Suche: Gemeinde Baindt

Seitenbereiche

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell
 

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

 
YouTube

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Cookies (falls "Privacy-Enhanced Mode" nicht aktiviert ist)
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Referrer-URL
  • Geräte-Informationen
  • Gesehene Videos
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
   
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

 

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_youtube
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (youtube.com)
Vimeo

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Vimeo LLC
555 West 18th Street, New York, New York 10011, United States of America

Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Geräte-Informationen
  • Browser-Informationen
  • Browser-Typ
  • Browser-Sprache
  • Cookie-Informationen
  • Betriebssytem
  • Referrer-URL
  • Besuchte Seiten
  • Suchanfragen
  • Informationen aus Drittanbieterquellen
  • Informationen, die Benutzer auf dieser Website bereitstellen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Vereinigte Staaten von Amerika

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
   
  • Vimeo LLC
  • Google Analytics
  • Verbundene Unternehmen
  • Geschäftspartner
  • Werbepartner
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

Privacy@vimeo.com

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

 

Vereinigte Staaten von Amerika

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_vimeo
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (vimeo.com)
Google Maps

Dies ist ein Web-Karten-Dienst.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Karten anzeigen
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Standort-Informationen
  • Nutzungsdaten
  • Datum und Uhrzeit des Besuchs
  • URLs
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
   
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

https://support.google.com/policies/troubleshooter/7575787?hl=en

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

 

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_googlemaps
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (google.com)
Netze BW GmbH
Mit dem NETZMonitor kann die Kommune Eschenbach Energiedaten und Störungsinformationen, die von der Netze BW GmbH bereitgestellt werden, auf ihrer kommunalen Website einbinden
Verarbeitungsunternehmen
Netze BW GmbH
Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Bereitstellung von Energiedaten und Störungsinformationen für die Bürger*innen in Eschenbach
 
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Bereitstellung einer Web Component, die über einen zweizeiligen HTML-Code im <body> der Seite eingebunden wird
  • Ausführung von Scripten und iFrames muss zugelassen sein
  • iFrames sind über sandbox Attributierung abgesichert
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse

  • Datum und Uhrzeit der Anfrage (GMT)

  • Inhalt der Anforderung (konkrete Seite)

  • HTTP-Statuscode

  • jeweils übertragene Datenmenge

  • Webseite, die Sie besuchen

  • Browserinformationen

  • Betriebssystem und dessen Oberfläche

 
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 

Die Erhebung und Verarbeitung dieser Daten erfolgt, um Ihnen die Webseite anzeigen zu können, die Stabilität zu gewährleisten und zu verbessern sowie aus Sicherheitsgründen. Die Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die zuvor genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind. Im Falle der Speicherung einer IP-Adresse erfolgt eine Löschung bzw. Anonymisierung nach spätestens 7 Tagen. Die Erhebung dieser Daten sowie die Speicherung der Daten in Logfiles ist für den Betrieb der Webseite zwingend erforderlich. Eine Widerspruchsmöglichkeit des Nutzers besteht daher nicht.

Ort der Verarbeitung
Europäische Union
Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

  Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.
Datenempfänger
   
  • Netze BW GmbH

  • IT-Dienstleister der Netze BW GmbH

 
Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

  Nein, keine Weitergabe außerhalb der Europäischen Union
Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell
 

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

 
Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Baindt
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Schnell gefunden
AmtsblattNotdiensteMitarbeiterDigitales Rathaus
Schnell gefunden
Rathaus
Rathaus mit Mohn
Ellipse Dorfplatz

Hauptbereich

Suche auf der Webseite

Die Ergebnisliste stellt Ihren Suchbegriff dar und sortiert die Suchergebnisse nach Häufigkeit. Rechts von der Ergebnisliste können bei "Sortieren nach" weitere Auswahlfelder angeklickt werden, um die Suchergebnisse zu verfeinern.

Gesucht nach "bürger".
Es wurden 748 Ergebnisse in 4 Millisekunden gefunden.
Zeige Ergebnisse 191 bis 200 von 748.
Zweckverband Wasserversorgung

In den vergangenen Tagen haben die Temperaturen in Deutschland bereits im Juni stellenweise tropische Werte erreicht. Auch in Baienfut/Baindt stieg das Thermometer bereits im Juni auf 37 Grad Celsius. Der Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt weist darauf hin, wie wichtig es ist, bei heißen Temperaturen ausreichend zu trinken. Sinnvoll ist es, über den Tag verteilt mindestens 1,5 Liter Flüssigkeit in Form von ungesüßten und wenig gekühlten Getränken aufzunehmen und nicht erst zu trinken, wenn ein Durstgefühl entsteht. Hervorragend eignet sich dafür das Trinkwasser: Es ist lecker, hat eine hervorragende Qualität und ist stets verfügbar. Um das lebenswichtige Elixier in reinster Form zu genießen, ist es nicht einmal nötig, die eigenen vier Wände zu verlassen, denn hygienisch einwandfreies, geruchloses, glasklares und geschmacksneutrales Trinkwasser kommt direkt aus dem Wasserhahn. Doch nicht nur der Gang in den Getränkemarkt bleibt den Bürgerinnen und Bürgern erspart, sondern auch der Geldbeutel wird geschont: Das Trinkwasser aus dem Hahn ist um ein Vielfaches günstiger als abgepacktes Mineralwasser vom Discount-Supermarkt. Durch das Einsparen von Logistik und Verpackungsmaterialien wird ganz nebenbei noch die Umwelt geschont. Die hervorragende Qualität des vom Zweckverband Wasserversorgung angebotenen Trinkwassers wird durch die Hitze nicht beeinflusst. Weil das Versorgungsnetz in der Regel ein bis zwei Meter tief im Erdboden angeordnet ist, haben die hohen Außentemperaturen nur sehr geringfügigen Einfluss auf die Temperatur des Trinkwassers. Nichtsdestotrotz kann es sich in der Hausinstallation, zwischen Hauswasserzähler und Wasserhahn, teilweise erwärmen. Dies ist von verschiedenen Faktoren wie Abnahmeverhalten und der Länge der Leitung abhängig. Lässt man eine Weile das Kaltwasser ablaufen, stellt sich die am Wasserhahn vorherrschende Temperatur auf das Niveau der in den erdverlegten befindlichen Leitungen ein. Dass der Hahn an heißen Tagen wie diesen plötzlich trocken bleibt, brauchen Baienfurter und Baindter Bürger nicht zu befürchten: Selbst bei Versorgungsanstiegen ist eine zuverlässige Wasserversorgung rund um die Uhr stets gewährleistet. Der Zweckverband hat in den Behälteranlagen generell Reserven, die Verbrauchsspitzen ausgleichen. Wasser ist die Grundlage allen Lebens und ein unverzichtbares Gut. Gerade im Hinblick auf den Klimawandel, der Ausbeutung der Natur, sich ändernder Konsummuster und dem Bevölkerungswachstum sollen die Menschen sich mehr Klarheit über die Rolle und Bedeutung des Wassers in ihrem Leben und für die Umwelt verschaffen. Wasser ist eine begrenzte Ressource, deren Wert es zunächst zu erkennen gilt, um es schätzen und schützen zu können. Die Wasserspeicher und -filter der Natur sind Wälder, Wiesen und Feuchtgebiete. Der Altdorfer Wald stellt nach dem Schwarzwald mit einer Fläche von etwa 82 km² das größte zusammenhängende Waldgebiet Baden-Württembergs dar. Angesichts der Bedeutung, welche größere Waldgebiete für den Klimaausgleich und den Artenschutz, aber auch für die Erholung, das Landschaftsbild und den Tourismus haben, ist es unbedingt angebracht, das ganze Waldgebiet unter die Gebietsschutzkategorie des Landschaftsschutzes zu stellen. Der Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt sieht erneut einen willkommenen Anlass, für das Thema Trinkwasser, dem Lebensmittel Nummer 1, zu sensibilisieren. Der im Regionalplan geplante Kiesabbau in der Gemeinde Vogt, Ortsteil Grund berührt auch das Schutzgebiet der Trinkwasserquelle in „Weißenbronnen“ des „Zweckverbandes Wasserversorgung Baienfurt-Baindt“. Die Quelle „Weißenbronnen“ versorgt die Gemeinden Baienfurt und Baindt mit Trinkwasser in höchster Qualität, Menge und Güte. Gleichzeitig stellt die Quelle zusammen mit dem gesamten Einzugsgebiet ein, aus geologischer und hydrologischer Sicht einmaliges und geradezu unbegrenztes, Trink-Wasserreservoir für die beiden Gemeinden Baienfurt und Baindt dar und darüber hinaus bei realistischer Betrachtung sogar für einen ganz wesentlichen Teil des gesamten Schussentals. Es ist zwar Wasser in absolut ausreichender Menge vorhanden, doch wir sollten trotzdem sehr sparsam mit dem kostbaren Gut umgehen, da dies in ferner Zukunft nicht mehr selbstverständlich ist. Baienfurt/Baindt, 20.06.2022 Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt[mehr]

Zuletzt geändert: 28.07.2023
Digitales Rathaus

Digitales Rathaus Hier können Sie zahlreiche Anträge der Gemeinde Baindt bequem von zu Hause aus erledigen. Bestimmte Anträge (im pdf-Format) müssen leider noch im Original eingereicht werden. Für die kostenpflichtigen Anträge stehen Ihnen folgende Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung: Sepa-Lastschrift Giropay Paypal Bürgerbüro / Hauptamt Meldeamt Antrag Auskunftssperre Antrag Führungszeugnis (kostenpflichtig) Antrag Gewerbezentralregister (kostenpflichtig) Antrag Übermittlungssperre Briefwahl beantragen (EU-Wahl und Kommunalwahl) Einfache Meldebescheinigung (kostenpflichtig) Einfache Melderegisterauskunft (kostenpflichtig) Elektronische Wohnsitzanmeldung Erweiterte Meldebescheinigung (kostenpflichtig) Statuswechsel Wohnungsgeberbescheinigung (PDF-Dokument, 17,58 KB, 25.09.2019) (PDF-Dokument, 27,41 KB, 12.10.2023) Antrag Führerschein Umtausch (Weiterleitung zum Onlineportal) Fundbüro Hier geht es zur Fundsuche online Passwesen Statusabfage Pass/Ausweis Vollmacht Abholung Personalausweis (PDF-Dokument, 122,63 KB, 26.10.2022) (PDF-Dokument, 62,67 KB, 12.10.2023) Verlusterklärung Pass / Ausweis Einwilligungserklärung gesetzliche Vertreter (PDF-Dokument, 20,60 KB, 26.10.2022) (PDF-Dokument, 41,99 KB, 16.07.2024) Sonstiges Bestellschein Baindter Amtsblatt / Mitteilungsblatt (PDF-Dokument, 99,87 KB, 22.08.2023) Gewerbeamt Gewerbemeldungen Standesamt Beantragung von Personenstandsurkunden und Bescheinigungen - Eheschließung Beantragung von Personenstandsurkunden und Bescheinigungen - Geburt Beantragung von Personenstandsurkunden und Bescheinigungen - Lebenspartnerschaftsschließung Beantragung von Personenstandsurkunden und Bescheinigungen - Sterbefall (Urkundenanforderung für das Standesamt (teilweise kostenpflichtig) Finanzwesen Steuern Anmeldung Hundesteuer Abmeldung Hundesteuer SEPA - Lastschrift Grundsteuer Jahreszahler (PDF-Dokument, 36,03 KB, 29.06.2020) (PDF-Dokument, 45,05 KB, 11.09.2024) Zweitwohnungssteuer (PDF-Dokument, 150,20 KB, 16.04.2024) Steuerchatbot und Erklärvideos (Fragen und Antworten vom Finanzamt) Wasser Rohrbruch - Auftrag Wassermeister (PDF-Dokument, 89,34 KB, 29.06.2020) (PDF-Dokument, 66,45 KB, 11.09.2024) Ablesung Wasserzähler Wasser - Anzeige des Eigentümerwechsels (PDF-Dokument, 41,97 KB, 29.06.2020) (PDF-Dokument, 63,81 KB, 11.09.2024) Veränderungsanzeige Abwassergebühr (PDF-Dokument, 317,96 KB, 29.06.2020) (PDF-Dokument, 151,97 KB, 11.09.2024) Gebührenrechner 2024 (Microsoft Excel Tabellenkalkulation, 19,29 KB, 14.03.2024) Gebührenrechner 2025 (Microsoft Excel Tabellenkalkulation, 19,30 KB, 09.01.2025) Bauen & Wohnen Antrag Verkehrswertgutachten (PDF-Dokument, 45,86 KB, 25.09.2019) Information Verkehrswertgutachen (PDF-Dokument, 30,62 KB, 25.09.2019) Bautätigkeitsstatistik Abfall Abfallkalender Informationen, Gebühren und Formulare zu den verschiedenen Müllarten (Restmüll-, Bio-, Papier- und gelbe Tonne) Problemstoffsammlung[mehr]

Zuletzt geändert: 13.05.2025
Verein zur Förderung Sehgeschädigter e.V.

Der Verein zur Förderung Sehgeschädigter e.V. Baindt ist eine Initiative von Eltern, Freunden, Lehrern, Erziehern und Bekannten sehgeschädigter Schüler, die sich durch den Zusammenschluß im Verein ein sebstständiges Forum geschaffen haben, aus dem zunächst die Arbeit der Heimsonderschule untertstützt wird, aber darüberhinaus sich auch Erfahrungsaustausch und Selbsthilfe Betroffener entwickelt. Die Beteiligung des Vereins an Veranstaltungen (Nikolausmarkt, Schulfest u.ä.) dient dazu, Kontakte zwischen Gemeinden und Heimsonderschule, zwischen Behinderten und Nichtbehinderten herzustellen und mit Leben zu erfüllen. Bürger aus der Gemeinde sind uns deshalb als Mitglieder besonders willkommen.[mehr]

