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Mobil sein und auf ein eigenes Zweitauto verzichten?

Carsharing nun auch in Baindt nutzbar, Seit 08. Oktober 2024 ist in der Fischerstraße im Neubaugebiet Fischerareal das Carsharing der Deer GmbH in Betrieb. Damit ist es künftig für Haushalte welche auf ein Auto angewiesen sind einfacher möglich, auch ohne eigenes Zweit- oder Drittfahrzeug mobil zu sein. Nach erfolgreicher Registrierung beim Anbieter können Sie am Baindter Standort und zahlreichen weiteren Standorten im süddeutschen Raum ein Elektrofahrzeug mieten und damit nähergelegene, aber auch viele weiter entfernt liegende Ziele erreichen. Die Kosten für das Mieten eines Carsharingsfahrzeugs betragen inklusive freier Kilometer 9,90 Euro pro Stunde. Für 69,90 Euro kann das Fahrzeug auch einen ganzen Tag und für 109,90 Euro ein komplettes Wochenende, also von Freitag bis Sonntag, gemietet werden. Beim Laden an einer Ladestation dieses Anbieters ist der Ladevorgang dabei stets kostenlos. Ein Laden an Ladestationen anderer Anbieter ist möglich, allerdings werden hier dann die entsprechenden Gebühren des jeweiligen Anbieters fällig. Eine Übersicht aller Standorte der Deer GmbH und weitergehende Informationen zum Carsharing des Anbieters erhalten Sie unter: www.deer-mobility.de/ Sie möchten lediglich ihr E-Auto in der Gemeinde Baindt laden? Auch das ist kein Problem. Denn die Ladesäule in der Fischerstraße mit zwei Ladepunkten und jeweils 22 kW kann auch zum öffentlichen Laden genutzt werden. Zu beachten gilt es dort allerdings, dass ein Ladepunkt dauerhaft für Carsharingfahrzeuge reserviert ist. Der zweite Ladepunkt kann gerne zum öffentlichen Laden verwendet werden, sofern dieser Parkplatz nicht durch einen Mietwagen der Deer GmbH belegt ist. Informationen zu weiteren Lademöglichkeiten in der Gemeinde Baindt erhalten Sie in den gängigen Onlineportalen. So gibt es u. a. auch auf dem Fenebergparkplatz eine öffentliche Schnellladesäule Combo Typ 2 mit 2 Ladepunkten à 150 kW der Numbat GmbH. Die maximale Ladezeit von 120 min sollte hierbei allerdings nicht überschritten werden.[mehr]

Zuletzt geändert: 17.10.2024
Volksbegehren "Landtag verkleinern"

Bekanntmachung über die Durchführung des Volksbegehrens "Landtag verkleinern" über das "Gesetz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes"[mehr]

Zuletzt geändert: 01.08.2024
Aktion gelbes Band

Landkreis setzt erneut Zeichen gegen Lebensmittelverschwendung mit der Aktion „Gelbes Band“, Seit mehreren Jahren engagiert sich der Landkreis Ravensburg mit der Aktion „Gelbes Band“ gegen Lebensmittelverschwendung. Auch in diesem Jahr wird die erfolgreiche Initiative fortgesetzt und die Gemeinde Baindt ist mit dabei. Worum geht es? Die Aktion „Gelbes Band“ bietet Eigentümerinnen und Eigentümern von Obstbäumen und Sträuchern, die die Ernte nicht bewältigen können oder selbst nicht in der Lage sind zu ernten, eine praktische Lösung. Durch das Anbringen eines gelben Bandes am Stamm signalisieren sie, dass das Obst kostenlos und ohne Rücksprache geerntet werden darf. Dieses einfache, aber wirkungsvolle System hilft dabei, Lebensmittelverschwendung zu reduzieren und gleichzeitig die lokale Gemeinschaft zu stärken. Wer an dem Ernteprojekt teilnehmen möchte und gelbe Papierbänder benötigt, kann sich zu den üblichen Öffnungszeiten an die Gemeindeverwaltung – Bürgeramt wenden. Die gelben Bänder werden dort kostenlos zur Verfügung gestellt, da der Landkreis diese bereitstellt. Bei uns sind entlang der alten B30 Streuobstbäume der Gemeinde Baindt zu finden, die bereits ein gelbes Band tragen. Mit dieser Aktion setzt der Landkreis ein starkes Zeichen für Nachhaltigkeit und Gemeinschaftssinn. Gemeinsam können wir dazu beitragen, wertvolle Lebensmittel zu retten und gleichzeitig die lokale Gemeinschaft zu stärken. Ihre Gemeindeverwaltung[mehr]

