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Amtsblatt_2023_01_13_KW3.pdf

Amtsblatt Jahrgang 2023 Freitag, den 13. Januar 2023 Nummer 1/2 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. 2022 – WAS WAR, WAS KOMMT – 2023 Neugestaltung der Ortsmitte Begonnen hat die Ortskernsanierung im Jahr 2014 mit dem Erwerb der Grundstücke von Ernst Fischer. Viel wurde seither geplant und entwickelt. Unwägbarkeiten, wie beispielsweise ein Hochwasserszenario, wurden aus dem Weg geschafft und mit dem Bau des Kreisverkehrs und der Ansiedlung des Lebensmittelmarktes Feneberg erste In- halte umgesetzt. So hat sich die Ortseinfahrt nach Baindt bereits verändert. Unsere Bürgerschaft und die Vereine wurden im weiteren Verlauf beteiligt und eingebunden. Planungsbüros haben daraus resultierende Anregungen auf- gegriffen, notwendige Dinge mitgedacht und rechtliche Vorgaben erfüllt, so dass die Gemeinde Baindt in diesem Jahr Taten folgen lässt und die Ortsmitte umgestalten wird. Im Frühjahr 2023 nach der Fasnet wird mit den Arbei- ten begonnen. Im Rahmen der Neugestaltung werden die beiden Bushaltestellen barrierefrei, das ist nicht nur ein Wunsch, sondern auch eine rechtliche Vorgabe. Das Fischerareal wird in diesem Zusammenhang mit einem Fuß- gängerüberweg angebunden. Das Parken wird geordnet und die Fläche für ein mögliches Gebäude freigehalten. Unsere Bürgerinnen und Bürger erhalten einen im Alltag und bei Festen hervorragend nutzbaren, barrierefreien Dorfplatz, mit einer guten Durchgrünung, Sitzgelegenheiten und Spielmöglichkeiten. Wasser wird zugänglich und erlebbar. Die Gemeinde hat dann eine zukunftsfähige Ortsmitte, die auch für heißer werdende Sommer gerüstet ist, denn die Attraktivität einer Kommune bemisst sich auch in der Qualität ihrer Infrastruktur. Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 1/2 Fischerareal Das Konzeptvergabeverfahren für das Fischerareal ging 2022 in die nächste Phase. Der Gemeinderat hat im Januar zwei Ankerprojekte (auf dem Plan mit „1“ und „2“ gekennzeichnet) vergeben. Bei einer Infoveranstaltung am 30. Mai stellten sich beide Ankerprojektträger mit ih- rem Konzept vor. Anker „1“ wird Mietwohnraum schaffen und einen Teil der Wohnungen unter der ortsüblichen Miete vermieten. Darüber hinaus wird er die Planung und Erschließung durch die Privatstraße übernehmen. An- kerprojekt „2“ bietet Eigentumswohnungen mit Service an und übernimmt federführend die Planung und Um- setzung der Tiefgarage. Zwei weitere Anliegerprojekte wurden durch den Gemeinderat im November vergeben. Das Anliegerprojekt „3“ bietet Mietwohnraum für junge Menschen an und das Anliegerprojekt „4“ qualitätvolle Eigentumswohnungen. Trotz der schwierigen konjunktu- rellen Lage seit Beginn des Ukrainekrieges sind für das Anliegerverfahren acht gute Bewerbungen eingegan- gen, so dass sich das gewählte offene Konzeptverga- beverfahren bewährt hat. Mitte Januar wird, soweit es die Witterung zulässt, mit dem Bau der Fischerstraße, die durch das Quartier führt, begonnen. Mit einem Bau- beginn der ersten Gebäude kann in der 2. Jahreshälfte gerechnet werden. Bildung Schulsanierung Der Gemeinderat hat- te 2021 die Sanierung des aus den 70er Jah- ren stammenden blauen Gebäudes der Klosterwiesenschule durch eine Vollsanie- rung und Aufstockung des Hauptgebäudes beschlossen. Nach einer europaweiten Ausschreibung der Pla- nungsaufträge konn- ten Ende 2021 die Pla- nungsleistungen an die Ingenieurbüros vergeben werden. An- fang 2022 wurde das Baugesuch eingereicht damit im Anschluss die Bauarbeiten ausgeschrieben werden konnten. Die Kosten der Sanierung betragen knapp 9 Millionen Euro. Nach den Sommerferien 2022 wurde mit den Abrissarbeiten im Gebäude begonnen. Mit dieser vollumfänglichen Sanierung unserer Grundschule, finden unsere Kinder hervorragende Bedingungen vor, um gut lernen zu können. Nach wie vor findet die bereits seit über 20 Jahren bestehende Kooperation mit der Blinden- und Sehbehinderten-Schule statt. Auch in schwierigen Zeiten wie diesen, ist es wichtig und notwendig, dass eine Gemein- de ihren Pflichtaufgaben nachkommt und in die Zukunft ihrer Kinder investiert. Breitbandausbau Im September war der Spatenstich für den Breitband- ausbau. In einem ersten Schritt werden auf Baindter Ge- markung im Rahmen des „weißen-Flecken-Programms“ insgesamt 8,4 Kilometer Trasse verlegt. Erst danach folgt der Anschluss der „grauen Flecken“. Der Breit- bandausbau wird finanziell vom Bund und vom Land Baden-Württemberg mit insgesamt 90 % der anfallen- den Kosten bezuschusst. Als weiße Flecken werden un- terversorgte Haushalte bezeichnet. Es handelt sich da- bei um Haushalte, die eine Internetgeschwindigkeit von weniger als 30 Mbit/s im Download an ihrem Anschluss zur Verfügung haben. Graue Flecken sind Haushalte mit einer Internetgeschwindigkeit von unter 100 Mbit/s. Sehr froh ist die Gemeinde, dass durch die schnelle Be- schlussfassung des Gemeinderates für die Aufnahme in Nummer 1/2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 das „graue-Flecken-Programm die Antragstellung der Gemeinde Baindt noch vor dem Förderstopp durch den Bund erfolgt ist. Unser Gemeinwesen Schwester Carola ist verstorben Bereits zu Beginn des Jahres, am 04. Februar, verstarb unsere liebe Schwester Carola überraschend. Wir sagen von Herzen Danke für alles, was sie uns Gutes getan hat, und werden sie sicherlich nicht vergessen. Besuch der Bundestagsabgeordneten Heike Engel- hardt Am 04. Mai war die Bundestagsabgeordnete Heike En- gelhardt zu Gast in Baindt. Sie berichtete über Themen der Bundespolitik und zeigte sich sehr interessiert über die Entwicklungen in unserer Gemeinde. Digitaldialog Abschlussveranstaltung Zur gemeinsamen Gestaltung des digitalen Wandels, zum gegenseitigen Austausch und als Stimmungsbaro- meter für die Digitalisierung wurde das Forschungspro- jekt „Digitaldialog 21“ geschaffen. In den Jahren 2020 und 2021 wurden in Baindt bereits Bürgerdialoge zum digitalen Wandel angeboten. Am 02. Juni 2022 fand die Abschlussveranstaltung des Forschungsprojektes im Hospitalhof Stuttgart statt. Bei dieser Vorstellung und Diskussion der Projektergebnisse wurde die Gemeinde durch Herrn Abele und Herrn Müller von der Gemeinde- kämmerei sowie Bürgermeisterin Frau Rürup vertreten. Fronleichnam Nach zweijähriger Corona-Pause konnte 2022 die Fron- leichnamsprozession in Baindt wie gewohnt stattfinden. Bestaunt werden konnten auf dem Prozessionsweg die Blumenteppiche der Ministrantinnen und Ministranten sowie der Landjugend. Ehrenamtsfest Am 16. September fand das Ehrenamtsfest in der Schenk-Konrad-Halle statt. Geehrt wurden neben un- seren Blutspenderinnen und Blutspendern erfolgreiche Baindter Sporterlerinnen und Sportler vom Taekwondo sowie die ersten Herrenmannschaften der Abteilung Tennis und Fußball. Außerdem wurden Ralf Mischkowski, Stefan Boenke, Wolfgang Brückner, Sibylle Boenke, Oskar Halder, die Initiatoren vom Bikepark Baindt, Franz Schnez, Georg Konzett, Felix Haller, Vertreter vom Kunst- kreis Baindt, Helga Kaminski, Rainer Beer, Anja Eckert und Thomas Stephan für ihre großartige ehrenamtliche und gemeinnützige Arbeit geehrt. Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 1/2 Einweihung des DRK-Heims Was mit den ersten Ideen Ende 2018 begann, fand am 22. Mai seinen vorläufigen Höhepunkt: über 300 Gäste durften die DRK-Bereitschaft Baienfurt-Baindt, die DLRG Baienfurt und der Kunstkreis Baindt beim Tag der offe- nen Tür anlässlich der Eröffnung begrüßen. Hauptübung Freiwillige Feuerwehr Nach zwei Jahren Pause konnte auch wieder die Haupt- übung durchgeführt werden. Die Probe verfolgten sehr viele Zuschauerinnen und Zuschauer. Im Szenario brann- te bei der Zimmerei Konzett unter dem Vordach eine Palette mit Dämmmaterial. Neben der Freiwilligen Feu- erwehr nahmen auch die Helfer vor Ort des DRK sowie der MTW mit den Führungskräften der Feuerwehr und der Drohnengruppe an der Übung am Einsatzobjekt teil. Ausflug der Altersabteilung der Freiwilligen Feuerwehr Am 02. Oktober fand der Ausflug der Altersabteilung der Freiwilligen Feuerwehr statt. Auf dem Programm stand zuerst die Besichtigung des Klosters in Neresheim, der Heimat unserer Bürgermeisterin. Von dort aus ging es zum Härtsfeldsee und anschließend mit der „Schättere“, der Härtfeldsbahn, wieder nach Neresheim zurück. Sankt Martinsumzug Am 11. November fand nach zweijähriger Corona-Pause der traditionelle St. Martinsumzug in Baindt statt. Die Kin- der unserer Kindergärten zogen mit ihren Laternen von den Kindergärten zum Klosterhof. Dort wurde die Szene der Mantelteilung dargestellt. Sankt Martin hoch zu Ross teilte seinen Mantel mit einem Bettler am Wegesrand. Auch unsere Geflüchteten aus der Ukraine, die zu dieser Zeit in der Sporthalle untergebracht waren, haben mit ihren Kindern teilgenommen und waren dankbar für ein Stück Normalität und Ablenkung. Vereine Narrenzunft Raspler Nummer 1/2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Nach einjähriger Pause konnten unsere Raspler im Fe- bruar die 5. Jahreszeit feiern. Beim Rathaussturm am Gumpigen Donnerstag übernahmen die Raspler die Macht. Sie stürmten das Rathaus und entmachteten Bürgermeisterin Simone Rürup. Anschließend wurde auf dem Dorfplatz gemeinsam mit den Schalmeien ge- schunkelt und getanzt. 111 Jahre Musikverein Baindt Vom 24. bis zum 27. Juni fand das Dorfmusikfest anläss- lich des 111-jährigen Bestehens des Musikvereins Baindt statt. Höhepunkt war sicherlich der Massenchor mit den teilnehmenden Musikkapellen und der anschließende Festumzug. Ganz Baindt half zusammen, arbeitete und feierte gemeinsam an vier Tagen. Stolz kann der Musik- verein auf ein gelungenes Jubiläumsjahr zurückblicken, wobei wir uns auch in diesem Jahr noch auf einen Hö- hepunkt freuen dürfen. Am Samstag, 25. März tritt der Musikverein gemeinsam mit dem Projektchor auf. Wir dürfen gespannt sein! Fest der Schalmeien Auch das Fest der Schalmeien konnte in diesem Jahr wieder in gewohntem Umfang stattfinden und wurde ganz hervorragend besucht. Reitergruppe Zum 47. mal fand in Baindt das Reitturnier im August statt. Insgesamt hatten sich 500 Starter für die verschie- denen Dressur-, Spring- und Fahrprüfungen angemeldet. Nachdem der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan „Reithalle“ im November im Gemeinderat gefasst wurde, steht einem Bau der Reithalle nun nichts mehr im Wege. 40 Jahre Landfrauen Am 3. Advent haben die Landfrauen bei richtig leckerem Essen und mit tollem Programm ihr Jubiläum zum 40-jähri- gen Bestehen gefeiert. Die aktiven Damen um Doris Sonn- tag sind aus unserer Gemeinde nicht wegzudenken und wenn immer man sie braucht, sind sie da und packen an. Wohnen in Baindt Bauplätze zur Vergabe Die Gemeinde Baindt vergibt im allgemeinen Wohnge- biet „Grünenberg - Stöcklisstraße“ insgesamt 8 Bauplät- ze für die Bebauung mit Einfamilien- bzw. Doppelhäu- sern im Einheimischenmodell. Die Bewerbungsfrist läuft noch bis 14. Januar 2023. Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 1/2 Baugebiet „Bühl“ In der Gemeinderatssitzung im November wurde der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan „Bühl“ gefasst. Mittel- bis langfristig entsteht hier ein wertiges und gut durchgrüntes Baugebiet mit ca. 45 Wohneinheiten. Verkehrliche Infrastruktur Neubau Geh- und Radweg Sulpach Ende Februar begannen die Arbeiten für den Neubau des dritten Bauabschnittes des Geh- und Radweges vom Hasenweg Richtung Mochenwangen. Im Zuge dieser Baumaßnahme musste die Sulpacher Straße im Bereich der Bauarbeiten voll gesperrt werden. Am 21. Oktober wurde dann im Rahmen eines kleinen Festaktes die Fertigstellung gefeiert. Die Gesamtkosten für den Bau des Geh- und Radweges belaufen sich auf 1.655.000 €, aufgrund der Bundes- und Landesförderung sind von Seiten der Gemeinde ca. 635.000 € zu leisten. Barrierefreie Bushaltestellen Die barrierefreie Gestaltung des öffentlichen Personen- nahverkehrs (ÖPNV) ist ein wichtiges gesellschaftspo- litisches Ziel und rechtliche Vorgabe. Neben den schon Neubau Radweg entlang der L 314 Das Regierungspräsidi- um Tübingen plant einen Radweg entlang der L 314 und somit zu gro- ßen Teilen entlang der Baindter Gemarkung zwischen Baienfurt und Bergatreute. In einem 1. Bauabschnitt soll für den ca. 5,7 km langen Teilabschnitt zwischen Baienfurt und dem Ab- zweig Bolanden der Radweg verwirklicht werden. Die Maßnah- me befindet sich be- reits in der Vorplanung. Gelingt die Umsetzung dieser Radwegever- bindung ist ein großer Schritt für mehr Sicher- heit im Radverkehr und in Richtung Mobilitäts- wende erreicht. Nummer 1/2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 umgebauten Bushaltestellen „Marsweilerstraße“, „Hoch- behälter“ und „Blinden- und Sehbehindertenschule“ wur- den im Herbst auch die Bushaltestellen in der Garten- straße fertig gestellt. Neues E-Auto für den Bauhof Die Energiewende schreitet voran und mit ihr verändert sich auch die Mobilität. Zusätzlich zum ersten Elektrofahr- zeug des Bauhofs und des Elektro-Dienstfahrzeugs der Verwaltung, nutzt der Bauhof nun seit Anfang des Jahres 2022 ein weiteres E-Fahrzeug, einen Opel Vivaro-e. Die Ge- meinde Baindt geht hier mit gutem Beispiel für ein klima- freundliches und -bewusstes Leben voran. Für alle drei Fahrzeuge konnten Zuschüsse des Bundes generiert wer- den. Daseinsvorsorge Sturmschäden Anfang August ist ein starkes Unwetter über Oberschwa- ben gezogen. Auch Baindt blieb davon nicht verschont. Zahlreiche Bäume konnten dem Sturm nicht standhal- ten und knickten um oder wurden entwurzelt. Auch der Fangzaun am Sportplatz wurde in Mitleidenschaft ge- zogen. Zwischenzeitlich wurde dieser wieder erneuert. Freiwillige Feuerwehr füllt Sandsäcke In einer gemeinsamen Aktion mit den Feuerwehren Baien- furt und Wolpertswende befüllte die Jugendfeuerwehr Baindt insgesamt eintausend Sandsäcke. Circa 13 Ton- nen Sand wurden dabei innerhalb kurzer Zeit abgefüllt. Für den Ernstfall wird ein Teil der Säcke im Bauhof ein- gelagert. Im Vorfeld konnten Baindter Bürgerinnen und Bürger zum Schutz der eigenen Häuser und Grundstü- cke, einen Teil der gefüllten Säcke bestellen. Neues Notstromaggregat Insbesondere flächende- ckende und langandau- ernde Stromausfälle stel- len zwischenzeitlich ein wichtiges Einsatzszenario für unsere Feuerwehr dar. Die Gemeinde hat hier entsprechend reagiert und für die Kommune ein 60-kVA-Aggregat be- schafft. Das Notstromag- gregat ist kein vollständi- ger Ersatz für eine funktionierende Netzver- sorgung, jedoch kann damit eine Mindestnotstromver- sorgung gewährleistet werden. Sanierung Sportplatzbeleuchtung Nachdem die Verkabelung der Sportplatzbeleuchtung aus den 60er Jahren stammte und die Masten zum Teil nicht mehr die Vorgaben der Standsicherheit erfüllten, wurde die Sportplatzbeleuchtung vollumfänglich durch neue LED-Beleuchtung ersetzt. Der Sportplatz ist für un- sere Sportlerinnen und Sportler jetzt besser ausgeleuch- tet, die Nachbarschaft hingegen weniger und es können zusätzlich Stromkosten gespart werden. Friedhof Erweiterung Bestattungsmöglichkeiten Auf dem Friedhof in Baindt wird seit 2022 neben der „klassischen“ Erd- und Urnenbestattung und Bestattung Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 1/2 in Urnenwänden auch die Möglichkeit der Bestattung in Urnenrasengräbern sowie der halbanonymen und ano- nymen Urnengrabbestattung angeboten. Natur und Klimaschutz Erweiterung kommunales Nahwärmenetz Wie bereits im vergangenen Jahr, wird 2023 eine er- neute Erweiterung des kommunalen Nahwärmenetzes erfolgen. So wird das Neubaugebiet Fischerareal voll- ständig an das Nahwärmenetz der Gemeinde Baindt angeschlossen und soll dann in Zukunft größtenteils mit Wärme aus Erneuerbaren Quellen versorgt werden. Neue Photovoltaikanlagen auf kommunalen Dächern Als wichtiger Beitrag zu einer nachhaltigen Stromerzeu- gung wird auf dem Dach des Blauen Gebäudes der Klos- terwiesenschule bis voraussichtlich Ende 2023 bzw. An- fang 2024 eine neue Photovoltaikanlage errichtet. Weitere PV-Anlagen auf kommunalen Dächern sind in Planung. Speziell die großen Dachflächen von Sporthalle und Bau- hof werden auf ihre Geeignetheit für PV-Anlagen geprüft. Software zur Energiedatenerfassung Um die Erfassung der Energieverbräuche kommunaler Gebäude zu vereinfachen, wurde eine spezielle Software angeschafft. Da zudem u. a. QR-Codes zum Ablesen der Zählerdaten eingeführt wurden, sind Messfehler zukünf- tig äußerst unwahrscheinlich. Außerdem ermöglicht die Software ein frühzeitigeres Erkennen von Auffälligkeiten bei den Energieverbräuchen und trägt so dazu bei, die kommunalen Energieverbräuche zu reduzieren. Hochwasserschutzkonzept Hirschstraße Insgesamt wurden und werden knapp zwei Millionen Euro für Hochwasserschutzmaßnahmen in Baindt in- vestiert. Erste größere Maßnahme war die Öffnung des Sulzmoosbaches im Jahr 2021. Außerdem wird im Zu- sammenhang mit dem künftigen Baugebiet „Bühl“ und vor allem damit auch die bestehenden Baugebiete und deren Bewohnerinnen und Bewohner vor Starkregen sicherer sind, oberhalb der Hirschstraße und der Zep- pelinstraße ein Gewässer 2. Ordnung angelegt Es wird Platz für Oberflächenwasser geschaffen, damit dies nicht ungebremst in die Keller und Häuser unserer Bür- gerschaft eindringen kann. Klimamobilitätsplan Die Gemeinden im Gemeindeverband Mittleres Schus- sental arbeiten in Sachen Klimaschutz eng zusammen, da diese Probleme und Herausforderungen nicht an den jeweiligen Gemarkungsgrenzen enden. Nur gemeinsam können wir durch aktive Veränderungen das Ziel eines klimaneutralen Schussentals erreichen! Ein wichtiger Baustein ist hierbei der Öffentliche Personennahverkehr. Ziel muss es sein, dass man in Hauptverkehrszeiten zur Bushaltestelle geht und davon ausgehen kann, dass in einer absehbaren Zeit auch ein Bus fährt. Nistkästen Anfang Januar wurden mehrere Nistkästen im Gemein- degebiet für Fledermäuse und Vögel angebracht, unter anderem auch am Rathaus. Vielen Tieren wird damit die Chance auf einen Platz zum Nestbau sowie zum Schutz vor Feinden und schlechter Witterung gegeben, den die- se in der freien Natur kaum noch finden. Dorfputzete Bei schönem Wetter fand am 07. Mai zum elften Mal in unserer Gemeinde die „Dorfputzete“ statt. Ca. 30 Helfer- innen und Helfer halfen mit, verschiedenste Plätze im Gemeindegebiet zu säubern. Im Anschluss daran, konn- ten sich alle fleißigen Helferinnen und Helfer auf dem Feuerwehrgelände bei einem Vesper stärken. Stadtradeln Zum vierten Mal nahm Baindt an der Aktion „STADTRADELN“ des Landkreises teil. Ins- gesamt sind Baindter Radlerinnen und Rad- ler in drei Wochen (vom 25. Juni bis zum 15. Juli 2022) starke 31.084 Kilometer ge- fahren. Sowohl die Teilnehmenden mit den meisten gefahre- nen Kilometern, als auch das Team mit den insgesamt am meisten gefahrenen Nummer 1/2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Kilometern erhielten eine kleine Überraschung in Form einer Trinkflasche. Außerdem wurden drei weitere Stadt- radlerinnen und Stadtradler von Bürgermeisterin Simone Rürup ausgelost. Ukrainekrieg Auch die Gemeinde Baindt zeigt Flagge und solidarisiert sich mit der Ukraine, die von Putin angegriffen wurde. Vielen Dank allen Helferinnen und Helfern, die die Ge- meindeverwaltung in diesem Jahr unterstützt haben. Sei es mit Sachspenden, Geldspenden oder mit der Bereit- schaft Wohnraum zur Verfügung zu stellen. In Baindt wurde die Sporthalle im November dem Land- kreis Ravensburg als Notunterkunft zur Verfügung ge- stellt. Zur Unterbringung der ca. 70 Geflüchteten wur- den in der Halle Feldbetten aufgestellt. Die Johanniter übernahmen die Betreuung und der Malteser Hilfsdienst die Verpflegung der Geflüchteten. Bei der Essensausga- be halfen auch ukrainische Geflüchtete mit, die schon länger in Baindt wohnen. Die Geflüchteten wurden im weiteren Verlauf in Behelfsunterkünften im Landkreis untergebracht. Nach wie vor besteht großer Bedarf an bezahlbarem und ordentlichem Wohnraum. Gremienarbeit Klausurtagung des Gemeinderates Im März unternahm der Gemeinderat eine zweitägige Klausurtagung. Verschiedene Platzgestaltungen im öf- fentlichen Raum im Hinterland des Bodensees wurden in Augenschein genommen. Ein weiterer Diskussionspunkt war die bauliche Weiterentwicklung der Gemeinde. Im Flächennutzungsplan, der gemeinsam mit dem Gemein- deverband Mittleres Schussental fortgeschrieben wird, müssen jetzt die Weichen für eine mögliche Bebauung in den nächsten 20 Jahren gestellt werden. Ehrung Herr Dieter Herrmann gehört dem Gemeinderat seit 30 Jahren an. In der Zeit vom 05. März 1991 bis zum 13. September 1994 war und seit dem 02. April 1996 ist Herr Herrmann im Gremium ehrenamtlich tätig. Als An- erkennung für seine langjährige Tätigkeit und verbun- den mit einem herzlichen Dank, erhielt Herr Herrmann die Ehrenurkunde, eine Stele sowie eine Anstecknadel des Gemeindetags Baden-Württemberg von Bürger- meisterin Rürup überreicht. Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 1/2 Von Herzen DANKE! Dieser Rückblick könnte noch um viele Themen und auch schöne Ereignisse verlängert werden, doch sollten dies nur Impressionen sein und durchaus die Erkenntnis, dass auch in einer von Krisen geprägten Zeit einiges vorwärts geht. Unsere Verwaltung ist leistungsstark und motiviert. Ich danke den Kolleginnen und Kollegen, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Gemeindeverwaltung. Darüber hinaus danke ich den Damen und Herren des Gemeinderates. Das Jahr 2022 hielt eine Vielzahl von Krisen bereit, wie beispielsweise die Energiekrise, die Klimakrise, das Ringen um Fachkräfte oder den Engpass bei den Lieferketten, um nur ein paar zu nennen. Das Gremium war gefordert und musste schwierige Entschei- dungen treffen. Es wurde in vielen zeitintensiven Sitzungen richtig viel gestemmt und geleistet! Bei allen Herausforderungen bin ich dankbar für das Engagement unserer Baindterinnen und Baindter. So ist die Zusammenarbeit mit unserer Feuerwehr und unserem Kommandanten konstruktiv und zielorientiert; un- sere Vereine haben das Zusammenleben in unserer Gemeinde mit ihren Aktivitäten und tollen Festen wieder richtig schön gemacht. Oft war die Freude über die zurückgekehrte Normalität nach Corona zu spüren, und Geselligkeit wurde groß geschrieben. Danken möchte ich an dieser Stelle auch den Baindterinnen und Baindtern, die Wohnraum für Geflüchtete aus der Ukraine zur Verfügung gestellt haben. Noch vor einem Jahr hätten wir uns nicht träumen lassen, vor wel- chen riesigen politischen und gesellschaftlichen Herausforderungen wir in diesem Jahr stehen. Der Krieg in der Ukraine war eine davon. Allen Helferinnen und Helfern, die für die Geflüchteten in unserer Gemeinde da sind, danke ich ebenfalls. Allen Bürgerinnen und Bürgern, die sich für ihre Nachbarinnen und Nachbarn sowie für ihre Mitmenschen ein- setzen, im Kleinen wirken und beherzt mit anpacken, spreche ich meinen Dank aus. Die Krisen unserer Zeit wer- den womöglich zu einem ständigen Begleiter werden, doch bin ich voller Hoffnung und Zuversicht, dass wir in unserer Gemeinde einiges dazu beitragen können, dass wir ein gutes Jahr 2023 bekommen werden. Für das kommende Jahr wünsche ich Ihnen allen nur das Beste, Glück und Gottes Segen! Bleiben Sie gesund und haben Sie es gut in Baindt. Herzliche Grüße Simone Rürup Bürgermeisterin Amtliche Bekanntmachungen Nachruf In Trauer nimmt die Gemeinde Baindt Abschied von Herrn Uwe Nehls Herr Nehls war von 14.09.2004 bis 22.07.2014 Mitglied des Gemeinderates. Auch war er seit 1996 bis zu seinem Tode als Gutachter für die Gemeinde tätig. Er übte das ihm übertragene Ehrenamt kompetent und vorbildlich aus. Wir danken dem Verstorbenen für sein vielfäl- tiges ehrenamtliches Engagement zum Wohle unserer Gemeinde und werden ihm stets ein ehrendes Gedenken bewahren. Unser Mitgefühl gilt seiner Familie. Für die Gemeinde Baindt Simone Rürup Bürgermeisterin Festsetzung der Gebühr für das Amtsblatt Die jährliche Bezugsgebühr für das Jahr 2023 in Höhe von 24,00 € wird am 15.02.2023 zur Zahlung fällig. Der Betrag wird zum 15.02.2023 per SEPA-Lastschriftver- fahren automatisch abgebucht, sofern eine Einzugser- mächtigung erteilt wurde. Bei Zahlung ohne Einzugsermächtigung bitten wir um rechtzeitige Überweisung auf das Konto der VR Bank Ravensburg-Weingarten e.G. IBAN: DE15 6506 2577 0065 2590 09 BIC: GENODES1RRV oder das Konto der Kreissparkasse Ravensburg, IBAN: DE59 6505 0110 0079 4006 00 SWIFT-BIC: SOLADES1RVB. Gebührenbescheide erhalten lediglich Abonnenten bei der Erstveranlagung, da hier auch der Preis eventuell von der Jahresgebühr abweichen kann. Da wir ansonsten keine Gebührenbescheide mehr zustel- len, werden die Abonnenten des Mitteilungsblattes durch Veröffentlichung auf die Festsetzung hingewiesen. Gemeindeverwaltung Nummer 1/2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Stellenausschreibungen Wir suchen für unser Bauamt eine stellvertretende Leitung Mit Baindt liegen Sie richtig! Die Gemeinde Baindt zeigt sich mit derzeit ca. 5.300 Einwohnern als interessanter Wohn- und Gewerbestandort. Stadtnähe einerseits und landschaftlich reizvolle Strukturen andererseits zeichnen die attraktive Lage für Woh- nen und Arbeiten in der Gemeinde aus. Baindt entwickelt sich ständig weiter – und so auch unsere Gemeinde- verwaltung. Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine stellvertretende Leitung für das Bauamt (m/w/d). In den nächsten Jahren stehen mehrere große Hochbauprojekte in der Gemeinde an. Es erwartet Sie ein äußerst inte- ressantes und abwechslungsreiches Arbeitsfeld mit Gestaltungsmöglichkeiten in einer dienstleistungsorientier- ten Verwaltung. Zu Ihrem Aufgabengebiet gehören • Bearbeitung von Bauanträgen und Bauanzeigen • Koordinierung und Betreuung der Bauleitplanung • Überwachung der Bewerberlisten für Bau – und Gewerbegrundstücke • Stellungnahme der Gemeinde zu überregionalen Planungen • Bauberatung für Bauherren bzw. Erteilung von Auskünften zu Bebauungs- und Flächennutzungsplänen • Kauf, Verkauf und Tausch von Grundstücken • Koordinierung und Betreuung kommunaler Bauprojekte bei Neu-/Erweiterungs-/Sanierungs- und Umbau- maßnahmen öffentlicher Gebäude • Projektentwicklung, Projektsteuerung und Wahrnehmung der Bauherrenfunktion sowie die Betreuung von ex- ternen Planungsbüros Eine abschließende Aufgabenzuteilung bleibt vorbehalten. Ihr Profil • Sie verfügen über ein abgeschlossenes Studium der Architektur, Stadtplanung bzw. Bauingenieurwissenschaft oder über einen Abschluss als Diplom-VerwaltungswirtIn bzw. Bachelor of Arts – Public Management oder eine vergleichbare Qualifikation. • Erfahrungen im Projektmanagement, im Bereich Stadtplanung bzw. Bauordnung, Erfahrung in der Führung von MitarbeiterInnen und Berufserfahrung und Fach– und Rechtskenntnisse in den Leistungsphasen nach HOAI, dem öffentlichen Bauplanungs– und Umweltrecht und im Vergaberecht (BauGB/LBO BW, VOB, HOAI) sind wünschenswert jedoch nicht Grundvoraussetzung. • eigenverantwortliche, strukturierte und wirtschaftliche Arbeitsweise • Durchsetzungsfähigkeit, Einsatzbereitschaft sowie Belastbarkeit • Fähigkeit zur Steuerung und Koordinierung komplexer Planungen sowie zu strategischem Denken • flexible Aufgabenwahrnehmung, insbesondere für Gremiumssitzungen in den Abendstunden Wir bieten • eine abwechslungsreiche Tätigkeit in einem spannenden Aufgabengebiet sowie Gestaltungsmöglichkeiten • ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis in Vollzeit • vorbehaltlich der persönlichen bzw. laufbahnrechtlichen Voraussetzungen sind Aufstiegsmöglichkeiten und Perspektiven bis Besoldungsgruppe A 13 oder entsprechende EG 12 TVöD möglich. • breit gefächerte und aufgabenspezifische Fortbildungen • Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes Da die Bauamtsleiterin Ende 2026 in den Ruhestand geht, wird bei Bewährung die Bauamtsleiterstelle in Aus- sicht gestellt. Sind Sie interessiert? Wenn wir Ihr Interesse an dieser abwechslungsreichen Tätigkeit geweckt haben und Sie in einem tollen Team mitarbeiten möchten, dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung bis spätestens 31.01.2023 unter bewerbung@ baindt.de oder an die Gemeindeverwaltung Baindt, Marsweilerstraße 4 in 88255 Baindt. Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gerne unsere Bauamtsleiterin Petra Jeske (Tel. Nr. 07502 9406-51) oder Bürger- meisterin Simone Rürup (Tel. Nr. 07502 9406-0). Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 1/2 Sterbefall am Wochenende Es ist nicht notwendig, einen Sterbefall bei der Gemeindever- waltung am Wochenende anzuzeigen. Bitte vereinbaren Sie mit dem Pfarramt einen Termin für die Bestattung. Sollte die Beerdigung bereits am Dienstag erfolgen, ist es ausreichend, wenn die Gemeindeverwaltung am Montagvormittag darüber informiert wird. Die meisten Bestattungsunternehmen haben einen Schlüssel für die Aussegnungshalle in Baindt. Sollten dennoch Fragen und Unklarheiten aufkommen, wen- den Sie sich bitte an folgende Personen in der aufgelisteten Reihenfolge: Frau Heine, Friedhofsverwaltung Tel. 0160 53 86 706 Herr Plangg, Friedhofsverwaltung Tel. (07502) 91 22 28 Simon Traudt Tel.: 91 27 58 Am Föhrenried Baienfurter Straße Birkenstraße Buchenstraße Mehlisstraße Riedsenn Sumeraugasse Schachener Straße Wickenhauser Straße Felix Haller, Tel.: 91 39 64 Badweg Blumenstraße Bronnenstubenweg Dahlienstraße Hubertusweg Klosterhof Krokusweg Lilienstraße Mühlstraße Nelkenstraße Thumbstraße Nr. 47 - 81 Tulpenstraße Veilchenstraße Markus Wöhr, Tel.: 94 32 42 Brühl Dorfplatz Eichenstraße Eschenstraße Gartenstraße Innere Breite Küferstraße Ziegeleistraße Louis Escher, Tel.: 0751/95 87 46 47 Benzstraße Dachsstraße Eichhorngasse Friesenhäusler Straße Froschstraße Fuchsstraße Hirschstraße Nr. 1 - 50 Igelstraße Iltisstraße Liebigstraße Rehstraße Siemensstraße Wieselgasse An alle Amtsblatt-Bezieher Haben Sie Ihr Amtsblatt nicht bekommen? Dann rufen Sie bitte den für Ihren Bezirk zuständigen Austrä- ger direkt an. Vergewissern Sie sich aber bitte vorher, ob Ihre Hausnummer gut sichtbar und der Briefkasten mit Ihrem Na- men versehen ist. Franka H Hermann, Tel.: 5 55 86 68 Hasenweg Hirschstraße ab Nr. 164 Kümmerazhofer Weg Marderstraße Mochenwangener Straße Reishaufen Sulpacher Straße Helena Escher, Tel.: 0751/95 87 46 47 Fliederstraße Kornblumenstraße Marsweilerstraße Rosenstraße Spielmannsweg Zeppelinstraße Tim Raubald, Tel.: 91 10 74 Grünenbergstraße Annabergstraße Nr. 60 (Nachbaur Eugen) Im Voken Jägerweg Lerchenstraße Sperlingweg Stöcklisstraße Storchenstraße Franziska Speidel, Tel.: 91 28 07 Amselstraße Annabergstraße Erlenstraße Kiesgrubenstraße Schönblick Sonnenstraße Thumbstraße Nr. 1 - 36 Ziegelhalde Benjamin Stiefvater, Tel.: 91 37 51 Boschstraße Daimlerstraße Dieselstraße Dornierstraße Maybachstraße Röntgenstraße ✄ ✄ Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406- 0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 - Vorzimmer Frau Heine 9406-17 Fax 9406-36 Amtsblatt Frau Ziegler 9406-16 Bauamt - Bauamtsleiterin Frau Jeske 94 06-51 Bauamt - Ortsbaumeister Herr Roth 94 06-53 Bauamt Frau Scheid 94 06-54 Bauamt - Klimakoordinator Hr. Florian Sascha Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Bürgertheke Frau Brei/Frau Senff Passamt, An-/Abmeldung, 9406-12 Führerschein, Fischerei und 9406-13 Einwohnermeldeamt Herr Bautz 9406-14 Fundamt Frau Brei/Frau Senff 9406-12 Finanzverwaltung - Kämmerer Herr Abele 9406-20 - Kasse Herr Müller 9406-22 - Kasse Frau Weber 9406-24 - Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 - Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Gewerbeamt Frau Brei/Frau Senff 9406-13 Hauptamt Herr Plangg 9406-11 stellvertr. Leitung Hauptamt, Standesamt Frau Maurer 94 06-40 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintropp 9406-41 Friedhofswesen Frau Heine 9406-17 Hallenbelegung SKH Frau Ziegler 9406-16 Kindergartenabrechnung Frau Ziegler 9406-16 Volkshochschule Frau Brei/Frau Senff 9406-13 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 912130 Feuerwehrhaus 912134 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten - Sonne Mond und Sterne 94114-140 - St. Martin 2678 - Waldorfkindergarten 3882 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt - Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 - Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 - Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114 -172 - Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 - SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter - Katholisches Pfarramt 1349 - Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 - Kath. Gemeindehaus - Bischof-Sproll-Saal Anmeldung bei Fr. Moosherr (0751) 18089496 oder E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Polizei - Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe - Polizei 110 - Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Nummer 1/2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Bekanntmachung des Satzungsbeschlus- ses zum vorhabenbezogenen Bebau- ungsplan „Reithalle“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt hat am 08.11.2022 für das Gebiet „westlich der Gemeinde Baindt am Baind- ter Brühl“ den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Reithalle“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in der Fassung vom 26.10.2022 als Satzung beschlossen. Der räumliche Gel- tungsbereich ist im abgebildeten Lageplan dargestellt. Dieser vorhabenbezogene Bebauungsplan „Reithalle“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu wird gem. § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) durch diese Bekanntma- chung rechtsverbindlich. Ein Genehmigungsverfahren beim Landratsamt Ravensburg war nicht erforderlich, da der Bebauungsplan im so genannten Parallelverfah- ren (gem. § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB) geändert worden ist. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Reithalle“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu – bestehend aus Plan- zeichnung, Satzung und Begründung – kann ab Ver- öffentlichung dieser Bekanntmachung im Rathaus der Gemeinde Baindt (Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt), Zimmer 4.2, während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden. Jedermann kann den Bebauungs- plan und die örtlichen Bauvorschriften hierzu mit Begrün- dung sowie die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnis- se der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglich- keiten gewählt wurde, bei der Gemeinde Baindt einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen. Zudem ist der in Kraft getretene Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften hierzu mit Begründung und der zusammenfassenden Erklärung im Internet unter https:// www.baindt.de/leben-wohnen/bauen-wohnen/bebau- ungsplaene eingestellt und einsehbar. Gemäß § 215 Abs. 1 BauGB ist eine Verletzung von Verfah- rens- oder Formvorschriften des Baugesetzbuches beim Zustandekommen eines Bebauungsplanes unbeachtlich, wenn sie im Falle einer beachtlichen Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfah- rens- und Formvorschriften, im Falle einer beachtlichen Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Be- bauungsplanes und des Flächennutzungsplanes (§ 214 Abs. 2 BauGB), im Falle von beachtlichen Mängeln des Abwägungsvorgangs (§ 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB) oder im Falle beachtlicher Fehler nach § 214 Abs. 2a BauGB nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntma- chung des Bebauungsplanes gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder die Mängel begründen soll, ist darzule- gen (§ 215 Abs. 1 BauGB). Hinweis zur Gültigkeit von Ortsrecht: Nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für Baden-Würt- temberg (GemO) gelten Satzungen, die unter Verlet- zungen von Verfahrens- und Formvorschriften dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder Bekanntmachung der Satzung ver- letzt worden sind, 2. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 GemO we- gen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 GemO genannten Frist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sach- verhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich oder elektronisch geltend gemacht worden sind. Ist eine Verletzung nach § 4 Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 GemO gel- tend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 GemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Baindt, den 13.01.2023 Simone Rürup, Bürgermeisterin 185/7 188 185/2 185/8 2 1 Baindter Brühl 191/2188/1 196/1 196/2 195 187 Geltungsbereich N maßstabslos Erinnerung: Ablesung der Wasseruhren Die Frist zur Mitteilung des Wasserzählerstands lief am 02.01.2023 aus. Wir bitten daher alle Bürgerinnen und Bürger der Gemein- de Baindt, die die Ablesung noch nicht vorgenommen haben, den Wasserzählerstand zeitnah der Gemeinde mitzuteilen. Bei Bürgern, von denen kein Wasserzählerstand vorliegt, wird der voraussichtliche Zählerstand aufgrund dem vo- rausgegangenen Vorjahresverbrauch geschätzt. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Gemeindever- waltung, Frau Stavarache, Tel. 07502/9406-21, E-Mail f.stavarache@baindt.de Ausgabe neuer Hundersteuermarken Mit den Hundesteuerbescheiden 2023 werden neue Hun- desteuermarken ausgegeben. Diese sind ab dem Jahr 2023 gültig. Der Hundehalter muss freilaufende, anzeigepflichtige Hun- de mit der sichtbar befestigten Steuermarke versehen. Endet die Hundehaltung, so ist die Steuermarke mit der Abmeldung dem Steueramt zurückzugegeben, da an- sonsten Kosten in Höhe von 5 € berechnet werden. Ihre Gemeindeverwaltung Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 1/2 Vorschläge für die Wahl der Schöffen für die Strafkammer beim Landgericht und die Schöffengerichte bei den Amtsgerichten des Landgerichtsbe- zirks Ravensburg für die Geschäftsjahre 2024- 2028 Dieses Jahr werden die Schöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Gesucht werden in unserer Gemeinde Frauen und Männer, die am Amtsgericht Ravensburg und Landgericht Ravensburg als Vertre- ter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Die Vorschlagsliste soll alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen. Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in Baindt wohnen und zum 1. Januar 2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sind. Wählbar sind deutsche Staatsange- hörige im Sinne des § 31 GVG (Gerichtsverfassungs- gesetz). Ausgeschlossen sind Personen, die zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Wochen verurteilt wurden oder gegen die ein Ermittlungsverfahren we- gen schwerer Tat schwebt, indessen Folge es zum Ver- lust der Übernahme von öffentlichen Ämtern führen kann. Schöffinnen und Schöffen sollen Erfahrungen, Kenntnisse und Wertungen aus ihrem täglichen Leben in die Verhandlungen und Beratungen einbringen. Sie ergänzen damit die juristische Sichtweise der Berufs- richterinnen und Berufsrichter. Sie sind, wie diese, nur dem Gesetz unterworfen. Von ihnen werden Lebenser- fahrung und Menschenkenntnis erwartet. Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde. Wenn Sie an dieser Tätigkeit interessiert sind, wenden Sie sich bitte an Frau Maurer (E-Mail: f.maurer@baindt.de, Tel.Nr.: 07502/9406-40). Ihre Gemeindeverwaltung Der Doppelhaushalt 2023/2024 der Ge- meinde Baindt - Wissenswertes rund um die gemeindlichen Finanzen Der Gemeinderat wird am 24.01.2023 voraussichtlich die Haushaltssatzung beschließen. Der Haushalt soll die not- wendigen Informationen für die Steuerung der Verwal- tung liefern und die finanzielle Grundlage von Baindt dar- stellen. Die strategischen Überlegungen und Ziele finden sich hier wieder. Der Haushalt wurde bereits seit 2019 von einer bisher zahlungsorientierten auf eine ressourcenori- entierte Darstellung (vom Geldverbrauchs- zum Ressour- cenverbrauchskonzept) umgestellt. Die Kommunale Doppik (NKHR) soll dazu beitragen, für eine gerechtere Lastenverteilung zwischen den Genera- tionen zu sorgen. Der Ressourcenverbrauch einer Ge- neration soll durch diese Generation selbst zeitnah und verursachungsgerecht erwirtschaftet werden. Dieses Prin- zip der intergenerativen Gerechtigkeit dient dem Schutz gegenwärtiger und künftiger Steuerzahler. Der Haushaltsplan basiert auf einem in sich geschlosse- nen Drei‐Komponenten‐Rechnungsmodell. Im Ergebnishaushalt werden Erträge (Wertzuwachs) und Aufwendungen (Wertverzehr) geplant und in der Ergebnisrechnung dokumentiert. Es wird der Ressour- cenverbrauch dargestellt. Der Ergebnishaushalt enthält die laufenden Einnahmen und Ausgaben, wie z.B. Steuern und Gebühren, Personalausgaben, Bewirtschaftungs- und Unterhaltungskosten von Schule, Kindergärten, Straßen und Brücken, Spielplätzen und Sportstätten. Im Finanzhaushalt werden Einzahlungen und Auszah- lungen geplant, die in der Finanzrechnung dokumentiert werden. Es wird der Geldverbrauch dargestellt. Die Bewertung des gesamten Vermögens und aller Ver- bindlichkeiten der Gemeinde zum Stichtag am 01.01. eines Jahres erfolgt in der kommunalen Bilanz. Hier werden das ganze Vermögen und alle Verbindlichkeiten dargestellt. Der Haushaltsausgleich erfolgt im Gesamtergebnishaus- halt. Die Ausgleichspflicht bezieht sich auf die ordentlichen Erträge und die ordentlichen Aufwendungen. Ein ausge- glichener Ergebnishaushalt bedeutet im Sinne der inter- generativen Gerechtigkeit, dass alle entstandenen Ver- mögensverbräuche im Geld- und Sachvermögen durch entsprechende Ressourcenzuwächse wieder ausgegli- chen werden. Auf diese Weise wird gewährleistet, dass die durch die Gemeinde gebildete Vermögensmasse im Zeitablauf in Summe erhalten oder sogar gemehrt wird. Leitbild ist dabei die Idee, dass jede Generation die Res- sourcen, die sie verbraucht auch wieder erwirtschaften soll. Das Ressourcenaufkommen wird dabei als Ertrag ausgedrückt, der Ressourcenverbrauch als Aufwand. Der Saldo dieser beiden Größen, das so genannte ordentliche Ergebnis, ist daher eine zentrale Kennzahl zur Beurteilung der kommunalen Leistungsfähigkeit. In Jahren, in denen die Erträge die Aufwendungen übersteigen, werden die Überschüsse in eine Rücklage eingestellt, aus der die Gemeinde in Jahren, in denen die Aufwendungen die Er- träge übersteigen, wieder Teilbeträge entnehmen kann. Für den Ergebnishaushalt sind 2023 Erträge in Höhe von 13.131.400 € und Aufwendungen in Höhe von 13.472.500 €. 2024 sind Erträge in Höhe von 13.475.400 € und Auf- wendungen in Höhe von 14.300.250 € veranschlagt. Die ordentlichen Ergebnisse betragen 2023: -341.100 € bzw. 2024: -824.850 €. Eine bisherige Rechnungs- und Vergleichsgröße des ka- meralen Haushalts war die Zuführung des Verwaltungs- haushalts an den Vermögenshaushalt. Im doppischen Haushalt gibt es den Begriff Zuführungsrate so nicht mehr. Vergleichbar mit der Zuführungsrate ist jedoch im Finanz- haushalt der Zahlungsmittelüberschuss oder –bedarf aus der laufenden Verwaltungstätigkeit. Übergeleitet an den Finanzhaushalt werden alle zahlungswirksamen Erträge und alle zahlungswirksamen Aufwendungen des Ergebnishaushalts. Ein daraus ermittelter positiver Saldo wird zur Finanzierung von Investitionstätigkeiten genutzt. Zahlungsunwirksame Vorgänge wie Abschreibungen, Auf- lösungen und Rückstellungen bleiben unberücksichtigt. Im Haushaltsjahr 2023 und 2024 ergibt sich ein plane- rischer Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf abzgl. Til- gung von +442.100 € bzw. -114.650 €. Investitionen werden im NKHR nur im Finanzhaushalt ab- gebildet. Der Ressourcenverzehr findet durch die Abnut- zung erst in den Folgejahren statt und wird dann in Form von Abschreibungen im Ergebnishaushalt aufwandswirk- sam. Der Finanzhaushalt sieht allein für 2023 und 2024 Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten in Höhe von 19,14 Mio. € bzw. 12,73 Mio. € vor. Einzahlungen aus In- vestitionstätigkeiten (Grundstückserlöse, Zuschüssen, Beiträgen) stehen im Haushaltsplan 2023 und 2024 in Nummer 1/2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Höhe von 12,26 Mio. € bzw. 9,35 Mio. € den Ausgaben gegenüber. Wo liegen in den kommenden Jahren die Schwerpunk- te der Gemeinde? Die wichtigsten Projekte im Hochbau: • Sanierung der Klosterwiesenschule 10,1 Mio. € (2023: 5,1 Mio. €, 2024: 5 Mio. € Stand 2022 wurde bereits 1,2 Mio. € verfügt) • Anbau und Sanierung Feuerwehrhaus 400.000 € (2023: 250.000 €, 2024: 150.000 €) • Sozialbau 600.000 € (2023: 100.000 €, 2024: 500.000 €) • Zuschuss Waldorfkindergarten (2023 Planungskosten: 29.500 €, 2024 Planungskosten: 40.000 €, 2025: Zuschuss Gemeinde 150.000 €) Die wichtigsten Maßnahmen bei Tiefbau und Grünf- lächen: • Umgestaltung Dorfplatz, Ortsmitte (2023: 2.500.000 €, 2024: 850.000 €) • Barrierefreie Bushaltestelle Küferstraße im Zuge Um- gestaltung Dorfplatz (2023: 250.000 €, 2024: 250.000 €) • Hochwasserschutzmaßnahme Hirschstraße – Errich- tung Gewässer II. Ordnung: 1.600.000 € • Entwicklung Fischerareal (Erschließung Fischerstra- ße Straßenbau, Straßenbeleuchtung, Sanierungsgebiet Ortskern II: 2023: 550.000 €, 2024: 100.000 €) • Erweiterung Nahwärmenetz Fischerstraße (2023: 150.000 €, 2024: 150.000 €) • Breitbandversorgung - Umsetzung Bundesförderpro- gramm Glasfaseranschlüsse für nicht versorgte Berei- che (2023: 1.900.000 €, 2024: 150.000 €) • Geh- und Radweg Sulpach-Mochenwangen BA III (Schlussrechnung Ansatz 2023: 300.000 €) • Erschließung Baugebiet Lilienstraße (2023: 410.000 €) • Erschließung Baugebiet Bühl (2023: 40.000 €, 2024: 600.000 €) Die wichtigsten Maßnahmen im Bereich Technische Anlagen: • Breitbandversorgung: Errichtung eines POP-Standortes bei der Klosterwiesenschule (2023: 100.000 €) • Regenerative zukünftige Wärmeerzeugung – Energie- zentrale inkl. Solar/PV (2023: 1.000.000 €, 2024: 750.000 €, 2025: 250.000 €) • PV-Anlage Schenk-Konrad-Halle (2024: 60.000 €) • PV-Anlage Bauhof (2024: 80.000 €) • Schnellladesäule Fischerstraße (2023: 147.000 €) Die wichtigsten Erwerbe von beweglichen Sachen des Anlagevermögens: • Bauhof: Kauf New Holland/Deutz (2023: 140.000 €) • Klosterwiesenschule: Neuausstattung Schulinventar (300.000 €) • Klosterwiesenschule: Digitalpakt (2023: 50.000 €, 2024: 50.000 €) • Bauhof: Kauf Streuautomat Lindner (2024: 30.000 €) • Feuerwehr: Ersatzbeschaffung LF 20 (2023: 360.500 €) • Feuerwehr: Elektronische Sirene (2023: 50.000 €) • Feuerwehr: Neuausstattung Spinde nach Sanierung (2024: 25.000 €) • Rathaus: Server und DMS (2024: Anteil 60.000 €) • Rathaus: Möblierung (2023: 15.000 €, 2024: 15.000 €) • Kindergarten: Möblierung (2023: 35.000 €, Spielmate- rial 12.000 €) • Friedhof: Urnenwand (2024: 130.000 €) • Neuanlage Waldspielplatz (2023 und 2024 jeweils 75.000 € und 15.000 €), Sonstige Spielgeräte anderer Spielplätze jeweils 10.000 € • Sportanlage: Rasenmäher (2023: 22.000 €), Bewäs- serungsanlage (2023: 22.000€), Planungsrate jeweils 10.000 € für künftige Außenanlage Die wichtigsten Maßnahmen der Bezuschussung: • Zuschuss DRK (2023: 10.000 €, 5.000 € für Digitalfunk und 5.000 € für Schnelleinsatzzelt) • Zuschuss evangelische Kirche Baienfurt/Baindt (2023: 20.000 €) • Zuschuss Kindergarten St. Martin (2023: 6.000 €) Der Kernhaushalt sieht hier Kreditaufnahmen in Höhe von 5,0 Mio. € bzw. 5,25 Mio. € vor. Die Einnahmen jeder Kommune setzen sich aus eigenen Einnahmen und Zuweisungen aus dem Steueraufkom- men von Bund und Land zusammen. Diese Aufteilung entspricht der grundsätzlichen Aufgabenstellung, denn jede Kommune hat neben den Dienstleistungen, die sie für die Bürgerinnen und Bürger der Kommune erbringt, auch Aufgaben für die übergeordneten staatlichen Ebe- nen, also die Gesellschaft insgesamt, zu erledigen. Die wichtigste Einnahmequelle für den Ergebnishaus- halt der Gemeinde Baindt sind die Finanzzuweisungen des Landes aus dem Steueraufkommen von Bund und Land. Dazu gehören der Anteil an der Lohn- und Einkom- mensteuer und die sogenannten Schlüsselzuweisungen, die allen Städten und Gemeinden eine gewisse Grundfi- nanzausstattung sichern und einen Ausgleich zwischen finanzstarken und finanzschwachen Kommunen schaffen sollen. Außerdem erhält die Gemeinde einen Anteil an der Umsatzsteuer und weitere, zum Teil zweckgebundene, Zuweisungen. Darüber hinaus verfügt die Gemeinde über eigene Steue- reinnahmen, nämlich die Grundsteuer, die Gewerbesteuer und die Hundesteuer. Den größten Teil deckt dabei die Gewerbesteuer ab. Jedoch muss die Gemeinde bei der Gewerbesteuer eine Gewerbesteuerumlage an Land und Bund abführen. Außer über den Haushalt des aktuellen Jahres beschließt der Gemeinderat jährlich auch über die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbe- seitigung. Mitreden-Mitgestalten-Mitmachen Wir möchten Sie weiterhin einladen, Ihre Ideen und Mei- nungen in den Baindter Haushalt 2023 und 2024 einzu- bringen. Der komplette Haushaltsplan inkl. eines umfangreichen Vorberichtes ist für Sie im Internet unter: https://www. baindt.de/rathaus-buergerservice/verwaltung/finan- zen-der-gemeinde einsehbar. Kämmerer Herr Abele nimmt Ihre Anregungen jederzeit gerne entgegen. Tel. 07502-9406-20; Email: wolfgang.abele@baindt.de Die Steuer- und Gebührensätze betragen für 2023: Hebesatz Grundsteuer A 370 v. H. Hebesatz Grundsteuer B 450 v. H. Hebesatz Gewerbesteuer 370 v. H. Wassergebühren: 1,70 € netto pro m³ Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 1/2 Ressourcenbedarf u. a. im Bereich 2023 2024 Kinder, Jugend und Familie 1.861 1.888 Schulen 980 1.056 Räumliche Planung, Bauen 1.132 882 Verkehr 966 990 Sicherheit und Ordnung 660 725 Grünflächen, Friedhöfe, Umwelt 489 511 Sport 323 329 Kulturelle Einrichtungen 249 253 Wirtschaftsförderung 219 219 Soziale Hilfen 253 235 Innere Verwaltung 61 61 Kirchengemeinden 20 21 Gesundheitsdienste 4 4 Ver- und Entsorgung 60 87 Allgemeine Finanzwirtschaft -6.936 -6.436 Betrag (in Tsd. Euro) Ordentliche Erträge Plan 2023 Plan 2024 Steuern und ähnliche Abgaben 7.178.500 54,67% 7.615.300 56,51% Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 3.997.750 30,44% 3.911.750 29,03% Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 390.000 2,97% 375.000 2,78% Entgelte für öffentliche Leistungen und Einrichtungen 291.250 2,22% 296.250 2,20% Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 822.200 6,26% 840.700 6,24% Kostenerstattungen und Kostenumlagen 255.900 1,95% 242.200 1,80% Zinsen und ähnliche Erträge 68.200 0,52% 65.600 0,49% Sonstige ordentliche Erträge 127.600 0,97% 128.600 0,95% Ordentlichen Erträge (Summe) 13.131.400 100,00% 13.475.400 100,00% Ordentliche Aufwendungen Personalaufwendungen 3.895.150 28,91% 4.063.850 28,42% Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 2.253.950 16,73% 2.240.300 15,67% Abschreibungen 1.323.200 9,82% 1.385.200 9,69% Zinsen und ähnliche Aufwendungen 107.000 0,79% 312.000 2,18% Transferaufwendungen 4.923.300 36,54% 5.621.800 39,31% Sonstige ordentliche Aufwendungen 969.900 7,20% 677.100 4,73% Ordentliche Aufwendungen (Summe) 13.472.500 100,00% 14.300.250 100,00% Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo ) -341.100 -824.850 Auf den folgenden Tabellen ist der Ergebnis- und Finanzhaushalt 2023 und 2024 graphisch dargestellt. Abwassergebühren: Schmutzwassergebühr 1,98 €/m³ Niederschlagswassergebühr 0,61 €/m² Hundesteuer: Ersthund 96 € pro Jahr Zweithund 192 € pro Jahr Zwinger 192 € pro Jahr Amtsblatt 24,00 € pro Jahr pro Haushalt Nummer 1/2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Fundinfo Allgemeine Hinweise zu Fundsachen Verloren gegangene Gegenstände können im Rahmen ei- ner Verlustanzeige dem Fundbüro der Gemeinde Baindt ge- meldet werden. Das dafür notwendige Formular „Verlustan- zeige“ steht Ihnen online unter https://www.baindt.de/ rathaus-buergerservice/rathaus-online unter dem Be- reich Fundbüro zur Verfügung. Sofern eine Fundsache gefunden wurde, auf die Ihre Beschreibung zutrifft, setzen wir uns umgehend mit Ihnen in Verbindung. Alle Funde ab einem Wert von zehn Euro, die Sie auf dem Gebiet der Gemeinde Baindt finden und an sich nehmen, müssen dem Fundbüro der Gemeinde Baindt gemeldet und dort abgegeben werden. Die Fundsachen werden sechs Monate aufbewahrt und regelmäßig im Amtsblatt der Gemeinde Baindt veröf- fentlicht. Nach Ablauf der sechsmonatigen Frist geht die Fundsache in das Eigentum des Finders über, sofern ein Eigentumsvorbehalt geltend gemacht wurde. Alle ande- ren Fundsachen werden nach vorheriger amtlicher Be- kanntmachung durch Aushang und örtliche Medien vom Fundbüro versteigert oder anderweitig verwertet. Folgende Fundgegenstände wurden im Rathaus ab- gegeben: November 2022: Sporttasche schwarz/grün, Fahrrad- schloss, Radkappe Renault Dezember 2022: Kinder Wollmütze, Ohrring, goldener Armreif, Kinderfahrrad blau, Handy NOKIA Januar 2023: Kapuzenpulli grau, verschiedene Schlüssel, Strickhandschuhe beige, Wollstrickmütze grau, Radkap- pe VW Weitere Informationen zu den Fundsachen erhalten Sie beim Fundbüro. Sie erreichen uns unter Tel. 07502/9406-12. Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Der Kinderärztliche Bereitschaftsdienst im Landkreis Ravensburg bleibt in der Notfallpraxis am St. Elisa- bethen-Krankenhaus in Ravensburg. Eltern im Landkreis Ravensburg, die an den Wochenen- den und Feiertagen einen Kinderarzt benötigen, können sich weiterhin an die Kindernotfallpraxis am St- Elisa- bethen-Krankenhaus in Ravensburg wenden. Tierarzt Samstag, 14. Januar und Sonntag, 15. Januar AniCura Kleintierspezialisten Ravensburg, Tel.: (0751) 7 91 25 70 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 14. Januar Apotheke am Elisabethen-Krankenhaus in Ravensburg, Elisabethenstraße 19, Tel.: (0751) 79 10 79 10 Sonntag, 15. Januar Rosen-Apotheke in Weingarten, Talstraße 2, Tel.: (0751) 4 35 13 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 1/2 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Essen auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-110 Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte Menschen bzw. für Menschen die einfach nur Geselligkeit suchen. Jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Ihre Ansprechpartnerin: Brigitte Löffler, betreuung@sozialstation-schussental.de Maybachstr.1, Weingarten Unsere Jubilare Wir gratulieren Herzlichen Glückwunsch Frau Ida Wöhr feierte am 26.12.2022 ihren 80. Geburtstag. Frau Hildegart Kuch feierte ihren 85. Geburtstag am 03.01.2023 und Frau Martina Schmid feierte ihren 80. Geburtstag am 06.01.2023. Im Namen von Frau Rürup erhielten sie ein kleines Prä- sent der Gemeinde. Für die Zukunft wünschen wir den Jubilaren alles Gute, persönliches Wohlergehen und eine gesegnete Zeit. Gemeindeverwaltung Veranstaltungskalender Ob die im Nachfolgenden aufgeführten Veranstaltun- gen stattfinden, hängt von den dann geltenden Vor- schriften ab. Januar 19.01. FV Waldorfkindergarten e.V. Infoabend Waldorfkindergarten 21.01. Räuberball der Lumpenkapelle SKH 21.+22.01. Skikurs Alpinteam 24.01. Gemeinderatssitzung Rathaus 28.+29.01. Skikurs Alpinteam - Ersatztermin 28.01. Narrenbaumstellen DP 29.01. Narrensprung Kindergartenachrichten Kindergarten St. Martin Schöne Momente in der Adventszeit! Im Kindergarten St. Martin gab es dieses Jahr viele schöne Momente für Kinder, El- tern und Gemeindemitglieder. Mit dem Thema „Licht kann man verschenken“ gestaltete der Kindergarten den 1. Adventsgottesdienst. Schon bald wurden dann Niko- lauslieder gesungen und die Kin- der freuten sich auf den Besuch von Bischof Nikolaus und seinem Freund Knecht Ruprecht. Natür- lich gab es nur gute Kinder und der Bischof Nikolaus verteilte seine mitgebrachten Geschenke. Täglich zündeten wir die Kerzen am Adventskranz an, öffneten die Türchen am Adventskalen- der und hörten verschiedene Geschichten. Im Advents Café vom Kinder- garten konnten sich Kinder, El- tern, Omas und Opas sowie in- teressierte Gemeindemitglieder erfreuen. Bei netten Gesprächen wurde man von den Eltern mit selbstgemachten Waffeln und Laugengebäck, Kinderpunsch und Kaffee bewirtet. Viel zu schnell verging die besinnliche Adventszeit. In der letzten Adventswoche luden die Kinder und die Erzieherin- nen alle Eltern zu einer gemeinsamen Weihnachtsfeier ein. Im weihnachtlich geschmückten Hof der Villa spielten die Kinder die Geschichte vom „Allerkleinsten Tannenbaum“. Passend dazu gab es weihnachtliche Lieder, Fingerspiel und Tänze. Auch fürs leibliche Wohl war gut gesorgt. Mit gutem Segen der Sternsinger starteten wir ins Neue Jahr 2023. Nummer 1/2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 Waldorfkindergarten So schön war die Weihnachtszeit – ein klei- ner Nachtrag Den ersten Hauch Weihnachtszauber und da- mit auch den Höhepunkt der zurückliegenden Adventszeit erlebten die Kinder des Baindter Waldorfkindergartens an ihrem letzten Tag vor den Weih- nachtsferien. Bei den Kleinen der Rosen- rotgruppe sangen Kinder, Eltern und Erzieherinnen im festlich geschmückten Raum fleißig Weihnachts- lieder und ein jedes Kind entzündete dabei ein Kerz- lein in einer Walnussschale, um es dann ganz vorsich- tig in einer großen, mit Wasser gefüllten Wanne auf die Reise zu schicken. Schließlich funkelte ein wahrliches Lichtermeer und die Familien wurden, mit Engelspost und Keksen beschenkt, in die Ferien verabschiedet. In der Schneeweißchengruppe hingegen warteten Eltern, Großeltern und Geschwister bei Plätzchenduft bereits aufgeregt auf das traditionelle Krippenspiel. Singend be- traten schließlich Maria und Josef, Ochs und Eselein, die Engelsschar und die Hirten mit ihren Schäfchen sowie die Wirtsleute den Raum. Und die Kinder in ihren Kostümen sangen und erzählten von einer Wanderung durch bit- terkalte Nacht auf der Suche nach einer Herberge, vom Platz im Stall und der Geburt des Jesuskindes, das von den Tieren so sorgsam begrüßt wurde. Die Engelsschar verkündete den Hirten die frohe Botschaft, auf das die- se sich mit ihren Geschenken aufmachten, um ebenfalls das Kind zu begrüßen. Allerdings war der Weg für die Hirten gar nicht so einfach, denn die Schäfchen hat- ten ihre wahre Freude daran, ihre Aufregung mit wilden Hüpfern zu bekunden. Aber schließlich konnte auch das letzte Schäfchen noch sicher in Betlehem ankommen und Maria durfte sich über die Geschenke der Hirten freuen. Die Spielfreude der Kinder begeisterte alle und sorgte für langanhaltenden Applaus bevor sich schließlich ein jedes Kind mit seinem Moosgärtlein in den Händen in die Wehnachtspause verabschiedete. Wir vom Waldorfkindergarten wünschen Ihnen ein ge- segnetes und frohes neues Jahr ... und freuen uns schon darauf in den nun folgenden Wochen, die Geschichte von den heiligen drei Königen zu spielen. Schulnachrichten SBBZ Sehen SPORT und SPENDE - sich und anderen etwas Gutes tun! Gute Vorsätze fürs Neue Jahr! Jeden Mittwoch in Baindt: Sport im Freien - bei Wind und Wetter für einen guten Zweck! Ausgleichsgymnastik für Einsteiger und sportlich Aktive mit Barbara Lyszus. Neuer Kurs ab 11.01.! 17:15 Uhr: für Einsteiger, die bisher nicht so aktiv waren 18:30 Uhr: für Sportliche, die bereits eine Grundkonditi- on haben Die Kurse finden auf dem roten Sportplatz, hinter der Tennishalle statt. Der Einstieg ist jederzeit möglich! Gerne darf geschnup- pert werden! Der Erlös kommt dem Förderverein des SBBZ zu Gute! Nähere Infos unter Tel.: 07502/912366, Petra Hoyer Adventsfeier mit besonderer Überraschung Am Montag 19.12.22 gab es am SBBZ Sehen Baindt eine ganz besondere Adventsfeier. Bei sternenklarer Nacht mit leichten Minusgraden und Schnee trafen sich die Mitarbeiter des SBBZ um 19 Uhr im Hof der Schule. Dort wartete schon die erste Überraschung auf Mitar- beiter der Einrichtung und die Bewohner des Internates. Die A-Cappella Band „VIERAGSANG“ eröffnete mit weih- nachtlichen Liedern die Adventsfeier. Aber nicht nur die musikalische Einstimmung war eine große Überraschung. Die Band überreichte dem SBBZ eine Spende in Höhe von 500 Euro. Diese sammelten sie in der Adventszeit bei ihren 21 Auftritten. Das SBBZ Sehen bedankt sich recht herzlich!!! Die Bewohner durften nun noch den Liedern der Band lauschen, während es für die Mitarbeiter mit Fackeln wei- ter in Richtung Baindter Bädle ging. Mit einem Halt am ehemaligen Kindergarten Regenbogen, an dem es ein Weihnachtsgedicht und ein Lied mit Geige begleitet gab, ging es weiter in die weihnachtliche Nacht. Am Grillplatz des Bädle wartete dann schon die Bläser- gruppe Böhmski und ein Winterfeuer, welche die Weih- nachtsstimmung perfekt machten. Zurück an der Einrichtung gab es Punsch und Glühwein, sowie Essen von „Ela`s Grill“. Die Bläsergruppe sorgte wei- ter für musikalische Untermalung. Ein Dank gilt der MAV für die Organisation der Feier und den Helfern, die den Abend zu einer gelungenen Advents- feier gemacht haben. Vieragsang und der Direktor des SBBZ Herr Adrian bei der Scheckübergabe Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 1/2 Klosterwiesenschule Baindt Neues aus der Klosterwiesenschule Advents- und Weihnachtsaktion der Kloster- wiesenschule Pünktlich am 1. Dezember startete die Advents- und Weihnachtsaktion der Klosterwiesenschule Baindt – das Sammeln von Spenden für unseren Partner UNICEF. Das Thema in diesem Jahr lautete „Bildung – Schule für alle“ und ganz besonders die „Schule im Koffer“ stand im Mit- telpunkt. Doch was hatte es mit der „Schule im Koffer“ auf sich? Kurz gesagt: UNICEF kommt überall mit seiner „Schu- le im Koffer“ zu den Kindern in armen Gegenden oder ehemaligen Kriegsgebieten hin, selbst wenn keine Hütte oder Unterkunft in einem Gebiet vorhanden sein sollte. Draußen findet sich immer ein Plätzchen, an dem im Kreis mit vielen Kindern gelernt werden kann. Den Auftakt bildete der UNICEF-Tag, an dem die Klasse 2a unter anderem mit ihrer Klassenlehrerin Frau Stau- dacher-Rall belegte Salami- und Käsebrötchen sowie Punsch in der großen Pause zum Verkauf anbot. Ein voller Erfolg, denn es blieb kein Krümel und kein Schlückchen übrig, dafür waren die ersten 220€ in der Spendenkasse. Dank der Brötchenspende der Bäckerei Hausmann und der Belagsspende des Kollegiums konnte nämlich der ganze Betrag gespendet werden. In den Klassenzimmern standen dann bis zum 19. Dezem- ber kleine UNICEF-Spendenkässchen, in das die Kinder jeden noch so kleinen Betrag von ihrem Taschengeld oder von ihren Eltern hineinlegen konnten. Am letzten Schultag, dem 20. Dezember 2022, fanden sich dann um 9 Uhr alle unsere Schülerinnen und Schü- ler gemeinsam mit ihren Lehrerinnen und einigen Eltern in der Kirche St. Johannes Baptist ein, um noch einmal die zahlreichen Weihnachtslieder erklingen zu lassen und der diesjährigen Weihnachtsgeschichte „Die vier Lichter des Hirten Simon“ andächtig zu lauschen. Frau Stuberg, Frau Schreiber und Frau Pechar gelang es, dass sich eine festliche Stimmung breit machte und zum Schluss alle Kinder und Erwachsenen gespannt auf die Verkün- dung des Spendenbetrags an UNICEF warteten. Frau Lipp von UNICEF Ravensburg konnte den wunderbaren Betrag von 970€ stellvertretend von zwei Viertklässlern entgegennehmen! Sie bedankte sich sichtlich gerührt für die großartige Spende im Namen von UNICEF und allen Kindern dieser Welt, denen auch durch unsere Spende ein kleines Stück Hoffnung gegeben wird, indem sie das Lesen und Schreiben mit der „Schule im Koffer“ lernen. Amelie Heberling, Rektorin Zur Information Realschule Weingarten Die Realschule Weingarten lädt alle Schülerinnen und Schüler der 4. Klassen sowie deren Eltern am Freitag, 20. Januar 2023 von 16:00 bis 18:30 Uhr, zum Tag der offenen Tür unserer Schule ein. Treffpunkt um 16:00 Uhr in der Aula (Eingang Mensa). Schüler/-innen und Lehrkräf- te stellen Ihnen das Unterrichtsangebot vor. Zahlreiche Darbietungen und Ausstellungen geben Einblick in die Arbeit der Realschule Weingarten. Es besteht die Mög- lichkeit zur individuellen Beratung und bei Interesse zum verpflichtenden Beratungsgespräch für den bilingualen Zug. Anmeldeinformationen und -unterlagen unter www. realschule-weingarten.de. Strom vom eigenen Balkon Kleine Stecker-Solargeräte für Balkon, Terrasse, Gar- ten, Fassade oder Garage sind in letzter Zeit ganz groß in Mode. Vor allem da die Strompreise auf immer neue Höchststände klettern und dies für viele Mieterinnen und Mieter oftmals die einzige Möglichkeit ist, selber „grünen“ Strom für die Eigennutzung zu produzieren, werden mo- mentan sehr viele Minisolaranlagen angeschafft. Aller- dings gilt es hierbei einige Dinge zu beachten: Für wen sind Stecker-Solargeräte geeignet? Prinzipiell natürlich für alle, wobei sich die Anschaffung vor allem für die Personen lohnt, die tagsüber öfters zu Hause sind. Nur wenn im Tagesverlauf auch größere Strommengen verbraucht werden, kann sich eine solche Investition richtig „lohnen“. Denn bei Minisolaranlagen gilt, dass aller Strom, der nicht selbst verbraucht wird, kostenlos ins Netz eingespeist wird. Besonders geeignet sind solche Geräte daher für Mehr- familienhäuser und Mietshäuser, wobei stets eine Zu- stimmung vom Vermieter erforderlich ist. Daneben wird natürlich auch ein geeigneter Standort benötigt. Was gilt es bei der Standortwahl zu beachten? Egal ob Balkon, Garten, Terrasse, Fassade oder Garage, wichtig ist immer ein sonniger Standort, der über einen bestehenden Stromanschluss verfügt. Zudem sollte der Standort kaum oder am besten gar keinen Schatten haben. Da Minisolaranlagen rein auf Ei- genstromnutzung ausgelegt sind, empfiehlt sich hier eine Ost- West-Ausrichtung. Lohnt sich der Kauf eines Stecker-Solargeräts? Wer überprüfen will, ob und nach wie vielen Jahren sich die Anschaffung finanziell lohnt, kann dies ganz einfach mit dem Stecker-Solar-Simulator der HTW Berlin über- prüfen. Sie finden diesen unter: https://solar.htw-berlin. de/rechner/stecker-solar-simulator Wie viel Leistung darf die Anlage haben? In Deutschland ist nur ein Modul mit maximal 600 Wpeak Nennleistung zulässig. Muss ich den Vermieter um Zustimmung bitten? Ja, eine Zustimmung der Vermieterin oder des Vermie- ters ist immer erforderlich. Muss ich die Anlage irgendwo anmelden? Ja, die Anlage muss beim zuständigen Netzbetreiber angemeldet werden, was im Gegensatz zu Photovoltaik- anlagen aber selbst durchgeführt werden kann. Hierzu Nummer 1/2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 1. 2. 3. 4. 5. Tim Bartels (Umweltbriefe) Erdgasverbrauch Hohe Preise, knappes Angebot Beides zu kommunizieren, gelingt der Bundesregierung derzeit nicht so über- zeugend: Dass wir nicht nur wegen hor- render Preise, sondern auch wegen des mangelnden Angebots Energie sparen müssen. Sie kennen ja alle die Mahnung, dass der Gasverbrauch in jedem Haushalt um 20 Pro- zent sinken müsse, um die Gasmangellage zu überstehen. Kann man das als Privatver- braucher schaffen? „Ja, es ist möglich“, sagt Dirk Müller. Er ist Professor für Gebäude- und Raumkli- matechnik an der RWTH Aachen und sagt: „So ehrlich muss man sein: Es ist mit Komforteinschränkungen ver- bunden.“ Es gibt aber auch Haushalte, die schon immer sparsam waren, „die haben bereits wenig verbraucht und sehr reduziert geheizt“. Das heißt: Die leben schon an der Grenze des gerade noch Erträglichen. Noch weniger geht nicht. Für Bessergestellte erscheint es aber mach- bar, den 20 Prozent nahe zu kommen – wenn man sein Verhalten anpasst und ein- fache Do-it-yourself-Maßnahmen umsetzt. Die haben ihre Räume eher über die Maßen warm gemacht, ein Trend, den man insge- samt beobachten konnte in der Vergangen- heit: im Winter die Heizung voll aufdrehen und nur leicht bekleidet den Komfort genie- ßen. Doch was wir in den Haushalten nicht einsparen, muss ja an anderer Stelle einge- spart werden. Denn das absolute Kontingent an Gas ist beschränkt. Müssten wir also in der Industrie das Gros der Energie einsparen, wäre das volkswirtschaftlich kaum wünschenswert. „Wir wol- len ja weiter produzieren können, wir wollen uns ja wirtschaftlich nicht schädigen durch die Gas- mangellage“, sagt Dirk Müller. Sein Appell: Die Haushalte müssen in die Sparbemühungen eingebun- den werden, „zumal es ja auch das eigene Konto entlastet“. Im Bereich des Trinkwarmwassers ist die einfachste Form der Einsparung, ein- fach weniger zu verbrauchen. Man könnte zwar auch hier die Temperatur absenken, aber dann hat man die Gefahr der Legi- onellenbildung. Um die zu umgehen, ist es besser, lieber weniger in Anspruch zu nehmen. Also: kürzer duschen, weniger duschen, kalt duschen – was eben für einen gerade noch ertragbar ist. „Damit ist man gut dabei, die zwanzig Prozent im Haushalt auch einzusparen“, sagt Müller, der das für Einfamilienhäuser ausgerechnet hat. Doch funktioniert das auch für Mieter:innen? „Beim Trinkwarmwasser haben Mieter die gleichen Möglichkeiten einzusparen wie Sparen, sparen, sparen, aber wie? Kürzere Duschzeit mit Spardusch- kopf. Bei der viel zitierten Fünf-Mi- nuten-Dusche ist unklar, wieviel es wirk- lich bringt. Das Umweltbundesamt (UBA) schätzte vielmehr ein, wieviel eingespart würde, wenn alle Menschen in Deutschland einen Spar-Duschkopf nutzen, der den Ver- brauch fürs Duschen um rund 30 Prozent senkt: Das spart bundesweit rund 11,3 TWh Erdgas ein (Jahresverbrauch 2021: 310 TWh). Weniger warme Räume. Nach Berech- nungen des UBA würden rund 10 TWh Gas weniger benötigt, wenn alle Haushalte in Deutschland die Temperatur in den Woh- nungen um ein Grad reduzieren würden. Bei einer Absenkung um zwei Grad wären es sogar rund 21 TWh. Wenn Sie Ihre Hei- zung also im Winter von 21 Grad Celsius auf 19 Grad Celsius maximale Raumtemperatur absenken würden, dann müssten Sie halt ei- nen Pullover anziehen. Das ist trivial. Der hydraulische Abgleich. Der muss immer gemacht werden, wenn eine Heizung in Betrieb genommen wird. Da- durch wird sichergestellt, dass der Heizkör- per genau die Menge an Wasser aus dem Heizungssystem bekommt, die für den Raum ausgelegt ist. Es geht darum, die Vor- lauftemperatur so gering einzustellen, wie es irgend geht – das trägt zur Einsparung bei. Einfamilienhäuser.“ Dabei komme es ein bisschen darauf an, ob man sehr viel Au- ßenfläche in seiner Wohnung hat, das heißt: Bei denen mache sich eine Temperaturab- senkung direkt (unangenehm) bemerkbar, auch in Bezug auf die Wärmeverluste. An- dere mit weniger Außenflächen haben ein größeres Potenzial zur Verfügung, die Tem- peratur abzusenken und dabei weniger En- ergie zu verbrauchen. Energiesparen durch leichtes Absenken der Raumtemperatur sei insgesamt auch in Mietshäusern möglich. Fatal ist, dass der preisliche Anreiz zum Heizwärmesparen erst dann greift, wenn die Heizsaison vorbei ist: Denn mit der späten Jahresrechnung kommt das böse Erwachen. Deswegen, so Müller, sei eine erhöhte Ab- schlagszahlung durchaus gerechtfertigt – so- lange Haushalte die stemmen können. (tb) Fact Sheet des Science Media Center: Womit man in der Wohnung auf einfache Weise am meisten Erdgas spart: https://www.sciencemediacenter.de/ fileadmin/user_upload/Fact_Sheets_PDF/ Gassparen_zuhause_SMC-Factsheet_06102022.pdf Kleinvieh macht auch Mist. „Wenn ich bisschen spare, hat das ja gar kei- nen Effekt“, werden Sie sagen. „Wenn ich im Haus bei 25 Grad bleibe, merkt das sowie- so keiner.“ Das mag sein, doch wenn das alle täten, hätten wir ein massives Problem. Spa- ren sollte man, auch wenn es sich nicht di- rekt auf den Preis auswirkt. Im Sinne der So- lidarität. Jeder ist aufgefordert mitzuwirken. Energetische Sanierung. Die ist mittel- fristig der beste Weg, den Energie- bedarf eines Hauses zu senken, weil sich da- mit auf fossile Energieträger wie Erdgas ganz verzichten lässt. Dabei werden Wände, Dach und Keller eines Hauses gedämmt, Fenster ausgetauscht, eine Lüftungsanlage mit Wär- metauscher eingebaut und die Heizung ge- gen eine neue mit angepasster Technik (Geothermie, Solarthermie, Pelletheizung, Wärmepumpe) getauscht. Dieser Prozess kann Monate dauern, erfordert genaue Pla- nung, viel Geld, Material und Handwerker. Erdgas zum Heizen & Warmwasser Erdgas wird in knapp der Hälfte aller Häuser (18,9 Mio. = 49,3 Prozent) und Wohnungen (40,6 Mio. = 48,2 Prozent) zum Heizen und für Warmwasser verwendet. Fürs Heizen wird 70 bis 80 Prozent des Erdgases verwendet, für Warmwasser 20 bis 30 Prozent. Je besser ein Haus gedämmt ist, desto mehr verschiebt sich das Verhältnis. Wohnungen werden seit Jahrzehnten immer größer. Prinzipiell steigt damit der Heizbedarf pro Wohnung, obwohl die Winter tendenziell wärmer werden. 2021 verbrauchten die Wohngebäude in Deutschland 310 Terawattstunden (TWh) Gas – mehr als in vergangenen Jahren. Je nach Witterung schwankt der Verbrauch um bis zu 12 Prozent. Quelle: Science Media Center (SMC) Fo to : R ai m on d Sp ek ki ng /W ik im ed ia Seite 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 1/2 muss ein Formular heruntergeladen und ausgefüllt wer- den sowie eine Verzichtserklärung, dass auf die Vergü- tung bei Stromeinspeisung verzichtet wird. Spätestens einen Monat nach Inbetriebnahme ist auch ein Eintragen der Anlage im Marktstammdatenregister nötig. Wie teuer sind solche Anlagen? Je nach Leistung (von 300 bis 600 Wpeak) kosten diese zwischen 500 und 1.000 Euro. Seit 01.01.2023 sind Photovoltaikanlagen bis maximal 30 kWpeak (auf oder in der Nähe eines Wohngebäudes) von der Umsatzsteuer befreit. Stecker-Solargeräte fallen ebenfalls hierunter, weshalb diese voraussichtlich günsti- ger werden, sofern die Unternehmen diese Änderung der Besteuerung vollumfänglich weitergeben. Ein Standardmodul ist 1m x 1,7m groß, hat eine Nennleis- tung von 350 Wpeak und einen optimalen Ertrag von circa 280 kWh im Jahr. Wer auf Nummer sicher gehen will, benötigt zusätzlich noch eine Energiesteckdose für circa 80 Euro, die nur durch entsprechendes Fachpersonal eingebaut werden darf. Personalkosten kommen hier also noch dazu. Laut Auskunft der Verbraucherzentrale Baden-Würt- temberg ist eine Energiesteckdose allerdings nicht zwin- gend erforderlich, sondern ein normaler Schukostecker (Schutz-Kontakt- Stecker) ausreichend. Bei auftretenden Problemen, die in der Praxis aber äußerst selten sind, haf- tet man dann allerdings selber. Worauf es sonst noch zu achten gilt? Um Gefahren zu vermeiden sollte immer auf einen Netz- und Anlagenschutz (NA-Schutz) geachtet werden und nie- mals Mehrfachstecker verwendet werden. Ein Anschluss mehrerer Anlagen ist in Deutschland gesetzlich verboten. Bei den Wechselrichtern, die üblicherweise im Lieferum- fang der Minisolaranlage enthalten sind, ist darauf zu achten, dass diese VDE AR 4105 zertifiziert sind und die für die Anmeldung beim Netzbetreiber bzw. die Eintra- gung ins Marktstammdatenregister benötigte Konformi- tätserklärung vorliegt. In sieben Schritten zum eigenen Sonnenstrom Schritt 1: Prüfen, ob und wo eine geeignete Fläche vor- handen ist Schritt 2: Angebote einholen Fachbetrieb oder Internet - Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie DGS Schritt 3: Stromzähler prüfen, dass dieser nicht Rück- wärtslaufen kann (entsprechendes Piktogramm beach- ten) und Steckdose prüfen bzw. neue Steckdose anschlie- ßen lassen Schritt 4: Bestellung Solarmodul mit Wechselrichter zur Umwandlung des Stroms Schritt 5: Anmelddung der Anlage beim Netzbetreiber nötig: Formular + Verzichtserklärung (keine Vergütung bei Stromeinspeisung) ausfüllen Schritt 6: Eintragen der Anlage ins Marktstammdaten- register Schritt 7: Einstecken des Stecker-Solargeräts in Steck- dose und selbst Solarstrom erzeugen Florian S. Roth Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg Koordinator für eine klimaneutrale Kommunalverwaltung - gefördert durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft BW Mobil: 0157 80661690 klima@b-gemeinden.de Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 14. Januar - 22. Januar 2023 Gedanken zur Woche Siehe zuerst, was du bist Und was du hast und was du kannst Und weißt, ehe du bedenkst, was du nicht bist, nicht hast, nicht weißt und nicht kannst. Johann Caspar Lavater Samstag, 14. Januar 17.00 Uhr Baienfurt – Taufe von Kai 18.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier Sonntag, 15. Januar 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Ministranten: Pia Kronenberger, Laura Kurz, Simon Elbs, Jonas Elbs, Hannah Elbs, Theresa Henzler, Thomas Henzler († Anni und Eugen Maier, Josef Gresser, Karl Bohner, Klementine und Eduard Gelzenlichter, Martha und Josef Haug Jahrtag: Pfarrer i. R. Fritz Felder, Elisabeth Kinzig) 11.15 Uhr Baindt – Taufe von Amelie Dienstag, 17. Januar 07.50 Uhr Baindt – Schülergottesdienst Mittwoch, 18. Januar 09.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier 16.00 Uhr Baindt – Mitarbeiterversammlung im Bischof Sproll Saal 19.00 Uhr Sulpach – Eucharistiefeier († Anton Elbs) Donnerstag, 19. Januar 07.45 Uhr Baienfurt – Schülergottesdienst 20.00 Uhr Baindt – KGR Sitzung im Bischof Sproll Saal Freitag, 20. Januar 08.30 Uhr Baindt – Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier 16.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier im Pflegeheim Selige Irmgard Samstag, 21. Januar 18.30 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Ministranten: Jannis Kaplan, Frida Rapp, Nilas Alber, Lena Alber, Rafael Dorn, Leon Kutter, Timo Kutter Sonntag, 22. Januar 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier Rosenkranzgebete im Januar Im Januar laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranz- gebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Nummer 1/2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 23 Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 – 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 – 18.00 Uhr Freitag 09.30 – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Helferkreis Die Seniorengeschenke für das erste Halbjahr 2023 kön- nen im Pfarrbüro während den Öffnungszeiten abgeholt werden. Besinnungswochenende in der Fastenzeit „Innehalten – zur Mitte finden – Ostern entgegen gehen“, steht über dem Besinnungswochenende in der Fastenzeit, zu dem das Schönstatt-Zentrum Liebfrauenhöhe vom 24. – 26. Februar einlädt. Die Tage sind eine Chance, zur Ruhe zu kommen, die Fastenzeit als Zeit der intensiven Vorbereitung auf Ostern zu nutzen und den Weg des Glaubens bewusster zu gehen. Ein Vortrag, heilige Mes- se, gestaltete Gebetszeiten, ein Pilgerweg mit Impulsen, „Eine Stunde vor dem Herrn“, Möglichkeit zum Empfang des Bußsakramentes und Zeit zur persönlichen Besinnung sind Elemente dieses Wochenendes. Anmeldung: Schönstatt-Zentrum Liebfrauenhö- he, Tel. 07457 72-301, wallfahrt@liebfrauenhoehe.de, www.liebfrauenhoehe.de Mitfeier der Kar- und Ostertage Zur Mitfeier der Kar- und Ostertage lädt das Schön- statt-Zenrum Liebfrauenhöhe vom 6. - 9. April ein. Im Mittelpunkt der Tage steht die eindrucksreiche Kar- und Osterliturgie. Impulse, Gebetszeiten und Zeiten der Stille helfen, das Leiden und die Auferstehung des Herrn be- wusst mitzufeiern. Die Teilnehmer sind eingeladen, dem Geheimnis dieser besonderen Tage nachzuspüren. Die Teilnahme beinhaltet zwei Tage Stillschweigen. Anmeldung: Schönstatt-Zentrum Liebfrauenhö- he, Tel. 07457 72-301, wallfahrt@liebfrauenhoehe.de, www.liebfrauenhoehe.de Ein lieber Gruß zum neuen Jahr Sehnsuchtsvoll schau´n wir nach vorn in das Jahr, das grad gebor´n, fangen an es zu verplanen, auch wenn wir nicht mal erahnen, was es uns denn bringen wird, Trauer oder großes Glück. Für dieses Jahr wünschen wir uns sehr dass auf Erden Frieden wär‘ dass wir täglich haben zu essen unsern Nächsten nicht vergessen und dabei wie’s kleine Kind, glücklich und zufrieden sind. wenn wir dann dem Herren droben, für alles was er schenkte loben, dann wird dieses neue Jahr, für uns Menschen wunderbar. Darauf erheben wir das Glas hier heute „gesegnet Neujahr, liebe Leute“! Die Yoga Kurse finden wieder statt ab 13.1.23, 9.00 Uhr und 10.30 Uhr immer freitags, im ev. Ge- meindehaus im Öschweg. Anmeldung unter Tel. 52720. Gäste sind herzlich willkommen. Mittwoch, 18.1.23 08.30 Uhr Friedensrosenkranz 09.00 Uhr Friedensmesse Einladung Donnerstag, 26.1.2023 ab 14.30 Uhr in die Bäckerei Mayer, Niederbiegerstraße, Stammtisch für Frauen jeden Alters Treffen zum gemütlichen Beisammensein. Diese Einla- dung gilt auch für Nichtmitglieder. ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Einladung zur Taizéandacht in Baindt Wir laden Sie alle recht herzlich ein zu un- serer ökumenischen Taizéandacht am 22. Januar 2023 um 19.00 Uhr in den Die- trich-Bonhoeffer-Saal in Baindt. Wir würden uns über Ihren Besuch sehr freuen. Seite 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 1/2 Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Von seiner Fülle haben wir alle genom- men Gnade um Gnade. Joh 1,16 Sonntag, 15. Januar 2. So. nach Epiphanias 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeinde- haus Montag, 16. Januar 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe im Ev. Ge- meindehaus Mittwoch, 18. Januar 15.30 – 17.00 Uhr Baienfurt Konfi-8 im Gemeindehaus Sonntag, 22. Januar 3. So. nach Epiphanias 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeinde- haus 19.00 Uhr Baindt Taizéandacht im Dietrich-Bon- hoeffer-Saal Gedanken zum Wochenspruch Verzicht oder die Fülle? Es tut richtig gut, in unserem Wochenspruch von der Fülle zu lesen. In den hitzigen Debatten um Klimaschutz und Bewah- rung unserer Schöpfung kur- siert häufig der Vorwurf, immer nur den Verzicht zu predigen und dadurch nicht mehr zu er- reichen, als Menschen vor den Kopf zu stoßen. Da liest sich dieses Wort von der Fülle regelrecht als Kontrastprogramm. Also doch immer mehr, statt weniger? Ja – und nein. Ganz sicher wird es mit dem ausbeuteri- schen Wachstum unserer Tage so nicht nachhaltig wei- tergehen. Andererseits brauchen Menschen ein Wofür, eine Triebfeder für Ihr Engagement. Die Fülle, von der wir hier lesen ist nicht materiell – und verändert doch das Leben umfassend. Es ist die Fülle, die Gott uns in Jesus Christus geschenkt hat. Ein stetiges Wachstum an Freundlichkeit, Mitgefühl, Zu- wendung und Nächstenliebe ist deshalb das Gebot der Stunde. Wer davon erfüllt ist, braucht manch anderes einfach nicht mehr. Wenn mein Leben von diesen Geschenken der Liebe er- füllt ist, ahne ich, wie Gott sich diese Welt gedacht hat, werde glücklicher als mit allem Geld dieser Welt und komme mit Gottes Hilfe gut am Ziel meines Lebens an. Gottes Segen dazu auch im neuen Jahr! Ihr Martin Schöberl, Pfarrer Gottesdienst für Zuhause/ Regelung Baindt Unsere Gottesdienste aus der Kirche kön- nen in Echtzeit von zu Hause aus mitgefei- ert werden. Am ersten Sonntag im Monat findet der Gottesdienst in Baindt statt. Die- ser wird erst am Nachmittag online gestellt. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf un- serer Homepage www.evangelisch-baienfurt-baindt.de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube- Kanal abrufbar. --- Endlich wieder Kinderkirche Hallo Kinder, nach unserem erfolgreichen Kinderkrippenspiel freuen wir uns euch wie- derzusehen. Jeden Sonntag von 10.30 – 11.30 Uhr treffen wir uns zur Kinderkirche im Gemeindehaus Baienfurt (Öschweg 30). Kommt einfach vorbei!! --- Ehejubiläum Sie feiern 2023 ein Ehejubiläum und freuen sich über einen Besuch von Pfarrer Schöberl oder wollen das Jubiläum mit einem Gottes- dienst feiern? Dann melden Sie sich bitte im Pfarrbüro (Tel.: 0751 43656). Da wir nicht alle Daten von allen Trau- ungen vorliegen haben, sind wir auf Ihre Hilfe und Rück- meldung angewiesen. Vielen Dank. --- Brot für die Welt sagt Danke! Erneut war Weihnachten anders. Die Aus- wirkungen des Klimawandels und der noch immer aktuellen Corona-Pandemie haben Hunger und Armut in vielen Teilen der Welt drastisch verstärkt. Gleich- zeitig verspüren viele Menschen hier in Deutschland zu- vor unbekannte Unsicherheiten angesichts der Folgen des Krieges in der Ukraine. Die Welt scheint uns aus den Fugen geraten. Aber Weihnachten haben wir dennoch gefeiert. Gottes- dienste waren wieder möglich, ebenso das Miteinander beim Hören der Frohen Botschaft von der Menschwer- dung unseres Gottes und im gemeinschaftlichen Gebet. Weihnachten ist das Fest des Teilens – des Teilens auch mit unseren Geschwistern weltweit. Im Gottesdienst ist die Kollekte Ausdruck dieses Teilens und Sie haben dazu beigetragen. Dafür danken wir Ihnen von Herzen! Im vergangenen Jahr haben wir mehr denn je erlebt, wie fragil Frieden und Freiheit, Gesundheit und Wohlstand in unserer globalisierten Welt sind. Wir durften aber auch erleben, zu welch großer Solidarität der Mensch in der Lage ist. Viele Gemeinden haben sich für die Menschen aus und in der Ukraine engagiert, haben ihre Türen und Räume geöffnet, haben geteilt und gespendet. Dass Brot für die Welt dabei auch noch bedacht wurde, wissen wir sehr zu schätzen. „Viele Menschen haben eine erste Chance verdient“ – das ist das Motto eines unserer Plakate. Mit Ihrem Engagement können wir Menschen echte Chancen ermöglichen, in sehr schwierigen Lebens- situationen auf eigenen Füßen neue Wege zu gehen. Nochmals, herzlichen Dank für Ihre Gabe und bleiben Sie Brot für die Welt verbunden! Nummer 1/2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 25 Helfen Sie helfen. Brot für die Welt IBAN: DE10100610060500500500 Bank für Kirche und Diakonie www.brot-fuer-die-welt.de/spenden --- Taufe ist etwas Wundervol- les. Einmalig. Kostbar. Ein Plus-Zeichen vor unserem Leben. Gottes großes Ja zu uns. Darum lädt die evangelische Kirche im kommenden Jahr 2023 dazu ein, gemeinsam die Taufe zu feiern. Die Aktion #DeineTaufe steht unter dem Leitspruch „VIELE GRÜNDE, EIN SEGEN. DEINE TAUFE“. Und unsere Gemeinde ist mit dabei! 