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Klimaspartipp_des_Monats_Juni.pdf

(Klima-) Spartipp des Monats Juni: Mit Fuß vom Gas, macht Tanken „Spaß“! Nun gut, ich muss zugeben, Spaß ist an dieser Stelle vielleicht der falsche Ausdruck. Aber eigentlich ist ja auch nicht der Tankvorgang an sich das Schlimme, sondern nur das wir dafür so extrem viel Geld bezahlen müssen. Da ich selbst täglich weitere Strecken mit dem Auto zu meinen Arbeitsstellen pendle, schaue ich auch immer sehr genau an der Tankstelle auf die Preise für Kraftstoffe. Die Wirkung der Spritpreisbremse ist leider auch nicht so wie erhofft, denn ich weiß noch genau, dass ich vor knapp eineinhalb Monaten 1,93 Euro für Super (E5) gezahlt habe und jetzt liegt der Preis trotz 30 bis 35 Cent Rabatt, schon wieder zwischen 1,90 Euro und 2,00 Euro. Aber es gibt Hoffnung für alle, die auf das Auto schlichtweg angewiesen sind, da die Anbindung über öffentlichen Personennahverkehr schlecht oder gar nicht vorhanden ist und der Weg um ihn zu Fuß oder mit dem Rad zurückzulegen, einfach zu weit ist. Denn egal ob mit dem Privat- PKW oder auf Dienstfahrten, wir alle haben die Möglichkeit Sprit zu sparen. Wenn wir nicht alleine fahren und Fahrgemeinschaften bilden, können die Fahrtkosten aufgeteilt werden und zudem der Schadstoffausstoß insgesamt verringert werden. Wir können aber auch sehr viel Geld und bis zu 25 Prozent (in Abhängigkeit von der üblichen Fahrweise) an Kraftstoff sparen, wenn wir unsere Fahrweise entsprechend anpassen. Dies ist deutlich mehr, als wir über eine staatliche Spritpreisbremse an Kosten einsparen können. Auch Elektrofahrzeuge können bei den hohen Strompreisen über eine entsprechend angepasste Fahrweise, den Stromverbrauch und damit die Betriebskosten merklich reduzieren. Die Tipps zum Bremsen vermeiden beziehen sich aber vorwiegend auf Benziner und Diesel ohne spezielle Bremskraftrückgewinnungssysteme, da dies noch immer die meisten PKWs in Deutschland sind. Hierzu ein paar einfache und leicht umsetzbare Tipps: Vorausschauendes Fahren vermeidet ständiges Bremsen Wenn wir nicht andauernd Gas geben und bremsen, sondern vorausschauend fahren und den Schwung während der Fahrt nutzen, macht dies Autofahren ökonomischer. Kurzfristige Temposchwankungen können wir ausgleichen, indem wir das Motto „Fuß vom Gas“ beherzigen statt zu bremsen und anschließend wieder zu beschleunigen. Denn nach jedem Schaltvorgang ist wieder ein Tritt aufs Gaspedal notwendig - und das kostet jedes Mal Sprit. Wer ausreichend Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug hält, fährt nicht nur sicherer, sondern verzögert das Bremsen und kann die Motorbremswirkung nutzen. Beim Heranrollen an eine Ampel zum Beispiel ist es daher ratsam, bei Geschwindigkeiten über 40 km/h den Fuß einfach vom Gaspedal zu nehmen, ohne auszukuppeln. Die meisten Autos sind mit einer Schubabschaltung ausgerüstet, die in dieser Situation die Kraftstoffzufuhr absperrt. Auch am Ortsanfang stellt dies eine einfache Möglichkeit zum Kraftstoff sparen dar. Schnell hochschalten und mit niedriger Drehzahl fahren Auf Autobahnen und Landstraßen gilt: Je niedriger die Drehzahl und das Tempo, desto niedriger der Verbrauch. Kraftstoffverbrauch, Schadstoffausstoß und Lärmentwicklung hängen vor allem von der Drehzahl des Motors ab. Im höchstmöglichen Gang zu fahren, ist Grundbedingung für benzinsparendes Fahren. Deshalb gilt: Nach dem Anfahren schnell beschleunigen, möglichst rasch die Gänge hochschalten und mit niedrigen Drehzahlen die gewählte Geschwindigkeit beibehalten. Selbst im Stadtverkehr kann der Autofahrer gut im fünften Gang (etwa ab 60 km/h) fahren, ein Zurückschalten ist nicht erforderlich, solange der Motor ohne zu rucken Gas annimmt. Die optimale Drehzahl liegt hierbei im innerörtlichen Verkehr 2.000 Umdrehungen pro Minute. Auf Autobahnen und Landstraßen gilt: Je niedriger die Drehzahl und das Tempo, desto niedriger der Verbrauch. Motor bei längeren Stopps abschalten Bei Stopps ab 30 Sekunden, zum Beispiel an einer Bahnschranke, sollte der Motor abgeschaltet werden, denn im Leerlauf verbraucht er zwischen 0,8 und 1,5 Liter Sprit pro Stunde und stößt weiterhin Treibhausgase aus. Unnötigen Luftwiderstand und Gewicht vermeiden Um Missverständnissen vorzubeugen, mit unnötigem Gewicht vermeiden ist nicht gemeint, unliebsame Mitfahrer per Schleudersitz a la James Bond Auto aus dem Auto zu befördern. Es geht hier auch nicht darum mitfahrende Personen an Autobahnraststätten zu vergessen, wie es immer wieder in den Medien berichtet wird. Stattdessen geht es hier darum, beispielsweise nicht wochenlang mit Getränkekisten im Kofferraum durch die Gegend zu tuckern. Gerade auf längeren Fahrten sollten schon einzelne Getränkeflaschen zum Durstlöschen mitgenommen werden, aber eine ganze Kiste mitzunehmen braucht es dafür nicht. Nicht benötigte Aufbauten wie Dachgepäckträger sorgen für größeren Luftwiderstand und erhöhen ebenso das Gewicht. Ein zusätzliches Gewicht von 100 Kilogramm in einem Mittelklasse-Pkw erhöht grob geschätzt den Spritverbrauch um 0,7 Liter auf 100 Kilometern. Wie in der Werbung manch teurer Abnehmprogramme, werbe auch ich daher mit der Devise "Weg mit unnötigem Ballast", der Zusammenhang ist nur ein anderer und bei mir ist dieser Satz mit keinerlei Kosten und Verpflichtungen verbunden. Im Gegenteil, es geht hier nämlich darum, unnötige Kosten zu vermeiden, in dem Dachgepäckträger und Fahrradständer nach dem Urlaub oder dem Ausflug abmontiert werden, keine vollen oder leeren Getränkekästen durch die Gegend gefahren werden und der Kofferraum stets leergeräumt wird. All dies spart Sprit, macht fit und kostet uns nüt. Ungenutzte Stromfresser wie Klimaanlage ausschalten Auch elektrische Funktionen des Autos wie Klimaanlage, Fensterheber oder Heckscheiben- oder Sitzheizung haben Einfluss auf den Kraftstoffverbrauch. Je mehr Strom die Lichtmaschine erzeugen muss, desto größer wird ihr Drehwiderstand. Die Folge: Der Verbrennungsmotor muss für den Antrieb mehr Kraft aufwenden. Größter Stromfresser ist die Klimaanlage, die den Verbrauch im Stadtverkehr um bis zu 1,8 Liter je 100 Kilometer erhöht. Deshalb sollte kein Stromverbraucher laufen, wenn es nicht notwendig ist. Selbst Frischluft kostet Energie: Offene Fenster beeinträchtigen die Luftströmung und erhöhen den Spritverbrauch. Kurzstrecken vermeiden und Reifendruck überprüfen Wer Sprit sparen möchte, sollte zudem auf kurze Fahrten unter fünf Kilometern verzichten. Diese Strecken können im Normalfall zu Fuß oder mit dem Fahrrad zurückgelegt werden, da der Motor am meisten Sprit verbraucht, wenn er kalt ist. Der Durchschnittsverbrauch auf den ersten einhundert Metern kann bis zu 30 Liter pro 100 Kilometer betragen, weshalb hier auch extrem viel Treibhausgas ausgestoßen wird. Erst wenn der Motor nach etwa vier Kilometern seine normale Betriebstemperatur erreicht hat, kann sich ein optimaler Spritverbrauch einstellen. Außerdem sollten Autofahrer darauf achten, dass die Reifen den vom Hersteller empfohlenen Reifendruck aufweisen. Breitreifen verlängern übrigens den Bremsweg und erhöhen somit den Verbrauch. Leichtlaufreifen hingegen haben einen geringeren Rollwiderstand als die herkömmlichen Modelle und sorgen für eine geringere Lärmbelastung und reduzieren den Spritverbrauch. Wer diese Tipps beherzigt, der hat vielleicht wirklich etwas „Freude“ beim Tanken. Vor allem beim Blick auf manche Nachbartanksäule. Wenn Sie selber einmal Tipps oder Anregungen haben, mit denen man im Berufsalltag einfach selbst einen Beitrag zum Klimaschutz leisten kann, können Sie mir dies gerne per Mail an: klima@b-gemeinden.de bzw. telefonisch unter: 0157 80661690 mitteilen. Ihr / Euer Florian Roth Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg Koordinator für eine klimaneutrale Kommunalverwaltung mailto:klima@b-gemeinden.de[mehr]

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    Zuletzt geändert: 20.06.2022
    Amtsblatt_2023_07_21_KW29.pdf

    Amtsblatt Jahrgang 2023 Freitag, den 21. Juli 2023 Nummer 29 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. In diesem Jahr auf dem unteren Schulhof in Baindt! Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 Sperrungen im Bereich der Ortsmitte ab Mitte nächster Woche (KW 30) Aufgrund der Umgestaltung des Dorfplatzes muss die Küferstraße bis zum Kreisverkehr ab Mitte nächster Woche (KW 30) gesperrt werden. Zunächst wird mit der Baustelleneinrichtung begonnen und die jetzigen Bushaltestellen werden zurückgebaut. Dabei sind folgende Umleitungsstrecken zu beachten: • Von der Gartenstraße kommend wird über die Ziegelei- und Fischerstraße umgeleitet. Die Ersatzbushaltestellen Rathaus befinden sich in der Fischerstraße, Höhe Feneberg. Hierzu wird ein provisorischer Fußweg zum Feneberg und über die Küferstraße 8 in die Fischerstraße eingerichtet. • Die Kreissparkasse, der CAP-Markt und die Bäckereien sind weiterhin über den Parkplatz an der Küferstraße erreichbar. Darüber hinaus kann nach wie vor vor den Geschäften geparkt werden. Die Zufahrt erfolgt über die Garten-/ Thumbstraße, die Einbahnstraßenregelung wird für die Zeit der Baumaßnahme aufgehoben. • Von der Marsweilerstraße (Ortsmitte) herkommend ist der Kreisverkehr halb gesperrt. Hier gibt es eine Ampel- regelung. Vom oberen Teil der Marsweilerstraße wird über die Zeppelin- und Boschstraße in Richtung Ortsmitte umgeleitet. • Die Mühlstraße ist gegebenenfalls auf Höhe der Schenk-Konrad-Halle ebenfalls gesperrt. Für Rückfragen steht Ihnen unser Ortsbaumeister Herr Roth (Tel: 07502 9406-53, E-Mail: bauamt2@baindt.de) zur Verfügung. Wir bitten alle Verkehrsteilnehmende um Aufmerksamkeit und Rücksichtnahme. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Vor allem bedanken wir uns bei der Schalmeienkapelle Baindt e.V. für ihr Entgegenkommen und ihre Flexibilität, das diesjährige Weinfest auf dem unteren Schulhof zu feiern. Ihre Gemeindeverwaltung RATHAUS BÄCKEREI CAP-MARKT ÖPNV-ERSATZHALT RATHAUS in Fischerstraße SPERRUNG O R T S M I T T E PARKPLATZ SUPERMARKT U M L E I T U N G U M L E I T U N G Quelle Karte: https://openstreetmap.de/karte/ Nummer 29 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Windparkplanung nimmt das Thema Wasser in den Fokus Projektgesellschaft Windpark Altdorfer Wald gründet Arbeitsgruppe „Vereinbarkeit der Trink- wasser- und Energieversorgung im Altdorfer Wald“ Nachdem die Projektgesellschaft Windpark Altdorfer Wald GmbH im Frühjahr dieses Jahres die Planungsarbeiten aufgenommen hat, ist nun die Arbeitsgruppe „Vereinbarkeit der Trinkwasser- und Energieversorgung im Altdorfer Wald“ als Bereicherung der Planungsarbeiten gegründet wor- den. Begleitend zu den Voruntersuchungen und der Informationssammlung im Vorhabengebiet Altdorfer Wald wird sich diese Arbeitsgruppe in den kommenden Monaten der Frage widmen, wie die Sicherung der Trinkwasserversorgung mit der Energiegewinnung durch Windenergieanlagen im Altdorfer Wald in Einklang gebracht werden kann. Die Bedeutsamkeit dieser Arbeitsgruppe wird durch den Teilnehmerkreis der initialen Sitzung un- terstrichen. So nahmen Vertreter des Umweltministeriums Baden-Württemberg, der beiden Regie- rungspräsidien Freiburg und Tübingen, des Regionalverbands Bodensee-Oberschwaben sowie für die obere Wasserschutzbehörde Vertreter des Landesamts für Geologie, Rohstoffe und Bergbau und für die untere Wasserschutzbehörde Vertreter des Landratsamtes Ravensburg teil. Darüber hinaus sind die Wasserverbände Baienfurt-Baindt und Schussental Teil der Arbeitsgruppe. „Die Gründung dieser Arbeitsgruppe ist uns ein wichtiges Anliegen, da wir uns der Verantwortung für eine intakte Wasserversorgung sehr bewusst sind und mit Sorgfalt dieses Thema behandeln möchten, dass auch vielen Anrainer am Herzen liegt. Wir sind daher dankbar, dass wir für die hy- drogeologischen Untersuchungen die renommierte Beratungs-Gesellschaft Smoltczyk & Partner GmbH, kurz S&P, die durch ihre Zweig- stelle in Weinberg auch über regionale Expertise verfügen, gewinnen konnten“ erklärt Andreas Ring, Geschäftsführer der Projektgesellschaft Windpark Altdorfer Wald GmbH. Im Rahmen dieses ersten Arbeitsgruppentreffens wurde zunächst das Projekt im Allgemeinen vor- gestellt. Anschließend skizzierte das Gutachterbüro den möglichen Ablauf der hydrogeologischen Untersuchungen. Die Anwesenden verständigten sich in der anschließenden Diskussion darauf, zunächst vorhandene Untersuchungsergebnisse und entsprechende Unterlagen zur hydrogeolo- gischen Beschaffenheit des Planungsgebiets zusammenzutragen, sodass diese dann vom beauf- tragten Gutachterbüro ausgewertet und in ein Konzept für den weiteren Untersuchungsumfang eingebunden werden können. Das Konzept soll in der Arbeitsgruppe im Herbst 2023 abgestimmt werden. Die bereits aufgenommenen Kartierungen zu Flora und Fauna an relevanten Punkten im Altdorfer Wald laufen indes weiter und werden noch bis ins Frühjahr 2024 andauern. Parallel dazu werden für die Bewertung von Boden, Wasser und Luft Großteiles vorhandene Karten und Dokumente wie zum Beispiel der Wasser- und Bodenatlas Baden-Württemberg (WaBoA) herangezogen und ausgewertet. Nach Durchführung dieser Untersuchungen wird die vorhandene vorläufige Stand- ortplanung in eine belastbare Projektplanung überführt, womit voraussichtlich Ende 2024 dann erstmalig Rückschlüsse über die Anzahl und Platzierung von Anlagen sowie der geeignetsten An- lagentechnik vorgenommen werden können. Über das Projekt: Gemeinsam entwickeln die Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm und die iTerra Energy GmbH den Wind- park Altdorfer Wald in der Nähe von Ravensburg. Geplant ist ein Windpark mit bis zu 40 Anlagen, die gemeinsam eine Gesamtleistung von bis zu 280 MW besitzen. Damit können jährlich 170.000 Haushalte in Baden-Württemberg mit heimischem Strom versorgt werden. Dies trägt wesentlich zu unserer unabhängigen Versorgungssicherheit bei. Als eines der wichtigsten Ausbauprojekte in Baden-Württemberg trägt der Windpark Altdorfer Wald maßgeblich zu einer sicheren und klima- neutralen Energieversorgung in der Region bei. Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 Amtliche Bekanntmachungen Stromabschaltung im Bereich des Baindter Bädle Am Dienstag, 25. Juli 2023 bis Mittwoch, 26. Juli 2023 wird der Strom im Bereich des Baindter Bädle abgestellt. Der BBQ Butler der Firma Ackermann kann in dieser Zeit nicht genutzt werden. Grillen ist also nicht möglich. Gemeindeverwaltung Ferienprogramm NEU - NEU - NEU - Das Ferienprogramm ist seit dieser Woche freigeschaltet! Liebe Kinder, liebe Jugendliche, auch dieses Jahr wird es keine gedruckte Broschüre ge- ben! Wir nutzen die Plattform „nupian“, mit welcher eine Anmeldung ganz unkompliziert mit wenigen Clicks online erfolgen kann. Zur nupian-Online-Anmeldung geht’s ganz einfach über unsere Homepage www.baindt.de unter „Neuigkeiten“ oder mit diesem QR-Code: ACHTUNG: Die Zugänge vom letzten Jahr wurden gelöscht, bitte legen Sie einen neuen Benutzer an. Am 25. Juli findet eine automische Auslosung durch die Software statt. Bis dahin sind die Plätze noch nicht ver- geben! Geschwister und Freunde können auf Wunsch gemeinsam an der Verlosung teilnehmen. Am Tag nach der Verlosung erhalten die Eltern der Kinder, die einen Platz bekommen haben, eine E-Mail. Ab dem 26. Juli wer- den dann auch auswärtige Anmeldungen angenommen. Genauere Informationen zu Teilnahme- und Zahlungs- bedingungen, Versicherungs- und Datenschutz etc. sind alle auf der „nupian-Seite“ zu finden. Viel Vorfreude auf die vor Euch liegenden Wochen wünscht Eure Gemeindeverwaltung Die Projektpartner: Die Windpark Altdorfer Wald GmbH ist eine Projektgesellschaft der Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm und der iTerra energy GmbH. Die Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm leben ihr Motto „Verlass dich drauf“ jeden Tag. Der Auftrag der SWU ist seit über 150 Jahren die Sicherstellung der Daseinsvorsorge von Ulm, Neu-Ulm und der Region. Als kommunaler und moderner Dienstleister bietet die SWU eine breite Produktpalette rund um die Bereiche Energie, Trinkwasser, Telekommunikation und Mobilität an. Die Energiewende stellt das gesamte Land vor große Herausforderungen. Gelingen wird die Um- stellung auf regenerative Energien nur gemeinsam. Daher entwickelt auch die SWU verschiede- ne nachhaltige Kraftwerksprojekte in ganz Baden-Württemberg, um den Anteil der Erneuerbaren Energien stetig auszubauen. Ein Teil dieses Engagements ist der Windpark Altdorfer Wald. iTerra energy GmbH steht für fundierte Expertise und langjährige Erfahrung in der Entwicklung, Planung und Projektierung im Bereich der Windenergie. Der Projektentwickler für Erneuerbare Ener- gien aus Gießen (Hessen) hat mit seinem interdisziplinären Team bis heute Anlagen mit insgesamt 140 Megawatt umgesetzt. Weitere Projekte mit einem Umfang von etwa 1.200 Megawatt sind derzeit in der Entwicklung, davon etwa 70 Prozent auf Waldflächen. Durch die 30-jährige Erfahrung ist iTerra ein solider und nachhaltiger Partner an der Seite von Kommunen, Eigentümern und Interessierten. Windpark Altdorfer Wald GmbH Sommerpause in Baindt Sehr geehrte Autoren, das Mitteilungsblatt macht in den Kalenderwochen 31-32 Sommerpause. Letzte Veröffentlichung: 28.07.2023 Redaktionsschluss: 25.07.2023, 21:00 Uhr Nächste Veröffentlichung: 18.08.2023 Redaktionsschluss: 15.08.2023, 21:00 Uhr Wir bitten um Beachtung und wünschen Ihnen erholsame Sommerferien. Der Verlag Nummer 29 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Kinder Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravens- burg Elisabethenstr. 15 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 22. Juli und Sonntag, 23. Juli AniCura Kleintierspezialisten Ravensburg, Tel.: 0751 - 7 91 25 70 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 22. Juli Achtal-Apotheke Baienfurt, Ravensburger Str. 6, 88255 Baienfurt, Tel.: 0751 - 5 06 94 40 Sonntag, 23. Juli Altdorf-Apotheke Weingarten, Zeppelinstr. 5, 88250 Weingarten, Württ., Tel.: 0751 - 4 37 99 Nr Name Ort Datum Alter Gebühr 1 Kinder-Sportolympiade Baindt – Schulhof und Fußballplatz an der KWS Do, 27.07.2023 14:00 6-11 0,00€ 2 Tischtennis Schnuppertraining Baindt – Sporthalle Fr, 28.07.2023 14:00 8-16 0,00€ 3 Den Wildbienen auf der Spur Baindt – Klosterwiesenschule Mo, 31.07.2023 09:00 6-12 2,00€ 4 Einführung in den Tennissport Baindt – Tennisanlage TC Baindt Mi, 02.08.2023 09:00 ab 6 0,00€ 5 Abenteuer auf dem Bauernhof Baindt – Konzett Bauernhof Sa, 05.08.2023 10:00 5-12 0,00€ 6 Kanutour auf der Schussen Oberzell – Auf der Schussen Do, 10.08.2023 12:15 ab 11 20,00€ 7 Waldabenteuer Baindt – Wald Fr, 11.08.2023 14:00 6-12 0,00€ 8 Raubzug durch Baindt Baindt – Alte Schule Sa, 12.08.2023 10:00 9-13 5,00€ 9 Piraten und Indianer Baindt – Schützenhaus Sa, 12.08.2023 10:00 6-10 5,00€ 10 Human-Table-Soccer spielen wie die Großen Baindt – Hof der Villa Di, 22.08.2023 15:00 6-18 0,00€ 11 Spaß und Spiel bei der Feuerwehr Baindt – Feuerwehrhaus Sa, 26.08.2023 14:00 ab 6 0,00€ 12 Mit Kindern kochen, in der Mühle - Gruppe 1 Baindt – Gaststätte „zur Mühle“ Mi, 30.08.2023 09:00 8-12 10,00€ 13 Ein Tag bei uns im Jugendrotkreuz - Gruppe 1 Baienfurt – Bereitschaftsheim Sa, 02.09.2023 10:00 6-12 4,00€ 14 Ein Tag bei uns im Jugendrotkreuz - Gruppe 2 Baienfurt – Bereitschaftsheim Sa, 02.09.2023 14:00 6-12 4,00€ 15 Steine bemalen mit dem Kunstkreis Baindt Baindt – Baindter Bädle Mo, 04.09.2023 14:30 6-12 0,00€ 16 Mit Kindern kochen, In der Mühle – Gruppe 2 Baindt – Gaststätte „Zur Mühle Mi, 06.09.2023 06:00 8-12 10,00€ Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Esse n auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-116 E-Mail: betreuung@sozialstation-schussental.de Markdorferstr. 43 88213 Ravensburg/Bavendorf Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte und hochaltrige Menschen, die gerne in Gemeinschaft sind. Jeden Dienstag und Donnerstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt und im Ev. Gemeindehaus in Berg. Fahrdienst möglich. Ihre Ansprechpartnerin: Frau Löffler Unsere Jubilare Wir gratulieren Herzlichen Glückwunsch Frau Sieglinde Nowak feierte am 14. Juli 2023 ihren 85. Geburtstag und Herr Oskar Halder feierte seinen 80. Geburtstag am 18. Juli 2023. Im Namen von Frau Rürup erhielten die Jubilare ein klei- nes Präsent der Gemeinde. Für die Zukunft wünschen wir den Jubilaren alles Gute, persönliches Wohlergehen und eine gesegnete Zeit. Gemeindeverwaltung Zum 90. Geburtstag am 14. Juli 2023 gratuliere ich im Namen der Gemeinde und persönlich Frau Anna Schoppel herzlichst und wünsche ihr alles Gute und noch viele Jahre bei guter Gesundheit.. Die Jubilarin erhielt die Glückwünsche und einen Geschenkkorb der Gemeinde Baindt sowie eine Ehrenurkunde des Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann. Simone Rürup Bürgermeisterin Nummer 29 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Veranstaltungskalender Juli 29.-30.07. Weinfest Schalmeienkapelle unterer Schulhof August 01.08. Gemeinderatssitzung Rathaus 20.08. Sommerfest VDK Weingarten 26.-27.08. Reitturnier Reitplatz 31.08. Blutspendetermin DRK Baienfurt Kindergartenachrichten Kindergarten St. Martin Sommerfest im Kindergarten St. Martin „Endlich wieder mal Sommerfest!“, mit die- sen Worten begann das Sommerfest im Kindergarten St. Martin. Es waren alle zum Sommerfest eingeladen und fast alle sind gekommen. Ganz gespannt warteten Eltern und Geschwister auf die Darbietungen des Kindergartens. Trotz großer Hitze ga- ben alle ihr Bestes. Mit den Kleinsten aus der Krippe begann das vielfältige Programm. Sie zeigten, wie bunt der Krippenalltag sein kann. Die Fische Gruppe erzählte dem Publikum, was sie auf der langen Reise nach Kenia alles erlebt haben. Na- türlich wurde auch zu afrikanischer Musik in bunten Ge- wändern getanzt. In der Seesterngruppe ging man der Frage nach „Wie kommt das Wasser aus dem Wasser- hahn, was kann man alles mit dem Wasser machen!“ Zu einem Lied zeigten die Kinder, zu was man das Wasser alles gebrauchen kann. Für die letzte Strophe hatten alle Kinder eine Spritzpistole dabei, die Zuschauer aus der ersten Reihe wurden etwas nass. Auf Erkundungstour durch unser Dorf war die Frösche Gruppe. Mit dem neu gedichteten Lied über unser schönes Baindt überrasch- ten sie so manchen Zuschauer. Der Eisverkauf vom Elternbeirat fand bei den fast tropi- schen Temperaturen regen Zuspruch. Bei der Kasperle- vorstellung wurde die Prinzessin in eine Katze verzaubert. Dank Seppel und Kasper bekam der König seine Tochter wohlbehalten zurück. Viel zu schnell war der schöne Nachmittag vorbei! Zur Information Weitere Texte Information Forst BW Gewittersturm: Warnung vor Gefahren auf Waldwegen Der Gewittersturm vom Dienstag, den 11.07.2023, schlug eine Schneise der Verwüstung durch den Baindter und Bergatreuter Wald. Der Sturm war in einer Stunde vorüber. Was er allerdings angerichtet hat, wird man noch lange sehen. Die Sturmschneise zieht sich von Baindt Richtung Nordosten durch den Altdorfer Wald. Die Waldwege sind weitgehend wieder aufgesägt und vom Holz geräumt, bleiben im Bereich der Sturmschnei- se bis auf Weiteres aus Sicherheitsgründen aber ge- sperrt. Der Forstrevierleiter Thomas Keller appelliert an die Waldbesucher: „Respektieren Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit die Absperrungen auf den Waldwegen. Auch im angrenzenden Wald zu den gesperrten Waldwegen ist der Zutritt untersagt. In den kommenden Wochen be- steht immer noch die große Gefahr, dass Äste herunter oder hängende Bäume umfallen können.“ ForstBW weist darauf hin, dass das Missachten von Ab- sperrungen eine Ordnungswidrigkeit darstellt, die mit Bußgeld geahndet werden kann. Die Einzelwürfe von Bäumen auf Waldwegen abseits der Sturmschneise sind inzwischen weggeräumt und die Waldwege können von den Waldbesuchenden wieder genutzt werden. Allerdings werden auch dort Gefahren durch herabstürzende Äste und umfallende Bäume nicht ausgeschlossen. In diesen Bereichen erfolgt die Nutzung von Waldwegen im Rahmen des „allgemeinen Betre- Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 tungsrechts nach Landeswaldgesetz“ und somit auf ei- gene Gefahr. Weitere Gewitterstürme können jederzeit auftreten und neue Schadensschwerpunkte schaffen. Bitte unterstützen Sie die Forstleute, damit diese die gefährlichen Holzerntearbeiten effektiv und in Ruhe durchführen können, indem Sie sich an die Absper- rungen halten. Der Forstbezirk Altdorfer Wald Verlängerung der Allgemeinverfügung: Wasserstände in den Gewässern des Landkreises Ravensburg weiterhin kritisch Kreis Ravensburg - Die Gewässer des Landkreises konn- ten durch die Niederschläge der letzten Tage nur kurz aufatmen. Kurze Gewitter führen zwar zu schnellen An- stiegen der Pegel. Nach Durchlauf der Welle sinken sie aber sehr schnell wieder auf das Ausgangsniveau. Durch die niedrigen Wasserstände wird die Gewässerökologie beeinträchtigt, Fische, Kleinlebewesen und Wasserpflan- zen leiden zudem unter ansteigenden Gewässertempe- raturen. Um eine weitere Verschärfung der Situation zu verhindern wird das Verbot zur Entnahme von Wasser aus Seen und Flüssen vorerst bis zum 11.08.2023 verlängert. Aufgrund der hochsommerlichen Wetterlange sanken die Pegelstände über mehrere Wochen kontinuierlich und erreichten dabei bei vielen Gewässern ein kritisches Ausmaß. Betroffen sind nicht nur die größeren Gewäs- ser, sondern vor allem auch die kleineren Bäche. Durch den geringen Zufluss aus Flüssen und Bächen kommt es gerade in Weihern und Seen zudem zu extremen Er- wärmungen. Trocknen Wasserläufe aus, wären enorme ökologische Schäden die Folge. Das Landratsamt Ravensburg verlängert deshalb per Verfügung ab sofort den so genannten wasserrechtlichen Gemeingebrauch. Das bedeutet, dass es weiterhin ver- boten ist, Wasser zu eigenen Zwecken aus einem Bach oder See zu entnehmen. Ausgenommen seien lediglich das Tränken von Vieh sowie das Schöpfen mit Handge- fäßen. Betroffen davon sind auch diejenigen Personen und Firmen, die eine behördliche Erlaubnis haben, Was- ser aus einem oberirdischen Gewässer zu entnehmen um beispielsweise Felder zu bewässern. Das Landratsamt Ravensburg legt Wert darauf, dass dieses Verbot auch dann gilt, wenn an den jeweiligen Entnahmestellen noch vermeintlich ausreichend Wasser vorhanden ist. Die Allgemeinverfügung untersagt Entnahmen zunächst bis zum 11.08.2023. Bleibt es darüber hinaus weiterhin so trocken, wird die Verfügung verlängert. Zuwiderhandlun- gen werden mit Bußgeldern bis zu 10.000 € geahndet. Zu lesen ist die Allgemeinverfügung unter www.rv.de/ bekanntmachungen. Agentur für Arbeit am Rutenfestmontag geschlossen Die Agentur für Arbeit Ravensburg ist am Rutenfestmon- tag, 24. Juli 2023 ganztägig für den Publikumsverkehr geschlossen. Für telefonische Auskünfte ist das Service Center über die zentrale Rufnummer 0800 4 5555 00 durchgehend von 8 Uhr bis 18 Uhr erreichbar. Die Telefonnummer ist für Anrufe aus allen deutschen Fest- und Handynetzen kostenlos. Arbeitslosmeldungen können ohne rechtliche Nachteile am folgenden Werktag nachgeholt werden. Umfangreiches Online-Angebot Alle Kundinnen und Kunden können zahlreiche Anliegen einfach und unkompliziert über die digitalen e-Services der BA erledigen. Ausführliche Informationen dazu gibt es unter https://www.arbeitsagentur.de/eservices. Marktstand-Aktion 2023 des Polizeipräsidiums Ravensburg im Landkreisn Ravensburg Das Polizeipräsidium Ravensburg informiert Bürgerinnen und Bürger in der kommenden Zeit auf diversen Wo- chenmärkten der Region über wichtige Themen aus der Kriminal- und Verkehrsunfallprävention. Im Rahmen ihrer Sommertour geben geschulte Polizeibeamtinnen und Po- lizeibeamte des Referats Prävention zum Beispiel Antwor- ten auf Fragen zum Kriminalitätsfeld der Anrufstraftaten (sog. „Callcenter-Betrug“) und informieren darüber, wie man sich allgemein vor Kriminalität schützen kann. Im Verkehrsbereich wird das Thema Fahrrad- und Pedelec- sicherheit einen Schwerpunkt bilden. Die Präventionsbeamtinnen und -beamten werden an den nachfolgenden Terminen mit ihrem Mobilen Infor- mationsstand (MobIS) oder mit einem Infopavillon vor Ort präsent sein: Landkreis Ravensburg: - Weingarten: 26.07.23, 8-13 Uhr - Bad Waldsee: 01.08.23, 9-12 Uhr Die Marktstand-Aktion ist für alle Interessierten ein kos- tenloser Service des Polizeipräsidiums Ravensburg. Die Beratung findet unabhängig, neutral und unverbindlich statt. Eine Vielzahl von Flyern und Broschüren zu den verschiedenen Themenbereichen rundet das Informati- onsangebot ab. Hinweis: bei widriger Witterung können Termine kurzfris- tig entfallen. Rentensprechtag der Deutschen Rentenversicherung Der ehrenamtliche Versichertenberater Thomas Bötticher führt ab sofort wieder Rentensprechtage im Rathaus in Wolfegg durch. Sie können kostenfrei Informationen zu ihrer Rentenversicherung erhalten, ihr Konto klären und Kindererziehungszeiten melden lassen, sowie Reha- und Rentenanträge stellen. Dadurch wird eine ortsnahe Verbindung zum Renten- versicherungsträger hergestellt und das Angebot der Regionalzentren sowie Auskunfts- und Beratungsstellen ergänzt. Die Sprechtage finden im Rathaus Wolfegg, Am Hofgar- ten 1 in 88364 Wolfegg statt. Termine erhalten Sie unter www.deine-rentenberatung.de . Neue Leitung für die Psychologische Beratung der Diakonie Oberschwaben Allgäu Bodensee Erfahrene Sozialpädagogin und Supervisorin kommt in den Kirchenbezirk Ravensburg Zum 01.10.2023 startet Frau Jeanette Boetius mit 60% als Leitung für den Fachbereich Psychologische Beratung (PBS) in Ravensburg. Bereits ab September wird sie an einem Tag der Woche schon erste Termine wahrneh- men. Das Warten hat ein Ende – die Diakonie freut sich auf eine erfahrene Leitungsperson für das multiprofes- Nummer 29 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 sionelle Team und die Bedürfnisse von Kindern, Familien und Erwachsenen. Die Diplom-Sozialpädagogin (FH) und Supervisorin/ Coach (MSc)(DGSV) bringt langjährige Berufserfahrung aus unterschiedlichen Feldern der Kinder-/Jugend- und Familienhilfe und als selbstständige Beraterin mit. In den letzten Jahren war Frau Boetius bei der Diakonie Ha- senbergl e.V. in München als Leitung verantwortlich für mehrere Einrichtungen der Jugendhilfe und zuletzt auch Bereichsleitung für die schulbezogene Jugendsozialarbeit. „Ich freue mich sehr auf die spannenden neuen Aufgaben und die Zusammenarbeit mit einem engagierten und viel- seitigen Team. Für mich ist die Tätigkeit auch eine Heim- kehr in die Bodenseeregion, in der ich aufgewachsen bin.“ Im Rahmen eines Gottesdienstes am 22.10.2023 um 10:00 Uhr in der Stadtkirche Wangen wird Frau Boetius offiziell begrüßt und stellt sich der Öffentlichkeit vor. Mehr Informationen über unsere Homepage www.dia- konie-oab.de Herzlichen Glückwunsch zum bestandenen Schulabschluss Allen unseren Baindter Schülerinnen und Schülern der verschiedenen Schuleinrichtungen gratuliere ich im Na- men des Gemeinderats und ganz persönlich sehr herzlich zum bestandenen Schulabschluss und wünsche für die Zukunft viel Erfolg und alles Gute. Ihre Simone Rürup Realschule des Bildungszentrums St. Konrad in Ravensburg An der Realschule des Bildungszentrums St. Kon- rad in Ravensburg haben folgende Schüler die Abschlussprüfung der „Mittleren Reife“ mit Erfolg abgelegt: Aaron Schäfer und Melissa Neb Wir gratulieren den Schülern zu ihrem Erfolg. Schulleitung und Kollegium Realschule Weingarten An der Realschule Weingarten haben folgende Schüler und Schülerinnen die Abschlussprüfung der „Mittleren Reife“ abgelegt: Felix Haller; Alexander Haug; Ayla Spahlinger; Celine Hinz; Daniel Fischer; Alexander Nidens; Marisa Pfister Ein Lob erhielten: Ayla Spahlinger; Celine Hinz; Daniel Fischer; Marisa Pfister Herzlichen Glückwunsch zu diesem Erfolg! Schulleitung und Kollegium der Realschule Weingarten Spohn-Gymnasium Ravensburg Philipp Reinhardt und Paul Werges aus der Gemeinde Baindt haben in diesem Jahr am Spohn-Gymnasium in Ravensburg erfolgreich ihr Abitur abgelegt. Philipp erhält für seine hervorragenden Leistungen einen Preis und zudem Sonderpreise: Er erhält das Online-Sti- pendium e-fellows, einen Sonderpreis der Deutschen Ma- thematiker-Vereinigung für hervorragende Leistungen im Fach Mathematik und einen ebensolchen Preis der Deutschen Physikalischen Gesellschaft für herausragende Leistungen im Fach Physik. Wir gratulieren den beiden ganz herzlich zum bestande- nen Abitur und zu Ihren guten Leistungen. Wir wünschen ihnen für ihre Zukunft alles Gute und viel Erfolg! Schulleitung und Kollegium Bund für Umwelt und Naturschutz Junge Menschen werben für den BUND Der Bund für Umwelt und Naturschutz startet ein Wer- beteam im Landkreis Ravensburg: In den nächsten Wo- chen werden junge Menschen „ausschwärmen“, um für die Naturschützer im Kreis weitere Aktive und Unterstüt- zer*innen zu werben. Für den BUND werben sie, so Miller, weil dieser in zahlrei- chen Projekten besonders aktiv für die Umwelt und Natur ist und dabei unabhängig von Staat und Wirtschaft sei. Dazu brauche er die Hilfe vieler Bürgerinnen und Bürger, die selbst mitarbeiten oder finanzielle Beiträge leisten. In den nächsten Wochen werden nun BUND-Werber*in- nen von Haustür zu Haustür ziehen, um Aktive und För- der*innen suchen. Damit sich in die Werbeaktion keine „schwarzen Schafe“ einschleichen, werden die echten BUND-Werber*innen spezielle Ausweise mit sich führen. „Die von uns beauf- tragten Mitarbeiter*innen,“ betont Miller, „dürfen kein Bar- geld annehmen. Zusagen für Beitragszahlungen können jederzeit beim BUND storniert werden.“ Ziel der Aktion sei schließlich nicht „die schnelle Mark“, sondern ein langfris- tiger, breiter Rückhalt in der Bevölkerung. Vertrauen entstehe nur durch gute Naturschutzarbeit. So informieren die Werber*innen beispielsweise über die vielfältigen Aktivitäten des BUND im Kreis Ravensburg. Der BUND engagiert sich z.B. im Amphibienschutz, setzt sich für die für Entwicklung, Erhalt und Pflege von Feucht- und Streuobstwiesen ein, prüft Vorhaben und Planungen hinsichtlich Natur- und Klimaschutz und geht gegen über- mäßigen Flächenverbrauch vor. Ein großer Schwerpunkt für den BUND im Kreis Ravensburg liegt auch in der Um- weltbildung, v.a. durch die Organisation von Exkursionen, Kinder- und Familiengruppen und Schulkooperationen. Selbsthilfegruppe Muskelverkrampfung – Dystonie Das nächste Gruppentreffen der Dystonie-Selbsthilfe- gruppe findet am Samstag, 29. Juli 2023 um 11.00 Uhr, in den Lebensräumen „Am Bahnhof“ Meckenbeuren, Zep- pelinstr. 21, 88074 Meckenbeuren (gegenüber dem Bahn- hof), im EG statt. Eine verbindliche Anmeldung ist bis zum Dienstag, 25. Juli erforderlich. Dystonie ist eine neurologische Bewegungsstörung. Es können verschiedene Muskeln von der Dystonie betrof- fen sein. Die verschiedenen Dystonieformen sind u. a.: Lidkrampf, Schiefhals, Schreibkrampf, Musikerdystonie, Stimmbandkrampf, Mund-Kiefer-Dystonie, generalisier- te Dystonie. Bei uns in der Selbsthilfegruppe können Sie Patienten mit unterschiedlichen Dystonieformen kennenlernen. Sich un- tereinander über Behandlungsmethoden, Auswirkungen und Tipps zur Selbsthilfe austauschen. Kontakt für Informationen und Anmeldungen: Annet- te Daiber, Tel. 07542 / 95 36 050 bzw. annette.daiber@ rg.dystonie.de Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 Gedanken zur Woche: Wir können nicht Probleme für andere lösen, aber wir können den Herrn mit ihnen bekannt machen. Corrie ten Boom Samstag, 22. Juli 18.30 Uhr Baindt - Eucharistiefeier mit Pfarrer i. R. Heinz Leuze Ministranten: Felix Haller, Pia Kronenberger, Benjamin Stiefvater, Ricco Haller, Theresa Henzler, Thomas Henzler, Alexandra Schnez, Daniela Schnez, Mona Stiefvater, Marlene Stör, Johanna Zentner († Anni und Eugen Maier, Josef Gresser, Anna und Eugen Halder, Theresia und Alois Brei mit Angehörigen, Mina Henle) Sonntag, 23. Juli - 16. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Dienstag, 25. Juli 07.50 Uhr Baindt - Schülerwortgottesdienst Mittwoch, 26. Juli 08.45 Uhr Baienfurt - ökum. Schulschluss-Gottes- dienst 10.15 Uhr Baindt - ökum. Schulschluss-Gottesdienst Donnerstag, 27. Juli Kein Gottesdienst - Ferien Freitag, 28. Juli 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz Kein Gottesdienst Samstag, 29. Juli 18.30 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Sonntag, 30. Juli - 17. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier Ministranten: Laureen Hartmann, Benjamin Michelberger, Jakob Spähn, Alina Michelber- ger, Anton Pink, Marian Schäfer, Robin Schnez, Emil Schützbach, Max Schützbach († Ludmilla und Rochus Illenseer, Theresia und Baptist Elbs mit Angehörigen, Familie Schnell, Familie Kienhöfer, Harro Krezdorn mit Ange- hörigen, Jahrtag: Margarete Vollmer, Anton Elbs) Rosenkranzgebete im Juli Im Juli laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Pfarrer Bernhard Staudacher bis 29. Juli im Urlaub!!!! Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer Frau Heine 9406-17 Amtsblatt Frau Heine 9406-17 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt stellvertr. Leitung Hauptamt Frau Maurer 9406-40 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Senff/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Herr Bautz/Frau Ziegler 9406-14 Volkshochschule Frau Brei/Frau Senff 9406-12 Gewerbeamt Frau Brei/Frau Senff 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Frau Heine 9406-17 Hallenbelegung SKH Frau Gerhardt 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei, Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Altbau 94114-140 E-Mail: leitung.altbau@kiga.baindt.de Leitung Neubau 94114-141 E-Mail: leitung.neubau@kiga.baindt.de Leitung Schulgebäude 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.schulgebaeude@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 22. Juli - 30. Juli 2023 Nummer 29 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 - 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 - 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 - 18.00 Uhr Freitag 09.30 - 11.30 Uhr Das Pfarrbüro ist vom 31. Juli bis zum 25. August 2023 geschlossen. Sie erreichen uns wieder ab dem 29. September 2023. Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Pfarrer Bernhard Staudacher im Urlaub! Pfarrer Staudacher ist vom 8. Juli bis 28. Juli im Urlaub, in dieser Zeit entfallen die Werktagsgottesdienste in Baienfurt und Baindt, die Schülergottesdienste finden in beiden Kirchengemeinden als Wort-Gottes-Feiern statt. Den Beerdigungsdienst übernimmt Gemeinde- referentin Silvia Lehmann. Die Gottesdienste an Samstag oder Sonntag in dieser Zeit entnehmen Sie bitte dem Kirchenanzeiger oder der Homepage. Zum Kirchenkonzert am Sonntag, 20. August 2023, 19.00 Uhr, in der Pfarrkirche Mariä Himmelfahrt, Baienfurt, mit dem Posaunenquartett Tromposi und dem Organis- ten Ludwig Kibler, laden wir herzlich ein. Erhabene Posaunenklänge aus verschiedenen Jahrhun- derten und Orgelmusik präsentiert das Posaunenquartett „Tromposi“ mit dem Organisten Ludwig Kibler. Vier Posaunen von der Orgel begleitet oder im Wechsel- spiel sind eine außergewöhnliche Besetzung. Die freundschaftliche Zusammenarbeit des Posaunen- quartetts mit Ludwig Kibler besteht schon seit einigen Jahren. Zur Aufführung gelangt ein reizvoller Stilmix vom Frühbarock bis in die Moderne. Der Eintritt zum Konzert ist frei, um Spenden wird gebeten. Förderkreis Kirchenmusik Mariä Himmelfahrt Baien- furt e.V. Termine kath. Frauenbund Stuttgart Auf dem Martinusweg Pilgerwanderung von Kornwestheim nach Besigheim Termin 1.) Samstag, 16.9.23 ca. 20 km Sonntag, 17.9.23 ca. 12 km Termin 2.) Montag, 25.9.23 ca. 20 km Dienstag, 26.9.23 ca. 12 km Der heilige Martin von Tours ist der Patron der Diözese Rottenburg-Stuttgart. Seit 2010 führt die Nordroute durch unsere Di- özese. Wir setzen die Pilgerwanderung d. J. weiter auf dem Martinusweg ab Korn- westheim/Bahnhof - Ludwigsburg - Bie- tigheim - Großingersheim - Pleidelsheim - Übernachtung Hotel am Schillerplatz, Pleidelsheim. Auf das gemeinsame Pilgern freut sich die Landfrauen- vereinigung des KDFB Teilnehmerzahl: max. 20 Personen Beitrag: 70,00 Euro für KDFB Mitglieder 90,00 Euro für Nichtmitglieder (enthalten sind: eine Übernachtung incl. Abendessen und Frühstück, ein Lunch-Paket für den zweiten Tag. Rucksackvesper für den ersten Tag muss mitgebracht werden. Die An- und Abreise erfolgt auf eigene Kosten. Ab Bahnhof Besigheim besteht die Möglichkeit zur Heim- reise mit dem Zug über Stuttgart. Änderungen vorbehalten!! Bitte um Anmeldung bis 22.7.23 bei Andrea Schorrer, Tel. 0751 /553366. Vielen Dank. Donnerstag, 27.7.2023, Einladung ab 14.30 Uhr in die Bäckerei Mayer, Niederbiegerstraße, Stammtisch für Frauen jeden Alters Treffen zum gemütlichen Beisammensein. Wir freuen uns auf ein Wiedersehen! Die Vorstandschaft ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Einladung zur Taizéandacht in Baindt Wir laden Sie alle recht herzlich zu un- serer ökumenischen Taizéandacht am 23. Juli 2023 um 19.00 Uhr in den Die- trich-Bonhoeffer-Saal in Baindt ein. Wir freuen uns sehr über Ihren Be- such. Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: So seid ihr nun nicht mehr Gäste und Fremdlinge, sondern Mitbürger der Heiligen und Gottes Hausgenossen. Eph 2,19 Freitag, 21. Juli 19.30 Uhr Baienfurt Anmeldeabend Konfi 3 der Ev. Kirche Sonntag, 23. Juli 7. So. n. Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Abendmahlsgottesdienst in der Ev. Kirche 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeinde- haus 19.00 Uhr Baindt Taizéandacht im Dietrich-Bon- hoeffer-Saal Donnerstag, 27. Juli 19.00 Uhr Baienfurt „Bibel im Gespräch - Johan- nes-Evangelium“ im Ev. Gemein- dehaus Sonntag, 30. Juli 8. So. n. Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst im Grünen am Ev. Gemeindehaus Während der Ferien (30. Juli - einschließlich 09. Sep- tember) findet keine Kinderkirche statt. Gottesdienst für Zuhause Unsere Gottesdienste aus der Kirche kön- nen in Echtzeit von zu Hause aus mitge- feiert werden. Am ersten Sonntag im Mo- nat findet der Gottesdienst in Baindt statt. Dieser wird ggf. erst am Nachmittag on- line gestellt. Den jeweiligen Link dazu fin- den Sie auf unserer Homepage www.evangelisch-baien- furt-baindt.de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube- Kanal abrufbar. Gedanken zum Wochenspruch „Neigschmeckt“ - ein Begriff der Zugereisten im schwä- bischen Kulturraum hin und wieder zu Gehör ge- bracht wird. Dahinter steckt die Vorstellung von einem „Wir“, die von hier sind und einem „Die Anderen“ und die gehören halt doch nicht so ganz richtig dazu - „neig- schmeckt“ halt. Ein Gedanke der in der Zeit, aus der unser Wochenspruch stammt, weit verbreitet war. Doch unser Bibelwort sprengt solche engen Denkhorizonte auf. Es macht klar: Durch die Zugehörigkeit zu einer Gemeinschaft, die über Kultur und Sprachgrenzen, über Mentalitäts- und Bil- dungsgrenzen hinaus verbindet, hat sich alles geändert. Wer durch Jesus weiß, dass er Himmelsbürger und Got- tes Hausgenossin ist, gehört dazu und kann das auch andere spüren lassen. Dieses Statement halten wir als Christenmenschen hoch. Wir halten uns an ein „Wir“, das hineinnimmt und nicht ausschließt, weil Gott ja auch so mit uns umgeht. Gottes Segen! - Euer Martin Schöberl, Pfarrer --- Herzliche Einladung zum Gottesdienst im Grünen un- term neuen Sonnenschirm im Gemeindehausgarten 7x7 m ist unser neuer Sonnen- schirm im Ev. Gemeindehausgar- ten in Baienfurt groß. Er bietet künftig bei Festen des Kindergartens- und der Krippe Schatten und ein sonnengeschütz- tes Setting für Gottesdienste im Grünen. Mit einem Gottesdienst im Freien unter dem Motto „Wer unterm Schirm des Höchsten sitzt“ wollen wir den Son- nenschirm am 30. Juli um 10.30 Uhr ganz offiziell in Dienst nehmen. Wir freuen uns, von nun an die Gottesdienste im Gemein- dehausgarten auch bei starker Sonneneinstrahlung oder leichtem Regen verlässlich im Freien feiern zu können. Nach dem Gottesdienst laden wir zu einem kleinen Kirch- café mit Hefezopf, Kaffee und kalten Getränken ein. Bibel im Gespräch - Johannes-Evangelium Mich von einem Wort überraschen lassen, das „zufällig“ in meineSituation hinein spricht... Mit anderen gemeinsam nach Antworten auf die Fragen suchen, die mich bewegen ... Motiviert weitergehen, weil ich nicht allein unterwegs bin ... ... - Zusammen über das Johannesevan- gelium ins Gespräch kommen und neue Zugänge zu be- kannten und „neuen“ Bibelabschnitten dieses ganz be- sonderen Evangeliums entdecken. Wer darauf Lust darauf hat, ist herzlich eingeladen zum Bibelgespräch im Sommer, jeweils donnerstagsabends um 19.00 Uhr im Ev. Gemeindehaus in Baienfurt am 27. Juli sowie am 3. + 10. August. Die Abende können auch einzeln gewinnbringend be- sucht werden. Ich freue mich auf die Begegnungen und Gespräche! Euer Martin Schöberl, Pfarrer --- Einladung Anmeldeabend Konfi 3 Ihr Kind besucht im Schuljahr 2023/2024 die 3. Grundschulklasse. Deshalb laden wir Sie als Eltern herzlich ein zum Informations- und Anmeldeabend für Konfi-3, den Konfirman- denunterricht in der 3. Klasse, am Freitag, 21. Juli 2022 um 19.30 Uhr in der Evan- gelischen Kirche Baienfurt, Achstraße 2. An dem Informations- und Anmeldeabend wollen wir mit Ihnen ins Gespräch kommen, Einzelheiten und Termine besprechen und Sie haben die Möglichkeit, Ihre Fragen loszuwerden. Nummer 29 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Ich freue mich auf das Kennenlernen. Ihr Martin Schöberl, Pfarrer --- Sing & Pray Der Lobpreis-Liederabend wird aus organisa- torischen Gründen erst im Herbst stattfinden. Infos folgen nach den Sommerferien. --- Sprachcafé in Baienfurt: Mitarbeitende gesucht In Kooperation mit der Diakonie Oberschwaben-Allgäu-Boden- see sowie der Kommune Baien- furt soll ab dem 13. Oktober ein Sprachcafé in den Räumen der X-Zone starten. Das Sprachcafé für Menschen, die ihre Deutschkenntnisse ver- bessern wollen, öffnet dann immer freitags von 9 bis 11 Uhr. Wenn Sie sich vorstellen können, daran mitzuarbeiten, dass die Atmosphäre gastfreundlich gestaltet wird, in- dem Kaffee und süße Stückle mit ein paar freundlichen Worten angeboten werden, dann suchen wir genau Sie. Melden Sie sich gerne im Evangelischen Pfarramt, Ösch- weg 32, 0751/43656. --- Verliebt - verlobt - und dem- nächst verheiratet? Dann seid ihr genau richtig bei unserem Ehe-Vorbereitungs- kurs, den wir für März 2024 pla- nen. Er will Paare dabei unter- stützen, im Gespräch zu zweit, tragfähige Grundlagen für eine gemeinsame Zukunft zu entwickeln, effektiv miteinander zu kommunizieren, mit unterschiedlichen Bedürfnissen umzugehen und sich über gemeinsame Ziele, Werte und Lebensträume aus- zutauschen. Neben eingespielten Impulsen bleibt viel Zeit für den Aus- tausch zu zweit und sogar für ein kleines, gemeinsames Abendessen. Meldet euch bei Interesse einfach kurz im Ev. Pfarramt: entweder telefonisch unter 0751/43656 oder per E-Mail unter martin.schoeberl@elkw.de „Wenn die Ernte ausbleibt“ lautet das Motto des Offenen Bibeltreffs am Sonntag, 30. Juli, um 18.00 Uhr in der evang. Stadtkirche in Weingarten. Gastreferent ist Hermann Bauer, Gemeinschaftspastor des evang. Ge- meinschaftsverbandes Württemberg. Er wird über Jesa- jas Lied „vom unfruchtbaren Weinberg“ (Kapitel 5, 1-7) sprechen. Gäste sind herzlich willkommen, Veranstalter ist die evang.-landeskirchliche Gemeinschaft Die Apis in Weingarten. --- Unruhen in Indien: „Gott hat uns Hoffnung gegeben“ (Open Doors, Kelkheim) - Seit Ende April erschüt- tern gewaltsame Aus- schreitungen den Bun- desstaat Manipur im nordöstlichen Indien. Was als ethnischer Kon- flikt begann, wurde von Hindu-Extremisten genutzt, um Teile der Bevölkerung zu Gewalt gegen Christen aufzu- hetzen. Über hundert Christen wurden ermordet, Tausen- de ihrer Häuser sowie rund 400 Kirchen zerstört. Das Haus des Pastors und seiner Familie in Manipur so- wie all ihr Eigentum wurden zerstört. Partner von Open Doors brachten Hilfe und beteten für sie Extreme Gewaltausbrüche und Vertreibung Zehntau- sender Menschen In Manipur leben auch die beiden Volksgruppen der über- wiegend hinduistischen und politisch einflussreichen Mei- tei sowie der mehrheitlich christlichen Kuki, die in der Minderheit sind. Die Kuki hatten friedlich protestiert, nach- dem das Oberlandesgericht Manipur angeordnet hatte, den Meitei den Status einer „geschützten Minderheit“ mit erheblichen Privilegien zuzuerkennen. Außerdem waren Angehörige der Kuki zum Verlassen ihrer traditionellen Wohnorte in einigen Waldgebieten aufgefordert worden. Bei ihren Protesten wurden die Kuki heftig attackiert, ob- wohl das Oberste Gericht Indiens die Entscheidung des Oberlandesgerichts Manipur als „absolut falsch“ bezeich- net hatte. Jedoch haben hindu-extremistische Gruppen in dem von der hindu-nationalistischen Partei BJP (Bharatiya Ja- nata Party) regierten Bundesstaat den Konflikt für ihre religiöse Agenda genutzt. Obwohl zunächst auch Hindus betroffen waren, richtete sich die Gewalt schnell gegen die Christen der Kuki und der Meitei. Mehr als 50.000 von ihnen wurden vertrieben und Tausende ihrer Häuser zerstört. Ihnen fehlen Nahrung, Kleidung und Unterkunft. Deshalb sind viele in Hilfslagern, Schulen und Gemeinde- zentren in den Stammesgebieten untergebracht, andere sind in benachbarte Bundesstaaten geflohen. Partner von Open Doors haben unter größten Schwierig- keiten umgehend Hunderte Hilfsgüterlieferungen in die Gebiete gebracht. Die Angriffe auf Dörfer, Eigentum und Leben hatten indes trotz Präsenz des Militärs zugenom- men. Viele Christen, die alles verloren haben, sind dank- bar für die schnelle Hilfe, bitten aber dringend um Gebet. Michan*: „Wir konnten nur um unser Leben fliehen. Mehr als die Lebensmittel schätze ich euren Mut, hierher zu kommen. Ihr habt ein Herz für die Menschen. Die Le- bensmittel sind keine kleine, sondern eine sehr große Hilfe. Ich danke allen, die dazu beigetragen haben. Gott segne euch.“ Kiminlong*: „Danke, dass ihr zu uns gekommen seid [...]. Ihr habt riskiert, uns zu helfen, für uns zu beten und uns anzuhören. Eine größere Liebe und Brüderlichkeit kann ich nicht finden. Wir haben nichts. Ich weiß nicht, wie es meinem Mann geht, weil er geblieben ist, um das Dorf zu bewachen [...]. Wir wären auch tot, wenn Gott uns nicht gerettet hätte. Er hat uns mehr gegeben als Lebensmittel. Er hat uns Hoffnung gegeben.“ Indien belegt Platz 11 auf dem Weltverfolgungsindex, seit 2014 nimmt die Gewalt gegen Christen zu. Bitte beten Sie für Frieden in Manipur und für die verfolgten Christen im Land. *Name geändert Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 Der Kreative Montag bietet an Juli: 24.07. O. Kramar: „Wandbild in Makramee-Technik“ 30.07. A. Weber: „Herziges aus buntem Glas“ Tiffany August: 07.08. B. Schwartz-Glonneg- ger: „Urlaubsträume „ Aquarell 14.08. P. Götze: „Collagen und abstraktes Aquarellieren 21.08. G. Loidol: „Wandelbare LED-Lampe au Papierstreifen“ 28.08. C. Welle-Lebherz: „Reduziertes Aquarell - Blumen und Bäume“ Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Helga Kaminski Petra Neumann-Sprink Tel. : 07502-4103 Tel. : 0751-52501 b.h.kaminski@gmx.de p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist - um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel 5,50 €; Material nach Verbrauch Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Vereinsnachrichten SVB gewinnt erstmals den Schussenpokal Im Zuge der Vorbereitung nahm der SVB am alljährlich stattfindenden Schussenpokal teil, welcher in diesem Jahr beim SV Horgen- zell ausgetragen wurde. Rädels Mannschaft stieg am Freitag ins Turnier ein und erreichte nach einem holprigen Start, 1:1 gegen den VfL Brochenzell, durch ein 2:0 gegen den Gastgeber aus Horgenzell dann doch re- lativ souverän das Viertelfinale am Samstag. In diesem wurde man vom Gegner aus WRZ nach einer Ecke früh geschockt, drehte die Partie schlussendlich aber noch im ersten Durchgang und ging verdientermaßen mit 4:1 als Sieger vom Platz. Am Sonntagmorgen bekam die Baindter Mannschaft es dann mit einer ersatzgeschwäch- ten Mannschaft aus Mochenwangen zu tun, welche der Baindter Offensivpower über 50 Minuten kaum etwas entgegen zu setzen hatte - Endstand 2:0. Damit zog der SVB verdient ins Finale ein, wobei man mit dem SV Vogt einem altbekannten „Rivale“ aus der Kreisligasaison 21/22 gegenüberstand. Auch wenn der SVV zwischenzeitlich die Chance auf die Führung ausließ, dominierte der SVB weitestgehend die Partie und ging so auch in der ersten Halbzeit durch einen Abstauber von Dischl in Führung. Da der Bezirksliga-Meister in der Folge seine Chancen aber mangelhaft ausspielte, hatte der SVV kurz vor Schluss sogar nochmal die Chance auszugleichen - Benjamin Walser parierte allerdings stark gegen Szembek. Damit gewinnt der SVB erstmals in seiner Vereinsge- schichte den Schussenpokal, bedankt sich beim SVH für die tolle Organisation und freut sich bereits darauf im nächsten Jahr den Titel wieder verteidigen zu dürfen. Abt. Frauenturnen Sommerprogramm Am Montag, 24.07.23, findet unsere letzte Sportstunde vor den Sommerferien statt. Die Termine für unser Sommerprogramm: 07.08.23 Pizza-Essen, Bad Waldsee 21.08.23 Eis essen, Baienfurt 28.08.23 Baindter Runde Treffpunkt ist jeweils 18.15 Uhr am Dorfplatz. Wir freuen uns auf zahlreiche Teilnehmerinnen und wünschen allen eine erholsame Ferienzeit. TC Baindt e.V. KIDs-Cup U12 Bezirksstaffel 1: TC Baindt - TC Altshausen 0:6 Nummer 29 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Zum letzten Saisonspiel empfing die Baindter Kids-Cup- Crew die bisher auch sehr erfolgreiche und sehr sympa- thische Mannschaft aus Altshausen. Es gab wieder einige hart umkämpfte Spiele, die die Zuschauer und Fans in Atem hielten, doch leider konnte dieses Mal keines davon gewonnen werden. Mit insgesamt drei Siegen und zwei Niederlagen schlie- ßen unsere jüngsten Tenniskids ihre erste Saison sehr er- folgreich ab. Besonders freut es, dass der Spaß am Sport für alle im Vordergrund stand. Unsere Nachwuchsspieler haben viel dazugelernt und sind schon jetzt unglaublich heiß auf die nächste Saison! Macht weiter so - Rafael, Jo- nathan, Cedric, Elias, Lenny, Josefine und Jakob! Junioren U15 Kreisstaffel 1: TC Leutkirch - TC Baindt 4:2 Am Freitag machte sich die U15 des TC Baindt zum letz- ten Spiel in dieser Saison auf. In Leutkirch warteten die Spieler der zweiten Mannschaft. Das Spiel startete bei heißen Temperaturen um 15:15 Uhr. Vinzent Neubauer, unsere Nummer 2, hatte ein sehr um- kämpftes Spiel mit vielen langen Ballwechseln. Am Ende musste er sein Match aber leider knapp mit 7:5 und 6:4 abgeben. Unser Spieler auf Platz 3, Marian Dorn, verlor den ersten Satz 4:6. Im zweiten Satz konnte er das Blatt aber wenden. Somit musste der Match-Tiebreak ent- scheiden, den er leider knapp mit 10:8 verlor. Maurice Zimmermann spielte auf Position 4, er verlor sein Einzel recht deutlich mit 6:3 und 6:0. Wieder einmal das längste Match präsentierte Christiane Haupter. Den ersten Satz konnte sie klar mit 6:1 gewinnen. Der zweite Satz zog sich, bei schwülwarmen Temperaturen, durch unzählige Ein- stände. Christiane musste im Tiebreak den Satzausgleich hinnehmen. Der Match-Tiebreak musste entscheiden, dort unterlag sie leider denkbar knapp mit 12:10. Damit war die Entscheidung leider schon nach den Einzeln gefallen, Leutkirch führte uneinholbar mit 4:0. In den Doppeln konnten die Baindter trotzdem nochmal ihr ganzes Können zeigenund beide Matches gewinnen. Christiane Haupter und Maurice Zimmermann gewan- nen das erste Doppel mit 6:3 und 7:6. Im zweiten Doppel siegten Vinzent Neubauer und Marian Dorn recht klar mit 6:3 und 6:3. Bei Grillwurst und gemütlichem Beisammensein ließen die beiden Mannschaften den langen Spieltag und auch die gesamte Saison gemeinsam ausklingen. Alle Spie- ler der U15 freuen sich schon auf die Verbandsrunde im nächsten Jahr. Junioren U18 Kreisstaffel 1: TC Baindt - TC Altshausen 3:3/7:7/56:50 Am Samstag empfingen wir den ungeschlagenen Platz 1 der Tabelle, TC Altshausen. Während Lukas Zöschinger und Johannes Neubauer ihre Matches deutlich gewannen, musste Tim Pantoffelmann sein Einzel leider knapp abge- ben. Besonders spannend wurde es bei Silja Amm, bei der es nach ausgeglichenen zwei Sätzen zum Match-Tie-Bre- ak kam, welches unglücklicherweise mit 10:8 an Altshau- sen ging. Mit einem Zwischenstand von 2:2 mussten also die Doppel über den Ausgang der Begegnung entschei- den. Beim Doppel Johannes Neubauer/ Maurice Zimmer- mann mussten wir leider nach zwei Sätzen den Gegnern gratulieren. Nach gewonnenem ersten Satz kämpfen sich Pantoffelmann/Zöschinger durch den Zweiten, welchen sie dann aber verloren. Die Entscheidung brachte also das Match-Tie-Break, in welchem beide Seiten ihr bestes Tennis spielten und jeweils einen Matchball abwehrten. So gelang es erst beim Stand von 9:10 unserem Doppel, drei Punkte hintereinander zu machen und dieses Match mit 6:2 4:6 12:10 für sich zu entscheiden. Damit bleiben sowohl das Doppel Pantoffelmann/Zöschinger als auch unsere Mannschaft für diese Saison ungeschlagen und das End- ergebnis von 3:3 Matches, 7:7 Sätze, 56:50 Spielen zeigt, dass es sich auszahlt, um jeden Punkt zu kämpfen. Da un- ser letzter Gegner nächste Woche der bisher sieglose SV Eberhardzell ist, ist der Aufstieg nun so gut wie gesichert. Herren 30 Bezirksliga: TA TSV Fischbach - TC Baindt 5:4 Am vergangenen Sonntag traten wir zu unserem letzten Verbandspiel der Saison in Fischbach an. Nach der knap- pen 4:5 Niederlage in der Vorwoche beim Heimspiel ge- gen Bad Saulgau, wollten wir es diesmal besser machen. Bei angenehm sommerlichen Temperaturen konnten wir auf 6 Plätzen starten. Nach den Einzeln stand es nach Siegen von Stefan und Ralf Boenke, sowie Lars Hinner 3:3. Wobei man sagen muss, dass leider 2 Partien, die verloren gingen niemals hätten verloren werden dürfen... Nach langen taktischen Beratungen bzgl. der Doppel- aufstellung, rechneten wir uns eigentlich gute Chancen aus, das Saisonfinale erfolgreich gestalten zu können. Leider war es uns nicht vergönnt, da nur das 2er Doppel mit Lars Hinner und Ralf Raubald an diesem Tag sieg- reich vom Platz gingen und unser Doppel 3 mit 9:11 im Match-Tiebreak das Nachsehen hatte. Somit mussten wir uns unseren Gegnern leider erneut mit 5:4 geschla- gen geben. Herren 40 Bezirksstaffel: TA SV Herlazhofen - TC Baindt 2:4 Nach den Einzeln stand es wieder mal 2:2 (Gratulation an Andi Bosch zu seinem ersten Einzelsieg !) und wie schon so oft, die Doppel mussten die Entscheidung bringen. Hierbei haben wir uns in dieser Saison schon des öfteren bewährt. So auch dieses Mal! Sascha und Rafael, als auch Andi und Michael konnten ihre Partien mit jeweils 2 klaren Sätzen für den TC Baindt gewinnen. Somit können wir mit ausgeglichenem Punk- testand und einem Tabellenplatz im Mittelfeld die Saison mit einem sehr guten Ergebnis beenden. Es spielten: Sascha Wösle , Rafael Grabherr, Michael Trotzki und Andi Bosch. An dieser Stelle noch meinen großen Dank, an „ a l l e „ Mannschafts- Mitglieder, der Herren 40. Ihr wart dieses Jahr ein Su- per-Team, mit einem großen Teamgeist und Zusammen- halt: beim Daumendrücken, im Training, beim Wirtedienst, beim kollegialen Zusammensein, auf und neben dem Platz. Es war eine tolle Saison 2023! Euer Rafael. Herren 50/1 Bezirksoberliga: TC Baindt - TC Isny 5:4 Am heißesten Tag des Jahres, die heißeste Begegnung. In den Einzeln hatten uns Volker Hillebrand klar und Josef Spöri in einem hart umkämpften MTB, zwei Punkte sichern können. Peter Schmitt und Wolfi von Bank verloren leider ihr Match im MTB. Stefan Schäfer holte uns souverän den nächsten Punkt. Leo Reich verlor dann, leider klar, gegen einen sehr starken Gegner. Stand nach den Einzel 3:3. Wir starteten die Doppel dann in der 7er-Aufstellung. Leo und Josef im Doppel-eins, Stefan und Volker im Dop- pel-zwei und Peter und Wolfi im Doppel-drei. Leo und Jo- Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 sef verloren leider klar. Stefan und Volker gewannen klar. Das Zünglein an der Waage war nun das Doppel-drei. Ein Krimi, den wir dann im MTB mit Stand 13:11 nach 3 abge- wehrten Matchbällen, zu unseren Gunsten entscheiden konnten. Die letzte Möglichkeit den Klassenerhalt zu si- chern war hart erkämpft! Alle Beteiligten kamen, zum Glück, unbeschadet durch den heißen Tag. Der Flüssigkeitsverlust wurde danach noch bei einem gemütlichen Grillabend ausgeglichen. Herren 65 Verbandsstaffel: TC Isny - TC Baindt 0:6 Schon vor dem letzten Spiel gegen den TC Ravensburg konnten sich die Baindter im Spitzenspiel zweier bis dahin noch ungeschlagener Mannschaften die Meisterschaft und den Aufstieg in die Oberligastaffel sichern. Nach 4 Siegen in den Einzeln mit der Maximalausbeute von 8:0 Sätzen blieben Doppel1: R.Puk/W.Graf sowie Leo und Max Reich im Doppel2 ungeschlagen. Es spielten: Leo Reich, Roland Puk, Erwin Feurle, Werner Graf und Max Reich im Doppel. Damen 60 Staffelliga: TC Baindt - TC Langenargen 4:2 Gluthitze! 35°! SIEG! Nach den Einzeln lagen wir mit 3:1 in Führung. Im Doppel konnten wir den notwendigen Punkt zum Sieg holen. Es schwitzten: Sibylle Boenke, Inge Fink-Spöri, Cordula Nehls und Andrea Strehle. Herren 65 Doppelrunde: TC Baindt - TC Meckenbeuren-Kehlen 4:0 Mit dem Sieg gegen Meckenbeuren ging für die Herren 65 die diesjährige Doppelrunde zu Ende. Auch in dieser Saison konnten wir wieder den Gruppen- sieg feiern und blieben in diesem Wettbewerb, der seit 2 Jahren ausgespielt wird, in allen bisherigen 10 Matches siegreich. Die Doppel JSpöri/K.Göppert, R.Puk/H.Marschner in Run- de1 sowie W.Graf/J.Spöri und E.Feurle/H.Marschner in Runde2 ließen ihren Gegnern keinen einzigen Satz. Es waren im Einsatz: Roland Puk, Erwin Feurle, Werner Graf, Josef Spöri, Klaus Göppert, Charly Marschner. Herren 70 Doppelrunde: TC Meckenbeuren-Kehlen - TC Baindt 0:4 Durch den 4:0 Sieg gegen den Tennisclub Meckenbeu- ren-Kehlen beendeten die Baindter Herren 70 ungeschla- gen die Verbandsrunde 2023. Karl Heinz Hänssler und Gerhard Zinser beherrschten mit 6:1 und 6:0 ihre Gegner klar und erzielten die 1:0 Führung. Willy Fischer und Ulli Spille mussten nach einem 6:0 und 3:6 in den Match-Tie- Break und erhöhten mit einem souveränen 10:2 das Er- gebnis auf 2:0. Karl Heinz Hänssler und Franz Wiest ließen mit einem 6:0 und 6:0 in der zweiten Runde ihren Gegnern keine Chance und erhöhten auf 3:0. Günter Kessler und Kurt Hoffmann mussten nach einem 6:3 und 3:6 ebenfalls in den Match-Tie-Break, den sie nervenstark mit 10:7 ge- wannen und somit das Endergebnis zum 4:0 Sieg her- stellten. An dieser Stelle sei Lothar Braun, Willy Fischer, Georg Gössner, Karl Heinz Hänssler, Oskar Halder, Kurt Hoffmann, Günter Kessler, Helmut Maier, Ulli Spille, Karl Volz, Franz Wiest und Mannschaftsführer Gerhard Zinser, die durch Mitspielen und Mitarbeiten zum großartigen Ergebnis der Verbandsrunde 2023 beigetragen haben, herzlich gedankt, ebenso den Spielerfrauen, die für das leibliche Wohl gesorgt haben. Musikverein Baindt Wir freuen uns auf viele bekannte Ge- sichter bei unseren nächsten Auftritten Am vergangenen Wochenende war wie- der einiges los. Am Freitagmorgen durf- ten wir die Baindter Blutreitergruppe nach Bad Wurzach zum Blutfreitag begleiten. Abends stand dann unser alljährlicher Kameradschaftsabend an. Bei leckerem Essen und dem ein oder anderen Getränk lie- ßen wir den Blutfreitag gemütlich ausklingen. Am Sonn- tag sahen wir uns dann alle zum Frühschoppen beim Marktplatzfest in Baienfurt wieder. Bei bestem Wetter durften wir die Festbesucher unterhalten. Dieses Wo- chenende legen wir eine kleine Pause ein, aber dann geht’s am 30. Juli auch schon weiter. Wir freuen uns, für Sie den Frühschoppen auf dem Baindter Weinfest spielen zu dürfen. Eine Woche später, am 6. August 2023, sind wir vom Musikverein Berg zu ihrem Musikfest, anlässlich ihres 100-jährigen Jubiläums, eingeladen. Wir hoffen, am Straßenrand in Berg auch viele Baindter Gesichter zu se- hen. Danach verabschieden wir uns erstmal in die Som- merpause. Damit wir dann am 24. September 2023 vol- ler Energie beim Umzug auf dem Cannstatter Volksfest teilnehmen können. Reitergruppe Baindt Kinder- und Jugendzeltlager 2023 Von Donnerstag, den 27. Juli bis Sams- tag, den 29. Juli 2023 veranstaltet die Reitergruppe Baindt wieder ein Zeltlager für Kinder und Jugendliche des Vereins. Unser Motto lautet: „Märchen“. Spannende Wettkämpfe und knifflige Aufgaben, aber auch gemütliche Märchen- abende sind garantiert. Auch werden wir wieder unser Wissen im Gespannfahren erweitern undÜbungen im Voltigieren machen. Veranstaltungsort: Sterkshof, Sterkhof 2, in Baienfurt Wer mitmachen möchte, bitte bis Samstag, den 22. Juli bei Birgit Heilig, Tel. 0151/28899849 anmelden oder im Stall bei Fam. Heilig in die ausgehängten Listen eintragen. Achtung: Die Teilnehmerzahl ist begrenzt! Schützengilde Baindt Ortsmeisterschaft 2023 Bei der Ortsmeisterschaft 2023 konnten die Flintenweiber die 10-jährige Siegesserie des MFC Sulpach stoppen und sich erst- mals zum Ortsmeister küren. Ortsmeister: 1. Platz Flintenweiber 2 436 Ringe 2. Platz MFC Sulpach 431 Ringe 3. Platz Freiwillige Feuerwehr 422 Ringe 4. Platz Flintenweiber 1 409 Ringe 5. Platz Kunstkreis Baindt e.V. 363 Ringe 6. Platz Musikverein Baindt 349 Ringe 7. Platz Narrenzunft Raspler Baindt 342 Ringe 8. Platz Landjugend Baindt 290 Ringe 9. Platz AH Volleys 281 Ringe 10. Platz Schalmeienkapelle Baindt 280 Ringe Nummer 29 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Wanderpokal: 1. Platz MFC Sulpach 713 Teiler 2. Platz Freiwillige Feuerwehr Baindt 823 Teiler 3. Platz Flintenweiber 2 879 Teiler 4. Platz Flintenweiber 1 880 Teiler 5. Platz Narrenzunft Raspler Baindt 1000 Teiler 6. Platz Landjugend Baindt 1017 Teiler 7. Platz Musikverein Baindt 1178 Teiler 8. Platz Kunstkreis Baindt e.V. 1363 Teiler 9. Platz AH Volleys 1703 Teiler 10. Platz Schalmeienkapelle Baindt 1965 Teiler Bester Schütze Schütze: Mannschaft: 1. Platz Sonntag Patrick MFC Sulpach 125 Ringe 2. Platz Rauch Simone Flintenweiber 2 124 Ringe 3. Platz Konzett Moritz Freiwillige Feuerwehr 115 Ringe 4. Platz Schnez Carolin Flintenweiber 2 109 Ringe 5. Platz Oelhaf Roland Narrenzunft Raspler Baindt 105 Ringe 6. Platz Moosmann Klaus Kunstkreis Baindt e.V. 99 Ringe 7. Platz Heilig Niklas Musikverein Baindt 97 Ringe 8. Platz Kostka Kai Landjugend Baindt 94 Ringe 9. Platz Oelhaf Tobias AH Volleys 79 Ringe 10. Platz Stauber Martin Schalmeienkapelle Baindt 78 Ringe Schützenkönig Jannis Kaplan 176,1 Teiler Allen Schützen Herzlichen Glückwunsch Die Schützengilde Baindt bedankt sich für die rege Teil- nahmean der Orstmeisterschaft ! Blutreitergruppe Jubiläumsprozession in Bad Wurzach mit starker Beteiligung unserer Jugend - DANKE für 30 Jahre Quartier bei Fami- lie Zweifel Zum 50. Mal beteiligten wir uns als eigene Gruppe beim Heiligblutfest am Freitag, 14. Juli 2023 in Bad Wurzach. Bereits am Pfingstmontag durfte Berthold Steinhauser bei der Gruppenführerversammlung in Bad Wurzach die Ehrenurkunde in Empfang nehmen. Die Hei- ligblut-Reliquie von Bad Wurzach, der Überlieferung nach, ein mit Christi Blut getränktes Tuchstück, wird seit mehr als 250 Jahren in der Barockkirche auf dem Gottesberg bei Bad Wurzach aufbewahrt. Seit 1928 findet zu Ehren des Heiligen Blutes jedes Jahr am zweiten Freitag im Juli eine Reiterprozession statt. Ab den 1960er Jahren schlossen sich immer mehr Baind- ter Reiter den Gruppen Ravensburg und Bad Wurzach an, um an der Heiligblutverehrung teilzunehmen. Im Jahre 1972 beteiligten wir uns erstmals als eigene Gruppe Baindt mit damals 21 Reiter. Die Gruppe wurde geführt von Ge- org Baumeister bis ins Jahr 1981, als er dort Festordner wurde. Ab 1982 übernahm der Gruppenführer der Blutrei- tergruppe Baindt, Georg Steinhauser auch diese Aufgabe in Bad Wurzach. Er begleitete dieses Amt alljährlich bis ins Jahr 2022. Aufgrund der Neuorganisation als ein- getragener Verein, durfte nun der neue Gruppenführer Berthold Steinhauser beim Jubiläum die 43 Reiterinnen und Reiter anführen Ein besonderer Dank gilt den 13 Jugendlichen, die dis- zipliniert und mit Interesse bei der Prozession mitgeritten sind. Wir freuen uns auch, dass der ehemalige Baindter Pfarrer, Dekan a.D.Heinz Leuze wieder dabei war. Ein herz- liches Danke gilt den Musikerinnen und Musikern des Mu- sikvereins Baindt, die uns dieses Jahr zum 28. Mal bei der Prozession im Stadtbereich von Bad Wurzach wieder sehr schön begleiteten. Erstmals 1984 und bis ins Jahr 2002 jährlich sowie seit 2004 im 2-jährigen Rhythmus geben die Prozessions- und Parademärsche dem Blutritt einen festlichen Rahmen. Da wir In Bad Wurzach auf ein Quartier angewiesen sind, durften wir viele Jahre zusammen mit der Blutreitergrup- pe Ravensburg bei der Familie Anton und Luzia Kratten- macher bis zu ihrem Tod im November 1993 unsere Pferde zum Hl. Blutfest unterstellen und stets beste Verpflegung genießen. Ab dem Jahr 1994 bei den Familien Zweifel und Schiller in Bad Wurzach-Untergreut. An dieser Stelle zu erwähnen ist, dass unsere Gespannfahrer und auch ei- nige Reiter traditionell all die Jahre mit Pferden, Kutsche und sämtlicher Ausrüstung bereits am Donnerstag nach Bad Wurzach aufbrechen und bei den Quartiergebern sehr gut versorgt sind und wurden. Werner Elbs, 1. Vorsitzender der Blutreitergruppe Baindt 1906 e.V. nutzte beim Zusammensein nach der Prozessi- on die Gelegenheit die Familie Zweifel mit Dankesworten und einem Präsent für 30 Jahre Quartierbereitstellung zu ehren. Zitat: „30 Jahre durften wir hier zu Gast sein. Das ist für uns Anlass „Vergelt´s Gott“ zu sagen, für all die Mühen und Arbeit die Ihr auf euch genommen habt, damit wir beim Hl. Blutfest unseren Glauben stärken konnten und bei Geselligkeit und Andacht miteinander frohe und schöne Stunden verbringen konnten.