Zuletzt geändert: 29.01.2025
Landesturnfest

Landesturnfest Ravensburg Schussental 2024 schwäbisch. sportlich. schussental. Das Landesturnfest 2024 findet von Donnerstag, den 30. Mai 2024 bis Sonntag, den 02. Juni 2024 im Gemeindeverband Mittleres Schussental, also in Ravensburg, Weingarten, Baienfurt, Baindt und Berg statt. Alle Kommunen bieten sowohl Übernachtungsmöglichkeiten für Sportler/innen sowie Wettkampforte an. Programm & Wettkämpfe Bei uns in Baindt finden von Donnerstag bis Samstag die Baden-Württembergischen Meisterschaften im Geräteturnen (Meisterschaften männlich + Team Challenge) statt. Donnerstag, 30. Mai 2024 (Fronleichnam): BaWü-Meisterschaften Gerätturnen männlich (Pflicht), Beginn 10:00 Uhr Freitag, 31. Mai 2024: BaWü-Meisterschaften Gerätturnen männlich (Kür), Beginn 09:30 Uhr Team Challenge Gerätturnen mixed, Beginn 13:30 Uhr Samstag, 01. Juni 2024: BaWü-Meisterschaften Gerätturnen männlich (Gerätefinals), Beginn 11:00 Uhr Team Challenge Gerätturnen männlich ab, Beginn 13:00 Nähere Informationen finden Sie auf der Seite des Landesturnfests . Highlights beim Landesturnfest Donnerstag (Fronleichnam), 30.05.2024 zum Zuschauen Baindt , Schulsporthalle, 10.00 – 18.00 Uhr: Baden-Württembergische Meisterschaften Gerätturnen männlich Ravensburg, große Showbühne Marienplatz, ab 14.30 Uhr: Showvorführungen Ravensburg , Burachhalle sowie alle Hallen von St. Konrad, 09.00 – 18.00 Uhr: Wahlwettkämpfe sowie Mehrkampfmeisterschaften Gerätturnen Weingarten , Großsporthalle im Schulzentrum, 13 – 18.00 Uhr, Baden-Württembergische Meisterschaften Trampolin zum Mitmachen/Ausprobieren/Mitfeiern Ravensburg , große Showbühne Marienplatz: 20 Uhr offizielle Turnfesteröffnung mit DJ Eric Fisherman bis 0 Uhr Weingarten Stadtgarten/Löwenplatz: 10 – 19 Uhr Mitmachangebote für Jeden wie bspw. Warrior Parcour (bekannt von RTL Show), Sport Stacking, Parcours, Rollstuhlbasketball, Spikeball uvm. sowie Open Stage mit Auftritten Freitag, 31.05.2024 zum Zuschauen Baienfurt , Neue Sporthalle und Sportplatz, 09.00 – 18.00 Uhr: Turnergruppenmeisterschaften Baindt , Schulsporthalle 09.00 – 12.00 Uhr: Baden-Württembergische Meisterschaften Gerätturnen männlich Ravensburg , Burachhalle sowie alle Hallen von St. Konrad, 09.00 – 18.00 Uhr: Wahlwettkämpfe sowie Mehrkampfmeisterschaften Gerätturnen Ravensburg , Flappachbad 09 – 18 Uhr; zum Zuschauen: "Der besondere Wettbewerb" (Paddeln, Schwimmen, Rennen) zum Mitmachen/Ausprobieren/Mitfeiern Baienfurt , "rund um die neue Sporthalle", 13.00 – 17.00 Uhr: tolle Mitmachangebote wie Calisthenics uvm. Ravensburg, große Showbühne Marienplatz: 20 Uhr – 0 Uhr Party mit der Schlagerband "Die Berghirsche" Weingarten Stadtgarten/Löwenplatz : 10 – 19 Uhr Mitmachangebote für Jeden wie Warrior Parcour (bekannt von RTL Show), Sport Stacking, Parcours, Rollstuhlbasketball, Spikeball uvm. sowie Open Stage mit Auftritten Weingarten , Kultur- und Kongresszentrum, 10:00 – 19:00 Uhr: Turnfest-Messe sowie Recruiting-Messe – Stadt RV und Stadt Wgt sind auch vertreten Samstag, 01.06.2024 zum Zuschauen Baindt , Schulsporthalle, 11:00 – 13:30 Uhr: Baden-Württembergische Meisterschaften Gerätturnen männlich (Gerätefinals) (Hochklassigster Wettbewerb beim LTF) Weingarten , Großsporthalle am Schulzentrum, 10-16 Uhr: "Rendezvous der Besten" – Showgruppen-Wettkampf Ravensburg , Flappachbad 09 – 18 Uhr: "Der besondere Wettbewerb" (Paddeln, Schwimmen, Rennen) zum Mitmachen/Ausprobieren/Mitfeiern Baienfurt , "rund um die neue Sporthalle", 13.00 – 17.00 Uhr: tolle Mitmachangebote wie Calisthenics uvm. Weingarten Stadtgarten/Löwenplatz: 10 – 19 Uhr Mitmachangebote für Jeden wie Warrior Parcour (bekannt von RTL Show), Sport Stacking, Parcours, Rollstuhlbasketball, Spikeball uvm. sowie Open Stage mit Auftritten Ravensburg , große Showbühne Marienplatz: 20 Uhr – 0 Uhr, offizielle Fahnenübergabe an die Nachfolgestadt Konstanz mit anschließender Party mit DJ bis 0 Uhr Sonntag, 02.06.2024: Ravensburg , große Showbühne Marienplatz: ab 11 Uhr – ca. 14 Uhr "Best of Turnfest"/Abschlussveranstaltung Allgemeine Infos: an allen 4 Tagen: ganztägig tolle Partnerstände auf dem Marienplatz mit tollen Mitmachangeboten und Specials alle Partys auf dem Marienplatz sind kostenfrei alle Wettkämpfe können kostenfrei besucht werden es lohnt sich, in allen Sporthallen mal vorbei zu schauen, um die Vielfalt des Landesturnfestes zu entdecken Ravensburg, St. Jodok Kirche mit ganz speziellen Gottesdienst (Turngeräte, evtl. Abseilaktion) (Uhrzeit steht noch nicht fest, nachmittags) – am Samstag, 01. Juni 2024 Anfahrtsmöglichkeiten – ÖPNV Während des Landesturnfestes kommen Verstärkerbusse und zusätzliche Züge der BOB-Bahn zum Einsatz, die für Teilnehmer und Helfer des Landesturnfestes gratis nutzbar sind. Zuschauer zahlen die normalen Tarife. Abgerufen werden können die Fahrtzeiten über die Bodo-App oder auf der Bodo-Homepage . Karte ÖPNV (PDF-Dokument, 5,22 MB, 21.05.2024) und Zusatzlinien Landesturnfest Linien und Bussteigübersicht (PDF-Dokument, 143,87 KB, 14.05.2024) Helfende gesucht! Für eine Veranstaltung dieser Größenordnung werden natürlich sehr viele helfende Hände gebraucht. Zur Durchführung der Wettkämpfe bei uns wird die tatkräftige Unterstützung der Baindter Bürgerinnen und Bürger gebraucht. Auch wer ansonsten nichts mit Sport zu tun hat, ist herzlich willkommen, mitzuwirken. Viele Aufgaben erfordern weder sportliche Fähigkeiten noch körperliche Fitness. Offene Aufgaben in Baindt sind beispielsweise: Aufbau Turn-Geräte für BaWü-Meisterschaften (29.05.2024) Sektretär/in, Umbau o. Musik bei BaWü-Meisterschaften (30.05.2024) Helfer für Geräteturnen mixed Team Challenge + Ba-Wü Meisterschaften (31.05.+ 01.06.2024) Alle Informationen über Aufgaben und Tätigkeiten gibt es hier. Im Volunteer-Portal können Sie sich direkt zusammen mit Familie und Freunden eintragen. Als Dankeschön bekommen alle Helfenden eine kleine finanzielle Entschädigung, eine Turnfestkarte sowie ein Helfer-T-Shirt- Außerdem kann der ÖPNV während des Landesturnfests kostenlos genutzt werden. Falls Sie Interesse haben oder nähere Infos benötigen, melden Sie sich gerne telefonisch unter Telefonnummer: Telefonnummer: 07502 9406 26 oder per E-Mail an Nicole Gerhardt . Noch mehr Informationen für alle Interessierten gibt es auf der Homepage des GMS Wir freuen uns auf Ihre Unterstützung![mehr]

Zuletzt geändert: 24.05.2024
Steuern, Abgaben & Gebühren

Informationen Alle Steuern, Abgaben und Gebühren finden Sie unten aufgeführt. Amtsblatt Ab dem 01.01.2021 beträgt die Gebühr für das Amtsblatt 24,00 € (zzgl. gesetzlicher MwSt.) pro Jahr. Ansprechpartner Telefonnummer: 07502 9406-26 E-Mail schreiben Gewerbesteuer Ab dem 01.01.2025 beträgt der Hebesatz der Gewerbesteuer 390 %. Ansprechpartner Melanie Rauhut Telefonnummer: 07502 9406-21 E-Mail schreiben Grundsteuer Die Hebesätze betragen ab dem 01.01.2025 für die Grundsteuer A (für Land- und Forstwirtschaft) 600 % und für die Grundsteuer B (für un- und bebaute Grundstücke) 230 %. Hinweise zur Grundsteuerreform (PDF-Dokument, 695,57 KB, 03.01.2025) Ansprechpartner Melanie Rauhut Telefonnummer: 07502 9406-21 E-Mail schreiben Hundesteuer Die Gebührensätze betragen ab dem 01.01.2025: Für den 1. Hund: 102,00 Euro pro Jahr Für den 2. Hund und jeden weiteren Hund: 204,00 Euro pro Jahr Für den 1. "Listenhund"*: 550,00 Euro pro Jahr Für den 2. und jeden weiteren "Listenhund": 950,00 Euro pro Jahr Zwingersteuer: 204,00 Euro pro Jahr Ansprechpartner Melanie Rauhut Telefonnummer: 07502 9406-21 E-Mail schreiben *Erläuterungen zum Thema "Listenhund/Kampfhund" finden Sie unter der Seite des Innenministeriums BW oder in der Polizeiverordnung (PDF-Dokument, 61,01 KB, 25.09.2019) über das Halten gefährlicher Hunde. Kindergartengebühren Es werden 11 Monatsbeiträge pro Jahr erhoben. Die aktuellen Kindergartengebühren finden Sie hier: Elternbeiträge 2024/2025 (PDF-Dokument, 37,22 KB, 06.12.2024) Ansprechpartner Frau Liche Telefonnummer: 07502 9406-43 E-Mail schreiben Abfallgebühren Alle Informationen rund um dieses Thema erhalten Sie beim Landkreis Ravensburg unter www.rv.de Telefonische Auskünfte unter 0751 85- Durchwahl -2345 bei allg. Fragen -2360 bei Fragen zum Gebührenbescheid E-Mail schreiben Wasser- und Abwassergebühren Abrechnungszeitraum 01.01. - 31.12.2025 1 m³ Frischwasser: 1,88 € (netto) 1 m³ Schmutzwasser: 2,38 € 1 m² Niederschlagswasser: 0,57 € Gebührenrechner (Microsoft Excel Tabellenkalkulation, 19,29 KB, 14.03.2024) 2024 Gebührenrechner (Microsoft Excel Tabellenkalkulation, 19,30 KB, 09.01.2025) 2025 Allgemein aktuelle Wasseranalyse Ansprechpartner Florentina Stavarache Telefonnummer: 07502 9406-11 E-Mail schreiben Informationen zur Nutzung von Regenwasserzisternen Rückmeldung (PDF-Dokument, 80,99 KB, 25.09.2019) Richtlinien (PDF-Dokument, 52,98 KB, 25.09.2019) Allgemeine Hinweise (PDF-Dokument, 80,99 KB, 25.09.2019) Zweitwohnungssteuer Die Gemeinde Baindt erhebt eine Zweitwohnungssteuer für das Innehaben einer Zweitwohnung im Gemeindegebiet. Der Steuersatz beträgt 10% der jährlichen Netto-Kaltmiete. Weitere Informationen finden Sie dazu in unserer Zweitwohnungssteuersatzung (PDF-Dokument, 89,83 KB, 25.09.2019) . Ansprechpartner Melanie Rauhut Telefonnummer: 07502 9406-21 E-Mail schreiben[mehr]

Zuletzt geändert: 07.04.2025
Amtliche_Bekanntmachung_am_31102024_-_Aenderung_der_Abwassersatz.pdf

Amtliche Bekanntmachung am 31.10.2024 Gemeinde Baindt, Landkreis Ravensburg Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung – AbwS) der Ge- meinde Baindt Aufgrund von § 46 Abs. 4 und 5 des Wassergesetzes für Baden- Württemberg (WG), §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden- Württemberg (GemO) und §§ 2, 8 Abs. 2, 11, 13, 20 und 42 des Kommunalabgabengesetzes für Baden- Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt in seiner Sitzung 22.10.2024 die folgende Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwas- sersatzung – AbwS) vom 01.02.2007, zuletzt geändert am 01.03.2024, beschlossen. § 42 wird wie folgt geändert: § 42 Höhe der Abwassergebühren (1) Die Schmutzwassergebühr (§ 40) beträgt je m³ Abwasser: ab dem 01.01.2025 2,38 € ab dem 01.01.2027 2,99 € (2) Die Niederschlagswassergebühr (§ 40a) beträgt je m² versiegelte Fläche: ab dem 01.01.2025 0,57 € ab dem 01.01.2027 0,66 € (3) Die Gebühr für sonstige Einleitungen (§ 8 Abs. 3) beträgt je m³ Abwasser oder Wasser: ab dem 01.01.2025 2,38 € ab dem 01.01.2027 2,99 € (4) Die Abwassergebühr für Abwasser, das zu einer öffentlichen Abwasserbehandlungsan- lage gebracht wird (§ 38 Abs. 3), beträgt je m³ Abwasser: a) bei Abwasser aus Kleinkläranlagen ab dem 01.01.2025 2,38 € ab dem 01.01.2027 2,99 € b) bei Abwasser aus geschlossenen Gruben: ab dem 01.01.2025 2,38 € ab dem 01.01.2027 2,99 € c) soweit Abwasser keiner Anlage nach a) oder b) zuzuordnen ist: ab dem 01.01.2025 2,38 € ab dem 01.01.2027 2,99 € (5) Beginnt oder endet die gebührenpflichtige Benutzung in den Fällen des § 40 a während des Veranlagungszeitraumes, wird für jeden Kalendermonat, in dem die Gebührenpflicht besteht, ein Zwölftel der Jahresgebühr angesetzt. § 42 a wird wie folgt geändert: § 42a Zählergebühr (1) Die Zählergebühr gemäß § 37 Abs. 2 beträgt 2,40 €/ Monat. Teil VII. Übergangs- und Schlussbestimmungen § 51 Inkrafttreten (2) Die Satzung tritt zum 01.01.2025 in Kraft. Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder von auf Grund der GemO erlassener Verfahrensvorschrif- ten beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist: der Sachverhalt, der die Ver- letzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öf- fentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt wor- den sind. Baindt, den 22.10.2024 Simone Rürup, Bürgermeisterin 07502940622 2024-10-24T08:03:36+0200 Baindt Marvin Bautz Signatur PDF[mehr]

Dateityp: PDF-Dokument
Dateigröße: 177,97 KB
Verlinkt bei:
    Zuletzt geändert: 24.10.2024
    Anlage_4_-_Bauplatzerkundung_Baindt_Anlagen.pdf

