.000 EB WV, Abwasser 18.000 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 21.029,00=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 20.50019.500 21.000 21.000 21.00021.000 12 Personalaufwendungen -363.400-363.500- -375.450-161.766,52 -378.750 -389.850-369.850 40110000 Beamte Dienstaufwendungen -141.600 -145.900-167.500 -149.500-162.195,52 -151.700 -159.300 40120000 Beschäftigte Dienstaufwendungen -10.500 -10.8000 -11.1000,00 -11.300 -11.800 40123000 Leistungsentgelt § 18 TvöD -200 -2500 -2500,00 -250 -250 40210000 Beamte Beiträge zu Versorgungskassen -151.100 -151.100-145.000 -151.1000,00 -151.100 -151.000 40220000 Beschäftigte Beiträge zu Versorgungskassen -900 -9000 -1.0000,00 -1.000 -1.000 40320000 Beschäftigte Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung -2.300 -2.4000 -2.5000,00 -2.500 -2.600 40410000 Beihilfen und Unterstützungsleistungen für Bedienstete -56.800 -58.500-51.000 -60.000429,00 -60.900 -63.900 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -36.600-52.000- -36.100-19.265,37 -48.100 -36.100-47.100 42210000 Unterhaltung des beweglichen Vermögens -500 -500-500 -5000,00 -500 -500 42220000 Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen, sofern nicht in speziellerem Konto zu verbuchen -5.000 -5.000-12.000 -5.000-608,49 -5.000 EDV Geräte, Laptop, Tablets, evtl. Anschaffung EDV-Geräte neue Gemeinderäte für RIS, sofern nowendig. -5.000 42510000 Haltung von Fahrzeugen -1.600 -1.600-1.600 -1.600-509,03 -1.600 Steuern und Versicherung: 600 €, Kundendienst: 1000 € -1.600 42611000 Aus- und Weiterbildung -3.000 -2.500-2.400 -2.500-2.566,17 -2.500 -2.500 42720000 Aufwendungen für EDV -3.000 -3.000-3.000 -3.000-2.352,63 -3.000 Wartung Ratsinformationssystem -3.000 106 Steuerung und Organisation (Gemeinderat/Bürgermeister) Steuerung und Organisation (Gemeinderat/Bürgermeister)11100000 1110000000 Unterprodukt Leistung Steuerung Steuerung und Organisation1110 111000 Produktgruppe Produkt Innere Verwaltung11Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 2Seite : 06.12.2024Datum: 11:39:38Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 42790000 Sonstige Aufwendungen für Sachleistungen -2.000 -2.000-2.000 -2.0000,00 -2.000 Ansatz Stadtradeln / Banner / Werbung / Plakate / Gestaltungskosten -2.000 42791000 Ehrungen und Jubilare -8.000 -8.000-8.000 -8.000-5.262,25 -8.000 -8.000 42792000 Dankeschönfest für Ehrenamtliche, Sportler- und Blutspenderehrung 0 -11.000-9.000 00,00 -12.000 Ehrenamtsfest alle 2 Jahre - nächstes Ehrenamtsfest 2026 0 42793000 Sitzungen, Tagungen, Dekoration, Gemeinderat -13.500 -13.500-13.500 -13.500-7.966,80 -13.500 Aufwendungen Gemeinderat; Klausurtagung, Jahresabschluss etc. -13.500 15 Abschreibungen -4.200-4.200- -4.200-3.782,00 -4.200 -4.200-4.200 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -4.200 -4.200-4.200 -4.200-3.782,00 -4.200 Abschreibungen Dienst-PKW etc. -4.200 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen 00- 00,00 0 00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -25.800-23.800- -24.800-17.331,73 -24.800 -24.800-24.800 44110000 Sonstige Personal- und Versorgungsaufwendungen -200 -2000 -200-160,00 -200 -200 44210000 Aufwendungen für ehrenamtliche und sonstige Tätigkeit -16.000 -16.000-18.000 -16.000-11.557,50 -16.000 Sitzungsgelder, ehrenamtliche Entschädigung, EDV-Infrastruktur -16.000 44220000 Verfügungsmittel (§13 Satz 1 Nr. 1 GemHVO) -2.000 -2.000-1.500 -2.000-1.578,24 -2.000 -2.000 44311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen -1.700 -1.700-1.000 -1.700-1.289,88 -1.700 Öffentliche Bekanntmachungen inkl. Wartung Ratsinformationssystem -1.700 44313000 Bücher und Zeitschriften Geschäftsaufwendungen -1.500 -500-500 -500-427,90 -500 -500 44314100 Portokosten Geschäftsaufwendungen -1.500 -1.500-1.500 -1.500-670,07 -1.500 Post- und Fernmeldegebühren -1.500 44315000 Dienstreisen, Fahrtkostenersätze Geschäftsaufwendungen -400 -400-400 -400-107,80 -400 -400 44316000 Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche Kosten Geschäftsaufwendungen -500 -500-500 -5000,00 -500 -500 44410000 Steuern, Versicherungen, Schadensfälle, Sonderabgaben -2.000 -2.000-400 -2.000-1.540,34 -2.000 -2.000 -202.145,62=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -430.000-443.500 -440.550 -455.850 -454.950-445.950 -181.116,62=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -409.500-424.000 -419.550 -434.850 -433.950-424.950 21 Erträge aus internen Leistungen 410.000424.000+ 420.050181.586,62 435.350 434.450425.450 107 Steuerung und Organisation (Gemeinderat/Bürgermeister) Steuerung und Organisation (Gemeinderat/Bürgermeister)11100000 1110000000 Unterprodukt Leistung Steuerung Steuerung und Organisation1110 111000 Produktgruppe Produkt Innere Verwaltung11Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 3Seite : 06.12.2024Datum: 11:39:38Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 38110000 Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 410.000 425.450424.000 420.050181.586,62 435.350 434.450 22 Aufwendungen für interne Leistungen -5000- -500-470,00 -500 -500-500 48120000 Kalkulatorische Zinsen -500 -5000 -500-470,00 -500 -500 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 181.116,62=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) 409.500424.000 419.550 434.850 433.950424.950 0,00=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) 00 0 0 00 108 Presse Öffentlichkeitsarbeit Mitteilungsblatt Repräsentationen Bürobedarf Presse Öffentlichkeitsarbeit Mitteilungsblatt Repräsentationen Bürobedarf11140000 1114000000 Unterprodukt Leistung Presse Öffentlichkeitsarbeit Mitteilungsblatt Repräsentationen Bürobedarf Zentrale Funktionen1114 111400 Produktgruppe Produkt Innere Verwaltung11Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 4Seite : 06.12.2024Datum: 11:39:38Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 5050+ 50450,00 50 5050 33111000 Allgemeine Verwaltungsgebühren 50 5050 50450,00 50 50 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 23.50024.000+ 23.50023.382,96 23.500 23.50023.500 34210000 Erträge aus Verkauf 23.500 23.50024.000 23.50023.374,00 23.500 Verkauf Amtsblatt (MwSt - relevant) 23.500 34610000 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 0 00 08,96 0 0 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 1.6001.500+ 1.6001.588,90 1.600 1.6001.600 34850000 Erträge aus Kostenerstattungen, Kostenumlagen von verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen 1.600 1.6001.500 1.6001.588,90 1.600 Erstattung Verwaltungsaufw. Sekretariat WV, Abw. 1.600 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 25.421,86=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 25.15025.550 25.150 25.150 25.15025.150 12 Personalaufwendungen -57.950-69.400- -60.450-127.137,17 -61.050 -62.750-59.850 40120000 Beschäftigte Dienstaufwendungen -44.000 -45.500-53.300 -45.600-98.545,95 -46.000 -47.000 40123000 Leistungsorientierte Bezahlung -700 -7000 -800-1.174,60 -800 -800 40220000 Beschäftigte Beiträge zu Versorgungskassen -3.200 -3.300-4.050 -3.400-5.130,80 -3.500 -3.600 40320000 Beschäftigte Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung -10.000 -10.300-12.000 -10.600-22.285,82 -10.700 -11.300 40410000 Beihilfen und Unterstützungsleistungen für Bedienstete -50 -50-50 -500,00 -50 -50 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -7.000-4.000- -4.500-1.875,57 -4.500 -4.500-5.500 42210000 Unterhaltung des beweglichen Vermögens -500 -500-500 -500-192,75 -500 -500 42220000 Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen, sofern nicht in speziellerem Konto zu verbuchen -3.500 -2.000-500 -1.000-156,41 -1.000 Social-Media (Programm zum Bearbeiten + Tablets), Gestaltungs- und Druckkosten Flyer, Plakate, Banner, Präsente, Stadtradeln) -1.000 42610000 Hauptkonto persönliche Ausrüstungsgegenstände -500 -500-500 -5000,00 -500 Verbesserungsvorschläge/ Förderung der Betriebsgemeinschaft -500 109 Presse Öffentlichkeitsarbeit Mitteilungsblatt Repräsentationen Bürobedarf Presse Öffentlichkeitsarbeit Mitteilungsblatt Repräsentationen Bürobedarf11140000 1114000000 Unterprodukt Leistung Presse Öffentlichkeitsarbeit Mitteilungsblatt Repräsentationen Bürobedarf Zentrale Funktionen1114 111400 Produktgruppe Produkt Innere Verwaltung11Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 5Seite : 06.12.2024Datum: 11:39:38Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 42611000 Aus- und Weiterbildung -1.500 -1.500-1.500 -1.500-620,00 -1.500 -1.500 42910000 Sonstige sächlicher Zweckaufwand -1.000 -1.000-1.000 -1.000-906,41 -1.000 -1.000 15 Abschreibungen -200-1.000- -200-172,00 -200 -200-200 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -200 -200-1.000 -200-168,00 -200 -200 47227000 Abschreibungen auf Forderungen aus Ertägen aus Verkauf 0 00 0-4,00 0 0 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen 00- 00,00 0 00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -73.500-57.400- -68.500-63.400,06 -68.500 -68.500-68.500 44110000 Sonstige Personal- und Versorgungsaufwendungen 0 00 0-5.194,00 0 0 44290000 Mitgliedsbeiträge an Verbände/Vereine -5.000 -5.000-4.600 -5.000-4.521,76 -5.000 Mitgliedsbeiträge Gemeindetag 0,80 Euro/EW, Landschaftserhaltungsverband -5.000 44310300 Veranstaltungen, Einweihungen -10.000 -5.0000 -5.0000,00 -5.000 Einweihungen Ortsmitte, Klosterwiesenschule und Feuerwehrhaus/Bauhof -5.000 44311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen -35.000 -35.000-30.100 -35.000-34.173,35 -35.000 Geschäftsausgaben, Bürobedarf, (Wahlen), Beschaffung neuer Richtlinien und Vorgaben, Farbseiten Amtsblatt -35.000 44312000 Kopierer Geschäftsaufwendungen -1.200 -1.200-1.200 -1.200-863,08 -1.200 -1.200 44313000 Bücher und Zeitschriften Geschäftsaufwendungen -2.000 -2.000-2.800 -2.000-2.307,15 -2.000 Bücher und Zeitschriften, Zeitschrift UmweltBriefe, Schwäbische ZeitungAbo Staatsanzeiger BW Jahresabo Premium, Lieferung Heft "Im Oberland", Abo Gt-info, Wanderkarten Altdorfer Wald, Im Oberland, Kommunaler Aktenplan 21 -2.000 44314100 Portokosten Geschäftsaufwendungen -11.700 -11.700-11.700 -11.700-9.642,25 -11.700 -11.700 44314200 Telefonkosten Geschäftsaufwendungen -600 -600-1.500 -600-473,27 -600 -600 44314300 Internetkosten Geschäftsaufwendungen -7.000 -7.000-4.500 -7.000-6.225,20 -7.000 Homepage Jahresgebühr -7.000 44316000 Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche Kosten Geschäftsaufwendungen -1.000 -1.000-1.000 -1.0000,00 -1.000 -1.000 -192.584,80=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -138.650-131.800 -133.650 -134.250 -135.950-134.050 -167.162,94=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -113.500-106.250 -108.500 -109.100 -110.800-108.900 21 Erträge aus internen Leistungen 113.600106.250+ 108.600167.232,94 109.200 110.900109.000 38110000 Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 113.600 109.000106.250 108.600167.232,94 109.200 110.900 22 Aufwendungen für interne Leistungen -1000- -100-70,00 -100 -100-100 110 Presse Öffentlichkeitsarbeit Mitteilungsblatt Repräsentationen Bürobedarf Presse Öffentlichkeitsarbeit Mitteilungsblatt Repräsentationen Bürobedarf11140000 1114000000 Unterprodukt Leistung Presse Öffentlichkeitsarbeit Mitteilungsblatt Repräsentationen Bürobedarf Zentrale Funktionen1114 111400 Produktgruppe Produkt Innere Verwaltung11Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 6Seite : 06.12.2024Datum: 11:39:38Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 48120000 Kalkulatorische Zinsen -100 -1000 -100-70,00 -100 -100 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 167.162,94=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) 113.500106.250 108.500 109.100 110.800108.900 0,00=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) 00 0 0 00 111 Zentrale Dienstleistungen, EDV und Telekommunikation Zentrale Dienstleistungen, EDV und Telekommunikation11200000 1120000000 Unterprodukt Leistung Zentrale Dienstleistungen, EDV und Telekommunikation Organisation und EDV1120 112000 Produktgruppe Produkt Innere Verwaltung11Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 7Seite : 06.12.2024Datum: 11:39:38Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 01.428,00 0 00 31610000 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten 0 00 01.428,00 0 0 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 00+ 031,99 0 00 34210000 Erträge aus Verkauf 0 00 031,99 0 0 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 3.0003.000+ 3.0000,00 3.000 3.0003.000 34850000 Erträge aus Kostenerstattungen, Kostenumlagen von verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen 3.000 3.0003.000 3.0000,00 3.000 Erstattung Vewaltungsaufw. EDV WV und Abw. 3.000 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 1.459,99=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 3.0003.000 3.000 3.000 3.0003.000 12 Personalaufwendungen -51.200-44.600- -53.900-73.569,00 -54.900 -57.500-52.800 40110000 Beamte Dienstaufwendungen -2.600 -2.7000 -2.700-32.502,89 -2.800 -2.900 40120000 Beschäftigte Dienstaufwendungen -36.000 -37.100-34.750 -38.000-31.521,07 -38.600 -40.500 40123000 Leistungsorientierte Bezahlung -700 -7000 -700-458,94 -800 -800 40220000 Beschäftigte Beiträge zu Versorgungskassen -3.100 -3.200-2.900 -3.200-2.644,42 -3.300 -3.400 40320000 Beschäftigte Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung -7.400 -7.600-6.900 -7.800-6.595,68 -7.900 -8.300 40410000 Beihilfen und Unterstützungsleistungen für Bedienstete -1.400 -1.500-50 -1.500154,00 -1.500 -1.600 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -33.000-30.500- -36.000-24.378,93 -36.000 -36.000-38.000 42220000 Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen, sofern nicht in speziellerem Konto zu verbuchen -7.000 -7.000-6.500 -7.000-6.127,26 -7.000 Ersatzbeschaffung Telefone, Drucker, ThinClients, PC, Monitore -7.000 42611000 Aus- und Weiterbildung -1.000 -1.000-1.000 -1.000-566,50 -1.000 -1.000 42720000 Aufwendungen für EDV -25.000 -30.000-23.000 -28.000-17.685,17 -28.000 Sicherung Daten ins Rechenzentrum, Wartung EDV durch ext. Firma, Wartung Regisafe, Unterhaltung EDV, Wartung Rathaus-Service Portal -28.000 15 Abschreibungen -40.000-20.000- -45.000-19.150,82 -45.000 -45.000-45.000 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -40.000 -45.000-20.000 -45.000-19.150,82 -45.000 inkl. neuer Server -45.000 112 Zentrale Dienstleistungen, EDV und Telekommunikation Zentrale Dienstleistungen, EDV und Telekommunikation11200000 1120000000 Unterprodukt Leistung Zentrale Dienstleistungen, EDV und Telekommunikation Organisation und EDV1120 112000 Produktgruppe Produkt Innere Verwaltung11Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 8Seite : 06.12.2024Datum: 11:39:38Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen 00- 00,00 0 00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -100-3.800- -100-1.280,00 -100 -100-100 44110000 Sonstige Personal- und Versorgungsaufwendungen -100 -1000 -100-1.280,00 -100 -100 44312000 Kopierer Geschäftsaufwendungen 0 0-3.000 00,00 0 0 44314100 Portokosten Geschäftsaufwendungen 0 0-100 00,00 0 0 44314200 Telefonkosten Geschäftsaufwendungen 0 0-600 00,00 0 0 44314300 Internetkosten Geschäftsaufwendungen 0 0-100 00,00 0 0 -118.378,75=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -124.300-98.900 -135.000 -136.000 -138.600-135.900 -116.918,76=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -121.300-95.900 -132.000 -133.000 -135.600-132.900 21 Erträge aus internen Leistungen 121.30095.900+ 132.000117.452,76 133.000 135.600132.900 38110000 Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 121.300 132.90095.900 132.000117.452,76 133.000 135.600 22 Aufwendungen für interne Leistungen 00- 00,00 0 00 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 117.452,76=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) 121.30095.900 132.000 133.000 135.600132.900 534,00=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) 00 0 0 00 113 Personalwesen Personalwesen11210000 1121000000 Unterprodukt Leistung Personalwesen, Personalentwicklung Personalwesen1121 112100 Produktgruppe Produkt Innere Verwaltung11Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 9Seite : 06.12.2024Datum: 11:39:38Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 0500+ 00,00 0 00 34610000 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 0 0500 00,00 0 0 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 500500+ 5000,00 500 500500 34850000 Erträge aus Kostenerstattungen, Kostenumlagen von verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen 500 500500 5000,00 500 500 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 0,00=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 5001.000 500 500 500500 12 Personalaufwendungen -170.600-118.150- -174.950-327.743,18 -176.150 -180.450-172.950 40110000 Beamte Dienstaufwendungen -28.100 -28.900-8.000 -29.700-7.333,15 -30.100 -31.600 40120000 Beschäftigte Dienstaufwendungen -26.800 -27.600-44.650 -28.200-14.649,30 -28.700 -30.100 40123000 Leistungsentgelt § 18 TvöD -500 -5500 -5500,00 -550 -550 40210000 Beamte Beiträge zu Versorgungskassen -91.700 -91.700-58.000 -91.700-300.727,53 -91.700 Versorgungsumlage wurde in der Planung auf 110/1121/1122/5110 verteilt -91.700 40220000 Beschäftigte Beiträge zu Versorgungskassen -2.300 -2.400-1.300 -2.400-1.214,45 -2.400 -2.600 40320000 Beschäftigte Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung -5.900 -6.100-3.150 -6.300-3.838,55 -6.300 -6.700 40410000 Beihilfen und Unterstützungsleistungen für Bedienstete -15.300 -15.700-3.050 -16.10019,80 -16.400 -17.200 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -400-400- -4000,00 -400 -400-400 42611000 Aus- und Weiterbildung -400 -400-400 -4000,00 -400 -400 15 Abschreibungen 00- 00,00 0 00 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen 00- 00,00 0 00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -106.950-105.800- -106.800-104.233,71 -106.800 -106.800-106.800 44110000 Sonstige Personal- und Versorgungsaufwendungen -18.500 -18.500-17.500 -18.500-16.214,51 -18.500 -18.500 44311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen -32.000 -32.000-32.000 -32.000-33.719,39 -32.000 Rechenzentrum Personalkosten -32.000 44313000 Bücher und Zeitschriften Geschäftsaufwendungen -2.100 -2.100-2.100 -2.100-2.203,51 -2.100 -2.100 114 Personalwesen Personalwesen11210000 1121000000 Unterprodukt Leistung Personalwesen, Personalentwicklung Personalwesen1121 112100 Produktgruppe Produkt Innere Verwaltung11Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 10Seite : 06.12.2024Datum: 11:39:38Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 44314100 Portokosten Geschäftsaufwendungen -50 -50-50 -50-8,30 -50 -50 44314200 Telefonkosten Geschäftsaufwendungen -500 -500-500 -500-196,80 -500 -500 44315000 Dienstreisen, Fahrtkostenersätze Geschäftsaufwendungen -300 -150-150 -1500,00 -150 -150 44410000 Steuern, Versicherungen, Schadensfälle, Sonderabgaben -53.500 -53.500-53.500 -53.500-51.891,20 -53.500 Unfallversicherung, Versicherungen WGV -53.500 -431.976,89=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -277.950-224.350 -282.150 -283.350 -287.650-280.150 -431.976,89=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -277.450-223.350 -281.650 -282.850 -287.150-279.650 21 Erträge aus internen Leistungen 277.450223.350+ 281.650431.976,89 282.850 287.150279.650 38110000 Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 277.450 279.650223.350 281.650431.976,89 282.850 287.150 22 Aufwendungen für interne Leistungen 00- 00,00 0 00 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 431.976,89=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) 277.450223.350 281.650 282.850 287.150279.650 0,00=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) 00 0 0 00 115 Finanzverwaltung, Kasse, Abgabenwesen Finanzverwaltung, Kasse, Abgabenwesen11220000 1122000000 Unterprodukt Leistung Finanzverwaltung, Kasse, Abgabenwesen Finanzverwaltung, Kasse1122 112200 Produktgruppe Produkt Innere Verwaltung11Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 11Seite : 06.12.2024Datum: 11:39:38Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 04.178,62 0 00 33111000 Allgemeine Verwaltungsgebühren 0 00 04.178,62 0 0 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 00+ 00,01 0 00 34610000 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 0 00 00,01 0 Kostenersätze 0 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 67.50071.500+ 71.50085.130,15 71.500 71.50071.500 34850000 Erträge aus Kostenerstattungen, Kostenumlagen von verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen 67.500 71.50071.500 71.50085.130,15 71.500 Erstattung Verwaltungsaufwand WV, Abw., Nahwärme 71.500 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 9.0007.000+ 8.0004.738,34 8.000 8.0008.000 35620000 Säumniszuschläge, Zinsen auf Abgaben und dgl. 9.000 8.0007.000 8.0004.072,84 8.000 Nachzahlungszinsen, Senkung Zinsen § 233 a AO, Säumniszuschläge, Mahngebühren 8.000 35831000 Erträge aus der Auflösung oder Herabsetzung von Wertberichtigungen auf Forderungen (Einzelwertberichtigungen, Pauschalwertberichtigungen) 0 00 0665,50 0 0 94.047,12=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 76.50078.500 79.500 79.500 79.50079.500 12 Personalaufwendungen -398.600-333.900- -417.000-276.084,85 -422.000 -439.600-408.600 40110000 Beamte Dienstaufwendungen -125.300 -129.100-116.200 -132.300-141.224,10 -134.300 -141.000 40120000 Beschäftigte Dienstaufwendungen -120.800 -124.500-110.600 -127.600-103.025,45 -129.500 -136.000 40123000 Leistungsorientierte Bezahlung -2.200 -2.3000 -2.400-1.679,87 -2.400 -2.500 40210000 Beamte Beiträge zu Versorgungskassen -71.700 -71.700-45.000 -71.7000,00 -71.700 -71.700 40220000 Beschäftigte Beiträge zu Versorgungskassen -10.200 -10.500-9.250 -10.800-8.666,84 -10.900 -11.500 40320000 Beschäftigte Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung -25.600 -26.400-22.500 -27.000-21.774,59 -27.400 -28.800 40410000 Beihilfen und Unterstützungsleistungen für Bedienstete -42.800 -44.100-30.350 -45.200286,00 -45.800 Beihilfen, Unterstützungen und dergleichen -48.100 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -7.300-9.800- -7.800-775,40 -7.800 -7.800-7.800 42210000 Unterhaltung des beweglichen Vermögens -300 -300-300 -3000,00 -300 Geräte und Ausstattungsgegenstände -300 116 Finanzverwaltung, Kasse, Abgabenwesen Finanzverwaltung, Kasse, Abgabenwesen11220000 1122000000 Unterprodukt Leistung Finanzverwaltung, Kasse, Abgabenwesen Finanzverwaltung, Kasse1122 112200 Produktgruppe Produkt Innere Verwaltung11Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 12Seite : 06.12.2024Datum: 11:39:38Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 42220000 Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen, sofern nicht in speziellerem Konto zu verbuchen -1.000 -1.500-1.500 -1.500-7,99 -1.500 Ersatzbeschaffung EDV, Handy -1.500 42611000 Aus- und Weiterbildung -6.000 -6.000-8.000 -6.000-767,41 -6.000 Aus-, Forbildung, Umschulung, Verwaltungsfachwirt, Fortbildung Kämmerei - § 2b UStG, steuerliches Einlagekonto, Umstellung Finanzwesenprogramm -6.000 15 Abschreibungen -2.350-2.500- -1.950-3.939,23 -1.500 -1.500-2.350 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -850 -8500 -450-828,00 0 0 47229001 Abschreibungen auf Forderungen aus Säumniszuschlägen, Zinsen auf Abgaben u. dgl. 0 00 0-1.385,98 0 0 47229020 Abschreibungen auf Forderungen aus Säumniszuschlägen, Zinsen auf Abgaben u. dgl. -1.500 -1.500-2.500 -1.500-1.725,25 -1.500 -1.500 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen -10.000-10.000- -10.000-6.659,08 -10.000 -10.000-10.000 43730000 Umlage an die Gemeindeprüfungsanstalt -10.000 -10.000-10.000 -10.000-6.659,08 -10.000 Regelumlage 0,60 € pro Einwohner, GPA-Prüfungen werden auch auf das Produkt Finanzverwaltung gebucht, nächste Finanzprüfung 2025 -10.000 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -29.400-24.350- -27.900-22.287,19 -27.900 -27.900-27.900 44110000 Sonstige Personal- und Versorgungsaufwendungen -1.500 -1.500-1.000 -1.500-5.840,00 -1.500 Personalnebenausgaben -1.500 44290000 Mitgliedsbeiträge an Verbände/Vereine -100 -100-50 -100-80,00 -100 Mitgliedsbeiträge an Verbände und Vereine -100 44311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen -9.700 -8.000-8.000 -8.000-6.885,37 -8.000 EDV Ausgaben Programm Finanzverwaltung etc. - Aufteilung auch auf EB WV und ABW -8.000 44311100 Kassenfehlbetrag Geschäftsaufwendungen 0 00 0-0,02 0 0 44313000 Bücher und Zeitschriften Geschäftsaufwendungen -800 -800-800 -800-101,18 -800 Bücher und Zeitschriften -800 44314100 Portokosten Geschäftsaufwendungen -1.200 -1.200-1.200 -1.2000,00 -1.200 Post- und Fernmeldegebühren -1.200 44314200 Telefonkosten Geschäftsaufwendungen -1.000 -1.000-1.000 -1.000-846,02 -1.000 -1.000 44315000 Dienstreisen, Fahrtkostenersätze Geschäftsaufwendungen -300 -300-300 -300-104,61 -300 Dienstreisen -300 44316000 Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche Kosten Geschäftsaufwendungen -5.000 -5.000-5.000 -5.000-1.692,42 -5.000 Auslagen Gerichtsvollzieher, Ausgaben hinsichtlich steuerrechtlicher Vorgaben, Einlagekonto, Steuererklärungen -5.000 117 Finanzverwaltung, Kasse, Abgabenwesen Finanzverwaltung, Kasse, Abgabenwesen11220000 1122000000 Unterprodukt Leistung Finanzverwaltung, Kasse, Abgabenwesen Finanzverwaltung, Kasse1122 112200 Produktgruppe Produkt Innere Verwaltung11Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 13Seite : 06.12.2024Datum: 11:39:38Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 44317000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen (Gebühren etc.) -5.800 -6.000-2.000 -6.000-5.897,39 -6.000 Sonstige Geschäftsausgaben, Wesentliche Erhöhung der Kontoführungsgebühren -6.000 44820000 Erstattungszinsen Gewerbesteuer -4.000 -4.000-5.000 -4.000-840,18 -4.000 Erstattungszinsen Gewerbesteuer, Reduzierung wegen § 233 a AO -4.000 -309.745,75=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -447.650-380.550 -464.650 -469.200 -486.800-456.650 -215.698,63=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -371.150-302.050 -385.150 -389.700 -407.300-377.150 21 Erträge aus internen Leistungen 371.250302.050+ 385.250215.761,63 389.800 407.400377.250 38110000 Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 371.250 377.250302.050 385.250215.761,63 389.800 407.400 22 Aufwendungen für interne Leistungen -1000- -100-63,00 -100 -100-100 48120000 Kalkulatorische Zinsen -100 -1000 -100-63,00 -100 -100 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 215.698,63=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) 371.150302.050 385.150 389.700 407.300377.150 0,00=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) 00 0 0 00 118 Gebäude- und Energiemanagement, Rathaus Gebäude- und Energiemanagement, Rathaus11240000 1124000000 Unterprodukt Leistung Gebäude- und Energiemanagement, Rathaus Grundstücks- und Gebäudemanagement, Techn. Immobilienmanagement1124 112400 Produktgruppe Produkt Innere Verwaltung11Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 14Seite : 06.12.2024Datum: 11:39:38Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 019.090,48 0 00 31410000 Zuweisungen vom Land 0 00 019.090,48 0 Zuweisungen und Zuschüsse vom Land, einmalige Zuweisung 0 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 00+ 022,00 0 00 34610000 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 0 00 022,00 0 Kostenersätze des LRA für die Unterbringung der Asylbewerber 0 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 19.112,48=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 00 0 0 00 12 Personalaufwendungen -35.850-34.000- -37.950-31.695,43 -38.450 -40.350-37.050 40120000 Beschäftigte Dienstaufwendungen -27.300 -28.100-26.300 -28.800-24.065,77 -29.200 -30.700 40123000 Leistungsorientierte Bezahlung -500 -6000 -600-387,35 -600 -600 40220000 Beschäftigte Beiträge zu Versorgungskassen -2.300 -2.400-2.200 -2.500-2.004,40 -2.500 -2.600 40320000 Beschäftigte Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung -5.700 -5.900-5.450 -6.000-5.237,91 -6.100 -6.400 40410000 Beihilfen und Unterstützungsleistungen für Bedienstete -50 -50-50 -500,00 -50 -50 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -157.900-114.900- -80.400-62.611,82 -80.400 -80.400-89.900 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -100.000 -30.000-55.000 -20.000-17.144,65 -20.000 Unterhaltung Grundstücke und bauliche Anlagen - Rathaus Anstrich Sanierung parallel zur Gestaltung Ortsmitte Technik Rathaus, Umbau Eingangsbereich, Bodensanierung (. gespertt), Anstrich außen Grundsteuer Liegenschaften, Fischerareal, Klosterhof, Wohneinheiten 12, 18 Dorfplatz 1; Unterhaltung Rathaus Wartungsverträge (Sanierung Fassade, Böden, Technik) -20.000 42210000 Unterhaltung des beweglichen Vermögens -3.000 -3.000-3.000 -3.000-858,95 -3.000 -3.000 42220000 Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen, sofern nicht in speziellerem Konto zu verbuchen -2.000 -2.0000 -2.000-2.925,98 -2.000 -2.000 119 Gebäude- und Energiemanagement, Rathaus Gebäude- und Energiemanagement, Rathaus11240000 1124000000 Unterprodukt Leistung Gebäude- und Energiemanagement, Rathaus Grundstücks- und Gebäudemanagement, Techn. Immobilienmanagement1124 112400 Produktgruppe Produkt Innere Verwaltung11Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 15Seite : 06.12.2024Datum: 11:39:38Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 42411000 Fernwärme / Heizung -8.000 -10.000-9.000 -10.000-6.249,00 -10.000 -10.000 42412000 Gebäudereinigung Aufwand -31.000 -31.000-31.600 -31.000-24.123,57 -31.000 -31.000 42413000 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand -11.000 -11.000-13.500 -11.500-8.494,11 -11.500 Bewirtschaftungskosten der Grundstücke Stromkosten -11.500 42414000 Aufwand für gebäudebezogene Kosten (Versicherung, Abfall, Wasser, Grundsteuer) -2.900 -2.900-2.800 -2.900-2.815,56 -2.900 Bewirtschaftungskosten der Grundstücke Versicherungskosten, Grundsteuer, Wasser -2.900 15 Abschreibungen -44.000-43.000- -44.000-43.076,99 -44.000 -44.000-44.000 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -44.000 -44.000-43.000 -44.000-43.076,99 -44.000 -44.000 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen 00- 00,00 0 00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -6.600-14.100- -6.600-3.793,34 -6.600 -6.600-6.600 44110000 Sonstige Personalaufwendungen u. a. Stellenanzeigen etc. 0 00 0-1.024,00 0 0 44290000 Mitgliedsbeiträge an Verbände/Vereine -100 -100-100 -100-64,00 -100 Mitgliedsbeiträge Haus- und Grundbesitzerverein Wgt. e.V. -100 44316000 Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche Kosten Geschäftsaufwendungen -2.500 -2.500-10.000 -2.500-595,00 -2.500 Sachverständigenkosten -2.500 44410000 Steuern, Versicherungen, Schadensfälle, Sonderabgaben -4.000 -4.000-4.000 -4.000-2.110,34 -4.000 -4.000 -141.177,58=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -244.350-206.000 -168.950 -169.450 -171.350-177.550 -122.065,10=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -244.350-206.000 -168.950 -169.450 -171.350-177.550 21 Erträge aus internen Leistungen 266.750206.000+ 191.350144.432,10 191.850 193.750199.950 38110000 Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 266.750 199.950206.000 191.350144.432,10 191.850 193.750 22 Aufwendungen für interne Leistungen -22.4000- -22.400-22.367,00 -22.400 -22.400-22.400 48120000 Kalkulatorische Zinsen -22.400 -22.4000 -22.400-22.367,00 -22.400 -22.400 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 122.065,10=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) 244.350206.000 168.950 169.450 171.350177.550 0,00=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) 00 0 0 00 120 Bauhof, Grünanlagen, Werkstätten u. Fahrzeuge Bauhof, Grünanlagen, Werkstätten u. Fahrzeuge11250000 1125000000 Unterprodukt Leistung Bauhof, Grünanlagen, Werkstätten u. Fahrzeuge Grünanlagen, Werkstätten und Fahrzeuge1125 112500 Produktgruppe Produkt Innere Verwaltung11Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 16Seite : 06.12.2024Datum: 11:39:38Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 4.0503.000+ 4.0504.045,00 4.050 4.0504.050 31610000 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten 4.050 4.0503.000 4.0504.045,00 4.050 4.050 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 7.5008.000+ 8.0009.083,21 8.000 8.5008.000 34612000 Allgemeine Kostenersätze 3.000 3.5004.500 3.5002.952,54 3.500 Kosterersätze Steiger 4.000 34618000 Kostenersätze allgemein 4.500 4.5003.500 4.5006.130,67 4.500 Kostenersätze 4.500 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 56.00054.000+ 56.00053.857,39 56.000 56.00056.000 34850000 Erträge aus Kostenerstattungen, Kostenumlagen von verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen 56.000 56.00054.000 56.00053.857,39 56.000 Ersattung Bauhof, EB WV, ABW, Nahwärme 56.000 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 66.985,60=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 67.55065.000 68.050 68.050 68.55068.050 12 Personalaufwendungen -696.850-604.450- -733.050-522.128,85 -745.550 -764.350-718.150 40120000 Beschäftigte Dienstaufwendungen -532.900 -549.400-467.650 -560.000-396.149,32 -570.000 Vergütung der Beschäftigten, 514.900 +18.000 € für Vollzeit eines MA, 531.4000 € +18.000 €. -580.000 40123000 Leistungsorientierte Bezahlung -9.200 -9.4000 -9.700-5.618,64 -9.800 -10.300 40220000 Beschäftigte Beiträge zu Versorgungskassen -43.500 -44.800-39.150 -45.900-35.384,91 -46.600 Beiträge zur Versorgungskasse für Beschäftigte -48.900 40320000 Beschäftigte Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung -111.200 -114.500-97.600 -117.400-84.975,98 -119.100 Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung für Beschäftigte -125.100 40410000 Beihilfen und Unterstützungsleistungen für Bedienstete -50 -50-50 -500,00 -50 Beihilfen, Unterstützungen und dergleichen -50 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -164.850-185.200- -130.550-118.661,50 -130.550 -130.550-186.050 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -30.000 -60.000-60.000 -5.000-6.992,98 -5.000 darunter: Innenanstrich u. Kleinreparaturen, Sanierung Kostenaufteilung - Heizung; 30.000 und 25.000 € Zwsichendecke neue Bauhofhalle (2026 - 35.000 €) -5.000 121 Bauhof, Grünanlagen, Werkstätten u. Fahrzeuge Bauhof, Grünanlagen, Werkstätten u. Fahrzeuge11250000 1125000000 Unterprodukt Leistung Bauhof, Grünanlagen, Werkstätten u. Fahrzeuge Grünanlagen, Werkstätten und Fahrzeuge1125 112500 Produktgruppe Produkt Innere Verwaltung11Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 17Seite : 06.12.2024Datum: 11:39:38Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 42210000 Unterhaltung des beweglichen Vermögens -17.000 -17.000-17.000 -17.000-14.084,14 -17.000 Geräte und Ausstattungsgegenstände Unterhaltung Gerätschaften Treibstoffkosten werden bei Haltung von Fahrzeugen verbucht -17.000 42220000 Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen, sofern nicht in speziellerem Konto zu verbuchen -2.500 -2.500-2.500 -2.500-2.181,23 -2.500 -2.500 42411000 Fernwärme / Heizung -3.500 -5.000-6.000 -5.000-1.136,86 -5.000 Bewirtschaftungskosten der Grundstücke Heizungskosten -5.000 42412000 Gebäudereinigung Aufwand -200 -200-200 -200-161,55 -200 Bewirtschaftungskosten der Grundstücke Reinigungskosten -200 42413000 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand -6.000 -6.500-6.500 -6.500-5.138,13 -6.500 Bewirtschaftungkosten der Grundstücke - Stromkosten -6.500 42414000 Aufwand für gebäudebezogene Kosten (Versicherung, Abfall, Wasser, Grundsteuer) -6.500 -6.500-6.500 -6.500-5.544,78 -6.500 Bewirtschaftungskosten der Grundstücke - Versicherungskosten, Wasser, Abwasser -6.500 42510010 RV-JA 488 Haltung von Fahrzeugen -500 -500-500 -500-188,86 -500 -500 42510020 RV-X 375 Haltung von Fahrzeugen -500 -500-500 -500-431,69 -500 -500 42510040 RV-LK 796 Haltung von Fahrzeugen -500 -500-500 -500-21,17 -500 -500 42510050 RV-GB 160 Haltung von Fahrzeugen -4.000 -4.000-4.000 -4.000-3.169,09 -4.000 -4.000 42510060 RV-LX 874 Haltung von Fahrzeugen -15.300 -12.500-12.500 -12.000-11.295,56 -12.000 2025 - Reifen LKW 2.800 € -12.000 42510090 RV-GB 38 Haltung von Fahrzeugen -23.000 -11.000-11.000 -11.000-10.948,10 -11.000 inkl. Pritsche 15.000 € Lindner Unitrac -11.000 42510100 RV-GB 55 Haltung von Fahrzeugen -3.500 -3.500-3.500 -3.500-4.561,66 -3.500 -3.500 42510120 RV-GB 90 Haltung von Fahrzeugen -8.000 -8.000-13.000 -8.000-4.748,44 -8.000 -8.000 42510130 RV-GB 222 Haltung von Fahrzeugen -4.500 -4.700-1.700 -4.700-4.087,39 -4.700 -4.700 42510140 Amazone Haltung von Fahrzeugen -2.000 -3.500-3.500 -3.500-14.167,44 -3.500 -3.500 42510150 Ransomes Haltung von Fahrzeugen -2.500 -3.200-3.200 -3.200-2.206,98 -3.200 -3.200 42510160 Kramer 112 Haltung von Fahrzeugen -1.500 -2.100-2.100 -2.100-1.870,51 -2.100 -2.100 42510180 RV-GB 50 Haltung von Fahrzeugen -3.000 -3.000-1.500 -3.000-2.674,06 -3.000 -3.000 42510190 RV-GB 30 Haltung von Fahrzeugen -1.700 -1.700-1.700 -1.700-1.104,36 -1.700 -1.700 42510200 RV-GB 2345 Haltung von Fahrzeugen -500 -500-500 -500-137,47 -500 -500 42510201 RV-GB 333 Haltung von Fahrzeugen -2.500 -2.500-500 -2.500-3.920,56 -2.500 -2.500 42510202 RV-GB 999 RV-GB 999 Haltung von Fahrzeugen -1.500 -1.500-1.000 -1.500-843,84 -1.500 -1.500 122 Bauhof, Grünanlagen, Werkstätten u. Fahrzeuge Bauhof, Grünanlagen, Werkstätten u. Fahrzeuge11250000 1125000000 Unterprodukt Leistung Bauhof, Grünanlagen, Werkstätten u. Fahrzeuge Grünanlagen, Werkstätten und Fahrzeuge1125 112500 Produktgruppe Produkt Innere Verwaltung11Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 18Seite : 06.12.2024Datum: 11:39:38Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 42510203 RV-GB 450 - Anhänger - Haltung von Fahrzeugen -150 -1500 -150-66,64 -150 -150 42515000 RV-GB 2013 Steiger mit Baienfurt Haltung von Fahrzeugen -8.000 -9.000-9.000 -9.000-5.503,06 -9.000 -9.000 42519000 Fahrzeug allgemein -3.000 -3.000-3.000 -3.000-452,65 -3.000 Haltung Fahrzeuge inkl. Steuer und Versicherung -3.000 42611000 Aus- und Weiterbildung -3.500 -3.500-3.500 -3.500-4.792,88 -3.500 Schulungskosten Fahrzeuge (Ladekran, Bagger etc.) -3.500 42612000 Dienst- und Schutzkleidung -8.000 -8.000-8.000 -8.000-5.003,22 -8.000 -8.000 42811000 Baumaterial, Werkstattbedarf -1.000 -1.000-1.000 -1.000-1.226,20 -1.000 Baumaterial, Lagerhaltung, Werkstattbedarf -1.000 42812000 Sonstige sächliche Zweckausgaben -500 -500-800 -5000,00 -500 -500 15 Abschreibungen -90.000-85.000- -85.000-80.067,99 -60.000 -55.000-90.000 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -90.000 -90.000-85.000 -85.000-80.067,99 -60.000 -55.000 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen 00- 00,00 0 00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -8.100-5.900- -6.100-26.286,19 -6.100 -6.100-6.100 44110000 Sonstige Personal- und Versorgungsaufwendungen -4.000 -2.000-2.000 -2.000-23.460,41 -2.000 Personalnebenausgaben -2.000 44311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen -1.000 -1.000-1.000 -1.000-609,15 -1.000 Geschäftsausgaben, Wartung Bauhofprogramm, Ersatzbeschaffung Laptop Bauhof -1.000 44313000 Bücher und Zeitschriften Geschäftsaufwendungen -800 -800-400 -800-738,97 -800 -800 44314100 Portokosten Geschäftsaufwendungen -300 -300-500 -3000,00 -300 Post- und Fernmeldegebühren -300 44314200 Telefonkosten Geschäftsaufwendungen -2.000 -2.000-2.000 -2.000-1.477,66 -2.000 -2.000 -747.144,53=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -959.800-880.550 -954.700 -942.200 -956.000-1.000.300 -680.158,93=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -892.250-815.550 -886.650 -874.150 -887.450-932.250 21 Erträge aus internen Leistungen 911.250815.550+ 905.650699.125,93 893.150 906.450951.250 38110000 Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 911.250 951.250815.550 905.650699.125,93 893.150 Innere Verrechnungen 906.450 22 Aufwendungen für interne Leistungen -19.0000- -19.000-18.967,00 -19.000 -19.000-19.000 48120000 Kalkulatorische Zinsen/Trägerdarlehen -19.000 -19.0000 -19.000-18.967,00 -19.000 -19.000 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 680.158,93=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) 892.250815.550 886.650 874.150 887.450932.250 0,00=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) 00 0 0 00 123 Bauhof, Grünanlagen, Werkstätten u. Fahrzeuge Bauhof, Grünanlagen, Werkstätten u. Fahrzeuge11250000 1125000000 Unterprodukt Leistung Bauhof, Grünanlagen, Werkstätten u. Fahrzeuge Grünanlagen, Werkstätten und Fahrzeuge1125 112500 Produktgruppe Produkt Innere Verwaltung11Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 19Seite : 06.12.2024Datum: 11:39:38Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 124 Grundstücksmanagement Grundstücksmanagement11330000 1133000000 Unterprodukt Leistung Grundstücksmanagement Grundstücksmanagement1133 113300 Produktgruppe Produkt Innere Verwaltung11Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 20Seite : 06.12.2024Datum: 11:39:38Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 41.00032.000+ 42.00054.279,64 42.000 42.00042.000 34110000 Mieten und Pachten 25.000 26.00025.000 26.00034.845,00 26.000 26.000 34610000 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 0 00 01.959,00 0 2021 einmalige Rückzahlung Familienförderbeitrag 0 34610010 Mietneben-/Betriebskosten 7.000 7.0007.000 7.0007.485,64 7.000 7.000 34610100 Miete Nahwärme 9.000 9.0000 9.0009.990,00 9.000 Heizzentrale Objektgebühr 9.000 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 54.279,64=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 41.00032.000 42.000 42.000 42.00042.000 12 Personalaufwendungen 00- 00,00 0 00 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -34.000-19.000- -28.000-28.214,99 -28.000 -28.000-28.000 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -12.000 -6.000-6.000 -6.000-7.050,34 -6.000 -6.000 42414000 Aufwand für gebäudebezogene Kosten (Versicherung, Abfall, Wasser, Grundsteuer) -22.000 -22.000-13.000 -22.000-21.164,65 -22.000 Steuer, Versicherung, Wasser, Abwasser, Abfall der sonstigen Grundstücke -22.000 15 Abschreibungen -60.900-22.000- -60.900-61.248,04 -60.900 -60.900-60.900 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -60.000 -60.000-22.000 -60.000-60.348,04 -60.000 -60.000 47290000 Sonstige Abschreibungen auf Finanzvermögen -900 -9000 -900-900,00 -900 -900 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen 00- 00,00 0 00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 -89.463,03=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -94.900-41.000 -88.900 -88.900 -88.900-88.900 -35.183,39=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -53.900-9.000 -46.900 -46.900 -46.900-46.900 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen -84.200-51.500- -84.200-84.113,00 -84.200 -84.200-84.200 48120000 Kalkulatorische Zinsen -84.200 -84.200-51.500 -84.200-84.113,00 -84.200 -84.200 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 125 Grundstücksmanagement Grundstücksmanagement11330000 1133000000 Unterprodukt Leistung Grundstücksmanagement Grundstücksmanagement1133 113300 Produktgruppe Produkt Innere Verwaltung11Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 21Seite : 06.12.2024Datum: 11:39:38Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 -84.113,00=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -84.200-51.500 -84.200 -84.200 -84.200-84.200 -119.296,39=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -138.100-60.500 -131.100 -131.100 -131.100-131.100 *** Ende der Liste "Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 126 Teilergebnishaushalt Teilhaushalt 2 Dienstleistungen und Infrastruktur Produktbereich 12.10-57.30 2025 und 2026 einschließlich mittelfristiger Finanzplanung Anlage 8 (zu § 85 GemO, §§ 4 Abs. 3 und 9 GemHVO) Produktbereiche 12.10-57.30 127 Ordnungswesen Ordnungswesen12200000 1220000000 Unterprodukt Leistung Ordnungswesen Ordnungswesen1220 122000 Produktgruppe Produkt Sicherheit und Ordnung12Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 1Seite : 10.12.2024Datum: 14:47:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 1001.000+ 10035,00 100 100100 33111000 Allgemeine Verwaltungsgebühren 100 1001.000 10035,00 100 100 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 00+ 00,00 0 00 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 2.0001.800+ 2.0002.000,11 2.000 2.0002.000 35610000 Bußgelder 2.000 2.0001.800 2.0002.000,11 2.000 Ordnungsgelder, Verwarngelder 2.000 2.035,11=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 2.1002.800 2.100 2.100 2.1002.100 12 Personalaufwendungen -31.600-17.100- -30.600-14.083,85 -31.100 -32.500-29.900 40110000 Beamte Dienstaufwendungen -13.900 -14.300-8.000 -14.600-7.333,15 -14.900 -15.600 40120000 Beschäftigte Dienstaufwendungen -5.950 -6.100-5.200 -6.300-5.774,72 -6.400 -6.600 40210000 Beamte Beiträge zu Versorgungskassen -2.650 00 00,00 0 0 40320000 Beschäftigte Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung -1.000 -1.100-900 -1.100-995,78 -1.100 -1.200 40410000 Beihilfen und Unterstützungsleistungen für Bedienstete -8.100 -8.400-3.000 -8.60019,80 -8.700 -9.100 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -5000- -5000,00 -500 -500-500 42611000 Aus- und Weiterbildung -500 -5000 -5000,00 -500 Besetzung Ordnungsamt -500 15 Abschreibungen 00- 00,00 0 00 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen -7.000-7.000- -7.000-6.447,60 -7.000 -7.000-7.000 43180000 Zuweisungen an übrige Bereiche -7.000 -7.000-7.000 -7.000-6.447,60 -7.000 Tierschutzverein: Pauschale laufende Kosten: 5.350 EW x 1,20 € -7.000 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -3.050-2.550- -3.050-2.155,90 -3.050 -3.050-3.050 44311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen -3.000 -3.000-2.500 -3.000-2.111,25 -3.000 Vermischte Ausgaben - Streifendienst Bädle, Schule -3.000 44314200 Telefonkosten Geschäftsaufwendungen -50 -50-50 -50-44,65 -50 -50 -22.687,35=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -42.150-26.650 -41.150 -41.650 -43.050-40.450 -20.652,24=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -40.050-23.850 -39.050 -39.550 -40.950-38.350 128 Ordnungswesen Ordnungswesen12200000 1220000000 Unterprodukt Leistung Ordnungswesen Ordnungswesen1220 122000 Produktgruppe Produkt Sicherheit und Ordnung12Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 2Seite : 10.12.2024Datum: 14:47:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen -48.900-133.050- -51.500-116.183,94 -51.850 -53.150-51.350 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -48.900 -51.350-133.050 -51.500-116.183,94 -51.850 -53.150 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 -116.183,94=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -48.900-133.050 -51.500 -51.850 -53.150-51.350 -136.836,18=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -88.950-156.900 -90.550 -91.400 -94.100-89.700 129 Einwohnerwesen Einwohnerwesen12220000 1222000000 Unterprodukt Leistung Einwohnerwesen Einwohnerwesen1222 122200 Produktgruppe Produkt Sicherheit und Ordnung12Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 3Seite : 10.12.2024Datum: 14:47:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 45.00038.000+ 45.00046.199,66 45.000 45.00045.000 33111000 Allgemeine Verwaltungsgebühren 10.000 10.00010.000 10.00010.872,06 10.000 10.000 33112000 Ausweis- und Passgebühren 35.000 35.00028.000 35.00035.327,60 35.000 35.000 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 300300+ 300200,00 300 300300 34610000 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 300 300300 300200,00 300 300 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 46.399,66=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 45.30038.300 45.300 45.300 45.30045.300 12 Personalaufwendungen -120.950-143.200- -127.650-82.753,93 -129.650 -136.050-124.550 40120000 Beschäftigte Dienstaufwendungen -91.500 -94.200-110.400 -96.600-62.207,92 -98.100 -103.000 40123000 Leistungsorientierte Bezahlung -1.600 -1.6000 -1.600-627,90 -1.700 -1.700 40220000 Beschäftigte Beiträge zu Versorgungskassen -7.700 -8.000-9.250 -8.200-5.546,98 -8.300 -8.700 40320000 Beschäftigte Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung -20.100 -20.700-23.500 -21.200-14.371,13 -21.500 -22.600 40410000 Beihilfen und Unterstützungsleistungen für Bedienstete -50 -50-50 -500,00 -50 -50 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -6.750-10.150- -6.750-520,00 -6.750 -6.750-6.750 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -1.000 -1.000-1.000 -1.0000,00 -1.000 -1.000 42210000 Unterhaltung des beweglichen Vermögens -5.000 -5.000-8.400 -5.0000,00 -5.000 Wartung Vois/Meso,Wartung Vois/Geso,DVV MeldIT,Ersatzbeschaffung Geräte für Pass/PA -5.000 42220000 Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen, sofern nicht in speziellerem Konto zu verbuchen -500 -500-500 -5000,00 -500 Anschaffung von 3 Bürostühle Einwohnermeldeamt/Bürgertheke -500 42611000 Aus- und Weiterbildung -250 -250-250 -250-520,00 -250 -250 15 Abschreibungen -3.300-3.000- 0-3.277,00 0 0-3.300 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -3.300 -3.300-3.000 0-3.277,00 0 0 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen 00- 00,00 0 00 130 Einwohnerwesen Einwohnerwesen12220000 1222000000 Unterprodukt Leistung Einwohnerwesen Einwohnerwesen1222 122200 Produktgruppe Produkt Sicherheit und Ordnung12Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 4Seite : 10.12.2024Datum: 14:47:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -43.250-31.650- -43.650-46.912,16 -43.650 -43.650-43.650 44110000 Sonstige Personal- und Versorgungsaufwendungen 0 00 0-4.996,00 0 0 44311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen -42.500 -43.000-31.000 -43.000-41.477,85 -43.000 Kostensteigerung der Druckkosten der Ausweise -43.000 44312000 Kopierer Geschäftsaufwendungen -400 -400-400 -400-386,79 -400 -400 44314200 Telefonkosten Geschäftsaufwendungen -150 -150-150 -150-47,02 -150 -150 44315000 Dienstreisen, Fahrtkostenersätze Geschäftsaufwendungen -200 -100-100 -100-4,50 -100 -100 -133.463,09=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -174.250-188.000 -178.050 -180.050 -186.450-178.250 -87.063,43=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -128.950-149.700 -132.750 -134.750 -141.150-132.950 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen -134.800-39.450- -126.550-41.403,92 -127.900 -129.350-129.450 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -134.500 -129.150-39.450 -126.250-41.185,92 -127.600 -129.050 48120000 Kalkulatorische Zinsen -300 -3000 -300-218,00 -300 -300 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 -41.403,92=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -134.800-39.450 -126.550 -127.900 -129.350-129.450 -128.467,35=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -263.750-189.150 -259.300 -262.650 -270.500-262.400 131 Personenstandswesen, Standesamt Personenstandswesen, Standesamt12230000 1223000000 Unterprodukt Leistung Personenstandswesen, Standesamt Personenstandswesen1223 122300 Produktgruppe Produkt Sicherheit und Ordnung12Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 5Seite : 10.12.2024Datum: 14:47:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 5.0004.500+ 5.0005.528,00 5.000 5.0005.000 33111000 Allgemeine Verwaltungsgebühren 5.000 5.0004.500 5.0005.528,00 5.000 Erhöhte Verwaltungsgebühren 5.000 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 200200+ 2000,00 200 200200 34210000 Erträge aus Verkauf 200 200200 2000,00 200 200 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 5.528,00=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 5.2004.700 5.200 5.200 5.2005.200 12 Personalaufwendungen -38.100-45.450- -40.150-22.834,20 -40.850 -42.750-39.150 40110000 Beamte Dienstaufwendungen -7.800 -8.000-21.750 -8.200-22.977,20 -8.400 -8.800 40120000 Beschäftigte Dienstaufwendungen -21.800 -22.4000 -23.0000,00 -23.300 -24.500 40123000 Leistungsentgelt § 18 TvöD -400 -4500 -4500,00 -450 -450 40210000 Beamte Beiträge zu Versorgungskassen 0 0-13.050 00,00 0 0 40220000 Beschäftigte Beiträge zu Versorgungskassen -1.900 -1.9000 -2.0000,00 -2.000 -2.100 40320000 Beschäftigte Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung -4.800 -5.0000 -5.1000,00 -5.200 -5.400 40410000 Beihilfen und Unterstützungsleistungen für Bedienstete -1.400 -1.400-10.650 -1.400143,00 -1.500 Personalveränderung; Bautz neu, keine Stellenmehrung -1.500 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -600-600- -600-1.797,00 -600 -600-1.500 42611000 Aus- und Weiterbildung -600 -1.500-600 -600-1.797,00 -600 2026 Auffrischungskurs Stocker, Voraussetzung für Befähigung Standesbeamte -600 15 Abschreibungen -100-1.000- -100-376,00 -100 -100-100 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -100 -100-1.000 -100-376,00 -100 -100 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen 00- 00,00 0 00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -10.500-11.150- -10.650-8.901,68 -10.650 -10.650-10.650 44110000 Sonstige Personal- und Versorgungsaufwendungen -100 -1000 -100-80,00 -100 -100 44290000 Mitgliedsbeiträge an Verbände/Vereine -150 -150-100 -150-110,00 -150 Erhöhung Mitgliedsbeitrag -150 132 Personenstandswesen, Standesamt Personenstandswesen, Standesamt12230000 1223000000 Unterprodukt Leistung Personenstandswesen, Standesamt Personenstandswesen1223 122300 Produktgruppe Produkt Sicherheit und Ordnung12Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 6Seite : 10.12.2024Datum: 14:47:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 44311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen -6.100 -6.250-5.100 -6.250-5.633,45 -6.250 Erhöhung Gebühren Rechenzentrum, Verschiebung Papier - Online -6.250 44312000 Kopierer Geschäftsaufwendungen -500 -500-500 -500-187,73 -500 -500 44313000 Bücher und Zeitschriften Geschäftsaufwendungen -2.700 -2.700-4.500 -2.700-2.178,03 -2.700 Verschiebung Papier - Online -2.700 44314100 Portokosten Geschäftsaufwendungen -150 -150-150 -150-43,05 -150 -150 44314200 Telefonkosten Geschäftsaufwendungen -300 -300-300 -300-133,22 -300 -300 44315000 Dienstreisen, Fahrtkostenersätze Geschäftsaufwendungen -500 -500-500 -500-536,20 -500 Auffrischungskurs Stocker, Voraussetzung für Befähigung Standesbeamte -500 -33.908,88=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -49.300-58.200 -51.500 -52.200 -54.100-51.400 -28.380,88=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -44.100-53.500 -46.300 -47.000 -48.900-46.200 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen -33.300-27.600- -34.400-19.261,84 -34.700 -35.550-34.450 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -33.250 -34.400-27.600 -34.350-19.250,84 -34.650 -35.500 48120000 Kalkulatorische Zinsen -50 -500 -50-11,00 -50 -50 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 -19.261,84=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -33.300-27.600 -34.400 -34.700 -35.550-34.450 -47.642,72=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -77.400-81.100 -80.700 -81.700 -84.450-80.650 133 Feuerwehr, Brand- und Katastrophenschutz Feuerwehr, Brand- und Katastrophenschutz12600000 1260000000 Unterprodukt Leistung Feuerwehr, Brand- und Katrastrophenschutz Brandschutz1260 126000 Produktgruppe Produkt Sicherheit und Ordnung12Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 7Seite : 10.12.2024Datum: 14:47:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 3.7503.550+ 3.7503.930,00 3.750 3.7503.750 31410000 Zuweisungen vom Land 3.200 3.2003.000 3.2003.330,00 3.200 85 € je Feuerwehrangehöriger 3.200 31411000 Zuschüsse Jugendfeuerwehr 550 550550 550600,00 550 36 € pro Jugendfeuerwehrteilnehmer 550 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 7.0007.000+ 7.0007.566,00 7.000 7.0007.000 31610000 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten 7.000 7.0007.000 7.0007.566,00 7.000 7.000 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 14.00012.500+ 14.00019.625,09 14.000 14.00014.000 33210010 Feuerwehrkostenersätze 14.000 14.00012.500 14.00019.512,59 14.000 14.000 33210020 Kostenersatz Feuersicherheitswache 0 00 0112,50 0 0 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 00+ 00,00 0 00 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 03.050,00 0 00 34880000 Zuweisungen von übrigen Bereichen 0 00 03.050,00 0 Spenden 0 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 34.171,09=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 24.75023.050 24.750 24.750 24.75024.750 12 Personalaufwendungen -5.100-5.100- -5.100-2.820,46 -5.100 -5.100-5.100 40120000 Beschäftigte Dienstaufwendungen -3.750 -3.750-3.750 -3.750-2.820,46 -3.750 Vergütung der Beschäftigten -3.750 40220000 Beschäftigte Beiträge zu Versorgungskassen -250 -250-250 -2500,00 -250 -250 40320000 Beschäftigte Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung -1.100 -1.100-1.100 -1.1000,00 -1.100 -1.100 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -74.200-94.100- -76.000-76.151,74 -76.000 -76.000-66.800 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -2.000 -2.000-2.000 -2.000-1.075,37 -2.000 Unterhaltung Feuerwehrhaus und Erweiterung bei Investitionen -2.000 42210000 Unterhaltung des beweglichen Vermögens -15.200 -13.400-14.700 -13.400-13.450,17 -13.400 Atemschutzwartung: 6.000 €; Prüfung Mulit-Gaswarngerät 400 €; Sprungpolster 150 €; Prüfung Feuerlöscher 320 €; Schlauchwäsche+Reparaturen 1.500 €; Ersatzbeschaffung defekte Schläuche 400 €; Reparaturen Meldeempfänger und Funkgeräte 500 €; Ersatzbeschaffung Akkus Funkgeräte 600 €; Ersatzbeschaffung Meldeempfänger 1.500 €; Ersatzbeschaffung CO Gaswarnmelder 600 € (2025); Reparaturen sonst. Ausrüstung 500 €; Ölbinder 500 €; Sandsäcke/Bigpacks 1.000 €; Hygienekiste 50 € (2025); Kleintierkäfig 50 € (2025); Ausstattung Erste Hilfe Rucksack 200 € (2025); Waldbrandschlauchrucksäcke 400 € (2025); Wasserrucksäcke 500 € (2025) -13.400 134 Feuerwehr, Brand- und Katastrophenschutz Feuerwehr, Brand- und Katastrophenschutz12600000 1260000000 Unterprodukt Leistung Feuerwehr, Brand- und Katrastrophenschutz Brandschutz1260 126000 Produktgruppe Produkt Sicherheit und Ordnung12Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 8Seite : 10.12.2024Datum: 14:47:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 42411000 Fernwärme / Heizung -1.500 -1.500-1.500 -1.5000,00 -1.500 Eine Heizung mit Bauhof, anteilige Verrechnung vornehmen, Anschluss an Nahwärme -1.500 42412000 Gebäudereinigung Aufwand -200 -200-200 -2000,00 -200 -200 42413000 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand -3.500 -3.500-3.500 -3.800-2.982,04 -3.800 -3.800 42414000 Aufwand für gebäudebezogene Kosten (Versicherung, Abfall, Wasser, Grundsteuer) -1.400 -1.400-1.400 -1.400-1.342,13 -1.400 -1.400 42510210 RV-JN 166 LF 16/12 Haltung von Fahrzeugen -2.000 -2.000-2.000 -2.000-1.168,55 -2.000 -2.000 42510220 RV-FB 19 MTW Haltung von Fahrzeugen -500 -500-500 -500-1.344,74 -500 -500 42510230 RV-GB 112 LF 10/16 -7.600 -2.000-2.000 -2.000-3.252,67 -2.000 Reifen, Reparaturen, TÜV, allgemein, Tankgeber -2.000 42510240 RV- B 350 Anhänger Haltung von Fahrzeugen -500 -500-500 -500-106,70 -500 -500 42510250 RV-FB 441 LF 20 Haltung von Fahrzeugen -2.000 -2.0000 -2.000-993,51 -2.000 -2.000 42519000 Fahrzeug allgemein -2.000 -2.000-2.000 -2.000-56,50 -2.000 -2.000 42611000 Aus- und Weiterbildung -9.600 -9.600-11.300 -9.600-20.880,71 -9.600 Erste Hilfe 70 €; Erste Hilfe für FA 250 €; Truppmann 840 €; Sprechfunker 470 €; Truppführer 1.200 €; Atemschutzgeräteträger 840 €; Atemschutzwärmegewöhnung 426 €; Atemschutzheißausbildung 1.500 €; Brandbekämpfungstechnik 885 €; Atemschutz-Übungsstrecke 2.383 €; Motorsägenausbildung 390 €; Fahrersicherheitstraining 340 € -9.600 42612000 Dienst- und Schutzkleidung -6.100 -6.100-35.900 -15.000-15.594,86 -15.000 Reinigung Einsatzkleidung 2.000 €; Reparaturen Einsatzkleidung 100 €; Beschaffung Ausgehuniform 500 €; Beschaffung Tagdienstkleidung 400 €; Ersatzbeschaffung Haltegurt 600 €; Beschaffung Einsatzkleidung, Stiefel, Handschuhe und Gurt 2.500 € -15.000 42613000 Ärztliche Untersuchung -1.500 -1.500-1.000 -1.500-372,46 -1.500 -1.500 42710000 Besondere Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen -9.500 -9.500-7.000 -9.500-8.913,60 -9.500 Übungen u. Einsätze -9.500 42711000 Aufwandsentschädigung DRK (Ehrenamtl. Hilfsorganisation §30 FwG) -1.000 -1.000-1.000 -1.000-989,00 -1.000 -1.000 42791000 Ehrungen und Jubilare -600 -600-600 -6000,00 -600 Entschädigung bei Entlassung aus dem Feuerwehrdienst, Ehrungen etc. -600 42918000 Erstattung Überlandhilfe -2.000 -2.000-1.500 -2.000-2.241,41 -2.000 Erst. für Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen Gmd/ Überlandhilfe -2.000 135 Feuerwehr, Brand- und Katastrophenschutz Feuerwehr, Brand- und Katastrophenschutz12600000 1260000000 Unterprodukt Leistung Feuerwehr, Brand- und Katrastrophenschutz Brandschutz1260 126000 Produktgruppe Produkt Sicherheit und Ordnung12Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 9Seite : 10.12.2024Datum: 14:47:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 42919000 Jugendfeuerwehr Aufwendungen -5.500 -5.500-5.500 -5.500-1.387,32 -5.500 Jugendkleidung, Pullover, Fachliteratur „Lauffeuer“, Spiele, Ausbildung Betreuer, Lehrgänge, Juleika -5.500 15 Abschreibungen -57.000-57.000- -57.000-57.497,17 -57.000 -57.000-57.000 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -57.000 -57.000-57.000 -57.000-57.497,17 -57.000 -57.000 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen -500-500- -500-410,00 -500 -500-500 43180000 Zuweisungen an übrige Bereiche -500 -500-500 -500-410,00 -500 Zuschuss an die FFW Baindt -500 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -20.400-9.150- -11.400-10.695,02 -11.400 -11.400-11.200 44210000 Aufwendungen für ehrenamtliche und sonstige Tätigkeit -2.900 -2.900-2.900 -2.900-2.880,00 -2.900 ohne Lehrgangsentschädigungen, Kommandant 1.440 €, Stellvertr. Kommandant 576 €, Jugendwart 576 €, Stellvertr. Jugendwart 260 € -2.900 44290000 Mitgliedsbeiträge an Verbände/Vereine -450 -450-350 -450-470,09 -450 -450 44311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen -10.000 -800-200 -1.000-823,57 -1.000 Vermischte Ausgaben (Kameradschaftsabend, Herbstübung, 150-jähriges Jubiläum in 2025) -1.000 44313000 Bücher und Zeitschriften Geschäftsaufwendungen -150 -150-150 -150-96,30 -150 -150 44314100 Portokosten Geschäftsaufwendungen -200 -200-450 -200-20,97 -200 Post- und Fernmeldegebühren -200 44314200 Telefonkosten Geschäftsaufwendungen -300 -3000 -300-303,58 -300 -300 44315000 Dienstreisen, Fahrtkostenersätze Geschäftsaufwendungen -100 -100-100 -1000,00 -100 -100 44410000 Steuern, Versicherungen, Schadensfälle, Sonderabgaben -6.300 -6.300-5.000 -6.300-6.100,51 -6.300 -6.300 -147.574,39=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -157.200-165.850 -150.000 -150.000 -150.000-140.600 -113.403,30=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -132.450-142.800 -125.250 -125.250 -125.250-115.850 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen -122.450-103.900- -118.400-73.293,67 -119.450 -120.900-120.550 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -109.250 -107.350-95.700 -105.200-60.126,67 -106.250 Verrechnung mit UA 7710 Bauhof: 15000 €/ 2018: 16000 €, Personalkosten 00./02./03.: 13800 € -107.700 48120000 Kalkulatorische Zinsen/Trägerdarlehen -13.200 -13.200-8.200 -13.200-13.167,00 -13.200 Verzinsung des Anlagekapitals -13.200 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 136 Feuerwehr, Brand- und Katastrophenschutz Feuerwehr, Brand- und Katastrophenschutz12600000 1260000000 Unterprodukt Leistung Feuerwehr, Brand- und Katrastrophenschutz Brandschutz1260 126000 Produktgruppe Produkt Sicherheit und Ordnung12Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 10Seite : 10.12.2024Datum: 14:47:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 -73.293,67=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -122.450-103.900 -118.400 -119.450 -120.900-120.550 -186.696,97=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -254.900-246.700 -243.650 -244.700 -246.150-236.400 137 DRK-Heim/ Vereine, Baindter Straße 48/1 Rettungsdienst Rettungsdienst12700100 1270010000 Unterprodukt Leistung Rettungsdienst Rettungsdienst1270 127001 Produktgruppe Produkt Sicherheit und Ordnung12Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 11Seite : 10.12.2024Datum: 14:47:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 07.500+ 0611,07 0 00 34610010 Mietneben-/Betriebskosten 0 07.500 0611,07 0 Keine Anmietung von Baienfurt 0 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 611,07=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 07.500 0 0 00 12 Personalaufwendungen 00- 00,00 0 00 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -6.100-10.900- -6.100-559,77 -6.100 -6.100-6.100 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -3.000 -3.000-3.500 -3.0000,00 -3.000 2025 Antrag auf Zuschuss Außenanlagen -3.000 42413000 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand -2.500 -2.500-6.800 -2.500-0,98 -2.500 -2.500 42414000 Aufwand für gebäudebezogene Kosten (Versicherung, Abfall, Wasser, Grundsteuer) -600 -600-600 -600-558,79 -600 -600 15 Abschreibungen -7.400-7.000- -7.400-6.635,00 -7.400 -6.400-7.400 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -7.400 -7.400-7.000 -7.400-6.635,00 -7.400 -6.400 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen 00- 00,00 0 00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 -7.194,77=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -13.500-17.900 -13.500 -13.500 -12.500-13.500 -6.583,70=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -13.500-10.400 -13.500 -13.500 -12.500-13.500 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen -2.000-2.250- -2.000-3.188,90 -2.000 -2.000-2.000 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0 00 0-1.188,90 0 0 48120000 Kalkulatorische Zinsen/Trägerdarlehen -2.000 -2.000-2.250 -2.000-2.000,00 -2.000 -2.000 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 -3.188,90=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -2.000-2.250 -2.000 -2.000 -2.000-2.000 138 DRK-Heim/ Vereine, Baindter Straße 48/1 Rettungsdienst Rettungsdienst12700100 1270010000 Unterprodukt Leistung Rettungsdienst Rettungsdienst1270 127001 Produktgruppe Produkt Sicherheit und Ordnung12Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 12Seite : 10.12.2024Datum: 14:47:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 -9.772,60=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -15.500-12.650 -15.500 -15.500 -14.500-15.500 139 Klosterwiesenschule (Ganztagesgrundschule) Bereitstellung und Betrieb von Grundschulen21100100 2110010000 Unterprodukt Leistung Bereitstellung und Betrieb von Grundschulen Bereitstellung und Betrieb von allgemeinbildenden Schulen2110 211001 Produktgruppe Produkt Schulträgeraufgaben21Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 13Seite : 10.12.2024Datum: 14:47:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 8.00011.000+ 8.0007.548,76 8.000 8.0008.000 31410000 Zuweisungen vom Land 8.000 8.0009.000 8.0007.548,76 8.000 8.000 31480000 Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke von übrigen Bereichen 0 02.000 00,00 0 0 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 23.90023.000+ 20.00023.901,00 19.000 18.50023.900 31610000 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten 23.900 23.90023.000 20.00023.901,00 19.000 18.500 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 200200+ 2001.202,15 200 200200 34210000 Erträge aus Verkauf 100 100100 100613,46 100 100 34610000 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 100 100100 100588,69 100 100 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 1.5002.000+ 1.5001.400,00 1.500 1.5001.500 34820000 Erstattungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden 1.500 1.5002.000 1.5001.400,00 1.500 1.500 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 34.051,91=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 33.60036.200 29.700 28.700 28.20033.600 12 Personalaufwendungen -207.550-145.500- -213.850-267.222,43 -217.050 -227.750-208.550 40120000 Beschäftigte Dienstaufwendungen -151.100 -150.400-111.400 -154.200-178.670,04 -156.500 -164.300 40123000 Leistungsorientierte Bezahlung -2.600 -2.7000 -2.800-1.232,38 -2.800 -2.900 40190000 Dienstaufwendungen sonstige Beschäftigte -5.700 -5.8000 -6.000-3.080,00 -6.100 -6.400 40220000 Beschäftigte Beiträge zu Versorgungskassen -11.800 -12.200-8.300 -12.500-14.119,89 -12.700 -13.300 40320000 Beschäftigte Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung -36.300 -37.400-25.750 -38.300-41.743,72 -38.900 -40.800 40410000 Beihilfen und Unterstützungsleistungen für Bedienstete -50 -50-50 -50-28.376,40 -50 -50 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -571.700-320.200- -349.700-188.076,41 -349.700 -349.700-341.700 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -275.000 -40.000-25.000 -35.000-13.215,04 -35.000 Langfristig sollten die höheren Wartungsverträge Neubau nicht zu hoch sein, Amok, Aufzug, Lüftungsanlage, Brandmeldenanlage etc. 2025: Unterhalt allgemein 40.000 € Enthärtungsanlage 35.000 € Sanierung rotes Gebäude (kleine Turnhalle) Ganztagesbetreuung: 200.000 € mit Sperrvermerk 2026 - jährlich 35.000 € -35.000 140 Klosterwiesenschule (Ganztagesgrundschule) Bereitstellung und Betrieb von Grundschulen21100100 2110010000 Unterprodukt Leistung Bereitstellung und Betrieb von Grundschulen Bereitstellung und Betrieb von allgemeinbildenden Schulen2110 211001 Produktgruppe Produkt Schulträgeraufgaben21Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 14Seite : 10.12.2024Datum: 14:47:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 42210000 Unterhaltung des beweglichen Vermögens -10.000 -10.000-10.000 -10.000-10.083,80 -10.000 inkl. Papierhandtücher, Toilettenpapier - Papier aufgrund Einzelblatt wesentlich teurer -10.000 42220000 Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen, sofern nicht in speziellerem Ko -10.000 -10.000-10.000 -10.000-5.072,72 -10.000 -10.000 42411000 Fernwärme / Heizung -80.000 -80.000-75.000 -90.000-26.770,47 -90.000 -90.000 42412000 Gebäudereinigung Aufwand -85.000 -90.000-90.000 -90.000-51.884,06 -90.000 -90.000 42413000 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand -35.000 -35.000-38.000 -38.000-11.852,23 -38.000 -38.000 42414000 Aufwand für gebäudebezogene Kosten (Versicherung, Abfall, Wasser, Grundsteuer) -20.000 -20.000-16.500 -20.000-17.302,35 -20.000 -20.000 42611000 Aus- und Weiterbildung -300 -300-300 -3000,00 -300 -300 42720000 Aufwendungen für EDV -5.000 -5.000-5.000 -5.000-4.038,57 -5.000 -5.000 42740000 Lehr- und Unterrichtsmittel -23.000 -23.000-21.000 -23.000-22.819,46 -23.000 -23.000 42795000 Schülerauszeichnungen -150 -150-150 -150-213,51 -150 -150 42796000 Zuschüsse an Förderverein -250 -250-250 -250-260,00 -250 -250 42914000 Schulkostenanteil an Gemeinden -3.000 -3.000-4.000 -3.000-2.600,00 -3.000 -3.000 42917000 Mitbenutzung Hallenbad Baienfurt -19.000 -19.000-19.000 -19.000-16.800,00 -19.000 -19.000 42917500 Kosten Schülerbeförderung Hallenbad / Jugendverkehrsschule -6.000 -6.000-6.000 -6.000-5.164,20 -6.000 -6.000 15 Abschreibungen -320.000-250.000- -320.000-291.939,06 -320.000 -320.000-320.000 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -320.000 -320.000-250.000 -320.000-291.939,06 -320.000 Anstieg AfA mit Neubau -320.000 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen 00- 00,00 0 00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -32.950-30.800- -31.150-40.971,11 -31.150 -31.150-31.150 44110000 Sonstige Personal- und Versorgungsaufwendungen -200 -200-500 -200-11.243,23 -200 -200 44311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen -7.500 -8.000-8.000 -8.000-7.199,72 -8.000 -8.000 44312000 Kopierer Geschäftsaufwendungen -1.800 -1.000-1.000 -1.000-582,16 -1.000 Kopierer Sekretariat -1.000 44313000 Bücher und Zeitschriften Geschäftsaufwendungen -1.300 -1.300-1.300 -1.300-1.361,68 -1.300 -1.300 44314100 Portokosten Geschäftsaufwendungen -1.000 -1.000-1.000 -1.000-153,25 -1.000 -1.000 44314200 Telefonkosten Geschäftsaufwendungen -4.500 -3.000-3.000 -3.000-1.238,91 -3.000 inkl. Medienoffensive -3.000 44315000 Dienstreisen, Fahrtkostenersätze Geschäftsaufwendungen -150 -1500 -150-202,07 -150 -150 44317000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen (Gebühren etc.) -12.000 -12.000-12.000 -12.000-14.808,70 -12.000 Gerätschaften, Arbeitsmaterial -12.000 141 Klosterwiesenschule (Ganztagesgrundschule) Bereitstellung und Betrieb von Grundschulen21100100 2110010000 Unterprodukt Leistung Bereitstellung und Betrieb von Grundschulen Bereitstellung und Betrieb von allgemeinbildenden Schulen2110 211001 Produktgruppe Produkt Schulträgeraufgaben21Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 15Seite : 10.12.2024Datum: 14:47:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 44410000 Steuern, Versicherungen, Schadensfälle, Sonderabgaben -4.500 -4.500-4.000 -4.500-4.181,39 -4.500 -4.500 -788.209,01=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -1.132.200-746.500 -914.700 -917.900 -928.600-901.400 -754.157,10=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -1.098.600-710.300 -885.000 -889.200 -900.400-867.800 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen -241.050-198.150- -237.700-175.403,73 -239.000 -242.050-240.950 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -201.050 -200.950-170.650 -197.700-159.354,73 -199.000 -202.050 48120000 Kalkulatorische Zinsen -40.000 -40.000-27.500 -40.000-16.049,00 -40.000 -40.000 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 -175.403,73=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -241.050-198.150 -237.700 -239.000 -242.050-240.950 -929.560,83=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -1.339.650-908.450 -1.122.700 -1.128.200 -1.142.450-1.108.750 142 Aula- und Betreuung Aula- und Betreuung21100120 2110012000 Unterprodukt Leistung Bereitstellung und Betrieb von Grundschulen Bereitstellung und Betrieb von allgemeinbildenden Schulen2110 211001 Produktgruppe Produkt Schulträgeraufgaben21Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 16Seite : 10.12.2024Datum: 14:47:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 30.0000+ 30.0000,00 30.000 30.00030.000 31410000 Zuweisungen vom Land 5.000 5.0000 5.0000,00 5.000 5.000 31416000 Zuschuss verlässliche Grundschule 25.000 25.0000 25.0000,00 25.000 25.000 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 17.6000+ 17.6000,00 17.600 17.60017.600 31610000 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten 17.600 17.6000 17.6000,00 17.600 17.600 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 80.0000+ 80.0000,00 80.000 80.00080.000 33212000 Elternbeiträge für Essen Ganztagesbetreuung 80.000 80.0000 80.0000,00 80.000 80.000 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 16.5000+ 16.7000,00 16.800 16.90016.600 34611000 Ferienbetreuung 2.700 2.8000 2.9000,00 3.000 3.100 34613000 Bläserklasse 13.800 13.8000 13.8000,00 13.800 13.800 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 30.0000+ 30.0000,00 30.000 30.00030.000 34831000 Elternbeiträge für Betreuungsangebot und Grundschule 30.000 30.0000 30.0000,00 30.000 30.000 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 0,00=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 174.1000 174.300 174.400 174.500174.200 12 Personalaufwendungen -78.4000- -87.2500,00 -88.350 -90.350-85.450 40120000 Beschäftigte Dienstaufwendungen -57.600 -64.0000 -65.0000,00 -66.000 -67.000 40123000 Leistungsentgelt §18 TvöD -600 -6500 -6500,00 -650 -650 40220000 Beschäftigte Beiträge zu Versorgungskassen -4.400 -4.5000 -4.6000,00 -4.700 -4.900 40320000 Beschäftigte Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung -15.800 -16.3000 -17.0000,00 -17.000 -17.800 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -49.0500- -41.0500,00 -41.050 -41.050-39.550 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -500 -5000 -5000,00 -500 -500 42210000 Unterhaltung des beweglichen Vermögens -12.500 -1.0000 -2.5000,00 -2.500 -2.500 42220000 Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen, sofern nicht in speziellerem Konto zu verbuchen -4.500 -6.5000 -6.5000,00 -6.500 -6.500 42414000 Aufwand für gebäudebezogene Kosten (Versicherung, Abfall, Wasser, Grundsteuer) -1.350 -1.3500 -1.3500,00 -1.350 -1.350 42911000 Sonstige sächliche Zweckausgaben, Kosten Betreuung -6.000 -6.0000 -6.0000,00 -6.000 -6.000 42912000 Kosten Ferienbetreuung -3.200 -3.2000 -3.2000,00 -3.200 -3.200 42914500 Projekt Bläserklasse -21.000 -21.0000 -21.0000,00 -21.000 -21.000 15 Abschreibungen -23.3000- -23.3000,00 -23.300 -23.000-23.300 143 Aula- und Betreuung Aula- und Betreuung21100120 2110012000 Unterprodukt Leistung Bereitstellung und Betrieb von Grundschulen Bereitstellung und Betrieb von allgemeinbildenden Schulen2110 211001 Produktgruppe Produkt Schulträgeraufgaben21Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 17Seite : 10.12.2024Datum: 14:47:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -23.300 -23.3000 -23.3000,00 -23.300 -23.000 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen 00- 00,00 0 00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -100.7000- -100.7000,00 -100.700 -100.700-100.700 44110000 Sonstige Personal- und Versorgungsaufwendungen -400 -4000 -4000,00 -400 -400 44210000 Aufwendungen für ehrenamtliche und sonstige Tätigkeit -18.000 -18.0000 -18.0000,00 -18.000 -18.000 44311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen -82.000 -82.0000 -82.0000,00 -82.000 -82.000 44313000 Bücher und Zeitschriften Geschäftsaufwendungen -300 -3000 -3000,00 -300 -300 0,00=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -251.4500 -252.300 -253.400 -255.100-249.000 0,00=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -77.3500 -78.000 -79.000 -80.600-74.800 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen -96.8500- -98.5000,00 -98.900 -100.950-97.850 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -82.350 -83.3500 -84.0000,00 -84.400 -86.450 48120000 Kalkulatorische Zinsen -14.500 -14.5000 -14.5000,00 -14.500 -14.500 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 0,00=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -96.8500 -98.500 -98.900 -100.950-97.850 0,00=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -174.2000 -176.500 -177.900 -181.550-172.650 144 Schulsozialarbeit - Aufgaben der Schulsozialarbeit Schulsozialarbeit - Aufgaben der Schulsozialarbeit21100130 2110013000 Unterprodukt Leistung Bereitstellung und Betrieb von Grundschulen Bereitstellung und Betrieb von allgemeinbildenden Schulen2110 211001 Produktgruppe Produkt Schulträgeraufgaben21Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 18Seite : 10.12.2024Datum: 14:47:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 16.5000+ 16.5000,00 16.500 16.50016.500 31410000 Zuweisungen vom Land 16.500 16.5000 16.5000,00 16.500 16.500 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 00+ 00,00 0 00 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 0,00=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 16.5000 16.500 16.500 16.50016.500 12 Personalaufwendungen -64.0000- -64.0000,00 -64.000 -64.000-64.000 40120000 Beschäftigte Dienstaufwendungen -64.000 -64.0000 -64.0000,00 -64.000 -64.000 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -6000- -6000,00 -600 -600-600 42210000 Unterhaltung des beweglichen Vermögens -200 -2000 -2000,00 -200 -200 42220000 Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen, sofern nicht in speziellerem Konto zu verbuchen -100 -1000 -1000,00 -100 -100 42750000 Lernmittel -300 -3000 -3000,00 -300 -300 15 Abschreibungen 00- 00,00 0 00 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen 00- 00,00 0 00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -4000- -5000,00 -500 -500-500 44311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen -100 -2000 -2000,00 -200 -200 44313000 Bücher und Zeitschriften Geschäftsaufwendungen -100 -1000 -1000,00 -100 -100 44314100 Portokosten Geschäftsaufwendungen -200 -2000 -2000,00 -200 -200 0,00=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -65.0000 -65.100 -65.100 -65.100-65.100 0,00=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -48.5000 -48.600 -48.600 -48.600-48.600 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen -7.6500- -7.9500,00 -8.050 -8.400-7.850 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -7.650 -7.8500 -7.9500,00 -8.050 -8.400 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 0,00=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -7.6500 -7.950 -8.050 -8.400-7.850 145 Schulsozialarbeit - Aufgaben der Schulsozialarbeit Schulsozialarbeit - Aufgaben der Schulsozialarbeit21100130 2110013000 Unterprodukt Leistung Bereitstellung und Betrieb von Grundschulen Bereitstellung und Betrieb von allgemeinbildenden Schulen2110 211001 Produktgruppe Produkt Schulträgeraufgaben21Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 19Seite : 10.12.2024Datum: 14:47:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 0,00=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -56.1500 -56.550 -56.650 -57.000-56.450 146 Klosterwiesenschule (Projekt schulreifes Kind) Bereitstellung und Betrieb von Haupt- und Werkrealschulen21100200 2110020000 Unterprodukt Leistung Bereitstellung und Betrieb von Haupt- und Werkrealschulen Bereitstellung und Betrieb von allgemeinbildenden Schulen2110 211002 Produktgruppe Produkt Schulträgeraufgaben21Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 20Seite : 10.12.2024Datum: 14:47:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 3.0003.000+ 3.0002.279,36 3.000 3.0003.000 31410000 Zuweisungen vom Land 3.000 3.0003.000 3.0002.279,36 3.000 3.000 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 00+ 00,00 0 00 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 2.279,36=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 3.0003.000 3.000 3.000 3.0003.000 12 Personalaufwendungen 00- 00,00 0 00 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -3.000-3.000- -3.000-2.319,27 -3.000 -3.000-3.000 42740000 Lehr- und Unterrichtsmittel -3.000 -3.000-3.000 -3.000-2.319,27 -3.000 -3.000 15 Abschreibungen 00- 00,00 0 00 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen 00- 00,00 0 00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 -2.319,27=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -3.000-3.000 -3.000 -3.000 -3.000-3.000 -39,91=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) 00 0 0 00 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen 0-3.000- 00,00 0 00 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0 0-3.000 00,00 0 0 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 0,00=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) 0-3.000 0 0 00 -39,91=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) 0-3.000 0 0 00 147 Schülerbeförderung / Bürgerbus Schülerbeförderung21400100 2140010000 Unterprodukt Leistung Schülerbeförderung Schülerbezogene Leistungen2140 214001 Produktgruppe Produkt Schulträgeraufgaben21Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 21Seite : 10.12.2024Datum: 14:47:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 00+ 00,00 0 00 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 0,00=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 00 0 0 00 12 Personalaufwendungen 00- 09.232,25 0 00 40120000 Beschäftigte Dienstaufwendungen 0 00 06.654,75 0 Vergütung der Beschäftigten 0 40220000 Beschäftigte Beiträge zu Versorgungskassen 0 00 0558,36 0 Beiträge zur Versorgungskasse für Angestellte 0 40320000 Beschäftigte Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung 0 00 02.019,14 0 Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung für Angestellte 0 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 00- 00,00 0 00 15 Abschreibungen 00- 00,00 0 00 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen 00- 00,00 0 00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 00- 050,00 0 00 44110000 Sonstige Personal- und Versorgungsaufwendungen 0 00 050,00 0 Personalnebenausgaben 0 9.282,25=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) 00 0 0 00 9.282,25=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) 00 0 0 00 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen 00- 00,00 0 00 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 0,00=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) 00 0 0 00 9.282,25=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) 00 0 0 00 148 Schülerbeförderung / Bürgerbus Schülerbeförderung21400100 2140010000 Unterprodukt Leistung Schülerbeförderung Schülerbezogene Leistungen2140 214001 Produktgruppe Produkt Schulträgeraufgaben21Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 22Seite : 10.12.2024Datum: 14:47:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 149 alt Aula- und Betreuung Ganztagesgrundschule alt Aula- und Betreuung Ganztagesgrundschule21500300 2150030000 Unterprodukt Leistung alt Aula- und Betreuung Ganztagesgrundschule Sonstige schulische Aufgaben und Einrichtungen2150 215003 Produktgruppe Produkt Schulträgeraufgaben21Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 23Seite : 10.12.2024Datum: 14:47:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 038.500+ 017.068,24 0 00 31410000 Zuweisungen vom Land 0 03.500 06.500,00 0 0 31416000 Zuschuss verlässliche Grundschule 0 035.000 010.568,24 0 0 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 017.000+ 017.624,00 0 00 31610000 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten 0 017.000 017.624,00 0 0 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 035.000+ 077.531,80 0 00 33212000 Elternbeiträge für Essen Ganztagesbetreuung 0 035.000 077.531,80 0 0 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 015.000+ 016.892,55 0 00 34611000 Ferienbetreuung 0 02.000 02.850,45 0 0 34613000 Bläserklasse 0 013.000 014.042,10 0 0 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 014.500+ 032.570,00 0 00 34831000 Elternbeiträge für Betreuungsangebot und Grundschule 0 014.500 032.570,00 0 0 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 161.686,59=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 0120.000 0 0 00 12 Personalaufwendungen 0-52.750- 0-13.627,07 0 00 40120000 Beschäftigte Dienstaufwendungen 0 0-40.750 0-9.227,63 0 0 40220000 Beschäftigte Beiträge zu Versorgungskassen 0 0-3.200 0-443,97 0 0 40320000 Beschäftigte Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung 0 0-8.750 0-3.955,47 0 0 40410000 Beihilfen und Unterstützungsleistungen für Bedienstete 0 0-50 00,00 0 0 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 0-30.200- 0-30.005,59 0 00 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen 0 0-500 0-472,71 0 0 42210000 Unterhaltung des beweglichen Vermögens 0 0-800 0-2.140,98 0 0 42220000 Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen, sofern nicht in speziellerem Konto zu verbuchen 0 00 0-636,81 0 0 42414000 Aufwand für gebäudebezogene Kosten (Versicherung, Abfall, Wasser, Grundsteuer) 0 0-1.200 0-1.025,84 0 0 42911000 Sonstige sächliche Zweckausgaben, Kosten Betreuung 0 0-6.000 0-3.504,10 0 0 42912000 Kosten Ferienbetreuung 0 0-3.200 0-1.801,33 0 0 42914500 Projekt Bläserklasse 0 0-18.500 0-20.423,82 0 0 15 Abschreibungen 0-24.000- 0-23.529,00 0 00 150 alt Aula- und Betreuung Ganztagesgrundschule alt Aula- und Betreuung Ganztagesgrundschule21500300 2150030000 Unterprodukt Leistung alt Aula- und Betreuung Ganztagesgrundschule Sonstige schulische Aufgaben und Einrichtungen2150 215003 Produktgruppe Produkt Schulträgeraufgaben21Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 24Seite : 10.12.2024Datum: 14:47:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände 0 0-24.000 0-23.205,00 0 0 47228000 Abschreibungen auf Forderungen aus sonstigen privatrechtlichen Leistungsentgelten 0 00 0-324,00 0 0 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen 00- 00,00 0 00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 0-53.500- 0-96.575,73 0 00 44110000 Sonstige Personal- und Versorgungsaufwendungen 0 0-1.000 0-1.292,25 0 0 44210000 Aufwendungen für ehrenamtliche und sonstige Tätigkeit 0 0-9.500 0-18.833,75 0 0 44311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen 0 0-43.000 0-76.449,73 0 0 -163.737,39=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) 0-160.450 0 0 00 -2.050,80=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) 0-40.450 0 0 00 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen 0-77.950- 0-113.644,08 0 00 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0 0-62.750 0-99.341,08 0 Innere Verrechnungen, Betreuungskosten Verrechnung mit Sporthallennutzung 0 48120000 Kalkulatorische Zinsen 0 0-15.200 0-14.303,00 0 0 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 -113.644,08=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) 0-77.950 0 0 00 -115.694,88=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) 0-118.400 0 0 00 151 alt Schulsozialarbeit - Aufgaben der Schulsozialarbeit alt Schulsozialarbeit - Aufgaben der Schulsozialarbeit21500400 2150040000 Unterprodukt Leistung alt Schulsozialarbeit - Aufgaben der Schulsozialarbeit Sonstige schulische Aufgaben und Einrichtungen2150 215004 Produktgruppe Produkt Schulträgeraufgaben21Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 25Seite : 10.12.2024Datum: 14:47:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 015.000+ 016.895,83 0 00 31410000 Zuweisungen vom Land 0 015.000 016.895,83 0 0 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 00+ 00,00 0 00 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 16.895,83=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 015.000 0 0 00 12 Personalaufwendungen 0-34.050- 0-47.690,81 0 00 40120000 Beschäftigte Dienstaufwendungen 0 0-34.050 0-47.690,81 0 0 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 0-600- 0-385,16 0 00 42210000 Unterhaltung des beweglichen Vermögens 0 0-200 0-130,95 0 0 42220000 Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen, sofern nicht in speziellerem Konto zu verbuchen 0 0-100 0-46,59 0 0 42750000 Lernmittel 0 0-300 0-207,62 0 0 15 Abschreibungen 00- 00,00 0 00 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen 00- 00,00 0 00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 0-500- 0-600,17 0 00 44311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen 0 0-200 0-287,60 0 0 44313000 Bücher und Zeitschriften Geschäftsaufwendungen 0 0-100 0-77,38 0 0 44314100 Portokosten Geschäftsaufwendungen 0 0-200 0-235,19 0 0 -48.676,14=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) 0-35.150 0 0 00 -31.780,31=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) 0-20.150 0 0 00 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen 0-6.200- 0-9.097,57 0 00 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0 0-6.200 0-9.097,57 0 0 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 -9.097,57=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) 0-6.200 0 0 00 152 alt Schulsozialarbeit - Aufgaben der Schulsozialarbeit alt Schulsozialarbeit - Aufgaben der Schulsozialarbeit21500400 2150040000 Unterprodukt Leistung alt Schulsozialarbeit - Aufgaben der Schulsozialarbeit Sonstige schulische Aufgaben und Einrichtungen2150 215004 Produktgruppe Produkt Schulträgeraufgaben21Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 26Seite : 10.12.2024Datum: 14:47:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 -40.877,88=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) 0-26.350 0 0 00 153 Musikpflege Musikpflege26200000 2620000000 Unterprodukt Leistung Musikpflege Musikpflege2620 262000 Produktgruppe Produkt Theater, Konzerte, Musikschulen26Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 27Seite : 10.12.2024Datum: 14:47:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 6.0006.000+ 1.00011.505,62 1.000 1.0001.000 34110000 Mieten und Pachten 3.000 5006.000 5005.709,60 500 Ende Mietvertrag 2025 SBBZ, Nutzung danach noch offen 500 34110010 Mietnebenkosten 0 00 06.084,00 0 0 34610000 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 3.000 5000 500-287,98 500 Nutzung SKH 500 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 11.505,62=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 6.0006.000 1.000 1.000 1.0001.000 12 Personalaufwendungen -5.550-5.550- -5.5500,00 -5.550 -5.550-5.550 40120000 Beschäftigte Dienstaufwendungen -4.300 -4.300-4.300 -4.3000,00 -4.300 -4.300 40320000 Beschäftigte Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung -1.250 -1.250-1.250 -1.2500,00 -1.250 -1.250 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -30.900-10.500- -14.300-5.618,67 -14.300 -14.300-14.300 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -17.500 -2.500-2.000 -2.500-2.003,51 -2.500 Nutzung ehemaliger Kindergarten Regenbogen für Vereine - Ansatz 15.000 € -2.500 42411000 Fernwärme / Heizung -5.000 -5.000-5.000 -5.0000,00 -5.000 Bewirtschaftungskosten der Grundstücke - Heizungskosten -5.000 42412000 Gebäudereinigung Aufwand -2.400 -2.5000 -2.5000,00 -2.500 EG Reinigung -2.500 42413000 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand -2.800 -2.800-2.500 -2.800-2.733,00 -2.800 Strom Klosterhof 5; Gestiegene Kosten -2.800 42414000 Aufwand für gebäudebezogene Kosten (Versicherung, Abfall, Wasser, Grundsteuer) -1.000 -1.000-500 -1.000-882,16 -1.000 Gestiegene Kosten -1.000 42797000 Kulturelle Veranstaltungen und Aktivitäten -2.200 -500-500 -5000,00 -500 Ausgaben für eigene kulturelle Veranstaltungen -500 15 Abschreibungen 00- 00,00 0 00 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen -40.000-31.500- -42.000-35.170,40 -42.000 -42.000-42.000 154 Musikpflege Musikpflege26200000 2620000000 Unterprodukt Leistung Musikpflege Musikpflege2620 262000 Produktgruppe Produkt Theater, Konzerte, Musikschulen26Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 28Seite : 10.12.2024Datum: 14:47:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 43180000 Zuweisungen an übrige Bereiche -40.000 -42.000-31.500 -42.000-35.170,40 -42.000 Zuschüsse an Vereine und Jugendmusikschule; Vereinszuschüsse steigen inkl. Geschirrmobil Jugendmuskischule: 25.000 € Muskiverein Baindt: 3.460 € Schalmaienkapelle: 1795 € Blutreitergruppe: 105 € Kunstkreis Baindt: 105 € Spülmobil 80% der Kosten Zuschuss -42.000 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -400-250- -400-356,28 -400 -400-400 44314200 Telefonkosten Geschäftsaufwendungen -400 -400-250 -400-356,28 -400 Gestiegene Kosten -400 -41.145,35=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -76.850-47.800 -62.250 -62.250 -62.250-62.250 -29.639,73=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -70.850-41.800 -61.250 -61.250 -61.250-61.250 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen -8.250-7.100- -8.400-2.157,62 -8.350 -8.600-8.500 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -8.250 -8.500-7.100 -8.400-2.157,62 -8.350 Innere Verrechnungen, Verrechnung mit Bauhof, Theater, Konzert, Musikpflege Bauhof -8.600 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 -2.157,62=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -8.250-7.100 -8.400 -8.350 -8.600-8.500 -31.797,35=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -79.100-48.900 -69.650 -69.600 -69.850-69.750 155 Bücherei/ Bibliothek Bücherei/ Bibliothek27200000 2720000000 Unterprodukt Leistung Bücherei/ Bibliothek Bibliotheken2720 272000 Produktgruppe Produkt Volkshochschulen, Bibliotheken, kulturpädagogische Einrichtungen27Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 29Seite : 10.12.2024Datum: 14:47:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 400700+ 400400,00 400 400400 31410000 Zuweisungen vom Land 300 300600 300250,00 300 Zuschüsse für Autorenlesungen ca. 1/3 der Kosten 300 31480000 Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke von übrigen Bereichen 100 100100 100150,00 100 Spenden 100 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 00+ 00,00 0 00 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 400,00=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 400700 400 400 400400 12 Personalaufwendungen -21.700-19.550- -22.900-10.688,70 -23.200 -24.300-22.300 40120000 Beschäftigte Dienstaufwendungen -16.100 -16.600-15.100 -17.000-7.859,75 -17.300 Vergütung der Beschäftigten -18.100 40123000 Leistungsentgelt § 18 TvöD -350 -3500 -3500,00 -350 -350 40220000 Beschäftigte Beiträge zu Versorgungskassen -1.400 -1.400-1.250 -1.500-1.134,09 -1.500 Beiträge zur Versorgungskasse für Beschäftigte -1.600 40320000 Beschäftigte Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung -3.800 -3.900-3.150 -4.000-1.694,86 -4.000 Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung für Beschäftigte -4.200 40410000 Beihilfen und Unterstützungsleistungen für Bedienstete -50 -50-50 -500,00 -50 Beihilfen, Unterstützungen und dergleichen -50 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -11.050-11.150- -11.150-7.379,14 -11.150 -11.150-11.150 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen 0 00 0-329,83 0 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen 0 42210000 Unterhaltung des beweglichen Vermögens -250 -250-250 -2500,00 -250 Geräte und Ausstattungsgegenstände -250 42220000 Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen, sofern nicht in speziellerem Konto zu verbuchen -7.600 -7.600-7.600 -7.600-5.108,76 -7.600 Erwerb von Bücher, CDs, DVDs, Zeitschriften etc. - Erg. 2021 wegen Corona geringer -7.600 156 Bücherei/ Bibliothek Bücherei/ Bibliothek27200000 2720000000 Unterprodukt Leistung Bücherei/ Bibliothek Bibliotheken2720 272000 Produktgruppe Produkt Volkshochschulen, Bibliotheken, kulturpädagogische Einrichtungen27Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 30Seite : 10.12.2024Datum: 14:47:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 42611000 Aus- und Weiterbildung -100 -100-100 -1000,00 -100 Aus-, Fortbildung, Umschulung -100 42797000 Kulturelle Veranstaltungen und Aktivitäten -3.100 -3.200-3.200 -3.200-1.940,55 -3.200 Autorenlesungen für Klasse 1-4 -3.200 15 Abschreibungen -200-1.000- -200-180,00 -200 -200-200 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -200 -200-1.000 -200-180,00 -200 -200 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen 00- 00,00 0 00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -850-950- -950-1.011,52 -950 -950-950 44110000 Sonstige Personalaufwendungen u. a. Stellenanzeigen etc. 0 00 0-646,16 0 0 44311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen -500 -600-600 -600-363,24 -600 Geschäftsausgaben Bürobedarf/ Wartungskosten -600 44314100 Portokosten Geschäftsaufwendungen -100 -100-100 -100-2,12 -100 Post- und Fernmeldegebühren -100 44315000 Dienstreisen, Fahrtkostenersätze Geschäftsaufwendungen -250 -250-250 -2500,00 -250 Dienstreisen -250 -19.259,36=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -33.800-32.650 -35.200 -35.500 -36.600-34.600 -18.859,36=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -33.400-31.950 -34.800 -35.100 -36.200-34.200 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen -23.350-19.350- -23.950-23.067,92 -24.000 -24.700-23.900 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -23.350 -23.900-19.300 -23.950-23.030,92 -24.000 Innere Verrechnungen Verrechnung mit Bauhof -24.700 48120000 Kalkulatorische Zinsen 0 0-50 0-37,00 0 0 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 -23.067,92=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -23.350-19.350 -23.950 -24.000 -24.700-23.900 -41.927,28=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -56.750-51.300 -58.750 -59.100 -60.900-58.100 157 Sonstige Kulturpflege Sonstige Kulturpflege28100000 2810000000 Unterprodukt Leistung Sonstige Kulturpflege Sonstige Kulturpflege2810 281000 Produktgruppe Produkt Sonstige Kulturpflege28Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 31Seite : 10.12.2024Datum: 14:47:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 200200+ 200195,00 200 200200 33210000 Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte, soweit nicht 3322 200 200200 200195,00 200 Benutzungsgebühren 200 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 50100+ 5034,00 50 5050 34610000 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 50 50100 5034,00 50 50 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 100100+ 1000,00 100 100100 34880000 Zuweisungen von übrigen Bereichen 100 100100 1000,00 100 Sonstige Verwaltungs- und Betriebseinnahmen 100 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 229,00=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 350400 350 350 350350 12 Personalaufwendungen 00- 00,00 0 00 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -16.600-10.000- -16.600-13.914,33 -12.400 -16.600-12.400 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -500 -500-500 -500-397,70 -500 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -500 42310000 Mieten und Pachten -2.400 -2.400-2.400 -2.400-1.200,00 -2.400 Mieten und Pachten -2.400 42413000 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand -5.000 -5.000-3.100 -5.000-6.653,97 -5.000 Stromkosten Dorfplatz; Gestiegene Energiekosten, 2026 Nutzung EG SBBZ -5.000 42414000 Aufwand für gebäudebezogene Kosten (Versicherung, Abfall, Wasser, Grundsteuer) -2.000 -2.000-2.000 -2.000-1.539,72 -2.000 -2.000 42798000 Narrenumzug 2-jährig -4.200 00 -4.200-2.927,75 0 Kosten Narrenumzug 2-jährig, Narrenumzug wieder am 26.01.2025 - Zunftmeisterempfang Getränke und Essen -4.200 42910000 Sonstige sächlicher Zweckaufwand -2.500 -2.500-2.000 -2.500-1.195,19 -2.500 Gestiegene Kosten; Gumpiger, Fasnet, Ferienprogramm, Palmsonntag, etc., Nikolausmarkt -2.500 15 Abschreibungen -32.600-33.000- -32.600-32.725,00 -32.600 -32.600-32.600 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -32.600 -32.600-33.000 -32.600-32.725,00 -32.600 -32.600 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 158 Sonstige Kulturpflege Sonstige Kulturpflege28100000 2810000000 Unterprodukt Leistung Sonstige Kulturpflege Sonstige Kulturpflege2810 281000 Produktgruppe Produkt Sonstige Kulturpflege28Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 32Seite : 10.12.2024Datum: 14:47:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 17 Transferaufwendungen -7.500-7.000- -10.000-2.132,13 -10.000 -10.000-10.000 43180000 Zuweisungen an übrige Bereiche -7.500 -10.000-7.000 -10.000-2.132,13 -10.000 Zuschüsse an Vereine; Evtl. Neuauflage Vereinsrichtlinien Narrenzunft Raspler: 1.540 € Landfrauen: 105 € KJG: 520 € Geschirrmobil ca. 1.200 € pro Ausleihe, Beschluss GR 80% Zuwendung: 4.000 €, Nutzung Musikverein, Kapellengem., Schalmeien, Reitverein. -10.000 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -4.400-4.400- -4.400-2.267,89 -4.400 -4.400-4.400 44290000 Mitgliedsbeiträge an Verbände/Vereine -400 -400-400 -400-275,00 -400 Mitgliedsbeiträge Landschaftserhaltungsverband: 200 € Wirtschaftsverbund Baienfurt: 100 € Schwäbischer Heimatbund: 70 € Förderverein Schloss Achberg: 50 € -400 44311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen -4.000 -4.000-4.000 -4.000-1.992,89 -4.000 Ferienprogramm (Versicherung, Essen): 750 € , Vereinsbesprechung 500 € Zuschuss Landjugend: 500 € (Zuschuss Maibaumstellen/ Funken 500 €) Druck Rahmenterminkalender 2023: 700 € Christbaumstellen und Dorfputzete: 1.000 € -4.000 -51.039,35=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -61.100-54.400 -63.600 -59.400 -63.600-59.400 -50.810,35=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -60.750-54.000 -63.250 -59.050 -63.250-59.050 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen -107.500-98.800- -104.550-120.078,15 -105.350 -106.600-105.750 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -88.400 -86.650-78.500 -85.450-101.040,15 -86.250 Verrechnungen Bauhof: 10.500 € Landjugend Sporthallenbenutzung: 2.500 € -87.500 48120000 Kalkulatorische Zinsen -19.100 -19.100-20.300 -19.100-19.038,00 -19.100 -19.100 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 -120.078,15=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -107.500-98.800 -104.550 -105.350 -106.600-105.750 -170.888,50=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -168.250-152.800 -167.800 -164.400 -169.850-164.800 159 Förderung von Kirchengemeinden und sonstigen Religionsgemeinschaften Förderung von Kirchengemeinden und sonstigen Religionsgemeinschaften29100000 2910000000 Unterprodukt Leistung Förderung von Kirchengemeinden und sonstigen Religionsgemeinschaften Förderung von Kirchengemeinden und sonstigen Religionsgemeinschaften2910 291000 Produktgruppe Produkt Förderung von Kirchengemeinden und sonstigen Religionsgemeinschaften29Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 33Seite : 10.12.2024Datum: 14:47:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 00+ 00,00 0 00 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 0,00=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 00 0 0 00 12 Personalaufwendungen 00- 00,00 0 00 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 00- 00,00 0 00 15 Abschreibungen -600-1.000- -600-600,00 -600 -600-600 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -600 -600-1.000 -600-600,00 -600 -600 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen -600-600- -600-371,75 -600 -600-600 43180000 Zuweisungen an übrige Bereiche -600 -600-600 -600-371,75 -600 Zuschüsse an Kirchen, Kirchturm, Uhr, Glocke -600 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 -971,75=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -1.200-1.600 -1.200 -1.200 -1.200-1.200 -971,75=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -1.200-1.600 -1.200 -1.200 -1.200-1.200 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen -22.700-18.950- -22.700-28.024,49 -22.800 -23.200-22.450 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -22.100 -21.850-18.350 -22.100-27.478,49 -22.200 -22.600 48120000 Kalkulatorische Zinsen -600 -600-600 -600-546,00 -600 -600 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 -28.024,49=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -22.700-18.950 -22.700 -22.800 -23.200-22.450 -28.996,24=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -23.900-20.550 -23.900 -24.000 -24.400-23.650 160 Soziale Einrichtungen für pflegebedürftige ältere Menschen Altenhilfe, demographische Entwickl, soziale Zwecke Soziale Einrichtung für pflegebedürftige ältere Menschen Altenhilfe, demographische Entwickl, soziale Zwecke31400200 3140020000 Unterprodukt Leistung Soziale Einrichtungen für pflegebedürftige ältere Menschen Altenhilfe, demographische Entw., Soziale Zwecke Soziale Einrichtungen3140 314002 Produktgruppe Produkt Soziale Hilfen31Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 34Seite : 10.12.2024Datum: 14:47:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 00+ 00,00 0 00 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 0,00=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 00 0 0 00 12 Personalaufwendungen 00- 00,00 0 00 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 00- 00,00 0 00 15 Abschreibungen 00- 00,00 0 00 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen 0-500- 00,00 0 00 43180000 Zuweisungen an übrige Bereiche 0 0-500 00,00 0 Zuschüsse für soziale Zwecke Sonstige soziale Zwecke: Evtl. für Hilfen Förderverein Pflegeheim bzw. Arbeitskreis Asyl/Obdachlose 250 € etc. 0 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 0,00=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) 0-500 0 0 00 0,00=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) 0-500 0 0 00 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen 00- 00,00 0 00 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 0,00=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) 00 0 0 00 0,00=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) 0-500 0 0 00 161 Boschstraße 1/5 Soziale Einrichtungen für Wohnungslose Boschstraße 1/5 Soziale Einrichtungen für Wohnungslose31400510 3140051000 Unterprodukt Leistung Soziale Einrichtungen für Wohnungslose Soziale Einrichtungen3140 314005 Produktgruppe Produkt Soziale Hilfen31Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 35Seite : 10.12.2024Datum: 14:47:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 55.00030.000+ 55.00067.207,50 55.000 55.00055.000 34110000 Mieten und Pachten 30.000 30.00020.000 30.00034.397,50 30.000 Mieten 30.000 34610010 Mietneben-/Betriebskosten 25.000 25.00010.000 25.00032.810,00 25.000 25.000 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 67.207,50=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 55.00030.000 55.000 55.000 55.00055.000 12 Personalaufwendungen 00- 00,00 0 00 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -38.750-47.750- -41.250-25.706,43 -41.250 -41.250-41.250 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -3.000 -3.000-3.000 -3.000-1.885,99 -3.000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen Höhere Aufwendungen u.a. Niederschlagungen, uneinbringliche Nebenkosten, Umlage, Grundsteuer Liegenschaften, Fischerareal, Klosterhof, Wohneinheiten 12, 18 Dorfplatz 1 -3.000 42220000 Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen, sofern nicht in speziellerem Konto zu verbuchen -2.000 -2.000-2.000 -2.0000,00 -2.000 -2.000 42412000 Gebäudereinigung Aufwand -750 -750-750 -750-180,77 -750 -750 42413000 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand -30.000 -32.500-39.000 -32.500-20.957,27 -32.500 Bewirtschaftungskosten der Grundstücke Stromkosten -32.500 42414000 Aufwand für gebäudebezogene Kosten (Versicherung, Abfall, Wasser, Grundsteuer) -3.000 -3.000-3.000 -3.000-2.682,40 -3.000 Bewirtschaftungskosten der Grundstücke Versicherungskosten, Grundsteuer, Wasser -3.000 15 Abschreibungen 0-4.000- -25.000-6.931,00 -25.000 -25.000-15.000 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände 0 -15.000-4.000 -25.000-6.931,00 -25.000 Objekte abgeschrieben - Investition 2026? -25.000 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen 00- 00,00 0 00 162 Boschstraße 1/5 Soziale Einrichtungen für Wohnungslose Boschstraße 1/5 Soziale Einrichtungen für Wohnungslose31400510 3140051000 Unterprodukt Leistung Soziale Einrichtungen für Wohnungslose Soziale Einrichtungen3140 314005 Produktgruppe Produkt Soziale Hilfen31Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 36Seite : 10.12.2024Datum: 14:47:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -1.000-1.000- -1.0000,00 -1.000 -1.000-1.000 44316000 Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche Kosten Geschäftsaufwendungen -1.000 -1.000-1.000 -1.0000,00 -1.000 Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche Kosten -1.000 -32.637,43=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -39.750-52.750 -67.250 -67.250 -67.250-57.250 34.570,07=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) 15.250-22.750 -12.250 -12.250 -12.250-2.250 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen -59.300-47.150- -58.850-23.404,27 -59.300 -60.300-59.650 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -59.150 -59.500-46.750 -58.700-23.272,27 -59.150 Innere Verrechnungen -60.150 48120000 Kalkulatorische Zinsen -150 -150-400 -150-132,00 -150 -150 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 -23.404,27=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -59.300-47.150 -58.850 -59.300 -60.300-59.650 11.165,80=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -44.050-69.900 -71.100 -71.550 -72.550-61.900 163 Boschstraße 1/7,Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge/ Asylberechtigte (Anschlussunterbringung) Boschstraße 1/7, Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge/ Asylberechtigte (Anschlussunterbringung)31400710 3140071000 Unterprodukt Leistung Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge und Asylbewerber/-innen u. Asylberechtigte (Anschlussunterbringung durch Städte Soziale Einrichtungen3140 314007 Produktgruppe Produkt Soziale Hilfen31Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 37Seite : 10.12.2024Datum: 14:47:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 6.5006.000+ 6.5006.528,00 6.500 6.5006.500 31610000 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten 6.500 6.5006.000 6.5006.528,00 6.500 6.500 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 46.00043.000+ 46.00061.271,76 46.000 46.00046.000 34110000 Mieten und Pachten 28.000 28.00028.000 28.00032.620,00 28.000 28.000 34610010 Mietneben-/Betriebskosten 18.000 18.00015.000 18.00028.651,76 18.000 18.000 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 67.799,76=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 52.50049.000 52.500 52.500 52.50052.500 12 Personalaufwendungen 00- 00,00 0 00 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -16.300-16.600- -16.300-11.922,51 -16.300 -16.300-16.300 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -2.500 -2.500-1.200 -2.500-1.935,64 -2.500 -2.500 42411000 Fernwärme / Heizung -4.500 -4.500-4.000 -4.500-2.584,48 -4.500 -4.500 42413000 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand -6.000 -6.000-6.900 -6.000-4.255,50 -6.000 -6.000 42414000 Aufwand für gebäudebezogene Kosten (Versicherung, Abfall, Wasser, Grundsteuer) -3.300 -3.300-4.500 -3.300-3.146,89 -3.300 -3.300 15 Abschreibungen -34.400-14.000- -34.400-13.336,00 -34.400 -34.400-34.400 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -34.400 -34.400-14.000 -34.400-13.336,00 -34.400 -34.400 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen 00- 00,00 0 00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -500-500- -5000,00 -500 -500-500 44316000 Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche Kosten Geschäftsaufwendungen -500 -500-500 -5000,00 -500 -500 -25.258,51=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -51.200-31.100 -51.200 -51.200 -51.200-51.200 42.541,25=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) 1.30017.900 1.300 1.300 1.3001.300 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen -59.200-39.250- -58.850-22.667,98 -59.200 -60.150-59.600 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -53.200 -53.600-32.750 -52.850-16.712,98 -53.200 -54.150 48120000 Kalkulatorische Zinsen/Trägerdarlehen -6.000 -6.000-6.500 -6.000-5.955,00 -6.000 -6.000 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 164 Boschstraße 1/7,Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge/ Asylberechtigte (Anschlussunterbringung) Boschstraße 1/7, Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge/ Asylberechtigte (Anschlussunterbringung)31400710 3140071000 Unterprodukt Leistung Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge und Asylbewerber/-innen u. Asylberechtigte (Anschlussunterbringung durch Städte Soziale Einrichtungen3140 314007 Produktgruppe Produkt Soziale Hilfen31Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 38Seite : 10.12.2024Datum: 14:47:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 -22.667,98=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -59.200-39.250 -58.850 -59.200 -60.150-59.600 19.873,27=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -57.900-21.350 -57.550 -57.900 -58.850-58.300 165 Friesenhäuslerstr. 12, Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge/Asylberechtigte (Anschlussunterbringung Friesenhäuslerstr. 12, Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge/Asylberechtigte (Anschlussunterbringung31400720 3140072000 Unterprodukt Leistung Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge und Asylbewerber/-innen u. Asylberechtigte (Anschlussunterbringung durch Städte Soziale Einrichtungen3140 314007 Produktgruppe Produkt Soziale Hilfen31Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 39Seite : 10.12.2024Datum: 14:47:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 92.500110.000+ 97.500139.670,37 97.500 97.50092.500 34110000 Mieten und Pachten 55.000 55.00075.000 60.00071.010,60 60.000 60.000 34610010 Mietneben-/Betriebskosten 37.500 37.50035.000 37.50068.659,77 37.500 37.500 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 139.670,37=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 92.500110.000 97.500 97.500 97.50092.500 12 Personalaufwendungen 00- 00,00 0 00 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -72.000-83.500- -77.000-55.279,21 -77.000 -77.000-77.000 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -6.000 -6.000-5.000 -6.000-4.995,63 -6.000 -6.000 42220000 Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen, sofern nicht in speziellerem Konto zu verbuchen -3.000 -3.000-3.000 -3.0000,00 -3.000 -3.000 42413000 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand -50.000 -55.000-62.500 -55.000-39.345,61 -55.000 -55.000 42414000 Aufwand für gebäudebezogene Kosten (Versicherung, Abfall, Wasser, Grundsteuer) -13.000 -13.000-13.000 -13.000-10.937,97 -13.000 -13.000 15 Abschreibungen 00- 0-9.669,00 0 00 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände 0 00 0-9.669,00 0 0 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen 00- 00,00 0 00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 00- 0-202,07 0 00 44311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen 0 00 0-202,07 0 0 -65.150,28=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -72.000-83.500 -77.000 -77.000 -77.000-77.000 74.520,09=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) 20.50026.500 20.500 20.500 20.50015.500 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen -68.250-54.450- -67.750-51.456,25 -68.250 -69.400-68.700 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -68.000 -68.450-53.750 -67.500-51.230,25 -68.000 -69.150 48120000 Kalkulatorische Zinsen/Trägerdarlehen -250 -250-700 -250-226,00 -250 -250 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 166 Friesenhäuslerstr. 12, Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge/Asylberechtigte (Anschlussunterbringung Friesenhäuslerstr. 12, Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge/Asylberechtigte (Anschlussunterbringung31400720 3140072000 Unterprodukt Leistung Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge und Asylbewerber/-innen u. Asylberechtigte (Anschlussunterbringung durch Städte Soziale Einrichtungen3140 314007 Produktgruppe Produkt Soziale Hilfen31Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 40Seite : 10.12.2024Datum: 14:47:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 -51.456,25=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -68.250-54.450 -67.750 -68.250 -69.400-68.700 23.063,84=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -47.750-27.950 -47.250 -47.750 -48.900-53.200 167 Klosterhof 4, Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge/ Asylberechtigte (Anschlussunterbringung) Klosterhof 4, Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge/ Asylberechtigte (Anschlussunterbringung)31400730 3140073000 Unterprodukt Leistung Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge und Asylbewerber/-innen u. Asylberechtigte (Anschlussunterbringung durch Städte Soziale Einrichtungen3140 314007 Produktgruppe Produkt Soziale Hilfen31Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 41Seite : 10.12.2024Datum: 14:47:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 46.00034.000+ 46.000105.681,80 46.000 46.00046.000 34110000 Mieten und Pachten 30.000 30.00022.000 30.00053.512,20 30.000 30.000 34610010 Mietneben-/Betriebskosten 16.000 16.00012.000 16.00052.169,60 16.000 16.000 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 105.681,80=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 46.00034.000 46.000 46.000 46.00046.000 12 Personalaufwendungen 00- 00,00 0 00 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -31.000-36.300- -35.000-19.246,82 -36.000 -36.000-35.000 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -4.000 -4.000-4.000 -4.000-2.938,74 -4.000 -4.000 42210000 Unterhaltung des beweglichen Vermögens -2.000 -2.000-2.000 -2.0000,00 -2.000 -2.000 42413000 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand -20.000 -24.000-26.500 -24.000-12.132,90 -25.000 -25.000 42414000 Aufwand für gebäudebezogene Kosten (Versicherung, Abfall, Wasser, Grundsteuer) -5.000 -5.000-3.800 -5.000-4.175,18 -5.000 -5.000 15 Abschreibungen -15.900-6.000- 0-23.822,00 0 00 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -15.900 0-6.000 0-23.822,00 0 0 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen 00- 00,00 0 00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 -43.068,82=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -46.900-42.300 -35.000 -36.000 -36.000-35.000 62.612,98=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -900-8.300 11.000 10.000 10.00011.000 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen -55.800-36.350- -55.450-32.043,58 -55.800 -56.750-56.150 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -53.200 -53.550-32.750 -52.850-29.461,58 -53.200 -54.150 48120000 Kalkulatorische Zinsen/Trägerdarlehen -2.600 -2.600-3.600 -2.600-2.582,00 -2.600 -2.600 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 -32.043,58=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -55.800-36.350 -55.450 -55.800 -56.750-56.150 168 Klosterhof 4, Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge/ Asylberechtigte (Anschlussunterbringung) Klosterhof 4, Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge/ Asylberechtigte (Anschlussunterbringung)31400730 3140073000 Unterprodukt Leistung Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge und Asylbewerber/-innen u. Asylberechtigte (Anschlussunterbringung durch Städte Soziale Einrichtungen3140 314007 Produktgruppe Produkt Soziale Hilfen31Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 42Seite : 10.12.2024Datum: 14:47:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 30.569,40=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -56.700-44.650 -44.450 -45.800 -46.750-45.150 169 Küferstraße 8, Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge/ Asylberechtigte (Anschlussunterbringung) Küferstraße 8, Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge/ Asylberechtigte (Anschlussunterbringung)31400740 3140074000 Unterprodukt Leistung Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge und Asylbewerber/-innen u. Asylberechtigte (Anschlussunterbringung durch Städte Soziale Einrichtungen3140 314007 Produktgruppe Produkt Soziale Hilfen31Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 43Seite : 10.12.2024Datum: 14:47:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 30.00031.500+ 30.00046.284,00 30.000 30.00030.000 34110000 Mieten und Pachten 17.500 17.50021.000 17.50023.436,00 17.500 17.500 34610010 Mietneben-/Betriebskosten 12.500 12.50010.500 12.50022.848,00 12.500 12.500 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 46.284,00=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 30.00031.500 30.000 30.000 30.00030.000 12 Personalaufwendungen 00- 00,00 0 00 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -18.500-16.700- -18.500-10.594,43 -18.500 -18.500-18.500 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -2.000 -2.000-2.000 -2.000-166,79 -2.000 -2.000 42220000 Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen, sofern nicht in speziellerem Konto zu verbuchen -2.000 -2.000-2.000 -2.0000,00 -2.000 -2.000 42411000 Fernwärme / Heizung -4.000 -4.000-5.000 -4.0000,00 -4.000 -4.000 42413000 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand -5.000 -5.000-4.700 -5.000-5.016,00 -5.000 -5.000 42414000 Aufwand für gebäudebezogene Kosten (Versicherung, Abfall, Wasser, Grundsteuer) -5.500 -5.500-3.000 -5.500-5.411,64 -5.500 -5.500 15 Abschreibungen -23.900-5.000- 0-24.819,00 0 0-23.000 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -23.900 -23.000-5.000 0-24.819,00 0 0 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen 00- 00,00 0 00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 -35.413,43=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -42.400-21.700 -18.500 -18.500 -18.500-41.500 10.870,57=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -12.4009.800 11.500 11.500 11.500-11.500 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen -34.450-24.400- -34.250-16.569,87 -34.450 -35.000-34.650 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -29.550 -29.750-18.700 -29.350-11.754,87 -29.550 -30.100 48120000 Kalkulatorische Zinsen/Trägerdarlehen -4.900 -4.900-5.700 -4.900-4.815,00 -4.900 Verzinsung des Anlagekapitals -4.900 170 Küferstraße 8, Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge/ Asylberechtigte (Anschlussunterbringung) Küferstraße 8, Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge/ Asylberechtigte (Anschlussunterbringung)31400740 3140074000 Unterprodukt Leistung Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge und Asylbewerber/-innen u. Asylberechtigte (Anschlussunterbringung durch Städte Soziale Einrichtungen3140 314007 Produktgruppe Produkt Soziale Hilfen31Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 44Seite : 10.12.2024Datum: 14:47:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 -16.569,87=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -34.450-24.400 -34.250 -34.450 -35.000-34.650 -5.699,30=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -46.850-14.600 -22.750 -22.950 -23.500-46.150 171 Rosenstraße 8, Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge/ Asylberechtigte (Anschlussunterbrinung) Rosenstraße 8, Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge/ Asylberechtigte (Anschlussunterbringung)31400750 3140075000 Unterprodukt Leistung Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge und Asylbewerber/-innen u. Asylberechtigte (Anschlussunterbringung durch Städte Soziale Einrichtungen3140 314007 Produktgruppe Produkt Soziale Hilfen31Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 45Seite : 10.12.2024Datum: 14:47:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 45.00041.000+ 45.00059.508,00 45.000 45.00045.000 34110000 Mieten und Pachten 25.000 25.00025.000 25.00030.132,00 25.000 25.000 34610010 Mietneben-/Betriebskosten 20.000 20.00016.000 20.00029.376,00 20.000 20.000 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 59.508,00=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 45.00041.000 45.000 45.000 45.00045.000 12 Personalaufwendungen 00- 00,00 0 00 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -37.800-28.700- -38.800-25.307,87 -38.800 -38.800-38.800 42220000 Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen, sofern nicht in speziellerem Konto zu verbuchen -1.000 -1.0000 -1.0000,00 -1.000 -1.000 42310000 Mieten und Pachten -15.000 -16.000-16.000 -16.000-3.840,00 -16.000 -16.000 42413000 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand -5.300 -5.300-5.700 -5.300-5.293,93 -5.300 -5.300 42414000 Aufwand für gebäudebezogene Kosten (Versicherung, Abfall, Wasser, Grundsteuer) -16.500 -16.500-7.000 -16.500-16.173,94 -16.500 -16.500 15 Abschreibungen 00- 00,00 0 00 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen 00- 00,00 0 00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 -25.307,87=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -37.800-28.700 -38.800 -38.800 -38.800-38.800 34.200,13=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) 7.20012.300 6.200 6.200 6.2006.200 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen -20.700-16.350- -20.550-10.045,11 -20.700 -21.050-20.850 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -20.700 -20.850-16.350 -20.550-10.045,11 -20.700 -21.050 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 -10.045,11=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -20.700-16.350 -20.550 -20.700 -21.050-20.850 24.155,02=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -13.500-4.050 -14.350 -14.500 -14.850-14.650 172 Rosenstraße 8, Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge/ Asylberechtigte (Anschlussunterbrinung) Rosenstraße 8, Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge/ Asylberechtigte (Anschlussunterbringung)31400750 3140075000 Unterprodukt Leistung Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge und Asylbewerber/-innen u. Asylberechtigte (Anschlussunterbringung durch Städte Soziale Einrichtungen3140 314007 Produktgruppe Produkt Soziale Hilfen31Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 46Seite : 10.12.2024Datum: 14:47:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 173 Buchenstraße 12, Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge/ Asylberechtigte (Anschlussunterbringung) Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge/ Asylberechtigte (Anschlussunterbringung) Buchenstraße 1231400760 3140076000 Unterprodukt Leistung Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge und Asylbewerber/-innen u. Asylberechtigte (Anschlussunterbringung durch Städte Soziale Einrichtungen3140 314007 Produktgruppe Produkt Soziale Hilfen31Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 47Seite : 10.12.2024Datum: 14:47:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 19.00011.000+ 11.00025.594,00 11.000 11.00011.000 34110000 Mieten und Pachten 11.000 6.0006.000 6.00013.626,00 6.000 6.000 34610010 Mietneben-/Betriebskosten 8.000 5.0005.000 5.00011.968,00 5.000 5.000 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 25.594,00=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 19.00011.000 11.000 11.000 11.00011.000 12 Personalaufwendungen 00- 00,00 0 00 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -25.300-24.500- -25.300-15.398,47 -25.300 -25.300-25.300 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -1.500 -1.500-1.500 -1.500-707,90 -1.500 -1.500 42310000 Mieten und Pachten -9.600 -9.600-9.600 -9.600-8.500,00 -9.600 -9.600 42413000 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand -10.000 -10.000-10.900 -10.000-2.020,00 -10.000 -10.000 42414000 Aufwand für gebäudebezogene Kosten (Versicherung, Abfall, Wasser, Grundsteuer) -4.200 -4.200-2.500 -4.200-4.170,57 -4.200 -4.200 15 Abschreibungen -200-1.000- -200-176,00 -200 -200-200 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -200 -200-1.000 -200-176,00 -200 -200 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen 00- 00,00 0 00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 -15.574,47=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -25.500-25.500 -25.500 -25.500 -25.500-25.500 10.019,53=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -6.500-14.500 -14.500 -14.500 -14.500-14.500 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen -11.900-9.400- -11.800-7.986,36 -11.900 -12.050-11.950 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -11.850 -11.900-9.350 -11.750-7.954,36 -11.850 -12.000 48120000 Kalkulatorische Zinsen -50 -50-50 -50-32,00 -50 -50 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 -7.986,36=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -11.900-9.400 -11.800 -11.900 -12.050-11.950 174 Buchenstraße 12, Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge/ Asylberechtigte (Anschlussunterbringung) Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge/ Asylberechtigte (Anschlussunterbringung) Buchenstraße 1231400760 3140076000 Unterprodukt Leistung Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge und Asylbewerber/-innen u. Asylberechtigte (Anschlussunterbringung durch Städte Soziale Einrichtungen3140 314007 Produktgruppe Produkt Soziale Hilfen31Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 48Seite : 10.12.2024Datum: 14:47:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 2.033,17=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -18.400-23.900 -26.300 -26.400 -26.550-26.450 175 Unterbringung Geflüchtete in weiteren privaten Unterkünften Unterbringung Geflüchtete in weiteren privaten Unterkünften31400770 3140077000 Unterprodukt Leistung Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge und Asylbewerber/-innen u. Asylberechtigte (Anschlussunterbringung durch Städte Soziale Einrichtungen3140 314007 Produktgruppe Produkt Soziale Hilfen31Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 49Seite : 10.12.2024Datum: 14:47:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 034.500+ 042.370,81 0 00 34110000 Mieten und Pachten 0 022.000 021.453,36 0 0 34610010 Mietneben-/Betriebskosten 0 012.500 020.917,45 0 0 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 42.370,81=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 034.500 0 0 00 12 Personalaufwendungen 00- 00,00 0 00 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 0-39.000- 0-29.323,58 0 00 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen 0 0-2.500 0-4.779,14 0 0 42220000 Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen, sofern nicht in speziellerem Konto zu verbuchen 0 0-2.500 0-1.132,35 0 0 42310000 Mieten und Pachten 0 0-19.000 0-11.910,00 0 0 42413000 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand 0 0-5.000 0-2.772,03 0 0 42414000 Aufwand für gebäudebezogene Kosten (Versicherung, Abfall, Wasser, Grundsteuer) 0 0-10.000 0-8.730,06 0 0 15 Abschreibungen 00- 00,00 0 00 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen 00- 00,00 0 00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 -29.323,58=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) 0-39.000 0 0 00 13.047,23=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) 0-4.500 0 0 00 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen 0-23.400- 0-20.020,28 0 00 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0 0-23.400 0-20.020,28 0 0 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 -20.020,28=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) 0-23.400 0 0 00 176 Unterbringung Geflüchtete in weiteren privaten Unterkünften Unterbringung Geflüchtete in weiteren privaten Unterkünften31400770 3140077000 Unterprodukt Leistung Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge und Asylbewerber/-innen u. Asylberechtigte (Anschlussunterbringung durch Städte Soziale Einrichtungen3140 314007 Produktgruppe Produkt Soziale Hilfen31Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 50Seite : 10.12.2024Datum: 14:47:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 -6.973,05=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) 0-27.900 0 0 00 177 Vorläufige Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen Vorläufige Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen31800000 3180000000 Unterprodukt Leistung Sonstige soziale Hilfen und Leistungen Sonstige soziale Hilfen und Leistungen3180 318000 Produktgruppe Produkt Soziale Hilfen31Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 51Seite : 10.12.2024Datum: 14:47:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 01.543,60 0 00 31410000 Zuweisungen vom Land 0 00 01.543,60 0 0 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 00+ 00,00 0 00 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 1.543,60=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 00 0 0 00 12 Personalaufwendungen 00- 00,00 0 00 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 00- 0-6.380,00 0 00 42310000 Mieten und Pachten 0 00 0-4.950,00 0 0 42414000 Aufwand für gebäudebezogene Kosten (Versicherung, Abfall, Wasser, Grundsteuer) 0 00 0-1.430,00 0 0 15 Abschreibungen 00- 00,00 0 00 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen 00- 00,00 0 00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 -6.380,00=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) 00 0 0 00 -4.836,40=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) 00 0 0 00 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen 00- 00,00 0 00 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 0,00=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) 00 0 0 00 -4.836,40=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) 00 0 0 00 178 Integrationsmanagement: Betreuung und Förderung der Integration von Flüchtlingen, Asylbewerber/ -in Asylberechtigten Integrationsmanagement:Betreuung und Förderung der Integration von Flüchtlingen, Asylbewerber/ -inn Asylberechtigten31801000 3180100000 Unterprodukt Leistung Betreuung und Förderung der Integration von Flüchtlingen, Asylbewerber/ -innen und Asylberechtigten einschl. Sonstige soziale Hilfen und Leistungen3180 318010 Produktgruppe Produkt Soziale Hilfen31Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 52Seite : 10.12.2024Datum: 14:47:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 35.00045.000+ 35.00051.745,00 35.000 35.00035.000 31410000 Zuweisungen vom Land 35.000 35.00045.000 35.00051.745,00 35.000 35.000 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 00+ 00,00 0 00 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 51.745,00=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 35.00045.000 35.000 35.000 35.00035.000 12 Personalaufwendungen -81.100-96.550- -81.600-74.139,82 -81.800 -82.400-81.400 40110000 Beamte Dienstaufwendungen -7.000 -7.200-12.000 -7.300-10.999,72 -7.400 -7.800 40120000 Beschäftigte Dienstaufwendungen -70.000 -70.000-80.000 -70.000-63.169,80 -70.000 -70.000 40410000 Beihilfen und Unterstützungsleistungen für Bedienstete -4.100 -4.200-4.550 -4.30029,70 -4.400 -4.600 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 00- 00,00 0 00 15 Abschreibungen 00- 00,00 0 00 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen 00- 00,00 0 00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 -74.139,82=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -81.100-96.550 -81.600 -81.800 -82.400-81.400 -22.394,82=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -46.100-51.550 -46.600 -46.800 -47.400-46.400 21 Erträge aus internen Leistungen 283.450233.800+ 280.350143.001,99 282.450 287.150284.300 38110000 Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 283.450 284.300233.800 280.350143.001,99 282.450 287.150 22 Aufwendungen für interne Leistungen -237.350-182.250- -233.750-120.607,17 -235.650 -239.750-237.900 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -237.150 -237.700-182.250 -233.550-120.402,17 -235.450 -239.550 48120000 Kalkulatorische Zinsen -200 -2000 -200-205,00 -200 -200 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 22.394,82=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) 46.10051.550 46.600 46.800 47.40046.400 0,00=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) 00 0 0 00 179 Sonne, Mond und Sterne Kindergarten, Förderung von Kindern in Gruppen für 0 bis 6-Jährige Tageseinrichtung für Kinder, Förderung von Kindern in Gruppen für 0 bis 6-Jährige36500101 3650010110 Unterprodukt Leistung Tageseinrichtungen für Kinder Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege3650 365001 Produktgruppe Produkt Kinder-, Jugend- und Familienhilfe36Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 53Seite : 10.12.2024Datum: 14:47:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 630.000490.000+ 670.000576.348,80 670.000 670.000630.000 31410000 Zuweisungen vom Land 560.000 560.000490.000 600.000499.201,76 600.000 Zuweisungen und Zuschüsse vom Land Landeszuweisung Kindergartenförderung gem. § 29 b FAG und Kleinkindförderung gem. § 29c FAG und Sprachförderung durch L-Bank Kolibri 600.000 31480000 Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke von übrigen Bereichen 70.000 70.0000 70.00077.147,04 70.000 Eingliederungshilfe 70.000 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 10.40010.000+ 10.00011.071,00 9.800 9.80010.400 31610000 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten 10.400 10.40010.000 10.00011.071,00 9.800 9.800 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 230.000173.000+ 280.000198.515,00 280.000 280.000260.000 33211000 Elternbeiträge für Kinder über 3 Jahre 170.000 190.000120.000 200.000158.929,00 200.000 Elternbeiträge Kindergarten - Geburtenschwacher Jahrgang 200.000 33220000 Elternbeiträge für die Betreuung von Kindern von 0 bis unter 3 Jahren in Kindertagesstätten und in der Kinderpflege 60.000 70.00053.000 80.00039.586,00 80.000 geburtenschwacher Jahrgang 2025 80.000 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 00+ 00,00 0 00 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 1.5001.500+ 1.500600,00 1.500 1.5001.500 34800000 Erstattungen vom Bund 0 00 0600,00 0 0 34820000 Erstattungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden 1.500 1.5001.500 1.5000,00 1.500 Erstattungen von Gemeinden und Landkreisen (interkom. Kostenausgleich) 1.500 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 786.534,80=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 871.900674.500 961.500 961.300 961.300901.900 12 Personalaufwendungen -1.931.600-1.513.200- -2.067.700-1.553.564,29 -2.094.900 -2.119.700-2.051.700 40110000 Beamte Dienstaufwendungen -7.700 -7.900-40.100 -8.100-36.665,45 -8.200 -8.600 40120000 Beschäftigte Dienstaufwendungen -1.479.800 -1.584.900-1.182.900 -1.580.000-1.154.799,52 -1.600.000 1.390.400 € zuzüglich 50.000 € für Personalleihe und Teilweise "richtige" Berechnung der Verfügungszeit von 1,5 Vollzeitstellen (vollständig wären es 2,7 VZ) Mehrkosten 2025 (ab. 1.9.): 31.600 €, 2026: 1.342.100 + Mehrkosten 2026 50.000 € Personalleihe und Verfügungszeit 2026: ca. 95.000 €. Zudem 7.800 € für derzeit 2 unbesetzte FSJ Stellen. -1.600.000 180 Sonne, Mond und Sterne Kindergarten, Förderung von Kindern in Gruppen für 0 bis 6-Jährige Tageseinrichtung für Kinder, Förderung von Kindern in Gruppen für 0 bis 6-Jährige36500101 3650010110 Unterprodukt Leistung Tageseinrichtungen für Kinder Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege3650 365001 Produktgruppe Produkt Kinder-, Jugend- und Familienhilfe36Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 54Seite : 10.12.2024Datum: 14:47:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 40123000 Leistungsorientierte Bezahlung -13.000 -15.0000 -24.500-12.868,58 -24.800 -26.100 40190000 Dienstaufwendungen sonstige Beschäftigte -5.700 -5.8000 -6.000-8.930,00 -6.100 -6.400 40220000 Beschäftigte Beiträge zu Versorgungskassen -108.100 -111.300-76.950 -114.100-90.058,86 -115.800 -121.600 40320000 Beschäftigte Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung -313.100 -322.500-198.050 -330.600-250.340,88 -335.500 -352.300 40410000 Beihilfen und Unterstützungsleistungen für Bedienstete -4.200 -4.300-15.200 -4.40099,00 -4.500 -4.700 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -195.300-165.100- -161.800-156.351,33 -161.800 -161.800-178.300 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -50.000 -25.000-50.000 -25.000-32.015,79 -25.000 Unterhaltung Kiga SMS alt - 25.000 €Sanierung allgemein (v. a. Dachrinne), Zusatzmaßnahmen gelbes Gebäude für Kindergarten, Unterhaltung gelbes Gebäude - Sicherheitsaspekte - Nutzung Kindergarten mit Sperrvermerk -25.000 42210000 Unterhaltung des beweglichen Vermögens -2.000 -2.000-5.000 -2.000-7.680,37 -2.000 Geräte und Ausstattungsgegenstände -2.000 42220000 Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen, sofern nicht in speziellerem Konto zu verbuchen -18.000 -25.000-16.300 -10.000-15.967,97 -10.000 Haus 1 alter Kindergarten 5.200 €, 6.100 €, Haus 2 Sonne und Krippe, gelbes Gebäude 5.750 € 4.050 €, Haus 3 NeubauAusgaben 1.750 € 550 €, Kosten pro Gruppe 700 € pauschal 5.600 € 5.600 €, EDV-Ausstatung -10.000 42411000 Fernwärme / Heizung -11.500 -12.500-5.000 -12.500-9.463,09 -12.500 Bewirtschaftung der Grundstücke Heizungskosten -12.500 42412000 Gebäudereinigung Aufwand -60.000 -60.000-52.000 -70.000-59.204,51 -70.000 Erhöhung aufgrund der Kosten 2023 -70.000 42413000 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand -17.500 -17.500-22.500 -20.000-10.852,47 -20.000 Bewirtschaftungskosten der Grundstücke Stromkosten -20.000 42414000 Aufwand für gebäudebezogene Kosten (Versicherung, Abfall, Wasser, Grundsteuer) -4.800 -4.800-3.800 -4.800-4.205,85 -4.800 -4.800 42611000 Aus- und Weiterbildung -10.000 -10.000-7.500 -6.000-13.980,13 -6.000 Fortbildung für Verwaltungsprogramm plus zusätzliche Kosten für Teambildung -6.000 42720000 Aufwendungen für EDV -3.500 -3.5000 -3.5000,00 -3.500 Zeiterfassung Mitarbeiter laufende Kosten und Anschaffung von Laptops -3.500 42740000 Lehr- und Unterrichtsmittel -3.000 -3.000-3.000 -3.000-2.981,15 -3.000 Sonstige sächliche Zweckausgaben Lehrmittel, Spielzimmer -3.000 181 Sonne, Mond und Sterne Kindergarten, Förderung von Kindern in Gruppen für 0 bis 6-Jährige Tageseinrichtung für Kinder, Förderung von Kindern in Gruppen für 0 bis 6-Jährige36500101 3650010110 Unterprodukt Leistung Tageseinrichtungen für Kinder Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege3650 365001 Produktgruppe Produkt Kinder-, Jugend- und Familienhilfe36Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 55Seite : 10.12.2024Datum: 14:47:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 42910000 Sonstige sächlicher Zweckaufwand -15.000 -15.0000 -5.0000,00 -5.000 Ausgaben für Projekt- und Portfoliogeld -5.000 15 Abschreibungen -83.800-80.000- -82.000-86.972,80 -80.500 -78.800-83.000 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -83.800 -83.000-80.000 -82.000-83.169,80 -80.500 -78.800 47224000 Abschreibungen auf Forderungen aus Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte 0 00 0-1.059,50 0 0 47229200 Abschreibungen auf Forderungen wegen Uneinbringlichkeit Einzelwertberichtigung/Pauschalwertberichtigung 0 00 0-2.743,50 0 0 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen 00- 00,00 0 00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -66.250-45.600- -57.200-99.556,90 -57.200 -57.200-66.650 44110000 Sonstige Personal- und Versorgungsaufwendungen -10.000 -10.000-10.000 -10.000-65.602,85 -10.000 Stellenausschreibungen etc. -10.000 44210000 Aufwendungen für ehrenamtliche und sonstige Tätigkeit -1.000 -1.000-2.200 -1.000-18,58 -1.000 -1.000 44290000 Mitgliedsbeiträge an Verbände/Vereine -6.500 -7.000-6.000 -7.000-6.056,00 -7.000 Landesverband Kath. Kindertagesstätten -7.000 44311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen -17.500 -17.500-4.200 -7.500-4.779,04 -7.500 Einrichtung Cloud (3000 €); Cloud jährliche Kosten 3600 € und externe Firma für EDV geschätzte Kosten 6900 € Kosten nach Bedarf; Erhöhung Büromaterial 400 €/Gruppe (3200 €) - Begrenzt auf max. 17.500 € -7.500 44312000 Kopierer Geschäftsaufwendungen -1.400 -1.400-1.200 -1.400-1.254,74 -1.400 -1.400 44313000 Bücher und Zeitschriften Geschäftsaufwendungen -2.050 -1.950-1.200 -2.500-945,51 -2.500 -2.500 44314200 Telefonkosten Geschäftsaufwendungen -1.800 -1.800-1.800 -1.800-308,45 -1.800 -1.800 44315000 Dienstreisen, Fahrtkostenersätze Geschäftsaufwendungen -1.000 -1.0000 -1.000-547,73 -1.000 -1.000 44316000 Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche Kosten Geschäftsaufwendungen -25.000 -25.000-19.000 -25.000-20.044,00 -25.000 Heilpädagogigscher Fachdienst -25.000 -1.896.445,32=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -2.276.950-1.803.900 -2.368.700 -2.394.400 -2.417.500-2.379.650 -1.109.910,52=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -1.405.050-1.129.400 -1.407.200 -1.433.100 -1.456.200-1.477.750 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen -270.750-245.450- -266.700-244.286,93 -268.300 -272.150-270.100 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -219.550 -218.900-192.250 -215.500-193.163,93 -217.100 Innere Verrechnungen Verrechnung mit Bauhof: 30.000 € Verwaltungskostenanteil: 19.000 € Verrechnung Sporthallenben.: 3.000 € -220.950 182 Sonne, Mond und Sterne Kindergarten, Förderung von Kindern in Gruppen für 0 bis 6-Jährige Tageseinrichtung für Kinder, Förderung von Kindern in Gruppen für 0 bis 6-Jährige36500101 3650010110 Unterprodukt Leistung Tageseinrichtungen für Kinder Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege3650 365001 Produktgruppe Produkt Kinder-, Jugend- und Familienhilfe36Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 56Seite : 10.12.2024Datum: 14:47:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 48120000 Kalkulatorische Zinsen -51.200 -51.200-53.200 -51.200-51.123,00 -51.200 -51.200 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 -244.286,93=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -270.750-245.450 -266.700 -268.300 -272.150-270.100 -1.354.197,45=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -1.675.800-1.374.850 -1.673.900 -1.701.400 -1.728.350-1.747.850 183 St. Martin nichtkommunaler Kindergarten , Förderung von Kindern in Gruppen für 0 bis 6-Jährige Tageseinrichtung für Kinder, Förderung von Kindern in Gruppen für 0 bis 6-Jährige36500101 3650010130 Unterprodukt Leistung Tageseinrichtungen für Kinder Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege3650 365001 Produktgruppe Produkt Kinder-, Jugend- und Familienhilfe36Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 57Seite : 10.12.2024Datum: 14:47:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 325.000350.000+ 350.000301.980,20 350.000 350.000325.000 31410000 Zuweisungen vom Land 325.000 325.000350.000 350.000301.980,20 350.000 Zuweisungen und Zuschüsse vom Land für nichtkommunale Kindergärten Waldorfkindergarten: Kindergarten St. Martin: Landeszuweisung Kindergartenförderung gem. § 29 b FAG und Kleinkindförderung gem. 29 c FAG 350.000 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 00+ 00,00 0 00 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 2.5002.500+ 2.5000,00 2.500 2.5002.500 34820000 Erstattungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden 2.500 2.5002.500 2.5000,00 2.500 Erstattungen von Gemeinden und Landkreisen (Interk. Kostenausgleich) 2.500 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 301.980,20=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 327.500352.500 352.500 352.500 352.500327.500 12 Personalaufwendungen -10.200-5.500- -10.950-3.656,66 -11.050 -11.350-10.850 40110000 Beamte Dienstaufwendungen -3.800 -4.100-4.000 -4.100-3.666,56 -4.100 -4.100 40120000 Beschäftigte Dienstaufwendungen -3.700 -3.8000 -3.9000,00 -4.000 -4.200 40123000 Leistungsentgelt § 18 TvöD -100 -1000 -1000,00 -100 -100 40220000 Beschäftigte Beiträge zu Versorgungskassen -300 -4000 -4000,00 -400 -400 40320000 Beschäftigte Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung -800 -9000 -9000,00 -900 -1.000 40410000 Beihilfen und Unterstützungsleistungen für Bedienstete -1.500 -1.550-1.500 -1.5509,90 -1.550 -1.550 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -8.500-2.000- -2.5000,00 -2.500 -2.500-13.500 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -2.500 -7.500-2.000 -2.5000,00 -2.500 2025 Pauschale 2.500 € - Teppiche 1.500 € (Ca. 450 €/Teppich) - Tische 1.200 € (Ca. 350 €/Tisch) - Sitzgruppe 350 € 2026 Pauschale 7.500 € - Pauschal Anteil Heizungssanierung 5.000 -2.500 184 St. Martin nichtkommunaler Kindergarten , Förderung von Kindern in Gruppen für 0 bis 6-Jährige Tageseinrichtung für Kinder, Förderung von Kindern in Gruppen für 0 bis 6-Jährige36500101 3650010130 Unterprodukt Leistung Tageseinrichtungen für Kinder Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege3650 365001 Produktgruppe Produkt Kinder-, Jugend- und Familienhilfe36Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 58Seite : 10.12.2024Datum: 14:47:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 42220000 Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen, sofern nicht in speziellerem Konto zu verbuchen -6.000 -6.0000 00,00 0 Pauschaler Ansatz 6.000 € - bisher angemeldet. Reduzierung auf 6.000 € Teppiche für alle Gruppen 1.500 €, Tische für alle Gruppen 1.200 €, Sitzgruppe für Krippe 350 € Erzieherinnenstühle für alle Gruppen 3.600 € Sonnenschutz Konstruktionsbereich 2.000 € + Kosten Fundament Sonnenschutz Rutsche 1.700 € + Kosten Fundament höhenverstellbarer Tisch (Büro) 1.100 €, Bürostuhl 1.000 € 0 15 Abschreibungen -4.000-4.000- -4.0000,00 -4.000 -4.000-4.000 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -4.000 -4.000-4.000 -4.0000,00 -4.000 -4.000 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen -660.000-650.000- -700.000-617.875,95 -700.000 -700.000-700.000 43180000 Zuweisungen an übrige Bereiche -660.000 -700.000-650.000 -700.000-617.875,95 -700.000 Zuschüsse an nichtkommunale Kindergärten Kindergarten St. Martin Kosten: Zuweisung Abmangel Gemeinde -700.000 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 -621.532,61=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -682.700-661.500 -717.450 -717.550 -717.850-728.350 -319.552,41=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -355.200-309.000 -364.950 -365.050 -365.350-400.850 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen -9.100-8.150- -9.0500,00 -8.950 -9.050-9.500 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -9.100 -9.500-8.150 -9.0500,00 -8.950 Innere Verrechnungen Verwaltungskostenanteil: 5.900 € Verrechnung Sporthalle: 0 € Bauhof: 2.000 € -9.050 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 0,00=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -9.100-8.150 -9.050 -8.950 -9.050-9.500 -319.552,41=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -364.300-317.150 -374.000 -374.000 -374.400-410.350 185 Waldorfkindergarten nichtkommunaler Kindergarten, Förderung von Kindern in Gruppen für 0 bis 6 Jahr Tageseinrichtung für Kinder, Förderung von Kindern in Gruppen für 0 bis 6-Jährige36500101 3650010140 Unterprodukt Leistung Tageseinrichtungen für Kinder Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege3650 365001 Produktgruppe Produkt Kinder-, Jugend- und Familienhilfe36Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 59Seite : 10.12.2024Datum: 14:47:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 120.000120.000+ 125.000119.250,04 125.000 125.000125.000 31410000 Zuweisungen vom Land 120.000 125.000120.000 125.000119.250,04 125.000 geringere Kinderzahlen 125.000 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 00+ 00,00 0 00 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 38.00070.000+ 38.0000,00 38.000 38.00038.000 34820000 Erstattungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden 38.000 38.00070.000 38.0000,00 38.000 38.000 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 119.250,04=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 158.000190.000 163.000 163.000 163.000163.000 12 Personalaufwendungen -9.100-5.500- -9.500-3.686,66 -9.600 -9.900-9.400 40110000 Beamte Dienstaufwendungen -4.000 -4.100-4.000 -4.100-3.696,56 -4.100 -4.100 40120000 Beschäftigte Dienstaufwendungen -3.700 -3.8000 -3.9000,00 -4.000 -4.200 40123000 Leistungsentgelt § 18 TvöD -100 -1000 -1000,00 -100 -100 40220000 Beschäftigte Beiträge zu Versorgungskassen -400 -4000 -4000,00 -400 -400 40320000 Beschäftigte Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung -800 -9000 -9000,00 -900 -1.000 40410000 Beihilfen und Unterstützungsleistungen für Bedienstete -100 -100-1.500 -1009,90 -100 -100 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -27.0000- 00,00 0 0-109.000 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -27.000 -109.0000 00,00 0 Sperrvermerke - 2025 - Gebäude, Sanierungskosten des maroden Gebäudes (Dach und Dämmung) Boden auf der Terasse erneuern 15.000 € - Erneuerung der kompletten Beleuchtung gemäß recht. Arbeitsschutzbestimmungen 8.500 € - Erneuerung der kaputten Gartenhütte SW 3.500 € 2026 - Elektroarbeiten + weitere Kosten nach Gebäudegutachten 26.000 € - Bodenabschleifen RR + Mittelraum 10.000 € - Malerareiten für alle Räume 12.000 € - Sanierung Toiletten in beiden Gruppenräumen + Erwachsenen WC - Naturschurschutzgutachten 10.000 € - Sanierungskosten Erneuerung Heizungskessel 26.000 € 0 186 Waldorfkindergarten nichtkommunaler Kindergarten, Förderung von Kindern in Gruppen für 0 bis 6 Jahr Tageseinrichtung für Kinder, Förderung von Kindern in Gruppen für 0 bis 6-Jährige36500101 3650010140 Unterprodukt Leistung Tageseinrichtungen für Kinder Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege3650 365001 Produktgruppe Produkt Kinder-, Jugend- und Familienhilfe36Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 60Seite : 10.12.2024Datum: 14:47:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 15 Abschreibungen 00- 00,00 0 00 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen -350.000-320.000- -400.000-376.512,00 -400.000 -400.000-350.000 43180000 Zuweisungen an übrige Bereiche -350.000 -350.000-320.000 -400.000-376.512,00 -400.000 Abmangel Waldorfkindergarten inkl. teilweiser Erhöhung der Leistungszeit von 10 % auf 12,5 % (im Falle der Genehmigung durch den Gemeinderat) Erhöhung geschäftsführende Verwaltungskraft 50 % (Im Falle der Genehmigung duch den Gemeinderat) Erhöhung des Mindespersonalschlüssels um 0,25 (Im Falle der Genehmigung durch den Gemeinderat) -400.000 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 -380.198,66=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -386.100-325.500 -409.500 -409.600 -409.900-468.400 -260.948,62=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -228.100-135.500 -246.500 -246.600 -246.900-305.400 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen -9.100-8.150- -9.0500,00 -8.950 -9.050-9.500 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -9.100 -9.500-8.150 -9.0500,00 -8.950 -9.050 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 0,00=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -9.100-8.150 -9.050 -8.950 -9.050-9.500 -260.948,62=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -237.200-143.650 -255.550 -255.550 -255.950-314.900 187 Tagesmütter / auswärtige Kindergärten Tageseinrichtung für Kinder, Förderung von Kindern in Gruppen für 0 bis 6-Jährige36500101 3650010150 Unterprodukt Leistung Tageseinrichtungen für Kinder Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege3650 365001 Produktgruppe Produkt Kinder-, Jugend- und Familienhilfe36Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 61Seite : 10.12.2024Datum: 14:47:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 00+ 00,00 0 00 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 0,00=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 00 0 0 00 12 Personalaufwendungen 00- 00,00 0 00 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 00- 00,00 0 00 15 Abschreibungen 00- 00,00 0 00 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen -35.000-52.500- -55.000-23.372,96 -55.000 -55.000-55.000 43181000 Tagesmütter Zuschüsse -5.000 -5.000-2.500 -5.0000,00 -5.000 Zuschüsse an Kindertagespflege; Bisher 1 Tagesmutter, zukünftig vors. 3 -5.000 43182000 Interkommunaler Kostenausgleich -30.000 -50.000-50.000 -50.000-23.372,96 -50.000 Interkommunaler Kostenausgleich Zuschüsse an Gemeinden -50.000 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 -23.372,96=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -35.000-52.500 -55.000 -55.000 -55.000-55.000 -23.372,96=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -35.000-52.500 -55.000 -55.000 -55.000-55.000 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen 00- 00,00 0 00 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 0,00=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) 00 0 0 00 -23.372,96=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -35.000-52.500 -55.000 -55.000 -55.000-55.000 188 Maßnahmen der Gesundheitspflege Maßnahmen der Gesundheitspflege41400000 4140000000 Unterprodukt Leistung Maßnahmen der Gesundheitspflege Maßnahmen der Gesundheitspflege4140 414000 Produktgruppe Produkt Gesundheitsdienste41Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 62Seite : 10.12.2024Datum: 14:47:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 00+ 00,00 0 00 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 0,00=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 00 0 0 00 12 Personalaufwendungen 00- 00,00 0 00 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 00- 00,00 0 00 15 Abschreibungen 00- 00,00 0 00 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen -4.000-4.000- -4.000-4.620,54 -4.000 -4.000-4.000 43180000 Zuweisungen an übrige Bereiche -4.000 -4.000-4.000 -4.000-4.620,54 -4.000 Zuschüsse für Hilfsmaßnahmen: Brest; Weltweite Kinderhilfe e.V., VdK Weltweite Kinderhilfe e.V. 30 €, Soziale Maßnahmen 2.000 € alternative Unterstützung Asylbewerberhelferkreis, Dt. Jugendherbergswerk Schwaben 30 € Verein zur Förderung von Sehgeschädigten260 € VdK Baindt 115 € Zuschuss Seniorenarbeit Pauschale 400 € Soldatenkameradschaft 80 € Hilfe für Körper/Mehrfachbeh. 52 € -4.000 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -200-200- -2000,00 -200 -200-200 44290000 Mitgliedsbeiträge an Verbände/Vereine -200 -200-200 -2000,00 -200 Mitgliedsbeiträge DRK, Landeverband Krebsforschung Landesverband BW zur Krebsbekämpfung 60 € DRK-Kreisverband Ravensburg 60 € Inserat Rotkreuzbericht 120 € -200 -4.620,54=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -4.200-4.200 -4.200 -4.200 -4.200-4.200 -4.620,54=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -4.200-4.200 -4.200 -4.200 -4.200-4.200 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 189 Maßnahmen der Gesundheitspflege Maßnahmen der Gesundheitspflege41400000 4140000000 Unterprodukt Leistung Maßnahmen der Gesundheitspflege Maßnahmen der Gesundheitspflege4140 414000 Produktgruppe Produkt Gesundheitsdienste41Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 63Seite : 10.12.2024Datum: 14:47:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 22 Aufwendungen für interne Leistungen 00- 00,00 0 00 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 0,00=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) 00 0 0 00 -4.620,54=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -4.200-4.200 -4.200 -4.200 -4.200-4.200 190 Förderung des Sports (Unterstützung Vereine) Förderung des Sports (Unterstützung Vereine)42100000 4210000000 Unterprodukt Leistung Förderung des Sports (Unterstützung Vereine) Förderung des Sports4210 421000 Produktgruppe Produkt Sport und Bäder42Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 64Seite : 10.12.2024Datum: 14:47:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 4000+ 0412,00 0 0300 31610000 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten 400 3000 0412,00 0 0 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 00+ 00,00 0 00 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 412,00=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 4000 0 0 0300 12 Personalaufwendungen 00- 00,00 0 00 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 00- 00,00 0 00 15 Abschreibungen -6500- -650-612,00 -650 -650-650 47290000 Sonstige Abschreibungen auf Finanzvermögen -650 -6500 -650-612,00 -650 -650 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen -9.500-9.500- -9.500-9.651,32 -9.500 -9.500-9.500 43180000 Zuweisungen an übrige Bereiche -9.500 -9.500-9.500 -9.500-9.651,32 -9.500 Zuschüsse an Vereine: Sportverein, Tennisclub, Schützengilde Sportverein: 2.715 € Tennisclub: 515 € Wasserzins Tennisclub: 350 € Schützengilde: 435 € Wasserzins Reitverein: 1.400 € -9.500 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 -10.263,32=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -10.150-9.500 -10.150 -10.150 -10.150-10.150 -9.851,32=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -9.750-9.500 -10.150 -10.150 -10.150-9.850 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen -26.250-24.100- -24.450-21.693,89 -24.900 -25.050-24.800 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -25.350 -23.900-23.300 -23.550-20.831,89 -24.000 -24.150 48120000 Kalkulatorische Zinsen -900 -900-800 -900-862,00 -900 -900 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 -21.693,89=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -26.250-24.100 -24.450 -24.900 -25.050-24.800 191 Förderung des Sports (Unterstützung Vereine) Förderung des Sports (Unterstützung Vereine)42100000 4210000000 Unterprodukt Leistung Förderung des Sports (Unterstützung Vereine) Förderung des Sports4210 421000 Produktgruppe Produkt Sport und Bäder42Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 65Seite : 10.12.2024Datum: 14:47:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 -31.545,21=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -36.000-33.600 -34.600 -35.050 -35.200-34.650 192 Sportstätten, Sporthalle Bereitstellung/Betrieb von gedeckten Sportflächen bis 27 m x 45 m42410100 4241010000 Unterprodukt Leistung Bereitstellung/Betrieb von gedeckten Sportflächen bis 27 m x 45 m Sportstätten4241 424101 Produktgruppe Produkt Sport und Bäder42Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 66Seite : 10.12.2024Datum: 14:47:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 21.30020.000+ 21.30020.922,00 21.300 21.30021.300 31610000 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten 21.300 21.30020.000 21.30020.922,00 21.300 21.300 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 300300+ 3000,00 300 300300 34610000 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 300 300300 3000,00 300 Kostenersätze 300 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 20.922,00=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 21.60020.300 21.600 21.600 21.60021.600 12 Personalaufwendungen -13.800-12.800- -14.500-11.607,35 -14.800 -15.400-14.200 40120000 Beschäftigte Dienstaufwendungen -10.400 -10.700-9.850 -10.900-8.793,43 -11.100 Personalausgaben -11.600 40123000 Leistungsorientierte Bezahlung -200 -2000 -200-158,61 -200 -200 40220000 Beschäftigte Beiträge zu Versorgungskassen -900 -900-850 -1.000-741,75 -1.000 Beiträge zur Versorgungskasse für Beschäftigte -1.000 40320000 Beschäftigte Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung -2.300 -2.400-2.100 -2.400-1.913,56 -2.500 Beiträge zur gesetzlichen Sozialver- sicherung für Beschäftigte -2.600 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -107.400-71.000- -99.000-92.654,65 -99.000 -99.000-99.000 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -20.000 -6.000-6.000 -6.000-9.360,28 -6.000 Sanierungsarbeiten 2025 Austausch Schließanlage Sporthalle (15.000 €) -6.000 42210000 Unterhaltung des beweglichen Vermögens -5.000 -5.000-2.000 -5.000-44,94 -5.000 Geräte und Ausstattungsgegenstände -5.000 42411000 Fernwärme / Heizung -13.000 -15.000-8.000 -15.000-16.386,06 -15.000 Heizungskosten Sporthalle, Werte zur Verrechnung -15.000 42412000 Gebäudereinigung Aufwand -40.000 -42.000-32.500 -42.000-39.698,38 -42.000 Bewirtschaftungskosten der Grundstücke Reinigungskosten -42.000 42413000 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand -13.000 -14.000-12.000 -14.000-12.141,47 -14.000 Bewirtschaftungskosten der Grundstücke Stromkosten -14.000 193 Sportstätten, Sporthalle Bereitstellung/Betrieb von gedeckten Sportflächen bis 27 m x 45 m42410100 4241010000 Unterprodukt Leistung Bereitstellung/Betrieb von gedeckten Sportflächen bis 27 m x 45 m Sportstätten4241 424101 Produktgruppe Produkt Sport und Bäder42Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 67Seite : 10.12.2024Datum: 14:47:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 42414000 Aufwand für gebäudebezogene Kosten (Versicherung, Abfall, Wasser, Grundsteuer) -16.400 -17.000-10.500 -17.000-15.023,52 -17.000 Bewirtschaftungskosten der Grundstücke Gebäudevers., Müll, Wasserzins -17.000 15 Abschreibungen -89.400-90.000- -89.300-89.388,00 -88.800 -88.400-89.300 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -89.400 -89.300-90.000 -89.300-89.388,00 -88.800 -88.400 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen 00- 00,00 0 00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -1000- -100-536,00 -100 -100-100 44110000 Sonstige Personal- und Versorgungsaufwendungen -100 -1000 -100-536,00 -100 -100 -194.186,00=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -210.700-173.800 -202.900 -202.700 -202.900-202.600 -173.264,00=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -189.100-153.500 -181.300 -181.100 -181.300-181.000 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen -64.300-62.550- -64.200-43.512,62 -64.200 -64.850-65.350 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -39.000 -40.050-33.900 -38.900-18.229,62 -38.900 Verrechnung mit Bauhof -39.550 48120000 Kalkulatorische Zinsen -25.300 -25.300-28.650 -25.300-25.283,00 -25.300 -25.300 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 -43.512,62=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -64.300-62.550 -64.200 -64.200 -64.850-65.350 -216.776,62=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -253.400-216.050 -245.500 -245.300 -246.150-246.350 194 Freisportanlagen Bereitstellung/Betrieb von Freisportanlagen42410200 4241020000 Unterprodukt Leistung Bereitstellung/Betrieb von Freisportanlagen Sportstätten4241 424102 Produktgruppe Produkt Sport und Bäder42Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 68Seite : 10.12.2024Datum: 14:47:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 00+ 00,00 0 00 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 012.012,00 0 00 34800000 Erstattungen vom Bund 0 00 012.012,00 0 0 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 12.012,00=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 00 0 0 00 12 Personalaufwendungen 00- 00,00 0 00 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -15.500-15.500- -15.500-17.287,60 -15.500 -15.500-15.500 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -15.000 -15.000-15.000 -15.000-17.129,79 -15.000 Unterhaltung Sportplatz - Sanierung und Pflege Hauptspielfeld -15.000 42414000 Aufwand für gebäudebezogene Kosten (Versicherung, Abfall, Wasser, Grundsteuer) -500 -500-500 -500-157,81 -500 Bewirtschaftungskosten der Grundstücke Versicherungskosten, Wasserzins -500 15 Abschreibungen -4.400-3.000- -4.400-2.908,00 -4.400 -3.900-4.400 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -4.400 -4.400-3.000 -4.400-2.908,00 -4.400 -3.900 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen 00- 00,00 0 00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 -20.195,60=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -19.900-18.500 -19.900 -19.900 -19.400-19.900 -8.183,60=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -19.900-18.500 -19.900 -19.900 -19.400-19.900 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen -67.350-60.650- -66.700-34.600,99 -66.100 -66.900-69.500 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -62.250 -64.400-55.450 -61.600-29.551,99 -61.000 Innere Verrechnungen mit Bauhof -61.800 48120000 Kalkulatorische Zinsen -5.100 -5.100-5.200 -5.100-5.049,00 -5.100 -5.100 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 195 Freisportanlagen Bereitstellung/Betrieb von Freisportanlagen42410200 4241020000 Unterprodukt Leistung Bereitstellung/Betrieb von Freisportanlagen Sportstätten4241 424102 Produktgruppe Produkt Sport und Bäder42Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 69Seite : 10.12.2024Datum: 14:47:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 -34.600,99=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -67.350-60.650 -66.700 -66.100 -66.900-69.500 -42.784,59=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -87.250-79.150 -86.600 -86.000 -86.300-89.400 196 Räumliche Entwicklung, Bauordnung Räumliche Entwicklung, Bauordnung51100000 5110000000 Unterprodukt Leistung Räumliche Entwicklung, Bauordnung Stadtentwicklung, Städtebauliche Planung, Verkehrsplanung und Stadterneuerung5110 511000 Produktgruppe Produkt Räumliche Planung und Entwicklung51Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 70Seite : 10.12.2024Datum: 14:47:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 02.490,00 0 00 31410000 Zuweisungen vom Land 0 00 02.490,00 0 0 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 2.0002.000+ 2.000611,50 2.000 2.0002.000 33111000 Allgemeine Verwaltungsgebühren 0 00 0116,50 0 Verwaltungsgebühren Gutachterausschuss 0 33218000 Kenntnisgabeverfahren Gebühren 2.000 2.0002.000 2.000495,00 2.000 Gebühren Kenntnisgabeverfahren 2.000 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 500500+ 5000,00 500 500500 34610000 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 500 500500 5000,00 500 Kostenersätze 500 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 22.0002.300+ 23.00027.007,35 23.000 23.00023.000 34850000 Erträge aus Kostenerstattungen, Kostenumlagen von verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen 22.000 23.0002.300 23.00027.007,35 23.000 Erstattungen für Ausgaben von öff. wirtschaftlichen Unternehmen EB Wasserversorgung, EB Abwasserbeseitung, Nahwärme 23.000 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 30.108,85=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 24.5004.800 25.500 25.500 25.50025.500 12 Personalaufwendungen -296.000-322.400- -308.800-142.547,66 -312.600 -324.900-303.000 40110000 Beamte Dienstaufwendungen -58.000 -59.7000 -61.2000,00 -62.100 Besoldung der Beamten -65.200 40120000 Beschäftigte Dienstaufwendungen -104.400 -107.500-209.100 -110.200-106.003,48 -111.800 Vergütung der Beschäftigten -117.400 40123000 Leistungsorientierte Bezahlung -1.800 -1.9000 -1.900-1.854,79 -2.000 -2.100 40210000 Beamte Beiträge zu Versorgungskassen -65.000 -65.000-48.000 -65.0000,00 -65.000 Beiträge zur Versorgungskasse für Beamte -65.000 40220000 Beschäftigte Beiträge zu Versorgungskassen -10.900 -11.300-10.900 -11.500-9.957,56 -11.700 Beiträge zur Versorgungskasse für Beschäftigte -12.300 40320000 Beschäftigte Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung -27.700 -28.500-25.200 -29.200-24.731,83 -29.700 Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung für Beschäftigte -31.100 40410000 Beihilfen und Unterstützungsleistungen für Bedienstete -28.200 -29.100-29.200 -29.8000,00 -30.300 Beihilfen, Unterstützungen und dergleichen -31.800 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 197 Räumliche Entwicklung, Bauordnung Räumliche Entwicklung, Bauordnung51100000 5110000000 Unterprodukt Leistung Räumliche Entwicklung, Bauordnung Stadtentwicklung, Städtebauliche Planung, Verkehrsplanung und Stadterneuerung5110 511000 Produktgruppe Produkt Räumliche Planung und Entwicklung51Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 71Seite : 10.12.2024Datum: 14:47:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -23.000-8.000- -21.000-3.054,01 -21.000 -21.000-23.000 42210000 Unterhaltung des beweglichen Vermögens -2.000 -2.000-2.000 0-26,48 0 Pauschale Ansätze Geräte und Ausstattungsgegenstände 0 42220000 Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen, sofern nicht in speziellerem Konto zu verbuchen 0 00 0-743,90 0 0 42611000 Aus- und Weiterbildung -1.000 -1.000-1.000 -1.000-480,00 -1.000 Aus-, Fortbildung, Umschulung -1.000 42715000 Ortsbildverschönerung Aufwendungen -20.000 -20.000-5.000 -20.000-1.803,63 -20.000 Biodiversität Ortsbildverschönerungen, Beschilderungen -20.000 15 Abschreibungen 00- 00,00 0 00 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen -148.000-170.000- -125.000-113.350,95 -125.000 -125.000-148.000 43130000 Zuweisungen an Zweckverbände und dgl. -148.000 -148.000-170.000 -125.000-113.350,95 -125.000 Umlage an Gemeindeverband Mittl. Schussental Anteil Gmd. an Verkehrsentwicklungsplan/neuer Flächennutzungsplan, Umlage an Gemeindeverband Mittl. Sch.: 135.000 € (inkl. Ausgaben für Verkehrsentwicklungsplan und Erstattung Personalkosten des Klimaschutzbeauftragten) 15.000 € Umlage an Regionalverband Bodensee: Kompensationsflächenmanagement: 3.000 € -125.000 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -241.300-276.300- -116.300-468.009,99 -396.300 -46.300-211.300 44110000 Sonstige Personal- und Versorgungsaufwendungen -1.500 -1.500-1.500 -1.500-5.741,97 -1.500 -1.500 44250000 Erwerb von Ökopunkten 0 00 00,00 -300.000 Schaffung von Ökopunkte Flurstück 376 im Jahr 2023 - lauf Kontenplan Verbuchung auf 44291, Erwerb von Ökopunkte erst wieder 2027 für Baugebiet Voken - Baugebiet Bühl wird noch von Ökokonto gespeist. - GE IGMS erwirbt eigene Ökopunkte. 0 44290000 Mitgliedsbeiträge an Verbände/Vereine -200 -200-200 -200-30,00 -200 Mitgliedsbeiträge an Verbände und Vereine Mitgliedsbeitrag Landschaftserhaltungsverband -200 44291000 Erwerb von Ökopunkten 0 00 0-142.073,53 0 0 44311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen -5.000 -5.000-5.000 -5.000-14.237,54 -5.000 Geschäftsausgaben Bürobedarf, EDV-Progr., Kopierer -5.000 44311300 Klima Geschäftsaufwendungen 0 0-35.000 00,00 0 Förderprogramm gestrichen und Sperrvermerk in 2025. Auszahlung in 2024 02.12.2024 8.500 € 0 198 Räumliche Entwicklung, Bauordnung Räumliche Entwicklung, Bauordnung51100000 5110000000 Unterprodukt Leistung Räumliche Entwicklung, Bauordnung Stadtentwicklung, Städtebauliche Planung, Verkehrsplanung und Stadterneuerung5110 511000 Produktgruppe Produkt Räumliche Planung und Entwicklung51Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 72Seite : 10.12.2024Datum: 14:47:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 44312000 Kopierer Geschäftsaufwendungen 0 00 0-140,59 0 0 44313000 Bücher und Zeitschriften Geschäftsaufwendungen -300 -300-300 -3000,00 -300 Bücher und Zeitschriften -300 44314100 Portokosten Geschäftsaufwendungen -1.500 -1.500-1.500 -1.500-345,00 -1.500 Post- und Fernmeldegebühren -1.500 44314200 Telefonkosten Geschäftsaufwendungen 0 00 0-672,86 0 0 44315000 Dienstreisen, Fahrtkostenersätze Geschäftsaufwendungen -400 -400-400 -400-49,65 -400 Dienstreisen -400 44318000 Bauleitplanungskosten, Gutachterkosten -200.000 -170.000-200.000 -85.000-300.553,50 -65.000 Sächliche Aufwendungen: Bauleitplanungskosten, Gutachterkosten, Konzeptvergabeverfahren, allg. Bauleitplanungskosten u.a. Proj. 10 Jährlich 10.000 € als Aufwand für Klima - und Artenschutz Proj. 11 Sonstige Planungskosten 10.000 € in 2025 und 2026 Proj. 12 Landessanierungsprogramm 2025. 75.000 €, 2026 65.000 €, 2027 20.000 € Proj. 24 Konzeptvergabe Fischerareal 2025: 40.000 €, 2026: 10.000 € Proj. 26 Entwässerungsplanung Bühl 50.000 € jeweils 2025 und 2026 -15.000 44318100 GIS -25.000 -25.000-25.000 -15.000-4.165,35 -15.000 -15.000 44410000 Steuern, Versicherungen, Schadensfälle, Sonderabgaben -2.400 -2.400-2.400 -2.4000,00 -2.400 Steuern, Versicherungen, Schadensfälle -2.400 44580000 Erstattungen an übrige Bereiche -5.000 -5.000-5.000 -5.0000,00 -5.000 -5.000 -726.962,61=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -708.300-776.700 -571.100 -854.900 -517.200-685.300 -696.853,76=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -683.800-771.900 -545.600 -829.400 -491.700-659.800 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 03.533,54 0 00 38110000 Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0 00 03.533,54 0 Innere Verrechnungen 0 22 Aufwendungen für interne Leistungen -187.950-185.300- -175.700-145.989,20 -178.700 -180.850-177.900 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -187.150 -177.100-184.500 -174.900-145.214,20 -177.900 -180.050 48120000 Kalkulatorische Zinsen -800 -800-800 -800-775,00 -800 -800 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 199 Räumliche Entwicklung, Bauordnung Räumliche Entwicklung, Bauordnung51100000 5110000000 Unterprodukt Leistung Räumliche Entwicklung, Bauordnung Stadtentwicklung, Städtebauliche Planung, Verkehrsplanung und Stadterneuerung5110 511000 Produktgruppe Produkt Räumliche Planung und Entwicklung51Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 73Seite : 10.12.2024Datum: 14:47:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 -142.455,66=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -187.950-185.300 -175.700 -178.700 -180.850-177.900 -839.309,42=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -871.750-957.200 -721.300 -1.008.100 -672.550-837.700 200 Elektrizitätsversorgung Elektrizitätsversorgung53100000 5310000000 Unterprodukt Leistung Elektrizitätsversorgung Elektrizitätsversorgung5310 531000 Produktgruppe Produkt Ver- und Entsorgung53Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 74Seite : 10.12.2024Datum: 14:47:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 2.0002.000+ 2.0001.358,86 2.000 2.0002.000 34211000 Stromeinspeisung / Stromvergütung 2.000 2.0002.000 2.0001.358,86 2.000 Einnahmen aus Verkauf Strom Schätzung Stromeinspieisung ins Netz ca. 1.500 € netto, reduzierter Stombezug in Höhe von 2.000 € aus Eigenstromnutzung 2.000 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 106.000110.000+ 106.000108.411,81 106.000 106.000106.000 35110000 Konzessionsabgaben Strom/Gas 106.000 106.000110.000 106.000108.411,81 106.000 Konzessionsabgabe EnBW/Netze BW: 106.000 € Vertrag Konzessionsabgabe bis 31.12.2027 106.000 109.770,67=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 108.000112.000 108.000 108.000 108.000108.000 12 Personalaufwendungen 00- 00,00 0 00 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 00- 00,00 0 00 15 Abschreibungen -2.000-2.000- -2.000-1.967,00 -2.000 -2.000-2.000 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -2.000 -2.000-2.000 -2.000-1.967,00 -2.000 Abschreibungen PV-Anlage 20 Jahre -2.000 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen 00- 00,00 0 00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 -1.967,00=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -2.000-2.000 -2.000 -2.000 -2.000-2.000 107.803,67=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) 106.000110.000 106.000 106.000 106.000106.000 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen -400-500- -400-380,00 -400 -400-400 48120000 Kalkulatorische Zinsen/Trägerdarlehen -400 -400-500 -400-380,00 -400 Verzinsung des Anlagekapitals - PV-Anlage -400 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 -380,00=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -400-500 -400 -400 -400-400 201 Elektrizitätsversorgung Elektrizitätsversorgung53100000 5310000000 Unterprodukt Leistung Elektrizitätsversorgung Elektrizitätsversorgung5310 531000 Produktgruppe Produkt Ver- und Entsorgung53Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 75Seite : 10.12.2024Datum: 14:47:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 107.423,67=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) 105.600109.500 105.600 105.600 105.600105.600 202 Gasversorgung Gasversorgung53200000 5320000000 Unterprodukt Leistung Gasversorgung Gasversorgung5320 532000 Produktgruppe Produkt Ver- und Entsorgung53Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 76Seite : 10.12.2024Datum: 14:47:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 00+ 00,00 0 00 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 2.2000+ 2.2002.276,00 2.200 2.2002.200 36510000 Gewinnanteile aus verbundenen Unternehmen und Beteiligungen 2.200 2.2000 2.2002.276,00 2.200 2.200 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 9.8009.800+ 9.80010.717,21 9.800 9.8009.800 35110000 Konzessionsabgaben Strom/Gas 9.800 9.8009.800 9.80010.717,21 9.800 9.800 12.993,21=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 12.0009.800 12.000 12.000 12.00012.000 12 Personalaufwendungen 00- 00,00 0 00 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 00- 00,00 0 00 15 Abschreibungen 00- 00,00 0 00 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen 00- 00,00 0 00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 0,00=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) 00 0 0 00 12.993,21=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) 12.0009.800 12.000 12.000 12.00012.000 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen 00- 00,00 0 00 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 0,00=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) 00 0 0 00 12.993,21=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) 12.0009.800 12.000 12.000 12.00012.000 203 Nahwärmeversorgung Nahwärmeversorgung53400000 5340000000 Unterprodukt Leistung Nahwärmeversorgung Nahwärmeversorgung5340 534000 Produktgruppe Produkt Ver- und Entsorgung53Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 77Seite : 10.12.2024Datum: 14:47:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 2.5502.000+ 2.5502.537,00 2.550 2.5502.550 31610000 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten 2.500 2.5002.000 2.5002.500,00 2.500 2.500 31620000 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Beiträgen 50 500 5037,00 50 50 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 282.000267.000+ 327.000274.645,42 332.000 337.000312.000 34211000 Stromeinspeisung / Stromvergütung 45.000 50.00050.000 50.00045.789,13 50.000 Stromvergütung - Stromeinspeisung 50.000 34213000 Kostenersätze Eigenstrom 65.000 65.00060.000 65.00059.336,20 65.000 Kostenersätze Eigenstrom Eigenstrom Schulkomplex Darstellung inkl. 2. BHKW. Anschluss der öffentlichen Einrichtung Asylbewerberkomplex (Varia Home) und der privaten Einrichtung (Wohnen am Schafsbrunnen) 65.000 34214000 Steuerentlastung § 53 a EnergieStG 7.000 7.0007.000 7.0009.430,58 7.000 7.000 34614000 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 90.000 110.00080.000 120.00090.138,45 120.000 Kostenersätze privat - Wärmebezug 120.000 34615000 Kostenersätze öffentliche Hand - Wärmebezug 75.000 80.00070.000 85.00069.951,06 90.000 Kostenersätze öffentl. Hand - Wärmebezug 95.000 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 277.182,42=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 284.550269.000 329.550 334.550 339.550314.550 12 Personalaufwendungen 00- 00,00 0 00 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -281.800-235.800- -281.800-160.363,79 -281.800 -281.800-281.800 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -50.000 -50.000-45.000 -50.000-57.337,53 -50.000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen Wartung und Instandhaltungskosten: 10.000, €, Energiedienstleistungen Verwaltung, Technik, Optimierung, Abrechnung 20.000 € -50.000 42120000 Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens -20.000 -20.000-20.000 -20.0000,00 -20.000 Wartung BHKW -20.000 42310000 Mieten und Pachten -10.000 -10.0000 -10.000-9.990,00 -10.000 -10.000 204 Nahwärmeversorgung Nahwärmeversorgung53400000 5340000000 Unterprodukt Leistung Nahwärmeversorgung Nahwärmeversorgung5340 534000 Produktgruppe Produkt Ver- und Entsorgung53Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 78Seite : 10.12.2024Datum: 14:47:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 42413000 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand -500 -5000 -5000,00 -500 Bewirtschaftungskosten der Grundstücke Stromkosten Stom für Zentrale + Netz -500 42414000 Aufwand für gebäudebezogene Kosten (Versicherung, Abfall, Wasser, Grundsteuer) -800 -800-300 -800-644,33 -800 Bewirtschaftungskosten der Grundstücke Versicherung, Wasser, Abwasser, Abfall -800 42415000 Aufwand für Gasbezug BHKW -200.000 -200.000-170.000 -200.000-89.449,86 -200.000 Gasbezugskosten BHKW Gasbezugskosten 79.600 € - Anpassung zusätzliche Liegenschaften wesentlich höhere Einkaufspreise -200.000 42611000 Aus- und Weiterbildung -500 -500-500 -500-2.942,07 -500 -500 15 Abschreibungen -70.000-70.000- -70.000-63.489,69 -70.000 -70.000-70.000 47110000 Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachvermögen -70.000 -70.000-70.000 -70.000-63.134,08 -70.000 -70.000 47228000 Abschreibungen auf Forderungen aus sonstigen privatrechtlichen Leistungsentgelten 0 00 0-355,61 0 0 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen 00- 00,00 0 00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -5.000-3.500- -5.000-4.009,39 -5.000 -5.000-5.000 44210000 Aufwendungen für ehrenamtliche und sonstige Tätigkeit -1.000 -1.0000 -1.000-770,50 -1.000 -1.000 44311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen -3.000 -3.000-1.500 -3.000-3.113,59 -3.000 Geschäftsausgaben, Bürobedarf externe Beraterkosten -3.000 44410000 Steuern, Versicherungen, Schadensfälle, Sonderabgaben -1.000 -1.000-2.000 -1.000-125,30 -1.000 -1.000 -227.862,87=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -356.800-309.300 -356.800 -356.800 -356.800-356.800 49.319,55=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -72.250-40.300 -27.250 -22.250 -17.250-42.250 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen -40.250-50.500- -39.450-43.432,19 -39.300 -39.900-40.350 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -32.350 -32.450-44.200 -31.550-35.571,64 -31.400 -32.000 48120000 Kalkulatorische Zinsen/Trägerdarlehen -7.900 -7.900-6.300 -7.900-7.860,55 -7.900 Verzinsung des Anlagekapitals - Fernwärmeleitungen, Technische Anlagen -7.900 205 Nahwärmeversorgung Nahwärmeversorgung53400000 5340000000 Unterprodukt Leistung Nahwärmeversorgung Nahwärmeversorgung5340 534000 Produktgruppe Produkt Ver- und Entsorgung53Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 79Seite : 10.12.2024Datum: 14:47:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 -43.432,19=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -40.250-50.500 -39.450 -39.300 -39.900-40.350 5.887,36=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -112.500-90.800 -66.700 -61.550 -57.150-82.600 206 Breitbandversorgung Breitbandversorgung53600000 5360000000 Unterprodukt Leistung Breitbandversorgung Breitbandversorgung5360 536000 Produktgruppe Produkt Ver- und Entsorgung53Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 80Seite : 10.12.2024Datum: 14:47:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 9.3009.000+ 9.3009.257,00 9.300 9.3009.300 31610000 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten 9.100 9.1009.000 9.1009.078,00 9.100 9.100 31620000 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Beiträgen 200 2000 200179,00 200 200 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 46.00035.000+ 46.00046.396,80 46.000 46.00046.000 34110000 Mieten und Pachten 46.000 46.00035.000 46.00046.396,80 46.000 Pachteinnahmen Breitband 46.000 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 55.653,80=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 55.30044.000 55.300 55.300 55.30055.300 12 Personalaufwendungen 00- 00,00 0 00 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -20.0000- -15.0000,00 -15.000 -15.000-15.000 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -20.000 -15.0000 -15.0000,00 -15.000 -15.000 15 Abschreibungen -30.000-30.000- -30.000-27.619,26 -30.000 -30.000-30.000 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -30.000 -30.000-30.000 -30.000-27.619,26 -30.000 -30.000 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen -55.000-40.000- -60.000-14.245,34 -40.000 -40.000-60.000 43130000 Zuweisungen an Zweckverbände und dgl. -55.000 -60.000-40.000 -60.000-14.245,34 -40.000 Personal Zweckverband sowie Vorarbeit graue Flecken. Vorfinanzierung Zinsen Investition weiße Flecken und graue Flecken. Abrechnungen verzögert. -40.000 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -1.2000- -1.200-4.304,00 -1.200 -1.200-1.200 44311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen -1.200 -1.2000 -1.200-4.304,00 -1.200 -1.200 -46.168,60=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -106.200-70.000 -106.200 -86.200 -86.200-106.200 9.485,20=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -50.900-26.000 -50.900 -30.900 -30.900-50.900 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen -67.350-55.650- -66.350-42.119,72 -67.300 -68.300-66.550 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -50.350 -49.550-38.850 -49.350-25.455,72 -50.300 -51.300 207 Breitbandversorgung Breitbandversorgung53600000 5360000000 Unterprodukt Leistung Breitbandversorgung Breitbandversorgung5360 536000 Produktgruppe Produkt Ver- und Entsorgung53Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 81Seite : 10.12.2024Datum: 14:47:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 48120000 Kalkulatorische Zinsen -17.000 -17.000-16.800 -17.000-16.664,00 -17.000 -17.000 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 -42.119,72=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -67.350-55.650 -66.350 -67.300 -68.300-66.550 -32.634,52=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -118.250-81.650 -117.250 -98.200 -99.200-117.450 208 Abfallwirtschaft Abfallwirtschaft53700000 5370000000 Unterprodukt Leistung Abfallwirtschaft Abfallwirtschaft5370 537000 Produktgruppe Produkt Ver- und Entsorgung53Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 82Seite : 10.12.2024Datum: 14:47:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 35.00040.000+ 35.00040.119,55 35.000 35.00035.000 34610000 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 35.000 35.00040.000 35.00040.119,55 35.000 Kostenersätze Landkreis 2,50 € pro Einwohner Ansatz 16.500 €, Kostenersatz Personal Grünmüllannahmestelle 13.200 € plus Miete 35.000 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 40.119,55=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 35.00040.000 35.000 35.000 35.00035.000 12 Personalaufwendungen -25.200-25.000- -26.000-23.787,55 -26.300 -27.100-25.800 40120000 Beschäftigte Dienstaufwendungen -20.800 -21.200-20.300 -21.400-19.232,77 -21.600 -22.200 40220000 Beschäftigte Beiträge zu Versorgungskassen -900 -1.000-1.000 -1.000-993,18 -1.000 Beiträge zur Versorgungskasse für Beschäftigte -1.000 40320000 Beschäftigte Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung -3.500 -3.600-3.700 -3.600-3.561,60 -3.700 Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung für Beschäftigte -3.900 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -2.700-2.700- -2.7000,00 -2.700 -2.700-2.700 42310000 Mieten und Pachten -2.700 -2.700-2.700 -2.7000,00 -2.700 Mietaufwendungen Grünmüllannahmestelle -2.700 15 Abschreibungen 00- 00,00 0 00 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen 00- 00,00 0 00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -3.300-3.300- -3.300-3.659,93 -3.300 -3.300-3.300 44317000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen (Gebühren etc.) -3.300 -3.300-3.300 -3.300-3.659,93 -3.300 Entsorgung Eigenanteil öffentliches Grüngut - Anteil Kompostieranlage am Annaberg - Kein Kostenerstattung -3.300 -27.447,48=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -31.200-31.000 -32.000 -32.300 -33.100-31.800 12.672,07=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) 3.8009.000 3.000 2.700 1.9003.200 209 Abfallwirtschaft Abfallwirtschaft53700000 5370000000 Unterprodukt Leistung Abfallwirtschaft Abfallwirtschaft5370 537000 Produktgruppe Produkt Ver- und Entsorgung53Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 83Seite : 10.12.2024Datum: 14:47:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen -51.450-42.600- -51.850-45.896,46 -52.050 -53.300-52.400 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -51.050 -52.000-42.100 -51.450-45.521,46 -51.650 Interne Leistungsverrechnung Bauhof/Verwaltung -52.900 48120000 Kalkulatorische Zinsen/Trägerdarlehen -400 -400-500 -400-375,00 -400 Verzinsung des Anlagekapitals - Wertstoffhofinvestitionen -400 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 -45.896,46=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -51.450-42.600 -51.850 -52.050 -53.300-52.400 -33.224,39=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -47.650-33.600 -48.850 -49.350 -51.400-49.200 210 Gemeindestraßen Bereitstellung und Betrieb von Straßen, Wege, Plätzen54100100 5410010000 Unterprodukt Leistung Bereitstellung und Betrieb Straßen, Wege, Plätze Gemeindestraßen5410 541001 Produktgruppe Produkt Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV54Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 84Seite : 10.12.2024Datum: 14:47:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 30.50031.000+ 31.00031.036,17 31.000 31.00031.000 31410000 Zuweisungen vom Land 30.500 31.00031.000 31.00031.036,17 31.000 31.000 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 290.000246.000+ 285.000285.556,98 275.000 272.000290.000 31610000 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten 260.000 260.000227.000 255.000260.830,00 245.000 242.000 31620000 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Beiträgen 30.000 30.00019.000 30.00024.726,98 30.000 30.000 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 500500+ 500350,00 500 500500 34610000 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 500 500500 500350,00 500 500 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 316.943,15=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 321.000277.500 316.500 306.500 303.500321.500 12 Personalaufwendungen 00- 00,00 0 00 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -311.600-286.800- -286.600-254.955,07 -286.600 -286.600-311.600 42112000 Straßenunterhaltung allgemein -175.000 -175.000-150.000 -150.000-146.221,10 -150.000 -150.000 42116000 Brückenunterhaltung allgemein -30.000 -30.000-30.000 -30.0000,00 -30.000 -30.000 42120000 Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens -6.000 -6.000-6.000 -6.0000,00 -6.000 Ausbau Verbesserung Verkehrszeichen -6.000 42123000 Strassenentwässerungskosten -100.000 -100.000-100.000 -100.000-108.139,98 -100.000 -100.000 42413000 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand -600 -600-800 -600-593,99 -600 Ampelanlage Marsweilerstraße Stromkosten -600 15 Abschreibungen -420.000-420.000- -420.000-405.241,95 -420.000 -420.000-420.000 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -420.000 -420.000-420.000 -420.000-405.241,95 -420.000 -420.000 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen 00- 00,00 0 00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -500-450- -500-512,00 -500 -500-500 44290000 Mitgliedsbeiträge an Verbände/Vereine -500 -500-450 -500-512,00 -500 Anteil an der Jugendverkehrsschule: 320 € Mitgliedsbeitrag Kreisverkehrswacht: 70 € Gesellschaft zur Förd. umwelt- gerechter Straßenplanungen: 30 € -500 -660.709,02=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -732.100-707.250 -707.100 -707.100 -707.100-732.100 211 Gemeindestraßen Bereitstellung und Betrieb von Straßen, Wege, Plätzen54100100 5410010000 Unterprodukt Leistung Bereitstellung und Betrieb Straßen, Wege, Plätze Gemeindestraßen5410 541001 Produktgruppe Produkt Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV54Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 85Seite : 10.12.2024Datum: 14:47:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 -343.765,87=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -411.100-429.750 -390.600 -400.600 -403.600-410.600 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen -446.500-409.950- -440.950-345.455,00 -440.850 -444.200-448.200 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -222.500 -224.200-199.250 -216.950-122.199,00 -216.850 -220.200 48120000 Kalkulatorische Zinsen -224.000 -224.000-210.700 -224.000-223.256,00 -224.000 -224.000 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 -345.455,00=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -446.500-409.950 -440.950 -440.850 -444.200-448.200 -689.220,87=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -857.600-839.700 -831.550 -841.450 -847.800-858.800 212 Straßenbeleuchtung und Verkehrsausstattung Straßenbeleuchtung und Verkehrsausstattung54100200 5410020000 Unterprodukt Leistung Verkehrsausstattung Gemeindestraßen Gemeindestraßen5410 541002 Produktgruppe Produkt Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV54Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 86Seite : 10.12.2024Datum: 14:47:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 00+ 00,00 0 00 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 0,00=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 00 0 0 00 12 Personalaufwendungen 00- 00,00 0 00 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -37.300-46.300- -37.300-35.294,03 -37.300 -37.300-37.300 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -5.300 -5.300-5.300 -5.300-4.310,58 -5.300 -5.300 42120000 Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens -12.000 -12.000-12.000 -12.000-15.325,97 -12.000 Unterhaltungskosten Netz und Lampen -12.000 42210000 Unterhaltung des beweglichen Vermögens 0 00 0-372,99 0 0 42413000 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand -20.000 -20.000-29.000 -20.000-15.284,49 -20.000 -20.000 15 Abschreibungen -9.600-6.000- -9.600-7.012,76 -9.600 -9.600-9.600 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -9.600 -9.600-6.000 -9.600-7.012,76 -9.600 -9.600 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen 00- 00,00 0 00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -200-200- -200-44,00 -200 -200-200 44313000 Bücher und Zeitschriften Geschäftsaufwendungen -200 -200-200 -200-44,00 -200 Bücher und Zeitschriften -200 -42.350,79=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -47.100-52.500 -47.100 -47.100 -47.100-47.100 -42.350,79=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -47.100-52.500 -47.100 -47.100 -47.100-47.100 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen -30.450-26.950- -30.250-35.748,85 -29.900 -30.300-31.600 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -27.350 -28.500-24.450 -27.150-32.729,85 -26.800 -27.200 48120000 Kalkulatorische Zinsen -3.100 -3.100-2.500 -3.100-3.019,00 -3.100 -3.100 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 213 Straßenbeleuchtung und Verkehrsausstattung Straßenbeleuchtung und Verkehrsausstattung54100200 5410020000 Unterprodukt Leistung Verkehrsausstattung Gemeindestraßen Gemeindestraßen5410 541002 Produktgruppe Produkt Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV54Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 87Seite : 10.12.2024Datum: 14:47:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 -35.748,85=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -30.450-26.950 -30.250 -29.900 -30.300-31.600 -78.099,64=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -77.550-79.450 -77.350 -77.000 -77.400-78.700 214 Straßenreinigung und Winterdienst Straßenreinigung und Winterdienst54500000 5450000000 Unterprodukt Leistung Straßenreinigung und Winterdienst Straßenreinigung und Winterdienst5450 545000 Produktgruppe Produkt Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV54Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 88Seite : 10.12.2024Datum: 14:47:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 00+ 00,00 0 00 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 0,00=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 00 0 0 00 12 Personalaufwendungen 00- 00,00 0 00 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -42.000-43.000- -43.000-25.834,14 -43.000 -43.000-43.000 42111000 Winterdienst -27.000 -27.000-27.000 -27.000-10.978,37 -27.000 -27.000 42113000 Straßenkehrung -15.000 -16.000-16.000 -16.000-14.855,77 -16.000 -16.000 15 Abschreibungen 00- 00,00 0 00 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen 00- 00,00 0 00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 -25.834,14=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -42.000-43.000 -43.000 -43.000 -43.000-43.000 -25.834,14=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -42.000-43.000 -43.000 -43.000 -43.000-43.000 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen 00- 0-16.490,81 0 00 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0 00 0-16.490,81 0 0 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 -16.490,81=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) 00 0 0 00 -42.324,95=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -42.000-43.000 -43.000 -43.000 -43.000-43.000 215 Verkehrsbetriebe/ ÖPNV Verkehrsbetriebe/ ÖPNV54700000 5470000000 Unterprodukt Leistung Verkehrsbetriebe/ ÖPNV Verkehrsbetriebe/ÖPNV5470 547000 Produktgruppe Produkt Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV54Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 89Seite : 10.12.2024Datum: 14:47:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 7.8002.000+ 7.8007.729,38 7.800 7.8007.800 31610000 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten 7.800 7.8002.000 7.8007.729,38 7.800 7.800 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 00+ 00,00 0 00 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 7.729,38=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 7.8002.000 7.800 7.800 7.8007.800 12 Personalaufwendungen 00- 00,00 0 00 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -1.000-1.000- -1.000-246,49 -1.000 -1.000-1.000 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -1.000 -1.000-1.000 -1.000-246,49 -1.000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen Unterhaltung Bushaltestellen -1.000 15 Abschreibungen -13.100-7.000- -13.100-13.060,00 -12.800 -12.700-13.100 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -13.100 -13.100-7.000 -13.100-13.060,00 -12.800 -12.700 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen -4.400-6.500- -145.000-3.596,36 -153.000 -225.000-149.000 43180000 Zuweisungen an übrige Bereiche -4.400 -149.000-6.500 -145.000-3.596,36 -153.000 Zuschüsse an öff. wirtschaftliche Unternehmen, Erhöhung BOB ab 2022, Verlust-Beteiligung an ÖPNV Stadtbus ab 2026, beschlossener Abmangel wegen Anteil Stadtbus- Mobilitätsplan 2026: 143.000 €, 2027: 138.000 €, 2028: 148.500 €, 2029: 223.300 € -225.000 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 -16.902,85=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -18.500-14.500 -159.100 -166.800 -238.700-163.100 -9.173,47=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -10.700-12.500 -151.300 -159.000 -230.900-155.300 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen -18.950-15.250- -18.900-9.676,16 -18.700 -18.900-19.550 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -13.650 -14.250-12.250 -13.600-4.382,16 -13.400 Innere Verrechnungen -13.600 216 Verkehrsbetriebe/ ÖPNV Verkehrsbetriebe/ ÖPNV54700000 5470000000 Unterprodukt Leistung Verkehrsbetriebe/ ÖPNV Verkehrsbetriebe/ÖPNV5470 547000 Produktgruppe Produkt Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV54Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 90Seite : 10.12.2024Datum: 14:47:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 48120000 Kalkulatorische Zinsen -5.300 -5.300-3.000 -5.300-5.294,00 -5.300 -5.300 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 -9.676,16=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -18.950-15.250 -18.900 -18.700 -18.900-19.550 -18.849,63=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -29.650-27.750 -170.200 -177.700 -249.800-174.850 217 Öffentliches Grün, Landschaftsbau Öffentliches Grün, Landschaftsbau55100000 5510000000 Unterprodukt Leistung Öffentliches Grün/ Landschaftsbau Öffentliches Grün/Landschaftsbau5510 551000 Produktgruppe Produkt Natur- und Landschaftspflege, Friedhofswesen55Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 91Seite : 10.12.2024Datum: 14:47:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 0390,00 0 00 31410000 Zuweisungen vom Land 0 00 0390,00 0 0 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 1000+ 100117,00 100 100100 31610000 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten 100 1000 100117,00 100 100 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 5.0005.000+ 5.00012.936,78 5.000 5.0005.000 34610000 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 5.000 5.0005.000 5.00012.936,78 5.000 Kostenersätze Holzerlöse, Verkauf Obstbäume etc. 5.000 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 13.443,78=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 5.1005.000 5.100 5.100 5.1005.100 12 Personalaufwendungen 00- 00,00 0 00 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -34.200-34.200- -34.700-27.081,08 -34.700 -34.700-34.700 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -32.000 -32.000-31.500 -32.000-27.165,32 -32.000 Bewirtschaftung öffentliches Grün, Mulchen, Holz schlagen etc. -32.000 42120000 Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens -700 -700-700 -7000,00 -700 Unterhaltung des unbeweglichen Vermögens Becken, Spiel- und Liegewiese -700 42412000 Gebäudereinigung Aufwand -1.500 -2.000-2.000 -2.0000,00 -2.000 Bewirtschaftungskosten der Grundstücke Reinigungskosten Toi-Dixi-Toilette 6 Monate a 238 € (monatlich) -2.000 42413000 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand 0 00 084,24 0 0 15 Abschreibungen -3.000-4.000- -3.000-9.830,00 -3.000 -3.000-3.000 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -3.000 -3.000-4.000 -3.000-9.830,00 -3.000 -3.000 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen -4.0000- -4.0000,00 -4.000 -4.000-4.000 43170000 Zuweisung Streuobstbaumförderung -4.000 -4.0000 -4.0000,00 -4.000 -4.000 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -1.900-5.100- -5.100-2.954,31 -5.100 -5.100-5.100 44311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen -1.700 -2.500-2.500 -2.500-441,13 -2.500 -2.500 218 Öffentliches Grün, Landschaftsbau Öffentliches Grün, Landschaftsbau55100000 5510000000 Unterprodukt Leistung Öffentliches Grün/ Landschaftsbau Öffentliches Grün/Landschaftsbau5510 551000 Produktgruppe Produkt Natur- und Landschaftspflege, Friedhofswesen55Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 92Seite : 10.12.2024Datum: 14:47:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 44410000 Steuern, Versicherungen, Schadensfälle, Sonderabgaben -200 -2.600-2.600 -2.600-2.513,18 -2.600 Umlage Unfallversicherung -2.600 -39.865,39=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -43.100-43.300 -46.800 -46.800 -46.800-46.800 -26.421,61=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -38.000-38.300 -41.700 -41.700 -41.700-41.700 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen -239.950-227.550- -238.150-236.713,30 -235.750 -238.400-247.400 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -186.950 -194.400-174.350 -185.150-183.797,30 -182.750 Interne Leistungsverrechnung Bauhof/Verwaltung -185.400 48120000 Kalkulatorische Zinsen -53.000 -53.000-53.200 -53.000-52.916,00 -53.000 -53.000 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 -236.713,30=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -239.950-227.550 -238.150 -235.750 -238.400-247.400 -263.134,91=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -277.950-265.850 -279.850 -277.450 -280.100-289.100 219 Gewässerschutz/ Öffentliche Gewässer/ Wasserbauliche Anlagen Gewässerschutz/ Öffentliche Gewässer/ Wasserbauliche Anlagen55200000 5520000000 Unterprodukt Leistung Gewässerschutz/ Öffentliche Gewässer/ Wasserbauliche Anlagen Gewässerschutz/Öffentliche Gewässer/Wasserbauliche Anlagen5520 552000 Produktgruppe Produkt Natur- und Landschaftspflege, Friedhofswesen55Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 93Seite : 10.12.2024Datum: 14:47:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 4.2504.000+ 4.2504.250,00 4.250 4.2504.250 31610000 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten 4.250 4.2504.000 4.2504.250,00 4.250 4.250 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 00+ 00,00 0 00 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 4.250,00=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 4.2504.000 4.250 4.250 4.2504.250 12 Personalaufwendungen 00- 00,00 0 00 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -5.000-3.000- -3.000-19.215,79 -3.000 -3.000-4.000 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -5.000 -4.000-3.000 -3.000-19.215,79 -3.000 Unterhaltung und Reinigung und Unterhaltung der Bachläufe -3.000 15 Abschreibungen -15.000-6.000- -15.000-5.403,74 -15.000 -15.000-15.000 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -15.000 -15.000-6.000 -15.000-5.403,74 -15.000 -15.000 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen 00- 00,00 0 00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -2.200-2.500- -2.500-1.600,00 -2.500 -2.500-2.500 44290000 Mitgliedsbeiträge an Verbände/Vereine -1.700 -2.000-2.000 -2.000-1.600,00 -2.000 Mitgliedsbeitrag oberschwäbischer Seenprogramme -2.000 44316000 Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche Kosten Geschäftsaufwendungen -500 -500-500 -5000,00 -500 Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche Kosten Sachverständigenkosten 500 € -500 -26.219,53=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -22.200-11.500 -20.500 -20.500 -20.500-21.500 -21.969,53=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -17.950-7.500 -16.250 -16.250 -16.250-17.250 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen -49.750-43.700- -49.200-41.838,63 -48.800 -49.250-51.100 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -39.850 -41.200-35.700 -39.300-31.958,63 -38.900 Innere Verrechnungen Verrechnungen mit Bauhof -39.350 220 Gewässerschutz/ Öffentliche Gewässer/ Wasserbauliche Anlagen Gewässerschutz/ Öffentliche Gewässer/ Wasserbauliche Anlagen55200000 5520000000 Unterprodukt Leistung Gewässerschutz/ Öffentliche Gewässer/ Wasserbauliche Anlagen Gewässerschutz/Öffentliche Gewässer/Wasserbauliche Anlagen5520 552000 Produktgruppe Produkt Natur- und Landschaftspflege, Friedhofswesen55Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 94Seite : 10.12.2024Datum: 14:47:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 48120000 Kalkulatorische Zinsen -9.900 -9.900-8.000 -9.900-9.880,00 -9.900 -9.900 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 -41.838,63=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -49.750-43.700 -49.200 -48.800 -49.250-51.100 -63.808,16=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -67.700-51.200 -65.450 -65.050 -65.500-68.350 221 Friedhofs- und Bestattungswesen Friedhofs- und Bestattungswesen55300000 5530000000 Unterprodukt Leistung Friedhofs- und Bestattungswesen Friedhofs- und Bestattungswesen5530 553000 Produktgruppe Produkt Natur- und Landschaftspflege, Friedhofswesen55Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 95Seite : 10.12.2024Datum: 14:47:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 24.50025.000+ 22.00027.170,00 20.800 20.00023.300 31610000 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten 24.500 23.30025.000 22.00027.170,00 20.800 20.000 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 32.00030.000+ 35.00036.507,85 35.000 35.00035.000 33215000 Friedhof Benutzungsgebühren 32.000 35.00030.000 35.00036.507,85 35.000 Benutzungsgebühren 35.000 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 00+ 00,00 0 00 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 63.677,85=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 56.50055.000 57.000 55.800 55.00058.300 12 Personalaufwendungen -21.550-22.300- -22.600-19.077,58 -22.900 -24.000-22.100 40120000 Beschäftigte Dienstaufwendungen -16.300 -16.800-17.150 -17.200-15.464,67 -17.500 Vergütung der Beschäftigten -18.300 40123000 Leistungsorientierte Bezahlung -300 -3000 -300-216,75 -300 -300 40220000 Beschäftigte Beiträge zu Versorgungskassen -1.300 -1.300-1.300 -1.3000,00 -1.300 -1.400 40320000 Beschäftigte Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung -3.600 -3.700-3.850 -3.800-3.396,16 -3.800 Beiträge zur gesetzlichen Sozialver- sicherung für Beschäftigte -4.000 40410000 Beihilfen und Unterstützungsleistungen für Bedienstete -50 00 00,00 0 0 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -24.450-30.750- -34.950-18.393,32 -34.950 -34.950-34.950 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -3.000 -15.000-14.000 -15.000-5.549,46 -15.000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen Reparaturen: 3.000 €, Rau, Belegung Gräber Erdarbeiten -15.000 42210000 Unterhaltung des beweglichen Vermögens -1.500 -1.500-1.500 -1.5000,00 -1.500 -1.500 42412000 Gebäudereinigung Aufwand -1.750 -1.750-1.750 -1.750-1.253,16 -1.750 Bewirtschaftungskosten der Grundstücke Reinigungskosten -1.750 42413000 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand -2.200 -2.200-2.200 -2.200-1.354,99 -2.200 Bewirtschaftungskosten der Grundstücke Stromkosten -2.200 42414000 Aufwand für gebäudebezogene Kosten (Versicherung, Abfall, Wasser, Grundsteuer) -2.300 -2.300-2.300 -2.300-1.965,50 -2.300 Neuer Abfallcontainer -2.300 222 Friedhofs- und Bestattungswesen Friedhofs- und Bestattungswesen55300000 5530000000 Unterprodukt Leistung Friedhofs- und Bestattungswesen Friedhofs- und Bestattungswesen5530 553000 Produktgruppe Produkt Natur- und Landschaftspflege, Friedhofswesen55Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 96Seite : 10.12.2024Datum: 14:47:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 42720000 Aufwendungen für EDV -4.200 -2.7000 -2.7000,00 -2.700 -2.700 42910000 Sonstige sächlicher Zweckaufwand -9.500 -9.500-9.000 -9.500-8.270,21 -9.500 Sonstige sächliche Zweckausgaben, öffnen Gräber -9.500 15 Abschreibungen -31.700-39.000- -31.700-31.609,00 -31.700 -31.700-31.700 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -31.700 -31.700-39.000 -31.700-31.609,00 -31.700 Abschreibungen -31.700 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen 00- 00,00 0 00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -1.000-650- -750-1.048,00 -750 -750-750 44110000 Sonstige Personalaufwendungen u. a. Stellenanzeigen etc. 0 00 0-768,00 0 0 44290000 Mitgliedsbeiträge an Verbände/Vereine -50 -50-50 -500,00 -50 Mitgliedsbeiträge Kriegsgräberfürsorge -50 44311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen -850 -600-500 -600-280,00 -600 Neuer Regenschutz, gestiegene Kosten -600 44313000 Bücher und Zeitschriften Geschäftsaufwendungen -100 -100-100 -1000,00 -100 Bücher und Zeitschriften -100 -70.127,90=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -78.700-92.700 -90.000 -90.300 -91.400-89.500 -6.450,05=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -22.200-37.700 -33.000 -34.500 -36.400-31.200 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen -168.950-147.250- -166.550-153.947,66 -167.100 -169.650-169.800 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -153.450 -154.300-131.550 -151.050-138.538,66 -151.600 Innere Verrechnungen Verrechnung mit Bauhof: 40.000 € Personalkosten 00./02./03.: 14.700 € -154.150 48120000 Kalkulatorische Zinsen/Trägerdarlehen -15.500 -15.500-15.700 -15.500-15.409,00 -15.500 Verzinsung des Anlagekapitals - Investionen Friedhof inkl. BA 1 -15.500 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 -153.947,66=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -168.950-147.250 -166.550 -167.100 -169.650-169.800 -160.397,71=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -191.150-184.950 -199.550 -201.600 -206.050-201.000 223 Landwirtschaft und Landschaftspflege Landwirtschaft und Landschaftspflege55510000 5551000000 Unterprodukt Leistung Landwirtschaft und Landschaftspflege Landwirtschaft5551 555100 Produktgruppe Produkt Natur- und Landschaftspflege, Friedhofswesen55Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 97Seite : 10.12.2024Datum: 14:47:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 00+ 00,00 0 00 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 0,00=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 00 0 0 00 12 Personalaufwendungen 00- 00,00 0 00 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 00- 00,00 0 00 15 Abschreibungen 00- 00,00 0 00 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen -1.200-1.200- -1.200-1.080,00 -1.200 -1.200-1.200 43183000 Deckumlage Aufteilung -1.200 -1.200-1.200 -1.200-1.080,00 -1.200 Aufteilung Deckumlage Förderung der Landwirtschaft -1.200 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 -1.080,00=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -1.200-1.200 -1.200 -1.200 -1.200-1.200 -1.080,00=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -1.200-1.200 -1.200 -1.200 -1.200-1.200 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen -9.100-8.150- -9.0500,00 -8.900 -9.050-9.500 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -9.100 -9.500-8.150 -9.0500,00 -8.900 -9.050 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 0,00=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -9.100-8.150 -9.050 -8.900 -9.050-9.500 -1.080,00=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -10.300-9.350 -10.250 -10.100 -10.250-10.700 224 Wirtschaftsförderung, Interkommunales Gewerbegebiet IGMS Wirtschaftsförderung, Interkommunales Gewerbegebiet IGMS57100000 5710000000 Unterprodukt Leistung Wirtschaftsförderung Wirtschaftsförderung5710 571000 Produktgruppe Produkt Wirtschaft und Tourismus57Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 98Seite : 10.12.2024Datum: 14:47:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 1.0001.600+ 1.0001.072,77 1.000 1.0001.000 34110000 Mieten und Pachten 1.000 1.0001.600 1.0001.072,77 1.000 Pachteinnahmen interkommunales Gewerbegebiet alle zwei Jahr Auszahlung 1.000 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 1.072,77=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 1.0001.600 1.000 1.000 1.0001.000 12 Personalaufwendungen 00- 00,00 0 00 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 00- 00,00 0 00 15 Abschreibungen 00- 00,00 0 00 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen -117.200-10.000- -145.8000,00 -310.800 -150.000-130.100 43180000 Zuweisungen an übrige Bereiche -117.200 -130.100-10.000 -145.8000,00 -310.800 Aufwendungen interkommunales Gewerbegebiet - Anteil Baindt -150.000 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 0,00=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -117.200-10.000 -145.800 -310.800 -150.000-130.100 1.072,77=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -116.200-8.400 -144.800 -309.800 -149.000-129.100 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen -20.500-21.550- -19.150-12.517,06 -19.600 -19.700-19.500 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -20.500 -19.500-21.550 -19.150-12.517,06 -19.600 -19.700 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 -12.517,06=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -20.500-21.550 -19.150 -19.600 -19.700-19.500 -11.444,29=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -136.700-29.950 -163.950 -329.400 -168.700-148.600 225 Schenk-Konrad-Halle, Gaststätte zur Mühle Allgemeine Einrichtungen und Unternehmen57300000 5730000000 Unterprodukt Leistung Allgemeine Einrichtungen und Unternehmen Allgemeine Einrichtungen und Unternehmen5730 573000 Produktgruppe Produkt Wirtschaft und Tourismus57Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 99Seite : 10.12.2024Datum: 14:47:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 38.40044.000+ 38.40040.205,98 38.400 38.40038.400 34111000 Miete Schenk-Konrad-Halle 6.400 6.4007.500 6.4006.450,00 6.400 6.400 34112000 Pacht Gaststätte 8.500 8.50010.000 8.5008.500,00 8.500 8.500 34610000 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 23.000 23.00026.000 23.00023.056,48 23.000 23.000 34619000 Kostenersätze 500 500500 5002.199,50 500 500 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 40.205,98=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 38.40044.000 38.400 38.400 38.40038.400 12 Personalaufwendungen -19.800-13.450- -20.800-19.841,51 -21.100 -22.300-20.400 40120000 Beschäftigte Dienstaufwendungen -14.600 -15.100-10.050 -15.400-14.734,63 -15.700 -16.500 40123000 Leistungsorientierte Bezahlung -100 -1000 -100-63,70 -100 -100 40220000 Beschäftigte Beiträge zu Versorgungskassen -1.000 -1.000-800 -1.000-925,99 -1.000 -1.100 40320000 Beschäftigte Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung -4.100 -4.200-2.600 -4.300-4.117,19 -4.300 -4.600 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -81.500-83.900- -76.500-71.206,72 -76.500 -76.500-76.500 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -30.000 -25.000-25.000 -25.000-31.474,79 -25.000 Sanierungskonzept SKH - Vorhaltemaßnahmen - Kühlanlagen, Unvorhergesehenes, Gaststätte zur Mühle jährlich 25.000 € Erneuerung Lüftungsvlies 2025 15.000 € -25.000 42220000 Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen -2.500 -2.500-1.500 -2.500-2.531,55 -2.500 Ersatz Inventar SKH -2.500 42310000 Mieten und Pachten 0 0-8.400 00,00 0 0 42411000 Fernwärme / Heizung -23.000 -23.000-23.000 -23.000-16.702,35 -23.000 Bewirtschaftungskosten der Grundstücke Heizungskosten -23.000 42412000 Gebäudereinigung Aufwand -500 -500-500 -5000,00 -500 -500 42413000 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand -12.500 -12.500-12.500 -12.500-9.086,33 -12.500 -12.500 42414000 Aufwand für gebäudebezogene Kosten (Versicherung, Abfall, Wasser, Grundsteuer) -13.000 -13.000-13.000 -13.000-11.411,70 -13.000 -13.000 15 Abschreibungen -44.500-38.500- -43.500-49.036,00 -43.500 -43.500-44.500 226 Schenk-Konrad-Halle, Gaststätte zur Mühle Allgemeine Einrichtungen und Unternehmen57300000 5730000000 Unterprodukt Leistung Allgemeine Einrichtungen und Unternehmen Allgemeine Einrichtungen und Unternehmen5730 573000 Produktgruppe Produkt Wirtschaft und Tourismus57Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 100Seite : 10.12.2024Datum: 14:47:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -44.000 -44.000-38.000 -43.000-49.036,00 -43.000 Abschreibungen -43.000 47177200 Abschreibungen auf Betriebs- und Geschäftsausstattung -500 -500-500 -5000,00 -500 -500 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen 00- 00,00 0 00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -2.500-5.500- -2.500-1.847,12 -2.500 -2.500-2.500 44110000 Sonstige Personalaufwendungen u. a. Stellenanzeigen etc. 0 00 0-792,88 0 0 44311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen -500 -500-2.500 -500-267,98 -500 Geschäftsausgaben, Bürobedarf -500 44314100 Portokosten Geschäftsaufwendungen -500 -500-500 -500-171,97 -500 Post- und Fernmeldegebühren -500 44316000 Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche Kosten Geschäftsaufwendungen -500 -500-500 -5000,00 -500 -500 44410000 Steuern, Versicherungen, Schadensfälle, Sonderabgaben -1.000 -1.000-2.000 -1.000-614,29 -1.000 -1.000 -141.931,35=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -148.300-141.350 -143.300 -143.600 -144.800-143.900 -101.725,37=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -109.900-97.350 -104.900 -105.200 -106.400-105.500 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen -101.600-91.400- -101.050-98.732,57 -101.450 -103.450-102.150 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -90.700 -91.250-79.600 -90.150-87.857,57 -90.550 Innere Verrechnungen Verrechnungen mit Bauhof -92.550 48120000 Kalkulatorische Zinsen/Trägerdarlehen -10.900 -10.900-11.800 -10.900-10.875,00 -10.900 Verzinsung des Anlagekapitals - inkl. Investitionen in SKH -10.900 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 -98.732,57=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -101.600-91.400 -101.050 -101.450 -103.450-102.150 -200.457,94=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -211.500-188.750 -205.950 -206.650 -209.850-207.650 *** Ende der Liste "Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 227 Teilergebnishaushalt Teilhaushalt 3 Allgemeine Finanzwirtschaft Produktbereich 61.10-61.30 2025 und 2026 einschließlich mittelfristiger Finanzplanung Anlage 8 (zu § 85 GemO, §§ 4 Abs. 3 und 9 GemHVO) Produktbereiche 61.10-61.30 228 Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen61100000 6110000000 Unterprodukt Leistung Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen6110 611000 Produktgruppe Produkt Allgemeine Finanzwirtschaft61Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 1Seite : 06.12.2024Datum: 11:41:34Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 1 Steuern und ähnliche Abgaben 7.666.0007.484.300 8.677.0007.737.718,57 8.677.900 8.677.0008.106.900 30110000 Grundsteuer A 36.000 36.00042.000 36.00037.337,58 36.000 Grundsteuer A - Hebesatz 600 v. H. 36.000 30120000 Grundsteuer B 736.000 750.000700.000 900.000692.998,16 900.000 Grundsteuer B - Hebesatz 230 v. H., Anpassung im Jahr 2027 900.000 30130000 Gewerbesteuer 2.500.000 2.750.0002.500.000 3.000.0002.796.052,89 3.000.000 Hebesatz: Erhöhung um 10 Hebesatzpunkte auf 380 v. H. im Jahr 2025 Hebesatz: Erhöhung um 10 Hebesatzpunkte auf 390 v. H. im Jahr 2026 3.000.000 30210000 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer 3.780.000 3.940.0003.635.000 4.100.0003.620.008,51 4.100.000 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer 2025: 8,1 Mrd. € x 0,0004664 2026: 8,4 Mrd. € x 0,0004664 resultierend aus Bundesstatistik über die Lohn- und Einkommensteuer (Jahre 2024-2026 resultieren aus Einkommen der Bürgerschaft im Statistikjahr 2019) 4.100.000 30220000 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer 285.000 294.000285.000 300.000279.708,43 300.000 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer, 1,17 Mrd bzw. 1,20 Mrd. x Schlüsselzahl 0,000244399 300.000 30320000 Hundesteuer 21.000 21.00020.000 23.00020.320,00 23.000 Hundesteuer-Anpassung 2025, 1. Hund 102 €, 2. Hund 204 € 23.000 30340000 Zweitwohnungssteuer 3.000 3.0002.500 3.0004.226,00 3.000 Zweitwohnungssteuer 3.000 30490000 Pacht Jagdgenossenschaft 0 900800 00,00 900 0 30510000 Leistungen nach dem Familienleistungsausgleich 305.000 312.000299.000 315.000287.067,00 315.000 Ausgleichsleistungen, Familienlastenausgleich 2025 und 2026: 658 Mio.€/ 674 Mio.€ x 0,0004664 315.000 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 3.390.0003.490.000+ 3.550.0003.272.500,80 3.650.000 3.600.0003.360.000 31110000 Schlüsselzuweisungen vom Land 2.620.000 2.590.0002.745.000 2.750.0002.454.142,00 2.850.000 2025/2026: Schlüsselzuweisungen (Basis Differenz Bedarsmesszahl zur Steuerkraftmesszahl), Grundkopfbetrag (höhere Steuerkraftmesszahl 2025 und gleichzeitig geringere Einwohnerzahlen wegen Zensus 2022) 2.800.000 31111000 Komm. Investitionspauschale § 4 FAG 770.000 770.000745.000 800.000775.228,80 800.000 Kommunale Investitionspauschale § 4 FAG 138 € pro Einwohner laut Orientierungsdaten 800.000 229 Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen61100000 6110000000 Unterprodukt Leistung Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen6110 611000 Produktgruppe Produkt Allgemeine Finanzwirtschaft61Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 2Seite : 06.12.2024Datum: 11:41:34Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 31310000 Sonstige allgemeine Zuweisungen vom Land 0 00 043.130,00 0 0 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 00+ 00,00 0 00 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 0225,00 0 00 35831000 Erträge aus der Auflösung oder Herabsetzung von Wertberichtigungen auf Forderungen (Einzelwertberichtigungen, Pauschalwertberichtigungen) 0 00 0225,00 0 0 11.010.444,37=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 11.056.00010.974.300 12.227.000 12.327.900 12.277.00011.466.900 12 Personalaufwendungen 00- 00,00 0 00 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 00- 00,00 0 00 15 Abschreibungen 00- 0-3.868,43 0 00 47220002 Abschreibungen auf Forderungen aus der Grundsteuer B 0 00 0-0,03 0 0 47220003 Abschreibungen auf Forderungen aus der Gewerbesteuer 0 00 0-3.862,40 0 0 47221002 Abschreibungen auf Forderungen aus der Hundesteuer 0 00 0-6,00 0 0 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen -4.774.000-4.363.500- -5.200.000-3.579.532,00 -5.300.000 -5.300.000-5.091.200 43410000 Gewerbesteuerumlage -237.000 -260.500-260.000 -300.000-148.172,50 -300.000 Gewerbesteuerumlagesatz: 35% - Gewerbesteueraufkommen prognostiziert. 2025 2,50 Mio. , 2026 2,75 Mio. € -300.000 43710000 Allg. Umlage an das Land - FAG-Umlage -1.894.000 -2.016.700-1.790.000 -2.100.000-1.595.445,50 -2.200.000 Finanzausgleichsumlage an das Land FAG-Umlagesatz 22,22% Steuerkraftsumme: 2025: 8.523.600 € Steuerkraftsumme 2026 voraussichtl.: 9.075.700 € -2.200.000 43720000 Allgemeine Umlagen an Kreis - Kreisumlage -2.643.000 -2.814.000-2.313.500 -2.800.000-1.835.914,00 -2.800.000 Kreisumlage 2025 und 2026 Hebesatz: 31,0 v.H.: Mehraufwand 330.000 € bzw. 500.000 € 2025: Steuerkraftsumme: 8.523.600 €, 2026: Steuerkraftsumme: 9.075.600 € Im Finanzplanungszeitraum ist die hohe Kreisumlage nicht verkraftbar. -2.800.000 230 Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen61100000 6110000000 Unterprodukt Leistung Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen6110 611000 Produktgruppe Produkt Allgemeine Finanzwirtschaft61Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 3Seite : 06.12.2024Datum: 11:41:34Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 -3.583.400,43=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -4.774.000-4.363.500 -5.200.000 -5.300.000 -5.300.000-5.091.200 7.427.043,94=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) 6.282.0006.610.800 7.027.000 7.027.900 6.977.0006.375.700 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen 00- 00,00 0 00 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 0,00=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) 00 0 0 00 7.427.043,94=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) 6.282.0006.610.800 7.027.000 7.027.900 6.977.0006.375.700 231 Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft61200000 6120000000 Unterprodukt Leistung Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft6120 612000 Produktgruppe Produkt Allgemeine Finanzwirtschaft61Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 4Seite : 06.12.2024Datum: 11:41:34Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 014.000+ 00,00 0 00 34610000 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 0 014.000 00,00 0 falscher Planansatz im Vorjahr - ist richtig auf der Kontierung 3651 0 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 243.80065.600+ 205.000296.974,19 200.000 195.000211.500 36102000 Zinseinnahmen aus Festgeldern und Girokonto 60.000 5.000400 5.000205.160,19 5.000 Zinseinnahmen aus Festgeldern und Girokonto - Festgeldbestand schmilzt 2023 und 2024 konnte Geld für durchschnittlich 3% angelegt werden. 5.000 36160000 Zinserträge von öffentlichen Sonderrechnungen 169.000 171.50065.200 165.00076.977,57 160.000 Zinseinnahmen von öff. wirtschaftlichen Unternehmen: Höhere Verzinsung der Trägerdarlehen. Zinseinnahmen EB Wasserversorgung insgesamt: 35.100 €/ 37.300 € Zinseinnahmen EB Abwasserbeseitigung insgesamt: 103.100 €/ 104.200 € Zinseinnahmen ZV Wasserversorgung insgesamt: 30.800 €/ 30.000 € 155.000 36510000 Gewinnanteile aus verbundenen Unternehmen und Beteiligungen 14.800 35.0000 35.00014.836,43 35.000 Beteiligung Kommunale Beteiligungsgesellschaft Netze BW GmbH & Co. KG - Rendite 3,5% - Aufzahlung 2025 zum 01.07. auf 1 Mio. € 35.000 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 296.974,19=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 243.80079.600 205.000 200.000 195.000211.500 12 Personalaufwendungen 00- 00,00 0 00 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 00- 00,00 0 00 15 Abschreibungen 00- 00,00 0 00 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen -130.000-312.000- -210.000-44.633,94 -210.000 -210.000-160.000 45100000 Zinsen für Kassenkredite -10.000 -10.000-10.000 -10.000-1.502,77 -10.000 Zinsen für Kassenkredite, Liquidität wird mit Investitionen massiv runter gefahren. -10.000 232 Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft61200000 6120000000 Unterprodukt Leistung Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft6120 612000 Produktgruppe Produkt Allgemeine Finanzwirtschaft61Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 5Seite : 06.12.2024Datum: 11:41:34Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 45170000 Zinsaufwendungen an Kreditinstitute -120.000 -150.000-300.000 -200.000-41.818,67 -200.000 Zinsen für Kredite vom Kreditmarkt - Kreditaufnahmen Durchschnittzinssatz 3%- Aufnahme 2024 max. 5 Mio. - restliche Aufnahme 2026 -200.000 45930000 Aufwand des Geldverkehrs 0 0-2.000 0-1.312,50 0 Keine Verwahrentgelte mehr zu zahlen. 0 17 Transferaufwendungen 00- 00,00 0 00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 0-160.000- 00,00 0 00 44980000 Deckungsreserve 0 0-160.000 00,00 0 Deckungsreserve. Mittel zur Vermeidung über- und außerplanmäßiger Ausgaben auf null gesetzt. 