“ Gruppenführer, Fahnen- und Standartenreiter (Bild: Mar- tin Dengler) Anritt zum Gottesberg Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 Schalmeienkapelle Baindt e.V. Weinfest 2023 - Wir ziehen um Nach dem unser Weinfest nach zwei- jähriger Pause letztes Jahr wieder wie gewohnt stattfinden konnte, ziehen wir dieses Jahr, auf- grund von Bauarbeiten, vom Dorfplatz auf den Schulhof vor die Sporthalle. Der neue Ort gibt uns auch einen neuen Rahmen zur Ge- staltung des Weinfestes; Der Freitagabend wird dieses Jahr ausfallen. Dafür starten wir am Samstag 29. Juli um 18:00 Uhr mit der Rock-Coverband „Self Control- the 80´s Band“, die Band, welche die 80er wieder auf erleben lässt. Der Eintritt ist dieses Jahr frei und natürlich gibt es auch am Samstagabend den berühmten Schalmeienbecher, Im- biss, unseren beliebten Beerenweinstand und was natür- lich nicht fehlen darf, der Weinstand. Am Sonntag den 30. Juli eröffnet die Böllergruppe Baindt um 10:30 Uhr das Frühshoppen und der MV Baindt sorgt für beste Frühshoppen Stimmung. Genauso startet dann auch die große Tombola, das Kin- derprogramm, die Oldtimer werden einfahren und wieder ein tolles Bild abgeben mit den schönen Pkw, Traktoren und Motorrädern. Ab 11:30 Uhr gibt es wieder unseren beliebten Mittagstisch, an dem ihr euch wieder vielseitig kulinarisch verwöhnen lassen könnt. Nach dem Mittag um 13:30 Uhr startet der imposan- te Fahrzeugkorso mit anschließender Ausfahrt durchs Ländle. Ab 14:30 Uhr dürfen wir die BANALOS Big Band begrüßen, die für ordentlich Stimmung sorgen wird. Bevor dann die Oldtimer von ihrer schönen Überlandfahrt zurück kom- men werden und nochmal für reichlich „Benzingespräche“ sorgen werden. Gegen 15.45 Uhr findet dann unsere große Tombola Ver- losung statt, bei der es wieder Chancen auf großartige Hauptpreise geben wird. Viel Glück! Um 17:00 Uhr geht es dann fließend in die Abendunter- haltung mit der Band „RoyBlech“ für einen schönen Wein- festausklang, selbstverständlich mit reichlich Verpflegung am Wurst und Getränkestand. Auf Ihr Kommen freut sich die Schalmeienkapelle Baindt. Grüne Liste Baindt Die „Grüne Liste Baindt“ vom Orts- verband B‘90/Die Grünen Weingar- ten-Baienfurt-Baindt trifft sich am 21.07.2023 in der Gaststätte „Zur Müh- le“ ab 19:30 Uhr. Folgende Themen sind vorgesehen: - Vorstellung des Ortsverbandes B‘90/Die Grünen Wein- garten-Baienfurt-Baindt - Leitfaden vom Umweltbundesamt „Konflikt um Winde- nergie, akzeptable Lösungen für Kommunen finden“ - Windkraft im Altdorfer Wald - Vorbereitung zum kommunalen Wahlkampf ab dem Herbst 2023 Willkommen sind auch Bürgeinnen/Bürger die Interesse an diesen Themen haben und sich austauschen wollen. Mit den besten Grüßen Antje Claßen und Michael Spiegel Wohnraum schaffen ohne Neubau, Flächenversiege- lung und massiven Rohstoffverbrauch Der neugegründete Ortsverband „Bündnis 90/Die Grü- nen Weingarten-Baienfurt-Baindt“ beschäftigte sich auf einer Veranstaltung im Baienfurter „Neunerbeck“ mit dem Wohnraumprojekt „Aus Alt mach zwei und mehr“. Das Land Baden-Württemberg unterstützt die Planung von Umbauten in Einfamilienhäusern, um bereits vorhande- nen Wohnraum effizienter zu nutzen. Die Grünen möch- ten erreichen, dass sich mehr Kommunen im Landkreis an diesem Projekt beteiligen. Gemeinwesenarbeiterin Christa Gnannn hat die Kom- mune Bodnegg dazu motiviert, sich an dem Projekt zu beteiligen. So können die Bodnegger Immobobilienbe- sitzer die geförderte Beratung durch Architekt*innen in Anspruch nehmen. Ausgangspunkt waren die Bedürf- nisse von Senioren, die nach dem Auszug der Kinder in einem zu groß gewordenen Haus alleine leben. Sie sind mit Unterhalt und Pflege von Hause und Garten kräfte- mäßig überfordert, wollen aber im Haus bleiben. Junge Familien hingegen suchen händeringend nach einer grö- ßeren Wohnung. Der Einzug dieser Familien - oft auch der Kinder mit eigenen Familien - in eine durch Ausbau geschaffene zweite Wohnung würde beiden Parteien nützen. In dem neuen„Mehrgenerationenhaus“, in dem sich die Senioren in dem altersgerecht gestalteten Erd- geschoss einrichten, könnte beste Nachbarschaftshilfe in beide Richtungen ( z.B. bei der Haus- und Gartenpflege, Kinderbetreuung ) praktiziert werden. Senioren können länger im eigenen Haus leben, würden nicht vereinsamen und hätten durch die Mieteinnahmen eine Entlastung bei Umbau- und Sanierungsarbeiten. Junge Menschen und Familien hätten genügend Wohnraum und ein gutes so- ziales Umfeld für ihre Kinder. Gesellschaftliche Vorteile dieses Projekts gegenüber dem Neubau von Wohnungen seien der geringere Flächen-,Ressourcen-, Erschließungs- und Finanzbedarf. Auf Grund dieser Überlegungen entwickelte Gnann das Pionierprojekt „Aus Alt mach zwei und mehr“ für die Ge- meinden Bodnegg, Schlier, Waldburg und Grünkraut . Im Laufe dieses Projekts können interessierte Senioren eine vom Land geförderte Beratung durch Architekten für ei- nen möglichen Umbau in Anspruch nehmen. Seit Mitte 2021 ließen sich 80 Hauseigentümer beraten. 16 Häuser wurden bereits umgebaut, bei ähnlich vielen beginnen zeitnah die Umbauarbeiten. Nachdem Gnann mit diesem Projekt bei der Förderrunde des Landes „Innovativ wohnen BW“ einen Preis gewon- nen hat, hat das Land das Projekt in die Landesförderung übernommen und bezuschusst die Inanspruchnahme ei- ner Beratung durch einen Architekten im laufenden Jahr mit einer „Beratungsprämie“ von bis zu 400 Euro. Die grüne Kreisrätin Hildegard Fiegel-Hertrampf, die grü- ne Stadträtin in Weingarten Hermine Städele sowie der Architekt Andreas Knitz möchten nun durch eine Initia- tive erreichen, dass Christa Gnann auch im Auftrag des Landratsamtes oder des Gemeindeverbands Mittleres Schussental andere Kommunen bei der Betreuung des Projekts unterstützen kann. Denn das Fördergeld für die Beratung muss den Teilnehmern des Projekts über die Kommune ausgezahlt werden. Den Kommunen obliegt auch die Aufgabe, das Projekt durch Öffentlichkeitsar- beit bekannt zu machen und vor allem im Rahmen der kommunalen Seniorenarbeit zu unterstützen. Zuerst muß die Kommune also am Projekt beteiligt sein. Dann kann ein Eigentümer aus dieser Gemeinde sich von einem Ar- Nummer 29 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 chitekten beraten lassen und sein zuständiges Rathaus muss für ihn den Antrag auf Auszahlung der Beratungs- prämie stellen. In dem anschliessenden Gespräch wurden auch Prob- leme bei der Umsetzung dieses Projekts angesprochen. Auf einen Teil der gewohnten Wohnfläche zu verzichten, sein Haus umzubauen und eine fremde Familie im Haus aufzunehmen, fällt Senioren nicht leicht. Im Alter von 60 Jahren ist ein solcher Entschluss leichter als im Alter von 80 Jahren. Man bekommt evtl. auch noch einen Kredit bei der Bank. Somit ermutigt Knitz dazu, schon im frü- heren Alter eine vorausschauende Planung zu beginnen. Von Seiten der Kommune besteht - wie das Gespräch mit der Bauamtsleiterin der Gemeinde Baienfurt, Anja Lenkeit, ergab - oft das Problem, dass der Einbau einer zweiten Wohnung Befreiungen von einem Bebauungsplan erfordert. Manchmal ist die aufwändige Änderung eines Bebauungsplans notwendig. Lenkeit hofft auf bundes- gesetzliche Änderungen, die Bebauungsplanänderungen erleichtern. In einem ergänzenden Referat mit dem Titel „Altersan- gepasste Ertüchtigung des vorhandenen Wohnraums“ wies der Architekt Andreas Knitz auf die Notwendigkeit einer guten Beratung hin: „Welches Potenzial hat mein Haus? Welche Optionen habe ich?“ Knitz plädierte für die Einrichtung eines Planungs- und Dienstleistungs-Netz- werks aus Pflegestützpunkten, Kommunen, Handwerk, Architekten. Die aktuelle Wohnungsnot macht es notwen- dig, alle Potenziale zu aktivieren. Zumal Senioren einfach gerne länger im eigenen Haus bleiben wollen und gerne nicht allein!! Die Beratung dazu muss unkompliziert und kompetent erfolgen. Laut Gnann ist es wichtig, dass sich möglichst noch 2023 möglichst viele Kommunen an die- sem Projekt des Landes beteiligen. Sie fürchtet bei aus- bleibender Nachfrage um die Förderung der Beratung für Umbauwillige. Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donnerstag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Bergwanderung über die Leiter des Steinebergs Von Immenstadt geht es mit der Bergbahn auf den Mit- taggipfel. Auf aussichtsreichen Wegen, Wurzeln und Trep- penstufen kommen wir zum Steineberg. Geübte dürfen die 17 m lange Eisenleiter direkt zum Gipfel benützen. We- niger Trittsichere bleiben auf dem Normalweg. Die Platten der Grauen Wand bilden einen Kontrast zum steilen Auf und Ab im Wald bis zur Einkehr in der Alpe Gund. Durch den Steigbachtobel, begleitet von Wasserfällen und Gum- pen, geht es zurück zum Parkplatz Mittagbahn. Treffpunkt Sonntag 30.07.2023 um 8.00 Uhr auf dem Festplatz in Weingarten, Rückkehr ca. 18.00 Uhr. Gehzeit ca. 5 Stunden, 400 hm (3/4 Stunde steil bergauf) Abstieg 970 hm. Fahrpreis 22,00 Euro für Mitglieder. Bergfahrt 15,00 Euro (14,00 Euro Senioren) Trittsicherheit, Schwindelfreiheit und Bergschuhe erfor- derlich.Vesper, Trinken, Stöcke und Wechselschuhe. An- meldung ab 26.07.2023 - T. 0151-12952100 (Anrufbeant- worter) Wanderführung Irene Klingler, email: klinglerirene@ gmail.com Bei schlechtem Wetter Info im Ansagetext ab 20 Uhr am Vorabend T. 0151-12998910. Gäste sind herzlich willkommen! Was sonst noch interessiert Hallenbad Baienfurt Ferienöffnungszeiten Das Hallenbad Baienfurt geht nicht gleich mit Ferienstart in die Sommerpause, sondern bleibt 2,5 Wochen mit Fe- rienöffnungszeiten in Betrieb. Ab Donnerstag, 27.07, dem ersten Sommerferientag, gel- ten dann unsere Ferienöffnungszeiten. Ferienöffnungszeiten Donnerstag, 07:30 - 21:00 Uhr Freitag, 06:30 - 21:00 Uhr Samstag, 13:00 - 18:00 Uhr Sonntag, 07:30 - 18:00 Uhr Montag - geschlossen Dienstag, 14:00 - 21:00 Uhr Mittwoch, 14:00 - 21:00 Uhr In dieser Zeit finden Ferien-Schwimm-Crash-Kurse statt. Wir bitten darauf Rücksicht zu nehmen. Schließzeit Am Samstag, 12.08.2023, 13:00 Uhr wird der große Hal- lenbad-Stöpsel gezogen und das Becken geleert, für Rei- nigung und Revision. Das Hallenbad bleibt dann für ins- gesamt 3 Wochen geschlossen. Geplante Öffnung nach der Sommerpause ist am Samstag, 2. September 2023, 13:00 Uhr. Wir wünschen unseren Badegästen erholsame Sommer- ferien, einen schönen Sommer und freuen uns auf den Saisonstart am Samstag, 2. September 2023. Ihr HallenbadTeam im Hallenbad Baienfurt OPEN-AIR-KINO in Baienfurt Herzliche Einladung am Freitag, 28. Juli 2023 um 21.00 Uhr (Filmstart ca. 21.30 Uhr) auf dem Marktplatz Baienfurt (bei schlechter Wit- terung in der Gemeindehalle Baienfurt) mit dem franzö- sischen Spielfilm „Belle & Sebastian - Ein Sommer voller Abenteuer“. Zu diesem Filmerlebnis sind alle Kinder, Jugendliche und Erwachsene aus Baienfurt und Umgebung ganz herzlich eingeladen!!! Allgemeinen Blinden- und Sehbehindertenhilfe e.V. (ABSH) - Regionalgruppe Allgäu - Einladung Wir laden Sie ein Samstag, den 05. August 2023 ab 14:00 Uhr, Treffpunkt: Bahnhofsgaststätte „Barfüsser“, Leutkirch/Allgäu. Offene Fragestunde zum Sozialrecht. Ob Schwerbehinderung, Schwerbehindertenparkplatz, Umschulung, Reha, Rente, Pflege oder Sozialleistungen. Wir stehen für Ihre Fragen zur Verfügung und freuen uns auf Ihr Kommen. Als Referenten dürfen wir Dipl.-Sozial- Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 arbeiter (FH) Harald Eigler begrüßen. Ausdrücklich erwünscht sind bei all unseren Treffen im- mer die Angehörigen betroffener und ratsuchender Men- schen. Um besser planen zu können, bitte ich möglichst um vorherige Anmeldung per Telefon bei Herrn Hans Jo- achim Sauer aus Bad Waldsee unter Tel.: 0171-2887750, E-Mail: sauerbadwaldsee@t-online.de. Ich freue mich auf Ihr Kommen Informationen finden Sie auch auf unserer Homepage: www.abs-hilfe.de Gemeinde Vogt Die Gemeinde Vogt sucht zum nächst möglichen Zeit- punkt zur Unterstützung des Teams im Wertstoffhof auf der Basis eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnis- ses eine Aushilfe (m/w/d). Die Arbeitszeiten sind wie folgt: Fr. 13-17 Uhr, Sa. 08:30 - 12:30 Uhr (ganzjährig) Zusätzlich montags: Von 03.04. bis 28.08 von 16:30 - 18:30 Uhr Ab 04.09. bis 23.10. von 16 - 19 Uhr Sie haben Interesse? Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung. Bitte senden Sie diese bis 31.07.2023 an die Gemeinde Vogt, Kirchstraße 11, 88267 Vogt. Für Fragen und weitere Informationen steht Ihnen Frau Dreher, Tel.: 07529/209-31, E-Mail: dreher@gemeinde-vogt.de, gerne zur Verfügung. Zubereitung Nudeln bissfest kochen. Tomaten grob ha- cken, Paprika in Streifen schneiden. Oliven in Ringe schneiden. Für das Dressing alle Zutaten in einer Schüssel gut verrühren. Mit Kräutern und Knoblauch vermengen. Danach die Oliven, Tomaten und Paprika unterheben. Abgekühlte Nudeln dazugeben und gründlich durchmischen und mindestens eine Stunde ziehen lassen. Vor dem Servieren nochmals mit Salz und Pfe er abschmecken. Passt sehr gut zu Gegrilltem. Schorten/DEIKE Mediterraner Nudelsalat Portugiesisches Rezept Zubereitungszeit: 30 Minuten Zutaten für 4 Personen 400 g Nudeln, 1 EL Thymian, gehackt, 1 EL Oregano, gehackt 4 EL Basilikum, fein geschnitten, 2 Knoblauchzehen, fein gehackt 100 g getrocknete, eingelegte Tomaten 200 g gegrillte Paprika (eingelegt, aus dem Glas) 12 schwarze Oliven ohne Stein, 12 grüne Oliven ohne Stein Dressing 4 EL Olivenöl, 1 EL gekörnter Senf, 4 EL Balsamico 2 EL Dattelsirup, 2 EL Tomatenmark 1 gestr. EL Paprikapulver, edelsüß Salz und Pfe er Nudeln bissfest kochen. Tomaten grob ha- cken, Paprika in Streifen schneiden. Oliven in Foto: © Zimmer/DEIKE 761U14U3 Ausschnitträtsel Welcher Bildausschnitt von A bis F ersetzt das Feld mit dem Fragezeichen? Lösung: A© Clipdealer/DEIKE 744R28R3 Lassen Sie Ihre Haustiere bei den heißen Temperaturen nicht im Auto zurück! Denken Sie an Ihre Tiere! Lassen Sie Ihre Haustiere bei den Denken Sie an Ihre Tiere!Denken Sie an Ihre Tiere! Ist Ihr Hund bei der Gemeinde angemeldet? Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 6 Welches ist keine olympische Disziplin im Reiten? A Dressur B Kunstreiten C Springreiten D Vielseitigkeitsreiten 15 Was ist ein Paddock? A eingezäunter Freilauf B gebissloses Zaumzeug C klassische Reit gur D Teil des Sattels 5 Welches ist kein berühmtes Pferd aus Literatur oder Film? A Falada B Jolly Jumper C Sarabi D Mr. Ed 9 Vorläufer welches Reitstils ist das spani- sche Vaquero-Reiten? A Westernreiten B Dressurreiten C Springreiten D Voltigieren 1 Welcher Beruf hat oder hatte nichts mit Pferden zu tun? A Schmied B Kürschner C Jockey D Abdecker 10 Welche Pferdetypen werden vorwie- gend als Zug- und Lasttiere in der Landwirt- schaft eingesetzt? A Warmblüter B Halbblüter C Vollblüter D Kaltblüter 11 Was triff t nicht auf die Lipizzaner zu, die in der Spanischen Hofreitschule ausge- bildet werden? A Es werden nur Hengste ausgebildet. B Die Tiere sind immer weiß. C Sie bekommen immer zwei Namen. D Ihre Ausbildung dauert sechs Jahre. 3 Welcher Ausdruck bezeichnet kein Ab- zeichen am Kopf eines Pferdes? A Flämmchen B Laterne C Kleeblatt D Blume 8 Unterhalb welches Stockmaßes wird ein Pferd als Pony bezeichnet? A 95 Zentimeter B 122 Zentimeter C 148 Zentimeter D 155 Zentimeter 14 Was triff t nicht auf das Urpferd Eohippus zu? A Es lebte vor ca. 60 Millionen Jahren. B Es war so groß wie eine Katze. C Es lebte in Urwäldern. D Es hatte nur eine Zehe pro Fuß. 7 In welchem Pferdefi lm spielt die 14-jäh- rige Scarlett Johansson eine Hauptrolle? A „Der Pferde üsterer“ B „Gefährten“ C „Der schwarze Hengst“ D „Ostwind“ 2 Welche Pferdrasse hat immer schwarzes Fell? A Friese B Ha inger C Andalusier D Knabstrupper 4 Wie nennt man bei Pferden die Hornreste auf der Beininnenseite? A Kastanie B Walnuss C Buchecker D Eichel 13 Wo befi ndet sich die größte Pferde- rennbahn der Welt? A Hongkong B Tokio C Melbourne D Baltimore 12 Aus welchem Land stammen die Pfer- de, die für den Polosport gezüchtet werden? A Spanien B Island C Großbritannien D Argentinien Das großeDas große Pferde-Pferde-QuizQuiz„Alles Glück dieser Erde liegt auf dem Rücken der Pferde“, lautet ein altes Sprichwort. Wie gut kennen Sie sich mit den interessanten Tieren aus? Testen Sie es mit unseren 15 Fragen! Lösungen „Das große Pferde-Quiz”: 1 B – Ein Kürschner verarbeitet die Fel- le von Tieren wie Füchsen oder Ner- zen zu Pelzprodukten. Der Schmied beschlägt die Pferdehufe, der Jockey ist ein Berufsreiter und der Abdecker beseitigte früher Tierkadaver. 2 A – Friesen sind eine der ältesten Pferderassen Europas und stammen ursprünglich aus den Niederlanden. Sie werden ausschließlich mit schwar- zem Fell gezüchtet. 3 C – Das Flämmchen ist ein schmaler Strich auf der Stirn des Pferdes, die Blume ein etwas größerer Fleck und die Laterne eine breite Blesse. 4 A – Bei der Kastanie handelt es sich um rudimentäre Handwurzel- bzw. Fußwurzelballen. Sie wachsen konti- nuierlich, können aber problemlos ge- kürzt werden. 5 C – Sarabi ist die Mutter des kleinen Simba im Film „Der König der Löwen“. Falada ist das Pferd im Märchen „Die Gänsemagd“, Jolly Jumper gehört Lucky Luke und Mr. Ed ist ein spre- chendes Pferd aus der gleichnamigen Fernsehserie. 6 B – Bei den Olympischen Spielen gibt es sechs Wettbewerbe im Reitsport: im Springreiten, der Dressur und der Viel- seitigkeit jeweils einen Einzel- und ei- nen Mannschaftswettbewerb. 7 A – Im Spiel lm aus dem Jahr 1998 spielt Robert Redford einen Pfer- deheiler, der das seit einem Unfall verängstigte Pferd der von Scarlett Johansson dargestellten Grace thera- piert. 8 C – Die kleinwüchsige Rasse wird un- ter einer Größe von 1,48 Meter als Pony bezeichnet. Die Tiere werden gern für Kinderreitsport eingesetzt. 9 A – Vaquero ist die spanische Be- zeichnung für einen berittenen Rin- derhirten. Traditionell ist er ähnlich dem amerikanischen Cowboy mit ei- nem Filzhut, einem Hemd, Lederstie- feln und Beinlingen bekleidet. 10 D – Typisch für diese Pferderasse ist ein hohes Körpergewicht und ein ru- higes Temperament, weshalb sie sich gut als Zug- und Lasttier eignet. 11 B – Die meisten Lipizzaner sind heutzutage zwar Schimmel und somit weiß, es gab aber schon immer auch Braune, Rappen und Füchse unter ih- nen. 12 D – Von den Briten eingeführt, ist die Sportart bis heute in Argentinien weitverbreitet. Die besten Polospieler stammen aus diesem Land. 13 B – Die 1933 erö nete Pferderenn- bahn fasst bis zu 223 000 Zuschauer. Die äußere Grasbahn hat eine Länge von 2083 Meter. 14 D – Die ausgestorbene Pferdegat- tung Eohippus oder auch Hyracother- ium hatte vier Zehen an den Vorder- und drei Zehen an den Hinterbeinen. 15 A – Paddocks bieten Pferden in den Zeiten Auslauf, in denen sie nicht auf die Weide können. Die graslosen, meist mit Sand ausgestreuten Plätze sind sehr p egeleicht. Foto: © Clipdealer/DEIKE Text: © ab/DEIKE 758R50R1 Unterstützen Sie Menschen in Not! Deutsches Rotes Kreuz e.V. IBAN: DE63 3702 0500 0005 0233 07 BIC: BFSWDE33XXX Spendenzweck: Nothilfe Ukraine Helfen Sie jetzt! www.drk.de Ukraine #Nothilfe Maksym Trebukhov/Ukrainisches Rotes Kreuz/IFRK Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 kindernothilfe.de Verändere die Welt – von Kindern in Not! 30€ schützen die Welt nicht vor Konflikten. Aber Maria vor Gewalt. Fo to : C h ri st ia n N u sc h Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 MIETGESUCHE Praxis Dirk Molder Facharzt für Allgemeinmedizin Mochenwangen Liebe Patienten, wir machen Urlaub von Mo. 31.07.23 bis einschl. Fr. 18.08.23 Vertretung übernimmt: Dr. med. Görtz, Mochenwangen, Tel 2616 (31.07.23 - 11.08.23) Dr. med. 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      Zuletzt geändert: 20.07.2023
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      Amtsblatt Jahrgang 2023 Freitag, den 5. Mai 2023 Nummer 18 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Energiedialog vor Ort Fo to : w w w .p ad d ys ch m itt .d e Freitag 10:30–12:00 Uhr | Bergatreute 13:00–14:30 Uhr | Baindt 15:00–16:30 Uhr | Baienfurt 17:00–18:30 Uhr | Waldburg Samstag 08:30–10:00 Uhr | Schlier 10:30–12:00 Uhr | Vogt 12:30–14:00 Uhr | Wolfegg Mehr Informationen im Innenteil. Infostände bei den Rathäusern am 12. und 13. Mai 2023 Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 18 Windpark Altdorfer Wald – aktueller Stand Info-Tour durch sieben Gemeinden am 12. & 13. Mai 2023 – Zufallsauswahl für die Dialoggruppe startet Der Energiedialog kommt am 12. & 13. Mai 2023 vor die Rathäuser der Kommunen Der Energiedialog informiert und sammelt Themen, Fragen und Anregungen aus der Bürgerschaft zum ge- planten Windpark im Altdorfer Wald ein. Mit einem Informationsstand steht das Moderationsteam des Forum Energiedialog für jeweils 90 Minuten vor den Rathäusern, am Freitag den 12. und Samstag, den 13. Mai, in allen sieben Gemeinden. Freitag Samstag 10:30 - 12:00 Uhr Bergatreute 08:30 - 10:00 Uhr Schlier 13:00 - 14:30 Uhr Baindt 10:30 - 12:00 Uhr Vogt 15:00 - 16:30 Uhr Baienfurt 12:30 - 14:00 Uhr Wolfegg 17:00 - 18:30 Uhr Waldburg Zusätzlich wird auch der Vorhabenträger, Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm und iTerra Energy, mit einem Informations- stand vertreten sein. Die eingesammelten Anliegen aus der Bevölkerung fließen in den Energiedialog ein und werden von der Dialoggruppe gesichtet und priorisiert. Während der Info-Tour beantwortet das Moderationsteam des Forum Energiedialog auch Fragen zum weiteren Vorgehen, u.a. zur Dialoggruppe und zur Zufallsauswahl. Kommunale Dialoggruppe begleitet Projektentwicklung Die Projektentwicklung des Windparks Altdorfer Wald wird voraussichtlich mehrere Jahre andauern. In Baindt, Baienfurt, Bergatreute, Schlier, Vogt, Waldburg und Wolfegg wird deshalb eine gemeindeübergreifende Dialog- gruppe eingesetzt, welche die relevanten Themen definiert und öffentliche Veranstaltungen dazu vorbereitet. Die Dialoggruppe ist ein kommunales Instrument, moderiert wird sie vom Forum Energiedialog. Chancengleiche Auswahl von vierzehn Bürgerinnen und Bürgern nach dem Zufallsprinzip Die Dialoggruppe wird aus den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern, jeweils einem Mitglied des Gemeinde- rats und Initiativen und Gruppen zum Altdorfer Wald zusammengesetzt sein. Außerdem sollen vierzehn chan- cengleich ausgewählte Bürgerinnen und Bürger Teil der Gruppe werden. Dafür werden mit Unterstützung der Meldeämter der sieben Gemeinden rein zufällig Personen ausgewählt, die in den nächsten Wochen von den Rathäusern angeschrieben werden. Die Zusammensetzung der Gruppe von Bürgerinnen und Bürgern soll hin- sichtlich Alter und Geschlecht möglichst der tatsächlichen Verteilung in den Gemeinden, als auch der Zukunfts- bedeutung des Themas, entsprechen. Sie haben bereits einen Brief mit einer Einladung zur Teilnahme erhalten? Wir freuen uns, wenn Sie sich zurück- melden! Wenn sich mehr als zwei Personen aus einer Gemeinde zurückmelden, entscheidet das Losverfahren. Die zum Windpark angrenzenden Gemeinden Baienfurt, Baindt, Bergatreute, Schlier, Vogt, Waldburg und Wolfegg berichten in ihren Mitteilungsblättern regelmäßig über die Projektentwicklung und den begleiten- den Energiedialog. Bei Fragen und Anregungen zum Energiedialog melden Sie sich gerne bei Sarah Albiez, s.albiez@energiedialog-bw.de www.energiedialog-bw.de Nummer 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Vorgezogener Redaktionsschluss Sehr geehrte Autoren, aufgrund des kommenden Feiertages wird folgender Redaktionsschluss vorgezogen: Veröffentlichung: 19.05.2023 Redaktionsschluss: 15.05.2023, 21:00 Uhr Wir bitten um Beachtung und wünschen Ihnen schöne Feiertage. Der Verlag Amtliche Bekanntmachungen FERIENBETREUUNG Liebe Eltern, für die Pfingstferienbetreuung vom 30. Mai bis 02. Juni (4 Tage) wird in der Klosterwiesenschule Baindt für alle Kinder der Klassen 1 bis 4 eine Ferienbetreuung angeboten. Das Betreuungsangebot findet je nach Teilnehmerzahl in Baindt oder in Baienfurt statt. Bei Bedarf können Sie Ihre Kinder über reservix.de verbindlich anmelden, hier finden Sie auch weitere Informationen zu den Betreuungszeiten und Kosten. Der Annmeldeschluss ist am 09. Mai 2023. Einsprüche gegen Bescheide im Rahmen der Grundsteuerreform Finanzämter versenden keine Eingangsbestätigung Nachdem in Baden-Württemberg der Großteil der insge- samt rund 5,6 Millionen zu erwartenden Grundsteuerer- klärungen eingetroffen ist und jeweils über 2 Mio. Grund- steuerwert- und Grundsteuermessbescheide versandt wurden, gehen auch Einsprüche gegen die Bescheide in den Finanzämtern ein. Eine schriftliche oder telefonische Eingangsbestätigung bei in Papierform übermittelten Einsprüchen erfolgt nicht. Die Finanzämter bitten daher von solchen Anforderun- gen abzusehen. Wer jedoch den Einspruch über das ELSTER-Portal – hier un- ter „Alle Formulare“/„Anträge, Einspruch und Mitteilungen“: https://www.elster.de/eportal/formulare-leistungen/ alleformulare/einspruch abgibt, erhält, ebenso wie bei der Übermittlung einer Steuererklärung, automatisch eine Versandbestätigung. Hinweis zum Ruhen der Einspruchsverfahren Wird mit dem Einspruch ausschließlich die Verfassungs- mäßigkeit des neuen Rechts angezweifelt und das Ruhen des Verfahrens beantragt, gewähren die Finanzämter dies grundsätzlich stillschweigend (sog. Zweckmäßig- keitsruhe). Auch ohne ausdrücklichen Antrag gehen die Finanzämter aus verwaltungsökonomischen Gründen davon aus, dass Bürgerinnen und Bürger, die sich mit ihrem Einspruch ausschließlich auf die Verfassungsmä- ßigkeit des neuen Rechts beziehen, einer Verfahrensruhe aus Zweckmäßigkeitsgründen zustimmen. Sofern Grund- stückseigentümer deutlich machen, dass sie ein eigenes Gerichtsverfahren führen möchten, sind die Finanzäm- ter angehalten, diesem Begehren nachzukommen und über den Einspruch durch Einspruchsentscheidung zu entscheiden. Einladung zur Bürgerinformationsveranstaltung zum Beginn der Baumaßnahme in der Ortsmitte und zu den Entwicklungen im Fischerareal am 24. Mai 2023 Liebe Bürgerinnen und Bürger, im Namen des Gemeinderates und der Gemeindeverwaltung lade ich Sie zur Bürgerinformationsveranstaltung am 24. Mai 2023 um 19:00 Uhr in die Schenk-Konrad-Halle ein. Diese Veranstaltung richtet sich an alle interessierten Bürgerinnen und Bürger, die sich über die Neugestaltung und den Baubeginn unserer Ortsmitte und über die Entwicklungen im Fischerareal informieren wollen. Wir freuen uns über Ihre rege Teilnahme an dieser Veranstaltung und auf einen informativen Abend! Ihre Simone Rürup Bürgermeisterin Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 18 Regen im Frühjahr – Allgemeine Info zur Grundwasserneubildung Die Grundwasserneubildung erfolgt vorwiegend im Win- ter. Positive Effekte ergeben sich durch regelmäßige Nie- derschläge über den gesamten Winter. Erst in den ver- gangenen beiden Monaten hatten wir mehr Regen als im Durchschnitt der vergangenen Jahre. Von den zahlreichen Niederschlägen profitieren unsere Böden. Die Regenfälle der vergangenen Wochen reichen jedoch nicht aus, um sich positiv auf den Grundwasserstand auszuwirken. Der Regen hat das Defizit abgemildert. Die obere Boden- schicht ist nun mit wenigen Ausnahmen in Deutschland gut durchfeuchtet. Die jüngsten Regenfälle tun den Böden sehr gut, die in den vergangenen Sommern stark ausgetrocknet sind. Die Pflanzen nehmen das Wasser weitgehend auf. In den tiefen Bodenschichten kommt davon nicht viel an, dafür braucht es über einen längeren Zeitraum deutlich grö- ßere Regenmengen im Winterhalbjahr. Seit 2003 ist ein signifikanter Rückgang der Niederschlä- ge zu beobachten. Das gelte auch für den maßgeblichen Zeitraum für die Grundwasserneubildung: Die Winter- monate November bis April sind für die Grundwasser- neubildung wichtig, da zu dieser Zeit ein großer Teil der Niederschläge im Boden versickern kann. Als Wasser- versorger hofft der Zweckverband Wasserversorgung in den Wintermonaten immer auf viel Schnee und Regen. Das Winterhalbjahr 2022/2023 hat zu einer normalen Grundwasserneubildung geführt. Wir müssen dankbar für die Niederschläge der vergangenen zwei Monate sein. Ist die Trinkwasserversorgung in Baden-Württemberg noch sicher? Diese Frage wird in Zeiten des fortschreiten- den Klimawandels immer häufiger gestellt. Sie ist berech- tigt, denn in BadenWürttemberg liegt der Temperaturan- stieg gegenüber dem vorindustriellen Zeitalter bereits bei 1,5 Grad Celsius und damit über dem bundesweiten Durchschnittswert. In der Folge nimmt die Verdunstung spürbar zu, Bäche und Flüsse führen im Sommer immer weniger Wasser, zum Teil trocknen sie aus. Trotzdem ist die Trinkwasserversorgung noch sicher, denn Baden-Württemberg war bisher ein wasserreiches Land. Wassermangelgebieten standen Wasserüberschussge- biete gegenüber. Es ist also eine Frage der Wasserinfra- struktur, immer und überall ausreichend Trinkwasser zur Verfügung zu stellen. In der Regel sind die Wasserversor- gungsunternehmen dafür gut gerüstet. Trotzdem kann es im Einzelfall an heißen Sommertagen in länger anhal- tenden Trockenperioden bei einzelnen Wasserversorgern zu Engpässen kommen. Die dort betroffenen Gemeinden untersagen dann beispielsweise das Befüllen von Pools oder das Bewässern von Rasenflächen in Gärten oder Parkanlagen. Auch in Zeiten des Klimawandels ist es daher wichtig, mit der kostbaren Ressource Trinkwasser sorgsam umzugehen. Nach vielen trüben Regentagen freuen wir uns alle auch auf sonnige Tage im Wonnemonat Mai. Ihr Zweckverband Wasserversorgung – Baienfurt-Baindt Einladung zur Gemeinderatssitzung am 9. Mai 2023 in Baindt Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am Dienstag, den 9. Mai 2023 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses statt. TAGESORDNUNG 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Bauantrag zum Anbau einer landwirtschaftlichen La- gerhalle auf Flst. 442/1, Marsweilerstr. 88 05 Bauantrag zum Einbau einer Wohnung ins Unterge- schoss eines bestehenden Zweifamilienwohnhauses und Abgrabung für einen Lichthof an der Südseite des Wohngebäudes auf Flst. 205/8, Eschenstr. 16 06 Sanierung Klosterwiesenschule, Hauptgebäude: Ver- gabe der Klempnerarbeiten, Fenster und Sicherheit- stechnik 07 Einführung der digitalen Vormerkung für die Betreu- ung eines Kindes in einer Kindertagesstätte über das Modul des Programmes KiTa-Data-Webhouse (KDW) 08 Vergabekriterien, Umbuchungskriterien und Verga- bekriterien für Ganztagesplätze in den örtlichen Kin- dertagesstätten 09 Module für die Betreuung eines Kindes in einer Kin- dertagesstätte der Gemeinde Baindt 10 Wahl der Jugendschöffen und Schöffen für die Ge- schäftsjahre 2024 - 2028 - Aufstellung der Vorschlagslisten durch die Gemein- den 11 Anfragen und Verschiedenes Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup, Bürgermeisterin Wir trauern um unseren ehemaligen Kameraden Bruno Schellhorn Bruno Schellhorn trat im Februar 1988 in die Baindter Feuerwehr ein. Er leistete für mehrere Jahre seinen Dienst am Nächsten, bis er sich beruflich umorien- tierte und nach Horgenzell zog. Auch dort trat er in die örtliche Feuerwehr ein. Für seine Tätigkeit für die Feuerwehr und die Bürge- rinnen und Bürger der Gemeinde Baindt danken wir Ihm von ganzem Herzen. Seinen Angehörigen gilt unser Mitgefühl. Simone Rürup Roland Bucher Bürgermeisterin Kommandant Nummer 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Kinder Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravens- burg Elisabethenstr. 15 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 06. Mai und Sonntag, 07. Mai AniCura Kleintierspezialisten Ravensburg, Tel.: (0751) 7 91 25 70 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 06. Mai Altdorf-Apotheke in Weingarten, Zeppelinstraße 5, Tel.: (0751) 4 37 99 Sonntag, 07. Mai Apotheke 14 Nothelfer in Weingarten, Ravensburger Straße 35, Tel.: (0751) 5 61 11 10 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Esse n auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-116 E-Mail: betreuung@sozialstation-schussental.de Markdorferstr. 43 88213 Ravensburg/Bavendorf Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte und hochaltrige Menschen, die gerne in Gemeinschaft sind. Jeden Dienstag und Donnerstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt und im Ev. Gemeindehaus in Berg. Fahrdienst möglich. Ihre Ansprechpartnerin: Frau Löffler Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 18 Unsere Jubilare Herzlichen Glückwunsch Frau Monika Borck feierte am 1. Mai 2023 ihren 80. Geburtstag. Im Namen von Frau Rürup erhielt sie ein kleines Präsent der Gemeinde. Für die Zukunft wünschen wir der Jubilarin alles Gute, persönliches Wohlergehen und eine gesegnete Zeit. Gemeindeverwaltung Zum 90. Geburtstag am 30. April 2023 gratuliere ich im Namen der Gemeinde und persönlich Herrn Wolfgang Faiß herzlichst und wünsche ihm alles Gute und noch viele Jahre bei guter Gesundheit.. Der Jubilar erhielt die Glückwünsche und einen Geschenkkorb der Gemeinde Baindt sowie eine Ehrenurkunde des Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann. Simone Rürup Bürgermeisterin Veranstaltungskalender Ob die im Nachfolgenden aufgeführten Veranstaltun- gen stattfinden, hängt von den dann geltenden Vor- schriften ab. Mai 05.05. Jahreshauptversammlung Raspler BSS 06.05. Jahreshauptversammlung Schütztengilde Schützenhaus 09.05. Gemeinderatssitzung Rathaus 10.05. Versammlung Blutreitergruppe BSS 11.05. Marschprobe Musikverein Parkplatz Tennishalle 18.05. Christi Himmelfahrt Öschprozession 19.05. Blutritt Blutreitergruppe Weingarten 24.05. Bürgerinformations- veranstaltung SKH 24.05. Ausflug mit Maiandacht Seniorentreff Zur Information DRK-Blutspendedienst Baden-Württemberg - Hessen Jede Blutspende zählt: Blut spenden – Leben schenken! Drei Prozent der Bevölkerung spendet Blut. Dabei wird Blut täglich zur Behandlung von Patient:innen in Kran- kenhäusern benötigt. Täglich werden in Baden-Württemberg und Hessen mehr als 2.700 Blutspenden benötigt. Es gibt keine künstliche Alternative für Blut. Patientinnen und Patienten aller Al- tersklassen sind im Rahmen von Therapien auf die konti- nuierliche und lückenlose Versorgung angewiesen. Rund ein Fünftel (19 %) der Blutspenden hilft zum Beispiel Pati- entinnen und Patienten die infolge einer Krebserkrankung therapiert werden. Ihr Einsatz zählt! Jetzt Blut spenden und Leben schenken! Nächster Blutspendetermin: Mittwoch, dem 10.05.2023 von 14:00 Uhr bis 19:30 Uhr Festhalle , Bahnhofstr. 5/1 88214 Ravensburg - Weißenau Jetzt Blutspendertermin einfach online reservieren unter www.blutspende.de/termine Hätte, könnte, sollte – einfach machen! Benötigt wird für eine Blutspende nur ca. eine Stunde Zeit, davon dauert die reine Blutentnahme bloß knapp 10 Minuten. So läuft‘s: Ablauf einer Blutspende 1. Im Vorfeld Wunschtermin online sichern 2. Anmeldung vor Ort unter Vorlage des Personalaus- weises 3. Ausfüllen des medizinischen Fragebogens zur Abfrage der Spendevoraussetzungen 4. Mit einem kleinen Piks in den Finger wird der Hämo- globinwert bestimmt 5. Ärztliches Gespräch zur Feststellung der Spendefähigkeit 6. Die Blutspende: Abnahme von ca. 500ml Blut 7. Ruhepause und Verpflegung im Anschluss an die Spende Alle Informationen rund um das Thema Blutspende er- halten Interessierte online unter www.blutspende.de oder telefonisch kostenfrei unter 0800 11 949 11. Fit für den Meisterbrief in der Hauswirtschaft Die Fachschule für Landwirtschaft Fachrichtung Haus- wirtschaft in Bad Waldsee bietet ab 6. November 2023 wieder einen neuen Fortbildungskurs mit dem Ziel den Meistertitel in der Hauswirtschaft zu erlangen. Der zwei- jährige Lehrgang findet berufsbegleitend an zwei Tagen in der Woche (Montag und Dienstag) statt. Eine Übersicht über die Fortbildung, Eindrücke vom Un- terricht und Interviews mit Absolventinnen ist auf der digitalen Plattform www.padlet.com/FSLBW/Hauswirt- schaftdigital zu finden. Informationen und Anmeldeunterlagen erhalten Inter- essierte: Nummer 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 1. 2. 3 . 4. 5. Tim Bartels (Umweltbriefe) Online-Shopping Blauer Engel auf letzter Meile So geht klimafreundlicher Onlinehandel: Bevorzugen Sie umweltfreundliche Produkte. Informieren Sie sich vorm Online-Shopping ist nicht grundsätzlich schlecht für die Umwelt – es kann sogar klimafreundlicher sein, als mit einem Auto zu einem Geschäft zu fahren. Doch was und wie wir online einkaufen, hat so oder so Einfluss auf die CO2-Bilanz. Ob am heimischen Com- puter oder unterwegs mit dem Smartphone: Online zu shoppen, ist für uns zu einer Selbstverständ- lichkeit geworden. Dabei kann die digitale Bestel- lung unter Umständen kli- mafreundlicher sein als der physische Konsum vor Ort in einem Laden – vor allem dann, wenn man mit dem Auto zum Einkaufen fährt. Mit Bus oder Bahn sähe das schon an- ders aus. Noch besser: mit dem Fahrrad oder zu Fuß. Im konkreten Fall lässt sich aber sel- ten exakt beurteilen, welche Einkaufsvariante aus Umweltsicht die bessere wäre. Ob online oder im Laden – wer nur das wirklich Nötige kauft und auf umwelt- freundliche Produkte achtet, vermeidet am meisten klimaschädliche Emissionen. Denn die meisten Umweltbelastungen einer Ware entstehen bei der Herstellung und während der Nutzung – weniger beim Transport. Für die Treibhausgasemissionen beim Versand eines Pakets ist weniger der gesamte Trans- portweg maßgeblich, sondern vor allem die sogenannte letzte Meile, also der Transport vom letzten Paketzentrum bis zum Kunden. Wiederholte Zustellungsversuche, weil man nicht da ist, verschlechtern natürlich die Kli- mabilanz. Und auch das Zurücksenden der Ware schlägt emittierend zu Buche. Genauso übrigens, wenn die zurückgegebenen Produkte vernichtet werden. Die Politik sollte durch An- passungen im Steuerrecht fördern, dass Händler ihre Retouren spenden statt vernichten, fordert eine Studie im Auftrag des Umweltbundesamts (UBA). Das neue Kreis- laufwirtschaftsgesetz, das im Oktober 2020 in Kraft trat, richtet sich eigentlich bereits gegen die Vernichtung von Retouren oder Neuware. Bis- her fehlt jedoch eine Rechtsverordnung und somit gibt es noch keine rechtlich durch- setzbare Verpflichtung für die Händler. Darüber hinaus liegen die größten Poten- ziale für einen klimafreundlicheren Online- handel bei den Versandverpackungen und der Logistik, besagt die UBA-Studie. Darin wurde errechnet, dass die Klimagasemis- sionen „pro beispielhaftem Onlineein- kauf zwischen 18 und 98 Prozent sinken“ könnten, wenn man „alle identifizierten Op- timierungspotenziale“ nutzen würde. Dabei müssten alle mitmachen: Politik, Handel, Lo- gistikunternehmen – und auch die Kunden. Beispiel Versandverpackungen: Viele Pro- dukte sind in ihrer Verpackung bereits gut geschützt. Sie könnten ohne zusätzliche Ver- sandumhüllung verschickt werden, so dass weniger Verpackungsmaterial verbraucht wird. Auch Mehrwegsysteme bei Versand- verpackungen sollten in Zukunft stärker ge- nutzt werden, empfiehlt das UBA. Beispiel Logistik: 80 Prozent der Treibhaus- gasemissionen je Lieferung auf der „letzten Meile“ könnten durch Elektrifizierung der Lieferfahrzeuge und durch Lieferkonzepte mit Zwischenlagern, sogenannten Micro- Hubs, und Lieferfahrrädern vermieden wer- den. Die Politik könne hier fördernd eingrei- fen und zum Beispiel Ladeinfrastruktur und Raum für Micro-Hubs bereitstellen, schlägt die Studie vor. Unternehmen, die bereits Lie- ferungen umweltschonend auf den letzten Metern anbieten, können ihr Umweltengage- ment mittlerweile auch mit dem Umweltzei- chen Blauer Engel kennzeichnen. (tb) Die 70-seitige UBA-Studie Ökologisierung des Onlinehandels steht bereit unter https://www. umweltbundesamt.de/publikationen/die- oekologisierung-des-onlinehandels-neue Kauf, auf was bei einzelnen Dingen aus Um- weltsicht besonders zu achten ist. Achten Sie auf Umweltsiegel. Nutzen Sie Onlineshops, die sich auf umweltfreundliche Waren spe- zialisiert haben und zertifizierte nachhaltige Produkte anbieten. Nutzen Sie Secondhand- börsen. Auch fürs Leihen, Tauschen und Tei- len bieten Onlineplattformen Lösungen an. Vermeiden Sie Retouren. Nehmen Sie sich Zeit für die Auswahl. Lesen Sie Beschreibungen und schauen Sie sich Fo- tos genau an. Nutzen Sie bei Kleidung oder Schuhen Größentabellen. Vergleichen Sie Größenangaben auch Produkte bei Ihnen zu Hause. Lesen Sie Bewertungen anderer Kun- den. Diese geben Einschätzungen und Ein- sichten. Kaufen Sie im Zweifel lieber vor Ort. So vermeiden Sie Retouren und unterstützen den Einzelhandel Ihrer Umgebung. Vermeiden Sie Einzelbestellungen. Bestellen Sie Waren gebündelt, und vermeiden Sie Spontankäufe einzelner Pro- dukte. Werden zwei Bücher in einem Pa- ket geliefert, verursacht das natürlich weni- ger Transportaufwand, als wenn jedes Buch einzeln verschickt wird. Kaufen Sie als nach Möglichkeit nur bei einem Händler. Lassen Sie Ihr Paket nicht war- ten. Für die Emissionen eines Pakets ist die „letzte Meile“ entscheidend, also der Weg vom letzten Paketzentrum zum Kun- den. Ungünstig ist es, wenn Zustellversuche erfolglos sind und wiederholt werden. Stel- len Sie sicher, dass Sie das Paket beim ersten Mal erreicht. Holen Sie Ihre Produkte in Pa- ketstationen oder Paketshops selbst ab – so werden Emissionen eingespart, da die Liefer- dienste weniger Stationen anfahren müssen. Nutzen Sie Mehrwegverpackungen. Einige Onlineshops bieten an, ihre Ware in Mehrwegverpackungen oder in der Originalverpackung ohne extra Verpackung zu senden. Nutzen Sie diese Möglichkeit. Sie verringern dadurch die durch Versandverpa- ckungen entstehende Abfallmenge und scho- nen Ressourcen. Verwenden Sie Kartons und Verpackungsmaterialien wieder. Worauf aus Umweltsicht zu achten ist: https://www. umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag Einen Labelratgeber finden Sie hier: https:// www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer- den- alltag/uebergreifende-tipps/siegel-label Alles über Leihen, Tauschen, Teilen gibt es unter: https://www.umweltbundesamt.de/themen/ leihen- tauschen-teilen-0 Der Umsatz im Onlinehandel ist von Euro im Jahr 2021 gestiegen und hat sich somit in nur zehn Jahren vervierfacht. beschleunigt: Von 2019 auf 2020 stieg der Steigerung um viele Millionen Pakete. Jede siebte Bestellung kommt zurück. Bis 2025 will die DHL erreichen, dass zehn Prozent aller von ihr beförderten HDE, Onlinehändlernews, DHL Fo to : s to kk et e/ A do be St oc k Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 18 • beim Infotag am 10. Mai um 18.00 Uhr in der Fach- schule in Bad Waldsee, Schillerstr. 34, Anmeldung zum Infoabend unter www.ernaehrung-oberschwaben.de – Beruf Hauswirtschaft • auf der Homepage des Ernährungszentrums Boden- see-Oberschwaben in der Kategorie „Beruf Hauswirt- schaft“ unter www.ernaehrung-oberschwaben.de • bei Sabine Weiland Telefon 07524/9748-6400 oder E-Mail sabine.weiland@rv.de Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 Gedanken zur Woche: Auch eine schwere Tür hat nur einen kleinen Schlüssel nötig. Charles Dickens Samstag, 06. Mai 17.00 Uhr Baienfurt – Taufe von Maxim 18.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier Sonntag, 07. Mai – 5. Sonntag der Osterzeit 10.00 Uhr Baindt – Familiengottesdienst Ministranten: Laureen Hartmann, Laura Kurz, Lisa Schad, Jakob Spähn, Benjamin Zentner, Niklas Alber, Lena Alber, Rafael Dorn, Lena Himpel, Max Schützbach, Johanna Zentner († Rosa Vogel, Johannes Heik, Ignaz Malsam mit Angehörigen, Ida und Pius Wolf, Klara und Johannes Merk, Familie Schimanowski, Josef Veeser, Karl Bohner, Johann Germann, Jahr- tag: Margareta Veeser, Leo Schimanowski, Bischof Dr. Georg Moser) 11.15 Uhr Baindt – Taufe von Theo 14.30 Uhr Baindt - Tauferneuerungswortgottesfeier 19.00 Uhr Baienfurt - Maiandacht mit dem Kirchenchor Dienstag, 09. Mai 07.50 Uhr Baindt - Schülergottesdienst Mittwoch, 10. Mai 09.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier 15.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier im Pflegeheim Hl. Barbara Donnerstag, 11. Mai 07.45 Uhr Baienfurt - Schülergottesdienst Freitag, 12. Mai 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier Samstag, 13. Mai 17.00 Uhr Baindt – Taufe von Johanna Stefanie 18.30 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer Frau Heine 9406-17 Amtsblatt Frau Ziegler 9406-16 Bauamt - Bauamtsleiterin Frau Jeske 9406-51 Bauamt - Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Bauamt Frau Scheid 9406-54 Bauamt - Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Senff Führerschein, Fischerei 9406-12 Einwohnermeldeamt Herr Bautz 9406-14 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Fundamt Frau Brei/Frau Senff 9406-12 Finanzverwaltung Kämmerer Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei, Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Gewerbeamt Frau Brei/Frau Senff 9406-12 stellvertr. Leitung Hauptamt, Standesamt Frau Maurer 9406-40 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Friedhofswesen Frau Heine 9406-17 Hallenbelegung SKH Frau Ziegler 9406-16 Kindergartenabrechnung Frau Ziegler 9406-16 Volkshochschule Frau Brei/Frau Senff 9406-12 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Altbau 94114-140 E-Mail: leitung.altbau@kiga.baindt.de Leitung Neubau 94114-141 E-Mail: leitung.neubau@kiga.baindt.de Leitung Schulgebäude 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.schulgebaeude@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 3882 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Nummer 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Ministranten: Benjamin Michelberger, Mari- sa Pfister, Frida Rapp, Mathea Buchter, Nele Gründler, Pia Kreutle, Leopold Koch, Alina Michelberger, Anton Pink, Emilia Stotz, Anton Strehle († Rosa Vogel, Johannes Gisi, Anton Nachbau- er, Ludmilla und Rochus Illenseer, Paula und Rupert Gross mit Angehörigen, Anton Ortner, Walter Frei, Marta und Franz Schmid) Sonntag, 14. Mai – 6. Sonntag der Osterzeit - Muttertag 10.00 Uhr Baienfurt – Familiengottesdienst mit der JuKa 18.00 Uhr Binningen – Maiandacht Rosenkranzgebete im Mai Im Mai laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 – 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 – 18.00 Uhr Freitag 09.30 – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Familien-Gottesdienst 7. Mai, 10 Uhr Kirche St. Johannes Baptist Baindt „Ich bin Feuer und Flamme“ Seelsorgeeinheit Baienfurt-Baindt Segnungsfeier zur Tauferinnerung Sonntag, 7. Mai 2023 um 14.30 Uhr Kath. Kirche St. Johannes Baptist B A I N D T Anschließend (ca. 15 Uhr) kleiner Stehempfang mit Getränken, Kaffee und Zopfbrot Eingeladen sind alle Eltern mit ihren Kindern, die vor einiger Zeit das Fest der Taufe gefeiert haben. Dies liegt einige Zeit zurück, der Alltag mit ihren Klein- kindern ist eingekehrt, manch religiöses Ritual besteht, manches ist vielleicht auch in Vergessenheit geraten, manches lässt sich mit Kindern weniger gut gestalten, wie z.B. der sonntägliche Gottesdienst. Wir laden Sie daher ein zu einer Segnungsfeier, denn Jesus sagte: Lasst die Kinder zu mir kommen. Dadurch und durch die Zeit der Begegnung beim an- schließenden kleinen Stehempfang möchten wir die Taufe Ihrer Kinder in Erinnerung rufen, miteinander ins Gespräch kommen und Gemeinschaft erleben. Es wäre schön, wenn Sie die Taufkerze Ihres Kindes mitbringen würden. Messner – einmal im Monat Wer könnte sich vorstellen einmal im Monat an einem Wochenende den Messnerdienst zu übernehmen? In der Regel Samstag oder Sonntag. Wenn wir ein bis zwei Personen für einen solchen Dienst finden würden dann wäre uns schon sehr geholfen. Wir suchen: einen Hausmeister für unseren Kindergar- ten St. Martin Im Kindergarten fallen immer wieder kleine Aufgaben, Reparaturen usw. an. Könnten Sie sich vorstellen gegen eine Aufwandsentschä- digung den Kindergraten zu unterstützen? Pflege der Außenanlagen im Kindergarten Wir suchen gegen eine Aufwandsentschädigung jemand der den Rassenschnitt und die Pflege der Außenanlagen übernimmt. Für alle ausgeschriebene Stellen melden Sie sich bitte bei Pfarrer Staudacher unter der Telefonnummer 07502 – 912623. Sie können auch gerne im Kindergarten St. Martin vorbeischauen und sich erkundigen. Nebenberufliche/r Kirchenpfleger/in gesucht Die Kath. Kirchengemeinde Baindt sucht zum 1. Sept. 2023 eine/n nebenberufliche/n Kirchenpfleger/in (m/w/d) Der/ Die Kirchenpfleger/in unterstützt den Pfarrer, den Kirchengemeinderat bei der Wahrnehmung der örtlichen Verwaltung. Er/Sie ist für die ordnungsgemäße Ausfüh- rung der Verwaltung des örtlichen Kirchenvermögens verantwortlich und an rechtmäßige Weisungen und Be- schlüsse des Kirchengemeinderates gebunden. Das Auf- gabengebiet umfasst insbesondere die Vorbereitung und Überwachung von Bau- und Instandhaltungsmaßnahmen an kirchlichen Gebäuden, die Unterstützung bei der Gre- mienarbeit und die Zusammenarbeit mit dem Katholi- schen Verwaltungszentrum in Kisslegg. Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 18 Sie sind zuverlässig und verfügen über Organisations- und Verwaltungsgeschick. Eine Ausbildung oder Berufser- fahrung in kaufmännischen oder Verwaltungsberufen sind von Vorteil. Sie zeigen Interesse für die Aufgaben der Katholischen Kirche. Die Zugehörigkeit zur Katholischen Kirche ist zwingende Voraussetzung. Der/die Kirchenpfleger/in ist kraft Amtes Mitglied des Kirchengemeinderates mit beratender Stimme. Unter- stützung erhält der/ die Kirchenpfleger/in durch das Katholische Verwaltungszentrum. Als nebenberufliche/r Kirchenpfleger-/in erhalten sie eine adäquate Aufwandsentschädigung nach der Kirchenpfle- gerbesoldungsordnung der Diözese Rottenburg-Stutt- gart. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung be- vorzugt berücksichtigt. Ihre schriftliche Bewerbung mit den üblichen Unterlagen richten Sie bitte an die Kath. Kirchenpflege, Thumbstr. 55, 88255 Baindt, Tel. 07502-912623. Helferkreis Einladung zur Maiandacht am 11.05.2023 14:00 Uhr nach Wolfegg Lorettokapelle. Treffpunkt Kirchenparkplatz Baindt um 13:30 Uhr. Wir bilden Fahrgemeinschaften. Anschließend ist Einkehr in Wolfegg Einladung zur Firmung 2023 Du gehörst zum Schuljahrgang 2008/9? Dann laden wir Dich ein zur Firmung dieses Jahr in Baindt. Die Firmung findet am 11. oder 12. November statt. In den kommenden Wochen versenden wir die Einladungen auch per Post. Eine erste Info vorab. Zur Firmung gehört auch eine gute Vorbereitung. Freue dich auf gemeinsame Er- lebnisse mit einem jungen und dynamischen Firmteam und Jugendlichen aus deinem Jahrgang beim: • Firmauftakt in Baindt am Samstag 9. Sep. um 18.00 Uhr • Firmwochenende im Jugendgästehaus in Bad Schus- senried, Freitag, 29. Sep. bis Sonntag 1. Okt. • Bei Night & Pray in Baienfurt am Sonntag 22. Okt um 19.00 Uhr • und einer Probe für den Gottesdienst am Freitag, 10. Nov. in Baindt. Die Teilnahme an diesen Veranstaltungen ist Vorausset- zung für die Teilnahme an der Firmung. Dein Unkosten- beitrag für alles: 50 Euro. Solltest du in den nächsten zwei Wochen keine Post bekommen, dann melde dich bitte beim Pfarramt. Nobody is perfect. Bernhard Staudacher Dienstag, 9.5.2023, Maiandacht in der Kirche St. Peter und Paul in Weissenau. Treffpunkt: 14.00 Uhr am Bahnhof Nieder- biegen, Ankunft in Weissenau ca 14.20 Uhr, Kleiner Spaziergang bis zur Kirche, Weis- senau. Dort Maiandacht und Führung mit Herr Dr. Höflacher. Anschl. Spaziergang zum Bahnhof. Rückfahrt. Einkehr im Lindenhof in Niederbiegen. Anmeldungen bitte bei E. Muschel, Tel. 0751/52720 Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Singet dem HERRN ein neues Lied, denn er tut Wunder. (Psalm 98,1) Freitag, 05. Mai 20.15 Uhr Baienfurt Kirchenkino „Der 3. Tag“, in der Ev. Kirche Sonntag, 07. Mai Kantate 09.30 Uhr Baindt Gottesdienst im Dietrich-Bonhoef- fer-Saal 10.30 Uhr Baienfurt Taufgottesdienst in der Ev. Kirche 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeindehaus Montag, 08. Mai 18.00 Uhr Baindt Vortrag: Digitale Transformation und das private Ich, Dietrich-Bon- hoeffer-Saal 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe, Ev. Gemeinde- haus Mittwoch, 10. Mai 19.00 Uhr Baienfurt Frauenkreis, „Christliche Organisati- onen in unserer Umgebung“ im Ev. Gemeindehaus Freitag, 12. Mai 16.00 Uhr Baindt Gottesdienst im Pflegeheim Sonntag, 14. Mai Rogate 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche, anschließend Kaffee 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeindehaus Gedanken zum Wochenspruch Singt dem HERRN ein neues Lied! – Diese Einladung, die über dem Sonntag „Kantate“ (Singt!) steht, hat einen Grund: Gott ist lebendig und jeden Tag am Wir- ken – rund um die Uhr – für mich und für dich! Diese Erfahrung teilen wir mit Menschen auf der ganzen Welt. Unsere Antwort darauf hat viele Gesichter. Ein wunderschönes davon ist das Sin- gen. Denn Singen ist vielfältig und bunt. Alte Lieder haben sich oft über Jahrhunderte hinweg bewährt, haben Men- schen Halt und Orientierung gegeben und sind Schätze, die es immer wieder zu bergen gilt. Und doch sind Menschen in jeder Epoche inspiriert wor- den, neue Lieder mit Texten und Melodien ihrer Zeit zu komponieren. Es ist gut, dass wir eine ganze Reihe dieser aktuelleren Lieder in unserem neuen, kleinen Liederbuch im Fundus haben und immer wieder im Gottesdienst einüben. Für den Sommer planen wir einen Abendtermin zum Wo- chenschluss, mit gar nicht viel drum herum, aber mit Zeit, Nummer 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 um mit neueren Liedern Gemeinschaft im Singen zu erle- ben und darin Gott zu begegnen. Gottes Segen für solche Erfahrungen, auch mitten im Alltag! – Euer Martin Schöberl, Pfarrer ------ Gottesdienst für Zuhause Unsere Gottesdienste aus der Kirche können in Echtzeit von zu Hause aus mitgefeiert werden. Am ersten Sonn- tag im Monat findet der Gottesdienst in Baindt statt. Dieser wird ggf. erst am Nachmittag online gestellt. Den jewei- ligen Link dazu finden Sie auf unserer Homepage www. evangelisch-baienfurt-baindt.de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube- Kanal abrufbar. ------ Einschränkungen während der Au- ßensanierung der Ev. Kirche Aufgrund der nun begonnenen Au- ßensanierung der Ev. Kirche in Baien- furt, kann der dortige Schaukasten zur Zeit nicht mehr aktualisiert werden. Als Übergangslösung werden wir die ak- tuellen Mitteilungen am Ev. Gemeinde- haus, Öschweg 30, aushängen. Bitte beachten Sie auch die Angaben im Amtsblatt und auf unserer Homepage. Leider ist während dieser Zeit außerdem der barrierefreie Zugang durch das Gerüst versperrt. Wir hoffen sehr, dass diese Einschränkung nur von kurzer Dauer sein wird. Vie- len Dank für Ihr Verständnis. ------ Baienfurt-/Baindter „Kirchenkino“ 5. Mai 2023, 20.15 (!) Uhr, Ev. Kirche: „Der 3. Tag“ Augenzeugen berichten, dass sie am 3. Tag nach dem Tod Jesu dessen Grab leer vorfanden und ihm dann in Jerusalem wieder begegneten. Der Dokumentar- film „Der 3. Tag“ setzt sich mit der Frage auseinander, wie glaub- würdig die Augenzeugen sind, die über sein Leben, seinen Tod und seine Auferstehung berichten. Der Film sucht nach Antworten auf die Fragen: War Jesus nur scheintot? Stahlen ihn seine Jün- ger aus dem Grab? Halluzinierten sie und meinten, ihm begegnet zu sein? Schufen sie eine Legende, um die Be- wegung der Jesus-Jünger am Leben zu erhalten? Ein Film für Zweifler und Skeptiker - und jeden, dem die Frage „Leben nach dem Tod?“ nicht gleichgültig ist. ------ Digitale Transformation - Leben in einer digitalen Welt Vortragsreihe zur Digitalen Trans- formation von und mit Prof. Dr. Jörg Stratmann (PH-Weingarten) Innerhalb von drei Veranstaltungen wird den Folgen der digitalen Transformation nachgegangen. Während an den ersten beiden Abenden der Blick v.a. auf das Individuum innerhalb des privaten und beruflichen Umfelds geworfen wird, weitet der dritte Abend den Blick auf gesellschaftliche Veränderungen und das Gefüge der Staaten untereinander aus. Digitale Transformation und das digitale Ich Die Welt um uns herum wird zunehmend digital. Dies geht mit vielfältigen Annehmlichkeiten einher, wir können uns einfach mit Freunden verabreden und auch mit Personen, die weiter entfernt leben, im Kontakt bleiben, wir können zu jeder Zeit auf die Musik zurückgreifen, die uns gefällt und Serien und Filme schauen, wenn es für uns passt. Wir leben in einem komfortablen zuhause, welches über Sprache und unser Smartphone einfach zu bedienen ist - und für unser Fitnesstraining sorgt unsere Smartwatch. Gleichzeitig sind mit der zunehmenden Digitalisierung auch Herausforderungen verbunden. Wie verändern So- cial Media und Messenger sowie Musik- und Filmstrea- ming-Plattformen unseren Alltag? Wie gut sind die viel- fältigen privaten Daten geschützt, die ständig produziert werden? Diesen und weiteren Fragen wird am 08.05.2023 in der Zeit von 18 bis 19:30 Uhr (Dietrich-Bonhoeffer-Saal, Baindt) nachgegangen. Nach einer etwa halbstündigen Einführung haben die Teilnehmenden die Möglichkeit, sich über Ihre Erfahrungen, Wünsche und Befürchtun- gen bezüglich eines Lebens in einer digitalen Welt aus- zutauschen. - Montag, 08.05.2023: Digitale Transformation und das private Ich, Dietrich-Bonhoeffer-Saal, Dorfplatz 2/1, Baindt - Montag, 15.05.2023: Digitale Transformation und sich verändernde Arbeitswelten, Ev. Gemeindehaus, Öschweg 30, Baienfurt - Montag, 22.05.2023: Digitale Gesellschaft und globales Dorf, Dietrich-Bonhoeffer-Saal, Dorfplatz 2/1, Baindt Eintritt frei, ohne Anmeldung ------ Christi Himmelfahrt in der Dobelmühle Wer am 18. Mai eine Mitfahrgelegenheit benötigt, um zum Oberschwabentag in die Dobelmühle zu kommen, kann sich bis spätestens 15. Mai im Pfarrbüro (Tel.: 0751 43656) oder per Mail (pfarramt.bai- enfurt@elkw.de) melden. Konfirmation 2023 Albina Airich, Luis Arnold Maili Barleben, Adrian Breg Alessandra Dick, Oskar Dittrich Natalie Entner, Lisa Felde Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 18 Franka Hermann, Angelina Köhler Calvin Malsam, Cora Matternja Daniel Meegier, Emely Morhardt David Nidens, Bennet Raubald Jannik Schützbach, Mara Simon Sarah von der Heydt, Matthias Waßmer Anna-Lena Wenzelburger Mit 21 Konfirmandinnen und Konfirmanden, ihren Fami- lien und Gästen feierte die Evangelische Kirchengemein- de am vergangenen Wochenende in vier Gottesdiensten „Konfirmation“. „Konfirmation“ heißt Bekräftigung der eigenen Taufe und Zugehörigkeit zur Gemeinde. Musikalisch gestaltet wurden diese Segensgottesdienste vom Evangelischen Kirchenchor, sowie vom Posaunenchor. Von den 10 Geboten her ging es mit der Frage „Where is the love?“ um Spielregeln für ein Leben, das nicht lieblos wird, sondern für alle gelingt. Herzlichen Dank allen, die zum Gelingen beigetragen haben! Wir fahren zum Kirchentag in Nürnberg! Eintägige Busreise am Samstag, 10. Juni 2023 ab • Ravensburg • Oberessendorf • Biberach Fest des Glaubens Der 38. Deutsche Evangelische Kirchentag in Nürnberg vom 7. bis 11. Juni 2023, steht unter der Losung „Jetzt ist die Zeit“ (Mk 1,15). Es werden rund 100 000 Menschen erwartet. Das sehr vielfältige Programm bietet an fünf Tagen rund 2000 einzelne Veranstaltungen. Dabei werden Themen der Zeit diskutiert, Fragen zu Frieden und Gerechtigkeit, zum Kli- mawandel und zur Würde des Menschen gestellt, Gesprä- che zwischen den Konfessionen geführt und gemeinsame Gottesdienste gefeiert. „Reinalter Reisen“ aus Laupheim bietet in Zusammenar- beit mit der Evangelischen Kirchengemeinde Laupheim und dem Evangelischen Bildungswerk Oberschwaben am Samstag, 10. Juni 2023, eine Tagesfahrt zum Kirchentag in Nürnberg an. Dieses Angebot ist offen für alle Interessierten. Die Teilnehmenden haben die Wahl, das vielfältige Pro- gramm des Kirchentags vor Ort selbst zu erkunden oder sich je nach Interesse einer von mehreren Kleingruppen anzuschließen, die von Pfarrer Christian Keinath von der Evangelischen Kirchengemeinde Laupheim und EBO-Ge- schäftsführerin Inka Roddewig begleitet werden. Eintägige Busreise „Kirchentag Kompakt“ mit Reisebegleitung Abfahrt, Samstag, 10. Juni: • 05.30 Uhr, Ravensburg, Busbahnhof, Haltestelle 14 • 06.00 Uhr, Oberessendorf, Petrusstr. 2, bei der Shell-Tankstelle • 06.30 Uhr, Laupheim, Stadtbahnhof/ZOB Rückfahrt, Samstag, 10. Juni: • 20.00 Uhr, Treffpunkt wird bei der Anreise bekannt- gegeben • Teilnehmerzahl: 48 Reisepreis • Fahrtkosten: 35 € • Tagestickets Nummer 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Die Tickets für kostenpflichtige Veranstaltungen werden separat in Rechnung gestellt. Pro Person: 39 €, ermäßigt 29 €. Diese Tickets gelten jeweils einen Tag und beinhalten vo- raussichtlich (nach Angabe des Veranstalters) für diesen Tag auch einen Fahrausweis für den öffentlichen Nah- verkehr vor Ort. Anmeldefrist: 2. Juni 2023 Anmeldung Anmeldungen bitte an Firma Reinalter. Reinalter Reisen Lindenplatz 13 88471 Laupheim Tel. 07392-97 35-0 Fax 07392-97 35-20 info@reinalter-reisen.de Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Reinalter Reisen oder an das Evangelische Bildungswerk Oberschwaben, Tel. 0751/95223030. info@ebo-oab.de Kooperationspartner Ev. Kirchengemeinde Laupheim Radstr. 12 88471 Laupheim Ev. Bildungswerk Oberschwaben Weinbergstr. 