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Zuletzt geändert: 11.02.2026
Amtsblatt_2025_11_07_KW45.pdf

Amtsblatt Jahrgang 2025 Freitag, den 07. November 2025 Nummer 45 Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 45 Herbstübung der Freiwilligen Feuerwehr Baindt auf dem Dorfplatz Fotos: Gemeindeverwaltung und Freiwillige Feuerwehr (P. Bucher) -gekonnt demonstriert die Jugendfeuerwehr mit Unterstützung der Feuerwehr und des Deutschen Roten Kreuzes ihr Können bei der Menschenrettung. Nummer 45 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 45 Bereits im August 2025 fand die erste Stiftungs- versammlung der Bür- gerstiftung Baindt statt. Teilgenommen haben die Vorstandschaft mit Si- mone Rürup, Eva-Maria Meschenmoser, und Ed- gar Schaz sowie die bis- herigen Zustifterinnen und Zustifter. Frau Rürup erläuterte zunächst die Zusammensetzung des Stiftungsrates und stellte im Anschluss die Jahres- rechnung des Stiftungs- fonds „Bürgerstiftung Baindt“ vor, der seit dem 20. März 2024 besteht. Dabei ging sie insbeson- dere auf die Zwecke ein, die künftig mit der Stiftung unterstützt werden sollen. Frau Meschenmoser erklärte, dass mit der Gemeinde Baindt eine Aufbaustiftung gegründet wurde. Während die Gemeinde 25.000 Euro ein- gebracht hat, sollen die weiteren 25.000 Euro durch Zustiftungen generiert werden. Anschließend berichtete Frau Meschenmoser über die Entstehung der Bürgerstiftung Baindt unter dem Dach der Bürgerstiftung Kreis Ra- vensburg und über die daraus resultierenden Vorteile. Im weiteren Verlauf wurde Frau Meschenmoser als Trägerin entlastet. Weiter wurde das E-Rikscha-Projekt vorgestellt: Im September 2025 wur- de dem Altenzentrum Selige Irmgard bzw. der Stiftung St. Franziskus eine E-Rikscha übergeben, die von unseren Seniorinnen und Senioren eifrig ge- nutzt wird. Außerdem wurden weitere mögliche Projekte diskutiert. Die Bürgerstiftung Baindt bedankt sich bei allen Zustifterinnen und Zustif- tern für ihr Engagement und freut sich darauf, mit vereinten Kräften Pro- jekte zum Wohle der Gemeinde umzusetzen. Ihre Gemeindeverwaltung Erste Stiftungsversammlung der Bürgerstiftung Baindt Foto: Gemeindeverwaltung Nummer 45 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Stellenanzeigen Mitarbeiter/in für die Grundschulbetreuung (m/w/d) Du liebst es, Kinder zu begleiten, zu fördern und ihre Welt ein Stückchen bunter zu machen? Dann hast du bei uns genau deinen Platz! Die Gemeinde Baindt mit rund 5.500 Einwohnerinnen und Einwohnern bietet auf ihrem Bildungscampus mit der Klosterwiesenschule und dem Kindergarten Sonne, Mond und Sterne ein vielfältiges Bildungs- und Betreuungsangebot. Zur Verstärkung unseres Teams in der Grundschulbetreuung suchen wir eine engagierte Persönlichkeit. Kinder lachen, lernen, entdecken – und du bist dabei! Wir suchen herzliche und engagierte Begleiterinnen, die unsere Grundschulkinder außerhalb der Unterrichtszeiten betreuen und ihren Alltag bereichern. Ob erfahren oder Quereinsteiger/in – bei uns zählt, dass du Freude an der Arbeit mit Kindern hast! Deine Aufgaben: • Betreuung der Kinder vor und nach dem Unterricht • Unterstützung bei kleinen Alltagsaufgaben und Spielen • Förderung der sozialen Interaktion in einer entspannten Atmosphäre • Sicherstellung eines angenehmen und sicheren Umfelds Das wünschen wir uns von dir: • Freude am Umgang mit Kindern und ein Herz für ihre Bedürfnisse • Zuverlässigkeit und Verantwortungsbewusstsein • Teamfähigkeit und Flexibilität Das bieten wir dir: • Eine wertvolle Tätigkeit mit viel Herz und Sinn • Flexible Anstellungsmodelle: Minijob oder Teilzeit • Ein herzliches Team und ein familiäres Umfeld • Raum für eigene Ideen und ein offenes Ohr für deine Anliegen • Eine betriebliche Altersversorgung, die Deine Zukunft absichert. Klingt nach einer Aufgabe für dich? Dann bewirb dich jetzt und werde Teil unserer Grundschulbetreuung! Deine Bewerbung schickst du an bewerbung@baindt.de oder per Post an die Gemeindeverwaltung Baindt, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt. Wir freuen uns auf deine Bewerbung! Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 45 Amtliche Bekanntmachungen Halloween – von harmlosen Scherzen bis hin zu Straftaten Am 31. Oktober zogen viele Kinder und Jugendliche verkleidet von Haus zu Haus, um Süßigkeiten zu sam- meln. Leider kam es auch in diesem Jahr wieder zu Vorfällen, bei denen rohe Eier an Hauswände geworfen wurden. Dieses Verhalten stellt Sachbeschädigung dar und ist strafbar. Vor allem Erziehungsberechtigte sind hier in der Pflicht. Schäden, Vorfälle oder Hinweise können der Polizei gemeldet werden. Vielen Dank für Ihre Mithilfe. Ihr Ordnungsamt Beflaggung am Rathaus am 09. November 2025 An bestimmten Gedenk- und Feiertagen wird das Dienstgebäude der Gemeinde Baindt beflaggt: Der 09. November steht für das Dunkel des Hitlerput- sches und die Reichspogromnacht aber auch für de- mokratischen Aufbruch, symbolisiert durch den Mau- erfall. Ihre Gemeindeverwaltung Baindt Bundeswehrübung Die Bundeswehr aus Pfullendorf führt im Zeitraum von 17.11.2025 – 21.11.2025 eine Übung mit dem Na- men Joint Personnel Recovery, SERE-C Rtol, Survi- val-Waldlager MOCHENWANGEN durch. An der Übung nehmen ca. 20 Soldaten und 5 Rad- fahrzeuge teil. Bei Einwendungen gegen die Übung wird um kurzfris- tige Nachricht gebeten. Ersatz von Übungsschäden ist möglichst innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss der Übung beim Bürgermeis- teramt geltend zu machen. Übungsraum: 1. FRONHOFEN – BERG – STAIG – BAIENFURT - MO- CHENWANGEN 2. KÜMMERAZHOFER Forst 3. KÜMMERAZHOFEN – REUTE – DURLESBACH – BAD WALDSEE Geplante Übungsaktivitäten: Survivalphase „Waldlager“ (17.11.- 21.11.2025) mit Ori- entierungsübung Tag/Nacht am 17./18.11.2025 und 20./21.11.2025. Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Allgemeine Notfallpraxis Ravensburg Allgemeinärztliche Bereitschaftspraxis Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 10 - 18 Uhr Notfallpraxis Kinder Ravensburg Kinderärztliche Bereitschaftspraxis Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravensburg Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 08. November 2025 und Sonntag, 09. November 2025 Tierklinik Dr. Ganal und Dr. Ewert, Tel.: 0751 - 4 44 30 Apothekennotdienst (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 08. November 2025 Marien-Apotheke Bergatreute Ravensburger Str. 5 88368 Bergatreute Tel: 07527 46 53 Sonntag, 09. November 2025 St. Gallus-Apotheke Grünkraut Bodnegger Str. 4 88287 Grünkraut Tel: 0751 79 12 20 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel: 07502 62 10 98 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Nummer 45 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Hospizbewegung Weingarten- Baienfurt-Baindt-Berg e.V. Hospiz Ambulant Schützenstr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382 Oder 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es er- folgt ein Rückruf) Begleitung und Beratung für schwerkranke und sterben- de Menschen und ihre Zugehörigen Persönliche Sprechzeiten: Montag 16-18 Uhr Mittwoch 9-12 Uhr Donnerstag 9-12 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: info@hospizbewegung-weingarten.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg BIC: Solades1RVB IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 9 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Ravensburger Straße 35, 88250 Weingarten Tel: 0751-560010, Fax: 0751- 5600123 E-Mail: jennifer.hecht@stiftung-liebenau.de Internet: www.stiftung-liebenau.de/pflege Lebensräume für Jung und Alt Frau Schäch, Sprechzeiten: Di + Do 15:00 – 17:30 Uhr Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de WOHLFÜHLTREFF Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Dienstag von 14 bis 17 Uhr Dietrich-Bohnhoeffer-Saal, Dorfplatz 2, Baindt Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de BETREUTER MITTAGSTISCH Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Freitag von 11 bis 14 Uhr Weingarten, Maybachstraße 1 Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de Abfallwirtschaft Kompostieranlage am Annaberg Aufgrund der Umstellung von Sommerzeit auf Winterzeit ist die Kompostieranlage ab 31. Oktober 2025 freitags nur noch von 16.30 Uhr bis 17.30 Uhr geöffnet. Somit sind die Öffnungszeiten der Kompostieranlage ab 31. Oktober bis zur Schließung freitags von 16.30 Uhr bis 17.30 Uhr samstags von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr. Letztmals geöffnet ist die Kompostieranlage am 22. No- vember 2025, sofern es die Witterung zulässt. Um Beachtung wird gebeten. Ihre Gemeindeverwaltung Annahmestelle Hofstelle Wöhr (Friesen- häusler Straße 67) Öffnungszeiten: Montag und Mittwoch 16:00 - 19:00 Uhr (April bis No- vember) Freitag 15:00 - 18:00 Uhr (ganzjährig) Es dürfen nur Kleinmengen (max. 2 Schüttkubikmeter) angeliefert werden. Bitte beachten Sie, dass nur Grüngut bis ca. 1 Meter Länge und einer Stärke von 5 Zentimetern angenommen werden kann. Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 45 Sterbefall am Wochenende Es ist nicht notwendig, einen Sterbefall bei der Gemeindever- waltung am Wochenende anzuzeigen. Bitte vereinbaren Sie mit dem Pfarramt einen Termin für die Bestattung. Sollte die Beerdigung bereits am Dienstag erfolgen, ist es ausreichend, wenn die Gemeindeverwaltung am Montagvormittag darüber informiert wird. Die meisten Bestattungsunternehmen haben einen Schlüssel für die Aussegnungshalle in Baindt. An alle Amtsblatt-Bezieher Haben Sie Ihr Amtsblatt nicht bekommen? Dann rufen Sie bitte im Rathaus unter 07502 94 06 26 an. Ver- gewissern sie sich aber bitte vorher, ob Ihre Hausnummer gut sichtbar und der Briefkasten mit Ihrem Namen versehen ist. ✄ ✄ Bezirk 1 Bezirk 6 Am Föhrenried Grünenbergstraße Am Umspannwerk Annabergstraße Nr. 60 Baienfurter Straße Im Voken Birkenstraße Jägerweg Buchenstraße Lerchenstraße Mehlisstraße Sperlingweg Riedsenn Stöcklisstraße Sumeraugasse Storchenstraße Schachener Straße Wickenhauser Straße Bezirk 7 Boschstraße Bezirk 2 Daimlerstraße Badweg Dieselstraße Blumenstraße Dornierstraße Bronnenstubenweg Maybachstraße Dahlienstraße Röntgenstraße Hubertusweg Klosterhof Bezirk 8 Krokusweg Benzstraße Lilienstraße Dachsstraße Mühlstraße Eichhorngasse Nelkenstraße Friesenhäusler Straße Thumbstraße Nr. 47 - 81 Froschstraße Tulpenstraße Fuchsstraße Veilchenstraße Hirschstraße Nr. 1 - 50 Igelstraße Bezirk 3 Iltisstraße Fliederstraße Liebigstraße Kornblumenstraße Rehstraße Marsweilerstraße Siemensstraße Rosenstraße Wieselgasse Spielmannsweg Zeppelinstraße Bezirk 9 Amselstraße Bezirk 4 Annabergstraße Hasenweg Erlenstraße Hirschstraßeab Nr. 164 Kiesgrubenstraße Kümmerazhofer Weg Schönblick Marderstraße Sonnenstraße Mochenwangener Straße Thumbstraße Nr. 1 - 36 Reishaufen Ziegelhalde Sulpacher Straße Bezirk 5 Brühl Dorfplatz Eichenstraße Eschenstraße Gartenstraße Innere Breite Küferstraße Ziegeleistraße Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer Frau Litz 9406-17 Amtsblatt 9406-26 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Stabsstelle polit. Steuerung Frau Brauchle 9406-26 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt Leitung Hauptamt Frau Stocker 9406-40 stellvertr. Leitung Hauptamt Ordnungsamt Frau Stavarache 9406-11 Lohnabrechnung Frau Brei 9406-13 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Führerschein, Fischerei Frau Kölle/Frau Witt/ 9406-12 Fundamt Frau Ziegler Einwohnermeldeamt Gewerbeamt Volkshochschule Frau Scheid 9406-54 Rentenberatung Standesamt Herr Bautz Friedhofsverwaltung 9406-14 Hallenbelegung SKH Frau Brauchle 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei Frau Winkler 9406-23 Kasse Frau Weber 9406-24 Kasse Frau Bolz 9406-25 Wasser Frau Stavarache 9406-11 Steueramt Frau Rauhut 9406-21 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Haus Sonne 94114-140 E-Mail: leitung.sonne@kiga.baindt.de Leitung Haus Mond 94114-141 E-Mail: leitung.mond@kiga.baindt.de Leitung Sterne 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.sterne@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Himpel 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Nummer 45 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Veranstaltungen November 07.11. Gruselführung mit Paul Sägmüller Parkplatz Friedhof 08.11. Firmung Kirche Baienfurt 14.11. Baindter Vesper – Impulse BSS 16.11. Volkstrauertag Kirche Baindt 18.11. Gemeinderatssitzung Sitzungssaal 26.11. Adventskaffee Selige Irmgard 29.11. Nikolausmarkt DP 30.11. 1. Advent Dezember 02.12. Gemeinderatssitzung Sitzungssaal 05.12. Nikolausbesuche – Landjugend 05.12. + 06.12. Nikolausbesuche – DRK 07.12. 2. Advent 10.12. 50-jähriges Jubiläum Seniorentreff BSS Kindergärten Kindergarten St. Martin Offener Nachmittag FÜR INTERESSIERTE ELTERN Kindergarten St. Martin Baindt MITTWOCH, 12. NOVEMBER 2025 UNSER PROGRAMM Führung durch den Kindergarten Vorstellung unseres Konzeptes Raum für Fragen Kommt vorbei! Wann? Kindergarten: 14.30 Uhr im Eingangsbereich Krippe: 15.00 Uhr in der Krippe Wo? Kindergarten St. Martin Lilienstraße 2 88255 Baindt 07502-2678 stmartin.baindt@kiga.drs.de Zur Informationi Hospizbewegung Weingar- ten-Baienfurt-Baindt-Berg e.V. Ein guter Gesang wischt den Staub vom Her- zen!“ C. Lehmann Singen macht glücklich, verbindet, beschwingt und bringt uns in „Stimmung!“ Da lacht unser Herz! Für einfache Lieder aus verschiedenen Kulturen, Kanons und leichtes Zweistimmiges benötigen Sie keinerlei Vor- kenntnisse! Einfach kommen, probieren, staunen und freuen! Leitung: Sabine Meier, Musiktherapeutin Termin: Mittwoch, 12.11. 2025 Zeit: 19.00 - 20.30 Uhr Ort: Hospiz Ambulant, Schützenstr. 5, Weingarten Kirchliche Nachrichten 08.November – 16. November 2025 Gedanken zur Woche: „Geh nicht nur die glatten Straßen. Geh Wege, die noch niemand ging, damit du Spuren hinterlässt und nicht nur Staub.“ Antoine de Saint-Exupéry Samstag, 08. November 14.30 Uhr Baienfurt – Feier der Firmung für die Seel- sorgeeinheit mit Weihbischof Matthäus Kar- rer Sonntag, 09. November – Weihe der Lateranbasilika Fest – Zählsonntag 10.00 Uhr Baindt – Wortgottesfeier mit dem Kinder- garten St. Martin Ministranten: Niklas Alber, Tim Beckert, Be- nedikt Heilig, Lena Himpel, Noah Himpel, Mo- ritz Riefler, Johanna Rößner, Sophia Rößner, Henri Sonntag, Niklas Steinhauser 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier Dienstag, 11. November 17.30 Uhr Baienfurt – St. Martin-Feier an der Kirche 18.00 Uhr Baindt - St. Martin Feier auf dem Parkplatz bei der Sporthalle Mittwoch, 12. November 9.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 45 15.30 Uhr Baienfurt – Gedenkgottesdienst im Pflege- heim St. Barbara 19.00 Uhr Schachen – Eucharistiefeier († Hans Späth, Elfriede und Martin Kränkle, Erna und Franz Kränkle, Maria Bentele geb. Hartmann, Pia und Georg Späth, Waldburga und Hermann Heidt) Freitag, 14. November 19.30 Uhr Sulpach - Eucharistiefeier († Totengedächtnis für die verstorbenen Mit- glieder der Kapellengemeinschaft Sulpach, Artur Henzler) 20.00 Uhr Sulpach - Jahresrechnung bei Familie Schnez Samstag, 15. November 17.00 Uhr Baienfurt – Taufe von Liam 18.30 Uhr Baienfurt – Gedenkgottesdienst der Blutreiter Sonntag, 16. November – 33. Sonntag im Jahreskreis - Volkstrauertag 09.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier zum Volkstrau- ertag mit Pfarrer i. R. Wolfgang Knor Diaspora–Kollekte 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier zum Volkstrauertag Ministranten: Laureen Hartmann, Madlene Hartmann, Silas Kaplan, Mateo Oelhaf, Noe- mi Oelhaf, Alexandra Schnez, Daniela Schnez, Robin Schnez, Loana Sordon († Rosemarie Sterk, Helene und Adelbert Stein- hauser, Agathe und Adam Zimmermann, Kla- ra und Johannes Merk, Familie Schimanows- ki, alle verstorbenen Blutreiter, Elisabeth und Johannes Deck, Johanna und Nikademus Fi- scher, Jahrtag: Hermann Gindele, Katharina Schimanowski) Diaspora-Kollekte 10.45 Uhr Baindt - Totenehrung zum Volkstrauertag mit Kranzniederlegung beim Denkmal 10.45 Uhr Baienfurt - Gedenkfeier auf dem Friedhof 11.30 Uhr Baindt – Taufe von Emma Rosenkranzgebete im November Im November laden wir ganz herzlich ein zum Rosen- kranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottes- dienst. Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-95897775 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Bitte neue Öffnungszeiten beachten! Öffnungszeiten Dienstag 9.30 – 11.30 Uhr Donnerstag 15.00-17.00 Uhr Freitag 9.30 – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Sulpach: Kapellenpflegeverein – Jahresrechnung Am Freitag, 14. Nov. um 20.00 Uhr findet die „Jahresrech- nung“ des Kapellenpflegevereins bei Familie Schnez statt. Herzliche Einladung! Zuvor, um 19.30 Uhr ist Monatsgottesdienst (Eucharistie- feier) in der Kapelle. Bitte die besondere Gottesdienstzeit beachten. An der Stelle ein ganz herzlicher Dank an alle für die ge- lungene Sulpacher Kirbe! Essener Adventskalender Der beliebte Essener Adventskalender mit Texten, Ge- schichten und Bastelanregungen für jeden Tag ist ab sofort zum Preis von 5,00 € im Pfarrbüro zu den Öff- nungszeiten, nach den Gottesdiensten und er liegt auch in der Kirche auf. (Die 5,00 € bitte beim Hl. Antonius in den Opferstock geben). Firmung in Baienfurt Am Samstag, 08. November, 14.30 Uhr spendet Weihbischof Matthäus Karrer aus Rottenburg 55 Firmbewerber-innen in ei- ner Eucharistiefeier das Sakrament der Firmung. Die Probe für den Firmgottesdienst findet am Tag davor, Freitag, 07. Nov. um 18.00 Uhr in der Kirche in Baienfurt statt. (Dauer ca. 1 Stunde). Bitte planen Sie für den Firmgottesdienst ca. 1,5 Stunden ein. Jahresrechnung 2023 Die Jahresrechnung 2023 der Kirchengemeinde liegt zur Einsichtnahme im Pfarrbüro auf vom 03. November – 17. November 2025 jeweils zu den Bürozeiten. Helferkreis Am Mittwoch, 19. November findet zum Gedenktag der Hl. Elisabeth von Thü- ringen ein Gottesdienst um 9.00 Uhr Nummer 45 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 in der Christus König Kirche in Ravensburg, zu dem wir recht herzlich eingeladen sind. Im Anschluss gibt es noch ein kleines Frühstück im Gemeindesaal. Wir treffen uns um 8.30 Uhr am Gemeindeplatz und bil- den Fahrgemeinschaften. Anmeldung bis zum 15. November bei Doris Fischer Tel. 07502-921701 Frauenbund Baienfurt Sonntag, 16.11.2025 Volkstrauertag Mittagstisch für alle. Ab 10.30 Uhr (geöffnet) ladet die kath. Kir- chengemeinde Baienfurt ein zum Mittags- tisch ins kath. Gemeindehaus „St. Anna“ ein (Essen um 12.00 Uhr). Der Frauenbund kocht für Sie: selbstgemachte Knödel, Fleisch und Blaukraut. Für Kinder gibt es Spätzle mit Soße. Wir freuen uns auf Ihr Kommen mit der ganzen Familie. ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Die Hauptprobe für die Firmung findet am 07. November um 16.30 Uhr in der kath. Kirche in Baienfurt statt. BAINDTER VESPER Kurt Drescher mit „Fotosafari im naturnahen Garten – Statt Elefant und Zebra: Rüsselkäfer und Zebraspinne“ Um eindrucksvolle Naturbeobach- tungen zu machen, muss man nicht unbedingt nach Afrika reisen. Auch daheim vor der Haustür gibt es jede Menge zu entdecken. In einem multimedialen Vortrag zeigt Herr Drescher mit beeindru- ckenden Makrofotos die Farbenpracht und Schönheit der Lebewesen in seinem naturnahen Garten und der näheren Umgebung. Das faszinierende Verhalten von Insekten, Spinnen und anderen kleinen Tieren wird in Filmaufnahmen gezeigt und mit den Zuschauenden be- sprochen. Zeitlupenfilme und Hochgeschwindigkeitsfotos in Nahaufnahme machen Vorgänge erlebbar, die man sonst nicht erkennen kann. Genießen Sie unser leckeres Vesper und lassen Sie sich von dieser einzigartigen Präsentation in die faszinierende Welt vor unserer Haustür entführen. Freitag, 14.11.2025, um 18:00 Uhr im Bischof-Sproll-Saal in Baindt Unkostenbeitrag 14 € inkl. Vesper Anmeldung bis 10.11.2025 bei Frau M. Brei: 07502-3845 / martinabrei@web.de Frau H. Schmid: 07502-2842 / hildegard-schmid@web.de Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Selig sind, die Frieden stiften; denn sie werden Gottes Kinder heißen. Mt 5,9 Freitag, 07. November 15.30 Uhr Baienfurt Abendmahlsgottesdienst Pflegeheim St. Barbara (Pfr. Schöberl) Sonntag, 09. November Drittletzter Sonntag des Kirchenjahres 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst Ev. Kirche (Pfr. Schöberl) 10.00 Uhr Baienfurt Krippenspielprobe, Ev. Gemeindehaus Montag, 10. November 19.00 Uhr Baienfurt Kirchenfilmabend mit anschließendem Vortrag von Herrn Dr. Widmann zur Bauernreformation in Oberschwaben, Ev. Kirche 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe Ev. Gemeindehaus Mittwoch, 12. November 16.00Uhr Baindt Konfi-8 Escaperoom, Dietrich-Bonhoeffer-Saal 19.00 Uhr Baienfurt Frauenkreis, Ev. Gemeindehaus Sonntag, 16. November Vorletzter Sonntag des Kirchenjahres 09.30!!! Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Kammermusik Ev. Kirche (Pfr. Schöberl) 10.00 Uhr Baienfurt Krippenspielprobe, Ev. Gemeindehaus Glaube im Alltag Ökumenische Friedensdekade Seit 1980 gibt es die „Ökumeni- sche Friedensdekade“ als Gebets- und Aktionswoche für den Frieden. Das Motto „Schwerter zu Pflugscharen“ war von Anfang an das Symbol der Friedensdekade in der DDR und wur- de hier zum Anlass politischer Auseinandersetzungen. Es wurde auch im Westen übernommen. Bis heute prägt die Friedensdekade die zehn Tage zwischen dem drittletzten Sonntag des Kirchenjahres und dem Buß- und Bettag. Gemeinden feiern Gottesdienste und Friedensandachten Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 45 und weisen mit Veranstaltungen auf die Friedensdekade hin. Jedes Jahr trägt ein besonderes biblisches Motto. Das Gebet für den Frieden steht dabei stets im Mittelpunkt. (Quelle: kirchenjahr-evangelisch.de, Bildquelle: kirchenjahr-evangelisch.de) --- rauhes.de/ /bibelwoche-2025-2026-begleitheft-vom-feiern-und-fuerchten Vom Feiern und Fürchten – Entdeckungen zu hochaktuellen Lebensfragen mit der Bibel in der Hand und dem Material zur Ökumenischen Bibelwoche 2025/2026 Eine Stunde mit der Bibel – ein kompaktes Zeitfenster und eine hervorragende Möglichkeit, um intensiv in die Welt der Bibel einzutauchen. Dieses Mal erschließen sieben Texte aus der Bibel das Buch Ester, eröffnen geschichtliche Einblicke, fragen nach dem, was heute berührt, und regen an, beides kreativ zu- sammen zu denken. Herzliche Einladung zu 7 Abenden, jeweils von 20 - 21 Uhr am: 18. November, 16. Dezember, 20. Januar, 10. Februar, 17. März, 14. April, 12. Mai. Die Abende können auch einzeln gewinnbringend besucht werden. Ihr Pfarrer Martin Schöberl --- Erntedankaltar Vielen Dank an alle Spender/in- nen, die dazu beigetragen haben, dass wir auch in diesem Jahr wie- der einen tollen Erntedankaltar in unserer Kirche hatten! Inzwischen ist alles wieder abgeräumt und dabei sind zwei Körb- chen übriggeblieben. Diese können im Pfarrbüro abge- holt werden. --- Einladung zum Krippenspiel 2025 Liebe Kinder, Einladung zum Krippenspiel 2025Einladung zum Krippenspiel 2025 wir laden Euch herzlich ein, das diesjährige Krippenspiel der evangelischen Kirchenge- meinde mitzugestalten. Mit Maria und Jo- sef, den Hirten, den drei Weisen, aber auch mit Kaiser Augustus und König Herodes machen wir uns auf den Weg zur Krippe. Dabei werden wir neben den Pro- ben gemeinsam singen, spielen und Gottesdienst feiern. Am Sonntag, den 9. November treffen wir uns zum ers- ten Mal von 10 bis 11.30 Uhr im evangelischen Gemeinde- haus im Öschweg und lernen uns und das Stück kennen. Hier kannst Du entscheiden, ob Du mitmachen möchtest. Wir proben von da an jeden Sonntag im Öschweg. Die Aufführung findet am Sonntag, den 14. Dezember (drit- ter Advent) im Gottesdienst in der evangelischen Kir- che statt. Eine Generalprobe am Samstag, 13.12. von 10 bis 12.30 Uhr in der evangelischen Kirche gibt uns allen die nötige Sicherheit. Du solltest möglichst bei allen Proben und natürlich bei der Aufführung dabei sein können, wenn Du mitmachen magst. Wir freuen uns auf Dich! Das Kinderkirch- und Krippenspielteam Hier noch einmal alle Termine in der Übersicht: Sonntag, 09. November, 10.00 Uhr bis 11.30 Uhr: Kennenlerntreffen im Gemeindehaus im Öschweg 30 Sonntag, 16. November, 10.00 Uhr bis 11.30 Uhr: Probe im Gemeindehaus im Öschweg Sonntag,23. November, 10.00 Uhr bis 11.30 Uhr: Probe im Gemeindehaus im Öschweg Sonntag, 30. November, 10.00 Uhr bis 11.30 Uhr: Probe im Gemeindehaus im Öschweg Sonntag, 07. Dezember, 10.00 Uhr bis 11.30 Uhr: Probe im Gemeindehaus im Öschweg Samstag, 13. Dezember, 10.00 Uhr bis 12.30 Uhr: Generalprobe in der evangelischen Kirche Sonntag, 14, Dezember, 10.30 Uhr bis 11.30 Uhr: Krippenspielaufführung in der evangelischen Kirche. Wir treffen uns bereits um 10 Uhr --- Wir weisen darauf hin, dass man unseren KGR-Kandidaten im Anschluss an den Gottesdienst am Ewigkeitssonntag, 23.11. um 10.30 Uhr in der Ev. Kirche in Baienfurt im Rahmen eines Kirchenkaf- fees persönlich begegnen kann. Am 30. November (1. Advent) findet die Kirchenwahl statt. Gewählt werden kann in Baindt im Dietrich-Bonhoeffer-Saal von 9.00-11.00 Uhr und in Baienfurt im Ev. Gemeindehaus von 11.30- 16.00 Uhr. Bei dieser Wahl werden die Kirchengemeinde- räte für unsere Kirchengemeinde und die Vertreter für die Synode für den Bezirk Ravensburg gewählt. Im Ev. Gemeindehaus in Baienfurt findet während der Wahl ein Wahlkaffee statt. Sie möchten uns dabei unterstützen? Über Kuchenspen- den würden wir uns sehr freuen. Sie können sich nach den Gottesdiensten in unsere Kuchenliste eintragen oder uns telefonisch Bescheid geben (0751 – 43656). Ein herzliches Dankeschön vorab an alle Spender/innen. Termin der Kandidatenvorstellung für die Synodalwahl Für den Kirchenbezirk Ravensburg ist dies am Dienstag, 18. November 2025 um 19:00 Uhr im Gemeindehaus Scheffelstr. 15, 88045 Friedrichshafen. Sie können sich vorab über alle Kandidaten auf der Seite zur Kirchenwahl informieren unter: https://www. kirchenwahl.de/landessynode/kandidierende-finden? --- Der Kreative Montag lädt ein: Zu unserem kreativen Angebot laden wir herzlich ein November: 10.11. Petra Moosmann: „Uns geht ein Licht auf”, Kerzenziehen Dezember: 08.12. Helga Rothenbacher: „Es weihnachtet“, Floristik Anmeld. bitte immer bis spätest. 4 Tage vor dem Termin Petra Neumann-Sprink, Tel.: 0751-52501 mobil: 0177-4061011, p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist – um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel 7,50 € Material nach Verbrauch Nummer 45 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Frauenkreis Zu unserem nächsten Treffen am Mittwoch, den 12.11.25, 19:00 Uhr laden wir schon heute ein. Dr. Dieter Widmann wird sich mit uns auf einen virtuellen Spaziergang durch das historische Weingarten begeben und für uns eine vielleicht längst vergessene Zeit lebendig werden lassen. Das Team des Frauenkreises freut sich schon. Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Gottesdienste Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Vereinsnachrichten SV Baindt 1959 e.V. Abteilung Fußball Spiel der Ersten fällt sprichwörtlich ins Wasser! TSV Tettnang - SV Baindt Abgesagt - Nachholtermin noch offen. Vorschau: Sonntag, 09.11. 12.30 Uhr: TSG Ailingen II – SV Baindt II 14.30 Uhr: SV Baindt – SV Maierhöfen/Grünenbach Hätte, hätte, Fahrradkette – schmeichelhafte Niederlage gegen Fischbach/Schnetzenhausen SV Baindt II - SGM Fischbach/Schnetzenhausen 2:4 (2:2) Aufgrund der schlechten Wetterbedingungen und des empfindlichen Rasens auf der Klosterwiese wurde das Heimspiel des SV Baindt II nach Weingarten auf den Kunstrasen verlegt. Nach dem schwachen Auftritt in Mo- chenwangen stellte Trainer Timo Geggier auf eine Drei- erkette um – mit dem wieder genesenen Niklas Späth. Zu Gast war mit der SGM Fischbach/Schnetzenhausen der aktuelle Tabellendritte, der mit Selbstvertrauen aufgrund des guten Saisonstarts anreiste. Wie erwartet versuchten die Gäste, das Spiel ruhig aufzubauen und sich mit Kom- binationen Chancen zu erarbeiten, während Baindt kom- pakt stand und auf Konter lauerte. Und der Plan ging früh auf: In der 9. Minute eroberte der SVB den Ball, Knisel und Brugger schalteten schnell um, Schnez wurde in die Tiefe geschickt und eiskalt vollendete er zum 1:0. Nur drei Minu- ten später fast die identische Szene: Trautwein gewann den Ball in der eigenen Hälfte, spielte einen starken Pass auf den startenden Schnez, der erneut sicher einschob – doch der Schiedsrichter entschied fälschlicherweise auf Abseits. Eine bittere Entscheidung aus Baindter Sicht. In der Folge kam Fischbach besser ins Spiel und setzte die Defensive um Odenbach, der den verletzten Mohring im Tor vertrat, zunehmend unter Druck. In der 25. Minute kam es zu einer unglücklichen Szene: Nach einer Flanke von Nuber scheiterte Mayer zunächst an Odenbach, drück- te diesen dann im Zweikampf weg und schob den Ball ins leere Tor – das 1:1, eine knifflige Situation und wieder eine unglückliche Entscheidung. Nur wenige Minuten spä- ter drehte die SGM die Partie komplett. In der 34. Minute kombinierte sich Fischbach sehenswert durch: Ein Au- ßenristpass in den Strafraum, Radtke nahm den Ball mit dem Bauch an und legte per Hacke zu Mayer, der eiskalt zum 1:2 einschob. Doch Baindt zeigte Moral und reagierte prompt: Nach einem Eckball in der 36. Minute landete der Ball nach einem Abpraller bei Niklas Späth, der aus kur- zer Distanz zum 2:2 einschoss. Mit diesem Ergebnis ging es in die Pause – leistungsgerecht, auch wenn Fischbach etwas mehr Spielanteile hatte. Nach dem Seitenwechsel kontrollierten die Gäste das Spiel weiter über Ballbesitz, während der SVB vor allem über lange Bälle und Stan- dardsituationen gefährlich blieb. In der 61. Minute wurde Baindt dann eiskalt bestraft: Ein missglückter Rückpass von Gündogdu landete genau bei Radtke, der nicht lan- ge fackelte und den Ball traumhaft volley zum 2:3 in den Winkel drosch. Baindt musste nun die defensive Ordnung aufgeben und versuchte sich in der Offensive. Das Spiel wurde zuneh- mend hitziger, geprägt von vielen Zweikämpfen im Mit- telfeld. In der Schlussphase warfen die Baindter alles nach vorne, konnten die stabile Defensive der Gäste aber nicht mehr knacken. In der Nachspielzeit sorgte Bisleruck schließlich für die Entscheidung – 2:4 (90.+4). Ein bitterer Nachmittag für die „Zwoite“, die sich im Vergleich zur Vorwoche deutlich verbessert zeigte, aber durch strittige Entscheidungen und eigene Fehler um den Lohn brachte. Trotz allem ein Auftritt, auf dem man aufbauen kann – auch wenn der Sieg für die spielerisch überlegene SGM Fischbach/Schnetzenhausen am Ende nicht unverdient war. Nächste Woche geht’s für den SV Baindt II auswärts nach Ailingen. SV Baindt II: Conner Odenbach, Patrick Späth, Kai Kas- par, Niklas Späth (69. Kai Kostka), Tobias Trautwein (79. Niklas Hugger), Manuel Brugger (72. Moritz Gresser), Kon- stantin Knisel (85. Robin Blattner), Luca Bosch, Daniel Kro- nenberger, Übeydullah Gündogdu (64. Julian Keppeler), Johannes Schnez - Trainer: Timo Geggier - Co-Trainer: Frank Senger - Co-Trainer: Daniel Schmidt Tore: 1:0 Johannes Schnez (9.), 1:1 Tim Mayer (25.), 1:2 Tim Mayer (34.), 2:2 Niklas Späth (36.), 2:3 Manuel Radtke (61.), 2:4 Benjamin Bisleruck (90.+4) Abteilung Tischtennis 1. Mannschaft doppelt gefordert SV Baindt – SC Lehr 6:9 SV Baindt – TSG Leutkirch 8:8 Am Heimspiel-Wochenende war die erste Mannschaft am Samstag und Sonntag doppelt gefordert und hat in zwei Marathon-Matches den ersten Punktge- winn bejubeln dürfen. Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 45 In einem phasenweise hitzigen Duell gegen den SC Lehr waren einmal mehr die Doppel unsere Schwachstelle. Kei- ne unserer Paarungen kam richtig in Schwung und wir la- gen direkt mit 0:3 im Rückstand. In der ersten Einzelrunde konnten wir besser mithalten und durch starke Siege von Marcel, Tobi und Wolfgang blieben wir im Match. Danach konnten sich noch Philipp mit seinem ersten Saisonsieg, Flo und abermals Wolfgang in die Siegerliste eintragen. Das Spiel des Tages lieferten sich Roman und Markus Klein beim Spielstand von 6:8 gegen uns. In beinahe end- losen Ballwechseln wurde um jeden Punkt gefightet und Roman konnte mit einer Energieleistung den 5. Satz er- reichen. Das Schlussdoppel hatten Philipp und Wolfgang nach deutlich besserer Leistung als im Eingangsdoppel bereits gewonnen, sodass ein Sieg von Roman ein 8:8 Unentschieden bedeutet hätte. Trotz der lautstarken Un- terstützung der 25 Zuschauer musste sich Roman bei diesem Nervenkrimi am Ende mit 8:11 geschlagen geben. Sehr schade, mit einem Doppelerfolg zu Beginn hätten wir uns einen Punkt durchaus verdient gehabt. Am Sonntag hatten wir mit der TSG Leutkirch unsere Mit- aufsteiger zu Gast in Baindt. Nach den zuletzt desolaten Doppelleistungen versuchten wir eine leicht veränderte Doppelaufstellung, die mit einem hervorragenden Sieg von Marcel und Tobi gleich fruchtete. Die Paarungen Phi- lipp/Wolfgang und Flo/Roman mussten sich zwar ge- schlagen geben, waren aber nicht chancenlos. Marcel startete danach gegen seinen Angstgegner Chris Kratzenstein voll durch und konnte sich dieses Mal mit 3:0 durchsetzen. Philipps Niederlage glich Tobi mit seinem knappen Sieg wieder aus und zum ersten Mal in dieser Saison rannten wir keinem Rückstand hinterher. Flo und Roman mussten sich ihren sehr sicher agierenden Geg- ner geschlagen geben, Wolfgang bestätigte seine starke Form vom Vortag und lies Alius Butkus mit 3:0 kaum eine Chance. Beim Stand von 4:5 brachten uns Marcel und Phi- lipp mit zwei klasse Siegen erstmals mit 6:5 in Führung, doch Leutkirch schlug mit zwei Siegen in der Mitte direkt zurück. Erneut war es Wolfgang, der mit seinem zweiten Sieg den 7. Punkt erkämpfte und das Spiel stand auf des Messers Schneide. Roman spielte teilweise hochklassi- ges Tischtennis, doch auch sein Leutkircher Kontrahent punktete mit seiner starken Vorhand. In einem engen Match musste sich Roman nach großem Kampf mit 7:11, 11:9, 12:14 und 12:14 geschlagen geben, sodass Philipp und Wolfgang im Schlussdoppel nur noch ein Unentschieden erreichbar war. Sie konnten sich in vier umkämpften und knappen Sätzen durchsetzen und mit den 20 Zuschauern den ersten Punktgewinn in der Landesliga feiern. Endlich haben wir uns, zumindest ein bisschen, für die gu- ten Leistungen der vergangenen Wochen belohnt. Bereits am kommenden Samstag machen wir uns auf die lange Reise nach Unterkochen und Ellwangen und versuchen beim „Doppelauswärtsspieltag“ weitere Punkte aus dem Ostalbkreis nach Oberschwaben zu entführen. Narrenzunft Raspler e.V. Was macht der Raspler im Herbst??? Ja, die Raspler sind nicht nur in der Fas- net aktiv und wenn es um unser SBBZ geht, dann radeln wir sehr gerne für den guten Zweck. Außerdem können jetzt schon die Säcke zum Blättersam- meln bei unserer Vize geordert werden. Klar nützen wir die herbstlichen Tage zum Blättersammeln. Denn unser Umzugsplan für die Fasnet 2026 ist schon fast fix und eventuell gibt es neben dem bekannten Blätterwagen noch andere Neuerungen für unsere Umzüge. Der Fasnetsplan wird erstmalig am 11.11.2025 um 19:00 Uhr in der Mühle bekanntgegeben. Außerdem stehen hier auch unsere Taufen an. Auf Grund der Platzverhältnisse in der Mühle, wird diese Veranstaltung als geschlossene vereinsinterne Veranstaltung abgehalten. Wer aber das erste RASPLER - RATSCH RATSCH am 11.11.2025 nicht verpassen möchte, darf sich gerne am Vormittag in der Mühle ab 11:00 Uhr zu uns gesellen. Es grüßt herbstlich aus dem Baindter Wald Der Zunftrat Raspler Jugendausflug 2025 Unser Jugendausflug 2025 begann am 27.09.25 schon frühmorgens um 6:30, weswegen die meisten die Hinfahrt noch mit Schlafen verbrachten. Nach unserem ersten Stopp stärkten sich alle mit einem kleinen Frühstück. Im Europa-Park angekommen, haben wir uns dann in Gruppen aufgeteilt und den Park erkundet. Von Poseidon der Wasserschtebahn über das Voletraium, bei dem man einen atemberaubenden Rundflug über Europa erlangen konnte war alles dabei. Vor allem die Klassiker der Ach- terbahnen Silverstar, Bluefire und Voltron. Nummer 45 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Für Klein und Groß bot der Park viel Unterhaltung und eine Menge Spaß. Gegen 17 Uhr hieß es aber wieder zurück nach Baindt. Die Rückfahrt gestaltete sich spielerisch, ob analog mit Karten oder digital mit den Handys. Nach einem Stopp und dem Nachholen des vergessenen Gruppenbildes gab es dann noch ein Vesper. Gegen 20:30 waren wir wieder alle sicher und erschöpft vom Ausflug daheim an der Tennishalle. Abschließend kann man sagen, es war ein gelungener Ausflug für Groß und Klein, alle haben die Möglichkeit genutzt, in Europas größtem Freizeitpark die legendären Achterbahnen und andere Fahrgeschäfte auszuprobieren. Wir freuen uns, dass so viele mitgekommen sind und danken nochmal allen Betreuern und natürlich auch dem Zunftrat, ohne den der Ausflug nicht möglich gewesen wäre! Vielen Dank! Eure Jugendvertretung Reitergruppe Baindt Weihnachtsfeier und Jahresabschluss 2025 Liebe Vereinsmitlieder, bald ist es wieder so weit – die Adventszeit steht vor der Tür, und wir möchten das Jahr gemeinsam mit euch in festlicher Stimmung ausklingen lassen. Unse- re diesjährige Weihnachtsfeier findet am Freitag, den 05. Dezember 2025, ab 18:30 Uhr bei Kirchner Konst- ruktionen statt. Freut euch auf einen gemütlichen Abend mit einem le- ckeren schwäbischen Buffet, festlicher Atmosphäre und natürlich auf den Besuch des Nikolaus, der bestimmt die ein oder andere Überraschung bereithält. Der Kostenbei- trag beträgt 10 Euro pro Person (Kinder bis 12 Jahre 5 Euro). Bitte meldet euch bis spätestens 30. November bei Viktoria Köberle (Tel.: 0173 4973161) an. Kutschenabschlussfahrt und Jahresabschlussritt Am darauffolgenden Tag, Samstag, den 06. Dezember 2025, steht für unsere Vereinsmitglieder wieder die tra- ditionelle Kutschenabschlussfahrt sowie der Jahresab- schlussritt auf dem Programm. Die Kutschen und Reiter werden auf unterschiedlichen Strecken unterwegs sein, treffen sich jedoch mittags zu einer gemeinsamen Pause und anschließend zu einem gemütlichen Ausklang. Der genaue Ort wird noch be- kanntgegeben. Auch alle Vereinsmitglieder, die nicht mit der Kutsche oder dem Pferd teilnehmen, sind herzlich eingeladen, im Anschluss dazuzukommen und gemein- sam mit uns den Tag in geselliger Runde ausklingen zu lassen. Wer am Ritt teilnehmen möchte, meldet sich bitte bei Viktoria Köberle (Tel.: 0173 4973161), und wer lieber mit der Kutsche unterwegs ist, wendet sich an Markus Elbs (Tel.: 0170 9394505). Auch hier bitten wir um Anmeldung bis zum 30. November. Wir freuen uns schon jetzt auf zwei wunderschöne Tage voller Gemeinschaft, guter Laune und vorweihnachtlicher Stimmung. Lasst euch dieses Highlight nicht entgehen! Eure Vorstandschaft Blutreitergruppe Messgedenken für die verstorbenen Blutreiter Am Sonntag, 16. November 2025 wird im Gottesdienst in unserer Pfarrkirche wieder ein Messgedenken für unsere verstorbenen Blutreiterkameraden gehalten. Wir bitten alle Mitglieder, Blutreiterinnen und Blutreiter um den Besuch des Got- tesdienstes. Volleyball LJ Baindt Doppelheimspieltag am 09.11.2025 Im Pokalspiel vergangene Woche gegen den VfB Friedrichshafen konnte sich die Volleyball Landjugend Baindt 2 leider nicht durchsetzen. Allerdings sammelte die Mannschaft wertvolle Erfahrung, die sie am kommenden Sonntag, 09.11.2025 ab 13.00 Uhr in der heimischen Sport- halle der Klosterwiesenschule in Baindt in viele schöne Punkte verwandeln will. Diese Saison tritt die Mannschaft in der C-Staffel gegen den TV Dettingen/Iller, die TSG Leutkirch 2, den TB Sigmaringen Blockbuster und die SG TSV Ertingen/SV Binzwangen 2 an. Ab 14.00 Uhr geht es dann auch für die VLJ Baindt 1 rund. Gegner sind diesmal der SV Jedesheim und die Wilde Horde TV Bingen. Wir freuen uns sehr, diesen Doppelheimspieltag ausrich- ten zu können und hoffen auf lautstarke Unterstützung. Auch für das leibliche Wohl ist gesorgt. Also kommt vorbei und feuert eure Baindter Mannschaften an! Schwäbischer Albverein OG Weingarten Von Mühlhofen über Baitenhausen nach Meersburg Wir wandern von Uhldingen-Mühlhofen zur Wallfahrtskirche „Maria zum Berge Karmel“ in Baitenhausen mit schöner Aussicht auf Salem. Von dort zum Neuweiher bei Daisendorf und weiter nach Meersburg. Treffpunkt: Sonntag, 09.11.2025 um 9.45 Uhr, H Char- lottenplatz Weingarten bzw. 10.15 Uhr Bhf Ravensburg. Rückkehr: ca. 18.30 Uhr. Gehzeit: ca. 3,5 Stunden, 11 km, 150 hm. Fahrpreis: 6 € für Mitglieder, Gäste 2 € extra. Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 45 Einkehr: in Meersburg. Mitnehmen: Vesper, Trinken, evtl. Stöcke und gutes Schuhwerk. Anmeldung: ab 05.11.2025 - T. 0151-12952100 (AB) bis 18 Uhr am Vortag. Wir nutzen den ÖPNV: Bitte bei der Anmeldung angeben, ob man ein eigenes Ticket hat und ob man in Weingarten oder Ravensburg zusteigt. Wanderführung: Franz Gaißmaier, E-Mail: franz.gaissmaier@gmail.com. Bei schlechtem Wetter wird die Wanderung abgesagt, ggf. Info im Ansagetext - T. 0151-12998910 ab 20 Uhr am Vortag. Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust, mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donnerstag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! SOZ I A LVERBA ND Sozialverband VdK - OV Weingarten Liebe Mitglieder! Die diesjährige Weihnachtsfeier findet am 06.12.2025 um 14.00 Uhr (Einlass ab 13.30 Uhr) bei der Stiftung KBZO, Geschwister-Scholl-Schule, Lau- rentius-Speisehaus, Stefan-Rahl-Str. 10, 88250 Weingarten statt. Es wird ein gemütlicher Adventnachmittag mit weih- nachtlichem Gebäck, Kaffee, Getränken und einem Im- biss. Eine Einladung erfolgt noch per E-Mail und per Brief. Da die Zeit wie im Fluge verrinnt und um genauer planen zu können, bitten wir um Ihre Anmeldung - telefonisch: Frau Fuchs 0751-353063 oder per E-Mail: prangs.ks@t-online.de Eine kurze Weg-Beschreibung: links in die Lägerlerstr., nehmen Sie am Kreisverkehr die dritte Ausfahrt auf die Fr.-Seifriz-Str., dann links ab auf die Herknerstr. (hier ste- hen Parkplätze zur Verfügung), dann rechts und schon sind Sie da. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme. Mit Grüßen, Barbara Baur, Vorsitzende Aus dem Landkreis Maschinenring Alb-Oberschwaben e.V. Haushalts- und Betriebshilfe 88356 Ostrach, Hauptstraße 17 Tel. 07585/9307-0 info@mr-ao.de Berufskraftfahrerweiterbildung Das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) sieht alle fünf Jahre eine BKF-Weiterbildung für Fahrper- sonal im gewerblichen Güterkraft- und Personenverkehr im Umfang von 35 Stunden vor. Wir bieten im Januar/ Februar 2026 diese Schulung mit allen 5 Modulen für alle Kraftfahrer an. Die Termine sind wie folgt: Freitag, 23.01.2026 Modul 1 Samstag, 24.01.2026 Modul 2 Freitag, 13.02.2026 Modul 3 Samstag, 14.02.2026 Modul 4 Freitag, 20.02.2026 Modul 5 Bitte melden Sie sich rechtzeitig an Bei Anmeldung, Interesse und Fragen wenden Sie sich gerne an Ulrike Reiter (07585/9307-11 oder u.reiter@mr-ao.de Landwirtschaftsamt/ Bio-Musterregion Ein Abend für Genießer – mit Bier, das Geschichte schreibt Ein einzigartiges Vier-Gang-Menü erwartet Sie am 19. November 2025 in der Bio-Musterregion Ravensburg beim Haus am See am Flappachweiher: jeder Gang wird frisch aus feinen Bio-Zutaten aus eigenem Anbau und der Region gekocht, dazu gibt’s die jeweils passende Härle-Bier-Spezialität. Und das Beste an diesem Abend: Brauereichef Gottfried Härle ist selbst dabei. Er erzählt Wissenswertes über Bier und teilt spannende Anekdoten aus der Brauerei. Bitte geben Sie bei Ihrer Reservierung mit an, ob Sie Ihr Menü mit Fleisch oder vegetarisch bevorzugen. Teilen Sie uns zudem gerne Ihre Allergien und Unverträglich- keiten mit. Enthalten ist pro Gang jeweils eine Bierspezialität pro Person sowie ein Willkommensbier zum Start in den ge- nussvollen Abend. Datum: 19. November 2025 Uhrzeit: 18:30 Uhr Ort: Haus am See, Strietach 4, Ravensburg, Deutschland Teilnahmegebühr: 65 € pro Person Anmeldung an: kontakt@hausamsee-ravensburg.de DLRG Jugend Baienfurt DLRG-Landesjugendtreffen 2025 in Tuttlingen Anfang Oktober fand vom 10.10. bis zum 12.10. das dies- jährige Landesjugendtreffen in Tuttlingen statt. Alle zwei Jahre veranstaltet der Landesverband Württemberg in einem seiner 22 Bezirke ein Wochenende voller Spiel, Spaß und interessanter Workshops für alle DLRG’ler ab 13 Jahren. Insgesamt nahmen an dem Wochenende rund 280 Kids teil. Auch wir aus Baienfurt waren mit 4 Jugendlichen, 4 Trai- nern und einem Helfer mit dabei! Nach der gemeinsamen Anreise am Freitagnachmittag bezogen wir als Erstes unsere Übernachtungsunterkunft, in der wir für zwei Nächte hausten. Eine der Schulen auf dem Veranstaltungsgelände bot mit seinen Klassenzim- mern genug Platz, um alle Teilnehmer unterzubringen. Am Abend startete das Wochenende dann direkt mit ei- ner großartigen Poolparty in der nahegelegenen Therme. Bei lauter Musik, stimmungsvollem Lichterspiel und guter Atmosphäre hatten wir viel Spaß im Wasser. Mit Rutschen, warmen Jungbrunnen, Außen- und Strudelbecken ging der erste Abend wie im Flug vorbei. Am Samstag konnten wir uns dann in insgesamt drei Workshop-Runden in verschiedene Angebote einschrei- ben. Bei den vielfältigen Aktivitäten war dabei für Jeden etwas dabei. Beim Geocaching konnte ein interessan- ter Krimifall aufgedeckt werden, während in einem Ers- te-Hilfe-Kurs wichtige Maßnahmen für Rettungsschwim- mer wiederholt werden konnten. Beim „Bubble-Soccer“ schlüpften wir in große Gummikugeln und spielten mehr oder weniger miteinander Fußball, bei einem Kochkurs konnte wiederum selbst Kräuterbutter hergestellt werden und in einem Selbstverteidigungskurs wurden Grundlagen Nummer 45 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 von Judo gezeigt. Auch einsatzbezogene Themen, wie das Abseilen aus 8 m Höhe oder aber Bildungsworkshops für Jugendarbeit standen zur Auswahl. Am zweiten Abend stand dann wieder eine Party auf der Agenda; diesmal ganz nach dem Motto „Karibik“. Mit unseren besten „Aloha-Outfits“ putzten wir uns heraus, tanzten und feierten gemeinsam, schwangen Blumen- ketten durch die Luft und setzten unserer guten Laune keine Grenze. Der Sonntag bot mit einer 4. Workshoprunde dann noch- mals die Gelegenheit, Sport zu machen, Lasertag spielen zu gehen, einen Escape-Room zu meistern und vieles mehr, bevor nach dem Mittagessen die Heimreise an- stand. Mit wenig Schlaf aber vielen schönen Eindrücken und Erin- nerungen ging es um 14 Uhr wieder zurück nach Baienfurt. Im nächsten Jahr findet dann das Landeskindertreffen für alle unsere Jüngere DLRG-Kids ab 6 Jahren statt! Die DLRG Jugend Baienfurt - Lea Staudinger - hinten v.l.: Anna Müller, Alina Michelberger, Ju- lia Leonhard, Lea Staudinger, Mattis Wöhrle vorne v.l.: Annika Entner, Jara Phillipson, Katja Wagner Es fehlt: Patrick Hummel Kostenloser Vortrag des Netzwerk Demenz Umgang mit Todeswünschen und –gedanken von Menschen mit Demenz „…ich will nimmer – Umgang mit Todeswünschen und –gedanken von Menschen mit Demenz“: Zu diesem Thema findet am 18.11.2025 in Weissenau ein kostenlo- ser Vortrag des Netzwerk Demenz Ravensburg statt. Wie können An- und Zugehörige aus ethischer und mo- ralischer Sicht mit Suizidgedanken umgehen? Wenn Men- schen mit Demenz Todeswünsche oder Suizidgedanken äußern, stellt dies An- und Zugehörige vor große emoti- onale und ethische Herausforderungen. Wie kann man in solchen Momenten respektvoll und verantwortungsvoll reagieren? Welche moralischen und ethischen Überle- gungen spielen eine Rolle? Am Dienstag, 18. November 2025, informiert Nathalie Hal- mai, Mitarbeiterin des Sozialdienstes im ZfP Südwürttem- berg, über Hintergründe, Handlungsmöglichkeiten und Gesprächsansätze. Der Vortrag findet von 18 bis 20 Uhr im Konferenzraum Haus 19 des ZfP Südwürttemberg am Standort Weissenau statt. Es werden Wege aufgezeigt, mit solchen Momenten einfühlsam und verantwortungs- voll umzugehen. Informationen zum Vortrag gibt es bei Miriam von der Heydt, Leitung des Fortbildung-Netzwerk Demenz, unter Telefon 0751/7601 2564 oder per E-Mail an Miriam.vonderHeydt@zfp-zentrum.de. Weitere Informationen zum Thema Demenz und das ak- tuelle Veranstaltungsprogramm finden Sie unter: www.zfp-web.de/netzwerk-demenz i: Das Fortbildungs-Netzwerk Demenz im ZfP Südwürt- temberg am Standort Weissenau ist ein kostenfreies An- gebot des Landkreises Ravensburg für An- und Zuge- hörige von dementiell Erkrankten sowie ehrenamtlich Tätigen. Das Netzwerk Demenz will mit Vorträgen und Veranstaltungen die Versorgung und die Lebensumstän- de von Menschen mit Demenz im Landkreis Ravensburg verbessern. Dabei gilt es, An- und Zugehörige und Be- treuende zu stärken, Vertrauen aufzubauen und so ein würdevolles Zusammenleben zu ermöglichen. Verein Natur- und Kulturlandschaft Altdorfer Wald e.V. END OF LANDSCHAFT am Mittwoch, 12. Nov. 2025, 19.00 Uhr im Haus für Bürger und Gäste in Wolfegg-Alttann lädt der Verein Natur- und Kulturlandschaft Altdorfer Wald e.V. zu einem Film/ einer Reportage ein, die nicht nur die Naturvernichtung anprangert, sondern auch die Verfil- zung von Politik und Windkraftlobby aufzeigt. --freier Eintritt-- Grüffelo & Co. | Ausstellung mit Büchern von Axel Scheffler Die Ausstellung ist vom 6. November bis zum 8. Dezem- ber 2025 in der Gemeindebücherei in Bodnegg zu sehen Der vielfach ausgezeichnete Illustrator Axel Scheffler, bekannt durch seine liebevollen Zeichnungen zu Kin- derbuchklassikern wie „Der Grüffelo“, „Stockmann“ oder „Zogg“, steht im Mittelpunkt einer besonderen Buchaus- stellung. Nach über 20 Jahren wird im September 2026 ein neues Grüffelo-Bilderbuch auf den Markt kommen. Um die Vorfreude auf dieses Ereignis zu steigern, werden Groß und Klein dazu eingeladen, in einer Auswahl der bis- her erschienenen Werke von Axel Scheffler zu schmökern, die Vielfalt seiner Geschichten und Figuren abseits vom Grüffelo kennenzulernen und in die fantasievolle Bilder- welt einzutauchen. Axel Scheffler ist insbesondere für sei- ne langjährige Zusammenarbeit mit der britischen Autorin Julia Donaldson bekannt. Die gemeinsamen Werke zäh- len heute zu den meistgelesenen Kinderbüchern der Welt. 35 ausgewählte Bücher mit Illustrationen von Axel Scheff- ler sind in der Ausstellung zu sehen. Realisiert wurde die Ausstellung von der Fachstelle für das öffentliche Biblio- thekswesen beim Regierungspräsidium Tübingen. Die Ausstellung ist Teil der Lese- und Literaturförderung des Regierungspräsidiums Tübingen. Interessierte können die Ausstellung vom 6. November bis zum 8. Dezember 2025 in der Gemeindebücherei in Bodnegg zu den üblichen Öffnungszeiten besuchen. Der genaue Terminplan mit den Stationen der Ausstellung ist bei „Aktuelles“ unter der Adresse https://rpt.baden-wuerttemberg.de/abt2/ref23/biblio- thek/ zu finden. Hintergrundinformation: Axel Scheffler wurde 1957 in Hamburg geboren. Der in London lebende Illustrator gehört zu den bedeutendsten Bilderbuchkünstlern unserer Zeit. Er engagiert sich sozial, etwa durch Illustrationen für Geflüchtete oder Beiträge zu politischen Themen. Gemeinsam mit Julia Donaldson hat er international erfolgreiche Bücher geschaffen, die Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 45 in über 70 Sprachen übersetzt und zudem teilweise ver- filmt wurden. Die gemeinsamen Werke wurden des Öf- teren ausgezeichnet, unter anderem erhielten sie 2023 den Sonderpreis des Deutschen Jugendliteraturpreises für ihr Gesamtwerk. Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg Saisonübliche Bewegung auf dem Arbeitsmarkt Im Bezirk der Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg ist die Zahl der arbeitslos gemeldeten Menschen im Oktober um 4,1 Prozent gesunken. Insgesamt waren damit 17.390 Frauen und Männer ohne Beschäftigung gemeldet. Die Ar- beitslosenquote lag somit bei 3,7 Prozent, ein Rückgang im Vergleich zum September um 0,2 Prozentpunkte. Im Landkreis Ravensburg waren 5.424 Menschen über die Arbeitsagentur (2.653) und das Jobcenter (2.771) ar- beitslos gemeldet. Die Zahl nahm zum Vormonat um 350 Personen oder um 6,1 Prozent ab. Die Arbeitslosenquote sank im Vergleich zum Vormonat um 0,2 Prozentpunkte auf 3,2 Prozent und lag damit 0,2 Prozentpunkte über dem Vorjahreswert. „Die Arbeitslosigkeit im Bezirk der Agentur für Arbeit Kon- stanz-Ravensburg ging diesen Oktober im saisonüblichen Rahmen zurück. Die Stellenneumeldungen zogen im Ver- gleich zum Vormonat wieder an, bleiben im mehrjährigen Vergleich jedoch auf verhaltenem Niveau“, erklärt Anke Traber, Vorsitzende der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg. „Für Unternehmen bleibt der Arbeits- und Fachkräftemangel, bei aktuell schwächeln- der Konjunktur und gleichzeitig weiterhin hoher Beschäf- tigung, eine große Herausforderung. Somit sind eine soli- de Ausbildung und lebenslanges Lernen der beste Schutz vor Arbeitslosigkeit“, so die Agenturchefin. Die Agentur für Arbeit berät hier gezielt Betriebe und Arbeitnehmer und unterstützt mit Förderangeboten. Caritas Bodensee-Oberschwaben Nachhaltige Unterstützung der lokalen Krankenpflege- vereine für das Caritas-Suchthilfe-Angebot „Treff 27“ Seit vielen Jahren erfährt der Treff 27 – Substitutionsbe- gleitung der Caritas Bodensee-Oberschwaben in der Ge- orgstraße 27 eine verlässliche Unterstützung durch die lokalen Krankenpflegevereine „solidarisch netzwerken e.V.“ und „Solidarität am Ort“ mit den Gemeinden Weisse- nau, Taldorf und Obereschach, die unter einem Verbund ein starkes Netzwerk bilden. Dazu gehört ebenso die Un- terstützung durch die katholische Gesamtkirchenpflege Ravensburg. Insgesamt fließen jährlich circa 10.000 Euro Fördermittel in das Hilfsangebot für suchtkranke und sub- stituierte Menschen. Im Rahmen eines Netzwerktreffens der Suchthilfe im Som- mer informierten sich die Vertreterinnen und Vertreter der Krankenpflegevereine vor Ort über die aktuelle Arbeit des Treffs 27 und tauschten sich mit den Mitarbeitenden aus. Im Mittelpunkt stand dabei insbesondere die Substi- tutionsbegleitung, ein zentraler Bestandteil der täglichen Arbeit des Treffs. Angelika Hipp-Streicher, Fachleiterin Soziale Hilfen bei der Caritas Bodensee-Oberschwaben, würdigte das Engage- ment der Krankenpflegevereine ausdrücklich: „Die verläss- liche Unterstützung durch die Krankenpflegevereine und die katholischen Gesamtkirchenpflege ist eine wertvolle Stütze für unsere Arbeit im Treff 27. Ohne diesen Rückhalt könnten wir viele Angebote so nicht umsetzen.“ Für das kommende Jahr brachte Heribert Brugger vom Verein „solidarisch netzwerken e.V.“ eine weitere Initiative ein: „Im Verbund der Krankenpflegevereine soll ein mo- natliches gemeinsames Kochen mit den Klientinnen und Klienten des Treffs angeboten werden. Ziel ist es, durch niederschwellige Begegnungen das Miteinander zu stär- ken und gesellschaftliche Teilhabe zu fördern“. Die Caritas Bodensee-Oberschwaben dankt allen Beteiligten herzlich für ihr fortwährendes Engagement und freut sich auf die gemeinsame Umsetzung der neuen Vorhaben. Regierungspräsidium Tübingen B 33 Instandsetzungsarbeiten am Schussentalviadukt - Verlängerung der Bauzeit bis zum 21. November 2025 Das Regierungspräsidium Tübingen lässt an der B 30 An- schlussstelle Ravensburg – Süd, Rampe Ost Instandset- zungsarbeiten am Schussentalviadukt durchführen. Neben der Bauwerksinstandsetzung wird auch die Verkehrsfüh- rung an der Einmündung zur B 30 und B 33 verbessert und dazu um eine Linksabbiegespur ergänzt. Nach dem Abtragen des geschädigten Fahrbahnbelags sowie der Brückenabdichtung zeigte sich am Bauwerk ein größerer Sanierungsbedarf als ursprünglich angenommen. Es musste daher eine größere Anzahl von Schadstellen im Beton der Fahrbahntafel saniert werden. Als Konsequenz erweiterten sich auch die Arbeiten zur Gefälleangleichung auf dem Schussentalviadukt für die neue Verkehrsfüh- rung im Rampenbereich B30/ B33. Im Anschluss folgten die stark witterungsabhängigen Abdichtungsarbeiten auf dem Bauwerk. Der größere Umfang der Arbeiten und die schlechte Wit- terung führen zu einer Verlängerung der Bauzeit, sodass die Bauarbeiten voraussichtlich noch bis zum 21. November 2025 andauern werden. Derzeit werden noch die beiden Verkehrsinseln, sowie die Bauwerkskappen auf dem Rampenbauwerk der B 30 her- gestellt. Gleichzeitig werden auf dem Schussentalviadukt bereits die Belagsarbeiten durchgeführt. Anschließend erfolgt dann der Einbau der Übergangskonstruktion zwi- schen den beiden Bauwerken und die Markierungs- und Straßenausstattungsarbeiten. Die eingerichtete Verkehrsführung bleibt bis zum Abschluss der Maßnahme bestehen. Verkehrsführung: Die östliche Rampe an der Anschlussstelle „Ravens- burg-Süd“ muss während der Arbeiten weiterhin voll ge- sperrt werden. Die Sperrung betrifft sowohl die Zu- als auch die Abfahrt der B 30. Die Auffahrt vom Schussentalviadukt in Fahrtrichtung Ulm sowie die Abfahrt aus Richtung Fried- richshafen ist während der Bauarbeiten nicht möglich. Die Umleitungen bleiben auch für die verlängerte Bauzeit bestehen. Der von Meersburg kommende Verkehr der B 33 in Richtung Ulm/Reutlingen/Wangen wird demnach ab Bavendorf über die K 7980 – K 7981 zur B 30, Anschluss- stelle „Oberzell-Karrer“ geführt. Der Verkehr der B 30 von Friedrichshafen sowie der Ver- kehr der B 467 von Lindau kommend wird weiterhin in Richtung Ravensburg-Süd, Ravensburg-Weststadt sowie Meersburg ab Eschach über die B 30 alt, Torkenweiler zur B 33 geführt. Der Verkehr aus der Ravensburger Südstadt wird nach wie vor über die Jahn-/ Karlstraße zur B 30, Anschlussstelle „Ravensburg-Nord“ geleitet. Das Regierungspräsidium Tübingen bittet die Verkehrsteil- nehmenden um Verständnis für die mit der Maßnahme zusammenhängenden Beeinträchtigungen. Nummer 45 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 Kosten: Die Gesamtkosten für die Fahrbahndeckenerneuerung belaufen sich auf rund 1,2 Mio. Euro. Diese werden von der Bundesrepublik Deutschland getragen. Hintergrundinformationen: Aktuelle Informationen über Straßenbaustellen im Land können Interessierte auf der Internetseite der Straßen- verkehrszentrale des Landes Baden-Württemberg unter https://www.verkehrsinfo-bw.de/ abrufen. Verkehrsin- fo-BW gibt es auch als App (kostenlos und ohne Wer- bung) – Infos unter https://www.verkehrsinfo-bw.de/verkehrsinfo_app Erfolgreicher Abschluss des Vorberei- tungskurses für Kindertagespflegeper- sonen im Landkreis Ravensburg Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien des Land- kreises Ravensburg und die regionalen Vermittlungsstel- len für Kindertagespflege der freien Träger Caritas und Diakonie führten im September und Oktober 2025 erneut einen Vorbereitungskurs für Tagesmütter und Tagesväter in Leutkirch durch. Insgesamt schlossen 12 Teilnehmerin- nen die Qualifizierung im Umfang von 50 Unterrichtsein- heiten (UE) erfolgreich ab. Die Absolventinnen und Ab- solventen können nach Erteilung einer Pflegeerlaubnis in die Tätigkeit als Tagespflegeperson einsteigen. Für einen Teil des Kurses (Personen ohne pädagogische Voraus- bildung) beginnt ab November tätigkeitsbegleitend ein einjähriger Qualifizierungskurs. Teilnehmende mit einer pädagogischen Vorausbildung sind bereits nach den 50 UE erfolgreich qualifiziert. Der nächste Vorbereitungskurs startet am 17.04.2026. Der kostenfreie Kurs bereitet die Teilnehmenden umfas- send auf ihre Tätigkeit als Kindertagespflegeperson vor. Die Inhalte erstrecken sich von pädagogischen Themen wie Bindung und Eingewöhnung, über die Basis einer Selbstständigkeit und rechtlichen Grundlagen in der Kin- dertagespflege. Zusätzlich findet am 15.07.2025 um 17:30 eine Online-Informationsveranstaltung statt. Bei Interesse wenden Sie sich gerne an h.fey@rv.de. Bei Interesse wenden Sie sich gerne an unsere drei regionalen Vermittlungsstellen der Kindertagespflege: Region Allgäu: Sylvia Müller-Gohdes und Christiane Woelk, Tel. 07522/7075015, E-Mail ktp-allgaeu@diakonie-oab.de Region Schussental: Anja Staib und Carmen Kramer, Tel. 0751/36256-36, E-Mail ktp-rv@caritas-bodensee-oberschwaben.de Region Nordwest: Dagmar Soherr und Ulrike Heiner, Tel. 07524/40116812, E-Mail ktp-bw@caritas-bodensee-oberschwaben.de Die Kindertagespflege, als eigenständiges Betreuungsan- gebot, ist gesetzlich der institutionellen Kinderbetreuung (U3) gleichgestellt. Sie zeichnet sich durch eine familiäre, flexible und individuelle Betreuung und Förderung aus. Kindertagespflegepersonen können die Kinder im Haus- halt der Eltern („Kinderfrau“), im eigenen Haushalt oder in anderen geeigneten Räumlichkeiten betreuen. Zusätz- lich besteht die Möglichkeit, im Verbund von mehreren Tagespflegepersonen zu betreuen („Großtagespflege“). Die Qualifizierung (300 Unterrichtseinheiten) basiert auf dem kompetenzorientierten Qualifizierungskonzept Ba- den-Württemberg. Im Landkreis Ravensburg wird die Ver- mittlung, Beratung und Begleitung der Kindertagespflege in Kooperation vom Landratsamt Ravensburg, der Ca- ritas Bodensee-Oberschwaben und dem Diakonischem Werk Oberschwaben Allgäu Bodensee angeboten. Landwirtschaftsamt Leutkirch Vorankündigung: Alte Schale – neuer Kern! Mit gerin- gem Aufwand wieder tierwohl-gerecht Milch produ- zieren Haben Sie vor ca. 30 Jahre einen Milchviehlaufstall für Ihre Mitarbeiterinnen gebaut? Grundsätzlich passt noch alles, aber Sie möchten die Haltungsbedingungen verbes- sern? Dann kommen Sie am 26.11.2025 um 20:00 Uhr ins Landwirtschaftsamt Leutkirch zum Thema „Alte Schale - neuer Kern! Mit geringem Aufwand wieder tierwohlge- recht Milch produzieren“. Auf Einladung des VLFs Leut- kirch-Wangen e.V. wird Daniel Gröber von der Zimmer- mann Stalltechnik Vertriebs GmbH die Modernisierung alter Laufställe mit Schwerpunkt „Laufgänge, Liegeboxen, Wasserversorgung, Licht und Luft“ darstellen und Lösun- gen aufzeigen. Um Anmeldung bis zum 19.11.2025 unter Tel.: 07561/98206610 wird gebeten. Forstamt des Landkreises Ravensburg Infoabende des Forstamtes 2025 für Waldbesitzer und Waldbesitzerinnen Das Forstamt des Landkreises Ravensburg lädt zu Infor- mationsabenden für Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer ein. Die Themen der Informationsabende sind: • Grundlagen der PEFC Zertifizierung, Aktuelle Förderung für Waldbesitzer, EUDR Verordnung • Aktuelle Informationen zum Holzmarkt • Arbeitssicherheit im Wald Die Informationsabende finden an folgenden Terminen statt: • 11.11.25 um 19:30 Uhr in Wangen Deuchelried, Gasthaus Hirsch • 12.11.25 um 19:30 Uhr in Berg, Schützenhaus • 18.11.25 um 19:30 Uhr in Waldburg, Gasthaus König Wilhelm • 20.11.25 um 19:30 Uhr in Bad Waldsee-Hittellkofen, Gasthaus Rose • 25.11.25 um 19:30 Uhr in Isny-Beuren, Gasthaus Kreuz • 27.11.25 um 19:30 Uhr in Ebenweiler, Dorfgemeinschaftshaus • 04.12.25 um 19:30 Uhr in Bad Wurzach-Seibranz, Gasthaus Wacht am Rhein Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Kulturamt Ravensburg Mitmachkonzert für die Kleinsten ab 3 Jahre „Philipp und Philine, die philharmonischen Mäuse“ ist ein Sitzkissenkonzert für die Kleinsten ab 3 und findet am Samstag, 15. November, um 11 Uhr Marktzeit im Schwör- saal Ravensburg statt. Philipp und Philine sind zwei neugierige Mäuse. Sie lieben es, den schönen Klängen zu lauschen, die alle paar Wo- chen ihre Wohnung im Konzil erfüllen. Philipp und Philine wollen so mutig sein wie ihr Ururgroßvater, der einst von der Schweiz bis nach Konstanz gesegelt ist. Also schlei- chen sie sich eines Tages heimlich davon, um das Kon- zert aus nächster Nähe zu erleben. Begleite Philipp und Philine auf ihrem ersten Konzertbesuch und erlebe die magische Welt der Musik! Dieses Kinderkonzert mit dem Streicherquartett Circolo der Bodensee Philharmonie und Erzählerin Anna Herzt dauert 45 Minuten und ist für Kinder von 3 bis 6 Jahren zum Mitmachen geeignet. Kurzentschlossene Eltern kön- Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 45 nen bis zum Veranstaltungsbeginn online mobile Tickets buchen und von dem Gruppenpreis 4er-Familie, 5er-Fa- milie oder 6er-Familie zu nur 23 Euro für die ganze Fa- milie profitieren. INFORMATION „Philipp und Philine, die philharmonischen Mäuse“ Mitmachkonzert für Kinder von 3 bis 6 Jahren nach der Geschichte von Susanne Schlegel-Creutzburg Besetzung: zwei Violinen, Viola und Violoncello, Schauspiel Veranstalter Kulturamt Ravensburg Dauer 45 Minuten, keine Pause Kind 5 €, Erwachsene 9 €, Familie 23 € (Gruppenpreis ab 2 Erwachsene + 2 Kinder) Tickets Tourist Information Ravensburg, T: 0751 82 2828 Online-Ticketshop im städtischen Reservix-Webshop: https://stadt-ravensburg.reservix.de/p/reservix/ group/500725 Die Aufführung für Kindergärten ist am Freitag, 14.11.25 um 10 Uhr im Schwörsaal Ravensburg, mit Anmeldung unter: kultur@ravensburg.de Arzt-Patienten-Forum zum Thema Schilddrüse – kleines Organ, große Wirkung Welche Prävention und Therapie gibt es bei Schilddrüse- nerkrankungen? Diese und andere Fragen beantworten Fachärzte beim Arzt-Patienten-Forum. Veranstalter ist die vhs Wangen im Allgäu in Kooperation mit der Kas- senärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW). Die Schilddrüse steuert über Ihre Hormone zahlreiche Stoffwechselvorgänge im menschlichen Körper. Erkran- kungen der Schilddrüse sind in Deutschland sehr häufig und beziehen sich entweder auf die Anatomie der Schild- drüse (Kropf, Knoten, Entzündung) oder eine gestörte Funktion der Schilddrüse (Über- oder Unterfunktion). Immer häufiger werden auch Autoimmunerkrankungen der Schilddrüse (Hashimoto, Morbus Basedow). Alle ge- nannten Erkrankungen erfordern ärztliche Diagnostik und Behandlung. Die Diagnostik besteht aus bildgeben- den Verfahren und Laboruntersuchungen. Die Therapie kann je nach Erkrankung medikamentös, operativ oder auch nuklearmedizinisch erfolgen. Der Referent Dr. Frederik Labouvie ist niedergelassener Facharzt für Radiologie mit dem Schwerpunkt Schilddrü- senerkrankungen. Er informiert über die Anatomie und Funktion der Schilddrüse sowie über Behandlungsmög- lichkeiten verschiedener Schilddrüsenerkrankungen. Im Anschluss besteht die Möglichkeit, dem Referenten Fragen zu stellen. Termin: Donnerstag, 13.11.2025, 19.00 – 20.30 Uhr Veranstaltungsort: Häge-Schmiede Zunfthausgasse 9/1 88239 Wangen im Allgäu Eintritt: 5 Euro Um Anmeldung wird gebeten unter Tel. 07522/74-242, E-Mail: vhs@wangen.de oder unter: www.vhs-wangen.de Es referiert Dr. med. Frederik Labouvie, Facharzt für Ra- diologie, Wangen. Alte Kirche Mochenwangen DUO LAUER-BURKERT Vielsprachige Musik von Posaune und Gitarre ohne Grenz- kontrolle mit Johannes Lauer und Betram Burkert am 9. November in der Alten Kirche Mochenwangen Komponist und Posaunist Johannes Lauer und Bertram Burkert (Gitarren) sind zwei Grenzgänger in der Musik. Anlässlich des Festivals „Montforter Zwischentöne“ in Feldkirch, entstand ein Duo-Programm, welches auch am Sonntag, 9. November um 19.00Uhr in der Alten Kirche Mochenwangen zur Aufführung kommen wird. Mit schlafwandlerischer Sicherheit bewegen sie sich durch verschiedene Genres, Klangsprachen und Musiktraditio- nen. Hermeto Pascoal trifft auf Olivier Messiaen, traditi- onelle Musik der Toussian auf die Beatles, akustisch auf elektronisch, Virtuosität auf Meditation. Johannes Lauer wuchs in Mochenwangen und Ravens- burg auf. 2001 zog es ihn nach Berlin, dort ist er gefragter Multi-Instrumentalist für New Orleans Jazz bis Avantgar- de, Neue Musik, Traditionelle Musik aus Osteuropa, Süd- amerika und Afrika, Klassik, Experimentelle Popmusik, Film-, Theater- und Tanzmusik. Ebenso vielfältig ist das Betätigungsfeld des vielfach aus- gezeichneten Gitarristen Bertram Burkert aus Apolda: Barock mit dem Ensemble „Continuum“, Jazz mit „Stax“ und „libelle“, Neo-Klassik mit Hania Rani, Pop mit Clueso und Maeckes, Theatermusik an der Schaubühne Berlin sowie zwei Soloalben und ein aktuelles Album mit seiner Band „Conic Rose“. Sonntag, 9. November 2025 Beginn: 19.00 Uhr | Einlass: 18.15 Uhr Alte Kirche Mochenwangen, Hauptstraße 4, 88384 Wolpertswende-Mochenwangen Tickets im Vorverkauf: 15 € (Schüler und Studierende: 12 €), Abendkasse: 18€ Vorverkauf über den Onlineticketshop unter www.alte-kirche-mochenwangen.de Weitere Informationen: www.johanneslauer.de, www.bertramburkert.com Förderkreis der Achtalschule Baienfurt Schnäppchenjäger aufgepasst! Shoppingabend in Baienfurt beim Winter-Abendbasar 2025 Der Förderkreis der Achtalschule Baienfurt lädt am Frei- tag, den 7.11.2025 ganz herzlich zum Winter-Abendbasar in die Gemeindehalle Baienfurt, Marktplatz 2 in 88255 Baienfurt, ein. Das Angebot umfasst Kleidung für Groß und Klein sowie Spielzeug, Bücher etc. – alles passend zur Winterzeit. Für das leibliche Wohl sorgt die Jugendfeuerwehr mit Sai- ten, antialk. Getränken und Bier, eventuell wird auch der ein oder andere Kinderpunsch und Glühwein ausgeschenkt. Wir freuen uns sehr, alle Schwangeren (Mutterpass) mit einer Begleitperson ab 17.30 Uhr begrüßen zu dürfen. Zwischen 18.00 und 20.00 Uhr dürfen dann alle anderen Schnäppchenjäger ebenfalls einen tollen Shoppingabend genießen. Wir freuen uns auf Sie! In diesem Sinne: Auf die Schnäppchen, fertig-LOS! Das Organisationsteam Basar Baienfurt Gewinnspiel und weitere Infos auf instragram: BASAR_Baienfurt Bauernhaus-Museum Allgäu- Oberschwaben Wolfegg Hausschlachtung und Schlachtfest Zum Saisonende findet am 8. und 9. November im Bau- ernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben Wolfegg die tra- ditionelle Hausschlachtung mit Schlachtfest statt. Hausschlachtung und Schlachtfest 8. und 9. November | 10:00 – 16:00 | Anmeldung nicht erforderlich Eine traditio- nelle Hausschlachtung mitzuerleben, das bedeutet heute auch, sich bewusst zu machen, was hinter dem Schnitzel Nummer 45 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 auf dem Teller steckt. Wir führen vor, wie die Schlachtung früher auf dem Bauernhof praktiziert wurde. Danach zeigt ein Metzgermeister das fachgerechte Zerlegen der Schweine. Außerdem erfahren Interessierte viel über das Haltbarmachen von Speisen und die bäuerlichen Vorbe- reitungen auf den Winter. Ohne Eintrittskosten gibt es in der Zehntscheuer Bewirtung mit Schlachtplatte und Kesselfleisch sowie Metzelsuppe. Es ist keine Tischreser- vierung in der Zehntscheuer möglich. Öffnungszeiten bis einschließlich 11. November: täglich von 10 bis 17 Uhr, montags geschlossen Ab 12. November geschlossen. Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben Wolfegg I Vogter Str. 4 I 88364 Wolfegg I Tel. 07527 9550-0 I info@ bauernhaus-museum.de Lions Club Weingarten Kuhstall-G´schichta am 14. und 15. November 2025 Zu einem „Abend mit Kleinkunst auf höchstem Niveau“ lädt der Lions-Club Weingarten zu den Kuhstall G´schichta 2025 ein. Am 14. und 15. November 2025 wird mit bekannten Künstlern aus der Kleinkunstszene ein kurzweiliges Pro- gramm im Dorfgemeinschaftshaus in Blitzenreute geboten. Am Freitag, 14. November 2025 präsentiert Götz Frittrang sein Programm „Götzendienst“ Dienstreise, Dienstfahr- rad, Dienstaufsichtsbeschwerde. Leben ist, wenn immer einer was will und dann ist man tot. Wir erfüllen unseren Dienst, wir tun unsere Pflicht, wir erfüllen die Erwartungen. Aber ist das genug? Und wollen wir das überhaupt? Götz Frittrang wird philosophisch und dient sich an, die Themen der Zeit durch seinen Blick zu filtern. Eine Reise nicht nur in seine, sondern auch in Ihre Gedankenwelt, die Sie am Ende erheitert und überrascht zurücklässt. Ausgezeich- netes Kabarett , prämiert unter anderem mit dem Deut- schen Kabarettpreis und dem Baden-Württembergischen Kleinkunstpreis. Am Samstag, 15. November 2025 erhei- tert Sie Max Baier mit seinem Programm „Love & Or- der“ Die Welt gerät aus den Fugen, es regieren Habgier, Hass und Scheidungsrichter, globale Beziehungskrisen und erotische Stellungskriege bedrohen den Weltfrieden. Aber nun ist Rettung nah: Max Beier, der Jäger des verlo- renen Schatzis, verhaftet Herzensverbrecher und Liebe- stöter, kurzum: Max Beier sorgt für Love & Order, lässt Ihre Synapsen japsen und Ihr Zwerchfell platzen, intelligent, virtuos, rasant, romantisch, saukomisch, sehr beweglich und erstaunlich erbaulich. Hingehen! Denn: Der Hahn ist tot, es lebe das Huhn. Love and Order is all you need. Kartenvorverkauf: Die Veranstaltungen finden im Dorfgemeinschaftshaus in Blitzenreute statt. Die Aufführungen beginnen jeweils um 20.00 Uhr. Saalöffnung ist ab 18.30 Uhr. Der Karten- vorverkauf läuft per E-Mail unter stefan.gessler@gesslerfunk.de, per Internet unter: www.kuhstallgschichta.de. Dort sind auch die Programme der Kabarettisten im De- tail beschrieben. Die Eintrittspreise: Eintritt je Abend: 25,- € Der Erlös aus allen Veranstaltungen kommt ausschließ- lich sozialen Einrichtungen und bedürftigen Menschen aus der Region zugute. Lions Adventskalender Der beliebte Adventskalender des Lions-Club Weingar- ten mit außergewöhnlichen und wertvollen Gewinnen ist jetzt wieder verfügbar. Das Motiv wurde vom Weingartner Künstler Conrad David Arnold gestaltet und kostenfrei zur Verfügung gestellt. Mit dem Kauf des Kalenders unterstüt- zen Sie regionale soziale Projekte, z. B. Mahlzeit in Wein- garten, Lebenshilfe Ravensburg, MOSKITO Zirkusschule. Greifen Sie zu bei unseren Verkaufsstellen: VR-Bank Donau-Oberschwaben eG, Geschäftsstellen Blit- zenreute und Wilhelmsdorf Rathaus Baienfurt KSK Ra- vensburg Geschäftsstelle Weingarten GESSLER + FUNK Office GmbH – Morgenstern, Weingarten Schuhmoden Simon Select – Bachstraße 43, Ravensburg Garten- und Landschaftsbau Fritz Müller – Feuchtmayrstraße 25, Weingarten REWE Zec Blitzenreute am Samstag, 08.11.2025 ab 10:00 Uhr Abendkasse bei den Kuhstall-Gschichten am 14. und 15.11.2025 ab 18:00 Uhr Deutsches Rotes Kreuz Das DRK ruft zur guten Tat auf: Blutspenden werden täglich gebraucht Blut wird täglich zur Behandlung von Patient*innen in Krankenhäusern benötigt. Der DRK-Blutspendedienst appelliert an alle Unentschlossenen sich jetzt einen Termin zur Blutspende zu reservieren. Wer sich nach einem vollen und stressigen Arbeitstag fragt, was wirklich wichtig war, wird sehr selten antwor- ten können, dass er ein Leben gerettet hat. Es sei denn, er war Blut spenden! Täglich werden allein in Baden-Würt- temberg und Hessen etwa 2.700 Blutspenden benötigt. Patient*innen aller Altersklassen sind auf eine kontinu- ierliche und lückenlose Versorgung angewiesen. Viele Menschen merken erst, wie wichtig eine Blutspende ist, wenn sie selbst oder ihr Umfeld durch einen Unfall oder eine Krankheit plötzlich Blut benötigen. Das DRK appel- liert daher: Es ist nie zu spät für die gute Tat. Ein gutes Gefühl – für sich und andere: Die Blutspende ist die einfachste Möglichkeit um Leben zu retten. Benö- tigt wird für eine Blutspende lediglich etwa eine Stunde Zeit, davon dauert die reine Blutentnahme nur knappe 15 Minuten. Im besten Fall hilft eine einzige Blutspende gleich drei Menschen - denn aus ihr entstehen mehrere Blutpräparate. Ein kleiner Pieks, der viel bewirken kann - auch für die Spender*innen selbst: Denn Blut spenden rettet nicht nur Leben, sondern kann auch durch den kleinen Gesundheitscheck vor jeder Spende die eigene Gesundheit fördern. Wertvolles Plus: Wenige Wochen nach der ersten Blutspende erfahren Spender*innen ihre eigene Blutgruppe - eine Information, die im Notfall le- bensrettend sein kann. So läuft eine Blutspende ab: Wunschtermin online re- servieren und am Tag der Spende reichlich (alkoholfrei) trinken. Vor Ort unter Vorlage des Personalausweises an- melden und medizinischen Fragebogen ausfüllen. Durch eine kleine Laborkontrolle und ein ärztliches Gespräch wird festgestellt, ob gespendet werden darf. Es folgt die Blutspende und im Anschluss die wohlverdiente Ruhe- pause mit leckeren Snacks. Wer sich nicht sicher ist, ob er/sie als Blutspender*in infrage kommt, der kann online vorab den Spendecheck machen. Nora Löhlein, Presse- precherin des DRK-Blutspendedienstes Baden-Württem- berg - Hessen ermutigt: „Blut spenden dürfen im Prinzip alle gesunden Menschen ab 18 Jahren, die mindestens 50 Kilogramm wiegen. Männer können alle zwei Monate spenden, Frauen alle drei. Eine Altersgrenze nach oben gibt es nicht mehr. Wer unsicher ist, nimmt am besten einen Freund oder Freundin mit. Zusammen Gutes tun, ist doppelt schön.“ Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 45 Weitere Informationen rund um das Thema Blutspen- de unter www.blutspende.de oder telefonisch kostenfrei unter 0800 11 949 11. Worauf warten? Jetzt direkt Termin sichern. NÄCHSTER TERMIN in 88214 Ravensburg - Weißenau Mittwoch, den 12.11.2025, von 14:00 Uhr bis 19:30 Uhr Festhalle, Bahnhofstr. 5/1 Jetzt Termin buchen: www.blutspende.de/termine Was sonst noch interessiert Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Kein Alarm im Darm Gesunde Ernährung, moderate Bewegung und wenig Stress – das sind die Schlüsselfaktoren für einen gesunden Darm. Zum Magen-Darm-Tag am 07.11.2025 wird der wichtigste Teil des menschlichen Verdauungstraktes in den Mittel- punkt gerückt. Denn der Darm ist wichtig für unser Wohl- befinden und beeinflusst unsere Gesundheit wesentlich mehr, als bis noch vor wenigen Jahren bekannt war. Gerät er aus dem Gleichgewicht, kann es zu Beschwerden wie zum Beispiel Blähungen kommen. Moderater Ausdauersport wie Joggen, Radfahren oder Schwimmen regen auf positive Weise die Darmtätigkeit und den Stoffwechsel an. Ungesättigte Fettsäuren, die bei- spielsweise in Raps-, Distel- oder Olivenöl enthalten sind, schützen vor Darmkrebs. Hingegen sollte der Konsum von tierischen Fetten eingeschränkt werden. Eine ballaststoffreiche Ernährung beugt nicht nur ei- nem Darmkrebs vor, sondern auch entzündlichen Ma- gen-Darm-Erkrankungen wie Morbus Crohn und Colitis-ul- cerosa. Vollkornprodukte sowie frisches Obst und Gemüse sorgen dafür, dass krebserregende Substanzen schneller ausgeschieden und schädliche Stoffe gebunden werden. Darmkrebsvorsorge besonders wichtig Darmkrebs ist die dritthäufigste Krebserkrankung, die ver- mehrt ab dem 50. Lebensjahr vorkommt. Ab diesem Al- ter werden besondere Vorsorgemaßnahmen empfohlen. Symptome, die in Verbindung mit Darmkrebs auftreten können, sind Blut im Stuhl, plötzliche Gewichtsabnahme oder Verstopfung. Männer und Frauen haben ab einem Alter von 50 Jahren Anspruch auf zwei Früherkennungskoloskopien (Darm- spiegelungen) im Mindestabstand von zehn Jahren. Wird nichts Auffälliges gefunden, steht die nächste Untersu- chung nach zehn Jahren an. Wer keine Darmspiegelung machen möchte, kann alternativ ab dem Alter von 50 alle zwei Jahre einen immunologischen Test (iFOBT) auf occul- te (nicht sichtbare) Blutspuren im Stuhl durchführen lassen. Weitere Informationen gibt es unter www.svlfg.de/vorsorge in der Rubrik Früherkennung von Darmkrebs. Blinden- und Sehbehindertenverband Württemberg e. V. Einladung zur Vortragsreihe „Leben mit Sehbehinderung“ Der Blinden- und Sehbehindertenverband Württemberg e. V. lädt zu einer Veranstaltungsreihe unter dem Motto „Leben mit Sehbehinderung“ in digitalem Format (Zoom) oder per Telefon, ein. Nachlassende Sehkraft tritt oft un- erwartet ein und stellt die Betroffenen, aber auch die Angehörigen und Freunde vor große Fragen und Her- ausforderungen. Mit der Vortragsreihe möchten wir dem genannten Personenkreis Informationen geben, wie ein selbstständiges und selbstbestimmtes Leben trotz Seh- behinderung möglich ist. Termin: 12.11.2025 Referenten: Arne Jöns und Ralf Müller Thema: Selbstbestimmt durch den Alltag mit einer Seh- behinderung Zeit: Von 19:00 Uhr bis 20:30 Uhr Bitte melden Sie sich in unserer Verbandsgeschäftsstelle unter der Telefonnummer 0711-21060-0 oder per E-Mail vgs@bsv-wuerttemberg.de, an. Sie erhalten dann vor der Veranstaltung den Link zur Zoomkonferenz. BSV Württemberg e.V., Lange Str. 3, 70173 Stuttgart, https://www.bsv-wuerttemberg.de/ Bezirksleiter Marc Meier 0751 36627-15 marc.meier@lbs-sued.de Hausarztpraxis Fronreute Dr. med. Bernd Wiessner Bauhofstraße 5 - 88273 Fronreute – Tel. 07502 3311 - Fax 07502 7277 E-Mail info@hausarztpraxis-fronreute.de Medizinische Fachangestellte (m/w/d) in Teilzeit gesucht! Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung. IMMOBILIENMARKT TRAUERANZEIGEN ÄRZTE Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 45 MIETGESUCHE DU BIST MINDESTENS 13 JAHRE ALT DANN WERDE SÜDFINDER ZUSTELLER (M/W/D) DU HAST AM WOCHEN- ENDE ZEIT WIR FREUEN UNS AUF DICH! 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    Ministerin Nicole Razavi besucht die Gemeinde Baindt im Rahmen ihrer Städtebaureise Die Gemeinde Baindt hatte am Montag, den 04. August 2025 die besondere Ehre, die Ministerin für Landesent- wicklung und Wohnen, Frau Nicole Razavi, zum Auftakt ihrer diesjährigen Städtebaureise begrüßen zu dürfen. Ziel der Reise ist es, gelungene städtebauliche Projekte sichtbar und zugleich auf die wachsenden Herausforderungen der Kommunen aufmerksam zu machen. Baindt war die erste Station des dreitägigen Programms. Begleitet wurde die Ministerin von ihrem persönlichen Referenten Herrn Huber, Herrn König und Herrn Schmeißer vom Referat für Städtebauliche Erneuerung sowie von Frau Grüterich von der Pressestelle des Ministeriums. Bürgermeisterin Simone Rürup, Vertreterinnen und Vertreter des Gemeinderates und der Gemeindeverwaltung so- wie der Abgeordnete des Landtags, Herr August Schuler, hießen die Delegation im Rathaus willkommen. In einem konstruktiven Austausch stellte die Bürgermeisterin laufende Projekte im Rahmen der städtebaulichen Erneuerung vor – unter anderem die Maßnahmen zur Neugestaltung der Ortsmitte sowie die aktuellen Entwicklungen und Her- aus-forderung im Fischer-areal. Die Erneuerung des Dorfplatzes ist sicherlich ein Leuchtturmprojekt mit Wasser-fontä- nen, Trinkwasser-brunnen, Spiel-Elementen und mehr. Die Maßnahme „Ortskern II“ wurde vom Land bislang mit 2,6 Millionen Euro an Städtebau-fördermitteln unterstützt, davon allein 1,2 Millionen Euro im aktuellen Programm 2025. Ministerin Nicole Razavi betonte: „Die Gemeinde Baindt ist ein tolles Beispiel dafür, wie viel Gutes die Städte- bauförderung für die Menschen bewirken kann. Der Ortskern wird sowohl als Wohn- und Versorgungszentrum als auch als Treffpunkt aufgewertet und erlebbar gemacht. Der neue Dorfplatz mit viel Grün und Wasserspielen ist ein echtes Highlight.“ Im Rahmen der laufenden städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme „Ortskern II“ sollen auch innerörtliche Ent- wicklungspotentiale erhoben und rund 100 Wohnungen geschaffen werden. Kernstück hierfür ist das ehemals land-wirtschaftlich genutzte Fischerareal. Das Gebiet wurde bereits erschlossen und baureif gemacht. Kurz nach dem Vergabebeschluss des Gemeinderates für die ersten beiden Ankerprojekte im Februar 2022 begann der An- griffskrieg auf die Ukraine mit all den daraus resultierenden Auswirkungen gerade auch auf die Bauwirtschaft. Hohe Energiepreise, steigende Baukosten und Zinsen, Wegfall von Fördermitteln in Summe ergab sich eine schwierige Gesamtsituation. Jetzt sollen die Flächen zur Wohnraumschaffung sukzessive reprivatisiert werden. Im Anschluss fand ein kurzer Ortsspaziergang durch das Fischerareal sowie die neu gestaltete Ortsmitte statt. So konnte sich Ministerin Razavi ein Bild vor Ort machen. Die Gemeinde Baindt nimmt seit Jahren aktiv an Program- men der städtebaulichen Erneuerung teil und konnte mit Unterstützung von Bund und Land bereits zahlreiche Maßnahmen realisieren. Wir danken Ministerin Nicole Razavi für Ihren Besuch und das Interesse an der Gemeinde Baindt. Der Besuch unterstrich die Bedeutung der kommunalen Perspektive auf Landesebene und wurde als wichtiges Zeichen der Anerkennung für die geleistete Arbeit in der städtebaulichen Erneuerung gewertet. Ihre Gemeindeverwaltung Amtsblatt Jahrgang 2025 Freitag, den 15. August 2025 Nummer 33 Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 Programmheft der vhs Weingarten ist da! Das Herbst-/Wintersemester beginnt am 22.09.2025. Anmeldungen zu den vielfältigen Angeboten sind ab sofort möglich. Sobald Sie angemeldet sind, werden Sie bei Kursänderungen automatisch kontaktiert und informiert. Sichern Sie sich also schnell Ihren Platz! In Baindt werden folgende Kurse angeboten: Qi Gong der Vier Jahreszeiten „Bewegte Form“ Am 22.09.25 startet unser neuer Qigong-Kurs in Baindt. Sichern Sie sich jetzt schnell einen Platz und lernen Sie den Kreislauf der Jahreszeiten auf eine neue Art kennen! Der jedes Jahr zuverlässig wiederkehrende Kreislauf der Jahreszeiten begleitet uns unser ganzes Le- ben und birgt doch immer Neues. Das Qi Gong der Vier Jahreszeiten ist ein modernes Qi Gong, das der chinesische Meister und TCM-Arzt (Traditionelle Chinesische Medizin) Zheng Yi entwickelt hat, um Qi Gong für die westliche Bevölkerung leicht zugänglich zu machen. Zu jeder Jahreszeit gibt es eine eigene Bewegungsfolge aus 10 Übungen. Bei regelmäßiger Übung können so Stresssymptome abgebaut oder reduziert werden. Dabei werden unsere innere, sowie körperliche Kraft und Lebensenergie (Qi) gestärkt. Es sind keine Vorkenntnisse er- forderlich, die Übungen sind für Menschen jeden Alters geeignet. Eine Anmeldung zu diesem Kurs ist ab sofort bei der vhs Weingarten möglich. Gerne stehen wir Ihnen für Rückfragen unter der Telefonnum- mer 0751 405-380 zur Verfügung. FULL-BODY-BURN – Auspowern mit der vhs Weingarten Sichern Sie sich jetzt noch einen freien Platz in unserem neuen vhs-Kurs FULL-BODY-BURN und bringen Sie ab dem 14.10.25 Ihren Körper an seine Grenzen. Dieser Kurs bietet Ihnen eine intensive Ganzkörper-Workout-Session, die Kraft, Ausdauer und Fettver- brennung kombiniert. Hier werden Übungen aus dem Bodyweight-Training, HIIT-Elemente sowie kurze Cardio-Intervalle kombiniert, um den ganzen Körper zu fordern und ein echtes Burn-Erlebnis zu bieten. Das Ziel: In kurzer Zeit viele Muskelgruppen aktivieren und den Stoffwechsel ankurbeln. So gelangst Sie zu mehr Power und Fitness für deinen Alltag. Eine Anmeldung zu diesem Kurs ist ab sofort bei der vhs Weingarten möglich. Gerne stehen wir Ihnen für Rückfragen unter der Telefonnummer 0751 405-380 zur Verfügung. Neu in Baindt: vhs-Kurs Rückenmobilisation Melden Sie sich jetzt an und verbessern Sie Ihr Körpergefühl und Ihre Rückengesundheit mit unse- rem neuen Kurs ab dem 14.10.25! In diesem Kurs liegt der Fokus auf der Mobilisation und Entspannung der Rückenmuskulatur. Durch gezielte Übungen und sanfte Dehnungen werden Verspannungen gelöst, die Beweglichkeit verbessert und die Haltung gestärkt. Dabei wird einen besonderen Wert auf die Stärkung der Muskulatur rund um den Rücken gelegt. Dazu gehört der Rumpf, der die Wirbelsäule trägt und somit eine zentrale Rolle für die Stabilität und Haltung spielt. Ebenso werden die Schultern gezielt trainiert, um die Beweglichkeit und Kraft in diesem Bereich zu fördern. Zusätzlich umfasst das Programm auch die Bauchmuskulatur, die ebenfalls eine wichtige Puffer- und Stützfunktion für den Rücken übernimmt. Durch diese ganzheitliche Herangehensweise wird die Muskulatur rund um den Rücken effektiv gestärkt, was zu einer verbes- serten Haltung, mehr Stabilität und einem insgesamt besseren Körpergefühl führt. Eine Anmeldung zu diesem Kurs ist ab sofort bei der vhs Weingarten möglich. Gerne stehen wir Ihnen für Rückfragen unter der Telefonnummer 0751 405-380 zur Verfügung. Die Homepage der vhs Weingarten https://vhs-weingarten.de/ informiert umfassend über alle Ange- bote und bietet die Möglichkeit, sich von zu Hause aus online rund um die Uhr anzumelden. Darüber hinaus liegt das Programmheft der vhs Weingarten im Rathaus Baindt, in der Kreissparkasse und im CAP-Markt für Sie bereit. Nummer 33 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Das Fontänenfeld ist täglich zwischen 14:00 und 18:00 Uhr in Betrieb. Wasserfontänenfeld in der Ortsmitte Über die Säule neben dem Mülleimer kann das Fontänenfeld durch Berührung zusätzlich täglich zwischen 08:00 und 12:00 Uhr sowie zwischen 18:00 und 20:00 Uhr aktiviert werden. Angeordnet sind die Wasserfontänen wie die 16 Weiher im Baindter und Altdorfer Wald, die den Zisterziensern als Versorgung mit der Fastenspeise Fisch dienten. Der Wasserreichtum des Altdorfer Waldes bot schon damals für die Teichwirtschaft beste Voraussetzungen. rtsmitte Bei unserem Fontänenfeld handelt es sich um ein modernes, interaktives Wasserspiel, das nicht nur unsere Ortsmitte bereichert, sondern auch ein Erlebnis für Groß und Klein bietet. Das Fontänenfeld ist täglich zwzwz ischen 14:00 und 18:00 Uhr in Betrieb. Über die Säule neben dem Mülleim Fontänenfeld durch Berührung zusätzlich tä 08:00 und 12:00 Uhr sowie zwischen 18:00 aktiviert werden. Angeordnet sind die Wasserfontänen wie Baindter und Altdorfer Wald, die den Z VeVeV rsorgung mit der Fastenspeise Fisch Wasserreichtum des Altdorfer Waldes bo für die TeTeT ichwirtschaft beste VoVoV raussetzung n m ä 0 h o g n mer kann das äglich zwischen 0 und 20:00 Uhr die 16 Weiher im isterziensern als h dienten. Der ot schon damals gen. Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 Stadtradeln 2025 erfolgreich beendet – 26.188 zurückgelegte Kilometer und 104 Radelnde in der Gemeinde Baindt! Auch in diesem Jahr beteiligte sich die Gemeinde Baindt wieder an der Aktion Stadtradeln. Insgesamt wur- den 26.188 Kilometer von 104 Radelnden zurückgelegt. Im Vorjahr wurden 19.486 Kilometer zurückgelegt. 9 Baindter Teams radelten in diesem Jahr mit und erzielten tolle Ergebnisse. Die Narrenzunft Raspler belegt mit 8.863 zurückgelegten Kilometern und 35 aktiven Radelnden auch in diesem Jahr den ersten Platz! Darauf folgen der Kunstkreis Baindt mit 4.678 km und 13 Radelnden sowie das Tipsy Trio Spritters & Friends mit 2.908 km und 10 Radelnden Wie bereits angekündigt, gibt es in diesem Jahr eine weitere besondere Aktion: Die größte aktive Gruppe, gemessen an der Anzahl der Radelnden, die Gruppe mit den meisten gesammelten Kilometern sowie die Gruppe mit den meisten Kilometern pro Kopf werden von der Gemeinde mit einer kleinen Überra- schung für ihr Engagement ausgezeichnet: - größte aktive Gruppe: Narrenzunft Raspler mit 35 Radelnden: - Gruppe mit den meisten gesammelten Kilometern: Narrenzunft Raspler mit 8.863 Kilometern - Gruppe mit den meisten Kilometern pro Kopf: Kunstkreis mit 360 Kilometern pro Kopf Die Überraschung kann zu unseren Öffnungszeiten im Vorzimmer bei Frau Litz abgeholt werden. Die Auswertung aller Baindter Teams ist unter www.stadtradeln.de/baindt oder über den nebenstehenden QR-Code zu finden. Auch in diesem Jahr bot der Radsportverein Baindt drei Touren an, bei denen Kilome- ter gesammelt werden konnten. Aufgrund des zum Teil unbeständigen Wetters gab es leider nur wenige Teilnehmende. Wir hoffen, dass dieses Angebot im nächsten Jahr wieder besser angenommen wird. Wir bedanken uns herzlich beim Radsportverein Baindt für das Engagement! Ein Highlight in diesem Jahr war der RadCheck, welcher am Sonntag, den 29.06.2025 während des Dorf- festes des Musikvereins auf dem unteren Schulhof/Festplatz stattgefunden hat. Insgesamt 32 Fahrräder wurden überprüft bzw. repariert. Der RadCheck wurde vom Gemeindeverband Mittleres Schussental (GMS) organisiert und durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) sowie das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg gefördert. Vielen Dank! Am 06.07.2025 fand erstmals eine geführte Stadtradeln-Tour statt. Rund 40 Radbegeisterte folgten der Einladung und erkundeten die Region rund um Ravensburg, Weingarten, Baienfurt, Baindt und Berg. Im Aktionszeitraum des Stadtradelns lud die Gaststätte zur Mühle jeweils am Freitag-, Samstag- und Sonntagabend herzlich zu einem besonderen Radler-Vesper ein. Alle Teilnehmenden der Aktion Stadt- radeln – ebenso wie alle anderen Gäste – durften sich auf eine herzhafte Auswahl freuen: Zur Wahl standen klassischer Wurstsalat, Schweizer Wurstsalat oder Saurer Käse. Dazu gab es ein Getränk nach Wahl sowie zum süßen Abschluss eine Kugel Vanilleeis. Ein herzlicher Dank gilt der Gaststätte zur Mühle für dieses tolle Angebot! Wir bedanken uns herzlich bei allen aktiven Baindter Radelnden für die Teilnahme am diesjährigen Stadt- radeln und freuen uns schon auf das nächste Jahr! Außerdem bedanken wir uns bei Familie Kaiser von der Gaststätte zur Mühle für das tolle kulinarische Angebot nach den Touren! Ihre Gemeindeverwaltung Nummer 33 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Amtliche Bekanntmachungen Bekanntmachung zur Veröffentlichung im Internet sowie zur öffentlichen Ausle- gung zum vorhabenbezogenen Bebau- ungsplan „Agri-PV-Anlage Feuersberg“ Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt hat in seiner öf- fentlichen Sitzung am 22.07.2025 den Entwurf zum vor- habenbezogenen Bebauungsplan „Agri-PV-Anlage Feu- ersberg“ mit Begründung in der Fassung vom 26.06.2025 unter Einarbeitung von konkreten Änderungen gebilligt. Dieser so geänderte Entwurf mit Begründung erhält das Fassungsdatum vom 22.07.2025 und wurde für die Veröf- fentlichung im Internet gem. § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt. Das Plangebiet liegt im westlichen Randbereich des Ge- meindegebietes von „Baindt“, etwa 800 m nordwestlich des Hauptortes „Baindt“ und umfasst folgendes Grund- stück mit der Flst.-Nr. 1115 (Teilfläche). Der räumliche Gel- tungsbereich ist im abgebildeten Lageplan dargestellt. Der insgesamt 5,20 ha große Planbereich soll zukünftig mit einer Agri-PV-Anlage bebaut werden, welche die Er- zeugung erneuerbarer Energien sowie simultane land- wirtschaftliche Produktion gestatten soll. Dem durch die Planung verursachten Eingriff wird eine Ausgleichsflä- che/-maßnahme außerhalb des Geltungsbereiches dieser Planung zugeordnet. Diese Ausgleichsfläche/-maßnahme befindet sich ca. 700 m südöstlich des Plangebiets auf dem Flst. 369/2 der Gemarkung Baindt. Der Planung wer- den von der Maßnahme 805 Ökopunkte zugeordnet. Es wird darauf hingewiesen, dass sich der konkrete Zuschnitt der Fläche im Laufe des Verfahrens noch ändern kann. Der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 22.07.2025 und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden in der Zeit vom 18.08.2025 bis 19.09.2025 im Internet auf der Homepage der Gemeinde Baindt veröffentlicht. Zusätzlich als andere leicht zu erreichende Zugangsmög- lichkeit liegt der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 22.07.2025 und die nach Einschätzung der Gemein- de wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom 18.08.2025 bis 19.09.2025 im Rathaus der Gemeinde Baindt (Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt), Zimmer 4.1 während der allgemeinen Öff- nungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus (Hin- weis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind in der Regel von Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und zusätzlich montags von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie dienstags von 14:00 bis 18:00 Uhr. Beachten Sie bitte, dass das Rathaus während gesetzlicher Feiertage geschlos- sen ist.) Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Im Rahmen der Begründung zum Entwurf wird ein Umwelt- bericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB dargelegt. Eine Umweltverträglichkeits-Prüfung im Sinne des Geset- zes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich. Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und werden mit ausgelegt: • Umweltbericht in der Fassung vom 22.07.2025 (Aus- führungen zu den Themen: Beschreibung der Ziele des Erfolgreiches Benefizkonzert für „das Bädle“ des SBBZ Gemeinsam für den Erhalt des Therapiebades des SBBZ Sehen in Baindt der Stiftung St. Franziskus: Benefizkonzert erzielte rund 6.000 Euro an Spenden Am Samstag, den 5. Juli, fand in der Schenk-Konrad-Hal- le in Baindt ein Benefizkonzert zugunsten des Therapie- bades „Bädle“ des SBBZ Sehen in Baindt der Stiftung St. Franziskus statt. Die Veranstaltung wurde vom Sonder- pädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ) mit Förderschwerpunkt Sehen in Baindt, einer spezialisier- ten Einrichtung, die sich Kindern und Jugendlichen mit Sinnesbeeinträchtigung widmet, initiiert und organisiert. Ziel war es, finanzielle Mittel für die dringend notwendi- ge Sanierung des Therapiebades „Bädle“ zu sammeln. Rund 300 Gäste aus der Region und darüber hinaus nah- men an der Veranstaltung teil. Für das musikalische Pro- gramm sorgen die Bands „Vive la Bräss“, „PerBlechs“ und „die Lustige 11“. Als besonderes Highlight galt der Auftritt der aus Berngau in Bayern stammenden Blasmusik-Band „Die Fexer“, die als wahrscheinlich kleinste Blaskapelle der Welt gilt. Die drei jungen Musiker hatten bereits Auftritte in mehreren Sendungen des Bayrischen Rundfunks und traten sogar schon in China oder Dubai auf. Das Konzert wurde von zahlreichen Mitarbeitenden des SBBZ Sehen in Baindt unterstützt, die aktiv bei der Orga- nisation und Durchführung mithalfen. Die positive Stim- mung zeigte sich nicht nur in der ausgelassenen Stim- mung, sondern auch in der überregionalen Beteiligung. So waren nicht nur Gäste aus Baindt unter den Konzert- besuchern. „Wir sind extra vom Deggenhauser Tal herge- fahren, um Die Fexer und die anderen Bands live zu sehen - es ist super!“, meinen vier befreundete Konzertbegeis- terte. Ebenso angetan ist ein Ehepaar aus Aulendorf. „Die Stimmung ist toll, die Musik macht Spaß. Wir genießen den Abend hier sehr“, so das Paar. Auch Bürgermeisterin von Baindt Simone Rürup folgte der Einladung und wür- digte das Engagement des SBBZ Sehen. Die Verantwortlichen ziehen eine positive Bilanz. „Ich bin beeindruckt, was das Team hier auf die Beine ge- stellt hat! Das Konzert war nicht nur musikalisch, son- dern auch organisatorisch eine starke Leistung“, meint Dr. Marcus Adrian, Direktor des SBBZ in Baindt. Durch das Benefizkonzert konnten rund 6.000 Euro an Spen- den generiert werden - ein bedeutender Meilenstein der groß angelegten Spendenkampagne der Einrich- tung. Der geschätzte Kostenvoranschlag zur Sanierung des über 40 Jahre alten Therapiebades beläuft sich auf circa 600.000 Euro. Da die Stiftung St. Franziskus als gemeinnützige Organisation keine ausreichenden Eigenmittel für die Sanierung des „Bädle“ bereitstel- len kann, ist sie für die Realisierung des Projekts auf Spenden angewiesen. „Wir sind beeindruckt und äußerst dankbar für die gro- ße Resonanz auf das Benefizkonzert. Wir sind optimis- tisch, dass wir gemeinsam das Therapiebad erhalten werden können“, so Dr. Marcus Adrian zuversichtlich. Weitere Informationen zum Projekt und direkte Spen- denmöglichkeiten unter www.stiftung-st-franziskus.de/baedle-baindt Spendenkonto: Sparkasse Rottweil IBAN: DE56 6425 0040 0000 5403 40 BIC: SOLA DE S1 RWL Verwendungszweck: Bädle Baindt Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 Umweltschutzes aus anderen Planungen, die sich auf den Planbereich beziehen (Regionalplan; Flächennut- zungsplan; Natura 2000-Gebiete; weitere Schutzgebie- te/Biotope); Beschreibung und Bewertung der Umwel- tauswirkungen auf der Grundlage der Umweltprüfung; darin die Bestandsaufnahme sowie Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nicht-Durch- führung bzw. Durchführung der Planung und deren Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Arten und Lebensräume; Biologische Vielfalt; Boden, Geologie und Fläche; Wasser; Klima/Luft, Erhaltung der best- möglichen Luftqualität; Landschaftsbild; Mensch und Kulturgüter, sowie eine Beschreibung der Wechselwir- kungen zwischen den zuvor genannten Schutzgütern. Bewertung bei Durchführung der Planung von Wass- erwirtschaft; Emissionen von Schadstoffen, Lärm, Er- schütterungen, Licht, Wärme und Strahlung sowie der Verursachung von Belästigungen; Abfälle und ihre Be- seitigung und Verwertung; eingesetzte Techniken und Stoffe; menschliche Gesundheit, das kulturelle Erbe oder die Umwelt; Erneuerbare Energien. Beschrei- bung der Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der Auswirkungen/Abarbeitung der Eingriffsregelung. Beschreibung anderweitiger Planungsmöglichkeiten und der erheblichen nach- teiligen Auswirkungen, die auf Grund der Anfälligkeit der nach dem Bebauungsplan zulässigen Vorhaben für schwere Unfälle oder Katastrophen zu erwarten sind. Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt bei Durchführung der Planung. • Umweltbezogene Informationen aus der frühzeitigen Behördenunterrichtung gem. § 4 Abs. 1 BauGB von Ap- ril bis Mai 2025 mit schriftlichen Stellungnahmen des Regierungspräsidiums Freiburg, Landesamt für Geo- logie, Rohstoffe und Bergbau Baden-Württemberg (zu den Themenfeldern geologische und bodenkundliche Grundlagen, angewandte Geologie, Landesbergdi- rektion sowie allgemeinen Hinweisen), des Landes- amtes für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart (zu den Belangen der Bau- und Kunstdenk- malpflege ohne Anregungen oder Bedenken), des Re- gierungspräsidiums Tübingen (zu den Belangen der Raumordnung mit Verweis auf die Stellungnahme des Regionalverbandes Bodensee-Oberschwaben zum regionalen Grünzug, Teilregionalplan Energie, dem Ausschluss von Freiflächen-Photovoltaikanlagen auf landwirtschaftlichen Vorranggebieten und der expli- ziten Bezeichnung als Agri-Photovoltaikanlage, zu landwirtschaftlichen Belangen zur Vorrangflur und der Zulassung von Agri-Photovoltaikanlagen und zur Vorlage eines verbindlichen Nutzungskonzeptes, zu Belangen des Straßenwesens und dem Gefährdungs- potenzial durch Baumpflanzungen in unmittelbarer Nähe zu Bundes- und Landesstraßen, zur Blendwir- kung und der Erfordernis entsprechender Nachweise bzw. Gutachten, zur Entwässerung und dem Verbot von Zuführung von Oberflächenwasser auf Bundes- bzw. Landesstraßen, zu Belangen des Naturschutzes ohne Betroffenheit der Höheren Naturschutzbehör- de, zu Belangen des Klimaschutzes zum öffentlichen Interesse in Bezug auf erneuerbare Energien und zur Lücke zwischen Produktion erneuerbarer Energie), des Regionalverbandes Bodensee-Oberschwaben, Ravensburg (zur Lage des Änderungsgebietes im re- gionalen Grünzug, der Voraussetzung für eine Aus- nahmegenehmigung für die Errichtung von Agri-Pho- tovoltaikanlagen, zum Teilregionalplan Energie und zur Bezeichnung als Sondergebiet für Agri-Photovol- taikanlagen), des Polizeipräsidiums Ravensburg (zu den Zufahrten, zum Abstand zur Straße gemäß RPS und zur Blendung) und des Landratsamtes Ravens- burg mit den Sachgebieten Landwirtschaft (zur ein- geschränkten landwirtschaftlichen Nutzung aufgrund der engen Modulreihenabstände), Altlasten und Bo- denschutz (zur Erfordernis eines Bodenschutzkon- zeptes und einer bodenkundlichen Baubegleitung, zu Sicherstellung einer fachgerechten und ressourcen- schonenden Durchführung der Planung, des Baus, Betriebs und Rückbaus der Agri-PV-Anlage, zu mög- lichen Auswirkungen von Ausgleichsmaßnahmen auf das Schutzgut Boden, allgemeinen Hinweisen und zum Vorkommen von Altlasten im Plangebiet und dem Er- fordernis eines Fachbauleiter Altlasten, sofern Boden- aushub anfällt), Forst (zum Ausschluss einer direkten oder indirekten Betroffenheit von Wald), Oberflächen- gewässer (ohne Betroffenheit), Grundwasser (zum Grundwasserschutz mit der Verwendung von unbelas- teten, nicht auswasch- oder auslaugbaren Stoffen und Baumaterialien, zum Abstand der Modultische und der Grundwasserneubildung sowie weitere Hinweise), Ab- wasser (zur näheren Erläuterung der Ausgestaltung der Inverter und Batteriespeicher), Straßenrecht (zur Blendung und zu geeigneten Maßnahmen als Blend- schutz), Verkehr (zum Ausschluss einer Beeinträchti- gung durch Blendwirkung, zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit und zum Abstand zur Straße gem. RPS) und Naturschutz (zum FFH-Gebiet und der Zu- stimmung zur Einschätzung der nicht zu erwartenden Betroffenheit in der FFH-Vorprüfung, zur Berücksich- tigung der Maßnahmen des artenschutzrechtlichen Kurzbericht im Bebauungsplan, zum Erfordernis ei- nes Umweltberichtes mit Eingriffs-/Ausgleichsbilan- zierung und dem Erfordernis einer Eingrünung der Agri-PV-Anlage Richtung Norden und Osten zur Mini- mierung der Beeinträchtigung des Landschaftsbildes). • FFH-Vorprüfung der Sieber Consult GmbH in der Fas- sung vom 23.11.2023 (zu den Auswirkungen der ge- planten Bebauung auf das südlich liegende FFH-Ge- biet „Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute“, insbesondere unter Berücksichtigung der Wirkfaktoren Licht und andere optische Emissio- nen, Lärm, Eintrag von Luftschadstoffen sowie Was- sereinleitungen) • Artenschutzrechtlicher Kurzbericht der Sieber Consult GmbH in der Fassung vom 12.06.2023 (zum Vorkom- men geschützter Tierarten innerhalb des Plangebietes und notwendigen artenschutzrechtlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen) Stellungnahmen können während der Dauer der Veröf- fentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sol- len elektronisch übermittelt werden (n.gerhardt@baindt. de cc: hannah.igel@sieberconsult.eu), können bei Be- darf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben wor- den sind, können gem. § 3 Abs. 2 BauGB bzw. § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Parallel mit der Veröffentlichung findet die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öf- fentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB auf Grund von § 4a Abs. 2 BauGB statt. Nummer 33 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Teilweise formuliert für BY, bei Bedarf auf BW unformu- lieren:Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem LDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, er- halten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Baindt, den 15.08.2025 WBF Sichtbehinderung durch Bäume, Hecken und Sträucher Die Vielzahl der Zierbäume, Sträucher und Hecken an den Gärten bereichern das Gemeindebild. Nicht selten aber bilden Hecken und Sträucher auch Gefahrenquellen, vor allem wenn sie in Kurven und Straßenkreuzungen, Stra- ßeneinmündungen und Grundstückausfahrten die Ver- kehrssicherheit beeinträchtigen. Manchmal werden auch amtliche Verkehrszeichen oder Straßenbeleuchtungen ganz oder teilweise verdeckt. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass die Abfuhr der Rest-, Bio- und Papiertonnen durch hereinragende Äste von Bäumen und Sträuchern die letzten Wochen erschwert wurde. In anderen Fällen wird auch der Fuß- gängerverkehr behindert und beeinträchtigt, weil Hecken oder Zweige von Sträuchern und Bäumen in den Gehweg hineinwachsen und diesen einengen. Um Gefahrensituationen von vorneherein zu vermeiden und allen Beteiligten zusätzlichen Aufwand zu ersparen, bitten wir Sie folgende Hinweise zu beachten: • Über der gesamten Fahrbahn muss ein Lichtraum von 4,50 m frei bleiben. • An Radwegen dürfen Äste bis zu einer Höhe von 2,50 m nicht hereinragen. • Gehwege müssen bis zu einer Höhe von 2,30 m von überhängenden Ästen und Zweigen freigehalten wer- den. • Bei Geh- und Radwegen ist die Bepflanzung bis an die Weg Hinterkante zurückzuschneiden, sodass der Gehweg in einer Breite freigehalten wird, die es zwei Fußgängern ermöglicht, problemlos aneinander vorbei- zugehen, ohne auf die Straße ausweichen zu müssen. • An Straßeneinmündungen und -kreuzungen müssen Hecken, Bäume und Sträucher stets so niedrig gehal- ten werden (höchstens 80 cm), dass eine ausreichen- de Übersicht für die Verkehrsteilnehmer gewährleistet ist. • Verkehrszeichen dürfen nicht verdeckt werden und müssen von den Verkehrsteilnehmern rechtzeitig wahrgenommen werden können. Die Grundstücksbesitzer werden deshalb gebeten, ihre Gartenbepflanzung zu überprüfen und, wenn notwen- dig, Bäume, Hecken und Sträucher zurückzuschneiden. Beachten Sie bitte auch, dass Sie als Grundstückseigentü- mer bzw. -besitzer verkehrssicherungs-pflichtig sind und im Schadensfall mit erheblichen Schadensersatzansprü- chen konfrontiert werden können. Ihre Gemeindeverwaltung Allgemeine Hinweise zu Fundsachen Verloren gegangene Gegenstände können im Rahmen einer Verlustanzeige dem Fundbüro der Gemeinde Baindt gemeldet werden. Das dafür notwendige Formular „Ver- lustanzeige“ steht Ihnen online unter https://www.baindt. de/rathaus-buergerservice/rathaus-online unter dem Bereich Fundbüro zur Verfügung. Sofern eine Fundsache gefunden wurde, auf die Ihre Beschreibung zutrifft, setzen wir uns umgehend mit Ihnen in Verbindung. Alle Funde ab einem Wert von zehn Euro, die Sie auf dem Gebiet der Gemeinde Baindt finden und an sich nehmen, müssen dem Fundbüro der Gemeinde Baindt gemeldet und dort abgegeben werden. Die Fundsachen werden sechs Monate aufbewahrt und regelmäßig im Amtsblatt der Gemeinde Baindt veröf- fentlicht. Nach Ablauf der sechsmonatigen Frist geht die Fundsache in das Eigentum des Finders über, sofern ein Eigentumsvorbehalt geltend gemacht wurde. Alle anderen Fundsachen werden anderweitig verwertet. Folgende Fundgegenstände wurden im Rathaus ab- gegeben: April 2025: Hellblaues Smartphone; Mesan-Schlüssel Mai 2025: Wanderstöcke, schwarz und silberfarben Juni 2025: Abus Fahrradschlüssel und zweiter Schlüssel mit Schlüsselanhänger Juli 2025: Fahrradbrille, schwarz und rot; Smartwatch, schwarz; Kindermütze, rosa; Schlüssel mit blau weißem Band, mit Aufschrift am Schlüsselbund; Smartphone in Schwarz und Brille in Schwarz; Powerbank; USB-Stick, grau; einzelner Kinderschuh Größe 22; Goldfarbenes Arm- band mit Edelsteinen; Geldbeutel in Schwarz, mehrere Karten darin; Kinderfahrrad von Amigo; Kinderfahrrad, grün; Mountainbike von Cube; Scooter von New Sports; Brille, schwarz und silberfarben von Optika AG Weitere Informationen zu den Fundsachen erhalten Sie beim Fundbüro. Sie erreichen uns unter Tel. 07502/9406-12. Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 Notdienste Ärztlicher Bereitschaftsdienst (ÄBD) Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Allgemeine Notfallpraxis Ravensburg Allgemeinärztliche Bereitschaftspraxis Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 10 - 18 Uhr Notfallpraxis Kinder Ravensburg Kinderärztliche Bereitschaftspraxis Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravensburg Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 16. August 2025 und Sonntag, 17. August 2025 Tierklinik Dr. Ganal und Dr. Ewert, Tel.: 0751 - 4 44 30 Apothekennotdienst (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 16. August 2025 Apotheke am Elisabethen-Krankenhaus Elisabethenstraße 19 88212 Ravensburg Tel: 0751 79 10 79 10 Sonntag, 17. August 2025 Central-Apotheke Ravensburg Marienplatz 31 88212 Ravensburg Tel: 0751 36 33 60 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel: 07502 62 10 98 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten- Baienfurt-Baindt-Berg e.V. Hospiz Ambulant Schützenstr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382 Oder 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es er- folgt ein Rückruf) Begleitung und Beratung für schwerkranke und sterben- de Menschen und ihre Zugehörigen Persönliche Sprechzeiten: Montag 16-18 Uhr Mittwoch 9-12 Uhr Donnerstag 9-12 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: info@hospizbewegung-weingarten.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg BIC: Solades1RVB IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 9 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de WOHLFÜHLTREFF Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Dienstag von 14 bis 17 Uhr Dietrich-Bohnhoeffer-Saal, Dorfplatz 2, Baindt Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de BETREUTER MITTAGSTISCH Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Freitag von 11 bis 14 Uhr Weingarten, Maybachstraße 1 Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de Nummer 33 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Ravensburger Straße 35, 88250 Weingarten Tel: 0751-560010, Fax: 0751- 5600123 E-Mail: jennifer.hecht@stiftung-liebenau.de Internet: www.stiftung-liebenau.de/pflege Lebensräume für Jung und Alt Frau Schäch, Sprechzeiten: Di + Do 15:00 – 17:30 Uhr Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Abfallwirtschaft Kompostieranlage am Annaberg Die Kompostieranlage am Annaberg öffnet jeden Freitag von 16.30 Uhr bis 18.30 Uhr und jeden Samstag von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr. Bei der Anlieferung von Grüngut in der Kompostieranla- ge bitten wir Sie zu beachten, dass nur Grüngut bis ca. 1 Meter Länge und einer Stärke von 5 Zentimetern ange- nommen werden kann. Annahmestelle Hofstelle Wöhr (Friesenhäusler Straße 67) Öffnungszeiten: Montag und Mittwoch 16:00 - 19:00 Uhr (April bis November) Freitag 15:00 - 18:00 Uhr (ganzjährig) Es dürfen nur Kleinmengen (max. 2 Schüttkubikmeter) angeliefert werden. Bitte beachten Sie, dass nur Grüngut bis ca. 1 Meter Länge und einer Stärke von 5 Zentimetern angenommen werden kann. Unsere Jubilare Herzlichen Glückwunsch zur Goldenen Hochzeit! Am 25. Juli 2025 feierten die Eheleute Ursula und Reinhold Leiprecht das Fest der Goldenen Hochzeit. Im Namen der Gemeinde Baindt gratulierte die Bürger- meisterin Simone Rürup dem Jubelpaar sehr herzlich und überbrachte darüber hinaus die Glückwünsche und einen Geschenkkorb der Gemeinde. Ebenso erhielt das Jubelpaar eine Ehrenurkunde des Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann. Für den weiteren gemeinsamen Lebensweg wünscht die Gemeindeverwaltung alles Gute! Veranstaltungen August 29.08. Jubiläumsabend 50. Reitturnier – Reitergruppe 30.08. Jubiläum 50. Reitturnier Reitplatz -31.08. – Reitergruppe September 04.09. Blutspendetermin Baienfurt 14.09. Vernissage Kunstkreis Rathaus + Kreativer Montag 17.09. Seniorentreff BSS 20.09. 100 Jahre Schützengilde Baindt unterer Schulhof 21.09. 150 Jahre Feuerwehrhaus Freiwillige Feuerwehr Baindt 21.09. Baindter Tennistag für Tennisplätze Jedermann TC Baindt 23.09. Gemeinderatssitzung Sitzungssaal 26.09. Patrozinium Selige Irmgard 27.09. Basar „Rund ums Kind“ SKH Kindergärten Kindergarten St. Martin Die Segnung unserer Vorschüler Am 30. Juli versammelten sich alle Kinder und Erzieherinnen in unserer Bewegungs- baustelle zu einer besonderen Feier – die Vorschulsegnung. Zur Begrüßung sangen alle gemeinsam das Lied „Viele, viele Menschen haben sich versammelt“. Frau Salamon erklärte allen, dass die Vorschüler bald den Kindergarten verlassen, um nach den Sommerferien in die Schule zu Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 gehen. Somit wird für sie ein neuer Lebensabschnitt be- ginnen. Die zukünftigen Schulkinder erhielten viele gute Wünsche für ihren weiteren Weg. Danach schenkte die Gemeindereferentin Frau Willmes jedem Vorschüler einzeln Gottes Segen, während alle an- deren das Lied „viel Glück und viel Segen auf all deinen Wegen“ sangen. Es war wie ein kleiner Gottesdienst. An- schließend gingen „die Großen“ durch ein Tor als Zeichen für das Verlassen des Kindergartens in ihre neue, noch unbekannte Schul-Welt. Als die Kinder zurück in den großen Kreis kamen, seg- nete Frau Willmes alle Anwesenden mit Weihwasser. Das sorgte bei vielen Kindern nach dem besinnlichen Teil der Segnung für eine heitere Stimmung. Zum Abschluss san- gen wir noch gemeinsam das Lied „Wir reichen uns die Hände und sagen Tschüss, mach’s gut“. Das Kindergartenteam verabschiedet sich herzlich von unseren Vorschulkindern und wünscht ihnen einen guten Start in der Schule. Allen Familien wünschen wir schöne und erholsame Sommerferien! Schulnachrichten SBBZ Sehen Vielen Dank allen Helfern unseres Benefizkonzertes Ein besonderer Dank geht an • die Gemeinde Baindt • die Feuerwehr • die Landjugend • die Security • die Technik • Licht und Beleuchtung • den Hausmeister und allen Spendern und helfenden Händen! Es war ein gelungenes Fest. Das Orga Team des SBBZ Sehen Klosterwiesenschule Baindt Neues vom Schülerrat der Kloster- wiesenschule Der Schülerrat (Klassensprecher Kl. 3&4) der Klosterwiesenschule hatte sich ge- meinsam mit Frau Nandi und Frau Heberling ein neues Projekt ausgedacht. Vor den Pfingstferien fuhren der Schülerrat gemeinsam zu Besuch bei der Tafel Weingar- ten und die dortige Sozialarbeiterin konnte sich eine gute Stunde Zeit für die vielen Fragen des Schülerrats nehmen: Was ist eigentlich die Tafel? Wer geht dorthin? Darf man so viel kaufen wie man möchte? Gibt es dort alle Lebensmittel? Was ist denn eigentlich „arm“? Fragen über Fragen… Schnell war dem Schülerrat klar - da müssen wir uns en- gagieren! Gemeinsam wurde überlegt, womit man den Menschen, die bei der Tafel für kleines Geld einkaufen, ein bisschen helfen könnte. Alle Klassen wurden über die geplante Aktion informiert. Gemeinsam schauten die Kinder auch eine Reportage von Checker Tobi „Arm und reich“ an und sprachen lange darüber. Ganz wichtig bei der Aktion war: Man darf spenden, muss aber nicht. Die Aktion ist freiwillig! Folgende Lebensmittel spendeten die Klassen für die Tafel Weingarten: 1a: Duschgel 1b: Nudeln 2a: Mehl 2b: Zahnpasta oder Zahnbürste 3a: H-Milch 3b: Tomaten aus der Dose oder Tomatenmark 4a: Reis 4b: Tee Die Spenden wurden in großen Kisten im Klassenzimmer gesammelt. Frau Nandi brachte die „Schätze“ dann nach Weingarten zur Tafel mit den besten Grüßen von den Kindern der Klosterwiesenschule! Die neuen Junior-Pausenhelfer sind startklar Am Freitag, den 18.07.2025 standen 11 Klosterwiesen- kinder leicht nervös vor der Schulsozialarbeiterin Frau Nandi und der Schulleiterin Frau Heberling. Die 11 Kinder sollten eine Prüfung als Junior-Pausenhelfer ablegen und unter Beweis stellen, dass sie zum einen in „Erste Hilfe für und von Kindern“ und zum anderen im Thema „Streitschlichtung“ wirklich fit sind. Im neuen Schuljahr sollen die Junior-Pausenhelfer in der großen Pause näm- lich ihren Dienst tun und unterstützend tätig werden: Ein aufgeschürftes Knie, eine Beule am Kopf, Bauchschmer- zen und und und… Genauso kann es aber auch vorkom- men, dass sich zwei Kinder streiten z.B. um ein Spielgerät oder sie haben Meinungsverschiedenheiten. Frau Nandi und Frau Heberling stellten als Ausbilderinnen schwierige Fragen, ließen die Kinder z.B. einen Verband anlegen oder Regeln zur Streitschlichtung sagen, doch alle Kinder wussten bestens Bescheid und haben die Prü- fung zum Junior-Pausenhelfer bestanden! Gratulation! Abschluss-Ausflug Als Belohnung für die tolle Arbeit in diesem Schuljahr fuh- ren Frau Nandi, Frau Heberling und die FSJ Frau Färber gemeinsam mit dem Schülerrat, den „neuen“ Junior-Pau- senhelfern und natürlich mit den diesjährigen „alten“ Ju- nior-Pausenhelfern nach Ulm in den Tiergarten. Vielen Dank an die drei Gruppen – es hat sehr viel Spaß gemacht mit euch! Amelie Heberling, Rektorin Nummer 33 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Zur Informationi Spohn-Gymnasium Ravensburg Schulabschluss Lili Laday und Enrico Lang aus der Gemeinde Baindt ha- ben in diesem Jahr am Spohn-Gymnasium in Ravensburg sehr erfolgreich ihr Abitur abgelegt. Lili und Enrico erhalten für ihre hervorragenden Leistun- gen einen Preis und zudem Sonderpreise: Beide erhalten das Online-Stipendium e-fellows, Lili Laday erhält zudem den Sonderpreis „Südwestmetall“ für ihre sehr guten Leistungen im Fach Wirtschaft, Enrico Lang er- hält für seine außergewöhnlichen Leistungen im Fach La- tein einen Sonderpreis der Stiftung „Humanismus heute“. Wir gratulieren Lili und Enrico ganz herzlich zum bestan- denen Abitur und zu Ihren sehr guten Leistungen. Wir wünschen ihnen für ihre Zukunft alles Gute und viel Erfolg! Schulleitung und Kollegium Realschule Weingarten Schulabschluss An der Realschule Weingarten haben folgende Schüler und Schülerinnen die Abschlussprüfung der „Mittleren Reife“ abgelegt: Luis Arnold; Maili Barleben; Vanda Becsi; Ole Buchmüller; Saner Celik; Leonis Gashi; Maximilian Herr; Luca Samuel Hauert; Abish Aleem Sani; Rocco Schmid; Leonie Schnei- der; Jakob Spähn; Matthias Waßmer; Max Ziegler Ein Lob erhielten: Vanda Becsi; Leonie Schneider; Jakob Spähn An der Realschule Weingarten haben folgende Schüler und Schülerinnen die Hauptschulabschlussprüfung ab- gelegt: Yagmur Kilic Herzlichen Glückwunsch zu diesem Erfolg! Schulleitung und Kollegium der Realschule Weingarten Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V. Vom Süddach bis zum Balkonmodul: Was bei Solarstrom wirklich zählt Energieexperte der Verbraucherzentrale Baden-Würt- temberg räumt mit populären Irrtümern auf Photovoltaik-Anlagen erfreuen sich wachsender Beliebt- heit – sei es auf dem Dach, der Garage oder dem Bal- kon. Die Möglichkeit, eigenen Strom zu produzieren und dabei Kosten zu sparen, spricht viele Menschen an. Doch im Alltag zeigt sich: Nicht alle Erwartungen an die So- lartechnik erfüllen sich. Michael Maucher, Energiebera- ter der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg und der Energieagentur Oberschwaben, erklärt im Interview, welche verbreiteten Annahmen rund um Photovoltaik zu Missverständnissen führen – und worauf es bei Planung und Nutzung wirklich ankommt. „Mit Speicher bin ich autark“ – stimmt das? Michael Maucher: Nein, das ist ein weit verbreiteter Irrtum. Selbst mit Batteriespeicher kann eine PV-Anlage nur einen Teil des Strombedarfs im Jahr decken. Der sogenannte Autarkiegrad liegt je nach Anlage und Verbrauch bei 20 bis 80 Prozent. Im Winter, wenn die Sonne weniger scheint, reicht die Leistung meist nicht aus – auch nicht mit einem großen Speicher. Für eine echte Unabhängigkeit bräuchte man saisonale Speicher wie Wasserstofftanks. Aber die Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer Frau Litz 9406-17 Amtsblatt 9406-26 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt Leitung Hauptamt Frau Stocker 9406-40 stellvertr. Leitung Hauptamt Ordnungsamt Frau Stavarache 9406-11 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Witt/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Frau Witt/Frau Ziegler 9406-12 Volkshochschule Frau Scheid 9406-54 Gewerbeamt Frau Brei 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Herr Bautz 9406-14 Hallenbelegung SKH Frau Gerhardt 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei Frau Winkler 9406-23 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser Frau Stavarache 9406-11 Steueramt Frau Rauhut 9406-21 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Haus Sonne 94114-140 E-Mail: leitung.sonne@kiga.baindt.de Leitung Haus Mond 94114-141 E-Mail: leitung.mond@kiga.baindt.de Leitung Sterne 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.sterne@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Himpel 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 sind für private Haushalte technisch und wirtschaftlich kaum umsetzbar. Lohnt sich eine Solaranlage nur mit Speicher? Maucher: Nicht unbedingt. Auch ohne Speicher kann sich eine PV-Anlage rechnen – vor allem, wenn viel Strom tagsüber direkt verbraucht wird. Natürlich klingt es erst mal logisch: Einspeisung bringt unter 8 Cent pro Kilowatt- stunde, Netzstrom kostet 35 Cent – also lieber speichern und selbst nutzen. Aber Speicher kosten zusätzlich Geld. Wenn ein Haushalt ohnehin einen hohen Eigenverbrauch hat, bringt ein zusätzlicher Speicher oft wenig. Eine Ener- gieberatung hilft hier, die richtige Entscheidung zu treffen. Süddach oder Ost-West – was ist besser? Maucher: Das hängt vom Ziel ab. Wenn es darum geht, möglichst viel Strom zu erzeugen, ist ein Süddach effizi- enter – es bringt über das Jahr rund 10 - 20 Prozent mehr Ertrag. Doch viele Haushalte wollen den Strom ja direkt selbst verbrauchen. Und da sind Ost-West-Dächer oft im Vorteil: Sie liefern morgens und abends Strom – genau dann, wenn er im Haushalt gebraucht wird. So lässt sich der Eigenverbrauchsanteil deutlich steigern. Kann ich mit einem Stecker-Solargerät meine Kaffee- maschine betreiben? Maucher: Nicht direkt. Stecker-Solargeräte – oft auf dem Balkon installiert – können bis zu 800 Watt einspeisen. Das reicht für Geräte im Dauerbetrieb wie Kühlschränke oder WLAN-Router. Aber eine Kaffeemaschine braucht beim Aufheizen kurzzeitig bis zu 2.000 Watt. Der fehlen- de Strom wird automatisch aus dem Netz ergänzt. Ganz ohne Netzstrom geht es also nicht – aber die Grundlast im Haushalt lässt sich so gut abdecken. Komplett „kaf- feeautark“ wird man also damit nicht. Gibt es typische Denkfehler, die Menschen viel Geld kosten? Maucher: Ja – zum Beispiel wird oft zu schnell in große Speicher investiert, ohne dass klar ist, ob er sich wirklich lohnt. Oder es wird erwartet, dass man mit Solartechnik komplett unabhängig wird. Das führt zu falschen Erwar- tungen und manchmal zu teuren Fehlentscheidungen. Ihr Tipp für alle, die über PV oder Balkon-Solar nach- denken? Maucher: Unabhängige Beratung ist entscheidend – am besten, bevor Anschaffungen geplant oder Verträge un- terschrieben werden. Die Energieberatung der Verbrau- cherzentrale bietet dafür persönliche Vor-Ort-Termine mit qualifizierten Experten an. Die Beratung dauert in der Regel rund 90 Minuten, kostet pauschal 40 Euro und hilft dabei, individuelle Lösungen für Haus, Wohnung oder Balkon zu finden. Termine lassen sich kostenfrei unter 0800 – 809 802 400 oder direkt bei der Energieagen- tur Oberschwaben unter 0751 – 764 70 70 vereinbaren. Weitere Informationen gibt es unter www.verbraucherzentrale-energieberatung.de. Das An- gebot wird gefördert vom Bundesministerium für Wirt- schaft und Energie. Dürre trotz Regen: Dürremonitor zeigt weiterhin anhaltende Trockenheit in tieferen Bodenschichten Auch wenn es in den vergangenen Wochen vielerorts im- mer wieder geregnet hat und dabei zum Teil auch erheb- liche Niederschlagsmengen zusammenkamen, so bleibt die Grundwasserversorgung in tieferen Bodenschichten nach wie vor angespannt. Wie auf den Karten des Dürre- monitors vom Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung (UFZ) dargestellt wird, ist in rund zwei Metern Tiefe vie- lerorts nach wie vor eine außergewöhnliche Trockenheit festzustellen. Auch hier in der Region ist es in tieferen Bodenschichten weiterhin sehr trocken. Bildquelle: Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung GmbH Leipzig, Link: https://www.ufz.de/index.php?- de=37937 (Stand 30.07.2025) Die langanhaltende Dürre der Vergangenheit wirkt sich insbesondere auf tiefwurzelnde Pflanzen - allen voran äl- tere Bäume - aus. Viele alte Bäume zeigen daher bereits deutlich sichtbare Trockenstress-Symptome oder sterben teilweise sogar ab, da sie in den ausgetrockneten tiefe- ren Bodenschichten kein Wasser mehr erreicht. Oftmals versickert Regenwasser lediglich oberflächennah, also in Bodenschichten bis etwa 50 cm unter der Geländeober- kante. Tiefwurzelnde Pflanzen gehen hingegen oftmals leer aus, da Regenwasser nur selten in Tiefen von um die zwei Meter kommt. Auch vielerorts häufige und langan- haltende wie im Juli, reichen daher häufig nicht aus, um die tiefen Wasserspeicher wieder aufzufüllen, insbeson- dere nach mehreren Jahren mit überdurchschnittlicher Trockenheit. Der Dürremonitor des UFZ gibt daher wichtige Hinweise für den Umgang mit den kostbaren Wasserressourcen, für die Garten- und Forstwirtschaft sowie die Stadtpla- nung. Den regelmäßig aktualisierten Dürremonitor finden Sie online unter: www.ufz.de/duerremonitor Hospizbewegung Weingarten- Baienfurt-Baindt-Berg e.V. Hospiz Ambulant Schützenstr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382 Oder 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es er- folgt ein Rückruf) Begleitung und Beratung für schwerkranke und sterben- de Menschen und ihre Zugehörigen Persönliche Sprechzeiten: Montag 16-18 Uhr Mittwoch 9-12 Uhr Donnerstag 9-12 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: info@hospizbewegung-weingarten.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg BIC: Solades1RVB IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 9 Nummer 33 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Kirchliche Nachrichten 16. August – 24. August 2025 Gedanken zur Woche: Das beste Gepäck für unsere Lebensreise sind die Liebe zum Leben, der Mut zum Träumen und unsere Beziehung zu Gott. (Verfasser unbekannt) Samstag, 16. August 18.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier – Mariä Himmel- fahrt mit Kräutersegnung Sonntag, 17. August – 20. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier – Mariä Himmelfahrt mit KräuterbuschelweiheMinistranten: alle die da sind(† Theresia und Baptist Elbs, Elfriede Kränkle, Brunhilde Dreher, Agathe und Adam Zimmermann, Rosa Vogel, Johannes Heik, Ignaz Malsam, mit Angehörigen, Ida und Pius Wolf, Jahrtag. Martin Kränkle) 11.15 Uhr Baindt – Taufe von Leoni Mara Dienstag, 19. August 19.00 Uhr Baienfurt – eucharistische Anbetung Mittwoch, 20. August 9.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Donnerstag, 21. August 10.30 Uhr Baindt – Wortgottesfeier im Pflegeheim Selige Irmgard Freitag, 22. August 08.30 Uhr Baindt – Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier(† Johann Germann) 16.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier im Pflegeheim Selige Irmgard Samstag, 23. August 13.00 Uhr Baindt – kirchliche Trauung von Jennifer Manz und Andreas Wagner 18.30 Uhr Baindt – EucharistiefeierMinistranten: alle die da sind(† Adalbert Berger, Ludmilla und Ro- chus Illenseer, Eduard Gelzenlichter, Familie Kienhöfer, Familie Schnell, Paula und Franz Wucherer, Jahrtag: Pfarrer Emil Kunz) Sonntag, 24. August – 21. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Rosenkranzgebete im August Im August laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranz- gebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-95897775 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Das Pfarrbüro bleibt vom Freitag, 01. August bis einschließlich 22. August 2025 geschlossen. Sie er- reichen uns wieder am Dienstag, 26. August von 9.30 bis 11.30 Uhr. Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Kirchenchor Baindt Probenwochenende voller Klang und Gemeinschaft Kurz vor der Sommerpause setzte der Kir- chenchor mit dem Probenwochenende im malerischen Kloster Heiligkreuztal einen musikalischen Glanzpunkt und zugleich ein starkes Zeichen gelebter Gemeinschaft. Dank der exzellenten Organisation durch die erste Vorsitzende Nadine Klotzer erlebten die teilneh- menden Sängerinnen und Sänger ein perfekt abgestimm- tes Wochenende zwischen konzentrierter musikalischer Arbeit und wohltuender Erholung. Die Unterbringung in den liebevoll eingerichteten Zim- mern, das leckere Essen und das durchgehend sonnige Wetter sorgten für beste Laune und inspirierende Proben. Das wunderschöne Klostergelände lud dazu ein, zwischen den Probeneinheiten die Seele baumeln zu lassen. Weihnachtliche Klänge mitten im Juli? Was auf den ers- ten Blick ungewöhnlich erscheinen mag, entpuppte sich schnell als kluge Voraussicht: Chorleiter Rainer Strobel hatte eine erlesene Auswahl an Adventsliedern getrof- fen, die während des Probewochenendes mit großer Be- geisterung einstudiert wurden. Grund für die sommerli- che Weihnacht war die Planung der Proben für Mozarts Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 Nummer 33 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Missa Brevis in D, die im September nach der Sommer- pause anlaufen und den Chor bis zum Heilig-Leiber-Fest am 5. Oktober fordern werden. So blieb im Juli Zeit, sich frühzeitig den festlichen Liedern für den Auftritt beim 50-jährigen Jubiläum des Seniorentreffs Baindt am 10. Dezember 2025 zu widmen. Neben der Musik kam auch das Miteinander nicht zu kurz: An den Abenden wurden am Freitag und Samstag in geselliger Runde Gespräche geführt, gelacht und ge- meinsame Stunden genossen – ein echtes Highlight für den Zusammenhalt im Chor. Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Wem viel gegeben ist, bei dem wird man viel suchen; und wem viel anvertraut ist, von dem wird man umso mehr fordern. Lk 12,48 Sonntag, 17. August, 9. Sonntag nach Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst, Ev. Kirche (Prädikant T. Stumper) Sonntag, 24. August, 10. Sonntag nach Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Abendmahlsgottesdienst, Ev. Kirche (Pfr. Schöberl) 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst im Pflegeheim (Prädikant W. Gross) KEINE TAIZÉANDACHT!!! Glaube im Alltag Schätze heben „Ich? Ich kann doch nichts Besonderes!“ Manchmal ist es leichter, seine eigenen Män- gel aufzuzählen als seine Stärken. Doch nur wer eine Ahnung von seinen Gaben hat, kann sie auch einsetzen. Darum wird heute eine Liste angelegt, auf die alles kommt, was ich gut kann oder gern mag. Das ist ganz unterschiedlich: andere zum Lächeln bringen oder gut zuhören, den größten Kuchen backen oder tolle Re- den halten. Ein „… ja, aber …“ gilt heute nicht. Nur Positives kommt auf die Liste. Schön, was ich alles zu geben habe! (Quelle: kirchenjahr-evangelisch.de, Bildquelle: kirchenjahr-evangelisch.de) Der Kreative Montag bietet an wir laden herzlich ein August: 11.08. Gerhard Hillmayer: „Der Oberschwäbische Him- mel”, Aquarell September: 08.09. Birgit Schwartz Glonnegger; „Türen”, Aquarell Oktober: 13.10. Sonja Tratzyk: „Aus Alt mach Neu”, Recycling Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Petra Neumann-Sprink Tel.: 0751-52501 mobil: 0177-4061011 p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist – um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel 7,50 €; Material nach Verbrauch Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Gottesdienste Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und finden sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen wer- den auf der Homepage der Brüdergemeinde angekündigt. Vereinsnachrichten SV Baindt 1959 e.V. Abteilung Fußball Start in die neue Saison Rückblick Erste Mannschaft TSV Meckenbeuren - SV Baindt 3:2 (1:1) (Schussenpokal) Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 Tore: Fischer, Geng SG Argental - SV Baindt 5:1 (4:1) Tore: Krauter SV Baindt - SC Markdorf 5:1 (3:0) Tore: Fink (3x), Fischer (2x) SpVgg Lindau - SV Baindt 4:3 (2:2) Tore: Krauter, Kretzer, Caltabiano Rote Karte: Zweifel (Dauer der Sperre steht noch aus) SV Baindt - SGM SC Blönried/SV Ebersbach 4:3 (2:0) Tore: Eigentor, Fischer, Fink, Dantona SV Baindt - SV Uttenweiler 0:2 (0:1) Aufgrund des Starkregens kam es zum Abbruch der Par- tie in der 65.Minute. Weitere Zugänge Sinan Cakir (Zweitspielrecht/Torwart) Adnan Kale (SG Baienfurt/Mittelfeld) Zweite Mannschaft SV Baindt II - SGM Röthenbach/Heimenkirch II 1:1 (1:0) Tore: Schnez SGM Blitzenreute/Mochenwangen II - SV Baindt II 2:4 (2:2) Tore: Schaffer, Lang, Schnez, Gresser SV Baindt II - SGM Fronhofen/Fleischwangen 4:3 (2:1) Tore: Schnez (2x), Brugger, Bosch SV Wolpertswende - SV Baindt 0:1 (0:0) Tore: Kostka Weitere Zugänge Marco Geggier (Torwart) Vorschau: Freitag, 08.08 18.30 Uhr: SV Schmalegg - SV Baindt II (1. Runde Bezirk- spokal) Sonntag, 10.08 15.00 Uhr: SV Weingarten - SV Baindt (1. Spieltag Be- zirksliga) Erfolgreicher Saisonstart SV Weingarten - SV Baindt 1:4 (1:2) Nach einer wechselhaften Vorbereitung und mit dicken Personalproblemen im Gepäck (Zweifel (Sperre), B. Wal- ser, Geng, Fink, Kretzer, Kneisl (alle verletzt) sowie Brug- ger, Hosse, Lang (Urlaub)) reiste der SVB mit großen Fragezeichen am Sonntagnachmittag zum Nachbarn aus Weingarten, gegen den man in der Vorsaison zweimal als Verlierer den Platz verlassen musste. Trotz dieser ungünstigen Vorzeichen startete Weilands Mannschaft bei sommerlichen 30 Grad engagiert in die Partie und kombinierte sich vor allem über die linke Seite, angeführt von den Baindter Eigengewächsen Fischer und Krauter, immer wieder gefährlich nach vorne. Nachdem Fischer bei einem ersten Durchbruch zunächst noch die falsche Entscheidung traf, legte er nur wenig später den Ball mustergültig in die Mitte, wo Aushilfsstürmer Schnez eiskalt zum 0:1 einschob (9.). Auch in der Folge bekam der SVW Baindts schnellen Linksaußen kaum zu greifen, welcher etwa zehn Minuten später nach tollem Pass von Caltabiano seinem Gegenspieler wieder entwischte. À la „copy-and paste” fand er mit seiner flachen Hereingabe erneut Schnez, der seinem Spitznamen „MVP” aus der „Zwoiten” auch in der ersten Mannschaft alle Ehre mach- te und auf 0:2 erhöhte (18.). Die Gastgeber, die bis dahin bis auf einen Weitschuss offensiv blass geblieben waren, nutzen fast im Gegenzug jedoch einen Stellungsfehler in der Baindter Hintermannschaft aus. Stolls flache Ablage in den Rückraum konnte zunächst zwar noch geblockt werden, der Ball sprang jedoch Biber vor die Füße, wel- cher umgehend auf 1:2 verkürzte (20.). Im Laufe der ers- ten Halbzeit büßte der SVB etwas an seiner Dominanz aus den Anfangsminuten ein, viele Torchancen sprangen auf beiden Seiten jedoch nicht mehr heraus. Lediglich nach einer Weingartner Ecke bot sich Kuhnt die große Ausgleichschance, doch er köpfte freistehend aus kurzer Distanz über die Latte – vielleicht hätte Freund und Bas- ketballprofi Moritz Krimmer in Sachen Sprungtiming noch den einen oder anderen Kniff parat gehabt. So ging es mit einem verdienten, aber knappen 1:2 in die Halbzeitpause. Nach einer rasanten und teilweise auch hitzigen ersten Halbzeit, flachte das Spielgeschehen im zweiten Durch- gang - womöglich auch den Temperaturen geschuldet - etwas ab. Dem SVB fehlte nach vorne häufig die nötige Zielstrebigkeit; zeitgleich hatte der SVW Schwierigkeiten gegen die konzentriert verteidigende Baindter Mann- schaft ins letzte Drittel vorzudringen. Gefährliche Chan- cen gab es hin und wieder dennoch: Während Caltabiano nach einem scharfen Freistoß nur das Außennetz traf, ließ Weilands Mannschaft im Rückraum immer mal wieder Lücken, wodurch Weingarten speziell bei zweiten Bällen gefährlich wurde. In dieser Phase bewahrte der wachsa- me Ersatzkeeper Odenbach den SVB zweimal vor dem drohenden Ausgleich. In einer umkämpften Schlusspha- se setzte schlussendlich aber der an diesem Nachmittag überragende Mann den entscheidenden Nadelstich. Cal- tabianos langer Ball hinter die Abwehrkette auf Fischer lockte Weingartens Keeper Segbers einige Schritte aus seinem Tor, wobei Baindts Nummer 7 diese Situation schnell erkannte und per Lupfer auf 1:3 stellte (87.) - die Entscheidung! In einer aufgrund von Trinkpausen etwas längeren Nachspielzeit sammelte Fischer am Ende sogar noch seinen vierten Scorerpunkt ein, als er Segbers 20 Meter vor dem Tor überraschte, den Ball von seinem Fuß stibitzte und ins leere Tor einschob (90 + 5.). Dank einer geschlossenen Mannschaftsleistung, ohne nennenswerte Schwächephasen und mit deutlich weni- ger individuellen Fehlern als noch in der Vorbereitung, fährt der SVB trotz personeller Probleme einen verdienten Auftaktsieg ein. Diesen Sieg gilt es nun im ersten Heim- spiel der Saison gegen den starken Vorjahresdritten und ersten Tabellenführer der neuen Saison TSV Eschach zu bestätigen. SV Baindt: Conner Odenbach, Tobias Szeibel (76. Lukas Walser), Marc Bolgert, Übeydullah Gündogdu (84. Adnan Kale), Philipp Thoma, Marko Szeibel (64. Nico Geggier), Jan Fischer, Mika Dantona, Sandro Caltabiano (90. Patrick Späth), David Krauter, Johannes Schnez - Trainer: Sandro Caltabiano & Rolf WeilandTore: 0:1 Johannes Schnez (9.), 0:2 Johannes Schnez (18.), 1:2 Bryan Biber (20.), 1:3 Jan Fischer (87.), 1:4 Jan Fischer (90+5.) SV Schmalegg - SV Baindt II 1:3 (0:1) In einem der schwächeren Spiele der vergangenen Mona- te kämpfte sich der SVB II am Ende dennoch unbeschadet in die nächste Runde des Bezirkspokals und konnte sich dabei einmal mehr auf Torgarant Schnez verlassen. Zum Saisonauftakt am kommenden Sonntag gegen die etwas unberechenbaren Gäste aus Friedrichshafen wird Trainer Geggier auf eine Leistungssteigerung seiner Elf hoffen. SV Baindt II: Jan Mohring, Patrick Späth, Kai Kaspar, Niklas Hugger, Kai Kostka, Robin Blattner (46. Sebastian Brenner), Philipp Kneisl (14. Lukas Grabherr), Julian Kep- peler, Konstantin Knisel, Johannes Schnez, Moritz Lang (61. Markus Baumgärtner) - Trainer: Timo Geggier Nummer 33 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Tore: 0:1 Johannes Schnez (24.), 0:2 Johannes Schnez (90.), 1:2 Jan Mohring (90.+4 Eigentor), 1:3 Johannes Schnez (90.+7) Rot: Nicklas Fischer (17./SV Schmalegg/Handspiel au- ßerhalb des Strafraums) Sonntag, 17.8 13.00 Uhr: SV Baindt II - VfB Friedrichshafen II 15.00 Uhr: SV Baindt - TSV Eschach Jugendfußball Fußballcamp 2025 - Viel Spaß im Rahmen des Ferienprogramms Pünktlich zum Fußballcamp war das gute Wetter wieder da (fast schon zu heiß), und so fanden sich am Freitag- mittag etwa 40 Kinder auf der Baindter Klosterwiese ein, um eineinhalb Ferientage im Zeichen des Fußballs zu erleben. Bei der Anmeldung gab es für jedes Kind gleich ein wertiges Shirt, natürlich in den Vereinsfarben, mit der Aufschrift Fußballcamp. Nach einer kurzen An- sprache wurden die Kinder in vier Altersgruppen auf die zehn Trainer aufgeteilt und dann ging es los. Zunächst ein wenig kicken, dann ein paar Übungen zur Förderung der Geschicklichkeit und zwischendurch reichlich Trink- pausen. So war der Tag viel zu schnell zu Ende und die Eltern standen zum Abholen bereit.Am nächsten Morgen ging es um 9:30 Uhr weiter mit kleinen Turnieren, unter- teilt für die älteren und die ganz jungen. Zunächst wurden verschiedene Mannschaften ausgelost, die dann als die großen Vereine Bayern, Dortmund, Stuttgart und Freiburg aufliefen. Zu Mittag war der größte Teil der Turnierspiele fertig und die Kinder stürzten sich hungrig auf das vor- bereitete Mittagessen - ein bei Klein und Groß beliebter Klassiker: Wurst und Pommes. Der Nachmittag war dann überwiegend von Wasserspielen geprägt, so dass kaum noch an Fußball zu denken war. Unterbrochen wurde nur kurz für eine Eispause, die natürlich alle Kinder dankend annahmen. Als dann am Nachmittag die Kinder von ihren Eltern abgeholt wurden, hörte man trotz des vielen Was- serspielens mehr als einmal den Wunsch, gleich wieder in den nächsten Pool zu springen. Der Baindter Jugendfußball brachte auch dieses Jahr vielen Kindern viel Freude und auch den zahlreichen Trai- nern hat es viel Spaß gemacht. Hoffentlich sehen wir uns nächstes Jahr wieder! Reitergruppe Baindt 50 Jahre Reitturnier am 30. und 31. Au- gust 2025 Am 30. und 31. August 2025 lädt die Rei- tergruppe Baindt herzlich zum großen 50. Jubiläumsturnier ein. Ein ganzes Wochenende lang dreht sich auf dem Turnier- gelände alles rund um den Pferdesport, die Gemeinschaft und ein buntes Rahmenprogramm für Groß und Klein. Auf dem Programm stehen Jugendprüfungen, Dressur- prüfungen bis Klasse M, Springprüfungen bis Klasse L, ein Hindernis-Fahr-Wettbewerb sowie eine vielseitige Vierkampfprüfung. Ein weiterer sportlicher Höhepunkt ist der spannende Jubiläumswettkampf am Samstag. Hier erwartet die Zu- schauer:innen und Teilnehmer:innen ein unterhaltsamer Geschicklichkeitsparcours auf Zeit ohne Pferd – Team- geist, Spaß und ein wenig Mut sind dabei gefragt! Der Sonntag beginnt mit einem festlichen Gottesdienst, gefolgt von Mittagstisch, Kinderprogramm und einem Showprogramm. Zum gemütlichen Ausklang des Wochenendes lädt der Verein am Sonntagabend zu einem Beisammensein mit musikalischer Begleitung ein. Für das leibliche Wohl ist an beiden Tagen bestens gesorgt – mit Mittagstisch, Kuchenbuffet und kühlen Getränken. Aktuelle Informationen rund um das Jubiläumsturnier finden Sie auf unserem Instagram-Account sowie auf unserer Homepage. Wir freuen uns auf Ihren Besuch und auf ein unvergess- liches Turnierwochenende in Baindt! Jubiläumswettkämpfe Jetzt noch schnell anmelden – Sei dabei bei den Jubi- läums-Wettkämpfen in Baindt! Im Rahmen unseres großen Jubiläumsturniers findet am Samstag, den 30. August 2025, ein ganz besonderes Highlight statt: Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 Gegen 18:00 Uhr starten die Jubiläums-Wettkämpfe – und Du kannst mit Deinem Team dabei sein! Dich erwartet ein spannender Geschicklichkeitsparcours auf Zeit, bei dem Teamgeist, Spaß und ein bisschen Mut gefragt sind. Das Beste: Die Wettkämpfe finden ohne Pferd statt – mit- machen kann also wirklich jede*r. Das Wichtigste auf einen Blick: • Teamgröße: 4 Personen • Teilnahme: ab 16 Jahren • Startgebühr: 20 € pro Team • Für alle Teilnehmenden: ein kleines Warm-up-Geschenk und tolle Preise Ob Reitverein, Freizeitgruppe oder Freundeskreis – jede Gruppe kann mitmachen! Meldeschluss ist der 22. August 2025. Schick Deine Anmeldung einfach per E-Mail an: jubilaeumswettkaempfebaindt@web.de Das Anmeldeformular findest Du online auf unserer Web- site. Wir freuen uns auf viele motivierte Teams – weitersagen & mitmachen! Hobby-Horse-Wettbewerb Am Samstag, den 30. August, findet ab ca. 15 Uhr ein spannender Hobby-Horse-Wettbewerb statt. Teilnehmen können Kinder in zwei Altersklassen: Für die Jüngeren im Alter von 6 bis 10 Jahren beträgt die Hindernishöhe 45 cm, für die älteren Teilnehmerinnen und Teilnehmer zwischen 11 und 15 Jahren liegt sie bei 60 cm. Der Wettbewerb bietet die ideale Gelegenheit, Geschicklichkeit und sportlichen Ehrgeiz unter Beweis zu stellen – ganz ohne echtes Pferd, aber mit viel Spaß und Bewegung. Ein Probespringen wird vor dem Wettbewerb angeboten, sodass alle Kinder sich vorab mit dem Parcours vertraut machen können. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Ver- antwortung, ein eigenes Hobby-Horse muss mitgebracht werden. Die Teilnahmegebühr beträgt 5 Euro. Nennschluss ist der 24. August, und die Anmeldung erfolgt per Mail an schlegel.daniela@outlook.de. Für die Anmeldung kann entweder das offizielle WBO-Nennungsformular verwendet werden oder eine formlose E-Mail mit folgenden Angaben: Vorname, Name, Alter, ggf. Reitverein, Wohnort, Han- dynummer, Teilnahme am Probespringen (ja/nein), Name des „Pferdes“. Auf die Teilnehmenden warten nicht nur tolle Preise, son- dern auch ein Sonderpreis für den meistgestarteten Ver- ein. Mitmachen lohnt sich. Wir freuen uns auf viele be- geisterte Hobby-Horse-Reiterinnen und -Reiter und einen sportlich-fröhlichen Nachmittag! Arbeitseinsätze zur Vorbereitung des Reitturniers – Helfende Hände gesucht! Zur Vorbereitung unseres Reitturniers sind alle Mitglieder herzlich eingeladen, sich an den anstehenden Arbeitsein- sätzen zu beteiligen. Um einen reibungslosen Ablauf und ein gepflegtes Turniergelände zu gewährleisten, sind wir auf eure tatkräftige Unterstützung angewiesen. Der Aufbau des Turniergeländes findet am Donnerstag, den 28. August (17.30 Uhr), und Freitag, den 29. August (13.30 Uhr) statt. Für Samstag und Sonntag (30. & 31. August) erfolgt der Einsatz nach vorheriger Einteilung. Wer noch zusätzli- che Dienste übernehmen möchte, darf sich gerne in noch offene Aufgaben in der App (siehe WhatsApp-Gruppe) eintragen. Für unser bevorstehendes Reitturnier freuen wir uns wie- der über zahlreiche Kuchenspenden, mit denen wir uns und unsere Besucher verwöhnen können. Ob Rührkuchen, Blechkuchen oder Torte – jede Spende hilft und wird ger- ne angenommen! Der Abbau des Turniers ist für Montag, den 1. Septem- ber um 8.30 Uhr geplant – auch hier freuen wir uns über zahlreiche Unterstützung. Wir danken allen im Voraus für ihr Engagement – nur gemeinsam können wir eine gelungene Veranstaltung auf die Beine stellen! Turniererfolge Beim Turnier in Kißlegg konnte Theresa Henzler mit Bon- ne Diamond überzeugen: • 1. Platz in der Dressurprüfung Klasse A* mit einer her- vorragenden Wertnote von 8,3. • 4. Platz in der Dressurprüfung Klasse L* – und damit ihre erste Platzierung in einer L-Dressur! Auch mit Lucky war Theresa erfolgreich unterwegs. Beim Geländereiter-Wettbewerb (40 cm) in Eberhardzell er- reichte das Paar einen tollen 4. Platz. Herzlichen Glückwunsch zu diesen schönen Erfolgen und weiterhin viel Erfolg im Viereck und im Gelände! Basar Baindt Förderverein Klosterwiesenschule e.V. Herbst-Winter Basar am 27.09.2025 von 10 bis 12 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle in Baindt Schwangere mit Mutterpass OHNE Begleitperson dür- fen schon ab 9.30 Uhr einkaufen! Die Nummernvergabe beginnt am 6.9.25, 8.00 Uhr über die Basarlino-App Nummer 33 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 Warenannahme ist am 26.9.25 von 15.00 bis 16.00 Uhr. Die aktuellen Infos findet Ihr immer auf Facebook Kin- derbasar Baindt (es geht auch ohne Facebook Konto) und auf Instagram „kinderbasarbaindt“ !!! Achtung Mitarbeiterinnen gesucht!!! Liebe Basar Freunde, der Frühjahrs-Basar in der Schenk-Konrad-Halle war ein voller Erfolg. Einen herzlichen Dank nochmal an alle, die dabei mitgewirkt haben! Der Herbst-Basar findet am 27. September 2025 statt. Dafür suchen wir wieder flei- ßige Hände. Freitag, 26.09.2025 14.50/14.30 Uhr Treffpunkt in der Schenk-Konrad-Halle Baindt und Arbeit nach Plan bis ca. 19 Uhr. Danach erfolgt der Einkauf für die Helferinnen und Helfer. Samstag, 27.09.2025 Arbeitsbeginn um 9.15 Uhr. Der Verkauf startet um 10 Uhr und endet um 12.00 Uhr. Schwangere mit Mutterpass dür- fen schon ab 9.30 Uhr einkaufen. Danach wird die Ware zurück, sortiert und aufgeräumt. Arbeitsende ca. 15.30 Uhr. Vorteile für Helferinnen: -Verpflegung an beiden Tagen -1 Verkaufsnummer (80 Artikel) vorab -Vorab-Einkauf am Freitagabend -statt 6 € nur 1 € (Basarlino-Gebühr) Bearbeitungsgebühr Mit dem Erlös des Basars unterstützen wir den Förder- verein der Klosterwiesenschule e.V., die örtlichen Kinder- gärten und Vereine sowie karitative Einrichtungen mit Geld- und Sachspenden. Wir würden uns sehr freuen, wenn Ihr uns dabei helft, auch in Zukunft Gutes zu tun! Für Anmeldungen und Rückfragen erreicht Ihr uns unter der E-Mail-Adresse: mitarbeiter-basar-baindt@gmx.de Wer uns diesen Herbst unterstützen möchte, sollte sich schnell bei der oben angegebene Mail-Adresse melden, da die Helferanzahl aufgrund der Umstrukturierung der letzten Jahre reduziert wurde. Es grüßt euch herzlich Das Basar Team Baindt Baienfurt-Baindt 0176 - 45 90 80 40 www.drk-baienfurt-baindt.de Konto: DE20 6505 0110 0086 6677 66 Nähen für den guten Zweck – Mitmachen beim DRK-Upcycling-Projekt „Red Cycle“! Das Deutsche Rote Kreuz Bai- enfurt-Baindt startet ein kre- atives Upcycling-Projekt un- ter dem Namen „Red Cycle“ – und dafür brauchen wir Ihre Unterstützung! Ausgediente Dienstkleidung bekommt bei uns ein neues Leben: Wir nähen daraus ein- zigartige Taschen, Mäppchen und vieles mehr. Die gefer- tigten Stücke werden gegen Spenden abgegeben – der Er- lös kommt direkt unserer eh- renamtlichen Arbeit vor Ort, unter anderem für unser neues Einsatzfahrzeug und das Team der Helfer vor Ort, zugute. Jetzt sind Sie gefragt! Wir suchen fleißige Näherinnen und Näher, die unser Projekt als freie Helferinnen und Helfer unterstützen möchten – ganz flexibel und nach eigenem Zeitbudget. Was Sie mitbringen sollten: - Eine eigene Nähmaschine - Freude am Nähen und Mitgestalten - Gerne auch eigene Ideen! Das DRK stellt das gesamte Material wie Stoffe, Schnitt- muster, Garn, Reißverschlüsse usw. zur Verfügung. Es darf so viel genäht werden, wie es Spaß macht – jedes einzelne Stück hilft! Ob Anfänger oder erfahrene Hobbyschneiderin – bei uns ist jede helfende Hand willkommen! Haben Sie Lust mitzumachen oder Fragen zum Projekt? Dann melden Sie sich gerne bei uns unter: janina.watzdorf@drk-baienfurt-baindt.de oder 0160/97995424 Gemeinsam schaffen wir aus Alt etwas Gutes – für unsere Region und unsere Mitmenschen. Ihr DRK Baienfurt-Baindt Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust, mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donnerstag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Aus dem Landkreis Geschwister-Scholl-Schule Weingarten Klasse der Geschwister-Scholl-Schule in Weingarten gewinnt Landkreispreis im Rahmen des Präventions- wettbewerbs „Be Smart - Don‘t Start“ Seit über 20 Jahren finden der bundesweite Präventions- wettbewerb „Be Smart – Don´t Start“ für rauchfreie Schul- klassen statt. Auch in diesem Jahr sagten 62 Schulklassen aus unserem Landkreis im Zeitraum von November 2024 bis April 2025 „Nein“ zu Zigaretten, E-Zigaretten, Shishas, E-Shishas, Tabak und Nikotin in jeder Form. Im Rahmen des Wettbewerbs wird jährlich auch ein Landkreispreis unter den teilnehmenden Schulklassen in Form eines er- lebnispädagogischen Tages für die ganze Schulklasse im Wert von 1.000,- Euro verlost. Dieses Jahr ging der Preis an die Klasse 8WR der Geschwister-Scholl-Schule in Weingarten. Wenn Sie Fragen und Interesse am Präventionswettbe- werb haben, können Sie sich gerne mit unserem Kommu- nalen Suchtbeauftragen Herrn Krebs (Tel.: 0751/ 85-3117) in Verbindung setzen. Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 Landratsamt Ravensburg Neue Taxitarife im Landkreis Ravensburg Ab dem 1. August 2025 gelten im Landkreis Ravensburg neue Taxitarife. In Abstimmung mit den Taxiunternehmen wurden die Preise nach Jahren gemäß den Preissteige- rungen in dieser Zeit angepasst. Neu sind nun unterschiedliche Preise je nach Tageszeit und Wochentag. So werden die Tarife in der Zeit von 22.00 – 6.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen ganztägig et- was stärker erhöht, nämlich bei der Rundfahrt von 1,30 € auf 1,60 € und bei der Zielfahrt von 2,60 € auf 2,90 €. Werktags von 6.00 – 22.00 Uhr findet hingegen bei der Rundfahrt nur eine Erhöhung von 1,30 € auf 1,40 € und bei der Zielfahrt von 2,60 € auf 2,70 € statt. Der Grundtarif erhöht sich nachts auf 4,50 € und tagsüber auf 3,80 € anstatt der bisherigen 3,50 €. Der Tarif für die Wartezeit steigt von 36,00 € auf 40,00 € pro Stunde. Die Taxitarife sind von den Taxifahrenden für die Fahr- ten innerhalb des Landkreises Ravensburg verpflichtend anzuwenden und nicht frei verhandelbar. Den gesamten Wortlaut der Rechtsverordnung finden Sie auf der Home- page des Landkreises unter https://www.rv.de/bekanntmachungen. Auch in den Ta- xen ist die Tarifverordnung mitzuführen und dem Fahr- gast auf Verlangen vorzulegen. Sommer, Sonne, Ferienprogramm im Bauernhaus-Museum in Wolfegg! Das Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben Wol- fegg bietet im August verschiedene Führungen an, um die wunderbare Kulturlandschaft, die historischen Häu- ser und ihre menschlichen Schicksale kennenzulernen. Dienstags und donnerstags findet in den Sommerfe- rien das beliebte Ferienprogramm mit abwechslungs- reichen Themen rund um das bäuerliche Leben statt. Beim Erlebnistag „Fadenscheinig?“ am 17. August dreht sich alles um Leinen und Wolle, Faser und Tuch. Sommerferienprogramm – Sauber muss es werden 12. August | 11:00 – 17:00 | Anmeldung nicht erforderlich In den baden-württembergischen Sommerferien (5. Au- gust bis 11. September) bieten wir dienstags und don- nerstags, jeweils von 11 bis 17 Uhr, ein großes und buntes Mitmach-Programm mit vielen Stationen für die ganze Familie an. „Sauber muss es werden“ ist das Motto am Dienstag, dem 12. August. Beim Putz- und Waschtag ha- cken die Kinder Brennholz und schnitzen Wäscheklam- mern, um anschließend die Wäsche waschen und auf- hängen zu können. Außerdem wollen Möbel geputzt und Bürsten gebunden werden. Und wer schafft den Was- sereimer-Parcous? Die Angebote der Ferienprogramme finden bei jedem Wetter statt. An den Mitmachstationen ist meist ein kleiner Kostenbeitrag für Verbrauchsmate- rial zu entrichten. Sommerferienprogramm – Kräuterweihe 14. August | 11:00 – 17:00 | Anmeldung nicht erforderlich In den baden-württembergischen Sommerferien (5. Au- gust bis 11. September) bieten wir dienstags und don- nerstags, jeweils von 11 bis 17 Uhr, ein großes und buntes Mitmach-Programm mit vielen Stationen für die ganze Familie an. Am Donnerstag, dem 14. August, gibt es die traditionelle Kräuterweihe. Wer möchte, kann mit der Rallye „Glaube auf dem Land“ das Gelände erkunden, an einer Kräuterführung teilnehmen, Weihbüschele binden oder selbst Badesalz herstellen und Kräuterlimonade kos- ten. Um 14 und 16 Uhr findet die traditionelle Kräuterwei- he statt, bei der die Weihbüschele auf Wunsch gesegnet werden. Und wer eine Pause braucht, kann um 13 Uhr Ge- schichten lauschen. Die Angebote der Ferienprogramme finden bei jedem Wetter statt. An den Mitmachstationen ist meist ein kleiner Kostenbeitrag für Verbrauchsmate- rial zu entrichten. Erlebnistag – Fadenscheinig? Leinen und Wolle, Faser und Tuch 17. August | 11:00 – 17:00 | Anmeldung nicht erforderlich Leinen und Wolle bilden das Ausgangsmaterial der bäu- erlichen Kleidung im Mittelalter. Wie aber verarbeitet man Flachs zu Leinen? Wie wird aus der krausen Wolle eines Schafes feines Garn? Schauen Sie zu beim Brechen und Hecheln, beim Handweben und Spinnen und versuchen Sie sich selbst an der Handspule oder beim Waschen der Wolle. Testen Sie Ihr Wissen beim großen Textil-Quiz! Un- sere Erlebnistage bieten unter je eigenem Schwerpunkt ein fein auf das jeweilige Thema zugeschnittenes Lern- und Mitmach-Programm für die ganze Familie. In diesem Jahr entführen wir Sie in längst vergangene Zeiten und machen uralte Kulturtechniken hautnah erfahrbar. Sommerferienprogramm – Ein Tag lang Bauer oder Bäuerin sein 19. August | 11:00 – 17:00 | Anmeldung nicht erforderlich In den baden-württembergischen Sommerferien (5. Au- gust bis 11. September) bieten wir dienstags und don- nerstags, jeweils von 11 bis 17 Uhr, ein großes und buntes Mitmach-Programm mit vielen Stationen für die ganze Familie an. Einen Tag lang Bauer oder Bäuerin sein, kön- nen die Feriengäste am Dienstag, dem 19. August. Sie kön- nen Kühe melken, Butter herstellen, Tiere füttern, mit der Sense mähen, Dreschflegel bauen oder einen Schubkar- renparcours bewältigen. Wieder gibt es Goldtaler zu ver- dienen. Aber darf man den Lohn am Ende auch behalten? Die Angebote der Ferienprogramme finden bei jedem Wetter statt. An den Mitmachstationen ist meist ein klei- ner Kostenbeitrag für Verbrauchsmaterial zu entrichten. Sommerferienprogramm – Wettertag 21. August | 11:00 – 17:00 | Anmeldung nicht erforderlich In den baden-württembergischen Sommerferien (5. Au- gust bis 11. September) bieten wir dienstags und don- nerstags, jeweils von 11 bis 17 Uhr, ein großes und buntes Mitmach-Programm mit vielen Stationen für die ganze Fa- milie an. Beim Wettertag am Donnerstag, dem 21. August, werden Sonnenuhren gebaut und Wetterkerzen gezogen. Die Angebote der Ferienprogramme finden bei jedem Wetter statt. An den Mitmachstationen ist meist ein klei- ner Kostenbeitrag für Verbrauchsmaterial zu entrichten. Öffentliche Allgemeine Museumsführung 24. August | 11:30 – 12:30 | Anmeldung nicht erforderlich Wir führen Sie durch die wunderbare Kulturlandschaft, in die unsere 28 historischen Gebäude eingebettet sind und erzählen Ihnen die Geschichten der Häuser sowie ih- rer Bewohnerinnen und Bewohner. Die Geschichte Ober- schwabens erhält bei uns ein Gesicht und menschliche Schicksale behalten ihre Farbe. Öffentliche Museumsführung „Kindheiten auf dem Land“ 24. August | 11:30 – 12:30 | Anmeldung nicht erforderlich Wie war das früher, als Kind auf dem Land aufzuwach- sen? Eine Kindheit zwischen harter körperlicher Mitarbeit auf dem Hof, Schule, Kirchgang und dem Zusammen- leben in einer oft großen Familie? Spüren Sie mit uns den Bewohnerinnen und Bewohnern unserer historischen Bauernhäuser nach und erkunden Sie deren Kindheits- erfahrungen. Nummer 33 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 Öffnungszeiten im August: täglich von 10 bis 18 Uhr Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben Wolfegg I Vogter Str. 4 I 88364 Wolfegg I Tel. 07527 9550-0 I info@ bauernhaus-museum.de Oberschwäbische Barockwoche in Schloss Achberg! Schloss Achberg bietet ein vielfältiges Veranstaltungs- programm mit Führungen durch die Ausstellung „Kunst & Liebe“. Besonderes Highlight im August sind die Ver- anstaltungen im Rahmen der Oberschwäbischen Ba- rockwoche, wie die Stuckwerkstatt oder die Sonder- führung zur Mustersanierung. Ausstellung „Kunst & Liebe. Zeitgenössische Künstler- paare im Miteinander und Gegenüber.“ Bis 12. November Kunst ist mehr als ein Beruf und Liebe ist mehr als ein Gefühl. Wie gelingt Künstler/innenpaaren die “work-li- fe-balance”? Warum arbeiten einzelne Paare bewusst zusammen, während andere getrennte Ateliers wählen? Wie und wo finden die internen fachlichen Diskussionen statt, im Atelier oder am Küchentisch? Die Ausstellung will am Beispiel ausgewählter Künstler/innenpaare einen Blick hinter die Kulissen wagen und wird dabei auch ein- zelne gesellschaftliche Klischees bewusst hinterfragen. In einem Rundgang durch verschiedene Gattungen und Stile werden Beziehungsebenen und Kunstwerke miteinander in Verbindung gebracht. Im Mittelpunkt der Ausstellung steht das Narrativ “Kunst & Liebe”: emotional, wirtschaft- lich und gesellschaftlich! Naturforschtag – Kids for Future | Kindermitmachkon- ferenz vom Landschaftserhaltungsverband 13. August | ganztägig| 20,00 Euro / Kind | Anmeldung erforderlich Schloss Achberg ist umgeben von grünen Wiesen und einem Wald, der von der glucksenden Argen durchzo- gen ist. Früher, bevor es das Schloss gab, war die Natur drumherum noch so dicht und wild, dass sie fast undurch- dringlich war. Bewirb dich bei Kids4Future, um einen Tag lang, gemeinsam mit anderen Kindern, die Natur und ihre Vielfalt einmal genau unter die Lupe zu nehmen. Offene Stuckwerkstatt für Kinder 16. und 17. August | jeweils 14 bis 17 Uhr | 3 Euro Spende | Anmeldung nicht erforderlich Alle Decken im Schloss sind reich mit weißem Stuck ver- ziert, ein typisches Merkmal für barocke Kunst. Vor über 300 Jahren haben die Künstler wunderschöne Motive, wie Blumen, Blätter, Früchte und kleine Engel, aus Stuck geformt. In der Stuckwerkstatt können Kinder und Fami- lien am Aktionstag selbst ausprobieren und sich kleine Ornamente aus Gips als Erinnerung für Zuhause gießen. Eine Veranstaltung im Rahmen der Oberschwäbischen Barockwoche. Kuratorinnenführung durch die Ausstellung „Kunst & Liebe“ 17. August | 14.30 Uhr| 3,00 Euro zzgl. Eintritt | Anmeldung nicht erforderlich In der Ausstellung „Kunst & Liebe. Zeitgenössische Künst- lerpaare im Miteinander und Gegenüber“ präsentiert Schloss Achberg 13 Künstler/innenpaare. In einem Rund- gang durch verschiedene Gattungen und Stile werden Beziehungsebenen und Kunstwerke miteinander in Ver- bindung gebracht. Die Kuratorin Andrea Dreher führt zu ausgewählten Werken, stellt sich dem Dialog mit dem Publikum und gibt Einblicke in die Entstehung der Aus- stellung. Ausstellungsführung 17. August | 14.30 Uhr| 3,00 Euro zzgl. Eintritt | Anmeldung nicht erforderlich In der Ausstellung „Kunst & Liebe. Zeitgenössische Künst- lerpaare im Miteinander und Gegenüber“ präsentiert Schloss Achberg 13 Künstler/innenpaare. In einem Rund- gang durch verschiedene Gattungen und Stile werden Beziehungsebenen und Kunstwerke miteinander in Ver- bindung gebracht. Im Mittelpunkt der Ausstellung steht das Narrativ “Kunst & Liebe”: emotional, wirtschaftlich und gesellschaftlich! Sonderführung „Vom Dornröschenschlaf zur Muster- sanierung“ 17. August | 15.00 Uhr| 3,00 Euro zzgl. Eintritt | Anmeldung erforderlich Im Jahr 1988 wurde das Schloss vom Landkreis Ravens- burg erworben und vor dem Verfall gerettet. Doch wie bewahrt man ein historisches Monument? Während der Bauzeit hat Dipl. Ing. Architekt Günter Bestfleisch die „Mus- tersanierung“ geplant und die Ausführung geleitet. In der thematischen Sonderführung berichtet er als Zeitzeuge von seinen Erfahrungen, überwundenen Schwierigkei- ten und spannenden Entdeckungen während des Sa- nierungsprozesses. Eine Veranstaltung im Rahmen der Oberschwäbischen Barockwoche. Familienführung „Wie lebte Kreuzritter Benedikt?“ 24. August | 14.00 Uhr| 5,00 Euro / Familie | Anmeldung erforderlich Was ist der Deutsche Orden? Was hat er mit Schloss Ach- berg zu tun? Und welches Geheimnis verbirgt sich hinter dem Kreuz? Mit diesen Fragen beschäftigen wir uns bei der Familienführung und entdecken bei einer Puzzle-Ral- lye quer durchs Schloss noch weitere spannende Details. Am Ende bekommt jede Teilnehmerin und jeder Teilneh- mer eine richtige Urkunde mit Siegeln aus Wachs. Ausstellungsführung 24. August | 14.30 Uhr| 3,00 Euro zzgl. Eintritt | Anmeldung nicht erforderlich In der Ausstellung „Kunst & Liebe. Zeitgenössische Künst- lerpaare im Miteinander und Gegenüber“ präsentiert Schloss Achberg 13 Künstler/innenpaare. In einem Rund- gang durch verschiedene Gattungen und Stile werden Beziehungsebenen und Kunstwerke miteinander in Ver- bindung gebracht. Im Mittelpunkt der Ausstellung steht das Narrativ “Kunst & Liebe”: emotional, wirtschaftlich und gesellschaftlich! Öffnungszeiten im August 2025 Freitag 14 – 18 Uhr Samstag, Sonn- und Feiertage 11 – 18 Uhr Adresse Schloss Achberg | D-88147 Achberg | Tel.: +49 (0)751 85 9510 | info@schloss-achberg.de | www.schloss-achberg.de Preise Erwachsene 7 €, ermäßigt 6 €, Familien 13 € Schüler/innen, Studenten 3,50 € freier Eintritt für Kinder bis 10 Jahre Landkreis Ravensburg radelt 2,5 Mio. Kilometer beim Stadtradeln 2025 Beim diesjährigen Stadtradeln vom 28.06. bis zum 18.07.2025 konnte der Landkreis wieder an seine Erfolgs- geschichte anknüpfen. Mehr als 10.700 aktive Radelnde sammelten fleißig Kilometer auf dem Fahrrad und ver- mieden 415 t CO2. Beim Stadtradeln, einer Aktion des Klimabündnisses, wer- den binnen 3 Wochen zurückgelegte Kilometer auf dem Seite 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 Fahrrad gesammelt. Alle BürgerInnen, ArbeitnehmerIn- nen, SchülerInnen und Vereine waren daher erneut aufge- rufen, möglichst viele Wege mit dem Rad zurückzulegen. 29 Städte und Gemeinden aus dem Landkreis beteiligten sich in diesem Jahr. Im Kommunenvergleich zwischen 100.000 – 499.000 Ein- wohnern in Baden-Württemberg rangiert der Landkreis mit 2,5 Mio. gefahrenen Kilometern damit aktuell promi- nent auf Platz 3, hinter Freiburg und dem Ortenaukreis. Ein besonderes Highlight: Die Gemeinde Altshausen wird im Ranking der Kommunen mit weniger als 10.000 Ein- wohner deutschlandweit erfolgreich den 1. Platz vertei- digen können. Die Radelnden in der Stadt Ravensburg waren mit knapp 488.000 km in Summe die fleißigsten Radelnden. Gefolgt von den aktiven Radelnden aus der Gemeinde Altshau- sen mit etwa 271.000 km. Auf dem dritten Platz liegt die Stadt Leutkirch mit ca. 218.000 km. Erfolgreichstes Unternehmen mit ca. 83.5000 Kilometern war MI-KA Sports. Die aktivste Schule war mit knapp 54.000 Kilometern die Realschule Kißlegg. Beim STADTRADELN stehen nachhaltige Mobilität, Be- wegung, Klimaschutz, Spaß am Fahrradfahren sowie Teamgeist im Vordergrund. Ob auf dem Weg zur Arbeit, zum Einkaufen oder bei Ausflugsfahrten – jeder geradelte Kilometer konnte gesammelt werden. Im Rahmen der Initiative RadKULTUR des Verkehrsmi- nisteriums Baden-Württemberg förderte das Land die Teilnahme an der Aktion. Die bundesweite Aktion Stadt- radeln läuft noch bis Ende September, die Ergebnisse sind daher noch nicht final. Zwanzig Jahre Katamaran: Dankeschön-Aktion für Fahrgäste Ob Kaffee am Morgen, ein kühles Getränk am Nachmit- tag oder ein süßer Snack, der bei dem trüben Wetter die Laune hebt: im August beschenkt der Katamaran seine Fahrgäste mit kleinen Genussmomenten. Wer beim Bord- bistro bestellt, erhält für die nächste Katamaranfahrt ei- nen 3 Euro-Verzehrgutschein für Getränke und Speisen im Bordbistro. Die Gutscheinaktion ist Teil des Jubiläumsjahres der Ka- tamaran-Reederei, die kürzlich ihr 20-jähriges Bestehen feierte. Seit 2005 verbindet der Katamaran Konstanz und Friedrichshafen – schnell, zuverlässig und fest verankert im Mobilitätsangebot der Region. Über 7,2 Millionen Fahr- gäste waren seitdem an Bord. Und: gemeinsam haben die drei Schiffe Constanze, Fridolin und Ferdinand schon mehr als 4,25 Millionen Kilometer auf dem Tacho stehen. i Für die günstigen Kombitickets zum Kulturufer und den Sonderfahrten zum Seenachtfest sind nur noch wenige Tickets verfügbar. Zwölf neue Tagespflegepersonen im Landkreis Ravensburg qualifiziert Ende Juli 2025 haben zwölf Tagespflegepersonen er- folgreich den Qualifizierungskurs zur Kindertagespflege abgeschlossen. Das Amt für Kinder, Jugendliche und Fa- milien gratuliert den Absolventinnen zu ihrem Abschluss und freut sich auf die Zusammenarbeit mit den nun neu- en, selbstständigen Tagespflegepersonen. Die Qualifizierung umfasste insgesamt 300 Unterrichts- einheiten, welche auf dem Curriculum des Deutschen Ju- gendforschungsinstituts (DJI) basieren (Fachkräfte kön- nen die Qualifizierung auf 50 UE reduzieren). Sie bereitete die Teilnehmenden auf ihre verantwortungsvolle Tätigkeit vor. Der Lehrplan umfasst dabei wichtige Themen wie rechtliche Grundlagen, Kinderschutz sowie die Entwick- lung des Kindes, Bindungstheorien und Naturpädagogik. Am Ende des Kurses verfassen alle Teilnehmenden eine eigene Konzeption und legen ein Abschlusskolloquium ab. Die Vermittlung, Beratung und Begleitung der Tagespfle- gepersonen im Landkreis Ravensburg wird in enger Ko- operation zwischen dem Landratsamt, der Caritas Bo- densee-Oberschwaben sowie dem Diakonischen Werk Oberschwaben-Allgäu-Bodensee umgesetzt. Diese Zu- sammenarbeit stellt sicher, dass die Tagespflegeperso- nen umfassend unterstützt werden und sowohl für Eltern als auch Kinder die bestmögliche Betreuung angeboten werden kann. Der nächste Qualifizierungskurs für interessierte Ta- gespflegeeltern beginnt im September 2025 in Leutkirch. Interessierte Personen, die Freude am Umgang mit Kindern haben und eine verantwortungsvolle Tätigkeit in der Kin- dertagespflege anstreben, können sich bereits jetzt bei den regionalen Vermittlungsstellen der Diakonie und Caritas anmelden. Die Teilnahme am Kurs ist kostenfrei und bietet eine umfassende Vorbereitung auf die zukünftige Tätigkeit. Für weitere Informationen und zur Anmeldung stehen die regionalen Ansprechpartnerinnen in den Vermittlungsstel- len der Caritas und Diakonie zur Verfügung. Kontaktdaten sowie weitere Informationen finden Interessierte auch auf der Webseite www.tagespflege-ravensburg.de Naherholung zwischen Schussen und Seen Gästeführung am Sonntag, 17. August 2025 Fahrradtour: Vier aufgelassene Weiher sowie ein Fisch- und Badeweiher und deren Geschichte Gästeführer: Torsten Alt Treffpunkt: Parkplatz Häcklerweiher Beginn: 14:30 Uhr Wer kennt sie noch, die alten Weiher und Seen in Ober- schwaben, die im Mittelalter nicht nur den Mönchen und den „Herren“ genüssliche Fastenspeisen in Form von Krebsen, Karpfen und Hechten lieferten? Über 2.300 Seen und Weiher im Kreis Ravensburg sind es damals gewesen. Heute sind nur noch wenige Gewässer übriggeblieben. Die meisten wurden trockengelegt, sind heute Felder, Wiesen oder Wälder. Andere wurden aufgefüllt und es stehen Häuser darauf. Wer aufmerksam durch unsere Land- schaft geht, kann dort viele sogenannte „aufgelassene“ Weiher erahnen. Unsere Radtour führt vom Häcklerwei- her zu den trockengelegten Weihern, wie Färberweiher, Einödweiher, Hofstetter-Weiher und zum Neuweiher wie- der zurück zum wassergefüllten Bade- und Fischweiher des Ausgangspunktes. Sie erfahren einiges über die Entstehung, die Geschichte und die Nutzung der Seen und Weiher in Oberschwaben, besonders von der Blitzenreuter Seenplatte. Der Bedeu- tungswandel und der Stellenwert der Seen und Weiher in der Gesellschaft von gestern und heute werden Ihnen auf diesem ca. 8 km langen Radwanderweg erläutert. Die Radtour dauert gemütliche 2,5 Stunden. Der Einkehrschwung im ortsansässigen Gasthaus run- det schließlich das Erleben der Seen- und Weiherland- schaft ab. Wir würden uns freuen, Sie auf dieser geführten Fahrrad- tour begrüßen zu dürfen. Für Kinder bis 14 Jahre ist die Gästeführung kostenlos. Ju- gendliche ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 5,00 EUR. Nummer 33 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 23 Weitere Informationen zu unseren Gästeführungen und den Newsletter finden Sie hier: www.zwischenschussenundseen.de Regierungspräsidium Tübingen B 32 Witterungsbedingte Verlängerung der Hangsiche­ rungsarbeiten an der Blitzenreuter Steige Das Regierungspräsidium Tübingen hat Ende April 2025 mit den Hangsicherungsmaßnahmen an der B 32 zwi- schen Blitzenreute und Staig begonnen. Die Arbeiten konnten in großen Teilen abgeschlossen werden. Der Dauerregen der letzten beiden Wochen hat gleichwohl den Abschluss der Baumaßnahmen verhindert. Verschie- dene witterungsabhängige Arbeiten, wie Markierungsar- beiten oder die Profilierung der Böschungen, konnten auf- grund des Dauerregens nicht fertiggestellt werden. Die witterungsabhängigen Arbeiten werden nun fortge- setzt, sodass die Maßnahmen voraussichtlich am Freitag, 15. August 2025, abgeschlossen sind. Verkehrsführung: Die B 32 bleibt bis zum Ende der Maßnahme halbseitig gesperrt und kann im Einbahnverkehr in Richtung Blit- zenreute/Bad Saulgau befahren werden. Der Verkehr in Fahrtrichtung Ravensburg wird ab Blitzenreu- te über die L 291 – Baienbach – Ettishofen – Berg zur B 30/B 32-Anschlussstelle „Ravensburg-Nord“ bzw. K 7952 Weiler zur B 30/B 32-Anschlussstelle „Weingarten“ umgeleitet. Das Regierungspräsidium Tübingen bittet die Verkehr- steilnehmenden um Verständnis für die mit der Maßnah- me zusammenhängenden Beeinträchtigungen. Landratsamt Ravensburg Vollsperrung der Kreisstraße K 7966 zwischen Wol­ pertswende/Vorsee und Wolpertswende vom 18. Au­ gust bis 10. Oktober Die Kreisstraße K 7966 zwischen Vorsee und Wolpertswen- de wird wegen Straßenbauarbeiten vom Montag, 18. Au- gust bis voraussichtlich Freitag, 10. Oktober in beide Fahr- trichtungen gesperrt. Der Fahrbahnbelag wird erneuert und es werden Arbeiten an der Straßenentwässerung, den Randeinfassungen, sowie Bankettarbeiten durchgeführt. Die Umleitungsstrecke ist ausgeschildert und führt von Wolpertswende - K 7955 - Blitzenreute - B 32 - K 7966 - nach Vorsee und umgekehrt. Für Behinderungen, welche durch die Arbeiten entstehen, bittet das Landratsamt die betroffenen Anwohnenden und Verkehrsteilnehmenden um Verständnis. Vollsperrung der Kreisstraße K 7952 zwischen Berg/ Ettishofen und Berg/Weiler vom 18. August bis 19. Sep­ tember Die Kreisstraße K 7952 zwischen Ettishofen und Weiler wird wegen Straßenbauarbeiten vom Montag, 18. August 2025 bis voraussichtlich Freitag, 19. September 2025 in beide Fahrtrichtungen gesperrt. Wie das Landratsamt mitteilt, wird der Fahrbahnbelag erneuert und es werden Arbeiten an der Straßenentwässerung sowie den Randeinfassungen durchgeführt. Außerdem werden mehrere Bushaltestellen barrierefrei umgebaut. Es werden Ersatzbushaltestellen für den Zeitraum der Umbaumaßnahme eingerichtet. Die Umleitungsstrecke ist ausgeschildert und führt von Ettishofen - L 291 - Baienbach - L 291 - Blitzenreute - B 32 - K 7952 und umgekehrt. Für Behinderungen, wel- che durch die Arbeiten entstehen, bittet das Landratsamt die betroffenen Anwohner und Verkehrsteilnehmer um Verständnis. Landkreis Ravensburg sucht weitere/n engagierte/n Patientenfürsprecher/in für psychisch kranke Menschen Der Landkreis Ravensburg sucht eine empathische und motivierte Persönlichkeit für die ehrenamtliche Position als Patientenfürsprecher/in für psychisch kranke Men- schen und deren Angehörige. Die Stelle ist in das Team der Informations-, Beratungs- und Beschwerdestelle (IBB) eingebettet. Patientenfürsprecher setzen sich aktiv für die Belange psychisch Erkrankter ein und tragen dazu bei, deren Si- tuation im Gesundheitssystem zu verbessern. Zu ihren Aufgaben gehören die Vermittlung zwischen Patienten, Angehörigen und Einrichtungen, die Beratung bei Proble- men sowie die Mitwirkung in Gremien zur Verbesserung der psychiatrischen Versorgung im Landkreis. Diese ehrenamtliche Tätigkeit bietet die Möglichkeit, sich sinnvoll zu engagieren und einen echten Mehrwert für die Gesellschaft zu schaffen. Die Zeiteinteilung ist weit- gehend flexibel und es wird eine Aufwandsentschädigung gewährt. Zudem profitieren die Ehrenamtlichen von regel- mäßigen Fortbildungen und dem wertvollen Austausch im IBB-Team. Das IBB-Team setzt sich trialogisch zusammen aus Fachkräften des Versorgungssystems, Betroffenen und Angehörigen sowie den Patientenfürsprechenden. Neben Lebenserfahrung sind Kommunikationsfreude, die Fähigkeit des geduldigen Zuhörens, ein sicheres Auftreten, sowie Einfühlungsvermögen für die Sorgen und Proble- me anderer Menschen und die Fähigkeit zur Vermittlung in Konfliktfällen, Eigenschaften, die ein/e Patientenfür- sprecher/in mitbringen sollte. Von Vorteil sind außerdem grundlegende Kenntnisse über das Gesundheitswesen sowie Kenntnisse über Behandlungs- und Versorgungs- systeme für Menschen mit psychischen Erkrankungen. „Wir suchen Menschen, die sich für die Belange psychisch Erkrankter einsetzen möchten und motiviert und enga- giert an diese wichtige Aufgabe herangehen“, erklärt Andrea Müller, Leiterin der Stabsstelle Sozialplanung und Bildungsmanagement des Landkreises. Andreas Holla- cher, Psychiatriekoordinator des Landkreises Ravensburg ergänzt, „Als Patientenfürsprecher/in können Interessierte einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung der psychi- schen Gesundheitsversorgung in unserer Region leisten.“ Interessierte sind herzlich eingeladen, sich bis zum 14.09.2025 zu bewerben und eine schriftliche Interessens- bekundung abzugeben. Die Unterlagen sind zu richten an: Andreas Hollacher, E-Mail: a.hollacher@rv.de. Für Rückfragen steht Herr Hollacher auch telefonisch unter 0751 85-3123 zur Verfügung. „Gemeinsam können wir die psychische Gesundheitsver- sorgung im Landkreis Ravensburg stärken. Wir freuen uns auf engagierte Mitstreiter im Team der IBB!“, ergänzt Hollacher. AOK unterstützt innovatives Sucht­ präventionsprogramm bei Jugendlichen im Landkreis Ravensburg Im Landkreis Ravensburg startet ein innovatives Sucht- präventionsprogramm, das sich speziell mit neuen Rauch- produkten wie E-Zigaretten, Vapes und Shishas befasst und unter anderem deren gesellschaftliche Verharmlo- sung thematisiert. Im Rahmen eines Treffens im Land- ratsamt Ravensburg überreichte Herr Markus Packmohr, Geschäftsführer der AOK – Die Gesundheitskasse Boden- see-Oberschwaben dafür an Sozialdezernent Reinhard Friedel beim Landkreis Ravensburg einen Scheck über 5.000,- Euro. Durchgeführt wird das Projekt durch die Seite 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 Caritas Bodensee-Oberschwaben. Der Sozialdezernent Reinhard Friedel betonte bei der Scheckübergabe die Dringlichkeit solcher gezielter Prä- ventionsmaßnahmen: „Die Vielfalt moderner Rauch- produkte und deren oft verharmlosende Darstellung in der Öffentlichkeit stellen uns vor neue Herausforderun- gen. Viele Jugendliche im Landkreis Ravensburg unter- schätzen die Gesundheitsrisiken von E-Zigaretten oder Shishas.“ Auch AOK-Geschäftsführer Markus Packmohr erkennt Handlungsbedarf: „Wir als AOK – Die Gesund- heitskasse Bodensee-Oberschwaben sehen uns in der Verantwortung, frühzeitig über die gesundheitlichen Ri- siken der Rauchprodukte aufzuklären. Mit unserer För- derung leisten wir aktiv einen Beitrag zur Gesundheits- prävention bei Jugendlichen.“ Das Präventionsprogramm zielt darauf ab, Jugendliche im Landkreis umfassend über die Gefahren dieser Pro- dukte aufzuklären. Geplant sind interaktive Präventions- methoden, die speziell auf die Lebenswelt der Jugend- lichen zugeschnitten sind. Besonderes Augenmerk liegt dabei unter anderem auf der Entkräftung gängiger Ver- harmlosungen und Mythen rund um moderne Rauchpro- dukte. Das Landratsamt Ravensburg begrüßt die Initiative der AOK Bodensee-Oberschwaben für zeitgemäße Ge- sundheitsvorsorge und sieht darin einen wichtigen Beitrag zur Suchtprävention und Aufklärung im Landkreis. „Die- ses Programm ist ein wichtiger Schritt, um die Gesundheit unserer Jugend im Landkreis Ravensburg nachhaltig zu schützen“, betont Reinhard Friedel. Für Rückfragen zum Suchtpräventionsprogramm steht der Kommunale Suchtbeauftragte des Landkreises, Herr Walter Krebs, gerne zur Verfügung (w.krebs@rv.de). Realschule Aulendorf Zehn Schülerinnen und Schüler qualifizieren sich zu Mentoren für nachhaltige Ernährung Zehn Schülerinnen und Schüler der Realschule Aulendorf, des Bildungshauses Bodnegg sowie der Gemeinschaftsschule Bergatreute haben im Herbst 2024 am Ernährungszentrum Bodensee-Oberschwaben am Schülermentorenprogramm „Nachhaltig essen“ teilgenommen und sich zu Schülermen- toren für nachhaltige Ernährung ausbilden lassen. An fünf Tagen erfuhren die Jugendlichen, welche Be- deutung das eigene Ernährungsverhalten für den per- sönlichen Alltag, die Schulumgebung sowie für Umwelt, Wirtschaft, Gesellschaft und Gesundheit hat. Sie lernten mehr über die Herkunft unserer Lebensmittel, Produkte aus fairem Handel, die Vermeidung von Lebensmittelver- schwendung und Verpackungsmüll sowie über die ge- meinsame Gestaltung der Schulverpflegung. Im Anschluss an die fünf Bildungstage im Ernährungszentrum setzten die Jugendlichen ein selbst gewähltes, zukunftsorientier- tes Ernährungsprojekt an ihrer Schule um. Dabei griffen die Schülerinnen und Schüler Themen wie die Reduzie- rung von Lebensmittelabfällen oder die Verbesserung der Schulverpflegung auf und realisierten verschiedene Projekte wie Koch-AGs, Schulcatering und die Messung von Lebensmittelresten in der Schulmensa. Zur feierlichen Urkundenübergabe reisten vier Schülerin- nen des Bildungszentrums Bodnegg am 22. Juli nach Stutt- gart. Dort erhielten sie ihre Urkunden von der Staatssekre- tärin im Ministerium für Ernährung, ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Frau Sabine Kurtz und dem Staatsse- kretär im Ministerium Kultus, Jugend und Sport, Herrn Vol- ker Schebesta. Nach der Zeremonie nahmen die Schüle- rinnen an einer nachhaltigen Stadtführung in Stuttgart teil. Auch in diesem Herbst bietet das Ernährungszentrum Bodensee-Oberschwaben erneut interessierten Schü- lerinnen und Schüler der Sekundarstufe 2 die Möglich- keit, sich zum Schülermentor für nachhaltige Ernährung zu qualifizieren. Interessierte Schulen können bis zu vier Schülerinnen und Schüler anmelden. Anmeldeschluss ist der 19. September 2025. Weitere Informationen und Anmeldeunterlagen sind erhältlich bei Bettina Schmidt vom Ernährungszent- rum Bodensee-Oberschwaben. (be.schmidt@rv.de; Tel. 07524/9748-6430). Zeugnisübergabe an Fachkräfte in der Hauswirtschaft - neuer Qualifizierungs- kurs startet im September in Leutkirch Im kleinen festlichen Rahmen haben zehn Absolventinnen des einjährigen, berufsbegleitenden Vorbereitungskurses in der Fachrichtung Hauswirtschaft ihren Abschluss mit der Zeug- nisübergabe gefeiert. Weil das Interesse am Qualifizierungs- kurs erfreulich groß ist, wird das Landratsamt Ravensburg am Standort in Leutkirch wieder einen neuen Qualifizierungs- kurs anbieten. Kursstart ist der 18. September. Ein Schultag pro Woche (Donnerstag) ermöglicht es interessierten Quer- einsteigenden die Berufsabschlussprüfung zum/r staatlich geprüften Hauswirtschafter/-in im Sommer 2026 zu absol- vieren. Das Bildungsangebot richtet sich gezielt an Personen, die in hauswirtschaftlichen Bereichen tätig sind, jedoch noch keinen entsprechenden Berufsabschluss vorweisen können. Die Abschlussprüfung des diesjährigen Qualifizierungs- kurses fand Ende Juli statt und markierte den Höhepunkt eines intensiven Vorbereitungsjahres. Die Kursleiterin Mo- nika Wessle lobte die Anstrengungen und das hohe En- gagement der Teilnehmerinnen, die diese Qualifizierung neben Familie und Beruf absolviert haben. „Wir sind stolz auf Ihre Leistungen, Sie sind bestens für die Herausfor- derungen in der Praxis vorbereitet.“ Die erfolgreichen Hauswirtschafterinnen stehen nun vor vielfältigen beruf- lichen Möglichkeiten. Ob in Einrichtungen für Kinder und Jugendliche, in der Familienpflege, Seniorenzentren, Ta- gungshäusern, Gastronomie oder auch in privaten Haus- halten - ihre Fachkenntnisse in Haushaltsmanagement, Ernährung, Speisenzubereitung, Hygiene, Reinigung, Tex- tilpflege und hauswirtschaftlicher Betreuung sind gefragt. Sie sorgen für den Wohlfühlfaktor und sichern die Lebens- qualität von Menschen in sozialen Einrichtungen oder Privathaushalten. Zwei Absolventinnen starten direkt im Anschluss mit der Weiterbildung zur Meisterin der Haus- wirtschaft an der Fachschule in Bad Waldsee. Interessierte am neuen Qualifizierungskurs können sich telefo- nisch an Monika Wessle (Tel. 07561/9820-6640; Mail: m.wess- le@rv.de) wenden. Weitere Informationen und ein Werbefilm sind verfügbar unter: www.ernaehrung-oberschwaben.de . DLRG-Juli für alle! Stadtradeln 2025 So radelte die Ortsgruppe neben einigen anderen Verei- nen in Baienfurt mit 14 Radelnden vom 28.06. bis 18.07.2025 wieder für ein gutes Klima und weniger CO²-Ausstoß beim Stadtradeln mit. Mit dem Ergebnis können wir sehr zufrie- den sein: Platz 7 mit 2074 geradelten Kilometern! Baienfurter Markplatzfest Beim diesjährigen Marktplatzfest waren wir mit einer Wasserstation im Kinderland vertreten und sorgten für strahlende Kinderaugen. Auch unsere traditionelle Tom- bola war wieder ein voller Erfolg – 8000 Lose wurden verkauft, der Erlös ist für die Jugendarbeit der DLRG. Nummer 33 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 25 Letztes Training Am Montag, den 28.07.2025 fand unser beliebtestes Trai- ning im Jahr statt – Freischwimmen vor den Sommerfe- rien! So trotzten viele Kinder und Trainer dem Rutenfest und genossen es, den Sprungturm, Seil und Matten im Wasser ausgiebig zu nutzen und einfach mal nur das im Training zu machen, worauf man gerade Lust hat. Ein besonderer Dank geht an die Familie Coniglio vom Eiscafé Dolce Vita: trotz Ruhetag konnten die Trainer das traditionelle Dankeschön für ihr Engagement, jeden Mon- tagabend bis zu drei Stunden am Beckenrand zu stehen und Kindern und Jugendlichen Schwimmen und Retten beizubringen und zu trainieren, in Form von leckerem Eis, bekommen. Ausblick Am Freitag, 08.08.2025 findet das Kinderferienprogramm der DLRG statt. Am Montag, 15.09. beginnt wieder zu den gewohnten Zeiten unser Training im Hallenbad. Die DLRG Ortsgruppe Baienfurt wünscht allen eine er- holsame Sommerpause und freut sich auf den Start im Herbst mit einer „Fahrt ins Blaue“ und viel Motivation für die im November anstehenden Vereinsmeisterschaften! PATSCH – NASS! Hannah Brenner - Leiterin der Öffentlichkeitsarbeit Lust auf Linedance? Neuer Kurs findet statt am Dienstag, den 02.09.2025, 19.30 Uhr im KiFaZ Familienzentrum Pinocchio, Baindter Straße 47, Baienfurt. Bei Interesse bitte anmelden unter 0751 52166 Kirchenkonzert Der Förderkreis Kirchenmusik Mariä Himmelfahrt Baien- furt e.V. lädt herzlich ein: Kirche Mariä Himmelfahrt Baienfurt Sonntag, 17. August 2025, 19.00 Uhr Patroziniums Konzert Mitwirkende: Evelyn Schlude, Sopran Leila Trenkmann, Sopran Antonia Schlude, Violine Matthias Wolf, Orgel Bekannte und beliebte, geistliche und weltliche Lieder werden Sie in unserer wunderschönen „blauen Kirche“ begeistern! Eintritt Frei- Spenden sind willkommen Veranstalter: Förderkreis Kirchenmusik Mariä Himmel- fahrt Baienfurt e.V. Lehrfahrt des Vereins Landwirt- schaftliche Fachbildung (VLF) Ravens- burg-Waldsee am 3. September Der Verein Landwirtschaftlicher Fachbildung Ravens- burg-Waldsee e. V. lädt seine Mitglieder und weitere Inter- essierte zu seiner diesjährigen Lehrfahrt am 3. September nach Hohenems und ins Montafon ein. Besichtigt wird vormittags das Landwirtschaftliche Bil- dungszentrum Hohenems, das jungen Menschen ein viel- fältiges Angebot aus allgemeiner und beruflicher Aus- und Weiterbildung bietet. Neben einem landwirtschaftlichen Betrieb sind dem Schulzentrum u. a. eine Molkerei, Bä- ckerei und Metzgerei sowie ein Hofladen und ein Inter- nat angeschlossen. Nachmittags findet eine Führung im Kopswerk II in Gaschurn statt. Mit einer Leistung von 480 MW ist es eines der leistungsstärksten Pumpspei- cherkraftwerke im Montafon. Die Tatsache, dass es sich dabei um ein Kavernenkraftwerk handelt, bei dem die gesamte Anlage im Berg untergebracht ist, macht dieses Kraftwerk einzigartig. Abfahrt ist um 08.00 Uhr in Bad Waldsee auf dem Park- platz Bleiche sowie um 08.35 Uhr auf dem Festplatz in Weingarten. Gegen 18.30 bzw. 19.00 Uhr ist die Rückkehr am Abend geplant. Die Kosten von ca. 60 € sind zu Beginn der Fahrt in bar zu entrichten. Sie beinhalten Fahrtkos- ten und Besichtigungen sowie ein kleines Frühstück mit Kaffee und das Mittagessen im Bildungszentrum. Hinzu kommen Kosten für weitere Getränke und für den Besuch des Dorfcafés. Interessierte melden sich bitte zwingend bis 22. August unter la@rv.de oder 0751/85-6010 an. Die Gaststätte im Fischerhaus öffnet wieder! Seit dem 1. August hat die Museumsgaststätte des Bau- ernhaus-Museums Allgäu-Oberschwaben Wolfegg im historischen Fischerhaus wieder ihre Pforten geöffnet. Die neuen Gastgeber, Monika und Frank Boy aus der Höll, bringen frischen Wind und jahrelange Expertise mit. Ihr Konzept: eine kleine, regionale Karte mit schwäbischen Klassikern, einigen Schmankerln und schwäbische Gast- lichkeit. „Wir sind froh, dass wir mit dem Ehepaar Boy einen er- fahrenen Partner gewonnen haben, der unser Museum gastronomisch bereichert. So ist ab sofort auch wieder für das leibliche Wohl unserer Gäste bestens gesorgt!“, freut sich Dr. Tanja Kreutzer, Leiterin des Bauernhaus-Mu- seums Allgäu-Oberschwaben Wolfegg. Nach zwei Jahren Vakanz kehrt nun wieder Leben in den wunderschönen Biergarten und in die nostalgischen Gasträume ein. Die liebevoll restaurierte Atmosphäre des Fischerhauses und der angrenzende Biergarten bieten eine ideale Ku- lisse für gesellige Stunden. Ob während oder nach dem Museumsbesuch oder als eigenständiges Ziel. Die Gast- stätte am Originalstandort in Wolfegg-Wassers ist mehr als nur ein Ort zum Essen – sie ist ein lebendiger Teil des Museums, der Geschichte erlebbar macht. Ehrenamtliche Lebensretter in der Nachbarschaft Helfer vor Ort beim DRK-Kreisverband Ravensburg e.V. Sie sind da, wenn jede Minute zählt: Die Helfer vor Ort (HvO) des Deutschen Roten Kreuzes im Landkreis Ra- vensburg leisten qualifizierte Erste Hilfe, noch bevor der Rettungsdienst eintrifft. Alle Helfer engagieren sich ehren- amtlich – Tag und Nacht, in ihrer Freizeit, für das Leben ihrer Mitmenschen. Was sind Helfer vor Ort? Helfer vor Ort sind medizinisch ausgebildete Ehrenamt- liche des DRK, die in Notfällen die kritische Zeitspanne bis zum Eintreffen des regulären Rettungsdienstes über- brücken. Sie übernehmen lebensrettende Basismaßnah- men wie Herz-Lungen-Wiederbelebung, Wundversor- gung oder psychische Betreuung von Betroffenen und Angehörigen. Wann kommen sie zum Einsatz? Bei einem Notruf alarmiert die Integrierte Leitstelle – so- fern taktisch sinnvoll – die HvO parallel zum Rettungs- dienst. Das ist vor allem dann der Fall, wenn die ehrenamt- lichen Kräfte schneller vor Ort sein können oder mehrere Patienten versorgt werden müssen, etwa nach Verkehrs- unfällen. Die Nähe zum Einsatzort und die Ortskenntnis der Helfer sorgen dafür, dass sie oft in kürzester Zeit am richtigen Ort sind – und so wertvolle Minuten retten. Seite 26 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 Wie werden HvO-Gruppen finanziert? Die Einrichtung der HvO-Gruppen wurde durch das En- gagement der Helfer und die Unterstützung einiger Ge- meinden bei der Erstausstattung möglich. Alle laufenden Kosten – von der Materialbeschaffung über die Ausbildung bis zu Wartung und Ersatzbeschaffungen – tragen die DRK-Bereitschaften aus Eigenmitteln und Spenden. Die Helferinnen und Helfer arbeiten vollständig ehrenamtlich. Wer kann mitmachen? Wer mindestens 18 Jahre alt ist, in Wohn- oder Arbeitsnähe zur jeweiligen HvO-Gruppe lebt und eine medizinische Qua- lifikation mitbringt (z. B. Sanitätsausbildung, Rettungshelfer etc.), kann Teil der Gruppe werden. Die notwendige Ausbil- dung kann selbstverständlich beim DRK erworben werden. Auch regelmäßige Fortbildungen gehören dazu. Wer Inter- esse hat, kann sich gerne unverbindlich informieren. Ergänzung: Smartphone-basierte Ersthelfer-Alarmierung Parallel zu den strukturierten HvO-Gruppen etabliert sich derzeit ein weiteres System: die smartphone-basierte Ersthelfer-Alarmierung über die App Corhelper. Dabei werden qualifizierte Ersthelferinnen und Ersthelfer durch die Leitstelle alarmiert, wenn ein Herz-Kreislauf-Stillstand vermutet wird – basierend auf ihrem aktuellen Standort. Dieses Modell ist Teil des regionalen Projekts „Team BOS“, in dem DRK, Johanniter, Malteser und DLRG zusammen- arbeiten, um ein flächendeckendes Netz schneller Hilfe zu schaffen – insbesondere bei Reanimationen, bei denen jede Sekunde zählt. Während die HvO-Gruppen dauerhaft strukturiert und mit Ausrüstung eingebunden sind, ergänzt die App ein flexibles, punktgenaues System zur lebensrettenden Erst- versorgung – beide Ansätze wirken Hand in Hand. Weitere Informationen: hvo@rotkreuz-ravensburg.de Einladung der Allgemeinen Blinden- und Sehbehindertenhilfe e.V. (ABSH) – Regionalgruppe Allgäu - Wir laden Sie herzlich ein, am Samstag, 16.08.2025 um 14.00 Uhr zu unserem Gruppentreffen in Leutkirch; Treffpunkt ist die Leutkircher Kulturbrauerei, Bahnhof 1, 88299 Leutkirch. Ausdrücklich erwünscht sind bei all unseren Treffen im- mer Betroffene sowie die Angehörigen betroffener und ratsuchender Menschen. Um besser planen zu können, bitten wir möglichst um vorherige Anmeldung per Telefon direkt bei Hans Joachim Sauer, Tel. 0171-2887750. Nähere Informationen finden Sie auch auf unserer Home- page: www.abs-hilfe.de Was sonst noch interessiert Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Mehr Flexibilität bei Kurzzeit- und Verhinderungspflege Zum 1. Juli wurden die bisher getrennten Mittel aus der Kurzzeit- und Verhinderungspflege zu einem gemeinsa- men Jahresbetrag zusammengeführt. Damit kann nunmehr ein Gesamtbetrag von 3.539 Euro für Pflegebedürftige mit mindestens Pflegegrad 2 flexibel für die Dauer von bis zu acht Wochen im Jahr je nach Bedarf zwischen Verhinderungs- und Kurzzeitpflege auf- geteilt werden. Für die Verhinderungspflege entfällt die bisherige Voraus- setzung einer Vorpflegezeit von sechs Monaten; sie kann somit ab Pflegegrad 2 sofort in Anspruch genommen werden. Ihre Leistungsdauer verlängert sich von sechs auf acht Wochen bzw. 56 Tage pro Jahr. Durch diese Neuregelungen können Angehörige die Pfle- geleistungen besser planen und nutzen. Bereits im ver- gangenen Jahr wurden die Mittel aus der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege für Kinder und junge Erwachsene bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres ab Pflegegrad 4 zusammengelegt. LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg Hitzeschutz wird immer wichtiger Neuer Kartenviewer zeigt Hitzebetroffenheit in Ba- den-Württemberg Die frühe Hitzewelle Anfang Juli 2025 hat in Baden-Würt- temberg wieder einmal viele Menschen stark belastet. In mehreren Städten kletterte das Thermometer auf über 35 Grad. Das Kompetenzzentrum Klimawandel der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg unter- stützt Kommunen bei der Planung von Schutz- und An- passungsmaßnahmen gegen Hitze. Speziell hierfür stellt das Kompetenzzentrum seit heute interaktive Karten zur Hitzebetroffenheit bereit. Die Besonderheit: Räum- lich kann auch nach Nutzungstypen differenziert werden. Hitze ist eine Gesundheitsgefahr Klima- und Umweltministerin Thekla Walker erklärt: „Welche Belastung Hitze bedeutet, haben wir in den ver- gangenen Wochen am eigenen Leib gespürt. Hitze ver- schlechtert die Lebensqualität und kann eine echte Ge- sundheitsgefahr darstellen. Zum Schutz der Menschen ist es wichtig, dass wir uns gegen diese Folge des Kli- mawandels bestmöglich wappnen - gerade in Städten, wo durch zu viel Beton und zu wenig Grün und Wasser kühlende Effekte fehlen. Grundlage für die Entwicklung und Umsetzung von hitzelindernden Maßnahmen ist die Kenntnis der Fakten vor Ort. Diese liefert das Land mit dem neuen Kartenviewer, der hilft, passgenaue Lösun- gen für Kommunen zu finden und so Entlastung für die Bürgerinnen und Bürger zu schaffen.“ Wichtiges Werkzeug in der Klimaanpassung Dr. Ulrich Maurer, Präsident der LUBW, führt aus: „Viele Kommunen in Baden-Württemberg setzen sich bereits intensiv mit den Auswirkungen von Hitze auseinander. Mit dem Kartenviewer geben wir ihnen ein wichtiges Werk- zeug an die Hand, um die Betroffenheit der Bevölkerung durch Hitze abzuschätzen. Maßnahmen zum Hitzeschutz werden immer wichtiger – seien es Trinkwasserbrunnen, Begrünung oder Hitzeaktionspläne. Bereits heute ist wäh- rend Sommertagen rund ein Fünftel der Bevölkerung in Baden-Württemberg dauerhaft von Hitze betroffen – in Zukunft könnten es während des Sommers bis zu 80 Prozent sein, je nach Entwicklung der Temperaturen. Besonders im Oberrheingraben und im Neckartal ist der Handlungsbedarf bereits jetzt hoch.“ Hitzebetroffenheit für jede Gemeinde nachvollziehbar Der neue Kartenviewer im Klimaatlas Baden-Württem- berg zeigt, wie stark jede der 1.101 Gemeinden im Land aktuell und zukünftig von Hitze betroffen ist. Grundlage sind Karten zur thermischen Belastung und Flächen- nutzungen in Kombination mit Bevölkerungsdaten des Zensus 2022. Die Daten werden auf Gemeindeebene für verschiedene Kategorien dargestellt. Sie zeigen auch, ob besonders empfindliche Gruppen oder bestimmte Flä- Nummer 33 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 27 chen – wie Wohngebiete, Innenstädte oder Gewerbege- biete – besonders betroffen sind. Die Hitzebetroffenheit beschreibt, wie stark Menschen und Regionen dauerhaft durch hohe Temperaturen belastet sind – nicht nur während einzelner heißer Tage, sondern über mehrere Wochen im Sommer. Die Anzeige nach Al- tersklassen zeigt, dass besonders ältere Menschen und Kinder gefährdet sind sowie Menschen in stark versie- gelten Stadtgebieten. Hitze betrifft letztendlich jede einzelne Person. Während aufkommender Hitzewellen sollten alle ihr Verhalten und ihre Tätigkeiten entsprechend der Temperaturen anpas- sen. Konkrete Hinweise dazu können kommunale Hitze- aktionspläne geben. Klimaatlas BW – Das Informationsportal Die Daten zur Hitzebetroffenheit sowie ein begleitendes Hinweispapier stehen ab sofort im Klimaatlas BW zur Verfügung: www.klimaatlas-bw.de Weitere Informationen zur Klimaanpassung finden sich außerdem in den elf Factsheets der LUBW – etwa zu den Themen Gesundheitsvorsorge, Stadtplanung oder Synergien zwischen Klimaschutz und Anpassung, diese sind auf der Webseite zu finden: FAQ – Häufige Fragen zu Klimawandel und Klimaanpassung. Hintergrundinformation Frühe Hitzewelle im Juli 2025 in Zahlen Bereits am 2. Juli 2025 verzeichnete der DWD für viele Städte an seinen Klimastationen einen „Heißen Tag“ mit Maximal-Temperaturen deutlich über 30 Grad: • Mannheim – 38 Grad • Rheinstetten bei Karlsruhe – 37 Grad • Stuttgart – 36 Grad • Freiburg – 35 Grad • Rottweil – 34 Grad • Freudenstadt – 31 Grad Sogar auf dem Feldberg gab es einen Sommertag mit über 25 Grad. Diese frühe Hitzeperiode hat in den ersten Julitagen in ganz Baden-Württemberg zu sehr hohen Belastungen geführt. Im Zuge des Klimawandels treten Hitzewellen häufiger und intensiver auf. Auch außerhalb des Hochsommers ist dies möglich, ihre Ausprägungen variieren von Jahr zu Jahr. Online-Präsentation des Klimaatlas am 18. Septem- ber 2025 Das Kompetenzzentrum Klimawandel stellt am 18. Sep- tember 2025 die verschiedenen Module des Klimaatlas BW online vor. Die Veranstaltung wendet sich an kom- munale Beschäftigte wie Klimaanpassungsmanagerin- nen und Klimaanpassungsmanager, aber auch an die interessierte Öffentlichkeit. Die Teilnahme ist kostenlos. Anmeldung und weitere Informationen sind zu finden auf der Webseite der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg Ausbildung und Qualifizierung wichtiger denn je Im Bezirk der Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg ist die Zahl der arbeitslos gemeldeten Menschen im Juli um 1,4 Prozent leicht angestiegen. Insgesamt waren 16.884 Frauen und Männer ohne Beschäftigung gemeldet, die Arbeitslosenquote lag bei 3,6 Prozent. „Ein Anstieg der Arbeitslosigkeit ist in den Sommermonaten grundsätzlich nicht ungewöhnlich, denn viele junge Menschen beenden Ausbildung oder Studium und melden sich in dieser Zeit vorübergehend arbeitslos“, erklärt Katja Thönig, operati- ve Geschäftsführerin der Agentur für Arbeit Konstanz-Ra- vensburg. Dieser saisonübliche Anstieg fällt eher gering aus, in der Gesamtbetrachtung ist die Arbeitslosigkeit in den vergangenen zwei Jahren jedoch auf ein höheres Ni- veau angestiegen: im Vorjahresvergleich um 5,5 Prozent und von Juli 2023 auf Juli 2024 um 12,4 Prozent. „Dieser Effekt wird durch die aktuelle konjunkturelle Schwäche und die strukturelle Transformation am Arbeitsmarkt erzeugt. Während die Arbeitslosigkeit angestiegen ist, bleiben gleichzeitig Fachkräfte eine knappe Ressource“, erklärt Katja Thönig und fügt abschließend hinzu: „Eine nachhaltige Trendwende am lokalen Arbeitsmarkt ist ak- tuell nicht erkennbar.“ In diesem Umfeld ist die Qualifizierung von Beschäftigten und Arbeitslosen eine zentrale Gegenmaßnahme und si- chert insbesondere für Menschen ohne Ausbildung oder Geringqualifizierte langfristig den Zugang zum Arbeits- markt. Das Thema Ausbildung nimmt dabei eine Schlüs- selrolle für die Fachkräftesicherung ein. „Schulabgän- gerinnen und Schulabgängern bieten sich bei uns in der Region vielfältige Möglichkeiten“, ermutigt Katja Thönig. Für den Start des neuen Ausbildungsjahres im September sind noch 1.966 Lehrstellen zu vergeben. „Alle jungen Men- schen, die noch keinen Ausbildungsplatz haben, können auch jetzt noch die Zeit nutzen. In fast allen Bereichen sind noch Ausbildungsplätze zu haben“, ergänzt Katja Thönig. Arbeitslosigkeit Im Agenturbezirk Konstanz-Ravensburg waren im Juli 16.884 Menschen ohne Arbeit, 7.598 Frauen und 9.286 Männer. Zum Vormonat stieg die Zahl um 238 Personen bzw. 1,4 Prozent. Zum Vorjahr ist der Wert um 884 Perso- nen bzw. 5,5 Prozent angestiegen. Als langzeitarbeitslos galten 4.805 Menschen. Das sind 1,5 Prozent mehr als im Juni und 12,8 Prozent mehr als im Vorjahresmonat. Im Juli haben sich 3.873 (-9,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahr) Menschen neu arbeitslos gemeldet, 1.617 (-1,9 Prozent im Vergleich zum Vorjahr) davon aus einer Er- werbstätigkeit. Nach Rechtskreisen gegliedert gehörten 8.188 Menschen zum Rechtskreis SGB III (Arbeitslosenversicherung). Das waren 285 oder 3,6 Prozent mehr als vor einem Monat und 806 oder 10,9 Prozent mehr als vor einem Jahr. Im Rechtskreis SGB II (Bürgergeld) waren 8.696 Menschen arbeitslos gemeldet. Dies sind 47 oder 0,5 Prozent weni- ger als im Vormonat und 78 oder 0,9 Prozent mehr als im Juli des Vorjahres. In den drei Jobcentern im Agenturbezirk waren im Juli 4.744 erwerbsfähige Personen mit ukrainischer Staatsan- gehörigkeit gemeldet, 1.742 davon arbeitslos. Aus den acht Haupt-Asylherkunftsländern waren 3.835 erwerbsfähige Personen gemeldet, von denen 1.287 arbeitslos waren. Arbeitskräftenachfrage Unternehmen und Verwaltungen informierten im Juli über 1.224 neue, offene Stellen. Das sind 41 Stellen oder 3,5 Prozent mehr als im Vormonat. Im gesamten Agenturbereich waren 5.895 offene Stellen gemeldet. Das waren 24 oder 0,4 Prozent mehr als im Juni und 651 oder 9,9 Prozent weniger als im Juli 2024. Die Nachfrage nach Fachkräften und Höherqualifizierten bleibt hoch. Ausbildungsmarkt Seit Oktober 2024 haben Arbeitgeber für das kommen- de Ausbildungsjahr der Agentur für Arbeit Konstanz-Ra- vensburg 4.316 Ausbildungsstellen gemeldet (13,3 Prozent weniger als im Vergleichszeitraum des Vorjahres). Davon waren im Juli noch 1.966 Ausbildungsstellen unbesetzt. Die Berufsberatung der Agentur für Arbeit unterstützt Jugendliche und junge Erwachsene vor und während ih- Seite 28 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 rer Berufs- bzw. Studienwahl und Berufsausbildung mit Beratung, Vermittlung und finanziellen Hilfen. Termine können online vereinbart werden und sind persönlich, telefonisch oder per Videoberatung möglich. Die Berufs- beratung bietet kurzfristige Beratung an und hilft nicht nur bei der Berufsorientierung, sondern kann auch bei bestehenden Ausbildungsverhältnissen Unterstützungs- angebote machen. Kurzarbeit Bis zum 27. des Monats sind bei der Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg 32 neue Anzeigen auf Kurzarbeit für maximal 256 Beschäftigte eingegangen. Im Juni wa- ren es 27 Anzeigen auf Kurzarbeit für maximal 385 Be- schäftigte. Besonders betroffene Branchen waren zuletzt der Maschinen- und Werkzeugbau, der Bereich Sonder- maschinenbau, Zulieferer für den Fahrzeugbau und die Elektroindustrie sowie Teile der Baubranche. Zu den Kreisen im Agenturbezirk Im Bodenseekreis liegt die Arbeitslosenquote unverän- dert bei 3,5 Prozent. Vor einem Jahr lag die Quote bei 3,3 Prozent. Mit 4.506 Frauen und Männern waren 10 oder 0,2 Prozent mehr Menschen arbeitslos als vor vier Wochen. Die Agentur für Arbeit betreute im Bodenseekreis 2.087 Menschen (plus 85 zum Vormonat), das Jobcenter be- treute 2.419 Frauen und Männer (minus 75 zum Vormonat). Im Landkreis Konstanz waren 7.101 Menschen arbeitslos und über die Agentur für Arbeit (3.454) oder das Jobcenter (3.647) auf der Suche nach einer neuen Arbeitsstelle. Das sind 62 Personen mehr als im Juni. Die Arbeitslosenquote stieg im Vergleich zum Vormonat um 0,1 Prozentpunkte und liegt nun bei 4,3 Prozent, im Vorjahr lag sie bei 4,1 Prozent. Im Landkreis Ravensburg waren 5.277 Menschen über die Arbeitsagentur (2.647) und das Jobcenter (2.630) ar- beitslos gemeldet. Die Zahl nahm zum Vormonat um 166 Personen oder um 3,2 Prozent zu. Die Arbeitslosenquote stieg im Vergleich zum Vormonat um 0,1 Prozentpunkte auf 3,1 Prozent und lag damit weiterhin 0,1 Prozentpunkte über dem Vorjahreswert. Facharzt für Allgemeinmedizin, Naturheilverfahren Akupunktur, Chirotherapie, Notfallmedizin Gröberstr. 3, 88284 Mochenwangen, Telefon 07502 2616 Homepage: www.dr-goertz.de Liebe Patienten! Die Praxis ist ab Montag, den 25.08.2025 bis Freitag, den 12.09.2025 geschlossen. Die Vertretung übernimmt: - Praxis Dirk Molder, Mochenwangen, Tel. 94220 - Praxis A. Hartmann, Baindt, Tel. 4944 — ab 08.09.2025 Sommer-Rabattaktion bis 31. August: 10% auf Sommerdecken 20% auf Matratzen für Erwachsene bis 50% auf Ausstellungsware Prolana GmbH Am Langholz 10 | 88289 Waldburg | 07529/9721-11 Öffnungszeiten unter: www.manufakturladen.com Ökologisch. Gesund. Fair. Nachhaltig. prolana.com | manufakturladen.com Alles für den gesunden Schlaf – direkt vom Hersteller aus Ihrer Region. 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      Zuletzt geändert: 14.08.2025
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      Amtsblatt Jahrgang 2025 Freitag, den 10. Oktober 2025 Nummer 41 Ein Stück Freiheit auf drei Rädern: Mit der neuen E-Rikscha durch Baindt Im Altenzentrum Selige Irmgard wurde am 4. September ein besonderes Ereignis gefeiert: die feierliche Übergabe ei- ner neuen E-Rikscha durch die Bürgerstiftung Kreis Ravensburg und die Fahrradprofis. Das Fahrzeug wird künftig für kostenlose Ausfahrten zur Verfügung stehen und soll älteren Menschen mehr Mobilität, frische Luft und gesellschaft- liche Teilhabe ermöglichen. Die Freude bei Einrichtungsleitung, Mitarbeitenden und vor allem bei den Bewohnerinnen und Bewohnern war groß. Zur Übergabe versammelten sich Gäste und Bewohnerinnen und Bewohner vor dem Altenzentrum. Darunter Baindts Bür- germeisterin Simone Rürup, Einrichtungsleiter Johannes Linse sowie Volkher Lins vom Förderverein der Seligen Irmgard. Frau Rürup wünschte allen Beteiligten „allezeit gute Fahrt“ und zeigte sich begeistert von dem Projekt: „Ich freue mich schon darauf, wenn die Rikscha demnächst an meinem Bürofenster vorbeifährt.“ Gemeinschaftliches Engagement für mehr Teilhabe im Alter Die Anschaffung der E-Rikscha wurde durch das Zusammenspiel verschiedener Partner möglich gemacht: Gefördert wurde das Projekt durch die L-Bank, die Bürgerstiftung Baindt sowie die Bürgerstiftung Kreis Ravensburg, die das Rikscha-Projekt im Landkreis seit 2022 koordiniert und stetig weiterentwickelt. Einen wichtigen Teil zur Finanzierung leisteten vier engagierte Schülerinnen und Schüler des Albert-Einstein-Gym- nasiums Ravensburg. Im Rahmen ihrer Seminararbeit organisierten sie ein Skilanglauf-Benefizrennen, das am 14. Februar 2025 in der Winterlandschaft von Balderschwang stattfand – mit großem Erfolg.Mit sportlichem Einsatz Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 41 „Politik zum Anfassen“ - Demokratieprojekt für die vierte Klassenstufe der Klosterwiesenschule in Baindt Im Rahmen des neuen Schuljahres stand an der Klosterwiesenschule in Baindt für die vierten Klassen das Thema „Politik zum Anfassen“ im Mittelpunkt. Bereits vor einer Woche hatten die Schülerinnen und Schüler dabei durch Frau Nandi erfahren, wie der Landtag arbeitet und was Politik grundsätzlich bedeutet. Auch über das Bundesland Baden – Württemberg wurde hierbei viel gesprochen. Primär ging es darum, kindgerecht zu erklären, wie Entscheidungen entstehen und warum de- mokratisches Handeln für unser Zusammenleben so wichtig ist. Als Höhepunkt besuchte uns am Montag, den 06.Oktober, ein richtiger Politiker: Herr Manne Lucha - Minister für Gesundheit, Soziales und Integration - um mit den Schülerinnen und Schülern selbst ins Gespräch zu kommen. Besonders spannend wurde es, als die Kinder ihre im Vorfeld gesammelten Fragen stellen durften. Dabei ging es unter anderem um Fragen wie: Was mögen sie an ihrer Arbeit besonders gerne? Was verstehen sie unter Demo- kratie? Was sind gerade aktuelle relevante Thematiken? Aber auch persönlichere Fragen wie beispielsweise: Was ist ihr Lieblingsessen oder haben Sie Haustiere? Die Kinder waren großartig! Herr Lucha nahm sich für jede Frage ausreichend Zeit und beantwortete sie offen, ehrlich und auf Augenhöhe. Der Besuch zeigte uns aufs Neue, das politische Bildung schon in der Grundschule lebendig gestaltet werden kann und es sich wirklich lohnt, früh das Interesse an der Demokratie und Mitgestaltung zu wecken. Wir bedanken uns daher recht herzlich bei Herrn Lucha für den gemeinsamen, eindrucksvollen Vormittag und für die wertvolle Gelegenheit, Politik auf kindgerechte und greifbare Weise, erlebbar zu machen. Stefanie Nandi, Schulsozialarbeit Klosterwiesenschule Baindt und viel Begeisterung sammelten sie gemeinsam mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern einen bedeutenden Teil der Mittel für die Rikscha. Ein konkreter, wirkungsvoller Beitrag – direkt für Menschen, die davon profitieren. „Radeln ohne Alter“ – ein Projekt mit Weitblick Die Idee zur Rikscha-Initiative stammt aus Kopenhagen, wo 2012 das internationale Projekt „Radeln ohne Alter“ ins Leben gerufen wurde. Ziel ist es, älteren Menschen durch Rikscha-Fahrten Mobilität, Teilhabe und Freude am Leben zu ermöglichen – und gleichzeitig Einsamkeit und Isolation entgegenzuwirken. Die Bürgerstiftung Kreis Ravensburg setzt dieses Konzept seit 2022 gemeinsam mit den Fahrradprofis und weite- ren Partnern erfolgreich in der Region um.Mittlerweile sind acht E-Rikschas im Landkreis unterwegs – gefahren von ehrenamtlichen Pilotinnen und Piloten, die regelmäßig kostenlose Ausfahrten für Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen anbieten. …. Kleine Ausflüge, große Wirkung Im Altenzentrum Selige Irmgard werden die ersten Touren bereits geplant. In Baindt haben wir schon drei Ehrenamtli- che Fahrer gefunden, die unsere Seniorinnen und Senioren künftig durch Baindt und die nähere Umgebung begleiten: Armin Wucherer, Berthold Schmid und Martin Schmid. Gerade für Menschen, die ihre Einrichtung nur selten verlassen können, ist das eine unschätzbare Möglichkeit, wieder am Leben draußen teilzunehmen. Mitmachen erwünscht! Nach wie vor werden weitere Ehrenamtliche gesucht, die Lust haben, Rikscha-Fahrten in Baindt oder auch in einer der Senioreneinrichtungen in Ravensburg zu übernehmen – ob regelmäßig oder gelegentlich. Wer Interesse hat, kann sich direkt bei der Seligen Irmgard oder der Gemeindeverwaltung melden. Nummer 41 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Rote Bänke „Kein Platz für Gewalt gegen Frauen“ im Landkreis Ravensburg Im Landkreis Ravensburg werden bzw. wurden 13 rote Bänke als sichtbare Zeichen gegen Gewalt an Frauen aufgestellt. Die roten Bänke sollen 365 Tage im Jahr darauf aufmerksam machen, dass das Thema uns alle angeht, in Deutschland erlebt laut Bundeskriminalamt alle drei Minuten eine Frau oder ein Mädchen häusli- che Gewalt. Jeden Tag werden mehr als 140 Frauen und Mädchen Opfer einer Sexualstraftat. Fast jeden Tag wird in Deutschland ein Femizid begangen. Frauen werden Opfer, weil sie Frauen sind. Gewalt gegen Frauen ist ein zunehmend wahrgenommenes Problem in der Gesellschaft und endet leider viel zu oft in Femiziden. Es ist mehr als geboten, darauf öffentlich aufmerksam zu machen und betroffenen Frauen zu signalisieren: „Ihr seid nicht alleine, es gibt Hilfe, die Gesellschaft steht hinter euch.“ Mit dem Projekt soll vor Ort auf das Thema aufmerksam gemacht und ein permanentes Zeichen gegen Ge- walt an Frauen gesetzt werden. Die Farbe Rot steht symbolisch für Blut und Gewalt, dazu kommt der Slogan „Kein Platz für Gewalt gegen Frauen“ sowie die Telefonnummer des Hilfetelefons 0116016. Durch eine Kooperation mit der JVA Ravensburg, die die roten Bänke mit Inhaftierten in den Werkstätten produziert, konnte ein Mehrwert für beide Seiten gewonnen werden. Die JVA konnte bei der Produktion mit den Inhaftierten die Botschaft inhaltlich aufgreifen und man konnte mit der Bank ein sichtbares Zeichen für Beziehungen auf Augenhöhe setzen. Der Verein Frauen und Kinder in Not e.V., die Polizei Ravensburg und die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Aulendorf und des Landkreises haben das Projekt ins Leben gerufen. Insgesamt 12 Kommunen im Landkreis hatten Interesse bekundet, eine der Bänke als dauerhaftes Zeichen zu platzieren: Grünkraut, Aulendorf, Aitrach, Horgenzell, Boms, Altshausen, Weingarten, Bad Waldsee, Ra- vensburg, Amtzell, Schlier, Baindt sowie als weiteren Standort eine Bank an der Edith-Stein-Schule in Ravens- burg. Die Bank in unserer Gemeinde ist entlang des Radwegs parallel zur K7951 auf Höhe der Abzweigung Schachener Straße zu finden. Die Bänke konnten den Kommunen kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. Ermöglicht wurde dies durch eine Förderung des Vereins „Gemeinsam.Sicher e.V.“, dem Verein für kommunale Kriminalprävention und dem Landkreis Ravensburg. Sie brauchen selber Hilfe oder kennen jemanden, der oder die Hilfe benötigt? Hier finden Sie Unterstützung: Deutschlandweites Hilfetelefon: 116016 Ihre Gemeindeverwaltung Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 41 Netze BW betreibt weiter die Stromnetze in Baindt und Baienfurt Gemeinden führen Zusammenarbeit mit bisherigem Netzbetreiber fort Baindt/Baienfurt. Das Stromnetz in den Gemeinden Baindt und Baienfurt betreibt auch in Zukunft die Netze BW GmbH. So haben es die Gemeinderäte im April dieses Jahres beschlossen. Bürgermeisterin Simone Rürup sowie Bürgermeister Günter Binder und Jens Gehrt, Leiter Regionalmanagement bei der Netze BW, unterzeichneten jetzt die neuen Konzessionsverträge. Diese treten am 1. Januar 2028 mit einer Laufzeit von 20 Jahren in Kraft. „Die Netze BW ist für uns immer ein verlässlicher Partner gewesen, auf den wir auch weiterhin mit einem guten Gefühl setzen“, erklärten Simone Rürup und Günter Binder nach der Unterschrift. „Zudem stehen wir vor weitrei- chenden Veränderungen im Wärmesektor und der Umstellung auf Elektromobilität. Daher ist es wichtig, einen starken und erfahrenen Netzbetreiber an unserer Seite zu wissen. “ „Wir freuen uns, dass die Gemeinden Baindt und Baienfurt uns erneut das Vertrauen ausgesprochen und sich für eine Fortführung der bewährten Partnerschaft entschieden hat“, so Jens Gehrt. „Selbstverständlich werden wir unvermindert unsere ganze Erfahrung und Kompetenz einbringen, um das Stromnetz hier weiterhin sicher und nachhaltig zu betreiben.“ Die Netze BW setzt bereits heute mit Projekten wie dem „NETZlabor Allgäu“ auf intelligente Lösungen für die Stromnetze von morgen. „Die Integration von erneuerbaren Energien, Elektromobilität und Wärmepumpen er- fordert innovative Ansätze. Im NETZlabor wird beispielsweise untersucht, wie automatisierte Schaltvorgänge Ausfallzeiten bei Stromstörungen minimieren können. Ziel ist es, Haushalte bei Störungen innerhalb von weniger als einer Minute wieder mit Strom zu versorgen“, erklärt Gehrt. Bürgermeisterin Simone Rürup, Günter Binder und Jens Gehrt, Netze BW, unterzeichnen den neuen Stromkon- zessionsvertrag für Baindt und Baienfurt. Alexander Schuch, Martin Wirbel von der Netze BW sowie Wolfang Abele (Gemeinde Baindt) und Robert Hoffmann (Gemeinde Baienfurt). (Foto: Wolfgang Abele) Der Konzessionsvertrag gestattet einem Netzbetreiber die Nutzung öffentlicher Verkehrswege und Flächen ei- ner Stadt oder Gemeinde zum Bau und Betrieb von Leitungen für die Energieversorgung auf deren Gemarkung. Im Gegenzug erhält die Kommune eine jährliche Konzessionsabgabe, die nach den gelieferten Energiemengen berechnet wird. Nummer 41 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Amtliche Bekanntmachungen Fund von Schuhen im Bronnenstuben- weg – Fuchs als „Schuhdieb“ unterwegs In den vergangenen Monaten hat in Baindt offenbar ein Fuchs sein besonderes Interesse an Schuhen ent- deckt und diese gelegentlich entwendet. Nachdem das Maisfeld im Bronnenstubenweg abgemäht wurde, ka- men zahlreiche Schuhe zum Vorschein. Wer in letzter Zeit einen Schuh vermisst, kann dort gerne einmal nachsehen – vielleicht findet sich das vermisste Stück wieder. Wir hoffen, dass die Schuhe so ihre Besitzerinnen und Besitzer zurückfinden. Widerspruchsrechte Bundesmeldegesetz Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen u.a. bei Wahlen und Abstim- mungen Gemäß § 50 Absatz 1 Bundesmeldegesetz (BMG) in der seit 1. November 2015 geltenden Fassung darf die Mel- debehörde Parteien, Wählergruppen und anderen Trä- gern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wah- len und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung voran- gehenden Monaten so genannte Gruppenauskünfte aus dem Melderegister erteilen. Die Auswahl ist an das Le- bensalter der betroffenen Wahlberechtigten gebunden. Die Auskunft umfasst den Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad und derzeitige Anschriften sowie, sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache. Die Geburtsdaten der Wahlberechtigten dürfen dabei nicht mitgeteilt werden. Die Person oder Stelle, der die Daten übermittelt werden, darf diese nur für die Werbung bei einer Wahl oder Abstimmung verwenden und hat sie spätestens einen Monat nach der Wahl oder Abstimmung zu löschen oder zu vernichten. Die Wahlberechtigten haben das Recht, der Datenüber- mittlung zu widersprechen. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bun- deswehr Nach § 58b des Soldatengesetzes können sich Frauen und Männer, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind, verpflichten, freiwilligen Wehrdienst zu leisten, sofern sie hierfür tauglich sind. Zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bun- Wette mit Herz – Radelaktion für das Therapiebad Am Samstag, 11. Oktober 2025, wird’s sportlich: Der Radsportler und Weltrekordhalter Daniel Steinhauser aus Bad Waldsee fordert unsere Bürgermeisterin Simone Rürup zu einer besonderen Wette heraus. Ziel ist, mit den Einnahmen den Erhalt des Therapiebads im SBBZ Sehen zu sichern – einer wichtigen Einrichtung für Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigungen. So läuft die Aktion: 500 Radfahrende sollen die Marsweilerstraße in Baindt mindestens einmal hochfahren. Jeder Radfahrende generiert damit eine Spende in Höhe von 8 Euro. Daniel Steinhauser fährt 50 Mal und sammelt weitere 1.000 Euro. Zusammen sollen damit 5.000 Euro für das Therapiebad zusammenkommen. Wann & Wo: Datum: Samstag, 11. Oktober 2025 Uhrzeit: 10:00–14:00 Uhr Start: Kreisverkehr innerorts, Baindt Teilnahme: Alle können mitradeln: E-Bikes und normale Fahrräder erlaubt. Anmeldung nicht nötig – einfach vorbeikommen und mitfahren! Spenden: Für alle, die nicht radeln können, ist eine Spende willkommen: Stiftung St. Franziskus, Sparkasse IBAN: DE56 6425 0040 0000 5403 40 Verwendungszweck: Wette mit Herz + Adresse für Spendenbescheinigung Die Marsweilerstraße wird während der Aktion gesperrt. Vielen Dank an alle Anwohnerinnen und Anwohner für Ihr Verständnis! Weitere Infos und Updates: Instagram @gemeinde.baindt Ihre Gemeindeverwaltung Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 41 deswehr aufgrund § 58c Absatz 1 Satz 1 des Soldatenge- setzes jährlich bis zum 31. März folgende Daten zu Perso- nen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden: Familiennamen, Vornamen und die gegenwärtige Anschrift. Die betroffenen Personen, deren Daten übermittelt werden, haben das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft Die Meldebehörde übermittelt die in § 42 Bundesmelde- gesetz (BMG) aufgeführten Daten der Mitglieder einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft an die be- treffenden Religionsgesellschaften. Die Datenübermitt- lung umfasst auch die Familienangehörigen (Ehegatten, minderjährige Kinder und die Eltern von minderjährigen Kindern), die nicht derselben oder keiner öffentlich-recht- lichen Religionsgesellschaft angehören. Die Datenüber- mittlung umfasst zum Beispiel Angaben zu Vor- und Familiennamen, früheren Namen, Geburtsdatum und Geburtsort, Geschlecht oder derzeitigen Anschriften. Die Familienangehörigen haben gemäß § 42 Absatz 3 Satz 2 BMG das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen. Der Widerspruch gegen die Datenübermittlung verhindert nicht die Übermittlung von Daten, die für Zwecke des Steuererhebungsrechts benötigt werden. Diese Zweck- bindung wird der öffentlich-rechtlichen Gesellschaft als Datenempfänger bei der Übermittlung mitgeteilt. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk und gegen die Datenübermitt- lung an das Staatsministerium Verlangen Mandatsträger, Presse oder Rundfunk Aus- kunft aus dem Melderegister über Alters- oder Ehejubilä- en von Einwohnern, darf die Meldebehörde nach § 50 Ab- satz 2 Bundesmeldegesetz (BMG) Auskunft erteilen über Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad, Anschrift sowie Datum und Art des Jubiläums. Altersjubiläen sind der 70. Geburtstag, jeder fünfte weitere Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag; Eheju- biläen sind das 50. und jedes folgende Ehejubiläum. Die Meldebehörde übermittelt darüber hinaus gemäß § 12 der Meldeverordnung dem Staatsministerium zur Ehrung von Alters- und Ehejubilaren durch den Ministerpräsidenten Daten der Jubilarinnen und Jubilare aus dem Melderegis- ter. Davon umfasst sind zum Beispiel der Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Geschlecht, die Anschrift sowie das Datum und die Art des Jubiläums. Die betroffenen Personen, deren Daten übermittelt wer- den, haben das Recht, der Datenübermittlung zu wider- sprechen. Die Widersprüche gegen die in den Ziffern 1-4 genann- ten Datenübermittlungen können bei der Gemeinde Baindt (Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt) eingelegt werden. Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf. Sperrung der Marsweilerstraße am 11.10.2025 zwischen 10.00 Uhr und 14.00 Uhr Liebe Bürgerinnen und Bürger, am Samstag, den 11.10.2025, zwischen 10:00 Uhr und 14:00 Uhr findet in Baindt eine Radveranstaltung zum Erhalt des Therapiebads im SBBZ Sehen statt. Aus diesem Grund wird die Marsweilerstraße in die- sem Zeitraum vollständig gesperrt. Bitte beachten Sie außerdem, dass die Haltestellen Schreinerei Dreher, Marsweiler, Zeppelinstraße und Boschstraße nicht angefahren werden. Nutzen Sie bitte stattdessen die Bushaltestelle Rathaus. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Ihre Gemeindeverwaltung 150 Jahre Feuerwehr Baindt - Tag der offenen Tür Ein herzliches Dankeschön geht nachträglich noch an fol- gende Unterstützer, deren Beitrag zu unserem Tag der offenen Tür unverzichtbar war: Familie Locher für die Unterbringung der Bauhoffahr- zeuge Drohnengruppe Wangen Feuerwehr Bergatreute Hausmeisterservice Andreas Willhalm, Lindau Klosterwiesenschule Musikverein Altann Franz Habisreutinger GmbH & Co. KG, Weingarten Kirchner Energie GmbH, Weingarten Baum GmbH, Blitzenreute Bauer GmbH, Dauchingen Architekturbüro Rohloff & Wespel, Kißlegg Schreinerei und Fensterbau Thaler GmbH, Münchenreute Zimmerei Konzett GmbH Schreinerei Guido Abt, Wilhelmsdorf Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 10 - 18 Uhr Kinder Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravensburg Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Nummer 41 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Tierarzt Samstag, 11. Oktober 2025 und Sonntag, 12. Oktober 2025 Tierklinik Dr. Ganal und Dr. Ewert, Tel.: 0751 - 4 44 30 Apothekennotdienst (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 11. Oktober 2025 Schussen-Apotheke Mochenwangen Kirchstraße 12 88284 Wolpertswende Tel: 07502 94 37 900 Sonntag, 12. Oktober 2025 Rathaus-Apotheke Oberhofen Tettnanger Straße 355, 88214 Ravensburg Tel: 0751 65 27 55 0 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel: 07502 62 10 98 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten- Baienfurt-Baindt-Berg e.V. Hospiz Ambulant Schützenstr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382 Oder 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es er- folgt ein Rückruf) Begleitung und Beratung für schwerkranke und sterben- de Menschen und ihre Zugehörigen Persönliche Sprechzeiten: Montag 16-18 Uhr Mittwoch 9-12 Uhr Donnerstag 9-12 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: info@hospizbewegung-weingarten.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg BIC: Solades1RVB IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 9 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Ravensburger Straße 35, 88250 Weingarten Tel: 0751-560010, Fax: 0751- 5600123 E-Mail: jennifer.hecht@stiftung-liebenau.de Internet: www.stiftung-liebenau.de/pflege Lebensräume für Jung und Alt Frau Schäch, Sprechzeiten: Di + Do 15:00 – 17:30 Uhr Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de WOHLFÜHLTREFF Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Dienstag von 14 bis 17 Uhr Dietrich-Bohnhoeffer-Saal, Dorfplatz 2, Baindt Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de BETREUTER MITTAGSTISCH Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Freitag von 11 bis 14 Uhr Weingarten, Maybachstraße 1 Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de Abfallwirtschaft Kompostieranlage am Annaberg Die Kompostieranlage am Annaberg öffnet jeden Freitag von 16.30 Uhr bis 18.30 Uhr und jeden Samstag von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr. Bei der Anlieferung von Grüngut in der Kompostieranla- ge bitten wir Sie zu beachten, dass nur Grüngut bis ca. 1 Meter Länge und einer Stärke von 5 Zentimetern ange- nommen werden kann. Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 41 Annahmestelle Hofstelle Wöhr (Friesenhäusler Straße 67) Öffnungszeiten: Montag und Mittwoch 16:00 - 19:00 Uhr (April bis Novem- ber) Freitag 15:00 - 18:00 Uhr (ganzjährig) Es dürfen nur Kleinmengen (max. 2 Schüttkubikmeter) angeliefert werden. Bitte beachten Sie, dass nur Grüngut bis ca. 1 Meter Länge und einer Stärke von 5 Zentimetern angenommen werden kann. Unsere Jubilare Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag! Herr Walter Burkhard feierte am 04. Oktober 2025 seinen 85. Geburtstag. Im Namen von Bürgermeisterin Frau Rürup wünschen wir dem Jubilar alles Gute, persönliches Wohlergehen und eine gesegnete Zeit für die Zukunft. Gemeindeverwaltung Veranstaltungen Oktober 10.10. Frauenfrühstück – Impulse BSS 15.10. Oktoberfest – Seniorentreff BSS 18.10. Wendelinusfest Sulpach – kath. Kirchengemeinde 20.10. Vereinssitzung 21.10. Gemeinderatssitzung Sitzungssaal 24.10. Siegerehrung Schützenhaus Ortsmeisterschaften 25.10. Herbstübung – Feuerwehr 30.10. Oktoberfest Selige – Stiftung St. Franziskus Irmgard November 01.11. Allerheiligen 07.11. Gruselführung mit Paul Sägmüller 08.11. Firmung Kirche Baindt 14.11. Baindter Vesper – Impulse BSS 16.11. Volkstrauertag 18.11. Gemeinderatssitzung Sitzungssaal Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer Frau Litz 9406-17 Amtsblatt 9406-26 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt Leitung Hauptamt Frau Stocker 9406-40 stellvertr. Leitung Hauptamt Ordnungsamt Frau Stavarache 9406-11 Lohnabrechnung Frau Brei 9406-13 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Führerschein, Fischerei Frau Kölle/Frau Witt/ 9406-12 Fundamt Frau Ziegler Einwohnermeldeamt Gewerbeamt Volkshochschule Frau Scheid 9406-54 Rentenberatung Standesamt Herr Bautz Friedhofsverwaltung 9406-14 Hallenbelegung SKH Frau Gerhardt 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei Frau Winkler 9406-23 Kasse Frau Weber 9406-24 Kasse Frau Bolz 9406-25 Wasser Frau Stavarache 9406-11 Steueramt Frau Rauhut 9406-21 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Haus Sonne 94114-140 E-Mail: leitung.sonne@kiga.baindt.de Leitung Haus Mond 94114-141 E-Mail: leitung.mond@kiga.baindt.de Leitung Sterne 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.sterne@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Himpel 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Nummer 41 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Kindergärten Kindergarten St. Martin Frau Kraus und Monster „Ups“ besuchen uns im Kindergarten Jedes Jahr besucht uns Frau Kraus aus dem Team der „Arbeitsgemeinschaft Zahngesundheit in Ravensburg“. Allerdings kam sie nicht alleine. Sie wurde begleitet vom Monster „Ups“. Gemeinsam mit „Ups“ hat sie den Kindern mit einer Geschichte die Wichtigkeit gesunder Ernährung und des Zähneputzens deutlich gemacht. Nachdem Frau Kraus im Anschluss anhand eines Zahn- modells die richtige Zahnputztechnik erklärt hatte, durften die Kinder selbst Zähne putzen. So bleiben die Zähne ge- sund und werden nicht durch schlechtes Essen und man- gelnde Zahnhygiene schwarz wie die Zähne der Mons- terkollegen von „Ups“. Diese haben auf ihrem Planeten nämlich keine Zahnbürsten und ernähren sich schlecht. Als Erinnerung an „Ups“, bekamen sie von Frau Kraus ein Ausmalbild, auf dem das Monster abgebildet war. Wir danken Frau Kraus für ihren Besuch und freuen uns schon auf das nächste Jahr. Zur Informationi Hospizbewegung Weingarten- Baienfurt-Baindt-Berg e.V. Trauerbänkle auf dem Friedhof Einmal im Monat bieten wir Trauergesprä- che direkt auf dem Friedhof in Baindt an. So müssen sie sich nicht erst auf den Weg nach Weingar- ten machen, sondern können unsere Trauerbegleiterin- nen dort erreichen, wo Sie sowieso hingehen. Sie finden unsere Trauerbegleiterin an der Bank in Eingangsnähe. Sie wird durch grüne Sitzpolster gekennzeichnet sein. An der „Trauerbank“ sind wir für Sie da, hören zu, sprechen oder schweigen mit Ihnen. Die Trauerbank kann auch ein Ort der Verbindung mit anderen Trauernden sein, z.B. für mitfühlenden Austausch. Ob man auf der „Trauerbank“ miteinander schweigt oder spricht, das entscheidet jede,r selbst. Sie bietet einen ge- schützten Raum für Menschen, die in ihrer Trauer einen Ort suchen, um zur Ruhe zu kommen, zu gedenken, zu weinen, zu erinnern oder einfach nur zu sein. Termine: jeden dritten Montag im Monat, beginnend am 27.10.2025, 15 - 16 Uhr Begleitung: Andrea Lanz, ehrenamtliche Hospiz- und Trauerbegleiterin www.hospizbewegung-weingarten.de Kirchliche Nachrichten 11. Oktober – 19. Oktober 2025 Gedanken zur Woche: Wann fängt das Leben an, glücklich zu sein? Wenn man alles, was kommt, aus Gottes Hand nehmen kann. Carl Hilty Samstag, 11. Oktober 17.00 Uhr Baienfurt – Taufe von Aaron 18.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier mit Pfarrer i. R. Wolfgang Knor Sonntag, 12. Oktober – 28. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Ministranten: Hannah Elbs, Jonas Elbs, Mateo Oelhaf, Noemi Oelhaf, Anna Pink, Anton Pink, Johanna Rößner, Sophia Rößner, Christian Schäfer, Marian Schäfer, Mona Stiefvater († Sieglinde Kössler, Hans Späth, Maria und Erich Henzler) Im Anschluss an den Gottesdienst werden wir noch mit süßen Leckereien von der Blin- denschule (SBBZ) verköstigt als Dank für die großzügige Spende von Fronleichnam 17.00 Uhr Binningen – Feierliche Dankandacht bei der Kapelle mit einer Bläsergruppe des Musikver- eins Baienfurt Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 41 19.00 Uhr Baindt – Night´n pray de Firmlinge in der Kir- che. Hierzu sind die Firmpaten und die Ge- meinde recht herzlich geladen Dienstag, 14. Oktober 19.00 Uhr Baienfurt - Planungstreffen der Familiengot- tesdienste 2026 im Gemeindehaus in Baienfurt Mittwoch, 15. Oktober 09.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier 14.00 Uhr Baindt - Seniorentreff – Herbstfest im Bischof Sproll Saal Freitag, 17. Oktober 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier 16.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier im Pflegeheim Selige Irmgard Samstag, 18. Oktober 10.30 Uhr Sulpach - Wendelinusfest – Sulpacher Kirbe, Eucharistiefeier Ministranten: Sulpacher Ministranten († Elsa und Wendelin Kaplan, Maria und Bern- hard Henzler, Johann Germann, Eugen Haug, Artur Henzler, Zita Maurer) 14.00 Uhr Sulpach – Dankandacht Sonntag, 19. Oktober – 29. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier, Kirchweihfest mit dem Kirchenchor Rosenkranzgebete im Oktober Im Oktober laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranz- gebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-95897775 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 9.30 – 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 - 18.00 Uhr Freitag 9.30 – 11.30 Uhr Vorhinweis: Ab 06. November haben wir am Don- nerstag geänderte Öffnungszeiten von 15.00 bis 17.00 Uhr und nicht mehr bis 18.00 Uhr. Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Jahresrechnung 2022 Die Jahresrechnung 2022 der Kirchengemeinde liegt zur Einsichtnahme im Pfarrbüro auf vom 06. Oktober – 20. Oktober 2025 jeweils zu den Bürozeiten. Gottesdienstplanung der Seelsorgeeinheit Baienfurt- Baindt für die Familien- und Jugendgottesdienste 2026 Wir bitten alle kirchlichen Gruppierungen (Frauenbund, KAB, Ministranten, Seniorenkreis, Katholische Kindergär- ten, Kirchen-, Jugend-, Kinderchor …) ihre Veranstaltun- gen 2026 bitte als Excel- oder Word-Tabelle bis spä- testens 10. Oktober 2025 per E-Mail an kathpfarramt. baienfurt@drs.de zu senden. Zum Planungstreffen un- serer Seelsorgeeinheit für die Familien- und Jugend- gottesdienste laden wir am Dienstag, 14. Oktober um 19.00 Uhr ins Katholische Gemeindehaus in Baienfurt herzlich ein und freuen uns über Ihre Teilnahme. Ende des Planungsabends gegen 20.30 Uhr, die Einladung per E-Mail wurde bereits versandt. Binningen Dankandacht Am Sonntag, 12. Oktober um 17.00 Uhr laden wir wieder herzlich ein zur traditionellen Dankandacht bei der Ka- pelle in Binningen. Zum Auftakt der Bittwoche haben wir um Gottes Segen gebeten, jetzt wollen wir Dank sagen. Bitte bringen Sie zur Mitfeier ihr Gotteslob mit. Bi-Ba-Butzemann-Treff Baindt Wir laden ein: Alle Eltern mit Babys und Kleinkindern von 0 bis 3 Jahren, die Lust haben, ein paar Stunden gemeinsam mit anderen Eltern und Kindern zu verbringen. Was machen wir? Wir lernen Fingerspiele und Kniereiter kennen, singen und bewegen uns mal drinnen, mal draußen. Es gibt Brezeln, wir feiern die Geburtstage der Kinder und machen auch mal einen Ausflug. Nummer 41 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Beim freien Spiel der Kinder auf unserem großen Krab- belteppich bleibt auch Zeit für einen Austausch unter den Eltern. Wann und wo treffen wir uns? Wir treffen uns wöchentlich am Donnerstagvormittag von 9.00 Uhr bis 11.00 Uhr im Bischof-Sproll-Saal (Marsweilerstraße 30) in Baindt. Verantwortliche: Sabrina Wohlfeld 0172-7539923 sabrina@wohlfeld.info Einladung Seniorentreff „O’ zapft is”! Wir laden Sie herzlich ein am Mittwoch, 15. Oktober 2025 um 14.00 Uhr zu unserem Oktoberfest in den Bischof-Sproll-Saal. Nach München ist es viel zu weit, zum Hinfahren fehlt uns schlicht die Zeit. Deshalb ihr lieben Gäste finden wir famos, ein Oktoberfest mit der Baindter Musik, das ist doch grandios. Das Seniorenteam freit sich auf eich!!!!! Frauenbund Baienfurt Hopfenmuseum Tettnang, Donnerstag, 16. Oktober 2025 Im Hopfengut Nr.20 in Tettnang befindet sich das Hopfenmuseum, dem ersten seiner Art in Deutschland. Auf rund 2000 qm Ausstellungsfläche wer- den Sie mit der 175-jährigen Geschichte des Hopfenan- baus in Tettnang vertraut gemacht. Uns wird Herr Walter durch das Museum führen. Treffpunkt und Abfahrt in Baienfurt an der Kirche um 14.45 Uhr (Fahrgemeinschaften). Nach Ankunft im Hopfenmuseum beginnt die Führung. Anschließend Einkehr im Hopfengut Nr. 20 Heimfahrt ca. 19.00 Uhr. Kosten für die Führung: 10,00 Euro zuzüglich Fahrtkosten. Bitte um Anmeldung bei Andrea Schorrer, Tel. 553366 bis spätestens 13.10.2025. ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Gottesdienst für kleine Leute Am Sonntag trafen sich zahlrei- che Kinder zum „Gottesdienst für kleine Leute“. Im Mittelpunkt stand das Thema „Mein Gott ist stärker“. Mit einer Bildergeschichte wurde die Geschichte von David und Goliath lebendig dargestellt. Herr Widmann griff die Erzählung auf, sodass die Kinder ermutigt wurden, Gott zu vertrauen. Anschließend durften die Kinder kreativ werden: Mit viel Freude bastelten sie kleine Pompon-Schleudern, die an Davids Mut erinnerten. Die fröhliche Atmosphäre und das lebendige Miteinander machten den Vormittag zu einem besonderen Erlebnis. Wir laden jetzt schon zu unserem nächsten Gottesdienst am Sonntag, 23. November ein. Baienfurter Kirchen-Filmabend Freitag, 10. Oktober 2025 19.00 Uhr in der Ev. Kirche in Baienfurt Der Film handelt von einem wichtigen Mann an der Seite von Jesus. FSK: 12 Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Herzliche Einladung zum Film-Abend in der Ev. Kirche in Baienfurt – mit Gelegenheit zum Austausch im Anschluss EINTRITT FREI Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Unser Glaube ist der Sieg, der die Welt überwunden hat. 1. Joh 5,4c Freitag, 10. Oktober 16.00 Uhr Baindt Gottesdienst Pflegeheim 19.00 Uhr Baienfurt Kirchenfilmabend in der Ev. Kirche Sonntag, 12. Oktober 17. Sonntag nach Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Familiengottesdienst Erntedank mit den Kindergärten, Ev. Kirche (Pfr. Schöberl) Die Kinder der Kinderkirche sind herzlich zum Famili- engottesdienst eingeladen Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 41 Montag, 13. Oktober 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe Ev. Gemeinde- haus Dienstag, 14. Oktober 14.30 Uhr Baienfurt Seniorenkreis, Ev. Gemeindehaus mit Pfr. Schöberl Mittwoch, 15. Oktober 15.30 - Baienfurt Konfi-Gruppe 1, 16.30 Uhr Ev. Gemeindehaus 16.30 - Baienfurt Konfi-Gruppe 2, 17.30 Uhr Ev. Gemeindehaus Donnerstag, 16. Oktober 15.30 Uhr Baienfurt Abfahrt am Ev. Gemeindehaus zum Konfi8-Camp 16.00 Uhr Baienfurt Konfi3, Ev. Gemeindehaus Samstag, 18. Oktober 11.00 – 13.30 Uhr Baindt Konfi-3, Dietrich-Bonhoeffer-Saal Sonntag, 19. Oktober 18. Sonntag nach Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst Ev. Kirche (Pfr. Brennecke) 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche, Ev. Gemeindehaus Glaube im Alltag Glaubensgeschichten Glaube? Da fällt mir meine Groß- mutter ein, die jeden Tag den Abendsegen sprach. Oder der Junge, der fest hofft, dass Gott seine Mama gesundmachen wird. Und so viele Männer und Frau- en, die im Vertrauen auf Gott ihre Grenzen überschritten: Hilfspro- jekte starteten, Widerstand leisteten oder anderen Mut machten. Glaube ist nichts Abstraktes. Er wird gelebt. So erzählt der 17. Sonntag nach Trinitatis Glaubensge- schichten: Eine „Ungläubige“ überwindet Jesu Ablehnung mit ihrem Glauben. Ein Vater bittet um Hilfe für seinen kranken Sohn. Eine Fremde ahnt die Größe Gottes und nimmt Israels Kundschafter auf. Glaube kann Menschen verändern. Dabei macht es wenig Unterschied, welcher Herkunft sie sind – allein der Glaube zählt. „Hier ist nicht Jude noch Grieche, hier ist nicht Mann noch Frau; denn Ihr seid allesamt einer in Christus“, sagt Paulus. Und wenn das mit dem Vertrauen nicht geht? „Ich glaube, hilf mei- nem Unglauben!“, bittet der Vater Jesus – und wird erhört. (Quelle: kirchenjahr-evangelisch.de, Bildquelle: © Unsplash / Alexander Andrews) --- Konfirmation 2025/2026 Wir begrüßten unsere Konfirmanden/innen herzlich im Gottesdienst am 28. September. Seniorenkreis Liebe Gäste unseres Seniorenkreises, am Dienstag, 14. Oktober um 14.30 Uhr findet wieder unser Seniorennachmittag statt. Thema: Luthers 1. These – zu Refor- mation und „Buße“. Gemeinsam mit Pfarrer Schöberl freue ich mich auf Euer Kommen. --- Zum Vormerken https://www.rauhes.de/images/product_images/original_images/bi- belwoche-2025-2026-begleitheft-vom-feiern-und-fuerchten-646300.jpg Vom Feiern und Fürchten – Entdeckungen zu hochaktuellen Lebensfragen mit der Bibel in der Hand und dem Material zur Ökumenischen Bibelwoche 2025/2026 Eine Stunde mit der Bibel – ein kompaktes Zeitfenster und eine hervorragende Möglichkeit, um intensiv in die Welt der Bibel einzutauchen. Dieses Mal erschließen sieben Texte aus der Bibel das Buch Ester, eröffnen geschichtliche Einblicke, fragen nach dem, was heute berührt, und regen an, beides kreativ zu- sammen zu denken. Herzliche Einladung zu 7 Abenden, jeweils von 20 - 21 Uhr am: 18. November, 16. Dezember, 20. Januar, 10. Februar, 17. März, 14. April, 12. Mai. Die Abende können auch einzeln gewinnbringend besucht werden. Ihr Pfarrer Martin Schöberl --- Bibeltreff zum Römerbrief Am Sonntag, 12. Oktober um 14.30 Uhr laden wir ins Mar- tin-Luther-Gemeindehaus Wein- garten ein. Der Referent, Pfarrer i. R. Roland Hergert geht in seiner Ansprache der Frage nach „Wer prägt unser Leben: „Der Eine (Adam) oder der Andere (Jesus Chris- tus)?“, Römer 5, 12-18. Gäste sind herzlich willkommen, Veranstalter ist die evang.-landeskirchliche Gemeinschaft Die Apis in Weingarten. --- Der Kreative Montag lädt ein: Zu unserem kreativen Angebot laden wir herzlich ein Oktober: 13.10. Sonja Tratzyk: „Aus Alt mach Neu”, Milchtüten- Recycling November: 10.11. Petra Moosmann: „Uns geht ein Licht auf”, Ker- zenziehen Dezember: 08.12. Helga Rothenbacher: „Es weihnachtet“, Floristik Nummer 41 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Anmeldungen bitte immer bis spä- testens 4 Tage vor dem Termin Petra Neumann-Sprink Tel.: 0751-52501 mobil: 0177-4061011 p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist – um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel 7,50 €; Material nach Verbrauch Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Gottesdienste Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Vereinsnachrichten SV Baindt 1959 e.V. Abteilung Fußball SVB II sammelt weiter Punkte SV Kehlen – SV Baindt II 2:3 (1:2) In einem spannenden und intensiven Spiel musste sich der SV Kehlen trotz einer engagierten Leis- tung mit 2:3 gegen „die Zwoite“ aus Baindt geschlagen geben. Die Gäste überzeugten vor allem durch Effizienz in den entscheidenden Momenten, während Kehlen mehr- fach an der eigenen Chancenverwertung scheiterte. Schon in der 1. Spielminute erwischte Baindt den Traum- start: Brugger wurde kurz vor dem Strafraum gefoult, Kronenberger brachte die fällige Flanke scharf in die Box, wo Brugger selbst zur Stelle war und den Ball aus etwa elf Metern per Direktabnahme flach ins rechte Eck zur frühen Führung einschob. Im Anschluss entwickelte sich ein Spiel mit klaren Vor- teilen für Kehlen. Während Baindt vorwiegend mit lan- gen Bällen operierte – ohne daraus Kapital schlagen zu können – kamen die Gastgeber durch Schreiner, Dunger und Husin mehrfach gefährlich vor das Tor. Der verdiente Ausgleich fiel dann in der 42. Minute, als Dunger erneut in die Tiefe geschickt wurde, den Baindter Keeper umkurvte und sicher zum 1:1 vollendete. Doch die Zwoite antwortete noch vor der Pause: Nach einer sehenswerten Kombination über Wetzel, Kronen- berger, Brugger und Hugger landete der Ball bei Gresser, der von rechts flanken konnte. Kaspar verpasste die He- reingabe, doch Schnez reagierte am schnellsten und traf aus kurzer Distanz zum 2:1-Halbzeitstand für die Gäste. Nach dem Seitenwechsel zeigte Baindt ein anderes Ge- sicht. Durch eine taktische Umstellung des Trainerduos Geggier und Schmidt kam mehr Struktur ins Spiel. Zwar blieb die Partie weiterhin fehleranfällig, doch Baindt agier- te nun aggressiver und bissiger in den Zweikämpfen. Kehlen blieb offensiv gefährlich und kam in der 55. Minute zum verdienten Ausgleich: Nach einem langen Ball zog Mandel über links zur Mitte, wurde jedoch im Abschluss entscheidend gestört. Der Ball landete bei Husin, der aus halb linker Position präzise ins lange Eck zum 2:2 traf. In einer nun offenen Partie erarbeiteten sich die Gast- geber leichte Feldvorteile, doch Baindt setzte den ent- scheidenden Nadelstich: Nach einem schnellen Konter über Kaspar und Kronenberger wurde Schnez in die Tiefe geschickt und verwandelte eiskalt zur erneuten Führung – 3:2 für die Zwoite. Nach einer schwachen und fehlergeprägten ersten Halb- zeit schaffte es die Zwoite dennoch, den Schalter umzu- legen, erhöhte in Durchgang zwei die Kampfbereitschaft und belohnte sich so mit einem hart erarbeiteten Aus- wärtssieg und drei wichtigen Punkten. Nächste Woche geht es für die Zwoite erneut auswärts weiter – gegen die FG 2010 WRZ. Die Gastgeber stehen aktuell im Tabellenkeller, hatten einen schwierigen Sai- sonstart, dürfen aber keinesfalls unterschätzt werden. SV Baindt II: Jan Mohring, Sebastian Brenner (65. Lukas Grabherr), Patrick Späth, Kai Kaspar (78. Robin Blattner), Niklas Hugger (65. Kai Kostka), Tobias Trautwein, Moritz Gresser (90. Berkhun Armagan), Manuel Brugger, Luca Bosch, Daniel Kronenberger, Johannes Schnez - Trainer: Timo Geggier - Trainer: Daniel SchmidtSchiedsrichter: Tibor KrassowskyTore: 0:1 Manuel Brugger (1.), 1:1 Felix Dunger (42.), 1:2 Johannes Schnez (45.), 2:2 Ali Husin (55.), 2:3 Johannes Schnez (78.) Bericht: Manuel Brugger Vorschau: Sonntag, 12.10 15.00 Uhr: FG 2010 WRZ – SV Baindt II 15.00 Uhr: SV Baindt – SV Aichstetten Knappe Auswärtsniederlage beim Tabellenführer SV Oberzell – SV Baindt 3:2 (2:2) Der SV Baindt musste sich am 10. Spieltag beim Spitzen- reiter SV Oberzell mit 3:2 geschlagen geben, zeigte dabei aber eine starke kämpferische Leistung. Die Gastgeber gingen früh in Führung: Über die Außen wurde der Ball scharf hereingespielt, Baindts Keeper Ben- jamin Walser war zweimal am Ball, doch mit etwas Glück drückte Oberzell das Leder über die Linie. Kurz darauf folgte das 2:0 – ein direkter Freistoß, dessen Entstehung durchaus diskutabel war, allerdings war der Abschluss sehenswert und unhaltbar. Baindt reagierte jedoch hervorragend. Über die rechte Seite setzte sich Kapitän Philipp Thoma durch und bedien- te flach Jan Fischer, der nur noch einschieben musste. Der SVB war nun besser im Spiel und belohnte sich erneut: Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 41 Nach einem langen Ball hinter die Abwehr von Marko Szeibel startete Jan Fischer durch und traf zum Ausgleich. In der zweiten Hälfte fiel dann das 3:2 für Oberzell erneut durch einen direkten Freistoß von Jascha Fiesel, bei dem Torhüter Walser unglücklich aussah. Baindt gab sich nicht geschlagen und erspielte sich noch drei gute Möglichkei- ten zum Ausgleich, doch das Glück war an diesem Sonn- tag nicht auf ihrer Seite. In der kommenden Woche trifft der SV Baindt auf den Aufsteiger SV Aichstetten – dort soll wieder gepunktet werden. SV Baindt: Benjamin Walser, Michael Brugger, Lukas Zweifel (80. Marc Bolgert), David Krauter (72. Philipp Kneisl), Philipp Thoma, Marko Szeibel (52. Kevin Lang), Nico Geggier, Jan Fischer, Mika Dantona, Sandro Cal- tabiano, Max Kretzer (80. Tobias Fink) - Trainer: Sandro Caltabiano & Rolf Weiland Schiedsrichter: Stefan Fuchs (Röthenbach) Tore: 1:0 Alexander Honold (6.), 2:0 Jascha Fiesel (17.), 2:1 Jan Fischer (18.), 2:2 Jan Fischer (22.), 3:2 Jascha Fiesel (52.) Verspielter Sieg in Durchgang zwei SV Baindt II - SGM Waldburg/Grünkraut 3:3 (3:1) Nach der bitteren Auswärtsniederlage stand für die „Zwoite“ das Heimspiel gegen die Spielgemeinschaft Waldburg/Grünkraut auf der Klosterwiese an. Aufgrund der dünnen Personaldecke startete man etwas überra- schend mit Brugger im Sturm, um offensiv mehr Durch- schlagskraft zu entwickeln. Das Spiel begann intensiv auf dem tiefen, nassen Rasen: viele Zweikämpfe und viele Offensivszenen auf beiden Seiten. Ein Freistoß von Knisel krachte an die Latte, kurz darauf spielten sich die Gäste auf der Gegenseite durch und gingen nach einem Schuss aus dem Rückraum von Sterk mit 0:1 in Führung (12.). „Mund abwischen, weiter- machen“ hieß es für die Baindter – und das taten sie. Nur sechs Minuten später fiel der Ausgleich: Nach einem Eck- ball kam Schnez, nicht Bosch, an den Ball, dessen Schuss der Keeper zwar stark parierte, den Abpraller aber jagte Brugger im Stürmerstil ins Netz. Baindt blieb am Drücker und drehte das Spiel komplett: Nach einem schönen Aufbau wurde Brugger in die Tiefe geschickt und blieb vor dem Torhüter eiskalt – 2:1 (24.). Nur drei Minuten später wurde Schnez im Strafraum gefoult, Knisel schnappte sich den Ball und verwandelte sicher unten links. 3:1 nach 27 Minuten – die Gäste wirkten sicht- lich geschockt, während die Baindter sogar noch Chan- cen auf ein 4:1 hatten. So ging es mit einer bärenstarken ersten Hälfte aus Baindter Sicht in die Pause. Nach dem Seitenwechsel dann ein anderes Bild: Das Spiel war wieder ausgeglichen, die Gäste erhöhten aber Schritt für Schritt den Druck. In der 72. Minute kam Müller nach einer Hereingabe frei zum Abschluss und verkürzte. Wald- burg/Grünkraut witterte nun seine Chance, schlug immer wieder lange Bälle nach vorne, die Innenverteidiger Bosch und Späth meist noch souverän klären konnten. Auf der Gegenseite dann eine strittige Szene: Brugger wurde im Strafraum klar am Fuß getroffen – doch der Pfiff blieb aus. Die Kräfte der Baindter schwanden, und so war es nur eine Frage der Zeit: Pfeiffer setzte sich stark durch, legte auf Sterk ab, der den Ball trocken ins Eck schoss (78.). Danach hatten die Gäste Oberwasser und drängten so- gar noch auf den Sieg, während die Baindter kaum mehr für Entlastung sorgen konnten. So blieb es nach einer sehr starken und einer sehr schwa- chen Hälfte von der zweiten Baindter Mannschaft beim Unentschieden. Hier wäre für beide Mannschaften mehr drin gewesen – auch wenn sich Baindt die Frage gefal- len lassen muss, warum man das Fußballspielen in Hälf- te zwei eingestellt hat. Kommende Woche gilt es gegen Kehlen, die nötige Konstanz über 90 Minuten zu zeigen. SV Baindt II: Jan Mohring, Patrick Späth, Kai Kaspar, Niklas Hugger (73. David Krauter), Marlon Brunner (57. Lukas Grabherr), Moritz Gresser, Manuel Brugger, Kons- tantin Knisel, Luca Bosch, Daniel Kronenberger (89. Berk- hun Armagan), Johannes Schnez - Trainer: Timo Geggier Schiedsrichter: Simon Keller Tore: 0:1 Niklas Sterk (12.), 1:1 Manuel Brugger (18.), 2:1 Manuel Brugger (24.), 3:1 Kon- stantin Knisel (27. Foulelfmeter), 3:2 Marius Müller (72.), 3:3 Niklas Sterk (78.) SV Baindt - FC Leutkirch 1:1 (1:1) Am 9. Spieltag kam der SV Baindt auf heimischem Ge- läuf nicht über ein 1:1 gegen den FC Leutkirch hinaus. Auf der seifigen Klosterwiese entwickelte sich ein Spiel, in dem die Gäste tief standen und Baindt über weite Stre- cken mehr Ballbesitz verzeichnete. Aufgrund mehrerer urlaubsbedingter Ausfälle waren die Trainer Rolf Weiland und Sandro Caltabiano gezwungen einige Rotationen vorzunehmen. Die Gäste nutzten in der 26. Minute ihre erste nennens- werte Offensivaktion: Nach einem Eckball stieg Fabian Nadig am höchsten und köpfte zur 0:1-Führung für Leut- kirch ein. Baindt ließ sich davon jedoch nicht beeindrucken und erhöhte den Druck. In der 40. Minute gelang der ver- diente Ausgleich: Marko Szeibel schlug einen langen Ball auf die Außenbahn zu Daniel Kronenberger, der flach in den Strafraum spielte, wo Leon Geng zum 1:1 einschob. Punkteteilung auf seifiger Klosterwiese Auch im zweiten Durchgang bestimmte der SV Baindt weitgehend das Geschehen, fand gegen den kompak- ten Defensivblock der Gäste jedoch nur selten Lücken. In beiden Halbzeiten erspielte sich Baindt zwar mehrere Halbchancen, jedoch ohne nennenswerte Abschlüsse. Leutkirch setzte in Halbzeit zwei vereinzelt auf Konter und hatte dabei eine große Chance, verfehlte das Tor jedoch knapp. Für Unverständnis sorgte in der 78. Minute eine fragwür- dige Gelb-Rote Karte gegen die Hausherren nach einer eigentlich „sauberen“ Grätsche. Trotz Unterzahl blieb die Mannschaft bemüht, es sollte jedoch bei der Punktetei- lung bleiben. In der kommenden Woche wartet mit dem Tabellenfüh- rer SV Oberzell auswärts ein echtes Schwergewicht auf den SV Baindt. SV Baindt: Benjamin Walser, Michael Brugger, Lukas Zweifel, Philipp Thoma, Marko Szeibel, Nico Geggier (89. Max Kretzer), Jan Fischer, Kevin Lang, Sandro Caltabia- no, Daniel Kronenberger (63. Philipp Kneisl), Leon Geng - Trainer: Sandro Caltabiano & Rolf Weiland Schiedsrichter: Ricky Häußler (Langenau) Tore: 0:1 Fabian Nadig (26.), 1:1 Leon Geng (40.) Gelb-Rot: Leon Geng (76./SV Baindt/) Bericht: Marko Szeibel Jugendfußball E-Jugend TSV Berg - SV Baindt III 1:6 (Bericht vom 26.09.) Tapfer gekämpft, am Ende doch unterlegen, der SV Baindt zu Gast beim TSV Berg, das Spiel der E-Jugend III. Mit vier Veränderungen in der Startelf im Vergleich zur Nummer 41 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Vorwoche ging unsere Mannschaft in die Partie. In der ersten Halbzeit hielt das Team gut mit und überzeugte vor allem mit einer stabilen Abwehrarbeit. Klare Torchancen blieben auf beiden Seiten rar, dennoch geriet man bis zur Pause mit 0:2 in Rückstand. Nach dem Seitenwechsel kam Hoffnung auf, ein schneller Anschlusstreffer zum 1:2 brachte die Mannschaft zurück ins Spiel und sorgte kurzzeitig für Aufwind. Doch in der Folge ließ man dem Gegner mehr Räume und Torchan- cen zu. Die individuell stärkeren Spieler des TSV Berg nutzten diese Gelegenheiten konsequent und setzten sich am Ende deutlich durch. Schiedsrichter Francesco Rimola leitete die Partie souverän, welche mit 1:6 endete. Für den SV Baindt spielten: Khan, Aryan, Mohamad, Leon, Rafael, Erik, Julian, Cengis, Max und Noah Die E 1 hat 4:3 gegen Riedhausen / Zussdorf gewonnen und die E2 gewann 3:2. Herzlichen Glückwunsch! Spielbericht E-Jugend: SV Baindt – SV Fronhofen 6:1 (4:1) E-Junioren SV Baindt - SV Fronhofen 6:1 Die E-Jugend des SV Baindt zeigte am Wochenende eine starke Vorstellung im Heimspiel gegen den SV Fronho- fen. Nach einem etwas nervösen Start gingen die Gäste zunächst mit 0:1 in Führung. Doch Baindt ließ sich davon nicht beeindrucken und fand schnell ins Spiel zurück. Mit viel Laufbereitschaft, schönen Kombinationen und kon- sequentem Abschluss drehte das Team die Partie noch in der ersten Halbzeit. Durch sehenswerte Tore von Emil Pink und Theo Boenke ging Baindt verdient mit 4:1 in die Pause. Auch im zweiten Durchgang blieb Baindt klar tonange- bend. Immer wieder rollten gefährliche Angriffe auf das Fronhofener Tor. Am Ende schraubten erneut Emil Pink und Theo Boenke mit ihren weiteren Treffern das Ergeb- nis auf 6:1. Ein großes Lob gilt der gesamten Mannschaft: Torhüter Tim Henle überzeugte mit mehreren starken Paraden und einem sicheren Auftritt. Pauline Berlin, Constantin Kugler, Niklas Steinhauser, Bennett Fiehl, Erik Bernhard, Sabri Demir und Arian Schitz zeigten großen Einsatz, gute Übersicht und Teamgeist. Fazit: Nach frühem Rückstand bewies der SV Baindt Moral und drehte das Spiel eindrucksvoll. Mit einer geschlosse- nen Mannschaftsleistung und sechs sehenswerten Treffern feierte die E-Jugend einen hochverdienten 6:1-Heimsieg. Abteilung Turnen Abt. Frauenturnen Herbstfest Wir feiern unser traditionelles Herbstfest am Montag, 20.10.25 ab 18.30 Uhr im Ju- gendvereinsheim „Loch”. Dazu sind auch alle unsere Ehe- maligen herzlich eingeladen. Bitte etwas fürs Buffet mit- bringen. Anmeldung im Sport oder telefonisch bei Anita, Tel. 2538. Wir freuen uns über zahlreiche Teilnehmerinnen. Abteilung Tischtennis Herren 1 trotz Niederlage mit gutem Sai- sonstart SV Baindt – SC Staig II 5:9 Mit viel Vorfreude und guter Vorbereitung startete die erste Herrenmannschaft am vergangenen Samstag in ihre erste Landesligasaison. Höher hat noch nie eine Baindter Tischtennismannschaft gespielt! Die Kernmannschaft des letzten Jahres wurde mit unse- rem Neuzugang Florian Magdalenc aus Vogt nochmals etwas verstärkt, Florian wird im mittleren Paarkreuz auf Punktejagd gehen. Gegen die zweite Mannschaft aus Staig waren wir auf al- len Positionen nominell schwächer besetzt und somit kla- rer Außenseiter. Vor gut 20 Zuschauern entwickelte sich dennoch ein Duell auf Augenhöhe. In allen drei Eingangs- doppeln waren wir ebenbürtig, durchsetzen konnte sich allerdings nur Philipp Schwarz und Wolfgang Assfalg. Der 1:2 Rückstand hätte auch eine 2:1 Führung sein können. Stark danach der Auftritt von Spitzenspieler Marcel Brück- ner, der sein erstes Einzel gegen Louis Häußler mit 3:1 gewinnen konnte. Auf verlorenem Posten stand dage- gen Philipp Schwarz, der gegen den Topspieler Dominik Keller der Gäste nichts ausrichten konnte. Im mittleren Paarkreuz überzeugte Florian Magdalenc bei seinem Debüt mit einem toll herausgespielten 3:1 Sieg über Fynn Ugowski. Tobias Nowak musste sich am Nebentisch mit 1:3 gegen Andreas Schill geschlagen geben. Auch im hin- teren Paarkreuz teilten wir uns die Punkte: Wolfgang Assfalg erkämpfte einen 3:2 Sieg gegen seinen jungen Kontrahenten Lukas Aßfalg, während Frank Markwart super gegen Philipp Aßfalg mithielt, sich am Ende aber mit 1:3 geschlagen geben musste. So stand es nach der ersten Einzelrunde 4:5 aus unserer Sicht. Im Duell der beiden Einser konnte Marcel wenig ausrichten und verlor deutlich mit 0:3. Philipp hatte sich bei seiner 0:3 Schlappe etwas mehr ausgerechnet, aber Louis spielte absolut fehlerfrei und hatte auf alle Bälle eine passende Antwort. Besser machte es Tobias, der in seinem zweiten Spiel eine Schippe drauflegen konnte und nach vielen langen Ballwechseln mit 3:1 den Tisch als Sie- ger verlassen durfte. Flo rannte in seinem zweiten Einzel immer einem leichten Rückstand hinterher und musste Andreas zu einem 3:1 Erfolg gratulieren. Beim Stand von 5:8 konnte Wolfgang die Niederlage nicht mehr verhin- dern, mit seinem 0:3 stand der SC Staig als Sieger fest. Fazit: Trotz guter Leistung aller Spieler verlieren wir ver- dient mit 5:9 gegen eine starke Mannschaft aus Staig. Dennoch haben wir die Gewissheit in dieser Liga nicht komplett chancenlos zu sein und werden auch in den kommenden Spielen versuchen uns so teuer wie mög- lich zu verkaufen. Unser erstes Auswärtsspiel findet am Samstag, 11.10. um 14:30 Uhr gegen den SV Amtzell II statt. Bei dieser ver- gleichsweise kurzen Anreise freuen wir uns über Zuschau- er und Unterstützung! :) Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 41 Erwachsene II starten mit einem Sieg in die Saison Erwachsene III leider mit einer Niederlage Die erste Spielbegegnung der Saison hatte die 3. Erwach- senenmannschaft gegen den SV Schmalegg. Die Gäste waren ein seit Jahren eingespieltes Team und so taten die Baindter sich in beiden Doppel schwer. Dennoch hol- ten Tugay Kiremitci und Ricco Haller bei Ihrem ersten gemeinsamen Auftritt den Punkt für Baindt. In den Einzel taten sich alle Baindter Spieler schwer gegen die gegne- rischen „Belagsspieler”. Es gingen alle Spiele knapp aus oder wurden erst im 5. Satz entschieden. Claudia Hauß konnte den einzigen Punkt im Einzel holen und es bleib beim Endstand von 2:7. Es spielten: Tugay Kiremitci, Chris- tine Malsam, Claudia Hauß und Ricco Haller. Die 2. Baindter Mannschaft mit den Spielern Oliver Brück- ner, Thomas Nowak, Jona Klein, Tobias Sonntag, Oliver Rückert und Robert Nowak, war zu Gast in beim SC Mark- dorf und setzte gleich ein Zeichen für die nächsten Spiele. Baindt ging aus den Doppelspielen mit einer 2:1 Führung in die Einzel. Die Baindter lieferten eine starke Leistung ab und so gingen die verlorenen Spiele stets sehr knapp aus und das Glück lag auf der gegnerischen Seite. Unterm Strich stand dann aber ein verdienter 9:4 Sieg auf dem Konto der Baindter. Die Punkte für Baindt holten Thomas Nowak/Robert Nowak (1), Tobias Sonntag/Oliver Rückert (1), Oliver Brückner (2), Thomas Nowak (2), Jona Klein (2) und Tobias Sonntag (1). Herzlichen Glückwunsch zu diesem Saisonstart. TC Baindt e.V. Rückblick auf das Bändelesturnier zum Saisonabschluss Mit einem gut besuchten Abschlussturnier beendeten wir am Sonntag, 28.09.2025 die diesjährige Freiluftsaison auf der Anlage des TC Baindt. Viel Spaß hatten die Damen und Herren, welche an diesem Tag im Mixed-Modus wieder darum gekämpft haben, den Punkt mit der gelben Filzkugel für sich zu erobern. Dabei wurde herzlich gelacht und geblö- delt, aber auch lange und spannende Ballwechsel waren zu bewundern. Ein schöner sportlicher Nachmittag, dem ein geselliger Abschluss mit Kaffee und Kuchen – wetterbedingt „leider“ im Vereinsheim - folgte. Danke schön für die Kuchenspen- der und Allen, die zu einem sehr netten Miteinander bei- getragen haben. Barbara Blattner Breitensportwartin Taekwondo Baindt e.V. Platz 4 in der Mannschaftswertung bei Schweizer Turnier Am Sonntag, den 20.09.2025, fuhren Taek- wondoka des Taekwondo Verein Baindt e.V., sowie des Taekwondo Bergatreute früh morgens in die Schweiz zum Internationalen Wett- kampf „Wattwil Open“, um ihr Können unter Beweis zu stellen. Goldmedaillen errungen Marlies Schmid, Nicho- las Schlegat und Finja Negd aus Baindt, sowie Maximili- ane Leipolz, Lewin Egler und Sofia Gut aus Bergatreute. Einen hervorragenden zweiten Platz erreichten Monika Förtsch aus Baindt, und Judith Sonntag, sowie Lorenz Mark aus Bergatreute. Bronze schafften Verena Pfau und Kai Wiest aus Baindt, und Maximiliane Leipolz, Sofia Merk und Romy Leipolz aus Bergatreute. Der Wettkampf war also ein voller Erfolg! Und auch wenn es nicht für jede/n für eine Medaille gereicht hat, so haben trotzdem ihr Bes- tes gegeben und hervorragend ihre Formen präsentiert. Alfred Manthei Reitergruppe Baindt Turniererfolg in Überlingen Beim Reitturnier in Überlingen konnte The- resa Henzler mit ihrem Pferd Bonne Dia- mond einen großartigen Erfolg feiern. In der Dressurprüfung Klasse A* belegte das Paar den 1. Platz. Wir gratulieren herzlich zu diesem schönen Erfolg! Volleyball LJ Baindt Blitzturnier und Volleyballhütte Herbstzeit ist Volleyballzeit! Noch bevor die neue Saison losgeht, star- ten die Mannschaften der Volleyball Landjugend Baindt mit einem Blitzturnier und Teambuilding durch. Wie schon im vergangenen Jahr waren die Baindter beim Oberteuringer Blitzturnier vertreten – diesmal sogar mit beiden Mannschaften. Laufwege wurden verfeinert und gezeigt, was im Training bisher schon (neu) erarbeitet wurde. Zwar konnte der erste Platz in diesem Jahr nicht verteidigt werden, doch die Baindter Teams landeten direkt hintereinander auf Platz 3 und 4. Das waren tolle Mannschaftsleistungen und macht viel Lust auf mehr! Am kommenden Wochenende findet auch unsere all- jährliche Hüttenausfahrt statt – dieses Mal zum ersten Mal bei Familie Müller. Vielen Dank schon jetzt für eure Gastfreundschaft. Wir freuen uns auf gesellige Spiele- abende und eine ausgiebige Wanderung bei hoffentlich schönem Wetter. Ausblick: Die Saisonvorbereitung im Training der beiden Mannschaften der Volleyball Landjugend Baindt hat be- reits begonnen und es wird fleißig auf die ersten Spiel- tage hingearbeitet. Los geht es für die VLJ Baindt 1 am 19.10.25 auswärts und am 09.11.2025 findet dann schon der erste Doppelheimspieltag statt, bei dem die VLJ Baindt 2 hoffentlich gut in die Saison startet. Schwäbischer Albverein OG Weingarten Von Wangen zum Aussichtspunkt Kögelegg Wir wandern vom Parkplatz Freibad Stefan- shöhe in Wangen nach Oflings. Es geht durch den Wald nach Zurwies und weiter zum Kögelegg. Anschließend zurück nach Wangen. Nummer 41 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Treffpunkt: Dienstag, 14.10.2025 um 12.00 Uhr, Festplatz Weingarten. Rückkehr ca. 18.00 Uhr. Gehzeit: ca. 3,5 Stunden, 12 km, 140 hm. Fahrpreis: 6 € für Mitglieder, Gäste 2 € extra. Einkehr: vorgesehen nach der Wanderung. Sonstiges: Die Wanderung kann nur bei trockenem Wet- ter durchgeführt werden. Mitbringen: Rucksackvesper, gutes Schuhwerk, nach Be- darf Stöcke und Wechselschuhe. Anmeldung: ab 12.10.2025. Tel. 07529/1419 (AB) Wanderführung: Frowin Riedmayer Gäste sind herzlich willkommen! Herbstliche Rundwanderung im Pfrungener Ried Vom Parkplatz Riedhof wandern wir zum Bannwaldturm und schauen uns das Ried von oben an. Danach geht es weiter zum Fünfeckweiher, über schmale Pfade und Stege rund um den großen Trauben, und über den Vogelsee zurück zur anschließenden Einkehr. Treffpunkt: Sonntag, 12.10.2025 um 9.00 Uhr, Festplatz Weingarten. Rückkehr: ca. 17.00 Uhr. Gehzeit: 3,5 Stunden, 10 km, 50 hm. Fahrpreis 6 € für Mitglieder, Gäste 2 € extra. Mitnehmen: Vesper, Trinken, gutes Schuhwerk, nach Bedarf Stöcke und Wechselschuhe. Anmeldung: ab 08.10.2025 - T. 0151-12952100 (AB) bis 18 Uhr am Vortag. Wanderführung: Hanifa Selimi. Bei schlechtem Wetter wird die Wanderung abgesagt. Info im Ansagetext T. 0151-12998910 ab 20 Uhr am Vor- tag. Gäste sind herzlich willkommen! Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust, mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donnerstag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Schützengilde Baindt Am Samstag, den 20. September 2025, durfte die Schützengilde Baindt ihr 100-jäh- riges Bestehen bei strahlendem Sonnen- schein und sommerlichen Temperaturen feiern. Es war ein unvergesslicher Tag, den wir in festlicher Atmosphäre mit vielen Gästen, Freunden und Unterstützern verbringen durften. Ein besonderer Dank gilt der Schalmeienkapelle Baindt für ihren stimmungsvollen Auftritt sowie der Gruppe four- six22, die mit ihrem Frühschoppenkonzert beste Unterhal- tung geboten hat. Ebenso möchten wir allen Helferinnen und Helfern herzlich danken, die mit ihrem Einsatz dieses Fest erst möglich gemacht haben. Im Rahmen der Feier wurde unsere neue elektronische Schießanlage feierlich eingeweiht. Wir bedanken uns herz- lich bei der Gemeinde Baindt, beim Württembergischen Landessportbund sowie den Hauptsponsoren: Ann-Kathrins Schwimmschule, Baienfurt Hoppe Heizung, Baindt Ronald Spahlinger – Steuerberatung, Baindt Schnez Bioenergie GbR, Baindt Schützbach GmbH, Baindt Württembergische – Generalagentur Damoune, Bad Waldsee Zahnärztliche Gemeinschaftspraxis Dr. Hinderer, Dr. Hein- rich & Kollegen GbR, Baindt Danksagung zum 100-jährigen Jubiläum der Schützengilde Baindt Zudem gilt der Dank einer Vielzahl an Privatpersonen, die ebenfalls durch Spenden, verdoppelt von der Volksbank Bodensee-Oberschwaben, zur erfolgreichen Anschaffung entscheidend beitrugen. Auch die sportlichen Höhepunkte durften nicht fehlen: • Schützenkönig der passiven Schützen wurde Lukas Forderer mit einem 261-Teiler. • Schützenkönig der aktiven Schützen wurde Patrick Pfau mit einem 153-Teiler. • Den 1. Platz des Preisschießens (passiv) belegte Alojz Salaj • Den 1. Platz des Preisschießens (aktiv) belegte Patrick Pfau Ein großer Dank richtet sich hierbei an alle Unterstüt- zer, die das Preisschießen mit Sachspenden erst mög- lich machten. • Anglermarkt Büchelmaier GmbH, Baienfurt • Bäckerei Sauter, Baienfurt • Bäckerei Schmidt, Baindt • Brauerei Max Leibinger GmbH, Ravensburg • Celik Trade – HamaManiac, Fronreute • Da Michele Gastronomie UG, Baindt • Edelweissbrauerei Farny e.K., Kißlegg • Fischinger Spielwaren e. K., Ravensburg • G. Schaal GmbH, Ravensburg • Genossenschaft Hallenbad Baienfurt eG, Baienfurt • Haarschneiderei Manuela Ganter, Baindt • Hoftheater gGmbH, Baienfurt • Landmetzgerei Bendel, Bergatreute • Lindel + Zeller GmbH, Baienfurt • Margaritas im Lindenhof, Baienfurt • Ratsstube Ravensburg, Ravensburg • RavensBuch Osiander, Ravensburg • Ravensburger Freizeit und Promotion GmbH, Mecken- beuren • REWE Rainer Hahn, Baienfurt • Ristorante Pizzeria Danino, Baienfurt • Romano Falivena Gastronomie Bistro am Dorfplatz, Baindt • Schreinerei Behrendt, Fronreute • Simon + Fischer Blumengroßhandel GmbH, Baienfurt • Suitery GmbH, Ravensburg • Volksbank Bodensee-Oberschwaben eG, Ravensburg • WEBA-Fahnen GmbH & Co. KG, Baienfurt • Wrap up Handelsvertretung Michal Ondrejcik, Baien- furt • Zweirad Schützbach, Baindt Die Schützengilde Baindt bedankt sich bei allen Gästen für ihr Kommen und die gemeinsamen, fröhlichen Stun- den. Wir freuen uns auf viele weitere Jahre Vereinsleben im Zeichen der Gemeinschaft, Tradition und des Sports. Eure Schützengilde Baindt An alle Baindter Vereine, Stammtische & Gruppierungen Die Schützengilde Baindt veranstaltet in diesem Jahr die traditionelle Ortsmeisterschaft im Schießen (OM) unter den ortsansässigen Vereinen, Straßengemeinschaften, Gruppierungen und sonstigen zusammengewürfelten Freunden. Jeder Verein/jede Gruppierung kann unbe- grenzt Mannschaften stellen. Eine Mannschaft besteht aus mindestens vier und höchstens sieben Teilnehmer. Ein Schütze kann nur für eine Mannschaft starten. Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 41 Das Programm der Ortsmeisterschaft ist folgendermaßen Ortsmeisterschaft (Mannschaftswertung): • Serie mit 15 Schuss (Ringe-Wertung, alle 15 Schuss zählen) Wanderpokal (Mannschaftswertung) • Serie mit 10 Schuss (Teiler-Wertung, nur der beste Schuss zählt) Schützenkönig (Einzelwertung) • Ein Schuss (Teiler-Wertung) Schießzeiten für die Ortsmeisterschaft Das Schützenhaus ist an folgenden Tagen für Training und für die Ortsmeisterschaft geöffnet: Mittwoch, 15.10.2025 von 19:00 - 22:00 Mittwoch, 22.10.2025 von 19:00 - 22:00 Weitere separate Termine zur Ortsmeisterschaft sind nach Rücksprache mit dem Sportleiter möglich. Startgeld Einmalig für Ortsmeisterschaft, Wanderpokal und Schüt- zenkönig: insgesamt € 50 je Mannschaft. Erst nach Abgabe der Meldeliste und Begleichung des Startgeldes beim Sportleiter können die gemeldeten Schützen im Schützenhaus mit der Ortsmeisterschaft starten. Neuerung für 2025 Seit September ist unsere neue elektronische Schießanla- ge in Betrieb. Es gibt keine Scheiben mehr, der Schuss wird direkt auf einem Bildschirm angezeigt. Bei Bedarf können Trainingsschüsse noch auf Scheiben gemacht werden. Siegerehrung Die Siegerehrung findet am Freitag, 24. Oktober im Schüt- zenhaus statt. Das Schützenhaus ist ab 19:00 Uhr geöffnet, die Siegereh- rung startet „pünktlich“ um 20:00. Für weitere Auskünfte steht unser Sportleiter Ihnen gerne zur Verfügung Sportleiter: Stefan Schnez Mobil: 0171/9374633 Aus dem Landkreis Stark im Alltag: Selbstfürsorge bei chronischen Erkrankungen AOK-Selbsthilfeveranstaltung findet am 14. Oktober 2025 statt: Aktivistin Sabrina Lorenz spricht in ihrem Vortrag über Strategien zur Selbstfürsorge Herzliche Einladung zur Veranstaltung der Selbsthilfe- kontaktstelle der AOK – Die Gesundheitskasse Boden- see-Oberschwaben am 14. Oktober 2025 um 18:30 Uhr im Graf-Zeppelin-Haus in Friedrichshafen. Bereits ab 17:30 Uhr können sich die Teilnehmenden bei verschiedenen Netzwerkpartnern zur regionalen Selbsthilfelandschaft informieren. In einer Welt, in der chronische Erkrankungen oft den All- tag bestimmen, bietet der interaktive Vortrag zum Thema „Selbstfürsorge bei chronischen Erkrankungen – Strate- gien für ein erfülltes Leben“ wertvolle Unterstützung für Betroffene, Interessierte und Angehörige. Er richtet sich an Menschen, die lernen möchten, wie sie Selbstfürsorge in ihr Leben integrieren können, um ein erfülltes Leben mit und nicht trotz ihrer Erkrankung zu führen. Das For- mat umfasst eine tiefgehende Einführung in das Thema Selbstfürsorge und kombiniert theoretischen Input mit praxisorientierten Übungen. Die Teilnehmenden haben die Möglichkeit, ihre eigenen Bedürfnisse zu erkennen und konkrete Strategien zu entwickeln, um diese im Alltag umzusetzen. Die Autorin, Referentin und Aktivistin Sabri- na Lorenz möchte aufzeigen, wie wichtig Selbstfürsorge als Teil des eigenen Lebens sein kann – insbesondere, um den Herausforderungen einer Erkrankung besser begegnen zu können. Ziel ist es, den Teilnehmenden alltagstaugliche Werkzeu- ge mitzugeben, die sie in ihrem täglichen Leben praktisch anwenden können. Die AOK-Selbsthilfekontaktstelle Bo- densee-Oberschwaben freut sich über regen Besuch und den persönlichen Austausch! Der Eintritt ist für alle Inter- essierten kostenfrei. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Unabhängig von der Versicherung. Berufe in Uniform – Karriere bei Bundeswehr, Polizei, JVA oder Zoll Am Donnerstag, den 16. Oktober dreht sich im Be- rufsinformationszentrum (BiZ) in Ravensburg ab 13:00 Uhr alles um spannende Karrierewege in Uniform. Die Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg bietet unter dem Motto „Berufe in Uniform“ einen Informations- nachmittag zur Karriere bei der Bundeswehr, der Po- lizei, der JVA oder dem Zoll an. Wer sich vorstellen kann beruflich für die Sicherheit im Land zu sorgen, ist an diesem Tag im Berufsinformati- onszentrum genau richtig. Einstellungsberater der Lan- despolizei, der Bundeswehr und der Justizvollzugsanstalt informieren über Zugangsvoraussetzungen sowie Bewer- bungsverfahren und stehen anschließend für Gespräche zur Verfügung. Der Wehrdienstberater der Bundeswehr wird ebenfalls vor Ort sein und informiert über Berufsausbildung, Fach- hochschul- und Hochschulstudiengänge sowie über den Dienst als Soldatin oder Soldat in allen Laufbahnen. Die Veranstaltung richtet sich insbesondere an junge Menschen, Schülerinnen und Schüler, die vor der Berufs- wahl stehen sowie an Eltern, Lehrer und alle Interessierten, die mehr über Berufsbilder in Uniform erfahren möchten. Berufe in Uniform im BiZ der Agentur für Arbeit Ravensburg Vorträge am Donnerstag, 16. Oktober 2025 Bundeswehr 13:30 Uhr Polizei 14:30 Uhr JVA 15:30 Uhr Zoll 16:30 Uhr Die Veranstaltung ist kostenfrei, eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Einladung Kleintierschau Der Kleintierzuchtverein Bergatreute lädt am 18.10.2025 und 19.10.2025 zur diesjährigen Kleintierschau im Ver- einsheim Bergatreute, Kirchweg 46 ein. Los geht es am Samstag um 13:00 Uhr und Sonntag um 10:00 Uhr. Zu sehen gibt es unter anderem Kleintiere wie Tauben, Ka- ninchen und Hühner und Fellarbeiten. Fünf E-Busse für VBS Verkehrsbetriebe Schussental Bundesregierung fördert die Millioneninvestition in klima- neutralen Nahverkehr – Anschaffung ist weiterer Baustein der Mobilitätsstrategie Nummer 41 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 Gute Nachrichten für den Nahverkehr: Die VBS Ver- kehrsbetriebe Schussental GmbH & Co. KG hat jetzt fünf Busse mit Elektroantrieb im Einsatz; drei davon sind be- reits seit August im Regelbetrieb unterwegs. Sie verkehren zunächst auf der Linie 20 von Ravensburg über Weingar- ten nach Wolpertswende und auf der Linie 21 von Ravens- burg über Grünkraut nach Bodnegg. Gekostet haben die Busse insgesamt 3.395.000 Euro; das Bundesverkehrsmi- nisterium hat die Investition mit 1.472.000 Euro gefördert. Oberbürgermeister Dr. Daniel Rapp freut sich über den weiteren Meilenstein auf dem Weg zu einer klimaneutra- len Fortbewegung im Schussental: „Die E-Busse sind ein wichtiger Baustein für das Gelingen der Mobilitätswende in der Region.“ Nachts wird Ökostrom geladen Tagsüber sind die E-Busse unterwegs und bringen die Mitreisenden von A nach B, nachts stehen sie auf dem Busbetriebshof in der Bleicherstraße in Ravensburg und werden für den Einsatz am nächsten Tag mit Ökostrom geladen. Die Infrastruktur auf dem Busbetriebshof wurde für rund eine Million Euro auf die Bedürfnisse der E-Busse angepasst. Auch sie wurde bezuschusst, jedoch aus einem anderen Fördertopf, wie Anton Buck, Geschäftsführer der VBS, informiert. Bundes-Fördermittel federn Millioneninvestitionen ab „Bundesmittel für die Mobilitätswende sind heiß begehrt und vor allem für kleinere Verkehrsbetriebe nur schwer zugänglich. Es lohnt sich deshalb, bei solch großen Projek- ten langfristig zu planen und hartnäckig zu bleiben“, er- klärt Anton Buck. Der Förderantrag für die E-Busse wurde bereits im Oktober 2022 gestellt und im Jahr 2023 bewil- ligt. Nach der Ausschreibungsphase erfolgte im Frühjahr 2024 die Beauftragung von MAN. Damals war die Grün- dung der VBS im Rahmen der Weiterentwicklung des Mobilitätskonzepts für das Schussental zwar in Planung, aber noch nicht beschlossen. „Die Entwicklung und Organisation des öffentlichen Per- sonennahverkehrs im Schussental ist mit großem Weit- blick geplant worden. Im Klimamobilitätsplan von 2023 wurde das Ziel verabschiedet, den CO2-Ausstoß bis zum Jahr 2030 um 40 Prozent zu senken“, erklärt Dr. Daniel Rapp. Ab 1. Januar 2027 wird VBS den öffentlichen Per- sonennahverkehr (ÖPNV) in Ravensburg, Weingarten, Baienfurt und Baindt verantworten; entsprechende or- ganisatorische Änderungen sind mit dem Landkreis ver- einbart. Dann werden die fünf E-Busse ihre Fahrgäste im Liniennetz der Linien 1 bis 7 der vier Kommunen bewegen. Anton Buck sagt: „Für die Zielerreichung ist es ein großer Vorteil, dass die Beschaffung der fünf E-Busse federfüh- rend durch die Ravensburger Verkehrs- und Versorgungs- betriebe (RVV) so früh abgesichert werden konnte. Dafür gilt der Stadt Ravensburg ein großer Dank.“ Goldene Herbstfahrten mit dem Katamaran Hin- und Rückfahrt bis Ende November nur 16,50 Euro Ab 6. Oktober läutet die Katamaran-Reederei den Herbst ein – und damit auch die Saison für deutlich günstigere Ticketpreise. Bis zum 26. November ist die Hin- und Rückfahrt mit dem Herbstticket rund 40 Pro- zent günstiger: Erwachsene zahlen dann nur noch 16,50 Euro, Kinder bis 14 Jahre 8 Euro und Familien, also zwei Erwachsene und bis zu drei Kinder, „fliegen“ für nur 41 Euro über den See und zurück. Wenn sich die Blätter bunt färben, heißt es an Bord des Katamarans: Herbstzeit ist Sparzeit. Ab dem 6. Oktober startet die Reederei in die goldene Jahreszeit – bis 26. November können Fahrgäste die Hin- und Rückfahrt mit dem Katamaran fast 40 Prozent günstiger genießen: Erwachsene zahlen für die Hin- und Rückfahrt dann nur noch 16,50 Euro und Kinder bis 15 Jahre bezahlen 8 Euro. Für Familien gibt es auf dem Katamaran wie immer ein besonders günstiges Angebot: „Constanze“, „Fridolin“ und „Ferdinand“ bringen zwei Erwachsene und bis zu drei Kin- der für nur 41 Euro am selben Tag hin und wieder zurück. Tipp: wer es sich an Bord so richtig bequem machen und gleichzeitig sparen möchte, sollte das Herbst-Ticket inkl. Gastrovorteil nutzen: Das kostet nur 1,60 Euro mehr, ent- hält aber ein Heißgetränk nach Wahl. Auch die ab 6. Oktober ebenfalls vergünstigten Kombi-An- gebote machen den Herbst für Ausflügler und Schulklas- sen besonders reizvoll: Neben der Hin- und Rückfahrt mit dem Katamaran sind darin gleich die Eintritte zu span- nenden Ausflugszielen enthalten: ob faszinierende Unter- wasserwelt im Sea Life Konstanz, Geschichte und Tech- nik „zum Anfassen“ im Zeppelin Museum und im Dornier Museum, oder Kultur im Archäologischen Landesmuseum – hier ist wirklich für jeden etwas dabei. Und: bis zum 2. November lockt außerdem noch das Ravensburger Spie- leland mit dem Kombitarif. Denn: von Konstanz aus, ist man dank Katamaran und Shuttlebus in nur 99 Minuten bei Captain Blaubär und Co. i Die Gastro an Bord des Katamarans hat täglich von 10 bis 16:52 Uhr geöffnet. Das Herbstticket mit Gastrovorteil gibt es nur an den Fahrscheinautomaten sowie in den Geschäftsstellen der Bodensee-Schiffsbetriebe in den Häfen in Konstanz und Friedrichshafen. Das Herbstticket ohne Gastrovorteil ist zusätzlich auch im Onlineshop auf der Website des Ka- tamarans erhältlich. Die Kombitickets gibt es ausschließlich an den Automaten und in der Geschäftsstelle in Friedrichshafen. Weitere In- formationen gibt es unter www.der-katamaran.de sowie telefonisch unter 07531 363932-0. Gesellschaft Oberschwaben verleiht Franz Ludwig Baumann-Preis an Dr. Tobias Pamer Die Gesellschaft Oberschwaben für Geschichte und Kul- tur e.V. verleiht den renommierten Franz Ludwig Bau- mann-Preis an den österreichischen Historiker Dr. Tobias Pamer. Am Samstag, den 27. September 2025 überreich- te der Vorsitzende Prof. Dr. Andreas Schwab den Preis im Rahmen der Mitgliederversammlung des Vereins im Antoniersaal in Memmingen. Der Preis würdigt seit 1997 herausragende wissenschaftliche Arbeiten, die einen gro- ßen Beitrag zur Erforschung der Geschichte Oberschwa- bens leisten. Mit den Preis erinnert die Gesellschaft Oberschwaben an den Leutkircher Archivar und Historiker Franz Ludwig Baumann (*1846 in Leutkirch, † 1915 in München). Sein Lebenswerk war in besonderer Weise der Erforschung Oberschwabens gewidmet. Bekannt sind vor allem sei- ne mehrbändige „Geschichte des Allgäus“ und seine Un- tersuchungen zum Bauernkrieg in Oberschwaben. Der ihm gewidmete Preis ist für besonders talentierte Nach- wuchswissenschaftler*innen vorgesehen und mit einem Preisgeld i.H.v. 3.000 Euro dotiert. Die Gesellschaft Ober- schwaben würdigte mit der Verleihung an Dr. Tobias Pa- mer seine 2024 vorgelegte Dissertation „Verwobene Ban- Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 41 de, Adelsherrschaft und fürstliche Gewalt. Die Netzwerke des Ritteradels im Spannungsfeld zwischen Region und Reich am Beispiel der Familie Starkenberg. 13.–15. Jahr- hundert“. Bande, die im Übrigen bis nach Oberschwaben reichten: Eine Heirat von Ulrich I. von Starkenberg mit Ursula, der Tochter des schwäbischen Landvogts Hans Truchsess von Waldburg, im Jahr 1413 war gerade poli- tisch eine besondere Verbindung, da die Starkenbergs nun eine verwandtschaftliche Brücke zum Königshaus besaßen und dies den diplomatischen Kreis der Familie Starkenberg erheblich erweiterte. Geschäftsführer Dr. Maximilian Eiden beglückwünschte den Preisträger zu seiner beeindruckenden wissenschaft- lichen Leistung, die zugleich ein bedeutsames Fundament für künftige Forschungen geschaffen habe. Er lobte sei- ne wissenschaftliche Exzellenz, seine Innovationskraft, seinen Tiefgang und sein bemerkenswertes Gespür für historische Zusammenhänge. Zuletzt dankte er Dr. Tobias Pamer für sein Engagement für Wissenschaft, Kultur und die Vermittlung der Geschichte Oberschwabens. Wie der Oberschwabentag der Gesellschaft Oberschwa- ben in Bad Schussenried am 5. Juli 2025, so stand auch ihre Mitgliederversammlung ganz im Zeichen des Ge- denkjahres „500 Jahre Bauernkrieg“. Nach der offiziellen Mitgliederversammlung und der Verleihung des Franz Ludwig Baumann-Preises hielt Christoph Engelhard, Lei- ter des Memminger Stadtarchivs, einen Impulsvortrag zur Rolle Memmingens im Gedenkjahr „500 Jahre Bau- ernkrieg“. Am Nachmittag waren die Mitglieder zu ei- nem geführten historischen Stadtspaziergang eingeladen. Der Fokus lag auf historischen Orten in Memmingen, die mit dem Aufbegehren der Bauern im Jahr 1525 in Ver- bindung stehen, wie etwa das Haus der Kramerzunft, das Wohnhaus des Sebastian Lotzer oder der Memmin- ger Freiheitsbrunnen. Der Spaziergang endete am Die- trich-Bonhoeffer-Haus, wo noch bis zum 19. Oktober 2025 die Bayernausstellung „Projekt Freiheit – Memmingen 1525“ gezeigt wird. Naherholung zwischen Schussen und Seen Gästeführung am Sonntag, 12. Oktober 2025 Wo der Biber wohnt Gästeführer: Paul Köberle Treffpunkt: Parkplatz Häcklerweiher Beginn: 14:30 Uhr Dauer: ca. 2 Stunden Mitte des letzten Jahrhunderts wurden an der Donau in Bayern die Ersten bis dahin verschwundenen Biber wie- der ausgesetzt. Ein besonderer Schutz und die Familien- struktur dieser Tiere ermöglichten die Verbreitung bis in unsere Region. Bei seiner Gästeführung möchte Paul Köberle Ihnen den Lebensraum und Spuren des Nagers am Buchsee nä- herbringen. Festes Schuhwerk und der Witterung angepasste Klei- dung versprechen für Naturfreunde einen interessanten Nachmittag. Wir würden uns freuen, Sie zu dieser Gästeführung be- grüßen zu dürfen. Für Kinder bis 14 Jahre ist die Gästeführung kostenlos. Ju- gendliche ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 5,00 EUR. Weitere Informationen zu unseren Gästeführungen und den Newsletter finden Sie hier: www.zwischenschussenundseen.de Renommiertes Lesefest macht Station in Allgäu-Oberschwaben Am 18. Oktober 2025 werden die 30. Baden-Württember- gischen Kinderund Jugendliteraturtage in Wangen im Allgäu und im vom Landkreis Ravensburg getragenen Kulturzentrum Schloss Achberg feierlich eröffnet. Kinder, Jugendliche und Familien können sich auf zwei Wochen Lesefest mit rund 35 Veranstaltungen freuen. Nun stell- ten die Verantwortlichen das Kooperationsprojekt vor. Schon jetzt steht fest: Im prallgefüllten Programm ist für alle etwas dabei. Anja Kahle (Kulturdezernentin Land- kreis Ravensburg), Susanne Singer und Valerie Domnick (Stadtbücherei Wangen) sowie Hermann Spang (Amt für Kultur und Sport Wangen) und Dr. Maximilian Eiden (Kulturhäuser Landkreis Ravensburg) stellten das Lite- raturprogramm und dessen Bedeutung für die Region am vergangenen Mittwoch im Rathaus in Wangen vor: Es ist ein sehr dichtes Programm mit Schulklassenlesun- gen, Zeichenworkshops, Theatervorführungen, Lesungen und Konzerten entstanden. Entwickelt wurde es darüber hinaus von Vera Sigg und Maren Zurlinden (Kulturhäuser des Landkreises Ravensburg) sowie Susanne Hertenber- ger (Amt für Kultur und Sport Wangen). „Ganz besonders empfehle ich die kurzweilige Eröffnung am 18. Oktober in der Stadthalle Wangen. Gemeinsam mit dem Moderati- onsduo Marina Sigl und Marvin Suckut – beide im Poetry Slam zuhause – lernt das Publikum die Gäste Julia Lut- zeyer vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg, Landrat Harald Sievers und Wangens Oberbürgermeister Michael Lang auf beson- dere Weise kennen: Sie erzählen von ihren Heldenfiguren aus der Literatur ihrer Kindheit, Gruselgeschichten, Lieb- lingsbücher und vielem mehr“, so Kulturdezernentin Anja Kahle zum Lesefest. „Neben öffentlichen Veranstaltungen war es uns als Projektteam wichtig, so viele Kinder und Jugendliche wie möglich für Literatur und Sprache zu begeistern. Deshalb finden in der letzten Woche vor den Herbstferien zahlreiche kostenlose Schulklassenlesungen und -workshops für diverse Schulformen statt. Über die große Resonanz bei den Schulen aus der Region freuen wir uns sehr“, ergänzt Hermann Spang, Leiter Amt für Kultur und Sport Wangen. Bereits jetzt haben sich 16 un- terschiedliche Schulen mit rund 700 Schülern und Schü- lerinnen zu den Lesungen und Workshops angemeldet, von Unterschwarzach, über Wangen bis Achberg; von der Grundschule bis zur Oberstufe. Die Verbindung von Literatur und Musik gelingt der Konzertlesung „Alice im Wunderland“ mit ChrisTine Urspruch und Stefan Weinzierl. Die Mutmachlesung „Mach dir die Welt“ mit der Wiener Autorin und Illustratorin Raffaela Schöbitz lädt junge Zu- hörende ein, die Welt zu verändern und sie selbst zu sein. Interaktiv geht es auch bei Martin Baltscheit zu: Der Au- tor von der beliebten Reihe „Vom Löwen, der…“ erfindet gemeinsam mit Kindern eigene Geschichten und bietet danach eine kurzweilige Leseperformance. Jugendliche kommen bei der New-Adult-Lesung mit der Spiegel-Best- seller-Autorin Gabriella Santos de Lima auf ihre Kosten. Nach der Lesung haben ihre Fans die Möglichkeit, der Au- torin Fragen zu stellen. Gemeinsam mit GeWin (Gemein- sam Wangen inklusiv) entstand eine Bilderbuchlesung mit der ehemaligen Bahnradsportlerin Kristina Vogel. In ihrem Buch „Hier kommt Mila!“ geht es um Freundschaft, Vielfalt und das gemeinsame Überwinden von Hindernissen. Die Literaturtage gehen am 2. November mit der Familien- lesung „Herbst auf Solupp“ von Annika Scheffel im Rit- tersaal in Schloss Achberg zu Ende. Der Vorverkauf läuft Nummer 41 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 über die Plattform Reservix sowie über die Gästeämter Wangen und Ravensburg. Restkarten sind gegebenen- falls jeweils vor Ort erhältlich. Die Baden-Württembergi- schen Kinder- und Jugendliteraturtage finden in diesem Jahr bereits zum 30. Mal statt. Sie sind eine wichtige Säule für die Leseförderung des Landes Baden-Württemberg. Der Landkreis Ravensburg mit seinem Kulturzentrum Schloss Achberg und die Stadt Wangen im Allgäu freuen sich ganz besonders, die Region Allgäu-Oberschwaben mit seinem reichen Kulturleben in diesem Jahr dem gan- zen Land präsentieren zu dürfen. Feierabendhock & WWW-Fäscht Vom 17.10-18.10.2025 steigt das WWW-Fäscht in der Fest- halle Wetzisreute. Kommt vorbei und feiert mit uns ein Wochenende voller Musik, guter Laune und bester Ver- pflegung getreu dem Motto: Wetzis-Woize-Wurstsalat Am Freitag, den 17. Oktober möchten wir euch herzlich zu unserem Feierabendhock mit Bieranstich ab 18.00 Uhr in die Festhalle Wetzisreute einladen! Umrahmt wird der Abend mit der Musikkapelle Wasserburg und der Musikkapelle Obereschach. Im Anschluss wird „2-Takt Brass“ für ordentlich Stimmung sorgen. Der Eintritt am Freitag ist frei! Auch am Samstag, 18. Oktober 2025 ist ab 18:30 Uhr einiges in der Festhalle geboten. Mit dabei sind die Sie- benschläfer, die Südtiroler Musiker von Southbrass mit Blasmusik der Spitzenklasse und zum Abschluss wird HRBZ die Halle zum Beben bringen (Einlass ab 16 Jahren). Lassen Sie uns gemeinsam feiern und ein paar gesellige Stunden verbringen! Money, Money – Zuschüsse und Finanzierung im Verein Der Kreisjugendring Ravensburg e.V. bietet am Diens- tag, den 14. Oktober 25 von 17:00-18:30 Uhr online einen Workshop zum Thema Wegweiser durch den Finanzie- rungsdschungel in der Vereinsarbeit unter Leitung von Katharina Wagner an. Für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in Vereinen, Verbänden oder Jugendtreffs gibt es zahlreiche Förder- möglichkeiten über Kreis- und Landesmittel, Stiftungen, Firmen u.v.m. Um sich in diesem Wirrwarr von Richtlini- en, Formularen und Terminen zurechtzufinden, bietet das Seminar Vereinen, Einrichtungen und Initiativen einen Wegweiser durch den „Finanzierungsdschungel“ mit dem Schwerpunkt auf die Fördermittel des Landkreises. An- meldungen bis 13. Oktober 25 erforderlich online auf www. kreisjugendring-rv.de oder info@kreisjugendring-rv.de. Weitere Infos in der Geschäftsstelle, Gartenstr. 107, Bauteil D, 88212 Ravensburg. Kinderschutzkonzept in der Praxis Der Kreisjugendring Ravensburg e.V. bietet am Frei- tag, den 14.Nov.25 von 14:00-16:30 Uhr einen Workshop zum Thema Prävention gegen sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend an. Die Fortbildung findet in Ra- vensburg, in den Räumen der Geschäftsstelle in der Gartenstraße 107, Bauteil D statt. In diesem Workshop gibt es Basiswissen zum Thema sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend, aber auch praktische Tipps für die Umsetzung: Was heißt für mich Intervention? Was bedeutet Prävention in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen? Welche Stolpersteine gibt es und welche Ressourcen kann ich nutzen? Es freut uns sehr, dass wir für diesen Workshop Frau Cora Bures ge- winnen konnten. Sie ist Leiterin und Geschäftsführerin der Beratungsstelle Brennessel e. V. in Ravensburg und ist seit 2006 in der Beratungs- und Präventionsarbeit tätig. Anmeldungen bis 8. Nov.25 erforderlich online auf www. kreisjugendring-rv.de oder info@kreisjugendring-rv.de. Weitere Infos in der Geschäftsstelle, Gartenstr. 107, Bauteil D, 88212 Ravensburg. Igel in Gefahr: Kleine Maßnahmen, große Wirkung Die Igelpopulation ist stark rückläufig, da die Zahl toter und verletzter Igel von Jahr zu Jahr erheblich steigen. In Bayern stehen Igel bereits seit 2017 auf der Roten Liste. Ein Grund ist, dass die Landschaft zunehmend von Wohnhäu- sern, Straßen und anderer Infrastruktur geprägt ist. Auch landwirtschaftliche Flächen bieten inzwischen nur noch geringe Rückzugsmöglichkeiten und keine ausreichende Nahrungsgrundlage. Deshalb müssen Igel für Futter und Rückzugsorte oft weite Strecken zurücklegen, auf denen zahlreiche Gefahren lauern. Aber auch der Einsatz von Mährobotern und anderen elektrischen Gartengeräten wie Tellersensen und Kantenschneidern stellen zuneh- mend eine Gefahr dar. Damit Igel in Gärten weiterhin Lebensraum finden und die Bestände stabilisiert werden können sind bereits einfache Verhaltensänderungen hilfreich: Fahrverhalten: Fahren Sie besonders bei Dämmerung und nachts langsamer — vor allem auf Straßen, die an Hecken, Gärten oder Grünflächen grenzen. Mähroboter und elektrische Geräte: Lassen Sie Mährobo- ter möglichst nur tagsüber laufen. Setzen Sie elektrische Gartengeräte (Tellersensen, Kantenschneider…) vorsich- tig ein und prüfen Sie unübersichtliche Flächen vorher auf Kleintiere. Gartenstruktur: Erlauben Sie „wilde“ Bereiche im Garten — Laub-, Kompost-, Reisig- und Holzstapel bieten Nahrung und Winterschlafplätze. Diese Strukturen unterstützen nicht nur Igel, sondern fördern die gesamte Artenvielfalt. Durchlässige Zäune: Schaffen Sie kleine Durchgänge (ca. 10–20 cm) unter Zäunen, damit Igel zwischen Gärten wandern können. Brauchtumsfeuer: Prüfen Sie vor dem Anzünden von of- fenen Feuerstellen und Brauchtumsfeuern Haufen und Reisig auf darin schlummernde Kleintiere. Liederkranz Baienfurt e.V. Herzliche Einladung zum Konzert der Chorifeen&Friends Ein Chor - viele Stimmen - Musik, die verbindet 8. November 2025 / 20 Uhr Dorfgemeinschaftshaus Blitzenreute Einlass ab 19:15 Uhr Eintritt frei, Spenden willkommen Was sonst noch interessiert Einladung der Allgemeinen Blinden- und Sehbehindertenhilfe e.V. (ABSH) – Regionalgruppe Allgäu Wir laden Sie herzlich ein, am Samstag, 18.10.2025 um 14.00 Uhr zu unserem Gruppentreffen. Treffpunkt ist der Seite 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 41 Bahnhof Kißlegg, Gleisneun, Bahnhofstr. 7, 88353 Kißlegg.. Ausdrücklich erwünscht sind bei all unseren Treffen immer Betroffene sowie die Angehörigen betroffener und ratsu- chender Menschen. Um besser planen zu können, bitten wir möglichst um vorherige Anmeldung per Telefon direkt bei Gruppenleiter Hans Joachim Sauer, Tel. 0171-2887750. Nähere Informationen finden Sie auch auf unserer Home- page: www.abs-hilfe.de Berufsberatung für Erwachsene: Aktuelle Veranstaltungsangebote für Orientierung und Weiterbildung Die Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg lädt alle Interessierten zu zwei Informationsveranstaltungen der Berufsberatung für Erwachsene ein. Im Mittelpunkt stehen berufliche (Neu-)Orientierung und lebenslanges Lernen – zwei Themen, die in Zeiten eines sich rasch wandeln- den Arbeitsmarktes aktueller und wichtiger denn je sind. Veranstaltung: „Aussteigen, umsteigen, einsteigen – Berufliche Orientierung leichter gemacht“ am 14. Ok- tober von 10:00 bis 11:30 Uhr Die Veranstaltung bietet praxisnahe Informationen und An- regungen zu den aktuellen Entwicklungen auf dem Arbeits- markt. Konkret geht es um den Arbeitsmarkt im Wandel, die Angebote der Berufsberatung sowie Informationen und Tools, die bei der beruflichen Orientierung unterstützen. Veranstaltung: „Lebenslanges Lernen – wichtiger denn je“ am 14. Oktober von 14:00 bis 15:30 Uhr Die Veranstaltung beleuchtet die zentrale Rolle der Wei- terbildung und bietet Einblicke in verschiedene Weiter- bildungsformen, Finanzierungsmöglichkeiten und Ori- entierungshilfen. Zusätzlich wird Brigitte Ruske vom Regionalbüro für berufliche Fortbildung für Fragen rund um das Thema Fortbildung zur Verfügung stehen. Für wen sind die Veranstaltungen gedacht? Die Veranstaltungen richten sich an Beschäftigte, Wieder- einsteigende und alle Interessierten rund um das Thema berufliche Weiterentwicklung und Fortbildung. Agentur für Arbeit Ravensburg Schützenstr. 