    BauGrund Süd, Maybachstraße 5, 88410 Bad Wurzach Gesellschaft für Bohr- und Geotechnik mbH BauGrund Süd Tel.: +49 (0) 7564 9313-0 Gerichtsstand Ravensburg Geschäftsführer: Gesellschaft für Bohr- und Geotechnik mbH Fax: +49 (0) 7564 9313-50 HRB 610 407 Alois Jäger Maybachstraße 5 info@baugrundsued.de Steuer-Nr. 91060/17668 UST-Ident-Nr. DE189412198 88410 Bad Wurzach www.baugrundsued.de Geotechnischer Kurzbericht zur Bauplatzerkundung an der Zeppelinstraße in 88255 Baindt BV-Code: BV00017859 Aktenzeichen: AZ 18 01 050 Bauvorhaben: Bauplatzerkundung Zeppelinstraße 88255 Baindt - Baugrunderkundung - Auftraggeber: Gemeinde Baindt Marsweilerstraße 4 88255 Baindt Bearbeitung: M.Sc.-Geol. Christian Weippert Datum: 08.03.2018 mailto:info@baugrundsued.de AZ 18 01 050, Bauplatzerkundung Zeppelinstraße, in 88255 Baindt - 2 - 1 Vorgang ....................................................................................................................... 3 2 Durchgeführte Untersuchungen und Ergebnisse .................................................... 4 Bautechnische Beschreibung der Schichten ............................................................ 5 2.1 Bodenmechanische Labor- und Feldversuche ......................................................... 8 2.2 2.2.1 Bestimmung der Zustandsgrenzen nach DIN 18 122 ............................................... 8 2.2.2 Glühverlust nach DIN 18128 .................................................................................... 9 Bodenkennwerte und Bodenklassifizierung ............................................................ 10 2.3 3 Georisiken ................................................................................................................. 12 Seismische Aktivität ............................................................................................... 12 3.1 4 Hydrogeologie .......................................................................................................... 12 Grundwasserverhältnisse ....................................................................................... 12 4.1 Versickerungsfähigkeit der Böden nach DWA A - 138 (August 2008) ..................... 13 4.2 5 Gründungskonzept und baubegleitende Maßnahmen ........................................... 13 Gründungsempfehlung ........................................................................................... 13 5.1 Baugrube ............................................................................................................... 16 5.2 Trockenhaltung/ Entwässerung Bauwerk ............................................................... 16 5.3 6 Entsorgungstechnische Aushubvorbewertung ...................................................... 17 Probenahme .......................................................................................................... 17 6.1 Analysenergebnis und abfallrechtlicher Bewertungsvorschlag ............................... 17 6.2 7 Hinweise und Empfehlungen ................................................................................... 19 Anlagenverzeichnis 1.1 Übersichtslageplan, unmaßstäblich 1.2 Lageplan mit Untersuchungspunkten, Maßstab 1 : 500 2 Geotechnischer Baugrundschnitt, M.d.H. 1 : 50, M.d.L. unmaßstäblich 3 Fotodokumentation der Bohrkerne 4.1-3 Bodenmechanische Laborversuche 5.1-4 Probeentnahme Protokolle 6 Laboranalysenbericht Agrolab GmbH AZ 18 01 050, Bauplatzerkundung Zeppelinstraße, in 88255 Baindt - 3 - Verwendete Unterlagen und Literatur [1] BauGrund Süd Gesellschaft für Bohr- und Geotechnik mbH, Maybachstraße 5, 88410 Bad Wurzach, Geotechnisches Gutachten, Baugebiet Zeppelinstraße, AZ 11 11 025, gef. 13.02.2012 [2] Geologische Karte von Baden-Württemberg, Maßstab 1 : 25000, Blatt 8124 Wolfegg, Geologisches Landesamt Baden-Württemberg, Stuttgart 1996 [3.1] DIN EN 1997-1 Eurocode 7: Entwurf, Berechnung und Bemessung in der Geotechnik, Teil 1 Allgemeine Regeln [3.2] DIN EN 1997-1/NA Eurocode 7: Entwurf, Berechnung und Bemessung in der Geotechnik, Teil 1 Allgemeine Regeln [3.3] DIN EN 1997-2, Eurocode 7: Entwurf, Berechnung und Bemessung in der Geotechnik, Teil 2: Erkundung und Untersuchung des Baugrunds [3.4] DIN EN 1997-2/NA, Nationaler Anhang, National festgelegte Parameter [4] Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V., Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef: Arbeitsblatt DWA-A 138: Planung, Bau und Betrieb von Anlagen zur Versickerung von Niederschlagswasser, August 2008 [5] Verwaltungsvorschrift des Umweltministeriums Baden-Württemberg für die Verwertung von als Abfall eingestuftem Bodenmaterial, vom 14. März 2007- AZ .: 25-8980.08M20 Land/3 1 Vorgang Im Zuge der Erschließung des Baugebiets an der Zeppelinstraße, wurde die Fa. BauGrund Süd im Jahr 2011 beauftragt, die allgemeine Bebaubarkeit der auszuweisenden Grundstücksflächen geologisch und hydrogeologisch zu beurteilen. Die Ergebnisse der Baugrunduntersuchung wurden in einem geotechnischen Gutachten [1] dargestellt. Während der ersten Erkundung wurde auch eine Bohrung (BK 3/11) auf einem Flurstück, das sich südlich der Zeppelinstraße befindet, niedergebracht. Mit der Aufschlussbohrung wurden bis in eine Tiefe von 4,50 m gering tragfähige Auffüllungen erkundet. Aufgrund der problematischen Baugrundsituation wurde die Fa. BauGrund Süd daher beauftragt, auf dem betroffenen Grundstück eine detaillierte, bauplatzspezifische Baugrunduntersuchung durchzuführen und die geologische und hydrogeologische Beschaffenheit des Untergrundes zu erkunden und die Ergebnisse in einem geotechnischen Kurzbericht zusammenfassend darzustellen und gründungstechnisch zu bewerten. Für die geplante Bebauung der Fläche liegen dem Unterzeichner derzeit noch keine Planunterlagen vor, so dass im Folgenden allgemein auf die geo- und gründungstechnischen Belange des Bauvorhabens (unterkellerte und nicht unterkellerte Variante eingegangen) wird. AZ 18 01 050, Bauplatzerkundung Zeppelinstraße, in 88255 Baindt - 4 - 2 Durchgeführte Untersuchungen und Ergebnisse Zur Erfassung bzw. Beurteilung der Bodenbeschaffenheit des im Projektareal anstehenden Baugrundes bzw. des bestehenden Gründungssubstrates kam am 13.02.2018 folgendes geotechnisches Erkundungsprogramm zur Ausführung: 2 Rammkernbohrungen BK 1-2/18 2 schwere Rammsondierungen (dynamic probing heavy) DPH 1-2/18 Die Rammkernbohrung BK 1/18 erreichte eine planmäßige Tiefe von 6,00 m unter der Geländeoberkante (GOK). Die Bohrung BK 2/18 musste hingegen in einer Tiefe von 4,70 m u. GOK abgebrochen werden, da hier aufgrund der hohen Festigkeit des Untergrundes kein weiterer Bohrfortschritt zu verzeichnen war. Die schweren Rammsondierungen wurden bis in Tiefen zwischen 5,00 m (DPH 2/18) und 7,00 m u. GOK (DPH 1/18) niedergebracht. Abbildung 1: Blick auf das Projektareal in Richtung Süden Die Lage der einzelnen Aufschlusspunkte im Untersuchungsgebiet ist in der Anlage 1 dargestellt. Anhand der aus den Rammsondierungen gewonnenen Erkenntnisse zur Bodenbeschaffenheit (Lagerungsdichte/Festigkeit) sowie den Profilen der Rammkernbohrungen wurde ein entsprechendes Baugrundmodell für das Bauvorhaben entwickelt, das in der Anlage 2 als geotechnischer Baugrundschnitt wiedergegeben ist. AZ 18 01 050, Bauplatzerkundung Zeppelinstraße, in 88255 Baindt - 5 - In den Baugrundschnitt wurde auch die Bohrung BK 3/11 aufgenommen, die am 16.12.2011 auf dem Grundstück niedergebracht wurde. Die mit den Aufschlüssen zu Tage geförderten Böden sind in der Fotodokumentation der Anlage 3 abgebildet. Aus den Aufschlussbohrungen wurden gestörte Bodenproben entnommen und im Erdbaulabor der Fa. Baugrund Süd bodenmechanisch untersucht. Die Ergebnisse der Laborversuche sind im Detail in den Anlagen 4.1-3 dokumentiert. Um eventuelle Schadstoffgehalte des als Aushub anfallenden Bodens festzustellen und um eine abfallrechtliche und bodenschutzrechtliche Ersteinschätzung abgeben zu können, erfolgte im Rahmen der Baugrunderkundung eine stichprobenartige Erkundung des Untersuchungsareals. Die Probenentnahme-Protokolle sind in den Anlagen 5.1-4 aufgeführt. Die Analytikergebnisse sind im Einzelnen in der Anlage 6 beigefügt. Die Lage der Untersuchungspunkte wurde vor Beginn der Feldarbeiten von Mitarbeitern der Fa. BauGrund Süd mittels GPS eingemessen. Die entsprechenden Rechts- und Hochwerte (Gauß-Krüger Koordinaten) sind auf dem Lageplan in Anlage 1 verzeichnet. Bautechnische Beschreibung der Schichten 2.1 Mit den abgeteuften Aufschlüssen kann für das projektierte Areal, wie auch die Anlage 2 zeigt, folgende generalisierte Schichtenabfolge zugrunde gelegt werden: Auffüllungen (Rezent) Aueablagerungen (Holozän) (Auelehm, Auekies, Torf) Moränenablagerungen (Pleistozän) (Moränensand, Grundmoräne) Obere Süßwassermolasse (Tertiär) Die angetroffene Baugrundabfolge ist aus geotechnischer und bodenmechanischer Sicht wie folgt zu beschreiben. Auffüllungen An allen Aufschlusspunkten stehen mit der Geländeoberkante zunächst anthropogene Auffüllungen an. An den höhergelegenen Ansatzstellen BK 1/18, BK 3/11 und DPH 1/18, die im Bereich der ehemaligen B 30 niedergebracht wurden, reichen die künstlichen Schüttungen bis in eine Tiefe zwischen 1,70 m und 3,80 m u. GOK. AZ 18 01 050, Bauplatzerkundung Zeppelinstraße, in 88255 Baindt - 6 - An den Aufschlusspunkten, die auf Höhe der Boschstraße niedergebracht wurden, erstrecken sich die künstlichen Schüttungen lediglich bis in eine Tiefe von rd. 0,80 m u. GOK. Bei den tiefreichenden Auffüllungen der BK 1/18 und BK 3/11 handelt es sich überwiegend um einen sandigen und kiesigen Schluff, der bereichsweise auch schwach tonig und steinig ausgeprägt ist. Mit der Bohrung BK 3/11 wurden in einer Tiefe zwischen 1,90 m und 2,60 m u. GOK asphaltartige Schlackerückstände erschlossen, die vermutlich den ehemaligen Straßenaufbau der B 30 darstellen. Die Konsistenz der bindigen Auffüllungen ist nach der manuellen Prüfung des Bohrgutes überwiegend als weich und stellenweise auch als steif zu beschreiben. Die schwere Rammsondierung DPH 1/18 registrierte innerhalb der bindigen Auffüllungen Schlagzahlen von N10 = 1 - 4 (N10 = Anzahl der Schläge je 10 cm Eindringtiefe des Sondiergestänges in das Erdreich) und gibt damit eine weiche Konsistenz der Böden an. Zwischen 3,10 m und 3,70 m u. GOK steigen die Schlagzahlen auf N10 = 11 - 31 an. Ggf. befindet sich in diesem Tiefenbereich der Kieskoffer der ehemaligen B 30 oder andere grobkörnige Auffüllungen. Aufgrund ihrer überwiegend weichen Zustandsform, sowie der inhomogenen Zusammensetzung sind die bindigen Auffüllungen als setzungswillig und nicht tragfähig anzusehen. Darüber hinaus sind sie aufgrund ihres hohen Feinkornanteils als frost- und witterungsempfindlich zu beurteilen. Im Bereich der tiefliegenden Aufschlussbohrungen (BK 2/18 und DPH 2/18) an der Boschstraße wurden unterhalb einer künstlich aufgebrachten Oberbodenauflage grau gefärbte, sandige, schwach steinige und schwach schluffige Fein- bis Grobkiese aufgeschlossen (Kieskoffer). Gemäß den Schlagzahlen der schweren Rammsondierung DPH 2/18 von N10 = 9 - 15 stehen die Kiese in einem mitteldichten Lagerungszustand an, so dass im Bereich der Aufschlusspunkte von einem qualifizierter Einbaustatus der Böden ausgegangen werden kann. Ob dieser Einbaustatus flächenhaft vorliegt, kann mittels statischen Lastplattendruckversuchen überprüft werden. Sollte der qualifizierte Einbaustatus der Kiese flächig vorliegen, sind die Böden als mäßig tragfähig zu beurteilen. Eine einheitliche Gründung innerhalb der Kiese wird jedoch aufgrund ihrer begrenzten, lateralen Ausdehnung nicht machbar sein. Für die anfallenden Aushubmassen der Auffüllböden ist der fachtechnische Entsorgungsweg einzuhalten (vgl. Abschnitt 6). AZ 18 01 050, Bauplatzerkundung Zeppelinstraße, in 88255 Baindt - 7 - Aueablagerungen Mit den Bohrungen BK 1-2/18 wurden unterhalb der Auffüllböden Aueablagerungen angetroffen, die sich bis in eine Tiefe zwischen 2,70 m und 4,10 m u. GOK erstrecken. Anhand dieser neu gewonnenen Erkenntnisse zur Baugrundabfolge wurde festgestellt, dass es sich auch bei den Böden der BK 3/11, die in einer Tiefe zwischen 2,60 m und 4,50 m u. GOK anstehen, nicht etwa um weitere Auffüllungen, sondern ebenfalls um Auesedimente handeln muss. Die Aueböden sind überwiegend bindig ausgeprägt und setzen sich aus einem grau gefärbten, schwach sandigen bis sandigen und schwach kiesigen bis kiesigen Schluff-Ton- Gemisch mit weicher bis steifer Konsistenz zusammen. Die Böden sind darüber hinaus als organisch zu beschreiben. Im Tiefenbereich zwischen 2,90 m und 3,10 m (BK 1/18) und 3,50 m und 3,80 (BK 3/11) tritt zudem eine Torflage auf. Unterhalb des Torfes folgen in der Bohrung BK 3/11 dunkelgrau gefärbte, sandige und schluffige Auekiese. Die schwere Rammsondierung DPH 1/18 verzeichnete innerhalb der Aueablagerungen Schlagzahlen von N10 = 1- 4 und gibt damit eine weiche Konsistenz der bindigen Böden bzw. eine lockere Lagerungsdichte der Auekiese an. Aufgrund ihrer weichen Zustandsform und insbesondere der organischen Beimengungen und den enthaltenen Torflagen stellen die Auesedimente einen sehr setzungswilligen Untergrund dar. Die Böden können bereits bei geringer Lastaufbringung mit langanhaltenden Setzungserscheinungen reagieren und sind daher für die Bauwerksgründung nicht geeignet. Moränenablagerungen Im Liegenden der Aueablagerungen folgen Moränenablagerungen, die bis in eine Tiefe zwischen 4,00 m und 6,70 m u. GOK (DPH 1/18) erkundet wurden. Mit der Bohrung BK 1/18 wurden grau gefärbte, schluffige Fein- bis Grobsande (Moränensand) erschlossen. In den Bohrungen BK 3/11 und BK 2/18 stehen die Moränensedimente hingegen in Form eines schwach sandigen bis sandigen und schwach kiesigen bis kiesigen, z.T. stark tonigen Schluffs an (Grundmoräne). Innerhalb der Moränenablagerungen liegen die Schlagzahlen der schweren Rammsondierungen bei N10 = 5 -15, so dass die Konsistenz der bindigen Böden als steif bis halbfest und die Lagerungsdichte der Moränensande als mitteldicht beschrieben werden kann. AZ 18 01 050, Bauplatzerkundung Zeppelinstraße, in 88255 Baindt - 8 - In mindestens mitteldichter Lagerung bzw. steifer Konsistenz bilden die Moränenablagerungen einen tragfähigen Untergrund, der als Gründungssubstrat herangezogen werden kann. Obere Süßwassermolasse Mit den Aufschlüssen BK 2/18 und DPH 2/18 wurden ab einer Tiefe von rd. 4,00 m u. GOK die tertiären Sedimente der Oberen Süßwassermolasse aufgeschlossen. Dabei handelt es sich aus bautechnischer Sicht um einen entfestigten Mergelstein (Felszersatz), der stückig erbohrt wurde. Die Komponentengröße der einzelnen Bruchstücke ist der Kornfraktion der sandigen Fein- bis Grobkiese zuzuordnen. Die Lagerungsdichte des entfestigten Materials der Felszersatzzone ist als dicht bis sehr dicht zu beschreiben. Aufgrund der hohen Festigkeit der Böden war ab einer Eindringtiefe zwischen 0,70 m und 1,10 m kein weiterer Bohr- bzw. Sondierfortschritt mehr festzustellen. Die Molasseböden stellen einen gut tragfähigen Baugrund dar, der dazu geeignet ist auch hohe Bauwerkslasten setzungsarm abzutragen. Bodenmechanische Labor- und Feldversuche 2.2 Zusätzlich zu der manuellen Ansprache des Bohrgutes wurde ein bodenmechanischer Laborversuch an einer ausgewählten Bodenprobe durchgeführt. Die einzelnen Ergebnisse werden in den folgenden Ausführungen beschrieben. 2.2.1 Bestimmung der Zustandsgrenzen nach DIN 18 122 Nach Atterberg wird der Übergang von der flüssigen zur bildsamen (knetbaren) Zustandsform durch die Fließgrenze, von der knetbaren zur halbfesten Zustandsform durch die Ausrollgrenze und von der halbfesten zur festen Zustandsform durch die Schrumpfgrenze bezeichnet. Die Ausroll- und Fließgrenze dienen in Verbindung mit dem natürlichen Wassergehalt dazu, die Konsistenzzahl (Ic) und damit die Zustandsform eines bindigen Erdstoffes (Korngröße ≤ 0,063) zu bestimmen. Die Plastizitätszahl gibt an, wie sich die Eigenschaften eines Erdstoffes bei Wasseraufnahme ändern. Die Bestimmung der Zustandsgrenzen ist im Detail den Anlagen 4.1-2 zu entnehmen. Die Versuchsergebnisse sind zusammengefasst in der Tabelle 1 wiedergegeben. AZ 18 01 050, Bauplatzerkundung Zeppelinstraße, in 88255 Baindt - 9 - Tabelle 1: Übersicht der ermittelten Konsistenzgrenzen Aufschluss Tiefe (m u. Gel.) Konsistenz- zahl (Ic) Wassergehalt [%] Zustands- form Boden- gruppe Geologische Einheit BK 1/18 2,0 0,93 23,2 steif TA Aueablagerungen BK 1/18 4,0 0,95 11,6 steif TL Aueablagerungen Für den Auelehm wurden Konsistenzzahlen von Ic = 0,93 und Ic = 0,95 bestimmt. Damit stehen die Böden in den untersuchten Tiefenbereichen in einer steifen Zustandsform an. Nach Casagrande sind die Böden entsprechend ihrer plastischen Eigenschaften als leicht plastische (TL) und als ausgeprägt plastische Tone (TA) zu beschreiben. 