10 88214 Ravensburg Weitere Infos auf der Website des Kirchentags www.kirchentag.de und der Kirchentags-App. Frauenkreis am MITTWOCH, den 10. Mai 2023 um 19:00 Uhr im Evangelischen Gemeindehaus Öschweg Ganz herzlich laden wir zu unserem Frauenkreistermin ins Evangelische Gemeindehaus ein. Ulrike und Erwin Schwarzl werden uns kirchliche Organisationen in un- serer Umgebung vorstellen, insbesondere die „Boden- seeschule“. Ich freue mich schon auf diesen sicher ganz informativen Abend. Eure Petra Der Kreative Montag bietet an Mai: 08.05.: P. Keller: „Kleine Über- raschungen mit Gut- schein“ denn bald ist Muttertag 15.05.: H. Gärtner: „Vorbild Picasso“ 22.05.: C. Strittmatter: „Skurrile Figuren frei nach Gia- cometti“ Juni: 05.06.: E. Duelli: „Stillleben in Acryl“ 12.06.: K. Drescher: „Bildgestaltung beim Fotografieren“ 19.06.: R. Wirsing: „Blattschalen“-Keramik 26.06.: O. Kramar: „Arbeiten mit Perlen: Weben von uk- rain. Schmuck“ Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Helga Kaminski Petra Neumann-Sprink Tel. : 07502-4103 Tel. : 0751-52501 b.h.kaminski@gmx.de p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen - wenn nichts anderes angegeben ist - um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel 5,50 €; Material nach Verbrauch Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Vereinsnachrichten Juniorinnenfußball FC Blau Weiß Bellamont - SGM Baindt-Fronreute 1:4 (Nachholspiel vom 26.4.) Mittwochabend reisten wir zum Nachholspiel nach Bell- amont, um möglichst die drei Punkte mit nach Hause zu nehmen. Wie erwartet spielte Bellamont sehr robust und schlug hauptsächlich lange Bälle von hinten raus Rich- tung unser Tor. Zunächst waren wir etwas überrascht und kamen nicht richtig in unser Spiel, zudem zeigte der Schiedsrichter nach einem normalen Zweikampf in unse- rem Strafraum bereits in der 5. Minute zur Verwunderung aller auf den Punkt, was zum frühen Rückstand führte. Doch dies weckte bei unseren Spielerinnen den Ehrgeiz das Spiel erst recht zu gewinnen und nur zwei Minuten später, erzielte Stella nach einem tollen Zuspiel von So- phia bereits den Ausgleich. Das Spiel war nun flüssiger, die Gegnerinnen wurden frühzeitig abgefangen und in der 27. Minute spielte diesmal Stella einen schönen Lup- fer über die Abwehr auf die einlaufende Sophia, die den Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 18 Führungstreffer erzielte. Nach der Pause besannen wir uns dann auf unsere Stärken und spielten Bellamont technisch gut aus, indem wir den Ball laufen ließen und deren Tor dauerhaft belagerten. In der 47. Minute nahm sich Mona dann aus ca. 20 Metern ein Herz und schoss den Ball herrlich unter die Latte und in der 57. Minute war es dann Tabea S., die nach herrlichem Zuspiel von Jana den Ball von halbrechts aus vollem Lauf über die gegneri- sche Torfrau hob. Im weiteren Verlauf hatte Vivienne nach Zuspielen von Julie und später von Lena noch zweimal gute Gelegenheiten das Ergebnis zu erhöhen, aber wir beließen es beim 4:1 Endstand. Ein Spiel, das eindrucks- voll bewies, dass wir technisch guten Fußball spielen und auch mental erste Rückschläge gut wegstecken können. Es spielten: Tabea Lins (T), Viviane Wertmann, Scarlett Pogrzeba, Lorena Buerck, Lena Füssel, Julie Acker, Martha Stöhr, Mona Eiberle, Jana Eiberle, Tabea Schauffler, Marie Armenat, Sophia Schairer, Stella Schmid, Vivienne Pog- rzeba, Salome Lehnert. SGM Baindt-Fronreute - TSV Stetten 2:1 Zum Spitzenspiel der Verbandsliga Süd trafen unsere drittplatzierten Mädels am vergangenen Sonntag daheim auf die Tabellenzweiten aus Stetten. Stetten begann stark und kam über rechts immer wieder gefährlich vor unser Tor und in der 11. Minute gelang ihnen der Führungstreffer. Doch wie schon im letzten Spiel bewiesen wir gute Men- talität und schlugen bereits wenig später durch Sophia zurück, die einen herrlichen Pass von Martha aus kurzer Distanz in den Winkel drosch. Fortan waren wir das bes- sere Team, unsere Abwehr um Lorena und Scarlett ließen nichts mehr anbrennen und über unsere Außenverteidi- gerinnen Laura und Viviane trieben wir zudem den Ball immer wieder nach vorne vors gegnerische Tor. Leider hatten die Gegnerinnen aber auch eine extrem gute Ab- wehr, die uns immer wieder abfing. Auch ein fulminanter Schuss von Stella, die mehrfach gefährlich aus der Dis- tanz schoss, wurde von der guten Torfrau noch gerade so übers Tor gelenkt. Nach der Pause präzisierten wir un- ser Passspiel, verlagerten oft die Seiten und erarbeiteten uns quasi im Minutentakt Torchancen. Mitte der zweiten Halbzeit war es dann Hedda, die in einem Sololauf gleich mehrere Gegnerinnen wie Slalomstangen umkurvte und dann letztlich doch noch an der Torfrau scheiterte. Acht Minuten vor Schluss war es dann so weit, von halblinks kam der Ball vor den Strafraum, Mona leitete sofort mit einem präzisen Schuss auf Marie weiter, die zum 2:1 Sieg- treffer einschob. Stetten löste nun die Abwehr auf und stürmte wild nach vorne, doch unsere Abwehr stand und ein genialer Pass von Stella auf die aus der Mitte einlau- fende Marie, die allein aufs Tor zulief hätte die vorzeitige Entscheidung gebracht, aber leider wurde von der an- sonsten souverän leitenden Schiedsrichterin auf Abseits entschieden. Am Ende war es nicht mehr spielentschei- dend und wir konnten den Sieg einfahren und somit Platz 2 erklimmen. Ein hochklassiges Spiel von der heimischen SGM, die einmal mehr gezeigt hat, auf welchem Niveau sie in diesem Jahr spielt. Es spielten: Tabea Lins (T), Viviane Wertmann, Scar- lett Pogrzeba, Lorena Buerck, Laura Schaz, Julie Acker, Martha Stöhr, Mona Eiberle, Hedda Said, Tabea Schauff- ler, Marie Armenat, Sophia Schairer, Stella Schmid, Nora Lüttmann, Lena Füssel. SGM Kressbronn-Langenargen - SGM Baindt-Fronreute II 1:1 Bei schönem Wetter ging es am Samstagnachmittag an den Bodensee nach Kressbronn. Beide Mannschaften agierten mit einer guten Abwehr und einem kompak- ten Mittelfeld, so dass im Sturm wenig Torraumszenen zustande kamen. In der 30. Minute erzielte Kressbronn dann leider nach einer kleinen Unaufmerksamkeit den Führungstreffer, auf den wir dann in der zweiten Halbzeit reagieren mussten. Wir stellten um und beorderten Vivi in den Sturm, die fortan die gegnerische Abwehr gut be- schäftigte und Räume für andere Spielerinnen entstan- den. So gab es einen ersten Warnschuss durch Julia mit einem herrlichen Fernschuss, den die gegnerische Torfrau noch parierte. Nur wenig später, in der 53. Minute, hatte die gut und druckvoll spielende Alina dann den Raum und das Fortune, den Ball schön zum wohlverdienten Ausgleich in den Winkel zu zirkeln. Am Ende ein gerech- tes Unentschieden und eines der besten Spiele unserer jungen Truppe gegen einen starken Gegner. Es spielten: Selena Schobloch (T), Lena Füssel, Victoria Wertmann, Vivienne Pogrzeba, Hedda Said, Sarah Leib- farth, Nora Lüttmann, Alina Braun, Sophie Heilmeier, Julia Eberlen, Cilia Sauter, Violette Moulin D-Juniorinnen PSG Friedrichshafen - SGM Fronreute/Baindt 0:0 Ein torloses aber bis zum Abpfiff sehr spannendes Ju- gendspiel gab es auf dem kleinen Sportplatz an der Zep- pelin Universität, direkt am See, zu sehen. Neben den Familien der Spielerinnen, waren auch viele Studierende vor Ort und feuerten beide Teams an. So entstand eine kleine Stadionatmosphäre, was beide Teams zu Höchst- leistungen anspornte. Die favorisierten Mädels aus FN hatten mehr Spielanteile, scheiterten aber immer wieder an unserer starken Abwehr um Lena und Haifaa sowie an unseren Torspielerinnen Carla und Hanaa. Greta initi- ierte immer wieder gute Konterangriffe. Die besten Mög- lichkeiten, ein indirekter Freistoß von ihr selber getreten, sowie eine 1:1 Situation von Franziska blieben allerdings ohne Torerfolg. Es spielten Carla Seitner, Haifaa und Hanaa Alosh, Mia Wengert, Jana Rimmele, Franziska Brugger, Fiona Mai- er, Lena Pfleghaar, Amelie Metzler, Greta Heilmeier und Pauline Preis E-Juniorinnen SGM VFL Brochenzell/Union MBK I - SGM Baindt/Fronreute 0:10 Das erste Saisonspiel stand für unser junges Team auf dem Spielplan. Auf dem Sportgelände des SV Kehlen war schnell klar, dass es sehr einseitig werden würde. Selbst als das Trainerteam Rimmele/Brinz ihre Jüngsten aufs Feld schickten, war die SG Baindt/Fronreute das bessere Team. So fielen zwangsläufig auch die Treffer zum letzt- lich hohen Auswärtssieg für unsere Mädels. Leonie Ziegler, Lea Rimmele, Melina Feitenheimer, Hanna Busam (1), Mia Malsam, Margo Hodek (1), Aurelia Elsä- ßer, Ronja Mayer, Taneesha Mahler (2), Lena Alber (3), Lea Busam (3) Auswärtssieg im Allgäu SV Maierhöfen/Grünenbach - SV Baindt 1:2 (0:1) Am letzten Sonntag des Aprils durfte der SVB die ver- mutlich längste Auswärtsfahrt in der Bezirksliga auf sich nehmen - es ging ins Allgäu zum Tabellenneunten aus Maierhöfen und Grünenbach, welcher derzeit eine starke Rückrunde spielt und nach sechs Siegen in Folge in der Vorwoche beim 2:2 gegen den SV Mochenwangen erst- mals wieder die Punkte teilen musste. Aufgrund des reg- nerischen Wetters in den letzten Tagen wurde die Partie auf dem Kunstrasenplatz ausgetragen. Nummer 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Bei sonnigem aber windigem Wetter, die Abschläge von der linken Platzhälfte schafften es meist nicht bis über die Mittelline, sahen die mitgereisten Baindter Fans in der Anfangsphase eine ausgeglichene Partie, wobei bei- de Teams zunächst auf einen Fehler des Gegners lauer- ten. Ein eben solcher Abstimmungsfehler auf Seiten der Gastgeber ermöglichte dem SVB dabei auch die erste aussichtsreiche Möglichkeit, Fink schloss allerdings etwas zu überhastet ab (14.). Auch wenn der SVM sich immer wieder gefährlich im vorderen Drittel zeigte, präsentierte sich die Mannschaft von Trainer Rädel zunehmend ziel- strebiger als der Gastgeber und brach vor allem über die linke Angriffsseite in Person von Fischer immer wie- der gefährlich durch. So auch in der 44.Minute, wobei der „russische Schnellzug“ mit seiner Hereingebe den einge- laufenen Fink im Sechzehner fand. Dieser bestätigte seine Form der letzten Wochen und brachte den SVB mit einem platzierten Abschluss ins lange Eck mit 1:0 in Führung. Nur einige Sekunden später hätte die Baindter Mannschaft sogar direkt nachlegen können, Boenke verpasste nach tollem Ball von Kapitän Thoma allerdings den richtigen Moment für den eigenen Abschluss. Damit ging es mit ei- ner knappen, aber insgesamt verdienten, Führung in die Halbzeitpause, aus welcher die Gäste mutiger als noch im ersten Durchgang zurückkamen und Marko Szeibel einen ersten gefährlichen Versuch von Dopfer zur Ecke klären musste (47.). In einer in der Folge zerfahrenen Partie mit vielen Fouls und Unterbrechungen zeigte der SVB den- noch die etwas reifere Spielanlage und hätte durch Boen- ke auf 2:0 erhöhen können, nach einer Flanke von Tobias Szeibel schob Baindts Nummer 7 den Ball aber knapp am Tor vorbei (55.). Das zuvor verpasste 25.Saisontor des Routiniers sollte vier Minuten später dann aber doch noch folgen: einen langen Schlag der Baindter verlän- gerte Thoma mit dem Kopf weiter, wobei ein Verteidiger der Gäste den Ball vermutlich auch aufgrund des Windes völlig falsch einschätzte und dadurch verpasste. Boen- ke ließ sich nicht zweimal bitten und schob unbedrängt aus kurzer Distanz zum 2:0 ein. Während die an diesem Tag sehr aufmerksame SVB-Defensive in der Folge keine größeren Chancen zuließ, verpasste es der Tabellenfüher jedoch durch den ein oder anderen Konter den „Deckel drauf zu machen“. So ermöglichte ein eher fragwürdiger Elfmeterpfiff im Baindter Strafraum, Brugger traf bei ei- nem Tackling zunächst Ball dann Gegner, dem SVM doch noch den Anschlusstreffer - Wetzel konnte den stramm getretenen Strafstoß von Merz nicht mehr entscheidend abwehren (77.). In einer spannenden Schlussphase mit fünf Minuten Nachspielzeit lieferten sich beide Teams ei- nen intensiven Fight um jeden Ball, am Ende verteidigte der SVB die Führung aber weitestgehend souverän über die Zeit und schlägt damit zum zweiten Mal in dieser Sai- son den SVM. Durch diese sehr geschlossene Mannschaftsleistung er- höht der SVB sein Punktekonto auf insgesamt 61 Punkte, baut seine Siegesserie auf sieben Spiele aus und emp- fängt in der kommenden Woche den SV Mochenwangen zum Nachbarschaftsduell auf der Klosterwiese. Es spielten: Luca Wetzel - Tobias Szeibel, Michael Brug- ger, Marko Szeibel, Lukas Walser - Philipp Thoma, Jo- nathan Dischl (90. Florian Vollmer), Mika Dantona (89. Marc Bolgert) - Jan Fischer (83. Johannes Kern), Philipp Boenke, Tobias Fink (70. Nico Geggier) SV Maierhöfen/Grünenbach II - SV Baindt II 6:0 (4:0) Nach dem Last-Minute-Sieg in der Vorwoche gegen den SV Kehlen II war der SVB II ebenfalls zu Gast auf dem Kunstrasen beim SVM II, welcher vor der Partie auf dem neunten Tabellenplatz rangierte. Trotz dieser tabellari- schen Ausgangssituation erlebte der SVB II an diesem Sonntag ein Debakel, kam in jedem Zweikampf einen Schritt zu spät und zeigte sich in der Offensive ohne die nötige Durschlagskraft. Die frühe Führung der Gastgeber durch zwei Standardtore (3.)(14.) wurde bis zur Halbzeit völlig verdient auf 4:0 ausgebaut und endete nach 90 Mi- nuten in einer enttäuschenden 6:0-Pleite, die sogar noch höher hätte ausfallen können. Die Ausfälle der zuletzt formstarken Schnez, Akaiber und Robinson, die Über- schneidung mit dem Baindter Maibaumstellen und die dadurch entstandenen Umstellungen spielten zwar eine Rolle für diese bittere Niederlage, dürfen am Ende aber auf keinen Fall eine Ausrede für die gezeigte Leistung sein. Durch den gleichzeitigen Patzer des Meisterschafts- konkurrenten aus Meckenbeuren wiegt das Ergebnis na- türlich nochmal schwerer. Am kommenden Sonntag wird das Team von Trainer Geggier gewillt sein gegen den SV Mochenwangen II ein anderes Gesicht zu zeigen. Es spielten: Benjamin Walser - Niklas Hugger (46. Evans Chibuike Obani), Tobias Trautwein, Sebastian Brenner, Lu- kas Grabherr (46. Kai Kostka) - Manuel Brugger, Moritz Gresser (46. Beyhan Altun), Julian Keppeler (46. Albert Fischer) - Jannik Küchler, Ylber Xhafa, Konstantin Knisel Vorschau: Sonntag, 07.05 12.45 Uhr: SV Baindt II - SV Mochenwangen II 15.00 Uhr: SV Baindt. - SV Mochenwangen Frauen nach Aufholjagt zum Remi SV Arnach - SV Baindt 2:2 Ersatzgeschwächt fuhren wir zum Tabellenvorletzten nach Arnach und Ziel war es, trotzdem die drei Punkte mit heimzunehmen. Doch der Start war dann komplett anders als gedacht, Arnach überrollte uns zu Beginn und nach sieben Minuten stand es bereits 0:2. Wir stellten um und konnten das Spiel fortan ausgeglichen gestalten. In der 27. Minute setzte sich Rebecca schön über links durch und bediente Lisa, die den Ball mühelos zum An- schlusstreffer im Netz versenkte. In der zweiten Halbzeit drängten wir auf den Ausgleich, doch ein Tor sollte uns zunächst nicht gelingen. Deshalb stärkten wir etwa zehn Minuten vor Schluss den Sturm, setzten die Gegnerinnen noch mehr unter Druck und erzwangen so nach einem Eckbal einen Handelfmeter, den Tasja zum hochverdien- ten Ausgleich verwandelte. Wir gaben weiterhin alles und Mariella, die sich den Ball an der Mittellinie holte mit hohem Tempo gleich drei Gegnerinnen aussteigen lies, scheiterte in der letzten Minute leider mit ihrem Schuss noch knapp am Sieg, so dass wir uns mit nur einen Punkt begnügen mussten. Im Kader: Steffi Hämmerle (T), Annika Busalt, Julia Klein, Selinay Tasyürek, Nici Schmidt, Rebekka Lins, Tasja Kränk- le, Lisa Meschenmoser, Laura Maucher, Angelina Bühler, Mariella Pedrazzoli, Selin Turan, Rebecca Butsch, Selena Schobloch, Elena Ilka Am Sonntag, 07.05.23 (10:30 Uhr) spielen wir daheim ge- gen Eschach/Brochenzell Abt. Frauenturnen Maiwanderung Wie bereits angekündigt, findet unsere Mai- wanderung am Montag, 8.5.23, statt. Ab- fahrt um 18.00 Uhr am Dorfplatz.Wir bilden Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 18 Fahrgemeinschaften. Unser Ziel ist das Mühlbergstüble in Bad Waldsee-Steinach. Nach einer kleinen Wanderung kehren wir dort ein. TC Baindt e.V. Liebe Mitglieder, am Sa., 06.05.2023 ab 10 Uhr finden die Vereinsmeisterschaften Doppel mit ge- losten Teams statt. Die Anmeldung er- folgt als Einzelperson über den Aushang am Vereinsheim oder per WhatApp-Nachricht an Philipp Neubauer (+49 156 78561583). Meldeschluss am 04.05.2023, 20 Uhr. Die Vereinsmeisterschaften Jugend werden am 13.05.2023 ausgespielt. Vorankündigung: Saison-Eröffnungs-Bändelesturnier 2023 Am So., 14.05. um 13:00 Uhr findet unser Bändelestur- nier statt. Hierzu möchten wir alle Spieler*innen (von Schnuppermitglied bis Profi, von Jugend bis Senior*in) recht herzlich einladen einen sportlichen Nachmittag mit Spiel, Spaß und geselligen Zusammensein auf unserer Anlage zu erleben. Am Vereinsheim hängt ab dem 10.05. eine Anmeldeliste aus. Alle Infos findet ihr auch auf unserer Homepage - also gerne reinzuschauen. Hobbytreff: Habt ihr Lust auf Tennis? Dann kommt doch mal zum Hobbytreff - immer freitags ab 12.05.2023 von 19:00 - 20:30 Uhr auf unserer Anlage. Hier könnt ihr: ** probieren ob euch Tennis Spaß macht ** Spielpartner finden ** Kontakte knüpfen Werden Sie Schnuppermitglied beim TC Baindt - Freies Spiel während einer ganzen Saison, ausgenom- men an den Abenden, an denen während der Verbands- runde (bis Ende Juli) 4 Plätze durch Training belegt sind, Trainingszeiten siehe Aushang Schwarzes Brett am Ver- einsheim und in der Vereins-Broschüre - Spielen beim Hobbytreff am Freitagabend von 19:00 - 20:30 Uhr, teilweise unter Anleitung von Mitgliedern Interessiert? Weitere Infos auf der Vereins-Webseite, http://www.tc-baindt.de/Mitgliedschaft/ Narrenzunft Raspler e.V. Jahreshauptversammlung 2023 Unsere Jahreshauptversammlung und Zunftratswahl finden am Frei- tag, 05.05.2023, um 20:00 Uhr, im Bi- schof-Sproll-Saal statt. Gemäß dem Wahlmodus wird jährlich jeweils die Hälfte des Zunftrates abwechselnd für die Amtsdauer von zwei Jahren gewählt. Demzufolge sind dieses Jahr folgende Tagesordnungspunkte vorgesehen: 1. Begrüßung und Bericht des Vorstandes (Zunftmeister) 2. Kassenbericht 3. Bericht der Kassenprüfer 4. Entlastung der Vorstandschaft 5. Wahlen - Zunftmeister/in - Kassierer/in - Brauchtumer/in - 1 Zeugwart - 1 Beisitzer/in Zeugwart - 2 Zunfträte für Veranstaltungen - 1 Beisitzer/in für Veranstaltungen - 7 bis 9 Umzugsordner/innen - 2 Kassenprüfer/innen 7. Festsetzung des Mitgliederbeitrages 8. Anträge und Verschiedenes Anträge sollten bis spätestens 7 Tage vor der Hauptver- sammlung schriftlich beim Vorstand eingereicht werden. Zu dieser wichtigen Veranstaltung und Wahl laden wir alle Mitglieder recht herzlich ein. Über ein zahlreiches Erscheinen würden wir uns sehr freu- en und danken im Voraus für euer gezeigtes Interesse am Vereinsgeschehen. Euer Zunftrat Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e. V. Ortsverein Baindt e. V. Landfrauen Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e.V. Ortsverein Baindt. Herzliche Einladung zu unserer klei- nen Maiwanderung zum Bildstöckle am Grünenberg am Dienstag, 09.05.2023. Treffpunkt 18.00 Uhr am Dorfplatz. Anschließend ca. 19.00 Uhr treffen wir uns zu einer gemüt- lichen Einkehr in der Baindter Mühle und begrüßen die neuen Pächter. Wer keine Wanderung machen möchte, kann auch direkt zur Einkehr in die Mühle kommen. Wir freuen uns auf euer Kommen. Die Vorstandschaft Landjugend Baindt e.V. Maibaumstellen Am Sonntag, den 30.04.2023 stellte die Landjugend Baindt den diesjährigen Mai- baum auf dem Dorfplatz. Nach vielen Tagen der Vorbereitung präsentierten wir an diesem Vormittag unser Werk der Gemeinde. Bei Wurst, Steak, Pommes und Getränken konnten es sich die Besucher auf dem Dorfplatz gut gehen lassen und nebenher das Stellen des Maibaums mitverfolgen. Ein großer Dank geht hierbei noch an die Familie Bader, die uns einen Platz auf ihrem Hof für die Vorberei- tung zur Verfügung stellte, an die Familie Wöhr für die Bereit- stellung des Anhän- gers. Sowie an Micha- el Schnez, der unseren Maibaum mit seinem Traktor heil von Sul- pach zum Dorfplatz gefahren hat. Außer- dem dem Musikverein für die musikalische Unterstützung und der Bevölkerung für Ihr zahlreiches Erscheinen. Nummer 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Reitergruppe Baindt Arbeitseinsatz Liebe Mitglieder, am Montag, 8. Mai findet um 17.30 Uhr unser erster Arbeitseinsatz auf dem Reit- gelände statt. Es ist wieder soweit, das Gras um unsere Reitplätze sollte gemäht und der Sandplatz hergerichtet werden. Also kommt mit Euren Motorsensen, Rechen und Ga- beln vorbei um unsere Anlage wieder auf Vordermann zu bringen. Und wie immer heißt es: Viele Hände - schnelles Ende! Schützengilde Baindt Einladung zur Jahreshauptversammlung Zu unserer Hauptversammlung am 06.05.2022 um 17:00 Uhr im Schützenhaus in Baindt laden wir alle Mitglieder herzlich ein. Folgende Tagesordnung ist vorgesehen: 1. Begrüßung und Bericht des Vorstands mit Rückblick 2022 2. Totenehrungen 3. Kassenbericht und Bericht der Kassenprüfer 4. Veranstaltungen 5. Ehrungen 6. Anträge 7. Schlussworte Anträge und Anregungen sind bis spätestens 29.04.2022 schriftlich beim 1. Vorsitzenden Patrick Pfau, E-Mail: schuetzengilde-baindt@web.de einzureichen. Im Anschluss an die Jahreshauptversammlung findet ein gemütlicher Grillabend statt, bitte bringt euer Grillgut mit, Getränke und Grill sind vorhanden. Wir freuen uns auf euer Kommen! Euer Vorstand der Schützengilde Baindt 1925 e.V. Blutreitergruppe Mittwoch, 10.05.2023, 20:00 Uhr Versammlung mit Anmeldung zum Blut- freitag in Weingarten Alle Blutreiter und Blutreiterinnen treffen sich am Mittwoch, 10.05.2023 um 20:00 Uhr zu einer wei- teren Besprechung mit Anmeldung für den Blutritt in Weingarten und für den Georgiritt in Gwigg. Hierzu sind alle Blutreiter*Innen sowie Förderer der Blutreitergruppe herzlich eingeladen. Für die Teilnahme an den Ritten ist die Mitgliedschaft in der Blutreitergruppe Baindt 1906 e.V. nunmehr Bedingung. Deshalb müssen alle einen Aufnahmeantrag ausfüllen. Auch dazu besteht nochmals in der Versammlung am 10. Mai die Möglichkeit. Terminübersicht: Mittwoch, 10.05.2023, Versammlung 20:00 Uhr im Bi- schof-Sproll-Saal Sonntag, 14.05.2023, Georgiritt in Bergatreute-Gwigg. Auf- stellung um 9:00 Uhr in Gwigg in der Schwedengasse Christi Himmelfahrt, 18.06.2023, 13:45 Uhr Proberitt in Sulpach Freitag, 19.05.2023: Blutfreitag in Weingarten - Abritt pünktlich um 5:30 Uhr vom Mühleparkplatz. Die Musikka- pelle wird uns traditionell (zum 110.mal) nach Weingarten begleiten. Dafür schon ein herzliches Dankeschön allen Musikerinnen und Musiker sowie der Fahnenabordnung. Die Blutreitergruppe Baindt ist als Gruppe 16 in der Zugo- rdnung eingeteilt und nimmt zum 115.mal teil. Auch dieses Jahr begleitet uns wieder der ehemalige Baindter Pfarrer, Herr Dekan a.D. Heinz Leuze zu Pferde. Aufstellungsplatz ist in der Konrad-Huber-Straße und wir werden den Se- gen der Heilig-Blut-Reliquie noch vor dem Ritt erhalten. Als Festgast darf Weingarten dieses Jahr Bischof Dr.Mi- chael Gerber aus Fulda begrüßen. Am Abend des Blutfreitags treffen wir uns zur Abschluss- besprechung um 20:00 Uhr im Gasthaus „Mühle“. Alpinteam Baindt Alpinteam-Radtreff startet wieder Unser Apinteam-Radtreff startet am 04.05. Es kann aber jederzeit dazu gestoßen wer- den. Generell findet er immer donnerstags um 17 Uhr statt, wobei sich die Gruppe natürlich abstim- men kann. Jeder der gerne radelt ist herzlich willkommen. Bei unterschiedlicher Leistungsstärke wird Rücksicht ge- nommen oder auf Wunsch die Gruppe geteilt. Treffpunkt ist in der Maybachstr. 14 in Baindt. Nach dem Radeln wird gerne noch eingekehrt. Entweder einfach dazu kommen oder bei Rückfragen unter info-alpinteam@svbaindt.de melden. Wir freuen uns auf eine zahlreiche Teilnahme. Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donnerstag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1 1/2 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Seniorenwanderung Kressbronn Wir wandern von Kressbronn nach Gohren. Dort kehren wir im Gasthof Bräustüble ein. Anschliessend geht es durch die ehemalige Bodan-Werft zurück zum Bahnhof Kressbronn. Treffpunkt Donnerstag, 11.05.2023 um 10.25 Uhr Bahn- hof Ravensburg Rückkehr ca. 18.00 Uhr, Fahrpreis 5,00 Euro für Mitglieder. Nach Bedarf kleines Vesper, Trinken, gutes Schuhwerk, Stöcke mitnehmen. Anmeldung bis 10.05.2023 unter Tel. 0751/93442 Falls eigenes ÖPNV Ticket vorhanden ist, bitte gleich bei Anmeldung mitteilen. Wanderung findet nur bei gutem Wetter statt. Große Alpsee-Runde über das Jugetköpfle Von Immenstadt geht es am Bach entlang bis Bühl. Dort steigen wir nach Zaumberg auf. Weiter zur Juget-Alpe und Juget-Köpfle. Abstieg über Siedel-Alpe, Alpe Schö- nesreuth nach Trieblings und auf dem Uferweg zurück zum Ausgangspunkt. Wann: Dienstag 16.05.2023 um 9.00 Uhr auf dem Fest- platz in Weingarten. Rückkehr ca. 18.00 Uhr, Gehzeit ca. 5 Stunden, 11 km, 320 hm (45 Min. steil bergauf). Fahrpreis 16 Euro für Mitglieder zzgl. 4 Euro Parkgeb./ Auto. Einkehr während der Wanderung vorgesehen. Vesper. Trinken Stöcke, gutes Schuhwerk, Wechselschu- he mitnehmen. Anmeldung ab 12.05.2023, Tel. 0151-12952100 (Anrufbe- antworter). Wanderführung Irene Klingler E-Mail: klinglerirene@gmail.com Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 18 Bei schlechtem Wetter wird die Wanderung abgesagt. Ggf. Info im Ansagetext ab 20 Uhr am Vortag unter Tel. 0151-12998910. Gäste sind herzlich willkommen! SOZ I A L VERBAND VdK Baden-Württemberg Herzlichen Glückwunsch Unseren Mitgliedern, die im Mai geboren sind, wünscht die Vorstandschaft des Sozialverbandes VdK Ortsverband Weingarten alles Gute und viel Gesund- heit zum Geburtstag. Liebe Grüße Ihre Karin Maucher - Vorsitzende Achtung: Am 10. Mai 2023 findet wieder unser VdK-Treff statt. Ort: Best Wester-Hotel in Weingarten im Bistro ab 14:30 Uhr Was sonst noch interessiert Kammermusikvereinigung Baienfurt Kammerorchester im Autohaus Ebner in Baienfurt Matinee zum Muttertag Die Kammermusikvereinigung Baienfurt veranstaltet ihre Matinee zum Muttertag am Sonntag, 14. Mai 2023 um 11 Uhr in diesem Jahr an einem außergewöhnlichen Ort. Da die Gemeindehalle in Baienfurt weiterhin mit Flüchtlingen aus der Ukraine belegt ist, musste eine Alternative ge- funden werden. Dankenswerterweise war das Autohaus Ebner auf dem Gelände der ehemaligen Papierfabrik in Baienfurt sofort bereit, dem Orchester das ganz neu er- richtete Autohaus KIA in der Dr.-Haug-Straße 2 als Auf- führungsort zur Verfügung zu stellen und nun freuen sich die Musikerinnen und Musiker auf ihre Matinee in diesem besonderen Gebäude. Zu Gehör kommen werden unter der Leitung von Ruth Badent Werke aus unterschiedlichen Epochen von Barock bis Pop: Mozarts Salzburger Sinfonie in F-Dur, Ausschnitte aus Sinfonien von A. Vivaldi, G. Holst und W.F. Bach, Bear- beitungen bekannter Musikstücke von E. Grieg, J.S. Bach und R. Schumann sowie Popsongs von Coldplay u.a.m. bilden einen bunten, musikalischen Strauß zum Muttertag. Gemeinsam mit dem Streichorchester spielt der junge Hanno Albertz, Schüler der Musikschule Ravensburg, mit seinem Fagott einen Satz aus Vivaldis Konzert in e-moll. Mit seinem Ensemble wurde er erst unlängst bei Jugend musiziert beim Regional- und Landeswettbewerb preis- gekrönt. Parkplatzmöglichkeiten stehen zur Verfügung und dar- über hinaus wird ein Shuttle-Service mit dem Bürgerbus der Gemeinde und einem Bus vom Autohaus Ebner von der Gemeindehalle zum Autohaus und zurück angeboten. Abfahrt ist um 10.30 Uhr an der Gemeindehalle. Eine vor- herige Anmeldung ist nicht erforderlich. Der Eintritt zu dem Konzert mit gut einstündigen Pro- gramm ist frei, am Ende werden Spenden für die Deckung der Unkosten und für die weitere Arbeit des Orchesters gerne entgegengenommen. Liederkranz Baienfurt 1896 e.V. Altenzentrum Baindt Zu Beginn der Frühjahrszeit singt der Männerchor des Liederkranzes Baienfurt mit den Senioren(innen) Lieder, die zum Teil in der Schule gelernt und gesungen wur- den. Hierbei gehören zum Programm, Frühjahrslieder wie „Der Mai ist gekommen“, „Kein schöner Land“, aber auch chorisch vorgetragene Stücke, wie „One Way Wind“, „Jun- ge komm bald wieder“, „Zwischen Himmel und Erde“. Der musikalische Nachmittag wird für die Besucher sicherlich kurzweilig und unterhaltsam. Beginn 15.30 Uhr. Chorproben CHORifeen and friends Die Chorifeen and friends sind ein gemischter Chor un- ter der Leitung von Peter Fuchs. Wir haben ein abwechs- lungsreiches Repertoire, viel Freude am Singen und am geselligen Beisammensein. Über neue Sängerinnen und Sänger mit Notenkenntnissen freuen wir uns sehr. Montags, 20.00 Uhr, wöchentlich, Achtalschule Baienfurt, Eingang Friedhofstr. Chorleitung Peter Fuchs Kontakt: Telefon: 0751-1807226 E-Mail: liederkranzvorstand@gmail.com Männerchor Dienstag, 18.30 Uhr, wöchentlich im Vereinsheim, Ra- vensburger Str. 9 Chorleitung Irene Streis Jeder, der gerne singen mag, kann kommen und eine Probe miterleben. Für eine weitere Unterstützung wür- den wir uns freuen. Telefon: 0751-25 914 Garten- und Blumenfreunde Baienfurt e.V. Busreise zur Landesgartenschau Balingen Die Garten- und Blumenfreunde Baienfurt planen nach der langen Pause nun wieder eine Busreise nach Balin- gen zur Landesgartenschau. Termin: Samstag, 24. Juni 2023 Abfahrt am Feuerwehrhaus in Baienfurt: 8.00 Uhr (Park- plätze gegenüber reichlich vorhanden) Rückkehr in Baienfurt: ca. 18.00 Uhr Wir würden uns über viele Mitreisende freuen. Ihre An- meldung wird durch die Bezahlung des Fahrpreises auf unser Konto bei der VR Bank Ravensburg-Weingarten eG mit der IBAN DE50 6506 2577 0040 8330 03 bestätigt. Der Fahrpreis beträgt 45 € für Mitglieder und 48 € für Nichtmitglieder. Darin enthalten sind: Busfahrt ab Baienfurt inkl. Eintritts- karte für die Gartenschau sowie andere Nebenkosten wie Trinkgeld für den Busfahrer, etc. Wir bitten Sie, sich mög- lichst schnell anzumelden, damit wir entsprechend planen können. Ihre Freunde und Bekannte sind auch herzlich willkommen. Anmeldeschluss bzw. Ihren Zahlungsein- gang erbitten wir bis spätestens 17. Mai 2023 (kostenlose Stornierung nur bis 10. Mai möglich). Es wäre doch wirk- lich schön, wenn wir mal wieder eine Ausfahrt zusammen machen könnten. Bei Rückfragen wenden Sie sich gerne an Gertrud Rittler Pressewartin, Tel.: 0751/44875. Nummer 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 Erzählcafés im Landkreis Ravensburg „Das Buch kann weg?!“ Anlässlich des 90. Jahrestags der Bücherverbrennungen zu Beginn der Nazizeit am 10. Mai eröffnen Erzählcafés den Dialog über den Wert des Buches und die Verbin- dung zu den Lebensgeschichten einzelner Menschen. An drei Orten im Landkreis finden vom 5. bis 7. Mai offene Erzählcafés statt. Gespräche ermöglichen, die Sinn ergeben Menschen teilen ihre Lebensgeschichten und Erfahrun- gen gerne mit anderen, wenn Raum für gute Gespräche ist. In den moderierten Erzählcafés können Menschen zusammenkommen, sich austauschen und einander von sich erzählen. Verbindendes wird geteilt und der Zusam- menhalt der Gesellschaft gestärkt. Das Gesprächsformat Erzählcafé kommt aus dem weltweiten Umfeld des Art of Hosting - der Kunst gute Gespräche zu ermöglichen. Am Erzählcafé können alle teilnehmen, die selbst erzählen oder zuhören möchten. Erzählcafé Das Buch kann weg!? Aulendorf erzählt Freitag, 5. Mai 2023, 18.30 Uhr Buchhandlung Rieck Au- lendorf Moderation Rhea Braunwalder Kooperation des Kreisjugendrings Ravensburg mit der Buchhandlung Rieck und der Integrationsbeauftragten der Stadt Aulendorf Eintritt frei Anmeldung an: cornelia.glaser@aulendorf.de Erzählcafé Das Buch kann weg!? Bad Waldsee erzählt Samstag, 6. Mai 2023, 16.00 Uhr Stadtbücherei Bad Waldsee Moderation Rhea Braunwalder Kooperation des Kreisjugendrings Ravensburg mit der Stadtbücherei und der Integrationsbeauftragten der Stadt Bad Waldsee Eintritt frei Anmeldung an: d.schaeffer@kreisjugendring-rv.de Erzählcafé Das Buch kann weg!? Wangen erzählt Sonntag, 7. Mai 2023, 11.00 Uhr Stadtbücherei Wangen Moderation Rhea Braunwalder Kooperation des Kreisjugendrings Ravensburg mit der Stadtbücherei, der Volkshochschule und der Integrati- onsbeauftragten der Stadt Wangen Eintritt frei Anmeldung an: vhs@wangen.de Projekte für Sensibilisierung und gutes Miteinander Der Themenschwerpunkt zu verbotenen Büchern um- fasst Plakate zur Sensibilisierung für Meinungsfreiheit, freie Information und Zensur, Schulaktivitäten und die Erzählcafés. Die Erzählcafés im Landkreis Ravensburg werden gefördert durch Mittel des Bundesprogramms Demokratie leben! Demokratie fördern, Vielfalt gestalten, Extremismus vor- beugen. Mit dem Bundesprogramm „Demokratie le- ben!“ fördert das Bundesministerium für Familie, Senio- ren, Frauen und Jugend seit 2015 zivilgesellschaftliches Engagement für ein vielfältiges und demokratisches Mit- einander und die Arbeit gegen Radikalisierungen und Polarisierungen in der Gesellschaft. Weitere Informationen unter www.demokratieleben-rv.de www.netzwerk-erzaehlcafe.ch Kreisjugendring Ravensburg e.V. d.schaeffer@kreisjugendring-rv.de Tel 01573 580 1249 Kinder auf den Tod vorbereiten Wie und wo erleben Kinder Abschiede, Tod und Vergänglichkeit? Wie ist das kindliche Todes- verständnis in verschiedenen Altersgruppen? Wie können wir Kinder auf Vergänglichkeit vorbereiten, ohne zu beängstigen? Wie wird im Alltag unserer Insti- tutionen mit diesen Themen umgegangen und welche Unterstützungsmöglichkeiten, Rituale und Interventionen sind denkbar? Ort: Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Termin: Donnerstag, 11.05.2023, 19 Uhr Referentin: Sabine Müllenberg, Koordinatorin beim Kin- derhospizdienst AMALIE Wir bitten um telefonische Anmeldung: 0751 180 56 382 Naherholung zwischen Schussen und Seen Die Blitzenreuter Seenplatte - die Natur mit allen Sin- nen genießen! Professionelle Gästeführer zeigen Ihnen die unverwech- selbare Natur- und Kulturlandschaft mit ihren typischen Moränenhügeln. Es werden wieder Führungen angeboten, - jeden ersten Samstag im Monat (auch außerplanmä- ßige Führungen - beachten Sie die Hinweise im Mittei- lungsblatt oder auf unserer Internetseite) - jeden Sonntag (bis Oktober) Für Kinder bis 14 Jahren sind die Führungen kostenlos, Kinder ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 4,00 EUR. Samstag, 6. Mai 2023 Gästeführerin: Britta Rösch, ForstBW Wie das Klima retten? Und was kann der Wald? ForstBW bietet Mitmachprogramm für Familien im Wald Das Waldpädagogik-Team des Forstbezirks Altdorfer Wald von ForstBW ein Programm zum Thema Klimawan- del und Wald an. Zielgruppe sind Familien mit Kindern zwischen 6 und 13 Jahren. In Spielen im Wald macht die Försterin und Waldpädagogin Britta Rösch erlebbar, wie ein Baum Photosynthese macht, CO² bindet und wunder- bares Holz produziert. Und das ohne komplizierte chemi- sche Formeln zu büffeln. Geklärt wird auch, was der Wald zur Klimarettung beitragen kann und was jede*r Einzelne selbst tun kann. Treffpunkt für das zweieinhalbstündige Programm ist der Parkplatz am Häcklerweiher um 14:30 Uhr. Bitte an Wanderschuhe, lange Hosen, Zecken- und Son- nenschutz denken. Wir würden uns freuen, Sie auf dieser Führung begrüßen zu dürfen. Sonntag, 7. Mai 2023 Gästeführer: Detlef Stoll Weiherwirtschaft Bei einem ca. zweistündigen Rundgang über die Blitzen- reuter Seenplatte (ca. 4 km) wird die Lage zum Teil ver- landeter Seen und Weiher erkundet. Wann sind die Gewässer entstanden und wie wurden sie ursprünglich wirtschaftlich genutzt? Sind Weißwangengans und Biber tatsächlich mit den Fi- schen verwandt? Diesen und anderen Fragen wird bei einem Spaziergang nachgegangen. Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 18 Dazu treffen sich Interessierte um 14:30 Uhr auf dem Parkplatz am Häcklerweiher an der B32 zwischen Blit- zenreute und Altshausen. Nach Lust und Laune besteht anschließend die Möglich- keit, den Nachmittag im Biergarten einer ortsansässigen Wirtschaft ausklingen zu lassen. Sonntag, 14. Mai 2023 Gästeführerin: Susanne Wasner Kräutermuttertag Spazieren Sie am Muttertag mit der Gästeführerin Susan- ne Wasner eine Weile über die Blitzenreuter Seenplatte. Lassen wir uns von der Vielfalt der dortigen Kräuter- und Pflanzenwelt überraschen. Wir erfahren, wie einzelne Wildkräuter genannt werden, woran man sie erkennt und wieviel Nützliches und Schö- nes aus ihnen gewonnen werden kann. Wir lernen, dass viele am Wegesrand zu findenden Wild- kräuter nicht nur einfach essbar, sondern auch als kuli- narische Feinheiten zu verwenden sind. Sie wirken oft unscheinbar, doch in der Natur hat auch das Unscheinbarste seine Sinnhaftigkeit und Schönheit. Planen Sie bitte 2 bis 2 ½ Stunden für diesen Spazier- gang ein. Eine Anmeldung ist erforderlich bis spätestens Freitag, 12. Mai, 12:00 Uhr im Rathaus Fronreute unter Telefon 07502 954-20. Die sonntäglichen Führungen beginnen immer um 14:30 Uhr am Parkplatz beim Häcklerweiher. Der Parkplatz am Häcklerweiher liegt an der B 32 zwischen Blitzenreute und Vorsee. Wir würden uns freuen, Sie auf dieser Führung begrüßen zu dürfen. Besuchen Sie unsere Internetseite: www.zwischenschussenundseen.de Veröff entlichen Sie jetzt Ihre Anzeige auf unseren neuen Sonderseiten um Ihr Unternehmen werbewirksam zu präsenti eren. Interesse oder Fragen? Rufen Sie uns einfach an: 07154 8222-70 Wir beraten Sie gerne! Seit mehr als 60 Jahren ein loyaler Partner der Kommunen. Max-Planck-Straße 14 · 70806 Kornwestheim · Telefon 07154 8222-70 Telefax 07154 8222-10 · anzeigen@duv-wagner.de · www.duv-wagner.de Zeigen Sie Präsenz! KW 2 0 BAUEN & WOHNEN GESCHÄFTSANZEIGEN ichbezo- gener Mensch Kom- mune damals Hand- mäh- gerät juristi- sche Abk. für Drogen Fremd- wortteil: vor kaufm.: ohne Abzug rennen Europ. Welt- raumorg. (Abk.) Anhän- ger des Zara- thustra unbe- stimmter Artikel (3. Fall) Herr- scher- sitz privater Paket- dienst (Abk.) Knute Com- puter- netzwerk (engl.) religiöse Strö- mung Indiens Licht- bild in ... und Braus Wasser- vogel englisch: Ende eine Gewürz- paste Männer- kurz- name allein Nestor- papagei Abk.: Richt- wert Gehirn- tätig- keit loyal, ergeben eine Arbeit des Elek- trikers südengl. Land- schaft (Kreide) eng- lische Bier- sorte leichter Wind- hauch Initialen des Dichters France Beherzt- heit Draht- schlinge japani- scher Politiker, † 1909 englisch: uns chem. Zeichen Germa- nium DEIKE 0323-A5 E B B E G O I S T P A R S E E I N E M R U P S M S N T A N T R A P E I T S C H E T I I N E R F O N S E N T E S O L O T A D E N K E N T R E U E R D E N D O W N S N A F A L E M U T F I T O Z E U S G E Foto: © BuschDEIKE 760R74K3 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 18 Arbeiten für und mit Menschen Werden Sie Teil unseres Teams! Das SBBZ und das Altenzentrum Selige Irmgard in Baindt suchen Verstärkung: Fragen und Bewerbung: Marie-Luise Weltzin · Telefon: 07502 9419-4430 E-Mail: bewerbungen@stiftung-st-franziskus.de Mehr Infos unter www.stiftung-st-franziskus.de/karriere Arbeiten für und mit Menschen Hauswirtschaftlicher Mitarbeiter (w/m/d) – in Teilzeit frank.brielmaier@schellinger­kg.de 0751­56094­26 Verstärken Sie unser Team an einem Arbeitsplatz mit besten Konditionen und attraktiven Zusatzleistungen. Erfahren Sie mehr unter: STELLENANGEBOTE GESUNDHEIT Die 1. Adresse... ...für Ihre lokale Werbung ist das Mitteilungsblatt. Seit mehr als 60 Jahren ein loyaler Partner der Kommunen. Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 18 Die Kath. Gesamtkirchengemeinde Weingarten sucht für ihre viergruppige Kindertagesstätte Corbellini, für die zweigruppige Kindertages- stätte Joseph Gabler, sowie für die zweigruppi- ge Kindertagesstätte Friedrich Fröbel baldmög- lichst oder ab 1.9.2023 eine/n • Erzieher*in (m/w/d) oder sonstige Päd. Fachkraft nach §7 KiTaG (für Corbellini in Vollzeit) • Anerkennungspraktikant*in (m/w/d) oder eine Erzieher*in / Päd. Fachkraft (für Friedrich Fröbel 60 %) • Integrationskraft (m/w/d) (für Friedrich Fröbel 35 %) • Erzieher*in (m/w/d) oder sonstige Päd- Fachkraft nach §7 KiTaG (für Joseph Gabler 40-60 %) Nähere Informationen zu den Stellen fi nden Sie unter: http://jobs.drs.de Fragen zu den Stellen beantwortet Ihnen gerne vorab die Lei- tung der Kita Corbellini, Frau Heymann, Tel. 0751-43333, Frau Assfalg für Joseph Gabler, Tel. 0751-59453 und Frau Rauch für Friedrich Fröbel, Tel. 0751-58868. Ihre Bewerbung senden Sie bitte an das Katholische Verwaltungszentrum Allgäu- Oberschwaben, Zeppelinstr. 4, 88353 Kißlegg; Z. Hd. Frau Nörz, hnoerz@kvz.drs.de KLEINE TEAMS - GROSSE KANZLEI ARBEITE BEI UNS IN RAVENSBURG! Wir suchen zur Verstärkung unseres Teams: Personalsachbearbeiter VZ/TZ m/w/d für eigene Entgeltabrechnung Steuerfachangestellte / Steuerfachwirte m/w/d Auszubildende zum Steuerfachangestellten m/w/d Duales Studium Bachelor of Arts (B.A.) - Steuern m/w/d #krisensicherer Job #anspruchsvolle Tätigkeit #viele tolle Benefits #flexible Arbeitszeiten #gute Aufstiegs- und Karrierechancen www.schnekenburger-stb.de JETZT BEWERBEN Ferienwohnung gesucht Wir suchen für den Zeitraum 04.06. – 20.06.2023 eine Ferienwohnung/Einliegerwohnung für einen neuen Mitar- beiter. Über Ihren Anruf würden wir uns sehr freuen. Broszeit Group, Tel. 07502/94083-10 oder Handy 0160 90666481 GESCHÄFTSANZEIGEN MIETGESUCHE - SENIOREN - MITTEN IM LEBEN Sie möchten bei der nächsten Sonderveröffentlichung dabei sein? Rufen Sie uns an Tel. 07154/8222-70, schreiben Sie eine E-Mail an: anzeigen@duv-wagner.de oder besuchen Sie uns auf www.duv-wagner.de - SENIOREN -- SENIOREN - Nutzen Sie auch weitere Möglichkeiten zu folgenden Terminen: KW 29/30 und 42/43 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 18 Gibt es etwas Schöneres als im eigenen Zuhause alt zu werden? Wir machen es möglich. PROMEDICA PLUS Ravensburg-Wangen Ihre Ansprechpartnerin vor Ort: Katharina P eghaar 0751 - 76 96 26 04 ravensburg-wangen@promedicaplus.de Individuelle Betreuung und Pflege zu Hause 24 Stunden Betreuung und Pflege Stundenweise Haushaltshilfe Ralf Petzold (Inhaber) - Rufen Sie uns an: 07528-9218178 - Werktags 8 bis 20 Uhr kontakt@pflegehilfe.plus www.pflegehilfe.plus EIN LANGES LEBEN FINANZIEREN Steigende Lebenserwartung birgt große Herausforderungen für Se- nioren (djd). Die meisten Menschen in Deutschland werden deutlich älter, als sie selbst erwarten. Dies führt zu beträchtlichen Herausforderungen, weil das Leben länger nanziert werden muss als geplant. Häu g reichen Rücklagen und sonstige Einkünfte für den gewohnten Lebensstandard nicht aus. Mit einer Immobilienrente erweitern Senioren ihren nanziellen Spielraum um das Geld, das in Haus oder Eigentumswohnung gebunden ist. Beim Modell der Deutsche Leibrenten Grundbesitz AG etwa kauft das Unternehmen Im- mobilien von Senioren, die dafür ein lebenslanges Wohnungsrecht und eine Immobilienrente erhalten. Man kann exibel zwischen einem Einmalbe- trag, einer Zeitrente mit bis zu 15 Jahren Laufzeit oder einer Kombination aus beidem wählen. Mehr Infos gibt es unter www.deutsche-leibrenten.de. Die Menschen in Deutschland erfreuen sich an einer immer weiter steigenden Lebenserwartung. Die Kehrseite der Medaille: Ein langes Leben muss auch an- gemessen nanziert werden. Foto: djd/Deutsche Leibrenten/Sonja Brüggemann Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 18 Küchen-Teufel ist seit vier Jahrzehnten Ihr Küchenstudio für besondere Ansprüche. Niederbieger Straße 43 88255 Baienfurt T 07 51. 5 99 30 F 07 51. 4 42 00 www.kuechen-teufel.de SERVICE. ERFAHRUNG. LEIDENSCHAFT. „Wie geht eine Patientenverfügung?“ Bei uns finden sie Rat! www.bestattungen-wohlschiess.de Tel. 0751/43425 BESTATTUNGEN WOHLSCHIESS 88255 Baienfurt Eisenbahnstr. 1 Wir sind Ihr kompetenter Partner im Bereich Fotovoltaik-Anlagen, Batteriespeichersysteme und Ladestationen für E-Mobilität in der Region. ARNOLD GMBH Am Buchhölzle 8 88273 Fronreute-Baienbach 0 7505 956 123 www.arnold-gmbh.com Willkommen in einer energiegeladenen Zukunft Das SEW-Technologiezentrum stellt sich vor. Wir laden Sie herzlich ein und begrüßen Sie von 9.00-16.00 Uhr in der Wilhelm-Brielmayer Str. 14, 88213 Ravensburg Sicherheit & Zukunft Ihrer lokalen Energieinfrastruktur Tag der offenen Tür 06. Mai 2023 Sehen Sie den massiven Veränderungen in der Energiewende gelassen entgegen. Mit unserer zukunftsorientierten Plattform sind Sie bestens für Ihre 100% Energiewen- de vorbereitet. Küchen inflationssicher bestellen! 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        ww w. bu er os ie be r.d e G e m e in d e B a in d t 1 . Ä n d e ru n g u n d E rw e it e ru n g d e s B e b a u u n g s- p la n e s "N a ch tw e id e n I I" Fassung vom 17.09.2018 Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 2 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Rechtsgrundlagen für die zusätzlichen und für die zu ändernden Inhalte 3 2 Zusätzliche bzw. gegenüber dem zu ändernden Plan anders lautende Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) 4 3 Nachrichtliche Übernahme von nach anderen gesetzlichen Vorschriften getroffenen Festsetzungen gem. § 9 Abs. 6 BauGB mit Zeichenerklärung 10 4 Hinweise und Zeichenerklärung 11 5 Satzung 17 6 Begründung – Städtebaulicher Teil 19 7 Begründung – Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB), Konzept zur Grünordnung 26 8 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil 33 9 Begründung – Sonstiges 34 10 Begründung – Auszug aus übergeordneten Planungen 37 11 Begründung – Bilddokumentation 38 12 Verfahrensvermerke 39 Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 3 1 Rechtsgrundlagen für die zusätzlichen und für die zu ändernden Inhalte Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786) Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zu- letzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057); die im nachfolgenden Text zitierten Nummern beziehen sich auf den Anhang zur PlanZV Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.11.2017 (GBl. S. 612, 613) Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.06.2018 (GBl. S. 221) Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in der Fassung vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), zu- letzt geändert durch Gesetz vom 15.09.2017 (BGBl. I S. 3434) Naturschutzgesetz Ba- den-Württemberg (NatSchG Baden-Württemberg) vom 23.06.2015 (GBl. 2015 S. 585), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.11.2017 (GBL. S 597) Bundes-Immissions- schutzgesetz (BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18.07.2017 (BGBl. I S. 2771) Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 4 2 Zusätzliche bzw. gegenüber dem zu ändernden Plan anders lautende Planungsrechtliche Festsetzun- gen (PF) Flächen für den Gemeinbedarf; hier sozialen Zwecken die- nende Gebäude, hier: Kindergarten (§ 9 Abs. 1 Nr. 5 BauGB, Nr. 4.1. PlanZV; siehe Planzeichnung) Umgrenzung der Flächen, die von der Bebauung freizuhalten sind mit Einschränkung baulicher Anlagen (§ 9 Abs. 1 Nr. 10 BauGB; Nr. 15.8. PlanZV; siehe Planzeichnung) Verkehrsflächen mit besonderer Zweckbestimmung als öf- fentliche Parkplatzfläche (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.3. PlanZV; siehe Planzeichnung) Verkehrsflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.1. PlanZV; siehe Planzeichnung) Straßenbegrenzungslinie mit Bemaßung für das Regelprofil; äu- ßere Umgrenzung aller Verkehrsflächen (Bemaßung beispielhaft aus der Planzeichnung) (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) Materialien zur Ablei- tung des Niederschlags- wassers innerhalb des Baugebietes Für alle baukonstruktiven Elemente, die großflächig mit Nieder- schlagswasser in Berührung kommen (z.B. Dachdeckungen, jedoch nicht Rinnen, Fallrohre, Geländer etc.) sind Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei unzulässig, sofern diese Oberflächen nicht mit geeigneten anderen Materialien (z.B. Kunststoff-Beschich- tung) dauerhaft gegen Niederschlagswasser abgeschirmt werden. (§ 9 Abs. 1 Nrn. 14 u. 20 BauGB) 7,00 P Einschränkung baulicher Anlagen Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 5 Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Na- tur und Landschaft Für die Außenbeleuchtung sind nur mit Lichtstrahl nach unten ge- richtete, vollständig insektendicht eingekofferte (staubdichte) LED- Lampen oder nach dem Stand der Technik vergleichbare insekten- schonende Lampentypen mit einer max. Lichtpunkthöhe von 4,50 m über der Geländeoberkante zulässig. Es sind nur Photovoltaik-Module zu verwenden, die weniger als 6 % polarisiertes Licht reflektieren (je Solarglasseite 3 %). Die Maßnahmen bzw. Vorschriften sind im gesamten Geltungsbe- reich durchzuführen bzw. zu beachten. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) Bodenbeläge in dem Baugebiet Bodenversiegelungen sind auf das notwendige Maß zu beschränken (§ 1a BauGB). Daher sind in dem Baugebiet für − Stellplätze und − Zufahrten auf privaten und öffentlichen sowie andere untergeord- nete Wege nur in einer Ausführung mit ausschließlich wasserdurchlässigen Be- lägen (z.B. in Splitt verlegtes Pflaster mit Rasenfuge, Drainfugen- pflaster, Rasengittersteine, Schotterrasen, Kiesflächen) zulässig, so- fern andere Belange nicht entgegenstehen. Durch planerische Maß- nahmen (z.B. Höhenlage Straße, Gebäude) sollte der Bodenaushub reduziert werden. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) Umgrenzung der Flächen für besondere Anlagen und Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, Lärmschutz-Festsetzung LS mit folgendem Inhalt: − Die Außenbauteile der Aufenthalts- und Ruheräume (z.B. Büro- räume, Schlafzimmer) sind gemäß den Anforderungen der DIN 4109 - Schallschutz im Hochbau - auszuführen. An den Fas- saden liegt maximal die Anforderung von Lärmpegelbereich IV (maßgeblicher Außenlärmpegel von 66 dB(A) bis 70 dB(A)) vor. Daraus ergibt sich für die Außenbauteile der Aufenthalts- und Ruheräume ein erforderliches Gesamtschalldämmmaß R'W,res von mindestens 40 dB(A). LS Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 6 − Die zur Lüftung von Aufenthaltsräumen (z.B. Büroräumen) und Ruheräumen (z.B. Schlafzimmer) benötigten Fensteröffnungen sind vollständig auf die der Kreis-Straße K 7951 abgewandten Gebäudeseiten (nach Nordwesten, Nordosten, Südosten) zu ori- entieren. − Ausnahmen von der Orientierungspflicht können zugelassen werden, wenn eine Unterbringung von Fensteröffnungen ent- sprechend der Orientierungspflicht unter der Voraussetzung von funktional befriedigenden Raumzuschnitten unmöglich ist und wenn die betreffenden Räume ersatzweise mit aktiven lüftungs- technischen Anlagen versehen werden, die einen zum Zwecke der Gesundheit und Beheizung erforderlichen Mindestluftwech- sel sicherstellen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB; Nr. 15.6. PlanZV; siehe Planzeichnung) Zu pflanzender Baum 1. Wuchsklasse als Baum über 15 m Höhe, verbindlicher Standort der innerhalb des Baugebietes als Straßen-Begleitfläche um bis zu 3,00 m verschiebbar ist; es sind ausschließlich Gehölze aus der Pflanzliste zu "Pflanzungen in dem Baugebiet" zu verwenden. Der Baum ist bei Abgang durch eine ent- sprechende Neupflanzung zu ersetzen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB; Nr. 13.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) Zu pflanzender Baum 2. Wuchsklasse als Baum bis 15 m Höhe, verbindlicher Standort der innerhalb des Baugebietes als Straßen- Begleitfläche um bis zu 3,00 m verschiebbar ist; es sind ausschließ- lich Gehölze aus der Pflanzliste zu "Pflanzungen in dem Baugebiet" zu verwenden. Der Baum ist bei Abgang durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB; Nr. 13.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) Pflanzungen in dem Baugebiet Pflanzungen: − Für die Pflanzungen sind ausschließlich standortgerechte, hei- mische Laubbäume (Hochstämme) mit einem Mindeststamm- umfang von 20-25 cm sowie Sträucher aus der u.g. Pflanzliste Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 7 zu verwenden. Abgehende Gehölze sind durch eine entspre- chende Neupflanzung zu ersetzen. − Auf max. 5 % der Grundstücksfläche sind auch Sträucher, die nicht in der u.g. Pflanzliste festgesetzt sind, zulässig (z.B. Zier- sträucher, Rosen-Züchtungen). − Im Übergangsbereich zur freien Landschaft und in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen, sind Hecken aus Nadelgehöl- zen (z.B. Thuja) unzulässig. − Unzulässig sind Gehölze, die als Zwischenwirt für die Erkrankun- gen im Obst- und Ackerbau gelten, speziell die in der Verord- nung zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit (Feuerbrandver- ordnung vom 20.12.1985, BGBl. I, 1985 S. 2551, zuletzt ge- ändert durch Artikel 3 § 5 des Gesetzes vom 13.12.2007, BGBl. I S. 2930) genannten. Für das Baugebiet festgesetzte Pflanzliste: Bäume 1. Wuchsklasse Spitz-Ahorn Acer platanoides Berg-Ahorn Acer pseudoplatanus Schwarz-Erle Alnus glutinosa Grau-Erle Alnus incana Edelkastanie Castanea sativa Hänge-Birke Betula pendula Rotbuche Fagus sylvatica Walnussbaum Juglans regia Zitterpappel Populus tremula Stiel-Eiche Quercus robur Silber-Weide Salix alba Winter-Linde Tilia cordata Sommer-Linde Tilia platyphyllos Berg-Ulme Ulmus glabra Bäume 2. Wuchsklasse Feld-Ahorn Acer campestre Hainbuche Carpinus betulus Vogel-Kirsche Prunus avium Trauben-Kirsche Prunus padus Wildbirne Pyrus communis Sal-Weide Salix caprea Fahl-Weide Salix rubens Vogelbeere Sorbus aucuparia Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 8 Sträucher Kornelkirsche Cornus mas Roter Hartriegel Cornus sanguinea Gewöhnliche Hasel Corylus avellana Eingriffliger Weißdorn Crataegus monogyna Gewöhnliches Pfaffenhütchen Euonymus europaeus Faulbaum Frangula alnus Gewöhnlicher Liguster Ligustrum vulgare Rote Heckenkirsche Lonicera xylosteum Gewöhnliche Traubenkirsche Prunus padus subsp. padus Schlehe Prunus spinosa Echter Kreuzdorn Rhamnus cathartica Hunds-Rose Rosa canina Grau-Weide Salix cinerea Purpur-Weide Salix purpurea Fahl-Weide Salix rubens Mandel-Weide Salix triandra Korb-Weide Salix viminalis Schwarzer Holunder Sambucus nigra Trauben-Holunder Sambucus racemosa Wolliger Schneeball Viburnum lantana Gewöhnlicher Schneeball Viburnum opulus (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des einfachen Be- bauungsplanes 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungspla- nes "Nachtweiden II" der Gemeinde Baindt Die Inhalte des einfachen Bebauungsplanes "Nachtweiden II" (Fas- sung vom 15.05.1981, ergänzt am 18.01.1982 und 05.03.1982, rechtsverbindlich seit 24.01.85) vor dieser Änderung werden für diesen Bereich vollständig durch diese 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes ersetzt. (§ 9 Abs. 7 BauGB; Nr. 15.13. PlanZV; siehe Planzeichnung) Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 9 Bereich der Änderung des Bebauungsplanes Die Inhalte des einfachen Bebauungsplanes "Nachtweiden n II" (Fassung vom 15.05.1981, ergänzt am 18.01.1982 und 05.03.1982, rechtsverbindlich seit 24.01.2018) vor dieser Ände- rung werden für diesen Bereich vollständig durch diese 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" ersetzt. (§ 9 Abs. 7 BauGB; siehe Planzeichnung); Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 10 3 Nachrichtliche Übernahme von nach anderen ge- setzlichen Vorschriften getroffenen Festsetzungen gem. § 9 Abs. 6 BauGB mit Zeichenerklärung Überflutungsfläche für HQExtrem des Sulzmoosbaches (siehe Plan- zeichnung) Überflutungsfläche für HQ100 des Sulzmoosbaches (siehe Plan- zeichnung) Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 11 4 Hinweise und Zeichenerklärung Weiterführende Grenze der räumlichen Geltungsbereiche des an- grenzenden, teilgeänderten einfachen Bebauungsplanes "Nacht- weiden II" der Gemeinde Baindt (siehe Planzeichnung); Bestehendes Gebäude zur Zeit der Planaufstellung (siehe Plan- zeichnung) Bestehende Grundstücksgrenzen zur Zeit der Planaufstellung (siehe Planzeichnung) Bestehende Flurstücksnummer (beispielhaft aus der Planzeich- nung) Natur- und Artenschutz Die Außenbeleuchtung sollte in den Nachtstunden soweit als aus Gründen der Arbeits- bzw. Verkehrssicherheit möglich abgeschaltet oder bedarfsweise über Bewegungsmelder gesteuert werden. Zäune sollten zum Gelände hin einen Abstand von mind. 0,15 m zum Durchschlüpfen von Kleinlebewesen aufweisen. Bei der Pflanzung von Bäumen ist das Nachbarrechtsgesetz zu be- rücksichtigen. Artenschutz Um Verbotstatbestände im Sinne des § 44 Abs. 1 BNatSchG zu ver- meiden, muss die Räumung der Baufelder sowie die Beseitigung der Gehölze zwischen 01.10 und 28.02 außerhalb der Brutzeit von Vö- geln erfolgen. Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes entfallen Bäume mit in- stallierten Nistkästen und damit auch Quartiere für höhlenbrütende Vögel. Um zu gewährleisten, dass die Lebensraumbedingungen für diese Arten erhalten bleiben, sind folgende artenschutzrechtliche Er- satzmaßnahmen umzusetzen: Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 12 − Die beiden vorhandenen Meisen-Nistkästen sind vor der geplan- ten Gehölzrodung, außerhalb der Brutzeit von Vögeln (zwischen dem 01.10. und dem 28.02.) abzunehmen, zu reinigen und an Gehölzen im Umfeld des Plangebietes wieder zu montieren. − Da nicht ausgeschlossen werden kann, dass sich der Neststand- ort des Grauschnäppers an einem der Gehölze innerhalb des Plangebietes befindet, sind insgesamt zwei Halbhöhlennistkäs- ten in räumlicher Nähe zum Ein-griffsbereich an Bäumen anzu- bringen (z.B. Schwegler, Halbhöhle Typ 2H/2HW). − Es ist auf einen fachgerechten Standort (Höhe, Exposition und Wetterschutz) zu achten. Bezüglich ausführlicher Erläuterungen siehe artenschutzrechtlicher Kurzbericht vom 06.07.2018. Vorhandener Baum (Erhaltung bzw. Beseitigung in Abhängigkeit von der jeweiligen Baumaßnahme, siehe Planzeichnung) Vorhandene Strauchgruppe (Erhaltung bzw. Beseitigung in Ab- hängigkeit von der jeweiligen Baumaßnahme, siehe Planzeich- nung) Vorhandene Gehölze Vorhandene Gehölze sollten wenn möglich erhalten werden (Erhal- tung bzw. Beseitigung in Abhängigkeit von der jeweiligen Baumaß- nahme); Gemäß § 39 Abs. 5 BNatSchG ist es verboten, in der Zeit vom 01.03. bis 30.09. außerhalb des Waldes vorkommende Bäume, Sträucher oder andere Gehölze zu roden. Notwendige Gehölzbeseitigungen so- wie die Baufeldräumung sollten daher außerhalb der Brutzeit von Vögeln zwischen dem 01.10. und dem 28.02. des jeweiligen Jahres erfolgen. Es wird empfohlen, auch die nicht als zu erhalten festge- setzten vorhandenen Gehölze möglichst zu erhalten (Erhaltung bzw. Beseitigung in Abhängigkeit von der jeweiligen Baumaßnahme) und während der Bauzeit mit entsprechenden Baumschutzmaßnah- men zu sichern. Um den Kronen- und Wurzelbereich vorhandener Bäume nicht zu beschädigen und den Gehölzbestand bestmöglich zu schützen, sollten alle baulichen Maßnahmen gemäß DIN 18920 Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 13 "Landschaftsbau-Schutz von Bäumen, Pflanzbeständen und Vege- tationsflächen bei Baumaßnahmen" sowie RAS-LP4 "Richtlinie für die Anlage von Straßen, Teil Landschaftspflege, Abschnitt 4: Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen und Tieren bei Baumaßnah- men" durchgeführt werden. Umgrenzung von Schutzgebieten im Sinne des Naturschutz- rechts; hier gem. dem europäischen Schutzgebiets-Netzwerk "Na- tura200", der Sulzmoosbach als Teil des FFH-Gebietes "Schussen- becken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" (Nr. 8223-311), au- ßerhalb des Geltungsbereiches (siehe Planzeichnung); Hochwasser Der Geltungsbereich liegt lt. aktueller Hochwassergefahrenkarte (HWGK) teilweise im geschützten Gebiet für HQextrem und im nördli- chen Bereich minimal auch in HQ100. Gemäß den hydrologischen Be- rechnungen der Überflutungsflächen vom Sulzmoosbach auf Basis aktualisierter KOSTRA DWD 2010R Regenreihen des Ing. Büros Fass- nacht (Stand 28.06.2018) befindet sich das Plangebiet "Nachtwei- den II" bei HQ 100 entgegen den bisherigen Erkenntnissen aus der Berechnung Feinjustierung vom 28.03.2013 nicht im Überschwem- mungsgebiet (§ 65 WG). Da das Risiko einer Überflutung für Teilbe- reiche nicht ausgeschlossen werden kann, sollten im Rahmen einer Neubebauung von Grundstücken mögliche Hochwasserschutzmaß- nahmen berücksichtigt bzw. eine hochwassersichere Bebauung vor- genommen werden. Um entstehenden Schäden bei Hochwasser vorzubeugen, sind hoch- wasserangepasste Maßnahmen zum Objektschutz der Bebauung er- forderlich. Für eine hochwasserangepasste Bauweise wird auf die Ar- beitshilfe "Hochwasserschutzfibel", herausgegeben vom Bundesmi- nisterium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, verwiesen. Gemäß § 78 c WHG ist die Errichtung neuer Heizölverbraucheranla- gen in festgesetzten und vorläufig gesicherten Überschwemmungs- gebieten verboten. Bodenschutz Auf dem Flurstück-Nr. 175/0 liegen Tonböden vor, auf Flst.-Nr. 186 Auengleye. Diese Böden sind besonders verdichtungsempfindlich. Entstandene Verdichtungen sind nur sehr schwer, wenn überhaupt Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 14 wieder zu beheben. Entsprechend sorgsam sollte mit noch vorhan- denem kulturfähigem Boden bei den Bodenarbeiten umgegangen werden. Insbesondere auf trockene Witterung und gut abgetrock- nete Böden ist bei den Bodenarbeiten zu achten. Es wird empfohlen, zur Bauausführung ein Bodenmanagementkon- zept zu erstellen und bodenkundlich begleiten zu lassen um auf ei- nen fachgerechten und schonenden Umgang mit dem Boden zu be- achten. Das Bodenmanagementkonzept sollte folgende Punkte um- fassen: Feststellung der physikalischen Eigenschaften des auszuhe- benden Bodens; Erdmassenberechnungen (getrennt nach A-, B-, C- Horizont); Mengenangaben bezügl. künftiger Verwendung des Bo- dens; direkte Verwendung (im Baugebiet, außerhalb des Baugebie- tes); Trennung von Oberboden und kulturfähigem Unterboden bei Ausbau und Lagerung; Zwischenlagerung (Anlage von Mieten nach der DIN 19731); Maßnahmen zur Vermeidung und zur Beseitigung von Bodenverdichtungen; Ausweisung von Lagerflächen sowie Aus- weisung von Tabuflächen (keine bauseitige Beanspruchung). Infor- mationen zum Bodenschutz bei Baumaßnahmen enthält die Bro- schüre "Bodenschutz beim Bauen", der als pdf auf der Homepage des Landratsamtes Ravensburg verfügbar ist (http://www.landkreis- ravensburg.de/site/LRA-RV/get/2799323/Flyer-Bodenschutz- beim-Bauen.pdf). Die DIN 19731 ("Bodenbeschaffenheit – Verwertung von Boden- material") und DIN 18915 ("Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Bodenarbeiten") sind bei der Bauausführung einzuhalten. Künf- tige Grün- und Retentionsflächen sollten während des Baubetriebs vor Bodenbeeinträchtigungen wie Verdichtungen durch Überfahren oder Missbrauch als Lagerfläche durch Ausweisung und Abtrennung als Tabuflächen geschützt werden. Brandschutz Für die Zufahrten gilt die "Verwaltungsvorschrift über Flächen für Rettungsgeräte der Feuerwehr auf Grundstücken" in der jeweils ak- tuellen Fassung (VwV Feuerwehrflächen) i.V.m. § 15 Landesbauord- nung Für die Ermittlung der Löschwasserversorgung gilt das Regelwerk der DVGW Arbeitsblatt W 405 i.V.m. §2 (5) Ausführungsverordnung zur Landesbauordnung sowie Ziff.5.1 IndBauRL. Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 15 Als Hydranten sollten Überflurhydranten DN 100 vorgesehen wer- den. Die Abstände der Hydranten zueinander sollten 100-200 m nicht überschreiten. Sie bieten bei Brandeinsätzen gegenüber den Unterflurhydranten einsatztaktisch erhebliche Vorteile, insbesondere durch die deutlich bessere Auffindbarkeit und schnellere Bedienbar- keit. Die Feuerwehr Baindt verfügt über kein eigenes Hubrettungsfahr- zeug. Auch die Stützpunktwehr Weingarten kann - aufgrund einer Fahrtzeit > 5 min - das dort vorgehaltene Hubrettungsfahrzeug nicht innerhalb der fachtechnisch erforderlichen Eintreffzeit für Men- schenrettungsmaßnahmen einsetzen. Da Schiebleitern, mit einer Nennrettungshöhe von 8 m bis 12 m nur bedingt für wirksame Lösch- und Rettungsarbeiten i.S.d. § 15 LBO geeignet sind, beste- hen für den Bereich des obigen Bebauungsplanes grundsätzliche Bedenken gegenüber Aufenthaltsräumen, die eine Rettungshöhe > 8 m aufweisen. In solchen Fällen muss ein zweiter baulicher Ret- tungsweg hergestellt werden, der den Anforderungen der DIN 18065 (notwendige Treppen) entspricht. Ergänzende Hinweise Auf Grund der Beschaffenheit des Baugrundes der näheren Umge- bung kann von einer Bebaubarkeit im überplanten Bereich ausge- gangen werden. Den Bauherren wird darüber hinaus empfohlen, im Rahmen der Bauvorbereitungen eigene Erhebungen durchzuführen (z.B. Schürfgruben, Bohrungen). Sollten bei Erdarbeiten Funde (beispielsweise Scherben, Metallteile, Knochen) und Befunde (z.B. Mauern, Gräber, Gruben, Brandschich- ten) entdeckt werden, ist das Landesamt für Denkmalpflege beim Regierungspräsidium Stuttgart (Abt. 8) unverzüglich zu benachrich- tigen. Fund und Fundstelle sind bis zur sachgerechten Begutach- tung, mindestens bis zum Ablauf des 4. Werktags nach Anzeige, un- verändert im Boden zu belassen. Die Möglichkeit zur fachgerechten Dokumentation und Fundbergung ist einzuräumen (gem. § 20 des Denkmalschutzgesetzes (DSchG)). Werden bei Aushubarbeiten Ver- unreinigungen des Bodens festgestellt (z.B. Müllrückstände, Verfär- bungen des Bodens, auffälliger Geruch o.ä.), ist das zuständige Landratsamt unverzüglich zu benachrichtigen. Für die Erschließung des Gebietes ist es notwendig, Kabelverteiler- schränke, Straßenlaternen oder ähnliche Einrichtungen in der öf- Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 16 fentlichen/privaten Fläche zu installieren. Die Gemeinde Baindt be- hält sich die Auswahl der hierfür geeigneten Standorte sowie evtl. erforderliche Vereinbarungen vor. Beseitigung von Nieder- schlagswasser Das auf den Dach- und Hofflächen anfallende Niederschlagswasser wird ungefiltert und ohne Drosselung in den bestehenden gemeind- lichen Mischwasserkanal eingeleitet. Durch eine Dachbegrünung mit einer Auftragsschicht von 10 bis 30 cm (eingearbeitetes Gefälle zur besseren Ableitung des Niederschlagswassers) kann das Nieder- schlagswasser teilweise vor Ort zurückgehalten werden. Auf Grund der schwach wasserdurchlässigen Böden (Tone und Auengleye) kann das Niederschlagswasser jedoch nicht vor Ort versickert wer- den. Eine Einleitung von ungefiltertem Niederschlagswasser in den Sulzmoosbach als Teil des FFH-Gebietes "Schussenbecken mit To- belwäldern südlich Blitzenreute" (Nr. 8223-311) ist somit nicht ge- geben. Plangenauigkeit Obwohl die Planzeichnung auf einer digitalen (CAD) Grundlage er- stellt ist (hohe Genauigkeit), können sich im Rahmen der Ausfüh- rungs-Planung und/oder der späteren Einmessung Abweichungen ergeben (z.B. unterschiedliche Ausformung der Verkehrsflächen, un- terschiedliche Grundstücksgrößen etc.). Weder die Gemeinde Baindt noch die Planungsbüros übernehmen hierfür die Gewähr. Lesbarkeit der Planzeich- nung Zur Lesbarkeit der Planzeichnung werden übereinander liegende Li- nien nebeneinander dargestellt (z.B. Nutzungskordel und vorge- schlagene Grundstücksgrenze). Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 17 5 Satzung Auf Grund von § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.06.2018 (GBl. S. 221), § 74 der Lan- desbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.11.2017 (GBl. S. 612, 613), der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786) sowie der Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057) hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt die 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" in öffentlicher Sitzung am 09.10.2018 beschlossen. § 1 Räumlicher Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" ergibt sich aus deren zeichnerischem Teil vom 17.09.2018. yyq § 2 Zulässigkeit von Vorhaben Bei der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" handelt es sich um einen Be- bauungsplan im Sinne des § 30 Abs. 3 BauGB (so genannter "einfacher Bebauungsplan"). Die Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches richtet sich nach den im Bebauungsplan getroffe- nen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften, im Übrigen nach § 34 oder § 35 BauGB. § 3 Bestandteile der Satzung Die 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" besteht aus der Planzeichnung und dem Textteil vom 17.09.2018. Der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes wird die Begründung vom 17.09.2018. beigefügt, ohne deren Bestandteil zu sein. yyq Die bisherigen Inhalte (Fassung vom 15.05.1981, ergänzt am 18.01.1982 und 05.03.1982, rechtsverbind- lich seit 24.01.2085) innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches werden durch die nunmehr festgesetzten Inhalte vollständig ersetzt. yyq Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 18 § 4 In-Kraft-Treten Die 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" der Gemeinde Baindt tritt mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses in Kraft (gem. § 10 Abs. 3 BauGB). Baindt, den ........................ .......................................................... (E. Buemann, Bürgermeister) (Dienstsiegel) Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 19 6 Begründung – Städtebaulicher Teil Allgemeine Angaben 6.1.1 Zusammenfassung Die Gemeinde Baindt plant den Neubau eines Kindergartens. Auf Grund des gestiegenen Bedarfs an Kinderbetreuung wird die Erweiterung des bereits vor Ort bestehenden Kindergartens als erfor- derlich angesehen. Das Plangebiet ist innerhalb des Gemeindegebietes der Gemeinde Baindt ge- legen und eignet sich auf Grund der Vorprägung (Schul- und Sportgelände sowie örtlicher Kinder- garten) für die geplante Erweiterung. Durch die Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau eines Kindergartens geschaffen. Bei dem Bebauungsplan handelt es sich um einen einfachen Bebauungsplan im Sinne des § 30 Abs. 3 BauGB. Es liegen bisher lediglich erste Entwürfe für den Neubau des Kindergartes vor und gerade keine konkreten Planungen. Um zukünftige Entwicklungen zu ermöglichen, hat man es als nicht erforderlich angesehen, Regelungen zur überbaubaren Grundstücksfläche oder Höhenent- wicklung zu treffen. Die Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB sowie die Erstellung eines Umwelt- berichtes gem. § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB sowie Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB ist nicht erfor- derlich, da die Aufstellung des 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" im beschleunigten Verfahren (Bebauungspläne der Innenentwicklung) erfolgt (gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB). Ein Ausgleich bzw. eine Abarbeitung der Eingriffs-Regelung ist nicht erforderlich. Eingriffe, die auf Grund des 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" zu erwarten sind, gelten als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 5 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig (gem. § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB). 