2023 wollen wir rund um den Johannistag (24.6.2023) zusammen mit vielen anderen Taufe oder Tauferinnerung feiern – und neu entdecken, warum die Taufe ein Herz- stück des christlichen Glaubens ist und immer wieder zu einer Kraftquelle werden kann. Das heißt auch: Vieles dreht sich bei uns in der kommen- den Zeit um die Taufe. Lassen Sie uns einander erzählen, was es bedeutet, getauft zu sein. Suchen Sie noch mal Ihren Taufspruch raus und erinnern Sie sich an die Taufe Ihrer Kinder, Patenkinder oder Enkel. Oder erleben Sie eines der Angebote unserer Gemeinde. Taufe ist eine Verbindung, die trägt – ein Leben lang. Sie ist Fundament einer weltweiten Gemeinschaft. Und das Vertrauen darauf, dass Gottes Ja zu mir unver- brüchlich ist. Eben: ein Segen. Jede Zahl hat ein Gesicht - was Ihre Kirchensteuer möglich macht Danke für Ihre Unterstützung im vergangenen Jahr – Ihre Kirchensteuer wirkt! Die evangelische Kirche ist flächendeckend vor Ort tätig. Sie lebt Werte. Sie vermittelt Sinn. Sie entwickelt Persön- lichkeiten. Um mit Worten und mit Taten zu bezeugen: Gott ist je- dem Menschen nah. Diese wertvolle Arbeit ermöglichen Sie mit Ihrer Kirchensteuer: Weitere Infos und Antworten auf häufig ge- stellte Fragen unter: www.kirchensteuer-wirkt.de/faq Adventszeit im Spatzennest Im Sinne unseres Leitgedankens: „Macht die Türen auf und die Herzen weit, freut euch auf die Weih- nachtszeit!“ war es für uns schön, immer wieder Türen füreinander zu öffnen sowie Offenherzigkeit zu le- ben. So haben wir uns gefreut vor den Weihnachtsferien gemeinsam mit Eltern und Kindern zu singen sowie Ein- blick in unsere Aktionen zu ermöglichen. Im Weihnachts- haus gab es zum Abschluss für alle Eltern noch eine Über- raschung und alle haben sich reich beschenkt gefüllt. Weihnachtsfeier im Ev. Kindergarten Arche Noah Am Mittwoch, 21.12.22 fand die Weihnachtsfeier in der Eichhörnchengruppe statt. Im Morgenkreis hörten die Kin- der gespannt, dass das Jesuskind im Stall von Bethlehem geboren wurde und der Engel Gabriel die Hirten darüber informierte, dass sie gehen sollten und sehen, was ge- schehen war. Im Anschluss zum gemeinsamen Frühstück gab es Zopf, Plätzchen, Lebkuchen, Nüsse und Punsch. Allen schmeckte es sehr lecker. Die Kinder warteten sehr gespannt, ob das Christkind sie auch im Kindergarten finden und besuchen würde? Zu ihrer freudigen Überra- schung hatte das Christkind goldenen Sternenstaub und Geschenke im kleinen Zimmer hinterlassen. Diese wurden in großer Runde ausgepackt. Es waren neue Spielsachen für die Gruppe. Danke liebes Christkind, dass Du uns auch im Kindergarten besucht hast. Winterbilder für den Bonhoef- fer-Saal Liebe Kreative, zunächst einmal wünschen wir euch allen gut ins neue Jahr gekommen zu sein. Da der Kreative Montag noch in der Winterpause verharrt und erst am 13.2.2023 wieder starten wird, wol- len wir die Pause nutzen, um den Bonhoeffer-Saal am 16. Januar 2023 umzudekorieren. Die Bilder sollten bis spätestens 9:00 Uhr da sein, können auch gern schon vorher bei Helga Kaminski abgegeben werden. Wie wärs? Wer kann Winterbilder zur Verfügung stellen? Am 13. Februar 2023 wollen wir uns ab 9:00 Uhr tref- fen und die Jahres-Ausstellung „Mal sehen was in uns steckt“ vorbereiten. Sie ist für den 25.2.23 vorgesehen. Wir freuen uns schon auf das Wiedersehen mit euch Seite 26 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 1/2 Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und finden sonntags um 10 Uhr statt. Die regelmäßigen Veranstal- tungen als auch die Gottesdienste finden unter Einhaltung der aktuell geltenden Hygieneauflagen statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde angekündigt. Vereinsnachrichten TC Baindt e.V. Nachruf Wir trauern um unser langjähriges Mitglied Uwe Nehls Seit 1983 war Uwe Mitglied in unserem Tennisclub. Von 1996 – 2009 kämpfte er in unseren Seniorenmannschaf- ten begeistert um Spiel, Satz und Sieg. Sein besonderes Engagement galt dem Bau eines neuen Tennisheimes, einem Meilenstein in unserer Vereinsge- schichte. Er gehörte dem 1996 gegründeten Bauaus- schuss an. Nach zahlreichen Sitzungen und intensiver Arbeit konnte1998 dann das von ihm entworfene Ver- einsheim eingeweiht werden. Es wird uns in Zukunft stets an ihn erinnern. Auch als er selbst nicht mehr Tennis spielen konnte, unter- stützte uns Uwe als Fan bei unseren Spielen und leistete uns beim Einkehrschwung Gesellschaft. Seine Bereitschaft, uns bis zuletzt mit Rat und Tat kom- petent zur Seite zu stehen, werden wir vermissen. Wir behalten Uwe mit seiner ruhigen und freundlichen Art in dankbarer Erinnerung. Unser tiefes Mitgefühl gilt seiner Familie. Die Vorstandschaft des TC Baindt Narrenzunft Raspler e.V. Auch an diesem Wochenende sind wir närrisch unterwegs: Freitag, 13.01.2023 in Reute beim Regi- onenball Beginn um 20:00 Uhr (Busabfahrt: 18:30 Uhr an der Ten- nishalle) Samstag, 14.01.2023 in Neuravensburg Laufnummer 15, Umzugsbeginn um 13:30 Uhr (Busabfahrt: 12:15 Uhr an der Tennishalle) Abends in Dornstadt mit der Laufnummer 9, Umzugsbeginn um 19:31 Uhr (Busabfahrt: 17:15 Uhr an der Tennishalle) Sonntag, 15.01.2023 springen wir in Grünkraut mit der Laufnummer 44. Der Umzug beginnt um 13:33 Uhr (Busabfahrt: 12:15 Uhr an der Tennishalle) Mit närrischen Grüßen Der Zunftrat Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e. V. Ortsverein Baindt e. V. Landfrauen Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e.V. Ortsverein Baindt Am Mittwoch, 25.01.2023 starten wir mit einem Fachvortrag zum Thema: Parfüm - eine wun- derbare Geschichte. Frau Groh von der Parfümerie Bittel wird uns in die Welt der Düfte einführen. Hierzu laden wir alle Interessierten in den Bischof-Sproll-Saal in Baindt ein. Beginn 19.30 Uhr. Die Vorstandschaft Vorschau: Mittwoch, 08.02.2023, 14.00 Uhr, Kaffeekränz- chen Dorfgemeinschaftshaus Blitzenreute, Narrenzunft Schalk. (Fahrgemeinschaften) Dienstag, 28.03.2023, 19.30 Uhr, Fachvortrag; Bärlauch, gesund und voll im Trend, Bischof-Sproll-Saal Schalmeienkapelle Baindt e.V. Die Baindter Musketiere sind endlich zurück! Nach einer langen Pause ohne richti- ger Fasnet geht es endlich wieder los. Die Musketiere aus Baindt haben sich gut vorbereitet und sind hochmotiviert. Der Schlachtplan für 2023 sieht folgendermaßen aus: Donnerstag, 05.01.23 Hausball Grüner Berg Baindt Samstag, 07.01.23 Maskenbefreien Baindt Fasnetsopening Baienfurt Sonntag, 08.01.23 Umzug Bodnegg Freitag, 13.01.23 Regionenball Reute Sonntag, 15.01.23 Umzug Grünkraut Freitag, 20.01.23 Schalkball Blitzenreute Samstag, 21.01.23 Narrenbaumstellen Wickenhaus LKBB Ball Baindt Sonntag, 22.02.23 Frühschoppen Laim Samstag, 28.01.23 Narrenbaumstellen Baindt Geröllheimerball Wetzis Sonntag, 29.01.23 Zunftmeisterempfang Baindt Umzug Baindt Freitag, 03.02.23 Raui-Ball Samstag, 04.02.23 Umzug Waldburg Trommlerball Wetzis Freitag, 10.02.23 Hausball FZ Löwen Samstag, 11.02.23 Umzug Haidgau Ball der Vereine Sonntag, 12.02.23 Umzug Reute Donnerstag, 16.02.23 Anspielen Freitag, 17.02.23 Anspielen Umzug Mochenwangen Samstag, 18.02.23 Umzug Baienfurt Sonntag, 19.02.23 Schalmeienball Montag, 20.02.23 Umzug Ravensburg Dienstag, 21.02.23 Maskenvergraben Baindt Das erste Fasnetswochenende haben die Musketiere gut überstanden. Beim Hausball im Grünen Berg konn- te schon die eine oder andere Taktik besprochen und ausprobiert werden die uns im Laufe dieser Fasnet noch weiterhelfen könnte. Am Samstagabend waren wir dann beim Maskenbefreien der Raspler und im Anschluss zog es uns noch nach Baienfurt wo wir beim Jungzunftrat Nummer 1/2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 27 Baienfurt unter anderem gegen den Fanfarenzug aus Baienfurt antreten mussten, Am Sonntag gab es noch einen gemütlichen Ausklang in Bodnegg. Alpinteam Baindt Kurssituation des Alpinteam Baindt Liebe Teilnehmer, aufgrund der schwierigen Schneesituation halten wir sie wegen der Durchführbarkeit unserer Ski- und Snowbaordkurse auf der Homepage www.svbaindt.de auf dem Laufenden. Ihr Alpinteam Baienfurt-Baindt 0176 - 45 90 80 40 www.drk-baienfurt-baindt.de Konto: DE20 6505 0110 0086 6677 66 Neue Einsatzkleidung für unsere Jugendlichen - Dank dem WBB Kurz vor Weihnachten durfte unsere stellvertretende Ortsjugendleitung Selina Schmid, gemeinsam mit dem stellvertretenden Gruppenleiter Luca Aubele und dem Jugendrotkreuzmitglied Benjamin Stiefvater, den Spen- denscheck des WBB von Herrn Kurosch Sattar entgegen nehmen. Hiervon werden wir 2023 neue Einsatzkleidung für unsere Jugendlichen kaufen können. Vielen herzlichen Dank für die Unterstützung. Jahresstatistik 2022 Helfer vor Ort Baindt Die Helfer-vor-Ort Gruppe Baienfurt auch in 2022 stark gefordert Ein einsatzreiches - aber vor allem durch die Corona Pandemie erneut besonders anspruchsvolles Jahr - liegt hinter den Sanitätern der Helfer vor Ort Gruppe Baindt des DRK-Baienfurt-Baindt. So wurden im Jahr 2022 157 Alarmierungen der Integrierten Leitstelle Bodensee-Ober- schwaben zu Notfalleinsätzen in der Gemeinde bedient. Die Notfalleinsätze können in etwa wie folgt eingeord- net werden: bei ca. 38% der Notfalleinsätze handelt es sich um internistische Notfälle (bspw. Herzinfarkt), ca. 21% entfallen auf chirurgische und in etwa 20% auf neu- rologische Notfälle (bspw. Schlaganfall). Bei ca. 4% der Alarmierungen handelt es sich beim Notfallpatienten um ein Kind, verbleibende ca. 17% entfallen auf die Notfallbil- der Herz-Kreislaufstillstand (Reanimation), Verkehrsun- fälle, Intoxikationen oder Feuerwehreinsätze. Wie genau das System der Helfer vor Ort funktioniert haben wir Ihnen in unserer aktuellen Serie „die Helfer vor Ort stellen sich vor“ bereits berichtet und werden Ih- nen in den kommenden Wochen noch weitere Informa- tionen zur Verfügung stellen. Sollen Sie Fragen haben, können sie sich jederzeit auf unserer Homepage www. drk-baienfurt-baindt.de informieren, oder sich direkt an uns wenden. Ein großes Anliegen ist es, uns von Herzen bei allen Spen- der:innen zu bedanken, die mit ihrer finanziellen Unterstüt- zung helfen, die Kosten für medizinisches Material sowie derer Folgekosten (Ersatz von Verband- und sonstigem Einwegmaterial, Neuanschaffungen aufgrund von Ver- schleiß, teils jährlich anstehende Geräteüberprüfungen, etc.) zu decken. Bedanken möchten wir uns auch für jeden Gruß, der uns nach einem Einsatz erreicht. Es ist schön, das Vertrauen und die hohe Akzeptanz in unserer Gemeinde zu spüren. Wir wünschen allen Patienten eine gute & schnelle Gene- sung. Gleichzeitig bedanken wir uns beim Rettungsdienst, den Notärzt:innen, der Feuerwehr und der Polizei für die sehr gute Zusammenarbeit im zurückliegenden Jahr. Der abschließende Dank gilt dem gesamten HvO Team Baindt für das freiwillige und ehrenamtliches Engagement und das bereits über viele Jahre hinweg. Wirtschaftsverbund Baienfurt-Baindt Alles Gute fürs neue Jahr Der Wirtschaftsverbund Baienfurt-Baindt e.V. wünscht Ihnen Allen ein gesundes und erfolgreiches neues Jahr. Bleiben Sie unseren Mitgliedsunternehmen treu, wir freu- en uns auf Ihren Einkauf bei uns. Weihnachtsgewinnspiel 2022 – Herzlichen Glückwunsch an alle Gewinnerinnen und Gewinner Bis zum 24. Dezember war jeder Einkauf bei einem un- serer Mitgliedsunternehmen auch eine Chance auf einen tollen Sachpreis oder sogar den Hauptgewinn. Jetzt war es endlich so weit, die über 1.200 Teilnahme- kärtchen wanderten in unseren großen Lostopf und die Ziehung konnte starten. Wir gratulieren allen Gewinne- rinnen und Gewinnern ganz herzlich und bedanken uns für die rege Teilnahme. Die Gewinne liegen vom 13.01.2023 bis 28.02.2023 bei der Kreissparkasse in Baienfurt während der Öffnungszeiten Seite 28 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 1/2 zur Abholung bereit, nicht abgeholte Gewinne verfallen und werden beim nächsten Gewinnspiel nochmals aus- gespielt. Weihnachtsgewinnspiel 2022 Preisspender Preis Gewinner 1. Graf & Riss - Baumaschinen GmbH Ackermann Spülmaschinen TZ Anhänger- vermietung VR Bank Ra- vensburg- Weingarten Frisör Geng WBB E-Scooter Schlappa, Susi 2. WBB Hoftheater Krezdorn, Christe 3. WBB 100€ WBB Gutschein Schreiner, Alida 4. Bosch-Service Lindel+Zeller 50€ Hausgut- schein Speck, Reiner 5. Bosch-Service Lindel+Zeller 50€ Hausgut- schein Maronn, Ralf 6. Bosch-Service Lindel+Zeller 50€ Hausgut- schein Schuck, Harald 7 Metzgerei Bren- ner 50€ Hausgut- schein Nobel, Werner 8 Metzgerei Bren- ner 50€ Hausgut- schein Polat, Gülten 9 Bistro Dublin 30€ Hausgut- schein Hofer, Cornelia 10 Bistro Dublin 30€ Hausgut- schein Hund, Angelika 11 Bistro Dublin 30€ Hausgut- schein Präg, Siegfried 12 Hubertus Apo- theke 30€ Hausgut- schein Haller, Richard 13 Hubertus Apo- theke 30€ Hausgut- schein Bayer, Barbara 14 D+R Modell- bahn 30€ Hausgut- schein Leiprecht, Heidi 15 D+R Modell- bahn 30€ Hausgut- schein Nold, Gabriele 16 D+R Modell- bahn 30€ Hausgut- schein Kienle, Uwe 17 Juwelier Jerg 25€ Hausgut- schein Müller, Anne- marie 18 Juwelier Jerg 25€ Hausgut- schein Brückner, Man- fred 19 Weinkauff 25€ Hausgut- schein Grosch, Irmgard 20 Weinkauff 25€ Hausgut- schein Forderer, Car- men 21 AXA - Adrian Vonbach 25€ Tankgut- schein Biegger, Holger 22 AXA - Adrian Vonbach 25€ Tankgut- schein Beyrer, Selma 23 AXA - Adrian Vonbach 25€ Tankgut- schein Harbach, Julian 24 AXA - Adrian Vonbach 25€ Tankgut- schein Bugl, Bettina 25 Frisör Geng 25€ Hausgut- schein Kappler, Elisa- beth 26 Haußmann Hei- zung-Bad-Solar Saunatuch im Wert von 50€ Grubert, Günther 27 Haußmann Hei- zung-Bad-Solar Saunatuch im Wert von 50€ Späth, Hanna 28 Haußmann Hei- zung-Bad-Solar Saunatuch im Wert von 50€ Schlezak, Evi 29 Haußmann Hei- zung-Bad-Solar Fleece-Kissen/ Decke Schmidt, Doris 30 Wellness and move Gutschein Kurz, Erich 31 Wellness and move Gutschein Assfalg, Werner Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donnerstag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1 1/2 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Winterleuchten in Bad Waldsee Wir wandern vom Schützenhaus Bad Waldsee zum Golf- platzgelände und genießen das Winterleuchten. Anschlie- ßend geht es zurück zur Einkehr im Schützenhaus. Treffpunkt: Donnerstag 19.01.2023 um 16.30 Uhr auf dem Festplatz in Weingarten. Rückkehr ca. 21.00 Uhr, Gehzeit Nummer 1/2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 29 ca. 2 Stunden, 6 km. Fahrpreis 5,00 Euro für Mitglieder. Ein- tritt Winterleuchten 3,00 Euro, mit SZ-Abokarte 2,50 Euro. Gutes Schuhwerk und ggf. Wechselschuhe mitbringen! Anmeldung: ab 15.01.2023 - T. 0151-12952100 (Anrufbeant- worter) oder 0751-46672 Wanderführung: Bernd Gmünder und Margit Strobel, email: sav.ogwgt@gmail.com. Bei schlechtem Wetter findet die Wanderung nicht statt, ggf. Info ab 20.00 Uhr am Vortag im Ansagetext unter T. 0151-12998910. Gäste sind herzlich willkommen! Einladung zur Jahreshauptversammlung am Samstag 28.01.2023 um 16.00 Uhr im Staufersaal des Kultur- und Kongress- zentrums in Weingarten. Auf zahlreiches Erscheinen freut sich die Vorstandschaft. Tagesordnung u.a. mit dem Jahresbericht des Vorstands, Kassenbericht, Berichte der Fachwarte, Entlastung des Vorstands, Grußwort des Gauvertreters, Ehrung der Ju- bilare, Begrüßung der Neumitglieder, Lichtbildervortrag unserer Wanderungen 2022. SOZ I A L VERBAND VdK Baden-Württemberg Genesungswünsche Die besten Genesungswünsche für das Jahr 2023 an alle VdK-Mitglieder vom Ortsverband Weingarten wünscht die gesamte Vorstandschaft. Wer- den Sie bald wieder gesund, damit wir uns wieder se- hen können. Gute Besserung und liebe Grüße Ihre Karin Maucher, Vorsitzende Vom Januar bis einschließlich Dezember 2023 werden 44 Mitglieder vom VdK OV Weingarten geehrt. Für 40 Jahre Mitgliedschaft 2 Mitglieder (Urkunde und goldenes Treueabzeichen und Präsent) Für 25 Jahre Mitgliedschaft 8 Mitglieder (Urkunde und goldenes Treueabzeichen und Präsent) und für 10 Jahre Mitgliedschaft (Urkunde und silbernes Treue- abzeichen) 34 Mitglieder Die Urkunden wurden in dankbarer Anerkennung und Würdigung für so viele Jahre treuer Mitgliedschaft im Sozialverband VdK Baden-Würt- temberg, vom Landesverbandsvorsitzenden Herr Hotz und Stellvertretern unterschrieben und werden bei unserer Hauptversammlung im Juli bei der Ehrung überreicht. Den Mitgliedern für 10 Jahre Mit- gliedschaft wurde das Treueabzeichen und die Urkunde zugeschickt. Herzlichen Glückwunsch unseren Jubilaren. Bleiben Sie gesund. Ihre Karin Maucher - Vorsitzende Unser betreuter Mittagstisch und unsere Betreuungsgruppen freuen sich auf Sie Fragen, Antworten und Anmeldung: Frau Brigitte Löffler: Telefon: 0751 36360-116 Mail: betreuung@sozialstation-schussental.de www.sozialstation-schussental.de Mittagstisch mit Aktivierung Mo. 11 – 14 Uhr RV-Bavendorf Fr. 11 – 14 Uhr Weingarten Betreuungsgruppen in Planung Mi. 9 – 12 Uhr RV-Oberhofen Do. 14 – 17 Uhr Berg & Bavendorf Betreuungsgruppe Di./Mi. 14 – 17 Uhr RV-Bavendorf Do. 14 – 17 Uhr Ravensburg Betreuungsgruppe Di. 14 – 17 Uhr Baindt GESCHÄFTSANZEIGEN Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 1/2 ZU VERSCHENKEN Allen Kunden und Geschäftsfreunden wünschen wir ein gutes und gesundes neues Jahr 2023. Auch in diesem Jahr sind wir mit unserer ganzen Leistungsbereitschaft für Sie da und freuen uns darauf, für Sie tätig werden zu dürfen. Jöchle Elektrotechnik GmbH | www.joechle.de Am Umspannwerk 10 · 88255 Baindt · Fon: 07502 - 6798500 Die Schwäbische Bauernschule Bad Waldsee ist eine Bildungseinrichtung des Landes- bauernverbandes in Baden Württemberg e.V.. Als modernes Tagungs- und Bildungs- haus verfügen wir über 57 Zimmer mit 79 Betten sowie über attraktive Seminar- und Frei- zeiträume mit einem Panoramablick auf die Stadt Bad Waldsee. Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir für die Reinigung der Gästezimmer und der Se- minarräume zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Reinigungskraft (m/w/d) in Teilzeit, mit einem Arbeitsumfang von 20 Wochenstunden. Es erwarten Sie ein krisensicherer Arbeitsplatz, ein motiviertes Team, Verpflegungsmöglich- keiten im Bildungshaus, Fortbildungsmöglichkeiten sowie eine leistungsgerechte Vergütung mit Nebenleistungen. Fühlen Sie sich angesprochen? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung, gerne auch per Mail. Für weitere Informationen steht Ihnen Frau Seitz gerne zur Verfügung. Ihre persönliche Ansprechpartnerin: Ivanka Seitz Telefon: 07524 4003-12, E-Mail: ivanka.seitz@lbv-bw.de, Verein zur Förderung der Schwäbischen Bauernschule Bad Waldsee e.V., Frauenbergstraße 15, 88339 Bad Waldsee, www.schwaebische-bauernschule.de Echt harter Job. Voller Sinn! Für Weicheier? Die Stiftung Liebenau sucht für ihre Tochtergesellschaft Liebenau Gebäude- und Anlagenservice ab 01.09.2023 Auszubildender zum Elektroniker für Betriebstechnik (m/w/d) für 2023 in Meckenbeuren-Liebenau, Web-ID 2022-0810, 1. Jahr: 500 Euro, 2. Jahr: 1.180 Euro, 3. Jahr: 1.290 Euro, 4. Jahr: 1.390 Euro, Kontakt: Markus Buchholz, Tel. +49 7542 10-1948 In unserer Mitte – Der Mensch www.sti ft ung-liebenau.de/jobs BEWIRB DICH JETZT Bewerbung@vaude.com, Kontakt: Sabine Bukenberger VAUDE Sport GmbH & Co. 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Januar 2023, 19.30 Uhr zum Tag der offenen Tür „St. Konrad entdecken“ am Samstag, 28. Januar 2023, 10.00 Uhr mit anschließendem Mittagessen Aufnahme für Klasse 5 Schuljahr 2023/2024 EINLADUNG GESCHÄFTSANZEIGEN UNTERRICHT Ihre Anzeige im Mitteilungsblatt treffsicher – verbrauchernah – erfolgreich – preiswert! Tag der offenen Tür an der Realschule Weingarten Die Realschule Weingarten lädt alle Schülerinnen und Schüler der 4. Klassen sowie deren Eltern zu einer Informationsveranstaltung unserer Schule ein. Am Freitag, 20. Januar 2023 von 16:00 bis 18:30 Uhr Treffpunkt um 16:00 Uhr in der Aula (Eingang Mensa) - Infos zum Unterrichtsangebot - Individuelle Beratung - Infos zum Bilingualen Zug - Zahlreiche Darbietungen und Ausstellungen Aufnahmeantrag und weitere Informationen zur Anmeldung Klasse 5 auf unserer Homepage www.realschule-weingarten.de stabiler Beitra stabiler Beitrag Vorteile bis 1.590 € MIT UNS ALS NAVIGATOR IST GESUNDHEIT KEINE GLÜCKSSACHE JETZT ANKER WERFEN BKK-AHOI.DE Ihre Krankenkasse vor Ort Rollladen und Jalousien Markisen Terrassen- überdachungen Antriebs- und Steuerungs- technik Reparaturen Insekten- schutz www.sonnenschutz-schroeder.de 88267 Vogt | 07529 8939245 Andere verkaufen Sonnenschutzprodukte – wir verbauen Werterhaltung und mehr Lebensqualität Neugierig geworden? Informationen rund um unser Bildungszentrum und die Schulanmeldung erhalten Sie unter www.bz-st-konrad.de für Eltern künftiger Fünftklässler Dienstag, 24. Januar 2023 19.00 Uhr Saal der Grund- und Werkrealschule Freitag, 27. Januar 2023 14.00 - 18.00 Uhr AUFNAHME IN KLASSE 1 ZUM SCHULJAHR 2023/2024 INFORMATIONSABEND TAG DER OFFEN TÜR „ST. KONRAD ENTDECKEN“ Anmeldungen werden bis Freitag, 20. Januar 2023 entgegengenommen. VERANSTALTUNGENGESCHÄFTSANZEIGEN[mehr]

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    Amtsblatt Jahrgang 2023 Freitag, den 23. Juni 2023 Nummer 25 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 25 GOTT IST MIT UNS UNTERWEGS 25. Juni 2023 | 10:00 Uhr Kirche St. Johannes Baptist Baindt 20 JAHRE HerzlicheHerzliche EinladungEinladung zum Familiengottesdienst bei schönem Wetter: auf der Wiese unterhalb der Kirche Nummer 25 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Stellenausschreibungen Wir suchen eine Assistenz Bürgermeisterin (m/w/d) Mit Baindt liegen Sie richtig! Die Gemeinde Baindt zeigt sich mit derzeit knapp 5.500 Einwohnern als interessanter Wohn- und Gewerbestandort. Stadtnähe einerseits und landschaftlich reizvolle Strukturen andererseits zeichnen die attraktive Lage für Wohnen und Arbeiten in der Gemeinde aus. Baindt entwickelt sich ständig weiter – und so auch unsere Gemeindeverwaltung. Wir suchen zum 01. Oktober 2023 eine Assistenz (m/w/d) für die Bürgermeisterin und Hauptamts- leitung in Vollzeit. Es erwartet Sie ein äußerst interessantes und abwechslungsreiches Arbeitsfeld in einer dienstleistungsorientierten Verwaltung. Sie unterstützen und organisieren die Arbeit der Bürgermeisterin und Hauptamtsleitung beispielsweise bei der Terminkoordination und -überwachung, Postbearbeitung, Telefon, Bereitstellung von Unterla- gen, Empfang von Gästen und Organisation von Besprechungen. • Dabei verfolgen Sie eigenständig das Ziel, die nötigen Informationen und Unterlagen so aufzube- reiten, dass eine gute Vorbereitung von Terminen sowie eine angemessene Priorisierung der Aufga- ben sichergestellt ist. Hierzu verschaffen Sie sich einen stets aktuellen Überblick über die laufenden Themen, wesentlichen Zusammenhänge und über die beteiligten Personen und Institutionen. • Sie wirken bei der Weiterentwicklung von Prozessen mit dem Ziel einer weiteren Digitalisierung mit, übernehmen Recherchen im Internet und bereiten Daten und Informationen auf. • Für die Kontakte der Bürgermeisterin aus Bürgerschaft, Politik, Wirtschaft, sonstigen Organisationen und der Verwaltung sind Sie Ansprechperson. • Sie führen das Protokoll in Gemeinderatssitzungen. Eine abschließende Aufgabenzuteilung bleibt vorbehalten. Ihr Profil • Abgeschlossene Berufsausbildung in der öffentlichen Verwaltung oder im kaufmännischen Bereich • Selbstständiges, sorgfältiges und strukturiertes Arbeiten sowie gute schriftliche und mündliche Ausdrucksfähigkeit • Integrität, Zuverlässigkeit und Flexibilität • Gute Kommunikations- und Teamfähigkeit • Gute EDV-Kenntnisse in den gängigen MS-Office-Anwendungen Berufserfahrung ist erwünscht, jedoch nicht Voraussetzung. Wir bieten • eine abwechslungsreiche und anspruchsvolle Tätigkeit in einem motivierten Team • regelmäßige Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten • Eine unbefristete Vollzeitstelle mit einer Vergütung nach Entgeltgruppe 8 TVöD sowie weitere komfortable Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes Sind Sie interessiert? Wenn wir Ihr Interesse an dieser abwechslungsreichen Tätigkeit geweckt haben und Sie in einem tollen Team mitarbeiten möchten, dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung bis spätestens 23.07.2023 unter bewerbung@baindt.de oder an die Gemeindeverwaltung Baindt, Marsweilerstraße 4 in 88255 Baindt. Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gerne Bürgermeisterin Frau Rürup (Tel. Nr. 07502 9406-0) oder die stellv. Hauptamtsleiterin Frau Maurer (Tel. Nr. 07502 9406-0, E-Mail: f.maurer@baindt.de) Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 25 Amtliche Bekanntmachungen Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 13. Juni 2023 wird folgend berichtet und die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben: Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 09. Mai 2023 ist nichts bekannt zu geben. Neubau Hochwasserschutz „Bach zum Bampfen“ Hirschstraße / Baugebiet Bühl Der Baubeginn der Maßnahme war am 13. Juni 2023. Eine ausführlichere Darstellung ist auf der Homepage unter www.baindt.de -> Umwelt & Verkehr -> Baumaßnahmen -> Hochwasserschutzmaßnahme zu finden. Bürgerinformationsveranstaltung am 24. Mai 2023 zur Neugestaltung und zum Baubeginn der Ortsmitte so- wie zu den Entwicklungen im Fischerareal Die Veranstaltung war gut besucht, circa 100 Personen nahmen daran teil. Informationen zu den einzelnen Maß- nahmen sowie zu Sperrungen und Umleitungen werden regelmäßig im Amtsblatt und auf der Homepage veröf- fentlicht. Die neu hergestellte Fischerstraße im Fischera- real wird zur Umleitungsstrecke, wenn die Küferstraße im Rahmen der Neugestaltung gesperrt wird. Die Bushalte- stelle in der Ortsmitte wird dann vorübergehend an den zukünftigen Nachbarschaftsplatz im Fischerareal verlegt. Besuch italienische Delegation zur Unterzeichnung ei- ner Freundschaftsurkunde und Suche nach Unterstüt- zung in Baindt Im Mai hatten wir die Ehre, eine Delegation aus Italien zu empfangen, die zur Unterzeichnung einer Freund- schaftsurkunde angereist war. Der Besuch verlief äu- ßerst harmonisch und bot eine wunderbare Gelegenheit für einen kulturellen Austausch. Mit Blick auf die Zukunft suchen wir nun nach der Unterstützung von Bürgerin- nen und Bürgern sowie der örtlichen Vereine in Baindt, um die Beziehungen zu vertiefen und neue Projekte zu verwirklichen. Bauantrag zum Abbruch eines bestehenden Vordaches und von Resten des abgebrannten Stallgebäudes und Neubau einer Maschinenhalle und einer Überdachung für landwirtschaftliche Maschinen auf dem Flst. 946, Friesenhäuslerstr. 45 2020 fiel der bestehende Stall des landwirtschaftlichen Betriebes auf Flst. 948 einem Feuer zum Opfer. Nun be- antragt der Landwirt den Abbruch der Reste des abge- brannten Stallgebäudes und den Neubau einer Maschi- nenhalle an gleicher Stelle. Ebenfalls soll ein Vordach auf der Nordseite des bestehenden Stall- und Scheuerge- bäudes abgebrochen werden, um eine für den landwirt- schaftlichen Betrieb sinnvoll zu nutzende Überdachung errichten zu können. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum vorliegenden Bau- antrag wird erteilt. Bauantrag zur Erweiterung der bestehenden Maschi- nen- und Lagerhalle auf Flst. 244, Grünenberstr. 54 Der Bauherr hat 2017 einen Bauantrag zum Bau einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle auf dem Flst. 244 gestellt. Mit dem jetzt eingereichten Baugesuch soll die Maschinenhalle erweitert werden. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum vorliegenden Bau- antrag wird erteilt. Bauantrag zur Errichtung einer landwirtschaftlichen Biogasanlage auf Flst. 244, Grünenbergstr. 54 Der Inhaber des landwirtschaftlichen Betriebs auf Flst. 244 beantragt die Errichtung einer landwirtschaftlichen Bio- gasanlage. Der Landwirtschaftsbetrieb ist ein tierhalten- der Betrieb mit der Produktionsausrichtung Milchvieh mit entsprechender zugehöriger landwirtschaftlicher Nutzflä- che und soll durch eine Hofbiogasanlage nach neuestem Stand der Technik ergänzt werden. Die Betriebsfläche befindet sich im räumlich funktionalen Zusammenhang zur Hofstelle des landwirtschaftlichen Betriebs. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Da die Frist zur Wahrung des gemeindlichen Einvernehmens eingehalten werden muss, eine abschließende Beurteilung aber nicht möglich ist, da Stellungnahmen durch die Fachämter im LRA, die der Gemeinderat zur abschließenden Beurteilung benötigt, noch ausstehen, wird das gemeindliche Einver- nehmen vorläufig nicht erteilt. Bauantrag zum Einbau von Zimmern für Mitarbeiter in ein ehemaliges Scheunenteil auf Flst. 1199, Hirschstr. 200 Der Bauherr beantragt in das Obergeschoss eines Scheu- nenteils den Einbau von 5 Zimmern für Mitarbeiter des landwirtschaftlichen Betriebs. Die Mitarbeiterzimmer sind noch im östlichen Gebäudeteil untergebracht, welcher nun jedoch als Betriebsleiterwohnung genutzt werden soll. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Da die Frist zur Wahrung des gemeindlichen Einvernehmens eingehal- ten werden muss, eine abschließende Beurteilung aber nicht möglich ist, da die Geruchsbeurteilung durch die Fachämter im LRA noch aussteht, wird das gemeindliche Einvernehmen vorläufig nicht erteilt. Nutzungsänderung einer Betriebshelferwohnung in eine landwirtschaftliche Betriebsleiterwohnung mit Wohnraumerweiterung und Einbau eines Dachein- schnitts auf dem Flst. 1199, Hirschstr. 200 Der Bauherr beantragt in das ursprüngliche Bauernhaus, mit letzter genehmigter Nutzung als Wohnung mit Zim- mern für Betriebshelfer, die Umnutzung in eine landwirt- schaftliche Betriebsleiterwohnung. Im Erdgeschoss soll eine Wohnraumerweiterung in den Bereich der Scheune erfolgen. Das Dachgeschoss soll ebenfalls ausgebaut werden und einen Dacheinschnitt bekommen, der als Balkon genutzt werden kann. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Da die Frist zur Wahrung des gemeindlichen Einvernehmens eingehalten werden muss, eine abschließende Beurteilung durch den Gemeinderat aber nicht möglich ist, da die Geruchsbeur- teilung durch die Fachämter im LRA noch aussteht, wird das gemeindliche Einvernehmen vorläufig nicht erteilt. Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde 2022; Feststellung des Jahresabschlusses 2022 des Eigenbetriebes Wasserversorgung; Feststellung des Jahresabschlusses 2022 des Eigenbetriebes Abwas- serbeseitigung Die Jahresrechnung 2022 ist der vierte doppische Jah- resabschluss seit der Einführung des Neuen Kommunalen Haushaltsrechts (NKHR) zum 1. Januar 2019 bei der Ge- Nummer 25 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 meinde Baindt. Der Jahresabschluss muss den tatsäch- lichen Verhältnissen entsprechen und ein umfassendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermitteln. Er besteht aus der Ergebnis- rechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Er gibt Auskunft darüber, wie sich Vermögenswerte, Schulden, Einnahmen und Ausga- ben entwickelt haben. Die wichtigsten Kennzahlen des Jahresabschlusses 2022 sind: • Ordentliches Ergebnis: Überschuss von +1.440.103,15 € (gegenüber dem geplanten Defizit von -681.600 €) • Sonderergebnis: Überschuss von 137.770,05 € Zum vierten Mal seit der Umstellung auf das NKHR ver- zeichnet die Gemeinde positive Ergebnisse im ordentli- chen und Sonderergebnis. Die Kalkulation für das zweite Jahr des Doppelhaushalts gestaltet sich immer schwie- riger. Die „Ordentlichen Erträge und Aufwendungen“ von 2022 haben maßgeblich zu dem verbesserten Jahreser- gebnis (+1,94 Mio. €) beigetragen. Angesichts möglicher Konfliktsituationen mit geringeren Zuweisungen und po- tenziell höheren Transferaufwendungen in den Jahren 2023 und folgenden ist es wichtig, die Bemühungen zur Kompensation des Ergebnishaushalts fortzuführen. Für die kommenden Jahre, in denen möglicherweise ausge- glichene Ergebnishaushalte nicht möglich sind, werden Fehlbeträge (teilweise) durch vorhandene Rücklagen gedeckt. Es sollte jedoch darauf geachtet werden, dass diese den Ergebnishaushalt nicht übermäßig belasten. Zum 31.12.2022 hatte die Gemeinde Baindt keine Kredit- marktschulden. Verbindlichkeiten wurden in Höhe von 405.855,00 € ausgewiesen. Das bessere ordentliche Ergebnis im Vergleich zur Pla- nung setzt sich aus folgenden wesentlichen Veränderun- gen im Ergebnishaushalt zusammen: • Entlastungen im Ergebnishaushalt: 617.000 € höhere Schlüsselzuweisungen 302.000 € höhere kommunale Investitionspauschale 295.000 € geringere Kreisumlage 257.000 € höhere Gewerbesteuer 244.000 € geringere FAG-Umlage 214.000 € höhere privatrechtlichen Entgelte 219.000 € höhere Landeszuweisungen • Belastungen im Ergebnishaushalt: 289.000 € höhere Abschreibungen 79.000 € höhere Unterhaltungskosten 68.000 € höhere Personalaufwendungen 62.000 € höhere Reinigungskosten Im Finanzausgleich sind die Steuereinnahmen des zweit- vorangegangenen Jahres entscheidend. Das bessere Rechnungsergebnis von 2022 wirkt sich auf die Kreisum- lage, Finanzausgleichsumlage und Schlüsselzuweisungen im Haushaltsplan 2023 aus. Die Eckdaten des Haushalts- jahres 2022 sprechen für sich. Das Ergebnis ist besser als erwartet, und die Leistungsfähigkeit des Ergebnishaus- halts hat sich im ordentlichen Ergebnis erhöht. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Feststellung des Jahresabschlusses 2022 1. Feststellungsbeschluss Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt hat in seiner Sit- zung am 13.06.2023 das Ergebnis des Jahresabschlusses 2022 der Gemeinde Baindt nach § 95 b Abs. 1 der Gemein- deordnung Baden-Württemberg wie folgt festgestellt: Die Aufgliederung des Ergebnisses der Haushaltsrech- nung für das Haushaltsjahr 2022 wird wie folgt festge- stellt: Gesamtergebnisrechnung: 1.1 Summe der ordentlichen Erträge 13.046.986,43 € 1.2 Summe der ordentlichen Aufwendungen -11.606.883,28 € 1.3 Ordentliches Ergebnis 1.440.103,15 € 1.4 Außerordentliche Erträge 137.779,05 € 1.5 Außerordentliche Aufwendun- gen -9,00 € 1.6 Sonderergebnis 137.770,05 € 1.7 Gesamtergebnis 1.577.873,20 € 2. Gesamtfinanzrechnung: 2.1 Summe der Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit 12.738.178,72 2.2 Summe der Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit - 10.077.161,13 € 2.3 Zahlungsmittelüberschuss/-be- darf der Ergebnisrechnung 2.661.017,59 € 2.4 Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 2.980.480,95 € 2.5 Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit -10.077.161,13 € 2.6 Finanzierungsmittelüber- schuss/-bedarf aus Investiti- onstätigkeit - 10.003.496,00 € 2.7 Finanzierungsmittelüber- schuss/-bedarf - 7.342.478,41 € 2.8 Summe der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 0,00 € 2.9 Summe der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 0,00 € 2.10 Finanzierungsmittelüber- schuss/-bedarf aus Finanzie- rungstätigkeit 0,00 € 2.11 Änderung des Finanzierungs- mittelbestands zum Ende des Haushaltsjahres - 7.342.478,41 € 2.12 Zahlungsmittelüberschuss/ -bedarf aus haushaltsunwirks. Ein- und Auszahlungen 52.399,77 € Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 25 2.13 Anfangsbestand an Zahlungs- mitteln 7.625.199,19 € 2.14 Veränderung des Bestands an Zahlungsmitteln -7.334.779,82 € 2.15 Endbestand an Zahlungsmit- teln am Ende des Haushalts- jahres 335.120,55 € 2. die Bilanz der Gemeinde Baindt wird auf 31.12.2022 wie folgt festgestellt: Die Bilanz zum 31.12.2022 umfasst eine Bilanzsumme von 54.139.972,06 €. Davon entfallen auf der Aktiv- seite unter 3.1 • Immaterielles Vermögen 16.986,00 € 3.2 • Sachvermögen 35.946.440,57 € 3.3 • Finanzvermögen 17.936.522,36 € 3.4 • Abgrenzungsposten 240.023,13 € 3.5 • Nettoposition (nicht gedeckter Fehlbetrag) 0,00 € 3.6 Gesamtbetrag der Aktivseite 54.139.972,06 € Davon entfallen auf die Passiv- seite unter 3.7 • Basiskapital 31.546.105,99 € 3.8 • Rücklagen 10.557.987,04 € 3.9 • Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses 0,00 € 3.10 • Sonderposten 10.573.576,18 € 3.11 • Rückstellungen 502.000,00 € 3.12 • Verbindlichkeiten 405.855,00 € 3.13 • Passive Rechnungsabgren- zungsposten 554.456,85 € 3.14 Gesamtbetrag auf der Passiv- seite 54.139.972,06 € Vorbelastungen künftiger Haushaltsjahre: • Ausfallbürgschaften 0,00 € • Ausfallhaftung nach § 88 GemO für Lakra-Darlehen 269.926,52 € • Eingegangene Verpflichtun- gen aus Leasingverträgen 0,00 € • In Anspruch genommene Ver- pflichtungserm. 0,00 € • Übertragene Haushaltser- mächtigung in das Folgejahr 2.800.000,00 € • Nicht in Anspruch genomme- ne Kreditermächtigungen 0,00 € 3. die Haushaltsrechnung entsprechend II Nr. 7 (Gesam- tergebnisrechnung) und Nr. 9 (Gesamtfinanzrechnung) des Jahresabschlusses 2022; 4. die Bilanz entsprechend II Nr. 10 des Jahresabschlusses 2022 5. die Zustimmung zu den Planabweichungen in der Er- gebnis- und Finanzrechnung entsprechend des Jah- resabschlusses 2022 (mit den überschrittenen Budgets und Deckungskreisen). Den nach dem Rechnungser- gebnis geleisteten über- und außerplanmäßigen Aus- gaben, wie in der Haushaltsrechnung aufgeführt und im Rechenschaftsbericht näher erläutert, wird gemäß § 84 GemO zugestimmt; 6. der Rechenschaftsbericht für das Haushaltsjahr 2022 wird zur Kenntnis genommen; 7. die Zustimmung zu den Mittelübertragungen entspre- chend III. Nr. 15 des Jahresabschlusses 2022; 8. die Finanzrechnung der Investitionsmaßnahmen ent- sprechend V. Nr. 32 des Jahresabschlusses 2022; 9. der Beschluss über die Feststellung des Jahresab- schlusses 2022 ist dem Landratsamt Ravensburg als Rechtsaufsichtsbehörde nach § 95b Abs. 3 GemO vor- zulegen und ortsüblich bekannt zu geben. Die Gemein- deprüfungsanstalt ist zu unterrichten. Der Jahresabschluss 2022 der Gemeinde Baindt liegt in der Zeit vom 19.06.2023 bis zum 27.06.2023 je einschließ- lich auf dem Rathaus, Zimmer 3.3 während der üblichen Sprechzeiten öffentlich aus. Feststellung der Jahresrechnung 2022 des EB Wasser- versorgung Feststellungsbeschluss Der Jahresabschluss 2022 des EB Wasserversorgung wurde vom Gemeinderat der Gemeinde Baindt am 16.06.2023 gemäß § 16 Abs. 3 des Eigenbetriebsgesetzes in der Fassung vom 08.01.1992 in Verbindung mit der Eigen- betriebsverordnung vom 07.12.1992 wie folgt festgestellt. Euro 1 Erfolgsrechnung 1.1 Summe Erträge 469.481,58 1.2 Summe Aufwendungen 456.641,40 1.3 Jahresüberschuss/Jahresfehlbe- trag (Saldo aus 1.1 und 1.2)1 12.840,18 nachrichtlich: Vorauszahlungen der Gemeinde auf die spätere Fehlbetragsabde- ckung 0,00 Vorauszahlungen an die Gemein- de auf die spätere Überschussab- führung 0,00 2 Liquiditätsrechnung 2.1 Zahlungsmittelüberschuss/-be- darf der Erfolgsrechnung 81.567,35 2.2 Finanzierungsmittelüberschus- s/-bedarf aus Investitionstätig- keit -93.114,29 2.3 Finanzierungsmittelüberschus- s/-bedarf (Saldo aus 2.1 und 2.2) -11.546,94 Nummer 25 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 2.4 Finanzierungsmittelüberschus- s/-bedarf aus Finanzierungstä- tigkeit -50.850,00 2.5 Änderung des Finanzierungsmit- telbestands zum Ende des Wirt- schaftsjahres (Saldo aus 2.3 und 2.4) -62.396,94 2.6 Überschuss/Bedarf aus wirt- schaftsplanunwirksamen Ein- zahlungen und Auszahlungen -638,07 3 Bilanzsumme 1.711.531,45 Davon entfallen auf der Aktivsei- te unter 3.1 • Immaterielles Vermögen 0,00 € 3.2 • Sachvermögen 1.225.613,03 € 3.3 • Finanzvermögen 485.918,42 € 3.4 • Abgrenzungsposten 0,00 € 3.5 • Nettoposition (nicht gedeckter Fehlbetrag 0,00 € 3.6 Gesamtbetrag auf der Aktivseite 1.711.531,45 Davon entfallen auf die Passiv- seite unter 3.7 • Basiskapital 444.312,64 € 3.8 • Zweckgebundene Rücklagen 171.192,44 € 3.8 • Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses -3.184,85 € 3.9 • Sonderposten 57.453,09 € 3.10 • Rückstellungen 15.000,00 € 3.11 • Verbindlichkeiten 1.014.074,13 € 3.12 • Passive Rechnungsabgren- zungsposten 12.684,00 € 3.13 Gesamtbetrag auf der Passiv- seite 1.711.531,45 4. Verwendung des Jahresgewinn Der ausgewiesene Jahresgewinn nach Steuern in Höhe von 12.840,18 € ist auf neue Rechnung vorzutragen (Verlustvortrag -3.184,85 €). 5. die Haushaltsrechnung entsprechend Gesamtergeb- nisrechnung und Gesamtfinanzrechnung des Jahres- abschlusses 2022; 6. die Zustimmung zu den Planabweichungen in der Er- gebnis- und Finanzrechnung entsprechend des Jah- resabschlusses 2022 (mit den überschrittenen Budgets und Deckungskreisen). Den nach dem Rechnungser- gebnis geleisteten über- und außerplanmäßigen Aus- gaben, wie in der Haushaltsrechnung aufgeführt und im Rechenschaftsbericht näher erläutert, wird gemäß § 84 GemO zugestimmt; 7. den Jahresabschlussbericht der RSW Steuerbera- tungskanzlei inkl. Lagebericht der Gemeinde für das Haushaltsjahr 2022 wird zur Kenntnis genommen; 8. die Finanzrechnung der Investitionsmaßnahmen ent- sprechend des Jahresabschlusses 2022; 9. der Beschluss über die Feststellung des Jahresab- schlusses 2022 ist dem Landratsamt Ravensburg als Rechtsaufsichtsbehörde nach § 95b Abs. 3 GemO vor- zulegen und ortsüblich bekannt zu geben. Die Gemein- deprüfungsanstalt ist zu unterrichten. 10. Entlastung der Betriebsleitung Der Betriebsleitung wird hiermit gemäß § 16 Abs. 3 des Eigenbetriebsgesetzes vom 08.01.1992 Entlastung erteilt. 11. Die Wasserversorgung Baindt erstrebt gemäß der Wasserversorgungssatzung und der Betriebssatzung keinen Gewinn. Gezeichnet Baindt, den 16.06.2023 Simone Rürup, Bürgermeisterin Feststellung der Jahresrechnung 2022 des EB Abwas- serbeseitigung Feststellungsbeschluss Der Jahresabschluss 2022 des EB Abwasserbeseitigung wurde vom Gemeinderat der Gemeinde Baindt am 16.06.2023 gemäß § 16 Abs. 3 des Eigenbetriebsgesetzes in der Fassung vom 08.01.1992 in Verbindung mit der Eigenbetriebsverordnung vom 07.12.1992 wie folgt festgestellt. Euro 1 Erfolgsrechnung 1.1 Summe Erträge 832.251,60 1.2 Summe Aufwendungen - 808.399,78 1.3 Jahresüberschuss/Jahresfehlbe- trag (Saldo aus 1.1 und 1.2) 23.851,82 nachrichtlich: Vorauszahlungen der Gemeinde auf die spätere Fehlbetragsab- deckung 0,00 Vorauszahlungen an die Gemein- de auf die spätere 0,00 Überschussabführung 2 Liquiditätsrechnung 2.1 Zahlungsmittelüberschuss/-be- darf der Erfolgsrechnung 185.153,94 2.2 Finanzierungsmittelüberschus- s/-bedarf aus Investitionstätig- keit - 110.254,59 2.3 Finanzierungsmittelüberschus- s/-bedarf (Saldo aus 2.1 und 2.2) 74.899,35 2.4 Finanzierungsmittelüberschus- s/-bedarf aus Finanzierungstä- tigkeit - 79.000,00 2.5 Änderung des Finanzierungs- mittelbestands zum Ende des Wirtschaftsjahres (Saldo aus 2.3 und 2.4) - 4.100,65 2.6 Überschuss/Bedarf aus wirt- schaftsplanunwirksamen Ein- zahlungen und Auszahlungen 0,00 Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 25 3 Bilanzsumme 5.788.228,56 Davon entfallen auf der Aktiv- seite unter Euro 3.1 • Immaterielles Vermögen 0,00 3.2 • Sachvermögen 4.685.804,33 3.3 • Finanzvermögen 867.772,01 3.4 • Abgrenzungsposten 234.652,22 3.5 • Nettoposition (nicht gedeckter Fehlbetrag 0,00 3.6 Gesamtbetrag auf der Aktiv- seite 5.788.228,56 Davon entfallen auf die Passiv- seite unter 3.7 • Basiskapital 0,00 3.8 • Rücklagen 123.650,20 3.9 • Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses 0,00 3.10 • Sonderposten 2.491.959,51 3.11 • Rückstellungen 461.252,00 3.12 • Verbindlichkeiten 2.711.366,85 3.13 • Passive Rechnungsabgren- zungsposten 0,00 3.14 Gesamtbetrag auf der Passiv- seite 5.788.228,56 4. Verwendung des Jahresüberschuss Der ausgewiesene Jahresüberschuss in Höhe von 23.851,82 € ist auf neue Rechnung vorzutragen (Ge- bührenausgleichsrückstellung); 5. die Haushaltsrechnung entsprechend Gesamtergeb- nisrechnung und Gesamtfinanzrechnung des Jahres- abschlusses 2022; 6. die Zustimmung zu den Planabweichungen in der Er- gebnis- und Finanzrechnung entsprechend des Jah- resabschlusses 2022 (mit den überschrittenen Budgets und Deckungskreisen). Den nach dem Rechnungser- gebnis geleisteten über- und außerplanmäßigen Aus- gaben, wie in der Haushaltsrechnung aufgeführt und im Rechenschaftsbericht näher erläutert, wird gemäß § 84 GemO zugestimmt; 7. der Lagebericht der Gemeinde für das Haushaltsjahr 2022 wird zur Kenntnis genommen; 8. die Finanzrechnung der Investitionsmaßnahmen ent- sprechend des Jahresabschlusses 2022; 9. der Beschluss über die Feststellung des Jahresab- schlusses 2022 ist dem Landratsamt Ravensburg als Rechtsaufsichtsbehörde nach § 95b Abs. 3 GemO vor- zulegen und ortsüblich bekannt zu geben. Die Gemein- deprüfungsanstalt ist zu unterrichten. 10. Entlastung der Betriebsleitung Der Betriebsleitung wird hiermit gemäß § 16 Abs. 3 des Eigenbetriebsgesetzes vom 08.01.1992 Entlastung er- teilt. 11. Die Abwasserbeseitigung erstrebt gemäß der Abwas- serbeseitigungssatzung und der Betriebssatzung kei- nen Gewinn. Haushaltscontrolling des Haushaltsplans 2023 – Aus- blick nach der Maisteuerschätzung - Doppelhaushalt 2023/2024 Nach der Maisteuerschätzung werden sowohl das Land als auch die Kommunen mit etwas niedrigeren Steuerein- nahmen rechnen müssen, basierend auf den Prognosen für das Jahr 2023. Die Differenz zur vorherigen Steuer- schätzung ergibt sich hauptsächlich aus den Auswirkun- gen von Steuerrechtsänderungen, insbesondere des Infla- tionsausgleichsgesetzes und des Jahressteuergesetzes. Die aktuelle Prognose zeigt leicht höhere Steuereinnah- men aufgrund der erwarteten Entwicklung der gesamt- wirtschaftlichen Eckwerte und Bemessungsgrundlagen. Bei den Steuerarten sind unterschiedliche Anpassungen gegenüber der Oktober-Schätzung zu verzeichnen. Wäh- rend eine Erhöhung bei der Gewerbesteuer erwartet wird, sind bei der Lohnsteuer, Einkommensteuer und der Abge- ltungssteuer Mindereinnahmen im Vergleich zur vorheri- gen Prognose zu erwarten. Im kommunalen Finanzaus- gleich werden die baden- württembergischen Kommunen ebenfalls mit Mindereinnahmen rechnen müssen, da die Grundkopfbeträge geringer ausfallen und die Bedarfs- messzahl B absinkt. Im Jahr 2023 wird ein negatives ordentliches Ergebnis von 341.100 € erwartet, da die ordentlichen Aufwendungen nicht mit den Erträgen ausgeglichen werden konnten. Al- lerdings wird die Gemeinde außerordentliche Erträge aus dem Verkauf von Grundstücken erzielen und insgesamt ein positives Gesamtergebnis erzielen. Im Finanzhaushalt werden Veränderungen aufgrund von Inflation, dem Ukrainekrieg, Lieferengpässen und Inves- titionen im Bereich des Grunderwerbs erwartet. Die ge- nauen Kosten und Veränderungen im Rahmen des Haus- haltscontrollings werden zu einem späteren Zeitpunkt präsentiert. Es sind verschiedene Projekte geplant oder bereits in Bearbeitung, darunter die Renovierung der Klosterwie- senschule, die Gestaltung des Dorfplatzes, der Bau der Fischerstraße, barrierefreie Bushaltestellen, Hochwasser- schutzmaßnahmen, der Umbau und die Erweiterung des Feuerwehrhauses, sowie der Ausbau der Breitbandver- sorgung und zahlreiche weitere Projekte. Kreditaufnahmen in Höhe von 5 Mio. und 5,25 Mio. € wa- ren für die Haushaltsjahre 2023/2024 geplant, jedoch werden aufgrund von Verzögerungen nur 3 Mio. € im Jahr 2023 aufgenommen. Die Liquidität der Gemeinde ist derzeit gesichert, und es wurden 10 Mio. € als Fest- geld angelegt. Die Verwaltung wird die Möglichkeiten neuer Investiti- onsförderungsprogramme verfolgen und dem Gemein- derat gegebenenfalls Investitionsvorschläge unterbrei- ten. Es wird darauf hingewiesen, dass die steigenden Aufwendungen im Sozialbereich die finanzschwächeren Kommunen vor große Probleme stellen können. Die Er- wartungshaltung zur Haushaltssicherung muss von der Finanzverwaltung gebremst werden. Die Gemeinde steht vor der Herausforderung, in den Klimaschutz zu investie- ren und weitere Aufgaben wie Energie- und Mobilitäts- wende, Breitbandversorgung, Nahwärmeversorgung und Digitalisierung schrittweise umzusetzen. Die wirtschaftli- che Lage in Deutschland bereitet Sorge, da Störfaktoren wie Zinsentwicklung, Inflation, Lieferengpässe und der Ukrainekrieg nicht zu unterschätzen sind. Nummer 25 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Sanierung Klosterwiesenschule, Hauptgebäude: Ver- gabe der Putzarbeiten, Schlosserarbeiten und Son- nenschutz Das Hauptgebäude der Klosterwiesenschule wird um- fassend saniert und umgebaut, einschließlich einer Auf- stockung. Der Bestandsbau ist bereits entkernt, und die beiden Treppenhäuser sind fertiggestellt. Derzeit wird die Rampe zur Aula gebaut, um eine barrierefreie Zugäng- lichkeit der Räume im Untergeschoss zu gewährleisten. Aufgrund der hohen Baukosten von ca. 6.000.000 € netto müssen die Bauleistungen europaweit ausgeschrieben werden. Nur Gewerke, die weniger als 20% der Gesamt- bausumme ausmachen, können national ausgeschrieben werden. Die Gewerke Sonnenschutz, Schlosserarbeiten und Putzarbeiten wurden europaweit ausgeschrieben. Die Ausschreibungen wurden am 13.04.2023 über das Verga- beportal des Landratsamtes und im Staatsanzeiger ver- öffentlicht. Die Angebote wurden am 16.05.2023 eröffnet. 1. Sonnenschutz: Die Unterlagen wurden von 10 Firmen heruntergeladen und es gingen zwei Angebote zur Sub- mission ein. Ein Anbieter hat weniger als 50% der ge- forderten Positionen ausgefüllt und wurde gemäß VOB ausgeschlossen. Das wirtschaftlichste Angebot stammt von der Firma Zanker GmbH aus Auenwald mit einer Bruttosumme von 211.622,46 €. Basierend auf der Kosten- berechnung vom 22.06.2021 lag die Vergabesumme bei 124.503,75 € brutto. Die aktualisierte Kostenberechnung beträgt 163.772,23 € brutto, was bedeutet, dass das An- gebot 129,22% der Vergabesumme entspricht. Aufgrund unangemessen hoher Preise im Bereich der Verschat- tungselemente wird kein wirtschaftliches Ergebnis erzielt. Daher empfehlen die Architekten von mlw, die Ausschrei- bung aufzuheben und neu auszuschreiben. 2. Schlosserarbeiten: Die Unterlagen wurden von 13 Fir- men heruntergeladen und es gingen vier Angebote zur Submission ein. Alle Angebote sind formal korrekt und kön- nen nicht aufgrund von Spekulationspreisen oder erkenn- barer Mischkalkulation ausgeschlossen werden. Das wirt- schaftlichste Angebot stammt von der Firma CSSW GmbH aus Konstanz mit einer Bruttosumme von 58.611,81 €. Dies entspricht 116,27% des ursprünglich veranschlagten und 88,39% des aktualisierten Vergabevolumens. Die Ar- chitekten von mlw schlagen vor, die Firma CSSW GmbH gemäß dem Preisspiegel mit der Durchführung der aus- geschriebenen Arbeiten zu beauftragen. 3. Putzarbeiten: Die Unterlagen wurden von 7 Firmen heruntergeladen und es gingen zwei Angebote zur Sub- mission ein. Das wirtschaftlichste Angebot stammt von der Firma Helmut Baum GmbH aus Fronreute mit einer Bruttosumme von 128.254,63 €. Die Kostensteigerung von 69.438,88 € brutto (50.888,39 € brutto indexiert) resultiert unter anderem aus überdurchschnittlich gestiegenen Prei- sen für Dämmungen und den erforderlichen Mehrstärken der Dämmung aufgrund der KfW-Förderung. Ein Zu- schussantrag in Höhe von 1,6 Mio. Euro wurde bei der KfW für die Sanierung des Bestandsgebäudes gestellt, und der Zuschuss wurde bereits zugesagt. Die finale KfW-Be- rechnung ergab, dass zusätzliche Dämmstärken sowie Flankendämmungen im Kriechkeller erforderlich sind. Es entstehen auch geringfügige Mehrkosten für zusätzliche Putzflächen in den Treppenhäusern, hauptsächlich auf- grund der Platzierung der elektrotechnischen Installatio- nen in Wandschlitzen aufgrund der Stahlbetonfertigteile. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Die Ausschreibung für den Sonnenschutz wird gemäß VOB/A § 17 aufgehoben und zu einem späteren Zeit- punkt neu ausgeschrieben. 2. Die Schlosserarbeiten werden an die Firma CSSW GmbH aus Konstanz mit einer Bruttosumme von 58.611,81 € vergeben. 3. Die Putzarbeiten werden an die Firma Helmut Baum GmbH aus Fronreute mit einer Bruttosumme von 128.254,63 € vergeben. Klimamobilitätsplan des Gemeindeverbands Mittleres Schussental; Vorstellung der Entwurfsfassung und Bil- ligung des Planentwurfs für die förmliche Öffentlich- keitsbeteiligung und Beschlussfassung über die öffent- liche Auslegung des Klimamobilitätsplans Der Gemeindeverband Mittleres Schussental wurde im Jahr 2021 mit vier weiteren Modellregionen in Ba- den-Württemberg ausgewählt, einen Klimamobilitätsplan zu erstellen. In den einzelnen Kommunen wurde bereits im März/April 2023 ein Grundsatzbeschluss zur Aufstel- lung des Klimamobilitätsplanes getroffen. Darin wurde beschlossen, mit verschiedenen Maßnahmen das Ziel der CO2-Reduzierung anzustreben. Die bereits vorgeschla- genen Maßnahmen wurden zu Maßnahmenpaketen/ Clustern zusammengefasst und erläutert, wo möglich konkretisiert und hinsichtlich der Wirkungen bewertet. Der Klimamobilitätsplan basiert auf dem Verkehrsentwick- lungsplan und dem Radverkehrskonzept des Verbands. Die Wirkungen der Maßnahmen wurden mithilfe von Si- mulationen ermittelt und zeigen eine deutliche Verlage- rung weg vom Autoverkehr hin zum Fahrrad, öffentlichen Verkehr und Fußverkehr. Durch die Umsetzung des Plans kann der CO2-Ausstoß um 40,3 Prozent reduziert wer- den. Einige Schlüsselmaßnahmen umfassen den Ausbau von Radwegen, Anpassungen im öffentlichen Verkehr und die Förderung der Elektromobilität. Der Plan wird für vier Wochen öffentlich ausgelegt, um Rückmeldun- gen und Stellungnahmen einzuholen. Bei der Umsetzung der Maßnahmen kann eine erhöhte Förderquote von 75 Prozent durch den Klimabonus in Anspruch genommen werden. Das weitere Vorgehen beinhaltet die Erstellung einer Umsetzungsplanung und den Abschlussbericht im Oktober 2023. Die Planungskosten werden zu 80 Prozent vom Ministerium für Verkehr gefördert. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Dem Entwurf des Klimamobilitätsplans Gemeinde- verband Mittleres Schussentals bestehend aus dem Bericht vom 11.05.2023 sowie der Anlage wird zuge- stimmt. 2. Der Entwurf des Klimamobilitätsplans wird für die Dauer von vier Wochen öffentlich in allen Gemeinden ausgelegt. 3. Alle Maßnahmen stehen unter dem Vorbehalt der Fi- nanzierbarkeit und entsprechender Sachbeschlüsse. Änderung der Satzung über die Erhebung von Benut- zungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Baindt ab dem 01.09.2023 Die Frühkindliche Bildung in der Gemeinde Baindt steht vor finanziellen Herausforderungen aufgrund steigen- der Kosten, unter anderem durch Tariferhöhungen für pädagogische Fachkräfte. Um ein finanziell gesichertes Betreuungsangebot zu gewährleisten und Familien an- gemessen zu entlasten, wird eine höhere Anpassung der Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 25 Elternbeiträge vorgenommen. Der Städte- und Gemein- detag empfiehlt eine Erhöhung um 8,5 Prozent für das Kindergartenjahr 2023/2024, um einen Kostendeckungs- grad von 20 Prozent durch Elternbeteiligung anzustreben. Für die Betreuung mit Mittagessen (bis 14:00 Uhr) und Ganztagesbetreuung erfolgt zusätzlich eine 5-prozentige Erhöhung, da hier ein erhöhter Personalaufwand entsteht. Es besteht außerdem die Notwendigkeit, die Gebühren und Eingewöhnungsregeln für Kinder in der Krippe und in der Kindertagesstätte anzugleichen, um eine einheit- liche Betreuung sicherzustellen. Um die Eingewöhnung zu optimieren, werden Kinder mit Sharing-Plätzen in der Krippe im ersten Monat täglich anwesend sein, danach wird die Betreuung auf zwei bis drei Tage pro Woche re- duziert. Für diesen Monat wird die Gebühr einer fünf Tage Woche erhoben. Des Weiteren gelten für alle Kinder un- ter vier Jahren einheitliche Regeln für die Eingewöhnung, während keine Reduzierung der Gebühren für Kinder ab vier Jahren vorgenommen wird. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Gemeinderat stimmt der Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Baindt sowie der Beitragstabelle zum 01.09.2023 (Anlage 1 und Anlage 2) zu. 2. Darüber hinaus wird beschlossen, dass Kinder unter drei Jahren vorrangig in den Krippengruppen unter- gebracht werden und nachrangig in den Kindergar- tengruppen. Liebe Bürgerinnen und Bürger, am 07.07.2023 bleibt das Rathaus, die Gemeindebü- cherei und der Bauhof aufgrund einer internen Ver- anstaltung geschlossen. Die Kindertagesstätte Son- ne, Mond und Sterne ist jedoch mit einer Notgruppe geöffnet. Vielen Dank für Ihr Verständnis! Ihre Gemeindeverwaltung Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Bildung eines gemeinsamen „Gutachterausschusses westlicher Landkreis Ravensburg“ Das Regierungspräsidium Tübingen hat mit Erlass vom 15.06.2023, Aktenzeichen 14-5/2207.3-9 gemäß § 25 Abs. 5 i.V. mit § 28 Abs. 2 Nr. 3 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) die öffentlich-rechtliche Verein- barung vom 19./24.04. und 02.05.2023 zur Bildung eines gemeinsamen „Gutachterausschusses Westlicher Land- kreis Ravensburg“ genehmigt. Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung wird am Tag nach der letzten öffentlichen Bekanntmachung, frühestens je- doch am 01.07.2023, rechtswirksam. Die vollständige Bekanntmachung finden Sie unter https://www.baindt.de/rathaus-buergerservice/ oeffentliche-bekanntmachungen Die Waldbox zu Besuch in Baindt Die Waldbox des Landkreises Ravensburg war vergan- genen Monat zu Gast in Baindt. Am Programm haben bei schönstem Wetter 15 Kinder in jedem Alter teilge- nommen. Eine Mama hat uns begleitet. Wir haben Tiere raten gespielt als Einstieg und sind dann direkt los und auf den Spuren von Dachs und Fuchs gewandert. Bei der Wanderung durchs Unterholz haben wir dann auch ei- nen riesigen Dachsbau entdeckt, was für die Kinder sehr spannend war. Der Förster und Waldpädagoge Herr Reich hatte in diesem Bereich auch lebensgroße Fuchs- und Dachsfiguren versteckt, welche die Kinder in Rekordzeit gefunden haben. Nach einer kleinen Stärkung, haben wir das Baumtelefon kennengelernt und ein Eichhörnchen- und Marderspiel gespielt, welches den Einsatz der Sinne anregen und schärfen sollte. Blind haben sich die Kinder anschließend an einem Seil entlang eines Baumpfads entlanggetastet. Die Zeit ist ging sehr schnell rum und wir kamen gerade noch pünktlich am Treffpunkt an. Wir bedanken uns herzlich bei Herrn Reich und hoffen, die Waldbox bald wieder in Baindt begrüßen zu dürfen. Sara Marouni mit Unterstützung der Gemeinde Baindt Sichtbehinderung durch Bäume, Hecken und Sträucher Die Vielzahl der Zierbäume, Sträucher und Hecken an den Gärten bereichern das Gemeindebild. Nicht selten aber bilden Hecken und Sträucher auch Gefahrenquellen, vor allem wenn sie in Kurven und Straßenkreuzungen, Stra- ßeneinmündungen und Grundstückausfahrten die Ver- kehrssicherheit beeinträchtigen. Manchmal werden auch amtliche Verkehrszeichen oder Straßenbeleuchtungen ganz oder teilweise verdeckt. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass die Abfuhr der Rest-, Bio- und Papiertonnen durch hereinragende Äste von Bäumen und Sträuchern die letzten Wochen erschwert wurde. In anderen Fällen wird auch der Fuß- gängerverkehr behindert und beeinträchtigt, weil Hecken oder Zweige von Sträuchern und Bäumen in den Gehweg hineinwachsen und diesen einengen. Um Gefahrensituationen von vorneherein zu vermeiden und allen Beteiligten zusätzlichen Aufwand zu ersparen, bitten wir Sie folgende Hinweise zu beachten: • Über der gesamten Fahrbahn muss ein Lichtraum von 4,50 m frei bleiben. • An Radwegen dürfen Äste bis zu einer Höhe von 2,50 m nicht hereinragen. • Gehwege müssen bis zu einer Höhe von 2,30 m von überhängenden Ästen und Zweigen freigehalten wer- den. • Bei Geh- und Radwegen ist die Bepflanzung bis an die Weg Hinterkante zurückzuschneiden, sodass der Geh- weg in einer Breite freigehalten wird, die es zwei Fuß- gängern ermöglicht, problemlos aneinander vorbeizu- gehen, ohne auf die Straße ausweichen zu müssen. • An Straßeneinmündungen und -kreuzungen müssen Hecken, Bäume und Sträucher stets so niedrig gehal- ten werden (höchstens 80 cm), dass eine ausreichende Übersicht für die Verkehrsteilnehmer gewährleistet ist. Nummer 25 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 • Verkehrszeichen dürfen nicht verdeckt werden und müssen von den Verkehrsteilnehmern rechtzeitig wahr- genommen werden können. Die Grundstücksbesitzer werden deshalb gebeten, ihre Gartenbepflanzung zu überprüfen und, wenn notwen- dig, Bäume, Hecken und Sträucher zurückzuschneiden. Beachten Sie bitte auch, dass Sie als Grundstückseigentü- mer bzw. -besitzer verkehrssicherungs- pflichtig sind und im Schadensfall mit erheblichen Schadensersatzansprü- chen konfrontiert werden können. Ihre Gemeindeverwaltung Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Kinder Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravens- burg Elisabethenstr. 15 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 24.06.2023 und Sonntag, 25.06.2023 Kleintiergesundheitszentrum Ravensburg Evidensia, Tel.: 0751 - 36 31 40 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 24.06.2023 Welfen-Apotheke Weingarten, Boschstr. 12, 88250 Weingarten, Tel.: 0751 - 4 80 80 Sonntag, 25.06.2023 Zeppelin-Apotheke Ravensburg, Gartenstr. 24, 88212 Ravensburg, Tel.: 0751 - 2 25 88 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 25 Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Esse n auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-116 E-Mail: betreuung@sozialstation-schussental.de Markdorferstr. 43 88213 Ravensburg/Bavendorf Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte und hochaltrige Menschen, die gerne in Gemeinschaft sind. Jeden Dienstag und Donnerstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt und im Ev. Gemeindehaus in Berg. Fahrdienst möglich. Ihre Ansprechpartnerin: Frau Löffler Veranstaltungskalender 24.-26.06. Dorffest Musikverein 27.06. 3. Mitgliederversammlung Blutreitergruppe BSS Juli 01.07. Jahreshauptversammlung VDK Weingarten 04.07. Gemeinderatssitzung Rathaus 05.07. Blutspendetermin DRK SKH 07.07. Rathaus geschlossen 07.07. Siegerehrung Ortsmeisterschaft Schützengilde 14.07. Hl. Blutfest Blutreiter Bad Wurzach 14.07. Kameradschaftsabend Musikverein 19.07. Sommerfest Seniorentreff BSS 28.-30.07. Weinfest Schalmeienkapelle Bücherei Achtung vormerken Die Bücherei ist am Freitag den 7.7.2023 geschlossen. Ab Montag den 10.7.23 gelten die normalen Öffnungszeiten. Zur Information „Schon ein ganz kleines Lied kann viel Dunkel erhellen“ Mit diesem Spruch von Franz von Assisi möch- ten wir Sie einladen zum gemeinsamen Singen! Singen tut Leib und Seele gut, lässt uns Gemeinschaft er- fahren, bringt uns in Schwingung und andere Stimmung, stärkt und belebt. Wir singen einfache Lieder aus verschiedenen Kulturen, Kanons und leichtes Zweistimmiges. Es sind keinerlei Kenntnisse nötig! Termine: Donnerstag, 29.6., 27.7. 2023; 19.00 - 20.30 Uhr Ort: Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Mit Sabine Meier, Musiktherapeutin Wir freuen uns auf viele Mitsänger und -sängerinnen! Wasserarmut in den Gewässern des Landkreises Ravensburg: Allgemeinverfügung Kreis Ravensburg - Durch die anhaltende Trockenheit führen viele Bäche und Flüsse im Landkreis Ravensburg derzeit nur noch wenig Wasser. Durch die niedrigen Was- serstände wird die Gewässerökologie beeinträchtigt, Fi- sche, Kleinlebewesen und Wasserpflanzen leiden zudem unter ansteigenden Gewässertemperaturen. Um eine wei- tere Verschärfung der Situation zu verhindern, hat das Landratsamt Ravensburg nun vorerst bis 16.07.2023 die Entnahme von Wasser aus Seen und Flüssen verboten. Schon seit mehreren Wochen sinken die Pegelstände aufgrund der hochsommerlichen Wetterlage; in vielen Gewässern hat der Wasserpegel mittlerweile kritische Ausmaße erreicht. Betroffen sind nicht nur die größeren Gewässer, sondern vor allem auch die kleineren Bäche. Durch den geringen Zufluss aus Flüssen und Bächen kommt es gerade in Weihern und Seen zudem zu extre- men Erwärmungen. Trocknen Wasserläufe aus, wären enorme ökologische Schäden die Folge. Das Landratsamt Ravensburg beschränkt deshalb per Verfügung ab sofort den so genannten wasserrechtlichen Gemeingebrauch. Das bedeutet, dass es ab sofort ver- boten ist, Wasser zu eigenen Zwecken aus einem Bach oder See zu entnehmen. Ausgenommen seien lediglich das Tränken von Vieh sowie das Schöpfen mit Handge- fäßen. Betroffen davon sind auch diejenigen Personen und Firmen, die eine behördliche Erlaubnis haben, Was- ser aus einem oberirdischen Gewässer zu entnehmen um beispielsweise Felder zu bewässern. Das Landratsamt Ravensburg legt Wert darauf, dass dieses Verbot auch dann gilt, wenn an den jeweiligen Entnahmestellen noch vermeintlich ausreichend Wasser vorhanden ist. Die Allgemeinverfügung untersagt Entnahmen zunächst für vier Wochen bis zum 16.07.2023. Bleibt es darüber hi- naus weiterhin so trocken, wird die Verfügung verlängert, so das Landratsamt, das zugleich darauf hinweist, dass Zuwiderhandlungen mit Bußgeldern bis zu 10.000 € ge- ahndet werden. Zu lesen ist die Allgemeinverfügung unter www.rv.de/bekanntmachungen. Regionalverband Bodensee-Oberschwaben Erneuerbare Enegien in Bodensee-Oberschwaben: Hybride Informationsveranstaltung des Regionalver- bands Bodensee-Oberschwaben 1. Juni 2023, Region Bodensee-Oberschwaben/Ravens- burg – Die Auswirkungen der Energiewende werden in der Region Bodensee-Oberschwaben sichtbar. Die Landesregierung hat beschlossen, dass zwei Prozent der Regionsfläche für den Ausbau von Windenergie- und Freiflächensolaranlagen bereitgestellt werden müssen. Für die Suche nach geeigneten Flächen ist der Regionalverband Bodensee-Oberschwaben (RVBO) verantwortlich. Nummer 25 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Aus diesem Anlass veranstaltet der RVBO am Dienstag, 11.Juli 2023, von 18:30 Uhr bis 20:30 Uhr, im Haus am Stadtsee in Bad Waldsee (sowie online) einen Informati- onsabend mit dem Titel „Räume suchen - Gebiete finden“ rund um die Themen Windkraft und Solar. Zu Beginn der Veranstaltung erläutert Wolfgang Heine, Direktor des RVBO die Vorgehensweise und erste Ergebnisse bei der Suche nach geeigneten Gebieten und stellt die Auswahl- kriterien vor. Dieser Vortrag kann auch online mitverfolgt werden. Im Anschluss an den Vortrag stehen u. a. die Fachplanerinnen und -planer des RVBO an Informations- ständen für Hintergründe und Fragen zur Verfügung. Der Abend soll dem gemeinsamen Austausch dienen. Die Veranstaltung richtet sich an alle interessierten Bür- gerinnen und Bürger, die sich für die weitere Umsetzung der Energiewende in den Landkreisen Bodenseekreis, Ravensburg und Sigmaringen interessieren. Anmeldung und weitere Informationen unter www.rvbo-energie.de. Eine Anmeldung ist jeweils für die Online-Teilnahme sowie auch für die Präsenzveranstaltung erforderlich. Ihr Regionalverband Bodensee-Oberschwaben DRK Blutspendetermin Sommer, Sonne, Urlaubszeit: Blut spenden nicht ver- gessen! Wenn urlaubsbedingt kein Blut fließt wird die Blutver- sorgung zur Herausforderung. Der DRK-Blutspendedienst bittet dringend zur Blut- spende. Erfahrungsgemäß ist bei zunehmender Sonnenschein- dauer ein Rückgang der Spendeaktivität zu erwarten. Die Auswirkungen sind bereits spürbar: Vereinzelte Liegen bleiben leer, was die Blutvorräte langsam aber sicher ‚schmelzen‘ lässt. Jetzt Blutspendetermin buchen und liegend Leben retten! Nächster Termin: Mittwoch, dem 05.07.2023 von 14:00 Uhr bis 19:30 Uhr Schenk-Konrad-Halle, Mühlstraße 1 88255 Baindt Jetzt Blutspendertermin online reservieren unter www.blutspende.de/termine Die Zieglerschen Behindertenhilfe Ambulante Dienste Charlottenstraße 41, Ecke Mauerstraße 88212 Ravensburg Tel.: 0151-1823 6607 graf.ulrike@zieglersche.de Wir bieten Beratung und Unterstützung für Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige im Land- kreis Ravensburg. Ambulant Betreutes Wohnen Persönliches Budget Betreutes Wohnen in Familien Familienunterstützender Dienst Freizeit und Reisen Natur- und Kulturlandschaft Altdorfer Wald e. V. Schutz des Altdorfer Waldes ist unser Zweck, sei- nes Lebensraums, der Quellen, kein Kiesabbau etc. Unterstützen Sie uns, werden Sie Mitglied! www.altdorferwald.org Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer Frau Heine 9406-17 Amtsblatt Frau Heine 9406-17 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt stellvertr. Leitung Hauptamt Frau Maurer 9406-40 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Senff/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Herr Bautz/Frau Ziegler 9406-14 Volkshochschule Frau Brei/Frau Senff 9406-12 Gewerbeamt Frau Brei/Frau Senff 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Frau Heine 9406-17 Hallenbelegung SKH Frau Ziegler 9406-16 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei, Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Altbau 94114-140 E-Mail: leitung.altbau@kiga.baindt.de Leitung Neubau 94114-141 E-Mail: leitung.neubau@kiga.baindt.de Leitung Schulgebäude 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.schulgebaeude@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 3882 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 25 Tagesmütter gesucht – Nächster Vorbereitungskurs startet im September in Wangen Kreis Ravensburg – Das Jugendamt Ravensburg und die regionalen Vermittlungsstellen für Kindertagespflege der freien Träger Caritas und Diakonie bieten im September 2023 erneut einen Vorbereitungskurs für Tagesmütter und Tagesväter in Wangen an. Der kostenfreie Kurs fin- det an fünf Freitagnachmittagen und an drei Samstagen im September und Oktober statt. Dabei werden die Teil- nehmenden umfassend auf ihre Tätigkeit als Kinderta- gespflegeperson vorbereitet. Wichtige Voraussetzungen sind Freude am Umgang mit Kindern, Erziehungserfah- rungen (durch Erziehung eigener Kinder oder im berufli- chen Kontext) und die Bereitschaft, diese durch Qualifi- zierung und Fortbildung weiter zu vertiefen. Den Auftakt macht die Veranstaltung „Einführung in die Kindertagespflege“ am Freitag, den 15.09.2023 von 14 bis 18 Uhr in Wangen. Die Qualifizierung wird kostenfrei an- geboten. Eine Bewerbung und Anmeldung bei den Ver- mittlungsstellen für Kindertagespflege ist erforderlich; Anmeldeschluss ist der 01.09.2023. Am 20.06.2023 findet um 20:00 eine Online - Infoveran- staltung statt. Anmelden können sie sich über h.fey@rv.de oder direkt über folgenden Link oder QR-Code daran teilnehmen: https://eu01web.zoom.us/j/69771541177?pwd= ZHhBdDI4bzYrbUVndVRWam5rT1dtZz09 Zusätzlich stehen Ihnen unsere drei regionale Vermitt- lungsstellen für alle Fragen rund um die Kindertagespfle- ge zur Verfügung: Ansprechpartnerinnen in der Region Allgäu sind Sylvia Müller-Gohdes und Christiane Woelk, Telefon 07522/7075015, E-Mail ktp-allgaeu@diako- nie-oab.de. In der Region Schussental beraten Anja Staib und Christina Neubauer, Telefon 0751/36256-36, E-Mail ktp-rv@caritas-bodensee-oberschwaben.de und in der Region Nordwest beraten Christine Leierseder und Dag- mar Soherr, Telefon 07524/40116812, E-Mail ktp-bw@ caritas-bodensee-oberschwaben.de. Information über die Kindertagespflege: Die Kindertagespflege, als eigenständiges Betreuungsangebot, ist gesetzlich der insti- tutionellen Kinderbetreuung gleichgestellt. Sie kennzeichnet sich durch eine familiäre, flexible und individuelle Betreuung und Förderung. Kindertagespfle- gepersonen können die Kinder im Haushalt der Eltern („Kinderfrau“), im eigenen Haushalt oder in anderen ge- eigneten Räumlichkeiten betreuen. Zusätzlich besteht die Möglichkeit im Verbund von mehreren Tagespflegeperso- nen zu betreuen („Großtagespflege“). Die Qualifizierung (300 Unterrichts-einheiten) basiert auf dem kompeten- zorientierten Qualifizierungskonzept Baden-Württem- berg. Im Landkreis Ravensburg wird die Vermittlung, Beratung und Begleitung der Kindertagespflege wird in Koopera- tion vom Landratsamt Ravensburg, der Caritas Boden- see-Oberschwaben und dem Diakonischem Werk Ober- schwaben Allgäu Bodensee angeboten. Freude an Büchern und am Vorlesen?! Die Lesewelten- Vorleseteams freuen sich über Ver- stärkung! Seit über 10 Jahren lesen ehrenamtlich Vorlesende der Kinderstiftung Ra- vensburg Kindern in Kindergärten, Schulen oder Büchereien vor. Mit dem Vorleseangebot „Lesewelten“ soll bei Kindern die Freude an Büchern und Geschichten geweckt und die Lust am Lesen gefördert werden. Die ehrenamtlich Vorlesenden lesen wöchentlich oder 14-tägig in den Einrichtungen vor. Die Kinderstiftung Ravensburg unterstützt die Ehrenamt- lichen mit Grundkursen, Aufbauseminaren, Austauscht- reffen, Vorlesebüchern, Erzähltheatern und Handpuppen zum Ausliehen. Das Angebot findet in verschiedenen Einrichtungen in Baindt statt. Darüber hinaus gibt es die Lesewelten auch in Aulendorf, Baienfurt, Berg, Bergatreute, Bodnegg, Grünkraut, Obereschach, Oberzell, Ravensburg, Schlier, Schmalegg, Vogt, Waldburg, Weingarten und Weissenau. Haben Sie selbst Freude am (Vor)lesen? Möchten Sie bei Kindern die Lust am Lesen fördern? Möchten Sie ge- meinsam mit Kindern in die Welt der Bücher eintauchen? Dann werden Sie Teil des Lesewelten-Teams: Bei einem persönlichen Gespräch können Sie sich über das Angebot informieren. Kontakt: Kinderstiftung Ravensburg, Angeli- ka Eisenbeiß, Tel. 0751-36256-37 oder eisenbeiss@caritas-bodensee-oberschwaben.de www.kinderstiftung-ravensburg.de Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg Agentur für Arbeit am 28. Juni geschlossen Wegen einer internen Veranstaltung bleibt die Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg am 28. Juni geschlossen. Dies betrifft die Hauptagentur in Konstanz sowie die Ge- schäftsstellen in Singen, Überlingen, Friedrichshafen, Ra- vensburg und Wangen. Ebenfalls geschlossen bleiben die Berufsinformationszentren (BiZ) in Konstanz und Ravens- burg. Für telefonische Auskünfte ist das Service Center über die zentrale Rufnummer 0800 4 5555 00 durchge- hend von 8 Uhr bis 18 Uhr erreichbar. Die Telefonnummer ist für Anrufe aus allen deutschen Fest- und Handynetzen kostenlos. Arbeitslosmeldungen können ohne rechtliche Nachteile am folgenden Werktag nachgeholt werden. Umfangreiches Online-Angebot Alle Kundinnen und Kunden können zahlreiche Anliegen einfach und unkompliziert über die digitalen e-Services der BA erledigen. Ausführliche Informationen dazu gibt es unter https://www.arbeitsagentur.de/eservices. Youth in Nature Neue Projektgruppe für naturbegeisterte Jugendliche in Ravensburg Besonderes Programm für Naturforscher*innen von morgen geht erstmals auch in Ravensburg an den Start / Anmeldung bis 10. Juli Gemeinsam die Natur erforschen, mit Fachleuten auf Exkursion gehen, Tiere beobachten und Gleichgesinnte treffen – all das kann eine Gruppe Jugendlicher aus dem Raum Ravensburg im Rahmen des Programms „Youth in Nature“ ab September erleben. Jugendli- che von 12 bis 18 Jahren können sich jetzt für ein oder zwei Jahre anmelden. Möglich macht dieses besonde- re Angebot der Landesnaturschutzverband Baden- Württemberg. Nummer 25 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Bis Mitte 2025 stehen insgesamt dreizehn Exkursionstage auf dem Plan der Ravensburger Projektgruppe, darunter als einer der Höhepunkte auch eine zweitägige Exkursi- on übers Wochenende. Die übrigen Termine finden als eintägigen Exkursionen statt. Gruppenleiterin Ute auf der Brücken vom BUND Ravensburg-Weingarten hat bereits zahlreiche Themen in Planung und arbeitet derzeit das Programm fertig aus. „Wir werden auf jeden Fall den ‚Dschungel Oberschwa- bens‘ erkunden – unsere Streuobstwiesen. Hier sind über 4.000 Arten zuhause. Für Naturforscher*innen ist das eine echte Goldgrube“, sagt die Biologin, die freiberuflich be- reits in vielen Umweltbildungsprojekten gearbeitet war. Besuchen möchte die Gruppe auch den Altdorfer Wald, um im Bannwald verschiedene Biotope zu erkunden. Da- neben steht auch das Thema Moore auf 2 der Agenda ebenso wie eine ganze Reihe an Tier- und Pflanzengrup- pen – von Libellen, Fledermäusen und Bibern bis zu Wie- senkräutern, Schmetterlingen und Störchen. Einblicke in die Natur und die Arbeitswelt der Arten- kenner*innen Bei allen Exkursionen wird die Biologin von Fachleuten für die jeweilige Artengruppe unterstützt. Sie werden sowohl die beobachteten Tier-, Pflanzen- und Pilzarten vorstellen als auch Einblicke in die Arbeitsmethoden der Profis ge- währen. Bei „Youth in Nature“ sind Jugendliche im Alter von 12 bis 18 Jahren richtig. Wichtigste Voraussetzung: Ein echtes und tiefgehendes Interesse an der Natur und allem, was darin lebt. Die Teilnahmegebühr beträgt 75 Euro pro Schuljahr. Weitere Projektgruppen sind in den Großräumen Freiburg, Karlsruhe, Stuttgart und Tübingen geplant. „Youth in Nature“ wird vom Ministerium für Um- welt, Klima und Energiewirtschaft BadenWürttemberg gefördert. Es ist Teil der „Initiative Artenkenntnis“, einem Projekt des Landesnaturschutzverbandes Baden-Würt- temberg. Weitere Informationen und Anmeldung: www.youth-in-nature.de Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 24. Juni – 02. Juli 2023 Gedanken zur Woche: Wunder des Lebens Das Leben ist ein Wunder. Es kommt über mich, dass ich oftmals die Augen schließen muss. Paula Modersohn-Becker Samstag, 24. Juni – Johannes der Täufer (Geburt) 18.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier Sonntag, 25. Juni – 12. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baindt – Familiengottesdienst mit Patrozinium und Feier „20 Jahre Kinderchor“ Bei gutem Wetter findet der Gottesdienst un- ter freiem Himmel neben der Kirche statt. Bitte Picknickdecke mitbringen. (Es gibt auch Bier- bänke) Ministranten: Felix Haller, Pia Kronenberger, Marisa Pfister, Jakob Spähn, Benjamin Stief- vater, Simon Elbs, Rafael Dorn, Jonas Elbs, Hannah Elbs, Ricco Haller, Lena Himpel, Anton Pink, Max Schützbach, Lenny Sonntag, Marle- ne Stör († Kurt Brugger, Hildegard Michel, Familie Schnell, Familie Kienhöfer, Maria Kaplan, Ma- ria und Donatus Kaplan, Emilie und Oskar Bix, Johann Germann, Adalbert Berger, Eugen und Franz Schmidt) Dienstag, 27. Juni 07.50 Uhr Baindt - Schülergottesdienst Mittwoch, 28. Juni 09.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier Donnerstag, 29. Juni 07.45 Uhr Baienfurt – Schülergottesdienst Freitag, 30. Juni 08.30 Uhr Baindt – Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Samstag, 01. Juli 10.00 Uhr Köpfingen – Eucharistiefeier zum Kapellen- fest Peter & Paul 17.00 Uhr Baindt – Taufe von Nino Maximilian 18.30 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Ministranten: Jannis Kaplan, Linus Kaplan, Benjamin Michelberger, Nele Gründler, Pia Kreutle, Leopold Koch, Alina Michelberger, Noemi Oelhaf, Robin Schnez, Anton Strehle († Rosa Vogel, Johannes Heik, Ignaz Malsam mit Angehörigen, Pius und Ida Wolf, Paula und Ruppert Gross mit Angehörigen, Anton Ortner, Walter Frei, Martina und Hermann Gindele, Leokadia und Josef Malsam, Magdalena und Klemens Braunagel, Elisabeth, Josef und Tho- mas Schmid, Franz und Eugen Schmidt, Jahr- tag: Josef Jerg) Sonntag, 02. Juli – 12. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baienfurt – Familiengottesdienst mit dem Kindergarten St. Josef und der JuKa 11.15 Uhr Baienfurt – Taufe von Thea Rosenkranzgebete im Juni Im Juni laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Bis 29. Juli im Urlaub!!!! Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 25 Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 – 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 – 18.00 Uhr Freitag 09.30 – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Firmung 2023, Anmeldeschluss: Dienstag 27. Juni Du möchtest gefirmt werden? Dann melde dich im Pfar- ramt. Alle Infos und Anmeldeformulare findest du auch auf unserer Homepage: www.katholisch-baienfurt-baindt.de und „Seelsorge“. Gelungenes Fronleichnamsfest Typisch das Wetter, typisch Baindt: Einfach super! Voll Freude und Elan packten auch dieses Jahr wieder alle mit an bei der Vorbereitung in der Kirche, vor der Kirche, bei den vier Altären, in und ums Gemeindehaus. Das Frühauf- stehen ist für die Landjugend und die Minis offensichtlich kein Problem. Die Blumenteppiche mit den Themen: „Gu- ter Hirte“ und „unsere Mitte - das große Herz“ waren eine Augenweide. Bereits die frühesten Darstellungen Jesu zeigen ihn als den guten Hirten. Im 19. Jht. hatte man eine Vorliebe für das Herz Jesu als Symbol für seine Liebe. Es freut uns alle, wenn offensichtlich ein Bedürfnis da ist, bildlich zu zeigen, was der Kern des Glaubens ist. Die Mu- sikkapelle überzeugte, wie immer, mit ihrer Spielfreude bei der Prozession und beim ausgedehnten Frühschoppen, bis zum Kaffee. Das Küchenteam und der Service ließen keine Wünsche offen und der Kirchenchor stimmte uns zuerst musikalisch auf das Fest so richtig ein und sorgte wieder für ein traumhaftes Kuchenbuffet. Schön, dass vie- le Familien mit Kindern mitgefeiert haben. Die Angebote im Kindergarten und bei der Villa fanden viel Zuspruch. So wird Fronleichnam zu einem Gemeindefest. Wir dürfen dankbar und zufrieden auf einen rundherum gelungenen Fronleichnamstag zurückblicken. Vergelt’s Gott allen! Helferkreis Die Seniorengeschenke für das zwei- te Halbjahr 2023 können im Pfarrbüro während den Öffnungszeiten abgeholt werden. Donnerstag, 29.6.2023 Einladung ab 14.30 Uhr in die Bäckerei Mayer, Niederbiegerstraße, Stamm- tisch für Frauen jeden Alters Treffen zum gemütlichen Beisammensein. Wir freuen uns auf ein Wiedersehen! Mittwoch, 28.6.23 Sternwallfahrt auf den Bussen. 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr in Offingen-Uttenweiler Anmeldungen bitte direkt beim Diözesanverband Rotten- burg Stuttgart, Tel. 0711/9791-4720. Anfahrt mit dem Privat PKW Bundesfest: Mittwoch, 5.7.23 18.30 Uhr, Gottesdienst in der kath. Kirche 19.30 Uhr, Bundesfest im kath. Gemeindehaus St. Anna, BFT. Hautversammlung: Tagesordnung: 1. Begrüßung durch die Vorsitzenden 2. Rückblick und Tätigkeitsbericht der Schriftführerin 3. Bericht der Kassiererin 4. Ehrung langjähriger Mitglieder 5. Fragen der Mitglieder, Verschiedenes Die Vorstandschaft Wallfahrt nach Ottobeuren Am Mittwoch, 14.6.23 fuhren die Frauen des KDFB zusam- men mit Pfr. Marco Rodriguez nach Ottobeuren. Ottobe- uren, direkt vor der Kulisse der Allgäuer Alpen, bekannt durch seine über 1250 Jahre alte Benediktinerabtei mit Klostermuseum, kulturelles Highlight durch die imposante Basilika mit internationalen Konzerten, Heimat von Se- bastian Kneipp usw. Um 10.00 Uhr wurden wir von einem jungen Benediktiner- mönch (Novize) empfangen. In seiner herzerfrischenden Art hat er uns die wunderbare, barocke Basilika erklärt: nach einer langen herausragenden Geschichte seit 764 kamen im Jahre 1682 die ersten Gedanken an einen ba- rocken Neubau der Stiftsanlage. Im Jahre 1702 bis 1709 begann der Neubau der Wallfahrtskirche Eldern neben dem Superiorat. 1710 gelang es Abt Rupert II. Ness vom Hochstift Augsburg die Schutzvogtei zurückzuerwerben, damit ist Ottobeuren wieder ein reichsunmittelbares Stift. 1711 war die Grundsteinlegung zu einem alles umfassen- den Neubau ganz im Sinne des Barock. Das Alte muss restlos weichen. Das Innere der Kirche: Das Kirchenschiff ist 89 m lang. In den Deckenfresken wird klar, Gott setzt voraus, dass der Mensch rein im Herzen sein muss (das Opfer der armen Witwe) und die Umkehr- bereitschaft (Pharisäer und Zöllner). In der Engelskuppel sehen wir Serafine und Kerubine um Gottes Thron. In der Mitte steht der Kreuzaltar. Der Menschensohn nimmt frei- willig Leiden auf sich und opfert aus Liebe sein Leben für uns. Das Gnadenkreuz (romanisch) ist über 700 Jahre alt. Nach einer sehr guten Führung in dieser Kirche durften wir am Marienaltar die hl. Messe feiern zusammen mit Pfr. Marco. Die Texte wurden sehr gut ausgesucht und vorbe- reitet von Beatrix Onischke. Nach der Messe gingen wir zur Mittagspause in ein Lokal direkt unterhalb der Basi- lika. Die Wege waren kurz, so konnten wir uns um 14.00 Nummer 25 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Uhr wieder treffen zu einer Kräuterführung im Kräuter- garten (Frau Friedel Wille). lm Juli 2003 wurde der Kräu- tergarten eingeweiht. Die Ortsgruppe Bund Naturschutz hat den Kräutergarten entwickelt und mit Unterstützung der Pfarrverwaltung St. Alexander und St. Theodor auf diesem Gelände angelegt. Am Projekt beteiligen sich au- ßerdem der Kneipverein, der Frauenbund und engagierte Mitglieder der Pfarrei. Der Garten hat sich inzwischen zu einem beliebten Treffpunkt der Generationen entwickelt. Wir erlebten Momente der Freude, Entspannung. So wird es ermöglicht, dass für die Zukunft der Kinder und Enkel, ein Stück vom Paradies erhalten bleibt. „Die Seele ist wie ein Wind, der über die Kräuter weht und wie ein Tau, der auf die Gräser träufelt und wie Regenluft, die wachsen macht. Genauso ströme der Mensch sein Wohlwollen auf uns alle, die da Sehnsucht tragen. Ein Wind sei er, indem er den Elenden hilft, ein Tau, indem er die Verlassenen tröstet und Regenluft, indem er die Ermatteten aufrichtet.... Die Liebe ist ein solcher Hauch, der alle Lebensgrünkraft nährt!