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Amtsblatt_2024_02_23_KW08.pdf

Amtsblatt Jahrgang 2024 Freitag, den 23. Februar 2024 Nummer 8 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Frühjahr- Sommer Basar am 24.02.2024 von 10 bis 12 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle in Baindt Schwangere mit Mutterpass dürfen schon ab 9.30 Uhr einkaufen! Die Nummernvergabe beginnt am 1.2.24 über die Basarlino App https://basarlino.de/4978 Warenannahme ist am 23.2.24 von 15.30 bis 16.30 Uhr. Warenabholung ist am 24.2.24 von 15.30 bis 16 Uhr. Die aktuellen Infos findet Ihr immer auf Facebook Kinderbasar Baindt (es geht auch ohne Facebook Konto) und auf Instagram. Mit Kuchenverkauf der vierten Klassen der Klosterwiesenschule und mit Bewirtung von der Jugendfeuerwehr Baindt. Förderverein Klosterwiesenschule e.V. Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 8 Baindter Fasnet 2024 Nummer 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Wir danken unseren örtlichen Vereinen, allen voran unseren Rasplern, der Lumpenkapelle und den Schalmeien für unsere schöne Dorffasnet! Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 8 Wir suchen eine Assistenz Bürgermeisterin und Hauptamtsleitung (m/w/d) Mit Baindt liegen Sie richtig! Die Gemeinde Baindt zeigt sich mit derzeit knapp 5.500 Einwohnern als interessanter Wohn- und Gewerbestandort. Stadtnähe einerseits und landschaftlich reizvolle Strukturen andererseits zeichnen die attraktive Lage für Wohnen und Arbeiten in der Gemeinde aus. Baindt entwickelt sich ständig weiter – und so auch unsere Gemeindeverwaltung. Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Assistenz (m/w/d) für die Bürgermeisterin und Hauptamts- leitung in Vollzeit. Es erwartet Sie ein äußerst interessantes und abwechslungsreiches Arbeitsfeld in einer dienst- leistungsorientierten Verwaltung. Sie unterstützen und organisieren die Arbeit der Bürgermeisterin und Hauptamtsleitung beispielsweise bei der Ter- minkoordination und -überwachung, Postbearbeitung, Telefon, Bereitstellung von Unterlagen, Empfang von Gästen und Organisation von Besprechungen. • Dabei verfolgen Sie eigenständig das Ziel, die nötigen Informationen und Unterlagen so aufzubereiten, dass eine gute Vorbereitung von Terminen sowie eine angemessene Priorisierung der Aufgaben sichergestellt ist. Hierzu verschaffen Sie sich einen stets aktuellen Überblick über die laufenden Themen, wesentlichen Zusammenhänge und über die beteiligten Personen und Institutionen. • Sie wirken bei der Weiterentwicklung von Prozessen mit dem Ziel einer weiteren Digitalisierung mit, übernehmen Recherchen im Internet und bereiten Daten und Informationen auf. • Für die Kontakte der Bürgermeisterin aus Bürgerschaft, Politik, Wirtschaft, sonstigen Organisationen und der Verwaltung sind Sie Ansprechperson. • Sie führen das Protokoll in Gemeinderatssitzungen. Eine abschließende Aufgabenzuteilung bleibt vorbehalten. Ihr Profil • Abgeschlossene Berufsausbildung in der öffentlichen Verwaltung oder im kaufmännischen Bereich • Selbstständiges, sorgfältiges und strukturiertes Arbeiten sowie gute schriftliche und mündliche Ausdrucksfähig- keit • Integrität, Zuverlässigkeit und Flexibilität • Gute Kommunikations- und Teamfähigkeit • Gute EDV-Kenntnisse in den gängigen MS-Office-Anwendungen Berufserfahrung ist erwünscht, jedoch nicht Voraussetzung. Wir bieten • eine abwechslungsreiche und anspruchsvolle Tätigkeit in einem motivierten Team • regelmäßige Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten • eine unbefristete Vollzeitstelle mit einer Vergütung nach persönlicher Eignung bis zur Entgeltgruppe 8 TVöD so- wie weitere komfortable Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes Sind Sie interessiert? Wenn wir Ihr Interesse an dieser abwechslungsreichen Tätigkeit geweckt haben und Sie in einem tollen Team mitar- beiten möchten, dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung bis spätestens 04.03.2024 unter bewerbung@baindt.de oder an die Gemeindeverwaltung Baindt, Marsweilerstraße 4 in 88255 Baindt. Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gerne Bürgermeisterin Frau Rürup (Tel. Nr. 07502 9406-0) oder die Hauptamtslei- terin Frau Maurer (Tel. Nr. 07502 9406-40, E-Mail: f.maurer@baindt.de ) Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Stellenausschreibungen Nummer 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Neugestaltung Ortsmitte Aktuelle Informationen zur Umgestaltung unserer Ortsmitte Wir möchten Sie über die aktuellen Entwicklungen im Rahmen der Neugestaltung des Dorfplatzes informieren. Wir haben eine sehr dynamische Baustelle, die uns immer wieder vor neue Herausforderungen stellt. Im Moment ist es der Lieferverzug bei den Pflastersteinen für den Rat- hausvorplatz, der zu Veränderungen in der Reihenfolge des Bauablaufs geführt hat. In den nächsten vier Wochen wird der Rathausvorplatz also nicht in Angriff genommen. Stattdessen erfolgt die Herstellung der südlich gelegenen Parkplätze in der Nähe der Bushaltestelle und Küferstra- ße. Diese Parkplätze werden dann im Anschluss für alle Baindterinnen und Baindter wieder nutzbar sein. Diese Entscheidung ermöglicht es, in einem zweiten Schritt die oberen Parkplätze am CAP-Markt umzubauen, ohne dass auf Parkmöglichkeiten verzichtet werden muss. Im An- schluss daran werden die Tiefbau- und Pflasterarbeiten vor dem Rathaus wieder aufgenommen. Im Juni ist mit den Arbeiten vor den Ladengeschäften zu rechnen. Ein genaueres Zeitfenster kann im Moment nicht benannt werden. Wir werden ca. drei bis vier Wochen vor den Arbeiten auf alle Betroffenen zugehen und den genau- en Ablauf erläutern. Schließtage der örtlichen Ladenge- schäfte sind nach jetzigem Stand nicht notwendig. Die Zugänglichkeit wird an verschiedenen Tagen erschwert und kurzfristig zwischen einer und drei Stunden zum Aus- bau der Steine, zur Abdichtung der Tiefgarage und zum Aufbringen des neuen Belages nicht möglich sein, da di- rekt vor den Eingängen gearbeitet werden muss. Für alle Fragen rund um die Baumaßnahme steht Ihnen unser Ortsbaumeister Herr Roth (Tel: 07502 9406-53, E-Mail: bauamt2@baindt.de) zur Verfügung. Wir halten Sie über die weiteren Entwicklungen regelmä- ßig auf dem Laufenden und bedanken uns für Ihr Ver- ständnis sowie Ihre Geduld. Ihre Gemeindeverwaltung Amtliche Bekanntmachungen Windpark Altdorfer Wald bietet vierteljährlichen Newsletter für Interessierte Das nunmehr zweite Projektjahr ist für den Windpark Altdorfer Wald angebrochen. Da es mit zunehmendem Projektfortschritt auch mehr Neuigkeiten gibt, möchte die Windpark Altdorfer Wald GmbH interessierten Bürgerin- nen und Bürgern in Zukunft noch transparenter und um- fassender am Projektfortschritt teilhaben lassen. Hierfür bietet der Vorhabenträger ab diesem Jahr einen Newslet- ter an, der jeweils Mitte des Quartals erscheinen wird und alle veröffentlichten Informationen zum Projekt direkt ins eigene Postfach liefert. Dabei erhalten Bürgerinnen und Bürger Einblicke in Updates und Neuigkeiten, die Rubriken „Frage der Woche“ und „Wissenswertes zur Windenergie“ sowie in weiteren Aktualisierungen der Webseite. Die erste Ausgabe des Newsletters ist für Ende Februar vorgesehen. Die Anmel- dung zum Newsletter erfolgt über die Projekt-Webseite unter: https://windparkaltdorferwald.de/ aktuelles/meldungen/newsletter/ Korrektur der Bekanntmachung über die „Öffentliche Bekanntmachung der Wahl des Gemeinderats am 09.06.2024“ vom 26.01.2024 Hiermit weisen wir darauf hin, dass die rechtswirksame Bekanntmachung - „Öffentliche Bekanntmachung der Wahl des Gemeinderats am 09.06.2024“- am 26.01.2024 im Amtsblatt der Gemeinde Baindt unter der Rubrik „öf- fentliche Bekanntmachungen“ erfolgt ist. Gleichzeitig wur- de die Bekanntmachung auf der Homepage der Gemein- de veröffentlicht. Es wurde festgestellt, dass unter Punkt 2.3 ein redakti- oneller Fehler vorhanden war. Dabei fehlte folgender Satz: „Wahlgebiet ist bei der Wahl des Gemeinderats die Gemeinde.“ Die öffentliche Bekanntmachung im Internet wird durch Einfügen des fehlenden Satzes am 23.02.2024 korrigiert. Baindt, 23.02.2024 gez. Lina Heilig Schriftführerin des Gemeindewahlausschusses Ist Ihre Hausnummer gut erkennbar? Im Notfall kann das entscheidend für rasche HILFE durch den ARZT oder den Rettungsdienst sein! Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 8 Einladung zur Gemeinderatssitzung am 27. Februar 2024 in Baindt Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am Dienstag, den 27. Februar 2024 um 18:00 Uhr im Sitzungs- saal des Rathauses statt. TAGESORDNUNG 1. Einwohnerfragestunde 2. Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 3. Bericht der Bürgermeisterin 4. Vorstellung des Ergebnisses zum Geruchsgutachten in Sulpach 5. Sanierung der Klosterwiesenschule - aktueller Stand 6. Bauantrag zur Nutzungsänderung einer Einlieger- wohnung in eine Ferienwohnung auf Flst. 115/16 La- vendelstraße 17 7. Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Breite mit 1. Änderung“ zum Neu- bau eines Carports mit PV-Dach auf Flst. 209/5, Bir- kenstraße 6 8. Bauantrag zum Umbau und Erweiterung Erdgeschoss auf Flst. 111/11, Lilienstraße 40 und den erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungs- planes „Bei der Bronnenstube 4. Änderung“ 9. Bauantrag zur Fassadensanierung eines Bürogebäu- des mit Vergrößerung des Windfangs und Erstellung einer Terrasse mit Überdachung auf Flst. 562/7, Am Föhrenried 7 und die erforderliche Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Mehlis 3. Änderung“ 10. Bauantrag zum Neubau einer unterkellerten Garage auf Flst. 701, Tulpenstraße 16 mit erforderlicher Befrei- ung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Bei der Bronnenstube 1. Änderung mit 5. Änderung“ 11. Gehöft Schachener Straße 100 wird zur erhaltenswer- ten Bausubstanz erklärt 12. Städtbaulich-räumliches Leitbild mit Zielbild Räumli- che Entwicklung als Grundlage für die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans 2040 des Gemeindever- bandes Mittleres Schussental (GMS) 13. Beratung und Beschluss über die Globalberechnung (Beitragskalkulation) der Kanal-, Klär- und Wasser- versorgungsbeiträge mit Wirkung zum 01.04.2024 - Änderung der Wasserversorgungssatzung und Än- derung der Abwasserbeseitigungssatzung 14. Aktueller Stand Belegung Friedhof Baindt 15. Anfragen und Verschiedenes Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup, Bürgermeisterin Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 10 - 18 Uhr Kinder Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravens- burg Elisabethenstr. 15 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 24. Februar und Sonntag, 25. Februar Kleintiergesundheitszentrum Ravensburg Evidensia, Tel.: 0751 - 36 31 40 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 24. Februar Müller‘s Apotheke Weingarten, Karlstr. 21, 88250 Weingarten, Tel.: 0751 - 76 46 36 41 Sonntag, 25. Februar Apotheke in Oberzell, Josef-Strobel-Str. 13, 88213 Ravensburg (Oberzell), Tel.: 0751 - 6 78 96 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Nummer 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Frau Schäch, Sprechzeiten: Di + Do 15:00 – 17:30 Uhr Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Esse n auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-116 E-Mail: betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de Markdorferstr. 43 88213 Ravensburg/Bavendorf Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte und hochaltrige Menschen, die gerne in Gemeinschaft sind. Jeden Dienstag und Donnerstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt und im Ev. Gemeindehaus in Berg. Fahrdienst möglich. Ihre Ansprechpartnerin: Frau Munding Veranstaltungskalender Februar 23.02. Jahreshauptversammlung Reitergruppe BSS 24.02. Basar „Rund ums Kind“ SKH 25.02. Jahreshauptversammlung Musikverein SKH 27.02. Gemeinderatssitzung Rathaus März 06.03. Gottesdienst mit Krankensalbung Seniorentreff BSS 13.03. Frühlingscafe Sel. Irmgard 14.03. Blutspendetermin DRK SKH 15.03. Jahreshauptversammlung SV Baindt Vereinsraum 16.03. Impulse Osterkerzen verzieren BSS 16.+17.03. Jugendlager Alpinteam 17.03. Fahrzeugweihe Feuerwehr SKH 19.03. Gemeinderatssitzung Rathaus 21.03. Jahreshauptversammlung Taekwondo BSS 22.03. Jahreshauptversammlung TC Baindt Vereinsraum 22.03. Jahreshauptversammlung Schalmeien BSS 23.03. Dorfputzete 25.-27.03. Osterschießen Schützengilde Zur Information Klima-Spartipp des Monats Februar: Nicht verzagen, Dinge hinterfragen Alternativ könnte das Thema des heutigen Tipps auch ähnlich dem Motto einer beliebten Kinderserie lauten: Wer, wie, was, wieso, weshalb, warum, wer nicht fragt, kommt selten voran. Es ist eine der wichtigsten Eigen- schaften des Menschen, Fragen zu stellen und Dinge zu hinterfragen. Auch die eigenen Gewohnheiten sind daher permanent zu überprüfen. Wenn die Lichter eingeschaltet sind, obwohl es draußen hell ist und die Sonne scheint, kam das Hinterfragen von Gewohnheiten wohl eindeutig zu kurz. Hierzu einige kleine Merkhilfen: Kommt draußen mal die Sonne raus, schalt‘ drinnen alle Lichter aus, sagte einst auch schon die Maus. Oder alter- nativ: Grübel, grübel und studier‘, heut geht’s auch ohne Licht bei mir. Und da aller guten Dinge bekanntlich drei sind und teils Abkürzungen noch einprägsamer sind als Reime, tut es notfalls auch das Kürzel LSd. Damit sind aber weder ir- gendwelche Drogen gemeint, noch die Abkürzung eines regionalen Gerichts, sondern die Abkürzung LSd steht hier für: Licht, Sonne, dunkel, also dafür, dass das Licht dunkel bleiben sollte, wenn draußen die Sonne scheint. Auch bei anderen Dingen, wie beispielsweise dem PC-Bild- schirm oder dem Fernseher, ist regelmäßig zu hinterfra- gen, ob diese wirklich eingeschaltet bleiben müssen. Be- Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 8 sonders wenn der Raum für längere Zeit verlassen wird, sind Bildschirm und Fernseher stets auszuschalten. Als Merksatz hierzu ein Zitat aus längst vergangenen Zeiten: Gehst du aus dem Raum hinaus, schalte stets den Bild- schirm aus. Und den Fernseher, ist ja klar, dann ist’s rich- tig wunderbar Um Energie einzusparen, lohnt es sich, eigene Gewohn- heiten kritisch zu hinterfragen. Bevor jetzt aber vor lauter Text noch das Sandmännchen vorbeikommt, gilt ganz einfach nur: Und abschalten. Florian S. Roth Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg Koordinator für eine klimaneutrale Kommunalverwal- tung - gefördert durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft BW Mobil: 0157 80661690, klima@b-gemeinden.de Stiftung St. Franziskus Tolle Tage in der „Seligen Irmgard“ Gumpiger Donnerstag An diesem Tag hörte man plötzlich laute „Raspler“-Rufe durchs Altenzentrum schallen. Was war da los? Unsere Bewohnerinnen und Bewohner hatten schon die ganze Woche darauf gewartet, endlich war es soweit: Wir bekamen Besuch von einer großen Schar „kleinen“ und „großen“ Rasplern im vollen Häs und mit Musik. Nach der Begrüßung mit lautstarkem „Raspler – Ratsch, Ratsch“ angeführt durch Vize-Zunftmeister Norbert Kurz, machte Rainer Beer mit seinem Bandoneon Musik für uns und es wurde gemeinsam gesungen, geschunkelt und viel gelacht. Danach wurden zur freudigen Überraschung der beiden Empfängerinnen, Frau Anna Dorn und Frau Sylvia Denelle, sogar 2 Narrenorden vergeben. Selbst unsere Bewohnerinnen, welche die Zimmer nicht verlassen konnten, wurden nicht vergessen und bekamen Besuch einer kleinen „Raspler-Abordnung“ worüber sie sich sehr freuten. Besonders schön war die W i e d e r s e - hens f reude bei unseren Bewohnern , wenn unter den Rasplern Bekannte ent- deckt wurden und schnell ent w icke l te sich eine nette Unterhaltung. Als Dank für d ie große Freude, wel- che sie unse- ren Bewohnern und Mitarbeitern gemacht haben, wurden die Raspler im Anschluss mit Getränken und Schmalzge- bäck versorgt und mit einem 3-fachen „Raspler – Ratsch, Ratsch“ von uns bis zum nächsten Jahr verabschiedet. Ein herzliches „Vergelts Gott“ nochmal an die Vorstand- schaft und alle Raspler! Bromeler Freitag Am nächsten Tag ging es gleich weiter und die Schal- meiengruppe Baindt mit ihrem musikalischen Leiter Mar- tin Stauber begrüßte uns mit ihrem „Einer für alle – alle für einen– Ruf“. Dank des milden Wetters hatten sich unsere Bewohner- innnen und Bewohner schon vor dem Altenzentrum und auf den Balkonen die besten Plätze in erster Reihe ge- sichert, um die ca. 30 Musikanten und ihre fetzigen Me- lodien gut zu sehen und zu hören. Strahlend klatschten und schunkelten sie mit, ganz besonders, wenn auch hier bekannte Gesichter dabei waren und sich angeregte Ge- spräche entwickelten. Auch bei den Schalmeien bedankten wir uns mit Geträn- ken und Fasnetsgebäck und nach der gewünschten Zu- gabe schallte ihnen beim Abschied ein kräftiges „Einer für alle – alle für einen“ hinterher mit der Hoffnung auf ein Wiedersehen im nächsten Jahr. Herzlichen Dank nochmal an die Vorstandschaft und alle Schalmeien! Rosenmontag Damit nicht genug gab es am Rosenmontag noch eine schöne Überraschung für unsere Bewohnerinnen und Be- wohner und es zog ein herrlicher Duft durchs ganze Haus: Unsere Heimbeirätin Frau Elli Baumeister kam mit ihrer Freundin Frau Sieglinde Lauriola und zusammen haben sie für uns alle frische Waffeln gebacken. Diese leckeren, warmen Waffeln konnten unsere Bewoh- nerinnen und Bewohner zum Kaffee genießen, was sie auch reichlich taten und es wurde mehrfach Nachschlag verlangt. Gibt es ein schöneres Kompliment für unsere ehrenamtlichen Waffelbäckerinnen? Auch hier ein ganz herzliches „Vergelts Gott“ für dieses Engagement und diese tolle Aktion! Altenzentrum Selige Irmgard Sylvia Denelle, Mitarbeiterin der Betreuung Nummer 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Denkmalschutzpreis für private Eigentümer ausgeschrieben Der Schwäbische Heimatbund und der Landesverein Ba- dische Heimat loben zum 38. Mal den Denkmalschutzpreis Baden-Württemberg aus. Dieser stellt die denkmalge- rechte Erhaltung und Neunutzung historischer Gebäude in den Mittelpunkt. Bis zu fünf Preisträger werden mit ei- nem Preisgeld von insgesamt 25.000 Euro belohnt, das die Wüstenrot Stiftung zur Verfügung stellt. Bewerben können sich private Eigentümer, bei deren Ge- bäude der Abschluss der Erneuerung nicht länger als vier Jahre zurückliegt. Auch beteiligte Architekten und weitere Experten können bis Anfang Juni entsprechende Projekte vorschlagen. Diese müssen nicht zwingend unter Denk- malschutz stehen Der Preis unter der Schirmherrschaft von Frau Staatssekretärin Andrea Lindlohr, Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen, will die Vielfalt und Besonderheiten der Baukultur in Baden-Württemberg sowie das Engagement zu deren Erhaltung hervorheben und öffentlich würdigen. Die Spanne reicht von mittel- alterlichen Gebäuden bis zu stilprägenden Bauten des 20. Jahrhunderts. „Die Jury würdigt Maßnahmen, bei denen die historisch gewachsene Gestalt des Gebäudes innen wie außen so weit wie möglich bewahrt wurde. Das schließt zukunftsweisende und beispielhafte Umnut- zungen oder moderne Akzente nicht aus, wenn sie sich denkmalgerecht einfügen“, betont Dr. Bernd Langner, Geschäftsführer des Schwäbischen Heimatbundes und Mitglied der Fachjury. Neben dem Geldpreis erhalten die Preisträger sowie die Architekten und Restauratoren Urkunden. Zudem wird den Eigentümern eine Bronzetafel zum Anbringen am Gebäude überreicht. Bewerbungsschluss ist der 30. Ap- ril 2024. Weitere Informationen sowie die Broschüre mit allen notwendigen Angaben zur Ausschreibung finden sich unter www.denkmalschutzpreis.de. Die öffentliche Preisvergabe findet Anfang 2025 statt. Frühlingsboten in Baindt Mit den steigenden Temperaturen zeigen sich erste Insekten an Frühblühern Schillernder Besuch auf den naturnahen Flächen in Baindt: Die Blauschwarze Holzbiene (Xylocopa violacea) ist „Wild- biene des Jahres“ 2024 und ist bereits im Vorfrühling auf den naturnahen Flächen zu beobachten. Frühblüher wie Blaustern, Krokus und Winterling bieten ihr ein wichtiges Nahrungsangebot, wenn sonst noch wenig blüht. „Die Männchen der Wildbiene des Jahres schwirren bei wärmeren Temperaturen schon im Februar aus ihren Winterquartieren und suchen nach Weibchen. Geduld ist gefragt, denn die Weibchen verlassen erst etwas später ihre Kinderstuben“, so Martin Klatt, NABU-Wildbienenex- perte und Leiter des NABU-Projekts „Natur nah dran“. Die Weibchen der Blauschwarzen Holzbiene zählen mit zwei bis drei Zentimetern zu den größten Wildbienen in Deutschland und fallen durch ihre bläulich glänzenden Flügel auf. Ihr Überwinterungsquartier sucht sich die Blauschwarze Holzbiene in Hohlräumen von Lehm- und Lößwänden oder in Spalten zwischen Mauersteinen. Für die Aufzucht der Jungen nagen Holzbienen dagegen ihre Nester in Holzstämme oder Balken. Dafür sind geeignete Niststruk- turen unabdingbar. Falls sich die Wildbiene des Jahres in unserem Wohnumfeld ein Nest baut, braucht man sich keine Sorgen zu machen: Die mächtige Erscheinung und das laute Brummen können Respekt einflößen, aber die Tiere sind harmlos. Wildbiene des Jahres 2024 ist kein Gourmet Beim Blütenbesuch ist die Blauschwarze Holzbiene nicht sehr wählerisch. Während manche Wildbienen sich auf ganz bestimmte heimische Pflanzen spezialisiert haben, sammelt die Wildbiene des Jahres 2024 Pollen an über zehn Pflanzenfamilien. In Siedlungen findet man sie be- sonders häufig an Fassaden mit Blauregen oder Geißblatt sowie an Beeten mit Muskateller-Salbei, Aufrechtem Ziest oder Großblütigen Platterbsen. Seit 2020 gibt es diese Arten auch in Baindt. Die Gemeinde hat im Rahmen des Kooperationsprojekts „Natur nah dran“ des NABU und des Umweltministeriums Baden-Württemberg 5 Grünflä- chen in wertvolle Biotope mit Wildpflanzen umgewandelt. Hintergrund: Das Kuratorium „Wildbiene des Jahres“ wählt seit 2013 jährlich eine besonders interessante Wildbienenart aus, um an ihrem Beispiel die spannende Welt dieser Tiere bekannter zu machen. Zugleich soll die Wildbiene des Jahres dazu ermuntern, in die Natur zu gehen und das Tier in seinem Lebensraum zu beobachten. Damit wirkt die Initiative auch im Sinne einer Wissenschaft für alle (Ci- tizen Science) und bringt mehr Klarheit über das aktuelle Vorkommen der Wildbiene des Jahres. Das Kuratorium „Wildbiene des Jahres“ ist beim Arbeits- kreis Wildbienen-Kataster Baden-Württemberg angesie- delt, einer Sektion des Entomologischen Vereins Stuttgart 1869 e.V. am Naturkundemuseum Stuttgart. Die Initiative Wildbiene des Jahres: Mit der Blauschwarzen Holzbiene wurde zum zwölften Mal die Wildbiene des Jahres gewählt. Dem Kuratorium war es stets ein Anliegen, mit der „Jahresbiene“ einen Einblick in die spannende Welt dieser wichtigen Blüten- bestäuber zu gewähren. Der NABU Baden-Württemberg unterstützt die Initia- tive „Wildbiene des Jahres“. Die Flyer zu den Wildbienen der Jahre 2013 bis 2024 können unter der Homepage des Wildbienen-Katasters heruntergeladen werden: www.wildbienen-kataster.de. Der neue Flyer zur Blauschwarzen Holzbiene kann un- ter bdj@wildbienen-kataster.de in gedruckter Form bestellt werden. Die Ambulanten Diensten der Zieglerschen bieten Assistenz für Menschen mit Beeinträchtigung direkt vor Ort Wir unterstützen Menschen bei der selbständigen Lebens- führung und alltäglichen Aufgaben. Dazu gehört: • Ambulant Betreutes Wohnen • Betreutes Wohnen in Familien • Familienunterstützender Dienst • Persönliches Budget • Urlaubsreisen • Bildung, Kultur und Freizeitangebote Nähere Informationen unter: https://www.zieglersche.de/ ambulante-dienste Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 8 Bei Interesse wenden Sie sich an uns. Wir beraten Sie gerne. Kontakt: Frau Daniela Sypli, Standortleitung Mail: sypli.daniela@zieglersche.de Liebe Musikfreunde, das diesjährige Preisträgerkonzert der Musikschule Ravensburg e.V. findet am Sonntag, 03. März 2024, 17.00 Uhr, in der Gemeindehalle Baienfurt statt. Die Preisträger des Regionalwettbewerbs “Jugend musi- ziert“ tragen solistisch die Musikstücke des Wettbewerbs mit Streich- und Blasinstrumenten sowie am Klavier vor und bekommen ihre Urkunde des Wettbewerbs über- reicht. Zu diesem Konzert laden wir recht herzlich ein. Der Eintritt ist frei. Am Ende der Veranstaltung ist Kollekte für die Arbeit der Musikschule. Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 25. Februar - 03. März 2024 Gedanken zur Woche: Fastenzeit mal anders: 40 Tage nicht jammern, meckern oder kritisieren, mal alles positiv sehen. Samstag, 24. Februar 18.30 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Caritas Fastenopfer Sonntag, 25. Februar - 2. Fastensonntag - Zählsonntag 10.00 Uhr Baindt - Vorstellgottesdienst der Erstkommu- nionkinder Ministranten: Linus Kaplan, Rafael Dorn, Nele Gründler, Silias Kaplan (Agathe und Adam Zimmermann, Elisabeth, Engelbert und Franz Schützbach, Angela und Hygienius Thomalla) Caritas Fastenopfer Dienstag, 27. Februar 07.50 Uhr Baindt - Schülergottesdienst Mittwoch, 28. Februar 14.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier mit Krankensal- bung 18.30 Uhr Sulpach - Eucharistiefeier († Zita Maurer, Familie Kesenheimer) Donnerstag, 29. Februar 07.45 Uhr Baienfurt - Schülergottesdienst 16.00 Uhr Baindt - Erstbeichte der Erstkommunionkinder Gruppe 1 und Gewandausgabe Freitag, 01. März 15.30 Uhr Baindt - Gruppenstunde der Erstkommuni- onkinder im Bischof-Sproll-Saal 19.00 Uhr Baienfurt - Weltgebetstag der Frauen in der evangelischen Kirche anschließend Treffen im katholischen Gemein- dehaus Samstag, 02. März Ab 08.00 Uhr Aktion Hoffnung Altkleidersammlung 17.00 Uhr Baindt - Taufe von Romy 18.30 Uhr Baindt - Eucharistiefeier mit Ministrantenauf- nahme Ministranten: Laureen Hartmann, Theresa Henzler, Thomas Henzler, Franziska Joachim, Leana Neb († Kurt Bugger) Sonntag, 03. März - 3. Fastensonntag 10.00 Uhr Baienfurt - 2. Gottesdienst der Erstkommuni- onkinder mit der JuKa 11.15 Uhr Baienfurt - Taufe von Nele und Viola Rosenkranzgebete im März Im März laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Nummer 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 - 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag, 09.30 - 11.30 Uhr Donnerstag, 15.00 - 18.00 Uhr Freitag, 09.30 - 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Erstkommunionkinder 2024 aufgepasst Klingt gut - das Gotteslob Liebe Erstkommunionkinder 2024, auch in diesem Jahr bezuschusst unser Bischof Dr. Gebhard Fürst den Kauf eines neuen Gotteslobes für die Erstkommunionkinder mit jeweils 10,00 € pro Erst- kommunionkind. Jeder, der einem Erstkommunionkind ein Gotteslob schenkt, oder jedes Erstkommunionkind, das sich ein Gotteslob kauft, bekommt bei Vorlage des Buches einen Aufkleber eingeklebt und den Zuschuss ein- malig in bar. Den Aufkleber und den Zuschuss gibt es im Pfarrbüro Baindt während der Öffnungszeiten. Am Sonntag, 25. Februar 2024 um 10.00 Uhr laden wir die Gemeinde recht herzlich zu unserem Vorstellgottes- dienst ein. Helferkreis Die Kleidersäcke für die „Aktion Hoff- nung“ liegen zur Abholung im Pfarrbüro bereit. Der Sammeltag für die große Klei- dersammlung „Aktion Hoffnung“ wird am Samstag, 02. März sein. Altkleidersammlung, Samstag, 02. März, ab 8.00 Uhr Am Samstag, 02. März wird wieder eine Sammlung gebrauchter Kleidung zuguns- ten der Katholischen Hilfsorganisation „Aktion Hoffnung“ durchgeführt. Bitte stellen Sie den Sack mit Ihrer Kleiderspende erst am Sammeltag bis 8.00 Uhr gut sichtbar an den Straßenrand. Gesammelt werden gebrauchte und gut erhaltene Klei- dung, Bettwäsche und Schuhe. Mit den Erlösen werden Entwicklungsprojekte in aller Welt unterstützt. Für alle, die - warum auch immer - keine Kleidersäcke erhalten haben Gerüst an der Kirche - Was ist los? An der Kirche steht seit dieser Woche ein Gerüst. Was ist los? Ganz einfach: Der Dachstuhl wurde 1279 aufge- richtet. Zwischen 1802 und 1869 kümmerte sich niemand um den Erhalt der Kirche. Wasser drang ein und die En- den der Balken sind abgefault. Die fürstliche Herrschaft Salm-Reifferscheidt machte die Kirche der Pfarrei zum Geschenk mit der Auflage, sie zu sanieren. 1870 hatte man die Fehlstellen überbrückt, ebenso noch einmal in den 50ern. Das Denkmalamt verlangt nun eine Untersu- chung und Aufmaß der Schäden am Gebälk. Bis Ostern sollten die Arbeiten abgeschlossen sein. Bis Mai haben wir dann Zeit, eventuelle Maßnahmen beim Ordinariat und Denkmalamt anzumelden. Genehmigung und Mittel- zuweisung frühestens 2025. Warten wir’s ab. Eine akute Gefahr besteht nicht. Sobald erste Ergebnisse vorliegen, gibt es weitere Infos. B. Staudacher Wilde Müllablage an der Villa Wieder wurde ein ausgedien- te Couch-Garnitur bei der Vil- la abgestellt. Die Ministranten benötigen keine solche. Diese, vielleicht gut gemeinte „Ent- sorgung“ verursacht unnötige Arbeit und Kosten. Das Abladen von Sperrmüll bei der Villa ist verboten. Zuwiderhandlungen werden künftig angezeigt. Voranzeige Seniorentreff Wir laden Sie ganz herzlich ein zum Got- tesdienst am Mittwoch, 6. März 2024 um 14.00 Uhr in den Bischof-Spro- ll-Saal. Herr Pfarrer Staudacher wird Ihnen im Rahmen des Gottesdienstes die Krankensalbung spenden. Bitte bringen Sie Ihr Gesangbuch mit. Im Anschluss freuen wir uns auf ein gemütliches Beisam- mensein mit guten Gesprächen. Liebe Grüße Ihr Seniorenteam Frauenbund Baienfurt Donnerstag, 29.2.2024 ab 14.30 Uhr in die Bäckerei Mayer, Niederbiegerstraße, Stammtisch für Frau- en jeden Alters Treffen zum gemütlichen Beisammensein. Auch Nichtmitglieder sind willkommen. Begegnungstag am Freitag 1.3.2024 Miteinander - Füreinander-Begegnung ist Leben in RV-Weststadt, Dreifaltigkeitskirche 09.00 Uhr Gottesdienst mit Pfr. Hübschle 10.00 Uhr zu dem o g. Thema spricht Josef Epp, Klinik- seelsorger aus Bad Grönenbach, im Gemein- desaal Dreifaltigkeit Weststadt Mittagessen jeder wo er will 14.00 Uhr Leichter leben - Ballast abwerfen und sich neu entfalten es spricht Nicole Weiß, Ordnungscoach 16.00 Uhr Ende der Veranstaltung Leitung: Marlies Rothenhäusler, Taldorf Christina Längle, Horgenzell Kostenbeitrag: 5,00 Euro Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 8 Einladung zum Weltgebetstag Am Freitag, 01. März 2024 19.00 Uhr in der ev. Kirche in Baienfurt Anschließend feiern wir im Kath. Gemeindehaus in Baienfurt Unter dem Motto „durch das Band des Friedens“ haben palästinensische Christinnen die Gottesdienstordnung für den diesjährigen Weltgebetstag vorbereitet. Ein Gebet wandert 24 Stunden lang um den Erdball und verbindet Frauen in mehr als 150 Ländern der Erde. (siehe Artikel im „engagiert“ des KDFB vom Febr./März 2024) Einladung Mittwoch, 13.03.2024 14.00 Uhr im „Neunerbeck“, Weingarter Str. 2. Herr Artur Kopka wird uns im Kardel- und Zunftmuseum eine Führung geben. Anschließend bewirten wir Sie mit Kaffee und Kuchen. Wir freuen uns auf Ihr Interesse an der Baienfurter Orts- geschichte. ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Einladung zur Taizéandacht in Baindt Wir laden Sie alle recht herzlich ein zu unserer ökumenischen Taizéandacht am 25. Februar 2024 um 19.00 Uhr in den Die- trich-Bonhoeffer-Saal in Baindt. Wir freuen uns, wenn Sie mit uns zusammen die Andacht feiern. Evangelische Kirche Baienfurt 1. März 2024 19.00 Uhr anschließend Beisammensein im Katholischen Gemeindehaus St. Anna Ein Hoffnungszeichen gegen Gewalt und Hass „... durch das Band des Friedens“ Zum Weltgebetstag 2024 aus Palästina Die Gottesdienstordnungen für den Weltgebetstag am ersten Freitag im März haben lange Entstehungsge- schichten. In Deutschland war diese mit der Veröffentli- chung der Liturgie im September 2023 zunächst abge- schlossen. Angesichts der dramatischen Ereignisse in Israel und Pa- lästina seit dem 7. Oktober hat das deutsche WGT-Ko- mitee eine aktualisierte Version der Gottesdienstordnung erarbeitet und im Januar 2024 herausgegeben. Diese dient bundesweit als Grundlage für tausende von ökume- nischen Gottesdiensten zum Weltgebetstag. „Angesichts von Gewalt, Hass und Krieg in Israel und Palästina ist der Weltgebetstag mit seinem diesjährigen biblischen Motto aus dem Brief an die Gemeinde in Ephesus ´...durch das Band des Friedens` so wichtig wie nie zuvor“, betont die evangelische Vorstandsvorsitzende des WGT, Brunhilde Raiser. „Der Terror der Hamas vom 7. Oktober jedoch und der Krieg in Gaza haben die Bereitschaft vieler Men- schen in Deutschland weiter verringert, palästinensische Erfahrungen wahrzunehmen und gelten zu lassen. Die neuen Erläuterungen sollen dazu beitragen, die Worte der palästinensischen Christinnen trotz aller Spannungen hörbar zu machen.“ Auch das Plakat und die Postkarten wurden geändert, ein Zweig eines Olivenbaums ist jetzt dargestellt. Die biblischen Texte der Gottesdienstordnung, besonders Psalm 85 und Eph 4,1-7 können in der aktuellen Situati- on tragen. Mit ihnen kann für Gerechtigkeit, Frieden und die weltweite Einhaltung der Menschenrechte gebetet werden. Die Geschichten der drei Frauen in der Gottes- dienstordnung geben einen Einblick in Leben, Leiden und Hoffnungen in den besetzten Gebieten. Sie sind Hoff- nungskeime, die deutlich machen, wie Menschen aus ih- rem Glauben heraus Kraft gewinnen, sich für Frieden zu engagieren. Ihre Erzählungen sind eingebettet in Lieder und Texte, die den Wunsch nach Frieden und Gerechtig- keit und vor allem die Hoffnung darauf ausdrücken. Gaza, Hamas, Israel und Palästina sind aktuell Themen der Nachrichten. Wie die Situation zum 1. März sein wird, ist nicht absehbar. Wird weiterhin Krieg herrschen, wird es zumindest eine Waffenruhe geben oder wird ein Weg gefunden für eine sichere und gerechte Lebensmöglich- keit der Menschen in Israel und Palästina? Am 1. März 2024 wollen Christ*innen weltweit mit den Frauen des palästinensischen Komitees beten, dass von allen Seiten das Menschenmögliche für die Erreichung eines gerechten Friedens getan wird. Schließen auch Sie sich über Länder- und Konfessions- grenzen hinweg zusammen, um auf die Stimmen von Frauen aus Palästina und ihre Sehnsucht nach Frieden in der Region zu hören und sie zu teilen. So kann der Weltgebetstag 2024 in dieser bedrückenden Zeit dazu beitragen, dass - gehalten durch das Band des Friedens - Verständigung, Versöhnung und Frieden eine Chance bekommen, in Israel und Palästina, im Nahen Osten und auch bei uns in Deutschland. Weltgebetstag der Frauen - Deutsches Komitee e. V. Ökumenischer Singkreis Wir treffen uns am Mittwoch, den 28. Februar 2024 um 20.00 Uhr im Kirchenchorraum, Klosterhof 5 zur nächs- ten Probe. Interessierte Sängerinnen und Sänger sind jederzeit herz- lich willkommen. Wir treffen uns einmal im Monat um gemeinsam religiöse und weltliche Lieder zu singen. Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Gott aber erweist seine Liebe zu uns darin, dass Christus für uns gestorben ist, als wir noch Sünder waren. Röm 5,8 Freitag, 23. Februar 19.00 Uhr Baienfurt Kirchenkino in der Ev. Kirche Nummer 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Sonntag, 25. Februar Reminiszere 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst, Ev. Kirche (Pfr. Schö- berl) 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeindehaus 19:00 Uhr Baindt Taizéandacht, Dietrich-Bonhoef- fer-Saal Montag, 26. Februar 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe im Ev. Gemein- dehaus Mittwoch, 28. Februar 15.45 Uhr Baienfurt Konfi-Unterricht, Ev. Gemeinde- haus 19.00 Uhr Baienfurt Kirchengemeinderatssitzung, Ev. Gemeindehaus Donnerstag, 29. Februar 19.00 Uhr Baindt Konfirmations-Elternabend, Die- trich-Bonhoeffer-Saal Freitag, 01. März 19.00 Uhr Baienfurt Weltgebetstag Palästina, Ev. Kir- che, anschließend Beisammen- sein im Kath. Gemeindehaus in Baienfurt Sonntag, 03. März Okuli 09.30 Uhr Baindt Gottesdienst mit Taufe, Die- trich-Bonhoeffer-Saal (Pfr. Schö- berl), anschließend Kirchenkaffee 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeindehaus Gedanken zum Wochenspruch Wie du mir - so ich dir. - Die- ses Sprichwort ist wohl der Normalfall unserer Erfahrun- gen im Alltag. - Gott sei Dank, dass es bei IHM nicht so ist. Selbst als wir noch nicht mal an ihn denken konnten, als wir unsere eigenen Wege ge- gangen sind, uns nur um uns selbst gedreht haben, ist ER aus Liebe zu uns den Weg gegangen, dem wir in diesen Wochen vor Ostern nachsinnen. Es ist gut, wenn wir - mit Gottes Hilfe - auch selbst immer wieder anders reagieren, als es uns spontan in den Sinn kommen würde, wenn uns mal wieder jemand so richtig auf die Nerven geht. - In Liebe reagieren ... - wie kann das ganz praktisch aussehen, mitten im Alltag? Gottes Segen beim Ausprobieren! - Euer Pfarrer Martin Schöberl --- Bibel im Gespräch - Johannes-Evangelium Jetzt kommt die Abschluss-Staffel zum Johannesevan- gelium. Mich von einem Wort überraschen lassen, das „zufällig“ in meine Situation hineinspricht. Mit anderen gemeinsam nach Antworten auf die Fragen suchen, die mich bewegen. Motiviert weitergehen, weil ich nicht allein unterwegs bin - Zusammen über das Johannesevangeli- um ins Gespräch kommen und neue Zugänge zu bekann- ten und „neuen“ Bibelabschnitten dieses ganz besonderen Evangeliums entdecken. Auch für die letzten Termine in dieser Reihe laden wir wieder alle herzlich ein, zum gemeinsamen Lesen, Dis- kutieren und Entdecken. Kommen Sie gerne donnerstagsabends um 19.00 Uhr ins Ev. Gemeindehaus in Baienfurt am 7. März + 14. + 21. März 2024. Die Abende können auch einzeln gewinnbringend be- sucht werden. Ich freue mich auf die Begegnungen und Gespräche in dieser Runde! M. Schöberl, Pfarrer Fundsachen Folgende Fundsachen können zu den Öffnungszeiten des Pfarrbüros abgeholt werden: - Grüne Trinkflasche - Tuch - Bunt geringelte Handschuhe - 1 Brille - 1 einzelner schwarzer Handschuh - 1 Kerze Öffnungszeiten des Pfarrbüros: Dienstag 07.00 - 9.00 Uhr + 13.00 - 15.00 Uhr Donnerstag 10.00 - 13.00 Uhr Wir wünschen allen ein kreatives neues Jahr Neues aus dem Kreativen Montag. Wir sehr komprimiert an nur einem Montag im Monat ein kreatives Angebot machen. Wir denken dann kann intensiv das Thema zu Hause weiterverfolgt werden. Dazu laden wir herzlich ein März 11.03. Birgit Schwartz-Glonnegger: „Tulpen“ Aquarell April 08.04. Annemarie Weber: „Blumen erblühen am Spie- gel“ Tiffany Mai: 06.05. Elli Duelli: „Frühlingslandschaften“ Gouache, Acryl oder Aquarell Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Petra Neumann-Sprink Tel.: 0751-52501 p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen - wenn nichts anderes angegeben ist - um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel 7,50 €; Material nach Verbrauch Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 8 Vereinsnachrichten Sportverein Baindt 1959 e.V. Einladung zur Jahreshauptversammlung Freitag, 15.03.2024 um 20:00 Uhr im SVB-Vereinsraum Der Sportverein Baindt 1959 e.V. führt seine alljährliche Jahreshauptversammlung durch. Hierzu sind alle Mitglieder, Freunde und Gönner des SV Baindt recht herzlich eingeladen. Die Veranstaltung findet statt am Freitag, den 15.03.2024 um 20:00 Uhr im SVB-Vereinsraum, Boschstr. 1/3 Tagesordnung: Begrüßung und Totenehrung 1. Geschäftsbericht des Vorsitzenden 2. Bericht des Kassierers 3. Bericht der Kassenprüfer 4. Berichte der Abteilungen: • Fußball • Alpin-Team • Tischtennis • Turnen 6. Entlastung des Vorstandes 7. Wahlen • Frauenvertreter/in • Jugendvertreter/in • Kassenprüfer/in 8. Beschlussfassung über Anträge 9. Aussprache Anträge zur Tagesordnung müssen schriftlich, spätestens 14 Tage vor der Mitgliederversammlung, beim Vorsitzen- den Ralf Mischkowski, Dieselstr. 15, 88255 Baindt, E-Mail: celia.mischkowski@svbaindt.de eingereicht werden. Wir freuen uns auf Ihr zahlreiches Erscheinen zur Jah- reshauptversammlung des SV Baindt 1959 e.V. Ralf Mischkowski, Vorsitzender SV Baindt 1959 e. V. Feneberg Sie- & Er-Turnier - SGM Baindt- Fronreute siegt bei drei von vier Turnieren Am vergangenen Wochenende stand mit dem 8. Feneberg Sie- & Er-Turnier in der Baindter Sporthalle wieder ein sportliches Highlight an, das mittlerweile über die Orts- grenzen hinaus bekannt ist. Vier Jugenden (E, D, C, B), 26 Mädchen- und 26 Jungsmannschaften, mit über 520 Spielerinnen und Spielern traten am Samstag und Sonn- tag gegeneinander an. Unsere heimische SGM Baindt/ Fronreute trat in der E/D/B mit je einer Mannschaft und in der C gar mit zwei Mannschaften an und errang in drei von vier Turnieren den Turniersieg. Da ja Ergebnisse von Jungen und Mädchen zusammengezählt wurden, zeigte sich in allen Turnieren, wie mit zunehmender Turnierdauer die Mannschaftsteile aus Jungen und Mädchen zusam- menwuchsen, sich gegenseitig anfeuerten und gemein- sam den Sieg erringen wollten. Samstagvormittag begannen die D-Juniorinnen/Juni- oren und unsere heimische SGM Baindt/Fronreute er- öffnete das Turnier. Eigentlich geschwächt, weil einige Spielerinnen im Verbandspokal im Einsatz waren, hielten die Mädels mit geschicktem Spiel und viel Einsatz einen knappen Rückstand, den die Jungs jedoch in einen Sieg drehen konnten. In ähnlichem Stil ging es weiter und die beiden Gruppenersten, TSV Schwaben Augsburg/Schwa- bmünchen, die souverän durch das Turnier liefen, und un- sere SGM Baindt/Fronreute standen sich dann im Finale gegenüber. Hier hielten unsere Mädchen dann nach tol- ler Taktik der Trainerin Rebecca und mit extremem Ein- satz ein 1:1, dass die Jungs dann in einen Sieg ausbauen konnten. Somit gewann die SGM Baindt/Fronreute das Turnier, gefolgt von 2. TSV Schwaben Augsburg, 3. SV Deuchelried, 4. SV Deggenhausertal, 5. TSB Ravensburg, 6. SpVgg Lindau, 7. SGM Dietmanns/Hauerz, 8. SV Mai- erhöfen-Grünenbach Nummer 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Samstagnachmittag waren dann die B-Juniorinnen/Ju- nioren dran. Unsere heimische Mannschaft zusammen mit den B-Junioren der SGM FFB bestritt die Vorrun- de souverän. doch leider konnte ein 4:0 Vorsprung der Mädels im Halbfinale gegen eine überragende Jungs- mannschaft aus Maierhöfen nicht gehalten werden, so dass im 9-Meterschießen die Partie verloren wurde. Am Ende gewann der SV Maierhöfen-Grünenbach, der sich im Endspiel gegen SV Immenried/SG Kisslegg durchsetz- te. Auf den weiteren Plätzen folgten 3. FV Bad Saulgau 4. SGM Fronreute-Baindt, 5. SGM Eglofs/Heimenkirch, 6. FV Bad Waldsee Der zweite Turniertag begann Sonntagmorgen mit dem Turnier der E-Jugend, in dem es die heimischen Spiele- rinnen und Spieler der SGM Baindt-Fronreute mit tollen Spielen beider Mannschaftsteile bis ins Endspiel brachten. Dort stand man den orangen Kickerinnen und Kickern der neuen Union MBK gegenüber, die jedoch souverän geschlagen werden konnten. Auf den weiteren Plätzen folgten 3. SV Deuchelried, 4. TSB Ravensburg, 5. FC Schei- degg, 6. SV Immenried/SG Kisslegg Zum Abschluss traten dann die Jungs und Mädels der C-Jugend gegeneinander an, wobei unsere SGM gar mit zwei Mannschaften antrat. Nachdem die SGM Baindt/ Fronreute II erst im Spiel um Platz 5 nach einem herrlichen Schuss in den Winkel zum 4:3 ihren ersten Sieg einfahren konnte, marschierte die SGM Baindt/Fronreute I souverän durch die Vorrunde und gewann im ersten Spiel gar mit 12:0, neuer Turnierrekord! Im Halbfinale wartete dann mit der SGM Aichstetten/Aitrach/Unterzeil die vermeintlich stärkste Mannschaft, doch auch hier gewannen sie ohne Probleme. Im Finale legten die Mädchen mit herrlichem Kombinationen und konsequenter Chancennutzung ge- gen den TSB Ravensburg wieder vor und die Jungs brach- ten mit einer ebenfalls sehr guten spielerischen Leistung den Turniersieg nach Hause. Auf den Plätzen folgten 3. SGM Aichstetten/Aitrach/Unterzeil, 4. FV Bad Waldsee, 5. SGM Baindt/Fronreute II, 6. RW Salem Am Ende eines jeden Turniers gab es natürlich für alle Mannschaften auch Preise. An zwei Tagen hatten wir vier Turniere, die in ihrer Ein- zigartigkeit und damit dem besonderen Teamspirit durch das Zusammenspiel von Jungen und Mädchen in einer Mannschaft, nahtlos an die Turniere der Vergangenheit anknüpfen konnte und allen Beteiligten einen Riesenspaß bescherte. Danken möchten wir einer tollen Elternschaft, allen Ku- chenbäckerInnen sowie allen Helferinnen und Helfern vor Ort, im Verkaufsstand, der Küche oder Regie, die in verschiedenen Schichten über die beiden Tage die Durch- führung des Turniers erst ermöglicht haben - vielen Dank! Ferner möchten wir ganz besonders unseren Sponsoren danken, allen voran dem Hauptsponsor und Namensge- ber des FENEBERG Sie- & Er-Turniers. Ebenso den Spen- dern der vielen Sachpreise, McDonalds Ravensburg, Mc- Donalds Weingarten, Subway RV-Weingarten, Metzgerei Bendel Bergatreute, Bäckerei Schmid Baindt, Jako Shop Tobi Kutter Baindt. Vielen Dank, ohne Sie alle könnten wir das Turnier nicht in diesem Maße durchführen! Leistungsgerechtes Unentschieden der Herren 1 SV Rissegg - SV Baindt 8:8 In den Eingangsdoppeln konnte nur unser bewährtes Dreierdoppel Wolfgang und Tho- mas überzeugen und gewinnen. Marcel und Tobias hatten gegen das starke Einserdoppel der Rissegger das Nach- sehen und Philipp und Nico kamen überhaupt nicht in die Partie. Sie verloren verdient gegen das nominell schwä- chere Zweierdoppel der Gegner. In den Einzelpartien schaffte es Philipp, seinen aggressiv spielenden Gegner vor allem mit guten Aufschlägen in Schach zu halten und war in den entscheidenden Mo- menten hellwach. Marcel war gegen den Abwehrspieler Stephan Thiel spielerisch überlegen und hatte zudem noch das Glück auf seiner Seite, sodass sein 3:0 Erfolg ungefährdet war. Tobias ging bei seiner 5-Satz-Niederlage etwas die Puste aus und Wolfgang konnte die knappen Sätze nicht gewinnen und verlor mit 1:3. Thomas wurde vom starken Michael Strebl nach knappem ersten Satz schlichtweg überspielt und verlor 0:3. Umso wichtiger war der Sieg von Nico, der uns zur Halbzeit mit 4:5 im Spiel hielt. Nicht einkalkuliert war die 1:3 Niederlage von Marcel, der ebenfalls die knappen Sätze nicht zu seinen Gunsten entscheiden konnte. Philipp setzte sich danach mit 3:0 durch, am Nebentisch konnte sich Wolfgang bei vielen langen und spannenden Ballwechseln gegen Si- mon Schreiner leider nicht durchsetzen und unterlag mit 1:3. Tobias machte es nach 2:0 Führung unnötigerweise nochmals spannend, blieb im 5. Satz aber siegreich. Im hinteren Paarkreuz konnte Nico nicht mehr zulegen und verlor mit 1:3, Thomas hingegen nahm das Heft in die Hand und bezwang Marco Herzhauser mit druckvol- lem Spiel mit 3:0. Beim Spielstand von 7:8 musste unser Schlussdoppel Philipp und Nico um das Unentschieden kämpfen. Im Gegensatz zum Eingangsdoppel spielten die beiden taktisch klug, vermieden einfache Fehler und setzten ihre Konkurrenten Michael Aßfalg/Stephan Thiel permanent unter Druck. Für diese herausragende Leis- tung belohnten sie sich mit einem 3:0 Erfolg und setzten somit den letzten Punkt zu diesem gerechten und fairen 8:8 Unentschieden, mit dem beide Mannschaften zufrie- den sein können. Am kommenden Samstag, 24.02. um 18 Uhr kommt der Tabellenführer aus Laupheim zu uns nach Baindt. Zeit- gleich ist auch die zweite Mannschaft beim Heimspiel gegen die Spielgemeinschaft Blitzenreute-Wolpertswen- Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 8 de gefordert. Über Fans und Zuschauer freuen wir uns! Es spielten: Marcel Brückner (1:1), Philipp Schwarz (2:0), Wolfgang Assfalg (0:2), Tobias Nowak (1:1), Nico Scheffold (1:1) und Thomas Nowak (1:1) Volleyball LJ Baindt Nachholspiel erfolgreich gemeistert Punkte - PUNKTE! Und davon gleich drei für die Tabelle gab es am vergangenen Donnerstag im Nachholspiel gegen die TSG Leutkirch. Die Volleyball Landjugend Baindt 1 war von Anfang an stark aufgestellt. Zunächst lagen die Baind- ter immer etwa zwei Punkte hinten und konnten nur re- agieren. Doch dann packte Matze einige Angriffe aus, die nicht nur in den Dreimeterraum einschlugen. Gäbe es einen „Halbenmeterraum“, wären sie sogar dort gelandet (25:22). Das dominante Spiel hielt auch im zweiten Satz an und führte am Ende zu weiteren Punkten (25:23). Damit schiebt sich die VLJ Baindt aktuell auf den vierten Platz in der Gesamttabelle. Am kommenden Sonntag geht es zum vorletzten Spieltag nach Ulm. Wir hoffen, dass auch gegen den SV Jedesheim (Tabellenzweiter) und den VfB Ulm (nur ein Punkt vor der VLJ Baindt 1) einige Punkte zu holen sind. Veranstaltung zu „Zukunft des ÖPNV im Schussental“ Der Ortsverband Bündnis 90/ Die Grünen Weingar- ten-Baienfurt-Baindt lädt ein zur Veranstaltung „Zukunft des ÖPNV im Mittleren Schussental“ über das geplante ÖPNV-Konzept des Gemeindeverbands - am 28. Februar ab 19:30 Uhr im Kultur- und Kongresszentrum Weingar- ten. Ziel des Konzepts ist es, den ÖPNV zukunftssicher zu machen und durch Verbesserungen in Linienführung und Taktung einen Beitrag zu leisten zur stärkeren Nut- zung des ÖPNV. Zudem wird damit eine Reduzierung der CO2-Emissionen im Verkehr nach dem Klimamobilitäts- plans des GMS erreicht. Das Konzept sieht die Umwandlung des bisher privatwirt- schaftlich organisierten Stadtbusses in eine gemeinwirt- schaftliche Struktur vor. Der ÖPNV soll dann von den be- teiligten Kommunen Ravensburg, Weingarten, Baienfurt und Baindt gestaltet und finanziert werden. Das erfordert deshalb eine enge Absprache und Zusammenarbeit vor dem Hintergrund der Frage, wieviel Geld die einzelnen Kommunen in den neuen ÖPNV zu dessen Stabilisierung und Verbesserung stecken wollen und können. Wie kann das Geld effektiv eingesetzt werden, um mehr Menschen zum Umstieg auf den ÖPNV zu motivieren? Welche Ver- änderungen vor allem in den Linienführungen und der Taktung sind geplant oder wären sinnvoll? Die Planung wird vorgestellt von einem Vertreter des Gemeindever- bands. Neben der Information gibt es Raum für Fragen und Diskussion. Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donnerstag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Auf Umwegen von Gornhofen nach Liebenau Es geht mit der Buslinie 3 nach Gornhofen, anschließend wandern wir über Madenreute und Berg nach Liebenau. Dort Besuch Liebenauer Landleben mit Einkehr. Über Hegenberg geht es nach Obereschach und mit dem Bus zurück nach Ravensburg. Treffpunkt: Dienstag 27.02.2024 um 10.50 Uhr Charlotten- platz Weingarten oder 11.15 Uhr Busbahnhof RV, Bussteig 8. Rückkehr 17.00 - 18.00 Uhr. Gehzeit 2,5 Stunden, 8 km, 150 hm steil bergab, 50 hm hinauf. Mitbringen: Vesper, Getränk, Stöcke, gutes Schuhwerk. Anmeldung ab 23.02.2024 - T. 0151-12952100 (Anrufbe- antworter). Wanderführung: Ingrid Frank, E-Mail: ingridfrank.rv@web. de, T. 0176-84205030. Sonstiges: Bitte bei der Anmeldung mitteilen ob man ein eigenes Ticket hat, zu welchem Treffpunkt man kommt und ob man bei Wanderabsage am Schlechtwetterpro- gramm teilnimmt. Angeboten wird: Besuch der Ausstel- lung „Alexej von Jawlensky“ im Kunstmuseum Ravens- burg, Burgstr. 9, Treffpunkt um 14.00 Uhr. Eintritt 5,00 Euro. Ggf. Info im Ansagetext ab 20 Uhr am Vortag T. 0151- 12998910. Gäste sind herzlich willkommen! Auf dem Jakobusweg von Ravensburg nach Brochenzell Gemeinsame Wanderung mit der Ortsgruppe Ravens- burg. Treffpunkt: Sonntag 25.02.2024 um 9.30 Uhr bei der Mühl- bruckkapelle RV Gehzeit ca. 3,5 Stunden, 13 km, Aufstieg 48 hm, Abstieg 60 hm. Rucksackvesper / Einkehr im Gasthaus Schloss in Bro- chenzell. Rückfahrt 15.12 Uhr oder später. Unkostenbeitrag 6,00 €, für Mitglieder 4,00 €. Anmeldung: Bis Samstag 24.02.2024, 17.00 Uhr. Wanderführer: Günther Tönnessen, Tel. 0751-15774 Gäste sind immer herzlich willkommen! Wanderreise Schladming 26.06. - 30.06.2024 Nähere Informationen zu Programm, Preisen und Anmel- dung finden Sie auf unserer Homepage Schwäbischer Albverein Ortsgruppe Weingarten https:/weingarten.albverein.eu oder in unserem Schaukasten in der Marktgasse - zwischen Kaufland und Finanzamt. Nummer 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Was sonst noch interessiert MV Vogt Bockbierfest in Vogt mit der Liveband „Falschspieler“ am Freitag, 01.03.2024 Am Freitagabend, 01.03.2024 ist es wieder soweit: Wir veranstalten unser BOCKBIERFEST in der Sirgenste- inhalle VOGT. Hierzu möchten wir euch recht herzlich ab 19:30 Uhr ein- laden. Der Eintritt zum Fest ist frei. Bei fetziger Musik von der Liveband „Falschspieler“, defti- ger Brotzeit und Getränken aller Art, vor allem einer Aus- wahl an verschiedenen (Bock-)Bieren, veranstalten wir an diesem Abend auch wieder unsere Bockbierfest-Wett- kämpfe. Hierbei werden wieder Kräfte sowie Geschicklich- keit getestet und gemessen. Anmeldungen zu den Spielen können am 01.03.24 ab 19:30 Uhr vor Ort abgegeben wer- den. Los geht es mit den Wettkämpfen ab ca. 20:30 Uhr. Wir freuen uns auf euch! Feuerwehr Ziegelbach Bockbierfest Samstag, 02. März 20 Uhr Showprogramm der Musikkapelle Ziegelbach Sonntag, 03. März 11 Uhr Frühschoppen mit der Musikkapelle Diepoldshofen Landratsamt Ravensburg Kreisarchiv Ravensburg gibt Einblick in sein Archiv- magazin Das Kreisarchiv Ravensburg nimmt auch in diesem Jahr wieder am bundesweiten Tag der Archive teil. Am Sonn- tag, 3. März von 13 bis 17 Uhr, erhalten Interessierte in der Sauterleutestraße 11 in Weingarten spannende Einblicke in einen Ort, der sonst vielen verschlossen bleibt. Es gibt ein vielfältiges Programm, dass sich auch für ei- nen kleinen Familienausflug eignet. Um 14:00 Uhr haben kleine und große Forschende die Möglichkeit bei einer Mitmachführung eine Akte auf ihrem Weg durchs Archiv - von der Restaurierungswerkstatt bis zu ihrem endgül- tigen Platz im Magazin - zu begleiten. Jeder darf dabei Fingerspitzengefühl und Lesekunst beweisen. Für alle anderen gibt es um 15:30 Uhr die Möglichkeit mit Archi- vleiter Ulrich Kees das Archivmagazin zu erkunden und dabei besondere Archivalien in Augenschein zu nehmen. In der Schreibwerkstatt können Besuchende die alte Schrift lesen lernen und mit Tinte und Feder selbst eine historische Postkarte beschreiben. Außerdem wird eine kleine Archivalienschau zum diesjährigen Motto „Essen und Trinken“ zu sehen sein. Ebenso ein Ausschnitt aus dem neuen archivpädagogischen Modul des Kreisarchivs. In diesem geht es um die Veränderungen in der Landwirt- schaft und dem vielzitierten „Höfesterben“. Ein Thema, das angesichts der aktuellen Bauernproteste sicherlich eine Grundlage für spannende Diskussionen sein kann. Agentur für Arbeit Offene Sprechzeiten der Berufsberatung im Erwerbsle- ben an der VHS Wangen Ab dem 01. März bietet die Berufsberatung im Erwerbsle- ben der Agentur für Arbeit einmal pro Monat eine offene und kostenfreie Sprechzeit an der Volkshochschule (VHS) in Wangen an. Die Beraterinnen und Berater beantworten während der Sprechzeiten alle Fragen rund um das The- ma Weiterbildung, berufliche Umorientierung, Förderung, Anerkennung ausländischer Abschlüsse, Berufswegepla- nung und Wiedereinstieg. Im Anschluss an das Gespräch können Beratungstermine vereinbart werden. Offene Sprechzeiten der Berufsberatung im Erwerbs- leben an der VHS in Wangen, eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Jeder 1. Montag ab März jeweils 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr in der Volkshochschule in Wangen, Raum Minze, Zunft- hausgasse 4: 04.03.2024 08.04.2024 (der 01.04. ist Ostermontag) 06.05.2024 03.06.2024 01.07.2024 Mehr zur Berufsberatung im Erwerbsleben: https://www.arbeitsagentur.de/karriere-und-weiter- bildung/berufsberatung-im-erwerbsleben Link zur Veranstaltung bei der VHS: https://www.vhs-wangen.de/kurssuche/kurs/Of- fene-Sprechzeiten-Berufsberatung-im-Erwerbsle- ben/241-50600 16. Radbörse der Schalmeien Vogt e.V. „Alles was rollt...“ Am Samstag, den 09.03.2024 findet wieder die Radbörse in der Sirgensteinhalle in Vogt statt. Kaufen und verkaufen von Fahrrädern aller Art, Anhän- ger, Kettcars, Laufräder, etc.! E-Bikes ausschließlich Selbstverkauf mit Standgebühr von 30,- EUR. Annahme ist von 10:00 bis 12:45 Uhr, Annahmegebühr: 1,- EUR pro Teil. Verkauf: 13:00 bis 14:30 Uhr. Abholung des Verkaufserlös oder nicht verkaufter Artikel von 15:00 bis 16:00 Uhr. Bei Verkauf werden 15% Provision (max. 30,- EUR) vom Verkaufspreis einbehalten. Kaffee und Kuchen, auch zum mitnehmen. Weitere Infos unter Whatsapp 0176 54149516 oder 1.vor- stand@schalmeien-vogt.de Frühstücks-Treffen für Frauen Herzliche Einladung zum Frühstückstreffen für Frauen Thema: „Unterwegs mit leichtem Gepäck - versöhnt mit der Vergangenheit leben“ Referentin: Dr. Elke Holler, Stockach Freitag, 08. März 2024, 19:30 - 22.00 Uhr Eintritt ohne Essen und Getränke: 10,00 € Samstag, 09. März 2024, 09.00 - 11.30 Uhr Eintritt inkl. Frühstücksbuffett: 20,00 € im Kultur- u. Kongresszentrum Weingarten Abt-Hyller-Str. 37-39, 88250 Weingarten. Info & Anmeldung: FFF.rv@web.de oder 07529/2409 (Fr. Stiller) oder 0751/33434 (Fr. Egenrieder) Anmeldeschluß: 06. März 2024 Frühstücks-Treffen für Frauen sind konfessionell unab- hängige Treffen und bieten die Möglichkeit zu Lebens- und Glaubensfragen ins Gespräch zu kommen. Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 8 Alte Kirche Mochenwangen InCanto italiano mit Sandra Dell’Anna und Salvo Da Ferrera Eine Reise durch die italienische Musik in der Alten Kirche Sandra Dell’Anna & Salvo La Ferrera spielen am Freitag, 1. März 2024 um 20 Uhr in der Alten Kirche Mochenwan- gen „InCanto italiano“. Das Konzert verspricht eine genreübergreifende Darbie- tung aus Pop bis zu Musica Brasileira, von Tango bis zur Avantgarde mit Einflüssen aus Jazz und Weltmusik, die mit dem Charme der italienischen Künstler einhergeht. Sandra Dell’Anna verzaubert mit ihrer kraftvollen Stimm- farbe und ihren apulischen Wurzeln, während Salvo La Ferrera mit seinem virtuosen Akkordeon- und Klavier- spiel die Lyrik und Stimmung der Lieder unterstreicht. Gemeinsam schaffen sie faszinierende Klangwelten, die sich zwischen mediterranem Songwriting und experi- menteller Instrumentierung bewegen. Das gelingt dem Duo mit eigenen, bereits preisgekrönten Kompositionen ebenso, wie mit Welthits. An diesem Abend streifen die beiden durch erstklassige Interpretationen und individu- elle Arrangements, und dabei wird ganz viel italienisches Temperament versprüht. Weitere Informationen: www.sandra-dellanna.com Freitag, 1. März 2024 Alte Kirche Mochenwangen Beginn: 20.00Uhr Einlass: 19.15 Uhr, freie Platzwahl Eintrittskarten im Vorverkauf und an der Abendkasse: 15 € Schüler und Studierende: 13 € Kartenvorverkauf im Onlineticketshop unter www.alte-kirche-mochenwangen.de Regierungspräsidium Tübingen Besucherlenkung zum Schutz der Märzenbecher im Naturschutzgebiet Schenkenwald Der Märzenbecher verwandelt den Waldboden im Schen- kenwald im Landkreis Ravensburg von Februar bis April in ein weißes Blütenmeer und kündigt den bevorstehenden Frühling an. Ab diesem Jahr werden die Besucherinnen und Besucher auf einem attraktiven Rundweg durchs Naturschutzgebiet geleitet, um den Lebensraum der Mär- zenbecher zu schonen. Das Blütenmeer der zahlreichen Märzenbecher lockt all- jährlich viele Naturfreunde in den Schenkenwald. Nicht selten hinterlassen die Besucherinnen und Besucher da- bei ihre Spuren: So sind in den letzten Jahren zahlreiche Trampelpfade entstanden, die inzwischen den Lebens- raum des Märzenbechers deutlich beeinträchtigen. Daher hat die zuständige Naturschutzverwaltung zusammen mit Forst Baden-Württemberg und in Abstimmung mit der unteren Forstbehörde, der Gemeinde Fronreute und Vertretern von Naturschutzverbänden Maßnahmen zur Besucherlenkung umgesetzt. Ein attraktiver Rundweg wurde durch das Gebiet ausgeschildert, von dem aus der Märzenbecher sehr gut erlebt werden kann. Zudem wurde die Querung des Merkenmoosgrabens durch einen Holz- steg erleichtert. Im Gegenzug sind alle nicht zugelassenen Trampelpfade sichtbar gesperrt, um die Trittbelastung so gering wie möglich zu halten. Der weiß blühende Märzenbecher gehört zu den seltenen und bedrohten Pflanzen. Die Art ist nach Bundesnatur- schutzgesetz besonders geschützt und in der Roten Liste Baden-Württemberg auf der Vorwarnliste geführt. Daher ist es wichtig, dass seine Lebensräume gesichert werden. Gästeführerinnen und Gästeführer der Gemeinden Fron- reute und Wolpertswende bieten regelmäßig Führungen für interessierte Besucherinnen und Besucher an. Sie in- formieren über den Märzenbecher, seine Lebensraum- ansprüche und die Besucherlenkungsmaßnahmen im Naturschutzgebiet. Informationen hierzu sind bei der Ge- meinde Fronreute und auf der Internetseite https://www. zwischenschussenundseen.de erhältlich. Hintergrundinformationen: Der Märzenbecher wird auch Frühlings-Knotenblume, Märzglöckchen oder Großes Schneeglöckchen genannt und gehört zur Familie der Narzissengewächse. Seine Blü- ten ähneln dem Schneeglöckchen sind aber deutlich grö- ßer und unterscheiden sich durch die markanten grünen Tupfen auf den Blütenblättern. Der Märzenbecher zählt zu den Frühblühern die austreiben, wenn der Wald noch kaum Laub hat und viel Licht auf den Boden fällt. Den Rest des Jahres überdauert die Pflanze als Zwiebel und ist auf dem Waldboden nicht zu sehen. Wie bei anderen sogenannten „Geophyten“ auch, speichert die Zwiebel die Energie für das zeitige Austreiben im Frühjahr. DRK Kreisverband Ravensburg e.V. Auf Glücks- Mission „Noch einmal etwas ganz Besonderes erleben“, das ist wohl der Wunsch vieler Menschen, die unter gesundheit- lichen, körperlichen oder psychischen Beeinträchtigungen leiden. Die DRK-Glücksbringer helfen immer dann, wenn Menschen lebenslimitierend erkrankt sind und ein Her- zenswunsch ohne fremde Hilfe nicht zu ermöglichen ist. Denn häufig sind es kleine Wünsche, die am Lebensen- de wirklich wichtig werden. Gemeinsam wertvolle Zeit verbringen, sich an Erlebtes erinnern und noch einmal glücklich sein. Der Kreisverband Ravensburg e.V. macht dies Menschen, die im Altkreis Ravensburg wohnen, kostenfrei möglich. Ob es ein Tagesausflug in die Basilika, zum Fußballturnier, Konzertbesuch oder eine Bootstour auf dem Bodensee sein soll, wir werden da ein, um diesen Wunsch in die Tat mit unsere freiwilligen Helfer:innen umzusetzen. Angehörige sollen an diesen Fahrten, abhängig von den Platzressourcen im Auto, ebenfalls teilnehmen können. Die Kosten im Rahmen einer Fahrt mit „Glücksbringer“ wie bspw. Verpflegung des Wünschenden, seiner Angehöri- gen sowie der Begleitpersonen, Eintrittskarten, Fahrtkos- ten werden vollumfänglich durch den DRK-Kreisverband übernommen. Sollten sie für sich oder für ihre Angehörigen einen Wunsch erfüllt sehen möchten, dann melden sie sich bei beim DRK. Kontakt: DRK- Kreisverband Ravensburg e.V. Telefon: 0751 560610 E- Mail: gluecksbringer@rotkreuz-ravensburg.de Ravensburger Spieleland Ravensburger Spieleland sucht Nachwuchskünstler Das Ravensburger Spieleland sucht Nachwuchskünstler, die Lust haben sich kreativ zu entfalten. Die Bilder oder Figuren sollten unter dem Thema „Lotti Karotti zieht ins Spieleland ein“, gezeichnet oder gebastelt werden. Wie stellen sich die Kinder den Einzug des Häschens aus dem bekannten Kinderspiel vor? Welche Farbe hat der Hase? Wo zeigt er sich im Park? Gefragt sind hierbei Kreativität und Fantasie. Fünf- bis zwölfjährige Mädchen und Jungen sind aufge- rufen, Bilder zu malen oder Kunstwerke zu basteln und Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 8 STELLENANGEBOTE in Kooperation mit Rechtsanwälte Volz • Angelstorf Manok • Lehmann & Partner mbB Hähnlehofstraße 22 88250 Weingarten T 07 51 3 61 65-0 F 07 51 3 61 65-50 info@stb-strobel.de www.stb-strobel.de/jobs Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine motivierte und engagierte Auszubildende zur Bürokauff rau (m/w/d) und Auszubildende als Steuerfachangestellte (m/w/d) für unser Unternehmen. Wir bieten dir eine fundierte Ausbildung in einem dynamischen Arbeitsumfeld sowie die Möglichkeit, eigenverantwortlich zu arbeiten und dich persönlich weiterzuentwickeln. Schick uns deine Bewerbung per E-Mail an info@stb-strobel.de oder bewirb dich per Post. Wir freuen uns Dich kennenzulernen. Bad Waldsee NEU ab Januar 2024 Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim • Erscheinungstag: Donnerstag • Au age: 2.500 Exemplare (Vollverteilung: 9.600 Ex.) • mm-Preis: ab 0,69 € • in Kombination buchbar Rufen Sie uns gleich an: 07154 8222-70 Oder senden Sie uns eine E-Mail an: anzeigen@duv-wagner.de Wir beraten Sie gerne! Zuverlässige Hilfe in 2 Personenhaushalt für wöchentlich 2 Stunden bei bester Bezahlung gesucht. 07502/4327 GESUNDHEIT GESCHÄFTSANZEIGEN zu zeigen, wie sie sich das Häschen aus „Lotti Karotti“ im Spieleland vorstellen. Der Hase aus dem Spieleklassiker zieht in der Saison 2024 als Maskottchen in den Frei- zeitpark am Bodensee ein und wird dann täglich für die Besucher vor Ort sein. Für die Darstellungen der Kinder gibt es keine Einschränkungen. Erlaubt ist alles, was die Kreativität zulässt. Mit dieser Aktion möchte das Spiele- land die Kreativität der Kinder anregen und die Fantasie ankurbeln. Dankeschön sichern Eine Jury wählt aus allen eingereichten Kunstwerken in den Kategorien „Malen“ und „Basteln“ je drei Gewinner aus. Die kleinen Künstler und Künstlerinnen, die es aufs Treppchen schaffen, dürfen sich auf ein exklusives Meet & Greet mit dem Maskottchen freuen - Eintritt in den Park für das Kind und eine Begleitperson inklusive. Eine Einreichung ist bis zum 11. März 2024 unter dem Stich- wort „Mal- und Bastelwettbewerb“ an das Ravensbur- ger Spieleland möglich: Ravensburger Spieleland, Team Kommunikation, Am Hangenwald 1, 88074 Meckenbeuren oder als Anhang per E-Mail an gewinnspiel@spieleland. de. Bei der Einreichung sollten der Vor- und Nachname, sowie das Alter des Kindes und eine E-Mail-Adresse mit angegeben werden. Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 8 Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG | Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim | 07154 8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de Anzeigenauftrag Anzeigenauftrag für das Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde(n) Baindt Format 2-spaltig (90 mm breit) ca. _______mm hoch 4-spaltig (187 mm breit) (Mindesthöhe 30 mm) per Mail anzeigen@duv-wagner.de per Telefon 07154 8222-70 per Post Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Straße 14, 70806 Kornwestheim Rechnung per Lastschrift Rechnung per Überweisung Hiermit ermächtige ich Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, 70806 Kornwestheim, zu Lasten des nachstehend angegebenen Kontos mittels Lastschrift den Rechnungsbetrag der obigen Anzeige einzuziehen. Rechnungsanschrift: Firma, Name Straße, Hausnummer PLZ, Ort Telefon für Rückfragen Fax E-Mail für Rechnungsversand Ort, Datum, Unterschrift Einwilligungserklärung: Für den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ha- ben wir alle technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen, um ein hohes Schutz- niveau zu schaffen. Wir halten uns dabei strikt an die Datenschutzgesetze und die sonstigen datenschutzrelevanten Vorschriften. Ihre Daten werden ausschließlich über sichere Kommu- nikationswege an die zuständige Stelle übergeben. Zur Bearbeitung Ihres Anliegens werden personenbezogene Daten von Ihnen erhoben wie z.B. Name, Anschrift, Kontaktdaten sowie die notwendigen Angaben zur Bearbeitung. Die Verwendung oder Weitergabe Ihrer Daten an unbeteiligte Dritte wird ausgeschlossen. In dem Fall eines gebührenpflichtigen Vorgangs über- mitteln wir zur Abwicklung der Bezahlung Ihre bezahlrelevanten Daten an den ePayment-Pro- vider. Mit Ihrer Unterschrift erklären Sie sich einverstanden. DE IBAN Meine Anzeige soll in der/den Kalenderwoche(n) erscheinen: einmalig wöchentlich 14-täglich monatlich Anzeigentext Bitte am PC oder in DRUCKSCHRIFT ausfüllen! Zusätzlich sende ich Ihnen diese Dokumente: Logo Grafik/Bild Gestaltungsvorgabe Alte Anzeige Alle Informationen zu Privatanzeigen finden Sie hier: www.duv-wagner.de Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 8 Preisbeispiele Baindt Alle Preise sind zzgl. MwSt. Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG | Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim | 07154 8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de 2-spaltig / 70 mm 90 x 70 mm 86,80 € 4-spaltig / 50 mm 187 x 50 mm 124,00 € 2-spaltig / 50 mm 90 x 50 mm 62,00 € 2-spaltig / 40 mm 90 x 40 mm 49,60 € 2-spaltig / 80 mm 90 x 80 mm 99,20 € 2-spaltig / 90 mm 90 x 90 mm 111,60 € Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 8 Die Therapiepraxen Physio S7 & Physio M7 in Weingar- ten starten mit Verstärkung in Form von zwei neuen Therapeu- ten ins neue Jahr. Dadurch hat vor allem die Therapiepraxis Physio M7 in der Maybachstraße 7 in Weingarten wieder mehr Kapazitäten für Ihre Behandlung, unter anderem auch für Hausbesuche im Umkreis. 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    Amtsblatt Jahrgang 2022 Freitag, den 24. Juni 2022 Nummer 25 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Das Hochfest Fronleichnam in Baindt Nach zweijähriger Pause aufgrund der Corona Pandemie konnte in diesem Jahr die Fronleichnamsprozession in Baindt wieder in gewohntem Umfang stattfinden. So haben sich an der Prozession neben dem früheren Gemeinde- pfarrer und Dekan Heinz Leuze , den Ministrantinnen und Ministranten und der Kirchengemeinde auch die Blutrei- tergruppe, der Musikverein, eine Abordnung der Freiwilligen Feuerwehr sowie die Soldatenkameradschaft beteiligt. Auf dem Prozessionsweg waren wunderschöne Blumenteppiche vorzufinden, die den Wunsch nach Frieden in un- serer Welt zum Ausdruck brachten. Wir danken unseren Ministrantinnen und Ministranten sowie der Landjugend für das Gestalten dieser wunderschönen Blumenteppiche. Blumenteppich gestaltet durch die Landjugend Baindt Blumenteppich gestaltet von den Minis. v.l.n.r.: Frida Rapp, Lena Alber, Ricco Haller, Felix Haller, Benjamin Michel- berger, Alina Michelberger, Zita Rapp, Lisa Schad (nicht auf dem Bild: Petra Moosmann) Auch den fleißigen Blumensammlerinnen und Sammlern sowie den vielen helfenden Händen herzlichen Dank für Ihr Tun, so bleibt Glaube lebendig ! Ihre Simone Rürup Bürgermeisterin Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 25 Auch dieses Jahr ist es wieder soweit – die Gemeinde Baindt radelt für ein gutes Klima! Zum vierten Mal nimmt die Gemeinde Baindt nun an der Aktion „STADTRADELN“ des Landkreises teil. In der Zeit vom 25. Juni bis 15. Juli können fleißig mit dem Fahrrad zurückgelegte Kilometer gesammelt werden. Hierbei ist es egal, welche Länge die einzelnen Strecken haben. Es geht vor allem darum, den Spaß am Fahr- rad fahren zu entdecken, möglichst viele Menschen zum Umsteigen auf das Fahrrad im Alltag zu bewegen und damit auch noch etwas Gutes für das Klima zu tun. Mitmachen können alle, die in der Gemeinde Baindt und den umliegenden Ortsteilen leben, arbeiten, einem Verein angehören, oder eine Schule besuchen. Die zurückgelegten Kilometer müssen im Anschluss an jede Fahrt lediglich in den Online-Kalender, oder in die STADTRADELN-App, eingetragen werden. Zum Auftakt des diesjährigen STADTRADELN findet am 25. und 26. Juni 2022 eine Schnitzeljagd auf dem Fahrrad statt. An diesen beiden Tagen haben alle Teilnehmenden die Möglichkeit erste Kilometer zu sam- meln und bekommen gleichzeitig die Chance, einen von fünf Gutscheinen eines lokalen Fahrradgeschäfts zu gewinnen. Hierfür müssen lediglich drei der gekennzeichneten Fahrrad-Schnitzeljagd-Stationen im Landkreis nachweislich mit dem Rad aufgesucht und die Kilometer eingetragen werden. Weitere Informationen zum STADTRADELN sowie zur diesjährigen Fahrrad- Schnitzeljagd finden Sie unter http://www.stadtradeln.de/landkreis-ravensburg. Machen Sie mit, haben Sie Spaß und tun Sie Ihrer Gesundheit und der Umwelt gleichzeitig noch etwas Gutes – jeder Kilometer zählt. Am besten Sie starten am Wochenende gleich mit dem Fahrrad zum Fest des Musikvereins! Ihre Gemeindeverwaltung Nummer 25 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Einladung zur Exkursion nach Tübingen und Kirchheim unter Teck am Samstag, 16. Juli 2021, Abfahrt 8:00 Uhr auf dem Parkplatz am Dorfplatz, Ankunft ca. 19:00 Uhr Wie bereits während Corona angekündigt, holen wir die Besichtigung von gelungenen Wohnquartieren, die im Konzeptvergabeverfahren entwickelt wurden, nach. Wir laden Sie daher herzlich zur Exkursion am Samstag, den 16. Juli 2022, ein. Es werden Baugebiete in Tübingen und Kirchheim unter Teck besucht, die in einer ähnlichen Vorgehensweise, wie im Fischerareal geplant und rea- lisiert wurden. Diese Exkursion ist für Interessierte am Fischerareal als künftige Bewohnerinnen und Bewohner, als Baugemeinschaft oder Einzelbauherrin oder -bauherr aber auch für Bauträger, Architektinnen und Architek- ten gedacht. Abfahrt wird um 8:00 Uhr auf dem Parkplatz am Dorfplatz sein und Rückkehr in Baindt gegen 19:00 Uhr. Der Unkostenbeitrag je Person für die Teilnahme an der Exkursion beträgt 25 Euro (inklusive Fahrt mit dem Reise- bus sowie Verpflegung). Die Teilnehmerplätze sind begrenzt und werden nach Anmeldeeingang vergeben. Der Unkostenbeitrag wird vor Fahrtbeginn beim Einsteigen bar bezahlt. Bitte melden Sie sich bis zum Montag, 11. Juli 2022, bei Frau Heine an: E-Mail: e.heine@baindt.de, Tel. Nr.: 07502 9406-17 Wir freuen uns auf eine rege Teilnahme! Ihre Gemeindeverwaltung Kennen Sie schon unsere Kontaktbörse auf unserer Homepage? Wie kann sich eine Baugemeinschaft bilden bzw. wie kann ich mich einer bestehenden Interessensgruppe anschließen und für ein Anliegerprojekt bewerben, um Eigentum im Fischerareal zu erwerben? Es gibt dafür auf unserer Homepage die Möglichkeit unter www.baindt.de/gemeinde-baindt/fischerareal/kontaktboer- se ein Inserat oder Gesuch einzustellen. Sie können hier auch bestehende Gruppen, die noch auf der Suche nach Mitgliedern sind, finden und kontaktieren oder einen Aufruf zur Gründung einer neuen Gruppe starten. Schreiben Sie hierzu eine E-Mail an Frau Maurer, f.maurer@baindt.de, mit den notwendigen Angaben, die Sie auf der Homepage finden. Weitere Informationen zum Konzeptvergabeverfahren finden Sie auch auf unserer Homepage unter www.baindt.de/fischerareal . Amtliche Bekanntmachungen Sprechstunde der Bürgermeisterin Frau Simone Rürup Am Dienstag, 12. Juli 2022 von 16:00 Uhr - 17:00 Uhr findet die nächste Sprechstunde bei Bürgermeisterin Si- mone Rürup statt. Ihre Terminvereinbarung nimmt Frau Heine, Tel.: (07502) 94 06-17 oder per E-Mail elvira.heine@baindt.de entgegen. Musikfest am 26. Juni 2022 Am Sonntag, den 26. Juni 2022 findet ab ca. 13:00 Uhr im Rahmen des Musikfestes ein Umzug von verschie- denen Kapellen durch die Gemeinde statt. Von 13:00 Uhr bis ca. 16:00 Uhr erfolgt daher keine Bus- anbindung durch die RAB vom bzw. bis zum Dorfplatz. Wir bitten Sie, dies zu beachten. Ihre Gemeindeverwaltung Rathaus und Bauhof geschlossen Liebe Bürgerinnen und Bürger, am 01.07.2022 bleibt das Rathaus und der Bauhof geschlossen. Der Kindergarten Sonne - Mond und Sterne ist nur mit einer Notgruppe geöffnet. Ihre Gemeindeverwaltung Grundsteuerreform - Steuererklärung - Vorgehen und Hilfestellungen Liebe Bürgerinnen und Bürger, ab dem 1. Juli 2022 bis zum 31. Oktober 2022 können Sie Ihre Feststellungserklärung bequem über ELSTER elektronisch abgeben. Wenn Sie noch kein Benutzerkon- to für ELSTER besitzen, können Sie dieses jetzt unter www.elster.de erstellen. Hierfür benötigen Sie Ihre Steu- er-Identifikationsnummer. Möglich ist auch, dass nahe Angehörige über deren ELSTER-Zugang die Feststel- lungserklärung für Sie übermitteln. Eine Abgabe in Pa- pierform ist nur in begründeten Fällen möglich. Die Vor- drucke hierfür werden bei den Finanzämtern ab 01. Juli 2022 zur Verfügung stehen. Ausführliche Informationen für die Abgabe der Steuerer- klärung liefern neben der Landesseite www.grundsteu- er-bw.de auch die FAQ zur Grundsteuer auf der Webseite des Finanzministeriums. Erklärvideos gibt es ebenfalls un- ter www.grundsteuer-bw.de. Fragen, auch zu Grundsteu- ermodellen anderer Bundesländer, beantwortet rund um Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 25 die Uhr ein Steuerchatbot unter www.steuerchatbot.de. Darüber hinaus helfen die örtlichen Finanzämter bei Fra- gen weiter - sowohl über ein Kontaktformular als auch telefonisch oder in vorher vereinbarten Sprechstunden. Die Kontaktdaten stehen unter https://kontakt.fv-bwl.de. Auf unser Homepage unter www.baindt.de/grundsteuer finden Sie die wesentlichen Informationen und Hilfestel- lungen zum Thema Grundsteuerreform vor Ort. Die aktu- ellen Bodenrichtwerte, Grundstücksgrößen können über das Geoportal bezogen werden. Des Weiteren erhalten Sie hilfreiche Anleitungen zur Nutzung des Geoportals. Ihr Steueramt Baindt Zweckverband Wasserversorgung liefert einwandfreies Wasser für heiße Tage In den vergangenen Tagen haben die Temperaturen in Deutschland bereits im Juni stellenweise tropische Werte erreicht. Auch in Baienfurt/Baindt stieg das Thermometer bereits im Juni auf 37 Grad Celsius. Der Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt weist darauf hin, wie wichtig es ist, bei heißen Temperaturen ausreichend zu trinken. Sinnvoll ist es, über den Tag verteilt mindestens 1,5 Liter Flüssigkeit in Form von ungesüßten und wenig gekühlten Getränken aufzunehmen und nicht erst zu trin- ken, wenn ein Durstgefühl entsteht. Hervorragend eignet sich dafür das Trinkwasser: Es ist lecker, hat eine hervor- ragende Qualität und ist stets verfügbar. Um das lebenswichtige Elixier in reinster Form zu genie- ßen, ist es nicht einmal nötig, die eigenen vier Wände zu verlassen, denn hygienisch einwandfreies, geruchloses, glasklares und geschmacksneutrales Trinkwasser kommt direkt aus dem Wasserhahn. Doch nicht nur der Gang in den Getränkemarkt bleibt den Bürgerinnen und Bürgern erspart, sondern auch der Geldbeutel wird geschont: Das Trinkwasser aus dem Hahn ist um ein Vielfaches günstiger als abgepacktes Mineral- wasser vom Discount-Supermarkt. Durch das Einsparen von Logistik und Verpackungsmaterialien wird ganz ne- benbei noch die Umwelt geschont. Die hervorragende Qualität des vom Zweckverband Was- serversorgung angebotenen Trinkwassers wird durch die Hitze nicht beeinflusst. Weil das Versorgungsnetz in der Regel ein bis zwei Meter tief im Erdboden angeordnet ist, haben die hohen Außentemperaturen nur sehr gering- fügigen Einfluss auf die Temperatur des Trinkwassers. Nichtsdestotrotz kann es sich in der Hausinstallation, zwischen Hauswasserzähler und Wasserhahn, teilweise erwärmen. Dies ist von verschiedenen Faktoren wie Ab- nahmeverhalten und der Länge der Leitung abhängig. Lässt man eine Weile das Kaltwasser ablaufen, stellt sich die am Wasserhahn vorherrschende Temperatur auf das Niveau der in den erdverlegten befindlichen Leitungen ein. Dass der Hahn an heißen Tagen wie diesen plötzlich tro- cken bleibt, brauchen Baienfurter und Baindter Bürger nicht zu befürchten: Selbst bei Versorgungsanstiegen ist eine zuverlässige Wasserversorgung rund um die Uhr stets gewährleistet. Der Zweckverband hat in den Be- hälteranlagen generell Reserven, die Verbrauchsspitzen ausgleichen. Wasser ist die Grundlage allen Lebens und ein unverzicht- bares Gut. Gerade im Hinblick auf den Klimawandel, der Ausbeutung der Natur, sich ändernder Konsummuster und dem Bevölkerungswachstum sollen die Menschen sich mehr Klarheit über die Rolle und Bedeutung des Wassers in ihrem Leben und für die Umwelt verschaf- fen. Wasser ist eine begrenzte Ressource, deren Wert es zunächst zu erkennen gilt, um es schätzen und schützen zu können. Die Wasserspeicher und -filter der Natur sind Wälder, Wiesen und Feuchtgebiete. Der Altdorfer Wald stellt nach dem Schwarzwald mit einer Fläche von etwa 82 km² das größte zusammenhängende Waldgebiet Baden-Würt- tembergs dar. Angesichts der Bedeutung, welche größere Waldgebiete für den Klimaausgleich und den Artenschutz, aber auch für die Erholung, das Landschaftsbild und den Tourismus haben, ist es unbedingt angebracht, das ganze Waldgebiet unter die Gebietsschutzkategorie des Land- schaftsschutzes zu stellen. Der Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt sieht erneut einen willkommenen Anlass, für das Thema Trinkwasser, dem Lebensmittel Nummer 1, zu sensibili- sieren. Der im Regionalplan geplante Kiesabbau in der Gemeinde Vogt, Ortsteil Grund berührt auch das Schutz- gebiet der Trinkwasserquelle in „Weißenbronnen“ des „Zweckverbandes Wasserversorgung Baienfurt-Baindt“. Die Quelle „Weißenbronnen“ versorgt die Gemeinden Bai- enfurt und Baindt mit Trinkwasser in höchster Qualität, Menge und Güte. Gleichzeitig stellt die Quelle zusammen mit dem gesamten Einzugsgebiet ein, aus geologischer und hydrologischer Sicht einmaliges und geradezu unbe- grenztes, Trink-Wasserreservoir für die beiden Gemein- den Baienfurt und Baindt dar und darüber hinaus bei rea- listischer Betrachtung sogar für einen ganz wesentlichen Teil des gesamten Schussentals. Es ist zwar Wasser in ab- solut ausreichender Menge vorhanden, doch wir sollten trotzdem sehr sparsam mit dem kostbaren Gut umgehen, da dies in ferner Zukunft nicht mehr selbstverständlich ist. Baienfurt/Baindt, 20.06.2022 Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt Sitzungsbericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 31.05.2022 Öffentliche Sitzung Bürgermeisterin Simone Rürup eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschluss- fähigkeit des Gemeinderates fest. TOP 01 Einwohnerfragestunde Von den anwesenden Zuhörerinnen und Zuhörern wur- den keine Fragen an die Verwaltung gestellt. TOP 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Be- schlüsse Bürgermeisterin Rürup berichtet: In nicht öffentlichen Sitzungen gefasste Beschlüsse sind nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit oder wenn dies nicht möglich ist, in der nächsten öffentlichen Ge- meinderatssitzung bekannt zu geben, sofern nicht das öffentliche Wohl oder das berechtigte Interesse Einzelner Nummer 25 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 entgegensteht (§ 35 Abs. 1 Satz 4 der Gemeindeordnung). Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 03. Mai 2022 sind keine Beschlüsse bekannt zu geben. TOP 03 Bericht der Bürgermeisterin Bürgermeisterin Rürup teilt folgendes mit: a) Einwohnerantrag gemäß § 20 b Gemeindeordnung In der Gemeinderatssitzung am 15. März 2022 wurde der Antrag auf Umnutzung der Büro- und Lagerräume in Ge- betsräume der Ahmadyyia-Gemeinde in der Ziegeleist- raße behandelt. Es wurde unter anderem beschlossen, dass das gemeindliche Einvernehmen für die Zulassung von Anlagen für kirchliche, kulturelle und soziale Zwecke gemäß § 8 Abs. 3 Baunutzungsverordnung nicht erteilt wird. Betroffene Anlieger haben darüber hinaus einen Ein- wohnerantrag gemäß § 20 b Gemeindeordnung gestellt. Zwischenzeitlich gab es dahingehend eine Änderung, dass der Eigentümer die betreffende Fläche an einen Gewerbebetrieb vermietet hat. Der Antrag auf Umnut- zung der Büro- und Lagerräume wurde jedoch von Seiten des Eigentümers noch nicht zurückgenommen. Bis zum 16.06.2022 kann dieser Antrag noch zurückgenommen werden. Ansonsten erfolgt eine kostenpflichtige Ableh- nung durch das Landratsamt Ravensburg - das Einver- nehmen der Gemeinde wird durch das Landratsamt Ra- vensburg nicht ersetzt. Ein Einwohnerantrag nach § 20 b Gemeindeordnung ist nach § 21 Abs. 2 Nr. 6 Gemein- deordnung für Bauleitpläne und örtliche Bauvorschriften nicht möglich. Diese Sachlage wurde mit Vertretern des Einwohnerantrags ausführlich erörtert. Der beantragte Einwohnerantrag wurde daraufhin zurück gezogen. Die Verwaltung wird in dieser Angelegenheit jederzeit ein „offenes Ohr“ für die Anwohner haben und die weiteren Entwicklungen verfolgen. b) GnW-Teststation Die Teststation in der Schenk-Konrad-Halle ist nach wie vor geöffnet. c) Infoveranstaltung Fischerareal Am Montag den 30. Mai 2022 fand in der Schenk-Kon- rad-Halle eine Infoveranstaltung zu den baulichen Ent- wicklungen im Fischerareal statt. Die Bewerbungsphase für die Anliegerprojekte läuft. Bis Ende der Woche werden aktuelle Unterlagen, vor allem das Exposé hochgeladen. Eine Änderung erfolgt dahingehend, dass aktuell zwei statt fünf Anliegerprojekte in der Bewerbungsphase sind. Die Vorstellung der Ankerkonzeption erfolgt im Juli. Der genaue Termin wird noch bekannt gegeben. d) Pflanzaktion Die Pflanzanktion durch die Landjugend Baindt am DRK- Heim war ein voller Erfolg. 15 Helferinnen und Helfer ha- ben ca. 300 Pflanzen eingepflanzt. Nochmals recht herz- lichen Dank an die Landjugend. e) Dorfputzete am 7. Mai 2022 Ca. 30 Helferinnen und Helfer haben bei der Dorfputze- te mitgewirkt. Ein besonderer Dank geht an die Jugend- feuerwehr, die personell stark vertreten war. Auch dieses Jahr ist die Aktion sehr gut gelungen. TOP 04 Sanierung des Hauptgebäudes der Klosterwie- senschule - Vorstellung des Materialkonzeptes Elektro Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: In der Sitzung des Gemeinderates am 09.02.2021 wurde beschlossen, dass die Sanierung der Klosterwiesenschule durch eine Vollsanierung und Aufstockung des Hauptge- bäudes (blaues Haus) erfolgen soll. Am 06.07.2021 wur- de das Materialkonzept bereits zur Abstimmung dem Gemeinderat vorgestellt. Die Auswahl der Materialien war nötig, damit die Bewerber bei der durchgeführten EU-Ausschreibung eine Vorgabe für den Gestaltungs- spielraum hatten. Anfang November 2021 konnten die Architektenleistun- gen an das Architekturbüro mlw aus Ravensburg ver- geben werden. Ende November erfolgte die Vergabe der Tragwerksplanung, der HLS-Planung und der Elek- trotechnikplanung. Das Baugesuch wurde Anfang März eingereicht. Bei der bautechnischen Prüfung durch die Baurechtsbehörde ergaben sich noch Änderungen, die in der weiteren Planung berücksichtigt werden müssen. So muss beispielsweise entgegen der im Vorfeld abge- sprochenen Planung, in der der Brandschutz mit konst- ruktiven Maßnahmen eingehalten werden sollte, nun eine Brandmeldeanlage mit Aufschaltung installiert werden. Die Bauleistungen müssen aufgrund der Höhe von knapp 6.000.000 € netto ebenfalls europaweit ausgeschrieben werden. Lediglich Gewerke im Umfang von 20 % aus der Bauleistungssumme dürfen national ausgeschrieben werden. Geplant ist es, die Elektroarbeiten im September europaweit auszuschreiben. Der Start der Abbrucharbeiten im blauen Gebäude wird dieses Jahr nach den Sommerferien erfolgen. Beschluss: 1. Der vorgestellten Materialauswahl für die Elektroaus- stattung bei der Sanierung des Hauptgebäudes der Klosterwiesenschule wird zugestimmt. 2. Das Ingenieurbüro E-Planwerk wird beauftragt mit der getroffenen Materialauswahl die Bauleistungen auszuschreiben. Hierzu erfolgt die Beauftragung der Leistungsphasen 6 (Vorbereitung der Vergabe) und 7 (Mitwirkung bei der Vergabe) der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). TOP 05 Digitalpakt - Vorstellung Medienkonzept an der Klosterwiesenschule - Beschaffung einer Mediengrundausstattung für die Klassen Kämmerer Abele berichtet: Der Gemeinderat hat im Rahmen der Sanierung der Klos- terwiesenschule die Verwaltung beauftragt, in Vorberei- tung der umfassenden Digitalisierung und Medienaus- stattung die Datenleitungen an der Klosterwiesenschule zu modernisieren. Mit dem Digitalpakt Klosterwiesenschule 2019 bis 2024 wurden durch Bund und Land im Mai 2019 die finanzielle Grundlage für die Medienausstattung der Klosterwiesen- schule durch die Gemeinden als Schulträger geschaffen. Hierauf basierend entwickelt die Schulverwaltung derzeit eine Gesamtkonzeption zur Schul-IT-Ausstattung. Diese wird dem Gemeinderat vorgelegt. Im Vorgriff hierauf soll die Beschaffung einer Medien- grundausstattung für alle Klassenzimmer erfolgen, um diese mit der Sanierung schnell umzusetzen. Aus dem Digitalpakt Klosterwiesenschule stehen der Gemeinde Baindt zwischen 2019 und 2024 insgesamt Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 25 45.900 Euro für die Digitalausstattung der Klosterwie- senschule nach Anzahl der Schülerinnen und Schüler zur Verfügung. Der Abruf dieser Fördermittel setzt zwingend einen sogenannten Medienentwicklungsplan voraus, so- wie einen entsprechenden Eigenanteil der Gemeinde. Der Digitalpakt beinhaltet folgende Komponenten: Auf- bau und Verbesserung der digitalen Vernetzung, lokale schulische Server, schulisches WLAN, Anzeige- und Inter- aktionsgeräte, digitale Arbeitsgeräte sowie schulgebun- dene mobile Endgeräte. Der Anteil an Fördermitteln, der für mobile Endgeräte aufgewendet wird, darf jedoch 20 % aller Fördermittel pro Schulträger nicht überschreiten. Damit versteht sich der DigitalPakt weiterhin eindeutig als Infrastrukturpro- gramm und nicht als Förderprogram für Endgeräte. Mo- bile Endgeräte zur Nutzung durch Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte außerhalb des Unterrichts sind generell nicht förderfähig. Der Medienentwicklungsplan stellt ein pädagogisch-tech- nisches Konzept für die Medienbildung der Klosterwiesen- schule dar, das gemeinsam von Klosterwiesenschule und Schulträger entwickelt wird. Der Medienentwicklungsplan stellt sicher, dass die pädagogischen Voraussetzungen für den Medieneinsatz mit den finanziellen Gegebenheiten des Schulträgers in Einklang gebracht werden. Dadurch stellt der Medienentwicklungsplan nicht nur ein Ausstat- tungsprogramm für den Schulträger dar, sondern ver- pflichtet im Gegenzug die Klosterwiesenschule dazu, die pädagogischen Voraussetzung für die adäquate Nutzung der Medienausstattung zu schaffen. Ergebnis ist ein Klos- terwiesenschuleigenes Medienbildungskonzept, die dazu passende Auswahl der schulischen Medienausstattung und die erforderliche Vernetzung des Schulgebäudes. Es definiert darüber hinaus die erforderlichen Fortbildungs- maßnahmen, die Lehrkräfte benötigen, um die medien- bildnerischen Vorgaben des Bildungsplanes umzusetzen. Der Medieneinsatz im Unterricht ist einem ständigen Wandel unterworfen. Noch vor wenigen Jahren stand bei der Vermittlung von Medienkompetenz lediglich die Bedienung neuer Informationstechnologien im Vorder- grund. Mittlerweile sind digitale Medien zu einem zent- ralen Unterrichtsmedium avanciert. Die Kultusministerien der Länder berücksichtigen das in ihren Richtlinien und Lehrplänen. Zudem wachsen auch die Anforderungen an die Qualitätsentwicklung des Unterrichts und an das selbstständige Lernen. Im Primarstufenbereich und in den Sekundarstufen ist der Einsatz neuer Medien integraler Bestandteil des Un- terrichts. Die Schulen selbst definieren den Medieneinsatz in ihren Medienkonzepten. Damit kommt den Medienkon- zepten der Schulen eine große Bedeutung im Rahmen der Qualitätsentwicklung des Unterrichts zu, die auch in den Vorgaben des Landes berücksichtigt werden. Die Gemeinde als Schulträger befindet sich mit der Klos- terwiesenschule im Medienentwicklungsprozess, dieser ist aber noch nicht abgeschlossen. Aus den Gesprächen mit allen Beteiligten in diesem Prozess wurde aber be- reits jetzt der Konsens ersichtlich, dass für einen medi- enpädagogischen Unterricht generell, aber auch für die allgemeine Unterrichtsgestaltung nach der heutigen Bil- dungsplanung eine digitale Mindestausstattung der Klas- senzimmer insbesondere zur Präsentation erforderlich wird. Es handelt sich hierbei um: - Dokumentenkamera - iPad 99 Stück à 500 € - 3 iPad Koffer à 3.500 € - Beamer/Bildschirm 10 interaktive Bildschirme à 3.500 € - Whiteboardtafel Anzahl 10 à 2.000 € - Medienlehrerpult höhenverstellbarer Tischpult inkl. Steckleisten und abschließbares Fach 10 Stück à 2.000 € - Alle Verbindungen drahtlos via Miracast Es sollte jedes Klassenzimmer mit digitaler Technik (Be- amer, Dokumentenkamera, Medienlehrerpult, Tafel usw.) ausgestattet sein. Diese Ausstattung ersetzt im Wesentlichen die bisherige analoge Präsentationstechnik (insb. Tageslichtprojektor). Insgesamt sind zukünftig 8 - 10 Klassenzimmer entspre- chend auszustatten. Die Mittel des Digitalpakts sind bis spätestens Ende 2024 abzurufen und zu belegen. Finanzielle Auswirkungen Die Gesamtbeschaffungskosten betragen voraussichtlich 150.000 Euro. Die Beschaffungen sind durch Fördermit- tel aus dem Digitalpakt Schule mit 45.900 gegenfinan- ziert. Mit der Schulsanierung soll die richtige Ausstattung (Tafeln, Whiteboards, interaktive Bildschirme) beschafft werden. Im Haushaltsplan 2023/2024 sollen in beiden Jahren je- weils 50.000 Euro für den Digitalpakt eingestellt werden. Im Haushaltsplan 2021/2022 stehen noch für 2021 und 2022 jeweils 25.000 Euro als Ermächtigung zur Verfügung. Die Anschaffung könnte bereits 2022 in einer ersten grö- ßeren Beschaffung mit ca. 50 - 60.000 € vorgenommen werden. Um die Beschaffung gesichert durchführen zu können, bittet die Klosterwiesenschule deshalb um Frei- gabe dieser Mittel. Die erstmalige Anschaffung wird teilweise gefördert. Die dauerhafte Unterhaltungslast der digitalen Ausstattung obliegt der Gemeinde/Schulträger. Die erste Anschaf- fung wird im Rahmen des Förderprogrammes erworben. Bei Austausch von Klassensätzen werden wir uns über Sponsoring und/oder über einen Eigenanteil der Eltern Gedanken machen. Grundsätzlich gilt für die Medienausstattung der Schulen, auch vor dem Hintergrund des Digitalpaktes, dass die Technik der Pädagogik folgt. Die Steuergruppe MEP hat nachvollziehbar dargelegt, dass die dargelegte Medien- grundausstattung Voraussetzung für einen zunehmend digitalen Unterricht, die Erfüllung der Leitperspektive Me- dienbildung in den Bildungsplänen sowie der weiteren Ausstattungskomponenten (Schülerendgeräte, Lehre- rendgeräte) ist. Um den Schulen diese Möglichkeiten zu eröffnen, würde die Verwaltung die Beschaffung gerne so schnell wie möglich umsetzen und bittet den Gemein- derat jetzt um Zustimmung zur Beschaffung. Die Steuer- gruppe MEP empfiehlt eine Umsetzung im Rahmen der Schulsanierung. Bezüglich Betreuung der digitalen Gerätschaften sind Klosterwiesenschule als auch der Schulträger/die Ge- meinde gefordert. Bei einer digitalen Ausstattung müssen die Folgekosten beim Schulträger in den zukünftigen Fi- nanzplanungen berücksichtigt werden. Die digitale Aus- stattung sollte alle 5 - 8 Jahren ersetzt werden. Beschluss: 1. Der Gemeinderat stimmt der Beschaffung der digita- len Grundausstattung der Klassenzimmer der Klos- terwiesenschule zu. 2. Der Gemeinderat gewährt im Doppelhaushalt 2023/2024 Haushaltsmittel für die Anschaffung von mobilen Geräten und zur Schaffung der Infrastruktur Nummer 25 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 bis zu einer Höhe von 50.000 Euro für jedes Haushalt- jahr. 3. 2022 werden in einem ersten Schritt mobile Geräte sowie die iPad-Koffer in Höhe von max. 50.000 € be- schafft. 4. Für die Unterhaltung und Betreuung der digitalen Ausstattung werden 5.000 € in den Haushaltjahren 2023/2024 eingestellt. Mehraufwand soll im Rahmen der Haushaltsplanung beantragt werden. TOP 06 Sanierung des Hauptgebäudes der Klosterwie- senschule: Vergabe der Arbeiten - Gerüstbau, Abbruch, Aufzugsanlage Bauamtsleiterin Jeske trägt folgenden Sachverhalt vor: Das Hauptgebäude der Klosterwiesenschule soll durch eine Vollsanierung mit Aufstockung umgebaut werden. In der Märzsitzung 2022 wurde das Materialkonzept durch den Gemeinderat gebilligt. Aufgrund der Höhe der Bauleistungen von ca. 6.000.000 € netto, müssen die Bauleistungen europaweit ausgeschrie- ben werden. Lediglich Gewerke im Umfang von 20 % aus der Bauleistungssumme dürfen national ausgeschrieben werden. In der Sitzung im April wurde beschlossen, dass die Ge- werke Abbruch, Gerüstbau und Aufzugsanlage national ausgeschrieben werden sollen. Die Veröffentlichung der Ausschreibungen über das Vergabeportal des Landrat- samtes fand am 19.04.2022 statt. Zur Angebotseröffnung am 18.05.2022 gingen für das Gewerk Abbruch 3 Ange- bote, für den Gerüstbau 2 Angebote und für die Aufzugs- anlage 3 Angebote plus 1 Nebenangebot ein. In der Sitzung des Gemeinderats am 05.04.2022 wur- de das Architekturbüro mlw mit der Leistungsphase 6 (Vorbereitung der Vergabe) der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) beauftragt. Für die Leistungsphasen 7 (Mitwirkung bei der Vergabe) und 8 Objektüberwachung- Bauüberwachung und Dokumen- tation muss die Beauftragung noch erfolgen. Die Arbeiten der einzelnen Gewerke sollten entsprechend der Empfehlung der Architekten von mlw vergeben wer- den. Beschluss: 1. Das Architekturbüro mlw wird mit den Leistungspha- sen 7 und 8 der HOAI beauftragt. 2a. Der Auftrag für Abbrucharbeiten wird an die Firma KS Engineering GmbH aus Achstetten mit einer An- gebotssumme von 294.123,73 Euro brutto erteilt. 2b. Der Auftrag für den Gerüstbau wird an die Firma Kaufmann Gerüstbau GmbH aus Kißlegg mit einer Angebotssumme von 65.618,31 Euro brutto erteilt. 2c. Der Auftrag für die Aufzugsanlage wird an die Firma Schmitt + Sohn Aufzüge GmbH aus Tübingen mit ei- ner Angebotssumme von 48.659,10 Euro brutto (ohne Vollwartungsvertrag) erteilt. TOP 07 Kindergartenangelegenheiten - örtliche Be- darfsplanung nach § 3 des Kindertagesbetreu- ungsgesetzes - Hauptamtsleiter Plangg berichtet: Nach § 3 Abs. 1 des Kindertagesbetreuungsgesetzes hat die Gemeinde Baindt für alle Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt einen Kindergar- tenplatz zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus hat die Gemeinde gemäß § 3 Abs. 2 des Kindertagesbetreu- ungsgesetzes für Kinder ab der Vollendung des ersten Lebensjahres bis zur Vollendung des dritten Lebensjah- res für deren frühkindliche Förderung einen Platz in einer Einrichtung zur Verfügung zu stellen. Seit dem 01.08.2013 haben alle Kinder ab dem vollen- deten ersten Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Zur Vorgeschichte: Bund, Länder und Gemeinden haben sich bereits im Jahr 2007 darauf verständigt, bis zum 01.08.2013 für bundes- weit durchschnittlich 35 % der Kinder unter 3 Jahren ein Betreuungsangebot bereitzustellen. Für Baden-Württem- berg wurde eine bedarfsgerechte Quote von 34 % fest- gelegt, die jedoch in der Realität sehr unterschiedlich ausfallen kann. In der Gemeinde Baindt gibt es derzeit 30 Betreuungs- plätze für Kinder im Alter von 1 - 3 Jahren. (2 Kleinkind- gruppen im Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“, 1 Gruppe im Kindergarten „St. Martin“). Für die Gemeinde Baindt ergibt sich in den kommenden Jahren folgender Bedarf: a.) Regelkindergarten Gesamtbedarf Kindergartenjahr 2022/2023 - Anzahl der Kinder, die zwischen dem 01.09.2016 und dem 31.08.2020 geboren sind 224 Kinder Gesamtbedarf Kindergartenjahr 2023/2024 - Anzahl der Kinder, die zwischen dem 01.09.2017 und dem 31.08.2021 geboren sind 222 Kinder Gesamtbedarf Kindergartenjahr 2024/2025 - Anzahl der Kinder, die zwischen dem 01.09.2018 und dem 31.08.2022 (Stand 20.05.2022) geboren sind. 193 Kinder In der Gemeinde Baindt stehen in folgenden Einrich- tungen Kindergartenplätze zur Verfügung: Kindergarten „St. Martin“ 72 Plätze Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ 116 Plätze Waldorfkindergarten 47 Plätze Insgesamt 235 Plätze Gesamtbedarfsplanung Kindergartenjahr 2022/2023 224 Kinder zur Verfügung stehende Plätze 235 Gesamtbedarfsplanung Kindergartenjahr 2023/2024 222 Kinder zur Verfügung stehende Plätze 235 Gesamtbedarfsplanung Kindergartenjahr 2024/2025 193 Kinder zur Verfügung stehende Plätze 235 Seit dem Jahr 2010 wird der Waldorfkindergarten, mit den laut Betriebserlaubnis genehmigten Plätzen (47), in die Bedarfsplanung mit aufgenommen. Nach § 8 Abs. 1 des Kindertagesbetreuungsgesetzes ist die Standortgemein- de für die Förderung des Waldorfkindergartens zustän- dig. Der Waldorfkindergarten erhält von der Standortge- meinde einen Zuschuss in Höhe von mindestens 63 % der Betriebsausgaben. Im Gegenzug rechnet die Gemeinde für auswärtige Kinder mit den Wohnsitzgemeinden im Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 25 Rahmen eines interkommunalen Kostenausgleichs ab. Darüber hinaus erhält die Gemeinde Baindt für die aus- wärtigen Kinder Zahlungen über das Finanzausgleichs- gesetz. (FAG-Mittel). Aus der Gemeinde Baindt besuchen derzeit 23 Kinder den Waldorfkindergarten. Wie sehen die Belegungszahlen im kommenden Kin- dergartenjahr 2022/2023 aus? Ende November 2021 wurden die Eltern angeschrieben, deren Kinder im kommenden Kindergartenjahr den Re- gelkindergarten besuchen können. Im Kindergarten „St. Martin“ sind alle Plätze belegt. 6 An- meldungen konnten nicht berücksichtigt werden. Auch die Plätze im Waldorfkindergarten sind voll belegt. Alle Baindter Kinder haben einen Platz erhalten. Im Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ könnten alle Anmeldungen berücksichtigt werden, wenn die 3. noch freie Gruppe im Neubau des Kindergartens in der Boschstraße 1/6 eröffnet werden kann. Auf verschiedene Stellenanzeigen gingen jedoch keine Bewerbungen ein. Aufgrund der Unsicherheit bei der Eröffnung dieser Kin- dergartengruppe wurde 17 Eltern zwar eine Platzzusage gegeben - aber unter der Voraussetzung, dass qualifi- ziertes Fachpersonal gefunden wird. b.) Kleinkindgruppen Wie bereits dargelegt, haben seit dem 01.08.2013 auch alle Kinder im Alter von 1 - 3 Jahren einen Rechtsanspruch auf Betreuung. Für Baden-Württemberg gilt eine bedarfsge- rechte Quote von 34 %. Bei durchschnittlich 51 Geburten pro Jahr ergeben sich auf dieser Grundlage 35 Kinder, die einen Betreuungsplatz benötigen. In der Gemeinde Baindt gibt es 3 Kleinkind- gruppen mit jeweils 10 Plätzen. 1 Kleinkindgruppe befindet sich im Kindergarten „St. Mar- tin“, 2 weitere im Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“. Auch hier wurden die Eltern im November 2021 ange- schrieben, deren Kinder im kommenden Kindergartenjahr eine Krippengruppe besuchen können. Die Krippengrup- pe im Kindergarten „St. Martin“ ist voll belegt. In den Krip- pengruppen im Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ gibt es noch 4 freie Plätze. Fazit: 1.) Die Regelkindergartengruppen im Kindergarten „St. Martin“ und im Waldorfkindergarten sind voll belegt. Im Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ würde es noch 7 freie Plätze geben, wenn die 3. Gruppe eröff- net werden kann. Ansonsten würden 17 Kindergar- tenplätze fehlen. 2.) Von den insgesamt 30 Krippenplätzen sind 26 Plätze belegt. Es gibt noch 4 freie Plätze im Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“. Beschluss: 1.) Der örtlichen Bedarfsplanung zur Betreuung von Kin- dern ab 1 Jahr nach § 3 des Kindertagesbetreuungs- gesetzes wird zugestimmt. 2.) Im Rahmen der Anmeldung für das Kindergartenjahr 2023/2024 ist der Bedarf einer längeren Betreuungs- zeit im Krippenbereich erneut abzufragen. 3.) Mit den Trägern des Waldorfkindergartens bzw. des Kindergartens „St. Martin“ sind Gespräche über eine Erweiterung der Einrichtung bzw. Schaffung einer Naturgruppe zu führen. TOP 08 Sanierung Wasserleitung in der Grünen- berg-Stöcklistraße und Jägerweg Beauftragung des Ingenieurbüros zur Planung und Ausschreibung Ortsbaumeister Roth teilt mit: 2018 gab es in der Grünenbergstraße den ersten kleineren Wasserrohrbruch. Breits ein Jahr später folgte der nächs- te und im Winter 2022 gab es auf der gleichen Trasse erneut einen Rohrbruch. Dieser fiel deutlich größer aus, so dass sich die Kosten auf ca. 20.000 € beliefen. Grund der Häufung der Rohrbrüche ist auf das Material und das Alter der Wasserleitung zurückzuführen. Es handelt sich hierbei um eine alte Asbestfaserzementleitung (AZ) aus den 70er und 80er Jahren. Die bestehende Wasserleitung quert aktuell den Sulz- moosbach im Bereich des Klosterhofs Richtung Grünen- bergstraße. Dieser Leitungsabschnitt ist sehr unzugäng- lich und kann bei einem Leitungsbruch nicht erneuert werden. In diesem Zuge wird eine neue Querverbindung vom Jägerweg in Richtung neu zu erschließendem Bau- gebiet Lilienstraße angestrebt. Durch diese Maßnahme würde sich die Versorgungssicherheit für den Bereich Grünenberg deutlich erhöhen. Für das Jahr 2022 war die Planung mit Ausführung „Sa- nierung Rosenstraße“ angedacht. Durch die Vielzahl der Rohrbrüche im genannten Gebiet wird die Rosenstraße zurückgestellt und die Wasserleitungserneuerung Grü- nenbergstraße-Stöcklisstraße-Jägerweg vorgezogen. Feuerwehrkommandant Roland Bucher berichtete in sei- nem Jahresrückblick in der Gemeinderatssitzung am 03.05.2022 ebenfalls über Probleme bei Feuerwehrübun- gen in diesem Bereich. Beim Öffnen und Schließen der Hydranten kommt es zu Druckschlägen im Wassernetz. Diese Druckschläge können sich bei alten Asbestfaserze- mentleitung (AZ) auf das Leitungsnetz auswirken. Der Zweckverband Wasserversorgung Baindt-Baienfurt und die Feuerwehr Baindt empfehlen die Wasserleitung zeitnah zu erneuern. Laut Kostenschätzung beläuft sich die Wasserleitungserneuerung auf ca. 265.000,00 € net- to (siehe Anlage Kostenschätzung) inklusive Ingenieur- honorar. Hierfür werden die Haushaltsmittel 2022 für die Sanierung der Rosenstraße herangezogen. Der Bauaus- schuss empfiehlt, die in der Grünenberg-, Stöcklistraße und Jägerweg anfallenden Maßnahmen (Erneuerung Wasserleitung) im Gemeinderat zu beschließen. Von Seiten der Verwaltung wird vorgeschlagen, das In- genieurbüro Schranz und Co. aus Bad Saulgau, mit der Planung und Ausschreibung der Baumaßnahme zu be- auftragen. Beschluss: Das Ingenieurbüro Schranz und Co., Bad Saulgau, erhält den Auftrag zur Planung und Ausschreibung für die Was- serleitungserneuerung in der Grünenberg-, Stöcklisstraße und im Jägerweg. TOP 09 Informationen zur Grundsteuerreform Kämmerer Abele berichtet: Mit der öffentlichen Aufforderung zur Abgabe der Fest- stellungserklärung geht das Land die nächsten Schritte bei der Grundsteuerreform. Vom 1. Juli bis zum 31. Okto- ber 2022 können Eigentümer für ihre Grundstücke online die Feststellungserklärung abgeben. Nummer 25 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Die Umsetzung der Grundsteuerreform wird konkreter: Ab dem 1. Juli 2022 können die Eigentümerinnen und Eigentümer für ihre Grundstücke (Grundsteuer B) sowie land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) eine Steuererklärung einreichen. Sie sind gesetzlich dazu verpflichtet, eine sogenannte „Feststellungserklärung“ ab- zugeben. Das Finanzministerium hat eine entsprechende öffentliche Bekanntmachung herausgegeben. Die Abga- befrist endet am 31. Oktober 2022. Die Feststellungserklärungen sind digital an das zustän- dige Finanzamt zu übermitteln. Die elektronischen Formu- lare werden ab dem 1. Juli unter anderem im Portal „Mein ELSTER“ bereitgestellt. Ein bereits für andere Steuerarten eingerichtetes Benutzerkonto kann verwendet werden. Ist ein solches noch nicht vorhanden, kann eine kostenlose Registrierung unter www.elster.de vorgenommen werden. Wir empfehlen Ihnen, sich frühzeitig zu registrieren, da der Anmeldeprozess einige Zeit andauert. In Papierform kann die Feststellungserklärung nur in begründeten Härtefällen abgegeben werden. Ein solcher Fall liegt vor, wenn sich beispielsweise jemand erst die Technik zur elektronischen Abgabe beschaffen müsste - wie einen PC oder einen In- ternetzugang - oder den Umgang damit nicht gewohnt ist. Die Erklärungsvordrucke für Härtefälle werden ab dem 1. Juli beim örtlichen Finanzamt ausgehändigt. Daneben ist es möglich, dass Angehörige die elektronische Erklärung über ihren ELSTER-Zugang übermitteln. Im Vergleich zu anderen Bundesländern müssen die Ei- gentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken in Baden-Württemberg die wenigsten Angaben bei der Feststellungerklärung machen. Benötigte Daten für die Grundsteuer B sind: • das Aktenzeichen, unter dem die Feststellungserklärung eingereicht werden muss (Schreiben Finanzamt), • die Grundstücksfläche, • der Bodenrichtwert und • gegebenenfalls die überwiegende Nutzung zu Wohnzwecken. Nicht abgefragt werden in Baden-Württemberg die Art der Immobilie, die Wohn- und Nutzfläche oder das Bau- jahr. Das macht die Erklärung deutlich einfacher. Finanzverwaltung stellt Informationen und Hilfen bereit Um die Bürgerinnen und Bürger bei der Abgabe der Fest- stellungserklärung zu unterstützen, stellt die Finanzver- waltung zahlreiche Informationen und Hilfen bereit. So erhalten die privaten Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken im Mai/Juni ein Schreiben mit Hin- weisen zur Grundsteuerreform allgemein sowie konkret zum jeweiligen Grundstück, für das eine Feststellungser- klärung abgegeben werden muss. Damit wird es leichter, die erforderlichen Angaben zu machen. Derzeit müssen die Betroffenen noch nichts unternehmen, auch eine Kon- taktaufnahme mit dem Finanzamt ist aktuell nicht nötig. Die Informationsschreiben für land- und forstwirtschaft- liche Betriebe werden später versendet. In diesen Fällen kann mit der Abgabe der Feststellungserklärung bis zum Erhalt des Schreibens abgewartet werden. Fragen, Erklärvideos und Antworten zur neuen Grund- steuer sind auf: www.grundsteuer-bw.de und https://fm.baden-wuerttemberg.de/de/haushalt- finanzen/grundsteuer/ einsehbar. Ab Juli 2022 werden auf der Webseite der Finanzämter weitere Informationen und erforderliche Daten zu finden sein. Auf die Bodenrichtwerte der jeweiligen Kommunen kann hierüber dann ebenfalls zugegriffen werden. Da- rüber hinaus gibt es bereits jetzt auf der Webseite des Finanzministeriums ein umfassendes Frequently Asked Questions (FAQ) mit Antworten auf häufig gestellte Fra- gen rund um die Grundsteuerreform sowie ein kurzes Erklärvideo für Eigentümerinnen und Eigentümer. In Er- gänzung dazu können allgemeine Fragen dem virtuellen Assistenten der Steuerverwaltung gestellt werden. Die Reform der Grundsteuer wurde aufgrund einer Ent- scheidung des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2018 notwendig: Demnach ist die bisherige Einheitsbewertung nicht mehr verfassungskonform. Für die Umsetzung des neuen Landesgrundsteuergesetzes ist eine umfassende Neubewertung aller Grundstücke sowie land- und forst- wirtschaftlichen Betriebe notwendig. Ausblick Grundsteuer C: Viele Kommunen stehen vor einer großen Herausforde- rung: Einerseits benötigen sie Wohnraum. Andererseits liegen innerorts geeignete Grundstücke brach. Denn der Wert von brachliegenden Grundstücken steigt. Sie wer- den deshalb häufig Objekt von Spekulationen. Die Grund- steuer C soll ab 2025 diesem Problem entgegenwirken. Kommunen können dann für unbebautes Bauland ei- nen höheren Hebesatz festlegen. Dafür müssen jedoch städtebauliche Gründe vorliegen. Den Hebesatz muss die Kommune in einer Allgemeinverfügung bekannt geben. Dort muss sie auch die städtebaulichen Erwägungen begründen. Und sie muss das Gemeindegebiet benen- nen, auf das sich der gesonderte Hebesatz beziehen soll (inklusive der betreffenden baureifen Grundstücke). Der baden-württembergische Landtag hat das Änderungs- gesetz am 22. Dezember 2021 verabschiedet. Zur Ansicht der Verwaltung: Bei den Realsteuern (Grundsteuer und Gewerbesteuer) werden von den Finanzämtern die Besteuerungsgrundla- gen in den Messbescheiden (Grundlagenbescheide nach § 171 Abs. 10 AO) verbindlich festgestellt. Erster Ansprech- partner sind die örtlichen Finanzämter. Die Gemeinde Baindt wird auf der Homepage unter www.baindt.de/grundsteuer die wichtigsten Informati- onen bereitstellen. Die Grundsteuer C soll Anreize schaffen, Innerortsflä- chen zu bebauen und neuen Wohnraum zu schaffen. Innenentwicklung vor Außenentwicklung. Das Gremium könnte sich ab 2024 mit den Innenbereichsflächen und den städtebaulichen Erwägungen beschäftigen. Der Gemeinderat nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis. TOP 10 Anfragen und Verschiedenes a) Möblierung der 3. Gruppe im Neubau Kindergarten Aufgrund der vorliegenden Anmeldungen, so Hauptamts- leiter Plangg, ist diese Gruppe nun zu möblieren. Die Kos- ten belaufen sich auf 35.627,69 € zuzüglich Mehrwert- steuer. Beschluss: 1) Die Möblierung der 3. Kindergartengruppe durch die Firma Resch im Neubau des Kindergartens Sonne, Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 25 Mond und Sterne i. H. v. 35.627,69 € zuzügl. MwSt. wird zugestimmt. 2) Es handelt sich um eine außerplanmäßige Ausgabe. b) Standort für einen Grill Bürgermeisterin Rürup teilt mit, dass die Firma Acker- mann der Gemeinde Baindt unentgeltlich einen Grill zur Verfügung stellt. Für den Betrieb dieses Hightech-Grills wird noch ein Hausanschluss (Strom) benötigt (ca. 2.500 € - 3.000 €). Dafür fallen monatliche Grundgebühren i. H. v. 15 € - 25 € an. Das benötigte Fundament wird durch den Bauhof erstellt. Der von der Verwaltung ins Auge gefasste Platz im Baindter Bädle neben dem bestehenden Holz- kohlegrill wurde vom Gremium nicht für optimal angese- hen. Die Verwaltung wird sich nach weiteren Standplätzen im Bereich des Baindter Bädles umschauen. c) Meisterfeier SV Baindt Bürgermeisterin Rürup beglückwünscht die Fußballer des SV Baindt recht herzlich zum Aufstieg in die Bezirksliga. Die Meisterschaftsfeier findet am 11.06.2022 nach dem Heimspiel gegen 19:00 Uhr statt. Die Gremiumsmitglieder sind dazu recht herzlich eingeladen. d) Fischerareal - Jurysitzung Die Jurysitzung zur Vergabe der Anliegerprojekte findet am 29.10.2022 in der Schenk-Konrad-Halle statt. e) Straßenbeschilderung Richtung Sulpach Die Verwaltung wurde gebeten die Einbahnstraßenre- gelung in der Friesenhäusler Straße Richtung Sulpach zu überprüfen. f) Meisterschaftsfeier SV Baindt Ein Gremiumsmitglied erkundigt sich, ob der Verwaltung Tatsachen bekannt sind, dass die Sportanlage mit einer Lautsprecheranlage nachgerüstet wird. Der Verwaltung ist davon nichts bekannt. g) Baindter Hof Baumaßnahme Auf eine entsprechende Frage teilt Bauamtsleiterin Jeske mit, dass die Baumaßnahme im Baindter Hof nach wie vor nicht abgeschlossen sind. h) Überprüfung Wohnobjekt in der Hirschstraße Bauamtsleiterin Jeske teilt mit, dass für das entsprechen- de Wohngebäude ein Nachtragsgesuch (Nutzungsände- rung) gestellt wird. In diesem Zusammenhang werden auch die Nebenanlagen auf diesem Grundstück durch das Landratsamt Ravensburg überprüft. i) Durchlass Sulzmoosbach am Mühleparkplatz Die Verwaltung wurde gebeten abzuklären, ob dieser Durchlass ausreichend dimensioniert ist. j) Zustand Sportplatz Es wurde auf den Rasenzustand des oberen Sportplatzes (Boschstraße) hingewiesen. Ferienprogramm Ferienbetreuung in den Sommerferien Liebe Eltern, in den Sommerferien, vom 01.08. - 05.08.2022 08.08.- 12.08.2022 29.08. - 02.09.2022 05.09. - 09.09.2022 bietet die Gemeinde Baindt für alle Grundschülerinnen und Grundschüler, sowie für alle „großen“ Kindergarten- kinder, die im September 2022 eingeschult werden, eine Ferienbetreuung in den Räumen der Klosterwiesenschu- le an. Die Anmeldung über reservix.de ist auch für die Herbstferien freigeschalten. Die Mindestteilnehmerzahl liegt bei 5 Kindern. Sollten weniger als 5 Kinder einen Bedarf an Betreuung haben, so unterstützt uns hier die Gemeinde Baienfurt mit einer Betreuung in den Räumen der Achtalschule. Anmeldeschluss ist am 07.07.2022. Weitere Informationen finden Sie im Veranstaltungstext auf reservix.de. Ihre Gemeindeverwaltung Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 01805 911-630 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 09 - 13 Uhr und 15 - 19 Uhr Tierarzt Samstag, 25. Juni und Sonntag, 26. Juni Kleintierpraxis A. Kirsch, Tel.: (0751) 95 88 44 00 - Telefonische Anmeldung erforderlich - Apothekennotdienst (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Nummer 25 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Samstag, 25. Juni Rosen-Apotheke in Weingarten, Talstraße 2, Tel.: (0751) 4 35 13 Sonntag, 26. Juni Engel-Apotheke in Ravensburg, Kirchstraße 3, Tel.: (0751) 2 32 92 Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Essen auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-110 Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte Menschen bzw. für Menschen die einfach nur Geselligkeit suchen. Jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Ihre Ansprechpartnerin: Brigitte Löffler, betreuung@sozialstation-schussental.de Maybachstr.1, Weingarten Unsere Jubilare Herzlichen Glückwunsch Johann Schropp feierte am 05.06.2022 seinen 85. Ge- burtstag. Im Namen von Frau Rürup erhielt er ein kleines Präsent der Gemeinde. Für die Zukunft wünschen wir dem Jubilar alles Gute, per- sönliches Wohlergehen und eine gesegnete Zeit. Gemeindeverwaltung Herzlichen Glückwunsch den Eheleuten Anna und Rolf Dorn zu ihrer Eisernen Hochzeit Im Namen der Gemeinde Baindt gratuliere ich dem Jubelpaar sehr herzlich und wünsche für den wei- teren gemeinsamen Lebensweg alles Gute. Den Jubilaren wurden Glückwünsche und ein Ge- schenkkorb der Gemeinde Baindt sowie eine Eh- renurkunde des Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann überbracht. Ebenso wurden Glückwünsche und ein Geschenk der Katholischen Kirchengemeinde überbracht. Simone Rürup Bürgermeisterin Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 25 Geburten Die Gemeinde Baindt gratuliert Julia und Lucas Bergen zur Geburt ihrer Tochter Ella Anna Bergen am 03.05.2022 und begrüßt die kleine Neubürgerin sehr herzlich. Die Gemeinde Baindt gratuliert Lisa und Stefan Schnez zur Geburt ihres Sohnes Felix Schnez am 07.01.2022 und begrüßt den kleinen Neubürger sehr herzlich. Veranstaltungskalender Ob die im Nachfolgenden aufgeführten Veranstaltun- gen stattfinden, hängt von den dann geltenden Coro- na-Vorschriften ab. Juni 24. - 27.06. Musikverein Dorfmusikfest 29.06. - 02.07. Ortsmeisterschaft Schützengilde Juli 01.07. Rathaus geschlossen 01.07. - 02.07. Schützengilde Ortsmeisterschaft 05.07. Gemeinderatssitzung Rarthaus 06.07. DRK Blutspendetermin SKH 08.07. Blutreiter Hl. Blutfest Bad Wurzach 09. + 10.07. Dachser-Cup 17.07. Vernissage Kunstkreis Rathaus 20.07. Seniorentreff BSS 29. - 31.07. Schalmeienkapelle Weinfest Bücherei Liebe Leser und Besucher, am Freitag den 01.07.2022 bleibt die Bücherei geschlossen. Im Juli zieht die Bücherei in die alte, rote Turn- halle auf dem Schulgelände. Der Umzug fin- det vorraussichtlich am 14.07.22 und 15.07.22 statt. Die dafür entstehenden Schließungstage werde noch be- kannt gegeben. Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406- 0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 - Vorzimmer Frau Heine 9406-17 Fax 9406-36 Amtsblatt Frau Ziegler 9406-16/-0 Bauamt - Bauamtsleiterin Frau Jeske 94 06-51 Bauamt - Ortsbaumeister Herr Roth 94 06-53 Bauamt Frau Scheid 94 06-54 Bauamt - Klimakoordinator Hr. Florian Sascha Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Bürgertheke Frau Brei/Frau Senff Passamt, An-/Abmeldung, 9406-12 Führerschein, Fischerei und 9406-13 Einwohnermeldeamt Herr Bautz 9406-14 Fundamt Frau Brei/Frau Senff 9406-12 Finanzverwaltung - Kämmerer Herr Abele 9406-20 - Kasse Herr Müller 9406-22 - Kasse Frau Weber 9406-24 - Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 - Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Gewerbeamt Frau Brei/Frau Senff 9406-13 Hauptamt Herr Plangg 9406-11 - Kindergarten - Ordnungsamt - Asylbetreuung Friedhofswesen Frau Heine 9406-17 Hallenbelegung SKH Frau Ziegler 9406-16/-0 Kindergartenabrechnung Frau Ziegler 9406-16/-0 Standesamt Frau Maurer 9406-40 Volkshochschule Frau Brei/Frau Senff 9406-13 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 912130 Feuerwehrhaus 912134 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 921690 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten - Sonne Mond und Sterne 94114-140 - St. Martin 2678 - Waldorfkindergarten 3882 Klosterwiesenschule - Rektorin Frau Heberling 94114-132 - Sekretariat Frau Mohring 94114-133 - Schulsozialarbeit Frau Nandi 94114 -172 - Schulhausmeister Herr Tasyürek 0178 4052591 - SBBZ Sehen Baindt 94190 Pfarrämter - Katholisches Pfarramt 1349 - Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 - Kath. Gemeindehaus - Bischof-Sproll-Saal Anmeldung bei Fr. Moosherr (0751) 18089496 oder E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Polizei - Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe - Polizei 110 - Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Nummer 25 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Zur Information Aktion Stadtradeln Autofreies Lauratal am 25. + 26. Juni Zum Auftakt der Aktion Stadtradeln findet am 25. + 26. Juni das zweite Aktionswochenende AUTOFREIES LAURATAL statt. Mit vielen tollen Angeboten und Aktionen laden wir ins Lauratal ein. Um unseren Forderungen nach mehr Platz und Sicherheit für Radfahrer und Fußgänger zu unterstreichen, über alternative Verkehrsmöglichkeiten zu informiern und mit Bürgern ins Gespräch zu kommen, organisiert das Aktionsbündnis an insgesamt 3 Wochen- enden im Autofreien Lauratal verschiedene Aktionen. Ein Besuch lohnt sich auf jeden Fall, findet am Samstag doch zusätzlich zum Autofreien Lauratal und Stadtra- deln-Auftakt der Supersamstag sowie die Kunst- und Museumsnacht in Weingarten statt. Und was gibt es Schöneres als einen Radausflug durchs Lauratal mit einem Besuch in Weingarten zu verbinden? Samstag, 25. Juni 2022 09:40 Uhr: ADFC Fahrradtour zum Baden an den Kar- see (55 km), Treff Bushaltestelle Löwenplatz Weingarten, 10 Uhr Rathaus Ravensburg: Guide: Martin Hulin 14:00 Uhr: Die BUND Familiengruppe bietet für Kinder, Jugendliche und Interessierte eine Gewässergüteun- tersuchung an der Scherzach an. Treff am Infostand Lauratal 14:00 Uhr: Der Radfahrerverein Weingarten bietet fol- gende Touren an (Treff am Infostand Lauratal) Rennradtour: Länge 65 km, 700 hm, Durchnitt: 23 - 25 km/h, Weingarten - Schlier - Kißlegg - Wolfegg - Küm- merazhofen - Weingarten: Guide Manfred Ströhm E-Bike-Tour: Länge ca. 60 km, 660 hm, Weingarten - Wangen -Tettnang, Meckenbeuren -Weingarten, Guide: Dieter Knörle Tourenrad: Länge ca. 45 m, Durchschnittsgeschw. 18 bis 20 km, Weingarten - Schlier - Bodnegg - Liebenau-Wein- garten, Guide: Alfred Simma Wichtig: Helmtragen unbedingt gewünscht, das Rad muss der STVZO entsprechen 19:30 - 22.00 Uhr: Der NABU Weingarten lädt Jugend- liche von 10 - 16 Jahren (und Junggebliebene) zu einer Abendführung ein. Außer über Singvögel- und Greifvö- gel erfährt man viel über Fledermäuse, die mit Hilfe von Technik sicht- und hörbar gemachten werden. Bitte Ta- schenlampe und Fernglas oder Spektiv (falls vorhanden) mitbringen. Treff am Infostand. Leitung: Jürgen Sonnen- moser und Tim Kautt, Anmeldung unter nabu-weingarten-online@web.de 21:45 Uhr: Kultur im Lauratal: Krimilesung und musika- lische Begleitung durch eine Singende Säge im Lauratal, Treff am Eingang des Lauratas. Gisela Ogrady-Pfeiffer spielt die Singende Säge, Timmo Strohm liest Krimi- und Gruselgeschichten. Eine Kulturveranstaltung für starke Nerven....Bitte Sitzgelegenheit bei Bedarf selbst mitbrin- gen ab 17.30 Uhr: Radler-Getränke Aktion: Das Kulturzen- trum Linse bietet alle „Radler“ Getränke am Samstag- abend für einen Aktionspreis von 1,50 € an. Sonntag, 26. Juni 2022 14:00 Uhr: Stadtradeln Schnitzeljagd zusammen mit Bürgermeister*innen: Wir starten am Infostand in Wein- garten, treffen uns mit den Schlierer Bürger*innen und jagen gemeinsam nach der Stadtradeln-Trophäe. Bür- germeisterin Fr. Liebmann und Bürgermeister H. Geiger sind mit dabei. Start am Infostand im Lauratal, Dorfplatz Schlier ca. 14.30 Uhr, weitere Stationen werden noch be- kannt gegeben. Guide: Martin Hulin Samstag und Sonntag, 12 - 17 Uhr: An beiden Tagen stehen das Spielmobil, eine Rollenrut- sche und Pedal-GoKarts zur Verfügung, der Infostand an der Karl-Olga-Eiche am Eingang des Lauratals lädt zum Austausch und zur Diskussion. Leih-Lastenräder des BUND und Leih-e-bike der TWS können kostenfrei aus- probiert werden. Über das Leihsystem wird informiert. Das Lauratal ist an diesem Wochenende durchgehend für den KFZ-Verkehr gesperrt. Nutzen Sie die Möglichkeit, entspannt das Lauratal für Wanderungen, Spaziergänge und Radtouren zu nutzen. Es lohnt sich! Aktionspartner: B90/Die Grünen Weingarten, ADFC, BUND Ravensburg-Weingarten, NABU, Critical Mass Klimaschutz - Einfach machen! Willkommen in unserer Rubrik „Klimaschutz - einfach machen“. Hier möchten wir in regelmäßigen Abständen Anregungen geben, wie wir uns einen klima- schonenderen Lebensstil aneignen können. Denn in der Summe haben unsere täglichen Entscheidungen und Verhaltensmuster enorme Auswirkungen - im negativen wie im positiven Sinne! Viele Tipps und Infos für eine klimaschonende Lebenswei- se sowie Gutscheine zum Ausprobieren finden Sie auch im kostenlosen Klimasparbuch, das vom Gemeindever- band Mittleres Schussental gemeinsam mit dem Verein für ökologische Kommunikation, oekom e. V., herausge- geben wird. Schauen Sie mal rein - es lohnt sich! Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 25 Sie finden das Taschenbuch in vielen Ausgabestellen und in allen Rathäu- sern der Verbandsgemeinden des Mittleren Schussentals (Ravensburg, Weingarten, Baienfurt, Baindt, Berg). Die Ausgabestellen sowie das Klimas- parbuch als kostenloses e-book finden Sie hier: https://gmschussental.de/ klimasparbuch. Das Klimasparbuch kann auch direkt beim Gemeindever- band Mittleres Schussental (klimasparbuch@gmschus- sental.de) angefordert werden. Tipp 32: Sonderausstellung im Museum Humpis-Quartier Im Ravensburger Museum Humpis-Quar- tier findet derzeit eine Sonderausstellung zu dem Thema „Von der Kleinen Eiszeit ins An- thropozän. Klimawandel in Ravensburg 1350 - 2050“ statt. In der Ausstellung, die bis zum 2. Oktober zu sehen ist, finden Sie heraus, wie sich das Klima in Ravensburg und Umgebung seit dem 14. Jahrhundert verändert hat und wie die Menschen diese Veränderungen wahrnahmen. In Umwelt, Klima & DU, dem interaktiven Teilbereich der Ausstellung, können vor allem jüngere Besucher*innen die Themenbereiche Klima, Nachhaltigkeit und Biodiver- sität entdecken. Deutsches Rotes Kreuz Blut ist knapp. Jede Blutspende zählt. Die Versorgung ist aktuell nicht gesichert. Das DRK bittet dringend zur Blutspende. Aufgehobene Corona-Restriktionen, die damit verbun- dene höhere Mobilität der Menschen und die Urlaubs-/ Ferienzeit wirken sich negativ auf die Zahl der Blutspen- den aus. Patienten sind unabhängig von der Ferienzeit weiterhin dringend auf Bluttransfusionen angewiesen. Mit nur einer einzigen Blutspende kann bis zu drei Schwer- kranken oder Verletzten geholfen werden. Bedingt durch die kurze Haltbarkeit (Blutplättchen sind nur bis zu 4 Tage haltbar) sind Patienten auf das kontinu- ierliche Engagement der Blutspender/innen angewiesen. Aktuell wird jede/r gebraucht! Das DRK bittet alle Spen- dewilligen sich in den nächsten Tagen einen Termin zur Blutspende einzuplanen. Nächster Blutspendetermin: Mittwoch, dem 13.07.2022 von 14:00 Uhr bis 19:30 Uhr Festhalle, Bahnhofstr. 5/1 88214 Ravensburg - Weißenau Alle verfügbaren Termine online unter: terminreservierung.blutspende.de Weitere Informationen: Alle geltenden Regeln und mög- liche Wartezeiten infolge einer Corona-Infektion finden Sie unter: www.blutspende.de/corona. Informationen rund um die Blutspende bietet der DRK-Blutspendedienst auch über die kostenfreie Ser- vice-Hotline 0800 - 11 949 11 Landratsamt Ravensburg Tag des offenen Solarparks am 29.06.2022 in Wolfegg Der Landkreis Ravensburg hat es sich mit dem Hand- lungsfeld „Agenda Erneuerbare Energien“ der aktuellen Kreisstrategie zum Ziel gemacht, den Anteil an regene- rativ erzeugter Energie und die Energieeffizienz im Land- kreis deutlich zu steigern. Bei 1.700 Sonnenstunden pro Jahr bietet die Region Bodensee-Oberschwaben optima- le Rahmenbedingungen zur Nutzung der Sonnenenergie. Daher wurden Maßnahmen in verschiedenen Handlungs- feldern entwickelt, die nach und nach umgesetzt werden und dazu führen sollen, dass das vorhandene Potenzial konsequent ausgeschöpft wird. Neben der Eigenstromerzeugung durch PV-Dachanlagen hat auch das Thema Freiflächenphotovoltaik großes Po- tenzial. „Wichtig ist, dass jeder einen Beitrag zur Nutzung der vorhandenen Potenziale im Bereich Photovoltaik leis- ten kann. Egal ob Bürgerschaft, Unternehmen, Schulen, Landwirtschaft etc. Wichtig sind vor allem die Information und Aufklärung, der Abbau von Hürden sowie die Unter- stützung und Motivation“, erklärt Landrat Harald Sievers. Daher lädt der Betreiber des Solarparks Wolfegg, die Anumar GmbH und der Landkreis Ravensburg die Bür- gerschaft sowie Vertreter der Presse zu einem Tag des offenen Solarparks am 29.06.2022 von 11-13 Uhr ein. Der Solarpark in Wolfegg, Gaishaus mit einer Leistung von 1.800 kWp ist ein Beispiel für eine Freiflächenpho- tovoltaikanlage, welche für ca. 470 Haushalte Strom er- zeugt. Durch diesen Solarpark, welcher eine Fläche von 2,8 Hektar umfasst werden jährlich ca. 1.440 Tonnen CO2 vermieden. Um 11 Uhr eröffnen der Geschäftsführer der Anumar GmbH, Landrat Harald Sievers und der Bürgermeister der Gemeinde Wolfegg, Peter Müller, den Tag des offe- nen Solarparks. Anschließend findet eine Besichtigung des Solarparks statt. Eine Anmeldung zur Veranstaltung ist nicht notwendig. Treffpunkt ist am Solarpark Wolfegg an der L316, von Gaishaus Richtung Bad Waldsee, auf der rechten Seite, gleich nach Gaishaus. Maschinenring Alb Oberschwaben e.V. Hauptstraße 17, 88356 Ostrach, Tel.: 07585/9307-0, E-Mail: info@mr-ao.de Einladung zur Mitgliederversammlung Der Maschinenring Alb-Oberschwaben e.V. freut sich, Sie zur Mitgliederversammlung einzuladen. Am: Mittwoch den, 06. Juli 2022 um 19.30 Uhr im Dorfge- meinschaftshaus in 88361 Boms Tagesordnung: 1. Geschäftsbericht 2021; 2. Kassenbe- richt 2021; 3. Kassenprüfbericht; 4. Entlastung von Vor- stand und Geschäftsleitung; 5. Wünsche, Anträge, Ver- schiedenes Vortrag von Otto Körner; Direktor der Landwirt- schaftlichen Lehranstalten Triesdorf „Landwirtschaft und Ernährung im Jahr 2050 - Trends und Entwicklungen - Reicht es für Alle?“ Die aktuelle Situation zeigt, wie empfindlich die Agrar- märkte bei Ressourcenverknappung sind. Deshalb stellt sich die Frage: Wie wirken sich der offensichtliche Klima- wandel, eine wachsende Weltbevölkerung, die Energie- frage und eine zunehmende Degeneration von Böden auf die Agrarproduktion und die Agrarmärkte der nächsten Jahrzehnte aus. In seinem Vortrag zeigt der Referent auf, wie die globalen Rahmenbedingungen den Stellenwert und die zukünftige Entwicklung unserer heimischen Betriebe beeinflussen. Wir freuen uns sehr, Sie bei unserer Mitgliederversamm- lung begrüßen zu dürfen. Zu Beginn laden wir Sie zu einem gemeinsamen Ves- per ein. Vorstand Markus Bauknecht, Geschäftsführer Hubertus Kleiner Nummer 25 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Stiftung Liebenau Ravensburg Gastfamilien gesucht! Haben Sie ein Zimmer oder eine kleine Wohnung frei? Haben Sie Freude am Umgang mit Menschen, und kön- nen Sie sich vorstellen, eine erwachsene Person bei sich aufzunehmen und im Alltag zu begleiten? Wir suchen im Landkreis Ravensburg engagierte Fa- milien, Lebensgemeinschaften oder Einzelpersonen für Erwachsene, die eine Behinderung haben. Sie erhalten dauerhafte Begleitung und Unterstützung durch unseren Fachdienst sowie ein angemessenes Betreuungsentgelt. Wir freuen uns auf Ihren Anruf! Stiftung Liebenau, Betreutes Wohnen in Familien (BWF), Friedhofstraße 11, 88212 Ravensburg, Telefon: 0751 977123-0, bwf-ravensburg@stiftung-liebenau.de, www.stiftung-liebenau.de/gastfamilie Technische Hilfswerk (THW) Regionalstelle Biberach Bundesfreiwilligendienst im THW Zum 15. September 2022 sucht das Technische Hilfswerk (THW) Schulabgänger, Arbeitsuchende oder Ruheständler/innen mit einem Pkw-Führerschein, die das THW im Rahmen eines einjährigen Bundesfrei- willigendienstes kennenlernen möchten. In der Regional- stelle Biberach oder im Ortsverband Weingarten wer- den die „Bufdis“ in vielfältigen Bereichen wie Logistik, Fahrzeugtechnik oder im Verwaltungsbereich eingesetzt. Ein „Bufdi“-Jahr im THW bietet abwechslungsreiche Tä- tigkeiten (optional auch in Teilzeit), eine lehrreiche Zu- sammenarbeit mit unterschiedlichen Menschen sowie die Möglichkeit, an verschiedenen Seminaren und Schu- lungen teilzunehmen und die THW-Grundausbildung zu durchlaufen. „Bufdis“ im THW sind sozialversichert, er- halten ein monatliches Taschengeld in Höhe von derzeit 452 € (inklusive Verpflegungszuschuss) und haben einen Urlaubsanspruch von 30 Tagen. Weitere Auskünfte er- teilt die THW-Regionalstelle Biberach (poststelle.rst_ biberach@thw.de). Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 25. Juni - 03. Juli 2022 Gedanken zur Woche Wunder des Lebens Das Leben ist ein Wunder. Es kommt über mich, dass ich oftmals die Augen schließen muss. Paula Modersohn-Becker Samstag, 25. Juni 10.00 Uhr Köpfingen - Eucharistiefeier (Peter & Paul) 18.30 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier mit dem Musik- verein Baienfurt Sonntag, 26. Juni - 13. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier auf dem Parkplatz der Tennishalle († Maria und Donatus Kaplan, Maria Kaplan, Eugen Haug, Jutta Futterer, Silvia Snoek, Jahr- tag: Hugo Futterer) 15.00 Uhr Baindt - Taufe von Emil 19.00 Uhr Baienfurt - ökum. Friedensgebet auf dem Marktplatz Dienstag, 28. Juni 07.50 Uhr Baindt - Schülergottesdienst Mittwoch, 29. Juni 09.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Donnerstag, 30. Juni 07.45 Uhr Baienfurt - Schülergottesdienst Freitag, 01. Juli 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier Samstag, 02. Juli 08.30 Uhr Baindt - Treffpunkt Kirche Fußwallfahrt nach Reute 14.00 Uhr Baindt - kirchliche Trauung Giulia Schilling und Stefan Waltinger 17.00 Uhr Baindt - Taufe von Sophie und Maximilian 18.30 Uhr Baindt - Eucharistiefeier († Theresia und Wil- helm Zinser, Josefine und Friedrich Krimmer, Paula und Rupert Gross mit Angehörigen, Anton Ortner, Walter Frei, Franz und Eugen Schmidt, Emilie und Oskar Bix, Elisabeth, Josef und Thomas Schmid) Sonntag, 03. Juli - 13. Sonntag im Jahrkreis 10.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier 11.15 Uhr Baienfurt - Taufe von Amelie Corona-Beschränkungen aufgehoben Es gelten daher in der vorderen Hälfte unserer Kirche weder Abstandsregeln noch Maskenpflicht. Im hinteren Drittel halten wir dagegen an der alten Ordnung mit mar- kierten Plätzen und der Bitte eine Maske zu tragen fest. Auch die Kommunion wird in diesem Bereich weiterhin in den Bänken ausgeteilt. Rosenkranzgebete im Juni Im Juni laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 25 Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 - 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 Uhr - 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 Uhr - 18.00 Uhr Freitag 09.30 Uhr - 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Helferkreis Die Seniorengeschenke für das zweite Halbjahr 2022 können Ende der Woche im Pfarrbüro während den Öffnungszei- ten abgeholt werden. Kinderbibelwoche 2022 Dieses Jahr findet zum ersten Mal eine Kinderbibelwoche statt. Wann: 1. - 5. August 2022 von 7:30 - 13:00 Uhr Wo: Gemeindehaus St. Martin, Bischof-Sproll-Saal in Baindt Wer darf mitmachen: Alle Kinder von der 1. - 4. Klasse (max. 25 Kinder) Kosten: 1. Kind 70,-- Euro, 2. Kind 50,-- Euro Anmeldung: per E-Mail an: kinderbibelwoche_baindt@web.de Anmeldeschluss: 01. Juli 2022 Auf dich kommt es an! Unter diesem Motto werden wir eine biblische Geschichte erleben und ein Märchen kennenlernen. Beide Geschichten begleiten uns die Woche über beim gemeinsamen Spielen, Basteln, Singen, Tanzen, ..... Auf dich kommt es an! Wir freuen uns auf euch, euer Kinderbibelwochen-Team: Doris, Patricia, Eva, Rainer und Nadine Frauenbund Baienfurt Mittwoch 29.06.22: Fahrt nach Kaufbeuren. Abfahrt in Baienfurt am Feuerwehrhaus: 10.30 Uhr Ankunft in Kaufbeuren zur Mittagszeit. Zeit zur freien Verfügung. 14.00 Uhr Führung in Kaufbeuren, Stadtbesichtigung und Creszentia Kloster. Rückkehr ca. 20.30 Uhr. Anmeldungen bitte bei Beatrix Onischke, werktags ab 14.00 Uhr Tel. 49841. Anmeldeschluss: 25.06.22 Max. Plätze: 33 Kosten der Fahrt: 27,00 Euro (Fahrt und Führung in Kauf- beuren) Einladung: Liebe Frauenbundmitglieder, wir laden Sie herzlich ein zu unserer Hauptversammlung mit Wahlen am 6. Juli 2022 ab 19.30 Uhr im Kath. Gemeindehaus. Zuvor findet in der kath.Kirche in Baienfurt um 18.30 Uhr die Bundes- feier statt. Tagesordnung: 1. Begrüßung durch die Vorsitzende 2. Rückblick und Tätigkeitsbericht der Schriftführerin 3. Bericht der Kassiererin 4. Entlastung der Vorstandschaft 5. Ehrung langjähriger Mitglieder 6. Vorstandswahlen 7. Fragen der Mitglieder, Verschiedenes ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Einladung zur Taizéanacht Wir laden Sie alle recht herzlich ein zu un- serer ökumenischen Taizéandacht am 26. Juni 2022 um 19.00 Uhr. Wir treffen uns im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt. Über Ihren Besuch würden wir uns sehr freuen. Ökumenisches Friedensgebet Sonntag, 26. Juni, 19.00 Uhr auf dem Marktplatz in Baienfurt Einladung zum Gitarrenkonzert Samstag, den 02.07. 2022 um 19.00 Uhr in der ev. Kirche in Baienfurt Nummer 25 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Der Baindter Gitarrenlehrer und Gitarrist Thomas Kal- kreuth spielt ein klassisches Gitarrensolokonzert. Gespielt wird Musik von der Renaissance bis in die Gegenwart. Eine musikalische Reise durch die Jahrhunderte, in der die Gitarre selbst unter-schiedlichste Formen angenom- men hat. Wir begegnen auf dieser Reise wunderbaren Gitarren- komponisten, die ihre Zeitgenossen ins Staunen versetz- ten, weil Sie mit der Gitarre feinste filigrane Kunst dar- boten! Gespielt werden ausgewählte Werke, u. a. spanische Meis- ter der Vihuela, wie Luis de Narvaez, sowie der Barockgi- tarre Gaspar Sanz. Aus dem 18. Jahrhundert werden es ausgewählte Werke von Fernando Sor, Mauro Giuliani oder Ferdinando Carulli sein, die als Virtuosen und Kom- ponisten berühmt wurden. Schließlich der große Reforma- tor Francisco Tarrega, der die Gitarre ins 20. Jahrhundert führte ... Jazzsolos werden das Konzert abrunden und die Reise schließlich beenden! Um eine angemessene Spende wird gebeten! Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Kommt her zu mir, alle, die ihr mühselig und beladen seid; ich will euch erquicken. Mt 11,28 Sonntag, 26. Juni 2. Sonntag nach Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeinde- haus 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche 19.00 Uhr Baindt Taizéandacht im Dietrich-Bon- hoeffer-Saal 19.00 Uhr Baienfurt Ökumenisches Friedensgebet auf dem Marktplatz Montag, 27. Juni 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe im Ev. Gemein- dehaus Samstag, 02. Juli 19.00 Uhr Baienfurt Gitarrenkonzert mit Thomas Kal- kreuth in der Ev. Kirche Sonntag, 03. Juli 3. Sonntag nach Trinitatis 09.30 Uhr Baindt Gottesdienst im Dietrich-Bonhoef- fer-Saal 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeinde- haus 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche Gedanken zum Wochenspruch Es ist schön, eingeladen zu werden - zumindest in den meisten Fällen. ☺ Und was uns hier mit dem herrlich aus der Mode gekom- menen Verb „erquicken“ versprochen wird, ist nicht wenig: Mal wieder so richtig zur Ruhe kommen, sich erholen, neue Kraft schöpfen. - Wer wünscht sich das nicht. Da werden wir in der Gemeinschaft mit diesem Jesus quicklebendig und entdecken, wofür das Leben ursprüng- lich gedacht ist: Liebe, Gemeinschaft, Treue, Miteinander. Jeden Sonntag läuten wir diese Einladung in die Welt hi- naus: Kommt mit allem, was euer Leben schwer macht - vor Gott braucht ihr euch nicht zu verstellen - er kennt uns durch und durch und verachtet uns trotzdem nicht. Hier darfst du sein, wie du bist und kannst erleben, dass du dich in Gottes Gegenwart trotzdem veränderst. Wir sind eingeladen. Wer diese Einladung annimmt, erlebt, was Jesus ver- spricht und wer das entdeckt hat, will, dass auch andere diese Grundhaltung kennenlernen: Du bist von Herzen willkommen! Gottes Segen! - Ihr Pfr. Martin Schöberl ---------- Unter folgender Telefonnummer können Sie eine Kurz-Andacht (60 Sekunden) von Pfarrer Martin Schöberl zum aktuellen Wochenspruch hören: 0751/20222223 ---------- Gottesdienst für Zuhause Unsere Gottesdienste aus der Kirche kön- nen in Echtzeit von zu Hause aus mitgefei- ert werden. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Homepage www.evange- lisch-baienfurt-baindt.de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube- Kanal abrufbar. ---------- Einladung zur Taizéanacht Wir laden Sie alle recht herzlich ein zu un- serer ökumenischen Taizéandacht am 26. Juni 2022 um 19.00 Uhr. Wir treffen uns im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt. Über Ihren Besuch würden wir uns sehr freuen. ---------- Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 25 Kirchenchor Seit Montag, 13.06.2022 proben wir wieder regel- mäßig um 20.00 Uhr im Ev. Gemeindehaus, Ösch- weg 32 in Baienfurt. Neue Sängerinnen und Sän- ger sind herzlich willkommen. ---------- Ökumenisches Friedensgebet Sonntag, 26. Juni, 19 Uhr auf dem Marktplatz in Baienfurt Der Kreative Montag startet wieder durch Anmeldungen bitte immer bis spä- testens 4 Tage vor dem Termin Helga Kaminski Petra Neumann-Sprink Tel. : 07502-4103 Tel. : 0751-52501 b.h.kaminski@gmx.de p.neumann.sprink@gmx.de 27.06. - Annemarie Weber: „Endlich mal wieder Makra- mee: Blumen-Ampel“ 04.07. - Claudia Strittmatter: „Wie wär es mal mit Ju- gendstil?“ Ornamente auf Leinwand 11.07. - Walter Feil: „Kleine Blumen - ganz groß!“ 18.07. - Annemarie Weber: „Alte Jeans verwandeln wir in neue Taschen!“ 25.07. - Renate Volz: „Meditatives Zeichnen- Zentangle“ 01.08. - Christa Welle-Lebherz: „Sonnenblumen“ – Aqua- rell 08.08. - Birgit Schwartz-Glonegger: „Stehende Gewässer, fließendes Wasser, Schilf, Boote und Spiegelun- gen“ -Aquarell Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen - wenn nichts anderes angegeben ist - um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel € 5,50; Material nach Verbrauch So könnte eine Blumenampel aussehen Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den wieder sonntags um 10 Uhr statt. Die regelmäßigen Veranstaltungen als auch die Gottesdienste finden unter Einhaltung der aktuell geltenden Hygieneauflagen statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde angekündigt. Aufgrund der derzeit limitierten Teilnehmeranzahl wird um eine Voranmeldung auf der Homepage der Brüder- gemeinde bis freitags 18 Uhr gebeten. Vereinsnachrichten Juniorinnenfußball SV Baindt (SGM Baindt-Fronreute- Bergatreute) - Blau Weiß Bellamont 0:3 Im letzten Heimspiel der Saison war der größte Gegner beider Mannschaften zu- nächst einmal die Hitze, doch mit einigen Wassereimern und 30 Wasserflaschen rund um das Spiel- feld wurden zumindest die Rahmenbedingungen erträg- lich. Insgesamt gingen beide Mannschaften das Spiel dann auch eher ‚gesundheitsschonend‘ an. Nachdem die Gegnerinnen in der ersten Hälfte u.a. mit einem etwas fraglichen Freistoß sowie einem Tor nach Doppelpass bereits mit 2:0 führten, war unser Spiel in der zweiten Hälfte gar leicht überlegen. Mit einem tollen Schuss von Julie aus 20m, den die Torfrau erst beim zweiten Nach- fassen von der Linie fischte und einem Sololauf von Jana, die erst mit einer gewagten Grätsche der Verteidigerin im Strafraum gestoppt werden konnte, zeigten wir allerdings zu wenige Torraumszenen um den Gegner ernsthaft zu gefährden. Letztlich entschied die effiziente Ausnutzung der Gegnerinnen unserer individuellen Fehler den dann doch klaren Ausgang. Es spielten: Sam Puschmann, (T), Lorena Bürck, Ron- ja Dennenmoser, Lena Durach, Julie Acker, Sina Rösch, Marta Stöhr, Hanna Steidle, Mona Eiberle, Luise Wodni- ok, Dorina Boser, Tabea Schauffler, Julia Eberlen, Jana Eiberle, Hedda Said Jugendfußball Vorschau Jugendfußball Wie immer freuen sich alle Kinder und Jugendliche über zahlreiche Zuschauer bei ihren Spielen. Freitag, 24.06. 18:00 Uhr E-Junioren: SV Baindt - SV Reute II Nummer 25 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 Samstag, 25.06. 12:15 Uhr D3-Junioren: SGM Grünkraut/Waldburg II - SGM Baindt/Baienfurt III 14:00 Uhr D1-Junioren: SGM Baindt/Baienfurt - FV Lan- genargen (Spielort: Baindt) 14:15 Uhr D2-Junioren: TSV Tettnang - SGM Baindt/ Baienfurt II 16:00 Uhr B-Juniorinnen: SV Alberweiler II - SV Baindt Sonntag, 26.06. 11:00 Uhr B-Junioren: SGM Heimenkirch/Westallgäu - SGM Baindt/Baienfurt Dienstag, 28.06. 18:30 Uhr C2-Junioren: SGM Wolpertswende/Mochen- wangen - SGM Baindt/Baienfurt TC Baindt e.V. Der Tennisclub feiert sein 40-jähriges Bestehen - ein gelungenes UMSONST & DRAU- ßEN-Fest bei Kaiserwetter mit vielen Mitgliedern und Gästen Wir hatten die Feier bereits für letztes Jahr eingeplant, da die Gründungsversammlung im Jahr 1981 am 28. No- vember stattgefunden hat. Doch coronabedingt musste diese auf unserer schönen Anlage auf 18. Juni 2022 ver- schoben werden. Viele Mitglieder und Gäste waren der Einladung gefolgt, darunter die Bürgermeisterin Frau Rürup sowie die Ten- nisschule Seifferer mit Seniorchef Wolfgang und seiner Frau Susi und deren Söhne Philip und Benjamin, mit Fami- lie bzw. Freundin. Die Tennisschule trainiert seit 30 Jahren TC-Mannschaften, Kinder und Jugendliche auf unserer Anlage während der Saison und teilweise ganzjährig. Die 1. Vorsitzende Sibylle Boenke ließ in ihrer Begrüßungs- rede in Kürze die Zeit der Vereinsgründung Revue passie- ren. Die meisten Anwesenden waren zu dieser Zeit noch gar nicht im Verein bzw. noch gar nicht geboren. Erfreuli- cherweise waren auch 5 Teilnehmer*innen gekommen, die der Gründungsversammlung damals beiwohnten, allen voran die „Pioniere“ Alfons Amann und Helmut Maier. Sie erwähnte den Bau der Tennisplätze 1 - 4, die 1983 einge- weiht wurden und die Erweiterung mit Platz 5 und 6 im Jahr 1986. Sie berichtete vom ersten Vereinsheim, einer ehemaligen Aufenthaltsbaracke, unentgeltlich erworben von der Fa. Kirchhoff, die, in Eigenarbeit saniert, viele Jahre ihren Zweck erfüllte bis zum notwenigen Neubau (1998), unserem jetzigen schönen Vereinsheim. Im Anschluss ergriff Frau Rürup das Wort. Sie bezeich- nete Tennis als schöne Sportart, war sie früher in ihrem damaligen Heimatsort selbst begeisterte Spielerin und in einer Tennisfamilie aufgewachsen. Danach wurden wir mit Essen von der Pizzeria da Miche- le verköstigt. Michele, selbst Vereinsmitglied, ließ es sich nicht nehmen, persönlich mit Freude und bestens organi- siert, in seinem Pizzawagen Pizzen, Burger und Wurst im Wecken für uns zuzubereiten. Einfach köstlich, frisch aus dem Ofen serviert! Bei Anbruch der Dunkelheit kam er mit seiner fahrbaren Gelateria angefahren und alle freuten sich über das leckere Eisangebot. Vielen Dank dir, Michele! Zwischendurch gab es zwei Programmpunkte: Sibylle Boenke und Max Reich, 2. Vorsitzender, ehrten 25 Mitglie- der für ihre 20 bzw. 30 Jahre Vereinsmitgliedschaft der Jahre 2020/21. Und als Novum erstmalig die Ehrung für 40 Jahre Mitgliedschaft. für 40 Jahre Vereinsmitgliedschaft geehrt Bei Einbruch der Dunkelheit ließ uns Max Reich mit ver- schiedenen Fotoshows, mit Bildern aus dem aktiven Vereinsleben sowie beider Vereinsheime, in vergangene Zeiten eintauchen. Max, dir vielen Dank für deine unter- haltsamen Präsentationen mit abgestimmter Musik! Irgendwann nach Mitternacht gingen die Letzten von die- ser rundum gelungenen Party nach Hause ... Fazit: SCHEE WAR’S! An dieser Stelle einen großen Dank an unser Vorstands- team, das durch eine sehr gute Oranisation und Vorbe- reitung dieses schöne Fest ermöglicht hat. Inge Fink-Spöri und Sibylle Boenke Spielbericht: Nach einer langen Spielpause waren am vergangenen Montag unsere Herren 70 am Start. Herren 70: Doppelrunde: TC Berg - TC Baindt 1:3 Willi Fischer und Ulli Spille erspielten sich einen souve- ränen 6:0 und 6:1 Sieg im ersten Doppel. Klaus Klumpp und Gerhard Zinser mussten sich trotz mehr gewonne- ner Spiele im Match-Tie-Break mit 9:11 geschlagen geben. Doppel 3 mit Ulli Spille und Georg Gössner holten durch ein 7:6 und 6:2 für Baindt den zweiten Punkt. Letztendlich machten Klaus Klumpp und Kurt Hoffmann bei hochsom- merlichen Temperaturen im Match-Tie-Break mit 10:7 den deutlichen Baindter Sieg perfekt. Weiter geht‘s für alle anderen Mannschaften an diesem Wochenende. Vorschau: Freitag, 24.6.: Junioren U15 - TC Feuerstein-Hürbel Samstag, 25.6.: SPG Bad Wald./Gaisb./Haist. - Junioren u18 Herren 50/1 - TC Friedrichshafen Herren 40 - TC Bergatreute Damen 50 - TC Tettnang SPG Oberkirchb/Staig/Wibl. - Damen 40 Sonntag, 26.6.: SG Aulendorf Tennis - Herren Herren 30 - TA TSV FH-Fischbach Montag, 27.6.: Herren 70 - TC Meckenbeuren-Kehlen (Doppelrunde) TC 99 Bergatreute - Herren 65 (Doppelrunde) Mittwoch, 29.6.: Herren 65 - TC Bad Saulgau Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 25 Freitag, 1.7.: TA SV Steinhausen/R. - Junioren U15 Wir wünschen allen Mannschaften nette Gegner*innen, viel Spaß und Erfolg! Taekwondo Baindt e.V. Landes-DAN Prüfung in Baindt Am 04.06.22 hat unser Verein eine DAN-Prüfung ausgerichtet. Insgesamt 18 Teilnehmer traten zur Prü- fung zum 1. bzw. 2. Dan an, davon stellte unser Verein 12 Prüflinge. Wir durften Gäste aus den Vereinen in Friedrichshafen, Tübingen und Gerstetten begrüßen. Das Prüfergremium setzte sich zusammen aus den Her- ren Wolfgang Brückel, Creti Cataldo und Hans Leberle. Im Vorfeld der Prüfung hatten die Teilnehmer erst an einem Vorbereitungslehrgang zur DAN- Prüfung teilnehmen müssen. Die Prüfungsinhalte waren: For- menlauf, Schritt- und Fußkämpfe, Selbstverteidigung, Waffenkampf, Freikampf, Bruchtest. Die sehr an- spruchsvolle Prüfung fand dann erst nach ca. 5 Stun- den ein Ende. In diesem familiären Rahmen konnten alle Teilnehmer ihre Leistungen erfolgreich abrufen und somit fiel das Ergebnis der zufriedenen Prüfer auch einstimmig aus: Alle bestanden. Wir freuen uns sehr über diese gelunge- ne Prüfung und danken an dieser Stelle nochmals allen Teilnehmern und unseren Prüfern herzlich. Wir gratulieren Ihnen zu ihrem neuen Gürtel und wünschen weiterhin viel Spaß beim Training. Die Prüflinge waren: Zum 1. DAN Meistergürtel Kai Wiest Rainer Hofer Lukas Bürk Andrea Bania Hannah Beihl Zum 2. DAN Meistergürtel Michael Reischmann Harald Gläss Toni Sklena Frank Bania Verena Pfau Daniela Babo 1. Vorstand Alfred Manthei Musikverein Baindt Und los geht‘s! Heute startet unser DorfMusikFest. Nach langer Vorbereitungszeit kann es nun endlich losgehen. Haben Sie un- ser großes Festzelt schon gesehen? Es steht auf dem Parkplatz unterhalb der großen Sporthalle in Baindt. Genießen Sie das Wochenende mit viel Blasmusik, kühlen Getränken und bester Stimmung im Festzelt. Der Musikverein Baindt freut sich darauf, Sie in unserem Festzelt begrüßen zu dürfen. Wir feiern mit Euch ... Brass 24.06.2022 Brassabend im Festzelt mit 2-Takt Brass, DIE BRASSERIE und JACK RUSSEL‘S HALSBÄND, Beginn ab 19 Uhr, Ein- tritt 18 € im VKK ... Dirndl & Lederhose 25.06.2022 Dirndl & Lederhose im Festzelt mit der Band BERGLUFT Beginn ab 19 Uhr mit Vorgruppe, Eintritt 12 € im VKK ... Freundschaft 26.06.2022 Festsonntag - wir feiern Freundschaften, Eintritt frei! 10:00 Uhr Gottesdienst im Festzelt 11:00 Uhr Frühschoppen mit dem MV Tennenbronn 13:30 Uhr Massenchor auf dem Dorfplatz 14:15 Uhr Festumzug mit Kapellen aus der Region 14:45 Uhr Fahneneinmarsch und Unterhaltung mit dem MV Karsee 16:30 Uhr Ausklang mit den LA PALOMA BOYS ... & Firmen 27.06.2022 Festabschluss & Feierabendhock im Festzelt, Eintritt frei! 15.30 Uhr Bläserklasse, Vororchester, Jugendkapelle 18:00 Uhr Feierabend hock mit der Band ACHTALBLECH Narrenzunft Raspler e.V. Ab heute veranstaltet der Musikverein Baindt anlässlich seines 111-jährigen Bestehens das Jubiläums-DorfMusik- Fest 2022. Dazu gratuliert die Narren- zunft Raspler recht herzlich und wünscht dem Musikverein für die Zukunft viele weitere erfolgreiche Jahre! Am Sonntag, 26.06.2022, würden wir Raspler uns um 11:00 Uhr zum Frühschoppen treffen. Am Montag, 27.06.2022, folgt dann der traditionelle Feierabendhock zu dem wir uns ab 17:00 Uhr treffen wollen. Euer Zunftrat Nummer 25 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e. V. Ortsverein Baindt e. V. Landfrauen Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e.V. Ortsverein Baindt. Landfrauen Baindt e.V. Am Dienstag, 12.07.2022 findet im Bischof-Sproll-Saal in Baindt unsere diesjährige Haupt- versammlung mit Wahlen statt. Beginn 19.30 Uhr. Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Bericht der Schriftführerin 3. Bericht der Kassiererin 4. Bericht der Kassenprüferinnen 5. Entlastung der Vorstandschaft 6. Wahlen Vorstandschaft 7. Wahl der Kassenprüferinnen 8. Anregungen, Verschiedenes Hierzu laden wir alle Mitglieder und Interessierte recht herzlich ein. Die Vorstandschaft Anschließend werden wir mit einem Eisbecher der Eisdiele „La dolce Vita“ verwöhnt. Reitergruppe Baindt Der IPFZ Oberschwaben e.V. gratuliert Alena Bucher mit Sesar frá Hítarnesi ganz herzlich zum erneuten Titelge- winn Deutsche Meisterin 2022 Gelände- prüfung und Deutsche Vizemeisterin 2022 in der Vielseitigkeit auf der Deutschen Jugend Islandpferdemeisterschaft (DJIM) vom 16.06. - 19.06.22 in Ellringen und Julia Klenk mit Skuggi vom Seitenhof zur baden-württembergischen Meisterin 2022 im Spee- dpass auf der baden-württembergischen Meisterschaft vom 16.06. - 19.06.22 in Donzdorf Lara Vogler und Michaela Bucher Jugendwarte Blutreitergruppe Sonntag, den 03.07.2022; Hl. Blutfest in der Basilika Weingarten Am Sonntag, den 03. Juli 2022 findet um 09:30 Uhr der Festgottesdienst mit Ein- zug der Standarten zum Hl. Blutfest in der Basilika Weingarten statt. Freitag, den 08. Juli 2022 Heilig Blutfest in Bad Wurzach Am Freitag, den 08. Juli feiert die Stadt Bad Wurzach Ihr 95. Hl. Blutfest mit dem hochwürdigsten Erzabt von St. Ottilien, Herrn Wolfgang Öxler OSB, unter dem Leitwort : „Durch seine Wunden sind wir geheilt“. Unsere Blutreitergruppe wird daran teilnehmen und ist als Gruppe Nummer 62 der Zweiten Abteilung zugeordnet. Unser Quartier ist wieder bei der Familie Zweifel in Un- tergreut. Da wir der Zweiten Abteilung zugeordnet sind, ist der Abritt in Untergreut pünktlich um 7.00 Uhr geplant. Alle Blutreiter und Ministranten, die am Hl. Blutfest teil- nehmen wollen und noch nicht angemeldet sind, bitte unbedingt bis spätestens Montag, den 04.07.2022, Ihre Pferde mit Alter, Geschlecht, Farbe und Pferdebesitzer beim Geschäftsführer, Tel.: 07502-911515, anmelden. Schalmeienkapelle Baindt e.V. Weinfest 2022 - Eine Weinreise um die Welt Liebe Freunde des guten Geschmacks! Endlich ist es wieder soweit, unser geliebtes Weinfest kann wieder im vollem Umfang stattfinden. Damit ver- bunden ist natürlich auch unsere traditionelle Weinpro- be. Dieses Jahr findet die Weinprobe unter dem Motto „Eine Weinreise um die Welt“ statt. Dort werden die ver- Seite 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 25 schiedensten Weine aus dem Inland und von vielen ver- schiedene Ländern aus der ganzen Welt verkostet, dazu reichen wir einen reichhaltigen Vesperteller. Beginn ist wie immer am Weinfest-Samstag, den 30.07.2022 um 18 Uhr, in gemütlichem Ambiente beim Fischer Max im Stadel. Anmeldungen sind ab sofort unter Weinprobe@ schalmeien-baindt.de möglich. Der Preis für die Wein- probe mit Vesperteller beträgt 38 € und die Teilnehmer- zahl ist begrenzt! Die Schalmeienkapelle freut sich auf Sie. Alpinteam Baindt Das Alpinteam wandert am 26.06. auf den Hochgerach Die erste Wanderung des Alpinteams geht am 26.06. auf den Hochgerach. Mit der Schnifis- Bergbahn fahren wir hoch zum Henslerhaus. Von dort starten wir eine Rundtour zum Gipfel. Die Dauer wird ca. 4 Stunden sein. Insgesamt ist es eine Tour zum Einwandern. Wir freu- en uns über alle Teilnehmer, auch die, die sonst nicht im Alpinteam sind. Für Rückfragen bitte an Matthias Schupp wenden, am besten per E-Mail unter wanderwart@alpin- teambaindt.de. Treffpunkt zur Abfahrt in Fahrgemein- schaften ist an der Tennishalle Baindt um 7:00 Uhr. Baienfurt-Baindt 0176 - 45 90 80 40 www.drk-baienfurt-baindt.de Konto: DE20 6505 0110 0086 6677 66 Spende für das Jugendrotkreuz Wir möchten uns recht herzlich bei dem Kleiderba- sar-Team Baindt für die Spende bedanken. Im Jugendrotkreuz ist es uns sehr wichtig, dass jedes Kind oder Jugendliche/r bei uns mitmachen kann - un- abhängig vom sozialen Hintergrund. Aus diesem Grund gibt es keinen Mitgliedsbeitrag. Um Übungsmaterial für unsere Gruppenstunden, Einsatzkleidung für unsere Mit- glieder oder im Sommer einfach mal ein gemeinsames Eis finanzieren zu können, verkaufen wir z. B. auf dem Ni- kolaus-Markt Selbstgebasteltes oder Zuckerwatte. Diese Einnahmen haben natürlich auch uns die letzten beiden Jahren gefehlt und wir sind um so mehr auf Spenden an- gewiesen. Es freut uns deshalb besonders, dass das Klei- derbasar Team Baindt an uns gedacht hat und uns diese Spende zukommen hat lassen. Ein herzliches Dankeschön von unseren Mitgliedern für diese Spende! Schwäbischer Albverein OG Weingarten Blümleswanderung im Hochtobel Wir wandern vom Parkplatz beim Schwimmbad ins Lauratal hinab, ein kurzes Stück das Lauratal aufwärts und durch den Hochtobel wieder zurück. Wann: Sonntag, 03.07.2022 um 9.00 Uhr, Parkplatz Schwimmbad Nessenreben Rückkehr ca. 12.00 Uhr, Gehzeit ca. 3 Stunden, 7 km, ca. 200 Hm. DieTobelwanderung kann nur bei trockenen Wegverhältnissen stattfinden. Ansonsten weichen wir auf breitere Waldwege aus. Vesper, Trinken, Stöcke, gutes Schuhwerk werden empfohlen. Eine Einkehr ist nach der Wanderung vorgesehen. Anmeldung ab 29.06.2022 - T. 0151-12952100 (Anrufbe- antworter) Wanderführung Ingrid Frank, E-Mail: ingridfrank.rv@web.de Bei schlechtem Wetter wird die Wanderung abgesagt. Info im Ansagetext T. 0151-12998910 ab 20 Uhr am Vor- tag. Gäste sind willkommen! Von Eschanz bei Stein am Rhein zur Kartaus Ittingen (CH) Wir fahren mit der Fähre von FN nach Romanshorn und weiter mit der SBB nach Eschenz. Zurück über Frauenfeld nach Romanshorn. Wann: Sonntag, 10.07.2022 um 8.00 Uhr am Bahnhof Ravensburg, Rückkehr ca. 19 Uhr. Gehzeit ca. 3 Stunden, 11 km, 350 Hm, Einkehr ist in Ittin- gen möglich. Fahrpreis 27 €, mit BahnCard 21 €. (Bodensee Ticket Ost + West) Das Bodensee Ticket kann auf der Fähre gekauft werden. Fahrt von RV nach FN mit dem 9 € Ticket. Wer kein Ticket hat nimmt bitte Rücksprache mit WF . Anmeldung ab 06.07.2022 - T. 07551-8313761. (Anrufbe- antworter) Wanderführung Franz Gaißmaier, E-Mail: franz.gaissmaier@gmail.com Vesper, Trinken, Stöcke, gutes Schuhwerk, Mund- und Nasenschutz. Bei schlechtem Wetter wird die Wanderung abgesagt, Info im Ansagetext T. 0151-12998910 ab 20 Uhr am Vor- tag. Gäste sind willkommen! Was sonst noch interessiert Ambulanter Hospizdienst Weingarten „Schon ein ganz kleines Lied kann viel Dunkel erhellen“ Mit diesem Spruch von Franz von Assisi möchten wir Sie einladen zum gemeinsamen Singen! Singen tut Leib und Seele gut, lässt uns Gemeinschaft er- fahren, bringt uns in Schwingung und andere Stimmung, stärkt und belebt. Wir singen einfache Lieder aus verschiedenen Kulturen, Kanons und leichtes Zweistimmiges. Es sind keinerlei Kenntnisse nötig! Nummer 25 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 23 Termine: Donnerstag, 30.06.22 und Dienstag, 26.07.22 jeweils 19.00 - 20.30 Uhr Ort: Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Mit Sabine Meier, Musiktherapeutin Wir freuen uns auf viele Mitsänger und -sängerinnen! Bitte melden Sie sich telefonisch an: 0751 18056382 Ein Spaziergang ... macht den Kopf frei und das tut dem Herzen gut Aus diesem Grund wollen wir uns mit Ihnen gemeinsam auf den Weg machen. Im Wald unterwegs mit kurzen Ruhe-, Atem-, und Denkpausen. Wir werden den Weg für Sie gestalten mit kleinen Impulsen, die Körper, Geist und Seele wohltun. Wir freuen uns auf Ihr Kommen! Wegbegleitung: Mitarbeiterinnen des Ambulanten Hos- pizdienstes Weingarten Mittwoch, 29. Juni 2022, 15.00 Uhr Treffpunkt: Wanderparkplatz Reutebühl, Weingarten DJO-Deutsche Jugend in Europa e.V. Gastschülerprogramm Schüler aus Lateinamerika suchen nette Gastfamilien in Deutschland! Lernen Sie einmal die Länder in Lateinamerika ganz prak- tisch durch Aufnahme eines Gastschülers kennen. Im Rahmen eines Gastschülerprogramms mit Schulen aus Guatemala, Brasilien und Peru sucht die DJO - Deutsche Jugend in Europa Familien, die offen sind, Schüler als „Kind auf Zeit“ bei sich aufzunehmen, um mit und durch den Gast den eigenen Alltag neu zu erleben. Die Familienaufenthaltsdauer für die Schüler aus: Peru/Arequipa: 21.10 - 19.11.2022 (16 - 17 Jahre alt) Guatemala/Guatemala Stadt: 20.11. - 17.12.2022 (13 - 16 Jahre alt) Brasilien Sao Paulo 14.01. - 02.03.23 (14 - 16 Jahre alt) Dabei ist die Teilnahme am Unterricht eines Gymnasiums oder einer Realschule am jeweiligen Wohnort der Gast- familie für den Gast verpflichtend. Die Schüler sprechen Deutsch als Fremdsprache. Ein Einführungsseminar vor dem Familienaufenthalt soll die Gastschüler auf das Familienleben bei Ihnen vorbe- reiten und die Basis für eine aktuelle und lebendige Be- ziehung zum deutschen Sprachraum aufbauen helfen. Der Gegenbesuch ist möglich. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an: DJO-Deutsche Jugend in Europa e.V., Schlossstraße 92, 70176 Stuttgart. Nähere Informationen erteilen gerne Herr Liebscher unter Telefon 0711-625138 Handy 0172-6326322, Frau Wultschner und Frau Obrant unter Telefon 0711-6586533, Fax 0711-625168, E-Mail: gsp@djobw.de, www.gastschuelerprogramm.de. Skulpturenweg Bettenreute Am Samstag, 25. Juni 2022 wird eine öffentliche Füh- rung rund um das ehem. Wasserschloss Bettenreute an- geboten. Treffpunkt: Feuertobelbachbrücke an der Kreisstraße (bei Bettenreute) um 14:30 Uhr. Für Gruppen werden nach telefonischer Terminvereinba- rung auch Sonderführungen angeboten (Telefon: 07505 1252, H. Ehmann). Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben Wolfegg Samstag, 25. Juni, 14 - 16.30 Uhr: Wildkräuter-Wissen Museumsakademie Bei diesem Kurs gibt Museumspädagogin und Kräuter- expertin Klara Metzler einen Einblick in ihr schier uner- schöpfliches Wissen über Garten- und Wildkräuter. Bei einem gemeinsamen Rundgang über das Museumsge- lände lernen Sie die verschiedenen Arten zu bestimmen und wie sie schon seit Generationen als Nutz- und Heil- pflanzen verwendet werden. Anschließend wird gemein- sam ein Kräutertee gemischt und ein Balsam angesetzt. Gebühr: 12 Euro (inkl. Eintritt) nur mit Voranmeldung. Sonntag, 26. Juni, 10- 18 Uhr: Auf ins Museum: Heuernte Einen Höhepunkt im bäuerlichen Jahr stellte stets die Heuernte dar, wenn die ganze Familie mit anpacken musste, um das wertvolle Futter zu mähen, zu wenden, zu Loreien zusammenzuziehen, zu Huizen aufzuschichten und später abzutransportieren. Für Groß und Klein gibt es viel zu sehen und mit anzupacken beim Sensen-Mähen, Huizen-Bauen oder beim Heukissen-Füllen. Mähvorfüh- rungen mit dem Pferdegespann und verschiedenen Old- timer-Traktoren runden das Programm ab. __________ Informationen Geöffnet Mai bis September täglich, von 10 - 18 Uhr, März bis April und Oktober bis November Dienstag bis Sonntag, von 10 - 17 Uhr. Mehr unter www.bauernhaus-museum.de. Eintritt: Erwachsene: 6 € I Senioren: 5 € I Kinder 0 - 5 Jahre: frei I Kinder - Jugendliche 6 - 18 Jahre: 2,50 € I Ermäßigt: 2,50 € I Familien-Tageskarte: 13 € I Teil-Fami- lien-Tageskarte: 7 € Adresse: Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben Wolfegg I Vogter Str. 4 I 88364 Wolfegg I 07527 9550-0 I info@bauernhaus-museum.de Konto DE78 3705 0198 1994 1994 10 Unser Ziel: Kein Kind soll auf der Straße enden! Informationen unter www.strassenkinder.deFo to : M au ric e R es se l Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 25 Foto: © Clipdealer/DEIKE 752R77K1 Werkzeugecke In diesem Rätsel sind 37 Werkzeuge versteckt. Sie können vorwärts und rückwärts, waagrecht und senk- recht gelesen werden, verlaufen aber immer über Eck. Jeder Buchstabe wird nur einmal verwendet. Wenn Sie alle Wörter gefunden haben, ergeben die übrig bleibenden Buchstaben – zeilenweise von oben nach unten gelesen – ein Arbeitsinstrument. ABISOLIERZANGE – ABZIEHER – AMBOSS – BEIL – BESEN – BIT – BOHRER – BOLZENSCHEIDER – BRECHSTANGE – CUTTER – DIETRICH – DORN – DRAHTBUERSTE – FEILE – FLIESENSCHNEIDER – HOBEL – LAUBSAEGE – LOETKOLBEN – MAURERKELLE – MEISSEL – OELFILTERSCHLUESSEL – PINSEL – RATSCHE – RECHEN – ROHRZANGE – SCHAUBZWINGE – SCHAUFEL – SCHLEIFPAPIER – SCHRAUBENSCHLUESSEL – SICHEL – SPACHTEL – SPATEN – STAHLLineal – STEMMEISEN – VOR- SCHLAGHAMMER – WASSERWAAGE – WINKEL Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 25 Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG | Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim | 07154 8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de Anzeigenauftrag Anzeigenauftrag für das Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde(n) Baindt Format 2-spaltig (90 mm breit) ca. _______mm hoch 4-spaltig (187 mm breit) (Mindesthöhe 30 mm) per Mail anzeigen@duv-wagner.de per Telefon 07154 8222-70 per Fax 07154 8222-15 per Post Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Straße 14, 70806 Kornwestheim Rechnung per Lastschrift Rechnung per Überweisung Hiermit ermächtige ich Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, 70806 Kornwestheim, zu Lasten des nachstehend angegebenen Kontos mittels Lastschrift den Rechnungsbetrag der obigen Anzeige einzuziehen. Rechnungsanschrift: Firma, Name Straße, Hausnummer PLZ, Ort Telefon für Rückfragen Fax E-Mail für Rechnungsversand Ort, Datum, Unterschrift Einwilligungserklärung: Für den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ha- ben wir alle technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen, um ein hohes Schutz- niveau zu schaffen. Wir halten uns dabei strikt an die Datenschutzgesetze und die sonstigen datenschutzrelevanten Vorschriften. Ihre Daten werden ausschließlich über sichere Kommu- nikationswege an die zuständige Stelle übergeben. Zur Bearbeitung Ihres Anliegens werden personenbezogene Daten von Ihnen erhoben wie z.B. Name, Anschrift, Kontaktdaten sowie die notwendigen Angaben zur Bearbeitung. Die Verwendung oder Weitergabe Ihrer Daten an unbeteiligte Dritte wird ausgeschlossen. In dem Fall eines gebührenpflichtigen Vorgangs über- mitteln wir zur Abwicklung der Bezahlung Ihre bezahlrelevanten Daten an den ePayment-Pro- vider. Mit Ihrer Unterschrift erklären Sie sich einverstanden. DE IBAN Meine Anzeige soll in der/den Kalenderwoche(n) erscheinen: einmalig wöchentlich 14-täglich monatlich Anzeigentext Bitte am PC oder in DRUCKSCHRIFT ausfüllen! Zusätzlich sende ich Ihnen diese Dokumente: Logo Grafik/Bild Gestaltungsvorgabe Alte Anzeige Alle Informationen zu Privatanzeigen finden Sie hier: www.duv-wagner.de Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 25 Preisbeispiele Baindt Alle Preise sind zzgl. MwSt. Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG | Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim | 07154 8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de 2-spaltig / 70 mm 90 x 70 mm 74,20 € 4-spaltig / 50 mm 187 x 50 mm 106,00 € 2-spaltig / 50 mm 90 x 50 mm 53,00 € 2-spaltig / 40 mm 90 x 40 mm 42,40 € 2-spaltig / 80 mm 90 x 80 mm 84,80 € 2-spaltig / 90 mm 90 x 90 mm 95,40 € Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 25 IMMOBILIENMARKT *** Sie wollen Ihr Grundstück verkaufen? *** Sie möchten ein Grundstück in Bodensee / Oberschwaben verkaufen oder kennen jemanden, der ein Grundstück verkaufen will? 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Gern alleinstehendes Haus (evtl. mit Ein- liegerwohnung), ggf. auch Reihenhaus möglich. Wichtig: ru- hige Lage. Wir freuen uns über eine Kontaktaufnahme. 0176/84506005 GESCHÄFTSANZEIGEN ÄRZTE IMMOBILIEN ANKAUF MUT, HILFE, HOFFNUNG Helfen Sie krebskranken Kindern und deren Familien mit Ihrer Spende! Kreissparkasse Tübingen IBAN: DE10 6415 0020 0000 1260 63 VR Bank Tübingen eG IBAN: DE26 6406 1854 0027 9460 02 UNSERE SPENDENKONTEN Telefon 0 70 71 / 94 68 -11 www.krebskranke-kinder-tuebingen.de www.duv-wagner.de Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 25 Dorfstraße 14 www.lion-divers.de 88364 Wolfegg 0160-94 68 35 14 Tauchschule Lion Divers Laborant (m/w/d) Chemische Analytik Führen Sie an den Standorten Ravensburg oder Langenargen die Freigabeprüfungen von Ausgangsstoffen und Fertigarznei- mitteln durch. (Job-ID 34501) Produktionsmitarbeiter (m/w/d) Unterstützen Sie unsere Produktionsstätten in Ravensburg Mitte (Job-ID 32786), Ravensburg Süd (39985) sowie in Langenargen (37169) bei der Herstellung teils lebens- wichtiger Medikamente. Administrative Assistenz (m/w/d) New Business Unterstützen Sie uns in Ravensburg als administrative Assistenz und lernen Sie das New Business Development kennen. Sie koordinieren Termine, übernehmen die Korres- pondenz und erstellen Präsentationen sowie Angebote. (Job-ID 40463) Vorteile: attraktive Vergütung, modernes Umfeld Eintrittsdatum: sofort bzw. nach Vereinbarung Arbeitszeit: Vollzeit Für alle Ausschreibungen gilt: Haben Sie Fragen an uns? Wir sind jeden Mittwoch von 13 bis 16 Uhr unter Tel. 0751 3700-6322 für Sie erreichbar. Entdecken Sie Ihre Möglichkeiten bei uns und bewerben Sie sich jetzt: vetter-pharma.com/karriere Vetter – für mehr Lebensqualität. Bei uns bekommen Sie vollen Rückhalt. Egal mit welchem Background. Bei uns bekommen vollen Rückhalt. Egal mit welchem STELLENANGEBOTE AUS DER LANDWIRTSCHAFT[mehr]

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      Amtsblatt Jahrgang 2022 Freitag, den 11. März 2022 Nummer 10 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Ver- antwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Re- dakteur, Tobias Pearman, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisa- torischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Ukraine-Konflikt - Informationen und Unterstützungsmöglichkeiten Krieg mitten in Europa galt lange als unvorstellbar und ist nun bittere Realität. Die Not der Ukrainerinnen und Ukrainer sowohl in ihrem Land als auch auf der Flucht und somit ihr Bedarf an humanitärer Hilfe ist groß und wächst immer weiter. Hilfe und Unterstützung für Schutzsuchende aus der Ukraine sind jetzt oberstes Gebot! Eine zentrale Herausforderung wird nun die Aufnahme von geflüch­ teten Menschen aus der Ukraine sein. Der Landkreis sowie die kreis­ angehörigen Gemeinden bereiten sich darauf vor, ihre Kapazitäten für die Aufnahme von Menschen aus der Ukraine schnellstmöglich aufzustocken. Derzeit ist noch unklar, wie viele Schutzsuchende zu uns in den Landkreis Ravensburg kommen werden. Doch geht man davon aus, dass aktuell täglich ca. 50.000 Geflüchtete mit Zügen in Berlin ankommen, benötigen wir schnell Wohnraum. Ich bitte unsere Baindterinnen und Baindter, wenn sie verfügbaren Wohnraum zu fairen und üblichen Preisen zur Verfügung stellen kön­ nen und möchten, sich mit uns in Verbindung zu setzen. Wichtig ist dabei mitzuteilen, wie groß die Wohnung ist (qm), wie viele Perso­ nen aufgenommen werden können und die Adresse der Wohnung. Ihre Ansprechpartnerin bei der Gemeinde Baindt ist Frau Maurer (Tel.­Nr.: 07502­9406 40, E­Mail: wohnung@baindt.de). Wohnungsangebote können auch direkt beim Landratsamt Ravensburg über ein Online­Formular, unter https://www.rv.de/ukraine, gemeldet werden. Auch werden Bürgerinnen und Bürger, welche die ukrainische Sprache beherrschen und als potenzielle Sprachmittler zur Verfügung stehen gebeten, sich bei uns zu melden. Gebraucht werden Dolmetscherin­ nen und Dolmetscher für Arztbesuche sowie Schulanmeldungen und zur Übersetzung von Dokumenten in kyrillischen Schriftzeichen. Darüber hinaus sind wir dankbar über Ihre Kontaktaufnahme, wenn Sie über medizinische Fachkenntnisse verfügen. Das Landratsamt Ravensburg bietet zudem unter https://www.rv.de/ukraine aktuelle Informationen zur Unterstützung geflüchteter Menschen aus der Ukraine an. Für alle Fragen der Menschen, die in unserem Landkreis ankommen und für Helferinnen und Helfer, ist das Amt für Migration und Integration von Mon­ tag bis Freitag während der Bürozeiten und am Wochenende von 14 bis 15 Uhr unter der Telefonnummer 0751/ 85 ­ 5555 erreichbar. Wir freuen uns und sind dankbar für jede Form des Engagements, doch bitten wir vorerst von Sachspenden abzusehen. Sicher werden wir uns im Laufe der nächsten Wochen an Sie wenden, wenn wir wissen welche Bedarfe die Menschen haben, die in Baindt Schutz suchen. Unsere Homepage aktualisieren wir laufend und auch im Amtsblatt erfahren Sie, womit Sie uns unterstützen können. Jetzt gilt es in besonderem Maße zusammenzuhalten und anzupacken. Für Ihre Hilfsbereitschaft und Ihren humanitären Beitrag bedanken wir uns herzlich! Ihre Simone Rürup Bürgermeisterin Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 10 Am 20.03.22 von 10-17 Uhr findet im Bauernhaus-Mu- seum Allgäu-Oberschwaben Wolfegg parallel ein buntes Programm mit dem Verkauf von regionalen Produkten, Bio- Produkten und vielen Mit- mach-Aktionenstatt. 20.03.22 MITMACH- KONFERENZ Gesunde Landwirtschaft – gesunde Erde – gesundes Leben: Dialog für alle 19.03. Filmvorführung ab 15:00 Uhr im Bau- ernhausmuseum Allgäu-Oberschwaben Wolfegg „Unser Boden – unser Erbe“ mit anschl. Podiumsgespräch. Der Film kann auch online ange- sehen werden, am Podiumsgespräch kann online nicht teilgenommen werden. 20.03. Online-Konferenz 9:30 - 18:00 Uhr Impulsvorträge und Thementische zu den Themen ökologische Land- wirtschaft, regionale Wertschöpfungsketten, Klimaschutz sowie gesunde Ernährung. Bauernverband Allgäu-Oberschwaben LANDKREIS RAVENSBURG 19./20. März 2022 Um am Mitmach-Konferenz Programm teilzunehmen, melden Sie sich kostenlos mit dem QR Code oder unter https://biomusterregionen-bw.de/,Lde/9872882 an. Alle Infos zu den Veranstaltungen finden Sie ebenfalls unter diesem Link. Nummer 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Die Mitmachkampagne „Blühender Landkreis Ravensburg“ startet mit erweitertem Saatgutangebot in die neue Gartensaison! - Kostenloses Saatgut ab sofort bestellbar - Bereits seit drei Jahren begeistert die Mitmachkampagne „Blühender Landkreis Ravensburg“ Bürgerinnen und Bürger unserer Region. Im Rahmen der Kampagne kann kostenfrei Saat- gut über die Kampagnen Website www.bluehender-landkreis.org bestellt werden. Ein Newsletter begleitet darüber hinaus die Teilnehmer*innen Schritt für Schritt von Bodenvorbereitung bis zur Pflege, um den größtmöglichen Blüherfolg zu garantieren. Das ein- fache und inspirierende Konzept begeistert von Jahr zu Jahr mehr Menschen und motiviert selbst für den Erhalt der biologischen Vielfalt im eigenen Garten tätig zu werden. In diesem Jahr haben sich die Organisatoren etwas Zusätzliches ausgedacht: Alte und regionale Gemüsesorten ergänzen das Saatgutangebot 2022. „Auch ein Gemüsebeet kann eine hohe Artenvielfalt aufweisen, deshalb ist es wichtig auch alten und regionalen Sorten einen Platz im heimischen Gemüsebeet zu gewähren, um den Arterhalt dieser alten Sorten bei uns im Landkreis zu garantieren.“ so Moritz Ott Biodiversitätsmanager des Land- kreises Ravensburg. „Darüber hinaus sind viele der alten Sorten an unser Klima angepasst und ausgesprochen robust. Zusammen mit den Newslettern, die Sie von Aussaat bis Blüte begleiten, steht einer reichen Ernte nichts mehr im Wege“, so Ott weiter. Was bleibt gleich: Die ökologisch sehr wertvolle Blühmischung, bestehend aus heimischen Arten ist natürlich auch wieder bestellbar. Darüber hinaus runden viele spannende Veranstaltungen - online und hoffentlich auch wieder in Präsenz - die Mitmachkampagne ab. Los geht es am 16. März 2022, live aus dem Bauernhausmuse- um in Wolfegg. Zum Auftakt der Kampagne begrüßt Peter Aulmann von der elobau Stiftung wieder interessante Gesprächsgäste. „Wer zuschaut wird mit Sicherheit viel über die Zucht der Gemüsearten und über die erfolg- reiche Anlage der Blühfläche lernen“, wirbt der Stiftungsvorstand. Neben der eigentliche Gemüseernte ist es für die Artenvielfalt umso wichtiger, dass Sie einzelnen Pflanzen die Chance geben in Blüte zu gehen. Dies ist nicht nur wichtig für die Pflanze, sondern bietet auch vielen Insekten eine wichtige Nahrungsgrundlage. Die Gemü- sepflanzen belohnen Sie nicht nur mit einer wunderbaren Blütenpracht, sondern Sie haben darüber hinaus die Möglichkeit nach Abblühen Ihr eigenes Saatgut für das nächste Jahr zu beziehen – eine Besonderheit der alten, samenfesten Gemüsesorten. Das Team des Blühenden Landkreises freut sich, wenn Sie wieder mit dabei sind und Ihr Garten und Gemüsebeet in ein Blütenmeer verwandeln. Landratsamt Ravensburg Impfungen mit Novavax-Impfstoff ab 05.03.2022 möglich Seit Samstag, den 05.03.2022 ist in den beiden Impfzentren des Landkreises in der Stadthalle Wangen im Allgäu sowie in der Argonnenhalle in Weingarten eine Impfung mit dem proteinbasierten Impfstoff von Novavax mit dem Namen Nuvaxovid möglich. Zur Grundimmunisierung ist es notwendig, dass der Impfstoff zweimal verabreicht wird. Die Zweitimpfung sollte im Abstand von mindestens 21 Tagen erfolgen. Die Termine für die Zweitimpfung werden bei der Erstimpfung im Impfzentrum vergeben. Die Termine sind bereits freigeschalten und können für beide Standorte unter www.rv.de/impfen gebucht werden. Aktuell ist die Verwendung des Novavax-Impfstoffs für Auffrischungsimpfungen nicht zugelassen. Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 10 Amtliche Bekanntmachungen Straßenreinigung im Gemeindegebiet Die Gemeindeverwaltung weist darauf hin, dass in der Zeit von Mittwoch, 16.03.2022 bis Freitag, 18.03.2022 ab 7:00 Uhr morgens die Kehrmaschine Straßen, Gehwege und Plätze im Gemeindegebiet abkehrt. Wir bitten Sie, dafür Sorge zu tragen, dass keine Hinder- nisse (Autos, Mülltonnen usw.) den Verkehrsraum ver- sperren. Bürgermeisteramt Rathaus mit Terminvereinbarung geöffnet Das Rathaus ist bis auf Weiteres nur nach vorheriger Terminabsprache für Sie geöffnet hat. Eine Terminvereinbarung für Termine an der Bür- gertheke ist ONLINE möglich unter: https://www.terminland.eu/baindt/online/baindt oder mit folgendem QR-Code: Für Termine in den anderen Abteilungen wenden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail direkt an den je- weilig zuständigen Mitarbeitenden. Bitte tragen Sie beim Betreten des Rathauses eine FFP2-Maske. Wir danken für Ihr Verständnis! Ihre Gemeindeverwaltung Baindt Wichtige Steuer- und Gebührentermine 2022 14.03.2022 Abrechnung Wasser- und Abwassergebühren 15.03.2022 1. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren 15.05.2022 2. Rate der Grundsteuer 15.05.2022 2. Vorauszahlung Gewerbesteuer 15.05.2022 2. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren 15.08.2022 3. Rate der Grundsteuer 15.08.2022 3. Vorauszahlung Gewerbesteuer 15.08.2022 3. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren 15.11.2022 4. Rate der Grundsteuer 15.11.2022 4. Vorauszahlung Gewerbesteuer 15.11.2022 4. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren Die Steuerpflichtigen, die keine Abbuchungsermächtigung erteilt haben, werden gebeten, die Beträge rechtzeitig unter Angabe des Kassenzeichens an die Gemeindekasse zu bezahlen. Zukünftig werden durch die Gemeindekasse keine Zah- lungserinnerungen mehr verschickt. Bei Zahlungsverzug müssen sie mit einer kostenpflichtigen Mahnung (4,00 € Mahngebühren + Säumniszuschlag) rechnen. Die Gemeinde Baindt bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre fälligen Beträge über das Lastschrifteinzugsverfahren abbuchen zu lassen. Die Vorteile dieses Verfahrens sind: • Zum Fälligkeitstermin wird automatisch der richtige Betrag von Ihrem Konto abgebucht • Sie versäumen keinen Zahlungstermin und ersparen sich dadurch zusätzliche Mahngebühren und Säumnis- zuschläge • Sie brauchen keine Überweisung mehr auszufüllen und sparen sich den Weg zur Bank/Post • Der papierlose Zahlungsverkehr ist nicht nur bequem und zeitgemäß, sondern auch umweltschonend Die Einzugsermächtigung kann jederzeit widerrufen wer- den. Zensus 2022 Für den Zeitraum von Mitte Mai 2022 bis Ende Juli 2022 werden ehrenamtliche Erhebungsbeauftragte/r zur Befragung der Haushalte gesucht. Wie viele Menschen leben im Landkreis Ravensburg? Gibt es genügend Wohnraum? Wo werden mehr Kin- dergärten, Schulen oder eher Altenheime benötigt? In welche Bereiche muss zukünftig mehr investiert wer- den? Um diese und weitere Fragen zu beantworten, findet in diesem Jahr wieder ein Zensus - auch bekannt als Volkszählung - statt. Es wird also ermittelt, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen und arbeiten. Weil im Rahmen dieser „Volksbefragung“ ermittelt werden soll, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen und arbeiten, müssen Haushalte stich- probenhaft befragt werden. Wie auch andere Kom- munen unterstützt Baindt das Statistische Landesamt Baden-Württemberg bei der Organisation des Zensus 2022. Für die Befragung in Baindt werden so genann- te Erhebungsbeauftragte, die bei freier Zeiteinteilung Interviews mit Bewohnern ausgewählter Haushalte, Wohnheime und Gemeinschaftsunterkünfte führen gesucht. Für diese Tätigkeit gibt es eine steuerfreie Aufwandsentschädigung. Strikte Geheimhaltung der Daten Die erhobenen Daten werden strikt geheim gehalten. Sie werden ausschließlich für statistische Zwecke und nicht für Verwaltungsbereiche verwendet. Mitarbei- tende der Erhebungsstellen sowie die Interviewerinnen und Interviewer unterliegen einer strengen statisti- schen Geheimhaltungspflicht. Für die Tätigkeit als interviewende Person gelten folgende Voraussetzungen: Volljährigkeit, Zuverlässigkeit und Verschwiegenheit sowie zeitliche Flexibilität. Aus Datenschutzgründen dürfen die Erhebungsbeauftragten nicht in der un- mittelbaren Nähe ihrer Wohnung eingesetzt werden. Interessierte können Sich direkt über das Landratsamt Ravensburg bewerben. Weitere Infos unter: www.rv.de Landkreis Unser Landkreis Zensus 2022 -https://www.rv.de/landkreis/ unser+landkreis/zensus+2022 Ihre Gemeindeverwaltung Nummer 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Neuer Termin für Gemeinderatssitzung Einladung zur Gemeinderatssitzung am 15. März 2022 in Baindt Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am Dienstag, den 15. März 2022 um 18:00 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle statt. Tagesordnung 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Antrag auf Umnutzung der Büro und Lagerräume in Gebetsräume der Ahmadiyya-Gemeinde auf dem Flst. 206/56, Ziegeleistr. 21 05 Bauantrag für den Einbau von 2 Dachgaupen und den Anbau eines Zimmers und eines rollstuhlgerechten Bades im EG des bestehenden Wohnhauses und der erforderlichen Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Mittlere Breite“ wegen Überschrei- tung der Baugrenze auf Flst. 74/14, Eschenstr. 18/2 06 Bauantrag zur Errichtung eines Mobilstalls für 330 Legehennen für Aufstellung an 3 unterschiedlichen Standorten 07 Sanierung Klosterwiesenschule: Freigabe des Materi- alkonzeptes 08 Information zu den Anmeldungen in den einzelnen Kindergärten der Gemeinde Baindt für das kommen- de Kindergartenjahr 2022/2023 - weitere Vorgehens- weise 09 Rückübertragung des Gutachterausschusswesens auf die Mitgliedskommunen sowie Bildung eines ge- meinsamen Gutachterausschusses für den westlichen Landkreis Ravensburg 10 Qualifizierter Mietspiegel für Baindt 11 Haushaltscontrolling des Haushaltsplans 2022 – Aus- blick und Vorausschau der Investitionen - Doppelhaus- halt 2023/2024 12 Vergabe von Unterhaltsreinigungen 13 Vorstellung des Klimaschutzkoordinators der Gemein- den Baindt, Baienfurt und Berg 14 Anfragen und Verschiedenes Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Hinweis: Die Gemeinderatssitzung wird mit einem Distanzierungs- konzept abgehalten. Folgende Regelungen gelten für den Sitzungsverlauf: - Für Besucherinnen und Besucher der Gemeinderats- sitzung gilt die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske. - Alle Besucherinnen und Besucher müssen den not- wendigen Mindestabstand einhalten und sich in eine Anwesenheitsliste eintragen. - Für die Beratung in der Halle haben wir Mikrofone bzw. eine Lautsprecheranlage vorgesehen. Die Vorsitzende des Gemeinderats Simone Rürup, Bürgermeisterin Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 01805 911-630 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 09 - 13 Uhr und 15 - 19 Uhr Tierarzt Samstag, 12. März und Sonntag, 13. März Tierklinik Dr. Ganal und Dr. Ewert, Tel.: (0751) 4 44 30 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Freitag, 11. März Hubertus-Apotheke in Baindt, Dorfplatz 1, Tel.: (07502) 91 10 35 Samstag, 12. März Apotheke am Elisabethen-Krankenhaus in Ravensburg, Elisabethenstraße 19, Tel.: (0751) 79 10 79 10 Sonntag, 13. März Rosen-Apotheke in Weingarten, Talstraße 2, Tel.: (0751) 4 35 13 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. Hausnotruf und Menüservice „Essen auf Rädern“, Tel.: (0751) 56 06 10 Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 10 Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Essen auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-110 Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte Menschen bzw. für Menschen die einfach nur Geselligkeit suchen. Jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Ihre Ansprechpartnerin, Rebecca Herz erreichen Sie telefonisch unter 0751 36360-116 Maybachstr.1, Weingarten Abfallwirtschaft Problemstoffsammung in Baindt Die nächste Problemstoffsammlung in Baindt findet am Donnerstag, den 24.03.2022 von 11:00 bis 13:00 Uhr statt. Ort: Bauhof, Ziegeleistraße 20 WAS SIND PROBLEMSTOFFE? Was wird angenommen (Beispiele) • Altöl (bis zu 5 Liter) • Batterien (Haushalts-und Autobatterien) • Chemikalien (max. Einzelgebinde mit 20 Liter) • Farben • Holz- und Pflanzenschutzmittel • Klebstoffe • Lacke • Laugen • Leuchtstoffröhren (max. 20 Stück) • Lösungsmittel • Putz- und Reinigungsmittel • Säuren • Spraydosen mit Inhalt Weitere Informationen und Termine zur Entsorgung von Problemstoffen erhalten Sie auf der Homepage des Land- kreises unter www.rv.de. Für Haushalte und Kleingewerbe gilt eine kostenfreie Ab- gabe in haushaltsüblichen Mengen. REGELUNGEN FÜR EINE SICHERE ABGABE: • Gehen Sie vorsichtig und aufmerksam mit den gefähr- lichen Abfällen um. • Geben Sie Problemstoffe, wenn möglich, in den Origi- nalbehältern mit Hinweisen auf Inhalt und Herkunft ab (grundsätzlich in geschlossenen Gebinden). • Die Schadstoffe dürfen nicht miteinander vermischt werden. • Das Landratsamt rät ab, Problemstoffe an Dritte weiter- zugeben. Die Problemstoffe müssen beim Fachpersonal des Schadstoffmobil abgegeben werden. • Das Abstellen von Problemstoffen an den Sammelplät- zen kann zu Umweltschäden führen und ist verboten. • Der Erzeuger der Abfälle ist bis zur Entsorgung haftbar. Kompostieranlage am Annaberg Die Kompostieranlage am Annaberg öffnet erstmals, so- fern es die Witterung zulässt, am Samstag 19. März 2022 von 13.00 bis 16.00 Uhr und am Samstag 26. März 2022 von 13.00 bis 16.00 Uhr. Erstmals am Freitag ist die Kompostieranlage am 01. April 2022 geöffnet und danach jeden Freitag von 16.30 Uhr bis 18.30 Uhr Samstag von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr. Bei der Anlieferung von Grüngut in der Kompostieranla- ge bitten wir Sie zu beachten, dass nur Grüngut bis ca. 1 Meter Länge und einer Stärke von 5 Zentimetern ange- nommen werden kann. Ihre Gemeindeverwaltung Nummer 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Unsere Jubilare Zum 90. Geburtstag am 5. März 2022 gratuliere ich im Namen der Gemeinde und persönlich Frau Walburga Heidt herzlichst. Die Jubilarin erhielt die Glückwünsche und einen Geschenkkorb der Gemeinde Baindt sowie eine Ehrenurkunde des Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann. Simone Rürup Bürgermeisterin Veranstaltungskalender Ob die im Nachfolgenden aufgeführten Veranstaltun- gen stattfinden, hängt von den dann geltenden Coro- na-Vorschriften ab. März 11.03. Tinnisclub Baindt JHV SKH 12.03. Schützengilde JHV Schützenhaus 13.03. Musikverein JHV SKH 15.03. Gemeinderatssitzung SKH 16.03. Schulanmeldung KWS 16.03. Seniorentreff: Filmmittag BSS 18.03. SV Baindt JHV SKH 19.+20.03. Alpinteam Jugendlager 23.03. Förderverein KWS JHV Aula KWS 25.03. Reitergruppe Baindt JHV SKH 31.03. Taekwondo Baindt JHV SKH Kindergartenachrichten Kindergarten Sonne Mond und Sterne Funken Hallo, Ihr lieben Leut, es ist wieder so weit. D‘Fasnet isch vorbei und der Frühling zieh‘et ei! Drum zündet mir a Feuer a, das d‘Winter auszieh ka. Alle Kinder stehn und gucket, wie‘s lodert und wie‘s zucket. Und all zu dann weiß jedes Kind, kommt der Frühling ganz geschwind! Allen einen bunten Frühling! Das Team vom Kindergarten Sonne Mond und Sterne Kindergarten St. Martin FASNET im Kindergraten St. Martin! Die Bunte Fasnetszeit! Nach unserem gemeinsamen Narren- baumstellen mit den Rasplern konnte die Fasnetszeit im Kindergarten erst so richtig losgehen. In den Hauptfasnetswochen herrschte ein wildes und närrisches Treiben. Es gab ein Wikinger - Fest, ein „Wilde Tiere-Projekt, wie auch eine Cowboy und Indianer Party. An unserem großen Kinderball am 23.02.2022 fand dann unsere traditionelle Kinderdisco in der Bewegung statt. Zum gemeinsamen Ball kamen zarte Feen, wilde Piraten, zutrauliche Tiger, mutige Prinzessinnen ... Sie fegten durch den Kindergarten und ließen alle an ihrer guten Fasnets- stimmung teilhaben. Einige von ihnen ließen sich noch an einer Schminkstation passend bunt schminken. Auch wur- den unterschiedliche Spiele gespielt, wie Dosen werfen. Befreiung durch die Raspler: Am Gumpigendonnerstag hießen wir die Raspler bei uns im Kindergarten ganz Herzlich Willkommen. Groß und Klein zeigten sich in unserem Unterwasserhäs. So begrüß- ten alle die Raspler mit Schalmaien im Garten. Es wurde zu den Liedern der Schalmaien getanzt. Gemeinsam wurde auch das Lied die „Drei kleine Schweine“ gesungen. Die Raspler erzählten den Kindern die Geschichte der Ras- Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 10 pler. Zum Abschluss dieser Geschichte stimmten alle das Baindter - Narrenlied mit ein. Zu einem dreifachen „Raspler - Ratsch, Ratsch“ folgte dann der lang ersehnte Guatslaregen. Bevor die Raspler und Schalmaien weiter zogen, beka- men sie noch eine kleine Stärkung. Auch die Kinder ha- ben zur Stärkung einen Laugenknoten von den Rasplern bekommen. Den ließen sich alle in einem gemeinsamen Kreis schmecken. Liebe Raspler, Liebe Schalmaien, wir möchten uns nochmals für euren Besuch bei uns im Kindergarten bedanken. Es ist immer eine große Freude, auf das die Tradition weiterlebt. - „Raspler - Ratsch, Ratsch!“ - „Unter - Wasser!“ Schulnachrichten Klosterwiesenschule Baindt Neues aus der Klosterwiesenschule Raspler - ratsch ratsch! Aufgeregt verbrachten die Schülerinnen und Schüler den letzten Schultag verkleidet z. B. als gefährlicher Pirat, als schleichender Tiger oder als coole Rapperin. Auch die Lehrerinnen hatten sich ver- wandelt - in einen dicken Schneemann, in eine tanzende Ananas oder in eine hübsche Indianerin. Nachdem zunächst jede Klasse für sich die Fasnet gefeiert hatte, trafen sich um 10 Uhr alle Kinder und Lehrerinnen bei schönstem Sonnenschein draußen auf dem Schulhof. Mit Gute-Laune-Musik feierten die Erst- und Zweitkläss- ler auf dem oberen und die Dritt- und Viertklässler auf dem unteren Schulhof. Beim „Holz beiga“ hatten die Kl. Nummer 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 3b und die Kl. 4a die Nase vorn. Um 10.30 Uhr verkauften das Powerfrühstücksteam und einige helfende Mütter an alle Berliner und Punsch - vielen Dank dafür! Frisch gestärkt konnten die Schülerinnen und Schüler dann den Höhepunkt des letzten Schultages erleben: Das Volk der Raspler hatte sich auf den Weg in die Schule gemacht, begleitet von den Schalmeien. Im abgesperr- ten Bereich nahmen sie zuerst die Schulleiterin und die Konrektorin gefangen - schließlich sollten die Schule an diesen Tag nicht mehr stattfinden. Die Raspler erzählten im Anschluss daran die Geschichte vom alten Weib und ihrem Mann, die Holz im Wald suchten. Bei buntem Bonbonregen verabschiedeten sich alle in die wohlverdienten Fasnetsferien mit einem lauten „Raspler - ratsch ratsch!“ Amelie Heberling, Rektorin Förderverein Klosterwiesenschule Einladung zur Haupversammlung Liebe Mitglieder, Freunde und Eltern an der Klosterwiesenschule! Wir laden Sie alle herzlich ein zu unserer diesjährigen Hauptversammlung am Mittwoch, 23. März 2022 ab 19:30 Uhr in der Aula der Klosterwiesenschule in Baindt. Tagesordnung: - Begrüßung und Bericht der Vorsitzenden - Bericht und Fragen der Kassenwartin - Entlastung des Vorstands - Wahlen (stellv. Vorsitz, Kassenprüfer, Schriftführer, Beisitzer) - Anliegen der Schulleitung der Klosterwiesenschule - Verschiedenes Wir freuen uns auf Ihr Kommen! Renate Stratmann (Schriftführerin) Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406- 0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 - Vorzimmer Frau Heine 9406-0 Fax 9406-36 Amtsblatt Frau Ziegler 9406-16 Bauamt - Bauamtsleiterin Frau Jeske 94 06-51 Bauamt - Ortsbaumeister Herr Roth 94 06-53 Bauamt Frau Scheid 94 06-54 Bauamt- Klimakoordinator Herr Sascha Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Bürgertheke Frau Brei/Frau Hillebrand Passamt, An-/Abmeldung, 9406-12 Führerschein, Fischerei und 9406-13 Einwohnermeldeamt Herr Bautz 9406-14 Fundamt Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-12 Finanzverwaltung - Kämmerer Herr Abele 9406-20 - Kasse Herr Müller 9406-22 - Kasse Frau Weber 9406-24 - Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 - Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Gewerbeamt Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-13 Hauptamt Herr Plangg 9406-11 - Kindergarten - Ordnungsamt - Asylbetreuung Friedhofswesen Frau Heine 9406-0 Hallenbelegung SKH Frau Ziegler 9406-16 Kindergartenabrechnung Frau Ziegler 9406-16 Standesamt Frau Maurer 9406-40 Volkshochschule Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-13 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 912130 Feuerwehrhaus 912134 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 921690 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten - Sonne Mond und Sterne 94114-140 - St. Martin 2678 - Waldorfkindergarten 3882 Klosterwiesenschule - Rektorin Frau Heberling 94114-132 - Sekretariat Frau Mohring 94114-133 - Schulsozialarbeit Frau Nandi 94114 -172 - Schulhausmeister Herr Tasyürek 0178 4052591 - SBBZ Sehen Baindt 94190 Pfarrämter - Katholisches Pfarramt 1349 - Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 - Kath. Gemeindehaus - Bischof-Sproll-Saal Anmeldung bei Fr. Moosherr (0751) 18089496 oder E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Polizei - Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe - Polizei 110 - Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 10 Zur Information Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburge.V. Hilfe für Menschen aus der Ukraine DRK startet Soforthilfeprogramm für ankommende geflüchtete Ukrainer/innen im Kreis Ravensburg Die Not der Ukrainerinnen und Ukrainer sowohl im Land als auch auf der Flucht und damit ihr Bedarf an huma- nitärer Hilfe ist immens und wächst immer weiter. Das Deutsche Rote Kreuz im Kreisverband Ravensburg e. V. bietet ab sofort Soforthilfen zur Versorgung von geflüch- teten Menschen aus der Ukraine an, die hier im Landkreis Ravensburg ankommen. Diese sind in deutscher und uk- rainischer Sprache abrufbar unter www.drk-rv.de. Das Informations- und Hilfeangebot wird fortlaufend aktualisiert. Auf dieser Sonderseite informiert das Rote Kreuz um- gekehrt auch die einheimische Bevölkerung über seinen eigenen, weiteren Hilfebedarf bei der Bewältigung dieser Aufgabe. Hilfe für Menschen aus der Ukraine DRK: Spenden für wirkungsvolle humanitäre Hilfe für die Ukraine Die Not der Ukrainerinnen und Ukrainer sowohl im Land als auch auf der Flucht und damit ihr Bedarf an huma- nitärer Hilfe ist immens und wächst immer weiter. „Wir wissen, dass die Betroffenheit in der deutschen Bevölke- rung angesichts der entsetzlichen Ereignisse in der Ukrai- ne groß ist und der Wunsch, den betroffenen Menschen Unterstützung zu bieten, ebenso. Es ist überwältigend zu sehen, wie schnell und engagiert die Zivilgesellschaft in Deutschland auf allen Ebenen zu helfen bereit ist. Dies trifft auf unzählige Privatpersonen, kleine und große Ini- tiativen, Unternehmen und natürlich auch auf all unsere ehrenamtlichen und hauptamtlichen Rotkreuzlerinnen und Rotkreuzler zu. Auch wenn es für viele weniger per- sönlich und ungreifbarer erscheinen mag, sind Geldspen- den tatsächlich in der gegenwärtigen Lage die beste und wirkungsvollste Art, um die humanitäre Hilfe im Ausland zu unterstützen“, sagt Präsident Dieter Meschenmoser vom DRK Kreisverband Ravensburg e.V. „Damit die Hilfe tatsächlich ankommt, bitten uns all un- sere Schwestergesellschaften in der Ukraine und den Nachbarländern sehr eindringlich darum, die stark be- anspruchten Logistik- und Hilfeleistungsstrukturen nicht zu blockieren. Gut gemeinte, aber nicht abgestimmte Lieferungen füllen Lagerhäuser, binden Transport- und Sortierkapazitäten. Sie helfen leider nicht, sie behindern vielmehr die humanitäre Arbeit vor Ort. Es bestehen sei- tens unser Schwestergesellschaften momentan keinerlei Kapazitäten zur Annahme nicht zentral abgesprochener und nicht zentral angeforderter Hilfslieferungen und Un- terstützungsangebote“, sagt Meschenmoser weiter. Geldspenden sind gegenüber Sachspenden wesentlich effektiver: Ihr großer Vorteil ist, dass sie sehr flexibel ein- gesetzt werden können. Damit lässt sich die humanitä- re Hilfe gezielter an die jeweiligen Bedarfslagen vor Ort anpassen. Dies ist absolut erforderlich in Situationen, die sich beständig ändern und höchst unvorhersehbar sind, wie aktuell in der Ukraine und ihren Nachbarländern. Das DRK bittet um Spenden für die betroffene Bevöl- kerung: Empfänger: DRK IBAN: DE63370205000005023307 BIC: BFSWDE33XXX Stichwort: Nothilfe Ukraine Klimaschutz - einfach machen! Willkommen in unserer Rubrik „Klimaschutz - einfach machen“. Hier möchten wir in regelmäßigen Abständen Anregungen geben, wie wir uns einen klimaschonenderen Lebensstil aneignen können. Denn in der Summe haben unsere täglichen Entscheidungen und Verhaltensmuster enorme Auswirkungen - im negativen wie im positiven Sinne! Klimaschutz – einfach machen! Willkommen in unserer Rubrik "Klimaschutz – einfach machen". Hier möchten wir in regelmäßigen Abständen Anregungen geben, wie wir uns einen klimaschonenderen Lebensstil aneignen können. Denn in der Summe haben unsere täglichen Entscheidungen und Verhaltensmuster enorme Auswirkungen – im negativen wie im positiven Sinne! Viele Tipps und Infos für eine klimaschonende Lebensweise sowie Gutscheine zum Ausprobieren finden Sie auch im kostenlosen Klimasparbuch, das vom Gemeindeverband Mittleres Schussental gemeinsam mit dem Verein für ökologische Kommunikation, oekom e. V., herausgegeben wird. Schauen Sie mal rein - es lohnt sich! Sie finden das Taschenbuch in vielen Ausgabestellen und in allen Rathäusern der Verbandsgemeinden des Mittleren Schussentals (Ravensburg, Weingarten, Baienfurt, Baindt, Berg). Die Ausgabestellen sowie das Klimasparbuch als kostenloses e-book finden Sie hier: https://gmschussental.de/klimasparbuch. Das Klimasparbuch kann auch direkt beim Gemeindeverband Mittleres Schussental (klimasparbuch@gmschussental.de) angefordert werden Tipp 17: Weniger streamen? Klima schützen! Wussten Sie, dass allein in Deutschland inzwischen mehr als 24 Millionen Menschen Internet-Streaming-Dienste nutzen? Infolge der ansteigenden Beliebtheit von Netflix und co. nehmen auch die Daten zu, die im Internet dafür übertragen werden müssen. Damit wir Videos online streamen können, wird viel Energie benötigt: Die Server, auf denen die Daten gelagert werden, liegen in riesigen Rechenzentren. Server brauchen Strom, sondern auch die Kühlanlagen, die verhindern, dass sich die Rechenzentren überhitzen. 60 min Streaming im Full HD verursacht je nach Gerät zwischen 100 g und 175 g CO2. Streaming ist aus unserem Alltag kaum wegzudenken. Was aber tun, um den digitalen CO2 Fußabdruck zu reduzieren? Sie können z. B. eine geringere Auflösung der Videos wählen und das WLAN nutzen, anstatt mobil zu surfen. Viele Tipps und Infos für eine klimascho- nende Lebensweise sowie Gutscheine zum Ausprobieren finden Sie auch im kostenlosen Klimasparbuch, das vom Gemeindeverband Mittleres Schussen- tal gemeinsam mit dem Verein für öko- logische Kommunikation, oekom e. V., herausgegeben wird. Schauen Sie mal rein - es lohnt sich! Sie finden das Ta- schenbuch in vielen Ausgabestellen und in allen Rathäusern der Verbandsgemeinden des Mittle- ren Schussentals (Ravensburg, Weingarten, Baienfurt, Baindt, Berg). Die Ausgabestellen sowie das Klimaspar- buch als kostenloses e-book finden Sie hier: https://gmschussental.de/klimasparbuch Das Klimasparbuch kann auch direkt beim Gemeinde- verband Mittleres Schussental (klimasparbuch@gmschussental.de) angefordert werden. Klimaschutz – einfach machen! Willkommen in unserer Rubrik "Klimaschutz – einfach machen". Hier möchten wir in regelmäßigen Abständen Anregungen geben, wie wir uns einen klimaschonenderen Lebensstil aneignen können. Denn in der Summe haben unsere täglichen Entscheidungen und Verhaltensmuster enorme Auswirkungen – im negativen wie im positiven Sinne! Viele Tipps und Infos für eine klimaschonende Lebensweise sowie Gutscheine zum Ausprobieren finden Sie auch im kostenlosen Klimasparbuch, das vom Gemeindeverband Mittleres Schussental gemeinsam mit dem Verein für ökologische Kommunikation, oekom e. V., herausgegeben wird. Schauen Sie mal rein - es lohnt sich! Sie finden das Taschenbuch in vielen Ausgabestellen und in allen Rathäusern der Verbandsgemeinden des Mittleren Schussentals (Ravensburg, Weingarten, Baienfurt, Baindt, Berg). Die Ausgabestellen sowie das Klimasparbuch als kostenloses e-book finden Sie hier: https://gmschussental.de/klimasparbuch. Das Klimasparbuch kann auch direkt beim Gemeindeverband Mittleres Schussental (klimasparbuch@gmschussental.de) angefordert werden Tipp 17: Weniger streamen? Klima schützen! Wussten Sie, dass allein in Deutschland inzwischen mehr als 24 Millionen Menschen Internet-Streaming-Dienste nutzen? Infolge der ansteigenden Beliebtheit von Netflix und co. nehmen auch die Daten zu, die im Internet dafür übertragen werden müssen. Damit wir Videos online streamen können, wird viel Energie benötigt: Die Server, auf denen die Daten gelagert werden, liegen in riesigen Rechenzentren. Nicht nur die Server brauchen Strom, sondern auch die Kühlanlagen, die verhindern, dass sich die Rechenzentren überhitzen. 60 min Streaming im Full HD verursacht je nach Gerät zwischen 100 g und 175 g CO2. Streaming ist aus unserem Alltag kaum wegzudenken. Was aber tun, um den digitalen CO2- Fußabdruck zu reduzieren? Sie können z. B. eine geringere Auflösung der Videos wählen und das WLAN nutzen, anstatt mobil zu surfen. Tipp 18: Clever Heizen Bei alten Heizanlagen sind die Umwälzpum- pen fast immer versteckte Stromfresser. Oft sind sie zu groß ausgelegt und laufen unnötig auf höchster Stufe. Viele laufen unabhängig vom Heizbetrieb die ganze Nacht oder sind sogar ganz- jährig in Betrieb. Selbstregulierende Hocheffizienzpumpen verbrauchen oft weniger als ein Fünftel des Stromes. Pro Jahr spart das bis zu 150 Euro. Übrigens - Ihre persönli- chen Heizzeiten können Sie bequem über elektronische Thermostatventile programmieren. Jagdgenossenschaftsversammlung Hinweis zur Vollmacht in der Jagdgenossenschafts- versammlung am 11. März 2022 Ein Jagdgenosse kann sich durch Vollmacht vertreten lassen (einen entsprechenden Vordruck finden Sie auf unserer Homepage unter https://www.fronreute.de/rathaus-service/aktuelles- aus-dem-rathaus/ bei der aktuellen Meldung zur Jagdgenossenschaftsver- sammlung. Die Sitzung der Jagdgenossenschaftsversammlung ist nichtöffentlich. Nur Jagdgenossen oder deren bevoll- mächtigte Stellvertreter haben Zutritt und Stimmbefugnis. Gerne kann die Verwaltung die Vollmacht für Sie ausdru- cken. Bitte melden Sie sich dazu bei Herrn Kiem unter Tel. 07502 954-15 oder david.kiem@fronreute.de Nummer 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Infotag an der Musikschule Ravensburg e.V. „Hereinspaziert und ausprobiert“ Die Musikschule Ravensburg e. V. veranstaltet am Sams- tag, 12. März 2022 von 10.00 - 13.00 Uhr im Vorfeld zum Schulhalbjahresbeginn am 01.04.2022 ihren Informations- tag. Das Anmeldeformular sowie weitere organisatorische Informationen sind auf unserer Homepage www.mu- sikschule-ravensburg-e-v.de/aktuell/ freigeschaltet. Die Vergabe der Plätze erfolgt nach Eingang der Anmeldun- gen. Wir freuen uns auf zahlreichen Besuch! Der INFO-Tag ist eine wunderbare Gelegenheit, sich in zwangloser At- mosphäre umfassend und fachlich kompetent über die musikalischen Bildungsmöglichkeiten an der Musikschule Ravensburg e. V. informieren zu lassen. Auf Grund der geltenden Hygienebestimmungen ist eine Teilnahme am Infotag mit einer Anmeldung sowie der Einhaltung der 3-G-Regelung verbunden. Dies geschieht vor allem zum Schutz der Gesundheit aller Gäste sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Bei Schülerinnen und Schülern ab der 1. Klasse ist der Test der allgemein- bildenden Schule ausreichend. Kinder bis zum vollende- ten 6. Lebensjahr müssen keinen Test vorweisen, gerne möchten wir diesen aber empfehlen. Die Beachtung der derzeit geltenden Corona-Verordnung des Landes Ba- den-Württemberg bitten wir einzuhalten. Keinen Zugang zum Infotag haben Personen, die in Kontakt zu einer mit SARS-CoV-2 infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem letzten Kontakt noch nicht 14 Tage vergangen sind, sowie Personen, die Symptome eines Atemwegsin- fektes oder erhöhte Temperatur aufweisen. Musizieren, alleine oder in Gruppen - wie Familie, Schule, Kirche oder Verein - ob Klassik oder Pop, ob Groß oder Klein, hierfür bildet die Musikschule aus. Das eigene Mu- sizieren trägt hervorragend dazu bei, eine bessere musi- kalische Urteilsfähigkeit und einen vielfältigen Musikge- schmack zu entwickeln. Zugleich wird ein Bildungsprozess gefördert, der zu einer positiven Persönlichkeitsentwick- lung beiträgt. Auf dem Fundament der Ausbildung an der Musikschule können sich neben den musikalischen Fähigkeiten und Fertigkeiten weitere Kompetenzen wie z.B. Konzentrations- und Gestaltungsvermögen, Kreati- vität, Kommunikationsfähigkeit, Sozialkompetenz oder Teamfähigkeit als wichtige Schlüsselqualifikationen aus- gezeichnet entfalten. Unter der kommunalen Trägerschaft der Städte Ravens- burg und Weingarten, des Landkreises Ravensburg sowie der Gemeinden Baienfurt, Baindt, Berg, Bodnegg, Fron- reute, Grünkraut, Horgenzell, Schlier, Waldburg, Wilhelms- dorf, Wolfegg und Wolpertswende hat sich die „Musik- schule Ravensburg e. V.“ die intensive und umfassende musikalische Förderung junger Menschen in den oben genannten Städten und Gemeinden zur Aufgabe und zum Ziel gemacht. Das Angebot an der Musikschule Ra- vensburg e. V. umfasst beginnend mit dem „Musikgarten“ (18 Monate bis 4 Jahre) über die „Musikalische Früherzie- hung“ (4 bis 6 Jahre) und die „Blockflöte“ bis hin zu allen Streich- und Blasinstrumenten, Klavier, Perkussion, klas- sische Gitarre, E- Gitarre, Bassgitarre, Harfe, Akkordeon (in Kooperation) sowie klassischer & Rock-Pop Gesang. Außerdem spielt die zusätzliche Förderung der Musik- schüler in zahlreichen Orchestern, Chören, Bands und Ensembles eine wesentliche Rolle im Konzept der Musik- schule Ravensburg e. V.! Telefon 0751 259 55 www.musikschule-ravensburg-e-v.de info@musikschule-ravensburg-e-v.de Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Arbeit sicher gestalten Filme für Privatwaldbesitzer online Mit zwei Filmen möchte die Sozialversicherung für Land- wirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) Privatwald- besitzer motivieren, ihre Waldarbeit zu professionalisieren und sich an den örtlichen Förster zu wenden. Zu finden sind die Filme „Privater Waldbesitz - so gelingt es sicher!“ über den Internet-Link www.svlfg.de/youtube- digital auf dem YouTube-Kanal der SVLFG unter der Ru- brik „Playlists“. Am Beispiel fiktiver privater Waldbesitzer im Nebenerwerb bzw. in der Landwirtschaft zeigen sie, dass mangelnde Fachkunde die eigene Sicherheit und Gesundheit bei der Waldarbeit gefährdet, und stellen Handlungsoptionen vor. Die Arbeiten zu professionalisieren, ist die beste Lösung, um Arbeitsunfällen im Kleinprivatwald entgegenzuwirken. Hierauf hinzuweisen und zu unterstützen, ist Anliegen der SVLFG. Fällarbeiten immer, nicht nur beim Schadholz, von Profis machen zu lassen, ist die sichere Alternative. Weitere Informationen zur sicheren und gesunden Waldarbeit stellt die SVLFG online unter www.svlfg.de/ waldarbeit bereit. Unter www.svlfg.de/forstdienstleister finden Waldbesitzer außerdem Hinweise zur Vergabe ihrer Forsttätigkeiten an Dienstleister. Der QR-Code führt direkt zu den Filmen LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg Warnung vor Hochwasser aus der Jackentasche Mei- ne-Pegel-App 2.0 informiert bundesweit zeitnah und automatisiert Die neue Version 2.0 der App „Meine Pegel“ informiert nun zeitnah über Hochwasserwarnungen. Nutzerinnen und Nutzer können sich automatisierte Push-Benachrich- tigung für individuell ausgewählte Warngebiete einrich- ten. Sie erhalten die Warnung direkt auf ihr Smartphone, sobald eine Hochwasserwarnung für das ausgesuchte Gebiet vorliegt. Auch bei Überschreitung eines selbst festgelegten Was- serstandes an einem ausgewählten Pegel werden sie unmittelbar benachrichtigt. Die App bietet zudem detail- lierte Informationen zu rund 3.000 Pegel wie Messwerte und Vorhersagen für ausgewählte Pegel. Hochwasserwarnungen im Taschenformat „Aufgrund des Klimawandels werden uns Starkregener- eignisse und Überflutungen künftig häufiger treffen. Hier gilt es vorbereitet zu sein. Das hat uns der vergangene Sommer eindrücklich gezeigt. Das länderübergreifende Warnsystem im Taschenformat informiert und warnt die Bevölkerung - niedrigschwellig, örtlich bezogen und vor allem jederzeit“, betont die baden-württembergische Umweltministerin Thekla Walker. Die Benutzerfreundlichkeit der App wurde in der neuen Version ebenfalls verbessert, zusätzlich wurden individuel- le Konfigurationsmöglichkeiten angelegt. Die integrierten Karten sind jetzt frei zoombar und Pegel- oder Warnge- biete interaktiv auswählbar. Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 10 Bundesweite Zusammenarbeit Basis für die App „Meine Pegel“ ist das Länderübergrei- fende Hochwasserportal (LHP) www.hochwasserzent- ralen.de. Die Daten stammen von den für Hochwasser zuständigen Dienststellen der Bundesländer und den Hochwasserzentralen in benachbarten Staaten sowie der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes. Ob in der App oder im Internet, mit einem Blick ist nun zu erkennen, in welchen Teileinzugsgebieten oder Fluss- abschnitten vor akuter Hochwassergefahr gewarnt wird. „Sowohl im Länderübergreifenden Hochwasserportal als auch in der App ‚Meine Pegel‘ werden die Daten für alle Länder nahezu in Echtzeit bereitgestellt. Denn: Fluten ma- chen an Landesgrenzen nicht Halt“, betont Werner Altko- fer, stellvertretender Präsident der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg. Deshalb wurde das gemeinsame Portal vor 15 Jahren (2008) von den Umweltministerien ins Leben gerufen. Heute bietet es eine länderübergreifende Übersicht über die aktuelle Hochwassersituation und stellt amtli- che Hochwasserinformationen der Bundesländer zentral bereit. Vor acht Jahren (2014) wurde das Angebot, um die App „Meine Pegel“ ergänzt. Hohe Ausfallsicherheit Die Hochwasservorhersagezentrale (HVZ) der LUBW ist gemeinsam mit dem Landesamt für Umwelt (LfU) in Bayern für den technischen Betrieb des Länderübergrei- fenden Hochwasserportals verantwortlich. Jede Einrich- tung hält die Daten vor und sorgt so für Redundanz in Notfällen. Version 2.0 für Android und iOS Die neue Version 2.0 der App „Meine Pegel“ steht für Android und iOS in den entsprechenden Stores kostenlos zum Herunter- laden bereit. Im laufenden Jahr werden die regionalen Hochwasser- warnungen des Länderübergreifenden Hochwasserpor- tals auch in die folgenden Warn-Apps integriert: NINA (Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophen- hilfe), KATWARN (Fraunhofer-Institut für Offene Kom- munikationssysteme) und Warnwetter (Deutscher Wet- terdienst). Regierungspräsidium Tübingen Regierungspräsidium Tübingen beim Girls‘Day und Boys‘Day am 28. April mit dabei #WirsindMITTENDRIN“: Spannende digitale Einblicke in eine vielseitige „Allround“-Behörde In diesem Jahr präsentiert das Regierungspräsidium Tü- bingen am Girls‘Day / Boys‘Day ein abwechslungsreiches Programm für Mädchen und Jungen, die sich über Be- rufsbilder jenseits der Rollenklischees informieren wollen. Die Veranstaltung findet erneut online statt; eine Anmel- dung ist erforderlich. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Regierungspräsi- diums Tübingen stellen in einer digitalen Veranstaltung die bunte Mischung von Berufsbildern innerhalb einer Behörde vor: Online - Girls‘Day am 28. April 2022 von 09:00 bis 12:30 Uhr Bauzeichnerin, Bauingenieurin, Eichbeamtin, Ingenieurin im Bereich Maschinenbau, Verfahrenstechnik und Um- welttechnik, Wasserbauerin Online - Boys‘Day am 28. April 2022 von 09:30 bis 12:30 Uhr Amtstierarzt, Beamter im gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst, Fachreferent/ Fachlehrer in der Schul- abteilung Eine gute Gelegenheit für Mädchen und Jungen der Klas- sen 5 bis 10, einen Einblick in spannende Berufsbilder jen- seits von klassischen Geschlechterrollen zu bekommen. Interessierte Mädchen und Jungen können sich bis 12. Ap- ril 2022 online unter www.girls-day.de / www.boys-day.de im „Girls‘Day Radar“ / „Boys‘Day Radar“ das Angebot des Regierungspräsidium Tübingen suchen und anmelden. Auf dem Instagram- (@rptuebingen) und Facebookkanal (@rptuebingen) des Regierungspräsidiums Tübingen gibt es einen kurzen Videoeinblick, was die Schülerinnen und Schüler in diesem Jahr erwartet: h t tps ://www. facebook .com/rptueb ingen/v i - deos/250988433896603/ Links zu den Angeboten: https://www.girls-day.de/@/Show/regierungspraesi- dium-tuebingen/wirsindmittendrin-spannende-einbli- cke-in-eine-vielseitige-allround-behoerde https://www.boys-day.de/@/Show/regierungspraesidium- tuebingen/wirsindmittendrin-spannende-einblicke-in-eine- vielseitige-allround-behoerde Für Fragen steht Sabine Mecke unter bfc@rpt.bwl.de bzw. unter Telefonnummer 07071/757-3074 gerne zur Verfügung. Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 12. März – 20. März 2022 Gedanken zur Woche Von der Tiefe bis hoch zu den Sternen durchflutet Liebe das All. Hildegard von Bingen Samstag, 12. März 18.30 Uhr Baindt - Eucharistiefeier († Anna und Eugen Halder, Ludmilla und Rochus Illenseer, Theres- ia und Baptist Elbs, Eugen und Anton Elbs mit Angehörigen, Franz Kränkle, Margarete Voll- mer, Werner Sebastian Schnell, Peter Bagic, Mara Bagic) Zählung der Gottesdienstbesucher Nummer 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Caritas Fastenopfer Sonntag, 13. März - 2. Fastensonntag 10.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Zählung der Gottesdienstbesucher Caritas Fastenopfer 18.00 Uhr Baindt - Friedensgebet vor der Kirche Dienstag, 15. März 07.50 Uhr Baindt - Schülergottesdienst Mittwoch, 16. März 09.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier 19.00 Uhr Baienfurt - Eucharistische Anbetung Donnerstag, 17. März 07.45 Uhr Baienfurt - Schülergottesdienst Freitag, 18. März 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier († Johannes Merk, Maria Ungemach) 16.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier im Pflegeheim Selige Irmgard Samstag, 19. März - Hl. Josef, Fest 18.30 Uhr Baienfurt- Eucharistiefeier Sonntag, 20. März - 3. Fastensonntag 10.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier († Brunhilde Dreher, Josef Kibler, Eugen Haug, Josefine Heine, Pia und Georg Späth, Hermann Heidt, Leokadia und Josef Malsam mit Angehörigen) Maskenpflicht während des Gottesdienstes Rosenkranzgebete im März Im März laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Regelungen für den Gottesdienstbesuch: • Personen ab 18 Jahren müssen eine FFP2-Maske tragen. Für Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 18 Jahren ist ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz ausreichend. • Zwischen Einzelpersonen und Familienverbänden/ Haushalten gilt der Mindestabstand von 1,5 Metern. Die Bänke sind gekennzeichnet - jede 2. Bank kann ge- nutzt werden - allerdings mit der Vorgabe, dass nur gemeinsames Stehen und Sitzen und nicht Knien möglich sind, da sonst der Mindestabstand nicht ein- gehalten werden kann. • Die Laufwege sind zu beachten. Wir bitten Sie ihr eigenes Gotteslob mitzubringen. Personen mit Krankheitssymptomen dürfen nicht mitfeiern. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 Uhr – 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 Uhr – 18.00 Uhr Freitag 09.30 Uhr – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Friedensgebet Die Kath. Kirchengemeinde Baindt lädt ein zum Friedens- gebet am Sonntag, 13.03.2022 um 18 Uhr im Freien vor der Kirche. Als Zeichen der Hoffnung wollen wir Lichter entzünden und mit diesen die hereinbrechende Nacht erhellen. Dazu bitte eine Kerze mitbringen. Wir bitten um das Tragen einer FFP2-Maske. Friedensgebet Sonntag, 13.03.2022 um 18 Uhr im Freien vor der Kirche auf der Wiese Die Kath. Kirchengemeinde Baindt lädt zum Friedensgebet ein. Als Zeichen der Hoffnung wollen wir Lichter entzünden – bitte eine Kerze mitbringen. Wir bitten um das Tragen einer FFP-Maske. Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 10 Jahresrechnung 2020 und Haushaltsplan 2021/2022 Die Jahresrechnung 2020 und der Haushaltsplan 2021/2022 der Kirchengemeinde liegt zur Einsichtnah- me im Pfarrbüro auf vom 08. März - 22. März 2022 jeweils zu den Bürozeiten. Taizé- und Assisifahrt für Jugendliche und junge Erwachsene Das katholische Jugendreferat RV lädt dazu ein: Assisi - (ab 16 J.) 19. - 24. April, 350/400 € DZ Taizé - (ab 15 J.) 5. - 12. Juni, 155 € Nähere Info: https://allgaeu-oberschwaben.bdkj.info/ Thema Jugendarbeit - Kirchengemeinderäte und Jugendliche lassen sich inspirieren Die Kirchengemeinderäte aus Baienfurt und Baindt und die JugendgruppenleiterInnen trafen sich am letzten Dienstag im Februar um sich über die Arbeit von Ju- gendreferent David Bösl zu informieren und sich davon inspirieren zu lassen. Sein Vortrag in Bildern gliederte sich in drei Punkte. Zunächst stellte er in einer Art Reisebericht konkret seine verschiedenen Aktionen im vergangenen Jahr vor. Er kommt mit seinem „Bus“, der stellvertretend für seine Arbeit steht. Im zweiten Teil zeit er auf, dass er damit bewusst der spur Jesu folgt, der auch kein Büro hatte, dafür aber herumgekommen ist. „JESUS CHRISTUS war MOBIL, die APOSTEL*INNEN waren MOBIL, G*TT ist MOBIL“. Abschließend fasste brachte er seine Art mit Ju- gendlichen etwas zu machen auf den Punkt: Mit Kirche verbinden die meisten eine IMMOBILIE, oder eine ER- STARRTE INSTITUTION - doch GLAUBEN ist BEWEGUNG, von der LIEBE bewegt. Er ermutigte die Teilnehmer, neue Wege zu gehen, auszu- probieren und die Menschen einfach mitzunehmen. Sein Fazit: Es geht mehr als wir oft meinen. Einen Bus haben wir (noch) nicht, dafür viele Anregungen. Erstkommunionkinder 2022 aufgepasst Klingt gut - das Gotteslob Liebe Erstkommunionkinder 2022, auch in diesem Jahr bezuschusst unser Bischof Dr. Gebhard Fürst den Kauf eines neuen Gotteslobes für die Erstkommunionkinder mit jeweils 10,00 € pro Erstkom- munionkind. Jeder, der einem Erstkommunionkind ein Gotteslob schenkt, oder jedes Erstkommunionkind, das sich ein Gotteslob kauft, bekommt bei Vorlage des Buches einen Aufkleber eingeklebt und den Zuschuss einmalig in bar. Den Aufkleber und den Zuschuss gibt es im Pfarrbüro Baindt während der Öffnungszeiten. Helferkreis Die Kleidersäcke für die „Aktion Hoffnung“ liegen zur Ab- holung im Pfarrbüro bereit. Der Sammeltag für die große Kleidersammlung „Aktion Hoffnung“ wird am Samstag, 02. April sein. Bitte denken Sie schon mal daran! Vielen Dank für Ihre Unterstützung! Caritas - Fastenopfer am 12./13. März 2022 • Hier und jetzt helfen! • 40 Prozent der Spenden bleiben für ka- ritative Arbeit in den Kirchengemeinden Unter dem Motto „Hier und jetzt helfen!“ bittet die Caritas am 12./13. März 2022 in allen Ge- meinden der Diözese Rottenburg-Stuttgart um Spenden. 40 Prozent der Spenden verbleiben direkt in den Kirchengemeinden für ihre sozial-karitativen Auf- gaben. Die Caritas ist einer der verlässlichen Helfer bei der Versorgung und Betreuung von Flüchtlingen. Die Caritas bittet um Spenden in den Gottesdiensten und Kirchengemeinden. Sie können Ihre Spende überweisen auf das Konto der Katholischen Kirchenpflege bei der Kreissparkasse Ra- vensburg DE43 6505 0110 0079 4009 85 BIC SOLADES1RVB Einladung Seniorentreff Wir freuen uns sehr, dass die Möglichkeit einer Zusammen- kunft im Rahmen des Senioren- treffs wieder möglich ist und la- den Sie ein am Mittwoch, 16. März 2022 um 14.00 Uhr in den Bischof-Sproll-Saal. In Zusammenarbeit mit dem Verein Natur- und Kulturlandschaft Altdorfer Wald e.V. produzierte Herr Alexander Knor den Film „Impressionen Altdorfer Wald“. Durch seine Streifzüge im Altdorfer Wald mit seinen Seen, Weihern und Wasserläufen, Lichtungen und Baumbeständen, steinernen Denkmälern und Marien- statuen sowie die Ausblicke auf die Waldburg und das Wol- fegger Schloß mit Panoramasicht auf die Alpen, kam der Entschluss, einen Film zu machen.Einen herzlichen Willkom- mensgruß an Herrn Knor, der uns diesen beeindrucken- den Film über das Naturjuwel Altdorfer Wald zeigen wird. Bitte beachten Sie: Für unsere Veranstaltung gelten die 3G’s, das heißt: Genesen, vollständig geimpft oder ta- gesaktuell getestet. Bitte bringen Sie den Nachweis mit. Einen lieben Gruß Ihr Seniorenteam ÖKUMENE – gemeinsam als Christen impulse Erwachsenenbildung der kath. und evang. Kirchengemeinden OSTERKERZEN-Gestalten für Groß und Klein Nach zwei Jahren Zwangspause laden wir Erwachsene und Kinder wieder herzlich dazu ein, unter Anleitung selbst eine Osterkerze zu gestalten. Sie erfahren welche Symbole auf die Osterkerze gehören und den Grund dafür. Außerdem lernen Sie eine einfache und schöne Methode kennen, Kerzen selbst zu verzieren. Es gelten die üblichen Corona- Regeln. Bringen Sie also bitte außer Messer und Brettchen auch noch den entsprechenden 3G-Nachweis und eine Maske mit. Kerzen und Wachsplatten stellen wir zur Verfügung. Wann: Samstag, 02.04.2022, 14:00, Sie werden knapp 2 Stunden beschäftigt sein Wo: Bischof-Sproll-Saal im Gemeindehaus St. Martin, Marsweilerstr. 30, 88255 Baindt Unkostenbeitrag: 3,50 Euro impulse Erwachsenenbildung der kath. und evang. Kirchengemeinden OSTERKERZEN-Gestalten für Groß und Klein impulse Erwachsenenbildung der kath. und evang. Kirchengemeinden OSTERKERZEN-Gestalten für Groß und Klein Nach zwei Jahren Zwangspause laden wir Erwachsene und Kinder wieder herzlich dazu ein, unter Anleitung selbst eine Osterkerze zu gestalten. Sie erfahren welche Symbole auf die Osterkerze gehören und den Grund dafür. Außerdem lernen Sie eine einfache und schöne Methode kennen, Kerzen selbst zu verzieren. Es gelten die üblichen Corona- Regeln. Bringen Sie also bitte außer Messer und Brettchen auch noch den entsprechenden 3G-Nachweis und eine Maske mit. Kerzen und Wachsplatten stellen wir zur Verfügung. Wann: Samstag, 02.04.2022, 14:00, Sie werden knapp 2 Stunden beschäftigt sein Wo: Bischof-Sproll-Saal im Gemeindehaus St. Martin, Marsweilerstr. 30, 88255 Baindt Unkostenbeitrag: 3,50 Euro Nach zwei Jahren Zwangspause laden wir Erwachsene und Kinder wieder herz- lich dazu ein, unter Anleitung selbst eine Osterkerze zu gestalten. Sie erfahren welche Symbole auf die Osterkerze ge- hören und den Grund dafür. Außerdem lernen Sie eine einfache und schöne Me- thode kennen, Kerzen selbst zu verzieren. Es gelten die üblichen Corona-Regeln. Bringen Sie also bitte außer Messer und Brettchen auch noch den entspre- chenden 3G-Nachweis und eine Maske mit. Kerzen und Wachsplatten stellen wir zur Verfügung Wann: Samstag, 02.04.2022, 14:00, Sie werden knapp 2 Stunden beschäftigt sein Wo: Bischof-Sproll-Saal im Gemeindehaus St. Martin, Marsweilerstr. 30, 88255 Baindt Unkosten- 3,50 Euro beitrag: Nummer 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Gott aber erweist seine Liebe zu uns darin, dass Christus für uns gestorben ist, als wir noch Sünder waren. Röm 5,8 Sonntag, 13. März Reminiszere 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Diakoniepfarrer Ralf Brennecke in der Ev. Kirche 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeindehaus, Öschweg 30 Mittwoch, 16. März 15.00 Uhr Baienfurt Konfi-8 im Gemeindehaus - 16.00 Uhr Gruppe 1 16.00 Uhr Baienfurt Konfi-8 im Gemeindehaus - 17.00 Uhr Gruppe 2 Sonntag, 20. März Okuli 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeindehaus, Öschweg 30 --- Gedanken zum Wochenspruch Gott aber erweist seine Liebe zu uns darin, dass Chris- tus für uns gestorben ist, als wir noch Sünder waren. Wie du mir - so ich dir. - Diese Logik kennen wir. Sie ist natürlich menschlich, aber Gott sagt uns viel mehr zu: Er schaut unser Leben an, wie ein Künstler einen unbe- hauenen Felsblock. Während jeder andere in diesem Naturstein eben nur einen Stein sieht, erkennt der Künstler darin schon das Werk, das daraus unter seinen geübten Händen erst noch entstehen wird. Gott hat in uns als Person alles hineingelegt, was es für ein Leben braucht, das gelingt. Aber es gibt so viele Dinge, die sich über diesen Diamant- kern herum abgelagert haben. Die Bibel nennt diese Ab- lagerung eines egozentrischen Lebens: Sünde. Weil Gottes Blick der Liebe in uns all das sieht, was durch seine Liebe erst nach und nach liebenswert wird, hat er für uns wirklich alles in die Waagschale geworfen, was er zu bieten hat: sein Leben. Er hat dabei nichts zurückbehalten - weil wir es ihm wert sind. Dieses Wunder der Passion anzuschauen und Gottes Lie- be darin zu erkennen, zu spüren: ich bin gemeint - und darauf mit meinem Leben zu antworten. Dazu sind diese Wochen vor Ostern gedacht. Gottes Segen dazu! - Ihr Martin Schöberl, Pfarrer _________________________ Unter folgender Telefonnummer können Sie eine Kurz-Andacht (60 Sekunden) von Pfarrer Martin Schöberl zum aktuellen Wochenspruch hören: 0751/20222223 _________________________ 15.30 17.00 Uhr Baienfurt Konfi Gruppe 1 + 2 gemeinsam online !!! Sonntag, 21. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Abendmahl in der Ev. Kirche Gottesdienst online Sie können die Gottesdienste zusätzlich über unsere Homepage www.evangelisch-baienfurt-baindt.de miterleben. Der aktuelle Gottesdienst wird zeitnah online gestellt und ist 72 Stunden abrufbar. Gottesdienst für Zuhause Unsere Gottesdienste aus der Kirche kön- nen in Echtzeit von zu Hause aus mitgefei- ert werden. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Homepage www.evange- lisch-baienfurt-baindt.de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube- Kanal abrufbar. _________________________ Stellenausschreibungen Unsere ausführlichen Stellenausschreibungen finden Sie auf unserer Homepage www.evangelisch-baien- furt-baindt.de _________________________ Üben! 7 Wochen ohne Stillstand Als die Nachrichten vom Kriegsausbruch in der Ukraine kamen, schien dieses Motto plötzlich vollkommen falsch. Man möchte doch „Halt!“ schreien und „Waffenstillstand sofort!“ Müsste man nicht schnell noch ein anderes Motto für die diesjährige Fasten- zeit finden? Ich denke, das ist nicht nötig. Wir können uns vorneh- men, den Frieden zu üben und darin keinen Stillstand zuzulassen - auch nicht angesichts von Krieg. Frieden ist nicht starr. Frieden ist nicht einfach da, er muss gemacht werden und geübt. Üben wir gemeinsam Frieden. Lassen wir nicht zu, dass uns Angst und Ratlosigkeit zum Stillstand bringen! Fasten wir Streit und Gewalt! Frank Muchlinsky _________________________ Kreativer Montag startet wieder durch! Ganz vorsichtig (Corona-Regeln!) wollen wir wieder anfangen, uns montags zum KM im Dietrich-Bon- hoeffer-Saal in Baindt zu treffen ... Am 21.03. (Frühlingsanfang!) wird Hans Meinert wie- der mit uns malen unter dem Thema „Belebte Formen“ (Bleistift und Aquarell). Wir freuen uns schon sehr auf den Neustart! Herr Meinert hat z. Zt. auch eine Ausstellung im Die- trich-Bonhoeffer-Saal in Baindt unter dem Titel „Das große Staunen- Bilder zur Schöpfungsgeschichte“, die wir dann auch sehen und besprechen können. Am Nachmittag des 21.03. haben wir im evangelischen Gemeindesaal in Baienfurt eine Ausstellung von Hans Meinert organisiert mit Bildern und Texten zu dem Buch „Der Prophet“ des Dichters und Philosophen Khalil Gi- bran. Eine Lesung und Gespräch mit dem Maler fin- den um 14.30 Uhr statt. Dazu bitte Anmeldung über H. Kaminski (Tel. 07502-4103) oder Petra Neumann-Sprink (0751-52501) Das Team des KM P.S. Das weitere Programm des KM gibt es ab nächster Woche! _________________________ Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 10 Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 09.30 Uhr und um 12 Uhr statt. Die regelmäßigen Veranstaltungen als auch die Gottesdiens- te finden unter Einhaltung der aktuell geltenden Hygie- neauflagen statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde angekündigt. Aufgrund der derzeit limitierten Teilnehmeranzahl wird um eine Voranmeldung auf der Homepage der Brüder- gemeinde bis freitags 18 Uhr gebeten. Vereinsnachrichten Torfestival zum Rückrundenauftakt SV Baindt - TSV Eschach II 10:0 (3:0) Nach einer turbulenten Wintervorbereitung inklusive kurzfristigem Trainerwechsel, emp- fing der SV Baindt am Sonntagnachmittag den TSV Eschach II zum Auftakt in die Rückrunde. Auf- grund der schlechten Platzverhältnisse in Baindt, wurde allerdings auf dem Kunstrasenplatz in Baienfurt gespielt. Trotz einiger Ausfälle (Spohn, Geggier, Schimanowski), konnte der neue Trainer Michael Gauder auf eine schlag- kräftige Truppe zurückgreifen, die die Vorbereitung mit fünf Siegen in fünf Spielen eindrucksvoll abschloss. Die Baindter Mannschaft übernahm dementsprechend auch von Beginn an das Kommando und konnte bereits in der fünften Minuten den Torreigen eröffnen. Nach einer schnellen Spielverlagerung, fand Neuzugang Ylber Xhafa mit einer präzisen Flanke Mittelstürmer Philipp Boenke. Dieser legte den Ball per Kopf mustergültig auf seinen Sturmpartner Jonathan Dischl ab, welcher zum 1:0 ein- schob. Wenig später war es dann Boenke selbst, der sich in die Torschützenliste eintragen konnte. Marko Szeibel eroberte im Mittelfeld entschieden den Ball, setzte Boen- ke im richtigen Moment in Szene und dieser vollende- te zum 2:0. Im Anschluss wurde der Tabellendreizehnte aus Eschach etwas mutiger und hatte, nach vereinzelten Unkonzentriertheiten in der Baindter Hintermannschaft, Chancen auf den Anschlusstreffer - Luca Wetzel war je- doch dreimal zur Stelle. Doch auch auf SVB ließ auf der anderen Seite durch Jan Fischer, Boenke und Dennis Hecht gute Möglichkeiten liegen. Kurz vor dem Halbzeit- pfiff sorgte Dischl allerdings für die Vorentscheidung in dieser Partie. Nach einem weitem Abschlag von Wetzel, konterte der SVB sich mit Saile und Boenke schnörkellos vor das Gäste-Tor und Dischl bedankte sich in der Mitte mit seinem zweiten Treffer. Zu Beginn der 2.Halbzeit erlaubte sich der SVB erneut ei- nige Nachlässigkeiten, die glücklicherweise nicht bestraft wurden. Mit dem 4:0, eine schöne Einzelleistung von Xhafa, der sich über links durchtankte und überlegt ins lange Eck einschob, war der Widerstand der Gäste dann allerdings gebrochen. In der 55.Minute spielten Mika Dantona und Rechtsverteidiger Tobias Szeibel erneut Dischl im Straf- raum der Gäste frei, welcher dem Torwart aus 15 Metern per Flachschuss keine Chance ließ. Ganz nach seinem Motto „Weiter, immer weiter“ war die Baindter Nummer 9 trotz seines Dreierpacks aber immer noch heiß auf Tore und erzielte in der 59.Minute nach eigener Balleroberung das 6:0. Nur eine Minute später schickte Dantona dann Boenke per traumhaftem Chip-Ball hinter die Abwehr- kette auf die Reise, welcher vor dem Tor die Ruhe behielt und das 7:0 markierte. In der 65.Minute durfte sich dann schlussendlich Dantona selbst für seine starke Leistung belohnen. Nachdem Dischl im Sechzehner klar am Trikot gezogen wurde, verwandelte Dantona den fälligen Straf- stoß ohne Mühe. Dennis Hecht, der vor der Pause für den verletzten Jan Fischer eingewechselt wurde, durfte sich in der 79.Minute auch noch in die Torschützenliste eintragen - vorausgegangen war ein Doppelpass zwischen Boenke und Dischl, der mit seinem Pass den von rechts einge- rückten Hecht fand. Den Schlusspunkt setzte der eben- falls eingewechselte Philipp Kneisl, der bei einer Ecke von Dischl den Ball am langen Pfosten energisch einköpfte. In einem verrückten Spiel bestätigte der SVB, trotz einiger defensiver Nachlässigkeiten, die starke Form der Vorbe- reitung, spielte sich offensiv in einen Rausch und verbes- serte mit zehn Toren das Torverhältnis nochmal deutlich. Mit diesem Sieg springt der SVB auf den ersten Tabellen- platz - punktgleich mit dem SV Vogt, der an diesem Wo- chenende spielfrei hatte. Auch wenn die Gäste, vor allem in der ersten Hälfte, teilweise mutig mitspielten, wird erst das kommende Auswärtsspiel ein richtiger Gradmesser für den SVB sein. Dort trifft man auf einen unangenehmen Gegner aus Wilhelmsdorf, der aktuell auf Tabellenplatz 3 rangiert. Es spielten: Luca Wetzel - Tobias Szeibel, Marko Szeibel, Michael Brugger (63.Florian Vollmer), Lukas Walser - Yl- ber Xhafa (77.Philipp Kneisl), Sebastian Saile (73.Phillip Thoma), Mika Dantona, Jan Fischer (35.Dennis Hecht)- Philipp Boenke, Jonathan Dischl SV Baindt II - SV Weingarten II 1:6 (0:2) Auch die „Zweite“ bestritt ihre Partie gegen den favorisier- ten Tabellenzweiten aus Weingarten auf dem Baienfurter Kunstrasen und musste aufgrund einer Corona-Infektion auf Trainer Timo Geggier verzichten. Die Gäste präsen- tierten sich in der ersten Halbzeit deutlich überlegen und führten bereits nach einer Viertelstunde mit 0:2. Etwas Pech hatten die Baindter, als ihnen kurz vor der Pau- se ein klarer Handelfmeter nicht gegeben wurde. Dafür ließ Jannik Küchler in der 50.Minute mit seinem sechsten Saisontreffer nochmals etwas Hoffnung aufkeimen. Der SVW II erhöhte nach diesem Treffer allerdings wieder die Schlagzahl und ging wiederum mit 1:4 in Führung. Zudem musste Kapitän Manuel Brugger verletzt ausge- wechselt werden und fällt mit einem Jochbeinbruch auf unbestimmte Zeit aus. Umso bitterer waren dann noch die vermeidbaren Gegentore in der 87. und 90.Minute, die die Baindter Niederlage noch deutlicher werden ließen. Diesen enttäuschen Auftakt in die Rückrunde wird der SVB II erstmal verdauen müssen, hat jedoch am kommenden Sonntag, beim Vierten FG WRZ II, die Chance die richtige Reaktion zu zeigen. Nummer 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Es spielten: Fabian Erb - Niklas Hugger, Niklas Späth, Patrick Späth, Manuel Brugger - Jannik Küchler, Albert Fischer, Moritz Gresser, Marius Hahn- Luca Lauriola, Max Schmidt -> eingewechselt wurden: Samuel Fischer, Robin Blattner, Luis Bürck Vorschau: Sonntag, 13.03.2022 12.45 Uhr FG 2010 WRZ II - SV Baindt II 15.00 Uhr FG 2010 WRZ - SV Baindt Die Partien finden voraussichtlich auf dem Rasenplatz in Zussdorf statt. TC Baindt e.V. Einladung zur Jahreshauptversammlung Der TC Baindt lädt alle Mitglieder und Freun- de zu seiner ordentlichen Jahreshauptver- sammlung heute Freitag, 11.03.2022 um 19 Uhr in die Schenk-Konrad-Halle, Baindt ein. Wir kön- nen die Halle nur über den Hintereingang betreten, da der Haupteingang ausschließlich dem geöffneten Test- zentrum zur Verfügung steht. Wir bitten, die aktuell gel- tende 3G-Regel einzuhalten und einen entsprechenden Nachweis mitzubringen. Danke! Auf rege Beteiligung freut sich die Vorstandschaft Musikverein Baindt Hauptversammlung 2022 Zu unserer ordentlichen Hauptversamm- lung am Sonntag, 13.03.2022 um 10.30 Uhr laden wir alle Mitglieder und Interessierte herzlich in die Schenk-Konrad-Halle Baindt ein (unter Einhaltung der aktuell geltenden Corona-Verordnung). Folgende Tagesordnung ist vorgesehen: 1. Begrüßung 2. Totenehrung 3. Bericht über das vergangene Jahr 4. Bericht des Jugendleiters 5. Bericht des Kassiers 6. Bericht der Kassenprüfer 7. Entlastung der Vorstandschaft 8. Wahlen: - 2. Vorsitzender (für 2 Jahre) - Schriftführer (für 2 Jahre) - 2 Beisitzer (für 2 Jahre) - 1 Beisitzer (für 1 Jahr) - 2 Kassenprüfer (für 1 Jahr) 9. Vorschau 2022 10. Anträge und Verschiedenes Aus aktuellem Anlass nehmen wir keine Ehrungen vor. Diese werden zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt. Anträge und Anregungen bitten wir bis spätestens 06.03.2022 schriftlich beim 1. Vorsitzenden Ronald Spah- linger, Marsweilerstr. 1, 88255 Baindt einzureichen. Wir würden uns freuen, Sie bei uns begrüßen zu dürfen. Die Vorstandschaft Förderverein Musikverein Baindt e.V. Die ordentliche Jahreshauptversammlung des Förderver- ein Musikverein Baindt e.V. findet am Sonntag 13.03.2022 um 10.00 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle Baindt statt (unter Einhaltung der aktuell geltenden Corona-Verord- nung). Folgende Tagesordnung ist vorgesehen: 1. Begrüßung 2. Bericht des Vorsitzenden 3. Bericht des Kassiers 4. Bericht des Kassenprüfers 5. Entlastung der Vorstandschaft 6. Wahlen: - Kassierer (für 2 Jahre) - Kassenprüfer (für 1 Jahr) 7. Vorschau 2022 8. Anträge und Verschiedenes Anträge und Anregungen bitten wir bis spätestens 06.03.2022 schriftlich beim 1. Vorsitzenden Thomas Wöhr, Friesenhäuslerstr. 69, 88255 Baindt einzureichen Wir würden uns freuen, Sie bei uns begrüßen zu dürfen. Die Vorstandschaft Narrenzunft Raspler e.V. Fasnet 2022 Vorsichtig optimistisch gingen wir an die Planung von Fasnetsveranstaltungen he- ran. Da die Lage bzw. die Verordnungen sich ständig änderten, war es für uns schwierig, Veranstaltungen zu planen. Aber gemeinsam gingen wir andere Wege und somit er- gaben sich neue Ideen zur Pflege des Brauchtums und für das gesellige Miteinander. Wir konnten die Fasnet trotz- dem feiern, allerdings in einer anderen Form. Bei strahlendem Sonnenschein am Gumpigen Donners- tag konnten wir das Seniorenheim Selige Irmgard, die Kindergärten St. Martin und Sonne, Mond und Sterne im Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 10 Freien besuchen. Anschließend konnten wir die Schüler der Klosterwiesenschule befreien und die Rektorin ab- setzen. Danach folgte der Rathaussturm in einer ande- ren Art und Weise, da der Schlüssel coronakonform am Seil vom Amtssitz heruntergelassen wurde. Die „Drei vom Rathausplatz“ gaben wieder ihr Bestes in Form eines Jahresrückblickes. Auch das Team des Rathauses war kreativ und bewies ihr musikalisches Können in Form ei- nes selber gedichteten Liedes. Doch nicht zu vergessen ist auch unser Abschluss des Tages in der Blindenschule. Es war für alle Beteiligten ein eindrucksvoller Tag. Dabei möchten wir uns bei Allen bedanken, die uns herzlichst verköstigt haben, und für die musikalische Unterstützung bei der Schalmeienkapelle. Am Bromigen Freitag war der Tag der Holzhändler. Mor- gens sorgte die Lumpenkapelle für Stimmung auf dem Dorfplatz. Herzlich bedanken möchten wir uns bei der Lumpenkapelle für ihre musikalische Unterstützung und auch bei allen Familien, die uns mit Speis und Trank ver- sorgten. Am Fasnetssonntag folgte unser nächstes Highlight, der Narrengottesdienst. Wir feierten diesen gemeinsam mit unserem Pfarrer Herr Staudacher, den Narren aus Bai- enfurt und der Musikkapelle Baindt. Allen Mitwirkenden sei hier ein Dank ausgesprochen für ihr Engagement. Da- nach konnten die Kirchenbesucher sich noch mit einem Kuchen von unseren Kuchenverkauf an der Schenk-Kon- rad-Haller verköstigen. Doch nicht nur Kuchen und Torten wurden verkauft, sondern auch Fasnetsartikel, die selber von unseren Mitgliedern angefertigt wurden. Somit kann gesagt werden, dass dieser Sonntag ein voller Erfolg war. Mit einem kräftigen Raspler-Ratsch Ratsch bedanken wir uns für diese tolle, wenn auch besondere Fasnet und freuen uns schon auf die nächste Fasnet. Euer Zunftrat Landjugend Baindt e.V. Nachwort Funken 2022 Am Samstag, den 05.03. wurde nach alter Tradition in der Nähe der alten Kiesgrube Baindt der Funken der Landjugend Baindt e.V. abgebrannt. Schon die ganze Woche über wurden wir während dem Aufbau mit bestem Wetter beschenkt und so konnten wir auch am Samstagabend unseren Funken bei tollem Wetter anzünden. Wie jedes Jahr brannte der Funken lichterloh und konnte von ca. 500 Zuschauern, aber auch von der ganzen Gegend aus bestaunt werden. Hierbei möchten wir uns bei der gan- zen Bevölkerung für ihr zahlreiches Erscheinen bedanken. Ohne ein großes Maß an Hilfe, auch außerhalb unseres Vereins, wäre das nicht möglich gewesen. Besonders be- danken möchten wir uns bei: - Familie Konzett für die Bereitstellung des Radladers - Jonny Elbs für den Bagger und Teleskoplader - Wolfgang Hilebrand und Herbert Mohring für das Auf- schichten des Funkens - Böllergruppe Baindt für den Startschuss - Feuerwehr Baindt für die Brandwache - Familie Bader für die Feuerschale Außerdem möchten wir uns bei unseren Unterstützern bedanken: - Ackermann Spülmaschinen GmbH - Bäckerei Baindter Beck - Bäckerei Sauter - Beinhauer Garten und Landschaftsbau - Dorn Arbeitssicherheit e.K. - Firma Baumgärtner - Graf & Riss Baumaschinen - JF Maschinen Verwaltungs GmbH - Kappler Umwelt-Service GmbH - Landmetzgerei Bendel - Philipp Häfele Garten- und Landschaftsbau - Schützbach Bau - TOMOBIL Die Toilettenvermietung - Zweirad Schützbach Nummer 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 Schützengilde Baindt Einladung zur Jahreshauptversammlung Zu unserer Hauptversammlung am 12.03.2022 um 18.00 Uhr im Schützenhaus in Baindt laden wir alle Mitglieder herzlich ein. Tagesordnung: 1. Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden 2. Totenehrungen 3. Kassenbericht 4. Bericht der Kassenprüfer 5. Entlastung der Vorstandschaft 6. Wahlen 7. Veranstaltungen 8. Anträge 9. Schlussworte Die Veranstaltung findet unter Einhaltung der 3G-Regeln statt. Bitte beachtet die jeweils aktuelle Corona-Verordnung. Wir freuen uns, auf euer Kommen. Patrick Pfau, 1. Vorsitzender Schützengilde Baindt 1925 e.V. Schwäbischer Albverein OG Weingarten Wanderung Danketsweiler, Feldmoos, Rimmersberg, Hasenhaus Über die Höhen um Danketsweiler geht es nach Rimmersberg und durch den Gatten- bachtobel zurück zum Parkplatz. Treffpunkt, Sonntag 13.03.2022 um 12.30 Uhr auf dem Festplatz in Weingarten. Gehzeit ca. 4 Std., 12 km, 250 hm (kurzzeitig steil bergauf). Fahrpreis 3,50 € für Mitglieder, bitte aktuelle Pande- mie-Regeln beachten, keine Einkehr vorgesehen. Vesper, Trinken, Stöcke, gutes Schuhwerk, ggf. Wechsel- schuhe werden empfohlen Anmeldung bis 11.03.2022, Tel. 0151-12952100 (über AB) Wanderführung Arnold Methner, E-Mail arnometh97@gmail.com Bei schlechtem Wetter findet die Wanderung nicht statt. Ggf. Info im Ansagetext ab 20.00 Uhr am Vortag, Tel. 0151-12998910. Gäste sind willkommen! SOZ I A L VERBAND VdK Baden-Württemberg Frühlingsausflug Liebes Mitglied vom VdK OV Wengarten es ist wieder soweit für unseren Frühlingsausflug.Es freut uns, dass wir wieder starten können. Dazu lade ich Sie herzlich mit Ihrem Partner(in) bzw. unterstützende Be- gleitperson herzlich ein. Unser Reiseziel geht nach Lan- genenslingen zur Zuckerbäckerei Stehle. Ein einzigartiges Erlebnis zum Staunen. In der gläsernen Zuckerbäckerei bei gemütlichem und modernem Am- biente haben Sie die Möglichkeit einen Einblick, in das das handwerkliche Zuckerarbeiten wie vor 150 Jahren zu bekommen. Allgemein gilt für den Reiseverkehr die aktuelle Corona- Verordnung. Sie haben schon eine Einladung erhalten und ich bitte Sie sich schnell anzumelden, denn unsere Ausflüge sind sehr begehrt und schnell ausgbucht. Anmeldung bei der Vor- sitzenden Karin Maucher, Telefon: 0751-47760. Es grüßt die ganze Vorstandsschaft Was sonst noch interessiert Hospizbewegung Weingarten Ausstellung zu Fragen über Leben und Ster- ben - Hospiz Ambulant in Weingarten präsentiert Ergebnisse einer Befragung Das Thema ‚Endlichkeit‘ ist in der Hospizbegleitung im- mer präsent. Die Corona-Pandemie - und nun aktuell der Ukrainekrieg - erinnert uns auf eine neue Weise täglich daran. Die Her- ausforderungen Krankheit - Sterben - Tod - Trauer begeg- nen uns in der Hospizbegleitung, genauso wie in unseren Familien, bei unseren Freunden, Nachbarn, Bekannten. Wir haben uns im Laufe der Pandemie erneut den Fragen gestellt, die uns bewegen und Antworten gesucht. Zum Beispiel: „In welchen Situationen denke ich an mein Lebensende? Welche Gefühle habe ich dabei?“ „Endet das Leben mit dem Tod?“ oder „Was würde ich nach meinem Tod am meisten vermissen?“ Mit diesen Fragen sind wir auch auf andere Menschen zugegangen. Auf ansprechend gestalteten Tafeln präsentieren wir in den Fenstern unseres ambulanten Hospizbüros in der Vogteistraße 5 in Weingarten eine Auswahl sehr persön- licher Aussagen von: • jungen Erwachsenen • Senior*innen • ehrenamtlichen Hospizbegleiter*innen. Herzlichen Dank allen Menschen die sich an unserer Fra- gebogenaktion beteiligt haben. Teilweise war es eine Herausforderung, sich diesen Fra- gen zu stellen, jedoch auch eine Bereicherung. Wir laden ein, sich von diesen Fragen und den gesam- melten Antworten anregen zu lassen. Auf unserer Webseite finden Sie die Antworten aller Teil- nehmenden: www.hospizbewegung-weingarten.de DLRG Jugend Baienfurt - Wahlen des Jugendvorstandes In Verbindung mit der letztjährigen Vorstandschaftswahl konnten nun mit etwas Verzögerung auch die Neuwahlen der Jugendleitung in Baienfurt abgehalten werden. Neu ab diesem Jahr ist dabei, dass die Baienfurter Jugend einen eigenen Jugendvorstand stellt. Bisher wurden ledig- lich Jugendleiter*in und stellvertretende*r Jugendleiter*in aus der Ortsgruppe gewählt, die die Interessen aller Mit- glieder bis einschließlich 26 Jahren vertraten. Mit einem eigenen Jugendvorstand ist die DLRG Jugend nunmehr eigenständiger. Sie organisiert sich durch die dafür ge- wählten Vertreter*innen in unterschiedlichen Bereichen selbst und verfügt über finanzielle Mittel in eigener Ver- antwortung. Damit ist die DLRG Jugend ein eigener Ver- band, ist aber dennoch Teil des Gesamtverbandes der DLRG und vertritt alles, was die Jugend betrifft gegen- über der Ortsgruppe. In den Vorstand der Jugend wurden gewählt: Jugendleiterin: Julia Leonhard Stellvertretende Jugendleiterin: Sabrina Giwitsch Ressortleiterin Wirtschaft und Finanzen: Renate Walter Ressortleiterin Öffentlichkeitsarbeit: Lea Staudinger Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 10 Außerdem gewählt wurden für den Stützpunkt Bad Wald- see: Ressortleiterin Stützpunkt Bad Waldsee: Leonie Hamm Stellvertretende Ressortleiterin Bad Waldsee: Jil Harder Wir freuen uns auf eine spannende Zeit voller neuer Er- fahrungen mit euch allen! Die DLRG Jugend OG Baienfurt Leonie Hamm, Jil Harder, Renate Walter, Sabrina Giwitsch, Julia Leonhard DLRG Ortsgruppe Baienfurt Trainingsstart - Es geht wieder los! Am Montag, 14.03.2022 startet die DLRG Ortsgruppe Bai- enfurt wieder mit dem wöchentlichen Training. Kinder, Jugendliche und Erwachsene Trainingsteilnehmer wur- den bereits über den Trainingsstart, die aktuell gültigen Regeln und Abläufe informiert. Im Hallenbad besteht weiterhin Maskenpflicht. Alle über 18-Jährigen tragen bitte eine FFP2-Maske. Alle unter 18-Jährigen nutzen mindestens eine medizinische Maske. Da viele Trainingsteilnehmer nach dem Training gleich- zeitig die Schwimmhalle verlassen, ist das Duschen nach dem Schwimmtraining nicht möglich. Wer sich Föhnen möchte, kann dies mit aufgesetzter Maske tun. Wir freuen uns, endlich mit dem Training wieder loszu- legen. Die Ausbilder und Trainer der DLRG OG Baienfurt VHS Weingarten Wetter und Klima Eine Einführung mit Prof. Dr. Andreas Schwab Donnerstag, 17.März 2022, 19.30 - 21.00 Uhr Achtalschule, Ravensburger Str. 18, Musiksaal Wie erwärmt die Sonne die Luft? Wodurch entstehen Wolken? Warum weht der Wind? Wie entstehen eigent- lich Jahreszeiten? Und: Was ist eigentlich der Unterschied zwischen Wetter und Klima? Solche ganz zentralen Fragen unseres alltäglichen Le- bens stehen im Mittelpunkt des Vortrags von Andreas Schwab, Professor für Geographie an der PH Weingar- ten. Der Vortrag bildet den Auftakt der neuen VHS-Ver- anstaltungsreihe Wetter - Klima- Klimawandel und wird in loser Folge in den kommenden Semestern fortgesetzt. Zudem gibt es am 28.04.2022 einen zweiten Abend mit Herrn Schwab unter dem Titel „Natürliche Klimaschwan- kungen und anthropogen bedingte Klimaänderungen - eine Einführung“ (U1042-02W2-V). 6,00 € (keine Ermäßigung, Abendkasse 9,00 EUR, bitte passend bezahlen) Anmeldungen bitte über die homepage der VHS Wein- garten unter www.vhs-weingarten.de oder im Rathaus Baienfurt, Tel. 4000 28. Aufgrund der Coronaverordnung gilt 3G und das Tragen einer FFP2-Maske. Zu diesem Vortrag laden wir alle Interessierten herzlich ein. K. Hummel Vorsitzender Kulturbeirat Klumpfuß-Selbsthilfegruppe lädt ein Circa ein Kind von tausend hat laut Statistik einen an- geborenen Klumpfuß. Um sich über das Thema auszu- tauschen, findet am Samstag, den 09. April ein Treffen statt. Eingeladen sind Eltern, Betroffene und medizinisch Interessierte. Treffpunkt ist um 14 Uhr im Gemeindestadel Ingoldingen, St. Georgenstraße 1a, hinter dem Rathaus. Um Anmeldung wird gebeten: 0173-1921401. Bei einem Klumpfuß ist die Achilles-Sehne verkürzt und der Fuß nach innen gedreht. Oft wird dies bereits während der Schwangerschaft beim Ultraschall entdeckt. Gängige Therapiemethode ist aktuell die Behandlung nach „Pon- seti“. Dabei werden die betroffenen Füße kurz nach der Geburt mit Gipsen korrigiert und dann, wenn nötig, eine Achilles-Sehnen-Verlängerung vorgenommen. Schienen und Krankengymnastik begleiten das Kind bis zum fünf- ten Lebensjahr oder darüber hinaus, je nach Ausprägung der Fehlstellung. Bevor „Ponseti“ in Deutschland populär wurde, wurden viele PatientInnen aufwändiger, oft auch falsch behan- delt. Darunter sind viele Betroffene ein Leben lang beein- trächtigt. Auch diese Personen sind herzlich eingeladen. Bereits rund 20 Eltern und Betroffene sind in Oberschwa- ben zwischen Ulm und Bodensee per Mail und Whats- app-Gruppe organisiert. Wer zum Treffen nicht kommen kann, jedoch trotzdem an Austausch interessiert ist, kann sich per Handy oder E-Mail bei Sonja Hummel melden: 0173-1921401 und hummel.sonja[ät]posteo.de. DJO-Deutsche Jugend in Europa e.V. Gastschüler aus Mexiko suchen dringend Gastfamilien Im Rahmen eines Gastschülerprogramms mit Schulen aus Lateinamerika sucht die DJO - Deutsche Jugend in Europa für 8 Junge und 3 Mädchen aus Mexiko dringend Gastfamilien in Deutschland. Die Familienaufenthalts- dauer ist vom 14.04. - 02.06.2022. Der Gegenbesuch ist möglich. Kontakt: DJO-Deutsche Jugend in Europa e.V., Schlossstraße 92, 70176 Stuttgart. Tel. 0711-6586533, Mob. 0172- 6326322, E-Mail: gsp@djobw.de, www.gastschuelerprogramm.de. Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg e.V. Brandneuer Ratgeber „Senioren und Steuern“ Von Steuerabzug bis Erbschaftssteuer - Der Bund der Steuerzahler informiert Seit der Neuregelung der Rentenbesteuerung müssen sich immer mehr Rentner wieder mit dem Thema Steuern Nummer 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 befassen. Die Zahl derjenigen, die eine Einkommensteu- ererklärung abgeben müssen, ist dabei deutlich gestie- gen. Hinzu kommt: Das Finanzamt wertet die sogenannte Rentenbezugsmitteilung aus und hat daher stets einen Überblick, welche Einkünfte Rentner aus gesetzlichen Renten, Privatrenten oder betrieblichen Renten erzielen. Deshalb sollten Rentner genau prüfen, ob auch sie eine Steuererklärung abgeben müssen und dann entspre- chend handeln. Viele Rentner wissen allerdings nicht, dass es gerade für sie im Einkommensteuerrecht eine Reihe von Abzugsmöglichkeiten gibt, die man aber erst kennen muss, um sie nutzen zu können. Welche vielfältigen Möglichkeiten die Senioren hier ha- ben um ihre Steuerlast zu mindern, genau darüber infor- miert der auf den aktuellsten Stand gebrachte Ratgeber „Senioren und Steuern“ des Bundes der Steuerzahler. Ob Krankheits- oder Pflegekosten, Versicherungsbeiträge oder haushaltsnahe Handwerker- und Dienstleistungen, sie alle können unter bestimmten Voraussetzungen steu- erlich abzugsfähig sein. Auch was beim Hinzuverdienst ne- ben der Rente zu beachten ist, wird ausführlich und leicht verständlich in der Broschüre erklärt. Und wer sich über die Regelungen bei der Erbschaftsteuer erkundigen will oder wissen möchte, was die Bundesregierung für neue Rentnerjahrgänge plant, findet in der Broschüre ebenfalls Antworten auf seine Fragen. Wer also dem Finanzamt nicht unnötig Geld schenken will, sollte diesen Ratgeber auf jeden Fall für sich nutzen. Erhältlich ist der neu aufgelegte kostenlose Ratgeber „Senioren und Steuern“ beim Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg e.V. unter der gebührenfreien Rufnummer 0800 0 76 77 78. Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg Berufe mit Zukunft bei der Deutschen Bahn Die Deutsche Bahn AG ist einer der großen Arbeitgeber in Deutschland und bietet mit über 50 Berufen und 25 dualen Studiengängen zahlreiche Möglichkeiten für den Einstieg ins Berufsleben. Gemeinsam mit zwei Personalberaterinnen der Deut- schen Bahn AG veranstaltet die Agentur für Arbeit Kon- stanz-Ravensburg einen Informationsnachmittag. Dabei werden die Ausbildungsmöglichkeiten und Karrierechan- cen vorgestellt. Die virtuelle Veranstaltung findet am 16. März 2022 statt und dauert von 15 bis 16:30 Uhr. Sie richtet sich an Schü- lerinnen und Schüler, die auf der Ausbildungsplatz- und Studiensuche sind. Auch Fachkräfte, Quereinsteiger und Spätstarter können sich umfangreich über die verschie- denen Einstiegsmöglichkeiten informieren. Die Personal- beraterinnen der Deutschen Bahn AG geben einen Ein- blick in den Bewerbungsprozess des Unternehmens und stehen zur Klärung aller Fragen zur Verfügung. Die Veranstaltung wird online über Microsoft-Teams durchgeführt. Interessierte können sich bis spätestens 13. März 2022 per E-Mail Ravensburg.BIZ@arbeitsagentur.de anmelden. Der Link und eine Anleitung zur Einwahl wer- den dann ca. 1 bis 2 Tage vorher an die Teilnehmer ver- sandt. Die Veranstaltung ist Teil der bundesweiten „Woche der Ausbildung“ vom 14. bis 18. März 2022. Ziel der Aktions- woche ist, jungen Menschen und deren Eltern den Stel- lenwert, die Chancen und die Vorteile einer beruflichen Ausbildung zu verdeutlichen. Schon gewusst? Ausbildung geht auch in Teilzeit Eine Berufsausbildung ist die wesentliche Grundlage für eine wirtschaftlich unabhängige und selbstbestimmte Zu- kunft. Die Ausbildung in Teilzeit bietet deshalb eine gute Möglichkeit Familie und Ausbildung miteinander zu ver- einbaren. Was oft nicht bekannt ist: Grundsätzlich kann jede duale Ausbildung in einer stundenreduzierten Form absolviert werden. Somit ist Teilzeit-Ausbildung gut geeignet für Personen mit Betreuungspflichten für Kinder oder Pflege naher Ange- höriger. Auch Menschen, die zum Beispiel aus gesundheit- lichen Gründen, aufgrund von Lernschwierigkeiten oder einer Behinderung keine Ausbildung in Vollzeit machen können, können diesen Weg gehen. Einzige Vorausset- zung: Auszubildende und Betrieb müssen sich einig sein. Für alle Fragen rund um die Teilzeit-Ausbildung stehen Expertinnen für offene Telefonsprechstunden zur Ver- fügung. Die Veranstaltungen ist Teil der bundesweiten „Woche der Ausbildung“ vom 14. bis 18. März 2022. Ziel der Aktions- woche ist, allen interessierten Menschen den Stellenwert, die Chancen und die Vorteile einer beruflichen Ausbildung zu verdeutlichen. Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Eine Woche gegen den Rückenschmerz „Denk an mich. Dein Rücken“ – könnte der Rücken spre- chen, würde er dies einem wohl täglich sagen. 70 Prozent der Deutschen leiden mindestens einmal jähr- lich unter Rückenschmerzen. Und weiterhin stehen Rü- ckenprobleme im oberen Ranking der krankheitsbeding- ten Ausfallgründe am Arbeitsplatz. Dem Rücken schenken viele leider erst dann Aufmerksamkeit, wenn er sich mit Schmerzen meldet. Digitale Themenwoche Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) ruft dazu auf, sich in der digitalen Themenwoche anlässlich des Tags der Rückengesundheit kostenlos darüber zu informieren, was dem Rücken alles Gutes getan werden kann. Diese wird vom 14. bis 18. März von der Aktion Gesunder Rücken e. V. und dem Bundes- verband deutscher Rückenschulen e. V. organisiert. Die Anmeldung kann online unter www.tdr.digital erfolgen. Das sind die Themen 14. März: Kleine Kraft- und Mobilisations-Übungen für ei- nen gesunden Rücken für zu Hause, im Büro und unter- wegs sowie „Endlich schmerzfrei schlafen – wie geht das?“ 15. März: Expertentipps für einen (Rücken-)gesunden All- tag und Bewegungsführer 16. März: Faszinierende Faszien 17. März: Work-Life-Balance: Es geht um dich! und Wir- belsäulengymnastik 18. März: Noch mehr Freude am Radfahren Rückenkurs finden Wer etwas aktiv für seinen Rücken tun möchte, kann zum Beispiel einen Rückenkurs besuchen. Qualitätsgesicherte Angebote in den Region sind im Internet zu finden unter www.svlfg.de/gesundheitskurse-finden. Diese werden von der Krankenkasse bezuschusst. Programm für Körper & Geist Das viertägige Programm „Gesundheit kompakt“ der SVLFG ist speziell auf die Belastungen in der Grünen Bran- Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 10 Fliegen- und Schnakengitter liefert und montiert: Friedbert Blersch e.K. Carl-Benz-Str. 15 • 88471 Laupheim-Obersulmetingen Telefon (07392) 9660-0 • Fax (07392) 966029 www.blersch-insektenschutz.de E-Mail: Info@blersch-insektenschutz.de gut und günstig Veröffentlichen Sie jetzt Ihre Anzeige auf unseren neuen Sonderseiten um Ihr Unternehmen werbewirksam zu präsentieren. Interesse oder Fragen? Rufen Sie uns einfach an: 07154 8222-70 Wir beraten Sie gerne! Seit mehr als 60 Jahren ein loyaler Partner der Kommunen. Max-Planck-Straße 14 · 70806 Kornwestheim · Telefon 07154 8222-70 Telefax 07154 8222-10 · anzeigen@duv-wagner.de · www.duv-wagner.de Zeigen Sie Präsenz! KW 1 2/ 13 &AUSBILDUNGBERUF • aktuelle Tagespreise • anonyme Tafelgeschäfte und individuelle Alternativen • keine Zusatzgebühren • ideale Ersatzwährung und Vermögensschutz • steuerbegünstigtes Silber • sofort verfügbar • Edelmetalle steueroptimiert verschenken u. vererben. Heute schon an morgen denken! 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Weitere Informationen finden sich auf folgenden Inter- netseiten der SVLFG: www.svlfg.de/gesunder-ruecken-im-betrieb www.svlfg.de/onlinevortraege SVLFG Landratsamt Ravensburg Genuss aus der Heimat: Rindfleisch, from nose to tail Mit dem Format „Genuss aus der Heimat“ informiert das Ernährungszentrum Bodensee-Oberschwaben regelmä- ßig über die Highlights der Saison. Im März wird die Ver- wendung von Rindfleisch vorgestellt, da der Schlachtkör- per eines Rindes aus deutlich mehr als Filet und Roastbeef besteht. Auch aus preiswerteren Stücken lassen sich le- ckere Gerichte zubereiten. Welches Teilstück vom Rind für welche Zubereitungsart geeignet ist, erfahren die Teilnehmenden in der 60-minütigen Online-Vorführung „Rindfleisch, from nose to tail“. Termine und Infos unter www.ernaehrung-oberschwaben.de. Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 10 MIETGESUCHE Küchen-Teufel ist seit vier Jahrzehnten Ihr Küchenstudio für besondere Ansprüche. 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Dann lernen wir Sie gerne kennen! Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung. SPK Storz & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft mbH Hähnlehofstraße 37 | 88250 Weingarten | Tel.: + 49 (0) 751 / 56 80 – 0, E-Mail: juergen.weber@spkgruppe.de | www.spk-gruppe.de Als Zusammenschluss der beiden renommierten Kanzleien SPK Storz & Kollegen in Weingarten und SPK Zoll + Kollegen in Friedrichshafen sind wir als Unternehmens- gruppe auf den Gebieten der Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Rechtsbera- tung und der Unternehmensberatung tätig. Wir üben diese Tätigkeit in einem Team von ca. 100 Mitarbeitern aus. In diesem Team sind 18 Berufsträger mit der mehrfachen Qualikation eines Steuerberaters, Wirtschaftsprüfers oder Rechtsanwalts. Wer hoch hinaus möchte, braucht eine gute Grundlage. Für einen erfolgreichen Start in das Berufsleben ist eine fundierte und professionelle Ausbildung eine wichtige Voraussetzung. Mitarbeiter Buchhaltung (m/w/d) in Teilzeit oder auf Euro 450-Basis Unser mittelständischer Mandant ist ein erfolgreiches, produzierendes Unter- nehmen mit einer hauseigenen Manufaktur für Qualitätsketten und Kompo- nenten, passend für alle Original-Typen und Hersteller von Überschneefahr- zeugen. Die Kompetenz dieses Unternehmens ist weltweit ein Begriff. Das Unternehmen sucht am Standort Weingarten zur Verstärkung des innova- tiven Teams zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Weitere Details zu dieser Position finden Sie unter www.spkgruppe.de/mandanten/. Unser Mandant bietet · Eine interessante und vielseitige Tätigkeit in einem zukunftsorientierten und international agierenden Unternehmen · Eine attraktive Vergütung · Selbständiges Arbeiten · flexible Arbeitszeiten mit unbefristetem Arbeitsvertrag und Weiterentwick- lungsperspektiven · Arbeiten in Bodenseenähe mit einer Vielzahl von Freizeitangeboten in der unmittelbaren Umgebung Die Attraktivität der Aufgabe liegt in der vielseitigen, herausfordernden Posi- tion in einem innovativ agierenden Unternehmen und einem dynamischen Team mit gutem Betriebsklima. Ihre Bewerbung Sie sind neugierig geworden? Dann freuen wir uns auf die Zusendung Ihrer elektronischen Bewerbungsunterlagen per E-Mail unter Angabe Ihrer Gehalts- vorstellung und der Stellen-ID: HHA/1320. SPK Unternehmensberatung GmbH Claudia Schreyer | Hähnlehofstraße 37 | 88250 Weingarten Tel.: (0751) 568 01 77 | Email: claudia.schreyer@spkgruppe.de KFZ-MARKT STELLENANGEBOTE[mehr]

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        Zuletzt geändert: 11.03.2022