6.1.2 Abgrenzung und Beschreibung des Änderungs- und Erweiterungsbereiches Der zu überplanende Bereich befindet sich im westlich an das Ortszentum angrenzende Schul- und Sportgelände und soll diesen nach Süden erweitern. Im Norden grenzt der Geltungsbereich in großen Teilen an das Grundstück des örtlichen Kindergar- tens und des Sportgeländes der Bildungseinrichtung "Klosterwiesenschule". Im Osten grenzt die "Boschstraße" mit Bestandsbebauung. Im zentralen Bereich des Plangebiets liegt eine Zufahrts- straße (Wirtschaftsweg) sowie Parkflächen, die die im Nordwesten sowie im Osten befindlichen Sportanlagen (Sporthalle-/platz, Tennisplatz) teilweise erschließt. Im Süden wird das Gebiet von einer Grünfläche begrenzt, welche wiederum in einen Gehölzstreifen übergeht, der eine Barriere zur Kreisstraße K 7951 bildet. Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 20 Innerhalb des Geltungsbereiches befinden sich folgende Grundstücke mit den Fl.-Nrn. 55/3 (Teil- fläche), 175 (Teilfläche) und 186 (Teilfläche). Städtebauliche und planungsrechtliche Belange 6.2.1 Bestands-Daten und allgemeine Grundstücks-Morphologie Die landschaftlichen Bezüge werden geprägt vom Bodenseebecken. Innerhalb des überplanten Bereiches befinden sich keine bestehenden Gebäude. Im zentralen Be- reich ist Baumbestand vorhanden und im südlichen Anschluss verläuft ein Kiesweg. Darüber hinaus sind keine heraus ragenden naturräumlichen Einzelelemente vorhanden. Die überwiegenden Teile des Geländes sind nahezu eben. Die Anschlüsse an die bereits bebauten Grundstücke im Norden sind unproblematisch. 6.2.2 Erfordernis der Planung Die Planung dient der Erweiterung des bestehenden, gemeindeeigenen Kindergartens "Sonne- Mond-Sterne". Bei dem genannten bestehenden Kindergarten handelt es sich um einen fünf-grup- pigen Kindergarten. Der geplante Kindergarten-Neubau soll den Bedarf der Gemeinde an Betreu- ungsangeboten vor allem für Unter-Dreijährige decken. Hierzu ist eine Aufstockung um eine Re- gelgruppe sowie zwei Krippengruppen im neuen Gebäude geplant. Zur Umsetzung des Bauvorhabens wird es als erforderlich angesehen, planerisch die Nutzung fest- zuschreiben. Die geplante Nutzung "Kindergarten" ist auf Grund der Umgebungsbebauung als zu- lässig anzusehen. Der Bereich ist derzeit teilweise mit einem Bebauungsplan überplant und wird in diesem Bereich nach § 30 Abs. 3 BauGB beurteilt, der restliche Bereich ist als unbeplanter Innenbereich einzustufen, dessen bauliche Entwicklung nach § 34 BauGB zu beurteilen ist. In die- sem Zusammenhang ist im Rahmen einer Einzelfallprüfung die Zulässigkeit konkreter Vorhaben zu beurteilen. Auf Grundlage der gemeindlichen Planungshoheit kann die Gemeinde dieser Einzelfall- entwicklung jedoch das steuernde Element der verbindlichen Bauleitplanung entgegenstellen. Hier ist es der Gemeinde unbenommen, Entwicklungen zu prüfen und zu ermöglichen, selbst falls diese nicht den aktuell zulässigen Entwicklungsmöglichkeiten nach § 34 BauGB entsprechen. Dies ent- spricht der Planungshoheit sowie dem Abwägungsprozess bzw. der Abwägungsentscheidung durch den Gemeinderat, sofern alle Belange in diesen Prozess ordnungsgemäß eingestellt wurden. Ohne die Aufstellung eines Bebauungsplanes ist es der Gemeinde nicht möglich dieser Nachfrage nach Betreuungsangeboten gerecht zu werden. Der Gemeinde erwächst daher ein Erfordernis bauleitplanerisch steuernd einzugreifen. Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 21 6.2.3 Übergeordnete Planungen Für den überplanten Bereich sind u.a. folgende Ziele des Landesentwicklungsplanes 2002 Baden- Württemberg (LEP 2002) des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg maßgeblich: − − 2.6.2/Anhang "Landesent- wicklungs-ach- sen" Friedrichshafen/Ravensburg/Weingarten-Bad Waldsee (-Biberach a. d. Riß) − − 2.6.4.2 Im ländlichen Raum sollen zur Förderung des Leistungsaustauschs zwischen den höheren zentralen Orten und ihrer Stärkung als Versorgungs- und Arbeits- platzzentren die Verkehrs- und Infrastrukturen in den Entwicklungsachsen an- gemessen weiterentwickelt werden. − − 3.1.6 Die Siedlungsentwicklung ist durch kleinräumige Zuordnungen von Raumnut- zungen, insbesondere der Funktionen Wohnen und Arbeiten, so zu gestalten, dass verkehrsbedingte Belastungen zurückgehen und zusätzlicher motorisier- ter Verkehr möglichst vermieden wird. […] − − 3.1.9 Die Siedlungsentwicklung ist vorrangig am Bestand auszurichten. Dazu sind Möglichkeiten der Verdichtung und Arrondierung zu nutzen, Baulücken und Baulandreserven zu berücksichtigen sowie Brach-, Konversions- und Altlas- tenflächen neuen Nutzungen zuzuführen. Die Inanspruchnahme von Böden mit besonderer Bedeutung für den Naturhaushalt und die Landwirtschaft ist auf das Unvermeidbare zu beschränken. − − Karte zu 2.1.1 "Raum-katego- rien" Darstellung als ländlicher Raum im engeren Sinne. Für den überplanten Bereich sind u.a. folgende Ziele des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben nach der Verbindlichkeitserklärung vom 04.04.1996 des Regionalverbandes Bodensee-Ober- schwaben maßgeblich: − − 2.2.1 Die Siedlungsentwicklung, der Ausbau der Infrastruktur und die Schaffung von Arbeitsplätzen ist vorrangig auf die Siedlungsbereiche im Zuge der Entwick- lungsachsen und der regional bedeutsamen Verkehrsverbindungen zu kon- zentrieren. − − 2.3.2/Karte "Siedlung" Ausweisung der Gemeinde Baindt als Siedlungsbereich. Die Siedlungsentwick- lung ist vorrangig in den Siedlungsbereichen […] zu konzentrieren. In diesen Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 22 Siedlungsbereichen sind qualifizierte Arbeitsplätze für die Bevölkerung im Ein- zugsgebiet sowie ausreichend Wohnungen für den Eigenbedarf und zur Auf- nahme von Wanderungsgewinnen anzustreben. Die Planung steht in keinem Widerspruch zu den o.g. für diesen Bereich relevanten Zielen des Landesentwicklungsplanes 2002 (LEP 2002) sowie des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben. Die Gemeinde Baindt verfügt über einen rechtsgültigen Flächennutzungsplan. Die überplanten Flächen werden hierin als Gemeinbedarfsflächen für Schule und Sporthalle sowie Grünfläche dar- gestellt. Die Darstellung im Flächennutzungsplan ist gegenüber der vorliegenden Planung nicht parzellenscharf. Im Zusammenhang mit der geringfügigen Lage innerhalb der Grünfläche (G) kann diese Abgrenzung als aus dem Flächennutzungsplan hergeleitet angesehen werden. Das Entwicklungsgebot des § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB ist damit erfüllt. Innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplan befinden sich keine Denkmäler im Sinne des Denkmalschutzgesetzes Baden-Württemberg (DSchG). Inhalte von anderen übergeordneten Planungen oder andere rechtliche Vorgaben werden durch diese Planung nicht tangiert. 6.2.4 Entwicklung, allgemeine Zielsetzung und Systematik der Planung Auf Grund der Vorprägung der angrenzenden Flächen wurden keine weiteren Standorte in der Ge- meinde Baindt geprüft. Der jetzige Standort ist bereits im Flächennutzungsplan teilweise als Fläche für den Gemeinbedarf für Schule und Sporthalle vorgesehen. Durch die räumliche Zusammenfassung der Gemeinbedarfs- einrichtungen Kindergarten, Schule und Sporthalle hierzu an einem Standort sollen die sich aus dem Betrieb der Nutzungen ergebenden, erheblichen Synergieeffekte genutzt und gefördert wer- den. Der Standort ist gut erreichbar. Er eignet sich somit in besonderer Weise für die vorgesehenen Nutzungen. Bei der Entscheidung, einen so genannten "einfachen Bebauungsplan" aufzustellen, steht u.a. die Überlegung im Mittelpunkt, die Festsetzungsdichte auf die jeweiligen Erfordernisse hin anzupas- sen. Auf die verschiedenen Anforderungen soll flexibel reagiert werden können. Die Aufstellung des 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" erfolgt im so genannten beschleunigten Verfahren gem. § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung). Dies ist aus folgenden Gründen möglich: − bei dem Vorhaben handelt sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung − die zulässige Grundfläche unter 20.000 m² Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 23 − es bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter, da sich Bereiche solcher Schutzgüter nicht in räumlicher Nähe des überplanten Bereiches befinden Somit sind die Voraussetzungen für die Anwendung des beschleunigten Verfahrens im Sinne des § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB eingehalten. Der redaktionelle Aufbau des 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes leitet sich aus der Systematik der Rechtsgrundlagen ab. 6.2.5 Planungsrechtliche Vorschriften Für den Bereich ist eine Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung "sozialen Zwecken dienende Gebäude, Kindergarten" festgesetzt. Für die Gemeinbedarfsfläche wird auf Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung verzichtet. Die Einschränkung baulicher Anlagen erfolgt im südlichen Bereich erfolgt aufgrund der Nähe zu Straße. Die Festsetzung der Verkehrsflächen mit besonderer Zweckbestimmung als öffentliche Parkplatz- fläche dient der Stillung des Bedarfs an Stellplätzen. Auf das Plangebiet wirken die Verkehrslärm-Immissionen der Kreis-Straße K 7951 ein. Die Berech- nungen der Verkehrslärm-Immissionen zeigen, dass der Orientierungswert der DIN 18005-1 (Schallschutz im Städtebau) für ein Mischgebiet von tagsüber 60 dB(A) unter Berücksichtigung einer freien Schallausbreitung um bis zu 5 dB(A) überschritten wird. Im überbaubaren Bereich be- tragen die Überschreitungen bis zu 3 dB(A). Die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV (Verkehrs- lärmschutzverordnung) werden im überbaubaren Bereich sowie im Bereich der geplanten Außen- wohnbereiche eingehalten. Nördlich der Kreis-Straße K 7951 befindet sich bereits ein Wall. Aufgrund dessen schallabschir- mender Wirkung sowie aufgrund der geringen Höhe der Überschreitungen wird eine aktive Lärm- schutz-Maßnahme im vorliegenden Fall als nicht sinnvoll erachtet. Eine solche Maßnahme wäre zudem in Bezug auf das Orts- und Landschaftsbild als erhebliche Beeinträchtigung zu werten. Der Konflikt soll daher mit passiven Lärmschutz-Maßnahmen (Orientierung der zum Lüften erforderli- chen Fensteröffnungen von Aufenthalts- und Ruheräumen, Festsetzung des Schalldämmmaßes der Außenbauteile, Lüftungsanlagen) gelöst werden. Durch die vorgenannten Maßnahmen werden die allgemeinen Maßnahmen an gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnisse gesichert. Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 24 6.2.6 Verkehrsanbindung und Verkehrsflächen Das auszuweisende Baugebiet ist über die Einmündung in die "Boschstraße" ausreichend an das Verkehrsnetz angebunden. Über diese besteht eine Anbindung an das gesamte Straßennetz der Gemeinde Baindt sowie an die Kreisstraße K 7951. Durch begleitende Maßnahmen außerhalb der Regelungsmöglichkeit des Bebauungsplanes werden durch die Gemeinde Baindt Vorkehrungen getroffen, durch die die Nutzung der Verkehrsflächen eingeschränkt wird (beispielsweise durch eine entsprechende Beschilderung mit Zufahrtsbeschrän- kung) Grundsätzlich besteht über das örtliche Straßennetz ausreichend Anschluss an die überregionalen Verbindungen. 6.2.7 Nutzungskonflikt-Lösung, Immissions-Schutz Die überplanten Flächen und die unmittelbar angrenzenden Flächen sind nach Auskunft der Fach- behörden frei von Altlasten. Auf mögliche temporäre Konflikte auf Grund von Immissionen der angrenzenden Landwirtschaft ist hingewiesen. 6.2.8 Wasserwirtschaft Die Gemeinde verfügt in diesem Bereich über ein Misch-System zur Entsorgung der Abwässer. Das anfallende Schmutzwasser wird der gemeindlichen Kläranlage zugeführt. Die Anlage ist aus- reichend dimensioniert. Das auf den Dach- und Hofflächen anfallende Niederschlagswasser wird ungefiltert und ohne Dros- selung in den bestehenden gemeindlichen Mischwasserkanal eingeleitet. Durch eine Dachbegrü- nung mit einer Auftragsschicht von 10 bis 30 cm (eingearbeitetes Gefälle zur besseren Ableitung des Niederschlagswassers) kann das Niederschlagswasser teilweise vor Ort zurückgehalten werden. Auf Grund der schwach wasserdurchlässigen Böden (Tone und Auengleye) kann das Niederschlags- wasser jedoch nicht vor Ort versickert werden. Eine Einleitung von ungefiltertem Niederschlagswas- ser in den Sulzmoosbach als Teil des FFH-Gebietes "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" (Nr. 8223-311) ist somit nicht gegeben. Das Baugebiet wird an die gemeindlichen Frischwasserleitungen angeschlossen. Dadurch ist eine einwandfreie Trinkwasserversorgung gewährleistet. Auf Grund der Aufschlüsse und Erfahrungen aus der unmittelbaren Umgebung des überplanten Bereiches im Rahmen von Bauvorhaben aus der jüngeren Zeit kann davon ausgegangen werden, dass keine ungewöhnlichen Grundwasserverhältnisse vorliegen. Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 25 Exakte Aufschlüsse zum Grundwasserstand innerhalb des Planbereiches sind deshalb nicht erfor- derlich und liegen nicht vor. 6.2.9 Geologie Die Flächen sind aus geologischer Sicht für eine Bebauung geeignet. Mit landschaftstypischen und ortsüblichen Erschwernissen bei der Ausführung der Baumaßnahmen muss jedoch gerechnet wer- den. Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 26 7 Begründung – Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB), Konzept zur Grünordnung Umweltprüfung und Abarbeitung der Eingriffsregelung bei beschleunigtem Verfahren gem. § 13a BauGB 7.1.1 Umweltprüfung Die Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB sowie die Erstellung eines Umwelt- berichtes gem. § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB sowie Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB ist nicht erfor- derlich, da die Aufstellung der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) er- folgt (gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB). 7.1.2 Abarbeitung der Eingriffsregelung Eingriffe, die auf Grund der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" zu erwarten sind, gelten als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 5 BauGB vor der planerischen Entschei- dung erfolgt oder zulässig (gem. § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB). Ein Ausgleich bzw. eine Abarbeitung der Eingriffs-Regelung ist somit nicht erforderlich. Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB) 7.2.1 Bestandsaufnahme Das Plangebiet liegt am westlichen Ortsrand des Orts-Zentrums von Baindt. Es liegt im südlichen Randbereich der Bildungseinrichtung "Klosterwiesenschule". Im Süden grenzt das Gebiet an eine Grünfläche an, welche wiederum in einen Gehölzstreifen übergeht, der eine Barriere zur Kreisstraße K 7951 bildet. Im zentralen Bereich des Plangebiets liegt eine Zufahrtsstraße (Wirtschaftsweg) sowie ein Parkplatz. Im Norden und Nordwesten sowie im Osten befinden sich Sportanlagen (Sport- halle-/platz, Tennisplatz), weiter im Osten befindet sich bestehende Wohnbebauung. Weiter süd- westlich, über die Kreisstraße hinweg, schließt die freie Landschaft an. Diese Flächen werden land- wirtschaftlich genutzt (Grünland/Acker). Schutzgut Arten und Lebensräume und Biologische Vielfalt (Tiere und Pflanzen; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Bei der überplanten Fläche handelt es sich derzeit um eine größtenteils inner- halb der Bildungseinrichtung "Klosterwiesenschule" liegende, teilweise vorgeprägte Fläche. Der Bereich ist als Grünfläche mit Gehölz- und altersbeständige Baumbeständen zu beschreiben. Ar- tenschutzrechtlich relevante Arten sind im Plangebiet nicht nachgewiesen und auch nicht zu erwar- ten, da die Grünfläche allseitig von Bebauung bzw. bestehenden Straßen umgeben und nutzungs- bedingt in Bezug auf die Flora eher artenarm ist. Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 27 Um zu prüfen, ob im überplanten Bereich artenschutzrechtlich relevante Arten vorkommen, wurde das Gebiet am 02.07.2018 durch einen Biologen begangen (siehe artenschutzrechtlicher Kurzbe- richt des Büros Sieber vom 06.07.2018). Dabei konnten folgende Vogelarten kartiert werden: Am- sel, Kohlmeise, Grauschnäpper, Haussperling, Buchfink, Mönchsgrasmücke und Star. Schutzgebiete/Biotope, Biotopverbund (insb. § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB): Das FFH-Gebiet "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" (Schutzgebiets-Nr. 8223-311) liegt mit dem Sulzmoosbach als Teilfläche davon in einem Abstand von etwa 40 m südlich des Plangebietes. In diesem Fließgewässer-Teilbereich (LRT 3260, ggf. LRT 91E0*) sind als Erhaltungsziele die Vor- kommen von Groppe, Steinkrebs, Kleine Bachmuschel und auch Strömer genannt. Die nächsten gem. § 30 BNatSchG kartierten Biotope bzw. Teilflächen davon liegen in etwa 600 m südlicher ("Feldgehölz nordwestl. NSG Annaberg", Nr. 1812-3436-0452), bzw. 600 m östlicher Richtung ("Sulzmoosbach (Baindter Wald bis Baindt)", Nr. 1812-4436-7124) zum Plangebiet. In ebenfalls südlicher Richtung befindet sich das Naturschutzgebiet "Annaberg" (Schutzgebiets- Nr. 4.199) mit einer Entfernung von etwa 700 m. Des Weiteren befinden sich in einem Abstand von etwa 600 m Kernflächen des landesweiten Bio- topverbundes mittlerer Standorte. Angrenzend darin mit östlichem Verlauf schließen sich Kern- und Suchräume in Richtung freie Landschaft an. In südlicher Richtung, an das Dorfgebiet von Baindt angrenzend, beginnt der Regionale Grünzug Nr. 01 "Zusammenhängende Landschaft im nördlichen Schussental mit Anschluss an den Altdorfer Wald". Schutzgut Boden, Geologie und Fläche (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Aus geologischer Sicht gehört das Plangebiet zur Jungmoränenlandschaft des Voralpenlandes; im Untergrund stehen da- her würmzeitliche Schotter- und Beckensedimente (häufig dicht gelagerter tonig-lehmiger Geschie- bemergel) an. Ursprünglich haben sich aus diesen Sedimenten, die meist von geringmächtiger spätglazialer Fließerde (Decklage) überlagert werden, lehmige pseudovergleyte Parabraunerden entwickelt. Gemäß Reichsbodenschätzung sind für das südliche Flurstück (Fl.-Nr. 186) des Plangebietes keine Daten vorhanden. Die Böden des nördlichen Flurstücks (Fl.-Nr. 175) sind mit hoher Funktion als Filter und Puffer für Schadstoffe eingestuft (Bewertungsklasse 3). Die Bedeutung als Ausgleichs- körper im Wasserkreislauf ist dagegen mit gering bewertet (Bewertungsklasse 1). Die Bodenfunk- tion "Natürliche Bodenfruchtbarkeit" ist wiederum mittelwertig (Bewertungsklasse 2) eingestuft. Nach Aussage des Fachbereichs Bodenschutz des Landratsamtes Ravensburg können die betroffe- nen Teil-Flächen auf den Flurstücken 175/0 (Tonböden) und 186 (Auengleye-Böden) aufgrund des Rückbaus von ehemaligen Wegen und dem Bau der Umgehungsstraße bereits teilweise beein- trächtigt sein. Dennoch sind diese Böden als besonders verdichtungsempfindlich einzuordnen. Ent- standene Verdichtungen sind nur sehr schwer, wenn überhaupt wieder zu beheben. Entsprechend sorgsam sollte mit noch vorhandenem kulturfähigem Boden bei den Bodenarbeiten umgegangen Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 28 werden. Insbesondere auf trockene Witterung und gut abgetrocknete Böden ist bei den Bodenar- beiten zu achten. Im südlichen Bereich der durch das Plangebiet verlaufenden Zufahrtsstraße (Wirtschaftsweg) bzw. des Parkplatzes sind die Böden unversiegelt, jedoch gekiest und befestigt. Im Bereich der bebauten Grundstücke ist der Boden bereits teilversiegelt. Davon abgesehen sind die vorkommenden Böden vollständig unversiegelt und mit semi-natürlicher Vegetation bewachsen. Sie können daher ihre Funktion als Ausgleichskörper im Wasserhaushalt sowie als Filter und Puffer für Schadstoffe noch weitestgehend unbeeinträchtigt erfüllen. Schutzgut Wasser/Wasserwirtschaft (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Oberflächengewässer be- finden sich nicht im Plangebiet oder unmittelbar angrenzend. Lediglich in einem Abstand von etwa 40 m südlicher Richtung verläuft der Sulzmoosbach als offenens Fließgewässer. Auf Grund der weitgehend ebenen Geländelage ist nicht mit Überflutungsproblemen durch Hang- wasser zu rechnen. Allerdings befindet sich das Plangebiet nach bisherigen Hochwassergefahren- karten (HWGK) teilweise im Überschwemmungsbereich HQExtrem und geringfügig im HQ100 des ge- nannten Sulzmoosbaches. Gemäß den hydrologischen Berechnungen der Überflutungsflächen vom Sulzmoosbach auf Basis aktualisierter KOSTRA DWD 2010R Regenreihen des Ing. Büros Fassnacht (Stand 28.06.2018) befindet sich das Plangebiet "Nachtweiden II" bei HQ100 entgegen den bis- herigen Erkenntnissen aus der Berechnung Feinjustierung vom 28.03.2013 nicht im Überschwem- mungsgebiet (§ 65 WG). Im Bereich der entsprechenden Flächen befinden sich im Süden Verkehrs- flächen und Bereiche ohne bauliche Anlagen. Im Norden ist aufgrund der notwendigen Abstände zur Baugrenze und zur Bestandsbebauung nicht mit einer Bebauung zu rechnen. Das in geringem Abstand, südlich zum Plangebiet liegende Wasserschutzgebiet "Brühl" (Nr. 436- 031; Schutzgebietszone III und III A) wird durch die Planung nicht beeinträchtigt. Die Trinkwasser- entnahmestelle liegt in südwestlicher Richtung mit etwa 350 m Entfernung. Abwässer fallen im Plangebiet bis jetzt keine an. Das Niederschlagswasser versickert, sofern die Bodenbeschaffenheit es zulässt, breitflächig über die belebte Bodenzone bzw. wird der gemeindli- chen Kanalisation im Mischsystem zugeleitet. Über den genauen Grundwasserstand ist nichts bekannt. Schutzgut Klima/Luft, Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a und h BauGB): Bei dem überplanten Bereich handelt es sich um eine an Bestandsbebauung angrenzende Freifläche, auf der sich sehr kleinflächig in geringem Umfang Kaltluft bilden kann. Die im Plange- biet vorhandenen Gehölze, z.T. altersbeständige Bäume, tragen zur Frischluftbildung bei. Da die umliegende Bebauung eher aus größeren Gebäuden/Gebäudekomplexen besteht (Schulgebäude, Sporthalle), kommt der Fläche keine besondere kleinklimatische Bedeutung zu. Durch die südlich gelegene Kreisstraße K 7951 kann mit Schadstoffanreicherung in der Luft gerech- net werden. Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 29 Schutzgut Landschaftsbild (Landschaft; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Die Gemeinde Baindt liegt am nordwestlichen Rand des Schussenbeckens (Naturraum Bodenseebecken). Beim Plange- biet selbst handelt es sich um einen Bereich in nordwestlicher Ortsrandlage des Haupt-Ortes Baindt. Das Gebiet ist als ebene Fläche mit gut ausgeprägten Gehölz- und Baumstrukturen zu beschreiben und aus der südwestlich gelegenen, freien Landschaft schwer einsehbar. Wanderwege führen am Gebiet nicht direkt vorbei, sodass der Fläche keine besondere Bedeutung für die Erholung zukommt. Im Süden schließt der überplante Bereich an eine Freifläche (Grünland) an. In nördlicher Richtung liegt die Bildungseinrichtung "Klosterwiesenschule" mit Schulgebäude und Sportanlagen/-gebäu- den. Dem Plangebiet kann zusammenfassend auf Grund der Ortsrandlage, der Gehölz- und Baum- bestände sowie der geringen Einsehbarkeit dem Orts- bzw. Landschaftsbild eine gewisse Bedeu- tung zugeschrieben werden. 7.2.2 Auswirkungen der Planung Schutzgut Arten und Lebensräume und Biologische Vielfalt (Tiere und Pflanzen; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Durch die Errichtung der Baukörper sowie durch die Erschließungsflächen (Ver- kehrsflächen) und die damit einhergehende Versiegelung geht der Lebensraum der im Bereich des Grünlands vorkommenden Tiere und Pflanzen verloren. Die vorhandenen Gehölze und Bäume wer- den möglicherweise gefällt. Dadurch kann es zum Verlust von Nistmöglichkeiten für ubiquitären Zweigbrütern kommen. Im geeignet strukturierten Umfeld finden sich zahlreiche Gehölze, die als Brutstätte für ubiquitäre Zweigbrüter dienen können. Daher kann davon ausgegangen werden, dass der Verlust an Brutplätzen von durch das Umfeld ausgeglichen werden kann. Eine erhebliche Ver- schlechterung der lokalen Populationen der betreffenden Arten ist somit nicht zu erwarten (siehe artenschutzrechtlicher Kurzbericht des Büros Sieber vom 06.07.2018). Da das Plangebiet am Orts- rand liegt, ist zudem nicht mit der Zerschneidung von Lebensräumen zu rechnen. Da es sich im Bestand um eine aus naturschutzfachlicher Sicht wenig hochwertige Fläche mit deut- lichen Störeinflüssen durch die umliegenden Straßen und Gebäude handelt, ist der Eingriff für das Schutzgut als gering einzustufen. Schutzgebiete/Biotope (insb. § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB): Im Rahmen der Umweltprüfung zu den in unmittelbarer Nähe gelegenen Bebauungsplänen "Mischgebiet Fischerareal" und "Woh- nen Fischerareal" sowie der Änderung des Bebauungsplans "Innere Breite" wurde gem. § 34 Abs. 1 BNatSchG eine Vorprüfung zur Verträglichkeit des Vorhabens mit dem FFH-Gebiet "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" (Schutzgebiets-Nr. 8223-311) durchgeführt. Die aufgrund der hier vorliegenden Änderung des Bebauungsplanes möglichen Beeinträchtigungen des Sulz- moosbaches als Teil des FFH-Gebietes, wurden im Rahmen der Vorprüfung ebenfalls mit abgear- beitet. Bei Berücksichtigung der im Bebauungsplan festgesetzten Minimierungsmaßnahmen (in- sektenschonende Außenbeleuchtung und Photovoltaik-Anlagen sowie Niederschlagswasserbewirt- schaftung nach dem Stand der Technik, d.h. keine Einleitung in den Sulzmoosbach) sind erhebliche Beeinträchtigungen der Schutz- und Erhaltungsziele des genannten FFH-Gebietes nicht zu erwarten Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 30 (siehe FFH-Vorprüfung des Büros Sieber vom 13.07.2018). Die im Abstand von mehreren hundert Metern zum Plangebiet liegenden Biotope bzw. der Biotopverbund mittlerer Standorte sind von der Planung nicht betroffen. Schutzgut Boden und Geologie (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Durch die mit der Planung er- möglichte Bebauung (Nachverdichtung) und die damit einhergehende Versiegelung werden die Funktionen der betroffenen Böden beeinträchtigt bzw. gehen ganz verloren. Im Bereich der neuen Baukörper bzw. Zufahrtsflächen kommt es zu einer Abtragung der oberen Bodenschichten. Die ver- siegelten Flächen können nicht mehr als Standort für Nutzpflanzen oder die natürliche Vegetation dienen und bieten Bodenorganismen keinen Lebensraum mehr. Zudem wird das eintreffende Nie- derschlagswasser in diesen Bereichen nicht mehr gefiltert und gepuffert. Landwirtschaftliche Er- tragsflächen sind nicht betroffen. Die Größe der voraussichtlich zusätzlich versiegelten Flächen ist insgesamt jedoch noch als gering zu bewerten. Schutzgut Wasser/Wasserwirtschaft (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Durch die mit der Bebau- ung verbundene Versiegelung wird die Durchlässigkeit der anstehenden Böden für Niederschlags- wasser eingeschränkt. In Folge dessen verringert sich unter Umständen in geringem Umfang auch die Grundwasserneubildungsrate. Spürbare Auswirkungen auf den lokalen Wasserhaushalt sind jedoch auf Grund der geringen Flächengröße nicht zu erwarten. Zudem werden die Auswirkungen der Versiegelung durch die Festsetzung zur Niederschlagswasserbehandlung weitestgehend mini- miert. Auf den befestigten Flächen anfallendes Niederschlagswasser wird mit dem anfallenden Schmutz- wasser gesammelt und über das bestehende gemeindliche Schmutzwasserkanalnetz (Mischwas- serkanal) abgeführt. Eine Versickerung über die belebte Bodenzone ist auf Grund der schwach durchlässigen Böden (Tone und Auengleye) nicht möglich. Beeinträchtigungen des naheliegenden Wasserschutzgebietes "Brühl" können aufgrund der Entfer- nung zur Wasserentnahmestelle ausgeschlossen werden. Schutzgut Klima/Luft, Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a und h BauGB): Durch die Rodung der im Plangebiet bestehenden Gehölze entfällt die Luft filternde und Temperatur regulierende Wirkung der Bäume. Durch die Bebauung der Wiesenfläche wird die Kalt- luftbildung im Plangebiet unterbunden und auf die angrenzenden Offenflächen beschränkt. Auf Grund des eingeschränkten Umfangs der zu bebauenden Fläche sind jedoch keine erheblichen kleinklimatischen Veränderungen zu erwarten. Schutzgut Landschaftsbild (Landschaft; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Die Bebauung findet in einem relativ schwer einsehbaren Bereich statt, liegt zwischen bestehender Bebauung und verlagert damit den Ortsrand nicht weiter in die freie Landschaft hinaus. Da die Kreisstraße K 7951 als bis- herige Grenze des westlichen Ortsrands zwar auch bei Umsetzung der Planung eingehalten wird, allerdings neben der Errichtung der geplanten Baukörper Bäume gerodet werden, wird das Land- schaftsbild sowie die Erlebbarkeit des landschaftlichen Umfeldes geringfügig beeinträchtigt. Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 31 7.2.3 Konzept zur Grünordnung Das Konzept zur Grünordnung berücksichtigt den Bestand und die Auswirkungen der Planung wie folgt: Im Baugebiet wird eine Mindestzahl von zu pflanzenden Bäumen festgesetzt. Dadurch wird eine angemessene Ein- und Durchgrünung der Bebauung gewährleistet. Zudem verbessert sich hier- durch der Lebensraumwert der Flächen für siedlungstypische Tierarten. Durch die Festsetzung einer Pflanzliste wird die Verwendung standortgerechter, heimischer Gehölze gesichert. Einheimische Bäume und Sträucher bilden die Grundlage vieler Nahrungsketten und dienen der Erhaltung des Lebensraumes für Kleinlebewesen. Sie sollten deshalb gegenüber neo- phytischen Ziergehölzen vorgezogen werden. Für Pflanzungen wird ein Mindeststammumfang von 20-25 cm festgesetzt, um bereits bei Anpflanzung eine bestimmte Mindesthöhe von Bäumen zu erreichen. Die Fläche ist mit überwiegend älteren, hohen Bäumen bewachsen. Es handelt sich dabei um einen z.T. naturschutzfachlich hochwertigen Gehölzbestand. Um diesen in seinem Bestand zu sichern, werden die bestehenden Bäume in diesem Bereich hinweislich in der Planzeichnung dargestellt und darauf hingewiesen, dass diese in Abhängigkeit des Bauvorhabens erhalten werden sollen. Damit Grünflächen möglichst naturnah gestaltet werden sowie aus gestalterischen Gründen werden Hecken aus Nadelgehölzen im Übergangsbereich zur freien Landschaft sowie in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen, ausgeschlossen. Zum Schutz nachtaktiver Insekten wird festgesetzt, dass als Außenbeleuchtung nur Leuchtentypen mit geringem Anteil an blauem und ultraviolettem Licht (z.B. Natriumdampf- oder LED-Lampen) mit einer maximalen Lichtpunkthöhe von 4,50 m verwendet werden dürfen. Um fehlgeleitete Eiablagen von wassergebundenen Insekten zu vermeiden, sind nur solche Photo- voltaik-Module zulässig, die weniger als 6 % Licht reflektieren (je Solarglasseite 3 %). Dies wird von Elementen erfüllt, die entspiegelt und monokristallin sind sowie deutliche Kreuzmuster aufwei- sen. Elemente aus Strukturglas besitzen im Vergleich zu Floatglas deutliche Vorteile. Die Durchlässigkeit des Gebietes für Kleinlebewesen kann erhalten werden, wenn Zäune einen Min- destabstand zum natürlichen Gelände einhalten und auf Sockelmauern verzichtet wird. Um den vorhandenen Gehölzbestand als Lebensraum v.a. für Kleinlebewesen und Vögel zu sichern und gleichzeitig eine Eingrünung des Baugebietes zu gewährleisten, wird empfohlen die bestehen- den Gehölze möglichst zu erhalten. Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 32 Um einen sorgsamen Umgang mit den vorkommenden Böden (Ton- und Auengleye-Böden) zu gewährleisten, wird hinweislich auf diese besonders verdichtungsempfindlichen Böden verwiesen und ein Bodenmanagementkonzept empfohlen. Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 33 8 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil Örtliche Bauvorschriften 8.1.1 Umfang der getroffenen Vorschriften Die Aufnahme von örtlichen Bauvorschriften wird als nicht erforderlich angesehen. Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 34 9 Begründung – Sonstiges Umsetzung der Planung 9.1.1 Maßnahmen und Zeitplan zur Verwirklichung Eine Veränderungssperre ist nicht erforderlich. Boden ordnende Maßnahmen (Grundstücks-Tausch, Umlegung) sind nicht erforderlich und nicht geplant. 9.1.2 Wesentliche Auswirkungen Wesentliche Auswirkungen auf die gesamtgemeindliche Situation sind auf Grund der konkreten Zweckbestimmung sowie der Umgebungsbebauung angemessenen Größenordnung nicht erkenn- bar. Für die bereits bebauten Grundstücke ist mit einer geringen Einbuße an der Erlebbarkeit der freien Landschaft sowie des städtebaulichen Umfeldes zu rechnen (z.B. Ausblick). Erschließungsrelevante Daten 9.2.1 Kennwerte Fläche des Geltungsbereiches: 0,50 ha yyq Flächenanteile: yyq Nutzung der Fläche Fläche in ha Anteil an der Gesamtfläche Gemeinbedarfsflächen 0,36 72,0 % Öffentliche Verkehrsflächen 0,13 26,0 % Sonstige öffentliche Verkehrsflächen (Parkplatz) 0,01 2,0 % 9.2.2 Erschließung Abwasserbeseitigung durch Anschluss an das Misch-System der öffentlichen Abwasserentsorgung der Gemeinde Baindt Wasserversorgung durch Anschluss an gemeindliche Wasserversorgung Die Löschwasserversorgung wird durch eine entsprechende Dimensionierung der Wasserleitungen in Verbindung mit einer ausreichenden Anzahl von Hydranten sichergestellt. Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 35 Stromversorgung durch Anschluss an Netz der EnBW Regional AG, Biberach Gasversorgung durch Technische Werke Schussental (TWS), Ravensburg Müllentsorgung durch Müllabfuhr des Landkreises Ravensburg Durch die 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" sind keine weiteren Erschließungsmaßnahmen erforderlich. Die vorhandenen Erschließungsanlagen (Verkehrsflächen, Versorgungsleitungen, Abwasserleitungen) sind ausreichend dimensioniert und funktionsfähig. Zusätzliche Informationen 9.3.1 Planänderungen Bei der Planänderung vom 17.09.2018 fanden die Überlegungen und Abwägungen aus der öf- fentlichen Gemeinderats-Sitzung vom 09.10.2018 wie folgt Berücksichtigung. Für die in der Sitzung des Gemeinderates Baindt beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sit- zung eine vollständige Entwurfsfassung (Fassung vom 17.09.2018) zur Verdeutlichung der mög- lichen Änderungen ausgearbeitet. Die in der Gemeinderatssitzung vorgenommenen Änderungs-Be- schlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Entwurfs- fassung identisch. Die Änderungen umfassen folgende Punkte (ausführliche Abwägungen sind im Sitzungsprotokoll der Sitzung des Gemeinderates bzw. der Sitzungsvorlage der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 09.10.2018 enthalten): − Redaktionelle Änderung der planungsrechtlichen Festsetzung "Flächen für den Gemeinbedarf" − Ergänzung der planungsrechtlichen Festsetzung "Bodenbeläge in dem Baugebiet" − Ergänzung der Hinweise zum Thema "Überflutungsflächen HQextrem" − Ergänzung der Hinweise zum Thema "Überflutungsflächen HQ100" − Ergänzung der Hinweise zum Thema "Hochwasser" − Ergänzung der Hinweise zum Thema "Bodenschutz" und zum Thema "Beseitigung von Nieder- schlagswasser" − Ergänzung der Begründung – Städtebaulicher Teil zum Thema "Erfordernis der Planung" − Änderung der Begründung zum Flächennutzungsplan − Anpassung der Begründung zum Immissionsschutz − Ergänzung der Begründung – Städtebaulicher Teil zum Thema "Mindestdicke der Auftrags- schicht der Dachbegrünung" − Ergänzung der Begründung – Abarbeitung der Umweltbelange zum Thema verdichtungsemp- findliche Böden, Schutzgut Wasser/Wasserwirtschaft – Hochwasser sowie zum Stammumfang von Pflanzungen im Baugebiet Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 36 − Anpassung der Lärmschutz-Festsetzung (Streichung des Begriffs "Kinderzimmer") − Änderungen und Ergänzungen bei der Begründung Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 37 10 Begründung – Auszug aus übergeordneten Planun- gen Ausschnitt aus dem Lan- desentwicklungsplan Ba- den-Württemberg 2002, Karte zu 2.1.1 "Raumka- tegorien"; Darstellung als Randzone um einen Ver- dichtungsraum Ausschnitt aus dem Regi- onalplan Bodensee-Ober- schwaben, Darstellung als Siedlungsbereich (Sied- lungsschwerpunkt) Auszug aus dem rechts- gültigen Flächennut- zungsplan, Darstellung teilweise als Gemeinbe- darfsfläche, teilweise als Grünfläche Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 38 11 Begründung – Bilddokumentation Blick von der Einmün- dung in die "Boschstraße" Blick von Süden Blick auf den Einmün- dungsbereich zur "Bosch- straße" Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 39 12 Verfahrensvermerke Aufstellungsbeschluss zur Änderung (gem. § 2 Abs. 1 BauGB) Der Aufstellungsbeschluss zur Änderung erfolgte in der Gemeinderatssitzung vom 08.05.2018. Der Beschluss wurde am 18.05.2018 ortsüblich bekannt gemacht. Beteiligung der Öffentlichkeit (gem. § 3 BauGB) Der Öffentlichkeit wurde gemäß § 13 a BauGB Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten und sich bis zum 28.05.2018 zur Planung zu äußern (Bekanntmachung am 18.05.2018). Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 13.08.2018 bis 14.09.2018 (Billigungsbeschluss vom 25.07.2018; Entwurfsfassung vom 12.07.2018; Bekanntmachung am 03.08.2018) statt (gem. § 3 Abs. 2 BauGB). Beteiligung der Behörden (gem. § 4 BauGB) Von einer Unterrichtung und Aufforderung zur Äußerung der Behörden und sonstigen Träger öffent- licher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde abgesehen (gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB). Von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden Stellungnahmen eingeholt (gem. § 4 Abs. 2 BauGB). Sie wurden mit Schreiben vom 31.07.2018 (Entwurfsfassung vom 12.07.2018; Billigungsbeschluss vom 25.07.2018) zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefor- dert. Satzungsbeschluss (gem. § 10 Abs. 1 BauGB) Der Satzungsbeschluss erfolgte in der Gemeinderatssitzung vom 09.10.2018 über die Entwurfs- fassung vom 17.09.2018 Baindt , den …………. …………………………… (E. Buemann, Bürgermeister) Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 40 Ausfertigung Hiermit wird bestätigt, dass die 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" in der Fassung vom 17.09.2018 dem Satzungsbeschluss des Gemeinderates vom 09.10.2018 zu Grunde lag und dem Satzungsbeschluss entspricht. Bekanntmachung und In-Kraft-Treten (gem. § 10 Abs. 3 BauGB) Der Satzungsbeschluss wurde am …………. ortsüblich bekannt gemacht. Die 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" ist damit in Kraft getreten. Sie wird mit Be- gründung für jede Person zur Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben. Baindt , den …………. …………………………… (E. Buemann, Bürgermeister) Plan aufgestellt am: 12.07.2018 Plan geändert am: 17.09.2018 Planer: …………………………… Büro Sieber, Lindau (B) (i.A. Dipl.-Ing. (FH) J. Lagoda) Die Planung ist nur zusammen mit Textteil und zeichnerischem Teil vollständig. Nur die versiegelten Originalausfertigungen tragen die Unterschrift des Planers. Der Text ist auf der Grundlage der jeweils aktuellen amtlichen Rechtschreibregeln erstellt.[mehr]

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          KLAK – das Klimaanpassungskonzept für den Gemeindeverband Mittleres Schussental Mitten im Klimawandel Was können wir tun? Clemens Moll Bürgermeister der Stadt Weingarten WIRKRAUM: Siedlungsflächen und öffentlicher Raum Aufenthaltsqualität im Außenraum an Sommertagen (Klassifikation auf Basis der Physiologisch Äquivalenten Temperatur) AUSGLEICHRAUM: Grün- und Freiflächen, Landwirtschaftl. Flächen, Wald Aufenthaltsqualität im Ausgleichsraum an Sommertagen (Klassifikation auf Basis der Physiologisch Äquivalenten Temperatur) Sehr günstig Günstig Mittel Ungünstig Sehr ungünstig Sehr gering Gering Mittel Hoch Sehr hoch Günter A. Binder Bürgermeister der Gemeinde Baienfurt Simone Rürup Bürgermeisterin der Gemeinde Baindt Manuela Hugger Bürgermeisterin der Gemeinde Berg Dr. Daniel Rapp Bürgermeister der Stadt Ravensburg Liebe Bürgerinnen und Bürger, der Klimawandel ist eine der größten Herausforderungen unserer Zeit – auch in unserem Gemeindeverband. Extreme Wetterereignisse wie Hitzewellen, Stürme und Überflu- tungen nehmen zu und erfordern entschlossenes Handeln. Da der Klimawandel weitrei- chende Folgen für die Gemeinden und Städte sowie Landwirtschaft, Gewässer, Böden und Wälder hat, ist es wichtig, zum einen, die Ursachen des Klimawandels zu bekämpfen und Treibhausgasemissionen zu reduzieren, zum anderen müssen wir schnellstmöglich Anpassungsmaßnahmen ergreifen. Um diesen Herausforderungen zu begegnen, wurde ein umfassendes Klimaanpassungskonzept (KLAK) für den GMS entwickelt. Dieses Konzept basiert auf intensiver Zusammenarbeit von Experten und Verwaltung und soll unsere Städte und Gemeinden widerstandsfähiger machen. Wir sind überzeugt, dass das Konzept einen wichtigen Beitrag zur Zukunftsfähigkeit unserer Region leisten wird. In der vorliegenden Broschüre zeigen wir Ihnen die wichtigsten Informationen und Maßnahmen aus dem Anpassungskonzept auf. Die Broschüre enthält konkrete Hand- lungsempfehlungen und Anregungen, die sowohl auf kommunaler als auch auf individueller Ebene umgesetzt werden können. Denn für die erfolgreiche Klimaanpas- sung im Schussental sind Sie, unsere Bürgerinnen und Bürger, Verwaltung, Unternehmen, Vereine und Initiativen gefragt. Sie alle können mit einfachen Maßnahmen wie z.B. der insektenfreundlichen Begrünung des Balkons, der Fassade und des Dachs oder auch dem Engagement in lokalen Initiativen und bei Veranstaltungen zur Klimaanpassung einen wichtigen Beitrag zum Erhalt unserer hohen Lebensqualität leisten und so den GMS für die Zukunft stärken. Gemeinsam schaffen wir ein zukunftsfähiges Schussental. Für die Kommunen des Gemeindeverbands Mittleres Schussental Das vollständige Klimaanpassungskonzept (KLAK) finden Sie unter ➜ gmschussental.de/klimaanpassung Quelle: GMS Verbandsverwaltung DER INHALT IM ÜBERBLICK Klimaanpassung im MENSCHLICHE GESUNDHEIT UND RISIKOVORSORGE Gesund bleiben trotz Klimawandel – Seite 6 ÖKOLOGIE UND BIODIVERSITÄT Gesunde Lebensräume für Artenvielfalt – Seite 12 FREIRAUM- UND SIEDLUNGSENTWICKLUNG Mehr Grün in Stadt und Gemeinde – Seite 10 WALD- UND FORSTWIRTSCHAFT Waldschutz für Natur und Mensch – Seite 16 WASSER UND WASSERHAUSHALT Von Dürre bis Hochwasser – Seite 14 LANDWIRTSCHAFT Landwirtschaft unter Anpassungsdruck – Seite 18 BAUEN UND WOHNEN Gebäude und Infrastruktur unter Stress – Seite 8 Mittleren Schussental S 1 32 Steigende Temperaturen und Hitzeperioden Der Klimawandel führt zu steigenden Temperaturen und häufigeren Hitzeperioden, was unsere Gesundheit und unser Wohlbefinden belastet. Zukünftig werden mehr heiße Sommertage und Tropennächte erwartet, in denen die Temperaturen nicht unter 20 Grad Celsius fallen. Besonders betroffen sind Gewerbegebiete, dicht bebaute Siedlungen und Innenstädte wie in Ravensburg und Weingarten. Versiegelte Flächen heizen sich tagsüber stark auf und können nachts nicht ausreichend abkühlen. Bis 2030 werden fast alle Siedlungsbereiche des GMS tagsüber starke bis extreme Wärmebelastungen erleben. Gesundheitsrisiko Hitze Hitzestress kann die Lebensqualität beeinträchtigen und zu gesundheitlichen Risiken führen, auch wenn es nicht jeder gleich empfindet. Besonders gefährdet sind ältere Menschen, deren Körper sich langsamer an hohe Tempe- raturen anpassen kann, sowie Kleinkinder und chronisch Kranke. Auch Menschen mit geringeren finanziellen Mitteln sind oft stärker betroffen, da ihnen Möglichkeiten zur Anpassung fehlen können, zum Beispiel für einen zusätzlichen Hitzeschutz an ihrer Wohnung. Allergien und invasive Arten Der Klimawandel kann auch zu einem Anstieg von Aller- gien führen. Neue Pflanzenarten mit Allergiepotenzial wie der Riesen-Bärenklau oder die Beifuß-Ambrosie breiten sich aus. Durch die Verlängerung der Vegetationsphase ist mit einer längeren Pollensaison zu rechnen. Betroffene werden deshalb an mehr Tagen im Jahr Beschwerden haben. Die Verbreitung invasiver Arten wie Tigermücken und bestimmter Zeckenarten, die Krankheitserreger über- tragen können, kann ebenfalls problematisch werden. Wetterextreme als Risikofaktor Neben Hitze können auch Extremwetterereignisse wie Starkregen und Stürme zu indirekten gesundheitlichen Risiken und Krankheiten führen. Sie belasten Rettungs- dienste, Feuerwehr und Krankenhäuser erheblich, insbesondere durch beschädigte Infrastruktur und über- flutete Rettungswege. Was kann ich tun? Möglichkeiten zur Anpassung an den Klimawandel ➜ Apps nutzen: NINA und DWD, KATWARN und BIWAPP Informations- und Warntools warnen Sie rechtzeitig vor einer Hitzewelle oder anderen extremen Wettersituationen ➜ Meiden Sie die Hitze! • gehen Sie nicht in die direkte Sonne • gehen Sie nicht in der heißesten Zeit nach draußen • verschieben Sie körperliche Aktivität im Freien auf die frühen Morgenstunden ➜ Halten Sie Ihre Wohnung kühl! • lüften Sie nur dann, wenn es draußen kühler ist als drinnen • vermeiden Sie tagsüber direkte Sonneneinstrahlung ➜ Halten Sie Ihren Körper kühl und achten Sie auf ausreichende Flüssigkeits- und Elektrolytzufuhr! • tragen Sie luftige, helle Kleidung und eine Kopfbedeckung • nehmen Sie eine kühle Dusche oder ein kühles Bad • trinken Sie ausreichend und regelmäßig Gesund bleiben trotz Klimawandel MENSCHLICHE GESUNDHEIT UND RISIKOVORSORGE Bild 1 Asiatische Tigermücke, Überträgerin des Dengue-, Gelbfieber- und West-Nil-Virus (Quelle: Shutterstock) Bild 2 Beifuß-Ambrosie, schon wenige Pollen können bei Allergikern zu Heuschnupfen und schwerem Asthma führen. (Quellen: Stadt Bad Saulgau, Umweltamt) Bild 3 Riesenbärenklau, löst bei Berührung Verbren- nungen aus und verdrängt heimische Pflanzen. (Quellen: Stadt Bad Saulgau, Umweltamt) Vertiefende Informationen … Zum Thema Hitze www.gmschussental.de Zum Thema Hitzeperioden www.klima-mensch-gesundheit.de Zum Thema invasive Arten & Allergien www.klima-mensch-gesundheit.de Bild: Shutterstock 6 7 HHerausforderung Extremwetter Gebäude und Verkehrswege im GMS sind künftig noch stärker von Extremwetter betroffen. Der Verkehrssektor ist ganz besonders anfällig für Extremwetter und deshalb stark durch Klimawandelfolgen betroffen. So verursachen Überflutungen, Stürme und andere Extremwetterereignis- se häufig erhebliche Schäden an der Verkehrsinfrastruktur oder hindern den Verkehr selbst. Starkregen kann Über- flutungen und Rückstau aus der Kanalisation verursachen, die Infrastruktur kann Schaden nehmen. Hitze und Frost- Tau-Wechsel führen zu Schäden an Straßen und Schienen. Hochwasser, Sturm und Hagel können Gebäude- schäden verursachen. Außerdem führt der Klimawandel durch die zunehmenden Hitzeperioden vermehrt zu hohen Temperaturen in Innenräumen und verschlechtert das Raumklima, die Belastung der Menschen erhöht sich. Gleichzeitig geben Gebäude nachts gespeicherte Wärme ab, wodurch sich dichtbebaute Gebiete kaum noch ab- kühlen können. Schwammstadt als Lösungsansatz für Kommunen Wie ein Schwamm Regenwasser aufsaugen und wieder abgeben, wenn Wasser benötigt wird – das steckt hin- ter der Idee der Schwammstadt. Dabei wird das (Regen-) Wasser in den Siedlungen gepeichert oder es versickert, anstatt schnell in die Kanalisation abgeleitet zu werden. Damit das Wasser gespeichert wird, werden Dächer und Fassaden bepflanzt und es gibt Versickerungsmulden. Das Wasser kann so verdunsten und dabei kühlen, sowie die Gefahren von Starkregen reduzieren. Die Funktions- fähigkeit von Stadtbäumen und städtischen Biotopen wird unterstützt. Außerdem werden mehr Parks, Grünflächen und Feuchtgebiete eingerichtet, die zur Not als Überflutungs- fläche dienen können. Gegebenenfalls müssen versie- gelte und bebaute Flächen wieder entsiegelt werden, sodass sie Wasser aufnehmen können. Dach- und Fassadenbegrünung für Gebäude Die insektenfreundliche Begrünung von Dach und Fas- sade an Gebäuden vermindert den Wärmeeintrag ins Gebäude, verschattet bei Sonneneinstrahlung und sorgt für Verdunstungskühlung – der sommerliche Hitzestress wird gemildert und die Aufenthaltsqualität am und im Gebäude erhöht. Aber auch die Artenvielfalt wird durch die Begrünung gefördert, besonders Insekten und Vögel profitieren von ihr. Was kann ich tun? ➜ Gebäude energetisch optimieren (Dämmung, Hitzeschutz) ➜ helle Fassaden verwenden • bei Neubau und Sanierung große Glasflächen an Sonnenseiten vermeiden • Verschattung an Fenstern, Balkonen und Dachterrassen anbringen ➜ Fassaden und Dächer begrünen ➜ Flächen entsiegeln (z.B. Hofeinfahrt) ➜ Regenwasser speichern und nutzen (z.B. mit Regentonnen und Zisternen) ➜ mobilen Flutschutz und Rückstausicherungen anbringen ➜ Apps wie NINA und DWD Warnwetter für Unwetter- warnungen nutzen Gebäude und Infrastruktur unter Stress BAUEN UND WOHNEN Bild 1 Dachbegrünung (Quelle: GMS, Florian S. Roth) Bild 2 Fassadenbegrünung in der Altstadt Ravensburg (Quelle: Stadt Ravensburg, Manuela Wohlhüter) Bild 3 Lebendige Einfriedung anstelle eines Gabionen- zauns (Quelle: Stadt Bad Saulgau, Umweltamt) Möglichkeiten zur Anpassung an den Klimawandel 3 2 1 Vertiefende Informationen … Zum Thema klimaangepasste Gebäude und Liegenschaften www.bbsr.bund.de 8 9 Was machen die Kommunen? Was kann ich tun? ➜ Hecken, Büsche und Rankpflanzen als Sonnen- und Windschutz pflanzen ➜ Fassaden und Dächer begrünen ➜ hitze- und trockenresistente Bäume im eigenen Garten pflanzen ➜ Regenwasser speichern und nutzen (z.B. mit Regentonnen und Zisternen) ➜ Hofeinfahrt und Parkfläche entsiegeln: Grünflächen speichern deutlich weniger Wärme als Schottergärten und tragen über die Verdunstung zu einer Abkühlung bei Bild 1 Stadtgarten Weingarten (Quelle: Stadt Weingarten, Helena Hack) Bild 2 Hochbeete Wohnanlage Gänsbühl in Ravensburg (Quelle: Stadt Ravensburg, Annette Strasser) Bild 3 Ein schattiger Platz in der Innenstadt Ravensburg (Quelle: Stadt Ravensburg, Umweltamt) 2 1 3 GGrünflächen unter Stress Städtische Grünflächen, Parks und Straßenbäume im GMS leiden zunehmend unter Hitze- und Trockenstress. Schäd- lingsbefall, erhöhter Bewässerungs- und Pflegebedarf sowie die steigende Nachfrage nach Erholung setzen diese Flächen zusätzlich unter Druck. Extremwetterereignisse wie Starkregen, Hochwasser und Stürme verursachen Schäden wie Staunässe, Erosion, Schadstoffeinträge, Astbruch oder umstürzende Bäume. Dennoch sind intakte Grünflächen entscheidend, um Siedlungen widerstands- fähiger gegen den Klimawandel zu machen. Kühle Rückzugsorte und Grünflächen Wälder, Parks, begrünte Innenhöfe und sogar Friedhöfe sind wertvolle Oasen der Kühle, die an heißen Sommer- tagen Erholung und Wohlbefinden bieten. Erhaltens- werte Grünräume sind u. a. der Stadtgarten Weingarten, der Baumbestand entlang der Schussen-/Karlsstraße, Gebiete wie der Schwanenweiher und die Flächen rund um die PH Weingarten. Sie werden zukünftig besonderen Schutz bieten und sollten deshalb in ihrer jetzigen Form erhalten bleiben. Für lebenswerte Städte und Kommunen braucht es jedoch mehr Stadtgrün und Klimaanpassung auf Frei- flächen. Eine Verbesserung der Aufenthaltsqualität im Sommer in den Orts- und Stadtkernen kann durch das Mehr Grün in Stadt und Gemeinde ➜ pflanzen bei Neupflanzung bewusst hitze- und trockenresistente Sorten ➜ begrünen Verkehrsinseln und Kreisel und legen Blühstreifen an ➜ legen Hochbeete für Bürgerinnen und Bürger an, z.B. an der Wohnanlage Gänsbühl in Ravensburg ➜ begrünen Dächer, z.B. am Rathaus Berg und Baienfurt ➜ legen Wasserläufe frei, z.B. Stadtgarten Weingarten und Gespintsmarkt Ravensburg ➜ installieren Trinkbrunnen, z.B. • Schadbrunnen in Ravensburg • Trinkwasserbrunnen in Baienfurt • Trinkwasserbrunnen neue Ortsmitte Baindt Vertiefende Informationen … Möglichkeiten zur Anpassung an den Klimawandel FREIRAUM- UND SIEDLUNGSENTWICKLUNG Zum Thema Stadtgrün www.biova-leitfaden.de pudi.lubw.de Anlegen von Grünflächen (Entsiegelung), dem Pflanzen von schattenspendenden Bäumen sowie dem Rückbau der Schottergärten geschaffen werden. Zum Beispiel sorgt die Umgestaltung versiegelter Schulhöfe in begrünte, blühende Flächen nicht nur für hitzegeschützte Spiel- und Aufenthaltsflächen, sondern bietet die Möglichkeit, den Kindern und Jugendlichen naturnahe Lernorte zu schaffen. Außerdem wird mehr Lebensraum für Tiere und Pflanzen sowie Retensionsraum zur Minderung der Folgen von Starkregenereignissen geschaffen. 10 11 KKlimawandel verändert Lebensbedingungen Durch den Klimawandel verändern sich die die Lebens- bedingungen und Verbreitungsgebiete von Tieren und Pflanzen. Viele Zugvögel passen ihr Wanderverhalten an, indem sie früher in ihre Brutgebiete zurückkehren und die- se später verlassen. Manche Pflanzen blühen, bevor Bie- nen sie bestäuben können. Das gesamte Zusammenspiel zwischen Tieren und Pflanzen wird gestört, was Lebens- räume und Ökosysteme verändert. Einige Arten reagieren besonders empfindlich auf klimatische Veränderungen. Im Landkreis Ravensburg sind der Laubfrosch, Springfrosch, Steinkrebs, die kleine Flussmuschel und die vierzähnige Windelschnecke betroffen, ihre Bestände verringern sich. Während Feuchtgebiete und Bäche im Klimawandel austrocknen, erwärmen sich die Flüsse. Fast alle Schutz- gebiete im GMS sind vom Klimawandel betroffen, be- sonders feuchte Standorte und Moorgebiete wie das Knellesberger Moos und das Schussenbecken. Arten in diesen Gebieten können sich schlecht an Trockenheit anpassen und können infolge fehlender Lebensräume aussterben. Stärkung der natürlichen Lebensräume Intakte, stabile und widerstandsfähige Ökosysteme in offe- nen Landschaften helfen, die Vielfalt der Tier- und Pflan- zenarten zu stärken sowie die Folgen des Klimawandels für Tiere, Pflanzen und uns Menschen zu mildern. Um Tieren und Pflanzen die Anpassung an den Klima- wandel zu erleichtern, müssen ihre Lebensräume mit- einander vernetzt werden. Dadurch können sie leichter in neue, geeignetere Gebiete wandern. Auch in von Menschen besiedelten Bereichen sollten naturnahe Flächen und Gärten zu diesem Netz dazugehören, z.B. Blühstreifen, Blumenwiesen und Staudenbeete auf öffentlichen und privaten Flächen. Schwindende Artenvielfalt – Bedeutung für den Menschen Der Rückgang der Artenvielfalt hat weitreichende Auswir- kungen auf die Menschen: Fehlende Bestäubung führt zu geringeren Erträgen in der Landwirtschaft und beeinträchtigt somit die Lebensmittelproduktion. Neue Arten besiedeln Le- bensräume, breiten sich aus und verdrängen die angestamm- ten Tiere und Pflanzen. Z. B. breitet sich die asiatische Tiger- mücke, Überträgerin des Denguefieber-Virus, aus. Aber auch die Anzahl an Neophyten, also nicht-heimische Pflanzenarten nimmt im Klimawandel zu. Gewächse wie das Beifußblättrige Traubenkraut (Ambrosia artemisiifolia), das allergische Re- aktionen auslöst, profitieren von längeren Vegetationsphasen aufgrund des Klimawandels. Biodiverse Ökosysteme kontrol- lieren u.a. die Ausbreitung von Krankheiten, indem sie die Po- pulation von Krankheitsüberträgern wie Mücken regulieren. Bild 1 Streuobstwiese im Gemeindeverband Mittleres Schussental (Quelle: Stadt Ravensburg, Daniel Sauter) Bild 2 Insektenhotel (Quelle: Stadt Ravensburg, Manuela Wohlhüter) Bild 3 Kleingewässer für Balkon, Terrasse oder Garten (Quelle: Stadt Bad Saulgau, Umweltamt) 1 3 2 Gesunde Lebensräume für Artenvielfalt Was kann ich tun? ➜ Gärten naturnah gestalten: • Staudenbeete anstelle von Wechselbepflanzung • Kiesstaudenbeet anstelle des Schottergartens • mobiles Grün: bienen- und insektenfreundliche Stauden auf Terrasse und Balkon • Kleingewässer im Garten, schon Miniteiche wirken • einheimische belaubte Hecken als Einfriedung • Rasenalternative: Wiese mit heimischen stand- ortgerechten Wildblumen und Wiesengräsern • Nistkästen / Nisthilfen für Vögel und Wildbienen ➜ Gräber naturnah gestalten und bepflanzen ÖKOLOGIE UND BIODIVERSITÄT Was machen die Kommunen? ➜ sorgen für den Erhalt der Streuobstwiesen ➜ haben Förderprogramme für die Pflanzung von Streuobstbäumen (Baindt und Berg) ➜ haben das Förderprogramm „Heimische Hecken“ (Baienfurt) ➜ legen neue Grünflächen nach Biodiversitäts- kriterien an (Rathäuser in Baienfurt und Berg) ➜ beteiligen sich am Projekt Natur nah dran, ein Kooperationsprojekt von NABU und Land zur Förderung der Biodiversität im Siedlungsraum (Baienfurt, Baindt und Ravensburg) ➜ beteiligen sich am internationalen Projekt Spiel ohne Grenzen! Zukunftsgrün, mehr Grün für Gesundheit, Wohlbefinden, Biodiversität und Klimaanpassung in den Gemeinden Möglichkeiten zur Anpassung an den Klimawandel Vertiefende Informationen … Zum Thema Garten: Informationsmaterial „Mein Garten im Klimawandel“, www.bund-ravensburg.de www.bluehende-landschaft.de 12 13 Veränderte Niederschlagsmengen Der Klimawandel beeinflusst den Wasserhaushalt im mitt- leren Schussental erheblich. Veränderte Niederschlags- muster können zu einem Überschuss oder Mangel an Wasser führen, was sowohl Menschen als auch die Natur beeinträchtigt. Häufigere und intensivere Starkregen- und langanhaltende Regenfälle erhöhen die lokale Hochwas- sergefahr. Dies betrifft besonders die Einzugsgebiete von Sulzmoosbach, Wolfegger Ach, Krummbach, Ettishofer Ach und Scherzach, wo bereits Starkregenmanagement- Konzepte entwickelt wurden. Starkregen Extremereignisse wie Starkregen und Hochwasser können die Gefahr von Nähr- und Schadstoffeinträgen ins Grund- wasser und die Verunreinigung von Trinkwasserbrunnen durch Überflutungen erhöhen. Starkregenereignisse sind lokal begrenzt und schwer vorhersehbar, können aber überall auftreten und führen in Hanglagen zu Sturzfluten und Bodenerosion. Besonders gefährdete Brücken befin- den sich entlang der Schussen, des Sulzmoosbachs, der Wolfegger Ach und der Scherzach. Landschaft als Hochwasser- und Trockenheitsschutz Durch den Klimawandel werden Starkregen und Trocken- perioden voraussichtlich häufiger. Um die Auswirkun- gen zu mildern, ist es wichtig, den Wasserrückhalt in der Landschaft zu erhöhen. Dies kann Hochwasserspitzen abmildern, die Austrocknungsprozesse verlangsamen und gleichzeitig wertvolle Lebensräume schaffen sowie Küh- lungseffekte für angrenzende Siedlungen bieten. Das Gefahrenpotenzial für die Bevölkerung kann mit naturbasierten und kostengünstigen Lösungen verringert werden, gleichzeitig entstehen wertvolle Lebensräume für Tiere und Pflanzen. Gute Beispiele aus dem GMS • Renaturierung des Sulzmoosbach in Baindt • Renaturierung der Schussen im Bereich Weißenau Oberzell • Hochwasserrisikokarte für Baindt Von Dürre bis Hochwasser WASSER UND WASSERHAUSHALT Bild 1 Bebauung im Hochwasserrisikogebiet der Schussen (Quelle: GMS, Dorothea Hose) Bild 2 Renaturierter Sulzmoosbach in Baindt (Quelle: Gemeinde Baindt, Petra Jeske) Bild 3 Natürliche Regenwasserrückhaltefläche der Schussen nach einem Hochwasser (Quelle: GMS, Dorothea Hose) Was kann ich tun?Was können die Kommunen tun? ➜ Regenwasser speichern und nutzen ➜ Flächen (Hofeinfahrt etc.) entsiegeln ➜ Garten naturnah & wasserspeichernd gestalten ➜ Dach begrünen ➜ Rückstausicherung am Gebäude/ Rückstauver- schluss/ Abwasserhebeanlage/ Anpassung von Gebäudeöffnungen installieren (lassen) ➜ die Notfall-Informations- und Nachrichten-App NINA und die DWD Warnwetter-App (siehe Thema Gesundheit, Seite7) nutzen ➜ Regenwasser speichern und nutzen ➜ Wiedervernässung der Moorgebiete forcieren ➜ Gewässer im GMS renaturieren ➜ Versickerungsflächen schaffen ➜ konsequente Freihaltung von Überschwemmungs- gebieten in der Bauleitplanung einfordern 2 1 3 Möglichkeiten zur Anpassung an den Klimawandel www.bmuv.de www.fib-bund.de Vertiefende Informationen … Zum Thema mobiler Hochwasserschutz: 14 15 WWälder im Klimastress Borkenkäfer, Trockenheit und Stürme schaden den Wäl- dern. Ein Viertel des Mittleren Schussentals besteht aus Waldflächen, die als Lebensraum für Tiere und Pflanzen, Erholungsgebiete und Frischluftproduzenten wichtig sind. Längere Trockenperioden, insbesondere im Sommer, ver- ursachen Trockenstress in den Wäldern, was die Verfügbar- keit von Wasser verringert und negative Auswirkungen auf Forstwirtschaft sowie Pflanzen- und Tierlebensräume hat. Trockenheit schwächt heimische Baumarten und erhöht ihre Anfälligkeit für Schädlinge wie Borkenkäfer – dies kann zum Absterben ganzer Bestände führen. Starke Stürme ge- fährden insbesondere Fichtenmonokulturen. Schützenswerte Biotope und Waldfunktionen gefährdet Viele kleinere Waldbiotope wie Tümpel, Quellen und Feuchtgebiete werden durch steigende Temperaturen und anhaltende Trockenheit beeinträchtigt, selbst wenn die um- gebenden Bäume und Waldbereiche gut mit Trockenstress umgehen können. Rund 51% der wertvollen Waldbiotope im GMS werden voraussichtlich stark vom Klimawandel betroffen sein. Die erwartbaren klimatischen Veränderungen im GMS können sich negativ auf die verschiedenen ökologisch wich- tigen Waldbiotope Weiher, Tümpel, Teiche, Quellbereiche, naturnahe Bruch-, Sumpf- und Auwälder auswirken. Auch die natürlichen Schutzfunktionen des Waldes, wie Erholung, Boden-, Immissions, Wasser- und Sichtschutz werden durch den Klimawandel beeinträchtigt. Handlungsbedarf in sensiblen Gebieten Hoher Handlungsbedarf für Anpassungsmaßnahmen be- steht im Altdorfer Wald, Schmalegger und Rinkenburger Tobel, Locherholz, in Teilen des Höllwalds, entlang des Knollengrabens sowie im Bereich zwischen Kemmerlang und Fildenmoos. Schäden durch umstürzende Bäume, Trockenheit und Schädlingsbefall werden hier wahr- scheinlich stark zunehmen. Aufgrund der langen Lebens- spanne von Bäumen müssen Anpassungen frühzeitig ge- plant und umgesetzt werden. Waldbodenverdichtung vermeiden Um Bodenschutz im Wald zu gewährleisten, sollte die Bodenverdichtung vermieden werden, indem schwere Maschinen nur bestimmte Wege nutzen oder Rückepferde in sensiblen Gebieten eingesetzt werden. Gute Beispiele im GMS • Bannwald „Schmalegger Tobel“: Der Bannwald ist ein Bespiele für erfolgreiche natürliche Waldentwicklung. • Pilotprojekt Rückepferde im Holzeinschlag im Altdorfer Wald: Forst BW erprobt im Forstrevier Vogt die erfolg- reiche Zusammenarbeit von Rückepferden und modernen Vollerntern. Waldschutz für Natur und Mensch WALD- UND FORSTWIRTSCHAFT Möglichkeiten zur Anpassung an den Klimawandel Was kann ich tun?Was können die Kommunen tun? ➜ Waldbrandwarnstufen beachten ➜ bei Trockenheit offenes Feuer, Rauchen und Grillen im Wald vermeiden ➜ Schutzgebiete achten ➜ Informationen zu Waldbrandrisiken veröffentlichen ➜ Grillstellen vorübergehend sperren ➜ Kommunalwald bodenschonend bearbeiten lassen ➜ Waldumbau im Kommunalwald in artenreiche Wälder forcieren ➜ für den Erhalt der Waldbiotope im Kommunalwald sorgen Vertiefende Informationen … Bild 1 Altdorfer Wald (Quelle: Antonia Mayer) Bild 2 Vom Borkenkäfer befallener Baum im GMS (Quelle: Stadt Ravensburg, Bernd Kimmel) Bild 3 Rückepferde (Fotograf: Christian Körtke) 2 1 3 Über den Zustand der Wälder in Baden-Württemberg: mlr.baden-wuerttemberg.de Der Wald im Landkreis Ravensburg: www.rv.de 16 17 Bild: ShutterstockNNeue Herausforderungen Die Landwirtschaft im GMS steht vor neuen Herausforder- ungen. Klimatische Veränderungen wie Trockenheit, Hitze und Starkregen setzen viele gängige Agrarkulturen unter Stress. Zusätzlichen Stress bringen Unkräuter und Schäd- linge, welche die Pflanzengesundheit beeinträchtigen. Mildere Winter führen dazu, dass sich pflanzenschädi- gende Pilze, Viren und Insekten stärker ausbreiten. Der frühere Beginn der Vegetationsperiode, die frühere Blüte z. B. der Obstbäume macht diese anfälliger gegen- über den Spätfrösten. Höhere Durchschnittstemperaturen erfordern den Anbau von hitze- und trockentoleranten Sorten und Kul- turen. Ein Beispiel dafür sind Aprikosen, die bereits erfolg- reich im Landkreis Ravensburg angebaut werden. Der Boden ist bedeutend Aber auch dem Boden als Lebensraum für viele Tiere und Pflanzen und seiner Grundlage für die Land- und Forst- wirtschaft kommt eine wichtige Bedeutung zu. Die Her- ausforderungen im Klimawandel sind temporär starker Regen und Wind, die zu Bodenerosion führen. Zusätzlich verschieben die Trockenphasen im Sommer die Grund- wasserneubildung, sodass Pflanzen weniger Nährstoffe aufnehmen können. Anpassungsmöglichkeiten Trotz dieser Herausforderungen gibt es Anpassungsmög- lichkeiten im GMS. Diese umfassen Bewässerungsmaß- nahmen, den Umstieg auf klimaangepasste Sorten und die Überbauung der Sonderkulturen mit Agri-Photovoltaik- Anlagen. Diese sorgen für Beschattung, verhindern Sonnenbrand auf den Früchten, schützen die Blüten bei Spätfrösten und produzieren gleichzeitig Strom für die landwirtschaftlichen Betriebe. Weitere Maßnahmen beinhalten die Anlage von Be- wässerungsteichen und die Nutzung von Tröpfchenbewäs- serung, um den Wasserverbrauch effizienter zu gestalten. Was kann die Landwirtschaft tun? Was kann ich tun? ➜ bewusst Produkte aus Grünlandnutzung und Ökolandwirtschaft erzeugen und vermarkten ➜ auf klimaangepasste Sorten umsteigen ➜ Äpfel durch den Bau von Agri-PV-Anlagen beschatten ➜ Tröpfchenbewässerung einsetzen ➜ Bewässerungsteiche anlegen Bild 1 Die sonst den Süden liebenden Aprikosenbäume wachsen inzwischen auch bei uns! (Quelle: Shutterstock) Bild 2 Agri-Photovoltaik am Kompetenzzentrum Obstbau Bodensee in Bavendorf, inklusive Tröpfchenbewässerung (Quelle: Kerstin Dold) 1 2 ➜ bewusst Produkte aus Ökolandwirtschaft bzw. aus der Region konsumieren und damit die regionale Landwirtschaft stärken ➜ regional und saisonal einkaufen ➜ die solidarische Landwirtschaft unterstützen Möglichkeiten zur Anpassung an den Klimawandel Landwirtschaft unter Anpassungsdruck LANDWIRTSCHAFT 18 19 Gemeinsam schaffen wir es! gmschussental.de/klimaanpassung Juni 2024 Gedruckt auf Circleoffset White aus 100% Altpapier, ausgezeichnet mit dem blauen Umweltengel, dem EU Ecolabel und FSC®-zertifiziert Impressum Herausgeber Gemeindeverband Mittleres Schussental Klimaschutzmanagement Salamanderweg 22 | 88212 Ravensburg Projektleitung & Kontakt Dorothea Hose Tel.: 0751 82-3814 E-Mail: Dorothea.Hose@ravensburg.de Gestaltung Homebase – Kommunikation & Design GbR www.design-homebase.de Textliche Überarbeitung Martina Ackner Druck ZABELDruck GmbH (Gemeinwohl-bilanzierendes Unternehmen)[mehr]

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            GMS_Klimawandelanpassungskonzept-Broschüre.pdf