“ (Hildegard von Bingen) „Narren hasten, Kluge warten, weise gehen in den Garten (Rabindranath Tagore) mit diesen Eindrücken verließen wir den Kräutergarten. Dann fuhren wir weiter nach Memmingen, wo jeder noch Zeit fand, für sich was Gutes zu tun (Kaffeetrinken, in den Park sitzen oder einkaufen). Wohlbehalten kehrten wir gegen Abend wieder heim nach Baienfurt. Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Der Menschensohn ist gekommen, zu suchen und selig zu machen, was verloren ist. Lk 19,10 Sonntag, 25. Juni 3. So. n. Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeinde- haus 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst im Pflegeheim Baindt Taizéandacht entfällt! Montag, 26. Juni 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe im Ev. Gemein- dehaus Mittwoch, 28. Juni 19.00 Uhr Baienfurt Kirchengemeinderatssitzung im Ev. Gemeindehaus Sonntag, 02. Juli 4. So. n. Trinitatis 09.30 Uhr Baindt Gottesdienst im Dietrich-Bonhoef- fer-Saal 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeinde- haus Pfarrbüro geschlossen Das Pfarrbüro ist vom 26.6. – 29.6.23 geschlossen. Gedanken zum Wochenspruch „Nur noch kurz die Welt retten“ – so heißt es in einem Lied, das mit einem Augenzwinkern aufzeigt, wie uns oft ge- nug schon die Flut an Aufgaben und Informationen im Alltag so sehr be- schäftigt, dass für so große Aufgaben überhaupt keine Kapazitäten mehr bleiben. Gott sei Dank: Bei Jesus ist das anders. Er ist dazu gekommen jeden und jede Einzelne in den Blick zu neh- men, uns nachzugehen und in Beziehung mit unserem Ursprung zu bringen. Die große Aufgabe, die Welt zu ret- ten ist deshalb in Gottes Händen gut aufgehoben – das Entscheidende hat er durch Jesus längst getan. Aber dazu gehört auch, dass er sich in den Kopf gesetzt hat, uns in seine große Mission zu integrieren – es bleibt also span- nend, wenn wir an Gottes Seite mit-suchen und mit-helfen. Gottes Segen dazu! – Euer Pfarrer Martin Schöberl --- Gottesdienst für Zuhause Unsere Gottesdienste aus der Kirche können in Echtzeit von zu Hause aus mitgefeiert werden. Am ersten Sonntag im Monat findet der Gottesdienst in Baindt statt. Dieser wird ggf. erst am Nachmittag online gestellt. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Homepage www.evangelisch-baienfurt-baindt.de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube- Kanal abrufbar. --- Einladung Am Mittwoch, den 05. Juli findet um 19.00 Uhr der Anmeldeabend für Konfi 8 - 2023/2024 in der Ev. Kirche in Bai- enfurt statt. Bitte bringen Sie eine Kopie der Taufurkunde mit. Wenn Ihr Kind nach den Sommerferien in die siebte Klasse kommt und evangelisch ist, haben Sie von uns eine Einladung per Post erhalten. Sie haben keine bekommen und möchten Ihr Kind zur Konfirmation anmelden à ein- fach im Pfarrbüro unter 0751 43656 anrufen oder zu dem Abend kommen. Spieletag auf dem Marktplatz in Baienfurt 24. Juni 14-17 Uhr Mit dem großen „Spielofanten“ des Kreisjugendrings & vielen Möglichkeiten, Spaß und Be- wegung Die Evangelische Kirchengemein- de Baienfurt-Baindt lädt in Kooperation mit dem Kin- der- und Jugendtreff Baienfurt zu diesem Aktionstag für Kinder ein. Frauenkreis im Steinelabyrinth Am 14.6.2023 brach ein fröhli- cher Frauenkreis bei strahlendem Sonnenschein auf nach Molperts- haus, um auf Entdeckungsreise ins Steinelabyrinth zugehen. Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 25 Christine Blattner nahm den Kreis in Empfang und führ- te die Damen zum Labyrinth, das in einer früheren Kies- grube von ihr selbst angelegt wurde. Faszinierend war der Blick auf das Labyrinth von oben. Nach dem Abstieg dann erolgte eine intressante Erläuterung und Erklärung durch Christine Blattner. Mit sehr viel Liebe und Geduld wurden die Wege angelegt und Steine aufgetürmt. Das Steinlabyrinth wird als begehbares Symboldes menschli- chen Lebens gese- hen. Nicht verwech- seln darf man ein Labyrinth und einen Irrgarten. Ein klassi- sches Labyrinth hat sieben Windungen bis zur Mitte, die für den 7-Jahres.Rhythmus unseres Lebens ste- hen. Denn ungefähr alle sieben Jahre kommen wir an einen Wendepunkt, der uns innehalten lässt und einen Richtungswechsel weist. Nach den interessanten Erläuterungen durften wir das Labyrinth im eigenen Tempo begehen und einen vorher ausgesuchten Stein in der Mitte ablegen. Im Schatten ei- ner Hütte wurden dann noch Gespräche geführt, bevor der Abschluss mit frischen Quellwasser im Atelier der Künstlerin stattfand. Jede Teilnehmerin hat dann eine Steinbotschaft mit heimgenommen. Ein gelungener wohl- tuender Ausflug zum Kraft tanken. An diesen Ort kehren wir gern wieder zurück. Für den Frauenkreis Petra Neumann-Sprink Der Kreative Montag bietet an Juni: 26.6. O. Kramar: „Arbeiten mit Perlen: Weben von ukrain. Schmuck“ Juli: 03.7. G. Loidol: „3 D Papierkunst“ 10.7. H. Gärtner: „Industrielandschaften“ Aquarell 17.7. Riegel-Härtel: „Pastellmalen“ 24.7. O. Kramar: „Wandbild in Makramee-Technik“ 30.7. A. Weber: „Herziges aus buntem Glas“ Tiffany Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Helga Kaminski Petra Neumann-Sprink Tel. : 07502-4103 Tel. : 0751-52501 b.h.kaminski@gmx.de p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bon- hoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist – um 8.30 Uhr, Ende ge- gen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel € 5,50; Material nach Verbrauch Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Vereinsnachrichten Juniorinnenfußball SV Alberweiler : SGM Baindt-Fronreute 0:1 B1-Juniorinnen vorzeitig Vizemeister in der Verbandsliga Süd Mit dem knappen Sieg beim SVA sicherten sich unsere B1-Juniorinnen bereits am vorletzten Spieltag erstma- lig die Vizemeisterschaft in der Verbandsliga Süd und erreicht damit den größten Erfolg der SGM Fronreu- te-Baindt seit ihrem Zusammenschluss. Von Beginn an war es ein Spiel auf ein Tor, aber während wir in der ersten Halbzeit die zahlreichen Chancen noch großzügig liegen ließen, machte sich in der zweiten Halbzeit dann schon fast Verzweiflung breit, weil unsere Stürmerinnen immer wieder an der gut parierenden gegnerischen Torfrau scheiterte. Auf unser Tor kamen kaum Angriffe durch, denn die wieder einmal bockstarke, zudem recht hoch- stehende Abwehr um Scarlett, Lorena, Julie und Viviane ließ kaum was zu. Immer wieder schalteten sich die beiden Außen, Viviane und Julie, in den Angriff ein und prüften ebenfalls die Torfrau. Zweimal kam der SVA dann doch durch, aber in einem Fall rettete unsere sehr gut reagie- rende Torfrau Tabea, indem sie blitzschnell ins rechte Eck tauchte, im zweiten Fall war es Scarlett, die im Strafraum mit einer Monstergrätsche und vollem Risiko, aber abso- lut fair, ein Gegentor verhinderte. Kurz vor Schluss wurde die stets antreibende Mona im Strafraum von den Beinen Nummer 25 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 geholt und verwandelte den fälligen Strafstoß dann selbst souverän zum verdienten 1:0 Siegtreffer. Einige Minuten später, in denen die Mannschaft durchaus noch hätte erhöhen können, war Schluss und wir realisierten nach einiger Zeit erst, dass wir mit diesem Sieg bereits die Vi- zemeisterschaft errungen hatten. Jetzt gilt es im letzten Spiel kommende Woche auf der Kosterwiese in Baindt die weiße Weste der Rückrunde beizubehalten und da- nach ordentlich zu feiern. Es spielten: Tabea Lins (T), Viviane Wertmann, Scarlett Pogrzeba, Lorena Bürck, Julie Acker, Martha Stöhr, Mona Eiberle, Jana Eiberle, Tabea Schauffler, Sophia Schairer, Stella Schmid, Nora Lüttmann. B2-Juniorinnen SGM Baindt-Fronreute II: TSB Ravensburg 2:0 Zum letzten Heimspiel der Saison trafen unsere B2-Juni- orinnen in Staig auf den TSB Ravensburg. Von Beginn an waren unsere Mädels spielbestimmend und den Gegne- rinnen technisch überlegen und gleich zu Beginn gab es die ersten Torchancen durch Sara und Alina. Die Abwehr um Victoria, Lena und Vivienne demonstrierten zudem mit konsequenter Verteidigung und gutem Spielaufbau von Beginn an, dass sie nicht vorhatten, hinten etwas anbrennen zu lassen - dementsprechend arbeitslos war auch unsere Torfrau Selena. Bis zur Trinkpause nach etwa 20 Minuten schafften es die Gäste, unsere Stürmerin Sa- lome immer wieder ins Abseits zu stellen, danach passte sie aber besser auf und nach genauem Zuspiel der an diesem Nachmittag überragenden Sophie, setzte Salome sich gut durch und versenkte den Ball mit einem stram- men Schuss im Netz. Nur fünf Minuten später presste Sa- lome gut vorne drauf, nutzte eine Unsicherheit der gegne- rischen Torfrau und erzielte den 2:0 Halbzeitstand. Nach dem Seitenwechsel nahm unsere spielerische Überlegen- heit noch zu, doch leider ließen bei immer noch heißem Wetter auch die Kräfte und Konzentration nach und so gelangen uns trotz zahlreicher weiterer Torchancen u.a. durch Alina, Sarah, Sophie und Sara kein Tor mehr. Am Ende ein hochverdienter Sieg, der zeigt, dass die Mann- schaft viel Potenzial hat und der bei konsequenter Chan- cenausnutzung deutlich höher hätte ausfallen können. Es spielten: Selena Schobloch (T), Lena Füssel, Victoria Wertmann, Vivienne Pogrzeba, Sarah Leibfarth, Alina Braun, Sophie Heilmeier, Sara Jukic, Julia Eberlen, Salo- me Lehnert. TC Baindt e.V. In der vergangenen Woche hat für 4 unserer Mannschaften die Verbandsrunde begonnen. KIDs-Cup U12: Bezirksstaffel 1 SPG Blitzenreute/Mochenwangen – TC Baindt 6:0 Am Mittwoch, 14.06.2023 starteten unsere Jüngsten in die neue Tennissaison. Im ersten Saisonspiel (das gleichzeitig für die meisten Kinder überhaupt das erste Verbandsspiel war), traten wir bei der SPG Blitzenreute/Mochenwangen auf der wunderschön gelegenen Anlage in Blitzenreute an. Rafael, Jonathan, Cedric, Josefine und Jakob waren mit vollem Einsatz dabei! Die Gegner aus Blitzenreute hatten unseren Kids jedoch viel Verbandsspielerfahrung voraus, so dass leider kein Sieg möglich war. Der Nachmittag bei hervorragenden Gastgebern fand bei Grillwurst, ge- meinsamem Spielen und dem zuversichtlichen Blick nach vorne auf die nächsten Spiele einen schönen Abschluss. Junioren U15: Kreisstaffel 1 SPG Horgenzell/Schmalegg – TC Baindt 5:1 Die ersten 3 Einzelspiele mussten die Spieler Vinzent Neu- bauer, Marian Dorn und Maurice Zimmermann an die gastgebende Mannschaft abgeben. Im Anschluss spielten die erstplatzierten Spieler*in Julius Brugger von der SPG Horgenzell/Schmalegg und Christiane Haupter vom TC Baindt. Nach einem umkämpften und zeitintensiven Spiel ging leider auch dieses Match an Horgenzell/Schmalegg. Bei den Doppelpaarungen konnten Maurice Zimmer- mann und Marian Dorn das Spiel für Baindt gewinnen. Die Paarung Christiane Haupter/Vinzent Neubauer for- derte wieder die Gegner heraus und musste auch hier leider ihr Spiel abgeben. Nächsten Freitag geht es direkt weiter. Im ersten Heim- spiel ist der SV Aichstetten zu Gast bei uns in Baindt. Damen 60: Staffelliga TC Baindt – TC Bad Saulgau 1:5 Misslungener Start in die neue Verbandsrunde! Wir waren gut, die Gegnerinnen waren besser. Obwohl die Spiele in den Doppeln hart umkämpft waren, mussten wir uns mit dem Ehrenpunkt von Andrea im Einzel zufrieden geben. Im Einsatz waren: Sibylle Boenke, Inge Fink-Spöri, Cor- dula Nehls, Andrea Strehle und Eve Lagrange-Göppert. H70: Doppelrunde TC Baindt – TA TSV Fischbach 3:1 In der ersten Doppelrunde sorgten Karl Heinz Hänssler und Gerhard Zinser mit einem klaren 6:0 und 6:1 für die frühe 1:0 Führung. Willy Fischer und Ulli Spille erhöhten durch ein 7:5 und 7:5 den Punktestand nach hartem, über zweistündigem Kampf auf 2:0. In der zweiten Doppel- runde besiegten Karl Heinz Hänssler und Ulli Spille ihre Gegner überlegen mit 6:0 und 6:3 und stellten das Spie- lergebnis auf 3:0. Günter Kessler und Lothar Braun ga- ben sich erst nach langem zähem Kampf mit 4:6 und 4:6 geschlagen. Durch das 3:1 gegen eine starke Mannschaft aus Fischbach ist den Herren 70 des TC Baindt ein guter Start in die Doppelrunde 2023 gelungen. Vorschau: Ab dem kommenden Wochenende sind nun endlich alle Mannschaften am Start. Montag, 26.6.: Doppelrunde H70 – TC Kressbronn 2 SG Baienfurt Tennis – Doppelrunde H65 Mittwoch, 28.6.: TC Nehren – H65 TA SV Eberhardzell – KIDs-Cup U12 Freitag, 30.6.: Junioren U15 – TA SV Oberteuringen Samstag, 1.7.: SPG Bad Wald./Gaisb./Haist. – Junioren U18 H40 – TC Leutkirch TA TSG Söflingen – H50/1 Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 25 TC Schmalegg – H50/2 D40 – TC Langenau D60 – SPG Berg/Blitzenr./Ösch Sonntag, 2.7.: H – TA TSV Fischbach TC Isny – H30 Die Vorstandschaft Human-Table-Soccer e.V. Einladung zur Jahreshauptver- sammlung 2023 Liebe Mitglieder des HTSV Baindt 2012 e.V.! Ihr seid alle herzlich zur diesjährigen Jahreshauptver- sammlung eingeladen. Termin: Donnerstag, 29.06.2023 Ort: Ristorante Da Michele, Friesenhäuslerstraße 20 (Ten- nishalle) Uhrzeit: 20:00 Uhr Tagesordnung 1. Begrüßung 2. Berichte - 1. Vorstand - Kassier - Kassenprüfer 3. Entlastung der Vorstandschaft 4. Wahlen 5. Anträge 6. Verschiedenes Anträge können bis Donnerstag, 22.06.23 beim Vorstand schriftlich oder per Mail eingereicht werden. Ich freue mich auf euer zahlreiches Erscheinen und ver- bleibe mit sportlichen Grüßen, Musikverein Baindt Herzliche Einladung zum Infoabend über die musikalische Ausbildung des Musik- vereins Baindt Hat ihr Kind Lust ein Instrument zu erler- nen? Oder spielt Ihr Kind bereits in einer Bläserklasse? Dann kommen Sie, liebe Eltern, am Dienstag, 04.07.2023 um 18.00 Uhr zum Infoabend ins Probellokal (Alte Schu- le) Klosterhof 5. An diesem Abend werden wir Sie über die musikalische Ausbildung und das Spielen im Musikverein Baindt infor- mieren. Der Start der musikalischen Ausbildung ist ab Oktober möglich. Wir freuen uns auf Ihr Kommen. Falls Sie am Infoabend nicht persönlich teilnehmen kön- nen, aber trotzdem Interesse am Musizieren im Musik- verein Baindt haben, können Sie auch gerne unter der Mailadresse: thomas.woehr@mv-baindt.de Kontakt zum Musikverein aufnehmen. Wir werden uns dann bei Ihnen melden. Ihr Musikverein Baindt Herzliche Einladung zum Dorffest vom 24.-26.06.2023 Wir freuen uns, auch dieses Jahr wieder gemeinsam mit Ihnen unser Dorffest vom 24.- 26.06.2023 feiern zu kön- nen. Nach unserem Jubiläumsjahr, das wir pandemiebe- dingt im Jahr 2022 feierten, veranstalten wir das Dorffest dieses Jahr wieder wie gewohnt im kleinen, traditionellen Ambiente. Aufgrund der Bauarbeiten im oberen Schulhof der Klos- terwiesenschule feiern wir dieses Jahr allerdings im un- teren Schulhof vor der Sporthalle in Baindt. Besuchen Sie uns gerne und genießen Sie das bewährte Dorffest-Flair in neuer Umgebung. Freuen Sie sich auf ein buntes Programm für die ganze Familie! Samstagabend, den 24.06.2023 ab 18:00 Uhr, öff- nen wir unsere Zeltplanen für Sie. Die Band „The Three“ sorgt mit allseits bekannten Rock-Klassikern für gute Laune und einen geselligen Abend. Am Sonntag, den 25.06.2023, beginnen wir ab 10:30 Uhr mit dem Frühschoppen. Der Musikverein Jettenhausen hat ein abwechslungsreiches Programm für Sie zusam- mengestellt und freut sich darauf, Sie zu unterhalten. Genießen Sie bei unserem Mittagstisch den erholsamen Sonntag und freuen Sie sich auf die Auftritte der Schüle- rinnen und Schüler der Klosterwiesenschule an unserem Familientag. Im Anschluss startet der Schwäbische Abend mit schwäbischen Dinneten und weiteren Köstlichkeiten. Am Montag, den 26.06.2023 ab 16:30 Uhr, lassen wir unser Fest dann auch schon wieder mit unserem traditionel- len Feierabendhock ausklingen. Verabreden Sie sich mit Kollegen, Freunden und der Familie zu einem leckeren Wurstsalat und einem kühlen Bier in ihrem wohlverdienten Feierabend. Lassen Sie die Arbeitswoche langsam ange- hen und genießen Sie die Klänge der Blasmusik durch die Jugendkapelle Baindt und den Musikverein Bavendorf. Wir freuen uns auf Ihren Besuch beim Dorffest 2023! Narrenzunft Raspler e.V. Am kommenden Wochenende ver- anstaltet der Musikverein Baindt das Dorffest. Hierzu würden wir uns am Sonntag, 25.06.2023, um 11:00 Uhr zum Frühschoppen treffen. Am Montag, 26.06.2023, folgt dann der traditionelle Feier- abendhock zu dem wir uns ab 16:30 Uhr treffen wollen. Bitte meldet euch bis 18:30 Uhr für die Raspler an - es gibt wieder tolle Preise zu gewinnen. Euer Zunftrat Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e. V. Ortsverein Baindt e. V. Landfrauen Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e.V. Ortsverein Baindt. Am Mittwoch, 28.06.2023 kommt Frau Dr. Rieser von der Altdorf-Apotheke in Weingarten zu uns in den Bischof-Sproll-Saal und referiert zum Thema Aromatherapie. Beginn 19.30 Uhr. Hierzu laden wir alle Interessierten recht herzlich ein. Die Vorstandschaft Vorschau: Mittwoch, 12.07.2023, 19.30 Uhr Hauptversammlung im Bi- schof-Sproll-Saal in Baindt, anschließend Eisverkostung von La Dolce Vita, Baienfurt. Dienstag, 12.09.2023, 18.30 Uhr, Bischof-Sproll-Saal, Herbstdekorationen mit Rosi Fugunt. Terminkorrektur: Montag, 18.09.2023, Halbtagesbusfahrt ab 13.00 Uhr. Be- sichtigung Fa. Sonett, Führung im Hopfengut in TT m. kl. Verkostung, Abschluß im Bräuhaus in Rossberg. Nummer 25 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 Reitergruppe Baindt Baindt goes Reithalle Es geht voran! In der vergangenen Woche wurden die Fundamente frostsicher gegründet und die ersten Fundamentestreifen gegossen. In den kommenden Tagen werden die Fundamente ar- miert und betoniert. Stadtradeln mit der Reitergruppe Baindt Das Stadtradeln in Baindt steht wieder vor der Tür. Alle, die in der Gemeinde Baindt leben, arbeiten oder ei- nem Verein angehören sind hierfür herzlich eingeladen bei der Aktion mitzumachen und möglichst viele Radki- lometer zu sammeln. Wann? 24.06. bis 14.07.2023 Anmeldungen sind möglich unter www.stadtradeln.de/ baindt. Teilnehmende können sich dort registrieren und dem Team „Reitergruppe Baindt“ beitreten. Ab den 24. Juni fleißig in die Pedale treten und erreichte Kilometerzahl online ins km-Buch eintragen oder direkt mit der STADTRADELN-App tracken. Wir würden uns freuen wenn viele in unser Team der Rei- tergruppe kommen. Arbeitseinsatz Liebe Mitglieder, am Montag, 3. Juli findet um 18.30 Uhr unser nächster Arbeitseinsatz auf dem Reitgelände statt. Das Gras um unsere Reitplätze sollte wieder gemäht und der Sandplatz hergerichtet werden. Also kommt mit Euren Motorsensen, Rechen und Ga- beln vorbei um unsere Anlage wieder auf Vordermann zu bringen. Und wie immer heißt es: Viele Hände - schnelles Ende! Turnierergebnis Theresa Henzler hat am vergangenen Wochenende auf dem Reitturnier in Schomburg-Amtzell abgesahnt! Den Dressurreiterwettbewerb Kl. E konnte sie mit ihrer Stute Bonne Diamond gewinnen. Im Dressurwettbewerb Kl. E erreichte Theresa einen her- vorragenden 5. Platz. Herzlichen Glückwunsch an Theresa. Vorankündigung außerordentliche Mitgliederver- sammlung Am Mittwoch, 26.07.2023 findet unsere außerordentliche Mitgliederversammlung anlässlich des Reitturniers statt. Bitte merkt Euch den Termin bereits vor. Nähere Infos folgen. Blutreitergruppe Dienstag, 27.06.2023: Versammlung zur Vorbereitung des Heiligblutfestes in Bad Wurzach Am Dienstag, 27.06.2023 um 20Uhr sind alle Mitglieder herzlich eingeladen in den Bischof-Sproll-Saal zur Vorbereitung des Heiligblutfestes in Bad Wurzach am 14. Juli 2023. Wegen den Informatio- nen und den Anmeldungen zum Blutritt, ist die Anwesen- heit der aktiven Blutreiterinnen und Blutreiter sehr wichtig. Seite 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 25 Alpinteam Baindt Alpinteam-Wandern auf den Hochger- ach am 25.06. Am 25.06. wandert das Alpinteam Baindt auf den Hochgerach. Mit der Schnifis-Ber- gbahn fahren wir hoch zum Henslerhaus. Von dort starten wir eine Rundtour zum Gipfel. Die Dauer wird ca. 4 Stunden sein. Eine Tour zum Einwandern. Ab- fahrt ist an der Tennishalle in Baindt um 7.00 Uhr. Gefah- ren wird in Fahrgemeinschaften. Jeder, der gerne wandert, ist herzlich willkommen!! Für weitere Infos bitte Mail an sommer-alpinteam@svbaindt. de oder über unsere Homepage www.svbaindt.de. Wir freuen uns auf euch!! Bündnis 90/Die Grünen Themenabend: „Neue Ideen für Wohnen im Bestandsbau“ Nach seiner Gründung lädt der Ortsverband B`90/Die Grünen Weingarten-Baien- furt-Baindt zur Veranstaltung „Neue Ideen im Be- standsbau“ in den Neunerbeck nach Baienfurt ein. Wir Grünen der Gemeinden Weingarten, Baienfurt und Baindt haben gemeinsam einen Ortverband gegründet. Die Gründung kam sehr schnell zustande - als hätten alle auf diesen Impuls gewartet. Im paritätisch besetzten Vorstand des Ortsverbands Weingarten-Baienfurt-Baindt sind Antje Claßen aus Baindt, Hermine Städele und Simon Windisch aus Weingarten und Cornelius Lehmann aus Baienfurt gewählt. In allen drei Kommunen gibt es zahlreiche Themen, die nicht an den Ortsgrenzen enden.Hier wollen wir gut ver- netzt zusammenarbeiten. Wir werden den politischen Austausch auch durch öffentliche Veranstaltungen zu Sachthemen fördern. Die stehen allen interessierten Bür- gerinnen und Bürgern offen. Wir starten mit einer Veranstaltung zum wichtigen The- ma „Wohnraum“. Wie kann man auch im Bestand mehr Wohnraum schaffen? Der Ortsverband lädt herzlich dazu ein am 13 Juli um 20 Uhr in den Neunerbeck in Baienfurt. „Neue Ideen im Be- standsbau“ - es wird Christa Gnann aus Bodnegg das Pro- jekt „Aus alt mach 2“ vorstellen und der Architekt Andreas Knitz aus Berg wird über seine Ansätze zum barrierefreien Umbau und dem Schaffen von zusätzlichem Wohnraum berichten. Neue soziale und bauliche Maßnahmen kön- nen Räume schaffen. Veranstaltungen zu weiteren Themen werden folgen. In- formationen veröffentlichen wir auch auf unserer Home- page unter www.gruene-wgt.de Wir freuen uns auf Ihr Interesse! Ihr OV Bündnis`90/Die Grünen Schwäbischer Albverein OG Weingarten Von Kreuzlingen zum Schloss Arenenberg Wir fahren mit dem Bus nach Konstanz und von dort wandern wir auf dem aussichts- reichen Höhenweg über Kreuzlingen zum Schloss. Die Rückfahrt von Mannenbach geht mit dem Schiff zur In- sel Reichenau und mit Zug und Bus über Konstanz nach Ravensburg. Wer will kann auch mit dem Schiff von Man- nenbach bis Konstanz fahren. Kostet dann zusätzlich ca. 10 Euro. Wann: Dienstag 27.06.2023 um 9.30 Uhr Busbahnhof Ra- vensburg, Rückkehr ca. 20.30 Uhr. Gehzeit/ km/ hm: ca. 3 1/2 Stunden, 14 km, 150 hm. Fahrpreis: 17 Euro für Bus, Zug und Schiff Mannenbach - Reichenau. Einkehr: Auf der Insel Reichenau möglich. Sonstiges: Bitte gleich bei der Anmeldung mitteilen ob man ein eigenes Ticket hat. Rucksackvesper , Trinken, gutes Schuhwerk, evtl. Stöcke und Wechselschuhe mitnehmen. Anmeldung : ab 23.06.2023 - T. 0151-12952100 (Anrufbe- antworter) Wanderführung: Franz Gaißmaier, E-Mail: franz.gaissmaier@gmail.com Bei schlechtem Wetter wird die Wanderung abgesagt. Ggf. Info im Ansagetext ab 20 Uhr am Vortag unter T. 0151-12998910. Gäste sind herzlich willkommen. Rundwanderung Neutrauchburg - Jägerhof - und zurück Vom Parkplatz der Klinik Neutrauchburg wandern wir durch Wiesen und Wald zum Jägerhof. Dort kehren wir ein und anschließend geht es zurück zum Parkplatz. Treffpunkt: Sonntag 02.07.2023 um 13 Uhr auf dem Fest- platz in Weingarten, Rückkehr ca. 18 Uhr. Gehzeit ca. 2,5 - 3 Stunden/ 8 km/ 80 hm. Fahrpreis 12 Euro für Mitglieder. Trinken, gutes Schuhwerk evtl. Stöcke und Wechselschu- he mitnehmen. Anmeldung ab 29.06.2023 unter T. 07529 1419 oder 0751 560 220. Wanderführung Frowin Riedmayer Die Wanderung findet nur bei gutem Wetter statt. Gäste sind herzlich willkommen! Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donnerstag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! SOZ I A L VERBAND VdK Baden-Württemberg Einladung zur Jahreshauptversamm- lung mit Wahlen Ort: Best Western Parkhotel, Alamanensaal Weingarten, Abt-Hyller-Str. 37-39 Am Samstag, den 01. Juli 2023, 14:30 Uhr/ Einlass: 14:00 Uhr Sehr geehrtes Mitglied, zu unserer Mitgliederversammlung 2023 laden wir Sie ganz herzlich ein und freuen uns über zahlreiches Er- scheinen unserer Mitglieder – es gibt wieder Kaffee und Zopfbrot und Getränke nach Wahl. Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Totengedenken 3. Geschäftsbericht/Kassenbericht/Revisonsbericht 4. Beschlussfassung über die Berichte und Entlastung 5. Neuwahlen des gesamten Vorstandes und der Revi- soren 6. Ehrungen der VdK Jubilare 7. Termine/Mitteilungen – Vorschau 2023/24 8. Verschiedenes Mit freundlichen Grüßen Ihre Karin Maucher und der gesamte Vorstand Nummer 25 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 23 Was sonst noch interessiert Förderprogramm Baden-Württemberg Geförderte Projektplätze in Baden-Württemberg ver- fügbar – Azubis erstellen kostenfrei Webseiten Eine eigene Webseite, Barrierefreiheit und Datenschutz stellen viele Kommunen, Einrichtungen und Vereine finan- ziell aber auch hinsichtlich des technischen Know-Hows häufig vor eine große Herausforderung. Der Förderverein für regionale Entwicklung e. V. bietet mit seinen Websei- tenförderprogrammen Unterstützung und sucht aktuell im Rahmen des Förderprogramms „Baden-Württemberg vernetzt“ neue Projektpartner für die kostenfreie Web- seitenerstellung. Die Erstellung der Webseiten wird im Rahmen der Azu- bi-Projekte umgesetzt. Durch diese Initiative des Förder- vereins für regionale Entwicklung e. V. werden Auszubil- dende und Studierende praxisnah dabei unterstützt, ihr in der Berufsschule erlangtes Wissen praktisch anzuwenden und Verantwortung für eigene Projekte zu übernehmen - denn das kommt in der Berufsausbildung häufig zu kurz. Im Zuge dessen können u.a. Kommunen, soziale und öf- fentliche Einrichtungen, Vereine und kleinere Unterneh- men, sich eine individuelle Webseite erstellen lassen. Die gesamte Erstellung des Internetauftritts ist dabei für die Projektpartner kostenfrei und lediglich die Kosten für die Webadresse und den Speicherplatz sind selbst zu tragen. „Das Projekt wurde vom Team „Azubi-Projekte“ ab der ersten Kontaktaufnahme bis zum online-stellen der Web- seite und dem Projektabschluss professionell durchge- führt. [...] Ich kann die Azubi-Projekte und den Förder- verein uneingeschränkt sowie aus voller Überzeugung weiterempfehlen.“, berichtet Norbert Raatz von Consul- ting und Dienstleistungen im Bereich Abfallwirtschaft & Umwelt. Bei der Erstellung der Webseite werden selbstverständlich sowohl die geltenden Datenschutzrichtlinien berücksich- tigt und umgesetzt als auch die Voraussetzungen für die Barrierefreiheit der Webseite erfüllt. Die Barrierefreiheit der von uns erstellten Webseiten stellt seit Jahren einen wichtigen Aspekt des Förderprogramms dar. Bereits bei der Erstellung der Webseite werden Anforderungen an die Barrierefreiheit entsprechend berücksichtigt, um die Webseite möglichst für jeden Menschen zugänglich zu machen. Nach Projektabschluss ist die Pflege der Webseite eigen- ständig mittels eines bedienerfreundlichen, deutschspra- chigen Redaktionssystems möglich – Programmierer- kenntnisse sind dafür nicht erforderlich. Sollte es dennoch Fragen geben, können sich die Projektpartner auch nach Projektabschluss noch bis mindestens 2030 an den kos- tenfreien telefonischen Webseiten-Support der Azubi-Pro- jekte wenden. Projektpartner des Fördervereins für regionale Entwick- lung haben auch die Möglichkeit, neben den geförderten Webseitenprojekten an weiteren interessanten Förder- programmen teilzunehmen, die bei der Digitalisierung unterstützen, wie beispielsweise die Mitarbeiter-App „momikom“ (zur mobilen Mitarbeiterkommunikation), das Terminbuchungstool (eine Anwendung zur Online-Termin- vergabe) oder die digitale Zeiterfassung (Anwendung zur Dokumentation von Arbeitszeiten). Bei Fragen oder Interesse am Förderprogramm, können Sie sich gerne telefonisch unter 0331 55047471 oder per E-Mail an info@azubi-projekte.de an den Förderverein für regionale Entwicklung wenden. Einige bereits abge- schlossene Webseitenprojekte aus Baden-Württemberg finden Sie unter www.azubi-projekte.de/bw. Weitere Informationen zu den Azubi-Projekten finden Sie unter www.azubi-projekte.de. Jugendarbeit im Dekanat Allgäu-Oberschwaben Propellerfestival Ehrenamt – Gute Laune – Dankeschön ... ... nach den tollen Erfahrungen aus dem letzten Jahr geht das Propellerfestival bei Wangen in eine neue Runde. Dabei wird ein Thema in den Fokus gestellt: Ehrenamt! Jedes Jahr engagieren sich viele Jugendliche und jun- ge Erwachsene ehrenamtlich in der Jugendarbeit der unterschiedlichsten Verbände, Vereine und andere Ju- gendorganisationen und setzten sich in ihrer Freizeit für das Gemeinwohl ein. Die Katholischen Jugendreferate Friedrichshafen, All- gäu-Oberschwaben und der Kreisjugendring Ravensburg begleiten, fördern und unterstützen Jugendliche, junge Erwachsene und Verbände in ihrer ehrenamtlichen Arbeit. Der Ort dafür – das Propellerfestival! Am Wochenende vom 01. - 02. Juli 2023 wird das Propel- lerfestival zu einem Ort, an dem junge Erwachsene und Jugendliche in ihrem Ehrenamt bestärkt werden, indem sie Gleichgesinnte treffen können, sich austauschen und über die Grenzen der eigenen Gruppe hinaus vernetzen können. So stärkt das Festival das „wir“-Gefühl der Eh- renamtlichen und dient gleichermaßen auch als Motiva- tionsschub und Dankeschön für ihr Engagement. Tagsüber gibt es unterschiedliche Spiel-und Spaßan- gebote, am Abend wird gemeinsam bei den Konzerten der verschiedenen Bands und DJs gefeiert. Und ganz nebenbei erwartet alle das einmalige Zeltlagergefühl für eine Nacht, denn natürlich wird auf dem Festival im selbst mitgebrachten Zelt übernachtet. Nach dem gro- ßen gemeinsamen Abschlussgottesdienst geht es dann mit vielen neuen Eindrücken und einem großen Motivati- onsschub wieder zurück nach Hause und in den Heimat- verein/-verband. Eingeladen sind alle jungen Erwachsenen und Jugendli- chen ab 16 Jahren, die ehrenamtlich in der Jugendarbeit aktiv sind! Weitere Informationen gibt es auf www.propel- lerfestival.de sowie laufend auf Instagram @Propellerfes- tival. Auf Spotify können in der Playlist „Propellerfestival 2023“ viele Lieder der Bands schon mal angehört werden. Die Blitzenreuter Seenplatte – die Natur mit allen Sinnen genießen! Professionelle Gästeführer zeigen Ihnen die unverwech- selbare Natur- und Kulturlandschaft mit ihren typischen Moränenhügeln. Es werden wieder Führungen angeboten, • jeden ersten Samstag im Monat (auch außerplanmä- ßige Führungen – beachten Sie die Hinweise im Mittei- lungsblatt oder auf unserer Internetseite) • jeden Sonntag (bis Oktober) Für Kinder bis 14 Jahren sind die Führungen kostenlos, Kinder ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 4,00 EUR. Sonntag, 25. Juni 2023 Gästeführer: Torsten Alt Seite 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 25 Mit dem Rad – Kapellenweg Ost „Oben“ Kapellen, Bildstöcke und Feldkreuze setzen hier in Ober- schwaben die religiösen Zeichen der persönlichen und vertrauten Stille. Stätten der Andacht, wohltuend fürs Auge wie fürs Gemüt. Diese Orte sind bei uns zuvorderst die zahlreichen Kapellen. Wir begegnen diesen „Seelen- stübchen“ in unserem hügeligen Voralpenland überall. Ihr Formenreichtum ist unerschöpflich, von der einfachen Holzkapelle bis zum kunsthistorischen Kleinod. Torsten Alt will Sie in einen kleinen Ausschnitt zu den Zeugnissen des Volksglaubens bringen. Die Führung versteht sich keines- wegs als Kunstführung, vielmehr soll es zur Beschäftigung mit den vielen Kapellen und Kirchen motivieren. Abseits der Hauptstraßen führt die Fahrradroute Ost „Oben“ über Vorsee, Wolpertswende, weiter auf der Höhe des Schus- sentales nach Unterspringen, Blitzenreute wieder zurück zum Häcklerweiher. Für die 12 km kurze Stecke werden 2 bis 2,5 Stunden eingeplant. Eine Einkehr im ortsansässigen Gasthaus ist vorgesehen. Die Tour ist sowohl für E-Bikes als auch für Fahrräder ohne Antrieb geeignet. Die sonntäglichen Führungen beginnen immer um 14:30 Uhr am Parkplatz beim Häcklerweiher. Der Parkplatz am Häcklerweiher liegt an der B 32 zwischen Blitzenreute und Vorsee. Wir würden uns freuen, Sie auf dieser geführten hochin- teressanten Radtour begrüßen zu dürfen. Besuchen Sie unsere Internetseite: www.zwischenschus- senundseen.de Skulpturenweg Bettenreute Am Samstag, 24. Juni 2023 wird eine öffentliche Füh- rung rund um das ehem. Wasserschloss Bettenreute an- geboten. Treffpunkt: Feuertobelbachbrücke an der Kreisstraße (bei Bettenreute) um 14:30 Uhr Für Gruppen werden nach telefonischer Terminvereinba- rung auch Sonderführungen angeboten (Telefon: 07505 1252, H. Ehmann). Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben in Wolfegg Samstag, 24. Juni 10-18 Uhr Familiensamstag im Bauernhaus-Museum Allgäu-Ober- schwaben in Wolfegg Halber Preis für Familien- und Teilfamilientickets! Um 14.00 Uhr: Auf Spurensuche in der Landschaft (mit Aktiv- teil) kostenloses öffentliches Mitmach-Angebot für Fami- lien. Was sind Heuwiesen? Warum sehen manche Bäume so komisch aus? Und wieso sind Kuhfladen so wichtig? Entlang des Entdeckerpfades können wir gemeinsam Spuren der historischen Kulturlandschaft Oberschwabens erkunden. Dabei lernen wir, wie stark wir Menschen da- mals und auch heute noch unsere Umwelt nutzen und ver- ändern. Im Anschluss kann eine Insekten-Nisthilfe gebaut werden. Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben Wolfegg I Vogter Str. 4 I 88364 Wolfegg I 07527 9550-0 I info@bauernhaus-museum.de geöffnet tägl. 10-18 Uhr 1. Wie hieß der Elefant des Zirkus Althoff, der im Juli 1950 in die Wupper stürzte? A Balto B Bruno C Knut D Tuffi 2. Wobei handelt es sich um ein Artistengerät? A Russische Schaukel B Italienische Wippe C Holländische Rutsche D Spanischer Kreisel 3. Was ist ein Chapiteau? A Jonglagenummer B Zirkuszelt C Trapezakt D Tierschau 4. Wer verbirgt sich hinter dem Begriff Kontorsionist? A Handstandakrobat B Pantomimekünstler C Raubtierbändiger D Schlangenmensch Lösungen: 1D, 2A, 3B, 4D @ Heidi Stulle-Gold/DEIKE 747R70R1 Gesellschaft Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 25 Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG | Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim | 07154 8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de Anzeigenauftrag Anzeigenauftrag für das Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde(n) Baindt Format 2-spaltig (90 mm breit) ca. _______mm hoch 4-spaltig (187 mm breit) (Mindesthöhe 30 mm) per Mail anzeigen@duv-wagner.de per Telefon 07154 8222-70 per Fax 07154 8222-15 per Post Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Straße 14, 70806 Kornwestheim Rechnung per Lastschrift Rechnung per Überweisung Hiermit ermächtige ich Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, 70806 Kornwestheim, zu Lasten des nachstehend angegebenen Kontos mittels Lastschrift den Rechnungsbetrag der obigen Anzeige einzuziehen. Rechnungsanschrift: Firma, Name Straße, Hausnummer PLZ, Ort Telefon für Rückfragen Fax E-Mail für Rechnungsversand Ort, Datum, Unterschrift Einwilligungserklärung: Für den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ha- ben wir alle technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen, um ein hohes Schutz- niveau zu schaffen. Wir halten uns dabei strikt an die Datenschutzgesetze und die sonstigen datenschutzrelevanten Vorschriften. Ihre Daten werden ausschließlich über sichere Kommu- nikationswege an die zuständige Stelle übergeben. Zur Bearbeitung Ihres Anliegens werden personenbezogene Daten von Ihnen erhoben wie z.B. Name, Anschrift, Kontaktdaten sowie die notwendigen Angaben zur Bearbeitung. Die Verwendung oder Weitergabe Ihrer Daten an unbeteiligte Dritte wird ausgeschlossen. In dem Fall eines gebührenpflichtigen Vorgangs über- mitteln wir zur Abwicklung der Bezahlung Ihre bezahlrelevanten Daten an den ePayment-Pro- vider. Mit Ihrer Unterschrift erklären Sie sich einverstanden. DE IBAN Meine Anzeige soll in der/den Kalenderwoche(n) erscheinen: einmalig wöchentlich 14-täglich monatlich Anzeigentext Bitte am PC oder in DRUCKSCHRIFT ausfüllen! Zusätzlich sende ich Ihnen diese Dokumente: Logo Grafik/Bild Gestaltungsvorgabe Alte Anzeige Alle Informationen zu Privatanzeigen finden Sie hier: www.duv-wagner.de Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 25 Preisbeispiele Baindt Alle Preise sind zzgl. MwSt. Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG | Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim | 07154 8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de 2-spaltig / 70 mm 90 x 70 mm 79,80 € 4-spaltig / 50 mm 187 x 50 mm 114,00 € 2-spaltig / 50 mm 90 x 50 mm 57,00 € 2-spaltig / 40 mm 90 x 40 mm 45,60 € 2-spaltig / 80 mm 90 x 80 mm 91,20 € 2-spaltig / 90 mm 90 x 90 mm 102,60 € Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 25 Jürgen Kolb Garten-Landschaftspflege Heckenschnitt, komplette Grünpflege. Wir geben Ihrem Garten den richtigen Schliff. Ein schöner Garten ist das Auge Ihres Hauses. Hdy. 01715216207 Wir suchen Dich: Auszubildende Garten- und Landschaftsbau (m/w/d) DU HAST SPASS AN DER ARBEIT IM FREIEN UND LIEBST DIE NATUR? Gut versorgt mit Wohlfühlfaktor: Ausbildung auf der Baustelle und in unserer Baumschule für vielseitige Fähigkeiten im Garten- und Landschaftsbau Individuelle Entfaltung und Mitgestaltung von Projekten Persönliche Betreuung und fachliche Unter- stützung durch erfahrene Ausbilder Familiäres Umfeld & kollegiales Miteinander Attraktive Karrierechancen und Weiterbildung nach der Ausbildung Zukunftssicherer Arbeitsplatz Teamevents Bezahlung Anhängerführerschein Gütesiegel Top Ausbildungsbetrieb Apple iPad zum Start (*nach der Probezeit) www.garten-mueller.de/jobs stefan.mueller@garten-mueller.de + Apple iPad zum Start* www.drs.de Für das Katholische Verwaltungszentrum Allgäu-Oberschwaben in Trägerschaft der Diözese Rottenburg-Stuttgart mit Sitz in Kißlegg suchen wir zur Verstärkung unseres Teams zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/einen Sachbearbeiter:in (m/w/d) im Sachgebiet Bauen und Liegenschaften (Beschäftigungsumfang 50 %, Entgeltgruppe EG 9a, Kennziffer 23/28/1096) Den vollständigen Ausschreibungstext und Einzelheiten zum Bewerbungsver- fahren finden Sie unter der jeweiligen Kennziffer in der Stellenbörse der Diözese Rottenburg-Suttgart (www.jobs.drs.de). www.jobs.drs.de Reinigungskraft auf 520-€-Basis Wir suchen eine zuverlässige Reinigungskraft für ca. 4-5 Std./Woche auf 520-€-Basis zur Reinigung unserer Verkaufs- und Geschäftsräume in Baindt/Schachen. Bei Interesse melden Sie sich bitte bei Alexander Bentele per Mail info@bentele-shop.de. STELLENANGEBOTE GESCHÄFTSANZEIGEN AUS DER LANDWIRTSCHAFT Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 25 Omnibus Grabherr ∙ 07529 97158-0 omnibus-grabherr.de Fahrer für Kleinbusse gesucht (w/m/d ∙ Führerscheinklasse B) Sie befördern Kinder mit Einschränkungen – holen sie von Zuhause ab, bringen sie sicher ans Ziel und wieder zurück. Sie arbeiten in Teilzeit und starten mit unserem Fahrzeug direkt von Ihrem Wohnort. Für unsere Klienten flitzt du von A nach B. Du bist nicht der Postbote. Und lieferst trotzdem das, was sich viele Menschen wünschen: Ein selbstbestimmtes Alter in den eigenen vier Wänden. Werde Teil unseres Teams! 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Wir produ- zieren hochqualitative, technisch anspruchsvolle Forst spezial maschinen für den europäischen Markt. Zur Verstärkung unseres Teams in Wolfegg (Kreis Ravensburg) suchen wir Finanzbuchhalter (m/w/d) Ihre Aufgaben ✓ Produktions- und Vertriebscontrolling ✓ Kostenträger- und Kostenstellenrechnung ✓ Ermittlung und Verfolgung betriebswirtschaflicher Kennzahlen ✓ Erarbeitung betriebswirtschaftlicher Auswertungen für die Geschäftsleitung Ihr Profil ✓ Abgeschlossene kaufmännische Berufsausbildung ✓ Die Fähigkeit betriebswirtschaftliche Auswertung selbstständig zu erstellen ✓ Selbstständige und eigenverantwortliche Arbeitsweise ✓ Kommunikationsstärke und Teamfähigkeit ✓ Gute MS-Office Kenntnisse ✓ Englischkenntnisse von Vorteil HSM bietet Ihnen einen abwechslungsreichen und hochinteressanten Arbeitsplatz in einem dynamischen und motivierenden Umfeld sowie ein sehr gutes Arbeitsklima in einem modernen innovativen Unternehmen. Erreichen Sie mit uns gemeinsame Ziele! Interessiert? Dann freuen wir uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung online über das Karriereportal auf unserer Website. Wir freuen uns auf Sie! BEWIRB DICH JETZT Jobberlogistik@vaude.com, Kontakt: Sabine Bukenberger Mehr Infos: vaude.com/karriere VAUDE Sport GmbH & Co. KG Vaude-Straße 2, 88069 Tettnang VAUDE SUCHT Jobber*innen in der Logistik in Vollzeit im Zeitraum von August und September 2023 13 € pro Stunde 150 € Prämie ab einem Zeitraum von 3 Wochen[mehr]

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      Amtsblatt Jahrgang 2022 Freitag, den 21. Oktober 2022 Nummer 42 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Einweihung des Geh- und Radweges vom Hasenweg in Richtung Mochenwangen Die Baumaßnahme des Geh- und Radweges vom Hasenweg in Richtung Mochenwangen ist vollständig abgeschlossen. Der Straßenbelag ist aufgebracht und die Restarbeiten wurden größtenteils erledigt. Nach einer längeren Vorbereitungszeit und manchen Unwägbarkeiten freuen wir uns über ein gelungenes Bauwerk! Zur Einweihung im Rahmen eines kleinen Festaktes am Freitag, 21. Oktober 2022 um 14:00 Uhr lade ich Sie herzlich ein. Wir treffen uns an der Sulpacher Straße, Höhe Abzweigung Hasen- weg, und radeln dann gemeinsam bis zum Hof Elbs, um dort den offiziellen Teil der Veran- staltung vorzunehmen. Ihre Simone Rürup Bürgermeisterin Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 42 „Sulpacher Kirbe“ am 22. Oktober in Sulpach ab 10:30 Uhr mit Eucharistiefeier, um 14:00 Uhr Andacht in der Kapelle Der Heilige Wendelin gilt als Schutzpatron der Bauern, der Hirten und Herden und des Viehs, das er vor Krankheiten und Seuchen bewah- ren soll. Als im Jahr 1753 eine Seuche unter dem Vieh wütete, legte die Gemeinde von Sul- pach zur Abwendung größeren Unheils das Gelöbnis ab, zu Ehren des Heiligen Wendelin eine Kapelle zu bauen. Schon im darauffolgen- den Jahr wurde der Bau der Kapelle, zur Freu- de aller Gemeindemitglieder, ausgeführt. Am 21. August 1760 wurde dann die Kapelle zu Eh- ren des Heiligen Wendelin, des Helfers in Seu- chen des Viehs, geweiht. Seitdem wird jedes Jahr in Sulpach das Wendelinusfest im Rah- men eines Festgottesdienstes um den 20. Ok- tober, dem Namenstag des Heiligen Wendelin, in Dankbarkeit gefeiert. Wir freuen uns mit der Kapellengemeinschaft Sulpach, dass die Sulpacher Kirbe in diesem Jahr wieder wie gewohnt stattfinden kann. Ihre Gemeindeverwaltung Das Foto zeigt die Wendelinus-Kapelle in Sulpach. Informationsveranstaltung zum Landesturnfest 2024 am 25. Oktober 2022 in der Spohnmensa Ravensburg Vom 30. Mai bis 2. Juni 2024 findet das Landesturnfest im Gemeindeverband Mittleres Schus- sental statt. Auch wenn das besondere Wochenende voller Turnsport noch anderthalb Jahre in der Zu- kunft liegt, laufen die Vorbereitungen bereits an. Die fünf Gemeinden Baindt, Baienfurt, Berg, Ravensburg und Weingarten freuen sich auf vier Tage voller Action, Sport, Show und Kultur. Bei der Mitmach- und Bewegungsveranstaltung für alle Generationen werden rund 15.000 aktive TeilnehmerInnen und über 100.000 BesucherInnen erwartet. Mehr als 200 Wettkämp- fe, tolle Mitmachangebote, Schauvorführungen und Turnfestpartys werden das Schussental mit sportlichem Leben füllen. Um aktiven Vereinen und interessierten BürgerInnen einen ersten Einblick in die laufenden Planungen zu geben, findet am Dienstag, den 25. Oktober 2022 um 18:00 Uhr eine öffent- liche Informationsveranstaltung in der Spohnmensa in Ravensburg, Spohnstraße 22, statt. Eine Voranmeldung ist nicht notwendig. Ihre Gemeindeverwaltung Nummer 42 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Betreuungskraft (m/w/d) Mit Baindt liegen Sie richtig! Die Gemeinde Baindt zeigt sich mit derzeit ca. 5.300 Einwohnern als interes- santer Wohn- und Gewerbestandort. Stadtnähe einerseits und landschaftlich reizvolle Strukturen andererseits zeichnen die attraktive Lage für Wohnen und Arbeiten in der Gemeinde aus. Baindt entwickelt sich ständig wei- ter – und so auch unsere Klosterwiesenschule. Die Klosterwiesenschule Baindt sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt für die Betreuung der Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 4 eine Betreuungskraft (m/w/d) auf 520 Euro Basis. Die Betreuungszeit umfasst die Früh-, Mittags- und Nachmittagsbetreuung. Sind Sie interessiert? Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben und Sie in einem tollen Team mitarbeiten möchten, dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung bis spätestens 23.10.2022 unter bewerbung@baindt.de oder an die Gemeindeverwaltung Baindt, Marsweilerstraße 4 in 88255 Baindt. Weitere Auskünfte erteilt die Leiterin der Betreuung Frau Neubrand, erreichbar unter neubrand@kws.baindt.de. Stellenausschreibungen Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 42 Sehr geehrte Autoren, aufgrund des kommenden Feiertages wird folgender Redaktionsschluss vorgezogen: Veröffentlichung 04.11.2022 Redaktionsschluss 27.10.2022, 21:00 Uhr Wir bitten um Beachtung und wünschen einen schönen Feiertag. Der Verlag Vorgezogener Redaktionsschluss Amtliche Bekanntmachungen Liebe Bürgerinnen und Bürger, am Montag, 31.10.2022 bleibt das Rathaus, der Bauhof sowie die Gemeindebücherei geschlossen. Ihre Gemeindeverwaltung Nikolausmarkt Wir möchten dieses Jahr wieder einen Nikolausmarkt durchführen, vorbehaltlich der Coronaverordnung zu diesem Zeitpunkt. Wir freuen uns darauf, wieder einen schönen Tag auf dem Nikolausmarkt miteinander zu verbringen. Anmeldungen zur Teilnahme können abgegeben werden. Bitte verwenden Sie hierfür das Anmeldeformular. Siehe Seite 5 Der diesjährige Nikolausmarkt soll stattfinden am Samstag, den 26. November 2022 von 11 Uhr bis 18 Uhr Ein Hinweis: Beim Nikolausmarkt darf kein Einweggeschirr verwen- det werden. Interessenten werden gebeten, sich bis spätestens 31. Oktober 2022 auf dem Rathaus bei Frau Heine, Tele- fon 07502/9406-17 oder per E-Mail: elvira.heine@baindt. de anzumelden. Straßenreinigung im Gemeindegebiet Die Gemeindeverwaltung weist darauf hin, dass in der Zeit von Montag, 31.10.2022 bis Freitag, 04.11.2022 ab 7:00 Uhr morgens die Kehrmaschine Straßen, Gehwege und Plätze im Ge- meindegebiet abkehrt. Wir bitten Sie, dafür Sorge zu tragen, dass keine Hinder- nisse (Autos, Mülltonnen usw.) den Verkehrsraum ver- sperren. Bürgermeisteramt Sachspendenaufruf für ukrainische Flüchtlinge Derzeit werden folgende Sachspenden benötigt: • Handtücher • Geschirrtücher • Bettwäsche (135x200 und 80x80) • Staubsauger • Wäscheständer • kleiner Kleiderschrank (maximal 1,20 Meter breit) Wenn Sie Gegenstände dieser Art spenden wollen, schreiben Sie bitte eine E-Mail an wohnung(@)baindt.de und nennen bzw. beschreiben Sie den Gegenstand (gerne mit Fotos der Gegenstände). Wir bitten darum, dass nur intakte und direkt verwendbare Sachspenden angeboten werden. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne unter der Ruf- nummer 07502-9406 24 zur Verfügung. Wichtige Hinweise für die Grundsteuererklärung Liebe Bürgerinnen und Bürger, für die neue Grundsteuer muss das Finanzamt alle Grund- stücke in Baden-Württemberg zum Stichtag 1. Januar 2022 neu bewerten. Eigentümerinnen und Eigentümer müssen dafür eine vollständige Grundsteuererklärung abgeben. Unterstützung bei der Erklärungsabgabe bieten die Infoschreiben, die an alle privaten Eigentümerinnen und Eigentümer verschickt wurden. Auf unserer Home- page unter www.baindt.de/grundsteuer finden Sie die wesentlichen Informationen und Hilfestellungen zum The- ma Grundsteuerreform vor Ort. Die aktuellen Bodenricht- werte, Grundstücksgrößen können über das Geoportal bezogen werden. Des Weiteren erhalten Sie hilfreiche Anleitungen zur Nutzung des Geoportals. Die Abgabefrist für das Grundvermögen (Grundsteu- er B) wird um 3 Monate verlängert. Statt wie geplant zum 31.10.2022, müssen die Erklärungen erst bis zum 31.01.2023 abgegeben werden. Die Infoschreiben für land- und forstwirtschaftliche Be- triebe (Grundsteuer A) werden später versendet. In diesen Fällen kann man mit der Abgabe der Feststellungserklä- rung bis zum Erhalt des Schreibens warten. Die Grundsteuererklärung ist grundsätzlich elektronisch einzureichen. Das geht über „Mein ELSTER“. Das Pro- gramm führt Schritt für Schritt durch die Erklärung. Bei fehlerhaften Eingaben weist „Mein ELSTER“ direkt darauf hin. Hilfestellung bieten die ELSTER-Ausfüllanleitungen. Der Erklärung sind die Verhältnisse auf den Hauptfest- stellungszeitpunkt 01. Januar 2022 zu Grunde zu legen. Bei einer Veräußerung ab 2022 ist zur Erklärungsabgabe gegenüber dem Finanzamt verpflichtet, wer zum Stich- tag 01. Januar 2022 Eigentümer des Grundbesitzes war. Ihr Steueramt Baindt Nummer 42 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Anmeldeformular für den Nikolausmarkt 2022 Anmeldung bis 31.10.2022 Name: Verein: Adresse Telefonnummer: E-Mail: Wird privat verkauft oder verkaufen Sie für einen Verein? verkaufe privat verkaufe für Verein Was wird verkauft? (z. B. Gestricktes, Waffeln, Kaffee - bitte alles aufführen) Verkaufen Sie Alkohol? Bitte angeben in welcher Form, offen oder in Flaschen, z.B. Glühwein, Schnaps, Likör Einweggeschirr darf nicht verwendet werden. Ja - …………………………………………. offen in Flaschen …………………………………….. Nein Art des Verkaufsstands Standgebühr: Nikolaushütte 10 € Eigener Stand 5 € Nikolaushütte der Gemeinde Ja Nein eigener Pavillion anderer Stand - …………………………… Standgröße: ………………………………….. Benötigen Sie Strom? Ja Strom .. Starkstrom Nein Welche elektrischen Geräte werden von Ihnen verwendet? KW Zahl pro Gerät Heizlüfter nicht gestattet Hinweis: Es drüfen nur elektrische Geräte verwendet werden, die vorher von einem Elektriker geprüft und mit Prüfsiegel versehen sind. ✄ Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 42 Sitzungsbericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 13. September 2022 Bürgermeisterin Simone Rürup eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschluss- fähigkeit des Gemeinderates fest. TOP 01 Einwohnerfragestunde Von den anwesenden Zuhörerinnen und Zuhörer wurden keine Fragen an die Verwaltung gestellt. TOP 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Be- schlüsse Bürgermeisterin Rürup teilt mit: In nicht öffentlichen Sitzungen gefasste Beschlüsse sind nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit oder wenn dies nicht möglich ist, in der nächsten öffentlichen Ge- meinderatssitzung bekannt zu geben, sofern nicht das öffentliche Wohl oder das berechtigte Interesse Einzelner entgegensteht (§ 35 Abs. 1 Satz 4 der Gemeindeordnung). Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 02. August 2022 sind keine Beschlüsse bekannt zu geben. TOP 03 Bericht der Bürgermeisterin Bürgermeisterin Rürup teilt folgendes mit: 1) Gemeinde ergreift Maßnahmen um Energie zu sparen Die kommunalen Einsparmaßnahmen werden mit den Kommunen im Landkreis Ravensburg abgestimmt. Von unserem Koordinator für eine klimaneutrale Kom- munalverwaltung wurde bereits ein Notfallplan Ener- gie erstellt und dieser wird laufend erweitert. In der Gemeindeverwaltung wurde bereit über weitergehen- de Maßnahmen gesprochen, unter anderem über ge- nerelle Schließtage an Brückentagen sowie zwischen Weihnachten und Silvester in diesem Jahr. Außerdem wird über die Möglichkeit von einem festen Homeof- ficetag für die RathausmitarbeiterInnen nachgedacht, um zusätzlich Energie einzusparen. 2) Corona-Zahlen in Baindt In der Kalenderwoche 36 gab es in Baindt insgesamt sechs neu infizierte Personen (PCR und Schnelltest). 3) BBQ-Butler am Bädle Der BBQ-Butler wurde am Bädle eingerichtet. Weitere Informationen zum Ausliehen erfolgen im nächsten Amtsblatt (KW 38). 4) Sachstand Radweg Allein der Mehraufwand durch die Hangsicherung hat den Zeitplan um zwei Wochen verschoben, zusätzlich gab es einen Lieferverzug bei der Steinlieferung für die Trockenmauer. Geplant und zugesichert waren zunächst 150 Tonnen pro Woche, geliefert wurden le- diglich 50 Tonnen. Außerdem hatte das Brückenfer- tigteil einen Lieferverzug von sechs bis acht Wochen. Eröffnet wird der Radweg mit einem sechswöchigen Verzug am 21. Oktober 2022, die Einladung hierzu folgt im Amtsblatt. 5) Baustelle Bushaltestelle Gartenstraße Aufgrund des Lieferverzugs der Noppensteine muss die Baustelle für zwei Wochen eingestellt werden. TOP 04 Markterkundungsverfahren Graue Flecken Pro- gramm - Sachstandsbericht Zweckverband Breitband- versorgung - weitere Vorgehensweise Kämmerer Abele berichtet: Am 12.01.2022 wurde der Antrag für Beratungsleistungen für die Graue Flecken Förderung mit signifikantem Mehr- wert für den gesamten Landkreis bei dem Projektträger PWC online beantragt. Der Zuwendungsbescheid ging am 28.01.2022 beim Zweckverband Ravensburg ein. Zuwendungshöhe 200.000 Euro. 1) Angebotsaufforderung am 18.02.2022 - Ergebnis: keine vergleichbaren Angebote 2) Angebotsaufforderung am 18.03.2022 Es wurden drei erfahrene Planungsbüro angefragt und das wirtschaftlich günstigste erhielt den Zuschlag. Auftragsvergabe erfolgte am 08.04.2022 an die Breit- bandberatung Baden-Württemberg (BBBW) aus Fran- kenthal. Folgender Auftragsgegenstand laut Leistungskatalog wurde vergeben: - Durchführung und Erstellung einer Markterkundung Graue Flecken/Gigabitausbau (MEV) - Ausbaukonzeption und Kostenschätzung (GKS) je Verbandsgemeinde - Antragstellung Bundesförderverfahren Folgende Ausführungszeiten wurden im Leistungskata- log vorgegeben: Start Markterkundungsverfahren 14.04.2022 Ende Markterkundungsverfahren 10.06.2022 Mögliche Verlängerungsfrist durch TKU 23.06.2022 Fertigstellung Auswertung MEV 21.07.2022 Fertigstellung der Ausbaukonzeptionen inkl. GKS 15.09.2022 Vorstellung der Konzeptionen in den Gremien bis 31.10.2022 Antragstellung Bund/Land bis 15.12.2022 Durch den regelmäßigen Austausch mit anderen Zweck- verbänden war dem Zweckverband schnell klar, dass hier die größte Schwierigkeit in der Auswertung der Markter- kundung liegt. Dazu müssen alle Adressdaten, die im weißen Fleck Pro- gramm ausgebaut werden, mit den gesamten Adress- daten aus der Plattform verglichen und zusammenge- führt werden. Zudem ist der Verwaltung bekannt, welche Schwierigkeiten beim Upload auf der Plattform auftreten. Als Beispiel: Jeder Umlaut in einer Adresszeile musste händisch angepasst werden. Solange die vollständige Markterkundung nicht hoch- geladen ist, können auch keine Anträge für die graue Flecken-Förderung gestellt werden. Nummer 42 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Die Zeit, in der die Markterkundung lief, hat die Verwal- tung und die BBBW unter anderem dazu genutzt, die un- terschiedlichen Datenbestände aus dem weißen Flecken Ausbau auszutauschen. Voraussetzung für eine Förderung ist neben der Unter- versorgung auch die Feststellung des Marktversagens. Marktversagen besteht dann, wenn kein privatwirtschaft- licher Anbieter die unterversorgten Gebiete innerhalb der nächsten 3 Jahre durch einen eigenwirtschaftlichen Ausbau erschließen will. Die bisherigen Ergebnisse und die weiteren Schritte wer- den vom Verbandsvorsitzenden oder einer VertreterIn des Zweckverbands Breitbandversorgung in der Sitzung vorgetragen. Der Zweckverband kann eine Förderung vom Bund für den Glasfaserausbau in sogenannten „Grauen Flecken“, also Gebieten mit einer Internetversorgung von weniger als 100 Megabit pro Sekunde, beantragen. Damit wurde die bisherige Förderung deutlich ausgeweitet. Bislang waren nur Gebiete mit einer Versorgung unter 30 Mbit/s („Weiße Flecken“) förderfähig. Die Förderrichtlinie des Landes zur Grauen-Flecken-För- derung (VwV Gigabitmitfinanzierung) (PDF) trat am 30. September 2021 in Kraft und beinhaltet die Kofinan- zierung des Graue-Flecken-Förderprogramms des Bun- des. Wie bereits bei der Weiße-Flecken-Förderung findet auch hier eine Förderung von bis zu 90 Prozent (50 Pro- zent Bund, 40 Prozent Land) der förderfähigen Kosten für den Ausbau dieser Gebiete statt. Mit der Erhöhung der Aufgreifschwelle, sind sämtliche Gebiete mit weniger als 100 Mbit/s im Download förderfähig. Die Gesamtförderquote liegt wie beim WFP auch bei die- sem Programm bei 90 % (50 % Bund, 40 % Land, abzüg- lich der Pachteinnahmen aus dem Fördergegenstand). Somit liegt der Eigenanteil der Gemeinde Baindt bei einem geförderten Ausbau mit dem Zweckverband Breitband- versorgung bei 10 % der förderfähigen Kosten. Das Ziel des Breitbandausbaus in Baindt ist es, lang- fristig eine komplett zusammenhängende innerörtliche FTTB-Infrastruktur (FTTB = Fiber to the Building) aufzu- bauen. Eine sehr gute Breitbandversorgung ist ein we- sentlicher Standortfaktor. Es erging folgender Beschluss: 1. Die Vorstellung der Ausbaukonzeption inkl. Kosten- schätzung wird zur Kenntnis genommen. 2. Der Zweckverband Breitbandversorgung im Landkreis RV wird beauftragt einen entsprechenden Förderan- trag beim Bund sowie den zugehörigen Förderantrag beim Land zu stellen. TOP 05 Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes 5. Änderung und Erweiterung Gewerbegebiet Mehlis , wegen Überbauung der Fläche „Pflanzung 2“ mit dem Dachvorsprung bei der Errichtung einer Stellplatzüberdachung auf dem Flst. 562/26, Am Umspannwerk 6 Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: Der Bauherr möchte auf seinem Grundstück eine Über- dachung der Stellplätze mit Photovoltaikelementen er- stellen. Das Bauvorhaben wird nach § 30 Abs. 1 BauGB beurteilt, da es im rechtsgültigen Bebauungsplan „Ge- werbegebiet Mehlis 5. Änderung und Erweiterung“ liegt. Der Dachvorsprung ragt auf die im Bebauungsplan aus- gewiesene Pflanzfläche, weshalb eine Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB erforderlich ist. Bereits beim ersten Baugesuch (Lagerhalle) auf dem Flst. 562/26 wurde der Verlegung der Pflanzfläche 2 in die private Grünfläche zugestimmt. Durch den hohen Versiegelungsgrad des Baugrundstücks muss ein Teil der geteerten Fläche ent- lang der öffentlichen Grünfläche entfernt und mit Bü- schen bepflanzt werden. Nur so ist die Grundflächenzahl (GRZ) von 0,8 einzuhalten. Nach § 31 Abs. 2 BauGB kann ein Vorhaben von den Fest- setzungen des Bebauungsplanes befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und 1. Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Befreiung erfordert oder 2. die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und wenn die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Inter- essen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Der Befreiung kann aus Sicht der Verwaltung zugestimmt werden, wenn durch die Entsiegelung einer Teilfläche die GRZ eingehalten ist und die Bepflanzung in der privaten Grünfläche erfolgt. Somit wären die Grundzüge der Pla- nung nicht berührt und die Abweichung wäre städtebau- lich vertretbar. Es erging folgender Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen wegen Überbauung der Fläche „Pflanzung 2“ mit dem Dachvorsprung bei der Er- richtung einer Stellplatzüberdachung, Befreiungen nach § 31 (2) BauGB, wird erteilt, davon ausgehend, dass die Grundflächenzahl nicht überschritten wird. TOP 06 Bauantrag zum Einbau einer Betriebsleiterwoh- nung und eines Büros in eine bestehende La- gerhalle und Nutzungsänderung von Lager zu Werkstatt, Am Umspannwerk 17, Flst. 562/30 Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: 2018 wurde auf dem Grundstück Am Umspannwerk 17 im Gewerbegebiet Mehlis eine unbeheizte Lagerhalle für Baumaschinen, hauptsächlich Radlader und Zubehör wie Schaufeln, Schneeschilder und dgl. genehmigt. Einer Befreiung wurde damals bereits für die Überschreitung der Baugrenze in Richtung Westen zugestimmt. Die GRZ wurde mit dem eingereichten Baugesuch eingehalten. Es hat sich nun herausgestellt, dass das Bauvorhaben, nicht so wie genehmigt gebaut wurde. Im Erdgeschoss wur- den eine Werkstatt und Büros und im Obergeschoss eine Wohnung eingebaut. Zudem ist das Grundstück so gut wie komplett versiegelt. Der Bauherr wurde aufgefordert einen Antrag auf Nutzungsänderung zu stellen und das Gelände vom Versiegelungsgrad, so wie genehmigt, herzustellen. Das Bauvorhaben wird nach § 30 Abs. 1 BauGB beurteilt und liegt im rechtsgültigen Bebauungsplan „Gewerbege- biet Mehlis 5. Änderung und Erweiterung“. Im gesamten Gewerbegebiet ist eine Grundflächenzahl (GRZ) von 0,8 festgesetzt. Dies bedeutet, dass 80 % der Grundstücks- fläche überbaut sein darf. Für das geplante Bauvorhaben wird eine Befreiung (§ 31 Abs. 2 BauGB) beantragt, da die Grundflächenzahl mit 27 m² (3,5 %) überschritten wird. Eine Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB ist auch für die außenliegende Treppenanlage erforderlich, die teilweise Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 42 außerhalb des Bauquartiers geplant ist. Im Obergeschoss des Betriebsgebäudes ist eine Wohnung eingebaut. Nach § 31 Abs. 2 BauGB kann ein Vorhaben von den Fest- setzungen des Bebauungsplanes befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und 3. Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Befreiung erfordert oder 4. die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder 5. die Durchführung des Bebauungsplans zu einer of- fenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und wenn die Abweichung auch unter Würdigung nach- barlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Aus Sicht der Verwaltung sind die Grundzüge der Planung mit der Überschreitung der GRZ berührt, die Abweichung ist städtebaulich nicht mehr vertretbar und mit den nach- barlichen Interessen nicht vereinbar. Der Überschreitung der Baugrenze wurde bereits mehr- mals im Baugebiet zugestimmt, wobei die GRZ immer eingehalten wurde. Aus diesem Grund könnte der Befrei- ung wegen Überschreitung der Baugrenze mit der Trep- pe zugestimmt werden, solange die GRZ eingehalten ist. In der Baunutzungsverordnung (BauNVO) ist für Gewer- begebiete festgelegt, dass Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter, die dem Gewerbebetrieb zugeordnet und ihm gegenüber in Grundfläche und Baumasse unterge- ordnet sind, ausnahmsweise zugelassen werden können. Hierfür ist die Erteilung einer Ausnahme nach § 31 Abs. 1 BauGB erforderlich. Nach Ansicht der Verwaltung kann eine Ausnahme erteilt werden, wenn es sich bei den Bewohnern um den vorge- nannten Personenkreis handelt. Eine freie Wohnung ist in einem Gewerbegebiet nicht zulässig. Es erging folgender Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen wird versagt. Erst nach Entsiegelung der Fläche wie im Bauantrag dargestellt und dem Rückbau auf den gemeindlichen Flächen soll das Baugesuch zur nochmaligen Beratung vorgelegt werden. TOP 07 Bauantrag zur Umnutzung eines Ladens in eine medizinische Fußpflege, Gartenstr. 39, Flst. 208/18 Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: Der Bauherr beantragt die Umnutzung der Geschäfts- räume im nördlich gelegenen Teil des Erdgeschosses, des Wohn- und Geschäftsgebäudes in der Gartenstraße 39. Jahrelang war ein Reisebüro in den Räumen angesie- delt, nun soll eine medizinische Fußpflege untergebracht werden. Ein Umbau in den Räumen ist nicht vorgesehen. Für das Gebiet, in welchem das Gebäude Gartenstraße 39 liegt, gibt es keinen Bebauungsplan, weshalb das Bau- vorhaben nach § 34 BauGB beurteilt wird. Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile, ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Um- gebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhält- nisse müssen gewahrt werden. Das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. Da sich baulich nichts verändert, fügt sich das Bauvorha- ben aus Sicht der Verwaltung in die nähere Umgebung ein, die Erschließung ist gesichert und das Ortsbild wird nicht beeinträchtigt. Es erging folgender Beschluss: Zur Umnutzung des Geschäftsgebäudes wird das ge- meindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt. TOP 08 Bauantrag zur Errichtung eines Anbaus an ein bestehendes Einfamilienhaus und Umbau des Dachgeschosses zu einer weiteren Wohnung, Mühlstr. 11, Flst. 14/2 Bamtsleiterin Jeske teilt mit: Der Bauherr beantragt die Errichtung eines Anbaus auf der Nordseite seines Wohnhauses auf Höhe des Erdge- schosses. Im Dachgeschoss sollen Gaupen vergrößert werden und ein barrierefreier Zugang von der Mühlstra- ße aus über die neue Terrasse des Erdgeschossanbaus erfolgen. Geplant ist eine 3. Wohneinheit im DG. Für das Gebiet, in welchem das Gebäude Mühlstraße 11 liegt, gibt es keinen Bebauungsplan, weshalb das Bau- vorhaben nach § 34 BauGB beurteilt wird. Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile, ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Um- gebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhält- nisse müssen gewahrt werden. Das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. Aus Sicht der Verwaltung fügt sich das Bauvorhaben in die nähere Umgebung ein, die Erschließung ist gesichert und das Ortsbild wird nicht beeinträchtigt. Es erging folgender Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zum vorliegenden Bau- vorhaben wird erteilt. TOP 09 Baugebiet Grünenberg- Stöcklisstraße - Festle- gung der Vergabeart und des Bauplatzpreises Bauamtsleiterin Jeske trägt folgenden Sachverhalt vor: Beim Grundstücksverkauf sind grundsätzlich folgende Vorschriften zu beachten: Vergabe- und Kartellrecht - Gesetz gegen Wettbewerbs- beschränkung (GWB) Ist anzuwenden, wenn mit dem Grundstücksverkauf eine Bauleistung in Gestalt eines öffentlichen Bauauftrages (§ 103 GWB) oder einer Baukonzession (§ 105 GWB) ver- bunden ist und der Kommune unmittelbar wirtschaftlich zugutekommt oder die Kommune möglicherweise eine Monopolstellung einnimmt (§§ 1 und 18 GWB). Beihilferecht Der vergünstigte Verkauf an Private im Rahmen des Einheimischenmodells ist unter Beachtung der Kautelen zulässig. Bei Veräußerung an Gewerbetreibende ist die gezielte Begünstigung einzelner Unternehmen grund- sätzlich untersagt. Grundstückskaufverträge mit Beihil- feelementen können ganz oder teilweise unwirksam sein. Nummer 42 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Kommunalwirtschaftsrecht Ein Verkauf zum vollen Wert ist vorgeschrieben. Davon kann abgewichen werden, wenn übergeordnete Ziele, wie beispielweise im Einheimischenmodell beschrieben, verfolgt werden. Mögliche Vergabeverfahren • Vergabe nach Höchstgebot: Ist möglich, wenn Ver- gabe oder Beihilferecht nicht entgegenstehen. • Vergünstigte Vergabe: Ist an Private nach dem zwei- stufigen Einheimischenmodell (Kautelen) möglich. An Gewerbetreibende grundsätzlich nicht - bzw. es ist eine detaillierte Prüfung nach Beihilferecht erforderlich. • Vergabe zum vollen Wert: Ist möglich und im kommu- nalen Wirtschaftsrecht als Grundsatz vorgeschrieben. Es gilt ein weites Vergabeermessen. Überlassung von Bauplätzen zum vollen Wert: Die Anwendung von gemeindespezifischen Bauplatzver- gaberichtlinien in Anlehnung an die Kautelen ist grund- sätzlich freiwillig und dient der Transparenz. Je nach Marktlage kann ein transparentes Verfahren aufgrund der Vorschriften des Gesetzes gegen Wettbewerbsbe- schränkung (GWB) zur Rechtssicherheit beitragen. Bei der Überlassung von Bauplätzen zum vollen Wert han- delt die Gemeinde privatrechtlich. Der Abschluss eines Grundstückkaufvertrages stellt ein fiskalisches Rechts- geschäft dar. Wie oben bereits angeführt, handelt die Gemeinde bei der Veräußerung von Bauplätzen bzw. Grundstücken ohne Subventionierung (zum vollen Wert, § 92 GemO) im Pri- vatrecht. Hier herrscht der Grundsatz der Vertragsfreiheit. Es ist jedoch zu beachten, dass die Vorschriften des GWB in verschiedenen Fallkonstellationen (§ 18 Abs. 1 GWB, Marktbeherrschung) bei willkürlicher und diskriminieren- der Vergabe einschlägig sein können. Ein transparentes Verfahren erhöht dabei die Rechtssicherheit. Um die Vergabe von Bauplätzen beispielsweise in einer angespannten Marktlage transparent und nachvollzieh- bar diskriminierungsfrei sowie juristisch möglichst wenig angreifbar zu gestalten, empfiehlt sich die Anwendung von gemeindespezifischen Bauplatzvergaberichtlinien in Anlehnung an die Kautelen. Mögliche Auswahlkriterien und ihre punktebasierte Gewichtung Soziale Kriterien • Hier werden Punkte nach individuellen Kriterien und Merkmalen vergeben. • Möglich sind zum Beispiel: - Anzahl der im Haushalt lebenden minderjährigen Kinder, - Behinderung oder Pflegegrad eines Antragstellers oder einer im Haushalt lebenden Person, - Vermögen und Einkommen Ortsbezugskriterien • Hier können die Zeitdauer seit Begründung des Erst- wohnsitzes am Ort oder die Aufnahme der Erwerbs- tätigkeit im Ort berücksichtigt werden. Achtung: Die höchste zu vergebende Punktzahl ist bei einer Aufenthaltsdauer von maximal 5 Jahren erreicht. Eine über 5 Jahre hinausgehende Ortsbindung kann somit nicht zu einer höheren Punktzahl führen. • Die Ausübung eines Ehrenamts kann hier ebenfalls berücksichtigt werden. Die Punkte, die nach Ortsbezug, Zeitdauer und Ehren- amt vergeben werden, dürfen höchstens 50 % der Ge- samtpunktzahl ergeben! Eine stärkere Gewichtung der sozialen Kriterien (über 50 % der Gesamtpunktzahl) ist problemlos möglich. Hinweise: • Die gemeindespezifischen Bauplatzvergaberichtlinien entfalten Außenwirkung und bewirken eine Selbstbin- dung der Verwaltung. Es gibt zwar grundsätzlich kei- nen Rechtsanspruch auf den Erwerb gemeindlicher Grundstücke, allerdings besteht ein Anspruch auf feh- lerfreie Ermessensausübung, wenn die Gemeinde sich zur Vergabe von Grundstücken entschließt. • Die Bauplatzvergaberichtlinien sind im Voraus in öf- fentlicher Sitzung vom Gemeinderat zu beschließen. • Vereinbarungen über die Eigennutzung, Wiederkaufs- rechte usw. können einzelvertraglich geregelt werden. • Die Anwendung anderer Verfahren stehen der Ge- meinde in diesem Bereich auch offen. Regelmäßig durchgeführt werden beispielsweise Bieterverfahren, nach denen der Höchstbietende den Zuschlag für das Grundstück erhält. • Die Bauplatzvergaben an sich sind nach den Vor- schriften der Gemeindeordnung über die Öffentlich- keit von Sitzungen zu handhaben. Wenn die Bauplätze zu vollem Wert verkauft werden entfällt die Obergrenze von Einkommen und Vermögen. Die Vermögens- und Einkommensverhältnisse können bei der Vergabe von Punkten berücksichtigt werden, sie müssen es allerdings nicht. Das Baugebiet Grünenberg / Stöcklisstraße ist in der Bodenrichtwertkarte vom 01.01.2022 mit einem Wert von 320 €/m² ausgewiesen. Indikator, ob ein Bauplatz zu vollem Wert verkauft wird ist stets der Bodenrichtwert. Die Verwaltung schlägt die Vergabe der Bauplätze im Einheimischenmodell zum vollen Wert vor, mit einem Quadratmeterpreis für die Bauplätze von 375,00 €. Es erging folgender Beschluss: 1. Die Bauplätze im Baugebiet Grünenberg-Stöcklisstra- ße werden für 375,00 €/m² verkauft. 2. Die Bauplätze im Baugebiet Grünenberg-Stöcklisstra- ße werden zum vollen Wert nach den Kautelen des Einheimischenmodells vergeben. TOP 10 Vergabe der Bauarbeiten zur Erschließung des Baugebiets Fischerstraße Ortsbaumeister Roth trägt vor: Die Ausschreibung wurde am 15.07.2022 im Staatsanzei- ger und auf der Homepage der Gemeinde Baindt ver- öffentlicht. Die Ausschreibungsunterlagen wurden von 8 Firmen angefordert. Die Angebotseröffnung erfolgte am 16.08.2022. Die Ausschreibung beinhaltet folgende Tief und Straßen- bauarbeiten: - Schmutz und Regenwasserkanal - Erdarbeiten Wasserleitung - Straßenbauarbeiten - Erdarbeiten Straßenbeleuchtung - Erdarbeiten Breitbandverkabelung Zur Submission gingen 2 Angebote ein. Die Auswertung der Angebote ist im Preisspiegel (Kurzfassung) in Anlage Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 42 1 dargestellt. Die Angebotspreisspanne der Hauptange- bote liegt zwischen 603.500,90 Euro brutto (= 100 %, güns- tigstes Angebot) und 671.502,36 Euro brutto (=109,14 %, teuerstes Angebot). Das günstigste Angebot nach VOB/A § 16 wurde von der Fa. Strabag, Langenargen mit einer Angebotssumme von 603.500,90 Euro brutto abgeben. Die Angebotssumme liegt 13,05 % unterhalb des bepreis- ten Leistungsverzeichnis (LV, 694.116,09 €) Die Rohrleitungsarbeiten Wasser werden in der Gemein- deratssitzung am 11.10.2022 vergeben. Nach VOB/A § 16 soll der Zuschlag auf das Angebot er- teilt werden, das unter Berücksichtigung aller technischen und wirtschaftlichen, ggf. auch gestalterischen und funk- tionsbedingten Gesichtspunkten als das wirtschaftlichste erscheint. Das Angebot der Fa. Strabag, Langenargen mit einer Angebotssumme von 603.500,90 Euro brutto ist das wirtschaftlich günstigste Angebot. Es erging folgender Beschluss: Die ausgeschriebenen Arbeiten für die Erschließung des Baugebiets Fischerstraße wird an die Firma Strabag, Lan- genargen mit einer Angebotssumme von 603.500,90 € brutto erteilt. TOP 11 Auftragsvergabe Rohrleitungsbau Nahwärme - Bauabschnitt 2 Fischerstraße Ortsbaumeister Roth trägt folgenden Sachverhalt vor: In der Gemeinderatssitzung vom 12.03.2019 wurde die Er- weiterung des Nahwärmenetzes im Bereich der Fischer- straße beschlossen. Im Anschluss erfolgte die Planung durch das Ing. Büro Kirchner aus Weingarten. Die beschränkte Ausschreibung wurde an sieben Firmen versandt. Zur Submission am 25.08.2022 gingen zwei Angebote ein. Das Submissionsergebnis sowie der Ver- gabevorschlag sind in Anlage 1 aufgeführt. Der günstigste Bieter ist die Firma Lohr aus Ravensburg, mit einem Angebotspreis von 117.727,62 € brutto. Das bepreis- te Leistungsverzeichnis lag ca. 11 % höher (132.045,97 €) als die Angebotssumme der Firma Lohr. Nach VOB/A § 16 (6) Nr. 3 soll der Zuschlag für das An- gebot erteilt werden, das unter Berücksichtigung al- ler Gesichtspunkte, wie z.B. Qualität, Preis, technischer Wert, Ästhetik, Zweckmäßigkeit, Umwelteigenschaften, Betriebs- und Folgekosten, Rentabilität, Kundendienst und technische Hilfe oder Ausführungsfrist als das wirt- schaftlichste erscheint. Es wird empfohlen, die Firma Lohr aus Ravensburg, mit einer Brutto-Angebotssumme von 117.727,62 € zu beauf- tragen. Es erging folgender Beschluss: Die Arbeiten für den Rohrleitungsbau Nahwärme - Bau- abschnitt 2 im Bereich Fischerstraße werden an die Firma Franz Lohr GmbH aus Ravensburg zum Angebotspreis von 117.727,62 € brutto vergeben. TOP 12 Sanierung Klosterwiesenschule, Hauptgebäude: Vergabe der Arbeiten - Erd- und Rohbau, Blitz- schutz und Fundamenterder Bauamtsleiterin Jeske trägt vor: Das Hauptgebäude der Klosterwiesenschule wird durch eine Vollsanierung mit Aufstockung umgebaut. In der Märzsitzung 2022 wurde das Materialkonzept durch den Gemeinderat gebilligt. Aufgrund der Höhe der Bauleistungen von ca. 6.000.000 € netto, müssen die Bauleistungen europaweit ausgeschrie- ben werden. Lediglich Gewerke im Umfang von 20 % aus der Bauleistungssumme dürfen national ausgeschrieben werden. Die Gewerke Rohbau sowie Blitzschutz und Fundamen- terder wurden europaweit ausgeschrieben. Die Veröf- fentlichung der Ausschreibungen über das Vergabepor- tal des Landratsamtes und im Staatsanzeiger fand am 11.07.2022 statt. Zur Angebotseröffnung am 16.08.2022 gingen für das Gewerk Rohbau 4 Angebote, für den Blitz- schutz mit Fundamenterder kein Angebot ein. Die Arbeiten Blitzschutz mit Fundamenterder werden nun freihändig vergeben, da die Vergabesumme unter 50.000€ liegt. Es wurden 3 Firmen angeschrieben und zur Abgabe ei- nes Angebots aufgefordert. 2 Firmen haben jeweils ein Angebot nach Positionen und ein Pauschalangebot ab- gegeben. Die Arbeiten für den Rohbau sollten entsprechend der Empfehlung der Architekten von mlw vergeben werden. Ebenso die Arbeiten für den Blitzschutz und Fundamen- terder nach der Empfehlung des Ingenieurbüros E-Plan- werk. Es erging folgender Beschluss: 1. Die Rohbauarbeiten werden an den günstigsten Bieter die Firma Otto Berenbold GmbH aus Zussdorf mit ei- ner Vergabesumme von 735.585,67 € brutto vergeben. 2. Die Arbeiten für den Blitzschutz mit Fundamenter- der werden an den günstigsten Bieter die Firma M+K Blitzschutz aus Ravensburg mit einer Vergabesumme (pauschal) von 16.065,00 € brutto vergeben. TOP 13 Errichtung einer Zisterne für das Regenwasser der Gebäude der Klosterwiesenschule zum Be- wässern der Sportplätze auf dem Flst. 175 Bauamtsleiterin Jeske trägt folgenden Sachverhalt vor: Bei der Bearbeitung der Baugesuchsunterlagen für die Sanierung des Hauptgebäudes der Klosterwiesenschule wurde eine Niederschlagswasserbeseitigung entspre- chend den Regelanforderungen des Wasserhaushalts- gesetzes (WHG) - mit Filterfunktion und Beseitigung auf dem eigenen Grundstück in das Grundwasser sowie An- schluss des Notüberlaufes an die öffentliche Kanalisati- on gefordert. Die erforderliche Filterfunktion kann bereits durch die ge- plante Dachbegrünung übernommen werden. Somit sind auch Entwässerungskonzeptionen ohne „Ertrinkungsge- fahr“ und unter Vermeidung einer ungedrosselten Direk- teinleitung in die kommunalen Entwässerungsanlagen möglich. Das bestehende Gebäude wurde direkt in den Mischwas- serkanal eingeleitet. Da keine Aussicht besteht, dass eine Lösung, wie im Bestand vorhanden zu erreichen ist, muss eine Versickerungsmulde oder eine Zisterne eingebaut werden. Versickerungsmulden in einem Bereich in dem sich viele Kinder und Jugendliche aufhalten müssen eingezäunt Nummer 42 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 werden. Die Kosten für Mulde mit Zaun belaufen sich etwa auf 90.000 €. Alternativ wäre über eine Zisterne nachzudenken, mit der die Sportplätze bewässert werden könnten. Für eine einmalige Bewässerung eines Sport- platzes werden ca. 80m³ Wasser benötigt. Es hat sich gezeigt, dass in den letzten Jahren die Sommer immer regenarmer wurden, die kurzen, heftigen Regenereignis- se jedoch stark zunehmen. So könnte man das Wasser bei Starkregenfällen speichern und es in den Trockenpe- rioden zum Bewässern der beiden Sportplätze verwen- den. Kurzfristig ist eine Wasserentnahme aus dem Netz sicher kostengünstiger. Allerdings ist Trinkwasser eines der kostbarsten Güter auf der Erde und zudem äußerst ungleichmäßig verteilt. Da wir trotz Dürreperioden und absinkenden Grundwasserpegeln noch immer in einer eher wasserreichen Gegend leben, ist dieses farblose Gold mit entsprechender Wertschätzung zu behandeln. Eine Zisterne könnte hinter der Schule in der Wiese gegen- über der Mensa eingebaut werden. Eine Ortbetonzisterne ist deutlich günstiger als die Varianten aus Kunststoff und würde Stand jetzt ca. 130.000 € kosten. Sie hätte einen Durchmesser von 10m, wäre 4m tief und würde ca. 300m³ Wasser fassen. Die Zisterne würde komplett im Gelände vergraben, so dass der Bereich weiter landwirtschaftlich genutzt werden könnte. Die Gemeinde sollte die Möglichkeiten nutzen, um einen Beitrag zu leisten, dass kein kostbares Trinkwasser ver- schwendet wird. Die Dringlichkeit hiervon hat die Trocken- periode der letzten Wochen wieder markant vor Augen geführt und dies trotz des überdurchschnittlich regenrei- chen Monats Juni davor. Auch das Absinken des Grund- wasserspiegels ist hier in der Region Oberschwaben ein äußerst akutes Problem. Stellt man die Kosten für eine Retentionsfläche mit Ein- zäunung und die einer grasüberdeckten Zisterne gegen- über, so ergeben sich Mehrkosten von ca. 40.000 €, die jedoch eine umweltfreundliche Investition in die Zukunft darstellen. Es erging folgender Beschluss: Eine Zisterne für das Regenwasser der Gebäude der Klos- terwiesenschule zum Bewässern der Sportplätze auf dem Flst. 175 zu erstellen wird abgelehnt. TOP 14 Vereinszuschüsse 2023/2024 Bürgermeisterin Rürup teilt mit: Im Amtsblatt der Gemeinde Baindt wurde veröffentlicht, dass Vereine Zuschussanträge für die Jahre 2023 und 2024 bis spätestens 19. August bei der Gemeindeverwal- tung zu stellen haben. Der Sportverein Baindt beantragt neben dem Regelzus- chuss auch wieder einen Investitionskostenzuschuss für die Beschaffung/Ersatzbeschaffung von Toren, Netzen, Bällen und Übungsgeräten. Der Musikverein Baindt beantragt neben dem Regel- zuschuss ebenfalls einen Investitionskostenzuschuss für die Beschaffung von Instrumenten und Uniformen i. H. v. 20 % der angefallenen Kosten mit einer Obergren- ze von 1.280 €. Darüber hinaus wird noch ein Abmangel-Zuschuss für die Jugendausbildung beantragt. (50 % des tatsächlich an- fallenden Abmangels mit einer Obergrenze von 1.000 €.) Die Narrenzunft Raspler beantragt neben dem Regelzu- schuss ebenfalls einen Investitionskostenzuschuss für die Beschaffung von Häsern, einen Luftentfeuchter für die Häskammer sowie eine Musikbox für Veranstaltungen. Die Schalmeienkapelle beantragt neben dem Regelzus- chuss auch einen Investitionskostenzuschuss für die Be- schaffung von Instrumenten und Uniformen. Das DRK Baienfurt-Baindt beantragt einen Zuschuss in Höhe von 5.000 € für ein aufblasbares Schnelleinsatzzelt für die Einsatzgruppe (2.500 €), sowie Spinde für die Her- ren- und Damenumkleiden im neuen Bereitschaftsheim (2.500 €) (Anlage). Ein gleichlautender Antrag wurde auch bei der Gemein- deverwaltung Baienfurt eingereicht. (Gesamtzuschuss in Höhe von 10.000 €) Im Jahr 2022 wurden bis jetzt folgende Vereinszuschüs- se ausbezahlt: - Landfrauen 105,00 € - Tennisclub 515,00 € - Blutreitergruppe 105,00 € - Musikverein 2.444,11 € - (Regelzuschuss 1.180,00 €, - Jugendausbildung 1.000,00 €, - Investitionskostenzuschuss 264,11 €) - Landjugend 500,00 € - Schützengilde 435,00 € - Kunstkreis 105,00 € - Schulförderverein 260,00 € - Soldatenkameradschaft 80,00 € - Narrenzunft 260,00 € - DRK 4.850,00 € Insgesamt 9.659,11 € Bereits in der Gemeinderatssitzung am 08.09.1992 wur- de beschlossen, dass bei Vereinsfesten die Kosten eines Geschirrmobils zu 80 % bezuschusst werden. Dieser Beschluss wurde in der Gemeinderatssitzung am 16.09.2014 wieder aufgehoben. In der Gemeinderatssit- zung am 02.02.2016 hat die Kapellengemeinschaft Scha- chen eine Bezuschussung der Mietkosten eines Spülmo- bils beantragt. Es wurde daraufhin der Beschluss gefasst, dass die Kosten für die Anmietung eines Geschirrmobils weiterhin zu 80 % bezuschusst werden. Soviel zur Vor- geschichte. Der Musikverein Baindt hat nun einen Zuschussantrag für die Nutzung des Spülmobils anlässlich des Dorfmu- sikfestes vom 24. - 27. Juni 2022 gestellt. Die Gesamt- kosten belaufen sich auf 3.329,77 €. Der 80 % Zuschuss beträgt 2.663,16 €. Diese Förderung wurde in den letzten Jahren (Corona) nur noch sehr selten in Anspruch genommen. Die Rech- nungen lagen zwischen 1.100 € und 1.500 €. Dieser Betrag in Höhe von 3.329,77 € erschien uns daher hoch. Es hat zwischenzeitlich ein Gespräch mit dem Vorsitzenden des Musikvereins Baindt stattgefunden. Es wurde daraufhin eine Position in Höhe von 561,60 € gestrichen, so dass sich noch ein zuschussfähiger Betrag in Höhe von 2.129,17 € ergibt. Dieser Betrag wurde auch schon angewiesen. Das Mieten eines Geschirrmobils sollte weiterhin zu 80 % bezuschusst werden - aber mit einer Obergrenze von 1.000 € versehen werden. Gerade in den kommenden Jahren stehen alle Ausga- beposten auf dem Prüfstand, ob eventuell Einsparungen/ Kürzungen machbar bzw. vertretbar sind. Doch trotz der Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 42 schwierigen Haushaltsjahre die vor uns liegen, sollten bei der Höhe der Vereinszuschüsse keine Kürzungen vorge- nommen werden. Zum einen können in diesem Bereich nur relativ geringe Beträge eingespart werden, zum anderen könnten Kür- zungen negative Auswirkungen an der Basis der ehren- amtlichen BetreuerInnen nach sich ziehen. Auch durch die Unterstützung der Vereine kommt zum Ausdruck, dass die Gemeinde hinter ihren Vereinen steht. Ob in Form von Hallen, Trainingsplätzen, Gruppenräumen oder der pragmatischen Bereitstellung von Probemög- lichkeiten in Zeiten von Corona aber auch durch finanzi- elle Zuwendungen sind unsere Vereine gut versorgt und werden es auch weiterhin sein. Die Vereine wissen, dass sie jederzeit bei der Verwaltung ein „offenes Ohr“ für ihre Anliegen finden. Und auch im umgekehrten Fall wie z.B beim Ferienprogramm oder dem Ehrenamtsfest kann sich die Gemeinde auf „ihre“ Vereine verlassen. Trotz ge- botenem Sparzwang sollten die Vereinszuschüsse, wie in den Vorjahren auch, gewährt werden. Es erging folgender Beschluss: 1. Die Vereine, die keinen Erhöhungsantrag gestellt ha- ben, erhalten nach Vorlage des Kassenberichts den- selben Zuschuss wie im Vorjahr. 