Zuletzt geändert: 15.07.2024
Strom vom eigenen Balkon

Kleine Stecker-Solargeräte für Balkon, Terrasse, Garten, Fassade oder Garage sind in letzter Zeit ganz groß in Mode. Vor allem da die Strompreise auf immer neue Höchststände klettern und dies für viele Mieterinnen und Mieter oftmals die einzige Möglichkeit ist, selber „grünen“ Strom für die Eigennutzung zu produzieren, werden momentan sehr viele Minisolaranlagen angeschafft. Allerdings gilt es hierbei einige Dinge zu beachten: Für wen sind Stecker-Solargeräte geeignet? Prinzipiell natürlich für alle, wobei sich die Anschaffung vor allem für die Personen lohnt, die tagsüber öfters zu Hause sind. Nur wenn im Tagesverlauf auch größere Strommengen verbraucht werden, kann sich eine solche Investition richtig „lohnen“. Denn bei Minisolaranlagen gilt, dass aller Strom, der nicht selbst verbraucht wird, kostenlos ins Netz eingespeist wird. Besonders geeignet sind solche Geräte daher für Mehrfamilienhäuser und Mietshäuser, wobei stets eine Zustimmung vom Vermieter erforderlich ist. Daneben wird natürlich auch ein geeigneter Standort benötigt. Was gilt es bei der Standortwahl zu beachten? Egal ob Balkon, Garten, Terrasse, Fassade oder Garage, wichtig ist immer ein sonniger Standort, der über einen bestehenden Stromanschluss verfügt. Zudem sollte der Standort kaum oder am besten gar keinen Schatten haben. Da Minisolaranlagen rein auf Eigenstromnutzung ausgelegt sind, empfiehlt sich hier eine Ost-West-Ausrichtung. Lohnt sich der Kauf eines Stecker-Solargeräts? Wer überprüfen will, ob und nach wie vielen Jahren sich die Anschaffung finanziell lohnt, kann dies ganz einfach mit dem Stecker-Solar-Simulator der HTW Berlin überprüfen. Sie finden diesen unter: https://solar.htw-berlin.de/rechner/stecker-solar-simulator Wie viel Leistung darf die Anlage haben? In Deutschland beträgt dienun erhöhte maximale Wechselrichterleistung für ein einzelnes Balkonkraftwerk 800 Watt. Die maximale Gesamtleistung der Module bei Balkonkraftwerken ist auf 2000 Watt peak beschränkt. Muss ich den Vermieter um Zustimmung bitten? Ja, eine Zustimmung der Vermieterin oder des Vermieters ist immer erforderlich. Muss ich die Anlage irgendwo anmelden? Die Meldepflicht für Balkonkraftwerke beim Netzbetreiber entfällt nun. Stattdessen ist lediglich eine Registrierung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur erforderlich und dies mit weniger Angaben als zuvor. Hierzu muss ein Formular heruntergeladen und ausgefüllt werden sowie eine Verzichtserklärung, dass auf die Vergütung bei Stromeinspeisung verzichtet wird. Das Eintragen der Anlage im Marktstammdatenregister hat spätestens einen Monat nach Inbetriebnahme zu erfolgen. Wie teuer sind solche Anlagen? Je nach Leistung kosten die Anlagen (300 bis 800 Wpeak) zwischen 300 und 1200 Euro. Seit Anfang 2023 sind Photovoltaikanlagen bis maximal 30 kWpeak (auf oder in der Nähe eines Wohngebäudes) von der Umsatzsteuer befreit. Stecker-Solargeräte fallen ebenfalls hierunter. Ein Standardmodul ist 1m x 1,7m groß, hat eine Nennleistung von 350 Wpeak und einen optimalen Ertrag von circa 280 kWh im Jahr. Statt spezieller Wielandstecker können fortan ebenso haushaltsübliche Schukostecker (Schutz-Kontakt-Stecker) verwendet werden, um das Klein-PV-System ans Stromnetz anzuschließen. Eine neu verfasste technische Norm, welche derzeit ausgearbeitet wird, soll diese Änderung unterstützen. Worauf es sonst noch zu achten gilt? Um Gefahren zu vermeiden sollte immer auf einen Netz- und Anlagenschutz (NA-Schutz) geachtet werden und niemals Mehrfachstecker verwendet werden. Ein Anschluss mehrerer Anlagen ist in Deutschland gesetzlich verboten. Bei den Wechselrichtern, die üblicherweise im Lieferumfang der Minisolaranlage enthalten sind, ist darauf zu achten, dass diese VDE AR 4105 zertifiziert sind und die für die Eintragung ins Marktstammdatenregister benötigte Konformitätserklärung vorliegt. In fünf Schritten zum eigenen Sonnenstrom Schritt 1 : Prüfen, ob und wo eine geeignete Fläche vorhanden ist Schritt 2 : Angebote einholen Fachbetrieb oder Internet - Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie DGS Schritt 3 : Bestellung Solarmodul mit Wechselrichter zur Umwandlung des Stroms Schritt 4 : Eintragen der Anlage ins Marktstammdatenregister Schritt 5 : Einstecken des Stecker-Solargeräts in Steckdose und selbst Solarstrom erzeugen Florian S. Roth Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg Koordinator für eine klimaneutrale Kommunalverwaltung - gefördert durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft BW Mobil: 0157 80661690 klima@b-gemeinden.de[mehr]