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        Amtsblatt Jahrgang 2022 Freitag, den 18. Februar 2022 Nummer 7 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Ver- antwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Re- dakteur, Tobias Pearman, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisa- torischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Konzeptvergabe im Fischerareal geht in die nächste Runde Die Vergabe der Ankerprojekte ist am 08. Februar 2022 im Gemeinderat erfolgt. Die Anliegerprojekte wer- den im November 2022 vergeben. Das Fischerareal wird als kleinteiliges, lebendiges und gemischt genutztes Wohnquartier von Baindt entwickelt. Eine kleinteilige Entwicklung mit mehreren Akteuren bedeutet, dass innerhalb eines Quartiers verschiedene Aufgaben mit den Nachbarprojekten gemeinsam abgestimmt und durchgeführt werden müssen. Für die Vergabe von Baugrundstücken im Fischerareal wurde vom Gemeinderat das Konzeptvergabeverfahren beschlossen. Dieses Verfahren gliedert sich in zwei Bauabschnitte mit jeweils zwei Vergabephasen. In der ersten Phase wird ein Ankerprojekt für die Baufelder eins und zwei gesucht. Das Ankerprojekt schafft durch seine Vorpla- nung und -strukturierung die Grundlage für die nachfolgenden Projekte, die sogenannten Anlieger. Es übernimmt zusätzlich zum eigenen Hochbauprojekt die Organisation, Planung und Umsetzung für die gemeinschaftliche Parkierung und die Freianlagen im Bereich des Baufeldes vom Ankerprojekt. Ein Ankerprojekt übernimmt somit die Querschnittsaufgaben. In Kenntnis der erarbeiteten Ankerkonzeption bewerben sich dann erst die Anlieger- projekte. Der Gemeinderat hat sich beim Ankerprojekt 1 für ein Projekt entschieden, das 50 % geförderten Miet- wohnraum bietet. Außerdem werden im Baufeld 1 alle Wohnungen barrierefrei erreichbar sein. Das Ankerprojekt 2 wird hingegen Servicewohnen, vor allem für Personen mit fortgeschrittenem Alter und nach Bedarf buchbaren Dienstleistungen im Bereich Pflege und Service, umsetzen. Bis zum finalen Abgabetermin der beiden Ankerprojekte am 29. November 2021 wurden insgesamt sechs bewertbare Bewerbungen von vier Akteuren eingereicht. Im Rahmen der Bewerbungsprüfung wurden alle Akteure zu einem Gespräch eingeladen, das im Dezember 2021 in standardisierter Form in Präsenz stattfand. Der am 29. Januar 2022 nicht öffentlich tagende Bewertungsausschuss hat die Bewerbungen gesichtet und auf Grundlage der vom Gemeinderat beschlosse- nen Auswahlkriterien untereinander vergleichend bewertet. Hierbei wur- den die Bewerbungen auch in einer Gesamtbetrachtung der Qualitäten für das Fischerareal und für die Ge- meinde Baindt bewertet. Die Abgabe der Bewerbungen für die Anliegerprojekte erfolgt nach der Sommerpause und die Verga- beentscheidung Anfang Novem- ber 2022. Im Frühjahr 2022 wird es den „Marktplatz der Begegnung“ ge- ben, hierzu werden alle Woh- nungsinteressenten und poten- tiellen Bauträger eingeladen. Ziel der Veranstaltung ist es zusam- menzukommen, sich auszutau- schen und gegebenenfalls zu- sammenzuschließen, um eine gemeinsame Bewerbung für ein Anliegerprojekt abzugeben. Sie erhalten hierzu zeitnah weitere Informationen. Ihre Gemeindeverwaltung Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 7 Wir trauern um unsere liebe Schwester Carola, die leider am 04. Februar 2022 verstorben ist. Sr. M. Carola Pötter wurde am 30. Oktober 1938 in Tal- heim (Gemeinde Lauterach) geboren. Sie trat am 04. Mai 1960 in die Gemeinschaft der Franziskanerinnen von Hei- ligenbronn ein und legte am 09. Mai 1961 dort ihre Profess ab. Sie verstarb überraschend am 04. Februar 2022 im 84. Lebensjahr und im 61. Jahr ihrer Ordensprofess. Sr. M. Carola war viele Jahre in unterschiedlichen Grup- pen mit gehörlosen Menschen tätig. Eine erste Ausbildung dafür absolvierte sie schon 1961 in St. Loreto, Schwäbisch Gmünd. Von 1975-1978 war sie in Paderborn zur Weiterbil- dung als Jugend- und Heimerzieherin. Zwischen 1962 und 1975 sowie von 1978 bis 1989 tat sie Dienst in Gruppen mit gehörlosen Jugendlichen. In dieser Zeit übernahm sie die Heimleitung für das Gehörloseninternat. Von 1989 bis 1990 baute sie die neue Familiengruppe in St. Antonius, Rottweil mit auf. Nach einer Auszeit in Maihingen übernahm sie für ein Jahr eine Lehrlingsgruppe von gehörlosen Mädchen. Nach insgesamt 26 Jahren Leben und Arbeiten mit gehörlosen Kindern und Jugendlichen, wechselte sie 1992 als Konventoberin nach Baindt. Dort war sie in der Stiftung als Hauswirtschaftsleitung tätig. In diese Zeit fiel die Aufgabe, den bisherigen Konvent mit 10 Schwestern zu räumen und in das Dachgeschoß der frisch renovierten Piuspflege zu ziehen. 1998 kehrte sie ins Mutterhaus zurück und übernahm die Leitung des neu eröffneten Haus Lebensquell. Nach einer Sabbatzeit kehrte sie zusammen mit Sr. M. Johannella nach Baindt zurück. „Geistliche Zelle“ sein in der Stiftung, Jakobuspilgern die Türen öffnen, Suchenden eine Auszeit zu ermöglichen und einfach „DA-SEIN“ für die Menschen – das war bis zur ihrem Abschied 2021 das Selbstverständnis der beiden Schwestern. Das ist ein Ausschnitt aus den Zeilen, die zum Leben von unserer Schwester Carola auf der Homepage der Stiftung St. Franziskus zu lesen sind. Ganz bewusst schreibe ich hier von „unserer“ Schwester Carola, denn Sie war uns Baindterinnen und Baindtern in besonderem Maße zuge- wandt. Ob es Kinder und Jugendliche oder Mitarbeitende in der Blinden- und Sehbehinderten- schule, die Minis oder ihr Gegenüber beim Einkaufen im CAP-Markt waren, Sie begegnete uns allen mit einem immer fröhlichen Blick und mit einem stets offenen Herz. Obwohl ihr durch ihre Berufung manches in unserem Alltag fremd sein musste, urteilte sie überlegt und mit großer Weisheit. Schwester Carola war eine starke Persönlichkeit und außergewöhn- liche Frau mit der es einfach und schön war zu lachen und zu beten. Wir sagen von Herzen Danke, für alles was Schwester Carola uns Gutes getan hat. Schwester Johannella, die viele Jahre ihres Lebens mit Schwester Carola zusammen- gelebt hat, wünschen wir viel Kraft und die Gelassenheit, die uns die Gewissheit gibt, dass Schwester Carola nun in den besten Händen ist, die wir uns vorstellen können! Ihre Simone Rürup Bürgermeisterin Nummer 7 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Mein SCHNELLTEST ist positiv - Was muss ich jetzt tun? Liebe Bürgerin, lieber Bürger, Sie haben sich einer Testung auf das Coronavirus SARS-CoV-2 mittels Antigen-Schnelltest unterzogen und Ihr Test ist positiv ausgefallen. Hierunter fallen Antigentests, die von geschulten Dritten durchgeführt oder von geeigneten Per- sonen überwacht wurden. Alleine durchgeführte und nicht durch Dritte überwachte Selbsttests fallen nicht darunter. Im Folgenden erfahren Sie, was Sie im Falle eines positiven Testergebnisses beachten müssen. 1. Begeben Sie sich in Absonderung (Isolation)! Wenn Sie ein positives Antigen-Schnelltestergebnis erhalten haben, begeben Sie sich unverzüglich und ohne Umwege in Ihre Wohnung/Ihr Haus! Dies gilt auch für geimpfte (auch mit Auffrischimpfung) und genesene Per- sonen. Verlassen Sie Ihre Wohnung oder Ihr Haus nur in medizinischen oder sonstigen Notfällen oder zum Testen. Wenn Sie einen Garten oder einen Balkon haben, können Sie sich dort alleine aufhalten. Vermeiden Sie direkten Kontakt zu den weiteren Personen in Ihrem Haushalt. Bleiben Sie, wenn möglich, in ei- nem eigenen Zimmer - auch bei den Mahlzeiten. Tragen Sie eine Maske, wenn Sie Kontakt zu anderen Personen in Ihrem Haushalt haben. Lüften Sie regelmäßig alle Zimmer der Wohnung. Sie und Ihre Haushaltsmitglieder (außer diese sind quarantänebefreit, siehe unten) dürfen keinen Besuch empfangen. Auch quarantänebefreite Haushaltsmitglieder sollten jedoch nach Möglichkeit in dieser Zeit keinen Besuch im selben Haushalt empfan- gen. Wenn Sie Symptome bekommen oder sich diese verschlimmern, nehmen Sie telefonisch Kontakt zu Ihrem Haus- arzt oder dem hausärztlichen Notdienst (116 117) auf! 2. Dauer der Absonderung und Möglichkeiten zur vorzeitigen Beendigung Ihre Absonderung endet in der Regel 10 Tage nach dem Testergebnis (Datum der Probenahme). Auch ein an- schließendes, bestätigendes, positives PCR-Testergebnis verlängert die Dauer nicht. Gerechnet wird ab dem positiven Antigenschnelltest-Ergebnis. Wenn zur Bestätigung noch ein PCR-Test durchgeführt wurde und das Ergebnis des PCR-Tests negativ ist, dann endet die Absonderung direkt mit dem Vorliegen des negativen PCR-Testergebnisses. Es erfolgt keine gesonder- te Mitteilung durch das Gesundheitsamt. Sie müssen das negative PCR-Testergebnis der zuständigen Ortspoli- zeibehörde mitteilen. Die Kosten für die PCR-Nachtestung sind von der Testverordnung des Bundes abgedeckt und somit für Sie kostenfrei. Wenn Sie keinen bestätigenden PCR-Test gemacht haben, besteht die Möglichkeit ab Tag 7 der Absonderung einen Antigen-Schnelltest durchzuführen. Hierzu müssen Sie zudem mindestens seit 48 Stunden symptomfrei sein. Ist dieser negativ, endet ihre Absonderung direkt mit Vorliegen des negativen Antigenschnelltest-Ergeb- nisses. Dieselbe Möglichkeit besteht jedoch ebenso, wenn Sie einen bestätigenden PCR-Test gemacht haben und die- ser positiv war. Auch dann besteht die Möglichkeit ab Tag 7 der Absonderung einen Antigen-Schnelltest durch- zuführen. Hierzu müssen Sie mindestens seit 48 Stunden symptomfrei sein. Ist dieser Test negativ, endet ihre Absonderung direkt mit Vorliegen des negativen Antigenschnelltest-Ergebnisses. Sind Sie in einer medizinisch-pflegerischen Einrichtung tätig, benötigen Sie eventuell zusätzlich einen negativen PCR-Test und müssen mind. seit 48 Std. symptomfrei sein. Gehen Sie in diesem Fall auf Ihren Arbeitgeber zu, um zu erfahren, ob Sie von dieser Regelung betroffen sind. Die Möglichkeit zur Freitestung besteht auch, wenn bei Ihnen die Omikron-Variante festgestellt wurde. Die Kosten zur Freitestung sind von der Testverordnung des Bundes abgedeckt und somit für Sie kostenfrei. 3. Lassen Sie Ihr Testergebnis bestätigen! Sofern die PCR-Kapazitäten in Ihrer Gegend ausreichend sind, lassen Sie Ihren positiven Schnelltest mittels eines PCR-Tests bestätigen und begeben Sie sich unverzüglich in Absonderung. Die Kosten für die PCR-Nachtestung sind von der Testverordnung des Bundes abgedeckt und somit für Sie kostenfrei. Lassen Sie die Teststelle vorab wissen, dass Sie einen positiven Schnelltest hatten. Die Kontaktdaten erfahren Sie über die Internetseite der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg unter Stand: 31.01.2022 Seite 1 von 3 Mein SCHNELLTEST ist positiv – Was muss ich jetzt tun? Liebe Bürgerin, lieber Bürger, Sie haben sich einer Testung auf das Coronavirus SARS-CoV-2 mittels Antigen-Schnelltest unterzogen und Ihr Test ist positiv ausgefallen. Hierunter fallen Antigentests, die von geschulten Dritten durchgeführt oder von geeigneten Personen überwacht wurden. Alleine durchgeführte und nicht durch Dritte überwachte Selbsttests fallen nicht darunter. Im Folgenden erfahren Sie, was Sie im Falle eines positiven Testergebnisses beachten müssen. 1. Begeben Sie sich in Absonderung (Isolation)! Wenn Sie ein positives Antigen-Schnelltestergebnis erhalten haben, begeben Sie sich unverzüglich und ohne Umwege in Ihre Wohnung/Ihr Haus! Dies gilt auch für geimpfte (auch mit Auffrischimp- fung) und genesene Personen. Verlassen Sie Ihre Wohnung oder Ihr Haus nur in medizinischen oder sonstigen Notfällen oder zum Testen. Wenn Sie einen Garten oder einen Balkon haben, können Sie sich dort alleine aufhalten. Vermeiden Sie direkten Kontakt zu den weiteren Personen in Ihrem Haushalt. Bleiben Sie, wenn mög- lich, in einem eigenen Zimmer – auch bei den Mahlzeiten. Tragen Sie eine Maske, wenn Sie Kontakt zu anderen Personen in Ihrem Haushalt haben. Lüften Sie regelmäßig alle Zimmer der Wohnung. Sie und Ihre Haushaltsmitglieder (außer diese sind quarantänebefreit, siehe unten) dürfen keinen Besuch empfangen. Auch quarantänebefreite Haushaltsmitglieder sollten jedoch nach Möglichkeit in dieser Zeit keinen Besuch im selben Haushalt empfangen. Wenn Sie Symptome bekommen oder sich diese verschlimmern, nehmen Sie telefonisch Kontakt zu Ihrem Hausarzt oder dem hausärztlichen Notdienst (116 117) auf! 2. Dauer der Absonderung und Möglichkeiten zur vorzeitigen Beendigung Ihre Absonderung endet in der Regel 10 Tage nach dem Testergebnis (Datum der Probenahme). Auch ein anschließendes, bestätigendes, positives PCR-Testergebnis verlängert die Dauer nicht. Gerechnet wird ab dem positiven Antigenschnelltest-Ergebnis. Wenn zur Bestätigung noch ein PCR-Test durchgeführt wurde und das Ergebnis des PCR-Tests nega- tiv ist, dann endet die Absonderung direkt mit dem Vorliegen des negativen PCR-Testergebnisses. Es erfolgt keine gesonderte Mitteilung durch das Gesundheitsamt. Sie müssen das negative PCR-Tester- gebnis der zuständigen Ortspolizeibehörde mitteilen. Die Kosten für die PCR-Nachtestung sind von der Testverordnung des Bundes abgedeckt und somit für Sie kostenfrei. Wenn Sie keinen bestätigenden PCR-Test gemacht haben, besteht die Möglichkeit ab Tag 7 der Ab- sonderung einen Antigen-Schnelltest durchzuführen. Hierzu müssen Sie zudem mindestens seit 48 Stunden symptomfrei sein. Ist dieser negativ, endet ihre Absonderung direkt mit Vorliegen des negati- ven Antigenschnelltest-Ergebnisses. Dieselbe Möglichkeit besteht jedoch ebenso, wenn Sie einen bestätigenden PCR-Test gemacht haben und dieser positiv war. Auch dann besteht die Möglichkeit ab Tag 7 der Absonderung einen Antigen- Schnelltest durchzuführen. Hierzu müssen Sie mindestens seit 48 Stunden symptomfrei sein. Ist dieser Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 7 https://www.kvbawue.de/buerger/notfallpraxen/corona-anlaufstellen/corona-karte/ oder unter der Telefon- nummer 116 117. Eine Auflistung teilnehmender Apotheken, die mitunter auch PCR-Testungen anbieten, finden Sie auf der Internetseite der Landesapothekenkammer. Oftmals listen auch die Kommunen weitere Teststellen auf ihren Internetseiten. Zur Durchführung des PCR-Tests dürfen Sie die häusliche Absonderung unterbrechen. Schutzmaßnahmen (Ab- stand, medizinischer Mund-Nasen-Schutz oder FFP2-Maske) sind dabei unbedingt zu beachten. Wenn Sie sich zusätzlich einer bestätigenden PCR-Testung unterzogen haben und das Ergebnis dieses PCR- Tests negativ ist, dann endet Ihre Absonderung und die Absonderung Ihrer Haushaltsangehörigen sofort mit Erhalt des Testergebnisses! 4. Informieren Sie Ihre Haushaltsangehörigen! Teilen Sie all Ihren Haushaltsangehörigen schnellstmöglich mit, dass Sie positiv getestet wurden. Ihre Haushaltsangehörigen müssen sich ebenfalls sofort nach Kenntnis über Ihr positives Ergebnis in Absonde- rung (Quarantäne) begeben, außer diese gelten als quarantänebefreit. „Quarantänebefreite Person“ ist jede o Person, die zwei Impfungen gegen das Coronavirus erhalten hat und deren zweite Impfung nicht weniger als 15 Tage und nicht mehr als 90 Tage zurückliegt, o genesene Person deren PCR-Nachweis einer vorherigen Infektion mit dem Coronavirus nicht weniger als 28 Tage und nicht mehr als 90 Tage ab Probenentnahme zurückliegt, o geimpfte Person, die mindestens eine Auffrischungsimpfung erhalten hat, oder o genesene Person, die eine oder zwei Impfungen gegen das Coronavirus erhalten hat, wobei die Reihenfolge der Impfung und Infektion unerheblich ist; UND in allen Fällen keine gegenteilige Anordnung der zuständigen Behörde erhalten hat. Zudem dürfen die Haushaltsangehörigen nicht selber positiv getestet sein und dürfen keine Symptome haben. Auch Ihre absonderungspflichtigen Haushaltsangehörigen dürfen die Wohnung oder das Haus nur in medizi- nischen oder sonstigen Notfällen oder zum Testen verlassen. Ein Aufenthalt auf dem eigenen Balkon oder im eigenen Garten sind möglich. Die Quarantäne für Ihre Haushaltsangehörigen endet in der Regel zehn Tage nach Ihrem Testergebnis, sofern Ihre Haushaltsangehörigen nicht selbst positiv getestet werden. Treten bei Ihren Haushaltsangehörigen Symp- tome auf, wird eine Abklärung sowie Testung empfohlen. Zudem besteht die Möglichkeit zur vorzeitigen Beendigung der Quarantäne von Haushaltsangehörigen. Ab dem siebten Tag der Absonderung kann ein Antigenschnelltest vorgenommen werden. Ist dieser negativ, endet die Absonderung der Haushaltsangehörigen direkt mit dem Vorliegen des negativen Schnelltestergebnisses. Das negative Testergebnis (zur vorzeitigen Beendigung der Absonderung der Haushaltsangehörigen) muss bis zum Ablauf der ursprünglichen Absonderungsdauer mitgeführt und nur auf Verlangen der zuständigen Behörde vorgelegt werden. Haushaltsangehörige Kitakinder und Schüler sowie Kitakinder und Schüler, die als enge Kontaktperson einge- stuft wurden, können sich bereits ab Tag 5 der Absonderung freitesten. Aus Ihrem positiven Antigen-Schnelltestergebnis ergeben sich zunächst keine weiteren Absonderungsverpflich- tungen für andere Personen außer Ihren Haushaltsangehörigen. Sie können Ihr Umfeld und weitere Kontakt- personen über ihr positives Testergebnis unterrichten. Ihre Kontaktpersonen müssen sich jedoch nicht beim Gesundheitsamt melden. 5. Kontaktaufnahme durch das Gesundheitsamt Das Gesundheitsamt wird mit positiv getesteten Personen, Haushaltsangehörigen und weiteren Kontaktperso- nen außerhalb von Ausbrüchen und Settings mit vulnerablen Gruppen künftig nicht mehr routinemäßig Kontakt aufnehmen. Es ist auch nicht erforderlich, dass Sie sich selbst an das Gesundheitsamt wenden. Bei offenen Fragen rund um Ihre eigene Absonderung oder die Absonderung Ihrer Haushaltsangehörigen nut- zen Sie bitte entsprechende Telefon-Hotlines oder Informationsangebote, beispielsweise: o FAQ zu Fragen rund um Quarantäne und Isolation in Baden-Württemberg: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/fragen-und-antworten-rund-um- corona/faq-quarantaene/ Sofern Sie eine Bescheinigung über Ihre Absonderung benötigen, kontaktieren Sie bitte Ihre zuständige Orts- polizeibehörde. Stand: 31.01.2022 Nummer 7 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Informationen zur Ferienbetreuung für Grundschüler der Gemeinde Baindt im Jahr 2022 Liebe Eltern, wir freuen uns Sie darüber informieren zu können, dass die Gemeinde Baindt in Kooperation mit der Gemein- de Baienfurt auch im Jahr 2022 eine Ferienbetreuung anbieten wird. Als Räumlichkeiten werden deshalb entweder die Be- treuungsräume der Klosterwiesenschule in Baindt oder die Kernzeiträume der Achtalschule in Baienfurt ge- nutzt. Für die Betreuung in den Sommerferien können auch die „großen“ Kindergartenkinder, die im September eingeschult werden, angemeldet werden. Die Ferienbetreuung wird als Halbtagesbetreuung von 07.30 Uhr bis 13:30 Uhr angeboten. Osterferien 19.04. - 22.04.2022 48,00 € zzgl. VVG Pfingstferien 07.06. - 10.06.2022 48,00 € zzgl. VVG Sommerferien 01.08. - 05.08.2022 60,00 € zzgl. VVG 08.08. - 12.08.2022 60,00 € zzgl. VVG 29.08. - 02.09.2022 60,00 € zzgl. VVG 05.09. - 09.09.2022 60,00 € zzgl. VVG Herbstferien 02.11. - 04.11.2022 36,00 € zzgl. VVG Im Preis ist die Betreuung für alle angegebenen Tage der jeweiligen Ferienwoche enthalten. Eine Buchung für Ihren Bedarf ist über das Ticketpor- tal www.reservix.de möglich. Geben Sie hierzu in das Suchfeld „Ferienbetreuung Baindt“ ein und Sie wer- den auf die entsprechenden Angebote geleitet. Alles Wissenswerte sowie die Anmeldefrist finden Sie im Angebotstext. Getätigte Buchungen sind verbindlich, die Kosten können nicht zurückerstattet werden. Bitte schlie- ßen Sie hierfür ggf. eine Rücktrittsversicherung über reservix ab. Für Fragen stehen Ihnen unsere Schulsozialarbeite- rin Frau Nandi (07502/94114-172), die Leiterin der Be- treuung Frau Neubrand (07502/94114-151) und Frau Ziegler von der Gemeinde Baindt (07502/9406-16) zur Verfügung. Herzliche Grüße Ihre Gemeindeverwaltung Rathaus mit Terminvereinbarung geöffnet Das Rathaus ist bis auf Weiteres nur nach vorheriger Terminabsprache für Sie geöffnet hat. Eine Terminvereinbarung für Termine an der Bürgertheke ist ONLINE möglich unter: https://www. terminland.eu/baindt/online/baindt oder mit folgendem QR-Code: Für Termine in den anderen Abteilun- gen wenden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail direkt an den jeweilig zuständigen Mitarbeitenden. Derzeit gilt die Pflicht zur Vorlage eines 3G-Nach- weises. Hierzu reicht der digitale Impf- und Genese- nennachweis oder ein aktuelles Zertifikat eines An- tigenschnelltests. Bitte zeigen Sie Ihren Nachweis unaufgefordert bei Betreten des Rathauses vor und tragen Sie eine FFP2-Maske. Wir danken für Ihr Verständnis! Ihre Gemeindeverwaltung Baindt Sitzungsbericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 08.02.2022 TOP 01 Einwohnerfragestunde Von den anwesenden Zuhörerinnen und Zuhörern wur- den keine Fragen an die Verwaltung gestellt. TOP 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Be- schlüsse Bürgermeisterin Rürup berichtet: In nicht öffentlichen Sitzungen gefasste Beschlüsse sind nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit oder wenn dies nicht möglich ist, in der nächsten öffentlichen Ge- meinderatssitzung bekannt zu geben, sofern nicht das öffentliche Wohl oder das berechtigte Interesse Einzelner entgegensteht (§ 35 Abs. 1 Satz 4 der Gemeindeordnung). Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 11. Januar 2022 ist folgender Beschluss bekannt zu geben: Amtliche Bekanntmachungen Mobile Geschwindigkeitsmessungen im Januar 2022 - Ergebnisse - Straße Anzahl der gemessenen Anzahl der Fahrzeuge Überschreitungen Tempolimit km/h Höchstgeschwindigkeit km/h Boschstraße 96 0 30 35 Schachenerstraße 36 0 30 29 Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 7 TOP Zustimmung zum Kauf - und Pachtvertrag im Zu- sammenhang mit der Errichtung einer E-Schnellla- desäule. Beschluss: Der Gemeinderat ermächtigt die Gemeindeverwaltung einen Kauf- und Pachtvertrag für die Errichtung einer E-Schnellladesäule abzuschließen. TOP 03 Bericht der Bürgermeisterin Bürgermeisterin Rürup gibt folgendes bekannt: a) Coronainfektionen Aktuelle Zahlen zu den Coronainfizierten in der Ge- meinde Baindt liegen leider nicht vor. Der Dashboard wird seit dem 02.02.2022 nicht mehr gepflegt. b) Teststation in der Schenk-Konrad-Halle Insgesamt wurden 7.595 Antigenschnelltests im Janu- ar durchgeführt. Durchschnittlich sind dies pro Tag 245 Testungen. Insgesamt wurden 139 positive Ergebnisse registriert. Dies liegt im Vergleich zu anderen Stand- orten tendenziell eher im unteren Bereich. c) Regionalplan Der Regionalplan wurde als Satzung beschlossen und liegt dem Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen zur Verbindlichkeitserklärung vor und muss noch genehmigt werden. Sobald eine Entschei- dung vorliegt, wird man sehen wie die weitere Vorge- hensweise (Klageerhebung der Kommunen oder des Zweckverbandes) sein wird. TOP 04 Bauantrag zum Neubau von 2 Mehrfamili- enhäusern mit je 5 Wohneinheiten und den erforderlichen Befreiungen von den Festset- zungen des Bebauungsplanes „Kiesgrubens- traße“ für die Überschreitung der Baugrenze mit 8 Carports und der Überschreitung des max. zulässigen Maßes von Einzelgaupen auf dem Flst. 211/7, Kiesgrubenstraße 10 und 12 Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: Auf dem Flst. 211/7 in der Kiesgrubenstraße sollen zwei Wohngebäude mit je 5 Wohneinheiten, 10 Carports und 10 Stellplätzen entstehen. Das Grundstück liegt im Bereich des Mischgebiets Mi3 des Bebauungsplanes „Kiesgrubenstraße“ (rechtskräf- tig 05.07.1996), weshalb die geplanten Gebäude nach § 30 BauGB zu beurteilen sind. Im Mischgebiet soll eine gleichmäßige Durchmischung von Wohnen und Gewer- be herrschen. Im Mi3 sind vorwiegend Gewerbebauten vorhanden, lediglich 1 Wohngebäude. Somit wird mit den beiden geplanten Wohngebäuden das Gleichgewicht im Gebiet besser erreicht. Im Dachgeschoss beider Wohnhäuser sollen auf der Nord-Ost-Seite der Dachflächen 2 Gaupen mit je 2,95 m Breite errichtet werden. Auf der Süd-West-Seite ist jeweils eine große Gaupe mit einer Breite von 8,47 m geplant. Dachaufbauten dürfen nach den Festsetzungen des Be- bauungsplanes 1/3 der Trauflänge (hier 18,04 m) nicht überschreiten. Außerdem dürfen Einzelgaupen nur 2,50 m breit sein. 8 der 10 Carports sind auf der Grenze zum Flst. 211/6 geplant und ragen über die Baugrenze hinaus. Garagen und überdachte Stellplätze dürfen nur innerhalb, Stellplätze, die nicht überdacht sind, dürfen auch außer- halb des Baufeldes errichtet werden. Für die Überschreitung der Baugrenze mit den 8 Carports und die Überschreitung des Maßes für die Breite von Ein- zelgaupen und der Überschreitung der Gaupen auf der Süd-West-Seite, da sie breiter als 1/3 der Trauflänge sind, ist eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungs- planes Kiesgrubenstraße erforderlich. Nach § 31 Abs. 2 BauGB kann ein Vorhaben von den Fest- setzungen des Bebauungsplanes befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und 1. Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Befreiung erfordern oder 2. die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder 3. die Durchführung des Bebauungsplans zu einer of- fenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und wenn die Abweichung auch unter Würdigung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Eine Befreiung nach § 31 Abs.2 BauGB kann aus Sicht der Verwaltung erteilt werden, da die Grundzüge der Planung nicht berührt sind. Die Abweichung ist städtebaulich ver- tretbar. Seit Rechtskraft des Bebauungsplanes haben sich die Anforderungen bzgl. der Dämmwerte an die Bauteile deutlich verschärft, was zur Folge hat, dass Außenbauteile entschieden breiter sind. Gaupen mit nur 2,50 m Außen- maß sind bei heutigen Neubauten nicht mehr zeitgemäß. Durch die Öffnung des Dachgeschosses mit einer breiten Gaupe auf die Balkone in Süd-West-Richtung werden die Wohnräume heller und wohnlicher. Beschluss: 1. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zu den erforderlichen Befreiungen wegen Überschreitung der Baugrenze mit 8 Carports und der Überschreitung der zulässigen Breiten der Dachaufbauten beim Bau- antrag zum Neubau von 2 Wohngebäuden mit Car- ports und Stellplätzen wird erteilt. 2. Durch den Bau des Carports darf keine Sichtbehinde- rung entstehen. TOP 05 Vorbereitung / Ausrichtung eines gemeinwirt- schaftlichen Verkehrs im Schussental Frau Jungnitz und Herr Dornfeld teilen mit: Im Rahmen der Ausarbeitung des Verkehrsentwick- lungsplanes (VEP) haben sich die GMS-Gemeinden auf den Weg gemacht, eine gemeinsame strategische Rich- tung im Verkehrsbereich, für die nächsten zehn Jahre, zu definieren. In einer GMS-Verbandversammlung vom 15.07.2021 wurde dem VEP zugestimmt. Damit wurde die Verwaltung beauftragt die Maßnahmen zu konkretisie- ren, zu planen und umzusetzen. Der VEP beinhaltet in großen Umfang den Bereich „ÖPNV“, dessen Maßnahmen ein großes Potential in der Verkehrs- wende und das Rückgrat der Mobilität bilden. Hier stehen vor allem die Grobmaßnahmen zur Taktverdichtung und Linienkonzeption im Fokus. Die Modellierung des VEP’s ist Ausgangspunkt für die detailliertere Planung eines ÖPNV-Konzeptes, welche derzeit im Klimamobilitätsplan ausgearbeitet wird. Diese, durch Landesmittel von 80% geförderte Ausarbeitung, soll die planerische Brücke hin zu einer Mobilitätsgarantie, wie es das Land Baden-Würt- temberg vorsieht, ermöglichen. Derzeitige Situation Der zu erwartende Mehrbedarf an Verkehrsleistungen im öffentlichen Nahverkehr, bringt die derzeit, im Stadtbus Ravensburg Weingarten, eigenwirtschaftlich organisier- ten Verkehre an die Grenze des Machbaren. Die tätigen Verkehrsunternehmen fahren dabei seit An- beginn der Erbringung der Verkehrsleistung auf eigene Kosten und eigenes Risiko. Damit stehen sie im direkten Nummer 7 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Zielkonflikt zwischen der Kompensation der Kostenstei- gerung und der Unterbreitung eines attraktiven Tarifan- gebotes. Seit der Corona-Pandemie hat sich die Situation der ei- genwirtschaftlichen Verkehrsunternehmen weiter ver- schärft. Der Rückgang an Fahrgästen ist horrend, das öffentliche Leben kam zeitweise weitgehend in den Lock- down-Phasen zum Stillstand. Seit zwei Jahren sind die privaten Verkehrsunternehmen abhängig von den Co- rona-Hilfen und sichern den täglichen Bedarf an öffent- lichen Nahverkehren. Ausblick Zwischen der derzeitigen privatwirtschaftlichen Organi- sationsstruktur im Stadtbus Ravensburg Weingarten und den Plänen zum Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs klafft eine große Lücke. Um den öffentlichen Nahverkehr im Schussental in die Zukunft führen zu können, bedarf es einer Neuaufteilung der Akteure sowie deren Aufgaben und Verantwortungen. Diesen Weg mit einem gemeinwirtschaftlichen Verkehr, gehen immer mehr Kommunen, um ihren Bürgerinnen und Bürgern die Daseinsvorsorge an Mobilitätsbedarf weiterhin zu ermöglichen. Bei einem gemeinwirtschaftlich organisierten Verkehr übernimmt die jeweilige Verantwortungsgemeinschaft die Gestaltung des Verkehrsangebotes, sowohl in finanzieller als auch aus Angebotssicht. Da der Verkehr (Liniennetz) im Schussental historisch zusammengewachsen ist, Pen- delverkehre zunehmen und die Städte weiterwachsen, ist es naheliegend, dass die durch den Stadtbus bedienten Kommunen, in einer entsprechenden Organisationsein- heit, die Verantwortung übernehmen. Der privatwirtschaftlich organisierte Verkehr, welcher über Konzessionen und Betriebsdurchführungen wei- testgehend bis Ende 2026 abgesichert ist, Bedarf ab 01.01.2027 einer Neuorganisation. Alleine die Ausschrei- bung der Verkehre nimmt einen Zeitraum von zwei Jah- ren in Anspruch. Aus diesem Grund, ist es zeitliches Gebot sich über eine Verantwortungsgemeinschaft auszutau- schen, um rechtliche Kompetenzen abzubilden und Ver- kehrsleistungen gemeinsam festzulegen, später auszu- schreiben und zu bestellen. Die Gemeinderatssitzung dient einer ersten Sensibilisie- rung des Gemeinderates für die Herausforderung des ÖPNV’s der Zukunft im Schussental aus struktureller, rechtlicher Sicht und der betrieblichen Machbarkeit. Da- bei soll ein grober Überblick über die anstehenden Span- nungsverhältnisse im ÖPNV gegeben werden, aber auch ein grober gangbarer Weg skizziert werden. Um Entscheidungen in der Struktur des ÖPNV’s mit Weitsicht treffen zu können, ist es im ersten Schritt, Ziel die Mitglieder des Gemeinderats mitzunehmen. Da die Strukturen im ÖPNV sehr komplex sind, wird der GMS im Anschluss an die einzelnen Vorstellungen in den Ge- meinderäten, einen zentralen ÖPNV-Workshop, unter Hinzuziehung eines Fachjuristen, veranstalten. Beschluss: Der Gemeinderat nimmt den Bericht zur Vorbereitung / Ausrichtung eines gemeinwirtschaftlichen Verkehrs im Schussental zur Kenntnis. TOP 06 Vergabe der Ankerprojekte im Fischerareal - Informationen zum Quartiersplatz Bauamtsleiterin Jeske trägt folgenden Sachverhalt vor: Für die Vergabe von Baugrundstücken im Fischerareal wurde vom Gemeinderat ein offenes Konzeptvergabe- verfahren beschlossen. Dieses Verfahren gliedert sich in zwei Bauabschnitte mit jeweils zwei Vergabephasen. In der ersten Phase wird ein Ankerprojekt für die Baufelder eins und zwei gesucht. Das Ankerprojekt schafft durch seine Vorplanung und -strukturierung die Grundlage für die nachfolgenden Projekte, die sogenannten Anlieger. Es übernimmt zusätzlich zum eigenen Hochbau-Projekt die Organisation, Planung und Umsetzung für die gemein- schaftliche Parkierung und die Freianlagen des gesam- ten Baufelds. Die maximale Größe des Hochbauprojek- tes eines Akteurs darf grundsätzlich nicht mehr als einen Baukörper betragen. In verschiedenen Veranstaltungen wurde das Konzept- vergabeverfahren sehr unterschiedlichen Akteuren vor- gestellt. Leider konnten die meisten Termine pandemie- bedingt nur digital stattfinden. In der Sitzung des Gemeinderats am 09.03.2021 wurden die Vermarktungskriterien / Entwicklungsziele im Kon- zeptvergabeverfahren vom Rat festgelegt. Im Juni 2021 wurde die Ausschreibung auf der Gemeindehomepage veröffentlicht. Die Umsetzung des städtebaulichen Ent- wurfs in einen Bebauungsplan hat sich als sehr aufwen- dig herausgestellt, so dass die Rechtskraft erst mit Ver- öffentlichung im Amtsblatt am 19.11.2021 erreicht wurde. Dadurch wurde der Abgabetermin für das Ankerprojekt auf den 29.11.2021 verschoben. Bis zum Abgabetermin wurden insgesamt sechs bewert- bare Bewerbungen von vier Akteuren eingereicht. Im Rah- men der Bewerbungsprüfung wurden die Akteure aller Bewerbungen zu einem Gespräch eingeladen. Die Be- werbergespräche fanden am 21.12.2021 in standardisier- ter Form in Präsenz statt. Im Anschluss wurden bis zum 19.01.2022 die finalen Bewerbungen von den Akteuren eingereicht. Der am 29.01.2022 nicht öffentlich tagende Bewertungs- ausschuss hat die Bewerbungen gesichtet und auf Grund- lage der vom Gemeinderat beschlossenen Auswahlkri- terien untereinander vergleichend bewertet. Hierzu lag ihm ein Vorprüfbericht vor, in dem die eingegangenen Bewerbungen ausführlich vorgestellt wurden. Hierbei wur- den die Bewerbungen auch in einer Gesamtbetrachtung der Qualitäten für das Fischerareal und für die Gemeinde Baindt bewertet. Beschluss: 1. In der ersten Vergabephase der offenen Konzept- vergabe im Fischerareal, der Ankervergabe, werden auf Grundlage der vom Gemeinderat beschlossenen Vermarktungsunterlagen, der Ergebnisse der Vorprü- fung und der Sitzung des Bewertungsausschusses am 29.02022 die Bewerbung Nr. 5 (Bauträger Z & K Wohn- bau, Cadolzburg) für das Baufeld 1 und die Bewerbung Nr. 4 (Bauträger Heiss Himmelhaus Projektbau, Kirch- heim unter Teck) für das Baufeld 2 ausgewählt. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, mit den beiden aus- gewählten Bewerbern Reservierungsvereinbarungen abzuschließen. 3. Der Umfang der in der Anlieger-Vergabe zur Verfü- gung stehenden Baukörper wird um die drei nördli- chen Baukörper im Baufeld 2 ergänzt. 4. Die Terminschiene der Anlieger-Vergabe wird ange- passt. Die Vergabeentscheidung erfolgt Anfang No- vember 2022. Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 7 TOP 07 Gebäude am Dorfplatz - weitere Vorgehens- weise Bürgermeisterin Rürup teilt mit: Die Entscheidung am Dorfplatz ein Gebäude für die ört- liche medizinische Versorgung zu errichten, hat den Ge- meinderat im vergangenen Jahr umfassend beschäftigt. Der Gemeinderat beschloss, dass ein Gebäude angren- zend an den Dorfplatz mit der Nutzung als Gesundheits- zentrum errichtet wird. Am 11. Mai 2021 hat das Gremium den Beschluss gefasst, die Planer Thomas Gauggel und Matthias Gütschow aus Tübingen mit der Vorplanung des Gebäudes am Dorfplatz und der Erstellung einer Total- unternehmerausschreibung auf Grundlage einer funktio- nalen und technischen Baubeschreibung zu beauftragen. Zwischenzeitlich wurden verschiedene Fragestellungen geklärt, von der Prüfung, ob ein Bebauungsplan erfor- derlich ist, über die Zahl der notwendigen Stellplätze bis hin zu der gutachterlichen Beurteilung, ob sich durch das Gebäude eine Veränderung der Lärmbelastung für die umgebende Bebauung ergibt. Im gesamten Kontext ist zu beachten, dass die Ortsmitte, mit dem Dorfplatz, der Fläche für das neue Gebäude und dem Parkplatz im Gebiet der Ortskernsanierung II liegt. Hier gilt es einen vorgegebenen Zeitrahmen einzuhalten. In der Regel gilt für die Ortskernsanierung ein Zeitraum von acht Jahren. Begonnen im Jahr 2014 war das zuerst gesetzte Fristende mit Ablauf des Jahres 2022. Nach Verhandlungen, zuletzt mit dem Regierungspräsidium Tübingen, konnte eine Verlängerung der Frist bis Mitte 2025 erreicht werden. Die Ortskernsanierung II beinhaltet darüber hinaus auch die Entwicklung des Fischerareals im Rahmen der Kon- zeptvergabe, die Erschließung der Fischerstraße mit dem Nachbarschaftsplatz, die Gestaltung der Ortsmitte mit Dorfplatz und Parkplatz, die Ordnung der örtlichen Ver- kehre mit Fußgängerüberwegen, Bushaltestellen, Rad- schutzstreifen usw. Bereits im vergangenen Sommer wurden Vertragsent- würfe an die künftigen Nutzer des Gebäudes am Dorf- platz versandt. Vertragsverhandlungen haben sich da- ran angeschlossen, die im weiteren Verlauf schleppend vorangingen. Ursprünglich war geplant im Oktober 2021 in die Totalunternehmerausschreibung zu gehen, dieses Ansinnen wurde im weiteren Verlauf auf den November, dann auf den Dezember und zuletzt auf den Beginn die- ses Jahres geschoben. Letztendlich liegen uns schriftliche Rückmeldungen zu den Verträgen erst seit kurzem vor, die im Folgenden weiteren Klärungsbedarf mit sich brin- gen. In wichtigen Punkten konnte bis heute keine Einigung gefunden werden. Die zeitliche Enge mit Blick auf den Ab- lauf des Förderzeitraumes führen nun zu einer kritischen Überprüfung des Weiteren Vorgehens. Nach wie vor ist ein Gebäude, das die Infrastruktur unse- rer Gemeinde stärkt an dieser Stelle richtig und zukunfts- fähig. Es gibt dem Dorfplatz einen Rahmen, steigert die Aufenthaltsqualität und lässt eine wirkliche Ortsmitte ent- stehen. Darüber hinaus trägt die im Gebäude geplante medizinische Versorgung für unserer Bürgerinnen und Bürger zur vollumfänglichen Abdeckung aller zur Da- seinsvorsorge notwendigen Dinge in der Gemeinde bei. Die Verwaltung empfiehlt zum jetzigen Zeitpunkt von der Totalunternehmerausschreibung Abstand zu nehmen. Die sich schwierig gestaltenden Vertragsverhandlungen in Kombination mit stetig steigenden Baukosten, einer un- überschaubaren Situation am Markt für Planungs- und Bauleistungen und der damit einhergehende enorme Zeitdruck, lassen den Erfolg des Projektes im Moment fraglich erscheinen. Zum jetzigen Zeitpunkt sind alle Voraussetzungen zu schaffen, dass das Gebäude angrenzend an den Dorf- platz und mit der geplanten Nutzung, wie vom Gemeinde- rat beschlossen, zu einem späteren Zeitpunkt verwirklicht werden kann. So ist bei der weiteren Gestaltung der Orts- mitte zu beachten, dass die Außengeometrie des Platzes zu einem künftigen Gebäude passt. Darüber hinaus sind die Leitungsverläufe so auszurichten, dass eine Bebauung zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen kann. Beschluss: 1. Die Vorplanung des Gebäudes am Dorfplatz und die Erstellung einer Totalunternehmerausschreibung auf Grundlage einer funktionalen und technischen Baube- schreibung wird aktuell nicht weiterverfolgt. 2. Im Zusammenhang mit der Gestaltung der Ortsmitte wird die Fläche für das beschlossene künftige Gebäude vorbereitet. Die Leitungsverläufe werden so ausgerichtet, dass zu einem späteren Zeitpunkt eine Bebauung erfol- gen kann. 3. Der Förderantrag für die Bushaltestelle ist wie vorge- stellt zu stellen. TOP 08 Anfragen und Verschiedenes a) Zubehör für Bauhoffahrzeug Ortsbaumeister Roth teilt mit, dass für das Fahrzeug des Gemeindeelektrikers noch ein Regalsystem be- nötigt wird. Es wurden zwei vergleichbare Angebote eingeholt. Beschluss: 1. Dem Kauf eines Regalsystems der Firma Würth für ein Bauhoffahrzeug zum Preis von 2.805,09 € wird zugestimmt. 2. Es handelt sich um eine außerplanmäßige Ausgabe. b) Jumpatakurse SV Baindt Bürgermeisterin Rürup teilt mit, dass am 01.02.2022 ein Webex-meeting mit den Fraktionssprechern, Ver- tretern des SV Baindt und der Verwaltung stattgefun- den hat. Bei diesem Meeting wurde besprochen, unter welchen Voraussetzungen dem SV Baindt die Durch- führung von Jumpatakursen in bzgl. der Nutzung der großen Sporthalle ermöglicht wird. Man war sich einig, dass Jumpatakurse an den Wochenenden nicht stattfinden und als Veranstalter explizit der SV Baindt auftritt. Nachdem die Verwaltung dem SV Baindt einen überarbeiteten Hallenbelegungsplan vorgelegt und einen geeigneten Platz zum Lagern der Trampoline vorgeschlagen hat, können die Jumpatakurse wieder durchgeführt werden. c) Hundekotbeutel Es wurde berichtet, dass gefüllte Hundekotbeutel wahllos in der Landschaft entsorgt werden. d) Sitzungsvorlagen der Gremiumssitzungen Die Verwaltung wurde gebeten, dass bei den Sitzungs- vorlagen die Namen externer Personen (Planer, Gut- achter usw.) aufgeführt sind, wenn diese an der Sit- zung teilnehmen. e) Hochwassergefahr/Überschwemmung Ein Gremiumsmitglied erkundigt sich, ob bzwwelche Maßnahmen die Gemeinde Baindt getroffen hat, um eine eventuelle Überschwemmung eines Gebäudes in der Marsweilerstraße unterhalb des Pfarrhauses zu verhindern. Ursächlich ist hierfür das Dach eines Nummer 7 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 benachbarten Gebäudes. Bei dem betreffenden Ge- bäude wurden die Dachrinnen gereinigt, zudem wur- den benachbarte Bäume zurückgeschnitten, so dass eine Verstopfung der Dachrinne durch Laub und Moos minimiert wird und das Wasser abfließen kann. Da der Dachvorsprung jedoch sehr groß ist, wird sich bei Starkregen das Überlaufen der Dachrinne nicht ver- hindern lassen, so dass das Wasser Richtung Mars- weilerstraße abfließt. f) Radweg Sulpach-Mochenwanger Straße Mitglieder des Gemeinderats tun sich in ihrer Argu- mentation schwer, wenn man von Bürgerinnen und Bürgern gefragt wird, warum der Radweg nicht durch- gängig bis zur Mochenwanger Straße gebaut wird. Kämmerer Abele teilt mit, dass mit dem Bauende des Radweges ein Kompromissvorschlag gefunden wurde. Es haben mit Regierungspräsidium, Straßen- verkehrsbehörde und Polizei auf Veranlassung des Straßenbauamts und der Gemeinde Baindt mehrere Besprechungen im Rathaus Baindt stattgefunden. Ziel war es, Lösungsmöglichkeiten für aufgezeigte kritische Punkte zu finden. Die Ergebnisse wurden in Protokol- len niedergeschrieben und in die Planung mit einge- arbeitet. Da bei den Punkten (L284) auch das Land Baden- Württemberg betroffen war und eine schnelle Lösung nicht in Aussicht gestellt werden konnte, wur- de das jetzige Bauende der geplanten Maßnahme in Höhe des Hofes Sulpacher Straße 186 festgelegt. Das Straßenbauamt mit Straßenverkehrsbehörde so- wie die Polizei wurden in der Planung angehört und unterstützten die Maßnahme bzw. den eingereichten Kompromissvorschlag. Die Gemeinde hat eine sehr gute Förderquote von Bund und Land bis zur Sulpa- cher Straße 186 erhalten. Hätte die Gemeinde Baindt auf einen Bau bis zur L284 gepocht, wäre die Förde- rung auf Grund des Sicherheitsaudits in Frage gestellt worden und das ganze Projekt wäre gescheitert. Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 01805 911-630 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 09 - 13 Uhr und 15 - 19 Uhr Tierarzt Samstag, 19. Februar und Sonntag, 20. Februar Kleintierpraxis Baienfurt, Tel.: (0751) 56 04 08 08 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 19. Februar Welfen-Apotheke in Weingarten, Boschstraße 12, Tel.: (0751) 4 80 80 Sonntag, 20. Februar Zeppelin-Apotheke in Ravensburg, Gartenstraße 24, Tel.: (0751) 2 25 88 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. Hausnotruf und Menüservice „Essen auf Rädern“, Tel.: (0751) 56 06 10 Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 7 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de 1 Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Essen auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-110 Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte Menschen bzw. für Menschen die einfach nur Geselligkeit suchen. Jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Ihre Ansprechpartnerin, Rebecca Herz erreichen Sie telefonisch unter 0751 36360-116 Maybachstr.1, Weingarten Unsere Jubilare Wir gratulieren Herzlichen Glückwunsch Herr Horst Ziegler feierte am 14.02.2022 seinen 80. Geburtstag. Im Namen von Frau Rürup erhielt er ein kleines Präsent der Gemeinde. Für die Zukunft wünschen wir dem Jubilar alles Gute, persönliches Wohlergehen und eine gesegnete Zeit. Gemeindeverwaltung Veranstaltungskalender Ob die im Nachfolgenden aufgeführten Veranstal- tungen stattfinden, hängt von den dann geltenden Corona-Vorschriften ab. Februar 24.02. Befreien: Kindergärten, Klosterwiesenschule und Heimsonderschule 27.02. Narrenmesse März 05.03. Landjugend: Funken Kiesgrube 08.03. Gemeinderatssitzung SKH 11.03. Tinnisclub Baindt JHV SKH 12.03. Schützengilde JHV SKH 13.03. Musikverein JHV SKH 16.03. Schulanmeldung KWS 16.03. Seniorentreff: Filmmittag BSS 18.03. SV Baindt JHV SKH 19.+20.03. Alpinteam Jugendlager 23.03. Förderverein KWS JHV Aula KWS 27.03. Musikkonzert und Chor SKH 31.03. Taekwondo Baindt JHV SKH Bücherei Die Bücherei ist in den Ferien ge- schlossen In den Fasnets-Ferien bleibt die Bücherei geschlossen. Von Freitag, den 25.02.2022 bis Freitag, den 05.03.2022 ist die Bücherei nicht ge- öffnet. Die normalen Öffnungszeiten beginnen wieder am Mon- tag, den 07.03.2022. Zur Information Die Zieglerschen Behindertenhilfe Ambulante Dienste Charlottenstraße 41, Ecke Mauerstraße 88212 Ravensburg Tel.: 0151-1823 6607 graf.ulrike@zieglersche.de Wir bieten Beratung und Unterstützung für Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige im Land- kreis Ravensburg. Ambulant Betreutes Wohnen Persönliches Budget Betreutes Wohnen in Familien Familienunterstützender Dienst Freizeit und Reisen Nummer 7 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Sterbefall am Wochenende Es ist nicht notwendig, einen Sterbefall bei der Gemeindever- waltung am Wochenende anzuzeigen. Bitte vereinbaren Sie mit dem Pfarramt einen Termin für die Bestattung. Sollte die Beerdigung bereits am Dienstag erfolgen, ist es ausreichend, wenn die Gemeindeverwaltung am Montagvormittag darüber informiert wird. Die meisten Bestattungsunternehmen haben einen Schlüssel für die Aussegnungshalle in Baindt. Sollten dennoch Fragen und Unklarheiten aufkommen, wen- den Sie sich bitte an folgende Personen in der aufgelisteten Reihenfolge: Frau Heine, Friedhofsverwaltung Tel. 0160 53 86 706 Herr Plangg, Friedhofsverwaltung Tel. (07502) 91 22 28 Laura Kurz, Tel.: 91 30 30 Am Föhrenried Baienfurter Straße Birkenstraße Buchenstraße Mehlisstraße Riedsenn Sumeraugasse Schachener Straße Wickenhauser Straße Felix Haller, Tel.: 91 39 64 Badweg Blumenstraße Bronnenstubenweg Dahlienstraße Hubertusweg Klosterhof Krokusweg Lilienstraße Mühlstraße Nelkenstraße Thumbstraße Nr. 47 - 81 Tulpenstraße Veilchenstraße Markus Wöhr, Tel.: 943242 Brühl Dorfplatz Eichenstraße Eschenstraße Gartenstraße Innere Breite Küferstraße Ziegeleistraße Louis Escher, Tel.: 0751/95874647 Benzstraße Dachsstraße Eichhorngasse Friesenhäusler Straße Froschstraße Fuchsstraße Hirschstraße Nr. 1 - 50 Igelstraße Iltisstraße Liebigstraße Rehstraße Siemensstraße Wieselgasse An alle Amtsblatt-Bezieher Haben Sie Ihr Amtsblatt nicht bekommen? Dann rufen Sie bitte den für Ihren Bezirk zuständigen Austrä- ger direkt an. Vergewissern Sie sich aber bitte vorher, ob Ihre Hausnummer gut sichtbar und der Briefkasten mit Ihrem Na- men versehen ist. Svenja Hermann, Tel.: 5 55 86 68 Hasenweg Hirschstraße ab Nr. 164 Kümmerazhofer Weg Marderstraße Mochenwangener Straße Reishaufen Sulpacher Straße Julian Kurz, Tel.: 91 30 30 Fliederstraße Kornblumenstraße Marsweilerstraße Rosenstraße Spielmannsweg Zeppelinstraße Tim Raubald, Tel.: 91 10 74 Grünenbergstraße Im Voken Jägerweg Lerchenstraße Sperlingweg Stöcklisstraße Storchenstraße Franziska Speidel, Tel.: 91 28 07 Amselstraße Annabergstraße Erlenstraße Kiesgrubenstraße Schönblick Sonnenstraße Thumbstraße Nr. 1 - 36 Ziegelhalde Lea Svoboda, Tel.: 91 36 35 Boschstraße Daimlerstraße Dieselstraße Dornierstraße Maybachstraße Röntgenstraße ✄ ✄ Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406- 0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 - Vorzimmer Frau Heine 9406-0 Fax 9406-36 Amtsblatt Frau Ziegler 9406-16 Bauamt - Bauamtsleiterin Frau Jeske 94 06-51 Bauamt - Ortsbaumeister Herr Roth 94 06-53 Bauamt Frau Scheid 94 06-54 Bauamt- Klimakoordinator Herr Sascha Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Bürgertheke Frau Brei/Frau Hillebrand Passamt, An-/Abmeldung, 9406-12 Führerschein, Fischerei und 9406-13 Einwohnermeldeamt Herr Bautz 9406-14 Fundamt Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-12 Finanzverwaltung - Kämmerer Herr Abele 9406-20 - Kasse Herr Müller 9406-22 - Kasse Frau Weber 9406-24 - Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 - Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Gewerbeamt Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-13 Hauptamt Herr Plangg 9406-11 - Kindergarten - Ordnungsamt - Asylbetreuung Friedhofswesen Frau Heine 9406-0 Hallenbelegung SKH Frau Ziegler 9406-16 Kindergartenabrechnung Frau Ziegler 9406-16 Standesamt Frau Maurer 9406-40 Volkshochschule Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-13 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 912130 Feuerwehrhaus 912134 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 921690 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten - Sonne Mond und Sterne 94114-140 - St. Martin 2678 - Waldorfkindergarten 3882 Klosterwiesenschule - Rektorin Frau Heberling 94114-132 - Sekretariat Frau Mohring 94114-133 - Schulsozialarbeit Frau Nandi 94114 -172 - Schulhausmeister Herr Tasyürek 0178 4052591 - SBBZ Sehen Baindt 94190 Pfarrämter - Katholisches Pfarramt 1349 - Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 - Kath. Gemeindehaus - Bischof-Sproll-Saal Anmeldung bei Fr. Moosherr (0751) 18089496 oder E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Polizei - Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe - Polizei 110 - Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 7 Das Forstamt informiert Die Nachfrage nach Holz ist für das erste Halbjahr 2022 erfreulich gut. Dies betrifft sowohl Nadelholz (Fichte, Tan- ne, Lärche) als auch Laubholz (Eiche, Esche, Buche). Der Preis für Fichte hat sich im Vergleich zu den Jahren 2018 bis 2020 deutlich erholt. Im Sommer 2020 gab es für die Fichte, wegen bundesweit gewaltiger Schadholzmengen, einen historisch niedrigen Preis. Die Klimaprogosen deuten auf vermehrt trocken-warme Sommer und häufigere Stürme hin. Die Risiken für Fich- tenbestände dem Borkenkäfer oder einem Sturm zum Opfer zu fallen nehmen deutlich zu. Nutzen Sie den aktuell guten Holzmarkt und schlagen Fichten-Frischholz ein. Dies gilt für Durchforstungen aber auch für Endnutzungen. Auch die vom Eschentriebster- ben betroffenen Eschen können zu guten Preisen ver- marktet werden. Bitte wenden Sie sich, was den Holzeinschlag anbetrifft, an Ihren zuständigen Revierförster. Für die Vermarktung des Holzes steht die Holzverwer- tungsgenossenschaft Oberschwaben (www.genoholz.de) bereit. Klimaschutz - einfach machen! Viele Tipps und Infos für eine klimaschonende Lebenswei- se sowie Gutscheine zum Ausprobieren finden Sie auch im kostenlosen Klimasparbuch, das vom Gemeindever- band Mittleres Schussental gemeinsam mit dem Verein für ökologische Kommunikation, oekom e. V., heraus- gegeben wird. Schauen Sie mal rein - es lohnt sich! Sie finden das Taschenbuch in vielen Ausgabestellen und in allen Rathäusern der Verbandsgemeinden des Mittleren Schussentals (Ravensburg, Weingarten, Baienfurt, Baindt, Berg). Die Ausgabestellen sowie das Klimasparbuch als kostenloses e-book finden Sie hier: https://gmschussental.de/klimasparbuch. Das Klimasparbuch kann auch direkt beim Gemeindever- band Mittleres Schussental (klimasparbuch@gmschus- sental.de) angefordert werden. Tipp 15: Klimafreundlich Reisen Der Klimaschutz spielt auch beim Thema Reisen eine immer größere Rolle. Dabei kommt es nicht nur auf die Wahl des Reise- ziels an, sondern auch auf die Urlaubsform. Mit jeder Fernreise per Flugzeug hinterlassen Sie einen gewaltigen Fußabdruck. Ein Flug von Deutschland auf die Kanarischen Inseln und zurück zum Beispiel verursacht pro Person rund 1,9 Tonnen CO2-Äquivalente. Damit ver- ursacht man mit einer Flugreise schon mehr Treibhausga- semissionen als ein durchschnittlicher Deutscher pro Jahr für Auto, Bus und Bahn (rund 1,5 Tonnen CO2-Äquivalente). Auch Kreuzfahrten verursachen besonders hohe Kohlen- dioxidemissionen. Bei einer 7-tägigen Mittelmeerkreuz- fahrt fallen beispielsweise pro Person ebenfalls rund 1,9 Tonnen CO2-Äquivalente an, wobei meistens noch die Flü- ge zur An- und Abreise hinzugerechnet werden müssen. Deutsche Rentenversicherung Jahresmeldung für 2021 prüfen: Bares Geld für die Rente Im Laufe des ersten Quartals 2022 sollten Beschäftigte von ihren Arbeitgebern die Jahresmeldung für 2021 be- kommen. Aus dieser geht hervor, in welchem Zeitraum die Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer beschäftigt waren und was sie verdient haben. Die Jahresmeldung ist ein wichtiges Dokument für die Rentenversicherung, weil aus diesen Daten die spätere Rente berechnet wird. Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg rät deshalb, alle Angaben genau zu prüfen und die Jahresmeldung gut aufzubewahren. Wich- tig sind Name, Geburtsdatum, Anschrift, Versicherungs- nummer, Dauer der Beschäftigung und Bruttoverdienst. Wer Fehler entdeckt, sollte sich umgehend an den Arbeit- geber oder die Krankenkasse wenden und die Jahres- meldung berichtigen lassen. Denn fehlerhafte Angaben können bares Geld kosten und eine zügige Berechnung der späteren Rente erschweren. Natur- und Kulturlandschaft Altdorfer Wald e. V. Schutz des Altdorfer Waldes ist unser Zweck, seines Lebensraums, der Quellen, kein Kies- abbau etc. Unterstützen Sie uns, werden Sie Mitglied! www.altdorferwald.org Technische Werke Schussental GmbH & Co. KG Betrugsmaschen am Telefon TWS machen auf unseriöse Anrufe aufmerksam - kei- ne Zählernummer oder persönliche Daten herausgeben Aktuell melden sich wieder vermehrt dubiose Anrufer bei Kundinnen und Kunden der TWS. Sie tun so, als ob sie im Auftrag der TWS handeln würden und fragen Zählernum- mer, Kundennummer und manchmal auch Kontoverbin- dungen ab. Über diese Masche wollen sie einen neuen Strom- oder Gasvertrag ergaunern. Die TWS warnt da- vor, vertrauliche Angaben am Telefon zu machen. Dazu zählt auch die Zählernummer. Sie ist für das unseriöse Ge- schäft so wichtig wie die Bankverbindung. „Uns berichten derzeit etliche Kundinnen und Kunden von Anrufern, die auf unlauterem Kundenfang sind“, sagt Robert Sommer, Bereichsleiter Markt bei der TWS. Er fügt an: „Die Anrufer wollen an die Zählernummer kommen, um so den beste- henden Liefervertrag mit der TWS kündigen zu können und einen neuen Vertrag mit dem Unternehmen abzu- schließen, für das sie arbeiten.“ Die Begründung ist immer dieselbe: Sie weisen auf die aktuell hohen Energiepreise hin und werben mit einem vermeintlich günstigeren An- gebot, das man aber schnell annehmen müsse, bevor die Preise weiter steigen. „Das klingt im ersten Moment nach einem vertrauenserweckenden Angebot, dahinter steckt aber eine unredliche Masche, zumal die bei dieser Aktion genannten Preise weit höher sind als die der TWS“, betont Robert Sommer und ergänzt: „Wir wissen außerdem von Anrufen, bei denen sich die Betrüger als Mitarbeitende der TWS ausgegeben haben. Wir fragen aber niemals die Vertragsdaten am Telefon ab. Wir haben die Daten unserer Kunden.“ Betroffene Kunden erfahren vom ungewollten Anbie- terwechsel erst, wenn die Kündigung des alten und die Lieferverträge des neuen Anbieters im Briefkasten lan- Nummer 7 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 den. Verunsicherte Kunden können sich telefonisch unter 0751/804-4980 an den Kundenservice der TWS wenden. Ungewollte Vertragsabschlüsse sofort widerrufen Bevor eine wichtige Frist abläuft, sollen sich Opfer der Be- trugsmasche umgehend mit der TWS in Verbindung set- zen: „Bei einem Vertragsabschluss am Telefon, im Internet oder an der Haustür haben Verbraucher ein 14-tägiges Widerrufsrecht“, erläutert Robert Sommer und versichert: „Wir unterstützen betroffene Kunden und helfen beim Wi- derruf.“ Außerdem gut zu wissen: Werbliche Anrufe ohne Einwilligung in Telefonwerbung sind nicht erlaubt und können bei der Bundesnetzagentur angezeigt werden. EnBW Energie Baden-Württemberg AG Der EnBW-MacherBus fährt auch 2022 wieder durch Baden-Württemberg und hilft vor Ort Bewerbungsfrist für ehrenamtliche und gemeinnützige Projekte läuft bis 28. März 2022. Die Macher*innen von EnBW haben auch im letzten Jahr kräftig angepackt und gemeinnützige Projekte in Ba- den-Württemberg umgesetzt. An die 30 Projekte hat das EnBW MacherBus-Team insgesamt schon realisiert und auch 2022 juckt es den freiwilligen Helfer*innen schon wieder in den Fingern spannende Herzensprojekte an- zugehen. Wo der Bus in diesem Jahr Station macht, entscheidet ein Wettbewerb. Bis 28. März 2022 können sich Vereine und gemeinnützige Einrichtungen, die in Baden-Württemberg ansässig sind, bewerben. Das Projekt sollte sich in einer der drei Kategorien - „Kinder und Jugendliche“, „Senioren und Soziales“ oder „Tiere und Umwelt“ - einordnen lassen. Eine interne Jury aus EnBW Mitarbeiter*innen wählt nach Ablauf der Bewerbungsfrist aus allen Bewerbungen je drei Projekte pro Kategorie aus. Vom 6. bis 15. Mai 2022 kann dann online für die Favoriten abgestimmt werden. Gewinner des Wettbewerbs sind die drei Projekte, die in ihrer Kategorie jeweils die meisten Stimmen erhalten haben. Zusätzlich zu den Gewinnern wird die EnBW-Jury selbst ein viertes Gewinnerprojekt auswählen. Im Som- mer rücken die EnBW-Macher*innen dann mit Kraft und Köpfchen je einen Tag lang an. Mit im Gepäck sind bis zu 5.000 €, mit denen Kosten für Material und Fachpersonal gedeckt werden können. Die EnBW beobachtet die Entwicklung zum Coronavi- rus (COVID-19) sehr genau. Falls erforderlich erfolgt die Umsetzung der Projekte auch unter Einhaltung geltender Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen. Für Bewer- bungen ist es auf jeden Fall von Vorteil, wenn sich das Wunschprojekt im Freien umsetzen lässt. Alle Informationen zur Bewerbung und das Bewerbungs- formular finden Sie unter www.enbw.com/macherbus Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau LKK verschickt Gesundheitskarten Die Landwirtschaftliche Krankenkasse (LKK) tauscht aktuell die Gesundheitskarten aus, die älter als fünf Jahre sind. Die LKK weist darauf hin, dass deshalb nicht alle Gesund- heitskarten (eGK) ausgetauscht werden. Unerheblich ist auch, wenn auf der Rückseite der eGK noch eine längere Gültigkeitsdauer genannt ist. Diese Gültigkeit gilt nur für die darauf abgebildete Europäische Gesundheitskarte (EHIC). Die Karten werden nach und nach ausgetauscht. So kann es sein, dass in einer Familie nicht alle Personen gleich- zeitig ihre neue Karte erhalten. Im Sommer werden dann alle Versicherten versorgt sein. Bei der Versorgung mit den neuen Karten kann es in Ein- zelfällen dazu kommen, dass die alte Karte nicht mehr funktionsfähig ist, die neue aber noch aussteht. In solchen Fällen kann eine Ersatzbescheinigung per E-Mail an ver- sicherung@svlfg.de angefordert werden. Der LKK ist bekannt, dass es bei den neuen Karten in einigen Arztpraxen zu Problemen beim Einlesen kommt. Dies betrifft nicht nur die Karten der LKK. Grund dafür ist fast immer ein fehlendes „Update der Software“ beim Arzt oder eine elektrostatische Aufladung der Karte. Die Ärzte werden in solchen Fällen gebeten, sich mit dem Software-Hersteller ihrer „Konnektoren“ bzw. des Pra- xisverwaltungssystems in Verbindung setzen. Die Karten der LKK sind voll funktionsfähig. Maschinenring Alb-Oberschwaben e.V. Hauptstraße 17, 88356 Ostrach Bodenanalyse in Echtzeit Stenon-Spaten für Landwirte und Hobbygärtner Die aktuelle Situation am Düngemarkt erfordert eine genaue Berechnung der im Boden verfügbaren Nährstoffe, um eine genau abgestimmte Düngung durchführen zu können. Wir bieten unseren Landwirten und Hobbygärtner die Möglichkeit der Bodenan in Echtzeit mit dem Stenon-Spaten. Sie erhalten gleich vor Ort die gemessenen Werte von Stickstoff, Nmin, Phosphor, Kalium, Magnesium, Humus u.v.m. können Sie Ihre Pflanzen bedarfsgerecht düngen und schonen dabei die Umwelt und Ihren Geldbeutel. Ansprechpartner: Hubertus Kleiner, Tel.: 07585/9307-10 Maschinenring Alb-Oberschwaben e.V. Hauptstraße 17, 88356 Ostrach Bodenanalyse in Echtzeit Stenon-Spaten für Landwirte und Hobbygärtner Die aktuelle Situation am Düngemarkt erfordert eine ge- naue Berechnung der im Boden verfügbaren Nährstof- fe, um eine genau abgestimmte Düngung durchführen zu können. Wir bieten unseren Landwirten und Hobbygärtner die Möglichkeit der Bodenanalyse in Echtzeit mit dem Stenon-Spaten. Sie erhalten gleich vor Ort die gemes- senen Werte von Stickstoff, Nmin, Phosphor, Kalium, Magnesium, Humus u. v. m. So können Sie Ihre Pflanzen bedarfsgerecht düngen und schonen dabei die Umwelt und Ihren Geldbeutel. Ansprechpartner: Hubertus Kleiner, Tel.: 07585/9307-10 Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 19. Februar– 27. Februar 2022 Gedanken zur Woche Unendlichkeit Es gibt Augenblicke in unserem Leben, in denen Zeit und Raum tiefer werden und das Gefühl des Daseins sich unendlich ausdehnt. Charles Baudelair Samstag, 19. Februar 18.30 Uhr Baindt - Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platz- reservierungskarten) Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 7 († Sieglinde Kösler, Hilda und Fritz Blank, Pau- la und Rupert Gross mit Angehörigen, Anton Ortner, Walter Frei, Helene und Adelbert Ste- inhauser, Rosemarie Sterk, Ludmilla und Ro- chus Illenseer, Anni Maier, Besilic Vida, Jahr- tag: Roza Juresec) Sonntag, 20. Februar - 7. Sonntag im Jahrkreis 10.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier 11.15 Uhr Baienfurt - Wortgottesfeier mit der Kleinen Kirche Dienstag, 22. Februar 07.50 Uhr Baindt - Schülergottesdienst Mittwoch, 23. Februar 09.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier ab 15.30 Uhr Baindt -Anprobe der Erstkommunion - Gewänder ab 16.00 Uhr Baindt - Probe für Vorstellgottesdienst der EK-Kin- der und .... Donnerstag, 24. Februar 07.45 Uhr Baienfurt - Schülergottesdienst Freitag, 25. Februar 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier Samstag, 26. Februar 18.30 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Sonntag, 27. Februar - 8. Sonntag im Jahrkreis 10.00 Uhr Baindt - Fasnetsgottesdienst gestaltet von der Narrenzunft Baindt und Baienfurt, musikalisch umrahmt vom Musikverein Baindt (öffentlich, mit Platzreservierungskarten) († Kurt Brugger) Maskenpflicht während des Gottesdienstes Rosenkranzgebete im Februar Im Februar laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranz- gebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Gottesdienste in Baindt - Aktuelle Regelungen Die Teilnahme an den Gottesdiensten ist nach vorheriger Anmeldung möglich. Die Platzreservierungskarten liegen zum Mitnehmen in der Kirche rechtzeitig bereit. Für Gottesdienste mit geringerer Besucherzahl (z. B. werk- tags) erfolgt die Teilnehmererfassung mittels ausliegen- der Liste. Die Angaben in der Teilnehmerliste oder auf den Platzreservierungskarten dienen unter Wahrung des Datenschutzes zur Benachrichtigung, falls bei einem Be- sucher im Nachhinein eine Infektion festgestellt werden sollte. Bitte beachten: Aktuell besteht die Tragepflicht einer Mund-Nasen-Maske! Personen mit Krankheitssympto- men dürfen nicht mitfeiern. Neue Regelung zum Tragen von Masken im Gottes- dienst und zum Gemeindegesang. Liebe Gemeindemitglieder, ab sofort gilt folgende Rege- lung zum Tragen von Masken im Gottesdienst. In der aktuellen Alarmstufe II des Landes Baden-Würt- temberg sind die Gottesdienstbesucher (ab 18. Jahren) in geschlossenen Räumen verpflichtet eine FFP2-Maske zu tragen oder die einen vergleichbaren Standard erfüllt wie etwa KN95, N95, KF94 oder KF95. Für Personen zwischen 6 und 18 Jahren gilt wie bisher die Verpflichtung zum Tragen eines medizinischen Mund-Na- sen-Schutzes. Dadurch soll insbesondere der schnellen Ausbreitung der Omikron-Variante Einhalt geboten werden. Wir bitten dies zu beachten und danken für ihre Unter- stützung. Gemeindegesang Das gemeinsame Singen ist in geschlossenen Räumen nur im begrenzten Umfang möglich. Die musikalische Mitgestaltung übernehmen weiterhin Chorgruppen Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 - 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 Uhr - 11.30 Uhr Donnerstag, 24. Februar geschlossen Freitag, 25. Februar geschlossen Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Corona, Missbrauch, Priestermangel .... Baustellen, Baustellen, Baustellen .... Eine Baustelle ist dann erträglich, wenn es vorwärts geht. Der synodale Weg, Out ich Church ermutigen, sich den Baustellen zu stellen im persönlichen Leben und in den Bereichen, in denen wir Verantwortung tragen. Auch als Kirchengemeinde sind wir darauf angewiesen, dass Men- schen uns unterstützen, an den Baustellen weiterzuar- beiten. Für jede Unterstützung sage ich ein herzliches Vergelt’s Gott! Bernhard Staudacher Nummer 7 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Taizé- und Assisifahrt für Jugendliche und junge Er- wachsene Das katholische Jugendreferat RV lädt dazu ein: Assisi - (ab 16 J.) 19. - 24. April, 350/400 € DZ Taizé - (ab 15 J.) 5.-12. Juni, 155 € Nähere Info: https://allgaeu-oberschwaben.bdkj.info/ Oder übers Pfarrbüro Erstkommunionkinder 2022 aufgepasst Klingt gut - das Gotteslob Liebe Erstkommunionkinder 2022, auch in diesem Jahr bezuschusst unser Bischof Dr. Gebhard Fürst den Kauf eines neuen Gotteslobes für die Erstkommunionkinder mit jeweils 10,00 € pro Erstkom- munionkind. Jeder, der einem Erstkommunionkind ein Gotteslob schenkt, oder jedes Erstkommunionkind, das sich ein Gotteslob kauft, bekommt bei Vorlage des Buches einen Aufkleber eingeklebt und den Zuschuss einmalig in bar. Den Aufkleber und den Zuschuss gibt es im Pfarrbüro Baindt während der Öffnungszeiten. d´ Welt, d´Kirch und dr Narraschopf Sonntag 27. Februar 2022 - 10 Uhr - Kirche St. Johannes Baptist Baindt Baindt & BaienfurterBaindt & BaienfurterBaindt & Baienfurter Narrenmesse 2022Narrenmesse 2022Narrenmesse 2022Narrenmesse 2022Narrenmesse 2022Narrenmesse 2022 Baindt & Baienfurter Narrenmesse 2022 Baindt & Baienfurter Narrenmesse 2022 Baindt & Baienfurter Narrenmesse 2022 Baindt & Baienfurter Die Narrenmesse aus Baindt wird im Anschuss an den Gottesdienst auf unsererm Youtube-Kanal der Seelsor- geeinheit abrufbar sein. (Zu finden über die Youtube Suchfunktion unter Seelsor- geeinheit Baienfurt-Baindt oder auf der Startseite unserer Homepage: www.katholisch-baienfurt-baindt.de) ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Zukunftsplan: Hoffnung Das ist das diesjährige Motto des Weltgebetstags der Frauen, der am Freitag, den 4. März 2022 bei uns in Baienfurt stattfindet. Wir in Bai- enfurt - Baindt feiern mit Menschen rund um den Globus Gottesdienst um 19:00 Uhr in der katholischen Kirche. Dazu laden wir Sie ganz herzlich ein. In diesem Jahr haben wir eigentlich drei Gastgeberländer: England - Wales - Nordirland. Den Spuren der Hoffnung nachzugehen dazu laden uns die Frauen aus diesen Län- dern ein. Den Bibeltext finden wir in Jeremia 29, 11-14: Ich weiß, was ich mit euch vorhabe, Pläne des Friedens und nicht des Unglücks; ich will euch Zukunft und Hoffnung geben. Wenn ihr mich ruft, wenn ihr kommt und zu mir betet, werde ich euch hören. Wenn ihr mich sucht, werdet ihr mich finden; ja wenn ihr von ganzem Herzen nach mir fragt, werde ich mich von euch finden lassen. Ich werde euer Schicksal zum Guten wenden... Den Spuren der Hoff- nung nachzugehen, dazu laden die Frauen aus England - Wales - Nordirland ein. Gemeinsam wollen wir Hoffnung entstehen lassen in unserem Leben, in unserer Gemein- schaft, in unserem Land und in der Welt. Der Gottesdienst findet auch in diesem Jahr aufgrund des großen Kirchenraumes in der katholischen Kirche Baienfurt statt. Die katholische Kirche als Veranstalter hat ein bewährtes Hygienekonzept, an das wir anknüp- fen können. Mit Mund-Nasenschutz, Abstand und ohne Gesang werden wir in diesem Jahr anders, aber trotzdem mit viel Freude über die Möglichkeit gemeinsam zu be- ten, den Gottesdienst vor Ort feiern. Auf die sehr beliebte anschließende Feier im Gemeindehaus müssen wir in diesem Jahr leider noch einmal verzichten. Was bleibt ist die Hoffnung. Für die, denen es wohler dabei ist, diesmal von zuhau- se mitzufeiern, freuen wir uns sehr, dass der Sender Bi- bel TV am Freitag, den 4. März 2022 einen Gottesdienst zum Weltgebetstag senden wird. Der 60-minütige Got- tesdienst wird um 19:00 Uhr ausgestrahlt. Parallel läuft eine große Online-Premiere des Gottesdienstes über den YouTube-Kanal des Weltgebetstages sowie deren Face- book-Seite. Was: Gottesdienst zum Weltgebetstag 2022 Wann: Freitag, 4. März 2022, um 19:00 Uhr Wo: Sender Bibel TV Wiederholungen: Samstag, 5. März 2022, 14:00 Uhr sowie Sonntag, den 6. März 2022, 11:00 Uhr. Über Länder und Konfessionen hinweg engagieren sich Frauen seit über 100 Jahren für den Weltgebetstag und machen sich stark für Frauen und Mädchen in Kirche und Gesellschaft. Alleine in Deutschland besuchen in ge- wöhnlichen Jahren hunderttausende Menschen die Got- tesdienste und Veranstaltungen. Wir freuen uns auch in diesem besonderen Jahr auf Ihre Teilnahme und das gemeinsame Beten - wenn auch wie- der in ungewohnter Form. Für das WGT-Team Petra Neumann-Sprink Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 7 Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Heute, wenn ihr seine Stimme hört, so verstockt eure Herzen nicht. Hebr 3,15 Sonntag, 20. Februar Sexagesimä 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Taufe in der Ev. Kirche 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeindehaus, Öschweg 30 Mittwoch, 23. Februar 15.00 Uhr Baienfurt Konfi-8 im Gemeindehaus - 16.00 Uhr Gruppe 1 16.00 Uhr Baienfurt Konfi-8 im Gemeindehaus - 17.00 Uhr Gruppe 2 Sonntag, 27. Februar Estomihi 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche Heute keine Kinderkirche !!! _________________________ Gedanken zum Wochenspruch Hingehört! Niemand wird am Sterbebett bereuen, zu viel Zeit mit sei- ner Familie verbracht zu haben, sich für andere eingesetzt und die Freundschaft mit Gott gesucht zu haben. Deshalb fordert uns der Wochenspruch heraus: Ohren auf! Die Gelegenheit beim Schopf ergreifen - als wäre der richtige Augenblick ein Mensch, der vorne eine Locke hat, am Hinterkopf aber eine Glatze: Nur wer den Moment ergreift, verpasst ihn nicht. Wenn du hier reden hörst, ist der, der sich dein Leben ausgedacht hat. Vor ihm stehst du eines Tages und kannst dich nicht da- mit herausreden, wie viel du zu tun hattest. Wenn die Masken fallen, wird hinter die Fassaden di- rekt ins Herz geschaut. Deshalb ergreif die Chance beim Schopf, wenn Gott mit dir redet und mach einen Anfang mit ihm: Heute, wenn ihr Gottes Stimme hört, verschließt eure Herzen nicht! Ihr Pfr. Martin Schöberl _________________________ Unter folgender Telefonnummer können Sie eine Kurz-Andacht (60 Sekunden) von Pfarrer Martin Schöberl zum aktuellen Wochenspruch hören: 0751/20222223 _________________________ Evangelisches Pfarramt Baienfurt Öschweg 32 pfarramt.baienfurt@elkw.de 88255 Baienfurt Tel: 0751-43656 Fax: 0751-43941 Evangelisches Pfarramt Baienfurt-Baindt Evangelische Mitteilungen für Baienfurt und Baindt Pfarrer M. Schöberl, Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Öffnungszeiten: Di 7.00 – 9.00 + 13.00 – 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Wenn das Weizenkorn nicht in die Erde fällt und erstirbt, bleibt es allein; wenn es aber erstirbt, bringt es viel Frucht. Joh 12,24 Sonntag, 14. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche Mittwoch, 17. März 15.30 – 17.00 Uhr Baienfurt Konfi-Gruppe 1 + 2 gemeinsam online !!! Sonntag, 21. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Abendmahl in der Ev. Kirche Gottesdienst online Sie können die Gottesdienste zusätzlich über unsere Homepage www.evangelisch-baienfurt-baindt.de miterleben. Der aktuelle Gottesdienst wird zeitnah online gestellt und ist 72 Stunden abrufbar. Gottesdienst für Zuhause Unsere Gottesdienste aus der Kirche kön- nen in Echtzeit von zu Hause aus mitgefei- ert werden. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Homepage www.evange- lisch-baienfurt-baindt.de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube- Kanal abrufbar. _________________________ Stellenausschreibungen Unsere Stellenausschreibungen finden Sie auf unserer Homepage www.evangelisch-baienfurt-baindt.de _________________________ ACHTUNG - KEIN KREATIVER MONTAG Hohe Infektionszahlen legen es nahe, nun in der winterlichen Zeit mit unserem Kreativ-Angebot bis auf Weiteres zu pau- sieren, weil die Temperaturen es nicht erlauben draußen zu gestalten. Sobald Entwarnung von Seiten der Epide- miologen kommt nehmen wir selbstverständlich unser Angebot wieder auf, aber bis dahin wollen wir lieber auf Abstand und vor allem gesund bleiben. Wir wünschen trotz der Umstände viele kreative Ideen und freuen uns schon auf ein Wiedersehen und vielleicht eine Umsetzung der Ideen sobald es wieder möglich ist. Ihr Kreatives-Montags-Team Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 09.30 Uhr und um 12 Uhr statt. Die regelmäßigen Veranstaltungen als auch die Gottesdiens- te finden unter Einhaltung der aktuell geltenden Hygie- neauflagen statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde angekündigt. Aufgrund der derzeit limitierten Teilnehmeranzahl wird um eine Voranmeldung auf der Homepage der Brüder- gemeinde bis freitags 18 Uhr gebeten. Vereinsnachrichten Musikverein Baindt Hauptversammlung 2022 Zu unserer ordentlichen Hauptversamm- lung am Sonntag, 13.03.2022 um 10.30 Uhr laden wir alle Mitglieder und Interessier- te herzlich in die Schenk-Konrad-Halle Baindt ein (unter Einhaltung der aktuell geltenden Corona-Verordnung). Folgende Tagesordnung ist vorgesehen: 1. Begrüßung 2. Totenehrung 3. Bericht über das vergangene Jahr 4. Bericht des Jugendleiters 5. Bericht des Kassiers 6. Bericht der Kassenprüfer 7. Entlastung der Vorstandschaft 8. Wahlen: 2. Vorsitzender (für 2 Jahre) Schriftführer (für 2 Jahre) 2 Beisitzer (für 2 Jahre) 1 Beisitzer (für 1 Jahr) 2 Kassenprüfer (für 1 Jahr) Nummer 7 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 9. Vorschau 2022 10. Anträge und Verschiedenes Aus aktuellem Anlass nehmen wir keine Ehrungen vor. Diese werden zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt. Anträge und Anregungen bitten wir bis spätestens 06.03.2022 schriftlich beim 1. Vorsitzenden Ronald Spah- linger, Marsweilerstr. 1, 88255 Baindt einzureichen. Wir würden uns freuen, Sie bei uns begrüßen zu dürfen. Die Vorstandschaft Förderverein Musikverein Baindt e.V. Die ordentliche Jahreshauptversammlung des Förderver- ein Musikverein Baindt e.V. findet am Sonntag 13.03.2022 um 10.00 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle Baindt statt (unter Einhaltung der aktuell geltenden Corona-Verord- nung). Folgende Tagesordnung ist vorgesehen: 1. Begrüßung 2. Bericht des Vorsitzenden 3. Bericht des Kassiers 4. Bericht des Kassenprüfers 5. Entlastung der Vorstandschaft 6. Wahlen: Kassierer (für 2 Jahre) Kassenprüfer (für 1 Jahr) 7. Vorschau 2022 8. Anträge und Verschiedenes Anträge und Anregungen bitten wir bis spätestens 06.03.2022 schriftlich beim 1. Vorsitzenden Thomas Wöhr, Friesenhäuslerstr. 69, 88255 Baindt einzureichen Wir würden uns freuen, Sie bei uns begrüßen zu dürfen. Die Vorstandschaft Narrenzunft Raspler e.V. Am Fasnetsonntag, den 27.02.2022 gestalten die Raspler zusammen mit der Narrenzunft Henkerhaus Bai- enfurt den Narrengottesdienst um 10.00 Uhr in Baindt. Im Anschluss bieten die Raspler einen Kuchenverkauf und ein kleines Sortiment an Fasnetsartikel neben dem Eingangsbereich der Schenk- Konrad- Halle ab 11.00 Uhr bis 15.00 Uhr an. Gerne könnt Ihr bereits jetzt schon unsere schön deko- rierten Fenster am Raspler- Stüble anschauen. Wir würden uns über Euren Besuch freuen. Der Zunftrat Landjugend Baindt e.V. Reisigsammeln Landjugend Baindt - Funken 2022 Die Landjugend Baindt veranstaltet dieses Jahr wieder einen Funken. Dafür benötigen wir unbehandeltes Holz, Reisig usw. Falls Sie uns dies gern als Spende zur Verfügung stellen möch- ten, dürfen Sie sich bei Ricco Wöhr (017643570826) an- melden. Schützengilde Baindt Einladung zur Jahreshauptversammlung Zu unserer Hauptversammlung am 12.03.2022 um 18.00 Uhr im Schützenhaus in Baindt laden wir alle Mitglieder herzlich ein. Tagesordnung der Jahreshauptversamm- lung: 1. Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden 2. Totenehrungen 3. Kassenbericht 4. Bericht der Kassenprüfer 5. Entlastung der Vorstandschaft 6. Wahlen 7. Veranstaltungen 8. Anträge 9. Schlussworte Anträge und Anregungen sind bis spätestens 26.02.2022 schriftlich beim 1. Vorsitzenden Patrick Pfau, Marienplatz 13, 88212 Ravensburg, E-Mail: schuetzengilde-baindt@ web.de einzureichen. Wir bitten um eine Teilnahmerückmeldung bis zum 05.03.2022 an die oben genannten Adressen. Coronabe- dingt bieten wir keine Speisen an. Die Veranstaltung fin- det unter Einhaltung der 2G Regeln statt. Bitte beachtet die jeweils aktuelle Corona-Verordnung. Wir freuen uns, auf euer Kommen. Patrick Pfau 1. Vorsitzender Schützengilde Baindt 1925 e.V. Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 7 Schwäbischer Albverein OG Weingarten Durch Wiesen und Wälder im Amtzeller Hinterland Von Amtzell aus wandern wir im Wald nord- wärts entlang des Eggenbachs zum einsamen Hof mit Humor bei Lutzenhaus. Über Reibeisen und den Kapel- lenweg, mit hoffentlich schöner Bergsicht, kommen wir wieder nach Amtzell zurück. Wann: Dienstag, 22.02.2022 um 12.30 Uhr auf dem Fest- platz in Weingarten Rückkehr ca. 18.30 Uhr Gehzeit: ca. 3,5 Std./ 12 km/ 160 hm Fahrpreis: 4,50 € für Mitglieder Einkehr: vorgesehen, nach der Wanderung Bitte aktuelle Pandemie-Regeln beachten, sonst dürfen wir Sie trotz Anmeldung ggf. nicht mitnehmen. Aktuell gilt 3G Anmeldung ab 18.02.2022, T. 0151-12952100 (über AB) oder 0751/46672 Wanderführung: Bernd Gmünder, E-Mail: sav.ogwgt@gmail.com Trinken (mind. 1/2 l), Vesper, Stöcke, gutes Schuhwerk, ggf. Wechselschuhe mitbringen! Bei schlechtem Wetter wird die Wanderung abgesagt, ggf. Info im Ansagetext T. 0151-12998910 ab 20.00 Uhr am Vortag. Gäste sind herzlich willkommen! Was sonst noch interessiert Einladung zur Versammlung der Jagd- genossenschaft des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Fronreute Am Freitag, 11. März 2022 findet um 19:30 Uhr im Landju- gendheim in Fronhofen eine Versammlung der Jagdge- nossenschaft des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Fron- reute statt. Aufgrund der erforderlichen Einlasskontrollen werden alle Jagdgenossen gebeten, sich ab 19:00 Uhr im Land- jugendheim einzufinden. Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Feststellung der form- und fristgerechten Einladung 3. Abstimmung der Jagdgenossen über die Teilnahme von Mitarbeitern des Büros Klein und Leber GbR an der Jagdgenossenschaftsversammlung 4. Feststellung der anwesenden und vertretenen Mitglie- der (Jagdgenossen) und der durch diese gehaltenen Flächenanteile am gemeinschaftlichen Jagdbezirk 5. Beschluss über die Verwaltung der Jagdgenossen- schaft 6. Ggf. Wahl des Jagdvorstandes (bei Beschluss über Selbstverwaltung Jagdgenossenschaft) 7. Beratung und Beschlussfassung über die Änderung der Satzung der Jagdgenossenschaft 8. Wahl der Mitglieder der Jagdbeiräte der Jagdgenos- senschaft 9. Festlegung der Modalitäten der Verpachtung 10. Verschiedenes Zu dieser Versammlung werden alle Jagdgenossen des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Fronreute herzlich ein- geladen. Jagdgenossen sind alle Eigentümer von bejag- baren Grundflächen im gemeinschaftlichen Jagdbezirk Fronreute, welchem durch Abrundungs- bzw. Tauschver- träge auch Teilflächen der Gemarkungen Baindt, Berg, Ebenweiler und Wolpertswende angegliedert sind. Hinweise: Ein Jagdgenosse kann sich durch Vollmacht vertreten las- sen (einen entsprechenden Vordruck finden Sie auf unse- rer Homepage www.fronreute.de unter Aktuelles). Er ist hierdurch an sämtliche in dieser Versammlung gefassten Beschlüsse oder Entscheidungen gebunden. Die Sitzung der Jagdgenossenschaftsversammlung ist nichtöffent- lich. Nur Jagdgenossen oder deren bevollmächtigte Stell- vertreter haben Zutritt und Stimmbefugnis. Beschlüsse bedürfen sowohl der Mehrheit der anwesen- den und vertretenden Jagdgenossen als auch der Mehr- heit der bei der Beschlussfassung vertretenen Grundflä- che. Fronreute, 08.02.2022 gez. Oliver Spieß Bürgermeister Ambulanter Hospizdienst Weingarten Ein Spaziergang ... macht den Kopf frei und das tut dem Herzen gut Aus diesem Grund wollen wir uns mit Ihnen gemeinsam auf den Weg machen. Im Wald unterwegs mit kurzen Ruhe-, Atem-, und Denkpausen. Wir werden den Weg für Sie gestalten mit kleinen Impulsen, die Kör- per, Geist und Seele wohltun. Wir freuen uns auf Ihr Kommen! Wegbegleitung: Dorothea Baur, Mitarbeiterin Ambulan- ter Hospizdienst Weingarten Mittwoch, 23. Februar 2022, 15 Uhr Treffpunkt: Wanderparkplatz Reutebühl, Weingarten Stiftung Liebenau Inklusive Ferienbetreuung findet wie- der statt und benötigt Betreuende Nachdem im letzten Jahr die inklusive Ferienbetreuung der Stiftung Liebenau für Vor- und Grundschulkinder auf- grund der Pandemie nur bedingt stattfinden konnte, dür- fen sich Kinder mit und ohne Einschränkungen in diesem Jahr wieder darauf freuen, in Hegenberg die Ferienzeit gemeinsam zu genießen. Buntes Programm mit Motto Ob Unterwasserwelt, Dschungel oder Wilder Westen – das Organisationsteam um Theresa Amann lässt sich immer wieder kreative Ideen einfallen. Bastelarbeiten, Spiele und auch eine kleine Theateraufführung, immer passend zum Thema, werden für die Kinder ausgear- beitet. „Wir freuen uns in diesem Jahr besonders darauf. Denn die letzten zwei Jahre waren nicht einfach sowohl für die Kinder als auch für Eltern. So können wir ein wenig mithelfen, die Sorgen, die die Pandemie mit sich brachte, eine Zeit lang zu vergessen.“, so die Koordinatorin der Fe- rienfreizeit. In diesem Jahr lautet das Motto im Sommer „Einmal um die Welt.“ Nummer 7 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 Angebot und Hygiene In den Oster-, Pfingst- und Herbstferien sowie vier Wo- chen in den Sommerferien wird das Programm angebo- ten. Selbstverständlich gelten dann jeweils die aktuellen Hygienebedingungen. Die Gruppengrößen werden ent- sprechend minimiert, um die Gesundheit der Kinder und Betreuenden weiterhin zu gewährleisten. Projektpartner Solch ein Projekt braucht auch Partner, deshalb bildet die Stiftung Liebenau gemeinsam mit der Caritas Boden- see-Oberschwaben, dem Bildungszentrum St. Konrad in Ravensburg sowie dem BDKJ Dekanat Ravensburg und der Gemeinde Meckenbeuren eine Veranstaltergemeinschaft. „Wir sind sehr dankbar, dass wir seit vielen Jahren Unter- stützung für dieses inklusive Projekt bekommen.“, so Amann. Betreuungspersonal gesucht Ebenso werden sowohl für die Samstags- als auch für die Ferienbetreuung noch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gesucht. Der ideale Ferienjob bietet einen ersten Einblick in die pädagogische Arbeit mit Kindern und Jugendlichen mit und ohne Einschränkungen. Das Mindestalter beträgt 16 Jahre, und es gibt eine Aufwandsentschädigung für die ehrenamtliche Tätigkeit. Der Spaß soll dabei natürlich auch nicht zu kurz kommen. Anmeldung Anmeldungen für die Ferienbetreuung und auch für Be- werbende nimmt Theresa Amann unter Telefon 07542 10-2403 oder ferienbetreuung@stiftung-liebenau.de ent- gegen. Weitere Infos gibt es auf der Webseite: www.stif- tung-liebenau.de/ferien Der Förderverein für krebskranke Kinder Tübingen e. V. Jährlich erkranken deutschlandweit 2000 Kinder an Krebs. Das sind 2000 Kinder, die sich von heute auf mor- gen in einer Ausnahmesituation wiederfinden und schon in viel zu jungen Jahren mit der Erfahrung einer lebens- bedrohlichen Krankheit konfrontiert werden. Die Eltern, Geschwister und Großeltern sind ebenso von dieser Dia- gnose betroffen und häufig mit vielen Ängsten, Zweifeln und der Ungewissheit darüber, wie es weitergeht, belastet. Genau diese Kinder und Familien brauchen unsere und Ihre Hilfe! Durch unser Elternhaus und unser Familienhaus, durch viele Hilfsangebote für die Kinder und Familien und durch die Unterstützung der Tübinger Kinderklinik können wir den Betroffenen Mut, Hilfe und Hoffnung geben. Doch helfen können wir nur gemeinsam mit Ihnen. Denn alles, was wir für krebskranke Kinder und deren Familien tun, wird ausschließlich durch Spenden finanziert. Auch Sie können den Kindern und Familien helfen, wenn Sie uns mit einer Spende unterstützen. Gemeinsam können wir den kranken Kindern und ihren Familien helfen. Förderverein für krebskranke Kinder Tübingen e. V. Frondsbergstraße 51, 72070 Tübingen Telefon: 0 70 71/94 68-11 info@krebskranke-kinder-tuebingen.de www.krebskranke-kinder-tuebingen.de Wir können nur helfen, wenn uns jemand hilft! Unser Spendenkonto: Kreissparkasse Tübingen IBAN: DE10 6415 0020 0000 1260 63 BIC: SOLADES1TUB Ansprechpartnerin: Agnes Nagel Diakonie Oberschwaben Allgäu Bodensee Online-Seminar für Frauen digital auch 2022 „Grenzen setzen - ohne zu verletzen“.für den beruflichen und privaten Kontext. „Wir Frauen sind stärker, wenn wir zusammenhalten!“ Dies ist nur eine Rückmeldung einer Teilnehmerin zum Online-Frauen-Kurs im Jahr 2021. Und auch im laufen- den Jahr 2022 möchte die Diakonie OAB zu diesem Zu- sammenhalt bzw. zur Stärkung von Frauen, einen Beitrag leisten und bietet daher erneut den Online-Kurs „Grenzen setzen - ohne zu verletzen“ an. Starten wird die digita- le Frauengruppe im laufenden Jahr am 22.07.2022 mit insgesamt fünf Terminen. Wie im Jahr zuvor lautet das Motto, unter dem die Seminar-Reihe steht: „Lass Dir Dein Leuchten nicht nehmen, nur weil es ande- re blendet.“ (Verfasser*in unbekannt) Die Inhalte des Kurses umfassen u. a. die Beschäftigung mit dem eigenen Bild von Frau-Sein und wie dieses das Handeln beeinflusst bzw. beeinflussen kann. Außerdem werden Seminareinheiten ihren Schwerpunkt darauf ha- ben, wie im beruflichen und im privaten Kontext jeweils adäquat Grenzen gesetzt werden können. Mit Wertschät- zung für das jeweilige Gegenüber und gleichzeitig klar und bestimmt! Ein wesentlicher Bestandteil sind hierbei theoretische Inhalte angelehnt an die Gewaltfreie Kom- munikation nach Rosenberg, praktische Beispiele und Gruppenübungen. Die Seminar-Reihe richtet sich primär an Teilnehmerinnen zwischen 28 und 38 Jahren. Nach einem entsprechenden Vorgespräch können sich grundsätzlich aber auch Frauen mit abweichendem Alter anmelden. Die Kostenbeteiligung je nach Teilnehmerinnenzahl be- trägt maximal 140 €. Nähere Informationen finden Sie auf der Homepage un- ter www.diakonie-oab.de. Um sich anzumelden, schreiben Sie bitte direkt eine E-Mail an die durchführende Fachkraft Frau Trunk: m.trunk@ diakonie-oab.de Anmeldeschluss ist der 30.06.2022. Mehr Informationen über unsere Homepage www.diakonie-oab.de Landratsamt Ravensburg Der OEW-Kultursommer geht in die sechste Runde Fördermittel für eine sommerliche Kulturveranstal- tung winken Nach einem erfolgreichen Auftakt im Jahr 2017 konnte sich der OEW-Kultursommer im Landkreis Ravensburg in den letzten Jahren als besondere Veranstaltungsreihe in der Region etablieren. Auch dieses Jahr präsentiert der Landkreis wieder etliche kulturelle Höhepunkte. Vom sinfonischen Konzert im atemberaubenden Ambien- te einer barocken Kirche über eine Opernaufführung vor historischer Altstadtkulisse bis hin zum Musik- und Kaba- rettfestival unter freiem Himmel bietet der OEW-Kultur- sommer im Landkreis Ravensburg ein breites Spektrum kultureller Angebote und eindrucksvolle Spielorte. Ins Leben gerufen wurde die Reihe der fünf sommerlichen Kulturhighlights von Landrat Harald Sievers. Auch im Jahr 2022 stellen die Projektpartner mit starkem bürgerli- chen Engagement und gefördert mit den Kunst- und Kul- turfördermitteln der Oberschwäbischen Elektrizitätswerke (OEW) ein beeindruckendes Programm auf die Beine. Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 7 Am letzten Juniwochenende öffnet das Wolfegger Schloss seine Pforten für Sternstunden der klassischen Musik. Die Internationalen Wolfegger Konzerte zählen zu den renom- miertesten Klassikfestivals im südwestdeutschen Raum. Künstlerischer Leiter ist der Weltklassedirigent Manfred Honeck. Mit einem eindrucksvollen Veranstaltungsort kann auch das Isny Opernfestival glänzen. Vom 29. Juni bis zum 3. Juli 2022 zaubern junge Künstler/innen unter der künstlerischen Leitung von Hans-Christian Hauser Opern- atmosphäre in die malerische Allgäu-Stadt. Das Einhalden- festival macht am letzten Juliwochenende seine Bühne auf dem Kaseshof im ländlichen Geratsreute wieder zum Treffpunkt hochkarätiger Virtuosen und Charakterköpfe aus dem Südwesten Deutschlands und der ganzen Welt. Auch die Blasmusik kommt im OEW-Kultursommer nicht zu kurz: Brass im Gras wird im Sommer 2022 auf der Amt- zeller Hochterrasse in Mittelwies unter freiem Himmel und mit wunderbarem Alpenblick die Hochkaräter des fetzi- gen Brass versammeln. Das fünfte Kulturhighlight wird jedes Jahr in einem Wett- bewerb ermittelt. Im vergangenen Jahr ermöglichte der Wettbewerbsgewinn die Umsetzung des Kulturprojektes „Umanand - Kultur im Parcour“ mit zahlreichen Künstler/ innen aus der Region. Noch völlig offen ist derweil, wer 2022 der Gewinner des Wettbewerbs und damit fünfter Projektpartner im OEW-Kultursommer wird. Der Wettbewerb ist nun eröffnet. Ab sofort können Be- werbungen an den Kulturbetrieb des Landkreises Ra- vensburg, Gartenstraße 107, 88212 Ravensburg, ein- gereicht werden. Bewerbungsschluss ist Donnerstag, 31. März 2022. Die Bedingungen zur Teilnahme: - Teilnahmeberechtigt sind ehrenamtliche Kulturveran- stalter/innen, Initiativen und Vereine. - Das Projekt ist eine Einzelveranstaltung im Bereich darstellende Kunst oder Musik. - Das Projekt hat in den letzten zwei Jahren keine Un- terstützung aus OEW-Kulturfördermitteln erhalten. - Es richtet sich an ein überörtliches Publikum. - Es wird auf hinreichend professionellem Niveau reali- siert Zusätzliche Aufwendungen (für Hygienekonzepte und entsprechende Umstrukturierungen) können Teil der För- derung sein. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Der von einer Jury ermittelte Gewinner erhält vom Landkreis Ravensburg einen großzügigen Projektzuschuss aus Kulturfördermit- teln der Oberschwäbischen Elektrizitätswerke. Der Gewinner und neue Projektpartner im OEW-Kultur- sommer wird vom Landkreis Ravensburg öffentlich be- kannt gegeben. Informationen finden Sie auch auf der Website www.kultursommer.rv.de 756U38W1 Gemeinsam mit unseren Verbündeten leisten wir Widerstand gegen den Ausverkauf der letzten Naturschätze Europas. Spenden Sie für eine lebenswerte Zukunft! Mehr Informationen auf www.euronatur.org/fl uss Europas Zukunft braucht Natur Westendstraße 3 • 78315 Radolfzell • Telefon +49 (0)7732/9272-0 • info@euronatur.org Ein Fluss – so viel mehr als ein Stromlieferant! Geben mit Vertrauen. Wirksam helfen. Werden auch Sie Teil unseres Netzwerks der Hilfe für Familien mit schwerstkranken Kindern. Vermächtnisse und Testamentsspenden zugunsten der Björn Schulz Stiftung unterstützen langfristig unsere stationäre sowie ambulante Hospizarbeit und sind zudem von der Erbschaftssteuer befreit. Mit einer Zustiftung zu Lebzeiten stärken Sie das Fundament unserer Arbeit. Bankverbindung Björn Schulz Stiftung IBAN: DE34 1002 0500 0001 1456 00 BIC: BFSWDE33BER Stichwort: Zukunft stiften www.bjoern-schulz-stiftung.de Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 7 Fantasie-Maske Das brauchst du: Material: Schere, dünner Karton, Kleber, Hutgummi, Tacker 1. Klebe die Vorlage auf einen dünnen Karton und schneide alle Teile aus. 2. Schneide die schraffierten Flächen bei der Maske aus und knicke die Lider an der Punktlinie nach oben. 3. Befestige das Hutgummi mit dem Tacker an der Masken- rückseite. 4. Klebe die Dekorationsteile an die Maske. Diese Muster sind als Anregung gedacht. Tipp: Du kannst die Maskenteile auch als Schablone für wei- tere Masken benutzen! 695R73R1 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 7 Er hat dich verlassen. Du hast noch seine Kreditkarte. #DeinGrund ZuSpenden Jetzt scannen und spenden Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 7Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 7 Praxis Dirk Molder Facharzt für Allgemeinmedizin, Mochenwangen Wir machen Urlaub von Mo., 28.02.22 bis einschl. Fr., 11.03.2022. Vertretung übernimmt: Dr. med. Görtz, Mochenwangen, Tel. 2616 Dr. med. Hartmann, Baindt, Tel. 4944 An den Feiertagen und Wochenenden wenden Sie sich bitte an den ärztlichen Notdienst: Tel. 116 117 Vorankündigung: Wegen Abrechnung ist die Praxis am Mi., 30.03. und Do., 31.03.22 geschlossen. Vertretung übernimmt Dr. Görtz, Mochenwangen, Tel 2616 Plattenhardt + Wirth GmbH Kühlraumbau/Industriebau Wir sind ein modernes, mittelständisches Unternehmen im Bereich Kühlraum- und Industriebau. Für unseren Abteilungsbereich Lager + Disposition suchen wir eine/n leistungsbewusst denkende/n sowie teamfähige/n Zimmermann/Bauschreiner (m/w/d) – Lust auf Mehr? Ihre Aufgabenbereiche sind vornehmlich: · Eigenverantwortliche Baustellenvorbereitung und Disposition · Lagerverwaltung und technische Pflege der Bestände · Planung und Vorbereitung von Befestigungsmitteln · Geschätzter Ansprechpartner für Projektleiter und Monteure im Haus · Bestellung und Verwaltung von Standardmaterial · Umgang mit LKWs und Staplern Wir bieten eine umfassende Einarbeitung, leistungsgerechte Bezahlung, kontinuierliche Weiterbildungsmöglichkeiten und ein gutes Betriebsklima. Weitergehende Informationen zur Stellenausschreibung finden Sie auf unserer Internetseite: www.plawi.de/karriere Ihre schriftliche Bewerbung richten Sie bitte an: Plattenhardt + Wirth GmbH Nelkenstraße 11 · 88074 Meckenbeuren-Reute Tel. (07542) 9429-0 · Fax 9429-36 · bewerbung@plawi.de · www.plawi.de GESCHÄFTSANZEIGEN STELLENANGEBOTE ÄRZTE Veröffentlichen Sie jetzt Ihre Anzeige auf unseren neuen Sonderseiten um Ihr Unternehmen werbewirksam zu präsentieren. Interesse oder Fragen? Rufen Sie uns einfach an: 07154 8222-70 Wir beraten Sie gerne! Seit mehr als 60 Jahren ein loyaler Partner der Kommunen. Max-Planck-Straße 14 · 70806 Kornwestheim · Telefon 07154 8222-70 Telefax 07154 8222-10 · anzeigen@duv-wagner.de · www.duv-wagner.de Zeigen Sie Präsenz! KW 8 /9 BAUEN & WOHNEN Praxis Dirk Molder Facharzt für Allgemeinmedizin, Mochenwangen Wir machen Urlaub von Mo., 28.02.22 bis einschl. Fr., 11.03.2022. Vertretung übernimmt: Dr. med. Görtz, Mochenwangen, Tel. 2616 Dr. med. Hartmann, Baindt, Tel. 4944 An den Feiertagen und Wochenenden wenden Sie sich bitte an den ärztlichen Notdienst: Tel. 116 117 Vorankündigung: Wegen Abrechnung ist die Praxis am Mi., 30.03. und Do., 31.03.22 geschlossen. Vertretung übernimmt Dr. Görtz, Mochenwangen, Tel 2616 Plattenhardt + Wirth GmbH Kühlraumbau/Industriebau Wir sind ein modernes, mittelständisches Unternehmen im Bereich Kühlraum- und Industriebau. Für unseren Abteilungsbereich Lager + Disposition suchen wir eine/n leistungsbewusst denkende/n sowie teamfähige/n Zimmermann/Bauschreiner (m/w/d) – Lust auf Mehr? Ihre Aufgabenbereiche sind vornehmlich: · Eigenverantwortliche Baustellenvorbereitung und Disposition · Lagerverwaltung und technische Pflege der Bestände · Planung und Vorbereitung von Befestigungsmitteln · Geschätzter Ansprechpartner für Projektleiter und Monteure im Haus · Bestellung und Verwaltung von Standardmaterial · Umgang mit LKWs und Staplern Wir bieten eine umfassende Einarbeitung, leistungsgerechte Bezahlung, kontinuierliche Weiterbildungsmöglichkeiten und ein gutes Betriebsklima. Weitergehende Informationen zur Stellenausschreibung finden Sie auf unserer Internetseite: www.plawi.de/karriere Ihre schriftliche Bewerbung richten Sie bitte an: Plattenhardt + Wirth GmbH Nelkenstraße 11 · 88074 Meckenbeuren-Reute Tel. (07542) 9429-0 · Fax 9429-36 · bewerbung@plawi.de · www.plawi.de STELLENANGEBOTE ÄRZTE Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 7 Praxis Dirk Molder Facharzt für Allgemeinmedizin, Mochenwangen Wir machen Urlaub von Mo., 28.02.22 bis einschl. Fr., 11.03.2022. Vertretung übernimmt: Dr. med. Görtz, Mochenwangen, Tel. 2616 Dr. med. Hartmann, Baindt, Tel. 4944 An den Feiertagen und Wochenenden wenden Sie sich bitte an den ärztlichen Notdienst: Tel. 116 117 Vorankündigung: Wegen Abrechnung ist die Praxis am Mi., 30.03. und Do., 31.03.22 geschlossen. Vertretung übernimmt Dr. Görtz, Mochenwangen, Tel 2616 Plattenhardt + Wirth GmbH Kühlraumbau/Industriebau Wir sind ein modernes, mittelständisches Unternehmen im Bereich Kühlraum- und Industriebau. Für unseren Abteilungsbereich Lager + Disposition suchen wir eine/n leistungsbewusst denkende/n sowie teamfähige/n Zimmermann/Bauschreiner (m/w/d) – Lust auf Mehr? Ihre Aufgabenbereiche sind vornehmlich: · Eigenverantwortliche Baustellenvorbereitung und Disposition · Lagerverwaltung und technische Pflege der Bestände · Planung und Vorbereitung von Befestigungsmitteln · Geschätzter Ansprechpartner für Projektleiter und Monteure im Haus · Bestellung und Verwaltung von Standardmaterial · Umgang mit LKWs und Staplern Wir bieten eine umfassende Einarbeitung, leistungsgerechte Bezahlung, kontinuierliche Weiterbildungsmöglichkeiten und ein gutes Betriebsklima. Weitergehende Informationen zur Stellenausschreibung finden Sie auf unserer Internetseite: www.plawi.de/karriere Ihre schriftliche Bewerbung richten Sie bitte an: Plattenhardt + Wirth GmbH Nelkenstraße 11 · 88074 Meckenbeuren-Reute Tel. (07542) 9429-0 · Fax 9429-36 · bewerbung@plawi.de · www.plawi.de GESCHÄFTSANZEIGEN STELLENANGEBOTE ÄRZTE Hier könnte Ihre Anzeige stehen! anzeigen@duv-wagner.de Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 7 MIETANGEBOTE Heimvorteil genießen? Den Heimvorteil genießen natürlich nicht nur unsere Kunden, sondern auch die TeleData Mitarbeiter. Das sind Ihre Vorteile bei TeleData: Flexible Arbeitszeiten Kostenlose Nutzung der TeleData-Produkte Beteiligung am Unternehmenserfolg Weiterbildungsmöglichkeiten & TeleData ACADEMY Vergünstigungen/Mitarbeiterrabatte (z.B. Jobrad, Auto-Leasing, ÖPNV etc.) Unterstützung der privaten Altersvorsorge Eigene Kantine Toller Teamgeist Kostenlos: Wasser, Kaffee und Obst Das Netz mit Heimvorteil. Von hier. Für euch. Jetzt bewerben: teledata.de/karriere *** Sie wollen Ihr Grundstück verkaufen? *** Sie möchten ein Grundstück in Bodensee / Oberschwaben verkaufen oder kennen jemanden, der ein Grundstück verkaufen will? 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          Amtsblatt Jahrgang 2021 Freitag, den 26. März 2021 Nummer 12 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Tobias Pearman, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Ausbau der Teststrategie in der Gemeinde Baindt Allen Baindter Bürgerinnen und Bürgern stehen erst- mals am 31.03.2021 von 17:00 Uhr bis 19:00 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle die kostenlosen Schnell- bzw. Selbsttests zur Verfügung. Die Antigen-Schnell- tests werden zunächst immer mittwochs von 17:00 Uhr bis 19:00 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle durchgeführt und von ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern des DRK Bereitschaftsdienstes Baien- furt-Baindt angeleitet. Voraussetzung für den Schnelltest ist eine Anmel- dung per Telefon oder E-Mail bei der Gemeinde Baindt unter der Nummer 07502/9406-25 sowie per Mail unter helfen@baindt.de. Bitte bringen Sie folgendes zum Test mit: - Ausweis - ausgefüllte Einverständniserklärung (bei Minderjährigen: Unterschrift der Erziehungsberechtigten) - ausgefülltes Formular für die Bescheinigung, wenn Sie eine Bescheinigung wünschen. ➞ Die Einverständniserklärung und das Formular für die Bescheinigung finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Baindt unter https://www.baindt.de/gemeinde-baindt/teststrategie Wie geht es nach dem Test weiter? Mit dem POC-Schnelltest steht nach 15 Minuten ein Ergebnis fest, das Ihnen von den HelferInnen des DRK Baienfurt-Baindt umgehend mitge- teilt wird. Im Falle eines positiven Testergebnisses werden die Daten an das zuständige Gesundheitsamt übermittelt. Die betroffene Testperson muss sich mit ihren Haushaltsangehörigen in häusliche Quarantäne begeben und einen Termin für einen PCR Test vereinbaren. Hinweis: Personen mit Symptomen wie Husten, Fieber und Erkältungs- symptomen sollen direkt einen Arzt aufsuchen. Ein Zutritt zur Teststation ist nur für symptomlose Personen möglich. Bitte beachten Sie, dass es sich bei einem negativen Schnelltest-Ergebnis um eine Momentaufnah- me handelt, die keine 100 %ige Sicherheit garantieren kann. Bereits jetzt gibt es die Möglichkeit für Baindter LehrerInnen sowie ErzieherInnen sich zweimal in der Woche, montags und mittwochs, auf das Coronavirus testen zu lassen. Durchgeführt werden die Tests durch Dr. Jens Scheibner, Apotheker und Inhaber der Hubertus-Apotheke in Baindt und der Achtal-Apotheke in Baienfurt, zu- sammen mit seinem Team. Seit Donnerstag wurde das Angebot um kostenlose Bürgertests ausgeweitet. Jeden Donnerstag können sich Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Baindt auf das Coronavirus testen lassen. Diese Tests werden in der X-Zone, Ravensburger Str. 10, in Baienfurt durchgeführt. Weitere Informationen, auch zur Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 12 Vorgezogener Redaktionsschluss Sehr geehrte Autoren, aufgrund des kommenden Feiertages wird folgender Redaktionsschluss vorgezogen: Veröffentlichung: 01.04.2021 Redaktionsschluss: 29.03.2021, 21:00 Uhr Wir bitten um Beachtung und wünschen Ihnen schöne Feiertage. Der Verlag Breitbandausbau in der Gemeinde Baindt Die Zuschlagserteilung der ausgeschriebenen Planungsleistungen für die Umsetzung des FTTx-Ausbaus der Breit- bandversorgung in den Gemeinden Baindt und Fronreute an die Ingenieurgesellschaft PPHT mbH aus Kronach erfolgte am 11.03.2021. Die Gemeinden haben gemeinsam ausgeschrieben, um ein wirtschaftlich sinnvolles Bau- volumen ausschreiben zu können. Somit hat der Zweckverband Breitbandversorgung im Landkreis Ravensburg mittlerweile das dritte große Ausbaupaket erfolgreich auf den Weg gebracht. Das Ingenieurbüro PPHT mbH setzte sich in dem zweistufigen Auswahlverfahren, welches europaweit durchge- führt wurde, durch. Die Vertragsunterzeichnung erfolgte am 16.03.2021 im Dorfgemeinschaftshaus in Blitzenreute. Sobald diese Planungen abgeschossen sind, wird der Bau des eigentlichen Netzes ausgeschrieben. Für den Breitbandausbau gibt es Bundes- und Landesfördermittel, bei denen die Förderquote des Bundes bis zu 50 % und die des Landes bis zu 40 % der förderfähigen Kosten beträgt. Mit diesem Schritt macht sich die Gemeinde Baindt fit für die Surfgeschwindigkeiten der Zukunft. Die Gemeinde Baindt und der Zweckverband Breitbandversorgung freuen sich auf eine erfolgreiche Zusam- menarbeit. des FTTx-Ausbaus der Breitbandversorgung in den Gemeinden Baindt und Fronreute an die Ingenieurgesellschaft PPHT mbH aus Kronach erfolgte am 11.03.2021. Die Gemeinden haben gemeinsam ausgeschrieben, um ein wirtschaftlich sinnvolles Bauvolumen ausschreiben zu können. Somit hat der Zweckverband Breitband- versorgung im Landkreis Ravensburg mittlerweile das dritte große Ausbaupaket erfolgreich auf den Weg gebracht. Das Ingenieurbüro PPHT mbH setzte sich in dem zweistufigen Auswahlverfahren, welches europaweit durchgeführt wurde, durch. Die Vertragsunterzeichnung erfolgte am 16.03.2021 im Dorfgemeinschaftshaus in Blitzenreute. Sobald diese Planungen abgeschossen sind, wird der Bau des eigentlichen Netzes ausgeschrieben. Für den Breitbandausbau gibt es Bundes- und Landesfördermittel, bei der die Förderquote des Bundes bis zu 50% und die des Landes bis zu 40% der förderfähigen Kosten beträgt. Mit diesem Schritt macht sich die Gemeinde Baindt fit für die Surfgeschwindigkeiten der Zukunft. Die Gemeinde Baindt und der Zweckverband Breitbandversorgung freuen sich auf eine erfolgreiche Zusammenarbeit. Vertragsunterschrift mit ausreichend Abstand im DGH in Fronreute (von links): Alexander Kubalek, Geschäftsführer PPHT, Oliver Spieß, Verbandsvorsitzender Zweckverband und BM Fronreute und Simone Rürup, BM Baindt Vertragsunterschrift mit ausreichend Abstand im DGH in Fronreute (von links): Alexander Kubalek, Geschäftsfüh- rer PPHT, Oliver Spieß, Verbandsvorsitzender Zweckverband und BM Fronreute und Simone Rürup, BM Baindt Beginn der Sommerzeit Bitte beachten Sie: In der Nacht von Samstag, 27. März auf Sonntag, 28. März wird die Uhr von 2:00 Uhr auf 3:00 Uhr vorgestellt. Nummer 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Stellenausschreibungen Stellenausschreibung Stellenausschreibung (m/w/d) Klosterwiesenschule Baindt sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt für die Betreuung der Schüler eine Betreuungskraft auf 450 Euro Basis. Bewerberinnen und Bewerber werden bevorzugt, die eine Ausbildung oder Erfahrung im pädagogischen bzw. erzieherischen Bereich haben. Die Betreuungszeit umfasst die Früh-, Mittags– und Nachmittagsbetreuung. Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum 09. April 2021 an das Bürgermeisteramt Baindt, Marsweilerstraße 4 in 88255 Baindt. Für weitere Informationen steht Ihnen die Rektorin der Klosterwiesenschule Frau zur Verfügung (Tel. 07502/94114 -132). Sachbearbeiter (m/w/d) Die Gemeinde Baindt sucht für die Kämmerei einen Sachbearbeiter (m/w/d) in Teilzeit (55%). Die Teilzeitstelle ist zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu besetzen und unbefristet. Zu Ihrem Aufgabengebiet gehören das Anordnungs- wesen, die Mitarbeit in der Anlagenbuchhaltung sowie weitere Tätigkeiten in der Finanzverwaltung. Sie passen am besten zu uns, wenn Sie eine Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten oder eine kaufmän- nische Ausbildung haben. Mit Word, Excel sowie an- deren PC-Programmen gehen Sie souverän um. Die Vergütung erfolgt nach dem TVöD (Entgeltgruppe 6). Wenn wir Ihr Interesse an dieser abwechslungsreichen Tätigkeit geweckt haben und Sie in einem tollen Team mitarbeiten möchten, erwarten wir gerne Ihre Bewer- bungsunterlagen spätestens bis zum 09.04.2021. Für Fragen steht Ihnen Kämmerer Herr Abele gerne unter Tel. 07502/9406-20 zur Verfügung. Unsere Anschrift: Gemeinde Baindt, Marsweiler straße 4, 88255 Baindt oder per Mail an wolfgang.abele@baindt.de Wir freuen uns auf Sie! Stellenausschreibung Stellenausschreibung (m/w/d) Klosterwiesenschule Baindt sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt für die Betreuung der Schüler eine Betreuungskraft auf 450 Euro Basis. Bewerberinnen und Bewerber werden bevorzugt, die eine Ausbildung oder Erfahrung im pädagogischen bzw. erzieherischen Bereich haben. Die Betreuungszeit umfasst die Früh-, Mittags– und Nachmittagsbetreuung. Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum 09. April 2021 an das Bürgermeisteramt Baindt, Marsweilerstraße 4 in 88255 Baindt. Für weitere Informationen steht Ihnen die Rektorin der Klosterwiesenschule Frau zur Verfügung (Tel. 07502/94114 -132). Betreuungskraft (m/w/d) Die Klosterwiesenschule Baindt sucht zum nächst- möglichen Zeitpunkt für die Betreuung der Schüler der Klassen 1 – 4 eine Betreuungskraft auf 450 Euro Basis. Bewerberinnen und Bewerber werden bevorzugt, die eine Ausbildung oder Erfahrung im pädagogischen bzw. erzieherischen Bereich haben. Die Betreuungszeit umfasst die Früh-, Mittags– und Nachmittagsbetreuung. Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum 09. April 2021 an das Bürgermeisteramt Baindt, Marsweilerstraße 4 in 88255 Baindt. Für weitere Informationen steht Ihnen Stellenausschreibung Betreuungskraft (m/w/d) Die Klosterwiesenschule Baindt sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt für die Betreuung der Schüler der Klassen 1 – 4 eine Betreuungskraft auf 450 Euro Basis. Bewerberinnen und Bewerber werden bevorzugt, die eine Ausbildung oder Erfahrung im pädagogischen bzw. erzieherischen Bereich haben. Die Betreuungszeit umfasst die Früh-, Mittags– und Nachmittagsbetreuung. Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum 09. April 2021 an das Bürgermeisteramt Baindt, Marsweilerstraße 4 in 88255 Baindt. Für weitere Informationen steht Ihnen die Rektorin der Klosterwiesenschule Frau Heberling gerne zur Verfügung (Tel. 07502/94114 -132). die Rektorin der Klosterwiesenschule Frau Heberling gerne zur Verfügung (Tel. 07502/94114 -132). Amtliche Bekanntmachungen Entwicklungen im Fischerareal und in der Ortsmitte • Informationsveranstaltung Bauträger am 19.04.2021 um 15:30 Uhr • Informationsveranstaltung „Bauen in Baugemein- schaften“ am 19.04.2021 um 18:30 Uhr • Fachseminar “Bauen mit Baugemeinschaften“ für Architekten und Projektsteuerer am 29.04.2021 um 14:00 Uhr • Vermarktungsauftakt - Vorstellung des Städtebaus, des Verfahrens und der Vermarktungsunterlagen am 29.04.2021 um 18:30 Uhr • Rückfragekolloquium für potentielle Anker-Bewer- ber mit vertiefenden Informationen am 11.05.2021 um 15:00 Uhr Nach Möglichkeit finden die Veranstaltungen in der Schenk-Konrad-Halle statt. Weitere Informationen folgen. Auswärtige Impftage in der Gemeinde Baindt Alle Baindter Bürgerinnen und Bürger ab 85 Jahren wur- den von der Verwaltung angeschrieben, um den Bedarf für eine Corona Schutzimpfung vor Ort in Baindt abzu- fragen. Voraussetzung für den Erhalt eines Termines ist das Vorliegen eines wichtigen Grundes, welcher es nicht ermöglicht, nach Ravensburg oder in ein anderes Impf- zentrum zu kommen. Von 140 angeschriebenen Bürgerinnen und Bürgern mel- deten sich insgesamt ca. 50 zurück. Davon gaben 30 Per- sonen einen Bedarf für eine Schutzimpfung in Baindt an. All diesen kann ein Termin in den nächsten Wochen in der Schenk-Konrad-Halle angeboten werden. Weitere 20 Personen meldeten sich zurück mit der Anga- be, keinen Bedarf für einen Impftermin in Baindt zu haben, da sie bereits durch eines der Impfzentren versorgt sind. Die kreisweite Initiative für naturnahe Firmengelände – ein Kooperationsprojekt des Landkreis Ravensburg mit dem Landschaftserhaltungsverband Ravensburg und der Bodensee-Stiftung – herzlich zu dieser Online-Veranstaltung ein. Firmengelände dienen vor allem der wirtschaftlichen Aktivität, fast alle Standorte verfügen aber auch über grüne Freiflächen etwa in Form von Randstreifen oder Baulandreserven. Diese Freiflächen werden mitunter als empfunden. Dass und wie sich Grünflächen auf Firmengeländen in bunte, attraktive verwandeln lassen, ist Inhalt der Veranstaltung. Im Vordergrund steht die Notwendigkeit, den dramatischen Verlust der biologischen Vielfalt zu stoppen. Für die Unternehmen sind aber mit einer naturnahen Gestaltung Ihrer Standorte viele weitere Vorteile verbunden: Die Flächen können für erholsame Pausen oder auch für Besprechungen genutzt werden, naturnah gestaltete Flächen sind pflegearm und leisten einen wichtigen Beitrag zur Anpassung an den Klimawandel – und das ohne Einschränkung des Betriebsablaufs Welche Unterstützungsmöglichkeiten für Unternehmen durch die kreisweite Initiative möglich sind, ist weiterer Teil der Veranstaltung. Eines der Unternehmen, die im letzten Jahr bereits von einer Erstberatung profitiert hat, ist die Ravensburger Verlag GmbH. Wie diese Beratung ablief und was dadurch in Bewegung gesetzt werden konnte, das erfahren Interessierte im Interview mit Elke Schwabe Ravensburger. Die Veranstaltung ist kostenfrei. Den Zugangslink erhalten Sie nach Anmeldung bei stiftung.org Hintergrund: Initiative im Rahmen der Biodiversitätsstrategie des Landkreis Ökosysteme erhalten und entwickeln, strukturarme Flächen aufwerten und einer breiten Sensibilisierung und Einbindung der Öffentlichkeit. Mit diesen Zielen d übernimmt der Landkreis Ravensburg eine Vorreiterrolle im Kampf gegen den Verlust der Einen der Schwerpunkte setzt der Landkreis bei Unternehmen und deren Firmengeländen. oder vorübergehend wertvolle Lebensräume für die heimische Pflanzen- nebenbei wird dabei die Arbeitsumgebung aufgewertet und letztendlich auch die Wirtschaft im Landkreis im Wettbewerb um die besten Köpfe gestärkt. LIFE-BooGI-BOP Das durch das EU-LIFE-Programm geförderte Projekt „Boosting Urban Green Infrastructure through Biodiversity Oriented Design of Buisness Premises” läuft noch bis Ende 2021. Schwerpunkte des von Partnern in Deutschland, Slowakei, Spanien und Österreich getragenen Projektes, sind die Beratungen von Firmen bezüglich der biodiversitätsfreundlichen Gestaltung ihres Firmengeländes und Liegenschaftsmanagement, die Sensibilisierung des Bau- und Garten- und Landschaftsbausektor u.a. für das Facilitiy Management und Landschaftsgärtner*innen sowie die Bewusstseinsbildung durch Firmengelände für Mensch und Natur Online- Informationsveranstaltungen für Unternehmen am 30. März, 15 - 16 Uhr Die kreisweite Initiative für naturnahe Firmengelände – ein Kooperationsprojekt des Landkreis Ravensburg mit dem Landschaftserhaltungsverband Ravensburg und der Bodensee-Stiftung – lädt alle interessierten Unternehmen herzlich zu dieser Online-Veranstaltung ein. Firmengelände dienen vor allem der wirtschaftlichen Aktivität, fast alle Standorte verfügen aber auch über grüne Freiflächen etwa in Form von Randstreifen oder Baulandreserven. Diese Freiflächen werden mitunter als nutzlos empfunden. Dass und wie sich Grünflächen auf Firmengeländen in bunte, attraktive Lebensräume für Mensch und Natur verwandeln lassen, ist Inhalt der Veranstaltung. Im Vordergrund steht die Notwendigkeit, den dramatischen Verlust der biologischen Vielfalt zu stoppen. Für die Unternehmen sind aber mit einer naturnahen Gestaltung Ihrer Standorte viele weitere Vorteile verbunden: Die Flächen können für erholsame Pausen oder auch für Besprechungen genutzt werden, naturnah gestaltete Flächen sind pflegearm und leisten einen wichtigen Beitrag zur Anpassung an den Klimawandel – und das ohne Einschränkung des Betriebsablaufs. Welche Unterstützungsmöglichkeiten für Unternehmen durch die kreisweite Initiative im Landkreis Ravensburg möglich sind, ist weiterer Teil der Veranstaltung. Eines der Unternehmen, die im letzten Jahr bereits von einer Erstberatung profitiert hat, ist die Ravensburger Verlag GmbH. Wie diese Beratung ablief und was dadurch in Bewegung gesetzt werden konnte, das erfahren Interessierte im Interview mit Elke Schwabe, Nachhaltigkeitsteam Ravensburger. Die Veranstaltung ist kostenfrei. Den Zugangslink erhalten Sie nach Anmeldung bei daniela.dietsche@bodensee- stiftung.org Hintergrund: Initiative im Rahmen der Biodiversitätsstrategie des Landkreis Ravensburg Ökosysteme erhalten und entwickeln, strukturarme Flächen aufwerten und Biotope vernetzen – begleitet von einer breiten Sensibilisierung und Einbindung der Öffentlichkeit. Mit diesen Zielen der Biodiversitätsstrategie übernimmt der Landkreis Ravensburg eine Vorreiterrolle im Kampf gegen den Verlust der biologischen Vielfalt. Einen der Schwerpunkte setzt der Landkreis bei Unternehmen und deren Firmengeländen. Hier können dauerhaft oder vorübergehend wertvolle Lebensräume für die heimische Pflanzen- und Tierwelt geschaffen werden. Ganz nebenbei wird dabei die Arbeitsumgebung aufgewertet und letztendlich auch die Wirtschaft im Landkreis im Wettbewerb um die besten Köpfe gestärkt. LIFE-BooGI-BOP Das durch das EU-LIFE-Programm geförderte Projekt „Boosting Urban Green Infrastructure through Biodiversity Oriented Design of Buisness Premises” läuft noch bis Ende 2021. Schwerpunkte des von sieben europäischen Partnern in Deutschland, Slowakei, Spanien und Österreich getragenen Projektes, sind die Beratungen von Firmen bezüglich der biodiversitätsfreundlichen Gestaltung ihres Firmengeländes und – bei entsprechender Größe - im Liegenschaftsmanagement, die Sensibilisierung des Bau- und Garten- und Landschaftsbausektors, Schulungen u.a. für das Facilitiy Management und Landschaftsgärtner*innen sowie die Bewusstseinsbildung durch Firmengelände für Mensch und Natur Online-Informationsveranstaltungen für Unternehmen am 30. März, 15 - 16 Uhr Die kreisweite Initiative für naturnahe Firmengelände – ein Kooperationsprojekt des Landkreis Ravensburg mit dem Landschaftserhaltungsverband Ravensburg und der Bodensee-Stiftung – lädt alle interessierten Unternehmen herzlich zu dieser Online-Veranstaltung ein. Firmengelände dienen vor allem der wirtschaftlichen Aktivität, fast alle Standorte verfügen aber auch über grüne Freiflächen etwa in Form von Randstreifen oder Baulandreserven. Diese Freiflächen werden mitunter als nutzlos empfunden. Dass und wie sich Grünflächen auf Firmengeländen in bunte, attraktive Lebensräume für Mensch und Natur Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 12 verwandeln lassen, ist Inhalt der Veranstaltung. Im Vor- dergrund steht die Notwendigkeit, den dramatischen Ver- lust der biologischen Vielfalt zu stoppen. Für die Unter- nehmen sind aber mit einer naturnahen Gestaltung Ihrer Standorte viele weitere Vorteile verbunden: Die Flächen können für erholsame Pausen oder auch für Besprechun- gen genutzt werden, naturnah gestaltete Flächen sind pflegearm und leisten einen wichtigen Beitrag zur Anpas- sung an den Klimawandel – und das ohne Einschränkung des Betriebsablaufs. Welche Unterstützungsmöglichkeiten für Unternehmen durch die kreisweite Initiative im Landkreis Ravensburg möglich sind, ist weiterer Teil der Veranstaltung. Eines der Unternehmen, die im letzten Jahr bereits von einer Erstberatung profitiert hat, ist die Ravensburger Verlag GmbH. Wie diese Beratung ablief und was dadurch in Bewegung gesetzt werden konnte, das erfahren Inter- essierte im Interview mit Elke Schwabe, Nachhaltigkeit- steam Ravensburger. Die Veranstaltung ist kostenfrei. Den Zugangslink erhalten Sie nach Anmeldung bei daniela.dietsche@bodensee-stiftung.org Hintergrund: Initiative im Rahmen der Biodiversitätsstrategie des Landkreis Ravensburg Ökosysteme erhalten und entwickeln, strukturarme Flä- chen aufwerten und Biotope vernetzen – begleitet von einer breiten Sensibilisierung und Einbindung der Öffent- lichkeit. Mit diesen Zielen der Biodiversitätsstrategie über- nimmt der Landkreis Ravensburg eine Vorreiterrolle im Kampf gegen den Verlust der biologischen Vielfalt. Einen der Schwerpunkte setzt der Landkreis bei Unternehmen und deren Firmengeländen. Hier können dauerhaft oder vorübergehend wertvolle Lebensräume für die heimische Pflanzen- und Tierwelt geschaffen werden. Ganz neben- bei wird dabei die Arbeitsumgebung aufgewertet und letztendlich auch die Wirtschaft im Landkreis im Wett- bewerb um die besten Köpfe gestärkt. LIFE-BooGI-BOP Das durch das EU-LIFE-Programm geförderte Projekt „Boosting Urban Green Infrastructure through Biodiver- sity Oriented Design of Buisness Premises” läuft noch bis Ende 2021. Schwerpunkte des von sieben europäischen Partnern in Deutschland, Slowakei, Spanien und Österreich getragenen Projektes, sind die Beratungen von Firmen bezüglich der biodiversitätsfreundlichen Gestaltung ihres Firmengeländes und – bei entsprechender Größe – im Lie- genschaftsmanagement, die Sensibilisierung des Bau- und Garten- und Landschaftsbausektors, Schulungen u.a. für das Facilitiy Management und Landschaftsgärtner*innen sowie die Bewusstseinsbildung durch Öffentlichkeitsarbeit. Unternehmen, die entsprechende naturnahe Umgestal- tungen ihrer Firmengelände durchführen, werden in die Datenbank der „guten Beispiele“ aufgenommen und u.a. über die internationale Website einer breiten Öffentlich- keit präsentiert. Nähere Informationen zu der kreisweiten Initiative des Landkreises und der Biodiversitätsstrategie,dem EU-LI- FE Projekt und den Aktivitäten im Bereich Nachhaltigkeit der Ravensburger Verlag GmbH finden Sie unter den folgenden Links: - Kreisweite Initiative zu naturnahen Firmengelände im Landkreis Ravensburg: https://www.biodiversity-premises.eu/de/naturna he-firmengelaende-ravensburg.html - Biodiversitätsstrategie des Landkreises Ravensburg: https://www.naturvielfalt-rv.de/startseite www.instagram.com/naturvielfalt.ravensburg - Projekt EU-LIFE BooGI-BOP: www.biodiversity-premises.eu - Ravensburger Verlag GmbH: https://www.ravensburger-gruppe.de/de/ueber- ravensburger/nachhaltigkeit-bei- ravensburger/index. html Kontakt: Bodensee-Stiftung Daniela Dietsche Fritz-Reichle-Ring 4 78315 Radolfzell, Deutschland Tel.: 0 77 32 - 99 95 – 446 Fax: 0 77 32 - 99 95 – 49 E-Mail: daniela.dietsche@bodensee-stiftung.org Website: www.bodensee-stiftung.org Rathaus mit Terminvereinbarung geöffnet Bitte beachten Sie, dass das Rathaus aufgrund der Corona-Situation bis auf Weiteres nur nach vorheriger Terminabsprache für Sie geöffnet hat. Selbstverständlich sind wir auch telefonisch oder per E-Mail für Sie erreichbar. Bitte tragen Sie beim Betre- ten des Rathauses einen medizinischen Mund-Nasen- Schutz, bzw. eine FFP2-Maske. Wir danken für Ihr Verständnis! Ihre Gemeindeverwaltung Baindt Mobile Geschwindigkeitsmessungen im Januar 2021 - Ergebnisse - Straße Anzahl der gemessenen Fahrzeuge Anzahl der Überschrei- tungen Tempolimit km/h Höchstge- schwindig- keit km/h Schachenerstraße 4 0 30 32 Thomas-Dachser- Straße 387 23 70 111 Wickenhauserstraße 222 23 50 77 Mobile Geschwindigkeitsmessungen im Februar 2021 - Ergebnisse - Straße Anzahl der gemessenen Fahrzeuge Anzahl der Überschrei- tungen Tempolimit km/h Höchstge- schwindig- keit km/h Schachenerstraße 33 4 30 43 Thomas-Dachser- Straße 353 14 70 94 Marsweilerstraße 188 7 50 60 Gartenstraße 108 1 50 61 Lieber Auto-, Traktor- und Motorradfahrer! Wir Kinder bitten dich, fahre doch etwas langsamer! Uns zuliebe! DANKE!!! Nummer 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 01805 911-630 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 09 - 13 Uhr und 15 - 19 Uhr Notdienst Tierarzt Samstag, 27. März / Sonntag, 28. März Kleintierpraxis A. Kirsch, Tel.: (0751) 95 88 44 00 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 27. März Achtal-Apotheke in Baienfurt, Ravensburger Straße 6, Tel.: (0751) 5 06 94 40 Sonntag, 28. März Apotheke am Elisabethen-Krankenhaus in Ravensburg, Elisabethenstraße 19, Tel.: (0751) 79 10 79 10 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. Hausnotruf und Menüservice „Essen auf Rädern“, Tel.: (0751) 56 06 10 Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Kirchliche Sozial- station Ravensburg Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Essen auf Rädern in den Gemeinden Baien- furt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-110 Maybachstr. 1, Weingarten Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte Menschen bzw. für Menschen die einfach nur Geselligkeit suchen. Jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Ihre Ansprechpartnerin, Rebecca Herz erreichen Sie telefonisch unter 0751 36360-116 Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 12 Abfallwirtschaft Kompostieranlage am Annaberg Die Kompostieranlage am Annaberg ist am Karsams- tag, den 03.04.2021, geschlossen. Ab 9. April 2021 ist die Kompostieranlage erstmals am Freitag geöffnet und danach jeden Freitag von 16.30 Uhr bis 18.30 Uhr und jeden Samstag von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr. Hinweise zur Abgabe von Grüngut auf der Kompostie- ranlage Annaberg Um die Kompostieranlage offen zu halten und das An- steckungsrisiko auf ein Minimum zu reduzieren, beachten Sie bitte folgende Hinweise bei der Abgabe von Grüngut • Tragen Sie bitte eine medizinische Maske (Masken- pflicht!) • Folgen Sie den Hinweisen des Annahmepersonals • Es können immer nur wenige Personen gleichzeitig abladen. Rechnen Sie dadurch mit verlängerten War- tezeiten! • Vermeiden Sie Gespräche mit anderen Personen beim Entladen. • Es ist immer ein Sicherheitsabstand von 1,5 Metern von Person zu Person einzuhalten. Das Annahmepersonal kann Ihnen beim Entladen nicht helfen. • Halten Sie die öffentlichen Straßen und Verkehrswe- ge frei. Nicht abgabeberechtigt sind Personen, die aus Haus- halten mit positiv getesteten oder unter Quarantäne gestellten Personen kommen. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Ihre Gemeindeverwaltung Grüngutannahmestelle Wöhr in der Friesenhäusler Straße Änderung der Öffnungszeiten ab 01.04.2021 Vom 01.04.2021 – 30.11.2021 gelten für die Grüngutannah- mestelle Wöhr folgende Öffnungzeiten: Montag und Mittwoch 16.00 - 19:00 Uhr und Freitag 15:00 - 18:00 Uhr Ihre Gemeindeverwaltung Öffnungszeiten des Wertstoffhofs in der Karwoche Der Wertstoffhof ist in der Karwoche am Mittwoch, den 31.03.2021, von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet. Um Beachtung wird gebeten. Ihre Gemeindeverwaltung Aufgrund der aktuellen Lage zum Corona-Virus er- folgt der Betrieb des Wertstoffhofes unter folgenden Bedingungen: • Zutritt nur mit einer medizinischen Maske • Zum Schutz Ihrer Gesundheit und der des Annahme- personals: Halten Sie bitte Abstand von mind. 1,5 m zu anderen Personen. • Das Annahmepersonal ist berechtigt, die Anzahl der Personen zu begrenzen, die sich zeitgleich auf dem Wertstoffhof aufhalten. Bitte beachten Sie hier in Ihrem eigenen Interesse die Anweisungen des An- nahmepersonals. • Die Annahme von Elektroschrott mit akkubetriebe- nen Geräten wird vorübergehend ausgesetzt. Diese Vorsichtsmaßnahme dient dazu, die Kontakte mit dem Annahmepersonal zu vermeiden, da Akkus von den anliefernden Personen vor dem Einwurf in den Sammelbehälter entfernt und dem Annahmeperso- nal übergeben werden müssen. Veranstaltungskalender Veranstaltungskalender März 29.03. Mobiles Corona-Impfangebot für über 85-jährige Baindter Bürgerinnen und Bürger Schenk-Konrad-Halle April 13.04. Gemeinderatssitzung Schenk-Konrad-Halle 19.04. Informationsveranstaltung „Bauträger“ und „Bauen mit Baugemeinschaften“ Schenk-Konrad-Halle 20.04. Gemeinderatssitzung Schenk-Konrad-Halle 29.04. Fachseminar „Bauen mit Gemeinschaften“ Schenk-Konrad-Halle Kindergartenachrichten Kindergarten Sonne Mond und Sterne Briefe an Senioren Besuche in Seniorenheimen sind nach wie vor immer noch sehr schwer mög- lich. So haben wir uns im Kindergarten dazu entschlossen, die Aktion der DAK zu unterstützen und Briefe an die Senioren zu schreiben, die die Kinder mit ihren Bildern verschönerten. Wir erklärten den Kindern, dass es sehr viele alte Men- schen gibt, die jetzt in dieser Zeit oft alleine sind. So ka- men wir während des Malens auch in Gespräche über das „Alt“ sein, über Omas und Opas, die noch leben oder auch schon gestorben sind. Die Kinder reagierten sehr einfühl- Nummer 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 sam und ließen sich schnell begeistern, ein Bild zu malen. Alle unsere Werke wurden eingesammelt und der DAK übergeben, die diese dann an die Senioren weiterleitet. Das Schöne an dieser Aktion war, dass auch die Kinder etwas daraus lernen konnten: Es ist schön, anderen Menschen eine Freude zu machen. Schulnachrichten Klosterwiesenschule Baindt Förderverein Klosterwiesenschule Einladung zur Hauptversammlung Liebe Mitglieder, Freunde und Eltern an der Klosterwiesenschule! Die diesjährige Hauptversammlung des Fördervereins Klosterwiesenschule e.V. findet wie im letzten Jahr online statt am Mittwoch, 14. April 2021 ab 19:30 Uhr Für die Zugangsdaten wenden Sie sich bitte an eines der Vorstandsmitglieder. Tagesordnung: • Begrüßung und Bericht der Vorsitzenden • Bericht und Anliegen der Kassenwartin • Bericht der Kassenprüferinnen • Entlastung des Vorstands • Wahlen (Vorsitz, Kassenwart, Kassenprüfer, Beisitzer) • Anliegen der Schulleitung der Klosterwiesenschule • Der Förderverein während der Pandemie • Verschiedenes Wir freuen uns auf Ihr Kommen! Für den Förderverein Renate Stratmann (Schriftführerin) Zur Information Blutspende auch während der Osterzeit dringend benötigt Ferien und Feiertage wirken sich direkt auf den Vorrat von Blut für Therapie und Notfallversorgung aus. Des- halb ruft der DRK-Blutspendedienst dazu auf, jetzt Blut zu spenden. Die Blutspende ist weiterhin notwendig, erlaubt und sicher. Die Corona-Pandemie stellt die Blutspendedienste immer wieder vor Herausforderungen. Aufgrund der begrenz- ten Haltbarkeit von Blutpräparaten werden Blutspenden kontinuierlich benötigt. Auch in Zeiten der Corona-Pan- demie und den damit verbundenen Einschränkungen des öffentlichen und privaten Lebens sind Patienten dringend auf Blutspenden angewiesen. Für die Behandlung von Unfallopfern, Patienten mit Krebs oder anderen schweren Erkrankungen bittet Sie das DRK dringend um Ihre Blutspende. Donnerstag, dem 08.04.2021 von 14:00 Uhr bis 19:30 Uhr Achtalschule, Ravensburger Straße 18 88255 BAIENFURT Hier geht es zur Terminreservierung: https://terminreservierung.blutspende.de/m/Baien furt-Achtalschule Blutspende nur mit Online-Terminreservierung. Um in den genutzten Räumlichkeiten den erforderlichen Ab- stand zwischen allen Beteiligten gewährleisten zu können und Wartezeiten zu vermeiden, findet die Blutspende aus- schließlich mit vorheriger Online-Terminreservierung statt. Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 12 Blutspende. Mit Abstand sicher. Das DRK führt die Blut- spende unter Kontrolle von und in Absprache mit den Aufsichtsbehörden unter hohen Hygiene- und Sicher- heitsstandards durch. Das Infektionsrisiko liegt daher weit unter dem „sonstiger“ Alltagssituationen! Spender werden gebeten, nur zur Blutspende zu kommen, wenn sie sich gesund und fit fühlen. Spendewillige mit Erkältungssymptomen (Husten, Schnupfen, Heiserkeit, erhöhte Körper-temperatur), so- wie Menschen die Kontakt zu einem Coronavirus-Ver- dachtsfall hatten oder sich in den letzten zwei Wochen im Ausland aufgehalten haben, werden nicht zur Blutspende zugelassen. Sie müssen bis zur nächsten Blutspende 14 Tage pausieren. Bei Fragen rund um die Blutspende steht Ihnen die kos- tenfreie Service-Hotline unter 0800-11 949 11 zur Verfü- gung. Aktuelle Informationen finden Sie auch unter: www.blutspende.de/corona/ Ausschreibung Kulturlandschaftspreis 2021 Schwäbischer Heimatbund und Sparkassen belohnen Pflege und Entwicklung von Kulturlandschaften Privatpersonen, Vereine und Initiativen, die sich in Würt- temberg vorbildlich um den Erhalt traditioneller Land- schaftsformen kümmern, können sich um den Kultur- landschaftspreis 2021 bewerben. Einsendungen sind bis zum 30. April möglich. „Kulturlandschaften sind ein wichtiger Teil der Kulturge- schichte unseres Landes in all ihrer Vielfalt. Sie sind Zei- chen für den bewussten und nachhaltigen Umgang mit den Ressourcen. Sie stiften Identität und sind Teil unse- rer Heimat. Jeder, der sich um ihren Erhalt sorgt, ist Vor- bild und verdient öffentliche Anerkennung.“, erläutert Dr. Bernd Langner, Geschäftsführer des Schwäbischen Hei- matbundes, die Intention des mit über 10.000 Euro dotier- ten Preises. Besonderes Augenmerk richtet die Jury auf die Verbindung traditioneller Bewirtschaftungsformen mit innovativen Ideen, zum Beispiel zur Vermarktung der Produkte und zur Öffentlichkeitsarbeit. Im Fokus stehen aber auch Streuobstwiesen, Weinberge in Steillagen, be- weidete Wacholderheiden oder die gelungene Rekultivie- rung eines Steinbruchs. Biologischer, nachhaltiger und regionaler Genuss im Osternest Bunte Eier, Schokohasen und andere Naschereien, so sieht das standardmäßige Osternest aus. Doch wo kommen eigentlich die Eier her und wie wurden die Hühner, die sie legten gehalten? Wie wurde der Kakao für die Schokolade angebaut? Sie wissen es nicht? Wie wäre es also mit einem Nest in diesem Jahr, bei dem Sie sich über die Haltung der Hühner und der Herkunft der Produkte sicher sein können? Die Bio-Musterregion Ravensburg setzt sich für die regi- onale Bio-Landwirtschaft im Landkreis Ravensburg und den angrenzenden Gemeinden Meckenbeuren, Tettnang und Neukirch ein und hat im Zuge dessen, das Projekt „Bio-Gschenkle – biologisch, regional, nachhaltig Genuss verschenken“ ins Leben gerufen. Die 14 beteiligten Bio-Hö- fe und Naturkostläden packen Ihnen ein Bio-Nest für Os- tern oder auch ein Geschenk zu jedem anderen Anlass mit besten Bio-Produkten aus der Region und angren- zenden Bio-Muster- und Öko-Modellregionen (Biberach, Bodensee, Oberallgäu-Kempten). Die liebevoll verpack- ten Nester sind nicht nur ein echter Hingucker, sondern auch ein Beitrag zur Unterstützung unserer regionalen Bio-Landwirtschaft und handwerklichen Verarbeitungs- unternehmen, die für unsere Ernährungssouveränität im Landkreis unerlässlich sind. Die Bioland-Eier vom Sonnenhof in Bad Waldsee oder dem Biohof Vetter in Baienfurt schmücken das traditionelle Öko-Neschtle. Die Hühner werden hier in mobilen Hühner- ställen gehalten, erhalten Auslauf und bestes Bio-Futter, dessen Produktion die Böden nicht durch Überdüngung und die Umwelt nicht durch chemisch-synthetische Pflan- zenschutzmittel belastet. Aber nicht nur Eier können den Weg ins Neschtle finden, die Palette an Produkten ist lang! Edwin Bertrand stellt neben Honig auch Apfel-Honig-Bal- samessig, Honig-Birnen-Likör und verschiedene Lippen- pflegeprodukte in seiner Urbach-Imkerei in Bad Waldsee her. Er arbeitet eng mit Familie Hepp vom Sonnenhof und Familie Metzler von Hof Poppenhaus in Wolfegg zusam- men und verpackt in seinen Bio-Gschenkle auch deren Eier und Getreideprodukte wie Mehle und Nudeln. Weitere Balsamessige, wie auch Öle gibt es bei der Adrian Manufaktur in Waldburg. Das Tochterunternehmen der Vom Fass AG hat sich auf die handwerkliche Herstellung von Bio-Essigprodukten spezialisiert und bezieht z.B. die Äpfel von Bio-Streuobstwiesen der Region. Verschiedenste Getreideprodukte gibt es beim Biohof Sigg in Bad Wurzach und Hof Poppenhaus in Wolfegg im Neschtle. Beide Familien haben ihr Herz insbesondere an den Dinkel verschenkt. Familie Metzler hält zudem eine Milchviehherde zur Bio-Milch-Produktion. Familie Abler hat neben den Ge- treideprodukten von Barbara Sigg viele eigene Speziali- täten im Angebot, wie z.B. verschiedene Sirupe, Marmela- den, Essige, Kekse, Müslis und Pestos. Angela Abler-Heilig stellt ihre Produkte alle selbst her. Das Obst und Gemüse sowie die Kräuter, die verarbeitet werden, stammen aus ihrem Bio-Anbau am Hof, den sie nach den Prinzipien der Permakultur betreibt. Eine weitere Besonderheit finden Sie auf dem Knolpershof in Neuravensburg, hier gibt es eine Bio-Rarität: Bio-Gin aus der eigenen Brennerei. Da- neben gibt es eigens hergestellte Nudeln, Salatdressing und Apfelessig. Neben den Verkaufsstellen direkt bei den Erzeugern, gibt es die Bio-Gschenkle auch bei verschie- denen Naturkostläden der Region zu kaufen. Hier kann meist aus einem vielfältigen, regionalen Bio-Sortiment ein Neschtle zusammengestellt werden. In Ravensburg stellen Ihnen Alnatura und der Viktualien- markt das Geschenk Ihrer Wahl zusammen. In Leutkirch finden Sie das passende Geschenk im Dorfla- den der Allgäuer Genussmanufaktur in Urlau und in Me- ckenbeuren beim Liebenauer Landleben. Das Naturwerk Samhof in Wolfegg wird von Familie Speidler geführt und verkauft neben verschiedensten Bio-Produkten auch die Bio-Gschenkle. Je nach Wetter bietet sich an Ostern viel- leicht auch ein Picknick im Freien an. Wie wäre es dafür mit einem Bio-Frühstückskorb der Bäckerei Maier in Horgenzell? Alle Verkaufsstellen versuchen auf Ihre individuellen Wün- sche so gut wie möglich einzugehen. Viele können die Gschenkle auch verschicken oder liefern (mit Aufpreis). Nicht nur für Privatpersonen sollte das Bio-Gschenkle eine nachhaltige Alternative zum Standard-Oster-Nest sein, auch Firmen und Vereine sind eingeladen ihre Mitarbei- ter/innen und Vereinsmitglieder mit liebevollem Genuss aus der Region zu beschenken. „Wir möchten mit dem Bio-Gschenkle die Verbraucher in der Region erreichen und zeigen, wie vielfältig die Produktpalette bei uns ist.“, so Katharina Eckel, Regionalmanagerin der Bio-Musterregi- on Ravensburg, die das Projekt initiiert hat. Betriebe und Vereine können dazu beitragen, die regionale Bio-Land- Nummer 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 wirtschaft durch das Verschenken der Bio-Gschenkle bekannter zu machen und die Erzeugung hochwertiger, nachhaltiger und gesunder Lebensmittel in der Region unterstützen. Ein Osterneschtle mit echtem Mehrwert also. Eine genauere Beschreibung der einzelnen Geschenk- körbe finden Sie auf der Homepage der Bio-Musterre- gion unter www.biomusterregionen-bw.de/ravensburg bei den Projekten. Maschinenring Alb-Oberschwaben e.V. Betriebs- und Familienservice VORANKÜNDIGUNG Silofolien- und Altreifen-Entsorgung vom 13.-15. April (Dienstag – Donnerstag) 2021 Wir werden an vier Standorten im Ringgebiet Folien und Altreifen annehmen und zu einem für Sie günstigen Preis entsorgen. ➢ Entsorgungsanlage (Deponie) 88605 Meßkirch-Ringgenbach ➢ Firma Kleck Agrar, 88348 Bad-Saulgau Lampertsweiler ➢ Markus Sterk, Mayerhof 1, 88287 Grünkraut ➢ Heydt GmbH, Hasengärtlestr.54, 88326 Aulendor Die Folie wird recycelt…damit gebrauchte Folie Rohstoffe werden! Bitte beachten Sie, dass die Silofolien bei der Annahme in besenreinem Zustand sein müssen. Stark verschmutzte Folie kann nicht angenommen werden, diese kann als Restmüll an den Sammelstellen entsorgt werden. Maschinenring Alb-Oberschwaben e.V., 88356 Ostrach, Tel. 07585/93070 Maschinenring Alb-Oberschwaben e.V. Betriebs- und Familienservice Fiona - Gemeinsamer Antrag 2021 Im Moment läuft die Antragsbearbeitung für den Fiona Antrag. 2021. Persönliche Termine bei uns in der Geschäftsstelle sind unter den CoronaSchutzmaßnahmen möglich. Beachten Sie bitte, dass Beratungen zum Gemeinsamen Antrag nicht angeboten werden – lediglich das Ausfüllen des Online-Antrags und der Schlagskizzen. Ansprechpartnerin Gemeinsamer Antrag: Ulrike Reiter, Tel.: 07585/9307-11 Sammelbestellung Trichogramma-Schlupfwespen Bestellen Sie bei uns Ihren Bedarf bis zum 07. Mai 2021. Gerne können wir Ihnen auch eine Ausbringung mit Mul- tikopter anbieten. Maschinenring Alb-Oberschwaben e.V., 88356 Ostrach, Tel. 07585/93070 VORANKÜNDIGUNG Silofolien- und Altreifen-Entsorgung vom 13.-15. April (Dienstag – Donnerstag) 2021 Wir werden an vier Standorten im Ringgebiet Folien und Altreifen annehmen und zu einem für Sie günstigen Preis entsorgen. ➢ Entsorgungsanlage (Deponie) Maschinenring Alb-Oberschwaben e.V. Betriebs- und Familienservice VORANKÜNDIGUNG Silofolien- und Altreifen-Entsorgung vom 13.-15. April (Dienstag – Donnerstag) 2021 Wir werden an vier Standorten im Ringgebiet Folien und Altreifen annehmen und zu einem für Sie günstigen Preis entsorgen. ➢ Entsorgungsanlage (Deponie) 88605 Meßkirch-Ringgenbach ➢ Firma Kleck Agrar, 88348 Bad-Saulgau Lampertsweiler ➢ Markus Sterk, Mayerhof 1, 88287 Grünkraut ➢ Heydt GmbH, Hasengärtlestr.54, 88326 Aulendor Die Folie wird recycelt…damit gebrauchte Folie Rohstoffe werden! Bitte beachten Sie, dass die Silofolien bei der Annahme in besenreinem Zustand sein müssen. Stark verschmutzte Folie kann nicht angenommen werden, diese kann als Restmüll an den Sammelstellen entsorgt werden. Maschinenring Alb-Oberschwaben e.V., 88356 Ostrach, Tel. 07585/93070 88605 Meßkirch-Ringgenbach ➢ Firma Kleck Agrar, 88348 Bad-Saulgau Lampertsweiler ➢ Markus Sterk, Mayerhof 1, 88287 Grünkraut ➢ Heydt GmbH, Hasengärtlestr.54, 88326 Aulendorf Die Folie wird recycelt...damit gebrauchte Folie Rohstof- fe werden! Bitte beachten Sie, dass die Silofolien bei der Annahme in besenreinem Zustand sein müssen. Stark verschmutzte Folie kann nicht angenommen werden, diese kann als Restmüll an den Sammelstellen entsorgt werden. Maschinenring Alb-Oberschwaben e.V., 88356 Ostrach, Tel. 07585/93070 Die Zieglerschen Behindertenhilfe Ambulante Dienste Charlottenstraße 41, Ecke Mauerstraße, 88212 Ravensburg Tel.: 0151-1823 6607, graf.ulrike@zieglersche.de Wir bieten Beratung und Unterstützung für Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige im Land- kreis Ravensburg. Ambulant Betreutes Wohnen - Persönliches Budget Betreutes Wohnen in Familien - Familienunterstützender Dienst - Freizeit und Reisen Fortbildungs-Netzwerk Demenz im Landkreis Ravensburg – Telefonsprechstunde Das Netzwerk Demenz ist ein Angebot des Landrat- samtes Ravensburg sowie des ZfP Südwürttemberg am Standort Weissenau und bietet für pflegende Angehörige sowie Mitwirkende in ehrenamtlichen Diensten im Land- kreis Ravensburg regelmäßig kostenfreie Veranstaltun- gen und Fortbildungen zum Thema „Demenz“ an. Corona-bedingt muss der Start der für das Frühjahr ge- planten Veranstaltungen erneut verschoben werden. Al- ternativ verlängert das Netzwerk Demenz das Angebot seiner Telefonsprechstunde für pflegende Angehörige und ehrenamtlich Tätige bis Ende Mai 2021. Die Telefons- prechstunde findet immer mittwochs von 9.30 Uhr – 13.00 Uhr statt. Sie erreichen die Ansprechpartnerin, Frau Ma- rion Müller, unter der Rufnummer 0751/7601-2040. Zur Vereinbarung eines Telefontermins per Email wenden Sie sich bitte an: marion.mueller@zfp-zentrum.de. Bei Fragen rund um das Thema Hilfe- und Pflegebedürf- tigkeit stehen ferner die Ansprechpartnerinnen der Pfle- gestützpunkte im Landkreis Ravensburg zur Verfügung: Pflegestützpunkt Schussental: 0751/ 85-3320 oder - 3321 Pflegestützpunkt Altshausen: 0751/ 85-3318 Pflegestützpunkt Bad Waldsee: 07524/ 97483317 Pflegestützpunkt Leutkirch: 07561/9820-3501 Pflegestützpunkt Wangen: 07522/ 996-3667 Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg „Medizin studieren“ Experten-Chat am 24. März 2021 Sie zählen zweifellos zu den Held*innen der Corona-Pan- demie: Mit ihrer Arbeit retten Ärzt*innen täglich Men- schenleben. Grundlage für ihr beherztes Handeln ist ein umfangreiches Medizinstudium. Was man dazu wissen sollte, klärt der nächste abi> > Chat am 24. März von 16 bis 17.30 Uhr. Wer als Ärztin oder Arzt arbeitet, kann sich über Lange- weile nicht beschweren. Nicht selten eilen Mediziner*innen zwischen Schreibtisch und OP-Saal, Praxis und Hausbesu- chen hin und her. Immerhin genießen sie für ihren Einsatz in der Regel eine hohe Wertschätzung: Arzt oder Ärztin ist nach wie vor einer der angesehensten Berufe. Alle Infos rund ums Medizinstudium Sicherlich ist dies eines der Gründe, weshalb viele junge Menschen ein Medizinstudium anstreben. Wenngleich nicht alle von ihnen einen der begehrten Plätze an den Hochschulen ergattern. Insgesamt 98.736 Studierende waren laut Statistischem Bundesamt (Destatis) im Win- tersemester 2019/20 im Fach Medizin eingeschrieben. Aber wie funktioniert eigentlich die Zulassung für einen Medizinstudienplatz? Wie gestaltet sich das Studium? Was muss man dafür mitbringen? Und wie legt man frühzeitig die Basis für einen gelungenen Berufseinstieg? Diese und viele weitere Fragen beantworten die Expert*innen beim nächsten abi> > Chat. Am 24. März dreht sich von 16 bis 17.30 Uhr alles ums Thema „Medizin studieren“. Chatprotokoll mit Fragen und Antworten Interessierte loggen sich ab 16 Uhr ein unter http://chat. abi.de und stellen ihre Fragen direkt im Chatraum. Die Teilnahme ist kostenfrei. Wer zum angegebenen Termin keine Zeit hat, kann seine Fragen auch gerne vorab an die abi> > Redaktion richten (abi-redaktion@meramo.de) und die Antworten im Chatprotokoll nachlesen, das nach dem Chat im abi> > Portal veröffentlicht wird. Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 12 Natur- und Kulturlandschaft Altdorfer Wald e. V. Schutz des Altdorfer Waldes ist unser Zweck, seines Lebensraums, der Quellen, kein Kies- abbau etc. Unterstützen Sie uns, werden Sie Mitglied! www.altdorferwald.org Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Corona-Tests: In welchen Fällen zahlt die Kranken- kasse? Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für Co- rona-Tests, wenn ein zugelassener Vertragsarzt ent- scheidet, dass ein Test notwendig ist bzw. durchgeführt werden muss. Dies regelt die seit dem 8. März geltende Corona-Test- verordnung. Die Landwirtschaftliche Krankenkasse (LKK) übernimmt in diesen Fällen die Behandlungs- und Labor- kosten. Versicherten entstehen keine zusätzlichen Kos- ten. Die Leistungen werden über die elektronische Ge- sundheitskarte abgerechnet. Ein kostenloser Test ist auch möglich, wenn die Corona-Warn-App über ein erhöhtes Risiko informiert. Kosten für selbstbeschaffte Schnelltests können von der LKK nicht erstattet werden. Zwei Testverfahren Es gibt aktuell zwei Testverfahren für den Nachweis von Corona-Viren: den PCR-Test und den Schnelltest (Anti- gentest). Mit beiden wird untersucht, ob die Testperson Corona-Viren in sich trägt, die an andere Personen über- tragen werden könnten. Beim PCR-Test wird ein Abstrich aus dem Nasen-Rachen- raum ans Labor geschickt. Dieses Verfahren gilt als sehr genau und zuverlässig. Das Ergebnis gibt es in der Regel nach rund 24 Stunden. Beim Schnelltest wird der Abstrich ebenfalls dem Na- sen-Rachenraum entnommen. Dieser wird in eine Flüs- sigkeit gegeben und auf einen Teststreifen geträufelt. Das Ergebnis gibt es hier bereits nach circa 15 bis 20 Minuten. Kostenlose Schnelltests Allen Bürgerinnen und Bürgern steht mindestens einmal pro Woche ein kostenloser Schnelltest inklusive Beschei- nigung des Testergebnisses zu. Sie werden von den Test- zentren der Länder, Kommunen, beauftragten Dritten oder niedergelassenen Ärzten durchgeführt. Die Kosten hierfür trägt der Bund. Nach einem positiven Schnelltest hat die getestete Person einen Anspruch auf eine bestä- tigende Testung mittels PCR-Test. Diese Kosten werden über die elektronische Gesundheitskarte abgerechnet. Selbstbeschaffte Schnelltests Schnelltests können auch über das Internet, im Handel und in Apotheken erworben werden. Die Kosten für selbst- beschaffte Schnelltests kann die LKK nicht übernehmen. Beim Kauf von Selbsttests sollte unbedingt darauf geach- tet werden, dass diese auf der Liste des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte stehen – denn nur solche sind zuverlässig geprüft und entsprechen den Vor- gaben des Paul-Ehrlich-Instituts und des RKI. Mobilitätswende: Region ist bereit! RWU hat analysiert und Menschen befragt – E-Verleih- räder der TWS und Radwegeinfrastruktur unterstüt- zen nachweislich Einen deutlichen Schub hat die Mobilitätswende im Schus- sental in den vergangenen Monaten erfahren. Dazu tra- gen nachweislich das Leihsystem für Elektroräder der Technische Werke Schussental GmbH & Co. KG (TWS) und besonders die bereits umgesetzten und noch in Bau befindlichen Maßnahmen der Radwege bei, auch das Kli- ma profitiert. Zu diesem Ergebnis kommt die Analyse der Hochschule Ravensburg-Weingarten (RWU). Mitarbeiter des Instituts für Digitalen Wandel werteten dazu verschie- dene Datentöpfe aus, angefangen von den Dauerzähl- stellen entlang der interkommunalen Radvorrangroute, die Nutzungsdaten des E-Rad-Verleihs der TWS und Wet- terdatenbanken und befragten zusätzlich Bürgerinnen und Bürger online zu ihrem Mobilitätsverhalten. Alle Da- tenquellen wurden übereinandergelegt und ausgewertet. „Wir können mit Fug und Recht sagen: beide Angebote führen zu einer Steigerung des Radverkehrsanteils in den beiden Kommunen“, fasst Professor Wolfram Höpken von der RWU zusammen. Dieses Ergebnis freut die Stadtspit- zen. „Die Bevölkerung macht sich nicht nur Gedanken um die Mobilität – viele handeln schon. Das ist ein tolles Sig- nal. Unser Ziel ist eine sicherere und bessere Radwegein- frastruktur“, erklärt Dirk Bastin, Bürgermeister der Stadt Ravensburg. Sein Weingartner Kollege Bürgermeister Alexander Geiger unterstreicht: „Auch die Vernetzung ver- schiedener Verkehrsträger und die optimale Anbindung an das ÖPNV-Angebot wird den Wandel beim Mobilitäts- verhalten unterstützen, diesen Aufgaben stellen wir uns.“ Umwelt profitiert Von der Erhöhung des Radanteils in den beiden Kom- munen ist auch ein positiver Effekt für Umwelt und Klima verbunden: Rein rechnerisch trugen diejenigen, die vom Auto aufs Rad umstiegen dazu bei, dass im Jahr 2020 der CO2-Ausstoß um 34 Tonnen sank. So viel des klima- schädlichen Gases entstehen bei 89.000 Flugkilometern bezogen auf eine Person. Die RWU-Analyse zeigt außerdem, dass die Nutzung des Fahrrads oder E-Rades deutlich abhängig von der Wit- terung ist. Überraschend waren die Daten im Wochen- überblick: Mittwoch ist der beliebteste Tag, um Strecken auf der Radvorrangroute oder mit den Leihrädern zu- rückzulegen, dicht gefolgt vom Dienstag und Donners- tag. Am Wochenende dagegen waren weniger Personen radelnd unterwegs. „Unser Verleihsystem wird auch deshalb so angenom- men, weil es interkommunal funktioniert. Das belegt auch die am meisten passierte Dauerzählstelle am Kranken- haus 14-Nothelfer. Das ist der Lohn für die enge Zusam- menarbeit der Teams aus beiden Städten“, unterstreicht Jenny Jungnitz, Projektsteuerin der TWS. Hauptnutzer des E-Radverleihs ist die Gruppe der 18- bis 35-jährigen; beliebte Ausleihzeiten liegen zwischen 15 und 19 Uhr. Bis zu 1.200 Entleihvorgänge wurden an Spitzentagen in den Monaten Juli und September registriert. „Die Menschen nutzen die Angebote nachweislich, um das Auto zu er- setzen. Unsere Projektidee wird zunehmend Realität“, freut sich TWS-Geschäftsführer Dr. Andreas Thiel-Böhm. Damit noch mehr Wege im Alltag im Sattel zurückgelegt werden können, wird das Unternehmen gemeinsam mit Partnern weiter investieren und zusätzliche Standorte für das Elektrorad-Verleihsystem schaffen. Die Studie habe belegt, dass die TWS und ihre beiden kommunalen An-Bitte Abstand halten! Zu Ihrer und unserer Sicherheit! 1,50 m 1,50 m Nummer 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 teilseigner auf dem richtigen Weg sind und es gelingt, die Menschen mitzunehmen. Hintergrund: Elektrofahrrad-Verleih als Mobilitätsbaustein Öffentlich verfügbare Elektrofahrräder werden schritt- weise Teil einer klimaschonenden Mobilität; inzwischen gibt es 16 Verleihstationen in der Region. Zusätzlich sind Standorte bei Firmen im Aufbau – auch weitere Kom- munen haben Interesse. Die Gemeinde Baienfurt wird ebenfalls zwei Stationen aufstellen. Bereits 2017 hatte die TWS die Idee des gemeindeübergreifenden Elek- trorad-Verleihsystems skizziert und sich gemeinsam mit den städtischen Verbundpartnern Ravensburg und Weingarten um Fördermittel gekümmert. Die nationa- le Klimaschutzinitiative und das Bundesumweltminis- terium gaben Ende 2018 grünes Licht für das Projekt über eine Laufzeit von zwei Jahren und übernehmen mit rund 595.000 Euro rund 70 Prozent der kalkulierten Kos- ten. Durch die Unterstützung von Partnern und Eigen- mittel der TWS wurde das Verleihsystem nun etabliert. Die Verleihstationen stehen entlang der Linie zwischen Schmalegg und Weststadt über Weißenau, Bahnhof, Eissporthalle, am Hähnlehof, Charlottenplatz und an der Hochschule in Weingarten. Eine Übersicht über alle aktuellen Standorte sowie Informationen zur Nutzeran- meldung gibt es unter mobil.tws.de. Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 27. März 2021 – 05. April 2021 Gedanken zur Woche Sanftmütig reitet Jesus in Jerusalem ein. Die Menschen damals missverstehen diese Sanftmütigkeit in den nächs- ten Tagen. Was bedeutet sie uns heute? Halten wir einen sanftmütigen Menschen für feige? Als wäre ein sanfter Mensch mutlos, armselig, unterwürfig. Schwach ist in Wahrheit der zornige Mensch, denn er kann sich nicht beherrschen. Jesus kennt seine Kräfte und Möglichkei- ten und setzt sie so ein, dass sie etwas Gutes bewirken. Selbststeuerung, kontrollierte Kraft, das ist das Wort, das die Bibel hier für Jesus verwendet. Samstag, 27. März 15.00 Uhr Baienfurt – Auftakt Erstkommunion 2021 (nicht öffentlich) 17.00 Uhr Baindt – Auftakt Erstkommunion 2021 (nicht öffentlich) 18.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier (öffentlich mit Platzkarten) Sonntag, 28. März – Palmsonntag – Beginn der Som- merzeit 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier mit Palmenweihe (öffentlich, mit Platzreservierungskarten) († Marta und Heinrich Adler, Klara Merk, Fami- lie Schimanowski, Maria und Donatus Kaplan, Maria Kaplan, Karl Schnell, Jahrtag: Johannes Merk) 09.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier mit Palmenweihe (öffentlich mit Platzkarten) 11.15 Uhr Baienfurt – kleine Kirche – „Wir feiern Palm- sonntag“ (öffentlich, mit Platzkarten) 17.00 Uhr Baindt – ökumenischer Jugendgottesdienst in der Pfarrkirche in Baindt (Anmeldung über das ev. Pfarramt erforder- lich: Tel: 0751-43656 oder pfarramt.baienfurt@ elkw.de) Dienstag, 30. März 07.50 Uhr Baindt - Schülergottesdienst Mittwoch 31. März 09.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier mit Trauerfeier für Zita Staudacher (öffentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) Donnerstag 01. April - Gründonnerstag 19.00 Uhr Baindt – Messe vom letzten Abendmahl (öf- fentlich, mit Platzreservierungskarten) Anschließend Gebetsstunde in der Kirche. Der Singkreis lädt dazu recht herzlich ein (öffent- lich ohne Platzreservierungskarten) 19.00 Uhr Baienfurt – Messe vom letzten Abendmahl (öffentlich, mit Platzkarten) 20.00 Uhr Baienfurt – Gebetsstunde gestaltet vom KAB 21.00 Uhr Baienfurt – Gebetsstunde gestaltet von der Gruppe Meile Freitag, 02. April - Karfreitag 11.00 Uhr Baindt – Kinderkreuzfeier (öffentlich, ohne Platzreservierungskarten) 15.00 Uhr Baindt – Feier vom Leiden und Sterben Christi (öffentlich, mit Platzreservierungskartenkar- ten) 10.00 Uhr Baienfurt – Kinderkreuzfeier 15.00 Uhr Baienfurt – Feier vom Leiden und Sterben Christi (öffentlich, mit Platzkarten) „Volkslie- derpassion“ v. Erno Seifritz Samstag, 03. April - Karsamstag 21.00 Uhr Baindt – Feier der Osternacht, Weihe des Os- terwassers und Segnung der Osterspeisen 21.00 Uhr Baienfurt - Sonntag, 04. April – Ostersonntag – Hochfest der Auf- erstehung des Herrn 10.00 Uhr Baindt –Oster-Hochamt mit Chorquartett des Kirchenchors (öffentlich, mit Platzreservie- rungskarten) († Pia und Baptist Heilig, Jahrtag: Adam Zim- mermann) Weihe der Osterkerzen und Segnung der Os- terspeisen Bischof-Moser-Kollekte 09.30 Uhr Baienfurt - Oster-Hochamt mit dem Chor- quartett des Kirchenchors, Streichtrio und Or- gel (öffentlich mit Platzkarten) Weihe der Osterkerzen und Segnung der Os- terspeisen Bischof-Moser-Kollekte 11.15 Uhr Baienfurt – kleine Kirche – „Wir feiern Ostern“ (öffentlich, mit Platzkarten) Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 12 Montag, 05. April - Ostermontag 10.00 Uhr Baindt – Oster-Hochamt mit Pfarrer i. R. Leuze mit Chorquartett des Kirchenchors (öffentlich, mit Platzreservierungskarten) († Kurt Brugger, Klementine und Eduard Gel- zenlichter mit Angehörigen, Georg Locher, Eli- sabeth Fugunt, Josef Kampka, Josefine und Eugen Knoll) Weihe der Osterkerzen und Segnung der Os- terspeisen Bischof-Moser-Kollekte 10.00 Uhr Baienfurt - Oster-Hochamt mit dem Chor- quartett des Kirchenchors, Streichtrio und Or- gel (öffentlich mit Platzkarten) Weihe der Osterkerzen und Segnung der Os- terspeisen Bischof-Moser-Kollekte Maskenpflicht während des Gottesdienstes Während der 3. Pandemiestufe gilt 1. Tragepflicht sind die sogenannten medizinischen OP- Masken (Einwegmasken) oder FFP2- Masken, Masken KN 95 oder N95 während des gesamten Gottesdienstes. 2. Kein Gemeindegesang in jeglicher Form, also auch nicht kurze Antwortgesänge (Gesang durch einen klei- nen Chor bleibt unter Einbehaltung der bestehenden Regelungen erlaubt) „Kehrt um (wörtlich: denkt um!) und glaubt an das Evangelium! (wörtlich: vertraut der Botschaft vom Heil!) Mk 1,15 Das vatikanische Nein zur Segnung homosexueller Part- nerschaften mag Kenner der römischen Szene vielleicht nicht überraschen. Mir geht das Ganze nach. Mehr noch: Es ärgert mich, macht mich betroffen und traurig, wie meine Kirche auch hier wieder über Menschen urteilt - allen Erkenntnissen der Wissenschaften zum Trotz (als würden sich Menschen ihre sexuelle Orientierung selber aussuchen!). Selbst wenn man den Verantwortlichen den besten Wil- len zutraut - im Sinne des Bewahrens der Lehre: Ist hier nicht vielmehr Umkehr angesagt? Wir alle sind schon in Sackgassen gelandet. In einer solchen Situation hilft es nicht stehen zu bleiben. Hier ist Umkehr (Umdenken, s.o.) angesagt! Und in der Kirche? – predigt man sie lie- ber andern. Nein! Zuerst müssen wir, muss ich sie selber leben! Gerade dazu lädt uns Jesus ein. So sieht für mich Nachfolge aus. Bernhard Staudacher, Pfarrer Danke Sage ich allen für die ganz herzliche Anteilnahme am Heimgang meiner Mutter. Die Worte des Zuspruchs und des Trostes haben gut getan. Danken möchte ich auch für das Gebet und besonders für die musikalische Gestal- tung der Trauergottesdienste. Bernhard Staudacher Ostergarten 2021 in Baindt mit ökumenischem Jugend- gottesdienst an Palmsonntag Noch bis Ostersonntag können sie in Baindt den Oster- garten besuchen. Wann Sie wollen, mit wem sie wollen, können Sie den Weg immer von 8-20 Uhr ganz flexibel erleben. Die Teilnahme ist kostenlos. Für Spenden ist das evangelische Bezirksjugendwerk dankbar. Alle Infos finden Sie im Amtsblatt unter Evangelische Kir- che und auf der Homepage (www.evangelisch-baienfurt-baindt.de). An Palmsonntag findet dazu um 17.00 Uhr ein ökume- nischer Jugendgottesdienst in der Kirche in Baindt statt. (Anmeldung über das ev. Pfarramt erforderlich: Telefon: 0751/43656 oder: pfarramt.baienfurt@elkw.de) Rosenkranzgebete im März Im März laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Gottesdienste in Baindt – Aktuelle Regelungen im Lockdown Bedingt durch den Lockdown in Baden-Württemberg und die erforderliche Reduzierung der Kontakte ist für die Teilnahme an den Gottesdiensten vorerst wieder eine vorherige Anmeldung erforderlich. Wir werden daher nach Weihnachten zu den gut besuchten Gottesdiens- ten Platzreservierungskarten ausgeben, die in der Kirche rechtzeitig vor den Gottesdiensten zum Mitnehmen aus- liegen. Nur mit einer solchen ausgefüllten Platzreservie- rungskarte ist die Teilnahme am jeweiligen Gottesdienst möglich. Für Gottesdienste mit geringerer Besucherzahl (z. B werktags) erfolgt wie bisher die Teilnehmererfassung mittels ausliegender Liste. Die Angaben in der Teilnehmer- liste oder auf den Platzreservierungskarten dienen unter Wahrung des Datenschutzes zur Benachrichtigung, falls bei einem Besucher im Nachhinein eine Infektion festge- stellt werden sollte. Bitte beachten Sie: Bei Gottesdiensten ohne Platzreservie- rungskarte erfolgt der Einlass nur so lange es freie Plätze gibt (keine Einlassgarantie) und die Teilnahmekarten gel- ten nicht bei Gottesdiensten mit Platzreservierungskar- ten. Ferner besteht aktuell Tragepflicht einer Mund-Na- sen-Maske; Personen mit Krankheitssymptomen dürfen nicht mitfeiern. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Nummer 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 – 7452 In dringenden Fällen erreichen Sie uns auch unter 01523-7116559 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Wir bitten Sie eine geeignete Mund-Nasen-Bede- ckung zu tragen (Vorschrift). Öffnungszeiten Dienstag 09.30 Uhr – 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 Uhr – 18.00 Uhr Freitag 09.30 Uhr – 11.30 Uhr Vom 06. April bis einschließlich 09. April bleibt das Pfarrbüro geschlossen. Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Herzliche Einladung zu Teil 4 der virtuellen Kreuzwegan- dacht mit den Kreuzwegstationen 10 bis 12. Die Aufzeich- nungen hierzu erfolgten in unserer Pfarrkirche Mariä Him- melfahrt. Nach einem Impuls durch Pfarrer Bernhard Staudacher führt die Jugendkantorei Baienfurt mit Bibelstellen, Me- ditationen und Musikteilen durch die Kreuzwegandacht angelehnt an Gotteslob Nr. 683. Die Aufzeichnungen werden über unsere Homepage - http://www.katholisch-baienfurt-baindt.de – unter Start- seite / YouTube Videos oder direkt über den YouTube Kanal der Seelsorgeeinheit ab Freitag 19. März abruf- bar sein. (Zu finden über die YouTube Suchfunktion unter „Seelsorgeeinheit Baienfurt Baindt“). Um keine der Aufzeichnungen zu verpassen, empfiehlt es sich den YouTube Kanal zu abonnieren. SOVIEL DU BRAUCHST – Klimafasten 2021 Neues Wachsen lassen Auch wenn der Frühling in diesem Jahr lange auf sich warten lässt, spüren wir doch überall die Aufbruchstim- mung in der Natur. Der Tag beginnt früher mit dem Sonnenaufgang, die Vögel zwitschern schon frühmor- gens, in Wald und Garten beginnt es zu sprießen. Wir freuen uns an den aufbrechenden Blüten, werkeln aktiv im Garten und können nach den langen Wintertagen endlich wieder draußen spielen. Nicht mehr lange, dann ist Ostern – das christliche Fest des neuen Lebens. Um das Warten auf Ostern zu verkürzen laden wir besonders die Kinder ein, sich ein kleines Wunder- tütchen in der Kirche abzuholen. Und auch für die Erwachsenen ist gesorgt. Die Gruppe Klimafasten bedankt sich ganz herzlich bei den Schülerinnen und Schülern des SBBZ Sehen für ihre tollen Ideen und die tatkräftige Unterstüt- zung! Wer betet mit? Herzliche Einladung Liebe Freunde der christlichen Erneuerung, wir laden ein, 2021 zu einem Jahr des Gebetes zu machen. Die Pandemie steht im Moment im Vordergrund unseres Denkens. Daneben gibt es eine ganze Reihe von anderen Herausforderungen: die kommenden Wahlen, Angriffe auf unsere Demokratie, die wirtschaftliche Situation, der Klimawandel, die Flüchtlingspolitik und vieles mehr. Wenn wir ehrlich sind, haben wir Menschen keine pragmatischen und weisen Lösungen für all diese komplexen Probleme. Wir brauchen Gott! Beginnend mit dem 1. März wollen wir jeden Monat, eine Novene für jeweils eins dieser Anliegen beten. Die Novene kann allein oder mit einem oder mehreren Gebetspart- nern gebetet werden, ganz egal zu welcher Tageszeit. Die Texte findet ihr in der Anlage und auf unserer Webseite erneuerung.de. Zum Start dieses Gebets-Projekts laden wir zusätzlich ein im ersten Monat – also beginnend am Montag, den 1. März – die Novene in einer großen Gruppe online zu be- ten, jeweils abends um 20:30 Uhr auf Zoom. Zoom-Link: https://us04web.zoom.us/j/74789491554?pw- d=R3RRRFROR1N3ZGZuZ254T1JncVhXZz09#success Meeting ID: 747 8949 1554 Kenncode: Novene Herzliche Grüße Karl Fischer Geschäftsführer CE Deutschland Gott SEI DANK! DIE WELT IST BUNT! Die Liebe zweier Menschen zueinander, -egal ob in he- tero- oder homosexuellen Partner*innenschaften – kann aus unserer Sicht niemals Sünde sein. Als Zeichen der Solidarität haben Ministranten*innen und engagierte Ju- gendliche der Seelsorgeeinheit Baienfurt und Baindt am Wochenende gemeinsam sowohl den Kirchplatz als auch den Innenraum unserer beiden Kirchen in der Seelsorge- einheit in Regenbogenfarben bunt dekoriert. Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 12 Wir widersprechen so aktiv und sichtbar für alle der päpstlichen Aussage, dass homosexuelle Verbindungen in Gottes Plan nicht vorgesehen seien. Unsere Kirche ist BUNT! Wir wünschen uns von allen, dass das Engagement für ALLE Menschen und in Liebe geführ- te Beziehungen mit dem heutigen Tag nicht endet und wir weiter gemeinsam für eine Kirche einstehen, die Segen für die Menschen ist und bringt. Denn: #Loveisnotasin Zusammen mit dem Dachverband „Bund Deutscher Ka- tholischer Jugend“ wollen wir ein Zeichen setzen, dass wir als junge Erwachsene von einer Kirche träumen die nicht diskriminiert sondern offen ist – offen für den Menschen EINLADUNG Halleluja, es ist Ostern! Sonntag, 04.04.2021 11:15 Uhr Katholische Kirche Mariä Himmelfahrt Baienfurt Alle Kinder ab 0 Jahren, Eltern, Großeltern, Onkel, Tanten, Paten und alle anderen sind recht herzlich eingeladen. Bitte beachten Sie die allgemeinen Hygiene- und Abstandvorschriften der Kirchengemeinde. Alle Personen ab 6 Jahren müssen den gesamten Gottesdienst über eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Bitte rechtzeitig da sein und die Kontaktdaten bereits schriftlich mitbringen, damit alle zügig einen Platz in der Kirche zugewiesen bekommen können. Platzkarten sind ab 28.03. in der Kirche beim Schriftenstand erhältlich. Nummer 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Bericht Weltgebetstag 5.3.2021 aus Vanuatu Wie überall auf der Welt fand auch in Baien- furt in diesem Jahr der Weltgebetstag der Frauen unter ganz besonderen Umständen, nämlich Corona-Bedingungen statt. Da wir in diesem Jahr nicht in der gewohnten Gemeinschaft beten und feiern konnten, haben wir es ermöglicht, dass jede, die wollte, auch zu Hause den WGT erleben konnte – mit den Liedern, den Gebeten, mit den Informationen und der Freude! In Gedanken waren wir miteinander verbunden! Die Frau- en, die zu Hause feierten, konnten einen Gottesdienst auf Bibel TV verfolgen. Hier in Baienfurt hatten die Frauen jedoch auch die Mög- lichkeit einen Präsenzgottesdienst zu besuchen. Die Frauen aus Vanuatu begrüßten uns auf der Leinwand mit ihrer traditionellen Wassermusik, die Mütter an ihre Töchter weitergeben. Sie ist ein Zeichen ihrer Gemein- schaft und Lebensfreude, die uns einfing und in die Süd- see entführte. Es folgte einleitend eine kleine Beschrei- bung des Inselstaates Vanuatu durch Gabriele Lemke, der durch Bilder verdeutlicht und anschaulich dargestellt wurde. Weltweit erleben wir durch die Corona-Pandemie schwerste Herausforderungen, gleichzeitig zeigt sich der Klimawandel verstärkt in Naturkatastrophen und führt vor allem im globalen Süden zu Tod, Verwüstung und Existenznot. Felsenfester Grund für alles Handeln sollten Jesu Worte sein. Dazu wollen die Frauen aus Vanuatu und auch das Team aus Baienfurt und Baindt in ihrem Gottesdienst zum Weltgebetstag 2021 ermutigen. „Worauf bauen wir?“, ist das Motto des Weltgebetstags aus Vanuatu, in dessen Mittelpunkt der Bibeltext aus Matthäus 7, 24 bis 27 steht. Denn nur das Haus, das auf festem Grund stehe, würden Stürme nicht einreißen, heißt es in der Bi- belstelle bei Matthäus. Dabei gilt es Hören und Handeln in Einklang zu bringen: „Wo wir Gottes Wort hören und danach handeln, wird das Reich Gottes Wirklichkeit. Wo wir uns daran orientieren, haben wir ein festes Funda- ment – wie der kluge Mensch im biblischen Text. Unser Handeln ist entscheidend“, sagen die Frauen in ihrem Gottesdienst. Und die Besucher in der katholischen Kir- che Baienfurt hören zu. Ein Ansatz, der in Vanuatu in Bezug auf den Klimawandel bereits verfolgt wird. Denn die 83 Inseln im pazifischen Ozean sind vom Klimawandel betroffen, wie kein anderes Land, und das, obwohl es keine Industrienation ist und auch sonst kaum CO2 ausstößt. Die steigenden Wasser- temperaturen gefährden Fische und Korallen. Durch de- ren Absterben treffen die Wellen mit voller Wucht auf die Inseln und tragen sie Stück für Stück ab. Steigende Tem- peraturen und veränderte Regenmuster lassen Früchte nicht mehr so wachsen wie früher. Zudem steigt nicht nur der Meeresspiegel, sondern auch die tropischen Wirbel- stürme werden stärker. Die Lieder, die unter normalen Umständen gern mitge- sungen werden, wurden in diesem besonderen Gottes- dienst über Lautsprecher eingespielt (ganz herzlichen Dank an Martina Schmid) und ließen uns Vanuatu süd- lich fröhlich erklingen. Wie gern hätten wir mit einge- stimmt. Drei Frauen (Gabriele Lemke, Mirijam Steinhauser und Claudia Strittmatter) an jeweils eigenen Mikrofonen mit großem Abstand zueinander führten als drei Frauen aus Vanuatu (Jacklynda, Mothy, Retho) durch die Gottes- dienstordnung. Dank auch an Sarah Lemke, die uns das Gesagte bildhaft untermalte und so anschaulich machte. Stehen wir auf und gründen wir unser Zuhause, unsere Nationen und die Welt auf diese Worte Jesu: Tut anderen das, was ihr selbst wollt, dass man euch tut. Das ist unser Fundament und sicherer Grund, so könnte das Fazit des heutigen Abends lauten. Nach dem Schlusslied „Der Tag ist um“ – natürlich aus der Konserve – bebildert von einer Abenddämmerung der Insel aus Flugzeugperspektive Vanuatus konnten die Besucherinnen angeregt mit neuen Impulsen den Weg di- rekt nach Hause antreten. Gabriele Lemke versäumte es aber nicht, die Hoffnung auf eine gemeinsame Feier des Weltgebetstaglandes England in 2022 mit auf den Weg zu geben. Das wünschen wir uns alle fürs nächste Jahr. Herzlichen Dank sagen wir für die in diesem Jahr zusam- mengekommenen Spenden für die Weltgebetstagspro- jekte von sage und schreibe 935,77 €. Für das WGT-Team Petra Neumann-Sprink Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 12 Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Der Menschensohn muss erhöht werden, auf dass alle, die an ihn glauben, das ewige Leben haben. Joh 3,14b.15 Was Liebe alles bewirken kann ... ... Freude, Glück, Kummer, Leiden. In dem einen Menschen Jesus Christus kommt das alles zusammen. Doch es bleibt dabei nicht stehen, sondern geht über alles andere hinaus – unfassbar. Obwohl Jesus nach menschlichem Empfinden am Kreuz am Tiefpunkt seines Lebens war, an dem die Liebe zu den Menschen scheinbar in Kummer und Leiden mündet, genau da geschieht das Unglaubliche: In seiner Niedrigkeit hat Gott durch Jesus seine unendlich große Macht über Tod und Leben gezeigt. Diese Macht geht aber über diese Niedrigkeit hinaus und wird uns in der Auferstehung Christi zur Hoffnung. Ja – dieses ganze Geschehen geschah und wirkt bis heute aus Liebe Gottes zu uns. Es hat nicht zum Ziel, dass wir jetzt schon vollkommen vollkommen sind, sondern dass wir vollkommen vollkommen werden bei Gott. Michaela Ellwanger _________________________ Evangelische Mitteilungen für Baienfurt und Baindt Pfarrer M. Schöberl, Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Öffnungszeiten: Di 7.00 – 9.00 + 13.00 – 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Der Menschensohn muss erhöht werden, auf dass alle, die an ihn glauben, das ewige Leben haben. Joh 3,14b.15 Was Liebe alles bewirken kann ... ... Freude, Glück, Kummer, Leiden. In dem einen Menschen Jesus Christus kommt das alles zusammen. Doch es bleibt dabei nicht stehen, sondern geht über alles andere hinaus – unfassbar. Obwohl Jesus nach menschlichem Empfinden am Kreuz am Tiefpunkt seines Lebens war, an dem die Liebe zu den Menschen scheinbar in Kummer und Leiden mündet, genau da geschieht das Unglaubliche: In seiner Niedrigkeit hat Gott durch Jesus seine unendlich große Macht über Tod und Leben gezeigt. Diese Macht geht aber über diese Niedrigkeit hinaus und wird uns in der Auferstehung Christi zur Hoffnung. Ja – dieses ganze Geschehen geschah und wirkt bis heute aus Liebe Gottes zu uns. Es hat nicht zum Ziel, dass wir jetzt schon vollkommen vollkommen sind, sondern dass wir vollkommen vollkommen werden bei Gott. Michaela Ellwanger Montag, 22. März – 04. April Ostergarten in Baindt A c h t u n g: Die unten genannten Gottesdienste finden sowohl in Präsenz (nach Voranmeldung) als auch online statt, sofern dies die aktuelle Cornonaverordnung erlaubt. Achten Sie bitte auf die aktuellen Hinweise auf unserer Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Montag, 22. März – 04. April Ostergarten in Baindt _________________________ A c h t u n g: Die unten genannten Gottesdienste finden sowohl in Präsenz (nach Voranmeldung) als auch online statt, sofern dies die aktuelle Cornona- verordnung erlaubt. Achten Sie bitte auf die aktuellen Hinweise auf unse- rer Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Sonntag, 28. März Palmsonntag Palmarum 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche 17.00 Uhr Baindt Jugendgottesdienst in der kath. Kirche mit Voranmeldung!!! (Voranmeldung per Mail oder telefonisch beim Pfarramt in Baienfurt) Mittwoch, 31. März 15.30 Uhr -17.00 Uhr Baienfurt Konfi-Gruppe 1 + 2 ge- meinsam online !!! Donnerstag, 01. April Gründonnerstag 19.00 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Abendmahl mit Voranmeldung!!! Freitag, 02. April Karfreitag 10.30 Uhr Baienfurt Festgottesdienst mit Voranmel- dung!!! Sonntag, 04. April Ostersonntag 06.30 Uhr Baienfurt Osternacht mit Abendmahl mit Vo- ranmeldung!!! 10.30 Uhr Baienfurt Familiengottesdienst mit Voranmel- dung!!! Montag, 05. April Ostermontag 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Taufe mit Voran- meldung!!! Voranmeldung per Mail oder telefonisch im Pfarrbüro. _________________________ Unter folgender Telefonnummer können Sie ab sofort eine Kurz Andacht (60 Sekunden) von Pfarrer Martin Schöberl zum aktuellen Wochenspruch hören: 0751/20222223 Gottesdienst online Sie können die Gottesdienste www.evangelisch-baienfurt Gottesdienst wird zeitnah online gestellt und abrufbar. Unter folgender Telefonnummer können Sie ab sofort eine Kurz-Andacht (60 Sekunden) von Pfarrer Martin Schöberl zum aktuellen Wochenspruch hören: 0751/20222223 _________________________ Evangelisches Pfarramt Baienfurt Öschweg 32 pfarramt.baienfurt@elkw.de 88255 Baienfurt Tel: 0751-43656 Fax: 0751-43941 Evangelisches Pfarramt Baienfurt-Baindt Evangelische Mitteilungen für Baienfurt und Baindt Pfarrer M. Schöberl, Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Öffnungszeiten: Di 7.00 – 9.00 + 13.00 – 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Wenn das Weizenkorn nicht in die Erde fällt und erstirbt, bleibt es allein; wenn es aber erstirbt, bringt es viel Frucht. Joh 12,24 Sonntag, 14. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche Mittwoch, 17. März 15.30 – 17.00 Uhr Baienfurt Konfi-Gruppe 1 + 2 gemeinsam online !!! Sonntag, 21. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Abendmahl in der Ev. Kirche Gottesdienst online Sie können die Gottesdienste zusätzlich über unsere Homepage www.evangelisch-baienfurt-baindt.de miterleben. Der aktuelle Gottesdienst wird zeitnah online gestellt und ist 72 Stunden abrufbar. Gottesdienst online Sie können die Gottesdienste zusätzlich über unsere Homepage www.evangelisch-baien- furt-baindt.de miterleben. Der aktuelle Got- tesdienst wird zeitnah online gestellt und ist 72 Stunden abrufbar. _________________________ _________________________ Nummer 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Vier Abende voller Hoffnung – online Gott und den Menschen begegnen 1. – 4. April Hoffnung ist das, was unseren Blick nach vorne wen- det. In Zeiten, in denen ein Lockdown den anderen ablöst, fragen wir, was das sein kann – Hoffnung. Und wo sich Hoffnung erfüllt, erleben wir nicht selten Gott am Werk. Wir möchten Menschen diese Hoffnung vermitteln. Dar- um veranstalten die Missionarischen Dienste gemeinsam mit proChrist ein „hoffnungsfest em Ländle“ – digital als Stream. An vier Abenden von Gründonnerstag (1. April) bis Ostersonntag (4. April) können Sie dabei zuschauen und mitmachen und online Gott und anderen Menschen begegnen. Im Stream begegnen wir Menschen an verschiedenen Orten. Im Café Fräulein Margot in Esslingen zum Beispiel. Es steht für Stil und Etikette, im Stil der 50-er Jahre lädt es zu einer Tasse Kaffee und köstlichen Torten ein. Hier treffen wir gemeinsam mit Moderatorin Juliane Eva Eber- wein Gesprächspartner aus Stuttgart und darüber hinaus. Dann nehmen uns die Verkündiger Damaris Binder und Johannes Kuhn mit auf eine Reise zu Landmarken und Orten rund um Stuttgart. Gemeinsam denken wir über Hoffnung, Neuanfang und Vergänglichkeit nach. Dazu gibt es Musik und weitere Impulse zum Thema des Abends. Und jede/ jeder kann an jedem Abend ihre/ sei- ne eigenen Erfahrungen machen. Es gibt die Möglichkeit zur Interaktion über Chat, digitale Begegnungstools mit einem Team am Telefon. 1. April (Gründonnerstag): Neu anfangen ist immer möglich Der Monte Scherbelino, wie der Birkenkopf liebevoll von den Stuttgartern genannt wird, steht wie kaum ein ande- rer Ort für den Neuanfang nach dem Krieg. Damaris Bin- der nimmt uns mit auf den Berg der Stuttgarter. Und Mi- chael Stahl erzählt von seinem persönlichen Neuanfang. 2. April (Karfreitag): Sterben und trotzdem leben Den Stuttgarter Waldfriedhof erkundet Johannes Kuhn. Er geht dieser eigenartigen gleichzeitigen Ausstrahlung von Vergänglichkeit und Leben nach, die ihn hier faszi- niert. – Und Isabelle Dressler lässt uns daran teilhaben, wie nah sich Tod und Leben im Leben ihres Sohnes ge- kommen sind. 3. April (Karsamstag): Gesund sein und heil werden Wir warten aufeinander. Wir warten auf den Zug. Wir war- ten auf den Impfstoff und wir warten aufs Gesundwer- den. Heute warten wir auf Ostersonntag. Johannes Kuhn sucht einen typischen Warteort auf. Über Zwischenzeiten im eigenen Leben erzählt Christoph Zehendner. 4. April (Ostersonntag): Sinn ist, wenn eine Suche ihr Ziel findet Wer von Stuttgart nach Westen wandert, landet irgend- wann im Schönbuch, einem ausgedehnten Waldgebiet. An Dörfern, Mühlen und Bächen entlang erkundet die Schwäbin Damaris Binder hier ihr Ländle bis hin zu ihrem Ziel. Im Café lernen wir die Musikerin Beate Ling von ihrer persönlichen Seite kennen. Rednerin Damaris Binder „Ich wünsche mir, dass dieses Jahr an Ostern bei vielen Menschen in unserem Ländle eine Welle der Hoffnung losge- treten wird.“ Damaris Binder nimmt uns mit auf den Monte Scherbelino und in den Schön- buch. Sie denkt über Neuanfänge nach und über Lebens- sinn. Damaris ist 36 Jahre alt und lebt mit ihrem Mann und ihren beiden Kindern in Schönaich. Sie arbeitet als Referentin beim Evangelischen Jugendwerk. Redner Johannes Kuhn „Ich sehne mich danach, dass Menschen Zuversicht und Hoffnung für ihr Leben finden.“ Johannes Kuhn geht mit uns auf den Waldfriedhof und beschäftigt sich mit Fragen nach Gesundheit und dem Le- ben. Johannes ist 41 Jahre alt, wohnt mit seiner Familie in Walddorfhäslach und ist als Referent für Medienarbeit im Evangelischen Gemeinschaftsverband Württemberg (Die Apis) unterwegs. So können Sie dabei sein: Rufen Sie an den Veranstaltungstagen ab 19:00 Uhr am Computer oder am SmartTV die Internetadresse www. hoffnungsfest.online auf. Während des Streams und im Anschluss daran gibt es die Möglichkeit zur Interaktion über Chat, Telefon oder über die Begegnung in digitalen Erfahrungsräumen. _________________________ Rednerin Damaris Binder „Ich wünsche mir, dass dieses Jahr an Ostern bei vielen Menschen in unserem Ländle eine Welle der Hoffnung losgetreten wird.“ Damaris Binder nimmt uns mit auf den Monte Scherbelino und in den Schönbuch. Sie denkt über Neuanfänge nach und über Lebenssinn. Damaris ist 36 Jahre alt und lebt mit ihrem Mann und ihren beiden Kindern in Schönaich. Sie arbeitet als Referentin beim Evangelischen Jugendwerk. Redner Johannes Kuhn „Ich sehne mich danach, dass Menschen Zuversicht und Hoffnung für ihr Leben finden.“ Johannes Kuhn geht mit uns auf den Waldfriedhof und beschäftigt sich mit Fragen nach Gesundheit und dem Leben. Johannes ist 41 Jahre alt, wohnt mit seiner Familie in Walddorfhäslach und ist als Referent für Medienarbeit im Evangelischen Gemeinschaftsverband Württemberg (Die Apis) unterwegs. So können Sie dabei sein: Rufen Sie an den Veranstaltungstagen ab 19:00 Uhr am Computer oder am SmartTV die Internetadresse www.hoffnungsfest.online auf. Während des Streams und im Anschluss daran gibt es die Möglichkeit zur Interaktion über Chat, Telefon oder über die Begegnung in digitalen Erfahrungsräumen. --- Wie sieht eine Kirche aus, zu der ich gern gehöre? Eine Kirche, die auch für andere Menschen interessant, attraktiv und relevant ist. Eine Kirche, die innerhalb und außerhalb ihrer Mauern gute Glaubens- und Beziehungsräume für Familien bietet. Zum gemeinsamen Nachdenken, Ideen entwickeln und um neue Perspektiven zum Thema Familienarbeit zu erarbeiten laden wir Sie wieder herzlich zur INNOVATIONSWERKSTATT Kirche und Familie am 12. April 2021 um ein. An diesem Abend werden wir von Sara Bardoll (Projekt: Familien stärken) und Michael Pohlers (PTZ Stuttgart) begleitet. Gemeinsam machen wir uns auf die Suche nach einem guten Weg für uns hier in Baindt und Baienfurt. Die Veranstaltung findet wieder online statt. Den Link erhalten Sie bei der Anmeldung. Anmeldung bis 09.04.2021 unter: 0751 43656 Wie sieht eine Kirche aus, zu der ich gern gehöre? Eine Kirche, die auch für andere Menschen interessant, attrak- tiv und relevant ist. Eine Kirche, die innerhalb und außer- halb ihrer Mauern gute Glaubens- und Beziehungsräume für Familien bietet. Zum gemeinsamen Nachdenken, Ideen entwickeln und um neue Perspektiven zum Thema Familienarbeit zu erarbeiten laden wir Sie wieder herzlich zur INNOVATI- ONSWERKSTATT Kirche und Familie am 12. April 2021 um 19.00 Uhr ein. An diesem Abend werden wir von Sara Bardoll (Projekt: Familien stärken) und Michael Pohlers (PTZ Stuttgart) be- gleitet. Gemeinsam machen wir uns auf die Suche nach einem guten Weg für uns hier in Baindt und Baienfurt. Die Veranstaltung findet wieder online statt. Den Link er- halten Sie bei der Anmeldung. Anmeldung bis 09.04.2021 unter: 0751 43656 _________________________ Offene Bibelandacht Am Palmsonntag, 28. März findet um 18 Uhr „Offene Bibelandacht“ zur Passionszeit in der evang. Kirche in Weingarten statt. Unter dem Motto „Der Gottesknecht – Licht für die Völker“ sprechen Prädikant Pfizenmaier und Matthias Geiser über Jesaja 42, 1-9. Die Evang. (landeskirchliche) Gemeinschaft Apis lädt interessierte Gäste herzlich ein. Das Hygienekonzept der evang. Landeskirche wird angewandt. Offene Bibelandacht Am Palmsonntag, 28. März findet um 18 Uhr eine „Offene Bibelandacht“ zur Passionszeit in der evang. Kirche in Weingarten statt. Unter dem Motto „Der Gottesknecht – Licht für die Völker“ sprechen Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 12 Prädikant Pfizenmaier und Matthias Geiser über Jesaja 42, 1-9. Die Evang. (landeskirchliche) Gemeinschaft Apis lädt interessierte Gäste herzlich ein. Das Hygienekonzept der evang. Landeskirche wird angewandt. _________________________ NACHRICHTEN AUS UNSEREM DIAKONISCHEN WERK BEGEGNEN. BEGLEITEN. BERATEN. PBS | Neue Leitung im Fachbereich Psychologische Beratung Ein herzliches Grüß Gott, in der Psychologischen Beratungsstelle gibt es seit Kurzem ein neues Gesicht und ich freue mich darüber, mich Ihnen heute vorstellen zu dürfen: Mein Name ist Sandra Weiß und ich habe zum 15.03. die Leitung des Fachbereichs Psychologische Bera- tung in der Diakonie Oberschwaben Allgäu Bodensee übernommen. Die Beratungsarbeit mit Familien in herausfordernden Lebenssituationen hat mich auf meinem Berufsweg kontinuierlich begleitet und mich im Lauf der Zeit zu Stationen wie den ambulanten Hilfen zur Erziehung, der Leitung eines Internationalen Familienzentrums und auch der selbständigen Bera- tungstätigkeit von Familien, Paaren und Einzelpersonen geführt. Meinen fachlichen Hin- tergrund hierfür bilden sowohl mein Studium der Sozialen Arbeit (B.A.) und der Bildungs- wissenschaften (M.A.) als auch die Ausbildung zur Systemischen Familientherapeutin und Supervisorin (DGSF). Kinder, Jugendliche und deren Familien bei der Bewältigung von Sorgen, Konflikten und Krisen zu begleiten, ihnen Ansprache und Unterstützung zu bieten und sie bei der Ent- wicklung von guten Lösungen zu bestärken: Diesen Grundauftrag der Erziehungsberatung mit Ihnen als Familien und Fachkräften gemeinsam und in einer guten und vertrauensvol- len Zusammenarbeit auszugestalten wird nun meine neue Aufgabe sein. Ich freue mich auf ein baldiges Kennenlernen und möchte Sie direkt auf eine Gelegenheit hinweisen: Am 02.05.2021 findet um 10.00 Uhr in der Stadtkirche Ravensburg der von Herrn Dekan Dr. Langsam und Herrn Pfarrer Brennecke gestaltete Begrüßungsgottes- dienst statt, zu dem wir Sie hiermit sehr herzlich einladen möchten. Auf eine baldige Begegnung und mit den besten Grüßen Sandra Weiß Leitung Fachbereich Psychologische Beratung PBS | Neue Leitung im Fachbereich Psychologische Beratung NACHRICHTEN AUS UNSEREM DIAKONISCHEN WERK BEGEGNEN. BEGLEITEN. BERATEN. PBS | Neue Leitung im Fachbereich Psychologische Beratung Ein herzliches Grüß Gott, in der Psychologischen Beratungsstelle gibt es seit Kurzem ein neues Gesicht und ich freue mich darüber, mich Ihnen heute vorstellen zu dürfen: Mein Name ist Sandra Weiß und ich habe zum 15.03. die Leitung des Fachbereichs Psychologische Bera- tung in der Diakonie Oberschwaben Allgäu Bodensee übernommen. Die Beratungsarbeit mit Familien in herausfordernden Lebenssituationen hat mich auf meinem Berufsweg kontinuierlich begleitet und mich im Lauf der Zeit zu Stationen wie den ambulanten Hilfen zur Erziehung, der Leitung eines Internationalen Familienzentrums und auch der selbständigen Bera- tungstätigkeit von Familien, Paaren und Einzelpersonen geführt. Meinen fachlichen Hin- tergrund hierfür bilden sowohl mein Studium der Sozialen Arbeit (B.A.) und der Bildungs- wissenschaften (M.A.) als auch die Ausbildung zur Systemischen Familientherapeutin und Supervisorin (DGSF). Kinder, Jugendliche und deren Familien bei der Bewältigung von Sorgen, Konflikten und Krisen zu begleiten, ihnen Ansprache und Unterstützung zu bieten und sie bei der Ent- wicklung von guten Lösungen zu bestärken: Diesen Grundauftrag der Erziehungsberatung mit Ihnen als Familien und Fachkräften gemeinsam und in einer guten und vertrauensvol- len Zusammenarbeit auszugestalten wird nun meine neue Aufgabe sein. Ich freue mich auf ein baldiges Kennenlernen und möchte Sie direkt auf eine Gelegenheit hinweisen: Am 02.05.2021 findet um 10.00 Uhr in der Stadtkirche Ravensburg der von Herrn Dekan Dr. Langsam und Herrn Pfarrer Brennecke gestaltete Begrüßungsgottes- dienst statt, zu dem wir Sie hiermit sehr herzlich einladen möchten. Auf eine baldige Begegnung und mit den besten Grüßen Sandra Weiß Leitung Fachbereich Psychologische Beratung Ein herzliches Grüß Gott, in der Psychologischen Bera- tungsstelle gibt es seit Kurzem ein neues Gesicht und ich freue mich darüber, mich Ihnen heute vorstellen zu dürfen: Mein Name ist Sandra Weiß und ich habe zum 15.03. die Leitung des Fachbereichs Psy- chologische Beratung in der Di- akonie Oberschwaben Allgäu Bodensee übernommen. Die Beratungsarbeit mit Familien in herausfordernden Lebenssituationen hat mich auf meinem Berufsweg konti- nuierlich begleitet und mich im Lauf der Zeit zu Stationen wie den ambulanten Hilfen zur Erziehung, der Leitung ei- nes Internationalen Familienzentrums und auch der selb- ständigen Beratungstätigkeit von Familien, Paaren und Einzelpersonen geführt. Meinen fachlichen Hintergrund hierfür bilden sowohl mein Studium der Sozialen Arbeit (B.A.) und der Bildungswissenschaften (M.A.) als auch die Ausbildung zur Systemischen Familientherapeutin und Supervisorin (DGSF). Kinder, Jugendliche und deren Familien bei der Bewälti- gung von Sorgen, Konflikten und Krisen zu begleiten, ih- nen Ansprache und Unterstützung zu bieten und sie bei der Entwicklung von guten Lösungen zu bestärken: Die- sen Grundauftrag der Erziehungsberatung mit Ihnen als Familien und Fachkräften gemeinsam und in einer guten und vertrauensvollen Zusammenarbeit auszugestalten wird nun meine neue Aufgabe sein. Ich freue mich auf ein baldiges Kennenlernen und möchte Sie direkt auf eine Gelegenheit hinweisen: Am 02.05.2021 findet um 10.00 Uhr in der Stadtkirche Ravensburg der von Herrn Dekan Dr. Langsam und Herrn Pfarrer Brenne- cke gestaltete Begrüßungsgottesdienst statt, zu dem wir Sie hiermit sehr herzlich einladen möchten. Auf eine baldige Begegnung und mit den besten Grüßen NACHRICHTEN AUS UNSEREM DIAKONISCHEN WERK BEGEGNEN. BEGLEITEN. BERATEN. PBS | Neue Leitung im Fachbereich Psychologische Beratung Ein herzliches Grüß Gott, in der Psychologischen Beratungsstelle gibt es seit Kurzem ein neues Gesicht und ich freue mich darüber, mich Ihnen heute vorstellen zu dürfen: Mein Name ist Sandra Weiß und ich habe zum 15.03. die Leitung des Fachbereichs Psychologische Bera- tung in der Diakonie Oberschwaben Allgäu Bodensee übernommen. Die Beratungsarbeit mit Familien in herausfordernden Lebenssituationen hat mich auf meinem Berufsweg kontinuierlich begleitet und mich im Lauf der Zeit zu Stationen wie den ambulanten Hilfen zur Erziehung, der Leitung eines Internationalen Familienzentrums und auch der selbständigen Bera- tungstätigkeit von Familien, Paaren und Einzelpersonen geführt. Meinen fachlichen Hin- tergrund hierfür bilden sowohl mein Studium der Sozialen Arbeit (B.A.) und der Bildungs- wissenschaften (M.A.) als auch die Ausbildung zur Systemischen Familientherapeutin und Supervisorin (DGSF). Kinder, Jugendliche und deren Familien bei der Bewältigung von Sorgen, Konflikten und Krisen zu begleiten, ihnen Ansprache und Unterstützung zu bieten und sie bei der Ent- wicklung von guten Lösungen zu bestärken: Diesen Grundauftrag der Erziehungsberatung mit Ihnen als Familien und Fachkräften gemeinsam und in einer guten und vertrauensvol- len Zusammenarbeit auszugestalten wird nun meine neue Aufgabe sein. Ich freue mich auf ein baldiges Kennenlernen und möchte Sie direkt auf eine Gelegenheit hinweisen: Am 02.05.2021 findet um 10.00 Uhr in der Stadtkirche Ravensburg der von Herrn Dekan Dr. Langsam und Herrn Pfarrer Brennecke gestaltete Begrüßungsgottes- dienst statt, zu dem wir Sie hiermit sehr herzlich einladen möchten. Auf eine baldige Begegnung und mit den besten Grüßen Sandra Weiß Leitung Fachbereich Psychologische Beratung Sandra Weiß Leitung Fachbereich Psychologische Beratung _________________________ Liebe Kreative heute möchten wir eine Papierar- beit bewundern, die uns von Ger- trud Rittler aus Baienfurt vorge- stellt wird. Kreativ wird hier altes Notenmaterial recycelt und lässt dieses Arrangement nicht nur zur Oster- und Frühlingszeit erblühen. Danke Gertrud Rittler, ich bin begeistert. Vielleicht kann man ja auch alte Finanztamtbescheide so kunstvoll verarbeiten? Oder welche historischen Papiere habt Ihr so zu Hause? Übrigens, wie kreativ verbringt ihr eure Zeit? Sendet mir gern eure Ergebnisse an: p.neumann.sprink@gmx.de Für euer KM-Team Petra Neumann-Sprink _________________________ Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und finden sonntags um 10 Uhr statt. Die regelmäßigen Veranstal- tungen finden, sofern diese derzeit möglich sind, unter Einhaltung der aktuell geltenden Hygieneauflagen statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Gemeinde angekündigt. Aufgrund der derzeit limitierten Teilnehmeranzahl wird um eine Voranmeldung auf der Homepage der Brüder- gemeinde bis freitags 18 Uhr gebeten. Was sonst noch interessiert Schmutzige Geschäfte Verbraucherzentrale warnt vor unseriösen Teppichrei- nigern und Polsterern • Verbraucherzentrale registriert wieder vermehrt Be- schwerden über unseriöse Firmen, die Teppichreinigung und ähnliches anbieten • In Flyern und Zeitungsannoncen werben die Unter- nehmen oft mit hohen Rabatten und niedrigen Preisen • Verbraucher:innen sollten sich nicht zu einem vorschnel- len Vertragsabschluss drängen lassen und Preise ver- gleichen Der Frühjahrsputz naht und viele Verbraucher:innen sind motiviert, ihre Wohnung auf Vordermann zu brin- gen. Das versuchen unseriöse Teppichreinigungen der- zeit wieder auszunutzen: Mit niedrigen Preisen ver- Nummer 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 suchen sie neue Kund:innen zu gewinnen. Doch statt professionell gereinigten Teppichen erhalten sie am Ende oft minderwertige Arbeit zu gesalzenen Preisen. „Auch, wenn sich die Maschen seit Jahren kaum geändert haben, schaffen es unseriöse Teppichreinigungen und Polsterer immer wieder, Verbraucher übers Ohr zu hau- en“, stellt Matthias Bauer von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg fest. Erst kürzlich beschwerte sich ein Verbraucher, der nach einer Reinigung 1.100 Euro für Arbeiten zahlen sollte, die höchstens 300 Euro wert waren. In einem weiteren Fall verlangte der Teppichreiniger 4.200 Euro und wollte bei der Übergabe noch nachverhandeln, bevor er die Teppiche rausrückte. Werbung mit falschen Versprechen Doch wie gelingt es den Firmen trotz der Warnungen, immer wieder das Vertrauen von Verbraucher:innen zu gewinnen? „In den Flyern werben die Anbieter mit hohen Rabatten, niedrigen Preisen und kostenlosen Beratungen. Außerdem wird oft jahrelange Erfahrung und der Einsatz hochwertiger Reinigungsmittel betont“, sagt Bauer. Die Gespräche bei den Verbraucher:innen laufen oft noch unverdächtig ab, kritisch wird es oft erst, wenn die Firmen die Teppiche oder Sessel abgeholt haben. „Die Abzocker verlangen dann häufig horrende Summen oder bestehen auf Barzahlung bevor sie die Ware überhaupt zurückge- ben“, berichtet Bauer. Abzocke vermeiden Um nicht auf unseriöse Unternehmen hereinzufallen rät Bauer, vor dem Auftrag mehrere Angebote einzuholen und die Preise zu vergleichen. „Seriöse Unternehmen ge- ben in ihren Flyern außerdem Informationen wie den In- haber, ihre Adresse und ihre Steuernummer an.“ Wenn bereits ein Unternehmen beauftragt wurde und Zweifel an der Seriosität aufkommen, sollten Verbraucher:innen auf eine ordentliche Rechnung bestehen und möglichst nicht per Vorkasse bezahlen. Auch haben Verbrauche- rinnen und Verbraucher bei Geschäften, die außerhalb von Geschäftsräumen stattfinden, ein 14-tägiges Wider- rufsrecht. Die Frist beginnt erst zu laufen, wenn das Un- ternehmen seine Kund:innen korrekt darüber belehrt hat. Das ist gerade bei unseriösen Firmen häufig nicht der Fall. Verbraucher:innen, die an einen zwielichtigen Anbieter geraten sind, sollten daher erst dann von ihrem Wider- rufsrecht Gebrauch machen, wenn sie ihre Teppiche oder Sessel zurückbekommen haben, denn häufig wird bei Pro- blemen die Rückgabe der Ware verweigert. Auch kann es sinnvoll sein, wenn bei der Rückgabe Freunde, Verwandte oder Nachbarn als Zeugen anwesend sind. Weitere Informationen rund um das Thema unseriö- se Teppichreiniger und Polsterer haben wir auf unserer Homepage zusammengestellt: https://www.verbraucher- zentrale-bawue.de/teppichreinigung Landratsamt Ravensburg Tierwohlinitiative im Landkreis Ravensburg startet Der Landkreis Ravensburg hat es sich zum Ziel gesetzt, mit einer gemeinsamen „Tierwohlinitiative Ravensburg“ zur Verbesserung des Wohlbefindens der Nutztiere im Landkreis beizutragen. Die Initiative möchte interessierte Landwirte fit für die Zukunft machen und sie dabei unterstützen, in ihren Stäl- len neueste Tierwohlkriterien umzusetzen. Fachkundige Wissensvermittlung und gezielte Beratung sollen helfen, mögliche Schwachstellen in Haltungssystemen und Her- denführung aufzuspüren und eigene Lösungsansätze zu entwickeln. Wichtigste Zielgruppe dieser freiwilligen Initiative sind Milchvieh- und Rinderhalter, da diese die Landwirtschaft im Kreis Ravensburg besonders prägen. Vor allem Betriebe mit ganzjähriger Anbindehaltung ha- ben im Rahmen dieses Projektes die Chance, gezielte Lösungsvorschläge für eine verbesserte Tierhaltung zu bekommen. Auch ältere Laufställe stehen im Blickpunkt, in denen das Tierwohl oft schon durch kleinere Maßnah- men verbessert werden kann. „Ich freue mich über den Start der Tierwohlinitiative und bin stolz, dass unser Landkreis bei diesem wichtigen The- ma vorangeht und vom Land als Pilot gesehen wird“, sagt Landrat Harald Sievers. Das Landwirtschaftliche Zentrum in Aulendorf (LAZBW) und die beiden Milchviehberatungsdienste des Kreises (Beratungsdienst Milchvieh Ravensburg und Agrarbe- ratung Allgäu) sind unterstützende Projektpartner. Das Ministerium für Ländlichen Raum fördert diese Initiative als Pilotprojekt im Landkreis Ravensburg. Die vielseitigen Angebote umfassen Betriebsbesuche ebenso wie Workshops und Vortragsveranstaltungen und werden von kompetenten Fachkräften des Landratsam- tes gemeinsam mit den Projektpartnern umgesetzt. Eine Bestandsaufnahme vor Ort mit Schwachstellenanalyse, die Erarbeitung praxistauglicher Verbesserungsmaßnah- men bis hin zur Begleitung bei deren Umsetzung sind die wichtigsten Maßnahmen. Zudem erhalten alle Interes- sierten umfassende Informationsmaterialien und digitale Hilfen rund ums Tierwohl. Wenn Sie die Vorteile des freiwilligen Förderprojekts wahr- nehmen möchten, wenden Sie sich bitte an die Koordinie- rungsstelle Tierwohlinitiative beim Landwirtschaftsamt. Dort stehen Ihnen als Beraterin Linda Weigele (Tel. 0751/85-6010, L.Weigele@rv.de) und Beatrice Ruopp (0751/85-6138, B.Ruopp@rv.de) als Projektleiterin zur Verfügung. Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Stressmanagement: Online-Seminare im April und Mai Zwei Pilotseminare, die für SVLFG-Versicherte kostenfrei sind, finden über vier Tage an folgenden Terminen statt: - 12.04., 19.04., 26.04., 03.05. (jeweils von 13.30 bis 17.30 Uhr) - 28.04., 29.04., 05.05., 06.05. Dauerhafter und unbewältigter Stress macht krank. Die- ses Seminar bringt Leben und Arbeit in Balance. Inhalte des Seminars sind: - stressbedingte Unfall- und Krankheitsrisiken vermei- den - mit Belastungssituationen umgehen - Stressauslöser und -reaktionen erkennen - Techniken zur Stressminimierung erlernen - Kraftquellen finden und in den Alltag einbauen - Bewegungs- und Entspannungstechniken zum Stressabbau Diese Online-Variante kann eine gute Alternative zu ei- nem Präsenzseminar sein. Dies gilt besonders für Men- schen, die ein Fortbildungsangebot von zu Hause aus bevorzugen oder die sich dem Thema erst einmal aus der Distanz nähern wollen. Dozentin ist die Diplom-Sozialpädagogin (FH) Regina Eichinger-Schönberger von der SVLFG. Seminar-Anmeldungen nimmt Heike Sprengel unter der Telefonnummer 0561 785-16437 sowie per E.Mail an heike.sprengel@svlfg.de entgegen. Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 12 von Tim Bartels (Umweltbriefe) Nummer 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 von Tim Bartels (Umweltbriefe) Seite 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 12 Verbraucherzentrale Baden-Württemberg Eier „ohne Kükentöten“ Bundesweite Umfrage zeigt Erwartung von Verbrau- cher:innen an Eierkennzeichnung - Mehrheit der Befragten lehnt Kükentöten ab - Nicht alle Label, die Hersteller derzeit verwenden, sind gut verständlich - Befragte wünschen sich mehr Transparenz und Infor- mation Das massenweise Töten männlicher Küken soll ab 2022 ver- boten werden. Schon jetzt gibt es zahlreiche Initiativen, de- ren Betriebe ohne diese Praxis auskommen. Diese Eier sind beispielsweise mit einem Hinweis wie „ohne Kükentöten“ auf dem Karton im Handel erhältlich. In einer repräsentativen Umfrage der GfK ermittelten die Verbraucherzentralen die Einstellungen und Erwartungen der Verbraucherinnen und Verbraucher zu dieser Kennzeichnung. Jährlich werden rund 45 Millionen männliche Küken in Deutschland getötet, weil Hähne der Legehennenrassen nicht für die Mast geeignet sind. Das Töten ist aber nicht alternativlos: Erzeugerinnen und Erzeuger können auch Bruderhähne trotz ihres geringen Fleischansatzes auf- ziehen und die Mehrkosten ausgleichen, indem sie die Eier der Schwesterhennen mit einem Preisaufschlag an- bieten. Eine andere Methode ist die Geschlechtsbestim- mung im Brutei mit anschließendem Aussortieren der Eier mit männlichen Embryonen. Im Handel finden sich zahlreiche Label, die Eier aus solchen Produktionsweisen auf dem Karton kennzeichnen. „Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist jedoch nicht immer nachvollziehbar, was genau sich hinter den Labeln verbirgt“, sagt Sabine Holzäpfel, Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Ziel der Befragung war es daher, das Verständnis der Verbraucher:innen zu den Labeln und ihre Erwartungen daran zu ermitteln. Mehr Information gewünscht In einem Punkt sind die Ergebnisse der im Dezember 2020 durchgeführten Erhebung eindeutig: 85 Prozent der 1003 Befragten lehnen das Töten männlicher Küken ab. Bei der Frage nach der Kennzeichnung ergibt sich hingegen ein heterogenes Bild: 45 Prozent finden den Hinweis „ohne Kü- kentöten“ für beide Alternativen ausreichend. 38 Prozent der Befragten akzeptieren diese Angabe nur, wenn die männlichen Küken tatsächlich aufgezogen und nicht nach der Geschlechtsbestimmung im Brutei aussortiert werden. Bei der Vorlage von vier verschiedenen Eierpackungen mit Labeln zum Thema Kükentöten und Bruderhähne wird die Problematik der verschiedenen Label deutlich: Nur zwei der Label („Huhn & Hahn“ sowie „Hähnlein“) konn- ten immerhin 71 bzw. 68 Prozent der befragten Verbrau- cher:innen richtig einordnen. Die Bedeutung der anderen beiden Label „Bruderhahn-Patenschaft“ (Dein Landei) und „Ohne Kükentöten“ (respeggt) kannten 56 bzw. 30 Prozent nicht. 46 Prozent nahmen an, dass hinter der Aussage „ohne Kükentöten“ eine Bruderhahnmast steckt. Das ist hier jedoch nicht der Fall. „Die Ergebnisse zeigen, dass ein Teil der aktuellen Kenn- zeichnungen nicht verbraucherfreundlich ist, das gilt be- sonders für die alleinige Angabe ‚ohne Kükentöten‘ “, sagt Holzäpfel. „Wir erwarten, dass Hersteller Hühnereier eindeutig kennzeichnen. Neben der eingesetzten Methode (Geschlechtsbestimmung im Brutei oder Bruderhahnauf- zucht) sollte auch transparent gemacht werden, wie und wo Bruderhähne aufgezogen werden.“ Weitere Ergebnisse unter: www.verbraucherzentrale- bawue.de/umfrage-kuekentoeten Der Förderverein für krebskranke Kinder Tübingen e. V. Jährlich erkranken deutschlandweit 2000 Kinder an Krebs. Das sind 2000 Kinder, die sich von heute auf mor- gen in einer Ausnahmesituation wiederfinden und schon in viel zu jungen Jahren mit der Erfahrung einer lebens- bedrohlichen Krankheit konfrontiert werden. Die Eltern, Geschwister und Großeltern sind ebenso von dieser Dia- gnose betroffen und häufig mit vielen Ängsten, Zweifeln und der Ungewissheit darüber, wie es weitergeht, belastet. Genau diese Kinder und Familien brauchen unsere und Ihre Hilfe! Durch unser Elternhaus und unser Familienhaus, durch viele Hilfsangebote für die Kinder und Familien und durch die Unterstützung der Tübinger Kinderklinik können wir den Betroffenen Mut, Hilfe und Hoffnung geben. Gemeinsam können wir den kranken Kindern und ihren Familien helfen. Förderverein für krebskranke Kinder Tübingen e. V. info@krebskranke-kinder-tuebingen.de www.krebskranke-kinder-tuebingen.de Wir können nur helfen, wenn uns jemand hilft! Unser Spendenkonto: Kreissparkasse Tübingen IBAN: DE10 6415 0020 0000 1260 63 BIC: SOLADES1TUB Ansprechpartnerin: Agnes Nagel Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 12 MIETGESUCHE Praxis Dirk Molder Facharzt für Allgemeinmedizin, Mochenwangen Liebe Patienten, wegen Abrechnung findet am Dienstag, 30.03.2021 und Mittwoch, 31.03.2021 keine Spechstunde statt. Vertretung übernimmt: Dr. med. Görtz, Mochenwangen, Tel. 2616 (tel. Voranmeldung) Am Donnerstag, 01.04.2021 sind wir wieder für Sie da. Wir wünschen allen ein schönes Osterfest, bleiben Sie gesund! Ihr Praxisteam Dirk Molder Ich weblich 43, Mitarbeiterin bei Vetter-Pharma mit Festvertrag. Suche eine 2-3 Zi-Whg.mit EBK, Balkon oderTerras- se und Stellplatz. Haustiere Haltung sollte erlaubt sein. Da ich eine kleine , sehr ruhig, stubenrein Hündin habe. Tel:0151/11233159 GESCHÄFTSANZEIGEN ÄRZTE Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 12 Wir suchen ab sofort Pfl egefachkräfte (mit Examen) Arzthelfer/innen Heilerziehungspfl eger/innen Mit fl exibler Arbeitszeit, je nach Vereinbarung. Gerne auch ab 15:00 Uhr oder nur am Wochenende. Berufsanfänger und/oder Wiedereinsteiger werden eingearbeitet. Wir kommen Ihnen entgegen! Sprechen Sie mit uns! Bei Interesse senden Sie Ihre Bewerbung an: Activpfl ege, Tannerstr. 4, 88267 Vogt oder informieren Sie sich unter: 0175 1616166 RENOVIERUNGSWOCHEN Altes Tor raus – Neues Sektionaltor rein! 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            Amtsblatt Jahrgang 2023 Freitag, den 24. November 2023 Nummer 47 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Alle Wege führen nach Rom ― Romwallfahrt 2023 Am Sonntag, 29. Oktober ging es für 26 Ministrantinnen und Ministranten der Seelsorgeeinheit Baienfurt-Baindt auf eine lange Reise. Nachdem wir in Baienfurt mit dem Bus gegen 20 Uhr abgeholt wurden, legten wir einen Zwi- schenstopp in Weingarten ein. In der Basilika feierten wir einen Aussegnungsgottesdienst mit allen anderen Minis des Dekanats Allgäu - Oberschwaben. Danach erhielten wir noch ein Pilgerpaket und machten uns direkt auf die lange Busreise. Informationsreihe zu Windenergie Thema 2: Rolle und Sichtweise der Landesregierung Jetzt im Innenteil lesen. Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 47 Am nächsten Tag gegen 11:30 Uhr waren wir endlich angekommen und konnten unsere Unterkunft beziehen. Nach einer kurzen Mittagspause ging es für uns auch direkt los mit einem kleinen Stadtspaziergang. Wir schauten uns einige der bekanntesten Sehenswürdigkeiten an, wie beispielswiese den Trevi Brunnen, die „Schreibmaschine“ und das Pantheon. Im ältesten Stadtviertel Roms haben wir uns dann eine Gaststätte für unser Abendessen gesucht. Müde, aber erstaunt von den ersten Eindrücken der Stadt Rom, fielen wir in unsere Betten. Am Dienstag begann unser Tag bereits um 7:30 Uhr mit einem typisch italienischen Frühstück in der Unterkunft. Wir machten uns dann direkt mit dem Bus auf zur Engelsburg. Diese wurde ursprünglich als Mausoleum gebaut und später zur Burg umgebaut. Inzwischen ist hier ein Museum zu finden. Nach einem kleinen Mittagessen fuhren wir mit dem Bus zu den Katakomben. Der unterirdische, vierstöckige, christliche Friedhof war Grabstätte für über 500 Tausend Menschen. Hier hatten wir eine spannende Führung. Danach ging es für uns wieder in Richtung des Vatikans. Wir mussten uns anstellen für die Sicherheitskontrollen, die hier vergleichbar mit einem Flughafen sind. Es stand uns ein besonderes Event bevor: eine Lichterprozession in den vatikanischen Gärten. Hierfür trafen wir uns mit allen anderen 600 Minis des Dekanats. Alle bekamen eine Kerze in die Hand. Mit Gesang und Musik mach- ten wir uns auf und liefen durch den Vatikan, in den man nur mit Einladung kam, bis zu einem größeren Platz. Wir beteten und sangen gemeinsam. Es war sehr eindrucksvoll und besinnlich. Am Mittwoch, an Allerheiligen, haben wir uns nach einem schnellen Frühstück direkt zum Petersdom aufgemacht. Wir hatten Glück und es war noch nichts los, sodass wir nicht anstehen mussten. Im Petersdom schauten wir uns auch die Gruft an, die sich im Keller befindet. Hier sind viele Päpste begraben, auch Papst Benedikt. Während wir dort waren, wurde sogar eine Messe abgehalten. Zu einem Besuch des Petersdoms gehört natürlich auch die Kup- pel. Einen Teil der Treppen konnten wir dank des Aufzugs überspringen. Die restlichen 300 Stufen sind wir tapfer nach oben gelaufen. Der Ausblick war gigantisch! Wieder zurück am Boden warteten wir auf dem Petersplatz auf das Angelus-Gebet. Pünktlich um 12 Uhr öffnete sich ein Fenster und der Papst hielt eine kurze Predigt. Diese konn- ten wir direkt auf Deutsch über unsere Handys verfolgen. Nach 9 Minuten beendete er die Predigt mit einem Segen und wurde von allen Pilgern und Minis bejubelt. Nach einem Mittagessen ging es für uns weiter zu einer weiteren berühmten Sehenswürdigkeit: Dem Kolosseum. Dank unserer reservierten Tickets kamen wir relativ zügig hinein. Es gab viel zu sehen und lernen. Wir fanden beispielsweise heraus, dass es möglich war, das Kolosseum komplett mit Wasser zu fluten, damit dort auch Schiffskämpfe ausgetragen werden konnten. Wir fuhren zurück zur Unterkunft für eine kleine Pause. Abends ging es zum Piazza Navona. Hier gibt es viele kleine Restaurants, ausgezeichnete Pizzerien und sehr leckeres, empfehlenswertes Tiramisu. Auch am Donnerstag machten wir uns früh morgens nach unserem Frühstück auf den Weg. Unser heutiges Ziel war das vatikanische Museum. Nach den Sicherheitskontrollen hatten wir genügend Zeit die Gemälde und Statuen aus früheren Zeiten zu bewundern. Im Vatikanischen Museum ist auch die sixtinische Kapelle, in der das berühmte Gemälde von Michelangelo an der Decke zu finden ist. Danach sind wir zur Spanischen Treppe gefahren, ein wei- teres Highlight. Wir konnten hier die Stadt erkunden und auch ein bisschen shoppen. Abends sind wir wieder zum Piazza Navona gefahren und genossen unseren schon letzten gemeinsamen Abend. Am Freitag konnten wir ein bisschen länger schlafen. Um 9 Uhr gingen wir los zu unserem Reisebus und haben unser Gepäck verladen, damit wir unseren letzten Tag in Rom noch genießen konnten. Wir sind dann direkt mit einem Linienbus in die Stadt gefahren zum Forum Romanum, was ebenfalls sehr beeindruckend war. Danach hat- ten wir wieder die Möglichkeit Rom auf eigene Faust zu erkunden. Mittags gab es noch für alle ein Eis, bevor wir uns noch zwei Kirchen anschauten. Dann ging es mit Bus und Bahn zu „Sankt Paul vor den Mauern“. Für uns, und alle anderen Minis, wurde ein Abschlussgottesdienst organisiert. Die Messe hielt Kardinal Kaspar, der selbst einmal als Ministrant des Dekanats Oberschwaben-Allgäu in seine Karriere startete. Eine tolle Predigt rundete unseren Gottesdienst ab. Danach gab es für alle noch eine Stärkung in Form von italienischer Pasta und zum Nachtisch ein Tiramisu. Und da neigte sich unsere Reise auch schon dem Ende zu und unsere Busse sammelten uns wieder ein. Am Samstagmorgen um 12 Uhr waren wir wieder im schönen Oberschwaben. Es waren tolle Tage in Rom und wir waren eine super Truppe! Wir sagen DANKE… … an die Firma Kirchner Konstruktion, die uns die tollen Rom-Shirts gespendet hat. … an die Seelsorgeeinheit Baienfurt Baindt für die finanzielle Unterstützung. … an alle Kuchenbäckerinnen und Bäcker und natürlich auch an alle Käuferinnen und Käufer. … an unsere Begleitpersonen, die dieses tolle Programm für uns auf die Beine gestellt haben und uns das wun- derschöne Rom gezeigt haben: Marco Rothärmel, Stefanie Schad, Jonas Pfister und Alina Steinacher. Danke für eure Organisation und die witzigen Stunden zusammen. #verbot #großesplus #umkreisradius #wasbischjetztso #kaschauitschlofa Rom, wir kommen wieder, es war wunderschön! Ciao. Nummer 47 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Die Flächen im Altdorfer Wald gehören dem Land Baden-Württemberg. Die baden-württembergische Umweltministerin Thekla Walker war am 11. Okto- ber 2023 beim dritten Treffen der Dialoggruppe zu Gast. Dieser Besuch war ein ausdrücklicher Wunsch der sieben Gemeinden. Die Ministerin erläuterte die Sichtweise der Landesregierung und beantwortete Fragen. Zu Beginn der Sitzung konnten sich die Ini- tiativen vorstellen und ihre Anliegen an die Landes- regierung formulieren. Welche Rolle spielt die Landesregie- rung beim geplanten Windpark? Es ist der politische Wille der amtierenden Landesregie- rung die Energiewende umzusetzen und somit auch den Ausbau von Windenergieanlagen voranzutreiben. Des- halb startete 2021 unter anderem die sogenannte „Ver- marktungsoffensive“, die landeseigene Flächen für die Nutzung von Windenergie bereitstellte. Teil dieser landes- weiten Ausschreibungen von ForstBW war auch der Alt- dorfer Wald. Die Fläche ist aus Sicht der Landesregierung für die Windenergienutzung geeignet: Es handelt sich um eine zusammenhängende Fläche mit ausreichend Wind und Abstand zur Wohnbebauung. Es ist der Landesregierung gleichzeitig ein Anliegen, dass wichtige Fragestellungen rund um das Projekt erörtert und lokale Anspruchsgruppen eingebunden werden. Mit dem Energiedialog unterstützt die Landesregierung aktiv eine sachliche Debatte vor Ort, um eines der wichtigen Zu- kunftsthemen voranzutreiben. Ministerin Thekla Walker legte dar: Die Landesregierung hat weder direkten Einfl uss auf die Auswahl der Projekt- entwickler, noch auf die Ausweisung der Flächen im Re- gionalplan, noch auf die Genehmigung des Windparks. Dies sind unterschiedliche Verfahren, die nach festen beziehungsweise gesetzlichen Kriterien geprüft und von unterschiedlichen Behörden geführt werden. Wie passen Naturschutz und Wind- park zusammen? Die Ministerin machte deutlich, dass es aus Sicht der Landesregierung Natur- und Klimaschutz nur mit einer erfolgreichen Energiewende geben könne. Der Ausbau von erneuerbaren Energien habe daher eine hohe Priori- tät überall in Baden-Württemberg – nicht nur im Altdorfer Wald, auch wenn das ein besonders wichtiges Projekt im Land sei. Thekla Walker betonte gegenüber der Dialoggruppe, dass sie auch Ministerin für Naturschutz sei. Der Schutz des Na- turraums Altdorfer Wald gehöre damit genauso zu ihren Aufgaben. Der Erhalt des Altdorfer Waldes sei auch ihr wichtig – und der Ausbau grüner Stromerzeugung daher umso notwendiger, schlussfolgerte Walker. Auch mir ist es ein Anliegen den Altdorfer Wald zu erhalten. Thekla Walker am 11.10.2023, bei der Sitzung der Dialoggruppe in Waldburg Was hat die Region von dem Windpark? Von den Windenergieanlagen könnte die ganze Region profi tieren, erläuterte die Umweltministerin: Je erzeug- te Kilowattstunden erhalten die umliegenden Kommu- nen 0,2 Cent, immerhin bis zu 32.000 € pro Anlage pro Jahr. Darüber hinaus könnten partizipative Betreiber- modelle zusätzliche Wertschöpfung vor Ort generieren. Die Verfügbarkeit von regenerativer Energie sei auch ein Standortvorteil. Und nicht zuletzt könne der Windpark rechnerisch den gesamten Strombedarf des Landkreises Ravensburg decken. Wird der Altdorfer Wald ein intakter Wald bleiben? Mitglieder der Dialoggruppe äußerten die Sorge, dass die Windenergieanlagen zu viele Schneisen in den Wald schneiden und diesen schädigen könnten. Ministerin Wal- ker zeigte Verständnis für die Sorge um Natur und Heimat. Ihrer Ansicht nach sei die Verhältnismäßigkeit bei diesem Projekt gegeben. Der Altdorfer Wald wird ein Erholungsort bleiben, sagte sie gegenüber der Dialoggruppe. Der Kampf gegen den Klimawandel sei ein Wettlauf gegen die Zeit. Alle verfügbaren und geeigneten Flächen müssten daher jetzt genutzt werden. Kommunaler Energiedialog zum geplanten Windpark im Altdorfer Wald Thema 2 | Rolle und Sichtweise der Landesregierung “Auch mir ist es ein Anliegen den Altdorfer Wald zu erhalten. Thekla Walker am 11.10.2023, bei der Sitzung der Dialoggruppe in Waldburg “ Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 47 Was ist mit dem Schutz des Trinkwassers in der Region? Einstimmig verlangte die Dialoggruppe, dass von den Windenergieanlagen keine Gefahr für das Trinkwasser ausgehen dürfe. Die Umweltministerin verwies auf die hydrogeologischen Gutachten, welche bereits beauftragt wurden. Der vorsorgliche Grundwasserschutz muss vom Projektentwickler nachgewiesen werden und wird im Ge- nehmigungsverfahren geprüft. Zuständig für das Verfah- ren ist das Landratsamt Ravensburg. Der Altdorfer Wald ist ein besonderer Naturraum mit einzigartigem Trinkwasser. Roland Seyboldt, vom Verein Altdorfer Wald am 11.10.2023, bei der Sitzung der Das Land Baden-Württemberg als Mitglied der Dialoggruppe? am Tisch sitzen! Bürgermeister Peter Müller (Wolfegg) am 11.10.2023, bei der Sitzung der Dialoggruppe in Waldburg Die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister forderten, dass eine Vertretung des Landes fest in den Dialog ein- gebunden werde. Die Ministerin sagte eine regelmäßi- ge Begleitung der Dialoggruppe durch das Land zu. Sie stellte fest, dass der Energiedialog um den Altdorfer Wald wichtige Arbeit leiste, dies gelänge nur mit dem Engage- ment der Kommunen und ihrer lokalen Akteurinnen und Akteure. Sie stellte in Aussicht, nicht das letzte Mal im Zusammenhang mit dem geplanten Windpark selbst vor Ort gewesen zu sein. Wir waren nicht zum letzten Mal hier! Thekla Walker am 11.10.2023, bei der Sitzung der Dialoggruppe in Waldburg Hintergrund Die Gemeinden Baienfurt, Baindt, Bergatreute, Schlier, Vogt, Waldburg und Wolfegg informieren im Rahmen des Energiedialogs gemeinsam über den geplanten Windpark. Seit Juni 2023 wird der Energiedialog von der Dialoggruppe gesteuert. Diese beteiligt unterschiedliche Anspruchs- gruppen am Energiedialog, trifft sich regelmäßig und wählt unter ande- rem Themen für diese Info-Reihe aus. Die sieben Kommunen werden vom Forum Energiedialog unterstützt. Das Forum Energiedialog Baden-Württemberg ist ein Landesprogramm des Umweltministeriums, das Kommunen im Zusammenhang mit An- lagen der erneuerbaren Energien begleitet: energiedialog-bw.de Bei Fragen ist Sarah Albiez ansprechbar | s.albiez@energiedialog-bw.de | 0151 10674803. “ “ “ Das Land muss hier mit am Tisch sitzen! Bürgermeister Peter Müller (Wolfegg) am 11.10.2023, bei der Sitzung der Dialoggruppe in Waldburg “ Wir waren nicht zum letzten Mal hier! Thekla Walker am 11.10.2023, bei der Sitzung der Dialoggruppe in Waldburg “ Der Altdorfer Wald ist ein besonderer Naturraum mit einzigartigem Trinkwasser. Roland Seyboldt, vom Verein Altdorfer Wald am 11.10.2023, bei der Sitzung der Dialoggruppe in Waldburg “ Gruppenfoto der Dialoggruppe mit Umweltministerin Walker in der Mitte © Forum Energiedialog Baden-Württemberg Nummer 47 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Vorankündigung Nikolausmarkt Am Samstag, den 2. Dezember 2023, findet von 11:00 Uhr bis 18:00 Uhr der diesjährige Nikolausmarkt statt. Bitte beachten Sie, dass er dieses Jahr auf dem unteren Schulhof veranstaltet wird. Folgende Gruppen und Vereine sind mit Ständen vertreten: • Musikverein • SV Baindt – Skiabteilung • SV Baindt – Jugendfußball • Reitergruppe • Jugendfeuerwehr • Jugendrotkreuz • Böllergruppe • Elternbeirat des Kindergartens Sonne, Mond und Sterne • Elternbeirat des Waldorfkindergartens • Elternbeirat der Klosterwiesenschule • SBBZ - Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum Baindt • Kath. Kirchengemeinde • CAP-Markt • Gaststätte „Zur Mühle“ • Realschule Weingarten • private Stände • Drehorgelspielerin Die Bläserklasse der Klosterwiesenschule stimmt um 11:00 Uhr auf den Nikolausmarkt ein. Der Musikverein wird unseren Nikolausmarkt um ca. 13:00 Uhr und 17:00 Uhr musikalisch umrahmen. Auch die Landjugend wird um 16:00 Uhr mit ihrem Nikolaus wieder vertreten sein. Lassen Sie sich überraschen. Ein Besuch unseres kleinen, feinen Nikolausmarktes in heimeliger Atmosphäre auf dem Schulgelände lohnt sich! Ihre Gemeindeverwaltung „Was tut sich denn da auf dem Spielplatzgelände der Blindenschule?“ Seit April / Mai diesen Jahres sind die Baumaschinen und die Veränderungen im Sinnesgarten des SBBZ Sehen nicht mehr zu übersehen. Die Gottesdienstbesucher, die üblicherweise den Weg durch die Gartenanlage zur Kirche nehmen, müssen daher aktuell auch den Umstand eines Umweges auf sich nehmen. Was Sie über die Hecken des Gartens hinaus beobachten können, ist die Umsetzung einer mehr als dreijährigen Planungsphase für die Sanie- rung und den Umbau des in die Jahre gekommenen Sinnesgartens. Eigentlich wird ein Garten oder Park mit den Jahren ja immer schöner. Der vor rund 25 Jahren völlig neu erstellte Sinnesgarten hat auch diese Ecken mit schö- nem, altem Baumbestand noch. Gleichzeitig wurden aber gerade verschiedene ältere, schattenspendende Bäume durch Sturmschäden zerstört oder so angegriffen, dass sie den Sicherheitsbestimmungen nicht mehr standhalten konnten. Auch strukturgebenden Elemente wie der Wasserspielplatz oder das Rondell im Mittelpunkt des Gartens mit den roten Ziegelmauern konnten wegen Auflagen des Unfallschutzes seit Jahren nicht mehr genutzt werden. Das Landschaftsarchitekturbüro faktorgrün mit Sitz in Rottweil, das schon mehrere Projekte für die Stiftung reali- sieren konnte, nahm sich daher dem Sinnesgarten in Baindt an. Und wie das nun mal ist wenn Profis auf ein Projekt schauen, fielen gleich mehrere weitere Aspekte auf, die angepackt werden mussten: Verschiedene Spielgeräte und Holzelemente sollten ersetzt oder ertüchtigt werden. Die in Anlehnung an Barockgärten schachbrettartig gestaltete Wegeführung wies ein so starkes Gefälle auf, dass Rollifahrer nur in Begleitung von Betreuungspersonen darauf Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 47 fahren konnten. Die zu engen Wege mit den scharfen Ecken sollten durch breite, geschwungene Wege auch für unsere Rollifahrer nutzbar gemacht werden. Kurz und gut: Mit kleineren Sanierungsmaßnahmen schien es nicht getan zu sein. Hinzu kamen lang gehegte Wün- sche unserer Schülerinnen und Schüler und der Bewohner unseres Erwachsenenbereichs. All diese und viele weitere Aspekte wie Insektenschutz oder Nachhaltigkeit flossen in die fachkundigen Überlegungen des Architektenteams um Stefanie Moosmann und Alexander Gräßle ein. Mit viel Einfühlungsvermögen für die Bedarfe der blinden und sehbehinderten Menschen, die den Sinnesgarten nutzen und mit kreativer Fachkompetenz ist ein völlig neues Kon- zept entstanden, das sowohl die geographischen Schwierigkeiten löst und gleichzeitig die historischen Hintergründe der Anlage würdigt. Fachfirmen aus der Region wie die Firma Gartenbau Müller aus Weingarten oder die Firma Schützbach Bau aus Baindt setzen das Konzept Hand in Hand unter der Regie von Alexander Gräßle um. Ein herzlicher Dank an dieser Stelle für das gute Miteinander in allen Gewerken und die hervorragende Arbeit in diesem sehr komplexen Projekt. Die Bau- und Pflanzarbeiten sollen dieses Jahr noch abgeschlossen werden und der Zugang zur Kirche durch den Garten kann auch in Kürze wieder freigegeben werden. Über die vielen Highlights soll noch nicht berichtet werden. Nur so viel: Der neue Sinnesgarten wird ein besonderer Erlebnisort für Menschen mit und ohne Sinnesbehinderung sein. Auch wird er Menschen mit komplexen Einschränkungen völlig neue Möglichkeiten der Teilhabe bieten. Es wird Bereiche der Ruhe und der Action geben, der Besinnung und vieler Sinneserfahrungen. Es soll ein Begegnungsort entstehen für die uns anvertrauten Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen und für die Öffentlichkeit. Vom Kinder- gartenkind bis zu den Senioren. Lassen Sie sich überraschen!! Am 5. Mai 2024 wird der Sinnesgarten im Rahmen eines großen Einrichtungsfestes feierlich eingeweiht, eröffnet und Ihnen allen vorgestellt werden. Merken Sie sich den Termin bitte heute schon fest vor. Dr. Marcus Adrian Direktor Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum Baindt Amtliche Bekanntmachungen Einladung zur Verbandsversammlung Der Abwasserzweckverband Mitt- leres Schussental, dem die Verbandsmitglieder Baindt, Berg, Fronreute und Wolpertswende angehören, hält am Dienstag, 28. November 2023 im Verwaltungsgebäude der Kläranlage, Kanzach, seine nächste Verbandsversammlung ab. Die öffentliche Sitzung beginnt um 18:00 Uhr. Es ist folgende Tagesordnung vorgesehen: öffentliche Sitzung: 1. Bericht des Verbandsvorsitzenden 2. Bericht der technischen Verwaltung 3. Neuwahl der Verbandskassenverwaltung 4. Stellungnahme zum Prüfungsbericht der Gemeinde- prüfungsanstalt (GPA) – Allgemeine Finanzprüfung 2016 bis 2020 und Eröff- nungsbilanz zum 01.01.2019 5. Verabschiedung der Haushaltssatzung und des Haus- haltsplans 2024 Ergebnishaushalt, - Finanzhaushalt, - Stellenplan 6. Verschiedenes Hierzu ergeht höfliche Einladung. Daniel Steiner – Verbandsvorsitzender Zahlreicher Regen im November Allgemeine Info zur Grundwasserneubildung Regen, Regen und nochmals Regen, gefühlt geht das in weiten Landesteilen schon seit Wochen so und nimmt einfach kein Ende. Mal regnet es etwas stärker, mal fällt der Regen nur in homöopathischen Dosen. Im Normalfall gibt es im November zwischen 50 und 100 Liter pro Quadratmeter. In diesem November wa- ren laut der Niederschlagsdatenbank in Baienfurt be- reits 172 Liter pro Quadratmeter (Stand 19.11.2023). Nähere Infos unter www.wetterwarte-sued.com unter der Rubrik Niederschlagsstationen Fürs Grundwasser sind die Regenmengen sehr gut. Die Grundwasserneubildung erfolgt vorwiegend im Winter. Positive Effekte ergeben sich durch regelmäßige Nie- derschläge über den gesamten Winter. Im November hatten wir mehr Regen als im Durchschnitt der vergan- genen Jahre. Von den zahlreichen Niederschlägen pro- fitieren unsere Böden. Die Regenfälle der vergangenen Wochen reichen jedoch nicht aus, um sich positiv auf den Grundwasserstand auszuwirken. Der Regen hat das Defizit abgemildert. Die obere Bodenschicht ist nun mit wenigen Ausnahmen in Deutschland gut durchfeuchtet. Die jüngsten Regenfälle tun den Böden sehr gut, die in den vergangenen Sommern stark ausgetrocknet sind. Seit 2003 ist ein signifikanter Rückgang der Niederschlä- ge zu beobachten. Das gelte auch für den maßgeblichen Zeitraum für die Grundwasserneubildung: Die Winter- monate November bis April sind für die Grundwasser- neubildung wichtig, da zu dieser Zeit ein großer Teil der Niederschläge im Boden versickern kann. Als Wasser- versorger hofft der Zweckverband Wasserversorgung in den Wintermonaten immer auf viel Schnee und Regen. Wir müssen bisher dankbar für die Niederschläge im November sein. Jedoch kommt nach den Vorhersagen noch was nach. Richten wir den Blick auf den Dezember, dann machen wir evtl. große Augen: Denn die aktuel- Nummer 47 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 le Dezemberprognose sieht laut www.wetter.de weitere Niederschlagsmengen auf uns zukommen. Unsere Bö- den sind jetzt schon gesättigt und viel Wasser werden sie nicht mehr aufnehmen können. Wenn es im Dezem- ber nahezu täglich regnen sollte und der Schnee aus den Bergen aufgrund mildem Hochwasser noch taut, sind in Teilen Deutschlands evtl. Hochwasser mehr oder weni- ger unausweichlich. Ist die Trinkwasserversorgung in Baden-Württemberg noch sicher? Diese Frage wird in Zeiten des fortschreiten- den Klimawandels und immer heißeren Sommern immer häufiger gestellt. Sie ist berechtigt, denn in Baden-Würt- temberg liegt der Temperaturanstieg gegenüber dem vorindustriellen Zeitalter bereits bei 1,5 Grad Celsius und damit über dem bundesweiten Durchschnittswert. In der Folge nimmt die Verdunstung spürbar zu, Bäche und Flüsse führen im Sommer immer weniger Wasser, zum Teil trocknen sie aus. Trotzdem ist die Trinkwasserversorgung noch sicher, denn Baden-Württemberg war bisher ein wasserreiches Land. Wassermangelgebieten standen Wasserüberschussge- biete gegenüber. Es ist also eine Frage der Wasserinfra- struktur, immer und überall ausreichend Trinkwasser zur Verfügung zu stellen. In der Regel sind die Wasserversor- gungsunternehmen dafür gut gerüstet. Trotzdem kann es im Einzelfall an heißen Sommertagen in länger anhal- tenden Trockenperioden bei einzelnen Wasserversorgern zu Engpässen kommen. Die dort betroffenen Gemeinden untersagen dann beispielsweise das Befüllen von Pools oder das Bewässern von Rasenflächen in Gärten oder Parkanlagen. Auch in Zeiten des Klimawandels ist es daher wichtig, mit der kostbaren Ressource Trinkwasser sorgsam umzugehen. Nach vielen trüben Regentagen freuen wir uns alle auch auf eine schöne besinnliche und hoffentlich auch etwas trockenere Adventszeit. Ihr Zweckverband Wasserversorgung – Baienfurt-Baindt Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 10 - 18 Uhr Kinder Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravens- burg Elisabethenstr. 15 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 25. November und Sonntag, 26. November Kleintierpraxis A. Kirsch, Tel.: 0751 - 95 88 44 00 - Telefonische Anmeldung erforderlich - Apothekennotdienst (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 25. November Apotheke im real Weingarten, Franz-Beer-Str. 108, 88250 Weingarten, Tel.: 0751 - 7 64 55 08 Sonntag, 26. November St. Gallus-Apotheke Grünkraut, Bodnegger Str. 48, 8287 Grünkraut, Tel.: 0751 - 79 12 20 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 47 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Frau Schäch, Sprechzeiten: Di + Do 15:00 – 17:30 Uhr Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Esse n auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-116 E-Mail: betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de Markdorferstr. 43 88213 Ravensburg/Bavendorf Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte und hochaltrige Menschen, die gerne in Gemeinschaft sind. Jeden Dienstag und Donnerstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt und im Ev. Gemeindehaus in Berg. Fahrdienst möglich. Ihre Ansprechpartnerin: Frau Munding Abfallwirtschaft Kompostieranlage am Annaberg Die Öffnungszeiten der Kompostieranlage am Annaberg sind bis zur Schließung freitags von 16.30 Uhr bis 17.30 Uhr und samstags von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr. Letztmals geöffnet ist die Kompostieranlage am 25. November 2023, sofern es die Witterung zulässt. Um Beachtung wird gebeten. Ihre Gemeindeverwaltung Grüngutannahmestelle Wöhr in der Friesenhäusler Straße Änderung der Öffnungszeiten ab 01.12.2023 Vom 01.12.2023 - 31.03.2024 ist die Grüngutannahme- stelle nur noch freitags von 15:00 - 18:00 Uhr geöffnet. Die Annahmetage Montag und Mittwoch entfallen. Um Beachtung wird gebeten. Ihre Gemeindeverwaltung Unsere Jubilare Wir gratulieren Herzlichen Glückwunsch Herr Hugo Jung feierte am 18. November 2023 seinen 85. Geburtstag und Herr Dragutin Antolic ebenfalls seinen 85. Geburtstag am 18. November 2023. Im Namen von Frau Rürup erhielten sie ein kleines Präsent der Gemeinde. Für die Zukunft wünschen wir den Jubilaren alles Gute, persönliches Wohlergehen und eine gesegnete Zeit. Gemeindeverwaltung Veranstaltungskalender Dezember 02. 12. Nikolausmarkt unterer Schulhof 05.12. Nikolausbesuche Landjugend 05. + 06.12. Nikolausbesuche DRK 10.12. Weihnachtsfeier VDK Weingarten 13.12. Gemeinderatssitzung Rathaus 13.12. Adventsfeier Seniorentreff BSS 16.12. Festkonzert Musikverein SKH 26.12. Weihnachtstanz Landjugend SKH 31.12. Silvesterschießen Schützengilde + Böllergruppe Baindt WSP Kindergartenachrichten Kindergarten St. Martin Adventscafe im Kindergarten St.Martin Liebe Gemeindemitglieder, wir laden Sie ganz herzlich zum Adventsca- fe in unser Haus in der Lilienstraße 2 ein. Genießen Sie die voradventliche Atmosphäre mit einer Tasse Kaffee oder Kinderpunsch und lassen Sie sich mit selbstgebackenen Waffeln und Brezeln vom Baindter Beck verwöhnen. Unser Adventscafe ist vom 27. November bis 1. Dezember jeden Vormittag von 7:30 - 9:30 Uhr geöffnet. Ebenfalls können Sie am Montag- und Mittwochnachmittag von 14:00 - 16:00 Uhr unser Adventscafe besuchen. Auf Ihr Kommen freuen sich alle Kinder, Eltern und Kin- dergartenteam vom Kindergarten St. Martin. Nummer 47 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Schulnachrichten Klosterwiesenschule Baindt Neues aus der Klosterwiesenschule Kleine und große Heldinnen und Helden auf dem Eis Am vergangenen Montag marschierten zunächst die Erst- und Zweitklässler, später auch die Dritt- und Viert- klässler, im strömenden Regen, aber in bester Laune, zur Bushaltestelle, um nach Ravensburg zu fahren: Schlittschuh laufen! Mit großem Eifer, unterstützt von ihren Lehrkräften und zahlreichen Elternteilen durften die kleinen und großen Heldinnen und Helden ihre ersten „Schritte“ auf dem Eis machen, sie durften die ersten Runden noch an der Hand laufen und viele Kinder sind mutig gleich zu toller Musik losgefahren. Nach jeweils gut 1 1/4 Stunden hatten die Kinder rote Backen und ein glückliches Lächeln im Gesicht. Keine(r) hatte sich verletzt - auch dank der vielen Helfer. Wir bedanken uns ganz herzlich beim Förderverein und beim Elternbeirat für die großzügige Unterstützung von 5,00 Euro pro Kind! Vielleicht hat ja die eine oder der andere Lust bekom- men, die Schlittschuhe in diesem Winter (wieder) häufi- ger anzuziehen? Es war ein rundum toller Vormittag auf Schlittschuhen! Amelie Heberling, Rektorin Zur Information Die AOK - Die Gesundheitskasse Bodensee-Oberschwaben Handys sicher entsorgen Handy-Sammel- und Recycling-Aktion des Landes Ba- den-Württemberg: Die AOK – Die Gesundheitskasse Bodensee-Oberschwaben beteiligt sich Region Bodensee-Oberschwaben, 16.11.2023 Neues Handy, was tun mit dem Alten? In fast allen Haus- halten in der Region schlummern alte Handys in den Schubladen. „Das Land Baden-Württemberg hat eine Sammelaktion ins Leben gerufen, an der sich auch die AOK Bodensee-Oberschwaben beteiligt“, freut sich Mar- kus Packmohr, AOK-Geschäftsführer. Smartphone und Co gehören heute zum Alltag. Doch die Geräte haben eine dunkle Kehrseite. Um die Rohstoffe, die in ihnen stecken, wird vielerorts verbittert gekämpft. Allein in Deutschland liegen geschätzt über 200 Millio- nen Mobiltelefone ungenutzt herum und mit ihnen etwa 1.800 Tonnen Kupfer, 764 Tonnen Kobalt, 30 Tonnen Silber, 5 Tonnen Gold und 1,6 Tonnen Palladium. Wertvolle Roh- stoffe also, die durch Recycling zurück in den Produkti- onskreislauf gelangen könnten. Die AOK Bodensee-Oberschwaben unterstützt jetzt das Land Baden-Württemberg bei der Handy-Sammelakti- on. Markus Packmohr ergänzt: „Ab sofort stehen in allen AOK-KundenCentern Sammelboxen am Empfang bereit. Dort können alte Handys zu den normalen Öffnungszei- Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer Fr. Heine/Fr. Schreitmüller 9406-17 Amtsblatt Fr. Heine/Fr. Schreitmüller 9406-17 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt Leitung Hauptamt Frau Maurer 9406-40 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Merker/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Herr Bautz/Frau Ziegler 9406-14 Volkshochschule Frau Brei 9406-12 Gewerbeamt Frau Brei 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Herr Bautz 9406-14 Hallenbelegung SKH Frau Gerhardt 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei, Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Altbau 94114-140 E-Mail: leitung.altbau@kiga.baindt.de Leitung Neubau 94114-141 E-Mail: leitung.neubau@kiga.baindt.de Leitung Schulgebäude 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.schulgebaeude@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 47 ten abgegeben werden. Die Handys werden dann fach- gerecht recycelt. Die Erlöse kommen ausschließlich drei Förderprojekten zugute.“ Mehr Infos zur Handy-Sammelaktion unter www.handy-aktion.de. Infos zu den Öffnungszeiten der AOK-KundenCenter un- ter www.aok.de. Technisches Gymnasium Ravensburg Informationsveranstaltung Am Technischen Gymnasium Ravensburg findet am Dienstag, den 28. November 2023, eine Informationsver- anstaltung für Schülerinnen und Schüler sowie Eltern statt. Ab 16.30 Uhr kann man in Gesprächen mit Schülerinnen und Schülern sowie Lehrerinnen und Lehrern einen per- sönlichen Eindruck von den Profilen Mechatronik, Infor- mationstechnik, Gestaltungs- und Medientechnik, Technik und Management (ab Klasse 11) sowie über das sechs- jährige technische Gymnasium (ab Klasse 8) erhalten. Außerdem werden für die Besucherinnen und Besucher Werkstätten und Klassenräume geöffnet, aktuelle Schul- projekte präsentiert, Unterrichtssequenzen gezeigt und Versuche vorgeführt. Die zentralen Informationsveranstaltungen zum dreijäh- rigen und sechsjährigen Technischen Gymnasium finden um 18.00 Uhr statt. Gewerbliche Schule Ravensburg, Gartenstraße 128, Tel. 0751/368-100, www.gsravensburg.de Schulträger: Landkreis Ravensburg Landratsamt Ravensburg Das Landwirtschaftsamt informiert: Fortbildung zur Pflanzenschutz-Sachkunde Das Landwirtschaftsamt des Landkreises Ravensburg bietet für Sachkundige im Pflanzenschutz eine Fortbil- dung an. Diese findet am Donnerstag, 07. Dezember von 10:00 bis 15:30 Uhr im “Gasthof Zur Post” in Wolfegg statt. Jede/r Sachkundige im Pflanzenschutz ist dazu verpflich- tet, in einem Drei-Jahres-Zeitraum mindestens vier Stun- den Fortbildung nachzuweisen. Das Tagungsprogramm beinhaltet aktuelle Themen rund um den Pflanzenschutz im Grünland. Mitarbeitende des Landwirtschaftsamtes referieren zu den Themen „Ände- rungen bei den rechtlichen Vorgaben“, „neue Ansätze der Einzelpflanzenbekämpfung mittels Sensortechnik“, „Pro- dukte und Wirkstoffe zur Ampferbekämpfung“, „Grün- landverbesserung“ sowie „bedarfsgerechte Düngung“. Von 12:00 – 13:30 Uhr ist eine Mittagspause vorgesehen. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei. Die Kosten für Essen und Getränke tragen die Teilnehmen- den selbst. Zur Erstellung der Teilnahmebescheinigungen ist eine Anmeldung unter Angabe von Namen, Adresse und Geburtsdatum zwingend erforderlich. Anmeldungen sind bis 30. November per Telefon unter der 0751/85-6010 oder als E-Mail an la@rv.de möglich. Maschinenring Alb-Oberschwaben e.V. Haushalts- und Familienhilfe 88356 Ostrach, Hauptstraße 17 Ihre Familie ist bei uns in guten Händen. Krankheit, Schwangerschaft und Entbindung, Kranken- haus- und Kuraufenthalt und Unfall können Anlass sein, dass Ihre Familie Unterstützung braucht. Unsere Familienpflegerinnen helfen Ihnen in dieser Situ- ation, kümmern sich um Ihre Kinder und versorgen Ihren Haushalt. Die Kosten für unsere Haushalts- und Famili- enhilfe übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen, die Rentenversicherung, das Sozial- und Jugendamt oder andere Beihilfeträger. Auskunft und Beratung: Ulrike Reiter, Telefon 07585/9307-11 oder E-Mail u.reiter@mr-ao.de 61. AULENDORFER WINTERTAGUNG am Freitag, 08. Dezember 2023 Beginn: 09:30 Uhr am Landwirtschaftlichen Zentrum Aulendorf Atzenberger Weg 99, 88326 Aulendorf und als Online-Veranstaltung Die Aulendorfer Wintertagung wird in Zusammenarbeit mit der Tierseuchenkasse Baden-Württemberg (TK), den Tiergesundheitsdiensten (TGD), dem Staatlichen Tier- ärztlichen Untersuchungsamt Aulendorf (STUA) und dem Landwirtschaftlichen Zentrum für Rinderhaltung, Grünlandwirtschaft, Milchwirtschaft, Wild und Fischerei Baden-Württemberg Aulendorf (LAZBW) durchgeführt. Kälberhaltung - Arzneimitteleinsatz - Klimawandel Wie können milchviehhaltende Betriebe mit diesen Her- ausforderungen umgehen? P r o g r a m m 09:30 Uhr Begrüßung und Eröffnung Direktor Michael Asse, LAZBW & Dr. Hans Ab- leiter, MLR 10:00 Uhr Kälberhaltung in Zukunft - über was disku- tiert die Europäische Union? Joschko Luib, LAZBW 10:45 Uhr Praktikerbericht „Kälberhaltung als Erfolgs- faktor im Milchviehbetrieb“ Jonathan Bürkle, Milchviehhalter aus Loß- burg-Ursental (LK FDS) 11:30 Uhr Die Tierarzneimitteldatenbank (TAM) jetzt auch für Milchviehhalter Pflicht - erste Er- fahrungen und Hinweise in der Umsetzung Dr. Hans-Jürgen Seeger, Rindergesundheits- dienst Aulendorf M i t t a g s p a u s e 13:00 Uhr Ansätze zur Reduzierung des Antibiotikaein- satzes in der Milchviehhaltung - die Eutergesundheit als Erfolgsschlüssel TÄ Tanja Weber, Eutergesundheitsdienst Au- lendorf 13:45 Uhr Praktikerbericht „Durch konsequentes Her- denmanagement die Herdengesundheit steigern“ Aaron Albinger, Milchviehhalter aus Winter- reute (LK BC) 14:45 Uhr Klimawandel und Milchkühe - Fütterungs- strategien zur Reduktion der Methanabgabe auf dem Prüfstand (Ergeb- nisse aus dem Projekt MethaKuh) Dr. Elisabeth Gerster, LAZBW Aulendorf 15:30 Uhr Digitalisierung in der Milchviehhaltung - wel- chen Mehrwert haben die Systeme für den Tierhalter (Ergebnisse aus dem Projekt Di- giMo) Dr. Hansjörg Nußbaum, LAZBW Aulendorf 16:15 Uhr Abschlussdiskussion 16:30 Uhr Ende Nummer 47 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Kosten: Präsenz: Teilnahmegebühr inkl. Tagungsunterlagen und Tagungsverpflegung: 36,00 € Online: Teilnahmegebühr inkl. Tagungsunterlagen: 15 € Online-Anmeldung erforderlich bis spätestens zum 01.12.2023 (Präsenz) bzw. 05.12.2023 (Online) über das Lehrgangsangebot auf der Homepage des LAZBW (www.lazbw.de) Klima-Spartipp des Monats November: Wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen! Meine Theorie, weshalb dieses bekannte Sprichwort so lautet, ist, dass neben dem Scherbensalat von zerbro- chenen Glasscheiben, ein weiteres großes Problem bei kaputter Scheibe entsteht. Denn ohne intakte Scheiben und geschlossene Fenster wird es im Winter einfach sehr schnell kalt und das nicht nur im Glashaus. Im Endeffekt verhält es sich bei Türen nicht viel anders. Wenn diese fehlen oder offenstehen, wird es Winter eben- falls sehr schnell kalt. Für Türen im Winter gilt daher: Bleibt die Tür im Winter zu, hast du vor der Kälte Ruh. Steht die Tür stattdessen auf, kommt Kälte rein und zwar zu Hauf. Speziell da Flure und Gänge nicht wärmer als 15 bis 16°C sein sollten, ist es wichtig, im Haus oder der Wohnung im Winter alle Türen geschlossen zu halten. Schließlich wür- de bei den extremen Minustemperaturen eines Flugzeugs auf Reisehöhe wohl auch niemand auf die Idee kommen, Türen und Fenster zu öffnen. Aber warum sollten die Türen im Winter eigentlich ge- schlossen bleiben? Obwohl vor verschlossenen Türen stehen nicht gerade angenehm ist, kühlt der Raum natürlich sehr rasch ab, wenn die Türen offen sind. Da warme Luft mehr Feuch- tigkeit aufnehmen kann, als dies bei kalter Luft der Fall ist, zieht auch in einem Gebäude die feuchte Warmluft immer dorthin, wo es kälter ist. Mit dem Effekt, dass der beheizte Raum auskühlt und mehr Energie benötigt wird, diesen einigermaßen warm zu halten. Laut Bundesminis- terium für Wirtschaft und Klimaschutz lassen sich bei ge- schlossenen Türen zwischen einzelnen Räumen im Haus oder in der Wohnung, alleine damit durchschnittlich fünf Prozent Energie und damit auch an Heizkosten, im Haus oder in der Wohnung einsparen. Es gibt zudem noch ein weiteres wichtiges Argument für geschlossene Türen während der Heizperiode. Denn ge- öffnete Türen sind bei großen Unterschieden von Tem- peratur und Luftfeuchte der ultimative Nährboden für Schimmelbildung. Wer also nicht gerade plant, eine pri- vate (Schimmel-) Pilzzucht zu eröffnen, dem sind offene Türen im Winter auch aus mykologischen Gründen nicht zu empfehlen. PS: Auch wenn der Klima-Spartipp mit dieser Ausgabe nun volljährig ist, wird dieser auch zukünftig mit einer Prise Humor und ein wenig Ironie gewürzt werden. Florian S. Roth Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg Koordinator für eine klimaneutrale Kommunalverwaltung - gefördert durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft BW Mobil: 0157 80661690 klima@b-gemeinden.de Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 25. November - 03. Dezember 2023 Gedanken zur Woche: Christus König vom Vater gesandt, im kalten Stall gebo- ren, von Menschen verachtet, am Kreuz gestorben. Christus König, Heil der Welt, Trost der Betrübten, Hoffnung der Hoffnungslosen, Licht in der Finsternis. Christus König, heile mich, stütze mich, segne mich. Samstag, 25. November 18.30 Uhr Baienfurt - Jugendgottesdienst mit den Mi- nistranten Jugendkollekte Anschließend Adventsbasar der Ministranten auf dem Kirchplatz Sonntag, 26. November - Christkönigssonntag 10.00 Uhr Baindt - Hubertusmesse mit den Jagdhorn- bläsern aus Fronreute Ministranten: Pia Kronenberger, Frida Rapp, Lisa Schad, Rafael Dorn, Theresa Henzler, Thomas Henzler, Lena Himpel († Paula und Rupert Gross mit Angehörigen, Walter Frei, Anton Ortner, Karl Schnell, alle verstorbenen Landfrauen) 11.15 Uhr Baindt - Taufe von Mina 17.00 Uhr Baienfurt - Kirchenkonzert zu Christkönig mit dem Kirchenchor und der Jugendkantorei Dienstag, 28. November 07.50 Uhr Baindt - Schülergottesdienst Mittwoch, 29. November 09.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Donnerstag, 30. November 07.45 Uhr Baienfurt - Schülergottesdienst Freitag, 01. Dezember 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier Samstag, 02. Dezember 17.00 Uhr Baindt - Taufe von Leon 18.30 Uhr Baindt - Eucharistiefeier Ministranten: Laureen Hartmann, Simon Elbs, Jonas Elbs, Hannah Elbs, Nele Gründler, Franziska Joachim, Robin Schnez († Anna und Johann Bergen, Johann Ger- mann, Julia Locher mit Angehörigen, Josef Heine, Hildegard und Siegfried Müller, Albert Konzett) Sonntag, 03. Dezember - 1. Adventssonntag 10.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier 11.15 Uhr Baienfurt - Wortgottesfeier mit dem Kinder- garten Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 47 Rosenkranzgebete im Dezember Im Dezember laden wir ganz herzlich ein zum Rosen- kranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottes- dienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 - 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 - 11.30 Uhr Donnerstag, 30. November geschlossen Freitag, 01. Dezember geschlossen Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Firmung 2023 in Baindt Am vergangenen Samstag empfingen 56 junge Menschen das Sakrament der Firmung durch Weihbischof Thomas Maria Renz. „So etwas gibt es nur noch selten in der Di- özese“ - so das Fazit des Bischofs nach dem bewegen- den Gottesdienst. Damit meinte er die große Anzahl der Firmbewerber, aber auch die Weise, wie wir uns auf die Feier vorbereitet und sie miteinander gestaltet haben. Mein Dank gilt daher allen Firmlingen und ihren Firmbe- gleitern, Ines Buck, Andreas Ehrat, Lisa Haumann, Felix Müller, Jonas Pfister, Zita Rapp, Stefanie Schad, Alina Steinacher und Doris Kapler im Hintergrund. Sie waren ein tolles Team! Aber auch die musikalische Begleitung war etwas Besonderes. Der Jugendchor Baindt zusammen mit dem ökumenischen Singkreis unter der Leitung von Doris Kapler und die Instrumentalisten mit Rainer Strobel am Keyboard ließen sich von der brechend vollen Kirche anstecken und wuchsen über sich hinaus. Dabei waren sie fast den ganzen Gottesdienst gefordert. Zusammen mit der großen Schar der Ministranten wurde die Firmung für alle zu einem Fest. Bei der gemeinsamen Fortsetzung in der Post sagten die Firmgruppenbegleiter und Beglei- terinnen: „Nächstes Jahr wieder so - wir sind dabei“. Ich freue mich darauf. Bernhard Staudacher Herzliche Einladun zum Jugendgottesdienst ist da jemand? musikalische Mitgestaltung durch: Samstag, 25.11.2023 um 18.30 Uhr Kath. Kirche Baienfurt anschließend Adventsmarkt mit Punsch- und Waffel- verkauf Missionsfaden Strickstube Sockenverkauf von handge- strickten Socken in allen Grö- ßen u. in verschiedenen Farben. Der Verkauf findet am Samstag, 02. Dezember 2023 beim Nikolausmarkt auf dem unteren Schulhof statt. Der Erlös kommt dem Missionsprojekt der katholischen Kirchengemeinde zugute. Ökumenisches Hausgebet im Advent Die christlichen Kirchen in Baden-Württemberg laden am Montag, 11. Dezember 2023 um 19.30 Uhr mit Glockengeläut zum Ökumenischen Hausgebet im Advent ein. Das Thema lautet: Lücken füllen - Gott finden. Die Flyer dazu liegen am Schriftenstand zur Mitnahme aus. Bußgottesdienst in der Adventszeit in Baindt Bußgottesdienst, Samstag, 16. Dezember, um 18.30 Uhr Bußfeier mit Eucharistiefeier Wir laden Sie herzlich dazu ein! Beichtgelegenheit in der Adventszeit in Baienfurt Zur Vorbereitung auf Weihnachten besteht während der Adventszeit wieder Gelegenheit, das Sakrament der Beichte zu empfangen. Samstag, 9. Dezember, um 17.30 Uhr (Pfarrer Bernhard Staudacher) Bußgottesdienst, Samstag, 9. Dezember, 18.30 Uhr Buß- feier mit Eucharistiefeier zur Vorbereitung auf Weihnach- ten. (Pfarrer Bernhard Staudacher) Wie laden Sie herzlich dazu ein! Nummer 47 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Verband Katholisches Landvolk e.V. Jahnstraße 30, 70597 Stuttgart Tel.: 0711 9791-4580 E-Mail: vkl@landvolk.de Familienwochenende in der Fastenzeit Der Verband Katholisches Landvolk (VKL) lädt alle inte- ressierten Familien, Großeltern und Alleinerziehende mit Kindern herzlich zum Familienwochenende ein. Dieses findet von Donnerstag, 15. bis Sonntag, 18. Februar 2024 im Kloster Heiligkreuztal in 88499 Altheim statt. Dem Leben zu trauen bedeutet, eine positive Einstellung zu entwickeln und zu wissen, dass wir mit Höhen und Tie- fen des Lebens umgehen können. So können wir den Mut schöpfen, alte Gewohnheiten loszulassen, die uns schein- bar Sicherheit geben, und Neues zu wagen. Dafür gibt es viele unterstützende Aspekte wie Dankbarkeit, Vertrauen, Resilienz oder die Fähigkeit zu vergeben. Auch der Glaube kann eine große Unterstützung sein. Das schön gelegene ehemalige Zisterzienserinnenkloster Heiligkreuztal ist der ideale Ort dafür, ein solches Thema zu vertiefen. Das Wochenende bietet die Möglichkeit, Ruhe zu finden, Gleichgesinnten zu begegnen oder einfach mal etwas Neues auszuprobieren. Um einen guten Austausch zu fördern, werden die Kinder betreut, während die Eltern dem Thema nachspüren. Ein selbst gestalteter Gottes- dienst am Sonntagvormittag rundet das Programm ab. Das Wochenende kostet für Erwachsene 200 €, für Kinder 80 €. Drittes und weitere Kinder sind frei. Landvolkmitglie- der erhalten 20 € Ermäßigung für die Familie. Bitte melden Sie sich bis zum Freitag, 19.01.2024 an bei: Verband Katholisches Landvolk e.V., Jahnstraße 30, 70597 Stuttgart, Tel.: 0711 9791-4580 oder per E-Mail unter vkl@landvolk.de Online-Adventskalender vom Kirchenchor Baindt Für diese Adventszeit hat sich der Kirchen- chor Baindt etwas ganz Besonderes aus- gedacht: einen Online-Adventskalender auf der Homepage vom Kirchenchor Baindt. Unter www. kirchenchor-baindt.de/advent.htm kann jeder, der das möchte, am 1. Dezember das erste Türchen öffnen. An jedem folgenden Tag wird es möglich sein, hinter ein wei- teres Türchen zu schauen. Dahinter wird sich jeweils eine schöne Überraschung verbergen, mal ein vom Kirchen- chor, Jugendchor oder Kinderchor gesungenes Advents- lied, mal eine Adventsgeschichte. Ein kleines Highlight an den Adventstagen, das gerne weitergegeben werden darf. ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Einladung zur Taizéandacht in Baindt Wir laden Sie alle recht herzlich ein zu un- serer ökumenischen Taizéandacht am 26. November 2023 um 19.00 Uhr in den Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt. Wir freuen uns, wenn Sie mit uns zusammen die Andacht feiern. Neue Mitarbeiterinnen und Mit- arbeiter gesucht! Informationsveranstaltung zur Ausbildung und Mitarbeit im qualifizierten Ehrenamt der Te- lefon Seelsorge Dienstag, den 09. Januar 2024 von 16 - 18 Uhr in Präsenz im Haus der Katholischen Kirche, Wilhelmstraße 2, 88212 Ravensburg Mittwoch, den 10. Januar 2024 um 19 - 21 Uhr in Präsenz im Haus der Katholischen Kirche, Wilhelmstraße 2, 88212 Ravensburg Die TelefonSeelsorge Oberschwaben-Allgäu-Bodensee in Ravensburg bietet für Frauen und Männer im Jahr 2024 eine neue Ausbildungsgruppe an. Der knapp zwei- jährige, nebenberufliche Ausbildungsgang befähigt zum ehrenamtlichen, seelsorglichen Dienst am Telefon und weiterführend auch zur Mail- und ChatSeelsorge. Die Teil- nehmerInnen bekommen Gelegenheit, ihre Zuhör- und Beratungskompetenz zu entwickeln bzw. zu verbessern, um sich im Umgang mit anderen Menschen feinfühliger und flexibler zu verhalten. Die Ausbildung umfasst Theo- rie-, Selbsterfahrungs- und Übungseinheiten. Einfühlungs- vermögen, innere Beweglichkeit und Persönlichkeitsent- wicklung stehen im Mittelpunkt der Weiterbildung, was für die Beratungstätigkeit am Telefon, in der Mail- und Chatarbeit genauso wichtig ist, wie für alle Lebens- und Beziehungsbereiche. Das Ehrenamt bei der TelefonSeelsorge ist unentgelt- lich. Und doch „lohnt“ es sich für alle, die ihr Leben be- reichern wollen durch einen Dienst, der auf Beziehungen und Gespräche setzt. Wieviel Zeit und welche sonstigen Anforderungen die Ausbildung und Mitarbeit bei der Te- lefonseelsorge erfordert, ist jeweils bei einem der beiden Informationsveranstaltungen zu erfahren. Anmeldung erbeten und nähere Informationen in der Geschäftsstelle 0751-3597770, per E-Mail info@telefonseel- sorge-ravensburg.de oder mit einem Kurzfilm und ausführ- lichen Informationen unter http://www.telefonseelsorge- ravensburg.de Wir freuen uns über Ihr Interesse und auf Ihr Kommen! Dr. Gabriela Piber und Regina Raaf /Hauptamtliche und Ausbilderinnen der TelefonSeelsorge Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Lasst eure Lenden umgürtet sein und eure Lichter bren- nen. Lk 12,35 Freitag, 24. November 19.00 Uhr Baienfurt Benefizkonzert in der Ev. Kirche Sonntag, 26. November Ewigkeitssonntag 10.00 Uhr Baienfurt Kinderkirche mit Probe fürs Krip- penspiel im Ev. Gemeindehaus Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 47 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche (Pfr. Schöberl) 19.00 Uhr Baindt Taizéandacht im Dietrich-Bon- hoeffer-Saal Montag, 27. November 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe im Ev. Gemein- dehaus Mittwoch, 29. November 15.45 Uhr Baienfurt Konfi-Unterricht im Ev. Gemein- dehaus 19.00 Uhr Baienfurt Kirchengemeinderatssitzung im Ev. Gemeindehaus Donnerstag, 30. November 19.00 Uhr Baienfurt Bibel im Gespräch im Ev. Gemein- dehaus (Pfr. Schöberl) Freitag, 01. Dezember 19.00 Uhr Baindt Lesung mit Regina Herzer im Die- trich-Bonhoeffer-Saal Sonntag, 03. Dezember 1. Advent 10.30 Uhr Baienfurt Abendmahlsgottesdienst mit Po- saunenchor in der Ev. Kirche (Pfr. Schöberl) 10.00 Uhr Baienfurt Kinderkirche mit Probe fürs Krip- penspiel im Ev. Gemeindehaus 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst im Pflegeheim Gedanken zum Ewigkeitssonntag In diesen Tagen denken wir an Menschen, von denen wir im letzten Kirchenjahr Abschied nehmen mussten. Wir lesen am Sonntag im Gottesdienst ihre Namen vor und zünden für Sie ein Licht an. Es ist ein Zeichen dafür, dass wir darauf vertrauen, dass sie in Gottes Gegenwart gut aufgehoben sind und für immer in seinem Licht leben. Gedanken zum Wochenspruch Jesus sagt über sich: „Ich bin das Licht der Welt. Wer mir nachfolgt, muss nicht im Finstern umhergehen, sondern wird das Licht des Lebens haben.“ Menschen, die sich darauf einlassen, werden selbst zu Lichtern, die diese Welt heller machen. Gott will uns zu einem Segen für unsere Mitmenschen und zu einem Lob für seinen Namen machen. Am Ewigkeitssonntag stellen wir uns diese Perspektive vor Augen, die Gott für unser Leben hat: Ein Leben in Be- ziehung zu ihm; jetzt und für immer. Herzliche Einladung dazu! Ihr Pfarrer Martin Schöberl --- Einladung zum Krippenspiel Hast du Lust mal oder wieder beim Kinderkrip- penspiel mitzumachen? Wir proben jeden kommenden Sonntag im Kindergottesdienst von 10.00 Uhr bis 11.30 Uhr im Ev. Gemeindehaus Baienfurt, Öschweg 32. Komm doch einfach vorbei. Wir singen, beten, üben unser Krippenspiel und haben Spaß zusammen. Wir freuen uns auf euch. Euer Kinderkirchteam Bibel im Gespräch - Johannes-Evangelium Auf in die dritte Runde. „Wer zu mir kommt, den werde ich nicht abweisen“ (Johannes 6,37) Wir laden wieder ein zum gemeinsamen Lesen, Diskutieren und Entdecken. Es sind in diesem Jahr noch drei Termi- ne zu denen wir alle herzlich einladen, jeweils donnerstagsabends um 19.00 Uhr im Ev. Gemeindehaus in Baienfurt am 23. + 30. November + 07. Dezember. Die Abende können auch einzeln gewinnbringend besucht werden. Ich freue mich wieder auf die Begegnungen und Gespräche in der nächsten Runde! M. Schöberl, Pfarrer --- Benefiz-Konzert 24. November 19.00 Uhr Ev. Kirche Baienfurt Kammermusik, Posaunenchor Stefan Braunwarth - Panflöte Thomas Kalkreuth - Gitarre Amelia Kutz - Gesang Ev. Kirchenchor --- „WAS DIE BIBEL UNS VERSCHWIEG“ TEXTE, GESCHICHTEN und LYRIK rund um biblische Gestalten Freitag 1. Dezember 19.00 - ca. 21.00 UHR Dietrich Bonhoeffersaal in Baindt (Dorfplatz2/1) Wer hat sich nicht schon einmal gefragt, was Maria wohl dachte, als plötzlich ein Engel vor ihr stand, oder wie Petrus sich fühlte, als er erkannte, dass Jesus seinen Verrat gesehen hatte... In den Texten und Geschichten dieses Abends kommen die Personen zu Wort, die dabei waren. Seien sie herzlich eingeladen zu hören, was sie zu sagen haben. Es hörte, schrieb und liest: Regina Herzer; Gemeindeleiterin und Religionspädagogin Musikalische Umrahmung auf der Zither: Stefan Breitweg Der Eintritt ist frei (Ein Spendenkörbchen wird aufgestellt) --- Offener Bibeltreff Am Sonntag, 26. November fin- det um 14:30 Uhr ein Offener Bibeltreff im Martin-Luther-Ge- meindehaus Weingarten statt. Unter dem Motto „Gott sorgt für Recht“ - die Botschaft des Propheten Micha, legen Matthias Pfizenmaier, Prädikant und Matthias Gei- ser, Hauskreisleiter das 3. Kapitel des kleinen Propheten Micha aus. Gäste sind herzlich willkommen, Veranstalter ist die evang.-landeskirchliche Gemeinschaft Die Apis. Nummer 47 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Einladung zum Senioren-Advent Am 07. Dezember 2023 um 14.30 Uhr laden wir herzlich ins Ev. Gemeindehaus Baienfurt ein. Wir und freuen uns auf Sie. Änderung - Achtung - Änderung Frauenkreis am MITTWOCH, den 6. Dezember 2023 - 19:00 Uhr Adventliche Feier Liebe Frauen, nachdem sich sich die Verlegung unseres Treffens auf 18:00 Uhr nicht bewährt hat, wollen wir nun wieder um 19:00 Uhr beginnen. Ganz herzlich laden wir deshalb zu unserem nächsten Frauenkreistermin im Advent ins Evan- gelische Gemeindehaus ein. In diesem Jahr soll unser Thema sein: „Alles hat seine Zeit“, das wir im Prediger 3, 1-15 finden. Ich freue mich schon auf das Wiedersehen. Eure Petra Neumann-Sprink Herzlich willkommen zur Adventsfeier Der Kreative Montag bietet an November 27.11. S. Tratzyk: „Geheimnisvolle Eulen erinnern an den Sommer“ Dezember 04.12. V. Roth: „Weihnachtskarten“ 11.12. R. Volz: „Zentangle - weihnachtlich“ 18.12. ADVENTSFEIER Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Helga Kaminski Petra Neumann-Sprink Tel.: 07502-4103 Tel.: 0751-52501 b.h.kaminski@gmx.de p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen - wenn nichts anderes angegeben ist - um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel 5,50 €; Material nach Verbrauch Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Einladung zum Adventsmarkt Adventsmarkt 25.11.2023, 14:00 - 21:00 Uhr 26.11.2023, 14:00 - 19:00 Uhr Weihnachtliche Dekorationen Handarbeiten Weihnachtsgebäck & Delikatessen Musikbegleitung Kreatives Basteln mit Kindern und vieles mehr ... Der Erlös kommt einem wohltätigen Zweck zugute Gelände der CBG Baienfurt Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e. V. Baindter Str. 11 88255 Baienfurt Vereinsnachrichten SVB mit knapper Niederlage im Aufsteiger- duell SV Mietingen - SV Baindt 2:1 (1:1) Am vorletzten Hinrunden-Spieltag der Lan- desliga-Saison gastierte der SVB im Rodi Sportpark beim Mitaufsteiger aus Mietingen. Die Gastge- ber spielen bisher eine bemerkenswerte Runde, mussten Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 47 einzig gegen den Tabellenführer aus Balingen eine Nie- derlage einstecken und rangierten vor der Partie dem- entsprechend verdient mit 26 Punkten auf dem zweiten Tabellenplatz. Und die Qualität der Gastgeber sollte die Baindter Mann- schaft bereits nach wenigen Sekunden zu spüren bekom- men. Nach einem schnellen Angriff über Außen scheiterte der SVM zunächst noch am rechten Kreuzeck, in der Folge bekam der SVB den Ball auf linken Abwehrseite aber nicht entscheidend geklärt. So drang Meneghini mit Zug bis zur Grundlinie vor und bediente D.Glaser am zweiten Pfosten, welcher unbedrängt zum Mietinger Führungstreffer ein- schieben konnte (2.). Auch im Anschluss zeigte sich der Mitaufsteiger deutlich überlegen und brachte mit langen Bällen auf die schnellen Stürmer Meneghini und Ertle die Baindter Verteidigung immer wieder in Bedrängnis. Da ein weiterer Mietinger Treffer aber ausblieb, arbeitete sich die Mannschaft von Trainer Rädel Minute um Minute besser ins Spiel und glich mit der ersten nennenswerten Chance eiskalt aus. Nach einem langen Schlag von Innenvertei- diger Brugger auf die linke Angriffsseite luchste Fischer einem SVM-Verteidiger den Ball ab, wobei das Spielgerät im anschließenden Zweikampf, Boenke-Ersatz Kern vor die Füße prallte. Dieser fasste sich aus knapp 20 Metern ein Herz und jagte den Ball unhaltbar zum 1:1 in den lin- ken Torwinkel (22.). Angetrieben vom Ausgleichstreffer entwickelte sich eine ausgeglichene Partie, wobei wenig später erneut Kern gefährlich vor dem Mietinger Tor auf- tauchte, den Ball jedoch nicht mehr entscheidend plat- zieren konnte. Damit ging es mit einem Unentschieden in die Halbzeitpause. Auch im zweiten Durchgang präsentierte sich den rund 320 Zuschauern ein ähnliches Bild - der SVM optisch et- was überlegen, der SVB mit guter Abwehrarbeit und im- mer wieder gefährlichen Kontermöglichkeiten. So auch nach gut einer Stunde, als Fischer seinem Spitznamen „Pace“ einmal mehr alle Ehre machte und über links die Mietinger Defensive abhängte; sein Abschluss aus zehn Metern rauschte aber übers Tor, da Baindts Nummer 13 wegrutschte. In den letzten zwanzig Minuten erhöhten die Gastgeber dann allerdings nochmal die Schlagzahl, wobei der SVB zweimal Glück hatte, dass der SVM die gefährlichen, flachen Hereingaben über und neben das Tor setzte (70.) (82.). In dieser Phase machte sich auch die verletzungsbedingte Auswechslung von Abwehrchef Brugger bemerkbar, welcher kurz zuvor nach einem Zwei- kampf mit dem Kopf gegen die Bande krachte. So fehlte es der Baindter Hintermannschaft eventuell in der 83.Mi- nute etwas an Tempo, als der SVB im Mittelfeld den Ball verlor, der SVM schnell umschaltete und die Kugel scharf vors Tor brachte. Dort rutschten Thoma und Walser am Ball vorbei, wodurch C.Glaser den Ball ins verwaiste Tor einschieben konnte. In der Schlussphase lag dann eher noch das 3:1 als das 2:2 in der Luft, Ertle schoss die Ent- scheidung aber über den Querbalken (90+3.). Betrachtet man den Spielverlauf und das Chancenver- hältnis geht der knappe Sieg für die Gastgeber in Ord- nung, dennoch hätte der SVB mit etwas Spielglück einen oder sogar drei Punkte aus dem Rodi Sportpark entführen können. Dieses Ziel geht es in der kommenden Woche gegen den TSV Riedlingen auf dem Oberzeller Kunstra- sen neu anzugehen. SV Baindt: Benjamin Walser, Michael Brugger (79. Dani- ele D´Ercole), Tobias Szeibel (70. Baba Camara), Philipp Thoma, Marko Szeibel, Jan Fischer, Daniel Kronenberger, Jonathan Dischl, Tobias Fink, Johannes Kern (47. Nico Geggier), Elion Kelmendi - Trainer: Jens Rädel Schiedsrichter: Julian Kiefer - Zuschauer: 320 Tore: 1:0 Dominik Glaser (2.), 1:1 Johannes Kern (22.), 2:1 Christian Glaser (83.) SV Baindt II - SV Vogt II 5:1 (0:1) Durch den anhaltenden Starkregen in den vergangenen Wochen durfte der SVB II den SV Vogt II zum letzten Hin- rundenspiel auf dem Baienfurter Kunstrasen begrüßen. Die „Zwoite“ startete allerdings denkbar schlecht ins Spiel und musste nach einem Abwehrfehler bereits nach zwei Minuten das 0:1 hinnehmen. Eventuell wurde bei dem ein oder anderen Abwehrspieler am Vorabend zu viel Krumbach konsumiert, sodass in den Anfangsminuten das nötige Timing fehlte. So wirkte der SVB II auch in der Folge immer wieder fehlerhaft, wodurch Trainer Geggier schon nach zwanzig Minuten die Taktik umstellte und zur Halbzeit viermal auswechselte. Diese Maßnahmen zeig- ten seine Wirkung, wodurch Bolgert mit einem schönen Steckpass Schnez in Szene setzte, welcher auf 1:1 stell- te (47.) Nur zwei Minuten später bugsierte der Baindter Sturmtank eine Ecke von Wöhr über die Linie und machte in der 55.Minute nach Vorlage von Knisel den Hattrick in- nerhalb von zehn Minuten perfekt. Der SVB II dominier- te die Partie nun nach Belieben, ließ die schwache erste Halbzeit vergessen und konnte sich immer wieder auf Schnez verlassen. Erst nickte er eine punktgenaue Flanke von Kretzer über die Linie (62.) und besorgte wenig später mit seinem fünften Tagestreffer den 5:1-Endstand (68.). Damit fährt der SVB II einen verdienten „Dreier“ ein und beendet die Vorrunde auf einem soliden vierten Tabel- lenplatz. Nach dem schlechten Saisonstart inklusive vier Niederlagen, fing sich Geggiers Team im Laufe der Runde aber und stellt mit 36 Toren den drittbesten Angriff. Be- merkenswert: 17 davon gehen auf Schnez Konto, welcher damit die Torjägerliste anführt. SV Baindt II: Benjamin Walser, Patrick Späth, Niklas Hug- ger (46. Dennis Hecht), Tobias Trautwein (80. David Krau- ter), Jannik Küchler (46. Kai Kaspar), Marc Bolgert, Moritz Gresser (46. Julian Keppeler) (71. Kai Kostka), Konstantin Knisel (80. Jannik Küchler), Johannes Schnez (80. Niklas Hugger), Max Kretzer, David Krauter (46. Markus Wöhr) - Trainer: Timo Geggier Tore: 0:1 Luis Heilig (2.), 1:1 Johannes Schnez (47.), 2:1 Jo- hannes Schnez (49.), 3:1 Johannes Schnez (55.), 4:1 Johan- nes Schnez (62.), 5:1 Johannes Schnez (68.) Vorschau: Sonntag, 26.11 13.00 Uhr: SV Baindt II - SG Argental II 15.00 Uhr: SV Baindt - TSV Riedlingen (Spielort: Kunstra- sen SV Oberzell) Jugendfußball F-Jugend Zu Gast bei Freunden - unter diesem Motto fand am ver- gangenen Samstag ein F-Jugend-Hallenturnier in Baindt statt. Diesmal gings für sechs Vereine, dem SV Mochenwangen, dem SV Blitzenreute, der SG Baienfurt, dem SV Bergat- reute, dem SV Bolstern und dem SV Haisterkirch zu uns nach Baindt. Um 9:30 Uhr war Anpfiff. In den beiden Spielfeldern, der ‚Allianz Arena München‘ und der ‚mhp Arena Stuttgart‘, fanden insgesamt 30 Spie- le à 10 Minuten statt. Neu war die jeweils musikalische Nummer 47 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Begleitung in der 10ten Minute. Es wurden aktuelle Fuß- ballhits gespielt, einige Kinder tanzen freudig ausserhalb der Spielfelder mit. Nach vielen spannenden Spielen und sichtlicher großer Freude am Kicken war gg. 12:20 Uhr das Spielende. Die Jumpatas durften ihr Können auf den Trampolinen zu flotter Musik zeigen. Nach einer Zugabe der baind- ter Jumpata gab es ein Gruppenfoto aller Spieler*innen mit anschließender Siegerehrung. Ein Dank geht hier an den Sponsor der Medaillen, an Kessler Konstruktion & Planung. Vielen Dank an alle Helfer, die sich um die Verpflegung kümmerten. Für den SV Baindt Spielten: Tim, Finja, Benjamin, Julian, Max, Erik, Pauline, Sabri, Theo, Vincent. B-Juniorinnen Vorschau - am kommenden Mittwoch treten unsere B-Ju- niorinnen im Verbandspokal gegen den 1. FC Heidenheim an. Wir freuen uns, wenn einige Zuschauer nach Baien- furt auf den Kunstrasen kommen und uns gegen diesen namhaften Gegner unterstützen. Mittwoch, 29.11.2023, 18:30 Uhr, Kunstrasenplatz Baienfurt Jugend 2 sammelt Erfahrungen SG Aulendorf III - SV Baindt II 10:0 Mit Jonas und Franziska debütierten beim Auswärtsspiel in Aulendorf gleich zwei neue Jugendliche aus unserem Training bei einem Mannschaftsspiel. Daher durften Franz und Pia zum ers- ten Mal im vorderen Paarkreuz spielen. Trotz des deutli- chen Ausgangs kämpften alle tapfer um jeden Punkt und waren bei einigen Sätzen auch drauf und dran diesen zu gewinnen. Aber auch ohne Erfolgserlebnis hatten alle Spieler und Spielerinnen Spaß und bleiben weiter dran, so- dass sich in Zukunft auch erste Erfolge einstellen werden! Es spielten: Franz Kreutle (0:2), Pia Kreutle (0:2), Jonas Hell (0:2) und Franziska Kedves (0:2) Herren 1 verlieren erneut TSV Meckenbeuren - SV Baindt 9:5 Leider standen am Samstag, 18.11.23 mit Philipp Schwarz und Wolfgang Assfalg krankheits- und verletzungsbe- dingt zwei Leistungsträger nicht zur Verfügung, sodass das Auswärtsspiel beim TSV Meckenbeuren zu einer Rie- senherausforderung wurde. Frank Markwart und Oliver Rückert sprangen für die zwei Ausfälle ein, vielen Dank dafür! In den Doppeln konnten wir uns im Vergleich zur schwa- chen Leistung der vergangenen Woche deutlich steigern und erwischten mit zwei Siegen einen optimalen Start. To- bias Nowak musste bei seinem ersten Auftritt im vorderen Paarkreuz der Landesklasse noch Lehrgeld bezahlen und verlor beide Partien beinahe chancenlos. Besser machte es Marcel Brückner, der beide Partien relativ souverän gewinnen konnte. Nico Scheffold behielt nur in seinem ersten Einzel mit 3:0 die Oberhand, in seinem zweiten Spiel musste er sich knapp mit 2:3 geschlagen geben. Thomas Nowak musste in der Mitte antreten und verlor beide Par- tien, wobei er in seinem 2. Einzel Gewinnchancen hatte, diese aber nicht nutzen konnte. Im hinteren Paarkreuz spielte Frank Markwart gegen seine besser eingestuften Gegner stark mit und gewann einige Sätze, aber leider kein Spiel. Ärgerlich war die knappe Niederlage mit 9:11 im fünften Satz. Oliver Rückert konnte den ersten Satz seines Einzels beinahe gewinnen, doch sein Gegner kam danach besser ins Spiel, sodass er die nächsten beiden Sätze deutlich verloren geben musste. Fazit: Trotz ersatzgeschwächter Mannschaft haben wir es geschafft, das Spiel bis zum Spielstand von 5:5 ausgegli- chen zu gestalten und mit etwas Glück wäre in der zwei- ten Einzelrunde auch ein Punktgewinn möglich gewesen. Bereits am kommenden Samstag, den 25.11.23, wartet mit dem Tabellenführer Amtzell II ein ganz schwerer Brocken auf uns. Wir hoffen, dass unsere kranken Spieler rechtzei- tig wieder fit sein werden und wir Gegenwehr leisten kön- nen. Spielbeginn ist um 18 Uhr in der Baindter Sporthalle. Es spielten: Marcel Brückner (2:0), Tobias Nowak (0:2), Nico Scheffold (1:1), Thomas Nowak (0:2), Frank Markwart (0:2) und Oliver Rückert (0:1) Tischtennisabteilung bekommt neue Wettkampftische Nach über 10 Jahren hat sich die Tischtennisabteilung um vier neue Wettkampftische bemüht. Damit können die erste und zweite Mannschaft bei einem gemeinsamen Heimspieltag an den selben Tischen spielen und geben nach außen ein geschlossenes Bild ab. Außerdem waren die alten Tische in die Jahre gekommen, sind teilweise defekt und daher nur noch für Trainingsabende geeig- net. Unser besonderer Dank gilt dem Hauptverein, sowie unseren Sponsoren EHG Stahl.Metall und Kiesel, die uns bei diesem hohen finanziellen Aufwand kräftig unter die Arme gegriffen haben. Wir freuen uns sehr, die Platten beim nächsten Heimspiel am 25.11.2023 gegen Amtzell einweihen zu dürfen. Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 47 Abt. Frauenturnen Weihnachtsfeier Unsere Weihnachtsfeier findet am Freitag, 8.12.23, um 18.30 Uhr im Gasthaus „Zur Mühle“ statt. Dazu sind auch alle unsere Ehemaligen herzlich eingeladen. Anmeldung im Sport (Liste) oder telefonisch bei Wally, Tel. 2171, oder Anita, Tel. 2538. Wir freuen uns über zahlreiche Teilnehmerinnen. Taekwondo Baindt e.V. Taekwondo Landes - Dan Prüfung Am Samstag, 18. November richteten wir die Landes-Dan-Prüfung in der Blinden- schule in Baindt aus. Prüfungsrefenten waren Hermann Deeg, Präsident der TUBW, Roland Menz aus Bad Saulgau und Alfred Manthei. 12 Prüflinge, davon 11 zum 1. DAN und ein Prüfling zum 2. DAN stellten sich der Herausforderung. Die Prüflinge aus unserem Verein waren Melanie Buschle, Natascha Schupp, und Tobias Hell Der Prüfungsablauf erfolgte in angenehmer Atmosphäre, was sicher auch den Prüfern zu verdanken war. Die Prüflinge,12 an der Zahl, mussten sich in den Berei- chen Pommsae, Wettkampf, Einschrittkampf, Selbstver- teidigung und Bruchtest beweisen. Alle Prüflinge haben ihr Ziel erreicht und fuhren mit er- haltener Urkunde und mit neuer Motivation nach Hause. Der Vorstand des Taekwondo Baindt e.V. sowie alle Mit- glieder gratulieren Melanie, Natascha und Tobias zum 1. DAN. (Schwarzgurt) Alfred Manthei Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e. V. Ortsverein Baindt e. V. Landfrauen Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e.V. Ortsverein Baindt. Herzliche Einladung zu unserer Einstimmung in den Advent am Mittwoch, 06.12.2023 um 19.30 Uhr im Bi- schof-Sproll-Saal in Baindt. Bei Gebäck, Punsch u. Glühwein wollen wir ein paar be- sinnliche Stunden mit Gesangsduo gemeinsam verbrin- gen. Wir freuen uns auf euer Kommen. Info für alle angemeldeten Teilnehmer unserer Fahrt zum Weihnachtsmarkt nach Freiburg. Am Freitag, 15.12.2023 starten wir um 9.00 Uhr am Parkplatz Tennishalle in Baindt mit dem Busunternehmen Kretzer. Wir freuen uns, dass sich so viele gleich angemeldet haben. Landjugend Baindt e.V. Nikolausbesuch am 5. Dezember Von drauß‘ vom Walde komm ich her, ich muss euch sagen, es weihnachtet sehr! Und überall auf den Tannenspitzen sah ich goldene Lichtlein sitzen. Auch dieses Jahr ist es wieder soweit, der Nikolaus der Landjugend Baindt möchte gern am 5. Dezember die Baindter Kinder besuchen. Wenn Sie Interesse an einem Hausbesuch haben, melden Sie sich bitte bis spätestens 01.12.23 bei Sira Wöhr unter sira.woehr@web.de. Spätere Anfragen können nicht be- rücksichtigt werden. Bitte auch vorab den gewünschten Text mitschicken. Ihre Landjugend Baindt Reitergruppe Baindt Nikolausmarkt Unsere Reiterjugend ist in diesem Jahr auf dem Nikolausmarkt am 2. Dezember wieder mit einem Stand vertreten. Bis zum 26.11.2023 nehmen wir Vorbestellungen für Ad- ventskränze entgegen. Teilt uns Eure gewünschten Details wie Kranzgröße und Kerzenfarbe mit und ihr erhaltet den passenden Kranz. Die Jugendabteilung freut sich über zahlreiche Bestellun- gen und Euren Besuch auf dem Nikolausmarkt. Volleyball LJ Baindt Pokalspiel VLJ Baindt 2 gegen VLJ Baindt 1 Schneller als gedacht fand das Pokalspiel zwischen den beiden Mannschaften der Volleyball Landjugend Baindt statt. Die Po- kalrunde wird parallel zur regulären Spielrunde durchge- führt. Während im normalen Spielbetrieb Mixed 2/4 zwei Frauen und vier Männer auf dem Volleyballfeld stehen, finden sich beim Pokal sowohl drei Frauen als auch drei Männer auf dem Spielfeld ein. Es wird auf drei Gewinn- sätze gespielt. Baindt 1 konnte im ersten Satz mit einer grandiosen Auf- schlagserie ordentlich vorlegen (25:9). Doch mit 21:25 legte die zweite Mannschaft mit Unterstützung der zahl- reichen Fans nach. Auch über die Ortsgrenzen hinaus sind die (aktuellen und ehemaligen) Baindter Volleyballer bekannt für ihre Monsterblöcke, die beide Mannschaf- ten nutzten, um sich gegenseitig immer wieder unter Druck zu setzen. Auch clevere Spielerwechsel auf Seiten der Gastgeber Baindt 2 brachten diese leider nicht zum Sieg. Mit der Kraft der Ananas platzierten die Angreifer von Baindt 1 ein paar saftige Bälle. Es ging flüssig weiter und eine erneute Aufschlagserie besiegelte die letzten beiden Sätze (25:15; 25:14). In der nächsten Pokalrunde trifft Baindt 1 daher auf die TV 02 Langenargen Red Hot Volley Peppers. Auch Baindt 2 wird bereits am Sonntag, 26.11.2023 mit ebendieser Mannschaft konfrontiert – allerdings in der normalen Spielrunde Mixed 2/4 B2 Süd. Weiterer Gegner wird die TSG Wilhelmsdorf Löwenzahn. Nummer 47 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 Baindt 1 & 2 gemeinsam nach dem Pokalspiel Alpinteam Baindt Anmeldung für die Veranstaltungen des Alpinteam SV Baindt auf dem Nikolaus- markt am 02.12. Das Alpinteam Baindt steckt wieder voll in der Saisonvorbereitung, damit unsere Kurse und alle anderen Veranstaltungen wieder gelingen! Zunächst findet am 02. Dezember der Baindter Niko- lausmarkt statt. Wie die vorherigen Jahre nehmen wir hier Anmeldungen für unsere Ski- und Snowboardkur- se entgegen. Diese sind für 13./14.01. und den 20./21.01. am Schetteregg geplant. Ersatzwochenende wäre der 27./28.01. Die Anmeldung beginnt um 11 Uhr. Hierzu bitte für jeden Teilnehmer ein Anmeldeformular von unserer Homepage (www.svbaindt.de) runterladen und voraus- gefüllt mitbringen. Ausserdem können Sie sich am Nikolausmarkt für unse- re Ausfahrt am 28.12. an den Sonnenkopf, für die Ferien- kurse in der Fasnetszeit und für unser Jugendlager am 15./16.03. anmelden. Wir bedanken uns bereits im Voraus für ihr Vertrauen und freuen uns auf eine schöne Saison! Ihr Alpinteam Baindt Der Ortsverband Bündnis 90/Die Grünen Baindt lädt ein Wollen Sie Mitreden und gestalten in Baindt? Das Bünd- nis 90/Die Grünen freut sich über Unterstützung für die Grüne Arbeit vor Ort. Am Freitag den 1.12. um 19:30 Uhr sind alle Interessierten herzlich eingeladen in die Gastwirtschaft „Zur Mühle“. Als Auftakt zur Kommunalwahl 2024 gibt es einen Gedanken- und Informationsaustausch zu den aktuellen Projekten vor Ort aus den Bereichen Bauen, Klimawandel, Energie- sicherung und Soziales. Auch die Frage: „Im Gemeinderat - Und jetzt?“ wird erörtert. Zudem gibt es einen Überblick über den Ablauf der Kommunalwahl. Insbesondere neue Kandidat*innen für die Grüne Gemeinderatsliste sind herz- lich willkommen. Informationen bei: Michael Spiegel: mspiegel1957@gmail.com Doris Graf: d.graf@ng-web.net Antje Claßen: aclass@gmx.net Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donnerstag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Adventsfeier 02.12.2023 Wir möchten unsere Mitglieder, vor allem auch unse- re älteren Mitglieder, am Samstag den 02.12.2023 um 14.30 Uhr ins Haus am Mühlbach, Seniorenweg 4 zu un- serer Adventsfeier ganz herzlich einladen. Nach einer kleinen Feierstunde und dem jährlichen Rück- blick gibt es Kaffee und Kuchen. Anmeldung bitte bis spätestens Mittwoch 29.11.2023. Organisation Wally Knoll. E-Mail: walburga.knoll@t-online.de oder 0151-12952100 (Anrufbeantworter) Was sonst noch interessiert Liederkranz Baienfurt Einladung zum Adventskonzert des Liederkranzes Bai- enfurt am 03.12.2023, 17:00 Uhr Evangelische Stadtkir- che in Weingarten Der gemischte Chor „Chorifeen & Friends“ sowie der Män- nerchor des Liederkranzes Baienfurt laden zu einem stim- mungsvollen Adventskonzert am Sonntag, 03.12.2023, 17:00 Uhr in die Evangelische Stadtkirche in Weingarten ein. Freuen Sie sich auf traditionelle adventliche Lieder bis hin zu modernen Arrangements, zum Beispiel von Cold- play. Umrahmt von Orgelstücken und Glockengeläut er- wartet Sie ein besinnlicher Beginn der Adventszeit. Der Eintritt ist frei. Spenden sind bestimmt zur Renovie- rung der Evangelischen Stadtkirche Weingarten. DLRG Ortsgruppe Baienfurt Spende des Basar-Team Baindt Wir bedanken uns für die Spende, die uns das Basar-Team Baindt, für unsere Jugendarbeit hat zukommen lassen. Wir werden damit unsere Kinder und Jugendlichen bei einem der nächsten Ausflüge und Maßnahmen unter- stützen. Vielen Dank. DLRG Ortsgruppe Baienfurt Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 47 DLRG Baienfurt und Bad Waldsee Erfolgreich beim 24-Stundenschwimmen in Ravens- burg Am Samstag, 11.11. ab 14:00 Uhr bis Sonntag 14:00 Uhr fand im Rahmen der 100-Jahre Feierlichkeiten der DLRG Ortsgruppe Ravensburg ein 24-Stundenschwimmen statt. Dabei ist es das Ziel, als Schwimmer in 24 Stunden so viele Kilometer wie möglich zu schwimmen. Dabei teilt man sich selbst Schwimmzeit, Essenszeit und Schlafzeit ein. Mitschwimmen konnte man als Einzelschwimmer, Mannschaft oder in einer K.O.-Gruppe. 20 begeister- te Schwimmer im Alter von 7 bis 52 Jahren traten für die DLRG Baienfurt an und schwammen zusammen in 24 Stunden eine unglaubliche Strecke von 217 km. K.O.-Gruppe Unsere vier motiviertesten Schwimmer starteten als Grup- pe in der Kategorie K.O.-Gruppe. In den 24-Stunden muss- ten sie sicherstellen, dass immer einer aus der Gruppe schwimmt. Denn Ziel war nicht nur, das K.O.-Kriterium „immer mindestens einer ist im Wasser“ einzuhalten, son- dern auch die K.O.-Gruppe mit den meisten Kilometer zu werden. Mit zurückgelegten 96,55 km Kilometer lieferten sie sich über eine lange Zeit ein Kopf-an-Kopf-Rennen mit der DLRG Ravensburg. Entschieden wurde die span- nende Staffel dann aber erst in den letzten beiden Stun- den. Manuel Keller (30,4 km), Lukas Wurm (25,8 km), Lea Staudinger (20,5 km) und Melissa Wurm (19,8 km) beleg- ten souverän den 2. Platz in dieser Wettkampfkategorie. Nur 900 Meter trennten sie vom 1. Platz in der härtesten Kategorie dieses Wettbewerbs. 2. Platz: Lukas Wurm, Lea Staudinger, Melissa Wurm, Manuel Keller Mannschaft Die anderen 16 gemeldeten Teilnehmer im Alter von 7 bis 52 Jahren starteten für die Mannschaftswertung. Jeder konnte selbst entscheiden, auf welcher der fünf Bahnen (Brust langsam, Brust schnell, Kraul langsam oder Kraul schnell) er, wie lange mitschwimmen möchte. War nach- mittags und abends zum Teil sehr viel los, wurde es ab 23 Uhr ruhiger im Becken und so konnten Nachtschwär- mer gemütlich ihre Kilometer zurückgelegen. Sonntag- morgen waren die Bahnen mit bis zu 15 Schwimmer pro Bahn ordentlich gefüllt und das Zurücklegen langer Stre- cken wurde mühsamer. Mit 103 geschwommenen Kilome- tern belegte die Mannschaft Platz 5 in der Wertung aller angetretenen Mannschaften. Eine tolle Leistung. Teilnehmer und Einzelwertung Auch wenn man für die K.O.-Gruppe oder die Mannschaft an den Start gegangen ist, wurde jeder Schwimmer für seine geschwommenen Kilometer zusätzlich gesondert gewertet und mit einer Medaille belohnt. Ab 5 km erhielt jeder eine Bronzemedaille, ab 8 km eine Silbermedaille und ab 12 geschwommenen Kilometern eine Goldme- daille. Unsere Teilnehmer: Manuel Keller (30,4 km), Lu- kas Wurm (25,85 km), Lea Staudinger (20,5 km), Melissa Wurm (19,8 km), Tobias Günkinger (14 km), Manuel Roth- mund (12,6 km), Norbert Hölle (12,3 km), Monika Förtsch (12 km), Katrin Holweg (10,3 km), Agnes Müller (10 km), Elmar Scherer (9,5 km), Vanessa Stettinger (8 km), Rai- ner Müller (8 km), Antonia Haser (6,25 km), Max Müller (5,4 km), Anna Müller (5 km), Florian Scherer (2,1 km), Paul Keller (1,75 km), Moritz Holweg (0,75 km), Gabriel Scherer (0,9 km). DLRG Ortsgruppe Baienfurt - alle Teilnehmer Für einige von uns war dies die erste Teilnahme an so einem Wettbewerb. Es hat allen einen sehr großen Spaß bereitet. Wir gratulieren unseren erfolgreichen Schwim- mern und freuen uns auf weitere spannenden Schwimm- wettkämpfe. Agnes Müller Leitung Ausbildung Gemeinde Vogt Die Gemeinde Vogt sucht zum nächstmöglichen Zeit- punkt eine/n Schulsozialarbeiter/in (m/w/d) (75 %, unbefristet, S12 TVöD SuE) Das abwechslungsreiche Aufgabengebiet umfasst im We- sentlichen die sozialpädagogische Betreuung der Schü- ler/innen an der Grundschule Vogt und an der Gemein- schaftsschule Waldburg-Vogt - Standort Vogt. Nähere Informationen zur Stellenausschreibung finden Sie auf unserer Homepage: www.gemeinde-vogt.de Sie haben Interesse? Dann schicken Sie Ihre Bewerbung bis spätestens 17.12.2023 an die Gemeinde Vogt, Kirchstraße 11, 88267 Vogt. Ger- ne auch per E-Mail an: dreher@gemeinde-vogt.de. Für weitere Informationen steht Ihnen Frau Dreher, Hauptamt, Tel. 07529/209-31 gerne zur Verfügung. Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) Selbsthilfe wichtig für Menschen mit Behinderung Anlässlich des Internationalen Tages der Menschen mit Behinderung am 3. Dezember weist die Sozialversiche- rung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) auf ihre Unterstützung der Selbsthilfeeinrichtungen hin. Finanziell, aber auch ideell, wird von ihr die Arbeit der Selbsthilfegruppen, -organisationen und -kontakt- stellen gefördert. Weitere Informationen gibt es unter Nummer 47 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 www.svlfg.de/selbsthilfefoerderung. Denn besonders Menschen, deren Leben nachhaltig durch eine seelische, geistige oder körperliche Behinderung geprägt ist, brau- chen Hilfen, die weit über einen Arztbesuch hinausgehen. Hier setzt die Arbeit der Selbsthilfeeinrichtungen ein. Sie bieten Betroffenen und ihren Angehörigen viele Vorteile und entlasten mit ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit die Ver- sichertengemeinschaft der gesetzlichen Krankenkassen. Vor allem der Austausch unter Betroffenen ist wichtig und ein wesentlicher Bestandteil der Selbsthilfe. Daneben ha- ben sich die Gruppen aber auch Lobby-Arbeit zum Ziel gesetzt. So gibt es Landesverbände, die die Interessen der Betroffenen zum Beispiel gegenüber der Politik vertreten oder in Gesprächen mit Vertretern der Ärzteschaft Wege suchen, damit eine enge Zusammenarbeit zum Wohle der Menschen mit Behinderung möglich wird. Damit Selbsthilfe funktioniert, übernehmen Kontaktstel- len die Koordinierung, sie sind erste Anlaufstelle in Fra- gen um die Selbsthilfe. Die Mitarbeiter dort beraten inte- ressierte Menschen über die Möglichkeiten und Grenzen der Selbsthilfe. Außerdem unterstützen sie beider Suche nach Gleichbetroffenen, vermitteln Kontakte und geben Hinweise auf professionelle Versorgungs- und Beratungs- angebote. Kirche im Kerzenschein Blitzenreute. Eine adventliche Stunde der ganz besonde- ren Art findet am Donnerstag, den 7. Dezember in Blitzen- reute statt. In die mit Hunderten von Kerzen beleuchteten Kirche St. Laurentius werden Musik, Stille, meditative Texte und Gedanken als Impuls zum Nachdenken und Innehal- ten im Advent angeboten. Die musikalische Umrahmung übernimmt der Chor CAN- TIAMO unter der Leitung von Lisbeth Ross. Beginn ist um 19.00 Uhr. Im Anschluss findet ein gemütliches Beisam- mensein im Dorfgemeinschaftshaus statt. Die Katholische Arbeitnehmerbewegung KAB Blitzenreute lädt zusammen mit dem deutsch polnischen Partnerschaftsverein sowie dem Familienkreis alle Interessierten sehr herzlich ein. Der Eintritt ist frei. Gospelchor Waldburg Herzliche Einladung Der Gospelchor Waldburg gibt dieses Jahr im Dezember nach dreijähriger Pause wieder seine beliebten Advents- konzerte. Unter der bewährten Leitung von Kathrin Moll tritt der Chor insgesamt viermal auf: Samstag, 2.12. um 18.30 Uhr in Kißlegg, Kath. Kirche St. Gallus und Ulrich. Sonntag, 3.12. um 17.00 Uhr in Amtzell, Kath. Kirche St Johannes und Mauritius. Samstag, 9.12. um 18.30 Uhr in Wolfegg, Kath. Kirche St. Katharina Sonntag, 10.12. um 17.00 Uhr in Waldburg, Kath. Kirche St. Magnus. Das Repertoire reicht vom sakralen Spiritual über den traditionellen bis hin zum modernen Gospel und zu afrika- nischen Melodien. Die hoffnungsvollen Texte, die wohlklin- genden Harmonien und die mitreißenden Rhythmen spre- chen vielen Menschen aus dem Herzen. Lassen Sie sich von der Freude und Begeisterung des Chores anstecken. Der Eintritt ist frei, um Spenden wird gebeten. Bauerntheater Ziegelbach spielt „ Geräuchertes mit Sauerkraut“ Das Bauerntheater Ziegelbach hat mit den Probearbei- ten begonnen und möchte Sie einladen, ein paar lustige und heitere Stunden mit uns im Dorfstadel in Ziegelbach zu verbringen. Wir spielen das Stück „ Geräuchertes mit Sauerkraut“ von Regina Rösch, Regie führt Charly Glaser. Die Aufführungen sind wie folgt: Di. 26. Dez., 20 Uhr (Premiere) Fr. 29. Dez., 20 Uhr, Fr. 05. Jan., 20 Uhr, Sa. 06. Jan., 14 Uhr, keine Platzreservierung, Sa. 06. Jan., 20 Uhr, Fr. 12. Jan., 20 Uhr, Sa. 13. Jan., 20 Uhr. Kartenvorbestellung für die Saison ist täglich von 17 - 19 Uhr und zusätzlich Sa./So. auch von 11 - 12 Uhr unter der Te- lefon-Nummer 07564 / 94 98 88. An Aufführungstagen ist für Kurzentschlossene und für Änderungen bei der reservierten Platzzahl das Telefon von 11 - 12 Uhr und von 17 - 18 Uhr besetzt. Karten sind auch noch an der Abendkasse erhältlich. Für die Mittags- vorstellung gibt es keine Platzreservierung. Eintritt 9,- Euro für Erwachsene und 4,00 Euro für Kinder bis 12 Jahre. Über Ihr Kommen freut sich das Bauerntheater Ziegelbach. Weitere Infos unter www.bauerntheater-ziegelbach.de Mit einer Patenschaft Mädchenrechte stärken. Helfen Sie Mädchen, sich zu entfalten. Werden Sie Pat:in! plan.de Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 47 Familie Knam | Vorsee 81 | 88284 Wolpertswende Tel. 07502/9113178 | www.hofladen-vorsee.de 26. November 2023, 11 - 17 Uhr Adventskränze und Gestecke Weihnachtliche Deko Glühmost und Kinderpunsch Weihnachtsgebäck Selbstgestricktes, Taschen, Karten, Liköre, Betonkunst & vieles mehr... * * * * * Herzliche Einladung zum Adventstag! Wir freuen uns auf Ihren Besuch! Unsere Öffnungszeiten: Do und Fr: 9 - 17 Uhr, Sa: 9 - 13 Uhr vom 24.12.2023 bis 31.01.2024 - geschlossen Gibt es etwas Schöneres als im eigenen Zuhause alt zu werden? Wir machen es möglich. PROMEDICA PLUS Ravensburg-Wangen Ihre Ansprechpartnerin vor Ort: Katharina P eghaar 0751 - 76 96 26 04 ravensburg-wangen@promedicaplus.de aTTRAKTIVE vERGÜTUNG fLEXIBLE aRBEITSZEIT UNBEFRISTETER vERTRAG REINIGUNGSKRAFT (M/W/D) Alle Infos zur Stelle findest Du unter: www.schreinerei-elbs.de/karriere Scanne direkt unseren QR-Code oder ruf uns an: 0751 560 834 - 14 Ansprechpartnerin: Katja Demmler Wo: Schreinerei Elbs in Baienfurt / Niederbiegen Wir suchen DicH! für unser Verwaltungsgebäude 3 - 4 Stunden pro Woche STELLENANGEBOTE AUS DER LANDWIRTSCHAFT GESUNDHEIT Haben Sie Ihre Haben Sie Ihre Weihnachtsanzeige Weihnachtsanzeige schon gebucht?schon gebucht? Lassen Sie sich inspirieren:Lassen Sie sich inspirieren: www.duv-wagner.de/ www.duv-wagner.de/ weihnachtskatalogweihnachtskatalog Ein Unternehmen der EnBW NeckarCom Kunde? Einfach im Kundenportal upgraden! Schnelles Internet für die Region Tschüss digitale Grenzen: Mit dem Highspeed-Internet der NetCom BW genießen Sie Ihre Freizeit und bleiben auch im Homeoffice stets flexibel erreichbar. Prüfen Sie die Verfügbarkeit bei Ihnen Zuhause unter: www.netcom-bw.de. Gerne berät Sie unser Vertriebspartner zu den angebotenen Produkten. Team-Connect UG · Staig 26/1 · 88287 Grünkraut Telefon 0751 958896-80 · E-Mail info@team-connect-rv.de www.team-connect-rv.de Bezirksleiter Daniel Barth 01516-4685085 daniel.barth@lbs-sued.de gültig von 6.11. bis 30.11.23 Damit sich der Umweg lohnt gibt´s beim Kauf von zwei Broten auf das günstigere gültig von 6.11. bis 30.11.23 Damit sich der Umweg lohnt gibt´s beim Kauf von zwei Broten auf das günstigere *Nur gültig von Montag bis Freitag im Aktionszeitraum von 6.11.23 - 30.11.23 in der Filiale Dorfplatz 1, 88255 Baindt. Nicht gültig an Samstag, Sonn- und Feiertagen. 