69 Raum 112 im Berufsinformationszentrum (BiZ) Die Veranstaltungen sind kostenfrei, keine Anmeldung erforderlich. Ansprechpartnerin: Anna-Lisa Boguschewsky (0751 805 182) Die Leitungsstelle der PSB wird frei Der Fachbereich Suchthilfe und Prävention in Friedrichs- hafen sucht eine neue, erfahrene Leitung. „Jetzt geht es um einen kreativen Neuanfang.“ sagt Pfarrer Ralf Brennecke, Geschäftsführer des Diakonisches Werks Oberschwaben Allgäu Bodensee (OAB). Seit 2006 übernimmt die Diakonie im Bodenseekreis die Psychosoziale Beratung und ambulante Reha für Sucht- kranke und Suchtgefährdete (PSB). Ein Team von Sozial- arbeiter*innen und Psycholog*innen ist in der Prävention, der Beratung und Begleitung sowie in der Substitution tätig. Im Frühjahr kam es zu einer Zäsur: vier Mitarbeitende hatten gekündigt. Nun verlässt auch die Leitung die Be- ratungsstelle und macht damit den Weg für eine Neu- ausrichtung frei. „Der Abschied von der Leitung und den erfahrenen Kolle- ginnen und Kollegen schmerzt. Wir sind dankbar für eine jahrelange Kontinuität und Qualität. Daran soll nun mit ei- nem Team angeknüpft werden, das aus vorhandenen und neuen Personen besteht“, drückt Brennecke seine Hoffnung für diesen Umbruch aus. Janine Stark war von November 2022 an auf der Leitungsstelle und folgte auf den langjäh- rigen Leiter Jürgen Schuler, der die Stelle im Bodenseekreis aufbaute und zuvor im Landkreis Ravensburg zuständig war. Für den Neuanfang braucht es nun Fachkräfte, die sowohl Erfahrung in der Sozialen Arbeit und vor allem im Suchtbe- reich haben als auch Menschen, die Lust haben, an einer Neuausrichtung mitzuwirken. In den letzten Wochen hat- te die PSB schon Glück in der Nachbesetzung. Aktuell sind noch 1,6 Stellen für die Beratung und die Leitungsstelle neu zu besetzen. 5,6 Beratungs-Stellen sind besetzt und das blei- bende Team hat sich in einem Übergangsplan Gedanken zur bestmöglichen Versorgung der Klient*innen gemacht. Oberste Priorität haben dabei zunächst die Beratungen, danach kommen dann Netzwerkaufgaben und Kooperati- onen. Manches wird auch zunächst pausieren, bis das Team wieder vollständig ist und sich dann auch neuen Aufgaben widmen kann. Die PSB ist froh um den direkten Kontakt ins Landratsamt, das transparent über die Situation informiert wurde. Die aktuellen Stellenausschreibungen finden sich auf der Homepage der Diakonie: diakonie-oab.de/jobs. Rückfra- gen beantwortet dabei gerne Ralf Brennecke, Geschäfts- führer der Diakonie OAB und aktuell kommissarische Leitung der Beratungsstelle. Einladung zum autofreien Lauratal – Sonntag, 12. Oktober Der goldene Oktober lädt ein, die herbstliche Natur be- wusst zu genießen – und dabei neue Wege für eine nach- haltige Mobilität zu entdecken. Am Sonntag, den 12. Ok- tober 2025 wird das Lauratal wieder autofrei: Ein Tag voller Bewegung, Begegnung und Engagement für eine lebenswerte Zukunft. Das erwartet euch: • 10–16 Uhr: Spielmobil für Kinder. Das Spielmobil sorgt für Spiel, Spaß und Bewegung – ein echtes Highlight für unsere kleinen Gäste. • 10–16 Uhr: Infostand des OV Bündnis 90/Die Grünen Informationen zur Mobilitätswende, kommunaler Politik und Möglichkeiten zur Mitgestaltung. • Ab 11:00 Uhr: Infostand des BUND mit Saft, Leihlasten- rad und Quizrad Informationen zum kostenlosen Verleihangebot eines Lastenrad und der Möglichkeit es gleich direkt vor Ort auszuprobieren. • 11:00–14:00 Uhr: Fahrrad-Codier Aktion mit dem ADFC Ravensburg Der ADFC codiert Fahrräder mit dem von der Polizei ent- wickelten EIN-Code – direkt ins Sattelrohr (kein Carbon!) und korrosionsgeschützt. Kosten: 15 €, für ADFC-Mitglieder nur 5 €. Bitte mitbringen: Ausweis, Ei- gentumsnachweis oder Rechnung, bei E-Bikes den Ak- kuschlüssel. Keine Anmeldung erforderlich. • 11:30 Uhr: Radtour zur Waldbesetzung im Altdorfer Wald (Alti) Wer sich für den Erhalt unserer Wälder und Schutz des Trinkwassers einsetzen möchte ist herzlich eingeladen zur solidarischen Tour. Startpunkte: 11:30 Uhr am Infostand Karl-Olga-Eiche oder um 12:00 Uhr am Dorfplatz Schlier. Auch Kinder und gemütliche Radler sind willkommen – das Tempo wird angepasst. • 12:00 Uhr: Müllsammelaktion mit NABU und BUND Gemeinsam für eine saubere Umwelt – Handschuhe an und los geht’s! • 14:00 Uhr: Kidical Mass Die bunte Fahrraddemo für kinderfreundliche Mobilität startet um 14 Uhr am Marienplatz Ravensburg, 14.30 Uhr Nummer 41 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 23 Parkplatz Gewerbliche Schule und rollt mit Musik und gu- ter Laune ins Lauratal. Foodsharing Smoothie-bike gegen Lebensmittelver- schwendung Zu Schade für die Tonne – Wertschätzung für Lebensmit- tel – mit dem Smoothie-bike kann jeder aus geretteten Lebensmitteln eine Power-Shake erstrampeln. Alle Aktionen finden am Parkplatz „Karl-Olga-Eiche“ am Eingang des Lauratals statt. Hinweis: Das Lauratal ist am Veranstaltungstag von 8:00 bis 20:00 Uhr für den motorisierten Verkehr gesperrt. Kommt vorbei – ob zu Fuß, mit dem Rad oder einfach neugierig! Lasst uns gemeinsam zeigen, wie eine klimaf- reundliche, naturnahe Zukunft aussehen kann. Für gute Stimmung und herbstliches Flair ist gesorgt. Wir freuen uns auf euch! Veranstalter: Aktionsbündnis autofreies Lauratal Mehr Platz und Sicherheit für Radfahrer und Fußgänger: OV Grüne Weingarten, NABU, ADFC, BUND, Baumbesetzung, Critical Mass AOK-FrühstücksTalk: Fit bleiben im digitalen Arbeitsalltag AOK informiert Unternehmen und Personalverantwort- liche zu Digitalisierung, Künstliche Intelligenz und Ge- sundheit am Arbeitsplatz Wie verändert Künstliche Intelligenz die Arbeitswelt und was bedeutet das für die Gesundheit von Beschäftigten? Diese Fragen stehen im Mittelpunkt des 9. AOK-Früh- stücksTalks am Mittwoch, 15. Oktober 2025, von 9 bis 11 Uhr bei der AOK – Die Gesundheitskasse Boden- see-Oberschwaben in Ravensburg. Unter dem Titel „Auswirkungen von Digitalisierung und KI auf (gesundes) Arbeiten“ geben Expertinnen und Ex- perten Impulse für Unternehmen, besonders für kleine und mittlere Betriebe, die vor den Herausforderungen steigender Krankenstände und dem Wettbewerb um Fachkräfte stehen. Zu den Referenten zählen unter anderem Professor Dr. Volker Nürnberg, einer der gefragtesten Gesundheits- experten Deutschlands, sowie Fachleute der AOK – Die Gesundheitskasse Bodensee-Oberschwaben. Die Veranstaltung findet in der AOK Ravensburg, Charlot- tenstraße 49 statt. Jetzt anmelden unter Telefon 0711 6525- 14613 oder per E-Mail an: alexander.gohm@bw.aok.de. Rheumatherapien gezielt einsetzen Anlässlich des Welt-Rheumatages am 12. Oktober weist die Landwirtschaftliche Krankenkasse (LKK) auf ihre Angebote für Versicherte hin. Je eher Rheuma erkannt wird, desto besser sind die Chancen für die Therapie. Eingesetzt werden Medikamen- te sowie Physio-, Ergo- und Schmerztherapie. Zusätzlich können die Beschwerden durch Ernährungsumstellung, Rehabilitation und Sport erheblich gelindert werden. Insgesamt sind zirka 17 Millionen Menschen in Deutsch- land von rheumatischen Erkrankungen betroffen, Frauen zweimal häufiger als Männer. Rheuma ist eine Volkskrank- heit und kennt kein Alter. 1.200 Kinder erkranken jährlich neu an Rheuma. Arthrosen, also verschleißabhängige Ge- lenkbeschwerden, treten überwiegend erst im Alter auf, während die entzündliche Form der Arthritis meist bereits zwischen dem 30. und 50. Lebensjahr auftritt. Rheuma äußert sich in chronischen Schmerzen, kann aber ganz unterschiedliche Körperbereiche betreffen. Die Krankheit entwickelt sich oft über Jahre unbemerkt und greift zumeist die Gelenke an. Die Ursachen sind noch nicht vollständig geklärt. Untersuchungen haben ergeben, dass häufig eine erbliche Veranlagung eine Rolle spielt. Die Erkrankung kann auch das Nervensystem oder die Organe betreffen, vor allem Herz, Nieren, Lunge, Darm, Haut und Augen können ebenfalls geschädigt werden. Die LKK weist auf entsprechende Angebote hin, wie medi- zinische Rehabilitationsleistungen und ergänzende Leistun- gen zur Rehabilitation sowie Selbsthilfeförderung und stellt hierzu Informationen auf folgenden Internetseiten bereit: www.svlfg.de/medizinische-rehabilitationsleistungen www.svlfg.de/ergaenzende-leistungen-zur-rehabilitation-lkk www.svlfg.de/selbsthilfefoerderung Weitere Informationen bietet die Deutsche Rheuma Liga unter www.rheuma-liga.de. Sie ist eine bundesweite Selbsthilfeor ganisation, die seit Jahren von den Kranken- kassen finanziell unterstützt wird. Buchvorstellung „Lexikon der kleinen Hitler!“ Am Mittwoch, 15. Oktober, stellt der Sozialwissenschaft- ler, Historiker und Pädagoge Dr. Wolfgang Proske sein 2024 erschienenes Lexikon über die NS-Kreisleiter in Baden, Württemberg-Hohenzollern und im besetzten Elsass im Kreisarchiv Ravensburg vor. Wer eigentlich waren die Kreisleiter der NSDAP? Sind mit ihnen vor Ort besondere Ereignisse verbunden? Wie wurden sie nach dem Ende des Nationalsozialismus von den Spruchkammern beurteilt? Und was wissen wir über ihre späteren Aktivitäten in der Bundesrepublik? Welche Bedeutung hatten die Kreisleiter im NS-System? Welche Erkenntnisse ziehen wir heute aus einer Beschäftigung mit lokalen NS-Akteuren? In der Täterforschung geht es heute darum, alle Beteilig- ten faktenbasiert und quellenorientiert aus ihrer Interes- senlage, ihrer Umgebung sowie dem Kontext der überge- ordneten Gesichtspunkte heraus zu verstehen. In seinem Vortrag führt der Autor Dr. Wolfgang Proske mit Fokus auf den Raum Ravensburg in die NS-Täterforschung ein. Er möchte „naive Ahnungslosigkeit, wie sie gerade in der Heimatgeschichte oftmals anzutreffen ist“, mehr und mehr überwinden und will den Blick in die regionale Ver- gangenheit als Ressource für die Auseinandersetzung mit dem aktuellen Rechtsextremismus schärfen. Die einstündige Buchvorstellung findet am 15. Oktober um 18:30 Uhr in den Räumen des Landratsamtes Ravensburg in der Sauterleutestraße 34 statt. Im Anschluss an den Vortrag gibt es ausreichend Gelegenheit mit dem Autor Wolfgang Proske ins Gespräch zu kommen. Der Eintritt ist frei. Es wird um Anmeldung bis einschließlich den 13. Oktober unter kreisarchiv@rv.de gebeten. Dr. Wolfgang Proske ist Diplom-Sozialwissenschaftler und war bis 2018 im Schulwesen tätig, zuletzt für zehn Jahre als Geschichtslehrer am Abendgymnasium Ostwürttem- berg. Seit 2010 ist er Herausgeber und Autor der Buchrei- he „Täter Helfer Trittbrettfahrer“ über „NS-Belastete“ in Süddeutschland. U.a. hat er 2021 die Staufermedaille des Landes Baden-Württemberg erhalten. Kreisarchiv Ravensburg, Außendepot Leitung: Ulrich Kees M.A. Sauterleutestraße 11 88250 Weingarten kreisarchiv@rv.de Bitte nutzen Sie die Parkplätze beim Jobcenter (Sauter- leutestraße 34) Öffnungszeiten Archivnutzung nach Anmeldung Dienstag 9 bis 12 Uhr Donnerstag 9 bis 12 und 14 bis 17:30 Uhr Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 41 Preisbeispiele Baindt Alle Preise sind zzgl. MwSt. Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG | Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim | 07154 8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de 2-spaltig / 70 mm 90 x 70 mm 93,80 € 4-spaltig / 50 mm 187 x 50 mm 134,00 € 2-spaltig / 50 mm 90 x 50 mm 67,00 € 2-spaltig / 40 mm 90 x 40 mm 53,60 € 2-spaltig / 80 mm 90 x 80 mm 107,20 € 2-spaltig / 90 mm 90 x 90 mm 120,60 € Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 41 Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG | Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim | 07154 8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de Anzeigenauftrag Anzeigenauftrag für das Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde(n) Baindt Format 2-spaltig (90 mm breit) ca. _______mm hoch 4-spaltig (187 mm breit) (Mindesthöhe 30 mm) per Mail anzeigen@duv-wagner.de per Telefon 07154 8222-70 per Post Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Straße 14, 70806 Kornwestheim Rechnung per Lastschrift Rechnung per Überweisung Hiermit ermächtige ich Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, 70806 Kornwestheim, zu Lasten des nachstehend angegebenen Kontos mittels Lastschrift den Rechnungsbetrag der obigen Anzeige einzuziehen. Rechnungsanschrift: Firma, Name Straße, Hausnummer PLZ, Ort Telefon für Rückfragen Fax E-Mail für Rechnungsversand Ort, Datum, Unterschrift Einwilligungserklärung: Für den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ha- ben wir alle technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen, um ein hohes Schutz- niveau zu schaffen. 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Zusätzlich sende ich Ihnen diese Dokumente: Logo Grafik/Bild Gestaltungsvorgabe Alte Anzeige Alle Informationen zu Privatanzeigen finden Sie hier: www.duv-wagner.de Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 41 karriere.vbs-schussental.de Steig ein bei uns! MIT DIR. DURCHS SCHUSSENTAL. VBS ALS BUSFAHRER:IN BEI DER VBS EINSTEIGEN! Busfahrer Linienverkehr (m/w/d) Unbefristet . Vollzeit, Teilzeit, Minijob . Im Schussental Auch als Quereinsteiger:in . Ab 2026 STELLENANGEBOTE Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Spenden statt Geschenke! Teilen Sie Ihre Freude mit Umwelt und Natur – wünschen Sie sich eine Spende an den BUND! Mehr Informationen? Tel. 07732 1507-20 • info.bawue@bund.net www.bund-bawue.de/spenden-statt-geschenke Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 41 IMMOBILIENMARKT Möbel Grell GmbH | Wiesenweg 5-7, 88444 Ummendorf-Fischbach WEIHNACHTSMARKT- ERÖFFNUNG AM 17.10.2025 Lange Einkaufsnacht bis 21 Uhr! Wir sind ein modernes, mittelständisches Familienunternehmen, Zulieferer in der Wohnmobilbranche und fertigen für führende Wohn- mobilhersteller Sitze und Polster. Wir suchen wir zum baldmöglichsten Zeitpunkt - Mitarbeiter in der Produktion (m/w/d) in Vollzeit mit PC-Erfahrung und - KFZ / Landmaschinenmechaniker (m/w/d) auf Minijobbasis für kleinere Reparaturen. Ihre Bewerbung richten Sie bitte an elke.miller@ms-polster.de M & S Industriepolsterei GmbH Alttannerstraße 79, 88364 Wolfegg, Tel.-Nr. 07527/5507 Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim Verö entlichen Sie jetzt Ihre Anzeige auf unseren Sonderseiten um Ihr Unternehmen werbewirksam zu präsentieren. Zeigen Sie Präsenz! KW 4 2/ 43 * *in Pa onville Interesse oder Fragen? Telefon 07154 8222-70 Mail anzeigen@duv-wagner.de Wir beraten Sie gerne! BAUEN, WOHNEN & IMMOBILIEN Familie aus Baindt sucht Haus/Hof/Grundstück. Wir freuen uns über jedes Angebot und jeden Tipp. 01575 8777333 GESCHÄFTSANZEIGEN TRAUERANZEIGEN Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 41 MODERNE HEIZSYSTEME 16.10. & 23.10. / 19:30 UHR Informieren Sie sich über effiziente und zukunftssichere Heizsysteme. Profitieren Sie noch von bis zu 70 Prozent Zuschuss! Nach der Förderzusage haben Sie bis zu 3 Jahre Zeit für die Umsetzung. Schädler GmbH Brielhofstraße 7 | 88213 Ravensburg Anmeldung: 0751 93703 BERATUNGSABEND Neu! Fußpfl egepraxis in Baienfurt im Leggenweg 1 Ich freue mich sie begrüßen zu dürfen. georgBritsch Bahnhofstr.135 · 88427 Bad Schussenried Tel. 07583 - 27 95 · www.britsch.com Öffnungszeiten: Do – Fr 10.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr, Sa 10.00 – 15.00 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung 11. Oktober bis 30. Dezember Ausstellung BRÄCKLE 40J U B I L Ä U M S - A U S S T E L L U N G ´25Jürgen Brugger | Tierwirt Fachrichtung Imkerei | Bodnegg täglich 9 – 18 Uhr 15. – 19. Oktober Ravensburg Ravensburger Veranstaltungsgesellschaft mbH GESUNDHEIT VERANSTALTUNGEN[mehr]

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        Schranz + Co. Ingenieurgesellschaft für Bauwesen mbH 88348 Bad Saulgau Gemeinde Baindt, Ravensburg Erneuerung Wasserleitung und Straßenbau Hirschstraße Tiefbau-, Straßenbau und Wasserleitungsarbeiten Seite 1 Baubeschreibung (Allgemeine Darstellung der Bauaufgabe) 1 Allgemeine Beschreibung der Bauleistung 1.1 Auftraggeber Die Auftraggeber für das vorliegende Los 1 sind folgende: - Gemeinde Baindt - TWS Netz GmbH Das Leistungsverzeichnis ist in Abschnitte aufgeteilt. Die Abschnitte gliedern sich wie folgt auf: Abschnitte Auftraggeber 1. Übergeordnete Leistungen Verschiedene 2. Tief- und Straßenbauarbeiten Gmd Baindt 3. Tief- und Straßenbauarbeiten Gasleitung TWS Netz GmbH 4. Druckrohrleitungen für Wasser Gmd Baindt 1.2 Sonstiges Für Arbeiten, die nicht im LV vorhanden sind, müssen vor Ausführung der Arbeiten vom AN Nachtragsangebote eingereicht und vom AG genehmigt werden. Eventuell erforderliche Baustraßen werden nicht gesondert vergütet, sondern sind in entsprechenden Positionen einzurechnen. Dies gilt für sämtliche ausgeschriebenen Arbeiten. 1.3 Beschreibung der Maßnahme 1.3.1 Straßenbau (AG= Gemeinde Baindt + TWS Netze GmbH) Da die Hirschstraße in einem schlechten Zustand ist, wird ein Vollausbau durchgeführt. In diesem Zuge wird auch die Breite auf 4m vergrößert, um regelmäßiges Überfahren der Ränder zu vermeiden. Der bestehende Kieskoffer wird abgetragen und in der Kanalgrabenverfüllung wiederverwendet. Da der anstehende Untergrund sich wahrscheinlich nicht ausreichend tragfähig sein wird (eine Baugrunduntersuchung wurde jedoch nicht durchgeführt), wird ein Bodenaustausch mit ca. 30 cm durchgeführt. Die Fahrbahn wird mit einer 10cm starken Asphalttragdeckschicht hergestellt. Die Entwässerung erfolgt wie bisher über die Querneigung in die angrenzenden landwirtschaftlichen Grundstücke. Die TWS Netze GmbH übernimmt im Bereich der Straßenverbreiterung den Aushub des Leitungsgrabens ab Unterkante Kiestragschicht, Verfüllung des Leitungsgrabens bis Unterkante bituminöse Tragschicht. Im Bereich der innerörtlichen Verlegung übernimmt die TWS im Bereich ihres Leitungsgrabens die Tiefbauarbeiten und die Straßenbauarbeiten inklusive bit. Trag- und Deckschicht. Schranz + Co. Ingenieurgesellschaft für Bauwesen mbH 88348 Bad Saulgau Gemeinde Baindt, Ravensburg Erneuerung Wasserleitung und Straßenbau Hirschstraße Tiefbau-, Straßenbau und Wasserleitungsarbeiten Seite 2 Für die Straßenbauarbeiten der TWS ist im Leistungsverzeichnis ein gesonderter Abschnitt vorgesehen. 1.3.2 Wasserleitung (AG= Gemeinde Baindt) Um die Löschwasserversorgung in Sulpach zu verbessern wird die Leitung DA 63, die sich überwiegend auf Privatgrundstücken befindet, auf eine PE DA 160 aufdimensioniert und in diesem Zuge im offenen Graben in den Bereich der öffentlichen Straße verlegt. 1.3.3 Leerrohre (AG= Gemeinde Baindt) Im Auftrag der Gemeinde Baindt werden mit der neuen Wasserleitung Mikroleerrohre mitverlegt. 1.3.4 Tiefbauarbeiten Gasleitung (AG= TWS Netze GmbH) Die TWS (Technische Werke Schussental GmbH & Co. KG) möchte zwischen Baindt und Sulpach eine Gasleitung DA 125 verlegen. In Baindt erfolgt die Verlegung bis zur Bestandsleitung DN 100 im Bereich der Siemensstraße, Im Norden in Sulpach endet sie vorerst mit der Wasserleitung. Die Leitungsverlegung der Gasleitung ist nicht Bestandteil des vorliegenden Leistungsverzeichnissen 2 Qualifikationsnachweis Wasserleitung Als Voraussetzung für die Vergabe der ausgeschriebenen Bauleistungen (Wasserleitungsarbeiten) verlangt der Auftraggeber einen entsprechenden Qualifikationsnachweis. Die mit der Rohrverlegung beauftragte Fachfirma kann den erforderlichen Nachweis entweder durch die entsprechende Bescheinigung nach dem Merkblatt GW 301 (Verfahren für die Erteilung der DVGW-Bescheinigung für Rohrleitungsbauunternehmen) des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches (DVGW) oder den Nachweis erbringen, dass die ausgeführten Bauleistungen in den letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren mit den ausgeschriebenen Bauleistungen Es ist Verlegepersonal einzusetzen, dass nach dem DVGW-Merkblatt GW 330 ‘PE- Schweißer, Lehr- und Prüfplan‘ ausgebildet ist. Die einschlägigen DVGW Verlegerichtlinien sind zu berücksichtigen. Regelung des Verkehrs Die Regelung des Verkehrs und die Ausschilderung im Baustellenbereich sowie die Beantragung einer verkehrsrechtlichen Anordnung bei den zuständigen Behörden obliegen dem Auftragnehmer. Die Kosten des behördlichen Bescheids trägt der Auftragnehmer. Entsprechende Positionen zu den o.g. Leistungen sind im LV enthalten. Auf die Belange der Angrenzer ist Rücksicht zu nehmen. Den Anwohnern entlang der Baustrecken ist der Zugang zu ihren Grundstücken jederzeit zu ermöglichen. Beschränkungen der Zufahrtsmöglichkeit oder des Zugangs zum Grundstück sind mit dem AG und insbesondere den Anwohnern rechtzeitig abzusprechen. Schranz + Co. Ingenieurgesellschaft für Bauwesen mbH 88348 Bad Saulgau Gemeinde Baindt, Ravensburg Erneuerung Wasserleitung und Straßenbau Hirschstraße Tiefbau-, Straßenbau und Wasserleitungsarbeiten Seite 3 Ggf. zu leistender Mehraufwand aufgrund von Behinderungen durch Angrenzerverkehr wird nicht gesondert vergütet. 3 Vorhandene öffentliche Verkehrs- und Zufahrtswege Vor Beginn der Bauarbeiten hat der Auftragnehmer alle in Anspruch zu nehmenden öffentlichen Straßen, Wege und Plätze sowie die zu benutzenden Grundstücke gemeinsam mit dem Auftraggeber zu begehen. Der bestehende Zustand ist festzustellen, schriftlich niederzulegen und durch Unterschrift von allen Parteien anerkennen zu lassen. Einzubeziehen in diese Aufnahme sind auch die Wege und Grundstücke außerhalb der Arbeitsflächen im Baustellenbereich, wenn sie für den Baustellenbetrieb benützt werden. Die für die Bauabwicklung benützten öffentlichen Straßen sind stets sauber zu halten. Schäden, die an diesen Straßen, bedingt durch den Bauverkehr entstehen, gehen zu Lasten des Auftragnehmers. Eventuell vor Beginn der Arbeiten notwendige Schutzmaßnahmen (zum Beispiel Schutzasphalt) hat der AN eigenverantwortlich und auf eigene Kosten herzustellen und nach Abschluss der Arbeiten aufzuräumen. 4 Vorhandene Strom und Wasseranschlüsse 4.1 Wasser Ein Wasseranschluss ist nicht vorhanden. Er ist vom Auftragnehmer auf eigenen Kosten zu besorgen. 4.2 Strom Ein Stromanschluss ist nicht vorhanden. Er ist vom Auftragnehmer auf eigenen Kosten zu besorgen. 5 Oberflächenwasser Während der Bauzeit auftretendes Oberflächenwasser ist vom Auftragnehmer in geeigneter Weise abzuleiten. Sämtliche Leistungen hierfür werden nicht gesondert vergütet. 6 Lager- und Arbeitsplätze Flächen für die Baustelleneinrichtung sind innerhalb des Baufeldes einzurichten, oder wenn erforderlich zu Lasten des Auftragnehmers selbst zu besorgen. Nach Abschluss der Baumaßnahme sind die benutzten Flächen und Wege in ihrem ursprünglichen Zustand herzustellen. 6.1 Ablagerungsstellen Auffüllplätze für nicht wieder zu verwendenden Erdaushub und Bauschutt sind vom Auftragnehmer zur besorgen. Eventuelle Kippgebühren sind in die entsprechenden Positionen einzurechnen. Zufahrtswege zu den Entnahme- und Ablagerungsstellen sind vom Auftragnehmer zu unterhalten. Die genehmigungspflichtigen Verfahren sind zu beachten. Schranz + Co. Ingenieurgesellschaft für Bauwesen mbH 88348 Bad Saulgau Gemeinde Baindt, Ravensburg Erneuerung Wasserleitung und Straßenbau Hirschstraße Tiefbau-, Straßenbau und Wasserleitungsarbeiten Seite 4 7 Pläne zur Ausführung der Bauleistungen 7.1 Ausführungspläne / Grundlagen der Angebotsbearbeitung Die Pläne der Ausschreibung sind in digitaler Form den Ausschreibungsunterlagen beigefügt. Verkleinerte, unmaßstäbliche Kopien der wesentlichen Ausführungspläne liegen den Verdingungsunterlagen bei. Bei Auftragsvergabe erhält der Bieter/Auftragnehmer 2 Sätze der Ausführungspläne kostenlos ausgehändigt. Weitere erforderliche Ausfertigungen werden in Rechnung gestellt. Auch wenn in den einzelnen Positionen der Leistungsbeschreibung nicht auf die Zeichnungen verwiesen wird, sind die beiliegenden unmaßstäbliche Pläne bei der Kalkulation zu berücksichtigen. 7.2 Abrechnungspläne und Bestandspläne Mit der Schlussrechnung sind die zur Abrechnung notwendigen Abrechnungsunterlagen der durchgeführten Bauarbeiten vom AN einzureichen. Aus diesen Unterlagen müssen alle für die Abrechnung benötigten Maße und Angaben entnommen werden können. Diese Leistungen hat der AN der Bauleitung spätestens mit der Schlussrechnung vorzulegen. 8 Baustelleneinrichtungs- und Baufristenpläne Die Baustelleneinrichtungs- und Baufristenpläne sind vom Auftragnehmer unmittelbar nach Auftragsvergabe zur Prüfung und Abstimmung mit dem Auftraggeber zu erstellen und der Bauleitung rechtzeitig vor Baubeginn zu überlassen. Baufristenpläne sind zusätzlich im ppt-Format MS Projekt zu übergeben Es wird größter Wert auf eine sinnvolle und enge Zusammenarbeit zwischen den Baufirmen der Tief- und Straßenbauarbeiten sowie der Gas- und Wasserleitungsarbeiten und den Versorgungsunternehmen gelegt. 9 Ausführungstermine Die Ausführungstermine sind entsprechend Blatt KEVM (B) BVB Nr. 3. Der Auftragnehmer hat umgehend nach der Vergabe einen verbindlichen Bauzeitenplan aufzustellen und bei der Schranz + Co. Ing.-Ges. einzureichen. Der Bauzeitenplan ist bei wesentlichen Änderungen oder Terminverschiebungen an die neuen Termine anzupassen und den Beteiligten zu übergeben. 10 Hinweise zur Ausführung 10.1 Allgemeines Werden bei den Arbeiten, insbesondere Erdarbeiten, irgendwelche archäologische Funde angetroffen, so ist die Arbeit in diesem Gebiet sofort einzustellen und der Fundort abzusichern. Die Bauleitung ist unverzüglich zu informieren. Alle weiteren Maßnahmen erfolgen durch die Bauleitung. Die Arbeiten sind ohne Unterbrechung durchzuführen, sofern die Witterungsverhältnisse dies uneingeschränkt zulassen. Falls im Zuge der Arbeiten Teilleistungen nötig werden, sind diese auf Verlangen des AG sofort auszuführen. Schranz + Co. Ingenieurgesellschaft für Bauwesen mbH 88348 Bad Saulgau Gemeinde Baindt, Ravensburg Erneuerung Wasserleitung und Straßenbau Hirschstraße Tiefbau-, Straßenbau und Wasserleitungsarbeiten Seite 5 Für jeden Baubereich ist der Vorarbeiter zu benennen. Dieser begleitet die Arbeiten ständig und darf nur bei Krankheit, Kündigung o.ä. durch eine andere Person ersetzt werden. Der Auftragnehmer der Rohrverlegungsarbeiten und der Auftragnehmer der Erdarbeiten haben so zusammenzuarbeiten, dass weder der Graben zu lange offensteht, noch die Rohrverlegung behindert wird. Ein Entschädigungsanspruch gegenüber dem Auftraggeber wegen Behinderung der Arbeiten wird nicht anerkannt. Die Koordination mit beteiligten Versorgungsunternehmen und deren Auftragnehmer (Rohrverlegefirmen, Nebenunternehmer etc.) obliegen dem Auftragnehmer. 10.2 Versorgungsleitungen Im gesamten Baubereich ist ggf. mit Versorgungsleitungen zu rechnen. Die Auskunftspflicht liegt beim Auftragnehmer. Dieser stellt bei evt. auftretenden Schäden an diesen Anlagen sowie sich hieraus ergebenden Folgeschäden den Auftraggeber und die Bauleitung von allen Ansprüchen frei. Nach Zuschlagserteilung hat sich der Auftragnehmer bei den einzelnen Versorgungsträgern über die genaue Lage der Leitungen zusätzlich zu erkundigen und unter Umständen erforderliche Bestandspläne zu besorgen. Kosten für einen hierbei evtl. anfallenden Mehraufwand einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. Die vorhandenen Versorgungsleitungen müssen bis zu einer eventuell notwendigen Neuverlegung erhalten bleiben. Die dazu notwendigen Sicherungsmaßnahmen sind vom Auftragnehmer zu erbringen und in die jeweiligen Einheitspreise einzurechnen. 10.3 Technische Ausführung Alle Leistungen umfassen auch die Lieferung der dazugehörenden Stoffe und Bauteile, einschließlich Abladen und Lagern auf der Baustelle, sowie den fachgerechten Einbau o.ä., wenn in der Leistungsbeschreibung nichts anderes vorgeschrieben ist. Mit den im Leistungsverzeichnis enthaltenen Angaben über Bauart, Bauteil, Baustoff und Abmessungen gelten auch der Herstellungsvorgang und –ablauf bis zur fertigen Leistung unter Zugrundelegung der anerkannten Regeln der Technik und der gesetzlichen und behördlichen Vorschriften als beschrieben. Hierbei bedeutet „Bauart“ das Herstellen durch Zusammenfügen der Stoffe und Bauteile bis zur fertigen Leistung. In den LV-Positionen geforderte Fabrikats- und Typenangaben müssen, sofern sie von dem im LV-Text aufgeführten Fabrikat/Typ abweichen, an den dafür vorgesehenen Stellen angegeben werden. Wird dort kein Fabrikat/Typ angegeben, gelten die im LV- Text aufgeführten Fabrikate/Typen als angeboten. Ist kein Fabrikat vorgegeben müss auf jeden Fall, bei geforderten Angaben, Eintragungen erfolgen. Beim Lösen von Fels und vergleichbaren Bodenarten oder Abbruchteilen ist Sprengen verboten. Anfallender, unbrauchbarer Erdaushub ist aufzunehmen und wird entsprechend den Anweisungen des AG entsorgt. Belasteter Erdaushub darf nur auf einer dafür zugelassenen Deponie mit entsprechendem Nachweis zugeführt werden. Rein bituminöse Straßenaufbrüche können nach Rücksprache mit dem AG auf der Baustelle auf eine Korngröße 0/63 aufbereitet und der Grabenverfüllung beigemischt werden. Schranz + Co. Ingenieurgesellschaft für Bauwesen mbH 88348 Bad Saulgau Gemeinde Baindt, Ravensburg Erneuerung Wasserleitung und Straßenbau Hirschstraße Tiefbau-, Straßenbau und Wasserleitungsarbeiten Seite 6 10.4 Arbeiten mit schwerem Gerät Während der Bauarbeiten im Bereich von bestehenden Gebäuden muss darauf geachtet werden, dass vor allem beim Asphalt- und Betonabbruch sowie bei der Graben- und Flächenverdichtung die Erschütterungen so gering als möglich gehalten werden damit Schäden an den angrenzenden Gebäuden ausgeschlossen werden können. Für das Verdichten der Baugruben und Gräben sind angemessene Verdichtungsgeräte zu verwenden. An Bagger angehängte Verdichtungsgeräte sind nicht zugelassen. Schwere Verdichtungsgeräte mit ungünstigen Erschütterungsfrequenzen dürfen nicht eingesetzt werden 10.5 Materiallieferung und –einbau Lieferung von Austauschmaterial und Beton werden in eingebautem, verdichtetem Zustand gemessen und abgerechnet. Ein Nachweis ist zwingend erforderlich und erfolgt über Wiegescheine. 10.6 Vermessungstechnische Leistungen Die Absteckung für die bauvorbereitende Vermessung gemäß HOAI (2013, 1.4.7 Leistungsbild Bauvermessung) wird von der Ing.-Ges. Schranz + Co. vorgenommen. Diese Leistung beinhaltet die Übertragung der Projektgeometrie (Hauptpunkte) in die Örtlichkeit. Der Auftragnehmer hat hierfür unentgeltlich einen Messgehilfen zu stellen. Zudem sind Lehren und Absteckungszeichen vorzuhalten und während der gesamten Bauzeit zu erhalten. Bei der Übergabe der Baustelle wird ein Protokoll gefertigt, das von beiden Seiten anerkannt wird. Alle weiteren Absteckungen und Vermessungen sind vom AN durchzuführen. Dies sind im Besonderen: - Messungen zur Verdichtung des Lage- und Höhenfestpunktfeldes - Baubegleitende Absteckungen der geometriebestimmenden Bauwerkspunkte nach Lage und Höhe - Stichprobenartige Eigenüberwachungsmessungen Die alleinige Verantwortung für die Richtigkeit trägt die ausführende Firma. Die übernommenen Festpunkte sind so abzusichern, dass diese bis zur Abnahme jederzeit verfügbar bleiben. Ist dies nicht gewährleistet, sind die Festpunkte auf andere, sicher unberührt bleibende Punkte, einzumessen. Diese Sicherungspunkte sind durch ein Lattendreieck zu sichern und farblich zu kennzeichnen. Die Sicherungspunkte sind in Form von Maßskizzen zu protokollieren und der Bauleitung zu übergeben. Einmaße, Bestandsaufnahme Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Auftraggeber vor dem Überschütten jeglicher Ver- und Entsorgungsleitungen, sowie Kabel und Leerrohre zu benachrichtigen, damit dieser eine Einmessung am offenen Graben durchführen kann. Schranz + Co. Ingenieurgesellschaft für Bauwesen mbH 88348 Bad Saulgau Gemeinde Baindt, Ravensburg Erneuerung Wasserleitung und Straßenbau Hirschstraße Tiefbau-, Straßenbau und Wasserleitungsarbeiten Seite 7 11 Bautagebuch Über den Baustellenbetrieb ist ein Bautagebuch zu führen. In das Bautagebuch sind täglich folgende Angaben einzutragen: - Fortlaufende Nummerierung - Bezeichnung von AG, AN und Baustelle - Wetter, Witterungseinflüsse - Temperaturen (max. und min.) - Aufzählung von Personal und Geräte - Beschreibung der ausgeführten Leistung/Teilleistung - Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit - Lieferungen von Baustoffen - Besondere Vorkommnisse Dieses Bautagebuch ist der Bauleitung wöchentlich im Original zu übergeben. 12 Schutz von Bäumen und Pflanzenbeständen Auf die Einhaltung der DIN 18920 – Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen – wird hingewiesen. 13 Aufmass Sämtliche Aufmasse sind grundsätzlich gemeinsam mit der örtlichen Bauleitung des Auftraggebers aufzunehmen. Aufmasse sind nur mit rechtsgültigen Unterschriften der Auftraggeber und –nehmer anerkannt. Die Originale sind dem Auftraggeber nach Fertigung des Aufmasses zu übergeben. 14 Abnahmen / Schlussabnahme Alle Bauteile, die nach Weiterführung der Arbeiten nicht mehr prüfbar sind, müssen vor der Weiterarbeit vom Bauleiter des AG abgenommen werden. Dies sind z.B. bei Aushub von Untergrundverbesserung und bei Kanalisationen eventuell die Lagegenauigkeit und die Dichtigkeit vor dem Verfüllen. Vor Einbau der Deckschichten in Straßen, Wegen und Plätzen müssen alle neu verlegten Leitungen fachlich in Ordnung und abgenommen sein. Der AN hat die Abnahme der Bauleistung schriftlich zu beantragen. Der Zeitpunkt ist mit dem AG abzusprechen. Die Schlussabnahme erfolgt durch Begehung der Baustrecke und optischer Prüfung der Schächte und sonstigen Bauleistungen. 9 Hinweise zur Abrechnung Die Abschlagsrechnungen und die Schlussrechnung müssen getrennt nach Auftraggeber sowie entsprechenden Gewerken erfolgen. Auftraggeber sind: - Gemeinde Baindt - TWS Netz GmbH Schranz + Co. Ingenieurgesellschaft für Bauwesen mbH 88348 Bad Saulgau Gemeinde Baindt, Ravensburg Erneuerung Wasserleitung und Straßenbau Hirschstraße Tiefbau-, Straßenbau und Wasserleitungsarbeiten Seite 8 Gewerke sind: - Straßenbau - Wasserleitung (inklusive Entwässerung) - Leerrohrverlegung - Tief- und Straßenbauarbeiten Gasleitung Die Aufteilung des Abschnitts 1 des Leistungsverzeichnissen auf die einzelnen Auftraggeber wird im Zuge der Auftragsvergabe festgelegt. . Sind Positionen in einzelnen Abschnitten vorhanden, die in anderen Abschnitten benötigt werden kann vom AN auch auf die jeweiligen Abschnitte zurückgegriffen werden. Für Arbeiten, die nicht im LV vorhanden sind, müssen vor Ausführung der Arbeiten vom AN Nachtragsangebote eingereicht und vom AG genehmigt werden. Ein genauer Verteilungsschlüssel wird vor der Rechnungsstellung mit dem AG und der Bauleitung nochmals besprochen. Die Aufwendungen für die Rechnungsstellung sind in den Einheitspreisen enthalten und werden nicht gesondert vergütet. Beim einem Pauschalangebot hat diese Aufteilung und Rechnungsstellung ebenfalls zu erfolgen, dies ist einzurechnen. Nachtragsleitungen sind vor der Ausführung zu Vereinbaren. Etwaige Nachtragsangebote sind nach den folgenden KEVM –Arbeitsblättern einzureichen: KEVM (Nachtrag) Ford KEVM (Nachtrag) LV KEVM (Nachtrag) Vereinb 15 Bilder Wasserleitungsschacht 38071-W11 (DN 1000) Schranz + Co. Ingenieurgesellschaft für Bauwesen mbH 88348 Bad Saulgau Gemeinde Baindt, Ravensburg Erneuerung Wasserleitung und Straßenbau Hirschstraße Tiefbau-, Straßenbau und Wasserleitungsarbeiten Seite 9 Wasserleitungsschacht 38071-W51 (DN 1000) Wasserleitungsschacht 38071-W51 (DN 1000)[mehr]

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          Zuletzt geändert: 29.01.2026
          Informationen und Unterlagen

          Informationen und Unterlagen Alle Unterlagen im Zusammenhang mit dem Konzeptvergabeverfahren stehen Ihnen hier zur Verfügung und bilden den Rahmen für den ersten Vermarktungsabschnitt im „Fischerareal“. Zweiter Vermarktungsabschnitt im „Fischerareal“ Der zweite Bauabschnitt umfasst nun die Baukörper A und B des Baufelds 1 . Die Gemeinde vergibt die beiden Grundstücke zum Festpreis im Wege einer offenen Konzeptvergabe. Maßgeblich ist die Konzeptqualität. Zunächst schließt die Gemeinde mit den ausgewählten Bewerbern eine Reservierungsvereinbarung ab. In der anschließenden Reservierungsphase werden die Planungen in Form von Statusgesprächen mit der Gemeinde abgestimmt. Auf dieser Grundlage erfolgt anschließend die Veräußerung der Grundstücke. Allgemeine Informationen und die Bedingungen für das Gesamtverfahren finden sich in dem Dokument „Exposé Baufeld 1 Fischerareal 2. BA“ . Weitere Informationen: Verfahren zur Auswahl der Objekte Bewerbungsschreiben für Bauinteressierte im Verfahren ​​​​​​​ Alle Personen und Unternehmen, die sich für die Durchführung eines Projekts im aktuellen Bauabschnitt bewerben wollen, werden hiermit gebeten, die in deutscher Sprache abzufassende Bewerbung spätestens bis zum 12.01.2026, 11:00 Uhr schriftlich im Original und unter Beifügung von zwei gebundenen Kopien sowie in elektronischer Form auf einem USB-Stick persönlich oder postalisch bei der verfahrensleitenden Stelle Gemeinde Baindt Frau Nicole Brauchle Marsweilerstraße 4 88255 Baindt Telefonnummer: 0 75 02-94 06-26 E-Mail n.brauchle(@)baindt.de einzureichen. Bewerbungen, die nach Ablauf der Bewerbungsfrist eingehen, werden nicht berücksichtigt. Das Ankerprojekt (Baukörper C) und das Anliegerprojekt (Baukörper D) im südliche Teil des Baufeldes 2 wurden bereits an einen Bauträger vergeben, der in den Gebäuden Eigentumswohnungen plant. Es wird bis Ende des Jahres mit einer Baugenehmigung gerechnet, so dass im Frühjahr 2025 in die Vermarktung gegangen werden kann. Der Baubeginn ist im kommenden Sommer anvisiert. In der Gemeinderatssitzung am 22. Oktober 2024 wurde beschlossen, dass die Baukörper E, F und G im Baufeld 2 im Konzeptvergabeverfahren ausgeschrieben werden sollen. Präsentation Baugemeinschaften (PDF-Dokument, 7,29 MB, 20.04.2021) Präsentation Fischerareal (PDF-Dokument, 8,47 MB, 02.12.2024) Parzellierungsplan (PDF-Dokument, 603,37 KB, 11.11.2024) Baukörper C und D Untergeschoss Tiefgarage (PDF-Dokument, 378,76 KB, 29.11.2024) Exposé Anlieger (PDF-Dokument, 1,81 MB, 29.11.2024) Anliegerauswahl (PDF-Dokument, 601,85 KB, 29.11.2024) Bewerbungsschreiben (PDF-Dokument, 562,92 KB, 29.11.2024) Erster Vermarktungsabschnitt im "Fischerareal" In der ersten Phase des Konzeptvergabeverfahrens wurde jeweils ein Ankerprojekt für die Baufelder 1 und 2 gesucht. Das Auswahlverfahren für die Ankerprojekte wurde Anfang Februar 2022 abgeschlossen und schafft durch seine Vorplanung und -strukturierung die Grundlage für die nachfolgenden Projekte, die sogenannten Anlieger (Phase 2: Anliegerverfahren). Informationen zu den Ankerprojekten: Baufeld 1 Ankerkonzeption Baufeld 1 (PDF-Dokument, 416,24 KB, 13.07.2022) Ankerkonzeption Baufeld 1 Pläne (PDF-Dokument, 1,05 MB, 13.07.2022) Baufeld 2 Ankerkonzeption Baufeld 2 (PDF-Dokument, 314,00 KB, 13.07.2022) Ankerkonzeption Baufeld 2 Pläne (PDF-Dokument, 4,68 MB, 13.07.2022) Weitere Unterlagen im Rahmen des Konzeptvergabeverfahrens: Umfrage Wohnen im Alter Präsentation (PDF-Dokument, 5,94 MB, 02.06.2022) "Bauen und Wohnen im Fischerareal" am 30.05.2022 (pdf-Datei) Präsentation - Information Vermarktung (PDF-Dokument, 7,20 MB, 18.06.2021) Bebauungsplan Fischerareal (PDF-Dokument, 1,81 MB, 19.11.2021) (Textteil) Bebauungsplan Fischerareal (PDF-Dokument, 26,8 MB, 19.11.2021) (Planteil) Präsentation Rückfragekolloquium (PDF-Dokument, 5,03 MB, 30.06.2021) Video zur ersten digitalen Online-Bürgerinformationsveranstaltung Download Offenlegung des Sulzmoosbaches Der Baubeginn der Bachoffenlegung war am 10.05.2021. Das Bachbett wird aufgeweitet und die bestehende Verdolung aus dem Jahr 1933 wird in einer Länge von ca. 50 m abgebrochen. Die Bauarbeiten werden durch die Firma Köhle Landschaftsbau aus Bad Schussenried ausgeführt. Abbruch der Gebäude auf dem Fischerareal Die Gebäude im Fischerareal sind bereits abgebrochen. Aktuell werden die angefallenen Ziegel und Betonbaustoffe mit einem Brecher zerkleinert. Ende Januar ist mit den Abbrucharbeiten im Fischer-Areal begonnen worden. Beide Gebäude sind innen komplett entkernt worden. Das dahinterliegende Haus Marsweilerstraße 2/1 ist bereits komplett abgebrochen. Aktuell laufen die Abbrucharbeiten mit 2 Baggern am vorderen Gebäude Marsweilerstraße 2.[mehr]

          Zuletzt geändert: 05.11.2025
          Amtsblatt_2025_09_26_KW39.pdf

          Amtsblatt Jahrgang 2025 Freitag, den 26. September 2025 Nummer 39 Winkler, Barbara Textfeld DONNERSTAG Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 39 Kundennummer: Samstag, 06.09.2025 ab 08:00 Uhr. Warenannahme: Freitag, 26.09.2025 von 15:00 bis 16:00 Uhr. Verkauf: Samstag, 27.09.2025 von 10:00 bis 12:00 Uhr. Einlass für Schwangere mit Mutterpass ab 09:30 Uhr, ohne Begleitperson Kleidung Spielzeug Zubehör Anmeldung über BasarlinoAnmeldung über Basarlino Nummer 39 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Weltrekordhalter Daniel Steinhauser startet Spendenwet- te für das Therapiebad „Bädle“ des SBBZ Sehen in Baindt der der Stiftung St. Franziskus Extremsportler Daniel Steinhauser fordert Baindts Bürgermeisterin Simone Rürup heraus: Spendenwette mit 500 Radfahrern am 11. Oktober 2025 für das Therapiebad „Bädle“ des Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszen- trums Sehen (SBBZ) mit Internat in Baindt. Für das Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums Sehen (SBBZ) mit Internat in Baindt der Stiftung St. Franziskus war die Überraschung groß, als sie von der geplanten Spendenaktion von Daniel Steinhauser erfuhren: Der Extremsportler und Weltrekordhalter veranstaltet gemeinsam mit Baindts Bürgermeisterin Simone Rürup am 11. Oktober 2025 eine spektakuläre Spendenaktion zugunsten des The- rapiebads „Bädle“ des SBBZ in Baindt. Nach seinem vielbeachteten Weltrekord im Oktober 2024, mit dem er bereits ent- scheidend Mittel für das sanierungsbedürftige Therapiebad sammelte, will der 41-Jährige erneut ein starkes Zeichen setzen – und bringt diesmal eine Wette ins Spiel. Steinhauser fordert Bürgermeisterin Simone Rürup heraus: Schafft sie es, 5000 Euro an Spenden aufzutun? Er will im Gegenzug 500 Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer gewinnen, die die steile Marsweilerstraße in Baindt hochfahren. Die Aktion wird öffentlich stattfinden und lädt Bürgerinnen und Bürger zum Mitmachen und Anfeuern ein. „Wir waren sehr erstaunt, als wir von der geplanten Aktion von Daniel Steinhauser erfahren haben“, sagt Dr. Marcus Adrian, Direktor des SBBZ Sehen in Baindt. „Ich freue mich sehr, dass sich der Extremsportler erneut für unsere Einrichtung enga- giert. Das Therapiebad „Bädle“ ist für unsere Kinder und Jugendliche unverzichtbar. Jede Spende zählt, daher bin ich Daniel Steinhauser äußerst dankbar, dass er sich wieder für uns einsetzt und sich solch eine spannende Aktion ausgedacht hat. Die Überraschung ist ihm in jedem Fall gelungen!“, so Dr. Marcus Adrian erfreut. Bereits im Vorfeld möchte er Simone Rürup sowie allen engagierten Radfahrerin- nen und Radfahrern danken, die sich an der Wette beteiligen werden. „Eine derart breite und tatkräftige Unterstützung zu erleben, ist für uns ein wahres Geschenk“, so Dr. Marcus Adrian abschließend. Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 39 Nummer 39 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Stellenanzeigen Ausbildung Wir suchen dich als Auszubildende/n zur/zum Verwaltungsfachangestellten (m/w/d) Starte deine Zukunft bei uns im Rathaus Baindt! – Ausbildungsbeginn 01.09.2026 Mit rund 5.500 Einwohnerinnen und Einwohnern ist Baindt ein attraktiver Wohn- und Arbeitsort. Bei uns bekommst du die Chance, direkt mitzuwirken und Ver- antwortung zu übernehmen. Während deiner Ausbildung lernst du die verschiede- nen Bereiche der Gemeindeverwaltung kennen. Du arbeitest von Anfang an mit, erhältst Einblicke in das Pass und Meldewesen, das Gewerbewesen sowie in viele weitere bürgernahe Dienstleistungen. So wirst du Schritt für Schritt fit für den Beruf. Die Ausbildung dauert in der Regel drei Jahre. Bei sehr guten Leistungen kannst du sie um ein halbes Jahr verkürzen. Deine Praxisstation ist das Rathaus Baindt, ergänzt durch die Berufsschule an der Humpis Schule in Ravensburg. Im dritten Ausbildungsjahr besuchst du außerdem einen dreimonatigen Vorbereitungslehr- gang an der Verwaltungsschule des Gemeindetags. Das solltest du mitbringen • Mittlere Reife oder einen gleichwertigen Abschluss • Freude am Umgang mit Menschen • Teamgeist, Zuverlässigkeit und eine strukturierte Arbeitsweise Das bieten wir dir • Ausbildung nach dem TVAöD • Monatliche Vergütung derzeit o erstes Ausbildungsjahr 1.218,26 Euro o zweites Ausbildungsjahr 1.268,20 Euro o drittes Ausbildungsjahr 1.314,02 Euro • Ein wertschätzendes Arbeitsklima mit echter Teamarbeit • Unterstützung durch erfahrene Ausbilderinnen und Ausbilder • Abwechslungsreiche Aufgaben mit Verantwortung von Anfang an So bewirbst du dich Wenn du Interesse an dieser Ausbildung hast, sende deine Bewerbung mit den üblichen Unterlagen an Ge- meindeverwaltung Baindt, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt oder per E-Mail an bewerbung@baindt.de Bei Fragen kannst du dich gerne an Frau Stocker wen- den, Telefon 07502 9406 40, E-Mail f.stocker@baindt.de Wir freuen uns auf deine Bewerbung! Amtliche Bekanntmachungen Gemeinderatssitzung Sitzungsbericht aus der öffentlichen Gemeinderratssitzung vom 23.09.2025 Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 23. September 2025 wird folgend berichtet und die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben: Bericht der Bürgermeisterin Sanierung der Fassade des Rathauses: Es wurden insgesamt fünf Maler- und Stuckateurbetrie- be angeschrieben. Zur Submission am 01.09.2025 gin- gen zwei elektronische Angebote ein. Die Firma Dreher Putz-Stuck-Gerüstbau legt mit einem Angebotspreis von 66.867,15 Euro das wirtschaftlich günstigste Angebot vor. Überweg Feneberg: Es besteht kein offizieller Überweg vom Gehweg am Kreisverkehr Ortseingang zum Feneberg mit Ladestati- on. Das betreffende Grundstück befindet sich im Eigen- tum des Vermieters von Feneberg. Seitens der Gemein- de wurde Feneberg kontaktiert. Das Unternehmen prüft derzeit, welche Möglichkeiten zur Verbesserung der Si- tuation bestehen. Bauantrag zur Errichtung von Transformatoren- stationen, Batteriespeichern und Invertern auf Flst. 1007, Wickenhauser Straße – Riedesch Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB für den vorliegenden Bauantrag zur Errichtung von Transformatorenstationen, Batteriespeichern und Invertern auf Flst. 1007 wird erteilt. Bauantrag zum Neubau eines Firmengebäudes auf Flst. 1014/10, Am Umspannwerk 20 Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zu den beim Bauantrag eines Firmengebäudes erforderlichen Befreiungen vom Bebauungsplan für: 1. Überschreitung der Baugrenze mit der Fluchttreppe 2. Überschreitung der Baugrenze mit der Wärmepumpe 3. Überschreitung der max. Gebäudehöhe mit einem Aufbau ohne Aufenthaltsräume wird erteilt. Kindergartenbedarfsplanung 2025/2026 Beschluss: Der kommunalen Bedarfsplanung der Kinder- tagesbetreuung in der Gemeinde Baindt für das Kita-Jahr 2025/2026 wird zugestimmt. Vergabe der Arbeiten zum Bau einer PV -Anlage auf dem Sporthallendach Beschluss: 1. Der Gemeinderat nimmt das Ausschreibungsergebnis zustimmend zur Kenntnis. Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 39 2. Die Firma Enerquinn GmbH aus Weingarten wird mit der Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Dach der Sporthalle beauftragt. Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels 2026 Beschluss: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, einen neuen qualifi- zierten Mietspiegel für die Gemeinde Baindt gemein- sam mit den Städten Ravensburg und Weingarten sowie den Gemeinden Baienfurt und Berg erstellen zu lassen und diesen anschließend dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen. 2. Der gemeinsamen Vorbereitung für die Erstellung der Mietspiegel, federführend durch die Verwaltung der Stadt Ravensburg, für die Kommunen des GMS gegen Kostenersatz wird zugestimmt. Steuern, Gebühren, Beiträge 2026 - Information und weitere Vorgehensweise Beschluss: 1. Die kommunalen Abgaben in der Gemeinde werden zur Kenntnis genommen. 2. Die Realsteuern Grund- und Gewerbesteuern sollen 2026 unverändert bleiben. 3. 2026 sollen auf der Einnahmen- und Ausgabenseite folgende Vorschläge umgesetzt werden a) Die Gebühren für das Mitteilungsblatt sollen um 4 Euro auf 28 Euro angepasst werden. b) Bei der Schenk-Konrad-Halle werden die Fixkosten um 50,00 Euro erhöht. c) Die Ferienbetreuung beträgt ab 01.01.2026 80,00 €/ Woche (ab den Herbstferien ist eine Neukalkulation aufgrund des Rechtsanspruchs auf Ganztagesbe- treuung notwendig) d) Im Wege der Verwaltungsvereinfachung (jährliche Mitteilung im Rahmen der De-minimis-Verordnung) soll die Deckumlage (90 € Beihilfe an die Landwirt- schaft) eingestellt werden. e) Die Verwaltungsgebühren werden in einer der nächsten Sitzungen des Gemeinderates im Rah- men einer Kalkulation für bestimmte Leistungsge- bühren überprüft. Änderung der Friedhofssatzung - Kalkulation und Anpassung des Gebührenverzeichnisses Beschluss: Der Gemeinderat stimmt der Änderung der Friedhofsatzung „Gebührenübersicht – Anlage zum Ge- bührenverzeichnis zur Friedhofssatzung“ zu. Die Ände- rung der Friedhofsatzung inklusive des neuen Gebühren- verzeichnisses tritt zum 01.11.2025 in Kraft. Amtsblatt 2026 - Änderungen der AGB´s zum Abonnement des Amtsblattes der Gemeinde Baindt zum 01.01.2026 Beschluss: 1. Der Jahrespreis beträgt ab 01.01.2026: 28,00 Euro. 2. Die vorgenommene Änderung ist in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für das Abonnement des Amtsblattes der Gemeinde Baindt entsprechend zu berücksichtigen und redaktionell anzupassen. Anfragen und Verschiedenes Parkplätze Schule und Kindergarten: Die Parkplätze an der Boschstraße zur Schule und zum Kindergarten wurden in der Vergangenheit immer wieder gekiest und vergrößert. Mit den Fahrzeugen wird jedoch regelmäßig über den Kies hinaus gefahren. Zur Begren- zung sind teilweise bereits Halbstangen angebracht. Die Verwaltung wird diese Maßnahme bis zu den vorderen Parkplätzen fortsetzen. Ursprünglich war geplant, bei der Baumaßnahme auf dem Dorfplatz übrigbleibende Fluss- steine zur Begrenzung auf der gegenüberliegenden Wiese einzubringen. Nach Abschluss der Arbeiten stehen jedoch keine Steine mehr zur Verfügung. Auf diese Maßnahme wird verzichtet, da die Steine auch eine Kollisionsgefahr darstellen würden. Bürger- und Ratsinformationssystem Über das Bürger- und Ratsinformations- system haben alle Bürgerinnen und Bür- ger die Möglichkeit, die Tagesordnung sowie die entsprechenden Sitzungsunter- lagen einzusehen. Sie können das System über den folgenden Link oder den neben- stehenden QR-Code aufrufen. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne in der Gemeindeverwaltung zur Verfügung. https://baindt.r is .kommune-aktiv.de/seite/de/ rathaus/02/WB/Ratsinformationssystem.html Satzung zur Änderung der Friedhofsatzung (Friedhofsordnung und Bestattungsgebührensatzung) Seit 01.10.2020 werden alle öffentliche Bekanntmachun- gen gem. der Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung der Gemeinde Baindt ausschließlich im Internet unter www.baindt.de unter der Rubrik Rathaus&- Bürgerservice /Öffentliche Bekanntmachungen veröf- fentlicht. Diese können auch im Rathaus der Gemeinde Baindt, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt von jedermann während der Sprechzeiten kostenlos eingesehen werden; sie werden gegen Kostenerstattung als Ausdruck zur Ver- fügung gestellt oder unter Angabe der Bezugsadresse postalisch übermittelt. In der Gemeinderatssitzung am 23.09.2025 wurde die Satzung zur Änderung der Friedhof- satzung (Friedhofsordnung und Bestattungsgebühren- satzung) beschlossen. Die öffentliche Bekanntmachungen finden Sie unter: https://www.baindt.de/rathaus-buerger service/oeffentliche-bekanntmachunge Das neue Programmheft der vhs Weingarten ist da! Das neue Programmheft der vhs Wein- garten ist da! Viele abwechslungsreiche und interessante Angebote warten dar- auf entdeckt zu werden. Seien auch Sie mit dabei und melden sich jetzt für das neue Semester an. Die Homepage der vhs Weingarten https://vhs-weingarten.de/ informiert umfassend über alle Angebote und bietet die Möglichkeit, sich von zu Hau- se aus online rund um die Uhr anzumelden. Darüber hinaus liegt das Programmheft der vhs Wein- garten im Rathaus Baindt, in der Kreissparkasse und im CAP-Markt für Sie bereit. Nummer 39 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Das Herbst-/Wintersemester beginnt am 22.09.2025 Anmeldungen zu den vielfältigen Angeboten sind ab so- fort möglich. Sobald Sie angemeldet sind, werden Sie bei Kursänderungen automatisch kontaktiert und informiert. Sichern Sie sich also schnell Ihren Platz! In Baindt werden folgende Kurse angeboten: Qi Gong der Vier Jahreszeiten „Bewegte Form“ Am 01.12.25 startet unser neuer Qigong-Kurs in Baindt. Sichern Sie sich jetzt schnell einen Platz und lernen Sie den Kreislauf der Jahreszeiten auf eine neue Art kennen! Der jedes Jahr zuverlässig wiederkehrende Kreislauf der Jahreszeiten begleitet uns unser ganzes Leben und birgt doch immer Neues. Das Qi Gong der Vier Jahreszeiten ist ein modernes Qi Gong, das der chinesische Meister und TCM-Arzt (Traditionelle Chinesische Medizin) Zheng Yi entwickelt hat, um Qi Gong für die westliche Bevölkerung leicht zugänglich zu machen. Zu jeder Jahreszeit gibt es eine eigene Bewegungsfolge aus 10 Übungen. Bei regel- mäßiger Übung können so Stresssymptome abgebaut oder reduziert werden. Dabei werden unsere innere, so- wie körperliche Kraft und Lebensenergie (Qi) gestärkt. Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich, die Übungen sind für Menschen jeden Alters geeignet. Eine Anmeldung zu diesem Kurs ist ab sofort bei der vhs Weingarten möglich. Gerne stehen wir Ihnen für Rück- fragen unter der Telefonnummer 0751 405-380 zur Ver- fügung. FULL-BODY-BURN – Auspowern mit der vhs Weingarten Sichern Sie sich jetzt noch einen freien Platz in unserem neuen vhs-Kurs FULL-BODY- BURN und bringen Sie ab dem 14.10.25 Ihren Körper an seine Grenzen. Dieser Kurs bietet Ihnen eine intensive Ganzkör- per-Workout-Session, die Kraft, Ausdauer und Fettver- brennung kombiniert. Hier werden Übungen aus dem Bodyweight-Training, HIIT- Elemente sowie kurze Car- dio-Intervalle kombiniert, um den ganzen Körper zu for- dern und ein echtes Burn-Erlebnis zu bieten. Das Ziel: In kurzer Zeit viele Muskelgruppen aktivieren und den Stoff- wechsel ankurbeln. So gelangst Sie zu mehr Power und Fitness für deinen Alltag Eine Anmeldung zu diesem Kurs ist ab sofort bei der vhs Weingarten möglich. Gerne stehen wir Ihnen für Rück- fragen unter der Telefonnummer 0751 405-380 zur Ver- fügung. Neu in Baindt: vhs-Kurs Rückenmobilisation Melden Sie sich jetzt an und verbessern Sie Ihr Körper- gefühl und Ihre Rückengesundheit mit unserem neuen Kurs ab dem 14.10.25! In diesem Kurs liegt der Fokus auf der Mobilisation und Entspannung der Rückenmuskulatur. Durch gezielte Übungen und sanfte Dehnungen werden Verspannun- gen gelöst, die Beweglichkeit verbessert und die Hal- tung gestärkt. Dabei wird einen besonderen Wert auf die Stärkung der Muskulatur rund um den Rücken gelegt. Dazu gehört der Rumpf, der die Wirbelsäule trägt und somit eine zentrale Rolle für die Stabilität und Haltung spielt. Ebenso werden die Schultern gezielt trainiert, um die Beweglichkeit und Kraft in diesem Bereich zu fördern. Zusätzlich umfasst das Programm auch die Bauchmus- kulatur, die ebenfalls eine wichtige Puffer- und Stütz- funktion für den Rücken übernimmt. Durch diese ganz- heitliche Herangehensweise wird die Muskulatur rund um den Rücken effektiv gestärkt, was zu einer verbesserten Haltung, mehr Stabilität und einem insgesamt besseren Körpergefühl führt. Eine Anmeldung zu diesem Kurs ist ab sofort bei der vhs Weingarten möglich. Gerne stehen wir Ihnen für Rück- fragen unter der Telefonnummer 0751 405-380 zur Ver- fügung. Einladung zur diesjährigen Vereinssitzung Die diesjährige Vereinssitzung findet am Montag, den 20. Oktober 2025 um 18:00 Uhr im Feuerwehrhaus statt. Die Einladungen hierzu wurden bereits per E-Mail, ggf. per Post versandt. Sollte Ihr Verein keine Einladung bekommen haben, dann schreiben Sie uns bitte eine E-Mail an vereine@baindt.de oder melden Sie sich te- lefonisch unter 07502 9406-26. Wir freuen uns auf einen konstruktiven Austausch mit Ihnen! Ihre Gemeindeverwaltung Notdienste Ärztlicher Bereitschaftsdienst (ÄBD) Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Allgemeine Notfallpraxis Ravensburg Allgemeinärztliche Bereitschaftspraxis Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 10 - 18 Uhr Notfallpraxis Kinder Ravensburg Kinderärztliche Bereitschaftspraxis Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravensburg Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 27. September 2025 und Sonntag, 28. September 2025 AniCura Kleintierspezialisten Ravensburg, Tel.: 0751 - 7 91 25 70 Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 39 Apothekennotdienst (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 27. September 2025 Apotheke Vetter Marienplatz 81 88212 Ravensburg Tel: 0751 35 24 40 5 Sonntag, 28. September 2025 Apotheke im Kaufland Ravensburg Weißenauer Str. 15 88214 Ravensburg Tel: 0751 35 50 82 4 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel: 07502 62 10 98 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten- Baienfurt-Baindt-Berg e.V. Hospiz Ambulant Schützenstr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382 Oder 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es er- folgt ein Rückruf) Begleitung und Beratung für schwerkranke und sterben- de Menschen und ihre Zugehörigen Persönliche Sprechzeiten: Montag 16-18 Uhr Mittwoch 9-12 Uhr Donnerstag 9-12 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: info@hospizbewegung-weingarten.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg BIC: Solades1RVB IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 9 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Ravensburger Straße 35, 88250 Weingarten Tel: 0751-560010, Fax: 0751- 5600123 E-Mail: jennifer.hecht@stiftung-liebenau.de Internet: www.stiftung-liebenau.de/pflege Lebensräume für Jung und Alt Frau Schäch, Sprechzeiten: Di + Do 15:00 – 17:30 Uhr Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de WOHLFÜHLTREFF Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Dienstag von 14 bis 17 Uhr Dietrich-Bohnhoeffer-Saal, Dorfplatz 2, Baindt Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de BETREUTER MITTAGSTISCH Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Freitag von 11 bis 14 Uhr Weingarten, Maybachstraße 1 Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de Abfallwirtschaft Kompostieranlage am Annaberg Die Kompostieranlage am Annaberg öffnet jeden Freitag von 16.30 Uhr bis 18.30 Uhr und jeden Samstag von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr. Bei der Anlieferung von Grüngut in der Kompostieranla- ge bitten wir Sie zu beachten, dass nur Grüngut bis ca. 1 Meter Länge und einer Stärke von 5 Zentimetern ange- nommen werden kann. Annahmestelle Hofstelle Wöhr (Friesenhäusler Straße 67) Öffnungszeiten: Montag und Mittwoch 16:00 - 19:00 Uhr (April bis November) Nummer 39 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Freitag 15:00 - 18:00 Uhr (ganzjährig) Es dürfen nur Kleinmengen (max. 2 Schüttkubikmeter) angeliefert werden. Bitte beachten Sie, dass nur Grüngut bis ca. 1 Meter Länge und einer Stärke von 5 Zentimetern angenommen werden kann. Unsere Jubilare Herzlichen Glückwunsch zur Goldenen Hochzeit! Am 20.September 2025 feierten die Eheleute Stephanie und Michele De Rosa das Fest der Goldenen Hochzeit. Im Namen der Gemeinde Baindt gratulierte die Bür- germeisterin Simone Rürup dem Jubelpaar sehr herzlich und überbrachte darüber hinaus die Glück- wünsche und einen Geschenkkorb der Gemeinde. Ebenso erhielt das Jubelpaar eine Ehrenurkunde des Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann. Für den weiteren gemeinsamen Lebensweg wünscht die Gemeindeverwaltung alles Gute! Geburten Die Gemeinde Baindt gratuliert Lisa und Stefan Schnez zur Geburt Ihres Sohnes Carlo Schnez am 12.06.2025 und begrüßt den kleinen Neubürger sehr herzlich. Veranstaltungen September 26.09. Patrozinium Selige Irmgard 27.09. Basar „Rund ums Kind“ SKH Oktober 02.10. Dorfkindparty – Landjugend SKH 03.10. Tag der Deutschen Einheit 05.10. Heilig-Leiber-Fest Kirche Baindt – kath. Kirchengemeinde 10.10. Frauenfrühstück – Impulse BSS 15.10. Oktoberfest – Seniorentreff BSS 18.10. Wendelinusfest Sulpach – kath. Kirchengemeinde 20.10. Vereinssitzung 21.10. Gemeinderatssitzung Sitzungssaal 25.10. Herbstübung – Feuerwehr 25.10. Siegerehrung Schützenhaus Ortsmeisterschaften 30.10. Oktoberfest Selige Irmgard – Stiftung St. Franziskus Kindergärten Kindergarten Sonne Mond und Sterne Auf zur Apfelernte – ein Tag bei Familie Moosmann Einen besonderen Start ins neue Kindergartenjahr er- lebten die Kinder von Haus Sonne in der vergangenen Woche. Gemeinsam machten wir uns auf den Weg nach Sulpach, wo wir von Familie Moosmann herzlich zur Ap- felernte eingeladen wurden. Nach dem langen Fußmarsch stärkten sich die Kinder zu- nächst mit einer gemütlichen Vesperpause, bevor es mit viel Tatendrang in den Obstgarten ging. Dort zeigte Herr Moosmann, wie die Äpfel von den Bäumen geschüttelt werden. Mit Begeisterung und vollem Einsatz sammelten die Kinder die Früchte auf und füllten Kisten und Eimer. An der nächsten Station wurde fleißig weitergearbeitet. Die Äpfel wurden klein geschnitten, in die Presse gelegt und Schritt für Schritt entstand frischer Apfelsaft. Auch ein Apfelkuchen durfte nicht fehlen. Nachdem wir die frisch gelegten Eier aus dem Hühnerstall eingesammelt haben, wurde gerührt und gebacken. Zum Abschluss gab es na- türlich für alle ein Glas frisch gepressten Apfelsaft und ein Stück Apfelkuchen. Der Tag bei Familie Moosmann war für die Kinder ein be- sonderes Erlebnis, das Natur, Gemeinschaft und Lernen wunderbar miteinander verband. Ein herzliches Danke- schön gilt Frau und Herrn Moosmann für ihre Zeit und Mühe, um den Kindern diesen schönen Draußentag zu ermöglichen. Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 39 Kindergarten St. Martin Das neue Kindergartenjahr ist gestartet Nach drei Wochen Sommerferien ist un- ser Kindergarten wieder voller Leben. Die „alten“ Kinder sind zurück und haben viel von ihren Erlebnissen zu er- zählen. In jeder Gruppe finden Eingewöhnungen statt - die „neuen“ Kinder erleben ihre ersten Tage im Kindergarten. Für viele Kinder bringt das neue Kindergartenjahr auch Veränderungen mit. Die „früheren Mittleren“ sind nun stolz darauf „Vorschulkinder“ zu sein. Die „Kleinen“ sind zu „Mittleren” geworden und trauen sich etwas Neues auszuprobieren und andere Aufgaben zu übernehmen. Die bestehenden Rituale geben den Kindern die Sicherheit und somit hat sich der Alltag wieder schnell eingespielt: es wird gebastelt, gebaut, Rollenspiele gemacht usw. Das Frühstück genießt man am besten mit Freunden. Im Stuhl- kreis wird gemeinsam gesungen, Geschichten erzählt und Kreisspiele gespielt. Jede Gruppe hat auch schon ein The- ma für ihr neues Projekt. Der Start ins neue Kindergartenjahr ist also geschafft – und somit wünschen wir allen Kindern und Eltern ein schönes Kindergartenjahr bei uns! Zur Informationi Klima-Spartipp des Monats September: Auf den richtigen Platz kommt es an Der richtige Platz entscheidet an Orten wie im Kino, dem Theater oder der Oper oftmals zwischen sehen und nichts sehen. Auch beim Energie sparen kann die Platzwahl mi- tentscheiden, und zwar darüber, wie viel Energie techni- sche Geräte letztlich verbrauchen. Da ein Laptop bei höheren Temperaturen Schwerstarbeit für die Kühlung leisten muss, ist dort die richtige Platzwahl elementar wichtig. Achten Sie darauf, den Laptop weder auf einen warmen Untergrund, noch in die pralle Sonne zu stellen, denn nur so erhält dieser ausreichend Luft von unten und braucht daher weniger Energie zum Kühlen. Da dies nebenbei auch noch die Technik des Geräts schont, werden hier zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen. Beim Kühlschrank ist der richtige Platz ebenfalls wichtig, da dieser bei höheren Temperaturen deutlich mehr küh- len muss. Für den richtigen Platz des Kühlschranks gilt: kein Platz an der Sonne, d. h. ein sonniger Aufstellplatz sollte vermieden werden. Ist ein Standortwechsel des Kühlschranks hin zu einem Schattenplätzchen nicht so einfach möglich, hilft es übrigens genauso, tagsüber in der Küche Rollladen oder Jalousie vollständig herunter- zulassen, um damit den Kühlschrank von außen kühl zu halten und somit den Kühlbedarf merklich zu reduzieren. Zusätzlicher Strom beim Kühlschrank lässt sich einspa- ren, wenn Speisen vor dem Hineinstellen erst abgekühlt werden. Wenn es nicht eilt, kann zudem das Gefriergut aus der Truhe im Kühlschrank aufgetaut werden. Dies dauert zwar ein paar Stunden länger, spart aber Energie, weil die gefrorenen Lebensmittel den Kühlschrankinhalt aktiv mitkühlen. So hat der Kühlschrank weniger Arbeit und verbraucht deshalb weniger Strom. Auch ein regel- mäßiges Abtauen von Kühlgeräten wirkt wahre Wunder und spart jede Menge Strom. Florian S. Roth Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg Koordinator für klimaneutrale Kommunalverwaltung - gefördert durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft BW Hospizbewegung Weingar- ten-Baienfurt-Baindt-Berg e.V. Voll im Leben In lockerer Atmosphäre bei einem Getränk über das Lebensende reden, zuhören, lachen, nachden- ken: der Hospizverein Weingarten bietet in respektvoller, offener und geschützter Atmosphäre Gelegenheit, ein Ta- bu-Thema aus der dunklen Ecke zu holen und ins volle Leben zu integrieren. Ganz normale Menschen treffen sich an einem gemüt- lichen Ort und sprechen offen über die Themen Ster- ben und Tod: Was wünschst du dir als deinen letzten Satz? Wie möchtest du sterben? Was bedeutet für dich Glück? Unter anderem darüber können die Besucher*in- nen zwanglos miteinander reden. Mitarbeitende des Hos- pizvereins geben zudem inspirierende Impulse. Das Angebot ist keine Trauergruppe, in der Krisen- oder Trauerbegleitung stattfindet. Eigene Erfahrungen mit Ver- lust und Abschied sind keine Voraussetzung. Gefragt sind: Neugierde, Mitgefühl, Offenheit und ein respektvoller Um- gang miteinander sowie die Bereitschaft, sich Gedanken über das Leben und dessen Endlichkeit zu machen. Termin: Mittwoch, den 01.10.2025 um 19:00 Uhr Ort: Gasthaus zum Stern, Bronerplatz 4, Weingarten (kleiner Nebenraum) Ohne Anmeldung Vorgezogener Redaktionsschluss Sehr geehrte Autoren, aufgrund des kommenden Feiertages wird folgender Redaktionsschluss vorgezogen: Veröffentlichung: 02.10.2025 Abgabeschluss: 29.09.2025, 21:00 Uhr Wir bitten um Beachtung und wünschen Ihnen einen schönen Feiertag. Der Verlag Nummer 39 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Kirchliche Nachrichten 27. September – 05. Oktober 2025 Gedanken zur Woche: Ich wünsche dir frohe Gelassenheit, wenn du den Tag beginnst. Und die Zufriedenheit des Herzens, wenn du ihn beendest. Irmgard Erath Samstag, 27. September 18.30 Uhr Baindt – Eucharistiefeier(† Adalbert Berger, Josef Heine, Franz und Eugen Schmitt, Jahr- tag: Franz Forderer)Caritas – Kollekte - Sonntag, 28. September – 26. Sonntag im Jahres- kreis 10.00 Uhr Baienfurt – Familiengottesdienst zu Erntedank mit Pfarrer i. R. Wolfgang Knor, musikalisch mitgestaltet von der Jugendkantorei und mit- gestaltet vom Kindergarten St. JosefCaritas - Kollekte Mittwoch, 01. Oktober 09.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier Freitag, 03. Oktober – Tag der deutschen Einheit Kein Gottesdienst Samstag, 04. Oktober 18.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier Sonntag, 05. Oktober – 27. Sonntag im Jahreskreis - Erntedank 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier zu Erntedank und Hl. Leiber Fest mit Orchestermesse von Mo- zart, Missa brevis in DMinistranten: Benedikt Heilig, Anna Jaudas, Pia Kreutle, Alina Michel- berger, Lilly Romer, Alexandra Schnez, Dani- ela Schnez, Marlene Stör, Emilia Stotz, Marie Stotz, Johanna Zentner(† Familie Kienhöfer, Familie Schnell, Pia und Alfons Häfele, Mat- hilda und Hans Elbs, Johannes Merk, Familie Schimanowski, Maria Ungemach, Emma und Julius Malsam, Artur Henzler, Jahrtag: Klara Merk)Kollekte für die Kirchenmusik Baindt 11.30 Uhr Schachen – Taufe von Noah (Pfarrer i. R. Heinz Leuze) Rosenkranzgebete im Oktober Im Oktober laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranz- gebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer Frau Litz 9406-17 Amtsblatt 9406-26 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt Leitung Hauptamt Frau Stocker 9406-40 stellvertr. Leitung Hauptamt Ordnungsamt Frau Stavarache 9406-11 Lohnabrechnung Frau Brei 9406-13 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Führerschein, Fischerei Frau Brei/Frau Witt/ 9406-12 Fundamt Frau Ziegler Einwohnermeldeamt Gewerbeamt Volkshochschule Frau Scheid 9406-54 Rentenberatung Standesamt Herr Bautz Friedhofsverwaltung 9406-14 Hallenbelegung SKH Frau Gerhardt 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei Frau Winkler 9406-23 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Kasse Frau Bolz 9406-25 Wasser Frau Stavarache 9406-11 Steueramt Frau Rauhut 9406-21 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Haus Sonne 94114-140 E-Mail: leitung.sonne@kiga.baindt.de Leitung Haus Mond 94114-141 E-Mail: leitung.mond@kiga.baindt.de Leitung Sterne 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.sterne@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Himpel 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 39 Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-95897775 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 9.30 – 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 - 18.00 Uhr Freitag 9.30 – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Caritas-Sammlung 2025 Die Einnahmen aus der Cari- tas-Sammlung fließen direkt in Hilfsangebote und Projekte für Men- schen in Not. Manchmal ist direkte und unbürokratische Hilfe unmittel- bar vor Ort nötig. Darum bleibt die Hälfte der Spenden aus der Caritas-Sammlung in den Kir- chengemeinden. Sie sind ein ganz wichtiger Knoten im Hilfenetz. Bitte überweisen Sie Ihre Spende auf das Konto der Katholi- schen Kirchenpflege, oder, noch einfacher: Sie bringen Ihre Spende im Pfarramt vorbei. Jede Spende ist will- kommen. Herzlichen Dank! Ihr Pfarrer Bernhard Staudacher Bei Spenden unter 300 Euro gilt der Überweisungsträ- ger als Spendenbescheinigung. Wenn Sie eine Spenden- bescheinigung wünschen (ab 300 Euro), geben Sie bitte unter „Verwendungszweck“ Ihre Adresse an. Katholische Kirchenpflege Baindt Spendenkonto IBAN: DE43 6505 0110 0079 4009 85 KSK Ravensburg, BIC SOLADES1RVB Stichwort: Caritas-Herbstsammlung 2025 Baienfurter Kirchen-Filmabend Freitag, 10. Oktober 2025 19.00 Uhr in der Ev. Kirche in Baienfurt Der Film handelt von einem wichtigen Mann an der Seite von Jesus. FSK: 12 Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Herzliche Einladung zum Film-Abend in der Ev. Kirche in Baienfurt – mit Gelegenheit zum Austausch im An- schluss EINTRITT FREI Kraft tanken für den Alltag - ein bewegter Impuls- vortrag Mit Sigrun Kienle-Hohwy Wir möchten Sie sehr gerne auf einen spannenden und alltagstaug- lichen Impulsvortrag zum Thema ‚Kraft tanken für den Alltag‘ Im- pulse für Körper, Geist und Seele Donnerstag, 09. Oktober 2025, 19.30 – 21.30 Uhr Ev. Gemeindehaus Baienfurt Baindt, Öschweg 32, 88255 Baienfurt aufmerksam machen. Stürme kommen unerwartet auf, und doch wird es auch windstill. Manche Menschen können diese „Windstille“ ra- scher spüren, sie können mit schwierigen Situationen und Rückschlägen besser umgehen. Was machen sie anders, die sogenannten „Steh-auf-Männchen“? Was haben Re- silienz und Faszien gemeinsam? Bei diesem Vortrag be- kommen die Teilnehmenden Impulse für Fitness, Körper, Geist und Seele. Freuen Sie sich auf einen persönlichen Austausch im An- schluss an den Impulsvortrag! An der Veranstaltung kann ohne Anmeldung teilgenom- men werden. Eintritt frei, freiwilliger Teilnahmebetrag! Ökumenische Taizéandacht Einladung zur Taizéandacht in Baindt Wir laden Sie alle recht herzlich ein zu unserer ökumenischen Taizéandacht am 28. September 2025 um 19.00 Uhr in den Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt. Wir freuen uns, wenn Sie mit uns zusammen die Andacht feiern. ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Nummer 39 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Ökumenischer am 28. September 2025 um 10.45 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal, Dorfplatz 2/1 in Baindt „Mein Gott ist stärker” Wir laden hiermit alle Kinder mit ihren Eltern, Geschwis- tern, Großeltern, Paten und Freunden herzlich ein! Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Alle eure Sorge werft auf ihn; denn er sorgt für euch. 1. Petr 5,7 Sonntag, 28. September 15. Sonntag nach Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Konfi-8-Begrüßung, Abschluss des Chorprojektes des Kirchenchors, Ev. Kirche (Pfr. Schöberl) 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche, Ev. Gemeindehaus 10.45 Uhr Baindt Gottesdienst für kleine Leute (Prä- dikant Dr. D. Widmann) 19.00 Uhr Baindt Taizé-Andacht, Dietrich-Bonhoeffer-Saal Montag, 29. September 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe Ev. Gemeindehaus Dienstag, 30. September 20.00 – 21.00 Uhr Baienfurt Bibel im Gespräch, Ev. Gemeindehaus, Pfr. Schöberl Mittwoch, 01. Oktober 15.30 - 16.30 Uhr Baienfurt Konfi-Gruppe 1 in der Ev. Kirche!!! 