0 -44.633,94=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -130.000-472.000 -210.000 -210.000 -210.000-160.000 252.340,25=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) 113.800-392.400 -5.000 -10.000 -15.00051.500 21 Erträge aus internen Leistungen 660.900560.200+ 660.900634.920,55 660.900 660.900660.900 38120000 Kalkulatorische Zinsen 660.900 660.900560.200 660.900634.920,55 660.900 660.900 22 Aufwendungen für interne Leistungen 00- 00,00 0 00 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 634.920,55=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) 660.900560.200 660.900 660.900 660.900660.900 887.260,80=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) 774.700167.800 655.900 650.900 645.900712.400 *** Ende der Liste "Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 233 Teilfinanzhaushalt Teilhaushalt 1 Innere Verwaltung Produktbereich 11.10-11.33 2025 und 2026 einschließlich mittelfristiger Finanzplanung Anlage 9.1 (zu § 85 GemO, §§ 4 Abs. 4 und 9 GemHVO) Produktbereiche 11.10-11.33 234 Innere Verwaltung11Produktbereich Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 1Seite : 06.12.2024Datum: 11:46:27Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 1 Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (ohne außerordentliche zahlungswirksame Erträge aus Vermögensveräußerung) 2.700.7502.393.650+ 2.658.7002.242.555,72 2.669.350 2.710.3502.709.600 2 Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit -2.602.250-2.280.450- -2.553.600-2.127.373,44 -2.589.700 -2.635.700-2.599.100 115.182,28=3 Anteiliger Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus Nummern 1 und 2) 98.500113.200 105.100 79.650 74.650110.500 4 Einzahlungen aus Investitionszuwednungen 00+ 00,00 0 00 5 Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeit 00+ 00,00 0 00 6 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen 5.583.6001.570.000+ 1.800.0001.967.243,92 1.950.000 1.650.0001.000.000 7 Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzvermögen 00+ 00,00 0 00 8 Einzahlungen für sonstige Investitionstätigkeit 00+ 00,00 0 00 1.967.243,92=9 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 4 bis 8) 5.583.6001.570.000 1.800.000 1.950.000 1.650.0001.000.000 10 Auszahlungen für den Erwerb von Grunstücken und Gebäuden -1.324.400-1.750.000- -1.000.000-3.280.844,08 -1.000.000 -1.000.000-1.000.000 11 Auszahlungen für Baumaßnahmen 00- 0-182.954,04 0 00 12 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen -178.100-200.400- -38.000-15.984,58 -35.000 -35.000-66.000 13 Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen 00- 00,00 0 00 14 Auszahlungen für Investitionsfördermaßnahmen 00- 0-12.000,00 0 00 15 Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen -5.000-2.000- 0-5.120,82 0 0-25.000 -3.496.903,52=16 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 10 bis 15) -1.507.500-1.952.400 -1.038.000 -1.035.000 -1.035.000-1.091.000 -1.529.659,60=17 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus Nummern 9 und 16) 4.076.100-382.400 762.000 915.000 615.000-91.000 -1.414.477,32=18 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus Nummern 3 und 17) 4.174.600-269.200 867.100 994.650 689.65019.500 *** Ende der Liste "Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung" *** 235 Teilfinanzhaushalt Teilhaushalt 2 Dienstleistungen und Infrastruktur Produktbereich 12.10-57.30 2025 und 2026 einschließlich mittelfristiger Finanzplanung Anlage 9.1 (zu § 85 GemO, §§ 4 Abs. 4 und 9 GemHVO) Produktbereiche 12.10-57.30 236 Sicherheit und Ordnung12Produktbereich Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 1Seite : 12.12.2024Datum: 14:10:13Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 1 Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (ohne außerordentliche zahlungswirksame Erträge aus Vermögensveräußerung) 73.65071.650+ 71.15090.971,72 71.150 71.15079.150 2 Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit -742.100-735.500- -728.900-549.852,12 -735.200 -774.250-743.750 -458.880,40=3 Anteiliger Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus Nummern 1 und 2) -668.450-663.850 -657.750 -664.050 -703.100-664.600 4 Einzahlungen aus Investitionszuwednungen 82.500242.000+ 01.800,00 0 030.100 5 Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeit 00+ 00,00 0 00 6 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen 010.000+ 00,00 0 00 7 Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzvermögen 00+ 00,00 0 00 8 Einzahlungen für sonstige Investitionstätigkeit 00+ 00,00 0 00 1.800,00=9 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 4 bis 8) 82.500252.000 0 0 030.100 10 Auszahlungen für den Erwerb von Grunstücken und Gebäuden 00- 00,00 0 00 11 Auszahlungen für Baumaßnahmen -750.000-1.500.000- 0-15.202,25 0 00 12 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen -27.100-26.500- 0-381.801,17 0 0-27.250 13 Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen 00- 00,00 0 00 14 Auszahlungen für Investitionsfördermaßnahmen -25.0000- 0-5.000,00 0 00 15 Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen 00- 00,00 0 00 -402.003,42=16 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 10 bis 15) -802.100-1.526.500 0 0 0-27.250 -400.203,42=17 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus Nummern 9 und 16) -719.600-1.274.500 0 0 02.850 -859.083,82=18 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus Nummern 3 und 17) -1.388.050-1.938.350 -657.750 -664.050 -703.100-661.750 237 Schulträgeraufgaben21Produktbereich Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 2Seite : 12.12.2024Datum: 14:10:13Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 1 Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (ohne außerordentliche zahlungswirksame Erträge aus Vermögensveräußerung) 185.700134.200+ 185.900168.195,09 186.000 186.100185.800 2 Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit -1.453.900-956.400- -1.235.950-998.575,61 -1.242.050 -1.260.200-1.221.850 -830.380,52=3 Anteiliger Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus Nummern 1 und 2) -1.268.200-822.200 -1.050.050 -1.056.050 -1.074.100-1.036.050 4 Einzahlungen aus Investitionszuwednungen 1.068.9001.228.000+ 0472.500,00 0 0800.000 5 Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeit 00+ 00,00 0 00 6 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen 00+ 00,00 0 00 7 Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzvermögen 00+ 00,00 0 00 8 Einzahlungen für sonstige Investitionstätigkeit 00+ 00,00 0 00 472.500,00=9 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 4 bis 8) 1.068.9001.228.000 0 0 0800.000 10 Auszahlungen für den Erwerb von Grunstücken und Gebäuden 00- 00,00 0 00 11 Auszahlungen für Baumaßnahmen -3.145.000-5.000.000- 0-2.460.475,35 0 0-25.000 12 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen -350.000-357.500- 0-8.730,06 0 0-60.000 13 Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen 00- 00,00 0 00 14 Auszahlungen für Investitionsfördermaßnahmen 00- 00,00 0 00 15 Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen -1.0000- 00,00 0 00 -2.469.205,41=16 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 10 bis 15) -3.496.000-5.357.500 0 0 0-85.000 -1.996.705,41=17 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus Nummern 9 und 16) -2.427.100-4.129.500 0 0 0715.000 -2.827.085,93=18 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus Nummern 3 und 17) -3.695.300-4.951.700 -1.050.050 -1.056.050 -1.074.100-321.050 238 Theater, Konzerte, Musikschulen26Produktbereich Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 3Seite : 12.12.2024Datum: 14:10:13Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 1 Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (ohne außerordentliche zahlungswirksame Erträge aus Vermögensveräußerung) 6.0006.000+ 1.00011.793,60 1.000 1.0001.000 2 Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit -85.100-54.900- -70.650-43.998,62 -70.600 -70.850-70.750 -32.205,02=3 Anteiliger Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus Nummern 1 und 2) -79.100-48.900 -69.650 -69.600 -69.850-69.750 4 Einzahlungen aus Investitionszuwednungen 00+ 00,00 0 00 5 Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeit 00+ 00,00 0 00 6 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen 00+ 00,00 0 00 7 Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzvermögen 00+ 00,00 0 00 8 Einzahlungen für sonstige Investitionstätigkeit 00+ 00,00 0 00 0,00=9 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 4 bis 8) 00 0 0 00 10 Auszahlungen für den Erwerb von Grunstücken und Gebäuden 00- 00,00 0 00 11 Auszahlungen für Baumaßnahmen 00- 00,00 0 00 12 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen 00- 00,00 0 00 13 Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen 00- 00,00 0 00 14 Auszahlungen für Investitionsfördermaßnahmen 00- 00,00 0 00 15 Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen 00- 00,00 0 00 0,00=16 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 10 bis 15) 00 0 0 00 0,00=17 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus Nummern 9 und 16) 00 0 0 00 -32.205,02=18 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus Nummern 3 und 17) -79.100-48.900 -69.650 -69.600 -69.850-69.750 239 Volkshochschulen, Bibliotheken, kulturpädagogische Einrichtungen27Produktbereich Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 4Seite : 12.12.2024Datum: 14:10:13Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 1 Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (ohne außerordentliche zahlungswirksame Erträge aus Vermögensveräußerung) 400700+ 400400,00 400 400400 2 Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit -56.950-51.000- -58.950-42.267,92 -59.300 -61.100-58.300 -41.867,92=3 Anteiliger Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus Nummern 1 und 2) -56.550-50.300 -58.550 -58.900 -60.700-57.900 4 Einzahlungen aus Investitionszuwednungen 00+ 00,00 0 00 5 Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeit 00+ 00,00 0 00 6 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen 00+ 00,00 0 00 7 Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzvermögen 00+ 00,00 0 00 8 Einzahlungen für sonstige Investitionstätigkeit 00+ 00,00 0 00 0,00=9 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 4 bis 8) 00 0 0 00 10 Auszahlungen für den Erwerb von Grunstücken und Gebäuden 00- 00,00 0 00 11 Auszahlungen für Baumaßnahmen -25.0000- 00,00 0 00 12 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen -5.000-5.000- 00,00 0 0-5.000 13 Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen 00- 00,00 0 00 14 Auszahlungen für Investitionsfördermaßnahmen 00- 00,00 0 00 15 Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen 00- 00,00 0 00 0,00=16 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 10 bis 15) -30.000-5.000 0 0 0-5.000 0,00=17 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus Nummern 9 und 16) -30.000-5.000 0 0 0-5.000 -41.867,92=18 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus Nummern 3 und 17) -86.550-55.300 -58.550 -58.900 -60.700-62.900 240 Sonstige Kulturpflege28Produktbereich Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 5Seite : 12.12.2024Datum: 14:10:13Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 1 Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (ohne außerordentliche zahlungswirksame Erträge aus Vermögensveräußerung) 350400+ 350229,00 350 350350 2 Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit -136.000-120.200- -135.550-135.336,26 -132.150 -137.600-132.550 -135.107,26=3 Anteiliger Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus Nummern 1 und 2) -135.650-119.800 -135.200 -131.800 -137.250-132.200 4 Einzahlungen aus Investitionszuwednungen 00+ 00,00 0 00 5 Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeit 00+ 00,00 0 00 6 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen 00+ 00,00 0 00 7 Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzvermögen 00+ 00,00 0 00 8 Einzahlungen für sonstige Investitionstätigkeit 00+ 00,00 0 00 0,00=9 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 4 bis 8) 00 0 0 00 10 Auszahlungen für den Erwerb von Grunstücken und Gebäuden 00- 00,00 0 00 11 Auszahlungen für Baumaßnahmen 00- 00,00 0 00 12 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen 00- 00,00 0 00 13 Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen 00- 00,00 0 00 14 Auszahlungen für Investitionsfördermaßnahmen 00- 00,00 0 00 15 Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen 00- 00,00 0 00 0,00=16 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 10 bis 15) 00 0 0 00 0,00=17 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus Nummern 9 und 16) 00 0 0 00 -135.107,26=18 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus Nummern 3 und 17) -135.650-119.800 -135.200 -131.800 -137.250-132.200 241 Förderung von Kirchengemeinden und sonstigen Religionsgemeinschaften29Produktbereich Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 6Seite : 12.12.2024Datum: 14:10:13Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 1 Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (ohne außerordentliche zahlungswirksame Erträge aus Vermögensveräußerung) 00+ 00,00 0 00 2 Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit -23.300-19.550- -23.300-28.396,24 -23.400 -23.800-23.050 -28.396,24=3 Anteiliger Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus Nummern 1 und 2) -23.300-19.550 -23.300 -23.400 -23.800-23.050 4 Einzahlungen aus Investitionszuwednungen 00+ 00,00 0 00 5 Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeit 00+ 00,00 0 00 6 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen 00+ 00,00 0 00 7 Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzvermögen 00+ 00,00 0 00 8 Einzahlungen für sonstige Investitionstätigkeit 00+ 00,00 0 00 0,00=9 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 4 bis 8) 00 0 0 00 10 Auszahlungen für den Erwerb von Grunstücken und Gebäuden 00- 00,00 0 00 11 Auszahlungen für Baumaßnahmen 00- 00,00 0 00 12 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen 00- 00,00 0 00 13 Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen 00- 00,00 0 00 14 Auszahlungen für Investitionsfördermaßnahmen 00- 00,00 0 00 15 Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen 00- 00,00 0 00 0,00=16 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 10 bis 15) 00 0 0 00 0,00=17 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus Nummern 9 und 16) 00 0 0 00 -28.396,24=18 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus Nummern 3 und 17) -23.300-19.550 -23.300 -23.400 -23.800-23.050 242 Soziale Hilfen31Produktbereich Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 7Seite : 12.12.2024Datum: 14:10:13Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 1 Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (ohne außerordentliche zahlungswirksame Erträge aus Vermögensveräußerung) 651.950613.800+ 645.850757.620,77 647.950 652.650644.800 2 Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit -869.200-824.600- -876.500-606.271,61 -881.700 -891.500-884.500 151.349,16=3 Anteiliger Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus Nummern 1 und 2) -217.250-210.800 -230.650 -233.750 -238.850-239.700 4 Einzahlungen aus Investitionszuwednungen 00+ 00,00 0 00 5 Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeit 00+ 00,00 0 00 6 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen 00+ 00,00 0 00 7 Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzvermögen 00+ 00,00 0 00 8 Einzahlungen für sonstige Investitionstätigkeit 00+ 00,00 0 00 0,00=9 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 4 bis 8) 00 0 0 00 10 Auszahlungen für den Erwerb von Grunstücken und Gebäuden 00- 00,00 0 00 11 Auszahlungen für Baumaßnahmen -300.0000- -200.0000,00 -600.000 00 12 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen -5.0000- 00,00 0 0-5.000 13 Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen 00- 00,00 0 00 14 Auszahlungen für Investitionsfördermaßnahmen 00- 00,00 0 00 15 Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen 00- 00,00 0 00 0,00=16 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 10 bis 15) -305.0000 -200.000 -600.000 0-5.000 0,00=17 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus Nummern 9 und 16) -305.0000 -200.000 -600.000 0-5.000 151.349,16=18 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus Nummern 3 und 17) -522.250-210.800 -430.650 -833.750 -238.850-244.700 243 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe36Produktbereich Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 8Seite : 12.12.2024Datum: 14:10:13Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 1 Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (ohne außerordentliche zahlungswirksame Erträge aus Vermögensveräußerung) 1.347.0001.207.000+ 1.467.0001.242.452,59 1.467.000 1.467.0001.382.000 2 Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit -3.581.900-3.021.150- -3.749.450-2.947.976,59 -3.778.250 -3.807.700-3.833.500 -1.705.524,00=3 Anteiliger Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus Nummern 1 und 2) -2.234.900-1.814.150 -2.282.450 -2.311.250 -2.340.700-2.451.500 4 Einzahlungen aus Investitionszuwednungen 00+ 00,00 0 00 5 Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeit 00+ 03.533,10 0 00 6 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen 00+ 00,00 0 00 7 Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzvermögen 00+ 00,00 0 00 8 Einzahlungen für sonstige Investitionstätigkeit 00+ 00,00 0 00 3.533,10=9 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 4 bis 8) 00 0 0 00 10 Auszahlungen für den Erwerb von Grunstücken und Gebäuden 00- 00,00 0 00 11 Auszahlungen für Baumaßnahmen 00- -150.000-10.451,18 0 00 12 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen -14.800-2.000- -5.000-32.687,89 -5.000 -5.000-5.900 13 Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen 00- 00,00 0 00 14 Auszahlungen für Investitionsfördermaßnahmen -77.500-40.000- -150.0000,00 0 0-6.000 15 Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen -2.5000- -2.500-6.384,83 -2.500 -2.500-2.500 -49.523,90=16 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 10 bis 15) -94.800-42.000 -307.500 -7.500 -7.500-14.400 -45.990,80=17 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus Nummern 9 und 16) -94.800-42.000 -307.500 -7.500 -7.500-14.400 -1.751.514,80=18 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus Nummern 3 und 17) -2.329.700-1.856.150 -2.589.950 -2.318.750 -2.348.200-2.465.900 244 Gesundheitsdienste41Produktbereich Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 9Seite : 12.12.2024Datum: 14:10:13Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 1 Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (ohne außerordentliche zahlungswirksame Erträge aus Vermögensveräußerung) 00+ 00,00 0 00 2 Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit -4.200-4.200- -4.200-4.959,00 -4.200 -4.200-4.200 -4.959,00=3 Anteiliger Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus Nummern 1 und 2) -4.200-4.200 -4.200 -4.200 -4.200-4.200 4 Einzahlungen aus Investitionszuwednungen 00+ 00,00 0 00 5 Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeit 00+ 00,00 0 00 6 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen 00+ 00,00 0 00 7 Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzvermögen 00+ 00,00 0 00 8 Einzahlungen für sonstige Investitionstätigkeit 00+ 00,00 0 00 0,00=9 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 4 bis 8) 00 0 0 00 10 Auszahlungen für den Erwerb von Grunstücken und Gebäuden 00- 00,00 0 00 11 Auszahlungen für Baumaßnahmen 00- 00,00 0 00 12 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen 00- 00,00 0 00 13 Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen 00- 00,00 0 00 14 Auszahlungen für Investitionsfördermaßnahmen 00- 00,00 0 00 15 Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen 00- 00,00 0 00 0,00=16 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 10 bis 15) 00 0 0 00 0,00=17 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus Nummern 9 und 16) 00 0 0 00 -4.959,00=18 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus Nummern 3 und 17) -4.200-4.200 -4.200 -4.200 -4.200-4.200 245 Sport und Bäder42Produktbereich Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 10Seite : 12.12.2024Datum: 14:10:13Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 1 Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (ohne außerordentliche zahlungswirksame Erträge aus Vermögensveräußerung) 300300+ 30025.361,21 300 300300 2 Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit -304.200-256.100- -293.950-248.603,39 -294.100 -296.300-297.950 -223.242,18=3 Anteiliger Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus Nummern 1 und 2) -303.900-255.800 -293.650 -293.800 -296.000-297.650 4 Einzahlungen aus Investitionszuwednungen 125.0000+ 00,00 0 0382.000 5 Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeit 00+ 00,00 0 00 6 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen 00+ 00,00 0 00 7 Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzvermögen 00+ 00,00 0 0132.000 8 Einzahlungen für sonstige Investitionstätigkeit 00+ 00,00 0 00 0,00=9 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 4 bis 8) 125.0000 0 0 0514.000 10 Auszahlungen für den Erwerb von Grunstücken und Gebäuden 00- 00,00 0 00 11 Auszahlungen für Baumaßnahmen -400.000-10.000- -20.0000,00 0 0-1.000.000 12 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen -27.000-5.000- -2.5000,00 -2.500 -2.500-27.000 13 Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen 00- 00,00 0 00 14 Auszahlungen für Investitionsfördermaßnahmen -4.0000- 0-162.000,00 0 00 15 Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen 00- 00,00 0 00 -162.000,00=16 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 10 bis 15) -431.000-15.000 -22.500 -2.500 -2.500-1.027.000 -162.000,00=17 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus Nummern 9 und 16) -306.000-15.000 -22.500 -2.500 -2.500-513.000 -385.242,18=18 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus Nummern 3 und 17) -609.900-270.800 -316.150 -296.300 -298.500-810.650 246 Räumliche Planung und Entwicklung51Produktbereich Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 11Seite : 12.12.2024Datum: 14:10:13Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 1 Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (ohne außerordentliche zahlungswirksame Erträge aus Vermögensveräußerung) 24.5004.800+ 25.50033.642,39 25.500 25.50025.500 2 Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit -896.250-962.000- -746.800-680.958,76 -1.033.600 -698.050-863.200 -647.316,37=3 Anteiliger Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus Nummern 1 und 2) -871.750-957.200 -721.300 -1.008.100 -672.550-837.700 4 Einzahlungen aus Investitionszuwednungen 150.000300.000+ 0500.000,00 0 0150.000 5 Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeit 00+ 00,00 0 00 6 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen 1.100.0001.930.000+ 700.0000,00 0 02.000.000 7 Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzvermögen 00+ 00,00 0 00 8 Einzahlungen für sonstige Investitionstätigkeit 00+ 00,00 0 00 500.000,00=9 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 4 bis 8) 1.250.0002.230.000 700.000 0 02.150.000 10 Auszahlungen für den Erwerb von Grunstücken und Gebäuden -660.000-1.158.000- -420.0000,00 0 0-1.200.000 11 Auszahlungen für Baumaßnahmen -100.000-35.000- 00,00 0 0-100.000 12 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen -2.5000- 00,00 0 00 13 Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen 00- 00,00 0 00 14 Auszahlungen für Investitionsfördermaßnahmen 00- 00,00 0 00 15 Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen 00- 00,00 0 00 0,00=16 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 10 bis 15) -762.500-1.193.000 -420.000 0 0-1.300.000 500.000,00=17 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus Nummern 9 und 16) 487.5001.037.000 280.000 0 0850.000 -147.316,37=18 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus Nummern 3 und 17) -384.25079.800 -441.300 -1.008.100 -672.55012.300 247 Ver- und Entsorgung53Produktbereich Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 12Seite : 12.12.2024Datum: 14:10:13Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 1 Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (ohne außerordentliche zahlungswirksame Erträge aus Vermögensveräußerung) 483.000463.800+ 528.000733.604,69 533.000 538.000513.000 2 Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit -553.650-459.550- -553.050-480.971,17 -534.350 -538.000-554.500 252.633,52=3 Anteiliger Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus Nummern 1 und 2) -70.6504.250 -25.050 -1.350 0-41.500 4 Einzahlungen aus Investitionszuwednungen 150.0002.010.000+ 0139.587,98 0 0150.000 5 Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeit 150.0000+ 05.850,00 0 0150.000 6 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen 00+ 00,00 0 00 7 Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzvermögen 131.700129.350+ 131.700144.350,00 131.700 131.700131.700 8 Einzahlungen für sonstige Investitionstätigkeit 00+ 00,00 0 00 289.787,98=9 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 4 bis 8) 431.7002.139.350 131.700 131.700 131.700431.700 10 Auszahlungen für den Erwerb von Grunstücken und Gebäuden 00- 00,00 0 00 11 Auszahlungen für Baumaßnahmen -925.000-300.000- -600.000-276.377,86 -50.000 -35.000-1.085.000 12 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen -1.735.000-750.000- 0-1.253,24 0 0-100.000 13 Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen -500.0000- 00,00 0 00 14 Auszahlungen für Investitionsfördermaßnahmen 00- 0-75.171,31 0 00 15 Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen 00- 00,00 0 00 -352.802,41=16 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 10 bis 15) -3.160.000-1.050.000 -600.000 -50.000 -35.000-1.185.000 -63.014,43=17 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus Nummern 9 und 16) -2.728.3001.089.350 -468.300 81.700 96.700-753.300 189.619,09=18 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus Nummern 3 und 17) -2.798.9501.093.600 -493.350 80.350 96.700-794.800 248 Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV54Produktbereich Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 13Seite : 12.12.2024Datum: 14:10:13Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 1 Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (ohne außerordentliche zahlungswirksame Erträge aus Vermögensveräußerung) 31.00031.500+ 31.50031.386,17 31.500 31.50031.500 2 Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit -892.900-836.400- -1.003.700-632.569,32 -1.011.050 -1.087.000-1.041.950 -601.183,15=3 Anteiliger Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus Nummern 1 und 2) -861.900-804.900 -972.200 -979.550 -1.055.500-1.010.450 4 Einzahlungen aus Investitionszuwednungen 170.000120.000+ 0319.134,38 0 00 5 Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeit 815.0001.130.000+ 0409.807,98 0 00 6 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen 00+ 02.340,00 0 00 7 Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzvermögen 00+ 00,00 0 00 8 Einzahlungen für sonstige Investitionstätigkeit 00+ 00,00 0 00 731.282,36=9 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 4 bis 8) 985.0001.250.000 0 0 00 10 Auszahlungen für den Erwerb von Grunstücken und Gebäuden 00- 015,35 0 00 11 Auszahlungen für Baumaßnahmen -2.932.500-1.462.000- -1.502.500-776.916,68 -967.500 -382.500-402.500 12 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen -50.0000- 00,00 0 00 13 Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen -3.5000- 00,00 0 0-523.250 14 Auszahlungen für Investitionsfördermaßnahmen 00- 00,00 0 00 15 Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen 00- 00,00 0 00 -776.901,33=16 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 10 bis 15) -2.986.000-1.462.000 -1.502.500 -967.500 -382.500-925.750 -45.618,97=17 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus Nummern 9 und 16) -2.001.000-212.000 -1.502.500 -967.500 -382.500-925.750 -646.802,12=18 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus Nummern 3 und 17) -2.862.900-1.016.900 -2.474.700 -1.947.050 -1.438.000-1.936.200 249 Natur- und Landschaftspflege, Friedhofswesen55Produktbereich Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 14Seite : 12.12.2024Datum: 14:10:13Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 1 Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (ohne außerordentliche zahlungswirksame Erträge aus Vermögensveräußerung) 37.00035.000+ 40.000110.619,60 40.000 40.00040.000 2 Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit -563.250-526.350- -571.750-528.262,18 -569.650 -576.550-587.100 -417.642,58=3 Anteiliger Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus Nummern 1 und 2) -526.250-491.350 -531.750 -529.650 -536.550-547.100 4 Einzahlungen aus Investitionszuwednungen 00+ 0385.300,00 0 00 5 Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeit 00+ 00,00 0 00 6 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen 00+ 00,00 0 00 7 Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzvermögen 00+ 00,00 0 00 8 Einzahlungen für sonstige Investitionstätigkeit 00+ 00,00 0 00 385.300,00=9 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 4 bis 8) 00 0 0 00 10 Auszahlungen für den Erwerb von Grunstücken und Gebäuden 00- 0-15,35 0 00 11 Auszahlungen für Baumaßnahmen -30.000-160.000- -10.000-635.823,33 -310.000 -10.000-10.000 12 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen -117.500-30.000- -105.0000,00 -215.000 -15.000-17.500 13 Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen 00- 00,00 0 00 14 Auszahlungen für Investitionsfördermaßnahmen 00- 00,00 0 00 15 Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen 00- 00,00 0 00 -635.838,68=16 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 10 bis 15) -147.500-190.000 -115.000 -525.000 -25.000-27.500 -250.538,68=17 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus Nummern 9 und 16) -147.500-190.000 -115.000 -525.000 -25.000-27.500 -668.181,26=18 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus Nummern 3 und 17) -673.750-681.350 -646.750 -1.054.650 -561.550-574.600 250 Wirtschaft und Tourismus57Produktbereich Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 15Seite : 12.12.2024Datum: 14:10:13Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 1 Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (ohne außerordentliche zahlungswirksame Erträge aus Vermögensveräußerung) 39.40045.600+ 39.40075.061,61 39.400 39.40039.400 2 Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit -343.100-225.800- -365.800-243.442,47 -531.950 -374.450-351.150 -168.380,86=3 Anteiliger Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus Nummern 1 und 2) -303.700-180.200 -326.400 -492.550 -335.050-311.750 4 Einzahlungen aus Investitionszuwednungen 00+ 00,00 0 00 5 Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeit 00+ 00,00 0 00 6 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen 00+ 00,00 0 00 7 Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzvermögen 00+ 00,00 0 00 8 Einzahlungen für sonstige Investitionstätigkeit 00+ 00,00 0 00 0,00=9 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 4 bis 8) 00 0 0 00 10 Auszahlungen für den Erwerb von Grunstücken und Gebäuden 00- 00,00 0 00 11 Auszahlungen für Baumaßnahmen 00- 00,00 0 00 12 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen -24.000-60.000- -60.000-52.302,00 0 0-15.000 13 Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen -27.5000- 00,00 0 00 14 Auszahlungen für Investitionsfördermaßnahmen 00- 00,00 0 00 15 Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen 00- 00,00 0 00 -52.302,00=16 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 10 bis 15) -51.500-60.000 -60.000 0 0-15.000 -52.302,00=17 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus Nummern 9 und 16) -51.500-60.000 -60.000 0 0-15.000 -220.682,86=18 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus Nummern 3 und 17) -355.200-240.200 -386.400 -492.550 -335.050-326.750 *** Ende der Liste "Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung" *** 251 Teilfinanzhaushalt Teilhaushalt 3 Allgemeine Finanzwirtschaft Produktbereich 61.10-61.30 2025 und 2026 einschließlich mittelfristiger Finanzplanung Anlage 9.1 (zu § 85 GemO, §§ 4 Abs. 4 und 9 GemHVO) Produktbereiche 61.10-61.30 252 Allgemeine Finanzwirtschaft61Produktbereich Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 1Seite : 12.12.2024Datum: 14:15:35Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 1 Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (ohne außerordentliche zahlungswirksame Erträge aus Vermögensveräußerung) 11.960.70011.614.100+ 13.092.90017.029.828,38 13.188.800 13.132.90012.339.300 2 Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit -4.904.000-4.835.500- -5.410.000-8.771.139,11 -5.510.000 -5.510.000-5.251.200 8.258.689,27=3 Anteiliger Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus Nummern 1 und 2) 7.056.7006.778.600 7.682.900 7.678.800 7.622.9007.088.100 4 Einzahlungen aus Investitionszuwednungen 00+ 00,00 0 00 5 Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeit 00+ 00,00 0 00 6 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen 00+ 00,00 0 00 7 Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzvermögen 6.000.000800.000+ 039.200.000,00 0 00 8 Einzahlungen für sonstige Investitionstätigkeit 00+ 00,00 0 00 39.200.000,00=9 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 4 bis 8) 6.000.000800.000 0 0 00 10 Auszahlungen für den Erwerb von Grunstücken und Gebäuden 00- 00,00 0 00 11 Auszahlungen für Baumaßnahmen 00- 00,00 0 00 12 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen 00- 00,00 0 00 13 Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen 00- 0-41.200.000,00 0 00 14 Auszahlungen für Investitionsfördermaßnahmen 00- 00,00 0 00 15 Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen 00- 00,00 0 00 -41.200.000,00=16 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 10 bis 15) 00 0 0 00 -2.000.000,00=17 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus Nummern 9 und 16) 6.000.000800.000 0 0 00 6.258.689,27=18 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus Nummern 3 und 17) 13.056.7007.578.600 7.682.900 7.678.800 7.622.9007.088.100 *** Ende der Liste "Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung" *** 253 Einzeldarstellung der Investitionsmaßnahmen Teilhaushalt I 2025 und 2026 einschließlich mittelfristiger Finanzplanung Anlage 9.2 (zu § 85 GemO, §§ 4 Abs. 4 und 9 GemHVO) 254 Z en tr al e D ie n st le is tu n g en , E D V u n d T el ek o m m u n ik at io n Z en tr al e D ie n st le is tu n g en , E D V u n d T el ek o m m u n ik at io n 11 20 00 00 11 20 00 00 00 U n te rp ro d u kt L ei st u n g Z en tr al e D ie n st le is tu n g en , E D V u n d T el ek o m m u n ik at io n O rg an is at io n u n d E D V 11 20 11 20 00 P ro d u kt g ru p p e P ro d u kt In n er e V er w al tu n g 11 P ro d u kt b er ei ch In ve st it io n sü b er si ch t 20 25 / 20 26 G em ei n d e: 0 1 G em ei n d e B ai n d t 1 S ei te : 12 .1 2. 20 24 D at um : 13 :5 9: 12 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 23 20 24 20 25 20 25 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 26 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 26 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 27 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 28 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 6 S u m m e d er E in za h lu n g en a u s In ve st it io n st ät ig ke it ( S u m m e au s N u m m er n 1 b is 5 ) 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 10 .0 00 0 76 .1 87 ,4 5 5. 12 0 66 .5 00 12 0. 00 0 0 60 .0 00 0 13 .0 00 28 9. 18 7, 45 78 31 12 00 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n Li ze nz en 0 0 8. 75 4, 10 5. 12 0 2. 00 0 5. 00 0 0 25 .0 00 0 0 38 .7 54 ,1 0 V ire ns ch ut z A ns ch af fu ng v on n eu en L iz en ze n - V ie re ns ch ut z; 20 25 - A ns ch af fu ng w ei te re r S of tw ar e (5 00 0 €) 20 26 - A ns ch af fu ng w ei te re r S of tw ar e (5 00 0 €) - E in fü hr un g K 1 (2 0. 00 0 €) 255 Z en tr al e D ie n st le is tu n g en , E D V u n d T el ek o m m u n ik at io n Z en tr al e D ie n st le is tu n g en , E D V u n d T el ek o m m u n ik at io n 11 20 00 00 11 20 00 00 00 U n te rp ro d u kt L ei st u n g Z en tr al e D ie n st le is tu n g en , E D V u n d T el ek o m m u n ik at io n O rg an is at io n u n d E D V 11 20 11 20 00 P ro d u kt g ru p p e P ro d u kt In n er e V er w al tu n g 11 P ro d u kt b er ei ch In ve st it io n sü b er si ch t 20 25 / 20 26 G em ei n d e: 0 1 G em ei n d e B ai n d t 2 S ei te : 12 .1 2. 20 24 D at um : 13 :5 9: 12 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 23 20 24 20 25 20 25 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 26 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 26 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 27 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 28 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 78 31 27 20 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n B et rie bs - u nd G es ch äf ts au ss ta ttu ng 10 .0 00 0 67 .4 33 ,3 5 0 64 .5 00 11 5. 00 0 0 35 .0 00 0 13 .0 00 25 0. 43 3, 35 - E rs at zb es ch af fu ng E D V (2 02 5, 2 02 6: je 1 0. 00 0 €) - E rs at zb es ch af fu ng B ac ku p- S er ve r ( 20 26 : 2 5. 00 0 €) S pe rr ve rm er k - W eb G is lö su ng (2 02 7: 3 .0 00 € ) 20 25 - D ig ita lis ie ru ng S itz un gs sa al m it fe st in te gr ie rte m B ea m er , A us st at tu ng , S te ck do se n (5 .0 00 € ) m it S pe rr ve rm er k - N eu e S er ve r R at ha us 6 0% A uf te ilu ng a uf 2 0% E D V W as se r- u nd 2 0% E D V A bw as se r -3 5. 00 0 € je w ei ls (1 00 .0 00 € ) 20 26 w ur de g es tri ch en (D ig ita lis ie ru ng S itz un gs sa al m it fe st in te gr ie rte m B ea m er , A us st at tu ng , S te ck do se n m it 10 .0 00 € ) 13 S u m m e d er A u sz ah lu n g en a u s In ve st it io n st ät ig ke it ( S u m m e d er N u m m er n 7 b is 1 2) 10 .0 00 0 76 .1 87 ,4 5 5. 12 0 66 .5 00 12 0. 00 0 0 60 .0 00 0 13 .0 00 28 9. 18 7, 45 14 S al d o a u s In ve st it io n st ät ig ke it ( S al d o d er N u m m er n 6 u n d 1 3) -1 0. 00 0 0 -7 6. 18 7, 45 -5 .1 20 -6 6. 50 0 -1 20 .0 00 0 -6 0. 00 0 0 -1 3. 00 0 -2 89 .1 87 ,4 5 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 16 G es am tk o st en d er M aß n ah m e (S u m m e au s N u m m er 1 3 u n d 1 5) 10 .0 00 0 76 .1 87 ,4 5 5. 12 0 66 .5 00 12 0. 00 0 0 60 .0 00 0 13 .0 00 28 9. 18 7, 45 17 S ch ät zu ng d er n ac h F er tig st el lu ng d er M aß na hm e en ts te he nd en jä hr lic he n H au sh al ts be la st un ge n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 256 F in an zv er w al tu n g , K as se , A b g ab en w es en F in an zv er w al tu n g , K as se , A b g ab en w es en 11 22 00 00 11 22 00 00 00 U n te rp ro d u kt L ei st u n g F in an zv er w al tu n g , K as se , A b g ab en w es en F in an zv er w al tu n g , K as se 11 22 11 22 00 P ro d u kt g ru p p e P ro d u kt In n er e V er w al tu n g 11 P ro d u kt b er ei ch In ve st it io n sü b er si ch t 20 25 / 20 26 G em ei n d e: 0 1 G em ei n d e B ai n d t 3 S ei te : 12 .1 2. 20 24 D at um : 13 :5 9: 12 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 23 20 24 20 25 20 25 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 26 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 26 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 27 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 28 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 6 S u m m e d er E in za h lu n g en a u s In ve st it io n st ät ig ke it ( S u m m e au s N u m m er n 1 b is 5 ) 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0 0 4. 09 6, 58 0 0 0 0 0 0 0 4. 09 6, 58 78 31 27 20 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n B et rie bs - u nd G es ch äf ts au ss ta ttu ng 0 0 4. 09 6, 58 0 0 0 0 0 0 0 4. 09 6, 58 13 S u m m e d er A u sz ah lu n g en a u s In ve st it io n st ät ig ke it ( S u m m e d er N u m m er n 7 b is 1 2) 0 0 4. 09 6, 58 0 0 0 0 0 0 0 4. 09 6, 58 14 S al d o a u s In ve st it io n st ät ig ke it ( S al d o d er N u m m er n 6 u n d 1 3) 0 0 -4 .0 96 ,5 8 0 0 0 0 0 0 0 -4 .0 96 ,5 8 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 16 G es am tk o st en d er M aß n ah m e (S u m m e au s N u m m er 1 3 u n d 1 5) 0 0 4. 09 6, 58 0 0 0 0 0 0 0 4. 09 6, 58 17 S ch ät zu ng d er n ac h F er tig st el lu ng d er M aß na hm e en ts te he nd en jä hr lic he n H au sh al ts be la st un ge n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 257 G eb äu d e- u n d E n er g ie m an ag em en t, R at h au s G eb äu d e- u n d E n er g ie m an ag em en t, R at h au s 11 24 00 00 11 24 00 00 00 U n te rp ro d u kt L ei st u n g G eb äu d e- u n d E n er g ie m an ag em en t, R at h au s G ru n d st ü ck s- u n d G eb äu d em an ag em en t, T ec h n . I m m o b ili en m an ag em en t 11 24 11 24 00 P ro d u kt g ru p p e P ro d u kt In n er e V er w al tu n g 11 P ro d u kt b er ei ch In ve st it io n sü b er si ch t 20 25 / 20 26 G em ei n d e: 0 1 G em ei n d e B ai n d t 4 S ei te : 12 .1 2. 20 24 D at um : 13 :5 9: 12 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 23 20 24 20 25 20 25 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 26 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 26 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 27 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 28 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0 0 2. 07 0, 60 2. 07 0 0 0 0 0 0 0 2. 07 0, 60 68 31 27 20 E in za hl un ge n au s de r V er äu ße ru ng v on B et rie bs - u nd G es ch äf ts au ss ta ttu ng 0 0 2. 07 0, 60 2. 07 0 0 0 0 0 0 0 2. 07 0, 60 A us st at tu ng R ah au s M öb ili er un g B ür ge rth ek en um ba u (2 02 6 - 1 5. 00 0 €, 2 02 7 - 1 5. 00 0 €) (E rs at zb es ch af fu ng M öb el 7 .5 00 € p ro J ah r) 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 6 S u m m e d er E in za h lu n g en a u s In ve st it io n st ät ig ke it ( S u m m e au s N u m m er n 1 b is 5 ) 0 0 2. 07 0, 60 2. 07 0 0 0 0 0 0 0 2. 07 0, 60 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0 0 28 .4 33 ,5 9 13 .4 33 15 .0 00 7. 50 0 0 7. 50 0 0 0 43 .4 33 ,5 9 78 31 27 20 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n B et rie bs - u nd G es ch äf ts au ss ta ttu ng 0 0 28 .4 33 ,5 9 13 .4 33 15 .0 00 7. 50 0 0 7. 50 0 0 0 43 .4 33 ,5 9 A us st at tu ng R ah au s M öb ili er un g B ür ge rth ek en um ba u (2 02 6 - 1 5. 00 0 €, 2 02 7 - 1 5. 00 0 €) (E rs at zb es ch af fu ng M öb el 7 .5 00 € p ro J ah r) 13 S u m m e d er A u sz ah lu n g en a u s In ve st it io n st ät ig ke it ( S u m m e d er N u m m er n 7 b is 1 2) 0 0 28 .4 33 ,5 9 13 .4 33 15 .0 00 7. 50 0 0 7. 50 0 0 0 43 .4 33 ,5 9 14 S al d o a u s In ve st it io n st ät ig ke it ( S al d o d er N u m m er n 6 u n d 1 3) 0 0 -2 6. 36 2, 99 -1 1. 36 2 -1 5. 00 0 -7 .5 00 0 -7 .5 00 0 0 -4 1. 36 2, 99 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 258 G eb äu d e- u n d E n er g ie m an ag em en t, R at h au s G eb äu d e- u n d E n er g ie m an ag em en t, R at h au s 11 24 00 00 11 24 00 00 00 U n te rp ro d u kt L ei st u n g G eb äu d e- u n d E n er g ie m an ag em en t, R at h au s G ru n d st ü ck s- u n d G eb äu d em an ag em en t, T ec h n . I m m o b ili en m an ag em en t 11 24 11 24 00 P ro d u kt g ru p p e P ro d u kt In n er e V er w al tu n g 11 P ro d u kt b er ei ch In ve st it io n sü b er si ch t 20 25 / 20 26 G em ei n d e: 0 1 G em ei n d e B ai n d t 5 S ei te : 12 .1 2. 20 24 D at um : 13 :5 9: 12 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 23 20 24 20 25 20 25 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 26 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 26 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 27 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 28 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 16 G es am tk o st en d er M aß n ah m e (S u m m e au s N u m m er 1 3 u n d 1 5) 0 0 28 .4 33 ,5 9 13 .4 33 15 .0 00 7. 50 0 0 7. 50 0 0 0 43 .4 33 ,5 9 17 S ch ät zu ng d er n ac h F er tig st el lu ng d er M aß na hm e en ts te he nd en jä hr lic he n H au sh al ts be la st un ge n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 259 B au h o f, G rü n an la g en , W er ks tä tt en u . F ah rz eu g e B au h o f, G rü n an la g en , W er ks tä tt en u . F ah rz eu g e 11 25 00 00 11 25 00 00 00 U n te rp ro d u kt L ei st u n g B au h o f, G rü n an la g en , W er ks tä tt en u . F ah rz eu g e G rü n an la g en , W er ks tä tt en u n d F ah rz eu g e 11 25 11 25 00 P ro d u kt g ru p p e P ro d u kt In n er e V er w al tu n g 11 P ro d u kt b er ei ch In ve st it io n sü b er si ch t 20 25 / 20 26 G em ei n d e: 0 1 G em ei n d e B ai n d t 6 S ei te : 12 .1 2. 20 24 D at um : 13 :5 9: 12 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 23 20 24 20 25 20 25 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 26 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 26 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 27 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 28 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0 0 17 .3 94 ,2 4 0 0 0 0 0 0 0 17 .3 94 ,2 4 68 11 00 00 In ve st iti on sz uw en du ng en v om L an d 0 0 17 .3 94 ,2 4 0 0 0 0 0 0 0 17 .3 94 ,2 4 Zu sc hu ss E -F ah rz eu g N is sa n 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0 0 6. 83 5, 00 69 4 0 0 0 0 0 0 6. 83 5, 00 68 31 26 10 E in za hl un ge n au s de r V er äu ße ru ng v on F ah rz eu ge n 0 0 6. 38 5, 00 69 4 0 0 0 0 0 0 6. 38 5, 00 20 25 - V W T ra ns po rte r A llr ad g eb ra uc ht (3 5. 00 0 € ge br au ch t), S tro m ag gr eg at (1 .9 00 € ) 20 26 - E le kt ro -G ab el st ap le r i n H öh e vo n 20 .0 00 € , 2 02 7 ff. P la na ns ät ze 2 5. 00 0 € 68 31 26 20 E in za hl un ge n au s de r V er äu ße ru ng v on M as ch in en 0 0 45 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 45 0, 00 20 25 - S ch le ge lm äh er (E rs at zb es ch af fu ng ) 9 .5 00 € , R as en m äh er h an dg ef üh rt 2. 70 0 € - G ro ße H an dk re is sä ge 1 .0 00 € , A kk u, G er ät e 3. 50 0 € 20 26 - A kk u, G er ät e 3. 50 0 € 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 6 S u m m e d er E in za h lu n g en a u s In ve st it io n st ät ig ke it ( S u m m e au s N u m m er n 1 b is 5 ) 0 0 24 .2 29 ,2 4 69 4 0 0 0 0 0 0 24 .2 29 ,2 4 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 260 B au h o f, G rü n an la g en , W er ks tä tt en u . F ah rz eu g e B au h o f, G rü n an la g en , W er ks tä tt en u . F ah rz eu g e 11 25 00 00 11 25 00 00 00 U n te rp ro d u kt L ei st u n g B au h o f, G rü n an la g en , W er ks tä tt en u . F ah rz eu g e G rü n an la g en , W er ks tä tt en u n d F ah rz eu g e 11 25 11 25 00 P ro d u kt g ru p p e P ro d u kt In n er e V er w al tu n g 11 P ro d u kt b er ei ch In ve st it io n sü b er si ch t 20 25 / 20 26 G em ei n d e: 0 1 G em ei n d e B ai n d t 7 S ei te : 12 .1 2. 20 24 D at um : 13 :5 9: 12 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 23 20 24 20 25 20 25 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 26 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 26 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 27 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 28 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 25 .0 00 0 20 0. 94 3, 59 2. 55 0 12 0. 90 0 55 .6 00 0 23 .5 00 0 25 .0 00 35 5. 04 3, 59 78 31 26 10 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n Fa hr ze ug en 25 .0 00 0 90 .3 61 ,7 8 0 31 .9 00 36 .9 00 0 20 .0 00 0 25 .0 00 22 2. 26 1, 78 20 25 - V W T ra ns po rte r A llr ad g eb ra uc ht (3 5. 00 0 € ge br au ch t), S tro m ag gr eg at (1 .9 00 € ) 20 26 - E le kt ro -G ab el st ap le r i n H öh e vo n 20 .0 00 € , 2 02 7 ff. P la na ns ät ze 2 5. 00 0 € 78 31 26 20 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n M as ch in en 0 0 19 .8 45 ,2 9 2. 55 0 9. 00 0 16 .7 00 0 3. 50 0 0 0 40 .0 45 ,2 9 20 25 - S ch le ge lm äh er (E rs at zb es ch af fu ng ) 9 .5 00 € , R as en m äh er h an dg ef üh rt 2. 70 0 € - G ro ße H an dk re is sä ge 1 .0 00 € , A kk u, G er ät e 3. 50 0 € 20 26 - A kk u, G er ät e 3. 50 0 € 78 31 26 30 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n te ch ni sc he A nl ag en 0 0 80 .0 00 ,0 0 0 80 .0 00 0 0 0 0 0 80 .0 00 ,0 0 78 31 27 20 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n B et rie bs - u nd G es ch äf ts au ss ta ttu ng 0 0 10 .7 36 ,5 2 0 0 2. 00 0 0 0 0 0 12 .7 36 ,5 2 Ta bl et in kl . G IS (2 02 5 - 2 .0 00 € ) - jä hr lic h 2. 00 0 € w ei te re B et rie bs - u nd G es ch äf ts au ss ta ttu ng N N 13 S u m m e d er A u sz ah lu n g en a u s In ve st it io n st ät ig ke it ( S u m m e d er N u m m er n 7 b is 1 2) 25 .0 00 0 20 0. 94 3, 59 2. 55 0 12 0. 90 0 55 .6 00 0 23 .5 00 0 25 .0 00 35 5. 04 3, 59 14 S al d o a u s In ve st it io n st ät ig ke it ( S al d o d er N u m m er n 6 u n d 1 3) -2 5. 00 0 0 -1 76 .7 14 ,3 5 -1 .8 56 -1 20 .9 00 -5 5. 60 0 0 -2 3. 50 0 0 -2 5. 00 0 -3 30 .8 14 ,3 5 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 261 B au h o f, G rü n an la g en , W er ks tä tt en u . F ah rz eu g e B au h o f, G rü n an la g en , W er ks tä tt en u . F ah rz eu g e 11 25 00 00 11 25 00 00 00 U n te rp ro d u kt L ei st u n g B au h o f, G rü n an la g en , W er ks tä tt en u . F ah rz eu g e G rü n an la g en , W er ks tä tt en u n d F ah rz eu g e 11 25 11 25 00 P ro d u kt g ru p p e P ro d u kt In n er e V er w al tu n g 11 P ro d u kt b er ei ch In ve st it io n sü b er si ch t 20 25 / 20 26 G em ei n d e: 0 1 G em ei n d e B ai n d t 8 S ei te : 12 .1 2. 20 24 D at um : 13 :5 9: 12 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 23 20 24 20 25 20 25 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 26 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 26 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 27 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 28 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 16 G es am tk o st en d er M aß n ah m e (S u m m e au s N u m m er 1 3 u n d 1 5) 25 .0 00 0 20 0. 94 3, 59 2. 55 0 12 0. 90 0 55 .6 00 0 23 .5 00 0 25 .0 00 35 5. 04 3, 59 17 S ch ät zu ng d er n ac h F er tig st el lu ng d er M aß na hm e en ts te he nd en jä hr lic he n H au sh al ts be la st un ge n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 262 G ru n d st ü ck sm an ag em en t G ru n d st ü ck sm an ag em en t 11 33 00 00 11 33 00 00 00 U n te rp ro d u kt L ei st u n g G ru n d st ü ck sm an ag em en t G ru n d st ü ck sm an ag em en t 11 33 11 33 00 P ro d u kt g ru p p e P ro d u kt In n er e V er w al tu n g 11 P ro d u kt b er ei ch In ve st it io n sü b er si ch t 20 25 / 20 26 G em ei n d e: 0 1 G em ei n d e B ai n d t 9 S ei te : 12 .1 2. 20 24 D at um : 13 :5 9: 12 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 23 20 24 20 25 20 25 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 26 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 26 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 27 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 28 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 1. 95 0. 00 0 0 3. 84 9. 94 6, 68 1. 96 4. 47 9 1. 57 0. 00 0 5. 58 3. 60 0 0 1. 00 0. 00 0 0 1. 80 0. 00 0 15 .8 33 .5 46 ,6 8 68 21 19 00 E in za hl un ge n au s de r V er äu ße ru ng v on S on st ig e un be ba ut e G ru nd st üc ke 1. 95 0. 00 0 0 3. 84 9. 94 6, 68 1. 96 4. 47 9 1. 57 0. 00 0 5. 58 3. 60 0 0 1. 00 0. 00 0 0 1. 80 0. 00 0 15 .8 33 .5 46 ,6 8 G ru nd st üc ke rlö se B 30 R an db eb au un g A ns at z; (2 02 8 - 1 50 .0 00 € , 2 02 9 - 1 50 .0 00 € ) V er ka uf se rlö s Ä nd er un g B pl an B ifa ng 8 . E rw ei te ru ng 1 B au pl at z in d er Z ep pe lin st ra ße ; (2 02 5 - 1 10 .0 00 € ) V er äu ße ru ng v on s on st ig es W oh nb au la nd F in an zp la n; (2 02 5 - 0 € , 2 02 6 - 1 .0 00 .0 00 € , 20 27 - 1. 00 0. 00 0 €) E rw er b vo n G ru nd st üc ke n fü r B eb au un g un d A us gl ei ch sf lä ch e al lg em ei n; (2 02 5 50 0. 00 0 €, 2 02 6 5 00 .0 00 € ) V er äu ße ru ng K on ze pt ve rg ab e S ch ac he ne r S tra ße 1 00 (2 02 5 - 6 00 .0 00 € ) P ro j. 26 20 25 : E rw er b G ru nd st üc ke in kl . N eb en ko st en Te ilv er ka uf 2 02 7: 1 . B au ab sc hn itt P ro j. 29 B au ge bi et L ili en st ra ße V er ka uf 2 02 5 al le r 1 6 B au pl ät ze (2 02 6 - 2 .4 00 .0 00 € ) - A us ga be n 16 E rd w är m eb oh ru ng n un d E in na hm en d er E rd w är m eb oh ru ng h au sh al ts ne ut ra l m it 34 4. 00 0 € A us ga be n 20 25 u nd 3 44 .0 00 € 2 02 5 da rg es te llt . P ro j. 30 - 20 25 - A bg ab e G ru nd st üc ke a n Zw ec kv er ba nd IG M S b zw . V er ka uf in H öh e vo n 2. 13 0. 00 00 € 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 263 G ru n d st ü ck sm an ag em en t G ru n d st ü ck sm an ag em en t 11 33 00 00 11 33 00 00 00 U n te rp ro d u kt L ei st u n g G ru n d st ü ck sm an ag em en t G ru n d st ü ck sm an ag em en t 11 33 11 33 00 P ro d u kt g ru p p e P ro d u kt In n er e V er w al tu n g 11 P ro d u kt b er ei ch In ve st it io n sü b er si ch t 20 25 / 20 26 G em ei n d e: 0 1 G em ei n d e B ai n d t 1 0 S ei te : 12 .1 2. 20 24 D at um : 13 :5 9: 12 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 23 20 24 20 25 20 25 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 26 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 26 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 27 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 28 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 6 S u m m e d er E in za h lu n g en a u s In ve st it io n st ät ig ke it ( S u m m e au s N u m m er n 1 b is 5 ) 1. 95 0. 00 0 0 3. 84 9. 94 6, 68 1. 96 4. 47 9 1. 57 0. 00 0 5. 58 3. 60 0 0 1. 00 0. 00 0 0 1. 80 0. 00 0 15 .8 33 .5 46 ,6 8 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 1. 00 0. 00 0 0 6. 72 0. 40 1, 90 3. 28 0. 84 4 1. 75 0. 00 0 1. 32 4. 40 0 0 50 0. 00 0 0 1. 00 0. 00 0 11 .5 44 .8 01 ,9 0 78 21 19 00 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n so ns tig en u nb eb au te n G ru nd st üc ke 1. 00 0. 00 0 0 6. 39 4. 83 8, 62 2. 95 5. 28 0 1. 75 0. 00 0 1. 32 4. 40 0 0 50 0. 00 0 0 1. 00 0. 00 0 11 .2 19 .2 38 ,6 2 G ru nd st üc ke rlö se B 30 R an db eb au un g A ns at z; (2 02 8 - 1 50 .0 00 € , 2 02 9 - 1 50 .0 00 € ) V er ka uf se rlö s Ä nd er un g B pl an B ifa ng 8 . E rw ei te ru ng 1 B au pl at z in d er Z ep pe lin st ra ße ; (2 02 5 - 1 10 .0 00 € ) V er äu ße ru ng v on s on st ig es W oh nb au la nd F in an zp la n; (2 02 5 - 0 € , 2 02 6 - 1 .0 00 .0 00 € , 20 27 - 1. 00 0. 00 0 €) E rw er b vo n G ru nd st üc ke n fü r B eb au un g un d A us gl ei ch sf lä ch e al lg em ei n; (2 02 5 50 0. 00 0 €, 2 02 6 5 00 .0 00 € ) V er äu ße ru ng K on ze pt ve rg ab e S ch ac he ne r S tra ße 1 00 (2 02 5 - 6 00 .0 00 € ) P ro j. 26 20 25 : E rw er b G ru nd st üc ke in kl . N eb en ko st en Te ilv er ka uf 2 02 7: 1 . B au ab sc hn itt P ro j. 29 B au ge bi et L ili en st ra ße V er ka uf 2 02 5 al le r 1 6 B au pl ät ze (2 02 6 - 2 .4 00 .0 00 € ) - A us ga be n 16 E rd w är m eb oh ru ng n un d E in na hm en d er E rd w är m eb oh ru ng h au sh al ts ne ut ra l m it 34 4. 00 0 € A us ga be n 20 25 u nd 3 44 .0 00 € 2 02 5 da rg es te llt . P ro j. 30 - 20 25 - A bg ab e G ru nd st üc ke a n Zw ec kv er ba nd IG M S b zw . V er ka uf in H öh e vo n 2. 13 0. 00 00 € 264 G ru n d st ü ck sm an ag em en t G ru n d st ü ck sm an ag em en t 11 33 00 00 11 33 00 00 00 U n te rp ro d u kt L ei st u n g G ru n d st ü ck sm an ag em en t G ru n d st ü ck sm an ag em en t 11 33 11 33 00 P ro d u kt g ru p p e P ro d u kt In n er e V er w al tu n g 11 P ro d u kt b er ei ch In ve st it io n sü b er si ch t 20 25 / 20 26 G em ei n d e: 0 1 G em ei n d e B ai n d t 1 1 S ei te : 12 .1 2. 20 24 D at um : 13 :5 9: 12 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 23 20 24 20 25 20 25 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 26 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 26 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 27 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 28 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 78 21 21 10 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n G ru nd u nd B od en b ei W oh nb au te n 0 0 32 5. 56 3, 28 32 5. 56 3 0 0 0 0 0 0 32 5. 56 3, 28 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0 0 18 2. 95 4, 04 18 2. 95 4 0 0 0 0 0 0 18 2. 95 4, 04 78 71 21 20 A us za hl un ge n fü r G eb äu de , A uf ba ut en u nd B et rie bs vo rr ic ht un ge n be i W oh nb au te n 0 0 18 2. 95 4, 04 18 2. 95 4 0 0 0 0 0 0 18 2. 95 4, 04 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0 0 48 .0 00 ,0 0 12 .0 00 0 0 0 0 0 0 48 .0 00 ,0 0 78 10 00 00 Z uw ei su ng en u nd Z us ch üs se fü r l nv es tit io ne n an B un d 0 0 48 .0 00 ,0 0 12 .0 00 0 0 0 0 0 0 48 .0 00 ,0 0 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 13 S u m m e d er A u sz ah lu n g en a u s In ve st it io n st ät ig ke it ( S u m m e d er N u m m er n 7 b is 1 2) 1. 00 0. 00 0 0 6. 95 1. 35 5, 94 3. 47 5. 79 8 1. 75 0. 00 0 1. 32 4. 40 0 0 50 0. 00 0 0 1. 00 0. 00 0 11 .7 75 .7 55 ,9 4 14 S al d o a u s In ve st it io n st ät ig ke it ( S al d o d er N u m m er n 6 u n d 1 3) 95 0. 00 0 0 -3 .1 01 .4 09 ,2 6 -1 .5 11 .3 18 -1 80 .0 00 4. 25 9. 20 0 0 50 0. 00 0 0 80 0. 00 0 4. 05 7. 79 0, 74 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 16 G es am tk o st en d er M aß n ah m e (S u m m e au s N u m m er 1 3 u n d 1 5) 1. 00 0. 00 0 0 6. 95 1. 35 5, 94 3. 47 5. 79 8 1. 75 0. 00 0 1. 32 4. 40 0 0 50 0. 00 0 0 1. 00 0. 00 0 11 .7 75 .7 55 ,9 4 17 S ch ät zu ng d er n ac h F er tig st el lu ng d er M aß na hm e en ts te he nd en jä hr lic he n H au sh al ts be la st un ge n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 ** * E nd e de r L is te "I nv es tit io ns üb er si ch t" ** * 265 Einzeldarstellung der Investitionsmaßnahmen Teilhaushalt II 2025 und 2026 einschließlich mittelfristiger Finanzplanung Anlage 9.2 (zu § 85 GemO, §§ 4 Abs. 4 und 9 GemHVO) 266 Ei nw oh ne rw es en Ei nw oh ne rw es en 12 22 00 00 12 22 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng Ei nw oh ne rw es en Ei nw oh ne rw es en 12 22 12 22 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Si ch er he it un d O rd nu ng 12 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 5 / 2 02 6 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 1 S ei te : 12 .1 2. 20 24 D at um : 14 :0 1: 33 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 23 20 24 20 25 20 25 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 26 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 26 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 27 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 28 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0 0 15 .3 15 ,3 1 0 0 0 0 0 0 0 15 .3 15 ,3 1 78 31 27 20 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n B et rie bs - u nd G es ch äf ts au ss ta ttu ng 0 0 15 .3 15 ,3 1 0 0 0 0 0 0 0 15 .3 15 ,3 1 A ns ch af fu ng V O IS M es o lt. A ng eb ot v om 1 8. 08 .2 02 0 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 0 0 15 .3 15 ,3 1 0 0 0 0 0 0 0 15 .3 15 ,3 1 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 0 0 -1 5. 31 5, 31 0 0 0 0 0 0 0 -1 5. 31 5, 31 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 0 0 15 .3 15 ,3 1 0 0 0 0 0 0 0 15 .3 15 ,3 1 17 S ch ät zu ng d er n ac h F er tig st el lu ng d er M aß na hm e en ts te he nd en jä hr lic he n H au sh al ts be la st un ge n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 267 Pe rs on en st an ds w es en , S ta nd es am t Pe rs on en st an ds w es en , S ta nd es am t 12 23 00 00 12 23 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng Pe rs on en st an ds w es en , S ta nd es am t Pe rs on en st an ds w es en 12 23 12 23 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Si ch er he it un d O rd nu ng 12 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 5 / 2 02 6 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 2 S ei te : 12 .1 2. 20 24 D at um : 14 :0 1: 33 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 23 20 24 20 25 20 25 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 26 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 26 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 27 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 28 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0 0 1. 50 0, 00 0 1. 50 0 0 0 0 0 0 1. 50 0, 00 78 31 27 20 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n B et rie bs - u nd G es ch äf ts au ss ta ttu ng 0 0 1. 50 0, 00 0 1. 50 0 0 0 0 0 0 1. 50 0, 00 P C u nd D ru ck er S ta nd es am t ( 20 24 - 1. 50 0 €) 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 0 0 1. 50 0, 00 0 1. 50 0 0 0 0 0 0 1. 50 0, 00 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 0 0 -1 .5 00 ,0 0 0 -1 .5 00 0 0 0 0 0 -1 .5 00 ,0 0 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 0 0 1. 50 0, 00 0 1. 50 0 0 0 0 0 0 1. 50 0, 00 17 S ch ät zu ng d er n ac h F er tig st el lu ng d er M aß na hm e en ts te he nd en jä hr lic he n H au sh al ts be la st un ge n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 268 Fe ue rw eh r, B ra nd - u nd K at as tr op he ns ch ut z Fe ue rw eh r, B ra nd - u nd K at as tr op he ns ch ut z 12 60 00 00 12 60 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng Fe ue rw eh r, B ra nd - u nd K at ra st ro ph en sc hu tz B ra nd sc hu tz 12 60 12 60 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Si ch er he it un d O rd nu ng 12 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 5 / 2 02 6 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 3 S ei te : 12 .1 2. 20 24 D at um : 14 :0 1: 33 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 23 20 24 20 25 20 25 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 26 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 26 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 27 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 28 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0 0 24 6. 20 0, 00 1. 80 0 24 2. 00 0 82 .5 00 0 30 .1 00 0 0 35 8. 80 0, 00 68 11 00 00 In ve st iti on sz uw en du ng en v om L an d 0 0 24 6. 20 0, 00 1. 80 0 24 2. 00 0 82 .5 00 0 30 .1 00 0 0 35 8. 80 0, 00 Zu sc hu ss F eu er w eh rh au s A nb au A us gl ei ch st oc k (2 02 5 - 9 9. 00 0 €, 2 02 6 - 9 9. 00 0) Zu sc hu ss F eu er w eh rh au s A nb au A us gl ei ch st oc k in sg es am t 3 30 .0 00 € - 20 24 1 32 .0 00 € ab ge ru fe n Zu sc hu ss F eu er w eh rh au s A nb au V w V -Z Fe u - 3 0. 10 0 € 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0 0 10 .0 00 ,0 0 0 10 .0 00 0 0 0 0 0 10 .0 00 ,0 0 68 31 26 10 E in za hl un ge n au s de r V er äu ße ru ng v on F ah rz eu ge n 0 0 10 .0 00 ,0 0 0 10 .0 00 0 0 0 0 0 10 .0 00 ,0 0 Fo lg en de F ah rz eu ge w ur de n vo m G R g es tri ch en : Fa hr ze ug e: G W -T ra ns po rt m it La de bo ar dw an d: 1 80 .0 00 Fa hr ze ug e: G W -T ra ns po rt R ol lc on ta in er 2 0. 00 0 € Fa hr ze ug e: A bg as ab sa ug un g fü r G W -T ra ns po rt: 5 .0 00 € Fa hr ze ug e: K fZ -L ad eg er ät fü r G W -T ra ns po rt: 1 .0 00 € K at S : H oc hw as se rb oo t: 20 .0 00 € 20 27 : M ar ki se fü r M TW 2 .0 00 € 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0 0 25 6. 20 0, 00 1. 80 0 25 2. 00 0 82 .5 00 0 30 .1 00 0 0 36 8. 80 0, 00 269 Fe ue rw eh r, B ra nd - u nd K at as tr op he ns ch ut z Fe ue rw eh r, B ra nd - u nd K at as tr op he ns ch ut z 12 60 00 00 12 60 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng Fe ue rw eh r, B ra nd - u nd K at ra st ro ph en sc hu tz B ra nd sc hu tz 12 60 12 60 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Si ch er he it un d O rd nu ng 12 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 5 / 2 02 6 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 4 S ei te : 12 .1 2. 20 24 D at um : 14 :0 1: 33 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 23 20 24 20 25 20 25 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 26 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 26 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 27 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 28 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0 0 1. 52 7. 10 2, 25 15 .2 02 1. 50 0. 00 0 75 0. 00 0 0 0 0 0 2. 27 7. 10 2, 25 78 71 00 00 A us za hl un ge n fü r H oc hb au m aß na hm en 0 0 27 .1 02 ,2 5 15 .2 02 0 0 0 0 0 0 27 .1 02 ,2 5 78 71 29 20 A us za hl un ge n fü r G eb äu de , A uf ba ut en u nd B et rie bs vo rr ic ht un ge n be i so ns tig en D ie ns t-, G es ch äf ts - u nd a nd er en B et rie bs ge bä ud en 0 0 1. 50 0. 00 0, 00 0 1. 50 0. 00 0 75 0. 00 0 0 0 0 0 2. 25 0. 00 0, 00 A nb au u nd S an ie ru ng F eu er w eh rh au s U m kl ei de n au ße rh al b de r F ah rz eu gh al le m it S /W T re nn un g un d 10 z us ät zl . S pi nd en , La ge r f ür K ra fts to ffe u nd Z w is ch en la ge r f ür k on ta m in ie rte s Ö lb in de m itt el R en ov ie ru ng D us ch e un d E in ba u D am en du sc he /W C ; K os te ns ch ät zu ng 1 ,5 M io . € in kl . B au ho f - R es tfi na nz ie ru ng 2 02 5 75 0. 00 0 € 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0 0 50 3. 81 5, 96 38 1. 80 1 25 .0 00 27 .1 00 0 27 .2 50 0 0 55 8. 16 5, 96 78 31 26 10 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n Fa hr ze ug en 0 0 45 5. 12 3, 89 37 1. 62 3 0 0 0 0 0 0 45 5. 12 3, 89 Fo lg en de F ah rz eu ge w ur de n vo m G R g es tri ch en : Fa hr ze ug e: G W -T ra ns po rt m it La de bo ar dw an d: 1 80 .0 00 Fa hr ze ug e: G W -T ra ns po rt R ol lc on ta in er 2 0. 00 0 € Fa hr ze ug e: A bg as ab sa ug un g fü r G W -T ra ns po rt: 5 .0 00 € Fa hr ze ug e: K fZ -L ad eg er ät fü r G W -T ra ns po rt: 1 .0 00 € K at S : H oc hw as se rb oo t: 20 .0 00 € 20 27 : M ar ki se fü r M TW 2 .0 00 € 270 Fe ue rw eh r, B ra nd - u nd K at as tr op he ns ch ut z Fe ue rw eh r, B ra nd - u nd K at as tr op he ns ch ut z 12 60 00 00 12 60 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng Fe ue rw eh r, B ra nd - u nd K at ra st ro ph en sc hu tz B ra nd sc hu tz 12 60 12 60 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Si ch er he it un d O rd nu ng 12 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 5 / 2 02 6 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 5 S ei te : 12 .1 2. 20 24 D at um : 14 :0 1: 33 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 23 20 24 20 25 20 25 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 26 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 26 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 27 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 28 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 78 31 27 20 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n B et rie bs - u nd G es ch äf ts au ss ta ttu ng 0 0 48 .6 92 ,0 7 10 .1 78 25 .0 00 27 .1 00 0 27 .2 50 0 0 10 3. 04 2, 07 20 25 : FW -H au s: S tü tz en g el b/ sc hw ar z 1. 00 0 € A te m sc hu tz tis ch m it S ch ra nk /S ch ub la de n 1. 00 0 € 2 H an ds ch ut ro ck ne r 1 .0 00 € A te m sc hu tz sc hr an k 1. 00 0 € P ut zs ch ra nk W er ks ta tt 1. 00 0 € B at te rie sc hr an k 3. 00 0 € N U C -M in iP C 3 M on ito re 1 .5 00 € 2 S ch w er la st re ga le 3 .6 00 € 5 G as e M es sg er ät B ra nd : 4 C FK F la sc he n 3. 60 0 € (9 00 € /S tü ck ) Fl ac hs au gk or b 1. 00 0 € v er sc ho be n au f 2 02 7 K at S : Li ch t f ür N ot st ro m ag gr eg at v er sc ho be n au f 2 02 7 3. 00 0 € Li ch tm as t f ür N ot st ro m ag gr eg at 1 .8 00 € R et tu ng : D ef ib ril la to r f ür F W -H au s un d R at ha us /S K H 3 .0 00 € Li ch tm as t f ür R ol lw ag en N ot fa llt re ffp un kt S K H 1 .0 00 € 20 26 : K at S M ob ile r H oc hw as se rs ch ut z 4. 50 0 € H eb ek is se ns at z 4. 00 0 € TE TR A E in sa tz st el le nf un k 18 .7 50 € 271 Fe ue rw eh r, B ra nd - u nd K at as tr op he ns ch ut z Fe ue rw eh r, B ra nd - u nd K at as tr op he ns ch ut z 12 60 00 00 12 60 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng Fe ue rw eh r, B ra nd - u nd K at ra st ro ph en sc hu tz B ra nd sc hu tz 12 60 12 60 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Si ch er he it un d O rd nu ng 12 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 5 / 2 02 6 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 6 S ei te : 12 .1 2. 20 24 D at um : 14 :0 1: 33 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 23 20 24 20 25 20 25 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 26 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 26 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 27 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 28 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 0 0 2. 03 0. 91 8, 21 39 7. 00 3 1. 52 5. 00 0 77 7. 10 0 0 27 .2 50 0 0 2. 83 5. 26 8, 21 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 0 0 -1 .7 74 .7 18 ,2 1 -3 95 .2 03 -1 .2 73 .0 00 -6 94 .6 00 0 2. 85 0 0 0 -2 .4 66 .4 68 ,2 1 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 0 0 2. 03 0. 91 8, 21 39 7. 00 3 1. 52 5. 00 0 77 7. 10 0 0 27 .2 50 0 0 2. 83 5. 26 8, 21 17 S ch ät zu ng d er n ac h F er tig st el lu ng d er M aß na hm e en ts te he nd en jä hr lic he n H au sh al ts be la st un ge n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 272 D R K -H ei m / V er ei ne , B ai nd te r S tr aß e 48 /1 R et tu ng sd ie ns t R et tu ng sd ie ns t 12 70 01 00 12 70 01 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng R et tu ng sd ie ns t R et tu ng sd ie ns t 12 70 12 70 01 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Si ch er he it un d O rd nu ng 12 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 5 / 2 02 6 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 7 S ei te : 12 .1 2. 20 24 D at um : 14 :0 1: 33 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 23 20 24 20 25 20 25 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 26 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 26 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 27 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 28 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0 0 5. 00 0, 00 5. 00 0 0 25 .0 00 0 0 0 0 30 .0 00 ,0 0 78 10 00 00 Z uw ei su ng en u nd Z us ch üs se fü r l nv es tit io ne n an B un d 0 0 5. 00 0, 00 5. 00 0 0 25 .0 00 0 0 0 0 30 .0 00 ,0 0 Zu sc hu ss F ah rz eu g D R K 1 /3 - 25 .0 00 € 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 0 0 5. 00 0, 00 5. 00 0 0 25 .0 00 0 0 0 0 30 .0 00 ,0 0 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 0 0 -5 .0 00 ,0 0 -5 .0 00 0 -2 5. 00 0 0 0 0 0 -3 0. 00 0, 00 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 0 0 5. 00 0, 00 5. 00 0 0 25 .0 00 0 0 0 0 30 .0 00 ,0 0 17 S ch ät zu ng d er n ac h F er tig st el lu ng d er M aß na hm e en ts te he nd en jä hr lic he n H au sh al ts be la st un ge n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 273 D R K -H ei m / V er ei ne , B ai nd te r S tr aß e 48 /1 R et tu ng sd ie ns t R et tu ng sd ie ns t 12 70 01 00 12 70 01 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng R et tu ng sd ie ns t R et tu ng sd ie ns t 12 70 12 70 01 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Si ch er he it un d O rd nu ng 12 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 5 / 2 02 6 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 8 S ei te : 12 .1 2. 20 24 D at um : 14 :0 1: 33 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 23 20 24 20 25 20 25 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 26 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 26 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 27 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 28 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 274 K lo st er w ie se ns ch ul e (G an zt ag es gr un ds ch ul e) B er ei ts te llu ng u nd B et rie b vo n G ru nd sc hu le n 21 10 01 00 21 10 01 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng B er ei ts te llu ng u nd B et rie b vo n G ru nd sc hu le n B er ei ts te llu ng u nd B et rie b vo n al lg em ei nb ild en de n Sc hu le n 21 10 21 10 01 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Sc hu ltr äg er au fg ab en 21 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 5 / 2 02 6 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 9 S ei te : 12 .1 2. 20 24 D at um : 14 :0 1: 33 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 23 20 24 20 25 20 25 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 26 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 26 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 27 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 28 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0 0 1. 70 0. 50 0, 00 47 2. 50 0 1. 22 8. 00 0 1. 06 8. 90 0 0 80 0. 00 0 0 0 3. 56 9. 40 0, 00 68 11 00 00 In ve st iti on sz uw en du ng en v om L an d 0 0 1. 70 0. 50 0, 00 47 2. 50 0 1. 22 8. 00 0 1. 06 8. 90 0 0 80 0. 00 0 0 0 3. 56 9. 40 0, 00 Zu sc hu ss L an d S ch ul ba uf ör de ru ng /A us gl ei ch ss to ck (2 02 5 - 1 57 .5 00 € ) Zu sc hu ss L an d S ch ul sa ni er un g/ S ch ul ba uf ör de ru ng (2 02 5 - 6 4. 20 0 €) Zu sc hu ss B un d K fW -5 5 S an ie ru ng ( 20 25 - 80 0. 00 0 €, 2 02 6 - 8 00 .0 00 ) Zu sc hu ss D ig ita lp ak t 4 7. 20 0 € 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0 0 1. 70 0. 50 0, 00 47 2. 50 0 1. 22 8. 00 0 1. 06 8. 90 0 0 80 0. 00 0 0 0 3. 56 9. 40 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0 0 8. 21 3. 54 9, 66 2. 46 0. 47 5 5. 00 0. 00 0 3. 14 5. 00 0 0 25 .0 00 0 0 11 .3 83 .5 49 ,6 6 78 71 00 00 A us za hl un ge n fü r H oc hb au m aß na hm en 0 0 8. 21 3. 54 9, 66 2. 46 0. 47 5 5. 00 0. 00 0 3. 04 5. 00 0 0 25 .0 00 0 0 11 .2 83 .5 49 ,6 6 - S an ie ru ng K lo st er w ie se ns ch ul e 20 25 3 .0 00 .0 00 € In ve st iti on en 2 02 5/ 20 26 B la ue s G eb äu de (R ek to ra ts ge bä ud e - K la ss e 3 un d 4 - U m se tz un g A uß en kl as e/ B üc he re i/S ch ul so zi al ar be it) In ve st iti on en G rü ne s G eb äu ed e E rw ei te ru ng sg eb äu de (M as ch in en ra um , T oi le tte na nl ag e, B üc he re i, B et re uu ng sr äu m e et c. ) - N eu ge st al tu ng S ch ul ho f - P la nu ng sk os te n 20 25 4 5. 00 0 €, 2 02 6 25 .0 00 € 78 72 00 00 A us za hl un ge n fü r T ie fb au m aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 10 0. 00 0 0 0 0 0 10 0. 00 0, 00 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 275 K lo st er w ie se ns ch ul e (G an zt ag es gr un ds ch ul e) B er ei ts te llu ng u nd B et rie b vo n G ru nd sc hu le n 21 10 01 00 21 10 01 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng B er ei ts te llu ng u nd B et rie b vo n G ru nd sc hu le n B er ei ts te llu ng u nd B et rie b vo n al lg em ei nb ild en de n Sc hu le n 21 10 21 10 01 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Sc hu ltr äg er au fg ab en 21 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 5 / 2 02 6 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 1 0 S ei te : 12 .1 2. 20 24 D at um : 14 :0 1: 33 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 23 20 24 20 25 20 25 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 26 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 26 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 27 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 28 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0 0 40 3. 59 6, 49 8. 73 0 35 7. 50 0 35 1. 00 0 0 60 .0 00 0 0 81 4. 59 6, 49 78 31 12 00 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n Li ze nz en 0 0 0, 00 0 0 1. 00 0 0 0 0 0 1. 00 0, 00 N eu es L og o un d H om ep ag e, m it S pe rr ve rm er k 78 31 27 20 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n B et rie bs - u nd G es ch äf ts au ss ta ttu ng 0 0 40 3. 59 6, 49 8. 73 0 35 7. 50 0 35 0. 00 0 0 60 .0 00 0 0 81 3. 59 6, 49 -A us st at tu ng R äu m lic hk ei te n im W eg e de r S ch ul sa ni er un g - M öb ili ar (2 02 5 - 3 20 .0 00 € ; 20 26 - 50 .0 00 € ) -U nv or he rg es eh en es im S ch ul be tri eb p ro J ah r 1 0. 00 0 € 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 0 0 8. 61 7. 14 6, 15 2. 46 9. 20 5 5. 35 7. 50 0 3. 49 6. 00 0 0 85 .0 00 0 0 12 .1 98 .1 46 ,1 5 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 0 0 -6 .9 16 .6 46 ,1 5 -1 .9 96 .7 05 -4 .1 29 .5 00 -2 .4 27 .1 00 0 71 5. 00 0 0 0 -8 .6 28 .7 46 ,1 5 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 0 0 8. 61 7. 14 6, 15 2. 46 9. 20 5 5. 35 7. 50 0 3. 49 6. 00 0 0 85 .0 00 0 0 12 .1 98 .1 46 ,1 5 17 S ch ät zu ng d er n ac h F er tig st el lu ng d er M aß na hm e en ts te he nd en jä hr lic he n H au sh al ts be la st un ge n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 276 B üc he re i/ B ib lio th ek B üc he re i/ B ib lio th ek 27 20 00 00 27 20 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng B üc he re i/ B ib lio th ek B ib lio th ek en 27 20 27 20 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Vo lk sh oc hs ch ul en , B ib lio th ek en , k ul tu rp äd ag og is ch e Ei nr ic ht un ge n 27 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 5 / 2 02 6 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 1 1 S ei te : 12 .1 2. 20 24 D at um : 14 :0 1: 33 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 23 20 24 20 25 20 25 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 26 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 26 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 27 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 28 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 25 .0 00 0 0 0 0 25 .0 00 ,0 0 78 71 00 00 A us za hl un ge n fü r H oc hb au m aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 25 .0 00 0 0 0 0 25 .0 00 ,0 0 E in ba u B üc he re i U m ba ua rb ei te n gr ün es H au s 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0 0 5. 00 0, 00 0 5. 00 0 5. 00 0 0 5. 00 0 0 0 15 .0 00 ,0 0 78 31 27 20 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n B et rie bs - u nd G es ch äf ts au ss ta ttu ng 0 0 5. 00 0, 00 0 5. 00 0 5. 00 0 0 5. 00 0 0 0 15 .0 00 ,0 0 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 0 0 5. 00 0, 00 0 5. 00 0 30 .0 00 0 5. 00 0 0 0 40 .0 00 ,0 0 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 0 0 -5 .0 00 ,0 0 0 -5 .0 00 -3 0. 00 0 0 -5 .0 00 0 0 -4 0. 00 0, 00 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 0 0 5. 00 0, 00 0 5. 00 0 30 .0 00 0 5. 00 0 0 0 40 .0 00 ,0 0 17 S ch ät zu ng d er n ac h F er tig st el lu ng d er M aß na hm e en ts te he nd en jä hr lic he n H au sh al ts be la st un ge n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 277 B üc he re i/ B ib lio th ek B üc he re i/ B ib lio th ek 27 20 00 00 27 20 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng B üc he re i/ B ib lio th ek B ib lio th ek en 27 20 27 20 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Vo lk sh oc hs ch ul en , B ib lio th ek en , k ul tu rp äd ag og is ch e Ei nr ic ht un ge n 27 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 5 / 2 02 6 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 1 2 S ei te : 12 .1 2. 20 24 D at um : 14 :0 1: 33 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 23 20 24 20 25 20 25 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 26 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 26 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 27 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 28 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 278 B os ch st ra ße 1 /5 S oz ia le E in ric ht un ge n fü r W oh nu ng sl os e B os ch st ra ße 1 /5 S oz ia le E in ric ht un ge n fü r W oh nu ng sl os e 31 40 05 10 31 40 05 10 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng So zi al e Ei nr ic ht un ge n fü r W oh nu ng sl os e So zi al e Ei nr ic ht un ge n 31 40 31 40 05 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t So zi al e H ilf en 31 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 5 / 2 02 6 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 1 3 S ei te : 12 .1 2. 20 24 D at um : 14 :0 1: 33 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 23 20 24 20 25 20 25 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 26 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 26 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 27 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 28 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 60 0. 00 0 0 0, 00 0 0 30 0. 00 0 0 0 0 20 0. 00 0 1. 10 0. 00 0, 00 78 71 00 00 A us za hl un ge n fü r H oc hb au m aß na hm en 50 0. 00 0 0 0, 00 0 0 30 0. 00 0 0 0 0 10 0. 00 0 90 0. 00 0, 00 N eu e C on ta in er A -F B os ch st ra ße 2 02 5 30 0. 00 0 € m it S pe rr ve rm er k, S oz ia lb au fü r K lo st er ho f 4 o de r K üf er st ra ße 8 a b 20 27 78 71 29 20 A us za hl un ge n fü r G eb äu de , A uf ba ut en u nd B et rie bs vo rr ic ht un ge n be i so ns tig en D ie ns t-, G es ch äf ts - u nd a nd er en B et rie bs ge bä ud en 10 0. 00 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 10 0. 00 0 20 0. 00 0, 00 A br is s K lo st er ho f 4 , K üf er st ra ße 8 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 60 0. 00 0 0 0, 00 0 0 30 0. 00 0 0 0 0 20 0. 00 0 1. 10 0. 00 0, 00 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) -6 00 .0 00 0 0, 00 0 0 -3 00 .0 00 0 0 0 -2 00 .0 00 -1 .1 00 .0 00 ,0 0 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 279 B os ch st ra ße 1 /5 S oz ia le E in ric ht un ge n fü r W oh nu ng sl os e B os ch st ra ße 1 /5 S oz ia le E in ric ht un ge n fü r W oh nu ng sl os e 31 40 05 10 31 40 05 10 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng So zi al e Ei nr ic ht un ge n fü r W oh nu ng sl os e So zi al e Ei nr ic ht un ge n 31 40 31 40 05 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t So zi al e H ilf en 31 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 5 / 2 02 6 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 1 4 S ei te : 12 .1 2. 20 24 D at um : 14 :0 1: 33 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 23 20 24 20 25 20 25 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 26 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 26 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 27 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 28 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 60 0. 00 0 0 0, 00 0 0 30 0. 00 0 0 0 0 20 0. 00 0 1. 10 0. 00 0, 00 17 S ch ät zu ng d er n ac h F er tig st el lu ng d er M aß na hm e en ts te he nd en jä hr lic he n H au sh al ts be la st un ge n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 280 In te gr at io ns m an ag em en t: B et re uu ng u nd F ör de ru ng d er In te gr at io n vo n Fl üc ht lin ge n, A sy lb ew er be r/ -in A sy lb er ec ht ig te n ei ns ch l. K oo rd in at io n di es er A uf ga be n In te gr at io ns m an ag em en t:B et re uu ng u nd F ör de ru ng d er In te gr at io n vo n Fl üc ht lin ge n, A sy lb ew er be r/ -in n A sy lb er ec ht ig te n ei ns ch l. K oo rd in at io n di es r A uf ga be n 31 80 10 00 31 80 10 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng B et re uu ng u nd F ör de ru ng d er In te gr at io n vo n Fl üc ht lin ge n, A sy lb ew er be r/ -in ne n un d A sy lb er ec ht ig te n ei ns ch l. K oo rd in at io n di es er A uf ga be n So ns tig e so zi al e H ilf en u nd L ei st un ge n 31 80 31 80 10 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t So zi al e H ilf en 31 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 5 / 2 02 6 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 1 5 S ei te : 12 .1 2. 20 24 D at um : 14 :0 1: 33 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 23 20 24 20 25 20 25 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 26 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 26 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 27 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 28 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0 0 0, 00 0 0 5. 00 0 0 5. 00 0 0 0 10 .0 00 ,0 0 78 31 27 20 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n B et rie bs - u nd G es ch äf ts au ss ta ttu ng 0 0 0, 00 0 0 5. 00 0 0 5. 00 0 0 0 10 .0 00 ,0 0 P au sc ha le M itt el an m el du ng A us st at tu ng (2 02 5 un d 20 26 - 5 .0 00 € ) 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 0 0 0, 00 0 0 5. 00 0 0 5. 00 0 0 0 10 .0 00 ,0 0 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 0 0 0, 00 0 0 -5 .0 00 0 -5 .0 00 0 0 -1 0. 00 0, 00 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 0 0 0, 00 0 0 5. 00 0 0 5. 00 0 0 0 10 .0 00 ,0 0 17 S ch ät zu ng d er n ac h F er tig st el lu ng d er M aß na hm e en ts te he nd en jä hr lic he n H au sh al ts be la st un ge n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 281 So nn e, M on d un d St er ne K in de rg ar te n, F ör de ru ng v on K in de rn in G ru pp en fü r 0 b is 6 -J äh rig e Ta ge se in ric ht un g fü r K in de r, Fö rd er un g vo n K in de rn in G ru pp en fü r 0 b is 6 -J äh rig e 36 50 01 01 36 50 01 01 10 U nt er pr od uk t Le is tu ng Ta ge se in ric ht un ge n fü r K in de r Fö rd er un g vo n K in de rn in T ag es ei nr ic ht un ge n un d in T ag es pf le ge 36 50 36 50 01 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t K in de r- , J ug en d- u nd F am ili en hi lfe 36 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 5 / 2 02 6 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 1 6 S ei te : 12 .1 2. 20 24 D at um : 14 :0 1: 33 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 23 20 24 20 25 20 25 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 26 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 26 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 27 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 28 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0 0 2. 62 9, 90 0 0 0 0 0 0 0 2. 62 9, 90 68 11 00 00 In ve st iti on sz uw en du ng en v om L an d 0 0 2. 62 9, 90 0 0 0 0 0 0 0 2. 62 9, 90 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 3. 53 3, 10 3. 53 3 0 0 0 0 0 0 3. 53 3, 10 68 71 12 22 E in za hl un ge n fü r G eb äu de , A uf ba ut en u nd B et rie bs vo rr ic ht un ge n be i S oz ia le n E in ric ht un ge n 0 0 3. 53 3, 10 3. 53 3 0 0 0 0 0 0 3. 53 3, 10 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0 0 6. 16 3, 00 3. 53 3 0 0 0 0 0 0 6. 16 3, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0 0 19 .7 92 ,5 4 10 .4 51 0 0 0 0 0 15 0. 00 0 16 9. 79 2, 54 78 71 22 20 A us za hl un ge n fü r G eb äu de , A uf ba ut en u nd B et rie bs vo rr ic ht un ge n be i S oz ia le n E in ric ht un ge n 0 0 19 .7 92 ,5 4 10 .4 51 0 0 0 0 0 15 0. 00 0 16 9. 79 2, 54 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 7. 50 0 0 54 .8 48 ,6 4 39 .0 72 2. 00 0 17 .3 00 0 8. 40 0 0 7. 50 0 10 3. 04 8, 64 78 31 12 00 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n Li ze nz en 2. 50 0 0 6. 38 4, 83 6. 38 4 0 2. 50 0 0 2. 50 0 0 2. 50 0 18 .8 84 ,8 3 Ze ite rfa ss un g ne u 20 24 78 31 27 20 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n B et rie bs - u nd G es ch äf ts au ss ta ttu ng 5. 00 0 0 48 .4 63 ,8 1 32 .6 87 2. 00 0 14 .8 00 0 5. 90 0 0 5. 00 0 84 .1 63 ,8 1 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 7. 50 0 0 74 .6 41 ,1 8 49 .5 23 2. 00 0 17 .3 00 0 8. 40 0 0 15 7. 50 0 27 2. 84 1, 18 282 So nn e, M on d un d St er ne K in de rg ar te n, F ör de ru ng v on K in de rn in G ru pp en fü r 0 b is 6 -J äh rig e Ta ge se in ric ht un g fü r K in de r, Fö rd er un g vo n K in de rn in G ru pp en fü r 0 b is 6 -J äh rig e 36 50 01 01 36 50 01 01 10 U nt er pr od uk t Le is tu ng Ta ge se in ric ht un ge n fü r K in de r Fö rd er un g vo n K in de rn in T ag es ei nr ic ht un ge n un d in T ag es pf le ge 36 50 36 50 01 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t K in de r- , J ug en d- u nd F am ili en hi lfe 36 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 5 / 2 02 6 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 1 7 S ei te : 12 .1 2. 20 24 D at um : 14 :0 1: 33 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 23 20 24 20 25 20 25 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 26 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 26 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 27 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 28 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) -7 .5 00 0 -6 8. 47 8, 18 -4 5. 99 0 -2 .0 00 -1 7. 30 0 0 -8 .4 00 0 -1 57 .5 00 -2 66 .6 78 ,1 8 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 7. 50 0 0 74 .6 41 ,1 8 49 .5 23 2. 00 0 17 .3 00 0 8. 40 0 0 15 7. 50 0 27 2. 84 1, 18 17 S ch ät zu ng d er n ac h F er tig st el lu ng d er M aß na hm e en ts te he nd en jä hr lic he n H au sh al ts be la st un ge n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 283 St . M ar tin n ic ht ko m m un al er K in de rg ar te n , F ör de ru ng v on K in de rn in G ru pp en fü r 0 b is 6 -J äh rig e Ta ge se in ric ht un g fü r K in de r, Fö rd er un g vo n K in de rn in G ru pp en fü r 0 b is 6 -J äh rig e 36 50 01 01 36 50 01 01 30 U nt er pr od uk t Le is tu ng Ta ge se in ric ht un ge n fü r K in de r Fö rd er un g vo n K in de rn in T ag es ei nr ic ht un ge n un d in T ag es pf le ge 36 50 36 50 01 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t K in de r- , J ug en d- u nd F am ili en hi lfe 36 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 5 / 2 02 6 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 1 8 S ei te : 12 .1 2. 20 24 D at um : 14 :0 1: 33 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 23 20 24 20 25 20 25 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 26 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 26 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 27 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 28 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 6. 00 0 0 6. 00 0 0 0 12 .0 00 ,0 0 78 10 00 00 Z uw ei su ng en u nd Z us ch üs se fü r l nv es tit io ne n an B un d 0 0 0, 00 0 0 6. 00 0 0 6. 00 0 0 0 12 .0 00 ,0 0 20 25 - P au sc ha le 6 .0 00 € - E rz ie he rin ne ns tü hl e 3. 60 0 € (C a. 9 00 € /S tü ck ) - S on ne ns ch ut z K on st ru kt io ns be re ic h (e xk l. K os te n fü r F un da m en t) 2. 00 0 € - S on ne ns ch ut z R ut sc he (e xk l. K os te n fü r F un da m en t) 1. 70 0 € - B ür o H öh en ve rs te llb ar er T is ch 1 .1 00 € - B ür os tu hl 1 .0 00 € 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 0 0 0, 00 0 0 6. 00 0 0 6. 00 0 0 0 12 .0 00 ,0 0 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 0 0 0, 00 0 0 -6 .0 00 0 -6 .0 00 0 0 -1 2. 00 0, 00 284 St . M ar tin n ic ht ko m m un al er K in de rg ar te n , F ör de ru ng v on K in de rn in G ru pp en fü r 0 b is 6 -J äh rig e Ta ge se in ric ht un g fü r K in de r, Fö rd er un g vo n K in de rn in G ru pp en fü r 0 b is 6 -J äh rig e 36 50 01 01 36 50 01 01 30 U nt er pr od uk t Le is tu ng Ta ge se in ric ht un ge n fü r K in de r Fö rd er un g vo n K in de rn in T ag es ei nr ic ht un ge n un d in T ag es pf le ge 36 50 36 50 01 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t K in de r- , J ug en d- u nd F am ili en hi lfe 36 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 5 / 2 02 6 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 1 9 S ei te : 12 .1 2. 20 24 D at um : 14 :0 1: 33 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 23 20 24 20 25 20 25 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 26 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 26 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 27 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 28 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 0 0 0, 00 0 0 6. 00 0 0 6. 00 0 0 0 12 .0 00 ,0 0 17 S ch ät zu ng d er n ac h F er tig st el lu ng d er M aß na hm e en ts te he nd en jä hr lic he n H au sh al ts be la st un ge n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 285 W al do rf ki nd er ga rt en n ic ht ko m m un al er K in de rg ar te n, F ör de ru ng v on K in de rn in G ru pp en fü r 0 b is 6 J ah r Ta ge se in ric ht un g fü r K in de r, Fö rd er un g vo n K in de rn in G ru pp en fü r 0 b is 6 -J äh rig e 36 50 01 01 36 50 01 01 40 U nt er pr od uk t Le is tu ng Ta ge se in ric ht un ge n fü r K in de r Fö rd er un g vo n K in de rn in T ag es ei nr ic ht un ge n un d in T ag es pf le ge 36 50 36 50 01 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t K in de r- , J ug en d- u nd F am ili en hi lfe 36 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 5 / 2 02 6 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 2 0 S ei te : 12 .1 2. 20 24 D at um : 14 :0 1: 33 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 23 20 24 20 25 20 25 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 26 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 26 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 27 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 28 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0 0 40 .0 00 ,0 0 0 40 .0 00 71 .5 00 0 0 0 15 0. 00 0 26 1. 50 0, 00 78 10 00 00 Z uw ei su ng en u nd Z us ch üs se fü r l nv es tit io ne n an B un d 0 0 40 .0 00 ,0 0 0 40 .0 00 71 .5 00 0 0 0 15 0. 00 0 26 1. 50 0, 00 S pe rr ve rm er ke 2 02 5 (1 72 .8 50 € ) - S an ie ru ng sk os te n m ar od es G eb äu de (D ac h + D äm m un g) s ow ie n eu er T er ra ss en bo de n 15 .0 00 € - T er ra ss en üb er da ch un g m it S on ne n- /R eg en sc hu tz 8 .0 00 € - n eu e K le tte rg er ät e un d S pi el ge rä te in kl . M on ta ge G ru pp e R os en ro t 1 8. 00 0 € - n eu er B ac ko fe n G ru pp e R os en ro t 1 .5 00 € - E rn eu er un g de r k om pl et te n B el eu ch tu ng in kl . A rb ei ts sc hu tz be st im m un ge n 8. 50 0 € - E rn eu er un g G ar te nh üt te 3 .5 00 € - G ar te ns an ie ru ng G ru pp e R os en ro t m itt le re r B er ei ch 2 8. 00 0 € - G ar te ns an ie ru ng G ru pp e S ch ne ew itt ch en 1 6. 00 0 € - n eu e B ür oa us st at tu ng (S tü hl e, K on fe re nz tis ch , L ap to p) 4 .0 00 € - E rh öh un g Le itu ng sz ei t a uf 1 2, 5 % (1 0 S td ./W oc he ) 1 0. 15 0 € - 5 0 % S te lle g es ch äf ts fü hr en de V er w al tu ng sf ac hk ra ft 24 .0 00 € - E rh öh un g M in de st pe rs on al sc hl üs se l u m 0 ,2 5 € 36 .2 00 € 286 W al do rf ki nd er ga rt en n ic ht ko m m un al er K in de rg ar te n, F ör de ru ng v on K in de rn in G ru pp en fü r 0 b is 6 J ah r Ta ge se in ric ht un g fü r K in de r, Fö rd er un g vo n K in de rn in G ru pp en fü r 0 b is 6 -J äh rig e 36 50 01 01 36 50 01 01 40 U nt er pr od uk t Le is tu ng Ta ge se in ric ht un ge n fü r K in de r Fö rd er un g vo n K in de rn in T ag es ei nr ic ht un ge n un d in T ag es pf le ge 36 50 36 50 01 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t K in de r- , J ug en d- u nd F am ili en hi lfe 36 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 5 / 2 02 6 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 2 1 S ei te : 12 .1 2. 20 24 D at um : 14 :0 1: 33 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 23 20 24 20 25 20 25 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 26 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 26 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 27 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 28 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 20 26 (1 79 .8 50 € ) - E le kt ro ar be ite n + w ei te re K os te n na ch G eb äu de gu ta ch te n 26 .0 00 € - M al er ar be ite n fü r a lle R äu m e 12 .0 00 € - S an ie ru ng T oi le tte n in b ei de n G ru pp en rä um en + E rw ac hs en en -W C 2 5. 00 0 € - N at ur sc hu tz gu ta ch te n w g. m ög lic he m N eu ba u 10 .0 00 € - E rn eu er un g H ei zk es se l: 26 .0 00 € - A bs ch le ife n B od en G ru pp e R os en ro t + M itt el ra um 1 0. 00 0 € - E rh öh un g Le itu ng sz ei t a uf 1 2, 5 % (1 0 S td ./W oc he ) 1 0. 15 0 € - 5 0 % S te lle g es ch äf ts fü hr en de V er w al tu ng sf ac hk ra ft 24 .5 00 € - E rh öh un g M in de st pe rs on al sc hl üs se l u m 0 ,2 5 € 36 .2 00 € 20 27 (1 50 .0 00 € ) - A lte rn at iv E m pf eh lu ng E rr ic ht un g vo n W al dk in de rg ar te ng ru pp en 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 0 0 40 .0 00 ,0 0 0 40 .0 00 71 .5 00 0 0 0 15 0. 00 0 26 1. 50 0, 00 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 0 0 -4 0. 00 0, 00 0 -4 0. 00 0 -7 1. 50 0 0 0 0 -1 50 .0 00 -2 61 .5 00 ,0 0 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 0 0 40 .0 00 ,0 0 0 40 .0 00 71 .5 00 0 0 0 15 0. 00 0 26 1. 50 0, 00 17 S ch ät zu ng d er n ac h F er tig st el lu ng d er M aß na hm e en ts te he nd en jä hr lic he n H au sh al ts be la st un ge n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 287 Fö rd er un g de s Sp or ts (U nt er st üt zu ng V er ei ne ) Fö rd er un g de s Sp or ts (U nt er st üt zu ng V er ei ne ) 42 10 00 00 42 10 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng Fö rd er un g de s Sp or ts (U nt er st üt zu ng V er ei ne ) Fö rd er un g de s Sp or ts 42 10 42 10 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Sp or t u nd B äd er 42 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 5 / 2 02 6 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 2 2 S ei te : 12 .1 2. 20 24 D at um : 14 :0 1: 33 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 23 20 24 20 25 20 25 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 26 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 26 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 27 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 28 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0 0 1. 65 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 1. 65 0, 00 68 11 00 00 In ve st iti on sz uw en du ng en v om L an d 0 0 1. 65 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 1. 65 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 13 2. 00 0 0 0 13 2. 00 0, 00 68 88 20 00 R üc kf lü ss e vo n A us le ih un ge n an s on st ig en in lä nd is ch en B er ei ch (L au fz ei t m eh r a ls 1 J ah r) 0 0 0, 00 0 0 0 0 13 2. 00 0 0 0 13 2. 00 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0 0 1. 65 0, 00 0 0 0 0 13 2. 00 0 0 0 13 3. 65 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0 0 13 5. 65 0, 00 13 2. 00 0 0 4. 00 0 0 0 0 0 13 9. 65 0, 00 78 10 00 00 Z uw ei su ng en u nd Z us ch üs se fü r l nv es tit io ne n an B un d 0 0 3. 65 0, 00 0 0 4. 00 0 0 0 0 0 7. 65 0, 00 78 88 20 00 G ew äh ru ng v on A us le ih un ge n an s on st ig e in lä nd is ch e B er ei ch e (L au fz ei t ü be r 1 Ja hr ) 0 0 13 2. 00 0, 00 13 2. 00 0 0 0 0 0 0 0 13 2. 00 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 0 0 13 5. 65 0, 00 13 2. 00 0 0 4. 00 0 0 0 0 0 13 9. 65 0, 00 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 0 0 -1 34 .0 00 ,0 0 -1 32 .0 00 0 -4 .0 00 0 13 2. 00 0 0 0 -6 .0 00 ,0 0 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 288 Fö rd er un g de s Sp or ts (U nt er st üt zu ng V er ei ne ) Fö rd er un g de s Sp or ts (U nt er st üt zu ng V er ei ne ) 42 10 00 00 42 10 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng Fö rd er un g de s Sp or ts (U nt er st üt zu ng V er ei ne ) Fö rd er un g de s Sp or ts 42 10 42 10 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Sp or t u nd B äd er 42 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 5 / 2 02 6 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 2 3 S ei te : 12 .1 2. 20 24 D at um : 14 :0 1: 33 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 23 20 24 20 25 20 25 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 26 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 26 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 27 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 28 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 0 0 13 5. 65 0, 00 13 2. 00 0 0 4. 00 0 0 0 0 0 13 9. 65 0, 00 17 S ch ät zu ng d er n ac h F er tig st el lu ng d er M aß na hm e en ts te he nd en jä hr lic he n H au sh al ts be la st un ge n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 289 Sp or ts tä tte n, S po rt ha lle B er ei ts te llu ng /B et rie b vo n ge de ck te n Sp or tfl äc he n b is 2 7 m x 4 5 m 42 41 01 00 42 41 01 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng B er ei ts te llu ng /B et rie b vo n ge de ck te n Sp or tfl äc he n b is 2 7 m x 4 5 m Sp or ts tä tte n 42 41 42 41 01 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Sp or t u nd B äd er 42 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 5 / 2 02 6 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 2 4 S ei te : 12 .1 2. 20 24 D at um : 14 :0 1: 33 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 23 20 24 20 25 20 25 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 26 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 26 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 27 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 28 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 2. 50 0 0 5. 00 0, 00 0 5. 00 0 5. 00 0 0 5. 00 0 0 2. 50 0 22 .5 00 ,0 0 78 31 27 20 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n B et rie bs - u nd G es ch äf ts au ss ta ttu ng 2. 50 0 0 5. 00 0, 00 0 5. 00 0 5. 00 0 0 5. 00 0 0 2. 50 0 22 .5 00 ,0 0 A us st at tu ng G er ät sc ha fte n S po rth al le k le in e Tu rn ha lle T ur ng er ät e - N ut zu ng K ig a S M S , S B B Z un d pa rti el l d ie S ch ul e (2 02 5 - 5 .0 00 € , 2 02 6 - 5 .0 00 € , 2 02 7 - 2 .5 00 € , 2 02 8 - 2. 50 0 €, 2 02 9 - 2 .5 00 € ) 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 2. 50 0 0 5. 00 0, 00 0 5. 00 0 5. 00 0 0 5. 00 0 0 2. 50 0 22 .5 00 ,0 0 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) -2 .5 00 0 -5 .0 00 ,0 0 0 -5 .0 00 -5 .0 00 0 -5 .0 00 0 -2 .5 00 -2 2. 50 0, 00 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 2. 50 0 0 5. 00 0, 00 0 5. 00 0 5. 00 0 0 5. 00 0 0 2. 50 0 22 .5 00 ,0 0 17 S ch ät zu ng d er n ac h F er tig st el lu ng d er M aß na hm e en ts te he nd en jä hr lic he n H au sh al ts be la st un ge n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 290 Sp or ts tä tte n, S po rt ha lle B er ei ts te llu ng /B et rie b vo n ge de ck te n Sp or tfl äc he n b is 2 7 m x 4 5 m 42 41 01 00 42 41 01 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng B er ei ts te llu ng /B et rie b vo n ge de ck te n Sp or tfl äc he n b is 2 7 m x 4 5 m Sp or ts tä tte n 42 41 42 41 01 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Sp or t u nd B äd er 42 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 5 / 2 02 6 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 2 5 S ei te : 12 .1 2. 20 24 D at um : 14 :0 1: 33 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 23 20 24 20 25 20 25 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 26 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 26 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 27 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 28 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 291 Fr ei sp or ta nl ag en B er ei ts te llu ng /B et rie b vo n Fr ei sp or ta nl ag en 42 41 02 00 42 41 02 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng B er ei ts te llu ng /B et rie b vo n Fr ei sp or ta nl ag en Sp or ts tä tte n 42 41 42 41 02 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Sp or t u nd B äd er 42 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 5 / 2 02 6 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 2 6 S ei te : 12 .1 2. 20 24 D at um : 14 :0 1: 33 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 23 20 24 20 25 20 25 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 26 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 26 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 27 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 28 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0 0 0, 00 0 0 12 5. 00 0 0 38 2. 00 0 0 0 50 7. 00 0, 00 68 11 00 00 In ve st iti on sz uw en du ng en v om L an d 0 0 0, 00 0 0 12 5. 00 0 0 28 2. 00 0 0 0 40 7. 00 0, 00 Zu sc hu ss A us gl ei ch st oc k 20 25 1 25 .0 00 € ,2 02 6 12 5. 00 0 € - S an ie ru ng S ch ul sp or ta nl ag e B au K le in sp ie lfe ld K un st ra se n 50 x7 0 m J ug en db er ei ch , F lu tli ch t, U m le gu ng B ew äs se ru ng H au pt sp ie lfe ld e tc ., W ei ts pr un ga nl ag e, U m ge bu ng - D ie nt z ur B et re uu ng de r G an zt ag es sc hu le u nd d er J ug en dö rd er un g im V er ei ns sp or t. Zu sc hu s S po rts tä tte nf ör de ru ng 2 02 6: 1 57 .0 00 € 68 18 00 00 In ve st iti on sz uw en du ng en v on ü br ig en B er ei ch en 0 0 0, 00 0 0 0 0 10 0. 00 0 0 0 10 0. 00 0, 00 E ig en an te il S po rtv er ei n S pe nd en S po rtp la tz B au K le in sp ie lfe ld K un st ra se n 50 x7 0 m Ju ge nd be re ic h, F lu tli ch t, U m le gu ng B ew äs se ru ng H au pt sp ie lfe ld e tc ., W ei ts pr un ga nl ag e, U m ge bu ng 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0 0 0, 00 0 0 12 5. 00 0 0 38 2. 00 0 0 0 50 7. 00 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0 0 10 .0 00 ,0 0 0 10 .0 00 40 0. 00 0 50 0. 00 0 1. 00 0. 00 0 0 20 .0 00 1. 43 0. 00 0, 00 78 71 24 20 A us za hl un ge n fü r G eb äu de , A uf ba ut en u nd B et rie bs vo rr ic ht un ge n be i K ul tu r- , S po rt- u nd G ar te na nl ag en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 20 .0 00 20 .0 00 ,0 0 N eu er B el ag M in is pi el fe ld - K le in sp ie lfe ld (2 02 7 - 2 0. 00 0 €) 292 Fr ei sp or ta nl ag en B er ei ts te llu ng /B et rie b vo n Fr ei sp or ta nl ag en 42 41 02 00 42 41 02 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng B er ei ts te llu ng /B et rie b vo n Fr ei sp or ta nl ag en Sp or ts tä tte n 42 41 42 41 02 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Sp or t u nd B äd er 42 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 5 / 2 02 6 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 2 7 S ei te : 12 .1 2. 20 24 D at um : 14 :0 1: 33 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 23 20 24 20 25 20 25 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 26 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 26 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 27 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 28 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 78 72 00 00 A us za hl un ge n fü r T ie fb au m aß na hm en 0 0 10 .0 00 ,0 0 0 10 .0 00 40 0. 00 0 50 0. 00 0 1. 00 0. 00 0 0 0 1. 41 0. 00 0, 00 S an ie ru ng S ch ul sp or ta nl ag e G an zt ag es sc hu le K lo st er w ie se ns ch ul e - B au K le in sp ie lfe ld K un st ra se n 50 *7 0 m J ug en db er ei ch , F lu tli ch t, U m le gu ng B ew äs se ru ng H au pt sp ie lfe ld et c. , W ei ts pr un ga nl ag e, U m ge bu ng - M aß na hm e is t m it S pe rr ve rm er k ve rs eh en . E s hä ng t v on Z us ch üs se n de s La nd es B ad en -W ür tte m be rg a b. 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0 0 30 .0 00 ,0 0 30 .0 00 0 0 0 0 0 0 30 .0 00 ,0 0 78 10 00 00 Z uw ei su ng en u nd Z us ch üs se fü r l nv es tit io ne n an B un d 0 0 30 .0 00 ,0 0 30 .0 00 0 0 0 0 0 0 30 .0 00 ,0 0 In ve st iti on sz us ch us s R ei tv er ei n - A ns ch lu ss ko st en be itr äg e un d ök ol og is ch er A us gl ei ch (2 02 3 - 2 0. 00 0 €) 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0 0 0, 00 0 0 22 .0 00 0 22 .0 00 0 0 44 .0 00 ,0 0 78 31 27 20 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n B et rie bs - u nd G es ch äf ts au ss ta ttu ng 0 0 0, 00 0 0 22 .0 00 0 22 .0 00 0 0 44 .0 00 ,0 0 R as en m äh ro bo te r ( 20 25 - 22 .0 00 € ) m it S pe rr ve rm er k B ew äs se ru ng sa nl ag e (2 02 6 - 2 2. 00 0 €) 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 0 0 40 .0 00 ,0 0 30 .0 00 10 .0 00 42 2. 00 0 50 0. 00 0 1. 02 2. 00 0 0 20 .0 00 1. 50 4. 00 0, 00 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 0 0 -4 0. 00 0, 00 -3 0. 00 0 -1 0. 00 0 -2 97 .0 00 -5 00 .0 00 -6 40 .0 00 0 -2 0. 00 0 -9 97 .0 00 ,0 0 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 0 0 40 .0 00 ,0 0 30 .0 00 10 .0 00 42 2. 00 0 50 0. 00 0 1. 02 2. 00 0 0 20 .0 00 1. 50 4. 00 0, 00 17 S ch ät zu ng d er n ac h F er tig st el lu ng d er M aß na hm e en ts te he nd en jä hr lic he n H au sh al ts be la st un ge n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 293 Fr ei sp or ta nl ag en B er ei ts te llu ng /B et rie b vo n Fr ei sp or ta nl ag en 42 41 02 00 42 41 02 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng B er ei ts te llu ng /B et rie b vo n Fr ei sp or ta nl ag en Sp or ts tä tte n 42 41 42 41 02 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Sp or t u nd B äd er 42 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 5 / 2 02 6 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 2 8 S ei te : 12 .1 2. 20 24 D at um : 14 :0 1: 33 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 23 20 24 20 25 20 25 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 26 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 26 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 27 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 28 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 294 R äu m lic he E nt w ic kl un g, B au or dn un g R äu m lic he E nt w ic kl un g, B au or dn un g 51 10 00 00 51 10 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng R äu m lic he E nt w ic kl un g, B au or dn un g St ad te nt w ic kl un g, S tä dt eb au lic he P la nu ng , V er ke hr sp la nu ng u nd S ta dt er ne ue ru ng 51 10 51 10 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t R äu m lic he P la nu ng u nd E nt w ic kl un g 51 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 5 / 2 02 6 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 2 9 S ei te : 12 .1 2. 20 24 D at um : 14 :0 1: 33 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 23 20 24 20 25 20 25 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 26 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 26 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 27 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 28 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0 0 80 0. 00 0, 00 50 0. 00 0 30 0. 00 0 15 0. 00 0 0 15 0. 00 0 0 0 1. 10 0. 00 0, 00 68 11 00 00 In ve st iti on sz uw en du ng en v om L an d 0 0 80 0. 00 0, 00 50 0. 00 0 30 0. 00 0 15 0. 00 0 0 15 0. 00 0 0 0 1. 10 0. 00 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0 0 1. 93 0. 00 0, 00 0 1. 93 0. 00 0 1. 10 0. 00 0 0 2. 00 0. 00 0 0 70 0. 00 0 5. 73 0. 00 0, 00 68 21 19 00 E in za hl un ge n au s de r V er äu ße ru ng v on S on st ig e un be ba ut e G ru nd st üc ke 0 0 1. 93 0. 00 0, 00 0 1. 93 0. 00 0 1. 10 0. 00 0 0 2. 00 0. 00 0 0 70 0. 00 0 5. 73 0. 00 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0 0 2. 73 0. 00 0, 00 50 0. 00 0 2. 23 0. 00 0 1. 25 0. 00 0 0 2. 15 0. 00 0 0 70 0. 00 0 6. 83 0. 00 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0 0 1. 15 8. 00 0, 00 0 1. 15 8. 00 0 66 0. 00 0 0 1. 20 0. 00 0 0 42 0. 00 0 3. 43 8. 00 0, 00 78 21 19 00 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n so ns tig en u nb eb au te n G ru nd st üc ke 0 0 1. 15 8. 00 0, 00 0 1. 15 8. 00 0 66 0. 00 0 0 1. 20 0. 00 0 0 42 0. 00 0 3. 43 8. 00 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0 0 35 .0 00 ,0 0 0 35 .0 00 10 0. 00 0 0 10 0. 00 0 0 0 23 5. 00 0, 00 78 70 00 00 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0 0 20 .0 00 ,0 0 0 20 .0 00 0 0 0 0 0 20 .0 00 ,0 0 K lim a- u nd A rte ns ch ut z - p au sc ha le r A ns at z In ve st iv (2 02 5 un d 2 0. 00 0 €) 78 73 39 00 A us za hl un ge n fü r s on st ig e B au te n de s In fra st ru kt ur ve rm ög en s 0 0 15 .0 00 ,0 0 0 15 .0 00 10 0. 00 0 0 10 0. 00 0 0 0 21 5. 00 0, 00 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0 0 0, 00 0 0 2. 50 0 0 0 0 0 2. 50 0, 00 78 31 27 20 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n B et rie bs - u nd G es ch äf ts au ss ta ttu ng 0 0 0, 00 0 0 2. 50 0 0 0 0 0 2. 50 0, 00 Ta bl et fü r A uß en di en st 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 0 0 1. 19 3. 00 0, 00 0 1. 19 3. 00 0 76 2. 50 0 0 1. 30 0. 00 0 0 42 0. 00 0 3. 67 5. 50 0, 00 295 R äu m lic he E nt w ic kl un g, B au or dn un g R äu m lic he E nt w ic kl un g, B au or dn un g 51 10 00 00 51 10 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng R äu m lic he E nt w ic kl un g, B au or dn un g St ad te nt w ic kl un g, S tä dt eb au lic he P la nu ng , V er ke hr sp la nu ng u nd S ta dt er ne ue ru ng 51 10 51 10 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t R äu m lic he P la nu ng u nd E nt w ic kl un g 51 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 5 / 2 02 6 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 3 0 S ei te : 12 .1 2. 20 24 D at um : 14 :0 1: 33 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 23 20 24 20 25 20 25 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 26 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 26 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 27 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 28 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 0 0 1. 53 7. 00 0, 00 50 0. 00 0 1. 03 7. 00 0 48 7. 50 0 0 85 0. 00 0 0 28 0. 00 0 3. 15 4. 50 0, 00 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 0 0 1. 19 3. 00 0, 00 0 1. 19 3. 00 0 76 2. 50 0 0 1. 30 0. 00 0 0 42 0. 00 0 3. 67 5. 50 0, 00 17 S ch ät zu ng d er n ac h F er tig st el lu ng d er M aß na hm e en ts te he nd en jä hr lic he n H au sh al ts be la st un ge n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 296 El ek tr iz itä ts ve rs or gu ng El ek tr iz itä ts ve rs or gu ng 53 10 00 00 53 10 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng El ek tr iz itä ts ve rs or gu ng El ek tr iz itä ts ve rs or gu ng 53 10 53 10 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Ve r- u nd E nt so rg un g 53 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 5 / 2 02 6 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 3 1 S ei te : 12 .1 2. 20 24 D at um : 14 :0 1: 33 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 23 20 24 20 25 20 25 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 26 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 26 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 27 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 28 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 50 0. 00 0 0 0 0 0 50 0. 00 0, 00 78 53 00 00 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n B et ei lig un ge n an Z w ec kv er bä nd en u nd so ns tig en A nt ei ls re ch te n 0 0 0, 00 0 0 50 0. 00 0 0 0 0 0 50 0. 00 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 0 0 0, 00 0 0 50 0. 00 0 0 0 0 0 50 0. 00 0, 00 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 0 0 0, 00 0 0 -5 00 .0 00 0 0 0 0 -5 00 .0 00 ,0 0 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 0 0 0, 00 0 0 50 0. 00 0 0 0 0 0 50 0. 00 0, 00 17 S ch ät zu ng d er n ac h F er tig st el lu ng d er M aß na hm e en ts te he nd en jä hr lic he n H au sh al ts be la st un ge n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 297 W as se rv er so rg un g W as se rv er so rg un g 53 30 00 00 53 30 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng W as se rv er so rg un g W as se rv er so rg un g 53 30 53 30 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Ve r- u nd E nt so rg un g 53 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 5 / 2 02 6 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 3 2 S ei te : 12 .1 2. 20 24 D at um : 14 :0 1: 33 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 23 20 24 20 25 20 25 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 26 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 26 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 27 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 28 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 45 .1 00 0 18 1. 05 0, 00 65 .3 50 50 .3 50 45 .1 00 0 45 .1 00 0 45 .1 00 40 6. 55 0, 00 68 85 20 00 R üc kf lü ss e vo n A us le ih un ge n an v er bu nd en e U nt er ne hm en , B et ei lig un ge n un d S on de rv er m ög en (m eh r a ls 1 J ah r) 45 .1 00 0 18 1. 05 0, 00 65 .3 50 50 .3 50 45 .1 00 0 45 .1 00 0 45 .1 00 40 6. 55 0, 00 D ar le he ns rü ck flü ss e vo n E B W as se rv er so rg . u nd Z w ec kv er ba nd (2 02 5 - 4 5. 10 0 €, 2 02 6 - 45 .1 00 € , 2 02 7 - 4 5. 10 0 €, 2 02 8 - 4 5. 10 0 €, 2 02 9 - 4 5. 10 0 €) 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 45 .1 00 0 18 1. 05 0, 00 65 .3 50 50 .3 50 45 .1 00 0 45 .1 00 0 45 .1 00 40 6. 55 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0 0 5. 00 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 5. 00 0, 00 78 85 20 00 G ew äh ru ng v on A us le ih un ge n an v er bu nd en e U nt er ne hm en , B et ei lig un ge n un d S on de rv er m ög en (L au fz ei t ü be r 1 J ah r) 0 0 5. 00 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 5. 00 0, 00 D ar le he ns rü ck flü ss e vo n E B W as se rv er so rg . u nd Z w ec kv er ba nd (2 02 5 - 4 5. 10 0 €, 2 02 6 - 45 .1 00 € , 2 02 7 - 4 5. 10 0 €, 2 02 8 - 4 5. 10 0 €, 2 02 9 - 4 5. 10 0 €) 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 0 0 5. 00 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 5. 00 0, 00 298 W as se rv er so rg un g W as se rv er so rg un g 53 30 00 00 53 30 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng W as se rv er so rg un g W as se rv er so rg un g 53 30 53 30 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Ve r- u nd E nt so rg un g 53 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 5 / 2 02 6 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 3 3 S ei te : 12 .1 2. 20 24 D at um : 14 :0 1: 33 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 23 20 24 20 25 20 25 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 26 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 26 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 27 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 28 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 45 .1 00 0 17 6. 05 0, 00 65 .3 50 50 .3 50 45 .1 00 0 45 .1 00 0 45 .1 00 40 1. 55 0, 00 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 0 0 5. 00 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 5. 00 0, 00 17 S ch ät zu ng d er n ac h F er tig st el lu ng d er M aß na hm e en ts te he nd en jä hr lic he n H au sh al ts be la st un ge n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 299 N ah w är m ev er so rg un g N ah w är m ev er so rg un g 53 40 00 00 53 40 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng N ah w är m ev er so rg un g N ah w är m ev er so rg un g 53 40 53 40 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Ve r- u nd E nt so rg un g 53 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 5 / 2 02 6 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 3 4 S ei te : 12 .1 2. 20 24 D at um : 14 :0 1: 33 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 23 20 24 20 25 20 25 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 26 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 26 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 27 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 28 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0 0 55 6. 67 1, 31 13 9. 58 7 30 0. 00 0 15 0. 00 0 0 15 0. 00 0 0 0 85 6. 67 1, 31 68 11 00 00 In ve st iti on sz uw en du ng en v om L an d 0 0 55 6. 67 1, 31 13 9. 58 7 30 0. 00 0 15 0. 00 0 0 15 0. 00 0 0 0 85 6. 67 1, 31 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 5. 00 0, 00 5. 00 0 0 15 0. 