2.2.2 Glühverlust nach DIN 18128 Der Glühverlust eines Bodens ist der auf die Trockenmasse bezogene Massenverlust, den der Boden beim Glühen erleidet. Zur Ermittlung des organischen Anteils der Auesedimente wurden der Bohrung BK 1/18 gestörte Bodenproben entnommen und im bodenmechanischen Labor der Fa. BauGrund Süd untersucht. Die einzelnen Parameter können im Detail der Anlage 4.3 entnommen werden. Die Ergebnisse der durchgeführten Bestimmung des Glühverlustes sind in der Tabelle 2 dargestellt. Tabelle 2: Glühverlust der Auffüllungen Aufschluss BK 1/18 Tiefe [m] 2,50 3,0 3,50 Prüfungsnummer 1 2 3 4 5 6 Glühverlust [%] 3,4 3,5 23,2 23,1 6,4 6,2 Die Laborergebnisse zeigen, dass der Organikanteil der Aueböden zwischen 3,45 % und 23,2 % schwankt. Der Höchstwert von 23,2 % (stark organische Böden) wurde im Bereich der torfigen Böden in einer Tiefenlage von 3,0 m u. GOK festgestellt. Auch darunter, in einer Tiefe von 3,50 m sind die Böden mit einem Organikgehalt von 6,3 % gemäß DIN EN ISO 14688-2 noch als mittel organisch zu beschreiben. AZ 18 01 050, Bauplatzerkundung Zeppelinstraße, in 88255 Baindt - 10 - Bodenkennwerte und Bodenklassifizierung 2.3 Aus erd- und grundbautechnischer Sicht sind für die im Untersuchungsgebiet aufgeschlossenen Böden folgende Bodenkennwerte zugrunde zu legen: Tabelle 3: Charakteristische Bodenkennwerte (Erfahrungswerte) Schichten Wichte (feucht) γ [kN/m³] Wichte (u. Auftrieb) γ´ [kN/m³] Reib.-winkel dräniert φk[°] Kohäsion dräniert ck [kN/m²] Steifemodul Es [MN/m²] Auffüllungen, Schluff 18 - 19 8 - 9 20,0 - 25,0 1 - 2 [1 - 2] Auffüllungen, Kies (qualifiziert eingebaut) 19 - 21 9 - 11 30,0 - 32,5 0 - 2* [10 - 20] Aueablagerungen, Schluff 18 - 19 8 - 9 22,5 - 25,0 1 - 3 2 - 4 Aueablagerungen, Kies 19 - 21 9 - 11 25,0 - 30,0 0 - 2* 3 - 6 Aueablagerungen, Torf 11 - 13 1 - 3 12,5 - 17,5 0 - 2 0 - 0,5 Moränensand (mind. mitteldicht) 17 - 19 7 - 9 30,0 - 32,5 0 - 2* 30 - 50 Grundmoräne (steif bis halbfest) 19 - 21 9 - 11 27,5 - 32,5 8 - 12 30 - 60 Obere Süßwassermolasse 20 - 22 10 - 12 32,5 - 37,5 0 - 2* 60 - 80 * scheinbare Kohäsion Entsprechend der Neufassung der DIN 18300 von 2015-08 sind Boden und Fels in der Vergabeordnung (VOB) in Homogenbereiche einzuteilen. Demnach ist ein Homogenbereich ein begrenzter Bereich aus einer oder mehreren Boden- und Felsschichten nach DIN 4020 und DIN EN 1997-2, dessen bautechnische Eigenschaften eine definierte Streuung aufweisen und sich von den Eigenschaften der abgegrenzten Bereiche abheben. Auf der Basis der vorliegenden Baugrundaufschlussergebnisse, den zum Baugrund vorliegenden Erfahrungswerten sowie aufgrund der bodenmechanischen Eigenschaften der anstehenden Baugrundschichten wird vorgeschlagen, die anstehenden Böden gemäß DIN 18300:2015 in die Homogenbereiche gemäß Tabelle 4 zu unterteilen: AZ 18 01 050, Bauplatzerkundung Zeppelinstraße, in 88255 Baindt - 11 - Tabelle 4: Einteilung der Baugrundabfolge in Homogenbereiche Homogenbereich Baugrundschichten A1 Auffüllungen, Schluff (A, U) A2 Auffüllungen, Kies (A, G) B1 Aueablagerungen, Schluff (AA, U) B2 Aueablagerungen, Kies (AA, G) B3 Aueablagerungen, Torf (AA, Tf) C1 Moränensand (MG) C2 Grundmoräne (GMO) D Obere Süßwassermolasse (OSM) Gemäß DIN 18300:2015-08 können für die o.a. Homogenbereiche folgende Eigenschaften und Kennwerte zugrunde gelegt werden, wobei davon ausgegangen wird, dass das Bauvorhaben der geotechnischen Kategorie 1 (GK 1) zuzuordnen ist. Tabelle 5: Kennwerte/Eigenschaften der Homogenbereiche nach DIN 18300:2015-08 für Bauwerke der Geotechnischen Kategorie 1 (GK 1) Kennwert / Eigenschaft Homogenbereich A1 A2 B1 B2 B3 C1 C2 D Massenanteil Steine [%] 0 - 3 0 - 5 0 - 1 0 - 5 - 0 - 1 0 - 15 0 - 10 Massenanteil Blöcke [%] - - - - - - 0 - 5 0 - 3 Massenanteil große Blöcke [%] - - - - - - 0 - 1 - Konsistenz weich, lokal steif - weich bis steif - weich bis breiig - steif bis halbfest - Plastizität [%] 5 - 25 - 10 - 30 - 15 - 30 - 5 - 15 - Lagerungs- dichte - mittel- dicht - locker - mittel- dicht - dicht bis sehr dicht Bodengruppe [UL], [UM] [OU], [TM] [GW], [GU] TL, TA, OU, UL, UM GU HZ, OU SU/SU* UL, UM GW/VE Ortsübliche Bezeichnung A, U A, G AA, U AA, G AA, Tf MS GMO OSM AZ 18 01 050, Bauplatzerkundung Zeppelinstraße, in 88255 Baindt - 12 - 3 Georisiken Seismische Aktivität 3.1 Entsprechend der Erdbebenzonenkarte für Deutschland (Quelle: DIN 4149:2005-04) befindet sich das Untersuchungsgebiet in der Erbebenzone 1 (Gebiet, in dem gemäß der zugrunde gelegten Gefährdungsniveaus rechnerisch die Intensität 6,5 bis < 7,0 zu erwarten ist) und der Untergrundklasse S (Gebiete tiefer Beckenstrukturen mit mächtiger Sedimentfüllung). Für eine Gründung in den Moränenablagerungen ist nach DIN EN 1998-1/NA:2012-08, Abs. 5.2.3 Baugrundklassen die Baugrundklasse C (grobkörnige Lockergesteine in mindestens mitteldichter Lagerung) zugrunde zu legen. 4 Hydrogeologie Grundwasserverhältnisse 4.1 Während den Baugrundaufschlussarbeiten am 13.02.2018 wurde in der Bohrung BK 1/18 ein Zulauf von Wasser festgestellt werden. In den Bohrungen BK 2/18 und BK 3/11 wurde hingegen kein Wasserzutritt verzeichnet. Eine Messung von Wasserständen innerhalb der Rammsondierungen war nicht möglich, da die Sondierlöcher unmittelbar nach dem Ziehen des Sondiergestänges in sich zusammen fielen Die Stichtagsmessungen der Wasserspiegel sind in der nachfolgenden Tabelle zusammengefasst dargestellt. Tabelle 6: Grundwasserstände in der Bohrung BK 1/18 Bohrung Messung am Wasser angetroffen Wasser nach Bohrende m u. Gel. m ü. NN m u. Gel. m ü. NN BK 1/18 13.02.2018 4,10 484,43 3,50 485,03 Der Wasserzulauf wurde innerhalb der Moränensande festgestellt. Da die Sande einzig im Bereich der BK 1/18 erkundet wurden, handelt es sich vermutlich nicht um einen größeren Porengrundwasserleiter. Nach derzeitigem Kenntnisstand ist davon auszugehen, dass es sich stattdessen um eine lateral begrenzte Sandlinse handelt, die Schichtwasser führt. Der Anstieg des Wasserspiegels um 0,60 m ist ggf. auf einen langsamen Zulauf aus den schwach durchlässigen, überlagernden Auesedimenten zurückzuführen. Mit dem Auftreten von Schicht- bzw. Hangzugwasser ist insbesondere nach langanhaltenden Niederschlagsereignissen zu rechnen. AZ 18 01 050, Bauplatzerkundung Zeppelinstraße, in 88255 Baindt - 13 - Versickerungsfähigkeit der Böden nach DWA A - 138 (August 2008) 4.2 Die Versickerung von Niederschlagswasser setzt einen durchlässigen Untergrund und einen ausreichenden Abstand zur Grundwasseroberfläche voraus. Der Untergrund muss die anfallenden Sickerwassermengen aufnehmen können. Die Versickerung kann direkt erfolgen oder das Wasser kann über ein ausreichend dimensioniertes Speichervolumen durch eine Sickeranlage mit verzögerter Versickerung in Trockenperioden dem Untergrund zugeführt werden. Nach dem DWA A – 138 sind Böden zur Versickerung geeignet, deren Wasserdurch- lässigkeit zwischen kf = 1,0 x 10-3 m/s und kf = 1,0 x 10-6 m/s beträgt. Die Mächtigkeit des Sickerraumes sollte, bezogen auf den mittleren höchsten Grundwasserstand rd. 1,0 m betragen, um eine ausreichende Filterstrecke für eingeleitete Niederschlagsabflüsse zu gewährleisten. Bei Durchlässigkeitsbeiwerten von kf < 1,0 x 10-6 m/s ist eine Regenwasserbeseitigung über eine Versickerung nicht mehr gewährleistet, so dass die anfallenden Wassermengen über ein Retentionsbecken abgeleitet werden müssen. Der Untergrund wird im Projektareal überwiegend von schwach durchlässigen bis undurchlässigen, bindigen Böden gebildet, deren Durchlässigkeit erfahrungsgemäß bei kf < < 1 x 10-6 m/s liegt. Eine Versickerung ist in diesen Böden daher nicht realisierbar. Da die anstehenden Moränensande bereits wasserführend sind und offenbar nur in einer kleinräumigen lateralen Ausdehnung anstehen, ist auch hier keine Versickerung von Oberflächenwasser möglich. 5 Gründungskonzept und baubegleitende Maßnahmen Gründungsempfehlung 5.1 Wie bereits erwähnt, liegen für die Bebauung des Grundstücks noch keine Planunterlagen vor. Im Folgenden wird daher allgemein auf die Gründungsmöglichkeiten einer unterkellerten sowie einer nicht unterkellerten Variante eingegangen. Wird das Bauwerk auf Höhe der Zeppelinstraße angeordnet, wird die Bodenplatte bei einer nicht unterkellerten Variante innerhalb der gering tragfähigen Auffüllungen zu liegen kommen. Im Falle einer Unterkellerung wird davon ausgegangen, dass die Bodenplatte des Untergeschosses rd. 3,00 m unterhalb der derzeitigen Geländeoberkante zu liegen kommt. Dementsprechend liegt die Gründungssohle bei einer Unterkellerung innerhalb der nicht tragfähigen Aueablagerungen. Sowohl die Auffüllungen, als auch die Auesedimente bilden einen setzungswilligen Untergrund. Insbesondere aufgrund der anstehenden Torflagen sind die Aueablagerungen mit den Gründungselementen zu durchstoßen und die Lasten einheitlich in die unterlagernden Moränensedimente einzuleiten. AZ 18 01 050, Bauplatzerkundung Zeppelinstraße, in 88255 Baindt - 14 - Es bietet sich daher an, das Gebäude auf tiefer geführten Einzel- und Streifenfundamenten zu gründen und die gering bzw. nicht tragfähigen Deckschichten (Auffüllungen und Aueablagerungen) dabei mit Magerbetonvertiefungen zu durchstoßen. Nicht unterkellerte Variante Wird das Gebäude nicht unterkellert, wird davon ausgegangen, dass die Erdgeschossfußbodenhöhe in etwa auf Höhe der derzeitigen Geländeoberkante zu liegen kommt (~ 488,60 m ü. NN). Dementsprechend steht der tragfähige Baugrund gemäß den Erkundungsergebnissen erst in einer Tiefe zwischen 4,10 m und 4,50 m unterhalb der Bodenplatte an. Aufgrund der erhöhten Tiefenlage der tragfähigen Schichteinheit, der inhomogenen Zusammensetzung der Auffüllböden und der weichen Konsistenz der anstehenden, bindigen Böden, bleiben die erforderlichen Magerbetonvertiefungen über die die Lasten in den tragfähigen Baugrund eingeleitet werden ggf. nicht standfest. Es wird daher empfohlen, im Zuge der Ausschreibung auch eine entsprechende Bepreisung für eine Brunnengründung einzufordern. Unterkellerte Variante Wird das Bauwerk mit einem Untergeschoss ausgestattet, wird davon ausgegangen, dass die Bodenplatte des Untergeschosses rd. 3,0 m unterhalb der derzeitigen Geländeoberkante angeordnet wird. Somit stehen unterhalb der Bodenplatte noch setzungswillige Auesedimente mit einer Mächtigkeit von etwa 1,10 m bis 1,50 m an. Über diesen Tiefenbereich werden die Fundamentvertiefungen voraussichtlich kurzzeitig standfest bleiben, so dass die Gründung ohne Hilfsverrohrung (Brunnengründung) erfolgen kann. Zur Vorbemessung der Einzel- und Streifenfundamente, die in den Moränenablagerungen abgesetzt werden, wird empfohlen die Bemessungswerte des Sohlwiderstandes σR,d gemäß Tabelle 7 bzw. Tabelle A 6.7 Eurocode 7 [3.1] anzusetzen. AZ 18 01 050, Bauplatzerkundung Zeppelinstraße, in 88255 Baindt - 15 - Tabelle 7: Bemessungswert σR,d des Sohldruckwiderstandes für Streifenfundamente auf tonig- schluffigem Boden (UM, TL, TM nach DIN 18196) aus [3.1]. Die auf Grundlage der Tabelle A 6.7 bemessenen Fundamente können bei mittiger Belastung der Fundamente zu Setzungen in der Größenordnung von 2 cm bis 4 cm führen. Kleinste Einbindetiefe des Fundaments Bemessungswerte σR,d des Sohlwiderstands [kN/m²] [m] mittlere Konsistenz steif halbfest fest 0,50 170 240 390 1,00 200 290 450 1,50 220 350 500 2,00 250 390 560 mittlere einaxiale Druckfestigkeit qu,k in kN/m² 120 bis 300 300 bis 700 > 700 ACHTUNG – Die angegebenen Werte sind Bemessungswerte des Sohlwiderstands, keine aufnehmbaren Sohldrücke nach DIN 1054:2005-01 und keine zulässigen Bodenpressungen nach DIN 1054:1976-11 Es ist darauf hinzuweisen, dass die Anwendung der Tabelle 7 (bzw. Tabelle A 6.7 [3.1]) sich auf Streifenfundamente bezieht. Bei Rechteckfundamenten (Einzelfundamenten) mit einem Seitenverhältnis von bL / bB < 2 bzw. b‘L / b‘B < 2 und bei Kreisfundamenten darf der in Tabelle A 6.6 [3.1] angegebene Bemessungswert σR, d des Sohlwiderstandes um 20 % erhöht werden. Es wird geraten, nach Vorlage von Bauwerksplänen und Bauwerkslasten eine detaillierte Grundbruch- und Setzungsberechnung durchführen zu lassen. Diese Leistung kann auf Wunsch von der Fa. BauGrund Süd erbracht werden. Zudem wird empfohlen, die Aufstandsebene der Gründungselemente vom Verfasser dieses Berichtes abnehmen zu lassen. Aufgrund des hohen Organikgehalts der Aueablagerungen und ihrer weichen Konsistenz, sowie aufgrund der anstehenden Torflagen, ist die Bodenplatte des Bauwerks für eine setzungsfreie Gründung deckenartig auszubilden. AZ 18 01 050, Bauplatzerkundung Zeppelinstraße, in 88255 Baindt - 16 - Baugrube 5.2 Wird das Gebäude mit einer Unterkellerung errichtet, wird entsprechend den getroffenen Annahmen eine Baugrube mit einer Tiefe von bis zu 3,00 m erforderlich. Sofern die Platzverhältnisse eine frei geböschte Baugrube zulassen, kann diese in den bindigen, überwiegend weichen Auffüllungen und Auesedimenten unter maximal 1:1 (45°) gegen die Horizontale geneigt angelegt werden. Die Böschungen sind nach dem Freilegen umgehend mit windfest angebrachten Folien/Planen gegen Witterungseinflüsse zu schützen. An den Böschungsschultern ist ein lastfreier Streifen von mindestens 1,0 m bis 2,0 m Breite (Abhängig von der Belastung durch Baufahrzeuge) vorzusehen. Ab einer Baugrubentiefe von > 3,0 m wird die Anordnung einer 1,5 m breiten Berme empfohlen. Evtl. auftretendes Schichtwasser ist mit Stützscheiben aus Einkornbeton zu fassen und fachgerecht abzuleiten. Sollten die Platzverhältnisse nicht ausreichen, ist die Baugrube im Schutze eines Verbausystems auszuheben. Nach derzeitigem Kenntnisstand zur hydrogeologischen Situation kann hier beispielsweise ein Trägerbohlwandverbau (Berliner Verbau) zur Ausführung kommen. Trockenhaltung/ Entwässerung Bauwerk 5.3 Sollte das Gebäude ohne Unterkellerung ausgebildet werden, ist es ausreichend, die erdberührenden Bauteile nach den der DIN 18533, Klasse W1-E (Abdichtung gegen Bodenfeuchte und nichtdrückendes Wasser) abzudichten und nach den Vorgaben der DIN 4095 zu entwässern. Im Falle einer Unterkellerung wird das Untergeschoss in die gering durchlässigen, bis undurchlässigen Auffüllungen einbinden. Die Ableitung von auftretenden Schichtwasser ist dann mittels einer dauerhaft funktionsfähigen, stückstaufreien Ring- und Flächendrainage nach DIN 4095 mit kapillarbrechender Wirkung sowie Abdichtung nach DIN 18533, Klasse W1-E (Abdichtung gegen Bodenfeuchte und nichtdrückendes Wasser) möglich, sofern diese behördlich genehmigt wird. Ist dies nicht der Fall, sind alle erdberührenden Bauteile Aufgrund des Wanneneffekts nach den Richtlinien der DIN 18533, Klasse W2-E (Abdichtung gegen drückendes Wasser) abzudichten. Alternativ ist das Gewerk in WU-Bauweise (Prinzip Weiße Wanne) zu errichten. Unter der Bodenplatte ist flächig eine kapillarbrechende Schicht mit einer Stärke von mindestens d = 0,15 m anzuordnen. AZ 18 01 050, Bauplatzerkundung Zeppelinstraße, in 88255 Baindt - 17 - 6 Entsorgungstechnische Aushubvorbewertung Zur Feststellung eventueller Schadstoffgehalte der anstehenden Böden und der Abklärung der einzuhaltenden Entsorgungs-/Verwertungswege der bei den Erdbauarbeiten anfallenden Aushubmassen wurde im Zuge der geotechnischen Untersuchungen aus den gewonnenen Bodenproben der Rammkernbohrungen BK 1-2/18 vier Bodenmischproben entnommen. Diese wurden im Labor der Agrolab GmbH gemäß dem Parameterumfang der VwV Baden- Württemberg [5] untersucht. Probenahme 6.1 Die in der Untersuchungskampagne entnommenen Bodenproben sind in der Tabelle 8 mit Probenbezeichnung sowie Herkunft und Entnahmetiefen dargestellt: Tabelle 8: Bodenproben: Probenbezeichnung, Zusammenstellung Entnahmestelle und -tiefe Proben- bezeichnung Herkunft der Einzel- /bzw. Mischprobe Entnahmetiefe der Probe (m u. GOK) Bodenansprache MP-BK 1 - U BK 1/18 0,20 - 1,10 Auffüllung: Schluff, schwach sandig, schwach kiesig, schwach tonig, steinig MP-BK 1 - AA BK 1/18 1,20 - 1,70 Auffüllung: Schluff, tonig, schwach sandig, schwach kiesig bis kiesig, schwach organisch MP-BK 2 - G BK 2/18 0,30 - 0,80 Auffüllung: Fein- bis Grobkies, sandig, schwach steinig, schwach schluffig MP-BK 2 - U BK 2/18 1,20 - 1,70 Aueablagerungen: Schluff, tonig, kiesig, schwach sandig bis sandig, schwach organisch Die Probenentnahme-Protokolle zu den durchgeführten Beprobungen sind den Anlagen 5.1-4 zu entnehmen. Analysenergebnis und abfallrechtlicher Bewertungsvorschlag 6.2 Die Analytik erfolgte im chemischen Labor der AGROLAB Labor GmbH in 84079 Bruckberg. Der Untersuchungsumfang richtete sich nach dem Parameterumfang der VwV Boden BW, Tabelle 6.1 im Feststoff (Fraktion < 2 mm) und Eluat [5]. Im Folgenden zeigt die Tabelle 9 eine aus den Ergebnissen der Analysen resultierende Einstufung der o.g. Mischproben nach der VwV B-W [5] mit Verweis auf die maßgebenden Parameter. AZ 18 01 050, Bauplatzerkundung Zeppelinstraße, in 88255 Baindt - 18 - Tabelle 9: Maßgebende Zuordnungswerte nach VwV B-W [5] Probenbezeichnung Bodenart gemäß VwV B-W Verwertungskategorie nach VwV B-W [5] Maßgebender Parameter MP-BK 1 - U Lehm/Schluff Z 0 - MP-BK 1 - AA Lehm/Schluff Z 2 ∑PAK = 22 mg/kg B(a)p = 1,8 mg/kg MP-BK 2 - G Sand Z 0* III A Ni = 18 mg/kg MP-BK 2 - U Lehm/Schluff Z 0 - Die Mischproben MP-BK 1 - U und MP-BK 2 - U sind der Bodenart „Lehm/Schluff“ nach der VwV B-W [5] zuzuordnen und zeigten dementsprechend keine Überschreitungen der Z 0 Grenzwerte. Somit kann das Bodenmaterial der beiden Mischproben der Verwertungskategorie Z 0 zugeordnet und somit uneingeschränkt einer Verwertung zugeführt werden. In der Mischprobe MP-BK 1-AA wurden hingegen erhöhte Gehalte an polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen festgestellt. So liegt der Summenparameter bei ∑PAK = 22 mg/kg und die Konzentration von Benzo(a)pyren bei B(a)p = 1,8 mg/kg. Damit ist die Bodenprobe der Verwertungskategorie Z 2 zuzuordnen. Die kiesigen Auffüllungen, die mit der Mischprobe MP-BK 2 - G untersucht wurden, sind der Bodenart „Sand“ nach der VwV B-W [5] zuzuordnen und sind daher hinsichtlich einer Nickelkonzentration von Ni = 18 mg/kg in die Verwertungskategorie Z 0* III A einzustufen. Der Laboranalysenbericht ist in der Anlage 6 aufgeführt. Die erstellte Analytik dient einer ersten orientierenden Bewertung der erkundeten Bodenproben für die in den Probenentnahme-Protokollen dargestellten Ansatzstellen und Tiefenbereiche. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass im Zuge eines Aushubes auch höher belastetes Material angetroffen wird. Bei Aushubarbeiten ist dies zu berücksichtigen. Es wird empfohlen bei den Erdarbeiten eine Separation für die anschließende Abfuhr des Materials und eine Deklaration anhand einer Haufwerksbeprobung durchzuführen. Hierzu sind die Auffüllungen einheitlich abzuziehen und auf Haufwerke, welche mittels Folien abzudecken und vor Witterungseinflüssen zu schützen sind, seitlich zu lagern. Auf Wunsch kann eine Haufwerksbeprobung durch die Fa. BauGrund Süd durchgeführt werden. AZ 18 01 050, Bauplatzerkundung Zeppelinstraße, in 88255 Baindt - 19 - Die vorgenommene abfallrechtliche Bewertung stellt eine Einstufungsempfehlung dar, die vor Abfuhr des Materials mit der Annahmestelle sowie der zuständigen Fachbehörde abzustimmen ist. 7 Hinweise und Empfehlungen Die im Bericht enthaltenen Angaben beziehen sich auf die oben genannten Untersuchungsstellen. Abweichungen von gemachten Angaben (Schichttiefen, Bodenzusammensetzung etc.) können aufgrund der Heterogenität des Untergrundes nicht ausgeschlossen werden. Die in den Rammsondierungen dargestellten Schichtgrenzen sind als Interpretation zu sehen. Es ist eine sorgfältige Überwachung der Erdarbeiten und eine laufende Überprüfung der angetroffenen Bodenverhältnisse im Vergleich zu den Untersuchungsergebnissen und Folgerungen erforderlich. Es wird deshalb empfohlen, zur Abnahme der Gründungssohle den Unterzeichner des Berichtes heranzuziehen. Der vorliegende geotechnische Bericht bezieht sich auf den zum Zeitpunkt der Erstellung des Gutachtens vorliegenden Planungsstand. Nachträgliche Änderungen des Planungsstandes sind mit dem Gutachter abzustimmen. Gegebenenfalls sind weitere Aufschlüsse bzw. Berechnungen erforderlich, um die bisherigen geotechnischen Angaben und Empfehlungen dem aktuellen Planungsstand bzw. der Ausführungsplanung gegenüber bestätigen zu können. Für ergänzende Erläuterungen sowie zur Klärung der im Verlauf der weiteren Planung und Ausführung noch offenen Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Alois Jäger Geschäftsführer Christian Weippert M.Sc.-Geol. BV Gemeinde Baindt, Bauplatzerkundung in 88255 Baindt AZ: 18 01 050 Anlage 1.1 Übersichtslageplan unmaßstäblich Gesellschaft für Bohr- und Geotechnik mbH Untersuchungsbereich 131/22 132/8 132/28 130/4 132/29 132/22 132/27 132/1 132/31 130/3 W h s G ar Gths W hs Whs Whs Gar Whs Gar Whs Gar Gar 19 19/1 5 0 /2 19/1 17 5 0 /1 4 8 /1 19 4 8 /1 5 0 /2 17 5 0 /1 Zeppelinstraße Zeppelinstraße 5 0 /2 19 19/1 18 W h s Gar Whs Whs 1 .0 8 22.75 0 .7 5 4.48 0 .0 0 0.00 0 .3 94.10 4.65 6.52 0 .5 4 1 .7 2 1 0 .2 8 0 .1 5 14.11 0.00 1 .6 8 1 .0 3 3.30 0 .5 7 21,62 9,11 1 8 ,7 8 0,42 0 ,0 0 1 ,11 0,00 7 ,7 9 5,27 0,30 0 ,0 0 8,93 9 ,1 4 2 2 ,1 3 1 9 ,7 8 9,75 0,00 7,444 ,0 3 14,66 2 ,5 5 9,64 3 ,2 2 0 ,0 0 0 ,9 3 0,00 0 ,0 0 0 ,9 8 1,47 Legende: DPH 1/18 - Rammsondierung I - Schnittlinie BK 1/18 - Rammkernbohrung BV Gemeinde Baindt, Bauplatzerkundung in 88255 Baindt AZ: 18 01 050 Anlage 1.2 Lageplan M1:500 mit den Aufschlusspunkten Gesellschaft für Bohr- und Geotechnik mbH DPH 1/18 BK 1/18 DPH 2/18 BK 2/18 I I‘ BK 3/11 Pkt.-Nr. Rechtswert Hochwert Höhe m ü. NN DPH 1/18 3549752.02 5301084.60 488.61 DPH 2/18 3549741.22 5301079.18 483.99 BK 1/18 3549758.13 5301100.74 488.53 BK 2/18 3549740.38 5301078.63 483.79 Gauß-Krüger-Koordinaten m ü. NN 480.00 481.00 482.00 483.00 484.00 485.00 486.00 487.00 488.00 489.00 488.61 m ü. NN DPH 1/18 0 10 20 30 0.0 1.0 2.0 3.0 4.0 5.0 6.0 7.0 31 Schlagzahlen je 10 cm ET = 7.00 Tiefe [m] N10Tiefe [m] N10 0.10 1 0.20 1 0.30 2 0.40 2 0.50 1 0.60 1 0.70 2 0.80 3 0.90 5 1.00 6 1.10 3 1.20 3 1.30 4 1.40 3 1.50 2 1.60 2 1.70 3 1.80 2 1.90 3 2.00 3 2.10 2 2.20 2 2.30 3 2.40 3 2.50 2 2.60 2 2.70 3 2.80 2 2.90 3 3.00 1 3.10 2 3.20 21 3.30 31 3.40 28 3.50 22 3.60 20 3.70 11 3.80 4 3.90 2 4.00 1 Tiefe [m] N10 4.10 3 4.20 4 4.30 3 4.40 4 4.50 18 4.60 10 4.70 6 4.80 6 4.90 5 5.00 7 5.10 7 5.20 6 5.30 6 5.40 5 5.50 7 5.60 8 5.70 9 5.80 8 5.90 8 6.00 9 6.10 7 6.20 5 6.30 6 6.40 9 6.50 12 6.60 13 6.70 15 6.80 24 6.90 22 7.00 25 483.99 m ü. NN DPH 2/18 0 10 20 30 0.0 1.0 2.0 3.0 4.0 5.0 45 42 33 36 31 Schlagzahlen je 10 cm ET = 5.00 Tiefe [m] N10Tiefe [m] N10 0.10 1 0.20 5 0.30 10 0.40 13 0.50 10 0.60 13 0.70 15 0.80 9 0.90 4 1.00 3 1.10 3 1.20 2 1.30 3 1.40 3 1.50 3 1.60 4 1.70 3 1.80 4 1.90 3 2.00 4 2.10 4 2.20 3 2.30 2 2.40 2 2.50 3 2.60 1 2.70 2 2.80 3 2.90 3 3.00 4 3.10 4 3.20 4 3.30 5 3.40 5 3.50 6 3.60 7 3.70 7 3.80 10 3.90 18 4.00 27 Tiefe [m] N10 4.10 45 4.20 42 4.30 33 4.40 27 4.50 36 4.60 29 4.70 25 4.80 26 4.90 29 5.00 31 BK 1/18 488.53 m ü. NN 3.50 (13.02.18) 4.10 (13.02.18) 0.10 Auffüllung, Oberboden, Schuff schwach humos, schwach sandig - sandig, braun, weich, erdfeucht A 1.70 Auffüllung, Schluff schwach sandig, schwach kiesig, schwach tonig, steinig, hellbraun, weich, erdfeucht A 2.90 Aueablagerungen, Schluff tonig, schwach sandig, schwach kiesig - kiesig, schwach organisch - organisch, grau, weich bis steif, erdfeucht 3.10 Aueablagerungen, Torf schwarz, nass 4.10 Aueablagerungen, Ton schluffig, organisch, sandig, schwach kiesig, grau, weich, feucht 6.00 Moränensand, Fein- bis Grobsand schluffig, grau, mitteldicht, nass [OU] [UL] TA HZ TL/OU SU/SU* BK 2/18 483.79 m ü. NN 0.20 Auffüllung, Mutterboden, Schluff schwach sandig, humos - stark humos, Grasnarbe, dunkelbraun, weich, erdfeucht A 0.75 Auffüllung, Fein- bis Grobkies sandig, schwach steinig, schwach schluffig, grau, locker bis mitteldicht, erdfeucht A 2.00 Aueablagerungen, Schluff tonig, kiesig, schwach sandig - sandig, zum Teil schwach organisch, braun - graubraun, weich, erdfeucht 2.60 Aueablagerungen, Schluff kiesig, schwach tonig - tonig, sandig - stark sandig, graubraun, steif, erdfeucht 4.00 Grundmoräne, Schluff stark tonig, schwach sandig, schwach kiesig, grau - graubraun, steif bis halbfest, erdfeucht 4.70 Obere Süßwassermolasse, Mergelstein (Felszersatz) Komponentengröße: Fein- bis Grobkies, sandig, grau, mitteldicht bis sehr dicht, erdfeucht [OU] [GW/GU] TL TL UL/UM GW/VE kein GW/SW angetroffen (13.02.18) BK 3/11 488.78 m ü. NN 0.30 Auffüllung, Schluff tonig, dunkelgrün, weich bis steif, erdfeuchtA 1.90 Auffüllung, Schluff feinsandig, kiesig, olivgrün, steif, schwach feuchtA 2.60 Auffüllung, Fein- bis Grobkies (Schlacke) asphaltartig, geruchslos, schwarz, locker, schwach feuchtA 3.00 Aueablagerungen, Schluff feinsandig, kiesig, olivgrün, steif, schwach feucht 3.50 Aueablagerungen, Schluff tonig, dunkelgrün, steif bis halbfest, schwach feucht 3.80 Aueablagerungen, Torf schwarz, weich, erdfeucht 4.50 Aueablagerungen, Fein- bis Grobkies sandig, schluffig verbacken, dunkelgrau, locker, feucht 6.00 Grundmoräne, Schluff sandig, kiesig, olivgrün, steif, schwach feucht [OU] [UL/UM] [GW] UL/UM UL/UM OU/HZ GU UL/UM kein Grund-/Schichwasser angetroffen Legende AuffüllungA Aueablagerungen Molasse Torf Moränensand Grundmoräne Auffüllungen Molasse Grundmoräne Aueablagerungen Auffüllungen Aueablagerungen AZ 18 01 050 Anlage Nr. BV Gemeinde Baindt Maybachstraße 5 88410 Bad Wurzach Gesellschaft für Bohr- und Geotechnik mbH 2 Geotechnischer Baugrundschnitt I - I' Maßstab d.H. 1:50, Maßstab d. L. unmaßstäblich Anm.: Der Geländeverlauf und die Schichtenabfolge zu den Aufschlüssen ist interpoliert. Die Aufschlüsse und die Schichtenabfolge stellen punktuelle Untersuchungen dar. Die Schichtenunterteilung bei den Sondierungen ist interpoliert. in 88255 Baindt Bauplatzerkundung AZ1801050, BV Gemeinde Baindt, Bauplatzerkundung, in 88255 Baindt, Anlage 3 Seite 1/3 BK 1/18: 0,0 bis 6,0 m u. GOK AZ1801050, BV Gemeinde Baindt, Bauplatzerkundung, in 88255 Baindt, Anlage 3 Seite 2/3 BK 2/18: 0,0 bis 4,7 m u. GOK AZ1801050, BV Gemeinde Baindt, Bauplatzerkundung, in 88255 Baindt, Anlage 3 Seite 3/3 BK 3/11: 0,0 bis 6,0 m u. GOK Plastizitätsdiagramm 0 10 20 30 40 50 60 70 8035 Fließgrenze w L [%] 0 10 20 30 40 50 7 4 P la s ti z it ä ts z a h l I P [ % ] A-L inie I P = 0 ,7 3 * (w L - 20) Sand-Schluff- Gemische SU Zwischenbereich Sand-Ton- Gemische ST leicht plastische Tone TL mittelplastische Tone TM ausgeprägt plastische Tone TA Tone mit organischen Beimengungen, organogene Tone OT und ausgeprägt plastische Schluffe UASchluffe mit organi- schen Beimen- gungen und organo- gene Schluffe OU und mittelplastische Schluffe UMleicht plasti- sche Schluffe UL XO 0 10 20 30 40 50 60 70 80 Plastizitätsbereich (w L bis w P ) [%] w P w L 10 15 20 25 30 35 40 Schlagzahl W a s s e rg e h a lt w [ % ] 52.0 54.0 56.0 58.0 60.0 62.0 I C = 0.93 Zustandsform 0.00 flüssig 0.50 breiig 0.75 weich 1.00 steifhalbfest Wassergehalt w = 23.2 % Fließgrenze w L = 55.7 % Ausrollgrenze w P = 20.6 % Plastizitätszahl I P = 35.1 % Konsistenzzahl I C = 0.93 BauGrund Süd Maybachstraße 5 84100 Bad Wurzach Tel.: 07564 - 93130 Bericht: AZ 18 01 050 Anlage: 4.1 Zustandsgrenzen nach DIN 18 122 Bearbeiter: DFa Datum: 07.03.2018 BV Gemeinde Baindt Bauplatzerkundung, in 88255 Baindt Prüfungsnummer: 1 Entnahmestelle: BK 1/18 Tiefe: 2,0 m Art der Entnahme: gestört Bodenart: TA Probe entnommen am: 12.02.2018 Plastizitätsdiagramm 0 10 20 30 40 50 60 70 8035 Fließgrenze w L [%] 0 10 20 30 40 50 7 4 P la s ti z it ä ts z a h l I P [ % ] A-L inie I P = 0 ,7 3 * (w L - 20) Sand-Schluff- Gemische SU Zwischenbereich Sand-Ton- Gemische ST leicht plastische Tone TL mittelplastische Tone TM ausgeprägt plastische Tone TA Tone mit organischen Beimengungen, organogene Tone OT und ausgeprägt plastische Schluffe UASchluffe mit organi- schen Beimen- gungen und organo- gene Schluffe OU und mittelplastische Schluffe UMleicht plasti- sche Schluffe UL XO 0 10 20 30 40 50 60 70 80 Plastizitätsbereich (w L bis w P ) [%] w P w L 10 15 20 25 30 35 40 Schlagzahl W a s s e rg e h a lt w [ % ] 22.0 23.0 24.0 25.0 26.0 27.0 28.0 I C = 0.95 Zustandsform 0.00 flüssig 0.50 breiig 0.75 weich 1.00 steifhalbfest Wassergehalt w = 11.6 % Fließgrenze w L = 24.0 % Ausrollgrenze w P = 11.0 % Plastizitätszahl I P = 13.0 % Konsistenzzahl I C = 0.95 BauGrund Süd Maybachstraße 5 84100 Bad Wurzach Tel.: 07564 - 93130 Bericht: AZ 1801050 Anlage: 4.2 Zustandsgrenzen nach DIN 18 122 Bearbeiter: DFa Datum: 07.03.2018 BV Gemeinde Baindt Bauplatzerkundung, in 88255 Baindt Prüfungsnummer: 2 Entnahmestelle: BK 1/18 Tiefe: 4,0 m Art der Entnahme: gestört Bodenart: TL Probe entnommen am: 12.02.2018 Anlage 4.3 Gesellschaft für Bohr- und Geotechnik Maybachstraße 5, 88410 Bad Wurzach Bestimmung des Glühverlusts nach DIN 18 128 BV Gemeinde Baindt Bauplatzerkundung, in 88255 Baindt AZ 18 01 050 Bohrung Nr. Prüfungsnummer 1 2 3 4 Entnahmetiefe [m] Ungeglühte Probe + Behälter [g] 26,01 21,01 18,83 25,03 Geglühte Probe+ Behälter [g] 25,77 20,75 17,51 23,68 Behälter [g] 18,87 13,65 13,15 19,18 Massenverlust [g] 0,24 0,26 1,32 1,35 Trockenmasse vor Glühen [g] 7,14 7,36 5,68 5,85 Glühverlust [-] 0,034 0,035 0,232 0,231 Glühverlust [%] 3,4 3,5 23,2 23,1 Mittelwert [%] Nach DIN EN ISO 14688-2 Bohrung Nr. Prüfungsnummer 5 6 Entnahmetiefe [m] Ungeglühte Probe + Behälter [g] 19,54 25,97 Geglühte Probe+ Behälter [g] 19,15 25,6 Behälter [g] 13,42 20,02 Massenverlust [g] 0,39 0,37 Trockenmasse vor Glühen [g] 6,12 5,95 Glühverlust [-] 0,064 0,062 Glühverlust [%] 6,4 6,2 Mittelwert [%] Nach DIN EN ISO 14688-2 BK 1/18 3,5 6,3 mittel organisch stark organisch BK 1/18 2,5 3,45 23,15 BK 1/18 schwach organisch 3,0 Anlage 5.1 Projekt-Nr. Projekt: Bauplatzerkundung Zeppelinstraße in 88255 Baindt Auftraggeber: Gemeinde Baindt Straße/Postfach: Marsweilerstraße 4 PLZ, Ort: 88255 Baindt Baustelle / Ort der Probenahme: Zeppelinstraße, 88255 Baindt Zweck der Probenentnahme/Untersuchung: Analysenumfang: VwV Boden Baden-Württemberg 2007 Probenehmende Stelle: Baugrund Süd 88410 Bad Wurzach, Maybachstraße 5 Probenehmer: M.Sc.-Geol. Kathrin Wolf Probenahmedatum: 13.02.2018 B. Vor-Ort-Gegebenheiten/Materialbeschreibung Probenbezeichnung Tiefenintervall [m]: Materialart / Beimengungen: Farbe / Geruch: hellbraun Konsistenz: weich vermutete Schadstoffe - Witterung Probenentnahme Entnahmeverfahren: Entnahme aus Kernkiste Entnahmegerät: Anzahl Einzelproben: Volumen Einzelproben: Misch-/Sammelprobe: Homogenisierung: Teilung: Menge Laborprobe: Probengefäß: Rückstellprobe: Untersuchungsstelle Probentransfer Nightstar Versanddatum: 15.02.18 Kühlung/Lagerung: ja Bemerkungen: Unterschrift / Probenehmer: Agrolab Labor GmbH, 84079 Bruckberg ca. 3 L Eimer (luftdicht verschlossen) ja ja ja ca. 0,3 L trocken / -2° 0,20 - 1,00 Auffüllungen Edelstahlschaufel Kornzus.: Schluff, schwach sandig, schwach kiesig, schwach tonig, steinig AZ 18 01 050 Aushubbewertung A. Allgemeine Angaben 10 Probenentnahme-Protokoll MP-BK 1 - U Seite 1 Anlage 5.2 Projekt-Nr. Projekt: Bauplatzerkundung Zeppelinstraße in 88255 Baindt Auftraggeber: Gemeinde Baindt Straße/Postfach: Marsweilerstraße 4 PLZ, Ort: 88255 Baindt Baustelle / Ort der Probenahme: Zeppelinstraße, 88255 Baindt Zweck der Probenentnahme/Untersuchung: Analysenumfang: VwV Boden Baden-Württemberg 2007 Probenehmende Stelle: Baugrund Süd 88410 Bad Wurzach, Maybachstraße 5 Probenehmer: M.Sc.-Geol. Kathrin Wolf Probenahmedatum: 13.02.2018 B. Vor-Ort-Gegebenheiten/Materialbeschreibung Probenbezeichnung Tiefenintervall [m]: Materialart / Beimengungen: Farbe / Geruch: hellbraun Konsistenz: weich bis steif vermutete Schadstoffe - Witterung Probenentnahme Entnahmeverfahren: Entnahme aus Kernkiste Entnahmegerät: Anzahl Einzelproben: Volumen Einzelproben: Misch-/Sammelprobe: Homogenisierung: Teilung: Menge Laborprobe: Probengefäß: Rückstellprobe: Untersuchungsstelle Probentransfer Nightstar Versanddatum: 15.02.18 Kühlung/Lagerung: ja Bemerkungen: Unterschrift / Probenehmer: AZ 18 01 050 Aushubbewertung A. Allgemeine Angaben 10 Probenentnahme-Protokoll MP-BK 1 - AA ca. 0,3 L trocken / -2° 1,20 - 1,70 Auffüllungen Edelstahlschaufel Kornzus.: Schluff, tonig, schwach sandig, schwach kiesig bis kiesig, schwach organisch Agrolab Labor GmbH, 84079 Bruckberg ca. 3 L Eimer (luftdicht verschlossen) ja ja ja Seite 1 Anlage 5.3 Projekt-Nr. Projekt: Bauplatzerkundung Zeppelinstraße in 88255 Baindt Auftraggeber: Gemeinde Baindt Straße/Postfach: Marsweilerstraße 4 PLZ, Ort: 88255 Baindt Baustelle / Ort der Probenahme: Zeppelinstraße, 88255 Baindt Zweck der Probenentnahme/Untersuchung: Analysenumfang: VwV Boden Baden-Württemberg 2007 Probenehmende Stelle: Baugrund Süd 88410 Bad Wurzach, Maybachstraße 5 Probenehmer: M.Sc.-Geol. Kathrin Wolf Probenahmedatum: 13.02.2018 B. Vor-Ort-Gegebenheiten/Materialbeschreibung Probenbezeichnung Tiefenintervall [m]: Materialart / Beimengungen: Farbe / Geruch: grau Konsistenz: - vermutete Schadstoffe - Witterung Probenentnahme Entnahmeverfahren: Entnahme aus Kernkiste Entnahmegerät: Anzahl Einzelproben: Volumen Einzelproben: Misch-/Sammelprobe: Homogenisierung: Teilung: Menge Laborprobe: Probengefäß: Rückstellprobe: Untersuchungsstelle Probentransfer Nightstar Versanddatum: 15.02.18 Kühlung/Lagerung: ja Bemerkungen: Unterschrift / Probenehmer: Agrolab Labor GmbH, 84079 Bruckberg ca. 3 L Eimer (luftdicht verschlossen) ja ja ja ca. 0,3 L trocken / -2° 0,30 - 0,80 Auffüllungen Edelstahlschaufel Kornzus.: Fein- bis Grobkies, sandig, schwach steinig, schwach schluffig AZ 18 01 050 Aushubbewertung A. Allgemeine Angaben 10 Probenentnahme-Protokoll MP-BK 2 - G Seite 1 Anlage 5.4 Projekt-Nr. Projekt: Bauplatzerkundung Zeppelinstraße in 88255 Baindt Auftraggeber: Gemeinde Baindt Straße/Postfach: Marsweilerstraße 4 PLZ, Ort: 88255 Baindt Baustelle / Ort der Probenahme: Zeppelinstraße, 88255 Baindt Zweck der Probenentnahme/Untersuchung: Analysenumfang: VwV Boden Baden-Württemberg 2007 Probenehmende Stelle: Baugrund Süd 88410 Bad Wurzach, Maybachstraße 5 Probenehmer: M.Sc.-Geol. Kathrin Wolf Probenahmedatum: 13.02.2018 B. Vor-Ort-Gegebenheiten/Materialbeschreibung Probenbezeichnung Tiefenintervall [m]: Materialart / Beimengungen: Farbe / Geruch: braun bis graubraun Konsistenz: weich vermutete Schadstoffe - Witterung Probenentnahme Entnahmeverfahren: Entnahme aus Kernkiste Entnahmegerät: Anzahl Einzelproben: Volumen Einzelproben: Misch-/Sammelprobe: Homogenisierung: Teilung: Menge Laborprobe: Probengefäß: Rückstellprobe: Untersuchungsstelle Probentransfer Nightstar Versanddatum: 15.02.18 Kühlung/Lagerung: ja Bemerkungen: Unterschrift / Probenehmer: Agrolab Labor GmbH, 84079 Bruckberg ca. 3 L Eimer (luftdicht verschlossen) ja ja ja ca. 0,3 L trocken / -2° 1,20 - 1,70 Aueablagerungen Edelstahlschaufel Kornzus.: Schluff, tonig, kiesig, schwach sandig bis sandig, schwach organisch AZ 18 01 050 Aushubbewertung A. Allgemeine Angaben 10 Probenentnahme-Protokoll MP-BK 2 - U Seite 1 ! ! !" #$% &' !()*+ ,- * & ) .. /! * 0 0 &* ())123 &* ())12423 5678986:; < => ? ?[mehr]