16.30 - 17.30 Uhr Baienfurt Konfi-Gruppe 2 in der Ev. Kirche!!! Samstag, 04. Oktober 13.00 – 14.00 Uhr Baienfurt Abgabe der Gaben für den Ernte- dankaltar, Ev. Kirche Sonntag, 05. Oktober 16. Sonntag nach Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt! Familiengottesdienst Erntedank mit Konfi-3-Begrüßung, Über- gabe der Bibeln, Ev. Kirche (Pfr. Schöberl) Die Kinder der Kinderkirche sind herzlich zum Familien- gottesdienst eingeladen Glaube im Alltag Sorgt euch nicht! Oft wächst mir mein Leben über den Kopf. Ein dickes Pa- ket von Sorgen scheint mich niederzudrücken. Um mei- ne Zukunft, meine Kinder, anstehende Entscheidungen. Und dann die vielen Fragen: Werde ich gut ankommen? Wie schaffe ich das enorme Arbeitspensum? Was soll ich sagen? Was anziehen? Manchmal raubt mir das den Schlaf. Doch vieles erweist sich nach Wochen als unbe- gründet. „Sorgt euch doch nicht so viel“ – dieses Wort Jesu steht über dem 15. Sonntag nach Trinitatis. Der Gott, der in der Schöpfung für seine Menschen reich gesorgt hat, der den kinderlosen Abraham zum Stammvater eines großen Volkes machte, der wird sich auch weiter um uns kümmern – auch durch die Fürsorge anderer. Im Vertrau- en darauf könnten wir das Sorgen aufgegeben und frei werden für ein Leben, das sich nur auf Gott verlässt. Ja, wenn der Glaube nur größer wäre! (Quelle: kirchenjahr-evangelisch.de, Bildquelle: © Unsplash / Birte Liu) Bibel im Gespräch – Israel und die Völker Wir wollen einen biblischen Zugang zu einem hochaktuellen Thema finden. Dazu bietet sich auch Raum für Fragen. Wir treffen uns am Dienstag, 30.09.2025 um 20.00 - 21.00 Uhr im Ev. Gemeindehaus - Unterge- schoss. Wer darauf Lust darauf hat, ist herzlich eingeladen zum Gespräch. --- Erntedank Gaben für unseren diesjährigen Ern- tedankaltar können am Samstag, 04. Oktober von 13.00 – 14.00 Uhr an der Ev. Kirche in Baienfurt abgegeben werden. Ein herzliches Vergelt´s Gott an alle Spender!!! --- Hinweis vom Pfarramt Die Auflegung des Haushaltsplans erfolgt vom 29.9.- 8.10.2025 zu den o. g. Öffnungszeiten im Pfarramt (Ösch- weg 32, Baienfurt). Der Kreative Montag lädt ein: Zu unserem kreativen Angebot laden wir herzlich ein Der Kreative Montag lädt ein: Zu unserem kreativen Angebot laden wir herzlich ein Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 39 Oktober: 13.10. Sonja Tratzyk: „Aus Alt mach Neu”, Milchtü- ten-Recycling November: 10.11. Petra Moosmann: „Uns geht ein Licht auf”, Ker- zenziehen Dezember: 08.12. Helga Rothenbacher: „Es weihnachtet“, Floristik Anmeldungen bitte immer bis spä- testens 4 Tage vor dem Termin Petra Neumann-Sprink Tel.: 0751-52501 mobil: 0177-4061011 p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist – um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel 7,50 €; Material nach Verbrauch Frauenkreis lädt ein Unser nächster Termin am 8. 10. 2025 um 19:00 Uhr im Evangelischen Gemeinde- haus Öschweg 30 in Baien- furt. In einem Erzählcafe wollen wir unter Leitung des Lokalhistorikers Uwe Hertrampf unsere Erinnerungen über religiöse Feste und Feiertage austauschen und so ein Bild vom Alltagsleben in früherer Zeit in Baienfurt und anderswo entwerfen. Wir freuen uns schon auf eine interessante Gesprächsrunde, an der jeder etwas bei- tragen kann. Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Gottesdienste Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Vereinsnachrichten SV Baindt 1959 e.V. Abteilung Fußball Knappe Auswärtsniederlage SV Vogt – SV Baindt 1:0 (1:0) Am vermutlich letzten Sommertag in diesem Jahr gastierte der SV Baindt beim Tabellennach- barn aus Vogt. Vor dem 8. Spieltag belegten beide Teams mit derselben Anzahl an Spielen und Siegen die Plätze 4 und 5 in der Tabelle und wollten mit einem „Dreier” an der Spitzengruppe dranbleiben. Die ehemaligen Aufstiegskonkurrenten aus Kreisli- ga-A-Zeiten starten beide mit einer offensiven Grundaus- richtung in die Partie, wobei es jedoch der SVV war, der bereits nach drei Minuten die dicke Chance zur Führung hatte. Ein von Elshani auf Heilig quergelegter Ball fischte B. Walser mit einer Glanzparade aber noch aus dem rech- ten Eck. In der Folge belauerten sich beide Mannschaften, ehe ein folgenschwerer Fehler im Baindter Spielaufbau Torjäger Kraus in die Verlosung brachte. Dieser behielt vor B. Walser diesmal die Ruhe und spitzelte die Kugel zum 1:0 in die lange Ecke (14.). Vogt blieb - angetrieben vom schnellen Führungstor - zunächst die aktivere Mann- schaft, nach der zwischenzeitlichen Trinkpause kam der SVB aber immer besser in die Partie. Nach Eckstößen von Dantona verpassten sowohl Caltabiano als auch Bolgert knapp, wobei wenig später Lang dann die große Aus- gleichschance vergab. Eine Halbfeldflanke von Geggier nahm Baindts Nummer 10 direkt ab, Seidel parierte den etwas zu unplatzierten Versuch aber stark (37.). Damit ging es aus Baindter Sicht mit einem knappen Rückstand in die zweite Halbzeit, welche für die ange- reisten Zuschauern dann wahrlich kein Fußball-Lecker- bissen mehr war. Der SV Vogt verteidigte die knappe Führung clever und verwickelte den SVB immer wieder in Zweikämpfe im Mittelfeld, während der SVB die ent- scheidende Kreativität und Spielfreudigkeit in der Offen- sive vermissen ließ. Im Schlussabschnitt versuchte der SVB auf den Ausgleich zu drängen, erspielte sich jedoch keine gefährlichen Möglichkeiten mehr. Auf der Gegen- seite ergaben sich dagegen Räume für den SVV, wobei B. Walser kurz vor Schluss mit einer erneut starken Pa- rade das entscheidende 2:0 von Fässler vereitelte (85.). In einer weitestgehend ausgeglichenen und chancenar- men Partie konnte der SVB nach frühem Rückstand nicht mehr die notwendige offensive Wucht entwickeln, um die starke Vogter Defensive öfter in Bedrängnis zu bringen und verpasst es damit, etwas Zählbares aus dem Vor- allgäu mitzunehmen. SV Baindt: Benjamin Walser, Marc Bolgert (87. Philipp Kneisl), Henry Hosse (72. Lukas Walser), Philipp Thoma, Marko Szeibel, Nico Geggier, Jan Fischer, Mika Dantona, Kevin Lang (66. Lukas Zweifel), Sandro Caltabiano, Leon Nummer 39 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Geng (61. Max Kretzer) - Trainer: Sandro Caltabiano Schiedsrichter: Michael Guter Tore: 1:0 Manfred Kraus (14.) Hitzige Partie in Weingarten SK Weingarten - SV Baindt II 3:1 (1:0) Am 6. Spieltag stand für den SV Baindt II das Auswärts- spiel beim SK Weingarten an. Die mit zahlreichen „Allstars“ besetzte Mannschaft rund um die Familie Soyudogru und Ex-Bundesligaprofi Ömer Toprak stellte ein besonderes Highlight für die „Zwoite“ dar. Nach dem Sieg über den TSV Berg II letzte Woche rechnete man sich dennoch Chancen auf einen Punktgewinn aus. Bei gefühlt über 30 Grad ging es gleich zur Sache. Der SK Weingarten versuchte, mit langen Bällen ihre schnellen Stürmer in Position zu bringen und hatte die ersten Ab- schlüsse. Baindt agierte zunächst respektvoll und zurück- haltend, kam erst in der 20. Minute nach einem Eckball zum ersten gefährlichen Torschuss. Anschließend fand der SVB II besser ins Spiel – auf dem holprigen Rasen und mit vielen Unterbrechungen kam jedoch nie ein richtiger Spielfluss zustande. In der 34. Minute fiel das 1:0 für die Gastgeber: Ein langer Ball überraschte die Baindter Hintermannschaft, Torhüter Mohring klärte zunächst den Querpass, wurde jedoch im Anschluss gefoult und blieb liegen. Der Schiedsrichter ließ weiterspielen, R. Soyudogru schob den Ball ins verwaiste Tor – ein umstrittenes, aber gegebenes Tor. Nur drei Minuten später die nächste strittige Szene: Sö- güt ging im Strafraum zu Boden, der Schiedsrichter wer- tete dies als Schwalbe und zeigte ihm Gelb-Rot. Mit ei- nem Mann weniger zog sich der SKW nun zurück und verzögerte immer wieder das Spiel. Baindt drückte bis zur Pause auf den Ausgleich, erspielte sich jedoch keine klaren Chancen. Auch in der zweiten Hälfte blieb das Spiel zerfahren, ge- prägt von Fouls, Nickligkeiten und Standardsituationen. Baindt versuchte mehr Druck aufzubauen, leistete sich aber zu viele einfache Ballverluste. In der 63. Minute nutz- te Weingarten einen dieser Fehler eiskalt: Riel schickte B. Soyudogru in die Tiefe, der sicher zum 2:0 einschob. Die „Zwoite“ zeigte Moral, kämpfte sich zurück und wur- de in der 75. Minute belohnt: Schnez legte den Ball in den Rückraum, Knisel traf wuchtig ins linke untere Eck – der Anschlusstreffer zum 2:1. Danach wurde das Spiel immer wieder durch Unterbrechungen ausgebremst, Baindt tat sich schwer, nochmals gefährlich vor das Tor zu kommen. In der Nachspielzeit folgte der Schlusspunkt: Nach einem Ballverlust landete der Ball erneut bei B. Soyudogru, der in den Strafraum eindrang, einen leichten Kontakt spürte und zu Boden ging. Den fälligen Strafstoß verwandelte er selbst zum 3:1-Endstand. Eine bittere und vermeidbare Niederlage, geprägt von vie- len strittigen Szenen. Vor allem in der Offensive fehlte die Durchschlagskraft. Nun gilt es, im kommenden Heimspiel gegen Waldburg/Grünkraut wieder mehr Spielfreude zu zeigen und Zählbares mitzunehmen. SV Baindt II: Jan Mohring, Patrick Späth, Kai Kaspar, Kai Kostka (68. Niklas Hugger), Tobias Trautwein, Manu- el Brugger (76. Moritz Gresser), Konstantin Knisel, Luca Bosch, Daniel Kronenberger, Jacob Schaffer (77. Marlon Brunner), Johannes Schnez - Trainer: Timo Geggier Schiedsrichter: Faruk Osmani Tore: 1:0 Ridvan Soyudogru (34.), 2:0 Burhan Soyudogru (63.), 2:1 Konstantin Knisel (75.), 3:1 Burhan Soyudogru (90.+5 Foulelfmeter) Gelb-Rot: Vedat Sögüt (37./SK Weingarten) Gelb-Rot: Tobias Trautwein (90./SV Baindt II) Aufgrund der Platzverhältnisse auf der Baindter Kloster- wiese werden am kommenden Sonntag die Anstoßzeiten der ersten und zweiten Mannschaft getauscht. Vorschau: Sonntag, 28.09 13.00 Uhr: SV Baindt – FC Leutkirch 15.00 Uhr: SV Baindt II – SG Waldburg/Grünkraut Abteilung Tischtennis 5 Mannschaften starten in die neue Spielsaison 2025/2026 Motiviert und voller Energie starten die Baindter Tischtennismannschaften am kommenden Wochenende in die neue Spielsaison 2025/2026. Nach dem sensationellen Aufstieg der Er- wachsenen I kämpfen die Baindter Spieler unter Mann- schaftsführer Marcel Brückner nun in der Landesliga Gr.4 um die Punkte. Es werden uns sicher viele spannende hochklassige Spiele erwarten. Die erste Begegnung der 1. Mannschaft findet am 04.10.2025 um 18 Uhr in Baindt gegen den SC Staig II statt. Die Erwachsenen II unter der Verantwortung von Tobias Sonntag knüpfen hoffentlich ebenfalls an die Erfolgsserie aus der letzten Saison an und spielen nach dem Aufstieg in der Kreisliga B Gr.2. Erfreulicherweise konnten wir dieses Jahr noch eine 3. Erwachsenenmannschaft aufstellen, um auch den Nach- wuchsspielern der Jugend die Chance zu geben, Wett- kampfluft bei den Erwachsenen zu schnuppern. Hier wird Claudia Hauß ihre Mannschaft in der Kreisklasse Gr.3 hof- fentlich bis ganz nach oben in der Tabelle bringen. Unser Jugendleiter Philipp Schwarz startet mit seinen Ju- gendlichen mit zwei Mannschaften, der Jugend 19 in der Kreisliga A Gr. 1 und den Mädchen 19 in der Bezirksklasse. Auch hier drücken wir die Daumen und wünschen den Ju- gendlichen eine erfolgreiche Saison und vor allem ganz viel Freude am Tischtennissport. +++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++ Begegnungen am Samstag, 27.09.2025 10:00 Uhr Mädchen 19 gegen TSG Leutkirch 14:00 Uhr SC Markdorf II gegen SV Baindt Erwachsene II 18:00 Uhr SV Baindt Erwachsene III gegen SV Schmalegg (Vorverlegt auf den 25.09.25, 19:30 Uhr) +++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++ Wir freuen uns auf jede Menge Zuschauer, die zu unseren Heimspielen in der Baindter Turnhalle und natürlich auch bei den Auswärtsspielen immer herzlich willkommen sind. TC Baindt e.V. Neues vom TC Baindt Abschlussbändelesturnier Als letztes Turnier der Saison 2025 fin- det am kommenden Sonntag, den 28.09.2025 um 13 Uhr unser traditionelles Bändelesturi- ner statt. Hierzu möchten wir alle Spielerinnen und Spieler ab 15 Jahren recht herzlich einladen. Wir hoffen auf einen schönen Spätsommertag mit reger Teilnahme am Spiel und anschließendem Ausklang im Vereinsheim. Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 39 Am Vereinsheim hängt seit 17.09. eine Anmeldeliste aus. Anmeldeschluss ist Freitag, 26.09. um 19 Uhr. Weitere In- fos auch auf unserer Homepage unter www.tc-baindt.de Vereinsmeisterschaft, Jugendvereinsmeisterschaft und Saisonabschluss 2025 Vergangenen Samstag durften wir bei tollem September- wetter die Jugendvereinsmeisterschaften, die Endspiele der Vereinsmeisterschaft Herren sowie am Abend unse- ren Saisonabschluss feiern. Mit viel Einsatz und auch Spaß kämpften die insgesamt 15 Juniorinnen und Junioren den ganzen Tag über um die begehrten Medallienplätze. Gespielt wurde in den Al- tersklassen U12 und U18. Ab 15 Uhr fand durften wir beim – bis zum Schluss – span- nenden Endspiel zwischen Stefan Boenke und Philipp Neubauer mitfiebern, welches Stefan Boenke nach fast zwei Stunden zu seinen Gunsten entscheiden konnte. Gratulation auch an Ralf Raubald und Ralf Boenke, wel- che sich den dritten Platz teilen. Die Damen haben ihre Meisterschaftsspiele schon während der laufenden Sai- son ausgespielt. Hier platzierte sich Marion Grabherr vor Evelyn Amann und Steffi Brehm auf dem Siegerpodest. Ganz ohne Spieleinsatz, dafür aber mit 40 Jahren treuem Einsatz für und in unserem Verein wurde Lothar Braun mit der goldenen Ehrennadel von den beiden Vorsitzenden ausgezeichnet. Gratulation!! Nach so viel Ehrungen starteten wir mit leckerem italieni- schem Essen im Schatten der Bäume und im Vereinsheim in einen geselligen Abend. Gut gelaunte Mitglieder und Gäste, nette Gespräche sowie Musik und Gesang runde- ten diesen schönen Tag auf unserer Anlage ab. „Einfach mal Tennis ausprobieren“ Unter diesem Motto kamen am vergangenen Sonntag 10 Kinder und 12 Erwachsene auf unsere Anlage. Vom An- fänger bis hin zu den Fortgeschrittenen war alles dabei. Entsprechend ihres Könnens wurden sie in Gruppen von unseren Mitgliedern betreut. Entweder in den Tennissport geführt oder auch schon im Spiel gefordert. Alle waren mit großer Begeisterung dabei. Beim anschließenden Kaffee und Kuchen gab es dann viele Fragen: Wie komme ich in den Verein? Wie geht es dann weiter? Wie läuft das mit Training? Was kostet es? Es war ein rundum gelungener Nachmittag! Wir freuen uns, wenn wir in der kommenden Saison einige als Mit- glieder bei uns begrüßen dürfen. Reitergruppe Baindt Jugendausflug Hallo liebe Reiterjugend, unser Jugendausflug steht an! Am Samstag, den 12. Oktober, tref- fen wir uns um 12:00 Uhr auf dem Schulparkplatz, um gemeinsam nach Ulm zu fahren. Dort erwartet uns im „Face Off“ eine spannende Spielhalle mit vielen abwechslungsreichen Team-Challenges – Ac- tion, Spaß und ein bisschen Wettkampfgefühl garantiert! Für Verpflegung ist natürlich gesorgt, und gegen 18:00 Uhr sind wir wieder zurück.Anmeldeschluss ist der 05. Oktober – bitte meldet euch rechtzeitig bei Leni Rapp (01523 1096154) an! Wir freuen uns auf einen tollen Nachmittag mit euch! Euer Jugendteam Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust, mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donnerstag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Von Wallhausen zum Kloster Hegne Wir fahren mit dem Zug nach Überlingen und setzen mit der Fähre über nach Wallhausen. Von dort wandern wir über den Bodanrück zum Kloster Hegne und weiter zum Campingplatz Hegne mit der Möglichkeit zum Schwim- men im See. Rückfahrt mit dem Zug über Radolfzell. Treffpunkt: Dienstag, 30.09.2025 um 9.40 Uhr Charlotten- platz Weingarten, bzw. 10.00 Uhr Bahnhof Ravensburg. Rückkehr ca. 19.30 Uhr. Gehzeit: ca. 3 Stunden/ 10 km/ 130 hm. Einkehr: Cam- pingplatz Hegne. Fahrpreis: 21 € für Zug und Schiff, nur Schiff 6 €, Gäste 2 € extra. Anmeldung ab 26.09.2025 - T. 0151-12952100 (AB) bis 18 Uhr am Vortag. Bitte bei der Anmeldung mitteilen, ob man ein eigenes Nummer 39 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Ticket hat und in Weingarten oder Ravensburg zusteigt. Wanderführung: Franz Gaißmaier, E-Mail franz.gaissmaier@gmail.com. Mitbringen: Vesper, Trinken, gutes Schuhwerk, evtl. Ba- desachen. Bei schlechtem Wetter wird die Wanderung abgesagt. Info im Ansagetext T. 0151-12998910 ab 20 Uhr am Vor- tag. Gäste sind herzlich willkommen! Durch den Haldertobel nach Gunzesried Wir starten in Blaichach und wandern durch eine wildro- mantische Schlucht mit Wasserfällen, Strudellöchern und Gumpen nach Gunzesried. Nach einer Vesperpause geht es wieder zurück nach Blaichach. Wann: Sonntag, 5.10.2025 um 8.00 Uhr Bahnhof Ravens- burg, Eingangshalle. Rückkehr: ca. 19.00 Uhr. Gehzeit: ca. 3 Stunden, 8 km, 190 hm. Fahrpreis: 15 € für Mitglieder, Gäste 2 € extra. Einkehr: vorgesehen nach der Wanderung in Blaichach. Sonstiges: Vesper und Trinken mitnehmen. Da es nass sein könnte, ist festes Schuhwerk, evtl. Stöcke und witte- rungsangepasste Kleidung selbstverständlich. Anmeldung: ab 01.10.2025 - T. 0151-12952100 (AB) bis 18 Uhr am Vortag. Bitte bei der Anmeldung mitteilen, ob man ein eigenes Ticket hat. Wanderführung: Manuela Schulte, E-Mail: mariamanuela@gmx.de. Bei schlechtem Wetter wird die Wanderung abgesagt. Info im Ansagetext T. 0151-12998910 ab 20 Uhr am Vor- tag. Gäste sind herzlich willkommen! Aus dem Landkreis Selbsthilfegruppe Muskelverkrampfung – Dystonie Das nächste Gruppentreffen der Dystonie-Selbsthilfe- gruppe findet am Samstag, 27. September 2025 um 11 Uhr in den Lebensräumen „Am Bahnhof“ Meckenbeu- ren, Zeppelinstr. 21, 88074 Meckenbeuren statt. Sind Sie von einem Lidkrampf, Schiefhals, Handkrampf, Stimmbandkrampf oder einer anderen Dystonieform betroffen? Dann hat sich die Dystonie auch in ihrer Familie, wie ein ungebetener Gast auf dem Sofa breit gemacht und klar- gestellt, dass er nicht wieder verschwinden wird? (Zitat: Didi Jackson) In der Selbsthilfegruppe können Sie sich mit anderen Gruppenmitgliedern austauschen und mehr über die Krankheit und deren Behandlung erfahren. Außerdem können Sie durch ihr Engagement die Krankheit Dystonie bekannter machen. Dies alles dient dazu mit dem ungebetenen Gast „Dys- tonie“ besser klar zu kommen und ihre Lebensqualität zu verbessern. Eine Anmeldung mit Personenanzahl ist bis zum 23. September erforderlich. Kontakt: Annette Daiber, Tel. 07542 / 95 36 050 bzw. an- nette.daiber@rg.dystonie.de Weltherztag Am 29.9.2025 ist „Weltherztag“. Informieren Sie sich über die fünf wichtigsten Risiko- faktoren von Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Oder vereinbaren Sie einen Termin**, um Ihren Blut- druck messen* zu lassen und in einem persönlichen Beratungsgespräch Ihre Fragen zu klären. Team der Achtal Apotheke Ravensburger Str. 6, 88255 Baienfurt Tel: 0751-506 9440 * Angebot gilt v.a. für Patienten mit mind. 1 Blutdruckprä- parat, einer Neuverordnung oder Umstellung innerhalb der letzten 12 Monate. ** begrenzte Terminzahl, bitte vorab in der Apotheke ver- einbaren. Deutsches Rotes Kreuz Herbstaktion bei der DRK-Blutspende: Erst Blut spen- den – dann Koffer packen Die Blutspende ist die einfachste Möglichkeit, um Leben zu retten. Das DRK ruft zur guten Tat auf und verlost unter allen Lebensretter*innen vier exklusive Reisen nach Lissabon. Die Blutspende ist die einfachste Möglichkeit, um Leben zu retten. Benötigt wird für eine Blutspende lediglich etwa eine Stunde Zeit, davon dauert die reine Blutentnahme nur knappe 10 Minuten. Abgenommen werden 500 Millili- ter Blut. Den Flüssigkeitsverlust kann ein gesunder Körper ohne Probleme kurzfristig wieder ausgleichen. Wertvolles Plus: Wenige Wochen nach der ersten Blutspende erfah- ren Spender*innen, die zum ersten Mal gespendet haben, ihre eigene Blutgruppe - eine Information, die im Notfall lebensrettend sein kann. Täglich werden allein in Baden-Württemberg und Hessen etwa 2.700 Blutspenden benötigt. Patient*innen aller Al- tersklassen sind auf eine kontinuierliche und lückenlose Versorgung angewiesen. Viele Menschen merken erst, wie wichtig eine Blutspen- de ist, wenn sie selbst oder ihr Umfeld durch einen Un- fall oder eine Krankheit plötzlich Blut benötigen. Der DRK-Blutspendedienst appelliert daher an alle Unent- schlossenen: Es ist nie zu spät für die gute Tat. AKTION: Jetzt Blut spenden und mit etwas Glück eine Reise nach Lissabon gewinnen. Unter allen Blutspen- der*innen verlost der DRK-Blutspendedienst vier exklusive Reisen für je zwei Personen nach Lissabon. Einfach Blut- spendetermin im Aktionszeitraum (22. September bis 31. Oktober 2025) buchen, Blut spenden und danach online an der Verlosung teilnehmen. Worauf warten? Alle Informationen und Teilnahmebe- dingungen unter: www.blutspende.de/lissabon So läuft eine Blutspende ab: Wunschtermin online re- servieren und am Tag der Spende reichlich (alkoholfrei) trinken. Vor Ort unter Vorlage des Personalausweises an- melden und medizinischen Fragebogen ausfüllen. Durch eine kleine Laborkontrolle und ein ärztliches Gespräch wird festgestellt, ob gespendet werden darf. Es folgt die Blutspende und im Anschluss die wohlverdiente Ruhe- pause mit leckeren Snacks. NÄCHSTER TERMIN in 88214 Ravensburg - Weißenau Mittwoch, dem 08.10.2025 von 14:00 Uhr bis 19:30 Uhr Festhalle, Bahnhofstr. 5/1 Jetzt Termin buchen: www.blutspende.de/termine Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 39 Skibasar Berg Der Sommer hat sich verabschiedet und in den Ber- gen fällt bereits der erste Schnee. Für die Winterfreunde kommt damit die Zeit, sich für die neue Wintersportsai- son zu wappnen. Was passt, was nicht, welche Winterbekleidung ist noch super erhalten und könnte jemand anders gefallen. Wel- che Skier oder Stiefel sind zu klein und müssen getauscht werden. Der Skibasar bietet die ideale Gelegenheit, saubere und gut erhaltene Kleidung, Ski- und Wintersport Equipment jeglicher Art anzubieten und einzukaufen. Warenlisten sind über das Internet auf unserer Home- page www.skibasar-berg.de abzurufen. Die Artikel können aber auch bei der Annahme regist- riert werden. Wir nehmen und können dann bieten: Alpinski (Carving) und Langlaufski, Snowboards, Schuhe, Ski-Oberbeklei- dung, Helme, Schlittschuhe etc. für Erwachsene und Kin- der. Bitte die Ware in einem sauberen und funktionstüch- tigen Zustand abgeben. Beschädigte oder stark veraltete Ware kann leider nicht angenommen werden. Am Annahme- und Verkaufstag stehen wir Ihnen zur Be- ratung gern zur Seite. Weitere Informationen können Sie über unsere Home- page erhalten. Mit den Erlösen aus dem Verkauf unterstützen wir sozi- ale Projekte. Im vergangenen Jahr unterstützten wir: Brennnessel, Frauenhaus RV, Sonja Reischmann Stiftung, Argenhof – Gnadenhof für Tiere e.V., Tierheim Berg Termin: Samstag, 18. Oktober 2025, von 11:00 Uhr bis 13:00 Uhr Veranstaltungsort ist die Festhalle bei der Grundschule in Berg. Kartenzahlung ist NICHT möglich, also bitte an Bargeld denken. Warenannahme: Freitag, 17.10.2025 von 17:30 Uhr bis 19:00 Uhr und Warenrückgabe: Samstag, 18.10.2025 von 16:30 Uhr bis 17:30 Uhr. Homepage: www.skibasar-berg.de 39. Vogter Adventsmarkt In diesem Jahr möchten wir die Vorweihnachtszeit wie- der zu etwas ganz Besonderem machen – und laden Sie herzlich dazu ein, dabei zu sein. Am Samstag, den 22. November 2025, verwandelt sich das Gelände an und in der Allgäutorhalle zu einem fest- lich geschmückten Ort voller Lichter, Düfte und liebevoller Handwerkskunst – ideal, um sich auf die Weihnachtszeit einzustimmen. Aussteller aufgepasst! Sie möchten Ihre selbstgemachten Waren präsentieren und verkaufen? Dann sichern Sie sich jetzt Ihren Platz – die verbindliche Anmeldung ist bis zum 30.09.2025 möglich. Wir freuen uns darauf, Sie und Ihre vielfältigen Angebote bei unserem Adventsmarkt begrüßen zu dürfen. Nähere Informationen und das Anmelde- formular erhalten Sie auf der Homepage der Gemeinde Vogt: unter Rathaus → Ak- tuelles aus dem Rathaus → Adventsmarkt 2025 oder über den QR-Code. Begegnung der Kulturen Sonntag, den 28.09.2025 von 13.00 Uhr bis ca. 18.00 Uhr im und um das Dorfgemeinschaftshaus Blitzenreute Mit Begegnung, Musik, Tanz, Spielen, Kaffee, Tee, Kuchen und leckerem Essen wollen wir gemeinsam im und um das Dorfgemeinschaftshaus die kulturelle Vielfalt feiern. Wir freuen uns, wenn viele Gäste Speisen aus ihrer eige- nen Küche mitbringen. Alle sind herzlich eingeladen, mit- zumachen: ob beim schwäbischen Lied, dem türkischen Reigen, dem Bändertanz zu Mozarts Musik … und vielem mehr. Weitere Programmpunkte können auch spontan eingebracht werden. Eine Veranstaltung im Rahmen der Interkulturellen Woche von KAB und dem Deutsch-Pol- nischem Partnerschaftsverein. Kinderkleiderbasar 11.10.2025 in Bergatreute Gut erhaltene Kinderkleidung und Spielzeug gibt es am 11.10.2025 auf dem Herbstbasar in der Gemeindehalle Bergatreute. Der Verkauf findet von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr statt. Schwangere dürfen gerne etwas früher, schon ab 09:45 Uhr, anfangen zu stöbern. Komm vorbei, stöbre durch das gut sortierte Angebot und genieße Kaffee und selbstgebackene Kuchen an unserer Kuchentheke! Bei Fragen sind wir unter basar-bgt@gmx.de zu errei- chen. Wir freuen uns auf Dich – Herzliche Grüße aus Bergat- reute! Naherholung zwischen Schussen und Seen Gästeführung am Sonntag, 28. September 2025 Wir fotografieren in der Natur Gästeführer: Kurt Drescher Treffpunkt: Parkplatz Häcklerweiher Beginn: 14:30 Uhr Dauer: ca. 2,5 Stunden Wir knipsen keine Selfies, sondern gestalten Bilder, die wir auch im Wohnzimmer an die Wand hängen könnten. Unsere Motive sind die herbstliche Landschaft, Pflanzen und Tiere. Was macht ein Foto zum Hingucker? Der erfahrene Na- turfotograf Kurt Drescher gibt wertvolle Tipps für die Auf- nahme und eventuelle Bearbeitung sehenswerter Fotos. Bitte bringen Sie eine Kamera mit - egal ob Smartphone, Spiegelreflex-, Kompakt- oder Systemkamera. Bitte denken Sie an gutes Schuhwerk, witterungsgerechte lange Kleidung, Insekten- und ggf. Sonnenschutz. Wir würden uns freuen, Sie zu dieser Gästeführung be- grüßen zu dürfen. Für Kinder bis 14 Jahre ist die Gästeführung kostenlos. Ju- gendliche ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 5,00 EUR. Weitere Informationen zu unseren Gästeführungen und den Newsletter finden Sie hier: www.zwischenschussenundseen.de DRK-Kreisverband Ravensburg Kreisversammlung des DRK-Kreisverbandes Ravens- burg 2025 in Altshausen Was zählt: die Geste, die Wärme, die Präsenz KREIS RAVENSBURG/ALTSHAUSEN – Der DRK-Ortsver- Nummer 39 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 ein Altshausen richtete die Kreisversammlung im neuen Postsaal aus. Zahlreiche Gäste aus Ehren- und Hauptamt sowie der Blaulichtfamilie würdigten das Engagement des DRK-Kreisverbands Ravensburg. „Man spürt die Atmosphäre“, sagte Wolfgang Haalboom, Vizepräsident des DRK-Landesverbands. Er dankte allen Mitwirkenden und forderte, das DRK stärker in Planun- gen einzubinden. Bürgermeister Patrick Bauser betonte, das Rote Kreuz erfülle täglich den Auftrag schneller Hilfe. Landrat Harald Sievers sah die Anwesenheit vieler Blau- lichtvertreter als Zeichen des Miteinanders und lobte Ver- lässlichkeit und Professionalität des DRK. Zur Ehrenamts- karte erklärte er, man müsse Aufwand und Nutzen prüfen. Vertreter der Blaulichtfamilie sehen sie als Chance zur Gewinnung neuer Ehrenamtlicher. Björn Maurer, Leiter der Schutzpolizei, hob die Bedeutung der Psychosozialen Notfallversorgung (PSNV) und des Kinder-Krisen-Einsatzdienstes hervor: „Ohne Ehrenamt ginge es gar nicht.“ Gewalt gegen Helfende werde kon- sequent verfolgt. CDU-Landtagskandidatin Antje Rom- melspacher versprach Unterstützung für das Ehrenamt. Präsident Marc Hengge zog Bilanz: 1.000 Ehrenamtliche, 164 Hauptamtliche und 10.000 Fördermitglieder tragen Angebote wie Bevölkerungsschutz, Kitas oder Bergwacht. Schlaglichter waren die „Letzte-Hilfe-Kurse“, das Jubilä- um des Kleiderladens, der Schulsanitätsdienst und das Jugendrotkreuz. Beim Katastrophenschutz forderte Hengge mehr Inves- titionen: 0,5 Prozent des Landeshaushalts sollten in den Bevölkerungsschutz fließen. Außerdem müsse die Zivil- gesellschaft durch Erste-Hilfe-Kurse und Krisenvorsor- geseminare gestärkt werden. Diese nutzten bereits 1.700 Menschen. Besondere Beachtung findet der PSNV-Kinder-Krisen-Ein- satzdienst, der bundesweit Maßstäbe setzt und für den Förderpreis „Helfende Hand“ nominiert ist. Die Entschei- dung fällt im Dezember in Berlin. Neben Gedenken, Ehrungen und Verabschiedungen wur- de die solide Jahresrechnung 2024 vorgestellt. Bei den Wahlen wurden Daniel Preiß als Schatzmeister und Dr. Peter Lessing als stellvertretender Kreisverbandsarzt neu ins Präsidium gewählt, alle anderen bestätigt. Hengge betonte zum Abschluss: Wichtiger als alle Zah- len – 11.800 Blutspenden, 8.800 Teilnehmende an Ers- te-Hilfe-Kursen, 292 Tonnen Altkleider und 1.453 Haus- notruf-Teilnehmende – sei, „was nicht gezählt werden kann: Das Gespräch. Die Geste. Die Wärme. Die Präsenz.“ DRK-Präsidium Das bestätigte DRK-Präsidium im Kreisverband Ravens- burg mit dem neuen Schatzmeister Daniel Preiß und dem stellv. Kreisverbandsarzt Dr. Peter Lessing. Wasser-marsch! Gemeinschaftliche Wanderung als Protest gegen die unnötige Gefährdung des lokalen Trinkwassers, 2. Ok- tober- 5. Oktober Begleiten Sie uns ein Stück auf unserem Wasser-marsch! Wir sind Anwohnerinnen aus den Gemeinden um den Altdorfer Wald und wandern an diesen vier Tagen für sauberes und gesundes Trinkwasser aus dem Altdorfer Wald. Wir freuen uns sehr, dass Jutta Klawuhn, Jürgen Frankenhauser-Erlitz und Ahmet Yardimci, die allseits bekannten Künstler aus der Region, uns öffentlich unter- stützen und einen Teil des Weges mit uns laufen werden. Unsere Wanderung ist ein Zeichen des Protests gegen die Pläne der Kiesfirma „Meichle und Mohr“, die direkt im Wassereinzugsgebiet wichtiger Quellen und mitten am Kamm des Höhenrückens des Altdorfer Waldes eine neue Kiesabbaustätte aufmachen will. Genau gegen diese ge- plante Kiesgrube, wehrt sich die auch die Waldbesetzung, die unsere Initiative unterstützet. Nach Meinung von Hydrogeolog*innen sind die Pläne von Meichle und Mohr eine zu große Gefahr für den wertvol- len Wasserspeicher unter dem Wald, der einen Teil des Schussentals mit Trinkwasser versorgt. Der Wasser-marsch!, ist eine gemeinschaftliche, öffent- liche Wanderung, meistens am Fluss entlang, von den betroffenen „Weißenbronner Quellen“ an der Wolfegger Ach zum Jachthafen „Ultramarin“ bei Langenargen, den ebenfalls die Firma „Meichle und Mohr“ betreibt. Die Route berührt einige Ortschaften, aber auch viele schöne Landschaften. Die Etappen sind 12 - 15 km lang. Wir möchten in einem gemütlichen Tempo wandern und an jedem Tag ein Lokal besuchen. Kinder und Senior*in- nen sind ebenfalls herzlich willkommen. Reine Gehzeit sind je nach Etappe 3 - 4 Stunden, mit Einkehren und Pausen entsprechend mehr. Sie entscheiden, ob Sie uns nur wenige 100 Meter beglei- ten, einen ganzen Tag oder an allen Tagen. Haltestellen des ÖPNV zum „Abkürzen“ sind bis auf den ersten Tag immer in der Nähe. Alle Ausgangs- und Endpunkte können gut mit Bus und Zug erreicht werden. Auf dem Weg und vor dem Jachthafen bei Langenargen wollen wir mit Transparenten, Schildern und mitgebrach- tem Wasser von den bedrohten Quellen darauf aufmerk- sam machen, wie wertvoll Wasser gerade heutzutage ist und wie groß der Widerstand gegen die geplante Kiesgrube ist. Der Schutz unserer Lebensgrundlagen, wie hier des Trinkwassers, MUSS Vorrang haben vor den wirtschaft- lichen Interessen einzelner! Bitte mitbringen: Ausreichend Getränk, kleines Vesper, evtl. ein bemaltes Pappschild oder Tuch. Zum Anmelden (nicht unbedingt nötig), für Rückfragen, zum Beispiel zu Barrierefreiheit oder dem Streckenverlauf schreiben Sie gern eine E-Mail an: Kein_Kies@web.de Alle Infos auch auf ravensburg.klimacamp.eu/wasser- marsch Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 39 Treffpunkt Anfahrt von RV Ende in Rückfahrt nach RV Do 2.10. 11 Uhr an der Waldbeset- zung im Alt- dorfer Wald Bus 7534 Bei Bedarf Shuttle ab Wetzisreute Bus 7535 Baienfurt BUS 1 Fr, 3.10. 11 Uhr Baien- furt Rathaus Bus 1 Oberzell Bus 4 oder RB91 Sa, 4.10 11 Uhr Ober- zell Bahnhof Bus 4 u. RB91 Tettnang Bus 229/45 RB91 So 5.10. 10 Uhr Tettnang Bärenplatz Bus 229, RB91 Langen- argen RB93, Bus 7587 Was sonst noch interessiert Windpark Röschenwald Beteiligung startet Ab sofort können Geldanlagen erfolgen – Verzinsung mit 3,35 Prozent – für Investoren in unmittelbarer Nähe gibt es mehr RAVENSBURG. Wer Interesse an einer attraktiven, öko- logischen Geldanlage in der Region hat, kann sich jetzt am Windpark Röschenwald beteiligen: Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen oder sonstige Einrichtungen kön- nen zwischen 1.000 Euro und 25.000 Euro anlegen. Die Bürgerbeteiligung bezieht sich auf die vier Windräder, die die Windkraft Bodensee-Oberschwaben GmbH & Co. KG (WKBO) gemeinsam mit dem Projektierer Alterric gerade zwischen Wolpertswende, Aulendorf und Bad Waldsee baut. Wer im Umkreis von 1,5 Kilometern um den Wind- park Röschenwald seinen Erstwohnsitz hat, bekommt 3,55 Prozent Zinsen pro Jahr für sein Geld. Die Bürgerbetei- ligung in Form von Darlehen von Anlegerinnen und An- legern außerhalb dieses Radius werden mit 3,35 Prozent pro Jahr verzinst. Die Darlehen haben eine Mindestver- tragslaufzeit bis 31. Dezember 2032. Insgesamt können diese so genannten qualifizierten Nachrang-Darlehen bis zu einer Höhe von 1,05 Millionen Euro ausgegeben wer- den. Interessenten können sich direkt über die Plattform www.anleger-service.de/wp-roeschenwald registrieren. Gemeinsam für die Region An der WKBO sind das Stadtwerk am See mit Sitz in Fried- richshafen, die Stadtwerke Bad Saulgau und die Tech- nischen Werken Schussental aus Ravensburg, beteiligt. „Das finanzielle Beteiligungsmodell ist so konzipiert, dass Anlegerinnen und Anleger in unmittelbarer Nachbarschaft finanziell etwas mehr profitieren. Dieser Punkt war uns besonders wichtig, da wir die Energiewende nicht nur in der Region, sondern auch für die Region voranbringen wollen“, erklärt Helmut Hertle. Regionaler Ökostrom für 11.000 Haushalte Der Windpark Röschenwald soll spätestens Anfang 2026 in Betrieb gehen. Die Fundamente für die vier Winde- nergieanlagen sind bereits gegossen, die Kabel verlegt, aktuell werden die Türme errichtet. Die Nabenhöhe der Windräder beträgt 166 Meter, der Rotordurchmesser 160 Meter, die installierte Leistung je Windrad 5,5 Megawatt. „Mit dem hier erzeugten Ökostrom lässt sich der Jahres- bedarf von rund 11.000 Vier-Personen-Haushalten decken. Das ist ein weiterer Baustein für die regionale Versor- gungssicherheit, die Unabhängigkeit von Energieimporten und den Klimaschutz“, betont Helmut Hertle im Namen der Gesellschafter der WKBO. Lokaler Mehrwert im Fokus Die umliegenden Kommunen Wolpertswende, Aulendorf, Bad Waldsee und Baindt profitieren direkt vom Windpark: Sie erhalten eine Standortabgabe gemäß den gesetzli- chen Möglichkeiten. Zusätzlich fließen Einnahmen aus der Gewerbesteuer an die Standortgemeinde Wolpertswende. Beim Bau des Windparks werden die strengen Vorgaben zu Immissionsschutz und Schattenwurf eingehalten. Dem Naturschutz wird mit Ausgleichsmaßnahmen Rechnung getragen. Über WKBO Die WKBO wurde im Juli 2012 von Stadtwerken aus der Region Bodensee-Oberschwaben gegründet. Ziel der Gesellschaft ist die Entwicklung von Windkraftprojekten in der Region. An der WKBO beteiligt sind aktuell das Stadtwerk am See und die Technischen Werke Schussen- tal mit je 45 Prozent sowie die Stadtwerke Bad Saulgau mit 10 Prozent. AOK Bodensee-Oberschwaben AOK Bodensee-Oberschwaben und Anpfiff ins Leben starten Kooperation zur Stärkung von Sportvereinen in der Region Die AOK Bodensee-Oberschwaben baut ihr Engagement für die Vereinslandschaft in der Region weiter aus und startet eine neue Kooperation mit dem Verein Anpfiff ins Leben. Ziel der Partnerschaft ist es, bestehende „fit und Nummer 39 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 gesund“-Vereine noch gezielter in ihrer Entwicklung zu unterstützen und neue Vereine für das Gesundheitspro- gramm zu gewinnen. Seit vielen Jahren engagiert sich die AOK Bodensee-Ober- schwaben in der Präventionsarbeit mit Sportvereinen vor Ort. Über 30 Vereine profitieren bereits von Angeboten wie Rückentraining, Stressbewältigung oder Workshops zur gesunden Vereinsführung. Nun wird diese erfolgrei- che Zusammenarbeit durch das Know-how von Anpfiff ins Leben ergänzt. Die Vereinsberatung der Organisation bringt umfassende Erfahrung in Bereichen wie strate- gische Ausrichtung, Trainerfortbildung und nachhaltige Vereinsentwicklung mit. „Dass Kinder und Jugendliche sich vielfältig bewegen können, ist uns als Gesundheits- kasse ein Hauptanliegen“, betont Markus Packmohr, Ge- schäftsführer der AOK Bodensee-Oberschwaben. „Mit dieser Kooperation möchten wir die wertvolle Arbeit un- serer Sportvereine gezielt unterstützen.“ Auch Alexander Gohm, Präventionsexperte bei der AOK Bodensee-Ober- schwaben, sieht in der neuen Partnerschaft eine große Chance: „Wir haben in der Vergangenheit bereits intensiv mit den Vereinen der Region zusammengearbeitet. Jetzt nehmen wir den Ball erneut auf – und können ihnen mit der Expertise von Anpfiff ins Leben noch mehr praktische Hilfestellung bieten.“ Auf Seiten von Anpfiff ins Leben ist die Freude über die Zusammenarbeit ebenso groß. „Unser Ziel ist es, die Ver- einslandschaft aktiv mitzugestalten – gemeinsam mit den Menschen, die sie tagtäglich bewegen“, erklärt Jörg Albrecht, 1. Vorsitzender des Vereins. „Deshalb teilen wir unser Fachwissen gerne mit Partnern wie der AOK.“ Si- mone Born, Leiterin der Anpfiff Vereinsberatung, ergänzt: „Es ist großartig, dass die AOK gemeinsam mit uns Ver- eine stärkt. Den Zugang von Kindern zum Vereinssport zu fördern, ist eine Aufgabe, die man nicht hoch genug einschätzen kann.“ Die Kooperation soll nicht nur bestehende Verbindungen reaktivieren, sondern auch neue Vereine ansprechen. Künftig wird die AOK Bodensee-Oberschwaben ihre Part- ner regelmäßig über aktuelle Themen, Trainingsmetho- den und praktische Umsetzungshilfen im Vereinsalltag informieren – etwa über Mailings, Beratungsangebote und Workshops im Rahmen des AOK-Programms „au- ßerbetriebliche Lebenswelten“. Ein besonderer Höhepunkt ist für Sommer 2026 geplant: Dann laden die AOK Bodensee-Oberschwaben und An- pfiff ins Leben zum gemeinsamen Vereinstag nach Ra- vensburg ein. Vereinsvertreter haben hier die Gelegenheit, sich auszutauschen, Best-Practice-Beispiele kennenzuler- nen und direkt von Experten zu profitieren. Für Fragen zur Kooperation oder zu Unterstützungsan- geboten steht Alexander Gohm, Präventionsexperte bei der AOK Bodensee-Oberschwaben, als Ansprechpart- ner zur Verfügung (E-Mail: alexander.gohm@bw.aok.de, Telefon: 0711 6525-14613). Interessierte Vereine können sich jederzeit melden. Über Anpfiff ins Leben Als deutschlandweiter Vorreiter unterstützt der gemein- nützige Verein Anpfiff ins Leben junge Sportlerinnen und Sportler dabei, sich bestmögliche Perspektiven für ihre private und berufliche Zukunft zu schaffen. Unsere 360°-Förderung verzahnt auf einzigartige Weise die Be- reiche Sport, Schule, Beruf und Soziales. Unsere Überzeu- gung gilt dabei der positiven Wirkung von Sport auf die persönliche Haltung und Entwicklung von Menschen. An elf Standorten in der Metropolregion Rhein-Neckar för- dern wir gemeinsam mit unseren Partnervereinen jedes Jahr über 3.500 Sportler individuell, innovativ und nach- haltig. All dies gelingt uns durch die Unterstützung eines vitalen Netzwerks von Partnern, Spendern und Sponso- ren sowie dank des steten Engagements unserer über 60 hauptamtlichen Mitarbeiter, 330 Trainer und Betreuer, 120 Lernbegleiter sowie dank vielfältiger ehrenamtlicher Un- terstützung. Seit 2019 nutzen wir unser Wissen und unsere langjährige Erfahrung ebenfalls, um weiteren Sportver- einen bei ihrer Arbeit zu unterstützen. Unabhängig von der Sportart oder dem Sitz des Vereins bieten wir die Möglichkeit einer Vereinsberatung. Durch Qualifizierung, Beratung und Begleitung geben wir unsere langjährige Expertise aus 20 Jahren Jugendsportförderung weiter. Weitere Informationen finden Sie unter www.anpfiffins- leben.de Caritas Biberach-Saulgau VORTRAG ÜBER DAS „BEHINDERTENTESTAMENT“ Die Caritas bietet im zweiten Jahr in Folge eine „Ge- sprächsreihe für Pflegende Eltern“ an. Am Mittwoch, den 01. Oktober, geht es im Vortrag um das Thema „Vorsor- ge treffen mit dem Behindertentestament“. Als Referent konnte der Notar a.D. Herr Herwanger gewonnen werden. Eingeladen sind alle Interessierte, Eintritt frei, ohne An- meldung, um eine Spende wird gebeten. Beginn ist um 18:30 Uhr in der Aicher-Scholl-Schule, Hindenburgstr. 27, 88348 Bad Saulgau. Ansprechpartnerin der Caritas ist Sonja Hummel, hum- mel.s@caritas-dicvrs.de. VORTRAG ÜBER „TRAUMATA BEI KIND UND ELTERN“ Im Rahmen der Gesprächsreihe „Pflegende Eltern“ von Kindern mit chronischer Krankheit, Behinderung, För- derbedarf und/oder OP-Erfahrung wird zum Vortrag „Traumata bei Kind und Eltern“ eingeladen. Er findet am Mittwoch, den 15. Oktober 2025 um 18:30 Uhr in der Ai- cher-Scholl-Schule, Hindenburgstr. 27, 88348 Bad Saulgau statt. Willkommen sind Betroffene, aber auch Fachkräfte und weitere Interessierte. Pflegebedürftige Kinder und ihre Eltern erleben oft (spä- testens) ab Diagnosestellung Situationen, die schwer mental zu verarbeiten sind, z.B. bei der Geburt, im (Kin- der-)Krankenhaus, in Einrichtungen aber auch im priva- ten Umfeld. Thema des Vortrags wird sein: Was ist ein Trauma? Wie kann sich ein Trauma äußern? Wann macht es Sinn, eine Traumatherapie zu beginnen? Welche Therapiemethoden gibt es? Mit welchem Umfang und Kosten muss man rechnen? Ohne Eintritt und Anmeldung, um eine Spende wird ge- beten. Die Referentin Heidi Schneider ist Kinderkranken- schwester, Heilpraktikerin der Psychotherapie und Trau- matherapeutin für Entwicklungs- und Schocktrauma. Weitere Informationen zur Vortragsreihe können bei der Caritas-Mitarbeiterin Sonja Hummel (hummel.s@cari- tas-dicvrs.de) erfragt werden. Werde Wunscherfüller:in Jetzt helfen und spenden! Stichwort: Anzeige Wünschewagen www.wuenschewagen.de Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 39 www.duv-wagner.de Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 39 VERKÄUFE 2-Zi. Whg.in Bft. Zentrum zu verk.46 m² kl. Terrasse , Kellerraum u.Tiefgaragenplatz.180000€. 0751/53392 STELLENANGEBOTE TRAUERANZEIGEN 1. Ladenzentrum 2. Abzeichen am Revers 3. kompakt, gedrängt 4. Haarspalterei 5. Eisenbahnwaggon 6. Reinigungsbetrieb 7. Nachtisch 8. Medienberuf 9. Polartier 10. Fabeln 11. Milchprodukt 12. blamiert 13. Entlassung 14. Kopf einer Bande 15. Tagungsraum 16. Alarm 17. Primat mit Greifschwanz 18. kop ose Angst 19. Ballsportbegeisterter 20. ein Epos Lösung „Silbenrätsel“: 1. Markthalle, 2. Ansteckna- del, 3. komprimiert, 4. Wortklauberei, 5. Gueterwa- gen, 6. Waescherei, 7. Erdbeerpudding, 8. Jour- nalist, 9. Weissfuchs, 10. Tiergeschichten, 11. Schlag- sahne, 12. blossgestellt, 13. Kuendigung, 14. Draht- zieher, 15. Sitzungszimmer, 16. Warnsignal, 17. Klam- mera e, 18. Panikstimmung, 19. Fussballfan, 20. Ro- landslied – „Das einzig Gefaehrliche am Fliegen ist die Erde.“ SILBENRÄTSEL Aus den Silben af - an - ball - be - beer - bloss - del - di - ding - draht - erd - fan - fe - fuchs - fuss - ge - ge - gen - gue - gung - hal - her - jour - klam - klau - kom - kuen - lands - le - lied - list - markt - mer - mer - miert - mung - na - na - nal - ne - nik - pa - pri - pud - rei - rei - ro - sah - sche - schich - schlag - sig - sit - steck - stellt - stim - ten - ter - tier - wa - wae - warn - weiss - wort - zie - zim - zungs sind 20 Wörter zu bilden, deren sechste und zehnte Buchstaben, jeweils von unten nach oben gelesen, ein Zitat von Wilbur Wright ergeben. DEIKE PRESS © F ra nz isk a Ru ss o Ph ot og ra ph y Kuren für pflegende Angehörige. Jetzt spenden! Spendenkonto Bank für Sozialwirtschaft IBAN DE13 7002 0500 0008 8555 04 Vielen Dank! muettergenesungswerk.de/spenden Hilfe, die weiter reicht. www.help-ev.de Spendenkonto DE47 3708 0040 0240 0030 00 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 39 Andrea Boscher-Krohmer staatl. exam. Logopädin Maybachstraße 9 88250 Weingarten Telefon 0751 56 82 85 00 info@logopaedie-in-weingarten.de BLEIBEN KÖNNEN, WO ES AM SCHÖNSTEN IST: ZUHAUSE. Seniorenbetreuung einfach persönlicher Zuhause umsorgt – Betreuungsdienste Haller GmbH Tel.: 0751 185 282 10 www.homeinstead.de/ravensburg • BETREUUNG ZUHAUSE • BETREUUNG AUSSER HAUS • HILFE BEI DER KÖRPERPFLEGE • AKTIVIERENDE HAUSWIRTSCHAFT • ENTLASTUNG ANGEHÖRIGER UND DEMENZBETREUUNG kompetent, freundlich & (H)echt stark! AUTOHAUS GmbH freundlich & (H)echt stark! 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            070K006_1_Angebotsaufforderung.pdf

            Ingenieurgesellschaft für Bauwesen mbH Friedrichstraße 16 88348 Bad Saulgau Tel.: 07581 - 48003-0 Fax: 07581 - 48003-10 Schranz + Co. Angebotsaufforderung Inhaltsverzeichnis Ordnungszahl Kurztext Seite Projekt: 070K006 Erneuerung Wasserleitung und Straßenbau … LV: 070K06+1 Tiefbau-, Straßenbau- und Wasserleitungsar… Währung: EUR 1. Übergeordenete Leistungen 8 1.1. Baustelleneinrichtung und Verkehrssicherung 8 1.2. Wasserhaltung 11 1.3. Stundenlohnarbeiten 12 2. Tief- und Straßenbauarbeiten Gmd Baindt 15 2.1. Straßen, Wege, Plätze 15 2.2. Erdarbeiten Straßenbau 20 2.3. Erdarbeiten Wasserleitung und Leerrohrverlegung 24 2.4. Leerrohrverlegung Breitband 30 2.5. Entwässerungskanalarbeiten 34 2.6. Schachtbauwerke Wasserleitung 35 3. Tief- und Straßenbauarbeiten Gasleitung (TWS) 38 3.1. Straßenbauarbeiten Gasleitung 38 3.2. Erdarbeiten Gasleitungsverlegung 41 4. Druckrohrleitungen für Wasser (Gmd Baindt) 46 4.1. Druckrohrleitungen Liefern und Einbauen 47 4.2. Armaturen und Einbauteile für Wasserleitung Liefern und einbauen 50 4.3. Notversorgung 58 4.4. Spülen, Desinfizieren und Druckprüfung 59 Zusammenstellung 61 Druckdatum: Seite: 1 von 65 Ingenieurgesellschaft für Bauwesen mbH Friedrichstraße 16 88348 Bad Saulgau Tel.: 07581 - 48003-0 Fax: 07581 - 48003-10 Schranz + Co. Ordnungszahl Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag Angebotsaufforderung Projekt: 070K006 Erneuerung Wasserleitung und Straßenbau … LV: 070K06+1 Tiefbau-, Straßenbau- und Wasserleitungsar… Währung: EUR Allgemein In den LV-Positionen geforderte Fabrikats- und Typenangaben müssen, sofern sie von dem im LV-Text aufgeführten Fabrikat/Typ abweichen, an den dafür vorgesehenen Stellen angegeben werden. Wird dort kein Fabrikat/Typ angegeben, gelten die im LV-Text aufgeführten Fabrikate/Typen als angeboten. Ist kein Fabrikat vorgegeben muss auf jeden Fall, bei geforderten Angaben, Eintragungen erfolgen. Sofern im LV-Text nichts anderes angegeben wird gelten alle Positionen inklusive liefern und fachgerecht verlegen/einbauen. Mehraufwand aufgrund der Einbausituation im Bestand (beengte Verhältnisse etc.) sind in die einzelnen Positionen einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet. Einmaße, Bestandsaufnahme Die Absteckung für die Bauvorbereitende Vermessung gemäß HOAI (2013, 1.4.7 Leistungsbild Bauvermessung) wird von der Ing.-Ges. Schranz + Co. vorgenommen. Diese Leistung beinhaltet die Übertragung der Projektgeometrie (Hauptpunkte) in die Örtlichkeit. Der Auftragnehmer hat hierfür unentgeltlich einen Messgehilfen zu stellen. Zudem sind Lehren und Absteckungszeichen vorzuhalten und während der gesamten Bauzeit zu erhalten. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Auftraggeber vor dem Überschütten jeglicher Ver- und Entsorgungsleitungen, sowie Kabel und Leerrohre zu benachrichtigen, damit dieser eine Einmessung am offenen Graben durchführen kann. Arbeiten mit schwerem Gerät Während der Bauarbeiten muss darauf geachtet werden, dass vor allem beim Asphalt- und Betonabbruch sowie bei der Graben- und Flächenverdichtung die Erschütterungen so gering als möglich gehalten werden damit Schäden an den angrenzenden Gebäuden ausgeschlossen werden können. Für das Verdichten der Baugruben und Gräben sind angemessene Verdichtungsgeräte zu verwenden. An Bagger angehängte Verdichtungsgeräte sind nicht zugelassen. Schwere Verdichtungsgeräte mit ungünstigen Erschütterungsfrequenzen dürfen nicht eingesetzt werden. Eventuell notwendige Baustraßen und Lagerflächen werden nicht gesondert vergütet, sondern sind in die entsprechenden Positionen einzurechnen. Dies gilt für sämtliche ausgeschriebene Arbeiten. Die eventuell erforderlichen Baustraßen sind dann vom AN selbst zu organisieren, die Flächen entsprechend herzurichten, zu unterhalten und nach der Maßnahme wieder in den ursprünglichen Zustand zu versetzen. Druckdatum: Seite: 2 von 65 Ingenieurgesellschaft für Bauwesen mbH Friedrichstraße 16 88348 Bad Saulgau Tel.: 07581 - 48003-0 Fax: 07581 - 48003-10 Schranz + Co. Ordnungszahl Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag Angebotsaufforderung Projekt: 070K006 Erneuerung Wasserleitung und Straßenbau … LV: 070K06+1 Tiefbau-, Straßenbau- und Wasserleitungsar… Währung: EUR Abnahme Die Kosten für die Abnahme sind in die Einheitspreise der Einzelpositionen einzurechnen! Abrechnung Die Abschlagsrechnungen und die Schlussrechnung müssen getrennt nach in der Baubeschreibung aufgelisteten Aufgliederung erfolgen. Sind Positionen in einzelnen Abschnitten vorhanden, die in anderen Abschnitten benötigt werden kann vom AG auch auf die jeweiligen Abschnitte zurückgegriffen werden. Für Arbeiten, die nicht im LV vorhanden sind, müssen vor Ausführung der Arbeiten vom AN Nachtragsangebote eingereicht und vom AG genehmigt werden. Die Kosten für die Abrechnung sind in die Einheitspreise der Einzelpositionen einzurechnen! Nachfolgende Vorbemerkungen gelten für sämtliche Abschnitte des gesamten Leistungsverzeichnisses. Sie werden nur an dieser Stelle aufgeführt und in den jeweiligen Abschnitten nicht wiederholt. Vorbemerkungen zu Erdarbeiten Für die Ausführung gelten die Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Erdarbeiten im Straßenbau (ZTV E-StB), die Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Schichten ohne Bindemittel (ZTV SoB-Stb), die Technischen Lieferbedingungen für Mineralstoffe im Straßenbau (TL Gestein- StB). Die Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Aufgrabungen in Verkehrsflächen (ZTV A-StB). Für die Erdarbeiten gilt die DIN 18 300 Ausgabe 2012-09 (Angabe von Boden- und Felsklassen). In der Leistungsbeschreibung bedeutet profilgerecht, dass bei den Erdarbeiten folgende Abweichung vom Sollmaß zugelassen ist, für Sohlen und Böschungen +/- 2 cm. Die Mengenermittlung für die Abrechnung der Bodenbewegungen erfolgt nach Aufmaß an der Einbaustelle in eingebautem Zustand. Nach Schlechtwetterphasen dürfen die Erdarbeiten erst dann wieder aufgenommen werden, wenn eine ausreichende Abtrocknung des Bodens gegeben ist. Schäden durch Nichtbeachtung gehen zu Lasten des AN. Nicht geeignetes bzw. überschüssiges Material wird Abgefahren. Abfuhr und Deponierung des nicht geeigneten Materials werden gesondert vergütet. Druckdatum: Seite: 3 von 65 Ingenieurgesellschaft für Bauwesen mbH Friedrichstraße 16 88348 Bad Saulgau Tel.: 07581 - 48003-0 Fax: 07581 - 48003-10 Schranz + Co. Ordnungszahl Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag Angebotsaufforderung Projekt: 070K006 Erneuerung Wasserleitung und Straßenbau … LV: 070K06+1 Tiefbau-, Straßenbau- und Wasserleitungsar… Währung: EUR Eine Behinderung beim Grabenaushub durch Ver- und Entsorgungsleitungen, Kabel etc. ist möglich und ist einzurechnen. Grundsätzlich muss brauchbares Aushubmaterial zur Grabenverfüllung verwendet werden. Beim Aushub innerhalb bestehender Straßenflächen muss die bereits vorhandene und die außerhalb des Grabens ausgebaute Frostschutz- Kiestragschicht als Grabenverfüllung zwischen Leitungszone und neuer Frostschutzschicht wieder in den Leitungsgraben eingebaut und verdichtet werden. Bei unbrauchbarem Aushubmaterial ist geeignetes Fremdmaterial einzubauen und zu verdichten. In der Leitungszone und im Bereich der Frostschutzschicht ist jedoch grundsätzlich Fremdmaterial einzubauen und zu verdichten. Vorbemerkung Grabenverbauarbeiten: Ein Verbau wird nur dann abgerechnet, wenn er auch tatsächlich eingesetzt wird. Hiervon berührt sind auch die Mehrbreiten durch den Verbaukörper (Je nach Art des Verbaus) . Abböschen statt Verbau ist nur nach ausdrücklicher Genehmigung durch den örtlichen Bauleiter zulässig. Hohlräume hinter dem Baugrubenverbau sind sofort zu schließen. Der AN hat die entsprechenden statischen Nachweise und Regelzeichnungen für den Verbau zu erbringen und einzurechnen (VOB DIN 18303).Dies ist in die Einheitspreise einzurechnen. Der AN haftet voll für alle Beschädigungen oder Setzungen von angrenzenden Gebäuden, Mauern und Einfriedungen usw. Für die Ausführung der Verbauarbeiten gelten folgende DIN-Vorschriften: DIN 18 303 - Verbauarbeiten DIN 4123 - Gebäudesicherung DIN 4124 - Baugruben und Gräben DIN 1054 - Nachweise im Erd- und Grundbau DIN 1055 - Lastannahmen für Bauten Vorbemerkungen zu Grabenaushub Grabenaushub für Kanal- und Wasserleitungen sowie Kabelgräben einschließlich der jeweiligen Hausanschlussleitungen mit teilweiser oder gesamter Wiederverfüllung mit Fremdmaterial. Lieferung des Fremdmaterials wird gesondert vergütet. Unbenötigter bzw. unbrauchbarer Aushub wird nach gesonderter Position abgefahren. Inklusive Trennung des geeigneten Materials von ungeeignetem. Druckdatum: Seite: 4 von 65 Ingenieurgesellschaft für Bauwesen mbH Friedrichstraße 16 88348 Bad Saulgau Tel.: 07581 - 48003-0 Fax: 07581 - 48003-10 Schranz + Co. Ordnungszahl Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag Angebotsaufforderung Projekt: 070K006 Erneuerung Wasserleitung und Straßenbau … LV: 070K06+1 Tiefbau-, Straßenbau- und Wasserleitungsar… Währung: EUR Grabenverdichtung: Der AN hat die zur ordnungsgemäßen Verdichtung der Gräben erforderlichen Verdichtungsgeräte bereitzustellen und zu verwenden. Je nach anstehendem Untergrund ist das geeignete Verdichtungsgerät zu wählen. An Bagger angehängte Verdichtungsgeräte sind nicht zugelassen. Der Verdichtungsgrad der Grabenverfüllung und der Frostschutz-Kiestragschicht muß den Anforderungen der ZTVE- StB bzw. ZTVA-StB genügen: Leitungszone: DPr 97% Grabenverfüllung: DPr 100% Frostschutz-Kiestragschicht: DPr 100% Grabenbreiten entsprechend DIN EN 1610 und DIN 4124 (Mindestbreiten) + Verbau (2x15 cm). Der Grabenaushub wird folgendermaßen gerechnet: Bereich Bestand: ab Geländeoberkante bis bis Unterkante Leitungszone bzw. Bodenverbesserung Graben Bereich Vollausbau Straße: ab Unterkante Kiestragschich bis Unterkante Leitungszone bzw. Bodenverbesserung Graben. Zum Schutz vor Durchfeuchtung bzw. Erosion durch Niederschlagswasser sowie zur Verhinderung der Austrocknung und damit der Verminderung der Standfestigkeit sind Böschungen mit einer Standzeit von > 5 Tage durch überlappende Kunststoff-Folien abzuhängen und so vor ungünstigen Witterungseinflüssen zu schützen. Dies ist in die Einheitspreise einzurechnen. Um abzupumpenden Wassermengen gering zu halten, sind Gräben abschnittsweise in kurzen Abschnitten von L ≤ 6,0 m auszuheben. Diese Maßnahmen sind in die entsprechenden Positionen einzurechnen. Bei Grabentiefen größer 1,75 werden für die Abrechnung von Aushub, Leitungszone, Wandkies etc. die entsprechenden Regelprofile mit senkrechten Wänden und Verbau verwendet. Wird anstelle senkrechtem Graben geböscht werden die Mehrmassen nicht vergütet. Ist es aufgrund der örtlichen Gegebenheiten nicht möglich einen Verbau zu verwenden, ist die weitere vorgehensweise mit der Bauleitung vorher abzustimmen Werden im Leitungsgraben parallel zur Hauptleitung Hausanschlussleitungen verlegt, so wird keine Mehrbreite beim Einbau von Hausanschlussleitungen und beim Herstellen der Leitungszone vergütet. Bei mehreren parallel liegenden Leitungen im Leitungsgraben wird die Vergütung für die Leitungszone nur einmal pro Graben abgerechnet. Ausbau und Entsorgung bestehender Rohrleitungen bis Druckdatum: Seite: 5 von 65 Ingenieurgesellschaft für Bauwesen mbH Friedrichstraße 16 88348 Bad Saulgau Tel.: 07581 - 48003-0 Fax: 07581 - 48003-10 Schranz + Co. Ordnungszahl Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag Angebotsaufforderung Projekt: 070K006 Erneuerung Wasserleitung und Straßenbau … LV: 070K06+1 Tiefbau-, Straßenbau- und Wasserleitungsar… Währung: EUR einschließlich DN 200 ist in den Einheitspreis einzurechnen. Bei Übergang des bestehenden Kanals in den neuen Kanal- bzw. Leiutngsgraben ist Mehraushub in den Positionen Aushub, Materiallieferung etc. vergütet. Vorbemerkungen Straßenbau Zu beachten sind: ZTV E-StB des Bundesministerium für Verkehr (Zusätzliche Technische Vorschriften und Richtlinien für Erdarbeiten im Straßenbau). Merkblatt über das Zufüllen von Leitungsgräben (herausgegeben von der Forschungsgesellschaft für das Straßen- und Verkehrswesen, Köln). Das Verhältnis des E-Wertes aus der Zweitbelastung zum E- Wert aus der Erstbelastung (Ev2:Ev1) darf bei Frostschutzschichten und Mineraltragschichten nicht größer als 2,3 bei Erdplanum 2,0 sein. Der bei Plattendruckversuchen zu erreichende EV2-Wert beträgt mindestens: auf Oberfläche Erdplanum (= OK Rohrgrabenverfüllung): 45 MN/m2 ( 450 kp/cm2) auf Oberfläche der Frostschutzschicht:120 MN/m2 (1200 kp/cm2) auf Oberfläche der Mineraltragschicht: 150 MN/m2 (1500 kp/cm2) Werden die vorgeschriebenen Tragfähigkeitswerte nicht erreicht, sind unverzüglich Maßnahmen durchzuführen, wie z.B. Nachverdichten, Materialaustausch usw. Diese gehen zu Lasten des AN. Prüfungsprotokolle mit genauer Lagebezeichnung der Prüfstelle sind der Bauleitung zu übergeben. Alle erforderlichen Vorarbeiten für die Plattendruckversuche, die Gestellung eines beladenen Lkw mit mind. 8 t Achsgewicht und sämtlicher Messgeräte sind mit einzurechnen. Bei erforderlichen Nacharbeiten gehen erneute Plattendruckversuche zu Lasten des AN. Dynamische Lastplattendruckversuche gemäß Eigenüberwachung sind einzurechnen und werden nicht separat vergütet. Druckdatum: Seite: 6 von 65 Ingenieurgesellschaft für Bauwesen mbH Friedrichstraße 16 88348 Bad Saulgau Tel.: 07581 - 48003-0 Fax: 07581 - 48003-10 Schranz + Co. Ordnungszahl Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag Angebotsaufforderung Projekt: 070K006 Erneuerung Wasserleitung und Straßenbau … LV: 070K06+1 Tiefbau-, Straßenbau- und Wasserleitungsar… Währung: EUR Vorbemerkung zu Entwässerungskanalarbeiten Kanal, Leitung und Bauwerke müssen gegen schwach angreifende Wässer und Böden nach DIN 4030 widerstandsfähig sein. Die Zugänglichkeit der Schächte zur ggf. erfordelrichen Druckprüfung und Befahrung vor Einbringen der bituminösen Trag- und Deckschicht muss gewährleistet werden. Evtl. hierzu erforderliche Mehraufwendungen und Leistungen sind in die Einheitspreise einzurechnen. Hinweis zur Rohrstatik: Für die Rohrstatik gilt ATV-Arbeitsblatt A 127. Die erforderlichen Angaben zur statischen Berechnung, entsprechend dem Anhang 2 des A 127, werden auf Nachfrage dem AN vor Baubeginn übergeben. Die Rohrstatik ist dem AG in prüffähiger Form vorzulegen. Die Kosten hierfür sind in die Einheitspreise einzurechnen. zu Kunststoffrohren: Rohre und Formstücke aus Kunststoff müssen durch ein anerkanntes Prüfinstitut gütegesichert sein. Alle gelenkig auszuführenden Anschlüsse an Schächte - und Kanäle bis DN 150 sind in die jeweiligen Positionen einzurechnen. Der gelenkige Anschluss hat zwingend zu erfolgen. Aufmaß-Abrechnung: Bei Rohrbögen wird die Länge in der Bodenachse gemessen. Dichtringe und Gleitmittel sind im Einzelpreis einzukalkulieren. Zulage für Rohrpassstücke und Gelenkstücke bis einschließlich DN 150 sind in die Einheitspreise einzurechnen. Das Rohrpassstück beinhaltet Rohrschnitt und Doppelmuffe. Anbindung an Schächte durch Gelenk. Hinweise zu Rohrpassstücke: Der Einbau von Rohrpassstücken ist erforderlich, wenn die Lage von Schächten genau vorgeschrieben ist. Bei der Absteckung der Kanäle muss deshalb mit der Bauleitung die Notwendigkeit von Passstücken besprochen werden. Vorbemerkungen zu Wasserleitungsschächte: Nach EN 1917 und DIN V 4034-1, Typ 2: komplett wasserdicht herstellen, bestehend aus Unterteil mit Boden und passenden aufgehenden Schachtringen nach DIN EN 1917 und DIN V 3034-1, Typ 2 mit Abdeckscheibe oder Konus zentrischer Einstieg (EÖ 62,5). Eignung eingebauter Fertigteile für Verkehrslast SLW 60. Fabrikat:' ....................................................' Druckdatum: Seite: 7 von 65 Ingenieurgesellschaft für Bauwesen mbH Friedrichstraße 16 88348 Bad Saulgau Tel.: 07581 - 48003-0 Fax: 07581 - 48003-10 Schranz + Co. Ordnungszahl Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag Angebotsaufforderung Projekt: 070K006 Erneuerung Wasserleitung und Straßenbau … LV: 070K06+1 Tiefbau-, Straßenbau- und Wasserleitungsar… Währung: EUR Hersteller:' ....................................................' Die Sohle unter dem Schachtboden ist aus einer ca. 10cm dicken Schicht Kiessand 0/32, darauf einer ca. 5 cm dicken Schicht Beton C 8/10 herzustellen. Diese Leistung ist in den Einheitspreis einzurechnen. 1. Übergeordenete Leistungen 1.1. Baustelleneinrichtung und Verkehrssicherung Vorbemerkung zu Baustelleneinrichtung Der Leistungsbeschreibung liegen die "Richtlinien für Ausführung und Abrechnung von Baustelleneinrichtungen" zugrunde. Diese sind dieser Leistungsbeschreibung als Beiblatt Nr. 001/01 beigefügt. Die Abrechnung der Baustelleneinrichtung erfolgt bei Abschlagszahlungen anteilig nach Baufortschritt. für sämtliche in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Leitstungen. Anfahren, Aufstellen und Einrichten aller zur fachgerechten Durchführung, Fertigstellung und Übergabe der angebotenen Bauleistungen erforderlichen Einrichtungen und Gerätschaften. Herrichten und Unterhalten der Arbeits-, Bau- und Lagerplätze, der Baustraßen innerhalb der Baustelle, einschl. Pacht und Entschädigung für das hierzu erforderliche Gelände außerhalb des Baustreifens. Vorhalten, Unterhalten und Betrieb der Geräte, Maschinen, Gerüste für alle Höhen, Tagesunterkünfte, Beleuchtungsanlagen, Wasserversorgung und sanitären Einrichtungen, soweit sie die gesamte Baumaßnahme betreffen. Aufstellen der Schnurgerüste und ihre Erhaltung während der Bauzeit. Räumen der gesamten Baustelle, aufräumen der Arbeits-, Bau- und Lagerplätze, aufladen und abfahren aller Geräte, Werkzeuge und Anlagen, entfernen der Baustraßen 1.1.1. Einrichten, Räumen und Vorhalten der Baustelleneinrichtung Druckdatum: Seite: 8 von 65 Ingenieurgesellschaft für Bauwesen mbH Friedrichstraße 16 88348 Bad Saulgau Tel.: 07581 - 48003-0 Fax: 07581 - 48003-10 Schranz + Co. Ordnungszahl Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag Angebotsaufforderung Projekt: 070K006 Erneuerung Wasserleitung und Straßenbau … LV: 070K06+1 Tiefbau-, Straßenbau- und Wasserleitungsar… Währung: EUR 1,000 psch ...................... innerhalb der Baustelle und wiederherstellen des ursprünglichen Zustandes der in Anspruch genommenen Geländeflächen. Dem Auftraggeber ist vor Beginn der Arbeiten ein Baustelleneinrichtungsplan zur Verfügung zu stellen. Vorbemerkungen zu Verkehrssicherung Die Beantragung einer verkehrsrechtlichen Anordnung bei den zuständigen Behörden obliegt dem AN. Die Kosten des behördlichen Bescheids trägt der AN. Der Aufwand für Termine und Besprechungen mit Vertretern der Behörden ist einzurechnen. Alle Maßnahmen sind mit den zuständigen Behörden abzusprechen. Die aktuellen Fassungen der Zusätzliche Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straßen (ZTV-SA), Richtlinien über die Sicherheit an Arbeitsstellen an Straßen (RSA) sowie die Straßenverkehrsordnung (StVO) sind einzuhalten. 1,000 psch ...................... Beantragung einer verkehrsrechtlichen Anordnung für die Gesamtbaumaßnahme bei den zuständigen Behörden inkl. Beantragung einer überörtlicher Umleitung. Beschilderung für Umleitungen wird nach gesonderter Position pauschal vergütet. Mit dem Angebot ist ein Nachweis für die Eignung und Qualifikation des benannten Verantwortlichen bzw. Firma für die Sicherungsarbeiten an den Arbeitsstellen vorzulegen. Verantwortlicher bzw. Firma für Sicherungsarbeiten:' ....................................................' 1.1.2. Beantragung einer verkehrsrechtlichen Anordnung 1,000 psch ...................... Komplette Beschilderung sowie Umleitungen für die Gesamtbaumaßnahme im Baustellenbereich nach StVO einschließlich Abschrankung und Beleuchtung der Baustelle für die gesamte Bauzeit. Hierzu gehört auch die Absperrung am Baubeginn und Bauende. Aufbauen, ständig unterhalten und betreiben, ggf. umsetzen und abbauen. 1.1.3. Provisorische Abschrankungen Druckdatum: Seite: 9 von 65 Ingenieurgesellschaft für Bauwesen mbH Friedrichstraße 16 88348 Bad Saulgau Tel.: 07581 - 48003-0 Fax: 07581 - 48003-10 Schranz + Co. Ordnungszahl Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag Angebotsaufforderung Projekt: 070K006 Erneuerung Wasserleitung und Straßenbau … LV: 070K06+1 Tiefbau-, Straßenbau- und Wasserleitungsar… Währung: EUR 15,000 St ...................... ...................... Umleitungsschilder und Hinweistafeln sowie Absperreinrichtungen mit Warnleuchten für Umleitung für die Bauzeit Aufbauen, ständig unterhalten und betreiben, ggf. umsetzen und abbauen. 1.1.4. Umleitungsschilder und Hinweistafeln einsetzen 4,000 St ...................... ...................... mittels Stahlplatten im Bereich der Querungen in der Fahrbahn oder herstellen von Überfahrten mit Baustoffgemisch 0/32 inkl.Rückbau. 1.1.5. provisorische Fahrbahnüberbrückung 4,000 St ...................... ...................... provisorische Zufahrten zur Ermöglichung der Zufahrt auf die Privatgrundstücke mit PKW herstellen und rückbauen. Die Position wird je Zufahrt für die gesamte Bauzeit nur einmal vergütet. 1.1.6. provisorische Zufahrten herstellen Summe 1.1. Baustelleneinrichtung und Ve… ...................... Druckdatum: Seite: 10 von 65 Ingenieurgesellschaft für Bauwesen mbH Friedrichstraße 16 88348 Bad Saulgau Tel.: 07581 - 48003-0 Fax: 07581 - 48003-10 Schranz + Co. Ordnungszahl Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag Angebotsaufforderung Projekt: 070K006 Erneuerung Wasserleitung und Straßenbau … LV: 070K06+1 Tiefbau-, Straßenbau- und Wasserleitungsar… Währung: EUR 1.2. Wasserhaltung 100,000 h ...................... ...................... Pumpe zum Freihalten oder Trockenlegen der Baugrube betriebsbereit aufstellen, vorhalten, betreiben und nach Einsatz entfernen. Geodätische Förderhöhe ab Baugrubensohle max. 10 m. Erforderliche Pumpensümpfe, Zu- und Ableitungen sowie Umstellen werden nicht gesondert berechnet, sondern sind einzurechnen. Abgerechnet werden die erforderlichen Betriebsstunden. Diese werden nur vergütet, wenn ein Betriebsstundenzähler an der Pumpe installiert, und mit der Bauleitung abgelesen wurde. Der angebotene Einheitspreis gilt unabhängig von der Anzahl der abgerechneten Stunden. Förderdurchfluß bis 14 m3/h. Entfernung zum Vorfluter max. 200 Meter. Das abzupumpende Wasser aus der offenen Wasserhaltung ist zu sammeln und über einen Absetzkontainer geführt werden, bevor es der Vorflut zugeleitet wird. Dies ist in die Einheitspreise einzurechnen und wird nicht geondert vergütet 1.2.1. Pumpe einsetzen und betreiben, Förderdurchfluß bis 14 m3/h Summe 1.2. Wasserhaltung ...................... Druckdatum: Seite: 11 von 65 Ingenieurgesellschaft für Bauwesen mbH Friedrichstraße 16 88348 Bad Saulgau Tel.: 07581 - 48003-0 Fax: 07581 - 48003-10 Schranz + Co. Ordnungszahl Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag Angebotsaufforderung Projekt: 070K006 Erneuerung Wasserleitung und Straßenbau … LV: 070K06+1 Tiefbau-, Straßenbau- und Wasserleitungsar… Währung: EUR 1.3. Stundenlohnarbeiten Vorbemerkungen zu Stundenlohnarbeiten: Ein eventuell erforderlicher Werkstattwagen ist in die Einheitspreise einzurechnen. Die Stundennachweise und Lieferscheine sind arbeitstäglich zur Anerkennung vorzulegen. Stundenlohnarbeiten dürfen nur nach vorheriger Anfrage bei der Bauleitung und nach der schriftlichen Genehmigung durch dieselbe ausgeführt werden. Der Antrag hat unter Angabe von Art, Ort und vorraussichtlicher Dauer der Arbeiten zu erfolgen. Stundenlohnarbeiten ohne vorhergehende schriftliche Genehmigung werden nicht anerkannt. Verrechnungssätze für Löhne: - Mit den angebotenen Stundensätzen sind auch alle Zulagen abgegolten. - An- und Abfahrtszeiten sind in die Einheitspreise einzurechnen. Verrechnungssätze für Geräte: In den Verrechnungssätzen für Geräte-, Maschinen- und Kraftfahrzeugstunden sind alle Zuschläge sowie die Kosten für Betriebsstoffe eingerechnet. Nicht eingerechnet sind die Löhne für Bedienungs- und Fahrpersonal. An- und Abfahrtszeiten sind in die Einheitspreise einzurechnen. Verrechnungssätze für Stoffe: Die Baustoffe sind frei Baustelle zu liefern und abzuladen. In die Verrechnungssätze sind alle Zuschläge einzurechnen. 5,000 h ...................... ...................... 1.3.1. Obermonteuer 5,000 h ...................... ...................... 1.3.2. Selbständiger Monteur 5,000 h ...................... ...................... 1.3.3. Schweißer 5,000 h ...................... ...................... 1.3.4. Bauvorarbeiter 5,000 h ...................... ...................... 1.3.5. Baufacharbeiter Druckdatum: Seite: 12 von 65 Ingenieurgesellschaft für Bauwesen mbH Friedrichstraße 16 88348 Bad Saulgau Tel.: 07581 - 48003-0 Fax: 07581 - 48003-10 Schranz + Co. Ordnungszahl Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag Angebotsaufforderung Projekt: 070K006 Erneuerung Wasserleitung und Straßenbau … LV: 070K06+1 Tiefbau-, Straßenbau- und Wasserleitungsar… Währung: EUR 10,000 h ...................... ...................... 1.3.6. Bauwerker 20,000 h ...................... ...................... 1.3.7. Baumaschinenführer 20,000 h ...................... ...................... 1.3.8. Kraftfahrer 5,000 h ...................... ...................... Einsatzgewicht bis 8 to. 1.3.9. Bagger 5,000 h ...................... ...................... Einsatzgewicht über 8 to bis 30 to. 1.3.10. Bagger 5,000 h ...................... ...................... Einsatzgewicht bis 8 to. 1.3.11. Planierraupe oder Radlader 5,000 h ...................... ...................... Betriebsgewicht mindestens 1,0 t. 1.3.12. Flächenrüttler 5,000 h ...................... ...................... einschließlich 25 m Luftleitung, Leistung mindestens 6 m³/min. 1.3.13. Kompressor 5,000 h ...................... ...................... 1.3.14. Bohr- und Aufbruchhammer 5,000 h ...................... ...................... 1.3.15. Trennschleifgerät Druckdatum: Seite: 13 von 65 Ingenieurgesellschaft für Bauwesen mbH Friedrichstraße 16 88348 Bad Saulgau Tel.: 07581 - 48003-0 Fax: 07581 - 48003-10 Schranz + Co. Ordnungszahl Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag Angebotsaufforderung Projekt: 070K006 Erneuerung Wasserleitung und Straßenbau … LV: 070K06+1 Tiefbau-, Straßenbau- und Wasserleitungsar… Währung: EUR 5,000 h ...................... ...................... mit allem Zubehör 1.3.16. E- oder A-Schweißgerät 5,000 h ...................... ...................... 1.3.17. Stromaggregat 5,000 h ...................... ...................... 1.3.18. Transporter mit Pritschenaufbau 5,000 h ...................... ...................... 1.3.19. Lkw mit Ladekran 5,000 h ...................... ...................... Nutzlast mindestens 12,0 t. 1.3.20. LKW-Kipper mit Allradantrieb 1,000 m3 ...................... ...................... 1.3.21. Beton C16/20 1,000 t ...................... ...................... 1.3.22. Kies 0/45 1,000 t ...................... ...................... 1.3.23. Betonkies 8-16 mm 1,000 m3 ...................... ...................... 1.3.24. Schotter-/Split-/Sandgemisch Summe 1.3. Stundenlohnarbeiten ...................... Summe 1. Übergeordenete Leistungen ...................... Druckdatum: Seite: 14 von 65 Ingenieurgesellschaft für Bauwesen mbH Friedrichstraße 16 88348 Bad Saulgau Tel.: 07581 - 48003-0 Fax: 07581 - 48003-10 Schranz + Co. Ordnungszahl Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag Angebotsaufforderung Projekt: 070K006 Erneuerung Wasserleitung und Straßenbau … LV: 070K06+1 Tiefbau-, Straßenbau- und Wasserleitungsar… Währung: EUR 2. Tief- und Straßenbauarbeiten Gmd Baindt 2.1. Straßen, Wege, Plätze 20,000 m2 ...................... ...................... Bituminöse Decke kaltfräsen, in Gehweg und Fahrbahn, aus Asphaltbeton, Tiefe über 25 bis 40 mm. Ränder senkrecht abkanten. Flächen reinigen, nicht festhaftende Schichten lösen. Anfallende Stoffe beseitigen. 2.1.1. Decke kaltfräsen Asphaltbeton T 25-40 mm 1.450,000 m2 ...................... ...................... Bituminöse Befestigung aufbrechen und aufnehmen oder auffräsen, in Fahrbahnen, Dicke der bituminösen Befestigung bis 15 cm, Anfallende Stoffe ordnungsgemäß beseitigen oder auf Größtkorn 63 mm aufbereitet der Grabenverfüllung beimischen. Mehraufwand infolge von Rinnen und Borde werden nicht separat vergütet. Einzelabschnitte gemäß Bauablauf sind einzurechnen. Abgerechnet wird nach örtlichem Aufmaß. 2.1.2. Bituminöse Befestigung aufbrechen und aufnehmen, Fahrbahn 110,000 m2 ...................... ...................... Bituminöse Befestigung aufbrechen und aufnehmen oder auffräsen, in Leitungsgräben, Dicke der bituminösen Befestigung bis 10 cm, Anfallende Stoffe ordnungsgemäß beseitigen oder auf Größtkorn 63 mm aufbereitet der Grabenverfüllung beimischen. Mehraufwand infolge von Rinnen und Borde werden nicht separat vergütet. Einzelabschnitte gemäß Bauablauf sind einzurechnen. Abgerechnet wird nach örtlichem Aufmaß. 