00 0 0 15 0. 00 0 0 0 30 5. 00 0, 00 68 91 00 00 B ei trä ge u nd ä hn lic he E nt ge lte 0 0 5. 00 0, 00 5. 00 0 0 15 0. 00 0 0 15 0. 00 0 0 0 30 5. 00 0, 00 43 € n et to /m ² Z on e S - 10 1 (g eg en üb er L eb en sm itt el m ar kt ) m it 56 ,5 0 € ne tto /m ² (A nk er pr oj ek t g eg en üb er B au ho f) 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0 0 56 1. 67 1, 31 14 4. 58 7 30 0. 00 0 30 0. 00 0 0 30 0. 00 0 0 0 1. 16 1. 67 1, 31 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0 0 46 1. 73 6, 84 23 1. 27 1 15 0. 00 0 10 0. 00 0 0 50 .0 00 0 15 0. 00 0 76 1. 73 6, 84 78 72 00 00 A us za hl un ge n fü r T ie fb au m aß na hm en 0 0 20 5. 55 4, 94 12 5. 08 9 0 0 0 0 0 0 20 5. 55 4, 94 78 73 36 00 A us za hl un ge n fü r N ah w är m e- u nd B re itb an dl ei tu ng en u nd z ug eh ör ig e A nl ag en 0 0 10 6. 18 1, 90 10 6. 18 1 0 50 .0 00 0 50 .0 00 0 0 20 6. 18 1, 90 78 73 39 00 A us za hl un ge n fü r s on st ig e B au te n de s In fra st ru kt ur ve rm ög en s 0 0 15 0. 00 0, 00 0 15 0. 00 0 50 .0 00 0 0 0 15 0. 00 0 35 0. 00 0, 00 E rw ei te ru ng N ah w är m en et z Le itu ng sn et z - S ch lu ss re ch nu ng D or fp la tz , a b 20 27 E rw ei te ru ng N ah w är m en et z 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0 0 75 .1 71 ,3 1 75 .1 71 0 0 0 0 0 0 75 .1 71 ,3 1 78 11 00 00 Z uw ei su ng en u nd Z us ch üs se fü r l nv es tit io ne n an L an d 0 0 75 .1 71 ,3 1 75 .1 71 0 0 0 0 0 0 75 .1 71 ,3 1 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0 0 75 1. 25 3, 24 1. 25 3 75 0. 00 0 1. 63 5. 00 0 0 10 0. 00 0 0 0 2. 48 6. 25 3, 24 300 N ah w är m ev er so rg un g N ah w är m ev er so rg un g 53 40 00 00 53 40 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng N ah w är m ev er so rg un g N ah w är m ev er so rg un g 53 40 53 40 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Ve r- u nd E nt so rg un g 53 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 5 / 2 02 6 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 3 5 S ei te : 12 .1 2. 20 24 D at um : 14 :0 1: 33 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 23 20 24 20 25 20 25 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 26 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 26 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 27 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 28 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 78 31 26 30 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n te ch ni sc he A nl ag en 0 0 75 0. 00 0, 00 0 75 0. 00 0 1. 63 5. 00 0 0 10 0. 00 0 0 0 2. 48 5. 00 0, 00 20 25 - P V A nl ag e S po rth al le fü r W är m ep um pe 3 50 .0 00 € - R eg en er at iv e zu kü nf tig e W är m ee rz eu gu ng - E ne rg ie ze nt ra le - P el le ts an la ge 8 35 .0 00 € (2 02 6 - 1 00 .0 00 € ) - R eg en er at iv e zu kü nf tig e W är m ee rz eu gu ng - E ne rg ie ze nt ra le - W är m ep um pe 4 50 .0 00 € 78 31 27 20 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n B et rie bs - u nd G es ch äf ts au ss ta ttu ng 0 0 1. 25 3, 24 1. 25 3 0 0 0 0 0 0 1. 25 3, 24 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 0 0 1. 28 8. 16 1, 39 30 7. 69 6 90 0. 00 0 1. 73 5. 00 0 0 15 0. 00 0 0 15 0. 00 0 3. 32 3. 16 1, 39 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 0 0 -7 26 .4 90 ,0 8 -1 63 .1 08 -6 00 .0 00 -1 .4 35 .0 00 0 15 0. 00 0 0 -1 50 .0 00 -2 .1 61 .4 90 ,0 8 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 0 0 1. 28 8. 16 1, 39 30 7. 69 6 90 0. 00 0 1. 73 5. 00 0 0 15 0. 00 0 0 15 0. 00 0 3. 32 3. 16 1, 39 17 S ch ät zu ng d er n ac h F er tig st el lu ng d er M aß na hm e en ts te he nd en jä hr lic he n H au sh al ts be la st un ge n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 301 B re itb an dv er so rg un g B re itb an dv er so rg un g 53 60 00 00 53 60 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng B re itb an dv er so rg un g B re itb an dv er so rg un g 53 60 53 60 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Ve r- u nd E nt so rg un g 53 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 5 / 2 02 6 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 3 6 S ei te : 12 .1 2. 20 24 D at um : 14 :0 1: 33 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 23 20 24 20 25 20 25 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 26 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 26 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 27 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 28 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0 0 1. 71 0. 00 0, 00 0 1. 71 0. 00 0 0 0 0 0 0 1. 71 0. 00 0, 00 68 11 00 00 In ve st iti on sz uw en du ng en v om L an d 0 0 1. 71 0. 00 0, 00 0 1. 71 0. 00 0 0 0 0 0 0 1. 71 0. 00 0, 00 K ei ne Z us ch üs se d a nu r N et to pr in zi p 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 3. 51 5, 00 85 0 0 0 0 0 0 0 3. 51 5, 00 68 91 00 00 B ei trä ge u nd ä hn lic he E nt ge lte 0 0 3. 51 5, 00 85 0 0 0 0 0 0 0 3. 51 5, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0 0 1. 00 0. 00 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 1. 00 0. 00 0, 00 68 85 20 00 R üc kf lü ss e vo n A us le ih un ge n an v er bu nd en e U nt er ne hm en , B et ei lig un ge n un d S on de rv er m ög en (m eh r a ls 1 J ah r) 0 0 1. 00 0. 00 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 1. 00 0. 00 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0 0 2. 71 3. 51 5, 00 85 0 1. 71 0. 00 0 0 0 0 0 0 2. 71 3. 51 5, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 50 .0 00 0 21 1. 83 5, 13 45 .1 06 15 0. 00 0 82 5. 00 0 0 1. 03 5. 00 0 0 45 0. 00 0 2. 60 6. 83 5, 13 78 72 00 00 A us za hl un ge n fü r T ie fb au m aß na hm en 0 0 7. 14 2, 86 0 0 0 0 0 0 0 7. 14 2, 86 78 73 36 00 A us za hl un ge n fü r N ah w är m e- u nd B re itb an dl ei tu ng en u nd z ug eh ör ig e A nl ag en 50 .0 00 0 20 4. 69 2, 27 45 .1 06 15 0. 00 0 82 5. 00 0 0 1. 03 5. 00 0 0 45 0. 00 0 2. 59 9. 69 2, 27 V er ka be lu ng w ei ße r F le ck en (2 02 5 - 3 00 .0 00 € ) V er ka be lu ng g ra ue r F le ck en (2 02 5 - 5 00 .0 00 € , 2 02 6 - 1 .0 00 .0 00 € , 2 02 7 - 4 00 .0 00 € 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0 0 0, 00 0 0 10 0. 00 0 0 0 0 0 10 0. 00 0, 00 302 B re itb an dv er so rg un g B re itb an dv er so rg un g 53 60 00 00 53 60 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng B re itb an dv er so rg un g B re itb an dv er so rg un g 53 60 53 60 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Ve r- u nd E nt so rg un g 53 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 5 / 2 02 6 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 3 7 S ei te : 12 .1 2. 20 24 D at um : 14 :0 1: 33 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 23 20 24 20 25 20 25 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 26 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 26 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 27 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 28 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 78 31 26 30 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n te ch ni sc he A nl ag en 0 0 0, 00 0 0 10 0. 00 0 0 0 0 0 10 0. 00 0, 00 P O P -S ta nd or t K lo st er w ie se ns ch ul e (2 02 5 - 1 00 .0 00 € ) 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 50 .0 00 0 21 1. 83 5, 13 45 .1 06 15 0. 00 0 92 5. 00 0 0 1. 03 5. 00 0 0 45 0. 00 0 2. 70 6. 83 5, 13 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) -5 0. 00 0 0 2. 50 1. 67 9, 87 -4 4. 25 6 1. 56 0. 00 0 -9 25 .0 00 0 -1 .0 35 .0 00 0 -4 50 .0 00 6. 67 9, 87 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 50 .0 00 0 21 1. 83 5, 13 45 .1 06 15 0. 00 0 92 5. 00 0 0 1. 03 5. 00 0 0 45 0. 00 0 2. 70 6. 83 5, 13 17 S ch ät zu ng d er n ac h F er tig st el lu ng d er M aß na hm e en ts te he nd en jä hr lic he n H au sh al ts be la st un ge n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 303 A bw as se rb es ei tig un g A bw as se rb es ei tig un g 53 80 00 00 53 80 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng A bw as se rb es ei tig un g A bw as se rb es ei tig un g 53 80 53 80 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Ve r- u nd E nt so rg un g 53 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 5 / 2 02 6 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 3 8 S ei te : 12 .1 2. 20 24 D at um : 14 :0 1: 33 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 23 20 24 20 25 20 25 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 26 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 26 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 27 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 28 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 86 .6 00 0 24 2. 00 0, 00 79 .0 00 79 .0 00 86 .6 00 0 86 .6 00 0 86 .6 00 67 5. 00 0, 00 68 85 20 00 R üc kf lü ss e vo n A us le ih un ge n an v er bu nd en e U nt er ne hm en , B et ei lig un ge n un d S on de rv er m ög en (m eh r a ls 1 J ah r) 86 .6 00 0 24 2. 00 0, 00 79 .0 00 79 .0 00 86 .6 00 0 86 .6 00 0 86 .6 00 67 5. 00 0, 00 Ti lg un g Tr äg er da rle he n A us le ih un g - p ro J ah r 8 6. 60 0 € 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 86 .6 00 0 24 2. 00 0, 00 79 .0 00 79 .0 00 86 .6 00 0 86 .6 00 0 86 .6 00 67 5. 00 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 86 .6 00 0 24 2. 00 0, 00 79 .0 00 79 .0 00 86 .6 00 0 86 .6 00 0 86 .6 00 67 5. 00 0, 00 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 17 S ch ät zu ng d er n ac h F er tig st el lu ng d er M aß na hm e en ts te he nd en jä hr lic he n H au sh al ts be la st un ge n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 304 A bw as se rb es ei tig un g A bw as se rb es ei tig un g 53 80 00 00 53 80 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng A bw as se rb es ei tig un g A bw as se rb es ei tig un g 53 80 53 80 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Ve r- u nd E nt so rg un g 53 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 5 / 2 02 6 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 3 9 S ei te : 12 .1 2. 20 24 D at um : 14 :0 1: 33 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 23 20 24 20 25 20 25 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 26 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 26 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 27 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 28 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 305 G em ei nd es tr aß en B er ei ts te llu ng u nd B et rie b vo n St ra ße n, W eg e, P lä tz en 54 10 01 00 54 10 01 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng B er ei ts te llu ng u nd B et rie b St ra ße n, W eg e, P lä tz e G em ei nd es tr aß en 54 10 54 10 01 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Ve rk eh rs flä ch en u nd -a nl ag en , Ö PN V 54 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 5 / 2 02 6 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 4 0 S ei te : 12 .1 2. 20 24 D at um : 14 :0 1: 33 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 23 20 24 20 25 20 25 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 26 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 26 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 27 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 28 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0 0 98 0. 18 5, 00 22 5. 08 5 0 0 0 0 0 0 98 0. 18 5, 00 68 11 00 00 In ve st iti on sz uw en du ng en v om L an d 0 0 98 0. 18 5, 00 22 5. 08 5 0 0 0 0 0 0 98 0. 18 5, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 1. 63 3. 96 1, 40 40 9. 80 7 1. 13 0. 00 0 81 5. 00 0 0 0 0 0 2. 44 8. 96 1, 40 68 91 00 00 B ei trä ge u nd ä hn lic he E nt ge lte 0 0 1. 63 3. 96 1, 40 40 9. 80 7 1. 13 0. 00 0 81 5. 00 0 0 0 0 0 2. 44 8. 96 1, 40 E rs ch lie ßu ng sb ei trä ge (2 02 5 - 1 5. 00 0 €) P ro j. 29 E rs ch lie ßu ng sb ei trä ge B au ge bi et L ili en st ra ße 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0 0 10 .7 86 ,7 0 2. 34 0 0 0 0 0 0 0 10 .7 86 ,7 0 68 21 31 00 E in za hl un ge n au s de r V er äu ße ru ng v on G ru nd u nd B od en d es In fra st ru kt ur ve rm ög en s 0 0 10 .7 86 ,7 0 2. 34 0 0 0 0 0 0 0 10 .7 86 ,7 0 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0 0 2. 62 4. 93 3, 10 63 7. 23 2 1. 13 0. 00 0 81 5. 00 0 0 0 0 0 3. 43 9. 93 3, 10 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0 0 2. 01 1, 26 -1 5 0 0 0 0 0 0 2. 01 1, 26 78 21 11 10 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n G ru nd u nd B od en b ei G rü nf lä ch en 0 0 0, 00 -1 5 0 0 0 0 0 0 0, 00 78 21 31 00 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n G ru nd u nd B od en d es In fra st ru kt ur ve rm ög en s 0 0 2. 01 1, 26 0 0 0 0 0 0 0 2. 01 1, 26 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 90 2. 50 0 0 2. 86 6. 19 1, 16 73 0. 25 5 1. 19 0. 00 0 2. 64 7. 50 0 0 26 2. 50 0 0 1. 28 7. 50 0 8. 30 8. 69 1, 16 78 72 00 00 A us za hl un ge n fü r T ie fb au m aß na hm en 0 0 2. 11 8. 75 2, 20 37 0. 41 9 85 0. 00 0 1. 75 0. 00 0 0 0 0 0 3. 86 8. 75 2, 20 78 72 35 00 A us za hl un ge n fü r S tra ße n, W eg e, P lä tz e, V er ke hr sl en ku ng sa nl ag en 85 2. 50 0 0 74 7. 43 8, 96 35 9. 83 6 34 0. 00 0 76 2. 50 0 0 26 2. 50 0 0 1. 15 2. 50 0 4. 11 9. 93 8, 96 B au m aß na hm en N ac he rs ch lie ßu ng B 30 R an db eb au un g (2 02 6 - 5 0. 00 0 €, 2 02 7 - 5 0. 00 0 €) V er ke hr sb er uh ig un gs m aß na hm en p ro J ah r 2 .5 00 € G ru nd er w er b R ad w eg B ai nd t/B ft- B er ga tre ut e (2 02 5 - 7 5. 00 0 €, 2 02 6 - 7 5. 00 0 €) 306 G em ei nd es tr aß en B er ei ts te llu ng u nd B et rie b vo n St ra ße n, W eg e, P lä tz en 54 10 01 00 54 10 01 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng B er ei ts te llu ng u nd B et rie b St ra ße n, W eg e, P lä tz e G em ei nd es tr aß en 54 10 54 10 01 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Ve rk eh rs flä ch en u nd -a nl ag en , Ö PN V 54 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 5 / 2 02 6 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 4 1 S ei te : 12 .1 2. 20 24 D at um : 14 :0 1: 33 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 23 20 24 20 25 20 25 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 26 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 26 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 27 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 28 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 78 73 36 00 A us za hl un ge n fü r N ah w är m e- u nd B re itb an dl ei tu ng en u nd z ug eh ör ig e A nl ag en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 35 .0 00 35 .0 00 ,0 0 78 73 39 00 A us za hl un ge n fü r s on st ig e B au te n de s In fra st ru kt ur ve rm ög en s 50 .0 00 0 0, 00 0 0 13 5. 00 0 0 0 0 10 0. 00 0 28 5. 00 0, 00 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 90 2. 50 0 0 2. 86 8. 20 2, 42 73 0. 24 0 1. 19 0. 00 0 2. 64 7. 50 0 0 26 2. 50 0 0 1. 28 7. 50 0 8. 31 0. 70 2, 42 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) -9 02 .5 00 0 -2 43 .2 69 ,3 2 -9 3. 00 7 -6 0. 00 0 -1 .8 32 .5 00 0 -2 62 .5 00 0 -1 .2 87 .5 00 -4 .8 70 .7 69 ,3 2 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 90 2. 50 0 0 2. 86 8. 20 2, 42 73 0. 24 0 1. 19 0. 00 0 2. 64 7. 50 0 0 26 2. 50 0 0 1. 28 7. 50 0 8. 31 0. 70 2, 42 17 S ch ät zu ng d er n ac h F er tig st el lu ng d er M aß na hm e en ts te he nd en jä hr lic he n H au sh al ts be la st un ge n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 307 St ra ße nb el eu ch tu ng u nd V er ke hr sa us st at tu ng St ra ße nb el eu ch tu ng u nd V er ke hr sa us st at tu ng 54 10 02 00 54 10 02 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng Ve rk eh rs au ss ta ttu ng G em ei nd es tr aß en G em ei nd es tr aß en 54 10 54 10 02 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Ve rk eh rs flä ch en u nd -a nl ag en , Ö PN V 54 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 5 / 2 02 6 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 4 2 S ei te : 12 .1 2. 20 24 D at um : 14 :0 1: 33 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 23 20 24 20 25 20 25 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 26 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 26 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 27 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 28 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 65 .0 00 0 68 .8 60 ,8 9 42 .8 10 10 .0 00 35 .0 00 0 11 5. 00 0 0 15 .0 00 33 8. 86 0, 89 78 72 00 00 A us za hl un ge n fü r T ie fb au m aß na hm en 0 0 38 .7 44 ,0 2 32 .9 49 0 0 0 0 0 0 38 .7 44 ,0 2 78 72 35 00 A us za hl un ge n fü r S tra ße n, W eg e, P lä tz e, V er ke hr sl en ku ng sa nl ag en 15 .0 00 0 25 .2 94 ,7 2 9. 86 0 10 .0 00 15 .0 00 0 15 .0 00 0 15 .0 00 10 0. 29 4, 72 E ne rg et is ch e S an ie ru ng S tra ße nb el eu ch tu ng / N A V -U m rü st un g pr o Ja hr 1 5. 00 0 € 78 73 39 00 A us za hl un ge n fü r s on st ig e B au te n de s In fra st ru kt ur ve rm ög en s 50 .0 00 0 4. 82 2, 15 0 0 20 .0 00 0 10 0. 00 0 0 0 19 9. 82 2, 15 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 65 .0 00 0 68 .8 60 ,8 9 42 .8 10 10 .0 00 35 .0 00 0 11 5. 00 0 0 15 .0 00 33 8. 86 0, 89 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) -6 5. 00 0 0 -6 8. 86 0, 89 -4 2. 81 0 -1 0. 00 0 -3 5. 00 0 0 -1 15 .0 00 0 -1 5. 00 0 -3 38 .8 60 ,8 9 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 65 .0 00 0 68 .8 60 ,8 9 42 .8 10 10 .0 00 35 .0 00 0 11 5. 00 0 0 15 .0 00 33 8. 86 0, 89 17 S ch ät zu ng d er n ac h F er tig st el lu ng d er M aß na hm e en ts te he nd en jä hr lic he n H au sh al ts be la st un ge n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 308 St ra ße nb el eu ch tu ng u nd V er ke hr sa us st at tu ng St ra ße nb el eu ch tu ng u nd V er ke hr sa us st at tu ng 54 10 02 00 54 10 02 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng Ve rk eh rs au ss ta ttu ng G em ei nd es tr aß en G em ei nd es tr aß en 54 10 54 10 02 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Ve rk eh rs flä ch en u nd -a nl ag en , Ö PN V 54 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 5 / 2 02 6 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 4 3 S ei te : 12 .1 2. 20 24 D at um : 14 :0 1: 33 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 23 20 24 20 25 20 25 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 26 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 26 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 27 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 28 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 309 Ve rk eh rs be tr ie be / Ö PN V Ve rk eh rs be tr ie be / Ö PN V 54 70 00 00 54 70 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng Ve rk eh rs be tr ie be / Ö PN V Ve rk eh rs be tr ie be /Ö PN V 54 70 54 70 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Ve rk eh rs flä ch en u nd -a nl ag en , Ö PN V 54 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 5 / 2 02 6 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 4 4 S ei te : 12 .1 2. 20 24 D at um : 14 :0 1: 33 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 23 20 24 20 25 20 25 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 26 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 26 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 27 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 28 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0 0 22 2. 04 9, 38 94 .0 49 12 0. 00 0 17 0. 00 0 0 0 0 0 39 2. 04 9, 38 68 11 00 00 In ve st iti on sz uw en du ng en v om L an d 0 0 22 2. 04 9, 38 94 .0 49 12 0. 00 0 17 0. 00 0 0 0 0 0 39 2. 04 9, 38 Zu sc hu ss b ar rie re fre ie B us ha lte st el le n O rts m itt e (2 02 5 - 1 70 .0 00 € ) m it S pe rr ve rm er k 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0 0 22 2. 04 9, 38 94 .0 49 12 0. 00 0 17 0. 00 0 0 0 0 0 39 2. 04 9, 38 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0 0 38 6. 96 4, 07 3. 85 1 26 2. 00 0 25 0. 00 0 0 25 .0 00 0 20 0. 00 0 86 1. 96 4, 07 78 72 00 00 A us za hl un ge n fü r T ie fb au m aß na hm en 0 0 8. 73 9, 50 3. 85 1 0 0 0 0 0 0 8. 73 9, 50 78 73 39 00 A us za hl un ge n fü r s on st ig e B au te n de s In fra st ru kt ur ve rm ög en s 0 0 37 8. 22 4, 57 0 26 2. 00 0 25 0. 00 0 0 25 .0 00 0 20 0. 00 0 85 3. 22 4, 57 B us ha lte st el le K üf er st ra ße B ar rie re fre i i m Z ug e U m ge st al tu ng D or fp la tz R es tb et ra g 20 25 25 0. 00 0 € B us ha lte st el le B ar rie re fre ie B us ha lte st el le B os ch st ra ße (2 02 6 - 2 5. 00 0 €, 2 02 7 - 2 00 .0 00 € ) S pe rr ve rm er k fü r B us ha lte st el le B os ch st ra ße 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 3. 50 0 0 52 3. 25 0 0 0 52 6. 75 0, 00 78 53 00 00 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n B et ei lig un ge n an Z w ec kv er bä nd en u nd so ns tig en A nt ei ls re ch te n 0 0 0, 00 0 0 3. 50 0 0 52 3. 25 0 0 0 52 6. 75 0, 00 K ap ita la nt ei l 2 02 5 3. 50 0 € un d 20 26 7 4. 75 0 € un d R üc kl ag e S ta dt bu sg es el ls ch af t 44 8. 50 0 € 310 Ve rk eh rs be tr ie be / Ö PN V Ve rk eh rs be tr ie be / Ö PN V 54 70 00 00 54 70 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng Ve rk eh rs be tr ie be / Ö PN V Ve rk eh rs be tr ie be /Ö PN V 54 70 54 70 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Ve rk eh rs flä ch en u nd -a nl ag en , Ö PN V 54 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 5 / 2 02 6 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 4 5 S ei te : 12 .1 2. 20 24 D at um : 14 :0 1: 33 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 23 20 24 20 25 20 25 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 26 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 26 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 27 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 28 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0 0 0, 00 0 0 50 .0 00 0 0 0 0 50 .0 00 ,0 0 78 31 26 10 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n Fa hr ze ug en 0 0 0, 00 0 0 50 .0 00 0 0 0 0 50 .0 00 ,0 0 B ür ge rb us s of er n A ns ch af fu ng m it S pe rr ve rm er k 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 0 0 38 6. 96 4, 07 3. 85 1 26 2. 00 0 30 3. 50 0 0 54 8. 25 0 0 20 0. 00 0 1. 43 8. 71 4, 07 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 0 0 -1 64 .9 14 ,6 9 90 .1 98 -1 42 .0 00 -1 33 .5 00 0 -5 48 .2 50 0 -2 00 .0 00 -1 .0 46 .6 64 ,6 9 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 0 0 38 6. 96 4, 07 3. 85 1 26 2. 00 0 30 3. 50 0 0 54 8. 25 0 0 20 0. 00 0 1. 43 8. 71 4, 07 17 S ch ät zu ng d er n ac h F er tig st el lu ng d er M aß na hm e en ts te he nd en jä hr lic he n H au sh al ts be la st un ge n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 311 Ö ffe nt lic he s G rü n, L an ds ch af ts ba u Ö ffe nt lic he s G rü n, L an ds ch af ts ba u 55 10 00 00 55 10 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng Ö ffe nt lic he s G rü n/ L an ds ch af ts ba u Ö ffe nt lic he s G rü n/ La nd sc ha fts ba u 55 10 55 10 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t N at ur - u nd L an ds ch af ts pf le ge , F rie dh of sw es en 55 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 5 / 2 02 6 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 4 6 S ei te : 12 .1 2. 20 24 D at um : 14 :0 1: 33 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 23 20 24 20 25 20 25 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 26 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 26 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 27 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 28 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0 0 15 ,3 5 15 0 0 0 0 0 0 15 ,3 5 78 21 11 10 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n G ru nd u nd B od en b ei G rü nf lä ch en 0 0 15 ,3 5 15 0 0 0 0 0 0 15 ,3 5 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0 0 1. 87 4, 25 0 0 0 0 0 0 0 1. 87 4, 25 78 72 00 00 A us za hl un ge n fü r T ie fb au m aß na hm en 0 0 1. 87 4, 25 0 0 0 0 0 0 0 1. 87 4, 25 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 15 .0 00 0 25 .0 00 ,0 0 0 25 .0 00 11 5. 00 0 0 15 .0 00 0 15 .0 00 20 0. 00 0, 00 78 31 27 20 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n B et rie bs - u nd G es ch äf ts au ss ta ttu ng 15 .0 00 0 25 .0 00 ,0 0 0 25 .0 00 11 5. 00 0 0 15 .0 00 0 15 .0 00 20 0. 00 0, 00 W al ds pi el pl at z (2 02 5 - 1 00 .0 00 € ) A ns ch af fu ng n eu er S pi el ge rä te la ut T üv -B ea ns ta nd un g pr o Ja hr 1 5. 00 0 € 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 15 .0 00 0 26 .8 89 ,6 0 15 25 .0 00 11 5. 00 0 0 15 .0 00 0 15 .0 00 20 1. 88 9, 60 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) -1 5. 00 0 0 -2 6. 88 9, 60 -1 5 -2 5. 00 0 -1 15 .0 00 0 -1 5. 00 0 0 -1 5. 00 0 -2 01 .8 89 ,6 0 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 15 .0 00 0 26 .8 89 ,6 0 15 25 .0 00 11 5. 00 0 0 15 .0 00 0 15 .0 00 20 1. 88 9, 60 312 Ö ffe nt lic he s G rü n, L an ds ch af ts ba u Ö ffe nt lic he s G rü n, L an ds ch af ts ba u 55 10 00 00 55 10 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng Ö ffe nt lic he s G rü n/ L an ds ch af ts ba u Ö ffe nt lic he s G rü n/ La nd sc ha fts ba u 55 10 55 10 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t N at ur - u nd L an ds ch af ts pf le ge , F rie dh of sw es en 55 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 5 / 2 02 6 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 4 7 S ei te : 12 .1 2. 20 24 D at um : 14 :0 1: 33 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 23 20 24 20 25 20 25 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 26 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 26 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 27 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 28 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 17 S ch ät zu ng d er n ac h F er tig st el lu ng d er M aß na hm e en ts te he nd en jä hr lic he n H au sh al ts be la st un ge n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 313 G ew äs se rs ch ut z/ Ö ffe nt lic he G ew äs se r/ W as se rb au lic he A nl ag en G ew äs se rs ch ut z/ Ö ffe nt lic he G ew äs se r/ W as se rb au lic he A nl ag en 55 20 00 00 55 20 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng G ew äs se rs ch ut z/ Ö ffe nt lic he G ew äs se r/ W as se rb au lic he A nl ag en G ew äs se rs ch ut z/ Ö ffe nt lic he G ew äs se r/W as se rb au lic he A nl ag en 55 20 55 20 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t N at ur - u nd L an ds ch af ts pf le ge , F rie dh of sw es en 55 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 5 / 2 02 6 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 4 8 S ei te : 12 .1 2. 20 24 D at um : 14 :0 1: 33 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 23 20 24 20 25 20 25 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 26 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 26 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 27 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 28 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0 0 38 5. 30 0, 00 38 5. 30 0 0 0 0 0 0 0 38 5. 30 0, 00 68 11 00 00 In ve st iti on sz uw en du ng en v om L an d 0 0 38 5. 30 0, 00 38 5. 30 0 0 0 0 0 0 0 38 5. 30 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0 0 38 5. 30 0, 00 38 5. 30 0 0 0 0 0 0 0 38 5. 30 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 10 .0 00 0 80 8. 80 0, 45 63 5. 82 3 16 0. 00 0 30 .0 00 0 10 .0 00 0 10 .0 00 87 8. 80 0, 45 78 72 00 00 A us za hl un ge n fü r T ie fb au m aß na hm en 0 0 64 5. 75 1, 71 63 2. 77 4 0 0 0 0 0 0 64 5. 75 1, 71 78 73 37 00 A us za hl un ge n fü r W as se rb au lic he A nl ag en 10 .0 00 0 16 3. 04 8, 74 3. 04 8 16 0. 00 0 30 .0 00 0 10 .0 00 0 10 .0 00 23 3. 04 8, 74 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 10 .0 00 0 80 8. 80 0, 45 63 5. 82 3 16 0. 00 0 30 .0 00 0 10 .0 00 0 10 .0 00 87 8. 80 0, 45 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) -1 0. 00 0 0 -4 23 .5 00 ,4 5 -2 50 .5 23 -1 60 .0 00 -3 0. 00 0 0 -1 0. 00 0 0 -1 0. 00 0 -4 93 .5 00 ,4 5 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 10 .0 00 0 80 8. 80 0, 45 63 5. 82 3 16 0. 00 0 30 .0 00 0 10 .0 00 0 10 .0 00 87 8. 80 0, 45 17 S ch ät zu ng d er n ac h F er tig st el lu ng d er M aß na hm e en ts te he nd en jä hr lic he n H au sh al ts be la st un ge n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 314 G ew äs se rs ch ut z/ Ö ffe nt lic he G ew äs se r/ W as se rb au lic he A nl ag en G ew äs se rs ch ut z/ Ö ffe nt lic he G ew äs se r/ W as se rb au lic he A nl ag en 55 20 00 00 55 20 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng G ew äs se rs ch ut z/ Ö ffe nt lic he G ew äs se r/ W as se rb au lic he A nl ag en G ew äs se rs ch ut z/ Ö ffe nt lic he G ew äs se r/W as se rb au lic he A nl ag en 55 20 55 20 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t N at ur - u nd L an ds ch af ts pf le ge , F rie dh of sw es en 55 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 5 / 2 02 6 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 4 9 S ei te : 12 .1 2. 20 24 D at um : 14 :0 1: 33 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 23 20 24 20 25 20 25 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 26 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 26 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 27 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 28 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 315 Fr ie dh of s- u nd B es ta ttu ng sw es en Fr ie dh of s- u nd B es ta ttu ng sw es en 55 30 00 00 55 30 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng Fr ie dh of s- u nd B es ta ttu ng sw es en Fr ie dh of s- u nd B es ta ttu ng sw es en 55 30 55 30 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t N at ur - u nd L an ds ch af ts pf le ge , F rie dh of sw es en 55 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 5 / 2 02 6 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 5 0 S ei te : 12 .1 2. 20 24 D at um : 14 :0 1: 33 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 23 20 24 20 25 20 25 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 26 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 26 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 27 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 28 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 30 0. 00 0 0 28 .9 24 ,2 2 0 0 0 0 0 0 0 32 8. 92 4, 22 78 72 35 00 A us za hl un ge n fü r S tra ße n, W eg e, P lä tz e, V er ke hr sl en ku ng sa nl ag en 50 .0 00 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 50 .0 00 ,0 0 P ar kp lä tz e Fr ie dh of -P ar kp lä tz e en tla ng S tö ck lis st ra ße (2 02 8 - 5 0. 00 0 €) 78 73 38 00 A us za hl un ge n fü r F rie dh öf e un d B es ta ttu ng se in ric ht un ge n 25 0. 00 0 0 28 .9 24 ,2 2 0 0 0 0 0 0 0 27 8. 92 4, 22 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 20 0. 00 0 0 5. 00 0, 00 0 5. 00 0 2. 50 0 0 2. 50 0 0 90 .0 00 30 0. 00 0, 00 78 31 27 10 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n B et rie bs vo rr ic ht un ge n 20 0. 00 0 0 2. 50 0, 00 0 2. 50 0 0 0 0 0 90 .0 00 29 2. 50 0, 00 N eu e U rn en w an d (2 02 7 - 9 0. 00 0 €, 2 02 8 - 2 0. 00 0 €) 78 31 27 20 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n B et rie bs - u nd G es ch äf ts au ss ta ttu ng 0 0 2. 50 0, 00 0 2. 50 0 2. 50 0 0 2. 50 0 0 0 7. 50 0, 00 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 50 0. 00 0 0 33 .9 24 ,2 2 0 5. 00 0 2. 50 0 0 2. 50 0 0 90 .0 00 62 8. 92 4, 22 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) -5 00 .0 00 0 -3 3. 92 4, 22 0 -5 .0 00 -2 .5 00 0 -2 .5 00 0 -9 0. 00 0 -6 28 .9 24 ,2 2 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 316 Fr ie dh of s- u nd B es ta ttu ng sw es en Fr ie dh of s- u nd B es ta ttu ng sw es en 55 30 00 00 55 30 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng Fr ie dh of s- u nd B es ta ttu ng sw es en Fr ie dh of s- u nd B es ta ttu ng sw es en 55 30 55 30 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t N at ur - u nd L an ds ch af ts pf le ge , F rie dh of sw es en 55 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 5 / 2 02 6 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 5 1 S ei te : 12 .1 2. 20 24 D at um : 14 :0 1: 33 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 23 20 24 20 25 20 25 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 26 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 26 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 27 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 28 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 50 0. 00 0 0 33 .9 24 ,2 2 0 5. 00 0 2. 50 0 0 2. 50 0 0 90 .0 00 62 8. 92 4, 22 17 S ch ät zu ng d er n ac h F er tig st el lu ng d er M aß na hm e en ts te he nd en jä hr lic he n H au sh al ts be la st un ge n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 317 W irt sc ha fts fö rd er un g, In te rk om m un al es G ew er be ge bi et IG M S W irt sc ha fts fö rd er un g, In te rk om m un al es G ew er be ge bi et IG M S 57 10 00 00 57 10 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng W irt sc ha fts fö rd er un g W irt sc ha fts fö rd er un g 57 10 57 10 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t W irt sc ha ft un d To ur is m us 57 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 5 / 2 02 6 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 5 2 S ei te : 12 .1 2. 20 24 D at um : 14 :0 1: 33 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 23 20 24 20 25 20 25 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 26 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 26 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 27 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 28 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 27 .5 00 0 0 0 0 27 .5 00 ,0 0 78 53 00 00 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n B et ei lig un ge n an Z w ec kv er bä nd en u nd so ns tig en A nt ei ls re ch te n 0 0 0, 00 0 0 27 .5 00 0 0 0 0 27 .5 00 ,0 0 B et ei lig un g K ap ita lrü ck la ge IG M S 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 0 0 0, 00 0 0 27 .5 00 0 0 0 0 27 .5 00 ,0 0 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 0 0 0, 00 0 0 -2 7. 50 0 0 0 0 0 -2 7. 50 0, 00 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 0 0 0, 00 0 0 27 .5 00 0 0 0 0 27 .5 00 ,0 0 17 S ch ät zu ng d er n ac h F er tig st el lu ng d er M aß na hm e en ts te he nd en jä hr lic he n H au sh al ts be la st un ge n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 318 W irt sc ha fts fö rd er un g, In te rk om m un al es G ew er be ge bi et IG M S W irt sc ha fts fö rd er un g, In te rk om m un al es G ew er be ge bi et IG M S 57 10 00 00 57 10 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng W irt sc ha fts fö rd er un g W irt sc ha fts fö rd er un g 57 10 57 10 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t W irt sc ha ft un d To ur is m us 57 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 5 / 2 02 6 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 5 3 S ei te : 12 .1 2. 20 24 D at um : 14 :0 1: 33 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 23 20 24 20 25 20 25 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 26 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 26 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 27 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 28 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 319 Sc he nk -K on ra d- H al le , G as ts tä tte z ur M üh le A llg em ei ne E in ric ht un ge n un d U nt er ne hm en 57 30 00 00 57 30 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng A llg em ei ne E in ric ht un ge n un d U nt er ne hm en A llg em ei ne E in ric ht un ge n un d U nt er ne hm en 57 30 57 30 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t W irt sc ha ft un d To ur is m us 57 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 5 / 2 02 6 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 5 4 S ei te : 12 .1 2. 20 24 D at um : 14 :0 1: 33 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 23 20 24 20 25 20 25 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 26 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 26 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 27 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 28 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0 0 11 2. 30 2, 00 52 .3 02 60 .0 00 24 .0 00 0 15 .0 00 0 60 .0 00 21 1. 30 2, 00 78 31 26 30 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n te ch ni sc he A nl ag en 0 0 60 .0 00 ,0 0 0 60 .0 00 0 0 0 0 60 .0 00 12 0. 00 0, 00 P V -A nl ag e au f S K H (2 02 7 - 6 0. 00 0 €) 78 31 27 20 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n B et rie bs - u nd G es ch äf ts au ss ta ttu ng 0 0 52 .3 02 ,0 0 52 .3 02 0 24 .0 00 0 15 .0 00 0 0 91 .3 02 ,0 0 20 25 - K af fe em as ch in e - V or ha ltu ng - N eu be sc ha ffu ng b is he rig er K af fe em as ch in e 3. 00 0 € - E D V -A us st at tu ng H au sm ei st er (L ap to p, T ab le t B ed ie nu ng M is ch pu lt) 1 .0 00 € - U m ba u de r B es ch al lu ng sa nl ag e in kl . H ea ds et u nd M ik ro fo ne 3 .0 00 € - S on st ig es 2 .0 00 € - U m rü st un g au f L E D 1 5. 00 0 € 20 26 - U m rü st un g au f L E D 1 5. 00 0 € 320 Sc he nk -K on ra d- H al le , G as ts tä tte z ur M üh le A llg em ei ne E in ric ht un ge n un d U nt er ne hm en 57 30 00 00 57 30 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng A llg em ei ne E in ric ht un ge n un d U nt er ne hm en A llg em ei ne E in ric ht un ge n un d U nt er ne hm en 57 30 57 30 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t W irt sc ha ft un d To ur is m us 57 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 5 / 2 02 6 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 5 5 S ei te : 12 .1 2. 20 24 D at um : 14 :0 1: 33 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 23 20 24 20 25 20 25 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 26 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 26 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 27 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 28 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 0 0 11 2. 30 2, 00 52 .3 02 60 .0 00 24 .0 00 0 15 .0 00 0 60 .0 00 21 1. 30 2, 00 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 0 0 -1 12 .3 02 ,0 0 -5 2. 30 2 -6 0. 00 0 -2 4. 00 0 0 -1 5. 00 0 0 -6 0. 00 0 -2 11 .3 02 ,0 0 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 0 0 11 2. 30 2, 00 52 .3 02 60 .0 00 24 .0 00 0 15 .0 00 0 60 .0 00 21 1. 30 2, 00 17 S ch ät zu ng d er n ac h F er tig st el lu ng d er M aß na hm e en ts te he nd en jä hr lic he n H au sh al ts be la st un ge n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 ** * E nd e de r L is te "I nv es tit io ns üb er si ch t" ** * 321 Bilanz zum 31.12.2023 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Bilanz 2023 BezeichnungAktivseite Vorjahr -Euro-- Haushalts- jahr -Euro- 3 421 1Seite : 06.05.2024Datum: 07:50:35Uhrzeit: 1. Vermögen 1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 18.132,0016.986,00 00200000 Lizenzen 7.979,0015.080,00 00250000 DV-Software 10.153,001.906,00 1.2 Sachvermögen 1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 10.371.780,837.859.819,55 01110000 Grund und Boden bei Grünflächen 2.092.625,982.092.625,98 01200000 Ackerland 31.233,6031.233,60 01310000 Grund und Boden bei Wald, Forsten 3.934,323.934,32 01320000 Aufwuchs bei Wald, Forsten 11.652,0011.652,00 01900000 Sonstige unbebaute Grundstücke 8.232.334,935.720.373,65 1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 10.672.862,9110.855.944,13 02110000 Grund und Boden bei Wohnbauten 341.754,780,00 02120000 Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen bei Wohnbauten 155.839,000,00 02210000 Grund und Boden bei sozialen Einrichtungen 494.772,04494.772,04 02220000 Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen bei Sozialen Einrichtungen 3.171.888,003.317.790,00 02310000 Grund und Boden mit Schulen 451.872,54451.872,54 02320000 Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen bei Schulen 992.470,001.288.472,00 02410000 Grund und Boden mit Kultur-, Sport- und Gartenanlagen 256.415,25256.415,25 02420000 Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen bei Kultur-, Sport- und Gartenanlagen 2.707.754,002.872.784,00 02910000 Grund und Boden mit sonstigen Dienst-, Geschäfts- und anderen Betriebsgebäuden 232.207,30232.207,30 02920000 Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen bei sonstigen Dienst-, Geschäfts- und anderen Betriebsgebäuden (Rathaus, Bauhof, Feuerwehr, u.ä.) 1.867.890,001.941.631,00 1.2.3 Infrastrukturvermögen 15.051.861,0814.482.018,08 03100000 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens 2.172.404,592.172.914,59 03200000 Brücken, Tunnel und ingenieurbauliche Anlagen 407.800,00415.127,00 03410000 Anlagen zur Abwasserableitung 300.278,00304.246,00 03500000 Straßen, Wege, Plätze, Verkehrslenkungsanlagen 9.359.571,009.067.198,00 03600000 Nahwärme- und Breitbandleitungen und zugehörige Anlagen 1.288.408,00962.217,00 03700000 Wasserbauliche Anlagen 231.551,00233.148,00 03800000 Friedhöfe und Bestattungseinrichtungen 737.814,49769.140,49 03900000 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens (Stützmauern, Treppen, u.a.) 554.034,00558.027,00 1.2.4 Bauten auf fremden Grundstücken 0,000,00 1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 8.651,528.651,52 05100000 Kunstgegenstände 8.650,528.650,52 05500000 Baudenkmäler 1,001,00 1.2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge 1.074.047,50845.906,50 06100000 Fahrzeuge 712.116,00416.722,00 06200000 Maschinen 52.111,5060.376,50 06300000 Technische Anlagen - (PV, BHKW, Heizung u.ä.) 309.820,00368.808,00 1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung 477.191,00447.475,00 07100000 Betriebsvorrichtungen 9.681,0011.744,00 07200000 Betriebs- und Geschäftsausstattung 467.510,00435.731,00 1.2.8 Vorräte 0,000,00 322 Bilanz zum 31.12.2023 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Bilanz 2023 BezeichnungAktivseite Vorjahr -Euro-- Haushalts- jahr -Euro- 3 421 2Seite : 06.05.2024Datum: 07:50:35Uhrzeit: 1.2.9 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 4.600.717,121.446.625,79 09610000 Anlagen im Bau - Hochbaumaßnahmen 3.788.296,261.300.149,26 09620000 Anlagen im Bau - Tiefbaumaßnahmen 812.420,86146.476,53 Summe: Sachanlagen 42.257.111,9635.946.440,57 1.3 Finanzvermögen 1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 500.000,00500.000,00 10130000 Sonstige Anteilsrechte (Kommunalges. Netze BW) 500.000,00500.000,00 1.3.2 Sonstige Beteiligungen und Kapitaleinlagen in Zweckverbänden oder anderen kommunalen Zusammenschlüsse 151.961,00151.961,00 11130000 Beteiligungen an ZV u. sonstige Anteilsrechte (TWS Netz, ReKo, RaWEG,...) 151.961,00151.961,00 1.3.3 Sondervermögen 615.505,08615.505,08 12100000 Sondervermögen 444.312,64444.312,64 12110000 Sondervermögen allg. Rücklagen 171.192,44171.192,44 1.3.4 Ausleihungen 4.189.287,504.201.637,50 13152000 Ausleihungen an verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen (mehr als 1 Jahr) 4.057.287,504.201.637,50 13182000 Ausleihungen an sonstigen inländischen Bereich (Laufzeit mehr als 1 Jahr) 132.000,000,00 1.3.5 Wertpapiere 13.800.000,0011.800.000,00 14920000 Sonstige Einlagen 13.800.000,0011.800.000,00 1.3.6 Öffentlich-rechtliche Forderungen, Forderungen aus Transferleistungen 166.760,46134.877,16 15113100 Forderungen aus Verwaltungsgebühren 610,0078,00 15113200 Forderungen aus Benutzungsgebühren und ähnlichen Entgelten 3.830,003.526,00 15113201 Forderungen aus Feuerwehreinsätzen 0,005.849,69 15113202 Forderungen aus Brandsicherheitswache SKH 112,500,00 15113300 Forderungen Elternbeiträge f. d. Betreuung v. Kindern v. 0 bis unter 3 Jahren in Kindertagesstätten u. in der Kinderpflege -97,00897,72 15210110 Forderungen aus Grundsteuer A 166,2713,71 15210120 Forderungen aus Grundsteuer B 1.336,612.432,52 15210130 Forderungen aus Gewerbesteuer 115.307,3085.445,74 15210320 Forderungen aus Hundesteuer 816,001.134,00 15313140 Forderungen aus Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke 37.715,1411.721,60 15911310 Vorjahresabgrenzung Forderungen aus Zuwendungen und allgemeine Umlagen 1.075,683.954,08 15911330 Vorjahresabgrenzung Forderungen aus Entgelten für die Benutzung/Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen 0,0013.010,89 15911350 Vorjahresabgrenzung Forderungen aus sonstigen ordentlichen Erträgen 2.372,744.216,48 15913480 Forderungen aus Erträgen aus Kostenerstattungen, Kostenumlagen vom Bund 331,34280,00 15915200 Forderungen aus Säumniszuschlägen, Zinsen auf Abgaben und dergl. 3.183,882.316,73 1.3.7 Privatrechtliche Forderungen 56.355,55197.421,07 16116100 Forderungen aus Mieten und Pachten 1.206,191.902,12 16116101 Miete und Nebenkosten Klosterhof 5 3.549,000,00 16116200 Forderungen aus Erträgen aus Verkauf -27.607,22-8.858,69 16890010 Forderungen aus der Vorsteuer 25.980,4519.726,94 16890020 Forderungen aus der Umsatzsteuer 3.723,383.723,38 16911000 Antizipative Rechnungsabgrenzung von privatrechtlichen Forderungen (Vorjahresabgrenzung) -154,080,00 16911340 Vorjahresabgrenzung Forderungen aus privatrechtlichen Leistungsentgelten, Kostenerstattungen und Kostenumlagen 12.839,59113.310,86 16912110 Forderungen aus Sonderposten aus Zuwendungen und Umlagen für Vermögensgegenstände 34.267,005.400,00 323 Bilanz zum 31.12.2023 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Bilanz 2023 BezeichnungAktivseite Vorjahr -Euro-- Haushalts- jahr -Euro- 3 421 3Seite : 06.05.2024Datum: 07:50:35Uhrzeit: 16913460 Forderungen Nebenkosten aus Hallenvermietung -14.377,4141.786,87 16913461 Forderungen aus Miete und Nebenkosten Asyl- und Obdachlosigkeit 2.009,113.599,52 16913485 Forderungen aus Erträgen aus Kostenerstattungen, Kostenumlagen von verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen -2.142,6113.677,02 16916010 Vorschusskonto Personal 15.612,820,00 16917010 Forderungen aus Vorschusskonto Personal 0,00775,05 16917200 Forderungen aus Überbrückungsgeld 0,00550,00 16918000 Forderungen aus Kautionszahlung SKH 1.413,50900,00 16918010 Forderungen aus Gasrechnung 35,830,00 16918020 Forderungen aus Brandsicherheitswache SKH 0,00108,00 16918038 Forderungen Abrechnung Ravensburg Gutscheine Gesundheitsmanagement 0,00820,00 1.3.8 Liquide Mittel 709.740,45335.120,55 17110100 Girokonto - Voba Bodensee Oberschwaben 317.934,77898.765,43 17110200 Girokonto - KSK RV 25.298,95105.281,26 17110300 Geldmarktkonto - Voba Bodensee Oberschwaben 50.000,00157.999,03 17110600 Girokonto Mittagessen 912,1311.680,15 17110700 Girokonto - RB Reute-Gaisbeuren 3.215,833.747,49 17110800 Girokonto - Volksbank Altshausen 459.324,012.628,82 17110802 Geldmarkkonto - Voba Altshausen 1.037,421.033,50 17310000 Barkasse - Gemeindekasse 4.066,554.979,08 23975000 Verrechnungskonto Einheitskasse -152.049,21-850.994,21 Summe: Finanzvermögen 20.189.610,0417.936.522,36 Summe: Vermögen 62.464.854,0053.899.948,93 2. Abgrenzungsposten 2.1 Aktive Rechnungsabgrenzungsposten 11.786,2656.202,13 18014000 Aktive Rechnungsabgrenzung aus Personalaufwendungen 0,0048.683,33 18014200 Aktive Rechnungsabgrenzung aus Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 8.189,947.518,80 18014300 Aktive Rechnungsabgrenzung aus Transferaufwendungen 3.596,320,00 2.2 Sonderposten für geleistete Investitionszuschüsse 210.574,00183.821,00 18030000 Sonderposten für geleistete Zuweisungen und Zuschüsse für lnvestitionen 183.274,00155.921,00 18036000 Sonderposten für geleistete Zuweisungen und Zuschüsse für lnvestitionen an sonstige öffentliche Sonderrechnungen 27.300,0027.900,00 Summe: Abgrenzungsposten 222.360,26240.023,13 3. Nettoposition (nicht gedeckter Fehlbetrag) 0,000,00 Summe: Aktiva 62.687.214,2654.139.972,06 324 Bilanz zum 31.12.2023 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Bilanz 2023 BezeichnungPassivseite Vorjahr -Euro-- Haushalts- jahr -Euro- 7 865 4Seite : 06.05.2024Datum: 07:50:35Uhrzeit: 1. Eigenkapital 1.1 Basiskapital 31.546.105,9931.546.105,99 20000000 Basiskapital 31.546.105,9931.546.105,99 1.2 Rücklagen 1.2.1 Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses 5.132.817,393.288.248,65 20100000 Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses 5.132.817,393.288.248,65 1.2.2 Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses 8.661.078,297.269.729,39 20200000 Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses 8.661.078,297.269.729,39 1.2.3 Zweckgebundene Rücklagen 0,000,00 Summe: Rücklagen 13.793.895,6810.557.978,04 1.3. Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses 1.3.1 Fehlbeträge aus Vorjahren 0,000,00 1.3.2 Jahresfehlbetrag, soweit eine Deckung im Jahresabschluss durch Entnahme aus den Ergebnisrücklagen nicht möglich ist 0,000,00 Summe: Ergebnis 0,000,00 Summe: Eigenkapital 45.340.001,6742.104.084,03 2. Sonderposten 2.1 für Investitionszuweisungen 6.553.751,435.060.678,68 21100000 Sonderposten aus Zuwendungen und Umlagen für Vermögensgegenstände, Bund 7.631,008.776,00 21110000 Sonderposten aus Zuwendungen und Umlagen für Vermögensgegenstände, Land 6.529.221,435.032.655,68 21120000 Sonderposten aus Zuwendungen und Umlagen für Vermögensgegenstände, Gemeinden und Gemeindeverbände 14.415,0015.584,00 21170000 Sonderposten aus Zuwendungen und Umlagen für Vermögensgegenstände, private Unternehmen 2.484,003.663,00 2.2 für Investitionsbeiträge 5.680.143,505.512.622,50 21200000 Sonderposten aus Beiträgen und ähnl. Entgelten 5.680.143,505.512.622,50 2.3 für Sonstige 175,00275,00 21900000 Sonstige Sonderposten 175,00275,00 Summe: Sonderposten 12.234.069,9310.573.576,18 3. Rückstellungen 3.1 Lohn- und Gehaltsrückstellungen 0,000,00 3.2 Unterhaltsvorschussrückstellungen 0,000,00 3.3 Stillegungs- und Nachsorgerückstellungen für Abfalldeponien 0,000,00 3.4 Gebührenüberschussrückstellungen 0,000,00 3.5 Altlastensanierungsrückstellungen 0,000,00 3.6 Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus Bürgschaften und Gewährleistungen 715.000,00440.000,00 28700000 Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus Bürgschaften u. Gewährleistungen nach § 41 Abs. 2 GemHVO 715.000,00440.000,00 3.7 Sonstige Rückstellungen 80.000,0062.000,00 28910000 Weitere Rückstellungen, GPA-Rückstellungen 80.000,0062.000,00 Summe: Rückstellungen 795.000,00502.000,00 4. Verbindlichkeiten 4.1 Anleihen 0,000,00 4.2 Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen 2.939.068,670,00 23173000 Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen für Investitionen bei Kreditinstituten (Laufzeit mehr als 5 Jahre) Eurowährung 2.939.068,670,00 325 Bilanz zum 31.12.2023 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Bilanz 2023 BezeichnungPassivseite Vorjahr -Euro-- Haushalts- jahr -Euro- 7 865 5Seite : 06.05.2024Datum: 07:50:35Uhrzeit: 4.3 Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen 0,000,00 4.4 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 339.345,7783.340,91 25111190 Verbindlichkeiten aus dem Erwerb von sonstigen unbebauten Grundstücken 129.943,500,00 25111210 Verbindlichkeiten aus dem Erwerb von Grundstücken mit Wohnbauten 25.290,500,00 25111240 Verbindlichkeiten aus dem Erwerb von Grundstücken mit Kultur-, Sport-, Freizeit- und Gartenanlagen 2.518,602.518,60 25111350 Verbindlichkeiten aus dem Erwerb von Straßen, Wege, Plätze, Verkehrslenkungsanlagen 57.523,9111.510,82 25111360 Verbindlichkeiten aus dem Erwerb von Strom-, Gas-, Wasserleitungen und zugehörige Anlagen 12.315,290,00 25111370 Verbindlichkeiten aus dem Erwerb von wasserbaulichen Anlagen 5.540,035.540,03 25111720 Verbindlichkeiten aus dem Erwerb von Betriebs- und Geschäftsausstattung 410,55410,55 25111960 Verbindlichkeiten aus dem Erwerb von Anlagen im Bau 13.835,802.150,69 25113210 Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für die Unterhaltung des unbeweglichen Vermögens 41.273,4520.061,24 25113220 Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für die Unterhaltung des beweglichen Vermögens 2.100,311.453,91 25113240 Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für die Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen 34.655,6930.926,99 25113250 Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für die Haltung von Fahrzeugen 0,002.184,73 25113260 Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für besondere Aufwendungen für Beschäftigte 255,3646,45 25113270 Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für besondere Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen 468,3480,33 25113290 Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für sonstige Sach- und Dienstleistungen 5.324,904.596,75 25113410 Verbindlichkeiten aus sonstigen Personal- und Versorgungsaufwendungen 1.300,002.731,42 25113420 Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Rechten und Diensten -3.082,00-3.730,00 25113430 Verbindlichkeiten aus Geschäftsaufwendungen 16.573,538.771,42 25113440 Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für Steuern, Versicherungen, Schadensfälle, Sonderabgaben -6.901,99-5.945,02 25113480 Verbindlichkeiten aus besonderen Aufwendungen 0,0032,00 4.5 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 14.992,347.856,53 26114310 Verbindlichkeiten aus Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke 14.992,347.856,53 4.6 Sonstige Verbindlichkeiten 413.313,78314.657,56 27929010 Verbindlichkeiten aus der Vorsteuer -247,630,00 27929020 Verbindlichkeiten aus der Umsatzsteuer 17.082,2222.292,85 27991400 Vorjahresabgrenzung Verbindlichkeiten aus Personalaufwendungen 3.751,881.312,59 27991420 Vorjahresabgrenzung Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 34.962,67111.051,19 27991430 Vorjahresabgrenzung Verbindlichkeiten aus Transferaufwendungen 108.260,1611.986,48 27991440 Vorjahresabgrenzung Verbindlichkeiten aus sonstigen ordentlichen Aufwendungen 31.004,2258.563,36 27992110 Verbindlichkeiten aus Sonderposten aus Zuwendungen und Umlagen für Vermögensgegenstände 122.792,920,00 27994010 Verbindlichkeiten aus Dienstaufwendungen -682,590,00 27996011 Überweisung Mieten usw. LRA für das Folgejahr 38.996,9144.577,07 27996012 Spenden allgemein 736,00736,00 27996020 Kostenerstattung Feuerwache SKH 0,00108,00 27996030 Verbindlichkeiten aus Fischereischein Anteil Gemeindeverband 170,00170,00 27996031 Führungszeugnisse Anteil Bundeskasse 280,40280,40 27997010 Verbindlichkeiten für Löhne Beschäftigte 0,0068,00 27998000 Verbindlichkeiten aus Verwahrungen 15.650,889.794,71 27998020 Verbindlichkeiten für Erstattung Brandsicherheitswache 756,000,00 27998030 Verbindlichkeiten für Fischereischein 87,80175,80 27998040 Verbindlichkeiten für Kaution Schließanlage 2.720,002.550,00 27998041 Verbindlichkeiten aus Kautionen Mietwohnungen 0,002.000,00 326 Bilanz zum 31.12.2023 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Bilanz 2023 BezeichnungPassivseite Vorjahr -Euro-- Haushalts- jahr -Euro- 7 865 6Seite : 06.05.2024Datum: 07:50:35Uhrzeit: 27998370 Verbindlichkeiten aus Lohn/Gehalt 35.571,440,00 27998380 Verbindlichkeiten aus abzuführender Lohn-/Kirchensteuer 0,0048.991,11 27998390 Verbindlichkeiten aus Verbindlichkeiten gegeüber Sozialversicherungsträgern 1.420,500,00 Summe: Verbindlichkeiten 3.706.720,56405.855,00 5. Passive Rechnungsabgrenzung 611.422,10554.456,85 29110000 Passive Rechnungsabgrenzung (RAP) 5.076,2010.218,46 29113100 Passive Rechnungsabgrenzung aus Zuwendungen und allgemeine Umlagen 42.200,1311.721,60 29113300 Passive Rechnungsabgrenzung aus Entgelten für die Benutzung/Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen 204.982,44150.137,52 29113400 Passive Rechnungsabgrenzung aus privatrechtlichen Leistungsentgelten, Kostenerstattungen und Kostenumlagen 6.879,600,00 29116000 Passive Rechnungsabgrenzung aus Grabnutzungsgebühren 352.283,73382.379,27 Summe: Passiva 62.687.214,2654.139.972,06 *** Ende der Liste "Bilanz" *** 327 Stellenplan 2025 und 2026 (§ 5 GemHVO) 328 mit Zulage2) ausge- sondert3) Sonder- schlüssel4) Leer- stellen 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 I. Gemeindeverwaltung - ohne Sondervermögen mit Sonderrechnung - Bürgermeister Beigeordneter Höherer Dienst B 2 0 " A 16 1 1 1 1 " A 15 " A 14 " A 13 Gehobener Dienst A 13 2 2 1 1 " A 12 1 1 2 2 " A11 1,5 1,5 0 0 " A 10 0 0 1,5 1,5 " A 9 0 0 0 0 Mittlerer Dienst A 9 " A8 " A 7 " A 6 " A 5 Einfacher Dienst A 5 " A 4 " A 3 " A 2 " A 1 insgesamt 5,5 5,5 0 0 0 5,5 5,5 II. Sondervermögen mit Sonderrechnung 7) insgesamt Anmerkungen siehe letzte Seite des Stellenplanes insge- samt1) Stellenplan 2025 Beseol- dungs- gruppe Laufbahngruppen und Amtsbezeichnungen Vermerke, Erläuterungen (z.B. Aufwandsentschädigung) 6) Teil A: Beamte Zahl der Stellen Nachrichtlich darunter Zahl der Stellen 2024 Zahl der tatsächlich besetzten Stellen am 30.6.2024 5) 329 mit Zulage2) ausge- sondert3) Sonder- schlüssel4) Leer- stellen 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 2 0,90 0,90 0,90 3 0,40 0,40 0,40 4 0,00 0,00 0,00 5 1,68 0,68 0,68 6 10,60 12,35 12,35 7 1,00 1,00 1,00 8 2,00 1,00 1,00 9 3,00 2,00 2,00 10 1,00 1,00 1,00 11 1,75 1,65 1,65 12 0,00 0,00 0,00 13 0,50 1,00 1,00 FV 4,85 4,85 4,85 S2 2,85 2,00 2,00 S3 1,40 0,15 0,15 S4 2,50 2,23 2,23 S8a 18,90 18,00 18,00 S8b 3,00 2,50 2,50 S 11 0,00 1,00 1,00 S 13 2,85 1,85 1,85 insgesamt 59,18 54,56 54,56 Beschäftigte insgesamt (A + B) 64,68 60,06 60,06 Anmerkungen siehe letzte Seite des Stellenplanes darunter Zahl der Stellen 2024 Zahl der tatsächlich besetzten Stellen am 30.6.2024 5) Teil B: Beschäftigte Laufbahngruppen und Amtsbezeichnungen Entgelt- gruppe Zahl der Stellen Nachrichtlich Vermerke, Erläuterungen (z.B. Aufwandsentschädigung) 6)insge- samt1) 330 I. Beamte B 2 A 16 A 15 A 14 A 13 A 13 A 12 A11 A10 A 9 A 9 A 8 A 7 A 6 A 5 A 4 A 3 A 2 A 1 1 11 Innere Verwaltung 1 11.10 Steuerung und Organisation 1,0 0,20 0,5 1 11.14 Zentrale Funktionen 1 11.21 Personalwesen 0,60 1 11.22 Finanzverwaltung 1,0 0,5 1 11.24 Gebäudemanagement 1 11.25 Bauhof 1 11.20 Zentrale Dienstleistungen /EDV 0,05 1 11.33 Grundstücksmanagement 2 12 Sicherheit und Ordnung 2 12.10 Wahlen 0,05 2 12.20 Ordnungswesen 0,3 2 12.22 Einwohnerwesen 2 12.23 Personenstandwesen 2 12.60 Feuerwehr 2 21 Schulträgeraufgaben 2 21.10 Klosterwiesenschule 21.10.01.0000 2 21.10. Klosterwiesenschule 21.10.01.2000 2 21.40. Schülerbeförderung /Bürgerbus 21.40.01.0000 2 21.50 Aula- und Betreuung Ganztageschule 21.50.03.0000 2 21.50 Schulsozialarbeit 21.50.04.0000 2 26 Musikschulen 2 26.20 Musikpflege 2 27 Volkshochschulen / Bibliotheken 2 27.20 Bücherei 2 28 Sonstige Kulturpflege 2 28.10 Sonstige Kulturpflege 2 29 Förderung von Kirchengemeinden 2 29.10 Förderung von Kirchengemeinden 2 31 Soziale Hilfen 2 31.40 Soziale Einrichtungen für pflegebedürftige ältere Menschen 31.40.02.0000 2 31.40 Boschstraße 1/5 (soziale Einrichtungen für Wohnungslose) 31.40.05.1000 2 31.40 Dorfplatz (soziale Einrichtungen für Wohnungslose) 31.40.05.2000 2 31.40 Boschstraße 1 (soziale Einrichtungen für 31.40.05.3000 2 31.40 Boschstraße 1/7 (soziale Einrichtungen für 31.40.07.1000 2 31.40 Friesenhäuslerstraße 12 (soziale Einrichtungen für Flüchtlinge) 31.40.07.2000 2 31.40 Klosterhof 4 (soziale Einrichtungen für 31.40.07.3000 2 31.40 Küferstraße 8 (soziale Einrichtungen für 31.40.07.4000 0 1 0 0 0 1,00 0,85 1,4 0,0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Anmerkungen siehe letze Seite des Stellenplanes Teil- HH Produktplan Erläuterungen 6) (z. B. Aufwands- entschädigung) Teil C: - nachrichtlich - Aufteilung der Stellen nach der Gliederung des Haushaltsplans Höherer Dienst mittlerer Dienst 8) einfacher Dienst 8)gehobener Dienst 8) Produkt 331 Erläuterungen (Aufwands- 2 3 5 6 7 8 9a 9b 10 11 FV S3 S4 S8a S9 S15 entschädigung) 11 11.10 0,20 11.14 0,70 11.21 0,49 0,05 11.22 1,85 0,50 11.24 0,40 11.25 1,68 5,00 1,00 2,00 0,20 neu Antrag: +1,0; + EG 8 1,0 11.20 0,50 11.33 12 12.10 0,05 12.20 0,25 12.22 1,71 0,10 12.23 0,50 neu EG 9a, anstatt 6 12.60 0,20 21 21.10 0,70 0,60 21.10.01.0000 21.10 0,90 0,10 2,50 1,38 0,40 21.10.01.2000; Neu +0,1 EG 11 21.40 0,00 21.40.01.0000 21.50 21.50.03.0000; 21.50 21.50.04.0000 26 26.20 27 27.20 0,40 28 28.10 29 29.10 31 31.40 31.40.02.0000 31.40 31.40.05.1000 31.40 31.40.05.2000 31.40 31.40.05.3000 31.40 31.40.07.1000 31.40 31.40.07.2000 31.40 31.40.07.3000 31.40 31.40.07.4000 0,90 0,40 1,68 9,75 0,60 1,90 0,70 2,00 1,00 0,70 2,95 1,38 0,00 0,40 0,00 0,00 II. Beschäftigte Anmerkungen siehe letze Seite des Stellenplanes Produkt Entgeltgruppe 332 B 2 A 16 A 15 A 14 A 13 A 13 A 12 A11 A10 A 9 A 9 A 8 A 7 A 6 A 5 A 5 A 4 A 3 A 2 A 1 2 31 Soziale Hilfen 2 31.40 Rosenstraße 8 (soziale Einrichtungen für Flüchtlinge) 31.40.07.5000 2 31.40 Buchenstraße 12 (soziale Einrichtungen für Flüchtlinge) 31.40.07.6000 2 31.80 Sonstige soziale Hilfen und Leistungen 2 31.80 Betreuung und Förderung der Integration von Flüchtlingen 0,15 31.80.10.0000 2 36 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe 2 36.50 Kindergarten SMS 0,15 36.50.01.0110 2 36.50 Kindergarten Regenbogen 36.50.01.0120 2 36.50 Nichtkommunaler Kindergarten St. Martin 36.50.01.0130 2 36.50 Nichtkommunaler Kindergarten Waldorfkindergarten 36.50.01.0140 2 42 Sport und Bäder 2 42.10 Förderung des Sports 2 42.41 Sportstätten, Sporthallen 42.41.01.0000 2 42.41 Freisportanlage 42.41.02.0000 2 51 Räumliche Planung und Entwicklung 2 51.10 Räumliche Entwicklung, Bauordnung 1,00 2 53 Ver- und Entsorgung 2 53.10 Elektrizitätsversorgung 2 53.20 Gasversorgung 2 53.30 Wasserversorgung 2 53.40 Fernwärmeversorgung 2 53.60 Breitbandversorgung 2 53.70 Abfallwirtschaft 2 53.80 Abwasserbeseitigung 2 54 Verkehrsflächen und Anlagen 2 54.10 Gemeindestraßen 2 54.50 Straßenreinigung und Winterdienst 2 54.70 Verkehrsbetriebe /ÖPNV 2 55 Natur- und Landschaftspflege / Friedhofswesen 2 55.10 Öffentliches Grün / Landschaftsbau 2 55.20 Gewässerschutz / Öffentliche Gewässer / Wasserbauliche Anlagen 2 55.30 Friedhof- und Bestattungswesen 2 55.51 Landwirtschaft und Landschaftspflege 2 57 Wirtschaft und Tourismus 2 57.10 Wirtschaftsförderung 2 57.30 Allgemeine Einrichtungen und Unternehmen 3 61 Allgemeine Finanzwirtschaft 3 61.10 Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine 3 61.20 Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft 3 61.30 Jahresabschluss- buchungen, Abwicklung Vorjahre 0 0 0 0 0 0 1,15 0 0,15 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Anmerkungen siehe letze Seite des Stellenplanes Teil- HH einfachser Dienst 8) Erläuterungen 6) (z. B. Aufwands- entschädigung) Teil C: - nachrichtlich - Aufteilung der Stellen nach der Gliederung des Haushaltsplans I. Beamte Produkt Produktplan Höherer Dienst gehobener Dienst 8) mittlerer Dienst 8) 333 Erläuterungen 5 6 7 8 9a 10 11 13 FV S2 S3 S4 S8a S8b S 13 (z. B. Aufwandsentschädigung) 31 31.40 31.40.07.5000 31.40 31.40.07.6000 31.80 31.80 31.80.10.0000 36 36.50 0,35 0,20 0,55 0,50 2,85 0,15 2,50 18,50 3,00 2,85 36.50.01.0110; 36.50 0,05 36.50.01.0120 36.50. 0,05 36.50.01.0130 36.50 36.50.01.0140 42 42.10 42.41 0,20 42.41.01.0000 42.41 42.41.02.0000 51 51.10 0,50 0,40 0,50 53 53.10 53.20 53.30 53.40 53.60 53.70 0,60 53.80 54 54.10 54.50 54.70 55 55.10 55.20 55.30 0,30 0,15 55.51 57 57.10 57.30 0,10 0,40 61 61.10 61.20 61.30 0,00 0,85 0,40 0,10 0,30 0,00 1,05 0,50 1,65 2,85 0,15 2,50 18,50 3,00 2,85 Anmerkungen siehe letzte Seite des Stellenplanes II. Beschäftigte Produkt 334 I. Ehrenbeamte Bezeichnung Aufwandsentschädigung Zahl Vorgesehen im Jahr 2025 Beschäftigt am 30. Juni 2024 Erläuterungen Bürgermeister Ortsvorsteher ... Insgesamt II. Beamte zur Anstellung Amtsbezeichnung Besoldungsgruppe Zahl Zahl der Stellen 2025 5) Zahl der tatsächlich besetzten Stellen am 30. Juni 2024 5) Erläuterungen Assessoren A 13 Inspektoren z. A. A 9 Assistenten z. A. A 5 Insgesamt 0 0 0 III. Nachwuchskräfte und informatorisch Beschäftigte Bezeichnung Art dern Vergütung Zahl Vorgesehen im Jahr 2025 Beschäftigt am 30. Juni 2024 Erläuterungen Referendare Anwärterbezüge Inspektoranwärter Anwärterbezüge Assistentenanwärter Anwärterbezüge Dienstanfänger Unterhaltsbeihilfe Lehrlinge Ausbildungsvergütung 1 1 1 Praktikanten fester Satz 1 1 1 Insgesamt 2 2 2 Aufteilung der dienstlichen Inanspruchnahme Bezeichnung v. H. Produkt Hausmeister Klosterwiesenschule 60 21.10.01.0000 Klosterwiesenschule 20 42.41.00.1000 Sporthalle 20 36.50.01.0110 Kiga SMS Hauptamtsleiterin 55 11.21.00.0000 Personalwesen 20 11.10.00.0000 Steuerung und Organisation 15 36.50.01.0110 Kiga SMS 5 11.20.00.0000 Zentrale Dienstleistungen 5 12.23.00.0000 Personenstandswesen stellvertr. Hauptamtleiterin 60 12.20.00.0000 Ordnungswesen 30 31.80.10.0000 Asyl 10 12.10.00.0000 Statistik und Wahlen Stellvertretung Kämmerei 50 11.22.00.0000 Finanzverwaltung 50 11.10.00.0000 Stabstelle BM Sachbearbeiter Hauptamt 45 12.23.00.0000 Personenstandswesen 30 55.30.00.0000 Friedhof 10 12.22.00.0000 Einwohnerwesen 10 12.10.00.0000 Statistik und Wahlen 5 11.21.00.0000 Personalwesen Ortsbaumeister 40 11.24.00.0000 Gebäude- und Energiemanagement 40 51.10.00.0000 Räumliche Entwicklung 20 11.25.00.0000 Bauhof Kassenverwalter 50 11.22.00.0000 Finanzverwaltung 50 11.20.00.0000 Zentrale Dienstleistungen Anmerkungen: Teil D: - nachrichtlich - Ehrenbeamte, beschäftigte in der Probe- und Ausbildungszeit 1) kw- und ku-Stellen sind unter Angabe des entsprechenden Vermerks gesondert aufzuführen. In den Erläuterungen ist die Besoldungsgruppe zu vermerken, der die Stelle nach der Umwandlung angehören wird; auf Nummer 3.2.5.3. des Stellenerlasses wird hingewiesen. Bei Teilzeitbeschäftigung ist der Vomhundertsatz anzugeben 2) Zahl der Stellen, die nach den Vermerken oder Fußnoten zur Besoldungsgruppe mit einer Zulage ausgestattet sind. 3) Zahl der Stellen, die vor Berechnung der Stellenanteile nach § 5 StOGVO ausgesondert wurden; die angewandte Nummer des § 5 Abs. 1 StOGVO ist in den Erläuterungen zu Teil A des Stellenplans zu vermerken Bei Gemeinden, die Träger eines Krankenhauses sind, sind die Stellen der Beschäftigten des Krankenhauses in Teil A Abschnitt I, Teil B, C und D gesondert von den Stellen der übrigen Gemeindeverwaltung nachzuweisen. 7) Jedes Sondervermögen ist für sich aufzuführen. Aufteilung der Vorspalte jeweils wie zu Abschnit I. 8) Die Besoldungsgruppen des einfachen Dienstes, A5 und A 6 des mittleren Dienstes und A 9 und A 10 des gehobenen Dienstes können zusammengefasst werden. 9) Auf den Abschnitt II. im Teil D kann verzichtet werden, wenn die Kopfspalten für die angestellten und Arbeiter in den Abschnitt I. aufgenommen werden. 10) Die Tarifgruppen VIII bis X und die Lohngruppen können je zusammengefasst werden. 4) Zahl der Stellen, für die auf Grund der auf § 26 Abs. 4 Nr. 2 BBesG beruhenden Rechtsverordnungen ein Sonderschlüssel angewandt wird; die entsprechenen Stellen des höheren Dienstes (§ 6 Abs. 4 Satz 3 StOGVO) sind in den Erlätuerungen anzugeben. 5) Einzusetzen ist das Vorjahr. 6) Die Höhe der mit einer Stelle verbundenen Aufwandsentschädigung ist anzugeben, sofern die Aufwandsentschädigung nicht sondergesetzlich geregel ist 335 mit Zulage2) ausge- sondert3) Sonder- schlüssel4) Leer- stellen 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 I. Gemeindeverwaltung - ohne Sondervermögen mit Sonderrechnung - Bürgermeister Beigeordneter Höherer Dienst B 2 0 " A 16 1 1 1 1 " A 15 " A 14 " A 13 Gehobener Dienst A 13 2 2 1 1 " A 12 1 1 2 2 " A11 1,5 1,5 0 0 " A 10 0 0 1,5 1,5 " A 9 0 0 0 0 Mittlerer Dienst A 9 " A8 " A 7 " A 6 " A 5 Einfacher Dienst A 5 " A 4 " A 3 " A 2 " A 1 insgesamt 5,5 5,5 0 0 0 5,5 5,5 II. Sondervermögen mit Sonderrechnung 7) insgesamt Anmerkungen siehe letzte Seite des Stellenplanes insge- samt1) Stellenplan 2026 Beseol- dungs- gruppe Laufbahngruppen und Amtsbezeichnungen Vermerke, Erläuterungen (z.B. Aufwandsentschädigung) 6) Teil A: Beamte Zahl der Stellen Nachrichtlich darunter Zahl der Stellen 2024 Zahl der tatsächlich besetzten Stellen am 30.6.2024 5) 336 mit Zulage2) ausge- sondert3) Sonder- schlüssel4) Leer- stellen 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 2 0,90 0,90 0,90 3 0,40 0,40 0,40 4 0,00 0,00 0,00 5 1,68 0,68 0,68 6 10,60 12,35 12,35 7 1,00 1,00 1,00 8 2,00 1,00 1,00 9 3,00 2,00 2,00 10 1,00 1,00 1,00 11 1,75 1,65 1,65 12 0,00 0,00 0,00 13 0,50 1,00 1,00 FV 5,35 4,85 4,85 S2 2,85 2,00 2,00 S3 1,40 0,15 0,15 S4 2,50 2,23 2,23 S8a 18,90 18,00 18,00 S8b 3,00 2,50 2,50 S 11 0,00 1,00 1,00 S 13 2,85 1,85 1,85 insgesamt 59,68 54,56 54,56 Beschäftigte insgesamt (A + B) 65,18 60,06 60,06 Anmerkungen siehe letzte Seite des Stellenplanes darunter Zahl der Stellen 2024 Zahl der tatsächlich besetzten Stellen am 30.6.2024 5) Teil B: Beschäftigte Laufbahngruppen und Amtsbezeichnungen Entgelt- gruppe Zahl der Stellen Nachrichtlich Vermerke, Erläuterungen (z.B. Aufwandsentschädigung) 6)insge- samt1) 337 I. Beamte B 2 A 16 A 15 A 14 A 13 A 13 A 12 A11 A10 A 9 A 9 A 8 A 7 A 6 A 5 A 4 A 3 A 2 A 1 1 11 Innere Verwaltung 1 11.10 Steuerung und Organisation 1,0 0,20 0,5 1 11.14 Zentrale Funktionen 1 11.21 Personalwesen 0,60 1 11.22 Finanzverwaltung 1,0 0,5 1 11.24 Gebäudemanagement 1 11.25 Bauhof 1 11.20 Zentrale Dienstleistungen /EDV 0,05 1 11.33 Grundstücksmanagement 2 12 Sicherheit und Ordnung 2 12.10 Wahlen 0,05 2 12.20 Ordnungswesen 0,3 2 12.22 Einwohnerwesen 2 12.23 Personenstandwesen 2 12.60 Feuerwehr 2 21 Schulträgeraufgaben 2 21.10 Klosterwiesenschule 21.10.01.0000 2 21.10. Klosterwiesenschule 21.10.01.2000 2 21.40. Schülerbeförderung /Bürgerbus 21.40.01.0000 2 21.50 Aula- und Betreuung Ganztageschule 21.50.03.0000 2 21.50 Schulsozialarbeit 21.50.04.0000 2 26 Musikschulen 2 26.20 Musikpflege 2 27 Volkshochschulen / Bibliotheken 2 27.20 Bücherei 2 28 Sonstige Kulturpflege 2 28.10 Sonstige Kulturpflege 2 29 Förderung von Kirchengemeinden 2 29.10 Förderung von Kirchengemeinden 2 31 Soziale Hilfen 2 31.40 Soziale Einrichtungen für pflegebedürftige ältere Menschen 31.40.02.0000 2 31.40 Boschstraße 1/5 (soziale Einrichtungen für Wohnungslose) 31.40.05.1000 2 31.40 Dorfplatz (soziale Einrichtungen für Wohnungslose) 31.40.05.2000 2 31.40 Boschstraße 1 (soziale Einrichtungen für 31.40.05.3000 2 31.40 Boschstraße 1/7 (soziale Einrichtungen für 31.40.07.1000 2 31.40 Friesenhäuslerstraße 12 (soziale Einrichtungen für Flüchtlinge) 31.40.07.2000 2 31.40 Klosterhof 4 (soziale Einrichtungen für 31.40.07.3000 2 31.40 Küferstraße 8 (soziale Einrichtungen für 31.40.07.4000 0 1 0 0 0 1,00 0,85 1,4 0,0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Anmerkungen siehe letze Seite des Stellenplanes Teil- HH Produktplan Erläuterungen 6) (z. B. Aufwands- entschädigung) Teil C: - nachrichtlich - Aufteilung der Stellen nach der Gliederung des Haushaltsplans Höherer Dienst mittlerer Dienst 8) einfacher Dienst 8)gehobener Dienst 8) Produkt 338 Erläuterungen (Aufwands- 2 3 5 6 7 8 9a 9b 10 11 FV S3 S4 S8a S9 S15 entschädigung) 11 11.10 0,20 11.14 0,70 11.21 0,49 0,05 11.22 1,85 0,50 11.24 0,40 11.25 1,68 5,00 1,00 2,00 0,20 neu Antrag: +1,0; + EG 8 1,0 11.20 0,50 11.33 12 12.10 0,05 12.20 0,25 12.22 1,71 0,10 12.23 0,50 neu EG 9a, anstatt 6 12.60 0,20 21 21.10 0,70 0,60 21.10.01.0000 21.10 0,90 0,10 3,00 1,38 0,40 21.10.01.2000; Neu +0,1 EG 11 21.40 0,00 21.40.01.0000 21.50 21.50.03.0000; 21.50 21.50.04.0000 26 26.20 27 27.20 0,40 28 28.10 29 29.10 31 31.40 31.40.02.0000 31.40 31.40.05.1000 31.40 31.40.05.2000 31.40 31.40.05.3000 31.40 31.40.07.1000 31.40 31.40.07.2000 31.40 31.40.07.3000 31.40 31.40.07.4000 0,90 0,40 1,68 9,75 0,60 1,90 0,70 2,00 1,00 0,70 3,45 1,38 0,00 0,40 0,00 0,00 II. Beschäftigte Anmerkungen siehe letze Seite des Stellenplanes Produkt Entgeltgruppe 339 B 2 A 16 A 15 A 14 A 13 A 13 A 12 A11 A10 A 9 A 9 A 8 A 7 A 6 A 5 A 5 A 4 A 3 A 2 A 1 2 31 Soziale Hilfen 2 31.40 Rosenstraße 8 (soziale Einrichtungen für Flüchtlinge) 31.40.07.5000 2 31.40 Buchenstraße 12 (soziale Einrichtungen für Flüchtlinge) 31.40.07.6000 2 31.80 Sonstige soziale Hilfen und Leistungen 2 31.80 Betreuung und Förderung der Integration von Flüchtlingen 0,15 31.80.10.0000 2 36 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe 2 36.50 Kindergarten SMS 0,15 36.50.01.0110 2 36.50 Kindergarten Regenbogen 36.50.01.0120 2 36.50 Nichtkommunaler Kindergarten St. Martin 36.50.01.0130 2 36.50 Nichtkommunaler Kindergarten Waldorfkindergarten 36.50.01.0140 2 42 Sport und Bäder 2 42.10 Förderung des Sports 2 42.41 Sportstätten, Sporthallen 42.41.01.0000 2 42.41 Freisportanlage 42.41.02.0000 2 51 Räumliche Planung und Entwicklung 2 51.10 Räumliche Entwicklung, Bauordnung 1,00 2 53 Ver- und Entsorgung 2 53.10 Elektrizitätsversorgung 2 53.20 Gasversorgung 2 53.30 Wasserversorgung 2 53.40 Fernwärmeversorgung 2 53.60 Breitbandversorgung 2 53.70 Abfallwirtschaft 2 53.80 Abwasserbeseitigung 2 54 Verkehrsflächen und Anlagen 2 54.10 Gemeindestraßen 2 54.50 Straßenreinigung und Winterdienst 2 54.70 Verkehrsbetriebe /ÖPNV 2 55 Natur- und Landschaftspflege / Friedhofswesen 2 55.10 Öffentliches Grün / Landschaftsbau 2 55.20 Gewässerschutz / Öffentliche Gewässer / Wasserbauliche Anlagen 2 55.30 Friedhof- und Bestattungswesen 2 55.51 Landwirtschaft und Landschaftspflege 2 57 Wirtschaft und Tourismus 2 57.10 Wirtschaftsförderung 2 57.30 Allgemeine Einrichtungen und Unternehmen 3 61 Allgemeine Finanzwirtschaft 3 61.10 Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine 3 61.20 Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft 3 61.30 Jahresabschluss- buchungen, Abwicklung Vorjahre 0 0 0 0 0 0 1,15 0 0,15 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Anmerkungen siehe letze Seite des Stellenplanes Teil- HH einfachser Dienst 8) Erläuterungen 6) (z. B. Aufwands- entschädigung) Teil C: - nachrichtlich - Aufteilung der Stellen nach der Gliederung des Haushaltsplans I. Beamte Produkt Produktplan Höherer Dienst gehobener Dienst 8) mittlerer Dienst 8) 340 Erläuterungen 5 6 7 8 9a 10 11 13 FV S2 S3 S4 S8a S8b S 13 (z. B. Aufwandsentschädigung) 31 31.40 31.40.07.5000 31.40 31.40.07.6000 31.80 31.80 31.80.10.0000 36 36.50 0,35 0,20 0,55 0,50 2,85 0,15 2,50 18,50 3,00 2,85 36.50.01.0110; 36.50 0,05 36.50.01.0120 36.50. 0,05 36.50.01.0130 36.50 36.50.01.0140 42 42.10 42.41 0,20 42.41.01.0000 42.41 42.41.02.0000 51 51.10 0,50 0,40 0,50 53 53.10 53.20 53.30 53.40 53.60 53.70 0,60 53.80 54 54.10 54.50 54.70 55 55.10 55.20 55.30 0,30 0,15 55.51 57 57.10 57.30 0,10 0,40 61 61.10 61.20 61.30 0,00 0,85 0,40 0,10 0,30 0,00 1,05 0,50 1,65 2,85 0,15 2,50 18,50 3,00 2,85 Anmerkungen siehe letzte Seite des Stellenplanes II. Beschäftigte Produkt 341 I. Ehrenbeamte Bezeichnung Aufwandsentschädigung Zahl Vorgesehen im Jahr 2026 Beschäftigt am 30. Juni 2024 Erläuterungen Bürgermeister Ortsvorsteher ... Insgesamt II. Beamte zur Anstellung Amtsbezeichnung Besoldungsgruppe Zahl Zahl der Stellen 2026 5) Zahl der tatsächlich besetzten Stellen am 30. Juni 2024 5) Erläuterungen Assessoren A 13 Inspektoren z. A. A 9 Assistenten z. A. A 5 Insgesamt 0 0 0 III. Nachwuchskräfte und informatorisch Beschäftigte Bezeichnung Art dern Vergütung Zahl Vorgesehen im Jahr 2026 Beschäftigt am 30. Juni 2024 Erläuterungen Referendare Anwärterbezüge Inspektoranwärter Anwärterbezüge Assistentenanwärter Anwärterbezüge Dienstanfänger Unterhaltsbeihilfe Lehrlinge Ausbildungsvergütung 1 1 1 Praktikanten fester Satz 1 1 1 Insgesamt 2 2 2 Aufteilung der dienstlichen Inanspruchnahme Bezeichnung v. H. Produkt Hausmeister Klosterwiesenschule 60 21.10.01.0000 Klosterwiesenschule 20 42.41.00.1000 Sporthalle 20 36.50.01.0110 Kiga SMS Hauptamtsleiterin 55 11.21.00.0000 Personalwesen 20 11.10.00.0000 Steuerung und Organisation 15 36.50.01.0110 Kiga SMS 5 11.20.00.0000 Zentrale Dienstleistungen 5 12.23.00.0000 Personenstandswesen stellvertr. Hauptamtleiterin 60 12.20.00.0000 Ordnungswesen 30 31.80.10.0000 Asyl 10 12.10.00.0000 Statistik und Wahlen Stellvertretung Kämmerei 50 11.22.00.0000 Finanzverwaltung 50 11.10.00.0000 Stabstelle BM Sachbearbeiter Hauptamt 45 12.23.00.0000 Personenstandswesen 30 55.30.00.0000 Friedhof 10 12.22.00.0000 Einwohnerwesen 10 12.10.00.0000 Statistik und Wahlen 5 11.21.00.0000 Personalwesen Ortsbaumeister 40 11.24.00.0000 Gebäude- und Energiemanagement 40 51.10.00.0000 Räumliche Entwicklung 20 11.25.00.0000 Bauhof Kassenverwalter 50 11.22.00.0000 Finanzverwaltung 50 11.20.00.0000 Zentrale Dienstleistungen Anmerkungen: Teil D: - nachrichtlich - Ehrenbeamte, beschäftigte in der Probe- und Ausbildungszeit 1) kw- und ku-Stellen sind unter Angabe des entsprechenden Vermerks gesondert aufzuführen. In den Erläuterungen ist die Besoldungsgruppe zu vermerken, der die Stelle nach der Umwandlung angehören wird; auf Nummer 3.2.5.3. des Stellenerlasses wird hingewiesen. Bei Teilzeitbeschäftigung ist der Vomhundertsatz anzugeben 2) Zahl der Stellen, die nach den Vermerken oder Fußnoten zur Besoldungsgruppe mit einer Zulage ausgestattet sind. 3) Zahl der Stellen, die vor Berechnung der Stellenanteile nach § 5 StOGVO ausgesondert wurden; die angewandte Nummer des § 5 Abs. 1 StOGVO ist in den Erläuterungen zu Teil A des Stellenplans zu vermerken Bei Gemeinden, die Träger eines Krankenhauses sind, sind die Stellen der Beschäftigten des Krankenhauses in Teil A Abschnitt I, Teil B, C und D gesondert von den Stellen der übrigen Gemeindeverwaltung nachzuweisen. 7) Jedes Sondervermögen ist für sich aufzuführen. Aufteilung der Vorspalte jeweils wie zu Abschnit I. 8) Die Besoldungsgruppen des einfachen Dienstes, A5 und A 6 des mittleren Dienstes und A 9 und A 10 des gehobenen Dienstes können zusammengefasst werden. 9) Auf den Abschnitt II. im Teil D kann verzichtet werden, wenn die Kopfspalten für die angestellten und Arbeiter in den Abschnitt I. aufgenommen werden. 10) Die Tarifgruppen VIII bis X und die Lohngruppen können je zusammengefasst werden. 4) Zahl der Stellen, für die auf Grund der auf § 26 Abs. 4 Nr. 2 BBesG beruhenden Rechtsverordnungen ein Sonderschlüssel angewandt wird; die entsprechenen Stellen des höheren Dienstes (§ 6 Abs. 4 Satz 3 StOGVO) sind in den Erlätuerungen anzugeben. 5) Einzusetzen ist das Vorjahr. 6) Die Höhe der mit einer Stelle verbundenen Aufwandsentschädigung ist anzugeben, sofern die Aufwandsentschädigung nicht sondergesetzlich geregel ist 342 A n la g e 5 (z u § 1 A b s. 3 N r. 3 G e m H V O ) V o ra u ss ic h tl ic h e E n tw ic k lu n g d e r Li q u id it ä t V o rj a h r 2 0 2 4 E U R 2 0 2 5 E U R 2 0 2 6 E U R 2 0 2 7 E U R 2 0 2 8 E U R 2 0 2 9 E U R 1 2 3 4 5 6 1 7 0 9 .7 4 0 € 2 a + 2 b + 2 c + 3 a - 3 b - 4 = 7 0 9 .7 4 0 € 3 0 0 .0 0 0 € 2 .4 3 2 .2 5 0 € 2 .3 7 3 .6 5 0 € 1 .3 4 5 .7 0 0 € 3 4 0 .3 5 0 € 5 - 6 + 7 + 8 + /- - 4 5 9 .7 4 0 € 2 .1 3 2 .2 5 0 € - 5 8 .6 0 0 € - 1 .0 2 7 .9 5 0 € - 1 .0 0 5 .3 5 0 € 4 4 3 .5 5 0 € 9 = 3 0 0 .0 0 0 € 2 .4 3 2 .2 5 0 € 2 .3 7 3 .6 5 0 € 1 .3 4 5 .7 0 0 € 3 4 0 .3 5 0 € 7 8 3 .9 0 0 € 1 0 - - € - € - € - € - € - € 1 1 - - € - € - € - € - € - € 1 2 = 3 0 0 .0 0 0 € 2 .4 3 2 .2 5 0 € 2 .3 7 3 .6 5 0 € 1 .3 4 5 .7 0 0 € 3 4 0 .3 5 0 € 7 8 3 .9 0 0 € 1 3 2 1 4 .7 8 0 € 2 9 0 .0 0 0 € 3 0 0 .0 0 0 € 3 0 0 .0 0 0 € 3 0 0 .0 0 0 € 3 0 0 .0 0 0 € 1 ) Ze ile n u n te rh al b Z e ile 1 0 k ö n n e n b e d ar fs ge re ch t an ge p as st w e rd e n . 2 ) A u s d e r Fi n an zr e ch n u n g (§ 5 0 N r. 4 2 G e m H V O ) d e s V o rj ah re s . B e i e rs tm al ig e r A u fs te llu n g d e s H au sh al ts n ac h d e m N K H R d ü rf e n d ie Z e ile n 1 , 2 a u n d 2 b in e in e r Ze ile z u sa m m e n ge fa ss t w e rd e n . 3 ) B e i e rs tm al ig e r A u fs te llu n g d e s H au sh al ts n ac h d e r d e m N K H R d ü rf e n d ie Z e ile n 1 , 2 a u n d 2 b in e in e r Ze ile z u sa m m e n ge fa ss t w e rd e n . 4 ) A u fn ah m e v . K as se n kr e d it e n f ü h rt z u r V e rä n d e ru n g d e s Za h lu n gs m it te lb e st an d s. K as se n kr e d it e s in d n u r zu r ku rz fr is ti ge n L iq u id it ät sü b e rb rü ck u n g e rl au b t u . m ü ss e n z e it n ah z u rü ck b e za h lt w e rd e n , d ah e r is t d e r W e rt a n K as se n kr e d it e n h ie r zu b e rü ck si ch ti ge n . 5 ) D ie K re d it e rm äc h ti gu n g gi lt w e it e r, b is d ie H au sh al ts sa tz u n g fü r d as ü b e rn äc h st e J ah r e rl as se n is t (v gl . § 8 7 A b s. 3 G e m O ). 6 ) So fe rn v e rf ü gb ar s o lle n in S p al te 1 , s ta tt d e r ve ra n sc h la gt e n Ä n d e ru n g d e s Fi n an zi e ru n gs m it te lb e st an d s, a kt u e lle P ro gn o se w e rt e a u fg e n o m m e n w e rd e n . 7 ) H ie ru n te r kö n n e n z .B . a u ch R ü ck st e llu n ge n f al le n . 8 ) A u f d e n D ru ck d e r Sp al te k an n im H au sh al ts p la n v e rz ic h te t w e rd e n . F in a n zp la n w e rt e s in d n o ch n ic h t b is i n s D e ta il f e st g e le g t. I m F in a n zp la n u n g sz e it ra u m s in d 3 ,4 M io . € D a rl e h e n z u r Li q u id it ä ts v e rb e ss e ru n g v o rg e se h e n ve ra n sc h la gt e Ä n d e ru n g d e s Fi n an zi e ru n gs m it te lb e st an d s (§ 3 N r. 3 6 G e m H V O ) 6 ) v o ra u ss ic h tl ic h e l iq u id e E ig e n m it te l zu m J a h re se n d e n ac h ri ch tl ic h : vo ra u ss ic h tl ic h e M in d e st liq u id it ät ( § 2 2 A b s. 2 G e m H V O ) d av o n : fü r zw e ck ge b u n d e n e R ü ck la ge n g e b u n d e n fü r so n st ig e b e st im m te Z w e ck e g e b u n d e n 7 ) v o ra u ss . li q u id e E ig e n m it te l zu m J a h re se n d e o h n e g e b u n d e n e M it te l V e rb in d lic h ke it e n a u s Li q u id it ät sb e zi e h u n ge n z u v e rb u n d e n e n U n te rn e h m e n , B e te ili gu n ge n u n d S o n d e rv e rm ö ge n li q u id e E ig e n m it te l zu m J a h re sb e g in n A u sz ah lu n ge n a u fg ru n d v o n ü b e rt ra ge n e n E rm äc h ti gu n ge n d e r V o rv o rj ah re E in za h lu n ge n a u s n ic h t in A n sp ru ch g e n o m m e n e n K re d it e rm äc h ti gu n ge n fü r In ve st it io n e n u n d In ve st it io n sf ö rd e rm aß n ah m e n a u s V o rv o rj ah r 5 ) E in za h lu n ge n a u s ü b e rt ra g. E rm äc h ti gu n ge n f ü r In v. -Z u w e n d u n ge n , - B e it rä ge u n d ä h n l. E n tg . f ü r In v. -T ät ig ke it a u s V o rv o rj ah re n ( § 2 1 A b s. 1 , § 3 N r. 1 8 , 1 9 G e m H V O ) Za h lu n gs m it te lb e st an d z u m J ah re sb e gi n n 2 ) So n st ig e E in la ge n a u s K as se n m it te ln z u m J ah re sb e gi n n 3 ) In ve st m e n tz e rt if ik at e , K ap it al m ar kt p ap ie re , G e ld m ar kt p ap ie re u n d s o n st ig e W e rt p ap ie re Fo rd e ru n ge n a u s Li q u id it ät sb e zi e h u n ge n z u v e rb u n d e n e n U n te rn e h m e n , B e te ili gu n ge n u n d S o n d e rv e rm ö ge n B e st an d a n K as se n kr e d it e n z u m J ah re sb e gi n n 4 ) N r. E in za h lu n g s- u n d A u sz a h lu n g sa rt e n 1 ) F in a n zh a u sh a lt F in a n zp la n u n g 343 Übersicht über den Stand der Schulden und Schuldendienst Anlage 2 (§ 1 Abs. 3 Nr. 5, § 61 Nr. 38 GemHVO) 344 voraussichtlicher Stand zu Beginn des Haushaltsjahres 2025 voraussichtlicher Stand zum Ende des Haushaltsjahres 2025 Mehr (+) Weniger (-) in Euro 1.1 Anleihen 1.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 1.2.1 Bund 1.2.2 Land 1.2.3 Gemeinden und Gemeindeverbände 1.2.4 Zweckverbände und dergleichen 1.2.5 Kreditinstitute Stand bisher 2.816.024,87 2.689.436,68 -126.588,19 Neuaufnahme 2025 1.000.000 € 0,00 976.588,19 976.588,19 1.2.6 sonstige Bereiche 1) 1.3 Kassenkredite 1.4. Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften 0,00 0,00 0,00 1. Voraussichtliche Gesamtschulden Kernhaushalt 2.816.024,87 3.666.024,87 850.000,00 Nachrichtlich: 2. Schulden der Sondervermögen mit Sonderrechnung aus Krediten 2.2.1 EB Wasserversorgung 1.027.750,00 1.337.150,00 309.400,00 davon Darlehen an Eigenbetriebe 1.027.750,00 997.150,00 -30.600,00 davon externe Darlehen 0,00 340.000,00 340.000,00 2.3.1 Kassenkredite 2.2.2 EB Abwasserbeseitigung 2.889.850,00 3.763.250,00 873.400,00 davon Darlehen an Eigenbetriebe 2.889.850,00 2.803.250,00 -86.600,00 davon externe Darlehen 0,00 960.000,00 960.000,00 2.3.2 Kassenkredite 2. Voraussichtliche Gesamtschulden Sondervermögen mit Sonderrechnung 3.917.600,00 5.100.400,00 1.182.800,00 3.1 Anleihen 0,00 0,00 0,00 3.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 6.733.624,87 8.766.424,87 2.032.800,00 3.3 Kassenkredite 0,00 0,00 0,00 3.4 Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften 0,00 0,00 0,00 Zwischensumme 3.1 + 3.2 + 3.3. + 3.4 6.733.624,87 8.766.424,87 2.032.800,00 abzüglich Schulden zwischen Kernhaushalt und Sondervermögen mit Sonderrechnung 3.917.600,00 5.100.400,00 1.182.800,00 3. Konsolidierte Gesamtschulden 2.816.024,87 3.666.024,87 850.000,00 2) einschl. Sonderrechnungen nach § 59 GemHVO 3) nicht verbindlich für Gemeinden, die für das Jahr einen Gesamtabschluss aufstellen Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Schulden (einschließlich Kassenkredite) im Jahr 2025 Art der Schulden in Euro Schulden der Sondervermögen mit Sonderrechnung (Angaben jeweils für einzelne Sondervermögen) 2) Gesamtschulden von Kernhaushalt und Sondervermögen mit Sonderrechnung 2) 3) 1) Entspricht den Bereichen "Gesetzliche Sozialversicherung", "Verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen", "Sonstige öffentliche Sonderrechnungen", "Sonstiger inländischer Bereich" und 345 K re d it ü b e rs ic h t/ S c h u ld e n ü b e rs ic h t G e m e in d e B a in d t m it S o n d e rv e rm ö g e n 2 0 2 5 N r. K o n to -N r. / D a rl e h e n s -N r. B a n k K o n to S c h u ld e n s ta n d z u m 3 1 .1 2 .2 0 2 4 Z in s s a tz T il g u n g 2 0 2 5 Z in s 2 0 2 5 S c h u ld e n s ta n d z u m 3 1 .1 2 .2 0 2 5 Z in s a n p a s s u n g 1 e x t. D a rl e h e n s a u fn . 3 ,0 M io . € K S K K o n to : 6 0 0 1 4 9 7 4 2 .8 1 6 .0 2 4 ,8 7 2 ,8 5 % 1 2 6 .5 8 8 ,1 9 7 8 .9 1 1 ,8 1 2 .6 8 9 .4 3 6 ,6 8 2 e x t. D a rl e h e n s a u fn . 2 0 2 5 1 M io . € N N 0 ,0 0 N N 2 3 .4 1 1 ,8 1 4 1 .0 8 8 ,1 9 9 7 6 .5 8 8 ,1 9 E n d s u m m e 2 .8 1 6 .0 2 4 ,8 7 1 5 0 .0 0 0 ,0 0 1 2 0 .0 0 0 ,0 0 3 .6 6 6 .0 2 4 ,8 7 E B W a s s e rv e rs o rg u n g 6 1 2 0 1 e x t. D a rl e h e n s a u fn . N N 0 ,0 0 N N 1 0 .0 0 0 ,0 0 1 5 .0 0 0 ,0 0 3 4 0 .0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 1 0 .0 0 0 ,0 0 1 5 .0 0 0 ,0 0 3 4 0 .0 0 0 ,0 0 A u s le ih u n g e n v o n d e r G e m e in d e 3 T rä g e rd a rl e h e n v o n G e m e in d e 4 7 .9 5 0 ,0 0 3 ,6 0 % 1 .8 0 0 ,0 0 1 .7 0 1 ,9 0 4 6 .1 5 0 ,0 0 B e s c h lu s s v o m 2 4 .0 1 .2 0 2 3 Z in s a n p . 3 0 .0 9 .2 0 2 3 : 3 ,6 % 6 1 2 0 2 3 1 2 3 3 4 T rä g e rd a rl e h e n v o n G e m e in d e 1 1 1 .0 5 0 ,0 0 3 ,6 0 % 3 .8 0 0 ,0 0 4 .0 8 3 ,3 0 1 0 7 .2 5 0 ,0 0 B e s c h lu s s v o m 2 4 .0 1 .2 0 2 3 Z in s a n p . 3 0 .0 9 .2 0 2 3 : 3 ,6 % 6 1 2 0 2 3 1 2 3 4 5 T rä g e rd a rl e h e n v o n G e m e in d e 1 5 3 .7 5 0 ,0 0 3 ,6 0 % 5 .0 0 0 ,0 0 5 .4 6 7 ,5 0 1 4 8 .7 5 0 ,0 0 B e s c h lu s s v o m 2 4 .0 1 .2 0 2 3 Z in s a n p . 3 0 .0 9 .2 0 2 3 : 3 ,6 % 6 1 2 0 2 3 1 2 3 5 6 T rä g e rd a rl e h e n v o n G e m e in d e 1 2 6 .5 6 2 ,5 0 3 ,6 0 % 3 .7 5 0 ,0 0 4 .5 0 5 ,6 3 1 2 2 .8 1 2 ,5 0 B e s c h lu s s v o m 2 4 .0 1 .2 0 2 3 Z in s a n p . 3 0 .0 9 .2 0 2 3 : 3 ,6 % 6 1 2 0 2 3 1 2 3 6 7 T rä g e rd a rl e h e n v o n G e m e in d e 2 6 0 .6 2 5 ,0 0 4 ,2 5 % 7 .5 0 0 ,0 0 1 0 .9 5 7 ,0 4 2 5 3 .1 2 5 ,0 0 B e s c h lu s s v o m 0 1 .0 8 .2 0 2 3 Z in s a n p . 3 0 .0 9 .2 0 2 4 4 ,2 5 % 6 1 2 0 2 3 1 2 3 7 8 T rä g e rd a rl e h e n v o n G e m e in d e 1 7 8 .7 5 0 ,0 0 3 ,0 0 % 5 .0 0 0 ,0 0 2 .8 0 0 ,0 0 1 7 3 .7 5 0 ,0 0 B e s c h lu s s v o m 0 4 .0 8 .2 0 2 0 Z in s a n p . 3 0 .0 9 .2 0 2 5 B e s c h l. 1 ,0 % 6 1 2 0 2 3 1 2 3 8 9 T rä g e rd a rl e h e n v o n G e m e in d e 1 4 9 .0 6 2 ,5 0 3 ,8 0 % 3 .7 5 0 ,0 0 5 .6 1 0 ,9 4 1 4 5 .3 1 2 ,5 0 B e s c h lu s s v o m 1 6 .0 7 .2 0 2 4 Z in s a n p . 3 0 .0 9 .2 0 2 9 3 ,8 0 % 6 1 2 0 2 3 1 2 3 9 E n d s u m m e 1 .0 2 7 .7 5 0 ,0 0 4 0 .6 0 0 ,0 0 5 0 .1 2 6 ,3 1 1 .3 3 7 .1 5 0 ,0 0 G e m e in d e B a in d t 2 0 2 4 k e in e w e it e re n D a rl e h e n v o rg e s e h e n . K re d it e rm ä c h ti g u n g a u s V o rj a h re n s o ll n ic h t A u fn a h m e 2 0 2 5 n a c h B a u fo rt s c h ri tt 1 ,0 M io . € (1 ,0 M io . € K re d it e rm ä c h ti g u n g ) A u fn a h m e n 2 0 2 5 /2 0 2 6 3 5 0 .0 0 0 € b z w . 4 0 0 .0 0 0 € , j e n a c h I n v e s ti ti o n s fo rt s c h ri tt 346 N r. K o n to -N r. / D a rl e h e n s -N r. B a n k S c h u ld e n s ta n d z u m 3 1 .1 2 .2 0 2 4 Z in s s a tz T il g u n g 2 0 2 5 Z in s 2 0 2 5 S c h u ld e n s ta n d z u m 3 1 .1 2 .2 0 2 5 Z in s a n p a s s u n g E B A b w a s s e rb e s e it ig u n g 6 1 2 0 1 e x t. D a rl e h e n s a u fn . 1 .0 0 0 .0 0 0 € N N 0 ,0 0 N N 4 0 .0 0 0 ,0 0 2 2 .5 0 0 ,0 0 9 6 0 .0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 4 0 .0 0 0 ,0 0 2 2 .5 0 0 ,0 0 9 6 0 .0 0 0 ,0 0 1 T rä g e rd a rl e h e n v o n G e m e in d e 2 8 5 .0 0 0 ,0 0 3 ,6 0 % 2 0 .0 0 0 ,0 0 9 .9 9 0 ,0 0 2 6 5 .0 0 0 ,0 0 B e s c h lu s s v o m 2 4 .0 1 .2 0 2 3 Z in s a n p . 3 0 .0 9 .2 0 2 3 : 3 ,6 % 6 1 2 0 2 3 1 2 3 1 2 T rä g e rd a rl e h e n v o n G e m e in d e 3 3 0 .0 0 0 ,0 0 3 ,6 0 % 1 0 .0 0 0 ,0 0 1 1 .7 4 5 ,0 0 3 2 0 .0 0 0 ,0 0 B e s c h lu s s v o m 2 4 .0 1 .2 0 2 3 Z in s a n p . 3 0 .0 9 .2 0 2 3 : 3 ,6 % 6 1 2 0 2 3 1 2 3 2 3 T rä g e rd a rl e h e n v o n G e m e in d e 3 2 6 .0 0 0 ,0 0 3 ,6 0 % 1 2 .0 0 0 ,0 0 1 1 .8 9 8 ,0 0 3 1 4 .0 0 0 ,0 0 B e s c h lu s s v o m 2 4 .0 1 .2 0 2 3 Z in s a n p . 3 0 .0 9 .2 0 2 3 : . 3 ,6 % 6 1 2 0 2 3 1 2 3 3 4 T rä g e rd a rl e h e n v o n G e m e in d e 1 5 1 .0 0 0 ,0 0 3 ,6 0 % 4 .0 0 0 ,0 0 5 .3 8 2 ,0 0 1 4 7 .0 0 0 ,0 0 B e s c h lu s s v o m 2 4 .0 1 .2 0 2 3 Z in s a n p . 3 0 .0 9 .2 0 2 3 : 3 ,6 % 6 1 2 0 2 3 1 2 3 4 5 T rä g e rd a rl e h e n v o n G e m e in d e 1 9 8 .7 5 0 ,0 0 3 ,6 0 % 5 .0 0 0 ,0 0 7 .0 8 7 ,5 0 1 9 3 .7 5 0 ,0 0 B e s c h lu s s v o m 2 4 .0 1 .2 0 2 3 Z in s a n p . 3 0 .0 9 .2 0 2 3 : 3 ,6 % 6 1 2 0 2 3 1 2 3 5 6 T rä g e rd a rl e h e n v o n G e m e in d e 3 5 0 .0 0 0 ,0 0 3 ,6 0 % 8 .0 0 0 ,0 0 1 2 .4 9 2 ,0 0 3 4 2 .0 0 0 ,0 0 B e s c h lu s s v o m 2 4 .0 1 .2 0 2 3 Z in s a n p . 3 0 .0 9 .2 0 2 3 : 3 ,6 % 6 1 2 0 2 3 1 2 3 6 7 T rä g e rd a rl e h e n v o n G e m e in d e 6 2 6 .5 0 0 ,0 0 4 ,2 5 % 1 4 .0 0 0 ,0 0 2 6 .4 0 3 ,1 3 6 1 2 .5 0 0 ,0 0 B e s c h lu s s v o m 0 1 .0 8 .2 0 2 3 Z in s a n p . 3 0 .0 9 .2 0 2 4 d a v o r 1 ,0 % , a b 3 0 .0 9 . 4 ,2 5 % 6 1 2 0 2 3 1 2 3 7 8 T rä g e rd a rl e h e n v o n G e m e in d e 2 7 4 .5 0 0 ,0 0 3 ,0 0 % 6 .0 0 0 ,0 0 5 .0 0 0 ,0 0 2 6 8 .5 0 0 ,0 0 B e s c h lu s s v o m 0 4 .0 8 .2 0 2 0 Z in s a n p . 3 0 .0 9 .2 0 2 5 B e s c h l. 1 ,0 % 6 1 2 0 2 3 1 2 3 8 9 T rä g e rd a rl e h e n v o n G e m e in d e 3 4 8 .1 0 0 ,0 0 3 ,8 0 % 7 .6 0 0 ,0 0 1 3 .1 1 9 ,5 0 3 4 0 .5 0 0 ,0 0 B e s c h lu s s v o m 1 6 .0 7 .2 0 2 4 Z in s a n p . 3 0 .0 9 .2 0 2 9 B e s c h l. 3 ,8 % 6 1 2 0 2 3 1 2 3 9 E n d s u m m e 2 .8 8 9 .8 5 0 ,0 0 1 2 6 .6 0 0 ,0 0 1 2 5 .6 1 7 ,1 3 3 .7 6 3 .2 5 0 ,0 0 n a c h ri c h tl ic h T rä g e rd a rl e h e n a n Z w e c k v e rb a n d W a s s e rv e rs o rg u n g 6 1 2 0 1 T rä g e rd a rl e h e n v o n G e m e in d e 1 0 5 .0 0 0 ,0 0 4 ,2 5 % 3 .0 0 0 ,0 0 4 .4 1 4 ,6 9 1 0 2 .0 0 0 ,0 0 B e s c h lu s s v o m 0 1 .0 8 .2 0 2 3 Z in s a n p . 3 0 .1 2 .2 0 2 3 B e s c h l. 4 ,2 5 % 1 6 9 1 5 2 2 0 2 4 0 2 .5 0 0 ,0 0 4 ,2 5 % 1 1 .5 0 0 ,0 0 2 6 .4 0 3 ,1 3 3 9 1 .0 0 0 ,0 0 B e s c h lu s s v o m 0 1 .0 8 .2 0 2 3 Z in s a n p . 3 0 .1 2 .2 0 2 4 B e s c h l. a b 2 0 2 5 4 ,2 5 % 1 3 1 5 2 0 0 0 5 0 7 .5 0 0 ,0 0 1 4 .5 0 0 ,0 0 3 0 .8 1 7 ,8 2 4 9 3 .0 0 0 ,0 0 T rä g e rd a rl e h e n v o n G e m e in d e A u fn a h m e n 2 0 2 5 /2 0 2 6 - 1 .0 0 0 .0 0 0 € b z w . 1 .0 0 0 .0 0 0 € , j e n a c h I n v e s ti ti o n s fo rt s c h ri tt 347 voraussichtlicher Stand zu Beginn des Haushaltsjahres 2026 voraussichtlicher Stand zum Ende des Haushaltsjahres 2026 Mehr (+) Weniger (-) in Euro 1.1 Anleihen 1.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 1.2.1 Bund 1.2.2 Land 1.2.3 Gemeinden und Gemeindeverbände 1.2.4 Zweckverbände und dergleichen 1.2.5 Kreditinstitute 3.666.024,87 3.491.024,87 -175.000,00 Neuaufnahme 2026 0,00 925.000,00 925.000,00 1.2.6 sonstige Bereiche 1) 1.3 Kassenkredite 1.4. Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften 0,00 0,00 0,00 1. Voraussichtliche Gesamtschulden Kernhaushalt 3.666.024,87 4.416.024,87 750.000,00 Nachrichtlich: 2. Schulden der Sondervermögen mit Sonderrechnung aus Krediten 2.2.1 EB Wasserversorgung 1.337.150,00 2.208.687,50 871.537,50 davon Darlehen an Eigenbetriebe 997.150,00 1.493.687,50 496.537,50 davon externe Darlehen 340.000,00 715.000,00 375.000,00 2.3.1 Kassenkredite 0,00 0,00 0,00 2.2.2 EB Abwasserbeseitigung 3.763.250,00 4.636.650,00 873.400,00 davon Darlehen an Eigenbetriebe 2.803.250,00 2.716.650,00 -86.600,00 davon externe Darlehen 960.000,00 1.920.000,00 960.000,00 2.3.2 Kassenkredite 0,00 0,00 0,00 2. Voraussichtliche Gesamtschulden Sondervermögen mit Sonderrechnung 5.100.400,00 6.845.337,50 1.744.937,50 3.1 Anleihen 0,00 0,00 0,00 3.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 8.766.424,87 11.261.362,37 2.494.937,50 3.3 Kassenkredite 0,00 0,00 0,00 3.4 Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften 0,00 0,00 0,00 Zwischensumme 3.1 + 3.2 + 3.3. + 3.4 8.766.424,87 11.261.362,37 2.494.937,50 abzüglich Schulden zwischen Kernhaushalt und Sondervermögen mit Sonderrechnung 5.100.400,00 6.845.337,50 1.744.937,50 3. Konsolidierte Gesamtschulden 3.666.024,87 4.416.024,87 750.000,00 2) einschl. Sonderrechnungen nach § 59 GemHVO 3) nicht verbindlich für Gemeinden, die für das Jahr einen Gesamtabschluss aufstellen Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Schulden (einschließlich Kassenkredite) im Jahr 2026 Art der Schulden in Euro Schulden der Sondervermögen mit Sonderrechnung (Angaben jeweils für einzelne Sondervermögen) 2) Gesamtschulden von Kernhaushalt und Sondervermögen mit Sonderrechnung 2) 3) 1) Entspricht den Bereichen "Gesetzliche Sozialversicherung", "Verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen", "Sonstige öffentliche Sonderrechnungen", "Sonstiger inländischer Bereich" und 348 K re d it ü b e rs ic h t/ S c h u ld e n ü b e rs ic h t G e m e in d e B a in d t m it S o n d e rv e rm ö g e n 2 0 2 6 N r. K o n to -N r. / D a rl e h e n s -N r. B a n k K o n to S c h u ld e n s ta n d z u m 3 1 .1 2 .2 0 2 5 Z in s s a tz T il g u n g 2 0 2 6 Z in s 2 0 2 6 S c h u ld e n s ta n d z u m 3 1 .1 2 .2 0 2 6 Z in s a n p a s s u n g A n n u it ä t 2 0 5 .5 0 0 € 2 ,8 5 % b is 3 0 .0 6 .2 0 3 3 1 e x t. D a rl e h e n s a u fn . 3 ,0 M io . € K S K K o n to : 6 0 0 1 4 9 7 4 3 .6 6 6 .0 2 4 ,8 7 2 ,8 5 % 1 7 5 .0 0 0 ,0 0 7 8 .9 1 1 ,8 1 3 .4 9 1 .0 2 4 ,8 7 2 e x t. D a rl e h e n s a u fn . 2 0 2 6 1 , 0 M io . € N N 0 ,0 0 N N 7 5 .0 0 0 ,0 0 7 1 .0 8 8 ,1 9 9 2 5 .0 0 0 ,0 0 E n d s u m m e 3 .6 6 6 .0 2 4 ,8 7 2 5 0 .0 0 0 ,0 0 1 5 0 .0 0 0 ,0 0 4 .4 1 6 .0 2 4 ,8 7 E B W a s s e rv e rs o rg u n g 6 1 2 0 1 e x t. D a rl e h e n s a u fn . N N 3 4 0 .0 0 0 ,0 0 N N 2 5 .0 0 0 ,0 0 2 0 .0 0 0 ,0 0 7 1 5 .0 0 0 ,0 0 3 4 0 .0 0 0 ,0 0 2 5 .0 0 0 ,0 0 2 0 .0 0 0 ,0 0 7 1 5 .0 0 0 ,0 0 A u s le ih u n g e n v o n d e r G e m e in d e 3 T rä g e rd a rl e h e n v o n G e m e in d e 4 6 .1 5 0 ,0 0 3 ,6 0 % 1 .8 0 0 ,0 0 1 .6 3 7 ,1 0 4 4 .3 5 0 ,0 0 B e s c h lu s s v o m 2 4 .0 1 .2 0 2 3 Z in s a n p . 3 0 .0 9 .2 0 2 3 : 3 ,6 % 6 1 2 0 2 3 1 2 3 3 4 T rä g e rd a rl e h e n v o n G e m e in d e 1 0 7 .2 5 0 ,0 0 3 ,6 0 % 3 .8 0 0 ,0 0 3 .9 4 6 ,5 0 1 0 3 .4 5 0 ,0 0 B e s c h lu s s v o m 2 4 .0 1 .2 0 2 3 Z in s a n p . 3 0 .0 9 .2 0 2 3 : 3 ,6 % 6 1 2 0 2 3 1 2 3 4 5 T rä g e rd a rl e h e n v o n G e m e in d e 1 4 8 .7 5 0 ,0 0 3 ,6 0 % 5 .0 0 0 ,0 0 5 .2 8 7 ,5 0 1 4 3 .7 5 0 ,0 0 B e s c h lu s s v o m 2 4 .0 1 .2 0 2 3 Z in s a n p . 3 0 .0 9 .2 0 2 3 : 3 ,6 % 6 1 2 0 2 3 1 2 3 5 6 T rä g e rd a rl e h e n v o n G e m e in d e 1 2 2 .8 1 2 ,5 0 3 ,6 0 % 3 .7 5 0 ,0 0 4 .3 7 0 ,6 3 1 1 9 .0 6 2 ,5 0 B e s c h lu s s v o m 2 4 .0 1 .2 0 2 3 Z in s a n p . 3 0 .0 9 .2 0 2 3 : 3 ,6 % 6 1 2 0 2 3 1 2 3 6 7 T rä g e rd a rl e h e n v o n G e m e in d e 2 5 3 .1 2 5 ,0 0 4 ,2 5 % 7 .5 0 0 ,0 0 1 0 .6 3 8 ,2 8 2 4 5 .6 2 5 ,0 0 B e s c h lu s s v o m 0 1 .0 8 .2 0 2 3 Z in s a n p . 3 0 .0 9 .2 0 2 4 4 ,2 5 % 6 1 2 0 2 3 1 2 3 7 8 T rä g e rd a rl e h e n v o n G e m e in d e 1 7 3 .7 5 0 ,0 0 3 ,0 0 % 5 .0 0 0 ,0 0 6 .0 0 0 ,0 0 1 6 8 .7 5 0 ,0 0 B e s c h lu s s v o m 0 4 .0 8 .2 0 2 0 Z in s a n p . 3 0 .0 9 .2 0 2 5 B e s c h l. 1 ,0 % 6 1 2 0 2 3 1 2 3 8 9 T rä g e rd a rl e h e n v o n G e m e in d e 1 4 5 .3 1 2 ,5 0 3 ,8 0 % 3 .7 5 0 ,0 0 5 .4 6 8 ,4 4 1 4 1 .5 6 2 ,5 0 B e s c h lu s s v o m 1 6 .0 7 .2 0 2 4 Z in s a n p . 3 0 .0 9 .2 0 2 9 3 ,8 0 % 6 1 2 0 2 3 1 2 3 9 E n d s u m m e 1 .3 3 7 .1 5 0 ,0 0 5 5 .6 0 0 ,0 0 5 7 .3 4 8 ,4 5 1 .6 8 1 .5 5 0 ,0 0 G e m e in d e B a in d t A u fn a h m e 2 0 2 2 - 0 € , A u fn . 2 0 2 3 3 M io . € j e n a c h B a u fo rt s c h ri tt - K re d it e rm ä c h ti g u n g A u fn a h m e 2 0 2 6 j e n a c h B a u fo rt s c h ri tt 1 ,0 M io . € K re d it e rm ä c h ti g u n g A u fn a h m e n 2 0 2 5 /2 0 2 6 3 5 0 .0 0 0 € b z w . 4 0 0 .0 0 0 € , j e n a c h I n v e s ti ti o n s fo rt s c h ri tt 349 N r. K o n to -N r. / D a rl e h e n s -N r. B a n k S c h u ld e n s ta n d z u m 3 1 .1 2 .2 0 2 5 Z in s s a tz T il g u n g 2 0 2 6 Z in s 2 0 2 6 S c h u ld e n s ta n d z u m 3 1 .1 2 .2 0 2 6 Z in s a n p a s s u n g E B A b w a s s e rb e s e it ig u n g 6 1 2 0 1 e x t. D a rl e h e n s a u fn . 2 0 2 6 1 M io . € N N 9 6 0 .0 0 0 ,0 0 N N 8 0 .0 0 0 ,0 0 3 0 .0 0 0 ,0 0 1 .8 8 0 .0 0 0 ,0 0 9 6 0 .0 0 0 ,0 0 8 0 .0 0 0 ,0 0 3 0 .0 0 0 ,0 0 1 .8 8 0 .0 0 0 ,0 0 1 T rä g e rd a rl e h e n v o n G e m e in d e 2 6 5 .0 0 0 ,0 0 3 ,6 0 % 2 0 .0 0 0 ,0 0 9 .2 7 0 ,0 0 2 4 5 .0 0 0 ,0 0 B e s c h lu s s v o m 2 4 .0 1 .2 0 2 3 Z in s a n p . 3 0 .0 9 .2 0 2 3 : 3 ,6 % 6 1 2 0 2 3 1 2 3 1 2 T rä g e rd a rl e h e n v o n G e m e in d e 3 2 0 .0 0 0 ,0 0 3 ,6 0 % 1 0 .0 0 0 ,0 0 1 1 .3 8 5 ,0 0 3 1 0 .0 0 0 ,0 0 B e s c h lu s s v o m 2 4 .0 1 .2 0 2 3 Z in s a n p . 3 0 .0 9 .2 0 2 3 : 3 ,6 % 6 1 2 0 2 3 1 2 3 2 3 T rä g e rd a rl e h e n v o n G e m e in d e 3 1 4 .0 0 0 ,0 0 3 ,6 0 % 1 2 .0 0 0 ,0 0 1 1 .4 6 6 ,0 0 3 0 2 .0 0 0 ,0 0 B e s c h lu s s v o m 2 4 .0 1 .2 0 2 3 Z in s a n p . 3 0 .0 9 .2 0 2 3 : . 3 ,6 % 6 1 2 0 2 3 1 2 3 3 4 T rä g e rd a rl e h e n v o n G e m e in d e 1 4 7 .0 0 0 ,0 0 3 ,6 0 % 4 .0 0 0 ,0 0 5 .2 3 8 ,0 0 1 4 3 .0 0 0 ,0 0 B e s c h lu s s v o m 2 4 .0 1 .2 0 2 3 Z in s a n p . 3 0 .0 9 .2 0 2 3 : 3 ,6 % 6 1 2 0 2 3 1 2 3 4 5 T rä g e rd a rl e h e n v o n G e m e in d e 1 9 3 .7 5 0 ,0 0 3 ,6 0 % 5 .0 0 0 ,0 0 6 .9 0 7 ,5 0 1 8 8 .7 5 0 ,0 0 B e s c h lu s s v o m 2 4 .0 1 .2 0 2 3 Z in s a n p . 3 0 .0 9 .2 0 2 3 : 3 ,6 % 6 1 2 0 2 3 1 2 3 5 6 T rä g e rd a rl e h e n v o n G e m e in d e 3 4 2 .0 0 0 ,0 0 3 ,6 0 % 8 .0 0 0 ,0 0 1 2 .2 0 4 ,0 0 3 3 4 .0 0 0 ,0 0 B e s c h lu s s v o m 2 4 .0 1 .2 0 2 3 Z in s a n p . 3 0 .0 9 .2 0 2 3 : 3 ,6 % 6 1 2 0 2 3 1 2 3 6 7 T rä g e rd a rl e h e n v o n G e m e in d e 6 1 2 .5 0 0 ,0 0 4 ,2 5 % 1 4 .0 0 0 ,0 0 2 5 .8 0 8 ,1 3 5 9 8 .5 0 0 ,0 0 B e s c h lu s s v o m 1 1 .0 9 .2 0 1 9 Z in s a n p . 3 0 .0 9 .2 0 2 4 d a v o r 1 ,0 % , a b 3 0 .0 9 . 4 ,2 5 % 6 1 2 0 2 3 1 2 3 7 8 T rä g e rd a rl e h e n v o n G e m e in d e 2 6 8 .5 0 0 ,0 0 3 ,0 0 % 6 .0 0 0 ,0 0 9 .1 0 0 ,0 0 2 6 2 .5 0 0 ,0 0 B e s c h lu s s v o m 0 4 .0 8 .2 0 2 0 Z in s a n p . 3 0 .0 9 .2 0 2 5 B e s c h l. 1 ,0 % 6 1 2 0 2 3 1 2 3 8 9 T rä g e rd a rl e h e n v o n G e m e in d e 3 4 0 .5 0 0 ,0 0 3 ,8 0 % 7 .6 0 0 ,0 0 1 2 .8 3 0 ,7 0 3 3 2 .9 0 0 ,0 0 B e s c h lu s s v o m 1 6 .0 7 .2 0 2 4 Z in s a n p . 3 0 .0 9 .2 0 2 9 B e s c h l. 3 ,8 % 6 1 2 0 2 3 1 2 3 9 E n d s u m m e 3 .7 6 3 .2 5 0 ,0 0 1 6 6 .6 0 0 ,0 0 1 3 4 .2 0 9 ,3 3 4 .5 9 6 .6 5 0 ,0 0 n a c h ri c h tl ic h T rä g e rd a rl e h e n a n Z w e c k v e rb a n d W a s s e rv e rs o rg u n g 6 1 2 0 1 T rä g e rd a rl e h e n v o n G e m e in d e 1 0 2 .0 0 0 ,0 0 4 ,2 5 % 3 .0 0 0 ,0 0 4 .2 8 7 ,1 9 9 9 .0 0 0 ,0 0 B e s c h lu s s v o m 0 1 .0 8 .2 0 2 3 Z in s a n p . 3 0 .1 2 .2 0 2 3 B e s c h l. 4 ,2 5 % 1 6 9 1 5 2 2 0 2 3 9 1 .0 0 0 ,0 0 4 ,2 5 % 1 1 .5 0 0 ,0 0 2 5 .8 0 8 ,1 3 3 7 9 .5 0 0 ,0 0 B e s c h lu s s v o m 0 1 .0 8 .2 0 2 3 Z in s a n p . 3 0 .1 2 .2 0 2 4 a b 2 0 2 5 4 ,2 5 % 1 3 1 5 2 0 0 0 4 9 3 .0 0 0 ,0 0 1 4 .5 0 0 ,0 0 3 0 .0 9 5 ,3 2 4 7 8 .5 0 0 ,0 0 T rä g e rd a rl e h e n v o n G e m e in d e A u fn a h m e n 2 0 2 5 /2 0 2 6 - 6 0 0 .0 0 0 € b z w . 8 5 0 .0 0 0 € , j e n a c h I n v e s ti ti o n s fo rt s c h ri tt 350 Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen voraussichtlich fällig werdenden Zahlungen Anlage 3 (§ 1 Abs. 3 Nr. 4 GemHVO) 351 Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen voraussichtlich fällig werdenden Auszahlungen 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 1Seite : 06.12.2024Datum: 08:45:43Uhrzeit: Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsplan Jahr 2 EUR 2026 3 EUR 2027 4 EUR 2028 5 EUR 2029 6 EUR 2030 ff. davon voraussichtlich fällige Auszahlungen 1 EUR 2025 500.000 0 0 0 0 500.000 2026 0 0 0 0 0 0 Summe: 0 0 0 0 500.000 600.000 500.000 1.000.000 500.000 *** Ende der Liste "Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen voraussichtlich fällig werdenden Auszahlungen" *** Nachrichtlich: im Finanzplan vorgesehene Kreditaufnahmen: 400.000 352 Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Rückstellungen Anlage 4 (§ 1 Abs. 3 Nr. 5, § 41 GemHVO) 353 voraussichtlicher Stand zu Beginn des Haushaltsjahres TEUR 1. Rückstellungen gemäß § 41 Abs. 1 GemHVO 0,00 1.1 Lohn- und Gehaltsrückstellungen 0,00 1.2 Unterhaltsvorschussrückstellungen 0,00 1.3 Stilllegungs- und Nachsorgerückstellungen für Abfalldeponien 0,00 1.4 Gebührenüberschussrückstellungen 0,00 1.5 Altlastensanierungsrückstellungen 0,00 1.6 Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus Bürgschaften und Gewährleistungen 0,00 2. Weitere Rückstellungen gemäß § 41 Abs. 2 GemHVO 250.000,00 u. a. Rückstellung für GPA-Prüfung, Kindergartenabschlusszahlungen, Digitalisierung und Breitband … Rückstellungen gesamt 250.000,00 Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Rückstellungen Art 354 Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Rücklagen Anlage 5 (§ 1 Abs. 3 Nr. 5 GemHVO) 355 Stand 31.12.2023 voraussichtlicher Stand zu Beginn des Haushaltsjahres 01.01.2025 voraussichtlicher Stand zum Ende des Haushaltsjahres 31.12.2025 1. Ergebnisrücklagen 1.1 Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses (Plan 2024: - 556.350 € Erg. Progn. 0 €, Abgang 2025: - 1.623.600 € ordentl. Ergebnis) 5.132.817 5.132.000,00 3.508.400,00 1.2 Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses (Plan 150.000 €, Erg. 0, außerordentl. Ergebnis 2025: 750.000 €) 8.661.078 8.661.000,00 9.411.000,00 2. Zweckgebundene Rücklagen 0,00 0,00 Rücklagen gesamt 13.793.896 13.793.000,00 12.919.400,00 Erläuterungen: Übersicht über den vor5ussichtlichen Stand der Rücklagen 2025 Art EUR Ergebnisrücklagen werden aus den geplanten Ergebnissen des Ergenishaushalts ermittelt. Sie nehmen die Überschüsse einzelner Haushaltsjahre auf und dienen in späteren Jahren zum Ausgeleich auftretender Defizite. Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses werden aus positiven ordentlichen Ergebnissen des Ergebnishaushalts gebildet. Nach derzeitiger Haushaltsplanung erfolgt im Planjahr ein Abbau aus der, aus dem Jahresabschluss 2025 vorhandenen ordentlichen Ergebnisrücklage. Die Darstellung erfolgt ohne Berücksichtigung von vorhandenen Ermächtigungsresten. Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses werden aus dem Sonderergebnis des Ergebnishaushalts gebildet. Da in das Sonderergebnis überwiegend nur schwer planbare Geschäftsvorfälle einfließen (v.a. Abgängen von Vermögensgegenständen aus dem Sachvermögen oder Veräußerungen von Vermögensgegenständen über dem Buchwert), enthält der Haushaltsplan kein positives oder negatives Sonderergebnis. Ein Solches kann erst im Rahmen des jeweiligen Jahresabschluss festgestellt werden. Neben den Ergebnisrücklagen können auf freiwilliger Basis zweckgebundene Rücklagen gebildet werden. Diese Rücklagen haben allerdings nichts mit der aus der kameralen Rechnungslegung bekannten Allgemeinen Rücklage zu tun. Sie bestehen insbesondere nicht zwingend aus vorhandenen liquiden Mitteln. Die zweckgebundenen Rücklagen schmälern vielmehr auf der Passivseite der Bilanz das Basiskapital und entziehen damit dem System des Haushaltsausgleich Kapital. Mittel, die in zweckgebundene Rücklagen eingestellt wurden, stehen somit nicht mehr für den allgemeinen Haushaltsausgleich zur Verfügung. Bei der Gemeinde Baindt ist derzeit die Bildung von zweckgebunden Rücklagen nicht vorgesehen. 356 voraussichtlicher Stand zu Beginn des Haushaltsjahres 01.01.2026 voraussichtlicher Stand zum Ende des Haushaltsjahres 31.12.2026 1. Ergebnisrücklagen 0,00 0,00 1.1 Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses (ordentl. Ergebnis 2026: -1.683.150 € Abgang) 3.508.400,00 1.825.250,00 1.2 Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses (Ergebnis 2026 außerordentl. Erträge 250.000 €) 9.411.000,00 9.661.000,00 2. Zweckgebundene Rücklagen 0,00 0,00 Rücklagen gesamt 12.919.400,00 11.486.250,00 Erläuterungen: Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Rücklagen 2026 Art EUR Ergebnisrücklagen werden aus den geplanten Ergebnissen des Ergenishaushalts ermittelt. Sie nehmen die Überschüsse einzelner Haushaltsjahre auf und dienen in späteren Jahren zum Ausgeleich auftretender Defizite. Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses werden aus positiven ordentlichen Ergebnissen des Ergebnishaushalts gebildet. Nach derzeitiger Haushaltsplanung erfolgt im Planjahr ein Abbau aus der, aus dem Jahresabschluss 2026 vorhandenen ordentlichen Ergebnisrücklage. Die Darstellung erfolgt ohne Berücksichtigung von vorhandenen Ermächtigungsresten. Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses werden aus dem Sonderergebnis des Ergebnishaushalts gebildet. Da in das Sonderergebnis überwiegend nur schwer planbare Geschäftsvorfälle einfließen (v.a. Abgängen von Vermögensgegenständen aus dem Sachvermögen oder Veräußerungen von Vermögensgegenständen über dem Buchwert), enthält der Haushaltsplan kein positives oder negatives Sonderergebnis. Ein Solches kann erst im Rahmen des jeweiligen Jahresabschluss festgestellt werden. Neben den Ergebnisrücklagen können auf freiwilliger Basis zweckgebundene Rücklagen gebildet werden. Diese Rücklagen haben allerdings nichts mit der aus der kameralen Rechnungslegung bekannten Allgemeinen Rücklage zu tun. Sie bestehen insbesondere nicht zwingend aus vorhandenen liquiden Mitteln. Die zweckgebundenen Rücklagen schmälern vielmehr auf der Passivseite der Bilanz das Basiskapital und entziehen damit dem System des Haushaltsausgleich Kapital. Mittel, die in zweckgebundene Rücklagen eingestellt wurden, stehen somit nicht mehr für den allgemeinen Haushaltsausgleich zur Verfügung. Bei der Gemeinde Baindt ist derzeit die Bildung von zweckgebunden Rücklagen nicht vorgesehen. 357 Berechnung der Finanzzuweisungen 2025 und 2026 358 1.1 Fortgeschriebene Wohnbevölkerung des Vorjahres (Stala 30.06.204) 5.330 Einw. (FAG §30 i.V.m. §143 GemO) 1.2 Zahl der anrechenbaren .23 Internatsschüler 13 .24 Summe .21 bis .23 .25. Hiervon 75. V. H. 9,75 Einw. 1.3 Summe 1.1 + 1.25 = E r g ä n z t e E i n w o h n e r z a h l 5.340 Einw. 1.4 Zuschlag nach § 34 a FAG *) - Einw. 1.5 Summe 1.3 + 1.4 = E r h ö h t e E i n w o h n e r z a h l 5.340 Einw. 1.6 Sondersatz für .61 stationierte Wehrpflichtige der Bundeswehr und kasernierte Soldaten der Stationierungsstreitkräfte - .62 Polizeibeamte in Gemeinschaftsunterkünften - .63 Studenten an einer Hochschule (Haupthörer) und Studierende an einer Berufsakademie - = - II. Steuerkraftmesszahl Grundsteuer A 2.1 I s t - A u f k o m m e n im 37.185 zweitvorangegangen Jahr 2023 .11 Hebesätze (2023) 370 v. H. .12 Grundbeträge (2023) 10.050 .13 Anrechnungssätze §6 I FAG 195 v. H. .14 A n r e c h n u n g s b e t r ä g e 4) 19.597 2.2 Summe Anrechnungsbeträge Grundsteuer A und B und Gewerbesteuer 2.470.135 € 2.3 G e w e r b e s t e u e r - U m l a g e für 2023 (-rot) 261.315 € ((2.762.481,93) : 370) 2.4 Schlüsselzahl 0,0004713 Gemeindeanteil Ust x 80 % 222.414 € Familienlastenausgleich x 0,0004713 281.377 € Gemeindeanteil ESt. x 0,0004713 3.402.921,00 € € 2.5 Steuerkraftmesszahl (2.2 - 2.3) + 2.4 6.115.532 € - Steuerkraftmesszahl je Einwohner 1.145,23 3.1 Einwohnerzahl 5.340x 1.765 € = 9.425.100 € 185 v. H. 290 v. H. 285.350 2.165.188 278.018,00 € 603.295.466,00 € 7.296.144.095,00 € III. Bedarfsmesszahl und Sockelgarantie 154.243 746.616 Zuweisungen und Umlagen 2025 I. Einwohnerzahl Grundsteuer B Gewerbesteuer nach Ertrag und Kapital 694.094 2.762.482 450 v. H. 370 v. H. 359 Zuweisungen und Umlagen 2025 3.2 Z u s c h l a g f ü r S o l d a t e n usw. nach 1.6 = - € 3.3 Summe der Bedarfsmesszahl A 9.425.100 € 3. 4 Bedarfsmesszahl B (§ 7 Abs. 4 FAG) Flächenfaktor Fläche (in qm) 23.055.005,00 Erhöhte Einwohnerzahl 5.284,00 Flächenfaktor 4.363,17 Kopfbetrag B 85,80 Summe Bedarfsmesszahl B 85,80 x 5.284 453.367,20 Bedarfsmesszahl gesamt 9.878.467 3.5 S o c k e l: 60 v. H. von 3.3 = 5.927.080 € .42 Steuerkraftmesszahl (2.5) = 6.115.532 € 64,89% .43 U n t e r s c h i e d s b e t r a g (.41 - .42) = -188.452 € 4.1 Nach der mangelnden Steuerkraft 70 v. H. der Schlüsselzahl (3.3 - 2.5) 3.762.935 = 2.622.766 € 4.2 M e h r z u w e i s u n g (Sockelgarantie) v. H. des Unterscheidsbetrages (3.43) = - € 4.3 Summe der Schlüsselzuweisungen §5 FAG 2.622.766 € 5. unter 75 x 125 v. H. = 75 bis 85 x 115 v. H. = 85 bis 95 x 105 v. H. = 95 bis 105 x 100 v. H. = 105 bis 115 x 95 v: H. = 115 bis 125 x 85 v. H. = 125 und mehr x 75 v. H. = x 138,00 € = 773.766,00 € 7.1 Steuerkraftmesszahl nach 2.5 € 7.2 Schlüsselzuweisung nach der mangelnden € Steuerkraft (einschl. Mehrzuweisungen) 7.3 Steuerkraftsumme 8.523.593 € 7.4 Je Einwohner in € 1.599,17 € Landesdurchschnitt 2.046 € 5.607,00 VI. Steuerkraftsumme Bemessungsgrundlage für die Kreisumlage und für die Finanzausgleichsumlage 6.115.532 2.408.061 5.340 5.607,00 Einwohnerzahl (1.5) _______ x ________ € IV. a Höhe der Schlüsselzuweisungen (§ 7 Abs. 3 FAG) V. Investitionspauschale § 4 FAG 360 Zuweisungen und Umlagen 2025 8.1 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer Anteil der Gemeinden des Landes Baden-Württemberg gem. Novemsteuerschätzung 8,120 Mrd. € Schlüsselzahl der Gemeinde 0,0004664 € ergibt Gemeindeanteil 3.787.168 € 8.2 Gewerbesteuerumlage 390 v. H. Gewerbesteuer-Istaufkommen im Haushaltsjahr 2.500.000 € : 370 (Hebesatz) 675.676 € 35 v. H. 236.486 € 8.3 Kreisumlage Steuerkraftsumme im Haushaltsjahr 8.523.593 € x 31 v. H. Hebesatz Kreisumlage 2.642.314 € 8.4 Finanzausgleichsumlage Bemessungsgrundlage (7.3) = 8.523.593 € Grundbetrag 22,10% Steigerungssatz _ 62,00 % - 60 % = _ 0,06 % x 2 = 0,12% FAG-Umlagesatz 22,22% 1.893.942,36 € 8.5 Zuweisungen nach §11 FAG für Große Kreisstädte als Ausgleich für die Wahrnehmung der Aufgabe einer unteren Verwaltungsbehörde ____________ Einwohner x = - € zuzügl. Einnahmen aus Familienlastenausgleich (hier: Ausgleich für Minereinnahmen durch die Systemumstellung bei der Auszahlung des Kindergeldes bei der Lohn- und Einkommensteuer). x = 306.891 € zuzügl. Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer (Ausgleich für den Wegfall der Gewerbekapitalsteuer). x = 287.413 € Erläuterungen 1 ) Vorjahr 2024 2 ) Zweitvorangegangenes Jahr. 2023 6 ) Haushaltsjahr. 2025 7 ) Der Prozentsatz für die Mehrzuweisung beträgt 100 minus Ausschüttungsquote nach 4.1. 8 ) 9 ) jedoch auf 22,22% 10 ) Prozentsatz dem jeweiligen Haushaltserlass entnehmen. 2025 =35 v. H. Die Einwohnerzahlen (1.5) werden bei Gemeinden mit einer Steuerkraftsumme je Einwohner in vom Hundert des Landesdurchschnitts von bis unter 75 v. H. mit 125 v. H., von 75 v. H. bis unter 85 v. H. mit 115 v. H., von 85 v. H. bis unter 95 v. H. mit 105 v. H., von 95 v. H. bis unter 105 v. H. mit 100 v H., von 105 v. H. bis unter 115 v. H. mit 95 v. H., von 115 v. H. bis unter 125 v. H. mit 85 v. H., von 125 v. H. und mehr mit 75 v. H. angesetzt. Vgl. § 1 a Abs. 2 FAG. Die Finanzausgleichsumlage erhöht sich bei Gemeinden für jeweils 1 vom Hundert, um das die Steuerkraftmesszahl (§ 6 FAG) 60 v. H. der Bedarfsmesszahl (§ 7 FAG) übersteigt, um 0,045 v. H., höchstens 4 ) Nach der Formel: Grundbetrag x Anrechnungssatz 100 5 ) Nach der Formel: Gewerbesteuer-Ist x 10 ) Hebesatz 658.000.000 0,0004664 1.176.000.000 0,000244399 3 ) Nach der Formel: Ist-Aufkommen x 100 Hebesatz VII. Berechnung von Umlagen und Zuweisungen davon v. H. ergibt eine Gewerbesteuerumlage 361 1.1 Fortgeschriebene Wohnbevölkerung des Vorjahres (Stala 30.06.2025) 5.320 Einw. (FAG §30 i.V.m. §143 GemO) 1.2 Zahl der anrechenbaren .23 Internatsschüler 13 .24 Summe .21 bis .23 .25. Hiervon 75. V. H. 9,75 Einw. 1.3 Summe 1.1 + 1.25 = E r g ä n z t e E i n w o h n e r z a h l 5.330 Einw. 1.4 Zuschlag nach § 34 a FAG *) - Einw. 1.5 Summe 1.3 + 1.4 = E r h ö h t e E i n w o h n e r z a h l 5.330 Einw. 1.6 Sondersatz für .61 stationierte Wehrpflichtige der Bundeswehr und kasernierte Soldaten der Stationierungsstreitkräfte - .62 Polizeibeamte in Gemeinschaftsunterkünften - .63 Studenten an einer Hochschule (Haupthörer) und Studierende an einer Berufsakademie - = - II. Steuerkraftmesszahl Grundsteuer A 2.1 I s t - A u f k o m m e n im 40.742 zweitvorangegangen Jahr 2023 .11 Hebesätze (2023) 370 v. H. .12 Grundbeträge (2023) 11.011 .13 Anrechnungssätze §6 I FAG 195 v. H. .14 A n r e c h n u n g s b e t r ä g e 4) 21.472 2.2 Summe Anrechnungsbeträge Grundsteuer A und B und Gewerbesteuer 2.473.198 € 2.3 G e w e r b e s t e u e r - U m l a g e für 2023 (-rot) 215.000 € ((2.374490) : 370) 2.4 Schlüsselzahl 0,0004713 Gemeindeanteil Ust x 80 % 210.500 € Familienlastenausgleich x 0,0004713 299.000 € Gemeindeanteil ESt. x 0,0004713 3.563.000,00 € € 2.5 Steuerkraftmesszahl (2.2 - 2.3) + 2.4 6.330.698 € - Steuerkraftmesszahl je Einwohner 1.187,75 3.1 Einwohnerzahl 5.330x 1.800 € = 9.594.000 € 185 v. H. 290 v. H. 286.540 2.165.186 III. Bedarfsmesszahl und Sockelgarantie 154.886 746.616 Zuweisungen und Umlagen 2026 I. Einwohnerzahl Grundsteuer B Gewerbesteuer nach Ertrag und Kapital 696.989 2.374.490 450 v. H. 370 v. H. 362 Zuweisungen und Umlagen 2026 3.2 Z u s c h l a g f ü r S o l d a t e n usw. nach 1.6 = - € 3.3 Summe der Bedarfsmesszahl A 9.594.000 € 3. 4 Bedarfsmesszahl B (§ 7 Abs. 4 FAG) Flächenfaktor Fläche (in qm) 23.055.005,00 Erhöhte Einwohnerzahl 5.284,00 Flächenfaktor 4.363,17 Kopfbetrag B 85,80 Summe Bedarfsmesszahl B 85,80 x 5.284 453.367,20 Bedarfsmesszahl gesamt 10.047.367 3.5 S o c k e l: 60 v. H. von 3.3 = 6.028.420 € .42 Steuerkraftmesszahl (2.5) = 6.330.698 € 65,99% .43 U n t e r s c h i e d s b e t r a g (.41 - .42) = -302.278 € 4.1 Nach der mangelnden Steuerkraft 70 v. H. der Schlüsselzahl (3.3 - 2.5) 3.716.669 = 2.590.518 € 4.2 M e h r z u w e i s u n g (Sockelgarantie) v. H. des Unterscheidsbetrages (3.43) = - € 4.3 Summe der Schlüsselzuweisungen §5 FAG 2.590.518 € 5. unter 75 x 125 v. H. = 75 bis 85 x 115 v. H. = 85 bis 95 x 105 v. H. = 95 bis 105 x 100 v. H. = 105 bis 115 x 95 v: H. = 115 bis 125 x 85 v. H. = 125 und mehr x 75 v. H. = x 138,00 € = 772.317,00 € 7.1 Steuerkraftmesszahl nach 2.5 € 7.2 Schlüsselzuweisung nach der mangelnden € Steuerkraft (einschl. Mehrzuweisungen) 7.3 Steuerkraftsumme 9.075.698 € 7.4 Je Einwohner in € 1.705,96 € Landesdurchschnitt 2.046 € 2.745.000 6.330.698 5.596,50 VI. Steuerkraftsumme Bemessungsgrundlage für die Kreisumlage und für die Finanzausgleichsumlage 5.330 5.596,50 Einwohnerzahl (1.5) _______ x ________ € IV. a Höhe der Schlüsselzuweisungen (§ 7 Abs. 3 FAG) V. Investitionspauschale § 4 FAG 363 Zuweisungen und Umlagen 2026 8.1 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer Anteil der Gemeinden des Landes Baden-Württemberg gem. Novemsteuerschätzung 8,446 Mrd. € Schlüsselzahl der Gemeinde 0,0004664 € ergibt Gemeindeanteil 3.939.308 € 8.2 Gewerbesteuerumlage 390 v. H. Gewerbesteuer-Istaufkommen im Haushaltsjahr 2.750.000 € : 370 (Hebesatz) 743.243 € 35 v. H. 260.135 € 8.3 Kreisumlage Steuerkraftsumme im Haushaltsjahr 9.075.698 € x 31 v. H. Hebesatz Kreisumlage 2.813.467 € 8.4 Finanzausgleichsumlage Bemessungsgrundlage (7.3) = 9.075.698 € Grundbetrag 22,10% Steigerungssatz _ 62,00 % - 60 % = _ 0,06 % x 2 = 0,12% FAG-Umlagesatz 22,22% 2.016.620,20 € 8.5 Zuweisungen nach §11 FAG für Große Kreisstädte als Ausgleich für die Wahrnehmung der Aufgabe einer unteren Verwaltungsbehörde ____________ Einwohner x = - € zuzügl. Einnahmen aus Familienlastenausgleich (hier: Ausgleich für Minereinnahmen durch die Systemumstellung bei der Auszahlung des Kindergeldes bei der Lohn- und Einkommensteuer). x = 314.354 € zuzügl. Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer (Ausgleich für den Wegfall der Gewerbekapitalsteuer). x = 294.501 € Erläuterungen 1 ) Vorjahr 2024 2 ) Zweitvorangegangenes Jahr. 2023 6 ) Haushaltsjahr. 2025 7 ) Der Prozentsatz für die Mehrzuweisung beträgt 100 minus Ausschüttungsquote nach 4.1. 8 ) 9 ) jedoch auf 22,22% 10 ) Prozentsatz dem jeweiligen Haushaltserlass entnehmen. 2025 =35 v. H. Die Einwohnerzahlen (1.5) werden bei Gemeinden mit einer Steuerkraftsumme je Einwohner in vom Hundert des Landesdurchschnitts von bis unter 75 v. H. mit 125 v. H., von 75 v. H. bis unter 85 v. H. mit 115 v. H., von 85 v. H. bis unter 95 v. H. mit 105 v. H., von 95 v. H. bis unter 105 v. H. mit 100 v H., von 105 v. H. bis unter 115 v. H. mit 95 v. H., von 115 v. H. bis unter 125 v. H. mit 85 v. H., von 125 v. H. und mehr mit 75 v. H. angesetzt. Vgl. § 1 a Abs. 2 FAG. Die Finanzausgleichsumlage erhöht sich bei Gemeinden für jeweils 1 vom Hundert, um das die Steuerkraftmesszahl (§ 6 FAG) 60 v. H. der Bedarfsmesszahl (§ 7 FAG) übersteigt, um 0,045 v. H., höchstens 4 ) Nach der Formel: Grundbetrag x Anrechnungssatz 100 5 ) Nach der Formel: Gewerbesteuer-Ist x 10 ) Hebesatz 1.205.000.000 0,000244399 3 ) Nach der Formel: Ist-Aufkommen x 100 Hebesatz VII. Berechnung von Umlagen und Zuweisungen davon v. H. ergibt eine Gewerbesteuerumlage 674.000.000 0,0004664 364 Anlagennachweis 2025 365 O hn e Z us ch üs se u nd B ei tr äg e F ib u- B es ta nd sk on to V er ar b ei tu n g sp ro to ko ll er st el lt fü r P er io de (n ): 01 .2 02 5 - 12 .2 02 5 / H au sh al ts ja h r: 2 02 4 er st el lt vo n: 06 .1 2. 