            KLAK – das Klimaanpassungskonzept für den Gemeindeverband Mittleres Schussental Mitten im Klimawandel Was können wir tun? Clemens Moll Bürgermeister der Stadt Weingarten WIRKRAUM: Siedlungsflächen und öffentlicher Raum Aufenthaltsqualität im Außenraum an Sommertagen (Klassifikation auf Basis der Physiologisch Äquivalenten Temperatur) AUSGLEICHRAUM: Grün- und Freiflächen, Landwirtschaftl. Flächen, Wald Aufenthaltsqualität im Ausgleichsraum an Sommertagen (Klassifikation auf Basis der Physiologisch Äquivalenten Temperatur) Sehr günstig Günstig Mittel Ungünstig Sehr ungünstig Sehr gering Gering Mittel Hoch Sehr hoch Günter A. Binder Bürgermeister der Gemeinde Baienfurt Simone Rürup Bürgermeisterin der Gemeinde Baindt Manuela Hugger Bürgermeisterin der Gemeinde Berg Dr. Daniel Rapp Bürgermeister der Stadt Ravensburg Liebe Bürgerinnen und Bürger, der Klimawandel ist eine der größten Herausforderungen unserer Zeit – auch in unserem Gemeindeverband. Extreme Wetterereignisse wie Hitzewellen, Stürme und Überflu- tungen nehmen zu und erfordern entschlossenes Handeln. Da der Klimawandel weitrei- chende Folgen für die Gemeinden und Städte sowie Landwirtschaft, Gewässer, Böden und Wälder hat, ist es wichtig, zum einen, die Ursachen des Klimawandels zu bekämpfen und Treibhausgasemissionen zu reduzieren, zum anderen müssen wir schnellstmöglich Anpassungsmaßnahmen ergreifen. Um diesen Herausforderungen zu begegnen, wurde ein umfassendes Klimaanpassungskonzept (KLAK) für den GMS entwickelt. Dieses Konzept basiert auf intensiver Zusammenarbeit von Experten und Verwaltung und soll unsere Städte und Gemeinden widerstandsfähiger machen. Wir sind überzeugt, dass das Konzept einen wichtigen Beitrag zur Zukunftsfähigkeit unserer Region leisten wird. In der vorliegenden Broschüre zeigen wir Ihnen die wichtigsten Informationen und Maßnahmen aus dem Anpassungskonzept auf. Die Broschüre enthält konkrete Hand- lungsempfehlungen und Anregungen, die sowohl auf kommunaler als auch auf individueller Ebene umgesetzt werden können. Denn für die erfolgreiche Klimaanpas- sung im Schussental sind Sie, unsere Bürgerinnen und Bürger, Verwaltung, Unternehmen, Vereine und Initiativen gefragt. Sie alle können mit einfachen Maßnahmen wie z.B. der insektenfreundlichen Begrünung des Balkons, der Fassade und des Dachs oder auch dem Engagement in lokalen Initiativen und bei Veranstaltungen zur Klimaanpassung einen wichtigen Beitrag zum Erhalt unserer hohen Lebensqualität leisten und so den GMS für die Zukunft stärken. Gemeinsam schaffen wir ein zukunftsfähiges Schussental. Für die Kommunen des Gemeindeverbands Mittleres Schussental Das vollständige Klimaanpassungskonzept (KLAK) finden Sie unter ➜ gmschussental.de/klimaanpassung Quelle: GMS Verbandsverwaltung DER INHALT IM ÜBERBLICK Klimaanpassung im MENSCHLICHE GESUNDHEIT UND RISIKOVORSORGE Gesund bleiben trotz Klimawandel – Seite 6 ÖKOLOGIE UND BIODIVERSITÄT Gesunde Lebensräume für Artenvielfalt – Seite 12 FREIRAUM- UND SIEDLUNGSENTWICKLUNG Mehr Grün in Stadt und Gemeinde – Seite 10 WALD- UND FORSTWIRTSCHAFT Waldschutz für Natur und Mensch – Seite 16 WASSER UND WASSERHAUSHALT Von Dürre bis Hochwasser – Seite 14 LANDWIRTSCHAFT Landwirtschaft unter Anpassungsdruck – Seite 18 BAUEN UND WOHNEN Gebäude und Infrastruktur unter Stress – Seite 8 Mittleren Schussental S 1 32 Steigende Temperaturen und Hitzeperioden Der Klimawandel führt zu steigenden Temperaturen und häufigeren Hitzeperioden, was unsere Gesundheit und unser Wohlbefinden belastet. Zukünftig werden mehr heiße Sommertage und Tropennächte erwartet, in denen die Temperaturen nicht unter 20 Grad Celsius fallen. Besonders betroffen sind Gewerbegebiete, dicht bebaute Siedlungen und Innenstädte wie in Ravensburg und Weingarten. Versiegelte Flächen heizen sich tagsüber stark auf und können nachts nicht ausreichend abkühlen. Bis 2030 werden fast alle Siedlungsbereiche des GMS tagsüber starke bis extreme Wärmebelastungen erleben. Gesundheitsrisiko Hitze Hitzestress kann die Lebensqualität beeinträchtigen und zu gesundheitlichen Risiken führen, auch wenn es nicht jeder gleich empfindet. Besonders gefährdet sind ältere Menschen, deren Körper sich langsamer an hohe Tempe- raturen anpassen kann, sowie Kleinkinder und chronisch Kranke. Auch Menschen mit geringeren finanziellen Mitteln sind oft stärker betroffen, da ihnen Möglichkeiten zur Anpassung fehlen können, zum Beispiel für einen zusätzlichen Hitzeschutz an ihrer Wohnung. Allergien und invasive Arten Der Klimawandel kann auch zu einem Anstieg von Aller- gien führen. Neue Pflanzenarten mit Allergiepotenzial wie der Riesen-Bärenklau oder die Beifuß-Ambrosie breiten sich aus. Durch die Verlängerung der Vegetationsphase ist mit einer längeren Pollensaison zu rechnen. Betroffene werden deshalb an mehr Tagen im Jahr Beschwerden haben. Die Verbreitung invasiver Arten wie Tigermücken und bestimmter Zeckenarten, die Krankheitserreger über- tragen können, kann ebenfalls problematisch werden. Wetterextreme als Risikofaktor Neben Hitze können auch Extremwetterereignisse wie Starkregen und Stürme zu indirekten gesundheitlichen Risiken und Krankheiten führen. Sie belasten Rettungs- dienste, Feuerwehr und Krankenhäuser erheblich, insbesondere durch beschädigte Infrastruktur und über- flutete Rettungswege. Was kann ich tun? Möglichkeiten zur Anpassung an den Klimawandel ➜ Apps nutzen: NINA und DWD, KATWARN und BIWAPP Informations- und Warntools warnen Sie rechtzeitig vor einer Hitzewelle oder anderen extremen Wettersituationen ➜ Meiden Sie die Hitze! • gehen Sie nicht in die direkte Sonne • gehen Sie nicht in der heißesten Zeit nach draußen • verschieben Sie körperliche Aktivität im Freien auf die frühen Morgenstunden ➜ Halten Sie Ihre Wohnung kühl! • lüften Sie nur dann, wenn es draußen kühler ist als drinnen • vermeiden Sie tagsüber direkte Sonneneinstrahlung ➜ Halten Sie Ihren Körper kühl und achten Sie auf ausreichende Flüssigkeits- und Elektrolytzufuhr! • tragen Sie luftige, helle Kleidung und eine Kopfbedeckung • nehmen Sie eine kühle Dusche oder ein kühles Bad • trinken Sie ausreichend und regelmäßig Gesund bleiben trotz Klimawandel MENSCHLICHE GESUNDHEIT UND RISIKOVORSORGE Bild 1 Asiatische Tigermücke, Überträgerin des Dengue-, Gelbfieber- und West-Nil-Virus (Quelle: Shutterstock) Bild 2 Beifuß-Ambrosie, schon wenige Pollen können bei Allergikern zu Heuschnupfen und schwerem Asthma führen. (Quellen: Stadt Bad Saulgau, Umweltamt) Bild 3 Riesenbärenklau, löst bei Berührung Verbren- nungen aus und verdrängt heimische Pflanzen. (Quellen: Stadt Bad Saulgau, Umweltamt) Vertiefende Informationen … Zum Thema Hitze www.gmschussental.de Zum Thema Hitzeperioden www.klima-mensch-gesundheit.de Zum Thema invasive Arten & Allergien www.klima-mensch-gesundheit.de Bild: Shutterstock 6 7 HHerausforderung Extremwetter Gebäude und Verkehrswege im GMS sind künftig noch stärker von Extremwetter betroffen. Der Verkehrssektor ist ganz besonders anfällig für Extremwetter und deshalb stark durch Klimawandelfolgen betroffen. So verursachen Überflutungen, Stürme und andere Extremwetterereignis- se häufig erhebliche Schäden an der Verkehrsinfrastruktur oder hindern den Verkehr selbst. Starkregen kann Über- flutungen und Rückstau aus der Kanalisation verursachen, die Infrastruktur kann Schaden nehmen. Hitze und Frost- Tau-Wechsel führen zu Schäden an Straßen und Schienen. Hochwasser, Sturm und Hagel können Gebäude- schäden verursachen. Außerdem führt der Klimawandel durch die zunehmenden Hitzeperioden vermehrt zu hohen Temperaturen in Innenräumen und verschlechtert das Raumklima, die Belastung der Menschen erhöht sich. Gleichzeitig geben Gebäude nachts gespeicherte Wärme ab, wodurch sich dichtbebaute Gebiete kaum noch ab- kühlen können. Schwammstadt als Lösungsansatz für Kommunen Wie ein Schwamm Regenwasser aufsaugen und wieder abgeben, wenn Wasser benötigt wird – das steckt hin- ter der Idee der Schwammstadt. Dabei wird das (Regen-) Wasser in den Siedlungen gepeichert oder es versickert, anstatt schnell in die Kanalisation abgeleitet zu werden. Damit das Wasser gespeichert wird, werden Dächer und Fassaden bepflanzt und es gibt Versickerungsmulden. Das Wasser kann so verdunsten und dabei kühlen, sowie die Gefahren von Starkregen reduzieren. Die Funktions- fähigkeit von Stadtbäumen und städtischen Biotopen wird unterstützt. Außerdem werden mehr Parks, Grünflächen und Feuchtgebiete eingerichtet, die zur Not als Überflutungs- fläche dienen können. Gegebenenfalls müssen versie- gelte und bebaute Flächen wieder entsiegelt werden, sodass sie Wasser aufnehmen können. Dach- und Fassadenbegrünung für Gebäude Die insektenfreundliche Begrünung von Dach und Fas- sade an Gebäuden vermindert den Wärmeeintrag ins Gebäude, verschattet bei Sonneneinstrahlung und sorgt für Verdunstungskühlung – der sommerliche Hitzestress wird gemildert und die Aufenthaltsqualität am und im Gebäude erhöht. Aber auch die Artenvielfalt wird durch die Begrünung gefördert, besonders Insekten und Vögel profitieren von ihr. Was kann ich tun? ➜ Gebäude energetisch optimieren (Dämmung, Hitzeschutz) ➜ helle Fassaden verwenden • bei Neubau und Sanierung große Glasflächen an Sonnenseiten vermeiden • Verschattung an Fenstern, Balkonen und Dachterrassen anbringen ➜ Fassaden und Dächer begrünen ➜ Flächen entsiegeln (z.B. Hofeinfahrt) ➜ Regenwasser speichern und nutzen (z.B. mit Regentonnen und Zisternen) ➜ mobilen Flutschutz und Rückstausicherungen anbringen ➜ Apps wie NINA und DWD Warnwetter für Unwetter- warnungen nutzen Gebäude und Infrastruktur unter Stress BAUEN UND WOHNEN Bild 1 Dachbegrünung (Quelle: GMS, Florian S. Roth) Bild 2 Fassadenbegrünung in der Altstadt Ravensburg (Quelle: Stadt Ravensburg, Manuela Wohlhüter) Bild 3 Lebendige Einfriedung anstelle eines Gabionen- zauns (Quelle: Stadt Bad Saulgau, Umweltamt) Möglichkeiten zur Anpassung an den Klimawandel 3 2 1 Vertiefende Informationen … Zum Thema klimaangepasste Gebäude und Liegenschaften www.bbsr.bund.de 8 9 Was machen die Kommunen? Was kann ich tun? ➜ Hecken, Büsche und Rankpflanzen als Sonnen- und Windschutz pflanzen ➜ Fassaden und Dächer begrünen ➜ hitze- und trockenresistente Bäume im eigenen Garten pflanzen ➜ Regenwasser speichern und nutzen (z.B. mit Regentonnen und Zisternen) ➜ Hofeinfahrt und Parkfläche entsiegeln: Grünflächen speichern deutlich weniger Wärme als Schottergärten und tragen über die Verdunstung zu einer Abkühlung bei Bild 1 Stadtgarten Weingarten (Quelle: Stadt Weingarten, Helena Hack) Bild 2 Hochbeete Wohnanlage Gänsbühl in Ravensburg (Quelle: Stadt Ravensburg, Annette Strasser) Bild 3 Ein schattiger Platz in der Innenstadt Ravensburg (Quelle: Stadt Ravensburg, Umweltamt) 2 1 3 GGrünflächen unter Stress Städtische Grünflächen, Parks und Straßenbäume im GMS leiden zunehmend unter Hitze- und Trockenstress. Schäd- lingsbefall, erhöhter Bewässerungs- und Pflegebedarf sowie die steigende Nachfrage nach Erholung setzen diese Flächen zusätzlich unter Druck. Extremwetterereignisse wie Starkregen, Hochwasser und Stürme verursachen Schäden wie Staunässe, Erosion, Schadstoffeinträge, Astbruch oder umstürzende Bäume. Dennoch sind intakte Grünflächen entscheidend, um Siedlungen widerstands- fähiger gegen den Klimawandel zu machen. Kühle Rückzugsorte und Grünflächen Wälder, Parks, begrünte Innenhöfe und sogar Friedhöfe sind wertvolle Oasen der Kühle, die an heißen Sommer- tagen Erholung und Wohlbefinden bieten. Erhaltens- werte Grünräume sind u. a. der Stadtgarten Weingarten, der Baumbestand entlang der Schussen-/Karlsstraße, Gebiete wie der Schwanenweiher und die Flächen rund um die PH Weingarten. Sie werden zukünftig besonderen Schutz bieten und sollten deshalb in ihrer jetzigen Form erhalten bleiben. Für lebenswerte Städte und Kommunen braucht es jedoch mehr Stadtgrün und Klimaanpassung auf Frei- flächen. Eine Verbesserung der Aufenthaltsqualität im Sommer in den Orts- und Stadtkernen kann durch das Mehr Grün in Stadt und Gemeinde ➜ pflanzen bei Neupflanzung bewusst hitze- und trockenresistente Sorten ➜ begrünen Verkehrsinseln und Kreisel und legen Blühstreifen an ➜ legen Hochbeete für Bürgerinnen und Bürger an, z.B. an der Wohnanlage Gänsbühl in Ravensburg ➜ begrünen Dächer, z.B. am Rathaus Berg und Baienfurt ➜ legen Wasserläufe frei, z.B. Stadtgarten Weingarten und Gespintsmarkt Ravensburg ➜ installieren Trinkbrunnen, z.B. • Schadbrunnen in Ravensburg • Trinkwasserbrunnen in Baienfurt • Trinkwasserbrunnen neue Ortsmitte Baindt Vertiefende Informationen … Möglichkeiten zur Anpassung an den Klimawandel FREIRAUM- UND SIEDLUNGSENTWICKLUNG Zum Thema Stadtgrün www.biova-leitfaden.de pudi.lubw.de Anlegen von Grünflächen (Entsiegelung), dem Pflanzen von schattenspendenden Bäumen sowie dem Rückbau der Schottergärten geschaffen werden. Zum Beispiel sorgt die Umgestaltung versiegelter Schulhöfe in begrünte, blühende Flächen nicht nur für hitzegeschützte Spiel- und Aufenthaltsflächen, sondern bietet die Möglichkeit, den Kindern und Jugendlichen naturnahe Lernorte zu schaffen. Außerdem wird mehr Lebensraum für Tiere und Pflanzen sowie Retensionsraum zur Minderung der Folgen von Starkregenereignissen geschaffen. 10 11 KKlimawandel verändert Lebensbedingungen Durch den Klimawandel verändern sich die die Lebens- bedingungen und Verbreitungsgebiete von Tieren und Pflanzen. Viele Zugvögel passen ihr Wanderverhalten an, indem sie früher in ihre Brutgebiete zurückkehren und die- se später verlassen. Manche Pflanzen blühen, bevor Bie- nen sie bestäuben können. Das gesamte Zusammenspiel zwischen Tieren und Pflanzen wird gestört, was Lebens- räume und Ökosysteme verändert. Einige Arten reagieren besonders empfindlich auf klimatische Veränderungen. Im Landkreis Ravensburg sind der Laubfrosch, Springfrosch, Steinkrebs, die kleine Flussmuschel und die vierzähnige Windelschnecke betroffen, ihre Bestände verringern sich. Während Feuchtgebiete und Bäche im Klimawandel austrocknen, erwärmen sich die Flüsse. Fast alle Schutz- gebiete im GMS sind vom Klimawandel betroffen, be- sonders feuchte Standorte und Moorgebiete wie das Knellesberger Moos und das Schussenbecken. Arten in diesen Gebieten können sich schlecht an Trockenheit anpassen und können infolge fehlender Lebensräume aussterben. Stärkung der natürlichen Lebensräume Intakte, stabile und widerstandsfähige Ökosysteme in offe- nen Landschaften helfen, die Vielfalt der Tier- und Pflan- zenarten zu stärken sowie die Folgen des Klimawandels für Tiere, Pflanzen und uns Menschen zu mildern. Um Tieren und Pflanzen die Anpassung an den Klima- wandel zu erleichtern, müssen ihre Lebensräume mit- einander vernetzt werden. Dadurch können sie leichter in neue, geeignetere Gebiete wandern. Auch in von Menschen besiedelten Bereichen sollten naturnahe Flächen und Gärten zu diesem Netz dazugehören, z.B. Blühstreifen, Blumenwiesen und Staudenbeete auf öffentlichen und privaten Flächen. Schwindende Artenvielfalt – Bedeutung für den Menschen Der Rückgang der Artenvielfalt hat weitreichende Auswir- kungen auf die Menschen: Fehlende Bestäubung führt zu geringeren Erträgen in der Landwirtschaft und beeinträchtigt somit die Lebensmittelproduktion. Neue Arten besiedeln Le- bensräume, breiten sich aus und verdrängen die angestamm- ten Tiere und Pflanzen. Z. B. breitet sich die asiatische Tiger- mücke, Überträgerin des Denguefieber-Virus, aus. Aber auch die Anzahl an Neophyten, also nicht-heimische Pflanzenarten nimmt im Klimawandel zu. Gewächse wie das Beifußblättrige Traubenkraut (Ambrosia artemisiifolia), das allergische Re- aktionen auslöst, profitieren von längeren Vegetationsphasen aufgrund des Klimawandels. Biodiverse Ökosysteme kontrol- lieren u.a. die Ausbreitung von Krankheiten, indem sie die Po- pulation von Krankheitsüberträgern wie Mücken regulieren. Bild 1 Streuobstwiese im Gemeindeverband Mittleres Schussental (Quelle: Stadt Ravensburg, Daniel Sauter) Bild 2 Insektenhotel (Quelle: Stadt Ravensburg, Manuela Wohlhüter) Bild 3 Kleingewässer für Balkon, Terrasse oder Garten (Quelle: Stadt Bad Saulgau, Umweltamt) 1 3 2 Gesunde Lebensräume für Artenvielfalt Was kann ich tun? ➜ Gärten naturnah gestalten: • Staudenbeete anstelle von Wechselbepflanzung • Kiesstaudenbeet anstelle des Schottergartens • mobiles Grün: bienen- und insektenfreundliche Stauden auf Terrasse und Balkon • Kleingewässer im Garten, schon Miniteiche wirken • einheimische belaubte Hecken als Einfriedung • Rasenalternative: Wiese mit heimischen stand- ortgerechten Wildblumen und Wiesengräsern • Nistkästen / Nisthilfen für Vögel und Wildbienen ➜ Gräber naturnah gestalten und bepflanzen ÖKOLOGIE UND BIODIVERSITÄT Was machen die Kommunen? ➜ sorgen für den Erhalt der Streuobstwiesen ➜ haben Förderprogramme für die Pflanzung von Streuobstbäumen (Baindt und Berg) ➜ haben das Förderprogramm „Heimische Hecken“ (Baienfurt) ➜ legen neue Grünflächen nach Biodiversitäts- kriterien an (Rathäuser in Baienfurt und Berg) ➜ beteiligen sich am Projekt Natur nah dran, ein Kooperationsprojekt von NABU und Land zur Förderung der Biodiversität im Siedlungsraum (Baienfurt, Baindt und Ravensburg) ➜ beteiligen sich am internationalen Projekt Spiel ohne Grenzen! Zukunftsgrün, mehr Grün für Gesundheit, Wohlbefinden, Biodiversität und Klimaanpassung in den Gemeinden Möglichkeiten zur Anpassung an den Klimawandel Vertiefende Informationen … Zum Thema Garten: Informationsmaterial „Mein Garten im Klimawandel“, www.bund-ravensburg.de www.bluehende-landschaft.de 12 13 Veränderte Niederschlagsmengen Der Klimawandel beeinflusst den Wasserhaushalt im mitt- leren Schussental erheblich. Veränderte Niederschlags- muster können zu einem Überschuss oder Mangel an Wasser führen, was sowohl Menschen als auch die Natur beeinträchtigt. Häufigere und intensivere Starkregen- und langanhaltende Regenfälle erhöhen die lokale Hochwas- sergefahr. Dies betrifft besonders die Einzugsgebiete von Sulzmoosbach, Wolfegger Ach, Krummbach, Ettishofer Ach und Scherzach, wo bereits Starkregenmanagement- Konzepte entwickelt wurden. Starkregen Extremereignisse wie Starkregen und Hochwasser können die Gefahr von Nähr- und Schadstoffeinträgen ins Grund- wasser und die Verunreinigung von Trinkwasserbrunnen durch Überflutungen erhöhen. Starkregenereignisse sind lokal begrenzt und schwer vorhersehbar, können aber überall auftreten und führen in Hanglagen zu Sturzfluten und Bodenerosion. Besonders gefährdete Brücken befin- den sich entlang der Schussen, des Sulzmoosbachs, der Wolfegger Ach und der Scherzach. Landschaft als Hochwasser- und Trockenheitsschutz Durch den Klimawandel werden Starkregen und Trocken- perioden voraussichtlich häufiger. Um die Auswirkun- gen zu mildern, ist es wichtig, den Wasserrückhalt in der Landschaft zu erhöhen. Dies kann Hochwasserspitzen abmildern, die Austrocknungsprozesse verlangsamen und gleichzeitig wertvolle Lebensräume schaffen sowie Küh- lungseffekte für angrenzende Siedlungen bieten. Das Gefahrenpotenzial für die Bevölkerung kann mit naturbasierten und kostengünstigen Lösungen verringert werden, gleichzeitig entstehen wertvolle Lebensräume für Tiere und Pflanzen. Gute Beispiele aus dem GMS • Renaturierung des Sulzmoosbach in Baindt • Renaturierung der Schussen im Bereich Weißenau Oberzell • Hochwasserrisikokarte für Baindt Von Dürre bis Hochwasser WASSER UND WASSERHAUSHALT Bild 1 Bebauung im Hochwasserrisikogebiet der Schussen (Quelle: GMS, Dorothea Hose) Bild 2 Renaturierter Sulzmoosbach in Baindt (Quelle: Gemeinde Baindt, Petra Jeske) Bild 3 Natürliche Regenwasserrückhaltefläche der Schussen nach einem Hochwasser (Quelle: GMS, Dorothea Hose) Was kann ich tun?Was können die Kommunen tun? ➜ Regenwasser speichern und nutzen ➜ Flächen (Hofeinfahrt etc.) entsiegeln ➜ Garten naturnah & wasserspeichernd gestalten ➜ Dach begrünen ➜ Rückstausicherung am Gebäude/ Rückstauver- schluss/ Abwasserhebeanlage/ Anpassung von Gebäudeöffnungen installieren (lassen) ➜ die Notfall-Informations- und Nachrichten-App NINA und die DWD Warnwetter-App (siehe Thema Gesundheit, Seite7) nutzen ➜ Regenwasser speichern und nutzen ➜ Wiedervernässung der Moorgebiete forcieren ➜ Gewässer im GMS renaturieren ➜ Versickerungsflächen schaffen ➜ konsequente Freihaltung von Überschwemmungs- gebieten in der Bauleitplanung einfordern 2 1 3 Möglichkeiten zur Anpassung an den Klimawandel www.bmuv.de www.fib-bund.de Vertiefende Informationen … Zum Thema mobiler Hochwasserschutz: 14 15 WWälder im Klimastress Borkenkäfer, Trockenheit und Stürme schaden den Wäl- dern. Ein Viertel des Mittleren Schussentals besteht aus Waldflächen, die als Lebensraum für Tiere und Pflanzen, Erholungsgebiete und Frischluftproduzenten wichtig sind. Längere Trockenperioden, insbesondere im Sommer, ver- ursachen Trockenstress in den Wäldern, was die Verfügbar- keit von Wasser verringert und negative Auswirkungen auf Forstwirtschaft sowie Pflanzen- und Tierlebensräume hat. Trockenheit schwächt heimische Baumarten und erhöht ihre Anfälligkeit für Schädlinge wie Borkenkäfer – dies kann zum Absterben ganzer Bestände führen. Starke Stürme ge- fährden insbesondere Fichtenmonokulturen. Schützenswerte Biotope und Waldfunktionen gefährdet Viele kleinere Waldbiotope wie Tümpel, Quellen und Feuchtgebiete werden durch steigende Temperaturen und anhaltende Trockenheit beeinträchtigt, selbst wenn die um- gebenden Bäume und Waldbereiche gut mit Trockenstress umgehen können. Rund 51% der wertvollen Waldbiotope im GMS werden voraussichtlich stark vom Klimawandel betroffen sein. Die erwartbaren klimatischen Veränderungen im GMS können sich negativ auf die verschiedenen ökologisch wich- tigen Waldbiotope Weiher, Tümpel, Teiche, Quellbereiche, naturnahe Bruch-, Sumpf- und Auwälder auswirken. Auch die natürlichen Schutzfunktionen des Waldes, wie Erholung, Boden-, Immissions, Wasser- und Sichtschutz werden durch den Klimawandel beeinträchtigt. Handlungsbedarf in sensiblen Gebieten Hoher Handlungsbedarf für Anpassungsmaßnahmen be- steht im Altdorfer Wald, Schmalegger und Rinkenburger Tobel, Locherholz, in Teilen des Höllwalds, entlang des Knollengrabens sowie im Bereich zwischen Kemmerlang und Fildenmoos. Schäden durch umstürzende Bäume, Trockenheit und Schädlingsbefall werden hier wahr- scheinlich stark zunehmen. Aufgrund der langen Lebens- spanne von Bäumen müssen Anpassungen frühzeitig ge- plant und umgesetzt werden. Waldbodenverdichtung vermeiden Um Bodenschutz im Wald zu gewährleisten, sollte die Bodenverdichtung vermieden werden, indem schwere Maschinen nur bestimmte Wege nutzen oder Rückepferde in sensiblen Gebieten eingesetzt werden. Gute Beispiele im GMS • Bannwald „Schmalegger Tobel“: Der Bannwald ist ein Bespiele für erfolgreiche natürliche Waldentwicklung. • Pilotprojekt Rückepferde im Holzeinschlag im Altdorfer Wald: Forst BW erprobt im Forstrevier Vogt die erfolg- reiche Zusammenarbeit von Rückepferden und modernen Vollerntern. Waldschutz für Natur und Mensch WALD- UND FORSTWIRTSCHAFT Möglichkeiten zur Anpassung an den Klimawandel Was kann ich tun?Was können die Kommunen tun? ➜ Waldbrandwarnstufen beachten ➜ bei Trockenheit offenes Feuer, Rauchen und Grillen im Wald vermeiden ➜ Schutzgebiete achten ➜ Informationen zu Waldbrandrisiken veröffentlichen ➜ Grillstellen vorübergehend sperren ➜ Kommunalwald bodenschonend bearbeiten lassen ➜ Waldumbau im Kommunalwald in artenreiche Wälder forcieren ➜ für den Erhalt der Waldbiotope im Kommunalwald sorgen Vertiefende Informationen … Bild 1 Altdorfer Wald (Quelle: Antonia Mayer) Bild 2 Vom Borkenkäfer befallener Baum im GMS (Quelle: Stadt Ravensburg, Bernd Kimmel) Bild 3 Rückepferde (Fotograf: Christian Körtke) 2 1 3 Über den Zustand der Wälder in Baden-Württemberg: mlr.baden-wuerttemberg.de Der Wald im Landkreis Ravensburg: www.rv.de 16 17 Bild: ShutterstockNNeue Herausforderungen Die Landwirtschaft im GMS steht vor neuen Herausforder- ungen. Klimatische Veränderungen wie Trockenheit, Hitze und Starkregen setzen viele gängige Agrarkulturen unter Stress. Zusätzlichen Stress bringen Unkräuter und Schäd- linge, welche die Pflanzengesundheit beeinträchtigen. Mildere Winter führen dazu, dass sich pflanzenschädi- gende Pilze, Viren und Insekten stärker ausbreiten. Der frühere Beginn der Vegetationsperiode, die frühere Blüte z. B. der Obstbäume macht diese anfälliger gegen- über den Spätfrösten. Höhere Durchschnittstemperaturen erfordern den Anbau von hitze- und trockentoleranten Sorten und Kul- turen. Ein Beispiel dafür sind Aprikosen, die bereits erfolg- reich im Landkreis Ravensburg angebaut werden. Der Boden ist bedeutend Aber auch dem Boden als Lebensraum für viele Tiere und Pflanzen und seiner Grundlage für die Land- und Forst- wirtschaft kommt eine wichtige Bedeutung zu. Die Her- ausforderungen im Klimawandel sind temporär starker Regen und Wind, die zu Bodenerosion führen. Zusätzlich verschieben die Trockenphasen im Sommer die Grund- wasserneubildung, sodass Pflanzen weniger Nährstoffe aufnehmen können. Anpassungsmöglichkeiten Trotz dieser Herausforderungen gibt es Anpassungsmög- lichkeiten im GMS. Diese umfassen Bewässerungsmaß- nahmen, den Umstieg auf klimaangepasste Sorten und die Überbauung der Sonderkulturen mit Agri-Photovoltaik- Anlagen. Diese sorgen für Beschattung, verhindern Sonnenbrand auf den Früchten, schützen die Blüten bei Spätfrösten und produzieren gleichzeitig Strom für die landwirtschaftlichen Betriebe. Weitere Maßnahmen beinhalten die Anlage von Be- wässerungsteichen und die Nutzung von Tröpfchenbewäs- serung, um den Wasserverbrauch effizienter zu gestalten. Was kann die Landwirtschaft tun? Was kann ich tun? ➜ bewusst Produkte aus Grünlandnutzung und Ökolandwirtschaft erzeugen und vermarkten ➜ auf klimaangepasste Sorten umsteigen ➜ Äpfel durch den Bau von Agri-PV-Anlagen beschatten ➜ Tröpfchenbewässerung einsetzen ➜ Bewässerungsteiche anlegen Bild 1 Die sonst den Süden liebenden Aprikosenbäume wachsen inzwischen auch bei uns! (Quelle: Shutterstock) Bild 2 Agri-Photovoltaik am Kompetenzzentrum Obstbau Bodensee in Bavendorf, inklusive Tröpfchenbewässerung (Quelle: Kerstin Dold) 1 2 ➜ bewusst Produkte aus Ökolandwirtschaft bzw. aus der Region konsumieren und damit die regionale Landwirtschaft stärken ➜ regional und saisonal einkaufen ➜ die solidarische Landwirtschaft unterstützen Möglichkeiten zur Anpassung an den Klimawandel Landwirtschaft unter Anpassungsdruck LANDWIRTSCHAFT 18 19 Gemeinsam schaffen wir es! gmschussental.de/klimaanpassung Juni 2024 Gedruckt auf Circleoffset White aus 100% Altpapier, ausgezeichnet mit dem blauen Umweltengel, dem EU Ecolabel und FSC®-zertifiziert Impressum Herausgeber Gemeindeverband Mittleres Schussental Klimaschutzmanagement Salamanderweg 22 | 88212 Ravensburg Projektleitung & Kontakt Dorothea Hose Tel.: 0751 82-3814 E-Mail: Dorothea.Hose@ravensburg.de Gestaltung Homebase – Kommunikation & Design GbR www.design-homebase.de Textliche Überarbeitung Martina Ackner Druck ZABELDruck GmbH (Gemeinwohl-bilanzierendes Unternehmen)[mehr]

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              Bauwerk 1 SuperCor SC_9B Länge: 14.20 m Höhenplan: 1 R=oo L=0.100m 0.000.15 R=oo L=8.400m 0.15 8.55 R=22 L=8.800m 8.55 17.36 R=10 L=6.700m 17.36 24.07 R=oo L=3.400m 24.0727.52 R=51 L=21.700m 27.52 49.22 R=21 L=8.600m 49.22 57.80 R=13 L=10.800m 57.80 68.56 R=100 L=19.500m 68.56 88.09 R=10 L=6.100m 88.09 94.17 R=9 L=5.600m 94.17 99.82 R=oo L=6.900m 99.82 106.69 R=14 L=5.500m 106.69 112.23 R=oo L=2.100m 112.23114.31 R=24 L=5.700m 114.31 120.00 R=oo L=2.100m 120.00122.11 R=18 L=6.100m 122.11 128.17 R=18 L=8.000m 128.17 136.15 R=oo L=5.100m 136.15 141.29 R=50 L=9.200m 141.29 150.50 R=22 L=6.500m 150.50 156.97 R=oo L=5.500m 156.97 162.46 R=10 L=2.100m 162.46164.57 R=oo L=8.700m 164.57 173.25 R=20 L=3.400m 173.25176.60 R=oo L=9.600m 176.60 186.16 R=12 L=3.200m 186.16189.37 R=20 L=6.000m 189.37 195.39 R=20 L=17.800m 195.39 213.20 R=13 L=13.400m 213.20 226.64 R=25 L=21.600m 226.64 248.26 R=9 L=5.400m 248.26 253.70 R=oo L=6.900m 253.70 260.57 R=14 L=4.900m 260.57 265.48 R=20 L=16.800m 265.48 282.31 R=14 L=9.400m 282.31 291.76 R=15 L=9.200m 291.76 300.91 R=oo L=26.800m 300.91 327.72 R=10 L=7.200m 327.72 334.91 R=10 L=5.000m 334.91 339.88 R=oo L=5.600m 339.88 345.45 R=20 L=13.600m 345.45 359.08 R=oo L=8.700m 359.08 367.81 R=10 L=3.800m 367.81371.59 R=10 L=5.000m 371.59 376.60 R=oo L=12.400m 376.60 389.01 473.17 hTS m= km = 473.170 0+ 000 469.30 -4.84% 79.93m hTS m= km = 469.300 0+ 079.93 467.95 -1.27% 106.23m hTS m= km = 467.948 0+ 186.16 466.04 -1.85% 102.99m hTS m= km = 466.042 0+ 289.15 465.24 -5.04% 15.92m hTS m= km = 465.239 0+ 305.07 464.03 -1.44% 83.94m hTS m= km = 464.030 0+ 389.01 Zeichnungsname: T:\Projekte\Baindt\Hochwasserschutz Baindt\6_Entwurf\HWS Hirschstrasse.dwg Bauherr Ziegeleistraße 3, 88410 Bad Wurzach www.fassnacht-ingenieure.de +49 7564 9306-0, info@fassnacht-ingenieure.de Projekt Plan Nr. Planungsstand Maßstab Koordinatensystem Bad Wurzach, Anerkannt, geprüft gezeichnet bearbeitet Gemeinde Baindt Kreis Ravensburg 8092127.01 Hochwasserschutz Hirschstraße Gewässerausbau Höhenplan Achse Geigensack 4-12.2-HP-A Genehmigung 1: 500/100 UTM 32N NHN, Status 170 HM HC 29.07.2021 w = Ausrundungshalbmesser Wanne [m] k = Ausrundungshalbmesser Kuppe [m] T = Tangentenlänge [m] f = Stichmaß [m] AA = Ausrundungsanfang AE = Ausrundungsende HP = Hochpunkt TP = Tiefpunkt Zeichenerklärung geplante Fahrbahnoberkante bestehende Geländeoberkante Einschnitt Dammschüttung NameDatumArt der ÄnderungNr. HC09.11.2021A Tieferlegung Bach ab 0+290[mehr]

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                Amtsblatt Jahrgang 2021 Freitag, den 22. Januar 2021 Nummer 3 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Tobias Pearman, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: info@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Grün- den muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. So schön kann Winter sein! In der zurückliegenden Woche zeigte sich der Winter von seiner schönsten Seite, zumindest für die Menschen, die nicht mit dem Auto unterwegs sein mussten. So konnte man in Baindt am vergangenen Wochenende herrliche Winterwanderungen machen, wunderbar rodeln und am Sonntagfrüh sogar mit dem Schlitten zum Bäcker fahren. Unsere Ortsmitte und die Land- schaft rund um Baindt sahen einfach herrlich aus. Doch für unsere Männer vom Bauhof hat dieses Wetter viel Arbeit bedeutet. Sie waren zum Teil von 3.30 Uhr in der Früh bis um 20.30 Uhr am Abend im Einsatz, um Baindt vom Schnee zu befreien und verkehrssicher zu machen. Von Donnerstag bis Sonntag sind ca. 60 cm bis 70 cm Schnee gefallen. Ihre Gemeindeverwaltung Die Ortsmitte in Baindt am frühen Freitagmorgen fotografiert von Stefan Müller. Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 3 Der nächste Frühling kommt bestimmt! Sammelbestellung von Nistkästen für Vögel und Fledermäuse Sicherlich würde es Fledermäusen am besten gefallen, im Wald in einer naturbelassenen Höhle zu brüten. Durch die intensive Bewirtschaftung unserer Wälder, stehen den Tieren jedoch immer weniger Naturhöh- len zur Verfügung. Auch die Vögel, die sich ihre Nester eigentlich selbst bauen, finden in den Ziergärten und auf den versiegelten Wegen immer weniger Baumaterial. Somit sind die Tiere zwangsläufig auf von Menschen geschaffene Brutplätze angewiesen. Die Gemeinde Baindt wird in Zusammenarbeit mit dem Landschaftserhaltungsverband an ihren eigenen, dafür geeigneten Liegenschaften in Kürze Nistkästen für Vögel und Fledermäuse anbringen. Wollen auch Sie unseren heimischen Vögeln helfen? Gerne bieten wir unseren Bürgerinnen und Bürgern an, sich an einer Sammelbestellung zu beteiligen und über uns Nistkästen für die bei uns am Häufigsten vorkommenden Vogel- und Fledermausarten zu er- werben. Sie tragen dadurch nicht nur zum Erhalt der Artenvielfalt bei, sondern haben natürliche Schädlingsbe- kämpfer direkt vor Ort, da sich Vögel und Fledermäuse von Insekten und insbesondere von Mücken er- nähren. Es dauert zwar seine Zeit, bis die Tiere die Nistkästen annehmen, doch wer weiß, vielleicht brütet schon bald ein neuer Mitbewohner an Ihrem Haus oder in Ihrem Garten. Auf der Internetseite des NABU finden Sie Anleitungen für das Anbringen und die Instandhaltung von Fledermaus- und Vogelnistkästen. Sollten Sie sich an der Sammelbestellung beteiligen wollen, finden Sie auf unserer Homepage unter www. baindt.de eine Liste mit den angebotenen Nistkästen. Kreuzen Sie an, welche Sie bestellen möchten, un- terschreiben Sie das Dokument und senden Sie uns Ihren Bestellwunsch per E-Mail an florian.roth@baindt. de oder per Post an die Gemeindeverwaltung. Auch an der Bürgertheke legen wir Bestellscheine bereit. Vereinbaren Sie bitte einen Termin zur Einsicht, da das Rathaus coronabedingt geschlossen ist. Wir nehmen Ihre Bestellung gerne bis zum 5. Februar 2021 entgegen. Die Lieferung erfolgt voraussichtlich bis zum 26. Februar 2021 und kann im Rathaus nach Terminvereinbarung abgeholt werden. Sollten sich die Lieferzeiten verzögern, würden wir Sie darüber in Kenntnis setzen. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an Herrn Roth, Tel. 07502 / 9406-53. Wir freuen uns über Ihre Unterstützung und auf viel Vogelgezwitscher in unserer Gemeinde! Ihre Gemeindeverwaltung Nummer 3 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Verlängerung des Lockdowns bis zum 14.02.2021 Bund und Länder haben sich im Grundsatz auf folgen- de Punkte geeinigt: • Die aktuellen Maßnahmen werden bis zum 14. Februar 2021 verlängert. Die derzeit geschlossenen Einrichtun- gen bleiben geschlossen. • Aufgrund der gestiegenen Gefahren durch die mutmaß- lich ansteckenderen Virusmutanten, müssen beim Ein- kaufen und im öffentlichen Personennahverkehr me- dizinische Masken getragen werden. Also sogenannte OP-Masken oder auch FFP2-Masken (respektive Mas- ken mit N95 oder KN95-Zertifzierung). • Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird eine Verordnung erlassen, die Arbeitgeberinnen und Arbeit- geber verpflichtet, den Beschäftigen überall dort wo es möglich ist das Arbeiten im Homeoffice ermöglichen müssen. Dadurch werden Kontakte am Arbeitsort und auf dem Weg zur Arbeit deutlich reduziert. • Dort, wo Präsenz am Arbeitsplatz erforderlich ist, gel- ten weiter die COVID-19-Arbeitsschutzstandards von Bund und Ländern. Für Arbeitsbereiche auf engen Raum muss die Belegung reduziert werden, wenn das nicht möglich ist, muss eine medizinische Maske getragen werden, die der Arbeitgeber zu stellen hat. • Die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind darüber hi- naus dazu aufgefordert, für die im Betrieb präsenten Beschäftigten flexible Arbeitszeiten anzubieten, um das Fahrgastaufkommen zu Arbeitsbeginn und Arbeits- ende zu entzerren. • Die Bundesregierung wird die Überbrückungshilfe III nachmals verbessern. Für den besonders betroffe- nen Einzelhandel werden die handelsrechtlichen Ab- schreibungen auf nicht verkäufliche Saisonware bei den Fixkosten berücksichtigt. Der Bund wird außerdem die Zugangsvoraussetzungen insgesamt vereinfachen und die monatlichen Förderhöchstbeträge für Unternehmen und Soloselbständige deutlich anheben. Perspektive für Grundschulen und Kitas Bund und Länder haben sich darauf verständigt, dass die Schulen grundsätzlich geschlossen bleiben bzw. die Präsenzpflicht ausgesetzt bleibt. „Die Kleinsten leiden aber am meisten darunter, wenn sie nicht mit anderen Kindern in Kontakt kommen. Für sie ist der Präsenzun- terricht in der Schule am wichtigsten. Daher strebe ich für Baden-Württemberg bei Aussetzung der Präsenzpflicht weiter an, ab dem 1. Februar Kitas und Grundschulen vor- sichtig und Schritt für Schritt wieder zu öffnen – wenn die Infektionslage dies zulässt“, sagte Kretschmann Er habe die Kultusministerin gebeten, dafür Konzepte zu entwickeln, um die Ansteckungsgefahr in den Schulen zu minimieren. Er machte aber auch klar, dass eine Öffnung nur möglich sei, wenn dies die Infektionslage zulasse. Die Ent- scheidung darüber solle in der kommenden Woche fallen. Die Beschlüsse von Bund und Ländern sind Grundsatzbe- schlüsse, die nun im Detail in den Ländern ausgearbeitet werden. Am Donnerstag wird Ministerpräsident Kretsch- mann die Ergebnisse der Beratungen im Landtag vorstel- len und für deren Umsetzung werben. Danach wird die angepasste Corona-Verordnung zeitnah auf Baden-Würt- temberg.de veröffentlicht. Parallel wird die Bundesregie- rung die in ihrer Verantwortung liegenden Maßnahmen wie die Homeoffice-Pflicht auf den Weg bringen. Weitere Informationen zum Coronavirus unter: www.baindt.de www.baden-wuerttemberg.de Amtliche Bekanntmachungen Rathaus Baindt mit Terminvereinbarung geöffnet Bitte beachten Sie, dass das Rathaus aufgrund der Corona-Situation bis auf Weiteres nur nach vorheri- ger Terminabsprache für Sie geöffnet hat. Selbstver- ständlich sind wir auch telefonisch oder per E-Mail für Sie erreichbar. Im Rathaus gilt die Maskenpflicht. Danke für Ihr Verständnis! Ihre Gemeindeverwaltung Schneebruch auf dem Friedhof – Beschädigung von Grabmalen möglich Den vielen Schnee konnte die Eiche im Grabfeld H bei den Urnenerdgräbern leider nicht halten und ist in die Grabfelder H (Urnenerdgräber), I und K gestürzt. Der Baum und die Äste wurden inzwischen weggeräumt. Allerdings können die Schäden, welche an den Gräbern und Grabmalen entstanden sind, derzeit noch nicht aufgenommen werden, da der Schnee noch sehr hoch liegt und eventuelle Schäden verdeckt. Sowie der Schnee geschmolzen ist, können Schäden der Friedhofsverwaltung; Frau Heine, gemeldet wer- den. Telefonisch unter 07502/9406-0 oder per E-Mail unter e.heine@baindt.de. Gerne auch mit Fotos der entstandenen Schäden. Die Friedhofsverwaltung Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Mischgebiet Fischerareal“ sowie die 11. Änderung des Bebauungsplanes „Innere Breite“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt hat in der Sitzung am 12.01.2021 die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Mi- schgebiet Fischerareal“ sowie die 11. Änderung des Be- bauungsplanes „Innere Breite“ und die örtlichen Bauvor- schriften hierzu beschlossen (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)). Gemäß § 13a BauGB wird die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Mischgebiet Fischerareal“ sowie 11. Änderung des Bebauungsplanes „Innere Breite“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu im sog. beschleunigten Verfahren aufgestellt. Der räumliche Geltungsbereich der Änderung der Bebauungspläne wird aus dem beiliegenden Lageplan (maßstabslos) ersicht- lich. Folgende Grundstücke befinden sich innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches: Fl. Nrn. 19, 52, 53 (Teilflä- che), 53/1 (Teilfläche), 55 (Teilfläche), 55/8, 55/2, 55/7, 56/3, 87 (Teilfläche) und 575/2 (Teilfläche). Erfordernis und Ziele der Planung: • Änderung des Festsetzungskonzeptes und der örtlichen Bauvorschriften, um die Umsetzung des städtebaulichen Konzeptes des Architekturbüros Gauggel / Gütschow, Tübingen realisieren zu können und damit die Schaffung ausreichenden Wohnraumes für die ortsansässige Be- völkerung auch langfristig sicherzustellen; • Berücksichtigung bestehender Strukturen und angren- zender Nutzungen im Rahmen der planerischen Fein- steuerungen; Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 3 • Vermeidung oder Minimierung von Nutzungskonflikten; Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von einer Umwelt- prüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB sowie der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informatio- nen verfügbar sind, sowie von einer zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich. Im Rathaus der Gemeinde Baindt (Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt), Bürgertheke wird der Öffentlichkeit wäh- rend der allgemeinen Öffnungszeiten Gelegenheit ge- geben, sich gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB über die all- gemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu informieren (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind jeweils von Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Freitag von 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich Montag und Donnerstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und Dienstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr). Es besteht bis zum 12. Februar 2021 die Gelegenheit zur frühzeitigen Äußerung. Aufgrund der aktuellen Pandemie-Situation ist das Rat- haus über den oben genannten Zeitraum voraussichtlich nicht frei zugänglich. Der Dienstbetrieb der Gemeinde- verwaltung bleibt aber aufrechterhalten, so dass die Ein- sichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen nach vor- heriger terminlicher Absprache mit den Mitarbeitern des Bauamtes der Gemeinde Baindt unter der Tel.-Nr.: 07502 940651oder per E-Mail: p.jeske@baindt.de möglich ist. Weitere Informationen können von den Bürgerinnen und Bürgern durch das Beiwohnen an den öffentlichen Ge- meinderatssitzungen eingeholt werden. Im Rahmen der noch durchzuführenden öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB können Stellungnahmen zur Planung in- nerhalb der vorgeschriebenen Fristen abgegeben werden. Hierzu erfolgt jeweils noch eine gesonderte ortsübliche öffentliche Bekanntmachung. Hinweise: Der Aufstellungsbeschluss zur Änderung hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutz- barkeit von Grundstücken. Der räumliche Geltungsbereich der Änderung kann sich im Verlauf des Aufstellungsver- fahrens ändern. Baindt, den 22.01.2021 Simone Rürup, Bürgermeisterin Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Wohnen Fischerareal“ sowie die 12. Änderung des Bebauungsplanes „Innere Breite“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt hat in der Sit- zung am 12.01.2021 die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Wohnen Fischerareal“ sowie die 12. Änderung des Be- bauungsplanes „Innere Breite“ und die örtlichen Bauvor- schriften hierzu beschlossen (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)). Gemäß § 13a BauGB wird die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Wohnen Fi- scherareal“ sowie 12. Änderung des Bebauungsplanes „Innere Breite“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu im sog. beschleunigten Verfahren aufgestellt. Der räumliche Geltungsbereich der Änderung der Bebauungspläne wird aus dem beiliegenden Lageplan (maßstabslos) ersichtlich. Folgende Grundstücke befinden sich innerhalb des räum- lichen Geltungsbereiches: Fl. Nrn. 51, 51/1, 53 (Teilfläche), 53/1, 55 (Teilfläche), 58/4 (Teilfläche) und 87 (Teilfläche). Erfordernis und Ziele der Planung: • Änderung des Festsetzungskonzeptes und der örtlichen Bauvorschriften, um die Umsetzung des städtebaulichen Konzeptes des Architekturbüros Gauggel und Gütschow, Tübingen realisieren zu können und damit die Schaffung ausreichenden Wohnraumes für die ortsansässige Be- völkerung auch langfristig sicherzustellen; • Berücksichtigung bestehender Strukturen und angren- zender Nutzungen im Rahmen der planerischen Fein- steuerungen; Nummer 3 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 • Vermeidung oder Minimierung von Nutzungskonflikten; Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von einer Umwelt- prüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB sowie der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informatio- nen verfügbar sind, sowie von einer zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich. Im Rathaus der Gemeinde Baindt (Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt), Bürgertheke wird der Öffentlichkeit wäh- rend der allgemeinen Öffnungszeiten Gelegenheit ge- geben, sich gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB über die all- gemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu informieren (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind jeweils von Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Freitag von 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich Montag und Donnerstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und Dienstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr). Es besteht bis zum 12. Februar 2021 die Gelegenheit zur frühzeitigen Äußerung. Aufgrund der aktuellen Pandemie-Situation ist das Rat- haus über den oben genannten Zeitraum voraussichtlich nicht frei zugänglich. Der Dienstbetrieb der Gemeinde- verwaltung bleibt aber aufrechterhalten, so dass die Ein- sichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen nach vor- heriger terminlicher Absprache mit den Mitarbeitern des Bauamtes der Gemeinde Baindt unter der Tel.-Nr.: 07502 940651oder per E-Mail: p.jeske@baindt.de möglich ist. Weitere Informationen können von den Bürgerinnen und Bürgern durch das Beiwohnen an den öffentlichen Ge- meinderatssitzungen eingeholt werden. Im Rahmen der noch durchzuführenden öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB können Stellungnahmen zur Planung inner- halb der vorgeschriebenen Fristen abgegeben werden. Hierzu erfolgt jeweils noch eine gesonderte ortsübliche öffentliche Bekanntmachung. Hinweise: Der Aufstellungsbeschluss zur Änderung hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutz- barkeit von Grundstücken. Der räumliche Geltungsbereich der Änderung kann sich im Verlauf des Aufstellungsver- fahrens ändern. Baindt, den 22.01.2021 Simone Rürup, Bürgermeisterin 6 8 Küferstraße Zieg elei stra ße 48/4 51 51/1 52 53 53/1 55 55/1 55/2 55/7 56/2 56/3 56/456/5 57/1 57/3 58 58/4 58/5 58/6 58/7 58/8 58/9 58/10 58 /1 1 58/12 62/2 62/3 67/1 20 6/120 6/2 575/1 19 811 812 840 Marsweiler Straße 87 Whs Whs Whs Whs Whs Whs Whs Whs Whs Lagg Lagg WGhs WGhs Tgar Gar Gar Gar Gar Ga r Gar Gar Gar GarSchu 14 27 6 3 11 /1 11 5 18 3 3 2 voraussichtlicher Geltungsbereich N maßstabslos Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung zum Bebauungsplan „Lilienstraße“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt hat in seiner öf- fentlichen Sitzung am 12.01.2021 den Entwurf zum Bebau- ungsplan „Lilienstraße“ und die örtlichen Bauvorschrif- ten hierzu mit Begründung jeweils in der Fassung vom 01.12.2020 unter Einarbeitung von konkreten Änderungen gebilligt. Dieser so geänderte Entwurf mit Begründung er- hält das Fassungsdatum vom 12.01.2021 und wurde für die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt. Gemäß § 13b i.V.m. § 13a Abs. 1 Satz 2 BauGB wird der Be- bauungsplan „Lilienstraße“ und die örtlichen Bauvorschrif- ten hierzu im sog. beschleunigten Verfahren aufgestellt. Das Plangebiet befindet sich am nord-östlichen Ortsrand der Gemeinde Baindt und umfasst folgende Grundstücke Fl.-Nrn. 12 (Teilfläche), 111/3 (Teilfläche), 114/2 (Teilfläche), 114/3 und 114/6. Der räumliche Geltungsbereich ist im ab- gebildeten Lageplan dargestellt. Der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 12.01.2021 liegt in der Zeit vom 01.02.2021 bis 05.03.2021 im Rathaus der Gemeinde Baindt (Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt), Zimmer 4.2 während der allgemeinen Öffnungs- zeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind jeweils von Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Freitag von 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich Montag und Donnerstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und Dienstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr). Beachten Sie bitte, dass das Rathaus während gesetzlicher Feiertage geschlossen ist.) Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 3 Aufgrund der aktuellen Pandemie-Situation ist das Rat- haus über den oben genannten Zeitraum voraussichtlich nicht frei zugänglich. Der Dienstbetrieb der Gemeinde- verwaltung bleibt aber aufrechterhalten, so dass die Ein- sichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen nach vor- heriger terminlicher Absprache mit den Mitarbeitern des Bauamtes der Gemeinde Baindt unter der Tel.-Nr.: 07502 940651oder per E-Mail: p.jeske@baindt.de möglich ist. Ergänzend zur öffentlichen Auslegung kann der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 01.12.2020 unter fol- gender Adresse im Internet eingesehen werden: https://www.baindt.de/leben-wohnen/bauen-wohnen/ bebauungsplaene Gemäß § 13b i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von ei- ner Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB sowie der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbe- zogener Informationen verfügbar sind, sowie von einer zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen. Eine Umweltverträglichkeits-Prüfung im Sinne des Geset- zes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich. Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich oder mündlich abgegeben werden. Stellung- nahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können gem. § 3 Abs. 2 BauGB bzw. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unbe- rücksichtigt bleiben. Parallel mit der Auslegung findet die Einholung der Stel- lungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffent- licher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB auf Grund von § 4a Abs. 2 BauGB statt. Baindt, den 22.01.2021 Simone Rürup, Bürgermeisterin Sitzungsbericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 12.01.2021 TOP 01 Einwohnerfragestunde Von den anwesenden Zuhörerinnen und Zuhörern wur- den keine Fragen an die Verwaltung gestellt. TOP 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Bürgermeisterin Rürup berichtet: In nichtöffentlichen Sitzungen gefasste Beschlüsse sind nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit oder wenn dies nicht möglich ist, in der nächsten öffentlichen Ge- meinderatssitzung bekannt zu geben, sofern nicht das öffentliche Wohl oder das berechtigte Interesse Einzelner entgegensteht (§ 35 Abs. 1 Satz 4 der Gemeindeordnung). Aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 08. Dezember 2020 sind keine Beschlüsse bekannt- zugeben. TOP 03 Vorausschau auf das Jahr 2021 Bürgermeisterin Rürup teilt mit: Nachträglich ein paar interessante Zahlen zum Jahr 2020: • Einwohner mit Hauptwohnsitz Aktuellste Zahlen des Einwohnermeldeamtes zum 31.12.2020 5324 Nebenwohnsitze Stand 31.12.2020 73 • Geburten im Jahr 2020 36 • Sterbefälle im Jahr 2020 37 • Eheschließungen im Jahr 2020 13 • Baugesuche: 22 / Kenntnisgabeverfahren: 9 / Befreiungen: 1 / Bauvoranfragen: 3 Nummer 3 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Neben den laufenden Arbeiten werden im Jahr 2021 - aus heutiger Sicht - im Wesentlichen die folgenden The- men/Projekte von Bedeutung sein (mit Beiträgen von Frau Jeske, Herrn Plangg, Herr Abele und Herrn Roth): Kinder, Jugend und Familie – Allgemeine Verwaltung • Kindergartenwesen In der Gemeinde Baindt gibt es ein breitgefächertes Betreuungsangebot in den verschiedenen Kindergär- ten. Neben dem Kindergarten unter kommunaler Trä- gerschaft (Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“) gibt es auch noch einen Kindergarten unter kirchlicher Trägerschaft (Kindergarten „St. Martin“) sowie den Waldorfkindergarten unter freier Trägerschaft. Es sind alle Betreuungsplätze im laufenden Kindergartenjahr 2020/2021 belegt. Die Anmeldebögen für einen Kindergartenplatz für das Kindergartenjahr 2021/2022 wurden zwischen- zeitlich verschickt. Rückgabetermin war der 18.12.2020. Aufgrund der dann eingegangenen Anmeldungen, die noch auszuwerten sind, wird man sehen, ob die jet- zigen Betreuungsplätze ausreichen oder ob man auf die noch freie Gruppe im neugebauten Kindergarten zurückgreifen muss. Aufgrund der Corona-Pandemie haben sich die Pla- nungen für einen Neubau des Waldorfkindergartens verzögert. Spätestens bis zum Sommer 2021 wird der Vorstand des Waldorfkindergartens seine Planungen und Vorstellungen im Gremium präsentieren. Die Gemeinde wächst und es werden in den nächsten Jahren weitere Betreuungsplätze benötigt. Im Herbst letzten Jahres haben zwei pädagogische Fachkräfte bei der Verwaltung nachgefragt, ob sich die Gemein- de einen Naturkindergarten vorstellen kann. Hierbei handelt es sich um ein interessantes und kostengüns- tiges Projekt. Erste Gespräche - auch in Bezug auf die Trägerschaft - wurden bereits geführt. Eine verbind- liche Zusage an die Interessierten für das Jahr 2022 erscheint der Verwaltung jedoch verfrüht. Bedarfe, Örtlichkeit und Trägerschaft sind näher zu erörtern und dem Gremium zu gegebener Zeit vorzustellen. • Klosterwiesenschule – Grundschule als offene Ganz- tagesschule Die Klosterwiesenschule konzentriert sich auf ein her- vorragendes Grundschulangebot. Aktuell besuchen 154 Kinder die Grundschule Baindt. Derzeit gibt es 2 Grundschul-Kooperationsklassen der Schule für Blinde und Sehbehinderte. Die Kinder nehmen an einzelnen Unterrichtsstunden verschiedener Grundschulklassen teil. Der Leiter des sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums Herr Dr. Adrian, Bürgermeis- terin Frau Rürup und die Rektorin der Klosterwiesen- schule Frau Heberling betonen das gute Miteinander zwischen dem Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum und der Klosterwiesenschule. Bei- de Seiten profitieren von dieser Kooperation. Darü- ber hinaus zeichnet sich unsere Klosterwiesenschule durch ein überdurchschnittliches Betreuungsangebot aus. Aus diesem Grund hat der Gemeinderat auch be- schlossen, eine hauptberufliche Betreuungskraft mit einem Beschäftigungsumfang von 50% einzustellen. Die Besetzung dieser Stelle gestaltet sich jedoch als äußerst schwierig. Die Stelle wurde zum 01.09.2020 mit einem Beschäftigungsumfang von 40% besetzt. • Sanierung und Erweiterung Feuerwehrhaus Bereits im Sommer 2018 fand eine Begehung des Feu- erwehrhauses statt. Es wurden bestehende Mängel aufgezeigt und eine Erweiterung der Räumlichkeiten besprochen, die die Abläufe sowohl bei Übungen als auch im Ernstfall erleichtern könnten. Diese Planung soll im Jahr 2021 in Angriff genommen werden. Die meisten Mängel, wie zum Beispiel die fehlende Außen- beleuchtung und die fehlenden Bewegungsmelder wurden vom Gemeindeelektriker bereits erledigt und auch die neue Absauganlage konnte 2020 installiert werden. • Ersatzbeschaffung Feuerwehrfahrzeug Die Gemeinde Baindt sollte den Austausch des be- stehenden LF 16/12 (Baujahr 1992) im Jahr 2022 vor- nehmen. Wir haben deshalb bereits 2021 den Zuwen- dungsantrag nach Z-Feu Festbetragsfinanzierung gestellt. Im Zeitplan würde die Gemeinde Baindt im Sommer mit der Ausschreibung beginnen. Die Ver- gabe der Ausschreibung wäre im 2. Halbjahr und die Auslieferung und Einweihung des LF 20 wäre für 2022 vorgesehen. • Außenanlage Bereitschaftsheim des DRK Baien- furt-Baindt Durch den gemeinschaftlichen Erwerb der ehemaligen Flüchtlingsunterkunft in der Baindter Straße, haben die Gemeinden Baienfurt und Baindt einen idealen Standort für das DRK gefunden. Die Anlage wurde vom Landkreis für die Unterbringung von geflüchteten Menschen gebaut, so dass einige Umbaumaßnahmen und Anpassungen notwendig waren. Die Räume für die DRK-Bereitschaft Baienfurt-Baindt sind zwischen- zeitlich nahezu fertig und leuchten innen so hell wie außen. Während die Räume kurz vor ihrer Fertigstel- lung stehen und Mitte des Jahres eingeweiht werden können, werden im Außenbereich dieses Jahr noch Parkplätze und Garagen gebaut. • Digitalisierung Eine der größten Herausforderungen unserer Zeit ist die Digitalisierung. Bürgerrinnen und Bürger, die heu- te online rund um die Uhr alles bestellen können und am nächsten Tag die Bestellung geliefert bekommen, erwarten diesen Service auch von einer modernen Verwaltung. Es gilt der Digitalisierung vor Ort weiteren Anschub zu verleihen und gleichzeitig die Menschen mitzunehmen. Bereits 2019 hat die Gemeindeverwal- tung das Rathausserviceportal sowie eine App der Gemeinde Baindt installiert, darüber hinaus wurde ein kostenloses WLAN im Rathaus und in der Schenk-Kon- rad-Halle eingerichtet. Im Frühjahr 2020 gingen neue Homepages für die Gemeinde, Klosterwiesenschule und den kommunalen Kindergarten in Betrieb. Im Herbst 2020 wurde ein Rats- und Bürgerinformati- onssystem eingerichtet. 2021 soll Rathaus intern ein digitaler Rechnungsworkflow installiert werden. • Betreuung, Unterstützung und Integration von Ge- flüchteten In der Gemeinde sind derzeit 100 geflüchtete Men- schen (Ist-Quote) untergebracht. Das Aufnahmesoll beträgt 82 Personen. Der Quotenerfüllungsstand liegt bei 122 %. Mit der Förderung des Integrationsmanagements in den Kommunen des Landes wird ein Kernelement Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 3 des Paktes zur Integration zwischen dem Land Ba- den-Württemberg und den Kommunen umgesetzt. Es wird dadurch eine flächendeckende soziale Beratung und Begleitung von Geflüchteten in der Anschlussun- terbringung ermöglicht. In der Gemeinderatssitzung am 28.11.2017 wurde beschlossen, die Johanniter Un- fallhilfe mit der Ausführung des Integrationsmanage- ments für die in der Anschlussunterbringung unter- gebrachten Geflüchteten in der Gemeinde Baindt für die Jahre 2018 bis 2020 zu beauftragen. Diese För- derung wurde zwischenzeitlich um 2 weitere Jahre verlängert. (Förderzeitraum bis zum 14.01.2023) Im Herbst 2020 wurde die entsprechende Vereinbarung zwischen der Gemeinde Baindt und den Johannitern bis zum 14.01.2023 verlängert. Die Stelle der Integra- tionsbeauftragten (Beschäftigungsumfang von 50%) wurde nicht mehr verlängert und ist zum 31.12.2020 ausgelaufen. Da die Stelle der Integrationsbeauftragten seit dem 01.01.2021 wegfällt, wurde in einer Besprechung mit der Verwaltung, ehrenamtlich Tätigen des Arbeitskreises „Asyl“ und den Johannitern die zukünftige Aufgaben- verteilung festgelegt. Hierbei kommen zusätzliche Aufgaben auf die Verwaltung und den Bauhof bzw. Hausmeister der Klosterwiesenschule zu. Unser ganz besonderer Dank gilt den Bürgerinnen und Bürgern, die sich bereit erklärt haben, im Helferkreise für die geflüchteten Menschen mitzuwirken. In erster Linie ist es Aufgabe der Gemeinde, diese Menschen in unsere Gesellschaft zu integrieren. Doch ohne das ehrenamtliche Engagement unseres zwar kleinen aber sehr feinen Helferkreises wäre dies weit schwieriger oder fast unmöglich. Unsere Ehrenamtlichen helfen bei der Jobsuche, beim Umziehen, bei der Erledigung von Hausaufgaben und bei der Suche nach Ärzten und begleiten auch zu diesen. Ich würde mich sehr freuen, wenn weitere Menschen in unserer Gemeinde ganz niederschwellig Interesse hätten, sich ebenfalls einzubringen. • Unterbringung von Obdachlosen und Asylbewer- bern Die Unterbringung der geflüchteten Menschen stellt für jede Kommune eine große Herausforderung dar. Neben der Containeranlage in der Friesenhäusler Straße 12 hat die Gemeinde Baindt auch Wohnun- gen angemietet. Aufgrund der Wohnungsknappheit im Schussental wird die Gemeinde mittelfristig über Standorte und die zukünftige Ausrichtung diskutie- ren, denn neben der Unterbringung von geflüchteten Menschen ist die Gemeinde Baindt auch bei der Un- terbringung von Obdachlosen gefordert. Derzeit sind vier Einzelpersonen zur Vermeidung der Obdachlosigkeit in den Wohncontainern in der Bosch- straße 1/5 bzw. in der Friesenhäusler Straße 12 (!) un- tergebracht. Falls eine Familie mit Kindern obdachlos wird, kann diese derzeit noch in die Dachgeschoss- wohnung im Klosterhof 4 eingewiesen werden. Bauwesen, Infrastruktur • Sanierung Klosterwiesenschule und Planung Digi- talpakt Die Klosterwiesenschule wurde als Grund- und Haupt- schule gebaut, ist nun aber seit 2014/2015 eine geneh- migte Ganztagesschule in Wahlform mit Betreuungs- und Bildungsangeboten. Die vielfältigen Angebote wie Mittagessen und Betreuung außerhalb der Un- terrichtszeiten erfordern eine andere Aufteilung der Klassenräume, darüber hinaus stammen die Schul- gebäude aus den 70er Jahren. 2019 wurde das Ar- chitekturbüro mlw aus Ravensburg mit der Sanierung der Klosterwiesenschule beauftragt. Der Start für die Planungen erfolgte Anfang 2020. Es wurde die Bau- substanz aller Gebäude der Schule untersucht. Im De- zember 2020 wurde die Sanierung der Toilettenanla- ge im grünen Gebäude der Schule vom Gemeinderat beschlossen. In den kommenden Sommerferien soll diese Baumaßnahme durchgeführt werden. Anfang 2021 muss vom Gemeinderat entschieden werden, wie die Sanierung und Modernisierung der Klosterwiesen- schule weiter erfolgen soll, da im Frühjahr dann weitere Förderanträge gestellt werden müssen, damit Anfang 2022 der angedachte erste große Schritt mit der Voll- sanierung des blauen Gebäudes erfolgen kann. Insgesamt erhält die Gemeinde zum jetzigen Stand eine Förderung von 574.000 €. Im Gemeinderat war man sich einig, dass eine grundlegende Sanierung erfolgen soll, um die Klosterwiesenschule für die Zu- kunft gut und nachhaltig zu rüsten. Dadurch haben sich die geschätzten Kosten auf ca. 12 Millionen erhöht, weshalb zusätzliche Fördermittel beantragt werden. • Dorfplatz Zwar steht die Entwicklung des Fischerareals vor- rangig auf der Agenda, doch hängen Dorfplatz und Fischerareal in Sachen Wegebeziehungen, Entwick- lung der Randbereiche und Aufenthaltsqualität eng zusammen und können somit nur gemeinsam ge- dacht werden. Der Dorfplatz in Baindt ist bisher nicht als Ortsmitte erlebbar. Er wird stark von den angren- zenden Parkplätzen dominiert und hat nach Westen keine Einfassung, das macht ihn nicht sehr heimelig. In der Planung wird der bestehende Dorfplatz um ein neues Gebäude ergänzt. Das Gebäude bildet eine Raumkante Richtung Westen und gibt dem neuen Dorfplatz einen Rahmen. Eine höhere Aufenthalts- qualität wird darüber hinaus geschaffen, da der Platz vom Verkehr abgeschirmt wird. • Sanierungsgebiet „Ortskern II“, insbesondere Fi- scherareal Die vorrangige Zielsetzung des Sanierungsgebiets „Ortskern II“ in Baindt umfasst die städtebauliche Entwicklung des „Fischerareals“ sowie des Ortsein- gangsbereiches. Das „Fischerareal“ und der Ortsein- gangsbereich bilden gemeinsam eine ca. 1,7 ha große, innerörtliche zusammenhängende Fläche, die bisher nur wenig genutzt wird. Seit 2019 ist der Kreisverkehr am Ortseingang in Be- trieb. Er trägt zu deutlich mehr Verkehrssicherheit bei und wertet den Ortseingangsbereich in die Gemeinde auf. 2020 wurden die Bauhofhalle fertiggestellt und die ehemalige Hofstelle auf dem Fischerareal abge- brochen. Die Gemeinde schlägt mit einer offenen Konzept- vergabe einen anderen Weg der Vermarktung der Grundstücke ein. Die Grundstücksvergabe soll mit der Zielsetzung erfolgen, langfristig ein lebendiges und stabiles Quartier für möglichst alle Bevölkerungs- Nummer 3 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 schichten zu schaffen. Hierfür werden die Grundstücke nicht an den Meistbietenden vergeben, sondern es findet ein „Wettbewerb der Ideen“ statt, an dem sich verschiedene Akteure, wie Bauträger und Investoren, Baugemeinschaften und Privatpersonen, beteiligen können und bei dem die besten und passendsten Projektkonzepte realisiert werden sollen. Bereits in der Gemeinderatssitzung im Februar berät das Gremium über die Kriterien der Veräußerung, die der Gemeinde am Herzen liegen. Im Frühjahr 2021 werden öffentliche Veranstaltungen für Bürgerinnen und Bürger und potentielle Bauträger stattfinden, in denen zum Städtebau, zum Verfahren sowie zum angedachten Terminplan informiert wird. Durch die intensive Planungsphase wird eine Verga- be der Bauplätze erst 2022 und der Baubeginn der einzelnen Gebäude erst 2023 erfolgen. Der Lebensmittelmarkt am Ortseingang der Gemein- de ist fertig gestellt, so dass nun bis zur geplanten Eröffnung im Juni 2021 der Innenausbau durch die Firma Feneberg selbst vorgenommen werden kann. Um die Gestaltung der Grünfläche entlang des Ge- bäudes wertig und nachhaltig zu gestalten, wird in Zusammenarbeit mit der Bodenseestiftung, der Firma Gaschler, der Firma Feneberg und der Gemeinde im Frühjahr eine Pflanzaktion mit Bäumen und Büschen durchgeführt • Radweg Sulpach - Mochenwangen 3. Bauabschnitt Mit dem Bau des Radweges sollte der Lückenschluss im Radwegenetz vom benachbarten Ortsteil Mochen- wangen in Richtung Baindt/Baienfurt geschaffen wer- den. Es wird nach eingehenden Verhandlungen mit dem Zuschussgeber sowie der Verkehrsbehörde ein Geh- und Radweg vom Abschnitt Hasenweg bis zur Hirschstraße und anschließend lediglich ein Gehweg mit evtl. Radfahrer frei bis zur Ausleitung nach der Hofstelle gefördert. Es würde eine wichtige Rad- und Gehwegeverbindung für unsere Schülerinnen und Schüler sowie für den überörtlichen Freizeitverkehr hergestellt werden. Die Gesamtkosten beziffern sich auf 1,1 Mio. €. • Bebauung „Marsweiler Ost II“ Die Kaufverträge für die 13 Bauplätze im sogenannten Einheimischenmodell wurden 2020 alle abgeschlos- sen. Einige Bauanträge sind bereits eingereicht, so dass in diesem Jahr sicher die meisten Gebäude ge- baut und bezogen werden. Die Kaufverträge für die Bauplätze im Bieterverfahren werden Anfang des Jahres abgeschlossen, so dass auch hier einem Bau- beginn nichts mehr im Wege steht. • Bebauung Stöcklis- / Grünenbergstraße Der Bebauungsplan wurde mit Veröffentlichung im Amtsblatt im November 2018 rechtskräftig. Im Früh- jahr 2020 erfolgte die Erschließung des Baugebiets. Die Vergabe der Bauplätze ist auf Ende 2021 geplant. • 2. Erweiterung des Gewerbegebietes Mehlis Mit der 2. Erweiterung des Gewerbegebiets Mehlis sind 8 Bauplätze entstanden, von denen bereits 5 Grund- stücke an Gewerbetreibende verkauft wurden. Die verbleibenden 3 Bauplätze könnten in diesem Jahr vergeben werden. • Mögliche weitere Wohngebiete – Bühl, Lilienstraße, Voken Erweiterung Der Gemeinderat hat 2019 für 3 Baugebiete Aufstel- lungsbeschlüsse im beschleunigten Verfahren gefasst. Im Jahr 2020 wurde der Bebauungsplan Lilienstraße vorangetrieben, so dass in der Januarsitzung 2021 der Entwurf im Gemeinderat vorgestellt werden kann. Die Gemeinde ist somit auf einem guten Weg, den Be- bauungsplan im Jahr 2021 rechtkräftig aufzustellen. Ebenfalls muss der Bebauungsplan Bühl im Laufe des Jahres entwickelt und abgeschlossen werden. • Nahwärmeversorgung Anlässlich einer anstehenden Heizungserneuerung in der Schenk-Konrad-Halle wurde ein Nahwärmekonzept entwickelt mit der Zielvorgabe eine umweltfreundliche und energieeffiziente Wärmeversorgung in Baindt zu etablieren. Es erfolgte 2014 die Errichtung eines erdgas- betriebenen, wärmegeführten Blockheizkraftwerkes mit Eigenstromnutzung im Schulgebäude. Damit werden sowohl öffentliche als auch private Gebäude im Rah- men des Nahwärmenetzes versorgt. 