Zuletzt geändert: 17.07.2024
Hundetoiletten

Alle Standorte der Hundetoiletten in Baindt finden Sie unter der Rubrik Rathaus&Bürgerservice, Abfallentsorgung - Hundetoiletten .[mehr]

Zuletzt geändert: 10.07.2024
Klimaanpassung im Gemeindeverband Mittleres Schussental

Klimaanpassung im Gemeindeverband Mittleres Schussental, Die Auswirkungen des Klimawandels werden in den kommenden Jahrzehnten verstärkt auch in Oberschwaben und damit auch im Gebiet des Gemeindeverbands Mittleres Schussental spürbar sein. Von zunehmender Hitzebelastung besonders stark betroffen sind dabei dicht bebaute, versiegelte, innerstädtische Bereiche, in denen bereits in der Vergangenheit ein deutlicher, sogenannter „städtischer Wärmeinseleffekt“ messbar war (siehe Abbildung). Ebenso ist in Zukunft von einer Zunahme der Häufigkeit und Intensität von Trocken- und Hitzeperioden sowie von Starkregenereignissen auszugehen. Um diesen nachteiligen Entwicklungen auf kommunaler Ebene zu begegnen, wurde 2021 ein gemeinsames Klimaanpassungskonzept für die Verbandskommunen Ravensburg, Weingarten, Baienfurt, Baindt und Berg in Auftrag gegeben. Im August 2023 wurde dieses wegweisende Konzept fertiggestellt und am 26. Oktober 2023 durch die Verbandsversammlung beschlossen. Die wichtigsten Inhalte zu diesem Konzept finden Sie in dieser Broschüre : Klimaanpassungskonzept[mehr]