20 24 / 13 :5 6: 19 er st el lt am : er st el lt fü r: S ei te : 1 H er rn W o lf g an g A b el e 01 G em ei n d e B ai n d t A fA -V o rs ch au A n la g e n b u c h fü h ru n g B ez ei ch nu ng Z in se n N or m al -A fA R es tw er t A fA -B as is S on de r- A fA R N D R W % A fA % A nl ag en um m er B is -P er io de A fA -A rt A ns ch af fu ng sw er t W ie de rb .- ze itw er t Z in s- B as is E in ge sc hr än kt a uf : A lle A nl ag en um m er n S or tie rt n ac h: U m bu ch un ge n F ib u -B es ta n d sk o n to : 00 20 00 00 L iz en ze n 0 ,0 0 3 0, 00 1 .2 01 ,0 0 5 .4 82 ,0 1 60 .6 92 ,4 8 0 ,0 0 12 .2 02 5 S u m m e: 0 02 00 00 0 L iz en ze n 60 .6 92 ,4 8 1 .0 13 ,0 0 F ib u -B es ta n d sk o n to : 00 25 00 00 D V -S o ft w ar e 0 ,0 0 14 4, 00 5 .0 57 ,0 0 17 .8 07 ,5 7 21 .8 53 ,5 7 0 ,0 0 12 .2 02 5 S u m m e: 0 02 50 00 0 D V -S o ft w ar e 21 .8 53 ,5 7 5 .1 46 ,0 0 F ib u -B es ta n d sk o n to : 01 11 00 00 G ru n d u n d B o d en b ei G rü n fl äc h en 0 ,0 0 39 .7 60 ,0 0 2. 09 2. 62 5, 98 0 ,0 0 2. 09 2. 62 5, 98 0 ,0 0 12 .2 02 5 S u m m e: 0 11 10 00 0 G ru n d u n d B o d en b ei G rü n fl äc h en 2. 09 2. 62 5, 98 0 ,0 0 F ib u -B es ta n d sk o n to : 01 20 00 00 A ck er la n d 0 ,0 0 59 3, 00 31 .2 33 ,6 0 0 ,0 0 31 .2 33 ,6 0 0 ,0 0 12 .2 02 5 S u m m e: 0 12 00 00 0 A ck er la n d 31 .2 33 ,6 0 0 ,0 0 F ib u -B es ta n d sk o n to : 01 31 00 00 G ru n d u n d B o d en b ei W al d , F o rs te n 0 ,0 0 7 4, 00 3 .9 34 ,3 2 0 ,0 0 3 .9 34 ,3 2 0 ,0 0 12 .2 02 5 S u m m e: 0 13 10 00 0 G ru n d u n d B o d en b ei W al d , F o rs te n 3 .9 34 ,3 2 0 ,0 0 F ib u -B es ta n d sk o n to : 01 32 00 00 A u fw u ch s b ei W al d , F o rs te n 0 ,0 0 22 2, 00 11 .6 52 ,0 0 0 ,0 0 11 .6 52 ,0 0 0 ,0 0 12 .2 02 5 S u m m e: 0 13 20 00 0 A u fw u ch s b ei W al d , F o rs te n 11 .6 52 ,0 0 0 ,0 0 F ib u -B es ta n d sk o n to : 01 90 00 00 S o n st ig e u n b eb au te G ru n d st ü ck e al le w äh ru ng sr el ev an te n B et rä ge in E U R Z in sa rt en : A N S - A ns ch af fu ng sw er t, R W 01 - R es tw er t z um J ah re sa nf an g, R W 12 - R es tw er t z um J ah re se nd e, D R W - d ur ch sc hn itt lic he r R es tw er t, W B Z W - W ie de rb es ch af fu ng sz ei tw er t, D F M - D ur ch sc hn itt sw er t n ac h de m fi na nz m at he m at is ch en V er fa hr en Le ge nd e: A fA -A rt en : L IN E A R - G le ic hm äß ig e A bs ch re ib un g, R W R N D - R es tw er t d ru ch R es tn ut zu ng sd au er , G W G - G er in gw er tig es W irt sc ha fts gu t, W B Z W , D E G R M - d eg re ss iv e A bs ch re ib un g m t W ec hs el z ur L in ea re n, D E G R O - d eg re ss iv e A bs ch re ib un g oh ne W ec hs el 366 O hn e Z us ch üs se u nd B ei tr äg e F ib u- B es ta nd sk on to V er ar b ei tu n g sp ro to ko ll er st el lt fü r P er io de (n ): 01 .2 02 5 - 12 .2 02 5 / H au sh al ts ja h r: 2 02 4 er st el lt vo n: 06 .1 2. 20 24 / 13 :5 6: 20 er st el lt am : er st el lt fü r: S ei te : 2 H er rn W o lf g an g A b el e 01 G em ei n d e B ai n d t A fA -V o rs ch au A n la g e n b u c h fü h ru n g B ez ei ch nu ng Z in se n N or m al -A fA R es tw er t A fA -B as is S on de r- A fA R N D R W % A fA % A nl ag en um m er B is -P er io de A fA -A rt A ns ch af fu ng sw er t W ie de rb .- ze itw er t Z in s- B as is E in ge sc hr än kt a uf : A lle A nl ag en um m er n S or tie rt n ac h: U m bu ch un ge n 0 ,0 0 1 17 .2 20 ,0 0 8. 22 8. 64 1, 72 0 ,0 0 8. 22 8. 64 1, 72 0 ,0 0 12 .2 02 5 S u m m e: 0 19 00 00 0 S o n st ig e u n b eb au te G ru n d st ü ck e 8. 22 8. 64 1, 72 0 ,0 0 F ib u -B es ta n d sk o n to : 02 11 00 00 G ru n d u n d B o d en b ei W o h n b au te n 0 ,0 0 6 .5 00 ,0 0 3 42 .1 20 ,8 9 0 ,0 0 3 42 .1 20 ,8 9 0 ,0 0 12 .2 02 5 S u m m e: 0 21 10 00 0 G ru n d u n d B o d en b ei W o h n b au te n 3 42 .1 20 ,8 9 0 ,0 0 F ib u -B es ta n d sk o n to : 02 12 00 00 G eb äu d e, A u fb au te n u n d B et ri eb sv o rr ic h tu n g en b ei W o h n b au te n 0 ,0 0 2 .1 80 ,0 0 1 00 .9 75 ,0 0 1 28 .5 13 ,0 0 1 92 .2 58 ,7 7 0 ,0 0 12 .2 02 5 S u m m e: 0 21 20 00 0 G eb äu d e, A u fb au te n u n d B et ri eb sv o rr ic h tu n g en b ei W o h n b au te n 1 92 .2 58 ,7 7 27 .5 38 ,0 0 F ib u -B es ta n d sk o n to : 02 21 00 00 G ru n d u n d B o d en b ei s o zi al en E in ri ch tu n g en 0 ,0 0 9 .4 01 ,0 0 4 94 .7 72 ,0 4 0 ,0 0 4 94 .7 72 ,0 4 0 ,0 0 12 .2 02 5 S u m m e: 0 22 10 00 0 G ru n d u n d B o d en b ei s o zi al en E in ri ch tu n g en 4 94 .7 72 ,0 4 0 ,0 0 F ib u -B es ta n d sk o n to : 02 22 00 00 G eb äu d e, A u fb au te n u n d B et ri eb sv o rr ic h tu n g en b ei S o zi al en E in ri ch tu n g en 0 ,0 0 55 .9 29 ,0 0 2. 89 9. 49 8, 00 3. 21 0. 89 1, 20 4. 59 0. 92 1, 86 0 ,0 0 12 .2 02 5 S u m m e: 0 22 20 00 0 G eb äu d e, A u fb au te n u n d B et ri eb sv o rr ic h tu n g en b ei S o zi al en E in ri ch tu n g en 4. 59 0. 92 1, 86 88 .2 72 ,0 0 F ib u -B es ta n d sk o n to : 02 31 00 00 G ru n d u n d B o d en m it S ch u le n al le w äh ru ng sr el ev an te n B et rä ge in E U R Z in sa rt en : A N S - A ns ch af fu ng sw er t, R W 01 - R es tw er t z um J ah re sa nf an g, R W 12 - R es tw er t z um J ah re se nd e, D R W - d ur ch sc hn itt lic he r R es tw er t, W B Z W - W ie de rb es ch af fu ng sz ei tw er t, D F M - D ur ch sc hn itt sw er t n ac h de m fi na nz m at he m at is ch en V er fa hr en Le ge nd e: A fA -A rt en : L IN E A R - G le ic hm äß ig e A bs ch re ib un g, R W R N D - R es tw er t d ru ch R es tn ut zu ng sd au er , G W G - G er in gw er tig es W irt sc ha fts gu t, W B Z W , D E G R M - d eg re ss iv e A bs ch re ib un g m t W ec hs el z ur L in ea re n, D E G R O - d eg re ss iv e A bs ch re ib un g oh ne W ec hs el 367 O hn e Z us ch üs se u nd B ei tr äg e F ib u- B es ta nd sk on to V er ar b ei tu n g sp ro to ko ll er st el lt fü r P er io de (n ): 01 .2 02 5 - 12 .2 02 5 / H au sh al ts ja h r: 2 02 4 er st el lt vo n: 06 .1 2. 20 24 / 13 :5 6: 20 er st el lt am : er st el lt fü r: S ei te : 3 H er rn W o lf g an g A b el e 01 G em ei n d e B ai n d t A fA -V o rs ch au A n la g e n b u c h fü h ru n g B ez ei ch nu ng Z in se n N or m al -A fA R es tw er t A fA -B as is S on de r- A fA R N D R W % A fA % A nl ag en um m er B is -P er io de A fA -A rt A ns ch af fu ng sw er t W ie de rb .- ze itw er t Z in s- B as is E in ge sc hr än kt a uf : A lle A nl ag en um m er n S or tie rt n ac h: U m bu ch un ge n 0 ,0 0 8 .5 86 ,0 0 4 51 .8 72 ,5 4 0 ,0 0 4 51 .8 72 ,5 4 0 ,0 0 12 .2 02 5 S u m m e: 0 23 10 00 0 G ru n d u n d B o d en m it S ch u le n 4 51 .8 72 ,5 4 0 ,0 0 F ib u -B es ta n d sk o n to : 02 32 00 00 G eb äu d e, A u fb au te n u n d B et ri eb sv o rr ic h tu n g en b ei S ch u le n 0 ,0 0 14 .9 40 ,0 0 7 63 .3 54 ,0 0 1. 84 6. 65 8, 20 6. 70 1. 76 8, 00 0 ,0 0 12 .2 02 5 S u m m e: 0 23 20 00 0 G eb äu d e, A u fb au te n u n d B et ri eb sv o rr ic h tu n g en b ei S ch u le n 6. 70 1. 76 8, 00 46 .0 36 ,0 0 F ib u -B es ta n d sk o n to : 02 41 00 00 G ru n d u n d B o d en m it K u lt u r- , S p o rt - u n d G ar te n an la g en 0 ,0 0 4 .8 70 ,0 0 2 56 .4 15 ,2 5 0 ,0 0 2 56 .4 15 ,2 5 0 ,0 0 12 .2 02 5 S u m m e: 0 24 10 00 0 G ru n d u n d B o d en m it K u lt u r- , S p o rt - u n d G ar te n an la g en 2 56 .4 15 ,2 5 0 ,0 0 F ib u -B es ta n d sk o n to : 02 42 00 00 G eb äu d e, A u fb au te n u n d B et ri eb sv o rr ic h tu n g en b ei K u lt u r- , S p o rt - u n d G a 0 ,0 0 46 .9 30 ,0 0 2. 39 1. 04 1, 00 5. 08 9. 59 3, 90 6. 54 4. 62 7, 18 0 ,0 0 12 .2 02 5 S u m m e: 0 24 20 00 0 G eb äu d e, A u fb au te n u n d B et ri eb sv o rr ic h tu n g en b ei K u lt u r- , S p o rt - u n d G a 6. 54 4. 62 7, 18 1 57 .9 82 ,0 0 F ib u -B es ta n d sk o n to : 02 91 00 00 G ru n d u n d B o d en m it s o n st ig en D ie n st -, G es ch äf ts - u n d a n d er en B et ri eb sg 0 ,0 0 4 .4 13 ,0 0 2 32 .2 07 ,3 0 0 ,0 0 2 32 .2 07 ,3 0 0 ,0 0 12 .2 02 5 S u m m e: 0 29 10 00 0 G ru n d u n d B o d en m it s o n st ig en D ie n st -, G es ch äf ts - u n d a n d er en B et ri eb sg 2 32 .2 07 ,3 0 0 ,0 0 F ib u -B es ta n d sk o n to : 02 92 00 00 G eb äu d e, A u fb au te n u n d B et ri eb sv o rr ic h tu n g en b ei s o n st ig en D ie n st -, G es al le w äh ru ng sr el ev an te n B et rä ge in E U R Z in sa rt en : A N S - A ns ch af fu ng sw er t, R W 01 - R es tw er t z um J ah re sa nf an g, R W 12 - R es tw er t z um J ah re se nd e, D R W - d ur ch sc hn itt lic he r R es tw er t, W B Z W - W ie de rb es ch af fu ng sz ei tw er t, D F M - D ur ch sc hn itt sw er t n ac h de m fi na nz m at he m at is ch en V er fa hr en Le ge nd e: A fA -A rt en : L IN E A R - G le ic hm äß ig e A bs ch re ib un g, R W R N D - R es tw er t d ru ch R es tn ut zu ng sd au er , G W G - G er in gw er tig es W irt sc ha fts gu t, W B Z W , D E G R M - d eg re ss iv e A bs ch re ib un g m t W ec hs el z ur L in ea re n, D E G R O - d eg re ss iv e A bs ch re ib un g oh ne W ec hs el 368 O hn e Z us ch üs se u nd B ei tr äg e F ib u- B es ta nd sk on to V er ar b ei tu n g sp ro to ko ll er st el lt fü r P er io de (n ): 01 .2 02 5 - 12 .2 02 5 / H au sh al ts ja h r: 2 02 4 er st el lt vo n: 06 .1 2. 20 24 / 13 :5 6: 20 er st el lt am : er st el lt fü r: S ei te : 4 H er rn W o lf g an g A b el e 01 G em ei n d e B ai n d t A fA -V o rs ch au A n la g e n b u c h fü h ru n g B ez ei ch nu ng Z in se n N or m al -A fA R es tw er t A fA -B as is S on de r- A fA R N D R W % A fA % A nl ag en um m er B is -P er io de A fA -A rt A ns ch af fu ng sw er t W ie de rb .- ze itw er t Z in s- B as is E in ge sc hr än kt a uf : A lle A nl ag en um m er n S or tie rt n ac h: U m bu ch un ge n 0 ,0 0 33 .3 87 ,0 0 1. 72 0. 40 8, 00 2. 83 4. 05 9, 79 3. 61 2. 78 9, 27 0 ,0 0 12 .2 02 5 S u m m e: 0 29 20 00 0 G eb äu d e, A u fb au te n u n d B et ri eb sv o rr ic h tu n g en b ei s o n st ig en D ie n st -, G es 3. 61 2. 78 9, 27 73 .7 41 ,0 0 F ib u -B es ta n d sk o n to : 03 10 00 00 G ru n d u n d B o d en d es In fr as tr u kt u rv er m ö g en s 0 ,0 0 40 .9 71 ,0 0 2. 17 3. 99 7, 59 0 ,0 0 2. 17 3. 99 7, 59 0 ,0 0 12 .2 02 5 S u m m e: 0 31 00 00 0 G ru n d u n d B o d en d es In fr as tr u kt u rv er m ö g en s 2. 17 3. 99 7, 59 0 ,0 0 F ib u -B es ta n d sk o n to : 03 20 00 00 B rü ck en , T u n n el u n d in g en ie u rb au lic h e A n la g en 0 ,0 0 7 .5 40 ,0 0 3 93 .1 46 ,0 0 5 51 .0 28 ,7 9 5 51 .0 30 ,7 9 0 ,0 0 12 .2 02 5 S u m m e: 0 32 00 00 0 B rü ck en , T u n n el u n d in g en ie u rb au lic h e A n la g en 5 51 .0 30 ,7 9 7 .3 27 ,0 0 F ib u -B es ta n d sk o n to : 03 41 00 00 A n la g en z u r A b w as se ra b le it u n g 0 ,0 0 5 .5 92 ,0 0 2 92 .3 42 ,0 0 2 96 .3 10 ,0 0 3 17 .0 50 ,1 9 0 ,0 0 12 .2 02 5 S u m m e: 0 34 10 00 0 A n la g en z u r A b w as se ra b le it u n g 3 17 .0 50 ,1 9 3 .9 68 ,0 0 F ib u -B es ta n d sk o n to : 03 50 00 00 S tr aß en , W eg e, P lä tz e, V er ke h rs le n ku n g sa n la g en 0 ,0 0 1 68 .8 74 ,0 0 8. 69 7. 37 1, 00 1 4. 33 6. 71 9, 12 1 9. 57 2. 41 9, 38 0 ,0 0 12 .2 02 5 S u m m e: 0 35 00 00 0 S tr aß en , W eg e, P lä tz e, V er ke h rs le n ku n g sa n la g en 1 9. 57 2. 41 9, 38 3 81 .5 87 ,0 0 F ib u -B es ta n d sk o n to : 03 60 00 00 N ah w är m e- u n d B re it b an d le it u n g en u n d z u g eh ö ri g e A n la g en al le w äh ru ng sr el ev an te n B et rä ge in E U R Z in sa rt en : A N S - A ns ch af fu ng sw er t, R W 01 - R es tw er t z um J ah re sa nf an g, R W 12 - R es tw er t z um J ah re se nd e, D R W - d ur ch sc hn itt lic he r R es tw er t, W B Z W - W ie de rb es ch af fu ng sz ei tw er t, D F M - D ur ch sc hn itt sw er t n ac h de m fi na nz m at he m at is ch en V er fa hr en Le ge nd e: A fA -A rt en : L IN E A R - G le ic hm äß ig e A bs ch re ib un g, R W R N D - R es tw er t d ru ch R es tn ut zu ng sd au er , G W G - G er in gw er tig es W irt sc ha fts gu t, W B Z W , D E G R M - d eg re ss iv e A bs ch re ib un g m t W ec hs el z ur L in ea re n, D E G R O - d eg re ss iv e A bs ch re ib un g oh ne W ec hs el 369 O hn e Z us ch üs se u nd B ei tr äg e F ib u- B es ta nd sk on to V er ar b ei tu n g sp ro to ko ll er st el lt fü r P er io de (n ): 01 .2 02 5 - 12 .2 02 5 / H au sh al ts ja h r: 2 02 4 er st el lt vo n: 06 .1 2. 20 24 / 13 :5 6: 20 er st el lt am : er st el lt fü r: S ei te : 5 H er rn W o lf g an g A b el e 01 G em ei n d e B ai n d t A fA -V o rs ch au A n la g e n b u c h fü h ru n g B ez ei ch nu ng Z in se n N or m al -A fA R es tw er t A fA -B as is S on de r- A fA R N D R W % A fA % A nl ag en um m er B is -P er io de A fA -A rt A ns ch af fu ng sw er t W ie de rb .- ze itw er t Z in s- B as is E in ge sc hr än kt a uf : A lle A nl ag en um m er n S or tie rt n ac h: U m bu ch un ge n 0 ,0 0 27 .7 56 ,0 0 1. 43 2. 36 2, 00 1. 67 4. 62 7, 14 1. 81 5. 74 0, 01 0 ,0 0 12 .2 02 5 S u m m e: 0 36 00 00 0 N ah w är m e- u n d B re it b an d le it u n g en u n d zu g eh ö ri g e A n la g en 1. 81 5. 74 0, 01 56 .6 80 ,0 0 F ib u -B es ta n d sk o n to : 03 70 00 00 W as se rb au lic h e A n la g en 0 ,0 0 29 .1 38 ,0 0 1. 52 0. 19 7, 00 1. 54 6. 99 9, 00 1. 57 2. 75 6, 46 0 ,0 0 12 .2 02 5 S u m m e: 0 37 00 00 0 W as se rb au lic h e A n la g en 1. 57 2. 75 6, 46 26 .8 02 ,0 0 F ib u -B es ta n d sk o n to : 03 80 00 00 F ri ed h ö fe u n d B es ta tt u n g se in ri ch tu n g en 0 ,0 0 13 .0 53 ,0 0 6 75 .1 59 ,4 9 7 52 .1 01 ,6 1 1. 41 6. 23 1, 29 0 ,0 0 12 .2 02 5 S u m m e: 0 38 00 00 0 F ri ed h ö fe u n d B es ta tt u n g se in ri ch tu n g en 1. 39 0. 43 6, 69 31 .3 28 ,0 0 F ib u -B es ta n d sk o n to : 03 90 00 00 S o n st ig e B au te n d es In fr as tr u kt u rv er m ö g en s (S tü tz m au er n , T re p p en , u .a .) 0 ,0 0 9 .7 63 ,0 0 5 00 .4 87 ,0 0 8 43 .0 74 ,4 8 9 14 .6 97 ,7 9 0 ,0 0 12 .2 02 5 S u m m e: 0 39 00 00 0 S o n st ig e B au te n d es In fr as tr u kt u rv er m ö g en s (S tü tz m au er n , T re p p en , u .a .) 9 14 .6 97 ,7 9 26 .7 32 ,0 0 F ib u -B es ta n d sk o n to : 05 10 00 00 K u n st g eg en st än d e 0 ,0 0 16 4, 00 8 .6 50 ,5 2 0 ,0 0 8 .6 50 ,5 2 0 ,0 0 12 .2 02 5 S u m m e: 0 51 00 00 0 K u n st g eg en st än d e 8 .6 50 ,5 2 0 ,0 0 F ib u -B es ta n d sk o n to : 05 50 00 00 B au d en km äl er 0 ,0 0 0 ,0 0 1 ,0 0 0 ,0 0 1 ,0 0 0 ,0 0 12 .2 02 5 S u m m e: 0 55 00 00 0 B au d en km äl er 1 ,0 0 0 ,0 0 F ib u -B es ta n d sk o n to : 06 10 00 00 F ah rz eu g e al le w äh ru ng sr el ev an te n B et rä ge in E U R Z in sa rt en : A N S - A ns ch af fu ng sw er t, R W 01 - R es tw er t z um J ah re sa nf an g, R W 12 - R es tw er t z um J ah re se nd e, D R W - d ur ch sc hn itt lic he r R es tw er t, W B Z W - W ie de rb es ch af fu ng sz ei tw er t, D F M - D ur ch sc hn itt sw er t n ac h de m fi na nz m at he m at is ch en V er fa hr en Le ge nd e: A fA -A rt en : L IN E A R - G le ic hm äß ig e A bs ch re ib un g, R W R N D - R es tw er t d ru ch R es tn ut zu ng sd au er , G W G - G er in gw er tig es W irt sc ha fts gu t, W B Z W , D E G R M - d eg re ss iv e A bs ch re ib un g m t W ec hs el z ur L in ea re n, D E G R O - d eg re ss iv e A bs ch re ib un g oh ne W ec hs el 370 O hn e Z us ch üs se u nd B ei tr äg e F ib u- B es ta nd sk on to V er ar b ei tu n g sp ro to ko ll er st el lt fü r P er io de (n ): 01 .2 02 5 - 12 .2 02 5 / H au sh al ts ja h r: 2 02 4 er st el lt vo n: 06 .1 2. 20 24 / 13 :5 6: 20 er st el lt am : er st el lt fü r: S ei te : 6 H er rn W o lf g an g A b el e 01 G em ei n d e B ai n d t A fA -V o rs ch au A n la g e n b u c h fü h ru n g B ez ei ch nu ng Z in se n N or m al -A fA R es tw er t A fA -B as is S on de r- A fA R N D R W % A fA % A nl ag en um m er B is -P er io de A fA -A rt A ns ch af fu ng sw er t W ie de rb .- ze itw er t Z in s- B as is E in ge sc hr än kt a uf : A lle A nl ag en um m er n S or tie rt n ac h: U m bu ch un ge n 0 ,0 0 13 .6 56 ,0 0 6 72 .0 42 ,0 0 9 59 .0 33 ,4 2 1. 57 2. 81 7, 46 0 ,0 0 12 .2 02 5 S u m m e: 0 61 00 00 0 F ah rz eu g e 1. 57 2. 81 7, 46 93 .4 06 ,0 0 F ib u -B es ta n d sk o n to : 06 20 00 00 M as ch in en 0 ,0 0 70 3, 00 31 .9 21 ,5 0 82 .2 69 ,6 8 3 20 .3 06 ,9 8 0 ,0 0 12 .2 02 5 S u m m e: 0 62 00 00 0 M as ch in en 3 20 .3 06 ,9 8 10 .3 17 ,0 0 F ib u -B es ta n d sk o n to : 06 30 00 00 T ec h n is ch e A n la g en - ( P V , B H K W , H ei zu n g u .ä .) 0 ,0 0 5 .3 78 ,0 0 2 61 .6 27 ,0 0 3 75 .8 00 ,0 1 6 98 .1 59 ,5 4 0 ,0 0 12 .2 02 5 S u m m e: 0 63 00 00 0 T ec h n is ch e A n la g en - ( P V , B H K W , H ei zu n g u .ä .) 6 98 .1 59 ,5 4 43 .2 48 ,0 0 F ib u -B es ta n d sk o n to : 07 10 00 00 B et ri eb sv o rr ic h tu n g en 0 ,0 0 12 6, 00 5 .5 89 ,0 0 16 .4 47 ,7 4 20 .5 75 ,2 3 0 ,0 0 12 .2 02 5 S u m m e: 0 71 00 00 0 B et ri eb sv o rr ic h tu n g en 20 .5 75 ,2 3 2 .0 29 ,0 0 F ib u -B es ta n d sk o n to : 07 20 00 00 B et ri eb s- u n d G es ch äf ts au ss ta tt u n g 0 ,0 0 7 .4 75 ,0 0 3 55 .8 38 ,0 0 5 64 .8 19 ,0 9 9 16 .8 17 ,1 4 0 ,0 0 12 .2 02 5 S u m m e: 0 72 00 00 0 B et ri eb s- u n d G es ch äf ts au ss ta tt u n g 9 16 .8 17 ,1 4 75 .8 36 ,0 0 F ib u -B es ta n d sk o n to : 09 60 00 00 A n la g en im B au 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 12 .2 02 5 S u m m e: 0 96 00 00 0 A n la g en im B au 0 ,0 0 0 ,0 0 F ib u -B es ta n d sk o n to : 09 61 00 00 A n la g en im B au - H o ch b au m aß n ah m en al le w äh ru ng sr el ev an te n B et rä ge in E U R Z in sa rt en : A N S - A ns ch af fu ng sw er t, R W 01 - R es tw er t z um J ah re sa nf an g, R W 12 - R es tw er t z um J ah re se nd e, D R W - d ur ch sc hn itt lic he r R es tw er t, W B Z W - W ie de rb es ch af fu ng sz ei tw er t, D F M - D ur ch sc hn itt sw er t n ac h de m fi na nz m at he m at is ch en V er fa hr en Le ge nd e: A fA -A rt en : L IN E A R - G le ic hm äß ig e A bs ch re ib un g, R W R N D - R es tw er t d ru ch R es tn ut zu ng sd au er , G W G - G er in gw er tig es W irt sc ha fts gu t, W B Z W , D E G R M - d eg re ss iv e A bs ch re ib un g m t W ec hs el z ur L in ea re n, D E G R O - d eg re ss iv e A bs ch re ib un g oh ne W ec hs el 371 O hn e Z us ch üs se u nd B ei tr äg e F ib u- B es ta nd sk on to V er ar b ei tu n g sp ro to ko ll er st el lt fü r P er io de (n ): 01 .2 02 5 - 12 .2 02 5 / H au sh al ts ja h r: 2 02 4 er st el lt vo n: 06 .1 2. 20 24 / 13 :5 6: 20 er st el lt am : er st el lt fü r: S ei te : 7 H er rn W o lf g an g A b el e 01 G em ei n d e B ai n d t A fA -V o rs ch au A n la g e n b u c h fü h ru n g B ez ei ch nu ng Z in se n N or m al -A fA R es tw er t A fA -B as is S on de r- A fA R N D R W % A fA % A nl ag en um m er B is -P er io de A fA -A rt A ns ch af fu ng sw er t W ie de rb .- ze itw er t Z in s- B as is E in ge sc hr än kt a uf : A lle A nl ag en um m er n S or tie rt n ac h: U m bu ch un ge n 0 ,0 0 0 ,0 0 8. 64 9. 15 1, 63 0 ,0 0 8. 64 9. 15 1, 63 0 ,0 0 12 .2 02 5 S u m m e: 0 96 10 00 0 A n la g en im B au - H o ch b au m aß n ah m en 8. 64 9. 15 1, 63 0 ,0 0 F ib u -B es ta n d sk o n to : 09 62 00 00 A n la g en im B au - T ie fb au m aß n ah m en 0 ,0 0 0 ,0 0 1. 05 0. 47 3, 53 0 ,0 0 1. 05 0. 47 3, 53 0 ,0 0 12 .2 02 5 S u m m e: 0 96 20 00 0 A n la g en im B au - T ie fb au m aß n ah m en 1. 05 0. 47 3, 53 0 ,0 0 F ib u -B es ta n d sk o n to : 10 13 00 00 S o n st ig e A n te ils re ch te ( K o m m u n al g es . N et ze B W ) 0 ,0 0 0 ,0 0 5 00 .0 00 ,0 0 0 ,0 0 5 00 .0 00 ,0 0 0 ,0 0 12 .2 02 5 S u m m e: 1 01 30 00 0 S o n st ig e A n te ils re ch te ( K o m m u n al g es . N et ze B W ) 5 00 .0 00 ,0 0 0 ,0 0 F ib u -B es ta n d sk o n to : 11 13 00 00 B et ei lig u n g en a n Z V u . s o n st ig e A n te ils re ch te ( T W S N et z, R eK o , R aW E G ,.. 0 ,0 0 56 8, 00 1 51 .9 61 ,0 0 0 ,0 0 1 51 .9 61 ,0 0 0 ,0 0 12 .2 02 5 S u m m e: 1 11 30 00 0 B et ei lig u n g en a n Z V u . s o n st ig e A n te ils re ch te ( T W S N et z, R eK o , R aW E G ,.. 1 51 .9 61 ,0 0 0 ,0 0 F ib u -B es ta n d sk o n to : 12 10 00 00 S o n d er ve rm ö g en 0 ,0 0 0 ,0 0 4 44 .3 12 ,6 4 0 ,0 0 4 44 .3 12 ,6 4 0 ,0 0 12 .2 02 5 S u m m e: 1 21 00 00 0 S o n d er ve rm ö g en 4 44 .3 12 ,6 4 0 ,0 0 F ib u -B es ta n d sk o n to : 12 11 00 00 S o n d er ve rm ö g en a llg . R ü ck la g en 0 ,0 0 0 ,0 0 1 71 .1 92 ,4 4 0 ,0 0 1 71 .1 92 ,4 4 0 ,0 0 12 .2 02 5 S u m m e: 1 21 10 00 0 S o n d er ve rm ö g en a llg . R ü ck la g en 1 71 .1 92 ,4 4 0 ,0 0 F ib u -B es ta n d sk o n to : 13 15 20 00 A u sl ei h u n g en a n v er b u n d en e U n te rn eh m en , B et ei lig u n g en u n d S o n d er ve rm ö g e al le w äh ru ng sr el ev an te n B et rä ge in E U R Z in sa rt en : A N S - A ns ch af fu ng sw er t, R W 01 - R es tw er t z um J ah re sa nf an g, R W 12 - R es tw er t z um J ah re se nd e, D R W - d ur ch sc hn itt lic he r R es tw er t, W B Z W - W ie de rb es ch af fu ng sz ei tw er t, D F M - D ur ch sc hn itt sw er t n ac h de m fi na nz m at he m at is ch en V er fa hr en Le ge nd e: A fA -A rt en : L IN E A R - G le ic hm äß ig e A bs ch re ib un g, R W R N D - R es tw er t d ru ch R es tn ut zu ng sd au er , G W G - G er in gw er tig es W irt sc ha fts gu t, W B Z W , D E G R M - d eg re ss iv e A bs ch re ib un g m t W ec hs el z ur L in ea re n, D E G R O - d eg re ss iv e A bs ch re ib un g oh ne W ec hs el 372 O hn e Z us ch üs se u nd B ei tr äg e F ib u- B es ta nd sk on to V er ar b ei tu n g sp ro to ko ll er st el lt fü r P er io de (n ): 01 .2 02 5 - 12 .2 02 5 / H au sh al ts ja h r: 2 02 4 er st el lt vo n: 06 .1 2. 20 24 / 13 :5 6: 21 er st el lt am : er st el lt fü r: S ei te : 8 H er rn W o lf g an g A b el e 01 G em ei n d e B ai n d t A fA -V o rs ch au A n la g e n b u c h fü h ru n g B ez ei ch nu ng Z in se n N or m al -A fA R es tw er t A fA -B as is S on de r- A fA R N D R W % A fA % A nl ag en um m er B is -P er io de A fA -A rt A ns ch af fu ng sw er t W ie de rb .- ze itw er t Z in s- B as is E in ge sc hr än kt a uf : A lle A nl ag en um m er n S or tie rt n ac h: U m bu ch un ge n 0 ,0 0 0 ,0 0 4. 42 4. 71 0, 47 0 ,0 0 4. 42 4. 71 0, 47 0 ,0 0 12 .2 02 5 S u m m e: 1 31 52 00 0 A u sl ei h u n g en a n v er b u n d en e U n te rn eh m en , B et ei lig u n g en u n d S o n d er ve rm ö g e 4. 42 4. 71 0, 47 0 ,0 0 F ib u -B es ta n d sk o n to : 13 18 20 00 A u sl ei h u n g en a n s o n st ig en in lä n d is ch en B er ei ch ( L au fz ei t m eh r al s 1 Ja h 0 ,0 0 0 ,0 0 1 32 .0 00 ,0 0 0 ,0 0 1 32 .0 00 ,0 0 0 ,0 0 12 .2 02 5 S u m m e: 1 31 82 00 0 A u sl ei h u n g en a n s o n st ig en in lä n d is ch en B er ei ch ( L au fz ei t m eh r al s 1 Ja h 1 32 .0 00 ,0 0 0 ,0 0 F ib u -B es ta n d sk o n to : 14 92 00 00 S o n st ig e E in la g en 0 ,0 0 0 ,0 0 9. 50 0. 00 0, 00 0 ,0 0 9. 50 0. 00 0, 00 0 ,0 0 12 .2 02 5 S u m m e: 1 49 20 00 0 S o n st ig e E in la g en 9. 50 0. 00 0, 00 0 ,0 0 F ib u -B es ta n d sk o n to : 18 03 00 00 S o n d er p o st en f ü r g el ei st et e Z u w ei su n g en u n d Z u sc h ü ss e fü r ln ve st it io n en 0 ,0 0 2 .8 61 ,0 0 1 39 .4 80 ,0 0 2 31 .8 50 ,0 0 2 31 .8 50 ,0 0 0 ,0 0 12 .2 02 5 S u m m e: 1 80 30 00 0 S o n d er p o st en f ü r g el ei st et e Z u w ei su n g en u n d Z u sc h ü ss e fü r ln ve st it io n en 2 31 .8 50 ,0 0 21 .8 97 ,0 0 F ib u -B es ta n d sk o n to : 18 03 60 00 S o n d er p o st en f ü r g el ei st et e Z u w ei su n g en u n d Z u sc h ü ss e fü r ln ve st it io n en 0 ,0 0 50 2, 00 26 .1 00 ,0 0 30 .0 00 ,0 0 30 .0 00 ,0 0 0 ,0 0 12 .2 02 5 S u m m e: 1 80 36 00 0 S o n d er p o st en f ü r g el ei st et e Z u w ei su n g en u n d Z u sc h ü ss e fü r ln ve st it io n en 30 .0 00 ,0 0 60 0, 00 G es am ts u m m e 0 ,0 0 6 79 .2 99 ,0 0 6 2. 23 7. 12 2, 45 3 5. 39 4. 08 5, 75 9 1. 02 7. 28 9, 85 0 ,0 0 12 .2 02 5 9 1. 00 1. 49 5, 25 1. 18 1. 48 5, 00 ** * E n d e d e r L is te * ** al le w äh ru ng sr el ev an te n B et rä ge in E U R Z in sa rt en : A N S - A ns ch af fu ng sw er t, R W 01 - R es tw er t z um J ah re sa nf an g, R W 12 - R es tw er t z um J ah re se nd e, D R W - d ur ch sc hn itt lic he r R es tw er t, W B Z W - W ie de rb es ch af fu ng sz ei tw er t, D F M - D ur ch sc hn itt sw er t n ac h de m fi na nz m at he m at is ch en V er fa hr en Le ge nd e: A fA -A rt en : L IN E A R - G le ic hm äß ig e A bs ch re ib un g, R W R N D - R es tw er t d ru ch R es tn ut zu ng sd au er , G W G - G er in gw er tig es W irt sc ha fts gu t, W B Z W , D E G R M - d eg re ss iv e A bs ch re ib un g m t W ec hs el z ur L in ea re n, D E G R O - d eg re ss iv e A bs ch re ib un g oh ne W ec hs el 373 wabele Text-Box Zuzüglich AfA der großen Bauprojekte Klosterwiesenschule 10 Mio. € Dorfplatz inkl. Bushaltestelle 4 Mio. € Feuerwehrhaus 1,5 Mio. € - derzeit noch Anlage im Bau und zuzüglich Investitionen 2025 ff N ur Z us ch üs se u nd B ei tr äg e F ib u- B es ta nd sk on to V er ar b ei tu n g sp ro to ko ll er st el lt fü r P er io de (n ): 01 .2 02 5 - 12 .2 02 5 / H au sh al ts ja h r: 2 02 4 er st el lt vo n: 06 .1 2. 20 24 / 13 :5 6: 46 er st el lt am : er st el lt fü r: S ei te : 1 H er rn W o lf g an g A b el e 01 G em ei n d e B ai n d t A fA -V o rs ch au A n la g e n b u c h fü h ru n g B ez ei ch nu ng Z in se n N or m al -A fA R es tw er t A fA -B as is S on de r- A fA R N D R W % A fA % A nl ag en um m er B is -P er io de A fA -A rt A ns ch af fu ng sw er t W ie de rb .- ze itw er t Z in s- B as is E in ge sc hr än kt a uf : A lle A nl ag en um m er n S or tie rt n ac h: U m bu ch un ge n F ib u -B es ta n d sk o n to : 21 10 00 00 S o n d er p o st en a u s Z u w en d u n g en u n d U m la g en f ü r V er m ö g en sg eg en st än d e, B u n d 0 ,0 0 11 2, 00 5 .3 41 ,0 0 11 .4 47 ,7 6 11 .4 47 ,7 6 0 ,0 0 12 .2 02 5 S u m m e: 2 11 00 00 0 S o n d er p o st en a u s Z u w en d u n g en u n d U m la g en f ü r V er m ö g en sg eg en st än d e, B u n d 11 .4 47 ,7 6 1 .1 45 ,0 0 F ib u -B es ta n d sk o n to : 21 11 00 00 S o n d er p o st en a u s Z u w en d u n g en u n d U m la g en f ü r V er m ö g en sg eg en st än d e, L an d 0 ,0 0 87 .9 70 ,0 0 7. 09 1. 53 5, 88 6. 72 3. 37 3, 58 1 0. 10 6. 34 0, 82 0 ,0 0 12 .2 02 5 S u m m e: 2 11 10 00 0 S o n d er p o st en a u s Z u w en d u n g en u n d U m la g en f ü r V er m ö g en sg eg en st än d e, L an d 1 0. 10 6. 34 0, 82 1 70 .5 53 ,0 0 F ib u -B es ta n d sk o n to : 21 12 00 00 S o n d er p o st en a u s Z u w en d u n g en u n d U m la g en f ü r V er m ö g en sg eg en st än d e, G em e 0 ,0 0 24 1, 00 12 .0 77 ,0 0 23 .3 76 ,7 6 23 .3 76 ,7 6 0 ,0 0 12 .2 02 5 S u m m e: 2 11 20 00 0 S o n d er p o st en a u s Z u w en d u n g en u n d U m la g en f ü r V er m ö g en sg eg en st än d e, G em e 23 .3 76 ,7 6 1 .1 69 ,0 0 F ib u -B es ta n d sk o n to : 21 17 00 00 S o n d er p o st en a u s Z u w en d u n g en u n d U m la g en f ü r V er m ö g en sg eg en st än d e, p ri v 0 ,0 0 3 5, 00 1 .6 16 ,0 0 5 .2 50 ,0 0 9 .3 27 ,9 0 0 ,0 0 12 .2 02 5 S u m m e: 2 11 70 00 0 S o n d er p o st en a u s Z u w en d u n g en u n d U m la g en f ü r V er m ö g en sg eg en st än d e, p ri v 9 .3 27 ,9 0 43 4, 00 F ib u -B es ta n d sk o n to : 21 20 00 00 S o n d er p o st en a u s B ei tr äg en u n d ä h n l. E n tg el te n 0 ,0 0 1 00 .6 70 ,0 0 5. 28 1. 58 7, 50 9. 73 4. 57 1, 77 1 3. 45 1. 30 7, 43 0 ,0 0 12 .2 02 5 S u m m e: 2 12 00 00 0 S o n d er p o st en a u s B ei tr äg en u n d ä h n l. E n tg el te n 1 3. 45 1. 30 7, 43 2 45 .1 26 ,0 0 F ib u -B es ta n d sk o n to : 21 90 00 00 S o n st ig e S o n d er p o st en al le w äh ru ng sr el ev an te n B et rä ge in E U R Z in sa rt en : A N S - A ns ch af fu ng sw er t, R W 01 - R es tw er t z um J ah re sa nf an g, R W 12 - R es tw er t z um J ah re se nd e, D R W - d ur ch sc hn itt lic he r R es tw er t, W B Z W - W ie de rb es ch af fu ng sz ei tw er t, D F M - D ur ch sc hn itt sw er t n ac h de m fi na nz m at he m at is ch en V er fa hr en Le ge nd e: A fA -A rt en : L IN E A R - G le ic hm äß ig e A bs ch re ib un g, R W R N D - R es tw er t d ru ch R es tn ut zu ng sd au er , G W G - G er in gw er tig es W irt sc ha fts gu t, W B Z W , D E G R M - d eg re ss iv e A bs ch re ib un g m t W ec hs el z ur L in ea re n, D E G R O - d eg re ss iv e A bs ch re ib un g oh ne W ec hs el 374 N ur Z us ch üs se u nd B ei tr äg e F ib u- B es ta nd sk on to V er ar b ei tu n g sp ro to ko ll er st el lt fü r P er io de (n ): 01 .2 02 5 - 12 .2 02 5 / H au sh al ts ja h r: 2 02 4 er st el lt vo n: 06 .1 2. 20 24 / 13 :5 6: 47 er st el lt am : er st el lt fü r: S ei te : 2 H er rn W o lf g an g A b el e 01 G em ei n d e B ai n d t A fA -V o rs ch au A n la g e n b u c h fü h ru n g B ez ei ch nu ng Z in se n N or m al -A fA R es tw er t A fA -B as is S on de r- A fA R N D R W % A fA % A nl ag en um m er B is -P er io de A fA -A rt A ns ch af fu ng sw er t W ie de rb .- ze itw er t Z in s- B as is E in ge sc hr än kt a uf : A lle A nl ag en um m er n S or tie rt n ac h: U m bu ch un ge n 0 ,0 0 1 ,0 0 1 ,0 0 1 .0 00 ,0 0 1 .0 00 ,0 0 0 ,0 0 12 .2 02 5 S u m m e: 2 19 00 00 0 S o n st ig e S o n d er p o st en 1 .0 00 ,0 0 7 4, 00 F ib u -B es ta n d sk o n to : 29 11 60 00 P as si ve R ec h n u n g sa b g re n zu n g a u s G ra b n u tz u n g sg eb ü h re n 0 ,0 0 5 .0 68 ,0 0 2 54 .5 43 ,0 0 6 28 .5 00 ,9 6 7 96 .3 58 ,8 6 0 ,0 0 12 .2 02 5 S u m m e: 2 91 16 00 0 P as si ve R ec h n u n g sa b g re n zu n g a u s G ra b n u tz u n g sg eb ü h re n 7 96 .3 58 ,8 6 24 .5 52 ,0 0 G es am ts u m m e 0 ,0 0 1 94 .0 97 ,0 0 1 2. 64 6. 70 1, 38 1 7. 12 7. 52 0, 83 2 4. 39 9. 15 9, 53 0 ,0 0 12 .2 02 5 2 4. 39 9. 15 9, 53 4 43 .0 53 ,0 0 ** * E n d e d e r L is te * ** al le w äh ru ng sr el ev an te n B et rä ge in E U R Z in sa rt en : A N S - A ns ch af fu ng sw er t, R W 01 - R es tw er t z um J ah re sa nf an g, R W 12 - R es tw er t z um J ah re se nd e, D R W - d ur ch sc hn itt lic he r R es tw er t, W B Z W - W ie de rb es ch af fu ng sz ei tw er t, D F M - D ur ch sc hn itt sw er t n ac h de m fi na nz m at he m at is ch en V er fa hr en Le ge nd e: A fA -A rt en : L IN E A R - G le ic hm äß ig e A bs ch re ib un g, R W R N D - R es tw er t d ru ch R es tn ut zu ng sd au er , G W G - G er in gw er tig es W irt sc ha fts gu t, W B Z W , D E G R M - d eg re ss iv e A bs ch re ib un g m t W ec hs el z ur L in ea re n, D E G R O - d eg re ss iv e A bs ch re ib un g oh ne W ec hs el 375 Interne Leistungsverrechnung von Steuerungs-, Steuerungsunterstützungs-, Service- und Mitwirkungsleistungen bei der Gemeinde Baindt Der gesetzlichen Vorgabe aus § 14 GemHVO entsprechend sollen für alle Aufgabenbereiche nach den örtlichen Bedürfnissen Kosten- und Leistungsrechnungen geführt werden, die als Grundlage für die Verwaltungssteuerung sowie für die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit und Leistungsfähigkeit der Verwaltung dienen sollen. Das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen unterscheidet hiernach nicht mehr dezidiert zwischen kostenrechnenden Einrichtungen - für die auch in der Kameralistik teilweise Kosten- und Leistungsrechnungen geführt wurden - und sonstigem Verwaltungsvermögen, d.h., die Verpflichtung zur Führung von Kosten- und Leistungsrechnungen soll in der Zukunft auf die gesamte Verwaltung bzw. alle Verwaltungszweige ausgeweitet werden. Im Hinblick auf den erheblichen Personalaufwand, der mit der flächendeckenden Einführung der Kosten- und Leistungsrechnung in allen Fachbereichen verbunden wäre, wird allerdings im Zuge der Umstellung auf die Kommunale Doppik zunächst nur die Verrechnung von Steuerungs-, Steuerungsunterstützungs-, Service- und Mitwirkungsleistungen vorgenommen. Aus Gründen der Verwaltungspraktikabilität wird dabei auf die Darstellung iterativer Leistungsbeziehungen verzichtet, d. h. die Interne Leistungsverrechnung erfolgt „stufenweise“ in mehreren Abschnitten. Im ersten Schritt werden – mit Ausnahme der Produkte 11.33 Grundstücksmanagement die Aufwendungen der verbliebenen „internen“ Produkte auf den Teilhaushalt 2 mit pauschalen Verrechnungsschlüsseln weiterverrechnet. 11.10 11.10.00.0000 Steuerung und Organisation 11.14 11.14.00.0000 Zentrale Funktionen 11.20. 11.20.00.0000 Zentrale Dienstleistungen, EDV und Telekommunikation 11.21 11.21.00.0000 Personalwesen 11.22 11.22.00.0000 Finanzverwaltung, Kasse 11.24 11.24.00.0000 Gebäude- und Energiemanagement, Rathaus 11.25. 11.25.00.0000 Bauhof Die gebäudebezogene Aufwendungen (Unterhaltung, Bewirtschaftung, Versicherung etc.) werden bereits schon zuvor direkt auf die einzelnen Produkte zugeordnet um eine spätere Verteilung zu vermeiden. An dieser Stelle soll der Vollständigkeit halber ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass das Unterprodukt 11.33 Grundstücksmanagement im Teilhaushalt Innere Verwaltung abgebildet wird, gleichwohl es sich offensichtlich um kein internes Produkt, sondern per se um eine freiwillige Aufgabe der Gemeinde Baindt handelt. In der Konsequenz wird das vorgenannte Unterprodukt nicht auf den Teilhaushalt 2 weiterberechnet, d.h., die diesbezüglichen Aufwendungen verbleiben in voller Höhe im Teilhaushalt 1. Nach der Verrechnung der Steuerungs-, Steuerungsunterstützungs-, Service- und Mitwirkungsleistungen sind alle diesbezüglichen (ungedeckten) Aufwendungen vom Teilhaushalt 1 auf den Teilhaushalt 2 weiterverrechnet, so dass sich zukünftig u.a. aussagekräftige Kostendeckungsgrade im Bereich der Dienstleistungen der Gemeinde ermitteln und der politischen Entscheidungsfindung zu Grunde legen lassen. Zudem werden die vom Bauhof erbrachten Leistungen intern verrechnet. Der Bauhof wird seit mehr als 20 Jahren als kostenrechnende Einrichtung geführt, so dass das bisherige System in den Grundzügen unverändert beibehalten werden kann. Die Erträge und Aufwendungen des Bauhofes finden sich unter der Produktgruppe 11.25.00.00.00. Der Aufwand, der für andere Einrichtungen anfällt, wird weiterhin erfasst und im Rahmen interner Leistungsverrechnungen auf den entsprechenden „empfangenden“ Produktsachkonten gebucht. Betriebswirtschaftliche Zielvorgabe an den Bauhof ist die volle Kostendeckung. Im Haushaltsjahr 2025 müsste der Bauhof hiernach 911.250,00 € interne Rechnungsstellungen vereinnahmen, um den eigenen laufenden Aufwand zu decken. 376 2 0 2 5 2 0 2 5 (g e ru n d e t) 2 0 2 6 2 0 2 6 (g e ru n d e t) 2 0 2 7 2 0 2 7 (g e ru n d e t) 2 0 2 8 2 0 2 8 (g e ru n d e t) 2 0 2 9 2 0 2 9 (g e ru n d e t) 1 1 1 0 3 8 1 1 1 1 1 0 3 8 1 1 G e m e in d e o rg an e 1 0 0 ,0 0 % 4 1 0 .0 0 0 ,0 0 4 1 0 .0 0 0 ,0 0 4 2 5 .4 5 0 ,0 0 4 2 5 .4 5 0 ,0 0 4 2 0 .0 5 0 ,0 0 4 2 0 .0 5 0 ,0 0 4 3 5 .3 5 0 ,0 0 4 3 5 .3 5 0 ,0 0 4 3 4 .4 5 0 ,0 0 4 3 4 .4 5 0 ,0 0 1 2 2 0 4 8 1 1 1 2 2 0 4 8 1 1 O rd n u n gs w e se n 9 ,0 0 % 3 6 .9 0 0 ,0 0 3 6 .9 0 0 ,0 0 3 8 .2 9 0 ,5 0 3 8 .3 0 0 ,0 0 3 7 .8 0 4 ,5 0 3 7 .8 0 0 ,0 0 3 9 .1 8 1 ,5 0 3 9 .2 0 0 ,0 0 3 9 .1 0 0 ,5 0 3 9 .1 0 0 ,0 0 1 2 2 3 4 8 1 1 1 2 2 3 4 8 1 1 P e rs o n e n st an d w e se n 1 ,0 0 % 4 .1 0 0 ,0 0 4 .1 0 0 ,0 0 4 .2 5 4 ,5 0 4 .2 5 0 ,0 0 4 .2 0 0 ,5 0 4 .2 0 0 ,0 0 4 .3 5 3 ,5 0 4 .3 5 0 ,0 0 4 .3 4 4 ,5 0 4 .3 5 0 ,0 0 1 2 6 0 4 8 1 1 1 2 6 0 4 8 1 1 Fe u e rw e h r 7 ,5 0 % 3 0 .7 5 0 ,0 0 3 0 .7 5 0 ,0 0 3 1 .9 0 8 ,7 5 3 1 .9 0 0 ,0 0 3 1 .5 0 3 ,7 5 3 1 .5 0 0 ,0 0 3 2 .6 5 1 ,2 5 3 2 .6 5 0 ,0 0 3 2 .5 8 3 ,7 5 3 2 .6 0 0 ,0 0 2 1 1 0 0 1 4 8 1 1 2 1 1 0 0 1 4 8 1 1 K lo st e rw ie se n sc h u le 9 ,0 0 % 3 6 .9 0 0 ,0 0 3 6 .9 0 0 ,0 0 3 8 .2 9 0 ,5 0 3 8 .3 0 0 ,0 0 3 7 .8 0 4 ,5 0 3 7 .8 0 0 ,0 0 3 9 .1 8 1 ,5 0 3 9 .1 0 0 ,0 0 3 9 .1 0 0 ,5 0 3 9 .1 0 0 ,0 0 2 8 1 0 4 8 1 1 2 8 1 0 4 8 1 1 So n st ig e K u lt u rp fl e ge 5 ,0 0 % 2 0 .5 0 0 ,0 0 2 0 .5 0 0 ,0 0 2 1 .2 7 2 ,5 0 2 1 .2 5 0 ,0 0 2 1 .0 0 2 ,5 0 2 1 .0 0 0 ,0 0 2 1 .7 6 7 ,5 0 2 1 .7 5 0 ,0 0 2 1 .7 2 2 ,5 0 2 1 .7 0 0 ,0 0 2 9 1 0 4 8 1 1 2 9 1 0 4 8 1 1 K ir ch e n ge m e in d e 0 ,5 0 % 2 .0 5 0 ,0 0 2 .0 5 0 ,0 0 2 .1 2 7 ,2 5 2 .1 0 0 ,0 0 2 .1 0 0 ,2 5 2 .1 0 0 ,0 0 2 .1 7 6 ,7 5 2 .1 0 0 ,0 0 2 .1 7 2 ,2 5 2 .1 5 0 ,0 0 4 2 1 0 4 8 1 1 4 2 1 0 4 8 1 1 Fö rd e ru n g d e s Sp o rt s 2 ,5 0 % 1 0 .2 5 0 ,0 0 1 0 .2 5 0 ,0 0 1 0 .6 3 6 ,2 5 1 0 .6 5 0 ,0 0 1 0 .5 0 1 ,2 5 1 0 .5 0 0 ,0 0 1 0 .8 8 3 ,7 5 1 0 .9 0 0 ,0 0 1 0 .8 6 1 ,2 5 1 0 .9 0 0 ,0 0 4 2 4 1 0 1 4 8 1 1 4 2 4 1 0 1 4 8 1 1 Sp o rt st ät te n /S p o rt h al le 0 ,5 0 % 2 .0 5 0 ,0 0 2 .0 5 0 ,0 0 2 .1 2 7 ,2 5 2 .1 5 0 ,0 0 2 .1 0 0 ,2 5 2 .1 0 0 ,0 0 2 .1 7 6 ,7 5 2 .2 0 0 ,0 0 2 .1 7 2 ,2 5 2 .1 5 0 ,0 0 4 2 4 1 0 2 4 8 1 1 4 2 4 1 0 2 4 8 1 1 Fr e is p o rt an la ge n 0 ,5 0 % 2 .0 5 0 ,0 0 2 .0 5 0 ,0 0 2 .1 2 7 ,2 5 2 .1 0 0 ,0 0 2 .1 0 0 ,2 5 2 .1 0 0 ,0 0 2 .1 7 6 ,7 5 2 .2 0 0 ,0 0 2 .1 7 2 ,2 5 2 .1 5 0 ,0 0 5 1 1 0 4 8 1 1 5 1 1 0 4 8 1 1 R äu m lic h e E n tw ic kl u n g/ B au o rd n u n g 1 6 ,0 0 % 6 5 .6 0 0 ,0 0 6 5 .6 0 0 ,0 0 6 8 .0 7 2 ,0 0 6 8 .0 5 0 ,0 0 6 7 .2 0 8 ,0 0 6 7 .2 5 0 ,0 0 6 9 .6 5 6 ,0 0 6 9 .6 5 0 ,0 0 6 9 .5 1 2 ,0 0 6 9 .5 0 0 ,0 0 5 3 6 0 4 8 1 1 5 3 6 0 4 8 1 1 B re it b an d ve rs o rg u n g 4 ,0 0 % 1 6 .4 0 0 ,0 0 1 6 .4 0 0 ,0 0 1 7 .0 1 8 ,0 0 1 7 .0 0 0 ,0 0 1 6 .8 0 2 ,0 0 1 6 .8 0 0 ,0 0 1 7 .4 1 4 ,0 0 1 7 .4 0 0 ,0 0 1 7 .3 7 8 ,0 0 1 7 .4 0 0 ,0 0 5 3 7 0 4 8 1 1 5 3 7 0 4 8 1 1 A b fa llw ir ts ch af t 0 ,5 0 % 2 .0 5 0 ,0 0 2 .0 5 0 ,0 0 2 .1 2 7 ,2 5 2 .1 5 0 ,0 0 2 .1 0 0 ,2 5 2 .1 0 0 ,0 0 2 .1 7 6 ,7 5 2 .2 0 0 ,0 0 2 .1 7 2 ,2 5 2 .1 5 0 ,0 0 5 4 1 0 0 1 4 8 1 1 5 4 1 0 0 1 4 8 1 1 G e m e in d e st ra ß e 8 ,0 0 % 3 2 .8 0 0 ,0 0 3 2 .8 0 0 ,0 0 3 4 .0 3 6 ,0 0 3 4 .0 5 0 ,0 0 3 3 .6 0 4 ,0 0 3 3 .6 0 0 ,0 0 3 4 .8 2 8 ,0 0 3 4 .8 5 0 ,0 0 3 4 .7 5 6 ,0 0 3 4 .7 5 0 ,0 0 5 5 1 0 4 8 1 1 5 5 1 0 4 8 1 1 Ö ff e n tl ic h e s G rü n /S p ie lp lä tz e 0 ,5 0 % 2 .0 5 0 ,0 0 2 .0 5 0 ,0 0 2 .1 2 7 ,2 5 2 .1 5 0 ,0 0 2 .1 0 0 ,2 5 2 .1 0 0 ,0 0 2 .1 7 6 ,7 5 2 .2 0 0 ,0 0 2 .1 7 2 ,2 5 2 .1 5 0 ,0 0 5 5 2 0 4 8 1 1 5 5 2 0 4 8 1 1 G e w äs se rs ch u tz 0 ,5 0 % 2 .0 5 0 ,0 0 2 .0 5 0 ,0 0 2 .1 2 7 ,2 5 2 .1 5 0 ,0 0 2 .1 0 0 ,2 5 2 .1 0 0 ,0 0 2 .1 7 6 ,7 5 2 .2 0 0 ,0 0 2 .1 7 2 ,2 5 2 .1 5 0 ,0 0 5 5 3 0 4 8 1 1 5 5 3 0 4 8 1 1 B e st at tu n gs w e se n /F ri e d h o f 5 ,5 0 % 2 2 .5 5 0 ,0 0 2 2 .5 5 0 ,0 0 2 3 .3 9 9 ,7 5 2 3 .4 0 0 ,0 0 2 3 .1 0 2 ,7 5 2 3 .1 0 0 ,0 0 2 3 .9 4 4 ,2 5 2 3 .9 5 0 ,0 0 2 3 .8 9 4 ,7 5 2 3 .9 0 0 ,0 0 5 7 1 0 4 8 1 1 5 7 1 0 4 8 1 1 W ir ts ch af ts fö rd e ru n g 3 ,0 0 % 1 2 .3 0 0 ,0 0 1 2 .3 0 0 ,0 0 1 2 .7 6 3 ,5 0 1 2 .7 5 0 ,0 0 1 2 .6 0 1 ,5 0 1 2 .6 0 0 ,0 0 1 3 .0 6 0 ,5 0 1 3 .0 5 0 ,0 0 1 3 .0 3 3 ,5 0 1 3 .0 5 0 ,0 0 5 7 3 0 4 8 1 1 5 7 3 0 4 8 1 1 Sc h e n k- K o n ra d -H al le /G as ts tä tt e z u r M ü h le 2 ,5 0 % 1 0 .2 5 0 ,0 0 1 0 .2 5 0 ,0 0 1 0 .6 3 6 ,2 5 1 0 .6 5 0 ,0 0 1 0 .5 0 1 ,2 5 1 0 .5 0 0 ,0 0 1 0 .8 8 3 ,7 5 1 0 .9 0 0 ,0 0 1 0 .8 6 1 ,2 5 1 0 .9 0 0 ,0 0 3 6 5 0 0 1 0 1 1 0 4 8 1 1 3 6 5 0 0 1 0 1 1 0 4 8 1 1K in d e rg ar te n S M S 1 0 ,0 0 % 4 1 .0 0 0 ,0 0 4 1 .0 0 0 ,0 0 4 2 .5 4 5 ,0 0 4 2 .5 5 0 ,0 0 4 2 .0 0 5 ,0 0 4 2 .0 0 0 ,0 0 4 3 .5 3 5 ,0 0 4 3 .5 5 0 ,0 0 4 3 .4 4 5 ,0 0 4 3 .4 5 0 ,0 0 3 1 8 0 1 0 4 8 1 1 3 1 8 0 1 0 4 8 1 1 A sy l/ O b d ac h lo si gk e it 1 4 ,0 0 % 5 7 .4 0 0 ,0 0 5 7 .4 0 0 ,0 0 5 9 .5 6 3 ,0 0 5 9 .5 5 0 ,0 0 5 8 .8 0 7 ,0 0 5 8 .8 0 0 ,0 0 6 0 .9 4 9 ,0 0 6 0 .9 5 0 ,0 0 6 0 .8 2 3 ,0 0 6 0 .8 5 0 ,0 0 1 0 0 ,0 0 % 4 1 0 .0 0 0 ,0 0 4 1 0 .0 0 0 ,0 0 4 2 5 .4 5 0 ,0 0 4 2 5 .4 5 0 ,0 0 4 2 0 .0 5 0 ,0 0 4 2 0 .0 5 0 ,0 0 4 3 5 .3 5 0 ,0 0 4 3 5 .3 5 0 ,0 0 4 3 4 .4 5 0 ,0 0 4 3 4 .4 5 0 ,0 0 B ü rg e rm e is te r/ G e m e in d e ra t 1 1 1 0 377 2 0 2 5 2 0 2 5 (g e ru n d e t) 2 0 2 6 2 0 2 6 (g e ru n d e t) 2 0 2 7 2 0 2 7 (g e ru n d e t) 2 0 2 8 2 0 2 8 (g e ru n d e t) 2 0 2 9 2 0 2 9 (g e ru n d e t) 1 1 1 4 3 8 1 1 1 1 1 4 3 8 1 1 z e n tr a le F u n k ti o n e n 1 0 0 ,0 0 % 1 1 3 .6 0 0 ,0 0 1 1 3 .6 0 0 ,0 0 1 0 9 .0 0 0 ,0 0 1 0 9 .0 0 0 ,0 0 1 0 8 .6 0 0 ,0 0 1 0 8 .6 0 0 ,0 0 1 0 9 .2 0 0 ,0 0 1 0 9 .2 0 0 ,0 0 1 1 0 .9 0 0 ,0 0 1 1 0 .9 0 0 ,0 0 1 2 2 0 4 8 1 1 1 2 2 0 4 8 1 1 O rd n u n g s w e s e n 1 1 ,5 0 % 1 3 .0 6 4 ,0 0 1 3 .1 0 0 ,0 0 1 2 .5 3 5 ,0 0 1 2 .5 5 0 ,0 0 1 2 .4 8 9 ,0 0 1 2 .5 0 0 ,0 0 1 2 .5 5 8 ,0 0 1 2 .5 5 0 ,0 0 1 2 .7 5 3 ,5 0 1 2 .7 5 0 ,0 0 1 2 2 2 4 8 1 1 1 2 2 2 4 8 1 1 E in w o h n e rw e s e n 2 ,0 0 % 2 .2 7 2 ,0 0 2 .2 5 0 ,0 0 2 .1 8 0 ,0 0 2 .2 0 0 ,0 0 2 .1 7 2 ,0 0 2 .1 5 0 ,0 0 2 .1 8 4 ,0 0 2 .1 5 0 ,0 0 2 .2 1 8 ,0 0 2 .2 0 0 ,0 0 1 2 2 3 4 8 1 1 1 2 2 3 4 8 1 1 P e rs o n e n s ta n d w e s e n 0 ,5 0 % 5 6 8 ,0 0 5 5 0 ,0 0 5 4 5 ,0 0 5 0 0 ,0 0 5 4 3 ,0 0 5 5 0 ,0 0 5 4 6 ,0 0 5 5 0 ,0 0 5 5 4 ,5 0 5 5 0 ,0 0 1 2 6 0 4 8 1 1 1 2 6 0 4 8 1 1 F e u e rw e h r 2 ,0 0 % 2 .2 7 2 ,0 0 2 .2 5 0 ,0 0 2 .1 8 0 ,0 0 2 .2 0 0 ,0 0 2 .1 7 2 ,0 0 2 .1 5 0 ,0 0 2 .1 8 4 ,0 0 2 .2 0 0 ,0 0 2 .2 1 8 ,0 0 2 .2 0 0 ,0 0 2 8 1 0 4 8 1 1 2 8 1 0 4 8 1 1 S o n s ti g e K u lt u rp fl e g e 9 ,0 0 % 1 0 .2 2 4 ,0 0 1 0 .2 0 0 ,0 0 9 .8 1 0 ,0 0 9 .8 0 0 ,0 0 9 .7 7 4 ,0 0 9 .8 0 0 ,0 0 9 .8 2 8 ,0 0 9 .8 5 0 ,0 0 9 .9 8 1 ,0 0 1 0 .0 0 0 ,0 0 2 9 1 0 4 8 1 1 2 9 1 0 4 8 1 1 K ir c h e n g e m e in d e 1 ,0 0 % 1 .1 3 6 ,0 0 1 .1 5 0 ,0 0 1 .0 9 0 ,0 0 1 .0 0 0 ,0 0 1 .0 8 6 ,0 0 1 .1 0 0 ,0 0 1 .0 9 2 ,0 0 1 .1 0 0 ,0 0 1 .1 0 9 ,0 0 1 .1 0 0 ,0 0 4 2 1 0 4 8 1 1 4 2 1 0 4 8 1 1 F ö rd e ru n g d e s S p o rt s 5 ,0 0 % 5 .6 8 0 ,0 0 5 .7 0 0 ,0 0 5 .4 5 0 ,0 0 5 .4 5 0 ,0 0 5 .4 3 0 ,0 0 5 .4 5 0 ,0 0 5 .4 6 0 ,0 0 5 .4 5 0 ,0 0 5 .5 4 5 ,0 0 5 .5 5 0 ,0 0 5 1 1 0 4 8 1 1 5 1 1 0 4 8 1 1 R ä u m li ch e E n tw ic k lu n g /B a u o rd n u n g 1 7 ,5 0 % 1 9 .8 8 0 ,0 0 1 9 .9 0 0 ,0 0 1 9 .0 7 5 ,0 0 1 9 .1 0 0 ,0 0 1 9 .0 0 5 ,0 0 1 9 .0 0 0 ,0 0 1 9 .1 1 0 ,0 0 1 9 .1 0 0 ,0 0 1 9 .4 0 7 ,5 0 1 9 .4 5 0 ,0 0 5 3 4 0 4 8 1 1 5 3 4 0 4 8 1 1 F e rn w ä rm e v e rs o rg u n g 1 ,5 0 % 1 .7 0 4 ,0 0 1 .7 0 0 ,0 0 1 .6 3 5 ,0 0 1 .6 5 0 ,0 0 1 .6 2 9 ,0 0 1 .6 5 0 ,0 0 1 .6 3 8 ,0 0 1 .6 5 0 ,0 0 1 .6 6 3 ,5 0 1 .6 5 0 ,0 0 5 3 7 0 4 8 1 1 5 3 7 0 4 8 1 1 A b fa llw ir ts c h a ft 2 ,0 0 % 2 .2 7 2 ,0 0 2 .3 0 0 ,0 0 2 .1 8 0 ,0 0 2 .2 0 0 ,0 0 2 .1 7 2 ,0 0 2 .1 5 0 ,0 0 2 .1 8 4 ,0 0 2 .2 0 0 ,0 0 2 .2 1 8 ,0 0 2 .2 0 0 ,0 0 5 4 1 0 4 8 1 1 5 4 1 0 4 8 1 1 G e m e in d e s tr a ß e 9 ,0 0 % 1 0 .2 2 4 ,0 0 1 0 .2 0 0 ,0 0 9 .8 1 0 ,0 0 9 .8 0 0 ,0 0 9 .7 7 4 ,0 0 9 .8 0 0 ,0 0 9 .8 2 8 ,0 0 9 .8 5 0 ,0 0 9 .9 8 1 ,0 0 1 0 .0 0 0 ,0 0 5 5 3 0 4 8 1 1 5 5 3 0 4 8 1 1 B e s ta tt u n g s w e s e n /F ri e d h o f 6 ,0 0 % 6 .8 1 6 ,0 0 6 .8 0 0 ,0 0 6 .5 4 0 ,0 0 6 .5 5 0 ,0 0 6 .5 1 6 ,0 0 6 .5 0 0 ,0 0 6 .5 5 2 ,0 0 6 .5 5 0 ,0 0 6 .6 5 4 ,0 0 6 .6 5 0 ,0 0 5 7 1 0 4 8 1 1 5 7 1 0 4 8 1 1 W ir ts c h a ft s fö rd e ru n g 2 ,5 0 % 2 .8 4 0 ,0 0 2 .8 5 0 ,0 0 2 .7 2 5 ,0 0 2 .7 5 0 ,0 0 2 .7 1 5 ,0 0 2 .7 0 0 ,0 0 2 .7 3 0 ,0 0 2 .7 0 0 ,0 0 2 .7 7 2 ,5 0 2 .7 5 0 ,0 0 5 7 3 0 4 8 1 1 5 7 3 0 4 8 1 1 S ch e n k -K o n ra d -H a ll e /G a st st ä tt e z u r M ü h le 5 ,0 0 % 5 .6 8 0 ,0 0 5 .7 0 0 ,0 0 5 .4 5 0 ,0 0 5 .4 5 0 ,0 0 5 .4 3 0 ,0 0 5 .4 5 0 ,0 0 5 .4 6 0 ,0 0 5 .4 5 0 ,0 0 5 .5 4 5 ,0 0 5 .5 5 0 ,0 0 3 6 5 0 0 1 0 1 1 0 4 8 1 1 3 6 5 0 0 1 0 1 1 0 4 8 1 1 K in d e rg a rt e n S M S 1 0 ,0 0 % 1 1 .3 6 0 ,0 0 1 1 .3 5 0 ,0 0 1 0 .9 0 0 ,0 0 1 0 .9 0 0 ,0 0 1 0 .8 6 0 ,0 0 1 0 .8 5 0 ,0 0 1 0 .9 2 0 ,0 0 1 0 .9 0 0 ,0 0 1 1 .0 9 0 ,0 0 1 1 .1 0 0 ,0 0 2 1 1 0 0 1 4 8 1 1 2 1 1 0 0 1 4 8 1 1 K lo s tw ie s e n s c h u le 9 ,0 0 % 1 0 .2 2 4 ,0 0 1 0 .2 0 0 ,0 0 9 .8 1 0 ,0 0 9 .8 0 0 ,0 0 9 .7 7 4 ,0 0 9 .7 5 0 ,0 0 9 .8 2 8 ,0 0 9 .8 5 0 ,0 0 9 .9 8 1 ,0 0 1 0 .0 0 0 ,0 0 3 1 8 0 1 0 4 8 1 1 3 1 8 0 1 0 4 8 1 1 A s y l 6 ,5 0 % 7 .3 8 4 ,0 0 7 .4 0 0 ,0 0 7 .0 8 5 ,0 0 7 .1 0 0 ,0 0 7 .0 5 9 ,0 0 7 .0 5 0 ,0 0 7 .0 9 8 ,0 0 7 .1 0 0 ,0 0 7 .2 0 8 ,5 0 7 .2 0 0 ,0 0 1 0 0 ,0 0 % 1 1 3 .6 0 0 ,0 0 1 1 3 .6 0 0 ,0 0 1 0 9 .0 0 0 ,0 0 1 0 9 .0 0 0 ,0 0 1 0 8 .6 0 0 ,0 0 1 0 8 .6 0 0 ,0 0 1 0 9 .2 0 0 ,0 0 1 0 9 .2 0 0 ,0 0 1 1 0 .9 0 0 ,0 0 1 1 0 .9 0 0 ,0 0 A m ts b la tt , A m tl ic h e B e k a n n tm a c h u n g e n , V o rz im m e r, S ta b s t. A m ts b la tt a u s tr ä g e r 1 1 1 4 378 P la n 2 0 2 5 P la n 2 0 2 5 (g e ru n d e t) P la n 2 0 2 6 P la n 2 0 2 6 (g e ru n d e t) P la n 2 0 2 7 P la n 2 0 2 8 (g e ru n d e t) P la n 2 0 2 8 P la n 2 0 2 8 (g e ru n d e t) P la n 2 0 2 9 P la n 2 0 2 9 (g e ru n d e t) 1 1 2 0 3 8 1 1 1 1 2 0 3 8 1 1 ze n tr a le F u n k ti o n e n 1 0 0 ,0 0 % 1 2 1 .3 0 0 ,0 0 € 1 2 1 .3 0 0 ,0 0 € 1 3 2 .9 0 0 ,0 0 € 1 3 2 .9 0 0 ,0 0 € 1 3 2 .0 0 0 ,0 0 € 1 3 2 .0 0 0 ,0 0 € 1 3 3 .0 0 0 ,0 0 € 1 3 3 .0 0 0 ,0 0 € 1 3 5 .6 0 0 ,0 0 € 1 3 5 .6 0 0 ,0 0 € 1 2 1 0 4 8 1 1 1 2 1 0 4 8 1 1 S ta ti st ik u n d W a h le n 5 ,0 0 % 6 .0 6 5 ,0 0 € 6 .1 0 0 ,0 0 € 6 .6 4 5 ,0 0 € 6 .6 5 0 ,0 0 € 6 .6 0 0 ,0 0 € 6 .6 0 0 ,0 0 € 6 .6 5 0 ,0 0 € 6 .6 5 0 ,0 0 € 6 .7 8 0 ,0 0 € 6 .8 0 0 ,0 0 € 1 2 2 0 4 8 1 1 1 2 2 0 4 8 1 1 O rd n u n g sw e se n 1 ,0 0 % 1 .2 1 3 ,0 0 € 1 .2 0 0 ,0 0 € 1 .3 2 9 ,0 0 € 1 .3 0 0 ,0 0 € 1 .3 2 0 ,0 0 € 1 .3 0 0 ,0 0 € 1 .3 3 0 ,0 0 € 1 .3 5 0 ,0 0 € 1 .3 5 6 ,0 0 € 1 .3 5 0 ,0 0 € 1 2 2 2 4 8 1 1 1 2 2 2 4 8 1 1 E in w o h n e rw e se n 1 9 ,0 0 % 2 3 .0 4 7 ,0 0 € 2 3 .0 5 0 ,0 0 € 2 5 .2 5 1 ,0 0 € 2 5 .2 5 0 ,0 0 € 2 5 .0 8 0 ,0 0 € 2 5 .1 0 0 ,0 0 € 2 5 .2 7 0 ,0 0 € 2 5 .2 5 0 ,0 0 € 2 5 .7 6 4 ,0 0 € 2 5 .8 0 0 ,0 0 € 1 2 2 3 4 8 1 1 1 2 2 3 4 8 1 1 P e rs o n e n st a n d sw e se n 1 3 ,0 0 % 1 5 .7 6 9 ,0 0 € 1 5 .7 5 0 ,0 0 € 1 7 .2 7 7 ,0 0 € 1 7 .3 0 0 ,0 0 € 1 7 .1 6 0 ,0 0 € 1 7 .2 0 0 ,0 0 € 1 7 .2 9 0 ,0 0 € 1 7 .2 5 0 ,0 0 € 1 7 .6 2 8 ,0 0 € 1 7 .6 5 0 ,0 0 € 1 2 6 0 4 8 1 1 1 2 6 0 4 8 1 1 F e u e rw e h r 4 ,0 0 % 4 .8 5 2 ,0 0 € 4 .8 5 0 ,0 0 € 5 .3 1 6 ,0 0 € 5 .3 0 0 ,0 0 € 5 .2 8 0 ,0 0 € 5 .3 0 0 ,0 0 € 5 .3 2 0 ,0 0 € 5 .3 0 0 ,0 0 € 5 .4 2 4 ,0 0 € 5 .4 0 0 ,0 0 € 2 1 1 0 0 1 4 8 1 1 2 1 1 0 0 1 4 8 1 1 K lo st w ie se n sc h u le 1 0 ,0 0 % 1 2 .1 3 0 ,0 0 € 1 2 .1 5 0 ,0 0 € 1 3 .2 9 0 ,0 0 € 1 3 .3 0 0 ,0 0 € 1 3 .2 0 0 ,0 0 € 1 3 .2 0 0 ,0 0 € 1 3 .3 0 0 ,0 0 € 1 3 .3 0 0 ,0 0 € 1 3 .5 6 0 ,0 0 € 1 3 .5 5 0 ,0 0 € 2 1 5 0 0 4 4 8 1 1 2 1 5 0 0 4 4 8 1 1 S ch u ls o zi a la rb e it 1 ,0 0 % 1 .2 1 3 ,0 0 € 1 .2 0 0 ,0 0 € 1 .3 2 9 ,0 0 € 1 .3 0 0 ,0 0 € 1 .3 2 0 ,0 0 € 1 .3 0 0 ,0 0 € 1 .3 3 0 ,0 0 € 1 .3 5 0 ,0 0 € 1 .3 5 6 ,0 0 € 1 .3 5 0 ,0 0 € 2 7 2 0 4 8 1 1 2 7 2 0 4 8 1 1 B ü ch e re i/ B ib li o th e k 1 ,0 0 % 1 .2 1 3 ,0 0 € 1 .2 0 0 ,0 0 € 1 .3 2 9 ,0 0 € 1 .3 0 0 ,0 0 € 1 .3 2 0 ,0 0 € 1 .3 0 0 ,0 0 € 1 .3 3 0 ,0 0 € 1 .3 5 0 ,0 0 € 1 .3 5 6 ,0 0 € 1 .3 5 0 ,0 0 € 2 8 1 0 4 8 1 1 2 8 1 0 4 8 1 1 S o n st ig e K u lt u rp fl e g e 1 ,0 0 % 1 .2 1 3 ,0 0 € 1 .2 0 0 ,0 0 € 1 .3 2 9 ,0 0 € 1 .3 0 0 ,0 0 € 1 .3 2 0 ,0 0 € 1 .3 0 0 ,0 0 € 1 .3 3 0 ,0 0 € 1 .3 5 0 ,0 0 € 1 .3 5 6 ,0 0 € 1 .3 5 0 ,0 0 € 3 1 8 0 1 0 4 8 1 1 3 1 8 0 1 0 4 8 1 1 A sy l 5 ,0 0 % 6 .0 6 5 ,0 0 € 6 .1 0 0 ,0 0 € 6 .6 4 5 ,0 0 € 6 .6 5 0 ,0 0 € 6 .6 0 0 ,0 0 € 6 .6 0 0 ,0 0 € 6 .6 5 0 ,0 0 € 6 .6 0 0 ,0 0 € 6 .7 8 0 ,0 0 € 6 .8 0 0 ,0 0 € 3 6 5 0 0 1 0 1 1 0 4 8 1 1 3 6 5 0 0 1 0 1 1 0 4 8 1 1 K in d e rg a rt e n S M S 1 2 ,0 0 % 1 4 .5 5 6 ,0 0 € 1 4 .5 5 0 ,0 0 € 1 5 .9 4 8 ,0 0 € 1 5 .9 5 0 ,0 0 € 1 5 .8 4 0 ,0 0 € 1 5 .8 5 0 ,0 0 € 1 5 .9 6 0 ,0 0 € 1 5 .9 5 0 ,0 0 € 1 6 .2 7 2 ,0 0 € 1 6 .2 5 0 ,0 0 € 4 2 4 1 0 1 4 8 1 1 4 2 4 1 0 1 4 8 1 1 S p o rt st ä tt e n /S p o rt h a ll e 1 ,0 0 % 1 .2 1 3 ,0 0 € 1 .2 0 0 ,0 0 € 1 .3 2 9 ,0 0 € 1 .3 5 0 ,0 0 € 1 .3 2 0 ,0 0 € 1 .3 0 0 ,0 0 € 1 .3 3 0 ,0 0 € 1 .3 5 0 ,0 0 € 1 .3 5 6 ,0 0 € 1 .3 5 0 ,0 0 € 5 1 1 0 4 8 1 1 5 1 1 0 4 8 1 1 R ä u m li ch e E n tw ic k lu n g /B a u o rd n u n g 1 0 ,0 0 % 1 2 .1 3 0 ,0 0 € 1 2 .1 5 0 ,0 0 € 1 3 .2 9 0 ,0 0 € 1 3 .3 0 0 ,0 0 € 1 3 .2 0 0 ,0 0 € 1 3 .2 0 0 ,0 0 € 1 3 .3 0 0 ,0 0 € 1 3 .3 0 0 ,0 0 € 1 3 .5 6 0 ,0 0 € 1 3 .5 5 0 ,0 0 € 5 3 4 0 4 8 1 1 5 3 4 0 4 8 1 1 F e rn w ä rm e v e rs o rg u n g 1 ,0 0 % 1 .2 1 3 ,0 0 € 1 .2 0 0 ,0 0 € 1 .3 2 9 ,0 0 € 1 .3 5 0 ,0 0 € 1 .3 2 0 ,0 0 € 1 .3 0 0 ,0 0 € 1 .3 3 0 ,0 0 € 1 .3 5 0 ,0 0 € 1 .3 5 6 ,0 0 € 1 .3 5 0 ,0 0 € 5 3 6 0 4 8 1 1 5 3 6 0 4 8 1 1 B re it b a n d v e rs o rg u n g 5 ,0 0 % 6 .0 6 5 ,0 0 € 6 .0 5 0 ,0 0 € 6 .6 4 5 ,0 0 € 6 .6 5 0 ,0 0 € 6 .6 0 0 ,0 0 € 6 .6 0 0 ,0 0 € 6 .6 5 0 ,0 0 € 6 .6 5 0 ,0 0 € 6 .7 8 0 ,0 0 € 6 .8 0 0 ,0 0 € 5 3 7 0 4 8 1 1 5 3 7 0 4 8 1 1 A b fa ll w ir ts ch a ft 1 ,0 0 % 1 .2 1 3 ,0 0 € 1 .2 0 0 ,0 0 € 1 .3 2 9 ,0 0 € 1 .3 5 0 ,0 0 € 1 .3 2 0 ,0 0 € 1 .3 0 0 ,0 0 € 1 .3 3 0 ,0 0 € 1 .3 5 0 ,0 0 € 1 .3 5 6 ,0 0 € 1 .3 5 0 ,0 0 € 5 4 1 0 4 8 1 1 5 4 1 0 4 8 1 1 G e m e in d e st ra ß e 0 ,0 0 % 0 ,0 0 € 0 ,0 0 € 0 ,0 0 € 0 ,0 0 € 0 ,0 0 € 0 ,0 0 € 0 ,0 0 € 0 ,0 0 € 0 ,0 0 € 0 ,0 0 € 5 5 3 0 4 8 1 1 5 5 3 0 4 8 1 1 B e st a tt u n g sw e se n /F ri e d h o f 7 ,0 0 % 8 .4 9 1 ,0 0 € 8 .5 0 0 ,0 0 € 9 .3 0 3 ,0 0 € 9 .3 0 0 ,0 0 € 9 .2 4 0 ,0 0 € 9 .2 5 0 ,0 0 € 9 .3 1 0 ,0 0 € 9 .3 0 0 ,0 0 € 9 .4 9 2 ,0 0 € 9 .5 0 0 ,0 0 € 5 7 1 0 4 8 1 1 5 7 1 0 4 8 1 1 W ir ts ch a ft sf ö rd e ru n g 0 ,0 0 % 0 ,0 0 € 0 ,0 0 € 0 ,0 0 € 0 ,0 0 € 0 ,0 0 € 0 ,0 0 € 0 ,0 0 € 0 ,0 0 € 0 ,0 0 € 0 ,0 0 € 5 7 3 0 4 8 1 1 5 7 3 0 4 8 1 1 S ch e n k -K o n ra d -H a ll e /G a st st ä tt e z u r M ü h le 3 ,0 0 % 3 .6 3 9 ,0 0 € 3 .6 5 0 ,0 0 € 3 .9 8 7 ,0 0 € 4 .0 0 0 ,0 0 € 3 .9 6 0 ,0 0 € 4 .0 0 0 ,0 0 € 3 .9 9 0 ,0 0 € 4 .0 0 0 ,0 0 € 4 .0 6 8 ,0 0 € 4 .0 5 0 ,0 0 € 1 0 0 ,0 0 % 1 2 1 .3 0 0 ,0 0 € 1 2 1 .3 0 0 ,0 0 € 1 3 2 .9 0 0 ,0 0 € 1 3 2 .9 0 0 ,0 0 € 1 3 2 .0 0 0 ,0 0 € 1 3 2 .0 0 0 ,0 0 € 1 3 3 .0 0 0 ,0 0 € 1 3 3 .0 0 0 ,0 0 € 1 3 5 .6 0 0 ,0 0 € 1 3 5 .6 0 0 ,0 0 € D ie n st le is tu n g e n , E D V u n d T e le k o m m u n ik a ti o n 379 2 0 2 5 2 0 2 5 (g e ru n d e t) 2 0 2 6 2 0 2 6 (g e ru n d e t) 2 0 2 7 2 0 2 7 (g e ru n d e t) 2 0 2 8 2 0 2 8 (g e ru n d e t) 2 0 2 9 2 0 2 9 (g e ru n d e t) 1 1 2 1 3 8 1 1 1 1 2 1 3 8 1 1 P e rs o n a lw e se n 1 0 0 ,0 0 % 2 7 7 .4 5 0 ,0 0 2 7 7 .4 5 0 ,0 0 2 7 9 .6 5 0 ,0 0 2 7 9 .6 5 0 ,0 0 2 8 1 .6 5 0 ,0 0 2 8 1 .6 5 0 ,0 0 2 8 2 .8 5 0 ,0 0 2 8 2 .8 5 0 ,0 0 2 8 7 .1 5 0 ,0 0 2 8 7 .1 5 0 ,0 0 1 2 1 0 4 8 1 1 1 2 1 0 4 8 1 1 S ta ti st ik u n d W a h le n 0 ,5 0 % 1 .3 8 7 ,2 5 1 .4 0 0 ,0 0 1 .3 9 8 ,2 5 1 .4 0 0 ,0 0 1 .4 0 8 ,2 5 1 .4 0 0 ,0 0 1 .4 1 4 ,2 5 1 .4 0 0 ,0 0 1 .4 3 5 ,7 5 1 .4 5 0 ,0 0 1 2 2 0 4 8 1 1 1 2 2 0 4 8 1 1 O rd n u n g sw e se n 3 ,0 0 % 8 .3 2 3 ,5 0 8 .3 0 0 ,0 0 8 .3 8 9 ,5 0 8 .4 0 0 ,0 0 8 .4 4 9 ,5 0 8 .4 5 0 ,0 0 8 .4 8 5 ,5 0 8 .5 0 0 ,0 0 8 .6 1 4 ,5 0 8 .6 0 0 ,0 0 1 2 2 2 4 8 1 1 1 2 2 2 4 8 1 1 E in w o h n e rw e se n 4 ,5 0 % 1 2 .4 8 5 ,2 5 1 2 .5 0 0 ,0 0 1 2 .5 8 4 ,2 5 1 2 .6 0 0 ,0 0 1 2 .6 7 4 ,2 5 1 2 .7 0 0 ,0 0 1 2 .7 2 8 ,2 5 1 2 .7 5 0 ,0 0 1 2 .9 2 1 ,7 5 1 2 .9 0 0 ,0 0 1 2 2 3 4 8 1 1 1 2 2 3 4 8 1 1 P e rs o n e n st a n d sw e se n 1 ,0 0 % 2 .7 7 4 ,5 0 2 .7 5 0 ,0 0 2 .7 9 6 ,5 0 2 .8 0 0 ,0 0 2 .8 1 6 ,5 0 2 .8 0 0 ,0 0 2 .8 2 8 ,5 0 2 .8 0 0 ,0 0 2 .8 7 1 ,5 0 2 .8 5 0 ,0 0 1 2 6 0 4 8 1 1 1 2 6 0 4 8 1 1 F e u e rw e h r 4 ,0 0 % 1 1 .0 9 8 ,0 0 1 1 .1 0 0 ,0 0 1 1 .1 8 6 ,0 0 1 1 .2 0 0 ,0 0 1 1 .2 6 6 ,0 0 1 1 .2 5 0 ,0 0 1 1 .3 1 4 ,0 0 1 1 .3 0 0 ,0 0 1 1 .4 8 6 ,0 0 1 1 .5 0 0 ,0 0 2 1 1 0 0 1 4 8 1 1 2 1 1 0 0 1 4 8 1 1 K lo st w ie se n sc h u le 1 5 ,0 0 % 4 1 .6 1 7 ,5 0 4 1 .6 0 0 ,0 0 4 1 .9 4 7 ,5 0 4 1 .9 5 0 ,0 0 4 2 .2 4 7 ,5 0 4 2 .2 5 0 ,0 0 4 2 .4 2 7 ,5 0 4 2 .4 5 0 ,0 0 4 3 .0 7 2 ,5 0 4 3 .0 5 0 ,0 0 2 1 4 0 0 1 4 8 1 1 2 1 4 0 0 1 4 8 1 1 S ch u l- /B ü rg e rb u s 0 ,0 0 % 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 2 1 5 0 0 3 4 8 1 1 2 1 5 0 0 3 4 8 1 1 A u la u n d B e tr e u u n g G a n zt a g e sg r. 2 0 ,0 0 % 5 5 .4 9 0 ,0 0 5 5 .5 0 0 ,0 0 5 5 .9 3 0 ,0 0 5 5 .9 5 0 ,0 0 5 6 .3 3 0 ,0 0 5 6 .3 5 0 ,0 0 5 6 .5 7 0 ,0 0 5 6 .5 5 0 ,0 0 5 7 .4 3 0 ,0 0 5 7 .4 5 0 ,0 0 2 1 5 0 0 4 4 8 1 1 2 1 5 0 0 4 4 8 1 1 S ch u ls o zi a la rb e it 1 ,0 0 % 2 .7 7 4 ,5 0 2 .7 5 0 ,0 0 2 .7 9 6 ,5 0 2 .8 0 0 ,0 0 2 .8 1 6 ,5 0 2 .8 0 0 ,0 0 2 .8 2 8 ,5 0 2 .8 0 0 ,0 0 2 .8 7 1 ,5 0 3 .0 0 0 ,0 0 2 7 2 0 4 8 1 1 2 7 2 0 4 8 1 1 B ü ch e re i/ B ib li o th e k 3 ,0 0 % 8 .3 2 3 ,5 0 8 .3 0 0 ,0 0 8 .3 8 9 ,5 0 8 .4 0 0 ,0 0 8 .4 4 9 ,5 0 8 .4 5 0 ,0 0 8 .4 8 5 ,5 0 8 .5 0 0 ,0 0 8 .6 1 4 ,5 0 8 .6 0 0 ,0 0 2 8 1 0 4 8 1 1 2 8 1 0 4 8 1 1 S o n st ig e K u lt u rp fl e g e 5 ,0 0 % 1 3 .8 7 2 ,5 0 1 3 .8 5 0 ,0 0 1 3 .9 8 2 ,5 0 1 4 .0 0 0 ,0 0 1 4 .0 8 2 ,5 0 1 4 .1 0 0 ,0 0 1 4 .1 4 2 ,5 0 1 4 .1 5 0 ,0 0 1 4 .3 5 7 ,5 0 1 4 .3 5 0 ,0 0 2 9 1 0 4 8 1 1 2 9 1 0 4 8 1 1 K ir ch e n g e m e in d e 5 ,0 0 % 1 3 .8 7 2 ,5 0 1 3 .8 5 0 ,0 0 1 3 .9 8 2 ,5 0 1 4 .0 0 0 ,0 0 1 4 .0 8 2 ,5 0 1 4 .1 0 0 ,0 0 1 4 .1 4 2 ,5 0 1 4 .1 5 0 ,0 0 1 4 .3 5 7 ,5 0 1 4 .3 5 0 ,0 0 3 1 8 0 1 0 4 8 1 1 3 1 8 0 1 0 4 8 1 1 A sy l 7 ,0 0 % 1 9 .4 2 1 ,5 0 1 9 .4 0 0 ,0 0 1 9 .5 7 5 ,5 0 1 9 .5 0 0 ,0 0 1 9 .7 1 5 ,5 0 1 9 .7 0 0 ,0 0 1 9 .7 9 9 ,5 0 1 9 .8 0 0 ,0 0 2 0 .1 0 0 ,5 0 2 0 .1 0 0 ,0 0 3 6 5 0 0 1 0 1 1 0 4 8 1 1 3 6 5 0 0 1 0 1 1 0 4 8 1 1 K in d e rg a rt e n S M S 8 ,0 0 % 2 2 .1 9 6 ,0 0 2 2 .2 0 0 ,0 0 2 2 .3 7 2 ,0 0 2 2 .3 5 0 ,0 0 2 2 .5 3 2 ,0 0 2 2 .5 5 0 ,0 0 2 2 .6 2 8 ,0 0 2 2 .6 5 0 ,0 0 2 2 .9 7 2 ,0 0 2 2 .9 5 0 ,0 0 4 2 1 0 4 8 1 1 4 2 1 0 4 8 1 1 F ö rd e ru n g d e s S p o rt s 1 ,0 0 % 2 .7 7 4 ,5 0 2 .7 5 0 ,0 0 2 .7 9 6 ,5 0 2 .8 0 0 ,0 0 2 .8 1 6 ,5 0 2 .8 0 0 ,0 0 2 .8 2 8 ,5 0 2 .8 5 0 ,0 0 2 .8 7 1 ,5 0 2 .8 5 0 ,0 0 4 2 4 1 0 1 4 8 1 1 4 2 4 1 0 1 4 8 1 1 S p o rt st ä tt e n /S p o rt h a ll e 1 ,5 0 % 4 .1 6 1 ,7 5 4 .1 5 0 ,0 0 4 .1 9 4 ,7 5 4 .2 0 0 ,0 0 4 .2 2 4 ,7 5 4 .2 0 0 ,0 0 4 .2 4 2 ,7 5 4 .2 5 0 ,0 0 4 .3 0 7 ,2 5 4 .3 0 0 ,0 0 4 2 4 1 0 2 4 8 1 1 4 2 4 1 0 2 4 8 1 1 F re is p o rt a n la g e n 1 ,5 0 % 4 .1 6 1 ,7 5 4 .1 5 0 ,0 0 4 .1 9 4 ,7 5 4 .2 0 0 ,0 0 4 .2 2 4 ,7 5 4 .2 0 0 ,0 0 4 .2 4 2 ,7 5 4 .2 5 0 ,0 0 4 .3 0 7 ,2 5 4 .3 0 0 ,0 0 5 1 1 0 4 8 1 1 5 1 1 0 4 8 1 1 R ä u m li ch e E n tw ic k lu n g /B a u o rd n u n g 5 ,0 0 % 1 3 .8 7 2 ,5 0 1 3 .8 5 0 ,0 0 1 3 .9 8 2 ,5 0 1 4 .0 0 0 ,0 0 1 4 .0 8 2 ,5 0 1 4 .1 0 0 ,0 0 1 4 .1 4 2 ,5 0 1 4 .1 5 0 ,0 0 1 4 .3 5 7 ,5 0 1 4 .3 5 0 ,0 0 5 3 4 0 4 8 1 1 5 3 4 0 4 8 1 1 F e rn w ä rm e v e rs o rg u n g 1 ,0 0 % 2 .7 7 4 ,5 0 3 .0 0 0 ,0 0 2 .7 9 6 ,5 0 2 .8 0 0 ,0 0 2 .8 1 6 ,5 0 2 .8 0 0 ,0 0 2 .8 2 8 ,5 0 2 .8 0 0 ,0 0 2 .8 7 1 ,5 0 2 .8 5 0 ,0 0 5 3 7 0 4 8 1 1 5 3 7 0 4 8 1 1 A b fa ll w ir ts ch a ft 2 ,0 0 % 5 .5 4 9 ,0 0 5 .5 5 0 ,0 0 5 .5 9 3 ,0 0 5 .5 0 0 ,0 0 5 .6 3 3 ,0 0 5 .6 5 0 ,0 0 5 .6 5 7 ,0 0 5 .6 5 0 ,0 0 5 .7 4 3 ,0 0 5 .7 5 0 ,0 0 5 5 3 0 4 8 1 1 5 5 3 0 4 8 1 1 B e st a tt u n g sw e se n /F ri e d h o f 7 ,0 0 % 1 9 .4 2 1 ,5 0 1 9 .4 0 0 ,0 0 1 9 .5 7 5 ,5 0 1 9 .6 0 0 ,0 0 1 9 .7 1 5 ,5 0 1 9 .7 0 0 ,0 0 1 9 .7 9 9 ,5 0 1 9 .8 0 0 ,0 0 2 0 .1 0 0 ,5 0 2 0 .1 0 0 ,0 0 5 7 3 0 4 8 1 1 5 7 3 0 4 8 1 1 S ch e n k -K o n ra d -H a ll e /G a st st ä tt e z u r M ü h le 4 ,0 0 % 1 1 .0 9 8 ,0 0 1 1 .1 0 0 ,0 0 1 1 .1 8 6 ,0 0 1 1 .2 0 0 ,0 0 1 1 .2 6 6 ,0 0 1 1 .3 0 0 ,0 0 1 1 .3 1 4 ,0 0 1 1 .3 0 0 ,0 0 1 1 .4 8 6 ,0 0 1 1 .5 0 0 ,0 0 1 0 0 ,0 0 % 2 7 7 .4 5 0 ,0 0 2 7 7 .4 5 0 ,0 0 2 7 9 .6 5 0 ,0 0 2 7 9 .6 5 0 ,0 0 2 8 1 .6 5 0 ,0 0 2 8 1 .6 5 0 ,0 0 2 8 2 .8 5 0 ,0 0 2 8 2 .8 5 0 ,0 0 2 8 7 .1 5 0 ,0 0 2 8 7 .1 5 0 ,0 0 V e rt e il u n g n a ch K ö p fe n a u ß e rh a lb P ro d u k tb e re ic h 1 1 / o d e r S te ll e n 1 1 2 1 380 2 0 2 5 2 0 2 5 (g e ru n d e t) 2 0 2 6 2 0 2 6 (g e ru n d e t) 2 0 2 7 2 0 2 7 (g e ru n d e t) 2 0 2 8 2 0 2 8 (g e ru n d e t) 2 0 2 9 2 0 2 9 (g e ru n d e t) 1 1 2 2 3 8 1 1 1 1 2 2 3 8 1 1 F in a n zv e rw a lt u n g /K a ss e 1 0 0 ,0 0 % 3 7 1 .2 5 0 ,0 0 3 7 1 .2 5 0 ,0 0 3 7 7 .2 5 0 ,0 0 3 7 7 .2 5 0 ,0 0 3 8 5 .2 5 0 ,0 0 3 8 5 .2 5 0 ,0 0 3 8 9 .8 0 0 ,0 0 3 8 9 .8 0 0 ,0 0 4 0 7 .4 0 0 ,0 0 4 0 7 .4 0 0 ,0 0 1 2 1 0 4 8 1 1 1 2 1 0 4 8 1 1 S ta ti st ik u n d W a h le n 0 ,5 0 % 1 .8 5 6 ,2 5 1 .8 5 0 ,0 0 1 .8 8 6 ,2 5 1 .9 0 0 ,0 0 1 .9 2 6 ,2 5 1 .9 5 0 ,0 0 1 .9 4 9 ,0 0 1 .9 5 0 ,0 0 2 .0 3 7 ,0 0 2 .0 5 0 ,0 0 1 2 2 0 4 8 1 1 1 2 2 0 4 8 1 1 O rd n u n g sw e se n 3 ,0 0 % 1 1 .1 3 7 ,5 0 1 1 .1 0 0 ,0 0 1 1 .3 1 7 ,5 0 1 1 .3 0 0 ,0 0 1 1 .5 5 7 ,5 0 1 1 .5 5 0 ,0 0 1 1 .6 9 4 ,0 0 1 1 .7 0 0 ,0 0 1 2 .2 2 2 ,0 0 1 2 .2 5 0 ,0 0 1 2 2 2 4 8 1 1 1 2 2 2 4 8 1 1 E in w o h n e rw e se n 3 ,0 0 % 1 1 .1 3 7 ,5 0 1 1 .1 0 0 ,0 0 1 1 .3 1 7 ,5 0 1 1 .3 0 0 ,0 0 1 1 .5 5 7 ,5 0 1 1 .5 5 0 ,0 0 1 1 .6 9 4 ,0 0 1 1 .7 0 0 ,0 0 1 2 .2 2 2 ,0 0 1 2 .2 5 0 ,0 0 1 2 2 3 4 8 1 1 1 2 2 3 4 8 1 1 P e rs o n e n st a n d sw e se n 2 ,0 0 % 7 .4 2 5 ,0 0 7 .4 5 0 ,0 0 7 .5 4 5 ,0 0 7 .5 5 0 ,0 0 7 .7 0 5 ,0 0 7 .7 0 0 ,0 0 7 .7 9 6 ,0 0 7 .8 0 0 ,0 0 8 .1 4 8 ,0 0 8 .1 5 0 ,0 0 1 2 6 0 4 8 1 1 1 2 6 0 4 8 1 1 F e u e rw e h r 3 ,5 0 % 1 2 .9 9 3 ,7 5 1 3 .0 0 0 ,0 0 1 3 .2 0 3 ,7 5 1 3 .2 0 0 ,0 0 1 3 .4 8 3 ,7 5 1 3 .5 0 0 ,0 0 1 3 .6 4 3 ,0 0 1 3 .6 0 0 ,0 0 1 4 .2 5 9 ,0 0 1 4 .2 5 0 ,0 0 2 1 1 0 0 1 4 8 1 1 2 1 1 0 0 1 4 8 1 1 K lo st w ie se n sc h u le 6 ,5 0 % 2 4 .1 3 1 ,2 5 2 4 .1 5 0 ,0 0 2 4 .5 2 1 ,2 5 2 4 .5 0 0 ,0 0 2 5 .0 4 1 ,2 5 2 5 .0 5 0 ,0 0 2 5 .3 3 7 ,0 0 2 5 .3 5 0 ,0 0 2 6 .4 8 1 ,0 0 2 6 .5 0 0 ,0 0 2 1 1 0 0 2 4 8 1 1 2 1 1 0 0 2 4 8 1 1 P ro je k t sc h u lr e if e s K in d 0 ,0 0 % 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 2 1 4 0 0 1 4 8 1 1 2 1 4 0 0 1 4 8 1 1 S ch u l- /B ü rg e rb u s 0 ,0 0 % 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 2 1 5 0 0 3 4 8 1 1 2 1 5 0 0 3 4 8 1 1 A u la u n d B e tr e u u n g G a n zt a g e sg r. 6 ,0 0 % 2 2 .2 7 5 ,0 0 2 2 .3 0 0 ,0 0 2 2 .6 3 5 ,0 0 2 2 .6 5 0 ,0 0 2 3 .1 1 5 ,0 0 2 3 .1 0 0 ,0 0 2 3 .3 8 8 ,0 0 2 3 .4 0 0 ,0 0 2 4 .4 4 4 ,0 0 2 4 .4 5 0 ,0 0 2 1 5 0 0 4 4 8 1 1 2 1 5 0 0 4 4 8 1 1 S ch u ls o zi a la rb e it 1 ,0 0 % 3 .7 1 2 ,5 0 3 .7 0 0 ,0 0 3 .7 7 2 ,5 0 3 .7 5 0 ,0 0 3 .8 5 2 ,5 0 3 .8 5 0 ,0 0 3 .8 9 8 ,0 0 3 .9 0 0 ,0 0 4 .0 7 4 ,0 0 4 .0 5 0 ,0 0 2 6 2 0 4 8 1 1 2 6 2 0 4 8 1 1 M u si k p fl e g e 1 ,0 0 % 3 .7 1 2 ,5 0 3 .7 0 0 ,0 0 3 .7 7 2 ,5 0 3 .7 5 0 ,0 0 3 .8 5 2 ,5 0 3 .8 5 0 ,0 0 3 .8 9 8 ,0 0 3 .9 0 0 ,0 0 4 .0 7 4 ,0 0 4 .0 5 0 ,0 0 2 7 2 0 4 8 1 1 2 7 2 0 4 8 1 1 B ü ch e re i/ B ib li o th e k 2 ,5 0 % 9 .2 8 1 ,2 5 9 .3 0 0 ,0 0 9 .4 3 1 ,2 5 9 .4 5 0 ,0 0 9 .6 3 1 ,2 5 9 .6 5 0 ,0 0 9 .7 4 5 ,0 0 9 .7 0 0 ,0 0 1 0 .1 8 5 ,0 0 1 0 .2 0 0 ,0 0 2 8 1 0 4 8 1 1 2 8 1 0 4 8 1 1 S o n st ig e K u lt u rp fl e g e 3 ,0 0 % 1 1 .1 3 7 ,5 0 1 1 .1 0 0 ,0 0 1 1 .3 1 7 ,5 0 1 1 .3 0 0 ,0 0 1 1 .5 5 7 ,5 0 1 1 .5 5 0 ,0 0 1 1 .6 9 4 ,0 0 1 1 .7 0 0 ,0 0 1 2 .2 2 2 ,0 0 1 2 .2 5 0 ,0 0 2 9 1 0 4 8 1 1 2 9 1 0 4 8 1 1 K ir ch e n g e m e in d e 1 ,0 0 % 3 .7 1 2 ,5 0 3 .7 0 0 ,0 0 3 .7 7 2 ,5 0 3 .7 5 0 ,0 0 3 .8 5 2 ,5 0 3 .8 5 0 ,0 0 3 .8 9 8 ,0 0 3 .9 0 0 ,0 0 4 .0 7 4 ,0 0 4 .0 5 0 ,0 0 3 1 8 0 1 0 4 8 1 1 3 1 8 0 1 0 4 8 1 1 A sy l 1 5 ,0 0 % 5 5 .6 8 7 ,5 0 5 5 .7 0 0 ,0 0 5 6 .5 8 7 ,5 0 5 6 .6 0 0 ,0 0 5 7 .7 8 7 ,5 0 5 7 .8 0 0 ,0 0 5 8 .4 7 0 ,0 0 5 8 .4 5 0 ,0 0 6 1 .1 1 0 ,0 0 6 1 .1 0 0 ,0 0 3 6 5 0 0 1 0 1 1 0 4 8 1 1 3 6 5 0 0 1 0 1 1 0 4 8 1 1 K in d e rg a rt e n S M S 1 2 ,0 0 % 4 4 .5 5 0 ,0 0 4 4 .5 5 0 ,0 0 4 5 .2 7 0 ,0 0 4 5 .3 0 0 ,0 0 4 6 .2 3 0 ,0 0 4 6 .2 5 0 ,0 0 4 6 .7 7 6 ,0 0 4 6 .8 0 0 ,0 0 4 8 .8 8 8 ,0 0 4 8 .9 0 0 ,0 0 4 2 4 1 0 1 4 8 1 1 4 2 4 1 0 1 4 8 1 1 S p o rt st ä tt e n /S p o rt h a ll e 2 ,0 0 % 7 .4 2 5 ,0 0 7 .4 5 0 ,0 0 7 .5 4 5 ,0 0 7 .5 5 0 ,0 0 7 .7 0 5 ,0 0 7 .7 0 0 ,0 0 7 .7 9 6 ,0 0 7 .8 0 0 ,0 0 8 .1 4 8 ,0 0 8 .1 5 0 ,0 0 5 1 1 0 4 8 1 1 5 1 1 0 4 8 1 1 R ä u m li ch e E n tw ic k lu n g /B a u o rd n u n g 6 ,0 0 % 2 2 .2 7 5 ,0 0 2 2 .3 0 0 ,0 0 2 2 .6 3 5 ,0 0 2 2 .6 5 0 ,0 0 2 3 .1 1 5 ,0 0 2 3 .1 0 0 ,0 0 2 3 .3 8 8 ,0 0 2 3 .3 5 0 ,0 0 2 4 .4 4 4 ,0 0 2 4 .4 5 0 ,0 0 5 3 4 0 4 8 1 1 5 3 4 0 4 8 1 1 F e rn w ä rm e v e rs o rg u n g 1 ,5 0 % 5 .5 6 8 ,7 5 5 .5 5 0 ,0 0 5 .6 5 8 ,7 5 5 .6 5 0 ,0 0 5 .7 7 8 ,7 5 5 .8 0 0 ,0 0 5 .8 4 7 ,0 0 5 .8 5 0 ,0 0 6 .1 1 1 ,0 0 6 .1 0 0 ,0 0 5 3 6 0 4 8 1 1 5 3 6 0 4 8 1 1 B re it b a n d v e rs o rg u n g 5 ,0 0 % 1 8 .5 6 2 ,5 0 1 8 .5 5 0 ,0 0 1 8 .8 6 2 ,5 0 1 8 .9 0 0 ,0 0 1 9 .2 6 2 ,5 0 1 9 .2 5 0 ,0 0 1 9 .4 9 0 ,0 0 1 9 .5 0 0 ,0 0 2 0 .3 7 0 ,0 0 2 0 .3 5 0 ,0 0 5 3 7 0 4 8 1 1 5 3 7 0 4 8 1 1 A b fa ll w ir ts ch a ft 5 ,5 0 % 2 0 .4 1 8 ,7 5 2 0 .4 0 0 ,0 0 2 0 .7 4 8 ,7 5 2 0 .7 5 0 ,0 0 2 1 .1 8 8 ,7 5 2 1 .2 0 0 ,0 0 2 1 .4 3 9 ,0 0 2 1 .4 5 0 ,0 0 2 2 .4 0 7 ,0 0 2 2 .4 0 0 ,0 0 5 4 1 0 4 8 1 1 5 4 1 0 4 8 1 1 G e m e in d e st ra ß e 7 ,0 0 % 2 5 .9 8 7 ,5 0 2 6 .0 0 0 ,0 0 2 6 .4 0 7 ,5 0 2 6 .4 0 0 ,0 0 2 6 .9 6 7 ,5 0 2 6 .9 5 0 ,0 0 2 7 .2 8 6 ,0 0 2 7 .3 0 0 ,0 0 2 8 .5 1 8 ,0 0 2 8 .5 0 0 ,0 0 5 5 3 0 4 8 1 1 5 5 3 0 4 8 1 1 B e st a tt u n g sw e se n /F ri e d h o f 6 ,0 0 % 2 2 .2 7 5 ,0 0 2 2 .3 0 0 ,0 0 2 2 .6 3 5 ,0 0 2 2 .6 5 0 ,0 0 2 3 .1 1 5 ,0 0 2 3 .1 0 0 ,0 0 2 3 .3 8 8 ,0 0 2 3 .4 0 0 ,0 0 2 4 .4 4 4 ,0 0 2 4 .4 5 0 ,0 0 5 7 1 0 4 8 1 1 5 7 1 0 4 8 1 1 W ir ts ch a ft sf ö rd e ru n g 0 ,0 0 % 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 5 7 3 0 4 8 1 1 5 7 3 0 4 8 1 1 S ch e n k -K o n ra d -H a ll e /G a st st ä tt e z u r M ü h le 7 ,0 0 % 2 5 .9 8 7 ,5 0 2 6 .0 0 0 ,0 0 2 6 .4 0 7 ,5 0 2 6 .4 0 0 ,0 0 2 6 .9 6 7 ,5 0 2 6 .9 5 0 ,0 0 2 7 .2 8 6 ,0 0 2 7 .3 0 0 ,0 0 2 8 .5 1 8 ,0 0 2 8 .5 0 0 ,0 0 1 0 0 ,0 0 % 3 7 1 .2 5 0 ,0 0 3 7 1 .2 5 0 ,0 0 3 7 7 .2 5 0 ,0 0 3 7 7 .2 5 0 ,0 0 3 8 5 .2 5 0 ,0 0 3 8 5 .2 5 0 ,0 0 3 8 9 .8 0 0 ,0 0 3 8 9 .8 0 0 ,0 0 4 0 7 .4 0 0 ,0 0 4 0 7 .4 0 0 ,0 0 F in a n zv e rw a lt u n g 1 1 2 2 - V e rt e il u n g n a ch B u ch u n g sf ä ll e 381 2 0 2 5 2 0 2 5 (g e ru n d e t) 2 0 2 6 2 0 2 6 (g e ru n d e t) 2 0 2 7 2 0 2 7 (g e ru n d e t) 2 0 2 8 2 0 2 8 (g e ru n d e t) 2 0 2 9 2 0 2 9 (g e ru n d e t) 1 1 2 4 3 8 1 1 1 1 2 4 3 8 1 1 E rt rä ge 1 0 0 ,0 0 % 2 6 6 .7 5 0 ,0 0 2 6 6 .7 5 0 ,0 0 1 9 9 .9 5 0 ,0 0 1 9 9 .9 5 0 ,0 0 1 9 1 .3 5 0 ,0 0 1 9 1 .3 5 0 ,0 0 1 9 1 .8 5 0 ,0 0 1 9 1 .8 5 0 ,0 0 1 9 3 .7 5 0 ,0 0 1 9 3 .7 5 0 ,0 0 1 2 2 0 4 8 1 1 1 2 2 0 4 8 1 1 O rd n u n gs w e se n 1 2 ,0 0 % 3 2 .0 1 0 ,0 0 3 2 .0 0 0 ,0 0 2 3 .9 9 4 ,0 0 2 4 .0 0 0 ,0 0 2 2 .9 6 2 ,0 0 2 2 .9 5 0 ,0 0 2 3 .0 2 2 ,0 0 2 3 .0 5 0 ,0 0 2 3 .2 5 0 ,0 0 2 3 .2 5 0 ,0 0 1 2 2 3 4 8 1 1 1 2 2 3 4 8 1 1 P e rs o n e n st an d w e se n 1 ,0 0 % 2 .6 6 7 ,5 0 2 .6 5 0 ,0 0 1 .9 9 9 ,5 0 2 .0 0 0 ,0 0 1 .9 1 3 ,5 0 1 .9 0 0 ,0 0 1 .9 1 8 ,5 0 1 .9 0 0 ,0 0 1 .9 3 7 ,5 0 1 .9 5 0 ,0 0 1 2 6 0 4 8 1 1 1 2 6 0 4 8 1 1 Fe u e rw e h r 7 ,5 0 % 2 0 .0 0 6 ,2 5 2 0 .0 0 0 ,0 0 1 4 .9 9 6 ,2 5 1 5 .0 0 0 ,0 0 1 4 .3 5 1 ,2 5 1 4 .3 5 0 ,0 0 1 4 .3 8 8 ,7 5 1 4 .4 0 0 ,0 0 1 4 .5 3 1 ,2 5 1 4 .5 5 0 ,0 0 2 1 1 0 0 1 4 8 1 1 2 1 1 0 0 1 4 8 1 1 K lo st e rw ie se n sc h u le 8 ,0 0 % 2 1 .3 4 0 ,0 0 2 1 .3 5 0 ,0 0 1 5 .9 9 6 ,0 0 1 6 .0 0 0 ,0 0 1 5 .3 0 8 ,0 0 1 5 .3 0 0 ,0 0 1 5 .3 4 8 ,0 0 1 5 .3 5 0 ,0 0 1 5 .5 0 0 ,0 0 1 5 .5 0 0 ,0 0 2 8 1 0 4 8 1 1 2 8 1 0 4 8 1 1 So n st ig e K u lt u rp fl e ge 5 ,0 0 % 1 3 .3 3 7 ,5 0 1 3 .3 0 0 ,0 0 9 .9 9 7 ,5 0 1 0 .0 0 0 ,0 0 9 .5 6 7 ,5 0 9 .6 0 0 ,0 0 9 .5 9 2 ,5 0 9 .6 0 0 ,0 0 9 .6 8 7 ,5 0 9 .7 0 0 ,0 0 2 9 1 0 4 8 1 1 2 9 1 0 4 8 1 1 K ir ch e n ge m e in d e 0 ,5 0 % 1 .3 3 3 ,7 5 1 .3 5 0 ,0 0 9 9 9 ,7 5 1 .0 0 0 ,0 0 9 5 6 ,7 5 9 5 0 ,0 0 9 5 9 ,2 5 9 5 0 ,0 0 9 6 8 ,7 5 9 5 0 ,0 0 4 2 1 0 4 8 1 1 4 2 1 0 4 8 1 1 Fö rd e ru n g d e s Sp o rt s 2 ,5 0 % 6 .6 6 8 ,7 5 6 .6 5 0 ,0 0 4 .9 9 8 ,7 5 5 .0 0 0 ,0 0 4 .7 8 3 ,7 5 4 .8 0 0 ,0 0 4 .7 9 6 ,2 5 4 .8 0 0 ,0 0 4 .8 4 3 ,7 5 4 .8 5 0 ,0 0 4 2 4 1 0 1 4 8 1 1 4 2 4 1 0 1 4 8 1 1 Sp o rt st ät te n /S p o rt h al le 0 ,5 0 % 1 .3 3 3 ,7 5 1 .3 5 0 ,0 0 9 9 9 ,7 5 1 .0 0 0 ,0 0 9 5 6 ,7 5 9 5 0 ,0 0 9 5 9 ,2 5 9 5 0 ,0 0 9 6 8 ,7 5 9 5 0 ,0 0 4 2 4 1 0 2 4 8 1 1 4 2 4 1 0 2 4 8 1 1 Fr e is p o rt an la ge n 0 ,5 0 % 1 .3 3 3 ,7 5 1 .3 5 0 ,0 0 9 9 9 ,7 5 1 .0 0 0 ,0 0 9 5 6 ,7 5 9 5 0 ,0 0 9 5 9 ,2 5 9 5 0 ,0 0 9 6 8 ,7 5 9 5 0 ,0 0 5 1 1 0 4 8 1 1 5 1 1 0 4 8 1 1 R äu m lic h e E n tw ic kl u n g/ B au o rd n u n g 2 0 ,0 0 % 5 3 .3 5 0 ,0 0 5 3 .3 5 0 ,0 0 3 9 .9 9 0 ,0 0 4 0 .0 0 0 ,0 0 3 8 .2 7 0 ,0 0 3 8 .2 5 0 ,0 0 3 8 .3 7 0 ,0 0 3 8 .3 5 0 ,0 0 3 8 .7 5 0 ,0 0 3 8 .7 5 0 ,0 0 5 3 4 0 4 8 1 1 5 3 4 0 4 8 1 1 Fe rn w är m e ve rs o rg u n g 1 ,0 0 % 2 .6 6 7 ,5 0 2 .6 5 0 ,0 0 1 .9 9 9 ,5 0 2 .0 0 0 ,0 0 1 .9 1 3 ,5 0 1 .9 0 0 ,0 0 1 .9 1 8 ,5 0 1 .9 0 0 ,0 0 1 .9 3 7 ,5 0 1 .9 5 0 ,0 0 5 3 6 0 4 8 1 1 5 3 6 0 4 8 1 1 B re it b an d ve rs o rg u n g 3 ,5 0 % 9 .3 3 6 ,2 5 9 .3 5 0 ,0 0 6 .9 9 8 ,2 5 7 .0 0 0 ,0 0 6 .6 9 7 ,2 5 6 .7 0 0 ,0 0 6 .7 1 4 ,7 5 6 .7 5 0 ,0 0 6 .7 8 1 ,2 5 6 .7 5 0 ,0 0 5 3 7 0 4 8 1 1 5 3 7 0 4 8 1 1 A b fa llw ir ts ch af t 0 ,5 0 % 1 .3 3 3 ,7 5 1 .3 5 0 ,0 0 9 9 9 ,7 5 1 .0 0 0 ,0 0 9 5 6 ,7 5 9 5 0 ,0 0 9 5 9 ,2 5 9 5 0 ,0 0 9 6 8 ,7 5 9 5 0 ,0 0 5 4 1 0 0 1 4 8 1 1 5 4 1 0 0 1 4 8 1 1 G e m e in d e st ra ß e 8 ,0 0 % 2 1 .3 4 0 ,0 0 2 1 .3 5 0 ,0 0 1 5 .9 9 6 ,0 0 1 6 .0 0 0 ,0 0 1 5 .3 0 8 ,0 0 1 5 .3 0 0 ,0 0 1 5 .3 4 8 ,0 0 1 5 .3 5 0 ,0 0 1 5 .5 0 0 ,0 0 1 5 .5 0 0 ,0 0 5 5 1 0 4 8 1 1 5 5 1 0 4 8 1 1 Ö ff e n tl ic h e s G rü n /S p ie lp lä tz e 1 ,0 0 % 2 .6 6 7 ,5 0 2 .6 5 0 ,0 0 1 .9 9 9 ,5 0 2 .0 0 0 ,0 0 1 .9 1 3 ,5 0 1 .9 0 0 ,0 0 1 .9 1 8 ,5 0 1 .9 0 0 ,0 0 1 .9 3 7 ,5 0 1 .9 5 0 ,0 0 5 5 2 0 4 8 1 1 5 5 2 0 4 8 1 1 G e w äs se rs ch u tz 0 ,5 0 % 1 .3 3 3 ,7 5 1 .3 5 0 ,0 0 9 9 9 ,7 5 1 .0 0 0 ,0 0 9 5 6 ,7 5 9 5 0 ,0 0 9 5 9 ,2 5 9 5 0 ,0 0 9 6 8 ,7 5 9 5 0 ,0 0 5 5 3 0 4 8 1 1 5 5 3 0 4 8 1 1 B e st at tu n gs w e se n /F ri e d h o f 5 ,5 0 % 1 4 .6 7 1 ,2 5 1 4 .6 5 0 ,0 0 1 0 .9 9 7 ,2 5 1 0 .9 5 0 ,0 0 1 0 .5 2 4 ,2 5 1 0 .5 5 0 ,0 0 1 0 .5 5 1 ,7 5 1 0 .5 5 0 ,0 0 1 0 .6 5 6 ,2 5 1 0 .6 5 0 ,0 0 5 7 1 0 4 8 1 1 5 7 1 0 4 8 1 1 W ir ts ch af ts fö rd e ru n g 2 ,0 0 % 5 .3 3 5 ,0 0 5 .3 5 0 ,0 0 3 .9 9 9 ,0 0 4 .0 0 0 ,0 0 3 .8 2 7 ,0 0 3 .8 5 0 ,0 0 3 .8 3 7 ,0 0 3 .8 5 0 ,0 0 3 .8 7 5 ,0 0 3 .9 0 0 ,0 0 5 7 3 0 4 8 1 1 5 7 3 0 4 8 1 1 Sc h e n k- K o n ra d -H al le /G as ts tä tt e z u r M ü h le 2 ,5 0 % 6 .6 6 8 ,7 5 6 .6 5 0 ,0 0 4 .9 9 8 ,7 5 5 .0 0 0 ,0 0 4 .7 8 3 ,7 5 4 .8 0 0 ,0 0 4 .7 9 6 ,2 5 4 .8 0 0 ,0 0 4 .8 4 3 ,7 5 4 .8 5 0 ,0 0 3 6 5 0 0 1 0 1 1 0 4 8 1 1 3 6 5 0 0 1 0 1 1 0 4 8 1 1 K in d e rg ar te n S M S 1 0 ,0 0 % 2 6 .6 7 5 ,0 0 2 6 .7 0 0 ,0 0 1 9 .9 9 5 ,0 0 2 0 .0 0 0 ,0 0 1 9 .1 3 5 ,0 0 1 9 .1 5 0 ,0 0 1 9 .1 8 5 ,0 0 1 9 .2 0 0 ,0 0 1 9 .3 7 5 ,0 0 1 9 .4 0 0 ,0 0 3 1 8 0 1 0 4 8 1 1 3 1 8 0 1 0 4 8 1 1 A sy l 8 ,0 0 % 2 1 .3 4 0 ,0 0 2 1 .3 5 0 ,0 0 1 5 .9 9 6 ,0 0 1 6 .0 0 0 ,0 0 1 5 .3 0 8 ,0 0 1 5 .3 0 0 ,0 0 1 5 .3 4 8 ,0 0 1 5 .3 5 0 ,0 0 1 5 .5 0 0 ,0 0 1 5 .5 0 0 ,0 0 1 0 0 ,0 0 % 2 6 6 .7 5 0 ,0 0 2 6 6 .7 5 0 ,0 0 1 9 9 .9 5 0 ,0 0 1 9 9 .9 5 0 ,0 0 1 9 1 .3 5 0 ,0 0 1 9 1 .3 5 0 ,0 0 1 9 1 .8 5 0 ,0 0 1 9 1 .8 5 0 ,0 0 1 9 3 .7 5 0 ,0 0 1 9 3 .7 5 0 ,0 0 1 1 .2 4 G e b ä u d e u n d E n e rg ie m a n a g e m e n t, R a th a u s A u ft e il u n g a n a lo g S te u e ru n g 382 P la n 2 0 2 5 P la n 2 0 2 5 (g e ru n d e t) P la n 2 0 2 6 P la n 2 0 2 5 (g e ru n d e t) P la n 2 0 2 7 P la n 2 0 2 7 (g e ru n d e t) P la n 2 0 2 8 P la n 2 0 2 8 (g e ru n d e t) P la n 2 0 2 9 P la n 2 0 2 9 (g e ru n d e t) 1 1 2 5 3 8 1 1 1 1 2 5 3 8 1 1 E rt rä ge 1 0 0 ,0 0 % 9 1 1 .2 5 0 ,0 0 9 1 1 .2 5 0 ,0 0 9 5 1 .2 5 0 ,0 0 9 5 1 .2 5 0 ,0 0 9 0 5 .6 5 0 ,0 0 9 0 5 .6 5 0 ,0 0 8 9 3 .1 5 0 ,0 0 8 9 3 .1 5 0 ,0 0 9 0 6 .4 5 0 ,0 0 9 0 6 .4 5 0 ,0 0 1 2 1 0 4 8 1 1 1 2 1 0 4 8 1 1 St at is ti k u n d W ah le n 0 ,5 0 % 4 .5 5 6 ,2 5 4 .5 5 0 ,0 0 4 .7 5 6 ,2 5 4 .7 5 0 ,0 0 4 .5 2 8 ,2 5 4 .5 5 0 ,0 0 4 .4 6 5 ,7 5 4 .4 5 0 ,0 0 4 .5 3 2 ,2 5 4 .5 5 0 ,0 0 1 2 2 0 4 8 1 1 1 2 2 0 4 8 1 1 O rd n u n gs w e se n 3 ,5 0 % 3 1 .8 9 3 ,7 5 3 1 .9 0 0 ,0 0 3 3 .2 9 3 ,7 5 3 3 .3 0 0 ,0 0 3 1 .6 9 7 ,7 5 3 1 .7 0 0 ,0 0 3 1 .2 6 0 ,2 5 3 1 .2 5 0 ,0 0 3 1 .7 2 5 ,7 5 3 1 .7 5 0 ,0 0 1 2 6 0 4 8 1 1 1 2 6 0 4 8 1 1 Fe u e rw e h r 3 ,0 0 % 2 7 .3 3 7 ,5 0 2 7 .3 0 0 ,0 0 2 8 .5 3 7 ,5 0 2 8 .5 5 0 ,0 0 2 7 .1 6 9 ,5 0 2 7 .1 5 0 ,0 0 2 6 .7 9 4 ,5 0 2 6 .8 0 0 ,0 0 2 7 .1 9 3 ,5 0 2 7 .2 0 0 ,0 0 2 1 1 0 0 1 4 8 1 1 2 1 1 0 0 1 4 8 1 1 K lo st e rw ie se n sc h u le 6 ,0 0 % 5 4 .6 7 5 ,0 0 5 4 .7 0 0 ,0 0 5 7 .0 7 5 ,0 0 5 7 .1 0 0 ,0 0 5 4 .3 3 9 ,0 0 5 4 .3 5 0 ,0 0 5 3 .5 8 9 ,0 0 5 3 .6 0 0 ,0 0 5 4 .3 8 7 ,0 0 5 4 .3 5 0 ,0 0 2 1 4 0 0 1 4 8 1 1 2 1 4 0 0 1 4 8 1 1 Sc h u l- /B ü rg e rb u s 0 ,5 0 % 4 .5 5 6 ,2 5 4 .5 5 0 ,0 0 4 .7 5 6 ,2 5 4 .7 5 0 ,0 0 4 .5 2 8 ,2 5 4 .5 5 0 ,0 0 4 .4 6 5 ,7 5 4 .4 5 0 ,0 0 4 .5 3 2 ,2 5 4 .5 5 0 ,0 0 2 6 2 0 4 8 1 1 2 6 2 0 4 8 1 1 T h e at e r, K o n ze rt e , M u si kp fl e ge 0 ,5 0 % 4 .5 5 6 ,2 5 4 .5 5 0 ,0 0 4 .7 5 6 ,2 5 4 .7 5 0 ,0 0 4 .5 2 8 ,2 5 4 .5 5 0 ,0 0 4 .4 6 5 ,7 5 4 .4 5 0 ,0 0 4 .5 3 2 ,2 5 4 .5 5 0 ,0 0 2 7 2 0 4 8 1 1 2 7 2 0 4 8 1 1 B ü ch e re i 0 ,5 0 % 4 .5 5 6 ,2 5 4 .5 5 0 ,0 0 4 .7 5 6 ,2 5 4 .7 5 0 ,0 0 4 .5 2 8 ,2 5 4 .5 5 0 ,0 0 4 .4 6 5 ,7 5 4 .4 5 0 ,0 0 4 .5 3 2 ,2 5 4 .5 5 0 ,0 0 2 8 1 0 4 8 1 1 2 8 1 0 4 8 1 1 so n st ig e K u lt u r- u n d D e n km al p fl e ge 2 ,0 0 % 1 8 .2 2 5 ,0 0 1 8 .2 5 0 ,0 0 1 9 .0 2 5 ,0 0 1 9 .0 0 0 ,0 0 1 8 .1 1 3 ,0 0 1 8 .1 0 0 ,0 0 1 7 .8 6 3 ,0 0 1 7 .8 5 0 ,0 0 1 8 .1 2 9 ,0 0 1 8 .1 5 0 ,0 0 2 9 1 0 4 8 1 1 2 9 1 0 4 8 1 1 K ir ch e n ge m e in d e 0 ,0 0 % 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 3 1 8 0 1 0 4 8 1 1 3 1 8 0 1 0 4 8 1 1 A sy l- u n d O b d ac h lo se n u n te rk ü n ft e 9 ,0 0 % 8 2 .0 1 2 ,5 0 8 2 .0 0 0 ,0 0 8 5 .6 1 2 ,5 0 8 5 .6 0 0 ,0 0 8 1 .5 0 8 ,5 0 8 1 .5 0 0 ,0 0 8 0 .3 8 3 ,5 0 8 0 .4 0 0 ,0 0 8 1 .5 8 0 ,5 0 8 1 .6 0 0 ,0 0 3 6 5 0 0 1 0 1 1 0 4 8 1 1 3 6 5 0 0 1 0 1 1 0 4 8 1 1 K in ge rg ar te n S M S 6 ,5 0 % 5 9 .2 3 1 ,2 5 5 9 .2 0 0 ,0 0 6 1 .8 3 1 ,2 5 6 1 .8 5 0 ,0 0 5 8 .8 6 7 ,2 5 5 8 .8 5 0 ,0 0 5 8 .0 5 4 ,7 5 5 8 .0 5 0 ,0 0 5 8 .9 1 9 ,2 5 5 8 .9 0 0 ,0 0 3 6 5 0 0 1 0 1 3 0 4 8 1 1 3 6 5 0 0 1 0 1 3 0 4 8 1 1 St . M ar ti n 1 ,0 0 % 9 .1 1 2 ,5 0 9 .1 0 0 ,0 0 9 .5 1 2 ,5 0 9 .5 0 0 ,0 0 9 .0 5 6 ,5 0 9 .0 5 0 ,0 0 8 .9 3 1 ,5 0 8 .9 5 0 ,0 0 9 .0 6 4 ,5 0 9 .0 5 0 ,0 0 3 6 5 0 0 1 0 1 4 0 4 8 1 1 3 6 5 0 0 1 0 1 4 0 4 8 1 1 W al d o rf ki n d e rg ar te n 1 ,0 0 % 9 .1 1 2 ,5 0 9 .1 0 0 ,0 0 9 .5 1 2 ,5 0 9 .5 0 0 ,0 0 9 .0 5 6 ,5 0 9 .0 5 0 ,0 0 8 .9 3 1 ,5 0 8 .9 5 0 ,0 0 9 .0 6 4 ,5 0 9 .0 5 0 ,0 0 4 2 4 1 0 1 4 8 1 1 4 2 4 1 0 1 4 8 1 1 Sp o rt st ät te n /S p o rt h al le 2 ,5 0 % 2 2 .7 8 1 ,2 5 2 2 .8 0 0 ,0 0 2 3 .7 8 1 ,2 5 2 3 .8 0 0 ,0 0 2 2 .6 4 1 ,2 5 2 2 .6 5 0 ,0 0 2 2 .3 2 8 ,7 5 2 2 .3 5 0 ,0 0 2 2 .6 6 1 ,2 5 2 2 .6 5 0 ,0 0 4 2 4 1 0 2 4 8 1 1 4 2 4 1 0 2 4 8 1 1 Fr e is p o rt an la ge n 6 ,0 0 % 5 4 .6 7 5 ,0 0 5 4 .7 0 0 ,0 0 5 7 .0 7 5 ,0 0 5 7 .1 0 0 ,0 0 5 4 .3 3 9 ,0 0 5 4 .3 5 0 ,0 0 5 3 .5 8 9 ,0 0 5 3 .6 0 0 ,0 0 5 4 .3 8 7 ,0 0 5 4 .4 0 0 ,0 0 5 5 1 0 4 8 1 1 5 5 1 0 4 8 1 1 Ö ff e n tl ic h e s G rü n /S p ie lp lä tz e 2 0 ,0 0 % 1 8 2 .2 5 0 ,0 0 1 8 2 .2 5 0 ,0 0 1 9 0 .2 5 0 ,0 0 1 9 0 .2 5 0 ,0 0 1 8 1 .1 3 0 ,0 0 1 8 1 .1 5 0 ,0 0 1 7 8 .6 3 0 ,0 0 1 7 8 .6 5 0 ,0 0 1 8 1 .2 9 0 ,0 0 1 8 1 .3 0 0 ,0 0 5 4 1 0 0 1 4 8 1 1 5 4 1 0 0 1 4 8 1 1 G e m e in d e st ra ß e n 1 4 ,5 0 % 1 3 2 .1 3 1 ,2 5 1 3 2 .1 5 0 ,0 0 1 3 7 .9 3 1 ,2 5 1 3 7 .9 5 0 ,0 0 1 3 1 .3 1 9 ,2 5 1 3 1 .3 0 0 ,0 0 1 2 9 .5 0 6 ,7 5 1 2 9 .5 0 0 ,0 0 1 3 1 .4 3 5 ,2 5 1 3 1 .4 5 0 ,0 0 5 4 1 0 0 2 4 8 1 1 5 4 1 0 0 2 4 8 1 1 St ra ß e n b e le u ch tu n g 3 ,0 0 % 2 7 .3 3 7 ,5 0 2 7 .3 5 0 ,0 0 2 8 .5 3 7 ,5 0 2 8 .5 0 0 ,0 0 2 7 .1 6 9 ,5 0 2 7 .1 5 0 ,0 0 2 6 .7 9 4 ,5 0 2 6 .8 0 0 ,0 0 2 7 .1 9 3 ,5 0 2 7 .2 0 0 ,0 0 5 5 2 0 4 8 1 1 5 5 2 0 4 8 1 1 G e w äs se rs ch u tz 4 ,0 0 % 3 6 .4 5 0 ,0 0 3 6 .4 5 0 ,0 0 3 8 .0 5 0 ,0 0 3 8 .0 5 0 ,0 0 3 6 .2 2 6 ,0 0 3 6 .2 5 0 ,0 0 3 5 .7 2 6 ,0 0 3 5 .7 5 0 ,0 0 3 6 .2 5 8 ,0 0 3 6 .2 5 0 ,0 0 5 3 7 0 4 8 1 1 5 3 7 0 4 8 1 1 A b fa llw ir ts ch af t 2 ,0 0 % 1 8 .2 2 5 ,0 0 1 8 .2 0 0 ,0 0 1 9 .0 2 5 ,0 0 1 9 .0 5 0 ,0 0 1 8 .1 1 3 ,0 0 1 8 .1 0 0 ,0 0 1 7 .8 6 3 ,0 0 1 7 .8 5 0 ,0 0 1 8 .1 2 9 ,0 0 1 8 .1 0 0 ,0 0 5 5 3 0 4 8 1 1 5 5 3 0 4 8 1 1 B e st at tu n gs w e se n /F ri e d h o f 6 ,5 0 % 5 9 .2 3 1 ,2 5 5 9 .2 5 0 ,0 0 6 1 .8 3 1 ,2 5 6 1 .8 5 0 ,0 0 5 8 .8 6 7 ,2 5 5 8 .8 5 0 ,0 0 5 8 .0 5 4 ,7 5 5 8 .0 5 0 ,0 0 5 8 .9 1 9 ,2 5 5 8 .9 0 0 ,0 0 5 7 3 0 4 8 1 1 5 7 3 0 4 8 1 1 Sc h e n k- K o n ra d -H al le /G as ts tä tt e z u r M ü h le 3 ,0 0 % 2 7 .3 3 7 ,5 0 2 7 .3 5 0 ,0 0 2 8 .5 3 7 ,5 0 2 8 .5 5 0 ,0 0 2 7 .1 6 9 ,5 0 2 7 .1 5 0 ,0 0 2 6 .7 9 4 ,5 0 2 6 .8 0 0 ,0 0 2 7 .1 9 3 ,5 0 2 7 .2 0 0 ,0 0 5 5 5 1 4 8 1 1 5 5 5 1 4 8 1 1 La n d - u n d F o rs tw ir ts ch af t, L an d sc h af ts p fl e ge 1 ,0 0 % 9 .1 1 2 ,5 0 9 .1 0 0 ,0 0 9 .5 1 2 ,5 0 9 .5 0 0 ,0 0 9 .0 5 6 ,5 0 9 .0 5 0 ,0 0 8 .9 3 1 ,5 0 8 .9 0 0 ,0 0 9 .0 6 4 ,5 0 9 .0 5 0 ,0 0 5 4 7 0 4 8 1 1 5 4 7 0 4 8 1 1 Fö rd e r. d e s ö ff e n tl . P e rs o n e n n ah ve rk . 1 ,5 0 % 1 3 .6 6 8 ,7 5 1 3 .6 5 0 ,0 0 1 4 .2 6 8 ,7 5 1 4 .2 5 0 ,0 0 1 3 .5 8 4 ,7 5 1 3 .6 0 0 ,0 0 1 3 .3 9 7 ,2 5 1 3 .4 0 0 ,0 0 1 3 .5 9 6 ,7 5 1 3 .6 0 0 ,0 0 5 3 4 0 4 8 1 1 5 3 4 0 4 8 1 1 Fe rn w är m e ve rs o rg u n g 2 ,0 0 % 1 8 .2 2 5 ,0 0 1 8 .2 5 0 ,0 0 1 9 .0 2 5 ,0 0 1 9 .0 0 0 ,0 0 1 8 .1 1 3 ,0 0 1 8 .1 0 0 ,0 0 1 7 .8 6 3 ,0 0 1 7 .8 5 0 ,0 0 1 8 .1 2 9 ,0 0 1 8 .1 0 0 ,0 0 1 0 0 ,0 0 % 9 1 1 .2 5 0 ,0 0 9 1 1 .2 5 0 ,0 0 9 5 1 .2 5 0 ,0 0 9 5 1 .2 5 0 ,0 0 9 0 5 .6 5 0 ,0 0 9 0 5 .6 5 0 ,0 0 8 9 3 .1 5 0 ,0 0 8 9 3 .1 5 0 ,0 0 9 0 6 .4 5 0 ,0 0 9 0 6 .4 5 0 ,0 0 1 1 2 5 - B a u h o f 383 P la n 2 0 2 5 P la n 2 0 2 5 g e ru n d e t P la n 2 0 2 6 P la n 2 0 2 6 g e ru n d e t P la n 2 0 2 7 P la n 2 0 2 7 g e ru n d e t P la n 2 0 2 8 P la n 2 0 2 8 g e ru n d e t P la n 2 0 2 9 P la n 2 0 2 9 g e ru n d e t 3 1 8 0 .1 0 .3 8 1 1 E rt rä g e V e rt e il u n g a u f 1 0 0 % 2 9 5 .6 5 0 2 9 5 .6 5 0 2 9 7 .6 0 0 2 9 7 .6 0 0 2 9 3 .5 5 0 2 9 3 .5 5 0 2 9 5 .6 5 0 2 9 5 .6 5 0 3 0 0 .7 5 0 3 0 0 .7 5 0 3 1 4 0 0 5 1 0 0 0 4 8 1 1 B o sc h st ra ß e 1 /5 2 0 % 5 9 .1 3 0 5 9 .1 5 0 5 9 .5 2 0 5 9 .5 0 0 5 8 .7 1 0 5 8 .7 0 0 5 9 .1 3 0 5 9 .1 5 0 6 0 .1 5 0 6 0 .1 5 0 3 1 4 0 0 7 1 0 0 0 4 8 1 1 B o sc h st ra ß e 1 /7 1 8 % 5 3 .2 1 7 5 3 .2 0 0 5 3 .5 6 8 5 3 .6 0 0 5 2 .8 3 9 5 2 .8 5 0 5 3 .2 1 7 5 3 .2 0 0 5 4 .1 3 5 5 4 .1 5 0 3 1 4 0 0 7 2 0 0 0 4 8 1 1 F ri e se n h ä u sl e r S tr a ß e 1 2 2 3 % 6 8 .0 0 0 6 8 .0 0 0 6 8 .4 4 8 6 8 .4 5 0 6 7 .5 1 7 6 7 .5 0 0 6 8 .0 0 0 6 8 .0 0 0 6 9 .1 7 3 6 9 .1 5 0 3 1 4 0 0 7 3 0 0 0 4 8 1 1 K lo st e rh o f 4 1 8 % 5 3 .2 1 7 5 3 .2 0 0 5 3 .5 6 8 5 3 .5 5 0 5 2 .8 3 9 5 2 .8 5 0 5 3 .2 1 7 5 3 .2 0 0 5 4 .1 3 5 5 4 .1 5 0 3 1 4 0 0 7 4 0 0 0 4 8 1 1 K ü fe rs tr a ß e 8 1 0 % 2 9 .5 6 5 2 9 .5 5 0 2 9 .7 6 0 2 9 .7 5 0 2 9 .3 5 5 2 9 .3 5 0 2 9 .5 6 5 2 9 .5 5 0 3 0 .0 7 5 3 0 .1 0 0 3 1 4 0 0 7 5 0 0 0 4 8 1 1 R o se n st ra ß e 8 7 % 2 0 .6 9 6 2 0 .7 0 0 2 0 .8 3 2 2 0 .8 5 0 2 0 .5 4 9 2 0 .5 5 0 2 0 .6 9 6 2 0 .7 0 0 2 1 .0 5 3 2 1 .0 5 0 3 1 4 0 0 7 6 0 0 0 4 8 1 1 B u ch e n st ra ß e 1 2 4 % 1 1 .8 2 6 1 1 .8 5 0 1 1 .9 0 4 1 1 .9 0 0 1 1 .7 4 2 1 1 .7 5 0 1 1 .8 2 6 1 1 .8 5 0 1 2 .0 3 0 1 2 .0 0 0 1 0 0 % 2 9 5 .6 5 0 2 9 5 .6 5 0 2 9 7 .6 0 0 2 9 7 .6 0 0 2 9 3 .5 5 0 2 9 3 .5 5 0 2 9 5 .6 5 0 2 9 5 .6 5 0 3 0 0 .7 5 0 3 0 0 .7 5 0 V e rr e ch n u n g 3 1 8 0 .1 0 384 - zum Haushaltsplan - erstellt von: 06.12.2024 / 10:11:14erstellt am: Seite: 1 Herrn Wolfgang Abele Vergleich Einnahmen / Ausgaben Haushalts-, Kassen-, Rechnungswesen Vergleich : 0001 interne Leistungs Verrechnung Einnahme: Ausgabe: GKZ Differenz bei Einnahme Ausgabe Unterschied Projekte 3811 4811 KontenProdukt(e) 2.755.050,00 0 2.755.050,00Ansatz 2025 0,00 2.759.750,00 0 2.759.750,00Ansatz 2026 0,00 2.704.900,00 0 2.704.900,00Finanzplan 2027 0,00 2.717.650,00 0 2.717.650,00Finanzplan 2028 0,00 2.762.850,00 0 2.762.850,00Finanzplan 2029 0,00 *** Ende der Liste *** alle währungsrelevanten Beträge in EURLegende: 385 Anlage Nr. 8 zum Haushaltsplan 2025/2026 Konten (4429/4318) Produkt/Konto Vereine, Organisationen etc Planansatz € A: Mitgliedsbeiträge 2025 1223.4429 Fachverband der Standesbeamten -: 100,00 1114.4429 Gemdeindetag B-W -: 4.400,00 1114.4429 Kreisverband RV. im Württ. Gde.-Tag -: 50,00 1122.4429 Fachverband der Kassenverwalter -: 50,00 1260.4429 Kreisfeuerwehrverband Ravensburg -: 350,00 2810.4429 Wirtschaftsverbund Baienfurt-Baindt e.V. -: 100,00 2810.4429 Förderverein Schloss Achberg -: 50,00 2810.4429 Schwäbischer Heimatbund 70,00 2810.4429 Landschafterhaltungsverband -: 200,00 3650010110.4429 Landesverband kath. Kindertagesstätten Diözese Rottenburg e. V. -: 6.000,00 4140.4429 DRK-Kreisverband Ravensburg inkl. Inserat Rotkreuzbericht -: 200,00 541001.4429 Kreisverkehrswacht -: 80,00 541001.4429 Anteil an der Jugendverkehrsschule -: 370,00 5530.4429 Volksbund Deutscher Kriegsgräberfürsorge -: 50,00 5520.4429 Mitgliedsbeitrag oberschwäbischer Seeenprogramme -: 2.000,00 1124.4429 Haus- und Grundbesitzerverein Wgt. e. V. -: 100,00 A. Mitgliedsbeiträge -: 14.170,00 Aufwand für Geschirrmobil ca. 4.000 € im Jahr 2023 (Zuschuss an Schalmeien, Musikverein, Kapellengem., Reitverein) Das DRK erhält neben Investitionszuschuss einen Zuschuss für die Räumlichkeiten in Höhe von 1.500 €. Gemeinde Baindt Landkreis Ravensburg Übersicht Über die jährlichen Mitgliedsbeiträge und Zuschüsse an Vereine, Verbände u. dgl. 386 Produkt/Konto Vereine, Organisationen etc. Planansatz € B: Zuschüsse 2025 1220.4318 Tierschutzverein Ravensburg (Pauschale lfd. Kosten 1,20 €/Einw. -: 7.000,00 1260.4318 Freiwillige Feuerwehr Baindt -: 500,00 211001.42795 Schülerauszeichnungen -: 150,00 211001.42796 Förderverein GHS -: 250,00 2620.4318 Musikverein Baindt (inkl. Jugendausbildung) -: 3.460,00 2620.4318 Jugendmusikschule Ravensburg -: 25.000,00 2620.4318 Schalmeienkapelle Baindt -: 1.795,00 2810.4318 Kunstkreis Baindt -: 105,00 2810.4318 Blutreitergruppe Baindt -: 105,00 2810.44311 Zuschuss Landjugend -: 1.780,00 2810.4318 Narrenzunft Raspler -: 1.540,00 2810.42798 Narrenumzug alle 2 Jahre -: 4.200,00 2810.4429 Landfrauenverband - Ortsverband Baindt -: 700,00 2810.4318 Kath. Kirchengemeinde Jugendarbeit -: 520,00 2910.4318 Kath. Kirchenpflege -: 500,00 2910.4318 Kath. Kirchengemeinde (Kirchturm, Uhr, Glocken) -: 500,00 314002.4318 Zuschüsse für sonstige soziale Zwecke (Asyl/Obdachlose) -: 500,00 4140.4318 VDK-Ortsgruppe Baindt -: 100,00 4140.4318 Soldatenkameradschaft Baindt -: 80,00 4140.4318 Soziale Maßnahmen -: 2.000,00 4140.4318 Verein zur Förderung von Sehgeschädigten -: 260,00 4210.4318 Sportverein e. V. Baindt -: 2.715,00 4210.4318 Schützengilde Baindt -: 4.435,00 4210.4318 Tennisclub Baindt -: 515,00 4140.4318 Zuschuss DRK evtl. außerplänmäßig - Regelzuschuss -: 650,00 127001.1803 Zuschüsse an DRK Baienfurt-Baindt - Investitionszuschuss -: 25.000,00 B: Zuschüsse -: 84.360,00 ** zusätzliche werden bei den Vereinen, Raum inkl. Nebenkosten kostenlos zur Verfügung gestellt, Sportplatzpflege, Mäharbeiten etc. von der Gemeinde geleistet. 387 Kennzahlen zur Beurteilung der Leistungsfähigkeit Anlage 10 388 Ergebnis Ergebnis Ergebnis Nachtrag Plan Plan Kennzahl 1) Einheit 2021 2022 2023 2024 2025 2026 1 2 3 4 5 6 7 8 E R T R A G S L A G E 1 ordentliches Ergebnis € -395.215 1.440.103 1.844.569 -556.350 -1.623.600 -1.683.150 €/EW -74,51 267,63 341,40 -102,74 -304,62 -316,38 % 96,73% 112,41% 114,32% 96,19% 89,97% 89,91% 1.1 Steuerkraft - netto - absoluter Betrag € 4.397.249 6.196.549 7.380.898 6.600.800 6.272.000 6.365.700 Betrag je Einwohner €/EW 829,04 1.151,56 1.366,07 1.218,98 1.176,74 1.196,56 Anteil an ordentlichen Aufwendungen % 52,26% 58,59% 60,06% 51,31% 47,38% 48,59% 1.2 Betriebsergebnis - netto - absoluter Betrag € 4.797.590 4.756.446 5.579.460 7.154.150 7.892.050 8.045.300 Betrag je Einwohner €/EW 904,52 883,93 1.032,66 1.321,17 1.480,68 1.512,27 Anteil an ordentlichen Aufwendungen % 39,66% 40,98% 43,31% 49,05% 48,78% 48,22% 2. Sonderergebnis € 2.335.701 137.788 1.391.349 150.000 750.000 250.000 3. Gesamtergebnis € 1.940.486 1.577.891 3.235.918 -406.350 -873.600 -1.433.150 F I N A N Z L A G E 4. Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit € 735.867 2.661.018 3.520.438 452.850 -470.550 -526.500 €/EW 138,74 494,52 651,57 83,63 -88,28 -98,97 5. Mindestzahlungsmittelüberschuss € 0 0 60.931 100.000 150.000 250.000 6. Nettoinvestitionsfinanzierungsmittel € 599.474 2.661.018 3.459.507 352.850 -622.550 -778.500 €/EW 113,02 494,52 640,29 65,16 -116,80 -146,33 7. Soll-Liquiditätsreserve (§ 22 Abs. 2 GemHVO) € 241.916 232.138 257.653 291.735 323.600 333.679 8. (voraussichtliche) liquide Eigenmittel zum Jahresende 2) € 7.625.199 335.121 709.740 300.000 2.432.250 2.373.350 K A P I T A L L A G E 9. Eigenkapital € 40.526.211 42.104.084 45.340.002 44.358.802 43.891.552 42.458.402 9.1 Basiskapital (§ 61 Nr. 6 GemHVO) absoluter Betrag € 31.546.106 31.546.106 31.546.106 31.546.106 31.546.105 31.546.105 9.2 Eigenkapitalquote Verhältnis Eigenkapital zu Bilanzsumme % 78,35% 77,77% 72,33% 9.3 Fremdkapitalquote Verhältnis Fremdkapital zu Bilanzsumme % 21,65% 22,23% 27,67% 10. Goldene BilanzregelAnlagendeckung % 11. Verschuldung zum 31.12. € 0 0 2.939.069 2.816.025 3.666.025 4.416.025 €/EW 11.1 Nettoneuverschuldung 2.939.069 0 850.000 750.000 absoluter Betrag € 0 0 2.939.069 2.816.025 3.666.025 4.416.025 absoluter Betrag absoluter Betrag Betrag je Einwohner absoluter Betrag absoluter Betrag Betrag je Einwohner Kennzahlen zur Beurteilung der finanziellen Leistungsfähigkeit 2) vgl. Zeile 9 in Anlage 5 absoluter Betrag absoluter Betrag Verhältnis langfr. Kapital zu langfr. absoluter Betrag Betrag je Einwohner 1) Aus welchen Konten die Kennzahlen zu ermitteln sind, wird verbindlich auf der Internetseite des Innenministeriums (www.im.baden- wuerttemberg.de) bekannt gemacht. Einwohnerzahlen Zensus: 5.330 EW 2025 und 5.350 EW 2026 hinterlegt. absoluter Betrag absoluter Betrag Betrag je Einwohner Aufwandsdeckungsgrad absoluter Betrag 389 Ergebnis Ergebnis Ergebnis Nachtrag Plan Plan Kennzahl 1) Einheit 2021 2022 2023 2024 2025 2026 1 2 3 4 5 6 7 8 E R T R A G S L A G E 1 Ordentlicher Aufwandsdeckungsgrad % 96,73% 112,41% 114,32% 96,19% 89,97% 89,91% % 54,02% 52,12% 52,54% 53,34% 52,66% 54,04% % 1.192 1.264 1.432 1.382 1.438 1.524 € 355 419 518 462 469 564 % 42,32% 40,04% 37,22% 38,97% 38,49% 40,59% (Transferaufwendungen/ordentl. Aufwend.) % 25,23% 28,47% 29,77% 27,86% 29,46% 29,69% % 0,23 0,00 0,34 2,14 0,80 0,96 € 5,20 3,84 8,26 57,62 24,39 30,08 F I N A N Z L A G E 1 Fremdkapitalstrutkturquote % 0 0 555 0 188 188 2 Pro Kopf-Verschuldung Kernhaushalt € 0 0 544 520 688 830 % 735.867 2.661.018 3.520.438 452.850 -470.550 -526.500 % 0 0 60.931 100.000 150.000 250.000 Kennzahlen zur Vermögenslage % 96% 157% 290% 715% 705% 186% % 51% 107% 73% 4% -3% -16% % 9,14% 9,74% 7,18% 37,86% 39,07% 14,36% Kennzahlen zur Beurteilung der finanziellen Leistungsfähigkeit (Steuererträge/ordentliche Erträge) (Personalaufwendung/ordentl. Aufwend.) (Zinsen/ordentliche Aufwendungen) (sollte über 100% liegen) 2 Steuerquote 6 Personalaufwandsquote (Zahlungsmittelsaldo aus ldf. Verwaltungstätigk./Sachanlage- invest.) (kurzfr.Fremdkapital=Neuaufn./G esamtsch.) (Fremdkapital zum 31.12./Einwohnerzahl) Zahlungsmittelsaldo aus lfd. Verwaltungstätigk. Mindestzahlungsmittel- überschuss Anteil der Investitionen an Gesamtausz. Investitionsquote 3 Gesamtsteuererträge pro 4 Gewerbesteuer brutto pro 5 Transferaufwandquote 7 Zinslastquote 8 Zinsen pro Einwohner (nur Reinvestitionsquote (Investitionen/Abschreibungen) Selbstfinanzierungsgrad 390 Kennzahlen zur Beurteilung der finanziellen Leistungsfähigkeit 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 1Seite : 06.12.2024Datum: 14:41:28Uhrzeit: Planung Planung Planung 2024 2025 2026 4 5 6 Planung 2027 7 Ergebnis 2023 3 Kennzahl 1 VJ (HJ -1) HJ HJ +1 HJ +2VVJ (HJ -2) Planung 2028 8 HJ +3 Einheit 2 E R T R A G S L A G E 1. Ordentliches Ergebnis -1.623.600,00 -1.683.150,00-556.350,00 -738.000,001.844.568,74 -1.228.050,00absoluter Betrag € -306,11 -317,34-104,89 -139,14347,77 -231,53Betrag je Einwohner €/EW 89,97 89,9196,19 95,55114,32 92,84Aufwandsdeckungsgrad % 1.1 Steuerkraft - netto - 6.272.000,00 6.365.700,006.600.800,00 7.017.000,007.424.028,29 7.017.900,00absoluter Betrag € 1.182,50 1.200,171.244,49 1.322,961.399,70 1.323,13Betrag je Einwohner €/EW 38,76 38,1545,25 42,3357,63 40,90Anteil an ordentlichen Aufwendungen % 1.2 Betriebsergebnis - netto - -7.895.600,00 -8.048.850,00-7.157.150,00 -7.755.000,00-5.579.459,55 -8.245.950,00absoluter Betrag € -1.488,61 -1.517,51-1.349,39 -1.462,10-1.051,93 -1.554,67Betrag je Einwohner €/EW -48,80 -48,24-49,07 -46,78-43,31 -48,06Anteil an ordentlichen Aufwendungen % 2. Sonderergebnis 750.000,00 250.000,00150.000,00 750.000,001.391.348,90 750.000,00absoluter Betrag € 3. Gesamtergebnis -873.600,00 -1.433.150,00-406.350,00 12.000,003.235.917,64 -478.050,00absoluter Betrag € F I N A N Z L A G E 4. Zahlungsmittelüberschuss auf laufender Verwaltungstätigkeit -470.550,00 -526.500,00452.850,00 405.850,003.521.010,01 -99.550,00absoluter Betrag € -88,72 -99,2685,38 76,52663,84 -18,77Betrag je Einwohner €/EW 5. Mindestzahlungsmittelüberschuss -150.000,00 -250.000,00-300.000,00 -300.000,00-60.931,33 -400.000,00absoluter Betrag € 6. Nettoinvestitionsfinanzierungsmittel -620.550,00 -776.500,00152.850,00 105.850,003.460.078,68 -499.550,00absoluter Betrag € -117,00 -146,4028,82 19,96652,35 -94,18Betrag je Einwohner €/EW 7. Soll-Liquiditätsreserve (§ 22 Abs. 2 GemHVO) 291.926,00 301.959,00264.051,00 300.326,00220.120,66 312.454,00absoluter Betrag € 8. voraussichtliche liquide Eigenmittel zum Jahresende 14.509.740,00 14.509.740,0014.509.740,00 14.509.740,0012.135.120,55 14.509.740,00absoluter Betrag € K A P I T A L L A G E 9. Eigenkapital - - - - - - - - - -- - - - - - - - - -3.235.917,64 - - - - -absoluter Betrag € 9.1 Basiskapital (§ 61 Nr. 6 GemHVO) - - - - - - - - - -- - - - - - - - - -0,00 - - - - -absoluter Betrag € 9.2 Eigenkapitalquote - - - - - - - - - -- - - - - - - - - -39,34 - - - - -Verhältnis Eigenkapital zu Bilanzsumme % 9.3 Fremdkapitalquote - - - - - - - - - -- - - - - - - - - -60,66 - - - - -Verhältnis Fremdkapital zu Bilanzsumme % 10. Anlagendeckung - - - - - - - - - -- - - - - - - - - -135,34 - - - - -Verhältnis langfr. Kapital zu langfr. Vermögen % 11. Verschuldung - - - - - - - - - -- - - - - - - - - -554,12 - - - - -Betrag je Einwohner €/EW 11.1 Nettoneuverschuldung 850.000,00 750.000,004.950.000,00 200.000,002.939.068,67 200.000,00absoluter Betrag € *** Ende der Liste "Kennzahlen zur Beurteilung der finanziellen Leistungsfähigkeit" *** 391 Übersicht über die Deckungsfähigkeiten im Haushalt 2025 und 2026 Für den Haushaltsplan 2025 und 2026 gelten die nachfolgenden Deckungsvermerke bzw. Deckungsfähigkeiten. Sie werden vom Gemeinderat mit dem Haushaltsplan 2025 und 2026 beschlossen. Ergebnishaushalt: Es werden drei Budgetebenen (Teilhaushalt, Profitcenter, Unterbudgets) eingerichtet. Jeder Teilhaushalt bildet grundsätzlich ein Budget und ist gegenseitig deckungsfähig. Im Innenverhältnis besteht die gegenseitige Deckungsfähigkeit zwischen den Profitcentern eines Teilhaushalts aber nur mit vorheriger Zustimmung des Geschäftsbereichs Finanzen. Jedes im Haushaltsplan ausgewiesenes Profitcenter bildet eine Budgeteinheit, dessen Zuschussbedarf oder Ressourcenüberschuss durch den Haushaltsplan festgelegt wird. Die darin enthaltenen Sachkonten sind gegenseitig deckungsfähig. Ausnahmen von der gegenseitigen Deckungsfähigkeit innerhalb eines Profitcenters sind in Punkt 3 geregelt. Innerhalb eines Profitcenters können bestimmte Sachkonten zu einem Unterbudget zusammengeschlossen werden. Unterbudgets wurden eingerichtet für die Klosterwiesenschule (Schulbudget) und Kindergärten (Kindergartenbudgets). 1. Schulbudget Für die Klosterwiesenschule sind folgende Sachkonten zu einem Schulbudget zusammengefasst: Erträge 34210000 Erträge aus Verkauf 31480000 Spenden Aufwendungen 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und bauliche Anlagen 42210000 Unterhaltung des beweglichen Vermögens 42220000 Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen 42611000 Aus- und Weiterbildung 42740000 Lehr- und Unterrichtsmittel 42750000 Lernmittel 42795000 Schülerauszeichnungen 42911000 Sonstige sächliche Zweckausgaben, Kosten Betreuung 42912000 Kosten Ferienbetreuung 42914500 Projekt Bläserklasse 42917500 Schülerbeförderung Hallenbad / Jugendverkehrsschule 44210000 Aufwendungen für ehrenamtliche und sonstige Tätigkeiten 44311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen (Bürobedarf, Essen Ganztagesbetreuung) 44312000 Kopierer Geschäftsaufwendungen 44314000 KISS-Kindersportschule 44314100 Portokosten Geschäftsaufwendungen 44314200 Telefonkosten Geschäftsaufwendungen 44317000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen (Gebühren etc.) 2. Kindergartenbudgets Für die einzelnen Kindergärten sind folgende Sachkonten zu einem Kindergartenbudget zusammengefasst: Erträge 31480000 Spenden Aufwendungen 42210000 Unterhaltung des beweglichen Vermögens 392 42220000 Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen 42611000 Aus- und Weiterbildung 42740000 Lehr- und Unterrichtsmittel 42910000 Sonstiger sächlicher Zweckaufwand 44290000 Mitgliedsbeiträge an Verbände/Vereine 44311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen (Bürobedarf, ab 2020 inkl. EDV- Vernetzung neues Gebäude) 44313000 Bücher und Zeitschriften Geschäftsaufwendungen 44314100 Portokosten Geschäftsaufwendungen 44316000 Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche Kosten Geschäftsaufwendungen (Heilpädagogischer Fachdienst) 44317000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen (Gebühren etc.) 3. Bauhofbudget 42210000 Unterhaltung des beweglichen Vermögens (Geräte und Ausstattungsgegenstände) 42220000 Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen 42510010 – 42515000 Haltung von Fahrzeugen 42611000 Aus- und Weiterbildung 42612000 Dienst- und Schutzkleidung 42811000 Baumaterial, Werkstattbedarf 42812000 Sonstige sächliche Zweckausgaben 44311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen (darunter Bauhofprogramm) 44313000 Bücher und Zeitschriften Geschäftsaufwendungen 44314100 Portokosten Geschäftsaufwendungen 44314200 Telefonkosten Geschäftsaufwendungen 4. Feuerwehrbudget 42210000 Unterhaltung des beweglichen Vermögens (Geräte und Ausstattungsgegenstände 42510210 – 42510240 Haltung von Fahrzeugen 42519000 Fahrzeug allgemein 42611000 Aus- und Weiterbildung 42612000 Dienst- und Schutzkleidung 42613000 Ärztliche Untersuchung 42710000 Besondere Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen (Übungen, Feuerwehreinsatzkosten) 42711000 Aufwandsentschädigung DRK (Ehrenamtl. Hilfsorganisation §30 FwG) 42791000 Ehrungen und Jubilare 42918000 Erstattung Überlandhilfe 42919000 Jugendfeuerwehr Aufwendungen 44313000 Bücher und Zeitschriften Geschäftsaufwendungen 44314100 Portokosten Geschäftsaufwendungen 44315000 Dienstreisen, Fahrtkostenersätze Geschäftsaufwendungen 5. Büchereibudget 42210000 Unterhaltung des beweglichen Vermögens 42220000 Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen 42611000 Aus- und Weiterbildung 42797000 Kulturelle Veranstaltungen und Aktivitäten 44311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen (EDV-Programm, Wartungskosten) 44314100 Portokosten Geschäftsaufwendungen 44315000 Dienstreisen, Fahrtkostenersätze Geschäftsaufwendungen 393 4. Deckungsfähigkeit Nach § 18 Abs. 1 GemHVO dienen die Erträge des Ergebnishaushalts insgesamt zur Deckung der Aufwendungen des Ergebnishaushalts und die Einzahlungen des Finanzhaushalts insgesamt zur Deckung der Auszahlungen des Finanzhaushalts. Unter dem Vorbehalt, dass dadurch das geplante Gesamtergebnis nicht gefährdet ist und die Kreditaufnahmevorschriften beachtet werden, wird dieser Grundsatz der Gesamtdeckung wie folgt modifiziert: Die Aufwendungen im Ergebnishaushalt, die zu einem Budget gehören, sind gegenseitig deckungsfähig. Das gleiche gilt für die Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen für Investitionstätigkeiten im Finanzhaushalt (Vgl. § 20 Abs. 1 und 3 GemHVO). Abweichend von diesem Grundsatz werden folgende Festlegungen getroffen: Die Deckungsfähigkeit in den Budgets beschränkt sich auf die ordentlichen Aufwendungen. Durch höhere ordentliche Erträge können mit Zustimmung des Geschäftsbereichs Finanzen höhere ordentliche Aufwendungen ausgeglichen werden. Budgetneutrale Kostenarten - Abschreibungen (Sachkonten 47*) 1 - Kalkulatorische Kosten (Zinsen) (Sachkonten 4812 mit 3812*)1 - Innere Leistungsverrechnungen (Sachkonten 4811 mit 3811*) 1 - Bildung und Auflösung von Rückstellungen (Sachkonten 28*) 1 - Bildung und Auflösung von Rücklagen (Sachkonten 82*) 1 - Straßenentwässerungskostenanteil (Sachkonto 4212300) - Verfügungsmittel des Bürgermeisters (§ 13 GemHVO) (Sachkonto 44220000) Die budgetneutralen Erträge und Aufwendungen sind von der Deckungsfähigkeit in allen Budgetebenen ausgeschlossen. 1 * = alle dieser Sachkonten zugeordneten Sachkonten In den Budgets erwirtschafteten Verbesserungen des ordentlichen Ergebnisses können zur Deckung von Auszahlungen im Finanzhaushalt des jeweiligen Budgets verwendet werden. Die Finanzverwaltung muss dieser Verwendung zustimmen. Die Verwendung ist ausgeschlossen, wenn die Verbesserung aus geringeren Transferaufwendungen bzw. höheren Transfererträgen resultieren. Bei Fördermaßnahmen und zweckgebundene Erträge dürfen die im Ergebnis- und Finanzhaushalt bereitgestellten Mittel nur für den festgelegten Zweck bzw. Bereich verwendet werden. Sie sind deshalb von der Deckungsfähigkeit auf allen Budgetebenen ausgenommen. 3.1 Deckungsfähigkeit für Querschnittsbudgets Nach § 20 Abs. 2 GemHVO können Aufwendungen, die nicht nach § 20 Abs. 1 GemHVO deckungsfähig sind, für gegenseitig oder einseitig deckungsfähig erklärt werden, wenn sie sachlich eng zusammenhängen. Folgende Querschnittsbudgets werden eingerichtet: Die Personal- und Versorgungsaufwendungen (Sachkonten 40*, 41*)2, Aufwendungen für Dienstfahrten / Reisekosten (Sachkonto 4431500), sowie das Sachkonto 44210000 Aufwand für ehrenamtliche Tätigkeit in den jeweiligen Budgets werden innerhalb eines Teilhaushaltes für gegenseitig deckungsfähig erklärt. Sie können nicht für andere Mehraufwendungen im Budget verwendet werden. Die Zuständigkeit für dieses Budget liegt beim Hauptamt. 394 Aufwendungen für die Aus- und Fortbildung (Sachkonto 42611000) werden innerhalb eines Teilhaushaltes für gegenseitig deckungsfähig erklärt. Sie können nicht für andere Mehraufwendungen im Budget verwendet werden. Die Zuständigkeit für dieses Budget liegt bei der Finanzverwaltung. Folgende Aufwendungen werden dem EDV-Administrator zur Bewirtschaftung zugeordnet und sind innerhalb eines Teilhaushaltes gegenseitig deckungsfähig. Sie können nicht für andere Mehraufwendungen im Budget verwendet werden. 42720000 Aufwendung und Wartung EDV 44314200 Telefonkosten 44314300 Internetkosten Aufwendungen aus internen Leistungsverrechnungen/-beziehungen, Abschreibungen, Rückstellungen und aus kalkulatorischen Kosten (Sachkontenn 28*, 38*, 47*, 48)2 werden innerhalb eines Teilhaushaltes für gegenseitig deckungsfähig erklärt. Sie können nicht für andere Mehraufwendungen im Budget verwendet werden. Die Zuständigkeit für dieses Budget liegt beim Geschäftsbereich Finanzen. 2 * = alle dieser Sachkonten zugeordneten Sachkonten Aufwendungen für die Unterhaltung und Bewirtschaftung von Grundstücken und baulichen Anlagen (Heizung und Strom) (Sachkonto 42110000 und Kontenart 4241000 und 4243000)3 werden innerhalb eines Teilhaushaltes für gegenseitig deckungsfähig erklärt. Sie können nicht für andere Mehraufwendungen im Budget verwendet werden. Die Zuständigkeit für dieses Budget liegt beim Bauamt (Ortsbaumeister). Aufwendungen für die Bewirtschaftung von Grundstücken und baulichen Anlagen (Kontenart 4242000 und 424400 Versicherung)3 werden innerhalb eines Teilhaushaltes für gegenseitig deckungsfähig erklärt. Sie können nicht für andere Mehraufwendungen im Budget verwendet werden. Die Zuständigkeit für dieses Budget liegt beim Hauptamtsleiter. Finanzhaushalt: 1. Budgetstruktur im Finanzhaushalt Mit Ausnahme der unten genannten Bereiche sind die Investitionsmaßnahmen des Finanzhaushalts nicht gegenseitig deckungsfähig. Insofern bildet jede Investitionsmaßnahme eine eigene Budgeteinheit. Ausnahmen: Mehreinzahlungen aus Rückzahlungen überzahlter Bauausgaben aus Vorjahren dürfen für Mehrauszahlungen innerhalb des Bauprojektes verwendet werden. Außerordentliche Erträge aus der Veräußerung von Anlagevermögen über dem Restbuchwert des Bauhofes wirken sich erhöhend auf den Ansatz der folgende Planung (Nachtrag oder Haushaltsplanung Folgejahr) aus. Die Auszahlungen des THH 2 sind gegenseitig deckungsfähig. 395 Eigenbetrieb Wasserversorgung Gemeinde Baindt Wirtschaftsplan 2025 / 2026 bestehend aus: Ergebnis- und Finanzhaushalt inkl. Finanzplanung Darstellung der voraussichtlichen Entwicklung der Liquidität Investitionsprogramm Schuldenstandübersicht Stellenübersicht Jahresabschluss 2023 Anlagennachweis Vorbemerkung Die Gemeinde Baindt betreibt die Gemeindewasserversorgung als Eigenbetrieb 396 Eigenbetrieb Wasserversorgung Gemeinde Baindt Gesamtergebnishaushalt 2025 / 2026 397 Gesamtergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 02 Wasserversorgung 1Seite : 02.12.2024Datum: 14:20:05Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 1.5501.600+ 1.5501.586,00 1.550 1.5501.550 31620000 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Beiträgen 1.550 1.5501.600 1.5501.586,00 1.550 1.550 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen und Einrichtungen 564.000535.000+ 581.500501.670,39 581.500 591.500566.500 33213100 Erlöse aus Trinkwasserabgabe 462.500 465.000450.000 480.000398.205,35 480.000 490.000 33213150 Abrechnung Erlöse aus Trinkwasserabgabe 0 00 019.230,18 0 0 33213200 Grundgebühren 96.500 96.50083.300 96.50084.018,70 96.500 96.500 33213300 Bauwasserzinsen 5.000 5.0001.700 5.000216,16 5.000 5.000 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 6.0006.000+ 7.00029.897,89 7.000 7.0007.000 34110000 Mieten und Pachten 0 00 029.000,00 0 0 34610000 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte Hausanschlüsse 6.000 7.0006.000 7.000897,89 7.000 7.000 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 3.0003.400+ 3.0003.854,60 3.000 3.0003.000 36101000 Zinseinnahmen aus Trägerdarlehen von verbundenen Unternehmen 3.000 3.0003.400 3.0003.756,98 3.000 3.000 36120000 Zinserträge von Gemeinden und Gemeindeverbände 0 00 097,62 0 0 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 537.008,88=11 Ordentlichen Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 574.550546.000 593.050 593.050 603.050578.050 12 Personalaufwendungen -67.000-47.000- -67.000-63.603,67 -67.000 -67.000-67.000 40120000 Beschäftigte Dienstaufwendungen -67.000 -67.000-47.000 -67.000-63.603,67 -67.000 -67.000 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -67.100-64.800- -67.100-247.373,51 -67.100 -67.100-62.100 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -6.000 -6.000-4.000 -6.000-5.825,28 -6.000 -6.000 42120000 Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens -42.500 -45.000-50.000 -50.000-230.847,68 -50.000 -50.000 42210000 Unterhaltung der Messeinrichtungen -10.000 -2.500-5.000 -2.500-4.204,63 -2.500 -2.500 42211000 Sonstige Aufwendungen für Geräte und Werkzeuge -2.000 -2.000-2.000 -2.0000,00 -2.000 -2.000 42413000 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand -5.200 -5.200-2.500 -5.200-5.176,56 -5.200 -5.200 42414000 Aufwand für gebäudebezogene Kosten (Versicherung, Abfall, Wasser, Grundsteuer) -1.100 -1.100-1.000 -1.100-1.020,19 -1.100 -1.100 42611000 Aus- und Weiterbildung -300 -300-300 -300-247,01 -300 -300 42910000 Sonstige sächlicher Zweckaufwand 0 00 0-52,16 0 0 15 Abschreibungen -58.000-56.000- -56.000-58.633,75 -56.000 -56.000-56.000 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -58.000 -56.000-56.000 -56.000-58.631,93 -56.000 -56.000 47229200 Abschreibungen auf Forderungen wegen Uneinbringlichkeit Einzelwertberichtigung/Pauschalwertberichtigung 0 00 0-1,82 0 0 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen -51.700-55.000- -58.000-16.848,92 -58.000 -58.000-58.900 398 Gesamtergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 02 Wasserversorgung 2Seite : 02.12.2024Datum: 14:20:05Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 45100000 Zinsen für Kassenkredite -1.500 -1.500-1.000 -1.000-1.269,56 -1.000 -1.000 45120000 Zinsaufwendungen an Gemeinden und Gemeindeverbände -35.200 -37.400-14.000 -37.000-15.579,36 -37.000 -37.000 45170000 Zinsaufwendungen an Kreditinstitute -15.000 -20.000-40.000 -20.0000,00 -20.000 -20.000 17 Transferaufwendungen -222.800-240.000- -250.000-131.828,50 -250.000 -250.000-240.000 43131000 Betriebskostenumlage Zweckverband -135.500 -150.000-165.000 -160.000-70.787,20 -160.000 -160.000 43132000 Abschreibungsumlage Zweckverband -54.000 -55.000-55.000 -55.000-48.374,09 -55.000 -55.000 43133000 Zinsumlage Zweckverband -33.300 -35.000-20.000 -35.000-12.667,21 -35.000 -35.000 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -105.500-98.500- -105.500-92.190,91 -105.500 -105.500-105.500 44210000 Aufwendungen für ehrenamtliche und sonstige Tätigkeit 0 00 0-1.541,00 0 0 44311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen -12.500 -12.500-12.500 -12.500-10.927,00 -12.500 -12.500 44311200 Sonstige Geschäftsaufwendungen -12.500 -12.500-12.500 -12.500-3.504,12 -12.500 -12.500 44313000 Bücher und Zeitschriften Geschäftsaufwendungen 0 00 0-282,02 0 0 44314100 Portokosten Geschäftsaufwendungen -2.500 -2.500-2.500 -2.500-1.408,26 -2.500 -2.500 44410000 Steuern, Versicherungen, Schadensfälle, Sonderabgaben -1.000 -1.000-1.000 -1.000-717,65 -1.000 -1.000 44411000 Körperschaftssteuer/Steuern aus Einkommen und Ertrag 0 00 00,98 0 0 44520000 Erstattungen an Gemeinden und Gemeindeverbände -55.000 -55.000-50.000 -55.000-52.512,96 -55.000 -55.000 44521000 Beschäftigungsentgelt Verrechnung Bauhof -22.000 -22.000-20.000 -22.000-21.298,88 -22.000 -22.000 -610.479,26=19 Ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -572.100-561.300 -603.600 -603.600 -603.600-589.500 -73.470,38=20 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) 2.450-15.300 -10.550 -10.550 -550-11.450 21 Außerordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 22 Außerordentliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 0,00=23 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus Nummern 21 und 22) 00 0 0 00 -73.470,38=24 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 23) 2.450-15.300 -10.550 -10.550 -550-11.450 nachrichtlich Behandlung von Überschüssen und Fehlbeträgen: *** Ende der Liste "Gesamtergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 399 Eigenbetrieb Wasserversorgung Gemeinde Baindt Gesamtfinanzhaushalt 2025 / 2026 400 Gesamtfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 02 Wasserversorgung 1Seite : 02.12.2024Datum: 13:46:49Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 1 Steuern, und ähnliche Abgaben 00+ 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen und allgemeine Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Sonstige Transfereinzahlungen 00+ 00,00 0 00 4 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 564.000535.000+ 581.500503.169,86 581.500 591.500566.500 63213100 Erlöse aus Trinkwasserabgabe 462.500 465.000450.000 480.000398.669,80 480.000 490.000 63213150 Abrechung Erlöse aus Trinkwasserabgabe 0 00 020.265,20 0 0 63213200 Grundgebühren 96.500 96.50083.300 96.50084.018,70 96.500 96.500 63213300 Bauwasserzinsen 5.000 5.0001.700 5.000216,16 5.000 5.000 5 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 6.0006.000+ 7.00029.897,89 7.000 7.0007.000 64110000 Einzahlungen aus Mieten und Pachten 0 00 029.000,00 0 0 64610000 Einzahlungen aus sonstigen privatrechtlichen Leistungsentgelten 6.000 7.0006.000 7.000897,89 7.000 7.000 6 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 7 Zinsen und ähnliche Einzahlungen 3.0003.400+ 3.0003.854,60 3.000 3.0003.000 66101000 Zinseinnahmen aus Trägerdarlehen von verbundenen Unternehmen 3.000 3.0003.400 3.0003.756,98 3.000 3.000 66120000 Zinseinzahlungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden 0 00 097,62 0 0 8 Sonstige haushaltswirksame Einzahlungen 00+ 00,00 0 00 536.922,35=9 Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (Summe aus Nummern 1 bis 8, ohne außerordentliche zahlungswirksame Erträge aus Vermögensveräußerung) 573.000544.400 591.500 591.500 601.500576.500 10 Personalauszahlungen -67.000-47.000- -67.000-51.192,71 -67.000 -67.000-67.000 70120000 Beschäftigte Dienstauszahlungen -67.000 -67.000-47.000 -67.000-51.192,71 -67.000 -67.000 11 Versorgungsauszahlungen 00- 00,00 0 00 12 Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen -67.100-64.800- -67.100-262.545,30 -67.100 -67.100-62.100 72110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -6.000 -6.000-4.000 -6.000-5.825,28 -6.000 -6.000 72120000 Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens -42.500 -45.000-50.000 -50.000-245.918,62 -50.000 -50.000 72210000 Unterhaltung des beweglichen Vermögens -10.000 -2.500-5.000 -2.500-4.204,63 -2.500 -2.500 72211000 Sonstige Aufwendungen für Geräte und Werkzeuge -2.000 -2.000-2.000 -2.0000,00 -2.000 -2.000 72413000 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand -5.200 -5.200-2.500 -5.200-5.220,10 -5.200 -5.200 72414000 Aufwand für gebäudebezogene Kosten (Versicherung, Abfall, Wasser, Grundsteuer) -1.100 -1.100-1.000 -1.100-1.032,19 -1.100 -1.100 72611000 Aus- und Weiterbildung -300 -300-300 -300-268,72 -300 -300 72910000 sonstiger sächlicher Zweckaufwand 0 00 0-75,76 0 0 13 Zinsen und ähnliche Auszahlungen -51.700-55.000- -58.000-16.848,92 -58.000 -58.000-58.900 75100000 Zinsen für Kassenkredite -1.500 -1.500-1.000 -1.000-1.269,56 -1.000 -1.000 75120000 Zinsauszahlungen an Gemeinden und Gemeindeverbände -35.200 -37.400-14.000 -37.000-15.579,36 -37.000 -37.000 75170000 Zinsauszahlungen an Kreditinstitute -15.000 -20.000-40.000 -20.0000,00 -20.000 -20.000 14 Transferauszahlungen (ohne Investitionszuschüsse) -222.800-240.000- -250.000-131.828,50 -250.000 -250.000-240.000 73131000 Betriebskostenumlage Zweckverband -135.500 -150.000-165.000 -160.000-70.787,20 -160.000 -160.000 73132000 Abschreibungsumlage Zweckverband -54.000 -55.000-55.000 -55.000-48.374,09 -55.000 -55.000 73133000 Zinsumlage Zweckverband -33.300 -35.000-20.000 -35.000-12.667,21 -35.000 -35.000 15 Sonstige haushaltswirksame Auszahlungen -105.500-98.500- -105.500-97.900,81 -105.500 -105.500-105.500 401 Gesamtfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 02 Wasserversorgung 2Seite : 02.12.2024Datum: 13:46:49Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 74210000 Auszahlungen für ehrenamtliche und sonstige Tätigkeit 0 00 0-1.865,00 0 0 74311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen -12.500 -12.500-12.500 -12.500-13.148,74 -12.500 -12.500 74311200 Sonstige Geschäftsaufwendungen -12.500 -12.500-12.500 -12.500-3.504,12 -12.500 -12.500 74313000 Bücher und Zeitschriften Geschäftsaufwendungen 0 00 0-282,02 0 0 74314100 Portokosten Geschäftsaufwendungen -2.500 -2.500-2.500 -2.500-1.426,78 -2.500 -2.500 74410000 Steuern, Versicherungen, Schadensfälle -1.000 -1.000-1.000 -1.000-717,65 -1.000 -1.000 74411000 Körperschaftssteuer/Steuern aus Einkommen und Ertrag 0 00 01.284,98 0 0 74520000 Erstattungen an Gemeinden und Gemeindeverbände -77.000 -77.000-70.000 -77.000-78.241,48 -77.000 -77.000 -560.316,24=16 Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (Summe aus Nummern 10 bis 15) -514.100-505.300 -547.600 -547.600 -547.600-533.500 -23.393,89=17 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushaltes (Saldo aus Nummern 9 und 16) 58.90039.100 43.900 43.900 53.90043.000 18 Einzahlungen aus Investitionszuwendungen 00+ 00,00 0 00 19 Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeit 30.00040.000+ 50.00022.633,23 50.000 50.00030.000 68713370 Einzahlungen für Wasserbauliche Anlagen 0 00 021.462,27 0 0 68910000 Beiträge und ähnliche Entgelte 30.000 30.00040.000 50.0001.170,96 50.000 50.000 20 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen 013.000+ 00,00 0 00 68211900 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sonstige unbebaute Grundstücke 0 013.000 00,00 0 0 21 Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzvermögen 00+ 010.571,24 0 00 68852000 Rückflüsse von Ausleihungen an verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen (mehr als 1 Jahr) 0 00 010.571,24 0 0 22 Einzahlungen für sonstige Investitionstätigkeit 00+ 00,00 0 00 33.204,47=23 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 18 bis 22) 30.00053.000 50.000 50.000 50.00030.000 24 Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 00- 00,00 0 00 25 Auszahlungen für Baumaßnahmen -400.000-445.000- -500.000-78.857,27 -400.000 -550.000-350.000 78700000 Auszahlungen für Baumaßnahmen 0 00 0-264,52 0 0 78733700 Auszahlungen für Wasserbauliche Anlagen -400.000 -350.000-445.000 -500.000-78.592,75 -400.000 -550.000 26 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen -37.500-27.500- -7.500-30.509,49 -7.500 -7.500-12.500 78312630 Auszahlungen für den Erwerb von technische Anlagen -2.500 -2.500-2.500 -2.500-29.000,00 -2.500 -2.500 78312720 Auszahlungen für den Erwerb von Betriebs- und Geschäftsausstattung -35.000 -10.000-25.000 -5.000-1.509,49 -5.000 -5.000 27 Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen 00- 00,00 0 00 28 Auszahlungen für Investitionsfördermaßnahmen 00- 00,00 0 0-100.000 78100000 Zuweisungen und Zuschüsse für lnvestitionen an Bund 0 -100.0000 00,00 0 0 29 Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen 00- 00,00 0 00 402 Gesamtfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 02 Wasserversorgung 3Seite : 02.12.2024Datum: 13:46:49Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 -109.366,76=30 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 24 bis 29) -437.500-472.500 -507.500 -407.500 -557.500-462.500 -76.162,29=31 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedraf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus Nummern 23 und 30) -407.500-419.500 -457.500 -357.500 -507.500-432.500 -99.556,18=32 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus Nummern 17 und 31) -348.600-380.400 -413.600 -313.600 -453.600-389.500 33 Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten und wirtschaftlich vergleichbaren Vorgängen für Investitionen 350.000450.000+ 500.0000,00 450.000 500.000400.000 69273000 Kreditaufnahmen für Investitionen bei Kreditinstituten (Laufzeit mehr als 5 Jahre) Eurowährung 350.000 400.000450.000 500.0000,00 450.000 500.000 34 Auszahlungen für die Tilgung von Krediten und wirtschaftlich vergleichbaren Vorgängen für Investitionen -40.600-100.850- -85.600-50.850,00 -85.600 -85.600-55.600 79223000 Tilgung von Krediten für Investitionen bei Gemeinden und Gemeindeverbände (Laufzeit mehr als 5 Jahre) -30.600 -30.600-50.850 -30.600-50.850,00 -30.600 -30.600 79273000 Tilgung von Krediten für Investitionen bei Kreditinstituten (Laufzeit mehr als 5 Jahre) Eurowährung -10.000 -25.000-50.000 -55.0000,00 -55.000 -55.000 -50.850,00=35 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus Nummern 33 und 34) 309.400349.150 414.400 364.400 414.400344.400 -150.406,18=36 Veranschlagte Änderung des Finanzmittelbestands zum Ende des Haushaltsjahres (Saldo aus Nummern 32 und 35) -39.200-31.250 800 50.800 -39.200-45.100 nachrichtlich: 37 den voraussichtlichen Bestand an liquiden Eigenmittel zum Jahresbeginn 125.00092.950 40.7000,00 41.500 92.30085.800 17899999 Planwert liquide Mittel 125.000 85.80092.950 40.7000,00 41.500 92.300 38 den voraussichtlichen Bestand an inneren Darlehen zum Jahresbeginn *** Ende der Liste "Gesamtfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung" *** 403 Teilhaushalt 1 Produktbereich 5330 2025 und 2026 einschließlich mittelfristiger Finanzplanung Anlage 8 (zu § 85 GemO, §§ 4 Abs. 3 und 9 GemHVO) Produktbereich 5330 404 Wasserversorgung Ver- und Entsorgung53 5330 Produktbereich Produktgruppe Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 02 Wasserversorgung 1Seite : 02.12.2024Datum: 14:20:49Uhrzeit: - Bereitstellung von Trinkwasser einwandfreier Qualität in der erforderlichen Menge - Hinwirken auf einen ressourcenschonenden Wasserverbrauch - Sicherung der Wasservorkommen - Bezug, Speicherung von Brauchwasser - Bereitstellung und Unterhaltung des Versorgungsnetzes - Bereitstellung und Unterhaltung der Hausanschlüsse - Bereitstellung und Abrechnung der Wasserzähler Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 1.5501.600+ 1.5501.586,00 1.550 1.5501.550 31620000 Auflösung RAP 1.550 1.5501.600 1.5501.586,00 1.550 Auflösung RAP 1.550 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 564.000535.000+ 581.500501.670,39 581.500 591.500566.500 33213100 Abschlag Erlöse aus Trinkwasserabgabe 462.500 465.000450.000 480.000398.205,35 480.000 490.000 33213150 Abrechnung Erlöse aus Trinkwasserabgabe 0 00 019.230,18 0 0 33213200 Grundgebühren 96.500 96.50083.300 96.50084.018,70 96.500 96.500 33213300 Bauwasserzinsen 5.000 5.0001.700 5.000216,16 5.000 5.000 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 6.0006.000+ 7.00029.897,89 7.000 7.0007.000 34110000 Mieten und Pachten 0 00 029.000,00 0 0 34610000 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte Hausanschlüsse 6.000 7.0006.000 7.000897,89 7.000 Installationen - Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 7.000 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 533.154,28=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 571.550542.600 590.050 590.050 600.050575.050 12 Personalaufwendungen -67.000-47.000- -67.000-63.603,67 -67.000 -67.000-67.000 40120000 Erstattung Personalleihe Wassermeister an ZV WV -67.000 -67.000-47.000 -67.000-63.603,67 -67.000 Erstattung Personalleihe Wassermeister an Zweckverband -67.000 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -67.100-64.800- -67.100-247.373,51 -67.100 -67.100-62.100 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -6.000 -6.000-4.000 -6.000-5.825,28 -6.000 Unterhaltung der baulichen Anlagen -6.000 42120000 Unterhaltung Leitungsnetz -42.500 -45.000-50.000 -50.000-230.847,68 -50.000 Unterhaltung des Leitungsnetzes -50.000 42210000 Unterhaltung der Messeinrichtungen -10.000 -2.500-5.000 -2.500-4.204,63 -2.500 Unterhaltung der Messeinrichtungen - Umstellung auf digitale Zähler -2.500 405 Wasserversorgung Ver- und Entsorgung53 5330 Produktbereich Produktgruppe Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 02 Wasserversorgung 2Seite : 02.12.2024Datum: 14:20:49Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 42211000 Sonstige Aufwendungen für Geräte und Werkzeuge -2.000 -2.000-2.000 -2.0000,00 -2.000 -2.000 42413000 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand -5.200 -5.200-2.500 -5.200-5.176,56 -5.200 Stromkosten -5.200 42414000 Aufwand für gebäudebezogene Kosten (Versicherung, Abfall, Wasser, Grundsteuer) -1.100 -1.100-1.000 -1.100-1.020,19 -1.100 Bewirtschaftungskosten der Grundstücke -1.100 42611000 Aus- und Weiterbildung -300 -300-300 -300-247,01 -300 Aus-/ Fortbildung Wassermeister -300 42910000 Wasseranalysen 0 00 0-52,16 0 Wasseranalysen 0 15 Abschreibungen -58.000-56.000- -56.000-58.633,75 -56.000 -56.000-56.000 47110000 Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -58.000 -56.000-56.000 -56.000-58.631,93 -56.000 Abschreibungen auf Sachvermögen -56.000 47229200 Abschreibungen auf Forderungen wegen Uneinbringlichkeit Einzelwertberichtigung/Pauschalwertberichtigung 0 00 0-1,82 0 0 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen -222.800-240.000- -250.000-131.828,50 -250.000 -250.000-240.000 43131000 Betriebskostenumlage Zweckverband -135.500 -150.000-165.000 -160.000-70.787,20 -160.000 -160.000 43132000 Abschreibungsumlage Zweckverband -54.000 -55.000-55.000 -55.000-48.374,09 -55.000 -55.000 43133000 Zinsumlage Zweckverband -33.300 -35.000-20.000 -35.000-12.667,21 -35.000 -35.000 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -105.500-98.500- -105.500-92.190,91 -105.500 -105.500-105.500 44210000 Aufwendungen für ehrenamtliche und sonstige Tätigkeit 0 00 0-1.541,00 0 0 44311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen -12.500 -12.500-12.500 -12.500-10.927,00 -12.500 Geschäftsausgaben -12.500 44311200 Sonstige Geschäftsaufwendungen -12.500 -12.500-12.500 -12.500-3.504,12 -12.500 Sonstige Geschäftsausgaben -12.500 44313000 Bücher und Zeitschriften Geschäftsaufwendungen 0 00 0-282,02 0 Bücher und Zeitschriften 0 44314100 Portokosten Geschäftsaufwendungen -2.500 -2.500-2.500 -2.500-1.408,26 -2.500 Post- und Fernmeldegebühren -2.500 44410000 Steuern, Versicherungen, Schadensfälle, Sonderabgaben -1.000 -1.000-1.000 -1.000-717,65 -1.000 Versicherungen -1.000 44411000 Körperschaftssteuer/Steuern aus Einkommen und Ertrag 0 00 00,98 0 0 44520000 Verwaltungskostenbeitrag an Gemeinde -55.000 -55.000-50.000 -55.000-52.512,96 -55.000 Verwaltungskostenbeitrag an Gemeinde -55.000 44521000 Beschäftigungsentgelt Verrechnung Bauhof -22.000 -22.000-20.000 -22.000-21.298,88 -22.000 -22.000 -593.630,34=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -520.400-506.300 -545.600 -545.600 -545.600-530.600 406 Wasserversorgung Ver- und Entsorgung53 5330 Produktbereich Produktgruppe Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 02 Wasserversorgung 3Seite : 02.12.2024Datum: 14:20:49Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 -60.476,06=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) 51.15036.300 44.450 44.450 54.45044.450 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen 00- 00,00 0 00 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 0,00=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) 00 0 0 00 -60.476,06=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) 51.15036.300 44.450 44.450 54.45044.450 *** Ende der Liste "Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 407 Wasserversorgung Ver- und Entsorgung53 5330 Produktbereich Produktgruppe Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 02 Wasserversorgung 1Seite : 02.12.2024Datum: 13:48:45Uhrzeit: - Bereitstellung von Trinkwasser einwandfreier Qualität in der erforderlichen Menge - Hinwirken auf einen ressourcenschonenden Wasserverbrauch - Sicherung der Wasservorkommen - Bezug, Speicherung von Brauchwasser - Bereitstellung und Unterhaltung des Versorgungsnetzes - Bereitstellung und Unterhaltung der Hausanschlüsse - Bereitstellung und Abrechnung der Wasserzähler Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 1 Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (ohne außerordentliche zahlungswirksame Erträge aus Vermögensveräußerung) 570.000541.000+ 588.500674.099,18 588.500 598.500573.500 63213100 Abschlag Erlöse aus Trinkwasserabgabe 462.500 465.000450.000 480.000398.669,80 480.000 490.000 63213150 Abrechung Erlöse aus Trinkwasserabgabe 0 00 020.265,20 0 0 63213200 Grundgebühren 96.500 96.50083.300 96.50084.018,70 96.500 96.500 63213300 Bauwasserzinsen 5.000 5.0001.700 5.000216,16 5.000 5.000 64110000 Einzahlungen aus Mieten und Pachten 0 00 029.000,00 0 0 64610000 Einzahlungen aus sonstigen privatrechtlichen Leistungsentgelten 6.000 7.0006.000 7.000897,89 7.000 Installationen - Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 7.000 67970000 Einzahlungen aus Umsatzsteuer - Variabler Prozentsatz 0 00 0181,22 0 0 67978000 Einzahlungen aus Umsatzsteuer (Abrechnung) 0 00 042.192,89 0 0 67988000 Einzahlungen aus der Erstattung von Vorsteuern (Abrechnung) 0 00 098.657,32 0 0 2 Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit -462.400-450.300- -489.600-699.798,47 -489.600 -489.600-474.600 70120000 Beschäftigte Dienstauszahlungen -67.000 -67.000-47.000 -67.000-51.192,71 -67.000 Erstattung Personalleihe Wassermeister an Zweckverband -67.000 72110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -6.000 -6.000-4.000 -6.000-5.825,28 -6.000 Unterhaltung der baulichen Anlagen -6.000 72120000 Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens -42.500 -45.000-50.000 -50.000-245.918,62 -50.000 Unterhaltung des Leitungsnetzes -50.000 72210000 Unterhaltung des beweglichen Vermögens -10.000 -2.500-5.000 -2.500-4.204,63 -2.500 Unterhaltung der Messeinrichtungen - Umstellung auf digitale Zähler -2.500 72211000 Sonstige Aufwendungen für Geräte und Werkzeuge -2.000 -2.000-2.000 -2.0000,00 -2.000 -2.000 72413000 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand -5.200 -5.200-2.500 -5.200-5.220,10 -5.200 Stromkosten -5.200 72414000 Aufwand für gebäudebezogene Kosten (Versicherung, Abfall, Wasser, Grundsteuer) -1.100 -1.100-1.000 -1.100-1.032,19 -1.100 Bewirtschaftungskosten der Grundstücke -1.100 72611000 Aus- und Weiterbildung -300 -300-300 -300-268,72 -300 Aus-/ Fortbildung Wassermeister -300 408 Wasserversorgung Ver- und Entsorgung53 5330 Produktbereich Produktgruppe Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 02 Wasserversorgung 2Seite : 02.12.2024Datum: 13:48:45Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 72910000 sonstiger sächlicher Zweckaufwand 0 00 0-75,76 0 Wasseranalysen 0 73131000 Betriebskostenumlage Zweckverband -135.500 -150.000-165.000 -160.000-70.787,20 -160.000 -160.000 73132000 Abschreibungsumlage Zweckverband -54.000 -55.000-55.000 -55.000-48.374,09 -55.000 -55.000 73133000 Zinsumlage Zweckverband -33.300 -35.000-20.000 -35.000-12.667,21 -35.000 -35.000 74210000 Auszahlungen für ehrenamtliche und sonstige Tätigkeit 0 00 0-1.865,00 0 0 74311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen -12.500 -12.500-12.500 -12.500-13.148,74 -12.500 Geschäftsausgaben -12.500 74311200 Sonstige Geschäftsaufwendungen -12.500 -12.500-12.500 -12.500-3.504,12 -12.500 Sonstige Geschäftsausgaben -12.500 74313000 Bücher und Zeitschriften Geschäftsaufwendungen 0 00 0-282,02 0 Bücher und Zeitschriften 0 74314100 Portokosten Geschäftsaufwendungen -2.500 -2.500-2.500 -2.500-1.426,78 -2.500 Post- und Fernmeldegebühren -2.500 74410000 Steuern, Versicherungen, Schadensfälle -1.000 -1.000-1.000 -1.000-717,65 -1.000 Versicherungen -1.000 74411000 Körperschaftssteuer/Steuern aus Einkommen und Ertrag 0 00 01.284,98 0 0 74520000 Erstattungen an Gemeinden und Gemeindeverbände -77.000 -77.000-70.000 -77.000-78.241,48 -77.000 Verwaltungskostenbeitrag an Gemeinde -77.000 77970000 Auszahlungen aus Vorsteuer - Variabler Prozentsatz 0 00 0583,81 0 0 77978000 Auszahlungen aus Vorsteuer (Abrechnung) 0 00 0-114.798,35 0 0 77988000 Umsatzsteuer Zahllast (Abrechnung) 0 00 0-42.116,61 0 0 -25.699,29=3 Anteiliger Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus Nummern 1 und 2) 107.60090.700 98.900 98.900 108.90098.900 4 Einzahlungen aus Investitionszuwednungen 00+ 00,00 0 00 5 Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeit 30.00040.000+ 50.00022.633,23 50.000 50.00030.000 68713370 Einzahlungen für Wasserbauliche Anlagen 0 00 021.462,27 0 Allgemein ohne Projekt 2025 ff 100.000 € pro Jahr veranschlagt. Projekt 26 BG Bühl: 2026: 150.000 €, 2027: 150.000 €, 2028 ff jeweils auch 150.000 €. Projekt 29 BG Lilienstraße 2025 150.000 € Projekt 57 Dorfplatz 2025 SR 50.000 € Projekt 69 Hirschstraße, 2025: 100.000 €, 2026 50.000 € 0 68910000 Beiträge und ähnliche Entgelte 30.000 30.00040.000 50.0001.170,96 50.000 empf. Ertragszuschüsse 50.000 6 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen 013.000+ 00,00 0 00 68211900 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sonstige unbebaute Grundstücke 0 013.000 00,00 0 0 7 Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzvermögen 00+ 00,00 0 00 8 Einzahlungen für sonstige Investitionstätigkeit 00+ 00,00 0 00 409 Wasserversorgung Ver- und Entsorgung53 5330 Produktbereich Produktgruppe Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 02 Wasserversorgung 3Seite : 02.12.2024Datum: 13:48:45Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 22.633,23=9 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 4 bis 8) 30.00053.000 50.000 50.000 50.00030.000 10 Auszahlungen für den Erwerb von Grunstücken und Gebäuden 00- 00,00 0 00 11 Auszahlungen für Baumaßnahmen -400.000-445.000- -500.000-78.857,27 -400.000 -550.000-350.000 78700000 Auszahlungen für Baumaßnahmen 0 00 0-264,52 0 Anlagen im Bau 0 78733700 Auszahlungen für Wasserbauliche Anlagen -400.000 -350.000-445.000 -500.000-78.592,75 -400.000 Allgemein ohne Projekt 2025 ff 100.000 € pro Jahr veranschlagt. Projekt 26 BG Bühl: 2026: 150.000 €, 2027: 150.000 €, 2028 ff jeweils auch 150.000 €. Projekt 29 BG Lilienstraße 2025 150.000 € Projekt 57 Dorfplatz 2025 SR 50.000 € Projekt 69 Hirschstraße, 2025: 100.000 €, 2026 50.000 € -550.000 12 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen -37.500-27.500- -7.500-30.509,49 -7.500 -7.500-12.500 78312630 Auszahlungen für den Erwerb von technische Anlagen -2.500 -2.500-2.500 -2.500-29.000,00 -2.500 Messeinrichtungen -2.500 78312720 Auszahlungen für den Erwerb von Betriebs- und Geschäftsausstattung -35.000 -10.000-25.000 -5.000-1.509,49 -5.000 Betriebs- und Geschäftsausstattung, Ersatzbeschaffung Server 2025, 2026 Sonstiges ff -5.000 13 Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen 00- 00,00 0 00 14 Auszahlungen für Investitionsfördermaßnahmen 00- 00,00 0 0-100.000 78100000 Zuweisungen und Zuschüsse für lnvestitionen an Bund 0 -100.0000 00,00 0 Investitionen Zweckverband Wasserversorgung. 