2.1.3. Bituminöse Befestigung aufbrechen und aufnehmen, Leitungsgräben Bituminösen Oberbau oder Betonoberbau, senkrecht schneiden, Dicke der Befestigung bis 15 cm, Ausführung mit Fugenschneidegerät, 2.1.4. Oberbau senkrecht schneiden Druckdatum: Seite: 15 von 65 Ingenieurgesellschaft für Bauwesen mbH Friedrichstraße 16 88348 Bad Saulgau Tel.: 07581 - 48003-0 Fax: 07581 - 48003-10 Schranz + Co. Ordnungszahl Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag Angebotsaufforderung Projekt: 070K006 Erneuerung Wasserleitung und Straßenbau … LV: 070K06+1 Tiefbau-, Straßenbau- und Wasserleitungsar… Währung: EUR 110,000 m ...................... ...................... Tiefe nach Wahl des AN. Restdicke trennen nach Wahl des AN. Anfallende Stoffe ordnungsgemäß beseitigen. 110,000 m ...................... ...................... Rückschnitt des kompletten Oberbaus entsprechend ZTV A-StB 12 Ausführung mit Fugenschneidegerät. Dicke bis 15 cm. Aufbruchmaterial wird Eigentum des AN und ist ordnungsgemäß zu beseitigen. 2.1.5. Bituminösen Oberbau abtreppen bzw. rückschneiden 110,000 m ...................... ...................... Längs- und Querfuge in der Asphaltdeckschicht herstellen. Fugenspaltbreite = 15 mm Fugenspalttiefe = 40 mm Fugenspalt verfüllen bis Oberkante Asphaltdeckschicht, mit heiß verarbeitbarer Fugenmasse Typ N2, einschließlich zugehörigem und zuvor aufgetragenem Voranstrichmittel. 2.1.6. Anschluss als Fuge mit Fugenmasse herstellen 330,000 m2 ...................... ...................... Asphalttragschicht aus Asphalttragschichtmischgut AC 32 T N herstellen, nach ZTV-Asphalt StB 07/13. Einbaumenge: 240 kg/m2 (Einbaudicke 10cm) Bindemittel: 70/100 Einbau mit Fertiger, Gehwegfertiger sowie Handeinbau im Bereich der Leitungsgräben, Anschlussbereichen und Kleinflächen im Bestand. Mehraufwand infolge von Einbauten, Schächten, Einläufen, Rinnen und Borde werden nicht separat vergütet. Einbaunachweis über Lieferscheine. 2.1.7. Asphalttragschicht AC 32 T N herstellen, Kleinflächen im Bestand Bitumenemulsion zur Herstellung des Schichtenverbundes aufsprühen. Vor dem Einbau der neuen Asphaltdeckschicht bzw. Asphaltbinderschicht, mit einem Rampenspritzgerät, aufsprühen. Ausführung in Teilflächen entsprechend Bauablauf. 2.1.8. Bitumenemulsion aufsprühen, OF mit Schmutz hochdruckreinigen, BK IV bis VI, *C40BF1-S, Bindemittelmenge = 300 g/m2. Druckdatum: Seite: 16 von 65 Ingenieurgesellschaft für Bauwesen mbH Friedrichstraße 16 88348 Bad Saulgau Tel.: 07581 - 48003-0 Fax: 07581 - 48003-10 Schranz + Co. Ordnungszahl Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag Angebotsaufforderung Projekt: 070K006 Erneuerung Wasserleitung und Straßenbau … LV: 070K06+1 Tiefbau-, Straßenbau- und Wasserleitungsar… Währung: EUR 330,000 m2 ...................... ...................... Eine gleichmäßige Verteilung der Bindemittelmenge auf der Unterlage, insbesondere in den Randbereichen, ist sicherzustellen. Die angrenzende Zonen (insbesondere Randeinfassungen, Abflussrinnen, Bauwerkskappen etc.) sind vor Verunreinigungen zu schützen. Verschmutzte Unterlage aus Asphaltbefestigung vorher mit Hochdruckreinigungsgerät sauber reinigen und direkt absaugen, anfallendes Material der Verwertung nach Wahl des AN zuführen. Bindemittel = C40BF1-S . Bindemittelmenge = 300 g/m2. 330,000 m2 ...................... ...................... Asphaltdeckschicht aus Asphaltbeton für Asphaltdeckschichten AC 11 D N herstellen, nach ZTV-Asphalt StB 07/13. Einbaumenge: 96 kg/m2 (Einbaudicke ca. 4cm) Bindemittel: 70/100 Einbau mit Fertiger, Gehwegfertiger sowie Handeinbau im Bereich der Leitungsgräben und Kleinflächen im Bestand. Mehraufwand infolge von Einbauten, Schächten, Einläufen, Rinnen und Borde werden nicht separat vergütet. Einbaunachweis über Lieferscheine. 2.1.9. Asphaltdeckschicht AC 11 D N herstellen, Kleinflächen im Bestand 1.540,000 m2 ...................... ...................... Asphalttragdeckschicht aus Asphalttragdeckschichtmischgut AC 16 TD gemäß ZTV LW herstellen. Verwendung ausschließlich gebrochener Gesteinskörnungen Einbaugewicht: 240 kg/m2 (Einbaudicke ca. 10 cm) Bindemittel 70/100 Hohlraumgehalt 1 - 3 Vol.-% 2.1.10. Asphalttragdeckschicht AC 16 T D Fahrbahn 1.870,000 m2 ...................... ...................... Abstumpfungsmaßnahme zur Erhöhung der Anfangsgriffigkeit durch gleichmäßiges Aufbringen und Einwalzen von Abstreumaterial durchführen. Nicht gebundenes Material aufnehmen. Material geht in Eigentum des AN über und ist ordnungsgemäß zu entsorgen Abstreumaterial: leicht bituminierte Lieferkörnung 1/3. Aus Gestein wie grobe Gesteinskörnung in Asphaltdeckschicht. Abstreumenge: 1,0 kg/m². Fläche maschinell abstreuen. 2.1.11. Abstumpfungsmaßnahme durchführen Druckdatum: Seite: 17 von 65 Ingenieurgesellschaft für Bauwesen mbH Friedrichstraße 16 88348 Bad Saulgau Tel.: 07581 - 48003-0 Fax: 07581 - 48003-10 Schranz + Co. Ordnungszahl Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag Angebotsaufforderung Projekt: 070K006 Erneuerung Wasserleitung und Straßenbau … LV: 070K06+1 Tiefbau-, Straßenbau- und Wasserleitungsar… Währung: EUR 10,000 m ...................... ...................... Bordstein aus Beton und Naturstein, Breite 80-180 mm, Höhe 250 bis 300 mm einschließlich Bettung, in Beton versetzt mit Rückenstütze, Dicke des Unterbetons 20 cm, ausbauen und entsorgen. Ausgebautes Material ist ordnungsgemäß zu entsorgen. 2.1.12. Bordstein ausbauen und entsorgen 5,000 m ...................... ...................... abgerundete Form (r=50mm) Abmessungen nach DIN EN 1340 - RB, 150x220 Steingrau, als Rundbord verlegen, Ausführung nach DIN 18318, Bettung in 20cm Beton C 20/25, X0, 16mm, mit 15cm breiter einseitiger Rückenstütze, Fugenausbildung gem. DIN 18318. Die Länge der Steine muss mindestens 50cm betragen. Evtl. notwendige Schnitte sind einzurechnen. Incl. notwendiger Erdarbeiten. 2.1.13. Bordstein aus Beton liefern und versetzen, Rundbord, 150x220 5,000 m ...................... ...................... Abmessungen nach DIN EN 1340 - HB, 150x300 Steingrau, als Hochbord verlegen, Ausführung nach DIN 18318, Bettung in 20cm Beton C 20/25, X0, 16mm, mit 15cm breiter einseitiger Rückenstütze, Fugenausbildung gem. DIN 18318. Die Länge der Steine muss mindestens 50cm betragen. Evtl. notwendige Schnitte sind einzurechnen. Incl. notwendiger Erdarbeiten. 2.1.14. Bordstein aus Beton liefern und versetzen, Hochbord 3,000 St ...................... ...................... auf Oberfläche Erdplanum, Frostschutzschicht bzw. Mineraltragschicht. Einschließlich Auswertung der Versuchsergebnisse. Auf Anordnung der örtlichen Bauleitung. 2.1.15. Statischer Lastplattendruckversuch Aus dem fertigen bituminösen Asphaltaufbau Bohrkerne mit Durchmesser 150 mm gem. DIN 1996 entnehmen. Erforderliche Entnahmegeräte vorhalten; Versandgefäße liefern. Bohrlöcher mit bituminösem Mischgut satt verschließen und verdichten. 2.1.16. Proben als Bohrkerne bei Asphaltaufbau entnehmen Druckdatum: Seite: 18 von 65 Ingenieurgesellschaft für Bauwesen mbH Friedrichstraße 16 88348 Bad Saulgau Tel.: 07581 - 48003-0 Fax: 07581 - 48003-10 Schranz + Co. Ordnungszahl Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag Angebotsaufforderung Projekt: 070K006 Erneuerung Wasserleitung und Straßenbau … LV: 070K06+1 Tiefbau-, Straßenbau- und Wasserleitungsar… Währung: EUR 2,000 St ...................... ...................... Regelabstand 100 bis 200 m. Über die Normalzahl zum Nachweis der Dicken hinaus erforderliche Bohrkerne sind kostenlos auszuführen. Summe 2.1. Straßen, Wege, Plätze ...................... Druckdatum: Seite: 19 von 65 Ingenieurgesellschaft für Bauwesen mbH Friedrichstraße 16 88348 Bad Saulgau Tel.: 07581 - 48003-0 Fax: 07581 - 48003-10 Schranz + Co. Ordnungszahl Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag Angebotsaufforderung Projekt: 070K006 Erneuerung Wasserleitung und Straßenbau … LV: 070K06+1 Tiefbau-, Straßenbau- und Wasserleitungsar… Währung: EUR 2.2. Erdarbeiten Straßenbau 1.800,000 m2 ...................... ...................... Oberboden von Grünfläche abtragen, innerhalb Mieten aufsetzen, Abtragsdicke im Mittel 30 cm dick. Verfahren innerhalb der Baustelle ist einzurechnen. Mengenermittlung nach Aufmaß an der Entnahmestelle. 1.) Vorhandener Bewuchs (Gras, usw.) mit geeignetem Mulchgerät abmähen und zerkleinern. 2.) Oberboden einschl. Vegetationsdecke in vorhandener Dicke abtragen. 3.) Abtrennung des Grobkorns (Steine) vor der Lagerung 4.) Oberboden in Mieten aufsetzen. Das Befahren der Oberbodenmieten mittels Bagger oder LKW ist nicht zulässig. 5.) Unrat vor und während der Arbeiten aussondern. Unrat geht in Eigentum des Arbeitnehmers über und wird beseitigt. 2.2.1. Oberboden abtragen, lagern 1.400,000 m2 ...................... ...................... Gelagerter Oberboden aus Pos. vorher nach DIN 18300 in auftragen. Auftragsstärke im Mittel ca. 30 cm, Unrat vor und während der Arbeiten aussondern. Unrat geht in Eigentum des Arbeitnehmers über und wird beseitigt . 2.2.2. Oberboden wieder andecken D 30 cm 1.400,000 m2 ...................... ...................... Mit Grassamen, Saatgutmenge ca. 20 g/m2, Volldünger: ca. 5 g/m2 liefern für Einsaat der wiederangedeckten Flächen Einschließlich Einebnen und ggf. Fräsen der einzusäenden Flächen. Incl. Einsäen, Düngen, Walzen sowie das Nachsäen von Aufwuchslücken. 2.2.3. Raseneinsaat 120,000 m3 ...................... ...................... Überschüssiger Oberboden von der Baustelle laden, Oberboden von der Baustelle abfahren und einer geeigneten Verwertungsmaßnahme zuführen. Es sind Nachweise vorzulegen, wo das Material verwertet wurde. 2.2.4. Oberboden laden und von der Baustelle entfernen Druckdatum: Seite: 20 von 65 Ingenieurgesellschaft für Bauwesen mbH Friedrichstraße 16 88348 Bad Saulgau Tel.: 07581 - 48003-0 Fax: 07581 - 48003-10 Schranz + Co. Ordnungszahl Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag Angebotsaufforderung Projekt: 070K006 Erneuerung Wasserleitung und Straßenbau … LV: 070K06+1 Tiefbau-, Straßenbau- und Wasserleitungsar… Währung: EUR 2.450,000 m3 ...................... ...................... Boden im Bereich der Verkehrsflächen profilgerecht lösen und laden. Das Umfahren von vorhandenen Hindernissen wie bestehende Schächte, Straßeneinläufe etc. ist einzurechnen. Erdplanum mit +/- 3 cm Abweichung von der Nennhöhe herstellen, Aushubsohle/Erdplanum mit Anbaurüttler nachverdichten, geeigentes Material ist zur Grabenverfüllung bzw. Geländemodellierung wiederverwenden. Abfuhr und Deponierung nach gesonderer Position. Bodenklassen 2 bis 5, Abtragtiefe bis ca. 1 m 2.2.5. Boden in Flächen profilgerecht lösen 400,000 m3 ...................... ...................... Gelagertes Bodenmaterial aus Pos. vorher aufnehmen, einbauen und verdichten. Einbau an Randbereichen der Kiestragschicht, Erdplanum sowie für Geländeangleichungen. Verfahren innerhalb der Baustelle ist einzurechnen. 2.2.6. Boden einbauen 2.050,000 m3 ...................... ...................... Boden aus nicht wiederverwendbarem Aushubmaterial laden, auf Zwischenlagerfläche verfahren und abladen. Zwischenlagerfläche ist vom Auftragnehmer zu besorgen, dies ist einzurechnen. Haufwerksbildung zur Beprobung ist einzurechnen. Beprobung wird in gesonderter Position abgerechnet. 2.2.7. Boden laden und auf Zwischenlagerfläche verfahren 5,000 St ...................... ...................... Zur Beprobung von Aushubmaterial aus Auffüllungen. Probe aus Haufwerk entnehmen, Chemische Analyse nach EBV - Bodenverwertung durchführen und Ergebnisse bewerten. Die Analyseergebnisse müssen in schriftlicher Form so vorliegen, dass sie vom Deponiebetreiber akzeptiert werden. Die Analysen sind rechtzeitig vor Abfuhr / Deponierung des Bodenmaterials durchzuführen. Abgerechnet wird nach Probenanzahl. 2.2.8. Analytik nach EBV Boden auf Zwischenlagerfläche laden und ordnungsgemäß beseitigen. Beseitigung nach EBV BM-0 Bodenklasse 2 bis 5. 2.2.9. Boden laden, abfahren und entsorgen Druckdatum: Seite: 21 von 65 Ingenieurgesellschaft für Bauwesen mbH Friedrichstraße 16 88348 Bad Saulgau Tel.: 07581 - 48003-0 Fax: 07581 - 48003-10 Schranz + Co. Ordnungszahl Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag Angebotsaufforderung Projekt: 070K006 Erneuerung Wasserleitung und Straßenbau … LV: 070K06+1 Tiefbau-, Straßenbau- und Wasserleitungsar… Währung: EUR 1.700,000 m3 ...................... ...................... Deponiegebühren sind einzurechnen. Wiegescheine zur Kontrolle. 2.870,000 m2 ...................... ...................... Einbau im Straßenbau, als Trennung zwischen anstehendem Material und Bodenaustausch. Liefern und verlegen eines mechanisch verfestigten Vliesstoffes aus 100 % Polypropylen oder gleichwertig, Geotextilrobustheitsklasse mind. GRK 4. Der Vliesstoff ist gemäß ISO 10320 zu kennzeichnen. Die ISO 9001:2008 und CE Zertifizierung muss nachgewiesen werden. Der Vliesstoff ist gemäß "Merkblatt über die Anwendung von Geokunststoffen im Erdbau des Straßenbaus", Ausgabe 2005, zu verlegen. Es darf nicht direkt befahren werden und ist im Vor-Kopf- Verfahren zu beschütten. Überlappungsverluste sind in den Einheitspreis einzurechnen. Abgerechnet wird die vom Vliesstoff abgedeckte Fläche. Fabrikat / Hersteller : TENAX 4825-4 oder gleichwertig 2.2.10. Mechanisch verfestigter Vliesstoff (GRK4) liefern und einbauen 760,000 m3 ...................... ...................... für Bodenaustausch in den Erschließungsstraßen. Gut verdichtungsfähigen, feinkornarmen Kiessand oder gleichwertiges Recyclingmaterial liefern und lagenweise in einer gesamten Schichtdicke von ca. 20 cm auf das Erdplanum zur Untergrundverbesserung einbauen. Verdichtungsgerät entsprechend dem Größtkorn abgestimmt. Erdplanum mit +/- 3 cm Abweichung von der Nennhöhe herstellen, Planum verdichten, Verformungsmodul EV2 mind. 45 MN/m2. 2.2.11. Kiessand 0-X, als Untergrundverbesserung im Straßenbau 1.030,000 m3 ...................... ...................... Kies-Sand-Gemisch 0/32-0/45 mm oder gleichwertiges Recyclingmaterial, Verdichtungsgrad DPr mind. 103 %, in Gemeindeverbindungsstraße, Schichtdicke bis 0,50 m, Einschließlich Feinplanie mit +/- 2 cm Genauigkeit auf vorgeschriebene Sollhöhe. Verformungsmodul Ev2 auf der Oberfläche mind. 150 MN/m². Abrechnung nach örtlichem Aufmaß. Lieferscheinnachweis zur Kontrolle. 2.2.12. Kombinierte Frostschutz-Kiestragschicht liefern und einbauen, Gemeindeverbindungsstraße Druckdatum: Seite: 22 von 65 Ingenieurgesellschaft für Bauwesen mbH Friedrichstraße 16 88348 Bad Saulgau Tel.: 07581 - 48003-0 Fax: 07581 - 48003-10 Schranz + Co. Ordnungszahl Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag Angebotsaufforderung Projekt: 070K006 Erneuerung Wasserleitung und Straßenbau … LV: 070K06+1 Tiefbau-, Straßenbau- und Wasserleitungsar… Währung: EUR 55,000 m3 ...................... ...................... Einbauen und Verdichten im Bereich der Leitungsgräben in der Ortslage Baindt ist im Grabenaushub abgegolten. Kies-Sand-Gemisch 0/32-0/45 mm oder gleichwertiges Recyclingmaterial, Verdichtungsgrad DPr mind. 103 %, in Leitungsgräben und Kleinflächen im Bestand, Schichtdicke bis 0,50 m, (Feinplanie nach separater Position). Verformungsmodul Ev2 auf der Oberfläche mind. 150 MN/m². Abrechnung nach örtlichem Aufmaß. Lieferscheinnachweis zur Kontrolle. 2.2.13. Kombinierte Frostschutz-Kiestragschicht liefern 110,000 m2 ...................... ...................... Feinplanie auf bestehender Tragschicht im Bestand (Fahrbahn, Gehweg, Leitungsgräben) mit +/- 2 cm Genauigkeit auf vorgeschriebene Sollhöhe für den anschließenden Einbau der bituminösen Tragschicht herstellen einschließlich Verdichtung. Verformungsmodul Ev2 auf der Oberfläche mind. 150 MN/m². 2.2.14. Planie auf Kiestragschicht herstellen 770,000 m ...................... ...................... Herstellen von seitlichen Banketten, mit Moräneschotter 0/16 bis 0/32, liefern, einbauen und mit geeignetem Gerät verdichten. Aufgemessen wird je Fahrbahnseite. Breite 1,50 m, Einbaustärke ca. 15cm 2.2.15. Bankett herstellen mit Moräneschotter 0/16 bis 0/32 Summe 2.2. Erdarbeiten Straßenbau ...................... Druckdatum: Seite: 23 von 65 Ingenieurgesellschaft für Bauwesen mbH Friedrichstraße 16 88348 Bad Saulgau Tel.: 07581 - 48003-0 Fax: 07581 - 48003-10 Schranz + Co. Ordnungszahl Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag Angebotsaufforderung Projekt: 070K006 Erneuerung Wasserleitung und Straßenbau … LV: 070K06+1 Tiefbau-, Straßenbau- und Wasserleitungsar… Währung: EUR 2.3. Erdarbeiten Wasserleitung und Leerrohrverlegung 3,000 St ...................... ...................... Zur Beprobung von Aushubmaterial aus Auffüllungen. Probe aus Haufwerk entnehmen, Chemische Analyse nach EBV - Bodenverwertung durchführen und Ergebnisse bewerten. Die Analyseergebnisse müssen in schriftlicher Form so vorliegen, dass sie vom Deponiebetreiber akzeptiert werden. Die Analysen sind rechtzeitig vor Abfuhr / Deponierung des Bodenmaterials durchzuführen. 2.3.1. Analytik nach EBV 705,000 m3 ...................... ...................... Boden aus nicht wiederverwendbarem Aushubmaterial laden, auf Zwischenlagerfläche verfahren und abladen. Zwischenlagerfläche ist vom Auftragnehmer zu besorgen, dies ist einzurechnen. Haufwerksbildung zur Beprobung ist einzurechnen. Beprobung wird in gesonderter Position abgerechnet. 2.3.2. Boden laden und auf Zwischenlagerfläche verfahren 685,000 m3 ...................... ...................... Boden auf Zwischenlagerfläche laden und ordnungsgemäß beseitigen. Beseitigung nach EBV BM-0 Bodenklasse 2 bis 5. Deponiegebühren sind einzurechnen. Wiegescheine zur Kontrolle. 2.3.3. Boden laden, abfahren und entsorgen 300,000 m3 ...................... ...................... Boden auf Baustelle verfahren, profilgerechte im Graben einbauen und verdichten ist im Grabenaushub enthalten. 2.3.4. Boden von Zwischenlagerfläche laden 440,000 m3 ...................... ...................... entsprechen DIN 4124 ausheben und wiederverfüllen. Lieferung des Fremdmaterials nach gesonderter Position. Die Bodenverdrängung durch Rohre, Schächte, Leitungszone etc. aufladen. Abfuhr wird gesondert vergütet. Grabentiefe: bis 2,2 m Grabenbreite (lichte Breite der Sohle zwischen den Bekleidungen): bis 0,8 m Bodenklasse 2 bis 5. 2.3.5. Rohrgraben für Wasserleitung herstellen Druckdatum: Seite: 24 von 65 Ingenieurgesellschaft für Bauwesen mbH Friedrichstraße 16 88348 Bad Saulgau Tel.: 07581 - 48003-0 Fax: 07581 - 48003-10 Schranz + Co. Ordnungszahl Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag Angebotsaufforderung Projekt: 070K006 Erneuerung Wasserleitung und Straßenbau … LV: 070K06+1 Tiefbau-, Straßenbau- und Wasserleitungsar… Währung: EUR 180,000 m3 ...................... ...................... entsprechen DIN EN 1610 als Einzelgraben ausheben und wiederverfüllen. Lieferung des Fremdmaterials nach gesonderter Position. Die Bodenverdrängung durch Rohre, Leitungszone etc. aufladen. Abfuhr wird gesondert vergütet. Abfuhr wird gesondert vergütet. Grabentiefe: bis 2,2 m Grabenbreite (lichte Breite der Sohle zwischen den Bekleidungen): bis 0,9 m Bodenklasse 2 bis 5. 2.3.6. Rohrgraben für Entwässerung Wasserleitungsschacht herstellen 85,000 m3 ...................... ...................... Als Einzelgraben nach DIN 4124. Grabentiefe: bis 0,9 m Grabenbreite bis 0,4 m Bodenklasse 2 bis 5. 2.3.7. Leerrohrgraben ausheben und wiederverfüllen inklusive verdichten 1,000 St ...................... ...................... Wasserleitungsschächte DN 1500 Boden für Baugrube ausheben. Klassen 2 - 5. Baugrubentiefe ab Auhubhorizont (UK Kiestragschicht) bis 2.0 m Aushub zur Wiederverwendung seitlich lagern, nach Herstellung des Baukörpers als Hinterfüllung bzw. Baugrubenverfüllung einbauen und verdichten. Überschüssiger Boden ist am AN von der Baustelle zu entfernen. Abfuhr wird nicht gesondert vergütet. Abgerechnet mit senkrechter Böschung zusätzlich 1,00 Arbeitsraum und Verbaubreite. 2.3.8. Baugrube herstellen für Schächte als Zulage zu Rohrgrabenaushub Wasserleitung 1,000 St ...................... ...................... Leistung wie Position vorhr, jedoch DN 2000 Baugrubentiefe ab Aushubhorizont bis 2.2 m 2.3.9. Leistung wie Position vorhr, jedoch DN 2000 2.3.10. Grabenwandsicherung, Verbau für Gräben, Baugruben und Schächte nach DIN 4124 und DIN EN 1610 Druckdatum: Seite: 25 von 65 Ingenieurgesellschaft für Bauwesen mbH Friedrichstraße 16 88348 Bad Saulgau Tel.: 07581 - 48003-0 Fax: 07581 - 48003-10 Schranz + Co. Ordnungszahl Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag Angebotsaufforderung Projekt: 070K006 Erneuerung Wasserleitung und Straßenbau … LV: 070K06+1 Tiefbau-, Straßenbau- und Wasserleitungsar… Währung: EUR 200,000 m2 ...................... ...................... Verbau einschl. ordnungsgemäßem Rückbau des Verbaus. Behinderungen durch Anschluss- und Versorgungsleitungen beim Einbau sind einzurechnen. Der AN haftet voll für alle Beschädigungen oder Setzungen von angrenzenden Gebäuden, Mauern und Einfriedungen usw. Abgerechnet wird die verbaute Erdfläche je Grabenwand. Die Abrechnung erfolgt je Grabenwand von Grabensohle bis 10 cm über Gelände. 1,000 St ...................... ...................... in Straßenflächen, Kopfloch ausheben zum Herstellen von Kanalanschlüssen am vorhandenen Kanalkanal oder Kanalschacht (Hauptleitung). Länge: 2,50 m Breite: 2,50 m Tiefe: bis ca. 2,00 m Aushub bis 20 cm unter bestehende Leitung bzw. nach Angaben des AG, incl. Wiederverfüllen und Verdichten. Erforderlicher Handaushub wird nicht gesondert vergütet, sondern ist einzurechnen. Bodenklasse 2 - 5. 2.3.11. Kopflöcher ausheben 1,000 St ...................... ...................... Länge: 2,50 m Breite: 2,50 m Tiefe: bis ca. 2,50 m 2.3.12. Leistung wie Position vorher, jedoch 1,000 St ...................... ...................... Für Anschluss Wasserleitung an Bestandsschacht Länge: 2,50 m Breite: 2,50 m Tiefe: bis ca. 2,00 m 2.3.13. Leistung wie Position vorher, jedoch Boden für Suchgraben ausheben, zur Freilegung von Kabeln und Leitungen, ab Geländeoberfläche, Aushub seitlich lagern, verfüllen und verdichten, Aushubtiefe bis 2,5 m, Sohlenbreite bis 1,0 m, Bodenklassen 2 bis 5. 2.3.14. Suchgraben ausheben Druckdatum: Seite: 26 von 65 Ingenieurgesellschaft für Bauwesen mbH Friedrichstraße 16 88348 Bad Saulgau Tel.: 07581 - 48003-0 Fax: 07581 - 48003-10 Schranz + Co. Ordnungszahl Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag Angebotsaufforderung Projekt: 070K006 Erneuerung Wasserleitung und Straßenbau … LV: 070K06+1 Tiefbau-, Straßenbau- und Wasserleitungsar… Währung: EUR 5,000 m3 ...................... ...................... Erschwernisszuschlag (Handaushub) im Suchgraben wird nicht gesondert vergütet. 10,000 m3 ...................... ...................... Für Arbeiten von Hand, als Zulage zu Aushub mit Gerät. Aushub im angrenzenden Bereich von Einbauten ohne Unterquerung wird nicht als Handaushub vergütet. Handaushub im Bereich von freizulegenden Kabeln wird nicht in diesesr Position vergütet, sondern ist in separater Position enthalten (freilegen und wiederverlegen von Kabeln). Aufmaß in der Grabenlänge: Länge Einbau zuzügl. 1,00 m (Handschachtbereich 0,50 m vor dem Einbau und 0,50 m dahinter). Aufmaß in der Grabenbreite: Entsprechend der zutreffenden Bemessungsbreite. Aufmaß in der Grabentiefe: Von der Grabensohle bis 0,50 m über die Einbauten. 2.3.15. Erschwerniszuschlag (Handschacht) 5,000 m ...................... ...................... Freilegen von Strom- und Fernmeldekabel und Leerrorhen längs der Leitungstrassen. Erschwerniszuschlag (Handaushub) wird nicht zusätzlich vergütet. Die Kabel sind während der Baumaßnahme zu sichern und nach der Verlegung der Leitungen auf eine zu schaffende Zwischenberme zu verlegen, abzudecken und mit Sand zu ummanteln. Liefern und Verlegen eines ggf. erforderlichen Trassenwarnbandes ist einzurechnen. Sandlieferung wird nicht gesondert vergütet. Nebeneinander liegende Kabel werden bis zu einer Breite von 50cm nur als ein Stück aufgemessen. 2.3.16. Freilegen und wiederverlegen von Kabeln und Leerrohren (längs) Freilegen von Strom- und Fernmeldekabel und Leerrohren quer der Leitungstrassen. Erschwernisszuschlag (Handaushub) wird nicht zusätzlich vergütet. Die Kabel sind während der Baumaßnahme zu sichern und nach der Verlegung der Leitungen auf eine zu schaffende Zwischenberme zu verlegen, abzudecken und mit Sand zu ummanteln. Liefern und Verlegen eines ggf. erforderlichen Trassenwarnbandes ist einzurechnen. Sandlieferung wird nicht gesondert vergütet. Nebeneinander liegende Kabel werden bis zu einer Breite von 50cm nur als ein Stück aufgemessen. 2.3.17. Kreuzen und von Kabeln und Leerrohren (quer) Druckdatum: Seite: 27 von 65 Ingenieurgesellschaft für Bauwesen mbH Friedrichstraße 16 88348 Bad Saulgau Tel.: 07581 - 48003-0 Fax: 07581 - 48003-10 Schranz + Co. Ordnungszahl Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag Angebotsaufforderung Projekt: 070K006 Erneuerung Wasserleitung und Straßenbau … LV: 070K06+1 Tiefbau-, Straßenbau- und Wasserleitungsar… Währung: EUR 5,000 m ...................... ...................... 1,000 m3 ...................... ...................... Das Aushubmaterial wird Eigentum des AN und ist ordnungsgemäß zu beseitigen. Art des Hindernisses: Fundamente, Betonpfeiler, Mauern, etc. Abrechnung nach örtlichem Aufmaß. 2.3.18. Hindernis aus Mauerwerk, Beton oder Stahlbeton im Grabenprofil abbrechen 1,000 St ...................... ...................... Schacht incl. Deckel, Konus, Ausgleichsringe etc. aus Beton, Stahlbeton oder Mauerwerk abbrechen. Abbruch inklusive hydraulische Einrichtung. Der Schachtkörper befindet sich innerhalb des neuen Grabens. Evtl. notwendiger Mehraushub für Schachtabbruch ist einzurechnen. Das Abbruchmaterial (inkl hyd. Einrichtung) wird Eigentum des AN und ist ordnungsgemäß zu beseitigen. Wasserleitungsschacht DN 1000 Höhe (Sohle-OK Auflagerring) =ca. 2.00m Ein entsprechendes Bild des Schachtes 38071-W51 ist der Baubeschreibung beigefügt 2.3.19. Abbruch von Wasserleitungsschächten im Graben 1,000 St ...................... ...................... Aubau inklusive fachgerechte Entsorgung Schach 38071-W11 2.3.20. Abbruch Endverspannung aus Beton in bestehendem Wasserleitungschacht DN 1000 oder gleichwertiges Recyclingmaterial liefern frei Baustelle. Im Leitungsgraben als Auflager und Umhüllung. Rohrleitungen: Auflagerhöhe nach EN 1610. Rohrauflager 10 cm + 1/10 DN, 15 cm über Rohrschaft bzw. 10 cm über Rohrverbindung. Wasserleitungen: Auflager und Überdeckung nach DVGW 400-2 Auflager: mind. 15 cm, Abdeckung: mind. 30 cm Einbauort: - Leitungszone PP-Leitungen Kanal. - Leitungszone Wasserleitung (Hauptleitung GGG, PE und Hausanschlußleitung PE). - Leitungszone Kabel und Leerrohre 2.3.21. Sand 0/4 liefern Druckdatum: Seite: 28 von 65 Ingenieurgesellschaft für Bauwesen mbH Friedrichstraße 16 88348 Bad Saulgau Tel.: 07581 - 48003-0 Fax: 07581 - 48003-10 Schranz + Co. Ordnungszahl Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag Angebotsaufforderung Projekt: 070K006 Erneuerung Wasserleitung und Straßenbau … LV: 070K06+1 Tiefbau-, Straßenbau- und Wasserleitungsar… Währung: EUR 295,000 m3 ...................... ...................... Einbauen und Verdichten ist mit dem Preis des Grabenaushubs abgegolten. Mengenermittlung nach Aufmaß in eingebautem Zustand. Lieferscheinnachweis zur Kontrolle. 60,000 m3 ...................... ...................... oder gleichwertiges Recyclingmaterial liefern frei Baustelle. Als Grabenverfüllung von Oberkante Leitungszone bis Unterkante kombinierte Frostschutz- und Kiestragschicht. Einbau und Verdichten ist mit dem Preis des Grabenaushubs abgegolten. Mengenermittlung nach Aufmaß in eingebautem Zustand. Lieferscheinnachweis zur Kontrolle. 2.3.22. Wandkies 0/X liefern 490,000 m ...................... ...................... Trassenwarn- und Ortungsband liefern und ca. 30 cm über Leitung verlegen. Trassenwarnband aus PE-Verbundfolie 0,15 mm stark, Breite 80 mm, mit regelmäßiger Aufschrift entsprechend Medienleitung und Drahteinlage zur elektronischen Ortung. 2.3.23. Trassenwarnband für Wasserleitung verlegen 820,000 m ...................... ...................... 2.3.24. Leistung wie Position vorher, jedoch für Leerrohre 10,000 m ...................... ...................... Graben ausheben: Breite: bis 60 cm, Tiefe: bis 50 cm Notversorgung einlegen, Graben mit geeignetem Material verfüllen und nach Erfordernissen verdichten. Nach Beendigung der Arbeiten Graben soweit ausheben, dass der Unternehmer der Wasserleitungsarbeiten die Notversorgung entfernen kann. Graben wiederverfüllen und nach gegebenen Erfordernissen wiederverdichten. Für die Arbeiten erforderliches Fremdmaterial wird nicht gesondert vergütet. Handaushub wird nicht gesondert vergütet. Ausführen der Arbeiten nur nach Absprache mit der örtlichen Bauleitung 2.3.25. Notversorgungsleitung der Wasserleitung provisorisch eingraben Summe 2.3. Erdarbeiten Wasserleitung u… ...................... Druckdatum: Seite: 29 von 65 Ingenieurgesellschaft für Bauwesen mbH Friedrichstraße 16 88348 Bad Saulgau Tel.: 07581 - 48003-0 Fax: 07581 - 48003-10 Schranz + Co. Ordnungszahl Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag Angebotsaufforderung Projekt: 070K006 Erneuerung Wasserleitung und Straßenbau … LV: 070K06+1 Tiefbau-, Straßenbau- und Wasserleitungsar… Währung: EUR 2.4. Leerrohrverlegung Breitband Allgemein Fertiggestellte Rohrstränge sind sauber zu übergeben. Verschmutzung oder Verschlammung dürfen nur mit dafür geeignetem Reinigungsgerät (Bürste oder Molch) beseitigt werden. 410,000 m ...................... ...................... Rohrverbund, bestehend aus 4 einzelnen Mikrokabelrohren (20x2,0) aus PE-HD, die mit einem Außenmantel aus PP gebündelt sind, liefern und im bauseitigen Graben verlegen. Die enthaltenen einzelnen Mikrokabelrohre sind durch jeweils 2 unterschiedliche Farbstreifen und durch Kennzeichnung der jeweiligen Rohrnummer (1-4) gekennzeichnet. Material: PE-HD, mit Trapez-Innenriefung. Notwendige druck- und wasserdichte Verbindungsteile und Endkappen an den Strangenden sind einzurechnen. Verlegung fachgerecht nach den Verlegerichtlinien. Hersteller:REHAU AG + Co. Fabrikat: RAUSPEED Rohrverbund 4x20x2,0 oder gleichwertig. Hersteller:' ....................................................' Fabrikat:' ....................................................' 2.4.1. Rauspeed-Rohre 4x20x2,0 liefern und verlegen Rohrverbund, bestehend aus 12 einzelnen Mikrokabelrohren (10x2,0) aus PE-HD, die mit einem Außenmantel aus PP gebündelt sind, liefern und im bauseitigen Graben verlegen. Die enthaltenen einzelnen Mikrokabelrohre sind durch jeweils 2 unterschiedliche Farbstreifen und durch Kennzeichnung der jeweiligen Rohrnummer (1-12) gekennzeichnet. Jedes Bündel muss mit einer separaten Außenfarbe, nach Vorgabe des AG, gekennzeichnet sein (min. 4 Farben). Material: PE-HD, mit Trapez-Innenriefung. Notwendige druck- und wasserdichte Verbindungsteile und Endkappen an den Strangenden sind einzurechnen. Verlegung fachgerecht nach den Verlegerichtlinien und 2.4.2. Rauspeed-Rohre 12x10x2,0 liefern und verlegen Druckdatum: Seite: 30 von 65 Ingenieurgesellschaft für Bauwesen mbH Friedrichstraße 16 88348 Bad Saulgau Tel.: 07581 - 48003-0 Fax: 07581 - 48003-10 Schranz + Co. Ordnungszahl Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag Angebotsaufforderung Projekt: 070K006 Erneuerung Wasserleitung und Straßenbau … LV: 070K06+1 Tiefbau-, Straßenbau- und Wasserleitungsar… Währung: EUR 820,000 m ...................... ...................... mit geeignetem Spezialwerkzeug. Hersteller:REHAU AG + Co. Fabrikat: RAUSPEED Rohrverbund 12x10x2,0 oder gleichwertig Hersteller:' ....................................................' Fabrikat:' ....................................................' 1. Allgemein Fertiggestellte Rohrstränge sind sauber zu übergeben. Verschmutzung oder Verschlammung dürfen nur mit dafür geeignetem Reinigungsgerät (Bürste oder Molch) beseitigt werden. Die Prüfungen nur unter Aufsicht, Festlegung und Anordnung der örtlichen Bauleitung bzw. der Bauüberwachung des AG durchführen. Alle Prüfungen der Rohrzüge sind entsprechend der ZTV- TKNetz 40. 2. Druckprüfung Die elektronischen Messungen des Druckverhaltens sind als Ausdruck auf Papier und als Datei zur Speicherung für eine Auswertung zu erzeugen. An den fernen Rohrenden ist ebenfalls jeweils ein Prüfmanometer einzubauen, damit sichergestellt ist, dass der Prüfdruck am fernen Ende ebenfalls ansteht. Nach der erfolgten Druckprüfung sind die Rohrenden mit Einzelzugabdichtungen und Endstopfen der entsprechenden Größen zu verschließen. Die Druckprüfung der Leerrohre wird mit einem Prüfdruck von 5 bar durchgeführt. Die Leerrohranlage gilt als dicht, wenn der aufgebrachte Prüfdruck über 5 Minuten konstant erhalten bleibt. Zur Beurteilung der Dichtigkeit ist die Druckprüfung mit einem elektronischen Prüfgerät durchzuführen. 3. Kalibrieren / Durchgängigkeitsprüfung Der Kalibrierkörper muss mit einem Sender ausgerüstet sein und wird mit einem Druck von 3 bar über die gesamte Länge der verlegten Trasse durch jedes verlegte Rohr geblasen. Folgende Kaliber sind zu verwenden: Innendurchmesser 15mm = Kalibergröße 12,5mm Innendurchmesser 14mm = Kalibergröße 11mm Innendurchmesser 10mm = Kalibergröße 8,5mm Innendurchmesser 6mm = Kalibergröße 5,0mm Druckdatum: Seite: 31 von 65 Ingenieurgesellschaft für Bauwesen mbH Friedrichstraße 16 88348 Bad Saulgau Tel.: 07581 - 48003-0 Fax: 07581 - 48003-10 Schranz + Co. Ordnungszahl Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag Angebotsaufforderung Projekt: 070K006 Erneuerung Wasserleitung und Straßenbau … LV: 070K06+1 Tiefbau-, Straßenbau- und Wasserleitungsar… Währung: EUR Bei Verwendung kleinerer Kaliber gilt die Kalibrierung als nicht bestanden. Eine Strecke gilt als kalibriert, wenn ein Kaliber die Strecke einmal ungehindert durchlaufen hat. Bleibt das Kaliber hängen, so ist die Stelle zu lokalisieren, in der Örtlichkeit zu kennzeichnen, in Schriftform zu dokumentieren und dem AG darüber zu informieren. Bei vorhandenen Rohrverengungen muss mit einem Suchgerät der im Kaliber angeordnete Sender geortet und das Rohr an dieser Stelle instandgesetzt werden. Der Druck, der auf die zu kalibrierende SNRV- Strecke gegeben werden kann, darf 4 bar nicht überschreiten. Diese Einstellung ist durch einen Druckbegrenzer zu realisieren. Es gilt die gültige ZTV TKNetz 40. 410,000 m ...................... ...................... Dichtheitsprüfung von Mikro-Rohr-Verbünden (Prüfung aller Stränge) mit einem Rohr-Dichtheitsprüfgerät auf besondere Anweisung des AG. Die elektronischen Messungen des Druckverhaltens sind als Ausdruck auf Papier und als Datei zur Speicherung für eine Auswertung zu erzeugen. An den fernen Rohrenden ist ebenfalls jeweils ein Prüfmanometer einzubauen, damit sichergestellt ist, dass der Prüfdruck am fernen Ende ebenfalls ansteht. Nach der erfolgten Druckprüfung sind die Rohrenden mit Einzelzugabdichtungen oder Endstopfen der entsprechenden Größen zu verschließen. Eine Druckprobe gilt als bestanden, wenn es bei einem Druck von 5 bar über einen Zeitraum von 5 Minuten keinen Druckabfall gibt. Abgerechnet wird pro geprüftem Rohrbündelabschnitt. Rohrbündel 4 x 20/15 mm 2.4.3. Dichtheitsprüfung von Mikro-Rohr-Verbünden 4x20/15 820,000 m ...................... ...................... 2.4.4. Leistung wie Position vorher, jedoch Mikro-Rohr- Verbünden 12x10/6 Dokumentation der Dichtheitsprüfung als schriftlicher Bericht (Ortsnetz, Rohrdurchmesser, Streckenlänge, Streckenabschnitt, Lufttemperatur, Füllanfang, Füllende, Dauer, erreichter Druck) mit grafischer Darstellung (Datum, Zeit, Messwert in bar im Zeitintervall pro min) des Prüfverlaufes. 2.4.5. Dokumentation der Dichtheitsprüfung Druckdatum: Seite: 32 von 65 Ingenieurgesellschaft für Bauwesen mbH Friedrichstraße 16 88348 Bad Saulgau Tel.: 07581 - 48003-0 Fax: 07581 - 48003-10 Schranz + Co. Ordnungszahl Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag Angebotsaufforderung Projekt: 070K006 Erneuerung Wasserleitung und Straßenbau … LV: 070K06+1 Tiefbau-, Straßenbau- und Wasserleitungsar… Währung: EUR 1,000 psch ...................... Die Dokumentation ist abschnittsweise zu erstellen. Abgerechnet wird pauschal für alle verlegten Rohre. 410,000 m ...................... ...................... Mikro-Rohr-Verbände 4x20/15 mm auf Durchgängigkeit überprüfen, für neu verlegte Rohrverbände oder Bestandsleerrohre. Bei vorhandenen Rohrverengungen ist der Verband an dieser Stelle zu lokalisieren und aufzugraben. Die Kosten sind vom AN zu übernehmen. Abgerechnet wird pro geprüftem Rohrbündelabschnitt. Rohrbündel 4 x 20/15 mm 2.4.6. Durchgängigkeit des Mikro-Rohr-Verbünden 4x 20/15 mm, 820,000 m ...................... ...................... 2.4.7. Leistung wie Position vorher, jedoch Mikro-Rohr- Verbünden 12x10/6 1,000 psch ...................... Dokumentation der Leitungskalibrierung, als schriftlicher Bericht des Prüfverlaufes für Bestandsrohre gemäß vorgenannter Positionen, Vergütung als Pauschale für das gesamte Bauvorhaben. Die Dokumentation ist abschnittsweise zu erstellen. 2.4.8. Dokumentation der Leitungskalibrierung Summe 2.4. Leerrohrverlegung Breitband ...................... Druckdatum: Seite: 33 von 65 Ingenieurgesellschaft für Bauwesen mbH Friedrichstraße 16 88348 Bad Saulgau Tel.: 07581 - 48003-0 Fax: 07581 - 48003-10 Schranz + Co. Ordnungszahl Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag Angebotsaufforderung Projekt: 070K006 Erneuerung Wasserleitung und Straßenbau … LV: 070K06+1 Tiefbau-, Straßenbau- und Wasserleitungsar… Währung: EUR 2.5. Entwässerungskanalarbeiten 110,000 m ...................... ...................... Kanalrohre aus mineralgefülltem PP, mit vormontiertem Lippendichtring liefern sowie höhen- und fluchtgerecht in vorhandenen Gräben verlegen. DN/OD 110 Baulänge L= 3,00 m Ringsteifigkeit: SN 10 Hersteller/Typ: KG2000 PP oder gleichwertig Hersteller:' ....................................................' Fabrikat: ' ....................................................' 2.5.1. Entwässerungskanal mit Kanalrohren DN/OD 110 aus PP KG 2000 SN 10 10,000 St ...................... ...................... als Mischpreis für Überschiebmuffe, Bogen,Übergangsformstück, Muffenstopfen etc. 2.5.2. Zulage für PP KG 2000 DN/OD 110 für Formstücke 1,000 St ...................... ...................... Anschluss neue Leitung PP DN 110 an bestehendes Schachtbauwerk DN 1000 im Bereich der Berme. Passende 90 Grad-Anschlussbohurng mit Kernbohrgerät erstellen. Schnittflächen mit Schutzanstrich auf Zementbasis versehen. Einschließlich liefern und montieren einer Passenden Dichtung. Inklusive anpassen bestehendes Schachtgerinne Abbruchmaterial geht in Eigentum des Auftragnehmers über und ist ordnugnsgemäß zu entsorgen. 2.5.3. Anschluss Leitung DN 110 am bestehenden Schacht 1,000 St ...................... ...................... 2.5.4. Leistung wie Position vorher, jedoch Anschluss oberhalb Berme Summe 2.5. Entwässerungskanalarbeiten ...................... Druckdatum: Seite: 34 von 65 Ingenieurgesellschaft für Bauwesen mbH Friedrichstraße 16 88348 Bad Saulgau Tel.: 07581 - 48003-0 Fax: 07581 - 48003-10 Schranz + Co. Ordnungszahl Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag Angebotsaufforderung Projekt: 070K006 Erneuerung Wasserleitung und Straßenbau … LV: 070K06+1 Tiefbau-, Straßenbau- und Wasserleitungsar… Währung: EUR 2.6. Schachtbauwerke Wasserleitung 1,000 St ...................... ...................... entsprechen Vorbemerkungen Durchmesser: 1500 mm Höhe Schachtsohle bis OK Straße: 2060 mm Liefern und einbauen. 2.6.1. Wasserleitungsschacht DN 1500 1,000 St ...................... ...................... exzentrischer Öffnung 800 mm Durchmesser: 2000 mm Höhe Schachtsohle bis OK Straße: ca 2430 mm 2.6.2. Leistung wie Position vorher, jedoch 1,000 St ...................... ...................... Schachtabdeckung nach DIN EN 124, LW 605, ohne Lüftungsöffnungen Schachtabdeckung zum oberflächenbündigem Einbau in bituminöse Fahrbahnbeläge Klasse D 400 entsprechend DIN EN 124/E DIN 1229 ohne Scharnier Rahmen, aus Gusseisen, hochziehbar, rund mit PEWEPREN-Einlage kompatibel zu Deckel DIN 19584 mit Adapterring aus Gusseisen. Deckel aus Gusseisen mit zwei wartungsfreiten, schraublosen und verkehrssicheren Arretierungen aus hochverschleißfestem Kunststoff. Fabrikat:Multitop Bituplan. Hersteller: Aco oder gleichwertig Fabrikat:' ....................................................' Hersteller:' ....................................................' 2.6.3. Schachtabdeckung für Wasserleitung liefern und einbauen 1,000 St ...................... ...................... 2.6.4. Leistung wie Position vorher, jedoch LW 800 Sicherheitssteigleiter für senkrechten Einbau in Wasserleitungsschacht entsprechend DIN EN 14396, DVGW 351, BGV D 36, vollständig aus Edelstahl V2A (Werkstoff 2.6.5. Sicherheitssteigleiter liefern und montieren Druckdatum: Seite: 35 von 65 Ingenieurgesellschaft für Bauwesen mbH Friedrichstraße 16 88348 Bad Saulgau Tel.: 07581 - 48003-0 Fax: 07581 - 48003-10 Schranz + Co. Ordnungszahl Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag Angebotsaufforderung Projekt: 070K006 Erneuerung Wasserleitung und Straßenbau … LV: 070K06+1 Tiefbau-, Straßenbau- und Wasserleitungsar… Währung: EUR 1,000 St ...................... ...................... 1.4301). Holme aus Sonderprofil hohe Steifigkeit (57x25x2,5 oben mit PVC-Kappen abgedeckt. Sprossen mit gelochter Auftrittsfläche, 30 mm, Rutschhemmung R12, Tritthöhe 280 mm, lichte Breite 400 mm, einschließlich Wandbefestigungsbügeln für Dübelbefestigung und Befestigungsmaterial. Inkl. versenkbare Einstieghilfe versenkbar mit Doppelholm entsprechend DIN 14396 vollständig aus Edelstahl V2A Länge 1,0 m. Sicherheitssteigleitern und Einstiegshilfe vollständig unter Schutzgas geschweißt, im Tauchbad gebeizt und passiviert. Liefern und Montieren. Einschließlich der erforderlichen Montagehilfen und Gerüste. Die endgültige Länge und genaue Lage wird vor Ort mit dem AG festgelegt. Montage im Wasserleitungsschacht DN 2000 mit exzentrischen Zugang D 800. Schachttiefe 2,5 m 2,000 St ...................... ...................... mit Rückstauverschluss nach DIN EN 13564-1:2002-10 Zulage zu Kontrollschächten für liefern und einbauen eines Kellerablaufes Typ 5 mit Schlammeimer, Reinigungsöffnung, 3-fach Rückstausicherung und Rohranschluss DN 100. Fabrikat' ....................................................' Hersteller' ....................................................' 2.6.6. Zulage für Kellerablauf 1,000 St ...................... ...................... Zulage zu Kontrollschächten für Herstellen von Wanddurchführungen für PE-Rohre DA 110. Einschl. Einmessen und Herstellung der Kernbohrung, mit Abtransport des Bohrkernes und der schadlosen Beseitigung. Bohrdurchmesser DN 150 Wasserleitungsschacht DN 1500-2000 2.6.7. Zulage Wanddurchführungen für Wasserleitung PE DA 110 3,000 St ...................... ...................... Bohrdurchmesser DN 200 2.6.8. Leistung wie Position vorher, jedoch PE DA 160 Druckdatum: Seite: 36 von 65 Ingenieurgesellschaft für Bauwesen mbH Friedrichstraße 16 88348 Bad Saulgau Tel.: 07581 - 48003-0 Fax: 07581 - 48003-10 Schranz + Co. Ordnungszahl Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag Angebotsaufforderung Projekt: 070K006 Erneuerung Wasserleitung und Straßenbau … LV: 070K06+1 Tiefbau-, Straßenbau- und Wasserleitungsar… Währung: EUR 4,000 St ...................... ...................... für Wasser-Hausanschlussleitungen PE-Rohre DA 40 Bohrdurchmesser DN 80 2.6.9. Leistung wie Position vorher jedoch 1,000 St ...................... ...................... Zulage zu Kontrollschächten für Herstellen von Wanddurchführungen für PE-Rohre DA 160 an bestehendem Wasserleitungsschacht DN 1000. Einschl. Einmessen und Herstellung der Kernbohrung, mit Abtransport des Bohrkernes und der schadlosen Beseitigung. Bohrdurchmesser DN 200 2.6.10. Zulage Wanddurchführungen für Wasserleitung PE DA 160 3,000 St ...................... ...................... für Wasser-Hausanschlussleitungen PE-Rohre DA 40 Bohrdurchmesser DN 80 2.6.11. Leistung wie Position vorher jedoch 1,000 m3 ...................... ...................... für Rohrverspannungen im Leitungsgraben, Unterfangungen von Leitungen und Kabel sowie der Ummantelung von Rohren. Saumschalung beidseitig. 2.6.12. Sohlen und Fundamentenbeton C16/20 Summe 2.6. Schachtbauwerke Wasserleit… ...................... Summe 2. Tief- und Straßenbauarbeiten … ...................... Druckdatum: Seite: 37 von 65 Ingenieurgesellschaft für Bauwesen mbH Friedrichstraße 16 88348 Bad Saulgau Tel.: 07581 - 48003-0 Fax: 07581 - 48003-10 Schranz + Co. Ordnungszahl Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag Angebotsaufforderung Projekt: 070K006 Erneuerung Wasserleitung und Straßenbau … LV: 070K06+1 Tiefbau-, Straßenbau- und Wasserleitungsar… Währung: EUR 3. Tief- und Straßenbauarbeiten Gasleitung (TWS) 3.1. Straßenbauarbeiten Gasleitung 110,000 m2 ...................... ...................... Bituminöse Befestigung aufbrechen und aufnehmen oder auffräsen, in Leitungsgräben, Dicke der bituminösen Befestigung bis 10 cm, Anfallende Stoffe ordnungsgemäß beseitigen oder auf Größtkorn 63 mm aufbereitet der Grabenverfüllung beimischen. Mehraufwand infolge von Rinnen und Borde werden nicht separat vergütet. Einzelabschnitte gemäß Bauablauf sind einzurechnen. Abgerechnet wird nach örtlichem Aufmaß. 3.1.1. Bituminöse Befestigung aufbrechen und aufnehmen, Leitungsgräben 110,000 m ...................... ...................... Bituminösen Oberbau oder Betonoberbau, senkrecht schneiden, Dicke der Befestigung bis 15 cm, Ausführung mit Fugenschneidegerät, Tiefe nach Wahl des AN. Restdicke trennen nach Wahl des AN. Anfallende Stoffe ordnungsgemäß beseitigen. 3.1.2. Oberbau senkrecht schneiden 110,000 m ...................... ...................... Rückschnitt des kompletten Oberbaus entsprechend ZTV A-StB 12 Ausführung mit Fugenschneidegerät. Dicke bis 15 cm. Aufbruchmaterial wird Eigentum des AN und ist ordnungsgemäß zu beseitigen. 3.1.3. Bituminösen Oberbau abtreppen bzw. rückschneiden 110,000 m ...................... ...................... Längs- und Querfuge in der Asphaltdeckschicht herstellen. Fugenspaltbreite = 15 mm Fugenspalttiefe = 40 mm Fugenspalt verfüllen bis Oberkante Asphaltdeckschicht, mit heiß verarbeitbarer Fugenmasse Typ N2, einschließlich zugehörigem und zuvor aufgetragenem Voranstrichmittel. 3.1.4. Anschluss als Fuge mit Fugenmasse herstellen Druckdatum: Seite: 38 von 65 Ingenieurgesellschaft für Bauwesen mbH Friedrichstraße 16 88348 Bad Saulgau Tel.: 07581 - 48003-0 Fax: 07581 - 48003-10 Schranz + Co. Ordnungszahl Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag Angebotsaufforderung Projekt: 070K006 Erneuerung Wasserleitung und Straßenbau … LV: 070K06+1 Tiefbau-, Straßenbau- und Wasserleitungsar… Währung: EUR 110,000 m2 ...................... ...................... Asphalttragschicht aus Asphalttragschichtmischgut AC 32 T N herstellen, nach ZTV-Asphalt StB 07/13. Einbaumenge: 240 kg/m2 (Einbaudicke 10cm) Bindemittel: 70/100 Einbau mit Fertiger, Gehwegfertiger sowie Handeinbau im Bereich der Leitungsgräben, Anschlussbereichen und Kleinflächen im Bestand. Mehraufwand infolge von Einbauten, Schächten, Einläufen, Rinnen und Borde werden nicht separat vergütet. Einbaunachweis über Lieferscheine. 3.1.5. Asphalttragschicht AC 32 T N herstellen, Einbau im Bestand 110,000 m2 ...................... ...................... Bitumenemulsion zur Herstellung des Schichtenverbundes aufsprühen. Vor dem Einbau der neuen Asphaltdeckschicht bzw. Asphaltbinderschicht, mit einem Rampenspritzgerät, aufsprühen. Ausführung in Teilflächen entsprechend Bauablauf. Eine gleichmäßige Verteilung der Bindemittelmenge auf der Unterlage, insbesondere in den Randbereichen, ist sicherzustellen. Die angrenzende Zonen (insbesondere Randeinfassungen, Abflussrinnen, Bauwerkskappen etc.) sind vor Verunreinigungen zu schützen. Verschmutzte Unterlage aus Asphaltbefestigung vorher mit Hochdruckreinigungsgerät sauber reinigen und direkt absaugen, anfallendes Material der Verwertung nach Wahl des AN zuführen. Bindemittel = C40BF1-S . Bindemittelmenge = 300 g/m2. 3.1.6. Bitumenemulsion aufsprühen, OF mit Schmutz hochdruckreinigen, BK IV bis VI, *C40BF1-S, Bindemittelmenge = 300 g/m2. Asphaltdeckschicht aus Asphaltbeton für Asphaltdeckschichten AC 11 D N herstellen, nach ZTV-Asphalt StB 07/13. Einbaumenge: 96 kg/m2 (Einbaudicke ca. 4cm) Bindemittel: 70/100 Einbau mit Fertiger, Gehwegfertiger sowie Handeinbau im Bereich der Leitungsgräben und Kleinflächen im Bestand. Mehraufwand infolge von Einbauten, Schächten, Einläufen, Rinnen und Borde werden nicht separat vergütet. Einbaunachweis über Lieferscheine. 3.1.7. Asphaltdeckschicht AC 11 D N herstellen, Kleinflächen im Bestand Druckdatum: Seite: 39 von 65 Ingenieurgesellschaft für Bauwesen mbH Friedrichstraße 16 88348 Bad Saulgau Tel.: 07581 - 48003-0 Fax: 07581 - 48003-10 Schranz + Co. Ordnungszahl Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag Angebotsaufforderung Projekt: 070K006 Erneuerung Wasserleitung und Straßenbau … LV: 070K06+1 Tiefbau-, Straßenbau- und Wasserleitungsar… Währung: EUR 110,000 m2 ...................... ...................... 110,000 m2 ...................... ...................... Abstumpfungsmaßnahme zur Erhöhung der Anfangsgriffigkeit durch gleichmäßiges Aufbringen und Einwalzen von Abstreumaterial durchführen. Nicht gebundenes Material aufnehmen. Material geht in Eigentum des AN über und ist ordnungsgemäß zu entsorgen Abstreumaterial: leicht bituminierte Lieferkörnung 1/3. Aus Gestein wie grobe Gesteinskörnung in Asphaltdeckschicht. Abstreumenge: 1,0 kg/m². Fläche maschinell abstreuen. 3.1.8. Abstumpfungsmaßnahme durchführen Summe 3.1. Straßenbauarbeiten Gasleitung ...................... Druckdatum: Seite: 40 von 65 Ingenieurgesellschaft für Bauwesen mbH Friedrichstraße 16 88348 Bad Saulgau Tel.: 07581 - 48003-0 Fax: 07581 - 48003-10 Schranz + Co. Ordnungszahl Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag Angebotsaufforderung Projekt: 070K006 Erneuerung Wasserleitung und Straßenbau … LV: 070K06+1 Tiefbau-, Straßenbau- und Wasserleitungsar… Währung: EUR 3.2. Erdarbeiten Gasleitungsverlegung 1,000 St ...................... ...................... Zur Beprobung von Aushubmaterial aus Auffüllungen. Probe aus Haufwerk entnehmen, Chemische Analyse nach VwV-Bodenverwertung durchführen und Ergebnisse bewerten. Die Analyseergebnisse müssen in schriftlicher Form so vorliegen, dass sie vom Deponiebetreiber akzeptiert werden. Die Analysen sind rechtzeitig vor Abfuhr/Deponierung des Bodenmaterials durchzuführen. 3.2.1. Analytik nach VwV 240,000 m3 ...................... ...................... Boden aus nicht wiederverwendbarem Aushubmaterial laden, auf Zwischenlagerfläche verfahren und abladen. Zwischenlagerfläche ist vom Auftragnehmer zu besorgen, dies ist einzurechnen. Haufwerksbildung zur Beprobung ist einzurechnen. Beprobung wird in gesonderter Position abgerechnet. 3.2.2. Boden laden und auf Zwischenlagerfläche verfahren 210,000 m3 ...................... ...................... Boden auf Zwischenlagerfläche laden und ordnungsgemäß beseitigen. Beseitigung nach EBV BM-0 Bodenklasse 2 bis 5. Deponiegebühren sind einzurechnen. Wiegescheine zur Kontrolle. 3.2.3. Boden laden, abfahren und entsorgen 100,000 m3 ...................... ...................... Boden auf Baustelle verfahren, als profilgerechte im Graben einbauen und verdichten ist im Grabenaushub enthalten. 3.2.4. Boden von Zwischenlagerfläche laden 240,000 m3 ...................... ...................... entsprechend Regelprofilen und DIN 4124 ausheben und wiederverfüllen. Lieferung des Fremdmaterials nach gesonderter Position. Die Bodenverdrängung durch Rohre, Schächte, Leitungszone etc. aufladen. Abfuhr wird gesondert vergütet. Bodenklasse 2 bis 5. Grabenbreite bis 0,6 m Grabentiefe bis 1.25 m 3.2.5. Rohrgraben für Gasleitung herstellen Druckdatum: Seite: 41 von 65 Ingenieurgesellschaft für Bauwesen mbH Friedrichstraße 16 88348 Bad Saulgau Tel.: 07581 - 48003-0 Fax: 07581 - 48003-10 Schranz + Co. Ordnungszahl Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag Angebotsaufforderung Projekt: 070K006 Erneuerung Wasserleitung und Straßenbau … LV: 070K06+1 Tiefbau-, Straßenbau- und Wasserleitungsar… Währung: EUR 5,000 m3 ...................... ...................... Boden für Suchgraben ausheben, zur Freilegung von Kabeln und Leitungen, ab Geländeoberfläche, Aushub seitlich lagern, verfüllen und verdichten, Aushubtiefe bis 2,5 m, Sohlenbreite bis 1,0 m, Bodenklassen 2 bis 5. Erschwernisszuschlag (Handaushub) im Suchgraben wird nicht gesondert vergütet. 3.2.6. Suchgraben ausheben 10,000 m3 ...................... ...................... Für Arbeiten von Hand, als Zulage zu Aushub mit Gerät. Aushub im angrenzenden Bereich von Einbauten ohne Unterquerung wird nicht als Handaushub vergütet. Handaushub im Bereich von freizulegenden Kabeln wird nicht in diesesr Position vergütet, sondern ist in separater Position enthalten (freilegen und wiederverlegen von Kabeln). Aufmaß in der Grabenlänge: Länge Einbau zuzügl. 1,00 m (Handschachtbereich 0,50 m vor dem Einbau und 0,50 m dahinter). Aufmaß in der Grabenbreite: Entsprechend der zutreffenden Bemessungsbreite. Aufmaß in der Grabentiefe: Von der Grabensohle bis 0,50 m über die Einbauten. 3.2.7. Erschwerniszuschlag (Handschacht) 1,000 m3 ...................... ...................... Das Aushubmaterial wird Eigentum des AN und ist ordnungsgemäß zu beseitigen. Art des Hindernisses: Fundamente, Betonpfeiler, Mauern, etc. Abrechnung nach örtlichem Aufmaß. 3.2.8. Hindernis aus Mauerwerk, Beton oder Stahlbeton im Grabenprofil abbrechen Freilegen von Strom- und Fernmeldekabel und Leerrorhen längs der Leitungstrassen. Erschwerniszuschlag (Handaushub) wird nicht zusätzlich vergütet. Die Kabel sind während der Baumaßnahme zu sichern und nach der Verlegung der Leitungen auf eine zu schaffende Zwischenberme zu verlegen, abzudecken und mit Sand zu ummanteln. Liefern und Verlegen eines ggf. 3.2.9. Freilegen und wiederverlegen von Kabeln und Leerrohren (längs) Druckdatum: Seite: 42 von 65 Ingenieurgesellschaft für Bauwesen mbH Friedrichstraße 16 88348 Bad Saulgau Tel.: 07581 - 48003-0 Fax: 07581 - 48003-10 Schranz + Co. Ordnungszahl Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag Angebotsaufforderung Projekt: 070K006 Erneuerung Wasserleitung und Straßenbau … LV: 070K06+1 Tiefbau-, Straßenbau- und Wasserleitungsar… Währung: EUR 5,000 m ...................... ...................... erforderlichen Trassenwarnbandes ist einzurechnen. Sandlieferung wird nicht gesondert vergütet. Nebeneinander liegende Kabel werden bis zu einer Breite von 50cm nur als ein Stück aufgemessen. 5,000 m ...................... ...................... Freilegen von Strom- und Fernmeldekabel und Leerrohren quer der Leitungstrassen. Erschwernisszuschlag (Handaushub) wird nicht zusätzlich vergütet. Die Kabel sind während der Baumaßnahme zu sichern und nach der Verlegung der Leitungen auf eine zu schaffende Zwischenberme zu verlegen, abzudecken und mit Sand zu ummanteln. Liefern und Verlegen eines ggf. erforderlichen Trassenwarnbandes ist einzurechnen. Sandlieferung wird nicht gesondert vergütet. Nebeneinander liegende Kabel werden bis zu einer Breite von 50cm nur als ein Stück aufgemessen. 3.2.10. Kreuzen und von Kabeln und Leerrohren (quer) 105,000 m3 ...................... ...................... oder gleichwertiges Recyclingmaterial liefern frei Baustelle. Im Leitungsgraben als Auflager und Umhüllung. LEitungszone nach Vorgaben TWS Auflagerhöhe 10 cm Überdeckung 10 cm Einbauen und Verdichten ist mit dem Preis des Grabenaushubs abgegolten. Mengenermittlung nach Aufmaß in eingebautem Zustand. Lieferscheinnachweis zur Kontrolle. 3.2.11. Sand 0/4 liefern Einbau im Straßenbau, als Trennung zwischen anstehendem Material und Bodenaustausch. Liefern und verlegen eines mechanisch verfestigten Vliesstoffes aus 100 % Polypropylen oder gleichwertig, Geotextilrobustheitsklasse mind. GRK 4. Der Vliesstoff ist gemäß ISO 10320 zu kennzeichnen. Die ISO 9001:2008 und CE Zertifizierung muss nachgewiesen werden. Der Vliesstoff ist gemäß "Merkblatt über die Anwendung von Geokunststoffen im Erdbau des Straßenbaus", Ausgabe 2005, zu verlegen. Es darf nicht direkt befahren werden und ist im Vor-Kopf- 3.2.12. Mechanisch verfestigter Vliesstoff (GRK4) liefern und einbauen Druckdatum: Seite: 43 von 65 Ingenieurgesellschaft für Bauwesen mbH Friedrichstraße 16 88348 Bad Saulgau Tel.: 07581 - 48003-0 Fax: 07581 - 48003-10 Schranz + Co. Ordnungszahl Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag Angebotsaufforderung Projekt: 070K006 Erneuerung Wasserleitung und Straßenbau … LV: 070K06+1 Tiefbau-, Straßenbau- und Wasserleitungsar… Währung: EUR 350,000 m2 ...................... ...................... Verfahren zu beschütten. Überlappungsverluste sind in den Einheitspreis einzurechnen. Abgerechnet wird die vom Vliesstoff abgedeckte Fläche. Fabrikat / Hersteller : TENAX 4825-4 oder gleichwertig 75,000 m3 ...................... ...................... für Bodenaustausch in den Erschließungsstraßen. Gut verdichtungsfähigen, feinkornarmen Kiessand oder gleichwertiges Recyclingmaterial liefern und lagenweise in einer gesamten Schichtdicke von ca. 20 cm auf das Erdplanum zur Untergrundverbesserung einbauen. Verdichtungsgerät entsprechend dem Größtkorn abgestimmt. Erdplanum mit +/- 3 cm Abweichung von der Nennhöhe herstellen, Planum verdichten, Verformungsmodul EV2 mind. 45 MN/m2. 3.2.13. Kiessand 0-X, als Untergrundverbesserung im Straßenbau 120,000 m3 ...................... ...................... Kies-Sand-Gemisch 0/32-0/45 mm oder gleichwertiges Recyclingmaterial, Verdichtungsgrad DPr mind. 103 %, in Gemeindeverbindungsstraße, Schichtdicke bis 0,50 m, Einschließlich Feinplanie mit +/- 2 cm Genauigkeit auf vorgeschriebene Sollhöhe. Verformungsmodul Ev2 auf der Oberfläche mind. 150 MN/m². Abrechnung nach örtlichem Aufmaß. Lieferscheinnachweis zur Kontrolle. 3.2.14. Kombinierte Frostschutz-Kiestragschicht liefern und einbauen, Gemeindeverbindungsstraße 55,000 m3 ...................... ...................... Einbauen und Verdichten im Bereich der Leitungsgräben in der Ortslage Baindt ist im Grabenaushub abgegolten Kies-Sand-Gemisch 0/32-0/45 mm oder gleichwertiges Recyclingmaterial, Verdichtungsgrad DPr mind. 103 %, in Leitungsgräben und Kleinflächen im Bestand, Schichtdicke bis 0,50 m, (Feinplanie nach separater Position). Verformungsmodul Ev2 auf der Oberfläche mind. 150 MN/m². Abrechnung nach örtlichem Aufmaß. Lieferscheinnachweis zur Kontrolle. 3.2.15. Kombinierte Frostschutz-Kiestragschicht liefern Feinplanie auf bestehender Tragschicht im Bestand (Fahrbahn, Gehweg, Leitungsgräben) mit +/- 2 cm Genauigkeit auf vorgeschriebene Sollhöhe für den anschließenden Einbau der bituminösen Tragschicht herstellen einschließlich Verdichtung. Verformungsmodul Ev2 auf der Oberfläche mind. 150 MN/m². 3.2.16. Planie auf Kiestragschicht herstellen Druckdatum: Seite: 44 von 65 Ingenieurgesellschaft für Bauwesen mbH Friedrichstraße 16 88348 Bad Saulgau Tel.: 07581 - 48003-0 Fax: 07581 - 48003-10 Schranz + Co. Ordnungszahl Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag Angebotsaufforderung Projekt: 070K006 Erneuerung Wasserleitung und Straßenbau … LV: 070K06+1 Tiefbau-, Straßenbau- und Wasserleitungsar… Währung: EUR 110,000 m2 ...................... ...................... 530,000 m ...................... ...................... Trassenwarn- und Ortungsband liefern und ca. 30 cm über Leitung verlegen. Trassenwarnband aus PE-Verbundfolie 0,15 mm stark, Breite 80 mm, mit regelmäßiger Aufschrift entsprechend Medienleitung und Drahteinlage zur elektronischen Ortung. 3.2.17. Trassenwarnband für Gasleitung verlegen Summe 3.2. Erdarbeiten Gasleitungsverle… ...................... Summe 3. Tief- und Straßenbauarbeiten … ...................... Druckdatum: Seite: 45 von 65 Ingenieurgesellschaft für Bauwesen mbH Friedrichstraße 16 88348 Bad Saulgau Tel.: 07581 - 48003-0 Fax: 07581 - 48003-10 Schranz + Co. Ordnungszahl Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag Angebotsaufforderung Projekt: 070K006 Erneuerung Wasserleitung und Straßenbau … LV: 070K06+1 Tiefbau-, Straßenbau- und Wasserleitungsar… Währung: EUR 4. Druckrohrleitungen für Wasser (Gmd Baindt) Vorbemerkungen Wasserleitungsarbeiten Es ist Verlegepersonal einzusetzen, dass nach dem DVGW- Merkblatt GW 330 "PE-Schweißer, Lehr- und Prüfplan" ausgebildet ist. Die entsprechenden Zertifikate sind bei Auftragserteilung Vorzulegen. Die einschlägigen DVGW Verlegerichtlinien sind zu berücksichtigen. Erstellung eine prüffähigen Rohrstatik ist in die Einheitspreise einzurechnen. Die Erstellung einer ggf. erorderlichen Notversorgung ist rechtzeitig vorab mit den AG zu abzusprechen, dies ist in die Einheitspreise einzurechnen. Liefern und betriebsbereites, fachgerechtes, sowie höhen- und fluchtgerechtes verlegen von Wasserleitungen in Stangenware SDR 11 in vorhandene Gräben im Sandbett. Druckprüfung Wasserleitung nach EN 805 und DVGW W 400-2 für einen zulässigen Betriebsdruck von PN 16. Herstellung aller notwendigen Rohrverbindungen mittels Heizwendelschweißung bzw. Heizelementstumpfschweißung nach Anforderungen der gültigen technischen Richtlinie des DVS bzw. gemäß den aktuellen technischen Verlegevorschriften des Rohrherstellers. Schweißprotokolle sind bei der Abnahme dem Arbeitgeber zu übergeben. Abrechnung von Formstücken und Armaturen lt. VOB DIN 18307 als Zulage. Die erforderlichen Schweißungen auch bei Bögen und Formstücken etc. einschließlich erforderlicher Materiallieferung (inkl. Muffen) sind einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet. Eingebaut werden Elektroschweißmuffen PE100 SDR11 mit Abnahmeprüfzeichnis nach EN 10204-3.1. Die Lieferung und der Einbau von erforderlichen Stützhülsen, Zugsicherungen, Entriegelungssicherungen, Schmutz- und Verdrehsicherungen, Spannringen, Dichtungen, Schrauben etc. ist in die Einheitspreise der Formstücke und Armaturen einzurechnen. Erforderliche Rohrschnitte im Leitungsverlauf sind einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet. Rohrschnitte im Bereich von Anschlüssen an Bestand werden Druckdatum: Seite: 46 von 65 Ingenieurgesellschaft für Bauwesen mbH Friedrichstraße 16 88348 Bad Saulgau Tel.: 07581 - 48003-0 Fax: 07581 - 48003-10 Schranz + Co. Ordnungszahl Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag Angebotsaufforderung Projekt: 070K006 Erneuerung Wasserleitung und Straßenbau … LV: 070K06+1 Tiefbau-, Straßenbau- und Wasserleitungsar… Währung: EUR gesondert vergütet. Erforderliche Flanschanschlüsse inkl. erforderlichen Schrauben (V2A), Muttern(V2A), Unterlagsscheiben (Kunststoff) etc. sind in die entsprechenden Positionen einzurechnen. Ggf. Ablängen zum Einpassen von Formstücken ist einzurechnen. Rohrenden werkseitig mit Kappen verschlossen. Druckprüfung nach W 400-2 für einen zulässigen Betriebsdruck von PN 16. Dabei sind die Verlegerichtlinien der Gerätehersteller zu berücksichtigen. Die Rohrleitungen sind auf der Baustelle entsprechen den Richtlinine des KRV zu lagern und transportieren 4.1. Druckrohrleitungen Liefern und Einbauen 480,000 m ...................... ...................... Liefern und betriebsbereites, fachgerechtes, sowie höhen- und fluchtgerechtes verlegen von Wasserleitungen aus PE Druckrohren in vorhandene Gräben im Sandbett. DA 160x14,6 mm, SDR: 11 Rohre: PE 100-RC Typ 2 nach PAS 1075 Verlegetiefe: Regelüberdeckung ca. 1,50 m Bei Zwangspunkten,Querungen etc., ggf auch tiefere bzw höhere Verlegung erforderlich Fabrikat' ....................................................' Hersteller' ....................................................' 4.1.1. Trinkwasserdruckrohr 10,000 m ...................... ...................... 4.1.2. Leistung wie Position vorher jedoch PE 100 DA 110x10,0 mm 90,000 m ...................... ...................... 4.1.3. Leistung wie Position vorher jedoch PE 100 DA 40x3,7 mm Druckdatum: Seite: 47 von 65 Ingenieurgesellschaft für Bauwesen mbH Friedrichstraße 16 88348 Bad Saulgau Tel.: 07581 - 48003-0 Fax: 07581 - 48003-10 Schranz + Co. Ordnungszahl Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag Angebotsaufforderung Projekt: 070K006 Erneuerung Wasserleitung und Straßenbau … LV: 070K06+1 Tiefbau-, Straßenbau- und Wasserleitungsar… Währung: EUR 10,000 m ...................... ...................... 4.1.4. Leistung wie Position vorher jedoch PE 100 DA 50x4,6 mm 5,000 St ...................... ...................... Bogen=11°, SDR: 11 PE 100 DA 160x14,6 mm Fabrikat' ....................................................' Hersteller' ....................................................' 4.1.5. Universalbogen 4,000 St ...................... ...................... 4.1.6. Leistung wie Position vorher jedoch 22° 2,000 St ...................... ...................... 4.1.7. Leistung wie Position vorher jedoch 30° 2,000 St ...................... ...................... 4.1.8. Leistung wie Position vorher jedoch 45° 1,000 St ...................... ...................... Bogen=11°, PE 100 DA 110x10 mm 4.1.9. Leistung wie Position vorher jedoch 1,000 St ...................... ...................... 4.1.10. Leistung wie Position vorher jedoch 22° 1,000 St ...................... ...................... 4.1.11. Leistung wie Position vorher jedoch 30° 1,000 St ...................... ...................... 4.1.12. Leistung wie Position vorher jedoch 45° Druckdatum: Seite: 48 von 65 Ingenieurgesellschaft für Bauwesen mbH Friedrichstraße 16 88348 Bad Saulgau Tel.: 07581 - 48003-0 Fax: 07581 - 48003-10 Schranz + Co. Ordnungszahl Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag Angebotsaufforderung Projekt: 070K006 Erneuerung Wasserleitung und Straßenbau … LV: 070K06+1 Tiefbau-, Straßenbau- und Wasserleitungsar… Währung: EUR 5,000 St ...................... ...................... Bogen=11° PE 100 DA 40x3,7 mm 4.1.13. Leistung wie Position vorher jedoch 5,000 St ...................... ...................... 4.1.14. Leistung wie Position vorher jedoch 22° 10,000 St ...................... ...................... 4.1.15. Leistung wie Position vorher jedoch 30° 10,000 St ...................... ...................... 4.1.16. Leistung wie Position vorher jedoch 45° 2,000 St ...................... ...................... an bestehender Leitung DN 100-150 GGG, PEHD. Anfallende Stoffe sind fachgerecht zu entsorgen. Inkl. anfallenden Gebühren für die Entsorgung 4.1.17. Rohrschnitt 7,000 St ...................... ...................... an bestehenden Hausanschlussleitung PE, GG, GGG DN 32-50 4.1.18. Leistung wie Position vorher, jedoch 1,000 St ...................... ...................... Als Zulage zu Druckrohrleitungen liefern und einbauen. Anschluss an bestehende Leitung im Erdreich Leitung Außer- bzw. Inbetriebnahme. Einschließlich aller erforderlichen Nebenarbeiten wie säubern, Rohrschnitt fachgerecht anschrägen, vorbereiten zum Umschluss usw. der bestehenden Leitung. Erforderliche Formstücke werden gesondert vergütet. 4.1.19. Zulage für Anschluss PE DA 110 an bestehende Leitung GGG DN 100 7,000 St ...................... ...................... 4.1.20. Leistung wie Positon vorher jedoch PE DA 32-50 Summe 4.1. Druckrohrleitungen Liefern u… ...................... Druckdatum: Seite: 49 von 65 Ingenieurgesellschaft für Bauwesen mbH Friedrichstraße 16 88348 Bad Saulgau Tel.: 07581 - 48003-0 Fax: 07581 - 48003-10 Schranz + Co. Ordnungszahl Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag Angebotsaufforderung Projekt: 070K006 Erneuerung Wasserleitung und Straßenbau … LV: 070K06+1 Tiefbau-, Straßenbau- und Wasserleitungsar… Währung: EUR 4.2. Armaturen und Einbauteile für Wasserleitung Liefern und einbauen 1,000 St ...................... ...................... Geeignet für alle Rohrmaterialien. Geeignet für Wasser. Druckstufen: Wasser: PN16 Inklusive ggf. Erfoderlicher Verbindungen und Stützhülsen Fabrikat: GEORG FISCHER PIPING SYSTEMS Typ: WAGA MULTI/JOINT-Kupplung 3007 zugfest oder gleichwertig Fabrikat' ....................................................' Hersteller' ....................................................' 4.2.1. Kupplung DN 100 zugfest 4,000 St ...................... ...................... Verbinder mit beidseitiger Steckmuffe für die längskraftschlüssige Verbindung von PE-Rohren Medium: Trinkwasser d=40 mm Max. Betriebsdruck: 16 bar Hersteller: Hawle Fabrikat: 6300400000 oder gleichwertig Fabrikat' ....................................................' Hersteller' ....................................................' 4.2.2. Verbinder 1,000 St ...................... ...................... mit beidseitiger Steckmuffe, reduziert d1=40 mm; d2= 32mm Hersteller: Hawle Fabrikat: 6310400320 oder gleichwertig Hersteller / Fabrikat' ....................................................' 4.2.3. Leistung wie Position vorher, jedoch Druckdatum: Seite: 50 von 65 Ingenieurgesellschaft für Bauwesen mbH Friedrichstraße 16 88348 Bad Saulgau Tel.: 07581 - 48003-0 Fax: 07581 - 48003-10 Schranz + Co. Ordnungszahl Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag Angebotsaufforderung Projekt: 070K006 Erneuerung Wasserleitung und Straßenbau … LV: 070K06+1 Tiefbau-, Straßenbau- und Wasserleitungsar… Währung: EUR 1,000 St ...................... ...................... mit beidseitiger Steckmuffe, reduziert d1=50 mm; d2= 40mm Hersteller: Hawle Fabrikat: 6310500400 oder gleichwertig Hersteller / Fabrikat' ....................................................' 4.2.4. Leistung wie Position vorher, jedoch 1,000 St ...................... ...................... einerseits mit Schraubmuffe nach DIN 28601 für den Anschluss von Gussrohren nach DIN EN 545, andererseits mit Steckmuffe für die längskraftschlüssige Verbindung mit PE-Rohren nach DIN 8074. Rohrausendurchmess Gussrohr =50 mm; Rohrausendurchmesser PE- Rohr= 40mm Hersteller: Hawle Fabrikat: 6370400000 oder gleichwertig Fabrikat' ....................................................' Hersteller' ....................................................' 4.2.5. Überganggsstück von Guss auf PE 3,000 St ...................... ...................... Flansch-Muffen-Stück Einerseits mit Flansch, andererseits mit Steckmuffenverbindung mit Bajonett-Verschluss. Liefern und einbauen DN 150 Hersteller: Hawle Fabrikat:5401500000 oder gleichwertig Fabrikat' ....................................................' Hersteller' ....................................................' 4.2.6. EU-Stück Druckdatum: Seite: 51 von 65 Ingenieurgesellschaft für Bauwesen mbH Friedrichstraße 16 88348 Bad Saulgau Tel.: 07581 - 48003-0 Fax: 07581 - 48003-10 Schranz + Co. Ordnungszahl Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag Angebotsaufforderung Projekt: 070K006 Erneuerung Wasserleitung und Straßenbau … LV: 070K06+1 Tiefbau-, Straßenbau- und Wasserleitungsar… Währung: EUR 1,000 St ...................... ...................... 4.2.7. Leistung wie Position vorher, jedoch DN 100 1,000 St ...................... ...................... in bestehenden Schacht DN 1000 einbauen 4.2.8. Leistung wie Position vorher, jedoch DN 150 2,000 St ...................... ...................... Weichdichtender Absperrschieber DIN EN 1171 mit DIN-DVGW Baumusterprüfzertifikat für Trinkwasser Flanschanschluss nach DIN EN 1092-2 Baulänge nach DIN EN 558, Grundreihe 14 mit aufgesetztem Handrad. Korrosionsschutz: Innen Email, Außen EKB (Epoxid-Kunststoff-Beschichtung) PN 16, DN 150. Hersteller:' ....................................................' Fabrikat:' ....................................................' 4.2.9. Absperrschieber DN 150 1,000 St ...................... ...................... 4.2.10. Leistung wie Position vorher, jedoch DN 65 1,000 St ...................... ...................... in bestehenden Schacht DN 1000 einbauen 4.2.11. Leistung wie Position vorher, jedoch DN 150 Weichdichtender Schieber mit beidseitigem Flansch nach EN 1092-2, reduziert im Durchgang; Reduktionsstück und Absperrscheiber in einem Bauteil, Durchgang entspricht der kleineren Dimension, Baulänge: Grundreihe 14 nach DIN EN 558-1. Medium: Trinkwasser DN 1: DN 150 DN 2: DN 100 PN 10 4.2.12. Reduzierschieber DN 150/DN100 Druckdatum: Seite: 52 von 65 Ingenieurgesellschaft für Bauwesen mbH Friedrichstraße 16 88348 Bad Saulgau Tel.: 07581 - 48003-0 Fax: 07581 - 48003-10 Schranz + Co. Ordnungszahl Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag Angebotsaufforderung Projekt: 070K006 Erneuerung Wasserleitung und Straßenbau … LV: 070K06+1 Tiefbau-, Straßenbau- und Wasserleitungsar… Währung: EUR 1,000 St ...................... ...................... Hersteller: Hawle Fabrikat: Reduzierschieber "E2" oder gleichwertig. Fabrikat:' ....................................................' Hersteller:' ....................................................' 2,000 St ...................... ...................... zu Rohre aus duktilem Gusseisen, Formstück aus duktilem Gusseisen Durchgangskugel PN 10 mit Hydrantenstutzen DN 65, zweiteilig DN 150/150 Fabrikat:' ....................................................' Hersteller:' ....................................................' 4.2.13. Form- und Verbindungsstück 1,000 St ...................... ...................... Schachthydrant PN 10, DN 65, mit Anschlußtrommel 4 x 5/4", einschließlich Stopfen, Ausführung nach "Württemberger Normalmodell" linksschließend, Anschlussflansch mit Trommelbohrung. System Erhard oder gleichwertig. Fabrikat' ....................................................' Hersteller' ....................................................' 