Zuletzt geändert: 01.07.2024
Wahlen

vorläufiges Ergebnis Bundestagswahl vom 23.02.2025 Am Sonntagabend können Sie das Ergebnis der Bundestagswahl vom 23.02.2025 abrufen Wahlbekanntmachung Bundestagswahl 2025 Wahlbekanntmachung (PDF-Dokument, 204,70 KB, 07.02.2025) Bundestagswahl 2025: "Alles, was Du wissen musst" Erklärfilm zur Bundestagswahl 2025 Neueinteilung der Wahlbezirke Im Rahmen der Bundestagswahl wurde eine Anpassung der Wahlbezirke im Gemeindegebiet der Gemeinde Baindt vorgenommen. Die Anpassung betrifft ausschließlich die Mühlstraße und die Thumbstraße. Bewohner der Mühlstraße sind nun dem Wahlbezirk 003 Schenk-Konrad-Halle, Bewohner der Thumbstraße dem Wahlbezirk 001 Schule für Blinde und Sehbehinderte zugeteilt. In welchem Wahllokal Sie wahlberechtigt sind, können Sie auf Ihrer Wahlbenachrichtigung einsehen oder in der Übersicht der Wahlbezirke (PDF-Dokument, 20,91 KB, 04.02.2025) . Öffentliche Bekanntmachung zur Einsicht in das Wählerverzeichnis Öffentliche Bekanntmachung zur Einsicht in das Wählerverzeichnis (PDF-Dokument, 243,12 KB, 24.01.2025) Briefwahl für die Bundestagswahl am 23.02.2025 Wer per Briefwahl wählen möchte, muss dazu die Briefwahlunterlagen anfordern. Dies geht u.a. über einen Antrag, der Ihrer Wahlbenachrichtigung beigefügt ist. Wer durch Briefwahl wählt, füllt den Stimmzettel persönlich aus, legt ihn in den amtlichen Stimmzettelumschlag für die Briefwahl und verschließt diesen, unterzeichnet die auf dem Wahlschein vorgedruckte eidesstattliche Erklärung, steckt den verschlossenen amtlichen Stimmzettelumschlag und den unterschriebenen Wahlschein in den amtlichen Wahlbriefumschlag, verschließt den Wahlbriefumschlag und übersendet den Wahlbrief per Post oder auf andere Weise rechtzeitig dem Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses Baindt. Der Wahlbrief kann auch persönlich abgegeben werden. Wer per Briefwahl wählen möchte, benötigt dafür einen Wahlschein. Dieser kann über einen der folgenden Wege beantragt werden. Sie können den Wahlschein online beantragen, und zwar bis 16. Februar 2025 um 23:59 Uhr. Dazu klicken Sie bitte auf diesen Link und geben die Daten Ihrer Wahlbenachrichtigung ein. Ihnen steht frei, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Anschrift senden zu lassen. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir u.a. Ihre Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis. Alternativ können Sie den Wahlscheinantrag mit Ihrem Smartphone oder Tablet stellen. Dazu scannen Sie den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung ein und gelangen so zum vorausgefüllten Wahlscheinantrag, in welchem Sie nur noch Ihr Geburtsdatum erfassen müssen. Die Übermittlung der Daten erfolgt über eine verschlüsselte Verbindung. Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail einen Wahlschein beantragen. Bitte geben Sie folgende Daten an: Ihren Familien- und Vornamen Ihr Geburtsdatum Ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort) Sie können, falls gewünscht, eine abweichende Adresse für den Versand angeben. Möchten Sie den Wahlschein schriftlich beantragen, füllen Sie bitte den Wahlscheinantrag auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung aus und schicken diesen an die Gemeindeverwaltung Baindt, Marsweilerstraße 4 in 88255 Baindt. Selbstverständlich können Sie den Antrag auch persönlich zu den Öffnungszeiten im Rathaus abgeben. Bitte bringen Sie den ausgefüllten Wahlscheinantrag und Ihren Ausweis mit. Telefonische Anträge sowie per SMS oder WhatsApp sind nicht zulässig. Die Gemeindeverwaltung weist darauf hin, dass Briefwahlunterlagen für Dritte – auch für Familienangehörige – nur mit schriftlicher Ermächtigung ausgehändigt werden können. Weitere Auskünfte werden telefonisch unter Telefonnummer: Telefonnummer: 07502/ 9406-14 gegeben. Keine Wahlbenachrichtigung erhalten? Ab Erhalt der Wahlbenachrichtigung können Sie Ihre Briefwahlunterlagen beantragen. Bürgerinnen und Bürger, die bis zum 2. Februar 2025 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben und sich vergewissern möchten, ob eine Eintrag im Wählerverzeichnis vorliegt, erreichen das Wahlamt telefonisch unter Telefonnummer: Telefonnummer: 07502/ 9406-11 . Schablonen für blinde und sehbehinderte Menschen Zur Wahl der Abgeordneten des 21. Deutschen Bundestags am 23. Februar 2025 sind alle Wahlberechtigten zur Stimmabgabe aufgerufen. Wie kann die Stimme unabhängig von fremder Hilfe abgegeben werden, wenn man so schlecht sieht, dass man den Stimmzettel selbst nicht lesen kann? Zur gleichberechtigten Teilnahme an der Bundestagswahl bieten die Blinden- und Sehbehindertenverbände kostenlos die Zusendung von sogenannten Stimmzettelschablonen an. Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für das „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht. Zusammen mit der Schablone wird ebenfalls kostenlos eine Audio-CD ausgeliefert. Die CD kann mit handelsüblichen CD-Playern abgespielt werden. Auf dieser CD wird die Benutzung der Schablone erklärt. Außerdem wird der Inhalt des Stimmzettels vollständig aufgesprochen und auch darauf hingewiesen, falls eine entsprechende Lochung nicht mit einem Wahlvorschlag belegt ist. Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot interessieren? Dann fordern Sie die Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden an unter Telefon: 0761/36122. Öffentliche Bekanntmachung des Ergebnisses der Wahl des Gemeinderates Hier finden Sie das Öffentliche Bekanntmachung des Ergebnisses der Wahl des Gemeinderates (PDF-Dokument, 450,94 KB, 10.06.2024) Eine detaillierte Aufstellung erhalten Sie unter Gemeinderatswahl[mehr]