0 15 Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen 00- 00,00 0 00 -109.366,76=16 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 10 bis 15) -437.500-472.500 -507.500 -407.500 -557.500-462.500 -86.733,53=17 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus Nummern 9 und 16) -407.500-419.500 -457.500 -357.500 -507.500-432.500 -112.432,82=18 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus Nummern 3 und 17) -299.900-328.800 -358.600 -258.600 -398.600-333.600 *** Ende der Liste "Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung" *** 410 Teilhaushalt 2 Produktbereich 6120 2025 und 2026 einschließlich mittelfristiger Finanzplanung Anlage 8 (zu § 85 GemO, §§ 4 Abs. 3 und 9 GemHVO) Produktbereich 6120 411 Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft Allgemeine Finanzwirtschaft61 6120 Produktbereich Produktgruppe Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 02 Wasserversorgung 1Seite : 02.12.2024Datum: 14:22:13Uhrzeit: - Zinserträge und -aufwendungen - Kredite, Kreditbeschaffungskosten Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 00+ 00,00 0 00 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 3.0003.400+ 3.0003.854,60 3.000 3.0003.000 36101000 Zinseinnahmen Darlehen an Zweckverband WV 3.000 3.0003.400 3.0003.756,98 3.000 3.000 36120000 Zinserträge von Gemeinden und Gemeindeverbände 0 00 097,62 0 0 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 3.854,60=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 3.0003.400 3.000 3.000 3.0003.000 12 Personalaufwendungen 00- 00,00 0 00 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 00- 00,00 0 00 15 Abschreibungen 00- 00,00 0 00 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen -51.700-55.000- -58.000-16.848,92 -58.000 -58.000-58.900 45100000 Zinsen für Kassenkredite -1.500 -1.500-1.000 -1.000-1.269,56 -1.000 -1.000 45120000 Zinsen für Kredite von der Gemeinde -35.200 -37.400-14.000 -37.000-15.579,36 -37.000 -37.000 45170000 Zinsen für Fremdkredite -15.000 -20.000-40.000 -20.0000,00 -20.000 -20.000 17 Transferaufwendungen 00- 00,00 0 00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 -16.848,92=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -51.700-55.000 -58.000 -58.000 -58.000-58.900 -12.994,32=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -48.700-51.600 -55.000 -55.000 -55.000-55.900 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen 00- 00,00 0 00 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 0,00=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) 00 0 0 00 -12.994,32=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -48.700-51.600 -55.000 -55.000 -55.000-55.900 *** Ende der Liste "Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 412 Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft Allgemeine Finanzwirtschaft61 6120 Produktbereich Produktgruppe Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 02 Wasserversorgung 1Seite : 02.12.2024Datum: 13:49:57Uhrzeit: - Zinserträge und -aufwendungen - Kredite, Kreditbeschaffungskosten Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 1 Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (ohne außerordentliche zahlungswirksame Erträge aus Vermögensveräußerung) 3.0003.400+ 3.0003.854,60 3.000 3.0003.000 66101000 Zinseinnahmen aus Trägerdarlehen von verbundenen Unternehmen 3.000 3.0003.400 3.0003.756,98 3.000 3.000 66120000 Zinseinzahlungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden 0 00 097,62 0 0 2 Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit -51.700-55.000- -58.000-16.848,92 -58.000 -58.000-58.900 75100000 Zinsen für Kassenkredite -1.500 -1.500-1.000 -1.000-1.269,56 -1.000 -1.000 75120000 Zinsauszahlungen an Gemeinden und Gemeindeverbände -35.200 -37.400-14.000 -37.000-15.579,36 -37.000 -37.000 75170000 Zinsauszahlungen an Kreditinstitute -15.000 -20.000-40.000 -20.0000,00 -20.000 -20.000 -12.994,32=3 Anteiliger Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus Nummern 1 und 2) -48.700-51.600 -55.000 -55.000 -55.000-55.900 4 Einzahlungen aus Investitionszuwednungen 00+ 00,00 0 00 5 Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeit 00+ 00,00 0 00 6 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen 00+ 00,00 0 00 7 Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzvermögen 00+ 010.571,24 0 00 68852000 Rückflüsse von Ausleihungen an verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen (mehr als 1 Jahr) 0 00 010.571,24 0 0 8 Einzahlungen für sonstige Investitionstätigkeit 00+ 00,00 0 00 10.571,24=9 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 4 bis 8) 00 0 0 00 10 Auszahlungen für den Erwerb von Grunstücken und Gebäuden 00- 00,00 0 00 11 Auszahlungen für Baumaßnahmen 00- 00,00 0 00 12 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen 00- 00,00 0 00 13 Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen 00- 00,00 0 00 14 Auszahlungen für Investitionsfördermaßnahmen 00- 00,00 0 00 15 Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen 00- 00,00 0 00 0,00=16 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 10 bis 15) 00 0 0 00 10.571,24=17 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus Nummern 9 und 16) 00 0 0 00 -2.423,08=18 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus Nummern 3 und 17) -48.700-51.600 -55.000 -55.000 -55.000-55.900 413 Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft Allgemeine Finanzwirtschaft61 6120 Produktbereich Produktgruppe Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 02 Wasserversorgung 2Seite : 02.12.2024Datum: 13:49:57Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 *** Ende der Liste "Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung" *** 414 E rt rä ge a us N ut zu ng se nt - ge lte n, Z uw en - du ng en u nd U m la ge n so w ie pr iv at re ch tli ch en Le is tu ng se nt - ge lte n, K os te ne r- st at tu ng en u nd K os te nu m la ge n (K oG r 31 , 3 3, 3 4) S on st ig e E rt rä ge (K oG r 30 , 3 2, 35 -3 7) P er so na la uf - w en du ng en (K oG r 40 ,4 1) A uf w en du ng en fü r S ac h- u nd D ie ns tle is tu ng en (K oG r 42 ) T ra ns fe ra uf - w en du ng en (K oG r 43 ) S on st ig e A uf w en du ng en (K oG r 44 -4 7) V er - u n d E n ts o rg u n g 53 P ro d u kt b er ei ch 1 2 3 4 5 6 E U R E U R E U R E U R E U R E U R H au sh al ts qu er sc hn itt d es E rg eb ni sh au sh al ts H au sh al ts q u er sc h n it t d es E rg eb n is h au sh al ts 2 02 5 G em ei n d e: 0 2 W as se rv er so rg u n g 1 S ei te : 02 .1 2. 20 24 D at um : 14 :2 3: 07 U hr ze it: E rt rä ge a us in te rn en Le is tu ng en (K oG r 38 ) 7 E U R A uf w en du ng en au s in te rn en Le is tu ng en (K oG r 48 ) 8 E U R ka lk ul at or is ch e K os te n 9 E U R N et to - re ss ou rc en - be da rf /- üb er sc hu ss (S um m e S pa lte n 1 bi s 9) E U R 10 0 W as se rv er so rg un g 53 30 67 .0 00 5 71 .5 50 67 .1 00 2 22 .8 00 1 63 .5 00 0 0 0 51 .1 50 0 S u m m e P ro d u kt b er ei ch : 67 .0 00 5 71 .5 50 67 .1 00 2 22 .8 00 1 63 .5 00 0 0 0 51 .1 50 415 E rt rä ge a us N ut zu ng se nt - ge lte n, Z uw en - du ng en u nd U m la ge n so w ie pr iv at re ch tli ch en Le is tu ng se nt - ge lte n, K os te ne r- st at tu ng en u nd K os te nu m la ge n (K oG r 31 , 3 3, 3 4) S on st ig e E rt rä ge (K oG r 30 , 3 2, 35 -3 7) P er so na la uf - w en du ng en (K oG r 40 ,4 1) A uf w en du ng en fü r S ac h- u nd D ie ns tle is tu ng en (K oG r 42 ) T ra ns fe ra uf - w en du ng en (K oG r 43 ) S on st ig e A uf w en du ng en (K oG r 44 -4 7) A llg em ei n e F in an zw ir ts ch af t 61 P ro d u kt b er ei ch 1 2 3 4 5 6 E U R E U R E U R E U R E U R E U R H au sh al ts qu er sc hn itt d es E rg eb ni sh au sh al ts H au sh al ts q u er sc h n it t d es E rg eb n is h au sh al ts 2 02 5 G em ei n d e: 0 2 W as se rv er so rg u n g 2 S ei te : 02 .1 2. 20 24 D at um : 14 :2 3: 07 U hr ze it: E rt rä ge a us in te rn en Le is tu ng en (K oG r 38 ) 7 E U R A uf w en du ng en au s in te rn en Le is tu ng en (K oG r 48 ) 8 E U R ka lk ul at or is ch e K os te n 9 E U R N et to - re ss ou rc en - be da rf /- üb er sc hu ss (S um m e S pa lte n 1 bi s 9) E U R 10 3 .0 00 S on st ig e al lg em ei ne F in an zw irt sc ha ft 61 20 0 0 0 0 51 .7 00 0 0 0 - 48 .7 00 3 .0 00 S u m m e P ro d u kt b er ei ch : 0 0 0 0 51 .7 00 0 0 0 - 48 .7 00 ** * E nd e de r Li st e "H au sh al ts qu er sc hn itt d es E rg eb ni sh au sh al ts " ** * 3 .0 00 S u m m e 67 .0 00 5 71 .5 50 67 .1 00 2 22 .8 00 2 15 .2 00 0 0 0 2 .4 50 416 E rt rä ge a us N ut zu ng se nt - ge lte n, Z uw en - du ng en u nd U m la ge n so w ie pr iv at re ch tli ch en Le is tu ng se nt - ge lte n, K os te ne r- st at tu ng en u nd K os te nu m la ge n (K oG r 31 , 3 3, 3 4) S on st ig e E rt rä ge (K oG r 30 , 3 2, 35 -3 7) P er so na la uf - w en du ng en (K oG r 40 ,4 1) A uf w en du ng en fü r S ac h- u nd D ie ns tle is tu ng en (K oG r 42 ) T ra ns fe ra uf - w en du ng en (K oG r 43 ) S on st ig e A uf w en du ng en (K oG r 44 -4 7) V er - u n d E n ts o rg u n g 53 P ro d u kt b er ei ch 1 2 3 4 5 6 E U R E U R E U R E U R E U R E U R H au sh al ts qu er sc hn itt d es E rg eb ni sh au sh al ts H au sh al ts q u er sc h n it t d es E rg eb n is h au sh al ts 2 02 6 G em ei n d e: 0 2 W as se rv er so rg u n g 3 S ei te : 02 .1 2. 20 24 D at um : 14 :2 3: 07 U hr ze it: E rt rä ge a us in te rn en Le is tu ng en (K oG r 38 ) 7 E U R A uf w en du ng en au s in te rn en Le is tu ng en (K oG r 48 ) 8 E U R ka lk ul at or is ch e K os te n 9 E U R N et to - re ss ou rc en - be da rf /- üb er sc hu ss (S um m e S pa lte n 1 bi s 9) E U R 10 0 W as se rv er so rg un g 53 30 67 .0 00 5 75 .0 50 62 .1 00 2 40 .0 00 1 61 .5 00 0 0 0 44 .4 50 0 S u m m e P ro d u kt b er ei ch : 67 .0 00 5 75 .0 50 62 .1 00 2 40 .0 00 1 61 .5 00 0 0 0 44 .4 50 417 E rt rä ge a us N ut zu ng se nt - ge lte n, Z uw en - du ng en u nd U m la ge n so w ie pr iv at re ch tli ch en Le is tu ng se nt - ge lte n, K os te ne r- st at tu ng en u nd K os te nu m la ge n (K oG r 31 , 3 3, 3 4) S on st ig e E rt rä ge (K oG r 30 , 3 2, 35 -3 7) P er so na la uf - w en du ng en (K oG r 40 ,4 1) A uf w en du ng en fü r S ac h- u nd D ie ns tle is tu ng en (K oG r 42 ) T ra ns fe ra uf - w en du ng en (K oG r 43 ) S on st ig e A uf w en du ng en (K oG r 44 -4 7) A llg em ei n e F in an zw ir ts ch af t 61 P ro d u kt b er ei ch 1 2 3 4 5 6 E U R E U R E U R E U R E U R E U R H au sh al ts qu er sc hn itt d es E rg eb ni sh au sh al ts H au sh al ts q u er sc h n it t d es E rg eb n is h au sh al ts 2 02 6 G em ei n d e: 0 2 W as se rv er so rg u n g 4 S ei te : 02 .1 2. 20 24 D at um : 14 :2 3: 07 U hr ze it: E rt rä ge a us in te rn en Le is tu ng en (K oG r 38 ) 7 E U R A uf w en du ng en au s in te rn en Le is tu ng en (K oG r 48 ) 8 E U R ka lk ul at or is ch e K os te n 9 E U R N et to - re ss ou rc en - be da rf /- üb er sc hu ss (S um m e S pa lte n 1 bi s 9) E U R 10 3 .0 00 S on st ig e al lg em ei ne F in an zw irt sc ha ft 61 20 0 0 0 0 58 .9 00 0 0 0 - 55 .9 00 3 .0 00 S u m m e P ro d u kt b er ei ch : 0 0 0 0 58 .9 00 0 0 0 - 55 .9 00 ** * E nd e de r Li st e "H au sh al ts qu er sc hn itt d es E rg eb ni sh au sh al ts " ** * 3 .0 00 S u m m e 67 .0 00 5 75 .0 50 62 .1 00 2 40 .0 00 2 20 .4 00 0 0 0 - 11 .4 50 418 an te ili ge r Z ah lu ng sm itt el - üb er sc hu ss /- be da rf a us la uf en de r V er w al tu ng s- tä tig ke it E in za hl un ge n au s In ve st iti on s- tä tig ke it A us za hl un ge n au s In ve st iti on s- tä tig ke it an te ili ge r ve ra ns ch la gt er F in an zi er un gs - m itt el - üb er sc hu ss /- be da rf (S um m e S pa lte n 1- 3) E in za hl un ge n au s F in an zi er un gs - tä tig ke it A us za hl un ge n au s F in an zi er un gs - tä tig ke it V er - u n d E n ts o rg u n g 53 P ro d u kt b er ei ch 1 2 3 4 5 6 E U R E U R E U R E U R E U R E U R H au sh al ts qu er sc hn itt d es F in an zh au sh al ts H au h al ts q u er sc h n it t d es F in an zh au sh al ts 2 02 5 G em ei n d e: 0 2 W as se rv er so rg u n g 1 S ei te : 02 .1 2. 20 24 D at um : 14 :2 3: 56 U hr ze it: an te ili ge r ve ra ns ch la gt er F in an zi er un gs - m itt el - üb er sc hu ss /- be da rf (S um m e S pa lte n 1- 3, 5, 6) 7 E U R V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n 8 E U R 30 .0 00 W as se rv er so rg un g 53 30 4 37 .5 00 1 07 .6 00 - 29 9. 90 0 0 0 - 29 9. 90 0 0 30 .0 00 S u m m e P ro d u kt b er ei ch : 4 37 .5 00 1 07 .6 00 - 29 9. 90 0 0 0 - 29 9. 90 0 0 419 an te ili ge r Z ah lu ng sm itt el - üb er sc hu ss /- be da rf a us la uf en de r V er w al tu ng s- tä tig ke it E in za hl un ge n au s In ve st iti on s- tä tig ke it A us za hl un ge n au s In ve st iti on s- tä tig ke it an te ili ge r ve ra ns ch la gt er F in an zi er un gs - m itt el - üb er sc hu ss /- be da rf (S um m e S pa lte n 1- 3) E in za hl un ge n au s F in an zi er un gs - tä tig ke it A us za hl un ge n au s F in an zi er un gs - tä tig ke it A llg em ei n e F in an zw ir ts ch af t 61 P ro d u kt b er ei ch 1 2 3 4 5 6 E U R E U R E U R E U R E U R E U R H au sh al ts qu er sc hn itt d es F in an zh au sh al ts H au h al ts q u er sc h n it t d es F in an zh au sh al ts 2 02 5 G em ei n d e: 0 2 W as se rv er so rg u n g 2 S ei te : 02 .1 2. 20 24 D at um : 14 :2 3: 56 U hr ze it: an te ili ge r ve ra ns ch la gt er F in an zi er un gs - m itt el - üb er sc hu ss /- be da rf (S um m e S pa lte n 1- 3, 5, 6) 7 E U R V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n 8 E U R 0 S on st ig e al lg em ei ne F in an zw irt sc ha ft 61 20 0 - 48 .7 00 - 48 .7 00 3 50 .0 00 40 .6 00 2 60 .7 00 0 0 S u m m e P ro d u kt b er ei ch : 0 - 48 .7 00 - 48 .7 00 3 50 .0 00 40 .6 00 2 60 .7 00 0 ** * E nd e de r Li st e "H au ha lts qu er sc hn itt d es F in an zh au sh al ts " ** * 30 .0 00 S u m m e 4 37 .5 00 58 .9 00 - 34 8. 60 0 3 50 .0 00 40 .6 00 - 39 .2 00 0 420 an te ili ge r Z ah lu ng sm itt el - üb er sc hu ss /- be da rf a us la uf en de r V er w al tu ng s- tä tig ke it E in za hl un ge n au s In ve st iti on s- tä tig ke it A us za hl un ge n au s In ve st iti on s- tä tig ke it an te ili ge r ve ra ns ch la gt er F in an zi er un gs - m itt el - üb er sc hu ss /- be da rf (S um m e S pa lte n 1- 3) E in za hl un ge n au s F in an zi er un gs - tä tig ke it A us za hl un ge n au s F in an zi er un gs - tä tig ke it V er - u n d E n ts o rg u n g 53 P ro d u kt b er ei ch 1 2 3 4 5 6 E U R E U R E U R E U R E U R E U R H au sh al ts qu er sc hn itt d es F in an zh au sh al ts H au h al ts q u er sc h n it t d es F in an zh au sh al ts 2 02 6 G em ei n d e: 0 2 W as se rv er so rg u n g 3 S ei te : 02 .1 2. 20 24 D at um : 14 :2 3: 56 U hr ze it: an te ili ge r ve ra ns ch la gt er F in an zi er un gs - m itt el - üb er sc hu ss /- be da rf (S um m e S pa lte n 1- 3, 5, 6) 7 E U R V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n 8 E U R 30 .0 00 W as se rv er so rg un g 53 30 4 62 .5 00 98 .9 00 - 33 3. 60 0 0 0 - 33 3. 60 0 0 30 .0 00 S u m m e P ro d u kt b er ei ch : 4 62 .5 00 98 .9 00 - 33 3. 60 0 0 0 - 33 3. 60 0 0 421 an te ili ge r Z ah lu ng sm itt el - üb er sc hu ss /- be da rf a us la uf en de r V er w al tu ng s- tä tig ke it E in za hl un ge n au s In ve st iti on s- tä tig ke it A us za hl un ge n au s In ve st iti on s- tä tig ke it an te ili ge r ve ra ns ch la gt er F in an zi er un gs - m itt el - üb er sc hu ss /- be da rf (S um m e S pa lte n 1- 3) E in za hl un ge n au s F in an zi er un gs - tä tig ke it A us za hl un ge n au s F in an zi er un gs - tä tig ke it A llg em ei n e F in an zw ir ts ch af t 61 P ro d u kt b er ei ch 1 2 3 4 5 6 E U R E U R E U R E U R E U R E U R H au sh al ts qu er sc hn itt d es F in an zh au sh al ts H au h al ts q u er sc h n it t d es F in an zh au sh al ts 2 02 6 G em ei n d e: 0 2 W as se rv er so rg u n g 4 S ei te : 02 .1 2. 20 24 D at um : 14 :2 3: 56 U hr ze it: an te ili ge r ve ra ns ch la gt er F in an zi er un gs - m itt el - üb er sc hu ss /- be da rf (S um m e S pa lte n 1- 3, 5, 6) 7 E U R V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n 8 E U R 0 S on st ig e al lg em ei ne F in an zw irt sc ha ft 61 20 0 - 55 .9 00 - 55 .9 00 4 00 .0 00 55 .6 00 2 88 .5 00 0 0 S u m m e P ro d u kt b er ei ch : 0 - 55 .9 00 - 55 .9 00 4 00 .0 00 55 .6 00 2 88 .5 00 0 ** * E nd e de r Li st e "H au ha lts qu er sc hn itt d es F in an zh au sh al ts " ** * 30 .0 00 S u m m e 4 62 .5 00 43 .0 00 - 38 9. 50 0 4 00 .0 00 55 .6 00 - 45 .1 00 0 422 Einzeldarstellung der Investitionsmaßnahmen 2025 und 2026 einschließlich mittelfristiger Finanzplanung Anlage 9.2 (zu § 85 GemO, §§ 4 Abs. 4 und 9 GemHVO) 423 W as se rv er so rg u n g V er - u n d E n ts o rg u n g 53 53 30 P ro d u kt b er ei ch P ro d u kt g ru p p e In ve st it io n sü b er si ch t 20 25 / 20 26 G em ei n d e: 0 2 W as se rv er so rg u n g 1 S ei te : 02 .1 2. 20 24 D at um : 13 :5 0: 53 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 23 20 24 20 25 20 25 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 26 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 26 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 27 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 28 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 50 .0 00 0 67 .8 18 ,6 5 22 .6 33 40 .0 00 30 .0 00 0 30 .0 00 0 50 .0 00 27 7. 81 8, 65 68 71 33 70 E in za hl un ge n fü r W as se rb au lic he A nl ag en 0 0 25 .5 32 ,0 7 21 .4 62 0 0 0 0 0 0 25 .5 32 ,0 7 A llg em ei n oh ne P ro je kt 2 02 5 ff 10 0. 00 0 € pr o Ja hr v er an sc hl ag t. P ro je kt 2 6 B G B üh l: 20 26 : 1 50 .0 00 € , 2 02 7: 1 50 .0 00 € , 20 28 ff je w ei ls a uc h 15 0. 00 0 €. P ro je kt 2 9 B G L ili en st ra ß e 20 25 1 50 .0 00 € P ro je kt 5 7 D or fp la tz 2 02 5 S R 5 0. 00 0 € P ro je kt 6 9 H irs ch st ra ß e, 2 02 5: 1 00 .0 00 € , 2 02 6 50 .0 00 € 68 91 00 00 B ei tr äg e un d äh nl ic he E nt ge lte 50 .0 00 0 42 .2 86 ,5 8 1. 17 0 40 .0 00 30 .0 00 0 30 .0 00 0 50 .0 00 25 2. 28 6, 58 em pf . E rt ra gs zu sc hü ss e 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0 0 13 .0 00 ,0 0 0 13 .0 00 0 0 0 0 0 13 .0 00 ,0 0 68 21 19 00 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S on st ig e un be ba ut e G ru nd st üc ke 0 0 13 .0 00 ,0 0 0 13 .0 00 0 0 0 0 0 13 .0 00 ,0 0 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 6 S u m m e d er E in za h lu n g en a u s In ve st it io n st ät ig ke it ( S u m m e au s N u m m er n 1 b is 5 ) 50 .0 00 0 80 .8 18 ,6 5 22 .6 33 53 .0 00 30 .0 00 0 30 .0 00 0 50 .0 00 29 0. 81 8, 65 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 40 0. 00 0 0 63 1. 00 6, 96 78 .8 57 44 5. 00 0 40 0. 00 0 0 35 0. 00 0 0 50 0. 00 0 2. 83 1. 00 6, 96 78 70 00 00 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0 0 10 1. 94 5, 63 26 4 0 0 0 0 0 0 10 1. 94 5, 63 A nl ag en im B au 78 73 37 00 A us za hl un ge n fü r W as se rb au lic he A nl ag en 40 0. 00 0 0 52 9. 06 1, 33 78 .5 92 44 5. 00 0 40 0. 00 0 0 35 0. 00 0 0 50 0. 00 0 2. 72 9. 06 1, 33 A llg em ei n oh ne P ro je kt 2 02 5 ff 10 0. 00 0 € pr o Ja hr v er an sc hl ag t. P ro je kt 2 6 B G B üh l: 20 26 : 1 50 .0 00 € , 2 02 7: 1 50 .0 00 € , 20 28 ff je w ei ls a uc h 15 0. 00 0 €. P ro je kt 2 9 B G L ili en st ra ß e 20 25 1 50 .0 00 € P ro je kt 5 7 D or fp la tz 2 02 5 S R 5 0. 00 0 € P ro je kt 6 9 H irs ch st ra ß e, 2 02 5: 1 00 .0 00 € , 2 02 6 50 .0 00 € 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 424 W as se rv er so rg u n g V er - u n d E n ts o rg u n g 53 53 30 P ro d u kt b er ei ch P ro d u kt g ru p p e In ve st it io n sü b er si ch t 20 25 / 20 26 G em ei n d e: 0 2 W as se rv er so rg u n g 2 S ei te : 02 .1 2. 20 24 D at um : 13 :5 0: 53 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 23 20 24 20 25 20 25 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 26 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 26 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 27 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 28 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 0 0 10 0. 00 0 0 0 10 0. 00 0, 00 78 10 00 00 Z uw ei su ng en u nd Z us ch üs se fü r ln ve st iti on en a n B un d 0 0 0, 00 0 0 0 0 10 0. 00 0 0 0 10 0. 00 0, 00 In ve st iti on en Z w ec kv er ba nd W as se rv er so rg un g. 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 7. 50 0 0 59 .7 30 ,7 5 30 .5 09 27 .5 00 37 .5 00 0 12 .5 00 0 7. 50 0 13 2. 23 0, 75 78 31 26 30 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n te ch ni sc he A nl ag en 2. 50 0 0 31 .5 00 ,0 0 29 .0 00 2. 50 0 2. 50 0 0 2. 50 0 0 2. 50 0 44 .0 00 ,0 0 M es se in ric ht un ge n 78 31 27 20 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n B et rie bs - un d G es ch äf ts au ss ta ttu ng 5. 00 0 0 28 .2 30 ,7 5 1. 50 9 25 .0 00 35 .0 00 0 10 .0 00 0 5. 00 0 88 .2 30 ,7 5 B et rie bs - un d G es ch äf ts au ss ta ttu ng , E rs at zb es ch af fu ng S er ve r 20 25 , 2 02 6 S on st ig es ff 13 S u m m e d er A u sz ah lu n g en a u s In ve st it io n st ät ig ke it ( S u m m e d er N u m m er n 7 b is 1 2) 40 7. 50 0 0 69 0. 73 7, 71 10 9. 36 6 47 2. 50 0 43 7. 50 0 0 46 2. 50 0 0 50 7. 50 0 3. 06 3. 23 7, 71 14 S al d o a u s In ve st it io n st ät ig ke it ( S al d o d er N u m m er n 6 u n d 1 3) -3 57 .5 00 0 -6 09 .9 19 ,0 6 -8 6. 73 3 -4 19 .5 00 -4 07 .5 00 0 -4 32 .5 00 0 -4 57 .5 00 -2 .7 72 .4 19 ,0 6 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 16 G es am tk o st en d er M aß n ah m e (S u m m e au s N u m m er 1 3 u n d 1 5) 40 7. 50 0 0 69 0. 73 7, 71 10 9. 36 6 47 2. 50 0 43 7. 50 0 0 46 2. 50 0 0 50 7. 50 0 3. 06 3. 23 7, 71 17 S ch ät zu ng d er n ac h F er tig st el lu ng d er M aß na hm e en ts te he nd en jä hr lic he n H au sh al ts be la st un ge n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 425 S o n st ig e al lg em ei n e F in an zw ir ts ch af t A llg em ei n e F in an zw ir ts ch af t 61 61 20 P ro d u kt b er ei ch P ro d u kt g ru p p e In ve st it io n sü b er si ch t 20 25 / 20 26 G em ei n d e: 0 2 W as se rv er so rg u n g 3 S ei te : 02 .1 2. 20 24 D at um : 13 :5 0: 53 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 23 20 24 20 25 20 25 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 26 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 26 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 27 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 28 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0 0 21 .1 42 ,4 8 10 .5 71 0 0 0 0 0 0 21 .1 42 ,4 8 68 85 20 00 R üc kf lü ss e vo n A us le ih un ge n an v er bu nd en e U nt er ne hm en , B et ei lig un ge n un d S on de rv er m ög en ( m eh r al s 1 Ja hr ) 0 0 21 .1 42 ,4 8 10 .5 71 0 0 0 0 0 0 21 .1 42 ,4 8 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 6 S u m m e d er E in za h lu n g en a u s In ve st it io n st ät ig ke it ( S u m m e au s N u m m er n 1 b is 5 ) 0 0 21 .1 42 ,4 8 10 .5 71 0 0 0 0 0 0 21 .1 42 ,4 8 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 13 S u m m e d er A u sz ah lu n g en a u s In ve st it io n st ät ig ke it ( S u m m e d er N u m m er n 7 b is 1 2) 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 14 S al d o a u s In ve st it io n st ät ig ke it ( S al d o d er N u m m er n 6 u n d 1 3) 0 0 21 .1 42 ,4 8 10 .5 71 0 0 0 0 0 0 21 .1 42 ,4 8 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 16 G es am tk o st en d er M aß n ah m e (S u m m e au s N u m m er 1 3 u n d 1 5) 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 17 S ch ät zu ng d er n ac h F er tig st el lu ng d er M aß na hm e en ts te he nd en jä hr lic he n H au sh al ts be la st un ge n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 ** * E nd e de r Li st e "I nv es tit io ns üb er si ch t" * ** 426 A n la g e 5 (z u § 1 A b s. 3 N r. 3 G e m H V O ) V o ra u ss ic h tl ic h e E n tw ic k lu n g d e r Li q u id it ä t V o rj a h r 2 0 2 4 E U R 2 0 2 5 E U R 2 0 2 6 E U R 2 0 2 7 E U R 2 0 2 8 E U R 2 0 2 9 E U R 1 2 3 4 5 6 1 2 a + 2 b + 2 c + 3 a - 3 b - 4 = 1 8 .1 4 0 ,5 5 € 1 2 5 .0 0 0 ,0 0 € 8 5 .8 0 0 ,0 0 € 4 0 .7 0 0 ,0 0 € 4 1 .5 0 0 ,0 0 € 9 2 .3 0 0 ,0 0 € 5 - 6 + 1 5 0 .0 0 0 ,0 0 € 7 + 8 + /- - 4 3 .1 4 0 ,5 5 € - 3 9 .2 0 0 € - 4 5 .1 0 0 € 8 0 0 € 5 0 .8 0 0 € - 3 9 .2 0 0 € 9 = 1 2 5 .0 0 0 ,0 0 € 8 5 .8 0 0 € 4 0 .7 0 0 € 4 1 .5 0 0 € 9 2 .3 0 0 € 5 3 .1 0 0 € 1 0 - - € - € - € - € - € - € 1 1 - - € - € - € - € - € - € 1 2 = 1 2 5 .0 0 0 ,0 0 € 8 5 .8 0 0 € 4 0 .7 0 0 € 4 1 .5 0 0 € 9 2 .3 0 0 € 5 3 .1 0 0 € 1 3 1 0 .0 0 0 ,0 0 € 1 0 .0 0 0 € 1 0 .0 0 0 € 1 0 .0 0 0 € 1 0 .0 0 0 € 1 0 .0 0 0 € 1 ) Ze ile n u n te rh al b Z e ile 1 0 k ö n n e n b e d ar fs ge re ch t an ge p as st w e rd e n . 2 ) A u s d e r Fi n an zr e ch n u n g (§ 5 0 N r. 4 2 G e m H V O ) d e s V o rj ah re s . B e i e rs tm al ig e r A u fs te llu n g d e s H au sh al ts n ac h d e m N K H R d ü rf e n d ie Z e ile n 1 , 2 a u n d 2 b in e in e r Ze ile z u sa m m e n ge fa ss t w e rd e n . 3 ) B e i e rs tm al ig e r A u fs te llu n g d e s H au sh al ts n ac h d e r d e m N K H R d ü rf e n d ie Z e ile n 1 , 2 a u n d 2 b in e in e r Ze ile z u sa m m e n ge fa ss t w e rd e n . 4 ) A u fn ah m e v . K as se n kr e d it e n f ü h rt z u r V e rä n d e ru n g d e s Za h lu n gs m it te lb e st an d s. K as se n kr e d it e s in d n u r zu r ku rz fr is ti ge n L iq u id it ät sü b e rb rü ck u n g e rl au b t u . m ü ss e n z e it n ah z u rü ck b e za h lt w e rd e n , d ah e r is t d e r W e rt a n K as se n kr e d it e n h ie r zu b e rü ck si ch ti ge n . 5 ) D ie K re d it e rm äc h ti gu n g gi lt w e it e r, b is d ie H au sh al ts sa tz u n g fü r d as ü b e rn äc h st e J ah r e rl as se n is t (v gl . § 8 7 A b s. 3 G e m O ). 6 ) So fe rn v e rf ü gb ar s o lle n in S p al te 1 , s ta tt d e r ve ra n sc h la gt e n Ä n d e ru n g d e s Fi n an zi e ru n gs m it te lb e st an d s, a kt u e lle P ro gn o se w e rt e a u fg e n o m m e n w e rd e n . 7 ) H ie ru n te r kö n n e n z .B . a u ch R ü ck st e llu n ge n f al le n . 8 ) A u f d e n D ru ck d e r Sp al te k an n im H au sh al ts p la n v e rz ic h te t w e rd e n . F in a n zp la n w e rt e s in d n o ch n ic h t b is i n s D e ta il f e st g e le g t. I m F in a n zp la n u n g sz e it ra u m s in d z a h lr e ic h e D a rl e h e n z u r Li q u id it ä ts v e rb e ss e ru n g v o rg e se h e n ve ra n sc h la gt e Ä n d e ru n g d e s Fi n an zi e ru n gs m it te lb e st an d s (§ 3 N r. 3 6 G e m H V O ) 6 ) v o ra u ss ic h tl ic h e l iq u id e E ig e n m it te l zu m J a h re se n d e n ac h ri ch tl ic h : vo ra u ss ic h tl ic h e M in d e st liq u id it ät ( § 2 2 A b s. 2 G e m H V O ) d av o n : fü r zw e ck ge b u n d e n e R ü ck la ge n g e b u n d e n fü r so n st ig e b e st im m te Z w e ck e g e b u n d e n 7 ) v o ra u ss . li q u id e E ig e n m it te l zu m J a h re se n d e o h n e g e b u n d e n e M it te l V e rb in d lic h ke it e n a u s Li q u id it ät sb e zi e h u n ge n z u v e rb u n d e n e n U n te rn e h m e n , B e te ili gu n ge n u n d S o n d e rv e rm ö ge n li q u id e E ig e n m it te l zu m J a h re sb e g in n A u sz ah lu n ge n a u fg ru n d v o n ü b e rt ra ge n e n E rm äc h ti gu n ge n d e r V o rv o rj ah re E in za h lu n ge n a u s n ic h t in A n sp ru ch g e n o m m e n e n K re d it e rm äc h ti gu n ge n fü r In ve st it io n e n u n d In ve st it io n sf ö rd e rm aß n ah m e n a u s V o rv o rj ah r 5 ) E in za h lu n ge n a u s ü b e rt ra g. E rm äc h ti gu n ge n f ü r In v. -Z u w e n d u n ge n , - B e it rä ge u n d ä h n l. E n tg . f ü r In v. -T ät ig ke it a u s V o rv o rj ah re n ( § 2 1 A b s. 1 , § 3 N r. 1 8 , 1 9 G e m H V O ) Za h lu n gs m it te lb e st an d z u m J ah re sb e gi n n 2 ) So n st ig e E in la ge n a u s K as se n m it te ln z u m J ah re sb e gi n n 3 ) In ve st m e n tz e rt if ik at e , K ap it al m ar kt p ap ie re , G e ld m ar kt p ap ie re u n d s o n st ig e W e rt p ap ie re Fo rd e ru n ge n a u s Li q u id it ät sb e zi e h u n ge n z u v e rb u n d e n e n U n te rn e h m e n , B e te ili gu n ge n u n d S o n d e rv e rm ö ge n B e st an d a n K as se n kr e d it e n z u m J ah re sb e gi n n 4 ) N r. E in za h lu n g s- u n d A u sz a h lu n g sa rt e n 1 ) F in a n zh a u sh a lt F in a n zp la n u n g 427 Kreditgeber Ursprungs-betrag Zins- satz Schuldenstand auf 01.01.2025 Schuldenstand zum 31.12.2025 v. H. € Zins € Tilgung € € externe Darlehen 0 0 0 0 Kassenkredite 1.500 0 Kredite - Neuaufnahme 350.000 2,50 350.000 15.000 10.000 340.000 2025 Summe 350.000 350.000 16.500 10.000 340.000 Ausleihung Nr. 3 von Gemeinde Trägerdarlehen v. Gde. 70.000 3,60 47.950 1.702 1.800 46.150 6120.231233 Ausleihung Nr. 4 von Gemeinde Ausleihung v. Gde 150.000 3,60 111.050 4.083 3.800 107.250 6120.231234 Ausleihung Nr. 5 von Gemeinde 200.000 3,60 153.750 5.468 5.000 148.750 Trägerdarlehen v. Gde .6120.231235 Ausleihung Nr. 6 von Gemeinde 150.000 3,60 126.563 4.506 3.750 122.813 Trägerdarlehen v. Gde 6120.231236 Ausleihung Nr. 7 von Gemeinde 300.000 4,25 260.625 10.957 7.500 253.125 Trägerdarlehen v. Gde 6120.231237 Ausleihung Nr. 8 von Gemeinde 200.000 3,00 178.750 2.800 5.000 173.750 Trägerdarlehen v. Gde 6120.231238 Ausleihung Nr. 9 von Gemeinde 150.000 3,80 149.063 5.611 3.750 145.313 Trägerdarlehen v. Gde 6120.231239 Summe - 1.027.750 35.126 30.600 997.150 Gesamtsumme 1.377.750 51.626 40.600 1.337.150 Tilgung 2025 gesamt: 40.600 Schuldendienst Schuldenübersicht Eigenbetrieb Wasserversorgung Baindt Stand 31.12.2025 428 Kreditgeber Ursprungs-betrag Zins- satz Schuldenstand auf 01.01.2026 Schuldenstand zum 31.12.2026 v. H. € Zins € Tilgung € € externe Darlehen alternativ Trägerdarl. Kassenkredite 1.500 Kredite - 2025 350.000 3,00 340.000 15.000 10.000 330.000 Aufnahme 2026 Kreditaufnahme 2026 400.000 2,50 0 5.000 15.000 385.000 Summe extern 340.000 21.500 25.000 715.000 Ausleihung Nr. 3 von Gemeinde Trägerdarlehen v. Gde. 70.000 3,60 46.150 1.637 1.800 44.350 6120.231233 Ausleihung Nr. 4 von Gemeinde Ausleihung v. Gde 150.000 3,60 107.250 3.947 3.800 103.450 6120.231234 Ausleihung Nr. 5 von Gemeinde 200.000 3,60 148.750 5.288 5.000 143.750 Trägerdarlehen v. Gde .6120.231235 Ausleihung Nr. 6 von Gemeinde 150.000 3,60 122.813 4.371 3.750 119.063 Trägerdarlehen v. Gde 6120.231236 Ausleihung Nr. 7 von Gemeinde 300.000 4,25 253.125 10.638 7.500 245.625 Trägerdarlehen v. Gde 6120.231237 Ausleihung Nr. 8 von Gemeinde 200.000 3,00 173.750 6.000 5.000 168.750 Trägerdarlehen v. Gde 6120.231238 Ausleihung Nr. 9 von Gemeinde 150.000 3,8 145.313 5.468 3.750 141.563 Trägerdarlehen v. Gde 6120.231239 Summe Trägerdarlehen - 997.150 37.348 30.600 966.550 Gesamtsumme 1.337.150 58.848 55.600 1.681.550 Tilgung gesamt 2025: 40.600 Eigenbetrieb Wasserversorgung Baindt Schuldenübersicht Stand 31.12.2026 Schuldendienst 429 Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen voraussichtlich fällig werdenden Auszahlungen 2025 / 2026 Gemeinde: 02 Wasserversorgung 1Seite : 02.12.2024Datum: 14:24:30Uhrzeit: Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsplan Jahr 2 EUR 2026 3 EUR 2027 4 EUR 2028 5 EUR 2029 6 EUR 2030 ff. davon voraussichtlich fällige Auszahlungen 1 EUR 2025 0 0 0 0 0 0 2026 0 0 0 0 0 0 Summe: 0 0 0 0 500.000 450.000 0 400.000 0 *** Ende der Liste "Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen voraussichtlich fällig werdenden Auszahlungen" *** Nachrichtlich: im Finanzplan vorgesehene Kreditaufnahmen: 500.000 430 Bezeichnung 2024 2025 2026 2027 2028 Einnahmen ---- Ausgaben Verwaltungskostenbeitrag 50 55 55 55 55 (ohne techn. Betreuung ZV) Ersätze für Bauhofleistungen 20 22 22 22 22 Zinsen Trägerdarlehen 14 35 37 37 37 Tilgung Trägerdarlehen 51 31 31 31 31 Übersicht über die Einnahmen und Ausgaben des EB Wasserversorgung die sich im Finanzplanungszeitraum auf den Haushalt der Gemeide auswirken in Tausend Euro Übersicht über die Entwicklung der Zu- und Abflüsse und Ausgaben des Eigenbetriebs § 4 Abs. II EigBVO 431 Eigenbetrieb Wasserversorgung Gemeinde Baindt Stellenplan 2025 / 2026 - Fehlanzeige - 432 Eigenbetrieb Wasserversorgung Gemeinde Baindt Anlagennachweis/ Ertragszuschüsse Anmerkungen Anlagengruppen 1 Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Bauten 2 Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ohne Bauten 3 Betriebsanlagen und sonstige technische Anlagen 4 bewegliche Sachen Die Anlagengruppen können bei Bedarf weiter untergliedert werden Sind Umbuchungen von einer Anlagengruppe in die andere oder Zuschreibungen vorgenommen worden, so sind sie als solche gesondert aufzuführen und zusammenzuzählen. 3 Spalten 2 + 3 – 4 4 Spalten 6 + 7 – 8 5 Spalten 5 – 9 433 A nf an gs st an d A ns ch af fu ng sw er te Z ug an g A bg an g E nd st an d Z us ch üs se A bs ch re ib un g / W er tb er ic ht ig un g bi sh er ig e A bs ch re ib un g A bs ch re ib un g im H au sh al ts ja hr A bg an g d. h. an ge sa m m el te A bs ch re ib un ge n au f d ie A bg än ge au s S pa lte 4 E nd st an d R es tb uc hw er te (E nd st an d) E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 E in ge sc hr än kt a uf : A lle A nl ag en um m er n, o hn e T yp en B ei tr ag ,B ei tr ag z u A nl ag e im B au ,Z us ch us s , Z uw en du ng ,Z us ch us s zu A nl ag e im B au F ib u- B es ta nd sk on to H au sh al ts ja hr : 20 25 b is 2 02 5 er st el lt vo n: 02 .1 2. 20 24 / 14 :0 5: 54 er st el lt am : er st el lt fü r: S ei te : 1 H er rn W o lf g an g A b el e V e rm ö g e n s ü b e rs ic h t A n la g e n b u c h fü h ru n g 02 W as se rv er so rg u n g F ib u -B es ta n d sk o n to : 0 - Im m at er ie lle V er m ö g en sg eg en st än d e u n d S ac h ve rm ö g en F ib u -B es ta n d sk o n to : 01 - U n b eb au te G ru n d st ü ck e u n d g ru n d st ü ck sg le ic h e R ec h te F ib u -B es ta n d sk o n to : 01 9 - S o n st ig e u n b eb au te G ru n d st ü ck e F ib u -B es ta n d sk o n to : 01 90 00 00 - S o n st ig e u n b eb au te G ru n d st ü ck e 01 90 00 00 - S on st ig e un be ba ut e G ru nd st üc ke 23 .1 52 ,5 3 0 ,0 0 0 ,0 0 23 .1 52 ,5 3 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 23 .1 52 ,5 3 0 ,0 0 20 25 23 .1 52 ,5 3 0 ,0 0 0 ,0 0 23 .1 52 ,5 3 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 23 .1 52 ,5 3 S u m m e F ib u -B es ta n d sk o n to : 01 - U n b eb au te G ru n d st ü ck e u n d g ru n d st ü ck sg le ic h e R ec h te F ib u -B es ta n d sk o n to : 03 - In fr as tr u kt u rv er m ö g en u n d g ru n d st ü ck sg le ic h e R ec h te F ib u -B es ta n d sk o n to : 03 7 - W as se rb au lic h e A n la g en al le w äh ru ng sr el ev an te n B et rä ge in E U R Le ge nd e: 434 A nf an gs st an d A ns ch af fu ng sw er te Z ug an g A bg an g E nd st an d Z us ch üs se A bs ch re ib un g / W er tb er ic ht ig un g bi sh er ig e A bs ch re ib un g A bs ch re ib un g im H au sh al ts ja hr A bg an g d. h. an ge sa m m el te A bs ch re ib un ge n au f d ie A bg än ge au s S pa lte 4 E nd st an d R es tb uc hw er te (E nd st an d) E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 E in ge sc hr än kt a uf : A lle A nl ag en um m er n, o hn e T yp en B ei tr ag ,B ei tr ag z u A nl ag e im B au ,Z us ch us s , Z uw en du ng ,Z us ch us s zu A nl ag e im B au F ib u- B es ta nd sk on to H au sh al ts ja hr : 20 25 b is 2 02 5 er st el lt vo n: 02 .1 2. 20 24 / 14 :0 5: 54 er st el lt am : er st el lt fü r: S ei te : 2 H er rn W o lf g an g A b el e V e rm ö g e n s ü b e rs ic h t A n la g e n b u c h fü h ru n g 02 W as se rv er so rg u n g F ib u -B es ta n d sk o n to : 03 70 00 00 - W as se rb au lic h e A n la g en 03 70 00 00 - W as se rb au lic he A nl ag en 2. 16 9. 17 9, 11 0 ,0 0 0 ,0 0 2. 28 4. 04 7, 24 0 ,0 0 1. 01 9. 33 7, 24 0 ,0 0 1. 06 9. 31 0, 24 1. 21 4. 73 7, 00 49 .9 73 ,0 0 20 25 2. 16 9. 17 9, 11 0 ,0 0 0 ,0 0 2. 28 4. 04 7, 24 0 ,0 0 1. 01 9. 33 7, 24 49 .9 73 ,0 0 0 ,0 0 1. 06 9. 31 0, 24 1. 21 4. 73 7, 00 S u m m e F ib u -B es ta n d sk o n to : 03 - In fr as tr u kt u rv er m ö g en u n d g ru n d st ü ck sg le ic h e R ec h te F ib u -B es ta n d sk o n to : 06 - M as ch in en u n d te ch n is ch e A n la g en , F ah rz eu g e F ib u -B es ta n d sk o n to : 06 3 - T ec h n is ch e A n la g en F ib u -B es ta n d sk o n to : 06 30 00 00 - T ec h n is ch e A n la g en 06 30 00 00 - T ec hn is ch e A nl ag en 29 .0 00 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 29 .0 00 ,0 0 0 ,0 0 5 .8 00 ,0 0 0 ,0 0 8 .7 00 ,0 0 20 .3 00 ,0 0 2 .9 00 ,0 0 20 25 F ib u -B es ta n d sk o n to : 06 32 00 00 - S p ei ch er an la g en 06 32 00 00 - S pe ic he ra nl ag en 14 .4 72 ,1 2 0 ,0 0 0 ,0 0 14 .4 72 ,1 2 0 ,0 0 14 .3 31 ,1 2 0 ,0 0 14 .3 66 ,1 2 10 6, 00 3 5, 00 20 25 F ib u -B es ta n d sk o n to : 06 33 00 00 - M es se in ri ch tu n g en 06 33 00 00 - M es se in ric ht un ge n 4 .4 43 ,6 6 0 ,0 0 0 ,0 0 4 .4 43 ,6 6 0 ,0 0 74 0, 66 0 ,0 0 1 .6 29 ,6 6 2 .8 14 ,0 0 88 9, 00 20 25 47 .9 15 ,7 8 0 ,0 0 0 ,0 0 47 .9 15 ,7 8 0 ,0 0 20 .8 71 ,7 8 3 .8 24 ,0 0 0 ,0 0 24 .6 95 ,7 8 23 .2 20 ,0 0 S u m m e F ib u -B es ta n d sk o n to : 06 - M as ch in en u n d t ec h n is ch e A n la g en , al le w äh ru ng sr el ev an te n B et rä ge in E U R Le ge nd e: 435 A nf an gs st an d A ns ch af fu ng sw er te Z ug an g A bg an g E nd st an d Z us ch üs se A bs ch re ib un g / W er tb er ic ht ig un g bi sh er ig e A bs ch re ib un g A bs ch re ib un g im H au sh al ts ja hr A bg an g d. h. an ge sa m m el te A bs ch re ib un ge n au f d ie A bg än ge au s S pa lte 4 E nd st an d R es tb uc hw er te (E nd st an d) E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 E in ge sc hr än kt a uf : A lle A nl ag en um m er n, o hn e T yp en B ei tr ag ,B ei tr ag z u A nl ag e im B au ,Z us ch us s , Z uw en du ng ,Z us ch us s zu A nl ag e im B au F ib u- B es ta nd sk on to H au sh al ts ja hr : 20 25 b is 2 02 5 er st el lt vo n: 02 .1 2. 20 24 / 14 :0 5: 54 er st el lt am : er st el lt fü r: S ei te : 3 H er rn W o lf g an g A b el e V e rm ö g e n s ü b e rs ic h t A n la g e n b u c h fü h ru n g 02 W as se rv er so rg u n g F ah rz eu g e F ib u -B es ta n d sk o n to : 07 - B et ri eb s- u n d G es ch äf ts au ss ta tt u n g F ib u -B es ta n d sk o n to : 07 2 - B et ri eb s- u n d G es ch äf ts au ss ta tt u n g F ib u -B es ta n d sk o n to : 07 20 00 00 - B et ri eb s- u n d G es ch äf ts au ss ta tt u n g 07 20 00 00 - B et rie bs - un d G es ch äf ts au ss ta ttu ng 23 .3 19 ,0 9 0 ,0 0 0 ,0 0 24 .0 76 ,5 9 0 ,0 0 19 .8 07 ,5 9 0 ,0 0 23 .5 39 ,5 9 53 7, 00 3 .7 32 ,0 0 20 25 23 .3 19 ,0 9 0 ,0 0 0 ,0 0 24 .0 76 ,5 9 0 ,0 0 19 .8 07 ,5 9 3 .7 32 ,0 0 0 ,0 0 23 .5 39 ,5 9 53 7, 00 S u m m e F ib u -B es ta n d sk o n to : 07 - B et ri eb s- u n d G es ch äf ts au ss ta tt u n g F ib u -B es ta n d sk o n to : 09 - G el ei st et e A n za h lu n g en , A n la g en im B au F ib u -B es ta n d sk o n to : 09 6 - A n la g en im B au F ib u -B es ta n d sk o n to : 09 60 00 00 - A n la g en im B au 09 60 00 00 - A nl ag en im B au 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 20 25 F ib u -B es ta n d sk o n to : 09 62 00 00 - A n la g en im B au - T ie fb au m aß n ah m en al le w äh ru ng sr el ev an te n B et rä ge in E U R Le ge nd e: 436 A nf an gs st an d A ns ch af fu ng sw er te Z ug an g A bg an g E nd st an d Z us ch üs se A bs ch re ib un g / W er tb er ic ht ig un g bi sh er ig e A bs ch re ib un g A bs ch re ib un g im H au sh al ts ja hr A bg an g d. h. an ge sa m m el te A bs ch re ib un ge n au f d ie A bg än ge au s S pa lte 4 E nd st an d R es tb uc hw er te (E nd st an d) E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 E in ge sc hr än kt a uf : A lle A nl ag en um m er n, o hn e T yp en B ei tr ag ,B ei tr ag z u A nl ag e im B au ,Z us ch us s , Z uw en du ng ,Z us ch us s zu A nl ag e im B au F ib u- B es ta nd sk on to H au sh al ts ja hr : 20 25 b is 2 02 5 er st el lt vo n: 02 .1 2. 20 24 / 14 :0 5: 54 er st el lt am : er st el lt fü r: S ei te : 4 H er rn W o lf g an g A b el e V e rm ö g e n s ü b e rs ic h t A n la g e n b u c h fü h ru n g 02 W as se rv er so rg u n g 09 62 00 00 - A nl ag en im B au - T ie fb au m aß na hm en 8 3, 40 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 20 25 8 3, 40 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 S u m m e F ib u -B es ta n d sk o n to : 09 - G el ei st et e A n za h lu n g en , A n la g en im B au 2. 26 3. 64 9, 91 0 ,0 0 0 ,0 0 2. 37 9. 19 2, 14 0 ,0 0 1. 06 0. 01 6, 61 57 .5 29 ,0 0 0 ,0 0 1. 11 7. 54 5, 61 1. 26 1. 64 6, 53 S u m m e F ib u -B es ta n d sk o n to : 0 - Im m at er ie lle V er m ö g en sg eg en st än d e u n d S ac h ve rm ö g en F ib u -B es ta n d sk o n to : 1 - F in an zv er m ö g en u n d a kt iv e R ec h n u n g sa b g re n zu n g F ib u -B es ta n d sk o n to : 11 - B et ei lig u n g en F ib u -B es ta n d sk o n to : 11 1 - B et ei lig u n g en F ib u -B es ta n d sk o n to : 11 13 - B et ei lig u n g en an Z w ec kv er b än d en u n d s o n st ig e A n te ils re ch te F ib u -B es ta n d sk o n to : 11 13 00 00 - B et ei lig u n g en a n Z w ec kv er b än d en u n d so n st ig e A n te ils re ch te 11 13 00 00 - B et ei lig un ge n an Z w ec kv er bä nd en u nd s on st ig e A nt ei ls re ch te 1 56 .0 00 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 1 56 .0 00 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 1 56 .0 00 ,0 0 0 ,0 0 20 25 al le w äh ru ng sr el ev an te n B et rä ge in E U R Le ge nd e: 437 A nf an gs st an d A ns ch af fu ng sw er te Z ug an g A bg an g E nd st an d Z us ch üs se A bs ch re ib un g / W er tb er ic ht ig un g bi sh er ig e A bs ch re ib un g A bs ch re ib un g im H au sh al ts ja hr A bg an g d. h. an ge sa m m el te A bs ch re ib un ge n au f d ie A bg än ge au s S pa lte 4 E nd st an d R es tb uc hw er te (E nd st an d) E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 E in ge sc hr än kt a uf : A lle A nl ag en um m er n, o hn e T yp en B ei tr ag ,B ei tr ag z u A nl ag e im B au ,Z us ch us s , Z uw en du ng ,Z us ch us s zu A nl ag e im B au F ib u- B es ta nd sk on to H au sh al ts ja hr : 20 25 b is 2 02 5 er st el lt vo n: 02 .1 2. 20 24 / 14 :0 5: 54 er st el lt am : er st el lt fü r: S ei te : 5 H er rn W o lf g an g A b el e V e rm ö g e n s ü b e rs ic h t A n la g e n b u c h fü h ru n g 02 W as se rv er so rg u n g 1 56 .0 00 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 1 56 .0 00 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 1 56 .0 00 ,0 0 S u m m e F ib u -B es ta n d sk o n to : 11 1 - B et ei lig u n g en 1 56 .0 00 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 1 56 .0 00 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 1 56 .0 00 ,0 0 S u m m e F ib u -B es ta n d sk o n to : 11 - B et ei lig u n g en 1 56 .0 00 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 1 56 .0 00 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 1 56 .0 00 ,0 0 S u m m e F ib u -B es ta n d sk o n to : 1 - F in an zv er m ö g en u n d a kt iv e R ec h n u n g sa b g re n zu n g 2. 41 9. 64 9, 91 0 ,0 0 0 ,0 0 2. 53 5. 19 2, 14 0 ,0 0 1. 06 0. 01 6, 61 57 .5 29 ,0 0 0 ,0 0 1. 11 7. 54 5, 61 1. 41 7. 64 6, 53 S u m m e al le w äh ru ng sr el ev an te n B et rä ge in E U R Le ge nd e: 438 AfA-Summierung erstellt für: Seite: 1 Herrn Wolfgang Abeleerstellt von: 02.12.2024 / 14:06:08erstellt am: 02 Wasserversorgung Vorschau Anlagenbuchführung Fibu-Konto Wert erstellt für Periode(n): 01.2025 bis 12.2025 Jahr Ergebniskonten Aufwand 47110000 57.529,00Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände 2025 57.529,00Summe Ergebniskonten Aufwand * Summe Bilanzkonten (Aktiva - Passiva) 0,00 *** Ende der Liste *** * Summe Ergebniskonten (Aufwand - Ertrag) 57.529,00 * Gesamtsumme 57.529,00 * alle währungsrelevanten Beträge in EURLegende: 1) in den Summen werden Werte ohne Fibu-Konto nicht berücksichtigt 439 AfA-Summierung erstellt für: Seite: 1 Herrn Wolfgang Abeleerstellt von: 02.12.2024 / 14:07:42erstellt am: 02 Wasserversorgung Vorschau Anlagenbuchführung Fibu-Konto Wert erstellt für Periode(n): 01.2025 bis 12.2025 Jahr Ergebniskonten Aufwand 47110000 57.529,00Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände 2025 57.529,00Summe Ergebniskonten Aufwand * Ergebniskonten Ertrag 31620000 1.585,00Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Beiträgen 2025 1.585,00Summe Ergebniskonten Ertrag * Summe Bilanzkonten (Aktiva - Passiva) 0,00 *** Ende der Liste *** * Summe Ergebniskonten (Aufwand - Ertrag) 55.944,00 * Gesamtsumme 55.944,00 * alle währungsrelevanten Beträge in EURLegende: 1) in den Summen werden Werte ohne Fibu-Konto nicht berücksichtigt 440 Jahresabschluss zum 31.12.2023 EB Wasserversorgung Baindt 441 Bilanz zum 31.12.2023 Gemeinde: 02 Wasserversorgung Bilanz 2023 BezeichnungAktivseite Vorjahr -Euro-- Haushalts- jahr -Euro- 3 421 1Seite : 18.04.2024Datum: 07:50:23Uhrzeit: 1. Vermögen 1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 0,000,00 1.2 Sachvermögen 1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 23.152,5323.152,53 01900000 Sonstige unbebaute Grundstücke 23.152,5323.152,53 1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 0,000,00 1.2.3 Infrastrukturvermögen 1.202.815,001.143.243,00 03700000 Wasserbauliche Anlagen 1.202.815,001.143.243,00 1.2.4 Bauten auf fremden Grundstücken 0,000,00 1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 0,000,00 1.2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge 26.284,00220,00 06300000 Technische Anlagen 26.100,000,00 06310000 Gewinnungsanlagen 2,002,00 06320000 Speicheranlagen 181,00217,00 06330000 Messeinrichtungen 1,001,00 1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung 8.500,0011.804,00 07200000 Betriebs- und Geschäftsausstattung 8.500,0011.804,00 1.2.8 Vorräte 0,000,00 1.2.9 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 0,0047.193,50 09600000 Anlagen im Bau 0,0047.193,50 Summe: Sachanlagen 1.260.751,531.225.613,03 1.3 Finanzvermögen 1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 0,000,00 1.3.2 Sonstige Beteiligungen und Kapitaleinlagen in Zweckverbänden oder anderen kommunalen Zusammenschlüsse 156.000,00156.000,00 11130000 Beteiligungen an Zweckverbänden und sonstige Anteilsrechte 156.000,00156.000,00 1.3.3 Sondervermögen 0,000,00 1.3.4 Ausleihungen 76.881,5487.452,78 13152000 Ausleihungen an verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen (mehr als 1 Jahr) 76.881,5487.452,78 1.3.5 Wertpapiere 0,000,00 1.3.6 Öffentlich-rechtliche Forderungen, Forderungen aus Transferleistungen 46.695,3750.840,26 15111000 Abrechnung Wasser -36.243,26-36.118,64 15112000 Abschlag Wasser 32.907,9833.556,05 15112120 Forderungen aus Sonderposten aus Beiträgen und ähnl. Entgelten 45.612,5246.865,45 15113200 Forderungen aus Benutzungsgebühren und ähnlichen Entgelten 1,781,78 15190000 Wertberichtigung öffentlich-rechtliche Forderungen aus Dienstleistungen -15.221,61-15.221,61 15210000 Steuerforderungen 0,001.284,00 15911330 Vorjahresabgrenzung Forderungen aus Entgelten für die Benutzung/Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen 19.637,9620.473,23 1.3.7 Privatrechtliche Forderungen 23.706,397.778,93 16890010 Forderungen aus der Vorsteuer 17.785,600,00 16890020 Forderungen aus der Umsatzsteuer 5.896,367.754,50 16913460 Forderungen aus sonstigen privatrechtlichen Leistungsentgelten 24,4324,43 1.3.8 Liquide Mittel 18.140,55183.846,45 17115000 Verrechnungskonto Einheitskasse 18.140,55183.846,45 442 Bilanz zum 31.12.2023 Gemeinde: 02 Wasserversorgung Bilanz 2023 BezeichnungAktivseite Vorjahr -Euro-- Haushalts- jahr -Euro- 3 421 2Seite : 18.04.2024Datum: 07:50:23Uhrzeit: Summe: Finanzvermögen 321.423,85485.918,42 Summe: Vermögen 1.582.175,381.711.531,45 2. Abgrenzungsposten 2.1 Aktive Rechnungsabgrenzungsposten 0,000,00 2.2 Sonderposten für geleistete Investitionszuschüsse 0,000,00 Summe: Abgrenzungsposten 0,000,00 3. Nettoposition (nicht gedeckter Fehlbetrag) 0,000,00 Summe: Aktiva 1.582.175,381.711.531,45 443 Bilanz zum 31.12.2023 Gemeinde: 02 Wasserversorgung Bilanz 2023 BezeichnungPassivseite Vorjahr -Euro-- Haushalts- jahr -Euro- 7 865 3Seite : 18.04.2024Datum: 07:50:23Uhrzeit: 1. Eigenkapital 1.1 Basiskapital 444.312,64444.312,64 20000000 Basiskapital 444.312,64444.312,64 1.2 Rücklagen 1.2.1 Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses -76.655,23-3.184,85 20100000 Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses -73.470,3812.840,18 20110000 Bilanzgewinn der Vorjahre -3.184,85-16.025,03 1.2.2 Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses 0,000,00 1.2.3 Zweckgebnundene Rücklagen 171.192,44171.192,44 20412000 Zweckgebundene Rücklagen Kapitalerhaltungsrücklage 171.192,44171.192,44 Summe: Rücklagen 94.537,21168.007,59 1.3. Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses 1.3.1 Fehlbeträge aus Vorjahren 0,000,00 1.3.2 Jahresfehlbetrag, soweit eine Deckung im Jahresabschluss durch Entnahme aus den Ergebnisrücklagen nicht möglich ist 0,000,00 Summe: Ergebnis 0,000,00 Summe: Eigenkapital 538.849,85612.320,23 2. Sonderposten 2.1 für Investitionszuweisungen 0,000,00 2.2 für Investitionsbeiträge 57.453,0957.453,09 21200000 Sonderposten aus Beiträgen und ähnl. Entgelten 57.453,0957.453,09 2.3 für Sonstige 0,000,00 Summe: Sonderposten 57.453,0957.453,09 3. Rückstellungen 3.1 Lohn- und Gehaltsrückstellungen 0,000,00 3.2 Unterhaltsvorschussrückstellungen 0,000,00 3.3 Stillegungs- und Nachsorgerückstelungen für Abfalldeponien 0,000,00 3.4 Gebührenüberschussrückstellungen 0,000,00 3.5 Altlastensanierungsrückstellungen 0,000,00 3.6 Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus Bürgschaften und Gewährleistungen 0,000,00 3.7 Sonstige Rückstellungen 12.500,0015.000,00 28920000 andere Rückstellungen (Wirtschaftsprüfer, GPA) 12.500,0015.000,00 Summe: Rückstellungen 12.500,0015.000,00 4. Verbindlichkeiten 4.1 Anleihen 0,000,00 4.2 Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen 914.537,50965.387,50 23123100 Verbindlichkeiten gegenüber Gemeinde Darlehen 1 9.000,0033.000,00 23123300 Verbindlichkeiten gegenüber Gemeinde Darlehen 3 49.750,0051.550,00 23123400 Verbindlichkeiten gegenüber Gemeinde Darlehen 4 114.850,00118.650,00 23123500 Verbindlichkeiten gegenüber Gemeinde Darlehen 5 158.750,00163.750,00 23123600 Verbindlichkeiten gegenüber Gemeinde Darlehen 6 130.312,50134.062,50 23123700 Verbindlichkeiten gegenüber Gemeinde Darlehen 7 268.125,00275.625,00 23123800 Verbindlichkeiten gegenüber Gemeinde Darlehen 8 183.750,00188.750,00 4.3 Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen wirschaftlich gleichkommen 0,000,00 444 Bilanz zum 31.12.2023 Gemeinde: 02 Wasserversorgung Bilanz 2023 BezeichnungPassivseite Vorjahr -Euro-- Haushalts- jahr -Euro- 7 865 4Seite : 18.04.2024Datum: 07:50:23Uhrzeit: 4.4 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 13.526,5529.103,82 25111370 Verbindlichkeiten aus dem Erwerb von wasserbaulichen Anlagen 6.980,470,00 25113210 Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für die Unterhaltung des unbeweglichen Vermögens 244,8918.179,31 25113240 Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für die Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen 892,11959,10 25113260 Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für besondere Aufwendungen für Beschäftigte 0,0023,23 25113290 Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für sonstige Sach- und Dienstleistungen 31,0459,12 25113420 Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Rechten und Diensten 1.541,001.865,00 25113430 Verbindlichkeiten aus Geschäftsaufwendungen 2.664,812.416,19 25113440 Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für Steuern, Versicherungen, Schadensfälle, Sonderabgaben -126,65-126,65 25113450 Verbindlichkeiten aus Erstattungen für Aufwendungen von Dritten aus laufender Verwaltungstätigkeit 1.298,885.728,52 4.5 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 0,000,00 4.6 Sonstige Verbindlichkeiten 34.210,3919.582,81 27929020 Verbindlichkeiten aus der Umsatzsteuer 0,00144,71 27991420 Vorjahresabgrenzung Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 3,240,00 27994010 Verbindlichkeiten aus Dienstaufwendungen 34.207,1519.438,10 Summe: Verbindlichkeiten 962.274,441.014.074,13 5. Passive Rechnungsabgrenzung 11.098,0012.684,00 29110000 Passive Rechnungsabgrenzung (RAP) 11.098,0012.684,00 Summe: Passiva 1.582.175,381.711.531,45 *** Ende der Liste "Bilanz" *** 445 A nf an gs st an d A ns ch af fu ng s- u nd H er st el lu ng ko st en Z ug an g A bg an g E nd st an d A bs ch re ib un g / W er tb er ic ht ig un g A nf an gs st an d A bs ch re ib un ge n im W irt sc ha fts ja hr 3 ) an ge sa m m el te A b- sc hr ei bu ng en a uf di e in S pa lte 4 a us - ge w ie se ne n A bg än ge R es tb uc hw er te a m E nd e de s vo ra ng e- ga ng en en W irt sc ha fts ja hr es E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R 1 2 3 4 6 7 8 9 12 E in ge sc hr än kt a uf : A lle A nl ag en um m er n, o hn e T yp en Z us ch us s un d B ei tr ag F ib u- B es ta nd sk on to H au sh al ts ja hr : 20 23 er st el lt vo n: 26 .0 3. 20 24 / 17 :2 9: 48 er st el lt am : er st el lt fü r: S ei te : 1 F ra u N ic o le G er h ar d t V e rm ö g e n s ü b e rs ic h t A n la g e n b u c h fü h ru n g 02 W as se rv er so rg u n g E U R 5 U m bu ch un ge n 2) R es tb uc hw er te a m E nd e de s W irt sc ha fts ja hr es 4 ) E U R 11 D ur ch - sc hn itt lic he r A bs ch re i- nu ng ss at z 5) 13 14 D ur ch - sc hn itt lic he r R es tb uc h- w er t 6) E nd st an d 10E U R K en nz ah le n v. H . v. H . P os te n de s A nl ag ev er m ög en s 1) 01 90 00 00 - S on st ig e un be ba ut e G ru nd st üc ke 2 3. 15 2, 53 0, 00 0, 00 2 3. 15 2, 53 0, 00 0, 00 0, 00 0 ,0 0, 00 0, 00 2 3. 15 2, 53 2 3. 15 2, 53 10 0, 0 03 70 00 00 - W as se rb au lic he A nl ag en 2 .6 05 .3 58 ,0 7 11 3. 45 8, 69 5 0. 46 2, 27 2 .7 15 .8 12 ,5 1 1 .4 62 .1 15 ,0 7 0, 00 1 .5 12 .9 97 ,5 1 1 ,9 5 0. 88 2, 44 4 7. 45 8, 02 1 .2 02 .8 15 ,0 0 1 .1 43 .2 43 ,0 0 4 4, 3 06 30 00 00 - T ec hn is ch e A nl ag en 0, 00 14 5. 00 0, 00 11 6. 00 0, 00 2 9. 00 0, 00 0, 00 0, 00 2 .9 00 ,0 0 1 0, 0 2 .9 00 ,0 0 0, 00 2 6. 10 0, 00 0, 00 9 0, 0 06 31 00 00 - G ew in nu ng sa nl ag en 20 8. 45 8, 17 0, 00 0, 00 20 8. 45 8, 17 20 8. 45 6, 17 0, 00 20 8. 45 6, 17 0 ,0 0, 00 0, 00 2, 00 2, 00 0 ,0 06 32 00 00 - S pe ic he ra nl ag en 34 1. 92 8, 15 0, 00 0, 00 34 1. 92 8, 15 34 1. 71 1, 15 0, 00 34 1. 74 7, 15 0 ,0 3 6, 00 0, 00 1 81 ,0 0 2 17 ,0 0 0 ,1 06 33 00 00 - M es se in ric ht un ge n 2 .1 85 ,4 0 0, 00 0, 00 2 .1 85 ,4 0 2 .1 84 ,4 0 0, 00 2 .1 84 ,4 0 0 ,0 0, 00 0, 00 1, 00 1, 00 0 ,0 07 20 00 00 - B et rie bs - un d G es ch äf ts au ss ta ttu ng 3 4. 06 7, 35 1 .5 09 ,4 9 0, 00 3 5. 57 6, 84 2 2. 26 3, 35 0, 00 2 7. 07 6, 84 1 3, 5 4 .8 13 ,4 9 0, 00 8 .5 00 ,0 0 1 1. 80 4, 00 2 3, 9 09 60 00 00 - A nl ag en im B au 4 7. 19 3, 50 2 64 ,5 2 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0 ,0 0, 00 -4 7. 45 8, 02 0, 00 4 7. 19 3, 50 0 ,0 11 13 00 00 - B et ei lig un ge n an Z w ec kv er bä nd en u nd so ns tig e A nt ei ls re ch te 15 6. 00 0, 00 0, 00 0, 00 15 6. 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0 ,0 0, 00 0, 00 15 6. 00 0, 00 15 6. 00 0, 00 10 0, 0 G es am t 3 .4 18 .3 43 ,1 7 26 0. 23 2, 70 16 6. 46 2, 27 3 .5 12 .1 13 ,6 0 2 .0 36 .7 30 ,1 4 5 8. 63 1, 93 0, 00 4 0, 3 0, 00 2 .0 95 .3 62 ,0 7 1 .4 16 .7 51 ,5 3 1 ,7 1 .3 81 .6 13 ,0 3 1 - G em äß F or m bl at t 3 , 2 - U m bu ch un g vo n ei ne r A nl ag eg ru pp e in e in e an de re , 3 Z us ch re ib un ge n si nd in S pa lte 8 g es on de rt a uf zu fü hr en , 5 - S pa lte 6 ./ : S pa lte 1 0, 5 - ( S pa lte 8 * 1 00 ) : S pa lte 6 , 6 - ( S pa lte 1 1 * 10 0) : S pa lte 6 Le ge nd e: al le w äh ru ng sr el ev an te n B et rä ge in E U R 446 A nf an gs st an d A ns ch af fu ng s- u nd H er st el lu ng ko st en Z ug an g A bg an g E nd st an d A bs ch re ib un g / W er tb er ic ht ig un g A nf an gs st an d A bs ch re ib un ge n im W irt sc ha fts ja hr 3 ) an ge sa m m el te A b- sc hr ei bu ng en a uf di e in S pa lte 4 a us - ge w ie se ne n A bg än ge R es tb uc hw er te a m E nd e de s vo ra ng e- ga ng en en W irt sc ha fts ja hr es E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R 1 2 3 4 6 7 8 9 12 E in ge sc hr än kt a uf : A lle A nl ag en um m er n, n ur T yp en Z us ch us s un d B ei tr ag F ib u- B es ta nd sk on to H au sh al ts ja hr : 20 23 er st el lt vo n: 26 .0 3. 20 24 / 17 :3 3: 14 er st el lt am : er st el lt fü r: S ei te : 1 F ra u N ic o le G er h ar d t V e rm ö g e n s ü b e rs ic h t A n la g e n b u c h fü h ru n g 02 W as se rv er so rg u n g E U R 5 U m bu ch un ge n 2) R es tb uc hw er te a m E nd e de s W irt sc ha fts ja hr es 4 ) E U R 11 D ur ch - sc hn itt lic he r A bs ch re i- nu ng ss at z 5) 13 14 D ur ch - sc hn itt lic he r R es tb uc h- w er t 6) E nd st an d 10E U R K en nz ah le n v. H . v. H . P os te n de s A nl ag ev er m ög en s 1) 21 20 00 00 - S on de rp os te n au s B ei tr äg en u nd ä hn l. E nt ge lte n 12 6. 54 8, 09 0, 00 0, 00 12 6. 54 8, 09 6 9. 09 5, 00 0, 00 6 9. 09 5, 00 0 ,0 0, 00 0, 00 5 7. 45 3, 09 5 7. 45 3, 09 4 5, 4 29 11 00 00 - P as si ve R ec hn un gs ab gr en zu ng ( R A P ) 3 8. 87 6, 00 0, 00 0, 00 3 8. 87 6, 00 2 6. 19 2, 00 0, 00 2 7. 77 8, 00 4 ,1 1 .5 86 ,0 0 0, 00 1 1. 09 8, 00 1 2. 68 4, 00 2 8, 5 G es am t 16 5. 42 4, 09 0, 00 0, 00 16 5. 42 4, 09 9 5. 28 7, 00 1 .5 86 ,0 0 0, 00 4 1, 4 0, 00 9 6. 87 3, 00 6 8. 55 1, 09 1 ,0 7 0. 13 7, 09 1 - G em äß F or m bl at t 3 , 2 - U m bu ch un g vo n ei ne r A nl ag eg ru pp e in e in e an de re , 3 Z us ch re ib un ge n si nd in S pa lte 8 g es on de rt a uf zu fü hr en , 5 - S pa lte 6 ./ : S pa lte 1 0, 5 - ( S pa lte 8 * 1 00 ) : S pa lte 6 , 6 - ( S pa lte 1 1 * 10 0) : S pa lte 6 Le ge nd e: al le w äh ru ng sr el ev an te n B et rä ge in E U R 447 Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Gemeinde Baindt Wirtschaftsplan 2025 / 2026 bestehend aus: Ergebnis- und Finanzhaushalt inkl. Finanzplanung Darstellung der voraussichtlichen Entwicklung der Liquidität Investitionsprogramm Schuldenstandübersicht Stellenübersicht Jahresabschluss 2023 Anlagennachweis Vorbemerkung Die Gemeinde Baindt betreibt die Gemeindeabwasserbeseitigung als Eigenbetrieb 448 Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Gemeinde Baindt Gesamtergebnishaushalt 2025 / 2026 449 Gesamtergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 03 Abwasserbeseitigung 1Seite : 12.12.2024Datum: 11:55:50Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 115.800124.000+ 107.000125.855,00 107.000 107.000107.000 31620000 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Beiträgen 115.800 107.000124.000 107.000125.855,00 107.000 107.000 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen und Einrichtungen 703.500674.400+ 843.500621.136,26 862.500 862.500703.500 33214110 Abschlag Schmutzwasser 515.000 515.000455.700 625.000451.812,40 635.000 635.000 33214120 Abrechnung Schmutzwasser 0 00 0-32.413,42 0 0 33214300 Niederschlagswassergebühr 0 0216.700 00,00 0 0 33214310 Abschlag Niederschlagswassergebühren 186.000 186.0000 216.000189.555,00 225.000 225.000 33214320 Abrechnung Niederschlagswassergebühren 0 00 09.986,68 0 0 33214600 Abwasser Grundgebühr 2.500 2.5002.000 2.5002.195,60 2.500 2.500 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 00+ 00,00 0 00 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 100.000100.000+ 100.000108.139,98 100.000 100.000100.000 34820000 Erstattungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden 100.000 100.000100.000 100.000108.139,98 100.000 100.000 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 01.490,85 0 00 36100000 Zinserträge vom Bund 0 00 085,70 0 0 36120000 Zinserträge von Gemeinden und Gemeindeverbände 0 00 01.405,15 0 0 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 856.622,09=11 Ordentlichen Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 919.300898.400 1.050.500 1.069.500 1.069.500910.500 12 Personalaufwendungen 00- 00,00 0 00 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -65.000-114.500- -93.500-141.124,39 -93.500 -93.500-110.000 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -10.000 -10.000-10.000 -10.0000,00 -10.000 -10.000 42120000 Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens -50.000 -90.000-100.000 -60.000-139.012,50 -60.000 -60.000 42211000 Unterhaltung der Messeinrichtungen 0 00 0-708,43 0 0 42212000 Sonstige Aufwendungen, Geräte, Werkzeuge -1.500 -1.500-1.500 -15.0000,00 -15.000 -15.000 42413000 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand -2.500 -2.500-2.000 -2.500-1.149,75 -2.500 -2.500 42611000 Aus- und Weiterbildung -1.000 -1.000-1.000 -1.000-253,71 -1.000 -1.000 42911000 Sonstige sächliche Zweckausgaben, Kosten Betreuung 0 -5.0000 -5.0000,00 -5.000 -5.000 15 Abschreibungen -265.000-265.000- -265.000-260.287,29 -265.000 -265.000-275.000 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -195.000 -200.000-215.000 -215.000-199.080,47 -215.000 -215.000 47111000 Abschreibung Sachanlagen AZV abzüglich Auflösung Ertragszuschuss -70.000 -75.000-50.000 -50.000-61.116,94 -50.000 -50.000 47229200 Abschreibungen auf Forderungen wegen Uneinbringlichkeit Einzelwertberichtigung/Pauschalwertberichtigung 0 00 0-89,88 0 0 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen -130.000-84.500- -147.500-54.268,64 -147.500 -147.500-137.500 450 Gesamtergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 03 Abwasserbeseitigung 2Seite : 12.12.2024Datum: 11:55:50Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 45100000 Zinsen für Kassenkredite -2.500 -2.500-2.500 -2.5000,00 -2.500 -2.500 45120000 Zinsaufwendungen an Gemeinden und Gemeindeverbände -105.000 -105.000-52.000 -105.000-54.268,64 -105.000 -105.000 45170000 Zinsaufwendungen an Kreditinstitute -22.500 -30.000-30.000 -40.0000,00 -40.000 -40.000 17 Transferaufwendungen 00- 00,00 0 00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -614.700-521.050- -574.700-482.333,83 -574.700 -574.700-549.700 44210000 Aufwendungen für ehrenamtliche und sonstige Tätigkeit 0 00 0-1.541,00 0 0 44311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen -17.500 -17.500-15.000 -17.500-18.268,55 -17.500 -17.500 44311200 Sonstige Geschäftsaufwendungen -5.000 -10.000-15.000 -10.000-1.654,21 -10.000 -10.000 44313000 Bücher und Zeitschriften Geschäftsaufwendungen 0 00 0-317,78 0 0 44314100 Portokosten Geschäftsaufwendungen -1.500 -1.500-1.500 -1.500-1.174,06 -1.500 -1.500 44314200 Telefonkosten Geschäftsaufwendungen -700 -700-600 -700-527,64 -700 -700 44520000 Erstattungen an Gemeinden und Gemeindeverbände -85.000 -85.000-70.000 -85.000-78.769,44 -85.000 -85.000 44521000 Beschäftigungsentgelt Verrechnung Bauhof -35.000 -35.000-38.000 -35.000-32.558,51 -35.000 -35.000 44530000 Erstattungen an Zweckverbände und dgl. -470.000 -400.000-380.950 -425.000-347.522,64 -425.000 -425.000 -938.014,15=19 Ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -1.074.700-985.050 -1.080.700 -1.080.700 -1.080.700-1.072.200 -81.392,06=20 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -155.400-86.650 -30.200 -11.200 -11.200-161.700 21 Außerordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 22 Außerordentliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 0,00=23 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus Nummern 21 und 22) 00 0 0 00 -81.392,06=24 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 23) -155.400-86.650 -30.200 -11.200 -11.200-161.700 nachrichtlich Behandlung von Überschüssen und Fehlbeträgen: *** Ende der Liste "Gesamtergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 451 Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Gemeinde Baindt Finanzhaushalt 2025 / 2026 452 Gesamtfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 03 Abwasserbeseitigung 1Seite : 02.12.2024Datum: 16:25:39Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 1 Steuern, und ähnliche Abgaben 00+ 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen und allgemeine Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Sonstige Transfereinzahlungen 00+ 00,00 0 00 4 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 703.500674.400+ 843.500641.970,46 862.500 862.500703.500 63214100 Schmutzwassergebühren 515.000 515.000455.700 625.000404.283,81 635.000 635.000 63214300 Niederschlagswassergebühr 186.000 186.000216.700 216.000235.491,05 225.000 225.000 63214600 Abwasser Grundgebühr 2.500 2.5002.000 2.5002.195,60 2.500 2.500 5 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 00+ 00,00 0 00 6 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 100.000100.000+ 100.00070.293,58 100.000 100.000100.000 64820000 Erstattungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden 100.000 100.000100.000 100.00070.293,58 100.000 100.000 7 Zinsen und ähnliche Einzahlungen 00+ 01.405,15 0 00 66120000 Zinseinzahlungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden 0 00 01.405,15 0 0 8 Sonstige haushaltswirksame Einzahlungen 00+ 00,00 0 00 713.669,19=9 Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (Summe aus Nummern 1 bis 8, ohne außerordentliche zahlungswirksame Erträge aus Vermögensveräußerung) 803.500774.400 943.500 962.500 962.500803.500 10 Personalauszahlungen 00- 00,00 0 00 11 Versorgungsauszahlungen 00- 00,00 0 00 12 Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen -65.000-114.500- -93.500-137.213,83 -93.500 -93.500-110.000 72110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -10.000 -10.000-10.000 -10.0000,00 -10.000 -10.000 72120000 Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens -50.000 -90.000-100.000 -60.000-133.602,52 -60.000 -60.000 72211000 Unterhaltung der Messeinrichtungen 0 00 0-708,43 0 0 72212000 Sonstige Aufwendungen, Geräte, Werkzeuge -1.500 -1.500-1.500 -15.0000,00 -15.000 -15.000 72413000 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand -2.500 -2.500-2.000 -2.500-2.625,94 -2.500 -2.500 72611000 Aus- und Weiterbildung -1.000 -1.000-1.000 -1.000-276,94 -1.000 -1.000 72915500 Sonstige sächliche Zweckausgaben, Kosten Betreuung 0 -5.0000 -5.0000,00 -5.000 -5.000 13 Zinsen und ähnliche Auszahlungen -130.000-84.500- -147.500-54.268,64 -147.500 -147.500-137.500 75100000 Zinsen für Kassenkredite -2.500 -2.500-2.500 -2.5000,00 -2.500 -2.500 75120000 Zinsauszahlungen an Gemeinden und Gemeindeverbände -105.000 -105.000-52.000 -105.000-54.268,64 -105.000 -105.000 75170000 Zinsauszahlungen an Kreditinstitute -22.500 -30.000-30.000 -40.0000,00 -40.000 -40.000 14 Transferauszahlungen (ohne Investitionszuschüsse) 00- 00,00 0 00 15 Sonstige haushaltswirksame Auszahlungen -614.700-521.050- -574.700-492.118,00 -574.700 -574.700-549.700 74210000 Auszahlungen für ehrenamtliche und sonstige Tätigkeit 0 00 0-1.865,00 0 0 74311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen -17.500 -17.500-15.000 -17.500-17.816,70 -17.500 -17.500 74311200 Sonstige Geschäftsaufwendungen -5.000 -10.000-15.000 -10.000-154,21 -10.000 -10.000 74313000 Bücher und Zeitschriften Geschäftsaufwendungen 0 00 0-317,78 0 0 74314100 Portokosten Geschäftsaufwendungen -1.500 -1.500-1.500 -1.500-1.196,09 -1.500 -1.500 74314200 Telefonkosten Geschäftsaufwendungen -700 -700-600 -700-527,64 -700 -700 74520000 Erstattungen an Gemeinden und Gemeindeverbände -120.000 -120.000-108.000 -120.000-122.717,94 -120.000 -120.000 453 Gesamtfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 03 Abwasserbeseitigung 2Seite : 02.12.2024Datum: 16:25:39Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 74530000 Erstattungen an Zweckverbände und dgl. -470.000 -400.000-380.950 -425.000-347.522,64 -425.000 -425.000 -683.600,47=16 Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (Summe aus Nummern 10 bis 15) -809.700-720.050 -815.700 -815.700 -815.700-797.200 30.068,72=17 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushaltes (Saldo aus Nummern 9 und 16) -6.20054.350 127.800 146.800 146.8006.300 18 Einzahlungen aus Investitionszuwendungen 00+ 00,00 0 00 19 Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeit 2.50070.000+ 158.00099.670,77 170.000 170.000117.500 68910000 Beiträge und ähnliche Entgelte 2.500 117.50070.000 158.00099.670,77 170.000 170.000 20 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen 00+ 00,00 0 00 21 Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzvermögen 00+ 00,00 0 00 22 Einzahlungen für sonstige Investitionstätigkeit 00+ 00,00 0 00 99.670,77=23 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 18 bis 22) 2.50070.000 158.000 170.000 170.000117.500 24 Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 00- 00,00 0 00 25 Auszahlungen für Baumaßnahmen -640.000-1.395.000- -600.000-439.148,32 -300.000 -300.000-440.000 78700000 Auszahlungen für Baumaßnahmen 0 00 0-306.553,57 0 0 78723400 Auszahlungen für Abwasserbeseitigungs- und Abfallentsorgungsanlagen -600.000 -400.000-1.325.000 -600.000-132.594,75 -300.000 -300.000 78733700 Auszahlungen für Wasserbauliche Anlagen -40.000 -40.000-70.000 00,00 0 0 26 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen -45.000-25.000- -15.000-1.796,46 0 0-35.000 78312630 Auszahlungen für den Erwerb von technische Anlagen -10.000 -10.0000 00,00 0 0 78312720 Auszahlungen für den Erwerb von Betriebs- und Geschäftsausstattung -35.000 -25.000-25.000 -15.000-1.796,46 0 0 27 Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen 00- 00,00 0 00 28 Auszahlungen für Investitionsfördermaßnahmen -177.000-170.000- -100.000-143.033,81 -100.000 -100.000-501.000 78100000 Zuweisungen und Zuschüsse an Abwasserzweckverband -177.000 -501.000-170.000 -100.000-143.033,81 -100.000 -100.000 29 Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen 00- 00,00 0 00 -583.978,59=30 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 24 bis 29) -862.000-1.590.000 -715.000 -400.000 -400.000-976.000 -484.307,82=31 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedraf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus Nummern 23 und 30) -859.500-1.520.000 -557.000 -230.000 -230.000-858.500 -454.239,10=32 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus Nummern 17 und 31) -865.700-1.465.650 -429.200 -83.200 -83.200-852.200 33 Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten und wirtschaftlich vergleichbaren Vorgängen für Investitionen 1.000.0001.375.000+ 600.0000,00 250.000 250.0001.000.000 69273000 Kreditaufnahmen für Investitionen bei Kreditinstituten (Laufzeit mehr als 5 Jahre) Eurowährung 1.000.000 1.000.0001.375.000 600.0000,00 250.000 250.000 34 Auszahlungen für die Tilgung von Krediten und wirtschaftlich vergleichbaren Vorgängen für Investitionen -126.600-159.000- -186.600-79.000,00 -186.600 -186.600-166.600 79223000 Tilgung von Krediten für Investitionen bei Gemeinden und Gemeindeverbände (Laufzeit mehr als 5 Jahre) -86.600 -86.600-79.000 -86.600-79.000,00 -86.600 -86.600 454 Gesamtfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 03 Abwasserbeseitigung 3Seite : 02.12.2024Datum: 16:25:39Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 79273000 Tilgung von Krediten für Investitionen bei Kreditinstituten (Laufzeit mehr als 5 Jahre) Eurowährung -40.000 -80.000-80.000 -100.0000,00 -100.000 -100.000 -79.000,00=35 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus Nummern 33 und 34) 873.4001.216.000 413.400 63.400 63.400833.400 -533.239,10=36 Veranschlagte Änderung des Finanzmittelbestands zum Ende des Haushaltsjahres (Saldo aus Nummern 32 und 35) 7.700-249.650 -15.800 -19.800 -19.800-18.800 nachrichtlich: 37 den voraussichtlichen Bestand an liquiden Eigenmittel zum Jahresbeginn 75.000499.250 63.9000,00 48.900 29.10082.700 17899999 Planwert liquide Mittel 75.000 82.700499.250 63.9000,00 48.900 29.100 38 den voraussichtlichen Bestand an inneren Darlehen zum Jahresbeginn *** Ende der Liste "Gesamtfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung" *** 455 Teilhaushalt 1 Produktbereich 5380 2025 und 2026 einschließlich mittelfristiger Finanzplanung Anlage 8 (zu § 85 GemO, §§ 4 Abs. 3 und 9 GemHVO) Produktbereich 5380 456 Abwasserbeseitigung Ver- und Entsorgung53 5380 Produktbereich Produktgruppe Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 03 Abwasserbeseitigung 1Seite : 02.12.2024Datum: 16:43:44Uhrzeit: -Ermöglichung einer zentralisierten Abwasserbeseitigung nach dem Stand der Technik - Anschluss aller Abwassereinleiter an die zentrale Abwasserbeseitigung - Ableitung und Reinigung von Abwasser - Planungsleistungen - Bau- und Unterhaltungsleistungen - Fachtechnische Prüfung, Genehmigung, Stellungnahme und Beratung - Sammlung und Ableitung aller anfallenden Abwässer zu Anlagen der Abwasserreinigung und Regenwasserbehandlung - Mechanische, biologische und chemische Abwasserreinigung zur möglichst unschädlichen Einleitung in den Vorfluter mit maximaler Verwertung der bei der Abwasserreinigung anfallenden Stoffe - Fachtechnische Prüfungen und Genehmigungen von Entwässerungsgesuchen, Beratung bei Fragen der Grundstücksentwässerung, Genehmigung von Hausanschlüssen Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 115.800124.000+ 107.000125.855,00 107.000 107.000107.000 31620000 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Beiträgen 115.800 107.000124.000 107.000125.855,00 107.000 Auflösung von Ertragszuschüssen AZV 107.000 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 703.500674.400+ 843.500621.136,26 862.500 862.500703.500 33214110 Abschlag Schmutzwassergebühren 515.000 515.000455.700 625.000451.812,40 635.000 Gebührensatz 2025: 2,38 m³, Schmutzwassergebühr gem. Gebührenkalkulation 2026 ebenfall 2,38 €/m³, 2027 Erhöhung Schmutzwassergebühr auf 2,99 € m³. Verbrauch ca. 214.500/215.000 m³ 635.000 33214120 Abrechnung Schmutzwassergebühren 0 00 0-32.413,42 0 0 33214300 Niederschlagswassergebühr 0 0216.700 00,00 0 0 33214310 Abschlag Niederschlagswassergebühren 186.000 186.0000 216.000189.555,00 225.000 Gebührensatz 2025: 0,57 m², Niederschlagswassergebühr 2026 gem. Gebührenkalkulation auf 0,57 €/m², 2027 Erhöhung Schmutzwassergebühr auf 0,66 € m². Versiegelte Fläche ca. 327.000/328.000 m² 225.000 33214320 Abrechnung Niederschlagswassergebühren 0 00 09.986,68 0 0 33214600 Abwasser Grundgebühr 2.500 2.5002.000 2.5002.195,60 2.500 2.500 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 00+ 00,00 0 00 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 100.000100.000+ 100.000108.139,98 100.000 100.000100.000 34820000 Straßenentwässerungsanteil 100.000 100.000100.000 100.000108.139,98 100.000 100.000 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 085,70 0 00 36100000 Zinserträge vom Bund 0 00 085,70 0 Andere sonstige Zinsen und Erträge 0 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 457 Abwasserbeseitigung Ver- und Entsorgung53 5380 Produktbereich Produktgruppe Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 03 Abwasserbeseitigung 2Seite : 02.12.2024Datum: 16:43:44Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 855.216,94=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 919.300898.400 1.050.500 1.069.500 1.069.500910.500 12 Personalaufwendungen 00- 00,00 0 00 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -65.000-114.500- -93.500-141.124,39 -93.500 -93.500-110.000 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -10.000 -10.000-10.000 -10.0000,00 -10.000 Unterhaltung der baulichen Anlagen -10.000 42120000 Unterhaltung der Kanäle -50.000 -90.000-100.000 -60.000-139.012,50 -60.000 Unterhaltung der Kanäle, Reduzierung 2025 wegen erhöhten Aufwendungen AMS -60.000 42211000 Unterhaltung der Messeinrichtungen 0 00 0-708,43 0 0 42212000 Sonstige Aufwendungen, Geräte, Werkzeuge -1.500 -1.500-1.500 -15.0000,00 -15.000 -15.000 42413000 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand -2.500 -2.500-2.000 -2.500-1.149,75 -2.500 Stromkosten -2.500 42611000 Aus- und Weiterbildung -1.000 -1.000-1.000 -1.000-253,71 -1.000 -1.000 42911000 Abwasseruntersuchungen Aufwendungen 0 -5.0000 -5.0000,00 -5.000 -5.000 15 Abschreibungen -265.000-265.000- -265.000-260.287,29 -265.000 -265.000-275.000 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -195.000 -200.000-215.000 -215.000-199.080,47 -215.000 Abschreibung Sachanlagen -215.000 47111000 Abschreibung Sachanlagen AZV abzüglich Auflösung Ertragszuschuss -70.000 -75.000-50.000 -50.000-61.116,94 -50.000 -50.000 47229200 Abschreibungen auf Forderungen wegen Uneinbringlichkeit Einzelwertberichtigung/Pauschalwertberichtigung 0 00 0-89,88 0 0 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen 00- 00,00 0 00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -614.700-521.050- -574.700-482.333,83 -574.700 -574.700-549.700 44210000 Aufwendungen für ehrenamtliche und sonstige Tätigkeit 0 00 0-1.541,00 0 0 44311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen -17.500 -17.500-15.000 -17.500-18.268,55 -17.500 Geschäftsausgaben -17.500 44311200 Sonstige Geschäftsaufwendungen -5.000 -10.000-15.000 -10.000-1.654,21 -10.000 Sonstige Geschäftsausgaben -10.000 44313000 Bücher und Zeitschriften Geschäftsaufwendungen 0 00 0-317,78 0 Bücher und Zeitschriften 0 44314100 Portokosten Geschäftsaufwendungen -1.500 -1.500-1.500 -1.500-1.174,06 -1.500 Post- und Fernmeldegebühren -1.500 44314200 Telefonkosten Geschäftsaufwendungen -700 -700-600 -700-527,64 -700 -700 44520000 Erstattungen an Gemeinden und Gemeindeverbände -85.000 -85.000-70.000 -85.000-78.769,44 -85.000 Verwaltungskostenbeitrag an die Gemeinde -85.000 458 Abwasserbeseitigung Ver- und Entsorgung53 5380 Produktbereich Produktgruppe Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 03 Abwasserbeseitigung 3Seite : 02.12.2024Datum: 16:43:44Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 44521000 Beschäftigungsentgelt Verrechnung Bauhof -35.000 -35.000-38.000 -35.000-32.558,51 -35.000 -35.000 44530000 Betriebskostenumlage AZV -470.000 -400.000-380.950 -425.000-347.522,64 -425.000 Planungraten gem. Haushaltsplan 2025 des AMS, Anpassung auch gem. Verbrauch 38,76 % -425.000 -883.745,51=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -944.700-900.550 -933.200 -933.200 -933.200-934.700 -28.528,57=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -25.400-2.150 117.300 136.300 136.300-24.200 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen 00- 00,00 0 00 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 0,00=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) 00 0 0 00 -28.528,57=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -25.400-2.150 117.300 136.300 136.300-24.200 *** Ende der Liste "Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 459 Abwasserbeseitigung Ver- und Entsorgung53 5380 Produktbereich Produktgruppe Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 03 Abwasserbeseitigung 1Seite : 02.12.2024Datum: 16:45:00Uhrzeit: -Ermöglichung einer zentralisierten Abwasserbeseitigung nach dem Stand der Technik - Anschluss aller Abwassereinleiter an die zentrale Abwasserbeseitigung - Ableitung und Reinigung von Abwasser - Planungsleistungen - Bau- und Unterhaltungsleistungen - Fachtechnische Prüfung, Genehmigung, Stellungnahme und Beratung - Sammlung und Ableitung aller anfallenden Abwässer zu Anlagen der Abwasserreinigung und Regenwasserbehandlung - Mechanische, biologische und chemische Abwasserreinigung zur möglichst unschädlichen Einleitung in den Vorfluter mit maximaler Verwertung der bei der Abwasserreinigung anfallenden Stoffe - Fachtechnische Prüfungen und Genehmigungen von Entwässerungsgesuchen, Beratung bei Fragen der Grundstücksentwässerung, Genehmigung von Hausanschlüssen Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 1 Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (ohne außerordentliche zahlungswirksame Erträge aus Vermögensveräußerung) 803.500774.400+ 943.500712.264,04 962.500 962.500803.500 63214100 Schmutzwassergebühren 515.000 515.000455.700 625.000404.283,81 635.000 214.500 m³ x 2,38 €/m³ in den Jahren 2025 und 2026, 2027 : 215.000 m³ x 2,99 €/m³ Gebührensatz 2025: 2,38 m³, Schmutzwassergebühr gem. Gebührenkalkulation 2026 ebenfall 2,38 €/m³, 2027 Erhöhung Schmutzwassergebühr auf 2,99 € m³. Verbrauch ca. 214.500/215.000 m³ 635.000 63214300 Niederschlagswassergebühr 186.000 186.000216.700 216.000235.491,05 225.000 Gebührensatz 2022: 0,50 m², Erhöhung Niederschlagswassergebühr gem. Gebührenkalkulation 2023 auf 0,61 €/m², 2024 Erhöhung Schmutzwassergebühr auf 0,69 € m². Versiegelte Fläche ca. 314.000 m² Gebührensatz 2025: 0,57 m², Niederschlagswassergebühr 2026 gem. Gebührenkalkulation auf 0,57 €/m², 2027 Erhöhung Schmutzwassergebühr auf 0,66 € m². Versiegelte Fläche ca. 327.000/328.000 m² 225.000 63214600 Abwasser Grundgebühr 2.500 2.5002.000 2.5002.195,60 2.500 2.500 64820000 Erstattungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden 100.000 100.000100.000 100.00070.293,58 100.000 100.000 2 Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit -679.700-635.550- -668.200-629.331,83 -668.200 -668.200-659.700 72110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -10.000 -10.000-10.000 -10.0000,00 -10.000 Unterhaltung der baulichen Anlagen -10.000 72120000 Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens -50.000 -90.000-100.000 -60.000-133.602,52 -60.000 Unterhaltung der Kanäle, Reduzierung 2025 wegen erhöhten Aufwendungen AMS -60.000 460 Abwasserbeseitigung Ver- und Entsorgung53 5380 Produktbereich Produktgruppe Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 03 Abwasserbeseitigung 2Seite : 02.12.2024Datum: 16:45:00Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 72211000 Unterhaltung der Messeinrichtungen 0 00 0-708,43 0 0 72212000 Sonstige Aufwendungen, Geräte, Werkzeuge -1.500 -1.500-1.500 -15.0000,00 -15.000 -15.000 72413000 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand -2.500 -2.500-2.000 -2.500-2.625,94 -2.500 Stromkosten -2.500 72611000 Aus- und Weiterbildung -1.000 -1.000-1.000 -1.000-276,94 -1.000 -1.000 72915500 Sonstige sächliche Zweckausgaben, Kosten Betreuung 0 -5.0000 -5.0000,00 -5.000 -5.000 74210000 Auszahlungen für ehrenamtliche und sonstige Tätigkeit 0 00 0-1.865,00 0 0 74311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen -17.500 -17.500-15.000 -17.500-17.816,70 -17.500 Geschäftsausgaben -17.500 74311200 Sonstige Geschäftsaufwendungen -5.000 -10.000-15.000 -10.000-154,21 -10.000 Sonstige Geschäftsausgaben -10.000 74313000 Bücher und Zeitschriften Geschäftsaufwendungen 0 00 0-317,78 0 Bücher und Zeitschriften 0 74314100 Portokosten Geschäftsaufwendungen -1.500 -1.500-1.500 -1.500-1.196,09 -1.500 Post- und Fernmeldegebühren -1.500 74314200 Telefonkosten Geschäftsaufwendungen -700 -700-600 -700-527,64 -700 -700 74520000 Erstattungen an Gemeinden und Gemeindeverbände -120.000 -120.000-108.000 -120.000-122.717,94 -120.000 Verwaltungskostenbeitrag an die Gemeinde -120.000 74530000 Erstattungen an Zweckverbände und dgl. -470.000 -400.000-380.950 -425.000-347.522,64 -425.000 Planungraten gem. Haushaltsplan 2025 des AMS, Anpassung auch gem. Verbrauch 38,76 % -425.000 82.932,21=3 Anteiliger Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus Nummern 1 und 2) 123.800138.850 275.300 294.300 294.300143.800 4 Einzahlungen aus Investitionszuwednungen 00+ 00,00 0 00 5 Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeit 2.50070.000+ 158.00099.670,77 170.000 170.000117.500 68910000 Beiträge und ähnliche Entgelte 2.500 117.50070.000 158.00099.670,77 170.000 Empfangene Ertragszuschüsse 170.000 6 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen 00+ 00,00 0 00 7 Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzvermögen 00+ 00,00 0 00 8 Einzahlungen für sonstige Investitionstätigkeit 00+ 00,00 0 00 99.670,77=9 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 4 bis 8) 2.50070.000 158.000 170.000 170.000117.500 10 Auszahlungen für den Erwerb von Grunstücken und Gebäuden 00- 00,00 0 00 11 Auszahlungen für Baumaßnahmen -640.000-1.395.000- -600.000-439.148,32 -300.000 -300.000-440.000 78700000 Auszahlungen für Baumaßnahmen 0 00 0-306.553,57 0 Anlagen im Bau 0 78723400 Auszahlungen für Abwasserbeseitigungs- und Abfallentsorgungsanlagen -600.000 -400.000-1.325.000 -600.000-132.594,75 -300.000 Speicheranlagen Regenüberlaufbecken Schmutzwasser allg. 2025: 50.000 €, 2026 50.000 € Schmutzwasser: Proj. 26 BG Bühl 2025: 50.000 €, 2026: 200.000 €, 2027: 200.000 € Proj. 27 BG Voken Erweiterung: 2028: 100.000 €, 2029 ff: 100.000 € -300.000 461 Abwasserbeseitigung Ver- und Entsorgung53 5380 Produktbereich Produktgruppe Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 03 Abwasserbeseitigung 3Seite : 02.12.2024Datum: 16:45:00Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 Proj. 29 BG Lilienstraße 2025: 150.000 € Schlussrechnung Proj. 57 Dorfplatz: 2025: 50.000 € Schlussrechnung Regenwasser: Proj. 24 Fischerareal 2023: 150.000 €, 2024: 100.000 € Proj. 26 Bühl 2023 250.000 €, 2024 ff. 150.000 € Proj. 29 Lilienstraße 200.000 €, 150.000 € Proj. 57 Dorfplatz 75.000 €, 100.000 € allgemein 2025: Retensionsbecken Proj. 26 Bühl 2025 50.000 €, 2026 ff. 150.000 €, 2027 250.000 € Proj. 29 Lilienstraße 200.000 €, 150.000 € Proj. 27 Voken: 2027: 50.000 €, 2028: 150.000 €, 2029: 150.000 € Proj. 29 Lilienstraße 150.000 € Schlussrechnung Proj. 57 Dorfplatz 50.000 € Schlussrechnung 78733700 Auszahlungen für Wasserbauliche Anlagen -40.000 -40.000-70.000 00,00 0 Regenklärbecken und Pumpe, RÜB - Ansätze vorbehaltlich Änderungen 0 12 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen -45.000-25.000- -15.000-1.796,46 0 0-35.000 78312630 Auszahlungen für den Erwerb von technische Anlagen -10.000 -10.0000 00,00 0 Messeinrichtungen 0 78312720 Auszahlungen für den Erwerb von Betriebs- und Geschäftsausstattung -35.000 -25.000-25.000 -15.000-1.796,46 0 Betriebs- und Geschäftsausstattung, 2025 Austausch Server, 2026 ff sonstige Gerätschaften 0 13 Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen 00- 00,00 0 00 14 Auszahlungen für Investitionsfördermaßnahmen -177.000-170.000- -100.000-143.033,81 -100.000 -100.000-501.000 78100000 Zuweisungen und Zuschüsse an Abwasserzweckverband -177.000 -501.000-170.000 -100.000-143.033,81 -100.000 Kapitalumlage 2025 ff laut Haushaltsplan AMS 2025; Anteil 4. Reinigungsstufe Elimierung Spurenstoffe, PV Anlage mit Dachkonstruktion, Elektrik NSHV, Austausch Fällmitteltank, Neues Aggregat für BHKW, Erneuerung und Vergrößerung Gastank, Dynamische Kanalnetzregelung. Insgesamt Investitionen 2025 in Höhe von 1,13 Mio. € bzw. 1,33 Mio. € im Jahr 2026. -100.000 15 Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen 00- 00,00 0 00 -583.978,59=16 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 10 bis 15) -862.000-1.590.000 -715.000 -400.000 -400.000-976.000 462 Abwasserbeseitigung Ver- und Entsorgung53 5380 Produktbereich Produktgruppe Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 03 Abwasserbeseitigung 4Seite : 02.12.2024Datum: 16:45:00Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 -484.307,82=17 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus Nummern 9 und 16) -859.500-1.520.000 -557.000 -230.000 -230.000-858.500 -401.375,61=18 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus Nummern 3 und 17) -735.700-1.381.150 -281.700 64.300 64.300-714.700 *** Ende der Liste "Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung" *** 463 Teilhaushalt 2 Produktbereich 6120 2025 und 2026 einschließlich mittelfristiger Finanzplanung Anlage 8 (zu § 85 GemO, §§ 4 Abs. 3 und 9 GemHVO) Produktbereich 6120 464 Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft Allgemeine Finanzwirtschaft61 6120 Produktbereich Produktgruppe Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 03 Abwasserbeseitigung 1Seite : 02.12.2024Datum: 16:44:18Uhrzeit: - Zinserträge und -aufwendungen - Kredite, Kreditbeschaffungskosten Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 00+ 00,00 0 00 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 01.405,15 0 00 36120000 Zinserträge von Gemeinden und Gemeindeverbände 0 00 01.405,15 0 0 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 1.405,15=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 00 0 0 00 12 Personalaufwendungen 00- 00,00 0 00 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 00- 00,00 0 00 15 Abschreibungen 00- 00,00 0 00 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen -130.000-84.500- -147.500-54.268,64 -147.500 -147.500-137.500 45100000 Zinsen für Kassenkredite -2.500 -2.500-2.500 -2.5000,00 -2.500 -2.500 45120000 Zinsen für Kredite von der Gemeinde -105.000 -105.000-52.000 -105.000-54.268,64 -105.000 -105.000 45170000 Zinsen für Fremdkredite -22.500 -30.000-30.000 -40.0000,00 -40.000 -40.000 17 Transferaufwendungen 00- 00,00 0 00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 -54.268,64=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -130.000-84.500 -147.500 -147.500 -147.500-137.500 -52.863,49=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -130.000-84.500 -147.500 -147.500 -147.500-137.500 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen 00- 00,00 0 00 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 0,00=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) 00 0 0 00 -52.863,49=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -130.000-84.500 -147.500 -147.500 -147.500-137.500 *** Ende der Liste "Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 465 Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft Allgemeine Finanzwirtschaft61 6120 Produktbereich Produktgruppe Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 03 Abwasserbeseitigung 1Seite : 02.12.2024Datum: 16:45:56Uhrzeit: - Zinserträge und -aufwendungen - Kredite, Kreditbeschaffungskosten Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 1 Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (ohne außerordentliche zahlungswirksame Erträge aus Vermögensveräußerung) 00+ 01.405,15 0 00 66120000 Zinseinzahlungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden 0 00 01.405,15 0 0 2 Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit -130.000-84.500- -147.500-54.268,64 -147.500 -147.500-137.500 75100000 Zinsen für Kassenkredite -2.500 -2.500-2.500 -2.5000,00 -2.500 -2.500 75120000 Zinsauszahlungen an Gemeinden und Gemeindeverbände -105.000 -105.000-52.000 -105.000-54.268,64 -105.000 -105.000 75170000 Zinsauszahlungen an Kreditinstitute -22.500 -30.000-30.000 -40.0000,00 -40.000 -40.000 -52.863,49=3 Anteiliger Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus Nummern 1 und 2) -130.000-84.500 -147.500 -147.500 -147.500-137.500 4 Einzahlungen aus Investitionszuwednungen 00+ 00,00 0 00 5 Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeit 00+ 00,00 0 00 6 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen 00+ 00,00 0 00 7 Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzvermögen 00+ 00,00 0 00 8 Einzahlungen für sonstige Investitionstätigkeit 00+ 00,00 0 00 0,00=9 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 4 bis 8) 00 0 0 00 10 Auszahlungen für den Erwerb von Grunstücken und Gebäuden 00- 00,00 0 00 11 Auszahlungen für Baumaßnahmen 00- 00,00 0 00 12 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen 00- 00,00 0 00 13 Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen 00- 00,00 0 00 14 Auszahlungen für Investitionsfördermaßnahmen 00- 00,00 0 00 15 Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen 00- 00,00 0 00 0,00=16 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 10 bis 15) 00 0 0 00 0,00=17 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus Nummern 9 und 16) 00 0 0 00 -52.863,49=18 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus Nummern 3 und 17) -130.000-84.500 -147.500 -147.500 -147.500-137.500 *** Ende der Liste "Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung" *** 466 E rt rä ge a us N ut zu ng se nt - ge lte n, Z uw en - du ng en u nd U m la ge n so w ie pr iv at re ch tli ch en Le is tu ng se nt - ge lte n, K os te ne r- st at tu ng en u nd K os te nu m la ge n (K oG r 31 , 3 3, 3 4) S on st ig e E rt rä ge (K oG r 30 , 3 2, 35 -3 7) P er so na la uf - w en du ng en (K oG r 40 ,4 1) A uf w en du ng en fü r S ac h- u nd D ie ns tle is tu ng en (K oG r 42 ) T ra ns fe ra uf - w en du ng en (K oG r 43 ) S on st ig e A uf w en du ng en (K oG r 44 -4 7) V er - u n d E n ts o rg u n g 53 P ro d u kt b er ei ch 1 2 3 4 5 6 E U R E U R E U R E U R E U R E U R H au sh al ts qu er sc hn itt d es E rg eb ni sh au sh al ts H au sh al ts q u er sc h n it t d es E rg eb n is h au sh al ts 2 02 5 G em ei n d e: 0 3 A b w as se rb es ei ti g u n g 1 S ei te : 02 .1 2. 20 24 D at um : 16 :4 7: 44 U hr ze it: E rt rä ge a us in te rn en Le is tu ng en (K oG r 38 ) 7 E U R A uf w en du ng en au s in te rn en Le is tu ng en (K oG r 48 ) 8 E U R ka lk ul at or is ch e K os te n 9 E U R N et to - re ss ou rc en - be da rf /- üb er sc hu ss (S um m e S pa lte n 1 bi s 9) E U R 10 0 A bw as se rb es ei tig un g 53 80 0 9 19 .3 00 65 .0 00 0 8 79 .7 00 0 0 0 - 25 .4 00 0 S u m m e P ro d u kt b er ei ch : 0 9 19 .3 00 65 .0 00 0 8 79 .7 00 0 0 0 - 25 .4 00 467 E rt rä ge a us N ut zu ng se nt - ge lte n, Z uw en - du ng en u nd U m la ge n so w ie pr iv at re ch tli ch en Le is tu ng se nt - ge lte n, K os te ne r- st at tu ng en u nd K os te nu m la ge n (K oG r 31 , 3 3, 3 4) S on st ig e E rt rä ge (K oG r 30 , 3 2, 35 -3 7) P er so na la uf - w en du ng en (K oG r 40 ,4 1) A uf w en du ng en fü r S ac h- u nd D ie ns tle is tu ng en (K oG r 42 ) T ra ns fe ra uf - w en du ng en (K oG r 43 ) S on st ig e A uf w en du ng en (K oG r 44 -4 7) A llg em ei n e F in an zw ir ts ch af t 61 P ro d u kt b er ei ch 1 2 3 4 5 6 E U R E U R E U R E U R E U R E U R H au sh al ts qu er sc hn itt d es E rg eb ni sh au sh al ts H au sh al ts q u er sc h n it t d es E rg eb n is h au sh al ts 2 02 5 G em ei n d e: 0 3 A b w as se rb es ei ti g u n g 2 S ei te : 02 .1 2. 20 24 D at um : 16 :4 7: 44 U hr ze it: E rt rä ge a us in te rn en Le is tu ng en (K oG r 38 ) 7 E U R A uf w en du ng en au s in te rn en Le is tu ng en (K oG r 48 ) 8 E U R ka lk ul at or is ch e K os te n 9 E U R N et to - re ss ou rc en - be da rf /- üb er sc hu ss (S um m e S pa lte n 1 bi s 9) E U R 10 0 S on st ig e al lg em ei ne F in an zw irt sc ha ft 61 20 0 0 0 0 1 30 .0 00 0 0 0 - 13 0. 00 0 0 S u m m e P ro d u kt b er ei ch : 0 0 0 0 1 30 .0 00 0 0 0 - 13 0. 00 0 ** * E nd e de r Li st e "H au sh al ts qu er sc hn itt d es E rg eb ni sh au sh al ts " ** * 0 S u m m e 0 9 19 .3 00 65 .0 00 0 1. 00 9. 70 0 0 0 0 - 15 5. 40 0 468 E rt rä ge a us N ut zu ng se nt - ge lte n, Z uw en - du ng en u nd U m la ge n so w ie pr iv at re ch tli ch en Le is tu ng se nt - ge lte n, K os te ne r- st at tu ng en u nd K os te nu m la ge n (K oG r 31 , 3 3, 3 4) S on st ig e E rt rä ge (K oG r 30 , 3 2, 35 -3 7) P er so na la uf - w en du ng en (K oG r 40 ,4 1) A uf w en du ng en fü r S ac h- u nd D ie ns tle is tu ng en (K oG r 42 ) T ra ns fe ra uf - w en du ng en (K oG r 43 ) S on st ig e A uf w en du ng en (K oG r 44 -4 7) V er - u n d E n ts o rg u n g 53 P ro d u kt b er ei ch 1 2 3 4 5 6 E U R E U R E U R E U R E U R E U R H au sh al ts qu er sc hn itt d es E rg eb ni sh au sh al ts H au sh al ts q u er sc h n it t d es E rg eb n is h au sh al ts 2 02 6 G em ei n d e: 0 3 A b w as se rb es ei ti g u n g 3 S ei te : 02 .1 2. 20 24 D at um : 16 :4 7: 44 U hr ze it: E rt rä ge a us in te rn en Le is tu ng en (K oG r 38 ) 7 E U R A uf w en du ng en au s in te rn en Le is tu ng en (K oG r 48 ) 8 E U R ka lk ul at or is ch e K os te n 9 E U R N et to - re ss ou rc en - be da rf /- üb er sc hu ss (S um m e S pa lte n 1 bi s 9) E U R 10 0 A bw as se rb es ei tig un g 53 80 0 9 10 .5 00 1 10 .0 00 0 8 24 .7 00 0 0 0 - 24 .2 00 0 S u m m e P ro d u kt b er ei ch : 0 9 10 .5 00 1 10 .0 00 0 8 24 .7 00 0 0 0 - 24 .2 00 469 E rt rä ge a us N ut zu ng se nt - ge lte n, Z uw en - du ng en u nd U m la ge n so w ie pr iv at re ch tli ch en Le is tu ng se nt - ge lte n, K os te ne r- st at tu ng en u nd K os te nu m la ge n (K oG r 31 , 3 3, 3 4) S on st ig e E rt rä ge (K oG r 30 , 3 2, 35 -3 7) P er so na la uf - w en du ng en (K oG r 40 ,4 1) A uf w en du ng en fü r S ac h- u nd D ie ns tle is tu ng en (K oG r 42 ) T ra ns fe ra uf - w en du ng en (K oG r 43 ) S on st ig e A uf w en du ng en (K oG r 44 -4 7) A llg em ei n e F in an zw ir ts ch af t 61 P ro d u kt b er ei ch 1 2 3 4 5 6 E U R E U R E U R E U R E U R E U R H au sh al ts qu er sc hn itt d es E rg eb ni sh au sh al ts H au sh al ts q u er sc h n it t d es E rg eb n is h au sh al ts 2 02 6 G em ei n d e: 0 3 A b w as se rb es ei ti g u n g 4 S ei te : 02 .1 2. 20 24 D at um : 16 :4 7: 44 U hr ze it: E rt rä ge a us in te rn en Le is tu ng en (K oG r 38 ) 7 E U R A uf w en du ng en au s in te rn en Le is tu ng en (K oG r 48 ) 8 E U R ka lk ul at or is ch e K os te n 9 E U R N et to - re ss ou rc en - be da rf /- üb er sc hu ss (S um m e S pa lte n 1 bi s 9) E U R 10 0 S on st ig e al lg em ei ne F in an zw irt sc ha ft 61 20 0 0 0 0 1 37 .5 00 0 0 0 - 13 7. 50 0 0 S u m m e P ro d u kt b er ei ch : 0 0 0 0 1 37 .5 00 0 0 0 - 13 7. 50 0 ** * E nd e de r Li st e "H au sh al ts qu er sc hn itt d es E rg eb ni sh au sh al ts " ** * 0 S u m m e 0 9 10 .5 00 1 10 .0 00 0 9 62 .2 00 0 0 0 - 16 1. 70 0 470 an te ili ge r Z ah lu ng sm itt el - üb er sc hu ss /- be da rf a us la uf en de r V er w al tu ng s- tä tig ke it E in za hl un ge n au s In ve st iti on s- tä tig ke it A us za hl un ge n au s In ve st iti on s- tä tig ke it an te ili ge r ve ra ns ch la gt er F in an zi er un gs - m itt el - üb er sc hu ss /- be da rf (S um m e S pa lte n 1- 3) E in za hl un ge n au s F in an zi er un gs - tä tig ke it A us za hl un ge n au s F in an zi er un gs - tä tig ke it V er - u n d E n ts o rg u n g 53 P ro d u kt b er ei ch 1 2 3 4 5 6 E U R E U R E U R E U R E U R E U R H au sh al ts qu er sc hn itt d es F in an zh au sh al ts H au h al ts q u er sc h n it t d es F in an zh au sh al ts 2 02 5 G em ei n d e: 0 3 A b w as se rb es ei ti g u n g 1 S ei te : 02 .1 2. 20 24 D at um : 16 :4 8: 55 U hr ze it: an te ili ge r ve ra ns ch la gt er F in an zi er un gs - m itt el - üb er sc hu ss /- be da rf (S um m e S pa lte n 1- 3, 5, 6) 7 E U R V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n 8 E U R 2 .5 00 A bw as se rb es ei tig un g 53 80 8 62 .0 00 1 23 .8 00 - 73 5. 70 0 0 0 - 73 5. 70 0 0 2 .5 00 S u m m e P ro d u kt b er ei ch : 8 62 .0 00 1 23 .8 00 - 73 5. 70 0 0 0 - 73 5. 70 0 0 471 an te ili ge r Z ah lu ng sm itt el - üb er sc hu ss /- be da rf a us la uf en de r V er w al tu ng s- tä tig ke it E in za hl un ge n au s In ve st iti on s- tä tig ke it A us za hl un ge n au s In ve st iti on s- tä tig ke it an te ili ge r ve ra ns ch la gt er F in an zi er un gs - m itt el - üb er sc hu ss /- be da rf (S um m e S pa lte n 1- 3) E in za hl un ge n au s F in an zi er un gs - tä tig ke it A us za hl un ge n au s F in an zi er un gs - tä tig ke it A llg em ei n e F in an zw ir ts ch af t 61 P ro d u kt b er ei ch 1 2 3 4 5 6 E U R E U R E U R E U R E U R E U R H au sh al ts qu er sc hn itt d es F in an zh au sh al ts H au h al ts q u er sc h n it t d es F in an zh au sh al ts 2 02 5 G em ei n d e: 0 3 A b w as se rb es ei ti g u n g 2 S ei te : 02 .1 2. 20 24 D at um : 16 :4 8: 55 U hr ze it: an te ili ge r ve ra ns ch la gt er F in an zi er un gs - m itt el - üb er sc hu ss /- be da rf (S um m e S pa lte n 1- 3, 5, 6) 7 E U R V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n 8 E U R 0 S on st ig e al lg em ei ne F in an zw irt sc ha ft 61 20 0 - 13 0. 00 0 - 13 0. 00 0 1. 00 0. 00 0 1 26 .6 00 7 43 .4 00 0 0 S u m m e P ro d u kt b er ei ch : 0 - 13 0. 00 0 - 13 0. 00 0 1. 00 0. 00 0 1 26 .6 00 7 43 .4 00 0 ** * E nd e de r Li st e "H au ha lts qu er sc hn itt d es F in an zh au sh al ts " ** * 2 .5 00 S u m m e 8 62 .0 00 -6 .2 00 - 86 5. 70 0 1. 00 0. 00 0 1 26 .6 00 7 .7 00 0 472 an te ili ge r Z ah lu ng sm itt el - üb er sc hu ss /- be da rf a us la uf en de r V er w al tu ng s- tä tig ke it E in za hl un ge n au s In ve st iti on s- tä tig ke it A us za hl un ge n au s In ve st iti on s- tä tig ke it an te ili ge r ve ra ns ch la gt er F in an zi er un gs - m itt el - üb er sc hu ss /- be da rf (S um m e S pa lte n 1- 3) E in za hl un ge n au s F in an zi er un gs - tä tig ke it A us za hl un ge n au s F in an zi er un gs - tä tig ke it V er - u n d E n ts o rg u n g 53 P ro d u kt b er ei ch 1 2 3 4 5 6 E U R E U R E U R E U R E U R E U R H au sh al ts qu er sc hn itt d es F in an zh au sh al ts H au h al ts q u er sc h n it t d es F in an zh au sh al ts 2 02 6 G em ei n d e: 0 3 A b w as se rb es ei ti g u n g 3 S ei te : 02 .1 2. 20 24 D at um : 16 :4 8: 55 U hr ze it: an te ili ge r ve ra ns ch la gt er F in an zi er un gs - m itt el - üb er sc hu ss /- be da rf (S um m e S pa lte n 1- 3, 5, 6) 7 E U R V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n 8 E U R 1 17 .5 00 A bw as se rb es ei tig un g 53 80 9 76 .0 00 1 43 .8 00 - 71 4. 70 0 0 0 - 71 4. 70 0 0 1 17 .5 00 S u m m e P ro d u kt b er ei ch : 9 76 .0 00 1 43 .8 00 - 71 4. 70 0 0 0 - 71 4. 70 0 0 473 an te ili ge r Z ah lu ng sm itt el - üb er sc hu ss /- be da rf a us la uf en de r V er w al tu ng s- tä tig ke it E in za hl un ge n au s In ve st iti on s- tä tig ke it A us za hl un ge n au s In ve st iti on s- tä tig ke it an te ili ge r ve ra ns ch la gt er F in an zi er un gs - m itt el - üb er sc hu ss /- be da rf (S um m e S pa lte n 1- 3) E in za hl un ge n au s F in an zi er un gs - tä tig ke it A us za hl un ge n au s F in an zi er un gs - tä tig ke it A llg em ei n e F in an zw ir ts ch af t 61 P ro d u kt b er ei ch 1 2 3 4 5 6 E U R E U R E U R E U R E U R E U R H au sh al ts qu er sc hn itt d es F in an zh au sh al ts H au h al ts q u er sc h n it t d es F in an zh au sh al ts 2 02 6 G em ei n d e: 0 3 A b w as se rb es ei ti g u n g 4 S ei te : 02 .1 2. 20 24 D at um : 16 :4 8: 55 U hr ze it: an te ili ge r ve ra ns ch la gt er F in an zi er un gs - m itt el - üb er sc hu ss /- be da rf (S um m e S pa lte n 1- 3, 5, 6) 7 E U R V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n 8 E U R 0 S on st ig e al lg em ei ne F in an zw irt sc ha ft 61 20 0 - 13 7. 50 0 - 13 7. 50 0 1. 00 0. 00 0 1 66 .6 00 6 95 .9 00 0 0 S u m m e P ro d u kt b er ei ch : 0 - 13 7. 50 0 - 13 7. 50 0 1. 00 0. 00 0 1 66 .6 00 6 95 .9 00 0 ** * E nd e de r Li st e "H au ha lts qu er sc hn itt d es F in an zh au sh al ts " ** * 1 17 .5 00 S u m m e 9 76 .0 00 6 .3 00 - 85 2. 20 0 1. 00 0. 00 0 1 66 .6 00 - 18 .8 00 0 474 Einzeldarstellung der Investitionsmaßnahmen 2025 und 2026 einschließlich mittelfristiger Finanzplanung Anlage 9.2 (zu § 85 GemO, §§ 4 Abs. 4 und 9 GemHVO) 475 A b w as se rb es ei ti g u n g V er - u n d E n ts o rg u n g 53 53 80 P ro d u kt b er ei ch P ro d u kt g ru p p e In ve st it io n sü b er si ch t 20 25 / 20 26 G em ei n d e: 0 3 A b w as se rb es ei ti g u n g 1 S ei te : 02 .1 2. 20 24 D at um : 16 :4 6: 51 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 23 20 24 20 25 20 25 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 26 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 26 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 27 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 28 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0 0 9. 91 2, 64 0 0 0 0 0 0 0 9. 91 2, 64 68 10 00 00 In ve st iti on sz uw en du ng en v om A bw as se rz w ec kv er ba nd 0 0 9. 91 2, 64 0 0 0 0 0 0 0 9. 91 2, 64 K ap ita lu m la ge 2 02 5 ff la ut H au sh al ts pl an A M S 2 02 5; A nt ei l 4 . R ei ni gu ng ss tu fe E lim ie ru ng S pu re ns to ffe , P V A nl ag e m it D ac hk on st ru kt io n, E le kt rik N S H V , A us ta us ch Fä llm itt el ta nk , N eu es A gg re ga t f ür B H K W , E rn eu er un g un d V er gr öß er un g G as ta nk , D yn am is ch e K an al ne tz re ge lu ng . I ns ge sa m t I nv es tit io ne n 20 25 in H öh e vo n 1, 13 M io . € bz w . 1 ,3 3 M io . € im J ah r 2 02 6. 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 17 0. 00 0 0 19 0. 75 9, 55 99 .6 70 70 .0 00 2. 50 0 0 11 7. 50 0 0 15 8. 00 0 80 8. 75 9, 55 68 91 00 00 B ei trä ge u nd ä hn lic he E nt ge lte 17 0. 00 0 0 19 0. 75 9, 55 99 .6 70 70 .0 00 2. 50 0 0 11 7. 50 0 0 15 8. 00 0 80 8. 75 9, 55 E m pf an ge ne E rtr ag sz us ch üs se 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 6 S u m m e d er E in za h lu n g en a u s In ve st it io n st ät ig ke it ( S u m m e au s N u m m er n 1 b is 5 ) 17 0. 00 0 0 20 0. 67 2, 19 99 .6 70 70 .0 00 2. 50 0 0 11 7. 50 0 0 15 8. 00 0 81 8. 67 2, 19 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 30 0. 00 0 0 1. 83 4. 29 2, 23 43 9. 14 8 1. 39 5. 00 0 64 0. 00 0 0 44 0. 00 0 0 60 0. 00 0 4. 11 4. 29 2, 23 78 70 00 00 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0 0 30 6. 69 7, 48 30 6. 55 3 0 0 0 0 0 0 30 6. 69 7, 48 A nl ag en im B au 78 72 34 00 A us za hl un ge n fü r A bw as se rb es ei tig un gs - u nd A bf al le nt so rg un gs an la ge n 30 0. 00 0 0 1. 45 7. 59 4, 75 13 2. 59 4 1. 32 5. 00 0 60 0. 00 0 0 40 0. 00 0 0 60 0. 00 0 3. 65 7. 59 4, 75 S pe ic he ra nl ag en R eg en üb er la uf be ck en S ch m ut zw as se r a llg . 2 02 5: 5 0. 00 0 €, 2 02 6 50 .0 00 € S ch m ut zw as se r: P ro j. 26 B G B üh l 2 02 5: 5 0. 00 0 €, 2 02 6: 2 00 .0 00 € , 2 02 7: 2 00 .0 00 € P ro j. 27 B G V ok en E rw ei te ru ng : 2 02 8: 1 00 .0 00 € , 2 02 9 ff: 1 00 .0 00 € P ro j. 29 B G L ili en st ra ße 2 02 5: 1 50 .0 00 € S ch lu ss re ch nu ng P ro j. 57 D or fp la tz : 2 02 5: 5 0. 00 0 € S ch lu ss re ch nu ng R eg en w as se r: P ro j. 24 F is ch er ar ea l 2 02 3: 1 50 .0 00 € , 2 02 4: 1 00 .0 00 € P ro j. 26 B üh l 2 02 3 25 0. 00 0 €, 2 02 4 ff. 1 50 .0 00 € 476 A b w as se rb es ei ti g u n g V er - u n d E n ts o rg u n g 53 53 80 P ro d u kt b er ei ch P ro d u kt g ru p p e In ve st it io n sü b er si ch t 20 25 / 20 26 G em ei n d e: 0 3 A b w as se rb es ei ti g u n g 2 S ei te : 02 .1 2. 20 24 D at um : 16 :4 6: 51 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 23 20 24 20 25 20 25 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 26 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 26 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 27 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 28 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 P ro j. 29 L ili en st ra ße 2 00 .0 00 € , 1 50 .0 00 € P ro j. 57 D or fp la tz 7 5. 00 0 €, 1 00 .0 00 € al lg em ei n 20 25 : R et en si on sb ec ke n P ro j. 26 B üh l 2 02 5 50 .0 00 € , 2 02 6 ff. 1 50 .0 00 € , 2 02 7 25 0. 00 0 € P ro j. 29 L ili en st ra ße 2 00 .0 00 € , 1 50 .0 00 € P ro j. 27 V ok en : 2 02 7: 5 0. 00 0 €, 2 02 8: 1 50 .0 00 € , 2 02 9: 1 50 .0 00 € P ro j. 29 L ili en st ra ße 1 50 .0 00 € S ch lu ss re ch nu ng P ro j. 57 D or fp la tz 5 0. 00 0 € S ch lu ss re ch nu ng 78 73 37 00 A us za hl un ge n fü r W as se rb au lic he A nl ag en 0 0 70 .0 00 ,0 0 0 70 .0 00 40 .0 00 0 40 .0 00 0 0 15 0. 00 0, 00 R eg en kl är be ck en u nd P um pe , R Ü B - A ns ät ze v or be ha ltl ic h Ä nd er un ge n 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 10 0. 00 0 0 45 2. 09 7, 62 14 3. 03 3 17 0. 00 0 17 7. 00 0 0 50 1. 00 0 0 10 0. 00 0 1. 43 0. 09 7, 62 78 10 00 00 Z uw ei su ng en u nd Z us ch üs se a n A bw as se rz w ec kv er ba nd 10 0. 00 0 0 45 2. 09 7, 62 14 3. 03 3 17 0. 00 0 17 7. 00 0 0 50 1. 00 0 0 10 0. 00 0 1. 43 0. 09 7, 62 K ap ita lu m la ge 2 02 5 ff la ut H au sh al ts pl an A M S 2 02 5; A nt ei l 4 . R ei ni gu ng ss tu fe E lim ie ru ng S pu re ns to ffe , P V A nl ag e m it D ac hk on st ru kt io n, E le kt rik N S H V , A us ta us ch Fä llm itt el ta nk , N eu es A gg re ga t f ür B H K W , E rn eu er un g un d V er gr öß er un g G as ta nk , D yn am is ch e K an al ne tz re ge lu ng . I ns ge sa m t I nv es tit io ne n 20 25 in H öh e vo n 1, 13 M io . € bz w . 1 ,3 3 M io . € im J ah r 2 02 6. 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0 0 28 .8 44 ,7 5 1. 79 6 25 .0 00 45 .0 00 0 35 .0 00 0 15 .0 00 12 3. 84 4, 75 78 31 26 30 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n te ch ni sc he A nl ag en 0 0 0, 00 0 0 10 .0 00 0 10 .0 00 0 0 20 .0 00 ,0 0 M es se in ric ht un ge n 477 A b w as se rb es ei ti g u n g V er - u n d E n ts o rg u n g 53 53 80 P ro d u kt b er ei ch P ro d u kt g ru p p e In ve st it io n sü b er si ch t 20 25 / 20 26 G em ei n d e: 0 3 A b w as se rb es ei ti g u n g 3 S ei te : 02 .1 2. 20 24 D at um : 16 :4 6: 51 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 23 20 24 20 25 20 25 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 26 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 26 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 27 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 28 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 78 31 27 20 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n B et rie bs - u nd G es ch äf ts au ss ta ttu ng 0 0 28 .8 44 ,7 5 1. 79 6 25 .0 00 35 .0 00 0 25 .0 00 0 15 .0 00 10 3. 84 4, 75 B et rie bs - u nd G es ch äf ts au ss ta ttu ng , 2 02 5 A us ta us ch S er ve r, 20 26 ff s on st ig e G er ät sc ha fte n 13 S u m m e d er A u sz ah lu n g en a u s In ve st it io n st ät ig ke it ( S u m m e d er N u m m er n 7 b is 1 2) 40 0. 00 0 0 2. 31 5. 23 4, 60 58 3. 97 8 1. 59 0. 00 0 86 2. 00 0 0 97 6. 00 0 0 71 5. 00 0 5. 66 8. 23 4, 60 14 S al d o a u s In ve st it io n st ät ig ke it ( S al d o d er N u m m er n 6 u n d 1 3) -2 30 .0 00 0 -2 .1 14 .5 62 ,4 1 -4 84 .3 07 -1 .5 20 .0 00 -8 59 .5 00 0 -8 58 .5 00 0 -5 57 .0 00 -4 .8 49 .5 62 ,4 1 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 16 G es am tk o st en d er M aß n ah m e (S u m m e au s N u m m er 1 3 u n d 1 5) 40 0. 00 0 0 2. 31 5. 23 4, 60 58 3. 97 8 1. 59 0. 00 0 86 2. 00 0 0 97 6. 00 0 0 71 5. 00 0 5. 66 8. 23 4, 60 17 S ch ät zu ng d er n ac h F er tig st el lu ng d er M aß na hm e en ts te he nd en jä hr lic he n H au sh al ts be la st un ge n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 ** * E nd e de r L is te "I nv es tit io ns üb er si ch t" ** * 478 A n la g e 5 (z u § 1 A b s. 3 N r. 3 G e m H V O ) V o ra u ss ic h tl ic h e E n tw ic k lu n g d e r Li q u id it ä t V o rj a h r 2 0 2 4 E U R 2 0 2 5 E U R 2 0 2 6 E U R 2 0 2 7 E U R 2 0 2 8 E U R 2 0 2 9 E U R 1 2 3 4 5 6 1 2 a + 2 b + 2 c + 3 a - 3 b - 4 = 1 3 3 .9 0 8 ,6 6 € 7 5 .0 0 0 ,0 0 € 8 2 .7 0 0 ,0 0 € 6 3 .9 0 0 ,0 0 € 4 8 .9 0 0 ,0 0 € 2 9 .1 0 0 ,0 0 € 5 - 6 + 3 5 0 .0 0 0 ,0 0 € 7 + 8 + /- 4 0 8 .9 0 8 ,6 6 € 7 .7 0 0 € - 1 8 .8 0 0 € - 1 5 .0 0 0 € - 1 9 .8 0 0 € - 1 9 .8 0 0 € 9 = 7 5 .0 0 0 ,0 0 € 8 2 .7 0 0 € 6 3 .9 0 0 € 4 8 .9 0 0 € 2 9 .1 0 0 € 9 .3 0 0 € 1 0 - - € - € - € - € - € - € 1 1 - - € - € - € - € - € - € 1 2 = 7 5 .0 0 0 ,0 0 € 8 2 .7 0 0 € 6 3 .9 0 0 € 4 8 .9 0 0 € 2 9 .1 0 0 € 9 .3 0 0 € 1 3 1 5 .0 0 0 ,0 0 € 1 5 .0 0 0 ,0 0 € 1 5 .0 0 0 ,0 0 € 1 5 .0 0 0 ,0 0 € 1 5 .0 0 0 ,0 0 € 1 5 .0 0 0 ,0 0 € 1 ) Ze ile n u n te rh al b Z e ile 1 0 k ö n n e n b e d ar fs ge re ch t an ge p as st w e rd e n . 2 ) A u s d e r Fi n an zr e ch n u n g (§ 5 0 N r. 4 2 G e m H V O ) d e s V o rj ah re s . B e i e rs tm al ig e r A u fs te llu n g d e s H au sh al ts n ac h d e m N K H R d ü rf e n d ie Z e ile n 1 , 2 a u n d 2 b in e in e r Ze ile z u sa m m e n ge fa ss t w e rd e n . 3 ) B e i e rs tm al ig e r A u fs te llu n g d e s H au sh al ts n ac h d e r d e m N K H R d ü rf e n d ie Z e ile n 1 , 2 a u n d 2 b in e in e r Ze ile z u sa m m e n ge fa ss t w e rd e n . 4 ) A u fn ah m e v . K as se n kr e d it e n f ü h rt z u r V e rä n d e ru n g d e s Za h lu n gs m it te lb e st an d s. K as se n kr e d it e s in d n u r zu r ku rz fr is ti ge n L iq u id it ät sü b e rb rü ck u n g e rl au b t u . m ü ss e n z e it n ah z u rü ck b e za h lt w e rd e n , d ah e r is t d e r W e rt a n K as se n kr e d it e n h ie r zu b e rü ck si ch ti ge n . 5 ) D ie K re d it e rm äc h ti gu n g gi lt w e it e r, b is d ie H au sh al ts sa tz u n g fü r d as ü b e rn äc h st e J ah r e rl as se n is t (v gl . § 8 7 A b s. 3 G e m O ). 6 ) So fe rn v e rf ü gb ar s o lle n in S p al te 1 , s ta tt d e r ve ra n sc h la gt e n Ä n d e ru n g d e s Fi n an zi e ru n gs m it te lb e st an d s, a kt u e lle P ro gn o se w e rt e a u fg e n o m m e n w e rd e n . 