    Dateityp: PDF-Dokument
    Dateigröße: 3,78 MB
    Verlinkt bei:
      Zuletzt geändert: 25.03.2025
      Schützengilde Baindt e.V.

      Die Schützengilde Baindt wurde 1925 von schießsportbegeisterten Bürgern der Gemeinde gegründet. Während der Kriegs- und Nachkriegsjahre war das Sportschießen unterbrochen bzw. verboten worden. Am 2. Juli 1966 kam es zur Wiedergründung des Schützenvereins. Seit der Wiedergründung hat die Schützengilde Schritt für Schritt drei Kellerräume der Schule zum Schützenhaus ausgebaut (Eingang neben dem Kindergarten). Seit 1989 gibt es zusätzlich eine Böllergruppe. Sie hat sich die Pflege des traditionellen und brauchtumsgerechten Böllerschießens zur Aufgabe gemacht. Auch im Gemeindeleben sind wir aktiv und bieten verschiedene Aktivitäten an, sei es das Ferienprogramm für unsere jungen Gemeindemitglieder oder Veranstaltungen wie das jährliche Osterschiessen, oder das Böllerschießen an Silvester. Auch sportlich sind wir erfolgreich - aus unseren Reihen gingen schon mehrere Kreis-Bezirks- und Deutsche Meister hervor. Aktuell bieten wir folgende Disziplinen an: • 10 Meter Luftgewehr • 10 Meter Luftpistole • Armbrust • Laufende Scheibe • Duellanlage für Luftpistolen • 5-schüssige Luftpistole • Blasrohrschießen Unsere Schießanlage und das Vereinsheim sind Mittwochs von 19.00 - 22.00 Uhr geöffnet. Du bist schießinteressiert, oder möchtest dich über das Schießen informieren? Komm einfach während den Öffnungszeiten vorbei - wir freuen uns auf Dich! Besucht uns gerne auf Instagram .[mehr]