Zuletzt geändert: 22.02.2025
Baufortschritt

Video Bauablauf Ortsmitte Über diesen Link finden Sie das Video über den Bauablauf des neuen Dorfplatz. Webcam über den Baufortschritt Für die aktuellen Aufnahmen klicken Sie bitte auf das Bild[mehr]

Zuletzt geändert: 25.04.2025
Windpark Altdorfer Wald

Die Info-Reihe zu Windenergie startet Die Info-Reihe zu Windenergie im kommunalen Energiedialog startet! Das erste Thema: Warum werden Windenergieanlagen im Altdorfer Wald geplant? Derzeit wird der Teilregionalplan Energie überarbeitet. Viele Kriterien werden kombinierten und ein Teil des Altdorfer Waldes gilt als potenziell geeignet für moderne Windenergieanlagen. Fachdialog: Wasserschutz und Windenergie (PDF-Dokument, 1,69 MB, 04.03.2025) am 11. März in der der Sirgensteinhalle in Vogt Anmeldung zum Fachdialog 01 Inforeihe Energiedialog (PDF-Dokument, 490,02 KB, 08.08.2023) 02 Inforeihe Energiedialog (PDF-Dokument, 899,20 KB, 23.11.2023) 03 Inforeihe Energiedialog (PDF-Dokument, 109,84 KB, 26.01.2024) 04 Inforeihe Energiedialog (PDF-Dokument, 372,00 KB, 12.03.2024) 05 Inforeihe Energiedialog (PDF-Dokument, 355,96 KB, 10.12.2024) 06 Inforeihe Energiedialog (PDF-Dokument, 177,16 KB, 15.04.2025) Abschlussbericht Energiedialog Altdorfer Wald Mehr Infos zum Teilregionalplan Energie findet ihr unter rvbo-energie.de Hintergrund: Die Gemeinden Baienfurt, Baindt, Bergatreute, Schlier, Vogt, Waldburg und Wolfegg informieren im Rahmen des Energiedialogs gemeinsam über den geplanten Windpark. Seit Juni 2023 wird der Energiedialog von der Dialoggruppe gesteuert. Diese beteiligt unterschiedliche Anspruchsgruppen am Energiedialog, trifft sich regelmäßig und wählt unter anderem Themen für die Info-Reihe aus. Wir sieben Kommunen werden vom Forum Energiedialog unterstützt. Das Forum Energiedialog Baden-Württemberg ist ein Landesprogramm des Umweltministeriums, das Kommunen im Zusammenhang mit Anlagen der erneuerbaren Energien begleitet ( www.energiedialog-bw.de ). Bei Fragen ist Sarah Albiez unter s.albiez(@)energiedialog-bw.de oder 0151 10674803 ansprechbar. Information der Projektgesellschaft Windpark Altdorfer Wald GmbH - Nach Vorstellungsrunde bei Gemeinderäten und Bürgern nun kontinuierlich erweiterte Information auf neuer Webseite der Windpark Altdorfer Wald GmbH Am 11. Mai 2023 lud die Projektgesellschaft Windpark Altdorfer Wald GmbH die Gemeinderäte aus den in das Vorhaben involvierten Gemeinden (Baindt, Baienfurt, Schlier, Waldburg, Vogt, Wolfegg, Bergatreute) zu einem ersten Informationsabend für gewählte Gemeinderäte in das Haus für Bürger und Gäste in Alttann ein. Im Rahmen der Veranstaltung erläuterte der Vorhabenträger unter anderem den genauen Ablauf eines solchen Projektvorhabens – von der Planung über die Genehmigung bis hin zum Bau eines Windparks – und stellte den aktuellen Stand im Projekt Windpark Altdorfer Wald vor. Dabei lag ein besonderer Fokus auf den aktuell stattfindenden