2. Der Sportverein Baindt erhält neben dem Regelzus- chuss in Höhe von 1.435,00 € einen Investitionskosten- zuschuss für die Beschaffung von Fußballtoren, Tor- netzen, Bällen und weiteren Übungsgeräten in Höhe von 20 % der angefallenen Kosten mit einer Ober- grenze von 1.280,00 €. 3. Der Musikverein Baindt erhält neben dem Regelzus- chuss in Höhe von 1.180,00 € auch einen Investitions- kostenzuschuss für die Beschaffung von Uniformen und Instrumenten in Höhe von 20 % der angefallenen Kosten mit einer Obergrenze von 1.280,00 €. Darüber hinaus wird für die Jugendausbildung ein Abmangel von 50 % der nachgewiesenen Kosten mit einer Ober- grenze von 1.000,00 € gewährt. 4. Die Narrenzunft Raspler erhält neben dem Regelzu- schuss in Höhe von 260,00 € ebenfalls einen Inves- titionskostenzuschuss für die Beschaffung von Häs- ern, einen Luftentfeuchter für die Häskammer, sowie eine Musikbox für Veranstaltungen in Höhe von 20 % der angefallenen Kosten mit einer Obergrenze von 1.280,00 €. 5. Die Schalmeienkapelle Baindt erhält neben dem Regel- zuschuss in Höhe von 515,00 € ebenfalls einen Investiti- onskostenzuschuss in Höhe von 20 % der angefallenen Kosten mit einer Obergrenze von 1.280,00 €. 6. Das DRK Baienfurt - Baindt erhält einen Zuschuss in Höhe von 5.000 € für die Beschaffung eines aufblas- baren Schnelleinsatzzeltes und für die Beschaffung von Spinden im neuen Bereitschaftsheim. 7. Die Kosten, die den Vereinen für die Anmietung eines Geschirrmobils bei Vereinsveranstaltungen anfallen, werden zu 80 % bezuschusst. TOP 15 Satzung zur Anpassung örtlicher Satzungen an § 2b UStG (§ 2b UStG-Anpassungs-Satzung) a) Änderung der Feuerwehrkostenersatzsatzung b) Änderung der Friedhofsatzung c) Änderung der Verwaltungsgebührensatzung Kämmerer Abele trägt folgenden Sachverhalt vor: Mit Blick auf die gesetzliche Neuregelung der Umsatzbe- steuerung der öffentlichen Hand und insbesondere der Vorschrift des § 2b UStG wird zu prüfen sein, inwieweit den Satzungen oder Gebührenverzeichnissen Leistungen zugrunde liegen, bei denen ein möglicher Wettbewerb zu Dritten und somit eine Umsatzsteuerpflicht vorliegt. Ziel der Aufnahme eines „Steuer-Disclaimers“ in die örtlichen Satzungen oder Gebührenverzeichnisse ist, auf diesem Wege umsatzsteuerrechtliche Risiken im Kontext dieser Neuregelung abzufangen. Um den Aufwand für die Änderung der Vielzahl von Satzungen oder Gebührenverzeichnissen in Grenzen zu halten, hat der Gemeindetag Baden-Württemberg ein Satzungsmuster für die Umstellung in Form einer so ge- nannten Artikelsatzung erarbeitet. Das nachfolgende Satzungsmuster einer § 2b UStG-An- passungs-Satzung enthält die Änderung der Feuer- wehr-Kostenersatz-Satzung (FwKS), der Friedhofssat- zung und der Verwaltungsgebührensatzung. Idealerweise sollten die Satzungsbestimmungen bis zum Ende des letzten Quartals 2022 umgestellt werden, damit sie bereits zum Jahresbeginn 2023 Wirksamkeit erlangen und Rechtsfragen, die sich aus einer ggf. rückwirkend beabsichtigten Satzungsänderung ergeben würden, von vornherein vermieden werden. Es erging folgender Beschluss: Satzung zur Anpassung örtlicher Satzungen an § 2b UStG (§ 2b UStG-Anpassungs-Satzung) Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Würt- temberg (GemO) und §§ 2, 6, [11, 12, 13, 15, 17, 18, 20, 43, 44 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württem- berg (KAG) -hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt am 13.09.2022 folgende Satzung zur Anpassung örtlicher Satzungen an § 2b UStG (§ 2b UStG-Anpassungs-Sat- zung) beschlossen: Artikel 1 Änderung der Satzung zur Regelung des Kostener- satzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Baindt (Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung - FwKS) Die Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung in der Fassung vom 07.12.2021 zuletzt geändert am 07.12.2021, veröffentlicht auf www.baindt.de unter öffentliche Bekanntmachung am 08.12.2021 wird wie folgt geändert: 1. Das Verzeichnis der Kostenersätze für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Baindt (Anlage zur Feu- erwehrkostenersatzsatzung) erhält folgende neue Ziffer 8: 8. Umsatzsteuer: Soweit die Leistungen, die den in dieser Satzung festge- legten Abgaben, Kostenersätzen und sonstigen Einnah- men (Entgelten) zugrunde liegen, umsatzsteuerpflich- tig sind, tritt zu den Entgelten noch die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) in der im Umsatzsteuergesetz jeweils festgelegten Höhe. Nummer 42 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Artikel 2 Änderung der Friedhofssatzung Die Friedhofssatzung in der Fassung vom 06.Oktober 2020, zuletzt geändert am 03.05.2022, veröffentlicht auf www.baindt.de unter öffentliche Bekanntmachung am 06.05.2022 wird wie folgt geändert: 1. Die Gebührenübersicht - Anlage Gebührenverzeichnis zur Friedhofssatzung erhält folgende neue Ziffer IV: IV. Umsatzsteuer: Soweit die Leistungen, die den in dieser Satzung festge- legten Abgaben, Kostenersätzen und sonstigen Einnah- men (Entgelten) zugrunde liegen, umsatzsteuerpflich- tig sind, tritt zu den Entgelten noch die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) in der im Umsatzsteuergesetz jeweils festgelegten Höhe. Artikel 3 Änderung der Satzung der Gemeinde Baindt über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen (Verwaltungsgebührensatzung) Die Verwaltungsgebührensatzung in der Fassung vom 08.02.2011, zuletzt geändert am 11.01.2022, veröffentlicht auf www.baindt.de unter öffentliche Bekanntmachung am 14.01.2022 wird wie folgt geändert: 1.1. Das Gebührenverzeichnis der Gemeinde Baindt (An- lage zur Verwaltungsgebührensatzsatzung) erhält folgende neue Ziffer 22: 22. Umsatzsteuer: Soweit die Leistungen, die den in dieser Satzung festge- legten Abgaben, Kostenersätzen und sonstigen Einnah- men (Entgelten) zugrunde liegen, umsatzsteuerpflich- tig sind, tritt zu den Entgelten noch die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) in der im Umsatzsteuergesetz jeweils festgelegten Höhe. Artikel 4 In-Kraft-Treten Diese Satzung tritt am 1. Januar 2023 in Kraft. Im Übrigen bleiben die Bestimmungen der zu ändernden Satzungen unberührt. Für Entgelte, die bereits vor diesem Zeitpunkt entstanden und erst nach dem 31. Dezember 2022 zu entrichten sind, gelten für die Bemessung die Satzungs- bestimmungen, die zum Zeitpunkt ihrer Entstehung ge- golten haben TOP 16 Schließung des Wertstoffhofes im Oktober Kämmerer Abele teilt mit: Aufgrund der Bauarbeiten zur Erstellung eines Nahwär- meanschlusses für das Feuerwehr- und Bauhofgebäude fallen die Öffnungszeiten des Wertstoffhofes vom 30.09. bis voraussichtlich 21.10.2022 aus. Ein Betrieb des Wertstoffhofes kann in dieser Zeit auf- grund Baustelle (Fahrwege), Sicherheit und der Sicherung von Feuerwehreinsätzen nicht gewährleistet werden. Der Betrieb des Wertstoffhofes kann von Ende Septem- ber bis Ende Oktober aufgrund der Tiefbaumaßnahme nicht gewährleistet werden. Es stellt sich die Frage ob die Depotcontainer (Glas und Textilcontainer) in dieser Zeit verlagert werden sollen. Wir würden von einer Verlage- rung (z. B. Parkplatz Festplatz, Schule) absehen und den Wertstoffhof schließen. Die Bevölkerung müsste Wert- stoffe wie Glas und Textilien in den Nachbargemeinden oder zu einem späteren Zeitpunkt oder sofern möglich am Standort Rathaus entsorgen. Bezüglich der Leerung der Depotcontainer konnten Sie in der Presse entnehmen, dass Fahrer aufgrund der Ur- laubszeit und krankheitsbedingt zur Zeit kaum vorhanden sind und es zu Leerungsdefiziten kommt. Es erging folgender Beschluss: Der Gemeinderat nimmt die Schließung des Wertstoffho- fes von Ende September bis Ende Oktober zur Kenntnis. TOP 17 Sachstandsbericht Asyl Kämmerer Abele teilt mit: Die Migrationslage nimmt derzeit in besorgniserregen- der Weise zu. Der Zugang Geflüchteter aus der Ukraine hat sich innerhalb weniger Wochen mehr als verdoppelt. Die täglichen Zugänge nach Baden-Württemberg (BW) von Menschen aus der Ukraine lagen in KW 27 bei 113 Per- sonen, in der KW 33 bei 233 Personen und in der KW 34 bereits bei ca. 300 Personen. In diesem Jahr sind bereits 130.000 Menschen nach BW gekommen, davon 115.000 ukrainische Geflüchtete und 15.000 Asylsuchende anderer Nationalitäten. Das sind deutlich mehr als im Krisenjahr 2015. Bei den Asylsuchenden war das erste Halbjahr 2022 das zugangsstärkste seit 2016. Die Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes sind bereits jetzt, Wochen vor der erfahrungsgemäß zugangsstarken Herbstsaison, an ihrer Belastungsgrenze angekommen. Personen, welche jetzt in der vorläufigen Unterbringung sind bzw. dahin kommen, werden nach 6 Monaten an die Gemeinden verteilt. Die Zunahme liegt vermutlich an der Änderung der Zu- weisungsstrategie des Bundes und einer gerechteren Verteilung auf die Bundesländer als bisher, vielleicht auch am nahenden Winter. Aufgrund des Quotenminus im Landkreis Ravensburg hat der Landkreis derzeit sehr hohe Zuweisungen, die aber nicht auf diesem Niveau bleiben. Der Landkreis muss sich jedoch auf eine Aufnahmever- pflichtung von ca. 100 ukrainischen Flüchtlingen pro Wo- che einstellen (Derzeitige Einschätzung des Amtes für Migration und Integration). Damit eine Anrechnung auf unsere Quote erfolgt, müssen die Flüchtlinge durch die jeweilige Ausländerbehörde (mit der bundesweiten Software FREE) registriert und dem zu- ständigen RP gemeldet werden. Daher ist eine umgehen- de Registrierung von Personen von größter Wichtigkeit. Das Hallenranking wird aufgrund der aktuellen Krisensi- tuation scharf geschaltet. Die Mindestaufnahme von 100 Personen muss gewährleistet sein, ebenso die Versorgung der Personen. Baindt rangiert aufgrund der Größenord- nung (über 5.000 EW Gemeinde) weiter vorne, doch noch in zweiter Reihe. Folgende Maßnahmen sind derzeit am Laufen: Vollbelegung Container Friesenhäusler Str. 12 Belegung des Containers Boschstraße 1/5 Anfrage Stiftung St. Franziskus, ob im Konvent ein Stock belegt werden kann. Der ehemalige Kindergarten Regenbogen im Klosterhof 5 sollte im Gegenzug auch für das Jahr 2022/2023 der Stiftung zugesichert werden. Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 42 - Angebot an Landkreis von möglichen Standorten vor- läufiger Unterkünfte (siehe Anlage) - Standort - Friesenhäusler Str. 14 alternativ Am Um- spannwerk - Weiterer Aufruf bezüglich privater Wohnungen, Hallen auf der Gemarkung Baindt etc. Doch ungeachtet aller Bemühungen ist der Platzbedarf aktuell so groß, dass auch wenn alles gelänge, damit gerechnet werden muss, dass das Landratsamt auf die Sporthalle zurückgreift. Es erging folgender Beschluss: Der Gemeinderat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis. TOP 18 Anfragen und Verschiedenes a) Absperrung Klosterwiesenschule Aus dem Gremium wurde die Frage gestellt, ob bei der Absperrung um die Klosterwiesenschule ein Durch- gang möglich ist. Bauamtsleiterin Jeske erklärt, dass dies aus Sicherheitsgründen nicht möglich ist. b) Parkplatz beim Feneberg Aus dem Gremium wurde die Frage gestellt, wie die Nutzung für den Parkplatz beim Feneberg bei Ver- einsfesten geregelt ist. Bürgermeisterin Rürup erklärt, dass dies bei der nächsten Vereinssitzung mit den Vereinen besprochen wird. Eine Anfrage bei Feneberg muss grundsätzlich frühzeitig erfolgen, damit keine Strafzettel verteilt werden. Vorankündigung Hauptprobe Am Samstag, den 05.11.2022 um 13:30 Uhr findet die diesjährige Hauptprobe der Feuerwehr Baindt statt. Übungsobjekt ist die Zimmerei Konzett in Friesenhäusle. Ein Fahrzeug- brand droht auf die Werkstatt überzugreifen. Die Einsatz- kräfte der Feuerwehr Baindt inklusive der Drohnengruppe sowie die Helfer vor Ort stellen ihr Können unter Beweis. Auf zahlreiches Erscheinen der Baindter Bevölkerung freut sich ihre Feuerwehr Baindt. Die Jugendfeuerwehr verpflegt Sie wie gewohnt mit Getränken sowie Kaffee und Kuchen. Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 01805 911-630 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Der Kinderärztliche Bereitschaftsdienst im Landkreis Ravensburg bleibt in der Notfallpraxis am St. Elisa- bethen-Krankenhaus in Ravensburg. Eltern im Landkreis Ravensburg, die an den Wochen- enden und Feiertagen einen Kinderarzt benötigen, kön- nen sich weiterhin an die Kindernotfallpraxis am St-Elisa- bethen-Krankenhaus in Ravensburg wenden. Die bereits vermeldete Änderung zum 01.07.2022, wo- nach die Ärzte vorübergehend den Dienst in den eigenen Praxen anbieten, ist damit hinfällig geworden. „Wir sind froh, dass wir uns mit den Kinderärzten im Landkreis ei- nigen konnten, und die Notfallpraxis weitergeführt wer- den kann“, erläuterte der stv. Vorstandsvorsitzende der KVBW Dr. Johannes Fechner. Tierarzt Samstag, 22. Oktober und Sonntag, 23. Oktober Tierklinik Dr. Ganal und Dr. Ewert, Tel.: (0751) 4 44 30 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 22. Oktober Müller´s Apotheke in Weingarten, Karlstraße 21, Tel.: (0751) 76 46 36 41 Sonntag, 23. Oktober Apotheke in Oberzell, Josef-Strobel-Straße 13, Tel.: (0751) 6 78 96 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung Nummer 42 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Essen auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-110 Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte Menschen bzw. für Menschen die einfach nur Geselligkeit suchen. Jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Ihre Ansprechpartnerin: Brigitte Löffler, betreuung@sozialstation-schussental.de Maybachstr.1, Weingarten Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406- 0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 - Vorzimmer Frau Heine 9406-17 Fax 9406-36 Amtsblatt Frau Ziegler 9406-16/-0 Bauamt - Bauamtsleiterin Frau Jeske 94 06-51 Bauamt - Ortsbaumeister Herr Roth 94 06-53 Bauamt Frau Scheid 94 06-54 Bauamt - Klimakoordinator Hr. Florian Sascha Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Bürgertheke Frau Brei/Frau Senff Passamt, An-/Abmeldung, 9406-12 Führerschein, Fischerei und 9406-13 Einwohnermeldeamt Herr Bautz 9406-14 Fundamt Frau Brei/Frau Senff 9406-12 Finanzverwaltung - Kämmerer Herr Abele 9406-20 - Kasse Herr Müller 9406-22 - Kasse Frau Weber 9406-24 - Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 - Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Gewerbeamt Frau Brei/Frau Senff 9406-13 Hauptamt Herr Plangg 9406-11 - Kindergarten - Ordnungsamt - Asylbetreuung Friedhofswesen Frau Heine 9406-17 Hallenbelegung SKH Frau Ziegler 9406-16/-0 Kindergartenabrechnung Frau Ziegler 9406-16/-0 Standesamt Frau Maurer 9406-40 Volkshochschule Frau Brei/Frau Senff 9406-13 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 912130 Feuerwehrhaus 912134 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten - Sonne Mond und Sterne 94114-140 - St. Martin 2678 - Waldorfkindergarten 3882 Klosterwiesenschule - Rektorin Frau Heberling 94114-132 - Sekretariat Frau Mohring 94114-133 - Schulsozialarbeit Frau Nandi 94114 -172 - Schulhausmeister Herr Tasyürek 0178 4052591 - SBBZ Sehen Baindt 94190 Pfarrämter - Katholisches Pfarramt 1349 - Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 - Kath. Gemeindehaus - Bischof-Sproll-Saal Anmeldung bei Fr. Moosherr (0751) 18089496 oder E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Polizei - Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe - Polizei 110 - Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Briefkasten gut leserlich beschriftet ist Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 42 Veranstaltungskalender Ob die im Nachfolgenden aufgeführten Veranstaltun- gen stattfinden, hängt von den dann geltenden Corona- Vorschriften ab. Oktober 21.10. SV Baindt JHV Vereinsheim 22.10. Wendelinusfest Sulpach 26.10. Seniorentreff BSS 29.10. Musikverein Musikanten-Bierprobe SKH November 05.11. Feuerwehr Herbstübung 06.11. Firmung Kirche Baindt 08.11. Gemeinderatssitzung Rathaus 26.11. Nikolausmarkt Dorfplatz Kindergartenachrichten Kindergarten St. Martin „Bachputzede“ Einmal im Frühjahr und einmal im Herbst sammeln die Kindergartenkinder mit ih- ren Erzieherinnen und Erzieher im Gebiet um das „Baindterbädle“ und am Sulz- moosbach den Müll ein. Am 6. Oktober stand wieder im Wochenplan „Bachput- zede“. Gegen 10 Uhr waren alle, Kinder und Erzieherinnen/ Er- zieher bereit. Mit Arbeitshandschuhe und Mülltüten aus- gestattet ging es Richtung Baindterbädle. In drei Gruppen verteilt, wird nach Müll gesucht und gleich in die vorhandenen Müllsäcke gesteckt. Alle Kinder such- ten eifrig in Büschen, Hecken, unter Bänken und Tischen. Der gesammelte Müll wurde dann in eine der großen Mülltonnen am Grillplatz gesteckt. An diesem Tag konnten wir eine positive Bilanz ziehen: seit vielen Jahren gab es noch nie so wenig Müll in der Natur wie dieses Jahr. Aussage der Kinder: „Die Leute haben wenig Müll weggeschmissen“! Bücherei Geänderte Öffnungszeiten in den Herbstferien Die Bücherei ist während der Herbstfe- rien vom 31.10.22 bis zum 04.11.22 ge- schlossen. Ab 7.11.22 kann die Bücherei zu den be- kannten Öffnungszeiten in der roten, alten Turnhalle be- sucht werden. Nur die Räumlichkeiten haben sich geän- dert , das Angebot an Medien ist nach wie vor, im vollen Umfang auszuleihen. Montags 15.00 16.00 Uhr Dienstags 16.00 – 18.00 Uhr Freitags 11.00 – 13.00 Uhr Dieses Jahr feiert das landes- weite Literatur-Lese-Fest sein langjähriges Bestehen. Seit 25 Jahren gibt es den Frederick Tag und seit vielen Jahren be- teiligt sich die Bücherei daran, indem Autorenlesungen in den verschiedenen Klassenstufen stattfinden. Die Schüler hören tolle Geschichten, lernen neue Bücher kennen und können den Autoren Löcher in den Bauch fragen. Es ist immer wieder spannend für die Kinder zu erfahren wie lange es dauert, von der Idee bis zu einem fertigen Buch in der Hand. Nummer 42 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Diese Jahr kommt TINO zu unseren Erstklässlern. Am Donnerstag den 20.10.22 stellt er eines seiner vielen Bü- cher vor. Die Dritt- und Viertklässler haben im November eine Le- sung bei dem Autoren Finn-Ole Heinrich und die Zweit- klässler bekommen im Dezember Besuch von Frau Mi- chaela Hanauer. Es ist schön, wenn trotz der unschönen Zeit, die Autoren- lesungen wieder stattfinden können. Zur Information Stiftung Liebenau Gastfamilien gesucht! Haben Sie ein Zimmer oder eine kleine Wohnung frei? Haben Sie Freude am Umgang mit Menschen, und kön- nen Sie sich vorstellen, eine erwachsene Person bei sich aufzunehmen und im Alltag zu begleiten? Wir suchen im Landkreis Ravensburg engagierte Fa- milien, Lebensgemeinschaften oder Einzelpersonen für Erwachsene, die eine Behinderung haben. Sie erhalten dauerhafte Begleitung und Unterstützung durch unseren Fachdienst sowie ein angemessenes Betreuungsentgelt. Wir freuen uns auf Ihren Anruf! Stiftung Liebenau, Betreutes Wohnen in Familien (BWF), Friedhofstraße 11, 88212 Ravensburg, Telefon: 0751 977123-0, bwf-ravensburg@stiftung-liebenau.de, www.stiftung-liebenau.de/gastfamilie Gewalt beenden – Vertrauen schaffen Ein Kraft.akt für verbesserten Opferschutz Jede vierte Frau erlebt zumindest einmal in ihrem Leben Gewalt in ihrer Partnerschaft. 2021 wurde die Polizei im Landkreis Ravensburg zu 259 Fällen Häuslicher Gewalt gerufen. In 80 % der Fälle sind die Gewaltausübenden Männer. Immer leidet in solchen Fällen die gesamte Fa- milie – besonders die Kinder, auch dann, wenn sie nicht unmittelbar Opfer der Gewalt werden. Der Landkreis finanziert daher seit 2021 mit kraft.akt ein Sozialtraining für gewaltausübende Männer, das in Ko- operation der Diakonie und der Caritas vorrangig mit dem Ziel eines verbesserten Opferschutzes durchgeführt wird. Unter dem Motto ‚Gewalt beenden – Vertrauen schaffen‘ setzen sich die Teilnehmer nach einer Vorbereitungspha- se mit drei bis fünf Einzelterminen in zwanzig Gruppen- sitzungen mit unterschiedlichen Formen von Gewalt und ihrer konkreten eigenen Gewaltausübung auseinander. In einer von Respekt geprägten Atmosphäre gelingt es den Teilnehmenden im gegenseitigen Austausch, eigene destruktive Verhaltensmuster zu erkennen und die Ver- antwortung für ihr Handeln und die Effekte ihrer Gewal- tausübung verbessert zu übernehmen. Sie setzen sich mit ihrer Rolle als Männer und Väter auseinander und üben sich in einer Verbesserung ihrer Selbstachtsamkeit und ihrer Konfliktfähigkeit, mit dem Ziel, gewaltfreie Formen der Selbstvertretung in ihren Paarbeziehungen und im Umgang mit ihren Kindern zu finden. Die Gruppen werden im Wechsel in Wangen und in Ra- vensburg durchgeführt. Bislang sind die Ergebnisse des Sozialtrainings ermutigend. So gaben die Männer an, von den Gruppen deutlich profitiert zu haben. ‚Ich habe Stra- tegien erlernt, wie ich mir zur Not anders helfen kann‘ oder ‚Mir wird der Austausch mit den anderen Betroffenen sehr fehlen‘, waren etwa Rückmeldungen von bisherigen Teilnehmern. Am 12. Oktober unterschreiben das Polizeipräsidium Ravensburg (s. Foto anbei, Polizeipräsident Uwe Stürmer) zusammen mit Frauen und Kinder in Not e.V. und den Trä- gern von kraft.akt eine Kooperati- onsvereinbarung. Diese regelt die Zusammenarbeit, die Verweisun- gen und schafft damit einen Qua- litätsstandard, der sowohl den be- troffenen Frauen als auch den Kindern zugutekommt. Am 12. Oktober wurde die sog. Istanbul-Konvention in Deutschland ratifiziert: und damit eine verbindliche Form zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. Ein neues Sozialtraining startet zum 24. November in Ravensburg. Interessenten sind herzlich eingeladen. Kontakt über die Caritas, Tel: 0751 35 901 50 unter den Stichwort „kraft.akt“ Mehr Informationen über unsere Homepage www.diakonie-oab.de Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V. Aufpassen bei Bestellungen von Pellets und Brennholz! Verbraucherzentrale erhält vermehrt Beschwerden über Fake Shops, die Abzocke mit Pellets & Co. betreiben. Mit den enormen Preissteigerungen für Energie sind auch die Kosten für Pellets und Scheitholz zum Heizen in die Höhe geschossen. Unseriöse Anbieter nutzen die angespannte Marktsituationen aus, um Verbrau- cher:innen in Online-Fakeshops abzuzocken. Die Ver- braucherzentrale bekommt vermehrt Beschwerden darüber – und gibt Tipps, wie Verbraucher:innen Fake Shops erkennen können. Die Masche ist nicht neu: Fake Shops locken online mit begehrten Produkten zu sehr niedrigen Preisen, verlan- gen Vorkasse, aber liefern dann die Ware nicht. Verbrau- cher:innen haben es oft schwer, an ihr bereits bezahltes Geld zu gelangen, da die Abzocker schwer zu fassen sind. Im aktuellen Fall berät die Verbraucherzentrale Ba- den-Württemberg vermehrt Verbraucher:innen, die in gefakten Onlineshops, auf der Suche nach günstigen Pel- lets- oder anderen Brennmaterialien in die Fakeshop-Falle getreten sind. Auch sie haben per Vorkasse bezahlt, die Ware aber leider nie erhalten. So erkennen Sie Fake Shops Ist das Geld einmal per Vorkasse überwiesen, ist es meis- tens schwierig, das Geld von einem Fakeshop wieder zu- rückzubekommen. „Betroffene können zwar versuchen, ihre Bank zu kontaktieren, um die Zahlung zu stoppen. Das ist teilweise aber schon nach ein paar Sekunden nicht mehr möglich. Zahlungsdienstleister, die einen Käu- ferschutz anbieten sind da Erfolgsversprechender, aber auch bei einem Lastschriftverfahren haben sie bis zu acht Wochen nach Einzug Zeit, um die Zahlung rückgängig zu machen“, sagt Matthias Bauer, Abteilungsleiter für Bauen, Wohnen, Energie bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Fortsetzung auf Seite 19 Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 42 1. 2. 3. 4. 5. Tim Bartels (Umweltbriefe) Wärmepumpe Ökoheizung vor der Tür Ratgeber Wärmepumpe: Expertensuche. Der erste Schritt zur Wärmepumpe ist eine Energiebera- tung. Die Gretchenfrage lautet: Funktioniert Ist die Wärmepumpe das E-Auto un- ter den Heizungen? „Nun, beide sind elektrisch geführt“, zählt Bundeskli- maschutzminister Robert Habeck eine von zwei Gemeinsam- keiten auf. Die andere: Millionen dieser bei- den „Stromverhei- zer“ sollen gekauft und genutzt wer- den. Sie sind Hoff- nungsträger für den Klimaschutz. Was also kann eine Wärmepumpe? Und wo lässt sie sich sinn- voll einsetzen? Die Funktionsweise wird gern erklärt mit dem Prinzip des Kühl- schranks, der aus seinem Innenraum Wärme entzieht und diese über Blechlamellen auf der Rückseite rauspustet. Was da im Kühl- schrank arbeitet, ist nichts anderes als eine Wärmepumpe. Im Fall der Heizung ist es ein Heizkreislauf mit einem Kältemittel, das als Flüssigkeit oder Gas draußen Wärme aus der Luft oder im Erdreich aufnimmt. Dieses Kältemittel wird dann warm und schließ- lich verdichtet. Entscheidend ist, dass dafür Strom benötigt wird, der den Kompressor in Gang setzt. Dabei wird das Kältemittel noch wärmer. Die Wärme wird dann wieder ab- gegeben, wenn es Richtung Heizkörper geht oder zum Warmwasserspeicher. Eine Wärmepumpe arbeitet viel effizienter als eine Öl- oder Gasheizung (s. Kasten). Und ist klimaschonend, wenn der dafür be- nötigte Strom aus erneuerbaren Quel- len stammt. Aber gilt dieser Ef- fizienzgewinn auch für ältere Gebäude, Baujahr 1973 oder gar 1937? Oft noch hört man das Argu- ment, solch Bestand benötige zu hohe Heizkreisvorlauftem- peraturen, die extrem viel Strom fressen. Also Effizienz dahin? Stimmt nicht, sagt Wis- senschaftler Marek Miara vom Fraunhofer Institut für Solare Energiesysteme (ISE): „Pauschal kann man sagen, dass Standard-Wärmepumpen ohne Probleme eine Vorlauftemperatur von 55 °C bis 60 °C erreichen können.“ Auch an sehr kalten Ta- gen. Und das reiche aus, um eine angenehme Raumwärme zu gewährleisten. Selbst in nicht oder nur teils sanierten Häusern, berichtet Miara, arbeiteten Wärmepumpen „ähnlich effizient und erfolgreich wie in Neubauten“. Jetzt braucht man noch einen Stellplatz, zumeist vorm Haus oder im Garten, wo der Wärmetauscher stehen kann. Im Fall der Luftwärmepumpe ist das eine Art kühl- schrankgroßer Ventilator, der die Luft an- saugt – allerdings nicht ganz lautlos. In Län- dern wie NRW muss man einen pauschalen sie auch in meinem Haus? Gefolgt von Fra- gen nach Preis und Wirtschaftlichkeit. Ex- perten, hoffentlich auch in Ihrer Nähe, fin- den Sie hier: https://www.waermepumpe. de/fachpartnersuche/ – Die Deutsche Ener- gie-agentur betreut eine Plattform/Liste der Energieeffizienzexperten mit Suchfunktion: https://www.energie-effizienz-experten.de/ Gute Dämmung ist von Vorteil. Eine Wärmepumpe kann nur hocheffizient Wärme erzeugen, wenn das Haus gut ge- dämmt ist. Andernfalls würden diese Hoff- nungsträger für klimafreundliches Heizen unnötig viel Strom verbrauchen. Es wäre also mit dem Energieberater zu klären, ob man vorm Einbau der Wärmepumpe die Gebäudehülle oder Geschossdecke noch dämmen oder Fenster austauschen sollte. Sich selbst informieren. Auch unter den Energieberatenden besteht ein Be- darf nach herstellerunabhängigen Informati- onen. Um denen die richtigen Fragen zu stel- len, kann es sinnvoll sein, selbst alles zu lesen, was das Internet zu bieten hat, sich z.B. durch die Seiten des Umweltbundesamts (https:// www.umweltbundesamt.de/umwelttipps- fuer-den-alltag/heizen-bauen/waermepum- pe) und des Fraunhofer-Instituts für Solare Energiesysteme ISE zu klicken (https://blog. innovation4e.de/2021/02/10/waermepum- pen-im-bestand-eine-serie-in-12-folgen/) so- wie Info-Veranstaltungen zu besuchen. Mindestabstand von 3 m zum Nachbarn einhalten, um die die immissionsschutzrecht- liche Lärmanforderung zu erfüllen. Doch das ist in Reihenmittelhäusern oft unmöglich. Zumindest im Neubau aber hat sich diese alternative Heizungsform bereits durchge- setzt. So sind 2021 schon 50,6 Prozent aller neuen Wohngebäude mit Wärmepumpen als Primärwärmequelle ausgestattet worden und damit erstmals in einem Jahr die Mehrheit aller neuen Wohnhäuser. Doch insgesamt nutzen nicht mal drei Prozent der deutschen Haushalte diese Wärmequelle. Die Zahl der jährlich installierten Geräte betrug im Jahr 2021 rund 154 000, das waren 30 Prozent mehr als im Jahr davor. Klingt nach viel, ist aber noch viel zu wenig. Denn geht es nach Robert Habeck, sollen ja bis 2030 sechs Mil- lionen Wärmepumpen im Land laufen. (tb) Dass Wärmepumpen auch in Altbauten funktionieren können, davon erzählt die zwölfteilige Blogserie des Fraunhofer ISE: https://blog. innovation4e.de/2021/02/10/waermepumpen-im- bestand-eine-serie-in-12-folgen/ Mehrere Angebote einholen. Las- sen Sie sich in Angeboten die Energie- verbrauchskennzeichnung, die auf die ge- forderte Effizienz hinweist, samt der Pflicht- Produktinformation vorlegen. Bevorzugen Sie zertifizierte Unternehmen, z.B. mit dem Gütezeichen „Fachbetrieb Wärmepumpe“ nach VDI 4645 für Installationsfirmen oder Zertifizierung nach DVGW W120 für Erd- sonden-Bohrunternehmen. Die Wärme- pumpe sollte möglichst einfach sein, denn: je komplexer die Anlage desto fehleranfälliger. Förderung. Da Wärmepumpen erneu- erbare Energien nutzen und als klima- freundlich und effizient gelten, sind sie förderfähig (https://www.energiewechsel.de/ KAENEF/Redaktion/DE/Dossier/beg.html): Wärmepumpen werden aktuell mit 35 Pro zent der Kosten bezuschusst (zusätzlich fünf Prozent, wenn als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser erschlossen wird). https://www.waermepumpe.de/ Effizienz der Wärmepumpe Als wichtigster Indikator für den Wirkungsgrad von Wärmepumpen (WP) gilt die Jahresarbeitszahl, kurz JAZ. Die JAZ ist definiert als das Verhältnis von jährlich erzeugter Wärmemenge zum notwendigen Stromeinsatz und wird als Quotient aus beiden Größen dargestellt. Beispiel: Wenn eine WP 4000 kWh Strom benötigt, um 16000 kWh Heizenergie zu produzieren, beträgt die JAZ: 16000: 4000 = 4. Es wird also vier Mal mehr Wärme hergestellt als Strom verbraucht. Je höher die JAZ, desto effizienter ist das Heizsystem. Sinnvoll ist die WP erst ab einer JAZ von 3. Darunter ist die Anlage eher ein Energieverschwender. Ideal seien Werte von 4,0 oder höher, sagt das Umweltbundesamt. Fo to : B un de sv er ba nd W är m ep um pe (B W P) e. V . Nummer 42 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 Damit Verbraucher:innen gar nicht erst in unangenehme Situationen mit Fakeshops geraten, rät die Verbraucher- zentrale auf folgende „Warnsignale“ zu achten, um Ab- zocke zu vermeiden: • Auffällige Internetadressen: Pellets im „Möbel Shop“? Wenn der Geschäftsname nicht zum angepriesenen Produkt passt, ist Skepsis angesagt. Auch Schreibfehler sind immer Anzeichen zu besonderer Vorsicht. • Nur eine Zahlungsweise: Vorsicht bei ausländischen IBAN-Kontoverbindungen. Die uns bekannten Fälle weisen ein französisches Kon- to auf. Schauen Sie immer, ob es mehrere Bezahlwe- ge gibt. Verbleibt bei der eigentlichen Bestellung nur noch die Vorkasse, dann Hände weg! Händler haben bis zum Bestellbutton mindestens zwei Zahlungswege vorzuhalten. • „Gütesiegel“: Gerade Fake Shops verwenden erfundene Gütesiegel ohne jeglichen Wert. Zum Teil bilden sie echte Güte- siegel ab, ohne dass sie das entsprechende Zertifikat besitzen. Sind Siegel nicht mit dem Siegel-Betreiber verlinkt, gilt: Hände weg! • Impressum und AGB: Ein Blick in die AGB (Allgemeine Geschäftsbedingun- gen) und das Impressum ist immer hilfreich: Fehlt das Impressum, ist das immer ein starkes Indiz, dass ein unseriöses Unternehmen dahintersteckt. Mehr Informationen zum Thema Fakeshops finden Ver- braucher:innen hier auf der Internetseite der Verbrau- cherzentrale – hier stellt sie auch einen „Fakeshopfinder“ zur Verfügung, mit dem Verbraucher:innen einfach und kostenlos rausfinden können, ob ein Shop seriös ist. Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt. Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 22. Oktober – 30. Oktober 2022 Gedanken zur Woche In dir muss brennen, was du in anderen entzünden willst. Aurelius Augustinus Samstag, 22. Oktober 10.30 Uhr Baindt – Sulpacher Kirbe, Eucharistiefeier mit Wendelinusfest Ministranten: Sulpacher Ministranten († Eugen Haug, Maria und Bernhard Henzler, Theresia und Baptist Elbs, Eugen und Anton Elbs, Johann Germann, Kurt Elbs) 14.00 Uhr Baindt – Andacht in der Kapelle in Sulpach Sonntag, 23. Oktober – 30. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baienfurt – Gottesdienst für den Augenblick ist der Gottesdienst in der Gegenwart – Eucharis- tiefeier der Selbsthilfegruppe „Sternschnuppe“ • Missio Kollekte - 11.15 Uhr Baienfurt – Taufe von Luisa und Silas 19.00 Uhr Baindt – Night n´pray für die Firmlinge in der Kirche Dienstag, 25. Oktober 07.50 Uhr Baindt – Schülergottesdienst Mittwoch, 26. Oktober 09.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier 19.00 Uhr Baienfurt – Eucharistische Anbetung 19.00 Uhr Schachen – Eucharistiefeier († Franz Kränkle, Maria, Baltasar und Werner Waller, Elisabeth Davis, Klara und Gebhard Sonntag) 20.00 Uhr Baindt – Elternabend Erstkommunion im Bi- schof Sproll Saal Donnerstag, 27. Oktober 07.45 Uhr Baienfurt – Schülergottesdienst Freitag, 28. Oktober 08.30 Uhr Baindt – Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Samstag, 29. Oktober 17.00 Uhr Baienfurt – Taufe von Matteo 18.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier mit der Feuerwehr Baienfurt und dem Feuerwehrchor Sonntag, 30. Oktober – 31. Sonntag im Jahrkreis – Ende der Sommerzeit 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Ministranten: Felix Haller, Tobias Schnez, Be- nedikt Heilig, Ricco Haller, Anton Pink, Marian Schäfer, Robin Schnez, Marlene Stör, Benjamin Zentner, Johanna Zentner († Anna Halder, Anna und Johann Bergen, Lucia Fischer, Anni und Eugen Maier, Josef Gresser, Hermann Heidt, Pia und Georg Späth, Margarete und Albert Vollmer, Jahrtag: Eugen Halder, Bischof Dr. Carl Joseph Leiprecht) 11.15 Uhr Baindt – Taufe von Jakob Corona-Beschränkungen aufgehoben Es gelten daher in der vorderen Hälfte unserer Kirche weder Abstandsregeln noch Maskenpflicht. Im hinteren Drittel halten wir dagegen an der alten Ordnung fest mit der Bitte die markierten Plätzen zu benutzen und eine Maske zu tragen. Rosenkranzgebete im Oktober Im Oktober laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranz- gebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 42 Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 Uhr – 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 Uhr – 18.00 Uhr Freitag 09.30 Uhr – 1 1 .30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Hl.-Leiber-Fest Anders – aber großartig! Der Chor und die Musiker waren glänzend aufgelegt und das Dirigat von Rainer Strobel lies die Messe von Eberling zu einem bewegenden Ereignis werden. Ganz ohne barocke Accessoires dafür mit einem musika- lischen Dank und, ich hoffe, ansprechende Predigt; war für alle ein Fest. Pfarrer Bernhard Staudacher Einladung Seniorentreff Wir feiern am Mittwoch, 26. Okto- ber 2022 um 14.00 Uhr Erntedank im Bischof-Sproll-Saal und laden Sie dazu herzlich ein. Das Erntedankfest erinnert uns daran, dass die Arbeit un- serer Bauern auf dem Acker, die Arbeit im Garten oder im Gewächshaus nicht selbstverständlich Früchte trägt. Mit dem Erntedankfest wollen wir dem Herrgott danken für die reichen Felder und Wälder die wir haben, es bedeutet aber auch die Wertschätzung für Lebensmittel und für ge- nussvolles Essen. Herr Pfarrer Staudacher wird uns über den Ursprung und die Bedeutung des Erntedankfestes bei uns in Württemberg erzählen. Eine große Freude möchte Ihnen anschließend der Kin- derchor Baindt mit einigen Liedern bereiten. Wir freuen uns auf Sie und grüßen Sie herzlich Ihr Seniorenteam ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Einladung zur Taizéandacht in Baindt Wir laden Sie alle recht herzlich ein zu unserer ökumenischen Taizéandacht am 23. Oktober 2022 um 19.00 Uhr in den Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt. Wir laden Sie herzlich ein und würden uns über Ihren Besuch sehr freuen. Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Heile du mich, HERR, so werde ich heil; hilf du mir, so ist mir geholfen. Jer 17,14 Sonntag, 23. Oktober 19. Sonntag nach Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Kindergarten 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeinde- haus Montag, 24. Oktober 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe im Ev. Gemein- dehaus Mittwoch, 26. Oktober 15.30 - Baienfurt Konfi-Unterricht 17.00 Uhr im Ev. Gemeindehaus Sonntag, 30. Oktober 20. Sonntag nach Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst Montag, 31. Oktober Reformationstag 19.00 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Abendmahl in der Ev. Kirche Gedanken zum Wochenspruch Heil und Heilung Es gilt als bewiesen, dass Christen gesün- der sind als andere Menschen. Sie haben weniger psychischen Stress, heißt es, und bessere Wege der Verarbeitung. Und trotzdem sind auch Christen nicht vor Krankheit ge- feit. Seelische Belastungen können krank machen. Sehr sensibel reagiert unser Organismus auf unsere inneren Nöte. Der 19. Sonntag nach Trinitatis schafft einen Zu- sammenhang zwischen seelischer Entlastung und kör- perlicher Heilung. Gottes immer neue Zuwendung ist es, die den Menschen gesund macht. Jesus vergibt einem Nummer 42 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 Gelähmten seine Sünden, bevor er ihn heilt. So sollen auch christliche Gemeinden für Kranke beten und Sünden vergeben. „Willst du gesund werden?“ Diese nur schein- bar absurde Frage trifft. Ist es nicht leichter, im Alten zu verharren? Bin ich bereit, mich von Gott anrühren zu las- sen – wenn ich dabei mein Leben ändern und ein neuer Mensch werden muss? Text von der Hompage: www.kirchenjahr-evangelisch.de -------------------- Gottesdienst für Zuhause Unsere Gottesdienste aus der Kirche können in Echtzeit von zu Hause aus mitgefeiert wer- den. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Homepage www.evangelisch-baien- furt-baindt.de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stun- den über unseren YouTube- Kanal abrufbar. -------------------- Der Kreative Montag bietet an Anmeldungen bitte immer bis spä- testens 4 Tage vor dem Termin Helga Kaminski Petra Neumann-Sprink Tel. : 07502-4103 Tel. : 0751-52501 b.h.kaminski@gmx.de p.neumann.sprink@gmx.de 24.10. Linde Gerster: „Dies ist ein Herbsttag, wie ich kei- nen sah....“: lockeres Zeichnen mit Ölkreiden 31.10. Irmgard Schwarzat: „Individuelle Trauerkarten mit persönlichem Sinnspruch“ neue Kreationen Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist – um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel € 5,50; Material nach Verbrauch Ein Beispiel für lockere Ölkreidenzeichnung von Petra Neumann-Sprink Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und finden sonntags um 10 Uhr statt. Die regelmäßigen Veranstal- tungen als auch die Gottesdienste finden unter Einhaltung der aktuell geltenden Hygieneauflagen statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde angekündigt. Vereinsnachrichten Einladung zur Jahreshauptversammlung Freitag, 21.10.2022 um 20:00 Uhr im SVB-Vereinsraum Der Sportverein Baindt 1959 e.V. führt seine alljährliche Jahreshauptversammlung durch. Hierzu sind alle Mitglie- der, Freunde und Gönner des SV Baindt recht herzlich eingeladen. Die Veranstaltung findet statt am Freitag, den 21.10.2022 um 20:00 Uhr im SVB-Vereinsraum, Boschstr. 1/3 Tagesordnung: 1. Begrüßung und Totenehrung 2. Geschäftsbericht des Vorsitzenden 3. Bericht des Kassierers 4. Bericht der Kassenprüfer 5. Berichte der Abteilungen: • Alpin-Team • Orientierungslauf • Tischtennis • Turnen • Fußball 6. Entlastung des Vorstandes 7. Wahlen • Frauenvertreterin • Jugendvertreterin • Kassenprüfer/in 8. Beschlussfassung über Anträge 9. Aussprache Anträge zur Tagesordnung müssen schriftlich, spätes- tens 14 Tage vor der Mitgliederversammlung, beim stell- vertretenden Vorsitzenden Ralf Mischkowski, Dieselstr. 15, 88255 Baindt, E-Mail: celia.mischkowski@svbaindt.de eingereicht werden. Wir freuen uns auf Ihr zahlreiches Erscheinen zur Jah- reshauptversammlung des SV Baindt 1959 e.V. Ralf Mischkowski, stellvertretender Vorsitzender SV Baindt 1959 e. V. Juniorinnenfußball B-Juniorinnen TSV Gomaringen : SV Baindt (SGM Baindt-Fronreute-Bergatreute) 1:2 Nach der unnötigen Niederlage in der Vor- woche, wollten wir uns diesmal unbedingt belohnen, doch bereits in der dritten Minute kam Gomaringen in Straf- raumnähe zum Abschluss, der abgefälscht wurde und plötzlich im Netz zappelte. Wir ließen uns aber nicht be- irren, verlagerten fortan das Spiel in des Gegners Hälfte und ließen keine weitere Torchance des Gegners mehr zu. Immer wieder waren es die Eiberle-Schwestern, die den Ball nach vorne trieben und nach tollem Assist von Jana Seite 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 42 auf Stella, erzielte Stella mit schönem Schuss ins lange Eck den Ausgleich. Wir erarbeiteten uns weitere Chan- cen und nach einem Lattenkracher von Jana, schickte Hedda Jana mit einem Pass in die Tiefe auf die Reise, die allen davonlief und den Ball cool im Tor versenkte – Spiel gedreht. Nach der Pause kam Gomaringen mit deutlich mehr Ag- gressivität zurück, so dass wir unseren Faden etwas ver- loren, doch unsere starke Abwehr um die Innenverteidi- gerinnen Scarlett und Lorena, fingen alles ab. Wir kamen nun zwar nur noch selten, dann aber gefährlich vors Tor. Letztlich hatten wir noch zwei Lattentreffer von Sophia und zwei knapp vergebene Großchancen von Amelie, die das Ergebnis durchaus noch deutlicher hätten ausfallen lassen können. Insgesamt wieder eine klasse Leistung, mit der wir in der Liga weiter oben mithalten können sollten. Es spielten: Tabea Lins (T), Viviane Wertmann, Scarlett Po- grzeba, Lorena Buerck, Julie Acker, Laura Schaz, Martha Stöhr, Mona Eiberle, Hedda Said, Jana Eiberle, Julia Eber- len, Marie Armenat, Sophia Schairer, Amelie Gessler, Stel- la Schmid C-Juniorinnen SGM MBK - SGM Baindt/Blitzenr/Fronh 2:3 Beim verschobenen Auswärtsspiel in Meckenbeuren fuh- ren unsere C-Mädels den verdienten ersten Saisonsieg ein. Das Spiel begann jedoch direkt unglücklich mit dem ersten Torschuss der Jungs, bei dem Torspielerin Carla unglücklich wegrutschte und den Ball nicht mehr erreich- te. Unsere Mädels antworteten mit einem tollen Spielzug über Ersatzspielführerin Vivi. Ihre Hereingabe traf Sophie nicht richtig und landete so bei Stella die zum 1:1 einschob. Ansonsten war die erste Halbzeit leider von beiden Seiten geprägt mit vielen Fehlern und Gebolze. In Halbzeit Zwei kamen unsere Mädels dann mit viel Druck und tollen fußballerischen Ansätzen ins Spiel. Die körper- lich unterlegenen Meckenbeurer stemmten sich mit vol- lem Einsatz dagegen. Dazu fehlten unseren Mädels ein ums andere Mal die Präzision und die letzte Konsequenz vor dem Tor. So kam es wie es kommen musste und der erste Konter der Jungs führte direkt zum nächsten Rückstand. Angeführt von unseren zwei Mittelfeldmotoren Sara und Hedda legten die Mädels nochmal eine Schippe drauf. Diese beiden sollten letzten Endes auch das Spiel entscheiden. 5 Minuten vor Schluss erzielte Hedda per tollem Solo den Ausgleich. Und kurz vor Spielende köpf- te Sara ein Stella-Ecke zum viel umjubelten Siegtreffer. Herzlichen Glückwunsch und großen Lob gehen an: Car- la, Malena, Vici, Julie, Lena F., Sarah, Hedda, Sara, Franzi, Amelie, Vivi, Sophie, Stella, Tabea D-Juniorinnen SGM Fronreute/Baindt - TSV Tettnang 0:7 Unser D-Mädelsteam der SG Fronreute/Baindt bedankt sich bei HOZBAU kreativ, der Ingenieur- und Planungsge- sellschaft mbH in STAIG mit ihren Geschäftsführern Chris- tian Hörner und Helmut Schwegler für ihr neues Trikot. Mit neuem Outfit ging es dann am SAMSTAG, 15.OKTO- BER gleich gegen das starke D-Team des TSV Tettnang. 25 Minuten hielten unsere Mädels die Null und erst kurz vor Halbzeit gelang es dem TSV unsere starke Abwehr zweimal zu knacken. Mit 0:2 ging es in die Halbzeit. Auch nach dem Seitenwechsel hielt unser Team gut dagegen, kassierten aber trotzdem noch 5 weitere, teils unglück- liche Gegentreffer. So ging der Plan, das neue Trikot mit einem Sieg einzuweihen, leider daneben. Unsere Mädels waren sich aber nach dem Spiel sicher, dass sie das in dieser Saison noch nachholen werden. Es spielten hinten v. links – Mia Wengert, Franziska Brug- ger, Jana Rimmele, Fiona Maier, Pauline Preis, Haifaa Alosh, vorne v. links Amelie Metzler, Lena Pfleghaar, Gre- ta Heilmeier, Carla Seitner und Torspielerin Hanaa Alosh. Jugendfußball und Vorschau Ergebnisse Jugendfußball A-Junioren: SGM Baindt/Baienfurt – SGM Eschach/Weissenau 1:1 B-Junioren: SGM Baindt/Baienfurt – SGM Blitzenreute/Fronhofen 0:2 C1-Junioren: SGM Aulendorf/Blönried - SGM Baindt/Baienfurt I 1:3 C2-Junioren: SGM Baindt/Baienfurt II – SGM Vogt/Karsee 3:2 D1-Junioren: SGM Baindt/Baienfurt I – FV Ravensburg II 1:8 D2-Junioren: SGM Baindt/Baienfurt II – SGM Dietmanns/Hauerz 0:7 E1-Junioren: SGM Blitzenreute/Fronhofen I - SV Baindt I 3:5 E2-Junioren: SGM Blitzenreute/Fronhofen II - SV Baindt II 5:4 B-Juniorinnen: TSV Gomaringen - SV Baindt 1:2 C-Juniorinnen: SGM Kehlen/Meckenbeuren/ Brochenzell III – SGM Baindt/Fronreute 2:3 C-Juniorinnen: SGM Baindt/Fronreute – SV Weingarten II 1:3 D-Juniorinnen: SGM Baindt/Fronreute – TSV Tettnang 0:7 E-Juniorinnen: SC Blönried - SGM Baindt/Fronreute 8:1 Vorschau Jugendfußball Freitag, 21.10 16:30 Uhr – E2-Junioren: SV Baindt II – SGM Wolpertswende/Mochenw. II 18:00 Uhr – E1-Junioren: SV Baindt I – SGM Wolpertswende/Mochenw I 18:00 Uhr – E-Juniorinnen: SGM Baindt/Fronreute – SGM Brochenzell/Meckenbeuren/Kehlen Nummer 42 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 23 Samstag, 22.10 Ab 09:00 Uhr – F1-Jugend: Spieltag in Wolpertswende Ab 09:00 Uhr – F2-Jugend: Spieltag in Wolpertswende Ab 10:00 Uhr – Bambini: Spieltag in Oberzell 12:30 Uhr – C2-Junioren: SGM Baindt/Baienfurt II – SGM Grünkraut/Waldburg/Ankenreute (Spielort: Baindt) 12:45 Uhr – D-Juniorinnen: TSB Ravensburg - SGM Baindt/Fronreute 12:45 Uhr – D2-Junioren: SGM Bergatreute/Wolfegg - SGM Baindt/Baienfurt II 14:15 Uhr – C1-Junioren: SGM Baindt/Baienfurt I – SV Oberzell (Spielort: Baindt) 15:15 Uhr – D1-Junioren: SGM Weissenau/Eschach - SGM Baindt/Baienfurt I – FV Ravensburg II 16:00 Uhr – B-Juniorinnen: SV Baindt – VfL Ulm/Neu-Ulm (Spielort: Staig) 16:00 Uhr – A-Junioren: SGM Fronhofen/Horgenzell/ Mochenwangen - SGM Baindt/Baienfurt Sonntag, 23.10 11:00 Uhr – B-Junioren: SGM Bad Waldsee/Reute II - SGM Baindt/Baienfurt Knapper Sieg im Nachbarschaftsduell SV Mochenwangen - SV Baindt 1:2 (1:1) Bei fast sommerlichen Temperaturen war der SV Baindt am Sonntagnachmittag des 13.Spieltags zu Gast beim Nachbar aus Mochenwangen. Der SVM startete mit vier Siegen in den ersten vier Spielen stark in die neue Saison, rutschte durch wechselhafte Ergebnisse in den vergange- nen Wochen aber in der Tabelle etwas ab und rangierte vor der Partie so auf Tabellenplatz 7. Auf Baindter Seite bekamen die mitgereisten Zuschauer erstmals in dieser Saison die gleiche Startelf wie in der Vorwoche zu se- hen, Trainer Jens Rädel sah keinen Anlass seine Elf nach dem 2:0-Arbeitssieg gegen Maierhöfen/Grünenbach zu verändern. In einer von Beginn an sehr intensiv geführten Partie er- wischten die Gastgeber den besseren Start und brachten die Baindter Hintermannschaft im ersten Durchgang vor allem immer wieder durch lange Bälle auf Topstürmer Spieß in Bedrängnis. Unter anderem deshalb ließ sich der SVB mehrmals zu unnötigen Fouls an der Strafraum- grenze hinreißen, wodurch der SVM auch die erste große Chance des Spiels verzeichnen konnte. Kales Freistoß klatschte allerdings nur gegen die Latte (12.). Der SVB präsentierte sich offensiv dagegen teilweise etwas hek- tisch und ließ dadurch auch die letzte Zielstrebigkeit vor dem Tor vermissen. Dennoch näherten sich Boenke, nach einer Rechtsflanke per Kopf, und Dischl, welcher aus kur- zer Distanz über den Ball trat, erstmals mit gefährlichen Halbchancen dem SVM-Gehäuse an. In der 23.Minute kam es dann jedoch so wie es kommen musste - nach einem harten Pfiff gegen den SVB an der Strafraumgren- ze, konnte Torhüter Walser den anschließenden Freistoß von Spieß nicht mehr entscheidend aus dem kurzen Eck kratzen. Der SVB ließ sich von diesem frühen Rückstand jedoch nicht beirren und antwortete nur zehn Minuten später - ebenfalls per Standard. Linksfuß Kneisl servierte den Ball aus dem linken Halbfeld perfekt auf den zweiten Pfosten, wo Lukas Walser eingelaufen war und die Ku- gel per Kopf auf Boenke zurücklegte. Baindts Nummer 7 bedankte sich und schob zum 1:1 ein. Da kurz vor der Pause Benjamin Walser nach einem Kopfball von Marks den erneuten Rückstand verhindern konnte, ging es mit einem Remis in die Halbzeit. Aus dieser kam der SVB deutlich verbessert zurück und konnte den SVM immer wieder unter Druck setzten, ohne zunächst jedoch gefährliche Torchancen zu kreieren. Auf der Gegenseite blieb der SVM weiterhin über Standards gefährlich, wobei Walser einen Freistoß von Spieß dies- mal mithilfe der Latte entschärfen konnte (57.). Nach gut einer Stunde schien der SVM für die intensive Partie aber etwas Tribut zollen zu müssen, wodurch der SVB nun wiederholt gefährlich im Strafraum der Gastgeber auftauchte. Erst jagte Dantona den Ball nach einer schö- nen Kombination zwischen Fischer und Dischl über das Tor, dann verpasste der eingewechselte Schmidt per Ab- stauber knapp die Führung und nochmals einige Minuten später wurde Dischl ein vermutlich reguläres Tor wegen Abseits zurückgepfiffen. In der 84.Minute belohnte sich der SVB dann aber für diese kleinere Druckphase. Kapi- tän Thoma erhielt auf der linken Seite den Ball, dribbelte mit einigen Übersteigern „à la Florian Wirtz“ schnell in den Strafraum und schlenzte den Ball auf den langen Pfosten. SVM-Keeper Suta ließ die Kugel nur nach vorne abklatschen, wodurch der eingelaufene Dantona unbe- drängt zum umjubelten 1:2 einschieben konnte. In der Schlussphase drückte der SVM nochmals auf den Aus- gleich, welcher aus neutraler Sicht vermutlich auch nicht ganz unverdient gewesen wäre. Mit viel Leidenschaft und Einsatz rettete der SVB die knappe Führung jedoch über die Zeit und fährt somit die nächsten drei Punkte in der Bezirksliga ein. Damit setzt sich das Team von Trai- ner Jens Rädel weiterhin oben fest und kann sich nach dem kommenden spielfreien Wochenende erneut auf ein echtes Topspiel freuen - dann empfängt man den der- zeitigen Tabellendritten und Mitaufsteiger aus Tettnang auf der Klosterwiese. Es spielten: Benjamin Walser - Philipp Kneisl (90.Kons- tantin Knisel), Michael Brugger, Tobias Szeibel (59.Marc Bolgert), Lukas Walser - Marko Szeibel, Mika Dantona (87.Nico Geggier), Philipp Boenke (67.Max Schmidt) - Jan Fischer, Jonathan Dischl, Phillip Thoma SV Mochenwangen II - SV Baindt II 0:4 (0:1) Nach dem 7:0-Kantersieg in der Vorwoche war der SVB II am Sonntag zu Gast beim Tabellenzehnten aus Mochen- wangen. Die vor dem Spiel favorisierten Baindter starte- ten jedoch etwas schläfrig in die Partie und konnten sich in der Anfangsphase beim aufmerksamen Mohring be- danken, nicht einem frühen Rückstand hinterherlaufen zu müssen. So hatte der SVB II wenig später selbst die große Chance vom Elfmeterpunkt in Führung zu gehen, Metzler parierte jedoch stark gegen Robinson (11.). Nur vier Minu- ten später konnte Robinson dann aber doch noch zum Führungstreffer beitragen - seine ideale Freistoßflanke drückte Schnez am zweiten Pfosten zum 0:1 über die Linie. In der Folge dominierte der SVB II dann das Spielgesche- hen, legte jedoch zunächst nicht das vorentscheidende 0:2 nach, wodurch die Partie auch zu Beginn der zweiten Halbzeit weiterhin spannend blieb. Zudem musste Trainer Geggier aufgrund der Verletzungen von Keppeler und Akaiber zweimal unfreiwillig auswechseln - beide trafen sich am Nachmittag schlussendlich in der EK-Notauf- nahme im Baindt Trikot wieder. Der SVB II behielt jedoch die Ruhe und für das vorentscheidende 0:2 tauschten die beiden Protagonisten des 0:1 dann die Rollen - Schnez legte vor, Robinson vollstreckte (70.). Nachdem die Gast- geber nach einer Notbremse auch noch eine rote Karte verkraften mussten(75.), legte der SVB II in Überzahl un- mittelbar nach. Aushilfsverteidger Gauder eroberte hart aber fair am eigenen Strafraum den Ball, die Baindter Seite 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 42 Offensive konterte und Schnez schob nach Vorarbeit von Niklas Späth zum 0:3 ein (77.). Für den Schlusspunkt sorg- te erneut Robinson (88.), wodurch dieser und Schnez mit jeweils zwei Treffern maßgeblichen Anteil am verdienten 0:4-Auswärtssieg hatten. Durch den deutlichen Sieg kommt es somit auch bei der „Zwoiten“ nach dem spielfreien Wochenende zu einem Topspiel gegen den TSV Tettnang II, welcher mit zwei Spielen und zwei Punkten weniger auf Tabellenplatz drei rangiert. Es spielten: Jan Mohring - Kai Kostka (71.Beyhan Altun), Thorsten Renz (61.Niklas Hugger), Patrick Späth, Micha- el Gauder, Lukas Grabherr - Julian Keppeler (33.Rabie Akaiber (61.Marius Hahn)), Moritz Gresser, Niklas Späth - Johannes Schnez, Sam Robinson Vorschau: Am kommenden Sonntag haben beide Mannschaften spielfrei. Erstes Heimspiel der Jugendmannschaft SV Baindt – TSV Reute 1:9 Im ersten Heimspiel der Saison unterlag un- sere Jugendmannschaft dem TSV Reute mit 1:9. Vor allem das starke vordere Paarkreuz des TSV Reute lies unseren Jungs Felix Haller und Benjamin Michelberger keine Chance. Sowohl im Doppel, als auch im Einzel war, außer der Erkenntnis im Training weiterhin Gas zu geben und sich stetig zu verbessern, nichts zu holen. Fabian Striegel und Pia Kreutle hätten im Doppel einen Punkt holen können, unterlagen jedoch äußerst knapp in der Verlängerung des 5. Satzes mit 12:14. Im Einzel konnte Pia dann später bei ihrem ersten Einsatz in einer Jugend- mannschaft gleich auch ihren ersten Satz gewinnen und Ricco Haller gelang mit seinem 3:1 Sieg sogar sein erster Einzelerfolg. Herzlichen Glückwunsch! Dies war gleichzei- tig auch der Ehrenpunkt auf der Baindter Seite. Diese Niederlage ist für uns natürlich kein Beinbruch, wir spielen um Erfahrungen zu sammeln, Spaß zu haben und werden im Training weiterhin versuchen uns zu verbes- sern, sodass sich im Laufe der Zeit sicherlich auch Erfolge einstellen werden. Am Samstag steht schon das nächste Spiel in Wolperts- wende an, auch da werden mit Sicherheit alle wieder ihr Bestes geben. Es spielten: Felix Haller (0:2), Benjamin Michelberger (0:2), Ricco Haller (1:1), Pia Kreutle (0:2) und Fabian Striegel (nur Doppel) Abt. Frauenturnen Ab kommenden Montag, den 24.10.22, fin- den unsere Sportstunden vorübergehend in der Sporthalle der Sehbehindertenschule statt. Uhrzeit wie bisher 19.15 Uhr. Bitte eine Isomatte mitbringen. TC Baindt e.V. Abräumen der Tennisplätze Liebe Mitglieder, am Fr., 28.10. ab 14 Uhr und Sa., 29.10. ab 10 Uhr wollen wir die Tennisanlage winter- fest machen. Ich freue mich auf zahlreiche Helfer*innen. Gerhard Reich, Technischer Leiter Reitergruppe Baindt Turnierergebnisse unsere Reiter waren auf dem Reitertag in Hohentengen hoch erfolgreich: Dressureiterwettbewerb Kl. E 1. Platz Alisa Schnez mit Sokrates Dressurwettbewerb Kl. E 5. Platz Alisa Schnez mit Sokrates Reiterwettbewerb Schritt-Trab-Galopp 3. Platz Anna Pink mit Delia 6. Platz Benedikt Heilig mit Delia Reiterwettbewerb Schritt-Trab 5. Platz Benedikt Heilig mit Delia Herzlichen Glückwunsch! Alisa mit ihrem Sokrates Volleyball LJ Baindt Saisonstart für VLJ 1 und VLJ 2 Zum Auftakt der neuen Saison startete die erste Mannschaft der VLJ Baindt am 15.10.2022 in Leutkirch. Sowohl gegen den SV Kirchdorf, als auch gegen die Gastgeber ließen die Baindter den gegnerischen Mannschaften be- reits zu Satzbeginn einen ordentlichen Punktevorsprung. Trotz starker Abwehr“maschinerie“ und gRenata-mäßi- gen Blöcken gingen die Punkte nach Kirchdorf (25:19 und 25:15) und Leutkirch (25:13 und 25:18). In der Mixed-Staffel B2 Süd treffen sich alle sechs Mann- schaften in dieser Saison immer zu einem gemeinsamen Spieltag. Die VLJ Baindt 2 traf am Sonntag in Langenar- gen auf die BSG Immenstaad Dornier-Freizeit-Mixed. Der erste Satz ging mit 25:23 nur knapp und hart umkämpft an die gegnerische Mannschaft (2. Satz 25:17). Im zweiten Sonntagsspiel gegen die TSG Wilhelmsdorf Löwenzahn kamen die Baindter nach einer längeren Pause nicht so recht in Fahrt und lagen zunächst mit zehn Punkten hin- ten. Sie kämpften sich zurück, doch durch zu viele Auf- schlagfehler konnte leider noch kein Sieg verbucht wer- den (25:16 und 25:11). In den letzten Donnerstagstrainings in der Sporthalle der Klosterwiesenschule haben wir einen wahnsinnigen Spielerzuwachs erfahren (31 Personen am 13.10.2022). Dadurch sind wir hochmotiviert und überzeugt davon, Nummer 42 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 25 unser Potenzial an den kommenden Spieltagen vollends auszuschöpfen: Baindt 1 am 12.11.2022 und Baindt 2 am 13.11.2022 in Wilhelmsdorf. Baienfurt-Baindt 0176 - 45 90 80 40 www.drk-baienfurt-baindt.de Konto: DE20 6505 0110 0086 6677 66 Besuch vom DRK-Nikolaus „Von drauß vom Supermarkte komm ich her - ich muss euch sagen: es weihnachtet sehr!“ Die Regale im Supermarkt füllen sich stetig mit Schoko- laden-Nikoläusen. Damit ist es auch für uns an der Zeit, unsere Nikolaus-Besuche zu planen. Unser lieber Nikolaus kommt gemeinsam mit seinem treuen Knecht Ruprecht gerne auch zu Ihnen nach Hause“ Am 05.12 und am 06.12 bringen unsere Teams zahlreiche Kinderaugen zum Leuchten und lesen den artigen und nicht ganz so artigen Kindern aus dem goldenen Buch vor. Gerne besuchen wir auch Sie! Bei Interesse können Sie unser Team in winterlicher Mission buchen. Da sich die Termin-Bücher schnell füllen, wird um rechtzeitige Anmel- dung unter nikolaus@drk-baienfurt-baindt oder unter 0160/97995424 gebeten. Unsere Besuche finden auf Spendenbasis statt. Die Erlö- se kommen zu 100 % unserer ehrenamtlichen Arbeit bei Ihnen vor Ort zugute. Wir freuen uns, mit Ihrer Hilfe Teil dieser schönen Tradition sein zu dürfen. Monatliches Treffen ein wenig anders Ehrung Evelin Härtel für 25-jährige Mitgliedschaft in der SPD Das monatliche Treffen des Ortsvereins war diesmal et- was umfangreicher, denn Evelin Härtel wurde für ihre 25-jährige Mitgliedschaft in der SPD geehrt. Im Rahmen einer kleinen Feier überreichte die Ortsvereinsvorsitzende die Ehrenurkunde, unterzeichnet von den Parteivorsitzen- den und die Ehrennadel für 25-jährige Mitgliedschaft. In ihrer Ansprache würdigte die Ortsvereinsvorsitzende die Arbeit und die ungebrochene Unterstützung von Evelin Härtel für den Ortsverein. Evelin Härtel ist ebenfalls seit Jahrzehnten Schriftführerin im Ortsverein. Im Namen des SPD Ortsverein Baienfurt-Baindt Brigitta Wölk Vorsitzende Evelin Härtel mit Urkunde und die Ortsvereinsvorsitzende Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 8.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donners- tag um 8.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1 1/2 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Seite 26 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 42 Was sonst noch interessiert DLRG Jugend Baienfurt Ausflug in den Skylinepark Am 17.09.2022 organisierte die Jugend der Ortsgruppe Baienfurt einen Tagesausflug in den Skylinepark. Mit rund 50 Kindern und 10 Betreuern ging es am Samstag in der Früh mit dem Reisebus los Richtung Bad Wörishofen. Dort angekommen starteten wir in kleineren Gruppen mit der Erkundung des Freizeit- parks. Von dem durchwachsenen Wetter ließen wir uns dabei nicht abhalten, denn eine große Vielfalt an Attrak- tionen wartete auf uns. Mit kurzen Wartezeiten konnten wir die verschiedenen Fahrgeschäfte auskundschaften und jeder konnte seinen Spaß finden. So fuhren manche lieber ein paar Runden mit der Geisterbahn oder dreh- ten Kreise im höchsten Kettenkarussell der Welt. Andere tobten sich wiederum auf den Trampolinen aus oder ge- nossen die Aussicht im Riesenrad. Die Größeren kamen schließlich in schnellen Boxautos und schwindelerregen- den Achterbahnen auf ihre Kosten. Somit war für Groß und Klein etwas dabei und wir konn- ten alle gemeinsam einen aufregenden Tag erleben. Um 18 Uhr ging es schlussendlich wieder ab in den Bus und zurück nach Hause. Wir hatten einen großartigen Tag mit euch und freuen uns aufs nächste Mal! Die DLRG Jugend Baienfurt DLRG Baienfurt - Skylinepark - 2022 Vesperkirche 2023 wieder in Weingarten Organisatoren suchen ehrenamtliche Helfer 2023 findet die Vesperkirche mitten in Oberschwaben wieder gemeinsam an Tischen statt. In diesem Jahr war aufgrund der Pandemie nur ein begrenztes Angebot für Kaffee und Kuchen möglich. Jetzt wollen die Organisa- toren die Begegnung wagen – natürlich mit einem guten Hygienekonzept, bei dem auch gelten soll: „für alle offen.“ In allen Krisen, die Menschen zurzeit beschäftigen, soll es einen Ort geben, der Wärme und Zuversicht ausstrahlt. Vom 24. Januar bis 12. Februar öffnet die evangelische Stadtkirche in Weingarten ihre Pforten. Am Montagabend 23. Januar wird die Vesperkirche feierlich mit einem Got- tesdienst eröffnet. Damit alles klappt, suchen die Orga- nisatoren wieder ehrenamtliche Helfer. Die Vesperkirche Weingarten ist ein reines Spendenpro- jekt und inzwischen eine der größten im Land. Vor der Pandemiezeit kamen bis zu 500 Menschen täglich in die Kirche. Gemeinsame Veranstalter sind das Diakonische Werk des Evangelischen Kirchenbezirks Ravensburg und die Zieglerschen in Wilhelmsdorf. Die Vesperkirche ist ein Ort der Zuwendung für Bedürftige, aber auch ein Ort der Begegnung und Gemeinschaft von ganz unterschiedli- chen Menschen, die sich sonst im Alltag selten begegnen: Wohnungslose, Menschen mit psychischen Problemen, mittelose Menschen, Jugendliche und Studierende, Se- nioren, Familien und spielende Kinder, Geflüchtete oder Menschen im Rollstuhl. Schirmherr 2023 und damit pro- minentes Gesicht der Vesperkirche ist Polizeipräsident Uwe Stürmer. Für knapp drei Wochen wird die Vesperkirche wieder Wärme, ein günstiges Essen und verschiedene Angebote und Dienstleistungen ihren Gästen anbieten. Dies ist ohne die zahlreiche Mitarbeit vieler Menschen nicht möglich. Knapp 350 ehrenamtliche Helfer bilden das Rückgrat der Weingartener Vesperkirche. In verschiedenen Aufgaben- bereichen können sich 2023 wieder die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer einbringen - ob am Empfang, an der Essensausgabe, beim Geschirr versorgen, in der Zu- wendung oder beim Auf- und Abbau – bis zu 30 Helfe- rinnen und Helfer täglich meistern so das tägliche Gäs- teaufkommen und das entsprechende Hygienekonzept. Schon jetzt können sich interessierte Ehrenamtliche bei der Diakonie in Ravensburg, Tel. 0751/95223-120, oder per Mail unter info@vesperkirche-weingarten.de melden. Anmeldeschluss ist der 25. November 2022. Wer die Vesperkirche Weingarten unterstützen möchte, kann dies unter folgender Bankverbindung tun: Evangelische Bank eG | Konto 555 444 | BLZ 520 604 10 | BIC/SWIFT genodeflek1 | IBAN DE26 5206 0410 0000 5554 44 | Stichwort Vesperkirche Weingarten. Mehr Informationen zur Vesperkirche gibt es unter www.vesperkirche-weingarten.de Ambulanter Hospizdienst Weingarten Was die Seele erlebt in schwerer Krankheit und beim Sterben Sterben ist eine Entwicklung, die sich auf körperlicher, seelischer, geistiger und spiritueller Ebene abspielt. An diesem Abend wollen wir uns dem annähern, welche seelische Arbeit Menschen in schwerer Krankheit auf ih- rem Weg leisten. Wie können wir sie dabei gut begleiten und dabei auch auf spiritueller Ebene für sie da sein? Ort: Hofsaal des ev. Gemeindehauses, Abt-Hyller-Str. 17, Weingarten Termin: Donnerstag, 27.10.2022, 19 Uhr Referentin: Dorothea Baur, Leitung des Ambulanten Hospizdienstes Weingarten, Dipl. Pädagogin, Palliativ Care Zusatzqualifikation Wir bitten um telefonische Anmeldung: 0751 180 56 382 Maschinenring Alb-Oberschwaben e.V. Haushalts- und Betriebshilfe 88356 Ostrach, Hauptstraße 17 Tel. 07585/9307-0 E-Mail: info@mr-ao.de Berufskraftfahrerweiterbildung Wir bieten in Zusammenarbeit mit der MR Fahrschule Biberach alle 5 Module für die Berufskraftfahrerweiter- Nummer 42 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 27 bildung nach §5 BKrFQG für alle Kraftfahrer an. Die Teil- nahme wird über die Schlüsselzahl 95 im Führerschein eingetragen Die Termine sind wie folgt: Freitag, 04.11.2022 nachmittags Freitag, 11.11.2022 nachmittags Freitag, 18.11.2022 nachmittags Samstag, 19.11.2022 vormittags Freitag, 25.11.2022 nachmittags Bitte melden Sie sich rechtzeitig an, spätestens bis zum 26.10.2022 Bei Anmeldung, Interesse und Fragen wenden Sie sich gerne an Ulrike Reiter, Tel. 07585/9307-11 oder E-Mail: u.reiter@mr-ao.de Ravensburger Spieleland Vorteilspreis nur bis 6. November 2022 Saisonkarten-Verkauf 2023 für das Ravensburger Spie- leland ist gestartet Ab sofort können Gäste, die auch 2023 wieder Spielzeit, Familienzeit, Mitmachzeit erleben möchten, die neuen Sai- sonkarten erwerben. Zum 25. Geburtstag freuen sich die Besucher auf 25 Prozent Rabatt im Vorverkauf. Außerdem warten im nächsten Jahr spannende Neuheiten! Klein und Groß erleben zum Beispiel den Spieleklassiker memory® als interaktiven Fahrspaß! Erhältlich sind die Saisonkarten zum absoluten Vorteilspreis bis zum 6. November 2022 an den Kassen vor Ort und online im Ticket-Shop. Familien, die auch 2023 das Ravensburger Spieleland so oft wie möglich besuchen möchten, haben vom 17. Okto- ber bis 6. November 2022 die Möglichkeit ihre Saisonkarte für das kommende Jahr zum absoluten Vorteilspreis von nur 89 Euro pro Person zu sichern. Wer bis zu drei oder mehr Saisonkarten erwirbt, bekommt einen Mengenra- batt und zahlt nur 84 Euro pro Person. Zum 25. Geburtstag sparen Kunden damit bis zu 25 Prozent auf den regulären Preis! Außerdem profitieren Dauerkartenbesitzer wieder von einer Freunde-Aktion, an der alle Saisonkartenbesit- zer vom 17. bis 30. April 2023 eine Begleitperson gratis mit in den Themenpark bringen können. Saisonkartenbesit- zer erhalten zudem viele weitere Vorteile wie kostenlo- ses Parken, zehn Prozent Rabatt auf alle Einkäufe in den Spieleland-Shops und zehn Prozent Ermäßigung in den Gastronomien. Wer einmal im Feriendorf bei Maus & Co. übernachten möchte, kann sich zukünftig die Saisonkarte auf den Eintrittspreis anrechnen lassen. Neben den vielen Spieleland-Vorteilen gibt es zudem 50 Prozent Preisnach- lass auf die Tageseintritte in das Museum Ravensburger. 25. Geburtstag bringt tolle Neuheiten Im Freizeitpark am Bodensee können sich Gäste 2023 auf spannende Neuheiten freuen. Unter anderem erleben Klein und Groß den beliebten Spieleklassiker memory® als neue Fahrattraktion. Familien tauchen in die erfolgreichs- ten memory® Welten in 4D ein und sammeln Kartenpaare in einem einzigartigen virtuellen Abenteuer. Die memory® Reise führt die Gäste an die schönsten Plätze und Sehens- würdigkeiten Deutschlands, danach fliegt man durch die spektakulärsten Naturaufnahmen, bevor Klein und Groß in die Welt der phänomenalen Dinosaurier eintauchen. In allen Welten gibt es memory® Kärtchen zu entdecken, die man mittels Joysticks einfangen und sammeln kann. Am Ende des interaktiven memory® Abenteurers erfahren Be- sucher dann, wie viele Kartenpaare sie gesammelt haben. Ein außergewöhnliches interaktives memory® Erlebnis in einer völlig neuen Dimension. Und eins ist sicher: Memory® wird nicht die einzige Neuheit 2023 bleiben. Dauerkarten für 2023 können sowohl an den Kassen im Ravensburger Spieleland als auch online unter spie- leland.de/tickets erworben werden. Alle Informationen zur Saisonkarten selbst finden Interessierte auf der Web- site des Ravensburger Spielelands unter spieleland.de/saisonkarte Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben Wolfegg Erlebnistag Holz. Der wichtigste Werkstoff im bäuer- lichen Leben Holz spielt im ländlichen Raum eine große Rolle, früher wie heute: Als Baumaterial, als Rohstoff für viele Nutz- und Ziergegenstände und natürlich auch als Heizmate- rial. Am Sonntag, 23. Oktober, von 10 - 17 Uhr widmet sich das Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben in Wolfegg diesem spannenden Rohstoff bei seinem letzten Erlebnistag für dieses Jahr. Es werden Wissen und Tech- niken aus der Zeit, als die Großeltern selbst Kinder waren, vermittelt und viel Neues über den vielfältigen Alltag der Allgäuer Landbevölkerung gezeigt. Ein vielfältiges Kinder- programm ist geplant sowie fürs leibliche Wohl gesorgt. Es lohnt sich, dabei zu sein! So vielfältig wie das Holz ist auch das Programm an diesem Tag. Viele alte Holz-Handwerksberufe stellen ihr Können vor. Besuchende können zusehen, wie man Holz entrindet und spaltet, sägt und bearbeitet. Legen Sie beim Holzhacken auch selbst Hand an und lernen Sie spiele- risch verschiedene Holzarten kennen! Weitere Informa- tionen unter www.bauernhaus-museum.de. Adresse: Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben Wolfegg I Vogter Str. 4 I 88364 Wolfegg I 07527 9550-0 I info@bauernhaus-museum.de Museumssaison 2022 bis 11. November 01.10. - 11.11.: Di bis So, 10 - 17 Uhr Sonderöffnung zum Wolfegger Adventsmarkt Freitag, 09. Dezember, 16 - 20 Uhr Samstag, 10. Dezember, 11 - 20 Uhr Sonntag, 11. Dezember, 11 - 18 Uhr Eintritt: Erwachsene: 6 € I Senior/innen: 5 € I Kinder 0 - 5 Jahre: frei I Kinder - Jugendliche 6 -18 Jahre: 2,50 € I Ermäßigt: 2,50 € I Familien-Tageskarte: 13 € I Teil-Fami- lien-Tageskarte: 7 € Adresse: Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben Wolfegg I Vogter Str. 4 I 88364 Wolfegg I 07527 9550-0 I info@bauernhaus-museum.de Die Blitzenreuter Seenplatte – die Natur mit allen Sinnen genießen! Die Blitzenreuter Seenplatte - die Natur mit allen Sin- nen genießen! Professionelle Gästeführer zeigen Ihnen die unverwech- selbare Natur- und Kulturlandschaft mit ihren typischen Moränenhügeln. Es werden wieder Führungen angeboten, Für Kinder bis 14 Jahren sind die Führungen kostenlos, Kinder ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 4,00 EUR. Sonntag, 23. Oktober 2022 Gästeführer: Günter Schwegler Seite 28 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 42 Rund um den Buchsee: Gegenwart und Vergangenheit; Geschichten vom Hof Themen rund um den Buchsee • Geschichtliches zurück bis Napoleon • Geologisches und Ökologisches • Und ein bisschen Familiäres Die sonntäglichen Führungen beginnen immer um 14:30 Uhr am Parkplatz beim Häcklerweiher. Der Park- platz am Häcklerweiher liegt an der B 32 zwischen Blit- zenreute und Vorsee. Wir würden uns freuen, Sie auf dieser Führung begrüßen zu dürfen. Besuchen Sie unsere Internetseite: www.zwischenschussenundseen.de Landkreis Ravensburg Online Kochworkshop für Jugendliche ab 12 Jahren: Ofenhits für Kids Unter dem Motto Ofenhits für Kids werden in dem zwei- stündigen Online-Kochkurs herzhafte und süße Gerichte aus und auf dem Ofen/ Herd gezaubert. Gekocht wird von zu Hause, direkt aus der eigenen Küche. Unter An- leitung der Referentin Manuela Schmied werden leckere und saisonale Gerichte zubereitet. Gern darf gemeinsam mit einem Freund oder einer Freundin gebrutzelt werden. Im Anschluss können die Köstlichkeiten gemeinsam mit Familie oder Freunden verspeist werden. Der Workshop findet am Freitag den 28.10.2022 von 16:00-18:00 Uhr statt. Eine Woche vor Kursbeginn wird den Teilnehmenden eine Einkaufsliste und eine Vorberei- tungsliste per Mail gesendet. Die Rezepte und den Link zum Kurs gibt es einen Tag vor Kursbeginn. Anmeldung unter: www.ernaehrung-oberschwaben.de Weihnachtsgrüße und Neujahrswünsche 113,00 € Größe: 90 x 100 mm 22 69,00 € Größe: 90 x 60 mm 23 75,00 € Größe: 90 x 65 mm 20 10% Frühbucher- Rabatt Alle Preise sind pro Gemeinde für Farb- und s/w-Anzeigen, zzgl. MwSt., nicht weiter rabattfähig. Anzeigenbuchungen sind auch über die Mediaberatung der Schwäbischen Zeitung möglich. Mehr Motive finden Sie auf unserer Homepage unter: www.duv-wagner.de/Weihnachtskatalog Nothilfe für Menschen aus der Ukraine Einscannen und einfach über PayPal spenden. Ihre Spende als CARE-Paket. IBAN: DE 93 3705 0198 0000 0440 40 oder www.care.de Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 42 Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG | Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim | 07154 8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de 135,00 € Größe: 187 x 60 mm 1 69,00 € Größe: 90 x 60 mm 2 75,00 € Größe: 90 x 65 mm 3 75,00 € Größe: 90 x 65 mm 5 130,00 € Größe: 90 x 115 mm 6 64,00 € Größe: 90 x 55 mmGröße: 90 x 55 mm 4 10% Frühbucher- Rabatt© dvw Alle Preise sind pro Gemeinde für Farb- und s/w-Anzeigen, zzgl. MwSt., nicht weiter rabattfähig. Anzeigenbuchungen sind auch über die Mediaberatung der Schwäbischen Zeitung möglich. Mehr Motive finden Sie auf unserer Homepage unter: www.duv-wagner.de/Weihnachtskatalog Jetzt schon an Weihnachten denken Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 42 MIETGESUCHE Die ausführlichen Stellenanzeigen finden Sie unter der jeweiligen Kennziffer in unserer Stellenbörse (jobs.drs.de) www.drs.de Für das Katholische Verwaltungszentrum Allgäu-Oberschwaben in Trägerschaft der Diözese Rottenburg-Stuttgart mit Sitz in Kißlegg suchen wir als Ergänzung unseres Teams zum frühestmöglichen Zeitpunkt eine/einen KINDERGARTENBEAUFTRAGTE/N VERWALTUNG (m/w/d) in Voll- oder Teilzeit (50-100%), befristet als Mutterschutz- und Elternzeitvertretung, Kennziffer 22/28/1026 SACHBEARBEITER/IN (m/w/d) im Sachgebiet Bauen und Liegenschaften in Teilzeit (50%), Kennziffer 22/28/1001 Die Zugehörigkeit zu einer Mitgliedschaftskirche der Arbeitsgemeinschaft Christ- licher Kirchen (ACK) setzten wir voraus. Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen richten Sie bitte unter Angabe der entsprechenden Kennziffer und Ihrer Konfession bis 31.10.2022, ausschließlich online über unser Stellenportal: jobs.drs.de. Ihre Ansprechpartnerin ist Frau Claudia Rebholz, Tel. 07563 91348-11, E-Mail: bewerbungen-ao@kvz.drs. 2 Zi.WHG in Baindt und Umgebung Ich, Miou, liebevolle Freigängerkatze, suche für mein Frauchen zum Geburtstag (70+ ) eine helle 2 Zi Wohnung zur langfristigen Miete. 0151/53210698 STELLENANGEBOTE GESCHÄFTSANZEIGEN Haben Sie Ihre Haben Sie Ihre Weihnachtsanzeige Weihnachtsanzeige schon gebucht?schon gebucht? Lassen Sie sich inspirieren:Lassen Sie sich inspirieren: www.duv-wagner.de/ www.duv-wagner.de/ weihnachtskatalogweihnachtskatalog „„AAlltteerrnnaattiivvee BBeessttaattttuunnggssffoorrmmeenn““ DDeerr GGeebbiirrggssbbaacchh.. www.bestattungen-wohlschiess.de TTeell.. 00775511//4433442255 BESTATTUNGEN WOHLSCHIESS 88255 Baienfurt Eisenbahnstr. 1 BÜROKRAFT in Teilzeit gesucht Wir brauchen Unterstützung in der Verwaltung. Quer- oder Wiedereinsteiger sind bei uns herzlich willkommen. SHM GmbH, Mehlisstr. 5, 88255 Baindt, Tel. 07502/940 856-200 CHIRURGISCHE NOTFALL- VERSORGUNG: Ab dem 28.10. schließt die chirurgische Notfallversorgung in Bad Waldsee. Alle chirur- gischen Notfälle (Unfälle, Verletzungen, Verstauchungen) werden im St. Elisabethen-Kli- nikum in Ravensburg behandelt. Alle anderen Notfälle (internis- tisch), die bisher in Bad Wald- see versorgt wurden, werden weiterhin dort behandelt. SCHMERZAMBULANZ: Die Schmerzambulanz von Dr. Reiser besteht weiterhin. Terminvereinbarung unter: 07524 997-0 WWW.OBERSCHWABENKLINIK.DE ODER INFO-TELEFON: 07524 977-0 OSK SETZT NEUES MEDIZINKONZEPT UM Änderungen in der medizinischen Versorgung PLANBARE GELENKEINGRIFFE: Die OSK konzentriert den plan- baren Gelenkersatz (Endopro- thetik) in einem leistungsfähigen Zentrum am Westallgäu-Klini- kum in Wangen. Dort operieren auch Ärzte aus Bad Waldsee. INNERE MEDIZIN: Die Klinik für Innere Medizin und die internistische Notfallversor- gung bleiben gemäß Kreistags- beschluss bis 30.09.2023 geöffnet. SPRECHSTUNDEN: Regelmäßige orthopädische und chirurgische Sprechstunden fin- den unverändert mit vorheriger Terminvereinbarung statt (keine Notfallversorgung). Tel: 07524 997-241 Ausfahrer (m/w/d) NOLD Hydraulik + Pneumatik GmbH Personalabteilung, z.Hd. 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        Amtsblatt Jahrgang 2023 Freitag, den 7. Juli 2023 Nummer 27 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Ort: Sportplatz Klosterwiese Baindt Für das leibliche Wohl wird gesorgt. Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 27 www.energiedialog-bw.de Energiedialog zum geplanten Windpark Altdorfer Wald Pressemitteilung Kommunale Dialoggruppe hat sich zum ersten Mal getroffen Am 21. Juni hatte die kommunale Dialoggruppe des Energiedialoges ihr erstes Treffen in Wolfegg. Als gemeinsame Arbeitsgrundlage wurden „Grundsätze der Zusammenarbeit“ einstimmig verabschiedet. Zudem wurden die bisher gesammelten Themen für den Energiedialog gesichtet und priorisiert. In den Wochen zuvor waren, unter anderem auf der Info-Tour durch die Gemeinden Baienfurt, Baindt, Bergatreute, Schlier, Vogt, Waldburg und Wolfegg zahlreiche Fragen und Themenwünsche aus der Bevölkerung eingesammelt worden. Als erstes Thema wurde auf der Sitzung das Thema Regionalplanung-Flächenausweisung (Warum Windenergie im Altdorfer Wald?) behandelt. Hierzu war Verbandsdirektor Dr. Wolfgang Heine vom Regionalverband Bodensee-Oberschwaben (RVBO) eingeladen. Er erläuterte, dass der Regionalverband die Aufgabe habe, in der gesamten Region 1,8 Prozent der Flächen für Windenergie auszuweisen, um die gesetzlich vorgeschriebenen Flächenziele von Bund und Land zu erreichen. Deshalb werde aktuell ein neuer Teilregionalplan Energie aufgestellt. Neben Fragen zur Methodik der Flächenausweisung ging es um die Frage, ob die Regionalplanung noch eine Auswirkung auf das Projekt im Altdorfer Wald habe. Herr Dr. Heine erklärte, dass bis zum Herbst 2025 die Vorganggebiete für Windenergie ausgewiesen werden. Und damit habe die Regionalplanung eine direkte Auswirkung auf die Projektentwicklung im Altdorfer Wald. Im Anschluss beschloss die Dialoggruppe, dass zum Thema Regionalplanung-Flächenausweisung (Warum Windenergie im Altdorfer Wald?) ein ausführlicher Beitrag in den Amtsblättern erscheinen soll. Auch der RVBO informiert am 11. Juli zum aktuellen Arbeitsstand des Teilregionalplan Energie. Die Veranstaltung findet von 18.30 bis 20.30 Uhr in Bad Waldsee statt und wird auch im Internet gestreamt. Nähere Informationen und Anmeldungen unter: www.rvbo-energie.de Als nächste Themen sollen in der Dialoggruppe die übergreifenden Themen Energiewende und die Rolle der Windenergie und Windenergie im Wald erörtert werden. Konkrete Fachthemen wie Wasser- oder Naturschutz werden erörtert, sobald die Projektentwicklung weiter fortgeschritten ist. Die nächste Sitzung der Dialoggruppe findet am 26. Juli statt. Die Dialoggruppe soll einen sachlichen und übergreifenden kommunalen Dialog um den geplanten Windpark im Altdorfer Wald ermöglichen. Sie bündelt die Diskussionen um das geplante Vorhaben in den sieben anliegenden Gemeinden und bindet die Anspruchsgruppen in den Energiedialog ein. In der Dialoggruppe als ständige Mitglieder sind: | die sieben Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern und jeweils einem Mitglied des Gemeinderat | jeweils zwei Personen des Natur- und Kulturlandschaft Altdorfer Wald e.V., der Waldbesetzung Altdorfer Wald (Alti) – Klimacamp, des BREMN e. V. – Bündnis für regenerative Energie, Mensch und Natur sowie dem Verein Energiewende Vogt e.V. | vierzehn Personen (zwei aus jeder Gemeinde) nach dem Zufallsprinzip chancengleich ausgewählte Bürgerinnen und Bürger Teil der Gruppe. Die Dialoggruppe ist kein Entscheidungsgremium, sondern begleitet die Projektentwicklung aus Sicht der Kommunen. Sie kann die Projektentwicklung der Windpark Altdorfer Wald formal nicht beeinflussen, wohl aber Anliegen und Forderungen formulieren. Die Dialoggruppe berichtet in den Mitteilungsblättern regelmäßig über ihre Arbeit. Bei Fragen und Anregungen zum Energiedialog melden Sie sich gerne bei Sarah Albiez, s.albiez@energiedialog-bw.de Energiedialog zum geplanten Windpark Altdorfer Wald Pressemitteilung Kommunale Dialoggruppe hat sich zum ersten Mal getroffen Am 21. Juni hatte die kommunale Dialoggruppe des Energiedialoges ihr erstes Treffen in Wolfegg. Als gemein- same Arbeitsgrundlage wurden „Grundsätze der Zusammenarbeit“ einstimmig verabschiedet. Zudem wurden die bisher gesammelten Themen für den Energiedialog gesichtet und priorisiert. In den Wochen zuvor waren, unter anderem auf der Info-Tour durch die Gemeinden Baienfurt, Baindt, Bergatreute, Schlier, Vogt, Waldburg und Wolfegg zahlreiche Fragen und Themenwünsche aus der Bevölkerung eingesammelt worden. Als erstes Thema wurde auf der Sitzung das Thema Regionalplanung-Flächenausweisung (Warum Winde- nergie im Altdorfer Wald?) behandelt. Hierzu war Verbandsdirektor Dr. Wolfgang Heine vom Regionalverband Bodensee-Oberschwaben (RVBO) eingeladen. Er erläuterte, dass der Regionalverband die Aufgabe habe, in der gesamten Region 1,8 Prozent der Flächen für Windenergie auszuweisen, um die gesetzlich vorgeschrie- benen Flächenziele von Bund und Land zu erreichen. Deshalb werde aktuell ein neuer Teilregionalplan Energie aufgestellt. Neben Fragen zur Methodik der Flächen- ausweisung ging es um die Frage, ob die Regionalplanung noch eine Auswirkung auf das Projekt im Altdorfer Wald habe. Herr Dr. Heine erklärte, dass bis zum Herbst 2025 die Vorganggebiete für Windenergie ausge- wiesen werden. Und damit habe die Regionalplanung eine direkte Auswirkung auf die Projektentwicklung im Altdorfer Wald. Im Anschluss beschloss die Dialoggruppe, dass zum Thema Regionalplanung-Flächenausweisung (Warum Windenergie im Altdorfer Wald?) ein ausführlicher Beitrag in den Amtsblättern erscheinen soll. Auch der RVBO informiert am 11. Juli zum aktuellen Arbeitsstand des Teilregionalplan Energie. Die Veranstaltung findet von 18.30 bis 20.30 Uhr in Bad Waldsee statt und wird auch im Internet gestreamt. Nähere Informationen und Anmeldungen unter: www.rvbo-energie.de Als nächste Themen sollen in der Dialoggruppe die übergreifenden Themen Energiewende und die Rolle der Windenergie und Windenergie im Wald erörtert werden. Konkrete Fachthemen wie Wasser- oder Na- turschutz werden erörtert, sobald die Projektentwicklung weiter fortgeschritten ist. Die nächste Sitzung der Dialoggruppe findet am 26. Juli statt. Die Dialoggruppe soll einen sachlichen und übergreifenden kommunalen Dialog um den geplanten Wind- park im Altdorfer Wald ermöglichen. Sie bündelt die Diskussionen um das geplante Vorhaben in den sieben anliegenden Gemeinden und bindet die Anspruchsgruppen in den Energiedialog ein. In der Dialoggruppe als ständige Mitglieder sind: | die sieben Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern und jeweils einem Mitglied des Gemeinderat | jeweils zwei Personen des Natur- und Kulturlandschaft Altdorfer Wald e.V., der Waldbesetzung Altdorfer Wald (Alti) – Klimacamp, des BREMN e. V. – Bündnis für regenerative Energie, Mensch und Natur sowie dem Verein Energiewende Vogt e.V. | vierzehn Personen (zwei aus jeder Gemeinde) nach dem Zufallsprinzip chancengleich ausgewählte Bür- gerinnen und Bürger Teil der Gruppe. Die Dialoggruppe ist kein Entscheidungsgremium, sondern begleitet die Projektentwicklung aus Sicht der Kom- munen. Sie kann die Projektentwicklung der Windpark Altdorfer Wald formal nicht beeinflussen, wohl aber Anliegen und Forderungen formulieren. Die Dialoggruppe berichtet in den Mitteilungsblättern regelmäßig über ihre Arbeit. Bei Fragen und Anregungen zum Energiedialog melden Sie sich gerne bei Sarah Albiez, s.albiez@enrgiedialog-bw.de www.energiedialog-bw.de Energiedialog zum geplanten Windpark Altdorfer Wald Pressemitteilung Kommunale Dialoggruppe hat sich zum ersten Mal getroffen Am 21. Juni hatte die kommunale Dialoggruppe des Energiedialoges ihr erstes Treffen in Wolfegg. Als gemeinsame Arbeitsgrundlage wurden „Grundsätze der Zusammenarbeit“ einstimmig verabschiedet. Zudem wurden die bisher gesammelten Themen für den Energiedialog gesichtet und priorisiert. In den Wochen zuvor waren, unter anderem auf der Info-Tour durch die Gemeinden Baienfurt, Baindt, Bergatreute, Schlier, Vogt, Waldburg und Wolfegg zahlreiche Fragen und Themenwünsche aus der Bevölkerung eingesammelt worden. Als erstes Thema wurde auf der Sitzung das Thema Regionalplanung-Flächenausweisung (Warum Windenergie im Altdorfer Wald?) behandelt. Hierzu war Verbandsdirektor Dr. Wolfgang Heine vom Regionalverband Bodensee-Oberschwaben (RVBO) eingeladen. Er erläuterte, dass der Regionalverband die Aufgabe habe, in der gesamten Region 1,8 Prozent der Flächen für Windenergie auszuweisen, um die gesetzlich vorgeschriebenen Flächenziele von Bund und Land zu erreichen. Deshalb werde aktuell ein neuer Teilregionalplan Energie aufgestellt. Neben Fragen zur Methodik der Flächenausweisung ging es um die Frage, ob die Regionalplanung noch eine Auswirkung auf das Projekt im Altdorfer Wald habe. Herr Dr. Heine erklärte, dass bis zum Herbst 2025 die Vorganggebiete für Windenergie ausgewiesen werden. Und damit habe die Regionalplanung eine direkte Auswirkung auf die Projektentwicklung im Altdorfer Wald. Im Anschluss beschloss die Dialoggruppe, dass zum Thema Regionalplanung-Flächenausweisung (Warum Windenergie im Altdorfer Wald?) ein ausführlicher Beitrag in den Amtsblättern erscheinen soll. Auch der RVBO informiert am 11. Juli zum aktuellen Arbeitsstand des Teilregionalplan Energie. Die Veranstaltung findet von 18.30 bis 20.30 Uhr in Bad Waldsee statt und wird auch im Internet gestreamt. Nähere Informationen und Anmeldungen unter: www.rvbo-energie.de Als nächste Themen sollen in der Dialoggruppe die übergreifenden Themen Energiewende und die Rolle der Windenergie und Windenergie im Wald erörtert werden. Konkrete Fachthemen wie Wasser- oder Naturschutz werden erörtert, sobald die Projektentwicklung weiter fortgeschritten ist. Die nächste Sitzung der Dialoggruppe findet am 26. Juli statt. Die Dialoggruppe soll einen sachlichen und übergreifenden kommunalen Dialog um den geplanten Windpark im Altdorfer Wald ermöglichen. Sie bündelt die Diskussionen um das geplante Vorhaben in den sieben anliegenden Gemeinden und bindet die Anspruchsgruppen in den Energiedialog ein. In der Dialoggruppe als ständige Mitglieder sind: | die sieben Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern und jeweils einem Mitglied des Gemeinderat | jeweils zwei Personen des Natur- und Kulturlandschaft Altdorfer Wald e.V., der Waldbesetzung Altdorfer Wald (Alti) – Klimacamp, des BREMN e. V. – Bündnis für regenerative Energie, Mensch und Natur sowie dem Verein Energiewende Vogt e.V. | vierzehn Personen (zwei aus jeder Gemeinde) nach dem Zufallsprinzip chancengleich ausgewählte Bürgerinnen und Bürger Teil der Gruppe. Die Dialoggruppe ist kein Entscheidungsgremium, sondern begleitet die Projektentwicklung aus Sicht der Kommunen. Sie kann die Projektentwicklung der Windpark Altdorfer Wald formal nicht beeinflussen, wohl aber Anliegen und Forderungen formulieren. Die Dialoggruppe berichtet in den Mitteilungsblättern regelmäßig über ihre Arbeit. Bei Fragen und Anregungen zum Energiedialog melden Sie sich gerne bei Sarah Albiez, s.albiez@energiedialog-bw.de Nummer 27 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Regionalverband Bodensee-Oberschwaben Erneuerbare Enegien in Bodensee-Oberschwaben: Hybride Informationsveranstaltung des Regionalverbands Bodensee-Oberschwaben 1. Juni 2023, Region Bodensee-Oberschwaben/Ravensburg – Die Auswirkungen der Ener- giewende werden in der Region Bodensee-Oberschwaben sichtbar. Die Landesregierung hat beschlossen, dass zwei Prozent der Regionsfläche für den Ausbau von Windenergie- und Freiflächensolaranlagen bereitgestellt werden müssen. Für die Suche nach geeigneten Flä- chen ist der Regionalverband Bodensee-Oberschwaben (RVBO) verantwortlich. Aus diesem Anlass veranstaltet der RVBO am Dienstag, 11. Juli 2023, von 18:30 Uhr bis 20:30 Uhr, im Haus am Stadtsee in Bad Waldsee (sowie online) einen Informationsabend mit dem Titel „Räume suchen - Gebiete finden“ rund um die Themen Windkraft und Solar. Zu Be- ginn der Veranstaltung erläutert Wolfgang Heine, Direktor des RVBO die Vorgehensweise und erste Ergebnisse bei der Suche nach geeigneten Gebieten und stellt die Auswahlkriterien vor. Dieser Vortrag kann auch online mitverfolgt werden. Im Anschluss an den Vortrag stehen u. a. die Fachplanerinnen und -planer des RVBO an Informationsständen für Hintergründe und Fragen zur Verfügung. Der Abend soll dem gemeinsamen Austausch dienen. Die Veranstaltung richtet sich an alle interessierten Bürgerinnen und Bürger, die sich für die weitere Umsetzung der Energiewende in den Landkreisen Bodenseekreis, Ravensburg und Sigmaringen interessieren. Anmeldung und weitere Informationen unter www.rvbo-energie.de. Eine Anmeldung ist jeweils für die Online-Teilnahme sowie auch für die Präsenzveranstaltung erforderlich. Ihr Regionalverband Bodensee-Oberschwaben sucht Profis Die Gemeinde Baindt sucht zum 01. Oktober 2023 eine AAssssiisstteennzz (m/w/d) ffüürr ddiiee BBüürrggeerrmmeeiisstteerriinn Wir bieten > eine leistungsgerechte Vergütung in EG 8 TVöD > eine abwechslungsreiche und anspruchsvolle Tätigkeit > ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis in Vollzeit Stellenausschreibung Die vollständige Stellenausschreibung finden Sie auf unserer Homepage unter www.baindt.de/rathaus-buergerservice/ stellenausschreibungen Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Bitte bis 23.07.2023 an die Gemeindeverwaltung Baindt Marsweilerstraße 4 88255 Baindt oder per E-Mail an: bewerbung@baindt.de Baindt Amtliche Bekanntmachungen Sprechstunde der Bürgermeisterin Frau Simone Rürup Am Dienstag, 11. Juli 2023 von 16:00 Uhr – 18:00 Uhr findet die nächste Sprechstunde bei Bürgermeisterin Si- mone Rürup statt. Ihre Terminvereinbarung nimmt Frau Heine, Tel.: (07502) 94 06-17 oder per E-Mail elvira.heine@baindt.de entgegen. Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 27 Ferienbetreuung in den Sommerferien Liebe Eltern, in den Sommerferien, in der 1. Ferienwoche: 31.07. bis 04.08.2023 2. Ferienwoche: 07.08. bis 11.08.2023 5. Ferienwoche: 28.08. bis 01.09.2023 6. Ferienwoche: 04.09. bis 08.09.2023 bietet die Gemeinde Baindt für alle Grundschülerinnen und Grundschüler, sowie für alle „großen“ Kindergar- tenkinder, die im September 2023 eingeschult werden, eine Ferienbetreuung an. Die Mindestteilnehmerzahl liegt bei 5 Kindern. Sollten weniger als 5 Kinder einen Bedarf an Betreuung ha- ben, so unterstützt uns hier die Gemeinde Baienfurt mit einer Betreuung in den Räumen der Achtalschule. Anmeldeschluss ist am 10.07.2023. Weitere Informationen finden Sie im Veranstaltungs- text auf reservix.de. Ihre Gemeindeverwaltung Sperrung im Bereich der Hirschstraße 40 aufgrund der Hochwasserschutzmaßnahme Ab Montag, den 10. Juli 2023 wird die Hirschstraße auf Höhe der Hausnummer 40 aufgrund von Tiefbauarbeiten im Rahmen der Hochwasserschutzmaßnahme Ortsaus- gang in Richtung Sulpach für den gesamten Verkehr zeit- weise gesperrt sein. Dies wird voraussichtlich bis Diens- tag, den 31. Oktober 2023 andauern. Für Rückfragen steht Ihnen das Bauamt der Gemein- de Baindt, Herr Roth (Tel: 07502 94 06-53, E-Mail: f.roth@baindt.de) zur Verfügung. Wir bitten um Ihr Verständnis. 2022 war eines der trockensten Jahre der Messgeschich- te und vielerorts wurden Tiefststände beim Grundwasser registriert. Dies war nicht nur ein Resultat des vergange- nen Sommers, sondern hat sich im Laufe einiger Jahre entwickelt. Durch die Hitzewellen und Trockenheit gehen auch die Quellschüttungen in Weißenbronnen jährlich minimal zurück. Der Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt und Baindt verweist auf einen interessanten Artikel von Uli Paetzel aus dem Magazin „der gemeinderat“, Ausgabe Nr. 6/2023 Jeder Liter ist wichtig Ein Sommer mit wenig Regen kündigt sich bereits im Juni an, zugleich tritt die EU-Verordnung zur Wasserwieder- verwendung in Kraft. DWA-Präsident Uli Paetzel erläu- tert, wie er die Herausforderungen beim Thema Wasser einschätzt. Deutschland ist ein wasserreiches Land - grundsätzlich. Als Folge des Klimawandels verändert sich aktuell aber das Niederschlagsverhalten. Das Winterhalbjahr wird ten- denziell feuchter - das Frühjahr 2023 war eines der nas- sesten Frühjahre seit Beginn der Wetteraufzeichnungen -, die Sommer werden deutlich trockener. Früher stand beim Wassermanagement der Schutz vor Überflutungen und Starkregen im Vordergrund. Mittler- weile ist aber auch im regenreichen Deutschland Wasser- mangel zumindest temporär und regional ein wichtiges Thema. Auf die Suchanfrage „Deutschland Dürre 2023“ erhält man bei Google rund 13 Millionen Treffer - das The- ma ist sowohl bei den Meteorologen und Klimaexperten als auch in den Medien angekommen. Trockenheit hat erhebliche ökonomische und ökologische Auswirkungen: Wälder vertrocknen und können keine Beiträge zum Klimaschutz mehr leisten, Äcker bringen geringe Erträge, und wenn Flüsse kaum Wasser führen, hat das erhebliche Folgen für die aquatische Ökologie und die Schifffahrt. Wirkungsketten werden durch Trockenheit erheblich ver- stärkt, wie sich bei dem massiven Fischsterben an der Oder im Jahr 2022 gezeigt hat. Dort hatten Stoffeinleitun- gen in ein niedrigwasserführendes Gewässer zu erhöhten Schadstoffkonzentrationen geführt - und sie begünstigten im Zusammenhang mit geringer Verschattung und hohen Temperaturen toxinbildendes Algenwachstum. Zu wenig Wasser macht Ökosysteme vulnerabel und schädigt die Biodiversität. Und Menschen sind direkt betroffen, indem die Trinkwasserversorgung unter Druck gerät, Kühlwasser für die Stromproduktion fehlt oder das Pflanzenwachs- tum beeinträchtigt ist. Wasserwirtschaft und Politik müssen gemeinsam kon- krete Anpassungsstrategien an diese Folgen des Kli- mawandels erarbeiten und umsetzen. Im Fokus muss der Wasserrückhalt stehen: sowohl im urbanen Raum, Stichwort wasserbewusste Stadtentwicklung, als auch in ländlichen Regionen mit einem möglichst naturnahen Wasserhaushalt. Anders Planen und Bauen Nicht nur für eine sachgerechte Überflutungsvorsorge, sondern auch für die Vorsorge gegen Trockenheit und Dürre ist der Aus- und Neubau von Wasserspeichern notwendig. Ebenso sind abflussbremsende, wasserrück- haltende und versickerungsfördernde Maßnahmen erfor- derlich. Die Finanzierung dafür ist zu sichern, zum Beispiel auch aus dem Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz. Wasserwiederverwendung muss als Instrument nicht nur in Krisenzeiten flächendeckend zur Verfügung ste- hen. Aufbereitetes Wasser kann und muss sowohl in der Landwirtschaft als auch in Parks sowie Grünanlagen zur Bewässerung eingesetzt werden. Ein äußerst wichtiger Schritt hierfür ist die EU-Verordnung zur Wasserwiederverwendung. Sie wurde im Sommer 2020 verabschiedet und tritt am 26. Juni 2023 in allen Mitgliedsstaaten unmittelbar in Kraft. Die Verordnung schreibt die Nutzung von aufbereitetem Abwasser in der Landwirtschaft zur Bewässerung vor. Zudem legt sie die Mindestanforderungen an Wasser- qualität und Überwachung bei der Nutzung von speziell aufbereitetem und hygienisiertem Abwasser zur Bewäs- serung in der Landwirtschaft fest. Je nach Anbaukultur unterscheiden sich dabei die von der EU gesetzten Min- destanforderungen. Die DWA begrüßt diesen Schritt, der die Wasserknappheit in EU-Staaten verringern soll. Allerdings ist die aktuelle Beschränkung auf die Landwirtschaft nicht zielführend: Nummer 27 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Die Wasserwiederverwendung muss auch in Parks und Grünanlagen festes Instrument sein. Die hygienischen Belange sind sowohl bei der landwirtschaftlichen Bewäs- serung als auch in Grünanlagen und Parks entsprechend der Vorgaben der Weltgesundheitsorganisation WHO sicherzustellen. Wer steht oben auf der Wasserliste? Auch bei optimaler Vorsorge kann aber nicht eine je- derzeit sichere und ausreichende Wasserversorgung für alle Nutzergruppen gewährleistet werden. Notwendig ist daher eine konkret definierte Priorisierung der verschie- denen Wassernutzungen. Die Versorgung der Menschen mit Trinkwasser und Was- ser für die persönliche Hygiene genießt dabei selbstver- ständlich höchste Priorität. Alle anderen Nutzungen wie Land- und Forstwirtschaft, Energie, Verkehr und Indust- rie, aber auch die Mindestwasserführung für ökologisch intakte Gewässer müssen anschließend gleichrangig ge- regelt werden. Quelle: „der gemeinderat“, Ausgabe Nr. 6/2023 Öffentliche Auslegung der Entwurfsfassung des Klimamobilitätsplans Gemeindeverband Mittleres Schussental Die Verbandsversammlung des Gemeindeverbandes hat in ihrer Sitzung am 29.06.2023 dem Entwurf des Klimamobilitätsplanes Gemeindeverband Mittleres Schussental vom 11.05.2023 zugestimmt. Der Entwurf des Klimamobilitätsplanes GMS wird in der Zeit von 10.07.2023 bis einschließlich 10.08.2023 digital unter https://gmschussental.de/klimamobilitaetsplan/ zur Verfügung ge- stellt sowie an folgenden Stellen zur öffentlichen Einsichtnahme ausgelegt: Gemeinde Baindt im Rathaus, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt, Bürgertheke (Ebene 0), Stadt Ravensburg im Technischen Rathaus, Salamanderweg 22, 88212 Ravensburg, EG, Foyer (behinder- tengerechter Zugang an der Gebäudeseite rechts vom Haupteingang), Stadt Weingarten im Amtshaus, Kirchstraße 2, 88250 Weingarten, 2. Obergeschoss, Foyer, Gemeinde Berg im Rathaus, Bergstraße 35, 88276 Berg, Tisch vor Zimmer Nr. 16, Gemeinde Baienfurt im Rathaus, Marktplatz 1, 88255 Baienfurt, Tisch vor Raum Nr. 220, jeweils zu den üblichen Öffnungszeiten der Rathäuser. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Dies ist auch in digitaler Form an die Mailadresse Verkehrsplanung@ravensburg.de möglich. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Klimamobilitätsplan unberücksichtigt bleiben. Allgemeine Hinweise: Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Stadtplanungsamt der Stadt Ravensburg (Technische Ver- bandsverwaltung), Salamanderweg 22, 88212 Ravensburg an Catherine Schupp unter verkehrspla- nung@ravensburg.de. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt- Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Ein- wendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können. Der Klimamobilitätsplan kann im Zeitraum der jeweiligen Auslegungsfrist auch auf der Homepage des Gemeindeverbands Mittleres Schussental www.gmschussental.de unter der Rubrik "Mobilität und Verkehr" (https://gmschussental.de/mobilitaet-und-verkehr/) eingesehen und heruntergeladen Gemeindeverwaltungsverband Mittleres Schussental Öffentliche Auslegung der Entwurfsfassung des Klimamobilitätsplans Gemeindeverband Mittleres Schussental Die Verbandsversammlung des Gemeindeverbandes hat in ihrer Sitzung am 29.06.2023 dem Entwurf des Klimamobilitätsplanes Gemeindeverband Mittleres Schussental vom 11.05.2023 zugestimmt. Der Entwurf des Klimamobilitätsplanes GMS wird in der Zeit von 10.07.2023 bis einschließlich 10.08.2023 digi- tal unter https://gmschussental.de/klimamobilitaet- splan/ zur Verfügung gestellt sowie an folgenden Stellen zur öffentlichen Einsichtnahme ausgelegt: - Gemeinde Baindt im Rathaus, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt, Bür- gertheke (Ebene 0), - Stadt Ravensburg im Technischen Rathaus, Salamanderweg 22, 88212 Ravensburg, EG, Foyer (behindertengerechter Zugang an der Gebäudeseite rechts vom Haupteingang), - Stadt Weingarten im Amtshaus, Kirchstraße 2, 88250 Weingarten, 2. Obergeschoss, Foyer, - Gemeinde Berg im Rathaus, Bergstraße 35, 88276 Berg, Tisch vor Zim- mer Nr. 16, - Gemeinde Baienfurt im Rathaus, Marktplatz 1, 88255 Baienfurt, Tisch vor Raum Nr. 220, jeweils zu den üblichen Öffnungszeiten der Rathäuser. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Dies ist auch in digitaler Form an die Mailadresse Verkehrsplanung@ravensburg.de möglich. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Klimamobilitätsplan unberücksichtigt bleiben. Allgemeine Hinweise: Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Stadtplanungs- amt der Stadt Ravensburg (Technische Verbandsverwal- tung), Salamanderweg 22, 88212 Ravensburg an Cathe- rine Schupp unter verkehrsplanung@ravensburg.de. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechts- behelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können. Der Klimamobilitätsplan kann im Zeitraum der jeweiligen Auslegungsfrist auch auf der Homepage des Gemein- deverbands Mittleres Schussental www.gmschussen- tal.de unter der Rubrik „Mobilität und Verkehr“ (https:// gmschussental.de/mobilitaet-und-verkehr/) eingesehen und heruntergeladen werden. Im Zusammenhang mit dem Datenschutz wird darauf hingewiesen, dass es sich um ein öffentliches Verfahren handelt und daher grund- sätzlich alle Stellungnahmen im Rahmen des Verfahrens in öffentlicher Sitzung beraten und entschieden werden. Der Inhalt der Stellungnahmen, die aus der Öffentlich- keitsbeteiligung eingehen, ist hierbei im Rahmen von wei- teren öffentlichen Beratungen anonymisiert, soweit auf diese Angaben im Hinblick auf die Verständlichkeit bzw. Bewertbarkeit des Inhalts der Stellungnahme verzich- tet werden kann. Im Übrigen sind personenbezogene Daten zur Stellungnahme (wie Name und Anschrift des Verfassers der Stellungnahme) jedoch grundsätzlich für die Mitglieder des jeweils zuständigen Gremiums und die zuständigen Mitarbeiter/innen der Verwaltung so- wie die mit der Planung betrauten Dritten insbesondere im Hinblick auf die Beurteilung der in der Stellungnahme erwähnten Belange und die spätere Abwägung sichtbar. Zur Rechtssicherheit des Verfahrens werden alle Stel- lungnahmen einschließlich der in diesem Zusammenhang bekannt gewordenen personenbezogenen Daten wie Na- men und Anschriften und deren Abwägungen dauerhaft archiviert. Es wird außerdem darauf hingewiesen, dass mit der Einreichung einer Stellungnahme inkl. möglicher Anhänge wie Fotos oder Pläne auch das Recht an der notwendigen Nutzung und Verwertung im Rahmen des weiteren Verfahrens an die Stadt Ravensburg übertra- gen wird, soweit es sich hierbei um ein „Werk“ im Sinne des Urheberrechts handelt. Nähere Informationen zum Datenschutz und Urheberrecht werden zusammen mit den anderen Planunterlagen im jeweils o.g. Zeitraum öf- fentlich ausgelegt bzw. auf der Homepage Gemeindever- bands Mittleres Schussental zur Verfügung gestellt. Die Datenschutzerklärung des Gemeindeverbandes Mittleres Schussental finden Sie auf der Homepage unter https:// gmschussental.de/datenschutz gez. Oberbürgermeister Dr. Daniel Rapp Verbandsvorsitzender GMS Verloren Wir vermissen unsere Schildkröte. Sie ist 3 Jahre alt. Verloren gegangen in 88255 Baindt Wenn ihr sie findet, bitte melden: Tel: 0176-23931438 Vielen Herzlichen Dank Familie Schützbach Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 27 Ferienprogramm NEU - NEU - NEU - Das Ferienpro- gramm geht online! Liebe Kinder, liebe Jugend- liche, bald ist es soweit und die Sommerferien stehen vor der Tür. Als Gemeinde liegt es uns sehr am Herzen, Euch mit dem Baindter Ferienprogramm ein paar schöne und unbeschwerte Stunden zu ermöglichen. Von der Kanu- tour über einen Raubzug durch Baindt bis zu zahlrei- chen sportlichen Aktivitäten wartet ein buntes Angebot auf Euch! Auch dieses Jahr wird es keine gedruckte Broschüre ge- ben! Wir nutzen die Plattform „nupian“, mit welcher eine Anmeldung ganz unkompliziert mit wenigen Clicks online erfolgen kann. Dies vereinfacht nicht nur die Arbeit in der Verwaltung, sondern bietet auch Euren Eltern große Vorteile und es gibt keine langen Warteschlangen mehr am Anmeldetag. Ab Dienstag, 18. Juli 2023 wird das Programm freige- schaltet und Eure Eltern können Euch anmelden! Nähere Angaben zum Nupian-Programm sowie eine Auf- listung aller Programmpunkte werden im nächsten Amts- blatt veröffentlicht und außerdem in der Schule und in den Kindergärten verteilt. Viel Vorfreude auf die vor Euch liegenden Wochen wünscht Eure Gemeindeverwaltung Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Kinder Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravens- burg Elisabethenstr. 15 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 8. Juli 2023 und Sonntag, 9. Juli 2023 Kleintierpraxis Baienfurt, Tel.: 0751 - 56 04 08 08 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 8. Juli 2023 Central-Apotheke Ravensburg, Marienplatz 31, 88212 Ravensburg, Tel.: 0751 - 36 33 60 Sonntag, 9. Juli 2023 Dreiländer-Apotheke Ravensburg, Gottlieb-Daimler-Str. 2, 88214 Ravensburg (Südstadt), Tel.: 0751 - 3 66 50 75 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Nummer 27 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de 1 Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Esse n auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-116 E-Mail: betreuung@sozialstation-schussental.de Markdorferstr. 43 88213 Ravensburg/Bavendorf Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte und hochaltrige Menschen, die gerne in Gemeinschaft sind. Jeden Dienstag und Donnerstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt und im Ev. Gemeindehaus in Berg. Fahrdienst möglich. Ihre Ansprechpartnerin: Frau Löffler Unsere Jubilare Wir gratulieren Herzlichen Glückwunsch Herr Fevzi Altun feierte am 1. Juli 2023 seinen 80. Ge- burtstag. Im Namen von Frau Rürup erhielt er ein kleines Präsent der Gemeinde. Für die Zukunft wünschen wir dem Jubilar alles Gute, per- sönliches Wohlergehen und eine gesegnete Zeit. Gemeindeverwaltung Herzlichen Glückwunsch zur Goldenen Hochzeit Am 22. Juni 2023 feierten die Eheleute Felicitas und Gustav Ichters das Fest der goldenen Hochzeit. Im Namen der Gemeinde Baindt gratuliere ich dem Jubelpaar sehr herzlich und wünsche für den weite- ren gemeinsamen Lebensweg alles Gute. Den Jubilaren wurden Glückwünsche und ein Ge- schenkkorb der Gemeinde Baindt sowie eine Eh- renurkunde des Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann überbracht. Simone Rürup Bürgermeisterin Herzlichen Glückwunsch zur Goldenen Hochzeit Am 29. Juni 2023 feierten die Eheleute Marija und Karl Möhrle das Fest der goldenen Hochzeit. Im Namen der Gemeinde Baindt gratuliere ich dem Jubelpaar sehr herzlich und wünsche für den weite- ren gemeinsamen Lebensweg alles Gute. Den Jubilaren wurden Glückwünsche und ein Ge- schenkkorb der Gemeinde Baindt sowie eine Eh- renurkunde des Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann überbracht. Simone Rürup Bürgermeisterin Veranstaltungskalender Juli 07.07. Rathaus geschlossen 07.07. Siegerehrung Ortsmeisterschaft Schützengilde 14.07. Hl. Blutfest Blutreiter Bad Wurzach 14.07. Kameradschaftsabend Musikverein 19.07. Sommerfest Seniorentreff BSS 28.-30.07. Weinfest Schalmeienkapelle unterer Schulhof Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 27 Kindergartenachrichten Kindergarten St. Martin Erzieherinnen machen Vorschüler fit für den Schulweg An jedem Dienstagmittag treffen sich die Vorschüler aus allen Gruppen mit einigen Erzieherinnen zum Vorschulnachmittag. Am 27. Juni stand Verkehrserziehung auf dem Plan. Zu- erst als Theorie und später in praktischer Form wurde das Verhalten im Straßenverkehr durchgesprochen und geübt. Auch der Film „Mach`s richtig“ zeigte den Kindern nochmal, auf was sie unterwegs immer achten sollen. Ausgestattet mit vielen Verkehrsschildern spielten die Vorschüler unterschiedliche Szenen im Straßenverkehr und übten somit das richtige Verhalten. Die Erzieherinnen schlüpften dabei in die Rolle der Polizisten und begleite- ten die Kinder bei ihrem Vorgehen. Später zogen die Kinder die Sicherheitswesten an und los ging es auf die Straße. Der Weg führte von unserem Kindergarten bis zur Klosterwiesenschule und zurück. Es wurde geübt, wie man sich auf dem Gehweg, am Ze- brastreifen und an der Ampel richtig verhält. Wichtig ist, dass man stets nicht nur die Augen, sondern auch die Ohren benutzen muss. Als Schluss dieser Aktion wurde gemeinsam das Lied „Zebrastreifen“ gesungen und die Verkehrsfibel an alle Vorschüler ausgeteilt. Waldorfkindergarten Leuchtende Kinderaugen und ein Blumenmeer Der Sommer ist auf dem Zenit angekommen und das Kindergartenjahr neigt sich dem Ende zu. Da ist es an der Zeit, eines der farbenpräch- tigsten und aufregendsten Feste zu begehen, das Som- mer- und Johannifest. Die Spannung, das Hoffen und Bangen, ob das Wetter unswohlgesonnen sei, knisterte schon Tage vor dem Fest durch den Kindergarten. Nach dem großen Zittern, ob der Sturm über uns hereinbricht und alles buchstäblich ins Wasser fallen lässt, zeigten sich die Engel uns gütig und wir konnten mit Sonnenstrahlen und blauem Himmel ins Festgeschehen starten. Die dunklen Wolken hatten sich verzogen und nicht nur die Kinderaugen strahlten, son- dern auch der Himmel. Mit Blütenkränzen, die einem duftendem Blumenmeer glichen, auf den Köpfen der Kinder, ein jedes auch noch wunderschön gekleidet, startete das Fest mit dem Einzug der beiden Kindergartengruppen durch den Garten hin- aus auf die angrenzende Wiese. Dort wurde in fröhlichem Reigen getanzt und während es beim „Holzschuhtanz“ noch recht gemütlich zuging, forderten „Siebensprung“ und „Lustiger Springer“ von Groß und Klein beherzten Einsatz. Da sehnte sich der ein oder andere Erwachsene schon mal schwitzend nach einer Erfrischung. Doch bevor es soweit war, galt es zunächst noch, den mutigen Sprung über das Johannifeuer, begleitet von einem „ich spring übers Feuer und werde ein Neuer“, zu wagen. Ein traumhaftes sommerliches Buffet mit kühlen Geträn- ken allerlei Gaumenfreuden, von den Eltern wieder mit viel Liebe gezaubert, erwartete nach diesem sportlichen Beginn alle, um sich zu stärken und zu erfrischen. Doch kaum hatten alle sich gelabt, ertönte die Festglocke, um die Eröffnung der Spielstationen zu verkünden. Zwerge hatten unterhalb ihrer Burg Schätze für die Kinder vergraben, dem Froschkönig musste die goldene Kugel zurückgebracht werden und aus einem Zauberteich galt es Fische zu angeln, um diese gegen eine leckere Beloh- nung zu tauschen. Das Johannifeuer loderte indessen fröhlich weiter und lud nun dazu ein, sich ein Stockbrot zu backen. Mit dem letzten Schlag der Festglocke allerdings neigte sich ein wunderbarer Nachmittag dem Ende zu und noch einmal ließen Groß und Klein gemeinsam das Sommer- festlied erklingen, bevor die ganze Schar Hand in Hand wieder aus dem Kindergarten auszog. Was nun wieder einmal allen bleiben wird, sind jene zau- berhaften Momente der Erinnerung, welche eine Kindheit so traumhaft schön machen können und für die Kinder Nummer 27 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 und Eltern den wundervollen Erzieherinnen des Waldorf- kindergartens dankbar sind. Schulnachrichten Klosterwiesenschule Baindt Neues aus der Klosterwiesenschule Demokratieprojekt der Klassen 4 „Politik zum Anfassen“ Zum Tag der Kinderrechte im November haben die Schü- lerInnen der Klasse 4, viel über die verschiedenen Kinder- rechte gesprochen. Sie haben die Kinderrechte in Ihrer Gemeinde, in der Schule und in Ihrem Umfeld gesucht und gefunden. Sie haben großartige und kreative Fotos der Kinderrechte gemacht, die in der Schule ausgestellt wurden. Im Juni lernten die Kinder viel über ihr Bundesland Ba- den-Württemberg und den Landtag kennen. Was ist das? Was passiert dort? Wer arbeitet dort? Wie heißt unser Ministerpräsident und welche Parteien haben derzeit die Mehrheit im Landtag? All dies und vieles mehr wurden in einem Quiz, in Kleingruppen und auf spielerische Art und Weise mit den SchülerInnen geklärt. Die Kinder waren großartig, ebenso ihr Wissen. Am 23. Juni hieß es dann „Politik zum Anfassen“, denn Herr Manne Lucha, der Minister für Gesundheit, Soziales und Integration, besuchte die 4. Klassen. Im Vorfeld sam- melten die Kinder gemeinsam mit Frau Nandi Fragen, wie zum Beispiel: „Mögen Sie Ihre Arbeit? Und wenn ja, warum? Haben Sie das Gefühl, dass Sie mit ihrer Arbeit etwas bewegen können? Was machen Sie, wenn Sie einen ganzen langen und heißen Tag im Landtag saßen und es keine Lösung gibt?“ Aber auch persönliche Fragen wie „Haben Sie Kinder? Sind Sie verheiratet? Was sind Ihre Hobbys?“, wurden dem Minister gestellt. Die Nervosität und die Vorfreude war groß. Herr Lucha beantwortete im Stuhlkreis geduldig, offen, sehr kindge- recht und amüsant alle gestellten Fragen. Er plauderte mit ihnen über Politik, Fußball, erzählte von seinem Lieb- lingsessen und das er gerne Zeit mit seinem Enkel ver- bringt. Ebenso ermutigte er die Kinder, Dinge selbst in die Hand zu nehmen, mutig zu sein und sich zu engagieren. Wir bedanken uns bei Herrn Lucha für den gemeinsamen Vormittag, für die Einblicke in seine Arbeit und für die Zeit. Für uns alle war dies ein Vormittag, der noch lange in den Köpfen bleiben wird. Stefanie Nandi, Schulsozialarbeit Klosterwiesenschule Baindt Hochseilgartentrainerinnen an der Klosterwiesenschule In Zukunft geht es für die Klassen 4 hoch hinauf, denn Frau Nandi und Frau Steidle haben im Rahmen einer Hochseilgartenausbildung bei den Zieglerschen (Mar- tinshaus Kleintobel) den Hochseilgartentrainer „Tobel- Ropes“ erfolgreich bestanden. Für die SchülerInnen der Klosterwiesenschule werden nun neue Bewegungs- und Sozialtrainings möglich sein. Wir freuen uns auf das neue Schuljahr, um die neuen Möglichkeiten mit den Kindern ausschöpfen zu können. Lasst euch und lassen Sie sich überraschen! Viele Grüße von Frau Nandi und Frau Steidle Zur Information Abschiede gestalten Viele Menschen weichen auch kleinen Abschie- den lieber aus, als sie bewusst zu begehen. Dabei sind sie ein Übungsfeld für die ‚großen‘ Abschiede, die uns allen im Leben einmal begegnen. Weshalb ist das so? Und wie können wir Formen finden, Abschiede, die sich abzeichnen selbst zu gestalten? Damit wir trotz schmerzhafter Prozesse das Gefühl haben, Abschiede würdevoll und unserer Individualität entspre- chend in das Leben integrieren zu können. Ort: Hofsaal, ev. Gemeindehaus, Abt-Hyllerstr. 17, Weingarten Termine: Freitag, 14.07.2023, 19 Uhr Referentin: Heike Lander, Koordinatorin beim Kinder- hospizdienst AMALIE, Sterbeamme, Kri- sencoach Wir bitten um telefonische Anmeldung: 0751 180 56 382 Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 27 Frauen in die Kommunalpolitik Landrat Harald Sievers und B-o-R-a Frauenpolitik im Gespräch Vier BoRa Frauen, die Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises Ravensburg und Landrat Harald Sievers, möchten den Anteil von Frauen in der Kommunalpolitik erhöhen. B-o-R-a Frauenpolitik ist eine Initiative aus politisch ak- tiven Frauen aus den Landkreisen Ravensburg und Bo- denseekreis. Sie engagieren sich parteiübergreifend für mehr Frauen in der Kommunalpolitik. Die Kommunalpolitik ist die Basis der Demokratie und doch entscheiden viel zu wenige Frauen über das Gesche- hen in ihrer Gemeinde, ihrer Stadt oder ihres Landkreises. Das wollen Sie ändern! Seit 2015 bietet BoRa verschiedene Veranstaltungsforma- te an, die alle Frauen ansprechen soll. In diesem Jahr sind die Veranstaltung in eine Gesamtkampagne eingebettet. „FRAU DICH!“ heißt es auf Plakaten, Flyern, Anzeigen und Bauzaunbannern im Landkreis. Die BoRa Frauen sind Ansprechpartnerinnen für alle in- teressierte Frauen die sich politisch engagieren wollen. Auch Landrat Sievers will sich: „mit Amt und Person ein- bringen um für mehr Frauen in Gremien zu werben und Ansprechpartner zu sein“. Nach zwei Veranstaltungen in Amtzell und Tettnang folgt eine dritte am 16.07. von 10.00-12.00 Uhr im Kulturzentrum Linse Weingarten. Das Kabarett Frauengold stimmt auf das anschließende Gespräch mit Frauen aus der Kom- munalpolitik ein. Zeitgleich wird im kleinen Saal der Kin- derfilm „Rocca verändert die Welt“ gezeigt. Der Eintritt ist kostenfrei. Weiter geht es im September mit zwei Online Inputs „Ich und Kommunalpolitik?! Wie eigentlich?“ 13.09.2023 17.00-17:45 Erfolgsfaktoren der Kommunalwahl 26.09.2023 18.30-19.15 Uhr Schritte bis zur Wahl Anmeldungen unter: t.frick@rv.de Die Kampagne „FRAU DICH!“ möchte dich ansprechen und motivieren bei den Kommunalwahlen 2024 zu kan- didieren, weil es mehr Frauen in der Kommunalpolitik braucht und du aus Erfahrung Expertin bist! Mehr Informationen unter www.bora-frauenpolitik.de Einladung zur Bezirkslehrfahrt des Landwirtschaftsamtes Ravensburg am 12.07.2023 ab 9:30 Uhr Kreis Ravensburg – Das Landwirtschaftsamt des Land- kreises Ravensburg lädt alle Interessierten am Mittwoch, den 12.07.2023 zur traditionellen Bezirkslehrfahrt ein. Be- ginn der Veranstaltung ist um 9:30 Uhr am Landwirt- schaftlichen Zentrum (LAZBW) Aulendorf (Atzenberger Weg 99). Nach der Begrüßung durch Landrat Harald Sievers und Direktor Michael Asse sowie einer Einführung durch Landwirtschaftsamtsleiter Albrecht Siegel werden die Baumaßnahmen am LAZBW vorgestellt. Danach er- folgt die Besichtigung der Baumaßnahmen an den drei Stationen Milchviehstall, Kälberstall und Fahrsiloanlage. An den Stationen stehen Ihnen die Expertinnen und Ex- perten des LAZBW für fachliche Fragen zur Verfügung. Ab 12:30 Uhr findet das gemeinsame Mittagessen am LAZBW statt. Gegen 14 Uhr wird der neue Kälberstall auf dem Betrieb von Michael Zimmermann in Bad Waldsee-Reute (Ober- möllenbronn 1) vorgestellt. Der Stall wurde mit 113 Plätzen Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer Frau Heine 9406-17 Amtsblatt Frau Heine 9406-17 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt stellvertr. Leitung Hauptamt Frau Maurer 9406-40 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Senff/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Herr Bautz/Frau Ziegler 9406-14 Volkshochschule Frau Brei/Frau Senff 9406-12 Gewerbeamt Frau Brei/Frau Senff 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Frau Heine 9406-17 Hallenbelegung SKH Frau Gerhardt 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei, Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Altbau 94114-140 E-Mail: leitung.altbau@kiga.baindt.de Leitung Neubau 94114-141 E-Mail: leitung.neubau@kiga.baindt.de Leitung Schulgebäude 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.schulgebaeude@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Nummer 27 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 errichtet und bietet neben optimalen Luft- und Lichtver- hältnissen eine Reihe von interessanten Detaillösungen. Das Ende der Lehrfahrt ist gegen 15:30 Uhr geplant. Die Veranstaltung kann ohne Anmeldung besucht werden. Das Landwirtschaftsamt freut sich sehr über Ihre Teil- nahme. Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg Bürgergeld: Die zweite Stufe der Reform startet am 01. Juli 2023 Die erste Stufe der Bürgergeldreform trat zu Beginn die- ses Jahres in Kraft. Weitere entscheidende Regelungen zum Bürgergeld folgen nun in diesem Sommer. Dabei wer- den vor allem Weiterbildung und Qualifizierung gestärkt und der Eingliederungsprozess weiterentwickelt. Hin-zu kommen zusätzliche Instrumente wie die ganzheitliche Betreuung und der gemeinsam erstellte Kooperations- plan. Zudem steigen die Freibeträge für Erwerbstätige. „Mit der zweiten Stufe der Bürgergeldreform wird der Instrumentenkasten der Jobcenter größer und indivi- dueller an den Lebenslagen der Menschen ausgerichtet. Insbesondere die Förderung von Weiterbildung erhält einen noch höheren Stellenwert“, erklärt Mathias Auch, Vorsitzender der Geschäftsführung der Agentur für Ar- beit Konstanz-Ravensburg. Das Bürgergeld wurde zum 1. Januar 2023 eingeführt. In einem ersten Schritt wurde zum Jahresanfang u. a. der Regelbedarf erhöht und sog. Karenzzeiten für Wohnen und Vermögen eingeführt. Mit der zweiten Stufe des Bür- gergeldes werden nun zum 1. Juli 2023 die Fördermög- lichkeiten und der Instrumentenkasten der Jobcenter größer und individueller. Mehr Fördermöglichkeiten bei Weiterbildungen, mehr Motivation durch finanzielle An- reize mit dem Weiterbildungsgeld und dem Bürgergeld- bonus stehen für einen klaren Fokus auf Bildung und Nachhaltigkeit der Vermittlung. Die wichtigsten Änderungen zum 01. Juli 2023: • Eine Weiterbildungsprämie von bis zu 150 Euro monat- lich für die Teilnahme an einer berufsabschlussbezoge- nen Weiterbildung und der Bürgergeldbonus in Höhe von 75 Euro im Monat für die Teilnahme an Maßnah- men, die für eine nachhaltige Integration von beson- derer Bedeutung sind, motivieren zur Qualifizierung. • Umschulungen müssen nicht mehr verkürzt werden, sondern können drei Jahre gefördert werden. • Kundinnen und Kunden erarbeiten gemeinsam mit dem Jobcenter einen Kooperationsplan, der die bis- herige Eingliederungsvereinbarung ersetzt. Der neue Kooperationsplan ist rechtlich unverbindlich. Er dient als gemeinsamer Fahrplan und fasst das Ziel am Ar- beits- oder Ausbildungsmarkt, und welche Schritte da- für unternommen werden müssen, auf einen Blick und in verständlicher Sprache kompakt zusammen. • Bei Meinungsverschiedenheiten in der Erstellung oder Fortschreibung des Kooperationsplans kann ein Schlichtungsverfahren helfen. • Bürgergeld-Beziehende mit ergänzendem Einkommen höhere Frei-beträge. • Kundinnen und Kunden mit besonderen individuellen Problemlagen (z. B. finanzieller, gesundheitlicher oder familiärer Art) können freiwillig mit einer ganzheitli- chen Betreuung unterstützt werden. Dies kann je nach Wunsch und Bedarf auch aufsuchend erfolgen. Hintergrund SGB II Im Februar 2023 bezogen im Landkreis Konstanz 12.854 Menschen in 6.486 Bedarfsgemeinschaften Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II. Davon waren 8.805 der Regelleistungsberechtigten erwerbsfähig und 4.049 nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte. Im Bodenseekreis bezogen 7.593 Menschen in 3.898 Be- darfsgemeinschaften Bürgergeld. 5.562 von Ihnen waren erwerbsfähig und 2.331 nicht erwerbsfähig. Im Landkreis Ravensburg erhielten im Februar 2023 ins- gesamt 9.692 Menschen in 5.085 Bedarfsgemeinschaften Bürgergeld. 6.685 von Ihnen waren erwerbsfähig und 3.007 nicht erwerbsfähig. Nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte sind vor allem Kinder unter 15 Jahren. Das Bürgergeld wird von den Jobcentern ausgezahlt. Die Jobcenter unter-stützen auch bei der Suche nach Arbeits- oder Ausbildungsplätzen und unterstützen mit Qualifizierung und Weiterbildung den (Wieder)Einstieg in Beschäftigung. Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg Start der Digitalen Rentenübersicht: Digitale Rentenübersicht ist ein Baustein der Alters- vorsorgeplanung Individuelle Altersvorsorgeberatung gibt jedoch mehr Planungssicherheit Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg (DRV BW) vermittelt ihren Versicherten seit über 10 Jah- ren in individuellen Beratungen das notwendige Wissen, das für den eigenverantwortlichen Aufbau einer zusätz- lichen Altersvorsorge erforderlich ist. Damit nimmt sie nicht zuletzt auch den gesetzlichen Auftrag der wichtigen Wegweiserfunktion in Fragen der zusätzlichen Altersvor- sorge wahr. Digitale Rentenübersicht »Natürlich steht am Anfang jeder Beratung die Feststel- lung der Summen, die über eine gesetzliche, betriebliche oder private Altersvorsorge erwartet werden können«, stellt Gabriele Frenzer-Wolf, Direktorin der DRV BW, klar. Diese können die Menschen zukünftig auch niederschwel- lig durch die Digitale Rentenübersicht abrufen. Das ist eine gute, erste Grundlage für die Planung der Alterssicherung. Die eigentlich entscheidenden Schritte kommen jedoch erst im Anschluss an die Betrachtung der Übersicht: Was bedeuten die Zahlen in der Digitalen Rentenübersicht und sind Maßnahmen und Handlungsschritte von Versicherten daraus abzuleiten, um ein angemessenes Auskommen im Alter zu haben? Intensivgespräche zur Altersvorsorge Zu diesen Fragen bietet die DRV BW in ihren 19 Service- zentren für Altersvorsorge in Baden-Württemberg kos- tenlos ausführliche Beratungen – die über 90-minütigen »Intensivgespräche zur Altersvorsorge« – an. Hierbei wer- den im persönlichen Gespräch zunächst die für das Alter prognostizierten Summen festgestellt, die sich aus den gesetzlichen, betrieblichen und privaten Rentenanwart- schaften ergeben. Zeigen sich hier Lücken, werden die aktuelle Vorsorgesituation und die weiteren Möglichkeiten betrieblicher und/oder privater Altersvorsorge bespro- chen. Die Erklärung der unterschiedlichen Förderwege, sowie der Vor- und Nachteile erfolgt dabei stets anbiete- runabhängig und produktneutral. »Unsere Beraterinnen und Berater leisten hier eine ganz hervorragende Arbeit Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 27 und haben dabei stets Alter, Einkommen, Familienstand und die persönliche Sicherheitsorientierung ihres Gegen- übers im Blick«, so Frenzer-Wolf. Zuletzt berichtete die Zeitschrift »Finanztest« in ihrer Aus- gabe 03/2023 über die kostenfreien, neutralen und un- abhängigen Intensivgespräche zur Altersvorsorge der DRV BW. Aktuell wird verstärkt auf die Zielgruppe der Frauen zugegangen. Mehr Informationen: Intensivgespräche zur Altersvorsorge: www.prosa-bw.de Altersvorsorge für Frauen: www.drv-bw.de/Altersvorsorge/Frauen Digitale Rentenübersicht: www.rentenuebersicht.de Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung wird sich ab dem 1. Juli erhöhen – für Eltern auf 3,40 Prozent sowie für Kinderlose auf 4 Prozent. Bislang betrug der Satz für Eltern 3,05 Prozent, unab- hängig von Anzahl und Alter der Kinder. Für Kinderlose betrug er bisher 3,40 Prozent. Mit dem Pflegeunterstüt- zungs- und -entlastungsgesetz ändert sich dies ab 1. Juli 2023. Zunächst erfolgt eine Erhöhung auf 3,40 Prozent für Eltern sowie auf 4 Prozent für Kinderlose. Damit wer- den die Pflegeversicherung finanziell stabilisiert und die Leistungsverbesserungen finanziert. Eltern mit mehreren Kindern werden beim Pflegeversi- cherungsbeitrag entlastet. Damit wird ein Urteil des Bun- desverfassungsgerichts aus April 2022 umgesetzt. Für Mitglieder mit mehreren Kindern wird der Beitragssatz ab dem zweiten und bis zum fünften Kind um jeweils 0,25 Prozentpunkte reduziert – allerdings nur solange das Kind sein 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Ältere Kinder dürfen bei diesem Abschlag nicht berücksichtigt werden. Im Juli 2023 werden alle Mitglieder der Landwirtschaftli- chen Pflegekasse schriftlich über den zu zahlenden Pfle- geversicherungsbeitrag benachrichtigt. Durch Rücksen- dung des beigefügten Fragebogens kann nachgewiesen werden, dass ab dem 1. Juli 2023 mindestens zwei Kinder unter 25 Jahren berücksichtigt werden müssen. Aufgrund der sehr kurzfristigen Gesetzesänderung, der Vielzahl zu bearbeitender Fälle und der noch anzupas- senden EDV-Programme wird sich die Bearbeitung und damit die Berücksichtigung der Beitragsabschläge nach der individuellen Zahl der Kinder unter 25 Jahren leider verzögern. Die SVLFG bittet daher um Geduld. Wird der Fragebogen bis zum 30. Juni 2025 zurückgeschickt, er- folgt eine Beitragsreduzierung auf jeden Fall rückwirkend ab 1. Juli 2023. SVLFG Für ein gutes Miteinander Feld- und Wiesenwege dienen Ihnen zur Erholung. Wir Landwirte haben hier unseren Arbeitsplatz und produ- zieren Lebensmittel für uns alle. Wir bitten Sie daher: Für ein gutes MiteinanderFür ein gutes Miteinander Landesbauernverband in Baden-Württemberg e. V. www.lbv-bw.de Feld- und Wiesenwege dienen Ihnen zur Erholung. Wir Landwirte haben hier unseren Arbeitsplatz und produzieren Lebensmittel für uns alle. Wir bitten Sie daher: • auf den Wegen zu bleiben und weder Äcker noch Wiesen, Weinberge oder Obstanlagen zu betreten. • weder Hundekot noch Müll zu hinterlassen. • dem landwirtschaftlichen Verkehr auf Feldwegen Vorfahrt zu geben. Vielen Dank! Vielen Dank! Ihre Landwirte und Winzer Ihre Landwirte und Winzer aus der Region. aus der Region. • auf den Wegen zu bleiben und weder Äcker noch Wie- sen, Weinberge oder Obstan- lagen zu betreten. • weder Hundekot noch Müll zu hinterlassen. • dem landwirtschaftlichen Verkehr auf Feldwegen Vor- fahrt zu geben. Vielen Dank! Ihre Landwirte und Winzer aus der Region. Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 08. Juli – 16. Juli 2023 Gedanken zur Woche: Lebensfahrt Man muss die Segel in den unendlichen Wind stellen, dann erst werden wir spüren, welche Fahrt wir fähig sind. Alfred Delp Samstag, 08. Juli 12.30 Uhr Baindt – Trauung von Laura Ungemach und Denis Bogenrieder Sonntag, 09. Juli – 14. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier mit Pfarrer i. R. Heinz Leuze Ministranten: Laura Kurz, Marisa Pfister, Lisa Schad, Niklas Alber, Lena Alber, Benedikt Hei- lig, Lena Himpel, Leana Neb († Anna und Johann Bergen, Marta und Josef Haug, Karl Bohner, Jahrtag: Kurt Elbs) 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier, im Anschluss fin- det ein Kuchenverkauf der Ministranten statt, der Erlös wird für die Romwahlfahrt verwen- det 13.30 Uhr Sulpach – Taufe von Lotta Dienstag, 11. Juli 07.50 Uhr Baindt - Schülerwortgottesdienst Mittwoch, 12. Juli Kein Gottesdienst Donnerstag, 13. Juli 07.45 Uhr Baienfurt – Schülerwortgottesdienst Freitag, 14. Juli 08.30 Uhr Baindt – Rosenkranz Kein Gottesdienst Samstag, 15. Juli Keine Vorabendmesse Sonntag, 16. Juli – 15. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier mit Pfarrer i. R. Heinz Leuze Ministranten: Frida Rapp, Simon Elbs, Benja- min Zentner, Jonas Elbs, Hannah Elbs, Fran- ziska Joachim, Noemi Oelhaf, Mateo Oelhaf († Johann Germann, Else Neth, Julius Malsam, Ida Ehof, Jahrtag: Josefine Heine) 09.30 Uhr Baienfurt – ökum. Gottesdienst auf dem Marktplatz (Marktplatzfest) Rosenkranzgebete im Juli Im Juli laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Nummer 27 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Pfarrer Bernhard Staudacher bis 29. Juli im Urlaub!!!! Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 – 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 – 18.00 Uhr Freitag 09.30 – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Kuchenverkauf: Am Sonntag, den 9. Juli findet nach der Kirche in Baienfurt ein Kuchenverkauf statt. Die Einnahmen sind für unsere Romwallfahrt im Herbst. Wir freuen uns über euer kommen Eure Ministranten Baindt und Baienfurt Pfarrer Bernhard Staudacher im Urlaub! Pfarrer Staudacher ist vom 8. Juli bis 28. Juli im Urlaub, in dieser Zeit entfallen die Werktagsgottesdienste in Baienfurt und Baindt, die Schülergottesdienste finden in beiden Kirchengemeinden als Wort-Gottes-Feiern statt. Den Beerdigungsdienst übernimmt Gemeinde- referentin Silvia Lehmann. Die Gottesdienste an Samstag oder Sonntag in dieser Zeit entnehmen Sie bitte dem Kirchenanzeiger oder der Homepage. Helferkreis Die Seniorengeschenke für das zweite Halbjahr 2023 können im Pfarrbüro während den Öffnungszeiten ab- geholt werden. Musikalischer Gottesdienst unter freiem Himmel Kinderchor-Jubiläum bei strahlendem Sonnenschein Am Sonntag, 25.6.2023 wurde bei sonni- gem Wetter der Altar ausnahmsweise vor der Kirche aufgestellt. Einige Pavillons und Sonnenschir- me spendeten den kühlen Schatten, den auch die ca. 30 Sängerinnen und Sänger des Kinder- und Jugendchores aufsuchten. Zahlreiche Sitzgelegenheiten wie Stühle und Bänke waren vorhanden und konnten mit dem Schatten mitwandern. Begleitet von Klavier, Schlagzeug und Flö- te wurden im Familiengottesdienst einige flotte Lieder zu Gehör gebracht. Darunter auch „ältere Hits“ wie „Laudato si“ und „Gehet nicht auf in den Sorgen dieser Welt“. Her- zerfrischend und auch ans Herz gehend erklangen auch Solostücke wie „Für die Liebe“ und englische Songs wie „Shine Jesus shine“. Das neue Liederbuch „God for you“ bot die Grundlage für die zahlreich gesungenen Lieder. Grund für den musikalischen Auftritt stellte das 20jährige Jubiläum des Kinderchores dar. Bereits seit 2003 besteht der Nachwuchs-Chor unter der Leitung von Doris Kapler. So gestalteten die Kinder und Jugendlichen dann auch den Gottesdienst mit und es wurde die Geschichte von der Suche nach dem verlorenen Ton vorgetragen. Der Ton, der aus dem Abendlied der Oma verschwunden war, wurde am Ende der Geschichte wiedergefunden. Verbun- den mit der Weisheit: „Auf jeden Ton kommt es an. Be- sonders in der Erinnerung eines Kindes.“ Diese Botschaft griff auch Pfarrer Staudacher in seiner Predigt auf und untermauerte sie mit dem Buchtitel von Religionspäd- agoge und Theologe Albert Biesinger „Kinder nicht um Gott betrügen“. Eine gelungene Abrundung entstand durch die Dankes- worte von Kirchenchor-Vorständin Nadine Klotzer. Sie gab einen kurzen Abriss der letzten 20 Jahre und nann- te die vielen Auftritte und Aktivitäten in dieser Zeit. Der Besuch diözesaner Kinderchortage, Ausflüge, Musicals in Kooperation mit der Blindenschule, Aufführungen bei Kinderbibeltagen und Adventskonzerten sowie die Mit- wirkung in Gottesdiensten zeigte die Bandbreite des jähr- lichen Programms. Der Altar im Freien Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 27 Der Kinderchor Gottesdienst im Freien Auch Chorleiterin Doris Kapler hatte an diesem Tag ein Jubiläum zu feiern und sie erhielt die Urkunde des Cäci- lienverbandes der Diözese Rottenburg Stuttgart für 20 Jahre Tätigkeit als Chorleiterin sowie ein Präsent. Damit wurde sie für die Freude zur Musik und die begeistern- de und mitreißende Art und ihr Engagement geehrt. Als Dankeschön durfte Chorleiterin Doris Kapler von jedem Kind eine Rose mit einer herzlichen Botschaft entgegen- nehmen, worüber sie sich sehr freute. Sie bedankte sich für die jahrelange Unterstützung von Seiten des Kirchen- chores und brachte zum Ausdruck, dass es für sie ein Geschenk ist, mit den Kindern Lieder über Gott und die Welt zu singen. Viele Lieder begleiten die Sängerinnen ihr weiteres Leben lang. Nach dem Gottesdienst fand auf dem Kirchplatz ein klei- ner Stehempfang statt mit kühlen Getränken und einem leckeren Imbiss. Hier konnte man auch mit unserem lang- jährigen Diakon Beat Härle und seiner Frau ins Gespräch kommen. So ging ein schöner Sonntagmorgen mit leben- diger Begegnung und erfrischenden Gesprächen zu Ende. Die Chöre bedanken sich für die Spenden und die vielen helfenden Hände, die diese Feier möglich gemacht haben. Voranzeige Seniorentreff Wir laden Sie ein zu unserem Sommer- fest am Mittwoch, 19. Juli 2023 um 14.00 Uhr in den Bischof-Sproll-Saal. „Im Reich der Töne – erblühet das Schöne“. Wir begrüßen ganz herzlich eine Abordnung des Musik- vereins Baindt und freuen uns auf einen musikalischen Nachmittag mit Ihnen, umrahmt von Blasmusik. Ihr Seniorenteam Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Aus Gnade seid ihr gerettet durch Glau- ben, und das nicht aus euch: Gottes Gabe ist es. Eph 2,8 Sonntag, 09. Juli 5. So. n. Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeinde- haus Montag, 10. Juli 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe im Ev. Gemein- dehaus Dienstag, 11. Juli 14.30 Uhr Baienfurt Seniorenkreis, Film „Der dritte Tag“ im Ev. Gemeindehaus Mittwoch, 12. Juli 19.00 Uhr Baienfurt Frauenkreis im Ev. Gemeindehaus Donnerstag, 13. Juli 19.00 Uhr Baienfurt „Bibel im Gespräch – Johan- nes-Evangelium“ im Ev. Gemein- dehaus Freitag, 14. Juli 16.00 Uhr Baindt Gottesdienst im Pflegeheim Sonntag, 16. Juli 6. So. n. Trinitatis 09.30 Uhr Baienfurt Ökumenischer Gottesdienst auf dem Marktplatz 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeinde- haus Gedanken zum Wochenspruch Schenken und beschenkt zu werden ist schon was Schönes! – Und das Wichtigste im Leben, das, woraus wir leben, ist ja ein Ge- schenk. Das Neue Testament nennt dieses Geschenk kurz und knapp „Gnade“. Dieses Geschenk ist uns ohne jede Vorbedingung von Gott anvertraut, aber ganz und gar nicht ohne Konsequenzen. Wo dieses Geschenk in unserem Herzen ankommt, da sät es den fruchtbaren Samen des Glaubens daran, dass es dieser Gott, dessen Wesen ja die Liebe ist, schon gut mit uns und mit seiner Welt meint. Dieses Vertrauen ist die Art und Weise, wie wir mit beiden Füßen auf dem Boden, anderen ein Gefühl dafür vermit- teln können, was sich tut, wenn Gott im Leben präsent ist. Viel Freude mit diesem Geschenk, nicht nur sonntags, Nummer 27 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 sondern mitten in den Herausforderungen des Alltags! – Euer Martin Schöberl, Pfarrer --- Gedanken zum Wochenspruch „Nur noch kurz die Welt retten“ – so heißt es in einem Lied, das mit einem Augenzwinkern aufzeigt, wie uns oft genug schon die Flut an Aufgaben und Informationen im Alltag so sehr beschäftigt, dass für so große Aufgaben überhaupt keine Kapazitäten mehr bleiben. Gott sei Dank: Bei Jesus ist das anders. Er ist dazu gekommen jeden und jede Einzelne in den Blick zu nehmen, uns nachzugehen und in Beziehung mit unserem Ursprung zu bringen. Die große Aufgabe, die Welt zu retten ist deshalb in Gottes Händen gut aufgehoben – das Entscheidende hat er durch Jesus längst getan. Aber dazu gehört auch, dass er sich in den Kopf gesetzt hat, uns in seine große Mission zu integrieren – es bleibt also spannend, wenn wir an Gottes Seite mit-suchen und mit-helfen. Gottes Segen dazu! – Euer Pfarrer Martin Schöberl --- Gottesdienst für Zuhause Unsere Gottesdienste aus der Kirche können in Echtzeit von zu Hause aus mitgefeiert werden. Am ersten Sonntag im Monat findet der Gottesdienst in Baindt statt. Dieser wird ggf. erst am Nachmittag online gestellt. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Homepage www.evangelisch-baienfurt-baindt.de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube- Kanal abrufbar. --- Einladung Am Mittwoch, den 05. Juli findet um 19.00 Uhr der Anmeldeabend für Konfi 8 - 2023/2024 in der Ev. Kirche in Baienfurt statt. Bitte bringen Sie eine Kopie der Taufurkunde mit. Wenn Ihr Kind nach den Sommerferien in die siebte Klasse kommt und evangelisch ist, haben Sie von uns eine Einladung per Post erhalten. Sie haben keine bekommen und möchten Ihr Kind zur Konfirmation anmelden → einfach im Pfarrbüro unter 0751 43656 anrufen oder zu dem Abend kommen. Gottesdienst für Zuhause Unsere Gottesdienste aus der Kirche kön- nen in Echtzeit von zu Hause aus mitgefeiert werden. Am ersten Sonntag im Monat findet der Gottesdienst in Baindt statt. Dieser wird ggf. erst am Nachmittag online gestellt. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Homepage www.evan- gelisch-baienfurt-baindt.de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube-Kanal abrufbar. --- Haushaltsplan 2023 Der beschlossene und genehmigte Haushaltsplan für 2023 liegt bis zum 23.07.2023 im Pfarrbüro zur Einsicht- nahme durch die Gemeindeglieder auf. --- Herzliche Einladung zum Seniorenkreis Gemeinsam möchten wir uns einen Film (Der dritte Tag) ansehen und anschlie- ßend, zum Abschluss vor der Sommer- pause, miteinander zusammensitzen. Gäste sind herzlich eingeladen, ich freue mich auf euch. Vorschau: Ausflug am 12. September --- Bibel im Gespräch – Johannes-Evangelium Herzliche Einladung zum Seniorenkreis Gemeinsam möchten wir uns einen Film (Der dritte Tag) ansehen und anschließend, zum Abschluss vor der Sommerpause, miteinander zusammensitzen. Gäste sind herzlich eingeladen, ich freue mich auf euch. Vorschau: Ausflug am 12. September Bibel im Gespräch – Johannes-Evangelium Mich von einem Wort überraschen lassen, das „zufällig“ in meine Situation hinein spricht… Mit anderen gemeinsam nach Antworten auf die Fragen suchen, die mich bewegen … Motiviert weitergehen, weil ich nicht allein unterwegs bin … … - Zusammen über das Johannesevangelium ins Gespräch kommen und neue Zugänge zu bekannten und „neuen“ Bibelabschnitten dieses ganz besonderen Evangeliums entdecken. Wer darauf Lust darauf hat, ist herzlich eingeladen zum Bibelgespräch im Sommer, jeweils donnerstagsabends um 19 Uhr im Ev. Gemeindehaus in Baienfurt: am 13. + 20. + 27. Juli sowie am 3. + 10. August. Die Abende können auch einzeln gewinnbringend besucht werden. Ich freue mich auf die Begegnungen und Gespräche! Euer Martin Schöberl, Pfarrer Gratulationstermine Zu Jubiläen gratuliert unser Pfarrer gerne persönlich. Hierzu melden wir den Besuch bei Ihnen an. Leider fehlt uns oft der Telefoneintrag. Deshalb haben wir folgende Bitte: Wenn Sie keinen Telefoneintrag haben und sich über einen Besuch Ihres Pfarrers freuen, melden Sie sich bitte im Pfarrbüro bei folgenden Anlässen: Geburtstage: 80., 90., 95., 100. Ehejubiläum: Goldene, Diamantene, Eiserne sowie Gnadenhochzeit. Mich von einem Wort überraschen lassen, das „zufällig“ in meineSituation hinein spricht... Mit anderen gemeinsam nach Antworten auf die Fragen suchen, die mich bewe- gen ... Motiviert weitergehen, weil ich nicht allein unterwegs bin ... ... - Zusammen über das Johannesevangelium ins Ge- spräch kommen und neue Zugänge zu bekannten und „neuen“ Bibelabschnitten dieses ganz besonderen Evan- geliums entdecken. Wer darauf Lust darauf hat, ist herzlich eingeladen zum Bibelgespräch im Sommer, jeweils donnerstagsabends um 19 Uhr im Ev. Gemeindehaus in Baienfurt: am 13. + 20. + 27. Juli sowie am 3. + 10. August. Die Abende können auch einzeln gewinnbringend be- sucht werden. Ich freue mich auf die Begegnungen und Gespräche! Euer Martin Schöberl, Pfarrer Gratulationstermine Herzliche Einladung zum Seniorenkreis Gemeinsam möchten wir uns einen Film (Der dritte Tag) ansehen und anschließend, zum Abschluss vor der Sommerpause, miteinander zusammensitzen. Gäste sind herzlich eingeladen, ich freue mich auf euch. Vorschau: Ausflug am 12. September Bibel im Gespräch – Johannes-Evangelium Mich von einem Wort überraschen lassen, das „zufällig“ in meine Situation hinein spricht… Mit anderen gemeinsam nach Antworten auf die Fragen suchen, die mich bewegen … Motiviert weitergehen, weil ich nicht allein unterwegs bin … … - Zusammen über das Johannesevangelium ins Gespräch kommen und neue Zugänge zu bekannten und „neuen“ Bibelabschnitten dieses ganz besonderen Evangeliums entdecken. Wer darauf Lust darauf hat, ist herzlich eingeladen zum Bibelgespräch im Sommer, jeweils donnerstagsabends um 19 Uhr im Ev. Gemeindehaus in Baienfurt: am 13. + 20. + 27. Juli sowie am 3. + 10. August. Die Abende können auch einzeln gewinnbringend besucht werden. Ich freue mich auf die Begegnungen und Gespräche! Euer Martin Schöberl, Pfarrer Gratulationstermine Zu Jubiläen gratuliert unser Pfarrer gerne persönlich. Hierzu melden wir den Besuch bei Ihnen an. Leider fehlt uns oft der Telefoneintrag. Deshalb haben wir folgende Bitte: Wenn Sie keinen Telefoneintrag haben und sich über einen Besuch Ihres Pfarrers freuen, melden Sie sich bitte im Pfarrbüro bei folgenden Anlässen: Geburtstage: 80., 90., 95., 100. Ehejubiläum: Goldene, Diamantene, Eiserne sowie Gnadenhochzeit. Zu Jubiläen gratuliert unser Pfarrer gerne persönlich. Hierzu melden wir den Besuch bei Ihnen an. Leider fehlt uns oft der Telefonein- trag. Deshalb haben wir folgende Bitte: Wenn Sie keinen Telefoneintrag haben und sich über einen Besuch Ihres Pfarrers freuen, melden Sie sich bitte im Pfarrbüro bei folgen- den Anlässen: Geburtstage: 80., 90., 95., 100. Ehejubiläum: Goldene, Diamantene, Eiserne sowie Gna- denhochzeit. Sie erreichen uns unter der Telefonnummer 0751 4 36 56 oder per E-Mail unter pfarramt.baienfurt@elkw.de Der Besuchsdienst kommt gerne bei folgenden Anlässen persönlich vorbei: 70., 75., 85., 91. – 94., 96. – 99. Geburtstag Sie erreichen den Besuchsdienst unter der Telefon- nummer 0751 5 25 01 oder per E-Mail unter p.neumann. sprink@gmx.de --- „Du bist ein Gott, der mich sieht“ und das feiern wir zu- sammen – Generationenübergreifende Begegnungen beim evangelischen Gemeinde- und Kindergartenfest Am Sonntag, den 18. Juni 2023, fand nach dreijähriger Pause (aus bekannten Gründen) endlich wieder ein Ge- meinde- und Kindergartenfest im Garten des evangeli- schen Kindergartens Arche Noah statt. Sie erreichen uns unter der Telefonnummer 0751 4 36 56 oder per E-Mail unter pfarramt.baienfurt@elkw.de Der Besuchsdienst kommt gerne bei folgenden Anlässen persönlich vorbei: 70., 75., 85., 91. – 94., 96. – 99. Geburtstag Sie erreichen den Besuchsdienst unter der Telefonnummer 0751 5 25 01 oder per E-Mail unter p.neumann.sprink@gmx.de --- „Du bist ein Gott, der mich sieht“ und das feiern wir zusammen – Generationenübergreifende Begegnungen beim evangelischen Gemeinde- und Kindergartenfest Am Sonntag, den 18. Juni 2023, fand nach dreijähriger Pause (aus bekannten Gründen) endlich wieder ein Gemeinde- und Kindergartenfest im Garten des evangelischen Kindergartens Arche Noah statt. Los ging es mit einem interaktiven Open-Air-Gottesdienst für die ganze Familie. Rund um die Jahreslosung „Du bist ein Gott, der mich sieht“ (1. Mose 16, 13) und das Gleichnis vom barmherzigen Samariter konnten Groß und Klein mit allen Sinnen erleben, wie ein Mensch, von dem es nicht erwartet wurde, einem Anderen in Not zum Nächsten wird. Zunächst wurde die Geschichte von den Kindergartenkindern der Eichhörnchengruppe unter der Leitung von Frau Jäckle-Schieß und Frau Heimerdinger mit Orff- Instrumenten vertont vorgetragen. Die Kinder waren hoch konzentriert und das Zusammenspiel zwischen Erzieherinnen und Kindern beeindruckend. Dann durften sich alle Gottesdienstteilnehmer*innen einem Workshop zuordnen: Da konnte ganz praktisch mit dem Roten Kreuz das Verbinden von Wunden geübt und dabei gleichzeitig über das Heilen innerer Wunden gesprochen werden. Vielen Dank dafür an Tobias Nestle und Janina von Watzdorf von der Ortsgruppe Baienfurt Baindt. Eine weitere Gruppe verfasste Fürbitten, wieder andere erfuhren das Los ging es mit einem interaktiven Open-Air-Gottesdienst für die ganze Familie. Rund um die Jahreslosung „Du bist ein Gott, der mich sieht“ (1. Mose 16, 13) und das Gleichnis vom barmherzigen Samariter konnten Groß und Klein mit allen Sinnen erleben, wie ein Mensch, von dem es nicht erwartet wurde, einem Anderen in Not zum Nächsten wird. Zunächst wurde die Geschichte von den Kindergarten- kindern der Eichhörnchengruppe unter der Leitung von Frau Jäckle-Schieß und Frau Heimerdinger mit Orff- In- strumenten vertont vorgetragen. Die Kinder waren hoch konzentriert und das Zusammenspiel zwischen Erziehe- rinnen und Kindern beeindruckend. Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 27 Gleichnis im Rahmen eines Bibliodramas neu oder stellten es mit biblischen Erzählfiguren nach. Angeboten wurden die Workshops auch von Erzieher*innen des evangelischen Waldkindergartens sowie wiederum des Kindergartens Arche Noah und von Mitarbeiter*innen der Kinderkirche und des Kirchengemeinderats sowie anderen Interessierten. Alle Workshopteilnehmer*innen profitierten vor allem von der Begegnung zwischen den Generationen. So konnten z.B. Oma und Enkelin miteinander Handspiegel basteln und dabei darüber nachdenken, wie Gott uns sieht. Nach dem Gottesdienst ging es nahtlos weiter mit gemütlichem Beisammensein bei gutem Essen (Leberkäse, Falafeln, Salate, später Kaffee und Kuchen). Hier sei allen Spender*innen und Helfer*innen noch einmal herzlich gedankt! Ohne Euch wäre das Fest nicht möglich gewesen. Die Kinder konnten sich bei dem herrlichen Sommerwetter im wunderbar schattigen Garten des Kindergartens mit Wasserspielen oder in den vielfältigen Höhlen und Spielhäuschen vergnügen. Die Erwachsenen tauschten sich in fröhlicher Runde aus. Abgeschlossen wurde das Fest am Nachmittag von einem Segenslied der Kindergartenkinder. Wir sind dankbar für die Begegnungen an diesem schönen Tag und freuen uns bereits auf das nächste Gemeinde- und Kindergartenfest. Einladung Anmeldeabend Konfi 3 Ihr Kind besucht im Schuljahr 2023/2024 die 3. Grundschulklasse. Deshalb laden wir Sie als Eltern herzlich ein zum Informations- und Anmeldeabend für Konfi-3, den Konfirmandenunterricht in der 3. Klasse, am Freitag, 21. Juli 2022 um 19.30 Uhr in der Evangelischen Kirche Baienfurt, Achstraße 2. In unserer Landeskirche gibt es seit 2007 die zweigeteilte Konfirmandenzeit – in Klasse 3 und Klasse 8. Aus gutem Grund hat sich unser Kirchengemeinderat vor einigen Jahren entschieden, auch in Baienfurt und Baindt diesen Weg zu gehen, auf dem wir sowohl Kinder als auch Jugendliche begleiten: Dann durften sich alle Gottesdienstteilnehmer*innen ei- nem Workshop zuordnen: Da konnte ganz praktisch mit dem Roten Kreuz das Verbinden von Wunden geübt und dabei gleichzeitig über das Heilen innerer Wunden ge- sprochen werden. Vielen Dank dafür an Tobias Nestle und Janina von Watzdorf von der Ortsgruppe Baienfurt Baindt. Eine weitere Gruppe verfasste Fürbitten, wieder andere erfuhren das Gleichnis im Rahmen eines Biblio- dramas neu oder stellten es mit biblischen Erzählfiguren nach. Angeboten wurden die Workshops auch von Erzie- her*innen des evangelischen Waldkindergartens sowie wiederum des Kindergartens Arche Noah und von Mit- arbeiter*innen der Kinderkirche und des Kirchengemein- derats sowie anderen Interessierten. Alle Workshopteil- nehmer*innen profitierten vor allem von der Begegnung zwischen den Generationen. So konnten z.B. Oma und Enkelin miteinander Handspiegel basteln und dabei da- rüber nachdenken, wie Gott uns sieht. Nach dem Gottesdienst ging es nahtlos weiter mit ge- mütlichem Beisammensein bei gutem Essen (Leberkäse, Falafeln, Salate, später Kaffee und Kuchen). Hier sei allen Spender*innen und Helfer*innen noch einmal herzlich ge- dankt! Ohne Euch wäre das Fest nicht möglich gewesen. Die Kinder konnten sich bei dem herrlichen Sommerwet- ter im wunderbar schattigen Garten des Kindergartens mit Wasserspielen oder in den vielfältigen Höhlen und Spielhäuschen vergnügen. Die Erwachsenen tauschten sich in fröhlicher Runde aus. Abgeschlossen wurde das Fest am Nachmittag von ei- nem Segenslied der Kindergartenkinder. Wir sind dankbar für die Begegnungen an diesem schö- nen Tag und freuen uns bereits auf das nächste Gemein- de- und Kindergartenfest. Gleichnis im Rahmen eines Bibliodramas neu oder stellten es mit biblischen Erzählfiguren nach. Angeboten wurden die Workshops auch von Erzieher*innen des evangelischen Waldkindergartens sowie wiederum des Kindergartens Arche Noah und von Mitarbeiter*innen der Kinderkirche und des Kirchengemeinderats sowie anderen Interessierten. Alle Workshopteilnehmer*innen profitierten vor allem von der Begegnung zwischen den Generationen. So konnten z.B. Oma und Enkelin miteinander Handspiegel basteln und dabei darüber nachdenken, wie Gott uns sieht. Nach dem Gottesdienst ging es nahtlos weiter mit gemütlichem Beisammensein bei gutem Essen (Leberkäse, Falafeln, Salate, später Kaffee und Kuchen). Hier sei allen Spender*innen und Helfer*innen noch einmal herzlich gedankt! Ohne Euch wäre das Fest nicht möglich gewesen. Die Kinder konnten sich bei dem herrlichen Sommerwetter im wunderbar schattigen Garten des Kindergartens mit Wasserspielen oder in den vielfältigen Höhlen und Spielhäuschen vergnügen. Die Erwachsenen tauschten sich in fröhlicher Runde aus. Abgeschlossen wurde das Fest am Nachmittag von einem Segenslied der Kindergartenkinder. Wir sind dankbar für die Begegnungen an diesem schönen Tag und freuen uns bereits auf das nächste Gemeinde- und Kindergartenfest. Einladung Anmeldeabend Konfi 3 Ihr Kind besucht im Schuljahr 2023/2024 die 3. Grundschulklasse. Deshalb laden wir Sie als Eltern herzlich ein zum Informations- und Anmeldeabend für Konfi-3, den Konfirmandenunterricht in der 3. Klasse, am Freitag, 21. Juli 2022 um 19.30 Uhr in der Evangelischen Kirche Baienfurt, Achstraße 2. In unserer Landeskirche gibt es seit 2007 die zweigeteilte Konfirmandenzeit – in Klasse 3 und Klasse 8. Aus gutem Grund hat sich unser Kirchengemeinderat vor einigen Jahren entschieden, auch in Baienfurt und Baindt diesen Weg zu gehen, auf dem wir sowohl Kinder als auch Jugendliche begleiten: Einladung Anmeldeabend Konfi 3 Ihr Kind besucht im Schuljahr 2023/2024 die 3. Grundschulklasse. Deshalb laden wir Sie als Eltern herzlich ein zum Informations- und Anmeldeabend für Konfi-3, den Konfirman- denunterricht in der 3. Klasse, am Freitag, 21. Juli 2022 um 19.30 Uhr in der Evangeli- schen Kirche Baienfurt, Achstraße 2. In unserer Landeskirche gibt es seit 2007 die zweigeteilte Konfirmandenzeit – in Klasse 3 und Klasse 8. Aus gutem Grund hat sich unser Kirchengemeinderat vor einigen Jahren entschieden, auch in Baienfurt und Baindt die- sen Weg zu gehen, auf dem wir sowohl Kinder als auch Jugendliche begleiten: Im ersten Teil sollen die Kinder auf spielerische und kre- ative Art und Weise mit Kirche, ihrer Gemeinde und dem christlichen Glauben vertraut gemacht werden; Kinder im Grundschulalter sind offen für Neues und aufmerksame Zuhörer bei Erzählungen; sie haben Fragen, die Gott und den Glauben betreffen; sie werden von Symbolen un- mittelbar angesprochen, so dass sie gerade Taufe und Abendmahl ganz anders verstehen können als Jugend- liche (und auch als Erwachsene). Für Kinder, die noch nicht getauft sind, kann Konfi-3 eine gute Taufvorbereitung sein. Die Taufe ist aber keine Vo- raussetzung für die Teilnahme an Konfi-3. Kinder lernen am besten von Menschen, die ihnen nahe stehen und denen sie vertrauen. Deshalb findet Konfi-3 überwiegend in kleinen Gruppen mit jeweils 3-5 Kindern statt. Diese Gruppen werden von Müttern und Vätern, die mit den Kindern den Fragen des Glaubens nachgehen, basteln, spielen und Geschichten erzählen, geleitet. Es wäre schön, wenn Sie sich schon einmal überlegen, ob Sie sich vorstellen können, selbst eine Gruppe anzuleiten. Eltern, die dazu bereit sind, werden von uns gut vorberei- tet und begleitet. Sie müssen die Lerninhalte nicht selbst erarbeiten, sondern erhalten Vorschläge und Anregungen zum Erzählen, Basteln und Spielen. An dem Informations- und Anmeldeabend wollen wir mit Ihnen ins Gespräch kommen, Einzelheiten und Termine besprechen und Sie haben die Möglichkeit, Ihre Fragen loszuwerden. Vielen Dank, dass Sie sich den Termin für den Anmelde- abend schon mal vormerken. Ich freue mich auf das Kennenlernen. Ihr Martin Schöberl, Pfarrer Frauenkreis am MITTWOCH, den 12. Juli 2023 um 18:00 Uhr im Evangelischen Gemeinde- haus Öschweg Ganz herzlich laden wir zu unse- rem Frauenkreistermin ins Evangelische Gemeindehaus ein. Wir wollen „Eis essen und miteinander fröhlich sein“. Achtung: wir treffen uns bereits um 18:00 Uhr. Der Kreative Montag bietet an Juli: 10.7. H. Gärtner: „Industrielandschaften“ Aquarell 17.7. Riegel-Härtel: „Pastellmalen“ 24.7. O. Kramar: „Wandbild in Makramee-Technik“ 30.7. A. Weber: „Herziges aus buntem Glas“ Tiffany Nummer 27 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Helga Kaminski Petra Neumann-Sprink Tel. : 07502-4103 Tel. : 0751-52501 b.h.kaminski@gmx.de p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Die- trich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist – um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel € 5,50; Materi- al nach Verbrauch Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Vereinsnachrichten 12. Dachser Cup 2023 Am Wochenende erwartet der SV Baindt wie- der ein tolles Spektakel auf der Klosterwiese, wenn bei der 12. Auflage des Dachser Cup der Ball rollt und die Jugend von Bambini bis D-Jungs und D-Mädchen um die begehrten Trophäen streiten. Die Ju- gendfußballabteilung freut sich über viele Zuschaer und bedankt sich schon jetzt bei zahlreichen Helfern und na- türlich dem Hauptsponsor der Firma Dachser SE. Kiesel ist neuer Sponsoringpartner des SV Baindt 1959 e. V. Die Fußballabteilung des SV Baindt freut sich über das Sponsoring des Familienunternehmens Kiesel. Seine Fir- menzentrale hat Kiesel in Baienfurt, heute arbeiten 1.200 Mitarbeiter in über 55 Standorten in Europa. Zum Pro- duktportfolio von Kiesel zählen neue und gebrauchte Bau-, Umschlag-, und Sondermaschinen, Anbaugerä- te und digitale Assistenzsysteme. „Zusammen sind wir besser! Das ist unser Motto bei Kiesel“, so Beate Zarges, Bereichsleiterin Marketing bei Kiesel. „Und wir freuen uns immer über engagierte Kolleginnen und Kollegen, die zu ins Kiesel-Team kommen.“ Uli Geggier und Thomas Broszeit: „An dieser Stelle möch- ten wir uns auch bei unseren Sponsoren bedanken, die uns schon sehr lange unterstützen. Nur mit der Unter- stützung aller Sponsoren ist es möglich, unseren Spiel- betrieb und notwendigen Anschaffungen wie z. B. Tore, Bälle, Trainings- materialen zu finanzieren.“ Kiesel ist neuer Sponsoringpartner des SV Baindt 1959 e. V. Die Fußballabteilung des SV Baindt freut sich über das Sponsoring des Familienunternehmens Kiesel. Seine Firmenzentrale hat Kiesel in Baienfurt, heute arbeiten 1.200 Mitarbeiter in über 55 Standorten in Europa. Zum Produktportfolio von Kiesel zählen neue und gebrauchte Bau-, Umschlag-, und Sondermaschinen, Anbaugeräte und digitale Assistenzsysteme. „Zusammen sind wir besser! Das ist unser Motto bei Kiesel“, so Beate Zarges, Bereichsleiterin Marketing bei Kiesel. „Und wir freuen uns immer über engagierte Kolleginnen und Kollegen, die zu ins Kiesel-Team kommen.“ Uli Geggier und Thomas Broszeit: „An dieser Stelle möchten wir uns auch bei unseren Sponsoren bedanken, die uns schon sehr lange unterstützen. Nur mit der Unterstützung aller Sponsoren ist es möglich, unseren Spielbetrieb und notwendigen Anschaffungen wie z. B. Tore, Bälle, Trainings- materialen zu finanzieren.“ Von links:Spielleiter Uli Geggier, Beate Zarges von Kiesel, Thomas Broszeit Förderverein SV Baindt e. V. Fahrplan Vorbereitung SV Baindt I Sonntag, 09.07 10.30 Uhr: SV Baindt - FV Ravensburg U19 Freitag, 14.07 Schussenpokal in Horgenzell 18 Uhr: SV Baindt - VfL Brochenzell 20 Uhr: SV Baindt - SV Horgenzell Bei Weiterkommen auch Partien am Samstag und Sonn- tag Samstag, 22.07 1.Runde Verbands-Pokal 15.30 Uhr: SV Baindt - SV Sulmetingen Freitag, 28.07 18.30: SV Bergatreute - SV Baindt Freitag, 04.08. 18:30: SGM SC Blönried/SV Ebersbach Samstag, 19.08 1.Spieltag Landesliga 14.00: FC Wangen - SV Baindt Der SV Baindt verstärkt seinen Kader für die kommen- de Saison mit folgenden Spielern: Daniele D‘Ercole (SV Vogt), David Krauter (SV Weingarten A-Jugend), Kevin Fischer (SGM Baienfurt/Baindt A-Jugend), Baba Cama- ra (SV Mochenwangen), Jannik Küchler (SV Baindt II), Manuel Brugger (SV Baindt II) und Kisanthan Nagarasa (SV Typico Lochau). Der SVB wünscht allen viel Erfolg im schwarz-roten Trikot. SV Baindt II TC Baindt e.V. Auch in der vergangenen Woche waren wieder alle Mannschaften im Einsatz. KIDs-Cup: Bezirksstaffel TA SV Eberhardzell – TC Baindt 2:4 Letzten Mittwoch ging es für unsere U12er nach Eber- hardzell. Auf einer wunderschönen Anlage wurden wir herzlich begrüßt. Voller Motivation ging es in die Einzel. Josefine Boenke ließ auf Position 4 ihrer Gegnerin kaum eine Chance und konnte schlussendlich mit 4:1 und 4:0 ge- winnen. Auf Position 3 kämpfte Lenny Sonntag in einem Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 27 spannenden Spiel bis zuletzt, musste sich dann aber 3:5 und 2:4 geschlagen geben. Auf Position 2 konnte Cedric Hinner souverän mit 4:1 und 4:2 gewinnen. Auf Position 1 konnte Rafael Dorn durch sein erfahrenes Spiel ebenfalls klar mit 4:0 und 4:1 gewinnen. Anschließend ging es in die Doppel. Hier konnte Eberhard- zell in beiden Doppeln komplett frische Spieler einbringen. Da Baindt ohne Ersatzspieler angereist war, war klar, dass die Kondition der Baindter Kinder in besonderem Maß gefordert sein sollte. Im er Doppel kämpften Rafael Dorn und Lenny Sonntag gegen sehr starke und frische Gegner bis zum Äußersten und schafften es im 1. Satz in den Satz-Tie-Break. Leider mussten sie sich in diesem knapp geschlagen geben. Im 2. Satz versuchten sie noch einmal alles, jedoch stand es am Schluss 1:4 aus Baindter Sicht. Im 2er Doppel konnten sich Josefine Boenke und Cedric Hinner glücklicher mit 4:0 und 4:0 durchsetzen, sodass Baindt schlussendlich mit 4:2 gewinnen konnte. Nun freuen sich alle noch auf die letzten beiden Spiele auf heimischem Boden. Bei diesen sind Zuschauer jederzeit willkommen, um unsere U12 anzufeuern! Junioren U15: Kreisstaffel 1 TC Baindt – TA SV Oberteuringen 1:5 Vergangenen Freitag hatte unsere U15 Mannschaft das zweite Heimspiel gegen den derzeitigen Tabellenersten Oberteuringen. Wetterbedingt wurde sicherheitshalber schon vor 15 Uhr mit den Einzeln gestartet. Unsere Jungs kämpften stark und ausdauernd, nahmen allesamt die Herausforderung an, doch mussten schlussendlich ihren Gegnern gratu- lieren. Da Christiane auf der 1 fehlte und Jonathan aus der U12 die Mannschaft verstärkte, mussten völlig neue Dop- pel aufgestellt werden. Maurice und Vincent hatten ein schweres Los gegen die Gegner – konnten aber dennoch pro Satz zwei Spiele für Baindt holen. Marian und Jonat- han hatten es leichter und holten im Match-Tie-Break mit viel Spielfreude einen Sieg für Baindt. Es spielten Vinzent Neubauer, Maurice Zimmermann, Marian Dorn und Jonathan Boenke Junioren U18: Kreisstaffel 1 SPG Bad Walds./Gaisb./Haist. – TC Baindt 1:5 Letzten Samstag ging es für uns mit der gewohnten Be- setzung nach Haisterkirch zum zweiten Saisonspiel. Tim Pantoffelmann und Lukas Zöschinger gelang es trotz Problemen mit den sehr rutschigen Plätzen, ihre Einzel deutlich zu gewinnen, während Silja Amm ihr Match lei- der in zwei Sätzen abgeben musste. Spannend wurde es bei Johannes Neubauer, der aber nach einem knappen ersten Satz den Zweiten ebenfalls gewinnen konnte. Er- leichtert über den Zwischenstand von 3:1 ging es dann in die Doppel, wo Tim Pantoffelmann und Lukas Zöschinger ablieferten und schnell den Sieg für Baindt sicherten. Beim Doppel Amm/Neubauer musste nach knapp verlorenem zweiten Satz ein Match-Tie-Break her, welches aber an sie ging und den zweiten Sieg dieser Saison perfekt machte. Nächste Woche empfangen wir den TC Berg zu Hause. Nachtrag: Junioren U18 Kreisstaffel 1 TC Weingarten 3 – TC Baindt 2:4 Aufgrund des Einsatzes eines nicht gemeldeten Spielers von Weingarten ist das finale Ergebnis 4:2 für uns und somit ein Sieg! Herren: Kreisstaffel 1 TC Baindt – TA TSV Fischbach 6:0 Am verregneten Sonntagmorgen trat unsere Herren- mannschaft das erste Heimspiel der Saison an. Unser Gegner, der TATSV Fischbach, war ebenfalls erfolgreich an beiden ersten Spieltagen. Der TC Baindt trat mit Lang Moritz, Schäfer Max, Schäfer David und Pejic David an. Nach den souveränen Leistungen im Einzel stand es 4:0 für die Gastgeber. Nach einer kurzen Stärkung ging es in die Doppel. Das 1. Doppel brachten Lang Moritz und Schä- fer Max problemlos über die Bühne. Im 2. Doppel gab es eine spielerische Auswechslung. Hier spielten Pejic David und Schäfer Aaron. Diese konnten das Doppel nach an- fänglichen Schwierigkeiten ebenfalls gewinnen. Der 6:0 Sieg wurde im Anschluss mit leckerer Lasagne belohnt. Herren 30: Bezirksliga TC Isny – TC Baindt 3:6 Am vergangenen Wochenende reiste die Herren 30-Mann- schaft des TC Baindt zum zweiten Saisonspiel ins ferne All- gäu. Das Wetter spielte zunächst nicht mit, aber nachdem die unterwasserstehenden Plätze akribisch präpariert wurden und es eine Verspätung von insgesamt 60 Minu- ten gab, konnten die spannenden Einzelspiele beginnen. Die Tennisplätze befanden sich auf einer Höhenlage von fast 800m über dem Meeresspiegel, was für die Herren 30-Mannschaft eine besondere konditionelle Herausfor- derung darstellte. Alle Spieler aus Baindt mussten sich zusätzlich an die besonderen Bedingungen anpassen, um ihr bestes Tennis spielen zu können. Dank vier Einzelsie- gen hatte die Mannschaft eine gute Ausgangssituation für die anschließenden Doppel. Mit dem entscheidenden Doppelsieg von Ralf Boenke und Christian Schuhwerk konnte der erste Auswärtssieg der noch jungen Saison erreicht werden. Herren 40: Kreisstaffel 1 TC Baindt – TC Leutkirch 4:2 Bei optimalem Tenniswetter traten wir zu unserem ersten Heimspiel dieser Saison an. Sascha Wösle gewann sein Einzel im Match Tiebreak gegen einen starken Gegner. Andi Lang gewann sein Einzel souverän in glatten 2 Sät- zen. Unser Debütant Michael Trotzki lieferte ein starkes Match in einer absolut ausgeglichenen Partie und muss- te sich am Ende leider unglücklich mit 8 : 10 im MTB ge- schlagen geben. Rafael Grabherr konnte in seinem Einzel ebenfalls nicht punkten und verlor deutlich. Somit stand es nach den Einzeln 2:2 mit exakt gleichem Satzverhält- nis. Die Doppel mussten wieder einmal die Entscheidung bringen. Und tatsächlich Doppel 1 Grabherr /Lang und auch Doppel 2 Wösle/Trotzki gewannen jeweils klar mit 2 : 0 Sätzen und wir konnten den ersten Sieg dieser Sai- son feiern. Natürlich war die Freude im Baindter Team groß und wir feierten unseren Sieg zusammen mit unse- ren fairen Gegnern aus Leutkirch bis in die späte Nacht. Es spielten: Sascha Wösle, Rafael Grabherr, Andreas Lang und Michael Trotzki. Herren 50/1: Bezirksoberliga TA TSG Söflingen – TC Baindt 5:4 Mit positivem Schwung von letzter Woche fuhren wir zum ersten Auswärtsspiel nach Söflingen. Die Einzel konn- ten wir ausgeglichen gestalten. Wolfi von Bank, Gerhard Reich und Sigi Hirmke hatten ihre Einzel souverän ge- wonnen. Peter Schmitt, Stefan Schäfer und Volker Hille- brand hatten leider, in zwei Sätzen verloren. Stand nach den Einzel 3:3. Nummer 27 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 Nachdem wir nach den Einzel schon den Ein oder Ande- ren verletzungsbedingten Mangel hatten, gingen wir mit einer 7er-Aufstellung dann in die Doppel. Unerwartet für uns, wurde es doch noch richtig spannend. Doppel 3 konnten wir mit Stefan und Gerhard klar in zwei Sätzen für uns entscheiden. Peter und Sigi spielten das Doppel 1 und hatten den ersten Satz mit 6:2 verloren, holten sich aber den zweiten Satz mit 6:0. Der spannende MTB ging leider knapp mit 12:10 doch an Söflingen. Spannend wurde es noch in Doppel 3 mit Volker und Wolfi, die knapp, nach hartem Kampf, mit 6:7 und 4:6 verloren haben. Schade. Endstand 4:5. Nächste Woche geht´s zum Lokal-Derby dann zum TC Ösch-Weingarten Herren 50/2: Bezirksklasse TC Schmalegg – TC Baindt 1:8 Am Samstag mussten wir beim TC Schmalegg antre- ten. Wir wollten natürlich an die Leistung vom vergan- genen Wochenende anknüpfen. Dies gelang uns auch eindrucksvoll. Thomas Schäfer, Michael Schäfer, Harry Wetzel, Richard Schäfer und Harald Steinmeier gewan- nen ihre Einzel alle klar in 2 Sätzen. Lediglich Karl-Heinz Blank musste in den MBT, hier unterlag er dann mit 4:10. Somit hatten wir nach den Einzeln einen komfortablen 5 - 1 Vorsprung. Die Doppel gewannen wir auch alle in 2 Sätzen: Doppel 1 Thomas Schäfer/Karl Heinz Blank, Doppel 2 Micha- el Schäfer/Christoph Lang und Doppel 3 Jürgen Auer/ Harry Wetzel. Das war eine geschlossene Mannschafts- leistung. Danke! Herren 65: Verbandsstaffel TC Nehren – TC Baindt 0:6 Bei der weitesten Auswärtsfahrt der Saison nach Nehren (bei Tübingen) gelang mit 4 Einzelsiegen (nur R.Puk muss- te dabei in den Match-Tiebreak) und zwei 2-Satz-Doppe- lerfolgen (wobei nur Doppel1 mit L.Reich/W.Graf etwas umkämpfter war) die maximale Ausbeute. Es spielten: Leo Reich, Roland Puk, Erwin Feurle, Werner Graf. Damen 40: Staffelliga TC Baindt – TC Langenau 5:1 Heute konnten wir „Personalmäßig“ aus den Vollen schöp- fen. Anscheinend machte es allen Spielerinnen so viel Spaß, dass sie die Zeit auf dem Platz voll auskosten woll- ten. Marion und Evelyn auf Position 1 und 2 gingen in den MTB und entschieden diese auch jeweils mit 10:7 für uns. Silvi schaffte in zwei engen Sätzen den 3. Punkt. Leider musste sich Regine in ihrem ersten Einsatz bei uns nach Satz TB und MTB geschlagen geben. Babsi mit Steffi und Marion mit Silvi holten dann noch beide Doppel. Das war heute eine echte Mannschaftsleistung und wir freuen uns über einen 5:1 Sieg. Damen 60: Staffelliga TC Baindt – SPG Berg/Blitzenr./Ösch 1:5 Gegen den souveränen Tabellenführer konnten wir leider nicht viel ausrichten. Lediglich durch eine verletzungs- bedingte Aufgabe verbuchten wir einen Punkt für uns. Im Einsatz waren: Cordula Nehls, Andrea Strehle, Conny Amann und Eve Göppert. Herren 65: Doppelrunde TC Baindt – TC Ailingen 4:0 Im zweiten Spiel der diesjährigen Doppelrunde gelang auch der zweite Sieg. Dabei kamen 7 unterschiedliche Spieler zum Einsatz. Nur Max Reich musste 2x antreten. Dabei gewannen in Run- de 1: L.Reich/M.Reich und E.Feurle/H.Marschner und in Runde 2: R.Puk/W.Graf und M.Reich/J.Spöri ihre Doppel jeweils deutlich. Es waren im Einsatz: Leo Reich, Roland Puk, Erwin Feurle, Werner Graf, Max Reich, Josef Spöri und Charly Marschner. Herren 70: Doppelrunde TC Kressbronn 1 – TC Baindt 0:4 Gegen den ungeschlagenen Tabellenzweiten dominierten in der ersten Doppelrunde Willy Fischer und Ulli Spille mit einem 6:2 und 6:0 Sieg zur 1:0 Führung. Karl Heinz Hänss- ler und Gerhard Zinser bauten das Ergebnis mit einem souveränen 6:1 und 6:0 auf 2:0 Punkte aus. In der zweiten Doppelrunde ließen Willy Fischer und Karl Heinz Hänss- ler ihren Gegnern keine Chance und erhöhten mit einem 6:0 und 6:0 auf 3:0. Ulli Spille und Georg Gössner setzten den Schlusspunkt mit einem hart umkämpften 6:3 und 6:3 zum 4:0 Endstand. In dieser Form hat der TC Baindt bei der Vergabe der Meisterschaft ein Wörtchen mitzureden. Vorschau: Montag,10.7.: SC Tennis Friedrichshafen – Doppelrun- de H65 Doppelrunde H70 – TC Weingarten Mittwoch, 12.7.: TC Isny – H65 KIDS-Cup U12 – TC Altshausen Freitag, 14.7.: TC Leutkirch – Junioren U15 Samstag, 15.7.: Junioren U18 – TC Altshausen D60 – TC Langenargen TA SV Herlazhofen – H40 H50/1 – TC Isny Sonntag, 16.7.: TA TSV FH-Fischbach – H30 Wir wünschen allen wieder verletzungsfreie Spiele mit viel Spaß und Erfolg. Taekwondo Baindt e.V. Taekwondo Lehrgang Als erster in der Region Bodensee-Ober- schwaben konnte der Verein Taekwondo Baindt einen Vorbereitungslehrgang für anstehende Prü- fungen zum schwarzen Gürtel anbieten. Diese Dan-Vor- bereitungslehrgänge innerhalb der Taekwondo Union Baden-Württemberg werden nach einer Neuausrichtung nun in größerer Anzahl über ganz Baden-Württemberg verteilt und hierbei auf eine Teilnehmerzahl von 50 Perso- nen begrenzt. So trafen sich am Samstag, 24. Juni knapp 50 Sportlerinnen und Sportler, die sich auf eine Dan-Prü- fung im Herbst oder im kommenden Frühjahr vorberei- ten sowie mehrere Taekwondo-Trainer und Prüfer in der Sporthalle der Klosterwiesenschule in Baindt. Lehrgangsleiter Hermann Deegaus Blaufelden, kom- missarischer Präsident der TUBW und Prüfungsreferent, eröffnete den Lehrgang mit seiner Begrüßung und einer anschließenden Theorieeinheit zur Prüfungsordnung. Als Lehrgangsreferenten mit an Bord waren Roland Menz, Bad Saulgau und aus Baindt Alfred Manthei, der auch für die Ausrichtung des Lehrgangs verantwortlich war. In verschiedenen Trainingseinheiten wurden alle Punkte des jeweiligen Dan-Prüfungsprogramms behandelt. In der ersten und umfangreichsten Einheit wurden die Formen ausgiebig trainiert. In eingeteilten Gruppen konnte inten- siv auf jeden Lehrgangsteilnehmer eingegangen werden. Die Referenten gaben den Prüflingen Tipps zur Verbes- Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 27 serung. So war es auch möglich, dass die Sportlerinnen und Sportler auf Wunsch eine Rückmeldung erhielten, mit welcher Prüfungsnote sie an diesem Tag bewertet wur- den und welche Aspekte sie bei der weiteren Vorberei- tung beachten müssen. Nach einer kurzen Mittagspause wurden die übrigen Disziplinen in verschiedenen Einheiten praktisch geübt und theoretisch erläutert. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind auf ihrem Weg -dem Do- einen Schritt weiter und ihrem Ziel –dem nächs- ten Dangrad- ein Stück näher gekommen. Ein gemein- sames Foto rundete einen gelungenen Tag ab und alle konnten mit neuen Erkenntnissen und weiterer Motivation die Heimreise antreten. Alfred Manthei Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e. V. Ortsverein Baindt e. V. Landfrauen Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e.V. Ortsverein Baindt. Herzliche Einladung zur diesjährigen Hauptversammlung am Mittwoch, 12.07.2023 im Bi- schof-Sproll-Saal in Baindt. Beginn 19.30 Uhr. Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Bericht der Schriftführerin 3. Bericht der Kassiererin 4. Bericht der Kassenprüferinnen 5. Entlastung der Vorstandschaft 6. Wahl der Kassenprüferinnen 7. Beschlussfassung über die Änderung des § 6, 1.; § 7, 12. sowie § 8 der Vereinssatzung 8. Anregungen, Verschiedenes Im Anschluß werden wir wieder mit einem tollen Eisbe- cher der Eisdiele „La dolce Vita“ aus Baienfurt verwöhnt. Hierzu laden wir alle Mitglieder und die, die an der Land- frauenarbeit interessiert sind, recht herzlich ein. Die Vorstandschaft Reitergruppe Baindt Baindt goes Reithalle - Helferaufruf Hallo liebe Mitglieder und Interessierte der Reitergruppe, unser Reithallenbau ist bereits angelaufen. Schritt für Schritt geht es voran. Momentan wird das Fun- dament für die Reithalle betoniert. Bis zur Fertigstellung sind es aber noch viele kleine Schrit- te. Dafür brauchen wir Eure Hilfe. Wir möchten deshalb einen Helferaufruf starten. Wir freuen uns über jeden, Mitglied oder Nichtmitglied, der sich vorstellen kann uns in irgendeiner Weise zu un- terstützen. Bitte meldet Euch bei Lena Steinhauser (0157 5540 2371; vorstand2@reitergruppe-baindt.de). Außerordentliche Mitgliederversammlung Liebe Mitglieder, am Mittwoch, 26.07.2023 laden wir zur außerordentlichen Mitgliederversammlung um 20 Uhr im Kirchenchorraum (Klosterhof 5, Baindt) ein. Wir möchten Euch über unser 48. Reitturnier sowie den Stand des Reithallenbaus informieren. Wir freuen uns über Eure Teilnahme. Turnierergebnisse Auf dem Reitturnier in Bad Waldsee gingen tolle Platzie- rungen auf das Konto von Theresa Henzler und Noemi Oelhaf: Im Reiterwettbewerb Schritt-Trab-Galopp platzierte sich Theresa Henzler mit Bonne Diamond auf Platz 2. Noemi Oelhaf erreicht mit Delia einen hervorragenden 3. Platz. Im Dressurwettbewerb Kl. E erhielt Theresa Henzler die grüne Ansteckschleife, sie hatte sich nämlich auf dem 4. Platz positioniert. Gratulation an die zwei Mädels, macht weiter so! Theresa und Noemi bei der Siegerehrung. Schützengilde Baindt Siegerehrung der Ortsmeisterschaft Am Freitag den 07.07.2023 findet ab 19 Uhr die Siegerehrung der Ortsmeisterschaft im Schützenhaus statt. Alle Teilnehmer und teil- nehmenden Vereine sind recht herzlich eingeladen. Wir danken allen die an der Ortsmeisterschaft teilgenom- men haben. Kunstkreis Neue Ausstellung Der Kunstkreis stellt Bilder nach der sehr gu- ten Ausstellung Umwelt u. Klima wieder aus. Thema „ Sonne, Sommer, Urlaub „ Ein Besuch zu den Öffnungszeiten vom Rathaus lohnt sich bestimmt. Kunstkreis Baindt e.V. Bündnis 90 / Die Grünen „Neue Ideen im Bestandsbau“ Der OV B`90/Die grünen Wein- garten-Baienfurt-Baindt lädt am 13.07.2023, 20 Uhr in den Neunerbeck nach Baienfurt zur Veranstaltung „Neue Ideen im Bestandsbau“ ein Für Christa Gnann begann alles mit der Frage: Wie bringt man junge Familien mit dringendem Bedarf an Wohn- Nummer 27 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 raum zusammen mit (häufig älteren) Menschen, denen ihr Familienhaus zu groß geworden ist? Beide Interessens- gruppen trifft Christa Gnann, Gemeinwesenarbeiterin in Bodnegg, in ihrer Gemeinde häufig an. Es gilt, für deren Bedürfnisse eine Lösung anzubieten. Das Modellprojekt „Aus alt mach 2 oder mehr“ ist Teil der neuen Wohnraumoffensive in Baden-Württemberg und eine kreative, soziale Antwort auf drängende Fragen. Landesweit werden Beratungen dazu finanziell geför- dert, damit die Ideen für alle gewinnbringend umgesetzt werden können.Christa Gnann stellt das Modell und die Förderung bei der der Veranstaltung „Neue Ideen im Be- standsbau“ vor. Sehr konkret wird es dann bei Andreas Knitz, Architekt aus Berg. Er berichtet von seinen Erfahrungen aus dem Umbau älterer Häuser. Durch barrierearmen oder bar- rierefreien Wohnraum entstehen vielfältige, neue Nut- zungsmöglichkeit. Wir laden Sie herzlich ein, freuen uns auf Ihr Kommen und einen regen Austausch am Donnerstag 13.07 um 20 Uhr im Neunerbeck, Baienfurt. Ortsverband B`90/Grüne Weingarten-Baienfurt-Baindt Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donnerstag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Wanderung im Pfrunger Ried Wir starten am Grenzsteinmuseum zum Bannwaldturm. Wer ihn hochsteigt wird mit einer herrlichen Aussicht auf die Riedlandschaft belohnt. Auf Stegen und Riedwegen geht es durch den Bannwald zum Fünfeckweiher und zu- rück zum Ausgangspunkt. Treffpunkt Sonntag 16.07.2023 um 9.00 Uhr auf dem Fest- platz in Weingarten. Rückkehr ca. 16.00 Uhr. Gehzeit ca. 2,5 Stunden, 7 km. Fahrpreis 8.00 Euro für Mitglieder. Ein- kehr ist nach der Wanderung vorgesehen, Trinken, kleines Vesper, gutes Schuhwerk, ggf. Stöcke und Wechselschu- he mitnehmen, Anmeldung ab 10.07.2023, T. 0152-31990622 oder E-Mail: eum@haus-strobel.de Wanderführung Margit Strobel. Bei schlechtem Wetter findet die Wanderung nicht statt. Gäste sind herzlich will- kommen! SOZ I A L VERBAND VdK Baden-Württemberg Herzlichen Glückwunsch unseren Mitgliedern, die im Juli geboren sind, wünscht die Vorstandschaft des Sozialverbandes VdK Ortsverband Weingarten alles Gute und viel Gesund- heit zum Geburtstag. Liebe Grüße Ihre Karin Maucher - Vorsitzende Achtung: Unser VdK-Kaffeetreff fällt am 19. Juli und 20. Septem- ber 2023 aus Unser VdK-Frühschoppen findet am 20. August 2023 ab 11:00 Uhr im Gasthaus Rössle in Weingarten statt. Was sonst noch interessiert DLRG Ortsgruppe Baienfurt DLRG Ortsgruppe Baienfurt Termine 2. Halbjahr 2023 Anbei wichtige Termine der Ortsgruppe für das 2. Halbjahr 2023. Samstag, 15.07 und Sonntag, 16.07. Marktplatz Baienfurt. Die Ortsgruppe Baienfurt ist mit einem Losstand ver- treten und betreut im Kinderland, Samstag 16.00 - 19:00 und Sonntag, 14:00 - 17:00 Uhr die Fische-Angeln-Station. Montag, 24. Juli. Letztes Training der Saison. 1. + 2. Trainingsschicht Freischwimmen. 3. Trainingsschicht fällt für alle aus. Saisonabschluss mit allen Trainern in der Eisdiele. Freitag, 4. August. Ferienprogramm Baienfurt Radtour zum Kanal, Luftmatratzenrennen und Grillen am DLRG-Heim. Montag, 11. September. Regulärer Trainingsbeginn nach den Sommerferien. Montag, 6. November. Vereinsmeisterschaften 2023, Hallenbad Baienfurt Mittwoch, 8. November. Vereinsmeisterschaften 2023, Maxibad, Bad Waldsee. Samstag, 11. November + Sonntag, 12. November. 24-Stunden-Schwimmen in Ravensburg, anlässlich des Jubiläums 100 Jahre DLRG Ravensburg. Samstag, 2. Dezember. Jahresabschlussfeier, Gasthaus Stern, Reute. Eure DLRG Ortsgruppe Baienfurt Bodensee-Oberschwaben-Bahn (BOB) BOB lädt zur Jubiläumswanderung Geißbockbahn fährt seit 30 Jahren - gemeinsam mit Bürgern feiern Die Bodensee-Oberschwaben-Bahn (BOB) feiert ihr 30-jähriges Bestehen - und lädt dazu Wanderfreunde zu einer gemeinsamen Wanderung ein. Am 15. Juli können Freunde der „Geißbockbahn“ gemeinsam mit BOB-Ge- schäftsführer Horst Schauerte und Pressesprecher Se- bastian Dix von Oberzell nach Meckenbeuren laufen. Ge- führt wird die Tour vom bekannten Wanderführer Rainer Barth. Der leidenschaftliche Wanderer kennt die Region wie seine Westentasche. Er hat mehrere Bücher verfasst und war Initiator des „Jubiläumswegs Bodenseekreis“. Die BOB-Tour ist ca 11 Kilometer lang und führt durch das reizvolle oberschwäbische Hinterland. Gehzeit ist rund 3 Stunden, außer einer guten Grundkondition und fes- ten Schuhen gibt es keine besonderen Voraussetzungen. Start- und Zielort sind mit der Bodensee-Oberschwa- ben-Bahn gut erreichbar. „Wir möchten das 30-jährige BOB-Jubiläum mit unseren Fahrgästen und den Menschen in der Region aktiv feiern“, erklärt Schauerte die Gemeinschafts-Aktion. „Als kommu- nale Bahn gehört die Geißbockbahn der Region und ihren Bürgerinnen und Bürgern.“ Dass der Verkehrsvertrag mit dem Land Baden-Württemberg gerade bekräftigt wurde, passe hervorragend, so Schauerte: „Damit ist die Zukunft der BOB für weitere zehn Jahre gesichert. Wenn das kein Grund zum Feiern ist.“ Seite 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 27 i Die Teilnehmerzahl ist begrenzt, die BOB bittet um An- meldung unter info@bob-fn.de Mit der Anmeldebestäti- gung gibt es die genauen Infos zum Treffpunkt. Alte Kirche Mochenwangen Folklore-Traditionen des Balkan in der Alten Kirche Das Trio HORA NOVA mit Posaunist Johannes Lauer spielt in Mochenwangen Das virtuos eingespielte Trio „HORA NOVA“ spielt am Sonntag, 16. Juli um 19.00 Uhr in der Alten Kirche Mo- chenwangen und wühlt sich leidenschaftlich und unsenti- mental durch die verschiedenen Folklore-Traditionen des Balkan und führt auf authentische Weise vor, wie Musik das versöhnende Band des zerrissenen Vielvölkertep- pichs sein könnte. Mit Leichtigkeit, Neugierde und Improvisationskunst ge- lingt es den Musikern, ihre Liebe zur Schönheit und spezi- ellen Wehmut der Volksmusik vom Balkan und der Lieder des fahrenden Volkes zu verbinden mit allerlei Inspirati- onsquellen von Barock bis Bartok, von Bebop bis Berio. Die Ensemblegründerin Anti von Klewitz wuchs in Kroa- tien auf und hat sich intensiv mit der Musik des Balkan, Ungarns und der Roma auseinandergesetzt. Mit Stimme, Geige und Tenor-Geige transportiert sie ein Lebensgefühl voller Fröhlichkeit, verschnörkelter Sehnsucht, Wut und Trauer. Die gesungenen Geschichten sind bunt wie das Leben selber, von schmerzlich bis heiter, von zärtlich bis tragisch - von der Schwiegertochter, die für ihre Schönheit mit dem Leben bezahlen soll, oder von dem geschunde- nen Tanzbären, dessen Verdienst durch die Kehle seines Besitzers fließt. Johannes Lauer an der Posaune lässt den Bären knurren und seufzen, spielt lyrisch-poetische Soli, unterlegt die Melodien an den richtigen Stellen mit erdigem Bass oder webt vertrackte Muster aus afro- und lateinamerikani- schen Rhythmen, die ganz selbstverständlich ihren Platz finden in dieser Version der Musik des Balkans. Sander Hoving, Kontraviola, lässt dieses ur-transsilvani- sche Instrument sich einer unkonventionellen, rhythmisch und harmonisch kraftvollen und reichen Sprache bedie- nen. Auch als Solist auf Violine und Viola schreckt er vor nichts zurück. Anti von Klewitz: Stimme, Violine, Tenorvioline Johannes Lauer: Posaune Sander Hoving: Kontraviola, Violine, Viola Alte Kirche Mochenwangen Sonntag, 16. Juli, Beginn ist um 19.00 Uhr Eintritt ist frei, Spenden sind erwünscht. DRK Blutspende Sommer, Sonne, Urlaubszeit: Blut spenden nicht ver- gessen! Wenn urlaubsbedingt kein Blut fließt wird die Blutver- sorgung zur Herausforderung. Der DRK-Blutspende- dienst bittet dringend zur Blutspende. Erfahrungsgemäß ist bei zunehmender Sonnenschein- dauer ein Rückgang der Spendeaktivität zu erwarten. Die Auswirkungen sind bereits spürbar: Vereinzelte Liegen bleiben leer, was die Blut- vorräte langsam aber sicher ‚schmelzen‘ lässt. Jetzt Blutspendetermin buchen und liegend Leben retten! Nächster Termin: Mittwoch, dem 12.07.2023 von 14:00 Uhr bis 19:30 Uhr Festhalle, Bahnhofstr. 5/1 88214 Ravensburg - Weißenau Jetzt Blutspendertermin online reservieren unter www.blutspende.de/termine Pressekontakt DRK-Blutspendedienst Baden-Württemberg-Hessen gemeinnützige GmbH Eberhard Weck, Telefon: 069 / 6782-162, E-Mail: e.weck@blutspende.de Sandhofstraße 1 in 60528 Frankfurt am Main Pressemitteilung Juni 2023 Sommer, Sonne, Urlaubszeit: Blut spenden nicht vergessen! Wenn urlaubsbedingt kein Blut fließt wird die Blutversorgung zur Herausforderung. Der DRK-Blutspendedienst bittet dringend zur Blutspende. Nächster Termin: Mittwoch, dem 12.07.2023 von 14:00 Uhr bis 19:30 Uhr Festhalle , Bahnhofstr. 5/1 88214 Ravensburg - Weißenau Jetzt Blutspendertermin online reservieren unter www.blutspende.de/termine Informationen rund um das Thema Blutspende erhalten Interessierte online unter www.blutspende.de oder telefonisch kostenfrei unter 0800 11 949 11. Erfahrungsgemäß ist bei zunehmender Sonnenscheindauer ein Rückgang der Spendeaktivität zu erwarten. Die Auswirkungen sind bereits spürbar: Vereinzelte Liegen bleiben leer, was die Blut- vorräte langsam aber sicher ‚schmelzen‘ lässt. Jetzt Blutspendetermin buchen und liegend Leben retten! Erst wenn’s fehlt, fällt’s auf! Im Rahmen der bundes- weiten Kampagne #missingtype - Erst wenn’s fehlt, fällt’s auf - machen die Blutspendedienste der DRK und BRK gemeinsam mit prominenter Unterstützung reichweitenstark auf die Notwendigkeit der Blutspende aufmerksam. Als Botschafterinnen und Botschafter nutzen die Tänzerin Motsi Mabuse, Moderatorin Laura Wontorra sowie Fußball-Weltmeister Mats Hummels ihre Stimme, um noch mehr Menschen für ein kontinuier- liches Blutspende-Engagement zu begeistern. Hätte, könnte, sollte – einfach machen! Jede Spende zählt! Erst wenn’s fehlt, fällt’s auf! Im Rahmen der bun- des- weiten Kampag- ne #missingtype - Erst wenn’s fehlt, fällt’s auf - machen die Blutspende- dienste der DRK und BRK gemeinsam mit prominen- ter Unterstützung reichwei- tenstark auf die Notwen- digkeit der Blutspende aufmerksam. Als Botschafterinnen und Botschafter nutzen die Tänze- rin Motsi Mabuse, Moderatorin Laura Wontorra sowie Fußball-Weltmeister Mats Hummels ihre Stimme, um noch mehr Menschen für ein kontinuier- liches Blutspen- de-Engagement zu begeistern. Hätte, könnte, sollte – einfach machen! Jede Spende zählt! Informationen rund um das Thema Blutspende erhalten Interessierte online unter www.blutspende.de oder tele- fonisch kostenfrei unter 0800 11 949 11. Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 27 VERKÄUFE Veröffentlichen Sie jetzt Ihre Anzeige auf unseren neuen Sonderseiten um Ihr Unternehmen werbewirksam zu präsentieren. Interesse oder Fragen? Rufen Sie uns einfach an: 07154 8222-70 Wir beraten Sie gerne! Seit mehr als 50 Jahren ein loyaler Partner der Kommunen. Max-Planck-Straße 14 · 70806 Kornwestheim · Telefon 07154 8222-70 Telefax 07154 8222-10 · anzeigen@duv-wagner.de · www.duv-wagner.de Zeigen Sie Präsenz! KW 2 8/ 29 Urlaubszeit Verö entlichen Sie jetzt Ihre Anzeige auf unseren neuen Sonderseiten um Ihr Unternehmen werbewirksam zu präsentieren. Interesse oder Fragen? Rufen Sie uns einfach an: 07154 8222-0 Wir beraten Sie gerne! Seit mehr als 50 Jahren ein loyaler Partner der Kommunen. Max-Planck-Straße 14 · 70806 Kornwestheim · Telefon 07154 8222-0 Telefax 07154 8222-10 · anzeigen@duv-wagner.de · www.duv-wagner.de Zeigen Sie Präsenz! KW 2 9/ 30 Frische vor OrtFrische vor OrtFrische vor Ort Mein Nahversorger Hof - Flohmarkt Samstag 8 Juli u . Sonntag 9 Juli von 10 - 17 Uhr Damen u. Kinderkleidung, Deko , Teppiche Haus- haltssachen und vieles mehr Bergatreuter Str. 34 88255 Baienfurt ( Nähe Skater - Platz ) GESCHÄFTSANZEIGEN Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 27 VERKÄUFE Veröffentlichen Sie jetzt Ihre Anzeige auf unseren neuen Sonderseiten um Ihr Unternehmen werbewirksam zu präsentieren. Interesse oder Fragen? Rufen Sie uns einfach an: 07154 8222-70 Wir beraten Sie gerne! Seit mehr als 50 Jahren ein loyaler Partner der Kommunen. Max-Planck-Straße 14 · 70806 Kornwestheim · Telefon 07154 8222-70 Telefax 07154 8222-10 · anzeigen@duv-wagner.de · www.duv-wagner.de Zeigen Sie Präsenz! 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Kinderkleidung, Deko , Teppiche Haus- haltssachen und vieles mehr Bergatreuter Str. 34 88255 Baienfurt ( Nähe Skater - Platz ) GESCHÄFTSANZEIGEN Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 27 STELLENANGEBOTE RUNDUM TEAM RUNDUM ZWISLER Vermessung / Abrechnung (M/W/D) Anforderungsprofil: - Abgeschlossene Ausbildung als Vermessungstechniker/in - Abgeschlossenes Ingenieur- studium - gewissenhafte Arbeitsweise - Lernbereitschaft - Freundliches Auftreten und Teamfähigkeit Aufgabengebiet: - digitale Projektvorbereitung mit CAD für Maschinen- steuerung - Absteckung mit modernsten Vermessungsgeräten - Abrechnung mit CAD-Programm Vorteile und Benefits auf unserer Homepage www.zwisler-tettnang.de Wurde Ihr Interesse geweckt Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung: s.pies@zwisler-tettnang.de Interessiert? Dann bewerben Sie sich gerne über unser online Bewerbungsformular. Werden Sie Teil unseres Teams! Reinigungskraft (m/w/d) auf Minijob-Basis für unsere Zentrale in Baindt. Kontakt: Marion Locher +49 (0)7502 / 9433 -20 Kling Automaten GmbH Ziegeleistr. 26 | 88255 Baindt www.kling-gmbh.de Wir suchen Sie als BFD | FSJ | Schulbegleitung Hilfskräfte m | w | d Komm zu uns ins Team! www.kbzo.de STIFTUNG KBZO Sauterleutestr. 15 88250 WeingartenSamuel Richters.richter@kbzo.de0751 4007-128 anrufen , mailen, Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt REINIGUNGSKRÄFTE w/m/d | Teilzeit (50%) | geringf. besch. (520 €) »In unserem Bewusstsein hat jeder Mensch ein Recht auf Entwicklung seiner individuellen Fähigkeiten in sozialen Bezügen.« Auf der Grundlage dieses Leitmotivs fördert und betreut die Stiftung KBZO in einer Vielzahl von Einrichtungen rund 1500 Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit und ohne Behinderung. glänze ndWir freuen uns auf Ihre Bewerbung über unser Online-Portal. Wenn Sie noch Fragen haben, einfach anrufen! 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          Amtsblatt Jahrgang 2022 Freitag, den 14. April 2022 Nummer 15 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Ver- antwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Re- dakteur, Tobias Pearman, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisa- torischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Ein gesegnetes Osterfest für unsere Bürgerinnen und Bürger! Der Frühling und somit auch das Osterfest sind da. Am Ostersonntag feiern Christen die Auferstehung Jesu. Das Osterfest beginnt für Gläubige jedoch be- reits in der Woche zuvor mit dem Palmsonntag. Die Karwoche wird in vielen christlichen Ländern auch die „Heilige Woche“ genannt. In gewisser Weise endet mit ihr die Welt. Nämlich die verlorene Welt derer, die sich stark genug fühlen, Gott zu töten. Doch in diesem Ende liegt der Anfang einer neuen Welt verborgen. Es folgt der Auferstehungsmorgen, Ostern! So der christliche Glaube. Es könnte in diesem Jahr wieder alles annähernd gut sein, viele Corona- Regeln sind weggefallen und ermöglichen uns nach über zwei Jahren wieder ein Osterfest mit Familie und Freunden. Doch es herrscht Krieg auf dem europäischen Kontinent und eine Fluchtbe- wegung, wie es sie seit dem Zweiten Weltkrieg nicht mehr gegeben hat. Wir sind fassungslos und ohnmächtig, wenn in der Ukraine Krankenhäuser und Kindergärten mit Bomben beschossen werden und Zivilisten sterben. Festzu- stellen wie groß die Solidarität in unserer Gesellschaft und Gemeinde ist, wie in Baindt Hilfsbereitschaft gelebt wird, gibt Kraft und macht Mut. Gilt es jetzt doch in besonderem Maße zusammenzuhalten. Trotz der bedrückenden Lage wünsche ich Ihnen im Namen des Gemeinderates, der Gemeindeverwaltung und ganz persönlich ein gesegnetes Osterfest im Kreise lieber Menschen, die Kraft weiterhin zusammenzustehen und die Zuversicht hoffnungsvoll nach vor- ne zu schauen! Ihre Simone Rürup Bürgermeisterin Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 15 Vorstellung der Ergebnisse aus der Bürgerwerkstatt Einladung zur Informationsveranstaltung am 26. April 2022 um 19:00 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle Liebe Bürgerinnen und Bürger, die Bürgerwerkstatt im Juli 2021 hatte das Ziel, Ideen für die Gestaltung und Nutzung des Dorfplat- zes zu sammeln. In einem kreativen Prozess konnten Sie sich einbringen und aktiv mitdiskutieren. Sie erhielten die Möglichkeit, Ihre Anregungen in die Planung für den Dorfplatz einfließen zu lassen. Über die in der Bürgerwerkstatt erarbeiteten Anregungen und Hinweise wurde im Gemeinderat berichtet und diskutiert. Bei der Umgestaltung geht es um die Steigerung der Aufenthaltsqualität unseres Dorfplatzes und der Ortsmitte, so dass Gemeindeleben und Feste gut stattfinden können. Ein „Ort für alle“ soll entstehen. Fotos aus der Bürgerwerkstatt im Juli 2021 In der Zwischenzeit wurden die Anregungen aus der Bürgerwerkstatt durch das beauftragte Büro 365° freiraum+umwelt reflektiert. Ebenso konnten wichtige Fragestellungen für die Konkretisierung des Entwurfs geklärt und in die Planung einfließen. Darüber hinaus hat sich der Gemeinderat im März 2022 im Rahmen einer Klausur verschiedene Platzgestaltungen und Oberflächen im Boden- seeraum angeschaut, um für die weitere Diskussion Anregungen für die Gestaltungen in Baindt zu sammeln. Nachdem die geplante Bürgerinformation Ende letzten Jahres coronabedingt verschoben wurde, erlaubt es uns die aktuelle Situation glücklicherweise wieder, Ihnen die Ergebnisse in einer Prä- senzveranstaltung zu präsentieren. Deshalb laden wir Sie am 26. April 2022 herzlich in die Schenk- Konrad- Halle ein, sich über den in Abstimmung mit dem Gemeinderat erarbeiteten Planungsstand zu informieren. Im Anschluss daran, wird der Entwurf in die finale Ausarbeitung gehen. Wir freuen uns auf einen informativen Abend mit Ihnen! Ihre Simone Rürup Bürgermeisterin Nummer 15 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Stellenausschreibungen Bauhofmitarbeiter/in (m/w/d) Stellenausschreibung Bauhofmitarbeiter/in (m/w/d) Mit Baindt liegen Sie richtig! Die Gemeinde Baindt zeigt sich mit derzeit ca. 5.300 Einwohnern als interessanter Wohn- und Gewerbeort. Stadtnähe einerseits und landschaftlich reizvolle Strukturen andererseits zeichnen die attraktive Lage für Wohnen und Arbeiten in der Gemeinde aus. Baindt entwickelt sich ständig weiter – und so auch unser Bauhof. Wir suchen zur Unterstützung unseres Bauhofteams zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n Mitarbeiter/in (m/w/d) in Vollzeit. Zu Ihren Aufgaben gehören: Das vielseitige Aufgabengebiet umfasst sämtliche Arbeiten bei der Betreuung und Unterhaltung der - gemeindlichen Einrichtungen - Straßen, Winterdienst - Spielplätze Unsere Anforderungen an Sie: Die Stelle eignet sich für engagierte, technisch versierte Bewerber mit einer abgeschlossenen handwerklichen Berufsausbildung - Fachrichtung Schreiner / Holzfachwerker - und Berufserfahrung. Führerschein Klasse B ist Voraussetzung. Wir erwarten von Ihnen selbstständiges Arbeiten und eine gute Zusammenarbeit im Team. Sie sollten zu einer flexiblen Arbeitszeiteinteilung, auch an Wochenenden, bereit sein. Wir bieten Ihnen: - eine unbefristete Vollzeitstelle - einen interessanten, vielseitigen und verantwortungsvollen Arbeitsplatz - Mitarbeit in einem motivierten Team - eine Vergütung nach dem TVöD EG 6 Für weitere Informationen steht Ihnen der Hauptamtsleiter Herr Walter Plangg in einem persönlichen Gespräch oder telefonisch ( Tel. 07502/9406-11 ) gerne zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Diese richten Sie bitte bis zum 15.04.2022 an die Gemeindeverwaltung Baindt, Marsweilerstraße 4 in 88255 Baindt oder per E-Mail an bewerbung@baindt.de. Mit Baindt liegen Sie richtig! Die Gemeinde Baindt sucht für den Bauhof zum nächst- möglichen Zeitpunkt eine/n Mitarbeiter/in (m/w/d). Es handelt sich um eine bis Oktober 2022 befristete Stelle auf 450 € Basis. Sie werden dabei hauptsächlich Pflegearbeiten im Grünbereich übernehmen. Die monatliche Arbeitszeit beträgt 30 Stunden und kann an einem bzw. zwei Tagen pro Woche geleistet werden. Der Besitz des Führerscheins - Klasse B - ist wünschenswert, aber nicht Bedingung. Für Fragen steht Ihnen der Hauptamtsleiter Herr Wal- ter Plangg für ein persönliches Gespräch oder telefo- nisch (Tel. 07502/9406-11) gerne zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Diese richten Sie bitte bis zum 29.04.2022 an die Gemeindeverwaltung Baindt, Marsweilerstraße 4 in 88255 Baindt oder per E-Mail an bewerbung@baindt.de Amtliche Bekanntmachungen Wir starten einen neuen Versuch, um das Ehrenamt und das bürgerschaftliche Engagement zu würdigen Nachdem letztes Jahr das Ehrenamtsfest nochmals we- gen der Corona-Pandemie auf das folgende Jahr 2022 verschoben wurde, findet das Fest voraussichtlich am Freitag, den 16.09.2022 wieder statt. Neben einer Sportler- und Blutspenderehrung werden auch solche Personen gewürdigt, die außergewöhnliche Leistungen in Bereichen jeglicher Art erbracht haben. Wir sind deshalb auf Ihre Mithilfe angewiesen. Teilen Sie uns bitte bis zum 30. Juni 2022 Personen mit, die es Ihrer Meinung nach verdient haben, für ihre Leistungen gewür- digt zu werden. Die Vorschläge vom vergangenen Jahr werden berück- sichtigt. Ansprechpartner Herr Plangg, Tel.: (07502) 94 06-11, E-Mail: walter.plangg@baindt.de . GnW Corona-Teststation Geänderte Testzeit am Ostersonntag Am Ostersonntag hat die GnW Teststation in der Schenk-Konrad-Halle von 10.00 bis 14.00 Uhr geöffnet. Am Ostermontag kann wieder, wie an Sonn- und Feier- tagen gewohnt, von 10 Uhr bis 20 Uhr getestet werden. Das Rathaus in Baindt ist ab Dienstag, 19. April 2022, wieder ohne Terminvereinbarung geöffnet! Alle bis zum 01. Mai 2022 vereinbarten Online-Termi- ne behalten ihre Gültigkeit und können wie geplant wahrgenommen werden. Die Online-Terminvereinbarung für die Bürgertheke ist bis zum 12. April 2022 möglich unter: https://www.terminland.eu/baindt/online/baindt oder mit folgendem QR-Code: Für Termine in den anderen Ämtern wenden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail direkt an den jeweilig zuständigen Mitarbeitenden. Mit dem Ende der Übergangfrist im Zusammenhang mit den Neuregelungen des Infektionsschutzgesetzes sind mit Ablauf des 02. April 2022 viele Corona-Schutz- maßnahmen weggefallen. Bitte beachten Sie, dass aufgrund der weiterhin hohen Corona-Fallzahlen der Zutritt zum Rathaus in Baindt nur mit einer medi- zinische Mund-Nasen-Bedeckung oder FFP2-Maske möglich ist. Das Tragen einer Maske hat sich als effek- tives Mittel erwiesen, um Infektionen zu vermeiden. Die Regelung schützt Sie, die Bürgerinnen und Bürger von Baindt, sowie die Mitarbeitenden der Gemeindeverwal- tung und kann die Funktionsfähigkeit der Verwaltung aufrechterhalten. Zusätzlich ist die Personenanzahl bei Terminen an der Bürgertheke derzeit auf maximal fünf Personen begrenzt. Weiterhin gelten die allgemein üblichen Hygieneregeln, wie regelmäßiges Händewaschen und Desinfizieren, Abstand halten, Niesen und Husten in die Armbeuge. Wir danken für Ihr Verständnis! Ihre Gemeindeverwaltung Baindt Weiteres E-Fahrzeug für den Bauhof Die Energiewende schreitet voran - und mit ihr kommt auch die Mo- bilitätswende auf die Straße. Elek- trofahrzeuge bewegen nicht nur Menschen von A nach B, sondern re- duzieren auch Lärm- und Feinstaubbelastung. Auch die Gemeinde Baindt geht den nächsten Schritt in Richtung Zukunft: Zusätzlich zum ersten Elektrofahrzeug des Bauhofs und des Elektro-Dienstfahrzeugs der Verwaltung nutzt der Bauhof seit Anfang des Jahres 2022 ein weiteres E-Fahr- zeug, einen Opel Vivaro-e. Das neue Elektrofahrzeug wird hauptsächlich durch unseren Bauhof-Elektriker Herr Kumpf für seine täglichen Arbeiten in der Gemeinde ge- nutzt. Alle E-Fahrzeuge werden mit 100 % Ökostrom be- trieben und garantieren Emissionsfreiheit und Geräu- scharmut im täglichen Betrieb. Die E-Fahrzeuge glänzen außer durch Umweltfreundlichkeit auch noch mit Wirt- schaftlichkeit: vom Bundesministerium für Umwelt, Na- turschutz und nukleare Sicherheit (Projektträger ZUG gGmbH) und der Nationalen Klimaschutzinitiative wurden Zuschüsse über den Gemeindeverband Mittleres Schus- Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 15 senteil für die Teilumstellung des kommunalen Fuhrparks der Gemeinde für alle 3 Fahrzeuge gewährt. Die Gemeinde Baindt geht hier mit gutem Beispiel für ein klimafreundliches und ‑bewusstes Leben voran. Die Elektromobilität ist hierfür ein wichtiger Schritt in die rich‑ tige Richtung. Wichtige Hinweise für Hundehalter Hundesteuer Die aktuellen Hundemarken (türkisgrün) wurden 2018 ausgegeben und behalten weiterhin Ihre Gültigkeit. Jeder Hund muss diese Marke am Halsband tragen. Die Steu‑ erschuld entsteht jährlich für jeden im Gemeindegebiet gehaltenen über 3 Monate alten Hund. Die Steuer beträgt im Rechnungsjahr 2022 96 € für den ersten Hund. Für je‑ den weiteren Hund werden 192 € jährlich fällig. Endet die Hundehaltung, so ist die Steuermarke mit der Abmeldung zurückzugeben. Bei Verlust oder versäumter Rückgabe der Marke wird eine Gebühr in Höhe von 5 € fällig. Wird ein Hund veräußert, so sind in der Anzeige Name und Anschrift des Erwerbers anzugeben. Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig einer seiner oben genannten Pflichten nicht nachkommt. Diese Ordnungswidrigkeit wird von uns je nach Lage des Einzelfalls mit einer Geldbuße von bis zu 1.000 € geahn‑ det. Hinweise auf nicht angemeldete Hunde o.ä. werden bei uns streng vertraulich behandelt. (Steueramt, 07502/9406‑23). Hundekot Aufgrund immer wiederkehrender Beschwerden seitens Bürgern und Landwirten möchten wir alle Hundehalter auffordern, sich an folgende Regeln zu halten: Hundekot entlang von Privatgeländen und landwirtschaftli‑ chen Wiesen- und Ackergrundstücken, aber auch in öffent‑ lichen Anlagen müssten nicht sein, wenn sich jeder um die Hinterlassenschaften seines Vierbeiners kümmern würde und diese über die Hundekotbeutel in den entsprechenden Sammelgefäßen entsorgen würde. Hundekot stellt einen Infektionsherd dar, der auf Spielplätzen, Futterwiesen und fremden Privatgärten nichts zu suchen hat. In unserem Gemeindegebiet sind Hundetoiletten auf‑ gestellt, die sowohl über Tütenspender als auch Entsor‑ gungseimer verfügen. Hundebesitzer erhalten auch an der Bürgertheke einen Vorrat an Hundekotbeutel für unterwegs. Wir möchten Sie ebenfalls darüber informieren, dass es auch zur Anzeige kommen kann, wenn das Liegenlassen der Hinterlassenschaften Ihres Vierbeiners von anderen Personen gemeldet wird. In solchen Fällen handelt es sich um Ordnungswidrigkeiten, die mit entsprechenden Buß‑ geldern geahndet werden können. Herzlichen Dank an all die zahlreichen rücksichtsvollen Hundebesitzer, die sich bereits an die Regeln halten. Ihre Gemeindeverwaltung Sitzungsbericht aus der Gemeinderatssitzung vom 05.04.2022 TOP 01 Einwohnerfragestunde Von den anwesenden Bürgerinnen und Bürgern wurden keine Fragen an die Verwaltung gestellt. TOP 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Bürgermeisterin Rürup teilt mit: In nicht öffentlichen Sitzungen gefasste Beschlüsse sind nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit oder wenn dies nicht möglich ist, in der nächsten öffentlichen Ge‑ meinderatssitzung bekannt zu geben, sofern nicht das öffentliche Wohl oder das berechtigte Interesse Einzelner entgegensteht (§ 35 Abs. 1 Satz 4 der Gemeindeordnung). Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 15. März 2022 ist folgender Beschluss bekannt zu geben: TOP Weiteres Vorgehen bei der Bauplatzvergabe im Gewerbegebiet 2. Erweiterung Mehlis Es werden zur Zeit keine Gewerbebauplätze verkauft. TOP 03 Bericht der Bürgermeisterin Die Bürgermeisterin teilt folgendes mit: a) Ukraine-Krise Inzwischen sind 29 Personen aus der Ukraine in der Gemeinde Baindt untergebracht ‑ 5 davon in kommu‑ nalen Einrichtungen. Beim sogenannten „Drehschei‑ benmodell“ gibt es noch erhebliche Schwierigkeiten bei der Zuweisung der geflüchteten Personen in die Städte und Gemeinden des Landreises. b) DRK-Begegnungscafé Das DRK‑Begegnungscafé in der Baindter Straße 48 hat jeden Dienstag ab 15 Uhr geöffnet. Eingeladen sind alle Geflüchteten mit ihren Kindern sowie deren Gastfamilien. c) Streuobstprogramm Im Rahmen des Streuobstprogramms „Jungbäume fürs Oberland“ wurden die Pflanzschnitte Ende März von einer geprüften Fachwirtin für Obst‑ und Garten‑ bau durchgeführt. d) Bürgerinformationsveranstaltung Am 26.04.2022 findet um 19:00 Uhr in der Schenk-Kon‑ rad‑Halle eine Bügerinformationsveranstaltung zur Vorstellung der Ergebnisse aus der Bürgerwerkstatt im vergangenen Jahr statt. TOP 04 Vorstellung der Biodiversitätsstrategie des Landkreises Ravensburg durch Herrn Moritz Ott vom Landschafterhaltungsverband (LEV) Herr Ott vom Landschaftserhaltungsverband Ravensburg stellt die Biodiversitätsstrategie im Landkreis Ravensburg ausführlich vor. Die Ziele dieser Biodiversitätsstrategie und unter ande‑ rem der Erhalt und die Entwicklung von Ökosystemen als Lebensgrundlage für die heimische Flora und Fauna, die Aufwertung strukturverarmter Flächen und die stärkere Vernetzung von Biotopen. Nummer 15 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 TOP 05 Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Bifang Erweiterung für die Errichtung einer Terrassenüberdachung auf Flst, 455/4, Hirschstr. 32 Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: Auf dem Flst. 455/4 in der Hirschstraße 32 soll die be- stehende Terrasse mit einem flach geneigten Glasdach überbaut werden. Das Bauvorhaben liegt im Bereich des rechtsgültigen Bebauungsplanes „Bifang Erweiterung“ und ist nach § 30 Abs. 1 BauGB zu beurteilen (B-Plan rechtskräftig 18.09.1975). Terrassenüberdachungen sind nach der LBO von BW im Innenbereich bis 30 m² verfahrensfrei zu er- stellen. Somit ist die geplante Überdachung zwar ver- fahrensfrei, entspricht aber nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes, da sie außerhalb des Baufeldes liegt. Deshalb ist eine Befreiung von den planungsrechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplans nach § 31 Abs. 2 BauGB erforderlich. Nach § 31 Abs. 2 BauGB kann ein Vorhaben von den Fest- setzungen des Bebauungsplanes befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Abwei- chung städtebaulich vertretbar ist, die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und die Abweichung auch unter Wür- digung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Nach Ansicht der Verwaltung kann der Befreiung zuge- stimmt werden, da die Grundzüge der Planung nicht be- rührt sind und die Abweichung städtebaulich vertretbar ist. Es wurden bereits mehrere Befreiungen im Geltungs- bereich des Bebauungsplanes für Terrassenüberdachun- gen erteilt. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu der erforderlichen Befreiung für die Terrassenüber- dachung in der nicht überbaubaren Fläche wird erteilt. TOP 06 Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Mehlisstraße beim Bau- antrag zum Abbruch der bestehenden Gebäu- de und Neubau von 2 Mehrfamilienhäusern mit insgesamt 17 Wohnungen, auf den Flst. 579, 625 und 626, Schachener Str. 102 Bauamtsleiterin Jeske berichtet: Der Bauherr beantragt den Abbruch der bestehenden Gebäude auf den Flst. Nrn, 579, 625 und 626. Auf dem Gesamtgrundstück sollen 2 Mehrfamilienhäuser mit 17 Wohneinheiten mit Tiefgarage und 17 Stellplätzen entlang der Schachener Straße gebaut werden. Das Bauvorhaben liegt im Bereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Mehlisstraße und wird nach § 30 BauGB beurteilt. Da das Vorhaben nicht den Festsetzungen des Bebauungspla- nes entspricht, sind folgende Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB erforderlich: • Überschreitung der Grundflächenzahl (GRZ) um 209 m², entspricht 20 % • Überschreitung der Geschossflächenzahl (GFZ) um 42 m², entspricht 4 % • Überschreitung des Baufeldes um 2,13 m² • Überschreitung der Wandhöhe mit den Vorbauten um 2,39 m Nach § 31 Abs. 2 kann ein Vorhaben von den Festset- zungen des Bebauungsplanes befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Abwei- chung städtebaulich vertretbar ist, die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und die Abweichung auch unter Wür- digung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Im Bebauungsplan werden für den Bereich, in dem das Baugrundstück liegt 2 Stellplätze pro Wohneinheit vor- geschrieben. Dies führt dazu, dass 17 Stellplätze entlang der Schachner Straße aufgereiht werden sollen. Die Bau- rechtsbehörde teilte dem Bauherrn bereits mit, dass die Stellplätze 17 bis 19 im Kreuzungsbereich Schachener Straße / Baienfurter Straße liegen, das Sichtdreieck zwar freigehalten wird, aber das Ein- und Ausparken im Kreu- zungsbereich eine Gefahr darstellt. Der Kreuzungsbereich ist von Stellplätzen frei zu halten. Durch die Überschreitungen im dargestellten Maß sind die Grundzüge der Planung nach Ansicht der Verwaltung beeinträchtigt und die Abweichungen sind städtebaulich nicht vertretbar. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zu den beim vorliegenden Bauvorhaben erforderlichen Befreiungen wird nicht erteilt. TOP 07 Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Gewerbegebiet Mehlis 2. Erweiterung beim Neubau eines Betriebsge- bäudes auf dem Flst. 1014/6, Am Umspannwerk 23 Bauamtsleiterin Jeske trägt folgenden Sachverhalt vor: Der Bauherr beantragt im Gewerbegebiet Mehlis den Neubau eines Betriebsgebäudes. Das Bauvorhaben liegt im rechtsgültigen Bebauungsplan „2. Erweiterung Gewer- begebiet Mehlis“ und wird nach § 30 Abs. 1 BauGB beurteilt. Im gesamten Gewerbegebiet ist eine Grundflächenzahl (GRZ) von 0,8 festgesetzt. Dies bedeutet, dass 80 % der Grundstücksfläche überbaut sein darf. Für das geplan- te Bauvorhaben wird eine Befreiung (§ 31 Abs. 2 BauGB) beantragt, da die Grundflächenzahl überschritten wird. Eine Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB ist auch für die außenliegende Treppenanlage erforderlich, die außerhalb des Bauquartiers geplant ist. Die erforderlichen Abstands- flächen (2,50m) sind bei dem Bauvorhaben eingehalten. Im Obergeschoss des Betriebsgebäudes ist eine Betriebs- leiterwohnung eingeplant. Der Bebauungsplan sieht im Textteil unter Punkt 2.1 vor, dass Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter, die dem Betrieb zugeordnet und ihm gegenüber in Grundfläche und Baumasse untergeordnet sind, ausnahmsweise zulässig sind. (§ 31 Abs. 1 BauGB) Im gesamten Gewerbegebiet wurde noch keine Befreiung von der GRZ erteilt. Nach § 31 Abs. 2 BauGB kann ein Vorhaben von den Fest- setzungen des Bebauungsplanes befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und 1. Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Befreiung erfordert oder 2. die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder 3. die Durchführung des Bebauungsplans zu einer of- fenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und wenn die Abweichung auch unter Würdigung nach- barlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 15 Aus Sicht der Verwaltung sind die Grundzüge der Planung mit der Überschreitung der GRZ berührt, die Abweichung ist städtebaulich nicht mehr vertretbar und mit den nach- barlichen Interessen nicht vereinbar. Nach § 31 Abs. 1 BauGB können von den Festsetzungen des Bebauungsplans solche Ausnahmen zugelassen wer- den, die in dem Bebauungsplan nach Art und Umfang ausdrücklich vorgesehen sind. Der Bebauungsplan Gewerbegebiet Mehlis 2. Erweiterung sieht diese Ausnahme (Betriebsleiterwohnung) vor, wes- halb aus Sicht der Verwaltung der Ausnahme zugestimmt werden kann. Beschluss: a. Das gemeindliche Einvernehmen für die Befreiungen, 1. Überschreitung der Grundflächenzahl 2. Überschreitung der Baugrenze mit der außenlie- genden Treppenanlage wird im Rahmen des Bau- antrags zum Neubau eines Betriebsgebäudes nicht erteilt. b. Das gemeindliche Einvernehmen für die Ausnahme, Ausführung einer Betriebsleiterwohnung wird im Rahmen des Bauantrags zum Neubau eines Betriebsgebäudes erteilt TOP 08 Vertagt: Antrag auf Befreiung von den Fest- setzungen des Bebauungsplanes „2. Änderung Marsweiler Ost II“ beim Neubau eines Einfa- milienwohnhauses mit Einliegerwohnung und Garage auf dem Flst. 115/18, Lavendelstr. 9 Dieses Bauvorhaben wird auf Grund einer Planänderung von der Tagesordnung abgesetzt und in einer der nächs- ten Gemeinderatssitzungen behandelt TOP 09 Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nachtweiden II bei der Sanierung und Aufstockung des Hauptgebäu- des der Klosterwiesenschule, auf dem Flst. 175, Boschstr. 1 Bauamtsleiterin Jeske berichtet: Am 21.03.2022 wurde das Baugesuch für die Vollsanierung des Hauptgebäudes der Klosterwiesenschule mit Aufsto- ckung um ein Geschoss und Anbau von 2 Treppenhäusern bei der Baurechtsbehörde im Landratsamt eingereicht. Das Gebäude liegt im Bereich des rechtskräftigen Bebau- ungsplanes „Nachtweiden II“ aus dem Jahr 1985. An das aufgestockte Gebäude mit dann 3 Vollgeschos- sen müssen vor allem aus Brandschutzgründen 2 Trep- penhäuser angebaut werden. Das Treppenhaus nördlich des Gebäudes ragt über die Baugrenze hinaus. Im Be- bauungsplan ist die Fläche außerhalb des Baufeldes als öffentliche Grünfläche eingetragen, weshalb auch hierfür eine Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB erforderlich ist. Nach § 31 Abs. 2 BauGB kann ein Vorhaben von den Fest- setzungen des Bebauungsplanes befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und 4. Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Befreiung erfordert oder 5. die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder 6, die Durchführung des Bebauungsplans zu einer of- fenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und wenn die Abweichung auch unter Würdigung nach- barlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Aus Sicht der Verwaltung sind die Grundzüge der Planung mit der Überschreitung der Baugrenze nicht berührt, die Abweichung ist städtebaulich vertretbar und mit den nachbarlichen Interessen vereinbar. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zu den erforderlichen Befreiungen: 1. Befreiung gem. § 31 (2) BauGB, hinsichtlich der Über- schreitung der Baugrenze mit Teilen des geplanten nord-westlichen Treppenhauses 2. Befreiung gem. § 31 (2) BauGB, hinsichtlich der Ver- letzung des Grüngebots von öffentlichen Grünflächen mituntergeordneten Teilen des geplanten nord-west- lichen Treppenhauses wird erteilt. TOP 10 Bodensee-Oberschwaben-Bahn GmbH & Co. KG - Änderung und Verlängerung des Zuschussge- bervertrags Bürgermeisterin Rürup berichtet: 1. Ausgangslage Die Bodensee-Oberschwaben-Bahn GmbH & Co. KG (nachfolgend „BOB“) betreibt den gegenständlichen Schienenpersonennahverkehr seit dem 1. Juni 1997 zwi- schen den Bahnhöfen Friedrichshafen-Hafen und Aulen- dorf. Die BOB ist als GmbH & Co. KG ausgestaltet. Kom- manditisten sind die Technische Werke Friedrichshafen GmbH (nachfolgend „TWF“), die Stadt Ravensburg, der Landkreis Bodenseekreis, der Landkreis Ravensburg und die Gemeinde Meckenbeuren. Erstere ist eine 100 %ige Tochtergesellschaft der Stadt Friedrichshafen. Komple- mentärin der BOB ist die Bodensee-Oberschwaben-Bahn Verwaltungs-GmbH. Die Leistungen der BOB konnten in der Vergangenheit nicht allein durch Fahrgeldeinnahmen finanziert werden und auch künftig ist dies nicht zu erwarten. Bereits am 7. März 1996 wurde zwischen den Gesellschaf- tern der BOB, dem Land Baden-Württemberg und der BOB ein Rahmenvertrag abgeschlossen, der nach den Vorgaben der VO 1370/2007 als öffentlicher Dienstleis- tungsauftrag anzusehen ist. Gegenstand des Rahmen- vertrags war die Finanzierung der erheblichen Verbes- serung des damaligen Schienenverkehrs. Das Land und die übrigen Vertragspartner waren sich einig, dass die Verbesserungen nicht durch das Land allein finanziert werden können und daher auch die übrigen Partner die entstehenden Verluste auszugleichen haben. Für die Fi- nanzierung der SPNV-Leistungen ist in erster Linie das Land zuständig. Allerdings besteht für Gemeinden und Landkreise nach dem ÖPNVG BW die (ergänzende) Mög- lichkeit, ebenfalls die Verkehrsleistungen zu fördern. Der öffentliche Dienstleistungsauftrag (Betrauung) der Behördengruppe aus dem Jahr 2016 ergänzt den Rah- menvertrag sowie die SPNV-Verträge zwischen dem Land und der BOB hinsichtlich der beihilfenrechtskonformen Ausgestaltung der Finanzierung durch die Behörden- gruppe. Die Bodensee-Oberschwaben-Bahn hat ihren Betrieb am 1. Juli 1993 zwischen Friedrichshafen Stadt und Ravens- burg aufgenommen. Aufgrund des verkehrswirtschaft- lichen Erfolges wurde das Bedienungsgebiet ab dem 1. Juni 1997 im Norden bis Aulendorf und im Süden bis Friedrichshafen-Hafen erweitert. Voraussetzung hierfür Nummer 15 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 waren finanzielle Beteiligungen der von der Ausweitung begünstigten Gebietskörperschaften. Für das Nordgebiet (Ravensburg-Aulendorf) trifft dies auf eine Zuschussge- bergemeinschaft, bestehend aus Landkreis Ravensburg, den Städten Ravensburg, Weingarten und Aulendorf so- wie den Gemeinden Baienfurt, Baindt, Berg und Wol- pertswende und - aufgrund einer besonderen vertragli- chen Regelung - auf die Gemeinde Fronreute zu. Für den Abschnitt Friedrichshafen Stadt - Friedrichshafen-Hafen besteht eine entsprechende vertragliche Regelung mit der Stadt Friedrichshafen, die in das Vertragswerk mit den Zuschussgebern im Nordgebiet integriert werden soll. Erfreulicherweise wurden die prognostizierten Fahrgast- zahlen im „Altgebiet“ wie auch in den Erweiterungsgebie- ten bis zum Ausbruch der „Corona-Pandemie“ deutlich übertroffen. Das Fahrgastaufkommen ist über die Jahre kontinuierlich angestiegen. Der Zuschussgebervertrag wurden daher wiederholt verlängert und angepasst, so für die Nordgemeinden durch die Nachträge 1, 2 und 3. Aktuell wird eine erneute Anpassung und Verlängerung durch den angehängten Nachtrag 4 erforderlich. 2. Aktuelle Rahmenbedingungen und Notwendigkeit der Verlängerung und Anpassung des Zuschussge- bervertrags Seitens der Gesellschaft gibt es ein großes Interesse da- ran, die seit vielen Jahren positive Zusammenarbeit mit den beteiligten Gebietskörperschaften auch in der Zu- kunft fortzusetzen. Gerade die regionale Nähe und die Identität der Bevölkerung mit ihrer „Geißbockbahn“ sind die entscheidenden Eckpfeiler für den Erfolg und die Ak- zeptanz dieses Verkehrssystems. Selbstverständlich sind auch die finanziellen Beiträge der Zuschussgeber ein wichtiger Baustein für die Durchführung des Verkehrs und auch entscheidend für die Beibehaltung des Verkehrs in der bestehenden Form in den kommenden Jahren. Nach § 12 Abs. 4 des Zuschussgebervertrags der Nord- gemeinden (Nachtrag 3) verständigen sich die Vertrags- partner spätestens mit dem Ablauf des Fahrplanjahres 2020/21 (also bis Dezember 2021) darauf, ob und zu welchen Bedingungen die Laufzeit dieses Vertrages ver- längert wird oder ein Anschlussvertrag abgeschlossen werden soll. Die Verständigung erfolgte in Form einer Abstimmungs- runde mit den kommunalen Vertretern am 21. Oktober 2021. In diesem Rahmen stellte die BOB ihren Vorschlag zur Anpassung der Zuschüsse mit Wirkung zum nächsten Geschäftsjahr (ab 1. Oktober 2022) vor, der im Grundsatz nicht abgelehnt wurde. Die BOB stellte insbesondere ihre Wirtschaftsplanung für die kommenden Geschäftsjah- re dar und verdeutlichte die Notwendigkeit der Anpas- sung des Betriebskosten-Zuschusses der Nordgemein- den, auch angesichts der unsicheren Entwicklung der Energiepreise und um über den Planungszeitraum bis ca. 2026 ein insgesamt ausgeglichenes Ergebnis erzielen zu können. Der Vorschlag bezifferte konkret die Anpassung des Zuschusses in dem Jahr 2022 um ca. 35 % und die Anpassung in den Folgejahren nach den bisherigen In- dexierungsbestimmungen ergänzt um die Stromkosten. Die Erforderlichkeit der Änderungen ergibt sich insbe- sondere aus der Elektrifizierung des Verkehrsbetriebs (Südbahn). Die Elektrifizierung ist als Antriebsart in den Vertrag einzubeziehen. Die Verpflichtung zum Betrieb elektrischer Triebfahrzeuge folgt bereits aus dem öDA aus dem Jahr 2016 sowie ab Dezember 2021 aus dem Ver- kehrsvertrag zwischen dem Land und der BOB. Sie führt zu steigenden Kosten für die Beschaffung der elektrischen Triebfahrzeuge, die Stromzuführung und -bereitstellung (Fahrleitungen, Unterwerke, Speiseleitungen u. a.) sowie für das Zugpersonal. Geändert werden sollen daher: • Der Einsatz auch von Elektro-Triebfahrzeugen sowie der ZugKM-Satz für Elektro-Triebfahrzeuge sollen zur Konkretisierung der Verpflichtungen aufgenommen werden. • Der Zuschuss-Betrag muss aufgrund der Kostenstei- gerung um ca. 35 % mit Wirkung zum nächsten Ge- schäftsjahr (ab 01.10.2022) angepasst werden. • Die Laufzeit des Zuschussvertrags soll dementspre- chend bis zum 6. März 2026 angepasst werden. • § 3 Abs. 1, Abs. 2 S. 1 des Zuschuss-Vertrags (Nach- trag 3) enthält änderungsbedürftige Zuschussände- rungsbestimmungen, da sie sich ausdrücklich an Die- sel-Preisen orientieren und keine andere Energieform wie Elektrizität einbeziehen. Der Entwurf des Nachtrages 4 ist als Anlage 1 beigefügt. Aus Sicht der Gesellschaft stellt dies ein faires Angebot dar, welches sowohl die Belange der Gesellschaft und deren Gesellschafter, die letztlich die Risiken aus ihrem Eisenbahnbetrieb in vollem Umfang tragen, als auch jene der Zuschussgeber angemessen berücksichtigt. 3. Weiteres Vorgehen Die vorstehend beschriebenen Maßnahmen sind nur dann realisierbar, wenn sämtliche Zuschussgeber zur Fortset- zung der Solidargemeinschaft bereit sind. Um die ent- sprechenden Maßnahmen zeitnah umsetzen zu können, wäre es erforderlich, dass die Zuschussgeber spätestens bis 30.06.2022 verbindlich ihre Zustimmung zur Vertrags- verlängerung erklären. In diesem Fall wäre die Vertrags- unterzeichnung noch im Jahr 2022 möglich und könnte der Vertrag dann rückwirkend ab dem Fahrplanwechsel am 12. Dezember 2021 in Kraft treten. Die BOB-Bahn ist ein Erfolgsmodell kommunaler Zusam- menarbeit, auch wenn Zeiten wie Corona, die Fahrgast- zahlen geringer ausfallen ließen. Diese Verkehrsverbin- dung stellt ein attraktives Nahversorgungsangebot dar, dass in Zukunft, auch wenn die Aufgaben groß sind, sicher immer größere Bedeutung haben wird. Die Erhöhung des individuellen Zuschusses je Gebietskör- perschaft ab dem 01.10.2022 beträgt für Baindt 1.558,91 €. Bisher bezahlen wir einen Zuschuss von 4.341,09 und künf- tig beläuft sich der Zuschuss auf 5.900 €. Beschluss: Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt des Landkreises Ravensburg beschließt: 1. Die Gemeinde Baindt stimmt der Vertragsänderung zu. 2. Die Verwaltung wird angewiesen und ermächtigt, die für die Umsetzung dieses Beschlusses erforderlichen Schritt zu ergreifen. TOP 11 Sanierung Klosterwiesenschule - Weiteres Vor- gehen Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: In der Sitzung des Gemeinderates am 09.02.2021 wurde beschlossen, dass die Sanierung der Klosterwiesenschule durch eine Vollsanierung und Aufstockung des Hauses Blau erfolgen soll. Am 06.07.2021 wurde das Materialkon- zept bereits zur Abstimmung dem Gemeinderat vorge- Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 15 stellt. Die Auswahl der Materialien war nötig, damit die Bewerber bei der durchzuführenden EU-Ausschreibung eine Vorgabe für den Gestaltungsspielraum hatten. Anfang November 2021 konnten die Architektenleistun- gen an das Architekturbüro mlw aus Ravensburg ver- geben werden. Ende November erfolgte die Vergabe der Tragwerksplanung, der HLS-Planung und der Elek- trotechnikplanung. Das Baugesuch wurde Anfang März eingereicht. Die Bauleistungen müssen aufgrund der Höhe von knapp 6.000.000 € netto ebenfalls europaweit ausgeschrieben werden. Lediglich Gewerke im Umfang von 20 % aus der Bauleistungssumme dürfen national ausgeschrieben wer- den. Geplant ist es, die 1. Tranche (Gerüstbau, Abbruch und Aufzugsanlage) im April national auszuschreiben. Die Vergabe der Leistungen wird dann in der Sitzung vom 31.05.2022 erfolgen. Geplant ist der Start der Abbrucharbeiten im blauen Ge- bäude dieses Jahr nach den Sommerferien. Bereits jetzt werden verschiedene Räumlichkeiten von Mitarbeitern des Bauhofs für die Übergangsphase während der Bau- zeit des Schulgebäudes umgebaut und kindertauglich gemacht. In der Sitzung des Gemeinderats am 15.03.2022 wurde das vom Architekturbüro mlw aus Ravensburg vorge- schlagene Materialkonzept beschlossen. Angesichts der Entwicklung im Bausektor wollte man bis zur Aprilsitzung abwarten, wie sich die Lage entwickelt und dann ent- scheiden, ob die ersten Gewerke (Abbruch, Gerüstbau und Aufzugsanlage) wie geplant am 11.04.2022 national ausgeschrieben werden sollen. Wenn nach den Sommer- ferien mit dem Abbruch anfangen werden soll, muss der Ausschreibungstermin dringend eingehalten werden. Beschluss: 1. Das Architekturbüro mlw wird mit der Leistungsphase 6 (Vorbereitung der Vergabe) nach HOAI beauftragt. 2. Das Architekturbüro mlw wird mit der Ausschreibung der Gewerke Abbruch, Gerüstbau und Aufzugsanlage beauftragt. TOP 12 Auftragsvergabe Umbau Bushaltestellen zu bar- rierefreien Bushaltestellen in der Gartenstraße Ortsbaumeister Roth teilt mit: In der Gemeinderatssitzung vom 02.05.2017 wurde be- schlossen, die Bushaltestellen in der Gemeinde Zug um Zug umzubauen. Um in den Genuss von Fördermitteln zu kommen, muss eine Bagatellgrenze von 100.000,- € überschritten werden. Die Gemeinde Baindt erhält eine Zuwendung / Landesförderung zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in Gemeinden im Sinne einer nachhaltigen Mobilität nach dem Landesgemeindever- kehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) in Höhe von maximal 99.603,00 €. Die Förderung vom Landratsamt Ravens- burg beträgt je Haltestelle 4.000,00 €. Für das Buswarte- häuschen beläuft sich die Fördersumme auf 2.200,00 €. In der Gemeinderatssitzung vom 05.10.2021 wurde das Ingenieurbüro Marschall und Klingenstein, Tettnang be- auftragt die Arbeiten auszuschreiben. Am 07.02.2022 wurde die beschränkte Ausschreibung an 9 Firmen versandt. Die Ausschreibung beinhaltet folgende Tief- und Stra- ßenbauarbeiten: - Fundamentherstellung für Buswartehäuschen - Erstellung Blindenleitsystem - Erneuerung Straßenbeleuchtung - Belagserneuerung - Optimierung der Zufahrtsradien - Einbau eines Busbordsteines „Kasseler Sonderbord“ Höhe 18 cm. Zur Submission am 10.03.2022 gingen 5 Angebote ein. Die Auswertung der Angebote ist im Preisspiegel (Kurzfassung) dargestellt. Die Angebotspreisspanne der Hauptangebote liegt zwischen 109.707,48 € brutto (= 100 %, günstigstes Angebot) und 156.309,57 € brutto (=142,5 %, teuerstes Angebot). Das günstigste Angebot nach VOB/A § 16 wurde von der Beller GmbH aus Herbertingen abgeben mit einer Ange- botssumme von 109.707,48 € brutto. Im Vergleich zum bepreisten Leistungsverzeichnis (LV) liegt der günstigste Bieter bei 98,1 %. Nach VOB/A § 16 soll der Zuschlag auf das Angebot er- teilt werden, das unter Berücksichtigung aller technischen und wirtschaftlichen, ggf. auch gestalterischen und funk- tionsbedingten Gesichtspunkten als das wirtschaftlichste erscheint. Das Angebot der Fa. Beller, Herbertingen mit einer Angebotssumme von 109.707,48 € brutto ist das wirtschaftlich günstigste Angebot. Beschluss: Die Arbeiten für den Umbau der Bushaltestellen zu barri- erefreien Bushaltestellen in der Gartenstraße wird an die Fa. Beller, Herbertingen mit einer Angebotssumme von 109.707,48 € brutto erteilt. TOP 13 Entwicklung Flüchtlingsunterbringung - Prüfung der Beschaffung und Aufstellung von Wohncon- tainern Kämmerer Abele berichtet: Der Krieg in der Ukraine hat eine Fluchtwelle ausgelöst. Die Zahlen der geflüchteten Personen, die nach Deutsch- land kommen, überschlagen sich tagtäglich. Doch Wohn- raum für Geflüchtete ist knapp. Die Gemeinde Baindt appelliert an die Bevölkerung, Unterkünfte anzubieten. Immobilienbesitzer und Vermieter werden aufgefordert, sich bei der Gemeinde zu melden, falls sie freien Wohn- raum zur Verfügung stellen können. Es ist bereits jetzt klar zu erkennen, dass sich die aktuelle Flüchtlingswelle mit dem Flüchtlingsstrom aus den Jahren 2015/16 vergleichen lässt. Die Hilfesuchenden erreichen Deutschland und die Nachbarländer in einer deutlich hö- heren Anzahl und innerhalb kürzester Zeit. Es geht nicht darum zu entscheiden „ob“ gehandelt werden muss, son- dern darum „wie“ gehandelt werden muss. Es geht darum gemeinschaftlich und im Schulterschluss mit den umliegenden Gemeinden und dem Landkreis Ravensburg, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen. Derzeit sind die Kapazitäten der Gemeinde Baindt zur Unterbringung von geflüchteten Menschen nahezu voll- ständig ausgeschöpft. Aus der Ukraine haben derzeit 29 Personen in Baindt Platz gefunden. Stand 28.03.2022 sind in der Gemeinde Baindt 131 Perso- nen in der Anschlussunterbringung. 6 dieser 131 Personen gehören nicht zum Bereich der Anschlussunterbringung, sondern sind aufgrund anderweitiger unfreiwilliger Ob- dachlosigkeit ordnungsrechtlich untergebracht. Die Gemeinde Baindt ist im Landkreis Ravensburg dem Knotenpunkt Bad Waldsee zugeordnet. Knotenpunkte Nummer 15 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 sind die Orte zur Unterbringung in privatem Wohnraum. Der Knotenpunkt gibt an, wohin die angekündigten ge- flüchteten Personen mit einem Bus von Ravensburg aus gebracht werden. Der weitere Transport ist dann vom Knotenpunkt mit den aufnehmenden Gemeinden der Region zu klären. Da der Wohnungsmarkt gegenwärtig sehr angespannt ist, fällt es vielen der bereits aus anderen Gründen bei uns untergebrachten Personen zudem sehr schwer, auf dem privaten Wohnungsmarkt eine Wohnung anzumieten. Sie bleiben daher trotz großer Bemühungen längerfristig in den gemeindeeigenen Unterkünften und belegen damit die Plätze für weitergehende Bedarfe. Aufgrund der ansteigenden Zuzugszahlen geflüchteter Menschen nach Deutschland und Baden-Württemberg, der begrenzten bzw. ausgeschöpften Kapazitäten der Gemeinde Baindt bzgl. der Unterbringung geflüchteter Menschen sowie des weiterhin angespannten Wohnungs- markts ist es daher dringend notwendig, weitere Wohn- raumkapazitäten zu schaffen. Die Gemeindeverwaltung schlägt folgende Maßnahmen vor, die kurz- bis mittelfristig umgesetzt werden können: 1. Anmietung von privatem Wohnraum durch die Gemein- de Baindt sofern Angebote vorhanden. - Im Amtsblatt, auf der Homepage und in den sozialen Medien werden Pressemitteilungen platziert. 2. Hilfe zur Selbsthilfe / Unterstützung bei Wohnraumsuche • Die Gemeinde Baindt, die Integrationsbeauftragte Frau Schnell vermitteln und unterstützen Geflüchtete sowie bereits anschlussuntergebrachte Personen bei der Su- che nach privatem Wohnraum. 3. Aufstellen von Wohncontainern • Schnellste bauliche Variante (ca. sechs Monate Vor- laufzeit). • Nutzbare Fläche und evtl. Bauantrag erforderlich. • Vorstellbare Flächen: Gewerbebauplatz im GE Mehlis Erweiterung, alternativ Baugebiet Grünenberg. Neben den kurz- bis mittelfristig umsetzbaren Möglich- keiten (s.o.), sollten auch längerfristige Lösungen ins Auge gefasst werden, um Wohnraum zur Unterbringung zu schaffen. Es ist selbstverständlich, dass die Gemeinde Baindt ei- nen Beitrag dazu leistet, Menschen zu helfen, die unver- schuldet durch Krieg aus ihrer Heimat flüchten müssen. Ziel der Gemeinde ist es eine Hallenbelegung zu vermei- den und möglichst viel privaten als auch öffentlichen Wohnraum anzubieten. Derzeit wird die Gemeinde eine Dachwohnung im Klos- terhof 4 und vier Zimmer in der Friesenhäusler Str. 12 belegen. Ein Container in der Boschstraße 1/5 kann zu- sätzlich belegt werden. Die Finanzverwaltung wird die Fördertöpfe für die Errich- tung von Asyl- und Obdachlosenunterkünften im Auge behalten. Jedoch ist die Standortsuche schwierig. Die neu und kurzfristig zuerrichtenden Container könnten langfristig die Container in der Boschstraße 1/5 ersetzen. Beschluss: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, o.g. kurzfristige Maß- nahmen 1-2 (Anmietung Privatwohnraum, Unterstüt- zung bei der Wohnraumsuche zu prüfen und ggfs. umzusetzen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, bzgl. der Aufstellung von Wohncontainern (Ziff. 3) entsprechende Angebo- te einzuholen und nach Rücksprache und im Einver- nehmen mit den Fraktionsvorsitzenden zu vergeben. 3. Der Gemeinderat stimmt der Beschaffung von 5 - 7 Container im Rahmen einer außerplanmäßigen Aus- gabe zu. 4. Die Verwaltung wird beauftragt, weitere mögliche Standorte zu untersuchen. TOP 14 Anfragen und Verschiedenes a) Ehrenamtsfest Bürgermeisterin Rürup teilt mit, dass das Ehrenamts- fest am 16.09.2022 in der Schenk-Konrad-Halle statt- finden soll. b) Integrationsmanagement - Verlängerung der För- derung Hauptamtsleiter Plangg teilt mit, dass die Förde- rung der Stelle der Integrationsmanagerin noch bis 14.01.2023 läuft. Die Förderung kann nun 1 Jahr ver- längert werden. Beschluss: Der Verlängerung der Förderung des Integrationsma- nagements um 1 Jahr wird zugestimmt. c) Aushub auf dem Schulparkplatz Ein Gremiumsmitglied hat bereits in der letzten Ge- meinderatssitzung am 15.03.2022 nachgefragt, wie lange dieser Aushub auf dem Schulparkplatz verbleibt. Darüber hinaus hat er angefragt, in wie weit dieser Erdhügel die Planung des Dorffestes beeinträchtigt. Bürgermeisterin Rürup bringt zum Ausdruck, dass es sich bei dem Erdaushub um den Bodenabtrag des Geh- und Radweges Sulpach handelt und dieser bis voraussichtlich August dort zwischengelagert wird. Mitte April findet ein Gespräch mit Vertretern des Mu- sikvereins statt, bei dem auch dieser Erdhügel the- matisiert wird. Es steht dabei außer Frage, dass das Festzelt ohne Beeinträchtigungen aufgebaut werden kann. d) Dorfplatz - Außenbestuhlung Bäckerei Hamma Es wurde angesprochen, dass die Bäckerei Hamma mit seiner Außenbestuhlung bei Vereinsfesten auf dem Dorfplatz nicht in Konkurrenz zu den jeweiligen Vereinen tritt. Bürgermeisterin Rürup wird mit den Verantwortlichen das Gespräch suchen. e) Baindter Hof Baumaßnahme Ein Gremiumsmitglied erkundigt sich, ob die Baumaß- nahme abgeschlossen ist. Nach wie vor fehlen die Doppelparker. Bauamtsleiterin Jeske erkundigt sich beim Landratsamt Ravensburg . f) Rathaus Gemeinde Baindt Ab dem 19.04.2022 ist das Rathaus für die Bürgerinnen und Bürger wieder ohne Terminvereinbarung geöffnet. Für die Bürgerinnen und Bürger war dies nach Ansicht eines Gemeinderates eher belastend. g) Ukrainekonflikt Aufgrund des Ukrainekrieges fällt die Ukraine als Kornspeicher aus. Nach Meinung eines Gemeindera- tes sollte man mit den Baindter Landwirten das Ge- spräch suchen, dass anstatt Mais vielmehr Weizen angebaut wird. Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 15 Einladung zur Hauptversammlung Zur Hauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Baindt am Freitag, den 29.04.2022 um 19:30 Uhr laden wir die Ein- satz- sowie die Altersabteilung recht herzlich ein. Pandemi- bedingt findet die Versammlung in der Fahrzeughalle im Feuerwehrhaus statt. Anzugsordnung ist Ausgehuniform. Fundinfo Folgende Fundgegenstände wurden im Rathaus abgegeben: April 2022: Halskette silber mit Kreuz März 2022: Damengeldbörse weiß/gold mit Schlüssel, Hörgerät schwarz, Sonnenbrille, Herrenfahrrad (Marke corratec rot), Februar 2022: Rucksack VAUDE grün, Schülermonats- karte, Geldbörse schwarz, Weitere Informationen zu den Fundsachen erhalten Sie beim Fundamt. Sie erreichen uns unter Tel. 07502/9406-12. Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 01805 911-630 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 09 - 13 Uhr und 15 - 19 Uhr Tierarzt Samstag, 16. April und Sonntag, 17. April Kleintierpraxis A. Kirsch, Tel.: (0751) 95 88 44 00 Ostermontag, 18. April AniCura Kleintierspezialisten Ravensburg, Tel.: (0751) 7 91 25 70 Samstag, 16. April Altdorf-Apotheke in Weingarten, Zeppelinstraße 5, Tel.: (0751) 4 37 99 Sonntag, 17. April Apotheke am Elisabethen-Krankenhaus in Ravensburg, Elisabethenstraße 19, Tel.: (0751) 79 10 79 10 Ostermontag, 18. April Hochberg-Apotheke in Ravensburg (Weststadt), Hochbergstraße 6, Tel.: (0751) 9 68 66 (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. Hausnotruf und Menüservice „Essen auf Rädern“, Tel.: (0751) 56 06 10 Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Nummer 15 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de 1 Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Essen auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-110 Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte Menschen bzw. für Menschen die einfach nur Geselligkeit suchen. Jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Ihre Ansprechpartnerin, Rebecca Herz erreichen Sie telefonisch unter 0751 36360-116 Maybachstr.1, Weingarten Unsere Jubilare Wir gratulieren Herzlichen Glückwunsch Frau Rozika Guncar feierte am 9. April 2022 ihren 80. Geburtstag. Im Namen von Frau Rürup erhielt sie ein kleines Präsent der Gemeinde. Für die Zukunft wünschen wir der Jubilarin alles Gute, persönliches Wohlergehen und eine gesegnete Zeit. Gemeindeverwaltung Goldene/Diamantene Hochzeit Herzlichen Glückwunsch den Eheleuten Helga und Egon Buchholz zum 70. Hochzeitstag Im Namen der Gemeinde Baindt gratuliere ich dem Jubelpaar sehr herzlich und wünsche für den wei- teren gemeinsamen Lebensweg alles Gute. Den Jubilaren wurden Glückwünsche und ein Geschenkkorb der Gemeinde Baindt sowie eine Ehrenurkunde des Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann überbracht. Simone Rürup Bürgermeisterin Sterbefall am Wochenende Es ist nicht notwendig, einen Sterbefall bei der Gemeindever- waltung am Wochenende anzuzeigen. Bitte vereinbaren Sie mit dem Pfarramt einen Termin für die Bestattung. Sollte die Beerdigung bereits am Dienstag erfolgen, ist es ausreichend, wenn die Gemeindeverwaltung am Montagvormittag darüber informiert wird. Die meisten Bestattungsunternehmen haben einen Schlüssel für die Aussegnungshalle in Baindt. Sollten dennoch Fragen und Unklarheiten aufkommen, wen- den Sie sich bitte an folgende Personen in der aufgelisteten Reihenfolge: Frau Heine, Friedhofsverwaltung Tel. 0160 53 86 706 Herr Plangg, Friedhofsverwaltung Tel. (07502) 91 22 28 Laura Kurz, Tel.: 91 30 30 Am Föhrenried Baienfurter Straße Birkenstraße Buchenstraße Mehlisstraße Riedsenn Sumeraugasse Schachener Straße Wickenhauser Straße Felix Haller, Tel.: 91 39 64 Badweg Blumenstraße Bronnenstubenweg Dahlienstraße Hubertusweg Klosterhof Krokusweg Lilienstraße Mühlstraße Nelkenstraße Thumbstraße Nr. 47 - 81 Tulpenstraße Veilchenstraße Julian Kurz, Tel.: 91 30 30 Fliederstraße Kornblumenstraße Marsweilerstraße Rosenstraße Spielmannsweg Zeppelinstraße Louis Escher, Tel.: 0751/95874647 Benzstraße Dachsstraße Eichhorngasse Friesenhäusler Straße Froschstraße Fuchsstraße Hirschstraße Nr. 1 - 50 Igelstraße Iltisstraße Liebigstraße Rehstraße Siemensstraße Wieselgasse An alle Amtsblatt-Bezieher Haben Sie Ihr Amtsblatt nicht bekommen? Dann rufen Sie bitte den für Ihren Bezirk zuständigen Austrä- ger direkt an. Vergewissern Sie sich aber bitte vorher, ob Ihre Hausnummer gut sichtbar und der Briefkasten mit Ihrem Na- men versehen ist. Markus Wöhr, Tel.: 943242 Brühl Dorfplatz Eichenstraße Eschenstraße Gartenstraße Innere Breite Küferstraße Ziegeleistraße Tim Raubald, Tel.: 91 10 74 Grünenbergstraße Im Voken Jägerweg Lerchenstraße Sperlingweg Stöcklisstraße Storchenstraße Franziska Speidel, Tel.: 91 28 07 Amselstraße Annabergstraße Erlenstraße Kiesgrubenstraße Schönblick Sonnenstraße Thumbstraße Nr. 1 - 36 Ziegelhalde Svenja Hermann, Tel.: 5 55 86 68 Hasenweg Hirschstraße ab Nr. 164 Kümmerazhofer Weg Marderstraße Mochenwangener Straße Reishaufen Sulpacher Straße Lea Svoboda, Tel.: 91 36 35 Boschstraße Daimlerstraße Dieselstraße Dornierstraße Maybachstraße Röntgenstraße Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 15 Abfallwirtschaft Öffnungszeiten des Wertstoffhofs Baindt in der Karwoche Der Wertstoffhof Baindt ist in der Karwoche am Sams- tag, den 16.04.2022, von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr geöffnet. Um Beachtung wird gebeten. Ihre Gemeindeverwaltung Veranstaltungskalender Ob die im Nachfolgenden aufgeführten Veranstaltun- gen stattfinden, hängt von den dann geltenden Coro- na-Vorschriften ab. April 17.04. Korridofest Landjugend SKH Foyer 22.04. Blutreitergruppe Mitgliederversammlung BSS 25.04. Hospizbewegung Wgt-Bft-Baindt JHV SKH 26.04. Bürgerinformationsveranstaltung „Dorfplatz“ SKH 27.04. Seniorentreff Frühlingsfest BSS 30.04. Baindter Waldtour mit Herr Holzberger und Frau Rürup Mai 01.05 Erstkommunion Kirche Baindt 03.05. Gemeinderatssitzung 07.05. Dorfputzete Dorfplatz 08.05. Blutreiter Georgsritt in Ochsenhausen 13.05. Raspler JHV SKH 14.05. Flohmarkt „Rund ums Kind“ KWS 15.05. Konfirmation I ev. Kirche Bft. 15.05. Blutreitergruppe Georgsritt in Bergatreute 18.05. Seniorentreff Ausflug mit Maiandacht 20.05. Blutreiter JHV BSS 20.05. Impulse Frauenfrühstück BSS 22.05. Konfirmation II ev. Kirche Bft. 22.05. Tag der offenen Tür vom Kunstkreis, DRK und DLRG ab 14 Uhr, Wo: Containeranlage Baindterstr. 48/1 26.05. Blutreiter Proberitt in Weingarten 27.05. Blutreiter Blutritt in Weingarten 31.05. Gemeinderatssitzung SKH Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406- 0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 - Vorzimmer Frau Heine 9406-0 Fax 9406-36 Amtsblatt Frau Ziegler 9406-16 Bauamt - Bauamtsleiterin Frau Jeske 94 06-51 Bauamt - Ortsbaumeister Herr Roth 94 06-53 Bauamt Frau Scheid 94 06-54 Bauamt - Klimakoordinator Hr. Florian Sascha Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Bürgertheke Frau Brei/Frau Hillebrand Passamt, An-/Abmeldung, 9406-12 Führerschein, Fischerei und 9406-13 Einwohnermeldeamt Herr Bautz 9406-14 Fundamt Frau Brei/Frau Senff 9406-12 Finanzverwaltung - Kämmerer Herr Abele 9406-20 - Kasse Herr Müller 9406-22 - Kasse Frau Weber 9406-24 - Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 - Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Gewerbeamt Frau Brei/Frau Senff 9406-13 Hauptamt Herr Plangg 9406-11 - Kindergarten - Ordnungsamt - Asylbetreuung Friedhofswesen Frau Heine 9406-0 Hallenbelegung SKH Frau Ziegler 9406-16 Kindergartenabrechnung Frau Ziegler 9406-16 Standesamt Frau Maurer 9406-40 Volkshochschule Frau Brei/Frau Senff 9406-13 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 912130 Feuerwehrhaus 912134 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 921690 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten - Sonne Mond und Sterne 94114-140 - St. Martin 2678 - Waldorfkindergarten 3882 Klosterwiesenschule - Rektorin Frau Heberling 94114-132 - Sekretariat Frau Mohring 94114-133 - Schulsozialarbeit Frau Nandi 94114 -172 - Schulhausmeister Herr Tasyürek 0178 4052591 - SBBZ Sehen Baindt 94190 Pfarrämter - Katholisches Pfarramt 1349 - Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 - Kath. Gemeindehaus - Bischof-Sproll-Saal Anmeldung bei Fr. Moosherr (0751) 18089496 oder E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Polizei - Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe - Polizei 110 - Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Nummer 15 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Kindergartenachrichten Waldorfkindergarten Unser Frühlingsfest April, April der macht was er will ... Schnee und klirrende Kälte am Frühlings- fest? Das muss doch ein Aprilscherz sein ... leider nein, aber mit Humor haben wir es trotzdem genommen. Es ist ja schließlich 1. April und unsere Feierlust hat uns noch nie jemand nehmen können. So startete auch dieser Festtag mit glücklichen und aufge- regten Kindern, die die Sonne einfach in ihren Gesichtern scheinen ließen. Die fleißigen Eltern brachten morgens be- reits viele Leckereien für unser schönes Frühstücks-Buffet. Die Räume waren von einem Frühlingszauber belegt, ihr Antlitz völlig verändert. Hübsch geschmückt für allerlei Besonderheiten, die diesen Tag für Groß und Klein zu et- was ganz Besonderem machen sollten. Nachdem alle angekommen waren, versammelten sich beide Gruppen gemeinsam in einem großen Kreis in der Schneeweißchengruppe. So ein Festtag braucht schließ- lich einen gebührenden Auftakt. Und den hatten wir. „Es tönen die Lieder, der Frühling kehrt wieder“ klang es fröh- lich durchs Haus. Und auch die liebe Margareth besuchten wir singend bei ihrer Gartenarbeit. Anschließend kehrten die Rosenrotkinder wieder in ihre Gruppe zurück in der, wie auch bei den Schneeweißchens, bereits alles vorbereitet war, um mit den Kindern bunte Windräder zu basteln und unser Ostergras einzusäen. Fleißig hatten die Schneeweißchenkinder in den letzten Wochen ihre Körnersäckchen aus dem Herbst zusam- mengetragen, welche sie mit ihrem selbst gedroschen Korn gefüllt hatten, um sie für Ostern erneut aussäen zu können. Ein besonderes Highlight für die Kinder war an diesem Tag der so liebevoll gestaltete und von fleißigen Elternhänden so großzügig bestückte Kinderkaufladen, der ein Leuchten in den Augen seiner kleinen Kunden er- strahlen ließ, das selbst die Frühlingssonne in den Schat- ten gestellt hätte. Mit zwei Glassteinen als Geldstücke durften die Kinder sich nach und nach, in Zweiergrup- pen, hier zwei Kostbarkeiten aussuchen. Es herrschte an diesem Morgen emsiges Treiben und schaffige Fröhlich- keit, Aufregung und Glückseligkeit bevor es endlich an die herrlich geschmückten Tafeln im Mittelraum ging, in welchem ein reich gedecktes Frühstücks-Buffet auf die Kinder und Erzieher*innen der beiden Gruppen wartete. Jetzt durfte nach Herzenslust geschlemmt werden, denn bei diesem Festmahl blieben keine Wünsche offen. Mit prall gefüllten Bäuchen und strahlenden Gesichtern ging es anschließend in den Garten, während drin al- les umgebaut wurde für unser Puppenspiel. Bei der Ge- schichte von der Schnecke und dem Häschen durfte unser wunderschöner Festtag nun ausklingen, bevor alle, reich bepackt mit Erlebtem, Gebastelten und den geshoppten Schätzen aus dem Kinderkaufladen, glücklich nach Hause und ins Wochenende gingen. Schulnachrichten Klosterwiesenschule Baindt Neues aus der Klosterwiesenschule Neues von den Junior-PausenhelferInnen Am 30. März besuchte der Krankentrans- portwagen des Deutschen Roten Kreuzes die Junior-PausenhelferInnen im Pausenhof. Pünktlich um 11.30 Uhr stellten sich die freiwilligen Hel- ferInnen, Herr Stiefvater und Frau von Watzdorf, der motivierten Gruppe vor. Nach einer Vorstellungsrunde durften die Kinder ihre vielfältigen Fragen an die Besu- cherInnen stellen. Mit großer Geduld und Fachkenntnis beantworteten sie alle Fragen und dabei konnten sie die Kinder in ihrer eigenen Motivation, Menschen zu helfen und zu unterstützen, nochmals bestärken. Mit großer Wissbegier durften alle im Anschluss den Rettungswa- gen mit all seinen Raffinessen kennenlernen und sogar selbst ausprobieren. Außerdem wurde erklärt, wann der Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 15 Rettungswagen zum Einsatz kommt. Nach einer Stunde verabschiedeten sich die Kinder mit ihrem fröhlichen Ju- ni-Pausi-Spruch und bedankten sich für den freundlichen Besuch der DRK MitgliederInnen. Bestärkt mit dem guten Gefühl des Helfens wird allen diese Gruppenstunde noch lange in Erinnerung bleiben. Vielen Dank für diesen tollen Besuch! Anja Steidle, Stefanie Nandi und alle Junior-Pausenhel- ferInnen Zur Information Neophyten in Kleingewässern bei Baindt und Baienfurt Ob natürlich erhalten oder künstlich angelegt: Die Klein- gewässer in unserer Landschaft sind ein wichtiger ökolo- gischer Faktor zum Schutz gefährdeter Arten. Es gibt viele Tier- und Pflanzenarten, die auf diese nassen Flächen als Lebensraum oder Brutplatz angewiesen sind. Doch diese wertvollen Lebensräume sind ebenfalls in Gefahr. Sie verlanden leicht, ein Vorgang, der zum Bei- spiel ausgelöst wird, wenn sie von invasiven Neophyten überwachsen werden. Neophyten sind nicht einheimische Pflanzen, die sich stark ausbreiten, da ihre Ansprüche an Umweltbedingungen niedriger sind als die von vielen einheimischen Arten. Die Folge: Regionale Arten werden verdrängt und der Neophyt wächst exponentiell über große Flächen. Es ist Vorsicht geboten mit Abfällen aus Gartenteichen! Viele Wasserpflanzen, die als Zierpflanze für Teichan- lagen verkauft werden, sind Neophyten oder enthalten deren Keimlinge als Nebenprodukt. Ein Beispiel ist die Kanadische Wasserpest (Elodea canadensis), welche nur durch vollständige Trockenlegung des Kleingewässers bekämpft werden kann. Ein weiterer Neophyt ist das Na- delkraut (Crassula Helmsii), welches die gesamte Ober- fläche eines Gewässers bedecken und jegliche anderen Pflanzen verdrängt. Moritz Ott, Wildtierökologe und Experte für Amphibien, berichtet: „Anwohner nahe des Naturschutzgebietes An- naberg versuchten am Ufer eines Kleingewässers ihre Bestände aus Zierteichen anzulegen und verhelfen somit unbewusst den Neophyten zur unkontrollierten Ausbrei- tung. Den Amphibien wird dadurch der Platz zum laichen genommen und es kann sogar das ganze Gewässer ver- schwinden.“ Als Beispiele sind die Gelbbauchunke, der Laubfrosch und der Kammmolch zu nennen, die in flachen, stillen Gewässern laichen. Es mag zwar sein, dass die Kleingewässer etwas karg wirken ohne die aus dem heimischen Teich bekannten Ziergewächse, doch der gut gemeinte Gedanke von „Auf- wertung“ durch das einbringen dieser Pflanzen wirkt un- seren Maßnahmen zur Erholung der gefährdeten Arten entgegen. Heimische Wasserpflanzen etablieren sich mit etwas Geduld ohne Nachhilfe. Es wird dringend darum gebeten, dass weder Wasser- pflanzen oder Tiere, noch Gartenabfälle in die Gewässer gegeben werden. Außerdem ist darauf zu achten, dass Hunde bei ihren Spaziergängen nicht durch diese Ge- wässer tollen, da sonst Laichballen zerstört und brütende Vögel aufgeschreckt werden können. Am Ufer eines neu angelegten Kleingewässers im Natur- schutzgebiet Annaberg wurden Abfälle aus einem Gar- tenteich abgeladen. Diese gefährden die Ökologie des Gewässers, sowie die Tierarten, die dort ihren Nachwuchs aufziehen wollen. (Foto: Walter Hohnheiser). Wie kommt Deutschland durch die Energiekrise? Klimaschutzmanager:innen aus der Region wissen wie sich mit einer unterschätzten „Technologie“ von heu- te auf morgen 10 Prozent des russischen Gasimports reduzieren lässt - und das Hand in Hand mit dem Kli- maschutz. Unser gesamter Energiehaushalt, d.h. der Primärenergie- bedarf wird in Deutschland zu etwa 60 Prozent mit Öl und Gas gedeckt, so die Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen. Rund die Hälfte dieses Gases und ca. ein Drittel des Öls beziehen wir hierbei aus Russland. Dies spiegelt eine hohe fossile Abhängigkeit wider und treibt unsere Heizkosten infolge der derzeitigen Situation massiv in die Höhe. An- gesichts dieser Lage betont die Bundesregierung, müsse Nummer 15 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 die Versorgungssicherheit im Zweifel vor den Klimaschutz gestellt werden. Bevor es zu diesem Schritt kommt, sollte jedoch das Energiesparen die „Technologie“ der Stunde sein, so die Klimaschutzmanager:innen. Laut den Zahlen des Umweltbundesamtes, kann allein durch eine um 2°C reduzierte Raumtemperatur und Maß- nahmen wie etwa Spar-Duschköpfe 10 Prozent (des rus- sischen) Gasimports eingespart werden. Und das ist erst der Anfang. Reduzieren wir unsere Rei- segeschwindigkeit auf Autobahnen und Bundesstraßen auf 100, bzw. 80km/h lassen sich auf längere Sicht zu- sätzlich 2,1 Milliarden. Liter fossilen Kraftstoffs einsparen. Fahrer:innen, die weiterhin auf ein hohes Tempo bestehen, sind hierbei bereits berücksichtigt. Würde wirklich jede:r das Gaspedal schonen, könnte Deutschland allein durch eine geringere Fahrgeschwindigkeit weitere 20 Prozent Kraftstoff einsparen. Darüber hinaus gibt es noch zahlreiche weitere Einspar- potenziale: Sektorübergreifend hilft jedes Grad, jeder Au- tokilometer, jede Kilowattstunde, die vermieden wird, unseren Geldbeutel und die Umwelt zu schonen. Jede Kilowattstunde, die zu viel oder sinnlos verbraucht wird, geht zu Lasten derer, die besonders auf fossile Energieträ- ger angewiesen sind. Das sind beispielsweise Menschen auf dem Land oder Speditionen. Angesichts der genannten Zahlen und dieser weitreichen- den Potenziale, kann jede und jeder aktiv dazu beitragen, der Energiekrise klimafreundlich entgegenzutreten. Info: Das regionale Netzwerk Klima und Energie ist ein interdisziplinärer Zusammenschluss von Klimaschutz-ma- nager:innen, Koordinator:innen für Klimaneutralität sowie Beauftragten für Klimaanpassung der Kommunen in den Regionen Bodensee und Oberschwaben. Auch die Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg sowie die Stadt Ravensburg im Gemeindeverband Mittleres Schussental sind Teil dieses Netzwerks. Zuständig für die Erstellung kommunaler Klimaschutzkonzepte und die Koordination von konkreten Maßnahmen, tauscht sich das Netzwerk untereinander über aktuelle Projekte und gemeinsame Aktivitäten zum Thema Klimaschutz- und Klimaanpas- sung aus. (Klima-) Spartipp des Monats April: Hallo zusammen, mein Name ist Florian Sascha Roth und ich bin seit dem 1. November 2021 „Koordinator für eine klimaneutrale Kommunalverwaltung“ der 3 Gemeinden Baindt, Bai- enfurt und Berg. Ganz einfach ausgedrückt ist es meine Aufgabe, mir Gedanken dazu zu machen, wie die Verwal- tungen der drei Gemeinden inklusive all Ihrer dazugehö- rigen Liegenschaften bis zum Jahr 2040 „klimaneutral“ werden können. Aber natürlich soll nicht nur die Verwaltung der Gemein- de Baindt „klimaneutral“ werden, sondern auch die Ge- meinde Baindt als Ganzes. Und hier kommen Sie alle ins Spiel: Also verzagen Sie nicht und probieren Sie einfach mal aus, was für Sie möglich scheint! Ergänzend zu den Klimaspartipps des Gemeindeverband Mittleres Schussental (GMS) erscheint nun einmal monat- lich ein Tipp, zum Klimaschutz im Alltag. Sie werden se- hen, vieles ist gar nicht so schwer umzusetzen und leistet trotzdem schon einen bedeutenden Beitrag zum Sparen von Strom, Wärme, Wasser, Papier und vielem mehr und damit für den Klimaschutz. (Klima-) Spartipp des Monats April: Digitaler Frühjahrs- putz Nach dem Herbst- und Wintereinbruch der letzten Wo- chen, scheint nun draußen wieder die Sonne und der Früh- ling ist in vollem Gange. Die Blumen blühen und auch die Bäume beginnen zu ergrünen. Neben der Freude an der Natur, steht jetzt für viele Menschen daneben auch die Freude am ausgiebigen Putzen im Vordergrund. Kurzum: Der Frühjahrputz steht vor der Tür! Aber wussten Sie schon, dass ein Frühjahrsputz nicht nur bedeuten muss, das Haus, den Garten oder dass even- tuell noch immer unter Saharastaub und Blütenpollen begrabene Auto oder Fahrrad herauszuputzen, sondern es hier auch noch andere Möglichkeiten gibt. Wie wärs mal mit der digitalen Version eines Frühjahr- sputzes? Aber worum geht es jetzt eigentlich? Ganz einfach, um das Aufräumen von Mail-Postfächern. Natürlich gibt es viele wichtige Mails, die einfach aufbehal- ten werden müssen. Aber eben nicht nur. Oftmals werden auch unwichtige oder schon lange erledigte Mails einfach aufbehalten oder landen im Papierkorb, ohne dass diese endgültig gelöscht werden. Das Problem hierbei ist auch gar nicht, die Mail als sol- ches, sondern viel mehr, dass sämtliche Mails die nicht endgültig gelöscht sind, auf Servern gespeichert werden. Und diese Server brauchen Strom, sehr viel Strom. Man- che Schätzungen gehen davon aus, dass alleine die durch den Stromverbrauch der Server weltweit verursachten Treibhausgasemissionen größer sind, als die des gesam- ten globalen Flugverkehrs. Die Mails werden zudem oftmals mehrfach gespeichert. Die Speicherung erfolgt sowohl auf Server des eigenen Anbieters, als auch auf dem Server von Anbietern wie MS Outlook. Teils werden die Mails zusätzlich auch noch auf dem eigenen Rechner abgespeichert. Wenn daher also nicht mehr benötigte oder unwichtige Mails gelöscht werden, tun wir Gutes für das Klima und finden mitunter manche wichtige und als verschollen ge- glaubte E-Mail auch schneller wieder. Als Motto könnte hier gelten: Mach mal Platz für Neues! Denn wir alle bekommen täglich so viele Mails, dass wir unmöglich jede davon dauerhaft aufbehalten können. Und für Menschen wie mich, deren Freude und Spaß am Putzen sich doch arg in Grenzen hält, ist diese Art von Frühahrsputz auch viel weniger lästig und auch körper- lich weniger anstrengend. Nichtsdestotrotz bleibt natürlich auch das Putzen der Wohnung wichtig. Auch wenn der Stromverbrauch von Servern für uns oft verborgen bleibt, so ist dieser doch unausweichlich vor- handen. Also löschen wir doch einfach mal alle unwichti- gen oder nicht mehr benötigten Mails. So können wir alle einen Teil dazu beitragen, unnötige Stromverbräuche von Servern zu vermeiden und damit Gutes für das Klima tun. Es ist also an der Zeit für den Frühjahrsputz 2.0 - die digitale Version. Ihr Florian S. Roth Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg Koordinator für eine klimaneutrale Kommunalverwaltung Telefon: 0157-80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Die Zieglerschen Behindertenhilfe Ambulante Dienste Charlottenstraße 41, Ecke Mauerstraße 88212 Ravensburg Tel.: 0151-1823 6607 graf.ulrike@zieglersche.de Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 15 Wir bieten Beratung und Unterstützung für Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige im Land- kreis Ravensburg. Ambulant Betreutes Wohnen Persönliches Budget Betreutes Wohnen in Familien Familienunterstützender Dienst Freizeit und Reisen Natur- und Kulturlandschaft Altdorfer Wald e. V. Schutz des Altdorfer Waldes ist unser Zweck, seines Lebensraums, der Quellen, kein Kies- abbau etc. Unterstützen Sie uns, werden Sie Mitglied! www.altdorferwald.org Der Förderverein für krebskranke Kinder Tübingen e. V. Jährlich erkranken deutschlandweit 2000 Kinder an Krebs. Das sind 2000 Kinder, die sich von heute auf mor- gen in einer Ausnahmesituation wiederfinden und schon in viel zu jungen Jahren mit der Erfahrung einer lebens- bedrohlichen Krankheit konfrontiert werden. Die Eltern, Geschwister und Großeltern sind ebenso von dieser Dia- gnose betroffen und häufig mit vielen Ängsten, Zweifeln und der Ungewissheit darüber, wie es weitergeht, belastet. Genau diese Kinder und Familien brauchen unsere und Ihre Hilfe! Durch unser Elternhaus und unser Familienhaus, durch viele Hilfsangebote für die Kinder und Familien und durch die Unterstützung der Tübinger Kinderklinik können wir den Betroffenen Mut, Hilfe und Hoffnung geben. Doch helfen können wir nur gemeinsam mit Ihnen. Denn alles, was wir für krebskranke Kinder und deren Familien tun, wird ausschließlich durch Spenden finanziert. Auch Sie können den Kindern und Familien helfen, wenn Sie uns mit einer Spende unterstützen. Gemeinsam können wir den kranken Kindern und ihren Familien helfen. Förderverein für krebskranke Kinder Tübingen e. V. Frondsbergstraße 51, 72070 Tübingen Telefon: 0 70 71/94 68-11 info@krebskranke-kinder-tuebingen.de www.krebskranke-kinder-tuebingen.de Wir können nur helfen, wenn uns jemand hilft! Unser Spendenkonto: Kreissparkasse Tübingen IBAN: DE10 6415 0020 0000 1260 63 BIC: SOLADES1TUB Ansprechpartnerin: Agnes Nagel Hospizbewegung Weingarten Vortrag: Menschenwürde und Scham Scham ist eine oft übersehene Emotion. Unerkannte Schamgefühle können z. B. zu De- pression oder Rückzug führen - oder in Zynismus, Trotz oder Aggression umschlagen. Scham zu erkennen und konstruktiv mit ihr umgehen zu können ist hilfreich. Denn sie ist zwar schmerzhaft, hat aber auch positive Aufgaben - Scham ist, nach Leon Wurmser, die Hüterin der Menschenwürde. Termin: Freitag, 22.04.2022 19 Uhr Ort: Großer Saal evang. Gemeindehaus, Abt-Hyllerstr. 