      Zuletzt geändert: 19.03.2025
      Exposé_Anlieger_BF1_BA2_FINAL_2024_11_29.pdf

      Fischerareal – Baufeld 2, 2. Bauabschnitt Vermarktung der Grundstücke für die Anlieger in offener Konzeptvergabe 29.11.2024 Exposé Abbildung und Fotos: oben: Städtebaulicher Entwurf Gauggel Gütschow, Architekten Tübingen links: Dorfmitte Baindt, Foto Gemeinde Baindt; rechts: gemeinschaftlicher Innenhof Alexanderpark Tübingen, Foto W. Gerber, Gomaringen Fischerareal – Exposé Baufeld 2, 2. Bauabschnitt Seite 2 von 15 Inhaltsverzeichnis 1. Gegenstand dieses Dokuments .................................................................................................. 3 2. Allgemeine Informationen ......................................................................................................... 3 2.1 Die Gemeinde Baindt .............................................................................................................. 3 2.2 Baugebiet „Fischerareal“ ........................................................................................................ 4 2.3 Entwicklung des „Fischerareals“ ............................................................................................ 4 2.4 Städtebau ................................................................................................................................ 5 a. Ziele der Entwicklung .............................................................................................................. 5 b. Anbindung und verkehrliche Erschließung.............................................................................. 6 c. Nachbarschaftsplatz und grüne Freiräume ............................................................................. 6 2.5 Entwicklungskonzept und Erwartungen der Grundstücksverkäuferin ................................. 6 a. Kleinteiligkeit, Vielfalt und Gebäudegrößen ........................................................................... 6 b. Nutzungsmischung, Wohnen und Arbeiten ............................................................................ 7 c. Verschiedene Akteure ............................................................................................................. 7 d. Begriffsdefinition Anker- und Anlieger .................................................................................... 8 e. Wohnungspolitische Zielsetzungen ......................................................................................... 8 2.6 Bauabschnitte ......................................................................................................................... 8 2.7 Rahmenbedingungen des Baufeldes 2 und Stellplatzschlüssel ............................................. 8 3. Grundstücksveräußerung ......................................................................................................... 10 3.1 Grundstücksverkäuferin ....................................................................................................... 10 3.2 Grundstücke und Grundstückspreise ................................................................................... 10 3.3 Kaufpreisbestandteile .......................................................................................................... 11 3.4 Weitere Verkaufsbedingungen ............................................................................................ 11 3.5 Anliegerauswahl im Einzelnen ............................................................................................. 12 3.6 Qualitätssicherung ................................................................................................................ 12 3.7 Terminplanung ...................................................................................................................... 13 3.8 Interessentenkartei und Newsletter .................................................................................... 13 4 Bauen im Gebiet „Fischerareal“ ............................................................................................... 13 4.1 Abstimmung der architektonischen Gestaltung mit der Gemeinde Baindt ....................... 13 4.2 Ver- und Entsorgung ............................................................................................................. 13 4.3 Informationen zum Bauen .................................................................................................... 14 5 Anlagen und Downloadlinks..................................................................................................... 15 5.1 Anlagen ................................................................................................................................. 15 5.2 Downloads ............................................................................................................................ 15 Fischerareal – Exposé Baufeld 2, 2. Bauabschnitt Seite 3 von 15 1. Gegenstand dieses Dokuments Die Gemeinde Baindt beabsichtigt, verschiedene Grundstücke des neuen Wohngebiets „Fischerareal“ in einem zweiten Bauabschnitt im Wege einer offenen Konzeptvergabe zu veräußern. Dieses Dokument dient der Information der Kaufinteressenten und beinhaltet die Verfahrensregeln für die Grundstücksvergaben. Es umfasst: Allgemeine Informationen (> 2.). Informationen zur Grundstücksveräußerung (> 3.) Informationen zum Bauen im Gebiet „Fischerareal“ (> 4.). Übersicht der Anlagen und Downloadlinks (> 5.). Die genannten Unterlagen bilden den Rahmen für den zweiten Vermarktungsabschnitt des Baufelds 2 im „Fischerareal“. 2. Allgemeine Informationen 2.1 Die Gemeinde Baindt Die Gemeinde Baindt mit derzeit rd. 5.300 Einwohnern zeigt sich als attraktiver Wohn- und Gewerbeort, liegt im nördlichen Schussental und ist ein Vorort zum Oberzentrum Ravensburg/ Weingarten/ Friedrichshafen. Erste urkundliche Erwähnung findet Baindt im Jahre 1240 im Zusammenhang mit der Stiftung des Zisterzienserinnen-Klosters durch Schenk-Konrad von Winterstetten. Stadtnähe einerseits und landschaftlich reizvolle Strukturen und Flächen andererseits zeichnen die Lage für Wohnen und Arbeiten in der Gemeinde aus. Mit einer Fläche von 23,07 km² ist die Gemeinde Baindt Teil des Siedlungsgebiets „Mittleres Schussental“, das sich von Eschach (südliche Ortschaft Ravensburgs) über die beiden Städte Ravensburg und Weingarten bis nach Baienfurt und Baindt im Norden erstreckt. Sie befindet sich unmittelbar am Rande des Altdorfer Waldes an einem kleinen nordöstlichen Zufluss der Schussen, die ein nördlicher Bodensee- bzw. Rhein-Zufluss ist. Die räumliche Nähe zu den Nachbargemeinden des Schussentals bietet eine breitgefächerte Zusammenarbeit auf kommunaler Ebene. So etwa im „Gemeindeverband Mittleres Schussental“ und in den Zweckverbänden „Wasserversorgung“, „Breitbandversorgung“, im „Abwasserzweckverband Mittleres Schussental" oder auch in der Erwachsenenbildung. Eine gut ausgebaute Infrastruktur für alle Generationen und ein reges Vereinsleben zeichnen die Gemeinde ebenso aus, wie die Stadtnähe und die naturnahen Lebensräume. Ebenso wird Bürgernähe in der Gemeinde großgeschrieben. So stellen BürgerInnen und Gemeinderat gemeinsam die Weichen für ihre Zukunftsfähigkeit und eine nachhaltige Gemeindeentwicklung. Den Herausforderungen in Folge des demographischen Wandels in den Bereichen Bildung, Betreuung und Kultur, des ökonomischen Strukturwandels, sowie den ökologischen Erfordernissen in den Bereichen Energie, Klima und Umweltschutz soll frühzeitig begegnet und aktiv vor Ort eine nützliche Entwicklung gestaltet werden. Baindt hat nach wie vor starkes Zuzugspotenzial. Hier gilt es ökologische Infrastruktur zu erhalten und zu stärken. Die Stabilisierung und Weiterentwicklung des Ortskerns ist deshalb zentrale Aufgabe für die städtebauliche Entwicklung Baindts. Ein wichtiger Baustein ist dabei die Entwicklung des „Fischerareals“. Dieses etwa 2 ha große Gelände wurde bereits im Jahr 2014 von der Gemeinde erworben. Der Innenentwicklung ist gegenüber der Entwicklung der Außenbereiche Vorrang einzuräumen um den Innenbereich als lebendiges Zentrum und Ort zum Wohnen, Leben und Arbeiten zu festigen. Mit Maßnahmen, wie der im April 2025 fertiggestellten Umgestaltung des Dorfplatzes, soll nun die erfolgreiche Stärkung und Aufwertung des zentralen Innerortsbereichs fortgeführt werden. Fischerareal – Exposé Baufeld 2, 2. Bauabschnitt Seite 4 von 15 2.2 Baugebiet „Fischerareal“ Das neue Baugebiet „Fischerareal“ bezeichnet die vormals landwirtschaftlich_ genutzte „Fischerwiese“ direkt südwestlich angrenzend an die Ortsmitte von Baindt. Nach Beschluss des Gemeinderats soll das Gebiet für moderat verdichteten Geschoßwohnungsbau genutzt werden. Abbildung 1: Luftbild Fischerareal und der noch nicht umgestaltete Dorfplatz, Foto Gemeinde Baindt 2.3 Entwicklung des „Fischerareals“ Das „Fischerareal“ ist in den nächsten Jahren eine der bedeutendsten städtebaulichen Entwicklungen der Gemeinde Baindt in zentraler Lage. Der Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan erfolgte im November 2021. Ein Lebensmittelmarkt westlich des Baugebiets ist fertig gestellt, die Offenlegung des Sulzmoosbaches ist auch bereits erfolgt. Die Erneuerung des Dorfplatzes wird bald abgeschlossen. Das neue Baugebiet „Fischerareal“ soll als neuer Teil von Baindt in zentraler Lage in die Gemeinde integriert werden. Ziel ist es, den formulierten Anspruch nach einem Neubaugebiet mit eigener Prägung und der Möglichkeit vielfältige Wohnmodelle umzusetzen mit einer typologischen Vielfalt und kreativen Ideen zu verbinden. Daher werden als Bauherren eine Mischung aus traditionellen Bauträgern, genossenschaftlichen Zusammenschlüssen, Baugemeinschaften und privaten oder institutionellen Bauherren gesucht. Der Vermarktung der Baufelder kommt aufgrund dieser Zielsetzungen eine wichtige Rolle zu. Um die typologische Vielfalt mit einheitlichem Rahmen zu erreichen und die Bauvorhaben eines Baufeldes Fischerareal – Exposé Baufeld 2, 2. Bauabschnitt Seite 5 von 15 aufeinander abzustimmen und gemeinsam zu erarbeiten, wurde dieses individuelle, auf das „Fischerareal“ angepasste Vergabeverfahren entwickelt. Die Vergabe der Grundstücke erfolgt anhand von Konzepten. Mehrere Parteien entwickeln ein Baufeld aus einzelnen, individuellen Hochbauprojekten. Dieses Vorgehen wurde bereits bei Projekten „Alte Weberei“ in Tübingen, „Steingauquartier“ in Kirchheim unter Teck oder „Bahnhofsareal“ in Schwäbisch Hall erfolgreich angewendet und nun individuell auf das „Fischerareal“ angepasst. Das Vergabeverfahren im „Fischerareal“ sieht, wie bei den vorgenannten Beispielen, ein zweistufiges Anker- und Anliegerverfahren vor. In einem ersten Schritt wird pro Baufeld ein sogenanntes Ankerprojekt gesucht. Beim Baufeld 2 wurden bereits die beiden südlichen Baukörper an die Fritschle GmbH aus Uttenweiler vergeben. Sie übernimmt als Anker die Realisierung der Tiefgaragenzufahrt, über die auch Stellplätze der restlichen Baukörper erschlossen werden. Auf Grundlage der Tiefgaragenplanung und deren Rahmenbedingungen bewerben sich die Anlieger auf die Baukörper E, F und G. Gesucht werden in dieser Phase Projekte mit eigenen Konzepten, die sich an das Ankerprojekt anschließen und zusammen das Baufeld 2- füllen. Ziel ist eine Gruppe aus unterschiedlichen Akteuren von Bauträgern, Privatpersonen, Baugemeinschaften und Institutionen auszuwählen, die gemeinsam das Baufeld mit individuellen Projekten realisieren. 2.4 Städtebau a. Ziele der Entwicklung Das „Fischerareal“ ist als ein neues, lebendiges Wohngebiet in Baindt unmittelbar in der Ortsmitte konzipiert: Es sollen verschiedenste Wohnangebote für unterschiedliche Menschen entstehen, als preisreduzierten Mietwohnungen, als inklusive Angebote für Menschen mit Beeinträchtigungen, als Wohnen für Ältere und als Kombinationen aus Wohnen und Arbeiten. Denkbar sind sogar Stadthäuser für Familien. Es können – neben Wohnungen für etwas über 200 Bewohnerinnen und Bewohner – auch wohnverträgliches Gewerbe oder Dienstleistungsangebote realisiert werden. Sie sollen jedoch die in der Umgebung vorhandenen Angebote ergänzen und nicht in Konkurrenz mit ihnen treten. Die Bebauung wird durch eine hochwertige Freiraumgestaltung ergänzt, sie teilt sich in den öffentlichen Raum mit dem Nachbarschaftsplatz, der Fischerstraße und den unterschiedlichen Wegeverbindungen bis an den renaturierten Sulzmoosbach auf. Ein Angebot für die Kommunikation aller Bewohnerinnen und Bewohner ist der zentrale Nachbarschaftsplatz mit seinen schattenspendenden Bäumen. Auch die privaten Freiflächen ermöglichen eine intensive Begrünung mit Baumpflanzungen. Im östlichen Baufeld 2 wird dieses durch eine ausreichende Erdüberdeckung auf der Tiefgarage erreicht. Für das neue Wohngebiet ist die Gestaltung der gemeinschaftlichen Innenhöfe von großer Bedeutung, sie sind in der warmen Jahreszeit Treffpunkt für Bewohnerinnen und Bewohner der jeweiligen Hofbebauungen. Die gemeinsamen Spielplätze sind Anziehungspunkte für die Kinder aller umliegenden Gebäude. In den Höfen gibt es neben dem gemeinschaftlichen Bereich private Flächen, die ausschließlich den Erdgeschosswohnungen zugeordnet sind. Die wichtigste gestalterische Aufgabe ist die gelungene Ausgestaltung des Übergangs dieser Flächen, sodass ohne Zäune oder abschottende Hecken die Privatheit ausreichend gewahrt bleibt und für den Hof trotzdem eine durchgängig gestaltete Einheit erreicht wird. Es ist vorgesehen, dass die Freiraumgestaltung in einem Partizipationsprozess aller Projekte eines Hofes erarbeitet wird. Es gibt auch Gebäude, die nicht an gemeinschaftliche Freiflächen angrenzen, damit wird eine weitere Differenzierung des Wohnangebots erzeugt. Fischerareal – Exposé Baufeld 2, 2. Bauabschnitt Seite 6 von 15 Es soll ein vielfältiges Wohngebiet für unterschiedliche Menschen entstehen, was sich allerdings nur bedingt planen lässt. Daher werden die Grundstücke zum Festpreis nach Bebauungs- und Nutzungskonzept vergeben.. Die Auswahl erfolgt nach den übergeordneten Kriterien „Welchen Nutzen hat das Projekt für das Fischerareal?“ und „Welchen Nutzen hat das Projekt für die Gemeinde Baindt?“. Dieser Nutzen lässt übergeordnet in bauliche und soziale Kriterien unterteilen, die Nutzungsmischung ist ein weiterer Aspekt. So stehen Gesichtspunkte wie besondere Gestaltung, ökologische Bauweise, solare Stromerzeugung, Wohnen für Ältere, Wohnen für Familien, Eigentum für Schwellenhaushalte, preisreduzierter Mietwohnraum, Kombination von Arbeiten und Wohnen, Nutzungen mit „Ausstrahlung“ in den öffentlichen Raum, Kleinteiligkeit und noch viele andere Aspekte, die die unterschiedlichen Akteure durch ihre Bewerbungen einbringen werden, gleichberechtig nebeneinander. Die geplante Entwicklung ermöglicht individuelles und gemeinschaftliches Engagement auf den unterschiedlichsten Ebenen. Dabei ist es selbstverständlich, dass jedes Projekt seine Schwerpunkte hat. Im Zusammenspiel aller ausgewählten Projekte wird das Fischerareal zu einem Wohngebiet mit hoher gestalterischer Vielfalt und einem lebendigen sozialem Leben. b. Anbindung und verkehrliche Erschließung Das Fischerareal wird durch eine neue Wohnstraße, der „Fischerstraße“ erschlossen. Sie verbindet die nördlich liegende Marsweiler Straße mit der Ziegelleistraße. Entlang der neuen Fischerstraße durch das neue Baugebiet sowie an der Ziegeleistraße werden einige wenige Kurzzeit-Stellplätze entstehen. Die Parkierung der Bewohner der neuen Gebäude erfolgt im Baufeld 1 auf offenen Stellplätzen sowie in Carports bzw. Einzelgaragen, die sich gegenüber der offenen Parkierung befinden. Sie wird von der Fischerstraße erreicht. Im Baufeld 2 wird eine Tiefgarage mit einer Zufahrt von der Fischerstraße entstehen. Die Gebiete östlich der Küferstraße werden durch einen Fußweg in Ostwest-Richtung mit dem neuen Lebensmittelmarkt verbunden. c. Nachbarschaftsplatz und grüne Freiräume Die Bebauung wird durch eine hochwertige Freiraumplanung ergänzt, sie teilt sich in den öffentlichen Raum mit dem Nachbarschaftsplatz und die privaten Innenhöfe und Freianlagen auf. Der zentrale Nachbarschaftsplatz ist ein Angebot für Aufenthalt und Kommunikation aller Bewohner/innen. Die Gestaltung der privaten Freianlagen mit gemeinschaftlichen Innenhöfen ist für das neue Baugebiet von großer Bedeutung, sie sind in der warmen Jahreszeit Treffpunkt für Bewohner/innen der jeweiligen angrenzenden Bebauungen. Insbesondere gemeinsame Spielplätze nach Landesbauordnung sind ein Anziehungspunkt für die Kinder der umliegenden Gebäude. In den Innenhöfen gibt es neben dem gemeinschaftlichen Bereich private Flächen, die in der Regel ausschließlich den Erdgeschosswohnungen zugeordnet sind. Die wichtigste gestalterische Aufgabe ist die gelungene Ausgestaltung des Übergangs dieser Flächen, sodass ohne Zäune oder durchgehende abschottende Hecken die Privatheit ausreichend gewahrt bleibt und für den Hof trotzdem eine durchgängig gestaltete Einheit erreicht wird. Es ist vorgesehen, dass die Planung in einem Partizipationsprozess aller Projekte eines Bauabschnitts erarbeitet wird. Angebote für verschiedene Altersgruppen werden neben der Ausstattung des Spielplatzes innerhalb dieses Prozesses bestimmt. Eine intensive Begrünung mit Baumpflanzungen ist auch auf der Tiefgarage im Baufeld 2 realisierbar, da ein Aufbau mit einer Schichtdicke von mindestens 60 cm vorgesehen ist. Durch diese hohe gestalterische Qualität und das soziale Leben in den gemeinschaftlichen Innenhöfen und Freianlagen kann für Menschen die Wohnung im Fischerareal zur Alternative zum eigenen Haus werden. 2.5 Entwicklungskonzept und Erwartungen der Grundstücksverkäuferin a. Kleinteiligkeit, Vielfalt und Gebäudegrößen Es soll ein kleinteiliges und vielfältiges Quartier entstehen, was sich ohne die konkreten Projekte allerdings nur bedingt planen lässt. Fischerareal – Exposé Baufeld 2, 2. Bauabschnitt Seite 7 von 15 Die maximale Größe des Hochbauprojektes eines Akteurs soll grundsätzlich nicht mehr als zwei Baukörper betragen. Es sind ggf. auch Bewerbungen auf Teile von Baukörpern möglich, z.B. für ein Einfamilien-Stadthaus (Reihenhaus) oder einen kleinen Geschoßwohnungsbau. Daran anschließende Projekte anderer Akteure müssen dann jedoch noch sinnvoll realisierbar sein. Im Rahmen der Vergabe eines Baukörpers an die unterschiedlichen Akteure entsteht die Parzellierung, die Grundstücke werden erst anschließend gebildet. Abbildung 2: Benennung der Baukörper des zweiten Bauabschnitts (braun = bereits vergeben; gelb = frei) b. Nutzungsmischung, Wohnen und Arbeiten Es ist explizites Ziel der Grundstücksverkäuferin, eine gewisse Nutzungsmischung zwischen Wohnen und Arbeiten zu realisieren. Das Gebiet soll „lebendig“ sein. Der Bebauungsplan lässt hierfür hinreichenden Gestaltungsspielraum. Gerade am südlichen Abschluss des Nachbarschaftsplatzes ist im Erdgeschoss eine Nicht-Wohnnutzung ausdrücklich gewünscht. Ihre Größe wird durch die jeweilige Nutzung bestimmt. c. Verschiedene Akteure Das Vergabeverfahren richtet sich an die unterschiedlichsten Akteure: An Bauträger und Wohnungsbauunternehmen sowie an Investoren, Genossenschaften und Privatleute. Bauherren können sich beispielsweise in einer Baugemeinschaft zusammenschließen und gemeinsam ein Fischerareal – Exposé Baufeld 2, 2. Bauabschnitt Seite 8 von 15 Gebäude mit individuellen Wohnungen erstellen oder alleine ein Stadthaus realisieren. Es sind keine speziellen Grundstücksbereiche für bestimmte Akteure vorgesehen. d. Begriffsdefinition Anker- und Anlieger Ein Anker oder Ankerprojekt übernimmt verschiedene Querschnittsaufgaben innerhalb eines Baufeldes. Diese können in der Realisierung der Parkierung, der gemeinsamen Freianlagen oder sonstiger Themen für das gesamte Baufeld bestehen. Alle anderen Projekte eines Baufelds werden als Anlieger oder Anliegerprojekte bezeichnet. Im Baufeld 2 ist das Ankerprojekt im Baukörper C mit der Tiefgaragenzufahrt verortet. Das Projekt stellt die Fahrgasse in Richtung der anderen Baufelder zur Verfügung, an die die Anlieger anschließen. In diesem Baufeld gibt es keine weiteren Aufgaben und Schnittstellen. e. Wohnungspolitische Zielsetzungen Im „Fischerareal“ soll eine möglichst große Bandbreite an unterschiedlichen Bewohner/innen ihr neues Zuhause finden: Menschen mit geringen bis hohen Einkommen, Singles und Familien, junge und alte Menschen, unterschiedliche Gruppen von Personen mit Zugangsschwierigkeiten zum Wohnungsmarkt und auch Menschen mit Einschränkungen. Es sollen auch Wohnungen im Rahmen des Förderprogramms der Mietwohnungsfinanzierung Baden-Württemberg umgesetzt werden, auch andere Angebote von angemessenen und stabilen Mietpreisen sind möglich und erwünscht. In größeren Projekten ist eine Durchmischung von unterschiedlichen Wohnformen für verschiedene soziale Gruppen sowie eine Mischung von Miet- und Eigentumswohnungen erstrebenswert. Neben der sozialen Durchmischung des Quartiers sollen Projekte realisiert werden, die die Preisentwicklung des Wohnungsmarkts dämpfen. 2.6 Bauabschnitte Das „Fischerareal“ soll in mehreren Bauabschnitten realisiert werden. Im ersten Abschnitt werden die südlichen Teile des Baufelds 2 (Baukörper C und D) bebaut. Anschließend sollen die restlichen drei Baukörper des Baufelds (E, F und G) realisiert werden. Diese sind Gegenstand dieser Ausschreibung. In voraussichtlich zwei oder drei weiteren Bauabschnitten werden die restlichen Gebäude des Fischerareals gebaut. Der endgültige Ausbau der öffentlichen Räume wird erst nach vollständigem Abschluss der Baumaßnahmen aller Baukörper auf den Baufeldern 1 und 2 erfolgen. 2.7 Rahmenbedingungen des Baufeldes 2 und Stellplatzschlüssel Das Baufeld 2 mit einer Größe von 4.595 m² bietet Raum für insgesamt etwa 49 bis 55 Wohneinheiten. Es können rund 5.800 m² Bruttogeschossfläche (BGF) realisiert werden. Die Baukörper E, F und G haben jeweils eine Grundfläche von 273 m² (13,00 x 21,00 m) und können mit drei Vollgeschossen und einem Dachgeschoss bebaut werden. Der zweite Rettungsweg muss baulich gelöst werden, da ein Hubrettungsfahrzeug nicht in der vorgeschriebenen Zeit vor Ort sein kann. Zusätzlich ist jeweils ein Baufenster mit 3,50 x 7,00 m für Nebenanlagen vorgesehen. Die Baukörper sind unterirdisch mit einer durchlaufenden Tiefgarage verbunden. Jedes Projekt stellt die eigenen Kfz- und Fahrradstellplätze her und es werden Durchfahrtsrechte gewährt. Dabei sind Unterbauungen durch entsprechende Dienstbarkeiten von fremden Grundstücken (Überbaurechte) gesichert und eine Vereinigungsbaulast aller vier Grundstücke ist notwendig. Der Vorteil dieser Konzeption ist, dass auch bei relativ kleinen Gebäuden Tiefgaragenstellplätze angeboten werden können. Fischerareal – Exposé Baufeld 2, 2. Bauabschnitt Seite 9 von 15 Baukörper- bezeichnung Flurstücks- nummer Grundstücks- größe Sonstiges E (Fischerstr. 1) 55/12 936 m² kein Durchfahrtsrecht notwendig F (Fischerstr. 3) 55/13 755 m² Durchfahrtsrecht zu Lasten Baukörper E G (Fischerstr. 5) 55/14 728 m² Durchfahrtsrecht zu Lasten Baukörper E und F Unterbauung des Grundstücks um ca. 5,20 m Abbildung 3: Übersicht der zu vergebenden Baufelder Abbildung 4: Auszug aus der Flurkarte Der nördliche Teil des Baufelds 2 hat keine gemeinschaftlichen Freiflächen, jedes Projekt setzt damit den Spielplatz nach Landesbauordnung in Eigenregie um. Falls einzelne Projekte hierbei kooperieren, so wird dieses von der Gemeinde begrüßt. Kfz-Stellplatzschlüssel für das Fischerareal: Wohnungen bis 55 m²: 1,00 Stellplätze je Wohneinheit Fischerareal – Exposé Baufeld 2, 2. Bauabschnitt Seite 10 von 15 Wohnungen über 55 m² bis 85 m²: 1,50 Stellplätze je Wohneinheit Wohnungen über 85 m²: 2,00 Stellplätze je Wohneinheit Um die baurechtlich notwendige Anzahl an Stellplätzen auf dem Baufeld unterbringen zu können, ist darauf zu achten, dass durch die geplanten Wohnungsgrößen nicht eine zu hohe Anzahl an Stellplätzen entsteht (beispielsweise Wohnungen mit 56 m² Wohnfläche). Die Projekte der Baukörper E, F und D beteiligen sich an den Kosten der Tiefgaragenrampe in der Erstellung, im Betrieb und im Unterhalt. Dieses wird über entsprechende Dienstbarkeiten in den Kaufverträgen gesichert. Die Kostenverteilung erfolgt nach den Verhältnissen der in den Baufenstern möglichen Geschossfläche nach Bebauungsplan, wobei auskragende Bauteile nicht berücksichtigt werden (nur die mögliche Geschossfläche innerhalb der Baufenster), dem Kubaturschlüssel. Baukörper- bezeichnung Geschossigkeit Grundfläche Geschossfläche Anteil gerundet D (Fa. Fritschle) 3,75 273,00 m² 3.028,31 m² 49,66 % C (Fa. Fritschle) 3,75 455,78 m² 3,00 98,46 m² G 3,75 273,00 m² 1.023,75 m² 16,78 % F 3,75 273,00 m² 1.023,75 m² 16,78 % E 3,75 273,00 m² 1.023,75 m² 16,78 % Abbildung 5: Kubaturschlüssel für das Baufeld Die Fritschle GmbH kalkuliert für die Herstellungskosten der Tiefgaragenrampe 340.000.- € (brutto), was für die Baufelder E, F und G eine Kostenbeteiligung von jeweils etwa 57.000.- € (brutto) bedeutet. Die endgültige Abrechnung erfolgt nach Abschluss der Baumaßnahmen im „open book“-Verfahren. 3. Grundstücksveräußerung 3.1 Grundstücksverkäuferin Grundstücksverkäuferin ist die Gemeinde Baindt. Die Grundstücke aller Baufelder im Baugebiet „Fischerareal“ befinden sich in ihrem Eigentum. Sie werden nach einer Reservierungsphase als erschlossene Baugrundstücke veräußert (siehe hierzu Kapitel 3.2). 3.2 Grundstücke und Grundstückspreise Gegenstand der anstehenden Verfahren ist der Verkauf von Einzelgrundstücken im zweiten Bauabschnitt des Baufelds 2 (> Abbildung 2, gelbe Baukörper). Auf diesen Grundstücken sollen unterschiedliche Gebäude entstehen. Die Grundstücke werden zum Verkehrswert zum Veräußerungszeitpunkt verkauft. Zur Ermittlung der Grundstückspreise wurde ein Verkehrswertgutachten vom Sachverständigenbüro Harald Bohner erstellt. Die Begutachtung hat im Frühjahr 2021 einen Bodenwert von 450 €/m² für das Baufeld 2 ergeben. Zu den Grundstückskosten kommen noch die Anschlussbeiträge an das Nahwärmenetz. Sie betragen 57,83 €/m² bezogen auf die Fläche des Grundstücks zzgl. MwSt., bei 19 % MwSt. entspricht es einem Betrag von 68,82 €/m² Vor Verkauf der Grundstücke werden die ermittelten Werte mit Blick auf die Entwicklungen des Marktes überprüft und bei Bedarf angepasst. Bei den Grundstückspreisen handelt es sich um Fischerareal – Exposé Baufeld 2, 2. Bauabschnitt Seite 11 von 15 Festpreise. Die Auswahl der Grundstücksvergaben erfolgt ausschließlich durch die vergleichende Bewertung der Projektkonzepte (> Anlage Anliegerauswahl). Die jeweiligen konkreten Grundstückskosten werden über die Geschossfläche (GF) ermittelt. Grundlage hierfür ist die nach Bebauungsplan zulässige Grundfläche innerhalb des Baufensters multipliziert mit der Anzahl der Geschosse. Maßgebend ist ausschließlich der Bebauungsplan, unabhängig davon was tatsächlich gebaut wird. Balkone, Erker oder Rücksprünge werden nicht berücksichtigt. Baukörper Flurstücks- nummer Grundstücks- fläche mögliche GF Grund- stücks- kosten Nahwärme -anschluss (brutto) Summe Grundstück + Nahwärme (brutto) E 55/12 936 m² 1.023,75 m² 421200,-€ 64.413.- € 485.613.- € F 55/13 755 m² 1.023,75 m² 339.750.-€ 51.957.- € 391.707- € G 55/14 728 m² 1.023,75 m² 327.600.-€ 50.099.- € 377.699- € Abbildung 6: Grundstückspreise und Nahwärmeanschlusskosten (die Beträge wurden auf ganze Euro gerundet) 3.3 Kaufpreisbestandteile Mit dem Kaufpreis werden neben dem Erwerb des Grundstückseigentums folgende Positionen abgedeckt: Erschließungsbeiträge Anschlusskostenbeitrag Wasser Anschlusskostenbeitrag Abwasser Grundstücksvermessungskosten für die Baufelder im Ganzen, nicht für die entstehenden Einzelgrundstücke Nicht enthalten sind: Anschlussbeiträge Nahwärme (> Abbildung 6) etwaige Kosten für den Anschluss an die Stromversorgung etwaige Kosten für den Anschluss an Telefonnetz und Internet Vermessungskosten für das Einzelgrundstück Notar- und Grundbuchkosten Grunderwerbssteuer 3.4 Weitere Verkaufsbedingungen Des Weiteren werden voraussichtlich unter anderem folgende Bedingungen Bestandteil der Kaufverträge sein: a) Der Kaufpreis wird innerhalb von vier Wochen nach Beurkundung des Kaufvertrages zur Zahlung fällig. b) Der Käufer trägt die Kosten der notariellen Beurkundung des Kaufvertrages und des Vollzugs im Grundbuch sowie die Grunderwerbsteuer. Fischerareal – Exposé Baufeld 2, 2. Bauabschnitt Seite 12 von 15 c) Es wird eine angemessene Regelung zur Sach- und Rechtsmängelhaftung getroffen. Die Gemeinde wird darauf achten, dass die Bewerbungsinhalte samt allen Zusagen im Rahmen des rechtlich Möglichen durch geeignete Regelungen gesichert werden. Hierzu werden voraussichtlich insbesondere folgende Bestimmungen aufgenommen: d) Die Gemeinde Baindt ist zum Rücktritt vom Vertrag oder zum Rückerwerb (zum Veräußerungspreis) berechtigt, wenn die in der Bewerbung vorgesehenen Baumaßnahmen nicht innerhalb von drei Jahren nach Besitzübergang abgeschlossen sind und die Gebäude bestimmungsgemäß genutzt werden. Die daraus resultierenden Ansprüche werden dinglich gesichert. e) Der Erwerber darf das Grundstück während eines noch bestimmenden, angemessenen Zeitraums nicht anders nutzen, als er es in seiner Bewerbung angegeben hat. Andernfalls ist die Gemeinde Baindt zum Rücktritt vom Vertrag oder zum Rückerwerb zum Veräußerungspreis berechtigt. Die daraus resultierenden Ansprüche werden dinglich gesichert. f) Im Falle eines Verstoßes gegen wesentliche vertragliche Verpflichtungen und Obliegenheiten sieht der Vertrag als Sanktion ein Rücktrittsrecht oder Rückerwerbsrecht zum Veräußerungspreis der Gemeinde Baindt oder ggfs. die Verpflichtung zur Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe vor. 3.5 Anliegerauswahl im Einzelnen Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt trifft die Auswahlentscheidungen für die jeweiligen Projekte in öffentlicher Sitzung. Dies geschieht jeweils auf Vorschlag eines nicht öffentlich tagenden Beratungsausschusses, welcher seinerseits mit den Mitgliedern des Gemeinderats besetzt ist. Die Einzelheiten der Auswahlverfahren sind in der Anlage Anliegerauswahl dargestellt, auf die insoweit verwiesen wird. In diesen Anlagen sind unter anderem die Anforderungen an die Bewerbungen beschrieben. Für das Bewerbungsschreiben ist jeweils ein Formblatt zu verwenden, das ebenfalls als Anlage Bewerbungsschreiben Anlieger beigefügt ist. 3.6 Qualitätssicherung Zur Qualitätssicherung werden alle vergaberelevanten Punkte der Bewerbungen in die Reservierungszusagen (> Anlage Anliegerauswahl, Nr. 5) aufgenommen. Bis zum Grundstückskauf finden Statusgespräche mit allen Projekten statt. Neben dem Planungsstand werden die Inhalte des Projektes mit den vergaberelevanten Punkten abgeglichen. Falls ein Projekt die Bewerbungsinhalte nicht umsetzen kann, kann die Reservierungszusage widerrufen werden. Die maßgeblichen Gesichtspunkte werden vertraglich und – nach Möglichkeit – dinglich gesichert. Fischerareal – Exposé Baufeld 2, 2. Bauabschnitt Seite 13 von 15 3.7 Terminplanung Termine Datum und ggf. Zeit Frist für Rückfragen Dienstag, 18.02.2025 um 11:00 Uhr Abgabe der Bewerbung Dienstag, 11.03.2025 um 11:00 Uhr Bewerbungsgespräche 19..03.2025 Abgabe der finalen Bewerbung Dienstag, 01.04.2025, 11:00 Uhr Entscheidung Gemeinderat Dienstag, 06.05.2025 Bekanntgabe der Vergabezusagen Mitte Mai 2025 Dauer Reservierungsvereinbarung bis einschließlich Februar 2026 3.8 Interessentenkartei und Newsletter Die Gemeinde Baindt legt eine Interessentenkartei für das „Fischerareal“ an, es gibt die beiden Kategorien „Suche“ und „Biete“. Personen oder Institutionen, die sich in die Kartei eintragen lassen, stimmen zu, dass die Angaben zweckgebunden registriert und an interessierte Akteure weitergegeben werden. Zusätzlich wird über einen E-Mail-Newsletter in unregelmäßigen Abständen über das „Fischerareal“ informiert. Es ist jederzeit möglich, sich aus der Interessentenkartei oder dem Verteiler des Newsletters löschen zu lassen. 4 Bauen im Gebiet „Fischerareal“ 4.1 Abstimmung der architektonischen Gestaltung mit der Gemeinde Baindt Die Gestaltung des Hochbauprojektes ist mindestens einmal mit der Gemeinde Baindt vor Eingabe des Bauantrages abzustimmen. Die Gemeinde Baindt behält sich vor, externe Fachleute als Berater hinzuzuziehen. 4.2 Ver- und Entsorgung Nahwärmeanschluss Im Interesse des Umwelt- und Klimaschutzes soll dieses Gebiet mit Nahwärme aus einer vorwiegend regenerativen Anlageversorgt werden. Auf diese Weise lassen sich Emissionen aus der Bereitstellung von Heizwärme und Warmwasser für die geplanten Bauvorhaben vermindern. Des Weiteren erfüllt diese Wärmeversorgung die Kriterien des „Gebäudeenergiegesetzes“ (GEG). Mit der Aufgabe der Nahwärmeversorgung ist die Gemeindeverwaltung als Regiebetrieb beauftragt. Die Nahwärmeversorgung wird zur öffentlichen Benutzung bereitgestellt; sie umfasst die Versorgung mit Wärme für Heizung und Warmwasserbereitung. Der Primärenergiefaktor wird bei 0,4 oder darunter liegen. Mit dem Kaufvertrag ist ein Wärmeliefervertrag abzuschließen in dem Grund- und Arbeitspreis festgeschrieben werden. Auf den angeschlossenen Grundstücken ist grundsätzlich die Errichtung und die Benutzung von Heizungsanlagen zum Betrieb mit fossilen Einsatzstoffen und/oder Biomasse, die Rauch oder Abgase entwickeln können, sowie die Errichtung und der Betrieb von elektrischen Direktheizungen und Wärmepumpen nicht gestattet. Ebenso sind Kollektor-Anlagen zur solaren Erwärmung von Brauchwasser und zur Heizungsunterstützung unzulässig. Gasanschluss Es besteht keine Möglichkeit für einen Gasanschluss. Fischerareal – Exposé Baufeld 2, 2. Bauabschnitt Seite 14 von 15 Elektroanschluss und E-Mobilität Der Elektroanschluss wird von der Netze BW GmbH hergestellt. Die Möglichkeit, Ladestationen für Elektrofahrzeuge zu erstellen ist grundsätzlich möglich, bei Mehrfamilienhäusern wird empfohlen ein Lastmanagement vorzusehen. Internet- und Telefonanschluss Die Vodafone GmbH sowie die TeleData GmbH werden voraussichtlich das Gebiet per Glasfaserkabel versorgen. Die Anschlüsse sind bei dem jeweiligen Versorger rechtzeitig zu beantragen, damit die Zuleitungen im Zuge des Anschlusses mitverlegt werden können. Wasseranschluss Der Wasseranschluss wird vom Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt hergestellt. Abwasseranschluss Im Gebiet erfolgt die Abwasserentsorgung im Trennsystem. Bei der Rückstauebene ist von der Straßenoberkante auszugehen. Entwässerungspunkte unterhalb der Rückstauebene sind regelmäßig über eine normgerechte Rückstausicherung an den öffentlichen Schmutz- bzw. Regenwasserkanal anzuschließen Eine Versickerung von Regenwasser auf den Grundstücken ist in der Regel nicht möglich. Niederschlagswasser auf dem Grundstück einschließlich des Überlaufs von evtl. vorhanden Zisternen und Versickerungsanlagen ist über den bereitgestellten Hauskontrollschacht an die öffentliche Regenwasserkanalisation zu übergeben, Die Leitungen von der Haupttrasse in der Straße bis hinter die Grundstücksgrenze werden von der Gemeinde hergestellt und enden auf dem Grundstück mit einem Hauskontrollschacht. Vorbereitung der Anschlüsse bei den Erschließungsarbeiten Im Zuge der Erschließungsarbeiten wurden je Baukörper 1 Kontrollschacht für Schmutz- und Regenwasser gesetzt. Neben die Kontrollschächte werden die Anschlussleitungen Fernwärme, Trinkwasser und in der Regel Breitband und Strom vorgestreckt. Zusätzliche Grundstücksanschlüsse sind nur in Ausnahmefällen gegen vollständige Kostenerstattung möglich. Arbeiten im öffentlichen Straßenraum dürfen ausschließlich durch die Gemeinde Baindt bzw. ihren Beauftragen ausgeführt werden. 4.3 Informationen zum Bauen Baugrund Ein von der Gemeinde beauftragtes geotechnisches Gutachten wird den Bewerbern als Download-Link zur Verfügung gestellt und kann zu einer ersten Orientierung dienen. Es ersetzt nicht eigene geotechnische Untersuchungen und eine Baubegleitung durch einen Geologen. Die Fläche im Bereich der nördlichen Baufelder wurde aufgrund der ehemaligen Nutzung als Spedition und Werkstatt im Altlastenkataster in die B-Entsorgungsrelevanz eingestuft. Der Altlastenverdacht ist ausgeräumt, es besteht daher kein weiterer Handlungsbedarf. Auf Grund der Nutzungshistorie kann bei Eingriffen in den Untergrund stellenweise verunreinigtes Bodenmaterial angetroffen werden. Gegebenenfalls wird hier von Seiten des Landratsamtes eine Baubegleitung durch einen Fachbauleiter Altlasten vorgeschrieben werden. Fischerareal – Exposé Baufeld 2, 2. Bauabschnitt Seite 15 von 15 Kampfmittel Die Kampfmittelfreiheit wurde bestätigt, damit sind diesbezüglich keine weiteren Untersuchungen zu veranlassen. 5 Anlagen und Downloadlinks 5.1 Anlagen Anlage Städtebaulicher Entwurf Anlage Anliegerauswahl Anlage Bewerbungsschreiben Anlieger 5.2 Downloads Downloadlink 1 – Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften (Textteil, zeichnerischer Teil und Begründung) Downloadlink 2 – geotechnisches Gutachten Downloadlink 3 – Untergeschossplanung Baukörper C und D vom 15.04.2024[mehr]