Voruntersuchungen. Ebenso stellte sich der Vorhabenträger den vielseitigen Fragen der Gemeinderäte. Sowohl auf dem Informationsabend für gewählte Gemeinderäte, als auch der sich anschließenden Marktplatztour am 12. & 13. Mai wurde das hohe Informationsbedürfnis der Bürgerinnen und Bürger der Gemeinden deutlich. Daher haben interessierte Bürgerinnen und Bürger seit dem 07. Juni 2023 die Möglichkeit, sich auf der neuen, ausgebauten Internetseite zum Windpark Altdorfer Wald zu informieren. Die aktualisierte Internetseite umfasst nun ausführlichere Informationen über das Windenergieprojekt. Neben der Projektübersicht sowie der Vorstellung des Vorhabenträger bietet die Internetseite die Möglichkeit, sich umfassend über den aktuellen Stand des Projekts sowie über die einzelnen Projektphasen zu informieren. Eine Besonderheit bildet zudem der Bereich „Dialog“. Neben allgemeinen Fragen und Antworten zum Projekt werden hier auch bereits gestellten Fragen von Bürgerinnen und Bürgern samt Antwort veröffentlicht. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, weitere Fragen über ein Kontaktformular an den Vorhabenträger zu richten. Diese werden dann persönlich beantwortet und bei allgemeiner Tragweite für alle Besucher der Internetseite transparent gemacht. Nicht zuletzt beinhaltet die Internetseite eine Rubrik Wissenswertes zur Windenergie. Dort wird der Vorhabenträger Informationen und Studien zu allgemeinen Themen rund um die Windenergie zusammentragen und den Lesern Links zu den Quellen dieser Informationen zur Verfügung stellen. Zum Auftakt findet sich dort zunächst ein Portrait zum nach aktuellem Stand zum Einsatz kommenden Windenergieanlagentyp Vestas V172-7.2. Weitere Beiträge werden folgen. Die Internetseite ist unter www.windpark-altdorferwald.de erreichbar. In regelmäßigen Abständen aktualisiert die Windpark Altdorfer Wald GmbH diese Projekthomepage mit aktuellen Berichten zum Fortschritt. Die Internetseite bietet daher eine gute Informationsmöglichkeit für interessierte Bürgerinnen und Bürger.[mehr]

Zuletzt geändert: 22.05.2025
Immissionsschutz - Meldung bei Überschreitung der Maßnahmenwerte oder bei Störung des Betriebs bei Verdunstungs-, Kühlanlagen und Nassabscheidern

Als Betreiber einer Verdunstungskühlanlage, eines Kühlturms oder eines Nassabscheiders sind Sie verpflichtet, die zuständige Behörde unverzüglich gemäß Anlage 3 Teil 1 der 42. BImSchV und innerhalb einer Frist von 4 Wochen gemäß Anlage 3 Teil 2 der 42. BImSchV zu informieren, wenn bei einer Laboruntersuchung eine Überschreitung der in Anlage 1 der 42. BImSchV genannten Maßnahmenwerte für die Konzentration von Legionellen in Nutzwasser festgestellt wird. Die zuständige Behörde nimmt die Information entgegen und prüft die von Ihnen veranlassten Maßnahmen. Gegebenenfalls nimmt die Behörde auch Kontakt mit Ihnen auf.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024

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