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              Amtsblatt Jahrgang 2024 Freitag, den 24. Mai 2024 Nummer 21 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Aktuelle Informationen zur Baumaßnahme in der Ortsmitte Einschränkungen durch Arbeiten vor den Ladengeschäften SCHACHEN feiert das 2211.. DDoorrffffeesstt zugunsten der Dreifaltigkeits-Kapelle in der Festhalle Hof Sonntag Dreifaltigkeits- Sonntag 26. Mai 2024 10.00 Uhr: Heilige Messe zum Patrozinium im Freien um die Kapelle (bei Regen in der Festhalle) Anschließend Frühschoppen Mittagessen mit Wurst, Steak und Pommes Kaffee und Kuchen gemütlicher Hock mit musikalischer Umrahmung Auf Ihren Besuch freut sich die Kapellengemeinschaft Schachen e.V. Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 21 Aktuelle Informationen zur Baumaßnahme in der Ortsmitte Ab Montag, den 10.06.2024 beginnen die Baumaßnah- men im Bereich der Ladengeschäfte Hamma, Apotheke, Friseur, Kosmetikstudio sowie des Konstruktionsbüros. Zunächst wird der bestehende Pflasterbelag rückgebaut. Ab dem 17.06.2024 beginnen die Dachabdichtungsarbei- ten der Tiefgarage. Aus diesem Grund sind die Zugän- ge zu den Geschäften und der Apotheke teilweise bzw. punktuell nicht möglich. Bereits bestehende Schließtage wurden dabei beachtet. Die Zugänge sind während der Maßnahme nicht barrierefrei - dies gilt vor allem für Rol- latoren und Rollstühle. Bitte informieren Sie sich vorab bei den jeweiligen Gewerbetreibenden über den Zugang. Die Ladengeschäfte sowie Praxen der oberen Etage bleiben wie gewohnt erreichbar. Hier erfolgt der Zugang auf Höhe des Bistros. Die Einschränkungen dauern voraussichtlich insgesamt vier bis fünf Wochen. Hubertus-Apotheke: Die Apotheke ist zu den gewohn- ten Öffnungszeiten erreichbar. Je nach Baufortschritt ist es möglich, dass die Apotheke mittwochs ganztägig ge- schlossen bleibt. Bitte berücksichtigten Sie dies im Vor- feld und weichen Sie ggf. auf die Achtal- Apotheke in Baienfurt aus. Kosmetik-Studio: Ein barrierefreier Zugang wird über den Hintereingang des Gebäudes eingerichtet. Wir halten Sie über die weiteren Entwicklungen regelmä- ßig auf dem Laufenden und bedanken uns für Ihr Ver- ständnis sowie Ihre Geduld. Für alle Fragen rund um die Baumaßnahme steht Ihnen unser Ortsbaumeister Herr Roth (Tel: 07502 9406-53, E-Mail: bauamt2@baindt.de) zur Verfügung. Ihre Gemeindeverwaltung H I N W E I S E und I N F O R M A T I O N E N Hubertus-Apotheke | Kontakt 07502 - 911035 - nicht barrierefrei | - bitte Kontakt aufnehmen - Rezepte von Arzt direkt in Apotheke schicken las- sen - Samstags und Mittwochnachmittag geschlossen - Je nach Baufortschritt sind mittwochs ganztägige Schließungen möglich Kosmetik-Lounge | Kontakt 07502 - 940488 - Barrierefreier Zugang über Mühlstraße Friseur | Kontakt 07502 - 3971 - nicht barrierefrei | - bitte Kontakt aufnehmen Bäckerei | Kontakt 07502 - 943638 - nicht barrierefrei | - bitte Kontakt aufnehmen Vom 08. Juni bis zum 28. Juni 2024 können Kilometer, die mit dem Fahrrad zurückgelegt wurden, gesammelt werden. Die Länge der einzelnen Strecken spielt dabei keine Rolle. Es geht vor allem darum, den Spaß am Fahrrad fahren zu entdecken, möglichst viele Menschen zum Umsteigen auf das Fahrrad im Alltag zu bewegen und damit auch noch etwas Gutes für das Klima zu tun. Mitmachen können alle Personen, die in der Gemeinde Baindt wohnen, arbeiten, einem Verein angehören oder eine Schule besuchen. Die zurückgelegten Kilometer müssen im Anschluss an jede Fahrt lediglich in den Online-Kalen- der oder in die kostenfreie STADTRADELN-App eingetragen werden. In der Ergebnisübersicht ist auf einen Blick erkenntlich, wo das Team und die Kommune stehen. Im Team-Chat können sich Teilnehmende auch zu gemeinsa- men Touren verabreden oder sich gegenseitig anfeuern. In diesem Jahr bietet der Radsportverein Baindt drei Touren an, bei denen Kilometer gesammelt werden können: Freitag, 14. Juni 2024 Start: 16:00 Uhr vor dem Rathaus Strecke: gemütliche Ausfahrt mit Rennrad oder Gravelbike auf Nebenstraßen durch das schöne Oberschwaben Dauer: 2,5 bis 3 Stunden (60-70 km) Samstag, 22. Juni 2024: Familien-Tour Start: 14:00 Uhr vor dem Rathaus Strecke: nach Durlesbach + Rückweg über Mochenwangen (24 km) Freitag, 28. Juni 2024 Start: 16:00 Uhr vor dem Rathaus Strecke: gemütliche Ausfahrt mit Rennrad oder Gravelbike auf Nebenstraßen durch das schöne Oberschwaben Dauer: 2,5 bis 3 Stunden (60-70 km) Nach den jeweiligen Touren kann in den Baindter Gastronomien eingekehrt werden. Dazu gibt es folgendes Angebot: Die Gaststätte zur Mühle bietet an den drei oben genannten Terminen ein Radler-Vesper für alle Teilnehmenden der Radtouren sowie alle anderen Gäste an. Dabei gibt es Wurstsalat, Schweizer Wurstsalat oder Saurer Käse sowie ein Getränk nach Wahl und zum Schluss eine Kugel Vanilleeis zum Preis von 13 Euro pro Person. Das genaue Angebot finden Sie unter www.baindt.de Umwelt & Verkehr Stadtradeln sowie über den nebenstehenden QR-Code. Wir freuen uns auf eine zahlreiche Teilnahme an den Touren und wünschen viel Spaß und eine gute Fahrt! Ihre Gemeindeverwaltung Nummer 21 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Informationen rund um das Landesturnfest 2024 Von Donnerstag, den 30. Mai bis Sonntag, den 02. Juni 2024 findet das Landesturnfest 2024 unter anderem bei uns in Baindt statt. Nachfolgend die wichtigsten Informationen: In unserer Schulsporthalle finden die Baden-Württembergischen Meisterschaften im Geräteturnen männlich statt. Hier qualifizieren sich Sportlerinnen und Sportler für die Deutschen Meisterschaften! Wir laden Sie daher herz- lich in die Sporthalle ein. Die Wettkämpfe sind kostenlos und finden an folgenden Tagen statt: Donnerstag, 30. Mai 2024 (Fronleichnam): - BaWü-Meisterschaften Gerätturnen männlich (Pflicht), Beginn 10:00 Uhr Freitag, 31. Mai 2024: - BaWü-Meisterschaften Gerätturnen männlich (Kür), Beginn 09:30 Uhr - Team Challenge Gerätturnen mixed, Beginn 13:30 Uhr Samstag, 01. Juni 2024: - BaWü-Meisterschaften Gerätturnen männlich (Gerätefinals), Beginn 11:00 Uhr - Team Challenge Gerätturnen männlich ab, Beginn 13:00 Für das leibliche Wohl ist ebenfalls gesorgt: Unsere Baindter Vereine werden einen Mittagstisch, Gegrilltes sowie Kaffee und Kuchen zwischen der Sporthalle und dem grünen Gebäude anbieten. Auch in Ravensburg, Weingarten und Baienfurt finden zahlreiche Veranstaltungen und Mitmachangebote statt. Nähere Informationen sind auf der Homepage des Landesturnfests unter www.landesturnfest.org zu finden. Wir freuen uns auf zahlreiche Besucherinnen und Besucher! Ihre Gemeindeverwaltung Landesturnfest: Highlights von der Party bis zum Parcours Von Donnerstag, 30. Mai bis Sonntag 2. Juni findet in den Schussentalgemeinden Ravensburg, Weingarten, Bai- enfurt, Baindt und Berg das Landesturnfest statt. An allen vier Tagen gibt es überall viel zu entdecken. Alle Wett- kämpfe und Veranstaltungen können kostenlos besucht werden - egal ob als Zuschauer oder Teilnehmer. Die Stadt Ravensburg weist folgend auf ein paar besondere Sportereignisse hin. Am Donnerstagabend findet auf dem Marienplatz in Ravensburg ab 20 Uhr die offizielle Turnfesteröffnung statt. Von 20 bis 0 Uhr sorgt DJ Eric Fisherman auf der großen Showbühne für gute Stimmung. Darüber hinaus gibt es an allen vier Tagen Stände zum Schlendern und Mitmachen auf dem Marienplatz. In Weingarten besteht am Stadtgarten von Donnerstag bis Samstag die Möglichkeit, von 10 bis 19 Uhr spannende Sportarten auszuprobieren. Beispielsweise einen Warrior Parcours, Spikeball oder Sport Stacking. Wer immer schon mal Calisthenics ausprobieren wollte, kann dies in Baienfurt am Freitag und Samstag von 13 bis 17 Uhr rund um die neue Sporthalle. In Baindt finden von Donnerstag bis Samstag die Baden-Württembergischen Meisterschaften im Gerätturnen der Männer statt. Am ersten Tag startet dieses Event um 10 Uhr. Darüber hinaus finden noch viele weitere Mitmachaktionen und Wettkämpfe in den Schussentalgemeinden statt. Es lohnt sich, in allen Sporthallen vorbei zu schauen, um die Vielfalt des Landesturnfestes zu entdecken. Das Busangebot des Stadtbus Ravensburg Weingarten wird für die Erreichbarkeit der Sportevents ausgeweitet. Sonderlinien und zusätzliche Fahrten am Abend erleichtern das Pendeln zwischen den Austragungsorten. Auch die Bodensee-Oberschwaben-Bahn fährt am Abend Zusatzfahrten. Die zusätzlichen Fahrten decken die Veranstal- tungszeiten ab, auch bis in die Nacht hinein. Zu den genauen Fahrzeitfenstern und Zusatzlinien informiert die Stadt Ravensburg noch gesondert. Außerdem sind alle Echtzeitinformationen auf der bodo-App oder dem DB-Naviga- tor abrufbar. Die Turnfestlinien stehen allen Fahrgästen mit gültigem Fahrausweis, beispielsweise dem Deutschlandticket, offen. Teilnehmer und Helfer mit Turnfestkarte fahren kostenlos. Eine Programmübersicht und weitere Informationen finden Sie unter www.gmschussental.de/landesturnfest Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 21 Anfahrtsmöglichkeiten zum Landesturnfest - Nutzung ÖPNV Während des Landesturnfestes kommen Verstärkerbusse und zusätzliche Züge der BOB-Bahn zum Einsatz, die für Teilnehmende und Helfende des Landesturnfestes gratis nutzbar sind. Zuschauende zahlen die normalen Tarife. Abgerufen werden können die Fahrtzeiten über die Bodo-Fahrplan-App oder auf der Bodo-Homepage. Bodo-Fahrplan-App Bodo-Homepage Fahrplanauskunft Nähere Informationen sowie die Übersichtskarte für die Nutzung des ÖPNV finden Sie auf unserer Homepage unter www.baindt.de Leben & Wohnen Freizeit Landesturnfest oder über den nebenstehenden QR-Code. Ihre Gemeindeverwaltung 56 1 1 4 3 3 3 7A 57 7A 4 6 1 6 1 52 50 59 3 3 TeleData-Stadion Sportplatz Achtalperle Schulzentrum Weingarten/Berg Lerchenfeld 6 1 6 1 1 52 1 1 4 3 3 3 7A 57 7A 50 59 3 4 Details siehe Ausschnitt Weingarten Details siehe Ausschnitt Ravensburg TeleData-Stadion Schulzentrum Weingarten/Berg Berg Schule Lerchenfeld Achtalschule Sportplatz Achtalperle Marsweiler Sportzentrum Schmalegg Hofgut Torplatz Weissenau Bf. Oberzell, Schule Oberzell Gornhofen Untereschach St. Christina BZ St. Konrad Dörfle BahnhofBahnhof Baindt Flappbachbad Frauentor / Konzerthaus Frauentor / Konzerthaus 3 Hegaustr. 33 56 5656 Hier geht es zu den Fahrplänen! https://www.bodo.de/landesturnfest.html Stadtbus- und Zusatzlinien zum Landesturnfest; Regionalbuslinien aus Gründen der Übersichtlichkeit nicht dargestellt. Landesturnfest 2024 Ravensburg / Weingarten / Baienfurt / Baindt / Berg Landesturnfest 2024 Ravensburg / Weingarten / Baienfurt / Baindt / Berg Linie im 60-Min-Takt Fahrtenhäufigkeit: Linie im 30-Min-Takt Linie im 15-Min-TaktStadtbus- und Zusatzlinien zum Landesturnfest; Regionalbuslinien aus Gründen der Übersichtlichkeit nicht dargestellt. Nummer 21 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Amtliche Bekanntmachungen Mittleres Schussental Abwasserzweckverband Verban dsm i tg l i ede r : Ba i n d t • Be rg • F ron r eu te • W o l p e r t s w en de Der Abwasserzweckverband Mittleres Schussental trauert um seinen Mitarbeiter August Reichle Herr Reichle war ab 2011 bis zu seiner schweren Er- krankung im vergangenen Jahr zwölf Jahre lang beim Abwasserzweckverband Mittleres Schussental auf der Verbandskläranlage in Berg-Kanzach be- schäftigt. Er war ein sehr pflichtbewusster und zuverlässiger Mitarbeiter und geschätzter Kollege. Wir werden ihm ein ehrendes Andenken bewahren und ihn in guter Erinnerung behalten. Unser Mitgefühl und unsere Anteilnahme gelten sei- ner Frau und seiner Familie. Für die Verbandsversammlung, die Verbandsverwal- tung und das Team der Kläranlage Daniel Steiner Verbandsvorsitzender Kommunalwahl am 9. Juni 2024 - Übersenden der Stimmzettel nach § 18 Abs. 2 des Kommunalwahlgesetzes Allen wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Baindt wird in den nächsten Tagen ein Um- schlag mit den Stimmzetteln für die Wahl des Kreista- ges und des Gemeinderates zugestellt. Wir bitten alle Wählerinnen und Wähler, die Vollständigkeit der über- sandten Stimmzettel zu überprüfen. Sollten Sie einen Umschlag mit unvollständigem Inhalt erhalten haben, melden Sie sich bitte bei der Gemeindeverwaltung, Te- lefonnummer 07502 9406-11. Bitte beachten Sie die Hinweise für die Stimmabgabe auf den Merkblättern und bringen Sie die Stimmzettel zur Urnenwahl am Wahlsonntag, den 9. Juni 2024 aus- gefüllt in Ihr Wahllokal mit. In welchem Wahllokal Sie wahlberechtigt sind, entnehmen Sie bitte Ihrer Wahl- benachrichtigung, die Ihnen ebenfalls per Post zuge- gangen ist. Im Wahllokal erhalten Sie die zugehörigen Stimmzettelumschläge, sowie den Stimmzettel für die Europawahl. Sollten Sie Briefwahlunterlagen beantragen oder be- antragt haben, so sind hierfür ebenfalls diese Stimm- zettel zu verwenden. Sie erhalten nach Beantragung der Briefwahl die Briefwahlunterlagen inklusive Stimm- zettelumschläge von der Gemeindeverwaltung. Gemeindeverwaltung Baindt Sprechstunde für Wahlthemen Für Fragen rund um das Thema Wahl, Wahlrecht, Stimmzettel und Wahlablauf steht Ihnen Frau Heilig - Büro 5.3 - gerne am Montag, 27.05.2024 sowie Mon- tag, 03.06.2024 zwischen 14:00 Uhr und 16:00 Uhr im Rathaus der Gemeinde Baindt zur Verfügung. Eine telefonische Anmeldung vorab ist nicht notwendig. Vorgezogener Redaktionsschluss Sehr geehrte Autoren, aufgrund des kommenden Feiertages wird folgender Redaktionsschluss vorgezogen: Veröffentlichung: 31.05.2024 Redaktionsschluss: 27.05.2024, 21:00 Uhr Wir bitten um Beachtung und wünschen Ihnen einen schönen Feiertag. Der Verlag Lassen Sie Ihre Haustiere bei den heißen Temperaturen nicht im Auto zurück! Denken Sie an Ihre Tiere! Lassen Sie Ihre Haustiere bei den Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 21 orange Nummer 21 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 21 Bekanntmachung zur Veröffentlichung im Internet sowie zur öffentlichen Auslegung zum Bebauungsplan „Bühl“ und den örtlichen Bauvorschriften hierzu Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt hat in seiner öf- fentlichen Sitzung am 14.05.2024 den Entwurf zum Bebau- ungsplan „Bühl“ und den örtlichen Bauvorschriften hierzu mit Begründung jeweils in der Fassung vom 04.04.2024 gebilligt und für die Veröffentlichung im Internet gem. § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt. Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Bühl“ und der örtlichen Bauvorschriften hierzu wurde von der Gemeinde Baindt im so genannten beschleunig- ten Verfahren gem. § 13b BauGB i. V. m. § 13a BauGB eingeleitet. In Folge des Urteils des Bundesverwaltungs- gerichts vom 18.07.2023 (4 CN 3.22) zur Unanwendbar- keit des beschleunigten Verfahrens nach § 13b BauGB und nach Einführung des § 215a BauGB zum 01.01.2024 hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt beschlossen, dass das Verfahren zum Bebauungsplan „Bühl“ und den örtlichen Bauvorschriften hierzu gemäß § 215a Abs. 3 BauGB mit der Maßgabe beendet wird, dass die Eingriffe nicht nach § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 6 BauGB vor der planerischen Ent- scheidung erfolgt oder zulässig gelten und die Verfah- renserleichterungen gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB ebenfalls nicht anwendbar sind. Für das Verfahren gilt in der Folge die Kompensationspflicht gemäß § 1a BauGB, die Not- wendigkeit der Umweltprüfung, des Umweltberichtes, der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB. Gemäß § 215a BauGB weiterhin anwendbar ist § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB, so dass eine Pflicht zur Än- derung des Flächennutzungsplanes entfällt. Der Flächen- nutzungsplan wird im Wege der Berichtigung gem. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB angepasst. Das Plangebiet liegt im nördlichen Bereich der Gemeinde Baindt und umfasst folgende Grundstücke mit den Fl.- Nrn. 42 (Teilfläche), 130/1 (Teilfläche), 131/1 (Teilfläche), 137/1 (Teilfläche), 453 (Teilfläche), 455/2 und 455/9. Der räumliche Geltungsbereich ist im abgebildeten Lageplan dargestellt. /32 /33 /29 137/37 137/38 137/39 137/40 137/41 167/2 131/22 130/3 130/4 131/1 834 137/1 138/5 132/1 137/43 /30 /31 131/20 137/34 1217 1211 1212 1213 1214 1215 1229 1221 1222 1228 1223 42 1207 1206 1208 1209 1210 1230 12201219 1231 1218 1227 1226 1224 1225 Geigensack Fuchsstraße Boschstraße Dachsstraße Bosch stra ße Igelstraße Zeppelinstraße Lieb igstr aße Zeppelinstraße Röntgenstraße Spielmann Unterer Esch Rehstraße Wieselgasse Ko rnb lum ens tra ße Bühl Benzstraße Froschstraße Hirschstraße Ko rnb lum en str aß e 138/6 138/7 138/20 138/8 138/9 138/22 138/10 139/1 138/11 139/2 139/7 138/3 139/13 141/12 138/12 139/3 138/13 139/4 138/14 139/5 138/15 139/6 138/16 141/1 141/14 141/2 141/3 141/17 141/4 141/18 455/3 455/4 455/6 455/7 141/27 141/10 141/28 139/8 139/9 139/10 141/5 141/19 141/6 141/22 141/7 141/8 141/26 139/11 139/12 141/35 141/47 141/49 141/50 141/36 141/52 141/53 141/43 141/45 141/29 141/30 141/33 141/34 2/23 2/9 2/11 2/12 2/13 2/8 2/15 2/16 2/17 2/19 2/20 137/14 137/15 137/16 137/8 137/9 137/12 138/4 138/18 455/2 42 /5 167/4 167/12 167/13 167/14 167/7 167/9 167/11 129/21 129/10 131/13 131/14 131/15 131/4 131/16 131/5131/6 129/12 129/13 129/14 12 9/ 15 12 9/ 16 129/1 131/17 131/7 131/19 131/8 131/9 131/10 131/12 130/1 132/2 132/3 132/4 132/12 132/25 132/13 132/14 132/16 132/31 750/2 750/3 751 754 752 753 766/6 766/7 766/8 766/10 766/11 766/1 766/2 766/4 766/5 779/3 783 784 785 782 777 779 779/1 779/2 794/1 801/3 802/1 803/1 804 786/1 786/2 786/5781/1 804/1 798/1 798/2 805 798/3 798/4 799/1 800/1 801/1 790 792/1793/1 141/13 141/16 138/19 138/21 141/11 455/5 2/14 2/18 2/22 2/10 455/8 141/25 141/9 141/51 141/46 141/48 141/32 137/7 137/13 137/20 137/11 138/17 452/18 452/19 455/9 453 452/16 452/17 452/4 42/4 167/10 169/7 779/4 131/21 131/11 132/11 129/9 130 131/18 766/3 766/9 786 780/1 778 798 806 791 Boschstraße Hir sch str aß e 42/1 Geltungsbereich N maßstabslos Nach Berücksichtigung der Maßnahmen zur Vermei- dung und Minimierung verbleibt ein Ausgleichsbedarf von 295.096 Ökopunkten. Der erforderliche naturschutz- fachliche Ausgleich wird durch Ökokontomaßnahmen aus dem gemeindlichen Ökokonto ausgeglichen. Die zu- geordnete Ökokontomaßnahme wird rechtzeitig vor Sat- zungsbeschluss ergänzt. Der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 04.04.2024 und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden in der Zeit vom 03.06.2024 bis 04.07.2024 im Internet auf der Internetseite https://www.baindt.de/rathaus-buergerservice/oeffent- liche-bekanntmachungen der Gemeinde Baindt veröffentlicht. Zusätzlich als andere leicht zu erreichende Zugangs- möglichkeit liegen der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 04.04.2024 und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbe- zogenen Stellungnahmen in der Zeit vom 03.06.2024 bis 04.07.2024 im Rathaus der Gemeinde Baindt (Marswei- lerstraße 4, 88255 Baindt), Zimmer 4.2, während der all- gemeinen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffent- lich aus (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind in der Regel von Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich Montag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr sowie Dienstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr. Beachten Sie bitte, dass das Rathaus während gesetzlicher Feiertage geschlossen ist.) Ergänzend zur Veröffentlichung im Internet und zur öf- fentlichen Auslegung kann der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 04.04.2024 und den nach Einschät- zung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen unter folgender Ad- resse im Internet eingesehen werden: https://www.baindt.de/rathaus-buergerservice/oeffent- liche-bekanntmachungen Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Im Rahmen der Begründung zum Entwurf wird ein Umwelt- bericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB dargelegt. Eine Umweltverträglichkeits-Prüfung im Sinne des Geset- zes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich. Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und werden mit ausgelegt: - Umweltbericht in der Fassung vom 04.04.2024 (Aus- führungen zu den Themen: Beschreibung der Ziele des Umweltschutzes aus anderen Planungen, die sich auf den Planbereich beziehen (Regionalplan; Flächen- nutzungsplan; Natura 2000-Gebiete; weitere Schutz- gebiete/Biotope, Biotopverbund); Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen auf der Grundla- ge der Umweltprüfung; darin die Bestandsaufnahme sowie Prognose über die Entwicklung des Umwelt- zustandes bei Nicht-Durchführung bzw. Durchfüh- rung der Planung und deren Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Arten und Lebensräume; Biolo- gische Vielfalt; Boden, Geologie und Fläche; Wasser; Klima/Luft, Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität; Landschaftsbild; Mensch und Kulturgüter sowie eine Beschreibung der Wechselwirkungen zwischen den zuvor genannten Schutzgütern. Bewertung bei Durch- führung der Planung von Wasserwirtschaft; Emissio- nen von Schadstoffen, Lärm, Erschütterungen, Licht, Wärme und Strahlung sowie der Verursachung von Nummer 21 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Belästigungen; Abfälle und ihre Beseitigung und Ver- wertung; eingesetzte Techniken und Stoffe; menschli- che Gesundheit, das kulturelle Erbe oder die Umwelt; Erneuerbare Energien. Beschreibung der Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der Auswirkungen/Abarbeitung der Eingriffsregelung. Be- schreibung anderweitiger Planungsmöglichkeiten und der erheblichen nachteiligen Auswirkungen, die auf Grund der Anfälligkeit der nach dem Bebauungsplan zulässigen Vorhaben für schwere Unfälle oder Kata- strophen zu erwarten sind. Beschreibung der geplan- ten Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt bei Durchführung der Planung). - FFH-Vorprüfung der Sieber Consult GmbH in der Fas- sung vom 26.05.2021 (zur Prüfung von möglichen er- heblichen Beeinträchtigungen der Schutz- und Erhal- tungsziele des FFH-Gebietes „Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute“ (Nr 8223-311)). - Artenschutzrechtlicher Kurzbericht der Sieber Consult GmbH in der Fassung vom 02.07.2020, ergänzt am 21.05.2021 (zum Vorkommen geschützter Tierarten innerhalb des Plangebietes und notwendigen arten- schutzrechtlichen Vermeidungs- und Minimierungs- maßnahmen). Stellungnahmen können während der Dauer der Veröf- fentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (t.hohenhausen@ baindt.de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Stellungnahmen, die nicht recht- zeitig abgegeben worden sind, können gem. § 3 Abs. 2 BauGB bzw. § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Parallel mit der Veröffentlichung findet die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öf- fentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB auf Grund von § 4a Abs. 2 BauGB statt. Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Da- ten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem LDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, er- halten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Baindt, den 24.05.2024 gez. Simone Rürup - Bürgermeisterin - Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 10 - 18 Uhr Kinder Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravensburg Elisabethenstr. 15 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 25. Mai und Sonntag, 26. Mai 2024 Kleintierpraxis Baienfurt, Tel.: 0751 - 56 04 08 08 Donnerstag, 30. Mai 2024 (Fronleichnam) Kleintierpraxis A. Kirsch, Tel.: 0751 - 95 88 44 00 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 25. Mai 2024 Hodrus’sche Apotheke Althausen, Hindenburgstraße 36, 88361 Altshausen, Tel: 07584 35 52 Sonntag, 26. Mai 2024 St. Gallus-Apotheke Grünkraut, Bodnegger Straße 4, 88287 Grünkraut, Tel: 0751 79 12 20 Donnerstag, 30. Mai 2024 (Fronleichnam) Rosen-Apotheke Weingarten, Talstraße 2, 88250 Weingarten, Tel: 0751 4 35 13 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel: 07502 62 10 98 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 21 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Ravensburger Straße 35, 88250 Weingarten Tel: 0751-560010, Fax: 0751- 5600123 E-Mail: elena.daubert@stiftung-liebenau.de Internet: www.stiftung-liebenau.de/pflege Lebensräume für Jung und Alt Frau Schäch, Sprechzeiten: Di + Do 15:00 – 17:30 Uhr Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de WOHLFÜHLTREFF Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Dienstag von 14 bis 17 Uhr Dietrich-Bohnhoeffer-Saal, Dorfplatz 2, Baindt Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de BETREUTER MITTAGSTISCH Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Freitag von 11 bis 14 Uhr Weingarten, Maybachstraße 1 Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de Veranstaltungskalender Mai 26.05. Patrozinium Schachen Dorffest Kapellen- gemeinschaft Schachen 30.05. Fronleichnam ohne Prozession Kath. Kirche Baindt 30.-31.05. Landesturnfest Juni 01.-02.06. Landesturnfest 09.06. Gemeindefest Ev. Kirchengemeinde Gde.haus Baienfurt 09.06. Europa- und Kommunalwahl 15.06. Fest der Begegnung Stiftung St. Franziskus Sel. Irmgard 18.06. Gemeinderatssitzung Rathaus 19.06. Seniorentreff 22.-24.06. Dorffest Musikverein 22.06. Mitgliederversammlung VdK Weingarten 26.06. Mitgliederversammlung Blutreitergruppe BSS Zur Information Klima-Spartipp des Monats Mai: Stoffeinkaufstaschengarderobe Bei nachhaltigen Verpackungen für den Transport von Lebensmitteln ist der komplette Verzicht auf Verpackun- gen natürlich unschlagbar. Aber dieser ist teilweise nur schwer möglich. In solchen Fällen ist dann die gute alte Stoffeinkaufstasche sinnvoll, für die eine Art Garderobe mit verschiedenen Taschen für unterschiedliche Waren nützlich sein kann. Ob im Supermarkt, der Bäckerei oder beim Metzger: Häu- fig werden Lebensmittel nach wie vor in Einkaufstüten aus Papier oder gar aus Plastik verpackt. Natürlich gibt es viele Lebensmittel, die von vornerein verpackt sind und andere, bei denen für den Transport eine entsprechende Verpackung benötigt wird. Aber es gibt zahlreiche Situati- onen, in denen wiederverwendbare Alternativen genutzt werden können. Speziell bei Backwaren wie Brezeln, Brot und Brötchen, aber auch bei Gemüse ist eine Stoffta- sche nämlich vollkommen ausreichend. Um diese auch beim klassischen Anwenderbeispiel, dem morgendlichen Bäckereibesuch, nicht zu vergessen, kann es nicht schaden, sich mehrere Stofftaschentaschen in der Nähe von Jacken und Schuhen zu deponieren, also in einer Art Stoffeinkaufstaschengarderobe. In die Hau- te-Couture hat es das Accessoire der Einkaufstasche bis- her zwar noch nicht geschafft - aber was nicht ist, kann ja noch werden. weiter auf Seite 12 Nummer 21 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Sterbefall am Wochenende Es ist nicht notwendig, einen Sterbefall bei der Gemeindever- waltung am Wochenende anzuzeigen. Bitte vereinbaren Sie mit dem Pfarramt einen Termin für die Bestattung. Sollte die Beerdigung bereits am Dienstag erfolgen, ist es ausreichend, wenn die Gemeindeverwaltung am Montagvormittag darüber informiert wird. Die meisten Bestattungsunternehmen haben einen Schlüssel für die Aussegnungshalle in Baindt. An alle Amtsblatt-Bezieher Haben Sie Ihr Amtsblatt nicht bekommen? Dann rufen Sie bitte im Rathaus unter 07502 94 06 26 an. Ver- gewissern sie sich aber bitte vorher, ob Ihre Hausnummer gut sichtbar und der Briefkasten mit Ihrem Namen versehen ist. ✄ ✄ Bezirk 1 Am Föhrenried Am Umspannwerk Baienfurter Straße Birkenstraße Buchenstraße Mehlisstraße Riedsenn Sumeraugasse Schachener Straße Wickenhauser Straße Bezirk 2 Badweg Blumenstraße Bronnenstubenweg Dahlienstraße Hubertusweg Klosterhof Krokusweg Lilienstraße Mühlstraße Nelkenstraße Thumbstraße Nr. 47 - 81 Tulpenstraße Veilchenstraße Bezirk 3 Fliederstraße Kornblumenstraße Marsweilerstraße Rosenstraße Spielmannsweg Zeppelinstraße Bezirk 4 Hasenweg Hirschstraße ab Nr. 164 Kümmerazhofer Weg Marderstraße Mochenwangener Straße Reishaufen Sulpacher Straße Bezirk 5 Brühl Dorfplatz Eichenstraße Eschenstraße Gartenstraße Innere Breite Küferstraße Ziegeleistraße Bezirk 6 Grünenbergstraße Annabergstraße Nr. 60 Im Voken Jägerweg Lerchenstraße Sperlingweg Stöcklisstraße Storchenstraße Bezirk 7 Boschstraße Daimlerstraße Dieselstraße Dornierstraße Maybachstraße Röntgenstraße Bezirk 8 Benzstraße Dachsstraße Eichhorngasse Friesenhäusler Straße Froschstraße Fuchsstraße Hirschstraße Nr. 1 - 50 Igelstraße Iltisstraße Liebigstraße Rehstraße Siemensstraße Wieselgasse Bezirk 9 Amselstraße Annabergstraße Erlenstraße Kiesgrubenstraße Schönblick Sonnenstraße Thumbstraße Nr. 1 - 36 Ziegelhalde Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: (Achtung: vorübergehende Änderung) Montag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer 9406-17 Amtsblatt 9406-26 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt Leitung Hauptamt Frau Maurer 9406-40 stellvertr. Leitung Hauptamt Ordnungsamt Frau Heilig 9406-11 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Nowak/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Frau Nowak/Frau Ziegler 9406-14 Volkshochschule Frau Brei 9406-12 Gewerbeamt Frau Brei 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Herr Bautz 9406-14 Hallenbelegung SKH Frau Gerhardt 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei, Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Altbau 94114-140 E-Mail: leitung.altbau@kiga.baindt.de Leitung Neubau 94114-141 E-Mail: leitung.neubau@kiga.baindt.de Leitung Schulgebäude 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.schulgebaeude@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 21 Der clevere Mensch hat sie dabei, die Tasch‘ aus Stoff für allerlei, ob Gemüse, Brötchen, Brot, mit ihr kommst nie in Transportnot. Auch ein klassischer Weidenkorb oder eine Einkaufs- box für größere Einkäufe, die sehr oft wiederverwendet werden können, sind nützliche Alternativen zur Plastik- oder Papiertüte. Florian S. Roth Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg Koordinator für eine klimaneutrale Kommunalverwal- tung - gefördert durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft BW Mobil: 0157 80661690 klima@b-gemeinden.de Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 25. Mai - 02. Juni 2024 Gedanken zur Woche: Besinnung Wo Stille ist und Besinnlichkeit, ist nicht Unruhe noch Ziellosigkeit. Wo Barmherzigkeit ist und Bescheidenheit, ist nicht Überfluss noch Härte. Franz von Assisi Samstag, 25. Mai 14.00 Uhr Baindt – kirchliche Trauung von Natalie und Matthias Bader Ministranten: Theresa und Thomas Henzler 18.30 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Sonntag, 26. Mai – Dreifaltigkeitssonntag 10.00 Uhr Schachen – Eucharistiefeier zum Kapellen- patrozinium mit einer Bläsergruppe des MV Baindt Ministranten: Linus Kaplan, Silias Kaplan, Le- ana Neb, Noemi Oelhaf, Mateo Oelhaf, Robin Schnez († Thea Kränkle, Erika Bickel, Martin Kränkle, für alle verstorbenen Schachener) 19.00 Uhr Baienfurt – Maiandacht mitgestaltet vom Chor Dienstag, 28. Mai Kein Schülergottesdienst - Ferien Mittwoch, 29. Mai 09.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Donnerstag, 30. Mai – Fronleichnam 09.00 Uhr Baienfurt - Festgottesdienst mit anschließen- der Fronleichnamsprozession Anschließend Gemeindefest 10.00 Uhr Baindt – Festgottesdienst ohne Prozession Ministranten: Felix Haller, Jakob Spähn, Ben- jamin Stiefvater, Nele Gründler, Ricco Haller, Jakob Kreutle, Pia Kreutle, Alina Michelberger, Anton Strehle Freitag, 31. Mai 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier († Hubert Fuchs) Samstag, 01. Juni 17.00 Uhr Baindt – Taufe von Elin Matilda 18.30 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Ministranten: Pia Kronenbergr, Frida Rapp, Benjamin Zentner, Niklas Alber, Benedikt Hei- lig, Franziska Joachim († Rosa Vogel, Johannes Heik, Ignaz Malsam mit Angehörigen, Ida und Pius Wolf, Adelinde und Hubert Schnetz, Karl Bohner, Jahrtag: Martina Gindele) Sonntag, 02. Juni – 9. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier 11.15 Uhr Baienfurt – Taufe von Mellissa Rosenkranzgebet im Mai Im Mai laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Nummer 21 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Unser Pfarrbüro bleibt vom 21. Mai bis einschließlich 04. Juni 2024 geschlossen. Sie erreichen uns wieder ab dem 06. Juni 2024 von 15.00 bis 18.00 Uhr. Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Einladung zu den Maiandachten Gottes Geist wirkt in Menschen, • die sich bereithalten wie eine offene Schale, • die fragen, Herr, was soll ich tun, • die mutig etwas wagen, • die zueinander JA sagen Maiandachten in der Seelsorgeeinheit sind: Sonntag 26. Mai 19.00 Uhr Maiandacht in der Kirche Baienfurt, mitgestaltet vom Kirchenchor Baienfurt Frauenbund Baienfurt Dienstag, 11.6.2024 Kräutergarten Bad Waldsee Abfahrt an der Kirche in Baienfurt 13.00 Uhr. 13.30 Uhr Führung im Kräutergarten Bad Waldsee (vom Kneippverein Bad Waldsee) durch Alexia Mayer. Anschließend Kaffeetrinken in Bad Waldsee, Parkhotel. Wir bilden Fahrgemeinschaften. Kosten: 5,00 Euro pro Person. (Parkplatz und Treffpunkt: Haupteingang zur Wald- see-Therme). Bitte um Anmeldung. Tel. 0751 553366, Andrea Schorrer, bis 8.6.2024 ÖKUMENE – gemeinsam als Christen „Stärken Sie mit Ihrer Stimme Nächstenliebe und Mit- menschlichkeit“ Ein Wort der vier Kirchen in Ba- den-Württemberg zu Pfingsten 2024 An Pfingsten feiern Christinnen und Christen weltweit die verbindende Kraft von Gottes Heiligem Geist. Über alle Unterschiede hinweg führt und hält er Menschen zusammen. Er ist die Kraft einer bunten und vielfältigen Kirche. Dieser Geist kann Men- schen ermutigen, sie stärken und trösten - weltweit, in ganz Europa und hier bei uns in Baden-Württemberg. Mit großer Sorge blicken wir auf die Kriege in der Ukraine und in Gaza und an anderen Orten der Welt. Wir verur- teilen Hass, Gewalt und Terror, wir stellen uns gegen jede Form des Rassismus und Antisemitismus — auch bei uns in Baden-Württemberg - und mahnen alle zu Mitmensch- lichkeit und Gewaltverzicht. An diesem Pfingstfest mahnen wir zu Achtsamkeit und Klarheit. In ihrem gemeinsamen Pfingstwort rufen sie alle Bürge- rinnen und Bürger dazu auf, „bei den bevorstehenden Kommunalwahlen und bei der Europawahl von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen: Stärken Sie mit Ihrer Stimme Nächstenliebe und Mit- menschlichkeit Votieren Sie für Demokratie und Men- schenrechte“. Dies schreiben Landesbischof Ernst-Wilhelm Gohl (Würt- temberg), Landesbischöfin Dr. Heike Springhart (Baden), Erzbischof Dr. Stephan Burger (Freiburg) und Diözesa- nadministrator Dr. Clemens Stroppel (Rottenburg) in ih- rem Pfingstwort Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Die Gnade unseres Herrn Jesus Christus und die Liebe Gottes und die Gemeinschaft des Heiligen Geistes sei mit euch allen. 2. Kor 13,13 Sonntag, 26. Mai Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Taufe (Pfr. Schö- berl) 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst im Pflegeheim (Prä- dikant Herr Gross) Im Mai findet keine Taizéandacht statt!!! Montag, 27. Mai 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe, Ev. Gemein- dehaus Sonntag, 02. Juni 09.30 Uhr Baindt Gottesdienst, Dietrich-Bonhoef- fer-Saal, anschl. Kirchenkaffee (Pfr. Schöberl) Kinderkirche In den Pfingstferien findet keine Kinderkirche statt. Wir treffen uns wieder am 09. Juni beim Gottesdienst im Grünen am Ev. Gemeindehaus mit anschließendem Ge- meindefest. Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 21 Gottesdienstübertragung Aufgrund eines technischen Defekts kann es z. Zt. vorkommen, dass die Gottesdienste nicht live übertragen werden. Sie werden, wenn möglich, zu einem späteren Zeitpunkt eingestellt. Gedanken zum Wochenspruch Bei einer Straßenumfrage zur Bedeutung unserer christlichen Feiertage, würde Tri- nitatis wohl noch schlechter abschnei- den als Pfingsten. Dabei geht es am Dreieinigkeitssonn- tag um nichts Geringeres als um den lebendigen Gott, an den wir glauben und durch den wir leben: Dass Gott in seinem Wesen ganz Liebe ist, dass er vä- terlich/mütterlich die Welt ins Dasein kommen lässt und erhält; dass er in Jesus rettend eingreift und seine Hand nach uns ausstreckt, um uns in die Gemeinschaft seiner Fami- lie hineinzunehmen; und dass wir dieses Geschenk ver- trauensvoll annehmen und be-Geist-ert daraus im Alltag leben können. Wir feiern am Dreifaltigkeitsfest, dass Gott nicht nur in seinem Wesen vollkommene Beziehung ist, sondern, dass er uns in diese Gemeinschaft seiner Liebe hineinnimmt und aus dieser Verbindung auch unser Miteinander im- mer mehr verwandelt. Wenn das kein Grund zum Feiern ist ... - Gottes Segen! – Ihr M. Schöberl, Pfarrer Ur-Geschichte(n) – 7 Wochen mit dem Anfang der Bibel Kaum ein Teil der Bibel hat unsere Vor- stellung von der Welt so sehr geprägt wie die ersten elf Kapitel der Bibel: Adam & Eva im Paradies, die Schlange & die verbotene Frucht, der Bruder- mord, Arche & Flut oder der Turmbau zu Babel. – Weniger bekannt ist, wie inhaltstief diese scheinbar ein- fachen Geschichten sind – und wie topaktuell. Sie wider- sprechen den naturwissenschaftlichen Theorien über die Entstehung unserer Welt nicht, doch ergänzen sie ent- scheidend. – Wie passt das zusammen? Die Bibelwochen wollen die Entstehung der Urgeschichte beleuchten und dadurch menschliche Ur-Erfahrungen mit Gott und der Welt besser sichtbar machen. Diese Texte machen Mut, an der Fassade unserer Welt zu kratzen, und darüber zu staunen, wie auch in unseren Tagen unter der dunklen Oberfläche der Krisen die schil- lernde Buntheit des guten Anfangs zu leuchten beginnt und wie ich mich selbst mit meinen eigenen Lebensfra- gen in diesen Texten wiederfinde; mich selbst und Gott, als Ursprung und Gegenüber. Unser Begleitheft liefert uns nicht nur den jeweiligen Text- abschnitt, sondern auch Bildinspirationen, Verständnis- hilfen, Denkanregungen, Hinweise & Raum für eigene Notizen. Wir treffen uns ab dem 6. Juni donnerstags, 20-21 Uhr im Ev. Gemeindehaus, Öschweg 30, in Baienfurt. – Die Abende können auch einzeln gewinnbringend besucht werden. Termine: 6. (Genesis 1-2,4a: Zeit und Raum) & 13. (Genesis 2-3: Gut und Böse) & 20. Juni (Genesis 4,1-25: Fluch und Schutz); 27. (Genesis 6,1-4: Fleisch und Geist) & 4.7. (Gene- sis 6,5-8; 7,1-10; 8,20-22: Tod und Rettung) & 11.7. (Genesis 9,1-17.28: Bund und Leben) & 18. Juli 2024 (Genesis 11,1-10: Sprache und Verwirrung) Ich freue mich auf die gemeinsame Entdeckungsreise! Martin Schöberl, Pfarrer Gemeindefest 09. Juni 2024 Wir starten um 10.30 Uhr mit ei- nem kunterbunten Familiengot- tesdienst im Grünen beim Ev. Ge- meindehaus in Baienfurt. Wer zu unserem Salat- und Küchenbuffet etwas beisteuern kann, melde sich gern im Pfarrbüro (0751/43656). Listen hängen auch nach den Gottesdiensten aus. Da unsere Kühlmöglichkei- ten eingeschränkt sind, bitten wir um Kuchen, die keine Kühlung benötigen. Ein herzliches „Vergelt’s Gott!“ schon mal vorab! 500 Jahre Evangelisches Gesangbuch Veranstaltungsreihe in Ravensburg Ausstellung Die Wanderausstellung des Verbandes Evang. Kirchen- musik in Württemberg zeigt über 40 verschiedene Ge- sangbücher aus fünf Jahrhunderten im Original oder als Faksimilenachdruck. Zusätzlich wird das Ravensburger Gesangbuch, das 1771 in Ulm gedruckt wurde zu sehen sein. Öffnungszeiten: Sonntage, 2. / 9. / 16. Juni, jeweils 11-12 Uhr Donnerstag, 13. Juni, 18-19 Uhr Samstag, 8. Juni und 15. Juni, 10 – 12 Uhr Ausstellungsort: Gesellschaftskapelle in der Evang. Stadtkirche (Zugang Marienplatz 5 – Landgerichtsgang) Vorträge Donnerstag, 13. Juni, 19 Uhr, Stadtkirche Ein Gang durch die Gesangbuch- und Liedergeschichte mit Natur- und Schöpfungsliedern Vortrag und Liedersingen mit KMD Michael Bender Donnerstag, 20. Juni, 19 Uhr, Stadtkirche Das Ravensburger Gesangbuch von 1771. Mit einer kleinen Einführung in die Reformationsgeschichte von Ravens- burg und einem Kurzabriss zu Evang. Gesangbüchern im Laufe der Jahrhunderte. Referent: Pfarrer Martin Henzler-Hermann Donnerstag, 27. Juni, 19 Uhr, Stadtkirche „Verstehst du auch, was Du da singst? Wie man mit Lie- dern aus fünf Jahrhunderten umgeht“, und wie sich im Laufe der Zeit der Gebrauch geistlicher Lieder entwickelt und verändert hat. Wie geht man um mit Liedern, deren Text schwer oder gar nicht verständlich ist? Welche Kraft kann ein Lied entwickeln, das fremd ist? Referent: Prof. Bernhard Leube, ehemaliger Pfarrer im Amt für Kirchenmusik der Evang. Landeskirche und Do- zent für Liturgik, Hymnologie und Theologische Grundla- gen an der Hochschule für Kirchenmusik Tübingen Samuel Holzhäuer zum Schuldekan des Kirchenbezirks Ravensburg gewählt „Die hoffnungsvolle Botschaft des Evangeliums lebens- nah und kreativ in die Lebenswelt von jungen Menschen sprechen“ Stuttgart/Ravensburg. Samuel Holzhäuer (40) ist zum Schuldekan des Kirchenbezirks Ravensburg gewählt wor- den. Er folgt auf Frank Eberhardt, der in den Ruhestand Nummer 21 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 gegangen ist. Holzhäuer tritt sein neues Amt am 1. Sep- tember an. Aktuell ist Samuel Holzhäuer als 1. Konrektor an der Verbundschule am Rotmoos in Isny tätig. Über seine neue Aufgabe sagt er: „Ich freue mich in meinem Amt als Schuldekan auf die Begegnungen mit ganz unter- schiedlichen Menschen. Ich möchte ein Brückenbauer und Bindeglied zwi- schen den Akteuren an den Schulen und Kindergärten, in den Elternhäu- sern, in den Kirchengemeinden und in der Schulverwal- tung sein. Mein zentrales Anliegen ist, dass in einer Zeit zunehmender Krisen und Orientierungslosigkeit die hoff- nungsvolle Botschaft des Evangeliums lebensnah und kreativ in die Lebenswelt von jungen Menschen gespro- chen wird und sie gestärkt und ermutigt werden.“ Nach dem Studium der Fächer Theologie, Englisch und Geographie für das Lehramt an Realschulen in Ludwigs- burg und dem Referendariat in Markgröningen war Holz- häuer bis 2019 als Lehrer in Schwieberdingen tätig. 2019 übernahm er die Funktion des 1. Konrektors an der Ver- bundschule am Rotmoos in Isny und hatte dort 2021 und 2022 auch die kommissarische Schulleitung inne. Samuel Holzhäuer ist verheiratet und hat drei Kinder. In seiner Freizeit ist er gerne mit der Familie in den Bergen unterwegs, schreibt Lieder, spielt Gitarre oder setzt hand- werkliche Projekte in Haus und Garten um. Dan Peter Sprecher der Landeskirche Der kreative Montag bietet an Neues aus dem Kreativen Montag. Wir wollen sehr komprimiert an nur ei- nem Montag im Monat ein kreatives Angebot machen. Wir denken dann kann intensiv das Thema zu Hause weiterverfolgt werden. Dazu laden wir herzlich ein Juni: So rosig kann die Zukunft aus- sehen 10.6. Christa Welle-Lebherrz: „Auf Rosen sollst du wandeln“ Aqua- rell Juli: 8.7. Birgit Schwartz-Glonnegger: „Wasser bringt Erfrischung“ Aquarell August: 12.8. Walter Feil: „Wir punkten ...“, Acryl, Aquarell, Goua- che oder Stift Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Petra Neumann-Sprink Tel. : 0751-52501 p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist – um 08.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel € 7,50; Material nach Verbrauch Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Vereinsnachrichten Abstieg in die Bezirksliga besiegelt TSV Heimenkirch - SV Baindt 3:0 (2:0) Nach der späten Niederlage gegen den FV Olympia Laupheim in der Vorwoche, gastierte der SVB am Pfingstwochenende beim Tabel- lenvierten aus Heimenkirch. Einem ordentlichen Baindter Start folgten jedoch die Gegentore durch Selig (16.) und Hutter (44.), wobei die 2:0-Pausenführung vom TSV im zweiten Durchgang auf 3:0 ausgebaut wurde. Mit dieser Niederlage im Allgäu steigt der SVB nach nur einer Saison in der Landesliga wieder in die Bezirksliga ab. Nach einer vielversprechenden Vorbereitung konnte die Mannschaft von Trainer Rädel im weiteren Verlauf nicht mehr an diese Form anknüpfen, zeigte in sich in der De- fensive zu anfällig und in der Offensive zu eindimensional und oftmals nicht kaltschnäuzig genug. Immer wieder konnte der SVB zwar mit Mannschaften aus der oberen Tabellenhälfte gut mithalten, ließ am Ende jedoch meist die nötige Reife vermissen, um etwas Zählbares mitzu- nehmen. Dennoch wird die Baindter Mannschaft aus der ersten Landesliga-Saison der Vereinsgeschichte einige wichtige Erkenntnise ziehen, um in der Bezirksliga wieder eine gute Rolle zu spielen. SV Baindt: Benjamin Walser, Michael Brugger (46. Da- niel Kronenberger), Tobias Szeibel, Philipp Kneisl, Marc Bolgert, Philipp Thoma, Marko Szeibel, Jan Fischer, Mika Dantona (80. Moritz Gresser), Baba Camara (70. Henry Hosse), Elion Kelmendi - Trainer: Jens Rädel Schiedsrichter: Florian Guth - Zuschauer: 87 Tore: 1:0 Lukas Selig (16.), 2:0 Alexander Hutter (44.), 3:0 Florian Knapp (51. Foulelfmeter) Vorschau: Sonntag, 26.05 13.15 Uhr: SV Baindt II - SV Weingarten II 15.00 Uhr: SV Baindt - SV Mietingen Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 21 Musikverein Baindt Herzliche Einladung zum Dorffest vom 22. - 24. Juni 2024 Wir freuen uns, dass wir sie dieses Jahr wieder vom 22.- 24. Juni 2024 im unte- ren Schulhof der Klosterwiesenschule zum Dorffest des Musikvereins Baindt einladen dürfen. Die Festvorbereitungen sind bereits schon jetzt in vollem Gange und wir blicken voller Vorfreude auf ein hoffentlich sonniges Festwochenende. Also markieren auch sie sich schon einmal das Wochenen- de vom 22. - 24. Juni 2024 mit Rotstift in ihrem Kalender, um das Dorffest auf keinen Fall zu verpassen. Landjugend Baindt e.V. Bilder Aufruf an ehemalige Landjugend Mitglieder Dieses Jahr findet das 75- jährige Jubilä- um der Landjugend Baindt statt. Für die Festschrift usw. sammeln wir Bilder von den vergangenen Jahren. Falls Sie zuhause noch alte Bil- der haben melden Sie sich bitte bei uns unter folgender Emailadresse: landjugend.bilder.2024@gmail.com Sie können die Bilder per Email schicken, oder uns eine Nachricht schreiben, dann holen wir Ihre Fotoalben ab, kopieren diese und bringen sie wieder zurück.Wir freuen uns über jedes einzelene Bild :) Reitergruppe Baindt Am Pfingstwochenende war unsere Ju- gend erfolgreich unterwegs. Theresa Henzler konnte sich beim Pfingst- turnier in Zollenreute im Dressurwettbe- werb auf dem 2. Platz platzieren und sich damit für die EB-Bau Jugend-Trophy qualifizieren. Das Finale findet hier beim Birkhof-Dressurfestival statt. Anna Tratzyk war vergangenes Wochenende das erste Mal mit ihrem Pferd Sisko unterwegs. Theresa Henzler qualifiziert sich mit Bonne Diamond für die EB-Bau Jugend-Trophy Im Springreiterwettbewerb in Weingarten beim Reit- und Fahrverein Oberschwaben konnte Sie mit Sisko den 2. Platz belegen. Am Pfingstmontag durfte Anna beim Kinder-Cup Ba- den-Württemberg bei den „Winterlingen Winners“ teilneh- men und konnte sich hier im Stilspringwettbewerb 60cm auf dem 11. Platz und im Stilspringwettbewerb 70cm auf dem 5. Platz platzieren. Herzlichen Glückwunsch an Theresa und Anna zu den tollen Erfolgen! Anna Tratzyk und Sisko konnten 3 Platzierungen mit nach Hause nehmen Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donnerstag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Durch das Felsental zur Burgruine Helfenstein Steil hinauf über eine Leiter wandern wir durch das Fel- sental zum Ödenturm und zur Burgruine Helfenstein. Nach Rast geht es zurück auf schmalen Zick-Zack Pfa- den nach Geislingen. Treffpunkt: Sonntag, 02.06.2024 um 07.30 Uhr Charlot- tenplatz Weingarten bzw. 08.00 Uhr am Bahnhof Ravensburg. Rückkehr ca. 18.00 Uhr. Gehzeit ca. 3 Stunden, 12 km, 300 hm. Fahrpreis je nach Teilnehmerzahl mind. 12,00 Euro für Mit- glieder. Einkehr vorgesehen im Biergarten im Stadtpark Geislingen. Mitbringen Vesper, Getränk, gutes Schuhwerk, nach Bedarf Stöcke und Wechselschuhe. Wanderführung Hanifa Selimi, email: hanifa.selimi@gmx. de Anmeldung ab 29.05.2024 - T. 0151-12952100 (Anrufbe- antworter). Bitte bei der Anmeldung mitteilen ob man ein eigenes Ticket hat und ggf. bei schlechtem Wetter Nummer 21 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 mit ins Kunstmuseum Ravensburg (11.00 Uhr, 8.00 Euro Eintritt) geht. Bei schlechtem Wetter findet die Wanderung nicht statt. Info im Ansagetext ab 20 Uhr am Vortag T. 0151-12998910. Gäste sind herzlich willkommen! Aus dem Landkreis Stadtradeln 2024 – Vier Landkreise treten gemeinsam in die Pedale Vom 08.06. bis zum 28.06. findet erneut das STADTRA- DELN im Landkreis Ravensburg statt. Damit der Ansporn Kilometer zu sammeln noch größer ist, treten zeitgleich auch die Landkreise Konstanz, Lindau und der Boden- seekreis in die Pedale. Außerdem finden viele spannende Events zum Thema Fahrrad statt. Landkreis Ravensburg: Sternfahrt nach Wangen am 23.06. zur Landesgartenschau mit zwei geführten Tou- ren durch den ADFC mit Start in Weingarten und Isny. In Wangen erwartet alle Radler ein kostenloser RadCHECK sowie ein Erfrischungsgetränk. Danach kann der Tag auf der Landesgartenschau verbracht werden. Der Landkreis Ravensburg und die Stadt Wangen bieten Radelnden nach Voranmeldung und „Beweisfoto“ ihrer Fahrt hierfür vergünstige Tagestickets an. Weitere Informationen sind unter https://www.stadtradeln.de/landkreis-ravensburg. de verfügbar. Der Landkreis Ravensburg ist Förderkom- mune der RadKULTUR BW im Zeitraum 2024/ 2025. Die RadKULTUR ist eine Initiative des Verkehrsministeriums Baden-Württemberg. Weitere Aktionen des Landkreises rund um das Fahrrad folgen. Landkreis Konstanz: RADELTAG in Allensbach auf dem Rathausplatz, am 15.06. von 9 bis 15 Uhr, mit kostenlo- sem RadCHECK, der 11. Allensbacher Fahrradbörse, ei- nem LastenradTETRIS mit kleinen Preisen und der Fahr- rad-Codierung durch den afdc. Fürs leibliche Wohl sorgt der Musikverein Allensbach. Zu unserem Radeltag laden wir alle bisherigen und zukünftige Stadtradler herzlich ein! Landkreis Lindau: Gemeinsame Fahrradtour am 8.6. um 10 Uhr vom Hutmuseum Lindenberg (wo auch die Son- derausstellung „Mit Hut & Haube“ zur Geschichte des Radverkehrs stattfindet), über die St. Wendelins-Kapel- le, Schlachters und Weißensberg bis auf die Insel nach Lindau. Zielpunkt ist der Samstagsmarkt auf dem The- rese-von-Bayern-Platz (Ankunft gegen 12 Uhr). Alle, die bei der Tour mitgeradelt sind, erhalten dort ein kosten- loses Getränk (Kaffee, heiße Schokolade etc.) beim Kaf- feerädle. Zudem besteht die Möglichkeit, sein Fahrrad kostenlos codieren zu lassen. Weitere gemeinsame Ra- deltouren im Landkreis Lindau werden geplant. Die Prä- mierungsveranstaltung für die besten Radler, Teams und Co. findet am 14. Juli in Lindau statt – neben einem bun- ten Rahmenprogramm warten abermals viele Preise auf alle Stadtradler. Bodenseekreis: - Sternfahrt nach und Eröffnungsveranstaltung in Über- lingen am Samstag, 8. Juni 2024 - Fahrradsegnung und Wallfahrt zur Kapelle Ma- riä-Himmelfahrt am Schleinsee am Sonntag, 9. Juni 2024 nach dem Gottesdienst um 10:30 Uhr vor der Kirche St. Petrus Canisius. Infos und Anmeldung: Herr Heger, philip.heger@drs.de Umso mehr Menschen mitradeln, desto mehr Kilometer werden für den Landkreis gesammelt und umso mehr CO₂ wird eingespart. Wer nun Lust hat mitzufahren, kann sich unter folgendem Link entweder für seine Kommune oder den Landkreis anmelden: https://www.stadtradeln. de/registrieren Es zählt jeder Kilometer, ob zur Arbeit, in der Freizeit, zum Einkaufen oder zur Schule. Termine des Bauernhaus-Museums Wolfegg Kurse für Erwachsene Kochen für Kinder (nach Hildegard von Bingen) 1. Juni 2024 von 15:00 - 18:00 Uhr im Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben in Wolfegg Der Mensch ist, was er isst. Mit dem, was wir unseren Kin- dern täglich zu essen geben, leisten wir einen wichtigen Beitrag zu einer gesunden Entwicklung unserer Kinder und beugen vielen Erkran- kungen vor. Erfahren Sie in diesem Kochkurs nicht nur in der Theorie, was uns Hildegard von Bingen an wertvollen Impulsen für unsere Esskultur hinterlassen hat, sondern erleben Sie mit der Kochbuchautorin und Hildegardex- pertin Jutta Isabella Martin, wie schmackhaft und kreativ Essen sein kann. Also ran an die Kochtöpfe. Gebühr: 75,00€ pro Person inkl. Zutaten und Manu- skript. Kursleitung: Jutta Martin, Hildegardexpertin und Kochbuchautorin. Anmeldung unter info@bauernhaus- museum.de Lesung mit Musik von Tom Vuk und Michael Moravek 8. Juni 2024, 17-20 Uhr Mit seinem Romandebüt Josip hat sich der Waiblinger Kulturamtsleiter Tom Vuk auf Spurensuche nach der eigenen Herkunft begeben. Anfang der 1960er Jahren kam der Vater des Autors als sogenannter Gastarbeiter aus Kroatien nach Deutschland. Der Vater wollte nichts über die eigene Geschichte erzählen, weil er einen totalen Schnitt gemacht und damit seine Wurzeln gekappt habe, sagt Tom Vuk. Um herauszufinden, wie das Leben des Va- ters hätte sein können, erfand der Autor die Geschichte. Als Josip mit einem der ersten Gastarbeiterzüge in Stutt- gart ankommt, bringt er außer Speck und Apfelstrudel auch eine eigene Geschichte mit. Seine Vorfahren er- lebten den kroatischen Bauernaufstand, den Kampf an der russischen Front im Ersten Weltkrieg, die Gründung Jugoslawiens und das Leben der Partisanen im Zweiten Weltkrieg. Dabei ist Josip seit seiner Jugend bemüht, sich dem archaischen Leben und den Fehden in seiner Fami- lie zu entziehen. Er verlässt das heimatliche Zagorje; auf seinem Weg liegen eine erste und eine zweite Liebe, eine Wahlfamilie, aber auch Vorbilder, die ihn enttäuschen und dazu zwingen, einen Weg für sich ganz allein zu finden. Der Künstler Michael Moravek stammt aus dem ehema- ligen Jugoslawien und begleitet die Lesung mit Titeln, die sich um Entwurzelung und Heimatlosigkeit drehen. Dabei verwebt er Einflüsse aus der Literatur mit Erfahrungen aus der eigenen Migrationsgeschichte. 17.00 Uhr Führung durch die Ausstellung „kommen – schaffen – bleiben“ mit Dr. Tanja Kreutzer, Museumslei- tung 18 Uhr Lesung und Songs mit Tom Vuk und Michael Mo- ravek Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 21 Anschl. lockerer Austausch bei Speis und Trank. Eintritt: 7,- Euro oder gültiges Tagesticket (um Anmeldung wird gebeten) I Ort: Tenne Fischerhaus unten I Wir bitten um Anmeldung unter info@bauernhaus-museum.de Das Landwirtschaftsamt informiert: Felderbegehung in Bad Waldsee/ Mennisweiler als Pflanzenschutz- sachkunde-Fortbildung Das Landwirtschaftsamt des Landkreises Ravensburg bietet am Donnerstag, 06. Juni von 19:30 bis 21:30 Uhr auf dem Betrieb der Familie Koch in Bad Waldsee/Mennis- weiler (Treffpunkt & Parken: Hofstelle Bürgerstraße 20, 88339 Bad Waldsee) eine 2-stündige Präsenzveranstal- tung in Form eines Feldabends an. Herr Kreh und Frau Koch vom Landwirtschaftsamt wer- den aktuelle Themen zum Pflanzenschutz in den Kulturen Winterraps, Wintergerste, Winterweizen und Mais präsen- tieren. Außerdem wird ein Sortenvergleich im Raps durch Frau Schulze (NPZ) vorgestellt. Als zusätzliche Gastrefe- renten werden Herr Böhringer (BASF) und Herr Schmid (BayWa Ravensburg) erwartet. Am Ende des Feldabends wird nach Ausstellung der Teilnahmebescheinigungen in geselliger Runde mit Kaltgetränken und einem kleinen Imbiss zum regen Austausch eingeladen. Eine Anmeldung unter Angabe von Namen, Adresse und Geburtsdatum ist aus organisatorischen Gründen erfor- derlich und wird bis spätestens 04. Juni an la@rv.de oder telefonisch unter 0751/85-6010 erbeten. Das „Selbsthilfenetzwerk e.V. im Landkreis Ravensburg“ sucht engagierte Menschen Seit inzwischen 15 Jahren besteht das Selbsthilfenetzwerk im Landkreis Ravensburg. Das Selbsthilfenetzwerk ist die Interessenvertretung und der Dachverband aller Selbst- hilfegruppen im Landkreis Ravensburg. Damit die erfolg- reiche Arbeit des Selbsthilfenetzwerks weitergeführt wer- den kann, werden aktuell Menschen gesucht, die sich ein Engagement im Selbsthilfenetzwerk vorstellen können. Aktuell gibt es ca. 120 Selbsthilfegruppen im Landkreis Ravensburg, die sich zu ganz unterschiedlichen Themen treffen. Die Tätigkeit des Selbsthilfenetzwerks ist dabei vielfältig und betrifft beispielsweise die Weitergabe von Informationen zur Selbsthilfe und deren Möglichkeiten sowie ganz praktisch die Unterstützung der Selbsthilfe- gruppen vor Ort. Darüber hinaus ist das Selbsthilfenetz- werk mit professionellen Gesundheitsanbietern vernetzt, versucht die Rolle der Selbsthilfe im Gesundheits- und Sozialwesen zu stärken und trägt die Belange der Selbst- hilfe in die Öffentlichkeit. Interessierte wenden sich bitte an die Kontaktstelle für Selbsthilfe beim Landratsamt Ravensburg, Manuela Lauter (Telefon: 0751- 85 3119, E-Mail: m.lauter@rv.de) oder finden auch Informationen auf der Internetseite des Selbsthilfenetzwerks (http://www.selbsthilfe-rv.de). Wohnraumförderung 2023 – Förder- volumen liegt bei ca. 21,7 Millionen Euro Das Bau- und Umweltamt des Landkreises Ravensburg führt im Bereich der Wohnraumförderungen Beratungen von Bürgern und Bürgerinnen sowie von Kommunen zum Thema Eigentumsförderung und sozialer Mietwohnbau durch. Kommt es zur Antragstellung und Bewilligung wer- den Fördergelder der Landesregierung über die L-Bank an die Antragsteller ausgezahlt. „Ich freue mich über die im Vergleich zum Vorjahr noch- mals gestiegene Summe an Fördergeldern. Die Wohn- raumförderung ist auch weiterhin ein sehr wichtiger Baustein zur Bau- und Wirtschaftsförderung in unserem Landkreis“ so Landrat Harald Sievers. Im Jahr 2023 konnte durch Beratungen und Antragstel- lungen bei der L-Bank für Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Ravensburg ein Fördervolumen bei der Ei- gentumsförderung von ca. 21.700.000 € generiert werden. Im Bereich der sozialen Mietwohnraumförderung konnten für Antragsteller zusätzlich Fördergelder als Zuschuss von ca. 2.700.000 € beantragt werden. Was sonst noch interessiert Sommer, Sonne, Freizeitplanung: Blut spenden nicht vergessen! Sommerliches Wetter und Feiertage locken mit vielen Freizeitmöglichkeiten. Der DRK-Blutspendedienst erin- nert daran, die Blutspende nicht zu vergessen Die ersten Sommertage locken in diesen Wochen viele Spender*innen weg von der Spenderliege. Leere Liegen bei der Blutspende können zu einem Problem werden: Unfälle und Krankheiten machen vor gutem Wetter kei- nen Halt. Das DRK bittet zur Blutspende. Worauf warten? Jetzt liegend Leben retten! Nächster Termin: Mittwoch, dem 12.06.2024 von 14:00 Uhr bis 19:30 Uhr Festhalle , Bahnhofstr. 5/1 88214 Ravensburg - Weißenau Jetzt Blutspendetermin online reservieren unter www.blutspende.de/termine Täglich werden allein in Baden-Württemberg und Hessen mehr als 2.700 Blutspenden benötigt. Patient*innen aller Altersklassen sind auf eine kontinuierliche und lückenlose Versorgung angewiesen Hätte, könnte, sollte - einfach machen! Blut spenden ist eine der einfachsten und schnellsten guten Taten: Das DRK bietet täglich zahlreiche Termine in der Region an. Wer sich nicht alleine zur ersten Spende traut, der mo- tiviert einfach Freunde, Bekannte und/oder Verwandte zusammen einen Termin zu reservieren. Blut spenden? So einfach läuft‘s: 1. Wunschtermin online reservieren und am Tag der Spen- de reichlich (alkoholfrei) trinken 2. Anmeldung vor Ort unter Vorlage des Personalaus- weises 3. Ausfüllen des medizinischen Fragebogens 4. Kurzes, ärztliches Gespräch und eine kleine Laborkon- trolle 5. Die Blutspende: Abnahme von ca. 500 ml Blut, dauert nur 5 - 10 Minuten 6. Ruhepause und leckere Snacks im Anschluss an die Spende Alle Termine und weitere Informationen unter www.blut- spende.de oder unter 0800 11 949 11. Nummer 21 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 Selbsthilfegruppen mit 158.787,49 Euro gefördert Vergabesitzung der Regionalen Fördergemeinschaft Bodensee-Oberschwaben Gesundheitsbezogene Selbsthilfegruppen können Zu- schüsse für ihre ehrenamtliche Tätigkeit erhalten. Die Regionale Fördergemeinschaft Bodensee-Oberschwaben der GKV-Gemeinschaftsförderung Baden-Württemberg konnte am 14. Mai 2024 unter Federführung der AOK – Die Gesundheitskasse Bodensee-Oberschwaben wieder eine Vergabesitzung in Präsenz durchführen. An der Sitzung im Mai haben die Krankenkassen der Re- gionalen Fördergemeinschaft Bodensee-Oberschwaben unter Beteiligung der legitimierten Vertreter der Selbsthil- fe über die eingegangenen Anträge beraten. 101 Gruppen haben Anträge gestellt und konnten auch gefördert wer- den. Insgesamt konnten pauschale Fördermittel in Höhe von 158.787,49 Euro ausbezahlt werden. Die Anträge für die Pauschalförderung können immer bis 31. März des jeweiligen Kalenderjahres gestellt wer- den. Neu gegründete Selbsthilfegruppen haben noch die Möglichkeit bis 31. Oktober 2024 einen Antrag zu stellen. Die Antragsunterlagen und weitere Informationen sind auf der Internetseite www.gkv-selbsthilfefoerderung-bw. de/selbsthilfegruppen-antraege/ zu finden. Bei Fragen steht die Federführerin der Region Boden- see-Oberschwaben, Alexandra Schmid, Leiterin Gesund- heitsbegleitung bei der AOK – Die Gesundheitskasse Bo- densee-Oberschwaben und ihr Team unter Telefon: 0711 6525-12623 zur Verfügung. Angehörige im Urlaub? Der DRK-Menüservice springt ein! Gutes, ausgewogenes und schmackhaftes Essen ist ein Stück Lebensqualität, das zum Gelingen jedes Tages da- zugehört. Viele Angehörige versorgen ihre Eltern beim Essen mit. Doch wenn der Urlaub in der Familie ansteht, kommt es zum Problem. Oft wird dann für Oma und Opa vorgekocht. Eine schnelle und temporäre Lösung könnte aber auch der DRK-Menüservice sein. Das DRK Ravensburg ermöglicht es Ihnen, sich das Ein- kaufen und Kochen zu sparen. An 365 Tagen im Jahr bie- ten wir Ihnen eine große Auswahl an köstlichen Mahlzei- ten an, die das DRK Ihnen wöchentlich oder in größeren Abständen tiefgekühlt liefert. Wählen Sie zwischen über 200 Gerichten aus, die aus verschiedenen Kostformen bestehen. Unsere Gerichte sind geeignet für alle gängi- gen Allergien und Unverträglichkeiten, es gibt sie diabe- tikergerecht, püriert oder in anderen Sonderkostformen, somit ist für jeden etwas dabei. Die Gerichte können Sie einfach selbst in der Mikrowelle oder im Backofen erhitzen. Dadurch sparen Sie sich nicht nur Zeit für das Einkaufen und das Zubereiten, sondern sind flexibel, selbstständig und haben schnell eine quali- tativ hochwertige Mahlzeit auf dem Tisch. Durch unseren Rundum-Service wird Ihnen das tiefkühlfrische Menü di- rekt an Ihre Wohnungstür geliefert. Durch die Lagerung in Ihrer Tiefkühltruhe bleiben der Geschmack und die Nährstoffe erhalten und Sie entscheiden selbst, wann Sie ihr Menü zubereiten. Bestellen Sie gerne unser Probiermenü und überzeugen Sie sich selbst von unserem Service. Für 29,00 € erhal- ten sie fünf leckere und abwechslungsreiche Vollkost- Gerichte. Gerne übersenden wir Ihnen unseren aktuellen Menü-Ka- talog und informieren Sie über die Preise. Wir freuen uns von Ihnen zuhören und beraten Sie gerne. DRK-Menüservice Telefon: 0751/5606166 menueservice@rotkreuz-ravensburg.de Starke Vertretung für Rentenversicherte Selbstverwaltung gestaltet für 4,3 Millionen Versicher- te die Rahmenbedingungen mit Ehrenamtliche Vertreterinnen und Vertreter setzen sich in den Gremien der Sozialversicherung direkt für die In- teressen der Versicherten und Rentenbeziehenden sowie Arbeitgebenden ein. Daran erinnert die Deutsche Renten- versicherung Baden-Württemberg (DRV BW) anlässlich des Tages der Selbstverwaltung am 18. Mai. DRV BW größter Regionalträger Deutschlands Die DRV BW ist für rund 4,3 Millionen Versicherte und knapp 1,5 Millionen Rentnerinnen und Rentner zuständig und somit Deutschlands größter Regionalträger unter den Rentenversicherungen. Die Vertreterversammlung der DRV BW, auch das Parlament des Rentenversiche- rungsträgers genannt, stellt jährlich den Haushalt auf und entscheidet somit, wie die Gelder der Beitragszahlenden verwendet werden. Die DRV BW verfügt 2024 über einen Haushalt in Höhe von rund 27,7 Milliarden Euro. Besonderes Augenmerkt auf Präventions- und Reha- bilitationsleistungen Besonders auf die Ausgestaltung von Präventions- und Rehabilitationsleistungen hat die Selbstverwaltung gro- ßen Einfluss. Zudem erbringt das Gremium Leistungen, von denen Beitragszahlende und Rentenbeziehende di- rekt profitieren: Mehr als 120 ehrenamtliche Versicherten- beratende „in der Nachbarschaft“ beraten für die DRV BW zu allen Fragen rund um die Rentenversicherung und un- terstützen Ratsuchende vor allem beim Ausfüllen von An- trägen. In Widerspruchsausschüssen überprüfen zudem gewählte Vertreterinnen und Vertreter der Versicherten und der Arbeitgebenden bei Bedarf Entscheidungen der Verwaltung in Einzelfällen. Alle sechs Jahre können Beitragszahlende und Rentenbe- ziehende bei den Sozialwahlen bestimmen, wer ihre Inter- essen im Parlament der Rentenversicherung vertritt. „Die Selbstverwaltung in der gesetzlichen Rentenversicherung ist Ausdruck gelebter Demokratie. Sie setzt ein Zeichen für Solidarität in einer Zeit, in der gesellschaftlicher Zusam- menhalt schwindet und bedeutet aktive Mitgestaltung für die Versichertengemeinschaft“, sagt Uwe Hildebrandt, Vorsitzender der DRV BW-Vertreterversammlung. Skulpturenweg Bettenreute – öffentliche Führung Am Samstag, 25. Mai 2024 wird eine öffentliche Führung rund um das ehemalige Wasserschloss Bet- tenreute angeboten. Treffpunkt: Feuertobelbachbrü- cke an der Kreisstraße (bei Bet- tenreute) Beginn: 14:30 Uhr Für Gruppen werden nach telefo- nischer Terminvereinbarung auch Sonderführungen angeboten. Herr Ehmann, Telefon: 07505 1252 Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 21 Naherholung zwischen Schussen und Seen Die Blitzenreuter Seenplatte – Natur mit allen Sinnen genießen! Bild: Sissi Knecht Professionelle Gästeführer zeigen Ihnen die unverwechselbare Na- tur und Kulturlandschaft zwischen Schussen und Seen mit ihren typi- schen Moränenhügeln. Von April bis Oktober werden Führungen angeboten, - jeden ersten Samstag im Monat (auch außerplan- mäßige Führungen – beachten Sie die Hinweise im Mitteilungsblatt oder auf unserer Internetseite) - jeden Sonntag (bis Oktober) Für Kinder bis 14 Jahren sind die Führungen kostenlos, Kinder ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 4,00 EUR. Die sonntäglichen Führungen beginnen immer um 14:30 Uhr am Parkplatz beim Häcklerweiher. Der Parkplatz am Häcklerweiher liegt an der B 32 zwischen Blitzenreute Samstag, 25. Mai 2024 Eine abenteuerliche Wanderung: Auf alten Kirchwegen durch den Baientobel Diese Gästeführung entfällt. Sonntag, 26. Mai 2024 An diesem Termin wird keine Gästeführung angeboten. Ausblick auf die bevorstehenden Gästeführungen in Fron- reute-Wolpertswende: Samstag, 1. Juni 2024 Fahrradtour: Industrialisierung des Schussenbeckens als Folge der Erschließung durch die Südbahn Gästeführer: Torsten Alt Treffpunkt: 14:30 Uhr Parkplatz Kath. Kirche Mochen- wangen Sonntag, 2. Juni 2024 Entstehung und Geologie der oberschwäbischen Land- schaft. Ein- und Ausblicke in die Entstehungsgeschich- te, die Landschaft, das Moor und die frühere Torfbe- wirtschaftung. Gästeführer: Jürgen Menna Treffpunkt: Parkplatz Häcklerweiher Weitere Informationen folgen. Presseinformation des Bundes der Steuerzahler Baden-Württemberg: BdSt fordert Priorisierung bei den Ausgaben - Mai-Steuerschätzung prognostiziert geringe Steuermehreinnahmen für das Land Den auf Baden-Württemberg heruntergerechneten Zah- len der aktuellen Mai-Steuerschätzung zur Folge steigen die Netto-Steuereinnahmen des Landes Baden-Württem- berg in den nächsten Jahren leicht an. Die jetzige Steu- erschätzung bildet die Grundlage für den anstehenden Doppelhaushalt für die Jahre 2025 und 2026. „Der leichte Anstieg der Steuereinnahmen bringt keine Spielräume für zusätzliche Ausgaben mit sich. Stattdes- sen gilt es nun für die Landesregierung klare Prioritäten zu setzen. Gerade auch vor dem Hintergrund der in der mittelfristigen Finanzplanung ausgewiesenen Deckungs- lücke von mehr als sieben Milliarden Euro für die Haus- haltsjahre 2025 und 2026“, macht der Landesvorsitzende des Bundes der Steuerzahler Baden-Württemberg, Eike Möller, deutlich. Der Aussage des Finanzministers Bayaz, alle müssten sich drauf einstellen, mit den vorhandenen Mitteln auszukommen, pflichtet Möller bei: „Nicht alles, was wünschenswert ist, ist auch finanzierbar. Dieses Motto gilt hier einmal mehr und muss endlich auch in allen Minis- terien des Landes ankommen. Es gilt, die langen Wunsch- listen abzuspecken“, so der BdSt-Landesvorsitzende. Für die baden-württembergischen Kommunen geht die aktuelle Steuerschätzung von Mehreinnahmen von gut einer Milliarde Euro für die Jahre 2025 und 2026 aus. „Mit Blick auf diese Prognose erwarten wir von den Städten und Gemeinden, dass diese ihr Versprechen der Aufkom- mensneutralität bei der Grundsteuer einhalten und es hier nicht zu Steuererhöhungen kommt“, sagt Möller. Alter schützt vor wählen nicht! Ehemaliger Bürgermeister von Kißlegg Herr Fredo Endres besucht das Haus der Betreuung und Pflege Am Mehl- sack in Ravensburg für einen informativen Vortrag über bevorstehende Europa- und Kommunalwahlen. Das Haus der Betreuung und Pflege Am Mehlsack in Ra- vensburg hatte die Ehre, den langjährigen Bürgermeis- ter von Kißlegg zu einem informativen Vortrag über die bevorstehenden Europa- und Kommunalwahlen am 09. Juni zu begrüßen. Unter dem Thema „Alter schützt vor Wählen nicht“ wurden die Bewohner und Bewohnerinnen über die Bedeutung ihrer Stimme in der demokratischen Gesellschaft aufgeklärt. In einer Zeit, in der politische Teilhabe oft als selbstver- ständlich angesehen wird, ist es von großer Bedeutung, speziell ältere Menschen über die Wichtigkeit ihrer Stimme zu informieren. Der Besuch von Herr Endres war daher eine wertvolle Gelegenheit für die Bewohner und Bewoh- nerinnen des Hauses Am Mehlsack, sich über die bevor- stehenden Wahlen zu informieren und Fragen zu stellen. Der Vortrag, der von spannenden Einblicken in den Wahl- prozess bis hin zu aktuellen politischen Themen reich- te, fand großen Anklang bei den Zuhörern. Die Bewoh- ner und Bewohnerinnen zeigten reges Interesse an den kommenden Wahlen und beteiligten sich aktiv an der Diskussion. Die Veranstaltung endete mit einem herzlichen Danke- schön an Herr Endres für seinen informativen Vortrag und seine Zeit. Die Bewohner und Bewohnerinnen des Hauses Am Mehlsack wurden ermutigt, aktiv an den kommenden Wahlen teilzunehmen und ihre Stimme für eine lebendige Demokratie zu nutzen. Die Einrichtung wird den Bewohnern und Bewohnerinnen auch die Möglichkeit bieten, entweder durch Begleitung zum nahegelegenen Wahllokal zu gelangen oder ihre Stimme bequem per Briefwahl abzugeben. SVLFG legt Fokus auf Gesundheit von Frauen Anlässlich des Internationalen Aktionstages Frauenge- sundheit am 28. Mai weist die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) auf ihre Angebote zur Gesundheitsförderung für Frauen hin. Dazu gehören zum Beispiel Gesundheitskurse sowie Vor- sorge- und Kurzkuren. Mehr Informationen finden sich Nummer 21 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 dazu im Internet unter www.svlfg.de/gesundheitskur- se-finden sowie unter www.svlfg.de/lkk-kurzkuren. Spezielle Informationen für Frauen in der Grünen Bran- che stellt die SVLFG auch bereit unter www.svlfg.de/in- fos-fuer-frauen-in-der-gruenen-branche. In Kürze wird die SVLFG zudem online ein Sondermagazin mit Themen rund um die soziale Absicherung von Frauen herausge- ben. Auch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung informiert über die geschlechterspezifische Gesundheits- vorsorge unter www.frauengesundheitsportal.de. Hier gibt es Wissenswertes zu den Themen Bewegung und Sport, Gesund älter werden, Gesunder Schlaf, Psychische Gesundheit und Frauengesundheitsforschung sowie Ver- anstaltungshinweise. Andere Risiken als bei Männern Frauen sind aufgrund biologischer Faktoren – aber auch durch soziale Bedingungen – anderen Gesundheitsrisiken ausgesetzt als Männer. Frauen nehmen allein durch die Gynäkologie mehr Medikamente zu sich als Männer und das schon von sehr jungen Jahren an. Angefangen mit der Pille bis hin zu solchen Mitteln, die gegen Regelschmer- zen eingenommen werden. Da laut Robert-Koch-Institut bei Frauen häufiger psychische Erkrankungen diagnosti- ziert werden, werden ihnen auch öfter Psychopharmaka verordnet als Männern. Unterschiede gibt es zudem bei Wirkungen und Nebenwirkungen von Medikamenten, da der Stoffwechsel von Frau und Mann verschieden darauf reagieren. Problematisch ist dies, da die Medikamente meist eine auf Männer abgestimmte Dosierung vorgeben. Brustkrebsvorsorge wird ausgeweitet Das Mammographie-Screening für Frauen zur Früher- kennung von Brustkrebs wird ausgeweitet. Bisher können nur Frauen zwischen 50 und 69 Jahren alle zwei Jahre daran teilnehmen. Ab dem 1. Juli 2024 ist eine Teilnahme bis zum Alter von 75 Jahren möglich. Neu anspruchs- berechtigte Frauen erhalten vorerst keine persönliche Einladung, können sich aber ab dem 1. Juli selbst für einen Untersuchungstermin anmelden. Die letzte Frü- herkennungs-Mammographie muss bei dieser Termi- nanfrage mindestens 22 Monate zurückliegen. Nähere Informationen gibt es unter www.g-ba.de/mammogra- phie-screening-70plus. Es geht um nichts weniger als den Schutz der Bevölkerung Coronapandemie, Hochwasser im Ahrtal, Flächenbrand im Brandenburger Moor: Bilder, die allen präsent sind. Aber auch bei Großveranstaltungen wie der nahenden Fußball-Europameisterschaft sind Helferinnen und Helfer des Bevölkerungsschutzes, wie etwa des DRK-Kreisver- bandes Ravensburg im Einsatz. Der Schutz der Zivilbevöl- kerung gestaltet sich für sie immer schwieriger, weil unter anderem intakte, modern ausgestattete Einsatzfahrzeuge Mangelware sind. Alfred Bosch, beim DRK-Kreisverband Ravensburg verantwortlich für Bevölkerungsschutz, schil- dert die Situation und Hintergründe. Herr Bosch, wenn es brennt, bei Großschadensfällen oder Großveranstaltungen geht ohne den Bevölke- rungsschutz nichts. Wie ist dieser in Deutschland or- ganisiert und wer ist für was zuständig? Der Bund ist zuständig für Zivilschutz, dem nicht-mili- tärischen Schutz der Bevölkerung im Kriegsfall. Kata- strophenschutz ist Ländersache. Hilfsorganisationen übernehmen mit überwiegend ehrenamtlichen gut aus- gebildeten Einsatzkräften den praktischen Bevölkerungs- schutz vor Ort. Dafür gibt es die Vereinbarung, dass die Organisationen entsprechend finanziell unterstützt be- ziehungsweise technisch ausgestattet werden. Laut Humboldt-Universität Berlin gibt es im Sanitäts- und Unterkunftswesen gar keinen nennenswerten Zi- vilschutz mehr. Sehen Sie das auch so? Entgegen vieler Aussagen hat der Bund seine Zivilschutz- mittel nach 22 Jahren Beinahe- Stillstand nicht nur nicht erhöht, sondern im vergangenen Jahr sogar um ein Drittel gekürzt. Trotz der offenkundigen verheerenden Defizite im Ahrtal fehlen den Ländern bis heute große Teile der Zivilschutzfahrzeuge des Bundes in den Strukturen des Sanitäts- und Betreuungswesens des Landeskatastro- phenschutzes. Wie steht es mit der Ausstattung bei Ihnen im Bevöl- kerungsschutz? Im Landkreis Ravensburg müssen in absehbarer Zeit im Katastrophenschutz von acht Krankenwagen sechs Fahrzeuge ausgemustert werden: beim DRK-Kreisver- band Ravensburg drei, bei den Johannitern einer und im DRK-Kreisverband Wangen zwei. Das bedeutet für die Region der Supergau – mit 20 Jahren Ansage. Für un- seren Einsatz bei EM-Spielen in Stuttgart greifen wir gar auf ein geliehenes Krankentransport-Fahrzeug zurück. Beruhigend ist die Situation nicht. Wie ließe sich Abhilfe schaffen? Abhilfe schaffen können nur entsprechende Finanzmittel. Ein Beispiel: Der Bund mustert derzeit ersatzlos mit 27 Jahren nahezu historische Krankenwagen aus, das Land Baden-Württemberg hat momentan gar keine Beschaf- fung vorgesehen und hofft vergeblich auf Ausstattung und Fahrzeuge des Bundes. Würde das DRK die alten Krankenwagen des Bundes übernehmen, müssten sie zunächst umfänglich repariert und ausgestattet werden. Dieser nicht unerhebliche Aufwand liegt dann ebenso wie der Unterhalt beim DRK. Für jeden Krankenwagen rech- nen wir mit über 8.000 Euro Kosten pro Jahr. Allein der DRK-Kreisverband Ravensburg müsste jährlich 24.000 Euro nur für die Fahrzeuge aufwenden. Für uns als ge- meinnützige Organisation ein Unding. Erfreulicherweise hat das CDU-geführte Innenministerium seit drei Jahren seine finanziellen Mittel auf 12,5 Millionen Euro für den gesamten Katastrophenschutz aufgestockt: Die grün-schwarze Landesregierung hat die dramatische Situation erkannt und gehandelt. Allerdings bleibt der enorme Nachholbedarf im Landes- katastrophenschutz zusammen mit jahrelangen Liefer- fristen der Fahrzeug- und Aufbauhersteller eine extrem schwierige Situation. www.hoffnungszeichen.de /testament Tel. 07531 9450-173 Helfen Sie jetzt Familien mit unheilbar kranken Kindern! Erfahren Sie mehr unter: www.bjoern-schulz-stiftung.de Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 21 Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG | Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim | 07154 8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de Anzeigenauftrag Anzeigenauftrag für das Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde(n) Baindt Format 2-spaltig (90 mm breit) ca. _______mm hoch 4-spaltig (187 mm breit) (Mindesthöhe 30 mm) per Mail anzeigen@duv-wagner.de per Telefon 07154 8222-70 per Post Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Straße 14, 70806 Kornwestheim Rechnung per Lastschrift Rechnung per Überweisung Hiermit ermächtige ich Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, 70806 Kornwestheim, zu Lasten des nachstehend angegebenen Kontos mittels Lastschrift den Rechnungsbetrag der obigen Anzeige einzuziehen. Rechnungsanschrift: Firma, Name Straße, Hausnummer PLZ, Ort Telefon für Rückfragen Fax E-Mail für Rechnungsversand Ort, Datum, Unterschrift Einwilligungserklärung: Für den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ha- ben wir alle technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen, um ein hohes Schutz- niveau zu schaffen. Wir halten uns dabei strikt an die Datenschutzgesetze und die sonstigen datenschutzrelevanten Vorschriften. Ihre Daten werden ausschließlich über sichere Kommu- nikationswege an die zuständige Stelle übergeben. Zur Bearbeitung Ihres Anliegens werden personenbezogene Daten von Ihnen erhoben wie z.B. Name, Anschrift, Kontaktdaten sowie die notwendigen Angaben zur Bearbeitung. Die Verwendung oder Weitergabe Ihrer Daten an unbeteiligte Dritte wird ausgeschlossen. In dem Fall eines gebührenpflichtigen Vorgangs über- mitteln wir zur Abwicklung der Bezahlung Ihre bezahlrelevanten Daten an den ePayment-Pro- vider. Mit Ihrer Unterschrift erklären Sie sich einverstanden. DE IBAN Meine Anzeige soll in der/den Kalenderwoche(n) erscheinen: einmalig wöchentlich 14-täglich monatlich Anzeigentext Bitte am PC oder in DRUCKSCHRIFT ausfüllen! Zusätzlich sende ich Ihnen diese Dokumente: Logo Grafik/Bild Gestaltungsvorgabe Alte Anzeige Alle Informationen zu Privatanzeigen finden Sie hier: www.duv-wagner.de Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 21 Preisbeispiele Baindt Alle Preise sind zzgl. MwSt. Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG | Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim | 07154 8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de 2-spaltig / 70 mm 90 x 70 mm 86,80 € 4-spaltig / 50 mm 187 x 50 mm 124,00 € 2-spaltig / 50 mm 90 x 50 mm 62,00 € 2-spaltig / 40 mm 90 x 40 mm 49,60 € 2-spaltig / 80 mm 90 x 80 mm 99,20 € 2-spaltig / 90 mm 90 x 90 mm 111,60 € Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 21 VERSCHIEDENES MIETANGEBOTE KFZ-Meisterwerkstatt Reparaturen aller Marken Fehlerdiagnose / Elektrik Ersatzteile / Zubehör Reifen-Service Kennenlern-Angebot bis 31.05.2024 Kostenloser Fahrzeugcheck + 10% Preisnachlass auf Ersatzteile* für Ihre erste Inspektion oder Reparatur! 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                Jahresabschluss 2022 Gemeindehaushalt EB Wasserversorgung EB Abwasserbeseitigung Inhaltsverzeichnis I. Vorbemerkungen 1. Gesetzliche Verpflichtung 1 2. Bestandteile des Jahresabschlusses 1 3. Anhang 1 4. Rechenschaftsbericht 1 5. Allgemeines 2 II. Jahresabschluss 2022 1. Feststellungsbeschluss 5 2. Abschlussbeurkundungen 7 3. Gesamtergebnisrechnung 8 4. Feststellung, Aufgliederung und Verwendung des Jahresergebnisses 17 5. Gesamtfinanzrechnung 19 6. Bilanz (Vermögensrechnung) 31 III. Anhang zum Jahresabschluss 2022 7. Allgemeine Hinweise 44 8. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 44 9. Pensionsrückstellungen 44 10. Übersicht über die in das folgende Haushaltsjahr übertragenen Ermächtigungen 45 11. Übersicht über die übernommenen Bürgschaften zum 31.12.2022 45 12. Übersicht über die in Anspruch genommenen Verpflichtungsermächtigungen 45 13. Übersicht über die Verbindlichkeiten 46 14. Angaben zur Haushaltsstruktur 47 15. Sonstige Angaben 49 IV. Rechenschaftsbericht 2022 16. Haushaltsplanung und Entwicklung der Finanzwirtschaft 50 17. Erläuterung der Gesamtergebnisrechnung 52 18. Erläuterung der Gesamtfinanzrechnung 79 19. Erläuterung der Bilanz 89 20. Finanzlage 106 21. Entwicklung der Verschuldung aus Kreditaufnahmen vom Kreditmarkt 107 22. Analyse der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzsituation Inkl. Kennzahlen zur Beurteilung der finanziellen Leistungsfähigkeit 108 23. Fazit 112 V. Anlagen zum Anhang 24. Übersicht über den Stand der Rücklagen zum Jahresabschluss 113 25. Vermögensübersicht 114 26. Schuldenübersicht 115 27. Entwicklung der Liquidität zum Jahresabschluss 116 28. Rückstellungsspiegel 117 29. Anlagenübersicht Aktivvermögen und Passivvermögen 118 30. Finanzrechnung der Investitionsmaßnahmen 123 31. Produktplan 154 32. Pensionsrückstellungen – Mitteilung KVBW 157 VI. Wasserversorgung Baindt – Jahresabschluss 2022 1. Feststellungsbeschluss 160 2. Abschlussbeurkundungen 161 3. Jahresabschlussbericht 163 RSW Steuerberatungskanzlei 185 4. Erläuterungen zum Jahresabschluss 2022 202 4.1 Bilanz 203 4.2 Anlagenübersicht Aktivvermögen 207 4.3 Anlagenübersicht Passivvermögen 208 4.4 Gesamtergebnisrechnung 209 4.5 Gesamtfinanzrechnung 212 4.6 Entwicklung der Liquidität zum Jahresabschluss 2022 216 4.7 Übersicht über die Entwicklung der Fremddarlehen im Wirtschaftsjahr 2022 218 4.8 Übersicht über die Ergebnisse der Gewinn- und Verlustrechnung von 2012 - 2022 220 4.9 Übersicht über die Ergebnisse der Gewinn- und Verlustrechnungen von 1980 - 2022 221 VII. Abwasserbeseitigung Baindt – Jahresabschluss 2022 1. Feststellungsbeschluss 224 2. Abschlussbeurkundungen 226 3. Lagebericht 227 4. Übersicht über die Entwicklung der Fremddarlehen im Wirtschaftsjahr 2022 231 5. Jahresabschluss 232 5.1 Bilanz zum 31.12.2022 233 5.2 Gesamtergebnisrechnung 238 5.3 Gesamtfinanzrechnung 242 5.4 Anlageübersicht Aktivvermögen 248 5.5 Anlagenübersicht Passivvermögen 249 6. Erläuterungen zum Jahresabschluss 2022 250 6.1 Übersicht über die Ergebnisse der Gewinn- und Verlustrechnung von 2007 – 2022 251 6.2 Hinweise zur Gewinn- und Verlustrechnung 2022 252 6.3 Entwicklung der Gebührenausgleichsrückstellungen 253 6.4 Strukturkennzahlen 255 I. Vorbemerkungen 1. Gesetzliche Verpflichtung Die Gemeinde Baindt hat nach § 95 Abs. 1 GemO zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Dieser hat sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rückstellungen, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen zu enthalten und muss die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde darstellen. Gemäß § 95b GemO ist der Jahresabschluss innerhalb von sechs Monaten nach Ende des Haushaltsjahres aufzustellen und vom Gemeinderat innerhalb eines Jahres festzustellen. Der Beschluss über die Feststellung ist dem Landratsamt Ravensburg unverzüglich mitzuteilen und ortsüblich bekannt zu geben. Gleichzeitig ist der Jahresabschluss mit dem Rechenschaftsbericht an sieben Tagen öffentlich auszulegen; in der Bekanntgabe ist auf die Auslegung hinzuweisen. Der Jahresabschluss 2022 der Gemeinde Baindt wurde im Mai 2023 aufgestellt und im Juli 2023 vom Gemeinderat festgestellt. Somit konnten die gesetzlichen Vorgaben nahezu eingehalten werden. 2. Bestandteile des Jahresabschlusses Nach § 95 Abs. 2 GemO besteht der Jahresabschluss aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung und der Bilanz. Er ist um einen Anhang zu erweitern und durch einen Rechenschaftsbericht zu erläutern. Dem Anhang sind gemäß § 95 Abs. 3 GemO die Vermögensübersicht, die Schuldenübersicht und eine Übersicht über die in das folgende Jahr zu übertragenden Haushaltsermächtigungen beizufügen. 3. Anhang Der Anhang ist nach § 95 Abs. 2 GemO Teil des Jahresabschlusses und dient der Erläuterung der Ergebnis- und Finanzrechnung sowie der Bilanz. Neben den in Punkt 2 beschriebenen Anlagen sind im Anhang insbesondere die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, die Einbeziehung von Zinsen für Fremdkapital in die Herstellungskosten, die übertragenen Haushaltsermächtigungen, der Anteil an den beim Kommunalen Versorgungsverband Baden- Württemberg (KVBW) gebildeten Pensionsrückstellungen, die Vorbelastungen künftiger Haushaltsjahre (Bürgschaften, Gewährleistungen, Verpflichtungsermächtigungen) sowie Angaben über die Bürgermeisterin, die Mitglieder des Gemeinderats und die weiteren Inhalte des § 53 Abs. 2 GemHVO, darzulegen. 4. Rechenschaftsbericht siehe auch IV. Nach § 54 Abs. 1 GemHVO sind im Rechenschaftsbericht der Verlauf der Haushaltswirtschaft und die Lage der Gemeinde unter dem Gesichtspunkt der Sicherung der stetigen Aufgabenerfüllung darzustellen, so dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird. Dabei sind die wichtigsten Ergebnisse des Jahresabschlusses und erhebliche Abweichungen des Jahresergebnisses von den Haushaltsansätzen zu erläutern und eine Bewertung der Abschlussergebnisse vorzunehmen. Der Rechenschaftsbericht soll gemäß § 54 Abs. 2 GemHVO auch darstellen: Ziele und Strategien, Angaben über den Stand der kommunalen Aufgabenerfüllung, Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach Schluss des Haushaltsjahres eingetreten sind, zu erwartende positive Entwicklungen und mögliche Risiken von besonderer Bedeutung sowie die Entwicklung und Deckung der Fehlbeträge. 1 Weiterhin sind bei der Aufstellung des Jahresabschlusses und dem damit verbundenen Plan- Ergebnis-Vergleich auch die Notwendigkeiten und Vorgaben des Gemeinderates zu beachten. Nach § 39 Abs. 2 Nr. 14 GemO ist der Erlass der Haushaltssatzung und der Nachtragshaushaltssatzungen, die Feststellungen des Jahresabschlusses und des Gesamtabschlusses originäres Recht des Gemeinderates (Etatrecht des Gemeinderates). Das Etatrecht des Gemeinderates wird hierbei primär durch die Haushaltsplanung ausgeübt, wobei in §§ 82, 84 GemO festgelegt wird, dass der Gemeinderat auch bei entsprechenden Abweichungen mittels Nachtragshaushaltssatzung oder der Genehmigung von überplanmäßigen oder außerplanmäßigen Aufwendungen oder Auszahlungen bei der Haushaltsausführung von den bewirtschaftenden Stellen eingebunden werden muss. Der Jahresabschluss wiederum beendet das auf ein Haushaltsjahr gesehene Etatrecht des Gemeinderates und versetzt diesen in die Lage, die rechtmäßige und bestimmungsgemäße Haushaltsausführung des von ihm vorgegebenen und beschlossenen Haushaltsplans zu überwachen. 5. Allgemeines 1. Einwohnerzahl Nach der Volkszählung am13.09.1950 1.281 nach der Volkszählung am 06.06.1961 1.503 nach der Volkszählung am 27.05.1970 2.562 nach der Volkszählung am 25.05.1987 4.116 nach der Fortschreibung (Stand 30.06.1995) 4.552 nach der Fortschreibung (Stand 30.06.2000) 4.616 nach der Fortschreibung (Stand 30.06.2005) 4.624 nach der Fortschreibung (Stand 30.06.2010) 4.838 Fortschreibung Basis Zensus (Stand 30.06.2013) 5.029 Fortschreibung Basis Zensus (Stand 30.06.2014) 5.029 Fortschreibung Basis Zensus (Stand 30.06.2015) 5.079 Fortschreibung Basis Zensus (30.06.2016) 5.141 Fortschreibung Basis Zensus (30.06.2017) 5.242 Fortschreibung Basis Zensus (30.06.2018) 5.219 Fortschreibung Basis Zensus (30.06.2019) 5.229 Fortschreibung Basis Zensus (30.06.2020) 5.274 Fortschreibung Basis Zensus (30.06.2021) 5.304 Fortschreibung Basis Zensus (30.06.2022) 5.381 2. Gemeindegebiet Gesamtfläche des Gemeindegebietes 2.306 ha 3. Die Gemeinde Baindt ist Mitglied des Gemeindeverbandes Mittleres Schussental mit den Gemeinden Baienfurt und Berg sowie den Städten Ravensburg und Weingarten. Der Sitz des Gemeindeverbandes ist Ravensburg. Mitglied des Abwasserzweckverbandes Mittleres Schussental mit den Gemeinden Berg, Fronreute und Wolpertswende. Der Sitz des Abwasserzweckverbandes ist Berg. Mitglied des Zweckverbandes Breitbandversorgung im Landkreis Ravensburg. Der Sitz des Verbandes ist Fronreute. Mitglied des Zweckverbandes Wasserversorgung Baienfurt-Baindt. Der Sitz des Verbandes ist Baienfurt. 2 Mitglied beim Landschaftserhaltungsverband Ravensburg e. V. Mitglied bei der RaWEG – Ravensburger Wertstofferfassungsgesellschaft mit Sitz in Ravensburg (0,79 %) Mitglied bei der Genossenschaft Hallenbad Baienfurt eG (5 Anteile) Mitglied bei der Regionalen Kompensations GmbH – ReKo GmbH (1,9 %) Mitglied bei der TWS Netz GmbH (0,111%) Mitglied bei der Kommunalen Beteiligungsgesellschaft Netze BW GmbH & Co KG 4. Organe der Gemeinde a) Bürgermeisterin Bürgermeisterin der Gemeinde Simone Rürup Stellvertreter der Bürgermeisterin sind: 1. Stellv. Gemeinderat Heiko Bayer (FWV) 2. Stellv. Gemeinderat Dieter Herrmann (CDU) 3. Stellv. Gemeinderätin Antje Claßen (Die Grünen) b) Gemeinderat Die Zahl der Gemeinderäte beträgt 14. c) Beschließende Ausschüsse Bauausschuss 5. Sachbuchführung Die Jahresrechnung erstellte der Fachbedienstete für das Finanzwesen Wolfgang Abele (seit 15.09.2005). Das Sachbuch führte unter dessen Verantwortung der Kassenverwalter. 6. Kassenführung Kassenverwalter ist seit dem 01.03.2000 der Verwaltungsfachangestellte Robert Müller. Stellvertreterin des Kassenverwalters ist Florentina Stavarache, Verwaltungsfachangestellte. 7. Prüfungen a) Örtliche Prüfung Im Rechnungsjahr 2022 wurde eine unvermutete Kassenprüfung durchgeführt. b) Überörtliche Prüfung Im Jahr 2019 fand keine überörtliche Prüfung der GPA statt. Die überörtliche Prüfung der Haushalts-, Kassen- und Rechnungsführung der Gemeinde Baindt für die Jahre 2016-2019 durch die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg (GPA) erfolgte ohne Unterbrechungen vom 14.09.2020-21.10.2020. 3 8. Organisation a) Der Gemeinderat hat seine Zuständigkeit zur Sachentscheidung in dem aus der Hauptsatzung ersichtlichen Umfang auf die Bürgermeisterin und den Verwaltungsausschuss übertragen. Die Anweisungsbefugnis obliegt der Bürgermeisterin. b) Bankverbindungen Für den bargeldlosen Zahlungsverkehr bestehen folgende Konten: - Kreissparkasse Ravensburg DE59 6505 0110 XXXX 4006 00 - VR Bank Ravensburg Weing. DE36 6509 1600 XXXX 2590 09 - Volksbank Altshausen DE50 6509 2200 XXXX 3720 08 - Raiffeisenbank Reute-Gaisbeuren DE45 6006 9350 XXXX 7720 01 - Girokonto Mittagessen VR Bank DE89 6506 2577 XXXX 9020 01 Zeichnungsbefugt sind der Kassenverwalter Herr Müller und seine Stellvertreterin Frau Stavarache. Jeder ist für sich alleine zeichnungsberechtigt. Alle Kassengeschäfte erledigt die Gemeindekasse als Einheitskasse. Zahlstellen und Handvorschüsse wurden eingerichtet, soweit diese notwendig waren. Die Barkasse wurde zum 01.01.2020 abgeschafft. 9. Einsatz von technischen Hilfsmitteln Das Finanzwesen inkl. der Anlagenbuchhaltung der Gemeinde Baindt wird seit dem Jahr 2002 mit eigenständigen Programmen der Firma CIP geführt. Für die Buchhaltung und die Sachkontenführung werden ausschließlich die EDV-Programme der Firma CIP verwendet, die die Zulassung für das öffentliche Finanzwesen in Baden- Württemberg haben. 10. Wirtschaftliche Unternehmen Die Gemeinde Baindt betreibt die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung als Eigenbetriebe. Zudem hat die Gemeinde Baindt einen Betrieb gewerblicher Art, welcher die Betriebszweige Schenk-Konrad-Halle, Gaststätte zur Mühle, Breitbandversorgung, PV-Anlage sowie den Betrieb Nahwärmeversorgung (BHKW mit Nahwärmenetz) umfasst. Die Geschäftsvorgänge werden nach den Grundsätzen des „Neuen Kommunalen Haushaltsrechts“ gebucht. Die Eigenbetriebe werden entsprechend der Betriebssatzungen ohne Gewinnerzielungsabsicht betrieben. 4 II. Jahresabschluss 2022 Feststellung des Jahresabschlusses 2022 1. Feststellungsbeschluss Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt hat in seiner Sitzung am 13.06.2023 das Ergebnis des Jahresabschlusses 2022 der Gemeinde Baindt nach § 95 b Abs. 1 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg wie folgt festgestellt: 1. die Aufgliederung des Ergebnisses der Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2022 wird wie folgt festgestellt: 1. Ergebnisrechnung: 1.1 Summe der ordentlichen Erträge 13.046.986,43 € 1.2 Summe der ordentlichen Aufwendungen -11.606.883,28 € 1.3 Ordentliches Ergebnis 1.440.103,15 € 1.4 Außerordentliche Erträge 137.779,05 € 1.5 Außerordentliche Aufwendungen -9,00 € 1.6 Sonderergebnis 137.770,05 € 1.7 Gesamtergebnis 1.577.873,20 € 2. Finanzrechnung: 2.1 Summe der Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit 12.738.178,72 € 2.2 Summe der Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit - 10.077.161,13 € 2.3 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf der Ergebnisrechnung 2.661.017,59 € 2.4 Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 2.980.480,95 € 2.5 Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit - 12.983.976,95 € 2.6 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit - 10.003.496,00 € 2.7 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf - 7.342.478,41 € 2.8 Summe der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 0,00 € 2.9 Summe der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 0,00 € 2.10 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit 0,00 € 2.11 Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Haushaltsjahres - 7.342.478,41 € 2.12 Zahlungsmittelüberschuss/ -bedarf aus haushaltsunwirksamen Ein- und Auszahlungen 52.399,77 € 2.13 Anfangsbestand an Zahlungsmitteln 7.625.199,19 € 2.14 Veränderung des Bestands an Zahlungsmitteln -7.334.779,82 € 2.15 Endbestand an Zahlungsmitteln am Ende des Haushaltsjahres 335.120,55 € 2. die Bilanz der Gemeinde Baindt wird auf 31.12.2022 wie folgt festgestellt: Die Bilanz zum 31.12.2022 umfasst eine Bilanzsumme von 54.139.972,06 €. Davon entfallen auf der Aktivseite unter 3.1 Immaterielles Vermögen 16.986,00 € 3.2 Sachvermögen 35.946.440,57 € 3.3 Finanzvermögen 17.936.522,36 € 3.4 Abgrenzungsposten 240.023,13 € 3.5 Nettoposition (nicht gedeckter Fehlbetrag) 0,00 € 3.6 Gesamtbetrag auf der Aktivseite 54.139.972,06 € 5 Davon entfallen auf die Passivseite unter 3.7 Basiskapital 31.546.105,99 € 3.8 Rücklagen 10.557.987,04 € 3.9 Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses 0,00 € 3.10 Sonderposten 10.573.576,18 € 3.11 Rückstellungen 502.000,00 € 3.12 Verbindlichkeiten 405.855,00 € 3.13 Passive Rechnungsabgrenzungsposten 554.456,85 € 3.14 Gesamtbetrag auf der Passivseite 54.139.972,06 € Vorbelastungen künftiger Haushaltsjahre: • Ausfallbürgschaften 0,00 € • Ausfallhaftung nach § 88 GemO für Lakra-Darlehen 269.926,52 € • Eingegangene Verpflichtungen aus Leasingverträgen 0,00 € • In Anspruch genommene Verpflichtungsermächtigungen 0,00 € • Übertragene Haushaltsermächtigung in das Folgejahr 2.800.000,00 € • Nicht in Anspruch genommene Kreditermächtigungen 0,00 € 3. die Haushaltsrechnung entsprechend II Nr. 7 (Gesamtergebnisrechnung) und Nr. 9 (Gesamtfinanzrechnung) des Jahresabschlusses 2022; 4. die Bilanz entsprechend II Nr. 10 des Jahresabschlusses 2022 5. die Zustimmung zu den Planabweichungen in der Ergebnis- und Finanzrechnung entsprechend des Jahresabschlusses 2022 (mit den überschrittenen Budgets und Deckungskreisen). Den nach dem Rechnungsergebnis geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben, wie in der Haushaltsrechnung aufgeführt und im Rechenschaftsbericht näher erläutert, wird gemäß § 84 GemO zugestimmt; 6. der Rechenschaftsbericht für das Haushaltsjahr 2022 wird zur Kenntnis genommen; 7. die Zustimmung zu den Mittelübertragungen entsprechend III. Nr. 15 des Jahresabschlusses 2022; 8. die Finanzrechnung der Investitionsmaßnahmen entsprechend V. Nr. 32 des Jahresabschlusses 2022; 9. der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2022 ist dem Landratsamt Ravensburg als Rechtsaufsichtsbehörde nach § 95b Abs. 3 GemO vorzulegen und ortsüblich bekannt zu geben. Die Gemeindeprüfungsanstalt ist zu unterrichten. Der Jahresabschluss 2022 der Gemeinde Baindt liegt in der Zeit vom 19.06.2023 bis zum 27.06.2023 je einschließlich auf dem Rathaus, Zimmer 3.3 während der üblichen Sprechzeiten öffentlich aus. Baindt, den Baindt, den Rürup, Bürgermeisterin Abele, Fachbediensteter für das Finanzwesen 6 2. Abschlussbeurkundungen Sämtliche Bücher und Verzeichnisse für das Haushaltsjahr 2022 wurden abgeschlossen. Der Jahresabschluss 2022 wurde für die Rechtsaufsichtsbehörde und die Gemeindeprüfungs- anstalt prüfungsbereit gefertigt. Die Bücher- und Kassenführung wurde überwacht und deren Richtigkeit bestätigt. Baindt, den Abele, Fachbediensteter für das Finanzwesen Die Jahresrechnung 2022 wurde festgestellt durch Beschluss des Gemeinderates vom 13.06.2023 Baindt, den Abele, Fachbediensteter für das Finanzwesen Gemäß § 11 Abs. 2 Ziffer 2.2 der Hauptsatzung wird den überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben bis zu 3.000 € zugestimmt. Den über- und außerplanmäßigen Ausgaben über 3.000 € hat der Gemeinderat mit Beschluss vom 13.06.2023 zugestimmt. Rürup, Bürgermeisterin Der Beschluss wurde der Rechtsaufsichtsbehörde mit Bericht vom 13.06.2023 mitgeteilt und am 16.06.2023 ortsüblich bekannt gegeben. Die Jahresrechnung mit Rechenschaftsbericht wurde vom 19.06.2023 bis je 27.06.2023 einschließlich öffentlich ausgelegt. In der ortsüblichen Bekanntgabe wurde auf die Auslegung hingewiesen. Baindt, den Baindt, den Rürup, Bürgermeisterin Abele, Fachbediensteter für das Finanzwesen 7 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t G es am te rg eb ni sr ec hn un g m it Pl an ve rg le ic h 20 22 1 S ei te : 22 .0 5. 20 23 D at um : 13 :5 9: 24 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug E rt ra gs - un d A uf w an ds ar te n N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr 8 1 S te ue rn u nd ä hn lic he A bg ab en 6. 32 0. 94 0, 70 6. 45 9. 50 0, 00 6. 80 0. 17 5, 21 34 0. 67 5, 21 0, 00 0, 00 -3 40 .6 75 ,2 1 0, 00 30 11 00 00 G ru nd st eu er A 40 .8 43 ,4 2 37 .0 00 ,0 0 40 .1 12 ,5 2 3. 11 2, 52 0, 00 0, 00 -3 .1 12 ,5 2 0, 00 30 12 00 00 G ru nd st eu er B 59 9. 31 2, 49 57 0. 00 0, 00 61 4. 19 3, 90 44 .1 93 ,9 0 0, 00 0, 00 -4 4. 19 3, 90 0, 00 30 13 00 00 G ew er be st eu er 1. 88 0. 29 5, 06 2. 00 0. 00 0, 00 2. 25 7. 16 0, 97 25 7. 16 0, 97 0, 00 0, 00 -2 57 .1 60 ,9 7 0, 00 30 21 00 00 G em ei nd ea nt ei l a n de r E in ko m m en st eu er 3. 22 1. 83 3, 00 3. 30 8. 00 0, 00 3. 30 5. 15 7, 07 -2 .8 42 ,9 3 0, 00 0, 00 2. 84 2, 93 0, 00 30 22 00 00 G em ei nd ea nt ei l a n de r U m sa tz st eu er 30 8. 33 9, 73 26 0. 00 0, 00 27 6. 95 9, 76 16 .9 59 ,7 6 0, 00 0, 00 -1 6. 95 9, 76 0, 00 30 32 00 00 H un de st eu er 21 .3 64 ,0 0 15 .0 00 ,0 0 20 .3 84 ,0 0 5. 38 4, 00 0, 00 0, 00 -5 .3 84 ,0 0 0, 00 30 34 00 00 Z w ei tw oh nu ng ss te ue r 4. 67 0, 00 2. 00 0, 00 4. 74 1, 00 2. 74 1, 00 0, 00 0, 00 -2 .7 41 ,0 0 0, 00 30 49 00 00 P ac ht J ag dg en os se ns ch af t 0, 00 80 0, 00 94 1, 99 14 1, 99 0, 00 0, 00 -1 41 ,9 9 0, 00 30 51 00 00 L ei st un ge n na ch d em F am ili en le is tu ng sa us gl ei ch 24 4. 28 3, 00 26 6. 70 0, 00 28 0. 52 4, 00 13 .8 24 ,0 0 0, 00 0, 00 -1 3. 82 4, 00 0, 00 2 Z uw ei su ng en u nd Z uw en du ng en , U m la ge n 3. 39 8. 47 2, 91 + 2. 93 3. 40 0, 00 4. 17 5. 32 5, 84 1. 24 1. 92 5, 84 0, 00 0, 00 -1 .2 41 .9 25 ,8 4 0, 00 31 11 00 00 S ch lü ss el zu w ei su ng en v om L an d 1. 62 3. 90 4, 80 1. 62 0. 00 0, 00 2. 23 7. 60 6, 30 61 7. 60 6, 30 0, 00 0, 00 -6 17 .6 06 ,3 0 0, 00 31 11 10 00 K om m . I nv es tit io ns pa us ch al e § 4 FA G 54 6. 60 4, 60 44 6. 00 0, 00 74 7. 71 8, 90 30 1. 71 8, 90 0, 00 0, 00 -3 01 .7 18 ,9 0 0, 00 31 31 00 00 S on st ig e al lg em ei ne Z uw ei su ng en v om L an d 4. 01 9, 96 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 31 40 00 00 Z uw ei su ng en u nd Z us ch üs se fü r l au fe nd e Zw ec ke v om B un d 65 7, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 31 41 00 00 Z uw ei su ng en v om L an d 1. 12 6. 10 3, 72 84 3. 70 0, 00 1. 06 2. 84 9, 52 21 9. 14 9, 52 0, 00 0, 00 -2 19 .1 49 ,5 2 0, 00 31 41 10 00 Z us ch üs se J ug en df eu er w eh r 56 0, 00 50 0, 00 48 0, 00 -2 0, 00 0, 00 0, 00 20 ,0 0 0, 00 31 41 50 00 Z us ch us s M itt ag sb et re uu ng 72 ,2 0 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 31 41 60 00 Z us ch us s ve rlä ss lic he G ru nd sc hu le 37 .2 10 ,0 0 23 .1 00 ,0 0 48 .4 96 ,2 6 25 .3 96 ,2 6 0, 00 0, 00 -2 5. 39 6, 26 0, 00 31 42 00 00 Z uw ei su ng en u nd Z us ch üs se fü r l au fe nd e Zw ec ke v on G em ei nd en u nd G em ei nd ev er bä nd en 44 9, 50 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 31 48 00 00 Z uw ei su ng en u nd Z us ch üs se fü r l au fe nd e Zw ec ke v on ü br ig en B er ei ch en 58 .8 91 ,1 3 10 0, 00 78 .1 74 ,8 6 78 .0 74 ,8 6 0, 00 0, 00 -7 8. 07 4, 86 0, 00 3 A uf ge lö st e In ve st iti on sz uw en du ng en u nd - be itr äg e 41 2. 28 7, 82 + 36 6. 85 0, 00 40 3. 04 1, 06 36 .1 91 ,0 6 0, 00 0, 00 -3 6. 19 1, 06 0, 00 31 61 00 00 E rtr äg e au s de r A uf lö su ng v on S on de rp os te n 39 6. 98 2, 00 36 5. 30 0, 00 38 4. 23 0, 14 18 .9 30 ,1 4 0, 00 0, 00 -1 8. 93 0, 14 0, 00 31 62 00 00 E rtr äg e au s de r A uf lö su ng v on S on de rp os te n au s B ei trä ge n 15 .3 05 ,8 2 1. 55 0, 00 18 .8 10 ,9 2 17 .2 60 ,9 2 0, 00 0, 00 -1 7. 26 0, 92 0, 00 4 S on st ig e T ra ns fe re rt rä ge 0, 00 + 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 5 E nt ge lte fü r öf fe nt lic he L ei st un ge n un d E in ric ht un ge n 29 3. 83 3, 12 + 25 5. 95 0, 00 35 3. 58 7, 68 97 .6 37 ,6 8 0, 00 0, 00 -9 7. 63 7, 68 0, 00 33 11 10 00 A llg em ei ne V er w al tu ng sg eb üh re n 20 .9 42 ,8 8 12 .0 50 ,0 0 16 .9 70 ,4 9 4. 92 0, 49 0, 00 0, 00 -4 .9 20 ,4 9 0, 00 8 Robert Müller Schreibmaschine 3. Gesamtergebnisrechnung G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t G es am te rg eb ni sr ec hn un g m it Pl an ve rg le ic h 20 22 2 S ei te : 22 .0 5. 20 23 D at um : 13 :5 9: 24 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug E rt ra gs - un d A uf w an ds ar te n N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr 8 33 11 20 00 A us w ei s- u nd P as sg eb üh re n 27 .7 03 ,8 0 32 .0 00 ,0 0 33 .5 75 ,7 0 1. 57 5, 70 0, 00 0, 00 -1 .5 75 ,7 0 0, 00 33 21 00 00 B en ut zu ng sg eb üh re n un d äh nl ic he E nt ge lte , s ow ei t n ic ht 3 32 2 0, 00 20 0, 00 16 5, 00 -3 5, 00 0, 00 0, 00 35 ,0 0 0, 00 33 21 00 10 F eu er w eh rk os te ne rs ät ze 15 .1 36 ,7 8 12 .0 00 ,0 0 19 .3 54 ,8 0 7. 35 4, 80 0, 00 0, 00 -7 .3 54 ,8 0 0, 00 33 21 10 00 E lte rn be itr äg e fü r K in de r ü be r 3 J ah re 11 3. 34 5, 00 80 .0 00 ,0 0 14 3. 38 4, 00 63 .3 84 ,0 0 0, 00 0, 00 -6 3. 38 4, 00 0, 00 33 21 20 00 E lte rn be itr äg e fü r E ss en G an zt ag es be tre uu ng 29 .6 45 ,8 0 39 .0 00 ,0 0 57 .0 25 ,6 0 18 .0 25 ,6 0 0, 00 0, 00 -1 8. 02 5, 60 0, 00 33 21 50 00 F rie dh of B en ut zu ng sg eb üh re n 32 .0 46 ,7 0 23 .2 00 ,0 0 40 .8 41 ,4 7 17 .6 41 ,4 7 0, 00 0, 00 -1 7. 64 1, 47 0, 00 33 21 80 00 K en nt ni sg ab ev er fa hr en G eb üh re n 2. 19 3, 66 3. 50 0, 00 25 1, 62 -3 .2 48 ,3 8 0, 00 0, 00 3. 24 8, 38 0, 00 33 22 00 00 E lte rn be itr äg e fü r d ie B et re uu ng v on K in de rn v on 0 b is u nt er 3 J ah re n in K in de rta ge ss tä tte n un d in d er K in de rp fle ge 52 .8 18 ,5 0 54 .0 00 ,0 0 42 .0 19 ,0 0 -1 1. 98 1, 00 0, 00 0, 00 11 .9 81 ,0 0 0, 00 6 S on st ig e pr iv at re ch tli ch e Le is tu ng se nt ge lte 78 7. 77 8, 40 + 64 2. 25 0, 00 85 6. 87 4, 08 21 4. 62 4, 08 0, 00 0, 00 -2 14 .6 24 ,0 8 0, 00 34 11 00 00 M ie te n un d P ac ht en 28 0. 33 9, 51 18 2. 10 0, 00 30 2. 99 7, 24 12 0. 89 7, 24 0, 00 0, 00 -1 20 .8 97 ,2 4 0, 00 34 11 00 10 M ie te n un d P ac ht en 1 0, 00 0, 00 5. 44 1, 80 5. 44 1, 80 0, 00 0, 00 -5 .4 41 ,8 0 0, 00 34 11 10 00 M ie te S ch en k- K on ra d- H al le 1. 40 7, 57 11 .0 00 ,0 0 3. 70 0, 00 -7 .3 00 ,0 0 0, 00 0, 00 7. 30 0, 00 0, 00 34 11 20 00 P ac ht G as ts tä tte 11 .1 00 ,0 0 12 .0 00 ,0 0 8. 00 0, 00 -4 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 4. 00 0, 00 0, 00 34 21 00 00 E rtr äg e au s V er ka uf 24 .8 68 ,0 4 15 .5 00 ,0 0 25 .4 27 ,0 0 9. 92 7, 00 0, 00 0, 00 -9 .9 27 ,0 0 0, 00 34 21 10 00 S tro m ei ns pe is un g / S tro m ve rg üt un g 47 .9 11 ,1 6 37 .0 00 ,0 0 75 .6 62 ,3 9 38 .6 62 ,3 9 0, 00 0, 00 -3 8. 66 2, 39 0, 00 34 21 30 00 K os te ne rs ät ze E ig en st ro m 54 .5 93 ,4 4 43 .0 00 ,0 0 34 .8 17 ,2 0 -8 .1 82 ,8 0 0, 00 0, 00 8. 18 2, 80 0, 00 34 21 40 00 S te ue re nt la st un g § 53 a E ne rg ie S tG 0, 00 7. 00 0, 00 0, 00 -7 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 7. 00 0, 00 0, 00 34 61 00 00 S on st ig e pr iv at re ch tli ch e Le is tu ng se nt ge lte 10 5. 38 7, 80 77 .7 50 ,0 0 87 .3 89 ,9 8 9. 63 9, 98 0, 00 0, 00 -9 .6 39 ,9 8 0, 00 34 61 00 10 M ie tn eb en -/B et rie bs ko st en 12 2. 67 2, 77 12 2. 40 0, 00 12 4. 56 9, 02 2. 16 9, 02 0, 00 0, 00 -2 .1 69 ,0 2 0, 00 34 61 01 00 M ie te N ah w är m e 0, 00 0, 00 9. 99 0, 00 9. 99 0, 00 0, 00 0, 00 -9 .9 90 ,0 0 0, 00 34 61 10 00 F er ie nb et re uu ng 1. 11 8, 89 2. 00 0, 00 2. 52 6, 02 52 6, 02 0, 00 0, 00 -5 26 ,0 2 0, 00 34 61 20 00 K os te ne rs ät ze S te ig er 3. 44 3, 04 3. 50 0, 00 2. 75 5, 56 -7 44 ,4 4 0, 00 0, 00 74 4, 44 0, 00 34 61 30 00 B lä se rk la ss e 11 .4 06 ,5 0 13 .0 00 ,0 0 14 .3 12 ,0 0 1. 31 2, 00 0, 00 0, 00 -1 .3 12 ,0 0 0, 00 34 61 40 00 S on st ig e pr iv at re ch tli ch e Le is tu ng se nt ge lte 61 .1 28 ,2 3 60 .0 00 ,0 0 82 .7 08 ,5 8 22 .7 08 ,5 8 0, 00 0, 00 -2 2. 70 8, 58 0, 00 34 61 50 00 K os te ne rs ät ze ö ffe nt lic he H an d - W är m eb ez ug 58 .6 27 ,5 7 50 .0 00 ,0 0 71 .7 30 ,5 4 21 .7 30 ,5 4 0, 00 0, 00 -2 1. 73 0, 54 0, 00 34 61 80 00 K os te ne rs ät ze a llg em ei n 3. 77 3, 88 5. 50 0, 00 3. 40 5, 90 -2 .0 94 ,1 0 0, 00 0, 00 2. 09 4, 10 0, 00 34 61 81 00 K os te ne rs ät ze G em ei nd e B ai en fu rt 0, 00 0, 00 59 3, 85 59 3, 85 0, 00 0, 00 -5 93 ,8 5 0, 00 9 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t G es am te rg eb ni sr ec hn un g m it Pl an ve rg le ic h 20 22 3 S ei te : 22 .0 5. 20 23 D at um : 13 :5 9: 24 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug E rt ra gs - un d A uf w an ds ar te n N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr 8 34 61 90 00 K os te ne rs ät ze 0, 00 50 0, 00 84 7, 00 34 7, 00 0, 00 0, 00 -3 47 ,0 0 0, 00 7 K os te ne rs ta ttu ng en u nd K os te nu m la ge n 25 9. 61 8, 24 + 24 5. 20 0, 00 24 0. 83 0, 99 -4 .3 69 ,0 1 0, 00 0, 00 4. 36 9, 01 0, 00 34 80 00 00 E rs ta ttu ng en v om B un d 4. 41 3, 17 0, 00 2. 49 0, 75 2. 49 0, 75 0, 00 0, 00 -2 .4 90 ,7 5 0, 00 34 81 00 00 E rs ta ttu ng en v om L an d 8. 29 1, 69 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 34 82 00 00 E rs ta ttu ng en v on G em ei nd en u nd G em ei nd ev er bä nd en 66 .3 97 ,5 0 75 .3 00 ,0 0 43 .1 24 ,9 2 -3 2. 17 5, 08 0, 00 0, 00 32 .1 75 ,0 8 0, 00 34 83 00 00 E rs ta ttu ng en v on Z w ec kv er bä nd e un d dg l. 0, 00 80 0, 00 0, 00 -8 00 ,0 0 0, 00 0, 00 80 0, 00 0, 00 34 83 10 00 E lte rn be itr äg e fü r B et re uu ng sa ng eb ot u nd G ru nd sc hu le 14 .5 60 ,0 0 14 .5 00 ,0 0 24 .9 15 ,0 0 10 .4 15 ,0 0 0, 00 0, 00 -1 0. 41 5, 00 0, 00 34 85 00 00 E rtr äg e au s K os te ne rs ta ttu ng en , K os te nu m la ge n vo n ve rb un de ne U nt er ne hm en , B et ei lig un ge n un d S on de rv er m ög en 16 5. 95 5, 88 15 4. 50 0, 00 17 0. 30 0, 32 15 .8 00 ,3 2 0, 00 0, 00 -1 5. 80 0, 32 0, 00 34 88 00 00 Z uw ei su ng en v on ü br ig en B er ei ch en 0, 00 10 0, 00 0, 00 -1 00 ,0 0 0, 00 0, 00 10 0, 00 0, 00 8 Z in se n un d äh nl ic he E rt rä ge 77 .4 23 ,6 3 + 70 .4 50 ,0 0 80 .8 53 ,2 3 10 .4 03 ,2 3 0, 00 0, 00 -1 0. 40 3, 23 0, 00 36 10 20 00 Z in se in na hm en a us F es tg el de rn u nd G iro ko nt o 3. 08 2, 94 0, 00 4. 30 9, 54 4. 30 9, 54 0, 00 0, 00 -4 .3 09 ,5 4 0, 00 36 16 00 00 Z in se rtr äg e vo n öf fe nt lic he n S on de rr ec hn un ge n 74 .2 10 ,6 9 70 .4 50 ,0 0 73 .3 42 ,6 9 2. 89 2, 69 0, 00 0, 00 -2 .8 92 ,6 9 0, 00 36 51 00 00 G ew in na nt ei le a us v er bu nd en en U nt er ne hm en u nd B et ei lig un ge n 13 0, 00 0, 00 3. 20 1, 00 3. 20 1, 00 0, 00 0, 00 -3 .2 01 ,0 0 0, 00 9 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en u nd B es ta nd sv er än de ru ng en 0, 00 + 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 10 S on st ig e or de nt lic he E rt rä ge 15 0. 21 6, 37 + 13 0. 10 0, 00 13 6. 29 8, 34 6. 19 8, 34 0, 00 0, 00 -6 .1 98 ,3 4 0, 00 35 11 00 00 K on ze ss io ns ab ga be n S tro m /G as 13 5. 32 9, 33 12 0. 00 0, 00 12 6. 93 8, 17 6. 93 8, 17 0, 00 0, 00 -6 .9 38 ,1 7 0, 00 35 61 00 00 B uß ge ld er 1. 89 3, 25 1. 10 0, 00 2. 06 1, 00 96 1, 00 0, 00 0, 00 -9 61 ,0 0 0, 00 35 62 00 00 S äu m ni sz us ch lä ge , Z in se n au f A bg ab en u nd d gl . 12 .9 93 ,7 9 9. 00 0, 00 7. 29 9, 17 -1 .7 00 ,8 3 0, 00 0, 00 1. 70 0, 83 0, 00 = 11 O rd en tli ch en E rt rä ge (S um m e au s N um m er n 1 bi s 10 ) 11 .7 00 .5 71 ,1 9 11 .1 03 .7 00 ,0 0 13 .0 46 .9 86 ,4 3 1. 94 3. 28 6, 43 0, 00 0, 00 -1 .9 43 .2 86 ,4 3 0, 00 12 P er so na la uf w en du ng en -3 .0 51 .5 26 ,6 8 - -3 .2 34 .7 50 ,0 0 -3 .3 04 .4 37 ,0 2 -6 9. 68 7, 02 0, 00 0, 00 69 .6 87 ,0 2 0, 00 40 11 00 00 B ea m te D ie ns ta uf w en du ng en -3 26 .4 37 ,7 7 -3 69 .5 00 ,0 0 -3 01 .4 60 ,4 5 68 .0 39 ,5 5 0, 00 0, 00 -6 8. 03 9, 55 0, 00 40 12 00 00 B es ch äf tig te D ie ns ta uf w en du ng en -1 .8 88 .3 84 ,6 0 -1 .9 53 .7 50 ,0 0 -2 .1 07 .5 89 ,8 1 -1 53 .8 39 ,8 1 0, 00 0, 00 15 3. 83 9, 81 0, 00 40 12 30 00 L ei st un gs or ie nt ie rte B ez ah lu ng -2 4. 44 1, 73 0, 00 -2 3. 69 7, 94 -2 3. 69 7, 94 0, 00 0, 00 23 .6 97 ,9 4 0, 00 40 19 00 00 D ie ns ta uf w en du ng en s on st ig e B es ch äf tig te 0, 00 0, 00 -1 .6 00 ,0 0 -1 .6 00 ,0 0 0, 00 0, 00 1. 60 0, 00 0, 00 40 21 00 00 B ea m te B ei trä ge z u V er so rg un gs ka ss en -2 57 .2 81 ,6 8 -1 69 .8 50 ,0 0 -2 44 .0 24 ,7 2 -7 4. 17 4, 72 0, 00 0, 00 74 .1 74 ,7 2 0, 00 40 22 00 00 B es ch äf tig te B ei trä ge z u V er so rg un gs ka ss en -1 50 .2 37 ,5 1 -1 42 .6 50 ,0 0 -1 63 .9 01 ,1 1 -2 1. 25 1, 11 0, 00 0, 00 21 .2 51 ,1 1 0, 00 10 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t G es am te rg eb ni sr ec hn un g m it Pl an ve rg le ic h 20 22 4 S ei te : 22 .0 5. 20 23 D at um : 13 :5 9: 24 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug E rt ra gs - un d A uf w an ds ar te n N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr 8 40 32 00 00 B es ch äf tig te B ei trä ge z ur g es et zl ic he n S oz ia lv er si ch er un g -3 80 .1 57 ,0 0 -3 64 .8 50 ,0 0 -4 37 .3 23 ,6 5 -7 2. 47 3, 65 0, 00 0, 00 72 .4 73 ,6 5 0, 00 40 41 00 00 B ei hi lfe n un d U nt er st üt zu ng sl ei st un ge n fü r B ed ie ns te te -2 4. 58 6, 39 -2 34 .1 50 ,0 0 -2 4. 83 9, 34 20 9. 31 0, 66 0, 00 0, 00 -2 09 .3 10 ,6 6 0, 00 13 V er so rg un gs au fw en du ng en 0, 00 - 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 14 A uf w en du ng en fü r S ac h- u nd D ie ns tle is tu ng en -1 .7 63 .1 54 ,0 5 - -1 .5 50 .0 00 ,0 0 -1 .5 43 .3 29 ,5 8 6. 67 0, 42 0, 00 0, 00 -6 .6 70 ,4 2 0, 00 42 11 00 00 U nt er ha ltu ng d er G ru nd st üc ke u nd b au lic he n A nl ag en -5 72 .8 75 ,0 4 -2 00 .6 00 ,0 0 -2 79 .8 18 ,0 5 -7 9. 21 8, 05 0, 00 0, 00 79 .2 18 ,0 5 0, 00 42 11 10 00 W in te rd ie ns t -1 5. 70 0, 76 -2 7. 00 0, 00 -1 1. 37 8, 30 15 .6 21 ,7 0 0, 00 0, 00 -1 5. 62 1, 70 0, 00 42 11 20 00 S tra ße nu nt er ha ltu ng a llg em ei n -9 6. 20 4, 63 -1 50 .0 00 ,0 0 -9 9. 98 3, 58 50 .0 16 ,4 2 0, 00 0, 00 -5 0. 01 6, 42 0, 00 42 11 30 00 S tra ße nk eh ru ng -1 5. 23 6, 11 -1 5. 00 0, 00 -1 1. 35 5, 59 3. 64 4, 41 0, 00 0, 00 -3 .6 44 ,4 1 0, 00 42 11 60 00 B rü ck en un te rh al tu ng a llg em ei n -4 .5 70 ,0 1 -3 0. 00 0, 00 0, 00 30 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 -3 0. 00 0, 00 0, 00 42 12 00 00 U nt er ha ltu ng d es s on st ig en u nb ew eg lic he n V er m ög en s -7 .6 25 ,6 2 -3 8. 70 0, 00 -3 .5 86 ,8 9 35 .1 13 ,1 1 0, 00 0, 00 -3 5. 11 3, 11 0, 00 42 12 30 00 S tra ss en en tw äs se ru ng sk os te n -8 5. 40 5, 28 -1 00 .0 00 ,0 0 -9 0. 29 3, 58 9. 70 6, 42 0, 00 0, 00 -9 .7 06 ,4 2 0, 00 42 21 00 00 U nt er ha ltu ng d es b ew eg lic he n V er m ög en s -5 2. 40 2, 36 -5 4. 05 0, 00 -5 2. 25 5, 50 1. 79 4, 50 0, 00 0, 00 -1 .7 94 ,5 0 0, 00 42 22 00 00 E rw er b vo n ge rin gw er tig en V er m ög en sg eg en st än de n, s of er n ni ch t i n sp ez ie lle re m K on to z u ve rb uc he n -3 5. 93 0, 86 -3 6. 10 0, 00 -4 2. 37 9, 94 -6 .2 79 ,9 4 0, 00 0, 00 6. 27 9, 94 0, 00 42 31 00 00 M ie te n un d P ac ht en -2 6. 72 8, 16 -3 8. 10 0, 00 -4 6. 23 1, 29 -8 .1 31 ,2 9 0, 00 0, 00 8. 13 1, 29 0, 00 42 41 10 00 F er nw är m e / H ei zu ng -8 4. 32 0, 04 -7 6. 90 0, 00 -9 1. 64 8, 27 -1 4. 74 8, 27 0, 00 0, 00 14 .7 48 ,2 7 0, 00 42 41 20 00 G eb äu de re in ig un g A uf w an d -1 59 .7 22 ,6 9 -1 33 .1 00 ,0 0 -1 95 .9 02 ,1 4 -6 2. 80 2, 14 0, 00 0, 00 62 .8 02 ,1 4 0, 00 42 41 30 00 S tro m -, B el eu ch tu ng -, E ne rg ie -A uf w an d -1 43 .1 62 ,3 1 -1 64 .0 50 ,0 0 -1 13 .7 74 ,0 3 50 .2 75 ,9 7 0, 00 0, 00 -5 0. 27 5, 97 0, 00 42 41 40 00 A uf w an d fü r g eb äu de be zo ge ne K os te n (V er si ch er un g, A bf al l, W as se r, G ru nd st eu er ) -9 6. 07 5, 12 -9 6. 00 0, 00 -1 19 .6 33 ,0 2 -2 3. 63 3, 02 0, 00 0, 00 23 .6 33 ,0 2 0, 00 42 41 50 00 A uf w an d fü r G as be zu g B H K W -1 00 .2 20 ,2 3 -9 5. 00 0, 00 -9 0. 72 6, 87 4. 27 3, 13 0, 00 0, 00 -4 .2 73 ,1 3 0, 00 42 51 00 00 H al tu ng v on F ah rz eu ge n -4 22 ,8 1 -2 .0 00 ,0 0 -7 06 ,0 6 1. 29 3, 94 0, 00 0, 00 -1 .2 93 ,9 4 0, 00 42 51 00 10 R V -J A 4 88 H al tu ng v on F ah rz eu ge n -1 63 ,7 5 -5 00 ,0 0 -1 79 ,1 0 32 0, 90 0, 00 0, 00 -3 20 ,9 0 0, 00 42 51 00 20 R V -X 3 75 H al tu ng v on F ah rz eu ge n -7 0, 16 -5 00 ,0 0 0, 00 50 0, 00 0, 00 0, 00 -5 00 ,0 0 0, 00 42 51 00 30 R V -H P 6 39 H al tu ng v on F ah rz eu ge n -9 1, 21 -5 00 ,0 0 -2 ,9 3 49 7, 07 0, 00 0, 00 -4 97 ,0 7 0, 00 42 51 00 40 R V -L K 7 96 H al tu ng v on F ah rz eu ge n -2 1, 17 -5 00 ,0 0 -2 1, 17 47 8, 83 0, 00 0, 00 -4 78 ,8 3 0, 00 42 51 00 50 R V -G B 1 60 H al tu ng v on F ah rz eu ge n -2 .4 14 ,1 8 -4 .0 00 ,0 0 -2 .2 91 ,5 8 1. 70 8, 42 0, 00 0, 00 -1 .7 08 ,4 2 0, 00 42 51 00 60 R V -L X 8 74 H al tu ng v on F ah rz eu ge n -9 .7 28 ,8 6 -8 .0 00 ,0 0 -9 .5 96 ,5 7 -1 .5 96 ,5 7 0, 00 0, 00 1. 59 6, 57 0, 00 42 51 00 80 R V -N K 2 3 H al tu ng v on F ah rz eu ge n 0, 00 -1 .0 00 ,0 0 0, 00 1. 00 0, 00 0, 00 0, 00 -1 .0 00 ,0 0 0, 00 11 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t G es am te rg eb ni sr ec hn un g m it Pl an ve rg le ic h 20 22 5 S ei te : 22 .0 5. 20 23 D at um : 13 :5 9: 24 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug E rt ra gs - un d A uf w an ds ar te n N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr 8 42 51 00 90 R V -H D 1 91 H al tu ng v on F ah rz eu ge n -1 1. 77 4, 78 -8 .0 00 ,0 0 -3 .7 02 ,4 8 4. 29 7, 52 0, 00 0, 00 -4 .2 97 ,5 2 0, 00 42 51 01 00 R V -G B 5 5 H al tu ng v on F ah rz eu ge n -2 .4 34 ,3 1 -3 .5 00 ,0 0 -4 .0 46 ,6 8 -5 46 ,6 8 0, 00 0, 00 54 6, 68 0, 00 42 51 01 10 R V -H U 6 1 H al tu ng v on F ah rz eu ge n -4 .3 85 ,7 4 -1 0. 00 0, 00 -1 .5 46 ,4 2 8. 45 3, 58 0, 00 0, 00 -8 .4 53 ,5 8 0, 00 42 51 01 20 R V -J Z 46 H al tu ng v on F ah rz eu ge n -1 8. 46 9, 29 -7 .0 00 ,0 0 -1 0. 14 5, 06 -3 .1 45 ,0 6 0, 00 0, 00 3. 14 5, 06 0, 00 42 51 01 30 R V -G B 2 22 H al tu ng v on F ah rz eu ge n -1 .5 84 ,9 8 -1 .5 00 ,0 0 -1 .9 91 ,1 8 -4 91 ,1 8 0, 00 0, 00 49 1, 18 0, 00 42 51 01 40 A m az on e H al tu ng v on F ah rz eu ge n -4 .7 49 ,8 6 -2 .0 00 ,0 0 -1 .2 78 ,4 4 72 1, 56 0, 00 0, 00 -7 21 ,5 6 0, 00 42 51 01 50 R an so m es H al tu ng v on F ah rz eu ge n -3 .1 94 ,1 7 -2 .5 00 ,0 0 -4 .3 49 ,6 2 -1 .8 49 ,6 2 0, 00 0, 00 1. 84 9, 62 0, 00 42 51 01 60 K ra m er 1 12 H al tu ng v on F ah rz eu ge n -1 .9 15 ,6 7 -1 .5 00 ,0 0 -2 .3 76 ,6 5 -8 76 ,6 5 0, 00 0, 00 87 6, 65 0, 00 42 51 01 70 R V -G B 4 50 H al tu ng v on F ah rz eu ge n -2 .2 57 ,6 6 -2 .5 00 ,0 0 -3 6, 49 2. 46 3, 51 0, 00 0, 00 -2 .4 63 ,5 1 0, 00 42 51 01 80 R V -G B 5 0 H al tu ng v on F ah rz eu ge n -1 .2 83 ,3 7 -1 .5 00 ,0 0 -8 33 ,9 6 66 6, 04 0, 00 0, 00 -6 66 ,0 4 0, 00 42 51 01 90 R V -G B 3 0 H al tu ng v on F ah rz eu ge n -1 .5 51 ,6 0 0, 00 -2 .9 34 ,2 9 -2 .9 34 ,2 9 0, 00 0, 00 2. 93 4, 29 0, 00 42 51 02 00 R V -G B 2 34 5 H al tu ng v on F ah rz eu ge n -1 61 ,9 2 0, 00 -6 59 ,3 4 -6 59 ,3 4 0, 00 0, 00 65 9, 34 0, 00 42 51 02 01 R V -G B 3 33 H al tu ng v on F ah rz eu ge n -1 46 ,3 1 0, 00 -1 .7 88 ,8 1 -1 .7 88 ,8 1 0, 00 0, 00 1. 78 8, 81 0, 00 42 51 02 02 R V -G B 9 99 R V -G B 9 99 H al tu ng v on F ah rz eu ge n -1 2, 80 0, 00 -6 95 ,9 5 -6 95 ,9 5 0, 00 0, 00 69 5, 95 0, 00 42 51 02 03 R V -G B 4 50 - A nh än ge r - H al tu ng v on F ah rz eu ge n 0, 00 0, 00 -3 91 ,9 0 -3 91 ,9 0 0, 00 0, 00 39 1, 90 0, 00 42 51 02 10 R V -J N 1 66 L F 16 /1 2 H al tu ng v on F ah rz eu ge n -2 66 ,3 5 -2 .0 00 ,0 0 -2 .7 85 ,9 1 -7 85 ,9 1 0, 00 0, 00 78 5, 91 0, 00 42 51 02 20 R V -M C 4 57 M TW H al tu ng v on F ah rz eu ge n -8 44 ,4 2 -5 00 ,0 0 -8 42 ,5 1 -3 42 ,5 1 0, 00 0, 00 34 2, 51 0, 00 42 51 02 30 R V -G B 1 12 L F 10 /1 6 -1 .7 57 ,3 6 -2 .0 00 ,0 0 -4 .5 23 ,3 6 -2 .5 23 ,3 6 0, 00 0, 00 2. 52 3, 36 0, 00 42 51 02 40 R V - B 3 50 A nh än ge r H al tu ng v on F ah rz eu ge n -2 56 ,9 5 -5 00 ,0 0 0, 00 50 0, 00 0, 00 0, 00 -5 00 ,0 0 0, 00 42 51 50 00 R V -G B 2 01 3 S te ig er m it B ai en fu rt H al tu ng v on F ah rz eu ge n -6 .2 97 ,8 6 -8 .0 00 ,0 0 -4 .9 79 ,1 0 3. 02 0, 90 0, 00 0, 00 -3 .0 20 ,9 0 0, 00 42 51 80 00 U nt er ha ltu ng S ch ul bu s -8 75 ,5 6 -6 .2 00 ,0 0 0, 00 6. 20 0, 00 0, 00 0, 00 -6 .2 00 ,0 0 0, 00 42 51 90 00 F ah rz eu g al lg em ei n -3 5, 68 -2 .0 00 ,0 0 -2 .4 54 ,0 5 -4 54 ,0 5 0, 00 0, 00 45 4, 05 0, 00 42 61 00 00 H au pt ko nt o pe rs ön lic he A us rü st un gs ge ge ns tä nd e 0, 00 -5 00 ,0 0 0, 00 50 0, 00 0, 00 0, 00 -5 00 ,0 0 0, 00 42 61 10 00 A us - u nd W ei te rb ild un g -1 6. 97 9, 33 -3 2. 80 0, 00 -4 5. 60 6, 71 -1 2. 80 6, 71 0, 00 0, 00 12 .8 06 ,7 1 0, 00 42 61 20 00 D ie ns t- un d S ch ut zk le id un g -1 3. 96 9, 50 -1 5. 60 0, 00 -1 1. 05 6, 51 4. 54 3, 49 0, 00 0, 00 -4 .5 43 ,4 9 0, 00 42 61 30 00 Ä rz tli ch e U nt er su ch un g -1 .6 32 ,2 9 -1 .0 00 ,0 0 -1 .7 33 ,6 8 -7 33 ,6 8 0, 00 0, 00 73 3, 68 0, 00 42 71 00 00 B es on de re V er w al tu ng s- u nd B et rie bs au fw en du ng en -2 0. 82 5, 30 -6 .0 00 ,0 0 -2 6. 05 0, 36 -2 0. 05 0, 36 0, 00 0, 00 20 .0 50 ,3 6 0, 00 12 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t G es am te rg eb ni sr ec hn un g m it Pl an ve rg le ic h 20 22 6 S ei te : 22 .0 5. 20 23 D at um : 13 :5 9: 24 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug E rt ra gs - un d A uf w an ds ar te n N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr 8 42 71 10 00 A uf w an ds en ts ch äd ig un g D R K (E hr en am tl. H ilf so rg an is at io n §3 0 Fw G ) -3 60 ,0 0 -1 .0 00 ,0 0 -4 9, 00 95 1, 00 0, 00 0, 00 -9 51 ,0 0 0, 00 42 71 50 00 O rts bi ld ve rs ch ön er un g A uf w en du ng en -8 .4 23 ,8 9 -5 .0 00 ,0 0 -4 52 ,5 7 4. 54 7, 43 0, 00 0, 00 -4 .5 47 ,4 3 0, 00 42 72 00 00 A uf w en du ng en fü r E D V -2 2. 38 3, 63 -1 5. 70 0, 00 -2 6. 63 3, 78 -1 0. 93 3, 78 0, 00 0, 00 10 .9 33 ,7 8 0, 00 42 74 00 00 L eh r- u nd U nt er ric ht sm itt el -2 8. 00 8, 72 -2 6. 00 0, 00 -2 7. 14 3, 43 -1 .1 43 ,4 3 0, 00 0, 00 1. 14 3, 43 0, 00 42 74 20 00 S on st ig e Le hr - u nd U nt er ric ht sm itt el -3 75 ,0 0 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 42 75 00 00 L er nm itt el -3 21 ,8 2 -3 00 ,0 0 -3 08 ,5 6 -8 ,5 6 0, 00 0, 00 8, 56 0, 00 42 79 10 00 E hr un ge n un d Ju bi la re -6 .2 28 ,4 6 -8 .6 00 ,0 0 -6 .3 48 ,4 7 2. 25 1, 53 0, 00 0, 00 -2 .2 51 ,5 3 0, 00 42 79 20 00 D an ke sc hö nf es t f ür E hr en am tli ch e, S po rtl er - u nd B lu ts pe nd er eh ru ng -7 .1 49 ,2 8 0, 00 -6 .0 06 ,8 7 -6 .0 06 ,8 7 0, 00 0, 00 6. 00 6, 87 0, 00 42 79 30 00 S itz un ge n, T ag un ge n, D ek or at io n, G em ei nd er at -4 .0 26 ,9 2 -1 3. 50 0, 00 -1 0. 47 5, 92 3. 02 4, 08 0, 00 0, 00 -3 .0 24 ,0 8 0, 00 42 79 50 00 S ch ül er au sz ei ch nu ng en -4 0, 00 -1 50 ,0 0 0, 00 15 0, 00 0, 00 0, 00 -1 50 ,0 0 0, 00 42 79 60 00 Z us ch üs se a n Fö rd er ve re in -2 60 ,0 0 -2 50 ,0 0 -2 60 ,0 0 -1 0, 00 0, 00 0, 00 10 ,0 0 0, 00 42 79 70 00 K ul tu re lle V er an st al tu ng en u nd A kt iv itä te n -2 .9 53 ,8 0 -5 .3 00 ,0 0 -2 .0 20 ,7 0 3. 27 9, 30 0, 00 0, 00 -3 .2 79 ,3 0 0, 00 42 79 80 00 N ar re nu m zu g 2- jä hr ig 0, 00 -3 .5 00 ,0 0 0, 00 3. 50 0, 00 0, 00 0, 00 -3 .5 00 ,0 0 0, 00 42 81 10 00 B au m at er ia l, W er ks ta ttb ed ar f -1 .1 36 ,7 5 -1 .0 00 ,0 0 -1 .5 88 ,2 4 -5 88 ,2 4 0, 00 0, 00 58 8, 24 0, 00 42 81 20 00 S on st ig e sä ch lic he Z w ec ka us ga be n 0, 00 -8 00 ,0 0 0, 00 80 0, 00 0, 00 0, 00 -8 00 ,0 0 0, 00 42 91 00 00 S on st ig e sä ch lic he r Z w ec ka uf w an d -7 .9 88 ,0 3 -1 2. 00 0, 00 -7 .8 88 ,0 9 4. 11 1, 91 0, 00 0, 00 -4 .1 11 ,9 1 0, 00 42 91 10 00 S on st ig e sä ch lic he Z w ec ka us ga be n, K os te n B et re uu ng -4 .3 51 ,4 9 -6 .0 00 ,0 0 -3 .3 84 ,4 5 2. 61 5, 55 0, 00 0, 00 -2 .6 15 ,5 5 0, 00 42 91 14 00 K os te n K er nz ei tb et re uu ng 0, 00 0, 00 -5 0, 96 -5 0, 96 0, 00 0, 00 50 ,9 6 0, 00 42 91 20 00 K os te n Fe rie nb et re uu ng -2 .0 36 ,0 2 -3 .2 00 ,0 0 -4 .0 63 ,4 8 -8 63 ,4 8 0, 00 0, 00 86 3, 48 0, 00 42 91 40 00 S ch ul ko st en an te il an G em ei nd en -1 .8 00 ,0 0 -4 .0 00 ,0 0 -6 00 ,0 0 3. 40 0, 00 0, 00 0, 00 -3 .4 00 ,0 0 0, 00 42 91 45 00 P ro je kt B lä se rk la ss e -1 7. 07 6, 88 -2 5. 00 0, 00 -2 0. 25 0, 64 4. 74 9, 36 0, 00 0, 00 -4 .7 49 ,3 6 0, 00 42 91 70 00 M itb en ut zu ng H al le nb ad B ai en fu rt -1 6. 80 0, 00 -1 7. 00 0, 00 -1 6. 80 0, 00 20 0, 00 0, 00 0, 00 -2 00 ,0 0 0, 00 42 91 75 00 K os te n S ch ül er be fö rd er un g H al le nb ad / Ju ge nd ve rk eh rs sc hu le -2 .6 57 ,1 6 -6 .0 00 ,0 0 -5 .5 07 ,2 6 49 2, 74 0, 00 0, 00 -4 92 ,7 4 0, 00 42 91 80 00 E rs ta ttu ng Ü be rla nd hi lfe -1 .4 66 ,5 0 -1 .5 00 ,0 0 -3 .3 77 ,5 2 -1 .8 77 ,5 2 0, 00 0, 00 1. 87 7, 52 0, 00 42 91 90 00 J ug en df eu er w eh r A uf w en du ng en -5 55 ,2 8 -5 .5 00 ,0 0 -1 .5 45 ,7 2 3. 95 4, 28 0, 00 0, 00 -3 .9 54 ,2 8 0, 00 15 A bs ch re ib un ge n -1 .2 81 .5 58 ,5 5 - -1 .1 40 .5 00 ,0 0 -1 .4 29 .5 49 ,1 8 -2 89 .0 49 ,1 8 0, 00 0, 00 28 9. 04 9, 18 0, 00 47 11 00 00 A bs ch re ib un ge n au f A bs ch re ib un ge n au f i m m at er ie lle V er m ög en sg eg en st än de -1 .2 00 .1 68 ,7 5 -1 .1 40 .0 00 ,0 0 -1 .4 19 .7 45 ,4 9 -2 79 .7 45 ,4 9 0, 00 0, 00 27 9. 74 5, 49 0, 00 13 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t G es am te rg eb ni sr ec hn un g m it Pl an ve rg le ic h 20 22 7 S ei te : 22 .0 5. 20 23 D at um : 13 :5 9: 24 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug E rt ra gs - un d A uf w an ds ar te n N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr 8 47 17 72 00 A bs ch re ib un ge n au f B et rie bs - u nd G es ch äf ts au ss ta ttu ng 0, 00 -5 00 ,0 0 0, 00 50 0, 00 0, 00 0, 00 -5 00 ,0 0 0, 00 47 22 00 01 A bs ch re ib un ge n au f F or de ru ng en a us d er G ru nd st eu er A -1 ,9 1 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 47 22 00 03 A bs ch re ib un ge n au f F or de ru ng en a us d er G ew er be st eu er -4 5. 42 4, 80 0, 00 -7 .1 97 ,8 0 -7 .1 97 ,8 0 0, 00 0, 00 7. 19 7, 80 0, 00 47 22 10 02 A bs ch re ib un ge n au f F or de ru ng en a us d er H un de st eu er -7 2, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 47 22 40 00 A bs ch re ib un ge n au f F or de ru ng en a us B en ut zu ng sg eb üh re n un d äh nl ic he E nt ge lte -1 8. 96 3, 00 0, 00 -2 10 ,0 0 -2 10 ,0 0 0, 00 0, 00 21 0, 00 0, 00 47 22 80 00 A bs ch re ib un ge n au f F or de ru ng en a us s on st ig en p riv at re ch tli ch en L ei st un gs en tg el te n -4 70 ,0 0 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 47 22 90 01 A bs ch re ib un ge n au f F or de ru ng en a us S äu m ni sz us ch lä ge n, Z in se n au f A bg ab en u . d gl . -4 44 ,7 9 0, 00 -7 58 ,4 4 -7 58 ,4 4 0, 00 0, 00 75 8, 44 0, 00 47 22 90 20 A bs ch re ib un ge n au f F or de ru ng en a us S äu m ni sz us ch lä ge n, Z in se n au f A bg ab en u . d gl . -4 .0 92 ,3 0 0, 00 -3 03 ,4 5 -3 03 ,4 5 0, 00 0, 00 30 3, 45 0, 00 47 22 92 00 A bs ch re ib un ge n au f F or de ru ng en w eg en U ne in br in gl ic hk ei t E in ze lw er tb er ic ht ig un g/ P au sc ha lw er tb er ic ht ig un g -1 1. 92 1, 00 0, 00 -2 48 ,0 0 -2 48 ,0 0 0, 00 0, 00 24 8, 00 0, 00 47 29 00 00 S on st ig e A bs ch re ib un ge n au f F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 -1 .0 86 ,0 0 -1 .0 86 ,0 0 0, 00 0, 00 1. 08 6, 00 0, 00 16 Z in se n un d äh nl ic he A uf w en du ng en -2 7. 56 8, 99 - -7 .0 00 ,0 0 -2 0. 66 0, 95 -1 3. 66 0, 95 0, 00 0, 00 13 .6 60 ,9 5 0, 00 45 10 00 00 Z in se n fü r K as se nk re di te 0, 00 -2 .0 00 ,0 0 0, 00 2. 00 0, 00 0, 00 0, 00 -2 .0 00 ,0 0 0, 00 45 93 00 00 A uf w an d de s G el dv er ke hr s -2 7. 56 8, 99 -5 .0 00 ,0 0 -2 0. 66 0, 95 -1 5. 66 0, 95 0, 00 0, 00 15 .6 60 ,9 5 0, 00 17 T ra ns fe ra uf w en du ng en -5 .1 18 .7 57 ,3 8 - -5 .2 02 .2 00 ,0 0 -4 .6 47 .3 82 ,3 8 55 4. 81 7, 62 0, 00 0, 00 -5 54 .8 17 ,6 2 0, 00 43 13 00 00 Z uw ei su ng en a n Zw ec kv er bä nd e un d dg l. -8 7. 74 1, 49 -1 43 .5 00 ,0 0 -1 10 .1 50 ,3 6 33 .3 49 ,6 4 0, 00 0, 00 -3 3. 34 9, 64 0, 00 43 18 00 00 Z uw ei su ng en a n üb rig e B er ei ch e -9 25 .5 39 ,5 3 -9 47 .4 00 ,0 0 -9 35 .4 80 ,2 6 11 .9 19 ,7 4 0, 00 0, 00 -1 1. 91 9, 74 0, 00 43 18 10 00 T ag es m üt te r Z us ch üs se 0, 00 -2 .5 00 ,0 0 0, 00 2. 50 0, 00 0, 00 0, 00 -2 .5 00 ,0 0 0, 00 43 18 20 00 In te rk om m un al er K os te na us gl ei ch -1 0. 19 5, 25 -3 0. 00 0, 00 -1 1. 72 0, 84 18 .2 79 ,1 6 0, 00 0, 00 -1 8. 27 9, 16 0, 00 43 18 30 00 D ec ku m la ge A uf te ilu ng -1 .0 80 ,0 0 -1 .2 00 ,0 0 -1 .0 80 ,0 0 12 0, 00 0, 00 0, 00 -1 20 ,0 0 0, 00 43 41 00 00 G ew er be st eu er um la ge -2 38 .2 61 ,3 7 -2 06 .0 00 ,0 0 -2 64 .0 07 ,5 8 -5 8. 00 7, 58 0, 00 0, 00 58 .0 07 ,5 8 0, 00 43 71 00 00 A llg . U m la ge a n da s La nd - FA G -U m la ge -1 .8 32 .2 38 ,3 0 -1 .8 11 .6 00 ,0 0 -1 .5 67 .4 06 ,7 0 24 4. 19 3, 30 0, 00 0, 00 -2 44 .1 93 ,3 0 0, 00 43 72 00 00 A llg em ei ne U m la ge n an K re is - K re is um la ge -2 .0 12 .4 74 ,0 0 -2 .0 50 .0 00 ,0 0 -1 .7 54 .0 36 ,0 0 29 5. 96 4, 00 0, 00 0, 00 -2 95 .9 64 ,0 0 0, 00 43 73 00 00 U m la ge a n di e G em ei nd ep rü fu ng sa ns ta lt -1 1. 22 7, 44 -1 0. 00 0, 00 -3 .5 00 ,6 4 6. 49 9, 36 0, 00 0, 00 -6 .4 99 ,3 6 0, 00 18 S on st ig e or de nt lic he A uf w en du ng en -8 53 .2 20 ,2 9 - -6 50 .8 50 ,0 0 -6 61 .5 24 ,1 7 -1 0. 67 4, 17 0, 00 0, 00 10 .6 74 ,1 7 0, 00 44 11 00 00 S on st ig e P er so na l- un d V er so rg un gs au fw en du ng en -2 2. 01 2, 39 -3 0. 50 0, 00 -4 3. 60 3, 26 -1 3. 10 3, 26 0, 00 0, 00 13 .1 03 ,2 6 0, 00 44 21 00 00 A uf w en du ng en fü r e hr en am tli ch e un d so ns tig e Tä tig ke it -2 9. 99 9, 78 -4 2. 60 0, 00 -3 2. 84 7, 07 9. 75 2, 93 0, 00 0, 00 -9 .7 52 ,9 3 0, 00 14 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t G es am te rg eb ni sr ec hn un g m it Pl an ve rg le ic h 20 22 8 S ei te : 22 .0 5. 20 23 D at um : 13 :5 9: 24 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug E rt ra gs - un d A uf w an ds ar te n N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr 8 44 22 00 00 V er fü gu ng sm itt el (§ 13 S at z 1 N r. 1 G em H V O ) -6 82 ,3 9 -1 .5 00 ,0 0 -1 .6 80 ,9 8 -1 80 ,9 8 0, 00 0, 00 18 0, 98 0, 00 44 25 00 00 E rw er b vo n Ö ko pu nk te n -7 .6 71 ,9 3 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 44 29 00 00 M itg lie ds be itr äg e an V er bä nd e/ V er ei ne -1 2. 30 1, 65 -1 1. 60 0, 00 -1 2. 58 0, 40 -9 80 ,4 0 0, 00 0, 00 98 0, 40 0, 00 44 29 10 00 E rw er b vo n Ö ko pu nk te n 0, 00 0, 00 -8 80 ,8 4 -8 80 ,8 4 0, 00 0, 00 88 0, 84 0, 00 44 31 10 00 A llg em ei ne G es ch äf ts au fw en du ng en -2 04 .7 86 ,6 9 -1 70 .3 00 ,0 0 -2 10 .8 73 ,6 2 -4 0. 57 3, 62 0, 00 0, 00 40 .5 73 ,6 2 0, 00 44 31 11 00 K as se nf eh lb et ra g G es ch äf ts au fw en du ng en -1 9, 90 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 44 31 13 00 K lim a G es ch äf ts au fw en du ng en -1 86 ,2 5 0, 00 -6 7, 83 -6 7, 83 0, 00 0, 00 67 ,8 3 0, 00 44 31 20 00 K op ie re r G es ch äf ts au fw en du ng en -3 .6 52 ,0 7 -5 .3 00 ,0 0 -3 .4 08 ,1 2 1. 89 1, 88 0, 00 0, 00 -1 .8 91 ,8 8 0, 00 44 31 30 00 B üc he r u nd Z ei ts ch rif te n G es ch äf ts au fw en du ng en -1 1. 83 7, 54 -1 2. 45 0, 00 -1 2. 02 6, 48 42 3, 52 0, 00 0, 00 -4 23 ,5 2 0, 00 44 31 41 00 P or to ko st en G es ch äf ts au fw en du ng en -1 4. 42 7, 74 -2 0. 05 0, 00 -1 0. 69 6, 58 9. 35 3, 42 0, 00 0, 00 -9 .3 53 ,4 2 0, 00 44 31 42 00 T el ef on ko st en G es ch äf ts au fw en du ng en -8 .6 00 ,3 6 -9 .8 00 ,0 0 -6 .4 29 ,6 8 3. 37 0, 32 0, 00 0, 00 -3 .3 70 ,3 2 0, 00 44 31 43 00 In te rn et ko st en G es ch äf ts au fw en du ng en -3 .4 09 ,0 5 -2 .6 00 ,0 0 -4 .1 01 ,8 0 -1 .5 01 ,8 0 0, 00 0, 00 1. 50 1, 80 0, 00 44 31 50 00 D ie ns tre is en , F ah rtk os te ne rs ät ze G es ch äf ts au fw en du ng en -8 51 ,6 7 -2 .8 50 ,0 0 -1 .0 84 ,3 8 1. 76 5, 62 0, 00 0, 00 -1 .7 65 ,6 2 0, 00 44 31 60 00 S ac hv er st än di ge n- , G er ic ht s- u nd ä hn lic he K os te n G es ch äf ts au fw en du ng en -3 5. 45 7, 49 -4 3. 50 0, 00 -2 7. 81 5, 54 15 .6 84 ,4 6 0, 00 0, 00 -1 5. 68 4, 46 0, 00 44 31 70 00 A llg em ei ne G es ch äf ts au fw en du ng en (G eb üh re n et c. ) -1 8. 55 0, 64 -1 3. 30 0, 00 -1 9. 83 2, 13 -6 .5 32 ,1 3 0, 00 0, 00 6. 53 2, 13 0, 00 44 31 80 00 B au le itp la nu ng sk os te n, G ut ac ht er ko st en -4 08 .3 60 ,3 8 -1 60 .0 00 ,0 0 -2 05 .1 59 ,2 3 -4 5. 15 9, 23 0, 00 0, 00 45 .1 59 ,2 3 0, 00 44 31 81 00 G IS -5 .9 78 ,3 2 -1 0. 00 0, 00 -2 .7 29 ,6 5 7. 27 0, 35 0, 00 0, 00 -7 .2 70 ,3 5 0, 00 44 41 00 00 S te ue rn , V er si ch er un ge n, S ch ad en sf äl le , S on de ra bg ab en -6 1. 72 0, 85 -8 9. 50 0, 00 -6 5. 67 4, 58 23 .8 25 ,4 2 0, 00 0, 00 -2 3. 82 5, 42 0, 00 44 58 00 00 E rs ta ttu ng en a n üb rig e B er ei ch e -2 .7 13 ,2 0 -5 .0 00 ,0 0 0, 00 5. 00 0, 00 0, 00 0, 00 -5 .0 00 ,0 0 0, 00 44 82 00 00 E rs ta ttu ng sz in se n G ew er be st eu er 0, 00 -1 0. 00 0, 00 -3 2, 00 9. 96 8, 00 0, 00 0, 00 -9 .9 68 ,0 0 0, 00 44 98 00 00 D ec ku ng sr es er ve 0, 00 -1 0. 00 0, 00 0, 00 10 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 -1 0. 00 0, 00 0, 00 = 19 O rd en tli ch e A uf w en du ng en (S um m e au s N um m er n 12 b is 1 8) -1 2. 09 5. 78 5, 94 -1 1. 78 5. 30 0, 00 -1 1. 60 6. 88 3, 28 17 8. 41 6, 72 0, 00 0, 00 -1 78 .4 16 ,7 2 0, 00 = 20 O rd en tli ch es E rg eb ni s (S al do a us N um m er n 11 u nd 1 9) -3 95 .2 14 ,7 5 -6 81 .6 00 ,0 0 1. 44 0. 10 3, 15 2. 12 1. 70 3, 15 0, 00 0, 00 -2 .1 21 .7 03 ,1 5 0, 00 21 A uß er or de nt lic he E rt rä ge 2. 35 3. 71 9, 30 + 25 0. 00 0, 00 13 7. 77 9, 05 -1 12 .2 20 ,9 5 0, 00 0, 00 11 2. 22 0, 95 0, 00 53 11 00 00 E rtr äg e au s de r V er äu ße ru ng v on G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n (B uc hu ng n ur ü be r A nB u) 0, 00 25 0. 00 0, 00 0, 00 -2 50 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 25 0. 00 0, 00 0, 00 53 12 00 00 E rtr äg e au s de r V er äu ße ru ng v on b ew eg lic he n V er m ög en sg eg en st än de n (s ow ei t s ie n ic ht a ls g er in gw er tig e V er m ög en sg eg en st än de u nd d er en A ns ch af fu ng a ls A uf w an d be ha nd el t w ur de n) (B uc hu ng n ur ü be r A nB u) 2. 35 3. 71 9, 30 0, 00 13 7. 77 9, 05 13 7. 77 9, 05 0, 00 0, 00 -1 37 .7 79 ,0 5 0, 00 15 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t G es am te rg eb ni sr ec hn un g m it Pl an ve rg le ic h 20 22 9 S ei te : 22 .0 5. 20 23 D at um : 13 :5 9: 24 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug E rt ra gs - un d A uf w an ds ar te n N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr 8 22 A uß er or de nt lic he A uf w en du ng en -1 8. 01 8, 65 - 0, 00 -9 ,0 0 -9 ,0 0 0, 00 0, 00 9, 00 0, 00 53 22 00 00 A uf w en du ng en a us d er V er äu ße ru ng v on b ew eg lic he n V er m ög en sg eg en st än de n (s ow ei t s ie n ic ht a ls ge rin gw er tig e V er m ög sg eg ns tä nd e un d de re n A ns ch af fu ng a ls A uf w an d be ha nd el t w ur de n) (B uc hu ng n ur ü be r A nB u) -1 8. 01 8, 65 0, 00 -9 ,0 0 -9 ,0 0 0, 00 0, 00 9, 00 0, 00 = 23 So nd er er ge bn is (S al do a us N um m er n 21 u nd 2 2) 2. 33 5. 70 0, 65 25 0. 00 0, 00 13 7. 77 0, 05 -1 12 .2 29 ,9 5 0, 00 0, 00 11 2. 22 9, 95 0, 00 = 24 G es am te rg eb ni s (S um m e au s N um m er n 20 u nd 2 3) 1. 94 0. 48 5, 90 -4 31 .6 00 ,0 0 1. 57 7. 87 3, 20 2. 00 9. 47 3, 20 0, 00 0, 00 -2 .0 09 .4 73 ,2 0 0, 00 na ch ric ht lic h: B eh an dl un g vo n Ü be rs ch üs se n un d Fe hl be tr äg en ** * E nd e de r L is te "G es am te rg eb ni sr ec hn un g m it P la nv er gl ei ch " * ** 16 So n d e r- e rg e b n is O rd e n tl ic h e s Er ge b n is V o rj ah r zw e it vo ra n ge - ga n ge n e n J ah r d ri tt vo ra n ge - ga n ge n e n J ah r o rd e n tl ic h e n Er ge b n is se s So n d e r- e rg e b n is se s 1 2 3 4 5 6 7 8 1 Er ge b n is d e s H au sh al ts ja h re s b zw . A n fa n gs b e st än d e 3 ) 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 1 .8 4 8 .1 4 5 ,5 0 7 .1 3 1 .9 5 9 ,3 4 3 1 .5 4 6 .1 0 5 ,9 9 2 A b d e ck u n g vo rg e tr ag e n e r Fe h lb e tr äg e a u s d e m o rd e n tl ic h e n Er ge b n is 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 3 Zu fü h ru n g e in e s Ü b e rs ch u ss e s d e s o rd e n tl ic h e n E rg e b n is se s zu r R ü ck la ge a u s Ü b e rs ch ü ss e n d e s o rd e n tl ic h e n E rg e b n is se s 1 .4 4 0 .1 0 3 ,1 5 1 .4 4 0 .1 0 3 ,1 5 4 V e rr e ch n u n g e in e s Fe h lb e tr ag sa n te ils d e s o rd e n tl ic h e n Er ge b n is se s au f d as B as is ka p it al n ac h A rt . 1 3 A b s. 6 d e s G e se tz e s zu r R e fo rm d e s G e m e in d e h au sh al ts re ch ts 0 ,0 0 0 ,0 0 5 A u sg le ic h e in e s Fe h lb e tr ag s d e s o rd e n tl ic h e n E rg e b n is se s d u rc h En tn ah m e a u s d e r R ü ck la ge a u s Ü b e rs ch ü ss e n d e s o rd e n tl ic h e n Er ge b n is se s 0 ,0 0 0 ,0 0 6 A u sg le ic h e in e s Fe h lb e tr ag s d e s o rd e n tl ic h e n E rg e b n is se s d u rc h e in e n Ü b e rs ch u ss d e s So n d e re rg e b n is se s 0 ,0 0 0 ,0 0 7 Zu fü h ru n g e in e s Ü b e rs ch u ss e s d e s So n d e re rg e b n is se s zu r R ü ck la ge a u s Ü b e rs ch ü ss e n d e s So n d e re rg e b n is se s 1 3 7 .7 7 0 ,0 5 1 3 7 .7 7 0 ,0 5 8 A u sg le ic h e in e s Fe h lb e tr ag s d e s So n d e re rg e b n is se s d u rc h En tn ah m e a u s d e r R ü ck la ge a u s Ü b e rs ch ü ss e n d e s So n d e re rg e b n is se s 0 ,0 0 0 ,0 0 9 A u sg le ic h e in e s Fe h lb e tr ag s d e s o rd e n tl ic h e n E rg e b n is se s d u rc h En tn ah m e a u s d e r R ü ck la ge a u s Ü b e rs ch ü ss e n d e s So n d e re rg e b n is se s 0 ,0 0 0 ,0 0 1 0 V o rt rä ge n ic h t ge d e ck te r Fe h lb e tr äg e d e s o rd e n tl ic h e n Er ge b n is se s d e s H au sh al ts ja h re s so w ie a u s V o rj ah re n in d as Fo lg e ja h r 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 1 1 V e rr e ch n u n g e in e s au s d e m d ri tt vo ra n ge ga n ge n e n J ah r vo rg e tr ag e n e n F e h lb e tr ag s m it d e m B as is ka p it al 0 ,0 0 0 ,0 0 1 2 V e rr e ch n u n g e in e s Fe h lb e tr ag s d e s So n d e re rg e b n is se s m it d e m B as is ka p it al 0 ,0 0 0 ,0 0 1 3 vo rl äu fi ge E n d b e st än d e 3 .2 8 8 .2 4 8 ,6 5 7 .2 6 9 .7 2 9 ,3 9 3 1 .5 4 6 .1 0 5 ,9 9 1 4 U m b u ch u n g au s d e n E rg e b n is rü ck la ge n in d as B as is ka p it al n ac h § 2 3 S at z 4 G e m H V O 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 1 5 N ac h ri ch tl ic h : V e rä n d e ru n g d e s B as is ka p it al s au f G ru n d v o n B e ri ch ti gu n ge n d e r Er ö ff n u n gs b ila n z 0 ,0 0 1 6 En d b e st än d e d e s B as is ka p it al s, d e r Er ge b n is rü ck la ge n u n d d e s Fe h lb e tr ag sv o rt ra gs 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 3 .2 8 8 .2 4 8 ,6 5 7 .2 6 9 .7 2 9 ,3 9 3 1 .5 4 6 .1 0 5 ,9 9 F e st st e ll u n g , A u fg li e d e ru n g u n d V e rw e n d u n g d e s Ja h re se rg e b n is se s St u fe n d e r Er ge b n is ve rw e n d u n g u n d d e s H au sh al ts au sg le ic h s1 ) Er ge b n is d e s H au sh al ts ja h re s vo rg e tr ag e n e F e h lb e tr äg e d e s o rd e n tl ic h e n E rg e b n is se s a u s d e m R ü ck la ge n a u s Ü b e rs ch ü ss e n d e s B as is - ka p it al EU R 2 ) 17 Robert Müller Schreibmaschine 4. Feststellung, Aufgliederung und Verwendung des Jahresergebnisses 1Seite : 22.05.2023Datum: 14:52:56Uhrzeit:Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Übersicht über den Stand der Rücklagen zum Jahresabschluss 2022 Stand zum 31.12. des Haushaltsjahres 2022 EUR Stand zum 01.01. des Haushaltsjahres 2022 EUR Art 1. Ergebnisrücklagen 10.557.978,048.980.104,84 1.1 3.288.248,651.848.145,50Rücklagen aus Überschüssen des orgentlichen Ergebnisses 3.288.248,651.848.145,5020100000 Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses 1.2 7.269.729,397.131.959,34Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses 7.269.729,397.131.959,3420200000 Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses 2. Zweckgebundene Rücklagen 0,000,00 Rücklagen gesamt 10.557.978,048.980.104,84 *** Ende der Liste "Übersicht über den Stand der Rücklagen zum Jahresabschluss" *** 18 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t G es am tfi na nz re ch nu ng m it Pl an ve rg le ic h 20 22 1 S ei te : 16 .0 5. 