17, Weingarten Referent: Dr. Stephan Marks, Sozialwissenschaftler, Autor, Fortbildner, Freiburg Kooperationsveranstaltung von Hospizbewegung Wein- garten, Ambulanter Hospizverein Ravensburg, Stationä- res Hospiz Schussental Ravensburg Bitte melden Sie sich telefonisch an: 0751 - 18056382 Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Nach Sturmschäden: Nie ungesichert aufs Dach Die orkanartigen Böen im Februar haben Spuren hin- terlassen: Gebäude wurden beschädigt, Dächer abge- deckt, Bäume stürzten um. Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) weist darauf hin, dass bei der Schadensbeseitigung und den Aufräumarbeiten besonders auf die Sicherheit geachtet werden muss. Grundsätzlich sollte immer ein anerkannter Fachbetrieb beauftragt werden, wenn Dachschäden zu beheben sind. Meist wird dies durch die Gebäudeversicherung abge- deckt. Vor allem größere Sanierungsmaßnahmen, etwa bei großflächigen Schäden, erfordern hohe Fachkom- petenz und gehören deshalb in die Hände von Profis. Sie kennen die Risiken und verfügen über die notwendigen Mittel und Kenntnisse, um sich fachgerecht abzusichern. Laien haben auf einem sanierungsbedürftigen Dach nichts zu suchen. Dies ist auch mit Blick auf die Haftung wichtig. Denn bei Absturzunfällen haftet der Bauherr. Mit der Vergabe an eine qualifizierte Baufirma bleibt sein Risiko beherrschbar. Wer Dacharbeiten dennoch selbst durchführt, sollte fol- gende Tipps der SVLFG beachten: - Nie ungesichert auf Dächern arbeiten! Selbst wenn nur ein paar Dachpfannen fehlen - die Schadensbe- hebung erfordert immer eine Absturzsicherung. - Kleine Schäden können aus der Hubarbeitsbühne her- aus behoben werden. Muss das Dach betreten werden, schützt ein Höhensicherungsgeschirr vor einem Absturz. - Nutzen Sie die Schadensbeseitigung gleich dazu, die Dachhaut für die Zukunft sturmsicherer zu machen. Eine geeignete Maßnahme ist der Einbau von Sturm- klammern. Weitere Informationen und den Flyer „Kein Risiko bei Dacharbeiten“ zum kostenlosen Download gibt es online unter www.svlfg.de/sturmschaeden-sicher-beseitigen Pressemitteilung 06. 04.2022 Fortbildung „Faszinierende Farbenpracht – Anlage & Pflege einer Blühwiese und naturpädagogische Bildungsimpulse“ Aus der Fortbildungsreihe „Natur-, Umwelt- und Erlebnispädagogik in der Praxis“ von „Fortbildung Netzwerk Umwelt“ möchten wir aufmerksam machen auf den Kurs zum Thema Blühstreifen anlegen mit Kindergarten- und Grundschulkindern. Anmelden können sich: ◦ Kinder- und Jugendgruppenleiter*innen ◦ aktive Natur- und Umweltpädagog*innen ◦ pädagogische Fachkräfte, Jugendbegleiter*innen ◦ Studierende, FSJ-, BFD- und FöJler*innen Der Referent Tobias Hornung bringt das Fachwissen für korrekte Bodenvorbereitung und Anlage, Aussaat, sowie Pflege eines farbenfrohen und insektenfreundlichen Blühstreifens. Die Referentin Nicole Jüngling zeigt Spiele und Aktionen für Kinder, um der Flora und Fauna des selbst angelegten Blumenteppichs eine pädagogisch wertvolle Bedeutung zu geben. Ziel ist, dass die Teilnehmer*innen ihr erworbenes Wissen selbst weiterverbreiten. Die Fortbildung findet am Samstag, den 30.04.2022 statt, von 10:00 bis 16:00 Uhr im Waldkindergarten Ebenweiler. Die Teilnahme am Kurs ist Dank der Förderung durch die Fortbildung „Faszinierende Farbenpracht - Anlage & Pflege einer Blühwiese und naturpädagogische Bil- dungsimpulse“ Aus der Fortbildungsreihe „Natur-, Umwelt- und Erleb- nispädagogik in der Praxis“ von „Fortbildung Netzwerk Umwelt“ möchten wir aufmerksam machen auf den Kurs zum Thema Blühstreifen anlegen mit Kindergarten- und Grundschulkindern. Anmelden können sich: • Kinder- und Jugendgruppenleiter*innen • aktive Natur- und Umweltpädagog*innen • pädagogische Fachkräfte, Jugendbegleiter*innen • Studierende, FSJ-, BFD- und FöJler*innen Der Referent Tobias Hornung bringt das Fachwissen für korrekte Bodenvorbereitung und Anlage, Aussaat, sowie Nummer 15 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Pflege eines farbenfrohen und insektenfreundlichen Blüh- streifens. Die Referentin Nicole Jüngling zeigt Spiele und Aktionen für Kinder, um der Flora und Fauna des selbst angelegten Blumenteppichs eine pädagogisch wertvolle Bedeutung zu geben. Ziel ist, dass die Teilnehmer*innen ihr erworbenes Wissen selbst weiterverbreiten. Die Fortbildung findet am Samstag, den 30.04.2022 statt, von 10:00 bis 16:00 Uhr im Waldkindergarten Ebenweiler. Die Teilnahme am Kurs ist Dank der Förderung durch die Kreissparkasse Ravensburg kostenlos. Die Anmeldungen zu der Fortbildung können per E-Mail an manuel.schiffer@bund.net gestellt werden. Bitte bei der Anmeldung Name, Adresse, Telefonnummer und E-Mailadresse angeben. Die Biodiversitätsstrategie des Landkreises Ravensburg bezieht zahlreiche regionale Akteure in ihr Handeln ein. Die Personalstellen der Strategie sind beim Landschafts- erhaltungsverband Landkreis Ravensburg e.V. ansässig. Im Rahmen der Strategie zur Stärkung der biologischen Vielfalt im Landkreis Ravensburg wird dieses Projekt mit Mitteln der Kreissparkassenstiftung Ravensburg unter- stützt. Weitere Informationen zur Biodiversitätsstrategie finden Sie unter www.naturvielfalt-rv.de Projektseite des Blühenden Landkreises: www.bluehen- der-landkreis.org Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 14. April - 24. April 2022 Gedanken zur Woche Das Licht erlischt im Dunkel des Karfreitags, aber es steigt strahlend auf am Auferstehungsmorgen. Edith Stein Donnerstag, 14. April - Gründonnerstag 19.00 Uhr Baindt - Messe vom letzten Abendmahl Anschließend Gebetsstunde, gestaltet vom Singkreis mit Impulsen und Liedern im Kreis um den Altar 19.00 Uhr Baienfurt - Messe vom letzten Abendmahl Anschließend Gebetsstunden in der Kirche Freitag, 15. April - Karfreitag 10.00 Uhr Baindt - Kinderkreuzfeier 15.00 Uhr Baindt - Feier vom Leiden und Sterben Christi mit Pfarrer i. R. Leuze 11.00 Uhr Baienfurt - Kinderkreuzfeier 15.00 Uhr Baienfurt - Feier vom Leiden und Sterben Christi (mit Platzkarten) 18.00 Uhr Baienfurt - Karmette mit Männerschola Samstag, 16. April - Karsamstag 21.00 Uhr Baindt - Feier der Osternacht, Weihen des Osterwassers und Segnung der Osterspeisen (mit Platzreservierungskarten) 20.00 Uhr Baienfurt - Feier der Osternacht, Weihen des Osterwassers und Segnung der Osterspeisen (mit Platzkarten) Sonntag, 17. April - Ostersonntag - Hochfest der Auf- erstehung des Herrn 10.00 Uhr Baindt - Oster - Festgottesdienst mit Pfarrer i. R. Leuze Mit Austeilung des Osterlichts (Osterlichter werden am Eingang angeboten oder eigene mitbringen) und Segnung der Osterspeisen (mit Platzreservierungskarten) Bischof-Moser-Kollekte 09.30 Uhr Baienfurt - Osterhochamt mit dem Doppel- quartett des Kirchenchors, Streichquartett, Trompete und Orgel (Messe in G von Chris- topher Tambling) Weihe der Osterkerzen und Segnung der Os- terspeisen (mit Platzkarten) Bischof-Moser-Kollekte 11.15 Uhr Baienfurt - Kleine Kirche Montag, 18. April - Ostermontag 10.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier († Kurt Brugger, Kle- mentine und Eduard Gelzenlichter mit Ange- hörigen, Sieglinde Kösler) Weihe der Osterkerzen und Segnung der Os- terspeisen 10.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Weihe der Osterkerzen und Segnung der Os- terspeisen Dienstag, 19. April Ferien - Kein Schülergottesdienst Mittwoch, 20. April 09.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier 19.00 Uhr Baienfurt - Eucharistische Anbetung Donnerstag, 21. April Ferien - kein Schülergottesdienst Freitag, 22. April 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier 16.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier im Pflegeheim Selige Irmgard (nicht öffentlich) Samstag, 23. April 18.30 Uhr Baienfurt - Wortgottesfeier mit Kommunio- nausteilung Sonntag, 24. April - 2. Sonntag der Osterzeit - weißer Sonntag 10.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier mit Pfarrer i. R. Heinz Leuze († Familie Amann und Familie Gaissmaier mit Angehörigen, Barbara und Josef Lemmer, Ida und Georg Selensky, Jahrtag: Käthe Baur) 11.15 Uhr Baindt - Taufe von Fabian 10.00 Uhr Baienfurt - Erstkommunion mitgestaltet von der JuKa (nicht öffentlich) 18.00 Uhr Baienfurt - Dankandacht der Erstkommuni- onskinder (nicht öffentlich) Bitte beachten: Es gilt weiterhin Maskenpflicht während des Gottesdienstes Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 15 „Wer Ostern kennt, kann nicht verzweifeln.“ (Dietrich Bonhoeffer) Angesichts der Bilder und Nachrichten aus der Ukraine tue ich mich dieses Jahr schwer mit dem Ostergruß. Es liegt eine bleierne Schwere über allem. Es sind zwei Zi- tate, die mir und vielleicht auch ihnen weiterhelfen und Mut machen. Zum einen ist es Dietrich Bonhoeffer, der die Nacht des Karfreitags selbst durchlebt hat und Walter Hümmer, Pfarrer und Gründer der Christusbruderschaft Selbiz. „An Ostern hat eine Explosion göttlichen Lebens stattgefunden: Nicht nur vom Grab Christi ist der Stein weggewälzt, auch der Stein über dem Grab der Welt und des gesamten Kosmos ist aufgesprengt.“ In diesem Sinne wünsche ich uns allen den Mut und die Kraft von Ostern. Bernhard Staudacher Rosenkranzgebete im April Im April laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Regelungen für den Gottesdienstbesuch: • Personen ab 18 Jahren müssen eine FFP2-Maske tra- gen. Für Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 18 Jahren ist ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz aus- reichend. • Zwischen Einzelpersonen und Familienverbänden/ Haushalten gilt der Mindestabstand von 1,5 Metern. • Die Bänke sind gekennzeichnet - jede 2. Bank kann genutzt werden - • Die Laufwege sind zu beachten. Wir bitten Sie ihr eigenes Gotteslob mitzubringen. Personen mit Krankheitssymptomen dürfen nicht mitfeiern. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 - 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 Uhr - 11.30 Uhr Donnerstag, 21.04. geschlossen Freitag 09.30 Uhr - 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Erstkommunionkinder 2022 aufgepasst Klingt gut - das Gotteslob Liebe Erstkommunionkinder 2022, auch in diesem Jahr bezuschusst unser Bischof Dr. Gebhard Fürst den Kauf eines neuen Gotteslobes für die Erstkommunionkinder mit jeweils 10,00 € pro Erstkom- munionkind. Jeder, der einem Erstkommunionkind ein Gotteslob schenkt, oder jedes Erstkommunionkind, das sich ein Gotteslob kauft, bekommt bei Vorlage des Buches einen Aufkleber eingeklebt und den Zuschuss einmalig in bar. Den Aufkleber und den Zuschuss gibt es im Pfarrbüro Baindt während der Öffnungszeiten. Nummer 15 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 Voranzeige Seniorentreff Wir laden Sie ganz herzlich ein zu unserem Frühlingsfest am Mitt- woch, 27. April 2022 um 14 Uhr in den Bischof-Sproll-Saal. „Mundart und Musik mit dem Bodasee-Schwob“ Frie- der Hahn aus Tettnang. Das musikalische Urgestein bietet seinem Publikum ein vergnügliches und kurzweiliges Pro- gramm. Zusammen mit seinem Akkordeon ist der Vollb- lutmusiker ein Garant für gute Laune und viel Vergnügen. Nehmen Sie sich Zeit, tun Sie etwas für Ihre Gesundheit, denn „Lacha isch xond“. Ihr Seniorenteam Frauenbund Baienfurt Wir wünschen Ihnen frohe Ostern, bleiben Sie gesund. Einladung Donnerstag, 28.4.2022 ab 14.30 Uhr in die Bäckerei May- er, Niederbiegerstraße, Stammtisch für Frauen jeden Al- ters Treffen zum gemütlichen Beisammensein. Diese Ein- ladung gilt auch für Nichtmitglieder. Freitag, 29.04.2022 Gleichberechtigung! Tag der Diakonin am 29.4.22 in Friedrichshafen, Ade- nauerplatz um 9.30 Uhr Ferner laden wir Sie herzlich ein am Mittwoch, 25.5.22 zur Maiandacht in der Wallfahrtskir- che Michelwinnaden, Kirche St. Johannes Evangelist „Maria auf der Saul“ Abfahrt in Baienfurt an der Kirche 14.00 Uhr Maiandacht in Michelwinnaden um 14.30 Uhr. Anschließend ist Einkehr beim „Mostbauer“ Wag- gershauser in Ringers 1, (Bad Waldsee) vorgesehen. Anmeldungen bitte bei Elisabeth Muschel Tel. 52720 oder unter wmuschel@t-online.de bis zum 12.5.22! Kosten für die Mitfahrgelegenheit 3,50 Euro p./P. Kosten für das Vesper 8,50 Euro (ohne Getränke) ÖKUMENE – gemeinsam als Christen _______________________________________ Ökumenischer am 24.April 2022 um 11.30 Uhr im Evangelischen Gemeindehaus Öschweg 30 in Baienfurt Turmbau zu Babel Wir freuen uns mit Euch Gottesdienst zu feiern _______________________________________ Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Christus spricht: Ich war tot, und siehe, ich bin lebendig von Ewigkeit zu Ewigkeit und habe die Schlüssel des Todes und der Hölle. Offb 1,18 Donnerstag, 14. April Gründonnerstag 19.00 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche mit Abendmahl Freitag, 15. April Karfreitag 10.30 Uhr Baienfurt Festgottesdienst in der Ev. Kirche Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 15 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeinde- haus, Öschweg 30 Sonntag, 17. April Ostersonntag 06.00 Uhr Baienfurt Osternacht-Gottesdienst in der Ev. Kirche mit Abendmahl 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst für Groß und Klein in der Ev. Kirche Montag, 18. April Ostermontag 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche Sonntag, 24. April Quasimodogeniti 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche mit Taufe 11.30 Uhr Baienfurt Krabbelgottesdienst im Ev. Ge- meindehaus, Öschweg 30 Gedanken zum Osterfest Die Zeit, in der Johannes das Buch geschrieben hat, aus dem auch unser Wochen- spruch stammt, war eine mit unzähligen Krisen, die Men- schen verunsichert zurückge- lassen haben. Auch heute geht es ja vielen so, dass sie zwar äußerlich eine Krise abhaken, weil die nächste schon in den Start- löchern sitzt, aber oft genug kommt die Seele gar nicht hinterher - Angst und Verunsicherung bleiben. Da tut es gut, sich immer wieder aus der negativen Ge- dankenspirale herausziehen zu lassen, mit anderen Os- tern zu feiern, im Gottesdienst und zu Hause und die Os- terbotschaft in unser Herz zu lassen: Jesus lebt und er sagt uns in allen Krisen zu, dass ER das letzte Wort behält und die Welt und unser Leben bei ihm gut aufgehoben sind und auch bleiben: Ich bin der Erste und der Letzte und der Lebendige. Eine gesegnete Karwoche und frohe Ostern! - Ihr Martin Schöberl, Pfarrer __________ Unter folgender Telefonnummer können Sie eine Kurz-Andacht (60 Sekunden) von Pfarrer Martin Schöberl zum aktuellen Wochenspruch hören: 0751/20222223 __________ Evangelisches Pfarramt Baienfurt Öschweg 32 pfarramt.baienfurt@elkw.de 88255 Baienfurt Tel: 0751-43656 Fax: 0751-43941 Evangelisches Pfarramt Baienfurt-Baindt Evangelische Mitteilungen für Baienfurt und Baindt Pfarrer M. Schöberl, Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Öffnungszeiten: Di 7.00 – 9.00 + 13.00 – 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Wenn das Weizenkorn nicht in die Erde fällt und erstirbt, bleibt es allein; wenn es aber erstirbt, bringt es viel Frucht. Joh 12,24 Sonntag, 14. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche Mittwoch, 17. März 15.30 – 17.00 Uhr Baienfurt Konfi-Gruppe 1 + 2 gemeinsam online !!! Sonntag, 21. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Abendmahl in der Ev. Kirche Gottesdienst online Sie können die Gottesdienste zusätzlich über unsere Homepage www.evangelisch-baienfurt-baindt.de miterleben. Der aktuelle Gottesdienst wird zeitnah online gestellt und ist 72 Stunden abrufbar. Gottesdienst für Zuhause Unsere Gottesdienste aus der Kirche kön- nen in Echtzeit von zu Hause aus mitgefei- ert werden. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Homepage www.evange- lisch-baienfurt-baindt.de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube- Kanal abrufbar. __________ Kinderkirche Vom 16.4. – 24.04.2022 findet keine Kinderkirche statt. Am 1. Mai treffen wir uns wieder. --- Woche 6: Stille (Lukas 2,19) Kinderkirche Vom 16.4. - 24.4. findet keine Kinderkirche statt. Ab dem 1. Mai treffen wir uns dann wieder jeden Sonntag im Ev. Gemeindehaus in Baienfurt. __________ Karwoche & Oster-Oktav Am Gründonnerstag lädt die Evangelische Kirchengemein- de Baienfurt-Baindt um 19 Uhr zu einem liturgisch-festlichen Abendmahlsgottesdienst in die Ev. Kirche in Baienfurt ein. Am Tag der Stiftung des Heiligen Abendmahls spüren wir dem Geheimnis nach, das uns Gott da in die Hände legt. Wir lassen uns hineinnehmen in die Lobgesänge, die traditi- onell mit dieser Feier verbunden sind und gehen damit den ersten Schritt der drei besonderen Tage bis Ostern. Am Karfreitag feiern wir um 10.30 Uhr in der Ev. Kirche in Baienfurt einen schlichten Karfreitagsgot- tesdienste, begleitet vom Chor. Wir stellen uns in diesen Gottesdiensten vor Augen, was es sich Gott kosten ließ, um uns Mensch zurück in eine geheilte Gemeinschaft mit unserem Schöpfer zu holen und damit auch die Beziehungen untereinander heil werden zu lassen. Osternacht in der Ev. Kirche Baienfurt Noch vor Sonnenaufgang beginnt am 17. April um 6 Uhr ein ganz be- sonderer Gottesdienst. In der noch dunklen Kirche werden Geschich- ten aus dem Alten und Neuen Tes- tament zu Gehör gebracht, die da- von erzählen, wie Gott schon immer Menschen von der Dunkelheit ins Licht geführt, wie er ihnen geholfen hat und sie neu anfangen ließ. Immer wieder stimmt die Ge- meinde in Liedstrophen ein, die uns mit hineinnehmen in das geheimnisvolle Geschehen, in dem Gott durch sein Leben den Tod überwindet und es bei Menschen Ostern werden lässt. Die neue Osterkerze wird zum ersten Mal entzündet. Sie soll in jedem Gottesdienst daran erinnern, was Jesus versprochen hat: „Ich bin das Licht der Welt, wer mir nachfolgt, muss nicht im Dunkeln herumgehen, sondern wird das Licht des Le- bens haben.“ Mit der Osternacht feiern wir den höchsten Festtag der Christenheit. In der frühen Zeit wurden in dieser Nacht die Menschen getauft, die sich ein Jahr lang durch Tau- funterricht darauf vorbereitet haben. Heute wird dieser Taufunterricht meist nachgeholt - im Konfirmandenun- terricht. Neben der Tauferinnerung steht die Feier des Abendmahls im Mittelpunkt der Osternacht. Durch die Taufe spricht uns Gott zu, dass wir seine Kinder sind und un- tereinander Schwestern und Brüder. Diese Gemeinschaft erleben wir in der Feier des Heiligen Abendmahls mit allen Sinnen: „Schmeckt und seht, wie freundlich der Herr ist, wohl dem, der ihm vertraut.“ Ostern geht weiter ... Am Oster-Sonntag feiern wir um 10.30 Uhr einen Gottesdienst für Groß und Klein in der Ev. Kirche in Baienfurt. Nummer 15 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 Am Ostermontag findet um 10.30 Uhr ein weiterer Got- tesdienst in der Ev. Kirche in Baienfurt statt. Am Sonntag nach Ostern feiern wir 10.30 Uhr einen Got- tesdienst mit Taufe in der Ev. Kirche und um 11.30 Uhr einen Krabbelgottesdienst im Ev. Gemeindehaus in Bai- enfurt. _______________________________________ Gottesdienst AAnders mit Kunst und Musik am Samstag den 30. April 2022 findet um 18.00 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt statt. Schöpfung – das große Staunen mit Bildern von Hans Meinert und Musikalischen Präsentationen von Johanna Schwarzl und Dan Marginean Herzliche Einladung! Wir freuen uns auf Ihr Kommen Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt am Samstag, den 30. April 2022 findet um 18.00 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt statt. Schöpfung - das große Staunen mit Bildern von Hans Meinert und Musikalischen Präsentationen von Johanna Schwarzl und Dan Marginean Herzliche Einladung! Wir freuen uns auf Ihr Kommen Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Schöpfung – das große Staunen mit Bildern von Hans Meinert und Musikalischen Präsentationen von Johanna Schwarzl und Dan Marginean Herzliche Einladung! Wir freuen uns auf Ihr Kommen Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt _______________________________________ Kreativer Montag findet am 25.4. 2022 N I C H T statt. Ganz vorsichtig (Corona-Regeln!) wol- len wir wieder anfangen, uns montags zum KM im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt um 8:30 Uhr zu treffen... Unsere nächsten Termine KM-Programm: 25.04. - Kein KM!!! 02.05.- Gerhard Hillmayr: „Landschaft - leicht“ Aquarell 09.05. - Annemarie Weber:“ Ein besonderer Schmuck zum Sommerkleid: alles gestrickt!“ 16.05. - Elli Duelli: „Blühende Bäume“ Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Helga Kaminski Petra Neumann-Sprink Tel. : 07502-4103 Tel. : 0751-52501 b.h.kaminski@gmx.de p.neumann.sprink@gmx.de ACHTUNG ACHTUNG ACHTUNG Am 25.4.2022 findet k e i n Kreativer Montag statt. Wir freuen uns schon auf den 2. Mai um 8.30 Uhr auf Ger- hard Hillmayr. Ihr Kreatives Montagsteam Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den wieder sonntags um 10 Uhr statt. Die regelmäßigen Veranstaltungen als auch die Gottesdienste finden unter Einhaltung der aktuell geltenden Hygieneauflagen statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde angekündigt. Aufgrund der derzeit limitierten Teilnehmeranzahl wird um eine Voranmeldung auf der Homepage der Brüder- gemeinde bis freitags 18 Uhr gebeten. Vereinsnachrichten Bitteres Pokal-Aus im Elfmeterschießen SV Baindt - TSV Tettnang 1:1 (0:0) 3:5 i. E. Nach den Siegen gegen Kosova Weingarten und den SV Haisterkirch, empfing der SVB am Mittwochabend den TSV Tettnang in der 3.Runde des Bezirkspokals. Der TSV steht derzeit auf dem ersten Platz in der Kreisliga A2, wodurch ein Spiel auf Au- genhöhe zwischen den beiden Tabellenführern erwartet werden konnte. Die Gastgeber fanden zu Beginn besser in das Pokalspiel und hatten nach drei Minuten durch Jonathan Dischl und Yannick Spohn bereits die erste gute Möglichkeit auf den Führungstreffer. Der TSV kämpfte sich jedoch im An- schluss in die Partie und vergab nach einer halben Stunde die größte Chance im ersten Durchgang. Nachdem Luca Wetzel den Ball 25 Meter vor seinem Kasten leichtfertig vertändelte, hatte ein Stürmer der Gäste das leere Tor vor sich, schob die Kugel allerdings knapp vorbei. Hinein in eine Druckphase des TSV, eroberte Dischl in der 54.Minute gegen einen Innenverteidiger der Gäste etwas glücklich den Ball und behielt alleine vor dem Torwart die Ruhe - 1:0 für den SVB. In der Folge verständigten sich die Baindter auf eine sichere Abwehrarbeit und versuchten durch den ein oder anderen Konter für die Entscheidung zu sorgen, wobei Philipp Boenke und Dischl Chancen aus- ließen. Die Taktik schien bis kurz vor Schluss aufzugehen, ehe sich der Tettnanger Innenverteidiger Wiest zum Held für den TSV Tettnang aufschwang und in der 88.Minute sehenswert per Fallrückzieher zum 1:1 ausglich. Nach diesem bitteren Ausgleich ging es direkt ins Elf- meterschießen, in welchem der zweite Baindter Schütze, Phillip Thoma, Nerven zeigte und an der Latte scheiterte. Die Gäste verwandelten hingegen alle fünf Elfmeter sou- verän, wodurch sich der SVB mit der ersten Saisonnieder- lage aus dem Pokalwettbewerb verabschieden musste. Es spielten: Luca Wetzel - Lukas Walser, Marko Szeibel, Michael Brugger, Sebastian Saile - Philipp Kneisl (80. Flo- rian Vollmer), Nico Geggier (63. Philipp Boenke), Philipp Thoma, Ylber Xhafa (56. Jan Fischer) - Jonathan Dischl, Yannick Spohn Spielabsagen Die Partien SV Baindt II - SV Blitzenreute II und SV Baindt - SV Blitzenreute wurden von Seiten der Blitzenreuter Seite 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 15 aufrund Spielermangels abgesagt. Beide Spiele werden daher mit 3:0 für die Baindter Mannschaften gewertet. Vorschau: Montag, 18.04.2022 11.00 Uhr: SV Baindt Damen - SGM TSV Aitrach / SV Tannheim Damen 12.45 Uhr: SV Haisterkirch II - SV Baindt II 15.00 Uhr: SV Haisterkirch - SV Baindt Herren 1 werden Meister in der Bezirksklasse! SV Baindt - VfB Friedrichshafen 9:1 Aufgrund der Corona-Pandemie wurde vom Verband beschlossen, die Saison 2021/22 als Einfachrunde zu bestreiten. Daher hatten wir am 09.04.2022 nach langer Pause das letzte noch offe- ne Spiel der Vorrunde gegen den VfB Friedrichshafen. Immerhin 12 Fans hatten den Weg in die Halle gefunden und freuten sich auf das Spiel und das Beisammensein. Leider konnten unsere Gäste nicht in Bestbesetzung an- treten, sodass die Partie sehr einseitig verlief. Unser Ein- serdoppel Marcel Brückner und Tobias Nowak hatten noch große Probleme ins Spiel zu finden und musste nach 0:2 Satzrückstand mehrere Matchbälle abwehren, um am Ende doch noch gewinnen zu können. Danach kamen wir aber ins Rollen und gewannen die nächsten Begegnungen teilweise sehr souverän. Lediglich Thomas Rauch muss- te trotz guter Leistung anerkennen, dass sein Gegner Matthias Braun einen Sahnetag erwischte und ihm keine Chance ließ. Philipp Schwarz vollendete das Spiel dann mit seinem zweiten Einzel nach nicht einmal 2 h Spielzeit zum hochverdienten 9:1 Sieg. Im Anschluss feierten wir unseren Meistertitel mit Speis und Trank und ließen den Abend mit vielen Gesprächen noch gemütlich ausklingen. In der Abschlusstabelle stehen wir ungeschlagen an der Tabellenspitze, sind somit Meister der Bezirksklasse 2021/22 und steigen in die höchste Spielklasse der Be- zirks Allgäu-Bodensee auf. Dabei wurden wir von Anfang an unserer Favoritenrolle gerecht und konnten fast alle Spiele souverän gewinnen. Als Highlight der Saison muss das knappe und äußerst spannende Spiel gegen den SV Ettenkirch, das wir mit 9:7 gewinnen konnten, hervorge- hoben werden. Besonders erfreulich war im Saisonverlauf, dass alle unse- re Ersatzspieler mit Siegen Punkte zu dieser einzigartigen Saison beisteuern konnten. Wir hoffen jetzt schon auf eine ganz normale Saison 2022/23 mit Vor- und Rückrunde in der Bezirksliga, in der wir auch ein Wörtchen um den Meistertitel und Aufstieg mitreden möchten. Es spielten: Philipp Schwarz (2:0), Marcel Brückner (1:0), Nico Scheffold (1:0), Tobias Nowak (1:0), Frank Markwart (1:0) und Thomas Rauch (0:1) TC Baindt e.V. Vorankündigung Saison-Eröffnungs-Bändelesturnier Endlich ist es wieder soweit - wir wollen in die Tennissaison 2022 starten!! Am So., 24.04.2022 um 13:00 Uhr findet unser beliebtes Bändelesturnier statt. Hierzu möchten wir alle Spieler*innen (von Schnuppermitglied bis Profi, von Jugend bis Senior*in) recht herzlich einladen einen sportlichen Nachmittag mit Spiel, Spaß und geselligen Zusammensein auf unserer Anlage zu erleben. Am Vereinsheim hängt ab 20.04. eine Anmeldeliste aus. Bei schlechtem Wetter bitte den Aushang beachten! Barbara Blattner, Breitensportwartin Werden Sie Schnuppermitglied beim TC Baindt - Freies Spiel während einer ganzen Saison, ausge- nommen an den Abenden, an denen während der Verbandsrunde (bis Ende Juli) 4 Plätze durch Trai- ning belegt sind; Trainingszeiten siehe Aushang am Schwarzen Brett - Spielen beim Hobbytreff am Freitagabend von 19:00 - 20:30 Uhr; teilweise unter Anleitung von Mitgliedern - Spielgebühr: Erwachsene für eine Saison 50,- € Haben wir Sie neugierig gemacht? - kommen Sie einfach auf unsere Anlage - lesen Sie unsere Broschüre - schauen Sie auf unsere Vereins-Webseite Wir freuen uns auf Sie! Kontakt: Sibylle Boenke, 1. Vorsitzende, Tel. 07502 1740 Landjugend Baindt e.V. Korridorfest 2022 Endlich ist es wieder soweit. Die Land- jugend Baindt ladet Sie ganz herz- lich zum diesjährigen Korriderfest am 17.04.2022 ab 19:30 Uhr in das Foyer der Schenk-Konrad-Halle in Baindt ein. Für Musik, Getränke und Essen ist gesorgt. Allen, die einen tagesaktuellen, negativen Corona-Test vorweisen können ist der Eintritt gewährt. Wir freuen uns auf Euch. Nummer 15 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 23 Basar Baindt Flohmarkt „rund ums Kind“ 14.5.2022 von 10 bis 13 Uhr auf dem Schulhof der Klostewiesenschule Baindt. Der Flohmarkt findet bei jedem Wetter statt! Die Standplatzvergabe beginnt am 30.4.2022. Den Link dazu und weitere Infos findet ihr auf Facebook Kinderbasar baindt. Für das leibliche Wohl sorgt die Jugendfeuerwehr Baindt. Kunstkreis Einladung Tag der offenen Tür Lange haben wir diesem Tag entgegen- gefiebert: unsere Räumlichkeiten in der Baindter Straße 48/1 sind umgebaut, vergrößert, an unsere Bedürfnisse an- gepasst und bezogen! Da geteilte Freude bekanntlich doppelte Freude ist, laden wir Sie herzlich ein, diesen Tag mit uns zu feiern. Dies möchten wir zum Anlass nehmen, sowohl unser neu- es Zuhause zu präsentieren als auch zu zeigen, was unse- re Vereinsarbeit ausmacht. Neben verschiedenen Aktio- nen für Kinder bieten wir Ihnen jede Menge Informationen zu unseren Vereinen, unserer ehrenamtlichen Arbeit, den Möglichkeiten sich bei uns zu engagieren und vieles mehr. Kommen Sie einfach vorbei und besuchen Sie uns zu un- serem Tag der Offenen Tür. Bei Kaffee und einem Stück Kuchen kommen wir gerne mit Ihnen ins Gespräch. Wir freuen uns auf Sie! Ihre Vereine aus der Baindter Straße 48/1 Wer: DRK Bereitschaft und Jugendrotkreuz Baien- furt-Baindt, DLRG Ortsgruppe Baienfurt und Kunstkreis Baindt e.V.. Wo: Containeranlage in der Baindter Straße 48/1 in Bai- enfurt/Baindt Wann: 22. Mai 2022 ab 14:00 Uhr Was: Kaffee und Kuchen, Attraktionen für Groß und Klein. CDU Baumeister Biber Der CDU Ortsverband Baindt lädt ein zu einer Begehung des Biberreviers am Unteren Bampfen (Föhrenried) mit fachlicher Begleitung des Bi- berbeauftragten des Landkreises, Gerhard Maluck, und vielen Informationen über das Leben und Verhalten des Bibers. Termin: Freitag, 29. April 2022 Treffpunkt: 16 Uhr am Bampfen in Höhe des Bahnwärter- häuschens (auf der Ostseite der Bahnlinie), alternativ um 15.30 Uhr am Parkplatz Riedsenn. Von hier sind es ca. 20 Minuten Fußweg. Bitte beachten Sie: Eine Anfahrt mit dem Auto zum Biber- revier ist nicht möglich. Was sonst noch interessiert DLRG Ortsgruppe Baienfurt Aus jedem Schwimmer ein Rettungs- schwimmer - 11 neue Rettungsschwim- mer Nach einer 2-jährigen, pandemiebedingten Durststrecke konnte am Samstag, 26.03. endlich wieder der Theori- eunterricht für junge Rettungsschwimmer stattfinden. So wurden die Teilnehmer, welche als Juniorretter bereits Grundkenntnisse des Rettungsschwimmens erlernt und diese praktisch trainiert haben, nun als Rettungsschwim- mer theoretisch ausgebildet. Neben den Gefahren rund um Gewässer aller Art wurden auch Inhalte der Ersten Hilfe sowie Rettungstechniken besprochen und praktisch geübt. Am Ende des Lehrgangs konnte 11 zufriedenen Rettungsschwimmern für den ersten bestandenen Prü- fungsteil gratuliert werden! Der Abschluss der Ausbildung unser 12- und 13-jährigen Mitglieder ist der Verleih des Deutschen Rettungsschwim- mabzeichens in Bronze nach dem Absolvieren der prak- tischen Disziplinen. Diese werden in den kommenden Monaten im wöchentlichen Training geprüft. Unterstützung erhielt die Lehrgangsleiterin Hannah Bren- ner von der Lehrscheinanwärterin Daniela Hund, aus der DLRG Ortsgruppe Altshausen. Sie befindet sich aktuell im Lehrscheinstipendium des Bezirks Ravensburg und berei- tet sich auf die Lehrscheinprüfung vor, indem sie in der Theorie als auch in der Praxis immer wieder Unterrichts- themen übernimmt und hierfür eine Beurteilung erhält. Der Lehrschein ist die höchste Trainerlizenz im Bereich Schwimmen/Rettungsschwimmen innerhalb der DLRG. Wir in Baienfurt unterstützen mit unseren Ausbildern den Bezirk Ravensburg und andere DLRG Ortsgruppen aus dem Landkreis bei der Ausbildung zukünftiger Trainer. Team Ausbildung DLRG Ortsgruppe Baienfurt Theorieunterricht für 11 junge Rettungsschwimmer Seite 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 15 Ravensburger Geschenk-Gutschein und Bürgerkarte unterstützen Vereine und lokalen Handel An der Gemeinwohl-Aktion können alle Bürgerin- nen und Bürger beim Kauf eines Ravensburger Ge- schenk-Gutscheines ohne Mehrkosten mitmachen. Mit der Ravensburger Gemeinwohl-Aktion werden durch den Kauf der Ravensburger Geschenk-Gutscheine über einen begrenzten Zeitraum Vereine unterstützt und gleichzeitig der lokale Einzelhandel gestärkt, ohne dass dabei Mehrkosten für die Kundschaft und die Geschäfte entstehen. Möglich macht dies eine Aktion des Ravens- burger Geschenk-Gutscheins der Initiative Ravensburg (Stadt und Wifo) in Verbindung mit der Bürgerkarte. So funktioniert die Aktion: Beim Kauf des Ravensbur- ger Geschenk-Gutscheines wählt der Kunde ein Förder- projekt der Bürgerkarte aus und schon fließen 10 % des Gutscheinwertes an Vereine und Bürgerprojekte. Weder für die Kunden, noch für die Geschäfte entstehen Mehr- kosten. Zu verdanken ist die Aktion den Sponsoren wie Vetter Pharma-Fertigung, Volksbank Ulm-Biberach, VR Bank Ravensburg-Weingarten und Schwäbische Zeitung. Die Aktion ist für den Verkauf von Geschenk-Gutschei- nen im Wert von insgesamt 40.000 Euro angesetzt und endet danach. „Die Bürgerkarte schafft Anreize für regionale Wirt- schaftskreisläufe, wodurch das Geld in der Region bleibt und am Ende der Stadt und uns allen wieder zugute- kommt. Dasselbe Ziel hat auch der Ravensburger Ge- schenk-Gutschein und gemeinsam in einer Aktion verstär- ken sich die positiven Effekte. Hinzu kommt, dass mit der Bürgerkarte regionale Vereine und somit ehrenamtliches Engagement und ein solidarisches Miteinander gestärkt werden - daher unterstützen wir diese Ravensburger Ge- meinwohl-Aktion sehr gerne“, erklärt Oberbürgermeister Dr. Daniel Rapp die Motivation der Stadt. Verkaufsstelle der Geschenk-Gutscheine für die Gemein- wohl-Aktion ist die Tourist Information der Stadt Ravens- burg im Lederhaus (Marienplatz 35). Die Bürgerkarten der ca. 90 teilnehmenden Vereine sind dort ebenfalls er- hältlich, können aber auch digital heruntergeladen und via Smartphone ausgewählt werden (www.buergerkar- te-bodensee-oberschwaben.de/buergerkarten). Weite- re Vereine können sich jederzeit anmelden, aber auch Schulen, Kindergärten sowie jedes, dem Gemeinwohl die- nende Bürgerprojekt. Die Anmeldung eines Förderpro- jektes erfolgt online auf der Bürgerkarten-Webseite, ist kostenlos und dauert ca. 5 Minuten. „Für die Bürgerkarte ist die gemeinsame Aktion mit dem Ravensburger Ge- schenk-Gutschein eine tolle Möglichkeit, noch bekannter zu werden und somit noch mehr Vereine und Bürgerinnen und Bürger zu motivieren mitzumachen, denn je mehr Menschen die Bürgerkarte nutzen, desto besser für die Region“, freut sich Miriam Montano, Ansprechpartnerin für die Bürgerkarte Bodensee-Oberschwaben. Link zu den Förderprojekten, die bereits unterstützt wer- den können: www.buergerkarte-bodensee-oberschwaben.de/buer- gerkarten Link zur Anmeldung für Vereine und Bürgerprojekte, die noch mitmachen möchten: www.buerger-vermoegen-viel.de/foerderprojekt-anmel- den.php Link zum Ravensburger Geschenk-Gutschein: www.rv-gutschein.de Hochschule Kehl Digitaler Infotag am 20. April 2022 Studieninformationstag am 20. April 2022 Virtuell über Studiengänge und studentische Projek- te informieren Kehl. Am 20. April 2022 ist Studieninformationstag. Die Hochschule Kehl öffnet an diesem Tag ihre digitalen Türen für alle Interessierten und informiert über die spannenden Studiengänge in der öffentlichen Verwaltung. Interessierte sind herzlich eingeladen, an diesem Tag die Hochschule und ihre Studiengänge kennenzulernen, all ihre Fragen zu stellen und in verschiedene studentische Projekte reinzuschnuppern. Bitte folgen Sie dazu ab 13 Uhr dem folgenden Link: https://eu01web.zoom.us/j/67955480480 Ab 15 Uhr stellen Studierende spannende Projektergeb- nisse aus ihrem Studium vor. Freuen Sie sich auf verschie- dene Themen in den Sessions! 15.00 bis 16.20 Uhr o Session 1: Grenzüberschreitende Zusammenarbeit und Europa o Session 2: Kommunalpolitik o Session 3: Personalmanagement & Führung o Session 4: Hochschulthemen o Session 5: Digitalisierung 17.00 bis 18.20 Uhr o Session 6: Kommunikation / Presse- und Öffentlich- keitsarbeit o Session 7: Verwaltung und Kreativität o Session 8: Kommunal- und Regionalentwicklung o Session 9: Rechtliche Themen / Finanzen Der detaillierte Themenplan der einzelnen Sessions und die jeweiligen Veranstaltungslinks sind auf www.hs-kehl. de/hochschultag dargestellt. Die Hochschule Kehl freut sich über Ihre Teilnahme an dem digitalen Studieninformationstag! Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Einfach nur reinklicken! Unfallkasse Baden-Württemberg (UKBW) Schülerinnen und Schüler sind in der Ferienbetreuung unfallversichert Schutz besteht bei Maßnahmen der Kommunen und Schulen sowie bei Förderangeboten des Landes Es wird wieder gespielt, gebastelt und gelernt: In den Os- terferien bieten die Gemeinden, Kommunen und Schulen in Baden-Württemberg zahlreiche Bildungs- und Betreu- ungsmaßnahmen an. Schülerinnen und Schüler, die diese organisierten Ferienangebote der Kommunen oder Schu- len nutzen, sind über die Unfallkasse Baden-Württem- berg (UKBW) gesetzlich unfallversichert. Versicherungs- schutz besteht auch bei der Teilnahme am Förderangebot Nummer 15 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 25 „Ferienband 2022“ des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg. Die Absicherung bei der Teilnahme an organsierten Bil- dungs- und Betreuungsmaßnahmen der Kommunen und Schulen reicht je nach individuellem Bedarf von einer ambulanten oder stationären Versorgung, über Renten-, Pflege-, bis hin zu Teilhabeleistungen. Förderangebot „Ferienband 2022“ umfassend unfall- versichert Um Kinder und Jugendliche beim Aufholen von coronabe- dingten Lernrückständen zu unterstützen, bietet das Land das „Ferienband 2022“ an. Durch dieses neue Angebot im Rahmen des Programms „Lernen mit Rückenwind“ ist eine zusätzliche Förderung in den Oster-, Pfingst-, Som- mer- und Herbstferien möglich. Schülerinnen und Schü- ler erhalten im Falle eines Unfalls denselben umfangrei- chen Schutz, den sie auch bei einem Unfall während des Schulbesuchs erhalten. Sie sind dabei sowohl während der Teilnahme als auch auf den damit verbundenen, un- mittelbaren Wegen kostenfrei versichert. Eltern brauchen hierfür keine besondere Versicherung abschließen. Andere Zeiten * Neues Konzept * Altbewährtes Team Corona hat uns gelehrt flexibel zu sein und andere Wege zu gehen. Daher verzichten wir dieses Jahr auf den Mä- delsflohmarkt und den Kinderkleiderbasar in der Halle. Stattdessen veranstalten wir in gewohnter Zusammen- arbeit von Förderverein der GMS Waldburg-Vogt und „Repair Café & Mehr“ Waldburg den Andere Zeiten * Neues Konzept * Altbewährtes Team Corona hat uns gelehrt flexibel zu sein und andere Wege zu ge- hen. Daher verzichten wir dieses Jahr auf den Mädelsflohmarkt und den Kinderkleiderbasar in der Halle. Stattdessen veranstal- ten wir in gewohnter Zusammenarbeit von Förderverein der GMS Waldburg-Vogt und „Repair Café & Mehr“ Waldburg den Von A-Z - alles darf verkauft werden! In den letzten zwei Jahren hat sich bestimmt einiges angehäuft, das dringend ein neues Zuhause braucht. Ein Schnäppchen machen ist ja auch nicht verkehrt. Und - endlich mal wieder Leute treffen! Auch für das leibliche Wohl ist gesorgt. Es gibt Kaffee, Kuchen & mehr! Auch zum Mitnehmen! Die Erlöse kommen den Veranstaltern zugute Der Förderverein unterstützt damit Familien bei der Finanzie- rung von Schulausflügen und Klassenfahrten. Weitere Unterstüt- zung leisten wir z.B. bei der Verschönerung und Ausstattung des Schulhofes, sowie bei der Anschaffung von neuen Spielgeräten für die Pause, … Das Repair Café & Mehr hat bisher z.B. die Nachbarschaftshilfe mit Mehrweggeschirr, die Hospizgruppe und auch die Schule mit einem Blumenbeet unterstützt. Auch dieses Mal wird mit dem Er- lös ein soziales Projekt gefördert. Von A - Z - alles darf verkauft werden! In den letzten zwei Jahren hat sich bestimmt einiges angehäuft, das dringend ein neues Zuhause braucht. Ein Schnäppchen machen ist ja auch nicht verkehrt. Und - endlich mal wieder Leute treffen! Auch für das leibliche Wohl ist gesorgt. Es gibt Kaffee, Kuchen und mehr! Auch zum Mitnehmen! Die Erlöse kommen den Veranstaltern zugute Der Förderverein unterstützt damit Familien bei der Fi- nanzierung von Schulausflügen und Klassenfahrten. Wei- tere Unterstützung leisten wir z. B. bei der Verschönerung und Ausstattung des Schulhofes, sowie bei der Anschaf- fung von neuen Spielgeräten für die Pause, ... Das Repair Café & Mehr hat bisher z. B. die Nachbar- schaftshilfe mit Mehrweggeschirr, die Hospizgruppe und auch die Schule mit einem Blumenbeet unterstützt. Auch dieses Mal wird mit dem Erlös ein soziales Projekt ge- fördert. Kommen Sie gerne vorbei und informieren Sie sich über unsere Arbeit. Wir sind dankbar für jede helfende Hand, die dieses Engagement dauerhaft unterstützen möchte. Speziell für den Förderverein gilt auch, dass die Kinder der Schule sehr schnell entwachsen und wir daher stets auf „Nachwuchskräfte“ angewiesen sind, damit der För- derverein weiterleben kann. „Auf in Museum!“-Erlebnistag im Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben Wolfegg: Werkstoff & Lebensraum Erde Die Reihe „Auf ins Museum!“ startet mit dem Erlebnistag „Werkstoff & Lebensraum Erde“ am Ostermontag, 18. April 2022 im Bauernhaus-Museum in Wolfegg. Ein vielfältiges Programm gibt ungeahnte Einblicke in das Thema Erde. Die Erde als Lebensraum für Tiere und Insekten, die ei- nen zentralen Platz im Ökosystem haben und die Erde als Rohstoff, aus dem Schönes und Nützliches werden kann. Es gibt viel zu entdecken & erfahren über das, was unter unseren Füßen ist. Pressemeldung 5.4.2022 Vom Pflügen bis zur Aussaat, vom Lehm für den Haus- bau bis zum Ton für den Topf, von der Ameise bis zum Maulwurf, vom Keimen bis zum Kompost, überall spielt Erde als Werkstoff und Lebensraum eine wichtige Rolle. In vielen Mitmachaktionen, Führungen und Entdeckersta- tionen kann Erde erlebt und erforscht werden. Ein Highlight ist die Kooperation mit Kremer Pigmente Aichstetten. Seit über 40 Jahren steht Kremer Pigmente weltweit für qualitativ hochwertige Produkte für die Res- taurierung, die Denkmalpflege, die anspruchsvolle Malerei und das Handwerk. Rohstoffe aus aller Welt werden in aufwendiger Handarbeit zu feinen Pigmentpulvern zerrie- ben, gesiebt oder gefiltert. Die Wiederbelebung des alten Handwerks der Pigment- und Farbherstellung aus Erden und anderen natürlichen Stoffen bringen Mitarbeiter/in- nen der Farbmühle den Interessierten näher. Die Erde als Werkstoff bringt die Keramikerin Anja Best den Besucherinnen und Besuchern näher. Sie führt in die Kunst des Freien Modellierens aus Ton ein und leitet die kleinen Museumsentdecker/innen an, selbst mit Lehm zu arbeiten. Die selbstmodellierten Werke dürfen selbstver- ständlich mit nach Hause genommen werden. Im Fach- werkhausmodell können außerdem Gefache ausgefüllt mit Lehm ausgefüllt werden. Dass Erde nicht gleich Erde ist, zeigen die Expert/innen vom Bau- und Umweltamt. Vor Ort entnehmen und un- tersuchen sie an verschiedenen Orten auf dem Gelände Bodenproben. Die Fachleute haben auch Proben von exotischeren Erden dabei, die verglichen und analysiert werden. In bereitgestellten Fühlkästen können Interes- sierte die Unterschiede von Erde zu Erde selbst ertasten. Wer Tipps für den heimischen Garten sucht, dem bieten zahlreiche Experten diesem Tag fachkundigen Rat in Wol- fegg. Der Museumsmauser erklärt um 11 und um 13 Uhr welche Tiere in der Erde leben, wie man sie erkennt und gibt Tipps für die Schädlingsbekämpfung im heimischen Garten. Der Museumslandwirt führt das Torfstechen vor, wie es früher praktiziert wurde und erklärt, wofür der Torf verwendet wurde. Was wäre Ostern ohne Eier? Die Museumspädagogin des Bauernhaus-Museum Wolfegg nimmt interessierte Kinder von 11 bis 15 Uhr mit, um gemeinsam auf dem weitläufigen Gelände Ostereier zu suchen. Die Inkultura Weingarten kocht einen Eintopf im Tontopf auf dem traditionellen Seite 26 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 15 Holzherd und bietet „Probiererle“ an. Zur Stärkung für die Museumsgäste gibt es Gaisburger Marsch und Nudelsu- ppe, für den kleinen oder den süßen Hunger Grillwurst oder Kaffee und Kuchen. Für das leibliche Wohl ist also auch bestens gesorgt. Informationen Auf ins museum! Wissen und Techniken aus der Zeit, als die Großeltern selbst Kinder waren, lernen kleine und gro- ße Besucher und Besucherinnen an fünf Erlebnistagen im Bauernhaus-Museum in Wolfegg kennen. Die Erleb- nistage drehen sich in dieser Saison um das große The- ma der menschengemachten Kulturlandschaft. Jeweils unter eigenem Motto gibt es Spannendes zu entdecken und auszuprobieren. (Nächste Termine: 6.6. Tiere auf Hof und Flur I 26.6. Heuernte I 14.8. Kräuter, Garten, Religion I 23.10. Holztag) Geöffnet von 10-17 Uhr. Mehr unter www.bauern- haus-museum.de. Adresse: Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben Wolfegg I Vogter Str. 4 I 88364 Wolfegg I 07527 9550-0 I info@bauernhaus-museum.de Die Blitzenreuter Seenplatte – die Natur mit allen Sinnen genießen! Professionelle Gästeführer zeigen Ihnen die unverwechselbare Natur- und Kulturlandschaft mit ihren typischen Moränenhügeln. Es werden wieder Führungen angeboten, - jeden ersten Samstag im Monat (auch außerplanmäßige Führungen – beachten Sie die Hinweise im Mitteilungsblatt oder auf unserer Internetseite) - jeden Sonntag (bis Oktober) Für Kinder bis 14 Jahren sind die Führungen kostenlos, Kinder ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 4,00 EUR. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Sonntag, 17. April 2022 Gästeführer: Detlef Stoll Gibt es bei uns Moorleichen? Bei einem Spaziergang im Bereich der Blitzenreuter Seenplatte begeben wir uns auf die Spuren alter Sagen und Mythen rund ums Moor. Sind es wirklich nur Schauermärchen, wenn die Alten hinter vorgehaltener Hand über Wiedergänger oder Aufhocker berichteten? Fast tausend Moorleichen wurden über die Jahrhunderte hinweg in Mitteleuropa gefunden. War es Unfall, Freitod oder gar Mord? Jeder Tote erzählt seine eigene Geschichte, die es zu entschlüsseln gilt. Manchmal gelingt es, die Sprache zu verstehen und so einen Einblick in das Leben der Verstorbenen und ihren Tod zu erhalten. Wissenschaft und Mythen können dabei helfen. Die Wegstrecke beträgt ca. 6 km. Gutes Schuhwerk wird empfohlen. Als gemütlicher Abschluss ist die anschließende Einkehr in eine ortsansässige Gaststätte möglich. Die sonntäglichen Führungen beginnen immer um 14:30 Uhr am Parkplatz beim Häcklerweiher. Der Parkplatz am Häcklerweiher liegt an der B 32 zwischen Blitzenreute und Vorsee. Wir würden uns freuen, Sie bei dieser Führung begrüßen zu dürfen. Besuchen Sie unsere Internetseite: www.zwischenschussenundseen.de Die Blitzenreuter Seenplatte – die Natur mit allen Sin- nen genießen! Professionelle Gästeführer zeigen Ihnen die unverwech- selbare Natur- und Kulturlandschaft mit ihren typischen Moränenhügeln. Es werden wieder Führungen angeboten, - jeden ersten Samstag im Monat (auch außerplan- mäßige Führungen – beachten Sie die Hinweise im Mitteilungsblatt oder auf unserer Internetseite) - jeden Sonntag (bis Oktober) Für Kinder bis 14 Jahren sind die Führungen kostenlos, Kinder ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 4,00 EUR. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Sonntag, 17. April 2022 Gästeführer: Detlef Stoll Gibt es bei uns Moorleichen? Bei einem Spaziergang im Bereich der Blitzenreuter Seen- platte begeben wir uns auf die Spuren alter Sagen und Mythen rund ums Moor. Sind es wirklich nur Schauer- märchen, wenn die Alten hinter vorgehaltener Hand über Wiedergänger oder Aufhocker berichteten? Fast tausend Moorleichen wurden über die Jahrhunderte hinweg in Mitteleuropa gefunden. War es Unfall, Freitod oder gar Mord? Jeder Tote erzählt seine eigene Geschichte, die es zu entschlüsseln gilt. Manchmal gelingt es, die Sprache zu verstehen und so einen Einblick in das Leben der Ver- storbenen und ihren Tod zu erhalten. Wissenschaft und Mythen können dabei helfen. Die Wegstrecke beträgt ca. 6 km. Gutes Schuhwerk wird empfohlen. Als gemütlicher Abschluss ist die anschlie- ßende Einkehr in eine ortsansässige Gaststätte möglich. Die sonntäglichen Führungen beginnen immer um 14:30 Uhr am Parkplatz beim Häcklerweiher. Der Parkplatz am Häcklerweiher liegt an der B 32 zwischen Blitzenreute und Vorsee. Wir würden uns freuen, Sie bei dieser Führung begrüßen zu dürfen. Besuchen Sie unsere Internetseite: www.zwischenschussenundseen.de Veröffentlichen Sie jetzt Ihre Anzeige auf unseren neuen Sonderseiten um Ihr Unternehmen werbewirksam zu präsentieren. Interesse oder Fragen? Rufen Sie uns einfach an: 07154 8222-70 Wir beraten Sie gerne! Seit mehr als 50 Jahren ein loyaler Partner der Kommunen. Max-Planck-Straße 14 · 70806 Kornwestheim · Telefon 07154 8222-70 Telefax 07154 8222-10 · anzeigen@duv-wagner.de · www.duv-wagner.de Zeigen Sie Präsenz! KW 1 6/ 17 Schönen Muttertag 700U33U1 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 15 4. 1 2 4 4 4 1 1 1 2 2 22 3 3 3 4 3 1+2 3+4 2+3 1 2 Hat der Hase mehr blaue oder rote Blumen auf das Ei gemalt? Ein Ei fehlt in der Sammlung. Wie müsste es aussehen? Wohin verschickt der Hase das Ei? Löse das Bilderrätsel, und du ndest es heraus. Die Hauptstadt welchen Landes ist diese Stadt? Weißt du’s? Male das Ei mit Buntstiften aus: 1 = rot, 2 = blau, 3 = grün, 4 = gelb © Sasse/DEIKE Lösungen: 1. Er hat elf blaue und zwölf rote Blumen gemalt.; 2. Es müsste ein blaues Ei mit weißem Herz sein. Von jeder Farbe gibt es vier Eier mit vier verschiedenen Mustern.; 3. LONDON (Lokomotive, Mund, Mond), Hauptstadt Englands/Großbritanniens ©Sasse/DEIKE 752R16R1 KAUFGESUCHE Johanniter-FamilyConnect. Zu wissen, dass es Dir gut geht Strom- und Gaskunden vom STADTWERK AM SEE erhalten bis zu 179 Euro Preisvorteil. Als ich klein war, warst Du immer für mich da. Nun möchte ich für Dich da sein. Mehr als Hausnotruf – so sind wir stets in Verbindung. Mehr erfahren unter 0800 019 14 14 (gebührenfrei) www.johanniter.de/familyconnect Eine Kooperation zwischen: Wir suchen zuverlässige Mitarbeiter (m/w/d) im Bereich Gewerbe- und Wohnimmobilien • Bauleiter für Aufmaß, Abrechnung und Bauleitung. • Vorarbeiter • Facharbeiter • Baukranführer • Lagerist auf 450-€-Basis Fleischwangen, Tel. 07505/95740, E-Mail: simone@wohlwender.de AUSBILDUNG 2022 – Bewirb Dich jetzt! Facharzt für Allgemeinmedizin, Naturheilverfahren Akupunktur, Chirotherapie, Notfallmedizin Gröberstr. 3, 88284 Mochenwangen, Telefon 07502 2616 Homepage: www.dr-goertz.de Liebe Patienten! Die Praxis ist von Montag, den 25. April bis einschließlich Freitag, 06. Mai 2022 geschlossen. Vertretung übernimmt: - Praxis Dirk Molder, Mochenwangen, Tel. 94220 - Praxis A. Hartmann / Fr. Dr. Kempenich, Baindt, Tel. 4944 bitte jeweils nach tel. Anmeldung *** Sie wollen Ihr Grundstück verkaufen? *** Sie möchten ein Grundstück in Bodensee / Oberschwaben verkaufen oder kennen jemanden, der ein Grundstück verkaufen will? Ihnen fehlt nur noch der passende Käufer für Ihr Grund- stück? Dann sind Sie bei uns genau richtig. Wir kaufen Grund- stücke im Raum Bodensee / Oberschwaben und bieten Ihnen dabei einen transparenten Ablauf, Sicherheit und eine bequeme Abwicklung des Verkaufsprozesses. 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            Gemeinde Baindt Vorbereitende Untersuchungen „Ortskern II“ Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH Gemeinde Baindt Ergebnisbericht über die vorbereitenden Untersuchungen „Ortskern II“ Auftraggeber: Gemeinde Baindt Bürgermeisteramt Marsweilerstraße 4 88255 Baindt Auftragnehmer: Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH Hohenzollernstraße 12-14 71638 Ludwigsburg 07141 149-0 Bearbeitung: Dipl.-Geogr. Wolfgang Fürst M. Eng. Katharina Kraus Bearbeitungszeitraum Juni 2014 - September 2014 Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH I INHALTSVERZEICHNIS 1. VORBEMERKUNGEN 1 1.1 Anlass und Aufgabenstellung 1 1.2 Untersuchungsverfahren 1 2. DIE GEMEINDE BAINDT UND DAS UNTERSUCHUNGSGEBIET 2 2.1 Lage im Raum 2 2.2 Übergeordnete Planungen 4 2.2.1 Landesentwicklungsplan / Regionalplan 4 2.2.2 Flächennutzungsplan 4 2.2.3 Bebauungsplan 4 2.2.4 Integriertes Stadtentwicklungskonzept 4 2.3 Untersuchungsgebiet / Gebietsstatistik 5 3. BESTANDSAUFNAHME 8 3.1 Grundstücks- und Eigentumsverhältnisse 8 3.2 Bevölkerung 11 3.3 Naturräumliche Gegebenheiten 12 3.4 Bausubstanz 14 3.4.1 Zustand der Gebäude 14 3.4.2 Denkmalschutz 16 3.5 Nutzung 16 3.5.1 Infrastrukturelle Nutzung 16 3.5.2 Nutzungsstruktur 16 3.5.3 Nutzung der Gebäude 17 4. BETEILIGUNG DER BETROFFENEN IM UNTERSUCHUNGSGEBIET 19 4.1 Allgemeines und Auswertungsquote 19 4.2 Ergebnisse der Beteiligung 19 5. BESTANDSANALYSE 20 5.1 Verkehr 20 5.2 Städtebauliche Mängel und Konflikte 20 5.2.1 Defizite in der Siedlungsstruktur 20 5.2.2 Defizite an Gebäuden 21 5.2.3 Gebäudeleerstand 21 5.2.4 Mögliche Konflikte mit Nutzungen 21 5.2.5 Defizite im öffentlichen Raum 22 Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH II 6. NEUORDNUNGSKONZEPT 25 6.1 Neuordnungskonzept 25 6.2 Entwicklungs- und Sanierungsziele / Prioritäten 26 7. MAßNAHMENPROGRAMM 29 7.1 Ordnungsmaßnahmen (§ 147 BauGB) 29 7.1.1 Bodenordnung und Erwerb von Grundstücken 29 7.1.2 Umzug von Bewohnern und Betrieben 29 7.1.3 Freilegung von Grundstücksflächen 29 7.2 Baumaßnahmen (§148 BauGB) 29 7.2.1 Modernisierung und Instandsetzung 29 7.2.2 Neubebauung und Ersatzbauten 30 8. ANHÖRUNG DER BEHÖRDEN UND SONSTIGER TRÄGER ÖFFENTLICHER BELANGE 31 9. EMPFEHLUNGEN ZUR WEITEREN VORBEREITUNG UND DURCHFÜHRUNG 36 9.1 Abgrenzung / Festlegung des Sanierungsgebietes 36 9.2 Durchführungsfrist 39 9.3 Abwägung und Entscheidung über das anzuwendende Sanierungsverfahren 39 10. SOZIALPLANUNG NACH DEM BAUGESETZBUCH 45 10.1 Empfehlungen zum weiteren Verfahrensablauf 46 11. VORLÄUFIGE KOSTEN- UND FINANZIERUNGSÜBERSICHT 48 12. ANHANG ZUR STELLUNGNAHME DER TRÄGER ÖFFENTLICHER BELANGE 51 Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH III VERZEICHNIS - TABELLEN Tabelle 1: Grundstücks-/Eigentumsverhältnisse ......................................................................8 Tabelle 2: Altersstruktur der Bewohner ..................................................................................11 Tabelle 3: Anteil der erneuerbaren Energie ...........................................................................13 Tabelle 4: Nutzung erneuerbarer Energien ............................................................................13 Tabelle 5: Zustand der Gebäude............................................................................................14 Tabelle 6: Nutzung der Gebäude ...........................................................................................17 VERZEICHNIS – PLÄNE Plan 1: Abgrenzung des Untersuchungsgebietes ....................................................................6 Plan 2: Bisherige Sanierungsgebiete .......................................................................................7 Plan 3: Grundstücks- und Eigentumsverhältnisse..................................................................10 Plan 4: Gebäudezustand........................................................................................................15 Plan 5: Gebäudenutzung........................................................................................................18 Plan 6: Mängel / Konflikte.......................................................................................................24 Plan 7: Maßnahmen-/ Neuordnungskonzept..........................................................................28 Plan 8: Vorschlag zur Abgrenzung des Sanierungsgebietes .................................................38 VERZEICHNIS - ABBILDUNGEN Abbildung 1: Lage im Raum .....................................................................................................3 Abbildung 2: Demografische Entwicklung Gemeinde Baindt .................................................12 Abbildung 3: Mangelnde Gestaltung des Ortseingangs .........................................................20 Abbildung 4: Leerstand Autowerkstatt....................................................................................21 Abbildung 5: Spedition und Wohnumfeld ...............................................................................22 Abbildung 6: Dorfplatz ............................................................................................................23 Abbildung 7: Alte B 30............................................................................................................23 Vorbereitende Untersuchungen Gemeinde Baindt „Ortskern II“ Vorbemerkungen 1. Vorbemerkungen 1.1 Anlass und Aufgabenstellung Die Aufgaben und Herausforderungen im Städtebau, in der Stadtentwicklung und Stadterneuerung sind vielfältig. Die Gemeinde Baindt stellt sich diesen Herausfor- derungen seit vielen Jahren und nutzt zur Bewältigung der Aufgaben auch die In- strumente des besonderen Städtebaurechts. Der Bund und das Land Baden-Württemberg unterstützen die Anstrengungen der Städte und Gemeinden dabei mit vielfältigen Programmen der städtebaulichen Er- neuerung. Die Programme der städtebaulichen Erneuerung wurden in den vergan- genen Jahren dabei zunehmend differenziert im Hinblick auf einzelne Problemlagen ausgestaltet. Als übergeordnete Themenstellungen über alle Programme hinweg werden dabei jedoch die Herausforderungen des demografischen Wandels sowie der energetischen Erneuerung der Immobilienbestände gesehen. Die Gemeinde Baindt wurde zum 01.01.2014 in das Landessanierungsprogramm des Landes Baden-Württemberg aufgenommen. Zur Fortführung des Verfahrens hat die Gemeinde Baindt die Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH (WHS) beauf- tragt, vorbereitende Untersuchungen nach § 141 BauGB für den Bereich „Ortskern II“ durchzuführen. Nachstehend wird dokumentiert, dass zur Bewältigung der zahl- reichen aufgezeigten Defizite, die Voraussetzungen zur Ausweisung eines Sanie- rungsgebietes nach dem BauGB durch Satzung im Untersuchungsgebiet vorliegen. 1.2 Untersuchungsverfahren Die Bestandsaufnahme wurde von Mitarbeitern der Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH aufgrund von Ortsbesichtigungen durchgeführt; die Bewertung des Zustands aller Gebäude erfolgte dabei anhand der Beurteilung der jeweils von außen ersicht- lichen Gebäudehülle. Auch auf Grund dieses äußeren Erscheinungsbildes wurde eine Einschätzung abgegeben, ob bereits Wärmeschutzmaßnahmen am Gebäude durchgeführt wurden. Die weiteren, im Rahmen der Bestandsaufnahme erhobenen Grundstücksdaten, wurden durch Katastererhebungen, Auswertungen von Statisti- ken und Angaben der Kommunalverwaltung erfasst. Bei einer Weiterführung der vorbereitenden Untersuchungen wurden im laufenden Verfahren auch die vom Baugesetzbuch geforderte Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen (§ 137 BauGB) durchgeführt. Dabei wurden die Grundstückseigentü- mer, Mieter und Gewerbetreibende im Untersuchungsgebiet mittels einer Fragebo- genaktion über die bestehenden Verhältnisse in den Bereichen Wohnen und Arbei- ten sowie Verkehr, Ver- und Entsorgung sowie Ausstattungsstandards befragt. Die Träger öffentlicher Belange wurden um Abgabe einer Stellungnahme zu der beabsichtigten Sanierungsmaßnahme gebeten. Somit dienen alle hier vorliegenden und geplanten Verfahrensschritte dazu, die An- forderungen der vorbereitenden Untersuchungen zu erfüllen. Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH 1 Vorbereitende Untersuchungen Gemeinde Baindt „Ortskern II“ Das Untersuchungsgebiet 2. Die Gemeinde Baindt und das Untersuchungsgebiet 2.1 Lage im Raum Die Gemeinde Baindt liegt ca. 8 km nördlich der Stadt Ravensburg in der Region Bodensee – Oberschwaben. Baindt gehört zum Landkreis Ravensburg und ist somit dem Regierungsbezirk Tübingen zugeordnet. Die Siedlungsräume der Gemeinde Baindt liegen im „Mittleren Schussental“. Die Gemeinde besteht aus dem Hauptort Baindt und einigen kleinen Teilorten bzw. Weilern / Einzelhöfen. Die verkehrliche Anbindung von Baindt an das überörtliche Verkehrsnetz erfolgt über die B 30 (Ulm – Biberach – Ravensburg – Friedrichshafen), die ca. 1,5 km westlich des Ortes verläuft und die über die K 7951 erreichbar ist. Die nächsten Au- tobahnzugänge liegen bei Leutkirch und Wangen, an der A 96 (München – Lindau). Busverbindungen bestehen u.a. nach Ravensburg. Dort besteht Anschluss an das überregionale Schienennetz. Die Einwohnerzahl der Gesamtgemeinde Baindt beträgt 4.999 (Stand: 01.09.2013). Insgesamt umfasst das Untersuchungsgebiet inklusive der öffentlichen Straßenflä- chen eine Fläche von rd. 6,24 ha. Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH 2 Vorbereitende Untersuchungen Gemeinde Baindt „Ortskern II“ Das Untersuchungsgebiet Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH 3 Abbildung 1: Lage im Raum Vorbereitende Untersuchungen Gemeinde Baindt „Ortskern II“ Das Untersuchungsgebiet Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH 4 2.2 Übergeordnete Planungen 2.2.1 Landesentwicklungsplan / Regionalplan Baindt ist im Landesentwicklungsplan 2002 von Baden-Württemberg sowie im Re- gionalplan der Region Bodensee-Oberschwaben vom 04.04.1996 als Gemeinde an der Entwicklungsachse Friedrichshafen – Meckenbeuren/Tettnang – Ravensburg/ Weingarten – Bad Waldsee – Biberach – Ulm festgelegt. Diese Hauptachse Ober- schwabens verbindet den Wirtschaftsraum Ravensburg / Friedrichshafen mit dem Wirtschaftsraum Ulm / Neu-Ulm. Ravensburg / Weingarten ist als Oberzentrum ausgewiesen. Im Regionalplan ist Baindt als Teil des Verdichtungsbereichs Ravensburg / Fried- richshafen und somit als Siedlungsbereich, in dem die Siedlungsentwicklung zu konzentrieren ist, ausgewiesen. Laut Regionalplan sollen in diesen Siedlungsberei- chen qualifizierte Arbeitsplätze für die Bevölkerung im Einzugsgebiet sowie ausrei- chend Wohnungen für den Eigenbedarf zu Aufnahme von Wanderungsgewinnen angestrebt werden. 2.2.2 Flächennutzungsplan Das Untersuchungsgebiet „Ortskern II“ ist im Flächennutzungsplan „Gemeindever- band Mittleres Schussental“ mit der Änderung vom 11.12.2004 überwiegend als Mischbau sowie Grünflächen festgesetzt. 2.2.3 Bebauungsplan Für das Untersuchungsgebietes existieren keine rechtskräftigen Bebauungspläne; somit gelten für das Untersuchungsgebiet die Vorschriften des § 34 BauGB – Zu- lässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile. 2.2.4 Integriertes Stadtentwicklungskonzept Das Untersuchungsgebiet „Ortskern II“ ist auch Bestandteil des integrierten Stadt- entwicklungskonzeptes. Dieses beruht auf verschiedenen Quellen und setzt sich aus mehreren Bausteinen zusammen: - Flächennutzungsplan - Entwicklungskonzept Baindt (Professor Stötzer, 2008) - Projekt „CO2 – Neutrales Schussental“ des Gemeindeverbandes Mittleres Schussental - Entwicklungsplanung Baindt – Rekultivierung Alte B 30 (Planungsbüro Groß) - Interdisziplinäre Planungswerkstatt der Universität Stuttgart („Lost Highway – Baindt und die B30“) - Vorbereitende Untersuchungen zu den Stadterneuerungsmaßnahmen „Orts- kern“ und „Klosterhof“ Vorbereitende Untersuchungen Gemeinde Baindt „Ortskern II“ Das Untersuchungsgebiet Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH 5 2.3 Untersuchungsgebiet / Gebietsstatistik Die Abgrenzung des Untersuchungsgebietes erfolgte durch Beschluss über den Beginn der vorbereitenden Untersuchungen des Gemeinderates der Gemeinde Baindt am 03.06.2013. Dieser Beschluss wurde am 13.06.2014 ortsüblich bekannt gemacht. Die Lage und die genaue Abgrenzung sind im nachfolgenden Abgrenzungsplan dargestellt. Die Abgrenzung ist weitestgehend parzellenscharf. Das Untersu- chungsgebiet umfasst 6,24 ha und beinhaltet die ehemalige Trasse der B 30 (nörd- licher Teil) den Bereich Marsweiler Straße 1-13 sowie im Süden den Bereich zwi- schen Marsweiler Straße / Küferstraße und das Grundstück Klosterhof 4. Friesenhäusler S traße Ziegeleistraße Gar te ns tra ße Thumbstraße Dorfplatz Bo sc hs tra ße Al te B 3 0 e Zeppelinstraße Sp ie lm an ns weg Rathaus Schenk-Konrad-Halle Bauhof Marsweiler Straße M ar sw eil er S tra ße Kü fe rs tra ße 1 2 3 4 5 6 7 8 9 82 2 11 175/11 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 12 34 35 36 37 38 39 40 41 42 44 4546 47 48 49 50 51 52 53 54 55 57 58 60 61 62 71 72 75 79 81 82 83 87 88 10 17 4/ 6 828/2 147/4 1/4 6/6 8/ 3 6/5 1/ 1 1/2 6/4 1/6 8/9 8/8 8/7 8/6 8/5 2/1 2/7 2/8 8/4 1/3 6/3 8/2 8/1 7/3 7/2 7/1 6/9 6/8 6/7 3/ 1 5/ 1 6/1 6/2 56/5 41/1 114 811 271270 256 670 672 674 247 243 238 717 718 719 720 721 722 171 237 236 207 202 194 186 175 173 172 807 808 170 812 813 814 815 816 817 168 147 828 840 841 848 850 851 856 857 860 861 125 146 27/3 11 /1 6/11 8/11 23/2 41/2 62/5 41/3 41/4 41/5 10/1 10/2 10 /3 12 /1 12 /2 12 /3 13 /1 13/2 13/3 13/4 13/5 13/6 14/1 14/2 14/3 16 /1 16 /2 18/1 23/1 23 /4 24 /1 24 /2 29/1 29/2 32/1 34/1 34/2 34/3 34/4 34/5 34/6 34/7 34/8 35/1 36/136/2 36/3 37 /1 38 /1 38 /2 38 /3 40 /1 41/6 41/7 40 /2 41/8 84/2 84/1 82/5 82/4 82/3 82/2 82/1 8/15 8/14 8/13 40 /3 8/10 77/4 77/3 77/2 72/2 72/1 70/1 67/1 41/9 62 /4 62/3 62/2 62/1 40/4 6/10 58/9 58/8 58/7 58/6 58/5 58/4 57/3 57/1 40/5 56/4 56/3 56/255/7 55/5 55/4 55/3 55/2 55/1 53/1 51/1 50/8 50/7 50/6 50/5 50/4 50/3 50 /2 50 /1 49/9 49/8 49/7 49/6 49/5 49/4 49/3 49/1 48/4 48/3 48/2 48/1 47/4 47/3 46 /2 46 /1 45/4 45/3 45/2 45/1 44 /3 44 /2 44 /1 40/6 42 /3 42 /2 42 /1 58 /1 1 Wa 2 112/1 114/2 41/11 49/11 50/11 170/2 167/8 170/1 169/6 169/5 106/1 129/5 129/6 129/7 129/8 132/5 132/6 132/7 132/8 132/9 133/1 133/3 133/4 133/5 133/6 133/7 133/8 133/9 134/2 134/3 134/5 170/3 134/7 13 4/ 8 169/2 135/2 135/3 135/4 135/5 135/6 135/7 13 5/ 8 136/2 136/3 136/4 136/5 136/6 136/7 137/6 171/1 147/1 147/2 147/3 171/2 171/3 171/4 171/5 171/6 171/7 171/8 171/9 172/2 174/2 175/2 175/3 175/4 175/5 175/6 175/7 175/8 175/9 186/1 186/3 190/3 192/2 192/5 20 6/ 1 206/3 208/2 238/1 238/2 243/1 243/2 246/1 246/3 247/1 247/3 247/4 247/9 271/1 271/2 41/10 169/4 41/12 49/10 167/3 49/12 49/13 49/14 49/15 49/16 169/1 575/1 575/2 575/3 58/10 168/1 58/12 670/1 670/2 670/3 815/1 828/1 828/3 840/1 112/11 112/10 112/16112/17 112/18 112/19 112/20 112/25 129/11 112/15 171/11 136/11 133/11 129/20 132/10 132/17 132/18 132/22 132/23 132/24 132/25 132/27 132/28 132/29 132/30 132/31 133/10 206/58 133/13 133/14 133/16 133/17 133/18 133/19 133/20 133/21 13 5/ 10 129/19 136/14 137/10 137/36 137/42167/13 167/14 171/10 129/18 171/12 17 4/ 13 175/10 129/17 175/13 208/28 48 /1 18 4 11 11 1 8/ 1 2/1 44/3 2 8 1 17 8 10 62 7 12 21 16 52 18 15 26 34 9 40/3 9 1/1 3 25 6 29 1 19 4 48 2 5 8 31 3 32 3 5 9 6 1 3 8/ 2 5 5 2 10 5 34/1 7 49 13 5 7 6 5 51 41 19 12 49 20 37 5 1 1 27 2 4 6 Wa 2 9 1 23 2 42 39 14 6 14 4 18 23 17 18 11 4 1 8 3 34 6 10 1 4 58 4 5/1 13 1 1 14 2 5 7 6 8 7 17 15 3 3 46/2 10 /1 10 /2 2 24 6/1 16 6 5 2 14 30 12 47 5 29 36 6 19 13 21 1 8 32 1 20 2 3 13 14 3 3 23 38 4 18 1 50 3 3 3 17 2 15 11 10 8 6 9 2 28 2 7 10 8 15 6 2 25 4 15 40/2 2/1 26 11 46/1 13 24 10 5 20 20 47 5 4 1/1 55 4 10 10 4 7 21 3 3 8 9 30 8 48 2 2 5 6 14 13 35 4 5 16 6 9 29 3 12 1/1 737 175/12 134/6 13 4/ 9 13 5/ 9 20 6/ 2 206/4 42 / 133/15 13 4/ 10 136/12 136/13 137/35 Dorfplatz Dorfplatz Kirchweg Kirchweg St. Martin Klosterhof Klosterhof Klosterhof Im Häldele Mühlstraße Lilienstraße Küferstraße Sp er lin gw eg Sp er lin gw eg Amselstraße Dieselstraße Bo sc hs tra ße rschstraße H irschstraße Nachtweiden Nachtweiden Thumbstraße Th um bs tra ße Do rn ie rs tra ße Dahlienstraße Dahlienstraße Wa 2 (verdolt) D ai m le rs tra ße Lerchenstraße Sulzmoosbach Ze pp el in st ra ße Storchenstraße Maybachstraße Sp iel man ns weg Mar sw eil er str aß e Mar sw eil er str aß e Ko rn bl um en st ra ße Ko rn bl um en st ra ße Bi sc ho f-S pr ol l-S aa l Knechtenhausgässle 12 13 40 /1 828/2 46 41/1 56/5 44 147/4 82 2 12 11 2 174/6 175/11 815/1 7 13 7 Gemeinde Baindt Sanierung "Ortskern II" Vorbereitende Untersuchungen Plan 1: Abgrenzung Untersuchungsgebiet Untersuchungsgebiet Legende $1:2.500 Stand: August 2014 0 25 50 75 100 Meter Friesenhäusler Straße Ziegeleistraße Gar te ns tra ße Bo sc hs tra ße Al te B 3 0 Zeppelinstraße Sp iel m an ns weg Rathaus Schenk-Konrad-Halle Bauhof Marsweiler Straße M ar sw eil er S tra ße Kü fe rs tra ße 1 2 3 4 5 6 7 8 9 82 2 11 175/11 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 12 37 38 39 40 41 42 44 4546 47 48 49 50 51 52 53 54 55 57 58 60 61 62 71 72 75 79 81 82 83 87 88 10 17 4/ 6 828/2 147/4 1/ 1 6/5 1/2 6/4 6/3 6/2 1/6 6/1 8/9 8/8 8/7 8/6 8/5 8/4 2/1 2/7 8/ 3 5/1 8/2 8/1 7/3 7/2 7/1 6/9 6/8 6/7 6/6 3/ 1 56/5 41/1 117 114 811 116 271270 256 247 670 672 674 243 238 237 717 718 719 720 721 772 236 207 202 175 173 172 171 170 168 807 808 810 147 812 813 814 815 816 817 146 823 140 827 828 840 841 848 849 850 851 852 856 857 858 859 860 861 879 123 124 125 27/3 8/11 11 /1 6/11 13/5 37 /1 58/7 38 /1 38 /2 38 /3 10/1 10/2 10 /3 12 /1 12 /2 12 /3 13 /1 13/2 13/3 13/4 13/6 14/1 14/2 14/3 16 /1 16 /2 18/1 23/1 23/2 23 /4 24 /1 24 /2 29/1 29/2 32/1 34/1 34/2 34/3 34/4 34/5 34/6 34/7 40 /1 40 /2 40 /3 34/8 40/4 88/1 84/2 84/1 82/5 82/4 82/3 82/2 82/1 8/15 8/14 8/13 35/1 8/10 77/4 77/3 77/2 72/2 72/1 70/1 67/1 62/5 62 /4 62/3 62/2 62/1 36/1 6/10 58/9 58/8 40/5 58/6 58/5 58/4 57/3 57/1 36/2 56/4 56/3 56/255/7 55/5 55/4 55/3 55/2 55/1 53/1 51/1 50/8 50/7 50/6 50/5 50/4 50/3 50 /2 50 /1 49/9 49/8 49/7 49/6 49/5 49/4 49/3 49/1 48/4 48/3 48/2 48/1 47/4 47/3 46 /2 46 /1 45/4 45/3 45/2 45/1 44 /3 44 /2 44 /1 42 /3 42 /2 42 /1 41/9 41/8 41/7 41/6 41/5 41/4 41/3 41/2 36/3 40/6 58 /1 1 Wa 2 112/1 114/2 114/4 41/11 49/11 50/11 167/3 147/3 147/2 147/1 106/1 575/3 129/5 129/6 132/5 132/6 132/7 132/8 132/9 133/1 133/3 168/1 133/4 133/5 133/6 133/7 133/8 133/9 134/2 134/3 134/5 134/7 13 4/ 8 137/6 135/2 135/3 135/4 135/5 135/6 135/7 169/2 13 5/ 8 136/2 169/4 169/5 170/1 170/2 170/3 171/1 171/2 171/3 171/4 171/5 171/6 171/7 171/8 171/9 172/2 174/2 175/2 175/3 175/4 175/5 175/6 175/7 175/8 175/9 186/1 192/5 20 6/ 1 206/3 136/7 208/2 238/1 238/2 243/1 243/2 243/3243/4 246/1 246/3 247/1 247/2 247/3 247/4 247/9 271/1 271/2 41/10 840/1 136/3 41/12 49/10 136/4 49/12 49/13 49/14 49/15 49/16 136/5 575/1 575/2 670/2 58/10 136/6 58/12 670/1 828/4 670/3 815/1 828/1 828/3 112/11 112/10 133/11 171/11 112/15 112/16112/17 112/18 112/19 112/20 112/21 136/11 112/25 129/11 208/28 129/19 129/20 132/10 132/17 132/18 132/22 132/23 132/24 132/28 175/13 132/30 133/10 129/17 133/13 133/14 133/16 133/17 133/18 133/19 133/20 133/21 13 5/ 10 206/58 136/14 137/10 137/36 171/10 208/20 171/12 17 4/ 13 175/10 8/ 1 10 /2 44/3 6 10 6 21 26 2 9 1/1 2 30 18 12 4 4 1 10 15 36 5 40/2 2 3 2 1 5 1 4 7 17 40/3 4 3 7 1/1 24 34/1 3 11 48 17 14 37 5 20 15 2 48 49 1 5 34 2 12 6 52 32 8 8 15 11 2 16 18 6 1 5 23 16 8 15 55 8 14 48 /1 4 4 6 27 1 4 2 5 23 6/1 8 24 9 3 12 Wa 2 2 6 6 1 10 6 3 2 1 13 5 3 5 16 14 24 38 17 21 31 79 34 21 7 2/1 2/1 7 18 30 13 7 5 8 4 1 9 29 2 14 3 3 46/2 10 /1 4 6 8/ 2 15 10 41 1 13 1 31 6 1 1 35 50 18 11 20 9 1 8 29 25 19 42 19 11 13 14 3 6 21 12 5 47 16 10 5 11 49 50 18 3 15 2 3 10 8 6 9 4 8 25 9 7 58 8 14 6 2 13 3 3 14 1/1 24 11 46/1 13 23 10 3 19 20 5 4 51 4 62 10 5 7 21 3 3 8 9 28 7 8 47 2 2 514 12 4 5 15 6 9 26 3 32 5/ 1 826 175/12 134/6 13 4/ 9 13 5/ 9 169/6 20 6/ 2 206/4 671 112/24 132/29 133/15 13 4/ 10 136/12 136/13 BadwegBadweg 114/ Dorfplatz Dorfplatz Kirchweg Kirchweg Im Voken St. Martin 76 Klosterhof Klosterhof Klosterhof Im Häldele Mühlstraße 112/ Lilienstraße Küferstraße Sp er lin gw eg Sp er lin gw eg Amselstraße Dieselstraße Bo sc hs tra ße Nachtweiden Nachtweiden Thumbstraße Th um bs tra ße Do rn ie rs tra ße Dahlienstraße Dahlienstraße D ahlienstraße Wa 2 (verdolt) D ai m le rs tra ße Lerchenstraße Sulzmoosbach Ze pp el in st ra ße Storchenstraße Maybachstraße Sp iel man ns weg Mar sw eil er str aß e Mar sw eil er str aß e Bi sc ho f-S pr ol l-S aa l Knechtenhausgässle 208/27 207/3 Ko rn bl um 112 56/5 1 46 82 2 9 174/6 13 11 41/1 815/1 9 40 /1 44 147/4 7 175/11 828/2 Gemeinde Baindt Sanierung "Ortskern II" Vorbereitende Untersuchungen Untersuchungsgebiet "Ortskern II" Legende Plan 2: Bisherige Sanierungsgebiete Sanierungsgebiet "Klosterhof" (2002 - 2011) Sanierungsgebiet "Ortskern" (bis 2001) $1:2.500 Stand: August 2014 0 25 50 75 100 Meter Vorbereitende Untersuchungen Gemeinde Baindt „Ortskern II“ Bestandsaufnahme Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH 8 3. Bestandsaufnahme Die Bestandsaufnahme erfolgt im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen un- ter Berücksichtigung des § 136 BauGB. Dabei wird geprüft, ob das Untersuchungs- gebiet nach seiner vorhandenen Bebauung oder nach seiner sonstigen Beschaf- fenheit den allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse entspricht. Ferner, ob das Untersuchungsgebiet in der Erfüllung seiner Aufgaben erheblich beeinträchtigt ist, welche ihm nach seiner Lage und Funktion zukommen. Kriterien, die bei der Prüfung Berücksichtigung finden sollen, sind in § 136 Absatz 3 BauGB genannt. Im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen wurden für das Untersuchungsgebiet die durch eine Begehung und Auswertung zur Verfügung ste- hender Unterlagen und prüfbaren Sachverhalte erfasst. Eine weitere, vertiefende Überprüfung erfolgt im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen insbesondere durch die Beteiligung der Betroffenen und der öffentlichen Aufgabenträger. 3.1 Grundstücks- und Eigentumsverhältnisse Die nachfolgenden Angaben basieren auf den zum Zeitpunkt der Erhebungen vor- liegenden Grundbuchauszügen. Im Eigentum der Gemeinde befinden sich 29 Grundstücke mit insgesamt rd. 4,3 ha. Die Gemeinde hält dabei, bezogen auf die privatwirtschaftlich nutzbaren Grundstü- cke (ohne Verkehrsflächen) rd. 56 % der Grundstücksflächen im Untersuchungsge- biet. Der Anteil der Verkehrsflächen (Kommune / Land / Kreis) beträgt ca. 13 % (0,8 ha) bezogen auf das Gesamtgebiet. Tabelle 1: Grundstücks-/Eigentumsverhältnisse Anzahl Anzahl Fläche FlächeGrundstücke/ Eigentümer absolut in % in ha in % Verkehrsflächen (im Eigentum der Ge- meinde.) 16 39 % 0,8 13 % Privatwirtschaftlich nutzbare Grundstücke 25 61 % 5,44 87 % Von den privatwirtschaftlich nutzbaren Flächen: im Eigentum der Gemeinde 13 52 % 3,52 65 % in Privateigentum (Einzeleigentümer) 12 48 % 1,92 35 % Gesamt 41 100 % 6,24 100 % (Quelle: WHS-Erhebungen Juli 2014) Auffallend hoch ist der Anteil der Grundstücke im Eigentum der Gemeinde (13 Grundstücke = 65 % Gesamtflächenanteil). Neben den geplanten Neuordnungs- Vorbereitende Untersuchungen Gemeinde Baindt „Ortskern II“ Bestandsaufnahme Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH 9 maßnahmen wird deshalb darauf zu achten sein, dass die im Rahmen einer Sanie- rungsdurchführung bestehenden Möglichkeiten (Einsatz von Sanierungsfördermit- teln und steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten zur Beseitigung von Missständen und Mängeln i. S. § 177 BauGB) sinnvoll kombiniert eingesetzt werden. Ein Überblick über die Eigentumsverhältnisse ergibt sich aus Plan 3 Grundstücks- und Eigentumsverhältnisse. Friesenhäusler S traße Ziegeleistraße Gar te ns tra ße Thumbstraße Dorfplatz Bo sc hs tra ße Al te B 3 0 e Zeppelinstraße Sp ie lm an ns weg Rathaus Schenk-Konrad-Halle Bauhof Marsweiler Straße M ar sw eil er S tra ße Kü fe rs tra ße 1 2 3 4 5 6 7 8 9 82 2 11 175/11 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 12 34 35 36 37 38 39 40 41 42 44 4546 47 48 49 50 51 52 53 54 55 57 58 60 61 62 71 72 75 79 81 82 83 87 88 10 17 4/ 6 828/2 147/4 1/4 6/6 8/ 3 6/5 1/ 1 1/2 6/4 1/6 8/9 8/8 8/7 8/6 8/5 2/1 2/7 2/8 8/4 1/3 6/3 8/2 8/1 7/3 7/2 7/1 6/9 6/8 6/7 3/ 1 5/ 1 6/1 6/2 56/5 41/1 114 811 271270 256 670 672 674 247 243 238 717 718 719 720 721 722 171 237 236 207 202 194 186 175 173 172 807 808 170 812 813 814 815 816 817 168 147 828 840 841 848 850 851 856 857 860 861 125 146 27/3 11 /1 6/11 8/11 23/2 41/2 62/5 41/3 41/4 41/5 10/1 10/2 10 /3 12 /1 12 /2 12 /3 13 /1 13/2 13/3 13/4 13/5 13/6 14/1 14/2 14/3 16 /1 16 /2 18/1 23/1 23 /4 24 /1 24 /2 29/1 29/2 32/1 34/1 34/2 34/3 34/4 34/5 34/6 34/7 34/8 35/1 36/136/2 36/3 37 /1 38 /1 38 /2 38 /3 40 /1 41/6 41/7 40 /2 41/8 84/2 84/1 82/5 82/4 82/3 82/2 82/1 8/15 8/14 8/13 40 /3 8/10 77/4 77/3 77/2 72/2 72/1 70/1 67/1 41/9 62 /4 62/3 62/2 62/1 40/4 6/10 58/9 58/8 58/7 58/6 58/5 58/4 57/3 57/1 40/5 56/4 56/3 56/255/7 55/5 55/4 55/3 55/2 55/1 53/1 51/1 50/8 50/7 50/6 50/5 50/4 50/3 50 /2 50 /1 49/9 49/8 49/7 49/6 49/5 49/4 49/3 49/1 48/4 48/3 48/2 48/1 47/4 47/3 46 /2 46 /1 45/4 45/3 45/2 45/1 44 /3 44 /2 44 /1 40/6 42 /3 42 /2 42 /1 58 /1 1 Wa 2 112/1 114/2 41/11 49/11 50/11 170/2 167/8 170/1 169/6 169/5 106/1 129/5 129/6 129/7 129/8 132/5 132/6 132/7 132/8 132/9 133/1 133/3 133/4 133/5 133/6 133/7 133/8 133/9 134/2 134/3 134/5 170/3 134/7 13 4/ 8 169/2 135/2 135/3 135/4 135/5 135/6 135/7 13 5/ 8 136/2 136/3 136/4 136/5 136/6 136/7 137/6 171/1 147/1 147/2 147/3 171/2 171/3 171/4 171/5 171/6 171/7 171/8 171/9 172/2 174/2 175/2 175/3 175/4 175/5 175/6 175/7 175/8 175/9 186/1 186/3 190/3 192/2 192/5 20 6/ 1 206/3 208/2 238/1 238/2 243/1 243/2 246/1 246/3 247/1 247/3 247/4 247/9 271/1 271/2 41/10 169/4 41/12 49/10 167/3 49/12 49/13 49/14 49/15 49/16 169/1 575/1 575/2 575/3 58/10 168/1 58/12 670/1 670/2 670/3 815/1 828/1 828/3 840/1 112/11 112/10 112/16112/17 112/18 112/19 112/20 112/25 129/11 112/15 171/11 136/11 133/11 129/20 132/10 132/17 132/18 132/22 132/23 132/24 132/25 132/27 132/28 132/29 132/30 132/31 133/10 206/58 133/13 133/14 133/16 133/17 133/18 133/19 133/20 133/21 13 5/ 10 129/19 136/14 137/10 137/36 137/42167/13 167/14 171/10 129/18 171/12 17 4/ 13 175/10 129/17 175/13 208/28 48 /1 18 4 11 11 1 8/ 1 2/1 44/3 2 8 1 17 8 10 62 7 12 21 16 52 18 15 26 34 9 40/3 9 1/1 3 25 6 29 1 19 4 48 2 5 8 31 3 32 3 5 9 6 1 3 8/ 2 5 5 2 10 5 34/1 7 49 13 5 7 6 5 51 41 19 12 49 20 37 5 1 1 27 2 4 6 Wa 2 9 1 23 2 42 39 14 6 14 4 18 23 17 18 11 4 1 8 3 34 6 10 1 4 58 4 5/1 13 1 1 14 2 5 7 6 8 7 17 15 3 3 46/2 10 /1 10 /2 2 24 6/1 16 6 5 2 14 30 12 47 5 29 36 6 19 13 21 1 8 32 1 20 2 3 13 14 3 3 23 38 4 18 1 50 3 3 3 17 2 15 11 10 8 6 9 2 28 2 7 10 8 15 6 2 25 4 15 40/2 2/1 26 11 46/1 13 24 10 5 20 20 47 5 4 1/1 55 4 10 10 4 7 21 3 3 8 9 30 8 48 2 2 5 6 14 13 35 4 5 16 6 9 29 3 12 1/1 737 175/12 134/6 13 4/ 9 13 5/ 9 20 6/ 2 206/4 42 / 133/15 13 4/ 10 136/12 136/13 137/35 Dorfplatz Dorfplatz Kirchweg Kirchweg St. Martin Klosterhof Klosterhof Klosterhof Im Häldele Mühlstraße Lilienstraße Küferstraße Sp er lin gw eg Sp er lin gw eg Amselstraße Dieselstraße Bo sc hs tra ße rschstraße H irschstraße Nachtweiden Nachtweiden Thumbstraße Th um bs tra ße Do rn ie rs tra ße Dahlienstraße Dahlienstraße Wa 2 (verdolt) D ai m le rs tra ße Lerchenstraße Sulzmoosbach Ze pp el in st ra ße Storchenstraße Maybachstraße Sp iel man ns weg Mar sw eil er str aß e Mar sw eil er str aß e Ko rn bl um en st ra ße Ko rn bl um en st ra ße Bi sc ho f-S pr ol l-S aa l Knechtenhausgässle 12 13 40 /1 828/2 46 41/1 56/5 44 147/4 82 2 12 11 2 174/6 175/11 815/1 7 13 7 Gemeinde Baindt Sanierung "Ortskern II" Vorbereitende Untersuchungen $1:2.500 Stand: August 2014 0 25 50 75 100 Meter Legende Gemeinde Baindt Plan 3: Grundstücks- und Eigentumsverhältnisse Privateigentum Untersuchungsgebiet Vorbereitende Untersuchungen Gemeinde Baindt „Ortskern II“ Bestandsaufnahme Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH 11 3.2 Bevölkerung Heute unterliegen auch die städtebaulichen Strukturen dem demografischen Wan- del, der unter anderem Auswirkungen auf die Nachfrage nach neuen und individuel- leren Wohnformen sowie den Bedarf nach einem attraktiven und ansprechendem Wohnumfeld hat. Daher ist im Sinne einer ganzheitlichen und nachhaltigen Planung auch die Bevölkerungsstruktur zu berücksichtigen. Aufgrund der geringen Einwoh- nerzahl im Untersuchungsgebiet, wurde von einem Vergleich der Altersstruktur zwi- schen dem Kreis Ravensburg, der Gesamtgemeinde und dem Untersuchungsgebiet abgesehen. Tabelle 2: Altersstruktur der Bewohner Alter Kreis Ravensburg Ravensburg Gesamt / % Gemeinde Baindt Gesamt / % 0 bis 14 Jahre 40.752 / 15,0 % 765 / 15,2 % 15 bis 17 Jahre 10.134 / 3,7 % 159 / 3,2 % 18 bis 24 Jahre 24.267 / 8,9 % 459 / 9,1 % 25 bis 39 Jahre 47.403 / 17,4 % 946 / 18,8 % 40 bis 64 Jahre 98.854 / 36,3 % 1.793 / 35,7 % über 65 Jahre 51.015 / 18,7 % 902 / 18,0 % Gesamt 272.425 / 100,0 % 5.024 / 100,0 % (Quelle: Statistisches Landesamt, August 2014 Gemeinde Baindt Auswertung WHS) Beim Vergleich der Altersstrukturen fällt auf, dass in der Gemeinde Baindt sowohl die mittleren Jahrgänge (18 bis 39-jährige), die klassische Eltern, als auch die Jahr- gänge der Kinder und Jugendlichen (bis 17-jährige) gut vertreten sind. Dies zeigt sich auch im Vergleich zum Landkreis Ravensburg. Eine gezielte Stärkung der Strukturen für ein kinder- und jugendfreundliches als auch seniorengerechtes Um- feld sollte dennoch weiter vorangetrieben werden. Das Statistische Landesamt Baden-Württemberg hat zuletzt 2014 eine Bevölke- rungsprognose für alle Gemeinden im Land mit mehr als 5.000 Einwohner (mit Wanderung) und für alle Gemeinde (ohne Wanderung) mit einem Zeithorizont bis 2030 erstellt. Für die Gemeinde Baindt wurde eine ohne Wanderung leicht abneh- mende Bevölkerungsentwicklung (in 2012 mit 5.024 Einwohner und 4.871 Einwoh- ner in 2030) prognostiziert. Durch eigene Berechnungen wurden aus den Progno- sewerten des Statistischen Landesamts für den Landkreis und die Gemeinden über 5.000 Einwohner eine hypothetische Bevölkerungsentwicklung für die Gemeinde Baindt unter Berücksichtigung von Wanderungseinflüssen abgeleitet. Daraus ergä- be sich eine zunehmende Bevölkerungsentwicklung für die Gemeinde Baindt bis Vorbereitende Untersuchungen Gemeinde Baindt „Ortskern II“ Bestandsaufnahme Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH 12 4600 4700 4800 4900 5000 5100 5200 5300 2000 2005 2010 2015 2020 2025 2030 Jahr B ev öl ke ru ng Bevölkerungsstand Bevölkerungsentw icklung ohne Wanderung Bevölkerungsentw icklung mit Wanderung 2030. Den Entwicklungsprognosen wurde die tatsächliche Bevölkerungsentwicklung gegenübergestellt. Abbildung 2: Demografische Entwicklung Gemeinde Baindt Daten Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, eigene Berechnung, Grafik WHS 3.3 Naturräumliche Gegebenheiten Die Nutzung naturräumlicher Gegebenheiten bzw. die Nutzung vorhandener Res- sourcen ist von zunehmender Bedeutung für Nachhaltigkeit im Sinne der städtebau- lichen und wirtschaftlichen Entwicklung der Kommunen. Vorhandene bzw. nutzbare Potenziale vor Ort, die in die Energieversorgung einbezogen werden können, soll- ten nach Möglichkeit erschlossen bzw. zugänglich gemacht werden. Eine Informationsquelle zu möglichen Potenzialen findet sich unter http://www.energymap.info. Dort dargestellt (Stand 14.07.2014) ist der Anteil der erneuerbaren Energien am gesamten Stromverbrauch im Ort. Hier wird für Ge- meinde Baindt ein Anteil von 30 % ausgewiesen, was im Vergleich zu den überge- ordneten Gebietseinheiten ein guter Wert ist. http://www.energymap.info/ Vorbereitende Untersuchungen Gemeinde Baindt „Ortskern II“ Bestandsaufnahme Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH 13 Tabelle 3: Anteil der erneuerbaren Energie 24 % erneuerbare Energien Bundesrepublik Deutschland 15 % erneuerbare Energien Baden-Württemberg 23 % erneuerbare Energien Regierungsbezirk Tübingen 27 % erneuerbare Energien Landkreis Ravensburg 30 % erneuerbare Energien Gemeinde Gemeinde Baindt (Quelle: http://www.energymap.info) Tabelle 4: Nutzung erneuerbarer Energien Erneuerbare Stromproduktion 10.225 MWh/Jahr Solarstrom 130 Anlagen 2.928 MWh/Jahr Biomasse 3 Anlage 7.297 MWh/Jahr Geothermie 0 Anlagen 0 MWh/Jahr Klärgas, etc. 0 Anlagen 0 MWh/Jahr Wasserkraft 0 Anlage 0 MWh/Jahr Windkraft 0 Anlagen 0 MWh/Jahr (Quelle: http://www.energymap.info) Im Zuge der Durchführung der städtebaulichen Erneuerung ist auch eine Prüfung zu möglichen energetischen Konzepten geplant. Die Nutzbarkeit von Agrarflächen und Stallungen z. B. zur möglichen Nutzung von Bioabfall, Schnittgut, Mist und Gül- le für eine Biogasanlage bzw. Fließgewässern und Windkraft kann nur für das Ge- meindegebiet insgesamt beantwortet werden. Bei der Nutzung von Sonnenenergie im Untersuchungsgebiet ist nicht nur von der Anzahl von Sonnenstunden, sondern auch von Dachneigung, Dachfläche bzw. Flä- che eines Areals etc. für deren Rentabilität relevant. Soweit dies mit denkmalschüt- zerischen Belangen und den Anforderungen an das Ortsbild vereinbar ist, kann der Ausbau im Untersuchungsgebiet im weiteren Verlauf der Sanierung unterstützt wer- den. Gerade im Vorfeld zur Durchführung umfassender Straßenumgestaltungsmaßnah- men bzw. zu Modernisierungsvorhaben an kommunaler Infrastruktur ist zu prüfen, inwieweit Nah- / Fernwärmenetze berücksichtigt oder regenerative Energien zur Versorgung eingesetzt werden können. Dabei sollte nicht die Versorgung von Ein- zelgrundstücken im Vordergrund stehen, sondern die Anbindung von Baublöcken bzw. Quartieren, um die Ressourcen möglichst flächendeckend einzusetzen. Vorbereitende Untersuchungen Gemeinde Baindt „Ortskern II“ Bestandsaufnahme Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH 14 3.4 Bausubstanz Ein maßgebliches Beurteilungskriterium für den Sanierungsbedarf im Quartier ei- nerseits und die Erarbeitung des Neuordnungskonzeptes andererseits ist die Ein- schätzung der vorhandenen Gebäudesubstanz. 