2020 wurden bei- de Gasbrenner in der Heizzentrale im Schulareal durch neue klimaschonendere und effizientere Geräte ersetzt. Somit kann bereits jetzt die Versorgung des Lebens- mittelmarktes mit Wärme gesichert werden. Geplant ist, dass sämtliche Gebäude im Fischerareal an das Nahwärmenetz angeschlossen werden sollen. Hierfür ist es nötig, die Wärmeerzeuger auszubauen. Es wird angestrebt in regenative Energien zu investieren, eine Entscheidung des Gremiums diesbezüglich steht an. • Sanierungsmaßnahmen an Gemeindestraßen Im Ergebnishaushalt 2021 sind 150.000 Euro für die Sanierung von Gemeinde-straßen vorgesehen. Nach dem Winter werden die erforderlichen Schäden fest- gestellt und behoben. Darüber hinaus steht im Jahr 2021 die umfangreiche Sanierung der Nelkenstraße an. Die bestehende Was- serleitung ist eine der ältesten Leitungen in Baindt. Aufgrund der Häufung von Wasserrohrbrüchen wurde die Nelkenstraße priorisiert. Im Zuge der Sanierung wird eine Leerrohrstruktur für Breitband aufgebaut und die Straßenbeleuchtung erneuert. • Ausbau der Breitbandversorgung Die Digitalisierung schreitet rasant voran und eröff- net uns neue Möglichkeiten und Perspektiven. Doch alles steht und fällt natürlich mit der Infrastruktur. Nur Glasfaserkabel bieten heute noch zukunftsfähige Übertragungsraten an. Bis Ende 2024 soll in Baindt ein Vollausbau in den un- terversorgten Bereichen realisiert werden. Ein geför- derter kommunaler Breitbandausbau ist dort erlaubt, wo die Aufgreifschwelle von 30 Mbit/s entsprechend den Rückmeldungen im Markterkundungsverfahren faktisch gewährleistet ist, jedoch aufgrund der be- sonderen Berechnung der Aufgreifschwelle für die- se Gebiete oder Standorte die erforderliche erhöhte Versorgung nicht garantiert werden kann. • Bushaltestellen – Aufwertung / barrierefreier Zu- gang Die Bushaltestellen an der Marsweilerstraße/Blinden- schule und beim Hochbehälter wurden 2020 barri- Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 3 erefrei umgebaut und mit neuen Buswartehäusern versehen. 2021 sollen die Baumaßnahmen für die Bushaltestellen in der Gartenstraße ausgeschrieben und umgesetzt werden. Entsprechende Förderanträge wurden bereits gestellt. • Bau einer Reithalle Die Reitergruppe Baindt e.V. beabsichtigt mit Un- terstützung der Gemeinde Baindt beim Reitgelände eine Reithalle zu bauen. Der geplante Standort für die Reithalle der Reitergruppe Baindt e.V. befindet sich im Regionalen Grünzug. Die Gemeinde Baindt hat ei- nen Antrag auf Durchführung eines Zielabweichungs- verfahrens beim Regierungspräsidium in Tübingen gestellt, der im Dezember 2020 positiv beschieden wurde. 2021 muss nun ein Bebauungsplan aufgestellt werden, so dass die Reithalle möglichst rasch gebaut werden kann. • Wasserversorgung – Querverbindung Zur weiteren Sicherung der Wasserversorgung wurde der Bau einer Querverbindungsleitung von der Haupt- leitung Weißenbronnen / Baienfurt nach Baindt um- gesetzt. Die Fertigstellung der Rohrleitungen ist bereits 2019 erfolgt. Nach Fertigstellung der Verbindungslei- tung musste 2020 zunächst der Druckminderschacht erstellt werden, um eine Notversorgung der Hochzone in Baindt zu gewährleisten. Der Umbau der Hydraulik und Elektro- und Verfahrenstechnik im Hochbehälter Marsweiler verzögerte sich etwas. Es sollen diese Leis- tungen bis frühestens Ende März 2021 umgesetzt und abgerechnet werden. • Neuanlage Waldspielplatz Im Haushaltsplan 2021 und 2022 sind jeweils 25.000 € eingeplant, um gegenüber des jetzigen Waldspielplat- zes, der sich im Eigentum des Forstes befindet, evtl. einen ergänzenden Waldspielplatz anzulegen. Da wir derzeit in unserer Gemeinde jedoch viele Jugendliche Biker- und Scooterfahrer haben, ist im Gremium da- rüber zu diskutieren, ob in einem ersten Schritt evtl. bei der Aufwertung bzw. in die Anlage von entspre- chenden befahrbaren Flächen investiert wird. Klima- und Artenschutz • Antrag Klimopass Das ist ein Förderprogramm des Landes Baden-Würt- temberg mit drei Förderschwerpunkten und zwar der Nachhaltigkeit, der Biodiversität und des Klimaschut- zes. Es soll Kommunen durch Beratung und Infor- mationsveranstaltungen ein strukturierter Einstieg in das Thema ermöglicht werden. Inhalte sind u.a. Pra- xisbeispiele anderer Kommunen, Vorschläge aus der erarbeiteten Klimastrategie aus den Workshops und Vor-Ort-Besichtigungen mit Anleitung zur Unterstüt- zung der Biodiversität. 2020 standen vom Land keine Mittel zur Verfügung. Der Antrag der Gemeinde wurde in das Jahr 2021 übertragen. Des Weiteren soll das Thema Anpassung an den Kli- mawandel in die kommunalen Planungen integriert werden. Dazu werden Klimaanalysen, aber auch die Er- arbeitung von Planungsinstrumenten gefördert. Eben- so die Umsetzung erster Anpassungsmaßnahmen wie die Begrünung kommunaler Schulen und Kindergärten oder die Überprüfung kommunaler Nichtwohngebäu- de auf Eignung zur Dachbegrünung und Photovol- taiknutzung. Die Biodiversität und Klimafaktoren bei der Bauleitplanung spielen eine große Rolle und die Biodiversität bei vorhandenen Gemeindeflächen. • Projekt Klimaschutz Plus Mit dem Projekt wurde 2020 begonnen. Inhalt ist die Einführung und Begleitung des Betriebs eines kom- munalen Energiemanagements nach Programmpunkt für die ca. 18 kommunalen Gebäude der Gemeinde Baindt mit u. a. - Unterstützung bei der Einführung eines kommuna- len Energiemanagements - Einbau von Messtechnik - Energiemanagement-Software. Die Zählerstandserfassung ist derzeit am Laufen, da- mit daraus bspw. eine Bewertung in Richtung Ener- gieverbräuche erstellt werden kann. • Insektenfreundliche Blumenwiesen – im Rahmen von „Natur nah dran“ Ziel ist es unter anderem zu prüfen, an welchen Stel- len wir im nächsten Jahr weitere Blühwiesen anlegen können und welche Flächen sich hierfür eignen. Seit einiger Zeit verfolgt die Gemeinde Baindt das Ziel, die Artenvielfalt auch in geeigneten Kleinflächen ohne intensive Pflege zu erhöhen. So wurden 2020 bereits ein Streifen entlang der Marsweilerstraße, die Wiesen- fläche gegenüber der Schule, ein Seitenstreifen und eine Seiteninsel in der Boschstraße sowie der Kreis- verkehr Mehlis umgestaltet. Darüber hinaus betreut der Bauhof jährlich weitere 10-12 Blumenwiesen in der Gemeinde. In diesem Zusammenhang muss das Ziel der Gemeinde sein auch unserer Bürgerinnen und Bürger mit ins Boot zu nehmen. Eine Entwicklung in die richtige Richtung schaffen wir nur gemeinsam! • Renaturierungsmaßnahmen an Gewässern Bereits 2011 hat die Gemeinde im Rahmen des Projektes „Renaturierung von Fließgewässern“ am Sulzmoosbach Störelemente eingebaut, mit deren Hilfe die Eigendyna- mik des Baches angeregt wurde. Auf einer Strecke von etwa 700 m wurden 17 Buhnen (vom Ufer zur Fluss- mitte hin errichteter Damm) und zahlreiche Störsteine eingebaut sowie 210 Bäume und Sträucher gepflanzt. Betrachtet man heute den Bachlauf, sieht man deutlich, wo eine Aufwertung erfolgt ist. Darüber hinaus, ist fest- zustellen, dass Boden und Land durch die Veränderung im Bachlauf nicht nennenswert abgetragen wurden. Da weiterer Grunderwerb schwierig ist, wurde ver- einbart die Grundstücksgrenzen aufzunehmen und eine Bepflanzung im weiteren Verlauf des Sulzmoos- baches vorzunehmen, so dass mögliche Ausspülun- gen auf der östlichen Seite zum Tragen kommen. Auf dieser Seite ist die Gemeinde bereits im Besitz eines Gewässerrandstreifen. So könnte der Bach deutlich aufgewertet und widerstandsfähiger gemacht wer- den. Da die Schussen im vergangenen Sommer zum Teil um die 22° hatte, ist es elementar wichtig, dass die Zuflüsse nicht bereits zu warmes Wasser führen und deren Resilienz gesteigert wird. • Hochwasserschutzmaßnahme Öffnung Sulzmoos- bach Die Gemeinde Baindt hat für die Hochwasserschutz- maßnahme im Ortskern Zuschüsse bekommen. Die Nummer 3 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Herstellung eines Bypasses und der Bau des Reten- tionsbeckens am neuen Kreisverkehr sind bereits er- folgt. Nun schließt sich die Gewässeroffenlegung und der Ausbau des Sulzmoosbaches in Kombination mit einer Hochwasserschutzmaßnahme an. Zum einen wird der Sulzmoosbach aufgewertet und die Durch- gängigkeit und Gewässerstruktur werden verbessert und zum anderen wird das Bachbett aufgeweitet. • Errichtung Gewässer II. Ordnung sowie weiterer Hochwasserschutz Die Problembereiche in der Hirsch-, Siemens- und Benzstraße sowie in der Ortsmitte werden aufgearbei- tet und sollen mit der Errichtung und Ableitung in Form eines weiteren Gewässers 2. Ordnung gelöst werden. Hierzu muss ein Wasserrechtsverfahren durchgeführt werden. Anschließend kann die Gemeinde einen Zu- wendungsantrag gem. Förderrichtlinie Wasserwirt- schaft stellen. Im Haushaltsplan 2022 sind 430.000 € vorgesehen. • European Energy Award (eea), Klimaschutzkonzept, Photovoltaikanlagen, E-Mobilität Im Jahr 2017 wurde die Gemeinde mit einem Ergebnis von 62 Prozent rezertifiziert und hat sich zum Ziel ge- setzt, den begonnenen eea-Weg konsequent weiter zu gehen. Im November 2020 hätte eine weitere Rezer- tifizierung stattfinden sollen. Diese wurde Corona be- dingt abgesagt und auf Frühjahr 2021 verschoben. Für das Zertifizierungsverfahren müssen im Vorfeld vom eea-Team (bestehend aus Verwaltung, Firma Kirch- ner und der Energieagentur Ravensburg) sämtliche Energie- und Klimaschutzaktivitäten der Kommune erfasst, bewertet, geplant, gesteuert und überprüft werden. Dabei sind die wichtigsten Handlungsfelder im Bereich der Energieeffizienz berücksichtigt: • Entwicklungsplanung und Raumordnung • Kommunale Gebäude und Anlagen • Ver- und Entsorgung • Mobilität • Interne Organisation • Kommunikation und Kooperation Es wird geprüft, ob auf öffentlichen Gebäuden PV-An- lagen wirtschaftlich sinnvoll wären. Dadurch könnte der Eigenstrom genutzt werden und E-Fahrzeuge di- rekt vor Ort mit erneuerbarem Strom betankt werden. Ein Förderantrag für 2 E-Fahrzeuge wurde mit Zu- schüssen von bis zu 50 % bewilligt. Im Bauhof und im Rathaus wurden in Folge zwei Fahrzeuge durch E-Fahrzeuge ersetzt. Finanzen • Haushaltsplanung Doppelhaushalt 2021/2022 Der Haushalt der Gemeinde Baindt ist auch geprägt von der Coronakrise. Sorgen bereiten Einbußen bei den Erträgen und gleichzeitig steigende Aufwendun- gen. Die Hebesätze der Grundsteuer und Gewerbe- steuer mussten 2021 minimal angehoben werden. In Zeiten ausreichender Liquidität und unter Berücksich- tigung von Verwahrentgelten, sollten die notwendigen Unterhaltungsmaßnahmen bzw. Investitionen in die Infrastruktur vorgenommen werden. Die Gemeinde steht wie jedes Jahr vor der Herausforderung, die The- men zu sortieren und letztlich auch zu priorisieren, da nicht nur unsere finanziellen Ressourcen in der Krise, sondern auch das Personal in unserer Verwaltung mit der Umsetzung der vielen Maßnahmen an ihre Gren- zen kommen Die Eröffnungsbilanz der Gemeinde Baindt zum Stich- tag 01.01.2019 wurde im Frühjahr 2020 beschlossen und die Rechnungsjahre 2016-2019 bereits von der Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) geprüft. • Abfallbeseitigung/Quo Vadis Wertstoffhof Seit 01.01.2016 ist der Landkreis Ravensburg für die Ab- fallwirtschaft und die Wertstofferfassung zuständig. Seit 01.01.2020 laufen Änderungen sowie Neuanmel- dungen nur noch über das Landratsamt Ravensburg. An den örtlichen Einrichtungen, Grüngutannahmestel- le in der Friesenhäusler Straße sowie bei der Kompos- tieranlage am Annaberg, wird festgehalten. Solange ein Bringsystem im Landkreis Ravensburg besteht, wird an dem derzeitigen Standort des Wertstoffhofes festgehalten. • Gebührenkalkulation Wasser- und Abwassergebüh- ren Die gebührenrechtlichen Ergebnisse bei den kosten- rechnenden Einrichtungen Wasser- und Abwasser werden laufend ermittelt und einer Gebührenkalku- lation unterzogen. • Geldvermögen Über die Anlage kurzfristiger Geldanlagen aus liqui- den Mitteln und aus Kontobeständen entscheidet der Kämmerer. Über die Verwendung von Rücklagen für vermögenswirksame Anlagen entscheidet der Ge- meinderat. Die Gemeinde parkt ihr Geld mit Verwah- rentgelt in Höhe von -0,5% belastet. Aufgrund von Inflation reduziert sich das Vermögen auf Raten. • Stand Ökopunktekonto Für die 2. Erweiterung des Gewerbegebiets Mehlis und für das Mischgebiet Fischerareal wurden 2019 Ökopunkte verbraucht, so dass die Gemeinde nach Ökokontoverordnung weiterhin ein Guthaben in Höhe von derzeit 173.134 Ökopunkten hat. • § 2 b Umsatzsteuergesetz Die Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand wird mit Wirkung ab dem 01.01. 2023 völlig neu geregelt. Der neue § 2b UStG hat unter anderem zur Folge, dass zahlreiche und wesentliche Besteuerungspri- vilegien der öffentlichen Hand aufgehoben werden sollen. Jede Tätigkeit von juristischen Personen des öffentlichen Rechts auf privatrechtlicher Grundlage soll nunmehr als unternehmerisch eingestuft werden. Die Zusammenarbeit von juristischen Personen des öffentlichen Rechts sollten ebenfalls überprüft wer- den. Die Finanzverwaltung wird auch 2021 hier ent- sprechende Vorarbeiten vornehmen. • Grundsteuerreform 2025 Der Gesetzgeber hat eine Neuregelung getroffen. Mit der Neuregelung dürfen bis zum 31. Dezember 2024 weiterhin die bisherigen Grundsteuermessbeträge angewandt werden. Der neue Hauptveranlagungs- zeitpunkt für die neue Grundsteuer ist der 01.01.2025. Hierzu werden die Bodenrichtwerte der Gutachteraus- schüsse zum 01.01.2022 von der Gutachterausschuss- stelle ermittelt. Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 3 TOP 04 Gebäude angrenzend an den Dorfplatz - Nutzung des Gebäudes - Eigentumsverhältnisse - weiteres Vorgehen Bürgermeisterin Rürup trägt folgenden Sachverhalt vor: Der Dorfplatz in Baindt ist bisher kein besonders hei- meliger Ort mit Aufenthaltsqualität. Angrenzend an den Dorfplatz befindet sich ein großer Parkplatz. Ursprünglich war angedacht, auf diesem Parkplatz ein Rathaus zu er- richten. Nachdem für die Unterbringung der Verwaltung in den 80er Jahren im jetzigen Rathaus eine andere Lö- sung gefunden wurde, blieb diese große Parkfläche in der bisherigen Form erhalten. Die Fläche ist schwer fassbar. In Richtung Westen fehlt ein Gebäude, dies würde dem Platz mitten im Ort einen Rahmen geben, den Dorfplatz ergänzen und eine wirkliche Ortsmitte entstehen lassen. Da der Platz dann auch besser vom Verkehr abgeschirmt wird, entstünde ein Ort mit deutlich mehr Aufenthaltsqua- lität für unsere Bürgerinnen und Bürger. Örtlichkeiten mit unterschiedlichen, sich ergänzenden An- geboten, sind ein wichtiger Beitrag für eine zukunftsfähi- ge Gestaltung von Gemeinden. Eine Nutzungsmischung, kurze Wege und Aufenthaltsqualität sind Garanten für lebendige Plätze, die von den Menschen angenommen werden. Hier begegnet man sich, tauscht sich aus und fühlt sich daheim. Gleichzeitig sind diese Räume uner- lässlich, wenn es um die Gestaltung eines altersgerech- ten Lebensumfeldes geht. Denn räumlich konzentrierte Einrichtungen, eine zentrale Lage und gute Erreichbarkeit sind gerade für ältere Menschen von großer Bedeutung. So können die vorhandenen Angebote, wie zum Beispiel Ärzte, Apotheke und die weitere örtliche Infrastruktur gut genutzt werden. Nutzungen im Gesundheitsbereich könnten in dem neuen Gebäude unter einem Dach vereint und darüber hinaus Parkplätze in einer Tiefgarage unter dem Gebäude ge- schaffen werden. Gesundheitszentrum Baindt Ein solches Zentrum sichert die ärztliche Versorgung der Bevölkerung in Baindt nachhaltig. Der Neubau der Pra- xen und Räumlichkeiten für ergänzende medizinische Leistungen sowie die Zentralisierung in einem Gesund- heitszentrum in der Ortsmitte bietet unserer Bevölkerung eine hervorragende zukunftsfähige Versorgung und Ärz- ten einen modernen und ansprechenden Wirkungskreis. Verschiedene Fachärzte unter einem Dach bzw. in örtli- cher Nähe sind für Patienten wie für Mediziner attraktiv. Ärzte haben an Einzelpraxen immer weniger Interesse. Darüber hinaus liegen alle wichtigen Einrichtungen in der Gemeinde in unmittelbarer Umgebung und sind fußläufig in wenigen Minuten erreichbar. Arztbesuch und Einkauf lassen sich problemlos verbinden. Die Ortsmitte erfährt eine deutliche Aufwertung. Der Standort angrenzend an den Dorfplatz bietet ausrei- chend Fläche für die Errichtung des Gebäudes einschließ- lich der notwendigen Stellplätze für die Patientinnen und Patienten und auch für die Besucherinnen und Besucher. Eine Tiefgaragenzufahrt könnte vom Parkplatz aus er- folgen. Gemäß dem vorliegenden Entwurf ist es möglich, bis zu 10 private Tiefgaragenstellplätze zu schaffen. Das Erdgeschoss bietet 175 m² Verkaufs- und Nebenflächen und auf weiteren 2,75 Geschossen werden 480 m² Praxis- und Wohnfläche angeboten. Eine Kommune hat wenig direkte Einflussmöglichkeiten auf die Niederlassung eines Arztes in der Gemeinde. Es ist zum einen die Entscheidung des Arztes, die sicherlich auch von der Prognose abhängig ist, ob sich eine Praxis trägt und wie attraktiv die Lage der Praxis ist und zum anderen ist es die Entscheidung der kassenärztlichen Vereinigung. Diese macht klare Vorgaben, ob sich ein Arzt in einer Gemeinde ansiedeln und welche Fachrich- tung dieser haben darf. Fahrten in Nachbarkommunen gelten als zumutbar. Im Krankheitsfall brauchen unsere Bürgerinnen und Bürger jedoch die Gewissheit, dass sie dort, wo sie wohnen auch gut versorgt sind. Viele länd- liche Kommunen haben ernsthafte Probleme, Ärzte zu gewinnen. Deshalb müssen wir Anreize schaffen. Baurecht: Der genannte Bereich liegt im Innenbereich. Ein Bebau- ungsplan ist nicht vorhanden. § 34 BauGB legt fest, dass ein Vorhaben im unbeplanten Innenbereich dann zulässig ist, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die nähere Umgebung einfügt und die Er- schließung gesichert ist. Nach Auskunft des Bauamtes ist kein Bebauungsplan erforderlich. Von den ausgeübten Nutzungen innerhalb des Gebäudes sind keine Geräu- schemissionen zu erwarten, die mit der im Umfeld vor- handenen Wohnnutzung unvereinbar sind. Wesentliche Geräuschquelle für die Schallemissionen des Ärztehauses ist der Verkehr durch die Patientinnen und Patienten so- wie die Besucherinnen und Besucher. Die Gestaltung des Gebäudes wird sich an der Umgebungsbebauung (Sat- teldach) orientieren. Eine verbindliche Auskunft wird von der unteren Baurechtsbehörde eingeholt. Des Weiteren werden die Leitungsverläufe auf dem Dorfplatz (Nahwär- me, Breitband...) überprüft. Zweckbindungen im Grundstücksverkehr a) Die Gemeinde ist Bauherrin. Da es der Gemeinde im Falle einer Veräußerung des Baugrundes, der im Sanie- rungsgebiet liegt, definitiv nicht und die Gewinnerzielung geht und die Fläche in der Ortsmitte von großer öffent- licher Bedeutung ist, könnte die Gemeinde als Bauher- rin auftreten. Bei der Vermietung hätte die Gemeinde langfristig alle Fäden in der Hand. Als Vermieterin der Räumlichkeiten würde sie eine schwarze Null anstreben. Allerdings muss sich die Gemeinde beim Bau an das Ver- gaberecht halten. Öffentliche Gelder, also Steuermittel, zur Sicherung der ärztlichen Versorgung sollten nicht für den laufenden Unterhalt eingesetzt werden müssen, darüber hinaus sollte sich die Investition amortisieren. Es ist von ca. 3,0 Mio. Investitionskosten auszugehen, welche bisher nicht in der Haushaltsplanung 2021/2022 veran- kert sind und über einen Nachtragshaushalt dargestellt werden müssten. b) Die Gemeinde verkauft das Grundstück an einen Investor. Bei einem regulären Verkauf ist eine minimale Steuerung der Nutzungsmöglichkeiten über einen Be- bauungsplan möglich. Ein Verkauf mit Nutzungs- und Verfügungsbeschrän- kungen wäre ebenfalls denkbar: Steuerung über Zweckbindung im Kaufvertrag • Angemessene Vertragsgestaltung; • Gebunden an Subventionen; • Notwendigkeit und Angemessenheit von Bindun- gen; Nummer 3 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 • Bei verbilligtem Verkauf zwingend Nutzungs- und Verfügungs-beschränkungen; • Verkauf unter Wert nur bei zweckentsprechender Mittelverwendung zulässig; • Steuerung über Zweckbindung im Kaufvertrag; Mögliche Vertragsklauseln: Kaufpreisnachzahlungsklau- sel, Wertabschöpfungs-klausel, Wiederkaufsrechte bei zweckwidriger Verwendung; Bindungsdauer: Jede Subvention gilt früher oder später als aufgebraucht • Bis zu 15 Jahre unbedenklich; • Bis zu 30 Jahre nur bei hohem Preisnachlass durch- setzbar; • Bis zu 20 Jahre mit einer Kaufpreisverbilligung von ca. 20 %; c) Die Gemeinde verkauft das Grundstück an einen In- vestor im Erbbaurecht. • Zweckbindung für Nutzung bei Ausgabe des Grund- stücks; • Dauerhafte Zweckbindung (auch an Rechtsnach- folger); • Umfasst die gesamte Laufzeit; d) Die Gemeinde verkauft das Grundstück an einen Investor mit Wiederkaufsrecht. • Bedarf einer angemessenen Begründung • 30 Jahre Höchstgrenze bei Rechtsausübung be- züglich Nutzungsbindung. Länger Fristen gelten als unangemessen und sind in keiner Form zulässig • Darf generell nicht gegen die „guten Sitten“ versto- ßen e) Die Gemeinde verkauft das Grundstück an einen Investor mit einem erbbaurechtsähnlichen Wieder- kaufsrecht. • Erstmaliges Rückkaufrecht nach 90 bzw. 99 Jah- ren unabhängig vom Verhalten des Käufers mit begrenztem Zeitfenster; • Späterer Wiederkaufswert muss angeglichen wer- den und die darauf errichteten Gebäude für min- destens zwei Drittel des Verkehrswertes erworben werden; • Kein Sanktionscharakter; Der Gemeinderat sollte der Verwaltung in der Januar- sitzung eine Tendenz mit auf den Weg geben. Sofern die Gemeinde nicht selbst Bauherrin sein soll, könnte das Rechtsanwaltsbüro W2K in der Februarsitzung ausführ- licher über mögliche Veräußerungsoptionen informieren. Nicht zu handeln könnte mittel- bis langfristig eine ärztli- che Unterversorgung für die Bevölkerung bedeuten. Wir wollen die medizinische Versorgung in der Gemeinde je- doch dauerhaft sicherstellen. Die Sicherung einer wohnortnahen, bedarfsgerechten und qualitativ hochwertigen medizinischen Versorgung ist für die Bürgerinnen und Bürger ein wichtiger Wohlfühlfaktor und ein zentraler Beitrag für die Attraktivität von Baindt. Wir sehen uns an dieser Stelle in der Pflicht, diese Prozes- se zu begleiten und voranzutreiben und darüber hinaus aktive Daseinsvorsorge zu leisten. Das Ärztehaus ist ein erster Schritt in eine qualitätvolle Entwicklung der Ortsmitte. Es ist als Beitrag zu sehen, die im Quartier bestehenden Angebote zu stärken und zu sichern. Beschluss: a) Der Gemeinderat stimmt dem Bau eines Gebäudes angrenzend an den Dorfplatz zu. b) Es soll ein Gesundheitszentrum angrenzend an den Dorfplatz errichtet werden. c) Die Gemeinde tritt selbst als Bauherrin auf. TOP 05 Vergabe der ausgeschriebenen Bauarbeiten für die Bachoffenlegung Sulzmoosbach entlang der Marsweilerstraße Ortsbaumeister Roth berichtet: In der Gemeinderatssitzung vom 07. Juli 2020 wurde das Ingenieurbüro Fassnacht aus Bad Wurzach beauftragt, die Arbeiten öffentlich auszuschreiben. Die Ausschreibung wurde am 30. Oktober 2020 im Staatsanzeiger sowie auf der Homepage der Gemeinde Baindt veröffentlicht. Die Ausschreibungsunterlagen wurden von 28 Firmen an- gefordert. Die Angebotseröffnung erfolgte am 24. No- vember 2020. Die Ausschreibung beinhaltet folgende Bauarbeiten: - Rückbau der bestehenden Betonverdolung - Erdbau, Gewässerausbau - Landschaftsbauarbeiten Zur Submission gingen 13 Angebote ein. Drei Angebote mussten ausgeschlossen werden, da es Zweifel an der Eignung gab und Unterlagen fehlten. Die Angebotspreis- spanne der Hauptangebote liegt zwischen 151.825,42 Euro brutto (= 100%, günstigstes Angebot) und 250.200,00 Euro brutto (=164,8%, teuerstes Angebot). Das günstigste Angebot nach VOB/A § 16 wurde von der Fa. Köhle GmbH, Garten- und Landschaftsbau, Bad Schussenried mit einer Angebotssumme von 151.825,42 Euro brutto abgeben. Nach VOB/A § 16 soll der Zuschlag auf das Angebot er- teilt werden, das unter Berücksichtigung aller technischen und wirtschaftlichen, ggf. auch gestalterischen und funk- tionsbedingten Gesichtspunkten als das wirtschaftlichste erscheint. Das Angebot der Fa. Köhle GmbH, Garten- und Landschaftsbau, Bad Schussenried mit einer Angebots- summe von 151.825,42 Euro brutto ist das wirtschaftlich günstigste Angebot. Beschluss: Der Zuschlag für die Arbeiten für die Bachoffenlegung des Sulzmoosbaches entlang der Marsweilerstraße wird an die Fa. Köhle GmbH, Garten- und Landschaftsbau, Bad Schussenried mit einer Angebotssumme von 151.825,42 € brutto erteilt. TOP 06 Billigungs- und Auslegungsbeschluss zum Bebau- ungsplan Lilienstraße und den örtlichen Bauvor- schriften hierzu Bauamtsleiterin Frau Jeske teilt mit: Für die Gemeinde bestand die Möglichkeit im Bereich südlich der Lilienstraße Grundstücke zu kaufen, um einen Bebauungsplan nach § 13 b BauGB für ein allge- meines Wohngebiet zu entwickeln. In der Sitzung vom 17. September 2019 wurde dem Ge- meinderat der städtebauliche Vorentwurf des Bebau- ungsplanes „Lilienstraße“ von Herrn Sieber vom Büro für Stadtplanung aus Lindau vorgestellt. Das Büro Sieber wurde daraufhin mit der Erstellung des Bebauungspla- nes beauftragt. Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 3 Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt beschloss in der Sitzung vom 03. Dezember 2019 die Aufstellung des Be- bauungsplanes „Lilienstraße“ und die örtlichen Bauvor- schriften hierzu. Zwischenzeitlich fand eine frühzeitige Behördenunterrichtung statt, in der die Eckpunkte und die erforderlichen Untersuchungen für die Aufstellung des Bebauungsplanes benannt wurden. Durch die geplante Bebauung wird in den Streuobstbe- stand und die als Biotop kartierte Hecke an der südli- chen Grenze des Baugebiets eingegriffen. Der Eingriff musste berücksichtigt und fachlich bewertet werden. Zur Abschätzung der Erheblichkeit der Auswirkungen durch die Planung auf die Fauna, wurde ein artenschutzrecht- liches Fachgutachten beauftragt und vom Büro Sieber, Lindau im Jahr 2020 durchgeführt. Ebenfalls wurde eine detaillierte Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung sowie eine Ergänzung zur FFH-Vorprüfung der Änderung des Be- bauungsplanes Marsweiler Ost erstellt. Der Öffentlichkeit wurde vom 06. Dezember 2019 bis 20. Dezember 2019 die Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie wesentliche Aus- wirkungen der Planung zu informieren. Das Büro Sieber wurde beauftragt, den Entwurf unter Berücksichtigung der Stellungnahmen auszuarbeiten. Es wurden 2 Vari- anten mit unterschiedlich großen Grundstücken erstellt. Mit dem vom Gemeinderat favorisierten Entwurf soll die öffentliche Auslegung sowie die Anhörung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange erfolgen. Beschluss: Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt billigt den Entwurf Alternative 2 zum Bebauungsplan „Lilienstraße“ und den örtlichen Bauvorschriften hierzu in der Fassung vom 01. Dezember 2020 mit folgenden Änderungen: • Die Höhe von Stützmauern ist auf max. 0,5 m zu begrenzen. • Pro Grundstück sind 2 Wohnungen möglich. • Bei 4.12 ist das Wort „Windenergie“ zu streichen. Dieser so geänderte Entwurf erhält das Fassungsdatum 12. Januar 2021. Mit diesem Entwurf sind die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. TOP 07 Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Be- bauungsplanes „Wohnen Fischerareal“ sowie 12. Änderung des Bebauungsplanes „Innere Breite“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Bauamtsleitering Frau Jeske infomiert das Gremium über folgenden Sachverhalt. Der Bebauungsplan „Mischgebiet Fischerareal“ sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes „Innere Breite“ und der Bebauungsplan „Wohnen Fischerareal“ sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes „Innere Breite“ wurden mit der Ver- öffentlichung im Amtsblatt am 24. April 2020 rechtskräf- tig. Somit wurde die planerische Grundlage für den Bau des Lebensmittelmarktes am Ortseingang geschaffen. Am 21. November 2020 fand eine Klausurtagung des Ge- meinderates statt, bei dem die Architekten Gauggel und Gütschow aus Tübingen einen Entwurf zur Bebauung des Fischerareals vorstellten, der vom Gemeinderat gebilligt wurde. Zur Umsetzung des vorliegenden städtebaulichen Entwurfes sind Änderungen beider Bebauungspläne er- forderlich. Beschluss: Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt beschließt die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Wohnen Fischerareal“ sowie die 12. Änderung des Bebauungsplanes „Innere Breite“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu (Aufstel- lungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)). Gemäß § 13a BauGB wird die 1. Änderung des Bebau- ungsplanes „Wohnen Fischerareal“ sowie 12. Änderung des Bebauungsplanes „Innere Breite“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu im sog. beschleunigten Verfahren aufgestellt. Der räumliche Geltungsbereich der Änderung der Bebauungspläne wird aus dem beiliegenden Lage- plan (maßstabslos) ersichtlich. Folgende Grundstücke be- finden sich innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches: Fl. Nrn. 51, 51/1, 53 (Teilfläche), 53/1, 55 (Teilfläche), 58/4 (Teilfläche) und 87 (Teilfläche). Erfordernis und Ziele der Planung: - Änderung des Festsetzungskonzeptes und der örtli- chen Bauvorschriften, um die Umsetzung des städ- tebaulichen Konzeptes des Architekturbüros Gauggel und Gütschow, Tübingen realisieren zu können und damit die Schaffung ausreichenden Wohnraumes für die ortsansässige Bevölkerung auch langfristig sicher- zustellen; - Berücksichtigung bestehender Strukturen und an- grenzender Nutzungen im Rahmen der planerischen Feinsteuerungen; - Vermeidung oder Minimierung von Nutzungskonflik- ten; Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von einer Umwelt- prüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB sowie der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Infor- mationen verfügbar sind, sowie von einer zusammenfas- senden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Geset- zes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich. Im Rathaus der Gemeinde Baindt (Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt), Bürgertheke wird der Öffentlichkeit während der allgemeinen Öffnungszeiten Gelegenheit gegeben, sich gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu informieren (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind jeweils von Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Freitag von 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich Montag und Donners- tag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und Dienstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr). Es besteht bis zum 12. Februar 2021 die Gelegenheit zur frühzeitigen Äußerung. Weitere In- formationen können von den Bürgerinnen und Bürgern durch das Beiwohnen an den öffentlichen Gemeinde- ratssitzungen eingeholt werden. Im Rahmen der noch durchzuführenden öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB können Stellungnahmen zur Planung innerhalb der vorgeschriebenen Fristen abgegeben werden. Hierzu erfolgt jeweils noch eine gesonderte ortsübliche öffentli- che Bekanntmachung. Hinweise: Der Aufstellungsbeschluss zur Änderung hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutz- barkeit von Grundstücken. Der räumliche Geltungsbereich der Änderung kann sich im Verlauf des Aufstellungsver- fahrens ändern. Nummer 3 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 TOP 08 Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebau- ungsplanes „Mischgebiet Fischerareal“ sowie 11. Änderung des Bebauungsplanes „Innere Breite“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Bauamtsleiterin Frau Jeske berichtet: Der Bebauungsplan „Mischgebiet Fischerareal“ sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes „Innere Breite“ und der Bebauungsplan „Wohnen Fischerareal“ sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes „Innere Breite“ wurden mit der Ver- öffentlichung im Amtsblatt am 24. April 2020 rechtskräf- tig. Somit hat man die planerische Grundlage für den Bau des Lebensmittelmarktes am Ortseingang geschaffen. Am 21. November 2020 fand eine Klausurtagung des Ge- meinderats statt, bei dem die Architekten Gauggel und Gütschow aus Tübingen einen Entwurf zur Bebauung des Fischerareals vorstellten, der vom Gemeinderat gebilligt wurde. Zur Umsetzung des vorliegenden städtebaulichen Entwurfes sind Änderungen beider Bebauungspläne er- forderlich. Beschluss: Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt beschließt die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Mischgebiet Fische- rareal“ sowie die 11. Änderung des Bebauungsplanes „Innere Breite“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)). Gemäß § 13a BauGB wird die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Mischgebiet Fischerareal“ sowie 11. Änderung des Bebauungsplanes „Innere Breite“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu im sog. beschleunigten Verfahren aufgestellt. Der räumliche Geltungsbereich der Änderung der Bebauungspläne wird aus dem beiliegen- den Lageplan (maßstabslos) ersichtlich. Folgende Grund- stücke befinden sich innerhalb des räumlichen Geltungs- bereiches: Fl. Nrn. 19, 52, 53 (Teilfläche), 53/1 (Teilfläche), 55 (Teilfläche), 55/8, 55/2, 55/7, 56/3, 87 (Teilfläche) und 575/2 (Teilfläche). Erfordernis und Ziele der Planung: - Änderung des Festsetzungskonzeptes und der örtli- chen Bauvorschriften, um die Umsetzung des städte- baulichen Konzeptes des Architekturbüros Gauggel / Gütschow, Tübingen realisieren zu können und damit die Schaffung ausreichenden Wohnraumes für die ortsansässige Bevölkerung auch langfristig sicher- zustellen; - Berücksichtigung bestehender Strukturen und an- grenzender Nutzungen im Rahmen der planerischen Feinsteuerungen; - Vermeidung oder Minimierung von Nutzungskonflik- ten; Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von einer Umwelt- prüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB sowie der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Infor- mationen verfügbar sind, sowie von einer zusammenfas- senden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Geset- zes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich. Im Rathaus der Gemeinde Baindt (Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt), Bürgertheke wird der Öffentlichkeit wäh- rend der allgemeinen Öffnungszeiten Gelegenheit ge- geben, sich gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB über die all- gemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind jeweils von Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Freitag von 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich Mon-tag und Donners- tag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und Dienstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr). Es besteht bis zum 12. Februar 2021 die Gelegenheit zur frühzeitigen Äußerung. Weitere In- formationen können von den Bürgerinnen und Bürgern durch das Beiwohnen an den öffentlichen Gemeinde- ratssitzungen eingeholt werden. Im Rahmen der noch durchzuführenden öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB können Stellungnahmen zur Planung innerhalb der vorgeschriebenen Fristen abgegeben werden. Hierzu erfolgt jeweils noch eine gesonderte ortsübliche öffentli- che Bekanntmachung. Hinweise: Der Aufstellungsbeschluss zur Änderung hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutz- barkeit von Grundstücken. Der räumliche Geltungsbereich der Änderung kann sich im Verlauf des Aufstellungsver- fahrens ändern. TOP 09 Doppelhaushalt 2021 und 2022 Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Gemein- de Baindt Wirtschaftspläne der Sonderrechnungen Eigen- betriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung 2021 und 2022 Kämmerer Abele teilt mit: Dem Gemeinderat wird als einer der ersten Kommunen im Landkreis Ravensburg der Haushaltsplan 2021/2022 zur Beschlussfassung vorgelegt. Ebenso sind die Wirt- schaftspläne der Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung nach den Grundlagen des NKHR aufgestellt. Die Eckdaten der Haushaltsplanung zur Einnahmenbe- schaffung wurden bereits mit der Festlegung der Hebe- sätze beraten. Der Gemeinderat musste aufgrund ge- ringerer Erträge, die Hebesätze der Grundsteuer und Gewerbesteuer anpassen. Zudem wurde für die Investi- tionen und Unterhaltungsmaßnahmen mit dem Investi- tionsprogramm 2021/ 2022 inkl. der Finanzplanungsan- sätze am 03.11.2020 ein Orientierungsbeschluss gefasst. Die dargestellten Investitionen wurden bis auf minimale Änderungen in den Finanzhaushalt sowie in den Finanz- plan übernommen. Alle Aufwendungen und Erträge werden im Ergebnis- haushalt geplant und in der Ergebnisrechnung dokumen- tiert. Hier erfolgt somit die Darstellung des kompletten Ressourcenverbrauchs der Gemeinde. Für die einzelnen Teilhaushalte sind jeweils Teilergebnispläne zu erstel- len. Der Gesamtergebnishaushalt (als Summierung der Teilhaushalte) und die Gesamtergebnisrechnung sind vergleichbar mit der kaufmännischen Gewinn- und Ver- lustrechnung. Die ordentlichen Ergebnisse betragen 2021- 1.836.900 € bzw. 2022 -688.100 € Es gelingt in der Planung 2021 und 2022 aufgrund der Coronapandemie nicht, die ordentlichen Aufwendungen mit den ordentlichen Erträgen (= Ergebnishaushalt) aus- zugleichen. Die Besonderheiten in 2021 gegenüber 2020 auf der Er- tragsseite: - Wir haben Mindererträge im Vergleich zu 2020 von 231.200 €. Im Finanzplanungszeitraum rechnen wir mit einer Er- holung auf der Ertragsseite. Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 3 - Es wurden bei der Grundsteuer als auch bei der Ge- werbesteuer moderate Anpassungen der Hebesätze beschlossen. - Weitere Gebührenanpassungen sind geplant. Die Besonderheiten in 2021 gegenüber 2020 auf der Auf- wandsseite: - Die Gesamt-Aufwendungen steigen um 915.000 €. - Die Personalaufwendungen steigen um 341.100 € auf- grund von Tarifsteigerungen und neuen Stellen. - Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen steigen um 249.400 €. - Die sonstigen ordentlichen Aufwendungen (u.a. Bau- leitplanungskosten) steigen um 224.200 €. Im Finanzhaushalt und der Finanzrechnung werden die geplanten bzw. die tatsächlich anfallenden Ein- und Auszahlungen festgehalten. Vergleichbar mit einer Ka- pitalflussrechnung wird hier die Liquiditätsplanung bzw. Liquiditätsentwicklung sichtbar. Der Finanzhaushalt zeigt zuerst die Ein- und Auszahlungen aus dem Ergebnishaus- halt als sog. Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf aus lau- fender Verwaltungstätigkeit auf. In einem zweiten Block folgt sodann die Investitionstätigkeit. In einem dritten Block die Finanzierungstätigkeit, also die Kredittilgung sowie evtl. Kreditaufnahmen. Im ersten Abschnitt werden die zahlungswirksamen Vor- gänge aus dem Ergebnishaushalt dargestellt. Der Saldo wird als Zahlungsmittelüberschuss bzw. –bedarf aus lau- fender Verwaltungstätigkeit ausgewiesen und entspricht dem Cashflow der kaufmännischen Kapitalflussrechnung. Er stellt somit die erwirtschafteten eigenen Zahlungs- mittel dar. Im Haushaltsjahr 2021 und 2022 ergibt sich ein planerischer Zahlungsmittelüberschuss in Höhe von -1.011.600 € bzw. +92.050 €. Der zweite Abschnitt zeigt die Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit, also das Investitionsvolumen. Als Finanzierungsmittelüberschuss bzw. -fehlbetrag wird so- mit der Saldo aus dem o. g. Cashflow und dem Saldo aus der Investitionstätigkeit verstanden. Der Baindter Bedarf liegt 2021 bei -6.910.000 € bzw. 2022 bei -14.680.600 €. Der dritte Abschnitt zeigt die Finanzierungstätigkeit (Kre- dite) ob und wie die Gemeinde ihre Investitionen zusätzlich über Kredite finanzieren muss. Die letzte Zahl des Finanz- haushalts beantwortet somit die Frage, ob die Gemein- de genügend Liquidität ausweisen kann. Die Gemeinde Baindt hat Darlehensaufnahmen von 1 Mio. € und 4 Mio. € vorgesehen. Kredittilgungen werden ab 2022 jährlich in Höhe von 100.000 € geleistet. Das Ergebnis aus der Fi- nanzierungstätigkeit beträgt jeweils 1 Mio. bzw. 3,9 Mio. €. Die Änderung des Finanzmittelbestandes beträgt 2021- 3.570.200 € bzw. 2022 -1.047.150 €, die aus den vor- handenen, liquiden Mitteln der Gemeinde entnommen werden. Die Verwaltung wird 2021 und 2022 die Zuschussmög- lichkeiten von neuen Investitionsförderungsprogrammen weiter genau verfolgen und dem Gemeinderat ggf. Inves- titionsvorschläge unterbreiten. Wesentliche Änderungen auf der Einnahme- und Ausgabeseite gegenüber dem Vorjahr sind im Vorbericht detailliert erläutert. Den Bür- gerinnen und Bürgern wurde über den Bürgerhaushalt erneut die Möglichkeit gegeben, zu Haushaltsthemen konkrete Vorschläge zu unterbreiten. Die Verwaltung empfiehlt dem Gemeinderat die Haus- haltssatzung 2021/2022 zu beschließen. Die Gemeinde Baindt ist noch gut aufgestellt. Vergleichsweise günstige Steuer- und Gebührensätze und geringe externe Verbind- lichkeiten sind Zeichen für solides Wirtschaften. Mit dazu beigetragen haben gute Beratungen, Entscheidungen und Beschlüsse. Verwaltung und Gemeinderat stehen wie jedes Jahr vor der Herausforderung, die Themen zu sortieren und letztlich auch zu priorisieren, da nicht nur die finanziellen Ressourcen in der Krise, sondern auch das Personal in unserer Verwaltung mit der Umsetzung der vielen Maß- nahmen an ihre Grenzen kommen. Im Ergebnishaushalt 2021 und 2022 steht ein deutliches Defizit im Raum. Sparen und dennoch wichtige Investi- tionen realisieren, dies wird uns in 2021, noch mehr als ohnehin üblich, gemeinsam herausfordern und das muss uns gelingen. Trotzdem legen wir Ihnen umfangreiche Maßnahmen für das Investitionsprogramm der Jahre 2021 bis 2025 vor. Wir dürfen nicht nachlassen, unsere Gemeinde weiterzuentwickeln, attraktiv zu gestalten und die Infrastruktur auszubauen. Wir möchten mit der mit- telfristigen Finanzplanung ein deutliches Signal für einen klaren Zukunftskurs geben. Die im Investitionsprogramm enthaltenen Maßnahmen stellen die wesentliche Weiter- entwicklung der kommunalen Infrastruktur sicher. Dabei wollen wir auch nicht verschweigen, dass es keine Gestal- tungsspielräume für zusätzliche investive Maßnahmen gibt, bzw. diese sind mit Kreditaufnahmen verbunden. In den Jahren 2021 und 2022 sollen zahlreiche Investiti- onsmaßnahmen angepackt werden. Wann, wenn nicht in Zeiten guter Steuereinnahmen und eines niedrigen Zins- niveaus, können die notwendigen Unterhaltungsmaßnah- men bzw. Investitionen in die Infrastruktur vorgenommen werden. Spannend ist immer die Frage, wofür das zusätz- lich vorhandene Geld ausgegeben wird. Der Gemeindetag gibt hierzu eine klare Antwort. „Nur gezielte Investitionen in die Infrastruktur sind der Grundstein für den volkswirt- schaftlichen Erfolg der Zukunft“. 2021 und 2022 gilt es die entsprechenden Grundstück- serlöse zu erzielen. Im Gemeindehaushalt sind 2,0 bzw. 4,0 Mio.€ durch die Veräußerung von Grundstücken vor- gesehen. Beschluss: 1.) Der Gemeinderat stimmt den Haushaltssatzungen 2021 und 2022 gem. § 79 Gemeindeordnung Ba- den-Württemberg sowie den Wirtschaftsplänen 2021 und 2022 des Eigenbetriebs Wasserversorgung und des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung zu. 2.) Der Gemeinderat stimmt der Finanzplanung sowie dem Investitionsprogramm für den Zeitraum 2020 – 2025 gemäß § 85 Gemeindeordnung Baden-Würt- temberg in Verbindung mit der Verwaltungsvorschrift zur Gemeindeordnung zu. 3.) Der Gemeinderat nimmt den im Haushaltsplan enthal- tenen Beteiligungsbericht gem. § 105 Gemeindeord- nung Baden-Württemberg zur Kenntnis. 4.) Der Gemeinderat stimmt der Budget- und Deckungs- fähigkeit zu. TOP 10 Annahme von Spenden durch die Gemeinde Kämmerer Abele teilt mit: Nach 78 Abs. 4 Gemeindeordnung entscheidet über die Annahme von Spenden, die der Gemeinde zur Erfüllung Nummer 3 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 ihrer Aufgaben zugewendet werden, der Gemeinderat. Über die Annahme von Spenden ist in öffentlicher Ge- meinderatssitzung zu entscheiden, hierbei ist sowohl der Spendengeber als auch der Spendenzweck anzugeben. Alle Spenden wurden unter dem Vorbehalt des Gemein- deratsbeschlusses angenommen. Die Gemeinde erstellt jährlich einen Bericht, in welchem die Geber, die Zuwendungen und die Zuwendungszwecke anzugeben sind, und übersendet ihn dann nach Beschluss des Gemeinderats der Rechtsaufsichtsbehörde. Die Gemeinde konnte 2020 Spenden für die Förderung sozialer und gemeinnütziger Zwecke verzeichnen. Die Ge- meinde Baindt bedankt sich bei allen Spenderinnen und Spendern recht herzlich für die Unterstützung. Spenden sind weiterhin jederzeit willkommen. Die Gemeinde ist an die rechtlichen Regelungen des § 78 Abs. 4 Gemeindeordnung gebunden. Einen möglichen Vorwurf der Vorteilsnahme gilt es zu entkräften bzw. erst gar nicht entstehen zu lassen. Es wurden nur Spenden der Gemeindekonten aufgeführt. Spenden an Privatkonten (Förderverein Klosterwiesenschule, Elternbeirat etc.) sind hierbei nicht erfasst. Beschluss: Die Zustimmung zur Annahme von Spenden wird erteilt. TOP 11 Anfragen und Verschiedenes a) Baumfällaktion Die Vorsitzende teilt mit, dass entlang des Badweges 50 bis 60 Eschen gefällt werden müssen. b) Anlieferung von Wertstoffen Am Freitag den 8. Januar 2021 herrschten teilweise chaotische Zustände bei der Abgabe von Wertstoffen im Wertstoffhof. Neben relativ langen Wartezeiten parkten die Anlieferer auch außerhalb der markierten Parkflächen – auch direkt vor dem Feuerwehrgeräte- haus, wo ein absolutes Parkverbot gilt. Grundsätzlich, so Bürgermeisterin Rürup, kann man seine Wertstof- fe in allen Wertstoffannahmestellen des Landkreises abgeben – allerdings in haushaltsüblichen Mengen. Es ist grundsätzlich zu überlegen, dass zukünftig Ge- werbetreibende ihre Wertstoffe und Kartonagen auf dem Wertstoffhof nicht mehr abgeben dürfen. Prob- lematisch an diesem Nachmittag war, dass die Feu- erwehr Baindt einen Einsatz hatte. Innerhalb kürzester Zeit kommen dann mindestens 20 Feuerwehrkamera- den mit ihren PKWs zum Feuerwehrhaus – zusätzlich zu den vielen Anlieferern von Wertstoffen. Entspre- chende Aufrufe im Amtsblatt sind zwar löblich, brin- gen aber nicht viel. Der Standort des Wertstoffhofs in der Ziegeleistraße ist zu hinterfragen. c) Neubau Geh- und Radweg Sulpach Die Kostenschätzung beläuft sich auf ca. 1,1 Mio. Euro, wobei ca. 250.000 € an Fördermitteln zufließen. Verteilung von Schutzausrüs- tung im Landkreis Die Feuerwehr Baindt hat sich an der Verteilung von Schutzaus- rüstung beteiligt. Mit dem MTW wurde das Material von der Verteilstation an soziale Einrichtungen in Weingarten, Baindt und Bad Waldsee ausgefahren. An der Aktion wa- ren weitere Feuerwehren und Hilfsorganisationen betei- ligt. Die Ausrüstung stammt vom Land und die Verteilung wird durch den Landkreis organisiert. Fundinfo Folgende Fundstücke wurden im Rathaus abgegeben: Dezember 2020: grünes Mountainbike, schwarzes Da- menfahrrad mit Korb, Schlüsselring mit 4 Schlüsseln, Kin- dergeldbeutel, Schlüsselbund, Bargeld November 2020: Kindergeldbeutel, Bargeld (einzelner Schein, Fundtag 23.11), braunes Schlüsselmäppchen mit drei Schlüsseln, Schlüsselring mit zwei Schlüsseln und kleinem Karabiner, einzelner Sicherheitsschlüssel, Uhr mit dunkelbraunem Lederband, Schlüssel mit Fotoanhänger Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 01805 911-630 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 3 Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 09 - 13 Uhr und 15 - 19 Uhr Tierarzt Samstag, 23. Januar/Sonntag, 24. Januar Kleintierpraxis Dr. Grieshaber, Tel.: (0751) 6 64 64 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 23. Januar Apotheke am Goetheplatz in Ravensburg (Südstadt), Goetheplatz 1, Tel.: (0751) 2 38 60 Sonntag, 24. Januar Apotheke im Kaufland in Ravensburg (Südstadt), Weißenauer Straße 15, Tel.: (0751) 3 55 08 24 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. Hausnotruf und Menüservice „Essen auf Rädern“, Tel.: (0751) 56 06 10 Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Kirchliche Sozial- station Ravensburg Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Essen auf Rädern in den Gemeinden Baien- furt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-110 Maybachstr. 1, Weingarten Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte Menschen bzw. für Menschen die einfach nur Geselligkeit suchen. Jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Ihre Ansprechpartnerin, Rebecca Herz erreichen Sie telefonisch unter 0751 36360-116 Abfallwirtschaft Wegfall Windelsack Vorhandene Windelsäcke werden noch bis Ende Juni 2021 abgeholt. Geburten Die Gemeinde Baindt gratuliert Viola und Timo Sonnier zur Geburt ihrer Tochter Elea Maria Sonnier am 28.10.2020 und begrüßt die kleine Neubürgerin sehr herzlich. Nummer 3 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 Unsere Jubilare Wir gratulieren Herzlichen Glückwunsch Frau Maria Kromphorn feierte am 15.01.2021 ihren 80. Geburtstag und Frau Gertraud Olberts am 19.01.2021 ebenfalls ihren 80. Geburtstag. Zwar können Jubiläumsbesuche durch Bürgermeisterin Simone Rürup derzeit leider nicht persönlich wahrgenommen werden, doch erhalten unsere Jubilare Glückwünsche und ein Geschenk der Gemeinde. Für die Zukunft wünschen wir den Jubilarinnen alles Gute, persönliches Wohlergehen und eine ge- segnete Zeit. Gemeindeverwaltung Flüchtlingsarbeit Ein Rückblick auf das vergangene Jahr Mit viel Energie und verschiedenen Plänen starteten wir ins Jahr 2020: • Ein Nachmittag im Kino mit den Kindern aus dem Frie- senhäusle • Unterstützung im Erlernen der deutschen Sprache bei Kindern und Erwachsenen • Hilfe bei Behördengängen und Arztbesuchen • Hausaufgabenbetreuung • Spiel- und Bastelangebote für Kinder • Regelmäßiger Austausch mit Regina Schnell, Integra- tionsmanagerin, und Andreea Marian, Flüchtlingsbe- auftragte • Kochabend mit arabischen Frauen im März in der Schulküche der Klosterwiesenschule Baindt • Helferkreistreffen im März mit Bürgermeisterin Frau Rürup Doch dann war Schluss! Die Corona-Pandemie und die damit verbundenen Hygienemaßnahmen und Kontakt- beschränkungen machten weitere Aktivitäten leider na- hezu unmöglich. • Einen lieben Weihnachtsgruß gab es dann noch im Dezember: für alle Kinder aus geflüchteten Familien packten und verteilten wir kleine Geschenke mit Le- sestoff, Bastelmaterial, Autos oder Legosteinen für die kleineren Kinder sowie Dusch-, oder Haargel und Parfüm für die Älteren. Etwas zum Naschen durfte na- türlich nicht fehlen. Bei einem letzten Helferkreistreffen im Dezember muss- ten wir die Flüchtlingsbeauftragte Frau Marian verab- schieden. Ihre Stelle wurde von den Gemeinden Baienfurt und Baindt nicht mehr verlängert. Als Dankeschön gab es vom Helferkreis Baindt Ravensburger Geschenkgut- scheine und einen Blumengruß. Durch ihr Ausscheiden entsteht eine große Lücke und ihre vielfältigen Aufgaben müssen neu verteilt werden. Weihnachtsgruß für die Kinder Verabschiedung Frau Marian Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 3 Ausblick auf das Jahr 2021 In Baindt leben derzeit ca 105 geflüchtete Menschen. Da- runter sind zahlreiche Familien verschiedenster Nationa- lität, aber auch Einzelpersonen. Zu ihnen gehören auch afghanische Männer aus der ehemaligen Unterkunft in der Baindter Straße, die sich bereits sehr gut integriert haben. Sie beherrschen die deutsche Sprache recht or- dentlich und haben teilweise unbefristete Arbeitsverträge bei Firmen wie Dachser und Glas Sprinz. Der einst riesengroße Helferkreis besteht derzeit noch aus etwa 10 Personen, die bereit sind, die geflüchteten Menschen zu betreuen und zu unterstützen. Wir hoffen und wünschen uns, dass es in diesem Jahr ir- gendwann wieder leichter sein wird, mit diesen Menschen Kontakt zu haben und sie zu unterstützen. Wir freuen uns über jegliche Hilfe aus der Bevölkerung, sei sie spora- disch oder auch regelmäßig. Für den Helferkreis Asyl Sibylle Boenke Veranstaltungskalender Februar 09.02. Gemeinderatssitzung Schenk-Konrad-Halle 14.02. Narrenmesse Katholische Kirche 24.02. Schulanmeldung Klosterwiesenschlule Erstklässler 26.02. Reitergruppe Jahreshauptversammlung Kindergartenachrichten Kindergarten Sonne Mond und Sterne Neue Aktion am Sternenbaum Da die Wunschbaumaktion so posi- tiven Anklang fand, war das Team des Kindergartens bestrebt, gleich zu Beginn des neuen Jahres und der Lockdown Verlängerung, eine fortfüh- rende Aktion für die Kinder und Eltern anzubieten. Dem Kindergarten war es wichtig, die Kinder zu Wort kommen zu lassen. Aus unserer Erfahrung ist es für die Kinder nach den Weihnachtsferien immer ein großes Bedürfnis, sich über ihre Geschenke auszutauschen, davon zu schwär- men und zu erzählen. Deshalb wurden um den Wunschbaum von den Er- zieherInnen große geschmückte Geschenke aufge- stellt. Die Kinder hatten die Aufgabe, ihre Geschenke zu malen und mit diesen gemalten Bildern die großen Geschenke zu füllen, indem das Bild auf ein Geschenk aufgeklebt wurde. So konnten die Kinder sich mitteilen und untereinander erfahren, was ihnen das Christkind gebracht hat. Des Weiteren warteten am Zaun und am Eingang des Neubaus weitere Überraschungen für die Familien. Entlang des Zauns wurde das Bilderbuch: ,,Das ist für Dich“ von Günther Jakobs dargestellt: Was passiert mit den rosa Geschenk, wenn es auf die Reise geht? Fuchs, Bär, Eichhörnchen und viele andere Tiere überreichen sich nacheinander das Päckchen. Welches Tier darf sich als nächstes freuen und wird beschenkt? Ein lustiges Bil- derbuch, zum mitraten und wundern, weil jedes Tier in seinem Geschenk etwas Anderes entdeckt. Passend zum Bilderbuch wurde ein Rätsel ausgearbeitet - das einlud, zur intensiven Auseinandersetzung mit dem Nummer 3 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 Inhalt. Außerdem gab es noch ein Mandala, ein Ausmal- bild und die ausgedruckte Geschichte zum Mitnehmen. Ein Tierspurenlaufpfad rundete die zweite Aktion ab. Das Team vom Kindergarten Sonne, Mond und Sterne Kindergarten St. Martin Abenteuerwanderung rund um den Egelsee Liebe Familien, wir wünschen Ihnen zunächst noch einmal einen guten Start ins neue Jahr 2021! Vorerst können wir uns leider noch nicht sehen. Dennoch denken wir alle ganz fest an Sie und hoffen, dass Sie gesund und wohlauf sind. Um der Langeweile entgegen zu wirken, haben wir für Sie eine kleine Bilder- und Rätselwanderung erstellt! Am Egelsee kann man aktuell zahlreiche Kunstwerke von Bibern entdecken. Außerdem gibt es noch weitere klei- ne Rätsel, die auf Sie warten. Hierzu scannen Sie einfach den QR-Code mit ihrer Handykamera. Es erscheint ein Link den Sie öffnen und der Sie dann mit allen weiteren Infromatio- nen versorgt. Der QR-Code ist eben- falls am Beginn des Rundwegs aus- gehangen. Wir wünschen Ihnen bei diesem traumhaften Wetter viel Spaß! Ihr Kindergartenteam St. Martin Bücherei Die Bücherei geht online Die Büchereien bleiben im Coro- na-Lockdown grundsätzlich geschlos- sen. Aber ein Abholservice isterlaubt. Deshalb wird bereits ab Freitag die Bü- cherei zu den normalen Öffnungszeiten die Möglichkeit bieten, vorher bestellte Bücher abzuho- len und entliehene Bücher zurückzugeben. Zur Vorbestellung der Bücher stehen verschiedene Mög- lichkeiten zur Verfügung, eine wäre eine kostenlose App zum Runterladen oder über eine externe Webseite. Mit diesem Link kommen Sie auf die Website der Bücher zur Vorbestellung der Bücher. https://www.eopac.net/baindt/ Zur Information Einladung zum virtuellen Informations- abend der Edith-Stein-Schule Ravensburg & Aulendorf am 29. Januar 2021 Biotechnologie • Ernährung • Gesundheit • Hauswirtschaft • Soziales Am Freitag, den 29. Januar 2021 lädt Sie das Kollegium der Edith-Stein-Schule in der Zeit von 17:30 bis 19:00 Uhr zu einem virtuellen Informationsabend ein. Dort haben Sie u. a. die Möglichkeit, sich in Videokonferenzen mit den Abteilungsleiterinnen und in persönlichen Gesprächen mit Fachlehrer*innen und Mitarbeiterinnen telefonisch über unsere Schularten zu informieren und sich individuell be- raten zu lassen. Bereits vorher stehen Ihnen auf unserer Homepage umfassende Informationen in digitaler Form als Videoclips, Audiosequenzen und Präsentationen zur Verfügung. Der Zugang erfolgt direkt über unsere Home- page www.ess-rv.de . Dort finden Sie auch die jeweiligen Zugangscodes, Rufnummern und Anleitungen. Informationsnachmittage an der Realschule Weingarten Wir laden alle Schülerinnen und Schüler der 4. Klassen sowie einen Elternteil, zu einer Informationsveranstal- tung über die Realschule Weingarten am Dienstag, 09. und Mittwoch, 10. Februar 2021 ein. Die Schulvorstel- lung findet in Kleingruppen nach vorgegebenen Hygie- nevorkehrungen um 15:00 Uhr, 16:00 Uhr und 17:00 Uhr statt. Es besteht die Möglichkeit um 16:45 Uhr und 17:45 Uhr zur individuellen Beratung und zum verpflichtenden Beratungsgespräch für den bilingualen Zug (telefoni- sche Anmeldung erforderlich). Den Info-Film über unsere Schule finden Sie auf unserer Homepage www.realschu- le-weingarten.de Persönliche Anmeldungen zur Aufnahme in Klasse5: ab Montag 22. Februar 2021 (8:00 – 12:00 Uhr) und an den Tagen Mittwoch, 10. März 2020, 07:30 – 18:00 Uhr Donnerstag, 11. März 2020, 07:30 – 18:00 Uhr Eine vorherige telefonische Anmeldung unter 0751- 56192110 ist zwingend erforderlich! Wir benötigen zur Seite 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 3 Anmeldung die Grundschulempfehlung Blatt 3 und 4 im Original, eine Kopie der Halbjahresinformation und den Masernschutznachweis. 2021 haben Sie ausnahmsweise die Möglichkeit die Anmeldung per Post zu tätigen. Eigenanteile in der Schülerbeförderung erhöhen sich 2021 leicht Die monatlichen Eigenanteile in der Schülerbeförderung im Landkreis Ravensburg haben sich zum 1. Januar 2021 um einen Betrag zwischen 10 und 60 Cent erhöht. Grund dafür ist die Tariferhöhung des Bodensee-Oberschwaben Ver- kehrsverbundes (bodo), da die Eigenanteile an den Preis einer Schülermonatskarte des bodo-Tarifs gekoppelt sind. Für Schüler bis zur vierten Klasse sowie für Schüler von Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren, Grundschulförderklassen und Schulkindergärten beträgt der Eigenanteil ab Januar 19,10 Euro (bisher 19,00 Euro). Für Schüler der Klassen fünf bis zehn und für Schüler des Berufsgrundbildungsjahres, des Berufsvorbereitungs- jahres sowie der Berufsfachschulen beträgt er künftig 30,60 Euro (bisher 30,50 Euro). Für alle anderen Schüler, insbesondere der Berufsschulen, der Berufskollegs und Schüler ab der elften Klasse beträgt der Eigenanteil ab dem neuen Jahr 38,20 Euro (bisher 37,60 Euro). Wird nicht die nächstgelegene Schule besucht, ist regelmäßig der höchste Eigenanteil zu entrichten. Das Verkehrsamt des Landratsamts weist darauf hin, dass der Eigenanteil für höchstens zwei Kinder einer Familie zu entrichten ist. Die entsprechenden Befreiungsanträge können bei den Schulen und den Schulträgern jeweils für ein Schuljahr gestellt werden. Bedürftigen Familien werden die Eigenanteile an den Schülerbeförderungskosten nach den sozialgesetzlichen Regelungen erstattet. Auskünfte hierzu erteilt das Jobcenter des Landratsamts unter Telefon 0751/85-8000. Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg Hilfe bei der Steuererklärung Auch Rentnerinnen und Rentner müssen Steuern zahlen, wenn das zu versteuernde Einkommen den jährlichen Grundfreibetrag überschreitet. 2020 lag der Grundfrei- betrag für Alleinstehende bei 9.408 Euro und für Verhei- ratete bei 18.816 Euro. Wer eine Steuererklärung machen muss, nutzt dafür gern die »Mitteilung zur Vorlage beim Finanzamt«. Mit dieser Mitteilung bescheinigt die Deutsche Rentenversicherung (DRV) den Ruheständlern kostenlos die Rentenhöhe für das abgelaufene Jahr. Wer die Bescheinigung schon ein- mal angefragt hat, bekommt sie ab Mitte Januar wieder automatisch von der DRV zugesandt. Wer sie erstmals benötigt, kann sie kostenlos unter www.deutsche-renten- versicherung.de/steuerbescheinigung anfordern. Weitere Informationen enthält die Broschüre »Versicherte und Rentner: Informationen zum Steuerrecht«. Sie kann kostenlos unter der Telefonnummer 0721 825-23888 oder per E-Mail (presse@drv-bw.de) bestellt werden. Im In- ternet unter www.deutsche-rentenversicherung.de steht die Broschüre ebenfalls als PDF zum Herunterladen zur Verfügung. Einladung virtueller Bürger*innen-Dialog mit Manne Lucha MdL Der Ravensburger Landtagsabgeordnete Manne Lucha MdL lädt die Bürgerinnen und Bürger von Baienfurt und Baindt am Samstag, 23. Januar von 11:00 bis 12:30 Uhr zu einem virtuellen Bürger*innen-Dialog ein. Manne Lucha schreibt dazu: „Als Ihr direkt gewählter Landtagsabge- ordneter möchte ich auch und gerade in PandemieZeiten mit Ihnen im Gespräch bleiben. Welche Wünsche haben Sie an die Politik, welche konkreten Forderungen? Wo drückt der Schuh? Welche Ideen haben die Menschen im Land, um Baden-Württemberg voranzubringen? Politik lebt vom Gespräch und vom Austausch!“ Interessierte können an diesen Dialog telefonisch oder online im In- ternet teilnehmen. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Die Telefonnummer und der Teilnahme-Link werden auf www.gruene-rv.de veröffentlicht. Bürger*innen Dialog Baindt Baienfurt Sa., 23. Jan. 2021 11:00 - 12:00 (CET) Nehmen Sie an meinem Meeting per Computer, Tablet oder Smartphone teil. https://global.gotomeeting.com/join/378467269 Sie können sich auch über ein Telefon einwählen. (Bei Geräten, die diese Funktion unterstützen, ist die sofortige Teilnahme über eine der unten aufgeführten Direktwahl- nummern möglich.) Deutschland: +49 721 6059 6510 - Direktwahl: tel:+4972160596510,,378467269# Zugangscode: 378-467-269 Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 23. Januar 2021 – 31. Januar 2021 Gedanken zur Woche Lebensfreude Leicht zu leben ohne Leichtsinn, heiter zu sein ohne Ausgelassenheit, Mut zu haben ohne Übermut- das ist die Kunst des Lebens. Theodor Fontane Samstag, 23. Januar 18.30 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platzkarten) Sonntag, 24. Januar – 3. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platz- reservierungskarten) († Adalbert Berger) Mittwoch 27. Januar 09.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) Freitag, 29. Januar 08.30 Uhr Baindt – Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier (öffentlich, ohne Platzreservierungskartenkarten) Nummer 3 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 23 Samstag, 30. Januar 18.30 Uhr Baindt– Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platzreservierungskarten) († Franz Schmidt, Christina und Wendelin Hat- zenbüller mit Angehörigen, Ludmilla, Alexan- der und Nikolaus Linkov) Sonntag, 31. Januar – 4. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platzkarten) Maskenpflicht während des Gottesdienstes Während der 3. Pandemiestufe gilt 1. Tragepflicht für die Mund-Nase-Bedeckung während des gesamten Gottesdienstes. 2. Kein Gemeindegesang in jeglicher Form, also auch nicht kurze Antwortgesänge (Gesang durch einen klei- nen Chor bleibt unter Einbehaltung der bestehenden Regelungen erlaubt) Rosenkranzgebete im Januar Im Januar laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranz- gebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Gottesdienste in Baindt – Aktuelle Regelungen im Lock- down Bedingt durch den Lockdown in Baden-Württemberg und die erforderliche Reduzierung der Kontakte ist für die Teil- nahme an den Gottesdiensten vorerst wieder eine vor- herige Anmeldung erforderlich. Wir werden daher nach Weihnachten zu den gut besuchten Gottesdiensten Platz- reservierungskarten ausgeben, die in der Kirche rechtzei- tig vor den Gottesdiensten zum Mitnehmen ausliegen. Nur mit einer solchen ausgefüllten Platzreservierungskarte ist die Teilnahme am jeweiligen Gottesdienst möglich. Für Gottesdienste mit geringerer Besucherzahl (z. B werk- tags) erfolgt wie bisher die Teilnehmererfassung mittels ausliegender Liste. Die Angaben in der Teilnehmerlis- te oder auf den Platzreservierungskarten dienen unter Wahrung des Datenschutzes zur Benachrichtigung, falls bei einem Besucher im Nachhinein eine Infektion festge- stellt werden sollte. Bitte beachten Sie: Bei Gottesdiensten ohne Platzreser- vierungskarte erfolgt der Einlass nur so lange es freie Plätze gibt (keine Einlassgarantie) und die Teilnahme- karten gelten nicht bei Gottesdiensten mit Platzreser- vierungskarten. Ferner besteht aktuell Tragepflicht einer Mund-Na- sen-Maske; Personen mit Krankheitssymptomen dürfen nicht mitfeiern. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 - 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Telefonisch sind wir zu den Bürozeiten erreichbar und sonst nur nach vorheriger Terminabsprache. Wir bitten Sie eine geeignete Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen (Vorschrift). Öffnungszeiten Dienstag 09.30 Uhr – 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 Uhr – 18.00 Uhr Freitag 09.30 Uhr – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 – 9.00 + 13.00 – 15.00, Do 10.00-13.00 Uhr Wochenspruch: Und es werden kommen von Osten und von Westen, von Norden und von Süden, die zu Tisch sit- zen werden im Reich Gottes. Lk 13,29 Sonntag, 24. Januar 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der ev. Kirche ohne Anmeldung Mittwoch, 27. Januar 15.30 – 16.30 Uhr Baienfurt Konfi-Gruppe 1 online !!! 16.30 – 17.30 Uhr Baienfurt Konfi-Gruppe 2, online !!! Donnerstag, 28. Januar 19.00 Uhr online!!! Innovationswerkstatt Kir- che und Familie nur mit Zu- gangslink - siehe nachfol- genden Bericht Sonntag, 31. Januar 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der ev. Kirche ohne Anmeldung _________________________ Seite 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 3 Gottesdienst online Sie können die Gottesdienste zusätzlich über unsere Homepage www.evange- lisch-baienfurt-baindt.de miterleben. Der aktuelle Gottesdienst wird zeitnah online gestellt und ist 72 Stunden ab- rufbar. _________________________ Wir sind dankbar, dass das Krippenspiel, das die Kinder der Kinderkirche und Konfi-3-Kinder seit Anfang November eingeübt haben, im Rahmen des Gottesdienstes am 4. Advent aufgeführt werden konnte. Noch nie war es so ein Bangen, ob Proben und Aufführung möglich sein würden. Aber mit einer guten Mischung aus Gottvertrauen, Vorsicht und Kreativität haben es unsere großartigen Mitarbeiterinnen super hingekriegt, ohne dass jemand gesundheitlich in Gefahr gebracht wurde. – Gott sei Dank! Und vielen Dank auch allen Familien, die das Ganze möglich gemacht haben! Pfr. Martin Schöberl --- Innovationswerkstatt: Kirche und Familie Unser Treffen zur Innovationswerkstatt findet am Donnerstag 28. Januar 2021 um 19.00 Uhr in digitalem Format statt. Unsere Referenten haben dieses Format bereits erprobt und freuen sich schon auf die Begegnung mit uns und das gemeinsame Suchen nach einem guten Weg für unsere Kirchengemeinde. Bitte melden Sie sich im Pfarrbüro an. Sie erhalten dann per Mail einen Zugangs-Link. ---- Ehejubiläum Sie feiern 2021 ein Ehejubiläum und freuen sich über einen Besuch von Pfarrer Schöberl oder wollen das Jubiläum mit einem Gottesdienst feiern? Dann melden Sie sich bitte im Pfarrbüro. Da wir nicht alle Daten von allen Trauungen vorliegen haben, sind wir auf Ihre Hilfe und Rückmeldung angewiesen. Vielen Dank. --- Allianzgebetswoche 2021 Gemeinsam beten. Mit anderen Christen. An Deinem Ort Sonntag, 17. Januar um 18.00 Uhr Abschlussgottesdienst mit Dirk Arold (LKG Ravensburg) Gemeinschaft Immanuel, Schubertstr. 