20 23 D at um : 07 :5 4: 30 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug E rt ra gs - un d A uf w an ds ar te n N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 1 S te ue rn , u nd ä hn lic he A bg ab en 6. 51 9. 98 6, 95 + 6. 45 9. 50 0, 00 6. 79 7. 16 2, 97 33 7. 66 2, 97 0, 00 0, 00 -3 37 .6 62 ,9 7 0, 00 60 11 00 00 G ru nd st eu er A 40 .8 41 ,5 1 37 .0 00 ,0 0 40 .0 98 ,8 1 3. 09 8, 81 0, 00 0, 00 -3 .0 98 ,8 1 0, 00 60 12 00 00 G ru nd st eu er B 60 9. 68 4, 03 57 0. 00 0, 00 61 6. 70 5, 21 46 .7 05 ,2 1 0, 00 0, 00 -4 6. 70 5, 21 0, 00 60 13 00 00 G ew er be st eu er 2. 06 9. 10 5, 68 2. 00 0. 00 0, 00 2. 25 2. 02 5, 13 25 2. 02 5, 13 0, 00 0, 00 -2 52 .0 25 ,1 3 0, 00 60 21 00 00 G em ei nd ea nt ei l a n de r E in ko m m en st eu er 3. 22 1. 83 3, 00 3. 30 8. 00 0, 00 3. 30 5. 15 7, 07 -2 .8 42 ,9 3 0, 00 0, 00 2. 84 2, 93 0, 00 60 22 00 00 G em ei nd ea nt ei l a n de r U m sa tz st eu er 30 8. 33 9, 73 26 0. 00 0, 00 27 6. 95 9, 76 16 .9 59 ,7 6 0, 00 0, 00 -1 6. 95 9, 76 0, 00 60 32 00 00 H un de st eu er 20 .9 58 ,0 0 15 .0 00 ,0 0 20 .0 10 ,0 0 5. 01 0, 00 0, 00 0, 00 -5 .0 10 ,0 0 0, 00 60 34 00 00 Z w ei tw oh nu ng ss te ue r 4. 94 2, 00 2. 00 0, 00 4. 74 1, 00 2. 74 1, 00 0, 00 0, 00 -2 .7 41 ,0 0 0, 00 60 49 00 00 P ac ht J ag dg en os se ns ch af t 0, 00 80 0, 00 94 1, 99 14 1, 99 0, 00 0, 00 -1 41 ,9 9 0, 00 60 51 00 00 L ei st un ge n na ch d em F am ili en le is tu ng sa us gl ei ch 24 4. 28 3, 00 26 6. 70 0, 00 28 0. 52 4, 00 13 .8 24 ,0 0 0, 00 0, 00 -1 3. 82 4, 00 0, 00 2 Z uw ei su ng en u nd Z uw en du ng en u nd a llg em ei ne U m la ge n 3. 40 0. 26 3, 70 + 2. 93 3. 40 0, 00 4. 16 8. 27 6, 25 1. 23 4. 87 6, 25 0, 00 0, 00 -1 .2 34 .8 76 ,2 5 0, 00 61 11 00 00 S ch lü ss el zu w ei su ng en v om L an d 2. 17 0. 50 9, 40 2. 06 6. 00 0, 00 2. 98 5. 32 5, 20 91 9. 32 5, 20 0, 00 0, 00 -9 19 .3 25 ,2 0 0, 00 61 31 00 00 S on st ig e al lg em ei ne Z uw ei su ng en v om L an d 4. 01 9, 96 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 61 40 00 00 Z uw ei su ng en u nd Z us ch üs se fü r l au fe nd e Zw ec ke v om B un d 65 7, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 61 41 00 00 Z uw ei su ng en v om L an d 1. 16 5. 13 7, 69 86 6. 80 0, 00 1. 10 7. 39 1, 70 24 0. 59 1, 70 0, 00 0, 00 -2 40 .5 91 ,7 0 0, 00 61 41 10 00 Z us ch üs se J ug en df eu er w eh r 56 0, 00 50 0, 00 48 0, 00 -2 0, 00 0, 00 0, 00 20 ,0 0 0, 00 61 42 00 00 Z uw ei su ng en u nd Z us ch üs se fü r l au fe nd e Zw ec ke v on G em ei nd en u nd G em ei nd ev er bä nd en 44 9, 50 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 61 48 00 00 Z uw ei su ng en u nd Z us ch üs se fü r l au fe nd e Zw ec ke v on ü br ig en B er ei ch en 58 .9 30 ,1 5 10 0, 00 75 .0 79 ,3 5 74 .9 79 ,3 5 0, 00 0, 00 -7 4. 97 9, 35 0, 00 3 S on st ig e T ra ns fe re in za hl un ge n 0, 00 + 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 4 E nt ge lte fü r öf fe nt lic he L ei st un ge n od er E in ric ht un ge n 32 5. 77 3, 50 + 25 5. 95 0, 00 39 3. 03 1, 40 13 7. 08 1, 40 0, 00 0, 00 -1 37 .0 81 ,4 0 0, 00 63 11 10 00 A llg em ei ne V er w al tu ng sg eb üh re n 20 .9 94 ,3 8 12 .0 50 ,0 0 17 .1 91 ,6 9 5. 14 1, 69 0, 00 0, 00 -5 .1 41 ,6 9 0, 00 63 11 20 00 A us w ei s- u nd P as sg eb üh re n 27 .7 03 ,8 0 32 .0 00 ,0 0 33 .5 75 ,7 0 1. 57 5, 70 0, 00 0, 00 -1 .5 75 ,7 0 0, 00 63 21 00 00 E in za hl un ge n au s B en ut zu ng sg eb üh re n un d äh nl ic he n E nt ge lte n 0, 00 20 0, 00 16 5, 00 -3 5, 00 0, 00 0, 00 35 ,0 0 0, 00 63 21 00 10 E in za hl un ge n au s B en ut zu ng sg eb üh r 1 16 .4 49 ,3 2 12 .0 00 ,0 0 14 .7 77 ,1 8 2. 77 7, 18 0, 00 0, 00 -2 .7 77 ,1 8 0, 00 63 21 10 00 E lte rn be itr äg e fü r K in de r ü be r 3 J ah re 94 .0 26 ,0 0 80 .0 00 ,0 0 14 1. 95 0, 00 61 .9 50 ,0 0 0, 00 0, 00 -6 1. 95 0, 00 0, 00 63 21 20 00 E lte rn be itr äg e fü r E ss en G an zt ag es be tre uu ng 29 .9 17 ,0 0 39 .0 00 ,0 0 60 .4 12 ,3 6 21 .4 12 ,3 6 0, 00 0, 00 -2 1. 41 2, 36 0, 00 63 21 50 00 F rie dh of B en ut zu ng sg eb üh re n 92 .9 17 ,5 6 23 .2 00 ,0 0 82 .7 53 ,8 5 59 .5 53 ,8 5 0, 00 0, 00 -5 9. 55 3, 85 0, 00 19 Robert Müller Schreibmaschine 5. Gesamtfinanzrechnung G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t G es am tfi na nz re ch nu ng m it Pl an ve rg le ic h 20 22 2 S ei te : 16 .0 5. 20 23 D at um : 07 :5 4: 30 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug E rt ra gs - un d A uf w an ds ar te n N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 63 21 80 00 K en nt ni sg ab ev er fa hr en G eb üh re n 2. 19 3, 66 3. 50 0, 00 25 1, 62 -3 .2 48 ,3 8 0, 00 0, 00 3. 24 8, 38 0, 00 63 22 00 00 E in za hl un ge n E lte rn be itr äg e fü r d ie B et re uu ng v on K in de rn v on 0 b is u nt er 3 J ah re n in K in de rta ge ss tä tte n un d in d er K in de rta ge sp fle ge 41 .5 71 ,7 8 54 .0 00 ,0 0 41 .9 54 ,0 0 -1 2. 04 6, 00 0, 00 0, 00 12 .0 46 ,0 0 0, 00 5 S on st ig e pr iv at re ch tli ch e Le is tu ng se nt ge lte 71 7. 29 8, 00 + 64 2. 25 0, 00 88 5. 68 7, 16 24 3. 43 7, 16 0, 00 0, 00 -2 43 .4 37 ,1 6 0, 00 64 11 00 00 E in za hl un ge n au s M ie te n un d P ac ht en 23 9. 23 6, 64 18 2. 10 0, 00 33 8. 15 4, 93 15 6. 05 4, 93 0, 00 0, 00 -1 56 .0 54 ,9 3 0, 00 64 11 00 10 E in za hl un ge n au s M ie te n un d P ac ht en 1 0, 00 0, 00 5. 44 1, 80 5. 44 1, 80 0, 00 0, 00 -5 .4 41 ,8 0 0, 00 64 11 10 00 M ie te S ch en k- K on ra d- H al le 3. 95 7, 57 11 .0 00 ,0 0 2. 90 0, 00 -8 .1 00 ,0 0 0, 00 0, 00 8. 10 0, 00 0, 00 64 11 20 00 P ac ht G as ts tä tte 11 .1 00 ,0 0 12 .0 00 ,0 0 8. 00 0, 00 -4 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 4. 00 0, 00 0, 00 64 21 00 00 E in za hl un ge n au s V er ka uf 24 .8 68 ,0 4 15 .5 00 ,0 0 25 .4 27 ,0 0 9. 92 7, 00 0, 00 0, 00 -9 .9 27 ,0 0 0, 00 64 21 10 00 S tro m ei ns pe is un g / S tro m ve rg üt un g 36 .1 14 ,2 5 37 .0 00 ,0 0 90 .1 08 ,5 9 53 .1 08 ,5 9 0, 00 0, 00 -5 3. 10 8, 59 0, 00 64 21 30 00 K os te ne rs ät ze E ig en st ro m 54 .5 93 ,4 4 50 .0 00 ,0 0 34 .8 17 ,2 0 -1 5. 18 2, 80 0, 00 0, 00 15 .1 82 ,8 0 0, 00 64 61 00 00 E in za hl un ge n au s so ns tig en p riv at re ch tli ch en L ei st un gs en tg el te n 10 4. 35 9, 61 77 .7 50 ,0 0 77 .6 96 ,4 9 -5 3, 51 0, 00 0, 00 53 ,5 1 0, 00 64 61 00 10 E in za hl un ge n au s so ns tig em p riv at re ch tli ch en L ei st un gs en tg el t 1 12 2. 83 5, 26 12 2. 40 0, 00 12 3. 18 8, 15 78 8, 15 0, 00 0, 00 -7 88 ,1 5 0, 00 64 61 01 00 M ie te N ah w äm e 0, 00 0, 00 9. 99 0, 00 9. 99 0, 00 0, 00 0, 00 -9 .9 90 ,0 0 0, 00 64 61 10 00 F er ie nb et re uu ng 1. 11 8, 89 2. 00 0, 00 2. 52 6, 02 52 6, 02 0, 00 0, 00 -5 26 ,0 2 0, 00 64 61 20 00 K os te ne rs ät ze S te ig er 3. 61 7, 40 3. 50 0, 00 3. 44 3, 04 -5 6, 96 0, 00 0, 00 56 ,9 6 0, 00 64 61 30 00 B lä se rk la ss e 11 .1 97 ,2 2 13 .0 00 ,0 0 14 .5 33 ,3 6 1. 53 3, 36 0, 00 0, 00 -1 .5 33 ,3 6 0, 00 64 61 40 00 S on st ig e pr iv at re ch tli ch e Le is tu ng se nt ge lte 51 .3 90 ,5 7 60 .0 00 ,0 0 78 .9 12 ,2 6 18 .9 12 ,2 6 0, 00 0, 00 -1 8. 91 2, 26 0, 00 64 61 50 00 K os te ne rs ät ze ö ffe nt lic he H an d - W är m eb ez ug 48 .7 22 ,1 8 50 .0 00 ,0 0 66 .1 40 ,5 7 16 .1 40 ,5 7 0, 00 0, 00 -1 6. 14 0, 57 0, 00 64 61 80 00 K os te ne rs ät ze a llg em ei n 4. 18 6, 93 5. 50 0, 00 3. 99 9, 75 -1 .5 00 ,2 5 0, 00 0, 00 1. 50 0, 25 0, 00 64 61 90 00 K os te ne rs ät ze 0, 00 50 0, 00 40 8, 00 -9 2, 00 0, 00 0, 00 92 ,0 0 0, 00 6 K os te ne rs ta ttu ng en u nd K os te nu m la ge n 29 4. 44 2, 77 + 24 5. 20 0, 00 26 0. 29 0, 10 15 .0 90 ,1 0 0, 00 0, 00 -1 5. 09 0, 10 0, 00 64 80 00 00 E rs ta ttu ng en v om B un d 4. 41 3, 17 0, 00 2. 49 0, 75 2. 49 0, 75 0, 00 0, 00 -2 .4 90 ,7 5 0, 00 64 81 00 00 E rs ta ttu ng en v om L an d 8. 29 1, 69 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 64 82 00 00 E rs ta ttu ng en v on G em ei nd en u nd G em ei nd ev er bä nd en 87 .6 09 ,9 2 75 .3 00 ,0 0 65 .9 97 ,5 0 -9 .3 02 ,5 0 0, 00 0, 00 9. 30 2, 50 0, 00 64 83 00 00 E rs ta ttu ng en v on Z w ec kv er bä nd e un d dg l. 0, 00 80 0, 00 0, 00 -8 00 ,0 0 0, 00 0, 00 80 0, 00 0, 00 64 83 10 00 E lte rn be itr äg e fü r B et re uu ng sa ng eb ot u nd G ru nd sc hu le 13 .4 75 ,0 0 14 .5 00 ,0 0 24 .6 95 ,0 0 10 .1 95 ,0 0 0, 00 0, 00 -1 0. 19 5, 00 0, 00 20 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t G es am tfi na nz re ch nu ng m it Pl an ve rg le ic h 20 22 3 S ei te : 16 .0 5. 20 23 D at um : 07 :5 4: 30 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug E rt ra gs - un d A uf w an ds ar te n N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 64 85 00 00 E rs ta ttu ng en v on v er bu nd en en U nt er ne hm en , B et ei lig un ge n un d S on de rv er m ög en 18 0. 65 2, 99 15 4. 50 0, 00 16 7. 10 6, 85 12 .6 06 ,8 5 0, 00 0, 00 -1 2. 60 6, 85 0, 00 64 88 00 00 E rs ta ttu ng en v on ü br ig en B er ei ch en 0, 00 10 0, 00 0, 00 -1 00 ,0 0 0, 00 0, 00 10 0, 00 0, 00 7 Z in se n un d äh nl ic he E in za hl un ge n 79 .8 35 ,9 2 + 70 .4 50 ,0 0 80 .8 53 ,2 3 10 .4 03 ,2 3 0, 00 0, 00 -1 0. 40 3, 23 0, 00 66 10 20 00 Z in se in na hm en a us F es tg el de rn u nd G iro ko nt en 3. 08 2, 94 0, 00 4. 30 9, 54 4. 30 9, 54 0, 00 0, 00 -4 .3 09 ,5 4 0, 00 66 16 00 00 Z in se in za hl un ge n vo n öf fe nt lic he S on de rr ec hn un ge n 76 .6 22 ,9 8 70 .4 50 ,0 0 73 .3 42 ,6 9 2. 89 2, 69 0, 00 0, 00 -2 .8 92 ,6 9 0, 00 66 51 00 00 G ew in na nt ei le a us v er bu nd en en U nt er ne hm en u nd B et ei lig un ge n 13 0, 00 0, 00 3. 20 1, 00 3. 20 1, 00 0, 00 0, 00 -3 .2 01 ,0 0 0, 00 8 S on st ig e ha us ha lts w irk sa m e E in za hl un ge n 13 7. 42 8, 04 + 13 0. 10 0, 00 15 2. 87 7, 61 22 .7 77 ,6 1 0, 00 0, 00 -2 2. 77 7, 61 0, 00 65 11 00 00 K on ze ss io ns ab ga be n 12 4. 32 8, 44 12 0. 00 0, 00 14 5. 39 0, 76 25 .3 90 ,7 6 0, 00 0, 00 -2 5. 39 0, 76 0, 00 65 61 00 00 E in za hl un ge n au s B uß ge ld er n 1. 89 3, 25 1. 10 0, 00 2. 06 1, 00 96 1, 00 0, 00 0, 00 -9 61 ,0 0 0, 00 65 62 00 00 E in za hl un ge n au s S äu m ni sz us ch lä ge , Z in se n au f A bg ab en u nd d gl . 11 .2 06 ,3 5 9. 00 0, 00 5. 42 5, 85 -3 .5 74 ,1 5 0, 00 0, 00 3. 57 4, 15 0, 00 = 9 Su m m e de r E in za hl un ge n au s la uf en de r V er w al tu ng st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 8, o hn e au ße ro rd en tli ch e za hl un gs w irk sa m e Er tr äg e au s Ve rm ög en sv er äu ße ru ng ) 11 .4 75 .0 28 ,8 8 10 .7 36 .8 50 ,0 0 12 .7 38 .1 78 ,7 2 2. 00 1. 32 8, 72 0, 00 0, 00 -2 .0 01 .3 28 ,7 2 0, 00 10 P er so na la us za hl un ge n -3 .0 60 .2 79 ,5 1 - -3 .2 34 .7 50 ,0 0 -3 .3 15 .4 49 ,1 1 -8 0. 69 9, 11 0, 00 0, 00 80 .6 99 ,1 1 0, 00 70 11 00 00 B ea m te D ie ns ta us za hl un ge n -3 28 .3 13 ,6 3 -3 69 .5 00 ,0 0 -3 24 .1 68 ,9 7 45 .3 31 ,0 3 0, 00 0, 00 -4 5. 33 1, 03 0, 00 70 12 00 00 B es ch äf tig te D ie ns ta us za hl un ge n -1 .9 14 .6 43 ,3 7 -1 .9 53 .7 50 ,0 0 -2 .1 24 .6 51 ,2 5 -1 70 .9 01 ,2 5 0, 00 0, 00 17 0. 90 1, 25 0, 00 70 19 00 00 D ie ns ta us za hl un ge n S on st ig e B es ch äf tig te 0, 00 0, 00 -1 .6 00 ,0 0 -1 .6 00 ,0 0 0, 00 0, 00 1. 60 0, 00 0, 00 70 21 00 00 B ea m te B ei trä ge z u V er so rg un gs ka ss en -2 57 .2 81 ,6 8 -1 69 .8 50 ,0 0 -2 44 .0 24 ,7 2 -7 4. 17 4, 72 0, 00 0, 00 74 .1 74 ,7 2 0, 00 70 22 00 00 B es ch äf tig te B ei trä ge z u V er so rg un gs ka ss en -1 50 .2 37 ,5 1 -1 42 .6 50 ,0 0 -1 63 .9 01 ,1 1 -2 1. 25 1, 11 0, 00 0, 00 21 .2 51 ,1 1 0, 00 70 32 00 00 B es ch äf tig te B ei trä ge z ur g es et zl ic he n S oz ia lv er si ch er un g -3 85 .2 16 ,9 3 -3 64 .8 50 ,0 0 -4 32 .2 63 ,7 2 -6 7. 41 3, 72 0, 00 0, 00 67 .4 13 ,7 2 0, 00 70 41 00 00 B ei hi lfe n un d U nt er st üt zu ng sl ei st un ge n fü r B ed ie ns te te -2 4. 58 6, 39 -2 34 .1 50 ,0 0 -2 4. 83 9, 34 20 9. 31 0, 66 0, 00 0, 00 -2 09 .3 10 ,6 6 0, 00 11 V er so rg un gs au sz ah lu ng en 0, 00 - 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r S ac h- u nd D ie ns tle is tu ng en -1 .7 15 .6 30 ,3 6 - -1 .5 50 .0 00 ,0 0 -1 .5 13 .2 38 ,7 4 36 .7 61 ,2 6 0, 00 0, 00 -3 6. 76 1, 26 0, 00 72 11 00 00 U nt er ha ltu ng d er G ru nd st üc ke u nd b au lic he n A nl ag en -4 97 .0 09 ,5 5 -2 00 .6 00 ,0 0 -2 70 .7 62 ,8 6 -7 0. 16 2, 86 0, 00 0, 00 70 .1 62 ,8 6 0, 00 72 11 10 00 W in te rd ie ns t -1 5. 05 7, 61 -2 7. 00 0, 00 -1 0. 67 2, 01 16 .3 27 ,9 9 0, 00 0, 00 -1 6. 32 7, 99 0, 00 72 11 20 00 S tra ße nu nt er ha ltu ng a llg em ei n -9 5. 74 0, 37 -1 50 .0 00 ,0 0 -1 01 .0 33 ,1 0 48 .9 66 ,9 0 0, 00 0, 00 -4 8. 96 6, 90 0, 00 72 11 30 00 K eh rm as ch in e -1 5. 23 6, 11 -1 5. 00 0, 00 -1 1. 35 5, 59 3. 64 4, 41 0, 00 0, 00 -3 .6 44 ,4 1 0, 00 72 11 60 00 B rü ck en un te rh al tu ng a llg em ei ne -4 .5 70 ,0 1 -3 0. 00 0, 00 0, 00 30 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 -3 0. 00 0, 00 0, 00 21 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t G es am tfi na nz re ch nu ng m it Pl an ve rg le ic h 20 22 4 S ei te : 16 .0 5. 20 23 D at um : 07 :5 4: 30 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug E rt ra gs - un d A uf w an ds ar te n N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 72 12 00 00 U nt er ha ltu ng d es s on st ig en u nb ew eg lic he n V er m ög en s -7 .6 25 ,6 2 -3 8. 70 0, 00 -3 .5 26 ,9 0 35 .1 73 ,1 0 0, 00 0, 00 -3 5. 17 3, 10 0, 00 72 12 30 00 S tra ss en en tw äs se ru ng sk os te n -1 10 .8 72 ,0 9 -1 00 .0 00 ,0 0 -8 5. 40 5, 28 14 .5 94 ,7 2 0, 00 0, 00 -1 4. 59 4, 72 0, 00 72 21 00 00 U nt er ha ltu ng d es b ew eg lic he n V er m ög en s -5 0. 75 6, 65 -5 4. 05 0, 00 -5 2. 24 1, 52 1. 80 8, 48 0, 00 0, 00 -1 .8 08 ,4 8 0, 00 72 22 00 00 E rw er b vo n ge rin gw er tig en V er m ög en sg eg en st än de n, s of er n ni ch t i n sp ez ie lle re m K on to z u ve rb uc he n -3 5. 70 9, 03 -3 6. 10 0, 00 -3 5. 69 9, 89 40 0, 11 0, 00 0, 00 -4 00 ,1 1 0, 00 72 31 00 00 M ie te n in kl . M ie tn eb en ko st en u nd P ac ht en , s ow ei t n ic ht K on to 7 23 3, 7 23 4 od er 7 23 5 -3 4. 70 9, 94 -3 8. 10 0, 00 -4 5. 13 6, 29 -7 .0 36 ,2 9 0, 00 0, 00 7. 03 6, 29 0, 00 72 41 10 00 F er nw är m e / H ei zu ng -7 3. 24 5, 02 -7 6. 90 0, 00 -8 3. 81 1, 69 -6 .9 11 ,6 9 0, 00 0, 00 6. 91 1, 69 0, 00 72 41 20 00 G eb äu de re in ig un g A uf w an d -1 66 .0 05 ,6 3 -1 33 .1 00 ,0 0 -1 85 .5 08 ,0 6 -5 2. 40 8, 06 0, 00 0, 00 52 .4 08 ,0 6 0, 00 72 41 30 00 S tro m -, B el eu ch tu ng -, E ne rg ie -A uf w an d -1 44 .5 66 ,3 2 -1 64 .0 50 ,0 0 -1 28 .2 32 ,9 0 35 .8 17 ,1 0 0, 00 0, 00 -3 5. 81 7, 10 0, 00 72 41 40 00 A uf w an d fü r g eb äu de be zo ge ne K os te n (V er si ch er un g, A bf al l, W as se r, G ru nd st eu er ) -9 0. 24 7, 81 -9 6. 00 0, 00 -1 17 .7 52 ,3 0 -2 1. 75 2, 30 0, 00 0, 00 21 .7 52 ,3 0 0, 00 72 41 50 00 A uf w an d G as be zu g B H K W -1 08 .6 05 ,0 2 -9 5. 00 0, 00 -9 2. 11 6, 80 2. 88 3, 20 0, 00 0, 00 -2 .8 83 ,2 0 0, 00 72 51 00 00 H al tu ng v on F ah rz eu ge n -4 22 ,8 1 -2 .0 00 ,0 0 -7 06 ,0 6 1. 29 3, 94 0, 00 0, 00 -1 .2 93 ,9 4 0, 00 72 51 00 10 R V -J A 4 88 H al tu ng v on F ah rz eu ge n -1 63 ,7 5 -5 00 ,0 0 -1 79 ,1 0 32 0, 90 0, 00 0, 00 -3 20 ,9 0 0, 00 72 51 00 20 R V -X 3 75 H al tu ng v on F ah rz eu ge n -7 0, 16 -5 00 ,0 0 0, 00 50 0, 00 0, 00 0, 00 -5 00 ,0 0 0, 00 72 51 00 30 R V -H P 6 39 H al tu ng v on F ah rz eu ge n -9 1, 21 -5 00 ,0 0 -2 ,9 3 49 7, 07 0, 00 0, 00 -4 97 ,0 7 0, 00 72 51 00 40 R V -L K 7 96 H al tu ng v on F ah rz eu ge n -2 1, 17 -5 00 ,0 0 -2 1, 17 47 8, 83 0, 00 0, 00 -4 78 ,8 3 0, 00 72 51 00 50 R V -G B 1 60 H al tu ng v on F ah rz eu ge n -2 .8 08 ,1 6 -4 .0 00 ,0 0 -2 .0 26 ,5 4 1. 97 3, 46 0, 00 0, 00 -1 .9 73 ,4 6 0, 00 72 51 00 60 R V -L X 8 74 H al tu ng v on F ah rz eu ge n -9 .3 95 ,1 1 -8 .0 00 ,0 0 -8 .2 34 ,8 5 -2 34 ,8 5 0, 00 0, 00 23 4, 85 0, 00 72 51 00 80 R V -N K 2 3 H al tu ng v on F ah rz eu ge n 0, 00 -1 .0 00 ,0 0 0, 00 1. 00 0, 00 0, 00 0, 00 -1 .0 00 ,0 0 0, 00 72 51 00 90 R V -H D 1 91 H al tu ng v on F ah rz eu ge n -1 1. 68 3, 14 -8 .0 00 ,0 0 -3 .7 74 ,0 5 4. 22 5, 95 0, 00 0, 00 -4 .2 25 ,9 5 0, 00 72 51 01 00 R V -G B 5 5 H al tu ng v on F ah rz eu ge n -2 .3 17 ,9 9 -3 .5 00 ,0 0 -4 .0 96 ,3 4 -5 96 ,3 4 0, 00 0, 00 59 6, 34 0, 00 72 51 01 10 R V -H U 6 1 H al tu ng v on F ah rz eu ge n -4 .4 56 ,3 8 -1 0. 00 0, 00 -1 .5 46 ,4 2 8. 45 3, 58 0, 00 0, 00 -8 .4 53 ,5 8 0, 00 72 51 01 20 R V -J Z 46 H al tu ng v on F ah rz eu ge n -1 7. 85 3, 63 -7 .0 00 ,0 0 -1 0. 05 6, 23 -3 .0 56 ,2 3 0, 00 0, 00 3. 05 6, 23 0, 00 72 51 01 30 R V -G B 2 22 H al tu ng v on F ah rz eu ge n -1 .5 71 ,3 0 -1 .5 00 ,0 0 -1 .9 84 ,6 3 -4 84 ,6 3 0, 00 0, 00 48 4, 63 0, 00 72 51 01 40 A m az on e H al tu ng v on F ah rz eu ge n -4 .7 49 ,8 6 -2 .0 00 ,0 0 -1 .2 78 ,4 4 72 1, 56 0, 00 0, 00 -7 21 ,5 6 0, 00 72 51 01 50 R an so m es H al tu ng v on F ah rz eu ge n -3 .1 94 ,1 7 -2 .5 00 ,0 0 -4 .3 49 ,6 2 -1 .8 49 ,6 2 0, 00 0, 00 1. 84 9, 62 0, 00 72 51 01 60 K ra m er 1 12 H al tu ng v on F ah rz eu ge n -1 .9 15 ,6 7 -1 .5 00 ,0 0 -2 .3 76 ,6 5 -8 76 ,6 5 0, 00 0, 00 87 6, 65 0, 00 72 51 01 70 R V -G B 4 50 H al tu ng v on F ah rz eu ge n -2 .3 72 ,0 1 -2 .5 00 ,0 0 17 ,4 0 2. 51 7, 40 0, 00 0, 00 -2 .5 17 ,4 0 0, 00 22 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t G es am tfi na nz re ch nu ng m it Pl an ve rg le ic h 20 22 5 S ei te : 16 .0 5. 20 23 D at um : 07 :5 4: 30 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug E rt ra gs - un d A uf w an ds ar te n N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 72 51 01 80 R V -G B 5 0 H al tu ng v on F ah rz eu ge n -1 .2 06 ,9 0 -1 .5 00 ,0 0 -9 10 ,4 3 58 9, 57 0, 00 0, 00 -5 89 ,5 7 0, 00 72 51 01 90 R V -G B 30 - H al tu ng v on F ah rz eu ge n -1 .5 51 ,6 0 0, 00 -2 .9 34 ,2 9 -2 .9 34 ,2 9 0, 00 0, 00 2. 93 4, 29 0, 00 72 51 02 00 R V -G B 2 34 5 -1 61 ,9 2 0, 00 -6 59 ,3 4 -6 59 ,3 4 0, 00 0, 00 65 9, 34 0, 00 72 51 02 01 R V -G B 3 33 H al tu ng v on F ah rz eu ge n -1 34 ,7 0 0, 00 -1 .5 13 ,0 1 -1 .5 13 ,0 1 0, 00 0, 00 1. 51 3, 01 0, 00 72 51 02 02 R V -G B 9 99 H al tu ng v on F ah rz eu ge n -1 2, 80 0, 00 -6 95 ,9 5 -6 95 ,9 5 0, 00 0, 00 69 5, 95 0, 00 72 51 02 03 R V -G B 4 50 - A nh än ge r - H al tu ng v on F ah rz eu ge n 0, 00 0, 00 -3 91 ,9 0 -3 91 ,9 0 0, 00 0, 00 39 1, 90 0, 00 72 51 02 10 R V -J N 1 66 L F 16 /1 2 H al tu ng v on F ah rz eu ge n -2 66 ,3 5 -2 .0 00 ,0 0 -2 .7 85 ,9 1 -7 85 ,9 1 0, 00 0, 00 78 5, 91 0, 00 72 51 02 20 R V -M C 4 57 M TW H al tu ng v on F ah rz eu ge n -7 05 ,5 6 -5 00 ,0 0 -9 81 ,3 7 -4 81 ,3 7 0, 00 0, 00 48 1, 37 0, 00 72 51 02 30 R V -G B 1 12 L F 10 /1 6 -1 .5 62 ,7 4 -2 .0 00 ,0 0 -4 .4 71 ,9 7 -2 .4 71 ,9 7 0, 00 0, 00 2. 47 1, 97 0, 00 72 51 02 40 R V -B 3 50 A nh än ge r H al tu ng v on F ah rz eu ge n -2 56 ,9 5 -5 00 ,0 0 0, 00 50 0, 00 0, 00 0, 00 -5 00 ,0 0 0, 00 72 51 50 00 R V -G B 2 01 3 S te ig er m it B ai en fu rt H al tu ng v on F ah rz eu ge n -6 .2 68 ,1 4 -8 .0 00 ,0 0 -5 .0 63 ,7 7 2. 93 6, 23 0, 00 0, 00 -2 .9 36 ,2 3 0, 00 72 51 80 00 U nt er ha ltu ng S ch ul bu s -1 .0 66 ,6 5 -6 .2 00 ,0 0 0, 00 6. 20 0, 00 0, 00 0, 00 -6 .2 00 ,0 0 0, 00 72 51 90 00 F ah rz eu g al lg em ei n -3 5, 68 -2 .0 00 ,0 0 -1 24 ,5 6 1. 87 5, 44 0, 00 0, 00 -1 .8 75 ,4 4 0, 00 72 61 00 00 B es on de re z ah lu ng sw irk sa m e A uf w en du ng en fü r B es ch äf tig te 0, 00 -5 00 ,0 0 0, 00 50 0, 00 0, 00 0, 00 -5 00 ,0 0 0, 00 72 61 10 00 A us - u nd W ei te rb ild un g -1 5. 75 4, 33 -3 2. 80 0, 00 -4 2. 25 3, 93 -9 .4 53 ,9 3 0, 00 0, 00 9. 45 3, 93 0, 00 72 61 20 00 D ie ns t- un d S ch ut zk le id un g -1 2. 81 4, 30 -1 5. 60 0, 00 -1 2. 33 9, 57 3. 26 0, 43 0, 00 0, 00 -3 .2 60 ,4 3 0, 00 72 61 30 00 Ä rz tli ch e U nt er su ch un g -1 .6 32 ,2 9 -1 .0 00 ,0 0 -1 .7 33 ,6 8 -7 33 ,6 8 0, 00 0, 00 73 3, 68 0, 00 72 71 00 00 B es on de re V er w al tu ng s- u nd B et rie bs au sz ah lu ng en -4 0. 38 9, 02 -2 1. 70 0, 00 -5 8. 43 0, 19 -3 6. 73 0, 19 0, 00 0, 00 36 .7 30 ,1 9 0, 00 72 71 10 00 A uf w an ds en ts ch äd ig un g D R K -6 36 ,0 0 -1 .0 00 ,0 0 -4 9, 00 95 1, 00 0, 00 0, 00 -9 51 ,0 0 0, 00 72 71 50 00 O rts bi ld ve rs ch ön er un g A uf w en du ng en -8 .4 23 ,8 9 -5 .0 00 ,0 0 -4 52 ,5 7 4. 54 7, 43 0, 00 0, 00 -4 .5 47 ,4 3 0, 00 72 74 00 00 L eh r- u nd U nt er ric ht sm at er ia l -2 8. 67 7, 44 -2 6. 00 0, 00 -2 6. 95 8, 84 -9 58 ,8 4 0, 00 0, 00 95 8, 84 0, 00 72 75 00 00 L er nm itt el -3 21 ,8 2 -3 00 ,0 0 -3 08 ,5 6 -8 ,5 6 0, 00 0, 00 8, 56 0, 00 72 81 10 00 B au m at er ia l, W er ks ta ttb ed ar f -1 .1 36 ,7 5 -1 .0 00 ,0 0 -1 .5 64 ,7 6 -5 64 ,7 6 0, 00 0, 00 56 4, 76 0, 00 72 81 20 00 S on st ig e sä ch lic he Z w ec ka us ga be n 0, 00 -8 00 ,0 0 0, 00 80 0, 00 0, 00 0, 00 -8 00 ,0 0 0, 00 72 91 00 00 s on st ig er s äc hl ic he r Z w ec ka uf w an d -7 .9 98 ,9 4 -1 2. 00 0, 00 -6 .9 16 ,4 0 5. 08 3, 60 0, 00 0, 00 -5 .0 83 ,6 0 0, 00 72 91 10 00 E hr un ge n un d Ju bi la re -6 .4 97 ,4 6 -8 .6 00 ,0 0 -5 .5 39 ,5 1 3. 06 0, 49 0, 00 0, 00 -3 .0 60 ,4 9 0, 00 72 91 15 00 K ul tu re lle V er an st al tu ng en u nd A kt iv itä te n -2 .9 53 ,8 0 -5 .3 00 ,0 0 -2 .0 20 ,7 0 3. 27 9, 30 0, 00 0, 00 -3 .2 79 ,3 0 0, 00 23 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t G es am tfi na nz re ch nu ng m it Pl an ve rg le ic h 20 22 6 S ei te : 16 .0 5. 20 23 D at um : 07 :5 4: 30 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug E rt ra gs - un d A uf w an ds ar te n N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 72 91 20 00 D an ke sc hö nf es t f ür E hr en am tli ch e, S po rtl er - u nd B lu ts pe nd er eh ru ng -7 .1 49 ,2 8 0, 00 -6 .0 06 ,8 7 -6 .0 06 ,8 7 0, 00 0, 00 6. 00 6, 87 0, 00 72 91 25 00 N ar re nu m zu g 2- jä hr ig 0, 00 -3 .5 00 ,0 0 0, 00 3. 50 0, 00 0, 00 0, 00 -3 .5 00 ,0 0 0, 00 72 91 30 00 S itz un ge n, T ag un ge n, D ek or at io n, G em ei nd er at -4 .0 59 ,0 8 -1 3. 50 0, 00 -1 0. 76 9, 26 2. 73 0, 74 0, 00 0, 00 -2 .7 30 ,7 4 0, 00 72 91 40 00 S ch ul ko st en an te il an G em ei nd en -4 .4 00 ,0 0 -4 .0 00 ,0 0 -6 00 ,0 0 3. 40 0, 00 0, 00 0, 00 -3 .4 00 ,0 0 0, 00 72 91 45 00 P ro je kt B lä se rk la ss e -1 7. 10 4, 88 -2 5. 00 0, 00 -2 0. 19 4, 64 4. 80 5, 36 0, 00 0, 00 -4 .8 05 ,3 6 0, 00 72 91 50 00 S ch ül er au sz ei ch nu ng en -4 0, 00 -1 50 ,0 0 0, 00 15 0, 00 0, 00 0, 00 -1 50 ,0 0 0, 00 72 91 55 00 S on st ig e sä ch lic he Z w ec ka us ga be n, K os te n B et re uu ng -4 .3 51 ,4 9 -6 .0 00 ,0 0 -3 .1 79 ,5 8 2. 82 0, 42 0, 00 0, 00 -2 .8 20 ,4 2 0, 00 72 91 60 00 Z us ch üs se a n Fö rd er ve re in -2 60 ,0 0 -2 50 ,0 0 -2 60 ,0 0 -1 0, 00 0, 00 0, 00 10 ,0 0 0, 00 72 91 65 00 K os te n Fe rie nb et re uu ng -2 .0 36 ,0 2 -3 .2 00 ,0 0 -4 .0 63 ,4 8 -8 63 ,4 8 0, 00 0, 00 86 3, 48 0, 00 72 91 70 00 M itb en ut zu ng H al le nb ad B ai en fu rt -1 6. 80 0, 00 -1 7. 00 0, 00 -1 6. 80 0, 00 20 0, 00 0, 00 0, 00 -2 00 ,0 0 0, 00 72 91 75 00 K os te n S ch ül er be fö rd er un g H al le nb ad / Ju ge nd ve rk eh rs sc hu le -3 .1 37 ,4 0 -6 .0 00 ,0 0 -5 .5 07 ,2 6 49 2, 74 0, 00 0, 00 -4 92 ,7 4 0, 00 72 91 80 00 E rs ta ttu ng Ü be rla nd hi lfe -2 .3 99 ,5 0 -1 .5 00 ,0 0 -1 .1 69 ,0 0 33 1, 00 0, 00 0, 00 -3 31 ,0 0 0, 00 72 91 90 00 J ug en df eu er w eh r A uf w en du ng en -3 83 ,3 8 -5 .5 00 ,0 0 -1 .7 17 ,6 2 3. 78 2, 38 0, 00 0, 00 -3 .7 82 ,3 8 0, 00 13 Z in se n un d äh nl ic he A us za hl un ge n 0, 00 - -2 .0 00 ,0 0 0, 00 2. 00 0, 00 0, 00 0, 00 -2 .0 00 ,0 0 0, 00 75 10 00 00 Z in se n fü r K as se nk re di te 0, 00 -2 .0 00 ,0 0 0, 00 2. 00 0, 00 0, 00 0, 00 -2 .0 00 ,0 0 0, 00 14 T ra ns fe ra us za hl un ge n (o hn e In ve st iti on sz us ch üs se ) -5 .1 12 .8 81 ,6 9 - -5 .2 02 .2 00 ,0 0 -4 .5 81 .9 11 ,6 8 62 0. 28 8, 32 0, 00 0, 00 -6 20 .2 88 ,3 2 0, 00 73 13 00 00 Z uw ei su ng en u nd Z us ch üs se fü r l au fe nd e Zw ec ke a n Zw ec kv er bä nd e un d de rg l. -8 6. 06 5, 76 -1 43 .5 00 ,0 0 -8 2. 20 7, 56 61 .2 92 ,4 4 0, 00 0, 00 -6 1. 29 2, 44 0, 00 73 18 00 00 Z uw ei su ng en u nd Z us ch üs se fü r l au fe nd e Zw ec ke a n üb rig e B er ei ch e -9 13 .9 17 ,7 6 -9 47 .4 00 ,0 0 -9 00 .5 73 ,9 5 46 .8 26 ,0 5 0, 00 0, 00 -4 6. 82 6, 05 0, 00 73 18 10 00 T ag es m üt te r Z us ch üs se 0, 00 -2 .5 00 ,0 0 0, 00 2. 50 0, 00 0, 00 0, 00 -2 .5 00 ,0 0 0, 00 73 18 20 00 In te rk om m un al er K os te na us gl ei ch -2 3. 18 6, 42 -3 0. 00 0, 00 -9 .0 99 ,2 5 20 .9 00 ,7 5 0, 00 0, 00 -2 0. 90 0, 75 0, 00 73 18 30 00 D ec ku m la ge A uf te ilu ng -1 .1 70 ,0 0 -1 .2 00 ,0 0 -1 .0 80 ,0 0 12 0, 00 0, 00 0, 00 -1 20 ,0 0 0, 00 73 41 00 00 G ew er be st eu er um la ge -2 38 .2 61 ,3 7 -2 06 .0 00 ,0 0 -2 64 .0 07 ,5 8 -5 8. 00 7, 58 0, 00 0, 00 58 .0 07 ,5 8 0, 00 73 71 00 00 A us za hl un ge n fü r a llg em ei ne U m la ge n an d as L an d -1 .8 32 .2 38 ,3 0 -1 .8 11 .6 00 ,0 0 -1 .5 67 .4 06 ,7 0 24 4. 19 3, 30 0, 00 0, 00 -2 44 .1 93 ,3 0 0, 00 73 72 00 00 A us za hl un ge n fü r a llg em ei ne U m la ge n an G em ei nd en u nd G em ei nd ev er bä nd e -2 .0 12 .4 74 ,0 0 -2 .0 50 .0 00 ,0 0 -1 .7 54 .0 36 ,0 0 29 5. 96 4, 00 0, 00 0, 00 -2 95 .9 64 ,0 0 0, 00 73 73 00 00 U m la ge a n di e G em ei nd ep rü fu ng sa ns ta lt -5 .5 68 ,0 8 -1 0. 00 0, 00 -3 .5 00 ,6 4 6. 49 9, 36 0, 00 0, 00 -6 .4 99 ,3 6 0, 00 15 S on st ig e ha us ha lts w irk sa m e A us za hl un ge n -8 50 .3 70 ,2 8 - -6 55 .8 50 ,0 0 -6 66 .5 61 ,6 0 -1 0. 71 1, 60 0, 00 0, 00 10 .7 11 ,6 0 0, 00 74 11 00 00 S on st ig e P er so na l- un d V er so rg un gs au sz ah lu ng en -1 9. 46 7, 25 -3 0. 50 0, 00 -4 2. 58 2, 91 -1 2. 08 2, 91 0, 00 0, 00 12 .0 82 ,9 1 0, 00 24 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t G es am tfi na nz re ch nu ng m it Pl an ve rg le ic h 20 22 7 S ei te : 16 .0 5. 20 23 D at um : 07 :5 4: 30 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug E rt ra gs - un d A uf w an ds ar te n N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 74 21 00 00 A us za hl un ge n fü r e hr en am tli ch e un d so ns tig e Tä tig ke it -2 9. 84 8, 66 -4 2. 60 0, 00 -3 8. 49 4, 39 4. 10 5, 61 0, 00 0, 00 -4 .1 05 ,6 1 0, 00 74 22 00 00 A us za hl un ge n V er fü gu ng sm itt el (§ 13 S at z 1 N r.1 G em H V O ) -6 82 ,3 9 -1 .5 00 ,0 0 -1 .6 80 ,9 8 -1 80 ,9 8 0, 00 0, 00 18 0, 98 0, 00 74 25 00 00 E rw er b vo n Ö ko pu nk te n -7 .6 71 ,9 3 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 74 29 00 00 M itg lie ds be itr äg e an V er bä nd e/ V er ei ne -1 2. 30 1, 65 -1 1. 60 0, 00 -1 3. 46 1, 24 -1 .8 61 ,2 4 0, 00 0, 00 1. 86 1, 24 0, 00 74 31 10 00 A llg em ei ne G es ch äf ts au fw en du ng en -1 98 .1 68 ,9 9 -1 70 .3 00 ,0 0 -1 95 .9 62 ,1 3 -2 5. 66 2, 13 0, 00 0, 00 25 .6 62 ,1 3 0, 00 74 31 11 00 K as se nf eh lb et ra g G es ch äf ts au fw en du ng en -1 9, 90 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 74 31 13 00 K lim a G es ch äf ts au fw en du ng en -1 64 ,8 3 0, 00 -8 9, 25 -8 9, 25 0, 00 0, 00 89 ,2 5 0, 00 74 31 20 00 K op ie re r G es ch äf ts au fw en du ng en -6 .0 54 ,8 0 -5 .3 00 ,0 0 -3 .2 27 ,5 2 2. 07 2, 48 0, 00 0, 00 -2 .0 72 ,4 8 0, 00 74 31 30 00 B üc he r u nd Z ei ts ch rif te n G es ch äf ts au fw en du ng en -1 2. 03 6, 66 -1 2. 45 0, 00 -1 2. 20 5, 44 24 4, 56 0, 00 0, 00 -2 44 ,5 6 0, 00 74 31 41 00 P or to ko st en G es ch äf ts au fw en du ng en -1 2. 09 2, 47 -2 0. 05 0, 00 -1 0. 81 4, 04 9. 23 5, 96 0, 00 0, 00 -9 .2 35 ,9 6 0, 00 74 31 42 00 T el ef on ko st en G es ch äf ts au fw en du ng en -8 .9 50 ,7 7 -9 .8 00 ,0 0 -6 .4 09 ,8 3 3. 39 0, 17 0, 00 0, 00 -3 .3 90 ,1 7 0, 00 74 31 43 00 In te rn et ko st en G es ch äf ts au fw en du ng en -3 .4 10 ,5 3 -2 .6 00 ,0 0 -4 .0 81 ,1 8 -1 .4 81 ,1 8 0, 00 0, 00 1. 48 1, 18 0, 00 74 31 50 00 D ie ns tre is en , F ah rtk os te ne rs ät ze G es ch äf ts au fw en du ng en -8 13 ,1 5 -2 .8 50 ,0 0 -1 .1 22 ,9 0 1. 72 7, 10 0, 00 0, 00 -1 .7 27 ,1 0 0, 00 74 31 60 00 S ac hv er st än di ge n- , G er ic ht s- u nd ä hn lic he K os te n G es ch äf ts au fw en du ng en -3 0. 65 9, 41 -4 3. 50 0, 00 -3 2. 61 3, 62 10 .8 86 ,3 8 0, 00 0, 00 -1 0. 88 6, 38 0, 00 74 31 70 00 K on to fü hr un gs ge bü hr en G es ch äf ts au fw en du ng en -1 7. 27 4, 50 -1 3. 30 0, 00 -2 0. 46 6, 55 -7 .1 66 ,5 5 0, 00 0, 00 7. 16 6, 55 0, 00 74 31 80 00 B au le itp la nu ng sk os te n, G ut ac ht er ko st en -3 90 .5 57 ,7 1 -1 60 .0 00 ,0 0 -1 93 .6 63 ,8 0 -3 3. 66 3, 80 0, 00 0, 00 33 .6 63 ,8 0 0, 00 74 31 81 00 G IS -5 .5 01 ,6 3 -1 0. 00 0, 00 -3 .1 81 ,8 3 6. 81 8, 17 0, 00 0, 00 -6 .8 18 ,1 7 0, 00 74 41 00 00 S te ue rn , V er si ch er un ge n, S ch ad en sf äl le -6 4. 49 6, 36 -8 9. 50 0, 00 -6 5. 84 3, 04 23 .6 56 ,9 6 0, 00 0, 00 -2 3. 65 6, 96 0, 00 74 58 00 00 E rs ta ttu ng en a n üb rig e B er ei ch e -2 .6 27 ,7 0 -5 .0 00 ,0 0 0, 00 5. 00 0, 00 0, 00 0, 00 -5 .0 00 ,0 0 0, 00 74 82 00 00 E rs ta ttu ng sz in se n G ew er be st eu er 0, 00 -1 0. 00 0, 00 0, 00 10 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 -1 0. 00 0, 00 0, 00 74 98 00 00 D ec ku ng sr es er ve 0, 00 -1 0. 00 0, 00 0, 00 10 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 -1 0. 00 0, 00 0, 00 75 93 00 00 A us za hl un ge n de s G el dv er ke hr s -2 7. 56 8, 99 -5 .0 00 ,0 0 -2 0. 66 0, 95 -1 5. 66 0, 95 0, 00 0, 00 15 .6 60 ,9 5 0, 00 = 16 Su m m e de r A us za hl un ge n au s la uf en de r V er w al tu ng st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 10 b is 1 5) -1 0. 73 9. 16 1, 84 -1 0. 64 4. 80 0, 00 -1 0. 07 7. 16 1, 13 56 7. 63 8, 87 0, 00 0, 00 -5 67 .6 38 ,8 7 0, 00 = 17 Za hl un gs m itt el üb er sc hu ss /-b ed ar f d es E rg eb ni sh au sh al te s (S al do a us N um m er n 9 un d 16 ) 73 5. 86 7, 04 92 .0 50 ,0 0 2. 66 1. 01 7, 59 2. 56 8. 96 7, 59 0, 00 0, 00 -2 .5 68 .9 67 ,5 9 0, 00 18 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 66 9. 85 6, 00 + 3. 94 2. 00 0, 00 90 4. 25 7, 47 -3 .0 37 .7 42 ,5 3 0, 00 0, 00 3. 03 7. 74 2, 53 0, 00 68 11 00 00 In ve st iti on sz uw en du ng en v om L an d 66 9. 85 6, 00 3. 94 2. 00 0, 00 90 4. 25 7, 47 -3 .0 37 .7 42 ,5 3 0, 00 0, 00 3. 03 7. 74 2, 53 0, 00 19 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 73 1. 73 4, 28 + 50 .0 00 ,0 0 96 .8 18 ,4 2 46 .8 18 ,4 2 0, 00 0, 00 -4 6. 81 8, 42 0, 00 25 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t G es am tfi na nz re ch nu ng m it Pl an ve rg le ic h 20 22 8 S ei te : 16 .0 5. 20 23 D at um : 07 :5 4: 30 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug E rt ra gs - un d A uf w an ds ar te n N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 68 71 12 22 E in za hl un ge n fü r G eb äu de , A uf ba ut en u nd B et rie bs vo rr ic ht un ge n be i S oz ia le n E in ric ht un ge n 1. 44 9, 81 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 68 71 20 00 E in za hl un ge n au s de r A bw ic kl un g vo n Ti ef ba um aß na hm en 6. 06 6, 65 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 68 91 00 00 B ei trä ge u nd ä hn lic he E nt ge lte 72 4. 21 7, 82 50 .0 00 ,0 0 96 .8 18 ,4 2 46 .8 18 ,4 2 0, 00 0, 00 -4 6. 81 8, 42 0, 00 20 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 3. 35 6. 19 0, 64 + 4. 03 5. 00 0, 00 33 0. 05 5, 06 -3 .7 04 .9 44 ,9 4 0, 00 0, 00 3. 70 4. 94 4, 94 0, 00 68 21 19 00 E in za hl un ge n au s de r V er äu ße ru ng v on S on st ig e un be ba ut e G ru nd st üc ke 3. 33 5. 44 0, 64 4. 02 5. 00 0, 00 31 5. 46 7, 36 -3 .7 09 .5 32 ,6 4 0, 00 0, 00 3. 70 9. 53 2, 64 0, 00 68 21 31 00 E in za hl un ge n au s de r V er äu ße ru ng v on G ru nd u nd B od en d es In fra st ru kt ur ve rm ög en s 0, 00 0, 00 8. 44 6, 70 8. 44 6, 70 0, 00 0, 00 -8 .4 46 ,7 0 0, 00 68 31 26 10 E in za hl un ge n au s de r V er äu ße ru ng v on F ah rz eu ge n 4. 00 0, 00 10 .0 00 ,0 0 5. 69 1, 00 -4 .3 09 ,0 0 0, 00 0, 00 4. 30 9, 00 0, 00 68 31 26 20 E in za hl un ge n au s de r V er äu ße ru ng v on M as ch in en 0, 00 0, 00 45 0, 00 45 0, 00 0, 00 0, 00 -4 50 ,0 0 0, 00 68 31 27 20 E in za hl un ge n au s de r V er äu ße ru ng v on B et rie bs - u nd G es ch äf ts au ss ta ttu ng 16 .7 50 ,0 0 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 21 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 14 6. 55 0, 00 + 1. 61 4. 40 0, 00 1. 64 9. 35 0, 00 34 .9 50 ,0 0 0, 00 0, 00 -3 4. 95 0, 00 0, 00 68 60 00 00 E in za hl un gs ko nt o S pa rb rie f 0, 00 1. 50 0. 00 0, 00 50 0. 00 0, 00 -1 .0 00 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 1. 00 0. 00 0, 00 0, 00 68 85 20 00 R üc kf lü ss e vo n A us le ih un ge n an v er bu nd en e U nt er ne hm en , B et ei lig un ge n un d S on de rv er m ög en (m eh r a ls 1 Ja hr ) 14 6. 55 0, 00 11 4. 40 0, 00 1. 14 9. 35 0, 00 1. 03 4. 95 0, 00 0, 00 0, 00 -1 .0 34 .9 50 ,0 0 0, 00 22 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 + 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 = 23 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m es a us N um m er n 18 b is 2 2) 4. 90 4. 33 0, 92 9. 64 1. 40 0, 00 2. 98 0. 48 0, 95 -6 .6 60 .9 19 ,0 5 0, 00 0, 00 6. 66 0. 91 9, 05 0, 00 24 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n -4 41 .7 61 ,3 3 - -3 .6 75 .0 00 ,0 0 -1 .6 91 .3 13 ,8 8 1. 98 3. 68 6, 12 0, 00 -1 .8 00 .0 00 ,0 0 -3 .7 83 .6 86 ,1 2 -2 .8 00 .0 00 ,0 0 78 21 19 00 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n so ns tig en u nb eb au te n G ru nd st üc ke -4 35 .3 58 ,2 0 -3 .6 75 .0 00 ,0 0 -1 .6 89 .3 02 ,6 2 1. 98 5. 69 7, 38 0, 00 -1 .8 00 .0 00 ,0 0 -3 .7 85 .6 97 ,3 8 -2 .8 00 .0 00 ,0 0 78 21 31 00 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n G ru nd u nd B od en d es In fra st ru kt ur ve rm ög en s -6 .4 03 ,1 3 0, 00 -2 .0 11 ,2 6 -2 .0 11 ,2 6 0, 00 0, 00 2. 01 1, 26 0, 00 25 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en -1 .0 25 .5 87 ,9 5 - -9 .9 60 .0 00 ,0 0 -1 .9 98 .3 84 ,8 1 7. 96 1. 61 5, 19 0, 00 -3 .5 13 .5 00 ,0 0 -1 1. 47 5. 11 5, 19 0, 00 78 70 00 00 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0, 00 -2 0. 00 0, 00 0, 00 20 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 -2 0. 00 0, 00 0, 00 78 71 00 00 A us za hl un ge n fü r H oc hb au m aß na hm en -3 33 .8 30 ,0 7 0, 00 -7 64 .9 74 ,3 1 -7 64 .9 74 ,3 1 0, 00 0, 00 76 4. 97 4, 31 0, 00 78 71 22 20 A us za hl un ge n fü r G eb äu de , A uf ba ut en u nd B et rie bs vo rr ic ht un ge n be i S oz ia le n E in ric ht un ge n -1 1. 60 2, 24 0, 00 -9 .3 41 ,3 6 -9 .3 41 ,3 6 0, 00 0, 00 9. 34 1, 36 0, 00 78 71 23 20 A us za hl un ge n fü r G eb äu de , A uf ba ut en u nd B et rie bs vo rr ic ht un ge n be i S ch ul en 0, 00 -4 .0 00 .0 00 ,0 0 0, 00 4. 00 0. 00 0, 00 0, 00 -2 .0 00 .0 00 ,0 0 -6 .0 00 .0 00 ,0 0 0, 00 78 71 24 20 A us za hl un ge n fü r G eb äu de , A uf ba ut en u nd B et rie bs vo rr ic ht un ge n be i K ul tu r- , S po rt- u nd G ar te na nl ag en -2 .5 18 ,6 0 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 78 71 29 20 A us za hl un ge n fü r G eb äu de , A uf ba ut en u nd B et rie bs vo rr ic ht un ge n be i s on st ig en D ie ns t-, G es ch äf ts - u nd an de re n B et rie bs ge bä ud en -8 6. 12 3, 34 -2 50 .0 00 ,0 0 0, 00 25 0. 00 0, 00 0, 00 -2 3. 50 0, 00 -2 73 .5 00 ,0 0 0, 00 78 72 00 00 A us za hl un ge n fü r T ie fb au m aß na hm en -8 5. 14 0, 09 0, 00 -1 .0 11 .4 74 ,7 0 -1 .0 11 .4 74 ,7 0 0, 00 0, 00 1. 01 1. 47 4, 70 0, 00 26 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t G es am tfi na nz re ch nu ng m it Pl an ve rg le ic h 20 22 9 S ei te : 16 .0 5. 20 23 D at um : 07 :5 4: 30 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug E rt ra gs - un d A uf w an ds ar te n N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 78 72 35 00 A us za hl un ge n fü r S tra ße n, W eg e, P lä tz e, V er ke hr sl en ku ng sa nl ag en -1 38 .5 45 ,6 8 -1 .8 35 .0 00 ,0 0 -5 3. 03 7, 28 1. 78 1. 96 2, 72 0, 00 -8 15 .0 00 ,0 0 -2 .5 96 .9 62 ,7 2 0, 00 78 73 36 00 A us za hl un ge n fü r N ah w är m e- u nd B re itb an dl ei tu ng en u nd z ug eh ör ig e A nl ag en -1 5. 21 9, 67 -3 .0 00 .0 00 ,0 0 -9 .5 86 ,2 2 2. 99 0. 41 3, 78 0, 00 -2 50 .0 00 ,0 0 -3 .2 40 .4 13 ,7 8 0, 00 78 73 37 00 A us za hl un ge n fü r W as se rb au lic he A nl ag en -2 00 .6 24 ,3 7 -4 30 .0 00 ,0 0 0, 00 43 0. 00 0, 00 0, 00 -4 00 .0 00 ,0 0 -8 30 .0 00 ,0 0 0, 00 78 73 38 00 A us za hl un ge n fü r F rie dh öf e un d B es ta ttu ng se in ric ht un ge n -1 40 .7 93 ,0 4 -5 0. 00 0, 00 -2 8. 92 4, 22 21 .0 75 ,7 8 0, 00 0, 00 -2 1. 07 5, 78 0, 00 78 73 39 00 A us za hl un ge n fü r s on st ig e B au te n de s In fra st ru kt ur ve rm ög en s -1 1. 19 0, 85 -3 75 .0 00 ,0 0 -1 21 .0 46 ,7 2 25 3. 95 3, 28 0, 00 -2 5. 00 0, 00 -2 78 .9 53 ,2 8 0, 00 26 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en -2 07 .2 85 ,8 7 - -9 55 .6 00 ,0 0 -2 47 .9 94 ,9 8 70 7. 60 5, 02 0, 00 -1 54 .0 00 ,0 0 -8 61 .6 05 ,0 2 0, 00 78 31 26 10 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n Fa hr ze ug en 0, 00 -5 07 .2 00 ,0 0 -1 41 .9 62 ,5 8 36 5. 23 7, 42 0, 00 -4 0. 00 0, 00 -4 05 .2 37 ,4 2 0, 00 78 31 26 20 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n M as ch in en -4 6. 40 3, 61 0, 00 -8 .2 94 ,3 0 -8 .2 94 ,3 0 0, 00 -1 2. 50 0, 00 -4 .2 05 ,7 0 0, 00 78 31 26 30 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n te ch ni sc he A nl ag en -3 4. 15 6, 83 -3 11 .6 00 ,0 0 0, 00 31 1. 60 0, 00 0, 00 0, 00 -3 11 .6 00 ,0 0 0, 00 78 31 27 10 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n B et rie bs vo rr ic ht un ge n -1 .1 18 ,0 2 -2 .5 00 ,0 0 0, 00 2. 50 0, 00 0, 00 0, 00 -2 .5 00 ,0 0 0, 00 78 31 27 20 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n B et rie bs - u nd G es ch äf ts au ss ta ttu ng -1 25 .6 07 ,4 1 -1 34 .3 00 ,0 0 -9 7. 73 8, 10 36 .5 61 ,9 0 0, 00 -1 01 .5 00 ,0 0 -1 38 .0 61 ,9 0 0, 00 27 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0, 00 - 0, 00 -9 .0 00 .0 00 ,0 0 -9 .0 00 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 9. 00 0. 00 0, 00 0, 00 78 60 00 00 A us za hl un gs ko nt o S pa rb rie f 0, 00 0, 00 -9 .0 00 .0 00 ,0 0 -9 .0 00 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 9. 00 0. 00 0, 00 0, 00 28 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de rm aß na hm en -1 .0 75 .0 00 ,0 0 - -9 0. 00 0, 00 -4 4. 65 0, 00 45 .3 50 ,0 0 0, 00 0, 00 -4 5. 35 0, 00 0, 00 78 10 00 00 Z uw ei su ng en u nd Z us ch üs se fü r l nv es tit io ne n an B un d -7 5. 00 0, 00 -9 0. 00 0, 00 -3 9. 65 0, 00 50 .3 50 ,0 0 0, 00 0, 00 -5 0. 35 0, 00 0, 00 78 85 20 00 G ew äh ru ng v on A us le ih un ge n an v er bu nd en e U nt er ne hm en , B et ei lig un ge n un d S on de rv er m ög en (L au fz ei t üb er 1 J ah r) -1 .0 00 .0 00 ,0 0 0, 00 -5 .0 00 ,0 0 -5 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 5. 00 0, 00 0, 00 29 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0, 00 - 0, 00 -1 .6 33 ,2 8 -1 .6 33 ,2 8 0, 00 0, 00 1. 63 3, 28 0, 00 78 31 12 00 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n Li ze nz en 0, 00 0, 00 -1 .6 33 ,2 8 -1 .6 33 ,2 8 0, 00 0, 00 1. 63 3, 28 0, 00 = 30 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 24 b is 2 9) -2 .7 49 .6 35 ,1 5 -1 4. 68 0. 60 0, 00 -1 2. 98 3. 97 6, 95 1. 69 6. 62 3, 05 0, 00 -5 .4 67 .5 00 ,0 0 -7 .1 64 .1 23 ,0 5 -2 .8 00 .0 00 ,0 0 = 31 Fi na nz ie ru ng sm itt el üb er sc hu ss /-b ed ra f a us In ve st iti on st ät ig ke it (S al do a us N um m er n 23 u nd 3 0) 2. 15 4. 69 5, 77 -5 .0 39 .2 00 ,0 0 -1 0. 00 3. 49 6, 00 -4 .9 64 .2 96 ,0 0 0, 00 -5 .4 67 .5 00 ,0 0 -5 03 .2 04 ,0 0 -2 .8 00 .0 00 ,0 0 = 32 Fi na nz ie ru ng sm itt el üb er sc hu ss /-b ed ar f ( Sa ld o au s N um m er n 17 u nd 3 1) 2. 89 0. 56 2, 81 -4 .9 47 .1 50 ,0 0 -7 .3 42 .4 78 ,4 1 -2 .3 95 .3 28 ,4 1 0, 00 -5 .4 67 .5 00 ,0 0 -3 .0 72 .1 71 ,5 9 -2 .8 00 .0 00 ,0 0 33 E in za hl un ge n au s de r A uf na hm e vo n K re di te n un d w irt sc ha ftl ic h ve rg le ic hb ar en V or gä ng en fü r In ve st iti on en 0, 00 + 4. 00 0. 00 0, 00 0, 00 -4 .0 00 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 4. 00 0. 00 0, 00 0, 00 69 20 20 00 K re di ta uf na hm en fü r I nv es tit io ne n be im B un d (L au fz ei t ü be r 1 b is e in sc hl . 5 J ah re ) 0, 00 4. 00 0. 00 0, 00 0, 00 -4 .0 00 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 4. 00 0. 00 0, 00 0, 00 34 A us za hl un ge n fü r di e T ilg un g vo n K re di te n un d w irt sc ha ftl ic h ve rg le ic hb ar en V or gä ng en fü r In ve st iti on en 0, 00 - -1 00 .0 00 ,0 0 0, 00 10 0. 00 0, 00 0, 00 0, 00 -1 00 .0 00 ,0 0 0, 00 79 20 20 00 T ilg un g vo n K re di te n fü r I nv es tit io ne n be im B un d (L au fz ei t ü be r 1 J ah r b is e in sc hl . 5 J ah re n) 0, 00 -1 00 .0 00 ,0 0 0, 00 10 0. 00 0, 00 0, 00 0, 00 -1 00 .0 00 ,0 0 0, 00 = 35 Fi na nz ie ru ng sm itt el üb er sc hu ss /-b ed ar f a us F in an zi er un gs tä tig ke it (S al do a us N um m er n 33 u nd 3 4) 0, 00 3. 90 0. 00 0, 00 0, 00 -3 .9 00 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 3. 90 0. 00 0, 00 0, 00 27 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t G es am tfi na nz re ch nu ng m it Pl an ve rg le ic h 20 22 1 0 S ei te : 16 .0 5. 20 23 D at um : 07 :5 4: 30 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug E rt ra gs - un d A uf w an ds ar te n N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 = 36 Ä nd er un g de s Fi na nz m itt el be st an ds z um E nd e de s H au sh al ts ja hr es (S al do a us N um m er n 32 u nd 3 5) 2. 89 0. 56 2, 81 -1 .0 47 .1 50 ,0 0 -7 .3 42 .4 78 ,4 1 -6 .2 95 .3 28 ,4 1 0, 00 -5 .4 67 .5 00 ,0 0 82 7. 82 8, 41 -2 .8 00 .0 00 ,0 0 37 H au sh al ts w irk sa m e E in za hl un ge n (u .a . d ur ch la uf en de F in an zm itt el , R üc kz ah lu ng en v on a ng el eg te n K as se nm itt el n, A uf na hm e vo n K as se nk re di te n) 5. 78 2. 92 8, 19 + - - - - - 5. 74 2. 14 6, 11 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 67 91 70 10 E in za hl un ge n - V or sc hu ss ko nt o 1 3. 74 5, 17 - - - - - 4. 68 2, 81 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 67 91 72 10 E in za hl un ge n - V or sc hu ss ko nt o 21 1. 25 0, 00 - - - - - 1. 05 0, 00 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 67 91 80 10 E in za hl un ge n - V er w ah rg el d 1 41 2. 61 7, 63 - - - - - 76 .5 13 ,3 7 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 67 91 80 11 Ü be rw ei su ng M ie te n us w . L R A fü r F ol ge ja hr 19 .8 92 ,9 7 - - - - - 44 .5 77 ,0 7 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 67 91 80 12 S pe nd en a llg em ei n 27 0, 00 - - - - - 0, 00 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 67 91 80 13 S pe nd en U kr ai ne 0, 00 - - - - - 6. 50 5, 45 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 67 91 80 20 E in za hl un ge n - V er w ah rg el d 2 0, 00 - - - - - 13 5, 00 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 67 91 80 30 E in za hl un ge n - V er w ah rg el d 3 1. 33 8, 00 - - - - - 73 5, 80 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 67 91 80 31 E in za hl un g - F üh ru ng sz eu gn is se A nt ei l B un de sk as se 1. 97 6, 57 - - - - - 2. 08 8, 04 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 67 91 80 32 E in za hl un g - V er ka uf M ül ls äc ke A br ec hn un g m it La nd ra ts am t 3. 08 5, 70 - - - - - 1. 97 0, 00 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 67 91 80 33 E in za hl un g - A br ec hn un g K ar te nv er ka uf 0, 00 - - - - - 51 4, 00 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 67 91 80 34 E in za hl un g - A br ec hn un g K ur se V H S 3. 24 1, 04 - - - - - 87 9, 34 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 67 91 80 36 E in za hl un g - W ei te rle itu ng Z us ch us s an H el fe rk re is A sy l 1. 00 0, 00 - - - - - 1. 00 0, 00 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 67 91 80 37 E in za hl un ge n - V er ka uf N ot fa llm ap pe n 12 0, 00 - - - - - 20 ,0 0 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 67 91 80 38 E in za hl un g - A br ec hn un g G ut sc he in e R av en sb ur g 0, 00 - - - - - 18 0, 00 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 67 91 80 40 E in za hl un ge n - V er w ah rg el d 4 60 ,0 0 - - - - - 0, 00 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 67 91 83 50 E in za hl un ge n - V er w ah rg el d 35 14 .7 63 ,6 0 - - - - - 15 .0 17 ,5 2 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 67 91 83 60 E in za hl un ge n - V er w ah rg el d 36 16 0. 08 6, 73 - - - - - 17 4. 54 9, 92 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 67 91 83 70 E in za hl un ge n - L oh n/ G eh al t 1. 50 2. 89 4, 94 - - - - - 1. 64 9. 46 5, 94 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 67 91 83 80 E in za hl un ge n - A bz uf üh re nd e Lo hn -/K irc he ns te ue r 34 5. 27 7, 74 - - - - - 37 8. 10 8, 77 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 67 91 83 89 E in za hl un g - E ne rg ie pa us ch al e 0, 00 - - - - - 18 .3 00 ,0 0 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 67 91 83 90 E in za hl un ge n - V er bi nd lic hk ei te n ge ge üb er S oz ia lv er si ch er un gs trä ge rn 72 4. 26 2, 72 - - - - - 80 5. 16 0, 32 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 67 97 00 00 E in za hl un ge n au s U m sa tz st eu er - V ar ia bl er P ro ze nt sa tz 25 .7 37 ,5 2 - - - - - 58 .8 15 ,0 0 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 67 97 80 00 E in za hl un ge n au s U m sa tz st eu er (A br ec hn un g) 37 .6 36 ,5 4 - - - - - 41 .1 18 ,9 0 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 28 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t G es am tfi na nz re ch nu ng m it Pl an ve rg le ic h 20 22 1 1 S ei te : 16 .0 5. 20 23 D at um : 07 :5 4: 30 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug E rt ra gs - un d A uf w an ds ar te n N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 67 98 00 00 E in za hl un ge n au s de r E rs ta ttu ng v on V or st eu er n - V ar ia bl er P ro ze nt sa tz 32 .0 67 ,3 1 - - - - - 7. 55 8, 97 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 67 98 80 00 E in za hl un ge n au s de r E rs ta ttu ng v on V or st eu er n (A br ec hn un g) 41 .8 61 ,2 7 - - - - - 24 .7 98 ,6 9 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 67 99 00 00 E in za hl un ge n au s in te rn en L ei st un gs be zi eh un ge n 2. 44 9. 74 2, 74 - - - - - 2. 42 8. 40 1, 20 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 38 H au sh al ts w irk sa m e A us za hl un ge n (u .a . d ur ch la uf en de F in an zm itt el , R üc kz ah lu ng en v on a ng el eg te n K as se nm itt el n, A uf na hm e vo n K as se nk re di te n) -5 .7 87 .6 09 ,5 3 - - - - - - -5 .6 89 .7 46 ,3 4 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 77 91 70 10 A us za hl un ge n - V or sc hu ss ko nt o 1 -3 .7 45 ,1 7 - - - - - -5 .3 89 ,8 6 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 77 91 72 00 A us za hl un ge n - V or sc hu ss ko nt o 20 0, 00 - - - - - -5 50 ,0 0 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 77 91 72 10 A us za hl un ge n - V or sc hu ss ko nt o 21 -1 .2 50 ,0 0 - - - - - -1 .0 50 ,0 0 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 77 91 80 10 A us za hl un ge n - V er w ah rg el d 1 -4 11 .9 92 ,4 9 - - - - - -7 7. 13 8, 51 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 77 91 80 11 Ü be rw ei su ng M ie te n us w . L R A fü r d as F ol ge ja hr -2 5. 79 8, 09 - - - - - -1 9. 89 2, 97 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 77 91 80 12 S pe nd en a llg em ei n -1 .4 04 ,0 0 - - - - - 0, 00 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 77 91 80 13 S pe nd en U kr ai ne 0, 00 - - - - - -6 20 ,1 8 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 77 91 80 20 A us za hl un ge n - V er w ah rg el d 2 0, 00 - - - - - -1 35 ,0 0 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 77 91 80 30 A us za hl un ge n - V er w ah rg el d 3 -1 .2 88 ,0 0 - - - - - -5 60 ,0 0 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 77 91 80 31 A us za hl un g - F üh ru ng sz eu gn is se A nt ei l B un de sk as se -1 .9 66 ,2 9 - - - - - -9 78 ,5 2 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 77 91 80 32 A us za hl un g - V er ka uf M ül ls äc ke A br ec hn un g m it La nd ra ts am t -2 .1 34 ,4 0 - - - - - -2 .5 80 ,3 0 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 77 91 80 34 A us za hl un g - A br ec hn un g K ur se V H S -1 .5 85 ,2 4 - - - - - -2 .1 70 ,0 4 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 77 91 80 36 A us za hl un g - W ei te rle itu ng Z us ch us s an H el fe rk re is A sy l -3 61 ,9 1 - - - - - -8 22 ,2 7 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 77 91 80 37 A us za hl un g - V er ka uf N ot fa llm ap pe n -9 0, 00 - - - - - -1 20 ,0 0 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 77 91 80 38 A us za hl un g - A br ec hn un g G ut sc he in e R av en sb ur g 0, 00 - - - - - -1 .0 00 ,0 0 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 77 91 80 41 M ie tk au tio ne n 0, 00 - - - - - -9 00 ,0 0 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 77 91 83 50 A us za hl un ge n - V er w ah rg el d 35 -1 4. 76 3, 60 - - - - - -1 5. 01 7, 52 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 77 91 83 60 A us za hl un ge n - V er w ah rg el d 36 -1 60 .0 86 ,7 3 - - - - - -1 74 .5 49 ,9 2 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 77 91 83 70 A us za hl un ge n - L oh n/ G eh al t -1 .5 02 .8 94 ,9 4 - - - - - -1 .6 49 .4 65 ,9 4 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 77 91 83 80 A us za hl un ge n - A bz uf üh re nd e Lo hn -/K irc he ns te ue r -3 48 .0 90 ,3 8 - - - - - -3 60 .8 38 ,5 0 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 77 91 83 89 A us za hl un g E ne rg ie pa us ch al e 0, 00 - - - - - -1 8. 30 0, 00 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 77 91 83 90 A us za hl un ge n - V er bi nd lic hk ei te n ge ge üb er S oz ia lv er si ch er un gs trä ge rn -7 24 .2 62 ,7 2 - - - - - -8 05 .1 60 ,3 2 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 29 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t G es am tfi na nz re ch nu ng m it Pl an ve rg le ic h 20 22 1 2 S ei te : 16 .0 5. 20 23 D at um : 07 :5 4: 30 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug E rt ra gs - un d A uf w an ds ar te n N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 77 97 00 00 A us za hl un ge n au s V or st eu er - V ar ia bl er P ro ze nt sa tz -3 5. 18 3, 79 - - - - - -7 .0 12 ,3 1 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 77 97 80 00 A us za hl un ge n au s V or st eu er (A br ec hn un g) -3 0. 90 2, 46 - - - - - -3 5. 93 4, 09 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 77 98 00 00 U m sa tz st eu er Z ah lla st - V ar ia bl er P ro ze nt sa tz -3 7. 63 4, 46 - - - - - -4 1. 06 1, 56 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 77 98 80 00 U m sa tz st eu er Z ah lla st (A br ec hn un g) -3 2. 43 2, 12 - - - - - -4 0. 09 7, 33 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 77 99 00 00 A us za hl un ge n au s in te rn en L ei st un gs be zi eh un ge n -2 .4 49 .7 42 ,7 4 - - - - - -2 .4 28 .4 01 ,2 0 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - = 39 Ü be rs ch us s/ B ed ar f a us h au sh al ts w irk sa m en E in za hl un ge n un d A us za hl un ge n (S al do a us N um m er n 37 u nd 38 ) -4 .6 81 ,3 4 - - - - - 52 .3 99 ,7 7 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 40 A nf an gs be st an d an Z ah lu ng sm itt el 4. 73 9. 31 7, 72 = - - - - - 7. 62 5. 19 9, 19 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 17 11 01 00 G iro ko nt o - V R B an k R V -W gt 2. 36 5. 75 3, 06 - - - - - 4. 45 5. 68 3, 80 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 17 11 02 00 G iro ko nt o - K S K R V 64 4. 12 4, 17 - - - - - 1. 46 1. 15 5, 89 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 17 11 03 00 G el dm ar kt ko nt o - V R B an k R V -W gt 50 0. 00 0, 00 - - - - - 50 0. 00 0, 00 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 17 11 04 00 G el dm ar kt ko nt o - K S K R V 1. 00 0. 00 0, 00 - - - - - 99 6. 27 0, 08 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 17 11 06 00 G iro ko nt o M itt ag es se n 56 .2 57 ,2 0 - - - - - 85 .9 59 ,0 7 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 17 11 07 00 G iro ko nt o - R B R eu te -G ai sb eu re n 38 1. 66 1, 39 - - - - - 31 3. 68 9, 47 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 17 11 08 00 G iro ko nt o - V ol ks ba nk A lts ha us en 35 4. 71 7, 69 - - - - - 32 7. 22 4, 02 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 17 11 08 01 F le xs pa rk on to V ob a A lts ha us en 49 .0 00 ,0 0 - - - - - 48 .8 97 ,9 7 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 17 11 08 02 G el dm ar kk on to - V ob a A lts ha us en 15 1. 03 6, 75 - - - - - 35 1. 07 9, 69 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 17 11 91 00 S P - G iro ko nt o V R B an k R V -W gt 0, 00 - - - - - 33 8, 00 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 17 31 00 00 B ar ka ss e - G em ei nd ek as se 7. 01 9, 76 - - - - - 3. 03 1, 07 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 23 97 50 00 V er re ch nu ng sk on to E in he its ka ss e -7 70 .2 52 ,3 0 - - - - - -9 18 .1 29 ,8 7 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 0, 00 - - - - - 0, 00 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 41 V er än de ru ng d es B es ta nd s an Z ah lu ng sm itt el ( S um m e au s N um m er n 36 u nd 3 9) 2. 88 5. 88 1, 47 = - - - - - -7 .2 90 .0 78 ,6 4 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - = 42 En db es ta nd a n Za hl un gs m itt el n am E nd e de s H au sh al ts ja hr es ( Sa ld o au s N um m er n 40 u nd 4 1) 7. 62 5. 19 9, 19 - - - - - 33 5. 12 0, 55 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - na ch ric ht lic h: 43 de n vo ra us si ch tli ch en B es ta nd a n in ne re n D ar le he n zu m J ah re se nd e - - - - - - - - - - 0, 00 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - ** * E nd e de r L is te "G es am tfi na nz re ch nu ng m it P la nv er gl ei ch " * ** 30 AKTIVSEITE 31.12.2021 31.12.2022 Veränd. EUR EUR EUR 1. Vermögen Vorjahr Haushaltsjahr 1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 0020000 - Lizenzen 22.152,00 15.080,00 -7.072,00 0025000 - DV-Software 2.621,00 1.906,00 -715,00 Summe Immaterielle Vermögensgegenstände 24.773,00 16.986,00 -7.787,00 1.2 Sachvermögen 1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 0111000 - Grund und Boden bei Grünflächen 2.092.625,98 2.092.625,98 0,00 0120000 - Ackerland 31.233,60 31.233,60 0,00 0131000 - Grund und Boden bei Wald, Forsten 3.934,32 3.934,32 0,00 0132000 - Aufwuchs bei Wald und Forsten 11.652,00 11.652,00 0,00 0190000 - Sonstige unbebaute Grundstücke 4.215.080,29 5.720.373,65 1.505.293,36 Summe 6.354.526,19 7.859.819,55 1.505.293,36 1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgl. Rechte 0221000 - Grund und Boden bei sozialen Einrichtungen 494.772,04 494.772,04 0,00 0222000 - Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen bei sozialen Einrichtungen 3.458.257,00 3.317.790,00 -140.467,00 0231000 - Grund und Boden mit Schulen 451.872,54 451.872,54 0,00 0232000 - Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen bei Schulen 1.617.748,00 1.288.472,00 -329.276,00 0241000 - Grund und Boden mit Kultur-, Sport- und Gartenanl. 256.415,25 256.415,25 0,00 0242000 - Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen bei Kultur-, Sport- und Gartenanlagen 3.038.270,00 2.872.784,00 -165.486,00 0291000 - Grund und Boden mit sonstigen Dienst-, Geschäfts- und anderen Betriebsgebäuden 232.207,30 232.207,30 0,00 0292000 - Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen bei sonstigen Dienst-, Geschäfts- und anderen Betriebsgebäuden (Rathaus, Bauhof, Feuerwehr, u.ä.) 2.018.177,00 1.941.631,00 -76.546,00 Summe 11.567.719,13 10.855.944,13 -711.775,00 1.2.3 Infrastrukturvermögen 0310000 - Grund und Boden des Infrastrukturvermögens 2.175.395,58 2.172.914,59 -2.480,99 0320000 - Brücken, Tunnel und ing. Anlagen 422.454,00 415.127,00 -7.327,00 0341000 - Anlagen zur Abwasserableitung 308.214,00 304.246,00 -3.968,00 0350000 - Straßen, Wege, Plätze, Verkehrslenkungsanlagen 8.393.985,00 9.067.198,00 673.213,00 0360000 - Nahwärme- und Breitbandleitungen und zugehörigen Anlagen 910.236,00 962.217,00 51.981,00 0370000 - Wasserbauliche Anlagen 237.732,00 233.148,00 -4.584,00 0380000 - Friedhöfe und Bestattungseinrichtungen 770.989,49 769.140,49 -1.849,00 0390000 - Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens 435.680,00 558.027,00 122.347,00 Summe 13.654.686,07 14.482.018,08 827.332,01 1.2.4 Bauten auf fremden Grundstücken 0410000 - Bauten auf fremdem Grund und Boden 0,00 0,00 0,00 Summe 0,00 0,00 0,00 1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 0510000 - Kunstgegenstände 8.650,52 8.650,52 0,00 0550000 - Baudenkmäler 1,00 1,00 0,00 Summe 8.651,52 8.651,52 0,00 31 Robert Müller Schreibmaschine 6. Bilanz AKTIVSEITE 31.12.2021 31.12.2022 Veränd. EUR EUR EUR 1.2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge 0610000 - Fahrzeuge 342.817,50 416.722,00 73.904,50 0620000 - Maschinen 63.002,50 60.376,50 -2.626,00 0630000 - Technische Anlagen 430.221,00 368.808,00 -61.413,00 Summe 836.041,00 845.906,50 9.865,50 1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung 0710000 - Betriebsvorrichtungen 13.807,00 11.744,00 -2.063,00 0720000 - Betriebs-/Geschäftsausstattung 408.773,00 435.731,00 26.958,00 Summe 422.580,00 447.475,00 24.895,00 1.2.8 Vorräte Summe 0,00 0,00 0,00 1.2.9 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 0961000 - Anlagen im Bau - Hochbaumaßnahmen 533.024,26 1.300.149,26 767.125,00 0962000 - Anlagen im Bau - Tiefbaumaßnahmen 207.990,79 146.476,53 -61.514,26 Summe 741.015,05 1.446.625,79 705.610,74 Summe Sachvermögen 33.585.218,96 35.946.440,57 2.361.221,61 1.3 Finanzvermögen 1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 1013000 - Sonstige Anteilsrechte (Kommunalges. Netze BW) 500.000,00 500.000,00 0,00 Summe 500.000,00 500.000,00 0,00 1.3.2 Sonstige Beteiligungen und Kapitaleinlagen in Zweckverbänden, Stiftungen oder anderen kommunalen Zusammenschlüssen 1113000 - Zweckverband Breitbandversorgung im Landkreis RV 1.000,00 1.000,00 0,00 1113000 - Beteiligung Regionale Kompensationsflächen GmbH 27.081,00 27.081,00 0,00 1113000 - Geschäftsanteile Hallenbad Baienfurt eG 500,00 500,00 0,00 1113000 - RaWEG mbH 1.280,00 1.280,00 0,00 1113000 - Beteiligung TWS Netz GmbH 122.100,00 122.100,00 0,00 Summe 151.961,00 151.961,00 0,00 1.3.3 Sondervermögen 1210000 - EB Wasserversorgung Baindt Stammkapital 444.312,64 444.312,64 0,00 1211000 - EB Wasserversorgung Baindt - allg. Rücklagen 171.192,44 171.192,44 0,00 Summe 615.505,08 615.505,08 0,00 1.3.4 Ausleihungen 1315200 - Ausleihungen an verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen (mehr als 1 Jahr) 5.345.987,50 4.201.637,50 -1.144.350,00 Summe 5.345.987,50 4.201.637,50 -1.144.350,00 1.3.5 Wertpapiere 14920000 - Sonst. Geldanlagen Raiffeisenb. Reute Gaisbeuren 3.300.000,00 11.800.000,00 8.500.000,00 Summe 3.300.000,00 11.800.000,00 8.500.000,00 1.3.6 Öffentlich-rechtliche Forderungen 15113100 - Forderungen aus Verwaltungsgebühren 80,00 78,00 -2,00 15113200 - Ford. aus Kiga-Elternbeiträge 14.455,78 3.526,00 -10.929,78 32 AKTIVSEITE 31.12.2021 31.12.2022 Veränd. EUR EUR EUR 15113201 - Forderungen aus Feuerwehreinsätzen 3.150,47 5.849,69 2.699,22 15113300 - Forderungen aus Kiga- Elternbeiträge f. d. Betreuung v. Kindern v. 0 bis unter 3 Jahren 1.060,72 897,72 -163,00 15210110 - Forderungen aus Grundsteuer A 0,00 13,71 13,71 15210120 - Forderungen aus Grundsteuer B 4.943,83 2.432,52 -2.511,31 15210130 - Forderungen aus Gewerbesteuer 87.507,70 85.445,74 -2.061,96 15210320 - Forderungen aus Hundesteuer 760,00 1.134,00 374,00 1531000 - Forderungen aus Transferleistungen -3.095,51 11.721,60 14.817,11 15911310 - Vorjahresabgrenzung Forderungen aus Zuwendungen und allgemeine Umlagen 0,00 3.954,08 3.954,08 15911330 - Vorjahresabgrenzung Forderungen aus Entgelten für die Benutzung/Inanspruchnahme öffentlicher Einr. 712,30 13.010,89 12.298,59 15911350 - Vorjahresabgrenzung Forderungen aus sonstigen ordentlichen Erträgen 22.669,07 4.216,48 -18.452,59 15913480 - Forderungen aus Erträgen aus Kostenerstattungen, Kostenumlagen vom Bund 80,00 280,00 200,00 15915200 - Forderungen aus Säumniszuschlägen, Zinsen auf Abgaben und dergl. 1.505,30 2.316,73 811,43 Summe 133.829,66 134.877,16 1.047,50 1.3.7 Privatrechtliche Forderungen 16116100 - Forderungen aus Mieten und Pachten 46.306,93 1.902,12 -44.404,81 16116200 - Forderungen aus Erträgen aus Verkauf 8.666,95 -8.858,69 -17.525,64 16890010 - Forderungen aus der Vorsteuer 11.107,95 19.726,94 8.618,99 16890020 - Forderungen aus der Umsatzsteuer 3.780,72 3.723,38 -57,34 16911340 - Vorjahresabgr. Ford. aus privatrechtlichen Leistungsentgelten, Kostenerstattungen und Kostenumlagen 121.230,53 113.310,86 -7.919,67 16911360 - Vorjahresabgrenzung Ford. aus Finanzerträgen 0,00 5.400,00 5.400,00 16913460 - Forderungen aus sonstigen privatrechtlichen Leistungsentgelten 43.581,57 41.786,87 -1.794,70 16913461 - Ford. aus Miete und Nebenk. Asyl- und Obdachl. 1.393,80 3.599,52 2.205,72 16913485 - Ford. aus Erträgen aus Kostenerstattungen, Kostenuml. von verbundene Unternehmen 10.483,55 13.677,02 3.193,47 16917010 - Forderungen aus Löhne - Vorschuss 0,00 775,05 775,05 16917200 - Forderungen aus Überbrückungsgeld Asyl 0,00 550,00 550,00 16918000 - Forderungen aus Verwahrungen 0,00 900,00 900,00 16918020 - Forderungen aus Feuersicherheitswache SKH 0,00 108,00 108,00 16918038 - Forderungen aus Verwahrgeld - Abrechnung Gutscheine RV 0,00 820,00 820,00 Summe 246.552,00 197.421,07 -52.283,98 1.3.8 Liquide Mittel 17110100 - Girokonto - VR Bank RV-Wgt 4.455.683,80 898.765,43 -3.556.918,37 17110200 - Girokonto - KSK RV 1.461.155,89 105.281,26 -1.355.874,63 17110300 - Geldmarktkonto - VR Bank RV-Wgt 500.000,00 157.999,03 -342.000,97 17110400 - Geldmarktkonto - KSK RV 996.270,08 0,00 -996.270,08 17110600 - Girokonto Mittagessen 85.959,07 11.680,15 -74.278,92 17110700 - Girokonto - RB Reute-Gaisbeuren 313.689,47 3.747,49 -309.941,98 17110800 - Girokonto – Volksbank Altshausen 327.224,02 2.628,82 -324.595,20 17110801 - Flexsparkonto Voba Altshausen 48.897,97 0,00 -48.897,97 17110802 - Geldmarktkonto – Voba Altshausen 351.079,69 1.033,50 -350.046,19 17119100 - SP Girokonto VR Bank RV-Wgt. 338,00 0,00 -338,00 17310000 - Barkasse - Gemeindekasse 3.031,07 4.979,08 1.948,01 33 AKTIVSEITE 31.12.2021 31.12.2022 Veränd. EUR EUR EUR 23975000 - Verrechnungskonto Einheitskasse -918.129,87 -850.994,21 67.135,66 Summe 7.669.760,19 380.046,55 -7.290.078,64 Summe Finanzvermögen 17.963.595,43 17.981.448,36 14.334,88 Summe Vermögen 51.573.587,39 53.944.874,93 2.367.769,49 2. Abgrenzungsposten 2.1 Aktive Rechnungsabgrenzungsposten 1801400 - Aktive Rechnungsabgrenzung aus Personalaufwendungen 27.024,81 48.683,33 21.658,52 1801420 - Aktive Rechnungsabgrenzung aus Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 5.834,64 7.518,80 1.684,16 1801430 - Aktive Rechnungsabgrenzung aus Transferaufwendungen 2.148,84 0,00 -2.148,84 1801440 - Aktive Rechnungsabgrenzung aus sonstigen ordentlichen Aufwendungen 5,80 0,00 -5,80 Summe 35.014,09 56.202,13 21.188,04 2.2 SoPo für geleistete Investitionszuschüsse 1803000 - Sonderposten für geleistete Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen 132.167,00 155.921,00 23.754,00 1803600 - Sonderposten für geleistete Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen an sonstige öffentliche Sonderrechnungen 28.500,00 27.900,00 -600,00 Summe 160.667,00 183.821,00 23.154,00 Summe Abgrenzungsposten 195.681,09 240.023,13 44.342,04 SUMME AKTIVSEITE 51.769.268,48 54.184.898,06 2.412.111,53 PASSIVSEITE 31.12.2021 31.12.2022 Veränd. EUR EUR EUR 1. Eigenkapital 1.1 Basiskapital 2000000 - Basiskapital 31.546.105,99 31.546.105,99 0,00 Summe Basiskapital 31.546.105,99 31.546.105,99 0,00 1.2 Rücklagen 1.2.1 20100000 Rücklagen aus Überschüssen des ordentl. Ergebnisses 1.848.145,50 3.288.248,65 1.440.103,15 1.2.2 20200000 Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses 7.131.959,34 7.269.729,39 137.770,05 Summe 8.980.104,84 10.557.978,04 1.577.873,20 1.2.3 Zweckgebundene Rücklagen 2040005 - Ökokonto (investiv) 0,00 0,00 0,00 Summe 0,00 0,00 0,00 Summe Rücklagen 8.980.104,84 10.557.978,04 1.577.873,20 1.3 Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses 0,00 0,00 0,00 1.3.1 Fehlbeträge aus Vorjahren 0,00 0,00 0,00 Summe 0,00 0,00 0,00 1.3.2 Jahresfehlbetrag, soweit eine Deckung im Jahresabschluss durch Entnahme aus den Ergebnisrücklagen nicht möglich 0,00 0,00 0,00 Summe 0,00 0,00 0,00 Summe Fehlbeträge des ord. Ergebnisses 0,00 0,00 0,00 Summe Eigenkapital 40.526.210,83 42.104.084,03 1.577.873,20 34 PASSIVSEITE 31.12.2021 31.12.2022 Veränd. EUR EUR EUR 2. Sonderposten 2.1 Für Investitionszuweisungen 2110000 - Sonderposten aus Zuwendungen und Umlagen für Vermögensgegenstände, Bund 9.921,00 8.776,00 -1.145,00 2111000 - Sonderposten aus Zuwendungen und Umlagen für Vermögensgegenstände, Land 4.251.891,35 5.032.655,68 780.764,33 2112000 - Sonderposten aus Zuwendungen und Umlagen für Vermögensgegenstände, Gemeinden und Gemeindeverbände 16.753,00 15.584,00 -1.169,00 2117000 - Sonderposten aus Zuwendungen und Umlagen für Vermögensgegenstände, private Unternehmen 4.913,00 3.663,00 -1.250,00 Summe 4.283.478,35 5.060.678,68 777.200,33 2.2 Für Investitionsbeiträge 2120000 - Sonderposten aus Beiträgen und ähnl. 5.657.840,00 5.512.622,50 -145.217,50 Summe 5.657.840,00 5.512.622,50 -145.217,50 2.3 Für Sonstiges 2190000 - Sonstige Sonderposten 375,00 275,00 -100,00 Summe 375,00 275,00 -100,00 Summe Sonderposten 9.941.693,35 10.573.576,18 631.882,83 3. Rückstellungen 3.6 Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus Bürgerschaften und Gewährleistungen 2870000 - Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus Bürgschaften u. Gewährleistungen nach § 41 Abs. 2 GemHVO 370.000,00 440.000,00 70.000,00 3.7 Sonstige Rückstellungen 2891000 - Weitere Rückstellungen, GPA-Rückstellungen 30.331,50 62.000,00 31.668,50 Summe Rückstellungen 400.331,50 502.000,00 101.668,50 Verbindlichkeiten 4.2 Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen 23102000 - Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen 0,00 0,00 0,00 Summe 0,00 0,00 0,00 4.3 Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen 24900000 - Verbindlichkeiten aus sonstigen Kreditaufnahmen gleichkommenden Vorgängen - Umb. auf 2111 0,00 0,00 0,00 Summe 0,00 0,00 0,00 4.4 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 25111240 - Verbindlichkeiten aus dem Erwerb von Grundstücken mit Kultur-, Sport-, Freizeit- und Gartenanlagen 2.518,60 2.518,60 0,00 25111350 - Verbindlichkeiten aus dem Erwerb von Straßen, Wege, Plätze, Verkehrslenkungsanlagen 0,00 11.510,82 11.510,82 25111370 - Verbindlichkeiten aus dem Erwerb von wasserbaulichen Anlagen 5.540,03 5.540,03 0,00 25111720 - Verbindlichkeiten aus dem Erwerb von Betriebs- und Geschäftsausstattung 3.343,90 410,55 -2.933,35 25111960 - Verbindlichkeiten aus dem Erwerb von Anlagen im Bau 0,00 2.150,69 2.150,69 25113210 - Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für die Unterhaltung des unbeweglichen Vermögens -12.278,81 20.061,24 32.340,05 25113220 - Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für die Unterhaltung des beweglichen Vermögens 0,00 1.453,91 1.453,91 25113240 - Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für die Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen 19.991,35 30.926,99 10.935,64 35 PASSIVSEITE 31.12.2021 31.12.2022 Veränd. EUR EUR EUR 25113250 - Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für die Haltung von Fahrzeugen -84,00 2.184,73 2.268,73 25113260 - Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für besondere Aufwendungen für Beschäftigte 0,00 46,45 46,45 25113270 - Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für besondere Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen 1.365,53 80,33 -1.285,20 25113290 - Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für sonstige Sach- und Dienstleistungen 4.488,75 4.596,75 108,00 25113410 - Verbindlichkeiten aus sonstigen Personal- und Versorgungsaufwendungen 3.000,00 2.731,42 -268,58 25113420 - Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Rechten und Diensten 0,00 -3.730,00 -3.730,00 25113430 - Verbindlichkeiten aus Geschäftsaufwendungen 3.119,43 8.771,42 5.651,99 25113440 - Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für Steuern, Versicherungen, Schadensfälle, Sonderabgaben -96,84 -5.945,02 -5.848,18 25113480 - Verbindlichkeiten aus besonderen Aufwendungen 0,00 32,00 32,00 Summe 75.468,94 128.266,91 52.432,97 4.5 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 26114310 - Verbindlichkeiten aus Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke 2.148,84 7.856,53 5.707,69 Summe 2.148,84 7.856,53 5.707,69 4.6 Sonstige Verbindlichkeiten 27929010 - Verbindlichkeiten aus der Vorsteuer 2.516,41 0,00 -2.516,41 27929020 - Verbindlichkeiten aus der Umsatzsteuer 21.328,62 22.292,85 964,23 27991400 - Vorjahresabgrenzung Verbindlichkeiten aus Personalaufwendungen -5.178,50 1.312,59 6.491,09 27991420 - Vorjahresabgrenzung Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 74.596,85 111.051,19 36.454,34 27991430 - Vorjahresabgrenzung Verbindlichkeiten aus Transferaufwendungen 59.372,31 11.986,48 -47.385,83 27991440 - Vorjahresabgrenzung Verbindlichkeiten aus sonstigen ordentichen Aufwendungen 85.451,63 58.563,36 -26.888,27 27994010 - Verbindlichkeiten aus Dienstaufwendungen -4.155,34 0,00 4.155,34 27996011 - Überweisung Mieten usw. LRA für das Folgejahr 19.892,97 44.577,07 24.684,10 27996012 - Spenden 736,00 736,00 0,00 27996020 - Spenden allgemein 0,00 108,00 108,00 27996030 - Fischereischein Anteil Gemeindeverband 170,00 170,00 0,00 27996031 - Führungszeugnisse Anteil Bundeskasse 280,40 280,40 0,00 27996036 - Weiterleitung Zuschuss an Helferkreis Asyl 638,09 0,00 -638,09 27997010 - Verbindlichkeiten aus Gehaltsvorschüssen 0,00 68,00 68,00 27998000 - Verbindlichkeiten aus Verwahrungen 3.471,10 9.794,71 6.323,61 27998010 - Verbindlichkeiten aus Irrtümliche Einzahlungen / Zuvielzahlungen (Kostenersätze usw.) 625,14 0,00 -625,14 27998030 - Verbindlichkeiten aus Fischereischein Anteil Gemeindeverband 0,00 175,80 175,80 27998040 - Verbindlichkeiten aus Kautionen 2.550,00 2.550,00 0,00 27998041 - Verbindlichkeiten aus Kautionen Mietwohnungen 2.000,00 2.000,00 0,00 27998380 - Verbindlichk. aus abzuführender Lohn-/Kirchenst. 31.720,84 48.991,11 17.270,27 Summe 296.016,52 314.657,56 18.641,04 Summe Verbindlichkeiten 373.634,30 450.781,00 76.781,70 5. Passive Rechnungsabgrenzungsposten 29110000 - Passive Rechnungsabgrenzung (RAP) 7.107,00 10.218,46 3.111,46 36 29113100 - Passive Rechnungsabgrenzung aus Zuwendungen und allgemeine Umlagen 0,00 11.721,60 11.721,60 29113300 - Passive Rechnungsabgrenzung aus Entgelten für die Benutzung/Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen 106.538,69 150.137,52 43.598,83 29116000 - Passive Rechnungsabgrenzung aus Grabnutzungsgebühren 413.752,81 382.379,27 -31.373,54 Summe Passive Rechnungsabgrenzungsposten 527.398,50 554.456,85 27.058,35 SUMME PASSIVSEITE 51.769.268,48 54.184.898,06 2.415.264,58 37 Bilanz zum 31.12.2022 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Bilanz 2022 BezeichnungAktivseite Vorjahr -Euro-- Haushalts- jahr -Euro- 3 421 1Seite : 16.05.2023Datum: 06:51:38Uhrzeit: 1. Vermögen 1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 16.986,0024.773,00 00200000 Lizenzen 15.080,0022.152,00 00250000 DV-Software 1.906,002.621,00 1.2 Sachvermögen 1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 7.859.819,556.354.526,19 01110000 Grund und Boden bei Grünflächen 2.092.625,982.092.625,98 01200000 Ackerland 31.233,6031.233,60 01310000 Grund und Boden bei Wald, Forsten 3.934,323.934,32 01320000 Aufwuchs bei Wald, Forsten 11.652,0011.652,00 01900000 Sonstige unbebaute Grundstücke 5.720.373,654.215.080,29 1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 10.855.944,1311.567.719,13 02210000 Grund und Boden bei sozialen Einrichtungen 494.772,04494.772,04 02220000 Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen bei Sozialen Einrichtungen 3.317.790,003.458.257,00 02310000 Grund und Boden mit Schulen 451.872,54451.872,54 02320000 Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen bei Schulen 1.288.472,001.617.748,00 02410000 Grund und Boden mit Kultur-, Sport- und Gartenanlagen 256.415,25256.415,25 02420000 Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen bei Kultur-, Sport- und Gartenanlagen 2.872.784,003.038.270,00 02910000 Grund und Boden mit sonstigen Dienst-, Geschäfts- und anderen Betriebsgebäuden 232.207,30232.207,30 02920000 Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen bei sonstigen Dienst-, Geschäfts- und anderen Betriebsgebäuden (Rathaus, Bauhof, Feuerwehr, u.ä.) 1.941.631,002.018.177,00 1.2.3 Infrastrukturvermögen 14.482.018,0813.654.686,07 03100000 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens 2.172.914,592.175.395,58 03200000 Brücken, Tunnel und ingenieurbauliche Anlagen 415.127,00422.454,00 03410000 Anlagen zur Abwasserableitung 304.246,00308.214,00 03500000 Straßen, Wege, Plätze, Verkehrslenkungsanlagen 9.067.198,008.393.985,00 03600000 Nahwärme- und Breitbandleitungen und zugehörige Anlagen 962.217,00910.236,00 03700000 Wasserbauliche Anlagen 233.148,00237.732,00 03800000 Friedhöfe und Bestattungseinrichtungen 769.140,49770.989,49 03900000 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens (Stützmauern, Treppen, u.a.) 558.027,00435.680,00 1.2.4 Bauten auf fremden Grundstücken 0,000,00 1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 8.651,528.651,52 05100000 Kunstgegenstände 8.650,528.650,52 05500000 Baudenkmäler 1,001,00 1.2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge 845.906,50836.041,00 06100000 Fahrzeuge 416.722,00342.817,50 06200000 Maschinen 60.376,5063.002,50 06300000 Technische Anlagen - (PV, BHKW, Heizung u.ä.) 368.808,00430.221,00 1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung 447.475,00422.580,00 07100000 Betriebsvorrichtungen 11.744,0013.807,00 07200000 Betriebs- und Geschäftsausstattung 435.731,00408.773,00 1.2.8 Vorräte 0,000,00 1.2.9 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 1.446.625,79741.015,05 09610000 Anlagen im Bau - Hochbaumaßnahmen 1.300.149,26533.024,26 38 Bilanz zum 31.12.2022 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Bilanz 2022 BezeichnungAktivseite Vorjahr -Euro-- Haushalts- jahr -Euro- 3 421 2Seite : 16.05.2023Datum: 06:51:38Uhrzeit: 09620000 Anlagen im Bau - Tiefbaumaßnahmen 146.476,53207.990,79 Summe: Sachanlagen 35.946.440,5733.585.218,96 1.3 Finanzvermögen 1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 500.000,00500.000,00 10130000 Sonstige Anteilsrechte (Kommunalges. Netze BW) 500.000,00500.000,00 1.3.2 Sonstige Beteiligungen und Kapitaleinlagen in Zweckverbänden oder anderen kommunalen Zusammenschlüsse 151.961,00151.961,00 11130000 Beteiligungen an ZV u. sonstige Anteilsrechte (TWS Netz, ReKo, RaWEG,...) 151.961,00151.961,00 1.3.3 Sondervermögen 615.505,08615.505,08 12100000 Sondervermögen 444.312,64444.312,64 12110000 Sondervermögen allg. Rücklagen 171.192,44171.192,44 1.3.4 Ausleihungen 4.201.637,505.345.987,50 13152000 Ausleihungen an verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen (mehr als 1 Jahr) 4.201.637,505.345.987,50 1.3.5 Wertpapiere 11.800.000,003.300.000,00 14920000 Sonstige Einlagen 11.800.000,003.300.000,00 1.3.6 Öffentlich-rechtliche Forderungen, Forderungen aus Transferleistungen 134.877,16133.829,66 15113100 Forderungen aus Verwaltungsgebühren 78,0080,00 15113200 Forderungen aus Benutzungsgebühren und ähnlichen Entgelten 3.526,0014.455,78 15113201 Forderungen aus Feuerwehreinsätzen 5.849,693.150,47 15113300 Forderungen Elternbeiträge f. d. Betreuung v. Kindern v. 0 bis unter 3 Jahren in Kindertagesstätten u. in der Kinderpflege 897,721.060,72 15210110 Forderungen aus Grundsteuer A 13,710,00 15210120 Forderungen aus Grundsteuer B 2.432,524.943,83 15210130 Forderungen aus Gewerbesteuer 85.445,7487.507,70 15210320 Forderungen aus Hundesteuer 1.134,00760,00 15313140 Forderungen aus Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke 11.721,60-3.095,51 15911310 Vorjahresabgrenzung Forderungen aus Zuwendungen und allgemeine Umlagen 3.954,080,00 15911330 Vorjahresabgrenzung Forderungen aus Entgelten für die Benutzung/Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen 13.010,89712,30 15911350 Vorjahresabgrenzung Forderungen aus sonstigen ordentlichen Erträgen 4.216,4822.669,07 15913480 Forderungen aus Erträgen aus Kostenerstattungen, Kostenumlagen vom Bund 280,0080,00 15915200 Forderungen aus Säumniszuschlägen, Zinsen auf Abgaben und dergl. 2.316,731.505,30 1.3.7 Privatrechtliche Forderungen 197.421,07246.552,00 16116100 Forderungen aus Mieten und Pachten 1.902,1246.306,93 16116200 Forderungen aus Erträgen aus Verkauf -8.858,698.666,95 16890010 Forderungen aus der Vorsteuer 19.726,9411.107,95 16890020 Forderungen aus der Umsatzsteuer 3.723,383.780,72 16911340 Vorjahresabgrenzung Forderungen aus privatrechtlichen Leistungsentgelten, Kostenerstattungen und Kostenumlagen 113.310,86121.230,53 16912110 Forderungen aus Sonderposten aus Zuwendungen und Umlagen für Vermögensgegenstände 5.400,000,00 16913460 Forderungen aus sonstigen privatrechtlichen Leistungsentgelten 41.786,8743.581,57 16913461 Forderungen aus Miete und Nebenkosten Asyl- und Obdachlosigkeit 3.599,521.393,80 16913485 Forderungen aus Erträgen aus Kostenerstattungen, Kostenumlagen von verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen 13.677,0210.483,55 16917010 Forderungen aus Löhne - Vorschuss 775,050,00 16917200 Forderungen aus Überbrückungsgeld Asyl 550,000,00 39 Bilanz zum 31.12.2022 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Bilanz 2022 BezeichnungAktivseite Vorjahr -Euro-- Haushalts- jahr -Euro- 3 421 3Seite : 16.05.2023Datum: 06:51:38Uhrzeit: 16918000 Forderungen aus Verwahrungen 900,000,00 16918020 Forderungen aus Feuersicherhetiswache SKH 108,000,00 16918038 Forderungen aus Verwahrgeld - Abrechnung Gutscheine Ravensburg 820,000,00 1.3.8 Liquide Mittel 335.120,557.625.199,19 17110100 Girokonto - VR Bank RV-Wgt 898.765,434.455.683,80 17110200 Girokonto - KSK RV 105.281,261.461.155,89 17110300 Geldmarktkonto - VR Bank RV-Wgt 157.999,03500.000,00 17110400 Geldmarktkonto - KSK RV 0,00996.270,08 17110600 Girokonto Mittagessen 11.680,1585.959,07 17110700 Girokonto - RB Reute-Gaisbeuren 3.747,49313.689,47 17110800 Girokonto - Volksbank Altshausen 2.628,82327.224,02 17110801 Flexsparkonto Voba Altshausen 0,0048.897,97 17110802 Geldmarkkonto - Voba Altshausen 1.033,50351.079,69 17119100 SP - Girokonto VR Bank RV-Wgt 0,00338,00 17310000 Barkasse - Gemeindekasse 4.979,083.031,07 23975000 Verrechnungskonto Einheitskasse -850.994,21-918.129,87 Summe: Finanzvermögen 17.936.522,3617.919.034,43 Summe: Vermögen 53.899.948,9351.529.026,39 2. Abgrenzungsposten 2.1 Aktive Rechnungsabgrenzungsposten 56.202,1335.014,09 18014000 Aktive Rechnungsabgrenzung aus Personalaufwendungen 48.683,3327.024,81 18014200 Aktive Rechnungsabgrenzung aus Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 7.518,805.834,64 18014300 Aktive Rechnungsabgrenzung aus Transferaufwendungen 0,002.148,84 18014400 Aktive Rechnungsabgrenzung aus sonstigen ordentlichen Aufwendungen 0,005,80 2.2 Sonderposten für geleistete Investitionszuschüsse 183.821,00160.667,00 18030000 Sonderposten für geleistete Zuweisungen und Zuschüsse für lnvestitionen 155.921,00132.167,00 18036000 Sonderposten für geleistete Zuweisungen und Zuschüsse für lnvestitionen an sonstige öffentliche Sonderrechnungen 27.900,0028.500,00 Summe: Abgrenzungsposten 240.023,13195.681,09 3. Nettoposition (nicht gedeckter Fehlbetrag) 0,000,00 Summe: Aktiva 54.139.972,0651.724.707,48 40 Bilanz zum 31.12.2022 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Bilanz 2022 BezeichnungPassivseite Vorjahr -Euro-- Haushalts- jahr -Euro- 7 865 4Seite : 16.05.2023Datum: 06:51:38Uhrzeit: 1. Eigenkapital 1.1 Basiskapital 31.546.105,9931.546.105,99 20000000 Basiskapital 31.546.105,9931.546.105,99 1.2 Rücklagen 1.2.1 Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses 3.288.248,651.848.145,50 20100000 Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses 3.288.248,651.848.145,50 1.2.2 Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses 7.269.729,397.131.959,34 20200000 Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses 7.269.729,397.131.959,34 1.2.3 Zweckgebnundene Rücklagen 0,000,00 Summe: Rücklagen 10.557.978,048.980.104,84 1.3. Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses 1.3.1 Fehlbeträge aus Vorjahren 0,000,00 1.3.2 Jahresfehlbetrag, soweit eine Deckung im Jahresabschluss durch Entnahme aus den Ergebnisrücklagen nicht möglich ist 0,000,00 Summe: Ergebnis 0,000,00 Summe: Eigenkapital 42.104.084,0340.526.210,83 2. Sonderposten 2.1 für Investitionszuweisungen 5.060.678,684.283.478,35 21100000 Sonderposten aus Zuwendungen und Umlagen für Vermögensgegenstände, Bund 8.776,009.921,00 21110000 Sonderposten aus Zuwendungen und Umlagen für Vermögensgegenstände, Land 5.032.655,684.251.891,35 21120000 Sonderposten aus Zuwendungen und Umlagen für Vermögensgegenstände, Gemeinden und Gemeindeverbände 15.584,0016.753,00 21170000 Sonderposten aus Zuwendungen und Umlagen für Vermögensgegenstände, private Unternehmen 3.663,004.913,00 2.2 für Investitionsbeiträge 5.512.622,505.657.840,00 21200000 Sonderposten aus Beiträgen und ähnl. Entgelten 5.512.622,505.657.840,00 2.3 für Sonstige 275,00375,00 21900000 Sonstige Sonderposten 275,00375,00 Summe: Sonderposten 10.573.576,189.941.693,35 3. Rückstellungen 3.1 Lohn- und Gehaltsrückstellungen 0,000,00 3.2 Unterhaltsvorschussrückstellungen 0,000,00 3.3 Stillegungs- und Nachsorgerückstelungen für Abfalldeponien 0,000,00 3.4 Gebührenüberschussrückstellungen 0,000,00 3.5 Altlastensanierungsrückstellungen 0,000,00 3.6 Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus Bürgschaften und Gewährleistungen 440.000,00370.000,00 28700000 Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus Bürgschaften u. Gewährleistungen nach § 41 Abs. 2 GemHVO 440.000,00370.000,00 3.7 Sonstige Rückstellungen 62.000,0030.331,50 28910000 Weitere Rückstellungen, GPA-Rückstellungen 62.000,0030.331,50 Summe: Rückstellungen 502.000,00400.331,50 4. Verbindlichkeiten 4.1 Anleihen 0,000,00 4.2 Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen 0,000,00 4.3 Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen wirschaftlich gleichkommen 0,000,00 4.4 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 83.340,9130.907,94 41 Bilanz zum 31.12.2022 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Bilanz 2022 BezeichnungPassivseite Vorjahr -Euro-- Haushalts- jahr -Euro- 7 865 5Seite : 16.05.2023Datum: 06:51:38Uhrzeit: 25111240 Verbindlichkeiten aus dem Erwerb von Grundstücken mit Kultur-, Sport-, Freizeit- und Gartenanlagen 2.518,602.518,60 25111350 Verbindlichkeiten aus dem Erwerb von Straßen, Wege, Plätze, Verkehrslenkungsanlagen 11.510,820,00 25111370 Verbindlichkeiten aus dem Erwerb von wasserbaulichen Anlagen 5.540,035.540,03 25111720 Verbindlichkeiten aus dem Erwerb von Betriebs- und Geschäftsausstattung 410,553.343,90 25111960 Verbindlichkeiten aus dem Erwerb von Anlagen im Bau 2.150,690,00 25113210 Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für die Unterhaltung des unbeweglichen Vermögens 20.061,24-12.278,81 25113220 Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für die Unterhaltung des beweglichen Vermögens 1.453,910,00 25113240 Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für die Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen 30.926,9919.991,35 25113250 Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für die Haltung von Fahrzeugen 2.184,73-84,00 25113260 Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für besondere Aufwendungen für Beschäftigte 46,450,00 25113270 Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für besondere Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen 80,331.365,53 25113290 Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für sonstige Sach- und Dienstleistungen 4.596,754.488,75 25113410 Verbindlichkeiten aus sonstigen Personal- und Versorgungsaufwendungen 2.731,423.000,00 25113420 Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Rechten und Diensten -3.730,000,00 25113430 Verbindlichkeiten aus Geschäftsaufwendungen 8.771,423.119,43 25113440 Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für Steuern, Versicherungen, Schadensfälle, Sonderabgaben -5.945,02-96,84 25113480 Verbindlichkeiten aus besonderen Aufwendungen 32,000,00 4.5 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 7.856,532.148,84 26114310 Verbindlichkeiten aus Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke 7.856,532.148,84 4.6 Sonstige Verbindlichkeiten 314.657,56296.016,52 27929010 Verbindlichkeiten aus der Vorsteuer 0,002.516,41 27929020 Verbindlichkeiten aus der Umsatzsteuer 22.292,8521.328,62 27991400 Vorjahresabgrenzung Verbindlichkeiten aus Personalaufwendungen 1.312,59-5.178,50 27991420 Vorjahresabgrenzung Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 111.051,1974.596,85 27991430 Vorjahresabgrenzung Verbindlichkeiten aus Transferaufwendungen 11.986,4859.372,31 27991440 Vorjahresabgrenzung Verbindlichkeiten aus sonstigen ordentlichen Aufwendungen 58.563,3685.451,63 27994010 Verbindlichkeiten aus Dienstaufwendungen 0,00-4.155,34 27996011 Überweisung Mieten usw. LRA für das Folgejahr 44.577,0719.892,97 27996012 Spenden allgemein 736,00736,00 27996020 Kostenerstattung Feuerwache SKH 108,000,00 27996030 Verbindlichkeiten aus Fischereischein Anteil Gemeindeverband 170,00170,00 27996031 Führungszeugnisse Anteil Bundeskasse 280,40280,40 27996036 Weiterleitung Zuschuss an Helferkreis Asyl 0,00638,09 27997010 Verbindlichkeiten aus Gehaltsvorschüssen 68,000,00 27998000 Verbindlichkeiten aus Verwahrungen 9.794,713.471,10 27998010 Verbindlichkeiten aus irrtümlichen Einzahlungen 0,00625,14 27998030 Verbindlichkeiten aus Fischereischein Anteil Gemeindeverband 175,800,00 27998040 Verbindlichkeiten aus Kaution Schließanlage und Öffentliche Toilette 2.550,002.550,00 27998041 Verbindlichkeiten aus Kautionen Mietwohnungen 2.000,002.000,00 27998380 Verbindlichkeiten aus abzuführender Lohn-/Kirchensteuer 48.991,1131.720,84 Summe: Verbindlichkeiten 405.855,00329.073,30 5. Passive Rechnungsabgrenzung 554.456,85527.398,50 29110000 Passive Rechnungsabgrenzung (RAP) 10.218,467.107,00 29113100 Passive Rechnungsabgrenzung aus Zuwendungen und allgemeine Umlagen 11.721,600,00 42 Bilanz zum 31.12.2022 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Bilanz 2022 BezeichnungPassivseite Vorjahr -Euro-- Haushalts- jahr -Euro- 7 865 6Seite : 16.05.2023Datum: 06:51:38Uhrzeit: 29113300 Passive Rechnungsabgrenzung aus Entgelten für die Benutzung/Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen 150.137,52106.538,69 29116000 Passive Rechnungsabgrenzung aus Grabnutzungsgebühren 382.379,27413.752,81 Summe: Passiva 54.139.972,0651.724.707,48 *** Ende der Liste "Bilanz" *** 43 III. Anhang zur Jahresrechnung 2022 7. Allgemeine Hinweise Der Jahresabschluss 2022 gibt Aufschluss über die am Abschlussstichtag bestehende Ver- mögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde Baindt und informiert über das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des abgelaufenen Haushaltsjahres. Weiterhin werden alle erläuterungsbedürftigen Posten der Bilanz und der Ergebnisrechnung entsprechend der vorgegebenen Bilanzgliederung des § 52 Abs. 3 und 4 GemHVO dargestellt. 8. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bei der Erfassung und Bewertung von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten fanden die Bewertungsvorgaben der §§ 40 – 46 GemHVO Anwendung. Diese Paragraphen wurden durch die Erläuterungen zur Eröffnungsbilanz der Gemeinde Baindt konkretisiert, welche auch für die Bewertung von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten nach Aufstellung der Eröffnungsbilanz maßgeblich sind. Für die Bewertung werden auch die Vorgaben des Leitfadens zur Bilanzierung in der jeweils gültigen Auflage angewendet. Im Falle einer Abweichung des Leitfadens zur Bilanzierung zu den Erläuterungen der Eröffnungsbilanz werden die Vorgaben des Leitfadens berücksichtigt. Die Aktivierungspflicht für das bewegliche Vermögen ergibt sich aus § 38 Abs. 4 GemHVO. Die Aktivierungsgrenze wurde in Baindt auf 800 € netto festgelegt. Sofern Rückstellungen gebildet wurden, decken sie alle erkennbaren Verpflichtungen in angemessener oder gesetzlich zulässiger Höhe ab. Weitere Angaben sind den Erläuterungen zu den einzelnen Bilanzposten und den Positionen der Ergebnisrechnung zu entnehmen. 9. Pensionsrückstellungen Gemäß § 53 Abs. 2 Nr. 4 GemHVO muss die Gemeinde den auf sie entfallenden Anteil an den beim Kommunalen Versorgungsverband Baden-Württemberg (KVBW) auf Grund von § 27 Abs. 4 des Gesetzes über den Kommunalen Versorgungsverband gebildeten Pensionsrückstellungen im Anhang des Jahresabschlusses ausweisen. Laut Auskunft des KVBW beträgt zum 31.12.2022 der Anteil an der Rückstellung beim KVBW für die Gemeinde Baindt 4.496.777 € (siehe Anlagen zum Anhang, Vorjahr 4.441.076 €). Das Ökokonto ist ein naturschutzrechtliches Instrument. Ein Ökokonto ist grundsätzlich kein Vermögensgegenstand. Dabei handelt es sich um ein „virtuelles Guthabenkonto“, das für den Ausgleich späterer Eingriffe in Natur und Landschaft zur Verfügung steht. Der Stand des Ökokontos beträgt voraussichtlich zum 31.12.2022 unverändert 280.002 Ökopunkte (Vorjahr 280.002 Ökopunkte). 44 10. Übersicht über die in das folgende Jahr (2022) übertragenen Ermächtigungen (Finanzrechnung) – Gesamtbetrag Einnahmen 0 € Ausgaben 2.800.000,00 € lfd. Nr. Produkt- sachkonto Bezeichnung Gebildete Ermächtigungs- reste (EUR) 1 1133.0190 S Grundstücksmanagement – Sonstige unbebaute Grundstücke 2.800.000,00 2.800.000,00 11. Übersicht über die übernommenen Bürgschaften zum 31.12.2022 Schuldner Betrag in EUR Ausfallhaftung der Gemeinde Baindt – Ausfallhaftung nach § 88 GemO und den Wohnraumförderbedingungen des Landes Baden-Württemberg – L-Bank 269.926,52 Keine aktuellen Bürgschaftsübernahmen bei Vereinen 12. Übersicht über die in Anspruch genommenen Verpflichtungsermächtigungen Verpflichtungsermächtigungen stellen die Ermächtigung dar, zu Lasten eines künftigen Haushaltsjahres im Finanzhaushalt Verpflichtungen einzugehen, die in späteren Haushaltsjahren zu investiven Auszahlungen führen werden. Soweit solche Verpflichtungsermächtigungen aus dem Haushaltsjahr 2022 daher zum 31.12.2022 bereits in Anspruch genommen waren, stellt dies eine Vorbelastung eines künftigen Haushaltsjahres dar. Sind Verpflichtungen überplanmäßig eingegangen, so ist die Höhe der tatsächlich eingegangenen Verpflichtungen anzugeben. Im Jahr 2022 wurden keine solchen Verpflichtungen eingegangen. Übersicht der VE im Haushaltsjahr 2022 Auftrags- sachkonto Erläuterung / Zweck Ansatz der VE in EUR Inanspruchnahme der VE in EUR Gesamtbetrag laut Haushaltsplan 2022 0,00 13. Übersicht über die Verbindlichkeiten Die Gemeinde Baindt hatte zum 31.12.2022 keine Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen (Geldschulden) vorzuweisen. Die Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen, resultieren aus der gewährten Zuwendung aus dem Landessanierungsprogramm. In der nachfolgenden Tabelle werden die o. g. Verbindlichkeiten (Schuldenübersicht) dargestellt: 45 Art der Schulden am 01.01.2022 zum 31.12.2022 Mehr (+) weniger (-) EUR 1 2 3 4 1.1 Anleihen 0,00 0,00 0,00 1.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 0,00 0,00 0,00 1.2.1 Bund 0,00 0,00 0,00 1.3 Kassenkredite - 0,00 0,00 0,00 1.4. Verbindlichk. aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften 0,00 0,00 0,00 1. Gesamtschulden Kernhaushalt 0,00 0,00 0,00 Im Folgenden werden die Verbindlichkeiten der Gemeinde Baindt aus Lieferungen und Leistungen sowie die sonstigen Verbindlichkeiten dargestellt. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Betrag in EUR 25111240 Verbindlichkeiten aus dem Erwerb von Grundstücken mit Kultur-, Sport-, Freizeit- und Gartenanlagen 2.518,60 25111350 Verbindlichkeiten aus dem Erwerb von Straßen, Wege, Plätze, Verkehrslenkungsanlagen 11.510,82 25111370 Verbindlichkeiten aus dem Erwerb wasserbaulichen Anlagen 5.540,03 25111720 Verbindlichkeiten aus dem Erwerb von Betriebs- und Geschäftsausstattung 410,55 25111960 Verbindlichkeiten aus dem Erwerb von Anlagen im Bau 2.150,69 25113210 Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für die Unterhaltung des unbeweglichen Vermögens 20.061,24 25113220 Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für die Unterhaltung des beweglichen Vermögens 1.453,91 25113240 Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für die Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen 30.926,99 25113250 Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für die Haltung von Fahrzeugen 2.184,73 25113260 Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für besondere Aufwendungen für Beschäftigte 46,45 25113270 Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für besondere Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen 80,33 25113290 Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für sonstige Sach- und Dienstleistungen 4.596,75 25113410 Verbindlichkeiten aus sonstigen Personal- und Versorgungsaufwendungen 2.731,42 25113420 Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Rechten und Diensten - 3.730,00 25113430 Verbindlichkeiten aus Geschäftsaufwendungen 8.771,42 25113440 Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für Steuern, Versicherungen, Schadensfälle, Sonderausgaben - 5.945,02 25113480 Verbindlichkeiten aus besonderen Aufwendungen 32,00 Gesamtbetrag 83.340,91 46 Überzahlungen auf einem Verbindlichkeitskonto stellen Forderungen gegenüber dem Schuldner dar. Als Folge des Saldierungsverbots sind diese Überzahlungen grundsätzlich im Jahresabschluss bilanziell von den Verbindlichkeiten abzusetzen und als Forderungen auszuweisen (umzugliedern). Für Überzahlungen auf einem Forderungskonto gelten diese Grundsätze entsprechend. Diese Form der Darstellung ist derzeit systemtechnisch noch nicht möglich. Deshalb werden weiterhin auf den einzelnen Bilanzkonten negative Werte angezeigt, wenn die Summe dieser Forderungen oder Verbindlichkeiten negativ ist. Sonstige Verbindlichkeiten Betrag in EUR 27929010 Verbindlichkeiten aus der Vorsteuer 0,00 27929020 Verbindlichkeiten aus der Umsatzsteuer 22.292,85 27991400 Vorjahresabgrenzung Verbindlichkeiten aus Personalaufwendungen 1.312,59 27991420 Vorjahresabgrenzung Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 111.051,19 27991430 Vorjahresabgrenzung Verbindlichkeiten aus Transferaufwendungen 11.986,48 27991440 Vorjahresabgrenzung Verbindlichkeiten aus sonstigen ordentlichen Aufwendungen 58.563,36 27994010 Verbindlichkeiten aus Dienstaufwendungen 0,00 27996011 Überweisung Mieten usw. LRA für das Folgejahr 44.577,07 27996012 Spenden allgemein 736,00 27996020 Verwahrgeld 2 108,00 27996030 Fischereischein Anteil Gemeindeverband 170,00 27996031 Führungszeugnisse Anteil Bundeskasse 280,40 27996036 Weiterleitung Zuschuss an Helferkreis Asyl 0,00 27997010 Verbindlichkeiten aus Vorschuss 1 68,00 2799800 Verbindlichkeiten aus Verwahrungen 9.794,71 27998010 Verbindlichkeiten aus Irrtümliche Einzahlungen 0,00 27998030 Verbindlichkeiten aus Verwahrgeld 3 175,80 27998040 Verbindlichkeiten aus Verwahrgeld 4 2.550,00 27998041 Verbindlichkeiten aus Kautionen Mietwohnungen 2.000,00 27998380 Verbindlichkeiten aus abzuführende Lohn-/Kirchensteuer 48.991,11 Gesamtbetrag 314.657,56 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen Betrag in EUR 26114310 Verbindlichkeiten aus Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke 7.856,53 Gesamtbetrag 7.856,53 47 14. Angaben zur Haushaltsstruktur Gem. § 4 Abs. 1 GemHVO ist der Gesamthaushalt in Teilhaushalte zu gliedern. Dabei können die Teilhaushalte nach den vorgegebenen Produktbereichen oder nach der örtlichen Organisationsstruktur gebildet werden. Bei der Gemeinde Baindt wurde der Gesamthaushalt im Jahr 2022 in 3 Teilhaushalte nach Produkten unterteilt: Der Teilhaushalt 1 "Innere Verwaltung" (Produktbereich 11) bündelt alle internen Produktgruppen/ Produkte, die von einer Verwaltungseinheit für die andere Verwaltungseinheit erbracht werden. Bei diesen Produkten werden keine direkten, sondern indirekten Leistungen an den Bürger erbracht. Hierunter fallen Service- und Steuerungsprodukte wie Gemeinderat, Organisation, Personalwesen, Finanzverwaltung, Gebäudemanagement, Grundstücksverwaltung, Bauhof etc. Diese internen Produkte werden größtenteils auf die externen Produkte des Teilhaushalts 2 verrechnet. Der Teilhaushalt 2 "Leistungen für die Bürger" fasst alle externe Produkte (die für die Abnehmer außerhalb der Verwaltung, für die Bürger, erbracht werden) zusammen. Externe Produkte (Produktbereich 12-57). Hierunter fallen alle Produkte, die nicht in den THH1 bzw. THH3 enthalten sind (Standesamt, Klosterwiesenschule, Musikpflege, Kindertagesstätten, Soziale Einrichtungen, Hallen, Räumliche Planung, Bauen und Wohnen etc.). Der Teilhaushalt 3 "Allgemeine Finanzwirtschaft" entspricht dem kameralen Einzelplan 9 und stellt die Finanzierungstätigkeit (Anteil an der Einkommenssteuer, Anteil der Umsatzsteuer, Grundsteuer, Gewerbesteuer und der kommunale Finanzausgleich und die entsprechenden Umlagen) dar. Eine tiefere Gliederung kann, falls es notwendig erscheint, später immer vorgenommen werden. Zum jetzigen Zeitpunkt besteht kein Mehrwert durch die Verwendung einer größeren Anzahl von Teilhaushalten. Jeder Teilhaushalt besteht aus einer Teilergebnis- und Teilfinanzrechnung. Ist eine Produkt- gruppe nur einem Teilhaushalt zugeordnet, wird nur auf Ebene der Produktgruppe eine Teilergebnis- und eine Teilfinanzrechnung dargestellt. Jede Teilfinanzrechnung ist gem. § 4 Abs. 4 Sätze 1 und 2 GemHVO aufgebaut. Es werden alle Investitionen oberhalb von 800,00 EUR gem. § 4 Abs. 4 Satz 4 GemHVO einzeln in den Teilhaushalten dargestellt. 48 15. Sonstige Angaben, Aufstellungsbeschluss Bürgermeister, Fachbediensteter für das Finanzwesen, Gemeinderäte Aufstellungsbeschluss sowie sonstigen Angaben Name, Vorname Aufstellungsbeschluss Die Gemeinde Baindt stellt hiermit den Jahresabschluss zum 31.12.2022 gem. § 95 b Abs. 1 GemO auf. Baindt, den _____________ _______________________ Simone Rürup Bürgermeisterin Sonstige Angaben Bürgermeisterin Simone Rürup Amtsperioden: 20.02.2019 bis 19.02.2027 Fachbediensteter für das Finanzwesen: Wolfgang Abele Seit 15.09.2005 Gemeinderäte: (Letzte Wahl am 26. Mai 2019) Bayer, Heiko FWV Claßen, Antje Die Grünen Graf, Doris Die Grünen Herrmann, Dieter CDU Jaudas, Yvonne FWV Konzett, Stefan FWV Kränkle, Florian FWV Kreutle, Johannes CDU Lins, Volkher CDU Müller, Stefan CDU Renic, Mladen Petar FWV Schad, Jürgen FWV Spiegel, Michael Die Grünen Svoboda, Alexander FWV 49 IV. Rechenschaftsbericht 16. Haushaltsplanung und Entwicklung der Finanzwirtschaft im Haushaltsjahr 2022 Der Gemeinderat hat am 12.01.2021 den Doppelhaushalt 2021/2022 verabschiedet. Das Landratsamt Ravensburg hat mit Erlass vom 25.01.2021 (AZ 06-902.41) die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung bestätigt. Die Haushaltssatzung enthielt genehmigungspflichtigen Bestandteile im Kernhaushalt. Es wurden Kreditaufnahmen in Höhe von 1.000.000 € festgesetzt. Der Kassenkredit in Höhe von 1,5 Mio. EUR war nach § 89 Abs. 3 GemO nicht genehmigungsbedürftig, da er ein Fünftel der im Ergebnishaushalt veranschlagten ordentlichen Aufwendungen nicht überstieg. Die Haushaltssatzung des Doppelhaushaltes 2021/2022 wurde am 29.01.2022 ortsüblich bekannt gegeben. Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2022/2023 wurde im Zeitraum vom 01.02.-09.02.2021 während der üblichen Dienststunden im Rathaus bei der Gemeindekämmerei zur öffentlichen Einsichtnahme ausgelegt. Als Gesamtergebnis des Haushaltsjahres 2022 ergibt sich ein Überschuss i. H. v. 1.577.873,20 €. Der Überschuss des ordentlichen Ergebnisses i. H. v. 1.440.103,15 € wird den bilanziellen Rücklagen zugeführt. Der Überschuss des Sonderergebnisses i. H. v. 137.770,05 € wird der Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses zugeführt. Die Ertragslage kann aus der Ergebnisrechnung abgelesen werden, in der Aufwendungen und Erträge gegenüber gestellt werden. Die Ergebnisrechnung gleicht damit von der Bedeutung her einer kaufmännischen Gewinn- und Verlustrechnung. Allerdings hat der Gesetzgeber sich gezielt gegen die Begriffe „Gewinn“ und „Verlust“ entschieden, da sie den Zielsetzungen der öffentlichen Hand nicht gerecht werden. Im Vordergrund steht die kommunale Aufgabenerfüllung. Erträge und Aufwendungen verändern das Basiskapital der Gemeinde. Sie zeigen dabei im Haushaltsausgleich auf, ob es gelungen ist, den Ressourcenverzehr eines Haushaltsjahres durch Ressourcenzuwächse im gleichen Haushaltsjahr auszugleichen. Im Haushaltsjahr 2022 überstiegen die Erträge den Aufwendungen und es ergibt sich somit eine Überschuss des ordentlichen Ergebnisses i. H. v. 1.440.103,15 €. Das Sonderergebnis beläuft sich auf 137.770,05 €. Zusammen führt dies zu einem Gesamtergebnis von 1.577.873,20 €. Die Überschüsse werden nach den rechtlichen Vorgaben den entsprechenden bilanziellen Rücklagen zugeführt. Ist das ordentliche Ergebnis im Hinblick auf einen Mehrjahreshorizont negativ, so kann geschlussfolgert werden, dass keine generationengerechte Haushaltspolitik betrieben wurde. Umgekehrt kann bei einem ausgeglichenen ordentlichen Ergebnis von einer generationengerechten Haushaltspolitik gesprochen werden. Bei den ordentlichen Erträgen lag der Ansatz für die Gewerbesteuer mit einer Höhe von 2 Mio. € aufgrund Nachzahlungen aus Vorjahren 257.160,97 € über dem Planansatz. Der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer lag 2.842,93 € unter dem Planansatz, die Schlüsselzuweisungen 617.606,30 € und die Kommunale Investitionspauschale 301.718,90 € über dem Plansatz. 50 Gegenüber der ursprünglichen Planung, in der von einem ordentlichen Ergebnis i. H. v. - 681.600,00 € ausgegangen wurde, hat sich damit ein um + 2.121.703,15 € besseres positives Ergebnis beim ordentlichen Ergebnis ergeben. Zu den wesentlichen Aufwendungen im Ergebnishaushalt gehörten die Personalkosten in Höhe von 3,3 Mio. €. Die Personalaufwendungen machten 25 % an den ordentlichen Gesamtaufwendungen des Haushalts aus. Während die Unterhaltungsaufwendungen aufgrund von Verschiebungen eher geringer ausfielen sind die Bewirtschaftungskosten Strom, Reinigung und gebäudebezogene Kosten (Wasser, Abwasser, Versicherung) angestiegen. Der Aufwand für Sach- und Dienstleistungen lag bei 1,51 Mio. € und war um 14,3 % geringer. Die planmäßige Abschreibungen betrugen 1,43 Mio. €. Den größten Aufwandsposten stellten die Transferaufwendungen dar, die 4,65 Mio. € entsprachen. Hierzu gehörten u.a. die Kreisumlage, die Finanzausgleichsumlage, die Gewerbesteuerumlage, die Zuschüsse an Vereine sowie den nichtkommunalen Kindergärten. Das ordentliche Ergebnis belief sich daher auf eine Überdeckung von 1,47 Mio. €, welches sich gegenüber dem ursprünglichen ordentlichen Ergebnis um + 1,87 Mio. € verbessert. Auch das Sonderergebnis verbesserte sich durch außerordentliche Erträge in Höhe aufgrund von Verkäufen: Grundstücksmanagement: außerordentlicher Ertrag: 137.779,05 € Außerordentlicher Ertrag 137.779,05 € Lizenzen: außerordentlicher Aufwand: 1,00 € Technische Anlagen – Sanierung Heizungsverteilung Aufwand Betriebs- und Geschäftsaufwand – Abgang 2,00 € Bauhof, Fahrzeug 1,00 € Grundstücksmanagement: außerordentlicher Aufwand: 18.014,65 € Außerordentlicher Aufwand: - 9,00 € Dadurch kam es im Haushalt zu einem positiven Gesamtergebnis in Höhe von 133.770,05. €. Der Finanzhaushalt sah neben dem Zahlungsmittelüberschuss aus lfd. Verwaltungstätigkeit i. H. v. +2,0 Mio. €, Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 2,98 Mio. € und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von 12,98 Mio. € (Saldo aus Investitionstätigkeit -10 Mio. €) vor. Der veranschlagte Finanzierungsmittelbedarf belief sich somit auf -7,34 Mio. €. Die Auszahlungen für Investitionen konnten im Vergleich zum Planansatz aufgrund Investitionsverschiebungen im Ergebnis mit 12,98 Mio. € abgeschlossen werden. Zu den größten Investitionen zählten der Geh-und Radweg mit Teilleistungen in Höhe von 1.013.309,98 €, Barrierefreie Bushaltestelle Gartenstraße (131.867,52 €), Kauf Grundstücke 1.689.302,62 € (Voken Erweiterung, Bühl, Mehlis) , 50 iPads mit Koffer- und Zusatzausstattung (27.049,18 €), Neukauf Opel Vivaro E (38.134,88) sowie Anzahlung des Löschgruppenfahrzeug in Höhe von 83.500,80 €. Im Bereich der Schulsanierung beziffern sich die Planungskosten in Anlagen im Bau zum 31.12.2022 bei 1.288.249,26 €. Die Sanierung der Toilettenanlage des grünen Gebäudes wurde bzw. wird als lfd. Aufwand verbucht. Für das Nahwärmenetz wurde im BA III 80.465,03 € beglichen. Zudem wurden Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen 2022 zu Jahresende in Höhe von 9 Mio. € (Spareinlagen/Festgeld) getätigt. 51 Der veranschlagte Finanzierungsüberschuss von -5 Mio. € (Erg. -10 Mio. €) stellte den gesamten Bedarf dar, der bis zum Ende des Jahres 2022 aus den vorhandenen liquiden Mitteln der Gemeinde entnommen werden sollte. Da die Gemeinde zum Beginn des Haushaltsjahres 2022 noch über genügend liquide Mittel verfügte, war keine Aufnahme von Krediten geplant. Der Endbestand aus liquiden Mitteln betrug: 335.120,55 €. Der Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit verbesserte sich hierbei um 2,57 Mio. € auf 2,6 Mio. €. Es fehlen noch Schlussrechnungen (Abmangel) beim Geh- und Radweg BA III und Nahwärmeleitungen. Die Schulsanierung wird uns 2023 und 2024 begleiten. Bei den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit wurden 6,6 Mio. weniger als geplant eingenommen, die sich aus geringeren Grundstückserlösen und Zuschüssen ergaben. Die Auszahlungen für Investitionen wurden mit 12,9 Mio. € 1,7 Mio. € weniger als geplant verfügt. Mit der Schulsanierung sowie dem Dorfplatz wurde noch nicht bautechnisch begonnen, jedoch weitere Infrastrukturprojekte planerisch (Geh- und Radweg etc.) fertig gestellt. 9 Mio. wurden in Finanzanlagen/Spareinlagen zu Jahresende angelegt. Somit hat sich der Zahlungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit um 4,9 Mio. € verschlechtert. 17. Erläuterung der Gesamtergebnisrechnung Ordentliche Erträge Das Ergebnis bei den Steuern und ähnliche Abgaben ist im Vergleich zum Planansatz mit einer Steigerung um 340 Tsd. € besser ausgefallen als veranschlagt. Ausschlaggebend waren die Erträge aus der Gewerbesteuer, die um 257 Tsd. € über dem Planansatz lag. Bei der Grundsteuer B kam es ebenfalls zu Planabweichungen. Insgesamt lagen diese Erträge um 44 Tsd. € über dem Planansatz. An Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen wurden 1,24 Mio. € mehr vereinnahmt als erwartet. Insbesondere bei den Schlüsselzuweisungen vom Land sind Mehrerträge eingegangen. Bei den Zuweisungen nach mangelnder Steuerkraft/Schlüsselzuweisungen (+617 Tsd. €) und der Investitionspauschale (+301 Tsd. €) wurde bei den Berechnungen der Schlüsselzahl und der Investitionspauschale für den Planansatz eine höhere Einwohnerzahl und eine etwas höhere Kopfpauschale zugrunde gelegt. Bei den Erträgen aus Auflösung der Sonderposten aus Zuwendungen, Beiträge und Auflösung Grabnutzungsgebühren konnten 36 Tsd. Mehrerträge erzielt werden. Auch bei den öffentlich-rechtlichen Entgelten wurde mehr eingenommen als erwartet. Hierbei lagen die öffentlich-rechtlichen Entgelte um 97 Tsd. € über dem Ansatz. 52 Bei den privatrechtlichen Leistungsentgelten konnten die Erträge um ca. 214 Tsd. € gegenüber dem Planansatz gesteigert werden. Hier lagen die Miet- und Pachterträgen um 126 Tsd. € und die Stromvergütung der BHKW um 39 Tsd. € über den jeweiligen Planansätzen. Insbesondere die Abrechnung der Breitbandpachterträge, Erhöhung der Miete und Nebenkosten im Bereich Asyl- und Obdachlosigkeit waren der Grund für die Erhöhung. Die Kostenerstattungen und Umlagen lagen mit -5 Tsd. € leicht unter und die Zinsen und ähnlichen Erträge mit 10 Tsd. € leicht über dem jeweiligen Planansatz. Bei den Kostenerstattungen und Umlagen waren insbesondere die Erträge für die Erstattungen von auswärtigen Kindern an Baindter Kindergärten mit 32 Tsd. € geringer, jedoch die Erstattung von den Eigenbetrieben um 15 Tsd. € höher. Bei den sonstigen ordentlichen Erträgen wurden 6 Tsd. € mehr erzielt als veranschlagt. Während jedoch bei fast allen sonstigen ordentlichen Erträgen Mehrerträge erzielt werden konnten (z. B. Konzessionsabgaben), waren die Erträge aus Säumniszuschläge um 1.700 € geringer. Die Gesamtsumme der ordentlichen Erträge fiel im Vergleich mit dem Planansatz durch dieser Veränderungen um 1,9 Mio. € höher aus als erwartet. Ordentliche Aufwendungen Die Personalaufwendungen (Kontengruppe 4011-4041) sind im Haushaltsplan gegenseitig deckungsfähig, weshalb auf die einzelnen Abweichungen zwischen Rechnungsergebnis und Haushaltsplan nicht eingegangen wird. Im Haushaltsplan 2022 wurden die Personalaufwendungen mit insgesamt 3.234.750,00 € veranschlagt. Tatsächlich angefallen sind 3.303.987,02 €. Der Haushaltsansatz wurde 69.237,02 € überschritten. Es wurde bei den sonstigen Personalausgaben in Höhe von -30.500 € (Stellenanzeigen, Personalnebenausgaben Konto 4411) um 13.103,26 € mehr als geplant verfügt. 53 Laut Personalamt müssen keine Rückstellungen im Bereich der Personalaufwendungen vorgenommen werden. Es bestehen zum 01.01.2022 weiterhin keine Altersteilzeitrückstellungen. Bei den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen wurde mit 1,54 Mio. € insgesamt 6.670,42 € weniger ausgegeben als veranschlagt. Ausschlaggebend waren hier insbesondere die Planabweichungen bei der Unterhaltung von Grundstücken und baulichen Anlagen (+79.218,02 €). Jedoch ergaben sich Einsparungen beim Winterdienst (-15.621,70 €) und Straßenunterhaltung (-50.016,42 €), Brückenunterhaltung (-30.000,00 €) und Unterhaltung des sonstigen beweglichen Vermögens (-35.113,11 €). Bei den Bewirtschaftungskosten Reinigung (+62.802,14 €) und Fernwärme (+14.748,27 €) ergaben sich 2022 z. T. wesentliche Mehrkosten. Bei den planmäßigen Abschreibungen wurden im Jahr 2022 mit 1.429 Tsd. € 289 Tsd. Mehraufwendungen verzeichnet. Jedoch konnte auch bei den Erträgen nach Auflösung der Sonderposten aus Zuwendungen und Beiträgen mit 403 Tsd. 36 Tsd. Mehrerträge erzielt werden. Die angefallen Zinsen und ähnliche Aufwendungen liegen bei 20 Tsd. €. Es handelt sich um Verwahrentgelte welche an die örtlichen Banken bezahlt werden müssen. Bei den Transferaufwendungen wurden im Jahr 2022 geringere Aufwendungen gegenüber dem Planansatz von 554 Tsd. € verzeichnet. Die geringere Kreis- und FAG- Umlage sowie fehlende Abrechnungen im Kindergartenbereich waren die Ursache. Bei den sonstigen ordentlichen Aufwendungen wurden 11 Tsd. € mehr ausgegeben, als im Haushaltsplan angesetzt waren. Bauleitplanungskosten (+45.159,23 €) waren ursächlich. Einsparungen ergaben sich bei Versicherungen, Erstattungszinsen Gewerbesteuer, sowie bei der Deckungsreserve. Die Gesamtsumme der ordentlichen Aufwendungen fiel im Vergleich mit dem Planansatz durch diese Veränderungen um 21 Tsd. € geringer aus als erwartet. Ordentliche Erträge Ergebnis 13.046.986,43 € - Planansatz 11.103.700,00 € Differenz 1.943.286,43 € Ordentliche Aufwendungen Ergebnis 11.606.883,28 € - Planansatz 11.785.300,00 € Differenz -178.416,72 € Ordentliches Ergebnis Ordentliche Erträge 13.046.986,43 € Ordentliche Aufwendungen 11.606.883,28 € Ordentl. Erg. laut Haushaltsrechn. 1.440.103,15 € Das ordentliche Ergebnis ist die wichtigste Kennzahl des Ergebnishaushalts und zeigt an, ob der Haushaltsausgleich und damit der Ausgleich von Ressourcenverzehr und Ressourcenaufkommen erreicht werden kann. 54 Der Gemeinde Baindt ist es im vierten Jahr seit der Umstellung auf das Neue Kommunale Haushaltsrecht gelungen, den Ressourcenverbrauch aus dem ordentlichen Ergebnis und darüber hinaus einen Überschuss zu erwirtschaften. Demnach weist das ordentliche Ergebnis eine Zuführung von rund 1,4 Mio. € aus. Sonderergebnis Die Differenz zwischen außerordentlichen Erträgen und außerordentlichen Aufwendungen wird im außerordentlichen Ergebnis, auch Sonderergebnis genannt, dargestellt. Außerordentliche Erträge konnten minimal aus der Abschöpfung von Wertzuwächsen bei Grundstücksverkäufen und sonstigen außerordentlichen Erträgen in Höhe von 137.779,05 € erzielt werden. Bei den Grundstücksverkäufen trug der Verkauf von Grundstücken im Gewerbegebiet Mehlis Erweiterung zu dem positiven Ergebnis bei. Den außerordentlichen Erträgen stehen außerordentliche Aufwendungen von 9,00 € gegenüber. Hierunter fällt insbesondere der Abgang von Anlagevermögen. Das positive Sonderergebnis wird der Rücklage aus Sonderergebnissen zugeführt. Saldiert schließt das Sonderergebnis positiv mit 137.770,05 € ab. Gesamtergebnis Ordentliches Ergebnis lt. Haushaltsrechnung 1.440.103,15 € Sonderergebnis lt. Haushaltsrechnung 137.770,05 € Gesamtergebnis lt. Haushaltsrechnung 1.577.873,20 € Ergebnisverwendung Das diesjährige positive Gesamtergebnis in Höhe von 1.577.873,20 € wird gem. § 25 Abs. 3 GemHVO in die Rücklage aus Überschüssen zugeführt. 55 Erläuterungen erheblicher Abweichungen des Jahresergebnisses von den Haushaltsplanansätzen Die einzelnen Abweichungen der Jahresergebnisse von den Haushaltsansätzen sind aus der Haushaltsrechnung ersichtlich. Die Abweichungen mit Beträgen über 3.000 € werden nachfolgend erläutert. Sofern es sich um über- bzw. außerplanmäßige Aufwendungen bis zu 3.000 € im Einzelfall handelt, ist gemäß § 11 der gemeindlichen Hauptsatzung der Bürgermeister zu deren Zustimmung zuständig. Darüber hinausgehende überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen bedürfen der Zustimmung durch den Gemeinderat. Ergebnishaushalt Kosten für die Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen 4211 Die Kosten für die Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen wurden im Haushaltsplan ebenfalls für gegenseitig deckungsfähig erklärt. Insgesamt waren 200.600,00 € veranschlagt, tatsächlich ausgegeben wurden dagegen 279.818,05 € (Vj. 572.875,04 €). Der Planansatz wurde somit um 79.218,05 € überschritten. Der Unterhaltungsaufwand des Sportsplatzes mit 73.410,70 (+58.410,70 €) schlägt hier zu Buche. Die eingegangenen Rechnungen der Toilettensanierung des grünen Gebäudes 2022 wurden mit der Schlussrechnung als Unterhaltungsaufwand verbucht. Der Unterhaltungsaufwand der Klosterwiesenschule wurde um 16.745,35 € überzogen. Bewirtschaftungskosten 4241 Die Bewirtschaftungskosten waren im Haushaltsplan mit 470.050 € veranschlagt, tatsächlich ausgegeben 520.957,46 €. Strom- und Heizungskosten sind gemeinsam nur minimal höher wie die Reinigungskosten. Bei den Leistungen der Reinigung sollte gespart werden. Bei den Heizungskosten (Kontierung 4241.1000) waren 76.900 € Planansatz vorgesehen. Es wurde 91.648,27 € (Vj. 84.320,04 €) verfügt. Die höheren Aufwendungen gegenüber dem Planansatz betrugen somit 14.748,27 €. 56 An Stromkosten für Gemeindegebäude (Kontierung 4241.3000) waren 164.050,00 € eingeplant. Die Gemeinde Baindt bezieht seit dem 01.01.2013 zu 100 % Ökostrom für Ihre Liegenschaften. Im Ergebnis hat man aufgrund hohen Stromkosten im Bereich Asyl mit 113.774,03 € (Vj. 131.408,15 €) 50.275,97 € geringere Aufwendungen als im Planansatz. Die Senkung der kommunalen Stromkosten ist unter anderem Einsparungen im Rahmen des Gas- und Stromengpass (HomeOffice, 19 Grad Regelung, Vorgaben etc.) geschuldet. Bei den Reinigungskosten (Kontierung 4241.2000) waren 133.100 € veranschlagt. Das Ergebnis schloss aufgrund höheren Aufwendungen 195.902,14 € (Vj. 159.722,69 €) 62.802,14 € höher. Hier sollte angedacht werden, Reinigungsintervalle zu reduzieren und auch eine Reinigung mit eigenem Personal anzustreben. 57 Die Nebenkosten (Versicherung, Wasser-/Abwasser sowie Abfall, 4241.4000) lagen u. a. wegen der Asyl- und Obdachlosenunterbringung mit 119.633,02 € (Vj. 96.075,12 €) über dem Ansatz von 96.000 €. Geschäftsaufwendungen .Konten 44311: Bei den Geschäftsaufwendungen (Bürobedarf, Post- und Fernmeldegebühren, Amtsblatt, EDV-Aufwand, Dienstreisen und Sachverständigen- und Gerichtskosten) wurde der Planansatz von 170.300,00 € mit 210.873,62 € (Vj. 204.786,69 €) um 40.573,62 € überschritten. Insbesondere bei der Dienstleistung Personalwesen vom Rechenzentrum und dvv Meldeportal ergaben sich erhebliche Mehrausgaben. Interne Leistungsverrechnungen .3811 / 4811 Nach § 14 der Gemeindehaushaltsverordnung ist als Grundlage für die Verwaltungs- steuerung sowie für die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit und Leistungsfähigkeit der Verwaltung für alle Aufgabenbereiche nach den örtlichen Bedürfnissen eine Kosten- und Leistungsrechnung zu führen. Die interne Leistungsverrechnung dient dazu, den Leistungsaustausch zwischen verschiedenen Teilhaushalten abzubilden. Aufwendungen oder Erträge, die in einem Teilhaushalt 1 im Zusammenhang mit der Erstellung einer Leistung, die als Vorleistung für den Teilhaushalt 2 erbracht wird, anfallen, sind auf Grundlage von Verrechnungspreisen in Höhe der Selbstkosten weiterzugeben und führen so zu nicht zahlungswirksamen Erträgen bzw. Aufwendungen. Dadurch wird die Verantwortung für die Vorleistungen hinsichtlich Budgetierung und Kontrolle vom Teilhaushalt der Erstellung auf den Teilhaushalt der Verwendung übertragen. Die Erträge und Aufwendungen aus interner Leistungsverrechnung sind für jeden Teilhaushalt getrennt anzugeben. Für die Buchung werden die Kontenarten 3811 und 4811 vorgesehen. 58 Die internen Leistungsverrechnungen waren im Ansatz im Haushaltsjahr 2022 in Höhe von 1.971.300 € vorgesehen. Es wurden insgesamt 1.832.947,60 € verrechnet. Wesentlicher Faktor bei den inneren Verrechnungen ist die Umlegung der Aufwendung vom Produktbereich 11 mit Ausnahme des Produkts 1133 auf die einzelnen auf die Produkte des Teilhaushaltes 2 des Gemeindehaushaltes. Im Haushaltsplan wurden die Gesamtkosten des Bauhofes bei Produkt 1125. veranschlagt und entsprechend den zeitmäßigen Anteilen auf die einzelnen Abschnitte verrechnet. Der Verrechnungsstundensatz des Bauhofs beträgt 2022 72,22 € (Vj. 70,46 €), 51,21 € Personalkostenanteil (Vj. 49,99 €), 21,01 € (Maschinenkostenanteil Vj. 20,48 €). Beim Rechnungsabschluss wurden dann die tatsächlich angefallenen höheren Kosten des Bauhofes entsprechend den Stundennachweisen aus dem Bauhofprogramm auf die einzelnen Produkte aufgeteilt. Des Weiteren werden zukünftig die Leistungen der Querschnittsämter auch auf die entsprechenden Kostenstellen verteilt. Verwaltungskostenbeiträge Konto 3485 Geplant waren Verwaltungskostenbeiträge bzw. Erstattungen von öffentlichen wirtschaftlichen Unternehmen (Eigenbetrieb Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung, BHKW inkl. Nahwärmenetz für Verwaltungsleistungen, Bauhof, Asyl) in Höhe von 154.500 €. Abgerechnet wurden 170.300,32 €. Aufführung erheblicher Abweichungen des Jahresergebnisses von den Haushaltsplanansätzen. Die jeweiligen bewirtschaftenden Stellen sind für die Überziehungen verantwortlich und können diese erläutern. Teilhaushalt 1: Produkt 1110 – Steuerung und Organisation (Gemeinderat / Bürgermeister) 1110.42792 Dankeschönfest Ehrenamtliche, Sportler- u. Blutspenderehrung (+) 6.006,87 € Ansatz: 0,00 €; tatsächlich verfügt: 6.006,87 € Aufgrund der Corona-Pandemie hat sich das Ehrenamtsfest von 2021 auf 2022 verschoben. 1110.42720 Aufwendungen für EDV (+) 3.528,94 € Ansatz: 0,00 €; tatsächlich verfügt; 3.528,94 € 1110.44210 Aufwendungen für ehrenamtliche und sonstige Tätigkeit (-) 7.556,00 € Ansatz: 18.000,00 €; tatsächlich verfügt 10.444,00 € Produkt 1114 – Presse Öffentlichkeitsarbeit Mitteilungsblatt Repräsentationen Bürobedarf 1114.34210 Erträge aus Verkauf (+) 8.808,00 € Ansatz: 15.200,00 €; tatsächlich verfügt: 24.008,00 € Produkt 1120 – Zentrale Dienstleistungen, EDV und Telekommunikation 1120.42720 Aufwendungen für EDV (+) 7.404,84 € Ansatz: 15.700,00 €; tatsächlich verfügt: 23.104,84 €. 1120.47110 Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände (+) 3.834,28 € Ansatz: 16.000,00 €; tatsächlich verfügt: 19.834,28 €. 59 Produkt 1121 – Personalwesen 1121.44410 Steuern, Versicherungen, Schadensfälle, Sonderabgaben (+) 8.327,13 € Ansatz: 41.000,00 €; tatsächlich verfügt: 49.327,13 €. 1121.31410 Zuweisungen vom Land (+) 6.584,00 € Ansatz: 0,00 €; tatsächlich verfügt: 6.584,00 €. 1121.44110 Sonstige Personal- und Versorgungsaufwendungen (-) 6.531,94 € Ansatz: 12.500,00 €; tatsächlich verfügt: 5.968,06 €. 1121.44311 Allgemeine Geschäftsaufwendungen (+) 373,00 € Ansatz: 30.000,00 €; tatsächlich verfügt: 30.373,00 €. Produkt 1122 – Finanzverwaltung, Kasse, Abgabenwesen 1122.34850 Erträge aus Kostenerstattungen, Kostenumlagen von (+) 4.999,56 € verbundenen Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen Ansatz: 67.500,00 €; tatsächlich verfügt: 72.499,56 €. 1122.44316 Sachverständigen-, Gerichts- und (-) 3.597,14 € ähnliche Kosten Geschäftsaufwendungen Ansatz: 5.000,00 €; tatsächlich verfügt: 1.402,86 €. 1122.43730 Umlage an die Gemeindeprüfanstalt (-) 6.499,36 € Ansatz: 10.000,00 €; tatsächlich verfügt: 3.500,64 €. 1122.42611 Aus- und Weiterbildung (-) 8.645,24 € Ansatz: 10.000,00 €; tatsächlich verfügt: 1.354,76 €. 1122.44820 Erstattungszinsen Gewerbesteuer (-) 9.968,00 € Ansatz: 10.000,00 €; tatsächlich verfügt: 32,00 €. Produkt 1124 – Gebäude- und Energiemanagement, Rathaus 1124.42412 Gebäudereinigung Aufwand (+) 4.625,19 € Ansatz: 24.000,00 €; tatsächlich verfügt: 28.625,19 €. 1124.44316 Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche (-) 17.905,00 € Kosten Geschäftsaufwendungen Ansatz: 18.500,00 €; tatsächlich verfügt: 595,00 €. Produkt 1125 – Kostenrechnende Einrichtung Bauhof Im Produkt 1125 war ein Kostendeckungsgrad von öffentlichen wirtschaftlichen Unternehmen (Eigenbetrieb Wasserversorgung und Eigenbetrieb Abwasser) von 44.000 € geplant. Der Kostendeckungsgrad betrug aufgrund von Zeitaufschrieben 57.677,02 € . Wesentlicher Faktor bei den internen Leistungsverrechnungen ist die Umlegung der Aufwendungen des Bauhofes anhand von Zeitaufschrieben auf die einzelnen Produkte des Gemeindehaushaltes. Die internen Leistungsverrechnungen Bauhofes sind mit dem Bauhofprogramm nach Kostenstellen genau darstellbar. Ziel des Bauhofprogramms ist es, die Wirtschaftlichkeit des Bauhofes nachzuweisen und eine genauere Zuordnung zu Kostenstellen vorzunehmen. Um genaue Auswertungen zu fahren, hängt der Erfolg von den Aufschrieben der Bauhofmitarbeiter und der Führung des Bauhofs ab. Der Verwaltungsaufwand mit der Dokumentation und Erfassung sollte sich dennoch weiter in Grenzen halten. Die wesentlichen Abweichungen im Produkt Bauhof erläutern sich wie folgt: 60 1125.47110 Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände (+) 25.951,60 € Ansatz: 60.000,00 €; tatsächlich verfügt: 85.951,60 €. 1125.34850 Erträge aus Kostenerstattungen, Kostenumlagen (+) 13.677,02 € Von verbundene Unternehmen Ansatz: 44.000,00 €; tatsächlich verfügt: 57.677,02 €. 1125.4251009 RV-GB 38 Haltung von Fahrzeugen (-) 4.297,52 € Ansatz: 8.000,00 €; tatsächlich verfügt: 3.702,48 €. 1125.4251011 RV-HU 61 Haltung von Fahrzeugen (-) 8.453,58 € Ansatz: 10.000,00 €; tatsächlich verfügt: 1.546,42 €. Veränderungen im Produkt 1133 Grundstücksmanagement: 1133.34110 Mieten und Pachten (+) 7.642,95€ Ansatz: 20.000,00 €; tatsächlich verfügt: 27.642,95 €. 1133.42414 Aufwand für gebäudebezogene Kosten (Versicherung, Abfall (+) 5.501,76 € Wasser, Grundsteuer) Ansatz: 9.000,00 €; tatsächlich verfügt: 14.517,76 €. 1133.42110 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen (-) 8.634,45 € Ansatz: 12.000,00 €; tatsächlich verfügt: 3.365,55 €. 1133.47110 Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände (-) 18.941,00 € Ansatz: 40.000,00 €; tatsächlich verfügt: 21.059,00 €. Produkt 1210 – Statistik und Wahlen 1210.44311 Allgemeine Geschäftsaufwendungen (-) 9.187,36 € Ansatz: 14.200,00 €; tatsächlich verfügt: 5.012,64 €. Produkt 1222 – Einwohnerwesen 1222.44311 Allgemeine Geschäftsaufwendungen (+) 28.135,15 € Ansatz: 7.000,00 €; tatsächlich verfügt: 35.135,15 €. Feuerwehr – Produkt 1260 Im Produkt Feuerwehr war ein Zuschussbedarf von 166.050 € eingeplant. Das Rechnungsergebnis geht aufgrund von höheren Erträgen und geringeren internen Leistungsverrechnungen von einem Zuschussbedarf in Höhe von 157.045,81 € aus. Dies entspricht einem geringeren Zuschussbedarf in Höhe von 9.004,19 €. 126.47110 Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände (+) 8.918,79 € Ansatz: 34.000,00 €; tatsächlich verfügt: 42.918,79 €. 1260.3321001 Kostenersätze Feuerwehr (+) 7.354,80 € Ansatz: 12.000,00 €; tatsächlich verfügt: 19.354,80 €. 61 1260.42710 Besondere Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen (+) 4.999,03 € Ansatz: 6.000,00 €; tatsächlich verfügt: 10.999,03 €. 1260.42110 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen (+) 4.464,10 € Ansatz: 2.000,00 €; tatsächlich verfügt: 6.464,10 €. 1260.42919 Jugendfeuerwehr Aufwendungen (-) 3.954,28 € Ansatz: 5.500,00 €; tatsächlich verfügt: 1.545,72 €. 1260.42612 Dienst- und Schutzbekleidung (-) 4.042,88 € Ansatz: 8.100,00 €; tatsächlich verfügt: 4.057,12 €. Produkt 127001 – DRK-Heim / Vereine Baindter Straße 48/1 Rettungsdienst 127001.34610010 Mietneben-/Betriebskosten (-) 3.033,80 € Ansatz: 7.500,00 €; tatsächlich verfügt: 4.466,20 € 127001.42413 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand (-) 7.777,69 € Ansatz: 10.000,00 €; tatsächlich verfügt: 2.222,31 € Teilhaushalt 2: Produkt 211001: Klosterwiesenschule, Grundschule Baindt: Die Produkte der Schule wurden wie bereits in den Vorjahren in mehrere Kernbereiche geteilt. Zum einen der Schulbereich Klosterwiesenschule (Produkt 211001), Projekt Schulreifes Kind (Produkt 211002), Schulsozialarbeit (Produkt 215004) und zusätzlich in einen Betreuungsbereich mit verlässlicher Grundschule und Ganztagesbetreuung (Produkt 215003). Der Zuschussbedarf lag aufgrund höherer Abschreibungen (Sonder-AfA bei gelbem Gebäude) und Schlussrechnungen der Toilettensanierung im grünen Gebäude bei 926.585,11 € (Plan 584.800 €, beim Betreuungsangebot inkl. interne Leistungsverrechnungen (215003) bei 48.674,64 € (Planansatz 93.500 €). 211001.47110 Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände (+) 194.291,43 € Ansatz: 126.000,00 €; tatsächlich verfügt: 320.291,43 €. 211001.42411 Fernwärme / Heizung (+) 28.183,72 € Ansatz: 34.000,00 €; tatsächlich verfügt: 62.183,72 €. 211001.42412 Gebäudereinigung Aufwand (+) 34.076,00 € Ansatz: 40.000,00 €; tatsächlich verfügt: 74.076,00 €. 211001.42110 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen (+) 16.745,35 € Ansatz: 25.000,00 €; tatsächlich verfügt: 41.745,35 €. 211001.44317 Allgemeine Geschäftsaufwendungen (Gebühren etc.) (+) 5.152,63 € Ansatz: 8.000,00 €; tatsächlich verfügt: 13.152,63 €. 211001.31480 Zuweisungen und Zuschüsse für ldf. Zwecke von (+) 4.900,00 € übrigen Bereichen Ansatz: 0,00 €; tatsächlich verfügt: 4.900,00 €. 211001.44311 Allgemeine Geschäftsaufwendungen (+) 4.230,33 € Ansatz: 7.500,00 €; tatsächlich verfügt: 11.730,00 €. 211001.443141 Portokosten Geschäftsaufwendungen (-) 4.283,25 € Ansatz: 4.500,00 €; tatsächlich verfügt: 216,75 €. 62 211001.31610 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten (-) 9.899,00 € Ansatz: 33.800,00 €; tatsächlich verfügt: 23.901,00 €. 211001.31410 Zuweisungen vom Land (-) 12.000,00 € Ansatz: 12.000,00 €; tatsächlich verfügt: 0,00 €. 211001.42413 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand (-) 14.581,51 € Ansatz: 19.000,00 €; tatsächlich verfügt: 4.418,49 €. 211001.44410 Steuern, Versicherungen, Schadensfälle, Sonderabgaben (-) 28.899,05 € Ansatz: 32.500,00 €; tatsächlich verfügt: 3.600,95 €. – Die Rechnung der Unfallkasse wurde auf Konto 4041 verbucht. Betreuungsangebot – Ganztagesbetreuung – Kernzeitbetreuung Produkt 215003 Die Betreuungsangebote an der Klosterwiesenschule werden gut angenommen. Der Zuschussbedarf inkl. interner Leistungsverrechnungen liegt besser als geplant (RE 48.674,64 €, Plan 93.500 €). Die Nebenkosten (Heizung, Strom, Versicherung) bei der Ganztagesbetreuung befinden sich aufgrund schwieriger Trennung weiterhin beim Schulbereich. 215003.31416 Zuschuss verlässliche Grundschule (+) 25.396,26 € Ansatz: 23.100,00 €; tatsächlich verfügt: 48.496,26 €. 215003.33212 Elternbeiträge für Essen Ganztagesbetreuung (+) 18.025,26 € Ansatz: 39.000,00 €; tatsächlich verfügt: 57.025,60 €. 215003.44311 Allgemeine Geschäftsaufwendungen (+) 18.489,80 € Ansatz: 43.000,00 €; tatsächlich verfügt: 61.489,80 €. 215003.34831 Elternbeiträge für Betreuungsangebot und Grundschule (+) 10.415,00 € Ansatz: 14.500,00 €; tatsächlich verfügt: 24.915,00 €. 215003.429145 Projekt Bläserklasse (-) 4.749,36 € Ansatz: 25.000,00 €; tatsächlich verfügt: 20.250,64 €. 215003.44210 Aufwendungen für ehrenamtliche Tätigkeit (-) 7.371,51 € Ansatz: 19.500,00 €; tatsächlich verfügt: 12.128,49 €. 215003.31410 Zuweisungen vom Land (-) 14.500,00 € Ansatz: 19.500,00 €; tatsächlich verfügt: 5.000,00 €. Produkt 2620 – Musikpflege 2620.3411001 Mietnebenkosten (+) 5.441,80 € Ansatz: 0,00 €; tatsächlich verfügt: 5.441,80 €. 2620.34110 Mieten und Pachten (+) 5.097,80 € Ansatz: 0,00 €; tatsächlich verfügt: 5.097,80 €. Produkt 2810 – Sonstige Kulturpflege 2810.42798 Narrenumzug 2-jährig (-) 3.500,00 € Ansatz: 3.500,00 €; tatsächlich verfügt: 0,00 €. 63 Produktbereich Asyl- und Obdachlosenbetreuung inkl. interne Leistungsverrechnungen: Unterprodukt Bezeichnung Plan 2022 Erg. 2022 Nettoressourcen- bedarf Boschstraße 1/5, Obdachlosenunterkunft -42.350,00 -19.979,55 Boschstraße 1/7, Anschlussunterbringung -10.550,00 +4.593,12 Friesenhäuslerstr. 12, Anschlussunterbringung -30.950,00 +3.067,04 Klosterhof 4, Anschlussunterbringung -25.150,00 -23.099,98 Küferstraße 8, Anschlussunterbringung -22.200,00 -10.934,17 Rosenstraße 8, Anschlussunterbringung +1.450,00 4.006,38 Buchenstraße 12, Anschlussunterbringung -4.900,00 -22.365,00 Unterbringung ukrainische Geflüchtet 0,00 -6.510,09 Asylbewerberhelferkreis 0,00 0,00 Summe: -134.650,00 € -71.222,25 € Der Produktbereich Anschlussunterbringung von Asylbewerbern schließt 2022 mit inkl. der Integrationspauschale und internen Leistungsverrechnungen, sowie Erhöhungen der Miet- und Nebenkosten inkl. Abschreibung und Verzinsung der Objekte mit einem Defizit ab. Betrachtet man die Produkte 3140051-3140077 Asyl- und Flüchtlings- sowie Obdachlosenunterbringung ohne interne Leistungsverrechnungen und weisen sie einen Überschuss aus. Abschreibungen und Verzinsung der Objekte in der Küferstraße, Boschstraße und Klosterhof wurden durchgebucht. Die kalkulierten Sätze der Satzung für Benutzung der Obdachlosen- und Asylbewerberunterkünfte wurden aufgrund der hohen Nebenkosten angehoben. Die Belegung der Unterkünfte obliegt dem Hauptamt. Die Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte der Gemeinde sind öffentlich-rechtliche Einrichtungen im Sinne des §10 Gemeindeordnung, die Entgeltregelung richtet sich somit ausschließlich nach den Bestimmungen des Kommunalabgabengesetzes (KAG). Die Gebühren müssen vom Hauptamt auf der Grundlage einer Gebührenkalkulation festgesetzt werden. Das Äquivalenzprinzip erfordert in Verbindung mit dem Gleichheitsgrundsatz, dass die Benutzungsgebühr im Allgemeinen nach dem Umfang der Nutzung bemessen wird, so dass bei in etwa gleicher Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung etwa gleich hohe Gebühren und bei unterschiedlicher Benutzung diesen Unterschieden in etwa entsprechende Gebühren erhoben werden. Das Äquivalenzprinzip gebietet daher, dass die Abgabe in ihrer Höhe in einem bestimmten Verhältnis zur Leistung des Einrichtungsträgers stehen muss. Bei der Berechnung der Benutzungsgebühr ist aber die Orientierung an der ortsüblichen Vergleichsmiete notwendig. 64 Bei der Kalkulation der Benutzungsgebühren sind vom Hauptamt folgende Kosten bei einer Belegung von 100 % zu berücksichtigen - Kosten der Gebäudeunterhaltung - Grundsteuer - Versicherungen (Gebäudebrand) - Unterkunftsbezogene Verwaltungskosten - Kalkulatorische Kosten für Abschreibung und Verzinsung - Auflösung von Ertragszuschüssen analog der Abschreibungen - Personalkosten inkl. Gemeinkosten (Bauhof, Verwaltung) U.a. ergab es sich im Bereich Asyl- und Obdachlosenunterkunft folgende Abweichungen: 3140051.34110 Mieten und Pachten (+) 3.770,72 € Ansatz: 17.000,00 €; tatsächlich verfügt: 20.770,72 €. 3140051.42413 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand (-) 10.013,41 € Ansatz: 20.500,00 €; tatsächlich verfügt: 10.486,59 €. 3140071.34110 Mieten und Pachten (+) 5.772,92 € Ansatz: 25.000,00 €; tatsächlich verfügt: 30.772,92 €. 3140071.42413 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand (-) 1.529,47 € Ansatz: 3.500,00 €; tatsächlich verfügt: 1.970,53 €. 3140072.34110 Mieten und Pachten (+) 24.184,34 € Ansatz: 42.000,00 €; tatsächlich verfügt: 66.184,34 €. 3140072.3461001 Mietneben-/Betriebskosten (+) 3.866,58 € Ansatz: 30.500,00 €; tatsächlich verfügt: 34.366,58 €. 3140072.42413 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand (-) 9.948,44 € Ansatz: 32.000,00 €; tatsächlich verfügt: 22.051,56 €. 3140073.4711 Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände (+) 18.444,00 € Ansatz: 7.000,00 €; tatsächlich verfügt: 25.444,00 €. 3140073.42413 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand (-) 11.201,62 € Ansatz: 19.000,00 €; tatsächlich verfügt: 7.798,38 €. 3140074.4711 Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände (+) 13.518,00 € Ansatz: 5.000,00 €; tatsächlich verfügt: 18.518,00 € 3140074.34110 Mieten und Pachten (+) 12.453,80 € Ansatz: 8.500,00 €; tatsächlich verfügt: 20.953,80 €. 3140074.3461001 Mietneben-/Betriebskosten (+) 4.390,64 € Ansatz: 6.400,00 €; tatsächlich verfügt: 10.790,64 €. 3140074.42414 Aufwand für gebäudebezogene Kosten (Versicherung, (+) 4.209,03 € Abfall, Wasser, Grundsteuer) Ansatz: 1.500,00 €; tatsächlich verfügt: 5.5709,03 €. 3140075.42414 Aufwand für gebäudebezogene Kosten (Versicherung, (+) 11.693,94 € Abfall, Wasser, Grundsteuer) Ansatz: 4.300,00 €; tatsächlich verfügt: 15.993,94 €. 65 3140075.34110 Mieten und Pachten (+) 5.694,45 € Ansatz: 19.500,00 €; tatsächlich verfügt: 25.194,45 €. 3144075.42310 Miete und Pachten (-) 8.686,46 € Ansatz: 15.000,00 €; tatsächlich verfügt: 6.313,54 €. 3140076.3461001 Mietneben-/ Betriebskosten (-) 7.600,00 € Ansatz: 8.000,00 €; tatsächlich verfügt: 400,00 € 3140076.34110 Mieten und Pachten (-) 8.152,57 € Ansatz: 11.000,00 €; tatsächlich verfügt: 2.847,43 €. 3140077.34110 Mieten und Pachten (+) 26.136,08 € Ansatz: 0,00 €; tatsächlich verfügt: 26.136,08 €. 3140077.42310 Mieten und Pachten (+) 17.927,75 € Ansatz: 0,00 €; tatsächlich verfügt: 17.927,75 € 3140077.3461001 Mietneben-/ Betriebskosten (+) 13.429,45 € Ansatz: 0,00 €; tatsächlich verfügt: 13.429,45 €. 3140077.42414 Aufwand für gebäudebezogene Kosten (Versicherung, (+) 7.665,74 € Abfall, Wasser, Grundsteuer) Ansatz: 0,00 €; tatsächlich verfügt: 7.665,74 €. 3140077.42220 Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen (+) 6.274,76 € Ansatz: 0,00 €; tatsächlich verfügt: 6.274,76 € Produkt 31801 – Betreuung und Förderung der Integration von Flüchtlingen 31801.4012 Beschäftigte Dienstaufwendungen (+) 73.410,00 € Ansatz: 0,00 €; tatsächlich verfügt: 73.410,00 €. 