4.2.14. Armatur Schachthydrant 1,000 St ...................... ...................... in bestehenden Schacht DN 1000 einbauen 4.2.15. Leistung wie Position vorher, jedoch Druckdatum: Seite: 53 von 65 Ingenieurgesellschaft für Bauwesen mbH Friedrichstraße 16 88348 Bad Saulgau Tel.: 07581 - 48003-0 Fax: 07581 - 48003-10 Schranz + Co. Ordnungszahl Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag Angebotsaufforderung Projekt: 070K006 Erneuerung Wasserleitung und Straßenbau … LV: 070K06+1 Tiefbau-, Straßenbau- und Wasserleitungsar… Währung: EUR 1,000 Stk ...................... ...................... Zweikammer Be- und Entlüftungsventil für große Luftmengen, Flanschanschlussm nach DIN EN 1092-2. Gehäuseteile aus Gusseisen mit Kugelgraphit, 4-fach geführter Schwimmer, Gelenkgeführt Schwimmerkugel und Schwimmerführung aus Kunststoff (ABS), Kontrillventil aus Messing (vernickelt), O-Ringe EPDM. Verschraubungen, Schutzgitter und Schutzdeckel au Edelstahl (1.4301). EPDM Gummierung und Epoxy Pulverbeschichtung mit Hygienebescheinigung gemäß KTW - Empfehlungen und DVGW - W 270. Beschichtung : innen und außen Epoxy Pulverbeschichtung nach DIN 3476 bzw. DIN 30677-2 DN : 65 PN : 16 Hersteller:' ....................................................' Fabrikat:' ....................................................''' 4.2.16. Zweikammer Be- und Entlüftungsventil 1,000 St ...................... ...................... für Rohre aus PE-100 DA 40 x 3,7 mm Verteiler T-Stück aus Messing 1 1/4". Komplett inklusive Nippel und Muffe 4.2.17. Zulage für Verteiler 7,000 St ...................... ...................... dx=R 40x1 1/4 Druckstufe: PN 16 Hersteller: PLASSON Fabrikat Nr. 187700040013 oder gleichwertig Fabrikat' ....................................................' Hersteller' ....................................................' 4.2.18. Winkel 90 ° mit Außengewinde Messing Druckdatum: Seite: 54 von 65 Ingenieurgesellschaft für Bauwesen mbH Friedrichstraße 16 88348 Bad Saulgau Tel.: 07581 - 48003-0 Fax: 07581 - 48003-10 Schranz + Co. Ordnungszahl Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag Angebotsaufforderung Projekt: 070K006 Erneuerung Wasserleitung und Straßenbau … LV: 070K06+1 Tiefbau-, Straßenbau- und Wasserleitungsar… Währung: EUR 7,000 St ...................... ...................... dxRp= 40x 1 1/4 Druckstufe: PN 16 Hersteller: PLASSON Fabrikat Nr. 181500040013 oder gleichwertig Fabrikat' ....................................................' Hersteller' ....................................................' 4.2.19. Winkel 90 ° mit Innengewinde 7,000 St ...................... ...................... dxR= 40x1 1/4 Druckstufe: PN 16 Hersteller: PLASSON Fabrikat Nr.182500040013 oder gleichwertig Fabrikat' ....................................................' Hersteller' ....................................................' 4.2.20. Adapter mit Außengewinde und Spezial-Überwurfmutter 7,000 St ...................... ...................... DA 40 Druckstufe: PN 16 Hersteller: PLASSON Fabrikat Nr. 07940040 oder gleichwertig Fabrikat' ....................................................' Hersteller' ....................................................' 4.2.21. Doppeladapter Druckdatum: Seite: 55 von 65 Ingenieurgesellschaft für Bauwesen mbH Friedrichstraße 16 88348 Bad Saulgau Tel.: 07581 - 48003-0 Fax: 07581 - 48003-10 Schranz + Co. Ordnungszahl Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag Angebotsaufforderung Projekt: 070K006 Erneuerung Wasserleitung und Straßenbau … LV: 070K06+1 Tiefbau-, Straßenbau- und Wasserleitungsar… Währung: EUR 7,000 St ...................... ...................... WN-Kugelhahn 5/4" für Trinkwasseranschlussleitungen aus Messing CW617N mit Anschluss 5/4" Aussengewinde x 5/4" Innengewinde, schwere Ausf. mit optischer Stellungsanzeige orange, DVGW geprüft nach dem Arbeitsblatt W 570-1 Kugel mit PTFE Antihaftbeschichtung, Vierkantschoner lackiert. Fabrikat:' ....................................................' Hersteller:' ....................................................' 4.2.22. WN-Kugelhahn 5/4" 7,000 St ...................... ...................... für WN-Hausanschluss-Kugelhahn blau mit Hausnummer 4.2.23. Kennzeichnungsschild 3,000 St ...................... ...................... höhenverstellbar, unter Kugelformstücke und für Endverspannungen 4.2.24. Unterstützungen aus Edelstahl 1,000 St ...................... ...................... Aubau inklusive fachgerechte Entsorgung: - X-Stück - Hauswasserzähler inklusive Verrohrung Ein entsprechendes Bild des Schachtes 38071-W11 ist der Baubeschreibung beigefügt 4.2.25. Ausbau in bestehendem Wasserleitungschacht DN 1000 für Wanddurchführungen Kontrollschächte DN1500-2000 Liefern und gemäß Einbauvorschriften des Herstellers druckdicht montieren. Gliederkettendichtungen aus elastomeren Dichtelementen. Geeignet für die Anwendung im Trinkwasserbereich für Wanddurchführungen für PE-Rohre DA 110. Kernbohrung DN 150 Fabrikat:' 4.2.26. Gliederkettendichtung Druckdatum: Seite: 56 von 65 Ingenieurgesellschaft für Bauwesen mbH Friedrichstraße 16 88348 Bad Saulgau Tel.: 07581 - 48003-0 Fax: 07581 - 48003-10 Schranz + Co. Ordnungszahl Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag Angebotsaufforderung Projekt: 070K006 Erneuerung Wasserleitung und Straßenbau … LV: 070K06+1 Tiefbau-, Straßenbau- und Wasserleitungsar… Währung: EUR 1,000 St ...................... ...................... ....................................................' Hersteller' ....................................................' 3,000 St ...................... ...................... für PE-Rohre DA 160. Kernbohrung DN 200 4.2.27. Leistung wie Position vorher, jedoch 1,000 St ...................... ...................... Einbau in bestehenden Wasserleitungsschacht DN 1000 4.2.28. Leistung wie Position vorher, jedoch 4,000 St ...................... ...................... für Wanddurchführungen für Hausanschlussleitungen in Kontrollschächte DN1500. Liefern und gemäß Einbauvorschriften des Herstellers druckdicht montieren. Gliederkettendichtungen aus elastomeren Dichtelementen. Geeignet für die Anwendung im Trinkwasserbereich für Wanddurchführungen für PE Rohr DA 40 Kernbohrung DN 80 Fabrikat:' ....................................................' Hersteller' .................................................... ' 4.2.29. Gliederkettendichtung 3,000 St ...................... ...................... Einbau in bestehenden Wasserleitungsschacht DN 1000 4.2.30. Leistung wie Position vorher, jedoch Summe 4.2. Armaturen und Einbauteile fü… ...................... Druckdatum: Seite: 57 von 65 Ingenieurgesellschaft für Bauwesen mbH Friedrichstraße 16 88348 Bad Saulgau Tel.: 07581 - 48003-0 Fax: 07581 - 48003-10 Schranz + Co. Ordnungszahl Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag Angebotsaufforderung Projekt: 070K006 Erneuerung Wasserleitung und Straßenbau … LV: 070K06+1 Tiefbau-, Straßenbau- und Wasserleitungsar… Währung: EUR 4.3. Notversorgung 150,000 m ...................... ...................... Notversorgung Trinkwasser für Hausanschlüsse mittels PE-Rohr bis DA 40, entsprechend der gültigen Normen einschließlich aller Abzweige, Anschluß- und Verbindungsfittings. aufbauen, betreiben und nach Inbetriebnahme der neuen Hauptleitung wieder abbauen. Material für Herstellen der Notversorgung muss vom Auftragnehmer gestellt werden, dies ist in die Einheitspreise einzurechnen. Inkusive Erkundung der erforerlichen Notversorgung Anschlüße an bestehenden Leitungen sind in den Einheitspreis einzurechnen. Einschließlich aller erforderlichen Nebenarbeiten wie befestigen, schützen, umlegen, Spülen und desinfizieren usw. 4.3.1. Notversorgung Trinkwasser für Hausanschlüsse bis DA 40 4,000 St ...................... ...................... inklusive aller erforderlichen Form- und Verbindungsstücke 4.3.2. Zulage für Herstellung Anschluß an bestehende Hausanschlussleitung Summe 4.3. Notversorgung ...................... Druckdatum: Seite: 58 von 65 Ingenieurgesellschaft für Bauwesen mbH Friedrichstraße 16 88348 Bad Saulgau Tel.: 07581 - 48003-0 Fax: 07581 - 48003-10 Schranz + Co. Ordnungszahl Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag Angebotsaufforderung Projekt: 070K006 Erneuerung Wasserleitung und Straßenbau … LV: 070K06+1 Tiefbau-, Straßenbau- und Wasserleitungsar… Währung: EUR 4.4. Spülen, Desinfizieren und Druckprüfung 490,000 m ...................... ...................... Druckrohrleitung für Trinkwasser vor Inbetriebnahme spülen, desinfizieren DVGW W 291, einschl. Desinfektionsmittel, Entkeimungsmittel Leitung:PE 100-RC SDR11, DA 160-110 Die Maßnahmen zur Befüllung der Hauptleitung sind einzurechnen. Das Spülen und desinfizieren wird nur bei entsprechender einwandfreier mikrobiologischen Untersuchung vergütet 4.4.1. Druckrohrleitung spülen desinfiz. 100,000 m ...................... ...................... 4.4.2. Leistung wie Position vorher, jedoch DA 50-40 490,000 m ...................... ...................... für einen zulässigen Betriebsdruck von PN 16 Die Maßnahmen zur Befüllung der Hauptleitung sowie alle Maßnahmen zur Vermeidung von Schäden und Beeinträchtigungen ist einzurechnen. Das Herstellen und Beseitigen der für die Innendruckprüfung erforderlichen Verankerungen und Rohrverschlüsse ist einzurechnen. Wasser ist nach der Prüfung zu entsorgen Leitung: PE 100-RC SDR11, DA 110-160 4.4.3. Innendruckprüfung von Druckrohren aus PE und mit Kontraktionsverfahren nach W400-2 100,000 m ...................... ...................... 4.4.4. Leistung wie Position vorher, jedoch Leitung DA 50-40 SDR 11 1,000 St ...................... ...................... einschl. Untersuchungsgebühr. Untersuchung des Trinkwassers auf mikrobiologische Verunreinigungen durch ein zugelassenes Institut. Die Probe darf nur durch einen von der Trinkwasser- verordnung zugelassenen Probenehmer entnommen werden. Die Vorschriften der neuen Trinkwasserverordung sind zu beachten. 4.4.5. Mikrobiologische Untersuchungen durchführen Druckdatum: Seite: 59 von 65 Ingenieurgesellschaft für Bauwesen mbH Friedrichstraße 16 88348 Bad Saulgau Tel.: 07581 - 48003-0 Fax: 07581 - 48003-10 Schranz + Co. Ordnungszahl Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag Angebotsaufforderung Projekt: 070K006 Erneuerung Wasserleitung und Straßenbau … LV: 070K06+1 Tiefbau-, Straßenbau- und Wasserleitungsar… Währung: EUR Summe 4.4. Spülen, Desinfizieren und Dr… ...................... Summe 4. Druckrohrleitungen für Wass… ...................... Druckdatum: Seite: 60 von 65 Ingenieurgesellschaft für Bauwesen mbH Friedrichstraße 16 88348 Bad Saulgau Tel.: 07581 - 48003-0 Fax: 07581 - 48003-10 Schranz + Co. Angebotsaufforderung Zusammenstellung Ordnungszahl Leistungsbeschreibung Gesamtbetrag Projekt: 070K006 Erneuerung Wasserleitung und Straßenbau … LV: 070K06+1 Tiefbau-, Straßenbau- und Wasserleitungsar… Währung: EUR 1. Übergeordenete Leistungen 1.1. Baustelleneinrichtung und Verkehrssicherung ...................... 1.2. Wasserhaltung ...................... 1.3. Stundenlohnarbeiten ...................... Summe 1. Übergeordenete Leistungen ...................... Druckdatum: Seite: 61 von 65 Ingenieurgesellschaft für Bauwesen mbH Friedrichstraße 16 88348 Bad Saulgau Tel.: 07581 - 48003-0 Fax: 07581 - 48003-10 Schranz + Co. Angebotsaufforderung Zusammenstellung Ordnungszahl Leistungsbeschreibung Gesamtbetrag Projekt: 070K006 Erneuerung Wasserleitung und Straßenbau … LV: 070K06+1 Tiefbau-, Straßenbau- und Wasserleitungsar… Währung: EUR 2. Tief- und Straßenbauarbeiten Gmd Baindt 2.1. Straßen, Wege, Plätze ...................... 2.2. Erdarbeiten Straßenbau ...................... 2.3. Erdarbeiten Wasserleitung und Leerrohrverlegung ...................... 2.4. Leerrohrverlegung Breitband ...................... 2.5. Entwässerungskanalarbeiten ...................... 2.6. Schachtbauwerke Wasserleitung ...................... Summe 2. Tief- und Straßenbauarbeiten … ...................... Druckdatum: Seite: 62 von 65 Ingenieurgesellschaft für Bauwesen mbH Friedrichstraße 16 88348 Bad Saulgau Tel.: 07581 - 48003-0 Fax: 07581 - 48003-10 Schranz + Co. Angebotsaufforderung Zusammenstellung Ordnungszahl Leistungsbeschreibung Gesamtbetrag Projekt: 070K006 Erneuerung Wasserleitung und Straßenbau … LV: 070K06+1 Tiefbau-, Straßenbau- und Wasserleitungsar… Währung: EUR 3. Tief- und Straßenbauarbeiten Gasleitung (TWS) 3.1. Straßenbauarbeiten Gasleitung ...................... 3.2. Erdarbeiten Gasleitungsverlegung ...................... Summe 3. Tief- und Straßenbauarbeiten … ...................... Druckdatum: Seite: 63 von 65 Ingenieurgesellschaft für Bauwesen mbH Friedrichstraße 16 88348 Bad Saulgau Tel.: 07581 - 48003-0 Fax: 07581 - 48003-10 Schranz + Co. Angebotsaufforderung Zusammenstellung Ordnungszahl Leistungsbeschreibung Gesamtbetrag Projekt: 070K006 Erneuerung Wasserleitung und Straßenbau … LV: 070K06+1 Tiefbau-, Straßenbau- und Wasserleitungsar… Währung: EUR 4. Druckrohrleitungen für Wasser (Gmd Baindt) 4.1. Druckrohrleitungen Liefern und Einbauen ...................... 4.2. Armaturen und Einbauteile für Wasserleitung Liefern und einbauen ...................... 4.3. Notversorgung ...................... 4.4. Spülen, Desinfizieren und Druckprüfung ...................... Summe 4. Druckrohrleitungen für Wass… ...................... Druckdatum: Seite: 64 von 65 Ingenieurgesellschaft für Bauwesen mbH Friedrichstraße 16 88348 Bad Saulgau Tel.: 07581 - 48003-0 Fax: 07581 - 48003-10 Schranz + Co. Angebotsaufforderung Zusammenstellung Ordnungszahl Leistungsbeschreibung Gesamtbetrag Projekt: 070K006 Erneuerung Wasserleitung und Straßenbau … LV: 070K06+1 Tiefbau-, Straßenbau- und Wasserleitungsar… Währung: EUR LV 070K06+1 1. Übergeordenete Leistungen ...................... 2. Tief- und Straßenbauarbeiten Gmd Baindt ...................... 3. Tief- und Straßenbauarbeiten Gasleitung (TWS) ...................... 4. Druckrohrleitungen für Wasser (Gmd Baindt) ...................... Summe LV 070K06+1 Tiefbau-, Straßenb… ...................... Zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer von 19,00% ...................... ...................... Das LV besteht aus den Seiten 1 bis 65 (Ort) (Datum) (Rechtsgültige Unterschrift) Druckdatum: Seite: 65 von 65[mehr]

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              Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 18. November 2025 wird folgend berichtet und die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben: Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Aus der nichtöffentlichen Bauausschusssitzung vom 17.11.2025 wird Folgendes bekannt gegeben: Der Bauausschuss beschließt das Angebot der Firma Pfrommer zur Erneuerung der Lade- und Schaltgeräte inklusive Batterie für die Notbeleuchtung zum Angebotspreis von 9.214,88 Euro. Der Bauausschuss entscheidet sich für die LED Leuchtmittel der Firma Eulig GmbH zum Angebotspreis von 33.412,88 Euro. Bericht der Bürgermeisterin Sanierung der Fassade des Rathauses: Die Arbeiten an der Fassade des Rathauses sind abgeschlossen. Photovoltaikanlage auf der Sporthalle: Die Montage der Photovoltaikanlage auf dem Dach der Sporthalle ist fertiggestellt. Aktuell entsteht das Gestell für die Wechselrichter. Der Einbau des Elektroschranks erfolgt im Januar 2026. Der Umschluss an das Netz ist voraussichtlich in den Fasnetsferien 2026 vorgesehen. Parkplätze Schule neben Skaterplatz: Der Bauausschuss einigt sich darauf, den vorhandenen Maschendrahtzaun beim Parkplatz an der Schule neben dem Skaterplatz zu reparieren. Ausgewählte längere Parkplätze werden mit Kies aufgeschüttet, damit Fahrzeuge mit größerem Radstand dort problemlos parken können. Bei Bedarf wird ein Radanschlag ergänzt. Auf der gegenüberliegenden Seite entstehen zusätzliche Parkplätze, die kostengünstig und ohne großen Aufwand angelegt werden. Der anfallende Boden wird hinter den Parkplätzen als Erdwall modelliert, sodass keine Entsorgung erforderlich ist. Die Parkplätze werden als Schotterrasen ausgeführt. Der Erdwall wird mit geeignetem Saatgut oder mit Büschen bepflanzt. Auswahl eines Architekturbüros für die Sanierung der kleinen Turnhalle im roten Gebäude Beschluss: Der Gemeinderat beschließt, das Architekturbüro Sauer Baumanagement GmbH mit der Planung und Umsetzung der Sanierung der kleinen Turnhalle im roten Gebäude zu beauftragen. Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Beschluss: 1. Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt macht sich die Inhalte der Abwägungs- und Beschlussvorlage zur Fassung vom 22.07.2025 zu eigen. 2. Für die in der Gemeinderatssitzung beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sitzung eine vollständige Entwurfsfassung zur Verdeutlichung der möglichen Änderungen ausgearbeitet. Die vom Gemeinderat vorgenommenen Änderungs-Beschlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Entwurfsfassung identisch. Der Gemeinderat billigt diese Entwurfsfassung vom 15.10.2025. Die Änderungen beschränken sich auf Ergänzungen der Hinweise und redaktionelle Änderungen der Planzeichnung und des Textes. § 4a BauGB sieht vor, dass Stellungnahmen nicht erneut einzuholen sind, wenn die Änderung oder Ergänzung offensichtlich nicht zu einer erstmaligen oder stärkeren Berührung von Belangen führt. Vorliegend sind daher keine Inhalte betroffen, die zu einer erneuten Beteiligung führen. Die von den Änderungen betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden entsprechend benachrichtigt. 3. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" in der Fassung vom 15.10.2025 wird gemäß dem Satzungstext als Satzung beschlossen. Neubau einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle auf Flst. 586, Schachener Straße 95 Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zum vorliegenden Bauantrag wird erteilt. Veränderte Ausführung des Neubaus Deckzentrum und Abferkelstall auf Flst. 473, Wickenhauser Str. 80 Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum vorliegenden Bauantrag wird erteilt. Teilnahme am Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ - Sanierung Sportstätte in Baindt Beschluss: 1. Der Gemeinderat beschließt die Teilnahme am Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ (Projektaufruf 2025/2026). 2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Projektskizze im Rahmen des Interessenbekundungsverfahrens (Phase 1) bis zum 15. Januar 2025 einzureichen. 3. Sollte das Projekt in Phase 1 ausgewählt werden, wir die Verwaltung beauftragt, den Zuwendungsantrag (Phase 2) für die Förderung des Projekts zu stellen. Stellenbesetzung der Leitung Bauamt Beschluss: Der Gemeinderat trifft nach Vorstellung der Bewerberin die Entscheidung über die Besetzung der Leitung des Bauamts zum 01. Mai 2026 und beschließt, die Stelle mit Frau Nicole Brauchle zu besetzen. Gleichzeitig nimmt er die geplante Übergabe- und Einarbeitungsphase mit Frau Jeske zur Kenntnis. Darlehensaufnahme des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung - Gewährung eines Trägerdarlehens an den EB Abwasserbeseitigung Beschluss: 1. Die Gemeinde Baindt gewährt dem Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung ab 01.12.2025 ein Trägerdarlehen in Höhe von 200.000 € zu 3,25 % (Jährliche Tilgung 4.000 €, Zinsanpassung 01.12.2030). 2. Der Gemeinderat stimmt der Trägerdarlehensgewährung an den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung außerplanmäßig zu. Haushaltsplan 2026 - Ausblick nach der Herbststeuerschätzung Der Gemeinderat nimmt den Sachstand zum Haushaltsplan 2026 zur Kenntnis. Bürger- und Ratsinformationssystem Über das Bürger- und Ratsinformationssystem haben alle Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, die Tagesordnung sowie die entsprechenden Sitzungsunterlagen einzusehen. Sie können das System über den folgenden Link oder den nebenstehenden QR-Code aufrufen. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne in der Gemeindeverwaltung zur Verfügung. https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/seite/de/rathaus/02/WB/Ratsinformationssystem.html https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/seite/de/rathaus/02/WB/Ratsinformationssystem.html[mehr]

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                Zuletzt geändert: 20.11.2025
                Wasserversorgungssatzung_ab_2025_geändert_23.10.2025.pdf

                Gemeinde Baindt Landkreis Ravensburg Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung – WVS) der Gemeinde Baindt vom 01.02.2007. Aufgrund von §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und §§ 2, 8 Abs. 2, 11, 13, 20 und 42 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemein- derat der Gemeinde Baindt in seiner Sitzung am 21.10.2025 folgende Satzung beschlossen: I. Allgemeine Bestimmungen § 1 Wasserversorgung als öffentliche Einrichtung (1) Die Gemeinde Baindt betreibt die öffentliche Wasserversorgung als Eigenbetrieb unter dem Namen Eigenbetrieb Wasserversor- gung zu dem Zweck, das Gemeindegebiet mit Trinkwasser zu versorgen. Art und Umfang der Wasserversorgungsanlagen bestimmt die Gemeinde. (2) Die Gemeinde kann die Wasserversorgung ganz oder teilweise durch Dritte vornehmen lassen. (3) Die Wasserversorgung erzielt keine Gewinne. § 2 Anschlussnehmer, Wasserabnehmer (1) Anschlussnehmer ist der Grundstückseigentümer, dem Erbbauberechtigte, Wohnungseigentümer, Wohnungserb-bauberechtigte und sonstige zur Nutzung eines Grundstücks dinglich Berechtigte gleichstehen. (2) Als Wasserabnehmer gelten der Anschlussnehmer, alle sonstigen zur Entnahme von Wasser auf dem Grundstück Berechtigten sowie jeder, der der öffentlichen Wasserversorgung tatsächlich Wasser entnimmt. § 3 Anschluss- und Benutzungsrecht (1) Jeder Eigentümer eines im Gebiet der Gemeinde liegenden Grundstücks ist berechtigt, den Anschluss seines Grundstücks an die Wasserversorgungsanlage und die Belieferung mit Trinkwasser nach Maßgabe der Satzung zu verlangen. (2) Das Anschluss– und Benutzungsrecht erstreckt sich nur auf solche Grundstücke, die durch eine Versorgungsleitung erschlossen werden. Die Grundstückseigentümer können nicht verlangen, dass eine neue Versorgungsleitung hergestellt oder eine bestehende Versorgungsleitung geändert wird. (3) Der Anschluss eines Grundstücks an eine bestehende Versorgungsleitung kann abgelehnt werden, wenn die Wasserversorgung wegen der Lage des Grundstücks oder aus sonstigen technischen oder betrieblichen Gründen der Gemeinde erhebliche Schwierig- keiten bereitet oder besondere Maßnahmen erfordert. (4) Das Anschluss- und Benutzungsrecht besteht auch in den Fällen der Absätze 2 und 3, sofern der Grundstückseigentümer sich verpflichtet, die mit dem Bau und Betrieb zusammenhängenden Mehrkosten zu übernehmen und auf Verlagen Sicherheit zu leisten. § 4 Anschlusszwang (1) Die Eigentümer von Grundstücken, auf denen Wasser verbraucht wird, sind verpflichtet, diese Grundstücke an die öffentliche Wasserversorgungsanlage anzuschließen, wenn sie an eine öffentliche Straße mit einer betriebsfertigen Versorgungsleitung gren- zen oder ihren unmittelbaren Zugang zu einer solchen Straße durch einen Privatweg haben. Befinden sich auf einem Grundstück mehrere Gebäude zum dauernden Aufenthalt von Menschen, so ist jedes Gebäude anzuschließen. Bei Neu- und Umbauten muss der Anschluss vor der Schlussabnahme des Baus ausgeführt sein. (2) Von der Verpflichtung zum Anschluss wird der Grundstückseigentümer auf Antrag befreit, wenn der Anschluss ihm aus beson- deren Gründen auch unter Berücksichtigung der Erfordernisse des Gemeinwohls nicht zugemutet werden kann. Der Antrag auf Befreiung ist unter Angabe der Gründe schriftlich bei der Gemeinde einzureichen. § 5 Benutzungszwang (1) Auf Grundstücken, die an die öffentliche Wasserversorgung angeschlossen sind, haben die Wasserabnehmer ihren gesamten Wasserbedarf aus dieser zu decken. Ausgenommen ist hiervon die Nutzung von Niederschlagswasser für Zwecke der Gartenbe- wässerung. (2) Von der Verpflichtung zur Benutzung wird der Wasserabnehmer auf Antrag befreit, wenn die Benutzung ihm aus besonderen Gründen auch unter Berücksichtigung der Erfordernisse des Gemeinwohls nicht zugemutet werden kann. (3) Die Gemeinde räumt dem Wasserabnehmer darüber hinaus im Rahmen des ihr wirtschaftlich Zumutbaren auf Antrag die Mög- lichkeit ein, den Bezug auf einen von ihm gewünschten Verbrauchszweck oder auf einen Teilbedarf zu beschränken. (4) Der Antrag auf Befreiung oder Teilbefreiung ist unter Angabe der Gründe schriftlich bei der Gemeinde einzureichen. (5) Der Wasserabnehmer hat der Gemeinde vor Errichtung einer Eigengewinnungsanlage Mitteilung zu machen. Er hat durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass von seiner Eigenanlage keine Rückwirkungen in die öffentliche Wasserversor- gungsanlage möglich sind. § 6 Art der Versorgung (1) Das Wasser muss den jeweils geltenden Rechtsvorschriften und den anerkannten Regeln der Technik für Trinkwasser entspre- chen. Die Gemeinde ist verpflichtet, das Wasser unter dem Druck zu liefern, der für eine einwandfreie Deckung des üblichen Bedarfs in dem betreffenden Versorgungsgebiet erforderlich ist. Sie ist berechtigt, die Beschaffenheit und den Druck des Wassers im Rahmen der gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen sowie der anerkannten Regeln der Technik zu ändern, falls dies in besonderen Fällen aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen zwingend notwendig ist; dabei sind die Belange des Wasserabnehmers mög- lichst zu berücksichtigen. (2) Stellt der Wasserabnehmer Anforderungen an Beschaffenheit und Druck des Wassers, die über die vorgenannten Verpflichtun- gen hinausgehen, so obliegt es ihm selbst, die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen. § 7 Umfang der Versorgung, Unterrichtung bei Versorgungsunterbrechungen (1) Die Gemeinde ist verpflichtet, das Wasser jederzeit am Ende der Anschlussleitung zur Verfügung zu stellen. Dies gilt nicht 1. soweit zeitliche Beschränkungen zur Sicherstellung der öffentlichen Wasserversorgung erforderlich oder sonst nach dieser Sat- zung vorbehalten sind. 2. soweit und solange die Gemeinde an der Versorgung durch höhere Gewalt oder sonstige Umstände, deren Beseitigung ihr wirt- schaftlich nicht zugemutet werden kann, gehindert ist. (2) Die Versorgung kann unterbrochen werden, soweit dies zur Vornahme betriebsnotwendiger Arbeiten erforderlich ist. Die Gemeinde hat jede Unterbrechung oder Unregelmäßigkeit unverzüglich zu beheben. (3) Die Gemeinde hat die Wasserabnehmer bei einer nicht nur für kurze Dauer beabsichtigten Unterbrechung der Versorgung recht- zeitig in geeigneter Weise zu unterrichten. Die Pflicht zur Unterrichtung entfällt, wenn sie 1. nach den Umständen nicht rechtzeitig möglich ist und die Gemeinde dies nicht zu vertreten hat oder 2.die Beseitigung von bereits eingetretenen Unterbrechungen verzögern würde. § 8 Verwendung des Wassers (1) Das Wasser wird nur für die eigenen Zwecke des Anschlussnehmers, seiner Mieter und ähnlich berechtigter Personen zur Ver- fügung gestellt. Die Weiterleitung an sonstige Dritte ist nur mit schriftlicher Zustimmung der Gemeinde zulässig. Diese muss erteilt werden, wenn dem Interesse an der Weiterleitung nicht überwiegende versorgungswirtschaftliche Gründe entgegenstehen. (2) Das Wasser darf für alle Zwecke verwendet werden, soweit nicht in dieser Satzung oder aufgrund sonstiger gesetzlicher oder behördlicher Vorschriften Beschränkungen vorgesehen sind. Die Gemeinde kann die Verwendung für bestimmte Zwecke beschrän- ken, soweit dies zur Sicherstellung der allgemeinen Wasserversorgung erforderlich ist. (3) Der Anschluss von Anlagen zum Bezug von Bauwasser ist bei der Gemeinde vor Beginn der Bauarbeiten zu beantragen. Ent- sprechendes gilt für Anschlüsse zu sonstigen vorübergehenden Zwecken. (4) Soll Wasser aus öffentlichen Hydranten nicht zum Feuer löschen, sondern zu anderen vorübergehenden Zwecken entnommen werden, sind hierfür Hydrantenstandrohre der Gemeinde mit Wasserzählern zu benutzen. (5) Sollen auf einem Grundstück besondere Feuerlöschanschlüsse eingerichtet werden, sind über ihre Anlegung Unterhaltung und Prüfung besondere Vereinbarungen mit der Gemeinde zu treffen. (6) Mit Wasser aus der öffentlichen Wasserversorgung ist sorgsam umzugehen. Die Wasserabnehmer werden aufgefordert, was- sersparende Verfahren anzuwenden, soweit dies insbesondere wegen der benötigten Wassermenge mit Rücksicht auf den Wasser- haushalt zumutbar und aus hygienischen Gründen vertretbar ist. § 9 Unterbrechung des Wasserbezugs (1) Will ein Anschlussnehmer den Wasserbezug länger als drei Monate einstellen, so hat er dies der Gemeinde mindestens zwei Wochen vor der Einstellung schriftlich mitzuteilen. Wird der Wasserverbrauch ohne rechtzeitige schriftliche Mitteilung eingestellt, so haftet der Anschlussnehmer der Gemeinde für die Erfüllung sämtlicher sich aus der Satzung ergebenden Verpflichtungen. (2) Der Anschlussnehmer kann eine zeitweilige Absperrung seines Anschlusses verlangen, ohne damit das Benutzungsverhältnis aufzulösen. § 10 Einstellung der Versorgung (1) Die Gemeinde ist berechtigt, die Versorgung fristlos einzustellen, wenn der Wasserabnehmer den Bestimmungen dieser Satzung zuwiderhandelt und die Einstellung erforderlich ist, um 1. eine unmittelbare Gefahr für die Sicherheit von Personen oder Anlagen abzuwehren, 2. den Verbrauch von Wasser unter Umgehung, Beeinflussung oder vor Anbringung der Messeinrichtungen zu verhindern 3. oder zu gewährleisten, dass Störungen anderer Wasserabnehmer, störende Rückwirkungen auf Einrichtungen der Gemeinde oder Dritter oder Rückwirkungen auf die Güte des Trinkwassers ausgeschlossen sind. (2) Bei anderen Zuwiderhandlungen, insbesondere bei Nichtzahlung einer fälligen Abgabenschuld trotz Mahnung, ist die Gemeinde berechtigt, die Versorgung zwei Wochen nach Androhung einzustellen. Dies gilt nicht, wenn der Wasserabnehmer darlegt, dass die Folgen der Einstellung außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung stehen und hinreichende Aussicht besteht, dass der Wasserabnehmer seinen Verpflichtungen nachkommt. Die Gemeinde kann mit der Mahnung zugleich die Einstellung der Versorgung androhen. (3) Die Gemeinde hat die Versorgung unverzüglich wieder aufzunehmen, sobald die Gründe für ihre Einstellung entfallen sind und der Wasserabnehmer die Kosten der Einstellung und Wiederaufnahme der Versorgung ersetzt hat. § 11 Grundstücksbenutzung (1)Die Anschlussnehmer haben zur örtlichen Versorgung das Anbringen und Verlegen von Leitungen einschließlich Zube- hör zur Zu- und Fortleitung von Wasser über ihre im gleichen Versorgungsgebiet liegenden Grundstücken sowie erforder- liche Schutzmaßnahmen unentgeltlich zuzulassen. Diese Pflicht betrifft nur Grundstücke, die an die Wasserversorgung angeschlos- sen sind und die vom Anschlussnehmer in wirtschaftlichem Zusammenhang mit der Wasserversorgung genutzt werden oder für die die Möglichkeit der Wasserversorgung sonst wirtschaftlich vorteilhaft ist. Sie entfällt, wenn die Inanspruchnahme der Grundstücke den Anschlussnehmer mehr als notwendige oder unzumutbare Weise belasten würde. (2) Der Wasserabnehmer oder Anschlussnehmer ist rechtzeitig über Art und Umfang der beabsichtigten Inanspruchnahme der Grundstücke zu benachrichtigen. 3) Der Anschlussnehmer kann die Verlegung der Einrichtungen verlangen, wenn sie an der bisherigen Stelle für ihn nicht mehr zumutbar sind. Die Kosten der Verlegung hat die Gemeinde zu tragen. Dienen die Einrichtungen ausschließlich der Versorgung des Grundstücks, so hat der Anschlussnehmer die Kosten zu tragen. (4) Wird der Wasserbezug eingestellt, so hat der Grundstückseigentümer die Entfernung der Einrichtungen zu gestatten oder sie auf Verlangen der Gemeinde noch fünf Jahre unentgeltlich zu dulden, es sei denn, dass ihm dies nicht zugemutet werden kann. (5) Die Absätze 1 bis 4 gelten nicht für öffentliche Verkehrswege und Verkehrsflächen sowie für Grundstücke, die durch Planfest- stellung für den Bau von öffentlichen Verkehrswegen und Verkehrsflächen bestimmt sind. § 12 Zutrittsrecht Der Wasserabnehmer hat dem mit einem Ausweis versehenen Beauftragten der Gemeinde im Rahmen des §44 Abs. 6 Wasser- gesetz für Baden-Württemberg und des § 99 der Abgabenordnung den Zutritt zu seinen Räumen und zu den in § 24 genannten Einrichtungen zu gestatten, soweit dies für die Prüfung der technischen Einrichtung, zur Wahrnehmung sonstiger Rechte und Pflichten nach dieser Satzung, insbesondere zur Ablesung, zum Austausch der Messeinrichtungen (Wasserzähler) oder zur Ermitt- lung der Grundlagen für die Gebührenbemessung erforderlich ist. II. Hausanschlüsse, Anlage des Anschlussnehmers, Messeinrichtungen § 13 Anschlussantrag Der Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und jede Änderung des Hausanschlusses ist vom Anschluss- nehmer unter Benutzung eines bei der Gemeinde erhältlichen Vordrucks für jedes Grundstück zu beantragen. Dem Antrag sind insbesondere folgende Unterlagen beizufügen soweit sich die erforderlichen Angaben nicht bereits aus dem Antrag selbst ergeben: 1. Ein Lageplan nebst Beschreibung und Skizze der geplanten Anlage des Anschlussnehmers (Wasserverbrauchsanlage), 2. der Name des Installationsunternehmens, durch das die Wasserverbrauchsanlage eingerichtet oder geändert werden soll, 3. eine nähere Beschreibung besonderer Einrichtungen (z. B. von Gewerbebetrieben usw.), für die auf dem Grundstück Wasser verwendet werden soll, sowie die Angabe des geschätzten Wasserbedarfs, 4. Angaben über eine etwaige Eigengewinnungsanlage, 5. im Falle des § 3 Abs. 4 die Verpflichtungserklärung z. B. Übernahme der mit dem Bau und Betrieb zusammenhängenden Mehr- kosten. § 14 Haus- und Grundstücksanschlüsse (1) Der Hausanschluss besteht aus der Verbindung des Verteilungsnetzes mit der Anlage des Anschlussnehmers. Er beginnt an der Abzweigstelle des Verteilungsnetzes und endet mit der Hauptabsperrvorrichtung. Hausanschlüsse werden ausschließlich von der Gemeinde hergestellt, unterhalten, erneuert, geändert, abgetrennt und beseitigt. (2) Hausanschlüsse stehen vorbehaltlich abweichender Regelung im Eigentum der Gemeinde. Soweit sie in öffentliche Verkehrs- und Grünflächen verlaufen (Grundstücksanschlüsse), sind sie Teil der öffentlichen Wasserversorgungsanlagen. (3) Art, Zahl und Lage der Hausanschlüsse sowie deren Änderung werden nach Anhörung des Anschlussnehmers und unter Wah- rung seiner berechtigten Interessen von der Gemeinde bestimmt. Die Gemeinde stellt die für den erstmaligen Anschluss eines Grundstücks notwendigen Hausanschlüsse bereit. (4) Die Gemeinde kann auf Antrag des Anschlussnehmers weitere Anschlüsse sowie vorläufige oder vorübergehende Anschlüsse herstellen. Als weitere Anschlüsse gelten auch Hausanschlüsse für Grundstücke, die nach Entstehen der Beitragspflicht (§ 37) neu gebildet werden. (5) Haushaltsanschlüsse dürfen nicht überbaut werden, die Freilegung muss stets möglich sein, sie sind vor Beschädigung zu schüt- zen. Der Anschlussnehmer hat die baulichen Voraussetzungen für die sichere Errichtung des Hausanschlusses zu schaffen. Er darf keine Einwirkungen auf den Hausanschluss vornehmen oder vornehmen lassen. Jede Beschädigung des Hausanschlusses, insbe- sondere das Undichtwerden von Leitungen sowie sonstige Störungen, sind der Gemeinde unverzüglich mitzuteilen. § 15 Kostenerstattung (1) Der Anschlussnehmer hat der Gemeinde zu erstatten: 1. Die Kosten der Herstellung, Unterhaltung, Erneuerung, Veränderung und Beseitigung der notwendigen Hausanschlüsse. Dies gilt nicht für den Teil des Hausanschlusses (Grundstücksanschluss), der in öffentlichen Verkehrs- und Grünflächen verläuft (§ 14 Abs.2). 2. Die Kosten der Herstellung, Unterhaltung, Erneuerung, Veränderung und Beseitigung der weiteren, vorläufigen und vorüberge- henden Hausanschlüsse (§ 14 Abs. 4). Zu diesen Kosten gehören auch die Aufwendungen für die Wiederherstellung des alten Zustands auf den durch die Arbeiten bean- spruchten Flächen. Hinzu tritt die gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer. (2) Zweigt eine Hausanschlussleitung von der Anschlusstrommel im Hydrantenschacht ab (württ. Schachthydrantensystem), so wird der Teil der Anschlussleitung, der neben der Versorgungsleitung verlegt ist, bei der Berechnung der Kosten nach Abs. 1 unbe- rücksichtigt gelassen. Die Kosten für die Herstellung, Unterhaltung, Erneuerung, Veränderung und Beseitigung dieser Teilstrecke trägt die Gemeinde. (3) Der Erstattungsanspruch entsteht mit der endgültigen Herstellung des Hausanschlusses, im Übrigen mit der Beendigung der Maßnahme. Der Erstattungsanspruch wird binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Abgabenbescheids fällig. (4) Erhalten mehrere Grundstücke eine gemeinsame Hausanschlussleitung, so ist für die Teile der Anschlussleitung, die ausschließ- lich einem der beteiligten Grundstücke dienen, allein der Eigentümer bzw. Erbbauberechtigte des betreffenden Grundstücks ersatz- pflichtig. Soweit Teile der Hausanschlussleitung mehreren Grundstücken gemeinsam dienen, sind die Eigentümer bzw. Erbbaube- rechtigten der beteiligten Grundstücke als Gesamtschuldner ersatzpflichtig. § 16 Private Anschlussleitungen (1) Private Anschlussleitungen hat der Anschlussnehmer selbst zu unterhalten, zu ändern und zu erneuern. Die insoweit anfallenden Kosten sind vom Anschlussnehmer zu tragen. (2) Entspricht eine solche Anschlussleitung nach Beschaffenheit und Art der Verlegung den Bestimmungen der DIN 1988 und etwa- igen zusätzlichen Bestimmungen der Gemeinde, und verzichtet der Anschlussnehmer schriftlich auf seine Rechte an der Leitung, so ist die Anschlussleitung auf sein Verlangen von der Gemeinde zu übernehmen. Dies gilt nicht für Leitungen im Außenbereich (§ 35 BauGB). (3) Unterhaltungs-, Änderungs- und Erneuerungsarbeiten an privaten Grundstücksanschlüssen sind der Gemeinde vom Anschluss- nehmer mindestens 14 Tage vorher anzuzeigen. §17 Anlage des Anschlussnehmers (1) Für die ordnungsgemäße Errichtung, Erweiterung, Änderung und Unterhaltung der Anlage hinter dem Hausanschluss mit Aus- nahme der Messeinrichtungen der Gemeinde – ist der Anschlussnehmer verantwortlich. Hat er die Anlage oder Anlageteile einem Dritten vermietet oder sonst zur Benutzung überlassen, so ist er neben diesem verantwortlich. (2) Die Anlage darf nur unter Beachtung der Vorschriften dieser Satzung und anderer gesetzlicher oder behördlicher Be-stimmungen sowie nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik errichtet, erweitert, geändert und unterhalten werden. Die Errichtung der Anlage und wesentliche Veränderungen dürfen nur durch die Gemeinde oder ein von der Gemeinde zugelassenes Installationsun- ternehmen erfolgen. Die Gemeinde ist berechtigt, die Ausführung der Arbeiten zu überwachen. (3) Anlagenteile, die sich vor den Messeinrichtungen befinden, können plombiert werden. Ebenso können Anlagenteile, die zur Anlage des Anschlussnehmers gehören, unter Plombenverschluss genommen werden, um eine einwandfreie Messung zu gewähr- leisten. Die dafür erforderliche Ausstattung der Anlage ist nach den Angaben der Gemeinde zu veranlassen. (4) Anlagen und Verbrauchseinrichtungen sind so zu betreiben, dass Störungen anderer Wasserabnehmer, störende Rück-wirkun- gen auf Einrichtungen der Gemeinde oder Dritter oder Rückwirkungen auf die Güte des Trinkwassers ausgeschlossen sind. § 18 Inbetriebsetzung der Anlage des Anschlussnehmers (1) Die Gemeinde oder deren Beauftragte schließen die Anlage des Anschlussnehmers an das Verteilungsnetz an und setzen sie in Betrieb. (2) Jede Inbetriebsetzung der Anlage ist bei der Gemeinde über die Installationsunternehmen zu beantragen. § 19 Überprüfung der Anlage des Anschlussnehmers (1) Die Gemeinde ist berechtigt, die Anlage des Anschlussnehmers vor und nach ihrer Inbetriebsetzung zu überprüfen. Sie hat den Anschlussnehmer auf erkannte Sicherheitsmängel aufmerksam zu machen und kann deren Beseitigung verlangen. (2) Werden Mängel festgestellt, die die Sicherheit gefährden oder erhebliche Störungen erwarten lassen, so ist die Gemeinde be- rechtigt, den Anschluss oder die Versorgung zu verweigern; bei Gefahr für Leib und Leben ist sie dazu verpflichtet. (3) Durch Vornahme oder Unterlassen der Überprüfung der Anlage sowie durch deren Anschluss an das Verteilungsnetz übernimmt die Gemeinde keine Haftung für die Mängelfreiheit der Anlage. Dies gilt nicht, wenn sie bei einer Überprüfung Mängel festgestellt hat, die eine Gefahr für Leib und Leben darstellen. § 20 Technische Anschlussbedingungen Die Gemeinde ist berechtigt, weitere technische Anforderungen an den Hausanschluss und andere Anlagenteile sowie an den Be- trieb der Anlage festzulegen, soweit dies aus Gründen der sicheren und störungsfreien Versorgung, insbesondere im Hinblick auf die Erfordernisse des Verteilungsnetzes, notwendig ist. Diese Anforderungen dürfen den anerkannten Regeln der Technik nicht widersprechen. Der Anschluss bestimmter Verbrauchseinrichtungen kann von der vorherigen Zustimmung der Gemeinde abhängig gemacht werden. Die Zustimmung darf nur verweigert werden, wenn der Anschluss eine sichere und störungsfreie Versorgung gefährden würde. § 21 Messung (1) Die Gemeinde stellt die verbrauchte Wassermenge durch Messeinrichtungen (Wasserzähler) fest, die den eichrechtlichen Vor- schriften entsprechen. Bei öffentlichen Verbrauchseinrichtungen kann die gelieferte Menge auch rechnerisch ermittelt oder geschätzt werden, wenn die Kosten der Messung nicht im Verhältnis zur Höhe des Verbrauchs stehen. (2) Die Gemeinde hat dafür Sorge zu tragen, dass eine einwandfreie Messung der verbrauchten Wassermenge gewährleistet ist. Sie bestimmt Art, Zahl und Größe sowie Anbringungsort der Messeinrichtungen. Ebenso ist die Lieferung, Anbringung, Überwa- chung, Unterhaltung und Entfernung der Messeinrichtungen Aufgabe der Gemeinde. Sie hat den Anschlussnehmer anzuhören und dessen berechtigte Interessen zu wahren. Sie ist verpflichtet, auf Verlangen des Anschlussnehmers die Messeinrichtungen zu ver- legen, wenn dies ohne Beeinträchtigung einer einwandfreien Messung möglich ist; der Anschlussnehmer ist verpflichtet, die Kosten zu tragen. (3) Der Anschlussnehmer haftet für das Abhandenkommen und die Beschädigung der Messeinrichtungen, soweit ihn daran ein Verschulden trifft. Er hat den Verlust, Beschädigungen und Störungen dieser Einrichtungen der Gemeinde unverzüglich mitzuteilen. Er ist verpflichtet, die Einrichtungen vor Abwasser, Schmutz- und Grundwasser sowie vor Frost zu schützen. (4) Der Einbau von Zwischenzählern in die Verbrauchsleitung ist dem Wasserabnehmer gestattet. Alle den Zwischenzähler betref- fenden Kosten gehen zu seinen Lasten. Die Gemeinde ist nicht verpflichtet, das Anzeigeergebnis eines Zwischenzählers der Was- serzinsberechnung zugrunde zu legen. § 22 Nachprüfung von Messeinrichtungen (1) Der Wasserabnehmer kann jederzeit die Nachprüfung der Messeinrichtung durch eine Eichbehörde oder eine staatlich aner- kannte Prüfstelle nach § 39 des Mess- und Eichgesetzes verlangen. Stellt der Wasserabnehmer den Antrag auf Prüfung nicht bei der Gemeinde, so hat er diese vor Antragstellung zu benachrichtigen. (2) Die Kosten der Prüfung fallen der Gemeinde zu Last, falls die Abweichung die gesetzlichen Verkehrsfehlergrenzen überschreitet, sonst dem Wasserabnehmer. § 23 Ablesung (1) Die Messeinrichtungen werden vom Beauftragten der Gemeinde oder auf Verlangen der Gemeinde vom Anschlussnehmer selbst abgelesen. Dieser hat dafür Sorge zu tragen, dass die Messeinrichtungen leicht zugänglich sind. (2) Solange der Beauftragte der Gemeinde die Räume des Anschlussnehmers nicht zum Ablesen betreten kann oder die Meldung durch den Anschlussnehmer nicht fristgerecht erfolgt, darf die Gemeinde den Verbrauch auf der Grundlage der letzten Ablesung schätzen; die tatsächlichen Verhältnisse sind angemessen zu berücksichtigen. § 24 Messeinrichtungen an der Grundstücksgrenze (1) Die Gemeinde kann verlangen, dass der Anschlussnehmer auf eigene Kosten nach seiner Wahl an der Grundstücksgrenze einen geeigneten Wasserzählerschacht oder Wasserzählerschrank anbringt, wenn 1. das Grundstück unbebaut ist oder 2. die Versorgung des Gebäudes mit Anschlussleitungen erfolgt, die unverhältnismäßig lang sind oder nur unter besonderen Er- schwernissen verlegt werden können, oder 3. kein Raum zur frostsicheren Unterbringung des Wasserzählers vorhanden ist. (2) Der Anschlussnehmer ist verpflichtet, die Einrichtungen in ordnungsgemäßem Zustand und jederzeit zugänglich zu halten. (3) Der Anschlussnehmer kann die Verlegung der Einrichtungen auf seine Kosten verlangen, wenn sie an der bisherigen Stelle für ihn nicht mehr zumutbar sind und die Verlegung ohne Beeinträchtigung einer einwandfreien Messung möglich ist. III. Wasserversorgungsbeitrag § 25 Erhebungsgrundsatz Die Gemeinde erhebt zur teilweisen Deckung ihres Aufwands für die Anschaffung, Herstellung und den Ausbau der öffentlichen Wasserversorgungsanlagen einen Wasserversorgungsbeitrag. § 26 Gegenstand der Beitragspflicht (1)Der Beitragspflicht unterliegen Grundstücke, für die eine bauliche oder gewerbliche Nutzung festgesetzt ist, wenn sie bebaut oder gewerblich genutzt werden können. Erschlossene Grundstücke, für die eine bauliche oder gewerbliche Nutzung nicht festgesetzt ist, unterliegen der Beitragspflicht, wenn sie nach der Verkehrsauffassung Bauland sind und nach der geordneten baulichen Entwicklung der Gemeinde zur Bebauung an- stehen. (2) Wird ein Grundstück an die öffentliche Wasserversorgungsanlage tatsächlich angeschlossen, so unterliegt es der Beitragspflicht auch dann, wenn die Voraussetzungen des Absatzes 1 nicht erfüllt sind. § 27 Beitragsschuldner (1) Beitragsschuldner ist, wer im Zeitpunkt der Zustellung des Beitrags- bzw. Vorauszahlungsbescheids Eigentümer des Grundstücks ist. (2) Ist das Grundstück mit einem Erbbaurecht belastet, so ist der Erbbauberechtigte an Stelle des Eigentümers beitragspflichtig. Mehrere Beitragsschuldner sind Gesamtschuldner; bei Wohnungs- und Teileigentum sind die einzelnen Wohnungs- und Teileigen- tümer nur entsprechend ihrem Miteigentumsanteil beitragspflichtig. (3) Steht das Grundstück, Erbbaurecht, Wohnungs- oder Teileigentum im Eigentum mehrerer Personen zur gesamten Hand, ist die Gesamthandgemeinschaft beitragspflichtig. § 28 Beitragsmaßstab Beitragsmaßstab für den Wasserversorgungsbeitrag ist die Nutzungsfläche. Diese ergibt sich durch Vervielfachung der Grundstücks- fläche (§ 29) mit dem Nutzungsfaktor (§ 30). Das Ergebnis wird auf eine volle Zahl gerundet, wobei Nachkommastellen ab 0,5 auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet und Nachkommastellen, die kleiner als 0,5 sind, auf die vorausgehende volle Zahl abge- rundet werden. § 29 Grundstücksfläche (1) Als Grundstücksfläche gilt: a) bei Grundstücken im Bereich eines Bebauungsplans die Flächen, die der Ermittlung der zulässigen Nutzung zugrunde zu legen ist; b) wenn ein Bebauungsplan oder eine Satzung nach § 34 Abs. 4 S.1 BauGB nicht besteht oder die erforderliche Festsetzung nicht enthält, die tatsächliche Grundstücksfläche bis zu einer Tiefe von 40 Meter von der der Erschließungsanlage zugewandten Grundstücksgrenze. Reicht die bauliche oder gewerbliche Nutzung über diese Begrenzung hinaus oder sind Flächen tatsächlich angeschlossen, so ist die Grundstückstiefe maßgebend, die durch die hintere Grenze der Nutzung zuzüglich der baurechtlichen Abstandsflächen bestimmt wird. Grundstücksteile, die lediglich die wegemäßige Verbindung zur Erschließungsanlage herstellen, bleiben bei der Bestimmung der Grundstückstiefe unberücksichtigt. Zur Nutzung zählen auch angelegte Grünflächen oder gärt- nerisch genutzte Flächen. (2) Teilflächenabgrenzungen gemäß § 31 Abs. 1 Satz 2 KAG bleiben unberührt. § 30 Nutzungsfaktor (1) Entsprechend der Ausnutzbarkeit wird die Grundstücksfläche (§ 29) mit einem Nutzungsfaktor vervielfacht, der im Einzelnen beträgt: 1. bei eingeschossiger Bebaubarkeit 1,0 2. bei zweigeschossiger Bebaubarkeit 1,25 3. bei dreigeschossiger Bebaubarkeit 1,5 4. bei vier- und fünfgeschossiger Bebaubarkeit 1,75 5. bei sechs- und mehrgeschossiger Bebaubarkeit 2,0 (2) bei Stellplatzgrundstücken und bei Grundstücken, für die nur eine Nutzung ohne Bebauung zulässig ist oder bei denen die Be- bauung nur unter geordnete Bedeutung hat, wird ein Nutzungsfaktor von 0,5 zugrunde gelegt. Dasselbe gilt für Gemeinbedarfs- oder Grünflächengrundstücke, deren Grundstücksflächen aufgrund ihrer Zweckbestimmung nicht oder nur zu einem untergeordneten Teil mit Gebäuden überdeckt werden sollen bzw. überdeckt sind (zum Beispiel Friedhöfe, Sportplätze, Freibäder, Kleingartenanlagen). Die §§ 31-34 finden keine Anwendung. § 31 Ermittlung des Nutzungsmaßes bei Grundstücken, für die ein Bebauungsplan die Geschosszahl festsetzt Als Geschosszahl gilt die im Bebauungsplan festgesetzte höchstzulässige Zahl der Vollgeschosse. Ist im Einzelfall eine größere Geschosszahl genehmigt, so ist diese zugrunde zu legen. Als Geschosse gelten Vollgeschosse i.S. der Landesbauordnung (LBO) in der im Zeitpunkt der Beschlussfassung über den Bebauungsplan geltenden Fassung. Sind auf einem Grundstück mehrere bauli- che Anlagen mit unterschiedlicher Geschosszahl zulässig, ist die höchste Zahl der Vollgeschosse maßgebend. § 32 Ermittlung des Nutzungsmaßes bei Grundstücken, für die ein Bebauungsplan eine Baumassenzahl festsetzt (1) Weist der Bebauungsplan statt der Zahl der Vollgeschosse eine Baumassenzahl aus, so gilt als Geschosszahl die Baumassen- zahl geteilt durch [3,5]; das Ergebnis wird auf eine volle Zahl gerundet, wobei Nachkommastellen ab 0,5 auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet und Nachkommastellen, die kleiner als 0,5 sind, auf die vorausgehende volle Zahl abgerundet werden. (2) Ist eine größere als die nach Abs. 1 bei Anwendung der Baumassenzahl zulässige Baumasse genehmigt, so ergibt sich die Geschosszahl aus der Teilung dieser Baumasse durch die Grundstücksfläche und nochmaliger Teilung des Ergebnisses durch [3,5]; das Ergebnis wird auf eine volle Zahl gerundet, wobei Nachkommastellen ab 0,5 auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet und Nachkommastellen, die kleiner als 0,5 sind, auf die vorausgehende volle Zahl abgerundet werden. § 33 Ermittlung des Nutzungsmaßes bei Grundstücken, für die ein Bebauungsplan die Höhe baulicher Anlagen festsetzt (1) Bestimmt der Bebauungsplan das Maß der baulichen Nutzung nicht durch die Zahl der Vollgeschosse oder eine Baumassenzahl, sondern setzt er die Höhe baulicher Anlagen in Gestalt der maximalen Gebäudehöhe (Firsthöhe) fest, so gilt als Geschosszahl das festgesetzte Höchstmaß der Höhe der baulichen Anlage geteilt durch 1. 3,0 für die im Bebauungsplan als Kleinsiedlungsgebiete (WS), reine Wohngebiete (WR), allgemeine Wohngebiete (WA), Dörfliche Wohngebiete (MDW), Ferienhausgebiete, Wochenendhausgebiete und besondere Wohngebiete (WB) festgesetzten Gebiete und 2. 4,0 für die im Bebauungsplan als Dorfgebiete (MD), Mischgebiete (MI), Urbane Gebiete (MU), Kerngebiete (MK), Gewerbegebiete (GE), Industriegebiete (GI) und sonstige Sondergebiete (SO) festgesetzten Gebiete; das Ergebnis wird auf eine volle Zahl gerundet, wobei Nachkommastellen ab 0,5 auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet und Nachkommastellen, die kleiner als 0,5 sind, auf die vorausgehende volle Zahl abgerundet werden. (2) Bestimmt der Bebauungsplan das Maß der baulichen Nutzung nicht durch die Zahl der Vollgeschosse oder eine Baumassenzahl, sondern setzt er die Höhe baulicher Anlagen in Gestalt der maximalen Traufhöhe (Schnittpunkt der senkrechten, traufseitigen Au- ßenwand mit der Dachhaut) fest, so gilt als Geschosszahl das festgesetzte Höchstmaß der Höhe der baulichen Anlage geteilt durch 1. 2,7 für die im Bebauungsplan als Kleinsiedlungsgebiete (WS), reine Wohngebiete (WR), allgemeine Wohngebiete (WA), Dörfliche Wohngebiete (MDW), Ferienhausgebiete, Wochenendhausgebiete und besondere Wohngebiete (WB) festgesetzten Gebiete und 2. 3,5 für die im Bebauungsplan als Dorfgebiete (MD), Mischgebiete (MI), Urbane Gebiete (MU), Kerngebiete (MK), Gewerbegebiete (GE), Industriegebiete (GI) und sonstige Sondergebiete (SO) festgesetzten Gebiete; das Ergebnis wird auf eine volle Zahl gerundet, wobei Nachkommastellen ab 0,5 auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet und Nachkommastellen, die kleiner als 0,5 sind, auf die vorausgehende volle Zahl abgerundet werden. (3) Ist im Einzelfall eine größere als die im Bebauungsplan festgesetzte Höhe baulicher Anlagen genehmigt, so ist diese gemäß Abs. 1 oder 2 in eine Geschosszahl umzurechnen. (4) Weist der Bebauungsplan statt der Zahl der Vollgeschosse oder einer Baumassenzahl sowohl die zulässige Firsthöhe als auch die zulässige Traufhöhe der baulichen Anlage aus, so ist die Traufhöhe gemäß Abs. 2 und 3 in eine Geschosszahl umzurechnen. § 34 Ermittlung des Nutzungsmaßes bei Grundstücken, für die keine Planfestsetzung im Sinne der §§ 31 bis 33 bestehen (1) Bei Grundstücken in unbeplanten Gebieten bzw. in beplanten Gebieten, für die der Bebauungsplan keine Festsetzungen nach den §§ 31 bis 33 enthält, ist maßgebend: 1. bei bebauten Grundstücken die Zahl der tatsächlich vorhandenen Geschosse, 2. bei unbebauten, aber bebaubaren Grundstücken die Zahl der auf den Grundstücken der näheren Umgebung überwiegend vorhandenen Geschosse. 2) Bei Grundstücken im Außenbereich (§ 35 BauGB) ist maßgebend: 1. bei bebauten Grundstücken die Zahl der tatsächlich vorhandenen Geschosse; 2. bei unbebauten Grundstücken, für die ein Bauvorhaben genehmigt ist, die Zahl der genehmigten Geschosse. (3) Als Geschosse gelten Vollgeschosse i.S. der LBO in der im Entstehungszeitpunkt (§ 37) geltenden Fassung. Sind auf einem Grundstück mehrere bauliche Anlagen mit unterschiedlicher Geschosszahl vorhanden, ist die höchste Zahl der Vollgeschosse maß- gebend. (4) Bei Grundstücken mit Gebäuden ohne ein Vollgeschoss i.S. der LBO, gilt als Geschosszahl die Baumasse des Bauwerks geteilt durch die überbaute Grundstücksfläche und nochmals geteilt durch 3,5, mindestens jedoch die nach Abs. 1 maßgebende Geschoss- zahl; das Ergebnis wird auf eine volle Zahl gerundet, wobei Nachkommastellen ab 0,5 auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet und Nachkommastellen, die kleiner als 0,5 sind, auf die vorausgehende volle Zahl abgerundet werden. § 35 Nachveranlagung, weitere Beitragspflicht (1) Von Grundstückseigentümern, für deren Grundstück eine Beitragsschuld bereits entstanden ist oder deren Grundstücke beitrags- frei angeschlossen worden sind, werden weitere Beiträge erhoben, 1. soweit die bis zum Inkrafttreten dieser Satzung zulässige Zahl bzw. genehmigte höhere Zahl der Vollgeschosse überschritten oder eine größere Zahl von Vollgeschossen allgemein zugelassen wird; 2. soweit in den Fällen des § 34 Abs. 2 Nr. 1 und 2 eine höhere Zahl der Vollgeschosse zugelassen wird; 3. wenn das Grundstück mit Grundstücksflächen vereinigt wird, für die eine Beitragsschuld bisher nicht entstanden ist; 4. soweit Grundstücke unter Einbeziehung von Teilflächen, für die eine Beitragsschuld bereits entstanden ist, neu gebildet werden. (2) Wenn bei der Veranlagung von Grundstücken Teilflächen gemäß § 29 Abs. 1 Nr. 2 dieser Satzung und § 31 Abs.1 S.2 KAG unberücksichtigt geblieben sind, entsteht eine weitere Beitragspflicht, soweit die Voraussetzungen für eine Teilflächenabgrenzung entfallen. § 36 Beitragssatz Der Wasserversorgungsbeitrag beträgt: 1. je Quadratmeter (m²) Nutzungsfläche 4,09 € (§ 28 Abs. 1) Hinzu tritt die gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer. § 37 Entstehung der Beitragsschuld (1) Die Beitragsschuld entsteht: 1. In den Fällen des § 26 Abs. 1, sobald das Grundstück an die öffentliche Wasserversorgungsanlage angeschlossen werden kann. 2. In den Fällen des § 26 Abs. 2 mit dem Anschluss, frühestens jedoch mit dessen Genehmigung. 3. In den Fällen des § 35 Nr. 1 und 2 mit der Erteilung der Baugenehmigung bzw. dem Inkrafttreten des Bebauungsplans oder ei- ner Satzung i.S. von § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr.2 und 3 BauGB. 4. In den Fällen des § 35 Nr. 3, wenn die Vergrößerung des Grundstücks im Grundbuch eingetragen ist. 5. In den Fällen des § 35 Nr. 4, wenn das neugebildete Grundstück im Grundbuch eingetragen ist a) mit Inkrafttreten eines Bebauungsplanes bzw. dem Inkrafttreten der Satzung i.S. von § 34 Abs. 4 Satz 1 BauGB b) mit dem tatsächlichen Anschluss der Teilflächen, frühestens mit der Genehmigung des Anschlusses; c) bei baulicher Nutzung ohne tatsächlichen Anschluss mit der Erteilung der Baugenehmigung; d) bei gewerblicher Nutzung mit dem Eintritt dieser Nutzung. 6. In den Fällen des § 35 Abs.2, mit dem Wegfall der Voraussetzungen für eine Teilflächenabgrenzung nach § 29 Abs. 1 Nr. 2 dieser Satzung und §31 Abs. 1 S. 2 KAG, insbesondere mit dem Inkrafttreten eines Bebauungsplanes oder einer Satzung gemäß § 34 Abs. 4 S. 1 BauGB, der Bebauung, der gewerblichen Nutzung oder des tatsächliche Anschlusses von abgegrenzten Teilflächen jedoch frühestens mit der Anzeige der Nutzungsänderung gemäß § 50 Abs.3. (2) Für Grundstücke, die schon vor dem 1.4.1964 an die öffentliche Wasserversorgung hätten angeschlossen werden können, jedoch noch nicht angeschlossen worden sind, entsteht die Beitragsschuld mit dem tatsächlichen Anschluss, frühestens mit des- sen Genehmigung. (3) Mittelbare Anschlüsse (zum Beispiel über bestehende Hausanschlüsse) stehen dem unmittelbaren Anschluss an öffentliche Wasser-versorgungsanlagen gleich. § 38 Fälligkeit Der Beitrag wird einen Monat nach Bekanntgabe des Beitragsbescheids fällig. § 39 Ablösung (1) Die Gemeinde kann, solange die Beitragsschuld noch nicht entstanden ist, mit dem Beitragsschuldner die Ablösung des Was- serversorgungsbeitrages vereinbaren. (2) Der Betrag einer Ablösung bestimmt sich nach der Höhe der voraussichtlich entstehenden Beitragsschuld; die Ermittlung erfolgt nach den Bestimmungen dieser Satzung. (3) Ein Rechtsanspruch auf Ablösung besteht nicht. IV. Benutzungsgebühren § 40 Erhebungsgrundsatz (1) Die Gemeinde erhebt für die Benutzung der öffentlichen Wasserversorgungsanlagen Grund- und Verbrauchsgebühren. (2) Für die Bereithaltung von Wasser werden Bereitstellungsgebühren erhoben. § 41 Gebührenschuldner (1) Schuldner der Benutzungsgebühren ist der Anschlussnehmer. Beim Wechsel des Gebührenschuldners geht die Gebührenpflicht mit Beginn des auf den Übergang folgenden Kalendervierteljahres auf den neuen Gebührenschuldner über. (2) In den Fällen des § 43 Abs. 2 ist Gebührenschuldner der Wasserabnehmer. (3) Mehrere Gebührenschuldner sind Gesamtschuldner. § 42 Grundgebühren Entstehung der Gebührenschuld (1) Die Grundgebühr wird gestaffelt nach Zählergrößen erhoben (Zählergebühr). Die Grundgebühr beträgt ab 2025 je Monat und Zähler: a) Hauswasserzähler Nenngröße Nenndurchfluss €/ Monat €/ Monat Maximaldurchfluss QN/Q3 netto brutto einschließlich 7% Umsatzsteuer NG 3-5 m³/h QN 2,5/ Q3= 4 5,79 6,20 NG 7-10 m³/h QN 6/ Q3=10 6,47 6,92 NG 20 m³/h QN 10/ Q3=16 11,55 12,36 NG 30 m³/h QN 15/ Q3=25 15,21 16,27 b) Großwasserzähler DN Nenndurchfluss QN €/ Monat €/ Monat Netto brutto einschließlich 7% Umsatzsteuer DN 50 QN 15/ Q3=25 25,52 27,31 DN 80 QN 40/ Q3=63 25,96 27,78 DN 100 QN 40/ Q3=63 32,81 35,11 Bei Verbundwasserzählern wird der Grundpreis beider Zähler zusammengerechnet. Für die Installation von Bauwasseranschlüssen und Standrohren wird eine Gebühr von 77,00 Euro netto bzw. 82,39 € brutto ein- schließlich 7% Umsatzsteuer erhoben. Für die Überlassung eines Standrohres wird zudem eine Leihgebühr von 10 Euro netto bzw. 10,70 € brutto einschließlich 7% Umsatzsteuer für jede angefangene Woche erhoben. Die Leihgebühr ist unabhängig von der Dauer der tatsächlichen Verwendung zu bezahlen, solange das Standrohr der Gemeinde nicht zurückgegeben wird. (2) Bei der Berechnung der Grundgebühr wird der Monat, in dem der Wasserzähler erstmals eingebaut oder endgültig ausgebaut wird, als voller Monat gerechnet. (3) Wird die Wasserlieferung wegen Wassermangels, Störungen im Betrieb, betriebsnotwendiger Arbeiten oder aus ähnlichen, nicht vom Anschlussnehmer zu vertretenden Gründen länger als einen Monat unterbrochen, so wird für die Zeit der Unterbrechung (ab- gerundet auf volle Monate) keine Grundgebühr berechnet. § 43 Verbrauchsgebühren (1) Die Verbrauchsgebühr wird nach der gemessenen Wassermenge (§ 44) berechnet. Die Verbrauchsgebühr beträgt pro Kubikmeter ab dem Jahr 2025 1,78 € (netto) bzw. 1,90 € (brutto, einschließlich 7 % Umsatzsteuer). ab dem Jahr 2026 1,95 € (netto) bzw. 2,09 € (brutto, einschließlich 7 % Umsatzsteuer). (2) Wird ein Bauwasserzähler oder ein sonstiger beweglicher Wasserzähler verwendet, beträgt die Verbrauchsgebühr pro Kubikme- ter ab dem Jahr 2025 1,78 € (netto) bzw. 1,90 € (brutto, einschließlich 7 % Umsatzsteuer). ab dem Jahr 2026 1,95 € (netto) bzw. 2,09 € (brutto, einschließlich 7 % Umsatzsteuer). § 44 Gemessene Wassermenge (1) Die nach § 21 gemessene Wassermenge gilt auch dann als Gebührenbemessungsgrundlage, wenn sie ungenutzt (etwa durch schadhafte Rohre, offenstehende Zapfstellen oder Rohrbrüche hinter dem Wasserzähler) verlorengegangen ist. (2) Ergibt sich bei einer Zählerprüfung, dass der Wasserzähler über die nach der Eichordnung zulässigen Verkehrsfehlergrenzen hinaus falsch anzeigt, oder ist der Zähler stehengeblieben, so schätzt die Gemeinde den Wasserverbrauch gemäß § 162 Abgaben- ordnung. § 45 Verbrauchsgebühr bei Bauten (1) Wird bei der Herstellung von Bauwerken das verwendete Wasser nicht durch einen Wasserzähler festgestellt, wird eine pauschale Verbrauchsgebühr erhoben. (2) Bemessungsgrundlage für die Gebühr ist folgender pauschaler Wasserverbrauch: 1. Bei Neu-, Um- oder Erweiterungsbauten von Gebäuden werden je 100 Kubikmeter umbautem Raum 5 Kubikmeter als pauschaler Wasserverbrauch zugrunde gelegt; Gebäude mit weniger als 100 Kubikmeter umbautem Raum bleiben gebührenfrei. Bei Fertigbau- weise werden der Ermittlung des umbauten Raumes nur die Keller- und Untergeschosse zugrunde gelegt. 2. Bei Beton- und Backsteinbauten, die nicht unter Nr. 1 fallen, werden je angefangene 10 Kubikmeter Beton- oder Mauerwerk 4 Kubikmeter als pauschaler Wasserverbrauch zugrunde gelegt; Bauwerke mit weniger als 10 Kubikmeter Beton- oder Mauerwerk bleiben gebührenfrei. § 46 Bereitstellungsgebühren Bei Wasserabnehmern mit eigener Wasserversorgung gilt der Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung als Reservean- schluss, falls er zur Spitzendeckung oder zum Ersatzbezug dienen soll. Der Wasserabnehmer hat in diesem Fall neben dem Wasserzins nach dem Zählertarif eine jährliche Bereitstellungsgebühr zu ent- richten. Sie ist nach den Kosten zu bemessen, die der Gemeinde im Einzelfall durch die Vorhaltung des Wassers entstehen. § 47 Entstehung der Gebührenschuld (1) In den Fällen der §§ 42, 43 Abs. 1 und 46 entsteht die Gebührenschuld für ein Kalenderjahr mit Ablauf des Kalenderjahres (Veranlagungszeitraum). Endet ein Benutzungsverhältnis vor Ablauf des Veranlagungszeitraums, entsteht die Gebührenschuld mit Ende des Benutzungsverhältnisses. (2) In den Fällen des § 41 Abs. 1 Satz 2 entsteht die Gebührenschuld für den bisherigen Anschlussnehmer mit Beginn des auf den Übergang folgenden Kalendervierteljahres; für den neuen Anschlussnehmer mit Ablauf des Kalenderjahres. (3) In den Fällen des § 43 Abs. 2 entsteht die Gebührenschuld, mit der Beendigung der Baumaßnahme, spätestens mit Einbau einer Messeinrichtung nach § 21. (4) In den Fällen des § 45 entsteht die Gebührenschuld mit Beginn der Bauarbeiten. (5) In den Fällen des § 43 Abs. 3 entsteht die Gebührenschuld mit der Wasserentnahme. (6) Die Gebührenschuld gemäß § 42, § 43 und § 46 ruht auf dem Grundstück bzw. dem Erbbaurecht als öffentliche Last (§ 13 Abs. 3 i.V. mit §27 KAG). § 48 Vorauszahlungen (1) Solange die Gebührenschuld noch nicht entstanden ist, sind vom Gebührenschuldner Vorauszahlungen zu leisten. Die Voraus- zahlungen entstehen mit Beginn des Kalendervierteljahres. Beginnt die Gebührenpflicht während des Veranlagungszeitraumes, ent- stehen die Vorauszahlungen mit Beginn des folgenden Kalendervierteljahres. (2) Jeder Vorauszahlung wird ein Viertel des zuletzt festgesetzten Jahreswasserverbrauchs des Vorjahres und der Grundgebühr (§ 42) zugrunde gelegt. Bei erstmaligem Beginn der Gebührenpflicht werden die Vorauszahlungen auf der Grundlage der Grundgebühr, des Verbrauchsgebührensatzes und des geschätzten Jahreswasserverbrauchs des laufenden Jahres ermittelt. (3) Die für den Veranlagungszeitraum entrichteten Vorauszahlungen werden auf die Gebührenschuld für diesen Zeitraum angerech- net. (4) In den Fällen des § 43 Abs. 2 und 3 sowie § 45 und 46 entfällt die Pflicht zur Vorauszahlung. § 49 Fälligkeit (1) Die Benutzungsgebühren sind innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides zur Zahlung fällig. Sind Vorauszahlungen (§ 48) geleistet worden, gilt dies nur, soweit die Gebührenschuld die geleisteten Vorauszahlungen übersteigt. Ist die Gebührenschuld kleiner als die geleisteten Vorauszahlungen, wird der Unterschiedsbetrag nach Bekanntgabe des Gebührenbe- scheides durch Aufrechnung oder Zurückzahlung ausgeglichen. (2) Die Vorauszahlungen gemäß § 48 werden jeweils zum 15.03., 15.05., 15.08. und 15.11. in Höhe eines Viertels der Jahresab- rechnung des Vorjahres zur Zahlung fällig. Fehlt eine solche Vorjahresabrechnung, so setzt der Eigenbetrieb Wasserversorgung die Höhe der Vorauszahlungen unter Schätzung des Jahresverbrauchs fest. (3) In den Fällen des § 43 Abs. 3 wird die Gebührenschuld mit der Wasserentnahme fällig. V. Anzeigepflichten, Ordnungswidrigkeiten, Haftung § 50 Anzeigepflichten (1) Binnen eines Monats sind der Gemeinde anzuzeigen 1. der Erwerb oder die Veräußerung eines an die öffentliche Wasserversorgung angeschlossenen Grundstücks; entsprechendes gilt beim Erbbaurecht sowie beim Wohnungs- und Teileigentum; 2. Erweiterungen oder Änderungen der Verbrauchsanlage sowie die Verwendung zusätzlicher Verbrauchseinrichtungen, soweit sich dadurch die Größen für die Gebührenbemessung ändern oder sich die vorzuhaltende Leistung wesentlich erhöht. (2) Anzeigepflichtig nach Abs. 1 Nr. 1 sind Veräußerer und Erwerber, nach Abs. 1 Nr. 2 der Anschlussnehmer. (3) Binnen eines Monats hat der Anschlussnehmer der Gemeinde mitzuteilen, wenn die Voraussetzungen für Teilflächenabgren- zungen gem. § 29 Abs.1 Nr.2 dieser Satzung und § 31 Abs. 1 S.2 KAG entfallen sind, insbesondere abgegrenzte Teilflächen ge- werblich oder als Hausgarten genutzt, tatsächlich an die öffentliche Wasserversorgung angeschlossen oder auf ihnen genehmi- gungsfreie bauliche Anlagen errichtet wurden. (4) Wird die rechtzeitige Anzeige schuldhaft versäumt, so haftet im Falle des Abs. 1 Nr. 1 der bisherige Gebührenschuldner für die Benutzungsgebühren, die auf den Zeitraum bis zum Eingang der Anzeige bei der Gemeinde entfallen. § 51 Ordnungswidrigkeiten (1) Ordnungswidrig im Sinne von § 142 der Gemeindeordnung für Baden- Württemberg handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen § 4 ein Grundstück nicht an die öffentliche Wasserversorgung anschließt, 2. entgegen § 5 nicht seinen gesamten Wasserbedarf der öffentlichen Wasserversorgung entnimmt, 3. entgegen § 8 Abs. 1 Wasser an Dritte ohne schriftliche Zustimmung der Gemeinde weiterleitet, 4. entgegen § 14 Abs. 5 Beschädigungen des Hausanschlusses nicht unverzüglich der Gemeinde mitteilt, 5. entgegen § 17 Abs. 2 Anlagen unter Missachtung der Vorschriften der Satzung, anderer gesetzlicher oder behördlicher Bestim- mungen sowie nach den anerkannten Regeln der Technik errichtet, erweitert, ändert oder unterhält, 6. entgegen § 17 Abs. 4 Materialien und Geräte verwendet, die nicht entsprechend den anerkannten Regeln der Technik beschaffen sind, 7. entgegen § 17 Abs. 5 Anlagen und Verbrauchseinrichtungen so betreibt, dass Störungen anderer Anschlussnehmer, störende Rückwirkungen auf Einrichtungen der Gemeinde bzw. Dritter oder Rückwirkungen auf die Güte des Trinkwassers eintreten, (2) Ordnungswidrig i.S. von § 8 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 KAG handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig den Mitteilungspflichten nach § 21 Abs. 3 Satz 2 und § 50 Abs. 1 und 2 dieser Satzung nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig nachkommt. § 52 Haftung bei Versorgungsstörungen (1) Für Schäden, die ein Wasserabnehmer durch Unterbrechung der Wasserversorgung oder durch Unregelmäßigkeiten in der Be- lieferung erleidet, haftet die Gemeinde aus dem Benutzungsverhältnis oder unerlaubter Handlung im Falle 1. der Tötung oder Verletzung des Körpers oder der Gesundheit des Wasserabnehmers, es sei denn, dass der Schaden von der Gemeinde oder einem ihrer Bediensteten oder einem Verrichtungsgehilfen weder vorsätzlich noch fahrlässig verursacht worden ist, 2. der Beschädigung eine Sache, es sei denn, dass der Schaden weder durch Vorsatz noch durch grobe Fahrlässigkeit der Ge- meinde oder eines ihrer Bediensteten oder einem Verrichtungsgehilfen verursacht worden ist. 3. eines Vermögensschadens, es sei denn, dass dieser weder durch Vorsatz noch durch grobe Fahrlässigkeit eines vertretungsbe- rechtigten Organs der Gemeinde verursacht worden ist. § 831 Abs. 1 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches ist nur bei vorsätzlichem Handeln von Verrichtungsgehilfen anzuwenden. (2) Absatz 1 ist auch auf Ansprüche von Wasserabnehmern anzuwenden, die diese gegen ein drittes Wasserversorgungsunterneh- men aus unerlaubter Handlung geltend machen. Die Gemeinde ist verpflichtet, den Wasserabnehmern auf Verlangen über die mit der Schadensverursachung durch ein drittes Unternehmen zusammenhängenden Tatsachen insoweit Auskunft zu geben, als sie ihr bekannt sind oder von ihr in zumutbarer Weise aufgeklärt werden können und ihre Kenntnis zur Geltendmachung des Schadener- satzes erforderlich ist. (3) Die Ersatzpflicht entfällt für Schäden unter 15,00 €. (4) Ist der Anschlussnehmer berechtigt, das gelieferte Wasser an einen Dritten weiterzuleiten (§ 8 Abs. 1), und erleidet dieser durch Unterbrechung der Wasserversorgung oder durch Unregelmäßigkeiten in der Belieferung einen Schaden, so haftet die Gemeinde dem Dritten gegenüber in demselben Umfang wie dem Wasserabnehmer aus dem Benutzungsverhältnis. (5) Leitet der Anschlussnehmer das gelieferte Wasser an einen Dritten weiter, so hat er im Rahmen seiner rechtlichen Möglichkeiten sicherzustellen, dass dieser aus unerlaubter Handlung keine weitergehenden Schadenersatzansprüche erheben kann, als sie in den Absätzen 1 bis 3 vorgesehen sind. Die Gemeinde hat den Anschlussnehmer darauf bei Begründung des Benutzungsverhältnisses besonders hinzuweisen. (6) Der Wasserabnehmer hat den Schaden unverzüglich der Gemeinde oder, wenn dieses feststeht, dem ersatzpflichtigen Unter- nehmen mitzuteilen. Leitet der Anschlussnehmer das gelieferte Wasser an einen Dritten weiter, so hat er diese Verpflichtung auch dem Dritten aufzuerlegen. § 53 Haftung von Wasserabnehmern und Anschlussnehmern (1) Der Wasserabnehmer haftet für schuldhaft verursachte Schäden, die insbesondere infolge einer unsachgemäßen Benutzung oder den Bestimmungen dieser Satzung zuwiderlaufenden Benutzung oder Bedienung der Anlagen zur Wasserversorgung entste- hen. Der Anschlussnehmer haftet für Schäden, die auf den mangelhaften Zustand seiner Anlage (§ 17) zurückzuführen sind. (2) Der Haftende hat die Gemeinde von Ersatzansprüchen Dritter freizustellen, die wegen solcher Schäden geltend gemacht werden. Sind Ansprüche auf Mängel an mehreren Verbrauchsanlagen zurückzuführen, so haften die Wasserabnehmer als Gesamtschuldner. VI. Übergangs- und Schlussbestimmungen § 54 Inkrafttreten 1) Soweit Abgabeansprüche nach dem bisherigen Satzungsrecht bereits entstanden sind, gelten anstelle dieser Satzung die Sat- zungsbestimmungen, die im Zeitpunkt des Entstehens der Abgabenschuld gegolten haben. (2) Diese Satzungsänderung tritt am 01.01.2025 in Kraft. Baindt, den 21.10.2025 Simone Rürup, Bürgermeisterin Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder von auf Grund der GemO erlassener Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbe- achtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist: der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt wor- den sind. Baindt, den 21.10.2025 gez. Simone Rürup, Bürgermeisterin Änderungen: Geändert am 04.11.2008, Inkrafttreten zum 01.01.2009, öffentliche Bekanntmachung vom 14.11.2008 Geändert am 21.07.2009, Inkrafttreten rückwirkend zum 01.01.2009, öffentliche Bekanntmachung vom 31.07.2011 Zuletzt geändert am 04.10.2011, Inkrafttreten zum 01.01.2012, öffentliche Bekanntmachung vom 07.10.2011 Zuletzt geändert am 05.11.2013, Inkrafttreten zum 01.01.2013, öffentliche Bekanntmachung vom 08.11.2013 Zuletzt geändert am 30.07.2014, Inkrafttreten zum 01.08.2014, öffentliche Bekanntmachung vom 08.08.2014 Zuletzt geändert am 13.10.2015, Inkrafttreten zum 01.01.2015, öffentliche Bekanntmachung vom 23.10.2015 Zuletzt geändert am 12.12.2017, Inkrafttreten zum 01.01.2017, öffentliche Bekanntmachung vom 15.12.2017 Zuletzt geändert am 10.09.2019, Inkrafttreten zum 01.01.2019, öffentliche Bekanntmachung vom 13.09.2019 Zuletzt geändert am 14.09.2021, Inkrafttreten zum 01.01.2021, öffentliche Bekanntmachung vom 17.09.2021 Zuletzt geändert am 11.10.2022, Inkrafttreten zum 01.01.2023, öffentliche Bekanntmachung vom 14.10.2022 Zuletzt geändert am 27.02.2024, Inkrafttreten zum 01.04.2024, öffentliche Bekanntmachung vom 01.03.2024 Zuletzt geändert am 16.07.2024, Inkrafttreten zum 01.01.2025, öffentliche Bekanntmachung vom 26.07.2024 Zuletzt geändert am 21.10.2025, Inkrafttreten zum 01.01.2025, öffentliche Bekanntmachung vom 24.10.2025[mehr]

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                  Zuletzt geändert: 24.10.2025

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