28, Ravensburg Innovationswerkstatt: Kirche und Familie Unser Treffen zur Innovationswerkstatt findet am Donnerstag 28. Januar 2021 um 19.00 Uhr in digitalem Format statt. Unsere Referenten haben dieses Format bereits erprobt und freuen sich schon auf die Begegnung mit uns und das gemeinsame Suchen nach einem guten Weg für unsere Kirchengemeinde. Bitte melden Sie sich im Pfarrbüro an. Sie erhalten dann per Mail einen Zugangs-Link. _________________________ und Kreativität haben es unsere großartigen Mitarbeiterinnen super hingekriegt, ohne dass jemand gesundheitlich in Gefahr gebracht wurde. – Gott sei Dank! Und vielen Dank auch allen Familien, die das Ganze möglich gemacht haben! Pfr. Martin Schöberl --- Innovationswerkstatt: Kirche und Familie Unser Treffen zur Innovationswerkstatt findet am Donnerstag 28. Januar 2021 um 19.00 Uhr in digitalem Format statt. Unsere Referenten haben dieses Format bereits erprobt und freuen sich schon auf die Begegnung mit uns und das gemeinsame Suchen nach einem guten Weg für unsere Kirchengemeinde. Bitte melden Sie sich im Pfarrbüro an. Sie erhalten dann per Mail einen Zugangs-Link. ---- Ehejubiläum Sie feiern 2021 ein Ehejubiläum und freuen sich über einen Besuch von Pfarrer Schöberl oder wollen das Jubiläum mit einem Gottesdienst feiern? Dann melden Sie sich bitte im Pfarrbüro. Da wir nicht alle Daten von allen Trauungen vorliegen haben, sind wir auf Ihre Hilfe und Rückmeldung angewiesen. Vielen Dank. --- Allianzgebetswoche 2021 Gemeinsam beten. Mit anderen Christen. An Deinem Ort Sonntag, 17. Januar um 18.00 Uhr Abschlussgottesdienst mit Dirk Arold (LKG Ravensburg) Gemeinschaft Immanuel, Schubertstr. 28, Ravensburg Ehejubiläum Sie feiern 2021 ein Ehejubiläum und freuen sich über einen Be- such von Pfarrer Schöberl oder wollen das Jubiläum mit einem Gottesdienst feiern? Dann mel- den Sie sich bitte im Pfarrbüro. Da wir nicht alle Daten von allen Trauungen vorliegen haben, sind wir auf Ihre Hilfe und Rückmeldung ange- wiesen. Vielen Dank. _________________________ Liebe Kreative Wir hoffen, dass Ihr alle gut und vor allem gesund ins neue Jahr gekom- men seid. Um eurer Kreativität auf die Sprünge zu helfen, hier ein ein ganz aktuelles Werk aus Baindt-Sulpach. Ein Sonnenuntergang zum Träumen, wie es ihn nur in Sulpach gibt. Ist das nicht Anregung genug um sich auf einen Maltag im Freien zu freuen, sobald es die Temperaturen zulassen? Danke an Hubert Gärtner. Euer KM-Team Abendstimmung in Sulpach _________________________ Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt E-Mail: info@christliche-gemeinde-baienfurt.de Regelmäßige Veranstaltungen unserer Gemeinde Freitag Kinderchor 18.00 - 19.00 Uhr (7 - 12 Jahre) Kindergruppen 19.00 - 20.30 Uhr (6 - 12 Jahre) Teenie 19.00 - 20.30 Uhr (12 - 16 Jahre) Bibelarbeit 19.00 - 20.30 Uhr Samstag Jugend 19.00 - 20.30 Uhr (Ab 16 Jahre) Sonntag: Gottesdienst 10.00 - 12.00 Uhr (Sonntagsschule 11.00 - 12.00 Uhr) Selig sind, die das Wort Gottes hören und bewahren. Webseite: www.christliche-gemeinde-baienfurt.de Hinweis: Aufgrund der aktuellen Situation werden die Veranstaltungen online durchgeführt. Weitere Informationen finden Sie auf www.christliche-gemeinde-baienfurt.de Vereinsnachrichten Musikverein Baindt Adventsaktion 2020 – ein voller Erfolg! Wir möchten uns bei Ihnen für Ihre großartige Spendenbereitschaft an- lässlich unserer Adventsaktion 2020 bedanken, es war ein voller Erfolg! Vielen herzlichen DANK hierfür! Für die tolle Unterstützung bedanken wir uns auch bei der Bäckerei Schmidt und der Mosterei Keßler, die uns mit leckerem Weihnachtsgebäck und winterlichen Ge- tränken beliefert haben. Wir wünschen Ihnen allen ein gutes & gesundes neues Jahr 2021 und hoffen, dass wir Sie bald wieder musika- lisch unterhalten dürfen. Bleiben Sie uns weiterhin treu! Ihr Musikverein Baindt e.V. Narrenzunft Raspler e.V. 1. Baindter Malwettbewerb der NZ Raspler Baindt e.V. Bist Du fasnetsbegeistert zwi- schen 2 und 11 Jahren und malst gerne? Dann mach bei unserem Malwett- bewerb zum Thema „Fasnet in Baindt“ mit! Male dafür ein Bild mit dem Thema „Fasnet in Baindt“ bis zum 07. Februar 2021 auf ein DIN A4 Blatt mit Stiften deiner Wahl. Alle Kinder, die mitmachen, bekommen einen Preis und die ersten Plätze bekommen einen Hauptpreis. • Schreibe auf die Rückseite deines Bildes deinen Namen, Alter und Adresse. • Bitte werfe dein Bild in den Briefkasten der Gemeinde Nummer 3 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 25 Baindt oder sende es per Post an die Gemeinde Baindt, Stichwort „Malwettbewerb Raspler.“ • Die Bilder werden von Mitgliedern des Zunftrats be- wertet. • Die Gewinner werden im Amtsblatt bekannt gegeben. • Die Bilder werden im Fenster vom Raspler Stüble am Dorfplatz ausgestellt. Gewinner bekommen einen Gutschein für das Spielwa- rengeschäft Schneider in Bft. Der Zunftrat Baienfurt-Baindt 0176 - 45 90 80 40 www.drk-baienfurt-baindt.de Konto: DE20 6505 0110 0086 6677 66 Blutspende-Aktion in Baindt Wir ziehen nach unserem letzten Blutspende-Termin in der Schenk-Konrad-Halle in Baindt Bilanz und sagen DANKE an 219 Blutspender, davon 23 Erstspender, die ihren Weg zu uns gefunden haben. Aufgrund der aktuellen Hygieneregeln können wir unse- ren Blutspendern leider nach wie vor keinen Imbiss anbie- ten. Stattdessen dürfen sich die Spender über reichhaltige Lunchpakete freuen. In diesem Zusammenhang ebenfalls ein riesengroßes Dankeschön an den CAP-Markt Baindt für die großzügige Obstspende, dem REWE-Markt Rai- ner Hahn für die Schokoladen-Spende und dem „Baind- ter Beck“, der uns die Tüten sowie ein Vesper für unsere Helfer gespendet hat. Gerne können Sie sich schon den nächsten Blutspen- de-Termin vormerken: am 8. April 2021 in der Achtalschule in Baienfurt. Alles Wichtige zur Blutspende finden Sie auch auf unse- rer Homepage www.drk-baienfurt-baindt.de unter der Rubrik „Blutspende“. Landjugend Baindt e.V. Funken 2021 abgesagt! Liebe Bürgerinnen und Bürger, wie Sie sich bestimmt schon gedacht haben, ist es für uns, die Landjugend Baindt, dieses Jahr leider nicht möglich einen Funken zu veranstalten. Durch die immer strenger werdenden Corona-Verordnungen sind uns leider die Hände gebunden. Wir wären Ihnen sehr dankbar, wenn sie deshalb kein Reisig o.ä. auf den Funkenplatz bringen. Auch die evtl. noch vorhandenen Christbäume werden wir dieses Jahr nicht einsammeln. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis. Bleiben Sie gesund und kommen Sie gut durch die Zeit. Ihre Landjugend Baindt SOZ I A L VERBAND VdK Baden-Württemberg Der Sozialverband VdK infor- miert: Info-Telefon zum Thema „Coro- na-Virus-Pandemie“ Landratsamt Ravensburg - Telefon 0751 85 50 50 Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg - Telefon 0711 909-39 555 Bei Verdacht auf Corona-Infektion: Hausarzt telefonisch kontaktieren! Nicht erreichbar ? Dann rufen Sie an: - 116 117, Bereitschaftsdienst der Kas- senärztlichen Vereinigung BW Notruf 112 - Rettung, Feuerwehr - Polizei: 110 ---------- Aktuelles vom VdK Kreisverband Ravensburg: Aufgrund der aktuellen Coronaverordnungen bleibt un- ser Büro vorübergehend geschlossen. Die Erreichbarkeit bleibt erhalten ohne zeitliche Eingrenzung Per E-Mail: kr-ravensburg@vdk.de oder hanneloressie- ling@t-online.de, oder telefonisch tagsüber privat: Tel. 07562-3108. Sie können sich auch gerne über die Homepage des Kreis- verbandes www.vdk.kreisverband-ravensburg über die Aktualitä- tetn informieren. Diese Änderung betrifft nicht den Sozialrechtsschutz gGmbH! Sie kann zu den üblichen Sprechzeiten zur Beratung oder Terminvergabe erreicht werden unter 0751-76 96 20. Aktuelles vom VdK Ortsverband Weingarten können Sie auf unserer Homepage www.vdk.de/ov-weingar- ten ersehen. Unser VdK-Treff am 03.02.2021 fällt leider wegen Corona aus. Bleiben Sie gesund Ihre Karin Maucher Vorsitzende Seite 26 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 3 Was sonst noch interessiert Kontaktstelle Frau und Beruf - Online- oder telefonische Beratung und digitale Impulse für Frauen Die Corona-Krise stellt Frauen erneut – nicht nur fami- liär – vor große Herausforderungen. Die Kontaktstelle Frau und Beruf Ravensburg – Bodensee-Oberschwaben will sowohl mit ihrer persönlichen Beratung als auch mit verschiedenen digitalen Formaten Mut machen und erste Schritte in mögliche neue Richtungen weisen. Seit vielen Monaten wird unser aller Leben durch die Co- rona-Krise vollkommen auf den Kopf gestellt. Viele Frau- en befinden sich im Home-Office oder in der Kurzarbeit, andere wiederum befinden sich im Dauereinsatz um die Grundversorgung zu gewährleisten. Aktuell stellt insbe- sondere die erneute Schließung von Schulen und Kitas für viele Frauen wieder eine große Herausforderung dar. In diesem dynamischen Umfeld beschäftigen sich Frauen mit vielen Fragen. Woher nehme ich die Kraft mich dem Ganzen zu stellen? Was passiert, wenn ich entlassen wer- de? Wie kann meine berufliche Zukunft aussehen? Die Kontaktstelle Frau und Beruf Ravensburg – Boden- see-Oberschwaben ist auch in dieser beruflichen Um- bruchsituation für Frauen eine Ansprechpartnerin. „Auch in der aktuellen Krisenzeit unterstützen wir Frauen bei beruflichen Fragen. Mit einem objektiven Blick von außen schauen wir auf die persönliche Situation und beleuchten die verschiedenen Möglichkeiten des weiteren Berufswe- ges. Gerade jetzt ist es mehr denn je wichtig, den Blick nach vorne zu richten und ein Ziel vor Augen zu haben“, so Martina Schmidt, Leiterin der Kontaktstelle Frau und Beruf Ravensburg – Bodensee-Oberschwaben. Durch ein so tiefgreifendes Ereignis wie die Corona-Krise entstehen viele Fragen und gerade Frauen sind häufig zu einer be- ruflichen Veränderung gezwungen. Das Beratungsportfolio der Kontaktstelle Frau und Beruf gibt Hilfestellung und deckt vielschichtige Themen wie die berufliche Neuorientierung, den Stellenwechsel, den beruflichen Wiedereinstieg, die Existenzgründung oder auch Beratungen zur beruflichen Weiterentwicklung oder Karriereplanung ab. Die individuellen Beratungen finden zurzeit per Telefon, Mail oder online statt. Für eine individuelle Beratung ist eine Terminvereinba- rung notwendig. Zur Terminvereinbarung ist das Team der Kontaktstelle telefonisch und per Mail erreichbar un- ter 0751/35906-63 oder info@frauundberuf-rv.de. Darüber hinaus wollen die Mitarbeiterinnen der Kon- taktstelle Frau und Beruf anderen Frauen mit diversen Online-Impulsen zu aktuellen Themen Mut machen und Hilfestellung geben. Die nächste kostenlose Live-On- line-Veranstaltung mit dem Titel „Frauen, Corona und der alltägliche Wahnsinn“ findet am Samstag, 23. Ja- nuar von 10 bis 11:30 statt. Voraussetzung ist lediglich ein Smart-Phone, Tablet oder Computer und ein Inter- net-Zugang. Nähere Infos und Anmeldung unter www. frauundberuf-rv.de . Vesperkirche Leutkirch wird verschoben in den Sommer Auf Wunsch der evangelischen Kirchengemeinde Leutkirch wird die Vesperkirche auf Frühsommer Vesperkirche Leutkirch wird verschoben in den Sommer Auf Wunsch der evange- lischen Kirchengemeinde Leutkirch wird die Vesperkirche auf Frühsommer ver- schoben. Aufgrund der aktuellen Lage in Leutkirch soll das Risiko minimiert werden. „Außerdem,“ erklärt Pfarrer Volker Gerlach die kurzfristige Entscheidung, „hoffen wir auf ein persönliches Zusammenkommen im Sommer. Dann könnte ein gemeinsames Mittagessen in der Ves- perkirche wieder möglich sein.“ Gerade für das erstmalige Durchführen der Vesperkirche im Allgäu wäre das eine wünschenswerte Möglichkeiten. An den beiden Standorten Ravensburg und Wilhelmsdorf wird die „Vesperkirche unterwegs“ wie vorgesehen mit Plan C stattfinden: Die Eröffnung wird am 31. Januar im Gemeindegottesdienst gefeiert. Vom 01. bis 13. Februar werden jeweils kostenlose Vesperpakete, Brief- und Te- lefonkontakte angeboten. In Wilhelmsdorf findet die Ves- perkirche am Brüdergemeindehaus statt. In Ravensburg wird die Vesperkirche am Haus der Diakonie in der Eisen- bahnstraße 49 ihre Vesperpakete verteilen. Ursprünglich war das Johannesgemeindehaus vorgesehen. Nun wird ein zentraler Ort in Ravensburg für die veränderte Situ- ation gewählt, der einfach zu erreichen ist. Die „Vesperkirche unterwegs“ ist ein rein spendenfinan- ziertes Projekt und wird gemeinsam von der Diakonie Oberschwaben Allgäu Bodensee und der Johannes-Zieg- ler-Stiftung, der Stiftung der Zieglerschen, veranstaltet. Gastfamilien gesucht Auch in Corona-Zeiten brauchen Menschen mit Behin- derungen Gastfamilien, in denen sie gut begleitet leben können. Gesucht werden daher Familien oder Einzelper- sonen, die ein Zimmer oder eine kleine Wohnung frei haben. Fachkenntnisse sind nicht erforderlich. Die Gast- familie sollte Freude am Umgang mit Menschen mit Be- hinderungen haben und sich vorstellen können, ein Kind, einen Jugendlichen oder eine erwachsene Person bei sich aufzunehmen und im Alltag zu begleiten. Fachkräf- te der Stiftung Liebenau sorgen für eine dauerhafte Be- gleitung durch den Fachdienst sowie ein angemessenes Betreuungsentgelt. Informationen unter: Stiftung Liebenau, Betreutes Wohnen in Familien (BWF), Friedhofstraße 11, 88212 Ravensburg, Tel. 0751 977123-0, www.stiftung-liebenau.de/gastfamilie. Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg Kaufpreisaufteilung zwischen Grundstück und Gebäude: Rechenmethode des Finanzamtes nicht immer zutref- fend Immobilienkäufer können Einspruch einlegen Um die Anschaffungskosten für eine vermietete Woh- nung bei der Steuer absetzen zu können, wird im Grundsatz eine im Kaufvertrag festgelegte Aufteilung des Kaufpreises auf den Grund und Boden und das Ge- bäude der Wohnung herangezogen. Fehlt diese oder ist sie nicht plausibel, rechnet das Finanzamt oft zum Nachteil des Eigentümers nach einer eigenen Methode. Der Bundesfinanzhof hat diese Finanzamt-Methode nun verworfen und Betroffene können sich wehren! Anleger, die eine Immobilie kaufen und dann vermie- ten, sollten am besten bereits im Notarvertrag festle- gen, welcher Preisanteil auf die Wohnung und welcher Preisanteil auf den Boden entfällt. Das ist wichtig für die Abschreibung der Immobilie: Denn bei der Steuer dürfen nur die Anschaffungskosten für das Haus oder die Woh- nung, nicht aber des Grundstücks abgeschrieben werden. Aber Achtung: Ist die Kaufpreisaufteilung nicht plausibel, Nummer 3 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 27 darf das Finanzamt nachrechnen. Und auch dann, wenn erst gar keine eigene Kaufpreisaufteilung vorgenommen wurde. Für die Berechnung des Gebäudewertes zieht das Finanzamt i. d. R. eine Arbeitshilfe des Bundesfinanzmi- nisteriums heran. Die Aufteilung nach dieser Methode fiel dabei häufig zu Ungunsten des Eigentümers aus, stellt der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg fest. Denn oft ist der von der Finanzverwaltung ermittelte Gebäudewert überraschend niedrig, sodass die Steuerabschreibung für das Gebäude oder die Wohnung ebenfalls gering ist. Ob das Ergebnis, das mit der Arbeitshilfe von der Finanz- verwaltung ermittelt wird, akzeptiert werden muss, hat nun der Bundesfinanzhof überprüft. Dabei hat er einer Klägerin Recht gegeben, die gegen die vom Finanzamt vorgenommene Kaufpreisermittlung geklagt hatte. Betroffene sollten Einspruch einlegen Wenn das Finanzamt mit der Arbeitshilfe des Ministeriums rechnet und das zu Ungunsten des Steuerzahlers ausgeht, sollte Einspruch gegen den Steuerbescheid eingelegt wer- den! Dazu sollte das Aktenzeichen genannt werden, rät der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg. Weitere Informationen zum Thema Vermietung einer Immobilie enthält der Ratgeber Nr. 64 „Steuern rund ums Haus“, der kostenfrei beim Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg unter der gebührenfreien Ruf- nummer 0800 0 76 77 78 angefordert werden kann. Finde die acht Fehler! Das obere Bild unterscheidet sich jeweils durch acht Veränderungen von dem Bild darunter. Welche sind es? © Pietrzak/DEIKE 751R45R4 Amtsblatt der Stadt Markdorf vom 17. April 2020 Nummer 16 2 m Zusammenhalten - ABER Abstand halten Kleiner Tipp von uns für Sie Apostroph ja oder nein? Bei Artikelverschmelzungen mit Präposition wird in der Regel kein Apostroph gesetzt: - auf + das –> aufs - durch + das –> durchs - für + das –> fürs - in + das –> ins - um + das –> ums - hinter + dem –> hinterm - vor + dem –> vorm - hinter + den –> hintern - über + den –> übern - unter + den –> untern Eine Ausnahme bilden nur umgangssprachliche Formen wie auf’m, nach’m oder in’n. Wir beraten Sie gerne! Telefon: 07154 8222-74 E-Mail: anzeigen@duv-wagner.de Hier könnte Ihre Anzeige stehen! 07154 8222-74 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 3 VERSCHIEDENES MIETANGEBOTE Franz Lohr GmbH | Steinbeisstraße 10 | 88214 Ravensburg Bewerbung an: personal@franz-lohr.de Haben Sie Fragen? T +49 751 881-161 | www.franz-lohr.de Die Franz Lohr GmbH ist ein innovatives Unternehmen mit über 300 Mitarbeitern im Bereich der Gebäude-, Umwelt-, Ver- und Entsorgungstechnik. Zur Verstärkung unserer Teams suchen wir: » Anlagenmechaniker SHK m | w | d » Meister SHK m | w | d » Elektroniker | Elektriker m | w | d » Schlosser m | w | d » Kundendienstmonteur m | w | d » Mechatroniker Kältetechnik m | w | d Wir freuen uns darauf Sie kennenzulernen! Wir suchen im Raum Weingarten • gepflegtes Haus / DHH oder Eigentumswohnung zum Kauf für Eigenbezug (Paar 55 + hat Wohnortwechsel) • Einfamilienhaus, bevorzugt mit ELW mit großer Garage / Carport (2 Autos + Fahrräder) für Dipl-Ing. & seine Familie Wir sind für Sie da: seröse Beratung, schnelle Abwicklung. Rufen Sie uns unverbindlich an ! 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Für eine reibungslose Abwicklung bitten wir Sie, uns keine offenen Dateien, wie z.B. Word-, Excel- oder PowerPoint-Dateien, bei Grafikprogrammen keine CDR- oder QXD-Dateien zu senden. Auftragserteilung Zur Dateiübertragung senden Sie uns bitte ein Telefax oder per Mail die genauen Angaben, in welchem Mitteilungsblatt Ihre Anzeige erscheinen soll. Desweiteren benötigen wir den Erscheinungstermin, Ihre Rechnungsanschrift, Bankdaten und eine Telefonnummer für eventuelle Rückfragen. Wichtiger Hinweis zur Anzeigenschaltung Druck + Verlag Wagner GmbH & Co.KG · Max-Planck-Straße 14 · 70806 Kornwestheim Telefon Fax Mail 07154 8222-74 07154 8222-15 anzeigen@duv-wagner.de[mehr]

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                  Amtsblatt Jahrgang 2021 Freitag, den 10. September 2021 Nummer 36 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Tobias Pearman, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Gelebtes Miteinander in Baindt Unterstützung für die Betreuung von geflüchteten Menschen wird gesucht Derzeit werden 104 geflüchtete Menschen in Baindt betreut. Davon 18 Familien mit insgesamt 55 Kindern und 16 alleinstehende Männer. Die geflüchteten Menschen kommen aus Syrien, Afghanistan, Türkei, Irak, Pakistan, Ägypten, Gambia, Eritrea, Togo, China, Kosovo und Georgien. Je nach Alter besuchen die Kinder die Kinder- gärten und die Schule; einige Jugendliche besuchen bereits die weiterführenden Schulen. Deutschkurse wer- den von den erwachsenen Personen wahrgenommen. Einige junge Männer absolvieren eine Ausbildung oder haben einen festen Arbeitsplatz, z.B. bei der Firma Dachser und der Firma Sprinz. Diejenigen, die schon länger in Deutschland leben, sind damit schon recht selbständig und benötigen weniger Unterstützung. Unterstützung für die erwachsenen Personen wird vor allem bei Ämterbesuchen, allgemeinen Formalitäten sowie beim Erlernen der deutschen Sprache benötigt. Durch weitere persönliche Kontakte könnten sich even- tuell auch Hilfestellungen bei der Suche nach Arbeitsplätzen oder einer Wohnung ergeben. Ebenso würden sich alle über die Teilnahme bei den Aktivitäten der Erwachsenen freuen. Unter anderem beim Besuch vom Frauencafé, Ausflügen oder Sprachspaziergängen. Unterstützung für Kinder wird hauptsächlich für die Haus- aufgabenbetreuung und Durchführung / Beteiligung von Freizeitangeboten wie lesen, basteln oder kleine Ausflüge in den Ferien etc. gesucht. Unser kleiner, jedoch sehr feiner Helferkreis Der Helferkreis ist im November 2015 mit einer großen Anzahl von ca. 100 Freiwilligen gestartet. Zwischenzeitlich hat sich die Zahl der helfenden Personen deutlich reduziert, übrig blieb ein kleiner doch sehr feiner Helferkreis! Unseren Helferinnen und Helfern sei an dieser Stelle von Herzen gedankt, nie- derschwellig und mit ganz viel Tatkraft wird mit angepackt und geholfen, wo Hilfe nötig ist und das zwischenzeitlich seit vielen Jahren! DANKE! Jetzt braucht der Helferkreis allerdings dringend Unter- stützung. Gerade auch junge Erwachsene werden u.a. für sportliche Aktivitäten gesucht. Jeder kann sich nach seinen Möglichkeiten einbringen, sei es regelmäßig oder auch spo- radisch. Über weitere helfende Hände freut man sich sehr! Regelmäßige Treffen des Helferkreises finden zusammen mit der Integrationsmanagerin statt. Die Teilnahme daran ist freiwillig. Kommen Sie doch zum nächsten Treffen am Montag, 13.09.21 um 16:30 Uhr in der Gemeinschaftsunter- kunft im Friesenhäusle (Spielzimmer, 1. Stock) hinzu und informieren Sie sich unverbindlich! Ansprechpartnerinnen für Interessierte: Integrationsmanagerin: Regina Schnell (Regina.Schnell@johanniter.de, 01622418052) Sprecherin des Helferkreises: Sibylle Boenke (sibylleboe@web.de, 07502 1740) Ihre Gemeindeverwaltung Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 36 Amtliche Bekanntmachungen Wahlbekanntmachung 1. Am 26. September 2021 findet die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag statt. Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr. 2. Die Gemeinde ist in folgende 3 Wahlbezirke eingeteilt: Wahlbezirk Abgrenzung des Wahlbezirks Lage des Wahlraums (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort, Zimmer-Nr.) 1 Schule für Blinde und Seh- behinderte Klosterhof 1 - Sporthalle - 2 Klosterwiesenschule Boschstraße 1 - Aula - 3 Schenk-Konrad-Halle Mühlstraße 1 - Schenk-Konrad-Halle - In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom 19.08.2021 bis 21.08.2021 übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat. Der Briefwahlvorstand tritt zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 18:00 Uhr im Sit- zungssaal des Rathauses Baindt in der Marsweilerstraße 4 zusammen. 3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wäh- lerverzeichnis er eingetragen ist. Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlrau- mes einen Stimmzettel ausgehändigt. Jeder Wähler hat eine Erststimme und eine Zweitstimme. Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer a) für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Namen der Bewerber der zugelas- senen Kreiswahlvorschläge unter Angabe der Partei, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch dieser, bei anderen Kreiswahlvorschlägen außerdem des Kennworts und rechts von dem Namen jedes Bewerbers einen Kreis für die Kennzeichnung, b) für die Wahl nach Landeslisten in blauem Druck die Bezeichnung der Parteien, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch dieser, und jeweils die Namen der ersten fünf Bewerber der zugelassenen Landeslisten und links von der Parteibezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung. Nummer 36 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Der Wähler gibt seine Erststimme in der Weise ab, dass er auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber sie gelten soll, und seine Zweitstimme in der Weise, dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landes- liste sie gelten soll. Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraumes oder in einem be- sonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimm- abgabe nicht erkennbar ist. In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden. 4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, so- weit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. 5. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlkreis, in dem der Wahl- schein ausgestellt ist, a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder b) durch Briefwahl teilnehmen. Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindebehörde einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefum- schlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzet- telumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbrief- umschlag angegebenen Stelle zuleiten, dass er dort spätestens am Wahltage bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden. 6. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Eine Ausübung des Wahlrechts durch einen Vertreter anstelle des Wahlberechtigten ist unzulässig (§ 14 Abs. 4 des Bundeswahlgesetzes). Ein Wahlberechtigter, der des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Ab- gabe seiner Stimme gehindert ist, kann sich hierzu der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer vom Wahlberechtigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung des Wahlberechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht (§ 14 Absatz 5 des Bundeswahlgesetzes). Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Er- gebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Un- befugt wählt auch, wer im Rahmen zulässiger Assistenz entgegen der Wahlentscheidung des Wahlberechtigten oder ohne eine geäußerte Wahlentscheidung des Wahlberechtigten eine Stimme abgibt. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Absatz 1 und 3 des Strafgesetzbuches). Ort, Datum Baindt, den 10. September 2021 Die Gemeindebehörde Simone Rürup Bürgermeisterin Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 36 Stellenausschreibungen Erzieher (m,w,d) für unseren kommunalen Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ gesucht! Die Gemeinde Baindt sucht für Ihren 7-gruppigen Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ zum baldmöglichsten Eintritt zwei Erzieher (m/w/d) mit einem Beschäftigungsumfang zwischen 65% und 100%. Es handelt sich um unbefristete Stellen in altersgemischten Gruppen (Kinder im Alter zwischen 3 und 5 Jahren). Wir arbeiten in altersgemischten und altershomogenen Gruppen. Die Arbeit der Einrichtung ist situations – und kindorientiert. Lernen geschieht individuell. Wir nehmen jedes Kind in der aktuellen Entwicklungsphase wahr und bieten ihnen Unterstützung, Förderung und Herausforderungen an. Zu Ihren Aufgaben gehören: - Vorbereiten und Führen von Elterngesprächen - Dokumentation von Beobachtungsordnern - Portfolio Wir bieten Ihnen einen interessanten, vielseitigen und verantwortungsvollen Arbeitsplatz in einem motivierten Team. Die Vergütung erfolgt nach dem TVöD-SuE S 8a. Nähere Informationen auch zu unserem pädagogischen Konzept finden Sie unter www.baindt.de. Wir freuen uns über Ihre Bewerbung an die Gemeinde Baindt, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt oder per Mail an info@baindt.de Nummer 36 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Wechsel beim Austräger des Amtsblattes im Bezirk 2 Unser Austräger Marcel Striegel hat das Amtsblatt Ende August zum letzten Mal zugestellt. Zur Zufriedenheit Al- ler hat er über ein Jahr lang das Amtsblatt zuverlässig ausgetragen. Hierfür bedanken wir uns, auch im Namen der Abonnenten, recht herzlich. Ab dem 1. September 2021 übernimmt Felix Haller den Bezirk 2. Wir wünschen ihm viel Freude beim Austragen. Die entsprechende Telefonnummer entnehmen Sie bitte der Straßenliste. Für ein gutes Miteinander Feld- und Wiesenwege dienen Ihnen zur Erholung. Wir Landwirte haben hier unseren Arbeitsplatz und produ- zieren Lebensmittel für uns alle. Wir bitten Sie daher: • auf den Wegen zu bleiben und weder Äcker noch Wie- sen, Weinberge oder Obstanlagen zu betreten. • weder Hundekot noch Müll zu hinterlassen. • dem landwirtschaftlichen Verkehr auf Feldwegen Vor- fahrt zu geben. Vielen Dank! Ihre Landwirte und Winzer aus der Region. Für ein gutes Miteinander Landesbauernverband in Baden-Württemberg e. V. www.lbv-bw.de Feld- und Wiesenwege dienen Ihnen zur Erholung. Wir Landwirte haben hier unseren Arbeitsplatz und produzieren Lebensmittel für uns alle. Wir bitten Sie daher: • auf den Wegen zu bleiben und weder Äcker noch Wiesen, Weinberge oder Obstanlagen zu betreten. • weder Hundekot noch Müll zu hinterlassen. • dem landwirtschaftlichen Verkehr auf Feldwegen Vorfahrt zu geben. Vielen Dank! Ihre Landwirte und Winzer aus der Region. Einladung zur Gemeinderatssitzung am 14. September 2021 in Baindt Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am Dienstag, den 14. September 2021 um 18:00 Uhr in der Schenk-Kon- rad-Halle statt. TAGESORDNUNG 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des B-Planes „Bifang Erweiterung“ für die Verlängerung des Gartenhauses auf Flst. 139/6, Benzstr. 2 05 Antrag auf Nutzungsänderung - Umbau einer Bank- filiale zu einer Bäckereifiliale auf dem Flst. 840/1, Dorfplatz 1 06 Radverkehrskonzept für den Gemeindeverband Mitt- leres Schussental - Beschlussfassung 07 Gebührenkalkulation der Wassergebühren für die Jahre 2021 und 2022 - Wasserverbrauchsgebühren 2021 und 2022 - Änderung der Wasserversorgungssatzung 08 Vergabe von Unterhaltsreinigungen 09 Anfragen und Verschiedenes Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Hinweis: Die Gemeinderatssitzung wird mit einem Distanzie- rungskonzept abgehalten. Folgende Regelungen gelten für den Sitzungsverlauf: • Beim Hereinkommen und Verlassen der Halle ist ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz zu tragen. • Auch die Besucherinnen und Besucher müssen den notwendigen Mindestabstand einhalten und sich in eine Anwesenheitsliste eintragen. • Für die Beratung in der Halle haben wir Mikrofone bzw. eine Lautsprecheranlage vorgesehen. Die Vorsitzende des Gemeinderats Simone Rürup, Bürgermeisterin Fundinfo Folgende Fundgegenstände wurden im Rathaus ab- gegeben: September: Kuschelschaf, Longboard, verschiedene Schlüssel August: Wanderstöcke/Walkingstöcke, Einzel-Schlüssel Juli: Kinderwagen (Gesslein), Buch „Reader‘s Digest“, Push-Pop-Silicon-Spielzeug „Erdbeere“ Ferienprogramm Ferienprogramm 2021 Schützbach GmbH Bei schönstem Wetter waren auch dieses Jahr wieder 12 Kinder als wahre Künstler beim Ferienprogramm. 2 Stunden lang waren feilen, sägen, schleifen, hammern und bohren angesagt. Wir haben auch tatsächlich jede Minute bis zum Abholen gebraucht damit aus den Yton- grohlingen wunderschöne Igel geworden sind. Danke allen Helfern. Wir hatten einen sehr schönen kreativen Nachmittag. Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 36 Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 01805 911-630 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 09 - 13 Uhr und 15 - 19 Uhr Tierarzt Samstag, 11. Septeber und Sonntag 12. September Tierklinik Dr. Ganal und Dr. Ewert, Tel.: (0751) 4 44 30 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 11. September Apotheke Vetter in Ravensburg, Marienplatz 81, Tel.: (0751) 3 52 44 05 Sonntag, 12. September Central-Apotheke in Ravensburg, Marienplatz 31, Tel.: (0751) 36 33 60 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. Hausnotruf und Menüservice „Essen auf Rädern“, Tel.: (0751) 56 06 10 Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Essen auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-110 Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte Menschen bzw. für Menschen die einfach nur Geselligkeit suchen. Jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Ihre Ansprechpartnerin, Rebecca Herz erreichen Sie telefonisch unter 0751 36360-116 Maybachstr.1, Weingarten Achtung! Die Schule hat begonne Nummer 36 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Sterbefall am Wochenende Es ist nicht notwendig, einen Sterbefall bei der Gemeindever- waltung am Wochenende anzuzeigen. Bitte vereinbaren Sie mit dem Pfarramt einen Termin für die Bestattung. Sollte die Beerdigung bereits am Dienstag erfolgen, ist es ausreichend, wenn die Gemeindeverwaltung am Montagvormittag darüber informiert wird. Die meisten Bestattungsunternehmen haben einen Schlüssel für die Aussegnungshalle in Baindt. Sollten dennoch Fragen und Unklarheiten aufkommen, wen- den Sie sich bitte an folgende Personen in der aufgelisteten Reihenfolge: Frau Heine, Friedhofsverwaltung Tel. 0160 53 86 706 Herr Plangg, Friedhofsverwaltung Tel. (07502) 91 22 28 Laura Kurz, Tel.: 91 30 30 Am Föhrenried Baienfurter Straße Birkenstraße Buchenstraße Mehlisstraße Riedsenn Sumeraugasse Schachener Straße Wickenhauser Straße Felix Haller, Tel.: 91 39 64 Badweg Blumenstraße Bronnenstubenweg Dahlienstraße Hubertusweg Klosterhof Krokusweg Lavendelstraße Lilienstraße Mühlstraße Nelkenstraße Thumbstraße Nr. 47 - 81 Tulpenstraße Veilchenstraße Markus Wöhr, Tel.: 943242 Brühl Dorfplatz Eichenstraße Eschenstraße Gartenstraße Innere Breite Küferstraße Ziegeleistraße Louis Escher, Tel.: 0751/95874647 Benzstraße Dachsstraße Eichhorngasse Friesenhäusler Straße Froschstraße Fuchsstraße Hirschstraße Nr. 1 - 50 Igelstraße Iltisstraße Liebigstraße Rehstraße Siemensstraße Wieselgasse An alle Amtsblatt-Bezieher Haben Sie Ihr Amtsblatt nicht bekommen? Dann rufen Sie bitte den für Ihren Bezirk zuständigen Austrä- ger direkt an. Vergewissern Sie sich aber bitte vorher, ob Ihre Hausnummer gut sichtbar und der Briefkasten mit Ihrem Na- men versehen ist. Svenja Hermann, Tel.: 5 55 86 68 Hasenweg Hirschstraße ab Nr. 164 Kümmerazhofer Weg Marderstraße Mochenwangener Straße Reishaufen Sulpacher Straße Julian Kurz, Tel.: 91 30 30 Fliederstraße Kornblumenstraße Marsweilerstraße Rosenstraße Spielmannsweg Zeppelinstraße Tim Raubald, Tel.: 91 10 74 Grünenbergstraße Im Voken Jägerweg Lerchenstraße Sperlingweg Stöcklisstraße Storchenstraße Daniel Kronenberger, Tel.: 92 11 18 Amselstraße Annabergstraße Erlenstraße Kiesgrubenstraße Schönblick Sonnenstraße Thumbstraße Nr. 1 - 36 Ziegelhalde Lea Svoboda, Tel.: 91 36 35 Boschstraße Daimlerstraße Dieselstraße Dornierstraße Maybachstraße Röntgenstraße ✄ ✄ Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406- 0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 - Handy 0151 51536083 - Vorzimmer Frau Heine 9406-0 Fax 9406-36 Amtsblatt Frau Ziegler 9406-16 Bauamt - Bauamtsleiterin Frau Jeske 94 06-51 Bauamt - Ortsbaumeister Herr Roth 94 06-53 Bauamt Frau Scheid 94 06-54 Bürgertheke Frau Brei/Frau Hillebrand Passamt, An-/Abmeldung, 9406-12 Führerschein, Fischerei und 9406-13 Einwohnermeldeamt Herr Bautz 9406-14 Fundamt Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-12 Finanzverwaltung - Kämmerer Herr Abele 9406-20 - Kasse Herr Müller 9406-22 - Kasse Frau Weber 9406-24 - Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 - Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Gewerbeamt Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-13 Hauptamt Herr Plangg 9406-11 - Kindergarten - Ordnungsamt - Asylbetreuung Friedhofswesen Frau Heine 9406-0 Hallenbelegung SKH Frau Ziegler 9406-16 Kindergartenabrechnung Frau Ziegler 9406-16 Standesamt Frau Maurer 9406-40 Volkshochschule Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-13 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 912130 Feuerwehrhaus 912134 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 921690 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten - Sonne Mond und Sterne 94114-140 - St. Martin 2678 - Waldorfkindergarten 3882 Klosterwiesenschule - Rektorin Frau Heberling 94114-132 - Sekretariat Frau Mohring 94114-133, Fax -139 - Schulhausmeister Herr Tasyürek 0178 4052591 - Schule für Blinde und Sehbehinderte 94190 Pfarrämter - Katholisches Pfarramt 1349 - Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 - Kath. Gemeindehaus - Bischof-Sproll-Saal Anmeldung bei Fr. Moosherr (0751) 18089496 oder E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Polizei - Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe - Polizei 110 - Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 36 Unsere Jubilare Wir gratulieren Es hat sich ein Fehlerteufel eingeschlichen! Hier die Berichtigung. Herzlichen Glückwunsch Herr Egon Buchholz feierte am 30.08.2021 seinen 95. Geburtstag. Im Namen von Frau Rürup erhielt er ein kleines Prä- sent der Gemeinde. Für die Zukunft wünschen wir dem Jubilar alles Gute, persönliches Wohlergehen und eine gesegnete Zeit. Gemeindeverwaltung Veranstaltungskalender September 14.09. Gemeinderatssitzung Schenk-Konrad-Halle 15.09. Seniorentreff mit Vortrag Bischof-Sproll-Saal der Bürgermeisterin 17.09. Tennisclub Baindt JHV Schenk-Konrad-Halle 25.09. Basar „Rund ums Kind“ Klosterwiesenschule 26.09. Bundestagswahl Oktober 01.10. SV Baindt JHV Schenk-Konrad-Halle 05.10. Gemeinderatssitzung Schenk-Konrad-Halle 11.10. Vereinssitzung mit Terminplanung Schenk-Konrad-Halle für 2022 22.10. Ehrenamtsfeier Schenk-Konrad-Halle 23.10. Wendelinusfest Sulpach 27.10. Seniorentreff Bischof-Sproll-Saal 31.10. Ende der Sommerzeit Zur Information Aufruf zum Impfen und Testen für Schulen und Kitas Am kommenden Montag (13. September) startet das neue Schuljahr in Baden-Württemberg. Im kommenden Schuljahr soll der Präsenzunterricht die Regelform sein. Das ist das erklärte Ziel des Kultusministeriums. Dafür hat das Kultusministerium zahlreiche Schutzmaßnahmen ergriffen wie beispielsweise eine inzidenzunabhängige Maskenpflicht, Testpflicht sowie strenge Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen. Auch für Kindertageseinrich- tungen gelten Schutzmaßnahmen. Das wichtigste Ins- trument in der Pandemiebekämpfung bleibt aber das Impfen. Kultusministerin Theresa Schopper und Gesund- heitsminister Manne Lucha rufen deswegen alle Erwach- senen und alle Kinder und Jugendlichen ab zwölf Jahren dazu auf, sich impfen zu lassen. Gesundheitsminister Manne Lucha ergänzt: „Die Impf- stoffe sind sicher und helfen, die Pandemie einzudäm- men. Bis Ende September haben Sie noch die Möglichkeit, sich in den Impfzentren impfen zu lassen. In vielen Impf- zentren findet am 11. und 12. September, dem letzten Wo- chenende der Sommerferien, ein Aktionswochenende für Kinder und Jugendliche zwischen 12 und 17 Jahren und ihre Eltern statt und auch über die Hausärztinnen und Hausärzte sowie Kinderärztinnen und Kinderärzte sind Impfungen möglich. Zusätzlich werden viele Vor-Ort-Ak- tionen angeboten. Informationen zum Aktionswochen- ende, zu den Vor-Ort-Aktionen und auch zur Impfung finden sie auf www.dranbleiben-bw.de. Nutzen Sie diese zahlreichen Impfangebote im ganzen Land und schüt- zen Sie unsere Jüngsten, damit auch sie einen Schritt in Richtung Normalität gehen können. Für diejenigen, die sich noch unsicher sind, planen wir in der ersten Woche nach den Sommerferien eine Online-Informationsver- anstaltung, zu der das Gesundheitsministerium noch gesondert einlädt.“ Bitte, sich vor Schulbeginn über die Bürgertests tes- ten zu lassen Der Gesundheitsminister und die Kultusminister bitten El- tern, Lehrkräfte, Erzieherinnen und Erzieher sowie Schü- lerinnen und Schüler auch darum, sich vor Schul- und Kitabeginn über die Bürgertests testen zu lassen. „Die Bür- gertests sind aktuell noch kostenlos und einfach durch- zuführen. Daher bitte ich Sie, diese Möglichkeit wahr- zunehmen und sich vor dem ersten Schultag testen zu lassen“, sagt Gesundheitsminister Lucha. Kultusministerin Schopper ergänzt: „Sie haben es in der Hand, zu verhin- dern, dass Infektionen in die Schule und die Kita gelangen. Durch die Testungen können wir auch asymptomatische Infektionen entdecken und somit verhindern, dass das Vi- rus unbewusst in Kitas oder Grundschulen getragen wird und dort ein Ausbruchsgeschehen verursacht.“ NABU Weingarten 1000 Bäume für Weingarten und Umgebung „Eine tolle Aktion!“, so kommentierten einige Gartenbe- sitzer das NABU-Projekt. Die Gruppe Weingarten freut sich natürlich über den regen Zuspruch. Gartenbesitzer können noch bis zum 24. September 2021 beim NABU Weingarten vergünstigt Obstbäumchen und wildwach- sende Hecken bestellen. 60 Bestellungen sind bereits eingegangen. Für kleinere Gärten können auch nieder- wüchsige Obstbäumchen bezogen werden. Pfähle für das Anbinden der Pflanzen sowie Pflanzanleitung gibt es gratis dazu. Bestellungen erfolgen über die Internet- seite www.nabu-weingarten.de. Die Baumausgabe fin- det am Freitag, den 12. November 2021 von 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr und am Samstag, 13. November 2021 von 10.00 bis 12.00 Uhr in der Gartenbaumschule Müller, Ul- mer Straße 98 in Ravensburg (hinter dem DRK) statt. Vor der Abholung sollten die Pflanzen bezahlt sein. Bit- te bei der Abholung beachten, dass die Bäumchen bis zu 2m lang sind. Gutes Gedeihen wünscht schon jetzt der NABU Wein- garten! Nummer 36 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Regierungspräsidium Tübingen L 314, Fahrbahndeckenerneuerung zwischen Baienfurt und Bergatreute Sperrung seit Montag, 6. September bis voraussichtlich Ende Oktober Ab Montag, 6. September 2021 lässt das Regierungsprä- sidium Tübingen die schadhafte Fahrbahndecke der L 314 zwischen Baienfurt und Bergatreute erneuern. Günstige Witterungsverhältnisse vorausgesetzt, sind die Arbeiten bis voraussichtlich Freitag, 29. Oktober 2021 abgeschlossen. Die Sanierung ist erforderlich, da die Fahrbahn starke Verdrückungen und Spurrinnen sowie punktuelle Schad- stellen aufweist. Der komplette Straßenaufbau wird ab- gefräst und anschließend eine neue Trag-, Binder- und Deckschicht aufgebracht. Zusätzlich werden die vier Bus- haltestellen entlang der L 314 ertüchtigt und barrierefrei umgebaut. Darüber hinaus werden Entwässerungsleitun- gen und Verkehrseinrichtungen erneuert. Der erste Sanierungsabschnitt beginnt auf Höhe des Ge- werbegebiets Baienfurt und erstreckt sich bis über die Zufahrt Kieswerk Stöcklis. Im zweiten Sanierungsabschnitt finden die Arbeiten zwi- schen dem Parkplatz Jakobsbrunnen und dem Ortsbe- ginn von Bergatreute statt. Während der gesamten Bauzeit ist die L 314 vollgesperrt. Die Umleitung erfolgt aus Bad Wurzach kommend ab Roßberg über die L 316 nach Bad Waldsee und weiter über die B 30 nach Baindt. Aus Richtung Baindt und Baienfurt kommend erfolgt die Umleitung über die B 30 nach En- zisreute, weiter über die K 7939 nach Bergatreute. Der Linienbusverkehr ist ebenfalls von der Sperrung betrof- fen. Änderungen für den Linienbusverkehr werden vom Li- nienbetreiber an den betroffenen Haltestellen angekündigt. Die Kosten der Gesamtbaumaßnahme belaufen sich auf rund 1,8 Millionen Euro und werden vom Land Ba- den-Württemberg getragen. Das Regierungspräsidium bittet um Verständnis für die entstehenden Behinderungen. Informationen über die mit dieser Baumaßnahme ver- bundenen Verkehrsbeschränkungen im Internet unter https://verkehrsinfo-bw.de/baustellen abgerufen werden. Stiftung St. Franziskus Ein herzliches Willkommen den neuen Azubis im Altenzentrum Selige Irmgard Vergangene Woche durfte das Alten- zentrum Selige Irmgard der Stiftung St. Franziskus seine neuen Auszubildenden im Pflegebereich offiziell in Empfang nehmen, die seit September einen neuen Lebensabschnitt beschreiten. Zu den neuen Auszubildenden gehören Frau Jasmin Stiefel, die schon examinierte Pflegehelferin ist und nun die neue generalisierte dreijährige Ausbildung zur Pflegefachfrau antritt. Mit ihr wird Frau Anni Djou- fack, die bereits seit einiger Zeit in der Seligen Irmgard arbeitet, in das erste Ausbildungsjahr starten. Die Dritte im Bunde ist Frau Maka Kartchauli. Sie hat sich für die zweijährige Ausbildung zur Altenpflegehelferin entschie- den. Die Pflegedienstleitung Frau Schwarz ließ es sich selbstverständlich nicht nehmen, die Neuankömmlinge persönlich zu begrüßen. Sie wünschte allen einen guten Start sowie eine interessante Ausbildungszeit und betonte dabei, wie wichtig die eigene Ausbildung von Fachkräften mit der anschließenden Weiterbeschäftigung im eigenen Unternehmen sei. Vom Praxisanleiter der Seligen Irmgard wurden zur Begrüßung jedem Azubi eine Infomappe und ein wenig Nervennahrung überreicht. Im Anschluss an den offiziellen Teil folgte eine Begehung durch das Altenheim, in welchem die Auszubildenden ei- nen ersten Einblick in die verschiedenen Räumlichkeiten gewinnen konnten. Bei Kaffee und süßen Stückchen bot sich später die Gelegenheit für alle, sich im gemütlichen Rahmen noch ein wenig näher kennenzulernen. Gemein- sam konnten sich die Azubis bei einem Versuch gegensei- tig in verschiedenen Szenarien das Essen eingeben, um sich besser in die zu betreuenden Senioren einfühlen zu können. Dieser Rollenwechsel wird sie während der ge- samten Ausbildungszeit begleiten, um sich beim eigenen Handeln immer in andere Person versetzen zu können. Die Aufgaben einer Altenpflegekraft sind vielseitig, so Praxisanleiter Hr. Linse. Neben Hilfe bei der Körperpflege übernehmen Fachkräfte unter anderem die Vergabe von Medikamenten, Versorgung von Wunden, sowie Wechseln von Verbänden. Dabei ist eine enge Zusammenarbeit mit Ärzten an der Tagesordnung, um die optimale Versorgung der Bewohner sicherzustellen. Die tägliche Auseinandersetzung mit individuellen Biogra- fien der Bewohner und dem ständigen Austausch mit dem restlichen Pflegepersonal erfordert einen ausgeprägten Teamgeist und eine hohe Belastbarkeit. Vor allem die so- ziale Kompetenz, aber ebenfalls die psychologische und personale Kompetenz sind in dem Beruf sehr wichtig. Die Verantwortung, die man als Fachkraft trägt, setzt auch einen Überblick über das Ganze, das Einbeziehen von verschiedensten Faktoren in eine Entscheidung voraus. Dafür sind die Zukunftschancen in diesem Beruf umso größer. Die Pflegeberufe gehören in den kommenden Jahrzehnten zu den wichtigsten und damit sichersten im Arbeitsmarkt. Gerade politisch passiert zurzeit einiges und der Pflegeberuf wird stetig weiter aufgewertet, sowohl vom Ansehen her als auch vom Verdienst. Frau Kartchauli, Frau Djoufack, Frau Stiefel Die Perspektiven nach einer Ausbildung sind genauso gut. Das Altenzentrum Selige Irmgard bietet seinen Fachkräf- ten nach der Ausbildung je nach Interesse die Möglichkeit zu Weiterbildungen, um sich weiter zu spezialisieren. So sind Weiterbildungen zum Wundmanager, zur Palliati- vfachkraft, Gerontofachkraft und einige mehr möglich. Um diese große Zahl an Anforderungen und Heraus- forderungen, die an eine zukünftige Pflegekraft gestellt werden, gut meistern zu können, stellt das Altenzentrum Selige Irmgard den Schülern geschulte Praxisanleiter an die Seite, welche die Azubis Schritt für Schritt an die einzel- nen Aufgaben heranführen und während der gesamten Ausbildungszeit mit Rat und Tat zur Verfügung stehen. Wir wünschen unseren Auszubildenden in allen Bereichen einen gelungenen Ausbildungsstart mit ganz vielen ab- wechslungsreichen und interessanten Aufgaben! Johannes Linse Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 36 Die Zieglerschen Behindertenhilfe Ambulante Dienste Charlottenstraße 41, Ecke Mauerstraße 88212 Ravensburg Tel.: 0151-1823 6607 graf.ulrike@zieglersche.de Wir bieten Beratung und Unterstützung für Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige im Land- kreis Ravensburg. Ambulant Betreutes Wohnen Persönliches Budget Betreutes Wohnen in Familien Familienunterstützender Dienst Freizeit und Reisen Natur- und Kulturlandschaft Altdorfer Wald e.V. Schutz des Altdorfer Waldes ist unser Zweck, seines Lebensraums, der Quellen, kein Kiesabbau etc. Unterstützen Sie uns, werden Sie Mitglied! www.altdorferwald.org Kreisjugendring Ravensburg Digitale Jugendkonferenz zur Bundestagswahl Eine digitale Jugendkonferenz hat bereits zur Landtags- wahl in Baden-Württemberg stattgefunden. Nach der positiven Resonanz darauf, gibt es am 16.9.21 von 18-20 Uhr via Zoom erneut ein Format zur Bundestagswahl für den Wahlkreis Ravensburg. Der Kreisjugendring hat die Spitzenkandidatinnen und Kandidaten aller im Bundestag vertretenen Fraktionen eingeladen. Zugesagt haben Axel Müller (CDU), Benjamin Strasser (FDP), Agnieszka Brug- ger (Die Grünen), Jasmin Runge (Die Linke) und Heike Engelhardt (SPD). Moderiert wird die Veranstaltung von den Leutkircher Jugendgemeinderäten Diana Wertmann und Luis Kist- ler, die bereits bei der Konferenz zur Landtagswahl mo- deriert haben. Aufgrund der Größe des Wahlkreises und der im Pla- nungsstadium nicht einschätzbaren Corona-Situation haben sich die Veranstalter auf ein digitales Format ver- ständigt. Themenblöcke werden Klima, Corona und Bildung und die Genderdebatte sein. Interessierte Jugendliche können sich im jukinet.de an- melden. Bei Fragen zu Inhalt und Ablauf steht Christian Netti vom Kreisjugendring zur Verfügung (0751/21081). Anmeldungen bis spätestens 15.9.2021 online unter www. jukinet.de. Weitere Infos gibt es beim Kreisjugendring Ra- vensburg e. V., Kuppelnaustraße 36, 88212 Ravensburg, Tel.: 0751/ 21081, Fax: 21013, E-Mail: 30 info@kreisjugendring-rv.de Deutsche Rentenversicherung Die häufigsten Rentenirrtümer Sie sind unverwüstlich wie Unkraut und ansteckend wie Schnupfen: Eine Reihe von falschen Aussagen zum The- ma Rente machen unter Nachbarn und Kollegen immer wieder die Runde. Die Deutsche Rentenversicherung Ba- den-Württemberg hat sie unter dem Stichwort »Die häu- figsten Rentenirrtümer« zusammengestellt: »Die letzten Jahre vor der Rente sind besonders wich- tig!« wird oft behauptet, ist aber auch falsch. Die Ren- tenhöhe berechnet sich aus allen bis zum Rentenbeginn zurückgelegten rentenrechtlichen Zeiten. Dabei werden die letzten Jahre genauso behandelt wie die anderen Beitragsjahre auch. »Rente bekomme ich erst, wenn ich 15 Jahre einge- zahlt habe!« - stimmt nicht. Richtig ist: Seit 1984 ist eine Mindestversicherungszeit von nur fünf Jahren für eine Regelaltersrente erforderlich. Hierauf werden neben Beitragszeiten, zu denen auch Kindererziehungszeiten zählen, auch Ersatzzeiten und Zeiten aus einem Versor- gungsausgleich, einem Rentensplitting und anteilig aus einer geringfügigen versicherungsfreien Beschäftigung (Mini-Job) angerechnet. »Ehemänner haben keinen Anspruch auf Hinterbliebe- nenrente« – hält sich hartnäckig, ist aber grundsätzlich falsch. Richtig ist: Seit der Reform des Hinterbliebenenrechts im Jahr 1986 sind Frauen und Männer in der Rentenversi- cherung gleichberechtigt. Wie hoch die Witwerrente ausfällt, hängt von dem Heiratsdatum, dem Alter des Hinterbliebe- nen sowie von dessen eigenem Einkommen ab. Insbeson- dere die Einkommensanrechnung führt jedoch in vielen Fällen dazu, dass es zu keinem Auszahlungsbetrag kommt. »Wenn ich 45 Jahre eingezahlt habe, kann ich sofort abschlagsfrei in Rente gehen!« – diese Auffassung ist nicht richtig. Wer 45 Jahre Beiträge gezahlt hat, kann nicht sofort ohne Abzüge in Rente gehen. Ausschlag- gebend für den Rentenbeginn ohne Abschläge ist das Geburtsjahr des Versicherten, denn die Altersrente für besonders langjährig Versicherte steigt stufenweise von 63 Jahre auf 65 Jahre an. »Alle müssen jetzt bis 67 Jahre arbeiten« wird häufig behauptet, ist aber falsch. Richtig ist: Erst ab Geburts- jahrgang 1964 muss man grundsätzlich bis 67 Jahre ar- beiten. Bei den Geburtsjahrgängen 1947 bis 1963 wird die Regelaltersgrenze stufenweise von 65 auf 67 Jahre ange- hoben. Neben der Regelaltersrente gibt es noch andere Altersrenten, die man zwar vorzeitig, aber zum Teil mit entsprechenden Abschlägen beantragen kann. »Die Abschläge für eine vorzeitige Altersrente enden, wenn ich die Regelaltersgrenze erreicht habe«, heißt es häufig, stimmt aber nicht: Abschläge für eine Rente, die man vor der Regelaltersgrenze bezieht, gelten lebenslang und auch bei anschließend gezahlten Hinterbliebenenren- ten. Dies gilt auch für die Abschläge bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit. »Die Rente kommt automatisch!« Nein, leider nicht. Alle Leistungen aus der Rentenversicherung bis auf den Grundrentenzuschlag müssen beantragt werden. Wichtig: Rentenanträge sollten drei Monate vor dem geplanten Rentenbeginn gestellt werden. »Der Versorgungsausgleich ist endgültig.» Das stimmt nur bedingt. Richtig ist: Seit dem 1. Juli 1977 gibt es den Versorgungsausgleich nach Ehescheidung. Tatsächlich ist dieser endgültig. Es gibt jedoch mehrere »Hintertür- chen», mit denen der Versorgungsausgleich überprüft oder ausgesetzt werden kann. Eine Möglichkeit für eine Aussetzung der Rentenminderung wegen eines Versor- gungsausgleichs besteht, wenn der begünstigte Ex-Ehe- gatte verstorben ist und noch keine oder nur sehr geringe Leistungen aus der Rentenkasse erhalten hat. »Eine Reha führt zur Kürzung der späteren Rente!« Auch das ist ein Irrtum, denn eine Rehabilitationsmaßnah- me (Reha) mindert die spätere Rente nicht. Im Gegenteil: Während einer Reha werden normalerweise Pflichtbeiträ- ge zur Rentenversicherung entrichtet, die den späteren Rentenanspruch erhöhen. Darüber hinaus führt eine er- folgreiche Reha häufig zu einer längeren Erwerbstätigkeit und damit auch zu einer höheren Rente. Nummer 36 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 »Azubis sind erst nach fünf Jahren Beitragszeiten in der Rentenversicherung gegen das Risiko der Erwerbs- minderung abgesichert« meinen viele Eltern von Schul- abgängern. Dies ist nicht korrekt, denn hier sieht der Ge- setzgeber Sonderregelungen vor. Auszubildende sind bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit bereits ab dem ersten Tag gegen das Risiko der Erwerbsminderung abgesichert. Bei allen anderen Gründen ist das Risiko der vollen Erwerbsminderung ab dem zweiten Beitragsjahr abgedeckt. »Selbständige können keine volle Erwerbsminderungs- rente erhalten« Einen derartigen Ausschluss für Selb- ständige gab es bis zum 31. Dezember 2000. Seit dem 1. Januar 2001 haben Selbstständige aber Zugang zur vollen Erwerbsminderungsrente und werden bei der An- spruchsprüfung den Arbeitnehmern gleichgestellt. Zur Erfüllung der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen ist allerdings notwendig, dass die Selbständigen entspre- chende Rentenbeiträge gezahlt haben. »Die neue Grundrente muss beantragt werden« Das ist falsch. Ob ein Anspruch auf den Grundrentenzuschlag besteht, wird von der Rentenversicherung automatisch geprüft. Die Auszahlung erfolgt ebenfalls automatisch. Rentnerinnen und Rentner müssen also nichts unterneh- men. Der Grundrentenzuschlag wird für alle Rentenarten gezahlt, also für Altersrenten, Renten an Hinterbliebene (Witwen- und Witwerrenten, Waisenrenten sowie Erzie- hungsrenten) und Erwerbsminderungsrenten. Den vorliegenden Text und weitere Informationen kön- nen Sie auf unserer Internetseite unter http://www.deut- sche-rentenversicherung-bw.de abrufen. Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 11. September – 19. September 2021 Gedanken zur Woche Du musst nur langsam genug gehen, um immer in der Sonne zu bleiben. Antoine de Sant-Exépury Samstag, 11. September 18.30 Uhr Baindt – Jugendgottesdienst mit dem Ju- genchor Baindt (öffentlich, mit Platzreservie- rungskarten) († Anton Elbs, Baptist und Eugen Elbs, Magda- lena und Klemens Braunagel mit Angehörigen, Leokadia und Josef Malsam mit Angehörigen, Jahrtag; Theresia Elbs) Sonntag, 12. September – 24. Sonntag im Jahrkreis 10.00 Uhr Baienfurt – Firmung (öffentlich, mit Eintra- gung am Schriftenstand) 11.15 Uhr Baienfurt – Taufe von Mila Dienstag, 14. September 09.00 Uhr Baindt – ökumenischer Schulanfangsgottes- dienst auf dem Schulhof (nicht öffentlich) Mittwoch, 15. September 09.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) Donnerstag, 16. September 07.45 Uhr Baienfurt - Schülergottesdienst Freitag, 17. September 08.15 Uhr Baienfurt – Einschulungsgottesdienst (nicht öffentlich) 09.00 Uhr Baindt - Einschulungsgottesdienst (nicht öf- fentlich) Samstag, 18. September 17.30 Uhr Baienfurt – Taufe von Malte 18.30 Uhr Baienfurt –Eucharistiefeier (öffentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) Sonntag, 19. September – 25. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platz- reservierungskarten) 11.15 Uhr Baindt – Taufe von Bea und Elias Maskenpflicht während des Gottesdienstes Während der 3. Pandemiestufe gilt 1. Tragepflicht sind die sogenannten medizinischen OP- Masken (Einwegmasken) oder FFP2- Masken, Masken KN 95 oder N95 während des gesamten Gottesdienstes. Rosenkranzgebete im September Im September laden wir ganz herzlich ein zum Rosen- kranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottes- dienst. Gottesdienste in Baindt – Aktuelle Regelungen Die Teilnahme an den Gottesdiensten ist nach vorheriger Anmeldung möglich. Die Platzreservierungskarten liegen zum Mitnehmen in der Kirche rechtzeitig bereit. Für Gottesdienste mit geringerer Besucherzahl (z. B werk- tags) erfolgt die Teilnehmererfassung mittels ausliegen- der Liste. Die Angaben in der Teilnehmerliste oder auf den Platzreservierungskarten dienen unter Wahrung des Datenschutzes zur Benachrichtigung, falls bei einem Be- sucher im Nachhinein eine Infektion festgestellt werden sollte. Bitte beachten: Aktuell besteht noch immer die Trage- pflicht einer Mund-Nasen-Maske; Personen mit Krank- heitssymptomen dürfen nicht mitfeiern. Gemeindegesang Im Gottesdienst dürfen wir jetzt wieder mit Maske singen. Bitte bringen Sie Ihr eigenes Gotteslob mit. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 36 Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 – 7452 In dringenden Fällen erreichen Sie uns auch unter 01523-7116559 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 Uhr – 11.30 Uhr Donnerstag, 16. September geschlossen Freitag 09.30 Uhr – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Helferkreis Die Caritasflyer können im Pfarrbüro zu den Öffnungszeiten abgeholt werden. Ferienprogramm Kinderchor Baindt „Zu Besuch bei den Indianern“ Unter diesem Motto trafen sich am Diens- tag, 3.August 2021 über 20 Jungs und Mädels, um gemeinsam ei- nen Nachmittag in die Welt der Indianer ein- zutauchen. Die Kinder konnten sich über ei- nen komplett indianer- mäßig eingerichteten Proberaum freuen, in dem sogar ein großes Tipi, Verkleidungen für alle sowie ein richtiger Marterpfahl zu finden waren! Da das Wetter es nicht erlaubte, unser Lager auf der grünen Wiese auf- zuschlagen, fand das Tipi kurzerhand in der Mitte des Proberaums Platz und wurde auch gerne zum kuscheln, erzählen und singen genutzt. Nachdem aus jedem ange- meldeten Kind erstmal ein „mutiger Adler“, eine „singen- de Eule“ oder eine „stampfende Büffelfrau“ wurde, lernte die ganze Indianergruppe zusammen den Vier-Elemen- te-Tanz. Mit einem kräftig gesungenen „Hey-a-na-na“ und den passenden Bewegungen zu Erde, Wasser, Feuer und Luft waren alle schon mittendrin im Indianerleben. Da- nach wurde fleißig gemalt, geklebt und gebastelt, sodass im Nu der Schmuck getragen werden konnte, die Traum- fänger fertig waren und der Marterpfahl in bunten Far- ben glänzte! Anschließend wurde beim Häuptlings-Spiel im Kreis ermittelt, wer der tonangebende Häuptling war, der den Rhythmus vorgab. Nachdem fast alle Indianer einmal die begehrte Häuptlingsrolle innehatten, fiel der Startschuss zum Verzehr der leckeren „Büffelstreifensup- pe“. Diese entpuppte sich als eine echt schwäbische Fläd- lesuppe, aber im passenden Outfit und mit geschminktem Gesicht schmeckte sie natürlich original indianisch! Zum Abschluss bekam jedes Kind seinen Kopfschmuck, den Traumfänger sowie ein Spiel im Lederbeutel mit nach Hause. Gut gestärkt und mit lachenden Gesichtern ver- abschiedete sich das Kinderchor-Team mit dem India- nergruß nach drei Stunden von den kleinen Adlern, Eulen, Büffeln, Füchsen, .... Ein Dank geht an die beiden Mädels vom Jugendchor, Eva Himpel, Nadine Klotzer, Doris Kap- ler sowie an „Silberpfeil“ alias Rainer Strobel fürs Planen, Vorbereiten und mitmachen. Wir, das Kinderchor-Team freuen uns schon, viele bekannte Gesichter in einer un- serer nächsten Chor-Proben mittwochs um 17 Uhr wie- derzusehen. Minihütte 2021- Baienfurt und Baindt werden eins Nach fast zwei Jahren Wartezeit konnten wir endlich wie- der auf unsere geliebte Minihütte fahren. In diesem Jahr ging es für 15 kleine Baienfurter und Baindter für eine Woche nach Hirschegg in Österreich. Direkt am Mon- tagmorgen standen alle mit gepackten Koffern auf dem Kirchplatz und die Fahrt in die Berge konnte beginnen. Nach zwei Stunden Fahrt wurden die Neuankömmlinge bereits von berühmten Persönlichkeiten aus Baienfurt und Baindt begrüßt, die ihnen den Weg zum gemeinsamen Ort zeigten. Dort angekommen wurden sie herzlich auch vom Rest der ehrwürdigen Persönlichkeiten begrüßt. Und schon wurden die Zimmer, die nach den Straßen aus Bai- enfurt und Baindt benannt wurden, bezogen. Die Fried- hofsstraße, Kirchstraße, Uhlandstraße und Marsweiler Straße waren vertreten. Und schon ging es los mit dem ersten Programmpunkt: Eine Sight-Seeing-Busfahrt durch Baienfurt und Baindt. Die Hütte stand dieses Jahr ganz unter dem Motto „Bai- enfurt- Baindt“ und dementsprechend wurden die Persön- lichkeiten aus den beiden Ortschaften auf der Hütte zum Besten gegeben und durch die Sight-Seeing-Tour den Neuankömmlingen präsentiert. So fuhren wir vorbei an Pfarrer Staudacher (Lisa Schad), Pfarrer Knor (Andreas Hund), Silvia Lehmann (Claudia Wöllhaf), Herr und Frau Nummer 36 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Hummel (Nicolas Schramm und Elena Stärk), Mali Gög- ler (Paula Hilgert) , Robert Hohadi (Richard Stauder) und Frau Pluzinski (Stephanie Hämmerle). Dicht gefolgt von Stefan Forderer (Max Schad), Richard Birnbaum (Lau- ra Kapler) und Thomas Kohler (Alina Steinacher). Für die Ordnung sorgte natürlich Herr Schlappa (Michael Weber) und in Baindt konnten wir noch auf Schwester Carola (Marisa Pfister) treffen. Unsere beiden Bürger- meister Herr Günter A. Binder (Katrin Schorrer) und Frau Simone Rürup (Carolin Maurer) waren natürlich auch mit von der Partie und erzählten uns so einiges über unsere Gemeinden. Der Bus hatte gerade noch, pünktlich zum Mittagessen, die Kurve bekommen. Für Burger und Brat- kartoffeln als ein gemütliches Dinner blieb wenig Zeit, der nächste Programmpunkt stand schon in den Startlö- chern: Ein Sportwettkampf. Da der Tag ganz im Zeichen des „Sportvereins“ stand, war das natürlich naheliegend. Vorerst wurden noch Teamshirts bemalt, damit man es den anderen Teams so richtig zeigen konnte. Nachdem die Sportler wirklich alles bei Fußball, Tauziehen und Co. gegeben hatten, war ein Energieschub durch ein leckeren Wurstsalat von Nöten. Sobald wurden die Taschenlampen eingepackt und es ging los zur Nachtwanderung. Nach einer kleinen Yoga-Einheit ging der erste Tag schon zu Ende und die kleinen und großen Ministranten fielen er- schöpft in ihre Betten. Der Dienstag stand ganz im Zeichen des Musikvereins und so begann der Tag mit einer musikalischen Olympi- ade. Dicht gefolgt von einer Musikvereinprobe mit Boom- whakers konnten die Baienfurter und Baindter ihr musi- kalisches Gehör und Taktgefühl zum Besten geben. Nach so viel musikalischer Ausbildung kamen Spagetti Bolog- nese gerade richtig zum Mittagessen. Doch der Dirigent und Vorstand waren streng und wollten natürlich keine Probenzeit verpassen. So ging es nach dem Mittagessen weiter mit Instrumente basteln und einer erneuten Mu- sikvereinprobe. Als alles gut einstudiert war machten sich alle für den großen Auftritt bereit - Ein voller Erfolg. Über- backene Seelen erwarteten uns als Abendessen. Frisch gestärkt konnte unsere 1, 2 oder 3 – Music edition Show starten. War es Glück, Zufall oder Wissen? Wir werden es nie erfahren. Und so ging auch der zweite Tag langsam dem Ende zu, morgen soll nämlich ein anstrengender Tag bevorstehen. Am Mittwochmorgen nahmen die kleinen und großen Ministranten alles zu sich was sie nur so finden konnten. Und dafür gab es nur einen Grund: Das bevorstehende Geländespiel. Keiner konnte ahnen welche Materialien auf der Wanderung noch nützlich sein könnten. Nach unzähligen Rätseln, Schritten und Bonbons kamen die kleinen Baienfurter und Baindter Wandergruppen wieder zur Hütte zurück. Und das vor allem mit einem: Hunger! Zum Glück war das Lagerfeuer am brennen und einem gemütlichen Abend mit Stockbrot und Lagerfeuerliedern konnte nichts mehr im Wege stehen. Einmal Feuerwehrmann oder Feuerwehrfrau sein: Auf der Minihütte kein Problem! Der Donnerstag stand ganz unter dem Motto der Feuerwehr und hatte einiges zu bieten. Nach einer kurzen Einführung war ein Stationenspiel zu bewältigen. Mit Quiz, Feuerwehrparkour und Schlauchke- geln waren die kleinen Ministranten gefordert. Ein Gottes- dienst im Freien mit Pfarrer Staudacher stand auf dem Programm. Bei einer traumhaften Aussicht auf die Berge und mit musikalischer Umrahmung konnten wir einen schönen Gottesdienst feiern. Nicht nur Pfarrer Stauda- cher war in diesem Jahr angereist, um uns einen Be- such abzustatten. Auch unser Bürgermeister Günter A. Binder hat den weiten Weg auf sich genommen und uns auf der Hütte besucht. Und so spielten wir gemeinsam mit unseren Gästen ein paar Spiele im Freien, bevor uns Schnitzel mit Pommes serviert wurden. Nachdem unser Besuch wieder abgereist war, wurden die Minis in Grup- pen eingeteilt. Mit gezogenen Zetteln mussten sich die Gruppe Sketche zu den jeweiligen Themen ausdenken. Und so konnten wir beispielsweise einen Tag im Spiel- und Schreibwarengeschäft von Herrn Schneider miterleben oder das Unglück des brennenden Pizzaofens im DaNino. Nach der Aufführung waren alle in Auffuhr: Heute Abend sollte der Casinoabend stattfinden. Also schnell noch die Nägel lackiert, die Haare mit Gel versehen und in Schale geworfen, ansonsten ist mit dem Sicherheitsbeauftrag- ten des Casinos nicht zu spaßen und ein Eintritt leider nicht möglich. Danach wurde das Casino gestürmt. Nach unzähligen Runden Uno, Ligretto und Roulette, nach zu vielen Cocktails und Flammkuchen für zwischendurch musste das Casino für die kleinen Gäste wieder schlie- ßen. Bereits im Schlafanzug konnten alle Gäste noch eine Traumreise folgen, wobei manche sich in ihren eigenen Träumen wieder gefunden haben: Im Bett. Nach süßen Träumen von einem Gewinn im Casino und ganz viel „Mini-Money“ wurden die Minis von der Sonne geweckt. Das Programm für Heute: Eine Überraschung. Man munkelte, ob es vielleicht ins Freibad gehen wird oder doch eine Wanderung. Aber die Teamer hielten dicht und so begaben sich alle auf den Fußweg in Richtung Tal. Un- ten angekommen nahmen wir den Bus zu unserem Ziel. Die Sommerrodelbahn! Alle fuhren eine schnelle Runde, bevor wir uns mit dem Bus wieder Richtung Dorf mach- ten. Die kurzen Nächte der letzten Tage saßen tief in den Knochen, deshalb nahmen wir zur Begeisterung aller den Sessellift, welcher uns direkt zu unserer Hütte brachte. Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 36 So ein Ausflug kann ganz schön hungrig machen. Was ist da passender als Kässpätzle? Nach dieser Stärkung wurden wir in das Nachmittagsprogramm eingeführt. Weil das Marktplatzfest dieses Jahr leider ausfallen musste, wollten wir unser eigenes Marktplatzfest auf der Hütte machen. Jede Gruppe hatte die Aufgabe einen Stand aufzubauen, egal ob mit realen oder virtuellen Verei- nen die Stände waren super kreativ. Eine Tombola des DLRG, Flammkuchen bei der Feuerwehr und Dosenwer- fen beim Förderverein Edelweiss waren unter anderem von Groß und Klein zu bestaunen, ganz unter dem Mot- to „Das interkommunale Marktplatzfest“. Abends gab es einen kleinen Ausflug in die griechische Küche mit Gyros und Fladenbrot. Was wohl für heute Abend geplant war? Der bunte Abend stand bevor. Alle Minis verkleideten sich als berühmte Baienfurter oder Baindter Mitbewohner. Die Verkleidungen übertrafen sich selbst und waren erschre- ckend echt. Jeder hat mit einem Programmpunkt zum Abend beigetragen mit einem Quiz oder Spiel. Sodann wurden die Stühle zur Seite geräumt, die hohen Schuhe ausgezogen und die Tanzfläche eröffnet. Unsere Ab- schlussparty war schon in vollem Gange als um 12 Uhr Johannes seinen Geburtstag feiern durfte. Es wurde ge- tanzt bis zum Umfallen, bevor sich alle in ihr Bett bege- ben sollten. Geschlafen wurde in der letzten Nacht wenig, aber das konnte man ja dann wieder zu Hause machen. Am nächsten Morgen fielen manchen beim Frühstück schon die Augen zu, aber für Müdigkeit war keine Zeit. Die Hütte musste aufgeräumt und geputzt werden, und auch die Koffer sollten wieder möglichst komplett in die Hei- mat kommen. Es stand also einiges auf dem Programm, aber weil alle zusammengeholfen hatten, wurde auch diese Aufgabe von uns schnellstens erledigt. Nun hieß es auch bald schon Abschied nehmen. Die ersten Eltern waren bereits vor Ort, aber eine Abschlussrunde musste noch sein. Alle waren sich einig: Die Hütte war super und wir sind nächstes Jahr wieder dabei! An dieser Stelle sagen wir ein herzliches Dankeschön: An die Fahrer, die die kleinen und großen Baienfurter und Baindter wohlbehalten zur Hütte und nach Hause brachten. An Familie Kapler für die Kartoffeln, die ihr Ende in su- perleckeren Bratkartoffeln oder Pommes fanden. Für die saftigen Äpfel für Apfelstrudel und Apple Crumble und auch das selbstgemacht Gsälz. An Herrn Pfarrer Staudacher für die Gestaltung des Got- tesdienstes, die Süßigkeiten und die Teilnahme an den Gruppenspielen. An Herrn Bürgermeister Günter A. Binder für den Besuch auf unserer Hütte und die rege Teilnahme an unserem Programm. An die Gemeinde Baienfurt für den Zuschuss zu unserer Ministrantenhütte. An Familie Weber, Kapler und Stärk für die Bereitstellung Ihrer Anhänger oder Sprinter. An die Küchenmänner Andreas Hund, Richard Stauder und Stephan Gierer für euer superleckeres Essen mit ein- fallsreichen und abwechslungsreichen Gerichten die auch wirklich alle satt bekommen, euern Humor und eure ein- fallsreichen Beschäftigungen für Groß und Klein. Es war uns eine Ehre! Wir freuen uns auf nächstes Jahr, wenn ihr bereits zum 10. Mal eure Kochlöffel für uns schwingt. An das ganze Team, zusammengesetzt aus Baienfurt und Baindt, und die Ex-Teamer für die gelungene Gestaltung des Programms und eure Ideen zum Motto Baienfurt- Baindt. Der Spaß kam auf keinen Fall zu kurz. In diesem Sinne: Nach der Hütte ist vor der Hütte. Wir freu- en uns, Euch alle auch nächstes Jahr wieder begrüßen zu dürfen, die nächste Hütte kann kommen! Und egal ob Baienfurter oder Baindter: Wir sind halt Minis! Alina Steinacher & Max Schad für die Erde mein Lied Jugendgottesdienst Samstag 11. September 18.30 Uhr Kath. Kirche Baindt musikalische Begleitung by musikalische Begleitung by Minis Baindt byby by Minis Baindt Baienfurt & i Einladung zum Seniorentreff Wir laden Sie ein zu un- serem nächsten Senio- rentreff am Mittwoch, 15. September 2021 um 14.00 Uhr in den Bischof-Sproll-Saal. Einen herzlichen Willkommensgruß an unsere Bürger- meisterin Frau Simone Rürup, die uns zum Thema: „Was gibt es Neues in unserer Gemeinde Baindt“ sicher viel In- teressantes erzählen wird. Nehmen Sie sich Zeit und zeigen Sie Interesse an der Ent- wicklung unserer Gemeinde. Wir freuen uns auf diesen Nachmittag mit Ihnen. Bitte beachten Sie: Für unsere Veranstaltungen gelten die 3 G’s, das heißt: Genesen, vollständig geimpft oder tagesaktuell getestet. Bitte bringen Sie den Nachweis mit. Ihr Seniorenteam Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Alle eure Sorge werft auf ihn; denn er sorgt für euch. 1. Petr 5,7 Sonntag, 12. September 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche Mittwoch, 15. September 14.30 Uhr Baienfurt Beginn Konfi-8 im Ev. Gemeinde- haus 19.00 Uhr Baienfurt Frauenkreis mit Erika Simmel Sonntag, 19. September 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Abendmahl in der Ev. Kirche Nummer 36 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Gedanken zum Wochenspruch Gelassenheit – wer wünscht sich das nicht? Nicht umsonst füllen unzählige Lebensratgeber die Bü- cherregale und sicher gibt’s dafür auch schon die rich- tige App. Aber im Alltag ist Gelassenheit schon schwieriger durch- zubuchstabieren – guter Rat hin oder her. Denn wenn Gelassenheit nicht nur eine Floskel bleiben soll, braucht sie eine solide Basis. Ich kann bei den Herausforderungen meines Lebens nicht einfach ins Nichts hinein gelassen sein, wie es uns fernöstliche Meditation vormacht. Ich muss wissen, wem ich das anvertraue, was mir Sorgen macht. Damit ich wirklich loslassen kann, was meine Ge- danken in einer Sorgenspirale gefangen hält, ist es gut, wenn ich den besser kennenlerne, der versprochen hat, für mich zu sorgen. Es heißt von ihm in einem Choral: „Der Wolken, Luft und Winden gibt Wege Lauf und Bahn, der wird auch Wege finden, da dein Fuß gehen kann.“ Gottes Segen! – Pfr. Martin Schöberl _________________________ Offener Bibeltreff am Sonntag, 12. September, um 18 Uhr in der evang. Kir- che in Weingarten. In der Reihe zum Lukas-Evangelium legt Johannes Ehrismann, theologischer Referent bei den Zieglerschen, den Ab- schnitt vom „Ährenraufen und der Heilung am Sabbat“ (Lukas 6, 1-11) aus. Die evang. (landeskirchliche) Gemein- schaft Apis lädt Interessierte herzlich ein. _________________________ Fax: 0751-43941 Evangelisches Pfarramt Baienfurt-Baindt Evangelische Mitteilungen für Baienfurt und Baindt Pfarrer M. Schöberl, Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Öffnungszeiten: Di 7.00 – 9.00 + 13.00 – 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Singet dem HERRN ein neues Lied, denn er tut Wunder. Ps 98,1 Sonntag, 02. Mai Kantate 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der ev. Kirche Sonntag, 09. Mai 9.30 Uhr !!! Baienfurt Gottesdienst in der ev. Kirche (Dieser Gottesdienst findet wegen der 1. Konfirmation um 11 Uhr bereits eine Stunde früher statt.) --- Unter folgender Telefonnummer können Sie eine Kurz-Andacht (60 Sekunden) von Pfarrer Martin Schöberl zum aktuellen Wochenspruch hören: 0751/20222223 --- 2. Teil: Fürchte dich nicht! Gott ist da. – Seelsorge aus der Feder von Johannes Calvin Glück gehabt! – Was für ein Zufall! – Redewendungen, die jede kennt und die jeder schon selbst gebraucht hat. Johannes Calvin setzt genau hier an und ich finde es faszinierend, dass sich unser Denken offensichtlich seit knapp 500 Jahren weniger verändert hat, als wir meistens denken. Er hält fest, dass Providentia Dei (Gottes Fürsorge) etwas grundlegend anderes ist als Glück oder Zufall: „Man hat zwar schon zu allen Zeiten allgemein gewähnt, und auch heutzutage herrscht fast unter allen Sterblichen die Meinung, es geschehe alles ‚zufällig‘. – All Unter folgender Telefonnummer kön- nen Sie eine Kurz-Andacht (60 Sekun- den) von Pfarrer Martin Schöberl zum aktuellen Wochenspruch hören: 0751/20222223 _________________________ Evangelisches Pfarramt Baienfurt Öschweg 32 pfarramt.baienfurt@elkw.de 88255 Baienfurt Tel: 0751-43656 Fax: 0751-43941 Evangelisches Pfarramt Baienfurt-Baindt Evangelische Mitteilungen für Baienfurt und Baindt Pfarrer M. Schöberl, Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Öffnungszeiten: Di 7.00 – 9.00 + 13.00 – 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Wenn das Weizenkorn nicht in die Erde fällt und erstirbt, bleibt es allein; wenn es aber erstirbt, bringt es viel Frucht. Joh 12,24 Sonntag, 14. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche Mittwoch, 17. März 15.30 – 17.00 Uhr Baienfurt Konfi-Gruppe 1 + 2 gemeinsam online !!! Sonntag, 21. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Abendmahl in der Ev. Kirche Gottesdienst online Sie können die Gottesdienste zusätzlich über unsere Homepage www.evangelisch-baienfurt-baindt.de miterleben. Der aktuelle Gottesdienst wird zeitnah online gestellt und ist 72 Stunden abrufbar. Gottesdienst für Zuhause Unsere Gottesdienste aus der Kirche kön- nen in Echtzeit von zu Hause aus mitgefei- ert werden. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Homepage www.evange- lisch-baienfurt-baindt.de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube- Kanal abrufbar. _________________________ Ganz herzlich lädt der Frauenkreis der Evangelischen Kir- che Baienfurt-Baindt schon an dieser Stelle zu unserem nächsten Treffen am 15. September 2021 ein. Wir freuen uns auf Erika Simmel, die uns von „Wegspuren und Le- benswegen von Frauen aus Oberschwaben und dem Allgäu“berichten wird. Das verspricht ein interessanter Abend zu werden. Bitte denkt daran, wir treffen uns um 19:00 Uhr. Bis dahin bleibt alle behütet. Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und finden sonntags um 10 Uhr statt. Die regelmäßigen Veranstal- tungen finden, sofern diese derzeit möglich sind, unter Einhaltung der aktuell geltenden Hygieneauflagen statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde angekündigt. Aufgrund der derzeit limitierten Teilnehmeranzahl wird um eine Voranmeldung auf der Homepage der Brüder- gemeinde bis freitags 18 Uhr gebeten. Vereinsnachrichten Jahreshauptversammlung SV Baindt 1959 e. V. Die Jahreshauptversammlung des Sportverein Baindt 1959 e.V. findet am Freitag, den 01.10.2021 um 20:00 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle statt. Hierzu sind alle Mitglieder, Freunde und Gönner des SV Baindt recht herzlich eingeladen. Der Einlass erfolgt unter Beachtung der 3-G-Regelung. Tagesordnung: 1. Begrüßung und Totenehrung 2. Geschäftsbericht des Vorsitzenden 3. Bericht des Kassierers 4. Bericht der Kassenprüfer 5. Berichte der Abteilungen: - Fußball - Alpin-Team - Orientierungslauf - Tischtennis - Turnen 6. Entlastung des Vorstandes 7. Wahlen - Vorsitzende(r) - stellvertretende(r) Vorsitzende(r) - Kassierer/in - Schriftführer/in - Kassenprüfer/in 8. Beschlussfassung über Anträge 9. Aussprache Anträge zur Tagesordnung müssen schriftlich, spätestens 14 Tage vor der Mitgliederversammlung, beim Vorsitzen- den Wolfgang Schneider, Zweierweg 6, 88250 Weingar- ten, Email: Vorsitzender@svbaindt.de eingereicht werden. Wir freuen uns auf Ihr zahlreiches Erscheinen zur Jah- reshauptversammlung des SV Baindt 1959 e.V. Wahl des/der Vorsitzenden Nach über 8 Jahren Amtszeit als Vorsitzender ist es für mich an der Zeit, den Akku wieder aufzuladen. Zudem bin Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 36 ich der Meinung, dass es der Vorstandschaft bzw. dem Vereinsrat guttut, wenn ein neuer Kopf an der Spitze für frischen Wind sorgt. Deshalb möchte ich nicht wieder als Vorsitzender kandidieren. Wir suchen nun eine sportbegeisterte Kandidatin oder Kandidaten mit Freude am Umgang mit Menschen. Die Herausforderung dabei ist, mit organisatorischem Ge- schick ein motiviertes Team zu führen, um in der Ge- meinde Baindt auch in Zukunft ein umfangreiches und interessantes Sportangebot für Jung und Alt anbieten zu können. Wer Interesse hat, darf sich sehr gerne bei mir melden, um weitere Informationen einzuholen. Telefon: 0751/43301, E-Mail: Vorsitzender@svbaindt.de Wolfgang Schneider, Vorsitzender Jahreshauptversammlung der Fußballabteilung Einladung Die Abteilung Fußball des SV Baindt lädt alle Mitglieder, Freunde und Gönner recht herzlich zur jährlichen Jahreshauptversammlung der Fußballabteilung am Donnerstag, 16.September 2021 um 20.30 Uhr in die Schenk-Konrad-Halle ein. Der Einlass findet unter Beachtung der 3-G-Regelungen statt. Das Tragen einer FFP 2 - oder medizinischen Maske ist Pflicht. Am Platz darf die Maske abgelegt werden. Folgende Tagesordnung ist vorgesehen: 1. Begrüßung 2. Berichte aus den verschiedenen Bereichen - Jugendfußball - Aktive Mannschaft - Frauenfußball - AH - Kassenbericht 3. Entlastung der Abteilungsleitung 4. Wahlen - Abteilungsleiter - stellvertr. Abteilungsleiter - Leiter Aktive Damen/Herren - stellvertr. Leiter Aktive Damen/Herren - Jugendleiter - Kassier 5. Verschiedenes Über ein zahlreiches Erscheinen würde sich die Abtei- lungsleitung sehr freuen. Die Abteilungsleitung Geglücktes Heimdebüt der Frauen SV Baindt – SV Fronhofen 2:1 Das Spiel gegen die Damenmannschaft des SV Fronho- fen startete sehr ausgeglichen. Der SV Baindt erspielte sich viele gute Chancen über die Seiten. So spielte Ma- riella Pedrazzoli, nach einem guten Zuspiel von außen, die Abwehrspielerinnen des Gegners aus und schoss in Minute 22 das erste Tor. Die frühe Führung motivierte die Damen des SV Baindts, wodurch sie anschließend noch einige Torchancen hatten. Der SV Fronhofen ließ sich al- lerdings nicht unterkriegen und erspielte sich ebenfalls einige Chancen, die von Lisa Meschenmoser im Tor je- doch gut abgewehrt wurden. In der 28. Minute gelang Daniela Kesenheimer ein weiteres Tor für den SV Baindt und erhöhte damit auf 2:0. Mit diesem Ergebnis gingen die Mannschaften in die Halbzeitpause. In der Pause wurde in beiden Mannschaften umgestellt. Es gab einige gute Aktionen von beiden Mannschaften, jedoch konnte sich zunächst keine über ein Tor freuen. Durch ein gutes Zu- spiel einer Mitspielerin schoss dann in der 86. Minute eine Spielerin des SV Fronhofen das erste Tor für ihre Mann- schaft in diesem Spiel zum 2:1. Beide Mannschaften erar- beiteten sich nun nochmals gute Aktionen, der SV Baindt verteidigte jedoch seine Führung bis das Spiel in der 96. Minute abgepfiffen wurde, somit konnten die Damen des SV Baindt den ersten Saisonsieg verbuchen. Trainer: Erwin Koscher, Phillip Thoma; Spielerinnen: Lisa Meschenmoser (T), Julia Klein, Tasja Kränkle, Muriel Zum- brock, Daniela Kesenheimer, Mariella Pedrazzoli, Laura Maucher, Elena Ilka, Lena Schäfer, Tamara Sperle (C), Lara Herde Aktive trainieren Jugend Am Samstag den 04.09.21 empfingen sechs Spieler der ersten Mannschaft bei bestem Wetter von 10-13 Uhr 25 Kinder zum Training auf der Baindter Klosterwiese. Die Kinder im Alter von 5-12 Jahren wurden, dem Alter ent- sprechend, in drei Gruppen eingeteilt und durften im An- schluss in drei verschiedenen Parcours mit den Spielern der 1.Mannschaft trainieren. Zwischen den Übungen po- sierten die Kinder vor der SV Baindt-Fotoleinwand und erhielten so ihre ganz eigene „Autogrammkarte“. Nach einem anstrengenden Abschlussspiel wurden die aus- gepowerten Kinder zum Abschluss an der Wurstbude mit frischen Pommes versorgt. Die Spieler der ersten Mannschaft zeigten sich nach dem Training begeistert von den Leistungen der Kids und waren auch ein klein wenig überrascht: von den 25 Kindern trug kein einziges ein Bayern München-Trikot. Gerechtes Remis im Topspiel SV Vogt - SV Baindt 1:1 (1:1) Nach einem gelungenen Saisonstart bekam es der SVB am Sonntagabend mit dem SV Vogt zu tun, welcher sich in der Vorwoche deutlich mit 3:0 gegen die SG aus Aulendorf durchsetzen konnte und zu den direkten Konkurrenten um den Aufstieg in die Bezirksliga zählt. Vor vollen Zuschau- errängen veränderte Trainer Filzinger seine Mannschaft auf zwei Positionen, für Walser und Kneisl rückten Geg- gier und Kapitän Thoma in die erste Elf. Doch das Spitzenspiel startete für den SVB denkbar schlecht. Nach einem haarsträubenden Fehlpass im Auf- bauspiel, schaltete der SV Vogt blitzschnell um und stieß in den Strafraum vor. Dort setzte Dennis Schimanowski zum Tackling an und spielte mehr Ball als Gegner; der Schieds- richter sah dies allerdings anders und entschied in der ersten Minute auf Strafstoß. Diesen verwandelte Kapitän Pöckl eiskalt zum 1:0. Im Anschluss an diesen fragwürdigen Elfmeter kämpfte sich die Baindter Truppe aber zurück in die Partie und gewann zunehmend an Sicherheit. Nach einer Viertelstunde folgte dann allerdings der nächste Dämpfer - Kapitän Thoma zog sich bei einem Kopfballdu- ell einen blutenden Cut am Auge zu und wurde vom Feld direkt ins Krankenhaus gebracht. Trotz dieser Nacken- schläge zeigte der SVB Moral und Wille sich in das Spiel zurückzukämpfen. Nach einer energischen Balleroberung im Zentrum von Marko Szeibel und dem eingewechselten Lukas Walser, spielte Yannick Spohn einen schönen Ball in den Lauf von Jonathan Dischl. Dieser schüttelte seine Verteidiger ab und schob überlegt in der 20. Minute zum Ausgleich ein. In der Folge neutralisierten sich die beiden Topteams überwiegend und es gab bis zur Halbzeitpause keine nennenswerten Chancen mehr zu vermelden. Auch in der 2.Halbzeit präsentierte sich den Zuschauern dieses Bild - viele Zweikämpfe, viele Abspielfehler, viel Hektik. Keines der beiden Teams wollte einen weiteren Fehler machen und so entwickelte sich ein sehr zerfah- Nummer 36 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 renes Spiel. In den Schlussminuten ließ bei beiden Mann- schaften dann aber zunehmend die Kraft nach, wodurch beide Teams nochmal zu guten Chancen kommen sollten. Nach Standardsituationen war zweimal Torwart Luca Wetzel auf der Hut und auch die Baindter Defensive war nun des Öfteren gefordert. Nach einem Ballverlust auf der linken Abwehrseite, ergab sich dann für Schröttle die Riesenmöglichkeit zum 2:1, doch Wetzel parierte he- rausragend. Im Gegenzug hatte dann der SVB Chancen, doch noch als Sieger aus dem Topspiel hervorzugehen. Dischl wurde mit einem langen Ball schön auf die Reise geschickt und lief alleine auf den Gäste-Torwart zu. Der Winkel war jedoch relativ spitz und so scheiterte Dischl mit dem linken Fuß am Keeper. Nur wenige Augenblicke spä- ter war es dann Spohn, der aussichtsreich in der Vogter Strafraum eindringen konnte - sein Schuss war jedoch zu unplatziert und zischte über das Tor. Möglicherweise hätte der SVB dann im dritten Versuch endlich den Siegtreffer erzielt, doch nach einem Pass von Spohn wurde Dischl zu Unrecht wegen einer Abseitsstellung zurückgepfiffen. Am Ende blieb es jedoch bei dem gerechten Remis, wel- ches auch dem Spielverlauf entsprach. Mit etwas mehr Spielglück und ein paar Prozent mehr Siegeswille und Konzentration, wäre in Vogt jedoch auch ein Sieg mög- lich gewesen. Der SVB springt, aufgrund der Niederlage des SV Reute, dennoch auf den ersten Tabellenplatz und wird am kommenden Sonntag im Heimspiel gegen die SG Aulendorf gewillt sein, diesen Platz zu verteidigen. SV Vogt II - SV Baindt II 1:5 (0:3) Sturmtrios wie Messi, Suarez und Neymar oder Ronal- do, Bale und Benzema begeisterten die Fußballwelt in der Vergangenheit mit unglaublichen Statistiken und tol- len Spielzügen - und auch der SVB II scheint nun so ein Traum-Trio aus Schnez, Reich und Boenke in seinen ei- genen Reihen zu haben. Bereits nach vier Spielminuten erzielte Pascal Reich nach Vorlage von Philipp Boenke den Führungstreffer. Nur zehn Minuten später fand Boen- ke mit einem traumhaften langen Ball Johannes Schnez im Angriffsdrittel, welcher zum 0:2 einschob. Das dritte Tor folgte dem gleichen Muster - Vorlage Boenke, Tor Schnez. Der SVB II dominierte die Partie nach Belieben und ließ die Gastgeber nicht zur Entfaltung kommen. In der zweiten Halbzeit war es dann Boenke selbst, der, nach Hackentrick von Schnez und Vorlage von Reich, das 0:4 markierte. Den Vogtern gelang in der 70.Minute zwar noch der Ehrentreffer, welchen allerdings Schnez mit sei- nem dritten Tagestreffer konterte. Der 1:5-Endstand war schlussendlich auch in dieser Höhe absolut verdient, da der SVB II ein starkes Auswärtsspiel zeigte und die Vogter keine Antworten auf Baindts starkes Sturmtrio fanden. Die „Zweite“ reiht sich mit diesem überzeugenden Sieg auf dem dritten Tabellenplatz ein, wobei es nun gegen Aulendorf gilt diese Leistung zu bestätigen. Vorschau: Sonntag, 12.09.21 12.45 Uhr: SV Baindt II - SG Aulendorf II 15.00 Uhr: SV Baindt - SG Aulendorf Tolles Tischtennis-Schnuppertraining im Kinderferienprogramm Zu Beginn und am Ende der Ferien fan- den sich insgesamt über 20 Kinder in der Baindter Sporthalle zu einem Schnup- pertraining ein. Nach einem abwechslungsreichen Aufwärmprogramm und ersten Ballgefühlsübungen wurde fleißig an verschie- denen Stationen das Spiel mit dem kleinen Ball trainiert. Besonderes Highlight war das Training mit dem Ballrobo- ter, der unablässig einen Ball nach dem anderem auss- puckte. Während einer Trinkpause zeigten die Trainer, wie schnell und vielseitig ein Tischtennismatch sein kann und die Kinder konnten dabei verschiedene Angriffs- und Ab- wehrtechniken kennenlernen. Zum Abschluss wurde beim Kaiserspiel motiviert und fair gegeneinander um Punkte gespielt. Es war für alle ein tolles Training und wir sind gespannt, wen wir von euch ab Montag von 18.30-19.30 Uhr im Kinder- und Jugendtraining wiedersehen sehen! :) Alle Kinder, die nicht am Schnuppertraining teilgenom- men haben, sind natürlich auch herzlich eingeladen! TC Baindt e.V. Einladung zur Jahreshauptversamm- lung 2021 Der TC Baindt lädt alle Mitglieder und Freunde zu seiner ordentlichen Jahres- hauptversammlung am Fr., 17. Septem- ber 2021 um 19:00 Uhr in die Schenk-Konrad-Halle ein. Der Einlass findet unter Beachtung der 3-G-Regelungen statt. Das Tragen einer FFP2- oder medizinischen Mas- ke ist Pflicht. Am Platz darf die Maske abgelegt werden. Tagesordnung 1. Begrüßung durch die erste Vorsitzende 2. Ressortberichte der Vorstandsmitglieder 3. Entlastung der Vorstandschaft 4. Wahlen 4.1 Zweite*r Vorsitzende*r 4.2 Schriftführer*in 4.3 Breitensportwart*in 4.4 Ein*e Jugendwart*in 4.5 Ein*e Organisator*in für Bewirtung 4.6 Technischer Leiter 4.7 Zwei Kassenprüfer*innen 5. Verschiedenes Gemäß §11/4 der Satzung sind Anträge zur Beschluss- fassung durch die Mitgliederversammlung sowie Anträge zur Änderung bzw. Erweiterung der Tages- ordnung bis spätestens 13. September 2021 bei der ersten Vorsitzenden Sibylle Boenke, Boschstr. 69, 88255 Baindt, schriftlich vorzulegen. Wir haben eine neue Website (www.tc-baindt.de). Dort gibt es weitere Infos zu den Abstands- und Hygienere- geln, die bei der Jahreshauptversammlung eingehalten werden müssen. Die Vorstandschaft Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 36 Reitergruppe Baindt Nachbericht des 46. Reitturniers am 28.-29.08.2021 Nachdem die Reitergruppe Baindt e.V. im letzten Jahr unfreiwillig auf die Durch- führung des Reitsportevents verzichten musste, konnte dieses endlich wieder stattfinden. Trotz des durchgehend regnerischen Wetters war die Veran- staltung sowohl von Reitern und Gästen gut besucht. Am Freitagabend wurde das Turniergelände feierlich mit der Podiumsdiskussion über das Thema „Zukunft der Landwirtschaft – Ein gesamtgesellschaftliche Aufgabe?“ eröffnet. Die Gäste Frau Agnieszka Brugger, Herrn Axel Müller, Frau Jasmin Runge, Herrn Eberhardt Sigloch, Herrn Her- mann Fischer und Herrn Benjamin Strasser diskutierten anhand der Milchviehhaltung, welche Folgen die Agrar- politik der vergangenen Jahre auf Erzeuger und Ver- braucher hat und vor welchen Herausforderungen die Gesellschaft, Landwirtschaft und Politik stehen. Mode- riert wurde die gut besuchte Veranstaltung von Herrn Johannes Fritz. Am Samstag begann das Turniergeschehen auf dem Springplatz um 10:00 Uhr zunächst mit einer Springprü- fung Kl. A* mit Idealzeit. Auf dem Dressurplatz starteten ab 08:00 Uhr zwei Abteilungen einer Dressurreiterprüfung Kl. A. Anschließend konnten sich die jungen Reiter im Rei- terwettbewerb Schritt-Trab-Galopp messen. Weitere Prüfungen am Samstag waren: Dressurwettbewerb, Dressurprüfung Kl. L – Trense, Springprüfung Kl. A**, Springpferdeprüfung Kl. A**, Springprüfung Kl. L. Der Turnierbetrieb am Sonntagmorgen begann um 08:00 Uhr mit einer Dressurprüfung Kl. A**. Nach der ersten Abteilung fand der mittlerweile zur Tradition gewordene Feldgottesdienst mit Herrn Dekan a. D. Heinz Leuze statt. Weiter ging es mit einer Stilspringprüfung Kl. E mit Stan- dardanforderungen und der Reiternachwuchs konnte sich in einem Springreiterwettbewerb beweisen, während auf dem Dressurplatz die zweite Abteilung der Dressurprü- fung Kl. A**, sowie eine Dressurpferdeprüfung Kl. A und ein Pony-Führzügelwettbewerb für die Kleinsten und eine Springprüfung Kl. L folgten. Anschließend fand die Siegerehrung des erstmals ausge- richteten Vierkampfs auf dem Springplatz statt. Die Teil- nehmer mussten sich in vier Sparten, nämlich im Schwim- men, Laufen, Dressurreiten und Springreiten durchsetzen Die Prüfung wurde in drei Leistungsklassen ausgerichtet und von den Sportlern durchaus gut angenommen. Weiter ging es mit einer weiteren neuen Prüfung, einer Dressurreiterprüfung Kl. M* auf Trense, welche von Ellen Bauer von den Reiterkameraden Schmalegg mit ihrem Pferd „Heartbreaker“ gewonnen werden konnte. Im Preis der Gemeinde Baindt, einer Springprüfung Kl. M mit Siegerrunde, ging der erste Platz an Franziska Heine vom Reitverein Allisreute mit ihrem Pferd „Check Point Charlie“. Als letzte Prüfung war der Hindernis-Fahrwettbewerb für Ein- oder Zweispänner an der Reihe. Hier lenkten die Fah- rer ihre Gespanne unter der Wertung von Fehler und Zeit rasant durch feste Hindernisse und Kegel. Die Einspän- nerwertung konnte Tobias Zerlaut von den Sportfreunden Oberdorf für sich entscheiden. Der Sieg in der Zweispän- nerwertung ging wie im letzten Jahr auf das Konto von Felix Mayerföls aus Bad Schussenried. Mit seinen zwei wendigen Ponys hatte er eindeutig die Nase vorn. Markus Elbs mit Beifahrer Alexander Henzler im Hinder- nisfahrwettbewerb für Einspänner (Quelle: Verein) Die Reitergruppe Baindt dankt allen Helferinnen und Hel- fer, den vielen Kuchenspenden, ohne diese das Turnier so nicht zu stemmen wäre. Für den schönen Gottesdienst möchten wir Herrn Dekan a. D. Heinz Leuze, Herrn Striegel sowie den Ministranten und Musikern, welche den Gottes- dienst mitgestaltet haben, danken. Einen besonderen Dank richten wir an unseren Reitplatz- nachbarn Martin Rude, welcher aufgrund der Witterungs- verhältnisse sämtliche Fahrzeuge borgen musste. Wir bedanken uns herzlich bei nachfolgenden Firmen und Privatleuten, welche uns in Form von Geld- und Sach- spenden, durch Überlassung von Maschinen und land- wirtschaftlichen Flächen in großzügiger Weise unterstützt haben: August Baumgärtner GmbH & Co. KG, Weingarten Achim Wucherer, Baindt Andreas Schendel, Baienfurt Arno Roth, Baindt Autohaus Ebner GmbH, Baienfurt Baggerbetrieb Johannes Elbs, Baindt BÄKO Südwürttemberg eG, Ravensburg Baum- und Rosenschule Seidel, Aulendorf Bentele Forst- und Gartentechnik GmbH, Baindt Bistro am Dorfplatz, Baindt Bohmeier GmbH, Weingarten bossert architektur + design, Ravensburg Dieter Haug, Baindt Dorn Arbeitssicherheit e.K., Baindt Elbs GmbH, Baienfurt Fahrschule Schobloch GmbH, Weingarten Fliesen Hage, Baindt Friedrich Burk GmbH & Co. KG, Ravensburg Gasthaus Grüner Berg, Baindt Gemeinde Baindt mit Bauhof Getränkevertrieb Joachim Rist, Horgenzell-Gossetsweiler Graf & Riss Baumaschinen GmbH, Baienfurt HAMESO Entner GmbH & Co. KG, Baindt Heinz Müller GmbH & Co. KG, Horgenzell Heizungstechnik E. Haußmann, Baindt Holzmanufaktur Hahn, Berg-Weiler Nummer 36 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 ICS for Automotive GmbH, Baindt Josef Elbs, Schlier Junker Technische Dokumentationen GmbH, Weingarten Karl-Heinz Wiedemann, Meckenbeuren Karosseriebau Stefan Konzett, Baindt Kath. Kirchengemeinde Baindt Kirchner Energie GmbH, Weingarten Kirchner Konstruktionen GmbH, Weingarten Kirchner Solutions GmbH, Weingarten Kuhn Stoff GmbH & Co. KG, Weingarten Landjugend Baindt Landwirt Georg Steinhauser, Baindt Landwirt Gerhard Heilig, Baindt Landwirt Martin Rude, Baindt Löffelmühle Martin Schrott & Söhne, Bergatreute Martin Ahlfänger GmbH, Wolfegg Mineralbrunnen AG, Krumbach Modehaus Mayer-Rosa, Weingarten Musikverein Baindt Natursteine Josef Foret, Baienfurt Ravensburger Finanz GmbH, Weingarten Reitsport Bentele, Wernsreute Roland Gabriel, Baindt Schalmeienkapelle Baindt Schornsteinfeger Wurm, Baienfurt Schulermühle, Ravensburg Schützbach GmbH, Baindt Spielwaren Schneider, Baienfurt Stadler Service GmbH, Altshausen Stadtmetzgerei Isser GbR, Weingarten Steinhauser Heizung & Sanitär, Baindt Steuerberater Spahlinger, Baindt SystemWorkX AG, München Tomobil e.K., Baienfurt VR Bank Ravensburg-Weingarten eG Zimmerei Heudorfer, Wolpertswende-Vorsee Zimmerei Veser, Kißlegg-Immenried Turnierergebnisse Dressurreiterprüfung Kl. A 1. Platz Daniela Schlegel mit Breakdance 1. Platz Lilly Spahlinger mit Cino 3. Platz Elisa Neufeldt mit Safiro Stilspringprüfung Kl. E 3. Platz Leni Rapp mit Di Caprice Dressur-Wettbewerb 3. Platz Leni Rapp mit Di Caprice Springreiterwettbewerb 5. Platz Luna Schmid mit Delia 6. Platz Laura Kurz mit Delia Reiterwettbewerb Schritt-Trab-Galopp 1. Platz Laura Kurz mit Ascalon 1. Platz Luna Schmid mit Delia 2. Platz Hannah Gross mit Viano von Fürberg 3. Platz Nadine Haug mit Viano von Fürberg Reiterwettbewerb Schritt-Trab 1. Platz Theresa Henzler mit Lucky 3. Platz Benedikt Heilig mit Delia Pony-Führzügelwettbewerb 1. Platz Hannah Elbs mit Dolly Hindernisfahrwettbewerb für Zweispänner 4. Platz Markus Elbs mit Beifahrer Alexander Henzler 7. Platz Markus Sterk mit Beifahrer Michael Merk Hindernisfahrwettbewerb für Einspänner 4. Platz Markus Elbs mit Beifahrer Alexander Henzler Vierkampf Wertung Junioren (Laufen 800 m; Schwimmen 25 m; Rei- ter-WB; Springreiter-WB) 2. Platz Luna Schmid 3. Platz Laura Kurz Wertung Klasse E (Laufen 1500 m; Schwimmen 50 m; Dressur-WB; Stilspringprüfung Kl. E) 2. Platz Leni Rapp Flohmarkt „ Rund ums Kind“ 25.09.2021 von 10 bis 14 Uhr auf dem Schulhof der Klosterwisenschule Baindt Der Flohmarkt findet bei jedem Wetter statt! Die Standplatzvergabe begintt am 16.09.2021 Weitere Informationen gibt es unter www.basar-baindt.de Baienfurt-Baindt 0176 - 45 90 80 40 www.drk-baienfurt-baindt.de Konto: DE20 6505 0110 0086 6677 66 Erste Hilfe im Bike Park Das Jugendrotkreuz Baienfurt-Baindt hatte einen Nach- mittag im Bike-Park rund um das Thema Erste Hilfe ge- plant. Nachdem das Wetter zu unbeständig war, wurde der Nachmittag kurzerhand in das Bereitschaftsheim in der Baindter Strasse „ins Trockene“ verlegt. Nach einer kurzen Vorstellungsrunde wurden die Jugend- lichen in zwei Gruppen aufgeteilt, in denen sie von den Jugendrotkreuzlern zunächst alles Wichtige rund um das Thema „Notruf“ erklärt bekamen. Ein so wichtiges Thema Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 36 wie der Notruf muss natürlich auch praktisch geübt wer- den: anhand von fiktiven Fall-Beispielen konnten die Ju- gendlichen üben, worauf sie im Ernstfall beim Notruf ach- ten müssen. Weiter ging es mit den Themen Rettungskette: wer eilt mir alles zur Hilfe, wenn ich einen Notruf absetze? Was ist eine Helfer vor Ort Gruppe? Das waren nur ein paar der Fragen, die in diesem Zusammenhang beant- wortet wurden. Besonders wichtig ist im Bikepark auch das richtige Absichern einer Unfallstelle, was direkt im An- schluss behandelt wurde. Im weiteren Verlauf des Nachmit- tags konnten die Jugendlichen sowohl Hilfestellungen wie „HELD“ und die „PECH“ Regel wie auch Verbände praktisch üben. Der krönende Abschluss war ein kleiner Wettbewerb bei der Versorgung von geschminkten Wunden. Die Jugendlichen haben hoffentlich vieles gelernt, um in Zukunft sicher im Bikepark unterwegs zu sein. Unsere Hel- fer vom Jugendrotkreuz hatten auf jeden Fall viel Spaß und Freude dabei, ihr Wissen weiterzugeben. Schwäbischer Albverein OG Weingarten Wanderung vom Waldsee Lindenberg zu den Scheidegger Wasserfällen Wir treffen uns am Sonntag, den 19. Sept. 2021 um 9.00 Uhr auf dem Festplatz in Weingarten. Gehzeit 3,0 Std., 11 km, 180 hm Fahrpreis 9,00 €, Eintritt zu den Wasserfällen ab 10 Per- sonen. 3,00 € (sonst 4,50 €). Einkehr vorgesehen am Kiosk bei den Wasserfällen und nach der Wanderung. Pandemiebedingt erforderliche Anmeldung bei Hani- fa Selimi, 0751/18050973 oder Mobil 0174 3430766 ab 18.00 Uhr Rucksackvesper, Getränke, festes Schuhwerk und Stöcke werden empfohlen. Bei einer Regenwahrscheinlichkeit über 75 % findet die Wanderung nicht statt. Info ggf. am Vortag ab 17.00 Uhr unter 0751/18050975 (Bandansage) Was sonst noch interessiert Technische Werke Schussental Mit Energie am Start Neue Auszubildende bei der TWS – Einsatz für unsere Region Anfang September haben fünf junge Menschen ihre Aus- bildung bei den Technischen Werken Schussental (TWS) begonnen. „Wir sind froh, dass wir alle unsere Ausbildungs- plätze besetzen konnten“, berichtet Michael Schweitzer, Personalleiter bei der TWS. Die Corona-Pandemie habe sich bundesweit auf die Nachfrage nach Ausbildungsplät- zen ausgewirkt. Besonders in technischen Berufsgruppen, bei denen ohnehin Fachkräftemangel bestehe, habe es auch bei der TWS weitere Einbrüche bei den Bewerber- zahlen gegeben. „Gerade in Zeiten wie diesen zeigt sich, dass die Arbeitsplätze bei uns systemrelevant sind. Denn der Versorgungsbedarf wird auch in schwierigen Phasen nicht weniger, genau wie der Bedarf an Fachkräften“, er- klärt Michael Schweitzer. Bei den Bewerbern kann die TWS mit vielfältigen Weiterbildungsmöglichkeiten punkten, einem eigenen Gesundheitsmanagement und weiteren Zusatzleistungen wie zum Beispiel einer betrieblichen Al- tersvorsorge oder einem Job-Bike-Programm. „Dass das Arbeiten bei uns Spaß macht, belegt auch die niedrige Fluktuationsquote“, bemerkt Michael Schweitzer. Insgesamt bildet die TWS derzeit fünf angehende In- dustriekaufleute aus, zwei Elektroniker für Betriebstech- nik, drei Anlagenmechaniker für Versorgungstechnik und zwei Fachinformatiker für Systemintegration. Zum ersten Mal startet eine Fachkraft für Wasser und Versorgungs- technik bei der TWS ins Berufsleben. Außerdem bereiten sich zwei Studierende der Dualen Hochschule im Unter- nehmen auf ihre berufliche Zukunft vor. Sie alle werden zukünftig gemeinsam mit ihren erfahrenen Kolleginnen und Kollegen für die Region tätig sein. Aus Überzeugung engagiert sich die TWS stark in der Ausbildung. So grün- dete das Unternehmen zusammen mit der Firma Franz Lohr GmbH das AZS Ausbildungszentrum Schussental GmbH in Ravensburg. Dort kommen ab dem aktuellen Ausbildungsjahr nicht nur die technischen Auszubilden- den der beiden Unternehmen in den Genuss einer guten überbetrieblichen Ausbildung. Das Ausbildungszentrum ist auch offen für weitere Partnerunternehmen. Wer im kommenden Jahr bei der TWS ins Berufsleben starten möchte, kann sich noch bis zum 15. Oktober be- werben. Weitere Informationen unter www.tws.de. Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg abi.de: Das Medienangebot wird moderner, kompakter und zielgerichteter Zum Schuljahresbeginn 2021 geht das abi-Medienan- gebot der Bundesagentur für Arbeit (BA) mit neuen Angeboten und Services im modernen Look an den Start. Abi.de unterstützt Schülerinnen, Schüler, Eltern, Lehrkräfte und Berufsorientierungs-Coaches künftig noch zielgerichteter bei Themen rund um die Berufs- und Studienwahl. Neu: Das Portal abi.de abi.de wird ab sofort neben einem modernen Design und einer optimalen Nutzung auf Smartphones und Tablets inhaltlich erweitert: „Was sind meine Stärken und Inter- essen? Welche Studienmöglichkeiten gibt es? Wie bereite ich den Ausbildungs-/Studienstart vor?“ Mit einem neu konzipierten Einstieg liefert das abi-Portal Antworten auf Fragen rund um Ausbildung, Studium und Beruf, die junge Menschen im Berufsorientierungsprozess haben. Dabei sind die Informationen auf abi.de eng vernetzt mit weiteren Angeboten der BA, wie z.B. dem Erkundungstool Check-U. Auch im Bereich „Bewerbung“ werden junge Menschen auf die Erstellung von zeitgemäßen Bewer- bungen in klassischen und digitalen Formaten vorbe- reitet. Vom Anschreiben über die Bewerbungsmappe bis hin zum Vorstellungsgespräch mit praktischen Tipps: Top-Themen, News, Veranstaltungshinweise und inter- Nummer 36 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 aktive Angebote wie Weblogs, Games, Videos und Chats komplettieren das Angebot. Neu: Noch mehr Zielgruppen Fündig werden auf abi.de künftig nicht nur Schülerin- nen und Schüler der gymnasialen Mittel- und Oberstufe, sondern auch Jugendliche an berufsbildenden Schulen und Jugendliche, die sich in der Phase zwischen Schulab- schluss und dem Beginn eines Studiums bzw. einer Aus- bildung befinden, Auszubildende sowie Ausbildungs- und Studienabbrecherinnen und -abbrecher. Das Angebot für Lehrkräfte und Berufsorientierungs-Coaches sowie El- tern und Erziehungsberechtigte als wichtige Begleitung im Berufsorientierungsprozess wurde ausgebaut: Sie er- halten über eigene Zugänge hilfreiche Informationen, Download-Materialien, Links und Online-Angebote, wie z.B. Unterrichtsideen oder Checklisten. Neu: abi-Hefte digital und in Printform Für Schülerinnen und Schüler stehen ab sofort zwei neue Hefte zur Verfügung. Das abi-Heft „Dein Navi für die Berufswahl: Leg los!“ für Schülerinnen und Schüler der Klassen 9 und 10 und das darauf aufbauende abi-Heft „Dein Navi für die Berufswahl: Starte durch!“ für Schüle- rinnen und Schüler kurz vor der (Fach-)Hochschulreife sind auf den Einsatz im Berufsorientierungs-Unterricht abgestimmt - mit vielen interaktiven, digitalen Materiali- en. Hinzu kommt das Überblicksheft „abi-kompakt: Deine Berufswahl“, das Schülerinnen und Schüler im gesamten Berufswahlprozess begleitet. Alle Hefte stehen als barrierefreie PDF-Dokumente kos- tenlos zum Download unter https://abi.de/magazine be- reit. Anfang des Jahres 2022 werden alle Hefte auch wie- der in Printform angeboten. Ab 2022 stehen zudem für Eltern und Erziehungsberechtigte sowie für Lehrkräfte und Berufsorientierungs-Coaches neue Print-Hefte mit wertvollen Tipps zur Unterstützung bei der Berufs- und Studienwahl zur Verfügung. Neu: „Berufswahl mit Plan“ Einen kompakten Überblick über die einzelnen Statio- nen der Berufswahl liefert die Übersicht „Berufswahl mit Plan“- beginnend vier Jahre vor dem Schulabschluss. Hier sind die wichtigsten Fristen und Termine für Ausbildung und Studium während des Berufsorientierungsprozes- ses „Orientieren, Entscheiden, Bewerben“ übersichtlich zusammengestellt, aufrufbar als PDF unter https://abi. de/lehrer und bald auch im Printformat DIN A1 für den Einsatz im Klassenzimmer verfügbar. Ergänzend dazu gibt es den monatlich erscheinenden, kostenfreien abi-Newsletter für Schülerinnen, Schüler, El- tern oder für Lehrkräfte und Berufsorientierungs-Coaches auf abi.de oder per E-Mail an abi-redaktion@meramo.de. Maschinenring Alb-Oberschwaben e.V. Hauptstraße 17, 88356 Ostrach Der Maschinenring Alb-Oberschwaben e.V. lädt alle Mitglieder zu seiner Jahreshauptversammlung ein. Die Mitgliederversammlung findet am Mittwoch den, 15. September 2021 um 19:30 Uhr (Corona-Tests ab 19:00 Uhr) im Dorfgemeinschaftshaus in 88361 Boms statt. TAGESORDNUNG 1. Eröffnung und Begrüßung 2. Geschäftsbericht 2019 3. Kassenbericht 2019 4. Kassenprüfbericht 5. Entlastung von Vorstand und Geschäftsleitung 2019 6. Geschäftsbericht 2020 7. Kassenbericht 2020 8. Kassenprüfbericht 9. Entlastung von Vorstand und Geschäftsleitung 2020 10. Wahlen von Vorstand und Beirat 11. Wahlen Kassenprüfer 12. Gestaltung Mitgliedsbeitrag 13. Satzungsänderung 14. Verschiedenes / Anträge Aufgrund der aktuellen Corona-Situation können nur vor Ort getestete Personen an der Veranstaltung teilnehmen. Wir freuen uns sehr, Sie bei unserer Mitgliederver- sammlung begrüßen zu dürfen und bitten Sie um kur- ze Rückmeldung, ob Sie an der Mitgliederversamm- lung teilnehmen werden. Tel.:07585/9307-0 oder FAX 07585/9307-25 oder E-Mail info@mr-ao.de Ihr Maschinenring Alb-Oberschwaben e.V. Markus Bauknecht Hubertus Kleiner Vorstand Geschäftsführer Der Förderverein für krebskranke Kinder Tübingen e. V. Jährlich erkranken deutschlandweit 2000 Kinder an Krebs. Das sind 2000 Kinder, die sich von heute auf mor- gen in einer Ausnahmesituation wiederfinden und schon in viel zu jungen Jahren mit der Erfahrung einer lebens- bedrohlichen Krankheit konfrontiert werden. Die Eltern, Geschwister und Großeltern sind ebenso von dieser Dia- gnose betroffen und häufig mit vielen Ängsten, Zweifeln und der Ungewissheit darüber, wie es weitergeht, belastet. Genau diese Kinder und Familien brauchen unsere und Ihre Hilfe! Durch unser Elternhaus und unser Familien- haus, durch viele Hilfsangebote für die Kinder und Fami- lien und durch die Unterstützung der Tübinger Kinderkli- nik können wir den Betroffenen Mut, Hilfe und Hoffnung geben. Doch helfen können wir nur gemeinsam mit Ihnen. Denn alles, was wir für krebskranke Kinder und deren Familien tun, wird ausschließlich durch Spenden finanziert. Auch Sie können den Kindern und Familien helfen, wenn Sie uns mit einer Spende unterstützen. Gemeinsam können wir den kranken Kindern und ihren Familien helfen. Förderverein für krebskranke Kinder Tübingen e. V. Frondsbergstraße 51, 72070 Tübingen Telefon: 0 70 71/94 68-11 info@krebskranke-kinder-tuebingen.de www.krebskranke-kinder-tuebingen.de Wir können nur helfen, wenn uns jemand hilft! Unser Spendenkonto: Kreissparkasse Tübingen IBAN: DE10 6415 0020 0000 1260 63 BIC: SOLADES1TUB Ansprechpartnerin: Agnes Nagel Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben Wolfegg „Eseltreffen“ 2021 unter Coro- na-Bedingungen Das beliebte „Eseltreffen“ im Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben findet auch in diesem Jahr wie- der statt Am 18. und 19. September kommen erneut die Esel nach Wolfegg. Die aktuelle Coronaverordnung ermög- licht es dem Bauernhaus-Museum, das Programm des „Eseltreffens“ in nahezu vollem Umfang zu realisieren – mit begrenzter Besucherzahl, Voranmeldung und 3G-Regel. Seite 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 36 Anderer Name – weitgehend gleicher Inhalt: Das Eselt- reffen 2021 wird zum „Bauernmarkt mit Eselschau“ Nur der Name lautet anders beim diesjährigen „Eseltreffen“ im Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben Wolfegg. Die Veranstaltung läuft in diesem Jahr unter dem Ti- tel „Bauernmarkt mit Eselschau“. „Die Namensänderung rührt daher, dass wir zu Beginn des Jahres, als die Sai- son geplant wurde, noch nicht absehen konnten, ob und wie die Durchführung des ‚Eseltreffens‘ durch die Pande- mie beeinträchtigt sein würde. Daher wollten wir uns alle Optionen offenhalten, um notfalls auch eine verkleinerte Variante realisieren zu können.“, erläutert Museumsleite- rin Tanja Kreutzer. „Wir freuen uns jetzt umso mehr, unser beliebtes Pro- gramm in gewohnter Vielfalt und Qualität auch 2021 wie- der durchführen zu können!“ Auch in diesem Jahr wird es wieder einen Schauring ge- ben. Hier zeigen die Eselhalter/innen verschiedene An- spannarten, es gibt einen Geschicklichkeitsparcours für Esel und natürlich wird auch wieder das schönste Fohlen prämiert. Um gerade am Schauring allzu große Men- schenansammlungen zu vermeiden, präsentiert das Mu- seum diesmal ausschließlich Programmhighlights – mit mehrmaliger Wiederholung. So erhalten die Besuchen- den die Gelegenheit, die für sie interessanten Programm- punkte ganz entspannt zu verfolgen, ohne sich an den begehrten Plätzen drängen zu müssen. Außerdem werden wieder rund 100 Esel unterschiedlichster Rassen, Größen und Farben das Museumsgelände bevölkern – von den Mini-Eseln, die nur einen knappen Meter hoch sind, bis hin zu den Riesen-Eseln des Eselhalters Gerstenlauer. Zahlreiche Marktstände bieten Eselzubehör und allerlei Souvenirs an. Eselmilchseife, Plüschesel, komplette Kut- schen – es gibt alles, was das Eselliebhaberherz begehrt! Auch der große Bauernmarkt wartet wieder an beiden Tagen mit zahlreichen regionalen Produkten, handwerk- lichen Raritäten und Vorführungen auf. Gemeinsam mit den Museumspädagog/innen können große wie kleine Besucher/innen sich am Esel-Mal-Wettbewerb beteiligen oder Eselohren-Lesezeichen basteln. Auch das leibliche Wohl kommt nicht zu kurz: Leberkäse mit Kartoffelsalat, Käsespätzle, leckere Torten, Kaffee und Kuchen sowie die beliebten Zwetschgennudeln und „Zogene Kiachla“ warten auf die Besuchenden. An den Eis- und Grillwurst- ständen lässt sich der kleine Hunger zwischendurch stillen. Spaß, gute Laune, Erlebnisse – und Sicherheit: So ge- lingt das diesjährige Eseltreffen unter Corona-Aufla- gen Für eine entspannte, coronakonforme Veranstaltung hat sich das Team des Bauernhaus-Museums einiges einfallen lassen. Um die Abstände sowie die Kontaktnachverfol- gung möglichst aufrecht zu erhalten, findet das Eseltref- fen mit beschränkter Besucherzahl statt. Der Eintritt ist nur mit vorheriger Reservierung möglich – solange der Vorrat reicht. Die Voranmeldung ist ab sofort unter www.bauern- haus-museum.de möglich. Nach erfolgreicher Anmel- dung erhält man eine verbindliche Reservierungsbestäti- gung per E-Mail, die am Veranstaltungstag mitzubringen ist. Die Anmeldeplattform verfügt außerdem über eine Stornierungsund eine Wartelistenfunktion. „Es kann ja immer sein, dass etwas dazwischenkommt.“, sagt Tan- ja Kreutzer. „In diesem Fall lässt sich die Reservierung auch am Veranstaltungstag selbst noch stornieren. Da die Plätze begrenzt sind, bitten wir unsere Besuchenden, diese Möglichkeit auch wirklich wahrzunehmen, falls sie aus irgendeinem Grund verhindert sein sollten. So er- möglichen sie es weiteren Personen, von der Warteliste aufzurücken.“ Für den Fall, dass Interessierte nicht über einen Internetzugang verfügen, besteht außerdem die Möglichkeit einer telefonischen Voranmeldung unter 07527/9550-0. Nach derzeitigem Stand wird für den Besuch des Eselt- reffens die 3G-Regel Voraussetzung sein. Das Team bittet alle Besuchenden, ihren entsprechenden Nachweis zu- sammen mit der Reservierungsbestätigung am Eingang bereit zu halten. Wer sich vor der Veranstaltung testen lassen muss, kann sich im eigens für das Eseltreffen ein- gerichteten Testzentrum der „Gemeinsam Neue Wege GmbH“ vor dem Museumsgelände einem tagesaktuellen Corona-Bürgertest unterziehen. Auf dem Gelände gibt es zahlreiche Hygienestationen und Desinfektionsspender. Außerdem herrscht Maskenpflicht in allen Bereichen, an denen die Sicherheitsabstände nicht eingehalten werden können. So gewährleistet das Museum, dass die Veran- staltung mit der größtmöglichen Sicherheit und unter Einhaltung der geltenden Coronaverordnung stattfin- den kann. Das Museum bittet alle Besucher/innen, sich in jedem Fall kurz vor Veranstaltungsbeginn noch auf der Website des Bauernhaus-Museums über etwaige Änderungen oder weitere Zugangsbeschränkungen im Zuge neuer gesetzlicher Corona-Auflagen zu informieren. „Zwar ist im Vorfeld einiges an Vorbereitung nötig – für die Besuchenden wie für uns. Aber es lohnt sich!“, ist sich die Museumsleiterin sicher. „Das bunte Treiben der Esel, die farbenprächtigen Marktstände, der Duft der Zwet- schgennudeln, die Musik – das alles wieder erleben zu dürfen, wird uns die noch vorhandenen Einschränkungen rasch vergessen machen.“ Hospizdienst Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg Ein Spaziergang macht den Kopf frei und das tut dem Herzen gut Aus diesem Grund wollen wir uns mit Ihnen gemeinsam auf den Weg machen. Im Wald unterwegs mit kurzen Ruhe-, Atem-, und Denkpausen. Wir werden den Weg für Sie gestalten mit kleinen Impulsen, die Körper, Geist und Seele wohltun. Wir freuen uns auf Ihr Kommen! Donnerstag, 23. September 2021, 15 Uhr Treffpunkt: Freibad Nessenreben, Weingarten Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Neu: Tests auf Hepatitis B und C beim „Check-up 35“ Gesetzlich Versicherte haben einmalig Anspruch auf ein Hepatitis-Screening bei der Vorsorgeuntersuchung „Check-up 35“. Getestet wird auf die Erreger Hepatitis B und C. Eine Infektion mit Hepatitis B oder C verläuft anfangs häufig symptomlos. Bleibt die Infektion unbehandelt, kann sie schwerste Lebererkrankungen nach sich ziehen. Durch den Test kann eine Ansteckung frühzeitig festgestellt und wirksam behandelt werden. Einmalig für Versicherte ab 35 Jahren Das Screening ist Bestandteil der Gesundheitsuntersu- chung „Check-up 35“. Versicherte können dies auch se- parat nachholen, wenn ihr letzter Check-up weniger als drei Jahre zurückliegt. So soll das Angebot allen zeitnah zur Verfügung stehen. Selbstverständlich kann es auch beim nächsten regulären Check-up in Anspruch genom- men werden. Wer gegen Hepatitis B geimpft ist, braucht sich auf diesen Erreger nicht testen zu lassen. Nummer 36 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 23 Kostenlose Vorsorgeuntersuchungen nutzen Die LKK appelliert, die kostenlosen Früherkennungs- und Vorsorgeuntersuchungen für Erwachsene, aber auch für Kinder und Jugendliche zu nutzen. Die Angebote stehen im Internet unter www.svlfg.de/vorsorge. DRK Ravensburg Wie neu und immer für den Einsatz bereit Ohne Fahrzeuge läuft beim DRK wahrlich nichts. Und ohne intakte Autos schon gar nicht. Das Werkstattteam der DRK-Bereitschaft Ravensburg mit knapp fünf Kräf- ten kümmert sich darum, dass die Gefährte jederzeit einsatzbereit sind. Mathias Beier ist Gruppenleiter und arbeitet derzeit mit seinem Team am Umbau zu einem Einsatzleitwagen. Doch einige Aktive übernehmen noch andere Aufgaben im Rahmen der Fachgruppe Technik und Sicherheit. Und die haben auch mit dem Ravens- burger Rutenfest zu tun. Leidenschaft Technik Fast schon liebevoll nimmt Mathias Beier die Kabelsträn- ge in die Hand und erklärt: „Vieles muss raus.“ Was sich anhört wie beim Schlussverkauf, bezieht sich auf den Fahrzeugumbau. Alte Kabel müssen aus dem großen Transporter entfernt werden, später ein neuer Kabel- baum rein. Raus müssen auch Verkleidungen und Sitze. Nach der Entkernung sollen Funk- und Signalanlage so- wie Blaulicht installiert werden. Der hintere Teil wird dann Platz für Ausrüstung bieten und ein mobiles Büro sein, in dem die Einsatzkräfte arbeiten können. Neu wie ein Jahreswagen Die zehn Jahre Dienst beim Bundesamt für Güterverkehr (BAG) sieht man ihm mit seiner neuen weißen Farbe nicht mehr an. Lackiert hat es ein Fachbetrieb. Beier schätzt, dass das Auto nach der kompletten Umrüstung nicht nur neu aussehen, sondern auch den Status eines Jahreswa- gens haben wird. Doch bis dahin ist noch ein weiter Weg. Mit dem Umbau begannen die technikaffinen Rotkreuzler im Herbst 2020, ehrenamtlich neben Arbeit und Familie. Schätzungsweise werden am Ende 400 bis 500 Stunden Arbeit in das Auto einfließen, die sie sich je nach Faible aufteilen: Beier bezeichnet sich selbst als „Kabelleger“. Kollege Jens Mayfarth hingegen übernimmt die Anschlüs- se der entsprechenden Geräte. Umbau, Inspektion und Co Seit Beier den Fahrzeugbau übernommen hat, hat er am Umbau von rund 15 Fahrzeugen mitgearbeitet. Gerhard Krayss der Geschäftsführer vom DRK-Kreisverband Ra- vensburg, weiß die Technikbegeisterung der Beteiligten zu schätzen. „Das spart dem DRK viel Geld,“ bekräftigt er. Hinzu kommt, dass sich das „Schrauberteam“ neben Um- bauten auch um Inspektionen und Reparaturen kümmert. Derzeit handelt es sich um 14 Einsatzfahrzeuge sowie um drei Anhänger mit Notstromaggregaten und zwei Abroll- container. Neben dem klassischen Wechsel von Öl und Betriebsflüssigkeiten oder Batterie-Check, müssen auch die spezifischen Anlagen wie Funkgeräte und Signalan- lage gewartet werden. Alles muss jederzeit klappen Die Abrollcontainer dienen als mobile Sanitätswache. Sie sind seitlich ausklappbar und können mit ihren 30 Quad- ratmetern vollklimatisiert bei jedem Wetter zum Einsatz kommen. Rund 30 Mal sind sie im Jahr bei verschiedenen DRK-Bereitschaften in der Regel bei Veranstaltungen im Einsatz. Hier dienen sie der Versorgung von verletzten, ver- unfallten oder erschöpften Menschen. Man kann sie aber auch als Küche oder Besprechungsraum einsetzen. Auch sie müssen jederzeit in Schuss und funktionsfähig sein. Kaum ein Fest ohne mobilen Strom Beim Rutenfest etwa kommen neben solch einem Cont- ainer auch Beleuchtung mit dem neun Meter hohen aus- fahrbaren Lichtmast und Notstromaggregate für den „mobilen Strom“ zum Einsatz, unter anderem beim Ad- lerschießen oder Frohen Auftakt. Während die Fahrzeuge alle zwei Jahre zur Hauptuntersuchung kommen, werden ortsveränderliche elektronische Betriebsmittel einmal jährlich geprüft: Nicht nur bei geplanten Einsätzen müssen sie uneingeschränkt einsatzbereit sein, sondern auch im Katastrophenfall, wie die aktuellsten Überschwemmun- gen und Hochwasser verdeutlichen. Ein fortlaufender Kreislauf „Es ist ein immerwährender Zyklus,“ meint Beier. Ist das letzte Gefährt überprüft, geht es mit Fahrzeug Nummer eins von vorne los. Die Zeit für die Prüfungen und für Einsätze kommt noch „on top“. Beier, der schon seit sei- ner Jugend beim Roten Kreuz ist, sieht‘s gelassen. Und widmet sich wieder dem Umbau des Einsatzleitwagens. Die Blitzenreuter Seenplatte – die Natur mit allen Sinnen genießen! Professionelle Gästeführer zeigen Ihnen die unverwechselbare Natur- und Kulturlandschaft mit ihren typischen Moränenhügeln. Es werden wieder Führungen angeboten, - jeden ersten Samstag im Monat (auch außerplanmäßige Führungen – beachten Sie die Hinweise im Mitteilungsblatt oder auf unserer Internetseite) - jeden Sonntag (bis Oktober) Für Kinder bis 14 Jahren sind die Führungen kostenlos, Kinder ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 4,00 EUR. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Sonntag, 29. August 2021 Gästeführerin: Marianne Lörcher Durch's Moor zur Blumenwiese mit tollen Einblicken und Ausblicken Das Moor: Ist ein interessanter Lebensraum, mit Hilfe von Torfmoosen wächst das Moor 1 - 3 mm im Jahr. Auf den Bülten ist Platz für Moosbeeren, Rosmarinheide, Frauenhaarstang und Sumpfblutauge. Der Wasserschlauch lebt in kleinen Wasseransammlungen und fängt kleine Lebewesen mit Hilfe von Fangblasen. Gutes Schuhwerk und Mückenschutz sind von Vorteil. Die sonntäglichen Führungen beginnen immer um 14:30 Uhr am Parkplatz beim Häcklerweiher. Der Parkplatz am Häcklerweiher liegt an der B 32 zwischen Blitzenreute und Vorsee. Wir würden uns freuen, Sie auf dieser Führung begrüßen zu dürfen. Besuchen Sie unsere Internetseite: www.zwischenschussenundseen.de Sie brauchen bei der Führung nur dann eine Maske zu tragen, wenn der Mindestabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann. Die Blitzenreuter Seenplatte – die Natur mit allen Sinnen genießen! Professionelle Gästeführer zeigen Ihnen die unverwech- selbare Natur- und Kulturlandschaft mit ihren typischen Moränenhügeln. Es werden wieder Führungen angeboten, - jeden ersten Samstag im Monat (auch außerplanmäßige Führungen – beachten Sie die Hinweise im Mitteilungsblatt oder auf unserer Internetseite) - jeden Sonntag (bis Oktober) Für Kinder bis 14 Jahren sind die Führungen kostenlos, Kinder ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 4,00 EUR. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Samstag, 11. September 2021 Gästeführer: Kurt Drescher Der Sonnenweg – Ausblicke in die wunderbare Land- schaft und Einblicke in die moderne Astronomie Gästeführer Kurt Drescher leitet am Samstag, 11. Septem- ber 2021 eine Wanderung auf dem Sonnenweg. Bei klarer Sicht genießen wir den Blick über das Schussental auf die Alpen. Auf jeden Fall erfahren Sie viel über die Sonne und unser naturwissenschaftlich geprägtes Weltbild. Diese Führung ist für Menschen ab ca. 16 Jahren geeignet. Treffpunkt: Rathausplatz Wolpertswende Beginn: 14:30 Uhr Wir würden uns freuen, Sie auf dieser Führung begrüßen zu dürfen. Besuchen Sie unsere Internetseite: www.zwischenschus- senundseen.de Sie brauchen bei der Führung nur dann eine Maske zu tragen, wenn der Mindestabstand von 1,5 m nicht ein- gehalten werden kann. Seite 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 36 Kurse starten wieder Kursprogramm Herbst 2021 Ab Montag, 20. September starten im Hallenbad Baien- furt wieder die Kurse. Es werden wieder Babyschwimmen, Minis, Kids, Anfängerschwimmkurse, Kraulkurse und Fit- nesskurse angeboten. Alle Kurse können seit Mittwoch, 1. September über www.hallenbad-baienfurt.de/shop ge- bucht und bezahlt werden. Für eine Buchung ist eine Re- gistrierung im Online-Shop notwendig. Kursteilnehmer aus Kursen die 2020 coronabedingt abgebrochen wer- den mussten, finden in Ihrem Online-Konto eine Gutschrift über den Restwert, der für eine neue Kursbuchung oder Einzeleintritte (E-Tickets) eingesetzt werden kann. 3G-Regel und Hygienekonzept Es gilt die 3G-Regel. Zu Beginn des Kurses legen alle Teil- nehmer einen Test-, Impf- oder Genesenennachweis vor. Dieser wird im Foyer beim „Check-in“ geprüft. Zudem gilt das bestehende Hygienekonzept. Vom Eingang bis zu den Umkleiden gilt die Maskenpflicht. Eltern, die die Kinder bis in die Umkleiden begleiten und dort wieder abholen, müssen keinen Nachweis vorlegen. Nach den Kursen sind das Duschen und das Föhnen nicht möglich. Sanierung Die geplanten Sanierungsmaßnahmen sind in den letzten Zügen, sodass das Hallenbad in Betrieb gehen kann. Ge- startet wird jedoch ohne Startblöcke, Sprungtürme und Rutsche. Da die zu ersetzenden Edelstahlteile längere Lieferzeiten haben, werden diese erst in den Herbstferi- en installiert. In der Schwimmhalle und dem Foyer wird es aufgrund der hohen Reinigungsanforderungen keine Sitzmöglichkeiten geben. Wir freuen uns, dass der Betrieb wieder startet und heißen Sie im Hallenbad Baienfurt herzlich willkommen. Ihr HallenbadTeam im Hallenbad Baienfurt © Bouyssou/DEIKE © Bouyssou/DEIKE Auf dieser Wanderkarte ist ein Schatz versteckt. Findest du ihn? Lösung: © Bouyssou/DEIKE Auf dieser Wanderkarte ist ein Schatz versteckt. Findest du ihn? © Bouyssou/DEIKE 754R07R4 Lösung: Lösung: Ihr Nachlass önet Augen! CBM_Legate-Freianzeigen_45x10_3504.indd 124.09.19 13:47 MUT HILFE HOFFNUNG Helfen Sie krebskranken Kindern und deren Familien mit Ihrer Spende! Kreissparkasse Tübingen IBAN: DE10 6415 0020 0000 1260 63 VR Bank Tübingen eG IBAN: DE26 6406 1854 0027 9460 02 UNSERE SPENDENKONTEN Telefon 0 70 71 / 94 68 -11 www.krebskranke-kinder-tuebingen.de Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 36 Sche Sche Sche Sche Sche Sche Sche Sche Sche Schendel’s Insektenschutz • Fliegengitter, Plissees • Lichtschachtabdeckungen • Türen und Rollos • Kunststofffenster Baienfurt • Telefon 0751 51329 • Fax 51370 Sche Sche Sche Sche Sche Sche Sche Sche Sche Schendel’s Insektenschutz • Fliegengitter, Plissees • Lichtschachtabdeckungen • Türen und Rollos • KunststofffensterBaienfurt ∙ 0751 51329 ∙ rudosche@t-online.de Lichtschachtabdeckung • Fliegengitter, Rollos • Schiebe- und Pendeltüren Verö entlichen Sie jetzt Ihre Anzeige auf unseren neuen Sonderseiten um Ihr Unternehmen werbewirksam zu präsentieren. Interesse oder Fragen? Rufen Sie uns einfach an: 07154 8222-70 Wir beraten Sie gerne! Seit mehr als 60 Jahren ein loyaler Partner der Kommunen. 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                    Seite 1 von 4 Zweitwohnungssteuersatzung Gemeinde Baindt Landkreis Ravensburg S A T Z U N G über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer (Zweitwohnungssteuersatzung) Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt hat auf Grund von § 4 Gemeindeordnung Baden- Württemberg sowie §§ 2, 8 und 9 Absatz 4 des Kommunalabgabengesetz Baden- Württemberg am 31.07.2012 folgende Satzung beschlossen: § 1 Steuererhebung Die Gemeinde Baindt erhebt eine Zweitwohnungssteuer für das Innehaben einer Zweitwohnung im Gemeindegebiet. § 2 Steuergegenstand (1) Wohnung im Sinne dieser Satzung ist jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen benutzt wird. (2) Zweitwohnung im Sinne dieser Satzung ist jede Wohnung, die jemand als Nebenwohnung im Sinne des Bundesmeldegesetzes innehat. § 3 Steuerbefreiungen Von den in § 2 Abs. 2 genannten Zweitwohnungen sind steuerfrei 1. Wohnungen, die von öffentlichen oder gemeinnützigen Trägern zu therapeutischen Zwecken oder für Erziehungszwecke zur Verfügung gestellt werden; 2. Wohnungen, in Alten-, Altenwohn- und Pflegeheimen, Einrichtungen zur vorübergehende Aufnahme pflegebedürftiger Personen und ähnliche Einrichtungen; 3. Wohnungen, die von einem nicht dauernd getrennt lebenden Verheirateten aus beruflichen Gründen gehalten werden, dessen eheliche Wohnung sich in einer anderen Gemeinde befindet und der der Arbeit nicht vom Familienwohnsitz aus nachgehen kann; 4. Wohnungen, die Minderjährige oder noch in Ausbildung oder Studium befindliche Personen bei den Eltern oder bei einem der beiden Elternteile inne haben, soweit sich die Hauptwohnung am Studien- oder Ausbildungsort befindet. § 4 Steuerschuldner (1) Steuerpflichtig ist jede natürliche Person, welche im Gemeindegebiet für einen nicht nur vorübergehenden Zeitraum eine Zweitwohnung im Sinne des § 2 innehat (Inhaber einer Zweitwohnung). (2) Sind mehrere Personen gemeinschaftlich Inhaber einer Zweitwohnung, so sind sie Gesamtschuldner. Seite 2 von 4 Zweitwohnungssteuersatzung § 5 Entstehung und Ende der Steuerpflicht (1) Die Steuer wird als Jahressteuer erhoben. Besteuerungszeitraum ist das Kalenderjahr. (2) Die Steuerpflicht für den Besteuerungszeitraum entsteht jeweils am 01. Januar. Tritt die Zweitwohnungseigenschaft erst nach dem 01. Januar ein, so entsteht die Steuerpflicht mit dem ersten Tag des auf diesen Zeitpunkt folgenden Kalendermonats. (3) Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, mit dem die Zweitwohnungseigenschaft im Sinne des § 2 entfällt oder ein Befreiungstatbestand nach § 3 eintritt. § 6 Bemessungsgrundlage (1) Bemessungsgrundlage der Steuer ist der jährliche Mietaufwand (Absatz 2 bis 5). (2) Der jährliche Mietaufwand ist die Netto-Kaltmiete, die der Inhaber der Zweitwohnung nach seinem Mietvertrag nach dem Stand im Zeitpunkt der Entstehung der Steuerschuld für den Besteuerungszeitraum zu zahlen hat. Hierbei ist die monatliche Netto-Kaltmiete des ersten Monats ab Entstehung der Steuerpflicht anzusetzen, multipliziert mit der Anzahl der Monate, für welche die Steuerpflicht im Besteuerungszeitraum besteht. Die monatliche Netto-Kaltmiete wird dabei auf volle Euro abgerundet. (3) Wenn nur eine Brutto-Kaltmiete (Miete einschließlich Nebenkosten, aber ohne Heizkosten) vereinbart wurde, gilt als Netto-Kaltmiete die um einen Abzug von 10 % verminderte Brutto-Kaltmiete. Wenn nur eine Brutto-Warmmiete (Miete einschließlich Nebenkosten und Heizkosten) vereinbart wurde, gilt als Netto-Kaltmiete die um einen Abzug von 20 % verminderte Brutto-Warmmiete. (4) Als Mietaufwand gelten auch alle anderen Formen eines vertraglich vereinbarten Überlassungsentgelts, beispielsweise Pacht, Nutzungsentgelt, Erbbauzins, Leibrente. (5) Statt des Betrages nach Abs. 2 und 3 gilt als jährlicher Mietaufwand die übliche Miete für solche Wohnungen, die eigengenutzt, zu vorübergehendem Gebrauch oder unentgeltlich überlassen sind. Die übliche Miete wird in Anlehnung an die Jahresnettokaltmiete geschätzt, die für Räume gleicher oder ähnlicher Art, Lage und Ausstattung regelmäßig gezahlt wird. § 7 Steuersatz Die Steuer beträgt jährlich 10 von Hundert der Bemessungsgrundlage (§ 6). § 8 Festsetzung und Fälligkeit, Rundung (1) Die Gemeinde Baindt setzt die Steuer für ein Kalenderjahr oder – wenn die Steuerpflicht erst während des Kalenderjahres entsteht – für den Rest des Kalenderjahres durch Bescheid fest. In dem Bescheid kann bestimmt werden, dass die Steuerfestsetzung auch für künftige Zeitabschnitte gilt, solange sich die Bemessungsgrundlagen und der Steuerbetrag nicht ändern. (2) Die Steuer wird einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheids fällig. Bis zur Bekanntgabe eines neuen Steuerbescheides ist die Steuer in vierteljährlichen Teilbeträgen zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November eines jeden Jahres fällig und ohne Aufforderung weiter zu entrichten. (3) Die Steuer ist auf volle Euro abzurunden. (4) Endet die Steuerpflicht, so wird die zu viel gezahlte Steuer auf Antrag erstattet. Seite 3 von 4 Zweitwohnungssteuersatzung § 9 Kleinbetragsregelung Eine Festsetzung oder Änderung der Steuer unterbleibt, wenn diese einen Betrag von 30,00 Euro nicht überschreitet. § 10 Anzeigepflicht (1) Wer Inhaber einer Zweitwohnung ist bzw. wird oder eine Zweitwohnung aufgibt, hat dies der Gemeinde Baindt, innerhalb einer Woche schriftlich anzuzeigen. Die Anmeldung oder Abmeldung von Personen nach dem Meldegesetz gilt als Anzeige im Sinne dieser Vorschrift. (2) Die Inhaber einer Zweitwohnung sind verpflichtet, der Gemeinde Baindt, die für die Höhe der Steuer maßgeblichen Veränderungen unverzüglich schriftlich zu melden und über den Umfang dieser Veränderungen – auf Verlangen auch unter Vorlage entsprechender Unterlagen – Auskunft zu erteilen. § 11 Steuererklärung (1) Der Inhaber einer Zweitwohnung ist zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Zur Abgabe einer Steuererklärung ist auch verpflichtet, wer hierzu von der Gemeinde Baindt aufgefordert wird. (2) Der Steuerpflichtige hat innerhalb eines Monats nach Aufforderung oder bei Änderung der Bemessungsgrundlage nach § 6 eine Steuererklärung abzugeben. (3) Die von dem Steuerpflichtigen abzugebende Steuererklärung muss insbesondere folgende Angaben enthalten: 1. zur Person (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift) 2. allgemeine Angaben zur Zweitwohnung (Anschrift, Stockwerk, Wohnungsnummer, Tag des Einzuges, Wohnfläche), 3. zur Anzahl der Personen in der Zweitwohnung, inkl. zum Bestehen einer Wohngemeinschaft oder Familien-/Lebensgemeinschaft und zur persönlich bzw. gemeinschaftlich genutzten Wohnfläche. 4. zur Miete, Pacht, Entgelt, etc. für die Zweitwohnung, oder zur Eigentümereigenschaft, unentgeltlichen bzw. verbilligten Überlassung, Ausstattung der Wohnung (einfach, mittel oder gehoben), 5. zur Hauptwohnung (bei den Eltern, Untermietverhältnis), 6. die nach dem Formblatt der Gemeinde Baindt zu erstellende Steuererklärung ist eigenhändig zu unterschreiben. (4) Die Gemeinde Baindt kann zum Nachweis der Angaben geeignete Unterlagen, insbesondere Mietverträge, Mietänderungsverträge und Vergleichsmieten anfordern. § 12 Mitwirkungspflichten Die Mitwirkungspflichten Dritter, insbesondere derjenigen, die dem Steuerpflichtigen die Wohnung überlassen oder ihm die Mitbenutzung gestatten – z. B. Vermieter, Grundstücks- oder Wohnungseigentümer oder Verwalter nach dem Wohnungseigentumsgesetz in der jeweils geltenden Fassung – ergeben sich aus § 93 AO in der bei Beschlussfassung über die Einführung dieser Satzung geltenden Fassung. Seite 4 von 4 Zweitwohnungssteuersatzung § 13 Datenübermittlung von der Meldebehörde Der Steuerbehörde dürfen von der Meldebehörde für den Vollzug der Zweitwohnungssteuer die nachstehenden Daten derjenigen Bewohner, die in der Gemeinde Baindt mit Nebenwohnung gemeldet sind, weitergegeben oder zur Einsicht bereitgehalten werden: 1. Familienname 2. Vorname 3. Doktorgrad 4. Anschriften 5. Tag des Ein- und Auszuges 6. Sterbetag § 14 Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrig i. S. von § 8 Abs. 2 Nr. 2 des Kommunalabgabengesetzes handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig den Anzeige- und Mitwirkungspflichten nach § 10-12 dieser Satzung nicht nachkommt. § 15 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder von auf Grund der GemO erlassener Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist: der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Baindt, den 12.03.2019 Rürup, Bürgermeisterin Beschlussdatum Ausfertigungsdatum Öffentliche Bekanntmachung Inkrafttreten Satzung 31.07.2012 10.08.2012 01.01.2013 Änderung 12.03.2019 15.03.2019 15.03.2019[mehr]

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