31801.31410 Zuweisungen vom Land (+) 55.699,08 € Ansatz: 0,00 €; tatsächlich verfügt: 55.699,08 €. Im Integrationsmanagement gingen noch Restzahlungen (Zuschüsse aus Vorjahren sowie Zahlungen aus dem Integrationspakt) außerplanmäßig ein. Produktbereich 36 Kindergärten: Der Zuschussbedarf im Produktbereich 36 „Kommunale und Nichtkommunale Kindergärten“ ist gegenüber Vorjahren weiterhin auf höherem Niveau In der Planung war ein Nettoressourcenbedarf in Höhe von -1.481.900 € angesetzt. Das Ergebnis beziffert sich aufgrund minimal geringeren internen Leistungsverrechnungen, fehlender Abrechnung von nichtkommunalem Kindergarten und höheren Zuschüssen auf -1.380.784,24 €. Unterprodukt Bezeichnung Plan 2022 Erg. 2022 Nettoressourcen- bedarf Tageseinr. f. Kinder, Kiga Sonne, Mond und Sterne 984.100,00 912.097,39 Tageseinr. f. Kinder, Kiga St. Martin 322.150,00 354.312,72 Tageseinr. f. Kinder, Waldorfkindergarten 143.150,00 102.653,29 Tageseinr. f. Kinder, Tagesmütter / interkommunaler Kostenausgleich 32.500,00 11.720,84 Summe: 1.481.900 € 1.380.784,24 € 66 Im Bereich der Kindergarten ist weiterhin nicht zu verkennen, dass der frühkindliche Bildungsbereich in den letzten Jahren im Abmangel sehr stark angestiegen ist. Produkt 3650010110 – Kommunaler Kindergarten Sonne, Mond und Sterne Beim kommunalen Kindergarten Sonne, Mond und Sterne war im Produkt mit der Endung 10 ein Zuschussbedarf (inkl. interne Leistungsverrechnungen) in Höhe von 984.100,00 € geplant. Aufgrund der etwas höheren Erträgen und geringeren internen Leistungsverrechnungen betrug der Zuschussbedarf 2022 912.097,39 (Vj. 793.711,03 €). Der Kostendeckungsgrad des Kindergarten Sonne, Mond und Sterne betrug ohne interne Leistungsverrechnungen (Verwaltungsaufwand, Kalk. Zins) 52,78 % (Vj. 54,70 %). Der Kostendeckungsgrad der Elternbeiträge beträgt 12,01 % (Vj. 12,90%). 365001011.31410 Zuweisungen vom Land (+) 160.835,58 € Ansatz: 380.000,00 €; tatsächlich verfügt: 540.835,58 €. 365001011.31480 Zuweisungen und Zuschüsse (+) 72.966,00 € für laufende Zwecke von übrigen Bereichen Ansatz: 0,00 €; tatsächlich verfügt: 72.966,00 €. 365001011.33211 Elternbeiträge für die Betreuung von Kindern über (+) 63.384,00 € 3 Jahre - Kindergarten Sonne, Mond und Sterne Ansatz: 80.000,00 €; tatsächlich verfügt: 143.384,00 €. 365001011.42412 Gebäudereinigung Aufwand (+) 27.589,53 € Ansatz: 35.000,00 €; tatsächlich verfügt: 62.589,53 €. 365001011.42611 Aus- und Weiterbildung (+) 20.730,51 € Ansatz: 4.500,00 €; tatsächlich verfügt: 25.230,51 €. 365001011.47110 Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände (+) 12.396,28 € Ansatz: 67.000,00 €; tatsächlich verfügt: 79.396,28 € 365001011.31610 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten (+) 10.116,90 € Ansatz: 850,00 €; tatsächlich verfügt: 10.966,90 € 365001011.42710 Besondere Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen (+) 8.100,00 € Ansatz: 0,00 €; tatsächlich verfügt: 8.100,00 €. 365001011.44110 Sonstige Personal- und Versorgungsaufwendungen (+) 7.522,03 € Ansatz: 10.000,00 €; tatsächlich verfügt: 17.522,03 € 365001011.42220 Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen (+) 11.468,98 € Ansatz: 3.500,00 €; tatsächlich verfügt: 14.968,98 €. 365001011.42210 Unterhaltung des beweglichen Vermögens (+) 7.273,09 € Ansatz: 5.000,00 €; tatsächlich verfügt: 12.273,09 €. 365001011.44316 Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche Kosten (+) 7.023,60 € Ansatz: 16.500,00 €; tatsächlich verfügt: 23.523,60 €. 365001011.44210 Aufwend. für ehrenamtl. Tätigkeit Jugendbegl., GR etc. (+) 4.448,58 € Ansatz: 2.200,00 €; tatsächlich verfügt: 6.648,58 €. 365001011.42411 Fernwärme / Heizung (-) 4.500,00 € Ansatz: 4.500,00 €; tatsächlich verfügt: 0,00 €. 67 365001011.42110 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen (-) 10.391,54 € Ansatz: 15.000,00 €; tatsächlich verfügt: 4.608,46 €. 365001011.33220 Elternbeiträge für die Betreuung von Kindern unter 3 Jahre (-) 11.981,00 € Ansatz: 54.000,00 €; tatsächlich verfügt: 42.019,00 €. Produkt 3650010130 / 3650010140– Nicht-Kommunale Kindergärten Die Planansätze wurden nach Angaben des Kindergartenbeauftragten in den Haushalt 2022 eingestellt. Es ergaben sich folgende Abweichungen: Produkt 365001013 Kindergarten St. Martin: Kostendeckungsgrad Kindergarten St. Martin 2022 ohne interne Leistungsverrechnungen gesamt: 45,53% (Vj. 57,40 %) Erstattung interk. Kostenausgleich: 1.048,00 € Zuweisungen und Zuschüsse: 295.205,92 € Aufwendungen St. Martin: 640.000,00 € (Abrechnung 2021 u. 2022 fehlen leider noch). Ordentliches Ergebnis ohne interne Leistungsverrechnung: -354.312,72 € (Vj. -255.321,57 €) 365001013.42710 Besondere Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen (+) 6.800,66 € Ansatz:0,00 €; tatsächlich verfügt: 6.800,66 €. 365001013.43180 Zuweisungen an übrige Bereiche (+) 45.000,00 € Kindergarten St. Martin Ansatz: 595.000,00 €; tatsächlich verfügt: 640.000,00 €. Produkt 365001014 Waldorfkindergarten: Kostendeckungsgrad Waldorfkindergarten 2022 ohne interne Leistungsverrechnungen gesamt: 57,90% (Vj. 62,68 %) Erstattung interk. Kostenausgleich: 37.270,92 (Vj. 63.112,50 €). Zuweisungen und Zuschüsse: 103.912,22 € Aufwendungen Waldorf: 240.000,00 €.(Abrechnung Waldorf fehlt- Verbuchung erst 2023) Ordentliches Ergebnis ohne interne Leistungsverrechnungen.: -102.653,29€ (Vj. -107.783,06 €) 365001014.43180 Zuweisungen an übrige Bereiche (+) 50.000,00 € Ansatz: 290.000,00 €; tatsächlich verfügt: 240.000,00 €. 365001014.34820 Erstattungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden (-) 32.729,08 € Interkommunalen Kostenausgleich – auswärtige Kinder, Kindergarten Waldorf Ansatz: 70.000,00 €; tatsächlich verfügt: 37.270,92 €. 365001014.31410 Zuweisungen vom Land (+) 13.912,22 € Nichtkommunale Kindergärten – Kindergarten Waldorf Ansatz: 90.000,00 €; tatsächlich verfügt 103.912,22 €. Die Gemeinde trägt einen Abmangel an den nichtkommunalen Kindergärten St. Martin, Waldorfkindergarten sowie im Rahmen des interkommunalen Kostenausgleichs. Nach der Neufassung des Kindertagesbetreuungsgesetzes wird die Förderung von Einrichtungen freier Träger neu geregelt. Seit dem Jahr 2009 sind für die Förderung von Einrichtungen freier Träger die Gemeinden zuständig. Durch diese Gesetzesänderung hat der Waldorfkindergarten gegen die Standortgemeinde einen Rechtsanspruch in Höhe von 63% bzw. 68% der Betriebsaufwendungen. Die Standortgemeinde kann im Gegenzug für die auswärtigen Kinder einen interkommunalen Kostenausgleich geltend machen. Darüber hinaus erhält die Gemeinde für die auswärtigen Kinder auch Leistungen nach dem kommunalen Finanzausgleich. 68 365001015.43182 Interkommunaler Kostenausgleich (-) 18.279,16 € Tagesmütter / auswärtige Kindergärten Ansatz: 30.000,00 €; tatsächlich verfügt: 11.720,84 €. Kindergartenbeiträge Mit der Festsetzung der Kindergartenbeiträge 2022/2023 ff wurde vom Gemeinderat eine Anpassung an die umliegenden Gemeinden vorgenommen. Steigende Kosten hatten auch ansteigende Kindergartengebühren zur Folge. Die Gemeinde hat hierbei die Empfehlung zur Höhe der Elternbeiträge des kommunalen Landesverbandes übernommen. Die Berechnung der Beitragssätze für Kinderkrippen wurden 2022/2023 mit den empfohlenen Beiträgen vorgenommen. Bei der erstmaligen Aufnahme des Kindes nach dem 15. des laufenden Monats wird der Beitrag zur Hälfte erhoben. Weitere Abweichungen im Teilhaushalt 2: 421000.43180 Zuweisungen an übrige Bereiche (-) 6.029,75 € Ansatz: 9.500,00 €; tatsächlich verfügt: 3,470,25 €. 424101.34610 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte (+) 13.049,21 € Ansatz: 300,00 €; tatsächlich verfügt: 13.349,21 €. 424101.47110 Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände (-) 3.612,00 € Ansatz: 93.000,00 €; tatsächlich verfügt: 89.388,00 €. 424101.42412 Gebäudereinigung Aufwand (-) 1.869,13 € Ansatz: 30.000,00 €; tatsächlich verfügt: 28.130,87 €. 424101.42411 Fernwärme / Heizung (-) 6.000,00 € Ansatz: 6.000,00 €; tatsächlich verfügt: 0,00 €. 424101.42413 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand (-) 232,37 € Ansatz: 6.000,00 €; tatsächlich verfügt: 5.767,63 €. 69 424102.42110 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen (+) 58.410,70 € Ansatz: 15.000,00 €; tatsächlich verfügt: 73.410,70 €. 5510.44110 Sonstige Personal- und Versorgungsaufwendungen (+) 5.818,01 € Ansatz: 1.500,00 €; tatsächlich verfügt: 7.318,01 €. 5110.31410 Zuweisungen vom Land (+) 3.838,46 € Ansatz: 0,00 €; tatsächlich verfügt: 3.838,46 €. 5110.42715 Aufwendungen Ortsbildverschönerung (-) 4.547,43 € Ansatz: 5.000,00 €; tatsächlich verfügt: 452,57 €. 5110.44580 Erstattung an übrige Bereiche (-) 5.000,00 € Ansatz: 5.000,00 €; tatsächlich verfügt: 0,00 €. 5110.4431810 GIS (-) 7.270,35 € Ansatz: 10.000,00 €; tatsächlich verfügt: 2.729,65 €. 5110.42210 Unterhaltung des beweglichen Vermögens (-) 7.487,02 € Ansatz: 7.500,00 €; tatsächlich verfügt: 12,98 €. 5110.43130 Zuweisungen an Zweckverbände und dgl. (-) 5.294,51 € Ansatz: 108.500,00 €; tatsächlich verfügt: 103.205,49 €. Die Bauleitplanungskosten für diverse Bebauungspläne und Projekte waren für 160.000 € vorgesehen. Das Ergebnis 2022 beziffert sich auf 205.159,23 €. (+45.159,23 €). u. a. 5110.443180 – 10 Klima- und Artenschutz – Bauleitplanungskosten, (-) 5.201,92 € Gutachterkosten Ansatz: 10.000,00 €; tatsächlich verfügt: 4.798,08 €. 5110.44318 – 11 Sonstige Planungskosten – Bauleitplanungkosten, (-) 14.074,59 € Gutachterkosten Ansatz: 30.000,00 €; tatsächlich verfügt: 15.925,41 €. 5110.44318 - 12 Stadtsanierung LSP Ortskern II Bauleitplanungskosten, (+) 84.237,81 € Gutachterkosten Ansatz: 25.000,00 €; tatsächlich verfügt: 109.237,81 €. 5110.44318 – 24 Fischerareal Bauleitplanungskosten, Gutachterkosten (-) 33.035,90 € Ansatz: 75.000,00 €; tatsächlich verfügt: 41.964,10 €. 5110.44318 - 26 Bühl Bauleitplanungskosten, Gutachterkosten (+) 11.515,66 € Ansatz: 0,00 €; tatsächlich verfügt: 11.515,66 € 5110.443180 – 27 Voken Erweiterung – Bauleitplanungskosten, (-) 15.000,00 € Gutachterkosten Ansatz: 15.000,00 €; tatsächlich verfügt: 0,00 €. 5110.44318 – 28 Sulpach Bplan – Bauleitplanungskosten, Gutachterkosten (+) 21.718,17 € Ansatz: 0,00 €; tatsächlich verfügt: 21.718,17 €. Produkt 5310 – Elektrizitätsversorgung 5310.35110 Konzessionsabgabe Strom/Gas (+) 2.783,83 € Ansatz: 110.000,00 €; tatsächlich verfügt: 112.783,83 €. 70 Produkt 5320 – Gasversorgung 5320.35110 Konzessionsabgabe Strom/Gas (+) 4.154,34 € Ansatz: 10.000,00 €; tatsächlich verfügt: 14.154,34 €. Produkt 5340 –Nahwärmenetz und Heizzentrale mit BHKW Ausgangssituation: • Erdgasbetriebene, wärmegeführte Blockheizkraftwerke mit Eigenstromnutzung im Schulgebäude • Nutzung von Gaskessel zur Spitzenlastabdeckung • Versorgung der kommunalen Liegenschaften - Schule, Sporthalle, Kindergarten Sonne, Mond und Sterne - Schenk-Konrad-Halle - Rathaus - Asyl- und Obdachlosenunterkunft Boschstraße 1/7 • Versorgung von privaten Liegenschaften: Hausmeisterwohnung, Dorfplatz 1 und 2/1, Wohnen am Schafbrunnen, ab 2022 Lebensmittelmarkt. Technische Daten: Technische Daten BHKW Technische Daten BHKW 2 Hersteller KW Energie Hersteller KW Energie Baujahr 2014 Baujahr 2016 el. Leistung 33 kW el. Leistung 33 kW th. Leistung 71,6 kW th. Leistung 71,6 kW Der Versorgungsbetrieb ist gem. § 4 Abs. 1 i. V. m. § 4 Abs. 3 Körperschaftsteuergesetz ein Betrieb gewerblicher Art. Die Vorsteuerabzugsberechtigung wird in der Umsatzsteuererklärung gem. BMF-Schreiben vom 02.01.2012 nur anteilig gem. privater Quote gewährt. Bei der Wahl der Rechtsform wurde beim BHKW mit Nahwärmenetz ein Regiebetrieb im Gemeindehaushalt gewählt. Im Produktbereich 5340 – Nahwärmenetz und Heizzentrale mit BHKW war 2022 ein Verlust in Höhe von -34.600 € eingeplant. Der Betrieb schließt mit einem Gewinn n. Steuern in Höhe von + 6.161,64 € ab (Siehe Anlage GuV und Bilanz 2022). Vergleich Vorjahre 2014 (RE - 4.989,04 €), 2015 (RE -5.954,98 €) und 2016 (+3.128,64 €) 2017 (RE +14.092,27 €) 2018 (+15.701,45 €) 2019 (-1.679,03 €) 2020 (7:432,31 €) (2021: 6.943,78 €). 2022 war verwaltungstechnisch ein sehr schwieriges Jahr. Neben der unsicheren Situation (mögliche Kündigung bestehender Lieferverträge – Ankündigung Gasumlage, Anforderung und Auszahlung und Abwicklung der Dezemberumlage, Preisgestaltung der Abrechnung und aktuell Information der Kunden über die Wärmepreisbremse 2023). Finanziell hat der Betrieb dies bisher jedoch gut bewältigen können. Das vorläufige Jahresergebnis 2022 gestaltet sich wie folgt: Das Jahr schließt mit +6.011,35 € vor Steuern ab. Der Arbeitspreis hat sich von 5,95 ct/kWh auf 10,18 ct kWh erhöht. Die Verkaufsmenge war 2022 um 318.700 kwh niedriger (2022: 1.236.110 kwh, 2021: 1.584.800 kwh). Die Einnahmen liegen mit 70.848 € über der Planung. Auf der Aufwandseite liegen die Abschreibungen 17.832,36 € höher als in der Planung. Die Aufwendung aus internen Leistungsverrechnungen (Verwaltung/Bauhof) lagen mit 24.933,37 € und die kalk. Zinsen mit 2.882,60 € höher als in der Planung. Seit 2022 wird auch eine Miete für die Räumlichkeiten in Höhe von 9.990 € sowie die Aufwendung der politischen Steuerung mit 746 € mit eingerechnet. 71 Betrieb gewerblicher Art - BHKW inkl. Fernwärmeversorgung Zeitraum 01.2022-12.2022 1. Umsatzerlöse 263.311,80 Sachkonto Kontennachw eis Geschäftsjahr Vorjahr 5340.34211 Stromvergütung, Stromeinspeisung 74.055,48 46.629,98 5340.34614 Kostenersätze privat 34.817,20 61.128,23 5340.34214 Steuerentlastung § 53a EnergieSt. G 0,00 0,00 5340.34615 Kostenersätze öffentliche Hand 71.730,54 58.627,57 5340.34213 Kostenersätze Eigenstrom 82.708,58 54.593,44 Summe 263.311,80 220.979,22 5. Materialaufwand a. Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 90.726,87 Sachkonto Kontennachw eis Geschäftsjahr Vorjahr 5340.42415 Gasbezugskosten 90.726,87 100.220,23 5340.42413 Stromkosten 0,00 0,00 Summe 90.726,87 100.220,23 55.295,36 Sachkonto Kontennachw eis Geschäftsjahr Vorjahr 5340.47110 AfA Sachanlagen 55.295,36 39.309,96 Summe 55.295,36 39.309,96 8. Sonstige betriebliche Aufwendungen 103.045,66 Sachkonto Kontennachw eis Geschäftsjahr Vorjahr 5340.42110 Unterhaltung der baulichen Anlagen 29.276,54 41.326,76 5340.42120 Unterhaltung des sonstigen unbew . Verm. 0,00 0,00 5340.42310 Mieten und Pachten 9.990,00 0,00 5340.42414 Sonst. Bew irtschaftungsk. Schornst., Versicher. 1.234,78 104,52 5340.42611 Aus- und Weiterbildung 0,00 0,00 5340.4421 Aufw endungen für ehrenamtl. Tätigk. 746,00 0,00 5340.44311 Geschäftsaufw and 1.114,97 1.388,72 5340.48110 Verw altungskostenbeitrag an die Gemeinde (Verrechnung Bauhof und Verw altungskostenanteil) 60.683,37 24.688,23 5340.44410 Steuern, Versicherungen, Schadensfälle 0,00 0,00 Summe 103.045,66 67.508,23 13. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 7.632,60 Sachkonto Kontennachw eis Geschäftsjahr Vorjahr 5340.48120 Zinsen für Fremdkredite 0,00 0,00 5340.48120 Zinsen für Kredite von der Gemeinde 7.632,60 6.252,58 5340.48120 Zinsen für Kassenkredite 0,00 0,00 Summe 7.632,60 6.252,58 ERGEBNIS DER GEWÖHNLICHEN GESCHÄFTSTÄTIGKEIT 6.611,31 JAHRESGEWINN v. STEUERN 6.611,31 14. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 2022 449,67 15. ERGEBNIS n. STEUERN 6.161,64 7. Abschreibungen - auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen, sowie auf aktivierte Aufwendungen für Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebes Gewinn u. Verlustrechnung nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) 72 Weitere Abweichungen im Teilhaushalt 2: 5360.34110 Mieten und Pachten (+) 36.328,40 € Ansatz: 10.000,00 €; tatsächlich verfügt: 46.328,40 €. 5340.34614 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte (+) 22.708,58 € Ansatz: 60.000,00 €; tatsächlich verfügt: 82.708,58 €. 5340.34615 Kostenersätze öffentliche Hand – Wärmebezug (+) 21.730,54 € Ansatz: 50.000,00 €; tatsächlich verfügt: 71.730,54 €. 5340.4212 Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens (-) 20.000,00 € Ansatz: 20.000,00 €; tatsächlich verfügt: 0,00 €. 5370.34610 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte (-) 5.333,71 € Ansatz: 45.000,00 €; tatsächlich verfügt: 39.666,29 €. 541001.3162 Erträge aus Auflösung von Sonderposten aus Beiträgen (+) 17.172,92 € Ansatz: 1.450,00 €; tatsächlich verfügt: 18.622,92 € 541001.42120 Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens (-) 6.000,00 € Ansatz: 6.000,00 €; tatsächlich verfügt: 0,00 €. 541001.42116 Brückenunterhaltung allgemein (-) 30.000,00 € Ansatz: 30.000,00 €; tatsächlich verfügt: 0,00 €. 541001.42112 Straßenunterhaltung allgemein (-) 55.928,88 € Ansatz: 150.000,00 €; tatsächlich verfügt 94.071,12 €. 541002.42120 Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens (-) 8.697,44 € Ansatz: 12.000,00 €; tatsächlich verfügt: 3.302,56 €. 5450.42111 Winterdienst (-) 18.699,03 € Ansatz: 27.000,00 €; tatsächlich verfügt: 8.300,97 €. 5510.42110 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen (+) 20.445,68 € Ansatz: 15.500,00 €; tatsächlich verfügt: 35.945,68 €. 5510.34610 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte (+) 4.618,08 € Ansatz: 0,00 €; tatsächlich verfügt: 4.618,08 €. Produkt 5530 – Kostenrechnende Einrichtung Friedhof- und Bestattungswesen Die Gebühren in der kostenrechnenden Einrichtung Friedhof wurde mit einer Kalkulation auf einen Kostendeckungsgrad von 60% festgesetzt. Der Kostendeckungsgrad im Bestattungswesen liegt inkl. interner Leistungsverrechnung im Rechnungsjahr 2022 bei 36,38%. Ergebnis 2018: Defizit in Höhe von 89.836,12 €, Kostendeckungsgrad 43,83% Ergebnis 2019: Defizit in Höhe von -129.288,28 €; Kostendeckungsgrad 43,11% Ergebnis 2020: Defizit in Höhe von -151.360,40 €; Kostendeckungsgrad 35,44% Ergebnis 2021: Defizit in Höhe von -159.767,34 €; Kostendeckungsgrad 27,88% Ergebnis 2022: Defizit in Höhe von -121.002,74 €; Kostendeckungsgrad 36,38% 5530.42110 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen (+) 1.988,42 € Ansatz: 3.000,00 €; tatsächlich verfügt: 4.988,42 €. 5530.33215 Friedhof Benutzungsgebühren (+) 17.641,47 € Ansatz: 23.200,00 €; tatsächlich verfügt: 40.841,41 €. 73 Der Kostendeckungsgrad des Friedhofes steht und fällt mit der tatsächlichen Anzahl der Bestattungen. Die Anzahl der Urnenbestattungen (Urnenwand, Urnengräber) nimmt weiterhin zu. Nach derzeitigen Hochrechnungen besteht eine Planungssicherheit durch Optimierung des bestehenden Friedhofs für die nächsten Jahrzehnte. Produkt 5310 – Kostenrechnende Einrichtung PV-Anlage Rathaus Die Gemeinde Baindt ist in Sachen Klimaschutz aktiv und hat hierzu die gemeinsame Erklärung zum CO²-freien Schussental unterzeichnet und nimmt erfolgreich am european energy award teil. Ein weiterer logischer, wirtschaftlich und ökologisch sinnvoller Baustein in den Bemühungen um eine Reduzierung des CO²-Ausstoßes war die lokale Erzeugung und direkte Nutzung von Strom mittels einer Photovoltaikanlage, welche zum September 2013 in Betrieb ging. Die PV-Anlage mit Anschaffungskosten in Höhe von 40.257,40 € wird auf 20 Jahre abgeschrieben und mit einem kalkulatorischen Zinssatz von 1,9% verzinst. Ohne Abrechnung der Eigenstromnutzung ergibt sich ohne kalkulatorische Verzinsung im Zeitraum von Januar bis Dezember ein Verlust von -417,00 €. Produkt 5730 – Kostenrechnende Einrichtung Schenk-Konrad-Halle, Gaststätte zur Mühle Im Produkt 5730 Schenk-Konrad-Halle war ein Defizit von 163.700 € geplant. Das Rechnungsergebnis schließt inkl. interner Leistungsverrechnungen mit einem Defizit in Höhe von -147.558,62 € (Vj. -160.636,29 €) ab. Auf der Erträge- und Aufwandsseite gab es vor allem folgende Änderungen: 5730.34112 Pacht Gaststätte (-) 4.000,00 € Ansatz: 12.000,00 €; tatsächlich verfügt: 8.000,00 €. 5730.34111 Miete Schenk-Konrad-Halle (-) 7.300,00 € Ansatz: 11.000,00 €; tatsächlich verfügt: 3.700,00 €. 5730.34610 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte (-) 12.213,44 € Ansatz: 25.000,00 €; tatsächlich verfügt: 12.786,56 €. 5730.4211 – 2 Unterhaltung Gaststätte zur Mühle – Unterhaltung der (+) 8.561,58 € Grundstücke und baulichen Anlagen Ansatz: 0,00 €; tatsächlich verfügt: 8.561,58 €. 5730.4211 – 1 Unterhaltung SKH – Unterhaltung der Grundstücke (+) 4.059,94 € und baulichen Anlagen Ansatz: 0,00 €; tatsächlich verfügt: 4.059,94 €. 5730.42413 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand (-) 5.683,46 € Ansatz: 12.500,00 €; tatsächlich verfügt: 6.816,54 €. 5730.42310 Mieten und Pachten (-) 8.400,00€ Ansatz: 8.400,00 €; tatsächlich verfügt: 0,00 €. 74 Auf den Teilhaushalt 3 – allgemeine Finanzwirtschaft - ist im Zwischenbericht zum Haushaltsvollzug in der Gemeinderatssitzung vom 06.07.2022 eingegangen worden. Der Rechnungsabschluss spiegelt auch im Großen und Ganzen die in dieser Sitzung dargestellten Änderungen im Vergleich zum Haushaltsplanansatz wieder. Steuern stellen die wichtigste Ertragsart einer Gemeinde dar. Hierbei stehen die Gewerbesteuer und der kommunale Anteil an der Einkommensteuer im Vordergrund. 6110.3011 Grundsteuer A (+) 3.112,52 € Die Grundsteuer A wurde mit 37.000,00 € veranschlagt. Das Ergebnis lag mit 40.112,52 € etwas höher. Der Vorauszahlungsbetrag für 2022 liegt bei 40.112,52 € etwas höher gegenüber einem Haushaltsansatz von 37.000,00 €. 6110.3012 Grundsteuer B (+) 44.193,90 € Die Grundsteuer B war um 44.193,90 € höher als veranschlagt. Das Rechnungsergebnis 2022 lag bei 614.193,90 €. Der Planansatz 2022 war mit 570.000,00 € veranschlagt. 6110.3013 Gewerbesteuer (+) 257.160,97 € Die Entwicklung des Gewerbesteueraufkommens verläuft seit jeher regional, örtlich und branchenbezogen sehr unterschiedlich. Steuermehr- und Steuermindererträgen treffen Gewerbesteuergemeinden unterschiedlich. Gewerbesteuernachzahlungen aus Vorjahren und angepasste Vorauszahlungen waren unter anderem für das sehr positive Ergebnis ausschlaggebend. Die tatsächlichen Gewerbesteuererträgen in Höhe von 2.257.160,97 € (Ansatz 2.000.000 €) setzen sich wie folgt zusammen: Vorauszahlungen 1.729.812,00 €, Abrechnungen/ Veranlagungen aus Vorjahren 527.348,97 €. Die Gewerbesteuer 2023 liegt Stand Mai im Ansatz im Ansatz von 2,3 Mio. €. 75 6110.3021 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer (-) 2.842,93 € Die Gemeinden bekommen einen Anteil von 15% der Lohn- und Einkommensteuer. Im Haushaltserlass bzw. auch in der Haushaltsplanung wurde noch mit einem Gemeindeanteil in Höhe von 7,019 Mrd. € gerechnet. Tatsächlich wurden 6,78 Mrd. € auf die Gemeinden 2022 kassenmäßig verteilt (Schlüsselzahl 2022 0,0004713, Rechnungsergebnis 3.305.157,07 €, Ansatz 3.308.000,00 €). Der Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer ist neben der Gewerbesteuer die ergiebigste und wichtigste Ertragsquelle der Gemeinde Baindt. 6110.3022 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer (+) 16.959,76 € Die Gemeinden bekommen 2,2% an der Umsatzsteuer. Der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer war um 16.959,76 € höher. Das Jahresergebnis beziffert sich auf 276.959,76 €. Gerechnet wurde laut Haushaltserlass nur mit 260.000,00 €. Schlüsselzahl 2022-2023: 0,0002444. 6110.31110 Schlüsselzuweisungen des Landes (+) 617.606,30 € Planmäßig waren hier 1.620.000,00 € veranschlagt, tatsächlich eingegangen sind 2.237.606,30 €. Die Haushaltsansätze wurden gem. Haushaltserlass 2022 (Stand 2020) aufgestellt. Bei den Schlüsselzuweisungen ging man von einem Kopfbetrag von 1.456,00 € und einer Ausschüttungsquote von 70 % aus. Der Kopfbetrag lag bei 1.597,50 € pro Einwohner mit Hauptwohnsitz und einer Ausschüttungsquote von 70,09 %. 6110.31111 Kommunale Investitionspauschale (+) 301.718,90 € Bei der kommunalen Investitionspauschalen konnte höherer Beträge (Plan 80,00 €/EW, Erg. 111,40 €/EW) mit 747.718,90 € (Plan 446.000,00 €) mehr als geplant einnehmen. 76 6110.3051 Zuweisung aus dem Familienlastenausgleich (+) 13.824,00 € Ansatz: 266.700,00 €; tatsächlich verfügt: 280.524,00 €. Der Familienlastenausgleich lag 13.824,00 € über dem Planansatz. 6110.3032 Hundesteuer (+) 5.384,00 € Ansatz: 15.000,00 €; tatsächlich verfügt: 20.384,00 €. 6110.4341 Gewerbesteuerumlage (+) 58.007,58 € Ansatz: 206.000,00 €; tatsächlich verfügt: 264.007,58 €. Auf Grund der verbesserten Gewerbesteuererträge im Vergleich zum Haushaltsplanansatz bei der Gewerbesteuer, musste auch eine entsprechend höhere Gewerbesteuerumlage bezahlt werden. 6110.4371 Finanzausgleichsumlage (-) 244.193,30 € Ansatz: 1.811.600,00 €; tatsächlich verfügt: 1.567.406,70 €. Bei der Finanzausgleichumlage hat die Gemeinde aufgrund höherer Steuerkraftsumme 1.567.406,70 € gegenüber 1.811.600,00 €geplanten Aufwendungen im Finanzausgleich abgeführt. 6110.4372 Kreisumlage (-) 295.964,00 € Ansatz: 2.050.000,00 €; tatsächlich verfügt: 1.754.036,00 € Bei der Kreisumlage musste die Gemeinde 1.754.036,00 € abführen. Der Hebesatz betrug 25 % der Steuerkraftsumme. Geplant waren 2.050.000 € (geplanter Hebesatz 28,0% aber niedrigere Steuerkraftsumme). 77 6120.3616 Zinserträge von öffentlichen Sonderrechnungen (+) 2.892,69 € Ansatz: 70.450,00 €, tatsächlich verfügt: 73.342,69 €. 6120.4593 Aufwand des Geldverkehrs – Verwahrentgelte (+) 15.660,95 € Ansatz: 5.000,00 €; tatsächlich verfügt: 20.660,95 €. Die Gemeinde Baindt musste 2022 Verwahrentgelte in Höhe von -0,5% für die Einlage über der Einlagensumme begleichen. 6120.34610 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte (+) 14.805,53 € Ansatz: 0,00 €; tatsächlich verfügt: 14.805,53 €. 6120.36102 Zinseinnahmen aus Festgeldern und Girokonto (+) 4.309,54 € Ansatz: 0,00 €; tatsächlich verfügt: 4.309,54 €. 6120.44980 Deckungsreserve (-) 10.000,00 € Ansatz: 10.000,00 €; tatsächlich verfügt: 0,00 €. 78 Wesentliche Abweichungen der Investitionen im Finanzhaushalt: Die Abweichungen der Investitionen sind aus den Veränderungen der Bilanz sowie in der nachfolgenden Finanzrechnung der Investitionsmaßnahmen erkennbar. Der Bereich Grundstücksmanagement Produkt 1133 schließt mit -175.302,62 € schlechter als geplant ab. Es wurden 315.467,36 € (Planabweichung -84.532,64 €) Grundstückserlöse erzielt. Der Erwerb von Grundstücken war mit 1,5 Mio. € eingeplant. Tatsächlich verfügt wurden 1.689.302,62 € (Planabweichung -189.302,62 €). Der Saldo aus der Investitionstätigkeit und Familienbeiträge beträgt im Grundstückswesen: 259.825,36 €. Im Bereich Feuerwehr ist die Erweiterung des Feuerwehrhauses erst 2023/2024 vorgesehen. Das Fahrzeug wurde auch 2023 erneut veranschlagt. Der Abschnitt Feuerwehr verbesserte sich um 562.285,21 €. Im Produkt Klosterwiesenschule hat sich die Sanierung der Klosterwiesenschule verschoben. Das Produkt Klosterwiesenschule verbesserte sich wegen Verschiebung der Baumaßnahme um 2.860.559,26 €. Im Produkt 365001 des Kindergartens Sonne, Mond und Sterne waren 3.700 € vorgesehen. Das Produkt verschlechterte sich durch Restzahlung Kindergarten und Anschaffungen um 16.787,37 €. Das Produkt 5110 Stadtentwicklung, Städtebauliche Planung, Verkehrsplanung und Stadterneuerung wurde im Bereich der Städtebauförderung (Dorfplatz, Fischerstraße, Grunderwerb Ziegeleistraße) investiv nur teilweise angegangen. Es sind 2023 Ansätze in entsprechender Höhe gebildet. Projekt Sanierungsgebiet Ortskern II (2014-2024) 2014 ist dies mit der Aufnahme in die Städtebauförderung/ Landessanierungsprogramm gelungen. Die Sanierung verfolgt u. a. folgende Ziele: Aktivierung der vorhandenen Flächenpotenziale, vor allem im südlichen Bereich Des Untersuchungsgebiets (Fischerareal) – Grund und Boden sparende Entwicklung im Bestand, Stärkung der Innenentwicklung der Gemeinde. Städtebaulich angepasste Nachverdichtung Aufwertung und Neugestaltung des Ortseingangsbereichs Friesenhäusler- / Marsweilerstraße. Beseitigung der vorhandenen Substanz- und Funktionsmängel, Aufwertung der Ortsmitte mit ihren zentralen Funktionen für die Gemeinde. Abbruch von nicht mehr genutzten Nebengebäuden zur Nachverdichtung. Erneuerung der vorhandenen Bausubstanz durch Instandsetzung und Modernisierung privater Gebäude. Weitere Gestaltung der Trasse der ehemaligen B 30, Schaffung eines Grün- und Aufenthaltsbereichs in zentraler, innerörtlicher Lage Weiteres Vorgehen (Sanierung, Abbruch) Objekt Klosterhof 4 Ein wesentlicher Punkt bei der Sanierungsdurchführung wird die Neuordnung des „Fischerareals“ sein. Die Gemeinde hat in den Vorjahren bereits 900.000 € Landesmittel für den Grunderwerb abrufen können. Bei entsprechender Veräußerung der Grundstücke in den Jahren 2023, 2023, 2024 werden die Erträge gegengerechnet. 79 Produkt 5340 –Nahwärmenetz und Heizzentrale mit BHKW Die Bilanz des Betriebes Nahwärmeversorgung würde sich fiktiv wie folgt darstellen: 80 P A S S I V A Betrag EUR A. E I G E N K A P I T A L A. E I G E N K A P I T A L 150.000,00 0,00 0,00 150.000,00 IV: GEWINN / VERLUSTVORTRAG Sachkonto Kontennachw eis Vorjahr Zugang Abgang Geschäftsjahr 5340.2001997 Jahresgew inn 2022 0,00 6.161,64 0,00 6.161,64 5340.2001997 Bilanzgew inn a. Vj. 34.675,40 0,00 0,00 34.675,40 Summe 34.675,40 6.161,64 0,00 40.837,04 Bilanzgewinn a. Vj. Gesamt EIGENKAPITAL 190.837,04 C. R Ü C K S T E L L U N G E N 3. Sonstige Rückstellungen Sachkonto Kontennachw eis Vorjahr Zugang Abgang Geschäftsjahr 5340.2870 Rückstellung für Leistungen des VJ 35.000,00 35.000,00 5340.2891 and. Rückstellungen, Wirtschaftsprüfer/GPA 331,50 1.000,00 331,50 1.000,00 Summe 35.331,50 1.000,00 331,50 36.000,00 Gesamt RÜCKSTELLUNGEN D. V E R B I N D L I C H K E I T E N 7. Verbindlichkeiten gegenüber Gemeinde 280.000,65 5340. Verbindlichkeiten gegenüber Gemeinde 253.102,00 238.408,70 253.102,00 238.408,70 5340.23123 Verbindlichk. aus LL 0,00 0,00 0,00 0,00 5340.2792 Verbindlichkeiten aus Aufw endungen für die Unterhaltung des unbew eglichen Vermögens 1.930,66 18.050,09 1.930,66 18.050,09 5340.2793 Verbindlichkeiten aus Aufw endungen für die Bew irtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen 14.071,70 18.537,13 14.071,70 18.537,13 534025113430 Verbindlichkeiten aus Geschäftsaufw endungen 40,46 80,01 40,46 80,01 5340.2797 Sonstige Verbindlichkeiten USt- Erklärung 1.600,90 4.924,72 1.600,90 4.924,72 Summe 270.745,72 280.000,65 270.745,72 280.000,65 Gesamt VERBINDLICHKEITEN Gesamt P A S S I V A 01.2022-12.2022 Gesamtbetrag EUR 36.000,00 40.837,04 190.837,04 36.000,00 36.000,00 506.837,69 40.837,04 280.000,65 280.000,65 81 Im Produkt 5330 Wasserversorgung und 5380 Abwasserbeseitigung wurden keine außerplanmäßige Trägerdarlehen gewährt: EB Wasserversorgung – Gewährung Trägerdarlehen: 0,00 € EB Abwasserbeseitigung – Gewährung Trägerdarlehen: 0,00 € Das Produkt Gemeindestraßen (inkl. Plätze) schließt mit einem Saldo aus Investitionstätigkeit in Höhe von -90.246,82 € ab. Insgesamt wurden 947.946,94€ investiert, aber auch Beiträge und Abschlagszahlung von Zuschüsse in Höhe von 857.700,12 € eingenommen. Eingeplante Maßnahmen, wie z. B. der Dorfplatz wurden zurückgestellt und zum Teil sind Projekte wie der Geh- und Radweg BA III noch nicht schlussgerechnet. Wesentliche Veränderungen im Finanzhaushalt - investiver Bereich: Produkt 1120 – Zentrale Dienstleistungen, EDV und Telekommunikation 1120.0720 (S) Betriebs- und Geschäftsausstattung (-) 17.500,00 € Ansatz: 17.500,00 €, tatsächlich verfügt: 0,00 €. Produkt 1125 – Bauhof, Grünanlagen, Werkstätten und Fahrzeugen 1125.0720 (S) Betriebs- und Geschäftsausstattung (+) 10.736,52 € Ansatz: 0,00 €, tatsächlich verfügt: 10.736,52 €. 1125.0610 (H) Fahrzeuge (+) 5.619,00 € Ansatz: 0,00 €, tatsächlich verfügt: 5.619,00 €. 1125.0292 (S) Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen (-) 13.500,00 € bei sonstigen Dienst-, Geschäfts- und anderen Betriebsgebäuden (Rathaus, Bauhof, Feuerwehr, u. ä.) Ansatz: 13.500,00 €, tatsächlich verfügt: 0,00 €. 1125.0610 (S) Fahrzeuge (+) 11.261,78 € Ansatz: 47.200,00 €, tatsächlich verfügt: 58.461,78 €. Produkt 1133 - Grundstücksmanagement 1133.0190 (S) 27 - Voken Erweiterung – sonstige unbebaute Grundstücke (+) 1.224.185,13 Ansatz: 0,00 €; tatsächlich verfügt: 1.224.185,13 €. 1133.0190 (S) – 26 Bühl – sonstige unbebaute Grundstücke (+) 280.891,00 € Ansatz: 0,00 €; tatsächlich verfügt: 280.891,00 €. 1133.0190 (H) – 26 Bühl – sonstige unbebaute Grundstücke (+) 165.000,00 € Ansatz: 0,00 €; tatsächlich verfügt: 165.000,00 €. 1133.0190 (H) – 23 Grünenberg Stöcklis – sonstige unbebaute Grundstücke (+) 150.467,36 € Ansatz: 0,00 €; tatsächlich verfügt: 150.467,36 €. 1133.0190 (S) – 25 GE Mehlis 2. Erweiterung (+) 26.726,49 € – sonstige unbebaute Grundstücke Ansatz: 0,00 €; tatsächlich verfügt: 26.726,49 €. 1133.0190 (H) – 25 GE Mehlis 2. Erweiterung (-) 250.000,00 € – sonstige unbebaute Grundstücke Ansatz: 250.000,00 €; tatsächlich verfügt: 0,00 €. 82 Produkt 1260 – Feuerwehr, Brand- und Katastrophenschutz 1260.0961 (S) – Anlagen im Bau – Hochbaumaßnahmen (+) 11.900,00 € Ansatz: 0,00 €; tatsächlich verfügt: 11.900,00 €. 1260.0720 (S) Betriebs- und Geschäftsausstattung (-) 7.286,01 € Ansatz: 20.800,00 €, tatsächlich verfügt: 13.513,99 €. 1260.0610 (S) Fahrzeuge (-) 416.499,20 € Ansatz: 500.00,00 €; tatsächlich verfügt: 83.500,80 €. Produkt 211001 – Klosterwiesenschule 211001.0961 (S) Anlagen im Bau – Hochbaumaßnahmen (+) 755.225,00 € Ansatz: 0,00 €, tatsächlich verfügt: 755.225,00 €. 211001.2111 (H) Sonderposten aus Zuwendungen und (-) 400.000,00 € Umlagen für Vermögensgegenstände, Land Ansatz: 400.000,00 €, tatsächlich verfügt: 0,00 €. 211001.0720 (S) Betriebs- und Geschäftsausstattung (+) 58.633,57 € Ansatz: 96.000,00 €, tatsächlich verfügt: 37.366,43 €. 211001.0232 (S) Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen bei Schulen (-) 6.000.000,00 € Ansatz: 6.000.000,00 €, tatsächlich verfügt: 0 €. Produkt 2720 – Bücherei/Bibliothek 2720.0720 (S) Betriebs- und Geschäftsausstattung (-) 10.000,00 € Ansatz: 10.000,00 €, tatsächlich verfügt: 0,00 €. 3140072 – Friesenhäusler Straße 12, Soziale Einrichtungen 3140072.0292 (S) Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen (-) 10.000,00 € bei sonstigen Dienst-, Geschäfts- und anderen Betriebsgebäuden Ansatz: 10.000,00 €, tatsächlich verfügt: 0,00 €. 3140072.0720 (S) Betriebs- und Geschäftsausstattung (-) 15.000,00 € Ansatz: 15.000,00 €, tatsächlich verfügt: 0,00€. 83 Produkt 365001011 – Kindergarten Sonne Mond und Sterne 365001011.0222 (S) Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen (+) 9.341,36 € bei Sozialen Einrichtungen Ansatz: 0,00 €, tatsächlich verfügt: 9.341,36 €. 365001011.0720 (S) Betriebs- und Geschäftsausstattung (+) 10.075,92 € Ansatz: 3.500,00 €, tatsächlich verfügt: 13.775,92 €. Produkt 365001014 – Nichtkommunaler Kindergarten Waldorfkindergarten 365001014.1803 (S) Sonderposten für geleistete Zuweisungen und (-) 40.000,00 € Zuschüsse für Investitionen Ansatz: 40.000,00 €, tatsächlich verfügt: 0,00 €. Produkt 424101 – Sportstätten, Sporthalle 424101.1803 (S) Sonderposten für geleistete Zuweisungen und Zuschüsse (+) 3.650,00 € Ansatz: 0,00 €; tatsächlich verfügt: 3.650,00 €. Produkt 5110 – Räumliche Planung und Entwicklung, Bauordnung 5110.0960 Anlagen im Bau (-) 20.000,00 € Ansatz: 20.000,00 €; tatsächlich verfügt: 0,00 €. 5110.2111 – 24 (H) Fischerareal – Sonderposten aus Zuwendungen und (-) 500.000,00 € Umlagen für Vermögensgegenstände, Land Ansatz: 500.000,00 €; tatsächlich verfügt: 0,00 €. 5110.0190 (S) – 24 Fischerareal – sonstige unbebaute Grundstücke (-) 2.475.000,00 € Ansatz: 2.475.000,00 €; tatsächlich verfügt: 0,00 €. 5110.0190 (H) – 24 Fischerareal – sonstige unbebaute Grundstücke (-) 3.625.000,00 € Ansatz: 3.625.000,00 €; tatsächlich verfügt: 0,00 €. Produkt 5330 – Wasserversorgung 5330.13152 (H) Ausleihungen an verbundene Unternehmen, (+) 9.950,00 € Beteiligungen und Sondervermögen (mehr als 1 Jahr) Ansatz: 55.400,00 €, tatsächlich verfügt: 65.350,00 €. Produkt 5340 – Nahwärmeversorgung 5340.0390 (S) Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens (-) 150.000,00 € (Stützmauern, Treppen, u. a.) Ansatz: 150.000,00 €; tatsächlich verfügt: 0,00 €. 5340.0962 (S) – 24 Fischerareal – Anlagen im Bau – Tiefbaumaßnahmen (+) 80.465,03 € Ansatz: 0,00 €; tatsächlich verfügt: 80.465,03 €. 5340.2111 (H) Sonderposten aus Zuwendungen und Umlagen für (+) 67.083,33 € Vermögensgegenstände, Land Ansatz: 50.000,00 €; tatsächlich verfügt: 117.083,33 €. 84 Produkt 5360 – Breitbandversorgung 5360.13152 (H) Ausleihungen an verbundene Unternehmen, (+) 1.000.000,00 € Beteiligungen und Sondervermögen (mehr als 1 Jahr) Ansatz: 0,00 €, tatsächlich verfügt: 1.000.000,00 €. 5360.0962 – 56 (S) Anlagen im Bau - Tiefbaumaßnahmen (+) 7.142,86 € Geh- und Radweg BA Sulpach Richtung Mochenwangen BA III Ansatz: 0,00 €, tatsächlich verfügt: 7.142,86 €. 5360.0360 – 66 (S) Nahwärme- und Breitbandleitungen (+) 5.710,82 € und zugehörige Anlagen – Nelkenstraße Ansatz: 0,00 €; tatsächlich verfügt: 5.710,82 €. 5360.0390 – 29 (S) Lilienstraße – sonst. Bauten des Infrastrukturvermögens (-) 40.000,00 € Ansatz: 40.000,00 €; tatsächlich verfügt: 0,00 €. 5360.0360 (S) Nahwärme- und Breitbandleitungen u. zugehörige Anlagen (-) 3.248.503,57 € Ansatz: 3.250.000,00 €, tatsächlich verfügt: 1.496,43 €. Produkt 5380 – Abwasserbeseitigung 5380.13152 (H) Ausleihungen an verbundene Unternehmen, (+) 25.000,00 € Beteiligungen und Sondervermögen (mehr als 1 Jahr) Ansatz: 59.000,00 €, tatsächlich verfügt: 84.000,00 €. Produkt 541001 – Gemeindestraßen und Brücken 541001.0962 – 56 (S) Geh- u. Radweg BA Sulpach Richtung Mochenw. (+) 897.271,56 € BA III – Anlagen im Bau - Tiefbaumaßnahmen Ansatz: 0,00 €; tatsächlich verfügt: 897.271,56 €. 541001.2120 – 23 (S) Grünenberg Stöcklisstraße – Sonderposten aus (+) 49.465,92 € Beiträgen und ähnlichen Entgelten Ansatz: 0,00 €; tatsächlich verfügt: 49.465,92 €. 541001.2021 – 26 (S) Bühl – Sonderposten aus Beiträgen und ähnlichen (+) 44.687,50 € Entgelten Ansatz: 0,00 €; tatsächlich verfügt: 44.687,50 €. 541001.0350 – 66 (S) Nelkenstraße – Straßen, Wege, Plätze, (+) 20.135,25 € Verkehrslenkungsanlagen Ansatz: 0,00 €; tatsächlich verfügt: 20.135,25 €. 541001.0350 – 21 (S) Marsweiler Ost II – Straßen, Wege, Plätze, (-) 20.000,00 € Verkehrslenkungsanlagen Ansatz: 20.000,00 €; tatsächlich verfügt: 0,00 €. 541001.0350 – 22 (S) Geigenstack Erweiterung – Straßen, Wege, Plätze, (-) 20.000,00 € Verkehrslenkungsanlagen Ansatz: 20.000,00 €; tatsächlich verfügt: 0,00 €. 85 541001.42116 (S) Brückenunterhaltung allgemein (-) 30.000 € Ansatz: 30.000,00 €; tatsächlich verfügt: 0,00 €. 541001.0350 – 25 (S) GE Mehlis 2. Erweiterung – Straßen, Wege, Plätze, (-) 40.000,00 € Verkehrslenkungsanlagen Ansatz: 40.000,00 €; tatsächlich verfügt: 0,00 €. 541001.0350 – 26 (S) Bühl – Straßen, Wege, Plätze, Verkehrslenkungsanl. (-) 50.000,00 € Ansatz: 50.000,00 €; tatsächlich verfügt: 0,00 €. 541001.2120 – 25 (S) GE Mehlis 2. Erweiterung – Sonderposten aus Beitr. (-) 50.000,00 € und ähnlichen Entgelten Ansatz: 50.000,00 €; tatsächlich verfügt: 0,00 €. 541001.42112 (S) Straßenunterhaltung allgemein (+) 55.928,88 € Ansatz: 150.000,00 €; tatsächlich verfügt: 94.071,12 €. 541001.0350 (S) Straßen, Wege, Plätze, Verkehrslenkungsanlagen (-) 67.532,46 € Ansatz: 95.000,00 €; tatsächlich verfügt: 27.467,54 €. 541001.0350 – 29 (S) Lilienstraße - Straßen, Wege, Plätze, (-) 375.000,00 € Verkehrslenkungsanlagen Ansatz: 375.000,00 €; tatsächlich verfügt: 0,00 €. 541001.0350 – 24 (S) Fischerareal - Straßen, Wege, Plätze, (-) 930.000,00 € Verkehrslenkungsanlagen Ansatz: 930.000,00 €; tatsächlich verfügt: 0,00 €. 541001.0350 – 56 (S) Geh- und Radweg BA Sulpach Richtung (-) 1.088.489,18 € Mochenwangen BA III - Straßen, Wege, Plätze, Verkehrslenkungsanlagen Ansatz: 1.100.000,00; tatsächlich verfügt: 11.510,82 €. Produkt 541002 – Straßenbeleuchtung und Verkehrsausstattung 541002.42112 (S) Straßenunterhaltung allgemein (+) 5.912,46 € Ansatz: 0,00 €; tatsächlich verfügt: 5.912,46 €. 541002.0962 – 56 (S) Geh- und Radweg BA Sulpach Richtung (+) 5.794,13 € Mochenwangen BA III – Anlagen im Bau – Tiefbaumaßnahmen Ansatz: 0,00 €; tatsächlich verfügt: 5.794,13 € 541002.0350 – 21 (S) Marsweiler Ost II - Straßen, Wege, Plätze, (+) 5.434,49 € Verkehrslenkungsanlagen Ansatz: 0,00 €; tatsächlich verfügt: 5.434,49 €. 541002.0350 (S) Straßen, Wege, Plätze, Verkehrslenkungsanlagen (-) 20.000,00 € Ansatz: 20.000,00 €, tatsächlich verfügt: 0,00 €. 541002.0390 – 66 (S) Nelkenstraße Sonstige Bauten des (-) 20.177,85 € Infrastrukturvermögens (Stützmauern, Treppen, u.a.) Ansatz: 25.000,00 €, tatsächlich verfügt: 4.822,15 €. 541002.0390 – 29 (S) Lilienstraße – sonstige Bauten des (-) 40.000,00 € Infrastrukturvermögens (Stützmauern, Treppen, u.a.) Ansatz: 40.000,00 €; tatsächlich verfügt: 0,00 €. 86 Produkt 5470 – Verkehrsbetriebe / ÖPNV 5470.2111 (H) Sonderposten aus Zuwendungen und Umlagen (+) 8.000,00 € für Vermögensgegenstände, Land Ansatz: 0,00 €, tatsächlich verfügt: 8.000,00 €. 5470.0962 (S) Anlagen im Bau - Tiefbaumaßnahmen (+) 4.888,42 € Ansatz: 0,00 €, tatsächlich verfügt: 4.888,42 €. Produkt 5510 – Öffentliches Grün, Landschaftsbau 5510.0720 (S) Betriebs- und Geschäftsausstattung (-) 40.000,00 € Ansatz: 40.000,00 €, tatsächlich verfügt: 0,00 €. Produkt 5520 – Gewässerschutz/Öffentliche Gewässer/Wasserbauliche Anlagen 5520.0962 – 18 (S) Hochwasserschutz Bühl/Geigensack/ (+) 12.977,12 € Starkregenrisikomanagement - Anlagen im Bau - Tiefbaumaßnahmen Ansatz: 0,00 €, tatsächlich verfügt: 12.977,12 €. 5520.0370 – 16 (S) Starkregenrisikomanagement – wasserbauliche Anlagen (-) 30.000,00 € Ansatz: 30.000,00 €, tatsächlich verfügt: 0,00 €. 5520.0370 – 20 (S) Hochwassergefahrenstellen – wasserbauliche Anlagen (-) 150.000,00 € Ansatz: 150.000,00 €; tatsächlich verfügt: 0,00 €. 5520.0370 – 18 (S) Hochwasserschutz Bühl/Geigensack/ (-) 650.000,00 € Starkregenrisikomanagement – wasserbauliche Anlagen Ansatz: 650.000,00 €; tatsächlich verfügt: 0,00 €. Produkt 5530 – Friedhofs- und Bestattungswesen 5530.0380 (S) Friedhöfe und Bestattungseinrichtungen (-) 21.075,78 € Ansatz: 50.000,00 €; tatsächlich verfügt: 28.924,22 €. Produkt 6120 – Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft 6120.23102 (H) Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen für Investitionen (-) 4.000.000,00 € beim Bund (Laufzeit über 1 bis einschl. 5 Jahre) - Tilgung Kredite KFW-Darlehen Ansatz: 4.000.000,00 €; tatsächlich verfügt: 0,00 €. 18. Erläuterung der Gesamtfinanzrechnung Die Gesamtfinanzrechnung beinhaltet die zahlungswirksamen Ein- und Auszahlungen des Ergebnishaushaltes (Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus lfd. Tätigkeit) sowie die Ein - und Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten. Im Rechnungsergebnis ergab sich saldiert ein Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Tätigkeit von rd. 2,6 Mio. €. Im investiven Bereich konnten bei den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit insgesamt 6,6 Mio. € weniger als geplant erwirtschaftet werden. Bei den Einzahlungen aus Investitionszuwendungen wurden 3 Mio. € weniger eingenommen als veranschlagt. 87 Insgesamt wurden rd. 4,0 Mio. € als Einzahlungen aus dem Verkauf von Sachvermögen eingeplant. Aus den Verkaufserlösen ergaben sich jedoch Einzahlungen von 330.055,06 € und somit rd. 3,7 Mio. € weniger als geplant. Die Einzahlungen resultierten vor allem aus einem Verkauf eines Grundstückes und minimal aus Fahrzeugen. Die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit erhöhten sich im Vergleich zum Ansatz um 1,69 Mio. €. Ursächlich hierfür waren die Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden von 1,69 Mio. €, Baumaßnahmen in Höhe 2,0 Mio. € sowie Festgeldanlagen in Höhe von 9 Mio. €. Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen wurden 2022 in Höhe von 9 Mio. € (Spareinlagen - Festgeld) getätigt. Die Auszahlungen für Investitionsförderungsmaßnahmen lagen bei 44.650,00 € und somit 45.350,00 € unter dem Planansatz. Der Saldo aus Investitionstätigkeit betrug letztendlich - 10 Mio. € und fiel mit einer Abweichung zum Planansatz von -4,96 Mio. € wesentlich höher aus. Hieraus ergab sich schließlich ein Finanzierungsmittelbedarf von - 4,94 Mio. €. Dieser fiel mit einer Abweichung von 2,4 Mio. € wesentlich höher als geplant aus. Aufnahme/Tilgung von Krediten Es wurde 2022, wie im Haushaltsplan veranschlagt, keine Darlehen aufgenommen. Die Gemeinde Baindt hatte zum 31.12.2022 insgesamt keine Verbindlichkeiten aus Krediten vorzuweisen, so dass keinerlei weitere Tilgungszahlungen anfallen. Alle dargestellten Veränderungen führten zu einer Veränderung des Finanzierungsmittelbestandes von - 7,34 Mio. €. Im Haushaltsplan waren hier - 1,04 Mio. € veranschlagt. Unter Berücksichtigung der haushaltsunwirksamen Einzahlungen und Auszahlungen sowie des Kassenanfangsbestandes von 7.625.199,19 € saldierte sich der Endbestand an Zahlungsmitteln im Kernhaushalt am Ende des Haushaltsjahres auf 335.120,55 €. Die Gemeinde unterhält mit den Eigenbetrieben eine sogenannte Einheitskasse. Dies bedeutet, dass der Zahlungsverkehr der Eigenbetriebe ebenfalls über die Girokonten der Gemeinde abgewickelt wird. Der Gesamtbestand an Liquiden Mitteln auf der Aktivseite wurde um die Liquiden Mittel, die wirtschaftlich den Eigenbetrieben zuzurechnen sind, reduziert. Die Sichteinlagen beim Eigenbetrieb Wasserversorgung betragen zum 31.12.2022: 183.846,45 €. Die Sichteinlagen beim Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung betragen zum 31.12.2022: 667.147,76 €. 88 19. Erläuterung der Bilanz Die Vermögensrechnung (Bilanz) ist nach den gemeindehaushaltsrechtlichen Bestimmungen in Kontoform aufzustellen und hat sämtliche immateriellen Vermögensgegenstände, das Sachvermögen und das Finanzvermögen sowie die Kapital- positionen, die Rückstellungen, die Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungsposten vollständig auszuweisen. Sie ist als Gegenüberstellung von gemeindlichem Vermögen (Aktivseite) und den Finanzierungsmitteln (Passivseite) eine auf den jährlichen Abschlussstichtag bezogene Zeitpunktrechnung. Die Gliederung der Vermögensrechnung erfolgte sowohl auf der Aktivseite als auch auf der Passivseite nach Fristigkeiten. Außerdem wurden dabei die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung unter Berücksichtigung der besonderen gemeindehaushaltsrechtlichen Bestimmungen (§ 77 Abs. 3 GemO) beachtet. Allgemeines zur Bilanz Die Gemeinde Baindt hat nach § 95 der Gemeindeordnung (GemO) zum Schluss eines Haushaltsjahres eine Bilanz aufzustellen, die Bestandteil des Jahresabschlusses ist. Die Bilanz hat sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rückstellungen und Rechnungsabgrenzungsposten zu enthalten, soweit nichts anderes bestimmt ist und muss klar und übersichtlich sein. Sie hat die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde darzustellen. Die Bilanz ist um einen Anhang zu erweitern. Außerdem sind ihr als Anlagen eine Vermögensübersicht, eine Schuldenübersicht sowie eine Übersicht über die in das folgende Haushaltsjahr zu über-tragenden Haushaltsermächtigungen beizufügen. Der Gemeinderat hat die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2019 am 03.03.2019 festgestellt. Die Eröffnungsbilanz wurde der Rechtaussichtsbehörde und Gemeindeprüfungsanstalt angezeigt. Die Gemeindeprüfungsanstalt hat in der Zeit vom 14.09.2020 bis 21.10.2020 die Eröffnungsbilanz und die Rechnungsführung in den Haushaltsjahren 2016 bis 2019 geprüft. Als Basis für die Aufstellung der Bilanz dienen die Regelungen der Gemeindeordnung, der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO), der Verwaltungsvorschrift Produktrahmen/ Kontenplan sowie die darauf aufbauenden Bilanzierungs- und Bewertungsempfehlungen des Leitfadens der landesweiten Arbeitsgruppe Bilanzierung in der Fassung vom Juni 2019. Ausübung von Bilanzierungswahlrechten und Bilanzierungsvereinfachungen Die Vermögensgegenstände sind grundsätzlich mit ihren Anschaffungs- und Herstellungskosten angesetzt. Gemäß § 40 Abs. 4 Satz 2 GemHVO werden empfangene Investitionszuweisungen als Sonderposten auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesen und entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer aufgelöst (Bruttomethode). Freiwillige Rückstellungen nach § 41 Abs. 2 GemHVO werden gebildet, soweit dies für die sachgerechte und periodengerechte Abbildung der Geschäftsvorfälle dienlich ist. Auf die detaillierten Ausführungen wird auf den Rückstellungsspiegel verwiesen. 89 Für die Bilanz wurde auf den 31.12.2022 eine Inventur nach Maßgabe der Inventurrichtlinie für Baindt vom 02.03.2020 durchgeführt. Soweit diese Inventurrichtlinie eine körperliche Inventur vorsieht, wurde eine entsprechende körperliche Inventur durch den jeweiligen Inventurbeauftragten durchgeführt. Im Übrigen erfolgte eine Buchinventur. Im Rahmen der Inventurrichtlinie wurde von Bürgermeisterin Frau Rürup eine Befreiung nach § 38 Absatz 4 GemHVO ausgesprochen. Hiernach sind bewegliche Vermögensgegenstände des Sachvermögens bis zu einem Wert von 800 € ohne Umsatzsteuer nicht in einem Inventar zu verzeichnen. Allgemeine Bewertungsregelungen Angewandte Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 53 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 GemHVO) Auf die oben getroffenen Ausführungen wird verwiesen. Die Vermögensgegenstände, Sonderposten, Rückstellungen und Verbindlichkeiten wurden zum Abschlussstichtag einzeln und wirklichkeitsgetreu bewertet. Die Vermögensrechnung gibt damit im Rahmen der rechtlichen Vorgaben ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gemeinde wieder. Die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der Grundsatz der Wesentlichkeit wurden beachtet. Die Immateriellen Vermögensgegenstände, sowie die Gegenstände des Sachvermögens wurden gemäß § 91 Abs. 4 Gemeindeordnung (GemO) i. V. m. § 44 Abs. 1 und 2 GemHVO mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten vermindert um Abschreibungen nach § 46 GemHVO angesetzt. Die Anteile an verbundenen Unternehmen, die Beteiligungen und das Sondervermögen werden in Höhe des Nennwertes des anteiligen Eigenkapitals angesetzt. Die Ausleihungen, Wertpapiere, Forderungen und die Liquiden Mittel wurden zum Nennwert angesetzt. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden grundsätzlich nach Maßgabe des § 40 Abs. 4 GemHVO und des § 48 GemHVO gebildet. Das Basiskapital und die Rücklagen werden nominal fortgeschrieben. Veränderungen des Basiskapitals ergeben sich ausschließlich aufgrund von zulässigen bzw. notwendigen Änderungen der Eröffnungsbilanzierung. Auf die Ausführungen bei der Bilanzposition „Basiskapital“ wird verwiesen. Sonderposten für Zuweisungen und Zuschüsse Dritter werden gemäß § 40 Abs. 4 GemHVO brutto auf der Passivseite der Bilanz angesetzt. Neben den Sonderposten für Investitionszuweisungen werden auch Sonderposten für erhaltene Beiträge und Sonstige Sonderposten für unentgeltlichen Erwerb gebildet. Rückstellungen wurden in Höhe des Betrags angesetzt, der nach vernünftiger Beurteilung notwendig ist (§ 91 Abs. 4 GemO). Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, die Transferverbindlichkeiten sowie die Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen und die Sonstigen Verbindlichkeiten wurden mit den Rückzahlungsbeträgen (Nennbeträgen) angesetzt (§ 91 Abs. 4 GemO). Passive Rechnungsabgrenzungsposten werden nach Maßgabe des § 48 GemHVO gebildet. Die Angaben unterhalb der Bilanz (Vorbelastungen künftiger Haushaltsjahre) erfolgen gemäß § 42 GemHVO. 90 Die Abschreibungen erfolgen nach der linearen Abschreibungsmethode (§ 46 Abs. 1 GemHVO). Folgende typische Abschreibungsdauern kommen zur Anwendung: Ingenieurbauwerke (je nach Bautyp) Aufwuchs von Grünanlagen und Spielplätzen Grabfelder Friedhöfe Geleistete Investitionszuschüsse (je nach bezuschusstem Gut) Gebäude (je nach Baustandard) Straßen und Feldwege (je nach Ausbaustandard) Betriebsvorrichtungen (je nach Typ) Straßenbeleuchtung Sportanlagen Außenanlagen und Einfriedungen Verkehrslenkungsanlagen Fahrzeuge Spielgeräte, Möbel, Instrumente, sonstige Ausstattung Software, Hardware Nachrichtl. Abschreibung bei den Eigenbetrieben EB Wasserversorgung Leitungsnetz EB Abwasserbeseitigung Kanäle Abschreibung beim Betrieb Nahwärme Leistungsnetz BHKW 50-80 Jahre 50 Jahre 30-50 Jahre 10-50 Jahre 20-50 Jahre 20-40 Jahre 5-50 Jahre 20 Jahre 20-25 Jahre 15-25 Jahre 15 Jahre 5-15 Jahre 5-15 Jahre 3-8 Jahre 40 Jahre 50 Jahre 40 Jahre 10 Jahre Bei Grund und Boden, Aufwuchs des Waldes, Kunstgegenständen und Bodendenkmälern erfolgt keine Abschreibung. Die Beteiligungen an Zweckverbänden werden anteilig entsprechend den Auflösungen in den Haushalten der Zweckverbände abgeschrieben. Die Gliederung der Bilanz entspricht § 52 Absatz 3 und 4 GemHVO. Die einzelnen Bilanzpositionen werden im Detail näher erläutert. Das Sachvermögen Das Sachvermögen hat 2022 von rund 33,6 Mio. € auf 36,0 Mio. € zugenommen. Die größten Zugänge an Vermögen liegen im Bereich des Infrastrukturvermögens und der geleisteten Anzahlungen für Anlagen im Bau. Das Finanzvermögen Das Finanzvermögen hat von rund 17,91 Mio. € im Jahr 2021 auf rund 17,93 € im Jahr 2022 zugenommen. Die Abgrenzungsposten Die Bilanzposition umfasst die aktiven Abgrenzungsposten und die Sonderposten für geleistete Investitionszuschüsse. 91 B I L A N Z zum Stichtag 31.12.2022 A. AKTIVSEITE 54.139.972,06 € 1. Vermögen 53.899.948,93 € 1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände Konto 00 16.986,00 € Unter den immateriellen Vermögensgegenständen sind die bei der Gemeinde im Einsatz befindlichen Softwareprodukte bilanziert, sowie in untergeordneter Größenordnung Lizenzen. Lizenzen 020 15.080,00 € DV-Software 025 1.906,00 € Bei dem zum Jahresende ausgewiesenen Wert handelt es sich um Lizenzen für Software sowie ähnliche Rechte, über welche die Gemeindeverwaltung verfügt. Restbuchwert 01.01.2022 Zugänge 2022 Abgänge 2022 Abschreibungen 2022 Restbuchwert 31.12.2022 24.7730,00 1.663,28 € 0,00 € 9.420,28 € 16.986,00 1.2 Sachvermögen 35.946.440,57 € 1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte Konto 01 7.859.819,55 € Unbebaute Grundstücke sind solche, auf denen sich keine benutzbaren Gebäude befinden wie Grünflächen einschließlich des Aufwuchses, Ackerland, Waldflächen mit deren Aufwuchs, aber auch Bauplätze für Wohnen und Gewerbe. Grünflächen 011 2.092.625,98 € Ackerland 013 31.233,60 € Grund und Boden bei Wald, Forsten 0131 3.934,32 € Aufwuchs bei Wald und Forsten 0132 11.652,00 € Sonstige unbebaute Grundstücke 019 5.720.373,65 € (Baugrundstücke und nicht landwirtschaftlich genutztes Brachland) Restbuchwert 01.01.2022 Zugänge 2022 Abgänge 2022 Abschreibungen 2022 Restbuchwert 31.12.2022 6.354.526,19 € 1.689.302,62 € 184.009,26 € 0,00 € 7.859.819,55 € Die Zugänge 2022 waren Kaufverträge i. H. v. 1.689.302,62 € waren für Kauf Ausgleichsgrundstück, Grundstück GE Mehlis Batteriespeicher, Grundstückstausch Retensionsfläche, Kaufvertrag Baugebiet Voken Erweiterung und Abgänge waren durch Tausch von einem Bauplatz Bühl Baubegiet Bühl zu verzeichnen. 92 1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte Konto 02 10.855.944,13 € Bebaute Grundstücke sind solche, auf denen sich benutzbare Gebäude befinden. Die Bilanzierung erfolgt getrennt für den Grund und Boden einerseits und für die Gebäude, Betriebsvorrichtungen und Außenanlagen andererseits. Der bilanzielle Wertansatz entspricht den fortgeführten Anschaffungskosten (berücksichtigt Zu- und Abgänge wie Ankauf, wertsteigernde Investitionen). Endstände 31.12.2022: Soziale Einrichtungen – Grund und Boden 0221 494.772,04 € Soziale Einrichtungen – Gebäude usw. 0222 3.317.790,00 € Schulen – Grund und Boden 0231 451.872,54 € Schulen – Gebäude usw. 0232 1.288.472,00 € Kultur, Sport, Garten – Grund und Boden 0241 256.415,25 € Kultur, Sport, Garten – Gebäude usw. 0242 2.872.784,00 € Sonstige Gebäude – Grund und Boden 0291 232.207,30 € Sonstige Gebäude – Gebäude usw. 0292 1.941.631,00 € Restbuchwert 01.01.2022 Zugänge 2022 Abgänge 2022 Abschreibungen 2022 Restbuchwert 31.12.2022 11.567.719,13 € 9.341,36 € 0,00 € 721.116,36 € 10.855.944,13 € Zugänge 2022 bei Nachtrag Neubau Kiga Sonne, Mond und Sterne 9.341,36 € 1.2.3 Infrastrukturvermögen Konto 03 14.482.018,08 € Das Infrastrukturvermögen umfasst sämtliche Verkehrs-, Ver- und Entsorgungseinrichtungen. Neben dem Grund und Boden sind insbesondere Brücken und Tunnel, das Straßennetz mit Wegen und Plätzen, die Verkehrslenkungsanlagen sowie Stützbauwerke wertmäßig ausgewiesen. Grund und Boden des Infrastrukturvermögens 031 2.172.914,59 € Brücken, Tunnel und ing. Anlagen 032 415.127,00 € Anlagen zur Abwasserableitung 0341 304.246,00 € Straßen, Wege, Plätze, Verkehr 035 9.067.198,00 € Nahwärme- und Breitbandleitungen und zugehörige Anlagen 036 962.217,00 € Wasserbauliche Anlagen 037 233.148,00 € Friedhöfe und Bestattungseinrichtungen 038 769.140,49 € Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens 039 558.027,00 € Restbuchwert 01.01.2022 Zugänge 2022/Umbuchungen Abgänge 2022 Abschreibungen 2022 Restbuchwert 31.12.2022 13.654.686,07 € 1.299.105,48 € 4.492,250 € 467.281,22 € 14.482.018,08 € 93 Zugänge 2022 bei: Mehrfläche Geh- und Radweg BAIII 2.011,26 € Straßenbau Nelkenstraße 20.135,25 € Straßenbel. Marsweiler Ost II 5.434,49 € Geh- und Radweg BA III Sulpach 1.013.309,98 € Hausanschluss und Microleerohre Breitb. 9.586,22 € Restzahlung Friedhofsanierung BA I 12.689,12 € Glasstelen Friedhof Urnengrabsystem 7.600,88 € Bodenplatten Friedhof 1.542,24 € Glasstelen Urnenwand 7.091,98 € Straßenbeleuchtung Nelkenstraße 4.822,15 € Barrierefreie Bushaltestelle Gartenstraße 131.867,52 € Straßenbeleuchtung Geh- und Radweg 1. AZ 5.794,13 Tiefbau Nahwärmenetz BA I 77.220,36 Schlussrechnungen fehlen zum Teil noch. Nachaktivierung im Rechnungsjahr 2023. 1.2.4 Bauten auf fremden Grundstücken Konto 0,00 € 1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler Konto 05 8.651,52 € Unter den Kunstgegenständen werden Gemälde und Grafiken sowie Sammlungsstücke des Städtischen Museums geführt. Kunstgegenstände 051 8.650,52 € Baudenkmäler 055 1,00 € Restbuchwert 01.01.2022 Zugänge 2022 Abgänge 2022 Abschreibungen 2022 Restbuchwert 31.12.2022 8.651,52 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 8.651,52 € 1.2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge Konto 06 845.906,50 € Der Bilanzansatz entspricht den fortgeführten Anschaffungskosten, insbesondere bei der Produktgruppe Feuerwehr und im Bereich des Bauhofs. Fahrzeuge 061 416.722,00 € Maschinen 062 60.376,50 € Technische Anlagen (PV, BHKW, Heizung u.ä.) 063 368.808,00 € Restbuchwert 01.01.2022 Zugänge 2022 Abgänge 2022 Abschreibungen 2022 Restbuchwert 31.12.2022 836.041,00 € 150.406,82 € 3.933,44 € 136.607,88 € 845.906,50 € Zugänge 2022 bei Adler thermische Unkrautvernichtung 8.294,30 € Neukauf Opel Vivaro-E 38.134,88 € Neukauf Sigg Anhänger 5.028,94 € Kauf VW Caddy als Ersatz 15.447,90 € Löschgruppenfahrzeug für die Feuerwehr 83.500,80 € 94 Fahrzeuge besitzt die Gemeinde Baindt schwerpunktmäßig im Bereich des Bauhofs und bei der Feuerwehr. Daneben gibt es ein Dienstfahrzeug für das Rathaus. Unter den Technischen Anlagen werden insbesondere zentrale Steuerungsanlagen ausgewiesen, die nicht zur standardmäßigen Ausstattung gehören. 1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung Konto 07 447.475,00 € Hierunter sind alle Vermögensgegenstände wie die Büroeinrichtung von Verwaltung, Schulen und Kindertageseinrichtungen, die Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände von Schulklassen und die Sonderausstattungen in Schulen und Kindertageseinrichtungen sowie Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände und Gerätschaften in den übrigen Bereichen ausgewiesen. Betriebsvorrichtungen 071 11.744,00 € Betriebs- und Geschäftsausstattung 072 435.731,00 € Restbuchwert 01.01.2022 Zugänge 2022 Abgänge 2022 Abschreibungen 2022 Restbuchwert 31.12.2022 422.580,00 € 94.804,75 € 0,00 € 69.909,75 € 447.475,00 € Zugänge 2022 bei: Notstromaggregat Feuerwehr 895,71 € Kramer Radlader Bauhof 3.108,07 € NAS Festplatte 2.872,00 € VOIS Software Einwohnerwesen 15.315,31 € Schrank, Tisch und Stühle 8.899,30 € Wasserspender Kiga Gelbes Gebäude 2.854,81 € Atemschutzausrüstung 12.074,45 € Stühle für Aula – Erstbeschaffung 3.492,65 € Palettenregal Bauhof 5.883,43 € ELMO 3.534,60 € Elektronisches Anordnungswesen (CIP) 4.096,58 € 50 iPads mit Koffer und Zusatzausstattung 27.049,18 € Zwei Klarinetten und ein Saxophon (Bläserklasse) 3.290,00 € Wasserspender für Kiga Sonne, Mond und Sterne 2.021,81 € Motorsense Stihl FS 431 C-EM 1.201,19 € Zwei Gaswarnmelder 1.087,66 € Unter den Betriebsvorrichtungen werden Bauwerke bilanziert, die nicht unter den bilanzrechtlichen Begriff des Gebäudes fallen. Betriebsvorrichtungen, die bilanzrechtlich zum Gebäude zählen, weil sie baulich fest mit dem Gebäude verbunden sind, werden unter den Bebauten Grundstücken ausgewiesen. Unter die hier dargestellte Bilanzposition fallen somit vor allem Gartengerätehäuser in Kindertagesstätten, Lagerflächen, Aufbauten im Zusammenhang mit Sportanlagen und Spielgeräte im Außenbereich von Kindertagesstätten. Die Betriebs- und Geschäftsausstattung umfasst vor allem Möbel (in Büros, Schulen, Kindertagesstätten etc.), EDV-Anlagen (Beamer, Notebooks, PCs), Kopierer, Sportgeräte der Sporthallen, Musikinstrumente, Ausstattungsgegenstände der Feuerwehr, Medienausstattung der Schulen, Reinigungsgeräte, Werkzeuge des Bauhofs und vieles mehr. Nach den Regelungen der § 38 Abs. 4 GemHVO in Verbindung mit § 46 Abs. 2 Satz 2 GemHVO wurden bei der Betriebs- und Geschäftsausstattung Vermögensgegenstände im Jahr 2022 nur aufgenommen, wenn sie im Einzelfall Anschaffungs- oder Herstellungskosten von über 800 € netto aufweisen. Vermögensgegenstände, die einen geringeren Anschaffungswert aufweisen, werden nicht in die Vermögensrechnung aufgenommen, sondern direkt im Ergebnishaushalt beschafft, was eine immense Verwaltungsvereinfachung darstellt, aber die Aussagekraft der Vermögensrechnung nur in geringem Umfang verringert. 95 Gemäß § 46 Abs. 2 Satz 2 können ab 2016 im Rahmen der Erstausstattung bei Baumaßnahmen auch geringwertige Vermögensgegenstände bis 800 € netto aktiviert werden. Dabei werden gleichartige Vermögensgegenstände zu einem Sammelposten zusammengefasst (z.B. „Mobiliar“, „EDV Ausstattung“) und über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben. 1.2.8 Vorräte 0,00 € Vorräte sind Sachvermögensgegenstände, die nicht dauerhaft (nicht länger als ein Jahr) dem Geschäftsbetrieb der Gemeinde dienen. Entsprechend dem Grundsatz der Wesentlichkeit werden bei der Gemeinde Baindt die Wesentlichkeitsgrenze für die Abgrenzung als Vorräte im Rahmen der Eröffnungsbilanz und der Jahresabschlüsse auf 10.000,00 € je Lager beziffert. Heizöl wird nur in einer Obdachloseneinrichtung vorgehalten. Der Streusalzbestand und minimale Betriebsstoffe sind nur in geringer Größenordnung vorhanden. 1.2.9 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau Konto 09 1.446.625,79 € Unter den Anlagen im Bau werden Vermögensgegenstände ausgewiesen, die sich zum Bilanzstichtag in der Herstellung befinden. Die für diese Vermögensgegenstände bis zum Bilanzstichtag angefallenen Anschaffungs- und Herstellungskosten werden unter diesem Bilanzkonto dargestellt. Die Kosten werden aber noch nicht abgeschrieben. Anlagen im Bau - Hochbaumaßnahmen 0961 1.300.149,26 € Anlagen im Bau - Tiefbaumaßnahmen 0962 146.476,53 € Folgende Restwerte sind zum 31.12.2022 vorhanden: Anlagenr. 2093 Hochbaumaßnahmen KWS blaues Gebäude 1.288.249,26 € Anlagenr. 2094 Breitbandversorgung Fischerareal 2022 784,29 € Anlagenr. 2098 FTTB weiße Flecken Projektbezogene Kosten 12.991,02 € Anlagenr. 2101 Bau Fischerstraße 28.971,49 € Anlagenr. 2102 Hochwasserschutz Bühl / Geigensack / Siemensstr. 18.560,72 € Anlagenr. 2103 Straßenbeleuchtung Fischerstraße 2.829,73 € Anlagenr. 2145 Ideenkonzept neuer Waldspielplatz „Grüner Berg“ 1.874,25 € Anlagenr. 2183 1. AR Rohrleitungsbau Fischerareal 3. BA 80.465,03 € Restbuchwert 01.01.2022 Zugänge 2022 Abgänge 2022/ Umbuchungen 2022 Abschreibungen 2022 Restbuchwert 31.12.2022 741.015,05 € 1.778.599,70 € 1.072.988,96 € 0,00 € 1.446.625,79 € 96 1.3 Finanzvermögen 17.936.522,36 € Unter Finanzanlagen sind insbesondere solche Geld- und Kapitalanlagen ausgewiesen, die auf Dauer finanziellen Anlagezwecken oder Unternehmensverbindungen dienen. Dazu gehören in erster Linie Anteile an verbundenen Unternehmen, Beteiligungen und die Sondervermögen und hier insbesondere die organisatorisch verselbständigten Einrichtungen. 1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 500.000,00 € Verbundene Unternehmen sind solche, an denen die Kommune mit mehr als 50% am Stamm- kapital des Unternehmens beteiligt ist. Der Wert der Anteile beinhaltet das gezeichnete Kapital und - soweit vorhanden - die Kapitalrücklagen: Restbuchwert 01.01.2022 Zugänge 2022 Abgänge 2022 Abschreibungen 2022 Restbuchwert 31.12.2022 500.000,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 500.000,00 € Kommanditbeteiligung Netze BW GmbH 500.000,00 € 1.3.2 Beteiligungen – Konto 11 151.961,00 € Beteiligungen sind Anteile an Unternehmen, die in der Absicht gehalten werden, eine dauerhafte Verbindung zu diesem Unternehmen herzustellen. Als Beteiligung gilt im Zweifel ein Anteil am Nennkapital von mehr als 20%. Übrige Beteiligungen an Unternehmen/Einrichtungen, an denen die Gemeinde nur eine Beteiligung von nicht mehr als 20% hält, werden hier ebenfalls erfasst. Zweckverband Breitbandversorgung im Landkreis Ravensburg 1.000,00 € Beteiligung Regionale Kompensationsflächen GmbH 27.081,00 € Geschäftsanteile Hallenbad Baienfurt eG 500,00 € RaWEG mbH 1.280,00 € TWS Netz GmbH (Kapitalrücklage) 111.000,00 € Stammkapital der TWS Netz GmbH 11.100,00 € Restbuchwert 01.01.2022 Zugänge 2022 Abgänge 2022 Abschreibungen 2022 Restbuchwert 31.12.2022 151.961,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 151.961,00 € 97 1.3.3. Sondervermögen Konto 12 615.505,08 € Unter das Sondervermögen fällt gemäß § 96 GemO unter anderem das Vermögen der städtischen Eigenbetriebe. Eigenbetrieb Wasserversorgung Stammkapital 444.312,64 € Eigenbetrieb Wasserversorgung Rücklage 171.192,44 € Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung 0,00 € Restbuchwert 01.01.2022 Zugänge 2022 Abgänge 2022 Abschreibungen 2022 Restbuchwert 31.12.2022 615.505,08 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 615.505,08 € 1.3.4 Ausleihungen Konto 13 4.201.637,50 € Bei den Ausleihungen handelt sich um verschiedene Darlehen an die Eigenbetriebe und verbundenen Unternehmen der Gemeinde Baindt. Restbuchwert 01.01.2022 Zugänge 2022 Abgänge 2022 Tilgungen 2022 Restbuchwert 31.12.2022 5.345.987,50 € 5.000,00€ 1.149.350,00 € 4.201.637,50 € Stand 2022: EB WV und Zweckverband– Gewährung Trägerdarlehen: 1.501.887,50 € (Abgang 2022 63.350,00 €) Stand 2022: EB Abwasserbeseitigung – Gewährung Trägerdarlehen: 2.699.750,00 € (Abgang 2022 84.000,00 €) Stand 2022: Zweckverband Breitbandversorgung – Gewährung Trägerdarlehen: 0,00 € (Abgang 2022 1.000.000,00 €) 1.3.5 Wertpapiere Konto 14 11.800.000,00 € Unter den Wertpapieren werden auch Sichteinlagen bei Kreditinstituten ausgewiesen, die nicht jederzeit als Zahlungsmittel genutzt werden können. Hierzu gehören auch Termineinlagen bzw. Festgelder und Kündigungsgelder. Risiken aus derivativen Finanzinstrumenten bestehen bei der Gemeinde Baindt nicht, da diese risikobehafteten Möglichkeiten keine Anwendung finden. Restbuchwert 01.01.2022 Zugänge 2022 Abgänge 2022 Abschreibungen 2022 Restbuchwert 31.12.2022 3.300.000,00 € 9.000.000,00 € 500.000,00 € 0,00 € 11.800.000,00 € Sparbriefe/Festgelder im Wege der Einlagensicherung nur bei örtlichen Banken. 1.3.6 Öffentlich-rechtliche Forderungen Konto 15 134.877,16 € Öffentlich-rechtliche Forderungen stellen Ansprüche der Gemeinde aufgrund von Bescheiden (Verwaltungsakt) dar. Die öffentlich-rechtlichen Forderungen setzen sich insbesondere aus Steuer-, Gebühren- und Beitragsforderungen zusammen. Restbuchwert 01.01.2022 Zugänge 2022 Abgänge 2022 Abschreibungen 2022 Restbuchwert 31.12.2022 133.829,66 € 134.877,16 € 133.829,66 € 0,00 € 134.877,16 € 98 1.3.7 Privatrechtliche Forderungen 197.421,07 € Privatrechtliche Forderungen basieren auf einem privatrechtlichen Schuldverhältnis und sind insbesondere Grundstücksverkäufe, Mieten, Pachten sowie Forderungen aus Schadensfällen oder verschiedenen Dienstleistungen. Restbuchwert 01.01.2022 Zugänge 2022 Abgänge 2022 Abschreibungen 2022 Restbuchwert 31.12.2022 246.552,00 € 197.421,07 € 246.552,00 € 0,00 € 197.421,07 € 1.3.8 Liquide Mittel 171 335.120,55 € Die Liquiden Mittel umfassen kurzfristig verfügbare Zahlungsmittel, also Guthaben auf Girokonten und Tagegeldkonten bei Kreditinstituten, sowie Bargeld der Gemeindekasse. Handvorschüsse und Zahlstellen werden immer zum 31.12. abgerechnet. Die verfügbaren liquiden Mittel zum 31.12. eines Jahres stellen dabei in erster Linie Kassenmittel dar, um die Zahlungsverpflichtungen der Gemeinde zu erfüllen. Sie dürfen nicht mit frei verfügbaren Finanzierungsmitteln im Sinne der Haushalts- und Finanzplanung verwechselt werden. Die Höhe der frei verfügbaren Finanzmittel für spätere Jahre richtet sich insbesondere danach, welche übertragenen Haushaltsermächtigungen gebildet wurden und welche Veränderungen die Haushalts- und Finanzplanung noch vorsieht. Restbuchwert 01.01.2022 Zugänge 2022 Abgänge 2022 Abschreibungen 2022 Restbuchwert 31.12.2022 7.625.199,19 € 335.120,55 € 7.625.199,19 € 0,00 € 335.120,55 € 2. Abgrenzungsposten 240.023,13 € Nach § 48 Abs. 1 GemHVO sind auf der Aktivseite vor dem Abschlussstichtag geleistete Aus- zahlungen als Rechnungsabgrenzungsposten auszuweisen, sofern sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. 2.1 Aktive Rechnungsabgrenzung Konto 180 56.202,13 € Gemäß § 48 GemHVO sind vor dem Abschlussstichtag geleistete Ausgaben, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, auf der Aktivseite der Bilanz als Rechnungsabgrenzungsposten darzustellen. Hierunter fallen Auszahlungen, die bereits im abzuschließenden Geschäftsjahr bezahlt und gebucht wurden, aber entweder nur zum Teil oder ganz dem neuen Geschäftsjahr wirtschaftlich als Aufwand zuzurechnen sind. Die Beamtenbesoldungsanteile des Januars werden bereits im Dezember gebucht und sind somit aktiv abzugrenzen. Hinzukommen weitere in 2022 geleisteten Zahlungen die wirtschaftlich dem Jahr 2022 zuzuordnen sind. 99 2.2 Sonderposten für geleistete Investitionszuschüsse Konto 1803 183.821,00 € Nach § 40 Abs. 4 GemHVO sollen von der Gemeinde geleistete Investitionszuschüsse als Sonderposten in der Vermögensrechnung ausgewiesen werden und entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer der bezuschussten Investition aufgelöst werden. Bezuschusst werden von der Gemeinde unter anderem Investitionen von Kindergärten, Vereine und weiteren sozialen Einrichtungen. Restbuchwert 01.01.2022 Zugänge 2022 Abgänge 2022 Abschreibungen 2022 Restbuchwert 31.12.2022 160.667,00 € 39.650,00 € 0,00 € 16.496,00 € 183.821,00 € Zugang 2022 bei Familienförderung Flst. 1222 9.000,00 € Familienförderung Flst. 115/22 6.000,00 € Familienförderung Flst. 115/11 3.000,00 € Familienförderung Flst. 115/12 6.000,00 € Familienförderung Flst. 1225 6.000,00 € Familienförderung Flst. 115/14 6.000,00 € Kostenbeteiligung Sportverein 2.000,00 € Aufholen nach Corona – Jugendraum 1.650,00 € Abgang geleistete Investitionszuschüsse 0,00 € Der Gemeinderat hat am 13.12.2016 folgenden Beschluss gefasst: 1. Auf den Ansatz früherer geleisteter Investitionszuschüsse an Dritte wird in der Eröffnungsbilanz verzichtet. 2. Auf die Vereinfachungsregeln bei der Erfassung und Bewertung von beweglichen und unbeweglichen Vermögensgegenständen wird zurückgegriffen. In die Bewertung des Vermögens der Eröffnungsbilanz wurden alle Investitionsförderungsmaßnahmen von 2013 bis 2018 in die Eröffnungsbilanz aufgenommen. Die GPA meinte die Aufnahme der unten genannten Investitionszuschüsse sei zwar löblich, aber man hätte sie laut dem GR-Beschluss und § 62 GemHVO erfassen müssen. Eine Teilerfassung ab 01.01.2013 ist nicht zulässig. Folglich wurde nach Absprache mit GPA und Rechtsaufsichtsbehörde eine nachträgliche Aktiv- Passiv Minderung mit Verringerung von Vermögen und Basiskapital vorgenommen. Eine Berücksichtigung in der Ergebnisrechnung scheidet aus, da Perioden betroffen sind, die vor dem Stichtag der Eröffnungsbilanz liegen (sh. u.a. Notheis Nr. 7 zu § 63 GemHVO). 100 B. PASSIVSEITE 54.139.972,06 € 1. Eigenkapital 42.104.084,03 € 1.1 Basiskapital 31.546.105,99 € Unter dem Basiskapital wird das Eigenkapital der Kommune abgebildet. Das Basiskapital wird als Differenz aus Vermögen und Schulden ermittelt. Wird Eigenkapital auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesen, ist ein Überschuss des Vermögens gegenüber den Schulden gegeben. Das Basiskapital stellt die Differenz zwischen dem Vermögen der Gemeinde Baindt auf der Aktivseite der Bilanz und den sonstigen Positionen auf der Passivseite dar. Das Basiskapital wurde im Zuge der Aufstellung der Eröffnungsbilanz durch entsprechende Saldierung der übrigen Bilanzpositionen rechnerisch ermittelt. Es können sich im Nachgang der Prüfung der Eröffnungsbilanz noch Änderungen ergeben. Das Basiskapital bringt zum Ausdruck, inwiefern das Vermögen der Gemeinde durch Eigenmittel finanziert wurde. Das Basiskapital darf nicht negativ sein. 1.2 Rücklagen 10.557.978,04 € Rücklagen sind im Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen Teile des Eigenkapitals auf der Passivseite der Bilanz. Rücklagen werden im Zuge des Haushaltsausgleichs aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses oder aus Überschüssen des Sonderergebnisses gebildet. Die Rücklagen stellen dabei insbesondere keine liquiden Mittel dar. Vielmehr handelt es sich um rechnerische Ressourcenüberschüsse, die sich auch aus Geschäftsvorfällen ergeben können, die nicht im selben Jahr zahlungswirksam waren (z.B. Auflösung von Rückstellungen oder Sonderposten, Abschreibungen etc.). Rückschlüsse auf die liquiden Mittel lässt diese Position nicht zu. Ein solcher Rückschluss ist ausschließlich über die Bilanzposition „Liquide Mittel“ möglich. Auf die ausführlichen Erläuterungen dort wird an dieser Stelle verwiesen. Das ordentliche Ergebnis des Ergebnishaushalts stellt im Haushaltsjahr 2022 eine. Überschuss in Höhe von 1.440.103,15 € (2021: - 395.241,75 €) dar, der in die entsprechende Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses eingestellt wurde. Die Gesamthöhe der Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses beträgt damit 3.288.248,65 €. Das Sonderergebnis des Ergebnishaushalts stellt im Haushaltsjahr 2022 einen Überschuss in Höhe von 137.770,05 € (Vj: 2.335.700,65 €) dar, der in die entsprechende Rücklage aus Sonderergebnissen eingestellt wurde. Die Gesamthöhe der Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses beträgt damit 7.269.729,36 €. Gemäß § 2 GemHVO sind unter dem Sonderergebnis außergewöhnliche Erträge und außerordentliche Aufwendungen auszuweisen, die außerhalb der gewöhnlichen Verwaltungstätigkeit anfallen, insbesondere Gewinne und Verluste aus Vermögensveräußerungen. Nach § 23 GemHVO sind für Überschüsse des ordentlichen Ergebnisses und Überschüsse des Sonderergebnisses gesonderte Rücklagen zu führen. Im Jahr 2022 wurde erstmals bei beiden Rückenlagen ein Überschuss zugeführt. 101 1.2.1 Rücklagen Überschuss ordentl. Ergebnis 3.288.248,65 € 1.2.2 Rücklagen Überschuss Sonderergebnis 7.269.729,39 € 1.2.3 Zweckgebundene Rücklagen 0,00 € 1.3 Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses 0,00 € 1.3.1 Fehlbeträge aus Vorjahren 0,00 € 1.3.2 Jahresfehlbetrag 0,00 € Beide Rücklagenarten stehen in späteren Jahren zur Verfügung, um den Haushaltsausgleich im Ergebnishaushalt herzustellen. Zweckgebundene Rücklagen werden keine gebildet. Die Bildung von zweckgebundenen Rücklagen hätte lediglich den Effekt, auf der Passivseite der Bilanz das Basiskapital zu verringern. Liquiditätseffekte sind damit - anders als beispielsweise bei der früheren Allgemeinen Rücklage der kameralen Rechnungslegung – nicht verbunden. 2. Sonderposten Konto 21 10.573.576,18 € Erhaltene Zuweisungen und Beiträge für Investitionen (z.B. Landeszuwendungen, Erschlie- ßungsbeiträge) werden bei Anwendung der Bruttomethode als Sonderposten ausgewiesen. Sie werden entsprechend der Nutzungsdauer der damit finanzierten Vermögensgegenstände ergebniswirksam aufgelöst (§ 40 Abs. 4 GemHVO). 2.1 Sonderposten für Investitionszuweisungen Konto 211 5.060.678,68 € Als Sonderposten für Investitionszuweisungen werden gemäß § 40 Abs. 4 GemHVO Mittel passiviert, die die Gemeinde Baindt zur Finanzierung von Investitionen der Aktivseite der Vermögensrechnung von Dritten erhalten hat. Hierzu zählen insbesondere Investitionszuweisungen und – zuschüsse des Landes. Die von Bund und Land erhaltenen Zuweisungen werden über die Nutzungsdauer parallel zu den Abschreibungen ertragswirksam aufgelöst. Da die Zuweisungen aber nicht immer im selben Jahr wie die Aktivierung der Investitionsmaßnahmen der Gemeinde zufließen, können Abweichungen zur Darstellung auf der Aktivseite auftreten. Restbuchwert 01.01.2022 Zugänge 2022 Abgänge 2022 Abschreibungen 2022 Restbuchwert 31.12.2022 9.921,00 € 0,00 € 0,00 € 1.145,00 € 8.776,00 Restbuchwert 01.01.2022 Zugänge 2022 Abgänge 2022 Abschreibungen 2022 Restbuchwert 31.12.2022 4.251.891,35 € 910.407,47 € 2.400,00 € 128.790,14 € 5.031.108,68 Restbuchwert 01.01.2022 Zugänge 2022 Abgänge 2022 Abschreibungen 2022 Restbuchwert 31.12.2022 16.753,00 € 0,00 € 0,00 € 1.169,00 € 15.584,00 Restbuchwert 01.01.2022 Zugänge 2022 Abgänge 2022 Abschreibungen 2022 Restbuchwert 31.12.2022 4.913,00 € 0,00 € 0,00 € 1.250,00 € 3.663,00 102 Zugänge 2022 bei Zuschuss E-Gutschein RV-GB-999 Bauhof 1.000,00 € Beschaffung Notstromaggregat 7.800,00 € Zuschuss E-Fahrzeug 6.826,24 € Zuschuss Trinkwasserspender Kindergarten 2.629,90 € Zuschuss E-Fahrzeug Bauhof 9.568,00 € Zuschuss Notstromaggregat 2.400,00 € Zuwendung Straßenbegleitgrün Geh- u. Radweg BA III Sulpach 5.600,00 € Zuschuss Aufholen nach Corona 1.650,00 € Zuschuss Nahwärmenetz Baindt 117.083,33 € Antrag auf Abschlagszahlung nach VwV-LGVFG 749.500,00 € Zuschuss Landratsamt – barrierefreie Bushaltestelle Gartenstraße 8.000,00 € 2.2 Sonderposten für Investitionsbeiträge Konto 212 5.512.622,50 € Als Investitionsbeiträge gelten die Erschließungsbeiträge, die nach dem Kommunal- abgabengesetz erhoben werden. Restbuchwert 01.01.2022 Zugänge 2022 Abgänge 2022 Abschreibungen 2022 Restbuchwert 31.12.2022 5.657.840,00 € 96.818,42 € 0,00 € 242.035,92 € 5.512.622,50 € Zugänge 2022 bei: Glasfaser-Hausanschluss 850,00 € Glasfaser-Hausanschluss 965,00 € Erschließungsbeiträge VZ 44.687,50 € Erschließungsbeiträge 49.687,50 € Glasfaser-Hausanschluss 850,00 € 2.3 Sonderposten für Sonstiges Konto 219 275,00 € Hierzu gehören sämtliche Sonderposten im Zusammenhang mit unentgeltlichem Erwerb ein- schließlich Geldspenden mit investivem Verwendungszweck. Restbuchwert 01.01.2022 Zugänge 2022 Abgänge 2022 Abschreibungen 2022 Restbuchwert 31.12.2022 375,00 € 0,00 € 0,00 € 100,00 € 275,00 € 3. Rückstellungen 502.000,00 € Rückstellungen sind Verpflichtungen, die bezüglich ihrer Höhe, ihres zeitlichen Eintretens und / oder ihres Bestandes ungewiss sind, aber hinreichend sicher erwartet werden können. Hierzu muss ein Geschäftsvorfall im betreffenden Haushaltsjahr wirtschaftlich verursacht sein. Ungewiss ist aber, wann und in welcher Höhe mit Zahlungen auf Grund dieses Geschäftsvorfalls zu rechnen ist. Die Bildung von Rückstellungen dient damit der periodengerechten Ergebnisermittlung und der vollständigen Darstellung der Schulden der Gemeinde. Rückstellungen sind in der Höhe anzusetzen, die nach vernünftiger Beurteilung notwendig ist. Sie dienen dazu, durch zukünftige Handlungen bedingte Wertminderungen der Rechnungsperiode als Aufwand zuzurechnen. 103 3.1 Lohn- und Gehaltsrückstellungen 0,00 € Diese Position beinhaltet Rückstellungen für Lohn- und Gehaltszahlungen für Zeiten der Freistellung von der Arbeit im Rahmen der Altersteilzeit. Rückstellungen werden gebildet für Beschäftigungsverhältnisse im sog. Blockmodell. Dabei erfolgt die Aufteilung in eine Beschäftigungs- und Freizeitphase. Mit Beginn der Beschäftigungsphase werden der Rückstellung zeitanteilig gleiche Raten bis zum Beginn der Freizeitphase zugeführt. 3.6 Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus Bürgerschaften und Gewährleistungen 440.000,00 € Restbuchwert 01.01.2022 Zugänge 2022 Abgänge 2022 Abschreibungen 2022 Restbuchwert 31.12.2022 370.000,00 € 440.000,00 370.000,00 0,00 € 440.000,00 € Rückstellungen 2022 bei Rückstellung Nahwärme Gasabrechnung 35.000,00 € Rückstellung Abrechnung Stelle Asylbeauftragte 30.000,00 € Rückstell. Kindergarten interk. Kostenausgl. 125.000,00 € Rückstellung Abrechnung Unterhaltung Gemeindestraßen 60.000,00 € Rückst. Konzeptvergabe Fischerareal 40.000,00 € Rückstell. ZV Breitbandvers. und EDV 50.000,00 € Rückstell. Sportplatzbel. und Pflege 50.000,00 € Rückstell. für Kosten Bauleitplanung 50.000,00 € 3.7 Sonstige Rückstellungen GPA /Steuerrückstellungen Betrieb gewerbl. Art 62.000,00 € Restbuchwert 01.01.2022 Zugänge 2022 Abgänge 2022 Abschreibungen 2022 Restbuchwert 31.12.2022 30.331,50 € 32.000,00 331,50 0,00 € 62.000,00 € Rückstellung 2022 bei Rückstellung GPA – Rechnungsjahr 2022 6.000,00 € Nahwärmeabschluss 1.000,00 € Abrechnung Klimabeauftragten 3-B-Gemeinden 25.000,00 € 4. Verbindlichkeiten 405.855,00 € Verbindlichkeiten sind die am Abschlussstichtag der Höhe und der Fälligkeit nach feststehenden Verpflichtungen. Grundsätzlich sind sämtliche Verbindlichkeiten zu passivieren, um dem Grundsatz der Vollständigkeit gerecht zu werden. Die Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln zu bewerten. 4.1 Anleihen 0,00 € 4.2 Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen gleichkommen 0,00 € Die Gemeinde Baindt hat eine Einheitskasse. Bei der Liquidität/Liquide Mittel auf der Aktivseite sind neben dem Kernhaushalt die Liquiditätsstände der Eigenbetriebe enthalten. Sie werden auf der Aktivseite als negative Liquidität ausgewiesen. Die Sichteinlagen beim Eigenbetrieb Wasserversorgung betragen zum 31.12.2022: 183.846,45 €. Die Sichteinlagen beim Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung betragen zum 31.12.2022: 667.147,76 €. 104 4.3 Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen 0,00 € 4.4 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 83.340,91 € Hierzu zählen Verpflichtungen aus gegenseitigen Verträgen, die von der Gegenseite erfüllt sind, aber von der Gemeinde noch nicht. 4.5 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 7.856,53 € 4.6 Sonstige Verbindlichkeiten 314.657,56 € Die Position bildet einen Sammel- und Auffangposten und beinhaltet u. a. Umsatzsteuerkonten, Bankrückrufe und sonstige Abrechnungen. Im NKHR erfolgt eine periodengenaue Abgrenzung, so dass gemäß dem Vorsichtsprinzip die ungeklärten Zahlungseingänge als Verbindlichkeiten ausgewiesen werden. 5. Passive Rechnungsabgrenzung 554.456,85 € Hierunter fallen Einzahlungen, die bereits im abzuschließenden Geschäftsjahr oder in früheren Jahren gebucht wurden, aber nur zum Teil dem neuen Geschäftsjahr wirtschaftlich zuzurechnen sind. Die passive Rechnungsabgrenzung stellt eine Leistungsverbindlichkeit dar. Den größten Betrag bilden die Grabnutzungsgebühren für die Gräber auf den Friedhöfen, deren Nutzungsrechte noch nicht abgelaufen sind. Der Rechnungsabgrenzungsposten wird in Höhe der auf die Restnutzungsdauer dieser Gräber entfallenen Gebührenanteile ausgewiesen. 29116 PRAP aus Grabnutzungsgebühren: Restbuchwert 01.01.2022 Zugänge 2022 Abgänge 2022 Abschreibungen 2022 Restbuchwert 31.12.2022 413.752,81 € 0,00 € 0,00 € 31.373,54 € 382.379,27 € 291100 PRAP - Sonstige Vorauszahlungen auf laufende Erträge (Miet- und Nutzungsentschädigungen Landratsamt, Pachtvorauszahlung, Mittagessen) Restbuchwert 01.01.2022 Zugänge 2022 Abgänge 2022 Abschreibungen 2022 Restbuchwert 31.12.2022 7.107,00 € 3.111,46 0,00 0,00 € 10.218,46 € 291131 PRAP aus Zuwendungen und allgemeine Umlagen (Eingliederungshilfe): Restbuchwert 01.01.2022 Zugänge 2022 Abgänge 2022 Abschreibungen 2022 Restbuchwert 31.12.2022 0,00 € 11.721,60 0,00 0,00 11.721,60 € 291133 PRAP aus Entgelten für die Benutzung/Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen (insbesondere Friedhof): Restbuchwert 01.01.2022 Zugänge 2022 Abgänge 2022 Abschreibungen 2022 Restbuchwert 31.12.2022 106.538,69 € 49.852,30 6.253,47 0,00 150.137,52 € 105 20. Finanzlage Nach Abschluss des Jahres 2022 stellt sich die Finanzlage gegenüber den vom Gemeinderat beschlossenen Ansätzen wie folgt dar: Konsumtiver Teil Planansatz 2022 Ergebnis 2022 Vergleich Euro Euro Euro Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 10.736.850,00 12.738.178,72 2.001.328,72 abzüglich Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit -10.644.800,00 10.077.161,13 20.721.961,13 Saldo = Zahlungsmittelüber- 92.050,00 22.815.339,85 22.723.289,85 schuss/-bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit Investitionen Planansatz 2022 Ergebnis 2022 Vergleich Euro Euro Euro Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 9.641.400,00 2.980.480,95 -6.660.919,05 -Auszahlungen aus Investitionstätigkeit -14.680.600,00 -12.983.976,95 1.696.623,05 Saldo aus Investitionstätigkeit -5.039.200,00 -10.003.496,00 -4.964.296,00 Finanzierungen Planansatz 2022 Ergebnis 2022 Vergleich Euro Euro Euro Einzahlung aus der Aufnahme von Krediten 4.000.000,00 0,00 -4.000.000,00 Auszahlung für die Tilgung von Krediten -100.000,00 0,00 100.000,00 Saldo aus Finanzierungstätigkeit 3.900.000,00 0,00 -3.900.000,00 106 Zusammenstellung Planansatz 2022 Ergebnis 2022 Vergleich Euro Euro Euro Saldo konsumtiver Teil 92.050,00 22.815.339,85 22.723.289,85 Saldo Investitionen -5.039.200,00 -10.003.496,00 -4.964.296,00 Saldo Finanzierungstätigkeit 3.900.000,00 0,00 -3.900.000,00 Finanzierungsmittelbestand -1.047.150,00 12.811.843,85 13.858.993,85 Saldo haushaltsunwirks. Vorgänge 0,00 52.312,49 Anfangsbestand Zahlungsmittel 7.625.199,19 Endbestand Zahlungsmittel 335.120,55 Die Gesamtfinanzrechnung beinhaltet die zahlungswirksamen Ein- und Auszahlungen des Ergebnishaushaltes, die Ein- und Auszahlungen der Investitions- und Finanzierungstätigkeiten sowie die haushaltsunwirksamen Zahlungen. Die Finanzrechnung hat die Aufgabe, die tatsächliche Finanzlage der Gemeinde darzustellen. Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit: Der Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit stellt eine wichtige Kennzahl dar. Sie ermöglicht eine Beurteilung, inwiefern die Investitionen und die Kredittilgung aus laufenden Überschüssen selbst erwirtschaftet werden können. Investive Ein- und Auszahlungen: Investitionen sind bei der Gemeinde Baindt von zentraler Bedeutung. Die Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit weist ein Ergebnis i. H. v. 2.980.480,95 € aus. Dem stehen Auszahlungen i. H. v. 12.983.976,95 € gegenüber. Der positive Saldo i. H. v. 10.003.496,00 € wurde den Zahlungsmitteln zugeführt. 21. Entwicklung der Verschuldung aus Krediten vom Kreditmarkt Zum 31.12.2022 hatte die Gemeinde Baindt im Kernhaushalt keine Verbindlichkeiten aus Krediten vorzuweisen. Die Gemeinde war zu diesem Zeitpunkt somit nicht verschuldet und hatte keine Tilgungszahlungen zu tätigen. 22. Analyse der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzsituation Die Untersuchung der wirtschaftlichen Situation der Gemeinde erfolgt auf der Grundlage einer betriebswirtschaftlichen Betrachtung mittels Bilanzanalyse sowie Analyse der Ertrags- und der Finanzlage unter Aufbereitung des Datenmaterials. 107 1. Vermögenskennzahlen Infrastrukturquote 31.12.2021 31.12.2022 Kommunen verfügen im Bereich der Daseinsfürsorge über ein umfangreiches Infrastrukturvermögen. Die Infrastrukturquote verdeutlicht in welchem Umfang das kommunale Vermögen in der Infrastruktur gebunden ist. Da das Infrastrukturvermögen in der Regel nicht veräußerbar ist, kann die Quote nur langfristig beeinflusst werden. Infrastrukturvermögen x 100 Bilanzsumme 26,40% 26,75% Infrastrukturvemögen: 13.654.686,07 14.482.018,08 Bilanzsumme: 51.724.707,48 54.137.545,98 2. Finanzkennzahlen Eigenkapitalquote I 31.12.2021 31.12.2022 Die Eigenkapitalquote I zeigt an, in welchem Umfang das Vermögen der Kommunen durch Eigenkapital finanziert ist. Je höher die Eigenkapitalquote ist, desto unabhängiger ist die Kommune von externen Kapitalgebern. Eigenkapital x 100 Bilanzsumme 78,35% 77,77% Basiskapital+Rücklagen: 40.526.210,82 42.104.084,03 Bilanzsumme: 51.724.707,48 54.139.972,06 Eigenkapitalquote II 31.12.2021 31.12.2022 Bei der Eigenkapitalquote II werden die Sonderposten aus Zuwendungen und Beiträgen dem „wirtschaftlichen Eigenkapital“ zugeordnet, da es sich hierbei um Beiträge handelt, die i.d.R. nicht zurückzuzahlen und nicht zu verzinsen sind. (Eigenkapital + Sonderposten für Zuw. und Beiträge) x 100 Bilanzsumme 97,57% 97,30% Basiskapital + Rücklagen 40.526.210,82 42.104.084,03 Summe: Sonderposten für Zuw. und Beiträge: 9.941.693,35 10.573.576,18 Bilanzsumme: 51.724.707,48 54.139.972,06 108 3. Ertragskennzahlen Steuerquote 31.12.2021 31.12.2022 Die Steuerquote gibt an, wie hoch der Anteil der Steuererträge an den ordentlichen Erträgen ist. Eine hohe Steuerquote deutet i.d.R. auf eine hohe Finanzkraft der Kommune hin. Steuererträge x 100 ordentliche Erträge 54,02% 52,12% Steuererträge: 6.320.940,70 6.800.175,21 ordentliche Erträge: 11.700.571,19 13.046.986,43 Zuwendungsquote 31.12.2021 31.12.2022 Die Zuwendungsquote gibt an, wie hoch der Anteil der Erträge aus Zuwen- dungen an den ordentlichen Erträgen ist. Eine hohe Zuwendungsquote kann auf eine geringe Finanzkraft der Kom- mune hindeuten. Erträge aus Zuwendungen x 100 ordentliche Erträge 29,05% 32,00% Erträge aus Zuwendungen: 3.398.472,91 4.175.325,84 ordentliche Erträge: 11.700.571,19 13.046.986,43 Personalaufwandsquote 30.12.2021 31.12.2022 Die Personalintensität I gibt den Anteil der Personalaufwendungen an den or- dentlichen Aufwendungen an. Bei der Interpretation der Kennzahl ist der Grad der Ausgliederung in der Kom- mune zu beachten. Personalaufwendungen x 100 ordentliche Aufwendungen 25,23% 28,47% Personalaufwendungen: 3.051.526,68 3.304.437,02 ordentliche Aufwendungen: 12.095.785,94 11.606.883,28 109 Ergebnis Ergebnis Ergebnis Ergebnis Planung Planung Kennzahl 1) Einheit 2019 2020 2021 2022 2023 2024 1 2 3 4 5 6 7 8 E R T R A G S L A G E 1 ordentliches Ergebnis € 2.035.205 208.155 -395.215 1.440.103 -341.100 -824.850 €/EW 388,32 39,33 -74,51 267,63 -63,17 -151,35 % 118,99% 101,82% 96,73% 112,41% 97,47% 94,23% 1.1 Steuerkraft - netto - absoluter Betrag € 6.279.233 4.533.695 4.397.249 6.196.549 6.401.000 6.108.300 Betrag je Einwohner €/EW 1.198,10 856,55 829,04 1.151,56 1.185,37 1.120,79 Anteil an ordentlichen Aufwendungen % 69,16% 59,80% 52,26% 58,59% 53,28% 53,25% 1.2 Betriebsergebnis - netto - absoluter Betrag € 4.244.027 4.422.483 4.797.590 5.158.530 6.738.100 6.929.150 Betrag je Einwohner €/EW 809,77 835,53 904,52 958,66 1.247,80 1.271,40 Anteil an ordentlichen Aufwendungen % 39,60% 38,59% 39,66% 44,44% 50,01% 48,45% 2. Sonderergebnis € 2.882.651 1.913.610 2.335.701 137.788 250.000 250.000 3. Gesamtergebnis € 4.917.856 2.121.765 1.940.486 1.577.891 -91.100 -574.850 F I N A N Z L A G E 4. Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit € 2.714.215 1.101.738 735.867 2.661.018 592.100 185.350 €/EW 521,96 211,87 138,74 494,52 109,65 34,01 5. Mindestzahlungsmittelüberschuss € 0 0 0 0 300.000 400.000 6. Nettoinvestitionsfinanzierungsmittel € 2.254.769 569.208 551.950 1.951.185 -325.700 -133.950 €/EW 430,22 107,54 104,06 362,61 -60,31 -24,58 7. Soll-Liquiditätsreserve (§ 22 Abs. 2 GemHVO) € 214.351 229.181 241.916 232.138 269.450 286.005 8. voraussichtliche liquide Eigenmittel zum Jahresende 2) € 0 0 0 0 0 0 K A P I T A L L A G E 9. Eigenkapital € 36.598.735 40.707.490 42.466.697 44.044.588 9.1 Basiskapital (§ 61 Nr. 6 GemHVO) absoluter Betrag € 36.598.735 40.707.490 42.466.697 44.044.588 9.2 Eigenkapitalquote Verhältnis Eigenkapital zu Bilanzsumme % 80,28% 64,83% 82,10% 9.3 Fremdkapitalquote Verhältnis Fremdkapital zu Bilanzsumme % 11,12% 16,34% 17,90% 10. Goldene BilanzregelAnlagendeckung % 11. Verschuldung € 0 0 0 4.900.000 7.980.000 €/EW 11.1 Nettoneuverschuldung absoluter Betrag € 0 0 5.000.000 5.250.000 0 2) vgl. Zeile 9 in Anlage 5 absoluter Betrag absoluter Betrag Verhältnis langfr. Kapital zu langfr. absoluter Betrag Betrag je Einwohner 1) Aus welchen Konten die Kennzahlen zu ermitteln sind, wird verbindlich auf der Internetseite des Innenministeriums (www.im.baden- wuerttemberg.de) bekannt gemacht. absoluter Betrag Kennzahlen zur Beurteilung der finanziellen Leistungsfähigkeit absoluter Betrag Betrag je Einwohner Aufwandsdeckungsgrad absoluter Betrag absoluter Betrag absoluter Betrag Betrag je Einwohner absoluter Betrag absoluter Betrag Betrag je Einwohner 110 Ergebnis Ergebnis Ergebnis Ergebnis Planung Planung Kennzahl 1) Einheit 2019 2020 2021 2022 2023 2024 1 2 3 4 5 6 7 8 E R T R A G S L A G E 1 Ordentlicher Aufwandsdeckungsgrad % 118,99% 101,82% 96,73% 112,41% 97,47% 94,23% % 58,12% 58,74% 54,02% 52,12% 54,67% 56,51% % 1.414 1.295 1.192 1.264 1.329 1.397 € 590 398 355 419 426 459 % 44,71% 44,13% 42,32% 40,04% 36,54% 39,31% (Transferaufwendungen/ordentl. Aufwend.) % 25,62% 25,00% 25,23% 28,47% 28,91% 28,42% % 0,00 0,09 0,23 0,18 0,79 2,18 € 2,81 1,97 5,20 3,84 19,81 57,25 F I N A N Z L A G E 1 Fremdkapitalstrutkturquote % 0 0 0 0 926 963 2 Pro Kopf-Verschuldung Kernhaushalt € 0 0 0 0 898 1.826 Zahlungsmittelsaldo aus lfd. Verwaltungstätigk.% 2.714.215 1.101.738 735.867 2.661.018 592.100 185.350 Mindestzahlungsmittelüberschuss % 0 0 0 0 300.000 400.000 Kennzahlen zur Vermögenslage % 554% 244% 96% 170% 1182% 706% % 49% 27% 51% 107% 3% 2% % 26,52% 19,35% 9,14% 9,74% 49,74% 37,70% (Personalaufwendung/ordentl. Aufwend.) (Zinsen/ordentliche Aufwendungen) Kennzahlen zur Beurteilung der finanziellen Leistungsfähigkeit (sollte ab 2020 über 100% liegen) 2 Steuerquote 6 Personalaufwandsquote (Investitionen/Abschreibungen) Selbstfinanzierungsgrad (Zahlungsmittelsaldo aus ldf. Verwaltungstätigk./Sachanlageinvest.) (kurzfr.Fremdkapital=Neuaufn./Gesamtsch.) (Fremdkapital zum 31.12./Einwohnerzahl) Investitionsquote (Steuererträge/ordentliche Erträge) 3 Gesamtsteuererträge pro Einwohner 4 Gewerbesteuer brutto pro Einwohner 5 Transferaufwandquote 7 Zinslastquote 8 Zinsen pro Einwohner (nur Reinvestitionsquote Anteil der Investitionen an Gesamtausz. 111 22. Fazit Im Jahr 2022 – das vierte Haushaltsjahr unter Anwendung des Neuen Kommunalen Haushaltsrechts (NKHR) schloss die Gemeinde Baindt mit einem positiven ordentlichen Ergebnis ab. Im Haushaltsjahr 2022 schließt das ordentliche Ergebnis mit einem Überschuss in Höhe 1,44 Mio. € ab. Im Sonderergebnis kann ein Überschuss in Höhe von 0,13 Mio. € verzeichnet werden. Daraus ergibt sich ein Überschuss des Gesamtergebnisses in Höhe von 1,57 Mio. €. Im vierten Jahr seit der Umstellung auf das NKHR verlaufen das ordentliche Ergebnis und das Sonderergebnis und somit auch das Gesamtergebnis noch positiv. Maßgeblich für das ordentliche Ergebnis im Jahr 2022 sind auf der Ertragsseite insbesondere die gestiegenen Gewerbesteuererträge sowie die gestiegenen Zuweisungen. Wie aus den „Ordentlichen Erträge und ordentliche Aufwendungen von 2022“ ersichtlich werden, konnten 2022 aufgrund guter Steuereinnahmen mehr Erträge als Aufwendungen erwirtschaftet werden. Neben den gestiegenen Erträgen sind aber auch vereinzelte Aufwendungen stärker angestiegen. Insgesamt wurde die Aufwandsseite planmäßig abgewickelt. Gerade im Ausblick auf die Jahre 2023,2024 ff, in denen mit deutlich geringeren Zuweisungen und höheren Transferaufwendungen aufgrund dem Ukraine-Krieg zu rechnen ist, ist es notwendig die Bemühungen zum Ausgleich des Ergebnishaushalts weiterhin aufrecht zu erhalten. In der Abschwächung der Wirtschaft 2023 ff, in der unter Umständen ein oder mehrere ausgeglichene Ergebnishaushalte nicht möglich sein werden, werden Fehlbeträge (teilweise) durch vorhandene Rücklagen gedeckt. Das Ergebnis 2022 zeigt ein positives Jahresergebnis. Gleichwohl wird im Produkt Kindergarten aufgrund ständig steigender Aufgaben und weiteren gesetzlichen Aufgaben und Verpflichtungen im Bereich der Kinderbetreuung ein Jahresfehlbetrag ausgewiesen werden. Im Finanzhaushalt kann der Endbestand an Zahlungsmitteln (liquiden Mittel) weiter gut gehalten werden und beträgt zum Jahresende 2022 insgesamt 0,3 Mio. €. Festgelder waren wegen Bauverzögerungen mit 11,8 Mio. € angelegt. Es ist für künftige, notwendige Investitionen (Sanierung Klosterwiesenschule, Dorfplatz, Grunderwerb, Breitbandversorgung, Barrierefreiheit, Erschließung von Straßen) ein kleines Finanzpolster vorhanden. Jedoch sollte bei den zahlreichen Investitionen darauf geachtet werden, dass diese den Ergebnishaushalt zusätzlich nicht übermäßig belasten, z. B. in dem durch die Investitionen der Unterhaltungsaufwand und/oder die Bewirtschaftungskosten reduziert und somit die zusätzlich entstehenden Abschreibungen ausgeglichen werden können. Auch in 2023 ff will die Gemeinde Baindt trotz hoher Inflation ein qualitativ hochwertiges Spektrum ihrer Dienstleistungen in allen Bereichen zu möglichst bezahlbaren Preisen aufrechterhalten. Deshalb unterliegen alle Aufwendungen einer permanenten Überprüfung auf mögliche Einsparpotenziale. Eine Verbesserung der Gesamtsituation 2023 ff kann sich nicht nur auf die Stabilisierung der Ertragsseite beschränken, sie muss auch die Herausforderung der dynamisch wachsenden Aufwendungen angehen. Das System der Kommunalfinanzierung wird betrachtet werden müssen. Kommunen brauchen einen größeren Gestaltungsspielraum um ihre Selbstverwaltung zu erhalten. Das Risiko für die Gemeinde Baindt besteht insbesondere darin, dass diese beiden Steuern stark von der allgemeinen wirtschaftlichen Lage und dem Konjunkturverlauf bestimmt werden. Die Abhängigkeit von nur zwei großen Ertragsquellen (Einkommensteuer/ Gewerbesteuer) und die Ungewissheit über deren Entwicklung bilden ein gewisses unkalkulierbares Risiko. 112 V. Anlagen zum Anhang 23. Übersicht über den Stand der Rücklagen zum Jahresabschluss Die Rücklagen nach § 23 GemHVO sind anhand der Anlage 27 der VwV Produkt- und Kontenrahmen zu erläutern. Dabei bietet es sich an, die Davon-Positionen nach § 23 Satz 2 GemHVO hier ebenfalls zu berücksichtigen und darzustellen. Art Stand zum 31.12.2021 Stand zum 31.12.2022 Tsd. € 1. Ergebnisrücklagen 8.980 10.558 1.1 Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses 1) 1.848 3.288 1.2 Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses 1) 7.313 7.270 2. Zweckgebundene Rücklagen 0 0 Rücklagen gesamt 8.980 10.558 113 2 3 4 5 4) 6 7 8 1. 24.773,00 1.633,28 0,00 0,00 0,00 9.420,28 16.986,00 2. 33.585.218,96 3.948.571,77 192.434,95 0,00 0,00 1.394.915,21 35.946.440,57 2.1. Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 6.354.526,19 1.689.302,62 184.009,26 0,00 0,00 0,00 7.859.819,55 2.2. Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 11.567.719,13 9.341,36 0,00 0,00 0,00 721.116,36 10.855.944,13 2.3. Infrastrukturvermögen 13.654.686,07 226.116,52 4.492,25 1.072.988,96 0,00 467.281,22 14.482.018,08 2.4. Bauten auf fremden Grundstücken 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2.5. Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 8.651,52 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 8.651,52 2.6. Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge 836.041,00 150.406,82 3.933,44 0,00 0,00 136.607,88 845.906,50 2.7. Betriebs- und Geschäftsausstattung 422.580,00 94.804,75 0,00 0,00 0,00 69.909,75 447.475,00 2.8. Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 741.015,05 1.778.599,70 0,00 -1.072.988,96 0,00 0,00 1.446.625,79 3. 9.913.453,58 9.005.000,00 1.649.350,00 0,00 0,00 0,00 17.269.103,58 3.1. Anteile an verbundenen Unternehmen 500.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 500.000,00 3.2. Sonst. Beteilig. u. Kapitaleinlagen in Zweckverbänden oder anderen kommunalen Zusammenschlüssen 151.961,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 151.961,00 3.3. Sondervermögen 615.505,08 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 615.505,08 3.4. Ausleihungen 5.345.987,50 5.000,00 1.149.350,00 0,00 0,00 0,00 4.201.637,50 3.5. Wertpapiere 3.300.000,00 9.000.000,00 500.000,00 0,00 0,00 0,00 11.800.000,00 43.523.445,54 12.955.205,05 1.841.784,95 0,00 0,00 1.404.335,49 53.232.530,15 1) entspricht Stand zum 31.12. des Vorjahres 2) 3) 4) beinhaltet die Abhänge von Restbuchwerten aufgrund von Veräußerungen, Schenkungen, Umstufungen/Umwidmungen von Straßen, Sacheinlagen in Beteiligungen usw. einschl. außerordentliche Abschreibungen In dieser Spalte werden Umgliederungen bereits vorhandener Vermögensgegenstände auf andere Positionen der Übersicht abgebildet (z. B. von Nr. 2.8 nach Fertigstellung nach Nr. 2.3) EUR 1 Immaterielle Vermögensgegenstände Sachvermögen (ohne Vorräte) Finanzvermögen (ohne Forderungen und liquide Mittel) insgesamt Vermögensübersicht Vermögen Stand zum 01.01.2022 Vermögensveränderungen im Haushaltsjahr Stand am 31.12.2022Vermögens- zugänge Vermögens- abgänge 2) Umbu- chungen Zu- schrei- bungen Abschrei- bungen 3) 114 bis zu 1 Jahr 2) über 1 bis 5 Jahre 3) mehr als 5 Jahre 4) 1 2 3 4 5 6 7 1.1 Anleihen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.2.1 Bund (KfW-Darlehen) Sondertilgung 2019 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.2.2 Land 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.2.3 Gemeinden und Gemeindeverbände 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.2.4 Zweckverbände und dergleichen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.2.5 Kreditinstitute 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.2.6 sonstige Bereiche 6) 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.3 Kassenkredite 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.4. Verbindlichk. aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1. Gesamtschulden Kernhaushalt 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 nachrichtlich: 2.1 Anleihen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 1.016.237,50 965.387,50 50.850,00 254.250,00 660.287,50 -50.850,00 2.3 Kassenkredite 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2.4 Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2. Gesamtschulden des Sondervermögens mit Sonderrechnung 1.016.237,50 965.387,50 50.850,00 254.250,00 660.287,50 -50.850,00 2.1 Anleihen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 2.778.750,00 2.699.750,00 79.000,00 316.000,00 2.304.750,00 -79.000,00 2.3 Kassenkredite 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2.4 Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften 2. Gesamtschulden des Sondervermögens mit Sonderrechnung 2.778.750,00 2.699.750,00 79.000,00 316.000,00 2.304.750,00 -79.000,00 3.1 Anleihen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 3.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 3.794.987,50 3.665.137,50 129.850,00 570.250,00 2.965.037,50 -129.850,00 3.3 Kassenkredite 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 3.4 Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften - Trägerdarlehen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Zwischensumme 3.1 + 3.2 + 3.3. + 3.4 3.794.987,50 3.665.137,50 129.850,00 570.250,00 2.965.037,50 -129.850,00 abzüglich Schulden zwischen Kernhaushalt und Sondervermögen mit Sonderrechnung 3.794.987,50 3.665.137,50 129.850,00 570.250,00 2.965.037,50 -129.850,00 3. Konsolidierte Gesamtschulden 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1) entspricht Stand zum 31.12. des Vorjahres 2) Tilgungsraten im 1. Folgejahr 3) Tilgungsraten im 2. bis 5. Folgejahr 4) Tilgungsraten ab dem 6. Folgejahr 5) Spalte 3 minus Spalte 2 Anmerkung: Die Übersicht kann durch Einbezug weiterer Verbindlichkeiten ausgebaut werden. Schuldenübersicht Art der Schulden am 01.01.2022 zum 31.12.2022 davon Tilgungszahlungen mit einem Zahlungsziel Mehr (+) weniger(-)5) EUR Schulden der Sondervermögen mit Sonderrechnung Eigenbetrieb Waserversorgung Gesamtschulden von Kernhaushalt und Sondervermögen mit Sonderrechnung 7) 8) 6) entspricht den Bereichen "Gesetzliche Sozialversicherung", "Verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen", "Sonstige öffentliche Sonderrechnungen", "Sonstiger inländischer Bereich" und "Sonstiger ausländischer Bereich" nach der Bereichsabgrenzung B 7) einschl. Sonderrechnungen nach § 59 GemHVO 8) nicht verbindlich für Gemeinden, die für das Jahr einen Gesamtabschluss aufstellen Schulden der Sondervermögen mit Sonderrechnung Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung 115 Entwicklung der Liquidität zum Jahresabschluss 2022 EUR EUR 2021 2022 1 Zahlungsmittelbestand zum Jahresbeginn 2) 4.739.317,72 € 7.625.199,19 € 2 +/- Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf der Ergebnisrechnung (§ 50 i. V. m. § 3 Nr. 17 GemHVO) 3) 735.867,04 € 2.661.017,59 € 3 +/- Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (§ 50 i. V. m. § 3 Nr. 31 GemHVO) 3) 2.154.695,77 € 10.003.496,00 €- 4 +/- Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (§ 50 i. V. m. § 3 Nr. 35 GemHVO) 3) - € - € 5 +/- Überschuss oder Bedarf aus haushaltsunwirksamen Einzahlungen und Auszahlungen (§ 50 Nr. 39 GemHVO) 4.681,34 €- 52.399,77 € 6 = Endbestand an Zahlungsmitteln am Jahresende (§ 50 Nr. 42 GemHVO) 7.625.199,19 € 335.120,55 € 7 + Sonstige Einlagen aus Kassenmitteln zum Jahresende 4) -gebundene Einlagen bei örtlichen Banken 3.300.000,00 € 11.800.000,00 € 8 - Bestand an Kassenkrediten zum Jahresende 5) - € - € 9 = liquide Eigenmittel zum Jahresende 10.925.199,19 € 12.135.120,55 € 10 - übertragene Ermächtigungen für Auszahlungen (§ 21 GemHVO) 5.467.500,00 €- 2.800.000,00 €- 11 + nicht in Anspruch genommene Kreditermächtigungen (auch aus Vorjahren) für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen 6) 12 + übertragene Ermächtigungen für Investitionszuwendungen, Investitionsbeiträge und ähnliche Entgelte für Investitionstätigkeit (§ 21 Abs. 1, § 3 Nr. 18, 19 GemHVO) - € 13 = bereinigte liquide Eigenmittel zum Jahresende 5.457.699,19 € 9.335.120,55 € 14 - davon: für zweckgebundene Rücklagen gebunden - € 15 - für sonstige bestimmte Zwecke gebunden - € 16 = bereinigte liquide Eigenmittel zum Jahresende ohne gebundene Mittel 5.457.699,19 € 9.335.120,55 € 17 nachrichtlich: Mindestliquidität (§ 22 Abs. 2 GemHVO) 241.916,00 € 201.267,74 € 1) Zeilen unterhalb Zeile 14 können bedarfsgerecht angepasst werden 2) 3) 4) 5) 6) Nr. Finanzrechnung Vorjahr Rechnungs- jahr Einzahlungs- und Auszahlungsarten 1) aus der Finanzrechnung (§ 50 Nr. 42 GemHVO); entspricht den liquiden Mitteln der Kontenarten 171 und 173 Für die Spalten Finanzhaushalt und Finanzplanung sind die Werte der letzten Finanzplanung zu verwenden. entspricht dem Konto 1492 - Sonstige Einlagen - Die Aufnahme von Kassenkrediten führt zu einer Veränderung des Zahlungsmittelbestands. Kassenkredite sind nur zur kurzfristigen Liquiditätsüberbrückung erlaubt und müssen zeitnah zurückbezahlt werden, daher soll der Wert an Kassenkrediten (Kontenart 239) hier berücksichtigt werden. Die Kreditermächtigung gilt weiter, bis die Haushaltssatzung für das übernächste Jahr erlassen ist (vgl. § 87 Abs. 3 GemO). 116 Z u fü h ru n g e n A u fl ö s u n g (G ru n d e n tf a ll e n ) b is z u 1 J a h r 1 b is 5 J a h re m e h r a ls 5 J a h re 3 1 .1 2 .2 0 2 1 3 1 .1 2 .2 0 2 2 E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R - 1 0 P e n si o n sv e rp fli ch tu n g e n -A kt iv e - 1 0 P e n si o n sv e rp fli ch tu n g e n - V e rs o rg u n g se m p fä n g e r- 1 0 B e ih ilf e ve rp fli ch tu n g e n -A kt iv e - 1 0 B e ih ilf e ve rp fli ch tu n g e n - V e rs o rg u n g se m p fä n g e r- 1 0 R ü ck st e llu n g e n f ü r A lte rs te ilz e ita rb e it 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 1 0 U rl a u b sr ü ck st e llu n g e n - B e a m te - 1 0 U rl a u b sr ü ck st e llu n g e n - T a ri fb e sc h ä ft ig te - 1 0 Ü b e rs tu n d e n rü ck st e llu n g e n - B e a m te - 1 0 Ü b e rs tu n d e n rü ck st . -T a ri fb e sc h ä ft ig te - 5 0 R ü c k s te ll u n g f ü r G P A P rü fu n g 2 0 2 0 -2 0 2 2 - o ff e n B a u a m ts p rü fu n g 2 8 9 1 2 0 .0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 3 .0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 2 3 .0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 2 3 .0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 5 0 R ü c k s te ll u n g e n f ü r G P A 2 0 2 2 F in a n z - u n d B a u a m ts ü b e rp rü fu n g 2 8 9 1 1 0 .0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 3 .0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 1 3 .0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 1 3 .0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 5 1 R ü c k s te ll u n g N a h w ä rm e a b s c h l. 2 8 9 1 3 3 1 ,5 0 0 ,0 0 1 .0 0 0 ,0 0 3 3 1 ,5 0 1 .0 0 0 ,0 0 1 .0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 5 1 R ü c k s te ll u n g N a h w ä rm e G a s a b re c h n u n g 3 5 .0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 3 5 .0 0 0 ,0 0 3 5 .0 0 0 ,0 0 3 5 .0 0 0 ,0 0 3 5 .0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 5 1 R ü c k s te ll u n g A b re c h n u n g S te ll e A s y lb e a u ft ra g te G d e 3 0 .0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 3 0 .0 0 0 ,0 0 3 0 .0 0 0 ,0 0 3 0 .0 0 0 ,0 0 3 0 .0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 5 1 R ü c k s te ll u n g A b re c h n u n g K li m a b e a u ft ra g te r A b r. G d e 0 ,0 0 0 ,0 0 2 5 .0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 2 5 .0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 5 1 R ü c k s te ll . K in d e rg a rt e n i n te rk . K o s te n a u s g l. 2 8 7 0 4 5 .0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 8 0 .0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 1 2 5 .0 0 0 ,0 0 1 0 0 .0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 5 1 R ü c k s te ll u n g A b re c h n u n g U n te rh a lt u n g G e m e in d e s tr a ß e n 2 8 7 0 6 0 .0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 6 0 .0 0 0 ,0 0 6 0 .0 0 0 ,0 0 6 0 .0 0 0 ,0 0 6 0 .0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 5 1 R ü c k s t. K o n z e p tv e rg a b e F is c h e ra re a l 2 0 .0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 4 0 .0 0 0 ,0 0 2 0 .0 0 0 ,0 0 4 0 .0 0 0 ,0 0 4 0 .0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 5 1 R ü c k s te ll . Z V B re it b a n d v e rs . u n d E D V 5 0 .0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 5 0 .0 0 0 ,0 0 5 0 .0 0 0 ,0 0 5 0 .0 0 0 ,0 0 5 0 .0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 5 1 R ü c k s te ll . S p o rt p la tz b e l. u n d P fl e g e 1 0 0 .0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 5 0 .0 0 0 ,0 0 5 0 .0 0 0 ,0 0 5 0 .0 0 0 ,0 0 5 1 R ü c k s te ll . fü r K o s te n B a u le it p la n u n g 3 0 .0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 2 0 .0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 5 0 .0 0 0 ,0 0 5 0 .0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 4 0 0 .3 3 1 ,5 0 0 ,0 0 3 4 7 .0 0 0 ,0 0 2 4 5 .3 3 1 ,5 0 5 0 2 .0 0 0 ,0 0 4 1 6 .0 0 0 ,0 0 3 6 .0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 d a v o n m it e in e r R e s tl a u fz e it v o n Z u m S tic h ta g 3 1 .1 2 .2 0 2 2 b e tr ä g t d e r A n te il a n d e r R ü ck st e llu n g b e im K V B W 4 .4 9 6 .7 7 7 E U R ( V j. 4 .3 5 5 .5 8 8 E U R ) 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 G e s a m t- b e tr a g a m E n d e d e s H a u s h a lt s - ja h re s - V e rä n d e ru n g e n i m H a u s h a lt s ja h r R ic h tli n ie n ü b e r d ie f le xi b le A rb e its ze it fü r d ie B e d ie n st e te n - D a s Z e itk o n to w ir d jä h rl ic h z u m 0 1 .1 0 . a b g e re ch n e t. Z u d ie se m Z e itp u n kt w e rd e n Z e itg u th a b e n ü b e r 4 0 S tu n d e n g e st ri ch e n . E in e w e ite re Ü b e rt ra g u n g v o n U rl a u b u n d Z e itg u ts ch ri ft is t n ic h t m ö g lic h . 0 ,0 0 0 ,0 0 U m b u c h u n g e n E U R In a n s p ru c h - n a h m e E U R V e rb o t d e r B ild u n g vo n P e n si o n sr ü ck st e llu n g e n (e in sc h l. B e ih ilf e rü ck st e llu n g e n ) in d e r B ila n z d e r K o m m u n e : P e n si o n sr ü ck st e llu n g e n w e rd e n z e n tr a l b e im K o m m u n a le n V e rs o rg u n g sv e rb a n d B a d e n -W ü rt te m b e rg g e b ild e t ( § 2 7 A b s. 5 G K V ); e in e zu sä tz lic h e B ild u n g vo n P e n si o n sr ü ck st e llu n g e n in d e r B ila n z d e r K o m m u n e is t d a h e r n ic h t zu lä ss ig ( § 4 1 A b s. 2 S a tz 2 G e m H V O ). 3 . R ü c k s t. f ü r a u s g le ic h s p fl ic h ti g e G e b ü h re n - s ie h e E B A b w a s s e r 2 . R ü c k s te ll . fü r D e p o n ie n u . A lt la s te n 0 ,0 0 1 . P e n s io n s rü c k s te ll u n g e n /A lt e rs te il z e it A rt d e r R ü c k s te ll u n g e n - B il a n z k o n te n 2 8 7 0 u n d 2 8 9 1 G e s a m t- b e tr a g a m E n d e d e s V o rj a h re s 3 . I n s ta n d h a lt u n g s rü c k s te ll u n g e n s .u . 0 ,0 0 0 ,0 0 5 . S o n s t. R ü c k s te ll . n a c h § 4 1 G e m H V O 4 . R ü c k s t- f ü r d ro h e n d e V e rp fl ic h tu n g e n a u s B ü rg s c h a ft e n o d e r S c h a d e n s fä ll e n 5 . S u m m e a ll e r R ü c k s te ll u n g e n 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 117 Robert Müller Schreibmaschine 28. Rückstellungsspiegel A nf an gs st an d A ns ch af fu ng sw er te Z ug an g A bg an g E nd st an d Z us ch üs se A bs ch re ib un g / W er tb er ic ht ig un g bi sh er ig e A bs ch re ib un g A bs ch re ib un g im H au sh al ts ja hr A bg an g d. h. an ge sa m m el te A bs ch re ib un ge n au f d ie A bg än ge au s S pa lte 4 E nd st an d R es tb uc hw er te (E nd st an d) E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 E in ge sc hr än kt a uf : A lle A nl ag en um m er n, o hn e T yp en Z us ch us s un d B ei tr ag F ib u- B es ta nd sk on to H au sh al ts ja hr : 2 0 2 2 er st el lt vo n: 0 3 .0 5 .2 0 2 3 / 0 7 :4 4 :2 6 er st el lt am : er st el lt fü r: S ei te : 1 F ra u N ic o le G e rh a rd t V e rm ö g e n s ü b e rs ic h t A n la g e n b u c h fü h ru n g 0 1 G e m e in d e B a in d t 00 20 00 00 - L iz en ze n 58 .9 47 ,0 7 1 .6 33 ,2 8 0 ,0 0 60 .5 80 ,3 5 0 ,0 0 36 .7 95 ,0 7 0 ,0 0 45 .5 00 ,3 5 15 .0 80 ,0 0 8 .7 05 ,2 8 00 25 00 00 - D V -S of tw ar e 7 .6 18 ,8 0 0 ,0 0 0 ,0 0 7 .6 18 ,8 0 0 ,0 0 4 .9 97 ,8 0 0 ,0 0 5 .7 12 ,8 0 1 .9 06 ,0 0 71 5, 00 01 11 00 00 - G ru nd u nd B od en b ei G rü nf lä ch en 2. 09 2. 62 5, 98 0 ,0 0 0 ,0 0 2. 09 2. 62 5, 98 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 2. 09 2. 62 5, 98 0 ,0 0 01 20 00 00 - A ck er la nd 31 .2 33 ,6 0 0 ,0 0 0 ,0 0 31 .2 33 ,6 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 31 .2 33 ,6 0 0 ,0 0 01 31 00 00 - G ru nd u nd B od en b ei W al d, F or st en 3 .9 34 ,3 2 0 ,0 0 0 ,0 0 3 .9 34 ,3 2 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 3 .9 34 ,3 2 0 ,0 0 01 32 00 00 - A uf w uc hs b ei W al d, F or st en 11 .6 52 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 11 .6 52 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 11 .6 52 ,0 0 0 ,0 0 01 90 00 00 - S on st ig e un be ba ut e G ru nd st üc ke 4. 21 5. 08 0, 29 1. 68 9. 30 2, 62 1 84 .0 09 ,2 6 5. 72 0. 37 3, 65 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 5. 72 0. 37 3, 65 0 ,0 0 02 21 00 00 - G ru nd u nd B od en b ei s oz ia le n E in ric ht un ge n 4 94 .7 72 ,0 4 0 ,0 0 0 ,0 0 4 94 .7 72 ,0 4 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 4 94 .7 72 ,0 4 0 ,0 0 02 22 00 00 - G eb äu de , A uf ba ut en u nd B et rie bs vo rr ic ht un ge n be i S oz ia le n E in ric ht un ge n 4. 56 8. 27 3, 10 9 .3 41 ,3 6 0 ,0 0 4. 57 7. 61 4, 46 0 ,0 0 1. 11 0. 01 6, 10 0 ,0 0 1. 25 9. 82 4, 46 3. 31 7. 79 0, 00 1 49 .8 08 ,3 6 02 31 00 00 - G ru nd u nd B od en m it S ch ul en 4 51 .8 72 ,5 4 0 ,0 0 0 ,0 0 4 51 .8 72 ,5 4 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 4 51 .8 72 ,5 4 0 ,0 0 02 32 00 00 - G eb äu de , A uf ba ut en u nd B et rie bs vo rr ic ht un ge n be i S ch ul en 6. 70 1. 76 8, 00 0 ,0 0 0 ,0 0 6. 70 1. 76 8, 00 0 ,0 0 5. 08 4. 02 0, 00 0 ,0 0 5. 41 3. 29 6, 00 1. 28 8. 47 2, 00 3 29 .2 76 ,0 0 02 41 00 00 - G ru nd u nd B od en m it K ul tu r- , S po rt - un d G ar te na nl ag en 2 56 .4 15 ,2 5 0 ,0 0 0 ,0 0 2 56 .4 15 ,2 5 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 2 56 .4 15 ,2 5 0 ,0 0 02 42 00 00 - G eb äu de , A uf ba ut en u nd B et rie bs vo rr ic ht un ge n be i K ul tu r- , S po rt - un d G ar te na nl ag en 6. 54 4. 62 7, 18 0 ,0 0 0 ,0 0 6. 54 4. 62 7, 18 0 ,0 0 3. 50 6. 35 7, 18 0 ,0 0 3. 67 1. 84 3, 18 2. 87 2. 78 4, 00 1 65 .4 86 ,0 0 al le w äh ru ng sr el ev an te n B et rä ge in E U R Le ge nd e: 118 Robert Müller Schreibmaschine 29. Anlagenübersicht Aktiv- und Passivvermögen A nf an gs st an d A ns ch af fu ng sw er te Z ug an g A bg an g E nd st an d Z us ch üs se A bs ch re ib un g / W er tb er ic ht ig un g bi sh er ig e A bs ch re ib un g A bs ch re ib un g im H au sh al ts ja hr A bg an g d. h. an ge sa m m el te A bs ch re ib un ge n au f d ie A bg än ge au s S pa lte 4 E nd st an d R es tb uc hw er te (E nd st an d) E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 E in ge sc hr än kt a uf : A lle A nl ag en um m er n, o hn e T yp en Z us ch us s un d B ei tr ag F ib u- B es ta nd sk on to H au sh al ts ja hr : 2 0 2 2 er st el lt vo n: 0 3 .0 5 .2 0 2 3 / 0 7 :4 4 :2 6 er st el lt am : er st el lt fü r: S ei te : 2 F ra u N ic o le G e rh a rd t V e rm ö g e n s ü b e rs ic h t A n la g e n b u c h fü h ru n g 0 1 G e m e in d e B a in d t 02 91 00 00 - G ru nd u nd B od en m it so ns tig en D ie ns t- , G es ch äf ts - un d an de re n B et rie bs ge bä ud en 2 32 .2 07 ,3 0 0 ,0 0 0 ,0 0 2 32 .2 07 ,3 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 2 32 .2 07 ,3 0 0 ,0 0 02 92 00 00 - G eb äu de , A uf ba ut en u nd B et rie bs vo rr ic ht un ge n be i s on st ig en D ie ns t- , G es ch äf ts - un d an de re n B et rie bs ge bä ud en (R at ha us , B au ho f, F eu er w eh r, u .ä .) 3. 61 2. 78 9, 27 0 ,0 0 0 ,0 0 3. 61 2. 78 9, 27 0 ,0 0 1. 59 4. 61 2, 27 0 ,0 0 1. 67 1. 15 8, 27 1. 94 1. 63 1, 00 76 .5 46 ,0 0 03 10 00 00 - G ru nd u nd B od en d es In fr as tr uk tu rv er m ög en s 2. 17 5. 39 5, 58 2 .0 11 ,2 6 4 .4 92 ,2 5 2. 17 2. 91 4, 59 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 2. 17 2. 91 4, 59 0 ,0 0 03 20 00 00 - B rü ck en , T un ne l u nd in ge ni eu rb au lic he A nl ag en 5 51 .0 30 ,7 9 0 ,0 0 0 ,0 0 5 51 .0 30 ,7 9 0 ,0 0 1 28 .5 76 ,7 9 0 ,0 0 1 35 .9 03 ,7 9 4 15 .1 27 ,0 0 7 .3 27 ,0 0 03 41 00 00 - A nl ag en z ur A bw as se ra bl ei tu ng 3 17 .0 50 ,1 9 0 ,0 0 0 ,0 0 3 17 .0 50 ,1 9 0 ,0 0 8 .8 36 ,1 9 0 ,0 0 12 .8 04 ,1 9 3 04 .2 46 ,0 0 3 .9 68 ,0 0 03 50 00 00 - S tr aß en , W eg e, P lä tz e, V er ke hr sl en ku ng sa nl ag en 1 7. 73 3. 18 6, 21 1. 03 8. 87 9, 62 0 ,0 0 1 8. 77 2. 06 5, 83 0 ,0 0 9. 33 9. 20 1, 21 0 ,0 0 9. 70 4. 86 7, 83 9. 06 7. 19 8, 00 3 65 .6 66 ,6 2 03 60 00 00 - N ah w är m e- u nd B re itb an dl ei tu ng en u nd z ug eh ör ig e A nl ag en 1. 10 8. 98 5, 11 86 .8 06 ,5 8 0 ,0 0 1. 19 5. 79 1, 69 0 ,0 0 1 98 .7 49 ,1 1 0 ,0 0 2 33 .5 74 ,6 9 9 62 .2 17 ,0 0 34 .8 25 ,5 8 03 70 00 00 - W as se rb au lic he A nl ag en 2 40 .8 48 ,2 2 0 ,0 0 0 ,0 0 2 40 .8 48 ,2 2 0 ,0 0 3 .1 16 ,2 2 0 ,0 0 7 .7 00 ,2 2 2 33 .1 48 ,0 0 4 .5 84 ,0 0 03 80 00 00 - F rie dh öf e un d B es ta ttu ng se in ric ht un ge n 1. 38 7. 30 7, 07 28 .9 24 ,2 2 0 ,0 0 1. 41 6. 23 1, 29 0 ,0 0 6 16 .3 17 ,5 8 0 ,0 0 6 47 .0 90 ,8 0 7 69 .1 40 ,4 9 30 .7 73 ,2 2 03 90 00 00 - S on st ig e B au te n de s In fr as tr uk tu rv er m ög en s (S tü tz m au er n, T re pp en , u .a .) 7 49 .8 57 ,4 6 1 42 .4 83 ,8 0 0 ,0 0 8 92 .3 41 ,2 6 0 ,0 0 3 14 .1 77 ,4 6 0 ,0 0 3 34 .3 14 ,2 6 5 58 .0 27 ,0 0 20 .1 36 ,8 0 05 10 00 00 - K un st ge ge ns tä nd e 8 .6 50 ,5 2 0 ,0 0 0 ,0 0 8 .6 50 ,5 2 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 8 .6 50 ,5 2 0 ,0 0 al le w äh ru ng sr el ev an te n B et rä ge in E U R Le ge nd e: 119 A nf an gs st an d A ns ch af fu ng sw er te Z ug an g A bg an g E nd st an d Z us ch üs se A bs ch re ib un g / W er tb er ic ht ig un g bi sh er ig e A bs ch re ib un g A bs ch re ib un g im H au sh al ts ja hr A bg an g d. h. an ge sa m m el te A bs ch re ib un ge n au f d ie A bg än ge au s S pa lte 4 E nd st an d R es tb uc hw er te (E nd st an d) E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 E in ge sc hr än kt a uf : A lle A nl ag en um m er n, o hn e T yp en Z us ch us s un d B ei tr ag F ib u- B es ta nd sk on to H au sh al ts ja hr : 2 0 2 2 er st el lt vo n: 0 3 .0 5 .2 0 2 3 / 0 7 :4 4 :2 7 er st el lt am : er st el lt fü r: S ei te : 3 F ra u N ic o le G e rh a rd t V e rm ö g e n s ü b e rs ic h t A n la g e n b u c h fü h ru n g 0 1 G e m e in d e B a in d t 05 50 00 00 - B au de nk m äl er 1 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 1 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 1 ,0 0 0 ,0 0 06 10 00 00 - F ah rz eu ge 1. 21 9. 41 0, 30 1 42 .1 12 ,5 2 42 .4 70 ,8 4 1. 31 9. 05 1, 98 0 ,0 0 8 76 .5 92 ,8 0 38 .5 45 ,4 0 9 02 .3 29 ,9 8 4 16 .7 22 ,0 0 64 .2 82 ,5 8 06 20 00 00 - M as ch in en 3 31 .4 38 ,6 8 8 .2 94 ,3 0 23 .0 44 ,4 3 3 16 .6 88 ,5 5 0 ,0 0 2 68 .4 36 ,1 8 23 .0 36 ,4 3 2 56 .3 12 ,0 5 60 .3 76 ,5 0 10 .9 12 ,3 0 06 30 00 00 - T ec hn is ch e A nl ag en - ( P V , B H K W , H ei zu ng u .ä .) 6 52 .3 68 ,3 4 0 ,0 0 0 ,0 0 6 52 .3 68 ,3 4 0 ,0 0 2 22 .1 47 ,3 4 0 ,0 0 2 83 .5 60 ,3 4 3 68 .8 08 ,0 0 61 .4 13 ,0 0 07 10 00 00 - B et rie bs vo rr ic ht un ge n 20 .5 75 ,2 3 0 ,0 0 0 ,0 0 20 .5 75 ,2 3 0 ,0 0 6 .7 68 ,2 3 0 ,0 0 8 .8 31 ,2 3 11 .7 44 ,0 0 2 .0 63 ,0 0 07 20 00 00 - B et rie bs - un d G es ch äf ts au ss ta ttu ng 6 77 .4 26 ,9 8 94 .8 04 ,7 5 0 ,0 0 7 72 .2 31 ,7 3 0 ,0 0 2 68 .6 53 ,9 8 0 ,0 0 3 36 .5 00 ,7 3 4 35 .7 31 ,0 0 67 .8 46 ,7 5 09 60 00 00 - A nl ag en im B au 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 09 61 00 00 - A nl ag en im B au - H oc hb au m aß na hm en 5 33 .0 24 ,2 6 7 67 .1 25 ,0 0 0 ,0 0 1. 30 0. 14 9, 26 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 1. 30 0. 14 9, 26 0 ,0 0 09 62 00 00 - A nl ag en im B au - T ie fb au m aß na hm en 2 07 .9 90 ,7 9 1. 01 1. 47 4, 70 1. 07 2. 98 8, 96 1 46 .4 76 ,5 3 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 1 46 .4 76 ,5 3 0 ,0 0 10 13 00 00 - S on st ig e A nt ei ls re ch te (K om m un al ge s. N et ze B W ) 5 00 .0 00 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 5 00 .0 00 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 5 00 .0 00 ,0 0 0 ,0 0 11 13 00 00 - B et ei lig un ge n an Z V u . s on st ig e A nt ei ls re ch te ( T W S N et z, R eK o, R aW E G ,.. .) 1 51 .9 61 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 1 51 .9 61 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 1 51 .9 61 ,0 0 0 ,0 0 12 10 00 00 - S on de rv er m ög en 4 44 .3 12 ,6 4 0 ,0 0 0 ,0 0 4 44 .3 12 ,6 4 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 4 44 .3 12 ,6 4 0 ,0 0 12 11 00 00 - S on de rv er m ög en a llg . R üc kl ag en 1 71 .1 92 ,4 4 0 ,0 0 0 ,0 0 1 71 .1 92 ,4 4 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 1 71 .1 92 ,4 4 0 ,0 0 13 15 20 00 - A us le ih un ge n an v er bu nd en e U nt er ne hm en , B et ei lig un ge n un d S on de rv er m ög en ( m eh r al s 1 Ja hr ) 5. 34 5. 98 7, 50 5 .0 00 ,0 0 1. 14 9. 35 0, 00 4. 20 1. 63 7, 50 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 4. 20 1. 63 7, 50 0 ,0 0 al le w äh ru ng sr el ev an te n B et rä ge in E U R Le ge nd e: 120 A nf an gs st an d A ns ch af fu ng sw er te Z ug an g A bg an g E nd st an d Z us ch üs se A bs ch re ib un g / W er tb er ic ht ig un g bi sh er ig e A bs ch re ib un g A bs ch re ib un g im H au sh al ts ja hr A bg an g d. h. an ge sa m m el te A bs ch re ib un ge n au f d ie A bg än ge au s S pa lte 4 E nd st an d R es tb uc hw er te (E nd st an d) E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 E in ge sc hr än kt a uf : A lle A nl ag en um m er n, o hn e T yp en Z us ch us s un d B ei tr ag F ib u- B es ta nd sk on to H au sh al ts ja hr : 2 0 2 2 er st el lt vo n: 0 3 .0 5 .2 0 2 3 / 0 7 :4 4 :2 8 er st el lt am : er st el lt fü r: S ei te : 4 F ra u N ic o le G e rh a rd t V e rm ö g e n s ü b e rs ic h t A n la g e n b u c h fü h ru n g 0 1 G e m e in d e B a in d t 14 92 00 00 - S on st ig e E in la ge n 3. 30 0. 00 0, 00 9. 00 0. 00 0, 00 5 00 .0 00 ,0 0 1 1. 80 0. 00 0, 00 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 1 1. 80 0. 00 0, 00 0 ,0 0 18 03 00 00 - S on de rp os te n fü r ge le is te te Z uw ei su ng en u nd Z us ch üs se fü r ln ve st iti on en 1 45 .2 00 ,0 0 39 .6 50 ,0 0 0 ,0 0 1 84 .8 50 ,0 0 0 ,0 0 13 .0 33 ,0 0 0 ,0 0 28 .9 29 ,0 0 1 55 .9 21 ,0 0 15 .8 96 ,0 0 18 03 60 00 - S on de rp os te n fü r ge le is te te Z uw ei su ng en u nd Z us ch üs se fü r ln ve st iti on en a n so ns tig e öf fe nt lic he S on de rr ec hn un ge n 30 .0 00 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 30 .0 00 ,0 0 0 ,0 0 1 .5 00 ,0 0 0 ,0 0 2 .1 00 ,0 0 27 .9 00 ,0 0 60 0, 00 G e s a m t 6 7 .2 8 7 .0 1 7 ,0 5 1 4 .0 6 7 .8 4 4 ,0 1 2 .9 7 6 .3 5 5 ,7 4 7 8 .3 7 8 .5 0 5 ,3 2 0 ,0 0 2 3 .6 0 2 .9 0 4 ,5 1 1 .4 2 0 .8 3 1 ,4 9 6 1 .5 8 1 ,8 3 2 4 .9 6 2 .1 5 4 ,1 7 5 3 .4 1 6 .3 5 1 ,1 5 al le w äh ru ng sr el ev an te n B et rä ge in E U R Le ge nd e: 121 A nf an gs st an d A ns ch af fu ng sw er te Z ug an g A bg an g E nd st an d Z us ch üs se A bs ch re ib un g / W er tb er ic ht ig un g bi sh er ig e A bs ch re ib un g A bs ch re ib un g im H au sh al ts ja hr A bg an g d. h. an ge sa m m el te A bs ch re ib un ge n au f d ie A bg än ge au s S pa lte 4 E nd st an d R es tb uc hw er te (E nd st an d) E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 E in ge sc hr än kt a uf : A lle A nl ag en um m er n, n ur T yp en Z us ch us s un d B ei tr ag F ib u- B es ta nd sk on to H au sh al ts ja hr : 2 0 2 2 er st el lt vo n: 0 3 .0 5 .2 0 2 3 / 0 7 :4 6 :1 4 er st el lt am : er st el lt fü r: S ei te : 1 F ra u N ic o le G e rh a rd t V e rm ö g e n s ü b e rs ic h t A n la g e n b u c h fü h ru n g 0 1 G e m e in d e B a in d t 21 10 00 00 - S on de rp os te n au s Z uw en du ng en u nd U m la ge n fü r V er m ög en sg eg en st än de , B un d 11 .4 47 ,7 6 0 ,0 0 0 ,0 0 11 .4 47 ,7 6 0 ,0 0 1 .5 26 ,7 6 0 ,0 0 2 .6 71 ,7 6 8 .7 76 ,0 0 1 .1 45 ,0 0 21 11 00 00 - S on de rp os te n au s Z uw en du ng en u nd U m la ge n fü r V er m ög en sg eg en st än de , L an d 6. 65 0. 04 9, 77 9 12 .0 57 ,4 7 2 .4 00 ,0 0 7. 55 9. 70 7, 24 1 17 .0 83 ,3 3 2. 39 8. 15 8, 42 0 ,0 0 2. 52 7. 05 1, 56 5. 03 2. 65 5, 68 1 28 .8 93 ,1 4 21 12 00 00 - S on de rp os te n au s Z uw en du ng en u nd U m la ge n fü r V er m ög en sg eg en st än de , G em ei nd en u nd G em ei nd ev er bä nd e 23 .3 76 ,7 6 0 ,0 0 0 ,0 0 23 .3 76 ,7 6 0 ,0 0 6 .6 23 ,7 6 0 ,0 0 7 .7 92 ,7 6 15 .5 84 ,0 0 1 .1 69 ,0 0 21 17 00 00 - S on de rp os te n au s Z uw en du ng en u nd U m la ge n fü r V er m ög en sg eg en st än de , p riv at e U nt er ne hm en 9 .3 27 ,9 0 0 ,0 0 0 ,0 0 9 .3 27 ,9 0 0 ,0 0 4 .4 14 ,9 0 0 ,0 0 5 .6 64 ,9 0 3 .6 63 ,0 0 1 .2 50 ,0 0 21 20 00 00 - S on de rp os te n au s B ei tr äg en un d äh nl . E nt ge lte n 1 2. 84 8. 60 2, 21 96 .8 18 ,4 2 0 ,0 0 1 2. 94 5. 42 0, 63 0 ,0 0 7. 19 0. 76 2, 21 0 ,0 0 7. 43 2. 79 8, 13 5. 51 2. 62 2, 50 2 42 .0 35 ,9 2 21 90 00 00 - S on st ig e S on de rp os te n 1 .0 00 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 1 .0 00 ,0 0 0 ,0 0 62 5, 00 0 ,0 0 72 5, 00 27 5, 00 10 0, 00 29 11 60 00 - P as si ve R ec hn un gs ab gr en zu ng au s G ra bn ut zu ng sg eb üh re n 7 96 .3 58 ,8 6 0 ,0 0 0 ,0 0 7 96 .3 58 ,8 6 0 ,0 0 4 35 .7 64 ,8 6 0 ,0 0 4 64 .2 12 ,8 6 3 32 .1 46 ,0 0 28 .4 48 ,0 0 G e s a m t 2 0 .3 4 0 .1 6 3 ,2 6 1 .0 0 8 .8 7 5 ,8 9 2 .4 0 0 ,0 0 2 1 .3 4 6 .6 3 9 ,1 5 1 1 7 .0 8 3 ,3 3 1 0 .0 3 7 .8 7 5 ,9 1 4 0 3 .0 4 1 ,0 6 0 ,0 0 1 0 .4 4 0 .9 1 6 ,9 7 1 0 .9 0 5 .7 2 2 ,1 8 al le w äh ru ng sr el ev an te n B et rä ge in E U R Le ge nd e: 122 St eu er un g un d O rg an is at io n (G em ei nd er at /B ür ge rm ei st er ) St eu er un g un d O rg an is at io n (G em ei nd er at /B ür ge rm ei st er ) 11 10 00 00 11 10 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng St eu er un g St eu er un g un d O rg an is at io n 11 10 11 10 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t In ne re V er w al tu ng 11 Pr od uk tb er ei ch G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t Fi na nz re ch nu ng d er In ve st iti on sm aß na hm en 2 02 2 1 S ei te : 22 .0 5. 20 23 D at um : 11 :0 8: 28 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 3. 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 3. 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 86 3, 91 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 86 3, 91 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 2. 13 6, 09 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 86 3, 91 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 123 Robert Müller Schreibmaschine 30. Finanzrechnung der Investitionsmaßnahmen Ze nt ra le D ie ns tle is tu ng en , E D V un d Te le ko m m un ik at io n Ze nt ra le D ie ns tle is tu ng en , E D V un d Te le ko m m un ik at io n 11 20 00 00 11 20 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng Ze nt ra le D ie ns tle is tu ng en , E D V un d Te le ko m m un ik at io n O rg an is at io n un d ED V 11 20 11 20 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t In ne re V er w al tu ng 11 Pr od uk tb er ei ch G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t Fi na nz re ch nu ng d er In ve st iti on sm aß na hm en 2 02 2 2 S ei te : 22 .0 5. 20 23 D at um : 11 :0 8: 28 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 2. 71 3, 20 0, 00 4. 56 6, 63 4. 56 6, 63 0, 00 17 .5 00 ,0 0 12 .9 33 ,3 7 0, 00 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 2. 71 3, 20 0, 00 4. 56 6, 63 4. 56 6, 63 0, 00 17 .5 00 ,0 0 12 .9 33 ,3 7 0, 00 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) -2 .7 13 ,2 0 0, 00 -4 .5 66 ,6 3 -4 .5 66 ,6 3 0, 00 -1 7. 50 0, 00 -1 2. 93 3, 37 0, 00 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 2. 71 3, 20 0, 00 4. 56 6, 63 4. 56 6, 63 0, 00 17 .5 00 ,0 0 12 .9 33 ,3 7 0, 00 124 Fi na nz ve rw al tu ng , K as se , A bg ab en w es en Fi na nz ve rw al tu ng , K as se , A bg ab en w es en 11 22 00 00 11 22 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng Fi na nz ve rw al tu ng , K as se , A bg ab en w es en Fi na nz ve rw al tu ng , K as se 11 22 11 22 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t In ne re V er w al tu ng 11 Pr od uk tb er ei ch G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t Fi na nz re ch nu ng d er In ve st iti on sm aß na hm en 2 02 2 3 S ei te : 22 .0 5. 20 23 D at um : 11 :0 8: 28 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0, 00 0, 00 4. 09 6, 58 4. 09 6, 58 0, 00 19 .0 00 ,0 0 14 .9 03 ,4 2 0, 00 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 0, 00 0, 00 4. 09 6, 58 4. 09 6, 58 0, 00 19 .0 00 ,0 0 14 .9 03 ,4 2 0, 00 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 0, 00 0, 00 -4 .0 96 ,5 8 -4 .0 96 ,5 8 0, 00 -1 9. 00 0, 00 -1 4. 90 3, 42 0, 00 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 0, 00 0, 00 4. 09 6, 58 4. 09 6, 58 0, 00 19 .0 00 ,0 0 14 .9 03 ,4 2 0, 00 125 G eb äu de - u nd E ne rg ie m an ag em en t, R at ha us G eb äu de - u nd E ne rg ie m an ag em en t, R at ha us 11 24 00 00 11 24 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng G eb äu de - u nd E ne rg ie m an ag em en t, R at ha us G ru nd st üc ks - u nd G eb äu de m an ag em en t, Te ch n. Im m ob ili en m an ag em en t 11 24 11 24 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t In ne re V er w al tu ng 11 Pr od uk tb er ei ch G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t Fi na nz re ch nu ng d er In ve st iti on sm aß na hm en 2 02 2 4 S ei te : 22 .0 5. 20 23 D at um : 11 :0 8: 28 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0, 00 5. 00 0, 00 0, 00 -5 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 5. 00 0, 00 0, 00 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 0, 00 5. 00 0, 00 0, 00 -5 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 5. 00 0, 00 0, 00 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 0, 00 -5 .0 00 ,0 0 0, 00 5. 00 0, 00 0, 00 0, 00 -5 .0 00 ,0 0 0, 00 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 0, 00 5. 00 0, 00 0, 00 -5 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 5. 00 0, 00 0, 00 126 B au ho f, G rü na nl ag en , W er ks tä tte n u. F ah rz eu ge B au ho f, G rü na nl ag en , W er ks tä tte n u. F ah rz eu ge 11 25 00 00 11 25 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng B au ho f, G rü na nl ag en , W er ks tä tte n u. F ah rz eu ge G rü na nl ag en , W er ks tä tte n un d Fa hr ze ug e 11 25 11 25 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t In ne re V er w al tu ng 11 Pr od uk tb er ei ch G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t Fi na nz re ch nu ng d er In ve st iti on sm aß na hm en 2 02 2 5 S ei te : 22 .0 5. 20 23 D at um : 11 :0 8: 28 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0, 00 0, 00 17 .3 94 ,2 4 17 .3 94 ,2 4 0, 00 0, 00 -1 7. 39 4, 24 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 16 .7 50 ,0 0 0, 00 6. 14 1, 00 6. 14 1, 00 0, 00 0, 00 -6 .1 41 ,0 0 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 16 .7 50 ,0 0 0, 00 23 .5 35 ,2 4 23 .5 35 ,2 4 0, 00 0, 00 -2 3. 53 5, 24 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 86 .1 23 ,3 4 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 13 .5 00 ,0 0 13 .5 00 ,0 0 0, 00 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 12 1. 27 3, 61 68 .8 00 ,0 0 77 .4 92 ,6 0 8. 69 2, 60 0, 00 52 .5 00 ,0 0 43 .8 07 ,4 0 0, 00 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 20 7. 39 6, 95 68 .8 00 ,0 0 77 .4 92 ,6 0 8. 69 2, 60 0, 00 66 .0 00 ,0 0 57 .3 07 ,4 0 0, 00 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) -1 90 .6 46 ,9 5 -6 8. 80 0, 00 -5 3. 95 7, 36 14 .8 42 ,6 4 0, 00 -6 6. 00 0, 00 -8 0. 84 2, 64 0, 00 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 20 7. 39 6, 95 68 .8 00 ,0 0 77 .4 92 ,6 0 8. 69 2, 60 0, 00 66 .0 00 ,0 0 57 .3 07 ,4 0 0, 00 127 G ru nd st üc ks m an ag em en t G ru nd st üc ks m an ag em en t 11 33 00 00 11 33 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng G ru nd st üc ks m an ag em en t G ru nd st üc ks m an ag em en t 11 33 11 33 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t In ne re V er w al tu ng 11 Pr od uk tb er ei ch G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t Fi na nz re ch nu ng d er In ve st iti on sm aß na hm en 2 02 2 6 S ei te : 22 .0 5. 20 23 D at um : 11 :0 8: 28 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 3. 33 5. 44 0, 64 40 0. 00 0, 00 31 5. 46 7, 36 -8 4. 53 2, 64 0, 00 0, 00 84 .5 32 ,6 4 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 3. 33 5. 44 0, 64 40 0. 00 0, 00 31 5. 46 7, 36 -8 4. 53 2, 64 0, 00 0, 00 84 .5 32 ,6 4 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 43 5. 35 8, 20 1. 50 0. 00 0, 00 1. 68 9. 30 2, 62 18 9. 30 2, 62 0, 00 1. 50 0. 00 0, 00 1. 31 0. 69 7, 38 2. 80 0. 00 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 75 .0 00 ,0 0 50 .0 00 ,0 0 36 .0 00 ,0 0 -1 4. 00 0, 00 0, 00 0, 00 14 .0 00 ,0 0 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 51 0. 35 8, 20 1. 55 0. 00 0, 00 1. 72 5. 30 2, 62 17 5. 30 2, 62 0, 00 1. 50 0. 00 0, 00 1. 32 4. 69 7, 38 2. 80 0. 00 0, 00 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 2. 82 5. 08 2, 44 -1 .1 50 .0 00 ,0 0 -1 .4 09 .8 35 ,2 6 -2 59 .8 35 ,2 6 0, 00 -1 .5 00 .0 00 ,0 0 -1 .2 40 .1 64 ,7 4 -2 .8 00 .0 00 ,0 0 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 51 0. 35 8, 20 1. 55 0. 00 0, 00 1. 72 5. 30 2, 62 17 5. 30 2, 62 0, 00 1. 50 0. 00 0, 00 1. 32 4. 69 7, 38 2. 80 0. 00 0, 00 128 Ei nw oh ne rw es en Ei nw oh ne rw es en 12 22 00 00 12 22 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng Ei nw oh ne rw es en Ei nw oh ne rw es en 12 22 12 22 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Si ch er he it un d O rd nu ng 12 Pr od uk tb er ei ch G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t Fi na nz re ch nu ng d er In ve st iti on sm aß na hm en 2 02 2 7 S ei te : 22 .0 5. 20 23 D at um : 11 :0 8: 28 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0, 00 0, 00 15 .3 15 ,3 1 15 .3 15 ,3 1 0, 00 0, 00 -1 5. 31 5, 31 0, 00 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 0, 00 0, 00 15 .3 15 ,3 1 15 .3 15 ,3 1 0, 00 0, 00 -1 5. 31 5, 31 0, 00 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 0, 00 0, 00 -1 5. 31 5, 31 -1 5. 31 5, 31 0, 00 0, 00 15 .3 15 ,3 1 0, 00 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 0, 00 0, 00 15 .3 15 ,3 1 15 .3 15 ,3 1 0, 00 0, 00 -1 5. 31 5, 31 0, 00 129 Pe rs on en st an ds w es en , S ta nd es am t Pe rs on en st an ds w es en , S ta nd es am t 12 23 00 00 12 23 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng Pe rs on en st an ds w es en , S ta nd es am t Pe rs on en st an ds w es en 12 23 12 23 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Si ch er he it un d O rd nu ng 12 Pr od uk tb er ei ch G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t Fi na nz re ch nu ng d er In ve st iti on sm aß na hm en 2 02 2 8 S ei te : 22 .0 5. 