7 ) H ie ru n te r kö n n e n z .B . a u ch R ü ck st e llu n ge n f al le n . 8 ) A u f d e n D ru ck d e r Sp al te k an n im H au sh al ts p la n v e rz ic h te t w e rd e n . N r. E in za h lu n g s- u n d A u sz a h lu n g sa rt e n 1 ) F in a n zh a u sh a lt F in a n zp la n u n g Za h lu n gs m it te lb e st an d z u m J ah re sb e gi n n 2 ) So n st ig e E in la ge n a u s K as se n m it te ln z u m J ah re sb e gi n n 3 ) In ve st m e n tz e rt if ik at e , K ap it al m ar kt p ap ie re , G e ld m ar kt p ap ie re u n d s o n st ig e W e rt p ap ie re Fo rd e ru n ge n a u s Li q u id it ät sb e zi e h u n ge n z u v e rb u n d e n e n U n te rn e h m e n , B e te ili gu n ge n u n d S o n d e rv e rm ö ge n B e st an d a n K as se n kr e d it e n z u m J ah re sb e gi n n 4 ) V e rb in d lic h ke it e n a u s Li q u id it ät sb e zi e h u n ge n z u v e rb u n d e n e n U n te rn e h m e n , B e te ili gu n ge n u n d S o n d e rv e rm ö ge n li q u id e E ig e n m it te l zu m J a h re sb e g in n A u sz ah lu n ge n a u fg ru n d v o n ü b e rt ra ge n e n E rm äc h ti gu n ge n d e r V o rv o rj ah re E in za h lu n ge n a u s n ic h t in A n sp ru ch g e n o m m e n e n K re d it e rm äc h ti gu n ge n fü r In ve st it io n e n u n d In ve st it io n sf ö rd e rm aß n ah m e n a u s V o rv o rj ah r 5 ) E in za h lu n ge n a u s ü b e rt ra g. E rm äc h ti gu n ge n f ü r In v. -Z u w e n d u n ge n , - B e it rä ge u n d ä h n l. E n tg . f ü r In v. -T ät ig ke it a u s V o rv o rj ah re n ( § 2 1 A b s. 1 , § 3 N r. 1 8 , 1 9 G e m H V O ) F in a n zp la n w e rt e s in d n o ch n ic h t b is i n s D e ta il f e st g e le g t. I m F in a n zp la n u n g sz e it ra u m s in d z a h lr e ic h e D a rl e h e n z u r Li q u id it ä ts v e rb e ss e ru n g v o rg e se h e n ve ra n sc h la gt e Ä n d e ru n g d e s Fi n an zi e ru n gs m it te lb e st an d s (§ 3 N r. 3 6 G e m H V O ) 6 ) v o ra u ss ic h tl ic h e l iq u id e E ig e n m it te l zu m J a h re se n d e n ac h ri ch tl ic h : vo ra u ss ic h tl ic h e M in d e st liq u id it ät ( § 2 2 A b s. 2 G e m H V O ) d av o n : fü r zw e ck ge b u n d e n e R ü ck la ge n g e b u n d e n fü r so n st ig e b e st im m te Z w e ck e g e b u n d e n 7 ) v o ra u ss . li q u id e E ig e n m it te l zu m J a h re se n d e o h n e g e b u n d e n e M it te l 479 Kreditgeber Jahr d. Kredit- auf- Ursprüngl. Kreditbetrag Tilgungsrate Zins- satz Schuldenstand auf 01.01.2025 Schulden-stand auf Schluss des Haushaltsjahres nahme € v. H. € Zins € Tilgung € € Neuaufnahmen 2025 1.000.000 3,00 0 22.500 40.000 960.000 Summe - - - - 0 22.500 40.000 960.000 Kassenkredite 2.500 Ausleihungen von Gde. Trägerdarl. von Gde. 1996 1.483.229 20.000 3,60 285.000 9.990 20.000 265.000 6120231231 Trägerdarl. von. Gde. 2007 500.000 10.000 3,60 330.000 11.745 10.000 320.000 6120231232 Trägerdarl. von Gde. 2010 500.000 12.000 3,60 326.000 11.898 12.000 314.000 6120231233 Trägerdarl. von Gde. 2012 200.000 4.000 3,60 151.000 5.382 4.000 147.000 6120231234 Trägerdarl. von Gde. 2014 250.000 5.000 3,60 198.750 7.088 5.000 193.750 6120231235 Trägerdarl. von Gde. 2018 400.000 8.000 3,60 350.000 12.493 8.000 342.000 6120231236 Trägerdarl. von Gde. 2019 700.000 14.000 4,25 626.500 26.403 14.000 612.500 6120231237 Trägerdarl. von Gde. 2020 300.000 6.000 3,00 274.500 5.000 6.000 268.500 6120231238 Trägerdarl. von Gde. 2024 350.000 6.000 3,80 348.100 13.120 7.600 340.500 6120231239 Summe - - - - 2.889.850 103.118 86.600 2.803.250 Endsumme - - - - 2.889.850 125.618 126.600 3.763.250 Schuldendienst Schuldenübersicht Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Baindt Stand 31.12.2025 480 Kreditgeber Jahr d. Kredit- auf- Ursprüngl. Kreditbetrag Tilgungsrate Zins- satz Schuldenstand auf 01.01.2024 Schulden-stand auf Schluss des Haushaltsjahres nahme € v. H. € Zins € Tilgung € € Aufnahme Vorjahr 2025 960.000 3,00 960.000 20.000 40.000 920.000 Aufnahme 2026 2026 1.000.000 2,00 0 10.000 40.000 960.000 Summe - - - - 0 30.000 80.000 1.880.000 Kassenkredite 2.500 Ausleihung von Gde. Trägerdarl. von Gde. 1996 1.483.229 20.000 3,60 265.000 9.270 20.000 245.000 6120231231 Trägerdarl. von. Gde. 2007 500.000 10.000 3,60 320.000 11.385 10.000 310.000 6120231232 Trägerdarl. von Gde. 2010 500.000 12.000 3,60 314.000 11.466 12.000 302.000 6120231233 Trägerdarl. von Gde. 2012 200.000 4.000 3,60 147.000 5.238 4.000 143.000 6120231234 Trägerdarl. von Gde. 2014 250.000 5.000 3,60 193.750 6.908 5.000 188.750 6120231235 Trägerdarl. von Gde. 2018 400.000 8.000 3,60 342.000 12.205 8.000 334.000 6120231236 Trägerdarl. von Gde. 2018 700.000 14.000 4,25 612.500 25.808 14.000 598.500 6120231237 Trägerdarl. von Gde. 2018 300.000 6.000 3,00 268.500 9.100 6.000 262.500 6120231238 Trägerdarl. von Gde. 2024 350.000 6.000 3,80 340.500 12.831 7.600 332.900 6120231239 Summe - - - - 2.803.250 104.210 86.600 2.716.650 Endsumme - - - - 2.803.250 134.210 166.600 4.596.650 Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Baindt Schuldenübersicht Stand 31.12.2026 Schuldendienst 481 Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen voraussichtlich fällig werdenden Auszahlungen 2025 / 2026 Gemeinde: 03 Abwasserbeseitigung 1Seite : 02.12.2024Datum: 16:49:49Uhrzeit: Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsplan Jahr 2 EUR 2026 3 EUR 2027 4 EUR 2028 5 EUR 2029 6 EUR 2030 ff. davon voraussichtlich fällige Auszahlungen 1 EUR 2025 0 0 0 0 0 0 2026 0 0 0 0 0 0 Summe: 0 0 0 0 600.000 250.000 0 1.000.000 0 *** Ende der Liste "Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen voraussichtlich fällig werdenden Auszahlungen" *** Nachrichtlich: im Finanzplan vorgesehene Kreditaufnahmen: 250.000 482 Bezeichnung 2024 2025 2026 2027 2028 Einnahmen Straßenentwässerungskostenanteil 100 100 100 100 100 Ausgaben Verwaltungskostenbeitrag 70 85 85 85 85 Ersätze für Bauhofleistungen 38 35 35 35 35 Zinsen Trägerdarlehen 52 105 105 105 105 Tilgung Trägerdarlehen 79 87 87 87 87 Übersicht über die Einnahmen und Ausgaben des EB Abwasserbeseitigung die sich im Finanzplanungszeitraum auf den Haushalt der Gemeide auswirken in Tausend Euro Übersicht über die Entwicklung der Zu- und Abflüsse und Ausgaben des Eigenbetriebs § 4 Abs. II EigBVO 483 Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Gemeinde Baindt Stellenplan 2025 und 2026 - Fehlanzeige – 484 Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Gemeinde Baindt Abschreibungen Eigenbetrieb ohne Abschreibungen des AMS Auflösung Sonderposten Anmerkungen Anlagengruppen 1 Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Bauten 2 Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ohne Bauten 3 Betriebsanlagen und sonstige technische Anlagen 4 bewegliche Sachen Die Anlagegruppen können bei Bedarf weiter untergliedert werden. Sind Umbuchungen von einer Anlagengruppe in die andere oder Zuschreibungen vorgenommen worden, so sind sie als solche gesondert aufzuführen und zusammenzuzählen. 485 S ta n d a m 01 .0 1. d es H au sh al ts ja h re s Ve rm ög en sä nd er un g im H au sh al ts ja hr Ve rm ög en s- zu gä ng e Ve rm ög en s- ab gä ng e Zu sc hr ei bu ng en Ei ng es ch rä nk t a uf : Al le A nl ag en um m er n Fi bu -B es ta nd sk on to H au sh al ts ja hr : 20 25 b is 2 02 5 er st el lt vo n: 02 .1 2. 20 24 / 17 :0 3: 55 er st el lt am : er st el lt fü r: Se ite : 1 H er rn W o lf g an g A b el e V e rm ö g e n s ü b e rs ic h t A n la g e n b u c h fü h ru n g 03 A b w as se rb es ei ti g u n g U m bu ch un ge n S ta n d a m 31 .1 2. d es H au h al ts ja h re s Ab sc hr ei bu ng en EU R EU R EU R EU R EU R EU R EU R V er m ö g en 2 3 4 5 6 7 8 1 1) 2) 4) 3) (S um m e Sp .2 b is 7 ) F ib u -B es ta n d sk o n to : 0 - Im m at er ie lle V er m ö g en sg eg en st än d e u n d S ac h ve rm ö g en F ib u -B es ta n d sk o n to : 01 - U n b eb au te G ru n d st ü ck e u n d g ru n d st ü ck sg le ic h e R ec h te F ib u -B es ta n d sk o n to : 01 9 - S o n st ig e u n b eb au te G ru n d st ü ck e F ib u -B es ta n d sk o n to : 01 90 00 00 - S o n st ig e u n b eb au te G ru n d st ü ck e 01 90 00 00 - So ns tig e un be ba ut e G ru nd st üc ke 12 .8 13 ,4 9 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 12 .8 13 ,4 9 0 ,0 0 20 25 0 ,0 0 12 .8 13 ,4 9 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 12 .8 13 ,4 9 S u m m e F ib u -B es ta n d sk o n to : 01 - U n b eb au te G ru n d st ü ck e u n d g ru n d st ü ck sg le ic h e R ec h te 0 ,0 0 F ib u -B es ta n d sk o n to : 03 - In fr as tr u kt u rv er m ö g en u n d g ru n d st ü ck sg le ic h e R ec h te F ib u -B es ta n d sk o n to : 03 4 - A b w as se rb es ei ti g u n g s- u n d A b fa lle n ts o rg u n g sa n la g en F ib u -B es ta n d sk o n to : 03 41 - A n la g en z u r A b w as se ra b le it u n g F ib u -B es ta n d sk o n to : 03 41 11 00 - M is ch w as se r in kl . H au sa n sc h lü ss e (S ch m u tz w as se r) 03 41 11 00 - M is ch w as se r i nk l. H au sa ns ch lü ss e (S ch m ut zw as se r) 7 93 .7 29 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 7 44 .2 34 ,0 0 49 .4 95 ,0 0 20 25 0 ,0 0 F ib u -B es ta n d sk o n to : 03 41 12 00 - S ch m u tz w as se r L ei tu n g sn et z in kl . H au sa n sc h lü ss e o h n e M W 03 41 12 00 - Sc hm ut zw as se r L ei tu ng sn et z in kl . H au sa ns ch lü ss e oh ne M W 1. 64 6. 87 5, 00 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 1. 60 2. 81 3, 00 44 .0 62 ,0 0 20 25 0 ,0 0 Le ge nd e: 3) e in sc hl . a uß er or de nt lic he r A bs ch re ib un ge n, 4 ) I n de r S pa lte w er de n U m gl ie de ru ng en b er ei ts v or ha nd en er V er m ög en sg eg en st än de a uf a nd er e Po si tio ne n de r Ü be rs ic ht a bg eb ild et (z .B . v on N r. 2. 8 na ch F er tig st el lu ng n ac h N r. 2. 3) 1) e nt sp ric ht d em S ta nd z um 3 1. 12 . d es V or ja hr es , 2 ) B ei nh al te t d ie A bg än ge a us re st bu ch w er te n Au fg ru nd v on V er äu ße ru ng en , S ch en ku ng en , U m st uf un ge n/ U m w id m ug en v on S tra ße n, Sa ch ei nl ag en in B et ei lig un ge n us w . 486 S ta n d a m 01 .0 1. d es H au sh al ts ja h re s Ve rm ög en sä nd er un g im H au sh al ts ja hr Ve rm ög en s- zu gä ng e Ve rm ög en s- ab gä ng e Zu sc hr ei bu ng en Ei ng es ch rä nk t a uf : Al le A nl ag en um m er n Fi bu -B es ta nd sk on to H au sh al ts ja hr : 20 25 b is 2 02 5 er st el lt vo n: 02 .1 2. 20 24 / 17 :0 3: 55 er st el lt am : er st el lt fü r: Se ite : 2 H er rn W o lf g an g A b el e V e rm ö g e n s ü b e rs ic h t A n la g e n b u c h fü h ru n g 03 A b w as se rb es ei ti g u n g U m bu ch un ge n S ta n d a m 31 .1 2. d es H au h al ts ja h re s Ab sc hr ei bu ng en EU R EU R EU R EU R EU R EU R EU R V er m ö g en 2 3 4 5 6 7 8 1 1) 2) 4) 3) (S um m e Sp .2 b is 7 ) F ib u -B es ta n d sk o n to : 03 41 20 00 - R eg en w as se r L ei tu n g sn et z in kl . H au sa n sc h lü ss e 03 41 20 00 - R eg en w as se r L ei tu ng sn et z in kl . H au sa ns ch lü ss e 1. 94 0. 83 0, 00 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 1. 89 2. 03 4, 00 48 .7 96 ,0 0 20 25 0 ,0 0 4. 38 1. 43 4, 00 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 1 42 .3 53 ,0 0 4. 23 9. 08 1, 00 S u m m e F ib u -B es ta n d sk o n to : 03 4 - A b w as se rb es ei ti g u n g s- u n d A b fa lle n ts o rg u n g sa n la g en 0 ,0 0 F ib u -B es ta n d sk o n to : 03 7 - W as se rb au lic h e A n la g en F ib u -B es ta n d sk o n to : 03 70 10 00 - R eg en kl är b ec ke n u n d P u m p e 03 70 10 00 - R eg en kl är be ck en u nd P um pe 2 63 .9 78 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 2 48 .4 18 ,0 0 15 .5 60 ,0 0 20 25 0 ,0 0 F ib u -B es ta n d sk o n to : 03 70 20 00 - K lä ra n la g e - Z u le it u n g ss am m le r 03 70 20 00 - Kl är an la ge - Zu le itu ng ss am m le r 4 35 .2 33 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 3 99 .7 85 ,0 0 35 .4 48 ,0 0 20 25 0 ,0 0 5. 08 0. 64 5, 00 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 1 93 .3 61 ,0 0 4. 88 7. 28 4, 00 S u m m e F ib u -B es ta n d sk o n to : 03 - In fr as tr u kt u rv er m ö g en u n d g ru n d st ü ck sg le ic h e R ec h te 0 ,0 0 F ib u -B es ta n d sk o n to : 07 - B et ri eb s- u n d G es ch äf ts au ss ta tt u n g F ib u -B es ta n d sk o n to : 07 2 - B et ri eb s- u n d G es ch äf ts au ss ta tt u n g F ib u -B es ta n d sk o n to : 07 20 00 00 - B et ri eb s- u n d G es ch äf ts au ss ta tt u n g 07 20 00 00 - Be tri eb s- u nd G es ch äf ts au ss ta ttu ng 4 .7 31 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 63 8, 00 4 .0 93 ,0 0 20 25 0 ,0 0 4 .7 31 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 4 .0 93 ,0 0 63 8, 00 S u m m e F ib u -B es ta n d sk o n to : 07 - B et ri eb s- u n d G es ch äf ts au ss ta tt u n g 0 ,0 0 F ib u -B es ta n d sk o n to : 09 - G el ei st et e A n za h lu n g en , A n la g en im B au F ib u -B es ta n d sk o n to : 09 6 - A n la g en im B au Le ge nd e: 3) e in sc hl . a uß er or de nt lic he r A bs ch re ib un ge n, 4 ) I n de r S pa lte w er de n U m gl ie de ru ng en b er ei ts v or ha nd en er V er m ög en sg eg en st än de a uf a nd er e Po si tio ne n de r Ü be rs ic ht a bg eb ild et (z .B . v on N r. 2. 8 na ch F er tig st el lu ng n ac h N r. 2. 3) 1) e nt sp ric ht d em S ta nd z um 3 1. 12 . d es V or ja hr es , 2 ) B ei nh al te t d ie A bg än ge a us re st bu ch w er te n Au fg ru nd v on V er äu ße ru ng en , S ch en ku ng en , U m st uf un ge n/ U m w id m ug en v on S tra ße n, Sa ch ei nl ag en in B et ei lig un ge n us w . 487 S ta n d a m 01 .0 1. d es H au sh al ts ja h re s Ve rm ög en sä nd er un g im H au sh al ts ja hr Ve rm ög en s- zu gä ng e Ve rm ög en s- ab gä ng e Zu sc hr ei bu ng en Ei ng es ch rä nk t a uf : Al le A nl ag en um m er n Fi bu -B es ta nd sk on to H au sh al ts ja hr : 20 25 b is 2 02 5 er st el lt vo n: 02 .1 2. 20 24 / 17 :0 3: 55 er st el lt am : er st el lt fü r: Se ite : 3 H er rn W o lf g an g A b el e V e rm ö g e n s ü b e rs ic h t A n la g e n b u c h fü h ru n g 03 A b w as se rb es ei ti g u n g U m bu ch un ge n S ta n d a m 31 .1 2. d es H au h al ts ja h re s Ab sc hr ei bu ng en EU R EU R EU R EU R EU R EU R EU R V er m ö g en 2 3 4 5 6 7 8 1 1) 2) 4) 3) (S um m e Sp .2 b is 7 ) F ib u -B es ta n d sk o n to : 09 60 00 00 - A n la g en im B au 09 60 00 00 - An la ge n im B au 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 20 25 0 ,0 0 F ib u -B es ta n d sk o n to : 09 62 00 00 - A n la g en im B au - T ie fb au m aß n ah m en 09 62 00 00 - An la ge n im B au - Ti ef ba um aß na hm en 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 20 25 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 S u m m e F ib u -B es ta n d sk o n to : 09 - G el ei st et e A n za h lu n g en , A n la g en im B au 0 ,0 0 5. 09 8. 18 9, 49 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 1 97 .4 54 ,0 0 4. 90 0. 73 5, 49 S u m m e F ib u -B es ta n d sk o n to : 0 - Im m at er ie lle V er m ö g en sg eg en st än d e u n d S ac h ve rm ö g en 0 ,0 0 F ib u -B es ta n d sk o n to : 2 - K ap it al p o si ti o n , S o n d er p o st en , V er b in d lic h ke it en , R ü ck st el lu n g en u n d p as si ve R ec h n u n g sa b g re n zu n g F ib u -B es ta n d sk o n to : 21 - S o n d er p o st en F ib u -B es ta n d sk o n to : 21 2 - S o n d er p o st en a u s B ei tr äg en u n d ä h n l. E n tg el te n F ib u -B es ta n d sk o n to : 21 20 00 00 - S o n d er p o st en a u s B ei tr äg en u n d äh n l. E n tg el te n 21 20 00 00 - So nd er po st en a us B ei trä ge n un d äh nl . E nt ge lte n -4 37 .7 48 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 -4 03 .6 75 ,0 0 - 34 .0 73 ,0 0 20 25 0 ,0 0 F ib u -B es ta n d sk o n to : 21 21 00 00 - S o n d er p o st en A n sc h lu ss b ei tr äg e (K an al b ei tr äg e) 21 21 00 00 - So nd er po st en A ns ch lu ss be itr äg e (K an al be itr äg e) - 1. 27 4. 27 5, 44 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 - 1. 22 4. 61 6, 44 - 49 .6 59 ,0 0 20 25 0 ,0 0 Le ge nd e: 3) e in sc hl . a uß er or de nt lic he r A bs ch re ib un ge n, 4 ) I n de r S pa lte w er de n U m gl ie de ru ng en b er ei ts v or ha nd en er V er m ög en sg eg en st än de a uf a nd er e Po si tio ne n de r Ü be rs ic ht a bg eb ild et (z .B . v on N r. 2. 8 na ch F er tig st el lu ng n ac h N r. 2. 3) 1) e nt sp ric ht d em S ta nd z um 3 1. 12 . d es V or ja hr es , 2 ) B ei nh al te t d ie A bg än ge a us re st bu ch w er te n Au fg ru nd v on V er äu ße ru ng en , S ch en ku ng en , U m st uf un ge n/ U m w id m ug en v on S tra ße n, Sa ch ei nl ag en in B et ei lig un ge n us w . 488 S ta n d a m 01 .0 1. d es H au sh al ts ja h re s Ve rm ög en sä nd er un g im H au sh al ts ja hr Ve rm ög en s- zu gä ng e Ve rm ög en s- ab gä ng e Zu sc hr ei bu ng en Ei ng es ch rä nk t a uf : Al le A nl ag en um m er n Fi bu -B es ta nd sk on to H au sh al ts ja hr : 20 25 b is 2 02 5 er st el lt vo n: 02 .1 2. 20 24 / 17 :0 3: 56 er st el lt am : er st el lt fü r: Se ite : 4 H er rn W o lf g an g A b el e V e rm ö g e n s ü b e rs ic h t A n la g e n b u c h fü h ru n g 03 A b w as se rb es ei ti g u n g U m bu ch un ge n S ta n d a m 31 .1 2. d es H au h al ts ja h re s Ab sc hr ei bu ng en EU R EU R EU R EU R EU R EU R EU R V er m ö g en 2 3 4 5 6 7 8 1 1) 2) 4) 3) (S um m e Sp .2 b is 7 ) F ib u -B es ta n d sk o n to : 21 22 00 00 - S o n d er p o st en A n sc h lu ss b ei tr äg e (K lä rb ei tr äg e) 21 22 00 00 - So nd er po st en A ns ch lu ss be itr äg e (K lä rb ei trä ge ) -5 86 .8 99 ,0 7 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 -5 54 .9 19 ,0 7 - 31 .9 80 ,0 0 20 25 0 ,0 0 - 2. 29 8. 92 2, 51 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 -1 15 .7 12 ,0 0 - 2. 18 3. 21 0, 51 S u m m e F ib u -B es ta n d sk o n to : 21 - S o n d er p o st en 0 ,0 0 - 2. 29 8. 92 2, 51 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 -1 15 .7 12 ,0 0 - 2. 18 3. 21 0, 51 S u m m e F ib u -B es ta n d sk o n to : 2 - K ap it al p o si ti o n , S o n d er p o st en , V er b in d lic h ke it en , R ü ck st el lu n g en u n d p as si ve R ec h n u n g sa b g re n zu n g 0 ,0 0 2. 79 9. 26 6, 98 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 81 .7 42 ,0 0 S u m m e 0 ,0 0 2. 71 7. 52 4, 98 Le ge nd e: 3) e in sc hl . a uß er or de nt lic he r A bs ch re ib un ge n, 4 ) I n de r S pa lte w er de n U m gl ie de ru ng en b er ei ts v or ha nd en er V er m ög en sg eg en st än de a uf a nd er e Po si tio ne n de r Ü be rs ic ht a bg eb ild et (z .B . v on N r. 2. 8 na ch F er tig st el lu ng n ac h N r. 2. 3) 1) e nt sp ric ht d em S ta nd z um 3 1. 12 . d es V or ja hr es , 2 ) B ei nh al te t d ie A bg än ge a us re st bu ch w er te n Au fg ru nd v on V er äu ße ru ng en , S ch en ku ng en , U m st uf un ge n/ U m w id m ug en v on S tra ße n, Sa ch ei nl ag en in B et ei lig un ge n us w . 489 AfA-Summierung erstellt für: Seite: 1 Herrn Wolfgang Abeleerstellt von: 02.12.2024 / 17:04:14erstellt am: 03 Abwasserbeseitigung Vorschau Anlagenbuchführung Fibu-Konto Wert erstellt für Periode(n): 01.2025 bis 12.2025 Jahr Ergebniskonten Aufwand 47110000 197.454,00Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände 2025 197.454,00Summe Ergebniskonten Aufwand * Ergebniskonten Ertrag 31620000 115.848,00Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Beiträgen 2025 115.848,00Summe Ergebniskonten Ertrag * Summe Bilanzkonten (Aktiva - Passiva) 0,00 *** Ende der Liste *** * Summe Ergebniskonten (Aufwand - Ertrag) 81.606,00 * Gesamtsumme 81.606,00 * alle währungsrelevanten Beträge in EURLegende: 1) in den Summen werden Werte ohne Fibu-Konto nicht berücksichtigt 490 EB Abwasserbeseitigung Bilanz 2023 Gewinn- und Verlustrechnungen 2023 sowie Vj. Anlagennachweis 2023 491 Bilanz zum 31.12.2023 Gemeinde: 03 Abwasserbeseitigung Bilanz 2023 BezeichnungAktivseite Vorjahr -Euro-- Haushalts- jahr -Euro- 3 421 1Seite : 15.04.2024Datum: 13:35:26Uhrzeit: 1. Vermögen 1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 0,000,00 1.2 Sachvermögen 1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 12.813,4912.813,49 01900000 Sonstige unbebaute Grundstücke 12.813,4912.813,49 1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 0,000,00 1.2.3 Infrastrukturvermögen 4.601.698,514.642.359,51 03411100 Mischwasser inkl. Hausanschlüsse (Schmutzwasser) 847.380,00909.125,00 03411200 Schmutzwasser Leitungsnetz inkl. Hausanschlüsse ohne MW 1.421.860,001.409.429,00 03412000 Regenwasser Leitungsnetz inkl. Hausanschlüsse 1.582.233,001.519.936,00 03701000 Regenklärbecken und Pumpe 279.541,51295.102,51 03702000 Kläranlage - Zuleitungssammler 470.682,00506.130,00 03703000 Entwässerung - Hauptsammlerleitung 2,002.637,00 1.2.4 Bauten auf fremden Grundstücken 0,000,00 1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 0,000,00 1.2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge 0,000,00 1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung 9.330,0012.650,00 07200000 Betriebs- und Geschäftsausstattung 9.330,0012.650,00 1.2.8 Vorräte 0,000,00 1.2.9 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 306.553,5717.981,33 09600000 Anlagen im Bau 306.553,5717.981,33 Summe: Sachanlagen 4.930.395,574.685.804,33 1.3 Finanzvermögen 1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 0,000,00 1.3.2 Sonstige Beteiligungen und Kapitaleinlagen in Zweckverbänden oder anderen kommunalen Zusammenschlüsse 0,000,00 1.3.3 Sondervermögen 0,000,00 1.3.4 Ausleihungen 0,000,00 1.3.5 Wertpapiere 0,000,00 1.3.6 Öffentlich-rechtliche Forderungen, Forderungen aus Transferleistungen 177.181,50200.624,25 15112000 Abschlag Schmutzwasser 609,401.289,52 15112120 Forderungen aus Sonderposten aus Beiträgen und ähnl. Entgelten 171.819,24212.270,01 15114000 Abrechnung Niederschlagswassergebühr 31,4015,00 15115000 Abschlag Niederschlagswassergebühr 156,2075,60 15911330 Vorjahresabgrenzung Forderungen aus Entgelten für die Benutzung/Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen -23.574,72-3.319,46 15913482 Forderungen aus Erträgen aus Kostenerstattungen, Kostenumlagen von Gemeinden und Gemeindeverbänden 28.139,98-9.706,42 1.3.7 Privatrechtliche Forderungen 0,000,00 1.3.8 Liquide Mittel 133.908,66667.147,76 17115000 Verrechnungskonto Einheitskasse 133.908,66667.147,76 Summe: Finanzvermögen 311.090,16867.772,01 Summe: Vermögen 5.241.485,735.553.576,34 2. Abgrenzungsposten 2.1 Aktive Rechnungsabgrenzungsposten 0,000,00 2.2 Sonderposten für geleistete Investitionszuschüsse 316.569,09234.652,22 492 Bilanz zum 31.12.2023 Gemeinde: 03 Abwasserbeseitigung Bilanz 2023 BezeichnungAktivseite Vorjahr -Euro-- Haushalts- jahr -Euro- 3 421 2Seite : 15.04.2024Datum: 13:35:26Uhrzeit: 18030000 Sonderposten für geleistete Zuweisungen und Zuschüsse an Abwasserzweckverband 316.569,09234.652,22 Summe: Abgrenzungsposten 316.569,09234.652,22 3. Nettoposition (nicht gedeckter Fehlbetrag) 0,000,00 Summe: Aktiva 5.558.054,825.788.228,56 493 Bilanz zum 31.12.2023 Gemeinde: 03 Abwasserbeseitigung Bilanz 2023 BezeichnungPassivseite Vorjahr -Euro-- Haushalts- jahr -Euro- 7 865 3Seite : 15.04.2024Datum: 13:35:26Uhrzeit: 1. Eigenkapital 1.1 Basiskapital 0,000,00 1.2 Rücklagen 1.2.1 Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses 79.124,14123.650,20 20100000 Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses 79.124,14123.650,20 1.2.2 Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses 0,000,00 1.2.3 Zweckgebnundene Rücklagen 0,000,00 Summe: Rücklagen 79.124,14123.650,20 1.3. Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses 1.3.1 Fehlbeträge aus Vorjahren 0,000,00 1.3.2 Jahresfehlbetrag, soweit eine Deckung im Jahresabschluss durch Entnahme aus den Ergebnisrücklagen nicht möglich ist 0,000,00 Summe: Ergebnis 0,000,00 Summe: Eigenkapital 79.124,14123.650,20 2. Sonderposten 2.1 für Investitionszuweisungen 0,000,00 2.2 für Investitionsbeiträge 2.425.324,512.491.959,51 21200000 Sonderposten aus Beiträgen und ähnl. Entgelten 471.826,00505.899,00 21210000 Sonderposten Anschlussbeiträge (Kanalbeiträge) 1.330.251,441.340.679,44 21220000 Sonderposten Anschlussbeiträge (Klärbeiträge) 623.247,07645.381,07 2.3 für Sonstige 0,000,00 Summe: Sonderposten 2.425.324,512.491.959,51 3. Rückstellungen 3.1 Lohn- und Gehaltsrückstellungen 0,000,00 3.2 Unterhaltsvorschussrückstellungen 0,000,00 3.3 Stillegungs- und Nachsorgerückstelungen für Abfalldeponien 0,000,00 3.4 Gebührenüberschussrückstellungen 411.386,00448.252,00 28500000 Rückstellungen für den Ausgleich von ausgleichspflichtigen Gebührenüberschüssen 411.386,00448.252,00 3.5 Altlastensanierungsrückstellungen 0,000,00 3.6 Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus Bürgschaften und Gewährleistungen 0,000,00 3.7 Sonstige Rückstellungen 14.500,0013.000,00 28910000 Rückstellungen, gebührenrechtl. Ergebnis, Allevo, GPA 14.500,0013.000,00 Summe: Rückstellungen 425.886,00461.252,00 4. Verbindlichkeiten 4.1 Anleihen 0,000,00 4.2 Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen 2.620.750,002.699.750,00 23123100 Verbindlichkeiten gegenüber Gemeinde Darlehen 1 305.000,00325.000,00 23123200 Verbindlichkeiten gegenüber Gemeinde Darlehen 2 340.000,00350.000,00 23123300 Verbindlichkeiten gegenüber Gemeinde Darlehen 3 338.000,00350.000,00 23123400 Verbindlichkeiten gegenüber Gemeinde Darlehen 4 155.000,00159.000,00 23123500 Verbindlichkeiten gegenüber Gemeinde Darlehen 5 203.750,00208.750,00 23123600 Verbindlichkeiten gegenüber Gemeinde Darlehen 6 358.000,00366.000,00 23123700 Verbindlichkeiten gegenüber Gemeinde Darlehen 7 640.500,00654.500,00 23123800 Verbindlichkeiten gegenüber Gemeinde Darlehen 8 280.500,00286.500,00 494 Bilanz zum 31.12.2023 Gemeinde: 03 Abwasserbeseitigung Bilanz 2023 BezeichnungPassivseite Vorjahr -Euro-- Haushalts- jahr -Euro- 7 865 4Seite : 15.04.2024Datum: 13:35:26Uhrzeit: 4.3 Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen wirschaftlich gleichkommen 0,000,00 4.4 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 3.672,4412.252,91 25111340 Verbindlichkeiten aus dem Erwerb von Abwasserbeseitigungs- und Abfallentsorgungsanlagen 2.726,930,00 25113260 Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für besondere Aufwendungen für Beschäftigte 0,0023,23 25113420 Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Rechten und Diensten 1.541,001.865,00 25113430 Verbindlichkeiten aus Geschäftsaufwendungen 2.846,002.416,18 25113450 Verbindlichkeiten aus Erstattungen für Aufwendungen von Dritten aus laufender Verwaltungstätigkeit -3.441,497.948,50 4.5 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 0,000,00 4.6 Sonstige Verbindlichkeiten 3.297,73-636,06 27991420 Vorjahresabgrenzung Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 3.297,73-636,06 Summe: Verbindlichkeiten 2.627.720,172.711.366,85 5. Passive Rechnungsabgrenzung 0,000,00 Summe: Passiva 5.558.054,825.788.228,56 *** Ende der Liste "Bilanz" *** 495 Gemeinde Baindt Ergebnisermittlung Abwasser Seite 3 31.12.2022 Auflösung Zuführung 31.12.2023 Schmutzwasser 383.396 -73.607 0 309.789 Niederschlagswasser 64.856 0 36.741 101.597 Summe 448.252 -73.607 36.741 411.386 Straßenentwässerungskostenanteil Betriebskosten 45.115,84 Straßenentwässerungskostenanteil Kalkulatorische Kosten 62.724,97 Summe 107.840,81 Entwicklung der Gebührenausgleichsrückstellungen Straßenentwässerungskostenanteil für das Jahr 2023 Allevo Kommunalberatung496 A nf an gs st an d A ns ch af fu ng sw er te Z ug an g A bg an g E nd st an d Z us ch üs se A bs ch re ib un g / W er tb er ic ht ig un g bi sh er ig e A bs ch re ib un g A bs ch re ib un g im H au sh al ts ja hr A bg an g d. h. an ge sa m m el te A bs ch re ib un ge n au f d ie A bg än ge au s S pa lte 4 E nd st an d R es tb uc hw er te (E nd st an d) E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 E in ge sc hr än kt a uf : A lle A nl ag en um m er n, o hn e T yp en Z us ch us s un d B ei tr ag F ib u- B es ta nd sk on to H au sh al ts ja hr : 20 23 er st el lt vo n: 15 .0 4. 20 24 / 13 :3 9: 01 er st el lt am : er st el lt fü r: S ei te : 1 F ra u N ic o le G er h ar d t V e rm ö g e n s ü b e rs ic h t A n la g e n b u c h fü h ru n g 03 A b w as se rb es ei ti g u n g 01 90 00 00 - S on st ig e un be ba ut e G ru nd st üc ke 12 .8 13 ,4 9 0 ,0 0 0 ,0 0 12 .8 13 ,4 9 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 12 .8 13 ,4 9 0 ,0 0 03 41 11 00 - M is ch w as se r in kl . H au sa ns ch lü ss e (S ch m ut zw as se r) 4. 02 5. 50 5, 77 0 ,0 0 0 ,0 0 4. 02 5. 50 5, 77 0 ,0 0 3. 11 6. 38 0, 77 0 ,0 0 3. 17 8. 12 5, 77 8 47 .3 80 ,0 0 61 .7 45 ,0 0 03 41 12 00 - S ch m ut zw as se r Le itu ng sn et z in kl . H au sa ns ch lü ss e oh ne M W 1. 86 2. 84 1, 04 50 .8 88 ,3 6 0 ,0 0 1. 91 3. 72 9, 40 0 ,0 0 4 53 .4 12 ,0 4 0 ,0 0 4 91 .8 69 ,4 0 1. 42 1. 86 0, 00 38 .4 57 ,3 6 03 41 20 00 - R eg en w as se r Le itu ng sn et z in kl . H au sa ns ch lü ss e 1. 90 5. 66 2, 35 1 02 .4 14 ,6 5 0 ,0 0 2. 00 8. 07 7, 00 0 ,0 0 3 85 .7 26 ,3 5 0 ,0 0 4 25 .8 44 ,0 0 1. 58 2. 23 3, 00 40 .1 17 ,6 5 03 70 10 00 - R eg en kl är be ck en u nd P um pe 8 26 .7 06 ,6 5 0 ,0 0 0 ,0 0 8 26 .7 06 ,6 5 0 ,0 0 5 31 .6 04 ,1 4 0 ,0 0 5 47 .1 65 ,1 4 2 79 .5 41 ,5 1 15 .5 61 ,0 0 03 70 20 00 - K lä ra nl ag e - Z ul ei tu ng ss am m le r 2. 69 1. 91 1, 80 0 ,0 0 0 ,0 0 2. 69 1. 91 1, 80 0 ,0 0 2. 18 5. 78 1, 80 0 ,0 0 2. 22 1. 22 9, 80 4 70 .6 82 ,0 0 35 .4 48 ,0 0 03 70 30 00 - E nt w äs se ru ng - H au pt sa m m le rle itu ng 2 39 .9 88 ,1 4 0 ,0 0 0 ,0 0 2 39 .9 88 ,1 4 0 ,0 0 2 37 .3 51 ,1 4 0 ,0 0 2 39 .9 86 ,1 4 2 ,0 0 2 .6 35 ,0 0 07 20 00 00 - B et rie bs - un d G es ch äf ts au ss ta ttu ng 22 .9 10 ,2 4 1 .7 96 ,4 6 0 ,0 0 24 .7 06 ,7 0 0 ,0 0 10 .2 60 ,2 4 0 ,0 0 15 .3 76 ,7 0 9 .3 30 ,0 0 5 .1 16 ,4 6 09 60 00 00 - A nl ag en im B au 17 .9 81 ,3 3 3 06 .5 53 ,5 7 17 .9 81 ,3 3 3 06 .5 53 ,5 7 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 3 06 .5 53 ,5 7 0 ,0 0 G es am t 1 1. 60 6. 32 0, 81 4 61 .6 53 ,0 4 17 .9 81 ,3 3 1 2. 04 9. 99 2, 52 0 ,0 0 6. 92 0. 51 6, 48 1 99 .0 80 ,4 7 0 ,0 0 7. 11 9. 59 6, 95 4. 93 0. 39 5, 57 al le w äh ru ng sr el ev an te n B et rä ge in E U R Le ge nd e: 497 A nf an gs st an d A ns ch af fu ng sw er te Z ug an g A bg an g E nd st an d Z us ch üs se A bs ch re ib un g / W er tb er ic ht ig un g bi sh er ig e A bs ch re ib un g A bs ch re ib un g im H au sh al ts ja hr A bg an g d. h. an ge sa m m el te A bs ch re ib un ge n au f d ie A bg än ge au s S pa lte 4 E nd st an d R es tb uc hw er te (E nd st an d) E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 E in ge sc hr än kt a uf : A lle A nl ag en um m er n, n ur T yp en Z us ch us s un d B ei tr ag F ib u- B es ta nd sk on to H au sh al ts ja hr : 20 23 er st el lt vo n: 15 .0 4. 20 24 / 13 :4 0: 11 er st el lt am : er st el lt fü r: S ei te : 1 F ra u N ic o le G er h ar d t V e rm ö g e n s ü b e rs ic h t A n la g e n b u c h fü h ru n g 03 A b w as se rb es ei ti g u n g 21 20 00 00 - S on de rp os te n au s B ei tr äg en un d äh nl . E nt ge lte n 2. 27 6. 85 9, 00 0 ,0 0 0 ,0 0 2. 27 6. 85 9, 00 0 ,0 0 1. 77 0. 96 0, 00 0 ,0 0 1. 80 5. 03 3, 00 4 71 .8 26 ,0 0 34 .0 73 ,0 0 21 21 00 00 - S on de rp os te n A ns ch lu ss be itr äg e (K an al be itr äg e) 2. 77 4. 77 2, 71 44 .1 16 ,5 5 0 ,0 0 2. 81 8. 88 9, 26 0 ,0 0 1. 43 4. 09 3, 27 0 ,0 0 1. 48 8. 63 7, 82 1. 33 0. 25 1, 44 54 .5 44 ,5 5 21 22 00 00 - S on de rp os te n A ns ch lu ss be itr äg e (K lä rb ei tr äg e) 1. 61 8. 38 8, 12 15 .1 03 ,4 5 0 ,0 0 1. 63 3. 49 1, 57 0 ,0 0 9 73 .0 07 ,0 5 0 ,0 0 1. 01 0. 24 4, 50 6 23 .2 47 ,0 7 37 .2 37 ,4 5 G es am t 6. 67 0. 01 9, 83 59 .2 20 ,0 0 0 ,0 0 6. 72 9. 23 9, 83 0 ,0 0 4. 17 8. 06 0, 32 1 25 .8 55 ,0 0 0 ,0 0 4. 30 3. 91 5, 32 2. 42 5. 32 4, 51 al le w äh ru ng sr el ev an te n B et rä ge in E U R Le ge nd e: 498[mehr]

                  Dateityp: PDF-Dokument
                  Dateigröße: 14,5 MB
                  Verlinkt bei:
                    Zuletzt geändert: 14.01.2025
                    2020-03-16_BP_Mischgebiet_Fischerareal_TEXT_endg.pdf

                    ww w. bu er os ie be r.d e G e m e in d e B a in d t B e b a u u n g sp la n " M is ch g e b ie t F is ch e ra re a l" s o w ie 1 0 . Ä n d e ru n g d e s B e b a u u n g sp la n e s "I n n e re B re it e " u n d d ie ö rt li ch e n B a u v o rs ch ri ft e n h ie rz u Fassung vom 16.03.2020 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 2 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Rechtsgrundlagen 3 2 Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) mit Zeichenerklärung 4 3 Zuordnung von Flächen und/oder Maßnahmen zum Ausgleich im Sinne des § 1a Abs. 3 BauGB an anderer Stelle gemäß § 9 Abs. 1a Satz 2 BauGB (externe Ausgleichsflächen/-maßnahmen) 19 4 Örtliche Bauvorschriften (ÖBV) gemäß § 74 LBO mit Zeichenerklärung 21 5 Kennzeichnungen gem. § 9 Abs. 5 BauGB mit Zeichenerklärung 26 6 Nachrichtliche Übernahme von nach anderen gesetzlichen Vorschriften getroffenen Festsetzungen gem. § 9 Abs. 6 BauGB mit Zeichenerklärung 27 7 Hinweise und Zeichenerklärung 28 8 Satzung 38 9 Begründung – Städtebaulicher Teil 40 10 Begründung – Umweltbericht (§ 2 Abs. 4 und § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB und Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) sowie Abarbeitung der Eingriffsregelung des § 1a BauGB, Konzept zur Grünordnung 55 11 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil 87 12 Begründung – Sonstiges 89 13 Begründung – Auszug aus übergeordneten Planungen 93 14 Begründung – Bilddokumentation 94 15 Verfahrensvermerke 95 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 3 1 Rechtsgrundlagen 1.1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) 1.2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786) 1.3 Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zu- letzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057); die im nachfolgenden Text zitierten Nummern beziehen sich auf den Anhang zur PlanZV 1.4 Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.11.2017 (GBl. S. 612, 613) 1.5 Gemeindeordnung für Ba- den-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.06.2018 (GBl. S. 221) 1.6 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in der Fassung vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), zu- letzt geändert durch Gesetz vom 13.05.2019 (BGBl. I S. 706) 1.7 Naturschutzgesetz Baden- Württemberg (NatSchG Baden-Württemberg) vom 23.06.2015 (GBl. 2015 S. 585), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.11.2017 (GBL. S 597) 1.8 Bundes-Immissionsschutz- gesetz (BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt geändert durch Gesetz vom 08.04.2019 (BGBl. I S. 432) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 4 2 Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) mit Zeichen- erklärung 2.1 Mischgebiet Betriebe des Beherbergungsgewerbes gem. § 6 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO und Anlagen für kirchliche und sportliche Zwecke gem. § 6 Abs. 2 Nr. 5 BauNVO können nur ausnahmsweise zugelassen werden (§ 1 Abs. 5 BauNVO). Die Nutzungen nach § 6 Abs. 2 Nr. 6-8 BauNVO (Gartenbaube- triebe, Tankstellen, Vergnügungsstätten im Sinne des § 4a Abs. 3 Nr. 2 BauNVO in den Teilen des Gebiets, die überwiegend durch ge- werbliche Nutzungen geprägt sind) sind nicht zulässig (§ 1 Abs. 5 BauNVO). Ausnahmsweise können Elektro-Tankstellen als einzelne Ladesäu- len im Sinne von Tankstellen oder sonstigen Gewerbebetrieben zu- gelassen werden (§ 1 Abs. 9 BauNVO). Fernmeldetechnische Hauptanlagen nach § 6 Abs. 2 Nr. 4 BauNVO sowie Haupt- oder Nebenanlagen zur Erzeugung von Energie durch Windkraft nach § 14 Abs. 2 BauNVO sind nicht zulässig (§ 1 Abs. 5 BauNVO i.V.m. § 1 Abs. 9 BauNVO). Die Zulässigkeit von fernmel- detechnischen Nebenanlagen im Sinne von § 14 Abs. 2 BauNVO wird dahin gehend modifiziert, dass Mobilfunkanlagen unzulässig sind (§ 14 Abs. 2 BauNVO, § 1 Abs. 6 i.V.m. Abs. 9 BauNVO). Die Nutzung nach § 6 Abs. 3 BauNVO (Vergnügungsstätten im Sinne des § 4a Abs. 3 Nr. 2 BauNVO außerhalb der in Abs. 2 Nr. 8 BauNVO bezeichneten Teile des Gebiets) wird nicht Bestandteil des Bebauungsplanes. (§ 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO) Werbeanlagen, die nicht an der Stätte der Leistung errichtet werden und somit eine eigenständige gewerbliche Hauptnutzung im Sinne des § 6 Abs. 2 Nr. 4 BauNVO darstellen, sind nicht zulässig (§ 1 Abs. 9 BauNVO). Abweichend hiervon ist eine Sammelwerbeanlage innerhalb des Mischgebietes zulässig. Diese Sammelwerbeanlage darf auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche errichtet werden. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 6 BauNVO; Nr. 1.2.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) MI Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 5 2.2 GRZ .... Grundflächenzahl als Höchstmaß (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 1 und § 19 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.5. PlanZV; siehe Typenschablonen) 2.3 GFZ ..... Geschoßflächenzahl als Höchstmaß (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 2 u. § 20 Abs. 2 BauNVO; Nr. 2.1. PlanZV; siehe Typenschablonen) 2.4 Überschreitung der Grundfläche Die zulässige Grundfläche darf zusätzlich neben der in § 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO getroffenen Vorschrift durch nicht vollflächig versie- gelte − Stellplätze und − Zufahrten zu Stellplätzen und Garagen − durch geringfügig aus dem Gelände herausragende Aufbauten von Tiefgaragen um weitere 50 %, jedoch höchstens bis zu einer Grundflächenzahl von 0,80 überschritten werden (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 19 Abs. 4 BauNVO) 2.5 Z .... Zahl der Vollgeschoße als Höchstmaß (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 3 u. § 20 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.7. PlanZV; siehe Typenschablonen) 2.6 WH .... m ü. NN Maximale traufseitige Wandhöhe über NN Die maximale traufseitige Wandhöhe über NN darf an keiner Stelle des Hauptgebäudes den festgesetzten Wert überschreiten und wird wie folgt gemessen: − bei Hauptgebäuden mit einem Terrassengeschoß an der Ober- kante der Attika des zweithöchsten Geschoßes; von außen sicht- bare Mauern als Terrassenbrüstung zählen dabei mit; Hauptge- bäude mit Terrassengeschoß sind solche, bei denen die Ge- schoßfläche des obersten Geschoßes um mind. 33 % kleiner als jedes der darunter liegenden freien, d.h. rundum sichtbaren Ge- Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 6 schoße ist; nichtüberdachte Terrassen und Balkone sowie Dach- überstände bis 0,20 m des obersten Geschoßes bleiben unbe- rücksichtigt. − bei Hauptgebäuden mit Satteldach bzw. Walmdach (sofern es sich nicht um Hauptgebäude mit Terrassengeschoß handelt ) am Schnittpunkt der Außenwand (außen) mit der Dachhaut (außen) − bei Hauptgebäuden mit Pultdach (sofern es sich nicht um Hauptgebäude mit Terrassengeschoß handelt) an der Seite der Dachtraufe (niedrigere Seite der beiden horizontal verlaufenden Dachabschluss-Seiten) am Schnittpunkt der Außenwand (au- ßen) mit der Dachhaut (außen); Hauptgebäude weisen dann ein Pultdach auf, wenn mindestens 75 % ihrer Dach-Ebenen paral- lel sind. − bei Hauptgebäuden mit Flachdach (sofern es sich nicht um Hauptgebäude mit Terrassengeschoß handelt) an der Oberkante der höchsten Attika; von außen sichtbare Mauern als Terrassen- brüstung zählen dabei mit. Sofern zulässige, untergeordnete Widerkehre oder Zwerchgiebel im Bereich des Schnittpunktes der Außenwand mit der Dachhaut lie- gen, ist die Verbindungslinie zwischen den nächst gelegenen ent- sprechenden Schnittpunkten außerhalb solcher Bauteile maßgeb- lich. Dies gilt nicht für zulässige, jedoch nicht mehr als untergeord- net einzustufende Widerkehre, Zwerchgiebel oder Dachaufbauten, die im Bereich des Schnittpunktes der Außenwand mit der Dachhaut liegen. Hier ist die Wandhöhe am Schnittpunkt der Außenwand (au- ßen) mit der Dachhaut (außen) des Widerkehres, Zwerchgiebels o- der Dachaufbaus zu messen. Untergeordnet sind diese Bauteile dann, wenn sie nicht mehr als 50% der Hausbreite, gemessen je- weils an den Außenkanten der sich gegenüberliegenden Haus- wände, einnehmen. Bei Gebäuden, die im Umgriff von zwei unterschiedlichen Festset- zungen zur "WH über NN" liegen, ist eine "effektive WH über NN" entsprechend den Anteilen der Traufen, die in dem jeweiligen Be- reich liegen, durch lineare Interpolation zu ermitteln. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.8. PlanZV; siehe Planzeichnung) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 7 2.7 FH .... m ü. NN Maximale Firsthöhe über NN Die maximale Firsthöhe über NN darf an keiner Stelle des Haupt- gebäudes den festgesetzten Wert überschreiten und wird wie folgt gemessen: − bei Hauptgebäuden mit einem Terrassengeschoß an der höchs- ten Stelle des Gebäudes mit folgender Maßgabe: der festge- setzte Wert muss um 0,75 m unterschritten werden; Hauptge- bäude mit Terrassengeschoß sind solche, bei denen die Ge- schoßfläche des obersten Geschoßes um mind. 33 % kleiner als jedes der darunter liegenden freien, d.h. rundum sichtbaren Ge- schoße ist; nichtüberdachte Terrassen und Balkone sowie Dach- überstände bis 0,20 m des obersten Geschoßes bleiben unbe- rücksichtigt. − bei Gebäuden und sonstigen baulichen Anlagen mit Satteldach bzw. Walmdach (sofern es sich nicht um Hauptgebäude mit Ter- rassengeschoß handelt) am höchsten Punkt des Firstes − bei Gebäuden und sonstigen baulichen Anlagen mit Pultdach (sofern es sich nicht um Hauptgebäude mit Terrassengeschoß handelt) an der höchsten Stelle der Dachkonstruktion (ein- schließlich Dachüberstand) mit folgender Maßgabe: der festge- setzte Wert muss um 1,00 m unterschritten werden; Hauptge- bäude weisen dann ein Pultdach auf, wenn mindestens 75 % ihrer Dach-Ebenen parallel sind. − bei Gebäuden und sonstigen baulichen Anlagen mit Flachdach (sofern es sich nicht um Hauptgebäude mit Terrassengeschoß handelt) wird die Höhe des Gebäudes ausschließlich durch die festgesetzte Wandhöhe begrenzt, die festgesetzte Firsthöhe ist daher nicht relevant. Bei Gebäuden, die im Umgriff von zwei unterschiedlichen Festset- zungen zur "FH über NN" liegen, ist eine "effektive FH über NN" entsprechend den Anteilen der Firste, die in dem jeweiligen Bereich liegen, durch lineare Interpolation zu ermitteln. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.8. PlanZV; siehe Planzeichnung) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 8 2.8 H .... m ü. NN Höhe (Gesamthöhe) des Hauptgebäudes über NN als Höchst- maß; die Höhe sämtlicher Bauteile des Hauptgebäudes sowie von Kränen und Krananlagen (mit Ausnahme von untergeordneten Bau- teilen wie z.B. Antennen, Schornsteinen, Aufzugsaufbauten, etc.) darf an keiner Stelle den festgesetzten Wert überschreiten. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.8. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.9 Höhe von Werbeanlagen Die Höhe von freistehenden Werbeanlagen innerhalb der überbau- baren Grundstücksfläche darf die dort festgesetzte maximale trauf- seitige Wandhöhe nicht überschreiten. Werbeanlagen an Gebäuden dürfen die maximale traufseitige Wandhöhe um max. 1,00 m über- schreiten. Außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen beträgt die max. Höhe von Werbeanlagen 8,00 m über dem natürlichen Gelände. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO) 2.10 o Offene Bauweise (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 22 Abs. 1 BauNVO; Nr. 3.1. PlanZV; siehe Typenschablonen) 2.11 a Abweichende Bauweise; sie modifiziert die offene Bauweise wie folgt: Die Länge von Hauptgebäuden darf max. 55,00 m betragen (jegliche Richtung). (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 22 Abs. 4 BauNVO; siehe Typenschablo- nen) 2.12 Baugrenze (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 23 Abs. 1 u. 3 BauNVO; Nr. 3.5. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.13 Baulinie (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 23 Abs. 1 u. 2 BauNVO; Nr. 3.4. PlanZV; siehe Planzeichnung) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 9 2.14 Richtung der Firstseiten von Pultdach-Hauptge- bäuden Hauptgebäude mit Pultdach sind so zu errichten, dass die Senk- rechte auf die Firstseite (d.h. die höhere der waagerechten Dach- kanten) um mindestens 70° von der Nordrichtung abweicht (vgl. hierzu auch Skizze in der Begründung). (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB) 2.15 Nebenanlagen und sons- tige bauliche Anlagen au- ßerhalb der überbauba- ren Grundstücksfläche In dem Baugebiet sind die gemäß § 14 BauNVO zulässigen Neben- anlagen, nicht überdachte Stellplätze, Garagen und/oder Tiefgara- gen auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB; §§ 12, 14 u. 23 BauNVO) 2.16 Umgrenzung der Flächen, die von der Bebauung freizuhal- ten sind; innerhalb der Flächen sind keine baulichen Anlagen zu- lässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 10 BauGB; Nr. 15.8. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.17 Sichtflächen für den fließenden Verkehr; innerhalb der Fläche muss eine uneingeschränkte Sicht jeweils zwischen 0,80 m und 2,50 m über Fahrbahn-Oberkante gewährleistet sein. Einzelne Bäume (Hochstämme mit Ast-Ansatz über 2,80 m) sind zulässig. Die Bemaßung bezieht sich auf die Schenkel-Längen in Metern (ab Einmündungsachse bzw. Fahrbahnrand, Bemaßung beispielhaft aus der Planzeichnung). (§ 9 Abs. 1 Nr. 10 BauGB; siehe Planzeichnung) 2.18 Verkehrsflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.1. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.19 Verkehrsflächen mit besonderer Zweckbestimmung als Un- terhaltungs- und Fußweg (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.3. PlanZV; siehe Planzeichnung) keine baulichen Anlagen 70 3 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 10 2.20 Verkehrsflächen als Begleitfläche; für Straßenbegleitgrün, (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; siehe Planzeichnung) 2.21 Straßenbegrenzungslinie mit Bemaßung für das Regelprofil; äu- ßere Umgrenzung aller Verkehrsflächen (Bemaßung beispielhaft aus der Planzeichnung) (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.22 Bereich ohne Ein- und Ausfahrt (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.4. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.24 Unterirdische Bauweise von Niederspannungslei- tungen Niederspannungsleitungen sind ausschließlich in unterirdischer Bauweise zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 13 BauGB) 2.25 Behandlung von Nieder- schlagswasser innerhalb des Baugebietes In dem Baugebiet ist Niederschlagswasser, das über die Dach- und befestigten Flächen der Privatgrundstücke anfällt, im Trennsystem abzuleiten. Das Niederschlagswasser (Regenwasser) ist über die öf- fentlichen Regenwasserkanäle dem westlich außerhalb des Gel- tungsbereiches geplanten Retentionsfilterbecken zuzuführen. Hier ist es zwischenzuspeichern und über die belebte Bodenzone zu fil- tern und anschließend gedrosselt in den "Sulzmoosbach" abzulei- ten. Auch beim Einbau einer Zisterne ist der Überlauf an das öffent- liche Regenwasser-Kanalnetz zu gewährleisten. Für alle baukonstruktiven Elemente, die großflächig mit Nieder- schlagswasser in Berührung kommen (z.B. Dachdeckungen, jedoch nicht Rinnen, Fallrohre, Geländer etc.) sind Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei unzulässig, sofern diese Oberflächen nicht mit geeigneten anderen Materialien (z.B. Kunststoff-Beschich- tung) dauerhaft gegen Niederschlagswasser abgeschirmt werden. Schädliche Verunreinigungen des abzuleitenden Niederschlagswas- ser oder eine Vermischung mit Schmutzwasser sind unzulässig. (§ 9 Abs. 1 Nrn. 14 u. 20 BauGB) 5,50 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 11 2.26 Öffentliche Grünfläche als Bach begleitende Zone des "Sulz- moosbaches"; ohne bauliche Anlagen, Ver- und Entsorgungsleitun- gen sind zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB; Nr. 9. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.27 Öffentliche Grünfläche als Ortsrandeingrünung ohne bauliche Anlagen, Ver- und Entsorgungsleitungen sind zulässig (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB; Nr. 9. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.28 Wasserfläche des "Sulzmoosbaches" (nach geplanter Bachöffnung) (§ 9 Abs. 1 Nr. 16 a BauGB; Nr. 10.1. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.29 Flächen für Hochwasserschutzanlagen; entlang des gekenn- zeichneten Bereichs sind Anlagen zum Schutz vor Hochwasser (HQExtrem) des "Sulzmoosbaches" mind. in der festgesetzten Höhe herzustellen (beispielsweise Hochwasserschutzwand, Aufschüttung) (§ 9 Abs. 1 Nr. 16 b BauGB; siehe Planzeichnung) 2.30 Höhenpunkte für die Oberkante der geplanten Straße; zwi- schen dem jeweils festgesetzten Höhen ist die festgesetzte Ober- kante des geplanten Geländes einzuhalten. Die Werte der Ober- kante dürfen nicht unterschritten werden. Die Bereiche zwischen den festgesetzten Höhenpunkten müssen eine Höhe zwischen den angrenzenden Werten aufweisen. (§ 9 Abs. 9 Nr. 16 c BauGB i.V.m. § 9 Abs. 3 BauGB; siehe Plan- zeichnung) 2.31 Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Ent- wicklung von Natur und Landschaft Für die Außenbeleuchtung sind nur mit Lichtstrahl nach unten ge- richtete, vollständig insektendicht eingekofferte (staubdichte) LED- Lampen oder nach dem Stand der Technik vergleichbare insekten- schonende Lampentypen mit einer max. Lichtpunkthöhe von 4,50 m bei Wohngebäuden und 6,00 m bei Gewerbegebäuden über der Ge- ländeoberkante zulässig. Eine Beleuchtung von Werbeanlagen, die sich nicht direkt an Gebäuden befindet, ist unzulässig. Die Benut- Öffentliche Grünfläche Öffentliche Grünfläche Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 12 zung von Skybeamern, blinkende, wechselnd farbige Anzeigen so- wie die flächenhafte Beleuchtung der Fassaden während der Nacht- stunden (22-6 Uhr) sind nicht zulässig. Es sind nur Photovoltaik-Module zu verwenden, die weniger als 6 % polarisiertes Licht reflektieren (je Solarglasseite 3 %). Die Maßnahmen bzw. Vorschriften sind im gesamten Geltungsbe- reich durchzuführen bzw. zu beachten. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) 2.32 Bodenbeläge in dem Bau- gebiet In dem Baugebiet (private Grundstücke) sind für − Stellplätze und − Zufahrten und andere untergeordnete Wege ausschließlich wasserdurchlässige Beläge (z.B. in Splitt verlegtes Pflaster mit Rasenfuge, Drainfugenpflaster, Rasengittersteine, Schotterrasen, Kiesflächen) zulässig. Dies gilt nicht für Bereiche, die auf Grund eines im Sinne dieser Planung zulässigen − Produktionsablaufes oder − regelmäßigen Befahrens mit Lkw oder − Verarbeitens oder Umlagerns von Grundwasser belastenden Substanzen oder − regelmäßigen Befahren als Zufahrten zu Tiefgaragen einen entsprechenden Bodenbelag erforderlich machen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) 2.33 Dachbegrünung Die Flachdächer (Dachneigung 0-3°) im Geltungsbereich sind auf einer Fläche von mindestens 75 % pro Dachfläche mit einer exten- siven Dachbegrünung zu versehen und dauerhaft zu erhalten. Dies gilt nicht für technische Einrichtungen und Aufbauten bzw. Dach- fenster zur Belichtung. Die Dachflächen sind mit einer standortge- rechten Gräser-/Kräutermischung anzusäen oder mit standortge- rechten Stauden und Sedumsprossen zu bepflanzen. Die Mächtig- keit der Substratschicht beträgt mindestens 10 cm. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 13 2.34 Leitungsrecht für Regenwasserkanal zum Retentionsfilterbecken zu Gunsten der Gemeinde Baindt (§ 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB; Nr. 15.5. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.35 Umgrenzung der Flächen für besondere Anlagen und Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, Lärmschutz-Festsetzung 1 mit folgendem Inhalt: − Die Außenbauteile der Aufenthalts- und Ruheräume (z.B. Wohnzimmer, Kinderzimmer, Schlafzimmer) von Wohngebäu- den sind gemäß den Anforderungen der DIN 4109 - Schall- schutz im Hochbau - auszuführen. An den Fassaden liegt ma- ximal die Anforderung von Lärmpegelbereich IV (maßgeblicher Außenlärmpegel von 66 dB(A) bis 70 dB(A)) vor. Daraus ergibt sich für die Außenbauteile der für die Außenbauteile der Auf- enthalts- und Ruheräume von Wohngebäuden ein erforderli- ches Gesamtschalldämmmaß R'W,res von mindestens 40 dB(A). − Die zur Lüftung von Aufenthalts- und Ruheräumen (z.B. Wohn- zimmer, Kinderzimmer, Schlafzimmer) von Wohngebäuden be- nötigten Fensteröffnungen sowie Außenwohnbereiche sind voll- ständig auf die der Kreis-Straße K 7951 rückwärtigen Gebäu- deseite (Osten) zu orientieren. − Ausnahmen von der Orientierungspflicht können zugelassen werden, wenn eine Unterbringung von Fensteröffnungen ent- sprechend der Orientierungspflicht unter der Voraussetzung von funktional befriedigenden Raumzuschnitten unmöglich ist und wenn die betreffenden Räume ersatzweise mit aktiven lüftungs- technischen Anlagen versehen werden, die einen zum Zwecke der Gesundheit und Beheizung erforderlichen Mindestluftwech- sel sicherstellen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB; Nr. 15.6. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.36 Umgrenzung der Flächen für besondere Anlagen und Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, Lärmschutz-Festsetzung 2 mit folgendem Inhalt: LR LS 1 LS 2 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 14 − Alle Fenster von schutzbedürftigen Räumen (z.B. Wohnzimmer, Kinderzimmer, Schlafzimmer) von Wohngebäuden sind mit Festverglasung auszustatten. − Schutzbedürftige Räume, die ausschließlich über festverglaste Fenster verfügen, sind mit aktiven lüftungstechnischen Anlagen auszustatten, die einen zum Zwecke der Gesundheit und Behei- zung erforderlichen Mindestluftwechsel sicherstellen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB; Nr. 15.6. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.37 Zu pflanzender Baum, verbindlicher Standort, der innerhalb der Verkehrsfläche als Begleitfläche um bis zu 3,00 m verschiebbar ist; es sind ausschließlich Gehölze aus der Pflanzliste zu "Pflanzungen in den öffentlichen Flächen" zu verwenden. Der Baum ist bei Ab- gang durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB; Nr. 13.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.38 Zu pflanzender Baum 1. Wuchsklasse als Baum über 15 m Höhe, variabler Standort innerhalb der öffentlichen Grünfläche; es sind ausschließlich Gehölze aus der Pflanzliste zu "Pflanzungen in den öffentlichen Flächen" zu verwenden. Der Baum ist bei Abgang durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB; Nr. 13.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.39 Zu pflanzender Baum 2. Wuchsklasse als Baum bis 15 m Höhe, variabler Standort innerhalb der öffentlichen Grünfläche; es sind ausschließlich Gehölze aus der Pflanzliste zu "Pflanzungen in den öffentlichen Flächen" zu verwenden. Der Baum ist bei Abgang durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB; Nr. 13.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.40 Zu pflanzende Sträucher, variabler Standort innerhalb der jewei- ligen öffentlichen Grünfläche; es sind ausschließlich Gehölze aus der Pflanzliste zu "Pflanzungen in den öffentlichen Flächen" zu verwen- den. Die Sträucher sind bei Abgang durch entsprechende Neupflan- zungen zu ersetzen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB; Nr. 13.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 15 2.41 Pflanzungen in den öffentlichen Flächen Pflanzungen: − Für die Pflanzungen in den öffentlichen Flächen sind ausschließ- lich standortgerechte, heimische Bäume und Sträucher aus der unten genannten Pflanzliste zu verwenden. − Für die Pflanzungen sind ausschließlich standortgerechte, hei- mische Laubbäume (Hochstämme) mit einem Mindeststamm- umfang von 20-25 cm sowie Sträucher aus der u.g. Pflanzliste zu verwenden. − Die öffentliche Grünfläche als Ortsrandeingrünung ist durch zweischürige Mahd pro Jahr bei Verzicht auf Düngung extensiv zu pflegen. − Die öffentliche Grünfläche als Bach begleitende Zone ist mit Ge- hölzen zu bepflanzen und durch zweischürige Mahd pro Jahr bei Verzicht auf Düngung extensiv zu pflegen. Abgehende Gehölze sind durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. − Für die öffentlichen Flächen festgesetzte Pflanzliste: Pflanzliste 1 (Straßenraum und Ortsrandeingrünung) Bäume 1. Wuchsklasse Spitz-Ahorn Acer platanoides Berg-Ahorn Acer pseudoplatanus Schwarz-Erle Alnus glutinosa Grau-Erle Alnus incana Hänge-Birke Betula pendula Walnussbaum Juglans regia Stiel-Eiche Quercus robur Silber-Weide Salix alba Winter-Linde Tilia cordata Sommer-Linde Tilia platyphyllos Bäume 2. Wuchsklasse Obsthochstämme Feld-Ahorn Acer campestre Hainbuche Carpinus betulus Vogel-Kirsche Prunus avium Wildbirne Pyrus communis Sal-Weide Salix caprea Fahl-Weide Salix rubens Vogelbeere Sorbus aucuparia Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 16 Sträucher Roter Hartriegel Cornus sanguinea Gewöhnliche Hasel Corylus avellana Eingriffliger Weißdorn Crataegus monogyna Gewöhnliches Pfaffenhütchen Euonymus europaeus Faulbaum Frangula alnus Gewöhnlicher Liguster Ligustrum vulgare Rote Heckenkirsche Lonicera xylosteum Gewöhnliche Traubenkirsche Prunus padus subsp. padus Schlehe Prunus spinosa Echter Kreuzdorn Rhamnus cathartica Hunds-Rose Rosa canina Grau-Weide Salix cinerea Purpur-Weide Salix purpurea Fahl-Weide Salix rubens Mandel-Weide Salix triandra Korb-Weide Salix viminalis Schwarzer Holunder Sambucus nigra Trauben-Holunder Sambucus racemosa Wolliger Schneeball Viburnum lantana Gewöhnlicher Schneeball Viburnum opulus Berberitze Berberis vulgaris Pflanzliste 2 (bachbegleitende Grünfläche) Bäume 1. Wuchsklasse Schwarz-Erle Alnus glutinosa Grau-Erle Alnus incana Hänge-Birke Betula pendula Silber-Weide Salix alba Bäume 2. Wuchsklasse Trauben-Kirsche Prunus padus Bruch-Weide Salix fragilis Korb-Weide Salix viminalis Sträucher Grün-Erle Alnus viridis Pfaffenhütchen Euonymus europaeus Echter Faulbaum Rhamnus frangula Ohr-Weide Salix aurita Grau-Weide Salix cinerea Purpur-Weide Salix purpurea Silber-Kriech-Weide Salix repens argentea Mandel-Weide Salix triandra Gewöhnlicher Schneeball Viburnum opulus Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 17 (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) 2.42 Pflanzungen in dem Bau- gebiet (private Grundstü- cke) Pflanzungen: − Für die Pflanzungen in dem Baugebiet sind standortgerechte, heimische Bäume und Sträucher aus der oben genannten Pflanzliste zu verwenden. − Auf max. 5 % der Grundstücksfläche sind auch Sträucher, die nicht in der o.g. Pflanzliste festgesetzt sind, zulässig (z.B. Zier- sträucher, Rosen-Züchtungen). − Pro 500 m² (angefangene) Grundstücksfläche ist mindestens 1 Laubbaum sowie 3 Solitärsträucher aus der o.g. Pflanzliste 1 zu pflanzen. Abgehende Bäume und Sträucher sind durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. Bereits vorhandene Bäume und Sträucher können auf das Pflanzgebot angerechnet werden. − Im Übergangsbereich zur freien Landschaft und in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen, sind ausschließlich Laub- gehölze zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) 2.43 Pflanzung Umgrenzung von Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen; Pflanzung Pflanzung von lockeren Strauch-Gruppen als lückiger Ufergehölz- Randstreifen. In den Randbereichen sind feuchte bis frische Kraut- säume zu entwickeln. Es sind Gehölze aus der Pflanzliste zu "Pflan- zungen in den öffentlichen Grünflächen" – Pflanzliste 2 (bachbe- gleitende Grünfläche) zu pflanzen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) 2.44 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungspla- nes "Innere Breite" der Gemeinde Baindt (§ 9 Abs. 7 BauGB; Nr. 15.13. PlanZV; siehe Planzeichnung) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 18 2.45 Bereich der 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite"; die Inhalte des Bebauungsplanes "Innere Breite" (Fassung vom 01.07.1987, rechtsverbindlich seit 06.11.1987) sowie alle Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen, die sich auf diesen Bebauungsplan beziehen, vor dieser Änderung werden für diesen Bereich vollständig durch diesen Bebauungsplan ersetzt. (§ 9 Abs. 7 BauGB; siehe Planzeichnung) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 19 3 Zuordnung von Flächen und/oder Maßnahmen zum Ausgleich im Sinne des § 1a Abs. 3 BauGB an ande- rer Stelle gemäß § 9 Abs. 1a Satz 2 BauGB (externe Ausgleichsflächen/-maßnahmen) 3.1 Lage der Ausgleichsflä- che/-maßnahme Dem durch die vorliegende Planung verursachten Eingriff werden Ökopunkte aus dem gemeindlichen Ökokonto zugeordnet. Der Aus- gleichsbedarf bzw. die Zahl der zugeordneten Ökopunkte beträgt 173.134. Der Ausgleichsbedarf wird somit vollständig gedeckt. Die zugeordneten Ökokontoflächen befinden sich auf den Fl.-Nrn. 1108 (Gemarkung Baindt), 64/1 (Gemarkung Berg), 57, 99/1, 108/1 (Gemarkung Baindt), 834 (Teilfläche, Gemarkung Baindt) sowie auf den Fl.-Nrn. 542, 543, 544, 544/1, 544/3 (Gemarkung Och- senhausen). Folgende Maßnahmen wurden auf den einzelnen Flächen durchge- führt: Fl.-Nr. 1108 (Gemarkung Baindt): − Ersatz für die ehemalige Ausgleichsfläche BPL "Dachser" − 25.633 Ökopunkte Fl.-Nr. 64/1 (Gemarkung Berg): − Entwicklung einer Nasswiese − 1.930 Ökopunkte Fl.-Nr. 57, 99/1, 108/1 (Gemarkung Baindt): − Herstellung der Durchgängigkeit am Sulzmoosbach − 62.444 Ökopunkte Fl.-Nr. 834 (Teilfläche, Gemarkung Baindt): − Rekultivierung nach B 30 OU Ravensburg - Pflanzung Streuobst und Einzelgehölze − 9.518 Ökopunkte Fl.-Nrn. 542, 543, 544, 544/1, 544/3 (Gemarkung Ochsenhau- sen): − Dauerwaldflächen: Sukzessive Entfernung der nicht standortge- rechten Fichten, sowie Pflanzungen von standortgerechten Laubhölzern wie Eiche und Erle Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 20 − Bannwaldflächen: Sukzessive Entfernung der nicht standortge- rechten Fichte, sowie gruppenweise Initialpflanzung standortge- rechter Weichhölzer wie Erle und Weide; anfänglicher Schutz der Initialpflanzungen vor Biberfraß. Nur die unbedingt benötigten Wege, sowie die südlichen drei Weiher werden durch Sicherung der Dämme erhalten. Entfernung von standortfremdem Jung- wuchs. Ansonsten Entnahme aus der Nutzung. − Naturnaher Bachabschnitt: Zulassen eines natürlichen Gewäs- serverlaufes sowie Zulassen der Bibertätigkeit − Nur die weiterhin benötigten Wirtschafts- und Wanderwege, so- wie die südlichen drei Weiher (kulturhistorisches Erbe) werden durch die Sicherung der Dämme erhalten. Dadurch Vermeidung von Konflikten zwischen Waldwirtschaft und Biber − Von den genannten Maßnahmen auf den Fl.-Nrn. 542, 543, 544, 544/1, 544/3, Gemarkung Ochsenhausen stehen der Ge- meinde noch 103.611 Ökopunkte zur Verfügung. Dem Vorha- ben werden davon 73.609 Punkte, d.h. ein Anteil von 71 % zugewiesen. Der verbleibende Überschuss von 30.002 Öko- punkten steht der Gemeinde Baindt für weitere Bauvorhaben zur Verfügung. (§ 9 Abs. 1a Satz 2 BauGB). Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 21 4 Örtliche Bauvorschriften (ÖBV) gemäß § 74 LBO mit Zeichenerklärung 4.1 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der örtlichen Bauvor- schriften zum Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" der Gemeinde Baindt Die Inhalte des Bebauungsplanes "Innere Breite" (Fassung vom 01.07.1987, rechtsverbindlich seit 06.11.1987) sowie alle Ände- rungen, Ergänzungen oder Erweiterungen, die sich auf diesen Be- bauungsplan beziehen, vor dieser Änderung werden für diesen Be- reich vollständig durch die örtlichen Bauvorschriften zum Bebau- ungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Be- bauungsplanes "Innere Breite" ersetzt. (§ 9 Abs. 7 BauGB, Nr. 15.13. PlanZV; siehe Planzeichnung) 4.2 Dachformen Alle vorgeschriebenen Dachformen gelten nur für Dächer von Hauptgebäuden. Für untergeordnete Bauteile (z.B. Zwerchgiebel, Eingangsüberdachungen) sind andere Dachformen zulässig. Unter- geordnet sind diese Bauteile dann, wenn sie nicht mehr als 50% der Hausbreite, gemessen jeweils an den Außenkanten der sich ge- genüberliegenden Hauswände, einnehmen. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 4.3 SD Dachform Satteldach mit folgenden Maßgaben: − Vertikale Versätze von sich gegenüberliegenden Dach-Ebenen (höhenmäßig versetzter First) sind zulässig; sie werden auf max. 1,75 m (senkrecht gemessen von Oberkante Teil-First zu Oberkante Teil-First) beschränkt. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO; siehe Typenschablonen) 4.4 WD Dachform Walmdach (auch als Zeltdach oder so genanntes Krüp- pelwalmdach zulässig) (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO; siehe Typenschablonen) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 22 4.5 PD Dachform Pultdach mit folgender Definition: Mindestens 75 % al- ler Dach-Ebenen des jeweiligen Hauptgebäudes müssen zueinander parallel sein. Die Fläche einer Dach-Ebene wird in der senkrechten Projektion auf die Fläche gemessen. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO; siehe Typenschablonen) 4.6 FD Dachform Flachdach; als Flachdächer gelten Dächer bis zu einer Dachneigung von max. 3°. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO; siehe Typenschablonen) 4.7 DN .... - ....° Dachneigung; Winkel zwischen der Horizontalen und der Ebene des Daches als Mindest- und Höchstmaß; gilt für das Dach des Hauptgebäudes sowie für Terrassengeschoße und für Widerkehre und Zwerchgiebel ab 6,00 m Breite (Außenkante Außenwand). Auf- grund der für die entsprechenden Dachformen unterschiedlich fest- gesetzten Dachneigungen gilt folgende Unterscheidung: − Hauptgebäude mit einem Terrassengeschoß sind solche, bei de- nen die Geschoßfläche des obersten Geschoßes um mind. 33 % kleiner als jedes der darunter liegenden freien, d.h. rundum sichtbaren Geschoße ist; nichtüberdachte Terrassen und Balkone des obersten Geschoßes bleiben unberücksichtigt. − Hauptgebäude mit Pultdach sind solche bei denen mindestens 75 % ihrer Dach-Ebenen parallel sind. − Hauptgebäude mit Flachdach weisen eine maximale Dachnei- gung von 3° auf. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO; siehe Typenschablonen) 4.8 Solar- und Photovoltaik- anlagen auf Dächern Thermische Solar- und Photovoltaikanlagen sind der gewählten Dachneigung entsprechend parallel zur Dachfläche, auf der sie be- festigt werden, auszuführen. Dies gilt nicht für Flachdächer. Die Auf- ständerung thermischer Solar- bzw. Photovoltaikanlagen auf Flach- dächern ist nur unter folgenden Voraussetzungen zulässig: − die maximale Höhe der Oberkante der Module gegenüber dem jeweils senkrecht darunterliegenden Punkt auf der Dachhaut be- trägt 1,00 m (Aufständerung) und Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 23 − der waagerechte Abstand der Oberkante der Module zur nächst- gelegenen Dachkante (Attika, Traufe, Ortgang) muss mindes- tens 1,00 m betragen. (Hinweis: Bei der Errichtung von PV-Anlagen ist die Festsetzung "Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Na- tur und Landschaft" zu beachten) (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO; siehe Typenschablonen) 4.9 Widerkehre und Zwerch- giebel Widerkehre (gegenüber der Außenwand vorspringende Bauteile mit Firstrichtung quer zur Haupt-Firstrichtung) und Zwerchgiebel (ge- genüber der Außenwand nicht vorspringende Bauteile mit Firstrich- tung quer zur Haupt-Firstrichtung, welche die Traufe unterbrechen) sind unter folgenden Voraussetzungen zulässig: − max. Breite (Außenkante Außenwand): 6,50 m − Mindestabstand (Außenkanten) untereinander bzw. zu evtl. Dachaufbauten: 1,50 m − Mindestabstand (Außenkanten) zur Gebäudekante im 1. Dach- geschoß der jeweiligen Giebelseite: 1,50 m (frei stehende Bau- teile wie Stützen etc. unter 0,50 m Breite sowie Dachüberstände bleiben unberücksichtigt) − Mindestabstand (senkrecht gemessen) zum nächstgelegenen First des Hauptdaches: 0,30 m (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 4.10 Dachaufbauten Dachaufbauten (Dachgaupen) und Dacheinschnitte ohne eine voll- ständige Überdachung (so genannte Negativgaupen) sind nicht zu- lässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 4.11 Materialien Als Dachdeckung für Dächer von − Hauptgebäuden − Garagen sowie − sonstigen Nebengebäuden Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 24 sind alle Materialien mit Ausnahme von blanken Metall-Oberflä- chen (Blechdächer ohne Beschichtung) bzw. von glänzenden bzw. spiegelnden Oberflächen (z.B. engobierte Dachpfannen) zulässig. Für untergeordnete Bauteile (Verbindungs-Teile, Abdichtungs-Ele- mente etc.) sind darüber hinaus andere Materialien zulässig. Für Dachflächen, die der Gewinnung von Sonnenenergie dienen, sind darüber hinaus Materialien zulässig, die für diese Anlagen (Sonnenkollektoren, Photovoltaik-Anlagen) üblich bzw. erforderlich sind. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 4.12 Farben Als Farbe für Dächer sind nur rote bis rotbraune sowie betongraue bis anthrazitgraue Töne zulässig, dies gilt nicht für begrünte Dächer. Für Dachflächen, die der Gewinnung von Sonnenenergie dienen, sind die Farben zulässig, die für entsprechende Anlagen (Sonnen- kollektoren, Photovoltaik-Anlagen) üblich bzw. erforderlich sind. Für untergeordnete Bauteile (Verbindungs-Teile, Abdichtungs-Ele- mente etc.) sind darüber hinaus andere Farben zulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 4.13 Werbeanlagen in dem Baugebiet (beispielhaft aus der Plan- zeichnung) Zone 1: Freistehende Werbeanlagen in dem Baugebiet dürfen in keiner Ansicht (senkrechte Projektion) eine Fläche von 18 m2 (pro einzelne Anlage) überschreiten. Werbeanlagen an Gebäuden dürfen die Traufe um max. 1 m überragen und in keiner Ansicht (senk- rechte Projektion) 10 % der jeweiligen Wandfläche überschreiten. Die Summe der Flächen aller Werbeanlagen (freistehend und an Gebäuden) darf 60 m2 (pro Grundstück) nicht überschreiten. Zone 2: Freistehende Werbeanlagen in den Baugebieten dürfen in keiner Ansicht (senkrechte Projektion) eine Fläche von 5,00 m2 (pro einzelne Anlage) überschreiten. Werbeanlagen an Gebäuden dürfen nur unterhalb der Traufe angebracht werden und in keiner Ansicht (senkrechte Projektion) 10 % der jeweiligen Wandfläche über- schreiten. Die Summe der Flächen aller Werbeanlagen (freistehend und an Gebäuden) darf 25 m2 (pro Grundstück) nicht überschreiten. Zone 1 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 25 Die Beleuchtung der Anlagen muss kontinuierlich erfolgen (kein Blinken etc.). (§ 74 Abs. 1 Nr. 2 LBO) 4.14 Anzahl der Stellplätze in dem Baugebiet Die Anzahl der nachzuweisenden Stellplätze pro Wohnung in dem Baugebiet beträgt: Wohnungsgröße (WoFlV) Stellplätze hierfür kleiner 45 m2 1,0 ab 45 m2 2,0 Für andere Nutzungen als Wohnen bleiben die gesetzlichen Vor- schriften unbenommen. (§ 74 Abs. 2 Nr. 2 LBO) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 26 5 Kennzeichnungen gem. § 9 Abs. 5 BauGB mit Zei- chenerklärung 5.1 Umgrenzung von Flächen deren Böden erheblich mit umwelt- gefährdenden Stoffen belastet sind; Im nördlichen Geltungsbereich liegt auf Flurstück 55 der im Boden- schutz- und Altlastenkataster erfasste Altstandort "Marsweiler Straße 2" (Flächennummer 1346). Die Fläche wurde aufgrund der ehemaligen Nutzung als Spedition und Werkstatt als Altstandort er- fasst und im Bodenschutz- und Altlastenkataster dokumentiert. Der Altstandort ist eingestuft in B-Entsorgungsrelevanz. Das heißt, der Altlastenverdacht ist ausgeräumt, es besteht daher kein weiterer Handlungsbedarf. Aufgrund der Nutzungshistorie kann bei Eingrif- fen in den Untergrund stellenweise verunreinigtes Bodenmaterial angetroffen werden, das ggf. entsprechend den abfall- und boden- schutzrechtlichen Bestimmungen zu verwerten bzw. zu entsorgen ist. Mit möglichen Verunreinigungen ist im Bereich des laut Erfas- sungsunterlagen noch existierenden Ölabscheiders zu rechnen. Zukünftige Tiefbauarbeiten sind unter Aufsicht eines Fachbauleiters Altlasten durchzuführen. (§ 9 Abs. 5 Nr. 3 BauGB; §§ 4, 9, 10 BBodSchG; siehe Planzeich- nung) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 27 6 Nachrichtliche Übernahme von nach anderen gesetz- lichen Vorschriften getroffenen Festsetzungen gem. § 9 Abs. 6 BauGB mit Zeichenerklärung 6.1 Überschwemmungsbereich eines HQExtrem-Ereignisses des "Sulz- moosbaches" Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 28 7 Hinweise und Zeichenerklärung 7.1 Weiterführende Grenze der räumlichen Geltungsbereiche des Be- bauungsplanes "Innere Breite" der Gemeinde Baindt (siehe Plan- zeichnung); 7.2 Bestehendes Gebäude zur Zeit der Planaufstellung (siehe Plan- zeichnung) 7.3 geplantes Gebäude (Lagerhalle Bauhof) zur Zeit der Planaufstel- lung (siehe Planzeichnung) 7.4 Bestehende Grundstücksgrenzen zur Zeit der Planaufstellung (siehe Planzeichnung) 7.5 Geplante Grundstücksgrenzen; die so gekennzeichneten Grenzen stellen einen Vorschlag zur Aufteilung der Grundstücke dar (siehe Planzeichnung) 7.6 Nr. ....;....m2 Nummerierung und voraussichtliche Größe der Grundstücke (Nummerierung von Nordwest nach Südost; siehe Planzeichnung) 7.7 Bestehende Flurstücksnummer (beispielhaft aus der Planzeich- nung) 7.8 Vorhandenes (natürliches) Gelände; Darstellung der Halbmeter- Höhenschichtlinien (beispielhaft aus der Planzeichnung, siehe Plan- zeichnung) 466,50 466,00 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 29 7.9 Flächen für Hochwasserschutzanlagen außerhalb des Geltungs- bereiches; entlang des gekennzeichneten Bereichs sind Anlagen zum Schutz vor Hochwasser (HQExtrem) des "Sulzmoosbaches" mind. in der festgesetzten Höhe herzustellen (beispielsweise Hochwasserschutz- wand, Aufschüttung) (siehe Planzeichnung) 7.10 Begrenzungslinie für weiterführende Straße außerhalb des Gel- tungsbereiches; weiterführende Straße im Bebauungsplan "Fischer- areal Mischgebiet" (siehe Planzeichnung) 7.11 Geplante Böschung bei Öffnung des "Sulzmoosbaches" (siehe Planzeichnung) 7.12 Natur- und Artenschutz Die Außenbeleuchtung sollte in den Nachtstunden – soweit aus Gründen der Arbeits- bzw. Verkehrssicherheit möglich – abgeschal- tet oder bedarfsweise über Bewegungsmelder gesteuert werden. Zäune sollten zum Gelände hin einen Abstand von mind. 0,15 m zum Durchschlüpfen von Kleinlebewesen aufweisen. Die Errichtung von Regenwasser-Auffangbecken (Zisternen) sowie eines Komposts wird für die Wohngebäude empfohlen. Bei der Pflanzung von Bäumen ist das Nachbarrechtsgesetz zu be- rücksichtigen. Zur Entwicklung von Extensivwiesen sollten die öffentlichen Grünflä- chen durch zweimalige Mahd pro Jahr (1. Mahd nicht vor dem 15.06; 2. Mahd Ende September) gepflegt werden. Das Mähgut sollte von der Fläche entfernt werden. Die Ausbringung von Dünge- oder Pflanzenschutzmitteln sollte vermieden werden. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 30 7.13 Artenschutz Um Verbotstatbestände im Sinne des § 44 Abs. 1 BNatSchG zu ver- meiden, muss die Räumung der Baufelder sowie die Beseitigung der Gehölze zwischen 01.10 und 28.02 außerhalb der Brutzeit von Vö- geln erfolgen. Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes entfallen Höhlenbäume und Gebäude und damit auch (potenzielle) Quartiere für höhlenbrü- tende Vögel und Fledermäuse. Um zu gewährleisten, dass die Le- bensraumbedingungen für diese Arten erhalten bleiben, sind fol- gende artenschutzrechtliche Ersatzmaßnahmen umzusetzen: − Für den Hausrotschwanz sind drei Halbhöhlennistkästen im räumlichen Zusammenhang zu installieren (z.B. Schwegler, Halbhöhle Typ 2H/2HW). − Für den Haussperling sind zwei Sperlingskoloniehäuser (z.B. Schwegler 1SP) an Gebäuden in räumlicher Nähe anzubringen. − Für Kohl- und Blaumeise sind drei Meisennistkästen im räumli- chen Zusammenhang zu installieren (z.B. Schwegler Nist- höhle 1B, zwei Kästen mit 26 mm Lochdurchmesser, ein Kasten mit 32 mm Lochdurchmesser). − Für den Star sind sechs Starenkobel im räumlichen Zusammen- hang anzubringen (z.B. Schwegler Typ 3S). − Die Aufhängung der Nisthilfen hat in zeitlichem Zusammenhang mit der Fällung der Höhlenbäume, bzw. mit dem Abriss der Ge- bäude spätestens bis Anfang März des folgenden Frühjahrs zu erfolgen. − Es ist auf einen fachgerechten Standort (2-4 m hoch, Exposition Südost, Halbschatten, freier Anflug möglich) zu achten. Nistkäs- ten der gleichen Vogelart sind mind. 10 m voneinander entfernt aufzuhängen, Ausnahme Haussperling). − Für höhlen- und spaltenbewohnende Fledermausarten sind drei Ersatzquartiere im räumlichen Zusammenhang aufzuhängen (z.B. Schwegler Fledermausflachkasten 1FF, Fledermaushöhle 2FN). − Die Aufhängung der Nisthilfen hat möglichst in zeitlichem Zu- sammenhang mit der Fällung der Bäume und dem Gebäudeab- riss. − Die Nisthilfen müssen jährlich im Herbst (November/Dezember) fachgerecht gereinigt werden. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 31 − Wespen-/Hornissennester sind erst im Frühjahr des Folgejahres aus den Nisthilfen zu entfernen. Die Aufhängung der Nisthilfen hat in zeitlichem Zusammenhang mit der Fällung der Höhlen- bäume, spätestens bis Anfang März des folgenden Frühjahrs zu erfolgen. Bezüglich ausführlicher Erläuterungen siehe faunistisches Fachgut- achten vom 10.02.2016. 7.14 Vorhandener Baum (Erhaltung bzw. Beseitigung in Abhängigkeit von der jeweiligen Baumaßnahme, siehe Planzeichnung) 7.15 Vorhandene Strauchgruppe (Erhaltung bzw. Beseitigung in Ab- hängigkeit von der jeweiligen Baumaßnahme, siehe Planzeichnung) 7.16 Vorhandene Gehölze Vorhandene Gehölze sollten - wenn möglich - erhalten werden (Er- haltung bzw. Beseitigung in Abhängigkeit von der jeweiligen Bau- maßnahme); Gemäß § 39 Abs. 5 BNatSchG ist es verboten, in der Zeit vom 01.03. bis 30.09. außerhalb des Waldes vorkommende Bäume, Sträucher oder andere Gehölze zu roden. Notwendige Gehölzbeseitigungen so- wie die Baufeldräumung sollten daher außerhalb der Brutzeit von Vögeln zwischen dem 01.10. und dem 28.02. des jeweiligen Jahres erfolgen. Es wird empfohlen, auch die nicht als zu erhalten festge- setzten vorhandenen Gehölze möglichst zu erhalten (Erhaltung bzw. Beseitigung in Abhängigkeit von der jeweiligen Baumaßnahme) und während der Bauzeit mit entsprechenden Baumschutzmaßnahmen zu sichern. Um den Kronen- und Wurzelbereich vorhandener Bäume nicht zu beschädigen und den Gehölzbestand bestmöglich zu schüt- zen, sollten alle baulichen Maßnahmen gemäß DIN 18920 "Land- schaftsbau-Schutz von Bäumen, Pflanzbeständen und Vegetations- flächen bei Baumaßnahmen" sowie RAS-LP4 "Richtlinie für die An- lage von Straßen, Teil Landschaftspflege, Abschnitt 4: Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen und Tieren bei Baumaßnahmen" durchgeführt werden. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 32 7.17 Umgrenzung von Schutzgebieten im Sinne des europäischen Schutzgebietsnetzwerkes "Natura2000"; hier Teilfläche des FFH-Gebiets "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzen- reute" (Schutzgebiets-Nr. 8223-311), außerhalb des Geltungsberei- ches (§ 9 Abs. 6 BauGB; Nr. 13.3. PlanZV; siehe Planzeichnung). 7.18 "Sulzmoosbach" (ungefährer Verlauf, siehe Planzeichnung); ver- dolte Abschnitte sind mit einer gestrichelten, offene mit einer durch- gezogenen Linie dargestellt. 7.19 Gewässerrandstreifen Seit Inkrafttreten des Wassergesetzes am 01.01.2014 gelten nach § 29 Wassergesetz (WG) auch für den Innenbereich Gewässerrand- streifen in einer Breite von 5 m. Der Gewässerrandstreifen bemisst sich bei Gewässern mit ausgeprägter Böschungsoberkante ab der Böschungsoberkante, ansonsten bei fehlender Gewässerböschungs- oberkante ab der Linie des Mittelwasserstandes. Die Gewässerrandstreifen dienen der Erhaltung und Verbesserung der ökologischen Funktionen der Gewässer, der Wasserspeicherung, der Sicherung des Wasserabflusses sowie der Verminderung von Stoffeinträgen. Folgendes ist im Bereich des Gewässerrandstreifens verboten (gem. § 38 Wasserhaushaltsgesetz und § 29 Wassergesetz für Baden- Württemberg): − Einsatz und Lagerung von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln − Umgang mit wassergefährdenden Stoffen − die nicht nur zeitweise Ablagerung von Gegenständen, die den Wasserabfluss behindern können oder die fortgeschwemmt wer- den können − Anpflanzung von nicht standortgerechten Bäumen und Sträu- chern − Entnahme von standortgerechten Bäumen und Sträuchern 7.20 Sichtflächen für den fließenden Verkehr (außerhalb des Gel- tungsbereiches); innerhalb der Fläche ist eine uneingeschränkte Sicht jeweils 0,80 m über Fahrbahn-Oberkante zu gewährleisten (siehe Planzeichnung). Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 33 Kanal zum Retentionsfilter- becken 7.21 Haupt-Abwasserleitungen unterirdisch, hier Kanal zum Retenti- onsfilterbecken (siehe Planzeichnung) 7.22 Haupt-Abwasserleitungen unterirdisch, hier Mischwasserkanal (siehe Planzeichnung) 7.23 Retentionsfilterbecken außerhalb des Geltungsbereiches; Lage und Größe sind ungenau (siehe Planzeichnung) Es ist geplant in dem Retentionsfilterbecken Niederschlagswasser von öffentlichen Verkehrsflächen und von privaten Grundstücken zu- rückzuhalten und über die belebte Bodenzone zu behandeln. Der Bereich soll als naturnahes Retentionsbecken mit natürlichen Bö- schungswinkeln angelegt werden. 7.24 Grundwasserdichte Unter- geschoße Auf Grund der umzusetzenden Versickerungssysteme in Verbindung mit der Bodenbeschaffenheit in bestimmten Teilbereichen ist inner- halb des Baugebietes mit einem Vernässen des Arbeitsraumes zu rechnen. Die Gebäude sollten daher mit einem grundwasserdichten Untergeschoß ausgeführt werden. 7.25 Hochwasser Das Plangebiet liegt laut bisherigen Hochwasserkarte (HWGK) im Überschwemmungsbereich eines HQ100- sowie eines HQExtrem -Ereig- nisses. Diese sind aber nicht aktuell. Im Bereich des Plangebietes selbst ist der "Sulzmoosbach" aktuell noch verdolt. In einem parallelen Verfahren beabsichtigt die Gemeinde Baindt Hochwasserschutzmaßnahmen am "Sulzmoosbach" durchzuführen. Der nördlich verlaufende, verdolte Abschnitt des "Sulzmoosbaches" soll im Rahmen der Bauausführung aufgedeckt werden, um die Überschwemmungsfläche HQ100 und HQExtrem mittels Bereitstellung von Retentionsfläche zu reduzieren bzw. zurück zu nehmen. Bei ei- ner positiven wasserrechtlichen Genehmigung und Umsetzung die- ser Maßnahmen entfallen die vorgenannten Ausgleichsmaßnah- men und Einschränkungen zur baulichen Nutzung, da in diesem Fall das Plangebiet dieses Bebauungsplanes keine Überschwem- mungsflächen nach § 76 WHG mehr in Anspruch nimmt. Mischwasserkanal (Bestand) R 71 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 34 Gemäß § 78 c WHG ist die Errichtung neuer Heizölverbraucheran- lagen in festgesetzten und vorläufig gesicherten Überschwem- mungsgebieten verboten. 7.26 Bodenschutz Bei den Böden handelt es sich um hochwertige, verdichtungsemp- findliche Böden. Mit lokalen Auffüllungen vorangegangener Nutzun- gen, die ggf. nicht zur Lastabtragung geeignet sind, ist zu rechnen. Um den sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden sicherzustellen wird empfohlen, eine Baugrunduntersuchung gem. DIN EN 1997-2 bzw. DIN 4020 durchzuführen, ein Bodenmanage- mentkonzept zu erstellen und die Bauausführung bodenkundlich be- gleiten zu lassen. Das Bodenmanagementkonzept sollte folgende Punkte umfassen: Feststellung der physikalischen Eigenschaften des auszuhebenden Bodens; Erdmassenberechnungen (getrennt nach A- , B-, C-Horizont); Mengenangaben bezgl. künftiger Verwendung des Bodens; direkte Verwendung (im Baugebiet, außerhalb des Bauge- bietes); Trennung von Oberboden und kulturfähigem Unterboden bei Ausbau und Lagerung; Zwischenlagerung (Anlage von Mieten nach der DIN 19731); Maßnahmen zur Vermeidung und zur Beseitigung von Bodenverdichtungen; Ausweisung von Lagerflächen sowie Aus- weisung von Tabuflächen (keine bauseitige Beanspruchung). Es wird empfohlen im Bereich der Abgrabung und späteren Böschungsbe- reich des zu öffnenden "Sulzmoosbaches" eine mind. 20 cm mäch- tige Bodenschicht aus kulturfähigem Unterboden und Oberboden herzustellen. Der Bereich der verbleibenden Grünfläche als bachbe- gleitende Zone sollte mit einer mind. 50 cm mächtigen Bodenschicht ausgeführt werden. Informationen zum Bodenschutz bei Baumaß- nahmen enthält der Flyer "Bodenschutz beim Bauen", der als pdf auf der Homepage des Landratsamtes Ravensburg verfügbar ist. Die DIN 19731 ("Bodenbeschaffenheit – Verwertung von Bodenma- terial") und DIN 18915 ("Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Bodenarbeiten") sind bei der Bauausführung einzuhalten. 7.27 Barrierefreies Bauen Im Zuge der Planung und Umsetzung von Bauvorhaben sollte durch den Bauherrn die Möglichkeit der Umsetzung barrierefreier Wohnun- gen in den Erdgeschoßen der geplanten Gebäude geprüft und in Be- tracht gezogen werden. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 35 7.28 Brandschutz Für die Zufahrten gilt die "Verwaltungsvorschrift über Flächen für Rettungsgeräte der Feuerwehr auf Grundstücken" in der jeweils ak- tuellen Fassung (VwV Feuerwehrflächen) i.V.m. § 15 Landesbauord- nung Für die Ermittlung der Löschwasserversorgung gilt das Regelwerk der DVGW Arbeitsblatt W 405 i.V.m. §2 (5) Ausführungsverordnung zur Landesbauordnung sowie Ziff.5.1 IndBauRL. Die Installation von Überflurhydranten wird ausdrücklich empfohlen. Sie bieten bei Brandeinsätzen gegenüber den Unterflurhydranten einsatztaktisch erhebliche Vorteile, insbesondere durch die deutlich bessere Auffindbarkeit und schnellere Bedienbarkeit. Die Feuerwehr Baindt verfügt über kein eigenes Hubrettungsfahr- zeug. Auch die zuständigen Stützpunktfeuerwehr der Großen Kreis- stadt Weingarten kann - aufgrund einer Fahrtzeit > 5 min - das dort vorgehaltenen Hubrettungsfahrzeug nicht innerhalb der fach- technisch erforderlichen Eintreffzeit für Menschenrettungsmaßnah- men einsetzen. Da Schiebleitern, mit einer Nennrettungshöhe von 8 m bis 12 m nur bedingt für wirksame Lösch- und Rettungsarbeiten i.S.d. § 15 LBO geeignet sind, bestehen für den Bereich des obigen Bebauungsplanes grundsätzliche Bedenken gegenüber Aufenthalts- räumen, die eine Rettungshöhe > 8 m aufweisen. In solchen Fällen muss ein zweiter baulicher Rettungsweg hergestellt werden, der den Anforderungen der DIN 18065 (notwendige Treppen) entspricht. Gewerbebetriebe, die auf Grund der Brandlasten die Löschwasserver- sorgung aus der öffentlichen Wasserversorgung überschreiten, soll- ten für den Objektschutz selbstständig genügend Löschwasser (z.B. Zisterne) vorhalten. 7.29 Ergänzende Hinweise Auf Grund der Beschaffenheit des Baugrundes der näheren Umge- bung kann von einer Bebaubarkeit im überplanten Bereich ausge- gangen werden. Den Bauherren wird darüber hinaus empfohlen, im Rahmen der Bauvorbereitungen eigene Erhebungen durchzuführen (z.B. Schürfgruben, Bohrungen). Sollten bei Erdarbeiten Funde (beispielsweise Scherben, Metallteile, Knochen) und Befunde (z.B. Mauern, Gräber, Gruben, Brandschich- ten) entdeckt werden, ist das Landesamt für Denkmalpflege beim Regierungspräsidium Stuttgart (Abt. 8) unverzüglich zu benachrich- tigen. Fund und Fundstelle sind bis zur sachgerechten Begutachtung, Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 36 mindestens bis zum Ablauf des 4. Werktags nach Anzeige, unverän- dert im Boden zu belassen. Die Möglichkeit zur fachgerechten Do- kumentation und Fundbergung ist einzuräumen (gem. § 20 des Denkmalschutzgesetzes (DSchG)). Werden bei Aushubarbeiten Ver- unreinigungen des Bodens festgestellt (z.B. Müllrückstände, Verfär- bungen des Bodens, auffälliger Geruch o.ä.), ist das zuständige Landratsamt unverzüglich zu benachrichtigen. Für die Erschließung des Gebietes ist es notwendig, Kabelverteiler- schränke, Straßenlaternen oder ähnliche Einrichtungen in der öffent- lichen/privaten Fläche zu installieren. Die Gemeinde Baindt behält sich die Auswahl der hierfür geeigneten Standorte sowie evtl. erfor- derliche Vereinbarungen vor. Den Bauherren wird empfohlen, ein Leer-Rohr von der Erschlie- ßungs-Straße zum Gebäude zur Aufnahme der Telekommunikati- onskabel vorzusehen. Die Grundstücke werden mit einem Anschluss an das Fernwärmenetz versehen. Im Sinne einer schadstoffarmen Energie-Erzeugung sollte von diesem Anschluss Gebrauch gemacht werden. Auf die Lage der erforderlichen Hauskontrollschächte ist unabhängig von der festgesetzten Baugrenze bzw. den ggf. festgesetzten Flächen für Garagen, Nebenanlagen oder Stellplätze zu achten. Die Schächte sind von Bebauung bzw. Versiegelung jeglicher Art freizuhalten. Auf Grund der angrenzenden landwirtschaftlich genutzten Flächen ist mit der Einwirkung von vorübergehenden belästigenden Geruchs- Immissionen (z.B. durch Aufbringen von Flüssigdung, Pflanzen- schutzmitteln etc.) sowie Lärm-Immissionen (z.B. Traktorengeräu- sche, Kuhglocken etc.) zu rechnen. Unterkellerungen an Gebäuden sollten in Gewässernähe als wasser- dichte und auftriebssichere Wannen ausgeführt werden. Versicke- rungsmulden sollten im Abstand von mind. 6,00 m zu unterkellerten Gebäuden angelegt werden. Alle genannten Normen und Richtlinien sind beim Deutschen Pa- tentamt archiviert und gesichert hinterlegt. Die genannten Normen und Richtlinien können bei der Gemeinde Baindt, Marsweiler Straße 4, eingesehen werden. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 37 7.30 Plangenauigkeit Obwohl die Planzeichnung auf einer digitalen (CAD) Grundlage er- stellt ist (hohe Genauigkeit), können sich im Rahmen der Ausfüh- rungs-Planung und/oder der späteren Einmessung Abweichungen ergeben (z.B. unterschiedliche Ausformung der Verkehrsflächen, un- terschiedliche Grundstücksgrößen etc.). Weder die Gemeinde Baindt noch die Planungsbüros übernehmen hierfür die Gewähr. 7.31 Lesbarkeit der Planzeich- nung Zur Lesbarkeit der Planzeichnung werden übereinander liegende Li- nien nebeneinander dargestellt. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 38 8 Satzung Auf Grund von § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.06.2018 (GBl. S. 221), § 74 der Landes- bauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.11.2017 (GBl. S. 612, 613), der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fas- sung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786) sowie der Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057) hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt den Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie "10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in öffentlicher Sitzung am 17.09.2019 beschlossen. § 1 Räumlicher Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Be- bauungsplanes "Innere Breite" und der örtlichen Bauvorschriften hierzu ergibt sich aus deren zeichnerischem Teil vom 16.03.2020. § 2 Zuordnung von Flächen und/oder Maßnahmen zum Ausgleich im Sinne des § 1a Abs. 3 BauGB an anderer Stelle Dem durch die vorliegende Planung verursachten Eingriff werden Ökopunkte aus dem gemeindlichen Ökokonto zugeordnet. Der Ausgleichsbedarf bzw. die Zahl der zugeordneten Ökopunkte beträgt 173.134. Der Ausgleichs- bedarf wird somit vollständig gedeckt. Die zugeordnete Ökokontoflächen befinden sich auf den Fl.-Nrn. 542, 543, 544, 544/1, 544/3 (Gemarkung Ochsenhausen), Fl.-Nr. 1108 (Gemarkung Baindt), 64/1 (Gemarkung Berg), 57, 99/1, 108/1 (Gemarkung Baindt), 834 (Teilfläche, Gemarkung Baindt). §3 Bestandteile der Satzung Der Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu bestehen aus der Planzeichnung und dem Textteil vom 16.03.2020. Dem Bebauungsplan und den örtlichen Bauvorschriften hierzu werden die jeweilige Begründung vom 16.03.2020 beigefügt, ohne deren Bestandteil zu sein. Die bisherigen Inhalte des Bebauungsplanes "Innere Breite" (Fassung vom 01.07.1987, rechtsverbindlich seit 06.11.2018) sowie alle Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen, die sich auf diesen Bebauungsplan beziehen, innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches werden durch die nunmehr festgesetzten Inhalte voll- ständig ersetzt. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 39 § 4 Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrig im Sinne des § 75 LBO handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig den auf Grund von § 74 LBO erlassenen örtlichen Bauvorschriften zuwider handelt. Zuwiderhandeln kann mit Geldbußen bis zu 100.000,- € (Einhunderttausend Euro) belegt werden. Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig die Vorschriften zu: − Dachformen − Dachneigung − Solar- und Photovoltaikanlagen auf Dächern − Widerkehre und Zwerchgiebel − Dachaufbauten − Materialien − Farben − Werbeanlagen in dem Baugebiet − Anzahl der Stellplätze dem Baugebiet nicht einhält oder über- bzw. unterschreitet. § 5 In-Kraft-Treten Der Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu treten mit der ortsüblichen Bekanntmachung des jeweiligen Satzungsbe- schlusses in Kraft (gem. § 10 Abs. 3 BauGB). Baindt, den ........................ .......................................................... (S. Rürup, Bürgermeisterin) (Dienstsiegel) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 40 9 Begründung – Städtebaulicher Teil 9.1 Allgemeine Angaben 9.1.1 Zusammenfassung Eine Zusammenfassung befindet sich in dem Kapitel "Begründung – Umweltbericht" unter dem Punkt "Einleitung/Kurzdarstellung des Inhaltes". Das Plangebiet befindet westlichen anschließend an das Gemeindezentrum und wird im Osten durch den Bereich des ebenfalls im Bauleitverfahren befindlichen Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" und 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" sowie den örtlichen Bauvorschriften hierzu und weiter im Süden vom Gelände des Bauhofes und der Feuerwehr an der "Ziegeleistraße" begrenzt, im Westen verläuft die Kreisstraße K 7951, im Norden angrenzend die "Marsweiler Straße". Auf der Fläche des Plangebietes sind hauptsächlich Grünflachen, Gebäude, die durch die Gemeinde genutzt werden, sowie Park- und Verkehrsflächen vorzufinden. Die Aufstellung des Bebauungsplanes dient der Ausweisung von Mischgebietsflächen, um die Reali- sierung von Wohnbebauung und Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes zu ermöglichen. Dies dient der Deckung des Wohnraumbedarfs der ortsansässigen Bevölkerung sowie des Wohnraumbedarfs, der auf Grund von Wanderungsgewinnen vorhanden ist und der verbrauchernahen Versorgung mit Lebensmitteln. Die Fläche befindet sich innerhalb des förmlich festgelegten Sanierungsgebietes "Orts- kern II". Deshalb wird mit dieser Planung der städtebaulichen Neuordnung des Gemeindezentrums Rechnung getragen. Die überplanten Flächen werden im rechtgültigen Flächennutzungsplan des Gemeindeverwaltungs- verbandes Mittleres Schussental größtenteils als "Grünflächen" und "Mischbauflächen" (M) darge- stellt. Es erfolgt eine Teiländerung des Flächennutzungsplanes für diesen Bereich im so genannten Parallelverfahren (gem. § 8 Abs. 3 BauGB). 9.1.2 Abgrenzung und Beschreibung des Plangebietes Der zu überplanende Bereich befindet sich westlich der Ortsmitte der Gemeinde Baindt und wird im Osten durch den Bereich des ebenfalls im Bauleitverfahren befindlichen Bebauungsplan "Woh- nen Fischerareal" und 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" sowie die örtlichen Bau- vorschriften hierzu begrenzt. Im Norden verläuft die "Marsweiler Straße", im Westen bildet die Kreisstraße (K 7951) den Rand des Geltungsbereiches. Im Süden grenzt der Geltungsbereich an das Gelände des Bauhofes und der Feuerwehr an. Das Plangebiet befindet sich im Sanierungsgebiet "Ortskern II". Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 41 Im südlichen Bereich der Planung grenzt der Geltungsbereich dieser Planung an den Geltungsbe- reich des bereits rechtsverbindlichen Bebauungsplanes "Innere Breite" und überlagert diesen teil- weise. Darüber hinaus sind für die Bereiche der Einmündung in die "Marsweiler Straße" die erforderlichen Sichtflächen und die für die Bereiche der wasserwirtschaftlichen und landschaftsplanerischen Maß- nahmen die erforderlichen Flächen (Öffnung des "Sulzmoosbaches") in den Geltungsbereich auf- genommen. Innerhalb des Geltungsbereiches befinden sich folgende Grundstücke mit den Fl.-Nrn. 19 (Teilflä- che), 52, 53 (Teilfläche), 53/1 (Teilfläche), 55 (Teilfläche), 55/1, 55/2, 55/7, 56/3, 56/4 (Teil- fläche), 87 (Teilfläche), 575/1 (Teilfläche) und 575/2 (Teilfläche). 9.2 Städtebauliche und planungsrechtliche Belange 9.2.1 Bestands-Daten und allgemeine Grundstücks-Morphologie Der zu überplanende Bereich befindet sich im nördlichen Schussental. Die landschaftlichen Bezüge werden vom Bodenseebecken geprägt. Innerhalb des Geltungsbereiches befinden sich bestehende Gebäude, die momentan durch die Ge- meinde genutzt werden, im Zuge der Neuordnung aber abgerissen werden sollen. Darüber hinaus sind keine naturräumlichen Einzelelemente vorhanden. Die überwiegenden Teile des Geländes sind nahezu eben. Die Anschlüsse an die bereits bebauten Grundstücke im Süden sind unproblematisch. 9.2.2 Erfordernis der Planung Die Aufstellung des Bebauungsplanes soll die Überlegungen des städtebaulichen Wettbewerbes zur städtebaulichen Neuordnung des Gemeindezentrums aus dem Jahr 2014/15 konkretisieren und die planerischen Voraussetzungen dazu schaffen. Bereits damals wurde die Ansiedlung eines Le- bensmittelmarktes sowie die Realisierung von Wohnbebauung in einem Mischgebiet angedacht. Dieser Bebauungsplan dient der Ausweisung von Mischgebietsflächen mit oben beschriebenen ge- planten Nutzungen, um die verbrauchernahe Versorgung mit Lebensmitteln und Waren des tägli- chen Bedarfs sicherzustellen und den Wohnraumbedarf der ortsansässigen Bevölkerung sowie den Wohnraumbedarf, der auf Grund von Wanderungsgewinnen vorhanden ist, zu decken. Ohne die Aufstellung eines Bebauungsplanes ist es der Gemeinde nicht möglich dieser Nachfrage gerecht zu werden. In der Gemeinde gibt es nicht ausreichend Baulücken, Gebäudeleerstände oder sonstige Nachverdichtungspotenziale, die die kurz- bis mittelfristige Nachfrage nach Wohngrund- stücken decken könnten. Der Gemeinde erwächst daher ein Erfordernis bauleitplanerisch steuernd einzugreifen. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 42 Der Bebauungsplan "Innere Breite" kann in seiner verkleinerten Fassung weiter bestehen. Vor- liegend setzt der Bebauungsplan "Innere Breite" Flächen für den Gemeinbedarf fest. Innerhalb des Geltungsbereiches befinden sich Feuerwehr und Bauhof der Gemeinde Baindt. Durch die 9. Ände- rung des Bebauungsplanes "Innere Breite" wurden die planungsrechtlichen Möglichkeiten für die Herstellung einer Lagerhalle für den Bauhof sowie die Realisierung einer Feuerwehrzufahrt auf die Kreisstraße (K 7951) geschaffen. Das Erfordernis des Bebauungsplanes "Innere Breite" besteht in der Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Gemeinbedarfsflächen der Feuer- wehr und des Bauhofs der Gemeinde Baindt. Dem trägt der Bebauungsplan "Innere Breite" Rech- nung. Dies wird auch nicht durch die Verkleinerung des Geltungsbereiches tangiert. Die Bedürfnisse der Feuerwehr sowie des Bauhofes werden auch ausreichend in dem verkleinerten Geltungsbereich berücksichtigt. 9.2.3 Übergeordnete Planungen Für den überplanten Bereich sind u.a. folgende Ziele des Landesentwicklungsplanes 2002 Baden- Württemberg (LEP 2002) des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg maßgeblich: − − 2.3.1.1 Die Siedlungsentwicklung soll sich an den Entwicklungsachsen orientieren und in Siedlungsbereichen und Siedlungsschwerpunkten mit guter Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr und leistungsfähigem Anschluss an das überört- liche Straßennetz konzentriert werden. − − 2.3.1.2 Bei der Ausweisung von Neubauflächen ist auf eine umweltschonende, flä- chen- und energiesparende Bebauung und eine verkehrsgünstige und woh- nortnahe Zuordnung von Versorgungseinrichtungen, Wohnbau- und Gewerbe- flächen hinzuwirken. − − 2.6.2/Anhang "Landesentwick- lungsachsen" Landesentwicklungsachse Friedrichshafen/Ravensburg/Weingarten-Bad Waldsee (-Biberach a. d. Riß); − − 2.6.4 Zur Sicherung einer ausgewogenen Raumstruktur und zur Vermeidung einer flächenhaften Ausbreitung der Verdichtung soll die Siedlungsentwicklung in den Zentralen Orten und den Siedlungsbereichen der Entwicklungsachsen kon- zentriert werden. Zwischen den Entwicklungsachsen sollen ausreichende Frei- räume erhalten werden. − − 2.6.4.1 In den Verdichtungsräumen und den Randzonen um die Verdichtungsräume soll die Siedlungsentwicklung so konzentriert und geordnet werden, dass in den Entwicklungsachsen kleinräumig abgestimmte Zuordnungen von Wohn- und Arbeitsstätten, Verkehrs- und Versorgungsinfrastrukturen und wohnortna- hen Freiflächen erreicht sowie Überlastungs-Erscheinungen abgebaut werden. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 43 Bandartige Siedlungsentwicklungen sollen durch eine gegliederte Folge von Siedlungen und Freiräumen vermieden werden. − − 3.1.2 Die Siedlungstätigkeit ist vorrangig auf Siedlungsbereiche sowie Schwer- punkte des Wohnungsbaus und Schwerpunkte für Industrie, Gewerbe und Dienstleistungseinrichtungen zu konzentrieren. − − 3.1.6 Die Siedlungsentwicklung ist durch kleinräumige Zuordnungen von Raumnut- zungen, insbesondere der Funktionen Wohnen und Arbeiten, so zu gestalten, dass verkehrsbedingte Belastungen zurückgehen und zusätzlicher motorisier- ter Verkehr möglichst vermieden wird. […] − − 3.1.9 Die Siedlungsentwicklung ist vorrangig am Bestand auszurichten. Dazu sind Möglichkeiten der Verdichtung und Arrondierung zu nutzen, Baulücken und Baulandreserven zu berücksichtigen sowie Brach-, Konversions- und Altlas- tenflächen neuen Nutzungen zuzuführen. Die Inanspruchnahme von Böden mit besonderer Bedeutung für den Naturhaushalt und die Landwirtschaft ist auf das Unvermeidbare zu beschränken. − − 4.2.2 Zur langfristigen Sicherung der Energieversorgung ist auf einen sparsamen Verbrauch fossiler Energieträger, eine verstärkte Nutzung regenerativer Ener- gien sowie auf den Einsatz moderner Anlagen und Technologien mit hohem Wirkungsgrad hinzuwirken. Eine umweltverträgliche Energiegewinnung, eine preisgünstige und umweltgerechte Versorgung der Bevölkerung und die ener- giewirtschaftlichen Voraussetzungen für die Wettbewerbsfähigkeit der heimi- schen Wirtschaft sind sicherzustellen. − − Karte zu 2.1.1 "Raumkatego- rien" Darstellung als Randzone um einen Verdichtungsraum. Für den überplanten Bereich sind u.a. folgende Ziele des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben nach der Verbindlichkeitserklärung vom 04.04.1996 des Regionalverbandes Bodensee-Ober- schwaben maßgeblich: − − 2.2.1 Die Siedlungsentwicklung, der Ausbau der Infrastruktur und die Schaffung von Arbeitsplätzen ist vorrangig auf die Siedlungsbereiche im Zuge der Entwick- lungsachsen und der regional bedeutsamen Verkehrsverbindungen zu kon- zentrieren. − − 2.2.3 (1) 2.2.3 (2) /Strukturkarte Regionale Entwicklungsachse Meßkirch-Pfullendorf-Wilhelmsdorf-Ravens- burg-Wangen i.A.-Isny i.A.-(Kempten) und Wangen i.A.-(Lindenberg) mit den Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 44 Siedlungsbereichen Meßkirch, Pfullendorf, Wilhelmsdorf, Ravensburg/Wein- garten, Wangen i.A.-Isny i.A. im Zuge der Landes-Straßen L 195; L 212, L 201, L 201b, L 288, B 32, B 12. Darstellung der Gemeinde Baindt als Teil des Verdichtungsbereiches innerhalb der Region. − − 2.3.2/Karte "Siedlung" Ausweisung der Gemeinde Baindt als Siedlungsbereich. Die Siedlungsentwick- lung ist vorrangig in den Siedlungsbereichen […] zu konzentrieren. In diesen Siedlungsbereichen sind qualifizierte Arbeitsplätze für die Bevölkerung im Ein- zugsgebiet sowie ausreichend Wohnungen für den Eigenbedarf und zur Auf- nahme von Wanderungsgewinnen anzustreben. Das Planungsgebiet befindet sich im Randbereich der regionalen Entwicklungsachse Meßkirch- Pfullendorf-Wilhelmsdorf-Ravensburg-Wangen i.A.-Isny i.A.-(Kempten) und Wangen i.A.-(Linden- berg) des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben. Die Gemeinde Baindt ist im Regionalplan als Siedlungsbereich (Siedlungsschwerpunkt) mit angemessener Siedlungsentwicklung ausgewiesen. Darüber hinaus befindet sie sich im Verdichtungsbereich innerhalb der Region. Die Ziele des Regi- onalplanes fordern ausdrücklich die Sicherung eines quantitativ und qualitativ ausreichenden Woh- nungs-Angebotes in diesem Bereich. Die Planung stimmt mit diesen Zielen des Regionalplanes überein. Die Planung steht somit in keinem Widerspruch zu den o.g. für diesen Bereich relevanten Zielen des Regionalplanes Bodensee Oberschwaben. Die Planung steht in keinem Widerspruch zu den o.g. für diesen Bereich relevanten Zielen des Landesentwicklungsplanes 2002 (LEP 2002) sowie des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben. Der regionale Grünzug Nr. 01 "Zusammenhängende Landschaft im nördlichen Schussental mit An- schluss an den Altdorfer Wald" ist von dem überplanten Bereich noch nicht betroffen. Die Gemeinde Baindt verfügt über einen rechtsgültigen Flächennutzungsplan. Die überplanten Flä- chen werden hierin als Grünfläche und geringfügig als gemischte Baufläche (M) dargestellt. Da die im Bebauungsplan getroffenen Festsetzungen und Gebiets-Einstufungen mit den Darstellungen des gültigen Flächennutzungsplanes nicht übereinstimmen, ist eine Änderung des Flächennutzungs- planes erforderlich. Diese erfolgt im so genannten Parallelverfahren (gem. § 8 Abs. 3 BauGB). Als Mischbaufläche erscheint der überplante Bereich geeignet, da er eine starke Anbindung an die vorhandene Siedlungs-Struktur sowie vorhandene Erschließungsvorgaben aufweist. Der Bereich ist weder exponiert, noch greift er unnatürlich in die Landschaft ein. Das Ausmaß der Bebauung ist mit einer organischen Siedlungsentwicklung im Gesamtgemeindegebiet vereinbar. Denkmäler im Sinne des Denkmalschutzgesetzes Baden-Württemberg (DSchG): siehe Punkt "Schutzgut Kulturgüter" des Umweltberichtes. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 45 Inhalte von anderen übergeordneten Planungen oder andere rechtliche Vorgaben werden durch diese Planung nicht tangiert. 9.2.4 Entwicklung, allgemeine Zielsetzung und Systematik der Planung Das Plangebiet befindet sich im Sanierungsgebiet Ortskern II. In den Jahren 2014/15 wurde hierzu ein städtebaulicher Wettbewerb durchgeführt. Die Aufstellung des Bebauungsplanes soll die Über- legungen dieses Wettbewerbes konkretisieren und die planerischen Voraussetzungen dazu schaf- fen. Deshalb wurden keine weiteren Standorte in der Gemeinde Baindt geprüft. Im Rahmen eines Behördenunterrichtungs-Termines gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde im Besonde- ren auf die Erforderlichkeit einer schalltechnischen Untersuchung und einer FFH- Vorprüfung sowie auf die Gültigkeit des artenschutzrechtlichen Fachgutachtens hingewiesen. Des Weiteren wurde der Umgang mit den ausgewiesenen Überschwemmungsgebieten HQ100 sowie HQExtrem und die ge- plante Bachöffnung angesprochen. Dieses Thema wurde zusätzlich in einem Termin im Landrats- amt mit der Gemeinde und dem Erschließungsplaner ausführlich behandelt. Ziel der Planung ist es, bei möglichst effektiver Ausnutzung der Flächen, die ortsnahe Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln sicherzustellen, preisgünstigen Wohnraum für die ortsansässige Bevölkerung zu schaffen sowie unterschiedliche und zeitgemäße Bauformen zu ermöglichen. Auf diese Weise soll ein flexibles und bedarfsgerechtes Planungs-Instrument geschaffen werden. Für das geplante Mischgebiet soll erreicht werden, dass es zu der vorhandenen Siedlungs-Struktur hinzutritt, ohne als Fremdkörper zu erscheinen. Ziel der Planung ist es darüber hinaus, bei mög- lichst effektiver Ausnutzung der Flächen, preisgünstigen Wohnraum für die ortsansässige Bevölke- rung und die Voraussetzung für moderne und funktionelle Arbeits- und Produktionsstätten zu schaf- fen, ohne dadurch die landschaftlich und städtebaulich hochwertige Situation zu beeinträchtigen. Für die Umsetzung der Planung soll erreicht werden, dass unterschiedliche zeitgemäße Bauformen verwirklicht werden können. Auf diese Weise soll ein flexibles und bedarfsgerechtes Planungs-In- strument geschaffen werden. Die Systematik des Bebauungsplanes entspricht den Anforderungen des § 30 Abs. 1 BauGB ("qua- lifizierter Bebauungsplan"). Dadurch regelt der Bebauungsplan die Zulässigkeit von Vorhaben in dem überplanten Bereich abschließend. Der Bauherrschaft stehen bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen Vereinfachungen im Rahmen des bauaufsichtlichen Verfahrens (entsprechend den jeweils geltenden Vorschriften) zur Verfügung (zur Zeit der Planaufstellung Kenntnisgabeverfahren gem. § 51 LBO). Der redaktionelle Aufbau des Bebauungsplanes leitet sich aus der Systematik der Rechtsgrundlagen ab. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 46 Der geänderte Teilbereich basiert auf dem Festsetzungskonzept des ursprünglichen Planes und wird in bestimmten Teilbereichen verändert und/oder ergänzt. Die Systematik des geänderten Teilbe- reiches entspricht weiterhin den Anforderungen des § 30 Abs. 1 BauGB ("qualifizierter Bebauungs- plan"). 9.2.5 Städtebauliche Entwurfs-Alternativen Im Rahmen der Entwurfs-Planung gab es intensive Beratungen zur Anpassung der im Wettbewerb gezeigten Planungen als Grundlage zu diesem Bebauungsplan. Final wurden 3 unterschiedliche Alternativen erarbeitet. Hierbei wurden die Plangebiete der beiden Bebauungspläne "Mischgebiet Fischerareal" und "Wohnen Fischerareal", welches sich ebenfalls in Aufstellung befindet, gemein- sam entwickelt, da sie in engen räumlich und zeitlichen Zusammenhang stehen. Das Konzept der städtebaulichen Entwürfe teilt das Gebiet in vier Bereiche. Ganz im Westen ist die Ansiedlung des gewerblichen Anteils im Mischgebiet geplant. Östlich anschließend sollen die Wohnnutzungen des Mischgebietes und durch die Erschließungsstraße getrennt die neue Wohnbebauung des Wohnge- bietes realisiert werden. Ganz im Osten (im Bereich des Bebauungsplanes "Wohnen Fischerareal") wurde die Bestandsbebauung westlich der "Küferstraße" aufgenommen, die in den städtebaulichen Entwürfen aber nicht gesondert dargestellt wurde. Die Alternative 1 ordnet den Lebensmittelmarkt (und damit die gewerbliche Nutzung) im Westen des Plangebietes an, um eine lärmabschirmende Wirkung zur Kreisstraße K 7951 gegenüber der Wohnbebauung im Mischgebiet zu haben und gleichzeitig mit der südlich anschließenden geplan- ten Lagerhalle des Bauhofs den Rand des Gemeindegebietes zur offenen Landschaft zu bilden. Entlang der Kreisstraße ist eine Ortsrandeingrünung vorgesehen. Im östlichen Bereich reihen sich 5 Mehrfamilienhäuser entlang einer imaginären Nord-Süd-Achse im Plangebiet des Mischgebietes und 5 Stadtvillen im Plangebiet des Wohngebietes. Ganz im Osten (im Bereich des Bebauungspla- nes "Wohnen Fischerareal" wurde die Bestandsbebauung westlich der "Küferstraße" aufgenommen. Die Erschließung erfolgt über eine gemeinsame Zufahrt für Lebensmittelmarkt und Wohnnutzung von der "Marsweiler Straße" aus. Die Straße verläuft entlang der geplanten bachbegleitenden Grün- fläche, die durch die Öffnung der Verdolung des Sulzmoosbaches entstehen soll, gen Osten um dann entlang der gemeinsamen Grenze der Geltungsbereiche der beiden Bebauungspläne im Sü- den in die "Ziegeleistraße" einzumünden. Die Alternative 2 zeigt eine getrennte Erschließungsvariante für den Lebensmittelmarkt und die Wohnnutzungen. Hierbei gehen beiden Erschließungsstraßen von der "Marsweiler Straße" ab, wo- bei die Erschließungsstraße der Wohnnutzungen den "Sulzmoosbach" über ein Brückenbauwerk quert. Sie verläuft dann nach Süden und mündet in die "Ziegeleistraße". Im mittleren Bereich dieser Erschließungsstraße sind Verkröpfungen dargestellt, die eine Art Quartiersplatz bilden. Zur Verkehrsberuhigung soll mittig eine Insel mit einer Bepflanzung entstehen, die damit die Fahrspu- ren verengt. Die Bebauung der Wohnnutzung unterscheidet sich in der Art, Anzahl und Anordnung der Gebäude. Westlich der Erschließungsstraße sind vier Stadtvillen locker verteilt im nördlichen Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 47 Bereich gefolgt von drei Mehrfamilienhäusern im Süden dargestellt. Östlich sind drei Stadtvillen im Norden sowie drei Mehrfamilienhäusern im Süden in Reihe angeordnet. Auch in Alternative 3 gibt es eine getrennte Erschließungsvariante für den Lebensmittelmarkt und die Wohnnutzungen. Die Erschließungsstraße der Wohnnutzungen führt hier aber von der östlich gelegenen "Küferstraße" in das Wohngebiet, verläuft dann entlang der geplanten bachbegleiten- den Grünfläche gen Westen, um dann entlang der gemeinsamen Grenze der Geltungsbereiche der beiden Bebauungspläne im Süden in die "Ziegeleistraße" zu münden. Beidseitig der Erschließungs- straße sind Stadtvillen locker angeordnet. Nur im Nordosten sind zwei Mehrfamilienhäuser geplant. Im weiteren Verlauf der Planungen hat die Gemeinde noch die Realisierung eines Demenzzentrums angeregt. Dieses könnte im südlichen Bereich des Mischgebietes vorgesehen werden. Hierfür hat man in Alternative 1 die 3 südlichen Mehrfamilienhäuser durch die Planungen zum Demenzzent- rum ersetzt. 9.2.6 Räumlich-strukturelles Konzept Das räumlich-strukturelle Konzept zielt darauf ab, die vorhandene Bebauung des Ortskerns nach Westen zu ergänzen und damit die Gemeindegrenze abzurunden. Der Bereich schließt im Westen und Süden an die bestehende Bebauung an. Die geplante Bebauung orientiert sich an deren Aus- richtung. Das geplante Mischgebiet wird durch eine Sammelstraße erschlossen, die im Norden in die "Mars- weiler Straße" und im Süden in die "Ziegeleistraße" einmündet. Zur Erläuterung des räumlich-strukturellen Konzeptes wurde eine 3D-Visualisierung erarbeitet. Die- ses diente als Anschauungs-Hilfe im Rahmen der Beratungen des Gemeinderates zu dem Festset- zungskonzeptes und kann bei der Gemeindeverwaltung eingesehen werden. Auf die Umsetzbarkeit von alternativen Formen der Energiegewinnung wird ein besonderer Stel- lenwert gelegt. Speziell im Bereich der kompakteren Bauformen (Geschoßwohnungsbau, Reihen- oder Kettenhäuser) ist eine Ausrichtung der Gebäude in Ost-West-Richtung bei der überwiegenden Zahl der Grundstücke möglich. Eine exakte bzw. verbindliche Ausrichtung aller Gebäude in Ost- West-Richtung ist jedoch aus städtebaulichen Gründen nicht sinnvoll. Des Weiteren ist ein Anschluss aller Gebäude an die gemeindliche Fernwärmeversorgung geplant. 9.2.7 Planungsrechtliche Vorschriften Für den Bereich ist ein Mischgebiet (MI) festgesetzt. Auf der Grundlage des § 1 der BauNVO werden innerhalb des gesamten Gebietes sowie der beiden Baufenster Veränderungen wie folgt vorgenommen: Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 48 − Im Mischgebiet ist eine Reduzierung von Betrieben des Beherbergungsgewerbes gem. § 6 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO sowie Anlagen für kirchliche und sportliche Zwecke gem. § 6 Abs. 2 Nr. 5 BauNVO auf eine ausnahmsweise Zulässigkeit vorgesehen. Die genannten Nutzungen sind an anderen Stellen im Gemeindegebiet Baindts bereits vorhanden bzw. bedürfen einer genauen Prüfung, um für den Bereich und deren umgebenden Grundstücke unlösbare Konfliktpotenziale auszu- schließen. − Im Mischgebiet ist ein Ausschluss von Gartenbaubetrieben, Tankstellen und Vergnügungs-Stät- ten gem. § 6 Abs. 2 Nr. 6-8 BauNVO vorgesehen. Die genannten Nutzungen würden für den Bereich und deren umgebenden Grundstücke zu einem unlösbaren Konfliktpotenzial führen. Es lassen keine Gebäude erwarten, die die immissionsschutztechnischen Anforderungen erfül- len. − Gemäß § 1 Abs. 9 BauNVO sind Elektro-Tankstellen als einzelne Ladesäulen im Sinne von Tank- stellen oder sonstigen Gewerbebetrieben ausnahmsweise zulässig. Von einer von den einzelnen Ladesäulen ausgehenden Störung ist nicht auszugehen. Die Ladesäulen fügen sich durch Größe und Aussehen in die Umgebung ein und dienen lediglich dem Aufladen eines Elektro-Fahr- zeugs. − Grundsätzlich ausgeschlossen werden im Mischgebiet fernmeldetechnische Hauptanlagen gem. § 6 Abs. 2 Nr. 4 BauNVO (z.B. Mobilfunkmasten) sowie Nebenanlagen dieser Art gem. § 14 Abs. 2 BauNVO. Der Ausschluss dieser Anlagen ist erforderlich, um dem Vorsorgegedanken Rechnung zu tragen. Genaue Auswirkungen auf die Gesundheit des Menschen sind zum Zeit- punkt der Planaufstellung noch nicht bekannt bzw. abgesichert. Gleichzeitig soll vermieden werden, dass durch das Erscheinungsbild der Anlagen eine negative optische Wirkung auf das Gebiet entstehen könnte. Die Bewohner könnten durch die Anlagen nachhaltig in ihrem Wohl- befinden beeinträchtigt werden, auch dann, wenn keine unmittelbare strahlentechnische Be- einträchtigung gegeben wäre. Es soll auch dem Umstand Rechnung getragen werden, dass durch die gegenständliche Aufstellung des Bebauungsplanes möglichst wenige Änderungen an dem Status quo erfolgen sollen. Bisher sind keine Mobilfunkanlagen im Plangebiet vorhanden ohne, dass es zu Versorgungsengpässen gekommen wäre. Daraus lässt sich ableiten, dass die flächendeckende Versorgung des Gemeindegebietes nicht gefährdet und ein Standort im Gel- tungsbereich dieses Bebauungsplanes erforderlich wäre. − Ferner werden Hauptanlagen zur Erzeugung von Energie durch Windkraft sowie Nebenanlagen dieser Art gem. § 14 Abs. 1 Satz 1 BauNVO bzw. § 14 Abs. 2 BauNVO ausgeschlossen, um Be- einträchtigungen des Orts- und Landschaftsbildes sowie Konflikte mit dem Naturraum in diesem Übergangsbereich zur freien Landschaft zu vermeiden. − Der generelle Ausschluss von Vergnügungsstätten ist durch deren störenden Charakter auf das gesamte Umfeld begründet. Der Ort Baindt befindet sich im ländlichen Raum, fernab einer geeigneten Anbindung an geeignete und vorhandene Strukturen. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 49 Die Festsetzungen über das Maß der baulichen Nutzung beschränken sich auf das in der Baunut- zungsverordnung (§ 16 Abs. 3 u. 4 BauNVO) angegebene Erfordernis zur Erlangung der Eigen- schaften eines Bebauungsplanes im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB ("qualifizierter Bebauungsplan"). Dabei erhalten diejenigen Größen den Vorzug, die bezüglich ihrer Lesbarkeit unmissverständlich sind. − Die Festsetzung von Grundflächenzahlen für die Typen 1 und 2 ergibt einen möglichst großen Spielraum bei der Aufteilung der Grundstücke und der Verwirklichung von unterschiedlichen Gebäudetypen bzw. -anordnungen. Die festgesetzten Werte von 0,60 bzw. 0,40 befindet sich im Rahmen der im § 17 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) definierten Obergrenzen für Mischgebiete gebiete. − Durch die Möglichkeit, die zulässige Grundfläche für bauliche Anlagen durch Parkplätze, Zu- fahrten etc. zu überschreiten, wird eine sinnvolle Voraussetzung getroffen, um den ruhenden Verkehr aus den öffentlichen Bereichen fern zu halten. Die in der Baunutzungsverordnung (§ 19 Abs. 4) vorgesehene Überschreitungs-Möglichkeit von 50 % ist für ein Baugebiet der vorlie- genden geplanten Art nicht ausreichend. Allein durch die erforderlichen und zulässigen Garagen und/oder Stellplätze ist in der Regel das Überschreitungs-Potenzial ausgeschöpft. Zu berück- sichtigen bleiben alle anderen Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO (Wege, Terrassen, Schuppen, Gewächshäuschen, Spielgeräte, Schwimmbecken etc.) sowie unter Umständen un- terirdische Anlagen. Eine beliebige Ausdehnung der Überschreitungs-Möglichkeit für alle in § 19 BauNVO genannten Anlagen auf den im Plan festgesetzten Wert würde u.U. zu Fehlent- wicklungen führen, da dann z.B. Grenzgaragen in einem nicht vertretbaren Maße zulässig wä- ren. Die getroffene Regelung sieht eine differenzierte Überschreitungsmöglichkeit vor. Für die in § 19 Abs. 4 Satz 1 BauNVO genannten Anlagen besteht auf Grund von § 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO eine Überschreitungsmöglichkeit von 50 % der zulässigen Grundfläche. Für die in den abweichenden Bestimmungen dieser Planung genannten Anlagen besteht eine weitergehende Überschreitungsmöglichkeit. Die Kappungs-Grenzen für die einzelnen Nebenanlagen-Typen sind daher unterschiedlich. Eine solche Differenzierung wird zwar in § 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO nicht ausdrücklich erwähnt, sie ist jedoch auf Grund der Ausführungen in den einschlägigen Kommentierungen als zulässig anzusehen (vgl. Fickert/Fieseler zu § 19 Rn 23). − Die Festsetzung einer Geschoßflächenzahl von 1,00 befindet sich im Rahmen der durch § 17 Abs. 1 BauNVO vorgegebenen Obergrenzen. − Die Festsetzung der Zahl der Vollgeschoße in Kombination mit den Gebäudehöhen ist sinnvoll, um eine homogene Art der Bebauung und Ausnutzung der Baukörper vorzugeben. − Die gleichzeitige Festsetzung von First- und Wandhöhen über NN schafft einen verbindlichen Rahmen zur Umsetzung eines breiten Spektrums an Gebäudeprofilen. Die gewählte Systematik schließt Fehlentwicklungen aus. Sie ist auch für den Außenstehenden (z.B. Anlieger) nachvoll- ziehbar und damit kontrollierbar. Die Höhe des natürlichen Geländes ist durch die eingearbei- teten Höhenlinien eindeutig bestimmt. Die festgesetzten First- und Wandhöhen orientieren sich an der Höhe der Erschließungsstraße. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 50 − Bei den festgesetzten Wand- und Firsthöhen wird unterschieden zwischen Hauptgebäuden mit Terrassengeschoß, Hauptgebäuden mit Sattel- oder Walmdach, Hauptgebäuden mit Pultdach und Hauptgebäuden mit Flachdach. Bei Hauptgebäuden mit Sattel- bzw. Walmdach und Hauptgebäuden mit Flachdach geht die Bestimmung der höchstzulässigen Punkte eindeutig aus den textlichen Festsetzungen hervor. Bei Hauptgebäuden mit Terrassengeschoß (A) bzw. Hauptgebäuden mit Pultdach (B) ist die Bestimmung der höchstzulässigen Punkte auf Grund festgesetzter Einschränkungen schwieriger. Für diese beiden Arten ist hier daher ein Schemata dargestellt. − Die Festsetzung einer Höhe (Gesamthöhe) des Hauptgebäudes über NN schafft einen verbind- lichen Rahmen zur Umsetzung eines breiten Spektrums an Gebäudeprofilen. Sie ist auch für den Außenstehenden (z.B. Kaufinteressenten, Anlieger, etc.) nachvollziehbar und damit kon- trollierbar. Die erzielbaren Rauminhalte der Gebäude werden auf ein konkretes und den Erfor- dernissen der gewerblichen Nutzungen entsprechendes Maß festgesetzt. Werbeanlagen werden in ihrer Höhe auf ein für diesen Bereich verträgliches Maß beschränkt. Dies geschieht, um Beeinträchtigungen des Ortsbildes zu vermeiden. Die festgesetzte offene Bauweise wird nicht weiter differenziert. Die Festsetzung einer offenen Bau- weise beschränkt die Längenentwicklung von Baukörpern auf max. 55 m. Im Bereich des Mischge- bietes (MI) stellt diese Vorgabe eine sinnvolle Richtschnur zur Erlangung einer in Bezug auf die allgemeine städtebauliche Struktur verträglichen Baukörpergröße dar. Die überbaubaren Grundstücksflächen (Baugrenzen) sind so festgesetzt, dass sie über die mögliche Größe der Gebäude auf Grund der Nutzungsziffern (Grundflächenzahl, zulässige Grundfläche) hin- ausgehen. Nur die Festsetzungen auf dem Grundstück 1 des geplanten Lebensmittelmarktes wei- chen hiervon ab, da in diesem Fall die Form und Lage des bestehenden Baukörpers andere Vorga- ben erfordert. Dadurch entsteht für die Bauherrschaft zusätzliche Gestaltungsfreiheit für die Anordnung der Ge- bäude im Grundstück. Die Baugrenzen reichen über die durch die einzelnen Bauvorhaben beding- ten Grundstücksgrenzen hinweg. Dadurch wird die Möglichkeit geschaffen, im Rahmen der Vergabe der Grundstücke flexible Aufteilungen durchzuführen. Nebengebäude (z.B. Garagen) sind innerhalb und außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen (Baugrenzen) zulässig. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 51 Die höhere der waagerechten Dachkanten (Firstseite) von Pultdach-Hauptgebäuden darf nicht nach Norden gerichtet sein, um das nördlich anschließende Grundstück, vor allem in den Winter-Mona- ten, möglichst wenig ungünstig zu verschatten. Außerdem ist der Wärme- und Lichtgewinn für Pultdach-Gebäude umso höher, wenn die höhere der traufseitigen Wände in die südliche Richtung ausgerichtet ist, da dadurch eine größere Fläche bestrahlt wird. Für die privaten Gärten wird die Zulässigkeit von baulichen Anlagen außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen verbindlich geregelt. Auf der Grundlage der §§ 12, 14 und 23 BauNVO werden Vorgaben für die Zulässigkeit von nicht störenden Anlagen getroffen. Dies trägt dazu bei, Unklar- heiten im Umgang mit Rechtsvorschriften bei der Bauherrschaft auszuräumen (Zulässigkeit und Genehmigungs- bzw. Verfahrensfreiheit). Die Ausweisung einer speziellen Fläche für Garagen ist nicht in jedem Fall erforderlich, da Garagen ebenso innerhalb und außerhalb der Baugrenzen er- richtet werden können. Grundsätzlich ausgeschlossen werden Mobilfunkanlagen (fernmeldetechnische Nebenanlagen gem. § 14 Abs. 2 BauNVO). Der Ausschluss dieser Anlagen ist erforderlich, um dem Vorsorgege- danken Rechnung zu tragen. Genaue Auswirkungen auf die Gesundheit des Menschen sind zum Zeitpunkt der Planaufstellung noch nicht bekannt bzw. abgesichert. Gleichzeitig soll vermieden werden, dass durch das Erscheinungsbild der Anlagen eine negative optische Wirkung auf das all- gemeine Wohngebiet entstehen könnte. Die Bewohner könnten durch die Anlagen nachhaltig in ihrem Wohlbefinden beeinträchtigt werden, auch dann, wenn keine unmittelbare strahlentechni- sche Beeinträchtigung gegeben wäre. Ferner werden Nebenanlagen zur Erzeugung von Energie durch Windkraft gem. § 14 Abs. 1 Satz 1 BauNVO bzw. § 14 Abs. 2 BauNVO ausgeschlossen, um Beeinträchtigungen des Orts- und Land- schaftsbildes sowie Konflikte mit dem Naturraum in diesem Übergangsbereich zur freien Landschaft zu vermeiden. Der Bereich ohne bauliche Anlagen dient der Wahrung des notwendigen Abstandes zur Kreis- straße 7951. Der Ausschluss von oberirdischen Niederspannungs-Freileitungen erfolgt aus städtebaulichen Grün- den. Neben den Anforderungen für die einzelnen Baugrundstücke und Gebäude werden dadurch Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 52 für die Erschließungs-Träger Vorgaben zur Ausführung von (in der Regel neu zu errichtenden) An- lagen getroffen, die dazu führen, dass das landschaftliche Umfeld geschützt wird. Auf das Plangebiet wirken die Verkehrslärm-Immissionen der Kreis-Straße K 7951 sowie der "Mars- weilerstraße" ein. Zudem wirken auf das Plangebiet die Gewerbelärm-Immissionen des südlich befindlichen Bauhofes bzw. Wertstoffhofes ein. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens zur 8. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" wurde ein Lärmschutz-Konzept erarbeitet, welches sicherstellt, das mit keinen Überschreitungen der Immissionsrichtwerte der TA Lärm aufgrund der Lärm-Immissionen des Bauhofes/Wertstoffho- fes im östlichen Bereich der Plangebietes (Bereich mit geplanter Wohnbebauung) zu rechnen ist (Gutachten Büro Sieber vom 28.11.2018). In diesem Bereich sind daher keine Lärmschutz-Maß- nahmen aufgrund der Gewerbelärm-Immissionen des Bauhofes/Wertstoffhofes erforderlich. Im westlichen Bereich des Plangebietes ist nach dem derzeitigen Planungsstand die Umsetzung eines Verbrauchermarktes vorgesehen, was sich auch im Festsetzungskonzept widerspiegelt (ein- geschossige Bauweise festgesetzt). Da jedoch auch im westlichen Bereich des Plangebietes theo- retisch schützenswerte Nutzungen entstehen könnten, wurden für diesen Bereich Lärmschutz-Fest- setzungen in Bezug auf die Verkehrs- bzw. Gewerbelärm-Immissionen (LS 1 und LS 2) getroffen. Durch diese Maßgaben können gesunde Wohnverhältnisse in diesem Bereich sichergestellt werden. Auf eine detaillierte schalltechnische Begutachtung wurde aufgrund der vorgesehenen Nutzungen verzichtet. Im östlichen Bereich des Plangebietes ist aufgrund des Abstandes zur Kreis-Straße K 7951 sowie zur "Marsweiler Straße" mit keinen Konflikten aufgrund von Verkehrslärm-Immissionen zu rechnen. Da im westlichen Bereich aufgrund des Festsetzungskonzeptes ein Verbrauchermarkt bauplanungs- rechtlich umsetzbar und nach dem derzeitigen Sachstand auch vorgesehen ist, wurde bereits im Rahmen des Bauleitplanverfahrens geprüft, ob ausgehend von einem solchen Markt mit Konflikten aufgrund von Gewerbelärm-Immissionen im Plangebiet zu rechnen ist. Daher wurde eine schall- technische Untersuchung gemäß TA Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm) durch das Büro Sieber (Gutachten vom 20.09.2018) vorgenommen. Die Berechnungen zeigen, dass die Immissionsrichtwerte von 60 dB(A) tagsüber bzw. 45 dB(A) nachts im östlichen Bereich des Plan- gebietes eingehalten werden. Der maximal zulässige Spitzenpegel wird tagsüber und nachts ein- gehalten. Ein Verbrauchermarkt führt nach dem derzeitigen Planungsstand nicht zu Überschreitun- gen der Immissionsrichtwerte im östlichen Bereich des Plangebietes. Daher sind diesbezüglich keine Lärmschutz-Maßnahmen auf Ebene des Bebauungsplanverfahrens erforderlich. Je nach kon- kreter Ausführung eines Marktes sind möglicherweise auf Ebene des Baugenehmigungsverfahrens Lärmschutz-Bestimmungen festzulegen. 9.2.8 Infrastruktur Die Ausführungen hinsichtlich der Berücksichtigung der Lage der Hauskontrollschächte ist hinweis- lich zu sehen, da deren genaue Lage zum Zeitpunkt der Planaufstellung noch nicht bekannt ist. Die Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 53 Hauskontrollschächte sind nicht überbaubar. Die konkrete Umsetzung erfolgt im Rahmen der Er- schließungsmaßnahmen. Die Bauherrschaft wird daher im Rahmen der Festsetzung zu den über- baubaren Grundstücksflächen (Baugrenzen) vorsorglich darauf hingewiesen, dass in den Bereichen der Hauskontrollschächte keine Bebauung möglich sein wird, um architektonische Umplanungen bzw. Missverständnisse hinsichtlich der Überbaubarkeit der Grundstücke zu vermeiden. Eine Trafostation ist nicht erforderlich. Eine Wertstoff-Insel innerhalb des überplanten Bereiches ist nicht erforderlich. Direkt südlich an- schließend, auf dem Gelände des Bauhofes ist bereits eine Wertstoff-Insel vorhanden. Neben den o.g. Einrichtungen zur unmittelbaren Wohnumfeld-Verbesserung sind in räumlicher Nähe die wichtigen Infrastruktureinrichtungen des Ortes zu Fuß erreichbar (Schule, Kindergarten, Rathaus). Die Notwendigkeit zur Darstellung von zusätzlichen Infrastruktur- bzw. Gemeinbedarfseinrichtun- gen besteht nicht. Die bestehenden Einrichtungen decken den mittelfristigen Bedarf ab. 9.2.9 Verkehrsanbindung und Verkehrsflächen Das auszuweisende Baugebiet ist über die Einmündung in die "Marsweiler Straße" hervorragend an das Verkehrsnetz angebunden. Die Anbindung an den öffentlichen Personen-Nahverkehr (ÖPNV) ist durch die Bushaltestelle am Dorfplatz/ "Küferstraße" durch die Linien des Bodensee-Oberschwaben Verkehrsverbundes gege- ben. Die nächstgelegenen Bahnhöfe liegen in Ravensburg und Weingarten. Durch den Fußweg entlang des geöffneten "Sulzmoosbaches" wird eine Verbindung zum Gemein- dezentrum geschaffen Im Einmündungsbereich in die "Marsweiler Straße" ist die Verkehrs-Sicherheit durch Festsetzung von Sichtflächen gewährleistet. Außerdem sind geringfügige Erweiterungen in Form von maßvollen Ausrundungen vorgesehen. Diese Maßnahmen dienen der besseren Befahrbarkeit mit größeren Fahrzeugen. Für das Befahren mit Einsatzfahrzeugen (z.B. dreiachsige Feuerwehrfahrzeuge) stellen sie eine deutliche Verbesserung dar. Die innere Erschließung des Baugebietes erfolgt über eine gemeinsame Zufahrt für den vorgesehe- nen Lebensmittelmarkt und Wohnnutzung von der "Marsweiler Straße" aus. Die Erschließungs- straße verläuft entlang der geplanten Grünfläche gen Osten um dann entlang der östlichen Grenze des Geltungsbereiches im Süden in die "Ziegeleistraße" einzumünden. Es sind gestalterische Maß- nahmen zur Verkehrsberuhigung Verkehrs-Verlangsamung vorgesehen (siehe Planskizze unten). Für die Verkehrsfläche wird auf die Einzeichnung von konkreten Flächen für Begleitgrün zur Ver- Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 54 kehrsberuhigung in die Planzeichnung verzichtet. Diese können entweder im Rahmen der Erschlie- ßungs-Planung vorgesehen werden oder zu einem späteren Zeitpunkt in Abstimmung mit den Grundstückseigentümern festgelegt werden. Abbildung 1: Planskizze Begleitgrün zur Verkehrsberuhigung Die Regelquerschnitte der Wege, der Sichtflächen sowie der Ausrundungen im Bereich der Einmün- dungen sind entsprechend der einschlägigen Richtlinien entworfen. Dadurch ist die problemlose Benutzung durch dreiachsige Lkw (Einsatzfahrzeuge) sichergestellt. Der an den maßgeblichen Stellen vorgesehene Regelquerschnitt von 5,50 m ist für einen Begeg- nungsfall von einem Lkw und einem Pkw bei verlangsamter Geschwindigkeit ausgelegt. 9.2.10 Gebäudetypen Durch die verschiedenen Gebäudetypen wird eine Anpassung bezüglich der einzelnen Kenngrößen (z.B. Grundfläche und Höhe) an die jeweilige städtebauliche Situation wie folgt erreicht: − Typ 1 ist im westlichen Bereich vorgesehen. Er stellt die für den hauptsächlich gewerblich ge- nutzten Teil des Mischgebietes erforderliche Umsetzbarkeit von kompakter und flächensparen- der Bauweise sicher. Auf Grund seiner Gesamthöhe können hier Hallen umgesetzt werden. − Typ 2 ist im östlichen Teil der Planung vorgesehen. Er ist für den Geschoßwohnungsbau oder den Typ der so genannten "Stadtvilla" zugeschnitten. Der Begriff "Stadtvilla" steht hierbei je- doch nicht in primär für eine eventuelle Exklusivität der Bauform, sondern hat sich für Grund- risslösungen eingebürgert, die auf ein nahezu quadratisches Format beruhen. Für die Gebäude dieses Typs ist eine gemeinsame Tiefgarage sinnvoll. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 55 10 Begründung – Umweltbericht (§ 2 Abs. 4 und § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB und Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) sowie Abarbeitung der Eingriffsregelung des § 1a BauGB, Konzept zur Grünordnung 10.1 Einleitung (Nr. 1 Anlage zu § 2 Abs. 4 sowie § 2a BauGB) 10.1.1 Kurzdarstellung des Inhaltes und der wichtigsten Ziele des Bebauungsplanes "Mischgebiet Fischerareal" (Nr. 1a Anlage zu § 2 Abs. 4 sowie § 2a BauGB) Durch den Bebauungsplan wird ein Mischgebiet westlich des Ortes Baindt ausgewiesen. Beim Plangebiet handelt es sich um eine ehemalige Hofstelle (Teilbereich) sowie Grünland mit (Obst-) Baumbeständen und einen Teilbereich der nördlich gelegenen "Marsweiler Straße" am westlichen Siedlungsrand des Haupt-Ortes Baindt. Es schließt im Süden und Osten sowie im Nord- osten an bestehende Bebauung an. Die überplanten Flächen sind im rechtsgültigen Flächennutzungsplan des Gemeindeverbandes Mittleres Schussental im östlichen Bereich als Mischbaufläche (Bestand und Planung) sowie im zentralen und westlichen Bereich als Grünfläche dargestellt. Der in den Flächennutzungsplan inte- grierte Landschaftsplan stellt für den Bereich keine weiteren Maßnahmen oder Flächen dar. Der Flächennutzungsplan wird durch den Gemeindeverband Mittleres Schussental geändert. Im Regio- nalplan Bodensee-Oberschwaben (Raumnutzungskarte) sind für die überplanten Flächen keine verbindlichen Ausweisungen getroffen. Der gewählte Standort ist auf Grund des südlich angrenzen- den Mischgebietes und der hervorragenden Verkehrsanbindung sowie wegen der ebenen Lage für ein Mischgebiet in hinreichendem Maß geeignet. Die Aufstellung des Bebauungsplanes dient der Ausweisung von Wohnbauflächen zur Deckung des Wohnraumbedarfs der ortsansässigen Bevölkerung sowie des Wohnraumbedarfs auf Grund von Wanderungsgewinnen. Zudem soll im westlichen Bereich die Möglichkeit für die Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes ermöglicht werden. Der nördlich verlaufende, verdolte Abschnitt des "Sulzmoosbaches" soll im Rahmen der Bauaus- führung aufgedeckt werden, um das Überschwemmungsrisiko für HQ100-und HQExtrem-Ereignisse mittels Bereitstellung von Retentionsfläche auszuräumen. Wesentliche Festsetzungen des Bebauungsplanes sind die Festsetzung eines Mischgebietes mit ei- ner Grundflächenzahl (GRZ) von 0,6 im Westen bzw. 0,4 im Osten, maximalen Gebäudehöhen von etwa 9 m bzw. 13 m, Pflanzgeboten für die privaten Baugrundstücke sowie mit öffentlichen Grün- flächen zur Ortsrandeingrünung und als bachbegleitende Zone. Stellplätze, Zufahrten und andere untergeordnete Wege sind mit wasserdurchlässigen Belägen auszuführen. Im Rahmen der örtlichen Bauvorschriften werden als Dachformen das Flach-, das Sattel-, das Pult- und das Walmdach für den östlichen Bereich, sowie ausschließlich das Flachdach für den westlichen Bereich vorgegeben. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 56 Für Dacheindeckungen sind ausschließlich rote bis rotbraune sowie betongraue bis anthrazitgraue Töne zulässig, sowie Dachbegrünungen zulässig. Die Dachbegrünung dient dazu, die Flachdächer insbesondere im westlichen, am Ortsrand liegenden Bereich landschaftsverträglicher zu gestalten. Sie stellt keinen Grundzug der Planung dar. Für den Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" ist eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchzuführen sowie ein Umweltbericht gem. § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB sowie Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB zu erstellen. Der Untersuchungsraum des Umweltberichtes geht zur Betrachtung der Auswirkungen auf die Bereiche Schutzgebiete und Biotope sowie Schutzgut Wasser über das Plangebiet hinaus. Für die restlichen Bereiche ist das Plangebiet als Untersuchungsraum ausrei- chend. Der jeweilige Wirkungsraum ergibt sich aus der zu erwartenden Reichweite erheblicher Wir- kungen, der bestehenden Vorbelastung durch Verkehrsinfrastruktur und Bebauung sowie der dar- aus resultierenden Trennwirkung. Der Bedarf an Grund und Boden (Geltungsbereich) beträgt insgesamt 1,58 ha, davon sind 1,07 ha Mischgebiet, 0,31 ha Verkehrsflächen und 0,20 ha Grünflächen. Der Flächenbedarf im Bereich der Änderung muss unter dem Gesichtspunkt betrachtet werden, dass der Bereich bereits in Teilbereichen bebaut ist. Der erforderliche naturschutzrechtliche Ausgleich von 173.134 Ökopunkten erfolgt vollständig durch das baurechtliche Ökokonto der Gemeinde Baindt. 10.1.2 Ziele des Umweltschutzes aus anderen Planungen (Nr. 1b Anlage zu § 2 Abs. 4 sowie § 2a BauGB) Regionalplan: Nach der Raumnutzungskarte des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben sind verbindliche Aus- sagen und Ziele zur regionalen Freiraumstruktur (z.B. regionale Grünzüge, schutzbedürftige Berei- che für Naturschutz, Land-, Forst- oder Wasserwirtschaft) nicht direkt berührt. Lediglich in westli- cher Richtung, an das Dorfgebiet von Baindt angrenzend, beginnt der Regionale Grünzug Nr. 01 "Zusammenhängende Landschaft im nördlichen Schussental mit Anschluss an den Altdorfer Wald". Eine Beeinträchtigung des Regionalen Grünzuges durch die Planung kann ausgeschlossen werden. Die Planung steht auch in keinem Widerspruch zu sonstigen für diesen Bereich relevanten Zielen des Regionalplanes (siehe Kapitel 7.2.3. "Übergeordnete Planungen" in der städtebaulichen Be- gründung). Flächennutzungsplan und Landschaftsplan (Fassung vom 08.04.2006): Die überplanten Flächen sind im rechtsgültigen Flächennutzungsplan des Gemeindeverbandes Mittleres Schussental bereits im östlichen Teilbereich als Mischbaufläche (Bestand und Planung) dargestellt. Der westliche und weitaus größere Teil des Plangebietes ist allerdings als Grünfläche dargestellt. Da die im Bebauungsplan getroffenen Festsetzungen und Gebiets-Einstufungen mit Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 57 den Darstellungen des gültigen Flächennutzungsplanes nur teilweise übereinstimmen, ist eine Än- derung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Diese erfolgt im so genannten Parallelverfahren (gem. § 8 Abs. 3 BauGB). Der in den Flächennutzungsplan integrierte Landschaftsplan trifft für den betroffenen Bereich keine konkreten Aussagen. Natura 2000-Gebiete (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB): Nordwestlich des Plangebietes, in einem Abstand von etwa 20 m, beginnt eine Teilfläche des FFH- Gebiets "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" (Schutzgebiets-Nr. 8223-311). Hierbei handelt es sich um das Fließgewässer "Sulzmoosbach". In diesem Teilbereich (Fließgewäs- ser LRT 3260, ggf. LRT 91E0*) sind als Erhaltungsziele die Vorkommen von Groppe, Steinkrebs, Kleine Bachmuschel und auch der Strömer genannt. Im Rahmen der Umweltprüfung wurde gem. § 34 Abs. 1 BNatSchG eine Vorprüfung zur Verträglichkeit des Vorhabens mit dem Schutzge- biet des europäischen Verbundsystems Natura 2000 durchgeführt. Bei Berücksichtigung der im Be- bauungsplan festgesetzten Minimierungsmaßnahmen (insektenschonende Außenbeleuchtung und Photovoltaik-Anlagen sowie Beseitigung des Niederschlagswassers nach dem Stand der Technik) sind erhebliche Beeinträchtigungen der Schutz- und Erhaltungsziele des oben genannten FFH-Ge- bietes nicht zu erwarten (siehe FFH-Vorprüfung des Büro Sieber vom 11.07.2018, überarbeitet am 13.02.2019). Eine weitere Verträglichkeitsprüfung gem. § 34 Abs. 1 BNatSchG ist daher nicht er- forderlich. Weitere Schutzgebiete/Biotope: − Im Südosten befindet sich das Naturschutzgebiet "Annaberg" (Schutzgebiets-Nr. 4.199) mit einem Abstand von etwa 380 m. Die nächsten gem. § 30 BNatSchG kartierten Biotope liegen in einem Abstand von etwa 310 bis 470 m in östlicher, südlicher und südwestlicher Richtung ("Sulzmoosbach (Baindter Wald bis Baindt)", Nr. 1-8124-436-7124; "Feldgehölz nordwestl. NSG Annaberg", Nr. 1-8123-436-0452; "Straßenhecke Baindt", Nr. 1-8123-436-0449). Landschaftsschutzgebiete liegen nicht im räumlichen Zusammenhang zum Plangebiet. − Bei Berücksichtigung der im Bebauungsplan festgesetzten Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung sind erhebliche Beeinträchtigungen der o.g. Schutzgebiete/Biotope nicht zu er- warten (siehe auch "Schutzgut Arten und Lebensräume; Biologische Vielfalt" in den Kapiteln "Bestandsaufnahme […]" und "Prognose […] bei Durchführung der Planung"). Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 58 Biotopverbund: − In einem Abstand von etwa 300 bzw. 390 m zum Plangebiet befinden sich in südöstlicher und östlicher Richtung Kernflächen (Streuobstwiesen, Grünland mit Feldhecken oder sonstigen Ge- hölzen) des landesweiten Biotopverbunds mittlerer Standorte. Angrenzend daran mit östlichem Verlauf schließen sich Kern- und Suchräume in Richtung freie Landschaft an. − Die Flächen des Biotopverbundes mittlerer Standorte wird von der Planung nicht beeinträchtigt. Die Funktion der Flächen bleibt auch bei der Ausführung des Vorhabens bestehen. Kurzzeitige Beeinträchtigungen störungsempfindlicher Arten während der Bauzeit kann auf Grund der grö- ßeren Entfernung ausgeschlossen werden. − Auswirkungen auf die Verbundfunktion des Plangebietes sind im Allgemeinen nicht erkennbar, da das Plangebiet auf Grund der derzeitigen Nutzung und der angrenzenden Bebauung sowie der Verkehrsflächen keinen großen Lebensraumwert hat und daher bereits jetzt keinen optima- len Wanderkorridor darstellt. 10.2 Beschreibung und Bewertung der erheblichen Umweltauswirkungen auf der Grundlage der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 Satz 1 BauGB (Nr. 2 Anlage zu § 2 Abs. 4 sowie § 2a BauGB) 10.2.1 Bestandsaufnahme der einschlägigen Aspekte des derzeitigen Umweltzustands (Basissze- nario), einschließlich der Umweltmerkmale der Gebiete, die voraussichtlich erheblich be- einflusst werden (Nr. 2a Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) Schutzgut Arten und Lebensräume; Biologische Vielfalt (Tiere und Pflanzen; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Kriterien zur Beurteilung des Schutzgutes sind die Naturnähe, Empfindlichkeit und der Vernet- zungsgrad der betrachteten Lebensräume sowie das Vorkommen geschützter oder gefährdeter Arten bzw. Biotope. − Beim größten Teil des Plangebietes handelt es sich um Grünland. Dieses setzt sich aus einer Teilfläche intensiv genutzten Grünlandes mit geringer Artenvielfalt (Fettwiese) sowie aus einer weiteren Teilfläche eher extensiv genutzten Grünlandes (Magerrasen) mit einer höheren Arten- ausstattung zusammen. Im östlichen Teilbereich des Geltungsbereiches befindet sich eine ehe- malige Hofstelle, welche sich aus verschiedenen Gebäudeteilen zusammensetzt. − Im zentralen Bereich und an der südlichen Grenze des Plangebietes befinden sich mehrere Obst- bäume verschiedener Altersstruktur; teilweise als hochwertiger Streuobstbestand einzuordnen. Es ist davon auszugehen, dass vor allem im Bereich der älteren Bäume zahlreiche Vogelarten vorkommen (z.B. Amsel, Rotkehlchen, Mönchsgrasmücke, Buchfink). Diese Gehölze können von Greifvögeln als Ansitzwarte genutzt werden und bieten vielen Insekten einen Lebensraum, die wiederum für Vögel eine wichtige Nahrungsquelle darstellen. Eine hohe faunistische Diversität ist hier zu erwarten. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 59 − Infolge der intensiven landwirtschaftlichen Nutzung der Fettwiese (häufiges Befahren, häufige Mahd, ggf. Ausbringung von Mineraldünger und Einsaat von Arten des Dauergrünlands) und des damit einhergehenden Stickstoff-Eintrags ist die Artenvielfalt der Fläche begrenzt. Lediglich die alten Obstbäume bieten Kleinlebewesen einen vielfältigeren Lebensraum. − Im nordwestlichen Bereich des Plangebietes befindet sich eine heckenartige Gehölzstruktur, welche nur wenige Jahre alt ist. Zudem befinden sich an der "Marsweiler Straße" sowie der Kreisstraße K 7951 Bestandsbäume mittleren Alters. Im Bereich der heckenartigen Gehölzstruk- tur kann von einer etwas höheren Artenvielfalt ausgegangen werden. In dem verwilderten Gar- ten an der östlichen Grenze des Plangebietes könnten siedlungstypische (störungstolerante) Kleinlebewesen (Insekten, Kleinsäuger) und Vögel zu erwarten sein. Auf Grund der im Gebiet und im Umfeld ausgeübten Nutzungen sind allgemein im Hinblick auf die Fauna vorwiegend Ubiquisten bzw. Kulturfolger zu erwarten. − Das überplante Gebiet ist im Hinblick auf die Durchgängigkeit für Tiere wegen der zahlreichen benachbarten Verkehrswege und Bebauung stark vorbelastet (Kreisstraße im Osten, Radweg im Norden). Der Lärm und die Störungen durch den Verkehr und die Einrichtungen in der beste- henden, ehemaligen Hofstelle sowie der isolierten Lage lassen die Flächen v. a. für störungs- empfindliche Tiere als sehr ungeeignet erscheinen. Auf das Plangebiet wirken Vorbelastungen auf Grund von Lärm und optischen Störungen/Irritationen durch die umliegenden Verkehrsflä- chen ("Marsweiler Straße" nördlich und Kreisstraße K 7951 westlich) sowie dem Bauhof und der Feuerwehr im südlich angrenzenden Bereich − Eine detaillierte, botanische Bestandsaufnahme wurde nicht durchgeführt, da es keinerlei Hin- weise auf besondere Artenvorkommen (Arten der "Roten Liste", gesetzlich geschützte Arten, lokal oder regional bedeutsame Arten) gibt und diese auf Grund der größtenteils intensiven Nutzung, der o. g. Vorbelastungen sowie mangels gliedernder naturnaher Strukturen auch nicht zu erwarten sind. − Eine faunistische Bestandsaufnahme wurde zur Abschätzung der Erheblichkeit der Auswirkun- gen durch die Planung durchgeführt (Arten der "Roten Liste", gesetzlich geschützte Arten, lokal oder regional bedeutsame Arten; vgl. Artenschutzrechtliches Fachgutachten, Büro Siebert, Fas- sung vom 10.02.2016). Im Rahmen der Kartierungen konnten fünf Fledermaus- und 19 Vo- gelarten festgestellt werden. Das Plangebiet dient Einzeltieren der Zwergfledermaus gelegent- lich als Jagdgebiet. Großer Abendsegler und Breitflügelfledermaus überfliegen das Gelände. Wochenstubenquartier konnten nicht festgestellt werden und sind auf Grund der geringen Nach- weisdichte auch nicht zu erwarten. Bei den Vogelarten konnten neun wertgebende Arten nach- gewiesen werden (bspw. Feldsperling, Girlitz, Goldammer, Weidenmeise). − Dem Plangebiet kommt auf Grund der nachgewiesenen Arten, den vorhandenen Gehölzstruktu- ren sowie im geringen Umfang des Grünlandes und den Bestandsgebäuden als mögliche/r Le- bensraum bzw. Brutstätte zusammenfassend eine mittlere bis hohe Bedeutung für das Schutz- gut zu. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 60 Schutzgut Boden, Geologie und Fläche (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Kriterien zur Beurteilung des Schutzgutes sind die Funktionen des Bodens als Standort für Kultur- pflanzen und für natürliche Vegetation, als Ausgleichskörper im Wasserkreislauf sowie als Filter und Puffer für Schadstoffe. Auch die Empfindlichkeit des Bodens, der Natürlichkeitsgrad des Bo- denprofils und der geologischen Verhältnisse sowie eventuell vorhandene Altlasten werden als Be- urteilungskriterien herangezogen. Darüber hinaus wird die Eignung der Flächen für eine Bebauung bewertet. − Aus geologischer Sicht gehört das Plangebiet zur Jungmoränenlandschaft des Voralpenlandes, genauer im Verbreitungsbereich von Hasenweiler-Schottern und Auenlehm unbekannter Mäch- tigkeit. Im Untergrund stehen daher würmzeitliche Schotter und Beckensedimente (häufig dicht gelagerter tonig-lehmiger Geschiebemergel) an. Es haben sich aus diesen Sedimenten, die meist von geringmächtiger spätglazialer Fließerde (Decklage) überlagert werden, lehmige pseudovergleyte Parabraunerden entwickelt. Mit lokalen Auffüllungen vorangegangener Nut- zungen, die ggf. nicht zur Lastabtragung geeignet sind, ist zu rechnen. Mit einem kleinräumig deutlich unterschiedlichen Setzungsverhalten des Untergrundes ist zu rechnen. Ggf. vorhandene organische Anteile können zu zusätzlichen bautechnischen Erschwernissen führen. Der Grund- wasserflurabstand kann bauwerksrelevant sein. − Im Bereich der bebauten Grundstücke im nordöstlichen Plangebiet ist der Boden bereits nahezu vollständig teil-/versiegelt, ausgenommen deren Privatgärten. Im Bereich des Grünlandes sind die Böden vollständig unversiegelt, aber anthropogen geprägt (in geringem Umfang Verdich- tung durch Befahrung mit Mähfahrzeugen; zudem Eintrag von Dünger). Auf Grund der derzei- tigen Wiesennutzung können die vorkommenden Böden ihre Funktion als Ausgleichskörper im Wasserhaushalt sowie als Filter und Puffer für Schadstoffe noch weitestgehend unbeeinträchtigt erfüllen. Über die Durchlässigkeit der vorkommenden Böden für Niederschlagswasser lagen zum Zeitpunkt der Planaufstellung keine genauen Informationen vor. − Gemäß der Geologischen Karte des Landesamts für Geologie, Rohstoffe und Bergbau in Freiburg (M 1: 50.000), handelt es sich um Braunen Auenboden-Auengley (Vega-Gley) oder Auengley guter Zustandsstufe. Die Böden im Plangebiet weisen eine hohe Bedeutung als Filter und Puffer für Schadstoffe sowie als Ausgleichskörper im Wasserkreislauf (Wasserhaushalt, Grundwasser- neubildungsrate) auf. Zudem wird die Ertragsfähigkeit (Bodenfunktion "Natürliche Boden- fruchtbarkeit") als hoch eingestuft, womit die Böden eine große Bedeutung für die Landwirt- schaft besitzen. Alle Bodenfunktionen sind in Bewertungsklasse 3 eingestuft. Laut Aussage beim Behördenunterrichtungs-Termin gemäß § 4 Abs. 1 BauGB handelt es sich bei den Böden um verdichtungsempfindliche Böden. In den bereits vollversiegelten Bereichen der "Marsweiler Straße" und der Hofzufahrt kann der vorliegende Boden keine dieser Funktionen mehr erfüllen. In den offenen Flächen (Grünland, Hausgärten) können die Funktionen dagegen noch vollum- fänglich erfüllt werden. Gemäß ALB (Automatisiertes Liegenschaftsbuch) des Landesamts für Geologie, Rohstoffe und Bergbau in Freiburg liegt die Boden- oder Grünlandgrundzahl bei 60- Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 61 74, die Acker- oder Grünlandzahl bei 41-60 und deuten damit auf eine Ertragsfähigkeit im mittleren bis hohen Bereich hin. − Im nördlichen Geltungsbereich liegt auf Flurstück 55 der im Altlastenkataster erfasste Altstand- ort "Marsweiler Straße 2" (Flächennummer 1346). Der Altstandort ist eingestuft in B-Entsor- gungsrelevanz. D.h. der Altlastenverdacht ist ausgeräumt, es besteht daher kein weiterer Hand- lungsbedarf. Auf Grund der Nutzungshistorie kann bei Eingriffen in den Untergrund stellenweise verunreinigtes Bodenmaterial angetroffen werden. − Dem Plangebiet kommt zusammenfassend eine mittlere Bedeutung für das Schutzgut zu. Schutzgut Wasser (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Kriterien zur Beurteilung des Schutzgutes Wasser sind zum einen die Naturnähe der Oberflächen- gewässer (Gewässerstrukturgüte und Gewässergüte), zum anderen die Durchlässigkeit der Grund- wasser führenden Schichten, das Grundwasserdargebot, der Flurabstand des Grundwassers, die Grundwasserneubildung sowie – abgeleitet aus den genannten Kriterien – die Empfindlichkeit des Schutzgutes Wasser gegenüber Beeinträchtigungen durch das Vorhaben. − Nordwestlich und östlich des Plangebietes verläuft der Sulzmoosbach, der auch Teil des FFH- Gebietes "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" (Schutzgebiets-Nr. 8223- 311) ist. Im Bereich des Plangebietes selbst ist der Sulzmoosbach verdolt. Das Plangebiet liegt teils im Überschwemmungsbereich eines HQExtrem-Ereignisses (s. Planzeichnung). − Über den Wasserhaushalt und die Grundwasserverhältnisse liegen keine Informationen vor. Auf Grund von benachbarten Bauvorhaben aus der jüngeren Zeit ist jedoch davon auszugehen, dass nicht mit oberflächennah anstehendem Grundwasser zu rechnen ist. Dem Plangebiet kommt zusammenfassend eine hohe Bedeutung für das Schutzgut zu. Wasserwirtschaft (Wasser; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Die für die Wasserwirtschaft wichtigen Gesichtspunkte sind die Versorgung des Plangebietes mit Trinkwasser, die Entsorgung von Abwässern, die Ableitung bzw. Versickerung von Niederschlags- wasser sowie eventuell auftretendes Hangwasser oder Hochwasser von angrenzenden Gewässern, das zu Überflutungsproblemen im Plangebiet führt. Momentan fallen im Gebiet nur im Bereich der bestehenden Gebäude Abwässer an. Die Gemeinde verfügt in diesem Bereich über ein Misch-System zur Entsorgung der Abwässer sowie eine Anbin- dung zur Trinkwasserversorgung. Das Abwasser wird über die bestehenden Kanäle der gemeindli- chen Kläranlage zugeführt. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 62 Schutzgut Klima/Luft; Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a und h BauGB): Kriterien zur Beurteilung des Schutzgutes sind die Luftqualität sowie das Vorkommen von Kaltluft- entstehungsgebieten und Frischluftschneisen. − Großklimatisch gesehen liegt das Plangebiet im südwestdeutschen Klimabezirk Rhein-Boden- see-Hügelland. Das Bodenseebecken ist dabei durch ein für die Höhenlage eher mildes Klima gekennzeichnet. Die durchschnittlichen Jahrestemperaturen liegen bei etwa 8°C, die durch- schnittliche jährliche Niederschlagsmenge etwa bei 980 mm. − Die offenen Flächen des Plangebietes dienen der lokalen Kaltluftproduktion, während die we- nigen hauptsächlich im Nordosten und Osten stehenden Gehölze sowie die entlang der Kreis- straße K 7951 Frischluft produzieren. Da der Wind in den hiesigen Breiten hauptsächlich aus Westen kommt, versorgt die offene Fläche des Plangebietes die angrenzende Wohnbebauung sowie das Zentrum von Baindt an manchen Tagen vermutlich mit Frischluft. − Aus dem Kfz-Verkehr der angrenzenden Verkehrswege reichern sich Schadstoffe in der Luft an, weshalb die Luftqualität des Plangebietes vorbelastet ist. − Dem Plangebiet kommt zusammenfassend eine geringe Bedeutung für das Schutzgut zu. Schutzgut Landschaftsbild (Landschaft; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Kriterien zur Bewertung des Schutzgutes sind die Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Landschaft. Die Einsehbarkeit in das Plangebiet, Blickbeziehungen vom Gebiet und angrenzenden Bereichen in die Landschaft sowie die Erholungseignung des Gebietes werden als Nebenkriterien herangezogen. − Die Gemeinde Baindt liegt am nordwestlichen Rand des Schussenbeckens (Naturraum Boden- seebecken). Beim Plangebiet selbst handelt es sich um einen weitgehend ebenen Bereich in westlicher Ortsrandlage des Hauptortes Baindt. Im Norden schließt, der überplante Bereich an Bebauung (Einzelhandel, Wohnen) an, im Westen an die Kreisstraße K 7951 sowie an jenseits dieser liegenden offenen Landschaft (Acker). Im Süden liegen die Feuerwehr und der Bauhof der Gemeinde Baindt. Im Osten ist im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bau- vorschriften hierzu Wohnbebauung geplant, woran östlich das Gemeindezentrum anschließt. Das Gebiet ist aus der westlich gelegenen, freien Landschaft sehr gut einsehbar. Im nördlichen sowie westlichen Bereich führt ein Rad-/Wanderweg am Gebiet vorbei, sodass der Fläche eine gewisse Bedeutung für die Erholung zukommt. − Dem Plangebiet kommt zusammenfassend eine geringe Bedeutung für das Schutzgut zu. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 63 Schutzgut Mensch (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. c BauGB): Kriterien zur Beurteilung des Schutzgutes sind gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse sowie die Erholungseignung des Gebietes. − Das Plangebiet wird überwiegend landwirtschaftlich genutzt. Auf das Plangebiet wirken die Lärm-Immissionen der Kreisstraße K 7951 sowie der "Marsweiler Straße". Zudem wirken die Lärm-Immissionen des südlich befindlichen Bauhofs auf das Plangebiet ein. Nutzungskonflikte liegen bisher nicht vor (s. auch Schalltechnische Untersuchung des Büro Sieber vom 20.09.2018). − Durch den im Norden sowie Westen verlaufenden ein Rad-/Wanderweg besitzt die Fläche ge- ringfügige Naherholungs-Funktion. − Dem Plangebiet kommt zusammenfassend eine geringe Bedeutung für das Schutzgut zu. Schutzgut Kulturgüter (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. d BauGB): Es befinden sich keine Kulturgüter im überplanten Bereich. Es befinden sich keine Baudenkmäler im überplanten Bereich. Nach jetzigem Kenntnisstand liegen auch keine Bodendenkmäler im Wirk- bereich der Planung. Erneuerbare Energien (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. f BauGB): − Derzeit befinden sich innerhalb des Plangebietes keine Anlagen zur Gewinnung von Wärme oder Strom aus alternativen Energiequellen. − Gemäß dem Umwelt-Daten und -Kartendienst Online (UDO) der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg beträgt die mittlere jährliche Sonneneinstrah- lung 1.153 kWh/m². Da das Gelände überwiegend eben ist, sind die Voraussetzungen für die Gewinnung von Solarenergie gegeben. − Nach der Karte "Hydrogeologische Kriterien zur Anlage von Erdwärmesonden in Baden-Würt- temberg" ist der Untergrund der im Plangebiet liegenden Flächen aus hydrogeologischer Sicht für den Bau und den Betrieb von Erdwärmesonden als eingeschränkt günstig zu bewerten (Ka- tegorie 4) und die Anlage von Erdwärmesonden im Einzelfall zu prüfen. Wechselwirkungen zwischen den Belangen des Umweltschutzes Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, biologische Vielfalt, Mensch, Kulturgüter (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. i BauGB): Soweit Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Schutzgütern bestehen, wurden diese bei der Abarbeitung der einzelnen Schutzgüter angemerkt. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 64 10.2.2 Übersicht über die voraussichtliche Entwicklung des Umweltzustandes bei Nicht-Durch- führung der Planung (Nr. 2a Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) Bei Nicht-Durchführung der Planung bleibt das Grünland als landwirtschaftlicher Ertragsstandort sowie als Lebensraum für Tiere und Pflanzen erhalten. An der biologischen Vielfalt ändert sich nichts auf Grund von baulichen Maßnahmen in diesem Bereich. Es ist keine Veränderung der vor- kommenden Böden und der geologischen Verhältnisse sowie des Wasserhaushaltes und der Grund- wasserneubildung zu erwarten. Der Großteil des Gebietes wird nicht an die Ver- und Entsorgungs- leitungen angeschlossen und bleibt unbebaut. Damit bleibt auch die Luftqualität unverändert. Es ergibt sich keine Veränderung hinsichtlich der Kaltluftentstehung. Das Landschaftsbild, die Erho- lungseignung sowie die Auswirkungen auf den Menschen bleiben unverändert. Es bestehen weiter- hin keine Nutzungskonflikte. Die Schutzgebiete (FFH-Gebiet, Naturschutzgebiet) sowie die Biotope und ihre Verbundfunktion bleiben unverändert. Hinsichtlich des Schutzgutes Kulturgüter ergeben sich keine Veränderungen. Bei Nicht-Durchführung der Planung sind keine zusätzlichen Energie- quellen nötig. Die bestehenden Wechselwirkungen erfahren keine Veränderung. Unabhängig davon können Änderungen eintreten, die sich nutzungsbedingt (z.B. Intensivierung oder Extensivierung der Grünlandnutzung), aus großräumigen Vorgängen (z.B. Klimawandel) oder in Folge der natürlichen Dynamik (z.B. Populationsschwankungen, fortschreitende Sukzession) er- geben. Diese auch bisher schon möglichen Änderungen sind aber nur schwer oder nicht prognosti- zierbar. Zudem liegen sie außerhalb des Einflussbereichs der Gemeinde; ein unmittelbarer Bezug zur vorliegenden Planung besteht nicht. 10.2.3 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung - Beschreibung und Bewertung der voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen einschließlich der Maßnahmen zur Vermeidung, Verhinderung, Verringerung bzw. ihrem Ausgleich und ggf. geplanter Überwachungsmaßnahmen (Nr. 2b und c Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) Schutzgut Arten und Lebensräume; Biologische Vielfalt (Tiere und Pflanzen; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): − Der Lebensraum, der im Bereich des Grünlandes vorkommenden Tiere und Pflanzen geht durch die Bebauung sowie die für den Lebensmittelmarkt geplanten Parkplätze und die damit ein- hergehende Versiegelung verloren. Auf Grund der Baumaßnahmen kann voraussichtlich kein Gehölz erhalten werden. Bei denen im Zuge der Planung entfallenden Bäumen handelt es sich teilweise um Höhlenbäume, die laut artenschutzrechtlichem Fachgutachten im Rahmen der Machbarkeitsuntersuchung "Fischerareal" des Büro Sieber vom 10.02.2016 ebenso wie die abzureißenden Gebäude (potenzielle) Quartiere für höhlenbrütende Vögel und Fledermäuse darstellen. Um zu gewährleisten, dass die Lebensraumbedingungen für diese Arten erhalten bleiben, wird als artenschutzrechtliche Ersatzmaßnahme das Aufhängen mehrerer Nistkästen für Vögel und Fledermäuse vollzogen (s. auch Hinweise zum Artenschutz). Im Bereich der ge- planten Bachöffnung samt Gewässerrandstreifen ist dagegen eine Ansiedlung von Arten der Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 65 Feuchtstandorte zu erwarten. Da das Plangebiet am Ortsrand liegt und zu den Biotopen einen Mindestabstand von 300 m hat, ist nicht mit der Zerschneidung von Lebensräumen zu rechnen. Der Biotopverbund ist nicht betroffen. − Biologische Vielfalt: Das Gebiet kann in Zukunft eine höhere Artenvielfalt aufweisen. Ein Teil der Pflanzenarten wird jedoch höchstwahrscheinlich nicht heimisch und/oder standortgerecht sein. Auch bei den Tieren werden vor allem Kulturfolger und Ubiquisten von den Änderungen profitieren. Die Vielfalt der Lebensräume wird sich eventuell erhöhen (Gärten, Straßenbegleit- grün, teilversiegelte Bereiche usw.). Die Mehrzahl der neu entstehenden Lebensräume wird je- doch stark anthropogen beeinflusst und aller Wahrscheinlichkeit nach durch hohe Nährstoff- Konzentrationen geprägt sein. Für aus naturschutzfachlicher Sicht besonders wertvolle Arten bieten die neuen Lebensräume keinen Raum. − Durch geeignete Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung (Durchgrünung der Bebauung, Pflanzungen in dem Baugebiet) kann das Ausmaß des Lebensraum-Verlustes reduziert werden. Im Straßenraum der "Marsweiler Straße" ist die Pflanzung von lockeren Strauch-Gruppen vor- gesehen. Auf der öffentlichen Grünfläche, in deren Bereich der Bach offengelegt wird, ist ein Gewässerrandstreifen samt Baum- und Strauchpflanzungen zu entwickeln. Für diesen Bereich sind Pflanzenarten aus einer separaten Pflanzliste (feuchte Arten) zu verwenden, um eine an den feuchten Standort angepasste Pflanzenwahl zu erzielen. Auf den privaten Baugrundstücken ist eine Mindestzahl von Bäumen und Solitärsträuchern zu pflanzen, um die Durchgrünung und damit auch den Lebensraumwert des Baugebietes zu verbessern. Für die Pflanzung von Bäumen und Sträuchern sind standortgerechte heimische Gehölze zu verwenden. Dies verbessert das Lebensraum-Angebot vor allem für Kleinlebewesen und Vögel, denn einheimische Pflanzen bil- den die Grundlage vieler Nahrungsketten. Ihre Verwendung dient daher auch der Erhaltung oder Verbesserung des Lebensraumes für Kleinlebewesen. − Zum Schutz nachtaktiver Insekten besonders des nahegelegenen FFH-Gebietes "Schussenbe- cken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" (Schutzgebiets-Nr. 8223-311) wird festgesetzt, dass als Außenbeleuchtung nur Leuchtentypen mit geringem Anteil an blauem und ultraviolet- tem Licht (z.B. Natriumdampf- oder LED-Lampen) mit einer maximalen Lichtpunkthöhe von 4,50 m bei Wohngebäuden und 6,00 m bei Gewerbegebäuden verwendet werden dürfen. Zu- dem gelten Einschränkungen für die Beleuchtung von Werbeanlagen. Um fehlgeleitete Eiabla- gen von wassergebundenen Insekten zu vermeiden, sind nur solche Photovoltaik-Module zu- lässig, die weniger als 6 % Licht reflektieren (je Solarglasseite 3 %). Dies wird von Elementen erfüllt, die entspiegelt und monokristallin sind sowie deutliche Kreuzmuster aufweisen. Ele- mente aus Strukturglas besitzen im Vergleich zu Floatglas deutliche Vorteile. Um Beeinträchti- gung des FFH-Gebietes auszuschließen, wird die Niederschlagsentwässerung nach dem Stand der Technik vollzogen (s. auch FFH-Vorprüfung des Büro Sieber vom 11.07.2018, überarbeitet am 13.02.2019). Für alle baukonstruktiven Elemente, die großflächig mit Niederschlagswasser in Berührung kommen, sind Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei unzulässig. Au- ßerdem sind schädliche Verunreinigungen des abzuleitenden Niederschlagswassers oder eine Vermischung mit Schmutzwasser unzulässig Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 66 − Nach Betrachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen verbleibt ein mittlerer Ein- griff in das Schutzgut. Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./ – neg./ 0 neutral) baubedingt Baustellenverkehr, Betrieb von Baumaschi- nen Belastung durch Lärm und Erschütterungen, Staub- und u.U. auch Schadstoffemissionen – anlagenbedingt Errichtung der Gebäude, Außenanlagen und Verkehrsflächen Verlust von Lebensräumen, Verlust von Gehölzen – – Anlage von Grünflächen Schaffung von Ersatzlebensräumen + betriebsbedingt Gewerbeausübung, Lieferverkehr u.U. Beeinträchtigung scheuer Tiere – Lichtemissionen, Reflektionen von Photovol- taikanlagen Beeinträchtigung nachtaktiver oder wasserge- bundener Insekten (stark reduziert durch Festset- zungen zur Beleuchtung und zu PV-Anlagen) – Schutzgut Boden, Geologie und Fläche (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): − Die landwirtschaftlichen Ertragsflächen gehen verloren. Während der Bauzeit wird ein großer Teil der Bodenflächen für Baustelleneinrichtungen und Baustraßen beansprucht sowie durch Staub- und u.U. auch Schadstoffemissionen belastet. In den versiegelten Bereichen kann keine der Bodenfunktionen (Standort für Kulturpflanzen, Filter und Puffer, Ausgleichskörper im Was- serhaushalt) mehr wahrgenommen werden. Bei einer festgesetzten GRZ von 0,4 bzw. 0,6 kön- nen insgesamt bis zu etwa 0,9 ha des Plangebietes neu versiegelt werden. − Durch geeignete Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung können die entstehenden Be- einträchtigungen des Schutzgutes Boden reduziert werden. Für Stellplätze, Zufahrten und an- dere untergeordnete Wege sind wasserdurchlässige (versickerungsfähige) Beläge vorgeschrie- ben, um die Versiegelung der Freiflächen zu minimieren und damit die Wasseraufnahmefähig- keit des Bodens weitestgehend zu erhalten. Zum Schutz des Bodens vor Verunreinigungen wer- den Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei für alle baukonstruktiven Elemente, die großflächig mit Niederschlagswasser in Berührung kommen, ausgeschlossen. Zusätzlich wird empfohlen, ein Baugrundgutachten und ein Bodenmanagementkonzept zu erstellen sowie die Bauausführung bodenkundlich begleiten zu lassen. Ein Bodenmanagementkonzept macht ei- nen sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden möglich. Hierbei sind insbe- sondere die Hochwertigkeit sowie Verdichtungsempfindlichkeit der Böden zu berücksichtigen. Außerdem ist mit kleinräumig deutlich unterschiedlichen Setzungsverhalten des Untergrundes zu rechnen. Ggf. vorhandene organische Anteile können zu zusätzlichen bautechnischen Er- Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 67 schwernissen führen. Der Grundwasserflurabstand kann bauwerksrelevant sein. Mit lokalen Auf- füllungen vorangegangener Nutzungen, die ggf. nicht zur Lastabtragung geeignet sind, ist zu rechnen. Der Altstandort ("Marsweiler Straße 2", s. Planzeichnung") auf Flurstück 55 ist einge- stuft in B-Entsorgungsrelevanz. D.h. der Altlastenverdacht ist ausgeräumt, es besteht daher kein weiterer Handlungsbedarf. Auf Grund der Nutzungshistorie kann bei Eingriffen in den Unter- grund stellenweise verunreinigtes Bodenmaterial angetroffen werden, das ggf. entsprechende den abfall- und bodenschutzrechtlichen Bestimmungen zu verwerten bzw. zu entsorgen ist. Mit möglichen Verunreinigungen ist im Bereich des laut Erfassungsunterlagen noch existierenden Ölabscheiders zu rechnen. − Nach Betrachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen verbleibt ein mittlerer Ein- griff in das Schutzgut. Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./ – neg./ 0 neutral) baubedingt Baustellenverkehr, evtl. Unfälle Eintrag von Schadstoffen – Lagerung von Baumaterial, Baustellenein- richtungen (Wege, Container) partielle Bodenverdichtung, evtl. Zerstörung der Vegetationsdecke/Freilegen des Oberbodens – Bodenabbau, -aufschüttungen und Boden- transport stellenweise Bodenverdichtung, Zerstörung des ursprünglichen Bodenprofils – – anlagenbedingt Errichtung der Gebäude, Außenanlagen und Verkehrsflächen Bodenversiegelung – ursprüngliche Boden- Funktionen gehen verloren – – gesamte Flächenbeanspruchung Verlust offenen belebten Bodens – – betriebsbedingt Verkehr, Gewerbeausübung Eintrag von Schadstoffen – Schutzgut Wasser (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): − Die geplante Bebauung hat zwar eine Veränderung des Wasserhaushaltes zur Folge; diese wird jedoch auf Grund des geplanten Entwässerungskonzeptes nicht erheblich sein, da das Regen- wasser dem außerhalb des Geltungsbereiches geplanten Retentionsfilterbecken zugeführt, ge- filtert und gedrosselt in den "Sulzmoosbach" abgeleitet. Dadurch nimmt zwar die Versicke- rungsleistung der Gesamtfläche ab, das Niederschlagswasser wird jedoch in das Oberflächen- gewässer "Sulzmoosbach" geleitet und bleibt so dem natürlichen Wasserkreislauf weitgehend erhalten. In Verbindung mit weiteren Minimierungsmaßnahmen ergeben sich daher keine er- heblichen Beeinträchtigungen. − Zusätzlich zur Anlage des Retentionsbeckens zur schadlosen Einleitung von Niederschlagswasser in den "Sulzmoosbach", wird der "Sulzmoosbach im nordöstlichen Plangebiet offengelegt. Hier- bei soll ein weiteres Teilstück des besagten Sulzmoosbaches, östlich des hier aufzudeckenden Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 68 Abschnittes (im Bereich des Bebauungsplanes "Wohnen Fischerareal") geöffnet werden, um Retentionsflächen für Starkregenereignisse zur Verfügung zu stellen. Bei Umsetzung dieser Maßnahme sowie der Installation einer Hochwasserschutzanlage entfallen die vorgenannten Auflagen und Einschränkungen zum Hochwasserschutz, da dadurch das Überschwemmungsri- siko für HQ100-Ereignisse sowie HQExtrem-Ereignisse in den Baugebieten ausgeräumt wird. Die Bachöffnung ist Bestandteil der dem Bebauungsplan beigelegten FFH-Vorprüfung des Büro Sieber (vom 11.07.2018, überarbeitet am 13.02.2019) und deren Genehmigung wird parallel zur Aufstellung des hier vorliegenden Bebauungsplanes beim Landratsamt beantragt. − Für Stellplätze, Zufahrten und andere untergeordnete Wege sind ausschließlich teilversiegelte (versickerungsfähige) Beläge zulässig, um die Wasseraufnahmefähigkeit des Bodens soweit wie möglich zu erhalten und Beeinträchtigungen der Grundwasserneubildungsrate zu reduzie- ren. Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei werden ausgeschlossen, um das Grund- wasser vor Verunreinigungen zu schützen. − Nach Betrachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen verbleibt ein geringer Ein- griff in das Schutzgut. Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./ – neg./ 0 neutral) baubedingt Baustellenverkehr bei u.U. freiliegendem Grundwasser Schadstoffeinträge – Lagerung von Baumaterial/Boden, Baustel- leneinrichtungen (Container) Bodenverdichtung, reduzierte Versickerung und mehr oberflächiger Abfluss von Niederschlags- wasser, dadurch bei vegetationsfreiem Boden – anlagenbedingt Errichtung der Gebäude, Außenanlagen und Verkehrsflächen durch Flächenversiegelung reduzierte Versicke- rung von Niederschlagswasser im Gebiet, Verrin- gerung der Grundwasserneubildungsrate – – Teilöffnung des "Sulzmoosbaches" Beseitigung/Minimierung von Hochwasserrisiko durch geschaffenes Retentionsvolumen ++ betriebsbedingt Verkehr, Gewerbenutzung Schadstoffeinträge – Wasserwirtschaft (Wasser; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): − Durch die neu entstehende Bebauung erhöht sich die anfallende Abwassermenge. Das Schmutz- wasser wird getrennt vom Niederschlagswasser gesammelt. Das gesammelte Niederschlags- wasser wird über den Kanal zum Retentionsfilterbecken geleitet, gefiltert und gedrosselt in den "Sulzmoosbach" abgeleitet. Das anfallende Schmutzwasser wird der gemeindlichen Kläranlage zugeführt. Die Anlage ist ausreichend dimensioniert. Hochwasserspitzen des offen gelegten Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 69 Sulzmoosbaches werden zunächst auf der bachbegleitenden Grünfläche abgepuffert und werden gegebenenfalls dem Kanal zum Retentionsfilterbecken zugeführt. Das Ableiten von Schicht- und Grundwasser durch Drainagen über die Regenwasser- bzw. Schmutzwasserkanalisation ist ohne gesonderte wasserrechtliche Genehmigung grundsätzlich unzulässig. Sickerschächte sind unzu- lässig. − Die Wasserversorgung des Gebietes erfolgt durch den Anschluss an die gemeindlichen Leitun- gen. Schutzgut Klima/Luft; Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a und h BauGB); Anfälligkeit der geplanten Vorhaben gegenüber den Folgen des Klimawandels (Nr. 2b Buchstabe gg Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB): − Die Kaltluftentstehung wird im Plangebiet unterbunden und auf die angrenzenden Offenflächen beschränkt. Auf Grund der noch eher geringen Anzahl an Baukörpern, der umgebenden Bebau- ung (außer nach Westen hin) und der Ausbildung von mehreren Grünflächen mit Bäumen und Sträuchern entsteht für das Schutzgut Klima/Luft keine wesentliche Beeinträchtigung. Bei Ein- haltung der gültigen Wärmestandards und Einbau moderner Heizanlagen sind keine erhebli- chen Umweltauswirkungen durch Schadstoffemissionen zu erwarten. Die Zufahrt zum Plange- biet erfolgt von der bestehenden "Marsweiler Straße"; eine neue Erschließungsstraße nach Sü- den ist geplant, welche an die geplante Straße des Bebauungsplanes "Wohnen Fischerareal" anschließt. Diese Straße ist zwar nicht als Durchgangsstraße zur südlich gelegenen "Ziegeleist- raße" geplant, wird jedoch durch zusätzlich aufkommenden Verkehr voraussichtlich zu einer geringfügigen Erhöhung von Schadstoff-Emissionen durch Abgase führen. − Eine Anfälligkeit des Vorhabens gegenüber den Folgen des Klimawandels ist derzeit nicht er- kennbar. Extrema in Bezug auf Niederschlagsereignisse (z.B. langandauernder Starkregen, ur- bane Sturzfluten) wurden im Rahmen der Entwässerungsplanung berücksichtigt (Teilöffnung des "Sulzmoosbaches" und somit ausreichendes Rückhaltevolumen). Extrema in Bezug auf die Lufttemperatur bzw. Sonneneinstrahlung werden durch die Umsetzung der Festsetzungen zu Pflanzungen (insbesondere Baumpflanzungen im Straßenraum und auf den privaten Bau- grundstücken) sowie zu Bodenbelägen (teilversiegelte Beläge zur Verminderung der Wärmeab- strahlung) abgemildert. Weitere Schutzmaßnahmen (z.B. Sonnenschutz/Kühlung an den Ge- bäuden; Vermeidung dunkler/stark abstrahlender Bodenbeläge) sind von den privaten Bauher- ren vorzusehen. − Nach Betrachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen verbleibt ein geringer Ein- griff in das Schutzgut. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 70 Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./ – neg./ 0 neutral) baubedingt Baustellenverkehr, Betrieb von Baumaschi- nen Freiwerden von Staub und u.U. auch Schadstof- fen (Verkehr, Unfälle) – anlagenbedingt Errichtung der Gebäude, Außenanlagen und Verkehrsflächen mehr Wärmeabstrahlung, weniger Verdunstung, ungünstigeres Kleinklima – – Verlust der Gehölze und des Intensivgrün- lands weniger Frischluftproduktion/Luftfilterung (Ge- hölze), weniger Kaltluft (Grünland) – Anlage von Grünflächen Verbesserung des Kleinklimas + betriebsbedingt Erhöhtes Verkehrsaufkommen, Gewerbenut- zung Verkehrsabgase, evtl. Schadstoff-/Staubemissio- nen aus Gewerbebetrieben – Schutzgut Landschaftsbild (Landschaft; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): − Durch die Errichtung neuer Baukörper erfährt das Landschaftsbild eine geringfügige Beeinträch- tigung, da die Blickbeziehungen in Richtung Osten in die offene Landschaft durch die geplante Bebauung zwar eingeschränkt werden. Die Vorprägung durch die umliegende Bebauung mini- miert diese Folgen jedoch stark. − Durch die getroffenen Festsetzungen wird sichergestellt, dass sich die Bebauung in die umge- bende Bebauung einfügt (niedrige GRZ, an die umliegende Bebauung angepasste Höhen) und eine ausreichende Durchgrünung hergestellt wird (Pflanzgebote). Trotz Ortsrandlage stellt das Plangebiet eher eine Lücke in der Bebauung dar und der Ortsrand verlagert sich nicht in die freie Landschaft. Diese Lücke kann nach Durchführung der Planung als geschlossen angesehen werden. Des Weiteren handelt es sich um keine exponierte und nur von Westen her gut einseh- bare Lage. Die nach Westen bestehende Eingrünung ist von der Planung nicht berührt, da sie außerhalb des Plangebietes liegt. Wenn diese noch jungen Bäume entlang der Kreisstraße eine gewisse Höhe erreicht haben werden, ist das Plangebiet von Westen her kaum mehr einsehbar. Die festgesetzten Pflanzlisten tragen dazu bei, die Eigenart des Landschaftsbildes zu schützen und mit Hilfe landschaftstypischer Gehölz-Arten eine Anbindung des Baugebietes an die Land- schaft zu erreichen. Zu diesem Zweck werden zusätzlich im Übergangsbereich zur freien Land- schaft und in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen, Hecken aus Nadelgehölzen aus- geschlossen. Die Pflanzung von nicht in der Pflanzliste festgesetzten Sträuchern wird nur auf max. 5 % der Grundstücksfläche zugelassen, um die Grünflächen möglichst naturnah zu gestal- ten. − Nach Betrachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen sowie auf Grund der Vor- belastung durch umliegende Bebauung sowie Verkehrswege verbleibt ein mittlerer Eingriff in das Schutzgut. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 71 Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./ – neg./ 0 neutral) baubedingt Baustelleneinrichtungen temporäre Beeinträchtigung des Landschaftsbil- des v. a. bei größeren Baustellen – anlagenbedingt Errichtung der Gebäude, Außenanlagen und Verkehrsflächen Lücke in der Bebauung wird geschlossen 0 Verlust von Grünfläche und Gehölzen geringere Attraktivität für Naturerlebnis – Durchgrünung des Plangebietes, Ortsrand- eingrünung Annäherung an ein eher grünes Siedlungsbild + betriebsbedingt Lichtemissionen Lichtabstrahlung in die umliegende Landschaft – Schutzgut Mensch (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. c BauGB): − Die intensiv landwirtschaftlich genutzten Flächen gehen verloren. Dafür wird durch die Planung die Ansiedelung eines Lebensmittelmarktes ermöglicht, wodurch Arbeitsplätze gesichert und/o- der neu geschaffen werden können. Zusätzlich wird im Osten Wohnraum geschaffen, das den Wohnraumbedarf deckt. Die Erlebbarkeit des landschaftlichen Umfeldes erfährt durch die ge- planten Baukörper eine geringfügige Beeinträchtigung, da die Bedeutung des Gebietes für die Naherholung bereits vor der Planung auf Grund der landwirtschaftlichen Nutzung sowie der umliegenden Bebauung und Verkehrswege eingeschränkt ist. Insbesondere durch die Schaffung der Grünfläche als Bach begleitende Zone mit Baum- und Strauchpflanzungen sowie einen vorgesehenen Fuß- und Radweg in diesem Bereich (s. Plan) wird die Attraktivität der Grünfläche erhöht. − Vom geplanten Verbrauchermarkt wirken Lärm-Immissionen auf die geplante Wohnbebauung ein. Nach dem derzeitigen Planungsstand kann eine Einhaltung der zulässigen Immissions- richtwerte der TA Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm) gewährleistet werden. Eine erhebliche Beeinträchtigung auf den Menschen kann daher ausgeschlossen werden (s. auch Schalltechnische Untersuchung des Büro Sieber vom 20.09.2018). − Nach Betrachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen verbleibt ein geringer Ein- griff in das Schutzgut. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 72 Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./ – neg./ 0 neutral) baubedingt Baustellenverkehr, Lieferung und Ablage- rung von Baumaterial, Betrieb von Bauma- schinen Belastung durch Lärm und Erschütterungen, Frei- werden von Staub und u.U. auch Schadstoffen (Verkehr, Unfälle) – anlagenbedingt Errichtung der Gebäude, Außenanlagen und Verkehrsflächen Ansiedelung von Gewerbebetrieben, Angebot neuer Arbeitsplätze ++ Anlage von bachbegleitender Grünfläche Schaffung neuer Erholungsflächen + betriebsbedingt Verkehr, Gewerbeausübung Belastung durch Verkehrs- und/oder Betriebs- lärm, Verkehrsabgase – Schutzgut Kulturgüter (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. d BauGB): Da im überplanten Bereich nach jetzigem Kenntnisstand keine Kulturgüter vorhanden sind, entsteht keine Beeinträchtigung. Sollten während der Bauausführung, insbesondere bei Erdarbeiten und Arbeiten im Bereich von Keller, Gründung und Fundamenten Funde (beispielsweise Scherben, Me- tallteile, Knochen) und Befunde (z. B. Mauern, Gräber, Gruben, Brandschichten) entdeckt werden, ist die Archäologische Denkmalpflege beim Regierungspräsidium Stuttgart unverzüglich zu benach- richtigen. Art und Menge an Emissionen von Schadstoffen, Lärm, Erschütterungen, Licht, Wärme und Strah- lung sowie der Verursachung von Belästigungen (Nr. 2b Buchstabe cc Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) − In der Bauphase kann es temporär zu Lärmbelästigung sowie zu Belastungen durch Staub, Gerüche und/oder Erschütterungen (z.B. durch Baumaschinen) kommen, die zeitweise die Wohnqualität in den angrenzenden, bereits bebauten Gebieten beeinträchtigen können. Erheb- liche Beeinträchtigungen sind jedoch auf Grund der zeitlich begrenzten Dauer der Bauarbeiten, die zudem vorwiegend oder ausschließlich tagsüber (d.h. außerhalb des besonders empfindli- chen Nachtzeitraums) stattfinden werden, nicht zu erwarten. − Schadstoffemissionen sind insbesondere infolge des zusätzlichen Verkehrsaufkommens (Kfz- Abgase) sowie durch Heizanlagen in den neuen Gebäuden zu erwarten. In allen Fällen zählen Kohlenwasserstoffe, Kohlenstoffmonoxid und -dioxid sowie Stickoxide zu den wesentlichen po- tenziell umweltschädigenden Abgas-Bestandteilen; je nach Verbrennungsanlage können auch Schwefeloxide sowie Staub und Ruß relevant sein. Durch die Flächenneuversiegelung wird zu- dem die Wärmeabstrahlung begünstigt, so dass es zu einer geringfügigen Erhöhung der Luft- temperatur im Bereich der neuen Bebauung kommen kann. Siehe hierzu den Punkt "Schutzgut Klima/Luft; Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität". Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 73 − Zu den Lärmemissionen aus dem Bereich des geplanten Gewerbegebietes: siehe die Ausführun- gen unter dem Punkt "Schutzgut Mensch". − Durch die nächtliche Beleuchtung des Mischgebietes kann es zu einer Lichtabstrahlung in um- liegende Wohngebiete und die freie Landschaft kommen. Um die Stärke und den Radius der Lichtausstrahlung zu reduzieren, trifft der Bebauungsplan eine Festsetzung zu den zulässigen Lampentypen (z.B. nach unten gerichtete, in der Höhe begrenzte Leuchtkörper). Zudem gelten Einschränkungen für die Größe und Beleuchtung von Werbeanlagen, welche verhindern, dass es zu einer Beeinträchtigung der unmittelbaren Anwohner, der landschaftsästhetischen Situa- tion oder lichtempfindlicher Tierarten kommt. − Negative Auswirkungen durch Erschütterungen, Wärme oder Strahlung sind auf Grund der Art des geplanten Baugebietes nicht zu erwarten − In der Gesamtschau sind keine erheblichen Belastungen durch die o.g. Wirkfaktoren auf an- grenzende bewohnte Gebiete bzw. die im Umfeld lebende Tierwelt zu erwarten. Art und Menge der erzeugten Abfälle und ihre Beseitigung und Verwertung (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. e BauGB und Nr. 2b Buchstabe dd Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) − Als wesentliche Abfälle sind insbesondere recyclingfähige Verpackungen, organische Abfälle (Biomüll) sowie in Bezug auf Schadstoffe in der Regel unbedenklicher Haus- bzw. Restmüll zu erwarten. Anfallende Abfälle sind nach Kreislaufwirtschaftsgesetz vorrangig wiederzuverwerten (Recycling, energetische Verwertung, Verfüllung); falls dies nicht möglich ist, sind sie ordnungs- gemäß und schadlos zu entsorgen. Die Entsorgung erfolgt über den Landkreis Ravensburg. In Bezug auf Biomüll wird die Anlage eines Kompostes empfohlen. − Zur Entsorgung der Abwässer siehe den Punkt "Wasserwirtschaft". Auswirkungen der eingesetzten Techniken und Stoffe (Nr. 2b Buchstabe gg Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) Ein erheblicher Schadstoffeintrag durch den Baustellenbetrieb ist im Falle einer Bebauung der der- zeit landwirtschaftlich genutzten Flächen nicht zu erwarten. Sofern die optimale Entsorgung der Bau- und Betriebsstoffe gewährleistet ist, mit Öl und Treibstoffen sachgerecht umgegangen wird und eine regelmäßige Wartung der Baufahrzeuge sowie ordnungsgemäße Lagerung gewässerge- fährdender Stoffe erfolgt, können die baubedingten Auswirkungen als unerheblich eingestuft wer- den. Risiken für die menschliche Gesundheit, das kulturelle Erbe oder die Umwelt (z.B. durch Unfälle oder Katastrophen) (Nr. 2b Buchstabe ee Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) Nach derzeitigem Kenntnisstand sind bei der Umsetzung der Planung keine erhöhten Risiken für die menschliche Gesundheit, das kulturelle Erbe oder die Umwelt zu vermuten. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 74 Erneuerbare Energien (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. f BauGB): Im Hinblick auf eine nachhaltige Energieversorgung ist die Erhöhung des Anteils erneuerbarer Ener- gien zur Gewinnung von Wärme oder Strom anzustreben. Alternative Energiequellen können auf umweltschonende Weise einen Beitrag zur langfristigen Energieversorgung leisten. Die sparsame und effiziente Nutzung von Energie kann bei Gebäuden insbesondere durch eine kompakte Bau- weise (wenig Außenfläche im Vergleich zum beheizten Innenvolumen, flache Dachformen) sowie durch optimale Ausrichtung zur Sonne und eine gute Gebäudedämmung erzielt werden. − Eine Ausrichtung zukünftiger Baukörper zur optimalen Errichtung von Sonnen-Kollektoren in Ost-West-Ausrichtung ist voraussichtlich möglich. − Die Möglichkeit der alternativen Nutzung von Erdwärme muss bei Bedarf gesondert geprüft werden. Kumulierungen mit den Auswirkungen von Vorhaben benachbarter Plangebiete unter Berücksich- tigung etwaiger bestehender Umweltprobleme in Bezug auf möglicherweise betroffene Gebiete mit spezieller Umweltrelevanz oder auf die Nutzung von natürlichen Ressourcen (Nr. 2b Buchstabe ee Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) Eine Kumulierung mit den Auswirkungen benachbarter Vorhaben bzw. Planungen ist nach derzei- tigem Kenntnisstand nicht anzunehmen. Darüber hinaus sind keine kumulierenden Wirkungen in Bezug auf andere Schutzgüter zu erwarten. Wechselwirkungen zwischen den Belangen des Umweltschutzes Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, biologische Vielfalt, Natura 2000-Gebiete, Mensch, Kulturgüter (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. i BauGB): − Im vorliegenden Planungsfall sind keine erheblichen Effekte auf Grund von Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Schutzgütern zu erwarten. − Die Veränderung der kleinklimatischen Verhältnisse durch die Bebauung des Grünlandes (Schutzgut Klima/Luft) wirkt auf die Anwohner des Gebiets (Schutzgut Mensch) zurück, weil dadurch die Kaltluftzufuhr in die Siedlung eingeschränkt wird. − Wenn im Zuge der Baumaßnahmen Bodenbereiche verdichtet werden, auf denen später Grün- flächen angelegt werden, kann es zu einer Beeinträchtigung der später dort wachsenden Pflan- zen kommen, da durch die Bodenverdichtung die Durchwurzelung des Bodens erschwert und die Zufuhr von Wasser und Nährstoffen unter Umständen reduziert wird. Auch für Bodenbewoh- nende Tiere können durch die Verdichtung Lebensräume verloren gehen (Wechselwirkung Bo- den-Arten). Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 75 10.2.4 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteili- gen Auswirkungen/Abarbeitung der Eingriffsregelung des § 1a BauGB, Konzept zur Grünordnung (Nr. 2c Anlage zu § 2 Abs. 4 sowie § 2a BauGB): Die Abarbeitung der Ausgleichspflicht erfolgt gemäß dem gemeinsamen Bewertungsmodell der Landkreise Bodenseekreis, Ravensburg und Sigmaringen (Fassung vom 01.07.2012, redaktionelle Anpassung/Bearbeitung Juli 2013). Die Vorgehensweise erfolgt in folgenden Arbeits-Schritten: Er- arbeitung von Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen; Ermittlung des verbleibenden Aus- maßes der Beeinträchtigung für die einzelnen Schutzgüter; Ausgleich der verbleibenden Beein- trächtigungen; Ergebnis. Um die Auswirkungen auf die Schutzgüter möglichst gering zu halten, wurde vor Betrachtung der möglichen Ausgleichsmaßnahmen überprüft, inwieweit die Folgen des Eingriffs vermeidbar oder minimierbar sind. Zur Vermeidung bzw. Minimierung von Beeinträchtigungen von Natur und Land- schaft dienen folgende Maßnahmen (Konzept zur Grünordnung): − Eingrünung des Gebietes durch Grünfläche im Norden mit Gehölz-Pflanzungen (planungsrecht- liche Festsetzungen, Schutzgut Arten und Lebensräume, Schutzgut Landschaftsbild) − Durchgrünung des Gebietes durch Pflanzgebote für die privaten Baugrundstücke (planungs- rechtliche Festsetzungen, Schutzgut Arten und Lebensräume) − naturnahe Gestaltung der Pflanzungen durch Verwendung standortgerechter, einheimischer Ge- hölze (Festsetzung von Pflanzlisten, Schutzgut Arten und Lebensräume) − Schutz nachtaktiver Insekten durch Verwendung von Leuchtentypen mit geringem Anteil an blauem und ultraviolettem Licht (planungsrechtliche Festsetzungen, Schutzgut Arten und Le- bensräume) − Reduktion negativer Auswirkungen auf Wasserinsekten durch Verwendung von Photovoltaik- Modulen, die weniger als 6 % polarisiertes Licht reflektieren (3 % je Solarglasseite) (planungs- rechtliche Festsetzungen, Schutzgut Arten und Lebensräume) − Ausschluss von Hecken aus Nadelgehölzen im Übergangsbereich zur freien Landschaft und in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen (planungsrechtliche Festsetzungen, Schutzgut Landschaftsbild) − Einschränkungen zu Werbeanlagen im Hinblick auf deren Größe und Gestaltung (bauordnungs- rechtliche Vorschriften, Schutzgut Landschaftsbild) − Begrenzung der Gebäudehöhen; Einschränkung der Farbgebung für die Gebäudedächer (Schutzgut Landschaftsbild) − Ausschluss von Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei (planungsrechtliche Festset- zungen, Schutzgut Boden und Schutzgut Wasser) − Reduzierung des Versiegelungsgrades und dadurch Erhaltung der Wasseraufnahmefähigkeit des Bodens durch Verwendung versickerungsfähiger Beläge (planungsrechtliche Festsetzungen, Schutzgut Boden und Schutzgut Wasser) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 76 − Durchlässigkeit der Siedlungsränder zur freien Landschaft zur Förderung von Wechselbeziehun- gen (Hinweise, Schutzgut Arten und Lebensräume) Ermittlung des verbleibenden Ausmaßes der Beeinträchtigung Schutzgut Arten und Lebensräume: Zur Ermittlung der Eingriffsstärke bzw. des Ausgleichsbedarfs wird die schutzgutspezifische Wertigkeit des Gebietes (als Bilanzwert) im Bestand (inkl. planungs- rechtlicher Zulässigkeiten) der Planung gegenübergestellt. Die im Rahmen der Biotoptypenkartie- rung ermittelten Nutzungen/Lebensräume werden entsprechend der im o.g. Bewertungsmodell ver- ankerten Biotopwertliste eingestuft und in ihrer Flächengröße mit dem zugewiesenen Biotopwert verrechnet. Gleiches gilt für die Planung, die auf Grundlage des Festsetzungskonzeptes (z.B. Bau- und Grünflächen, Pflanzgebote) bilanziert wird. Bestehende und zu pflanzende Einzelbäume fließen bei der Flächenbilanzierung nicht mit ein, sondern nur mit ihrem Bilanzwert (kursiv gedruckt). Nr. Bestands-Biotoptyp (Plangebiet) Fläche in m2 Biotopwert Bilanzwert 60.10 von Bauwerken bestandene Fläche 733 1 733 60.20, 60.21 Straßenfläche Bestand; Weg oder Platz (vollversiegelt) 2.809 1 2.809 60.23 Weg oder Platz mit wassergebundener Decke, Kies oder Schotter 1.120 3 3.360 60.50 Kleine Grünfläche (Straßenbegleitgrün) 969 4 3.876 60.60 Garten 194 6 1.164 33.41 Fettwiese mittlerer Standorte (Wirtschaftswiese, arten- arm) 5.797 8 46.376 33.43 Magerwiese mittlerer Standorte (ehemalige B30- Trasse, artenreicher; Abwertung, da ehemals Gemüse- anbau) 3.890 14 54.460 44.21 Hecke mit naturraum- oder standortuntypischer Arten- zusammensetzung 314 10 3.140 45.30a Einzelbaum Bestand auf 60.50: 6 St., aktueller Stamm-Umfang etwa 40 cm 240 8 1.920 45.30a Obst-Einzelbaum Bestand auf 60.60, 2 St., aktueller Stamm-Umfang etwa 40 cm 80 8 640 45.30a Obst-Einzelbaum Bestand auf 60.60, 1 St., aktueller Stamm-Umfang etwa 70 cm 70 8 560 45.30b Obst-Einzelbaum Bestand auf 33.41, 5 St., aktueller Stamm-Umfang etwa 40 cm 200 6 1.200 45.30b Obst-Einzelbaum Bestand auf 33.41, 2 St., aktueller Stamm-Umfang etwa 70 cm 140 6 840 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 77 42.20 "Einzelsträucher" als Gebüsch mittlerer Standorte, 3 St., etwa 7 qm jeweils 21 16 336 Summe Bestand 15.826 121.414 Nr. Planung-Biotoptyp (Plangebiet) Fläche in m2 Biotopwert Bilanzwert 60.10, 60.21 überbaubare Flächen im Mischgebiet (GRZ plus gesetz- lich zulässige Überschreitung) 7.437 1 7.437 60.22, 60.23 mit teilversiegelten Belägen zusätzliche überbaubare Flächen im Mischgebiet 1.179 2 2.358 60.50 nicht überbaubare Fläche (restlicher Anteil der Bauflä- chen, Privatgärten bzw. unversiegelte Außenanlagen) 2.313 4 9.252 60.21 Straßen- und Gehwegflächen neu 3.337 1 3.337 42.20 Gebüsch mittlerer Standorte (Grünflächen; Abzug da entlang Straße) 976 10 9.760 12.10 Mäßig ausgebauter Bachabschnitt 586 8 4.688 45.30a Einzelbäume auf den privaten Baugrundstücken, Neupflanzung, 21 St., progn. Stamm-Umfang nach 25 Jahren 70 cm (Baum pro angefangene 500 qm Grundstücksfläche) 1.050 8 8.400 45.30b Einzelbaum Neupflanzung in Gebüsch, 5 St., prognosti- zierter Stamm-Umfang nach 25 Jahren 70 cm 350 6 2.100 45.30b Einzelbaum Neupflanzung im Straßenraum, 7 St., prognostizierter Stamm-Umfang nach 25 Jahren 70 cm 490 8 3.920 Summe Planung 15.828 51.252 Summe Planung mit Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen 51.252 Summe Bestand 121.415 Differenz Bestand/Planung (=Ausgleichsbedarf) -70.162 Es verbleibt ein Ausgleichsbedarf von 70.162 Ökopunkten. Schutzgut Boden: Das geplante Vorhaben hat erhebliche Auswirkungen durch die (teilweise) Neu- versiegelung bislang unversiegelter Böden. Zur Ermittlung des erforderlichen Ausgleichsbedarfs für das Schutzgut werden die Böden anhand einer 5-stufigen Bewertungsskala (Stufe 0-"Böden ohne natürliche Bodenfunktion" bis Stufe 4 -"Böden mit sehr hoher Bodenfunktion") für die folgenden Funktionen getrennt bewertet: − natürliche Bodenfruchtbarkeit Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 78 − Ausgleichskörper im Wasserkreislauf − Filter und Puffer für Schadstoffe − Standort für die natürliche Vegetation Die im Folgenden aufgeführte Berechnungsmethode für die Ermittlung des erforderlichen Aus- gleichs wird auf die drei zuerst genannten Funktionen angewandt. Für die Funktion "Standort für die natürliche Vegetation" ist die Arbeitshilfe nicht anzuwenden. Die Funktion findet lediglich An- wendung bei Böden mit extremen Standorteigenschaften, die in die Bewertungsklasse 4 (sehr hoch) eingestuft werden. Dies ist bei den vorliegenden Böden nicht der Fall (Einstufung als gering bzw. sehr gering). Die Bewertungsklasse der Böden erfolgte nach der Bodenschätzungskarte des Landesamts für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (Referat 93 – Landesbodenkunde). Die Wirkung des Eingriffs, d.h. der Kompensationsbedarf, wird in Boden-Wertstufen (Gesamtbe- wertung über alle Funktionen) ermittelt. Anschließend werden die Boden-Wertstufen (Gesamtbe- wertung über alle Funktionen) in Ökopunkte umgerechnet, um eine bessere Vergleichbarkeit mit den anderen Schutzgütern zu erzielen. Die Berechnung erfolgt durch Multiplikation der vom Eingriff betroffenen Fläche in m² mit der Differenz aus der Wertstufe vor dem Eingriff und der Wertstufe nach dem Eingriff. Die Wertstufen stellen dabei den Mittelwert der drei zu betrachtenden Boden- funktionen dar. Diese Wertstufe vor dem Eingriff liegt bei 3,0, die nach dem Eingriff bei versiegelten Flächen bei 0. Teilversiegelte Flächen (z.B. Stellplätze) werden dabei genauso behandelt wie voll- versiegelte Flächen, sind also bei den u. g. Flächen miteingeschlossen. Im Bestand versiegelte Flä- chen, die im Zuge der Planung zu Grünflächen werden, erhalten vor dem Eingriff die Wertstufe 0, nach dem Eingriff die Wertstufe 2, da sie auch als Grünfläche nicht ihren ursprünglichen Zustand erreichen können. Vor dem Eingriff versiegelte Flächen, in deren Bereich der verdolte Bach freige- legt wird, können die Bodenfunktionen weiterhin nicht erfüllen und erhalten nach der Planung die Wertstufe 0. Die versiegelte Fläche berechnet sich wie folgt: − in dem Mischgebiet Typ 1 vollständig versiegelbare Fläche (GRZ plus gemäß § 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO zulässige Überschreitung um die Hälfte): 4.202 m² − in dem Mischgebiet Typ 2 vollständig versiegelbare Fläche (GRZ plus gemäß § 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO zulässige Überschreitung um die Hälfte): 3.235 m² − Typ 2: gemäß Festsetzung 2.3 zusätzlich zulässige Überschreitung der festgesetzten Grundflä- che mit teilversiegelten Belägen um weitere 50 %: 1.078 m² − festgesetzte Verkehrsflächen: 3.337 m², davon neuversiegelt/in bislang unversiegeltem Bereich 528 m² Von der Gesamtfläche von 15.828 m² werden folglich 9.043 m² neu versiegelt. Die verbleibenden 6.785 m² setzten sich aus den nicht überbauten Flächen (Privatgärten bzw. unversiegelte Außen- anlagen), der bestehenden Verkehrsflächen sowie den öffentlichen Grünflächen, insbesondere im Bereich der geplanten Entsiegelungsfläche des "Sulzmoosbach" zusammen. Der Ausgleichsbedarf Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 79 für die neu versiegelten Bereiche sowie die Aufwertungen der Entsiegelung werden wie folgt be- rechnet: Teilfläche Fläche in m² Wertstufen vor dem Eingriff (in Klammern Gesamtbewertung) Wertstufen nach dem Eingriff (in Klammern Gesamtbewertung) Ökopunkte pro m² Ökopunkte be- zogen auf die Fläche versiegelbare Flächen (Ver- kehrsflächen neu) 528 3-3-3 (3) 0-0-0 (0) 12 6.336 Verkehrsfläche Bestand 2.809 0-0-0 (0) 0-0-0 (0) 0 0 neu versiegelbare Flächen (Mischgebiet) 8.515 3-3-3 (3) 0-0-0 (0) 12 102.180 Nicht versiegelbare Flächen (Gärten, Außenanlagen) 2.313 0-0-0 (0) 0-0-0 (0) 0 0 Entsiegelung (Grünfläche als bachbegleitende Zone) -400 0-0-0 (0) 2-2-2 (2) 8 -3.200 Entsiegelung (Abgrabungs- fläche Böschung) -586 0-0-0 (0) 1-1-1 (1) 4 -2.344 Entsiegelung Bach 150 0-0-0 (0) 0-0-0 (0) 0 0 Grünflächen Bestand 527 0-0-0 (0) 0-0-0 (0) 0 0 Summe 15.828 102.972 Für die Eingriffe in das Schutzgut Boden ergibt sich folglich ein Kompensationsbedarf von 102.972 Ökopunkten. Schutzgut Landschaftsbild: Der Ausgleich für das Schutzgut Landschaftsbild erfolgt nach Abstim- mung mit dem Landratsamt im Rahmen des Termins zur frühzeitigen Behördenunterrichtung gem. § 4 Abs. 1 BauGB am 25.05.2018 auf Grund der Vorprägung/Vorbelastung des Plangebietes ver- bal-argumentativ. Das Baugebiet grenzt in nordöstlicher und südlicher Richtung an bestehende Bebauung an. Hierbei handelt es sich um Einzelhandelsbetriebe und Wohnbebauung (Nordosten) sowie die Feuerwehr und den Bauhof der Gemeinde Baindt (Süden). Im Osten ist im Rahmen der Aufstellung des Be- bauungsplanes "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Wohnbebauung geplant. Im Norden wird das Plangebiet von der "Marsweiler Straße" begrenzt, woran nördlich eine Schule, ein Hotel, Sportanlagen sowie Wohnbebauung anknüpfen. Im Westen verläuft die Kreisstraße K 7951, entlang diese mehrere Bäume stehen, die der Ortsrandeingrünung dienen. Jenseits der Kreisstraße K 7951 schließt offene Landschaft mit vereinzelten Gehöften an. Die geplanten Gebäude im Mischgebiet dürfen, gemessen an der Höhe ü. NN etwa dieselbe Höhe wie die geplante Wohnbebauung östlich des Plangebietes besitzen, wodurch einer allzu massiven Bauweise entgegengewirkt wird. Durch die (teilweise) Neu- Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 80 versiegelung bislang nahezu unbeeinträchtigter, deutlich von umliegender, angrenzender Bebau- ung vorgeprägter Flächen im Plangebiet, können erhebliche Auswirkungen auf das Landschaftsbild ausgeschlossen werden. Trotz Ortsrandlage stellt das Plangebiet eher eine Lücke in der Bebauung dar und der Ortsrand verlagert sich nicht in die freie Landschaft, sondern kann nach Durchführung der Planung als geschlossen angesehen werden. Des Weiteren handelt es sich um keine exponierte und momentan nur von Westen her gut einsehbare Lage. Wenn die Bäume entlang der Kreisstraße K 7951 eine gewisse Höhe erreicht haben werden, kann das Plangebiet als von Westen her ausrei- chend eingegrünt und kaum mehr einsehbar bezeichnet werden. Die bisher hauptsächlich als Grün- land genutzte Fläche mit bestehenden Eingrünungs-Strukturen geht aufgrund der möglichen Be- bauung zwar prinzipiell verloren, der Eingriff wird aber durch die Festsetzung, dass pro 500 m2 angefangener Grundstücksfläche ein 1 Laubbaum sowie 3 Solitärsträucher zu pflanzen sind, deut- lich minimiert. Die im Bereich der Bachöffnung geplante Grünfläche samt bepflanztem Gewässer- randstreifen (der auch im aufzustellenden Bebauungsplan östlich davon fortgeführt wird), führt zu einer landschaftsästhetischen Aufwertung des Plangebietes bzw. Minimierung des Eingriffes in das Landschaftsbild. Zusammenfassend ist unter dem Gesichtspunkt der genannten Minimierungsmaßnahmen und der bereits vorhandenen Vorprägung bzw. der vorhandenen und geplanten Grün- und Baumstrukturen innerhalb und außerhalb des Geltungsbereiches nicht mit weiteren, erheblichen Auswirkungen auf das Landschaftsbild zu rechnen. Ausgleich der verbleibenden Beeinträchtigungen Der nach Vermeidung und Minimierung verbleibende Ausgleichsbedarf für das geplante Vorhaben wird durch die Zuordnung von Maßnahmen aus dem gemeindlichen Ökokonto abgedeckt. Insge- samt sind auf den Flächen mit den Fl.-Nrn. 542, 543, 544, 544/1, 544/3 (Gemarkung Ochsen- hausen), Fl.-Nr. 1108 (Gemarkung Baindt), 64/1 (Gemarkung Berg), 57, 99/1, 108/1 (Gemar- kung Baindt) sowie 834 (Teilfläche, Gemarkung Baindt) Maßnahmen mit einer gesamten Öko- punktezahl von 203.136 Ökopunkten von verschiedenen Bauvorhaben verblieben. Von den insge- samt 203.136 verfügbaren Ökopunkten werden für die vorliegende Planung 173.134 Ökopunkte zugeordnet, um den Ausgleichsbedarf somit vollständig abdecken zu können. Auf den Ausgleichs- flächen wurden folgende Maßnahmen durchgeführt: Fl.-Nr. 1108 (Gemarkung Baindt): − Ersatz für die ehemalige Ausgleichsfläche BPL "Dachser" − 25.633 Ökopunkte Fl.-Nr. 64/1 (Gemarkung Berg): − Entwicklung einer Nasswiese − 1.930 Ökopunkte Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 81 Fl.-Nr. 57, 99/1, 108/1 (Gemarkung Baindt): − Herstellung der Durchgängigkeit am Sulzmoosbach − 62.444 Ökopunkte Fl.-Nr. 834 (Teilfläche, Gemarkung Baindt): − Rekultivierung nach B30 OU Ravensburg - Pflanzung Streuobst und Einzelgehölze − 9.518 Ökopunkte Fl.-Nrn. 542, 543, 544, 544/1, 544/3 (Gemarkung Ochsenhausen): − Dauerwaldflächen: Sukzessive Entfernung der nicht standortgerechten Fichten, sowie Pflan- zungen von standortgerechten Laubhölzern wie Eiche und Erle − Bannwaldflächen: Sukzessive Entfernung der nicht standortgerechten Fichte, sowie gruppen- weise Initialpflanzung standortgerechter Weichhölzer wie Erle und Weide; anfänglicher Schutz der Initialpflanzungen vor Biberfraß. Nur die unbedingt benötigten Wege, sowie die südlichen drei Weiher werden durch Sicherung der Dämme erhalten. Entfernung von standortfremdem Jungwuchs. Ansonsten Entnahme aus der Nutzung. − Naturnaher Bachabschnitt: Zulassen eines natürlichen Gewässerverlaufes sowie Zulassen der Bibertätigkeit − Nur die weiterhin benötigten Wirtschafts- und Wanderwege, sowie die südlichen drei Weiher (kulturhistorisches Erbe) werden durch die Sicherung der Dämme erhalten. Dadurch Vermei- dung von Konflikten zwischen Waldwirtschaft und Biber − Aus der Maßnahme stehen der Gemeinde noch 103.611 Ökopunkte zur Verfügung, dem Vor- haben werden davon 73.609 Punkte zugewiesen, es verbleiben 30.002 Punkte Tabelle zu den Ausgleichsflächen Ausgleichsflächen Lage Anzahl Ökopunkte Anteil der dem Bauvorhaben zugeordneten Ökopunkte Anzahl der dem Bauvorhaben zugeordneten Ökopunkte Fl.-Nr. 1108 (Gemarkung Baindt) 25.633 100 % 25.633 Fl.-Nr. 64/1 (Gemarkung Berg) 1.930 100 % 1.930 Fl.-Nr. 57, 99/1, 108/1 (Gemarkung Baindt) 62.444 100 % 62.444 Fl.-Nr. 834 (Teilfläche, Gemarkung Baindt) 9.518 100 % 9.518 Fl.-Nrn. 542, 543, 544, 544/1, 544/3 (Gemarkung Ochsenhausen) 103.611 71% 73.609 Summe 173.134 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 82 Die Gesamtbilanzierung zum Ausgleichsbedarf für die Schutzgüter Arten/Lebensräume und Boden sowie zu den erzielten Aufwertungen durch die Ausgleichsmaßnahmen zeigt, dass der Ausgleichs- bedarf für die genannten Schutzgüter vollständig abgedeckt wird: Ausgleichsbedarf und Ausgleichsmaßnahmen Ökopunkte Ausgleichsbedarf Schutzgut Arten und Lebensräume – 70.162 Ausgleichsbedarf Schutzgut Boden – 102.972 Ausgleichsbedarf gesamt 173.134 Abbuchung der Ökopunkte aus dem gemeindlichen, baurechtlichen Ökokonto -173.134 Differenz Ausgleichsbedarf/erzielte Aufwertung 0 Ergebnis: Der Ausgleichsbedarf wird damit vollständig abgedeckt. Bei einer der zugeordneten Aus- gleichsmaßnahmen verbleibt ein Überschuss von 30.002 Ökopunkten, der der Gemeinde Baindt für weitere Bauvorhaben zur Verfügung steht. Zur Sicherung der o. g. angestrebten Maßnahmen oder Nutzungen sind entsprechende Festsetzungen im Bebauungsplan getroffen, deren Einhaltung und Umsetzung zwingend sind. 10.2.5 Anderweitige Planungsmöglichkeiten (Nr. 2d Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) Standortalternativen: Die Aufstellung des Bebauungsplanes findet im Zuge der Ortskernsanierung der Gemeinde Baindt statt. Bereits bei einem hierfür veranstalteten Wettbewerb stand die Ansied- lung eines Lebensmittelmarktes sowie von Wohnbebauung fest, um den Wohnraumbedarf der Ge- meinde sowie die verbrauchernahe Versorgung mit Lebensmitteln zu realisieren. Ein Vorteil des gewählten Standortes sind zudem die bereits vorhandenen Verkehrswege "Marsweiler Straße" so- wie die Kreisstraße K 7951, weshalb nur wenige Erschließungs-Maßnahmen notwendig sind. Planungsalternativen: Im Rahmen der Entwurfs-Planung gab es intensive Beratungen zur Anpas- sung der im oben angesprochenen Wettbewerb gezeigten Planungen als Grundlage zu diesem Be- bauungsplan. Final wurden 3 unterschiedliche Alternativen erarbeitet. Hierbei wurden die Plange- biete der beiden Bebauungspläne "Mischgebiet Fischerareal" und "Wohnen Fischerareal", welches sich östlich und ebenfalls in Aufstellung befindet, gemeinsam entwickelt, da sie in engen räumlich und zeitlichen Zusammenhang stehen. Die jeweiligen Konzepte sowie die Entscheidung für eines von diesen ist ausführlich im Kapitel "Städtebauliche Entwurfs-Alternativen" erläutert. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 83 10.2.6 Beschreibung der erheblichen nachteiligen Auswirkungen, die auf Grund der Anfälligkeit der nach dem Bebauungsplan zulässigen Vorhaben für schwere Unfälle oder Katastro- phen zu erwarten sind (Nr. 2e Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) Eine Anfälligkeit der nach dem Bebauungsplan zulässigen Vorhaben für schwere Unfälle oder Ka- tastrophen ist nach derzeitigem Kenntnisstand nicht gegeben. Erhebliche nachteilige Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, Natura 2000-Gebiete, Biolo- gische Vielfalt, Mensch, Gesundheit, Bevölkerung sowie Kultur- und sonstige Sachgüter durch schwere Unfälle oder Katastrophen sind daher nicht zu erwarten. 10.3 Zusätzliche Angaben (Nr. 3 Anlage zu § 2 Abs. 4 sowie § 2a BauGB) 10.3.1 Beschreibung der wichtigsten Merkmale der verwendeten technischen Verfahren bei der Umweltprüfung sowie Hinweise auf Schwierigkeiten, die bei der Zusammenstellung der Angaben aufgetreten sind (Nr. 3a Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB): Verwendete Leitfäden und Regelwerke: − Naturschutzrechtliche und bauplanungsrechtliche Eingriffsbeurteilung, Kompensationsbewer- tung und Ökokonten – Bewertungsmodell der Landkreise Bodenseekreis, Ravensburg, Sigma- ringen (Fassung vom 01.07.2012, redaktionelle Anpassung/Bearbeitung Juli 2013) − Arten, Biotope, Landschaft – Schlüssel zum Erfassen, Beschreiben, Bewerten" der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (Stand Dezember 2009, 4. Auf- lage) − Bewertung von Böden nach ihrer Leistungsfähigkeit – Leitfaden für Planungen und Gestat- tungsverfahren des Umweltministeriums Baden-Württemberg (Stand Dezember 1995) Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben (z.B. technische Lücken oder fehlende Kenntnisse): Es liegen keine genauen Informationen zur Beschaffenheit des Baugrunds vor. 10.3.2 Geplante Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt bei der Durchführung der Planung (Nr. 3b Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB, § 4c BauGB): Um bei der Durchführung des Bebauungsplanes unvorhergesehene nachteilige Auswirkungen früh- zeitig zu ermitteln, sieht die Gemeinde Baindt als Überwachungsmaßnahmen vor, die Herstellung und ordnungsgemäße Entwicklung der festgesetzten grünordnerischen Maßnahmen ein Jahr nach Erlangen der Rechtskraft zu überprüfen und diese Überprüfung im Anschluss alle fünf Jahre zu wiederholen. Die Entwicklung der neu angelegten, bachbegleitenden Flächen soll hierbei durch einen Pflanzensoziologen bzw. durch einen Botaniker mit entsprechenden Fachkenntnissen erfol- gen. Da die Gemeinde darüber hinaus kein eigenständiges Umweltüberwachungssystem betreibt, ist sie ggf. auf entsprechende Informationen der zuständigen Umweltbehörden angewiesen. Bei den Ausgleichsmaßnahmen handelt es sich um Ökopunkte aus dem gemeindlichen Ökokonto. Da Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 84 die entsprechenden Maßnahmen am 10.09.2015 vom Landratsamt Biberach genehmigt und seit dem 23.11.2015 umgesetzt werden, wird davon ausgegangen, dass die Maßnahmen bereits ord- nungsgemäß hergestellt wurden. 10.3.3 Zusammenfassung (Nr. 3c Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB): Durch den Bebauungsplan wird ein Mischgebiet westlich des Ortes Baindt ausgewiesen. Der über- plante Bereich umfasst 1,66 ha. Beim Plangebiet handelt es sich um eine ehemalige Hofstelle (Teilbereich) sowie Grünland mit (Obst-) Baumbeständen und einen Teilbereich der nördlich gelegenen "Marsweiler Straße" am westlichen Siedlungsrand des Haupt-Ortes Baindt. Es schließt im Süden und Osten sowie im Nord- osten an bestehende Bebauung an. Dem Plangebiet kommt zusammenfassend eine mittlere Be- deutung für den Naturhaushalt sowie die Schutzgüter Wasser und Boden zu (artenschutzrechtlich relevante Arten, Überschwemmungsgebiet, landwirtschaftlich gut nutzbare Böden). Nordwestlich des Plangebietes, in einem Abstand von etwa 20 m, beginnt eine Teilfläche des FFH- Gebiets "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" (Schutzgebiets-Nr. 8223-311). Hierbei handelt es sich um das Fließgewässer "Sulzmoosbach". Im Rahmen der Umweltprüfung wurde gem. § 34 Abs. 1 BNatSchG eine Vorprüfung zur Verträglichkeit des Vorhabens mit dem Schutzgebiet des europäischen Verbundsystems Natura 2000 durchgeführt. Bei Berücksichtigung der im Bebauungsplan festgesetzten Minimierungsmaßnahmen (insektenschonende Außenbe- leuchtung und Photovoltaik-Anlagen sowie Beseitigung des Niederschlagswassers nach dem Stand der Technik) sind erhebliche Beeinträchtigungen der Schutz- und Erhaltungsziele des oben genann- ten FFH-Gebietes nicht zu erwarten (siehe FFH-Vorprüfung des Büro Sieber vom 11.07.2018, über- arbeitet am 13.02.2019). In einem Abstand von etwa 310 bis 470 m zum Plangebiet liegen mehrere gem. § 30 BNatSchG kartierte Biotope. Die weiteren Schutzgebiete und Biotope im räumlichen Umfeld erfahren auf Grund ihrer Entfernung zum Plangebiet und auf Grund fehlender funktionaler Zusammenhänge keine Beeinträchtigung. Der Eingriffsschwerpunkt liegt beim Schutzgut Boden durch die Versiegelung hochwertiger Böden sowie beim Schutzgut Arten/Lebensräume durch die Beseitigung von Gehölzen und Gebäuden, wel- che (potenzielle) Quartiere für Fledermäuse und Vogelarten darstellen. Die Eingriffe werden jedoch durch die Anlage von mehreren öffentlichen Grünflächen minimiert (weniger Versiegelung, Schaf- fung neuen Lebensraumes, Eingrünung), die gleichzeitig eine Aufwertung des Landschaftsbildes bewirken. Zusätzlich wird durch Pflanzgebote auf privaten Grundstücken eine Durchgrünung ge- währleistet. Bei Nicht-Durchführung der Planung wird die überplante Fläche voraussichtlich weiterhin landwirt- schaftlich genutzt und in ihrer Funktion für den Naturhaushalt und das Landschaftsbild in ähnli- chem Maße bestehen bleiben. Veränderungen, die sich unabhängig von der vorliegenden Planung ergeben, können jedoch nicht abschließend bestimmt werden. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 85 Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben für den Umweltbericht lagen insofern vor, dass es keine detaillierten Informationen/Datengrundlagen zur Beschaffenheit des Baugrunds gibt. 10.3.4 Referenzliste der Quellen, die für die im Bericht enthaltenen Beschreibungen und Bewer- tungen herangezogen wurden (Nr. 3d Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB): Allgemeine Quellen: − Fachgesetze siehe Abschnitt 1 "Rechtsgrundlagen" − Regionalplan der Region Bodensee-Oberschwaben − Umwelt-Daten und -Karten Online (UDO): Daten- und Kartendienst der Landesanstalt für Um- welt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg − Online-Kartendienst zu Fachanwendungen und Fachthemen des Landesamts für Geologie, Roh- stoffe und Bergbau beim Regierungspräsidium Freiburg (u.a. zu Bergbau, Geologie, Hydrogeo- logie und Boden) − Informationssystem Oberflächennahe Geothermie für Baden-Württemberg (ISONG) des Landes- amts für Geologie, Rohstoffe und Bergbau beim Regierungspräsidium Freiburg Verwendete projektspezifische Daten und Information: − Ortseinsicht durch den Verfasser mit Fotodokumentation − Luftbilder (Google, Gemeinde…) − Flächennutzungsplan und Landschaftsplan des Gemeindeverbandes Mittleres Schussental 08.04.2006 − Bodenschätzungsdaten auf Basis des ALK (Reichsbodenschätzung) − Ergebnisvermerk des Termins zur frühzeitigen Behördenunterrichtung gem. § 4 Abs. 1 BauGB am 23.05.2018 im Landratsamt Ravensburg (Vermerk vom 25.05.2018) mit umweltbezoge- nen Stellungnahmen des Regierungspräsidiums Freiburg (Geologie, Rohstoffe und Bergbau), des Regierungspräsidiums Tübingen (Raumordnung, Gewässer, Naturschutz) des Regionalver- bandes Bodensee-Oberschwaben sowie des Landratsamtes Ravensburg zu den Themenfeldern Straßenbau, Verkehr, Immissionsschutz, Gewässer, Brandschutz, Natur- und Artenschutz, Bo- denschutz, Forst, Abwasser und Grundwasser. − Schalltechnische Untersuchung des Büro Sieber vom 20.09.2018 (zu den Gewerbelärm-Im- missionen des geplanten Verbrauchermarktes im Plangebiet) − Schalltechnische Untersuchung des Büro Sieber vom 28.11.2018 (zu den Gewerbelärm-Im- missionen der Nutzungen im Bereich der 8. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite") Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 86 − FFH-Vorprüfung des Büro Sieber vom 11.07.2018, überarbeitet am 13.02.2019 (zu den Aus- wirkungen der geplanten Bebauung auf das nordwestlich liegende FFH-Gebiet "Schussenbe- cken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute, insbesondere unter Berücksichtigung der Wirkfak- toren Licht und andere optische Emissionen, Lärm, Eintrag von Luftschadstoffen sowie Was- sereinleitungen) − Artenschutzrechtliches Fachgutachten im Rahmen der Machbarkeitsuntersuchung "Fischerareal" des Büro Sieber vom 10.02.2016 (zum Vorkommen geschützter Tierarten innerhalb des Plan- gebietes und notwendigen artenschutzrechtlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 87 11 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil 11.1 Örtliche Bauvorschriften 11.1.1 Regelungen über die Gestaltung der Gebäude Die Dachformen für den Hauptbaukörper ermöglichen die Errichtung eines Satteldaches, Walmda- ches, Pultdaches oder Flachdaches. Diese Dachformen entsprechen den Vorstellungen moderner Baukörper und sind bereits an anderer Stelle im Gemeindegebiet umgesetzt. Die Dachformen für den Hauptbaukörper des Typs 1 beschränken sich abweichend hiervon auf das Flachdach. Diese Dachform entspricht der geplanten gewerblichen Nutzung dieses Bereiches. Regelungen für grund- stücksübergreifende Gebäude mit einheitlicher Dachform und gleicher Firstrichtung (z.B. Doppel-, oder Reihenhaus) bezüglich einer einheitlichen Dachneigung oder eines profilgleichen Anbaus wer- den nicht getroffen, da solche Regelungen erfahrungsgemäß Probleme im bauaufsichtlichen Ver- fahren nach sich ziehen. Die Einengung auf eine einzelne Gradzahl stellt hierfür ebenfalls keine sinnvolle Alternative dar. Die ausführliche Definition des Pultdaches kann im Baugenehmigungs- verfahren die Entscheidung erleichtern, ob es sich bei dem Dach eines Vorhabens um ein Pultdach handelt und ob demnach die sonstigen Festsetzungen zum Pultdach greifen (Firsthöhe und Dach- neigung). Um ein Pultdach handelt es sich, wenn mindestens 75 % aller Dach-Ebenen des jewei- ligen Hauptgebäudes zueinander parallel sind. Die Fläche einer Dach-Ebene wird in der senkrech- ten Projektion auf die Fläche gemessen. Das Spektrum für Dachneigungen ist im Sinne der Bauherrschaft breit gefasst. Es entspricht den ortsüblichen und landschaftstypischen Vorgaben und berücksichtigt zeitgemäße Bauformen. Durch die Festsetzung von Wand- und Firsthöhen ist die Möglichkeit ausgeschlossen, dass Gebäude eine nicht vertretbare Gesamthöhe erreichen könnten. Die Regelung der Dachneigung bezieht sich auch auf Terrassengeschosse, da diese ebenfalls andere Dachformen, wie z.B. ein Pultdach haben kön- nen. Die Vorschriften zur Aufständerung von Solar- und Photovoltaikanlagen auf Dächern sollen grund- sätzlich eine effiziente Nutzung von Sonnenenergie auch auf Flach- und Pultdächern ermöglichen. Gleichzeitig soll eine zu dominante Wirkung der Anlagen auf den Außenbetrachter vermieden wer- den. Die getroffenen Regelungen führen daher in erster Linie zu einer Begrenzung des Aufstände- rungswinkels der Solarmodule im äußeren Dachbereich von Pult- und Flachdächern. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 88 Das Regelungs-Konzept für Gebäude-Anbauten (Widerkehre und Zwerchgiebel) und Dachaufbauten beschränkt sich auf Vorgaben zu den Ausmaßen und Abständen dieser Bauteile. Eine Koppelung mit der Gebäudelänge wird dabei vermieden, da die Gebäudelänge unter Umständen nicht ein- deutig definierbar und damit bestimmbar ist. Obwohl die Regelungen ein Maximum an Gestal- tungsfreiheit und Planungs-Sicherheit darstellen, kann davon ausgegangen werden, dass Beein- trächtigungen für das Ortsbild nicht zu erwarten sind. Die Vorschriften über Materialien und Farben lassen dem Bauherrn bewusst ausreichend Spielraum zur Verwirklichung individueller Gestaltungswünsche. Es wird darauf verzichtet, bestimmte Materi- alien auszuschließen. Sie orientieren sich einerseits an den umliegenden, landschaftsgebundenen Bauformen. Andererseits lassen sie der Bauherrschaft jedoch ausreichend gestalterischen Spielraum zur Verwirklichung von gewerblichen Bauformen. Die Beschränkung auf die Dachfarben Rot bis Rotbraun sowie Betongrau bis Anthrazitgrau führt zu einem homogenen und ruhigen Gesamtbild des Ortes. Die Farben fügen sich erfahrungsgemäß besonders gut in die landschaftliche Situation ein. 11.2 Sonstige Regelungen 11.2.1 Stellplätze und Garagen Der erhöhte Bedarf an nachzuweisenden Stellplätzen je Wohnung wird mit der ländlich geprägten Umgebung, dem entsprechend geringen Angebot des öffentlichen Nahverkehrs und den eng be- messenen Verkehrsflächen begründet. Die beiden ersten Faktoren führen dazu, dass Haushalte in der Regel mit mehr als einem Kraftfahrzeug ausgestattet sein müssen, um die für die tägliche Lebensführung notwendige Mobilität aufbringen zu können. Gleichzeitig sind die Verkehrsflächen so bemessen, dass den konkreten Erfordernissen des fließenden Verkehrs ausreichend Rechnung getragen ist. Die Belange des ruhenden Verkehrs sind insoweit berücksichtigt, als dass für den Besucherverkehr ausreichend Flächen zur Verfügung stehen. Es wurde hoher Wert auf eine wirt- schaftlich bemessene Erschließung und eine geringe Versiegelung durch Verkehrsflächen gelegt. Die für die dort wohnende Bevölkerung erforderlichen Stellplätze können vom öffentlichen Ver- kehrsraum nicht aufgenommen werden, weshalb auf den privaten Flächen ausreichende Stellplätze nachgewiesen werden müssen. Somit erfolgt die Regelung, um städtebauliche Fehlentwicklungen durch einen Mangel an Stellplätzen auszuschließen. 11.2.2 Werbeanlagen Durch die Beschränkung der Größe und der Art der Werbeanlagen wird verhindert, dass eine Be- einträchtigung der unmittelbaren Anwohner sowie der landschaftsoptischen Situation entsteht. Die Werbeanlagen sollten in dem landschaftlich hochsensiblen Bereich zurückhaltend gestaltet werden. Ein Bezug zur Größe der gewerblichen Anlagen sollte gewahrt bleiben. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 89 12 Begründung – Sonstiges 12.1.1 Wesentliche Auswirkungen Wesentliche Auswirkungen auf die gesamtgemeindliche Situation sind nicht erkennbar. Die infra- strukturellen Einrichtungen sind geeignet, die zusätzlichen Einwohner bzw. Einrichtungen zu ver- sorgen. Für die bereits bebauten Grundstücke ist mit einer geringen Einbuße an der Erlebbarkeit der freien Landschaft sowie des städtebaulichen Umfeldes zu rechnen (z.B. Ausblick). 12.2 Erschließungsrelevante Daten 12.2.1 Kennwerte Fläche des Geltungsbereiches: 1,58 ha Flächenanteile: Nutzung der Fläche Fläche in ha Anteil an der Gesamtfläche Baufläche als MI 1,08 67,9 % Öffentliche Verkehrsflächen 0,34 21,4 % Öffentliche Grünflächen 0,17 10,7 % 12.2.2 Erschließung Abwasserbeseitigung durch Anschluss an das Trenn-System der öffentlichen Abwasserentsorgung der Gemeinde Baindt. Wasserversorgung durch Anschluss an die gemeindliche Wasserversorgung. Die Löschwasserversorgung ist durch eine entsprechende Dimensionierung der Wasserleitungen in Verbindung mit einer ausreichenden Anzahl von Hydranten sichergestellt. Stromversorgung durch Anschluss an das Netz der NetzeBW AG, Biberach. Gasversorgung durch Anschluss an das Leitungsnetz der Technischen Werke Schussental, Ravens- burg. Müllentsorgung durch die Müllabfuhr des Landkreises Ravensburg. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 90 Die Gemeinde beabsichtigt, die anfallenden Kosten zur Herstellung der Erschließungsanlage nach BauGB (Straßen, Straßen-Entwässerung, Straßen-Beleuchtung) im Rahmen der Grundstücksveräu- ßerung in Rechnung zu stellen (so genannte Ablöseverträge). 12.3 Zusätzliche Informationen 12.3.1 Planänderungen Bei der Planänderung vom 28.11.2018 fanden die Überlegungen und Abwägungen aus der öf- fentlichen Gemeinderats-Sitzung vom 27.11.2018 wie folgt Berücksichtigung. − Änderung der Festsetzung "Mischgebiet" - zulässigen Nutzung (Beherbergungsbetriebe und An- lagen für kirchliche und sportliche Zwecke ausnahmsweise zulässig), Zulässigkeit Sammelwer- beanlagen − Textliche Ergänzung der Festsetzung "Überschreitung der Grundfläche bei Typ 2" zur Klarstel- lung − Textliche Änderung der Festsetzung "Richtung der Firstseiten von Pultdach-Hauptgebäuden" − Änderung der örtlichen Bauvorschrift "Anzahl der Stellplätze in dem Baugebiet" − Änderungen und Ergänzungen bei der Begründung Für die in der Sitzung des Gemeinderates Baindt beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sit- zung eine vollständige Entwurfsfassung (Fassung vom 12.07.2019) zur Verdeutlichung der mög- lichen Änderungen ausgearbeitet. Die in der Gemeinderatssitzung vorgenommenen Änderungs-Be- schlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Entwurfs- fassung identisch. Die Änderungen umfassen folgende Punkte (ausführliche Abwägungen sind im Sitzungsprotokoll der Sitzung des Gemeinderates bzw. der Sitzungsvorlage der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 24.07.2019 enthalten): − Anpassung des Geltungsbereiches − Anpassung der Verkehrsfläche − Anpassung der Baugrenzen − Aufnahme der Festsetzung "Abweichende Bauweise" − Aufnahme der Festsetzung "Verkehrsflächen mit besonderer Zweckbestimmung" − Aufnahme der Festsetzung "Verkehrsflächen als Begleitfläche" − Herausnahme der "Grünfläche als Ortsrandeingrünung" im Nordwesten des Plangebietes − Redaktionelle Anpassung der Festsetzung "bachbegleitende Grünfläche" − Redaktionelle Anpassung der Festsetzung "Wasserfläche" − Redaktionelle Anpassung der Festsetzung zum Altstandort Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 91 − Aufnahme der Festsetzung "Flächen für Hochwasserschutzanlagen" − Aufnahme der Festsetzung "Höhenpunkte für die Oberkante der geplanten Straße" − Aufnahme der Festsetzung "Dachbegrünung" − Aufnahme der Festsetzung "Leitungsrecht" − Aufnahme der Festsetzung "Zu pflanzender Baum, verbindlicher Standort" − Redaktionelle Anpassung der Festsetzung "Pflanzungen in dem Baugebiet" − Redaktionelle Anpassung der Festsetzung "Änderungsgeltungsbereich" − Redaktionelle Berichtigung des erforderlichen Ausgleichs für das Schutzgut "Boden" und "Arten und Lebensräume" sowie Anpassung der insgesamt nötigen Ökopunktzahl − Redaktionelle Ergänzung der Gemeinden mit Ausgleichsflächen − Redaktionelle Ergänzung der Örtlichen Bauvorschrift "Solar- und Photovoltaikanlagen auf Dä- chern" − Änderung der Anzahl der Stellplätze in dem Baugebiet − Aufnahme des Kapitels "Kennzeichnungen gem. § 9 Abs. 5 BauGB mit Zeichenerklärung" − Berichtigung der Schutzzonenbezeichnung des nahegelegenen Wasserschutzgebietes im Text- und Planteil − Streichung des Überschwemmungsbereiches HQ100 − Änderung "Rad- und Fußweg" in "Unterhaltungs- und Fußweg" im Text und Planteil − Aufnahme des Hinweises "Flächen für Hochwasserschutzanlage" − Aufnahme des Hinweises "Begrenzungslinie für weiterführende Straße" − Aufnahme des Hinweises "Höhenpunkte für die Oberkante der geplanten Straße" − Ergänzung des Hinweises "Gewässerrandstreifen" − Ergänzung des Hinweises zum "Bodenschutz" − Ergänzung der Begründung beim Erfordernis der Planung − Streichung der Begründung zu Versickerungsanlagen − Ergänzung der Begründung beim Schutzgut "Boden, Geologie und Fläche" − Klarstellende Ergänzungen und Berichtigungen in der Begründung − Änderungen und Ergänzungen bei der Begründung Für die in der Sitzung des Gemeinderates Baindt beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sit- zung eine vollständige Entwurfsfassung (Fassung vom 05.09.2019) zur Verdeutlichung der mög- lichen Änderungen ausgearbeitet. Die in der Gemeinderatssitzung vorgenommenen Änderungs-Be- schlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Entwurfs- fassung identisch. Die Änderungen umfassen folgende Punkte (ausführliche Abwägungen sind im Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 92 Sitzungsprotokoll der Sitzung des Gemeinderates bzw. der Sitzungsvorlage der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 17.09.2019 enthalten): − Aufnahme der Lärmschutz-Festsetzung LS 1 und LS 2 − Anpassung der Kennzeichnung "Umgrenzung von Flächen deren Böden erheblich mit umwelt- gefährdenden Stoffen belastet sind" − Streichung des Wasserschutzgebietes "Brühl" in Planzeichnung und Textteil − Ergänzungen des Hinweises zum Bodenschutz − Anpassung der Begründung zum Immissionsschutz − Klarstellende Ergänzungen und Berichtigungen in der Begründung − Änderungen der Bilanzierung zum Schutzgut Boden Für die in der Sitzung des Gemeinderates Baindt beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sit- zung, unter Beibehaltung des Fassungs-Datums, eine vollständige Entwurfsfassung (Fassung vom 05.09.2019) zur Verdeutlichung der möglichen Änderungen ausgearbeitet. Die in der Gemeinde- ratssitzung vorgenommenen Änderungs-Beschlüsse sind mit den Inhalten dieser Entwurfsfassung identisch. Die Änderungen umfassen folgende Punkte: − Anpassung der Ökopunkte − Anpassung der Örtlichen Bauvorschrift "Werbeanlagen in dem Baugebiet" − Anpassung der Örtlichen Bauvorschrift "Anzahl der Stellplätze in dem Baugebiet" − Änderung der Wand- und Firsthöhe für das Grundstück Nr. 3 − Änderungen und Ergänzungen bei der Begründung Für die in der Sitzung des Gemeinderates Baindt beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sit- zung eine vollständige Entwurfsfassung (Fassung vom 16.03.2020) zur Verdeutlichung der mög- lichen Änderungen ausgearbeitet. Die in der Gemeinderatssitzung vorgenommenen Änderungs-Be- schlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Entwurfs- fassung identisch. Die Änderungen umfassen folgende Punkte (ausführliche Abwägungen sind im Sitzungsprotokoll der Sitzung des Gemeinderates bzw. der Sitzungsvorlage der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 31.03.2020 enthalten): − Anpassung der dem Bebauungsplan zugeordneten Ökopunkte von den Maßnahmen auf der Gemarkung Ochsenhausen Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 93 13 Begründung – Auszug aus übergeordneten Planun- gen Darstellung aus dem Lan- desentwicklungsplan Ba- den-Württemberg 2002, Karte zu 2.1.1 "Raumka- tegorien"; Darstellung als Randzone um einen Ver- dichtungsraum Ausschnitt aus dem Regi- onalplan Bodensee-Ober- schwaben, Darstellung als Siedlungsbereich Auszug aus dem rechts- gültigen Flächennut- zungsplan; Darstellung als Grünfläche und als ge- mischte Baufläche (M) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 94 14 Begründung – Bilddokumentation Blick von Nordwesten auf das Plangebiet, im Hin- tergrund Gebäude des Bauhofes Blick auf den Einmün- dungsbereich in die "Marsweiler Straße" Blick von Westen auf Be- standsgebäude (die Ab- gerissen werden sollen) im nördlichen Teil des Plangebietes Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 95 15 Verfahrensvermerke 15.1 Aufstellungsbeschluss (gem. § 2 Abs. 1 BauGB) Der Aufstellungsbeschluss erfolgte in der Gemeinderatssitzung vom 10.04.2018. Der Beschluss wurde am 13.04.2018 ortsüblich bekannt gemacht. Baindt, den …………. …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) 15.2 Beteiligung der Öffentlichkeit (gem. § 3 BauGB) Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit mit öffentlicher Unterrichtung sowie Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung fand in der Zeit vom 23.04.2018 bis 07.05.2018 statt (gem. § 3 Abs. 1 BauGB). Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 17.12.2018 bis 18.01.2019 (Billigungsbeschluss vom 27.11.2018; Entwurfsfassung vom 28.11.2018; Bekanntmachung am 07.12.2018) statt (gem. § 3 Abs. 2 BauGB). Ferner wurde zu der Entwurfsfassung vom 01.08.2019 (Billigungsbe- schluss vom 24.07.2019; Bekanntmachung am 09.08.2019) der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb angemessener Frist gegeben (gem. § 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB). Baindt, den …………. …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) 15.3 Beteiligung der Behörden (gem. § 4 BauGB) Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden im Rahmen eines Termines am 23.05.2018 unterrichtet und zur Äußerung aufgefordert (gem. § 4 Abs. 1 BauGB). Von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden Stellungnahmen eingeholt (gem. § 4 Abs. 2 BauGB). Sie wurden mit Schreiben vom 10.12.2018 (Entwurfsfassung vom 28.11.2018; Billigungsbeschluss vom 27.11.2018) zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefor- dert. Ferner wurde den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zu der Ent- wurfsfassung vom 01.08.2019 (Billigungsbeschluss vom 24.07.2019; Anschreiben vom 13.08.2019) Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb angemessener Frist gegeben (gem. § 4a Abs. 3 Satz 3 und 4 BauGB). Eine weitere Gelegenheit zur Stellungnahme wurde den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zu der Entwurfsfassung vom 05.09.2019 gegeben. Baindt, den …………. …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 96 15.4 Satzungsbeschluss (gem. § 10 Abs. 1 BauGB) Der Satzungsbeschluss erfolgte in der Gemeinderatssitzung vom 17.09.2019 über die Entwurfs- fassung vom 05.09.2019. Baindt, den …………. …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) 15.5 Ausfertigung Hiermit wird bestätigt, dass der Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in der Fassung vom 05.09.2019 dem Satzungsbeschluss des Gemeinderates vom 17.09.2019 zu Grunde lagen und dem Satzungsbeschluss entsprechen. Baindt, den …………. …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) 15.6 Bekanntmachung und In-Kraft-Treten (gem. § 10 Abs. 3 BauGB) Der Satzungsbeschluss wurde am 27.09.2019 ortsüblich bekannt gemacht. Der Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die ört- lichen Bauvorschriften hierzu sind damit in Kraft getreten. Sie werden mit Begründung für jede Person zur Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben. Baindt, den …………. …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) 15.7 Zusammenfassende Erklärung (gem. § 10 Abs. 4 BauGB) Dem Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu wurde eine zusammenfassende Erklärung beigefügt über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Be- hördenbeteiligung berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde. Baindt, den …………. …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 97 15.8 Ergänzendes Verfahren (gem. § 214 Abs. 4 BauGB) Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt hat am 03.12.2019 die Durchführung eines ergänzenden Verfahrens gem. § 214 Abs. 4 BauGB zur Heilung beschlossen. Die öffentliche Auslegung im ergänzenden Verfahren gem. § 214 Abs. 4 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB fand in der Zeit vom 20.01.2020 bis 21.02.2020 (Billigungsbeschluss vom 03.12.2019; Ent- wurfsfassung vom 05.09.2019; Bekanntmachung am 10.01.2020) statt. Von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden im ergänzenden Verfahren gem. § 214 Abs. 4 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB Stellungnahmen eingeholt. Sie wurden mit Schreiben vom 07.01.2020 (Billigungsbeschluss vom 03.12.2019; Entwurfsfassung vom 05.09.2019) zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in der Fassung vom 16.03.2020 wurde vom Gemeinderat der Gemeinde Baindt am 21.04.2020 gefasst (gem. § 10 Abs. 1 BauGB). Der Satzungsbeschluss wurde am 24.04.2020 ortsüblich bekannt gemacht (gem. § 10 Abs. 1 BauGB). Der Bebauungsplan " Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungspla- nes "Innere Breite " und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sind damit in Kraft getreten. Sie wer- den mit Begründung für jede Person zur Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlan- gen Auskunft gegeben. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 98 Plan aufgestellt am: 25.10.2018 Plan geändert am: 28.11.2018 Plan geändert am: 12.07.2019 Plan geändert am: 01.08.2019 Plan geändert am: 05.09.2019 Plan geändert am: 16.03.2020 Planer: …………………………… Büro Sieber, Lindau (B) (i.A. M. Sc. M. Wachten) Die Planung ist nur zusammen mit Textteil und zeichnerischem Teil vollständig. Nur die versiegelten Originalausfertigungen tragen die Unterschrift des Planers. Der Text ist auf der Grundlage der jeweils aktuellen amtlichen Rechtschreibregeln erstellt.[mehr]

                    Dateityp: PDF-Dokument
                    Dateigröße: 2,18 MB
                    Verlinkt bei:
                      Zuletzt geändert: 11.08.2021

                      Infobereiche