      Dateityp: PDF-Dokument
      Dateigröße: 1,81 MB
      Verlinkt bei:
        Zuletzt geändert: 29.11.2024
        Schöffenwahl 2023 - Schöffe werden!

        Schöffen für die Strafkammer beim Landgericht und die Schöffengerichte bei den Amtsgerichten Dieses Jahr werden die Schöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Gesucht werden in unserer Gemeinde Frauen und Männer, die am Amtsgericht Ravensburg und Landgericht Ravensburg als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Die Vorschlagsliste soll alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen. Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in Baindt wohnen und zum 1. Januar 2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sind. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige im Sinne des § 31 GVG (Gerichtsverfassungs- gesetz). Ausgeschlossen sind Personen, die zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Wochen verurteilt wurden oder gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen schwerer Tat schwebt, indessen Folge es zum Verlust der Übernahme von öffentlichen Ämtern führen kann. Schöffinnen und Schöffen sollen Erfahrungen, Kenntnisse und Wertungen aus ihrem täglichen Leben in die Verhandlungen und Beratungen einbringen. Sie ergänzen damit die juristische Sichtweise der Berufsrichterinnen und Berufsrichter. Sie sind, wie diese, nur dem Gesetz unterworfen. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde. Wenn Sie an dieser Tätigkeit interessiert sind, füllen Sie bitte das entsprechende Bewerbungsformular aus. Bewerbungen zur Schöffenwahl können noch bis zum 26.03.2023 eingereicht werden. Bewerbungsformular Schöffe Berwerbungsformular Jugendschöffe Bei Fragen dürfen Sie sich gerne an Frau Maurer (E-Mail: f.maurer@baindt.de, Tel. Nr.: 07502/9406-40) wenden. Ihre Gemeindeverwaltung[mehr]

        Zuletzt geändert: 28.07.2023

        Infobereiche