3.4.1 Zustand der Gebäude Im Untersuchungsgebiet befinden sich zum Zeitpunkt der Untersuchung insgesamt 13 Hauptgebäude und 20 Nebengebäude. Diese wurden in drei Kategorien einge- teilt. Maßstab für die Zuordnung war der von außen sichtbare konstruktive Zustand der Gebäude, der u.a. anhand des Zustands der Fassade, der Dachdeckung und Regenschutzanlagen sowie der Fenster und Türen bewertet wurde. Der Zustand der Sanitärinstallationen und Heizung kann nur bedingt von außen eingeschätzt werden (z.B. neue Entlüftungsrohre im Dachbereich). Zusammen mit der fehlenden Kenntnis des Zustands im Inneren der Gebäude kann dies im Einzelfall noch zu ei- ner Fehleinschätzung führen. Vor Beginn konkreter Baumaßnahmen an den Einzel- gebäuden ist deshalb anhand ausführlicher Modernisierungs- und Instandsetzungs- gutachten die mit diesem Bericht vorliegende Einschätzung des Bauzustandes zu überprüfen. Tabelle 5: Zustand der Gebäude Gebäude Anzahl absolut Anzahl in % Geringe / mittlere Schäden 17 51 % Schwerwiegende Schäden 16 49 % Gesamt 33 100 % (Quelle: WHS-Erhebungen, Juli 2014) Die Kartierung der Gebäudesubstanz ist dem Plan 4: Gebäudezustand zu entneh- men. Der hohe Anteil der teilweise sehr schlechten Bausubstanz bei den Gebäuden – die Kategorie „schwerwiegende Schäden““ umfasst insgesamt 49 % und erfordert gleichfalls aufwendige Instandsetzungen / Modernisierungen. Zu berücksichtigen ist, dass 45 % der Endenergie in Deutschland für Heizwärme (Raumwärme + Warmwasserbereitung) verbraucht wird. Der überwiegende Teil da- von wird von privaten Haushalten – d.h. in Wohngebäuden – verwendet. Laut Energie- CO2-Gebäudereport der Bundesregierung ergab ein Test zur Ener- gie- und Kosteneinsparung bei Modernisierungsmaßnahmen, dass 70 % der von Eigentümern und Hausverwaltung geplanten Sanierungen zu einer Energieeinspa- rung bei den heutigen Energiepreisen rentierlich sein können. Denn die Heizkos- tenersparnis überwiegt mittel- bis langfristig die Modernisierungskosten, also die Kosten, die über eine ohnehin fällige Instandsetzung hinaus gehen. Friesenhäusler S traße Ziegeleistraße Gar te ns tra ße Thumbstraße Dorfplatz Bo sc hs tra ße Al te B 3 0 e Zeppelinstraße Sp ie lm an ns weg Rathaus Schenk-Konrad-Halle Bauhof Marsweiler Straße M ar sw eil er S tra ße Kü fe rs tra ße 1 2 3 4 5 6 7 8 9 82 2 11 175/11 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 12 34 35 36 37 38 39 40 41 42 44 4546 47 48 49 50 51 52 53 54 55 57 58 60 61 62 71 72 75 79 81 82 83 87 88 10 17 4/ 6 828/2 147/4 1/4 6/6 8/ 3 6/5 1/ 1 1/2 6/4 1/6 8/9 8/8 8/7 8/6 8/5 2/1 2/7 2/8 8/4 1/3 6/3 8/2 8/1 7/3 7/2 7/1 6/9 6/8 6/7 3/ 1 5/ 1 6/1 6/2 56/5 41/1 114 811 271270 256 670 672 674 247 243 238 717 718 719 720 721 722 171 237 236 207 202 194 186 175 173 172 807 808 170 812 813 814 815 816 817 168 147 828 840 841 848 850 851 856 857 860 861 125 146 27/3 11 /1 6/11 8/11 23/2 41/2 62/5 41/3 41/4 41/5 10/1 10/2 10 /3 12 /1 12 /2 12 /3 13 /1 13/2 13/3 13/4 13/5 13/6 14/1 14/2 14/3 16 /1 16 /2 18/1 23/1 23 /4 24 /1 24 /2 29/1 29/2 32/1 34/1 34/2 34/3 34/4 34/5 34/6 34/7 34/8 35/1 36/136/2 36/3 37 /1 38 /1 38 /2 38 /3 40 /1 41/6 41/7 40 /2 41/8 84/2 84/1 82/5 82/4 82/3 82/2 82/1 8/15 8/14 8/13 40 /3 8/10 77/4 77/3 77/2 72/2 72/1 70/1 67/1 41/9 62 /4 62/3 62/2 62/1 40/4 6/10 58/9 58/8 58/7 58/6 58/5 58/4 57/3 57/1 40/5 56/4 56/3 56/255/7 55/5 55/4 55/3 55/2 55/1 53/1 51/1 50/8 50/7 50/6 50/5 50/4 50/3 50 /2 50 /1 49/9 49/8 49/7 49/6 49/5 49/4 49/3 49/1 48/4 48/3 48/2 48/1 47/4 47/3 46 /2 46 /1 45/4 45/3 45/2 45/1 44 /3 44 /2 44 /1 40/6 42 /3 42 /2 42 /1 58 /1 1 Wa 2 112/1 114/2 41/11 49/11 50/11 170/2 167/8 170/1 169/6 169/5 106/1 129/5 129/6 129/7 129/8 132/5 132/6 132/7 132/8 132/9 133/1 133/3 133/4 133/5 133/6 133/7 133/8 133/9 134/2 134/3 134/5 170/3 134/7 13 4/ 8 169/2 135/2 135/3 135/4 135/5 135/6 135/7 13 5/ 8 136/2 136/3 136/4 136/5 136/6 136/7 137/6 171/1 147/1 147/2 147/3 171/2 171/3 171/4 171/5 171/6 171/7 171/8 171/9 172/2 174/2 175/2 175/3 175/4 175/5 175/6 175/7 175/8 175/9 186/1 186/3 190/3 192/2 192/5 20 6/ 1 206/3 208/2 238/1 238/2 243/1 243/2 246/1 246/3 247/1 247/3 247/4 247/9 271/1 271/2 41/10 169/4 41/12 49/10 167/3 49/12 49/13 49/14 49/15 49/16 169/1 575/1 575/2 575/3 58/10 168/1 58/12 670/1 670/2 670/3 815/1 828/1 828/3 840/1 112/11 112/10 112/16112/17 112/18 112/19 112/20 112/25 129/11 112/15 171/11 136/11 133/11 129/20 132/10 132/17 132/18 132/22 132/23 132/24 132/25 132/27 132/28 132/29 132/30 132/31 133/10 206/58 133/13 133/14 133/16 133/17 133/18 133/19 133/20 133/21 13 5/ 10 129/19 136/14 137/10 137/36 137/42167/13 167/14 171/10 129/18 171/12 17 4/ 13 175/10 129/17 175/13 208/28 48 /1 18 4 11 11 1 8/ 1 2/1 44/3 2 8 1 17 8 10 62 7 12 21 16 52 18 15 26 34 9 40/3 9 1/1 3 25 6 29 1 19 4 48 2 5 8 31 3 32 3 5 9 6 1 3 8/ 2 5 5 2 10 5 34/1 7 49 13 5 7 6 5 51 41 19 12 49 20 37 5 1 1 27 2 4 6 Wa 2 9 1 23 2 42 39 14 6 14 4 18 23 17 18 11 4 1 8 3 34 6 10 1 4 58 4 5/1 13 1 1 14 2 5 7 6 8 7 17 15 3 3 46/2 10 /1 10 /2 2 24 6/1 16 6 5 2 14 30 12 47 5 29 36 6 19 13 21 1 8 32 1 20 2 3 13 14 3 3 23 38 4 18 1 50 3 3 3 17 2 15 11 10 8 6 9 2 28 2 7 10 8 15 6 2 25 4 15 40/2 2/1 26 11 46/1 13 24 10 5 20 20 47 5 4 1/1 55 4 10 10 4 7 21 3 3 8 9 30 8 48 2 2 5 6 14 13 35 4 5 16 6 9 29 3 12 1/1 737 175/12 134/6 13 4/ 9 13 5/ 9 20 6/ 2 206/4 42 / 133/15 13 4/ 10 136/12 136/13 137/35 Dorfplatz Dorfplatz Kirchweg Kirchweg St. Martin Klosterhof Klosterhof Klosterhof Im Häldele Mühlstraße Lilienstraße Küferstraße Sp er lin gw eg Sp er lin gw eg Amselstraße Dieselstraße Bo sc hs tra ße rschstraße H irschstraße Nachtweiden Nachtweiden Thumbstraße Th um bs tra ße Do rn ie rs tra ße Dahlienstraße Dahlienstraße Wa 2 (verdolt) D ai m le rs tra ße Lerchenstraße Sulzmoosbach Ze pp el in st ra ße Storchenstraße Maybachstraße Sp iel man ns weg Mar sw eil er str aß e Mar sw eil er str aß e Ko rn bl um en st ra ße Ko rn bl um en st ra ße Bi sc ho f-S pr ol l-S aa l Knechtenhausgässle 12 13 40 /1 828/2 46 41/1 56/5 44 147/4 82 2 12 11 2 174/6 175/11 815/1 7 13 7 Gemeinde Baindt Sanierung "Ortskern II" Vorbereitende Untersuchungen Untersuchungsgebiet $1:2.500 Stand: August 2014 0 25 50 75 100 Meter Legende Plan 4: Gebäudezustand Geringe / mittlere Schäden Schwerwiegende Schäden Vorbereitende Untersuchungen Gemeinde Baindt „Ortskern II“ Bestandsaufnahme Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH 16 3.4.2 Denkmalschutz Im Untersuchungsgebiet „Ortskern II“ befinden sich keinerlei Kulturdenkmale. Die Belange der archäologischen Denkmalpflege werden nicht berührt. 3.5 Nutzung 3.5.1 Infrastrukturelle Nutzung Im Untersuchungsgebiet befinden sich keine Gemeinbedarfseinrichtungen. Aller- dings grenzt das Gebiet an infrastrukturelle Nutzungen, wie das Rathaus, Schule, Schenk-Konrad-Halle und Einkaufsmöglichkeiten direkt an. 3.5.2 Nutzungsstruktur Das Untersuchungsgebiet lässt sich in vier verschiedene Teilbereiche gliedern. Ei- nen wesentlichen Bereich stellt die ehemalige Trasse der Bundesstraße B 30 dar, die noch weiteren Gestaltungsbedarf darstellt und den Ortskern Baindts weiterhin in zwei Teile unterteilt. Der Rückbau sowie die Rekultivierung waren Teil der Aus- gleichsmaßnahmen, die im Rahmen des Baus der „B 30 neu“ zu bewerkstelligen waren. Der Teilbereich zwischen ehemaliger B 30 und der Marsweiler Straße ist durch Be- standsbebauung gekennzeichnet. Im südlichen Bereich befindet sich neben Wohn- bebauung ein ehemaliges, heute leerstehendes Küchenstudio mit Ausstellungs- räumlichkeiten. Für diese Fläche sind bereits konkrete Planungen für eine neue Wohnbebauung vorhanden. Dieser zweite Teilbereich weist Mängel bei den Ge- bäudezuständen auf, welche zudem die Gestaltung des Ortseingang Baindts in die- sem Bereich erheblich abwerten. Im Bereich Marsweiler Straße 7 sowie auf dem Flurstück nördlich davon befindet sich eine Spedition, die aufgrund des Rangier- und Fuhrbetriebs auf dem Gelände eine Lärmquelle für die umliegende Wohnbebauung darstellt. Im Bereich Marsweiler Straße 9 befinden sich die leerstehenden und zudem mangelhaft gestalteten Räum- lichkeiten einer Autowerkstatt. Südlich der Marsweiler- und westlich der Küferstraße, im südlichen Teil des Unter- suchungsgebiets, befindet sich mit den Flurstücken 55 und 55/1 (Marsweiler Straße 2, 2/1) eine insgesamt 1,7 ha große Fläche, die – abgesehen von der Bebauung im nördlichen Teil – überwiegend aus Grünflächen / Streuobstwiesen besteht. Diese beiden Grundstücke hat die Gemeinde Baindt im Zuge der Sanierung bereits er- worben. Im Bereich Küferstraße 6-8 sowie Ziegeleistraße 6 befinden sich drei Wohngebäude in teilweise modernisierungsbedürftigem Zustand. Die Wohngebäu- de sind von teilweise großen Hausgärten / Grünflächen umgeben. Den vierten Teilbereich des Untersuchungsgebiets bildet schließlich der Dorfplatz zwischen dem Kreisverkehr Marsweiler- / Küferstraße, Rathaus (Marsweiler Straße 4), Schenk-Konrad-Halle, dem Wohn- und Geschäftsgebäude Thumbstraße 1, der Thumb- sowie der Küferstraße. Der so genannte „Dorfplatz“ wird im Wesentlichen Vorbereitende Untersuchungen Gemeinde Baindt „Ortskern II“ Bestandsaufnahme Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH 17 als Parkplatz genutzt. Insgesamt ist das Untersuchungsgebiet durch den hohen Anteil der Brachflächen gekennzeichnet. 3.5.3 Nutzung der Gebäude Für die infrastrukturelle Einordnung des Gebiets vornehmen bzw. um Aussagen über die Nutzung der Gebäude treffen zu können, wurde auf Daten des amtlichen Liegenschaftskataster-Informationssystems (ALKIS) zurückgegriffen. Die Auswer- tung ist aus nachfolgender Tabelle ersichtlich. Tabelle 6: Nutzung der Gebäude Gebäudenutzung Anzahl absolut Anzahl in % Wohnhaus 9 27 % Gewerblich genutzte Gebäude 1 3 % Wohn- und Geschäftsgebäude 3 9 % Garagen 4 12 % Landwirtschaftliche Nebengebäude und sonstige Gebäude 16 49 % Gebäude insgesamt 33 100 % (Quelle: ALKIS-Daten, WHS-Auswertung August 2014) An der Zahl landwirtschaftlicher Nebengebäude wird die vormalige Bedeutung des Ortskerns als Standort landwirtschaftlicher Betrieb deutlich. Die ebenfalls hohe Zahl an Wohngebäuden deutet auf den bereits vollzogenen Funktionswandel hin. Sie geben auch Hinweis auf die künftige Gebietsentwicklung, welche durch die städte- baulichen Maßnahmen gefördert werden sollte. Das vorhandene Nutzungsgefüge im Untersuchungsgebiet ist im folgenden Lage- plan kartiert. Friesenhäusler S traße Ziegeleistraße Gar te ns tra ße Bo sc hs tra ße Al te B 3 0 e Zeppelinstraße Sp ie lm an ns weg Rathaus Schenk-Konrad-Halle Bauhof Marsweiler Straße M ar sw eil er S tra ße 1 2 3 4 5 6 7 8 9 82 2 11 175/11 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 12 34 35 36 37 38 39 40 41 42 44 4546 47 48 49 50 51 52 53 54 55 57 58 60 61 62 71 72 75 79 81 82 83 87 88 10 17 4/ 6 828/2 147/4 1/4 6/6 8/ 3 6/5 1/ 1 1/2 6/4 1/6 8/9 8/8 8/7 8/6 8/5 2/1 2/7 2/8 8/4 1/3 6/3 8/2 8/1 7/3 7/2 7/1 6/9 6/8 6/7 3/ 1 5/ 1 6/1 6/2 56/5 41/1 114 811 271270 256 670 672 674 247 243 238 717 718 719 720 721 722 171 237 236 207 202 194 186 175 173 172 807 808 170 812 813 814 815 816 817 168 147 828 841 848 850 851 856 857 860 861 125 146 27/3 11 /1 6/11 8/11 23/2 41/2 62/5 41/3 41/4 41/5 10/1 10/2 10 /3 12 /1 12 /2 12 /3 13 /1 13/2 13/3 13/4 13/5 13/6 14/1 14/2 14/3 16 /1 16 /2 18/1 23/1 23 /4 24 /1 24 /2 29/1 29/2 32/1 34/1 34/2 34/3 34/4 34/5 34/6 34/7 34/8 35/1 36/136/2 36/3 37 /1 38 /1 38 /2 38 /3 40 /1 41/6 41/7 40 /2 41/8 84/2 84/1 82/5 82/4 82/3 82/2 82/1 8/15 8/14 8/13 40 /3 8/10 77/4 77/3 77/2 72/2 72/1 70/1 67/1 41/9 62 /4 62/2 62/1 40/4 6/10 58/9 58/8 58/7 58/6 58/5 58/4 57/3 57/1 40/5 56/4 56/3 56/255/7 55/5 55/4 55/3 55/2 55/1 53/1 51/1 50/8 50/7 50/6 50/5 50/4 50/3 50 /2 50 /1 49/9 49/8 49/7 49/6 49/5 49/4 49/3 49/1 48/4 48/3 48/2 48/1 47/4 46 /2 46 /1 45/4 45/3 45/2 45/1 44 /3 44 /2 44 /1 40/6 42 /3 42 /2 42 /1 58 /1 1 Wa 2 112/1 114/2 41/11 49/11 50/11 170/2 167/8 170/1 169/6 169/5 106/1 129/5 129/6 129/7 129/8 132/5 132/6 132/7 132/8 132/9 133/1 133/3 133/4 133/5 133/6 133/7 133/8 133/9 134/2 134/3 134/5 170/3 134/7 13 4/ 8 169/2 135/2 135/3 135/4 135/5 135/6 135/7 13 5/ 8 136/2 136/3 136/4 136/5 136/6 136/7 137/6 171/1 147/1 147/2 147/3 171/2 171/3 171/4 171/5 171/6 171/7 171/8 171/9 172/2 174/2 175/2 175/3 175/4 175/5 175/6 175/7 175/8 175/9 186/1 186/3 190/3 192/2 192/5 20 6/ 1 206/3 208/2 238/1 238/2 243/1 243/2 246/1 246/3 247/1 247/3 247/4 247/9 271/1 271/2 41/10 169/4 41/12 49/10 167/3 49/12 49/13 49/14 49/15 49/16 169/1 575/1 575/2 575/3 58/10 168/1 58/12 670/1 670/2 670/3 815/1 828/1 828/3 840/1 112/11 112/10 112/16112/17 112/18 112/19 112/20 112/25 129/11 112/15 171/11 136/11 133/11 129/20 132/10 132/17 132/18 132/22 132/23 132/24 132/25 132/27 132/28 132/29 132/30 132/31 133/10 206/58 133/13 133/14 133/16 133/17 133/18 133/19 133/20 133/21 13 5/ 10 129/19 136/14 137/10 137/36 137/42167/13 167/14 171/10 129/18 171/12 17 4/ 13 175/10 129/17 175/13 208/28 5 1 25 12 4 62 8/ 1 1 44/3 1 1 8 7 2/1 11 48 /1 7 5 18 2 17 15 11 13 18 40/3 7 8 3 3 4 5 23 42 4 4 30 8 2 31 16 3 49 8 6 9 13 7 47 8/ 2 50 5 10 6 6 23 7 6 17 34/1 1 11 51 19 6 5 36 5 1 8 26 4 2 6 Wa 2 1 14 1 2 1 41 39 14 15 34 9 18 21 17 18 11 28 1 19 4 1 10 2 25 4 2 5/1 4 20 8 6 3 5 7 5 38 2 32 5 15 3 3 46/2 10 /1 10 /2 8 24 6/1 16 3 5 1/1 14 30 12 2 1 35 6 19 1 21 9 12 1 32 29 20 3 5 13 14 10 2 23 37 3 2 18 58 49 3 3 3 17 2 15 10 8 6 9 2 27 9 6 10 2 14 6 48 13 3 4 15 40/2 2/1 26 11 46/1 13 24 10 5 20 20 47 5 4 1/1 52 4 10 10 4 21 3 3 8 9 29 7 8 48 2 2 5 6 14 13 34 4 5 16 6 9 29 3 12 1/1 55 840 737 62/3 47/3 175/12 134/6 13 4/ 9 13 5/ 9 20 6/ 2 206/4 42 / 133/15 13 4/ 10 136/12 136/13 137/35 Dorfplatz Dorfplatz Kirchweg Kirchweg St. Martin Klosterhof Klosterhof Klosterhof Im Häldele Mühlstraße Lilienstraße Küferstraße Sp er lin gw eg Sp er lin gw eg Amselstraße Dieselstraße Bo sc hs tra ße rschstraße H irschstraße Nachtweiden Nachtweiden Thumbstraße Th um bs tra ße Do rn ie rs tra ße Dahlienstraße Dahlienstraße Wa 2 (verdolt) D ai m le rs tra ße Lerchenstraße Sulzmoosbach Ze pp el in st ra ße Storchenstraße Maybachstraße Sp iel man ns weg Mar sw eil er str aß e Mar sw eil er str aß e Ko rn bl um en st ra ße Ko rn bl um en st ra ße Bi sc ho f-S pr ol l-S aa l Knechtenhausgässle 12 56/5 40 /1 828/2 13 41/1 2 147/4 13 44 12 175/11 46 174/6 11 815/1 82 2 7 7 Gemeinde Baindt Sanierung "Ortskern II" Vorbereitende Untersuchungen Untersuchungsgebiet $1:2.500 Stand: August 2014 0 25 50 75 100 Meter Legende Plan 5: Gebäudenutzung Wohngebäude Wohn- und Geschäfts-/ Betriebsgebäude Geschäftsgebäude Schuppen Sonstige Nebengebäude Garage Spedition Parkplatz Brachfläche/untergenutzte Fläche Vorbereitende Untersuchungen Gemeinde Baindt „Ortskern II“ Beteiligung der Betroffenen Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH 19 4. Beteiligung der Betroffenen im Untersuchungsgebiet 4.1 Allgemeines und Auswertungsquote Im Benehmen mit der Kommunalverwaltung wurden die Eigentümer und Bewohner im Untersuchungsgebiet angeschrieben und zu einem Einzelgespräch im Rathaus mit dem Sanierungsträger, der Wüstenrot Haus- und Städtebau zur Beteiligung und Begründung der Mitwirkungsbereitschaft eingeladen. Aufgrund der geringen Eigen- tümer- und Bewohnerzahl des Gebietes wurde auf den sonst üblichen Fragebogen aufgrund von zu erwartendem Mangel repräsentativer Ergebnisse verzichtet. Am Veranstaltungstag der Einzelgespräche, dem 01. Juli 2014, sind 7 von 11 eingela- denen Eigentümern erschienen. Dies entspricht einer Beteiligung von 64 %. 4.2 Ergebnisse der Beteiligung Die Eigentümer und Bewohner im Untersuchungsgebiet hatten bei dieser Beteili- gungsform die Möglichkeit, sich zu informieren, aktiv Fragen rund um das Thema Sanierung zu stellen und ihre Sicht auf das Untersuchungsgebiet, sowie ihre Mitwir- kungsbereitschaft kund zu tun. Die Gespräche wurden protokolliert. Aus den Ge- sprächen ging hervor, dass zwei Grundstückseigentümer durch Modernisierung der Gebäude Interesse an der Sanierung und einem möglichen Zuschuss haben. Auf einem Grundstück soll das bestehende Gebäude abgebrochen und durch einen Neubau ersetzt werden. Bei vier, für die Sanierung teilweise bedeutenden Grundstücken gaben die Eigentümer an, sich bei der Sanierung nicht beteiligen zu wollen. Als störend im Untersuchungsgebiet gaben zwei Befragte die Belastung durch Ver- kehrslärm und –emmission entlang der Marsweiler Straße an. Weitere Anmerkungen, Wünsche und Anregungen gingen seitens der Eigentümer und Bewohner im Untersuchungsgebiet nicht ein. Vorbereitende Untersuchungen Gemeinde Baindt „Ortskern II“ Bestandsanalyse Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH 20 5. Bestandsanalyse 5.1 Verkehr Das Untersuchungsgebiet wird durch die Marsweiler Straße komplett erschlossen. Die alte B 30 wurde bereits zurückgebaut und teilweise renaturiert. Der Dorfplatz fungiert heute lediglich als Parkierungsfläche. Die Gemeinde Baindt ist durch die Bundesstraßen B30 und B32 an das überregionale Straßenverkehrsnetz ange- schlossen. Über die Landesstraße L314 gelangt man über Baienfurt und Weingar- ten nach Ravensburg. 5.2 Städtebauliche Mängel und Konflikte Auf Grundlage der Ergebnisse der Bestandsaufnahme sowie der vorgenommenen Erhebungen und Datenauswertungen, werden die Mängel und Konfliktbereiche im Untersuchungsgebiet im Folgenden zusammengetragen. 5.2.1 Defizite in der Siedlungsstruktur Das Untersuchungsgebiet weist insgesamt gravierende Mängel aus städtebaulicher und räumlicher, vor allem aber funktionaler Sicht auf. Besonders auffällig sind die mindergenutzten Potenzialflächen, sowie die nichtstandortgerechte Nutzung im südlichen Bereich des Untersuchungsgebietes. Die Siedlungsstruktur weist auf- grund der Bebauungsdichte, aber auch des Bebauungszustands der Gebäude kein attraktives Ortsbild auf. Die fehlende Gestaltung des Stadteingangs und des Dorf- platzes, welcher derzeit als Parkplatz fungiert, bilden weitere städtebauliche Miss- stände, welche es durch die Sanierungsmaßnahme „Ortskern II“ zu beseitigen gilt. Abbildung 3: Mangelnde Gestaltung des Ortseingangs Vorbereitende Untersuchungen Gemeinde Baindt „Ortskern II“ Bestandsanalyse Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH 21 5.2.2 Defizite an Gebäuden Auffallend ist die Anzahl von Gebäuden mit schlechter bzw. sehr schlechter Bau- substanz im Untersuchungsgebiet. Dabei spielt nicht nur die äußere Erscheinung der Gebäude, sondern insbesondere auch der Rückstand an grundlegenden Mo- dernisierungen und energetischen Sanierungen eine bedeutende Rolle. 5.2.3 Gebäudeleerstand Im Rahmen der Begehungen und Erhebungen vor Ort wurden auch Gebäudeleer- stände erfasst. Durch leerstehende Gebäude oder Gebäudeteile verliert die Bau- substanz rasch an Qualität, was in der Folge den Sanierungsbedarf erhöht und größere Investitionen in die Modernisierung und Instandsetzung erforderlich macht. Des Weiteren haben leerstehende Gebäude eine negative Wirkungen auf das direk- te Umfeld, wodurch im Falle einer Häufung von Leerständen auch das Gesamtbild des Untersuchungsgebietes geprägt wird. Diese führt dann oftmals dazu, dass In- vestitionen insgesamt zurückgehalten werden. Leerstehende Gebäude sollten da- her zügig einer neuer Nutzung zugeführt werden oder durch eine Neubebauung er- setzt werden. Im Bereich Marsweiler Straße 9 befinden sich die leerstehenden und zudem mangelhaft gestalteten Räumlichkeiten einer Autowerkstatt. Abbildung 4: Leerstand Autowerkstatt 5.2.4 Mögliche Konflikte mit Nutzungen Wesentliche Nutzungskonflikte bestehen zwischen der angrenzenden Wohnbebau- ung und der Spedition an der Marsweiler Straße. Die durch den Betrieb der Spediti- on verursachten Lärm- und Geruchsemissionen beeinträchtigen das gesunde Wohnverhältnis der umliegenden Anwohner. Vorbereitende Untersuchungen Gemeinde Baindt „Ortskern II“ Bestandsanalyse Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH 22 Abbildung 5: Spedition und Wohnumfeld 5.2.5 Defizite im öffentlichen Raum Defizite im öffentlichen Raum ergeben sich durch die fehlende Funktionalität und Gestaltung des Dorfplatzes, welcher den Dorfmittelpunkt zwischen dem Kreisver- kehr Marsweiler- / Küferstraße, Rathaus (Marsweiler Straße 4), Schenk-Konrad- Halle, dem Wohn- und Geschäftsgebäude Thumbstraße 1, der Thumb- sowie der Küferstraße bilden soll, wird im Wesentlichen als Parkplatz genutzt. Der Rückbau der „Alten B 30“ wurde zwar bereits zu Teilen durchgeführt, allerdings weist die Fläche auch nach ersten Gestaltungsmaßnahmen weitere Potenziale auf. Vorbereitende Untersuchungen Gemeinde Baindt „Ortskern II“ Bestandsanalyse Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH 23 Abbildung 6: Dorfplatz Abbildung 7: Alte B 30 Friesenhäusler S traße Ziegeleistraße Gar te ns tra ße Thumbstraße Dorfplatz Bo sc hs tra ße Al te B 3 0 e Zeppelinstraße Sp ie lm an ns weg Rathaus Schenk-Konrad-Halle Bauhof Marsweiler Straße M ar sw eil er S tra ße Kü fe rs tra ße 1 2 3 4 5 6 7 8 9 82 2 11 175/11 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 12 34 35 36 37 38 39 40 41 42 44 4546 47 48 49 50 51 52 54 55 57 58 60 61 62 71 72 75 79 81 82 83 87 88 10 17 4/ 6 828/2 147/4 1/4 6/6 8/ 3 6/5 1/ 1 1/2 6/4 1/6 8/9 8/8 8/7 8/6 8/5 2/1 2/7 2/8 8/4 1/3 6/3 8/2 8/1 7/3 7/2 7/1 6/9 6/8 6/7 3/ 1 5/ 1 6/1 6/2 56/5 41/1 114 811 271270 256 670 672 674 247 243 238 717 718 719 720 721 722 171 237 236 207 202 194 186 175 173 172 807 808 170 812 813 814 815 816 817 168 147 828 841 848 850 851 856 857 860 861 125 146 27/3 11 /1 6/11 8/11 23/2 41/2 41/3 41/4 41/5 10/1 10/2 10 /3 12 /1 12 /2 12 /3 13 /1 13/2 13/3 13/4 13/5 13/6 14/1 14/2 14/3 16 /1 16 /2 18/1 23/1 23 /4 24 /1 24 /2 29/1 29/2 32/1 34/1 34/2 34/3 34/4 34/5 34/6 34/7 34/8 35/1 36/136/2 36/3 37 /1 38 /1 38 /2 38 /3 40 /1 41/6 41/7 40 /2 41/8 84/2 84/1 82/5 82/4 82/3 82/2 82/1 8/15 8/14 8/13 40 /3 8/10 77/4 77/3 77/2 72/2 72/1 70/1 67/1 41/9 62 /4 62/2 62/1 40/4 6/10 58/9 58/8 58/7 58/6 58/5 58/4 57/3 40/5 56/4 56/2 55/5 55/4 55/3 53/1 51/1 50/8 50/7 50/6 50/5 50/4 50/3 50 /2 50 /1 49/9 49/8 49/7 49/6 49/5 49/4 49/3 49/1 48/4 48/3 48/2 48/1 47/4 46 /2 46 /1 45/4 45/3 45/2 45/1 44 /3 44 /2 44 /1 40/6 42 /3 42 /2 42 /1 58 /1 1 Wa 2 112/1 114/2 41/11 49/11 50/11 170/2 167/8 170/1 169/6 169/5 106/1 129/5 129/6 129/7 129/8 132/5 132/6 132/7 132/8 132/9 133/1 133/3 133/4 133/5 133/6 133/7 133/8 133/9 134/2 134/3 134/5 170/3 134/7 13 4/ 8 169/2 135/2 135/3 135/4 135/5 135/6 135/7 13 5/ 8 136/2 136/3 136/4 136/5 136/6 136/7 137/6 171/1 147/1 147/2 147/3 171/2 171/3 171/4 171/5 171/6 171/7 171/8 171/9 172/2 174/2 175/2 175/3 175/4 175/5 175/6 175/7 175/8 175/9 186/1 186/3 190/3 192/2 192/5 20 6/ 1 206/3 208/2 238/1 238/2 243/1 243/2 246/1 246/3 247/1 247/3 247/4 247/9 271/1 271/2 41/10 169/4 41/12 49/10 167/3 49/12 49/13 49/14 49/15 49/16 169/1 575/3 58/10 168/1 58/12 670/1 670/2 670/3 815/1 828/1 828/3 840/1 112/11 112/10 112/16112/17 112/18 112/19 112/20 112/25 129/11 112/15 171/11 136/11 133/11 129/20 132/10 132/17 132/18 132/22 132/23 132/24 132/25 132/27 132/28 132/29 132/30 132/31 133/10 206/58 133/13 133/14 133/16 133/17 133/18 133/19 133/20 133/21 13 5/ 10 129/19 136/14 137/10 137/36 137/42167/13 167/14 171/10 129/18 171/12 17 4/ 13 175/10 129/17 175/13 208/28 2 2 13 8/ 1 3 40/3 23 44/3 7 2/1 31 2 14 1 10 35 17 1 7 4 15 9 29 18 48 /1 1 18 2 3 3 32 20 6 12 4 30 11 1 5 1 11 26 4 18 19 6 5 56 8/ 2 49 5 2 5 10 23 5 48 13 17 34/1 1 11 50 39 8 4 5 6 5 16 8 26 4 14 42 Wa 2 8 6/1 1 21 1 41 38 58 4 1 9 18 21 6 18 11 28 9 3 4 6 10 8 25 4 9 5/1 15 1 1 6 2 5 47 7 37 2 7 5 15 3 3 46/2 10 /1 10 /2 8 3 16 3 7 1/1 14 30 12 2 7 34 6 19 1 20 9 12 1 32 1 20 3 5 13 14 10 2 23 36 3 2 17 3 49 3 3 17 2 15 10 8 6 9 2 27 2 62 8 14 6 48 13 24 4 15 40/2 1/1 25 11 46/1 13 24 10 5 19 20 5 4 1/1 51 4 10 10 4 21 3 3 8 9 29 7 8 47 2 5 6 14 13 34 4 5 16 6 8 29 3 12 53 55 2/1 840 737 62/5 62/3 57/1 56/3 55/7 55/2 55/1 47/3 175/12 134/6 13 4/ 9 13 5/ 9 20 6/ 2 206/4 575/1 575/2 42 / 133/15 13 4/ 10 136/12 136/13 137/35 Dorfplatz Dorfplatz Kirchweg Kirchweg St. Martin Klosterhof Klosterhof Klosterhof Im Häldele Mühlstraße Lilienstraße Küferstraße Sp er lin gw eg Sp er lin gw eg Amselstraße Dieselstraße Bo sc hs tra ße rschstraße H irschstraße Nachtweiden Nachtweiden Thumbstraße Th um bs tra ße Do rn ie rs tra ße Dahlienstraße Dahlienstraße Wa 2 (verdolt) D ai m le rs tra ße Lerchenstraße Sulzmoosbach Ze pp el in st ra ße Storchenstraße Maybachstraße Sp iel man ns weg Mar sw eil er str aß e Mar sw eil er str aß e Ko rn bl um en st ra ße Ko rn bl um en st ra ße Bi sc ho f-S pr ol l-S aa l Knechtenhausgässle 12 40 /1 13 828/2 41/1 13 2 12 56/5 175/11 44 174/6 11 52 815/1 82 2 7 6 46 7 2 147/4 Gemeinde Baindt Sanierung "Ortskern II" Vorbereitende Untersuchungen Untersuchungsgebiet $1:2.500 Stand: August 2014 0 25 50 75 100 Meter Legende Plan 6: Mängel und Konflikte Ehemalige Trasse der B 30 Bausubstanz mit schwerwiegenden Mängeln Spedition: Rangier- und Um- schlagflächen, Quelle von Lärm- und Schadstoffemissionen für die umliegende Wohnbe- bauung Parkplatzfläche - wird ihrer Funktion als "Dorfplatz" / Dorfmittelpunkt nicht gerecht Unklar definierter Ortseingangs- bereich von der B 30 her kommend Untergenutzte Fläche am Ortseingang Vorbereitende Untersuchungen Gemeinde Baindt „Ortskern II“ Neuordnungskonzept Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH 25 6. Neuordnungskonzept 6.1 Neuordnungskonzept Die Planungsempfehlungen wurden auf der Grundlage der Ergebnisse der Be- standsaufnahme und nach Abstimmungsgesprächen mit der Gemeinde Baindt un- ter Beachtung der vorgefundenen Mängel und Konflikte erarbeitet. Das Neuord- nungskonzept ist keinesfalls als starre Planung zu verstehen; es dient als Leitlinie für mögliche Entwicklungen des Untersuchungsgebietes im städtebaulichen Gefüge und ist bei der weiteren Sanierungsdurchführung entsprechend fortzuschreiben. Notwendig ist ein abgestimmter Ablauf der Einzelmaßnahmen, unter jeweiliger Ab- wägung privater und öffentlicher Interessen. Bei allen Planungs- / Lösungsansätzen soll ein durchgängiges städtebauliches Prinzip erkennbar bleiben, wobei die Ge- meinde Baindt durch planerische Vorgaben, gezielten Mitteleinsatz und durch die Aufwertung des Wohn- und Gewerbeumfeldes die Rahmenbedingungen für private Investitionen verbessert. Seitens der Gemeinde wurden sowohl für die Rekultivierung der ehemaligen Bun- desstraßentrasse als auch für die Neuordnung und Aktivierung des südlichen Teils des Untersuchungsgebiets und des Dorfplatzes bereits erste Planungsüberlegun- gen angestellt bzw. in Auftrag gegeben. Rekultivierung der ehemaligen B 30 Beim Abschluss des Vertrags über den Kauf der Fläche der ehemaligen B 30 zwi- schen Gemeinde und Bund wurde vereinbart, dass der Bund den Straßenkörper zu- rückbaut und bis zur Rohplanie abträgt. Bezüglich der Rekultivierung, die Aufgabe der Gemeinde Baindt ist und die als Teil der Ausgleichsmaßnahmen für die Schaf- fung der „B 30 neu“ angerechnet wird, wurde 2006 bereits ein Entwurf erarbeitet. Dieser sieht einen Grünbereich mit Fußwegen, Spielflächen, Sukzessionsflächen und einen Wasserlauf vor. Querungen für Fußgänger sollen die bisher durch den mächtigen Straßenkörper getrennten Ortsteile Baindts miteinander verbinden. Bei der weiteren naturnahen Rekultivierung sollten die Vorschläge der ProRegio Land- kreis Ravensburg berücksichtigt werden. Brachfläche südlich der Marsweiler Straße Für die Entwicklung dieses Bereichs gibt es ebenfalls bereits erste Planungsüberle- gungen. Diese sehen im nördlichen Bereich eine dreigeschossige Bebauung als Mehrfamilienhäuser oder Mehrgenerationenhäuser vor. Im südlichen Bereich wäre eine zweigeschossige Wohnbebauung für Doppel-, Reihen- und Einzelhäuser denkbar. Im westlichen Bereich besteht – in attraktiver Lage – die Option zur Ansiedlung von Einzelhandel, Dienstleistungen oder Kleingewerbe mit entsprechenden Parkie- rungsflächen. Zu beachten wäre hierbei die exponierte Situation am Ortseingang von Baindt. Vorbereitende Untersuchungen Gemeinde Baindt „Ortskern II“ Neuordnungskonzept Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH 26 Ortseingang In unmittelbarem Zusammenhang mit der Neuordnung und behutsamen Nachver- dichtung der Flurstücke 55 und 55/1 steht die Aufwertung des Ortseingangsbe- reichs von Baindt nach der Abzweigung von der Friesenhäusler in die Marsweiler Straße. Nördlich davon geht die Trasse der alten B 30 ab. Bei einer Rekultivierung bietet sich an dieser Stelle ein Zugang zum Grünbereich der ehemaligen Bundes- straßentrasse und somit eine Vernetzung des neu entstandenen mit dem beste- henden Fußwegenetz in Baindt an. Südlich davon sieht der Planungsentwurf für die Bebauung der Flurstücke Nr. 55 und 55/1 als Puffer bzw. Übergang zwischen Marsweiler Straße und dem Beginn der Bebauung eine offene Wasserfläche vor. Der an dieser Stelle momentan verdolt verlaufende Sulzmoosbach könnte hier an der Erdoberfläche verlaufen und in die Wasserfläche integriert werden. Durch die Pflanzung von Bäumen und/oder Sträuchern können im Bereich des Ortseingangs klare Raumkanten geschaffen werden. Dorfplatz Ein Planungskonzept für den Dorfplatz sieht Baumpflanzungen als Grundlage für neue, ordnende Raumkanten in diesem Bereich vor. Grundsätzlich ist eine Erhö- hung der Aufenthaltsqualität im Bereich des Dorfplatzes anzustreben. Spedition / Bereich westlich der Marsweiler Straße Derzeit ist eine Betriebsverlagerung der Spedition für den Eigentümer nicht denk- bar. Langfristig betrachtet müssen die zentral gelegenen Flächen auf weitere Ent- wicklungs- und Nachverdichtungspotenziale geprüft werden, um sich einer nachhal- tigen Innenentwicklung anzunähern und um das Ortsbild zu verbessern. Modernisierung der Gebäudesubstanz Die Sanierung und Modernisierung der vorhandenen Gebäudesubstanz ist eine we- sentliche Voraussetzung zur Erneuerung und Revitalisierung des gesamten Ge- biets. 6.2 Entwicklungs- und Sanierungsziele / Prioritäten Aus der Häufung von Missständen und Fehlentwicklungen und im Hinblick auf die Durchführbarkeit der Maßnahmen ergeben sich Handlungsschwerpunkte / Prioritä- ten und damit Anhaltspunkte für den vorrangigen Einsatz der zur Verfügung ste- henden Finanzierungsmittel und für die weitere planerische Vorbereitung. Zur Beseitigung der städtebaulichen Missstände werden bei der Sanierungsdurch- führung folgende Sanierungsziele angestrebt: Aktivierung der vorhandenen Flächenpotenziale, vor allem im südlichen Be- reich des Untersuchungsgebiets – Grund und Boden sparende Entwicklung im Bestand, Stärkung der Innenentwicklung der Gemeinde. Vorbereitende Untersuchungen Gemeinde Baindt „Ortskern II“ Neuordnungskonzept Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH 27 Aufwertung und Neugestaltung des Ortseingangsbereichs Friesenhäusler- / Marsweiler Straße. Weitere Gestaltung der Trasse der ehemaligen B 30 in zentraler, innerörtlicher Lage. Beseitigung der vorhandenen Substanz- und Funktionsmängel, Aufwertung der Ortsmitte mit ihren zentralen Funktionen für die Gemeinde. Abbruch von nicht mehr genutzten Nebengebäuden zur Nachverdichtung. Erneuerung der vorhandenen Bausubstanz durch Instandsetzung und Moder- nisierung privater Gebäude. Prüfung der weiteren Entwicklungsmöglichkeiten auf den Flurstücken Nr. 47/3 und 47/4. Ziegeleistraße Gar te ns tra ße e Zeppelinstraße Sp iel m an ns weg Bauhof M ar sw eil er S tra ße Friesenhäusler Straße Bo sc hs tra ße Al te B 3 0 Rathaus Schenk-Konrad-Halle Marsweiler Straße Kü fe rs tra ße 1 2 3 4 5 6 7 8 9 82 2 11 175/11 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 12 34 35 36 37 38 39 40 41 42 44 4546 47 48 49 50 51 52 54 55 57 58 60 61 62 71 72 75 79 81 82 83 87 88 10 17 4/ 6 828/2 147/4 1/4 6/6 8/ 3 6/5 1/ 1 1/2 6/4 1/6 8/9 8/8 8/7 8/6 8/5 2/1 2/7 2/8 8/4 1/3 6/3 8/2 8/1 7/3 7/2 7/1 6/9 6/8 6/7 3/ 1 5/ 1 6/1 6/2 56/5 41/1 114 811 271270 256 670 672 674 247 243 238 717 718 719 720 721 722 171 237 236 207 202 194 186 175 173 172 807 808 170 812 813 814 815 816 817 168 147 828 841 848 850 851 856 857 860 861 125 146 27/3 11 /1 6/11 8/11 23/2 41/2 41/3 41/4 41/5 10/1 10/2 10 /3 12 /1 12 /2 12 /3 13 /1 13/2 13/3 13/4 13/5 13/6 14/1 14/2 14/3 16 /1 16 /2 18/1 23/1 23 /4 24 /1 24 /2 29/1 29/2 32/1 34/1 34/2 34/3 34/4 34/5 34/6 34/7 34/8 35/1 36/136/2 36/3 37 /1 38 /1 38 /2 38 /3 40 /1 41/6 41/7 40 /2 41/8 84/2 84/1 82/5 82/4 82/3 82/2 82/1 8/15 8/14 8/13 40 /3 8/10 77/4 77/3 77/2 72/2 72/1 70/1 67/1 41/9 62 /4 62/2 62/1 40/4 6/10 58/9 58/8 58/7 58/6 58/5 58/4 57/3 57/1 40/5 56/4 56/2 55/5 55/4 55/3 55/1 53/1 51/1 50/8 50/7 50/6 50/5 50/4 50/3 50 /2 50 /1 49/9 49/8 49/7 49/6 49/5 49/4 49/3 49/1 48/4 48/3 48/2 48/1 47/4 46 /2 46 /1 45/4 45/3 45/2 45/1 44 /3 44 /2 44 /1 40/6 42 /3 42 /2 42 /1 58 /1 1 Wa 2 112/1 114/2 41/11 49/11 50/11 170/2 167/8 170/1 169/6 169/5 106/1 129/5 129/6 129/7 129/8 132/5 132/6 132/7 132/8 132/9 133/1 133/3 133/4 133/5 133/6 133/7 133/8 133/9 134/2 134/3 134/5 170/3 134/7 13 4/ 8 169/2 135/2 135/3 135/4 135/5 135/6 135/7 13 5/ 8 136/2 136/3 136/4 136/5 136/6 136/7 137/6 171/1 147/1 147/2 147/3 171/2 171/3 171/4 171/5 171/6 171/7 171/8 171/9 172/2 174/2 175/2 175/3 175/4 175/5 175/6 175/7 175/8 175/9 186/1 186/3 190/3 192/2 192/5 20 6/ 1 206/3 208/2 238/1 238/2 243/1 243/2 246/1 246/3 247/1 247/3 247/4 247/9 271/1 271/2 41/10 169/4 41/12 49/10 167/3 49/12 49/13 49/14 49/15 49/16 169/1 575/3 58/10 168/1 58/12 670/1 670/2 670/3 815/1 828/1 828/3 840/1 112/11 112/10 112/16112/17 112/18 112/19 112/20 112/25 129/11 112/15 171/11 136/11 133/11 129/20 132/10 132/17 132/18 132/22 132/23 132/24 132/25 132/27 132/28 132/29 132/30 132/31 133/10 206/58 133/13 133/14 133/16 133/17 133/18 133/19 133/20 133/21 13 5/ 10 129/19 136/14 137/10 137/36 137/42167/13 167/14 171/10 129/18 171/12 17 4/ 13 175/10 129/17 175/13 208/28 5 25 12 4 62 8/ 1 1 44/3 1 1 8 7 2/1 11 48 /1 7 5 18 2 17 15 11 13 18 40/3 7 8 3 3 4 5 23 42 4 4 30 8 2 31 16 3 49 8 6 9 13 7 47 8/ 2 51 5 10 6 6 23 7 6 17 34/1 1 11 19 6 5 36 5 1 8 26 4 2 6 Wa 2 1 14 1 2 1 41 39 14 15 34 9 18 21 17 18 11 28 1 19 4 1 10 2 25 4 2 5/1 4 20 8 6 3 5 7 5 38 2 32 5 15 3 3 46/2 10 /1 10 /2 8 24 6/1 16 3 5 1/1 14 30 12 2 1 35 6 19 1 21 9 12 1 32 29 20 3 5 13 14 10 2 23 37 3 2 18 58 50 3 3 3 17 2 15 10 8 6 9 2 27 9 6 10 2 14 6 49 13 3 4 15 40/2 2/1 26 11 46/1 13 24 10 5 20 20 47 5 4 1/1 55 4 10 10 4 21 3 3 8 9 29 7 8 48 2 2 5 6 14 13 34 4 5 16 6 9 29 3 12 1/1 48 53 840 737 62/5 62/3 56/3 55/7 55/2 47/3 175/12 134/6 13 4/ 9 13 5/ 9 20 6/ 2 206/4 575/1 575/2 42 / 133/15 13 4/ 10 136/12 136/13 137/35 Dorfplatz Dorfplatz Kirchweg Kirchweg St. Martin Klosterhof Klosterhof Klosterhof Im Häldele Mühlstraße Lilienstraße Küferstraße Sp er lin gw eg Sp er lin gw eg Amselstraße Dieselstraße Bo sc hs tra ße rschstraße H irschstraße Nachtweiden Nachtweiden Thumbstraße Th um bs tra ße Do rn ie rs tra ße Dahlienstraße Dahlienstraße Wa 2 (verdolt) D ai m le rs tra ße Lerchenstraße Sulzmoosbach Ze pp el in st ra ße Storchenstraße Maybachstraße Sp iel man ns weg Mar sw eil er str aß e Mar sw eil er str aß e Ko rn bl um en st ra ße Ko rn bl um en st ra ße Bi sc ho f-S pr ol l-S aa l Knechtenhausgässle 12 1 56/5 40 /1 828/2 13 41/1 2 52 147/4 13 44 12 175/11 46 174/6 11 815/1 82 2 7 7 Gemeinde Baindt Sanierung "Ortskern II" Vorbereitende Untersuchungen Untersuchungsgebiet $1:2.500 Stand: August 2014 0 25 50 75 100 Meter Legende Plan 7: Maßnahmenplan und Neuordnungskonzept Aufwertung des Dorfplatzes - Baumpflanzungen, Erhöhung der Aufenthaltsqualität Ggf. Betriebsverlagerung Spedition - Freiwerden von Rangier- und Umschlagflächen Aufwertung des Ortseingangs von der B 30 her kommend - Vernetzung von Fußwegen, Schaffung einer Wasserfläche Flächen zur Neuordnung und Nachverdichtung Umfassende Gebäudemodernisierungen Gebäudeabbrüche - im Einzelfall zu prüfen Rekultivierung und Neugestaltung der ehemaligen Trasse der B 30 Prüfung weiterer Entwicklungs- möglichkeiten Gebäudeabbruch + Neubebauung Vorbereitende Untersuchungen Gemeinde Baindt „Ortskern II“ Maßnahmenprogramm Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH 29 7. Maßnahmenprogramm 7.1 Ordnungsmaßnahmen (§ 147 BauGB) 7.1.1 Bodenordnung und Erwerb von Grundstücken Zur Erreichung der Sanierungsziele ist eine punktuelle/flächenhafte Neuordnung der Grundstücke erforderlich/nicht auszuschließen. Hierzu können auch vorberei- tende Grunderwerbe erforderlich werden. Die geplante Neuordnung wird im Zuge der Sanierung weiter präzisiert werden. Insbesondere ist zu prüfen, ob die Durchführung eines Umlegungsverfahrens nach dem BauGB oder der Erwerb bzw. Tausch von Flächen ausreichend sein wird. 7.1.2 Umzug von Bewohnern und Betrieben Die gewerblichen/landwirtschaftlichen Betriebe beeinträchtigen das Wohnumfeld. Auf Grund dessen ist es im weiteren Verlauf der Sanierung zu prüfen, ob diese Be- triebe gegebenenfalls an anderer Stelle ihre Tätigkeit fortsetzen können. Zur Durchführung der Neuordnungsmaßnahmen und teilweise auch bei den Moder- nisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen kann den Umzug von Bewohnern er- fordern. Auf die Ausführungen zum Sozialplan wird hierbei verwiesen. 7.1.3 Freilegung von Grundstücksflächen Zur Verwirklichung der Neuordnung ist auch der Abbruch einzelner Gebäude zur Vorbereitung einer Grundstücksneuordnung und Neubebauung, entsprechend den städtebaulichen Zielen, erforderlich. Dies wird im Verlauf der Sanierungsdurchfüh- rung noch weiter präzisiert. 7.2 Baumaßnahmen (§148 BauGB) 7.2.1 Modernisierung und Instandsetzung Sofern wirtschaftlich vertretbar können Gebäude mit schlechtem, aber erhaltungs- würdigem Zustand umfassend modernisiert und instand gesetzt werden. Insgesamt ist der städtebaulich gebotene Zustand, insbesondere der Wohngebäude entspre- chend ihrer Funktion und der das Ortsbild prägenden Bedeutung herzustellen. Durch die Gebietsbegehung konnte bei einer Vielzahl der Gebäude ein deutliches Modernisierungspotenzial festgestellt werden. Zur Verbesserung der Wohnsituation im Gebiet wird auch die Ausweitung des Wohnraumangebotes durch Nutzung bisher nicht zum Wohnen genutzter Gebäu- de(-teile) sowie den Ausbau von ungenutzten Dachgeschossen angestrebt. Maß- nahmen zur funktionsgerechten Verwendung von Gebäuden werden daher ange- strebt. Vorbereitende Untersuchungen Gemeinde Baindt „Ortskern II“ Maßnahmenprogramm Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH 30 7.2.2 Neubebauung und Ersatzbauten In verschiedenen Arealen werden auf Grund der Neuordnung mehrere Neubauten entstehen. So sollen auf den Flächen des Fischer-Areals und des ehemaligen Kü- chenstudios die Potenziale für attraktiven Wohnraum im Kernbereich genutzt wer- den. Vorbereitende Untersuchungen Gemeinde Baindt „Ortskern II“ Anhörung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH 31 8. Anhörung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange Im Rahmen der vorbereitenden Untersuchung und gemäß § 139 BauGB i. V. mit § 4 Abs. 2 und § 4a BauGB wurde mit Schreiben vom 17.06.2014 den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die beabsich- tigte Planung berührt werden kann, Gelegenheit zur Stellungnahme und zur Unter- richtung über ihre Absichten gegeben. Von 39 angeschriebenen öffentlichen Aufgabenträgern haben sich 21 Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange geäußert. Im Wesentlichen beinhalten die Stellungnahmen Hinweise und Anregungen zu den Planungen im Untersuchungsgebiet. Die Inhalte in Zusammenfassung: Öffentlicher Aufgabenträger Eingang Inhalt Regierungspräsidium Tübingen Höhere Landesplanung, Herrn Adler Regierungspräsidium Tübingen Referat 26, Herrn Thiem Regierungspräsidium Tübingen Referat 45, Herrn Martin Regierungspräsidium Tübingen Raumordnungsbehörde 21.07.2014 Keine Bedenken aus Sicht der Raumord- nung Regierungspräsidium Tübingen Ref. 45, Bauleitung Wangen - H. Mader Regierungspräsidium Tübingen Ref. 26, Archäologische Denk- malpflege Regierungspräsidium Tübingen Ref. 26, Bau- u. Kunstdenkmal- pflege Regierungspräsidium Tübingen Naturschutz und Landschaftspfle- ge Regierungspräsidium Tübingen Ref. 53.2, Landesbetrieb Gewäs- ser Vorbereitende Untersuchungen Gemeinde Baindt „Ortskern II“ Anhörung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH 32 Regierungspräsidium Tübingen Ref. 45, Straßenbetrieb u. Ver- kehrstechnik Regionalverband Bodensee- Oberschwaben 09.07.2014 Von dem Vorhaben sind keine zu beach- tenden Ziele der Raumordnung nach dem Regionalplan i. S. von § 1 Abs. 4 BauGB, der §§ 3 Abs. 1 Nr. 2 und § 4 Abs. 1 ROG sowie § 4 Abs. 1 und 4 LplG betroffen. Nach dem Grundsatz des Re- gionalplanes sollen vor der Ausweisung neuer Baugebiete die Möglichkeiten der Innenentwicklung von Städten und Dör- fern, vor allem im Rahmen der Stadtsa- nierung und Dorfentwicklung, geprüft werden. Das geplante Vorhaben wird begrüßt. Es werden keine weiteren Anre- gungen oder Bedenken vorgebracht. Landratsamt Ravensburg Rechtsaufsichtsbehörde Landratsamt Ravensburg Bauordnung/Städtebau 17.07.2014 Siehe Stellungnahme im Anhang Landratsamt Ravensburg Gewerbeaufsicht 17.07.2014 Siehe Stellungnahme im Anhang Landratsamt Ravensburg Gewerbeabwasser und Abfall Landratsamt Ravensburg Naturschutz 17.07.2014 Siehe Stellungnahme im Anhang Landratsamt Ravensburg Fachgruppe Ökologie Landratsamt Ravensburg Bodenschutz, Abbauvorh., Altlas- ten 17.07.2014 Siehe Stellungnahme im Anhang Landratsamt Ravensburg SB Grundwasser / Wasserversor- gung 17.07.2014 Siehe Stellungnahme im Anhang Landratsamt Ravensburg SB Kommunales Abwasser 17.07.2014 Siehe Stellungnahme im Anhang Landratsamt Ravensburg SB Oberflächengewässer, Ge- wässerökologie, Hochwasser- schutz 17.07.2014 Siehe Stellungnahme im Anhang Vorbereitende Untersuchungen Gemeinde Baindt „Ortskern II“ Anhörung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH 33 Landratsamt Ravensburg Landwirtschaftsamt Landratsamt Ravensburg Straßenbauamt 25.06.2014 Siehe Stellungnahme im Anhang Landratsamt Ravensburg Verkehrsamt- Straßenverkehrsbehörde Arbeitsgemeinschaft der Natur- freunde in Baden-Württemberg Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V., Landesge- schäftsstelle Stuttgart 17.07.2014 Siehe Stellungnahme im Anhang Handwerkskammer Ulm 07.07.2014 Es sind im Grundsatz keine Bedenken vorzubringen, wenn durch diese Planung einzelne Handwerksbetriebe nicht nachteilig betroffen sind. Ist eine Beein- trächtigung einzelner Betriebe nicht aus- zuschließen, so wird um Mitteilung dieser Firmen gebeten, damit ggf. unter Hinzu- ziehung der Beratungsdienste eine Lö- sung gefunden werden kann. Industrie- und Handelskammer Bodensee-Oberschwaben 10.07.2014 Die Ziele der Sanierung für dieses Ge- biet, wie dargestellt, werden unterstützt. Weitere Anmerkungen zu den vorberei- tenden Untersuchungen bzw. zum aktuel- len Verfahrensstand gibt es nicht. Es wird um weitere Beteiligung am Verfahren gebeten. Landesbauernverband Baden- Württemberg e.V. Geschäftsstelle 25.07.2014 Keine Bedenken. Es ist kein Landwirt mehr im Ortskern angesiedelt und die Fläche wird auch nicht mehr zu landwirt- schaftlichen Zwecken umgetrieben. Landesfischereiverband Südwürttemberg-Hohenzollern e.V. 03.07.2014 Das Planungsgebiet umfasst auch die Strecke des Sulzmoosbaches, der im Ortskern etwa auf der Höhe des Rathau- ses/Schenk-Konrad-Halle nach dem Spielplatz in einem ca. 1,5 – 2 m mes- senden Rohr verschwindet und erst wie- der unter der Friedenhäusler Straße ans Tageslicht kommt. Diese Verrohrung entspricht nicht den Vorgaben der WRRL, des BNatSchG, des NSG BW, des WHG und des WG BW. Es wird deshalb vorgeschlagen: Vorschläge / weitere Stellungnahme sie- he im Anhang. Vorbereitende Untersuchungen Gemeinde Baindt „Ortskern II“ Anhörung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH 34 Deutsche Telekom Netzprodukti- on GmbH PTI 32/Bauleitplanung 17.06.2014 Es sind im Untersuchungsgebiet vorhan- dene Telekommunikationslinien der Tele- kom ersichtlich. Über ggf. notwendige Maßnahmen zur Sicherung, Veränderung oder Verlegung der Telekommunikationslinien der Tele- kom können erst Angaben gemacht wer- den, wenn die endgültigen Ausbaupläne mit entsprechender Erläuterung vorlie- gen. Weitere Stellungnahmen siehe Anhang Netze BW GmbH Regionalzentrum Oberschwaben 16.07.2014 Im Geltungsbereich befinden sich 0,4-kV- Kabel, 20-kV-Kabel und ein Kabelvertei- lerschrank, dieser ist im beiliegenden Planausschnitt zu sehen. Es wird davon ausgegangen, dass diese Anlagen in ihrer derzeitigen Lage bestehen bleiben können. Sollten jedoch Sicherungs- oder Änderungsmaßnahmen notwendig wer- den, so richtet sich die Kostentragung dafür nach den bestehenden Verträgen. Zweckverband Breitbandversor- gung Landkreis Ravensburg Gemeinde Baienfurt 24.07.2014 Keine Bedenken Gemeinde Bergatreute 24.06.2014 Keine Bedenken Gemeinde Fronreute Gemeinde Wolpertswende Gemeindeverband Mittleres Schussental 17.07.2014 Auf dem Plan zur Abgrenzung des Unter- suchungsgebietes sind mögliche Auswir- kungen auf den Flächennutzungsplan zum jetzigen Zeitpunkt nicht zu erkennen. Es wird um Beteiligung des Gemeinde- verbandes beim weiteren Verfahren ge- beten, insbesondere wenn Belange auf Ebene der Flächennutzungsplanung be- troffen sind. Stadt Bad Waldsee Bauamt Baurecht 30.06.2014 Keine Bedenken und keine weitere Betei- ligung mehr. Aus den Stellungnahmen ergeben sich keine Anhaltspunkte, welche die beabsich- tigte Sanierung des Gebietes unmöglich machen bzw. erheblich erschweren würde. Naturschutzrechtliche Belange können nach derzeitiger Einschätzung insbesondere in Neuordnungsbereichen tangiert sein. Gerade für die Neuordnungsbereiche wird voraussichtlich die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich werden. In die- Vorbereitende Untersuchungen Gemeinde Baindt „Ortskern II“ Anhörung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH 35 sem Verfahren werden die relevanten Belange intensiv geprüft werden. Im Übrigen werden bei Einzelvorhaben die jeweiligen Belange geprüft. Die Belange der Bewohner und Betriebe werden im Rahmen der Sanierung beach- tet. Erforderlichenfalls werden diese im Sozialplan Berücksichtigung finden. Die gegebenen Anregungen werden im weiteren Verlauf der Sanierung zu gegebe- ner Zeit mit den entsprechenden Behörden und Trägern öffentlicher Belange abge- stimmt. Vorbereitende Untersuchungen Gemeinde Baindt „Ortskern II“ Weiteres Vorgehen Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH 36 9. Empfehlungen zur weiteren Vorbereitung und Durchführung 9.1 Abgrenzung / Festlegung des Sanierungsgebietes Gemäß § 142 Abs. 1 BauGB ist das Sanierungsgebiet so zu begrenzen, dass sich die Sanierung zweckmäßig durchführen lässt. Ergänzend hierzu verlangen die Be- stimmungen des § 136 BauGB eine einheitliche Vorbereitung und zügige Durchfüh- rung der Sanierungsmaßnahme. An die einheitliche Vorbereitung und zügige Durchführung der Sanierungsmaßnah- me werden folgende Bedingungen geknüpft: Nachweis des Vorhandenseins städtebaulicher Missstände, Mitwirkungsbereitschaft der Betroffenen, Darlegung der städtebaulichen Zielsetzung, Finanzierbarkeit der Maßnahmen. Die städtebaulichen Missstände (Funktions- und Substanzmängel) wurden, ebenso wie die zu verfolgenden städtebaulichen Zielsetzungen vorstehend aufgezeigt. Aus der Beteiligung der Eigentümer, Mieter, Gewerbetreibenden und sonstiger Nut- zungsberechtigter hat sich eine ausreichende Mitwirkungsbereitschaft für die Errei- chung der angestrebten Zielsetzungen ergeben. Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen wurde für die Realisierung der nach diesem Bericht und dem Neuordnungskonzept ange- strebten Sanierungsmaßnahmen eine Kosten- und Finanzierungsübersicht erarbei- tet. Aus dieser wurde der für die städtebauliche Erneuerung erforderliche Förder- rahmen abgeleitet. Das Untersuchungsgebiet weist eine Fläche von rd. 6,24 ha auf. Eine Veränderung der Gebietsabgrenzung erscheint nach dem Ergebnis der vorbereitenden Untersu- chungen lediglich im Bereich des Flurstücks Nr. 48 (Marsweiler Straße 1) sinnvoll zu sein. Auf dieser Fläche wird ein privater Investor die Freilegung sowie den Neubau von Wohnbebauung realisieren. Da hierzu keine Sanierungsmittel benötigt werden, muss diese Fläche nicht zwingend in das künftige Sanierungsgebiet aufgenommen werden. Die Fläche des Vorschlages zur Abgrenzung des Sanierungsgebietes be- trägt nun 6,05 ha. Im übrigen Untersuchungsgebiet der vorbereitenden Untersu- chungen verteilen sich die festgestellten Missstände und Mängel im privaten und öf- fentlichen Bereich nahezu gleichmäßig über das gesamte Gebiet. Das so abgegrenzte Sanierungsgebiet hätte den Vorteil, dass mit den Sanierungs- maßnahmen entsprechend der Mitwirkungsbereitschaft der Eigentümer und den im Eigentum der Gemeinde befindlichen Flächen gleichzeitig an mehreren Stellen be- gonnen werden kann. Bei dem bewilligten Förderrahmen von 833.333,00 € ist hin- sichtlich des Mitteleinsatzes zu berücksichtigen, dass nicht alle städtebaulichen Missstände und Mängel abschließend behoben werden können, sondern dass es darauf ankommt, die weitere eigenständige Entwicklung und Regeneration des Ge- Vorbereitende Untersuchungen Gemeinde Baindt „Ortskern II“ Weiteres Vorgehen Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH 37 bietes durch geeignete Maßnahmen / Prioritäten wieder in Gang zu setzen. Es wird davon ausgegangen, dass die innerhalb dieses zukünftig förmlich festgeleg- ten Sanierungsgebietes „Ortskern II“ vorgesehenen Maßnahmen mit dem beantrag- ten Förderrahmen und der Ausbildung von Prioritäten zügig begonnen werden kön- nen. Um das Defizit zwischen benötigtem und bewilligtem Förderrahmen auszuglei- chen ist mittelfristig eine Aufstockung des bewilligten Förderrahmens anzustellen. Ebenso ist die Möglichkeit des Einsatzes von Fördermitteln aus anderen Program- men (z.B. zur energetischen Verbesserung von Gebäuden), sowie steuerliche Ver- günstigungen (§7h EStG) zur weiteren Finanzierung fortlaufend und im Einzelfall zu prüfen. Der Satzungsbeschluss zur förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes sollte kurzfristig gefasst werden, da die Aufnahme in das Landessanierungsprogramm be- reits erfolgt ist. Im weiteren Verfahren der Sanierung wären dann die Betroffenen auch durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit, mittels Einzelgesprächen und Informati- onsveranstaltungen über die Sanierungsabsichten und das Sanierungsverfahren weiter zu unterrichten, um die bestehende Akzeptanz und Mitwirkungsbereitschaft in der Bevölkerung und bei den Beteiligten weiter zu verbessern. Der Abgrenzungsvorschlag für das geplante Sanierungsgebiet ergibt sich aus nach- folgendem Lageplan. Friesenhäusler Straße Ziegeleistraße Gart en str aß e Thumbstraße Dor fp la tz Bo sc hs tra ße Alt e B 30 Boschstraße Zeppelinstraße Sp ie lm an ns weg Rathaus Schenk-Konrad-Halle Bauhof Marsweiler Straße Mars weile r S tra ße Kü fer str aß e 1 2 3 4 5 6 7 8 9 822 11 175/11 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 12 36 37 38 39 40 41 42 44 4546 47 48 49 50 51 52 53 54 55 57 58 60 61 62 71 72 75 79 81 82 83 87 88 10 17 4/6 828/2 147/4 1/1 6/5 8/3 6/4 1/6 6/1 6/2 1/4 6/3 8/9 8/8 8/7 8/6 8/5 8/4 2/1 2/7 5/1 8/2 8/1 1/2 7/3 7/2 7/1 6/9 6/8 6/7 6/6 3/1 56/5 41/1 116 811 117 114 271270 256 247 670 672 674 243 238 237 717 718 719 720 721 722 737 236 207 202 175 173 172 171 170 168 807 808 147 812 813 814 815 816 146 817 140 823 857 827 828 840 841 848 849 850 851 856 123 860 861 124 125 27/3 8/11 11/ 1 6/11 14/1 40 /1 6/10 40/ 2 40/ 3 40/4 10/1 10/2 10 /3 12 /1 12 /2 12 /3 13/ 1 13/2 13/3 13/4 13/5 13/6 14/2 14/3 16 /1 16 /2 18/1 23/1 23/2 23/4 24 /1 24 /2 29/1 29/2 32/1 34/1 34/2 34/3 34/4 34/5 34/6 34/7 34/8 35/1 36/1 40/5 40/6 38/ 3 36/2 41/2 88/1 84/2 84/1 82/5 82/4 82/3 82/2 82/1 8/15 8/14 8/13 36/3 8/10 77/4 77/3 77/2 72/2 72/1 70/1 67/1 62/5 62 /4 62/3 62/2 62/1 37 /1 41/3 58/9 58/8 58/7 58/6 58/5 58/4 57/3 57/1 38 /1 56/4 56/3 56/255/7 55/5 55/4 55/3 55/2 55/1 53/1 51/1 50/8 50/7 50/6 50/5 50/4 50/3 50 /2 50 /1 49/9 49/8 49/7 49/6 49/5 49/4 49/3 49/1 48/4 48/3 48/2 48/1 47/4 47/3 46 /2 46 /1 45/4 45/3 45/2 45/1 44/ 3 44 /2 44 /1 38 /2 42 /3 42/ 2 42 /1 41/9 41/8 41/7 41/6 41/5 41/4 58 /11 Wa 2 112/1 114/2 114/4 41/11 49/11 50/11 167/8 58/10 167/3 147/3 147/2 106/1 136/7 129/5 129/6 129/7 129/8 132/5 132/6 132/7 132/8 132/9 133/1 133/3 133/4 168/1 133/5 133/6 133/7 133/8 133/9 134/2 134/3 134/5 134/7 147/1 134 /8 135/2 135/3 135/4 135/5 135/6 135/7 135 /8 169/2 136/2 136/3 169/4 169/5 169/6 170/1 170/2 170/3 171/1 171/2171/3 171/4 171/5 171/6 171/7 171/8 171/9 172/2 174/2 175/2 175/3 175/4 175/5 175/6 175/7 175/8 175/9 186/1 192/5 206 /1 206/3 208/2 238/1 238/2 243/1 243/2 246/1 246/3 247/1 247/3 247/4 247/9 271/1 271/2 41/10 136/4 41/12 49/10 136/5 49/12 49/13 49/14 49/15 49/16 136/6 575/1 575/2 575/3 840/1 137/6 58/12 670/1 670/2 670/3 815/1 828/1 828/3 828/4 112/11 112/10 133/11 112/15 112/16112/17 112/18 112/19 112/20 112/21 171/11 112/25 129/11 136/11 129/19 129/20 132/10 132/17 132/18 132/22 132/23 132/24 132/25 132/27 132/28 132/29 132/30 132/31 208/28 133/10 129/18 133/13 133/14 133/16 133/17 133/18 133/19 133/20 133/21 135 /10 129/17 136/14 137/10 137/36 167/14 171/10 206/58 175/13 171/12 174 /13 175/10 8/1 40/2 44/3 6 10 6 21 26 2 9 6/1 2 30 37 4 4 1 15 12 5 10 /2 1 2 2 1 5 1 4 17 34/1 4 3 7 1/1 25 40/3 3 48 11 17 14 38 5 20 15 2 48 49 11 1 5 35 2 36 6 52 32 8 8 15 2 17 18 6 1 5 23 16 8 15 55 8 14 48 /1 4 4 5 28 1 4 2 5 21 2/1 8 24 3 Wa 2 2 6 6 1 10 6 3 13 2 1 14 5 3 5 16 14 23 39 17 20 32 13 10 34 21 75/1 2/1 7 18 30 13 7 5 8 4 1 9 29 2 14 3 3 46/2 3 6 8/2 15 10 41 1 13 1 31 6 1 1 12 50 18 11 19 9 1 8 29 26 18 42 19 11 14 3 6 21 12 5 47 16 10 5 11 49 50 18 3 16 2 3 10 8 6 9 4 7 25 9 6 58 8 14 6 2 13 3 3 15 10 /1 1/1 24 11 46/1 13 23 10 3 19 20 5 4 1/1 51 4 62 10 4 7 20 3 3 8 9 29 7 8 47 2 2 5 7 14 13 12 4 5 15 6 9 27 3 34 1/32/8 772 879 826 175/12 134/6 134 /9 135 /9 206 /2 206/4 112/24 208/20 133/15 134 /10 136/12 136/13 137/42167/13 BadwegBadweg Dorfplatz Dorfplatz Kirchweg Kirchweg 114/5 St. Martin Klosterhof Klosterhof Klosterhof Im Häldele Mühlstraße Lilienstraße Küferstraße Sp erl ing we g Sp erl ing we g Amselstraße Dieselstraße Bos chs traß e Hirschstraße Hirschstraße 112/22 Nachtweiden Nachtweiden Thumbstraße Thum bstr aße Do rnie rst raß e Dahlienstraße Dahlienstraße Dahlienstraße Wa 2 (verdolt) Da im ler str aß e 76 Lerchenstraße Sulzmoosbach Ze pp elin str aß e Storchenstraße Maybachstraße Spi elm ann sweg Mars weile rstr aße Mars weile rstr aße Ko rnb lum en str aß e Ko rnb lum en str aß e Bis cho f-S pro ll-S aa l Knechtenhausgässle 42 /5 56/5 17 174/6 2 7 46 175/11 11 828/2 9 12 41/1 40/ 1 13 815/1 822 44 147/4 Gemeinde Baindt Sanierung "Ortskern II" Vorbereitende Untersuchungen Plan 8: Vorschlag zur Abgrenzung des Sanierungsgebiets Gebietsabgrenzung 6,05 ha Legende $1:2.500 Stand: Oktober 2014 0 25 50 75 100 Meter Vorbereitende Untersuchungen Gemeinde Baindt „Ortskern II“ Weiteres Vorgehen Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH 39 9.2 Durchführungsfrist Durch Gemeinderatsbeschluss ist gemäß § 142 (3) BauGB die Durchführungsfrist für die Sanierungsmaßnahme festzulegen. Diese kann nach den Regelungen des BauGB bis zu 15 Jahre betragen. Bei Aufnahme einer Sanierungsmaßnahme in die Programme der städtebaulichen Erneuerung beträgt derzeit der Bewilligungszeitraum 8 Jahre. Dieser wird nach der- zeitiger Praxis in begründeten Fällen um 2 Jahre verlängert. Die Programmaufnah- me erfolgt zum 01.01.2014 Bei der festzulegenden Durchführungsfrist sollte somit ein Zeitraum von mindestens 10 Jahren, zuzüglich einer Restlaufzeit zur Durchführung und dem Abschluss letzter Einzelmaßnahmen, beschlossen werden. Das Ende der Durchführungsfrist sollte derzeit auf den 31.12.2025 festgelegt werden. Kann die Sanierung – wider erwarten - nicht innerhalb der Frist durchgeführt wer- den, kann die Frist ggf. durch einen weiteren Gemeinderatsbeschluss verlängert werden. 9.3 Abwägung und Entscheidung über das anzuwendende Sanierungsver- fahren Wahl Sanierungsverfahren Mit der förmlichen Festlegung finden im Sanierungsgebiet besondere bodenrechtli- che Bestimmungen Anwendung, wobei der Kommune nach Maßgabe des § 142 Abs. 4 BauGB zur Durchführung städtebaulicher Sanierungsmaßnahmen das Sanierungsverfahren unter Anwendung der besonderen sanierungsrechtli- chen Vorschriften der §§ 152 bis 156a BauGB („klassisches Verfahren“) oder das „vereinfachte Sanierungsverfahren“ unter Ausschluss dieser Vorschrif- ten zur Verfügung steht. Die Entscheidung, welches Verfahren für ein Sanierungsgebiet jeweils zu wählen ist, d.h. ob die Sanierung im „klassischen Verfahren“ oder im „vereinfachten Verfah- ren“ durchzuführen ist, muss aufgrund der Beurteilung der vorgefundenen städte- baulichen Situation und des sich abzeichnenden Sanierungskonzeptes getroffen werden. Maßstab für die Entscheidung der Kommune ist die Erforderlichkeit der „besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften“ (§§ 152 bis 156a BauGB). Liegen die Voraussetzungen zum Ausschluss der §§ 152 bis 156a BauGB vor, ist die Kommune gemäß § 142 Abs. 4 BauGB zur Anwendung des „vereinfachten Ver- fahrens“ verpflichtet. Vorbereitende Untersuchungen Gemeinde Baindt „Ortskern II“ Weiteres Vorgehen Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH 40 Neben den allgemeinen städtebaulichen Vorschriften kommen sowohl im „verein- fachten Verfahren“ als auch im „klassischen Verfahren“ folgende sanierungsrechtli- chen Vorschriften zur Anwendung: § 24 Abs. 1 Nr. 3 BauGB über das allgemeine Vorkaufsrecht beim Kauf von Grundstücken im Sanierungsgebiet, § 88 Abs. 2 BauGB über die Enteignung aus zwingenden städtebaulichen Gründen, §§ 144 und 145 BauGB über die Genehmigung von Vorhaben, Teilungen und Rechtsvorgängen, soweit die Anwendung dieser Vorschriften im vereinfachten Sanierungsverfahren nicht ausgeschlossen wird, §§ 180 und 181 BauGB über den Sozialplan und den Härteausgleich, §§ 182 bis 186 BauGB über die Aufhebung / Verlängerung von Miet- und Pachtverhältnissen. „Klassisches“ Verfahren Sanierungsmaßnahmen unter Anwendung der besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§ 152 bis 156a Baugesetzbuch sind dadurch gekennzeichnet, dass neben der Anwendung der vorgenannten sanierungsrechtlichen Vorschriften ein Erfordernis für die Anwendung der „besonderen“ sanierungsrechtlichen Vor- schriften besteht (§ 142 Abs. 4 BauGB). Diese Vorschriften der §§ 152 bis 156a BauGB, werden als sogenannte „bodenpoli- tische Konzeption des Sanierungsrechtes“ bezeichnet und sollen bewirken, dass Bodenwertsteigerungen im Sanierungsgebiet, die durch die Aussicht auf die Sanie- rung, ihre Vorbereitung oder Durchführung entstehen, zur Finanzierung der Sanie- rungskosten herangezogen werden. Insbesondere zu erwähnen sind: die Nichtberücksichtigung sanierungsbedingter Grundstückswerterhöhungen bei der Bemessung von Ausgleichs- und Entschädigungsleistungen (§ 153 Abs. 1 BauGB), die Preisprüfung, d.h. keine Genehmigung eines Kaufvertrages (§ 144 BauGB), wenn der Kaufpreis über den Anfangswert der Sanierung hinaus geht (§ 153 Abs. 2 BauGB), die Vorschrift, dass die Kommune beim Erwerb eines Grundstücks nur zum „sanierungsunbeeinflussten" Anfangswert kaufen darf (§ 153 Abs. 3 BauGB), die Vorschrift, dass die Kommune beim Verkauf eines Grundstückes nur zum Neuordnungswert veräußern darf (§ 153 Abs. 4 BauGB), die Bemessung der Einwurfs- und Zuteilungswerte in der Sanierungsumlegung (§ 153 Abs. 5 BauGB), Vorbereitende Untersuchungen Gemeinde Baindt „Ortskern II“ Weiteres Vorgehen Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH 41 die Erhebung von Ausgleichsbeträgen beim Abschluss der Sanierung (§ 154 ff. BauGB). Dafür entfällt die Beitragsverpflichtung nach § 127 BauGB (Erschlie- ßungsbeitrag), die sogenannte „Bagatell-Klausel“ für die Festsetzung von Ausgleichsbeträgen (§ 155 Abs. 3 BauGB), die Vorschrift, dass – falls nach Durchführung der Sanierungsmaßnahme die erzielten Einnahmen über den getätigten Ausgaben liegen – der Überschuss auf die Eigentümer der im Sanierungsgebiet gelegenen Grundstücke zu vertei- len ist (§ 156a BauGB). „Vereinfachtes“ Verfahren Ist für die zügige Durchführung der geplanten Sanierung die Anwendung der beson- deren sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§ 152 bis 156a Baugesetzbuch nicht erforderlich und wird die Durchführung hierdurch voraussichtlich nicht erschwert, ist die Sanierung gemäß § 142 Abs. 4 Baugesetzbuch im „vereinfachten Verfahren“ durchzuführen. Das heißt mit anderen Worten, es erfolgt keine Abschöpfung sanierungsbedingter Bodenwerterhöhungen. Dafür gilt aber das allgemeine Erschließungsbeitragsrecht nach § 127 ff. BauGB, keine Limitierung von Ausgleichs- und Entschädigungsleistungen, keine Preiskontrolle. Hat sich die Kommune für die Sanierung nach dem „vereinfachten Verfahren“ ent- schlossen, so stehen ihr hinsichtlich des Einsatzes der Verfügungs- und Verände- rungssperre folgende weitere Entscheidungsmöglichkeiten offen: Bestimmt die Kommune in der Sanierungssatzung – neben der Anordnung des „vereinfachten Verfahrens“ – nichts weiteres, findet die Genehmigungspflicht nach § 144 Baugesetzbuch Anwendung. In diesem Fall ist wegen der Verfü- gungssperre nach § 144 Abs. 2 BauGB ein Sanierungsvermerk (§ 143 Abs. 2 BauGB) einzutragen. Die Kommune kann in der Sanierungssatzung jedoch auch bestimmen, dass nur § 144 Abs. 1 BauGB (Veränderungssperre, Teilungsgenehmigung, Ge- nehmigung von Miet- und Pachtverhältnissen) anzuwenden ist. Die Verfü- gungssperre des § 144 Abs. 2 BauGB wird damit ausgeschlossen; daher be- darf es in diesem Fall auch nicht der Eintragung eines Sanierungsvermerkes (§ 143 Abs. 2 BauGB) in das Grundbuch; nur § 144 Abs. 2 BauGB (Verfügungssperre) anzuwenden ist; in diesem Fall unterliegt insbesondere die rechtsgeschäftliche Veräußerung eines Grund- Vorbereitende Untersuchungen Gemeinde Baindt „Ortskern II“ Weiteres Vorgehen Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH 42 stücks der gemeindlichen Genehmigung; die Verfügungs- und Veränderungssperre nach § 144 BauGB keine Anwen- dung findet. Diese Darstellung macht deutlich, dass die Kommune auch im „vereinfachten Ver- fahren“ ein auf die Bedürfnisse der jeweiligen Sanierungsmaßnahme abgestuftes Instrumentarium zur Verfügung hat. Abwägung und Entscheidung über das anzuwendende Sanierungsverfahren Wie oben bereits dargelegt, muss die Gemeinde die Entscheidung, ob die Sanie- rung im „vereinfachten“ oder im „klassischen“ Verfahren durchzuführen ist, aufgrund der Beurteilung der vorgefundenen städtebaulichen Situation und des sich abzeich- nenden Sanierungskonzeptes treffen. Die Anwendung der besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§ 152 bis 156a BauGB ist nach § 142 Abs. 4 Halbsatz 1 BauGB in der Sanierungssatzung auszuschließen, wenn die Anwendung für die Durchführung der Sanierung nicht erforderlich ist und die Durchführung der Sanierung hierdurch voraussichtlich nicht erschwert wird. Maßstab für die Entscheidung bezüglich der Verfahrenswahl ist somit die Erforder- lichkeit der „besonderen“ sanierungsrechtlichen Vorschriften (§§ 152 bis 156a BauGB), wobei insbesondere die Beurteilung der Frage der sanierungsbedingten Wertsteigerungen von Grundstücken von ausschlaggebender Bedeutung ist. Es ist zum einen zu prüfen, ob die Gefahr besteht, dass bereits durch die Sanie- rungsabsicht Bodenwertsteigerungen ausgelöst werden, die dann insbesondere den erforderlichen Grunderwerb für die geplanten Neuordnungsmaßnahmen beeinträch- tigen könnten. Zum anderen ist die Anwendung der §§ 152 bis 156a BauGB im Hinblick auf die Er- hebung von Ausgleichsbeträgen zur Mitfinanzierung der Sanierung, also die Erfas- sung der sanierungsbedingten Bodenwertsteigerungen, von rechtlicher Bedeutung. Die Schwerpunkte der geplanten Sanierung sind bereits skizziert; diese sind zu- sammengefasst im wesentlichen: Beseitigung der vorhandenen Substanz- und Funktionsmängel, Grunderwerb zur Neuordnung und Entwicklung der untergenutzten Bereiche, Entwicklung untergenutzter Bereiche für Wohnen, Instandsetzung und Modernisierung privater Gebäude; Abbruch und städtebau- lich angepasster Neubebauung; unter Beachtung energetischer Gesichtspunk- te. Vorbereitende Untersuchungen Gemeinde Baindt „Ortskern II“ Weiteres Vorgehen Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH 43 Es ist somit festzuhalten, dass die Gemeinde neben den bereits in ihrem Besitz be- findlichen Grundstücksflächen, zusätzlich für Neuordnungs- und Erschließungs- maßnahmen weitere Grundstücke bereits im Zuge der Sanierung mit Städtebauför- derungsmitteln hinzuerworben hat. Aus diesem Grunde wird die Notwendigkeit für die Anwendung des besonderen bodenpolitischen Instrumentariums des Bauge- setzbuches gesehen (§ 153 BauGB: Erwerb zum sanierungsbeeinflussten Grund- stückswert). Die im Neuordnungskonzept im Bereich der privaten Grundstücke vorgesehenen Maßnahmen sind grundsätzlich auch heute bereits im Zuge des Baurechtsverfah- rens möglich und werden ausschließlich auf privater Basis erfolgen. Eine sanie- rungsbedingte Wertsteigerung dieser Grundstücke kann somit ausgeschlossen wer- den. Es wird deshalb empfohlen, die Sanierungsmaßnahme „Ortskern II“ im klassi- schen Sanierungsverfahren unter Anwendung der §§ 152 bis 156a BauGB durchzuführen. Aus den in den vorausgegangenen Kapiteln erwähnten Gründen wird empfoh- len, nachfolgende Sanierungssatzung in dieser Form zu beschließen. Vorbereitende Untersuchungen Gemeinde Baindt „Ortskern II“ Weiteres Vorgehen Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH 44 Entwurf der Sanierungssatzung: S A T Z U N G der Gemeinde Baindt über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets „Ortskern II“ Auf Grund des § 142 Abs. 1 und 3 Baugesetzbuch (BauGB) und § 4 Abs. 1 der Ge- meindeordnung für Baden-Württemberg in der jeweils gültigen Fassung, beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Baindt in seiner Sitzung am 13.01.2015 folgende Satzung: § 1 Förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortskern II“ Im nachfolgend näher beschriebenen Gebiet liegen städtebauliche Missstände vor. Dieser Bereich soll durch städtebauliche Sanierungsmaßnahmen verbessert und umgestaltet werden. Das insgesamt 6,05 ha umfassende Gebiet wird hiermit als Sanierungsgebiet förmlich festgelegt und erhält die Bezeichnung „Ortskern II“. Das Sanierungsgebiet umfasst alle Grundstücke und Grundstücksteile innerhalb der in dem beiliegenden Lageplan „Abgrenzung“ im Maßstab 1:2.500 vom August 2014 abgegrenzten Fläche. Der Plan ist Bestandteil der Satzung und als Anlage beige- fügt. § 2 Verfahren Die Sanierungsmaßnahme wird im klassischen Verfahren durchgeführt. Die beson- deren sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§ 152 bis 156 finden Anwendung. § 3 Inkrafttreten Diese Satzung wird gemäß § 143 Abs. 1 BauGB mit ihrer Bekanntmachung rechts- verbindlich. Bekanntmachungshinweise: 1. Die Satzung ist ortsüblich bekannt zu machen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Grundbuchamt die rechtsverbindliche Sa- nierungssatzung mitzuteilen und hierbei die von der Sanierungssatzung betrof- fenen Grundstücke einzeln aufzuführen. Vorbereitende Untersuchungen Gemeinde Baindt „Ortskern II“ Sozialplanung nach dem BauGB Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH 45 10. Sozialplanung nach dem Baugesetzbuch Gemäß § 141 Baugesetzbuch sollen sich die vorbereitenden Untersuchungen auch auf nachteilige Auswirkungen erstrecken, die sich für die von der beabsichtigten Sa- nierung unmittelbar Betroffenen in ihren persönlichen Lebensumständen, im wirt- schaftlichen und sozialen Bereich voraussichtlich ergeben werden. Die vorbereitenden Untersuchungen dienen somit zugleich der Vorbereitung eines gegebenenfalls erforderlich werdenden Sozialplanes im Sinne des § 180 Bauge- setzbuch. Danach soll die Gemeinde Vorstellungen entwickeln und mit den Betrof- fenen erörtern, wie nachteilige Auswirkungen möglichst vermieden oder gemildert werden können. Sind Betroffene nach ihren persönlichen Lebensumständen nicht in der Lage, Empfehlungen und anderen Hinweisen der Gemeinde zur Vermeidung von Nachteilen zu folgen oder Hilfen zu nutzen, oder sind aus anderen Gründen weitere Maßnahmen der Gemeinde erforderlich, hat sie geeignete Maßnahmen zu überprüfen. Gemäß § 180 Abs. 2 BauGB sind das Ergebnis der Erörterungen und Prüfungen (§ 180 Abs. 1 BauGB) sowie die voraussichtlich in Betracht zu ziehenden Maßnah- men der Gemeinde und die Möglichkeiten ihrer Verwirklichung schriftlich darzustel- len (Sozialplan). Zum jetzigen Zeitpunkt kann sich eine Erörterung möglicher Aus- wirkungen der Sanierungsdurchführung zunächst nur auf allgemein vorstellbare Planungsmöglichkeiten beziehen (vgl. Sanierungsziele oben). Die hieraus zu entwickelnden Lösungsmöglichkeiten zur Vermeidung oder Milde- rung negativer Auswirkungen können somit noch nicht personenbezogen sein. So- bald dann im Verlauf der weiteren Vorbereitung und Durchführung der Sanierung negative Auswirkungen auf Einzelpersonen erkennbar werden, müssen die im Bau- gesetzbuch vorgesehenen Möglichkeiten auf den Einzelfall angewendet und für die betroffenen Personen individuell berücksichtigt werden. Obwohl das Baugesetzbuch zur Erreichung der Sanierungs- und Bebauungsplan- ziele Maßnahmen verschiedener Art vorsieht (zum Beispiel Abbruch-, Modernisie- rungs- oder Instandsetzungsgebot, erleichtertes Enteignungsverfahren), erscheint es aus heutiger Sicht nicht erforderlich und angesichts der mit solchen Maßnahmen bekanntermaßen verbundenen Problematik auch nicht geboten, im künftigen Sanie- rungsgebiet überhaupt davon Gebrauch zu machen. Die Freiwilligkeit sollte an oberster Stelle stehen und auf oben genannte Zwangsmittel sollte, wenn irgend möglich, verzichtet werden. Die Maßnahmen zur Attraktivierung des Straßenraumes und Wohn- und Arbeitsum- feldes beschränken sich im Wesentlichen auf öffentliche Flächen, so dass hier keine negativen Auswirkungen im Sinne des Sozialplanes auf die Bewohner des Untersu- chungsgebietes zu erwarten sind. Vorbereitende Untersuchungen Gemeinde Baindt „Ortskern II“ Sozialplanung nach dem BauGB Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH 46 Über Entschädigungsleistungen für Gebäudesubstanzverluste können in aller Regel sowohl Anreize zur Schaffung von privaten Freiflächen durch den Abbruch von un- genutzten Nebengebäuden oder den Neu- bzw. Umbau auf das tatsächlich benötig- te Maß gegeben, als auch soziale Härten für die Eigentümer ausgeschlossen wer- den. Da auf Modernisierungs- und Instandsetzungsgebote verzichtet werden sollte, dürf- ten sich aus den Erneuerungsmaßnahmen bei Privatgebäuden für den Eigentümer selbst keine sozialen Härten ergeben. Sollten Mieter ihre Wohnungen aufgrund von Modernisierungsmaßnahmen räumen müssen, so kann eine Zwischenunterbringung in Ersatzobjekten oder der Bezug ei- ner neuen Wohnung notwendig werden. Zur Vermeidung sozialer Härten können verschiedene Lösungsmöglichkeiten gefunden werden, z.B. Ausgleichszahlungen bei Umzug, Übernahme der Mietkosten usw., die sich aus der persönlichen Situati- on ergeben und individuell erörtert werden müssen. Bei der sanierungsbedingten Verlagerung von Gewerbe- bzw. landwirtschaftlichen Betrieben ist stets darauf zu achten, dass betroffene Betriebe durch diese Maßnah- men nicht nachhaltig wirtschaftlich geschädigt oder gar in ihrer Existenz gefährdet werden. Zur Abfederung oder Kompensation sanierungsbedingter Eingriffe können durch die Übernahme von Betriebsverlagerungskosten und anderer umzugsbeding- ter Vermögensnachteile sowie Gewährung von Überbrückungshilfen oder Be- triebsausfallkosten soziale Härten ausgeglichen werden; falls erforderlich, ist bei der Suche nach einem Ersatzbetriebsstandort aktive Unterstützung durch die Gemeinde angebracht. Es ist nicht auszuschließen, dass sich im Verlauf der Sanierungsdurchführung Prob- leme in Einzelfällen ergeben werden, die im Rahmen eines Sozialplanes gelöst werden müssen. Sind hiervon bei der Durchführung im konkreten Falle Grundstückseigentümer, Mie- ter oder Gewerbetreibende betroffen, wird nach der jeweils rechtlichen Situation die für die Betroffenen schonendste Lösung zur Durchführung empfohlen, die stets auf freiwilliger Basis in die Praxis umgesetzt werden sollte. 10.1 Empfehlungen zum weiteren Verfahrensablauf Für die weitere Vorbereitung und Durchführung der Sanierung wird folgende Ab- wicklung für das Gebiet „Ortskern II“ vorgeschlagen: 1. Behandlung des Ergebnisses der vorbereitenden Untersuchungen im Gemein- derat der Gemeinde Baindt, insbesondere zustimmende Kenntnisnahme zum Neuordnungskonzept als Planungsleitlinie für die Sanierungsdurchführung. 2. Beschluss des Gemeinderates über die förmliche Festlegung des Sanierungs- gebietes als Satzung. 3. Ortsübliche Bekanntmachung der Sanierungssatzung. Vorbereitende Untersuchungen Gemeinde Baindt „Ortskern II“ Sozialplanung nach dem BauGB Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH 47 4. Mitteilung der rechtsverbindlichen Sanierungssatzung an das Grundbuchamt zur Eintragung der Sanierungsvermerke in die Grundbücher der betroffenen Grundstücke. 5. Förderung der privaten Mitwirkungsbereitschaft durch Öffentlichkeitsarbeit und allgemeine Information über die Sanierungsabsichten (z.B. Sanierungsbroschü- re, u.a.). Vorbereitende Untersuchungen Gemeinde Baindt „Ortskern II“ Vorläufige Kosten- und Finanzierungsübersicht Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH 48 11. Vorläufige Kosten- und Finanzierungsübersicht In die nachstehende Kosten- und Finanzierungsübersicht wurden auf der Basis der vorliegenden Untersuchungen und des erarbeiteten Maßnahmen- und Neuord- nungskonzeptes aufgrund von Erfahrungswerten Kostenansätze für die Sanierung des Untersuchungsgebietes aufgenommen. Es wurden alle derzeit einschätzbaren Aufwendungen und Einnahmen ermittelt. Un- ter Zugrundelegung der Städtebauförderungsrichtlinien Baden-Württemberg (StBauFR) wurden die zuwendungsfähigen Kosten sowie die anzurechnenden Ein- nahmen ermittelt. Bei Neugestaltungsmaßnahmen der Straßen bzw. der Herstellung öffentlicher Stellplätze wurden die Flächen überschlägig ermittelt. Als Kostenansatz wurde, sofern die Kosten nicht geringer geschätzt wurden, die Obergrenze von ma- ximal EUR 150,--/m² nach den Städtebauförderungsrichtlinien zugrunde gelegt. Die tatsächlichen Kosten und die Förderobergrenzen können auch hier erst vor Durch- führung der Einzelmaßnahmen exakt ermittelt werden. In der nachstehenden Kosten- und Finanzierungsübersicht sind die förderfähigen Ausgaben eingestellt. Der Gemeinde Baindt wird empfohlen, in Kenntnis des zur Verfügung stehenden Förderrahmens, die Schwerpunkte in der Sanierungsdurch- führung und Prioritäten bei der Umsetzung festzulegen. Insgesamt ergibt sich bei einem sehr sparsamen Einsatz von Mitteln für die Durchführung der Sanierung im Untersuchungsgebiet, nach Abzug der sanierungsbedingten Einnahmen, ein vor- aussichtlich erforderlicher Förderrahmen von rund 1.500.000,00 €. Bei der Sanierungsdurchführung ist zu beachten, dass die Kommune Gemeinde Baindt neben dem 40%-igen Eigenanteil des Förderrahmens von derzeit 333.333,00 € auch die ggf. nicht durch den Förderrahmen (zukünftige Erhöhungen vorbehalten) gedeckten sowie die nicht zuwendungsfähigen Eigenanteile bei eige- nen Maßnahmen zu tragen hat. Auf dieser Grundlage wird vorläufig von folgenden sanierungsbedingten Ausgaben- und Einnahmenansätzen ausgegangen: Vorbereitende Untersuchungen Gemeinde Baindt „Ortskern II“ Vorläufige Kosten- und Finanzierungsübersicht Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH 49 I. Sanierungsbedingte Ausgaben TEUR – einzeln – TEUR – gesamt – 1. Vorbereitende Untersuchungen 10,0 2. Weitere Vorbereitung der Sanierung - Allgemeine städtebauliche Planung - Bebauungspläne - Wettbewerbe - Sonder- und Fachgutachten - Öffentlichkeitsarbeit 30,0 20,0 20,0 15,0 5,0 90,0 3. Grunderwerbe - Zwischenerwerb zur Reprivatisierung Fischer-Areal - Grunderwerb für Erschließungs- maßnahmen 1.630,0 80,0 1.710,0 4. Ordnungsmaßnahmen - Bodenordnung / Vermessung - Abbruch Marsweiler Straße 2, 2/1 - Sonstige Gebäudeabbrüche - Entwicklung und Erschließung Fischer-Areal - Rekultivierung Alte B 30 (16.300 m² x 49 €/m²) - Aufwertung Ortseingangsbereich - Aufwertung des Dorfplatzes 20,0 100,0 30,0 250,0 250,0 250,0 60,0 960,0 5. Baumaßnahmen - Modernisierung Klosterhof 4 - Private Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen: 3 Modernisierungen à 20,0 T€ 170,0 60,0 230,0 6. Sonstige Maßnahmen 7. Sanierungsträger 120,0 Sanierungsbedingte Ausgaben Gesamt 3.120,0 Vorbereitende Untersuchungen Gemeinde Baindt „Ortskern II“ Vorläufige Kosten- und Finanzierungsübersicht Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH 50 II. Sanierungsbedingte Einnahmen TEUR – einzeln – TEUR – gesamt – Grundstückserlöse / Wertansätze Ausgleichsbeträge Sonstige Einnahmen 1.620,0 III. Förderrahmen 1.500,00 (Nachrichtlich: bisher anerkannter Förderrahmen) 833,00 Die vorliegende Kosten- und Finanzierungsübersicht ist im jährlich zu erstellenden Sachstandsbericht nach dem Stand der jeweiligen Planungen fortzuschreiben und an das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg weiterzuleiten. Erforderlichenfalls sind Erhöhungen der Finanzhilfen zu beantragen. Vorbereitende Untersuchungen Gemeinde Baindt „Ortskern II“ Anhang zur Stellungnahme der Träger öffentlicher Belange Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH 51 12. Anhang zur Stellungnahme der Träger öffentlicher Belange Inhaltsverzeichnis 1. Vorbemerkungen 1.1 Anlass und Aufgabenstellung 1.2 Untersuchungsverfahren 2. Die Gemeinde Baindt und das Untersuchungsgebiet 2.1 Lage im Raum 2.2 Übergeordnete Planungen 2.2.1 Landesentwicklungsplan / Regionalplan 2.2.2 Flächennutzungsplan 2.2.3 Bebauungsplan 2.2.4 Integriertes Stadtentwicklungskonzept 2.3 Untersuchungsgebiet / Gebietsstatistik 3. Bestandsaufnahme 3.1 Grundstücks- und Eigentumsverhältnisse 3.2 Bevölkerung 3.3 Naturräumliche Gegebenheiten 3.4 Bausubstanz 3.4.1 Zustand der Gebäude 3.4.2 Denkmalschutz 3.5 Nutzung 3.5.1 Infrastrukturelle Nutzung 3.5.2 Nutzungsstruktur 3.5.3 Nutzung der Gebäude 4. Beteiligung der Betroffenen im Untersuchungsgebiet 4.1 Allgemeines und Auswertungsquote 4.2 Ergebnisse der Beteiligung 5. Bestandsanalyse 5.1 Verkehr 5.2 Städtebauliche Mängel und Konflikte 5.2.1 Defizite in der Siedlungsstruktur 5.2.2 Defizite an Gebäuden 5.2.3 Gebäudeleerstand 5.2.4 Mögliche Konflikte mit Nutzungen 5.2.5 Defizite im öffentlichen Raum 6. Neuordnungskonzept 6.1 Neuordnungskonzept 6.2 Entwicklungs- und Sanierungsziele / Prioritäten 7. Maßnahmenprogramm 7.1 Ordnungsmaßnahmen (§ 147 BauGB) 7.1.1 Bodenordnung und Erwerb von Grundstücken 7.1.2 Umzug von Bewohnern und Betrieben 7.1.3 Freilegung von Grundstücksflächen 7.2 Baumaßnahmen (§148 BauGB) 7.2.1 Modernisierung und Instandsetzung 7.2.2 Neubebauung und Ersatzbauten 8. Anhörung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange 9. Empfehlungen zur weiteren Vorbereitung und Durchführung 9.1 Abgrenzung / Festlegung des Sanierungsgebietes 9.2 Durchführungsfrist 9.3 Abwägung und Entscheidung über das anzuwendende Sanierungsverfahren 10. Sozialplanung nach dem Baugesetzbuch 10.1 Empfehlungen zum weiteren Verfahrensablauf 11. Vorläufige Kosten- und Finanzierungsübersicht 12. Anhang zur Stellungnahme der Träger öffentlicher Belange[mehr]

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              Zuletzt geändert: 25.09.2019

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