20 23 D at um : 11 :0 8: 28 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 1. 50 2, 85 1. 50 0, 00 0, 00 -1 .5 00 ,0 0 0, 00 0, 00 1. 50 0, 00 0, 00 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 1. 50 2, 85 1. 50 0, 00 0, 00 -1 .5 00 ,0 0 0, 00 0, 00 1. 50 0, 00 0, 00 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) -1 .5 02 ,8 5 -1 .5 00 ,0 0 0, 00 1. 50 0, 00 0, 00 0, 00 -1 .5 00 ,0 0 0, 00 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 1. 50 2, 85 1. 50 0, 00 0, 00 -1 .5 00 ,0 0 0, 00 0, 00 1. 50 0, 00 0, 00 130 Fe ue rw eh r, B ra nd - u nd K at as tr op he ns ch ut z Fe ue rw eh r, B ra nd - u nd K at as tr op he ns ch ut z 12 60 00 00 12 60 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng Fe ue rw eh r, B ra nd - u nd K at ra st ro ph en sc hu tz B ra nd sc hu tz 12 60 12 60 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Si ch er he it un d O rd nu ng 12 Pr od uk tb er ei ch G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t Fi na nz re ch nu ng d er In ve st iti on sm aß na hm en 2 02 2 9 S ei te : 22 .0 5. 20 23 D at um : 11 :0 8: 28 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0, 00 92 .0 00 ,0 0 2. 40 0, 00 -8 9. 60 0, 00 0, 00 0, 00 89 .6 00 ,0 0 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0, 00 10 .0 00 ,0 0 0, 00 -1 0. 00 0, 00 0, 00 0, 00 10 .0 00 ,0 0 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0, 00 10 2. 00 0, 00 2. 40 0, 00 -9 9. 60 0, 00 0, 00 0, 00 99 .6 00 ,0 0 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0, 00 25 0. 00 0, 00 11 .9 00 ,0 0 -2 38 .1 00 ,0 0 0, 00 0, 00 23 8. 10 0, 00 0, 00 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 37 .5 74 ,5 9 52 0. 80 0, 00 97 .0 14 ,7 9 -4 23 .7 85 ,2 1 0, 00 0, 00 42 3. 78 5, 21 0, 00 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 37 .5 74 ,5 9 77 0. 80 0, 00 10 8. 91 4, 79 -6 61 .8 85 ,2 1 0, 00 0, 00 66 1. 88 5, 21 0, 00 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) -3 7. 57 4, 59 -6 68 .8 00 ,0 0 -1 06 .5 14 ,7 9 56 2. 28 5, 21 0, 00 0, 00 -5 62 .2 85 ,2 1 0, 00 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 37 .5 74 ,5 9 77 0. 80 0, 00 10 8. 91 4, 79 -6 61 .8 85 ,2 1 0, 00 0, 00 66 1. 88 5, 21 0, 00 131 K lo st er w ie se ns ch ul e (G an zt ag es gr un ds ch ul e) B er ei ts te llu ng u nd B et rie b vo n G ru nd sc hu le n 21 10 01 00 21 10 01 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng B er ei ts te llu ng u nd B et rie b vo n G ru nd sc hu le n B er ei ts te llu ng u nd B et rie b vo n al lg em ei nb ild en de n Sc hu le n 21 10 21 10 01 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Sc hu ltr äg er au fg ab en 21 Pr od uk tb er ei ch G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t Fi na nz re ch nu ng d er In ve st iti on sm aß na hm en 2 02 2 1 0 S ei te : 22 .0 5. 20 23 D at um : 11 :0 8: 28 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 5. 66 1, 00 40 0. 00 0, 00 0, 00 -4 00 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 40 0. 00 0, 00 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 5. 66 1, 00 40 0. 00 0, 00 0, 00 -4 00 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 40 0. 00 0, 00 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 33 3. 83 0, 07 4. 00 0. 00 0, 00 75 3. 07 4, 31 -3 .2 46 .9 25 ,6 9 0, 00 2. 00 0. 00 0, 00 5. 24 6. 92 5, 69 0, 00 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 6. 29 6, 77 51 .0 00 ,0 0 37 .3 66 ,4 3 -1 3. 63 3, 57 0, 00 45 .0 00 ,0 0 58 .6 33 ,5 7 0, 00 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 34 0. 12 6, 84 4. 05 1. 00 0, 00 79 0. 44 0, 74 -3 .2 60 .5 59 ,2 6 0, 00 2. 04 5. 00 0, 00 5. 30 5. 55 9, 26 0, 00 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) -3 34 .4 65 ,8 4 -3 .6 51 .0 00 ,0 0 -7 90 .4 40 ,7 4 2. 86 0. 55 9, 26 0, 00 -2 .0 45 .0 00 ,0 0 -4 .9 05 .5 59 ,2 6 0, 00 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 34 0. 12 6, 84 4. 05 1. 00 0, 00 79 0. 44 0, 74 -3 .2 60 .5 59 ,2 6 0, 00 2. 04 5. 00 0, 00 5. 30 5. 55 9, 26 0, 00 132 Sc hü le rb ef ör de ru ng / B ür ge rb us Sc hü le rb ef ör de ru ng 21 40 01 00 21 40 01 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng Sc hü le rb ef ör de ru ng Sc hü le rb ez og en e Le is tu ng en 21 40 21 40 01 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Sc hu ltr äg er au fg ab en 21 Pr od uk tb er ei ch G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t Fi na nz re ch nu ng d er In ve st iti on sm aß na hm en 2 02 2 1 1 S ei te : 22 .0 5. 20 23 D at um : 11 :0 8: 28 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 4. 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 4. 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 4. 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 133 B üc he re i/ B ib lio th ek B üc he re i/ B ib lio th ek 27 20 00 00 27 20 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng B üc he re i/ B ib lio th ek B ib lio th ek en 27 20 27 20 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Vo lk sh oc hs ch ul en , B ib lio th ek en , k ul tu rp äd ag og is ch e Ei nr ic ht un ge n 27 Pr od uk tb er ei ch G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t Fi na nz re ch nu ng d er In ve st iti on sm aß na hm en 2 02 2 1 2 S ei te : 22 .0 5. 20 23 D at um : 11 :0 8: 28 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0, 00 5. 00 0, 00 0, 00 -5 .0 00 ,0 0 0, 00 5. 00 0, 00 10 .0 00 ,0 0 0, 00 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 0, 00 5. 00 0, 00 0, 00 -5 .0 00 ,0 0 0, 00 5. 00 0, 00 10 .0 00 ,0 0 0, 00 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 0, 00 -5 .0 00 ,0 0 0, 00 5. 00 0, 00 0, 00 -5 .0 00 ,0 0 -1 0. 00 0, 00 0, 00 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 0, 00 5. 00 0, 00 0, 00 -5 .0 00 ,0 0 0, 00 5. 00 0, 00 10 .0 00 ,0 0 0, 00 134 Fr ie se nh äu sl er st r. 12 , S oz ia le E in ric ht un ge n fü r F lü ch tli ng e/ A sy lb er ec ht ig te (A ns ch lu ss un te rb rin gu ng Fr ie se nh äu sl er st r. 12 , S oz ia le E in ric ht un ge n fü r F lü ch tli ng e/ A sy lb er ec ht ig te (A ns ch lu ss un te rb rin gu ng 31 40 07 20 31 40 07 20 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng So zi al e Ei nr ic ht un ge n fü r F lü ch tli ng e un d A sy lb ew er be r/- in ne n u. A sy lb er ec ht ig te (A ns ch lu ss un te rb rin gu ng d ur ch S tä dt e un d G em ei nd en ) So zi al e Ei nr ic ht un ge n 31 40 31 40 07 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t So zi al e H ilf en 31 Pr od uk tb er ei ch G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t Fi na nz re ch nu ng d er In ve st iti on sm aß na hm en 2 02 2 1 3 S ei te : 22 .0 5. 20 23 D at um : 11 :0 8: 28 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 10 .0 00 ,0 0 10 .0 00 ,0 0 0, 00 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 15 .0 00 ,0 0 15 .0 00 ,0 0 0, 00 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 25 .0 00 ,0 0 25 .0 00 ,0 0 0, 00 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 -2 5. 00 0, 00 -2 5. 00 0, 00 0, 00 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 25 .0 00 ,0 0 25 .0 00 ,0 0 0, 00 135 So nn e, M on d un d St er ne K in de rg ar te n, F ör de ru ng v on K in de rn in G ru pp en fü r 0 b is 6 -J äh rig e Ta ge se in ric ht un g fü r K in de r, Fö rd er un g vo n K in de rn in G ru pp en fü r 0 b is 6 -J äh rig e 36 50 01 01 36 50 01 01 10 U nt er pr od uk t Le is tu ng Ta ge se in ric ht un ge n fü r K in de r Fö rd er un g vo n K in de rn in T ag es ei nr ic ht un ge n un d in T ag es pf le ge 36 50 36 50 01 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t K in de r- , J ug en d- u nd F am ili en hi lfe 36 Pr od uk tb er ei ch G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t Fi na nz re ch nu ng d er In ve st iti on sm aß na hm en 2 02 2 1 4 S ei te : 22 .0 5. 20 23 D at um : 11 :0 8: 28 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 49 0. 00 0, 00 0, 00 2. 62 9, 90 2. 62 9, 90 0, 00 0, 00 -2 .6 29 ,9 0 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 1. 44 9, 81 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 49 1. 44 9, 81 0, 00 2. 62 9, 90 2. 62 9, 90 0, 00 0, 00 -2 .6 29 ,9 0 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 11 .6 02 ,2 4 0, 00 9. 34 1, 36 9. 34 1, 36 0, 00 0, 00 -9 .3 41 ,3 6 0, 00 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n -1 .2 28 ,1 8 3. 70 0, 00 13 .7 75 ,9 2 10 .0 75 ,9 2 0, 00 0, 00 -1 0. 07 5, 92 0, 00 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 10 .3 74 ,0 6 3. 70 0, 00 23 .1 17 ,2 8 19 .4 17 ,2 8 0, 00 0, 00 -1 9. 41 7, 28 0, 00 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 48 1. 07 5, 75 -3 .7 00 ,0 0 -2 0. 48 7, 38 -1 6. 78 7, 38 0, 00 0, 00 16 .7 87 ,3 8 0, 00 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 10 .3 74 ,0 6 3. 70 0, 00 23 .1 17 ,2 8 19 .4 17 ,2 8 0, 00 0, 00 -1 9. 41 7, 28 0, 00 136 St . M ar tin n ic ht ko m m un al er K in de rg ar te n , F ör de ru ng v on K in de rn in G ru pp en fü r 0 b is 6 -J äh rig e Ta ge se in ric ht un g fü r K in de r, Fö rd er un g vo n K in de rn in G ru pp en fü r 0 b is 6 -J äh rig e 36 50 01 01 36 50 01 01 30 U nt er pr od uk t Le is tu ng Ta ge se in ric ht un ge n fü r K in de r Fö rd er un g vo n K in de rn in T ag es ei nr ic ht un ge n un d in T ag es pf le ge 36 50 36 50 01 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t K in de r- , J ug en d- u nd F am ili en hi lfe 36 Pr od uk tb er ei ch G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t Fi na nz re ch nu ng d er In ve st iti on sm aß na hm en 2 02 2 1 5 S ei te : 22 .0 5. 20 23 D at um : 11 :0 8: 28 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0, 00 1. 30 0, 00 0, 00 -1 .3 00 ,0 0 0, 00 0, 00 1. 30 0, 00 0, 00 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 0, 00 1. 30 0, 00 0, 00 -1 .3 00 ,0 0 0, 00 0, 00 1. 30 0, 00 0, 00 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 0, 00 -1 .3 00 ,0 0 0, 00 1. 30 0, 00 0, 00 0, 00 -1 .3 00 ,0 0 0, 00 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 0, 00 1. 30 0, 00 0, 00 -1 .3 00 ,0 0 0, 00 0, 00 1. 30 0, 00 0, 00 137 W al do rf ki nd er ga rt en n ic ht ko m m un al er K in de rg ar te n, F ör de ru ng v on K in de rn in G ru pp en fü r 0 b is 6 J ah r Ta ge se in ric ht un g fü r K in de r, Fö rd er un g vo n K in de rn in G ru pp en fü r 0 b is 6 -J äh rig e 36 50 01 01 36 50 01 01 40 U nt er pr od uk t Le is tu ng Ta ge se in ric ht un ge n fü r K in de r Fö rd er un g vo n K in de rn in T ag es ei nr ic ht un ge n un d in T ag es pf le ge 36 50 36 50 01 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t K in de r- , J ug en d- u nd F am ili en hi lfe 36 Pr od uk tb er ei ch G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t Fi na nz re ch nu ng d er In ve st iti on sm aß na hm en 2 02 2 1 6 S ei te : 22 .0 5. 20 23 D at um : 11 :0 8: 28 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0, 00 40 .0 00 ,0 0 0, 00 -4 0. 00 0, 00 0, 00 0, 00 40 .0 00 ,0 0 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 0, 00 40 .0 00 ,0 0 0, 00 -4 0. 00 0, 00 0, 00 0, 00 40 .0 00 ,0 0 0, 00 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 0, 00 -4 0. 00 0, 00 0, 00 40 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 -4 0. 00 0, 00 0, 00 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 0, 00 40 .0 00 ,0 0 0, 00 -4 0. 00 0, 00 0, 00 0, 00 40 .0 00 ,0 0 0, 00 138 Fö rd er un g de s Sp or ts (U nt er st üt zu ng V er ei ne ) Fö rd er un g de s Sp or ts (U nt er st üt zu ng V er ei ne ) 42 10 00 00 42 10 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng Fö rd er un g de s Sp or ts (U nt er st üt zu ng V er ei ne ) Fö rd er un g de s Sp or ts 42 10 42 10 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Sp or t u nd B äd er 42 Pr od uk tb er ei ch G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t Fi na nz re ch nu ng d er In ve st iti on sm aß na hm en 2 02 2 1 7 S ei te : 22 .0 5. 20 23 D at um : 11 :0 8: 28 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0, 00 0, 00 1. 65 0, 00 1. 65 0, 00 0, 00 0, 00 -1 .6 50 ,0 0 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0, 00 0, 00 1. 65 0, 00 1. 65 0, 00 0, 00 0, 00 -1 .6 50 ,0 0 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0, 00 0, 00 3. 65 0, 00 3. 65 0, 00 0, 00 0, 00 -3 .6 50 ,0 0 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 0, 00 0, 00 3. 65 0, 00 3. 65 0, 00 0, 00 0, 00 -3 .6 50 ,0 0 0, 00 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 0, 00 0, 00 -2 .0 00 ,0 0 -2 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 2. 00 0, 00 0, 00 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 0, 00 0, 00 3. 65 0, 00 3. 65 0, 00 0, 00 0, 00 -3 .6 50 ,0 0 0, 00 139 Sp or ts tä tte n, S po rt ha lle B er ei ts te llu ng /B et rie b vo n ge de ck te n Sp or tfl äc he n b is 2 7 m x 4 5 m 42 41 01 00 42 41 01 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng B er ei ts te llu ng /B et rie b vo n ge de ck te n Sp or tfl äc he n b is 2 7 m x 4 5 m Sp or ts tä tte n 42 41 42 41 01 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Sp or t u nd B äd er 42 Pr od uk tb er ei ch G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t Fi na nz re ch nu ng d er In ve st iti on sm aß na hm en 2 02 2 1 8 S ei te : 22 .0 5. 20 23 D at um : 11 :0 8: 28 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 2. 51 8, 60 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0, 00 1. 50 0, 00 0, 00 -1 .5 00 ,0 0 0, 00 0, 00 1. 50 0, 00 0, 00 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 2. 51 8, 60 1. 50 0, 00 0, 00 -1 .5 00 ,0 0 0, 00 0, 00 1. 50 0, 00 0, 00 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) -2 .5 18 ,6 0 -1 .5 00 ,0 0 0, 00 1. 50 0, 00 0, 00 0, 00 -1 .5 00 ,0 0 0, 00 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 2. 51 8, 60 1. 50 0, 00 0, 00 -1 .5 00 ,0 0 0, 00 0, 00 1. 50 0, 00 0, 00 140 Fr ei sp or ta nl ag en B er ei ts te llu ng /B et rie b vo n Fr ei sp or ta nl ag en 42 41 02 00 42 41 02 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng B er ei ts te llu ng /B et rie b vo n Fr ei sp or ta nl ag en Sp or ts tä tte n 42 41 42 41 02 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Sp or t u nd B äd er 42 Pr od uk tb er ei ch G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t Fi na nz re ch nu ng d er In ve st iti on sm aß na hm en 2 02 2 1 9 S ei te : 22 .0 5. 20 23 D at um : 11 :0 8: 28 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 1. 11 8, 02 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 1. 11 8, 02 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) -1 .1 18 ,0 2 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 1. 11 8, 02 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 141 R äu m lic he E nt w ic kl un g, B au or dn un g R äu m lic he E nt w ic kl un g, B au or dn un g 51 10 00 00 51 10 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng R äu m lic he E nt w ic kl un g, B au or dn un g St ad te nt w ic kl un g, S tä dt eb au lic he P la nu ng , V er ke hr sp la nu ng u nd S ta dt er ne ue ru ng 51 10 51 10 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t R äu m lic he P la nu ng u nd E nt w ic kl un g 51 Pr od uk tb er ei ch G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t Fi na nz re ch nu ng d er In ve st iti on sm aß na hm en 2 02 2 2 0 S ei te : 22 .0 5. 20 23 D at um : 11 :0 8: 28 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0, 00 50 0. 00 0, 00 0, 00 -5 00 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 50 0. 00 0, 00 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0, 00 3. 62 5. 00 0, 00 0, 00 -3 .6 25 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 3. 62 5. 00 0, 00 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0, 00 4. 12 5. 00 0, 00 0, 00 -4 .1 25 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 4. 12 5. 00 0, 00 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0, 00 2. 17 5. 00 0, 00 0, 00 -2 .1 75 .0 00 ,0 0 0, 00 30 0. 00 0, 00 2. 47 5. 00 0, 00 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0, 00 35 .0 00 ,0 0 0, 00 -3 5. 00 0, 00 0, 00 0, 00 35 .0 00 ,0 0 0, 00 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0, 00 2. 00 0, 00 0, 00 -2 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 2. 00 0, 00 0, 00 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 0, 00 2. 21 2. 00 0, 00 0, 00 -2 .2 12 .0 00 ,0 0 0, 00 30 0. 00 0, 00 2. 51 2. 00 0, 00 0, 00 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 0, 00 1. 91 3. 00 0, 00 0, 00 -1 .9 13 .0 00 ,0 0 0, 00 -3 00 .0 00 ,0 0 1. 61 3. 00 0, 00 0, 00 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 0, 00 2. 21 2. 00 0, 00 0, 00 -2 .2 12 .0 00 ,0 0 0, 00 30 0. 00 0, 00 2. 51 2. 00 0, 00 0, 00 142 W as se rv er so rg un g W as se rv er so rg un g 53 30 00 00 53 30 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng W as se rv er so rg un g W as se rv er so rg un g 53 30 53 30 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Ve r- u nd E nt so rg un g 53 Pr od uk tb er ei ch G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t Fi na nz re ch nu ng d er In ve st iti on sm aß na hm en 2 02 2 2 1 S ei te : 22 .0 5. 20 23 D at um : 11 :0 8: 28 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 67 .5 50 ,0 0 55 .4 00 ,0 0 65 .3 50 ,0 0 9. 95 0, 00 0, 00 0, 00 -9 .9 50 ,0 0 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 67 .5 50 ,0 0 55 .4 00 ,0 0 65 .3 50 ,0 0 9. 95 0, 00 0, 00 0, 00 -9 .9 50 ,0 0 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0, 00 0, 00 5. 00 0, 00 5. 00 0, 00 0, 00 0, 00 -5 .0 00 ,0 0 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 0, 00 0, 00 5. 00 0, 00 5. 00 0, 00 0, 00 0, 00 -5 .0 00 ,0 0 0, 00 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 67 .5 50 ,0 0 55 .4 00 ,0 0 60 .3 50 ,0 0 4. 95 0, 00 0, 00 0, 00 -4 .9 50 ,0 0 0, 00 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 0, 00 0, 00 5. 00 0, 00 5. 00 0, 00 0, 00 0, 00 -5 .0 00 ,0 0 0, 00 143 Fe rn w är m ev er so rg un g Fe rn w är m ev er so rg un g 53 40 00 00 53 40 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng Fe rn w är m ev er so rg un g Fe rn w är m ev er so rg un g 53 40 53 40 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Ve r- u nd E nt so rg un g 53 Pr od uk tb er ei ch G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t Fi na nz re ch nu ng d er In ve st iti on sm aß na hm en 2 02 2 2 2 S ei te : 22 .0 5. 20 23 D at um : 11 :0 8: 28 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0, 00 50 .0 00 ,0 0 11 7. 08 3, 33 67 .0 83 ,3 3 0, 00 0, 00 -6 7. 08 3, 33 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 1. 50 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 1. 50 0, 00 50 .0 00 ,0 0 11 7. 08 3, 33 67 .0 83 ,3 3 0, 00 0, 00 -6 7. 08 3, 33 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 1. 79 1, 19 15 0. 00 0, 00 80 .4 65 ,0 3 -6 9. 53 4, 97 0, 00 0, 00 69 .5 34 ,9 7 0, 00 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 27 .8 60 ,0 6 15 0. 00 0, 00 0, 00 -1 50 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 15 0. 00 0, 00 0, 00 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 29 .6 51 ,2 5 30 0. 00 0, 00 80 .4 65 ,0 3 -2 19 .5 34 ,9 7 0, 00 0, 00 21 9. 53 4, 97 0, 00 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) -2 8. 15 1, 25 -2 50 .0 00 ,0 0 36 .6 18 ,3 0 28 6. 61 8, 30 0, 00 0, 00 -2 86 .6 18 ,3 0 0, 00 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 29 .6 51 ,2 5 30 0. 00 0, 00 80 .4 65 ,0 3 -2 19 .5 34 ,9 7 0, 00 0, 00 21 9. 53 4, 97 0, 00 144 B re itb an dv er so rg un g B re itb an dv er so rg un g 53 60 00 00 53 60 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng B re itb an dv er so rg un g B re itb an dv er so rg un g 53 60 53 60 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Ve r- u nd E nt so rg un g 53 Pr od uk tb er ei ch G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t Fi na nz re ch nu ng d er In ve st iti on sm aß na hm en 2 02 2 2 3 S ei te : 22 .0 5. 20 23 D at um : 11 :0 8: 28 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0, 00 2. 70 0. 00 0, 00 0, 00 -2 .7 00 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 2. 70 0. 00 0, 00 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 2. 55 0, 00 0, 00 2. 66 5, 00 2. 66 5, 00 0, 00 0, 00 -2 .6 65 ,0 0 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 1. 00 0. 00 0, 00 1. 00 0. 00 0, 00 0, 00 0, 00 -1 .0 00 .0 00 ,0 0 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 2. 55 0, 00 2. 70 0. 00 0, 00 1. 00 2. 66 5, 00 -1 .6 97 .3 35 ,0 0 0, 00 0, 00 1. 69 7. 33 5, 00 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 24 .1 85 ,4 2 3. 04 0. 00 0, 00 16 .7 29 ,0 8 -3 .0 23 .2 70 ,9 2 0, 00 25 0. 00 0, 00 3. 27 3. 27 0, 92 0, 00 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 1. 00 0. 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0, 00 10 0. 00 0, 00 0, 00 -1 00 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 10 0. 00 0, 00 0, 00 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 1. 02 4. 18 5, 42 3. 14 0. 00 0, 00 16 .7 29 ,0 8 -3 .1 23 .2 70 ,9 2 0, 00 25 0. 00 0, 00 3. 37 3. 27 0, 92 0, 00 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) -1 .0 21 .6 35 ,4 2 -4 40 .0 00 ,0 0 98 5. 93 5, 92 1. 42 5. 93 5, 92 0, 00 -2 50 .0 00 ,0 0 -1 .6 75 .9 35 ,9 2 0, 00 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 1. 02 4. 18 5, 42 3. 14 0. 00 0, 00 16 .7 29 ,0 8 -3 .1 23 .2 70 ,9 2 0, 00 25 0. 00 0, 00 3. 37 3. 27 0, 92 0, 00 145 A bw as se rb es ei tig un g A bw as se rb es ei tig un g 53 80 00 00 53 80 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng A bw as se rb es ei tig un g A bw as se rb es ei tig un g 53 80 53 80 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Ve r- u nd E nt so rg un g 53 Pr od uk tb er ei ch G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t Fi na nz re ch nu ng d er In ve st iti on sm aß na hm en 2 02 2 2 4 S ei te : 22 .0 5. 20 23 D at um : 11 :0 8: 28 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 79 .0 00 ,0 0 59 .0 00 ,0 0 84 .0 00 ,0 0 25 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 -2 5. 00 0, 00 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 79 .0 00 ,0 0 59 .0 00 ,0 0 84 .0 00 ,0 0 25 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 -2 5. 00 0, 00 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 79 .0 00 ,0 0 59 .0 00 ,0 0 84 .0 00 ,0 0 25 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 -2 5. 00 0, 00 0, 00 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 146 G em ei nd es tr aß en B er ei ts te llu ng u nd B et rie b vo n St ra ße n, W eg e, P lä tz en 54 10 01 00 54 10 01 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng B er ei ts te llu ng u nd B et rie b St ra ße n, W eg e, P lä tz e G em ei nd es tr aß en 54 10 54 10 01 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Ve rk eh rs flä ch en u nd -a nl ag en , Ö PN V 54 Pr od uk tb er ei ch G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t Fi na nz re ch nu ng d er In ve st iti on sm aß na hm en 2 02 2 2 5 S ei te : 22 .0 5. 20 23 D at um : 11 :0 8: 28 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0, 00 20 0. 00 0, 00 75 5. 10 0, 00 55 5. 10 0, 00 0, 00 0, 00 -5 55 .1 00 ,0 0 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 72 6. 23 4, 47 50 .0 00 ,0 0 94 .1 53 ,4 2 44 .1 53 ,4 2 0, 00 0, 00 -4 4. 15 3, 42 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 8. 44 6, 70 8. 44 6, 70 0, 00 0, 00 -8 .4 46 ,7 0 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 72 6. 23 4, 47 25 0. 00 0, 00 85 7. 70 0, 12 60 7. 70 0, 12 0, 00 0, 00 -6 07 .7 00 ,1 2 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 6. 40 3, 13 0, 00 2. 01 1, 26 2. 01 1, 26 0, 00 0, 00 -2 .0 11 ,2 6 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 19 8. 94 8, 75 1. 82 5. 00 0, 00 94 5. 93 5, 68 -8 79 .0 64 ,3 2 0, 00 80 5. 00 0, 00 1. 68 4. 06 4, 32 0, 00 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 20 5. 35 1, 88 1. 82 5. 00 0, 00 94 7. 94 6, 94 -8 77 .0 53 ,0 6 0, 00 80 5. 00 0, 00 1. 68 2. 05 3, 06 0, 00 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 52 0. 88 2, 59 -1 .5 75 .0 00 ,0 0 -9 0. 24 6, 82 1. 48 4. 75 3, 18 0, 00 -8 05 .0 00 ,0 0 -2 .2 89 .7 53 ,1 8 0, 00 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 20 5. 35 1, 88 1. 82 5. 00 0, 00 94 7. 94 6, 94 -8 77 .0 53 ,0 6 0, 00 80 5. 00 0, 00 1. 68 2. 05 3, 06 0, 00 147 St ra ße nb el eu ch tu ng u nd V er ke hr sa us st at tu ng St ra ße nb el eu ch tu ng u nd V er ke hr sa us st at tu ng 54 10 02 00 54 10 02 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng Ve rk eh rs au ss ta ttu ng G em ei nd es tr aß en G em ei nd es tr aß en 54 10 54 10 02 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Ve rk eh rs flä ch en u nd -a nl ag en , Ö PN V 54 Pr od uk tb er ei ch G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t Fi na nz re ch nu ng d er In ve st iti on sm aß na hm en 2 02 2 2 6 S ei te : 22 .0 5. 20 23 D at um : 11 :0 8: 28 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 10 .2 86 ,8 0 50 .0 00 ,0 0 16 .0 50 ,7 7 -3 3. 94 9, 23 0, 00 35 .0 00 ,0 0 68 .9 49 ,2 3 0, 00 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 10 .2 86 ,8 0 50 .0 00 ,0 0 16 .0 50 ,7 7 -3 3. 94 9, 23 0, 00 35 .0 00 ,0 0 68 .9 49 ,2 3 0, 00 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) -1 0. 28 6, 80 -5 0. 00 0, 00 -1 6. 05 0, 77 33 .9 49 ,2 3 0, 00 -3 5. 00 0, 00 -6 8. 94 9, 23 0, 00 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 10 .2 86 ,8 0 50 .0 00 ,0 0 16 .0 50 ,7 7 -3 3. 94 9, 23 0, 00 35 .0 00 ,0 0 68 .9 49 ,2 3 0, 00 148 Ve rk eh rs be tr ie be / Ö PN V Ve rk eh rs be tr ie be / Ö PN V 54 70 00 00 54 70 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng Ve rk eh rs be tr ie be / Ö PN V Ve rk eh rs be tr ie be /Ö PN V 54 70 54 70 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Ve rk eh rs flä ch en u nd -a nl ag en , Ö PN V 54 Pr od uk tb er ei ch G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t Fi na nz re ch nu ng d er In ve st iti on sm aß na hm en 2 02 2 2 7 S ei te : 22 .0 5. 20 23 D at um : 11 :0 8: 28 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 60 .0 95 ,0 0 0, 00 8. 00 0, 00 8. 00 0, 00 0, 00 0, 00 -8 .0 00 ,0 0 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 60 .0 95 ,0 0 0, 00 8. 00 0, 00 8. 00 0, 00 0, 00 0, 00 -8 .0 00 ,0 0 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 10 .7 54 ,5 3 13 0. 00 0, 00 12 1. 11 2, 99 -8 .8 87 ,0 1 0, 00 0, 00 8. 88 7, 01 0, 00 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 10 .7 54 ,5 3 13 0. 00 0, 00 12 1. 11 2, 99 -8 .8 87 ,0 1 0, 00 0, 00 8. 88 7, 01 0, 00 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 49 .3 40 ,4 7 -1 30 .0 00 ,0 0 -1 13 .1 12 ,9 9 16 .8 87 ,0 1 0, 00 0, 00 -1 6. 88 7, 01 0, 00 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 10 .7 54 ,5 3 13 0. 00 0, 00 12 1. 11 2, 99 -8 .8 87 ,0 1 0, 00 0, 00 8. 88 7, 01 0, 00 149 Ö ffe nt lic he s G rü n, L an ds ch af ts ba u Ö ffe nt lic he s G rü n, L an ds ch af ts ba u 55 10 00 00 55 10 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng Ö ffe nt lic he s G rü n/ L an ds ch af ts ba u Ö ffe nt lic he s G rü n/ La nd sc ha fts ba u 55 10 55 10 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t N at ur - u nd L an ds ch af ts pf le ge , F rie dh of sw es en 55 Pr od uk tb er ei ch G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t Fi na nz re ch nu ng d er In ve st iti on sm aß na hm en 2 02 2 2 8 S ei te : 22 .0 5. 20 23 D at um : 11 :0 8: 28 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0, 00 0, 00 1. 87 4, 25 1. 87 4, 25 0, 00 0, 00 -1 .8 74 ,2 5 0, 00 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 9. 31 1, 04 40 .0 00 ,0 0 0, 00 -4 0. 00 0, 00 0, 00 0, 00 40 .0 00 ,0 0 0, 00 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 9. 31 1, 04 40 .0 00 ,0 0 1. 87 4, 25 -3 8. 12 5, 75 0, 00 0, 00 38 .1 25 ,7 5 0, 00 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) -9 .3 11 ,0 4 -4 0. 00 0, 00 -1 .8 74 ,2 5 38 .1 25 ,7 5 0, 00 0, 00 -3 8. 12 5, 75 0, 00 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 9. 31 1, 04 40 .0 00 ,0 0 1. 87 4, 25 -3 8. 12 5, 75 0, 00 0, 00 38 .1 25 ,7 5 0, 00 150 G ew äs se rs ch ut z/ Ö ffe nt lic he G ew äs se r/ W as se rb au lic he A nl ag en G ew äs se rs ch ut z/ Ö ffe nt lic he G ew äs se r/ W as se rb au lic he A nl ag en 55 20 00 00 55 20 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng G ew äs se rs ch ut z/ Ö ffe nt lic he G ew äs se r/ W as se rb au lic he A nl ag en G ew äs se rs ch ut z/ Ö ffe nt lic he G ew äs se r/W as se rb au lic he A nl ag en 55 20 55 20 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t N at ur - u nd L an ds ch af ts pf le ge , F rie dh of sw es en 55 Pr od uk tb er ei ch G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t Fi na nz re ch nu ng d er In ve st iti on sm aß na hm en 2 02 2 2 9 S ei te : 22 .0 5. 20 23 D at um : 11 :0 8: 28 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 11 1. 10 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 11 1. 10 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 20 4. 75 3, 97 43 0. 00 0, 00 12 .9 77 ,1 2 -4 17 .0 22 ,8 8 0, 00 40 0. 00 0, 00 81 7. 02 2, 88 0, 00 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 20 4. 75 3, 97 43 0. 00 0, 00 12 .9 77 ,1 2 -4 17 .0 22 ,8 8 0, 00 40 0. 00 0, 00 81 7. 02 2, 88 0, 00 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) -9 3. 65 3, 97 -4 30 .0 00 ,0 0 -1 2. 97 7, 12 41 7. 02 2, 88 0, 00 -4 00 .0 00 ,0 0 -8 17 .0 22 ,8 8 0, 00 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 20 4. 75 3, 97 43 0. 00 0, 00 12 .9 77 ,1 2 -4 17 .0 22 ,8 8 0, 00 40 0. 00 0, 00 81 7. 02 2, 88 0, 00 151 Fr ie dh of s- u nd B es ta ttu ng sw es en Fr ie dh of s- u nd B es ta ttu ng sw es en 55 30 00 00 55 30 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng Fr ie dh of s- u nd B es ta ttu ng sw es en Fr ie dh of s- u nd B es ta ttu ng sw es en 55 30 55 30 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t N at ur - u nd L an ds ch af ts pf le ge , F rie dh of sw es en 55 Pr od uk tb er ei ch G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t Fi na nz re ch nu ng d er In ve st iti on sm aß na hm en 2 02 2 3 0 S ei te : 22 .0 5. 20 23 D at um : 11 :0 8: 28 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 14 0. 79 3, 04 50 .0 00 ,0 0 28 .9 24 ,2 2 -2 1. 07 5, 78 0, 00 0, 00 21 .0 75 ,7 8 0, 00 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0, 00 5. 00 0, 00 0, 00 -5 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 5. 00 0, 00 0, 00 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 14 0. 79 3, 04 55 .0 00 ,0 0 28 .9 24 ,2 2 -2 6. 07 5, 78 0, 00 0, 00 26 .0 75 ,7 8 0, 00 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) -1 40 .7 93 ,0 4 -5 5. 00 0, 00 -2 8. 92 4, 22 26 .0 75 ,7 8 0, 00 0, 00 -2 6. 07 5, 78 0, 00 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 14 0. 79 3, 04 55 .0 00 ,0 0 28 .9 24 ,2 2 -2 6. 07 5, 78 0, 00 0, 00 26 .0 75 ,7 8 0, 00 152 So ns tig e al lg em ei ne F in an zw irt sc ha ft So ns tig e al lg em ei ne F in an zw irt sc ha ft 61 20 00 00 61 20 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng So ns tig e al lg em ei ne F in an zw irt sc ha ft So ns tig e al lg em ei ne F in an zw irt sc ha ft 61 20 61 20 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t A llg em ei ne F in an zw irt sc ha ft 61 Pr od uk tb er ei ch G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t Fi na nz re ch nu ng d er In ve st iti on sm aß na hm en 2 02 2 3 1 S ei te : 22 .0 5. 20 23 D at um : 11 :0 8: 28 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0, 00 1. 50 0. 00 0, 00 50 0. 00 0, 00 -1 .0 00 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 1. 00 0. 00 0, 00 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0, 00 1. 50 0. 00 0, 00 50 0. 00 0, 00 -1 .0 00 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 1. 00 0. 00 0, 00 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 9. 00 0. 00 0, 00 9. 00 0. 00 0, 00 0, 00 0, 00 -9 .0 00 .0 00 ,0 0 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 0, 00 0, 00 9. 00 0. 00 0, 00 9. 00 0. 00 0, 00 0, 00 0, 00 -9 .0 00 .0 00 ,0 0 0, 00 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 0, 00 1. 50 0. 00 0, 00 -8 .5 00 .0 00 ,0 0 -1 0. 00 0. 00 0, 00 0, 00 0, 00 10 .0 00 .0 00 ,0 0 0, 00 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 0, 00 0, 00 9. 00 0. 00 0, 00 9. 00 0. 00 0, 00 0, 00 0, 00 -9 .0 00 .0 00 ,0 0 0, 00 ** * E nd e de r Li st e "F in an zr ec hn un g de r In ve st iti on sm aß na hm en " ** * 153 Produktgruppe Nr. Nr. Bezeichnung Teilhaushalt Produktbereich 11 Innere Verwaltung (THH 1) 11.10 11.10.00.0000 Steuerung und Organisation 1 11.14 11.14.00.0000 Zentrale Funktionen 1 11.20. 11.20.00.0000 Zentrale Dienstleistungen, EDV und Telekommunikation 1 11.21 11.21.00.0000 Personalwesen 1 1 11.24 11.24.00.0000 Gebäude- und Energiemanagement, Rathaus 1 11.25 11.25.00.0000 Bauhof, Grünanlagen, Werkstätten u. Fahrzeuge 1 11.33 11.33.00.0000 Grundstücksmanagement Wohnungen Dorfplatz 1 1 Produktbereich 12 Sicherheits und Ordnung (THH 2) 12.10 12.10.00.0000 Statistik und Wahlen 2 12.20 12.20.00.0000 Ordnungswesen 2 12.22 12.22.00.0000 Einwohnerwesen 2 12.23 12.23.00.0000 Personenstandswesen, Standesamt 2 12.60 12.60.00.0000 Feuerwehr, Brand- und Katastrophenschutz 2 12.70 12.70.01.0000 Rettungsdienst DRK-Heim 2 Produktbereich 21 Schulträgeraufgaben (THH 2) 21.10 21.10.01.0000 Klosterwiesenschule (Ganztagesgrundschule) Boschstraße 1 (Wohnung Schule) 2 21.10 21.10.02.0000 Klosterwiesenschule (Projekt Schulreifes Kind) 2 21.40 21.40.01.0000 Schülerbeförderung/Bürgerbus 2 21.50 21.50.03.0000 Aula- und Betreung Ganztagesgrundsch. 2 21.50 21.50.04.0000 Schulsozialarbeit 2 Produktbereich 26 Theater, Konzerte, Musikschulen (THH 2) 26.20 26.20.00.0000 Musikpflege 2 Produktbereich 27 Volkshochschulen, Bibliotheken (THH 2) 27.20 27.20.00.0000 Bücherei/Bibliothek 2 Produktbereich 28 Sonstige Kulturpflege (THH 2) 28.10 28.10.00.0000 Sonstige Kulturpflege 2 Produktbereich 29 Förderung von Kirchengemeinden (THH 2) 29.10 29.10.00.0000 Förderung von Kirchengemeinden und sonstigen Religionsgemeinschaften 2 Produktbereich 31 Soziale Hilfen (THH 2) 31.40 31.40.02.0000 Soziale Einrichtungen für pflegebedürftige ältere Menschen 2 31.40 31.40.05.1000 Boschstraße 1/5 Soziale Einr. für Wohnungslose 2 31.40 31.40.07.1000 Boschstraße 1/7, Soziale Einr. für Flüchtlinge / Asylberechtigte (Anschlussunterbringung) 2 31.40 31.40.07.2000 Friesenhäusler Straße 12, Soziale Einr. für Flüchtlinge / Asylberechtigte (Anschlussunterbringung) 2 Anlage 10 gem. § 4 Abs. 5 GemHVO Produktbereich Produkt 11.22 11.22.00.0000 Finanzverwaltung, Kasse 154 Robert Müller Schreibmaschine 31. Produktplan 31.40 31.40.07.3000 Klosterhof 4, Soziale Einri. für Flüchtlinge / Asylberechtigte (Anschlussunterbringung) 2 31.40 31.40.07.4000 Küferstraße 8, Soziale Einr. für Flüchtlinge / Asylberechtigte (Anschlussunterbringung) 2 31.40 31.40.07.5000 Rosenstraße 8, Soziale Einr. für Flüchtlinge / Asylberechtigte (Anschlussunterbringung) 2 31.40 31.40.07.6000 Buchenstraße 12, Soziale Einr.n für Flüchtlinge / Asylberechtigte (Anschlussunterbringung) 2 31.40 31.40.07.7000 Unterbringung ukrainische Geflüchtete 2 31.80 31.80.10.0000 Betreuung und Förderung der Integration von Flüchtlingen, Asylbewerber/-innen und Asylberechtigten einschl Koordination dieser Aufgaben 2 Produktbereich 36 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe (THH 2) 2 36.50 36.50.01.0120 Kindergarten Regenbogen, Förderung von Kindern in Gruppen für 0 bis 6-Jährige 2 36.50 36.50.01.0130 Nichtkommunaler Kindergarten St. Martin, Förderung von Kindern in Gruppen für 0 bis 6-Jährige 2 36.50. 36.50.01.0140 Nichtkommunaler Kindergarten Waldorfkindergarten, Förderung von Kindern in Gruppen für 0 bis 6-Jährige 2 36.50 36.50.01.0150 Tagesmütter / auswärtige Kindergärten 2 Produktbereich 42 Sport und Bäder (THH 2) 42.10 42.10.00.0000 Förderung des Sports (Unterstützung Vereine) 2 42.41 42.41.01.0000 Sportstätten, Sporthalle 2 42.41 42.41.02.0000 Freisportanlagen 2 Produktbereich 51 Räumliche Planung und Entwicklung (THH 2) 51.10 51.10.00.0000 Bauordnung, Gemeindeentwicklung, Städtebauliche Planung, Verkehrsplanung, Stadtsanierung 2 Produktbereich 53 Ver- und Entsorgung (THH 2) 53.10 53.10.00.0000 Elektrizitätsversorgung 2 53.20 53.20.00.0000 Gasversorgung 2 53.30 53.30.00.0000 Wasserversorgung 2 53.40 53.40.00.0000 Fernwärmeversorgung 2 53.60 53.60.00.0000 Breitbandversorgung 2 53.70 53.70.00.0000 Abfallwirtschaft 2 53.80 53.80.00.0000 Abwasserbeseitigung 2 Produktbereich 54 Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV (THH 2) 54.10 54.10.02.0000 Straßenbeleuchtung und Verkehrsausstattung 2 54.50 54.50.00.0000 Straßenreinigung und Winterdienst 2 54.70 54.70.00.0000 Verkehrsbetriebe / ÖPNV 2 Produktbereich 55 Natur- und Landschaftspflege, Friedhofswesen (THH 2) 55.10 55.10.00.0000 Öffentliches Grün / Spielplätze 2 55.20 55.20.00.0000 Gewässerschutz/Öffentliche Gewässer/Wasserbauliche Anlagen 2 2 36.50 36.50.01.0110 Kindergarten Sonne, Mond und Sterne, Förderung von Kindern in Gruppen für 0 bis 6-Jährige 54.10 54.10.01.0000 Gemeindestraßen und Brücken 155 55.30 55.30.00.0000 Friedhofs- und Bestattungswesen 2 55.51 55.51.00.0000 Landwirtschaft und Landschaftspflege 2 Produktbereich 57 Wirtschaft und Tourismus (THH 2) 57.10 57.10.00.0000 Wirtschaftsförderung 2 57.30 57.30.00.0000 Schenk-Konrad-Halle, Gaststätte zur Mühle 2 Produktbereich 61 Allgemeine Finanzwirtschaft (THH 3) 61.10 61.10.00.0000 Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen 3 61.20 61.20.00.0000 Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft 3 61.30 61.30.00.0000 Jahresabschlussbuchungen, Abwicklungen Vorjahre 3 Teilhaushalt 1 Innere Verwaltung Teilhaushalt 2 Dienstleistungen und Infrastruktur Teilhaushalt 3 Allgemeine Finanzwirtschaft 156 157 Robert Müller Schreibmaschine 32. Pensionsrückstellungen 158 Jahresabschluss 2022 EB Wasserversorgung 159 VI. Wasserversorgung - Jahresabschluss 2022 1. Feststellungsbeschluss Der Jahresabschluss 2022 des EB Wasserversorgung wurde vom Gemeinderat der Gemeinde Baindt am 13.06.2023 gemäß § 16 Abs. 3 des Eigenbetriebsgesetzes in der Fassung vom 08.01.1992 in Verbindung mit der Eigenbetriebsverordnung vom 07.12.1992 wie folgt festgestellt. Euro 1 Ergebnisrechnung 1.1 Summe der ordentlichen Erträge 469.481,58 1.2 Summe der ordentlichen Aufwendungen 456.641,40 1.3 Ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) 12.840,18 nachrichtlich: Vorauszahlungen der Gemeinde auf die spätere Fehlbetragsabdeckung 0,00 Vorauszahlungen an die Gemeinde auf die spätere Überschussabführung 0,00 2 Finanzrechnung 2.3 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf der Ergebnisrechnung 81.567,35 2.6 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit -93.114,29 2.7 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) -11.546,94 2.10 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit -50.850,00 2.11 Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Wirtschaftsjahres (Saldo aus 2.7 und 2.10) -62.396,94 2.12 Zahlungsmittelüberschuss/ -bedarf aus haushaltsunwirksamen Einzahlungen und Auszahlungen -638,07 3 Bilanz 1.711.531,45 Davon entfallen auf der Aktivseite unter 3.1 Immaterielles Vermögen 0,00 € 3.2 Sachvermögen 1.225.613,03 € 3.3 Finanzvermögen 485.918,42 € 3.4 Abgrenzungsposten 0,00 € 3.5 Nettoposition (nicht gedeckter Fehlbetrag) 0,00 € 3.6 Gesamtbetrag auf der Aktivseite 1.711.531,45 € 160 Davon entfallen auf die Passivseite unter 3.7 Basiskapital 444.312,64 € 3.8 Rücklagen 168.007,59 € 3.9 Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses 0,00 € 3.10 Sonderposten 57.453,09 € 3.11 Rückstellungen 15.000,00 € 3.12 Verbindlichkeiten 1.014.074,13 € 3.12 Passive Rechnungsabgrenzungsposten 12.684,00 € 3.13 Gesamtbetrag auf der Passivseite 1.711.531,45 € 4. Verwendung des Jahresgewinn Der ausgewiesene Jahresgewinn nach Steuern in Höhe von 12.840,18 € ist auf neue Rechnung vorzutragen (Verlustvortrag -3.184,85 €). 5. die Haushaltsrechnung entsprechend Gesamtergebnisrechnung und Gesamtfinanzrechnung des Jahresabschlusses 2022; 6. die Zustimmung zu den Planabweichungen in der Ergebnis- und Finanzrechnung entsprechend des Jahresabschlusses 2022 (mit den überschrittenen Budgets und Deckungskreisen). Den nach dem Rechnungsergebnis geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben, wie in der Haushaltsrechnung aufgeführt und im Rechenschaftsbericht näher erläutert, wird gemäß § 84 GemO zugestimmt; 7. den Jahresabschlussbericht der RSW Steuerberatungskanzlei inkl. Lagebericht der Gemeinde für das Haushaltsjahr 2022 wird zur Kenntnis genommen; 8. die Finanzrechnung der Investitionsmaßnahmen entsprechend des Jahresabschlusses 2022; 9. der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2022 ist dem Landratsamt Ravensburg als Rechtsaufsichtsbehörde nach § 95b Abs. 3 GemO vorzulegen und ortsüblich bekannt zu geben. Die Gemeindeprüfungsanstalt ist zu unterrichten. 10. Entlastung der Betriebsleitung Der Betriebsleitung wird hiermit gemäß § 16 Abs. 3 des Eigenbetriebsgesetzes vom 08.01.1992 Entlastung erteilt. 11. Die Wasserversorgung Baindt erstrebt gemäß der Wasserversorgungssatzung und der Betriebssatzung keinen Gewinn. Baindt, den Baindt, den ..................................... ...................................... Rürup, Bürgermeisterin Abele, Fachbediensteter für das Finanzwesen 161 2. Abschlussbeurkundungen Die Aufstellung des Jahresabschlusses 2022 der Wasserversorgung Baindt beurkundet Baindt, den .............................. Abele, Fachbediensteter für das Finanzwesen Der Jahresabschluss 2022 der Wasserversorgung Baindt, wurde festgestellt durch Beschluss des Gemeinderats vom 13.06.2023. Baindt, den ............................. Abele, Fachbediensteter für das Finanzwesen Gemäß § 8 Abs. 2 Ziffer 2.2 der Hauptsatzung wird den überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben bis zu 3.000 € zugestimmt. Den über- und außerplanmäßigen Ausgaben über 3.000 € hat der Gemeinderat mit Beschluss vom 13.06.2023 zugestimmt. ................................. Rürup, Bürgermeisterin Der Beschluss wurde der Rechtsaufsichtsbehörde mit Bericht vom 13.06.2023 mitgeteilt und am 16.06.2023 ortsüblich bekannt gegeben. Der Jahresabschluss 2022 und der Lagebericht der Wasserversorgung Baindt wurden vom 19.06.2023 bis 27.06.2022 je einschließlich öffentlich ausgelegt. In der ortsüblichen Bekanntgabe wurde auf die Auslegung hingewiesen. Baindt, den Baindt, den .................................. .................................................. Rürup, Bürgermeisterin Abele, Fachbediensteter für das Finanzwesen 162 3. Jahresabschluss zum 31.12.2022 RSW Steuerberaterkanzlei Jahresabschlussbericht EB Wasserversorgung Baindt 163 Bericht über die Erstellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2022 Gemeinde Baindt Eigenbetrieb Wasserversorgung Marsweilerstraße 4 88255 Baindt RSW STEUERBERATER Hack, Dr. Gawatz, Ganter Partnerschaft mbB Ulmer-Tor-Straße 29 • D-88400 Biberach • Telefon +49 7351 503-200 • info@rsw-stb.de 164 mailto:info@rsw-stb.de Erstellungsbericht zum 31. Dezember 2022 Seite 1 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach I N H A L T S V E R Z E I C H N I S Seite 1. Auftragsannahme 2 1.1 Auftraggeber und Auftragsabgrenzung 2 1.2 Auftragsdurchführung 3 2. Grundlagen des Jahresabschlusses 4 2.1 Buchführung und Inventar, erteilte Auskünfte 4 2.2 Feststellungen zu den Grundlagen des Jahresabschlusses 4 3. Rechtliche, steuerliche und wirtschaftliche Grundlagen 5 4. Erläuterungen zu den Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung 11 5. Bescheinigung 25 A N L A G E N V E R Z E I C H N I S Handelsbilanz zum 31. Dezember 2022 I Gewinn- und Verlustrechnung nach Handelsrecht vom 01.01. bis 31.12.2022 II Anhang III Anlagenspiegel nach Eigenbetriebsrecht zum 31. Dezember 2022 IV Lagebericht V Ermittlung der steuerlichen Ergebnisse 2022 VI 165 Erstellungsbericht zum 31. Dezember 2022 Seite 2 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach 1. Auftragsannahme 1.1 Auftraggeber und Auftragsabgrenzung Die Bürgermeisterin der Gemeinde Baindt - Frau Simone Rürup - beauftragte uns, den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 für den Eigenbetrieb Wasser ver- sorgung aus den uns vor ge leg ten Be legen, Bü chern und Be standsnachwei sen, die wir auf trags ge- mäß nicht ge prüft ha ben, un ter Be rücksichti gung der er teil ten Aus künfte nach gesetzlichen Vor ga- ben und nach den in ner halb die ses Rah mens lie gen den An wei sungen des Auftraggebers zur Aus- übung be stehen der Wahl rechte zu ent wickeln. Diesen Auftrag zur Er stel lung ohne Beurtei lun gen haben wir in der Zeit von April bis Mai 2023 in un seren Ge schäftsräu men durch ge führt. Unser Auftrag zur Erstellung des Jahresabschlus ses umfasste keine über die Auf trags art hin aus ge- hen den Tätig kei ten und damit auch keine erweiterten Verantwortlichkeiten als Steuerbera tungsge- sell schaft. Die Pflicht zur Aufstellung des Jahresabschlusses obliegt der uns mit dessen Erstellung be auf tra- gen den ge setz li chen Ver tre tung des Eigenbetriebs, die über die Aus übung aller mit der Aufstellung ver bun de ner Ges tal tungs möglichkei ten und Rechtsak te zu ent schei den hat. Wir haben unseren Auftraggeber über solche Sachver halte, die zu Wahl rechten führten, in Kennt nis ge setzt und von ihm Ent scheidungsvorgaben zur Ausübung von materiellen und formel len Ges tal- tungsmög lich kei ten (Ansatz-, Be wertungs- und Ausweiswahlrechten) so wie Er mes sensent scheidun- gen ein ge holt. Der uns erteilte Auftrag zur Erstellung des Jahresabschlusses umfasste alle Tätigkeiten, die er for- derlich wa ren, um auf der Grundlage der Buchführung und der Inventur sowie der eingeholten Aus- künfte zu An satz-, Aus weis- und Bewertungsfragen und der Vorgaben zu den anzuwendenden Bi- lanzierungs- und Be wer tungs me thoden unter Vornahme der Abschlussbuchungen den handels- rechtlich vorgeschriebenen Jahres ab schluss, be stehend aus Bilanz, Gewinn- und Ver lust rechnung sowie den Anhang, zu erstellen. Der ebenfalls beigefügte Lagebericht wurde vom Kämmerer der Gemeinde Baindt erstellt. Da die Anfertigung eines Erstellungsberichts vereinbart, jedoch konkrete Festlegungen zu Art und Umfang unserer Berichterstattung in den Auftragsvereinbarungen nicht ausdrücklich ge troffen wur- den, berichten wir in be rufs üb li cher Form im Sinne der Verlautbarung der Bundes steuer berater kam- mer zu den Grundsätzen für die Er stel lung von Jahresabschlüssen vom 12./13. April 2010 über Um- fang und Er geb nis unserer Tä tig keit. Bei der Auftragsannahme haben wir mit unserem Auftraggeber vereinbart, dass uns die für die Auf- trags durch füh rung be nö tig ten Un ter la gen und Auf klärun gen voll stän dig ge geben wer den. 166 Erstellungsbericht zum 31. Dezember 2022 Seite 3 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach 1.2 Auftragsdurchführung Bei der Erstellung des Jahresabschlusses und unserer Berichterstattung haben wir die ein schlä gi- gen Nor men unserer Berufsordnung und unsere Be rufs pflich ten be ach tet, dar unter die Grund sät ze der Unabhängigkeit, Gewissenhaftig keit, Ver schwiegen heit und Ei gen ver antwort lich keit (§ 57 StBerG). In unserer Kanzlei ist sichergestellt, dass bei der Auf trags ab wick lung zur Erstellung eines Jahres ab- schlusses einschließ lich der Be richt ers tattung die ge setzli chen Vor schriften und fachli chen Re geln beachtet werden. Bei der Erstellung des Jahresabschlusses haben wir die Grundsätze der Wirtschaftlich keit und We- sentlich keit beach tet. Zur Durchführung des Auftrags haben wir uns die erforderlichen Kenntnisse über die Bran che, den Rechts rah men und die Geschäftstätigkeit des Unter nehmens unseres Auf trag ge bers ange eignet. Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften des Handels- und Steuerrechts, der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der Bestimmun- gen des Eigenbetriebsgesetzes und der Satzung. Die Beachtung anderer gesetzli cher Vor schriften sowie die Aufdeckung und Aufklärung von Straf ta- ten und außer halb der Rech nungs legung be gan gener Ordnungswidrigkeiten waren nicht Gegen- stand unseres Auftrags. Art, Umfang und Ergebnis der während unserer Auftragsdurchführung im Einzelnen vorge nom me- nen Er stellungs handlungen haben wir, soweit sie nicht in diesem Bericht doku men tiert sind, in un- seren Ar beitspa pieren festgehalten. Gegenstand der Erstellung ohne Beurteilungen ist die Entwicklung der Bilanz und der Gewinn- und Verlust rechnung sowie die Erstellung des Anhangs und weiterer Abschlussbestandtei le auf Grund- lage der Buchfüh rung und des Inven tars sowie der Vor gaben zu den anzuwendenden Bi lanzie- rungs- und Bewer tungs metho den. Unser Auftrag zur normentsprechenden Entwicklung des Jahresabschlusses aus den vorge leg ten Un terla gen un ter Berücksichti gung der erhaltenen Informationen und der vorgenommenen Ab- schlussbuch ungen er streckte sich nicht auf die Beurteilung der Angemessenheit und Funktion in ter- ner Kon trol len sowie der Ordnungsmäßigkeit der Buchführung. Auch wenn bei der Erstellung ohne Beurteilungen auftragsgemäß keine Beurteilungen der Belege, Bücher und Bestandsnachweise vorgenommen werden, weisen wir unseren Auf traggeber auf of- fensichtliche Unrich tig kei ten in den vor ge leg ten Unterlagen hin, die uns als Sachverständige bei der Durch führung des Auf trags un mit tel bar auffal len, unterbreiten Vorschläge zur Kor rektur und achten auf die ent spre chende Um set zung im Jah res ab schluss. 167 Erstellungsbericht zum 31. Dezember 2022 Seite 4 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach 2. Grundlagen des Jahresabschlusses 2.1 Buchführung und Inventar, erteilte Auskünfte Für den Eigenbetrieb besteht nach § 6 EigBVO in Verbindung mit § 238 HGB Buchführungspflicht. Die Buchführung wurde auf den EDV-Systemen der Gemeinde erstellt. Die Anlagenbuchführung wurde auf den EDV-Systemen der Gemeinde erstellt. Die Daten wurden in den Anlagenspiegel übernommen. Auskünfte erteilte der Kämmerer Herr Abele. Alle erbetenen Auskünfte, Aufklärungen und Nachweise wurden bereitwillig erbracht. 2.2 Feststellungen zu den Grundlagen des Jahresabschlusses Der Jahresabschluss wurde auf unseren EDV-Systemen erstellt. Die dabei eingesetzte Software Kanz lei-Rechnungswesen der DATEV eG in Nürn berg erfüllt nach einer Bescheinigung der Ernst & Young GmbH vom 28.02.2022 die Vor aus set zungen für eine ord nungsmäßige Fi nanz buch füh rung und Ent wick lung des Jah res abschlusses. Die Abschlussbuchungen haben wir mit der Ge schäfts führung unseres Auftrag gebers ab ge stimmt. Die Ab schluss buchungen wur den bis zum Ab schluss unserer Tätigkeit vorge nom men. Die Gliederung des Jahresabschlusses entspricht den Vorschriften des HGB unter besonderer Be- achtung der §§ 266 und 275 HGB. Das Anlagevermögen ist in einem Bestandsnachweis ord- nungsgemäß entwickelt. Die geltenden handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften wurden unter der Annahme der Fortfüh- rung der Unterneh mens tä tig keit nach § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB angewandt. Die auf den vor her ge- hen den Jah res ab schluss an ge wand ten Be wer tungs me tho den wur den bei be halten. Allen am Bilanzstichtag bestehenden Risiken - soweit sie bis zur Aufstellung des Jahresabschlus- ses er kennbar waren - ist durch die Bildung ausreichender Rückstellungen und Wertberichtigungen Rechnung getragen. Der Anhang enthält die vorgeschriebenen Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Ver lust rechnung - soweit sie nicht bereits dort gemacht wurden - und er gibt die sonstigen Pflichtanga ben richtig und vollständig wieder. Die einzelnen Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung werden im Erläuterungsteil aus führlich dar ge stellt. Auf weitergehende Erläuterungen im Anhang wird hingewiesen. 168 Erstellungsbericht zum 31. Dezember 2022 Seite 5 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach 3. Rechtliche, steuerliche und wirtschaftliche Grundlagen 3.1 Rechtliche Verhältnisse Firma: Gemeinde Baindt Eigenbetrieb Wasserversorgung Rechtsform: Eigenbetrieb Gründung am: 01.01.1992 Sitz: Baindt Anschrift: Marsweilerstraße 4 88255 Baindt Satzung: Betriebssatzung vom 10.11.1992 sowie die Wasserversorgungs- satzung vom 01.02.2007 mit Änderungen bis zum 14.09.2021 Geschäftsjahr: 1. Januar bis 31. Dezember Gegenstand des Unternehmens: Der Eigenbetrieb versorgt das Gemeindegebiet mit Wasser Zweckverband: Die Gemeinderäte der Kommunen Baienfurt und Baindt haben am 15.11.2006 beschlossen, den Zweckverband Wasserversorgung „Baienfurt-Baindt“ auf den 01.01.2007 zu gründen. Der Zweckver- band hat die Aufgabe, den Gemeinden Baienfurt und Baindt trink- bares Wasser im Sinne der Trinkwasserverordnung zu liefern. Der Zweckverband übernimmt auch die technische Betreuung der Orts- netze Baienfurt und Baindt. Die Ortsnetze befinden sich weiterhin im Eigentum der beiden Eigenbetriebe Wasserversorgung Baien furt bzw. Baindt. Gezeichnetes Kapital: 444.312,64 EUR Betriebsleitung: Der Eigenbetrieb ist organisatorisch in die Innenverwaltung einge- bunden. Ein Betriebsausschuss sowie eine Betriebsleitung wurden nicht gebildet. Der Gemeinderat entscheidet neben den ihm durch die Gemeindeordnung und das Eigenbetriebsgesetz zugewiesenen Aufgaben auch über die Angelegenheiten, die nach dem Eigen- betriebsgesetz dem beschließenden Betriebsausschuss obliegen. Die Aufgaben der Betriebsleitung werden im Rahmen der Kämmer- eiverwaltung vom Fachbediensteten für das Finanzwesen miterle- digt. Wirtschaftsplan und Jahresabschluss werden vom Fachbe- diensteten für das Finanzwesen erstellt. 169 Erstellungsbericht zum 31. Dezember 2022 Seite 6 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach Prüfungen: Die Prüfung der Wirtschaftsführung und des Rechnungswesens er- folgt im Rahmen der überörtlichen Prüfung durch die Gemeinde prü- fungsanstalt Baden-Württem berg. Die letzte Prüfung fand für die Wirtschaftsjahre 2016 bis 2019 statt. Der Prüfungsbericht ist auf den 29.01.2021 datiert. Wesentliche Ände rungen der rechtlichen Verhältnisse nach dem Abschlussstichtag: keine 170 Erstellungsbericht zum 31. Dezember 2022 Seite 7 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach 3.2 Steuerliche Verhältnisse Zuständiges Finanzamt: Ravensburg Steuernummer: 77086/00125 Organträger: Umsatzsteuerliche Organschaft mit den BgAs der Gemeinde Der Eigenbetrieb unterliegt der Körperschaftsteuer und der Umsatzsteuer. Gewerbesteuerpflicht be- steht wegen der fehlenden Gewinnerzielungsabsicht nicht. Mangels abweichender Wertansätze entspricht die Handelsbilanz der Steuerbilanz. Die Jahresabschlüsse sind bis zum Jahr 2021 beim Finanzamt eingereicht und veranlagt. Die Ver- anlagungen stehen nicht unter dem Vorbehalt der Nachprüfung. Zinsaufwendungen für innere Darlehen sind steuerrechtlich nur anzuerkennen, soweit der BgA mit einem angemessenen Eigenkapital ausgestattet ist (R 8.2 KStR). Grundsätzlich ist ein BgA mit einem angemessenen Eigenkapital ausgestattet, wenn dieses min- destens 30% des Aktivvermögens beträgt. Die Berechnung erfolgt nach R 8.2 Abs. 2 Satz 5-7 KStR. Aktivvermögen am Anfang des WJ EUR 1.720.004,83 ./. Sonderposten für Zuschüsse und Zulagen am Anfang des WJ EUR 57.453,09 Bereinigtes Aktivvermögen EUR 1.662.551,74 Untergrenze für angemessenes Eigenkapital 30,0% EUR 498.765,52 Eigenkapital am Anfang des WJ EUR 671.413,21 + Unverzinsliche innere Darlehen am Anfang des WJ EUR 0,00 Tatsächliches Eigenkapital 40,4% EUR 671.413,21 171 Erstellungsbericht zum 31. Dezember 2022 Seite 8 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach 3.2.1 Vermögenslage Die Vermögenslage hat sich im Vergleich zu den Vorjahren wie folgt entwickelt: Bilanz zum Bilanz zum Bilanz zum 31.12.2022 31.12.2021 31.12.2020 TEUR % TEUR % TEUR % Sachanlagen 1.225,6 71,6 1.174,0 68,3 1.228,0 66,2 Finanzanlagen 243,5 14,2 254,0 14,8 264,6 14,3 Anlagevermögen 1.469,1 85,8 1.428,0 83,0 1.492,6 80,5 Kundenforderungen 49,6 2,9 34,8 2,0 87,6 4,7 Ford. gg. Gesell./verb. UN 183,8 10,7 246,9 14,4 267,5 14,4 Sonstige Forderungen 9,0 0,5 10,4 0,6 7,2 0,4 Umlaufvermögen 242,5 14,2 292,0 17,0 362,2 19,5 Aktiva 1.711,5 100,0 1.720,0 100,0 1.854,8 100,0 Bilanz zum Bilanz zum Bilanz zum 31.12.2022 31.12.2021 31.12.2020 TEUR % TEUR % TEUR % Eigenkapital 612,3 35,8 599,5 34,9 671,4 36,2 Sonderposten mit Rücklageanteil 57,5 3,4 51,0 3,0 51,6 2,8 Verb. gg. verb. UN/UN mit Bet.verh. 965,4 56,4 1.016,2 59,1 1.069,3 57,6 Fremdkapital > 1 Jahr 965,4 56,4 1.016,2 59,1 1.069,3 57,6 Steuerrückstellungen 0,0 0,0 0,0 0,0 2,6 0,1 Sonstige Rückstellungen 15,0 0,9 15,0 0,9 15,0 0,8 Lieferantenverbindlichkeiten 29,1 1,7 10,5 0,6 11,7 0,6 Sonstige Verbindlichkeiten 19,4 1,1 13,6 0,8 17,3 0,9 Fremdkapital < 1 Jahr 63,5 3,7 39,1 2,3 46,6 2,5 Rechnungsabgrenzungsposten 12,7 0,7 14,3 0,8 15,9 0,9 Passiva 1.711,5 100,0 1.720,0 100,0 1.854,8 100,0 172 Erstellungsbericht zum 31. Dezember 2022 Seite 9 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach 3.2.2 Bewegungsbilanz Die Bewegungsbilanz weist für das abgelaufene Geschäftsjahr 2022 die folgende Mittel herkunft und -verwendung aus. Mittelherkunft TEUR TEUR Anteil Fremdfinanzierung Erhöhung des Fremdkapitals Verbindlichkeiten aus LuL 18,6 10,8% Sonstige Verbindlichkeiten 6,0 3,5% 24,6 Selbstfinanzierung Jahresüberschuss 12,8 7,5% 12,8 Zunahme Sonderposten Sonstiger SoPo 6,5 3,8% 6,5 Umfinanzierung Minderung des Anlagevermögens sonstige Ausleihungen 10,6 6,1% Verminderung des allgemeinen Umlaufvermögens Forderungen gg. Gesellschafter 63,0 36,6% Sonstige Vermögensgegenstände 1,3 0,8% 64,4 Finanzierung aus Abschreibungsrückflüssen 53,1 30,9% 172,0 100,0% Mittelverwendung TEUR TEUR Anteil Minderung des Fremdkapitals Verbindlichkeiten gg. Gesellschafter 50,9 29,6% Rechnungsabgrenzungen 1,6 0,9% 52,4 Vermögensmehrung Mehrung des Anlagevermögens Investitionen Anlagevermögen 104,8 60,9% 104,8 Mehrung des allgemeinen Umlaufvermögens Forderungen aus LuL 14,8 8,6% 14,8 172,0 100,0% 173 Erstellungsbericht zum 31. Dezember 2022 Seite 10 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach 3.2.3 Ertragslage Die Ertragslage hat sich im Vergleich zu den Vorjahren wie folgt entwickelt: Bilanz zum Bilanz zum Bilanz zum 31.12.2022 31.12.2021 31.12.2020 TEUR % TEUR % TEUR % Umsatzerlöse 463,4 100,0 442,1 100,0 434,4 100,0 Gesamtleistung 463,4 100,0 442,1 100,0 434,4 100,0 Wareneinsatz 167,7 36,2 221,1 50,0 210,9 48,6 Rohertrag 295,7 63,8 221,0 50,0 223,4 51,4 Sonstige betriebliche Erträge 1,8 0,4 2,2 0,5 2,8 0,7 Rohergebnis 297,5 64,2 223,2 50,5 226,2 52,1 Personalaufwand 1,9 0,4 0,0 0,0 0,0 0,0 Abschreibung 53,1 11,5 53,1 12,0 51,4 11,8 Versicherungen, Beiträge und Abgaben 1,6 0,4 1,6 0,4 1,4 0,3 Reparaturen und Instandhaltungen 148,2 32,0 155,8 35,2 61,0 14,0 Verschiedene betriebliche Kosten 56,9 12,3 58,7 13,3 65,0 15,0 Betriebskosten 261,7 56,5 269,2 60,9 178,8 41,2 Betriebsergebnis 35,8 7,7 -46,0 -10,4 47,4 10,9 Zinsen und ähnliche Erträge 4,3 0,9 4,7 1,1 5,2 1,2 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 27,3 5,9 33,3 7,5 31,4 7,2 Finanz- und Beteiligungsergebnis -23,0 -5,0 -28,6 -6,5 -26,2 -6,0 Ergebnis vor Steuern 12,8 2,8 -74,5 -16,9 21,2 4,9 Steuern vom Einkommen und Ertrag 0,0 0,0 -2,6 -0,6 2,6 0,6 Jahresergebnis 12,8 2,8 -71,9 -16,3 18,7 4,3 174 Erstellungsbericht zum 31. Dezember 2022 Seite 11 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach 4. Erläuterungen zu den Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung Bilanz Aktiva A. Anlagevermögen I. Sachanlagen 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken EUR 23.152,53 Vorjahr: EUR 23.152,53 EUR Vorjahr EUR Grundstückswert bebauter Grundstücke 23.152,53 23.152,53 2. Technische Anlagen und Maschinen EUR 1.143.463,00 Vorjahr: EUR 1.099.414,00 EUR Vorjahr EUR Leitungsnetz inkl. Hausanschlussleitung 1.143.243,00 1.099.158,00 Speicheranlagen Hochbehälter 217,00 253,00 Gewinnungsanlagen 2,00 2,00 Messeinrichtungen 1,00 1,00 1.143.463,00 1.099.414,00 175 Erstellungsbericht zum 31. Dezember 2022 Seite 12 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach 3. Andere Anlagen, Betriebs- und Ge- schäftsausstattung EUR 11.804,00 Vorjahr: EUR 15.355,00 EUR Vorjahr EUR Betriebs- und Geschäftsausstattung 11.804,00 15.355,00 4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau EUR 47.193,50 Vorjahr: EUR 36.039,91 EUR Vorjahr EUR Technische Anlagen und Maschinen im Bau 47.193,50 36.039,91 Summe Sachanlagen EUR 1.225.613,03 Vorjahr: EUR 1.173.961,44 176 Erstellungsbericht zum 31. Dezember 2022 Seite 13 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach II. Finanzanlagen 1. Beteiligungen EUR 156.000,00 Vorjahr: EUR 156.000,00 EUR Vorjahr EUR Beteiligungen Zweckverband 156.000,00 156.000,00 2. Sonstige Ausleihungen EUR 87.452,78 Vorjahr: EUR 98.024,02 EUR Vorjahr EUR Darlehen an Zweckverband 87.452,78 98.024,02 Summe Finanzanlagen EUR 243.452,78 Vorjahr: EUR 254.024,02 Summe Anlagevermögen EUR 1.469.065,81 Vorjahr: EUR 1.427.985,46 177 Erstellungsbericht zum 31. Dezember 2022 Seite 14 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach B. Umlaufvermögen I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1. Forderungen aus Lieferungen und Leis- tungen EUR 49.580,69 Vorjahr: EUR 34.776,47 EUR Vorjahr EUR Einzelwertberichtigung Forderung(b.1J) -15.221,61 -15.221,61 Forderungen aus L+L ohne Kontokorrent 64.802,30 49.998,08 49.580,69 34.776,47 Der Bestand der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde uns von der Gemein de mitgeteilt. 2. Forderungen gegen Gesellschafter EUR 183.846,45 Vorjahr: EUR 246.881,46 EUR Vorjahr EUR Verrechnungskonto Einheitskasse 183.846,45 246.881,46 178 Erstellungsbericht zum 31. Dezember 2022 Seite 15 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach 3. Sonstige Vermögensgegenstände EUR 9.038,50 Vorjahr: EUR 10.361,44 Der Bestand an sonstigen Vermögensgegenständen gliedert sich wie folgt: Körperschaftsteuer-Erstattung 2022 EUR 1.284,00 EUR 1.284,00 Umsatzsteuererstattung 2022 EUR 7.754,50 EUR 7.754,50 EUR 9.038,50 Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben die folgenden Restlaufzeiten: davon mit einer Restlaufzeit Gesamtbetrag kleiner 1 Jahr größer 1 Jahr Art der Forderung TEUR TEUR TEUR Aus Lieferungen und Leistungen 49,6 49,6 0,0 Gegenüber Gesellschaftern 183,8 183,8 0,0 Sonstige Vermögensgegenstände 9,0 9,0 0,0 242,4 242,4 0,0 Summe Umlaufvermögen EUR 242.465,64 Vorjahr: EUR 292.019,37 Summe Aktiva EUR 1.711.531,45 Vorjahr: EUR 1.720.004,83 179 Erstellungsbericht zum 31. Dezember 2022 Seite 16 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach Passiva A. Eigenkapital I. Gezeichnetes Kapital EUR 444.312,64 Vorjahr: EUR 444.312,64 II. Gewinnrücklagen 1. Andere Gewinnrücklagen EUR 171.192,44 Vorjahr: EUR 171.192,44 III. Verlustvortrag EUR 16.025,03 Vorjahr: EUR -55.908,13 IV. Jahresüberschuss EUR 12.840,18 Vorjahr: EUR -71.933,16 Summe Eigenkapital EUR 612.320,23 Vorjahr: EUR 599.480,05 180 Erstellungsbericht zum 31. Dezember 2022 Seite 17 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach B. Andere Sonderposten EUR 57.453,09 Vorjahr: EUR 50.956,68 EUR Vorjahr EUR Landwirtschaftliche Anschlussbeiträge 57.449,09 50.738,68 Empfangene Ertragszuschüsse 4,00 218,00 57.453,09 50.956,68 Bis 2002 wurden die empfangenen Ertragszuschüsse in einen Sonderposten eingestellt und mit 5% pro Jahr aufgelöst. Seit 2003 wurden die Zuschüsse gemäß Richtlinie 6.5 EStR von den An- schaffungs- oder Herstellungskosten für den Versorgungsanschluss abgesetzt (entsprechend den Ausführungen des BMF-Schreibens vom 27.05.2003, BStBl. 2003 l S. 361). Seit 2019 werden gestundete landwirtschaftliche Anschlussbeiträge als Sonderposten er fasst. Eine Auflösung findet noch nicht statt. C. Rückstellungen EUR 15.000,00 Vorjahr: EUR 15.000,00 Stand am Auflösung/ Stand am 01.01.2022 Zuführung Verbrauch 31.12.2022 EUR EUR EUR EUR Sonstige Rückstellungen - sonstige Rückstellungen 3.000,00 0,00 3.000,00 0,00 - für Abschluss und Prüfung 12.000,00 6.500,00 3.500,00 15.000,00 15.000,00 6.500,00 6.500,00 15.000,00 15.000,00 6.500,00 6.500,00 15.000,00 181 Erstellungsbericht zum 31. Dezember 2022 Seite 18 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach D. Verbindlichkeiten 1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen EUR 29.103,82 Vorjahr: EUR 10.476,42 EUR Vorjahr EUR Verbindlichkeiten L+L ohne Kontokorrent 29.103,82 10.476,42 Eine Aufstellung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen wurde uns von der Ge- meinde mitgeteilt. 2. Verbindlichkeiten gegenüber der Ge- meinde EUR 965.387,50 Vorjahr: EUR 1.016.237,50 Der Bestand an sonstigen Verbindlichkeiten gliedert sich wie folgt: Trägerdarlehen von Gemeinde vom 03.05.2016 2,50% EUR 33.000,00 Trägerdarlehen von Gemeinde vom 03.05.2016 2,50% EUR 51.550,00 Trägerdarlehen von Gemeinde vom 11.09.2012 2,20% EUR 118.650,00 Trägerdarlehen von Gemeinde vom 01.07.2014 1,50% EUR 163.750,00 Trägerdarlehen von Gemeinde vom 11.09.2018 1,50% EUR 134.062,50 Trägerdarlehen von Gemeinde vom 10.09.2019 1,00% EUR 275.625,00 Trägerdarlehen von Gemeinde vom 04.08.2020 1,00% EUR 188.750,00 EUR 965.387,50 EUR 965.387,50 182 Erstellungsbericht zum 31. Dezember 2022 Seite 19 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach 3. Sonstige Verbindlichkeiten EUR 19.582,81 Vorjahr: EUR 13.584,18 Der Bestand an sonstigen Verbindlichkeiten gliedert sich wie folgt: Umsatzsteuervoranmeldung IV/2022 EUR 144,71 Verbindlichkeiten aus Dienstaufwendungen EUR 19.438,10 EUR 19.582,81 EUR 19.582,81 Die Verbindlichkeiten haben die folgenden Restlaufzeiten: davon mit einer Restlaufzeit Gesamtbetrag kleiner 1 J. größer 1 J. Art der Verbindlichkeit TEUR TEUR TEUR Aus Lieferungen und Leistungen 29,1 29,1 0,0 Gegenüber Gesellschaftern 965,4 50,9 914,5 Sonstige Verbindlichkeiten 19,6 19,6 0,0 1.014,1 99,6 914,5 E. Rechnungsabgrenzungsposten EUR 12.684,00 Vorjahr: EUR 14.270,00 Stand am Auflösung/ Stand am 01.01.2022 Zuführung Verbrauch 31.12.2022 EUR EUR EUR EUR Rechnungsabgrenzung Verteilungsanlagen ZV Baienfurt-Baindt 14.270,00 0,00 1.586,00 12.684,00 14.270,00 0,00 1.586,00 12.684,00 14.270,00 0,00 1.586,00 12.684,00 Summe Passiva EUR 1.711.531,45 Vorjahr: EUR 1.720.004,83 183 Erstellungsbericht zum 31. Dezember 2022 Seite 20 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach Gewinn- und Verlustrechnung 1. Umsatzerlöse EUR 463.415,38 Vorjahr: EUR 442.065,00 EUR Vorjahr EUR Erlöse aus Trinkwasserabgabe 370.970,45 359.023,02 Grundgebühren 75.106,60 74.425,10 Bauwasserzins 2.219,39 1.813,41 Ersätze 15.118,94 6.803,47 463.415,38 442.065,00 2. Gesamtleistung EUR 463.415,38 Vorjahr: EUR 442.065,00 3. Sonstige betriebliche Erträge EUR 1.800,00 Vorjahr: EUR 2.248,00 EUR Vorjahr EUR Auflösung empfangener Ertragszuschüsse 214,00 662,00 Auflösung Rechnungsabgrenzung 1.586,00 1.586,00 1.800,00 2.248,00 184 Erstellungsbericht zum 31. Dezember 2022 Seite 21 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach 4. Materialaufwand EUR 167.696,11 Vorjahr: EUR 221.066,92 a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Wa- ren EUR 147.650,86 Vorjahr: EUR 200.636,13 EUR Vorjahr EUR Betriebskostenumlage an ZV 101.634,82 160.210,49 Betriebskostenumlage AfA an ZV 46.016,04 40.425,64 147.650,86 200.636,13 b) Aufwendungen für bezogene Leistungen EUR 20.045,25 Vorjahr: EUR 20.430,79 EUR Vorjahr EUR Strombezug -1.683,27 734,37 Beschäftigungsentgelt verr. Bauhof 21.728,52 19.696,42 20.045,25 20.430,79 Nachrichtlich: Rohertrag (Gesamtleistung ./. Materialaufwand) EUR 295.719,27 Vorjahr: EUR 220.998,08 185 Erstellungsbericht zum 31. Dezember 2022 Seite 22 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach 5. Personalaufwand EUR 1.865,00 Vorjahr: EUR 0,00 a) Löhne und Gehälter EUR 1.865,00 Vorjahr: EUR 0,00 EUR Vorjahr EUR Löhne und Gehälter 1.865,00 0,00 6. Abschreibungen EUR 53.149,56 Vorjahr: EUR 53.128,46 a) Auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen EUR 53.149,56 Vorjahr: EUR 53.128,46 EUR Vorjahr EUR Abschreibungen auf Sachanlagen 53.149,56 53.128,46 186 Erstellungsbericht zum 31. Dezember 2022 Seite 23 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach 7. Sonstige betriebliche Aufwendungen EUR 206.660,92 Vorjahr: EUR 216.069,15 a) Versicherungen, Beiträge und Abgaben EUR 1.638,59 Vorjahr: EUR 1.565,67 EUR Vorjahr EUR Versicherungen 1.638,59 1.565,67 b) Reparaturen und Instandhaltungen EUR 148.154,97 Vorjahr: EUR 155.767,61 EUR Vorjahr EUR Unterhaltung baulicher Anlagen 6.098,68 18.987,34 Unterhaltung Leitungsnetz/Verteilung 108.076,71 82.190,00 Unterhaltung der Messeinrichtungen 3.952,56 18.824,77 Personalleihe Wassermeister von ZV 29.952,50 35.717,50 Wasseranalysen 74,52 48,00 148.154,97 155.767,61 c) Verschiedene betriebliche Kosten EUR 56.867,36 Vorjahr: EUR 58.735,87 EUR Vorjahr EUR Sonstige Geschäftsausgaben 9.495,62 10.442,69 Verwaltungskostenbeitrag 45.049,32 44.588,93 Post und Fernmeldegebühren 1.378,62 2.240,28 Zeitschriften, Bücher (Fachliteratur) 121,39 0,00 Fortbildungskosten 822,41 277,10 Werkzeuge und Kleingeräte 0,00 1.186,87 56.867,36 58.735,87 187 Erstellungsbericht zum 31. Dezember 2022 Seite 24 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach 8. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge EUR 4.266,20 Vorjahr: EUR 4.724,40 EUR Vorjahr EUR Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 4.266,20 4.724,40 9. Zinsen und ähnliche Aufwendungen EUR 27.269,81 Vorjahr: EUR 33.275,03 EUR Vorjahr EUR Zinsen f. Kassenkredite / Verwahrentgelt 657,37 175,04 Zinsumlage an ZV 12.161,88 17.639,84 Zinsen f. Kredite Gemeinde 14.450,56 15.460,15 27.269,81 33.275,03 10. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag EUR 0,00 Vorjahr: EUR -2.569,00 EUR Vorjahr EUR Körperschaftsteuererstattung Vorjahre 0,00 -2.436,00 Solidaritätszuschl.-Erstattung Vorjahre 0,00 -133,00 0,00 -2.569,00 11. Ergebnis nach Steuern EUR 12.840,18 Vorjahr: EUR -71.933,16 12. Jahresüberschuss EUR 12.840,18 Vorjahr: EUR -71.933,16 188 Erstellungsbericht zum 31. Dezember 2022 Seite 25 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach 5. Bescheinigung Wir haben auftragsgemäß den nachstehenden Jahresabschluss – bestehend aus Bi lanz, Ge winn- und Verlustrechnung sowie Anhang – des Eigenbetriebs Wasserversorgung der Gemeinde Baindt für das Ge schäfts jahr vom 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2022 un ter Be ach tung der deut schen han dels rechtli chen Vor schriften und der er gänzen den Be stim mun gen der Betriebs satzung er stellt. Grundlage für die Erstellung waren die uns vorgelegten Belege, Bücher und Bestandsnach wei se, die wir auf tragsgemäß nicht geprüft haben, sowie die uns erteilten Aus künfte. Die Buchführung sowie die Aufstellung des Inventars und des Jahresabschlusses nach den deut- schen han delsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Betriebssatzung liegen in der Ver antwortung der gesetzli chen Vertreter des Eigenbetriebs. Wir haben unseren Auftrag unter Beachtung der Verlautbarung der Bundessteu erberater kam mer zu den Grund sät zen für die Er stel lung von Jah resabschlüssen durch geführt. Die ser umfasst die Ent wicklung der Bi lanz und der Ge winn- und Ver lust rechnung sowie des Anhangs auf Grund la ge der Buchfüh rung und des In ventars sowie der Vor ga ben zu den an zu wen denden Bilan zie rungs- und Bewer tungs metho den. Die Erstellung des von den gesetzlichen Vertretern aufgestellten und dem nachstehenden Jah- resabschluss beigefügten Lageberichts und dessen Beurteilung waren nicht Gegenstand unseres Erstellungsauftrags. Biberach, den 22.05.2023 Dr. Reinhard Gawatz Steuerberater 189 Anlagen RSW STEUERBERATER Hack, Dr. Gawatz, Ganter Partnerschaft mbB Ulmer-Tor-Straße 29 • D-88400 Biberach • Telefon +49 7351 503-200 • info@rsw-stb.de 190 mailto:info@rsw-stb.de A n la g e I G e m e in d e B a in d t E ig e n b e tr ie b W a s s e rv e rs o rg u n g M a rs w e ile rs tr a ß e 4 8 8 2 5 5 B a in d t H A N D E L S B IL A N Z z u m 3 1 . D e z e m b e r 2 0 2 2 A K T IV A E U R G e s c h ä ft s ja h r E U R V o rj a h r E U R A . A n la g e v e rm ö g e n I. S a c h a n la g e n 1 . G ru n d s tü c k e , g ru n d s tü c k s g le ic h e R e c h te u n d B a u te n e in s c h lie ß lic h d e r B a u te n a u f fr e m d e n G ru n d s tü c k e n 2 3 .1 5 2 ,5 3 2 3 .1 5 2 ,5 3 2 . T e c h n is c h e A n la g e n u n d M a s c h in e n 1 .1 4 3 .4 6 3 ,0 0 1 .0 9 9 .4 1 4 ,0 0 3 . A n d e re A n la g e n , B e tr ie b s - u n d G e s c h ä ft s a u s - s ta tt u n g 1 1 .8 0 4 ,0 0 1 5 .3 5 5 ,0 0 4 . G e le is te te A n z a h lu n g e n u n d A n la g e n i m B a u 4 7 .1 9 3 ,5 0 3 6 .0 3 9 ,9 1 1 .2 2 5 .6 1 3 ,0 3 1 .1 7 3 .9 6 1 ,4 4 II . F in a n z a n la g e n 1 . B e te ili g u n g e n 1 5 6 .0 0 0 ,0 0 1 5 6 .0 0 0 ,0 0 2 . S o n s ti g e A u s le ih u n g e n 8 7 .4 5 2 ,7 8 9 8 .0 2 4 ,0 2 2 4 3 .4 5 2 ,7 8 2 5 4 .0 2 4 ,0 2 S u m m e A n la g e v e rm ö g e n 1 .4 6 9 .0 6 5 ,8 1 1 .4 2 7 .9 8 5 ,4 6 B . U m la u fv e rm ö g e n I. F o rd e ru n g e n u n d s o n s ti g e V e rm ö g e n s g e g e n - s tä n d e 1 . F o rd e ru n g e n a u s L ie fe ru n g e n u n d L e is tu n g e n 4 9 .5 8 0 ,6 9 3 4 .7 7 6 ,4 7 2 . F o rd e ru n g e n g e g e n G e s e lls c h a ft e r 1 8 3 .8 4 6 ,4 5 2 4 6 .8 8 1 ,4 6 3 . S o n s ti g e V e rm ö g e n s g e g e n s tä n d e 9 .0 3 8 ,5 0 1 0 .3 6 1 ,4 4 2 4 2 .4 6 5 ,6 4 2 9 2 .0 1 9 ,3 7 S u m m e U m la u fv e rm ö g e n 2 4 2 .4 6 5 ,6 4 2 9 2 .0 1 9 ,3 7 1 .7 1 1 .5 3 1 ,4 5 1 .7 2 0 .0 0 4 ,8 3 P A S S IV A E U R G e s c h ä ft s ja h r E U R V o rj a h r E U R A . E ig e n k a p it a l I. G e z e ic h n e te s K a p it a l 4 4 4 .3 1 2 ,6 4 4 4 4 .3 1 2 ,6 4 II . Z w e c k g e b u n d e n e R ü c k la g e n 1 . K a p it a le rh a lt u n g s rü c k la g e 1 7 1 .1 9 2 ,4 4 1 7 1 .1 9 2 ,4 4 II I. V e rl u s tv o rt ra g 1 6 .0 2 5 ,0 3 -5 5 .9 0 8 ,1 3 IV . J a h re s ü b e rs c h u s s 1 2 .8 4 0 ,1 8 -7 1 .9 3 3 ,1 6 S u m m e E ig e n k a p it a l 6 1 2 .3 2 0 ,2 3 5 9 9 .4 8 0 ,0 5 B . a n d e re S o n d e rp o s te n 5 7 .4 5 3 ,0 9 5 0 .9 5 6 ,6 8 C . R ü c k s te ll u n g e n 1 . S o n s ti g e R ü c k s te llu n g e n 1 5 .0 0 0 ,0 0 1 5 .0 0 0 ,0 0 D . V e rb in d li c h k e it e n 1 . V e rb in d lic h k e it e n a u s L ie fe ru n g e n u n d L e is tu n - g e n 2 9 .1 0 3 ,8 2 1 0 .4 7 6 ,4 2 2 . V e rb in d lic h k e it e n g e g e n ü b e r d e r G e m e in d e 9 6 5 .3 8 7 ,5 0 1 .0 1 6 .2 3 7 ,5 0 3 . S o n s ti g e V e rb in d lic h k e it e n 1 9 .5 8 2 ,8 1 1 3 .5 8 4 ,1 8 1 .0 1 4 .0 7 4 ,1 3 1 .0 4 0 .2 9 8 ,1 0 E . R e c h n u n g s a b g re n z u n g s p o s te n 1 2 .6 8 4 ,0 0 1 4 .2 7 0 ,0 0 1 .7 1 1 .5 3 1 ,4 5 1 .7 2 0 .0 0 4 ,8 3 191 Anlage II Gemeinde Baindt Eigenbetrieb Wasserversorgung Marsweilerstraße 4 88255 Baindt GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG nach Handelsrecht vom 01.01.2022 bis 31.12.2022 Geschäftsjahr EUR % Vorjahr EUR 1. Umsatzerlöse 463.415,38 100,00 442.065,00 2. Gesamtleistung 463.415,38 100,00 442.065,00 3. Sonstige betriebliche Erträge 1.800,00 0,39 2.248,00 4. Materialaufwand 167.696,11 36,19 221.066,92 5. Personalaufwand 1.865,00 0,40 0,00 6. Abschreibungen 53.149,56 11,47 53.128,46 7. Sonstige betriebliche Aufwendungen 206.660,92 44,60 216.069,15 8. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 4.266,20 0,92 4.724,40 9. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 27.269,81 5,88 33.275,03 10. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 0,00 0,00 -2.569,00 11. Ergebnis nach Steuern 12.840,18 2,77 -71.933,16 12. Jahresüberschuss 12.840,18 2,77 -71.933,16 192 Anlage III Anhang für das Geschäftsjahr 2022 Seite 1 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter der Beachtung der er- gänzen den Bestimmungen für große Kapitalgesellschaften aufgestellt. Außerdem wurden die Re- ge lungen des Eigenbetriebsgesetzes und der Eigenbetriebsverordnung beachtet. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, so- weit abnutz bar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermö- gens ge genstände linear und degressiv vorgenommen. Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und bewertet: - Beteiligungen zu Anschaffungskosten Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewer tet. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Da- bei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im We sentlichen übernommen werden. Angaben zur Bilanz Anlagespiegel für die einzelnen Posten des Anlagevermögens Die Geschäftsjahresabschreibung je Posten der Bilanz ist aus dem Anlagenspiegel zu entneh men. 193 Anlage III Anhang für das Geschäftsjahr 2022 Seite 2 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach Angabe zu Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt 0,00 EUR (Vorjahr: 0,00 EUR). Angaben zu Forderungen gegenüber der Gemeinde Der Wert der Forderungen gegenüber der Gemeinde beläuft sich auf EUR 183.846,45 (Vorjahr: EUR 246.881,46). Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit > 5 Jahre und der Sicherungsrechte Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren be trägt 0,00 EUR (Vorjahr: 0,00 EUR). Angabe zu Restlaufzeitvermerken Art der Verbindlichkeit zum Gesamtbetrag davon mit einer Restlaufzeit 31.12.2022 bis 1 J. 1 bis 5 J. größer 5 J. TEUR TEUR TEUR TEUR aus Lieferungen und Leistungen 29,1 29,1 0,0 0,0 gegenüber Gesellschaftern 965,4 50,9 914,5 0,0 sonstige Verbindlichkeiten 19,6 19,6 0,0 0,0 Summe 1.014,1 99,6 914,5 0,0 Sonstige Angaben Die empfangenen Ertragszuschüsse bis 2002 sind auf der Passivseite ausgewiesen und werden mit 5 % der Ursprungsbeträge aufgelöst (§ 8 EigBVO). 194 Anlage III Anhang für das Geschäftsjahr 2022 Seite 3 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Aufgliederung der Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse werden gemäß § 285 Nr. 4 HGB wie folgt aufgegliedert: Tätigkeitsbereich Umsatz EUR Erlöse aus Wasserabgabe 448.296,44 Ersätze 11.118,94 Sonstige Angaben Für die Wartung der Gewinnungs-, Speicher- und Verteilungsanlagen werden technische Mitar- beiter des Zweckverbandes Wasserversorgung Baienfurt-Baindt gegen Entgelt eingesetzt. Arbei- ten für die Wasser versorgung erledigen auch Mitarbeiter des Bauhofs. Der entsprechende Auf- wand wird nach der Inanspruch nahme anteilig dem Betrieb belastet. Die Aufgaben der Betriebsleitung werden im Rahmen der Kämmereiverwaltung vom Fachbe- diensteten für das Finanzwesen miterledigt. Ein Betriebsausschuss wurde nicht gebildet. Der Ge- meinderat entschei det neben den ihm durch die Gemeindeordnung und das Eigenbetriebsgesetz zugewiesenen Aufgaben auch über die Angelegenheiten, die nach dem Eigenbetriebsgesetz dem beschließenden Betriebsausschuss obliegen. Unterschrift der Geschäftsführung Baindt, den 25.05.2023 Bürgermeisterin Simone Rürup 195 A n la g e I V G e m e in d e B a in d t E ig e n b e tr ie b W a s s e rv e rs o rg u n g M a rs w e ile rs tr a ß e 4 8 8 2 5 5 B a in d t A N L A G E N S P IE G E L n a c h E ig e n b e tr ie b s re c h t z u m 3 1 . D e z e m b e r 2 0 2 2 P o s te n d e s A n la g e v e rm ö g e n s A n s c h a ff u n g s - u n d H e rs te llu n g s k o s te n A b s c h re ib u n g e n K e n n z a h le n B ila n z p o s te n E U R A n fa n g s b e s ta n d E U R Z u g a n g A b g a n g E U R U m b u c h u n g e n E U R E n d s ta n d E U R A n fa n g s b e s ta n d E U R W ir ts c h a ft s ja h r A b s c h re ib u n g e n i m A b g ä n g e E U R 4 a u s g e w ie s e n e n a u f d ie i n S p a lt e A b s c h re ib u n g e n A n g e s a m m e lt e E U R E n d s ta n d E U R ja h re s W ir ts c h a ft s - a m E n d e d e s R e s tw e rt e a h re s E U R W ir ts c h a ft s j v o ra n g e g . d e s a m E n d e R e s tw e rt e v . H . b u n g s s a tz A b s c h re i- lic h e r s c h n it t- D u rc h - v . H . w e rt b u c h - R e s t- lic h e r s c h n it t- D u rc h - 1 2 3 , 4 5 6 7 8 9 1 0 1 1 1 2 1 3 1 4 I. S a c h a n la g e n 1 , B a u te n a u f fr e m d e n G ru n d s tü c k e n R e c h te u n d B a u te n e in s c h lie ß lic h d e r G ru n d s tü c k e , g ru n d s tü c k s g le ic h e 2 3 .1 5 2 ,5 3 2 3 .1 5 2 ,5 3 2 3 .1 5 2 ,5 3 2 3 .1 5 2 ,5 3 1 0 0 ,0 0 2 , te c h n is c h e A n la g e n u n d M a s c h in e n 3 .1 1 3 .3 0 2 ,0 9 8 .7 3 5 ,1 3 9 0 .5 2 7 ,5 2 3 .1 5 7 .9 2 9 ,7 9 2 .0 1 3 .8 8 8 ,0 9 4 7 .8 7 7 ,3 0 -4 7 .2 9 8 ,6 0 2 .0 1 4 .4 6 6 ,7 9 1 .1 4 3 .4 6 3 ,0 0 1 .0 9 9 .4 1 4 ,0 0 1 ,5 2 3 6 ,2 1 -5 4 .6 3 4 ,9 5 3 , G e s c h ä ft s a u s s ta tt u n g a n d e re A n la g e n , B e tr ie b s - u n d 3 2 .3 4 6 ,0 9 1 .7 2 1 ,2 6 3 4 .0 6 7 ,3 5 1 6 .9 9 1 ,0 9 5 .2 7 2 ,2 6 0 ,0 0 2 2 .2 6 3 ,3 5 1 1 .8 0 4 ,0 0 1 5 .3 5 5 ,0 0 1 5 ,4 8 3 4 ,6 5 4 , im B a u g e le is te te A n z a h lu n g e n u n d A n la g e n 3 6 .0 3 9 ,9 1 1 7 9 .3 7 6 ,1 1 -9 0 .5 2 7 ,5 2 4 7 .1 9 3 ,5 0 4 7 .1 9 3 ,5 0 3 6 .0 3 9 ,9 1 1 0 0 ,0 0 -7 7 .6 9 5 ,0 0 S u m m e S a c h a n la g e n 3 .2 0 4 .8 4 0 ,6 2 1 8 9 .8 3 2 ,5 0 3 .2 6 2 .3 4 3 ,1 7 2 .0 3 0 .8 7 9 ,1 8 5 3 .1 4 9 ,5 6 -4 7 .2 9 8 ,6 0 2 .0 3 6 .7 3 0 ,1 4 1 .2 2 5 .6 1 3 ,0 3 1 .1 7 3 .9 6 1 ,4 4 1 ,6 3 3 7 ,5 7 -5 4 .6 3 4 ,9 5 In s g e s a m t 3 .2 0 4 .8 4 0 ,6 2 -5 4 .6 3 5 4 ,9 5 1 8 9 .8 3 2 ,5 0 -9 0 .5 2 7 ,5 2 3 .2 6 2 .3 4 3 ,1 7 2 .0 3 0 .8 7 9 ,1 8 5 3 .1 4 9 ,5 6 0 ,0 0 2 .0 3 6 .7 3 0 ,1 4 1 .2 2 5 .6 1 3 ,0 3 1 .1 7 3 .9 6 1 ,4 4 1 ,6 3 3 7 ,5 7 196 Anlage V Lagebericht für das Geschäftsjahr 2022 Seite 1 Entwicklung der Trinkwasserabgabe (Abschlag und Abrechnung) (* ohne Bauwasserzinsen) Wasserverbrauch cbm cbm +/- cbm Anteil % Erlöse € +/- € Anteil % Grundgebühren € +/- € 2022 2021 2022 2021 2022 2021 Anteil % 242.465 244.233 -1.768 -0,72 370.970 359.023 +11.947,43 +3,3 75.106,60 74.425,10 +681,50 +0,9 Wasserbereitstellung Die Gemeinderäte der Gemeinden Baienfurt und Baindt haben am 15.11.2006 den Zweckver- band Wasserversorgung „Baienfurt-Baindt“ gegründet. Die Gründung eines gemeinsamen Zweckverbands zusammen mit der Gemeinde Baienfurt war eine zukunftsträchtige Lösung, ohne dass die Gemeinde Baindt die Kontrolle und Verant wor- tung sowie die zukünftige Preisgestaltung aus den Händen geben musste. Durch die Grün dung eines gemeinsamen Zweckverbands wurden für beide Gemeinden Betriebs- und Investi tionsko- sten reduziert und dabei die Versorgungssicherheit wesentlich erhöht. Die Betreuung wird durch fachkundiges und ausreichend geschultes Personal gewährleistet. Der Zweckverband hat die Aufgabe, den Gemeinden Baienfurt und Baindt trinkbares Wasser im Sinne der Trinkwasserverordnung zu liefern. Der Zweckverband übernimmt auch die techni sche Betreuung der Ortsnetze Baienfurt und Baindt. Die Ortsnetze befinden sich wei terhin im Eigen- tum der beiden Eigenbetriebe Wasserversorgung Baienfurt bzw. Baindt. Die Eigenbetriebe haben Umlagen (Betriebskostenumlage, Abschreibungsumlage und eine Zins umlage) an den Zweckverband Wasserversorgung zu leisten. Maßstab für die Umlagen ist die verkaufte Wassermenge des laufenden Geschäftsjahres. Die Gemeinde Baindt trug 2021 42,55 % der Umlagen. 2022 wurde leider noch nicht abgerechnet. Die vorläufigen Vorauszah- lungen 2022 wurden mit 40% der Umlagen angesetzt. Durch die Gründung des Zweckverbands Wasserversorgung Baienfurt-Baindt im Jahr 2007 die- nen die damaligen Quellen weder der öffentlichen Wasserversorgung noch der Notwasser ver- sorgung, da das Wasser seit diesem Zeitpunkt ausschließlich aus der Weißenbronner-Quelle in Wolfegg bezogen wird. Die Aufhebung der Wasserschutzgebiete der ehemaligen Wasser- schutzgebiete Brühl und Schanzweiher wurde vollzogen. Der Zusammenschluss zum Zweckverband Wasserversorgung war für beide Kommunen eine der besten Entscheidungen im Hinblick der Versorgung mit ausreichend und qualitativ hoch- wertigem Trinkwasser. Aufgrund der ausgiebigen Schüttung besteht nach Bau der Querverbin- dung keine Sorge der Wasserknappheit. Steuerlich unterliegt der Eigenbetrieb Wasserversorgung als sog. „Betrieb gewerblicher Art ei- ner juristischen Person des öffentlichen Rechts” nach den Vorschriften des Körperschaftsteu- errechts der Körperschaftsteuer. Die Versorgung der Bevölkerung mit Wasser wird entspre- chend der Satzung ohne Gewinnerzielungsabsicht betrieben; deshalb wird auch keine Eigen- kapitalverzinsung vorgenommen. Die ehemaligen Gewinnungsanlagen (kein Betrieb mehr seit 2007) im Ortsnetz Baindt wurden 2020 aus dem Anlagevermögen entfernt. Diese waren bereits schon seit 10 Jahren abge- schrieben und dienen nicht mehr der Wasserversorgung. Der Eigenbetrieb Wasserversorgung ist zum 31.12.2022 weiter frei von externen Darlehen. Im 197 Anlage V Lagebericht für das Geschäftsjahr 2022 Seite 2 Finanzhaushalt wurde 2022 kein Trägerdarlehen aufgenommen. Der Stand der gewährten Trä- gerdarlehen von der Gemeinde Baindt beziffert sich auf 965.387,50 €. Der Liquiditätsbestand beziffert sich zum 31.12.2022 auf 183.846,45 €. 2015 wurde vom Land das Wasserentnahmeentgelt („Wasserpfennig“) im Bereich der öffentli- chen Wasserversorgung von bisher 5,1 Cent auf 8,1 Cent pro Kubikmeter angehoben. In ei nem zweiten Schritt wurde es ab dem 1.1.2019 im Bereich der öffentlichen Wasserversorgung auf 10 Cent pro Kubikmeter erhöht. Zum 01.01.2022 (Beschluss Kalkulation Gemeinderatsit zung am 14.09.2021) beträgt der kalkulierte Wasserzins 1,53 € (Kalkulation 2023/2024 11.10.2022 2023: 1,70 €/m³, 2024: 1,80 €/m³). Der Verbrauch hat sich gegenüber dem Vorjahr um 0,72% verringert, jedoch die Erlöse auf- grund der Gebührenerhöhung um 3,3% erhöht. Europaweit war der Winter viel zu trocken. Regenfälle weit unter dem Durchschnitt gab es u.a. in Italien, Spanien, Irland, England, Deutschland, Frankreich, Griechenland. Das zeigen auch Satellitendaten des EU-Erdbeobachtungsdienstes Copernicus. Am Gardasee geht es zur Isola di San Biagio normalerweise nur mit dem Boot - jetzt ist es auch zu Fuß möglich. Der Wasserspiegel des größten Wasserreservoirs Oberitaliens liegt bis zu 60 cm unter dem Durchschnitt der vergangenen Jahrzehnte. Deswegen ergreifen die Gar- dasee-Gemeinden so früh wie nie erste Maßnahmen: Jeder Einzelne muss u.a. so viel Wasser wie möglich sparen. Bis zu 30°C im März? In Spanien Realität. Auch das Wasser ist jetzt schon knapp. In Barcelo na sind Sprinkleranlagen in Parks abgestellt. Nur noch Bäume und Sträucher dürfen bewässert werden. Die Stauseen in Andalusien und Katalonien sind nur noch zu einem Viertel gefüllt. Des- halb hat dort die Landwirtschaft und Industrie nur noch eingeschränkt Wasser zur Verfü gung. Und: Sollte der Regen weiter ausbleiben, rechnet der Leiter der regionalen Wasserbe hörde ab Herbst mit Einschränkungen des privaten Trinkwasserverbrauchs. Quelle: Zeitung El Pais. Mehr als einen Monat hat es in Frankreich nicht geregnet - ein Rekord. Bereits im Winter gab es Haushalte ohne fließend Wasser. Die Speicher, die die Bewohner mit Wasser versorgen, sind vielerorts leer. In mehreren Regionen war es verboten, Gemüsegärten zu bewässern, Ra- sen zu besprengen oder Autos zu waschen. Im Département Var ist der Bau neuer Pools in den nächsten fünf Jahren komplett untersagt. Und auch bei uns gab es im Frühjahr Regionen, die zu trocken sind. Im Südwesten Deutsch- lands ist mancherorts im Ober- und Gesamtboden eine schwere bis außergewöhnliche Dürre festzustellen. Es fehlt einfach an Niederschlägen. Bereits Mitte 2021 lag ein Entwurf für die nationale Wasserstrategie vor. Der wurde diese Wo- che beschlossen. Der Bund möchte mit der Strategie den naturnahen Wasserhaushalt wieder- herstellen und die Wassernutzung an den Klimawandel anpassen. Das soll unter anderem durch wasserschonende Flächennutzung in Städten und auf dem Land passieren. Dadurch soll die Verfügbarkeit von bezahlbarem Trinkwasser bis 2050 gesichert werden. Quellen: Kombinierter Dürre-Indikator des European Drought Observatory, OSM contributors 198 Anlage V Lagebericht für das Geschäftsjahr 2022 Seite 3 Die Erlaubnis der Wasserentnahme des Zweckverbandes in Weißenbronnen ist bis Ende 2028 gesichert. Die genehmigten Wassermengen entsprechen dem benötigten Bedarf einschließlich einer Sicherheit. Um ein neues Wasserrecht zu beantragen, müssen Nachweise erbracht wer- den. Bei einer der Besprechungen im Jahr 2022 mit dem Landratsamt wurde angedeutet, dass wir zukünftig ein kleineres Wasserrecht bekommen könnten, da wir ja nur einen Teil der Quell- schüt tungen nützen und damit weniger benötigen würden. Wie aufgeführt, benötigen wir die bisheri gen Wassermengen, unabhängig von den Quellschüttungen. Der Kampf ums Wasser beginnt. Baindt, den 16.05.2023 Wolfgang Abele Kämmerer 199 Anlage VI Steuerliches Ergebnis 2022 Seite 1 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach Ermittlung der steuerlichen Ergebnisse 2022 1. Körperschaftsteuer Jahresergebnis lt. Handelsbilanz/Steuerbilanz EUR 12.840,18 Summe der Einkünfte EUR 12.840,18 - Abzugsfähige Spenden EUR 0,00 Gesamtbetrag der Einkünfte EUR 12.840,18 - Verlustvortrag EUR 12.840,18 Zu versteuerndes Einkommen (abgerundet) EUR 0,00 Der Verlustvortrag entwickelt sich wie folgt: Verbleibender Verlustvortrag zum 31.12. des Vorjahres EUR 58.268,00 Jahresüberschuss EUR 12.840,00 Verbleibender Verlustvortrag zum 31.12.2022 EUR 45.428,00 200 Anlage VI Steuerliches Ergebnis 2022 Seite 2 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach 2. Umsatzsteuer Sollumsatz nach dem UStG Umsatz USt/VorSt Steuerpflichtige Umsätze 7% Lieferungen und sonstige Leistungen EUR 477.460,07 EUR 33.422,36 EUR 33.422,36 Abziehbare Vorsteuerbeträge anderen Unternehmern Vorsteuerbeträge aus Rechnungen von EUR 59.031,50 EUR 59.031,50 Verbleibende Umsatzsteuer EUR -25.609,14 Umsatzsteuer-Vorauszahlungen EUR -17.854,64 Umsatzsteuer-Erstattung(-) EUR -7.754,50 201 4. Erläuterungen zum Jahresabschluss 2022 202 Bilanz zum 31.12.2022 Gemeinde: 02 Wasserversorgung Bilanz 2022 BezeichnungAktivseite Vorjahr -Euro-- Haushalts- jahr -Euro- 3 421 1Seite : 23.05.2023Datum: 06:52:49Uhrzeit: 1. Vermögen 1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 0,000,00 1.2 Sachvermögen 1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 23.152,5323.152,53 01900000 Sonstige unbebaute Grundstücke 23.152,5323.152,53 1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 0,000,00 1.2.3 Infrastrukturvermögen 1.143.243,001.099.158,00 03700000 Wasserbauliche Anlagen 1.143.243,001.099.158,00 1.2.4 Bauten auf fremden Grundstücken 0,000,00 1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 0,000,00 1.2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge 220,00256,00 06310000 Gewinnungsanlagen 2,002,00 06320000 Speicheranlagen 217,00253,00 06330000 Messeinrichtungen 1,001,00 1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung 11.804,0015.355,00 07200000 Betriebs- und Geschäftsausstattung 11.804,0015.355,00 1.2.8 Vorräte 0,000,00 1.2.9 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 47.193,5036.039,91 09600000 Anlagen im Bau 47.193,5036.039,91 Summe: Sachanlagen 1.225.613,031.173.961,44 1.3 Finanzvermögen 1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 0,000,00 1.3.2 Sonstige Beteiligungen und Kapitaleinlagen in Zweckverbänden oder anderen kommunalen Zusammenschlüsse 156.000,00156.000,00 11130000 Beteiligungen an Zweckverbänden und sonstige Anteilsrechte 156.000,00156.000,00 1.3.3 Sondervermögen 0,000,00 1.3.4 Ausleihungen 87.452,7898.024,02 13152000 Ausleihungen an verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen (mehr als 1 Jahr) 87.452,7898.024,02 1.3.5 Wertpapiere 0,000,00 1.3.6 Öffentlich-rechtliche Forderungen, Forderungen aus Transferleistungen 50.840,2639.526,01 15111000 Abrechnung Wasser -36.118,64-46.577,19 15112000 Abschlag Wasser 33.556,0532.885,48 15112120 Forderungen aus Sonderposten aus Beiträgen und ähnl. Entgelten 46.865,4540.879,02 15113200 Forderungen aus Benutzungsgebühren und ähnlichen Entgelten 1,7855,13 15190000 Wertberichtigung öffentlich-rechtliche Forderungen aus Dienstleistungen -15.221,61-15.221,61 15210000 Steuerforderungen 1.284,005.138,98 15911330 Vorjahresabgrenzung Forderungen aus Entgelten für die Benutzung/Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen 20.473,2322.366,20 1.3.7 Privatrechtliche Forderungen 7.778,935.611,90 16880000 Abrechnung Vorsteuer mit Finanzamt 0,00958,48 16890010 Forderungen aus der Vorsteuer 0,004.263,98 16890020 Forderungen aus der Umsatzsteuer 7.754,500,00 16913460 Forderungen aus sonstigen privatrechtlichen Leistungsentgelten 24,43373,44 16913610 Forderungen aus Zinserträgen 0,0016,00 1.3.8 Liquide Mittel 183.846,45246.881,46 203 Bilanz zum 31.12.2022 Gemeinde: 02 Wasserversorgung Bilanz 2022 BezeichnungAktivseite Vorjahr -Euro-- Haushalts- jahr -Euro- 3 421 2Seite : 23.05.2023Datum: 06:52:49Uhrzeit: 17115000 Verrechnungskonto Einheitskasse 183.846,45246.881,46 Summe: Finanzvermögen 485.918,42546.043,39 Summe: Vermögen 1.711.531,451.720.004,83 2. Abgrenzungsposten 2.1 Aktive Rechnungsabgrenzungsposten 0,000,00 2.2 Sonderposten für geleistete Investitionszuschüsse 0,000,00 Summe: Abgrenzungsposten 0,000,00 3. Nettoposition (nicht gedeckter Fehlbetrag) 0,000,00 Summe: Aktiva 1.711.531,451.720.004,83 204 Bilanz zum 31.12.2022 Gemeinde: 02 Wasserversorgung Bilanz 2022 BezeichnungPassivseite Vorjahr -Euro-- Haushalts- jahr -Euro- 7 865 3Seite : 23.05.2023Datum: 06:52:49Uhrzeit: 1. Eigenkapital 1.1 Basiskapital 444.312,64444.312,64 20000000 Basiskapital 444.312,64444.312,64 1.2 Rücklagen 1.2.1 Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses -3.184,85-16.025,03 20100000 Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses 12.840,18-71.933,16 20110000 Bilanzgewinn der Vorjahre -16.025,0355.908,13 1.2.2 Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses 0,000,00 1.2.3 Zweckgebnundene Rücklagen 171.192,44171.192,44 20412000 Zweckgebundene Rücklagen Kapitalerhaltungsrücklage 171.192,44171.192,44 Summe: Rücklagen 168.007,59155.167,41 1.3. Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses 1.3.1 Fehlbeträge aus Vorjahren 0,000,00 1.3.2 Jahresfehlbetrag, soweit eine Deckung im Jahresabschluss durch Entnahme aus den Ergebnisrücklagen nicht möglich ist 0,000,00 Summe: Ergebnis 0,000,00 Summe: Eigenkapital 612.320,23599.480,05 2. Sonderposten 2.1 für Investitionszuweisungen 0,000,00 2.2 für Investitionsbeiträge 57.453,0950.956,68 21200000 Sonderposten aus Beiträgen und ähnl. Entgelten 57.453,0950.956,68 2.3 für Sonstige 0,000,00 Summe: Sonderposten 57.453,0950.956,68 3. Rückstellungen 3.1 Lohn- und Gehaltsrückstellungen 0,000,00 3.2 Unterhaltsvorschussrückstellungen 0,000,00 3.3 Stillegungs- und Nachsorgerückstelungen für Abfalldeponien 0,000,00 3.4 Gebührenüberschussrückstellungen 0,000,00 3.5 Altlastensanierungsrückstellungen 0,000,00 3.6 Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus Bürgschaften und Gewährleistungen 0,000,00 3.7 Sonstige Rückstellungen 15.000,0015.000,00 28920000 andere Rückstellungen (Wirtschaftsprüfer, GPA) 15.000,0015.000,00 Summe: Rückstellungen 15.000,0015.000,00 4. Verbindlichkeiten 4.1 Anleihen 0,000,00 4.2 Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen 965.387,501.016.237,50 23123100 Verbindlichkeiten gegenüber Gemeinde Darlehen 1 33.000,0057.000,00 23123300 Verbindlichkeiten gegenüber Gemeinde Darlehen 3 51.550,0053.350,00 23123400 Verbindlichkeiten gegenüber Gemeinde Darlehen 4 118.650,00122.450,00 23123500 Verbindlichkeiten gegenüber Gemeinde Darlehen 5 163.750,00168.750,00 23123600 Verbindlichkeiten gegenüber Gemeinde Darlehen 6 134.062,50137.812,50 23123700 Verbindlichkeiten gegenüber Gemeinde Darlehen 7 275.625,00283.125,00 23123800 Verbindlichkeiten gegenüber Gemeinde Darlehen 8 188.750,00193.750,00 4.3 Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen wirschaftlich gleichkommen 0,000,00 205 Bilanz zum 31.12.2022 Gemeinde: 02 Wasserversorgung Bilanz 2022 BezeichnungPassivseite Vorjahr -Euro-- Haushalts- jahr -Euro- 7 865 4Seite : 23.05.2023Datum: 06:52:49Uhrzeit: 4.4 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 29.103,8210.476,42 25113210 Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für die Unterhaltung des unbeweglichen Vermögens 18.179,316.587,82 25113240 Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für die Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen 959,10-5.088,08 25113260 Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für besondere Aufwendungen für Beschäftigte 23,230,00 25113290 Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für sonstige Sach- und Dienstleistungen 59,120,00 25113420 Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Rechten und Diensten 1.865,000,00 25113430 Verbindlichkeiten aus Geschäftsaufwendungen 2.416,192.710,28 25113440 Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für Steuern, Versicherungen, Schadensfälle, Sonderabgaben -126,652.569,98 25113450 Verbindlichkeiten aus Erstattungen für Aufwendungen von Dritten aus laufender Verwaltungstätigkeit 5.728,523.696,42 4.5 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 0,000,00 4.6 Sonstige Verbindlichkeiten 19.582,8113.584,18 27929020 Verbindlichkeiten aus der Umsatzsteuer 144,71-10.510,90 27991440 Vorjahresabgrenzung Verbindlichkeiten aus sonstigen ordentlichen Aufwendungen 0,00-122,13 27994010 Verbindlichkeiten aus Dienstaufwendungen 19.438,1024.217,21 Summe: Verbindlichkeiten 1.014.074,131.040.298,10 5. Passive Rechnungsabgrenzung 12.684,0014.270,00 29110000 Passive Rechnungsabgrenzung (RAP) 12.684,0014.270,00 Summe: Passiva 1.711.531,451.720.004,83 *** Ende der Liste "Bilanz" *** 206 A nf an gs st an d A ns ch af fu ng s- u nd H er st el lu ng ko st en Z ug an g A bg an g E nd st an d A bs ch re ib un g / W er tb er ic ht ig un g A nf an gs st an d A bs ch re ib un ge n im W irt sc ha fts ja hr 3 ) an ge sa m m el te A b- sc hr ei bu ng en a uf di e in S pa lte 4 a us - ge w ie se ne n A bg än ge R es tb uc hw er te a m E nd e de s vo ra ng e- ga ng en en W irt sc ha fts ja hr es E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R 1 2 3 4 6 7 8 9 12 E in ge sc hr än kt a uf : A lle A nl ag en um m er n, o hn e T yp en Z us ch us s un d B ei tr ag F ib u- B es ta nd sk on to H au sh al ts ja hr : 20 22 er st el lt vo n: 12 .0 4. 20 23 / 08 :5 4: 45 er st el lt am : er st el lt fü r: S ei te : 1 F ra u N ic o le G er h ar d t V e rm ö g e n s ü b e rs ic h t A n la g e n b u c h fü h ru n g 02 W as se rv er so rg u n g E U R 5 U m bu ch un ge n 2) R es tb uc hw er te a m E nd e de s W irt sc ha fts ja hr es 4 ) E U R 11 D ur ch - sc hn itt lic he r A bs ch re i- nu ng ss at z 5) 13 14 D ur ch - sc hn itt lic he r R es tb uc h- w er t 6) E nd st an d 10E U R K en nz ah le n v. H . v. H . P os te n de s A nl ag ev er m ög en s 1) 01 90 00 00 - S on st ig e un be ba ut e G ru nd st üc ke 2 3. 15 2, 53 0, 00 0, 00 2 3. 15 2, 53 0, 00 0, 00 0, 00 0 ,0 0, 00 0, 00 2 3. 15 2, 53 2 3. 15 2, 53 10 0, 0 03 70 00 00 - W as se rb au lic he A nl ag en 2 .5 60 .7 30 ,3 7 8 .7 35 ,1 3 5 4. 63 4, 95 2 .6 05 .3 58 ,0 7 1 .4 61 .5 72 ,3 7 4 7. 29 8, 60 1 .4 62 .1 15 ,0 7 1 ,8 4 7. 84 1, 30 9 0. 52 7, 52 1 .1 43 .2 43 ,0 0 1 .0 99 .1 58 ,0 0 4 3, 9 06 31 00 00 - G ew in nu ng sa nl ag en 20 8. 45 8, 17 0, 00 0, 00 20 8. 45 8, 17 20 8. 45 6, 17 0, 00 20 8. 45 6, 17 0 ,0 0, 00 0, 00 2, 00 2, 00 0 ,0 06 32 00 00 - S pe ic he ra nl ag en 34 1. 92 8, 15 0, 00 0, 00 34 1. 92 8, 15 34 1. 67 5, 15 0, 00 34 1. 71 1, 15 0 ,0 3 6, 00 0, 00 2 17 ,0 0 2 53 ,0 0 0 ,1 06 33 00 00 - M es se in ric ht un ge n 2 .1 85 ,4 0 0, 00 0, 00 2 .1 85 ,4 0 2 .1 84 ,4 0 0, 00 2 .1 84 ,4 0 0 ,0 0, 00 0, 00 1, 00 1, 00 0 ,0 07 20 00 00 - B et rie bs - un d G es ch äf ts au ss ta ttu ng 3 2. 34 6, 09 1 .7 21 ,2 6 0, 00 3 4. 06 7, 35 1 6. 99 1, 09 0, 00 2 2. 26 3, 35 1 5, 5 5 .2 72 ,2 6 0, 00 1 1. 80 4, 00 1 5. 35 5, 00 3 4, 6 09 60 00 00 - A nl ag en im B au 3 6. 03 9, 91 17 9. 37 6, 11 7 7. 69 5, 00 4 7. 19 3, 50 0, 00 0, 00 0, 00 0 ,0 0, 00 -9 0. 52 7, 52 4 7. 19 3, 50 3 6. 03 9, 91 10 0, 0 11 13 00 00 - B et ei lig un ge n an Z w ec kv er bä nd en u nd so ns tig e A nt ei ls re ch te 15 6. 00 0, 00 0, 00 0, 00 15 6. 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0 ,0 0, 00 0, 00 15 6. 00 0, 00 15 6. 00 0, 00 10 0, 0 G es am t 3 .3 60 .8 40 ,6 2 18 9. 83 2, 50 13 2. 32 9, 95 3 .4 18 .3 43 ,1 7 2 .0 30 .8 79 ,1 8 5 3. 14 9, 56 4 7. 29 8, 60 4 0, 4 0, 00 2 .0 36 .7 30 ,1 4 1 .3 81 .6 13 ,0 3 1 ,6 1 .3 29 .9 61 ,4 4 1 - G em äß F or m bl at t 3 , 2 - U m bu ch un g vo n ei ne r A nl ag eg ru pp e in e in e an de re , 3 Z us ch re ib un ge n si nd in S pa lte 8 g es on de rt a uf zu fü hr en , 5 - S pa lte 6 ./ : S pa lte 1 0, 5 - ( S pa lte 8 * 1 00 ) : S pa lte 6 , 6 - ( S pa lte 1 1 * 10 0) : S pa lte 6 Le ge nd e: al le w äh ru ng sr el ev an te n B et rä ge in E U R 207 A nf an gs st an d A ns ch af fu ng s- u nd H er st el lu ng ko st en Z ug an g A bg an g E nd st an d A bs ch re ib un g / W er tb er ic ht ig un g A nf an gs st an d A bs ch re ib un ge n im W irt sc ha fts ja hr 3 ) an ge sa m m el te A b- sc hr ei bu ng en a uf di e in S pa lte 4 a us - ge w ie se ne n A bg än ge R es tb uc hw er te a m E nd e de s vo ra ng e- ga ng en en W irt sc ha fts ja hr es E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R 1 2 3 4 6 7 8 9 12 E in ge sc hr än kt a uf : A lle A nl ag en um m er n, n ur T yp en Z us ch us s un d B ei tr ag F ib u- B es ta nd sk on to H au sh al ts ja hr : 20 22 er st el lt vo n: 12 .0 4. 20 23 / 08 :5 5: 17 er st el lt am : er st el lt fü r: S ei te : 1 F ra u N ic o le G er h ar d t V e rm ö g e n s ü b e rs ic h t A n la g e n b u c h fü h ru n g 02 W as se rv er so rg u n g E U R 5 U m bu ch un ge n 2) R es tb uc hw er te a m E nd e de s W irt sc ha fts ja hr es 4 ) E U R 11 D ur ch - sc hn itt lic he r A bs ch re i- nu ng ss at z 5) 13 14 D ur ch - sc hn itt lic he r R es tb uc h- w er t 6) E nd st an d 10E U R K en nz ah le n v. H . v. H . P os te n de s A nl ag ev er m ög en s 1) 21 20 00 00 - S on de rp os te n au s B ei tr äg en u nd ä hn l. E nt ge lte n 11 9. 83 7, 68 6 .7 10 ,4 1 0, 00 12 6. 54 8, 09 6 8. 88 1, 00 0, 00 6 9. 09 5, 00 0 ,2 2 14 ,0 0 0, 00 5 7. 45 3, 09 5 0. 95 6, 68 4 5, 4 29 11 00 00 - P as si ve R ec hn un gs ab gr en zu ng ( R A P ) 3 8. 87 6, 00 0, 00 0, 00 3 8. 87 6, 00 2 4. 60 6, 00 0, 00 2 6. 19 2, 00 4 ,1 1 .5 86 ,0 0 0, 00 1 2. 68 4, 00 1 4. 27 0, 00 3 2, 6 G es am t 15 8. 71 3, 68 6 .7 10 ,4 1 0, 00 16 5. 42 4, 09 9 3. 48 7, 00 1 .8 00 ,0 0 0, 00 4 2, 4 0, 00 9 5. 28 7, 00 7 0. 13 7, 09 1 ,1 6 5. 22 6, 68 1 - G em äß F or m bl at t 3 , 2 - U m bu ch un g vo n ei ne r A nl ag eg ru pp e in e in e an de re , 3 Z us ch re ib un ge n si nd in S pa lte 8 g es on de rt a uf zu fü hr en , 5 - S pa lte 6 ./ : S pa lte 1 0, 5 - ( S pa lte 8 * 1 00 ) : S pa lte 6 , 6 - ( S pa lte 1 1 * 10 0) : S pa lte 6 Le ge nd e: al le w äh ru ng sr el ev an te n B et rä ge in E U R 208 G em ei nd e: 0 2 W as se rv er so rg un g G es am te rg eb ni sr ec hn un g m it Pl an ve rg le ic h 20 22 1 S ei te : 16 .0 5. 20 23 D at um : 06 :5 2: 27 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug E rt ra gs - un d A uf w an ds ar te n N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr 8 1 S te ue rn u nd ä hn lic he A bg ab en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 2 Z uw ei su ng en u nd Z uw en du ng en , U m la ge n 0, 00 + 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 3 A uf ge lö st e In ve st iti on sz uw en du ng en u nd - be itr äg e 2. 24 8, 00 + 1. 85 0, 00 1. 80 0, 00 -5 0, 00 0, 00 0, 00 50 ,0 0 0, 00 31 61 00 00 E rt rä ge a us d er A uf lö su ng v on S on de rp os te n au s Z uw en du ng en 66 2, 00 25 0, 00 21 4, 00 -3 6, 00 0, 00 0, 00 36 ,0 0 0, 00 31 62 00 00 E rt rä ge a us d er A uf lö su ng v on S on de rp os te n au s B ei tr äg en 1. 58 6, 00 1. 60 0, 00 1. 58 6, 00 -1 4, 00 0, 00 0, 00 14 ,0 0 0, 00 4 S on st ig e T ra ns fe re rt rä ge 0, 00 + 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 5 E nt ge lte fü r öf fe nt lic he L ei st un ge n un d E in ric ht un ge n 43 5. 26 1, 53 + 42 1. 00 0, 00 44 8. 29 6, 44 27 .2 96 ,4 4 0, 00 0, 00 -2 7. 29 6, 44 0, 00 33 21 31 00 E rlö se a us T rin kw as se ra bg ab e 33 7. 04 3, 45 36 0. 00 0, 00 35 1. 43 2, 79 -8 .5 67 ,2 1 0, 00 0, 00 8. 56 7, 21 0, 00 33 21 31 50 A br ec hn un g E rlö se a us T rin kw as se ra bg ab e 21 .9 79 ,5 7 0, 00 19 .5 37 ,6 6 19 .5 37 ,6 6 0, 00 0, 00 -1 9. 53 7, 66 0, 00 33 21 32 00 G ru nd ge bü hr en 74 .4 25 ,1 0 60 .0 00 ,0 0 75 .1 06 ,6 0 15 .1 06 ,6 0 0, 00 0, 00 -1 5. 10 6, 60 0, 00 33 21 33 00 B au w as se rz in se n 1. 81 3, 41 1. 00 0, 00 2. 21 9, 39 1. 21 9, 39 0, 00 0, 00 -1 .2 19 ,3 9 0, 00 6 S on st ig e pr iv at re ch tli ch e Le is tu ng se nt ge lte 6. 80 3, 47 + 0, 00 15 .1 18 ,9 4 15 .1 18 ,9 4 0, 00 0, 00 -1 5. 11 8, 94 0, 00 34 61 00 00 S on st ig e pr iv at re ch tli ch e Le is tu ng se nt ge lte H au sa ns ch lü ss e 6. 80 3, 47 0, 00 15 .1 18 ,9 4 15 .1 18 ,9 4 0, 00 0, 00 -1 5. 11 8, 94 0, 00 7 K os te ne rs ta ttu ng en u nd K os te nu m la ge n 0, 00 + 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 8 Z in se n un d äh nl ic he E rt rä ge 4. 72 4, 40 + 4. 20 0, 00 4. 26 6, 20 66 ,2 0 0, 00 0, 00 -6 6, 20 0, 00 36 10 00 00 Z in se rt rä ge v om B un d 16 ,0 0 0, 00 33 ,5 0 33 ,5 0 0, 00 0, 00 -3 3, 50 0, 00 36 10 10 00 Z in se in na hm en a us T rä ge rd ar le he n vo n ve rb un de ne n U nt er ne hm en 4. 70 8, 40 4. 20 0, 00 4. 23 2, 70 32 ,7 0 0, 00 0, 00 -3 2, 70 0, 00 9 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en u nd B es ta nd sv er än de ru ng en 0, 00 + 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 10 S on st ig e or de nt lic he E rt rä ge 0, 00 + 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 = 11 O rd en tli ch en E rt rä ge (S um m e au s N um m er n 1 bi s 10 ) 44 9. 03 7, 40 42 7. 05 0, 00 46 9. 48 1, 58 42 .4 31 ,5 8 0, 00 0, 00 -4 2. 43 1, 58 0, 00 12 P er so na la uf w en du ng en -3 5. 71 7, 50 - -4 3. 00 0, 00 -2 9. 95 2, 50 13 .0 47 ,5 0 0, 00 0, 00 -1 3. 04 7, 50 0, 00 40 12 00 00 B es ch äf tig te D ie ns ta uf w en du ng en -3 5. 71 7, 50 -4 3. 00 0, 00 -2 9. 95 2, 50 13 .0 47 ,5 0 0, 00 0, 00 -1 3. 04 7, 50 0, 00 13 V er so rg un gs au fw en du ng en 0, 00 - 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 14 A uf w en du ng en fü r S ac h- u nd D ie ns tle is tu ng en -1 23 .0 91 ,9 4 - -3 4. 10 0, 00 -1 18 .2 62 ,5 4 -8 4. 16 2, 54 0, 00 0, 00 84 .1 62 ,5 4 0, 00 42 11 00 00 U nt er ha ltu ng d er G ru nd st üc ke u nd b au lic he n A nl ag en -1 8. 98 7, 34 -4 .0 00 ,0 0 -6 .0 98 ,6 8 -2 .0 98 ,6 8 0, 00 0, 00 2. 09 8, 68 0, 00 42 12 00 00 U nt er ha ltu ng d es s on st ig en u nb ew eg lic he n V er m ög en s -8 2. 19 0, 00 -2 0. 00 0, 00 -1 08 .0 76 ,7 1 -8 8. 07 6, 71 0, 00 0, 00 88 .0 76 ,7 1 0, 00 209 G em ei nd e: 0 2 W as se rv er so rg un g G es am te rg eb ni sr ec hn un g m it Pl an ve rg le ic h 20 22 2 S ei te : 16 .0 5. 20 23 D at um : 06 :5 2: 27 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug E rt ra gs - un d A uf w an ds ar te n N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr 8 42 21 00 00 U nt er ha ltu ng d er M es se in ric ht un ge n -1 8. 82 4, 77 -4 .5 00 ,0 0 -3 .9 52 ,5 6 54 7, 44 0, 00 0, 00 -5 47 ,4 4 0, 00 42 21 10 00 S on st ig e A uf w en du ng en fü r G er ät e un d W er kz eu ge -1 .1 86 ,8 7 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 42 41 30 00 S tr om -, B el eu ch tu ng -, E ne rg ie -A uf w an d -7 34 ,3 7 -5 .0 00 ,0 0 1. 68 3, 27 6. 68 3, 27 0, 00 0, 00 -6 .6 83 ,2 7 0, 00 42 41 40 00 A uf w an d fü r ge bä ud eb ez og en e K os te n (V er si ch er un g, A bf al l, W as se r, G ru nd st eu er ) -8 43 ,4 9 -1 00 ,0 0 -9 20 ,9 3 -8 20 ,9 3 0, 00 0, 00 82 0, 93 0, 00 42 61 10 00 A us - un d W ei te rb ild un g -2 77 ,1 0 0, 00 -8 22 ,4 1 -8 22 ,4 1 0, 00 0, 00 82 2, 41 0, 00 42 91 00 00 S on st ig e sä ch lic he r Z w ec ka uf w an d -4 8, 00 -5 00 ,0 0 -7 4, 52 42 5, 48 0, 00 0, 00 -4 25 ,4 8 0, 00 15 A bs ch re ib un ge n -5 3. 12 8, 46 - -5 5. 00 0, 00 -5 3. 14 9, 56 1. 85 0, 44 0, 00 0, 00 -1 .8 50 ,4 4 0, 00 47 11 00 00 A bs ch re ib un ge n au f A bs ch re ib un ge n au f i m m at er ie lle V er m ög en sg eg en st än de -5 3. 12 8, 46 -5 5. 00 0, 00 -5 3. 14 9, 56 1. 85 0, 44 0, 00 0, 00 -1 .8 50 ,4 4 0, 00 16 Z in se n un d äh nl ic he A uf w en du ng en -1 5. 63 5, 19 - -2 0. 45 0, 00 -1 5. 10 7, 93 5. 34 2, 07 0, 00 0, 00 -5 .3 42 ,0 7 0, 00 45 10 00 00 Z in se n fü r K as se nk re di te -1 75 ,0 4 -1 .0 00 ,0 0 -6 57 ,3 7 34 2, 63 0, 00 0, 00 -3 42 ,6 3 0, 00 45 12 00 00 Z in sa uf w en du ng en a n G em ei nd en u nd G em ei nd ev er bä nd e -1 5. 46 0, 15 -1 4. 45 0, 00 -1 4. 45 0, 56 -0 ,5 6 0, 00 0, 00 0, 56 0, 00 45 17 00 00 Z in sa uf w en du ng en a n K re di tin st itu te 0, 00 -5 .0 00 ,0 0 0, 00 5. 00 0, 00 0, 00 0, 00 -5 .0 00 ,0 0 0, 00 17 T ra ns fe ra uf w en du ng en -2 18 .2 75 ,9 7 - -1 97 .0 00 ,0 0 -1 59 .8 12 ,7 4 37 .1 87 ,2 6 0, 00 0, 00 -3 7. 18 7, 26 0, 00 43 13 10 00 B et rie bs ko st en um la ge Z w ec kv er ba nd -1 60 .2 10 ,4 9 -1 40 .0 00 ,0 0 -1 01 .6 34 ,8 2 38 .3 65 ,1 8 0, 00 0, 00 -3 8. 36 5, 18 0, 00 43 13 20 00 A bs ch re ib un gs um la ge Z w ec kv er ba nd -4 0. 42 5, 64 -4 0. 00 0, 00 -4 6. 01 6, 04 -6 .0 16 ,0 4 0, 00 0, 00 6. 01 6, 04 0, 00 43 13 30 00 Z in su m la ge Z w ec kv er ba nd -1 7. 63 9, 84 -1 7. 00 0, 00 -1 2. 16 1, 88 4. 83 8, 12 0, 00 0, 00 -4 .8 38 ,1 2 0, 00 18 S on st ig e or de nt lic he A uf w en du ng en -7 5. 12 1, 50 - -7 7. 50 0, 00 -8 0. 35 6, 13 -2 .8 56 ,1 3 0, 00 0, 00 2. 85 6, 13 0, 00 44 21 00 00 A uf w en du ng en fü r eh re na m tli ch e un d so ns tig e T ät ig ke it 0, 00 0, 00 -1 .8 65 ,0 0 -1 .8 65 ,0 0 0, 00 0, 00 1. 86 5, 00 0, 00 44 31 10 00 A llg em ei ne G es ch äf ts au fw en du ng en -9 .4 09 ,1 7 -1 .5 00 ,0 0 -9 .3 37 ,3 7 -7 .8 37 ,3 7 0, 00 0, 00 7. 83 7, 37 0, 00 44 31 12 00 S on st ig e G es ch äf ts au fw en du ng en -1 .0 33 ,5 2 -1 3. 50 0, 00 -1 58 ,2 5 13 .3 41 ,7 5 0, 00 0, 00 -1 3. 34 1, 75 0, 00 44 31 30 00 B üc he r un d Z ei ts ch rif te n G es ch äf ts au fw en du ng en 0, 00 0, 00 -1 21 ,3 9 -1 21 ,3 9 0, 00 0, 00 12 1, 39 0, 00 44 31 41 00 P or to ko st en G es ch äf ts au fw en du ng en -2 .2 40 ,2 8 -1 .0 00 ,0 0 -1 .3 78 ,6 2 -3 78 ,6 2 0, 00 0, 00 37 8, 62 0, 00 44 41 00 00 S te ue rn , V er si ch er un ge n, S ch ad en sf äl le , S on de ra bg ab en -7 22 ,1 8 -1 .0 00 ,0 0 -7 17 ,6 6 28 2, 34 0, 00 0, 00 -2 82 ,3 4 0, 00 44 41 10 00 K ör pe rs ch af ts st eu er /S te ue rn a us E in ko m m en u nd E rt ra g 2. 56 9, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 44 52 00 00 E rs ta ttu ng en a n G em ei nd en u nd G em ei nd ev er bä nd e -4 4. 58 8, 93 -4 4. 50 0, 00 -4 5. 04 9, 32 -5 49 ,3 2 0, 00 0, 00 54 9, 32 0, 00 44 52 10 00 B es ch äf tig un gs en tg el t V er re ch nu ng B au ho f -1 9. 69 6, 42 -1 6. 00 0, 00 -2 1. 72 8, 52 -5 .7 28 ,5 2 0, 00 0, 00 5. 72 8, 52 0, 00 = 19 O rd en tli ch e A uf w en du ng en (S um m e au s N um m er n 12 b is 1 8) -5 20 .9 70 ,5 6 -4 27 .0 50 ,0 0 -4 56 .6 41 ,4 0 -2 9. 59 1, 40 0, 00 0, 00 29 .5 91 ,4 0 0, 00 210 G em ei nd e: 0 2 W as se rv er so rg un g G es am te rg eb ni sr ec hn un g m it Pl an ve rg le ic h 20 22 3 S ei te : 16 .0 5. 20 23 D at um : 06 :5 2: 27 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug E rt ra gs - un d A uf w an ds ar te n N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr 8 = 20 O rd en tli ch es E rg eb ni s (S al do a us N um m er n 11 u nd 1 9) -7 1. 93 3, 16 0, 00 12 .8 40 ,1 8 12 .8 40 ,1 8 0, 00 0, 00 -1 2. 84 0, 18 0, 00 21 A uß er or de nt lic he E rt rä ge 0, 00 + 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 22 A uß er or de nt lic he A uf w en du ng en 0, 00 - 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 = 23 So nd er er ge bn is (S al do a us N um m er n 21 u nd 2 2) 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 = 24 G es am te rg eb ni s (S um m e au s N um m er n 20 u nd 2 3) -7 1. 93 3, 16 0, 00 12 .8 40 ,1 8 12 .8 40 ,1 8 0, 00 0, 00 -1 2. 84 0, 18 0, 00 na ch ric ht lic h: B eh an dl un g vo n Ü be rs ch üs se n un d Fe hl be tr äg en ** * E nd e de r Li st e "G es am te rg eb ni sr ec hn un g m it P la nv er gl ei ch " ** * 211 G em ei nd e: 0 2 W as se rv er so rg un g G es am tfi na nz re ch nu ng m it Pl an ve rg le ic h 20 22 1 S ei te : 12 .0 4. 20 23 D at um : 08 :3 1: 43 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug E rt ra gs - un d A uf w an ds ar te n N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 1 S te ue rn , u nd ä hn lic he A bg ab en 0, 00 + 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 2 Z uw ei su ng en u nd Z uw en du ng en u nd a llg em ei ne U m la ge n 0, 00 + 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 3 S on st ig e T ra ns fe re in za hl un ge n 0, 00 + 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 4 E nt ge lte fü r öf fe nt lic he L ei st un ge n od er E in ric ht un ge n 49 0. 63 5, 08 + 42 1. 00 0, 00 44 9. 51 5, 54 28 .5 15 ,5 4 0, 00 0, 00 -2 8. 51 5, 54 0, 00 63 21 31 00 E rlö se a us T rin kw as se ra bg ab e 33 6. 96 1, 63 36 0. 00 0, 00 35 0. 53 0, 96 -9 .4 69 ,0 4 0, 00 0, 00 9. 46 9, 04 0, 00 63 21 31 50 A br ec hu ng E rlö se a us T rin kw as se ra bg ab e 77 .4 86 ,4 6 0, 00 21 .6 08 ,8 5 21 .6 08 ,8 5 0, 00 0, 00 -2 1. 60 8, 85 0, 00 63 21 32 00 G ru nd ge bü hr en 74 .4 25 ,1 0 60 .0 00 ,0 0 75 .1 06 ,6 0 15 .1 06 ,6 0 0, 00 0, 00 -1 5. 10 6, 60 0, 00 63 21 33 00 B au w as se rz in se n 1. 76 1, 89 1. 00 0, 00 2. 26 9, 13 1. 26 9, 13 0, 00 0, 00 -1 .2 69 ,1 3 0, 00 5 S on st ig e pr iv at re ch tli ch e Le is tu ng se nt ge lte 6. 45 4, 46 + 0, 00 15 .4 67 ,9 5 15 .4 67 ,9 5 0, 00 0, 00 -1 5. 46 7, 95 0, 00 64 61 00 00 E in za hl un ge n au s so ns tig en p riv at re ch tli ch en L ei st un gs en tg el te n 6. 45 4, 46 0, 00 15 .4 67 ,9 5 15 .4 67 ,9 5 0, 00 0, 00 -1 5. 46 7, 95 0, 00 6 K os te ne rs ta ttu ng en u nd K os te nu m la ge n 0, 00 + 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 7 Z in se n un d äh nl ic he E in za hl un ge n 4. 70 8, 40 + 4. 20 0, 00 4. 28 2, 20 82 ,2 0 0, 00 0, 00 -8 2, 20 0, 00 66 10 00 00 Z in se in za hl un ge n vo m B un d 0, 00 0, 00 49 ,5 0 49 ,5 0 0, 00 0, 00 -4 9, 50 0, 00 66 10 10 00 Z in se in na hm en a us T rä ge rd ar le he n vo n ve rb un de ne n U nt er ne hm en 4. 70 8, 40 4. 20 0, 00 4. 23 2, 70 32 ,7 0 0, 00 0, 00 -3 2, 70 0, 00 8 S on st ig e ha us ha lts w irk sa m e E in za hl un ge n 0, 00 + 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 = 9 Su m m e de r E in za hl un ge n au s la uf en de r V er w al tu ng st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 8, o hn e au ße ro rd en tli ch e za hl un gs w irk sa m e Er tr äg e au s Ve rm ög en sv er äu ße ru ng ) 50 1. 79 7, 94 42 5. 20 0, 00 46 9. 26 5, 69 44 .0 65 ,6 9 0, 00 0, 00 -4 4. 06 5, 69 0, 00 10 P er so na la us za hl un ge n -2 7. 41 0, 40 - -4 3. 00 0, 00 -3 3. 96 8, 56 9. 03 1, 44 0, 00 0, 00 -9 .0 31 ,4 4 0, 00 70 12 00 00 B es ch äf tig te D ie ns ta us za hl un ge n -2 7. 41 0, 40 -4 3. 00 0, 00 -3 3. 96 8, 56 9. 03 1, 44 0, 00 0, 00 -9 .0 31 ,4 4 0, 00 11 V er so rg un gs au sz ah lu ng en 0, 00 - 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r S ac h- u nd D ie ns tle is tu ng en -1 23 .6 22 ,4 4 - -3 4. 10 0, 00 -1 03 .3 67 ,2 6 -6 9. 26 7, 26 0, 00 0, 00 69 .2 67 ,2 6 0, 00 72 11 00 00 U nt er ha ltu ng d er G ru nd st üc ke u nd b au lic he n A nl ag en -1 4. 31 6, 86 -4 .0 00 ,0 0 -1 1. 16 9, 16 -7 .1 69 ,1 6 0, 00 0, 00 7. 16 9, 16 0, 00 72 12 00 00 U nt er ha ltu ng d es s on st ig en u nb ew eg lic he n V er m ög en s -8 1. 72 4, 49 -2 0. 00 0, 00 -9 3. 26 5, 49 -7 3. 26 5, 49 0, 00 0, 00 73 .2 65 ,4 9 0, 00 72 21 00 00 U nt er ha ltu ng d es b ew eg lic he n V er m ög en s -1 8. 82 4, 77 -4 .5 00 ,0 0 -3 .9 52 ,5 6 54 7, 44 0, 00 0, 00 -5 47 ,4 4 0, 00 72 21 10 00 S on st ig e A uf w en du ng en fü r G er ät e un d W er kz eu ge -1 .1 86 ,8 7 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 72 41 30 00 S tr om -, B el eu ch tu ng -, E ne rg ie -A uf w an d -6 .4 00 ,8 6 -5 .0 00 ,0 0 6. 75 7, 18 11 .7 57 ,1 8 0, 00 0, 00 -1 1. 75 7, 18 0, 00 72 41 40 00 A uf w an d fü r ge bä ud eb ez og en e K os te n (V er si ch er un g, A bf al l, W as se r, G ru nd st eu er ) -8 43 ,4 9 -1 00 ,0 0 -9 11 ,6 9 -8 11 ,6 9 0, 00 0, 00 81 1, 69 0, 00 212 G em ei nd e: 0 2 W as se rv er so rg un g G es am tfi na nz re ch nu ng m it Pl an ve rg le ic h 20 22 2 S ei te : 12 .0 4. 20 23 D at um : 08 :3 1: 43 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug E rt ra gs - un d A uf w an ds ar te n N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 72 61 10 00 A us - un d W ei te rb ild un g -2 77 ,1 0 0, 00 -8 00 ,7 0 -8 00 ,7 0 0, 00 0, 00 80 0, 70 0, 00 72 91 00 00 s on st ig er s äc hl ic he r Z w ec ka uf w an d -4 8, 00 -5 00 ,0 0 -2 4, 84 47 5, 16 0, 00 0, 00 -4 75 ,1 6 0, 00 13 Z in se n un d äh nl ic he A us za hl un ge n -1 6. 50 7, 72 - -2 0. 45 0, 00 -1 5. 10 7, 93 5. 34 2, 07 0, 00 0, 00 -5 .3 42 ,0 7 0, 00 75 10 00 00 Z in se n fü r K as se nk re di te -1 .0 47 ,5 7 -1 .0 00 ,0 0 -6 57 ,3 7 34 2, 63 0, 00 0, 00 -3 42 ,6 3 0, 00 75 12 00 00 Z in sa us za hl un ge n an G em ei nd en u nd G em ei nd ev er bä nd e -1 5. 46 0, 15 -1 4. 45 0, 00 -1 4. 45 0, 56 -0 ,5 6 0, 00 0, 00 0, 56 0, 00 75 17 00 00 Z in sa us za hl un ge n an K re di tin st itu te 0, 00 -5 .0 00 ,0 0 0, 00 5. 00 0, 00 0, 00 0, 00 -5 .0 00 ,0 0 0, 00 14 T ra ns fe ra us za hl un ge n (o hn e In ve st iti on sz us ch üs se ) -2 18 .2 75 ,9 7 - -1 97 .0 00 ,0 0 -1 59 .8 12 ,7 4 37 .1 87 ,2 6 0, 00 0, 00 -3 7. 18 7, 26 0, 00 73 13 10 00 B et rie bs ko st en um la ge Z w ec kv er ba nd -1 60 .2 10 ,4 9 -1 40 .0 00 ,0 0 -1 01 .6 34 ,8 2 38 .3 65 ,1 8 0, 00 0, 00 -3 8. 36 5, 18 0, 00 73 13 20 00 A bs ch re ib un gs um la ge Z w ec kv er ba nd -4 0. 42 5, 64 -4 0. 00 0, 00 -4 6. 01 6, 04 -6 .0 16 ,0 4 0, 00 0, 00 6. 01 6, 04 0, 00 73 13 30 00 Z in su m la ge Z w ec kv er ba nd -1 7. 63 9, 84 -1 7. 00 0, 00 -1 2. 16 1, 88 4. 83 8, 12 0, 00 0, 00 -4 .8 38 ,1 2 0, 00 15 S on st ig e ha us ha lts w irk sa m e A us za hl un ge n -8 3. 80 2, 79 - -7 7. 50 0, 00 -7 5. 44 1, 85 2. 05 8, 15 0, 00 0, 00 -2 .0 58 ,1 5 0, 00 74 31 10 00 A llg em ei ne G es ch äf ts au fw en du ng en -1 0. 28 0, 30 -1 .5 00 ,0 0 -9 .6 43 ,4 7 -8 .1 43 ,4 7 0, 00 0, 00 8. 14 3, 47 0, 00 74 31 12 00 S on st ig e G es ch äf ts au fw en du ng en -1 .0 33 ,5 2 -1 3. 50 0, 00 -1 58 ,2 5 13 .3 41 ,7 5 0, 00 0, 00 -1 3. 34 1, 75 0, 00 74 31 30 00 B üc he r un d Z ei ts ch rif te n G es ch äf ts au fw en du ng en 0, 00 0, 00 -1 21 ,3 9 -1 21 ,3 9 0, 00 0, 00 12 1, 39 0, 00 74 31 41 00 P or to ko st en G es ch äf ts au fw en du ng en -2 .3 64 ,7 4 -1 .0 00 ,0 0 -1 .3 35 ,8 2 -3 35 ,8 2 0, 00 0, 00 33 5, 82 0, 00 74 41 00 00 S te ue rn , V er si ch er un ge n, S ch ad en sf äl le -7 22 ,1 7 -1 .0 00 ,0 0 -7 22 ,1 8 27 7, 82 0, 00 0, 00 -2 77 ,8 2 0, 00 74 41 10 00 K ör pe rs ch af ts st eu er /S te ue rn a us E in ko m m en u nd E rt ra g -2 .5 69 ,9 8 0, 00 1. 28 5, 00 1. 28 5, 00 0, 00 0, 00 -1 .2 85 ,0 0 0, 00 74 52 00 00 E rs ta ttu ng en a n G em ei nd en u nd G em ei nd ev er bä nd e -6 6. 83 2, 08 -6 0. 50 0, 00 -6 4. 74 5, 74 -4 .2 45 ,7 4 0, 00 0, 00 4. 24 5, 74 0, 00 = 16 Su m m e de r A us za hl un ge n au s la uf en de r V er w al tu ng st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 10 b is 1 5) -4 69 .6 19 ,3 2 -3 72 .0 50 ,0 0 -3 87 .6 98 ,3 4 -1 5. 64 8, 34 0, 00 0, 00 15 .6 48 ,3 4 0, 00 = 17 Za hl un gs m itt el üb er sc hu ss /-b ed ar f d es E rg eb ni sh au sh al te s (S al do a us N um m er n 9 un d 16 ) 32 .1 78 ,6 2 53 .1 50 ,0 0 81 .5 67 ,3 5 28 .4 17 ,3 5 0, 00 0, 00 -2 8. 41 7, 35 0, 00 18 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0, 00 + 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 19 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 10 .4 07 ,1 6 + 25 .0 00 ,0 0 5. 18 5, 42 -1 9. 81 4, 58 0, 00 0, 00 19 .8 14 ,5 8 0, 00 68 71 00 00 E in za hl un ge n au s de r A bw ic kl un g vo n B au m aß na hm en 54 7, 50 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 68 71 33 70 E in za hl un ge n fü r W as se rb au lic he A nl ag en 0, 00 0, 00 4. 06 9, 80 4. 06 9, 80 0, 00 0, 00 -4 .0 69 ,8 0 0, 00 68 91 00 00 B ei tr äg e un d äh nl ic he E nt ge lte 9. 85 9, 66 25 .0 00 ,0 0 1. 11 5, 62 -2 3. 88 4, 38 0, 00 0, 00 23 .8 84 ,3 8 0, 00 20 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0, 00 + 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 21 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 10 .5 71 ,2 4 + 0, 00 10 .5 71 ,2 4 10 .5 71 ,2 4 0, 00 0, 00 -1 0. 57 1, 24 0, 00 213 G em ei nd e: 0 2 W as se rv er so rg un g G es am tfi na nz re ch nu ng m it Pl an ve rg le ic h 20 22 3 S ei te : 12 .0 4. 20 23 D at um : 08 :3 1: 43 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug E rt ra gs - un d A uf w an ds ar te n N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 68 85 20 00 R üc kf lü ss e vo n A us le ih un ge n an v er bu nd en e U nt er ne hm en , B et ei lig un ge n un d S on de rv er m ög en ( m eh r al s 1 Ja hr ) 10 .5 71 ,2 4 0, 00 10 .5 71 ,2 4 10 .5 71 ,2 4 0, 00 0, 00 -1 0. 57 1, 24 0, 00 22 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 + 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 = 23 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m es a us N um m er n 18 b is 2 2) 20 .9 78 ,4 0 25 .0 00 ,0 0 15 .7 56 ,6 6 -9 .2 43 ,3 4 0, 00 0, 00 9. 24 3, 34 0, 00 24 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0, 00 - 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 25 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 33 9, 12 - -6 20 .0 00 ,0 0 -1 07 .1 49 ,6 9 51 2. 85 0, 31 0, 00 0, 00 -5 12 .8 50 ,3 1 0, 00 78 70 00 00 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en -8 .7 96 ,4 2 0, 00 -1 01 .6 81 ,1 1 -1 01 .6 81 ,1 1 0, 00 0, 00 10 1. 68 1, 11 0, 00 78 73 37 00 A us za hl un ge n fü r W as se rb au lic he A nl ag en 9. 13 5, 54 -6 20 .0 00 ,0 0 -5 .4 68 ,5 8 61 4. 53 1, 42 0, 00 0, 00 -6 14 .5 31 ,4 2 0, 00 26 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0, 00 - -5 7. 00 0, 00 -1 .7 21 ,2 6 55 .2 78 ,7 4 0, 00 0, 00 -5 5. 27 8, 74 0, 00 78 31 26 30 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n te ch ni sc he A nl ag en 0, 00 -5 2. 00 0, 00 0, 00 52 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 -5 2. 00 0, 00 0, 00 78 31 27 20 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n B et rie bs - un d G es ch äf ts au ss ta ttu ng 0, 00 -5 .0 00 ,0 0 -1 .7 21 ,2 6 3. 27 8, 74 0, 00 0, 00 -3 .2 78 ,7 4 0, 00 27 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0, 00 - 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 28 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de rm aß na hm en 0, 00 - 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 29 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0, 00 - 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 = 30 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 24 b is 2 9) 33 9, 12 -6 77 .0 00 ,0 0 -1 08 .8 70 ,9 5 56 8. 12 9, 05 0, 00 0, 00 -5 68 .1 29 ,0 5 0, 00 = 31 Fi na nz ie ru ng sm itt el üb er sc hu ss /-b ed ra f a us In ve st iti on st ät ig ke it (S al do a us N um m er n 23 u nd 3 0) 21 .3 17 ,5 2 -6 52 .0 00 ,0 0 -9 3. 11 4, 29 55 8. 88 5, 71 0, 00 0, 00 -5 58 .8 85 ,7 1 0, 00 = 32 Fi na nz ie ru ng sm itt el üb er sc hu ss /-b ed ar f ( Sa ld o au s N um m er n 17 u nd 3 1) 53 .4 96 ,1 4 -5 98 .8 50 ,0 0 -1 1. 54 6, 94 58 7. 30 3, 06 0, 00 0, 00 -5 87 .3 03 ,0 6 0, 00 33 E in za hl un ge n au s de r A uf na hm e vo n K re di te n un d w irt sc ha ftl ic h ve rg le ic hb ar en V or gä ng en fü r In ve st iti on en 0, 00 + 55 0. 00 0, 00 0, 00 -5 50 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 55 0. 00 0, 00 0, 00 69 27 30 00 K re di ta uf na hm en fü r In ve st iti on en b ei K re di tin st itu te n (L au fz ei t m eh r al s 5 Ja hr e) E ur ow äh ru ng 0, 00 55 0. 00 0, 00 0, 00 -5 50 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 55 0. 00 0, 00 0, 00 34 A us za hl un ge n fü r di e T ilg un g vo n K re di te n un d w irt sc ha ftl ic h ve rg le ic hb ar en V or gä ng en fü r In ve st iti on en -5 3. 05 0, 00 - -8 0. 85 0, 00 -5 0. 85 0, 00 30 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 -3 0. 00 0, 00 0, 00 79 22 30 00 T ilg un g vo n K re di te n fü r In ve st iti on en b ei G em ei nd en u nd G em ei nd ev er bä nd e (L au fz ei t m eh r al s 5 Ja hr e) -5 3. 05 0, 00 -5 0. 85 0, 00 -5 0. 85 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 79 27 30 00 T ilg un g vo n K re di te n fü r In ve st iti on en b ei K re di tin st itu te n (L au fz ei t m eh r al s 5 Ja hr e) E ur ow äh ru ng 0, 00 -3 0. 00 0, 00 0, 00 30 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 -3 0. 00 0, 00 0, 00 = 35 Fi na nz ie ru ng sm itt el üb er sc hu ss /-b ed ar f a us F in an zi er un gs tä tig ke it (S al do a us N um m er n 33 u nd 3 4) -5 3. 05 0, 00 46 9. 15 0, 00 -5 0. 85 0, 00 -5 20 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 52 0. 00 0, 00 0, 00 = 36 Ä nd er un g de s Fi na nz m itt el be st an ds z um E nd e de s H au sh al ts ja hr es (S al do a us N um m er n 32 u nd 3 5) 44 6, 14 -1 29 .7 00 ,0 0 -6 2. 39 6, 94 67 .3 03 ,0 6 0, 00 0, 00 -6 7. 30 3, 06 0, 00 37 H au sh al ts w irk sa m e E in za hl un ge n (u .a . d ur ch la uf en de F in an zm itt el , R üc kz ah lu ng en v on a ng el eg te n K as se nm itt el n, A uf na hm e vo n K as se nk re di te n) 56 .1 56 ,8 9 + - - - - - 95 .7 49 ,1 1 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 67 97 00 00 E in za hl un ge n au s U m sa tz st eu er - V ar ia bl er P ro ze nt sa tz -2 5. 13 3, 94 - - - - - 33 .1 39 ,7 2 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 214 G em ei nd e: 0 2 W as se rv er so rg un g G es am tfi na nz re ch nu ng m it Pl an ve rg le ic h 20 22 4 S ei te : 12 .0 4. 20 23 D at um : 08 :3 1: 43 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug E rt ra gs - un d A uf w an ds ar te n N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 67 97 80 00 E in za hl un ge n au s U m sa tz st eu er ( A br ec hn un g) 34 .8 54 ,3 0 - - - - - 0, 00 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 67 98 80 00 E in za hl un ge n au s de r E rs ta ttu ng v on V or st eu er n (A br ec hn un g) 46 .4 36 ,5 3 - - - - - 62 .6 09 ,3 9 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 38 H au sh al ts w irk sa m e A us za hl un ge n (u .a . d ur ch la uf en de F in an zm itt el , R üc kz ah lu ng en v on a ng el eg te n K as se nm itt el n, A uf na hm e vo n K as se nk re di te n) -7 7. 18 2, 01 - - - - - - -9 6. 38 7, 18 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 77 97 00 00 A us za hl un ge n au s V or st eu er - V ar ia bl er P ro ze nt sa tz -4 4. 77 3, 91 - - - - - -1 0. 05 0, 98 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 77 97 80 00 A us za hl un ge n au s V or st eu er ( A br ec hn un g) -2 .4 91 ,2 5 - - - - - -4 6. 94 8, 62 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 77 98 80 00 U m sa tz st eu er Z ah lla st ( A br ec hn un g) -2 9. 91 6, 85 - - - - - -3 9. 38 7, 58 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - = 39 Ü be rs ch us s/ B ed ar f a us h au sh al ts w irk sa m en E in za hl un ge n un d A us za hl un ge n (S al do a us N um m er n 37 u nd 38 ) -2 1. 02 5, 12 - - - - - -6 38 ,0 7 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 40 A nf an gs be st an d an Z ah lu ng sm itt el 26 7. 46 0, 44 = - - - - - 24 6. 88 1, 46 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 17 11 50 00 V er re ch nu ng sk on to E in he its ka ss e 26 7. 46 0, 44 - - - - - 24 6. 88 1, 46 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - < D iv er se > 0, 00 - - - - - 0, 00 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 41 V er än de ru ng d es B es ta nd s an Z ah lu ng sm itt el ( S um m e au s N um m er n 36 u nd 3 9) -2 0. 57 8, 98 = - - - - - -6 3. 03 5, 01 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - = 42 En db es ta nd a n Za hl un gs m itt el n am E nd e de s H au sh al ts ja hr es ( Sa ld o au s N um m er n 40 u nd 4 1) 24 6. 88 1, 46 - - - - - 18 3. 84 6, 45 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - na ch ric ht lic h: 43 de n vo ra us si ch tli ch en B es ta nd a n in ne re n D ar le he n zu m J ah re se nd e - - - - - - - - - - 0, 00 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - ** * E nd e de r Li st e "G es am tfi na nz re ch nu ng m it P la nv er gl ei ch " ** * 215 Entwicklung der Liquidität zum Jahresabschluss 2022 - EB Wasserversorgung EUR EUR 1 2 1 Zahlungsmittelbestand zum Jahresbeginn 2) 267.460,44 € 246.881,46 € 2 +/- Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf der Erfolgsrechnung (§ 10 i. V. m. Anlage 12 Nr. 17 EigBVO-Doppik) 32.178,62 € 81.567,35 € 3 +/- Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (§ 10 i. V. m. Anlage 12 Nr. 31 EigBVO-Doppik) 21.317,52 € 93.114,29 €- 4 +/- Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (§ 10 i. V. m. Anlage 12 Nr. 35 EigBVO-Doppik) 53.050,00 €- 50.850,00 €- 5 +/- Überschuss oder Bedarf aus wirtschaftsplanunwirksamen Einzahlungen und Auszahlungen (§ 10 i. V. m. Anlage 12 Nr. 39 EigBVO-Doppik) 21.025,12 €- 638,07 €- 6 = Endbestand an Zahlungsmitteln am Jahresende (§ 10 i. V. m. Anlage 12 Nr. 42 EigBVO-Doppik) 246.881,46 € 183.846,45 € 7a + Sonstige Einlagen aus Kassenmitteln zum Jahresende - € - € 7b + Investmentzertifikate, Kapitalmarktpapiere, Geldmarktpapiere und sonstige Wertpapiere - € - € 7c + Forderungen aus Liquiditätsbeziehungen zum Kernhaushalt, zu verbundenen Unternehmen, Beteiligungen, selbständigen Kommunalanstalten und anderen Eigenbetrieben der Gemeinde 246.881,46 € 183.846,45 € 8a - Zahlungsmittelbestand zum Jahresbeginn 3) - € - € 8b - Verbindlichkeiten aus Liquiditätsbeziehungen zum Kernhaushalt, zu verbundenen Unternehmen, Beteiligungen, selbständigen Kommunalanstalten und anderen Eigenbetrieben der Gemeinde - € - € 9 = liquide Eigenmittel zum Jahresende 246.881,46 € 183.846,45 € 10 - Auszahlungen aufgrund von übertragenen Mitteln für einzelne Vorhaben der Vorvorjahre (§ 2 Absatz 4 EigBVO-Doppik) - € - € 11 + nicht in Anspruch genommene Kreditermächtigungen (auch aus Vorjahren) für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen 4) - € - € 12 + Einzahlungen aufgrund von übertragenen Mitteln für einzelne Vorhaben der Vorvorjahre (§ 2 Absatz 4 EigBVO-Doppik) 13 = bereinigte liquide Eigenmittel zum Jahresende 14 - für sonstige bestimmte Zwecke - Gebührenausgleichsrückstellung - keine Gewinnerzielungsabsicht 5) 15 = bereinigte liquide Eigenmittel zum Jahresende ohne gebundene Mittel 246.881,46 € 183.846,45 € 1) Die Zeile 14 (Gesammtsumme der gebundenen Mittel) kann bedarfsgerecht unterteilt werden 2) 3) 4) 5) Nr. Liquiditätsrechnung Vorjahr Rechnungs- jahr Einzahlungs- und Auszahlungsarten 1) Aus der Liquiditätsrechnung (§ 10 i. V. m. Anlage 12 Nr. EigBVO-Doppik) Die Aufnahme von Kassenkrediten führt zu einer Veränderung des Zahlungsmittelbestands. Kassenkredite sind nur zur kurzfristigen Liquiditätsüberbrückung erlaubt und müssen zeitnah zurückbezahlt werden, daher soll der Wert an Kassenkrediten hier zu berücksichtigen. Die Kreditermächtigung eines Wirtschaftsjahres gilt weiter, bis der Beschluss über den Wirtschaftsplan für das übernächste Hierunter können z.B. auch Rückstellungen fallen. 216 b is z u 1 Ja h r 2 ) ü b e r 1 b is 5 J a h re 3 ) m e h r a ls 5 Ja h re 4 ) 1 2 3 4 5 6 7 1 .1 A n le ih e n 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 1 .2 V e rb in d li c h k e it e n a u s K re d it e n f ü r I n v e s ti ti o n e n 1 .0 1 6 .2 3 7 ,5 0 9 6 5 .3 8 7 ,5 0 5 0 .8 5 0 ,0 0 2 5 4 .2 5 0 ,0 0 6 6 0 .2 8 7 ,5 0 -5 0 .8 5 0 ,0 0 1 .2 .1 B u n d 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 1 .2 .2 L a n d 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 1 .2 .3 G e m e in d e B a in d t 1 .0 1 6 .2 3 7 ,5 0 9 6 5 .3 8 7 ,5 0 5 0 .8 5 0 ,0 0 2 5 4 .2 5 0 ,0 0 6 6 0 .2 8 7 ,5 0 0 ,0 0 1 .2 .4 Z w e c k v e rb ä n d e u n d d e rg le ic h e n 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 1 .2 .5 K re d it in s ti tu te 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 1 .2 .6 s o n s ti g e B e re ic h e 6 ) 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 1 .3 K a s s e n k re d it e 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 1 .4 . V e rb in d li c h k . a u s k re d it ä h n li c h e n R e c h ts g e s c h ä ft e n 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 1 . G e s a m ts c h u ld e n E B W a s s e rv e rs o rg u n g 1 .0 1 6 .2 3 7 ,5 0 9 6 5 .3 8 7 ,5 0 5 0 .8 5 0 ,0 0 2 5 4 .2 5 0 ,0 0 6 6 0 .2 8 7 ,5 0 -5 0 .8 5 0 ,0 0 1 ) e n ts p ri ch t S ta n d z u m 3 1 .1 2 . d e s V o rj a h re s 2 ) T ilg u n g sr a te n im 1 . F o lg e ja h r 3 ) T ilg u n g sr a te n im 2 . b is 5 . F o lg e ja h r 4 ) T ilg u n g sr a te n a b d e m 6 . F o lg e ja h r 5 ) S p a lte 3 m in u s S p a lte 2 A n m e rk u n g : D ie Ü b e rs ic h t ka n n d u rc h E in b e zu g w e ite re r V e rb in d lic h ke ite n a u sg e b a u t w e rd e n . 6 ) e n ts p ri ch t d e n B e re ic h e n " G e se tz lic h e S o zi a lv e rs ic h e ru n g ", " V e rb u n d e n e U n te rn e h m e n , B e te ili g u n g e n u n d S o n d e rv e rm ö g e n ", " S o n st ig e ö ff e n tli ch e S o n d e rr e ch n u n g e n ", " S o n st ig e r in lä n d is ch e r B e re ic h " u n d " S o n st ig e r a u sl ä n d is ch e r B e re ic h " n a ch d e r B e re ic h sa b g re n zu n g B 7 ) e in sc h l. S o n d e rr e ch n u n g e n n a ch § 5 9 G e m H V O 8 ) n ic h t ve rb in d lic h f ü r G e m e in d e n , d ie f ü r d a s Ja h r e in e n G e sa m ta b sc h lu ss a u fs te lle n S c h u ld e n ü b e rs ic h t E B W a s s v e rs o rg u n g A rt d e r S ch u ld e n a m 0 1 .0 1 .2 0 2 2 z u m 3 1 .1 2 .2 0 2 2 d a v o n T ilg u n g sz a h lu n g e n m it e in e m Z a h lu n g sz ie l M e h r (+ ) w e n ig e r( -) 5 ) E U R 217 D a rl e h e n s g e b e r D a rl e h e n s n u m m e r U rs p ru n g s b e tr a g S ta n d Z u g a n g T ilg u n g S ta n d Z in s e n 2 0 2 2 Z in s s a tz B e m e rk u n g e n 0 1 .0 1 .2 0 2 2 3 1 .1 2 .2 0 2 2 ** € € € € € € % X X X 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 X X X 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 ** D e r E ig e n b e tr ie b W a s s e rv e rs o rg u n g v e rf ü g t d e rz e it ü b e r k e in e e x te rn e D a rl e h e n . D a rl e h e n s g e b e r S ta n d Z u g a n g T ilg u n g S ta n d Z in s e n 2 0 2 2 Z in s s a tz B e m e rk u n g e n 0 1 .0 1 .2 0 2 2 3 1 .1 2 .2 0 2 2 P a s s iv k o n to G K Z 2 Z in s a n p a s s u n g € € € € € % G e m e in d e (0 1 .0 1 .2 0 0 7 ) 5 7 .0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 2 4 .0 0 0 ,0 0 3 3 .0 0 0 ,0 0 1 .2 0 0 ,0 0 2 ,5 0 (6 1 2 0 .2 3 1 2 3 1 ) 3 0 .0 9 .2 0 2 3 G e m e in d e (0 1 .1 0 .2 0 1 2 ) 5 3 .3 5 0 ,0 0 0 ,0 0 1 .8 0 0 ,0 0 5 1 .5 5 0 ,0 0 1 .3 1 6 ,8 8 2 ,5 0 (6 1 2 0 .2 3 1 2 3 3 ) 3 0 .0 9 .2 0 2 3 G e m e in d e (0 1 .1 0 .2 0 1 4 ) 1 2 2 .4 5 0 ,0 0 0 ,0 0 3 .8 0 0 ,0 0 1 1 8 .6 5 0 ,0 0 2 .6 6 2 ,5 6 2 ,5 0 (6 1 2 0 .2 3 1 2 3 4 ) 3 0 .0 9 .2 0 2 3 G e m e in d e (0 1 .1 0 .2 0 1 5 ) 1 6 8 .7 5 0 ,0 0 0 ,0 0 5 .0 0 0 ,0 0 1 6 3 .7 5 0 ,0 0 2 .5 0 3 ,1 3 1 ,5 0 (6 1 2 0 .2 3 1 2 3 5 ) 3 0 .0 9 .2 0 2 3 G e m e in d e (0 1 .1 0 .2 0 1 8 ) 1 3 7 .8 1 2 ,5 0 0 ,0 0 3 .7 5 0 ,0 0 1 3 4 .0 6 2 ,5 0 2 .0 4 6 ,1 0 1 ,5 0 (6 1 2 0 .2 3 1 2 3 6 ) 3 0 .0 9 .2 0 2 3 G e m e in d e (0 1 .1 0 .2 0 1 9 ) 2 8 3 .1 2 5 ,0 0 0 ,0 0 7 .5 0 0 ,0 0 2 7 5 .6 2 5 ,0 0 2 .8 0 3 ,1 3 1 ,0 0 (6 1 2 0 .2 3 1 2 3 7 ) 3 0 .0 9 .2 0 2 4 G e m e in d e (0 1 .1 0 .2 0 2 0 ) 1 9 3 .7 5 0 ,0 0 0 ,0 0 5 .0 0 0 ,0 0 1 8 8 .7 5 0 ,0 0 1 .9 1 8 ,7 6 1 ,0 0 (6 1 2 0 .2 3 1 2 3 8 ) 0 1 .1 0 .2 0 2 4 1 .0 1 6 .2 3 7 ,5 0 0 ,0 0 5 0 .8 5 0 ,0 0 9 6 5 .3 8 7 ,5 0 1 4 .4 5 0 ,5 6 1 5 0 .0 0 0 ,0 0 7 0 .0 0 0 ,0 0 4 1 6 .7 5 0 ,0 0 2 0 0 .0 0 0 ,0 0 Ü b e rs ic h t ü b e r d ie E n tw ic k lu n g d e r F re m d d a rl e h e n i m W ir ts c h a ft s ja h r 2 0 2 2 ( 0 1 .0 1 .- 3 1 .1 2 .) i m E B W a s s e rv e rs o rg u n g Ü b e rs ic h t ü b e r d ie E n tw ic k lu n g d e r T rä g e rd a rl e h e n v o n d e r G e m e in d e B a in d t im W ir ts c h a ft s ja h r 2 0 2 2 ( 0 1 .0 1 .- 3 1 .1 2 .) i m E B W a s s e rv e rs o rg u n g € U rs p ru n g s b e tr a g S o n d e rt ilg u n g 2 0 1 0 3 0 0 .0 0 0 ,0 0 1 5 0 .0 0 0 ,0 0 2 0 0 .0 0 0 ,0 0 218 Z u fü h ru n g e n A u fl ö s u n g (G ru n d e n tf a ll e n ) b is z u 1 J a h r 1 b is 5 J a h re m e h r a ls 5 J a h re 3 1 .1 2 .2 0 2 1 3 1 .1 2 .2 0 2 2 E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R - 1 0 R ü c k s te llu n g e n f ü r A lt e rs te ilz e it a rb e it 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 5 0 R ü c k s te ll u n g f ü r G P A F in a n z P rü fu n g 2 0 2 0 - 2 0 2 1 s o w ie B a u a m ts p rü fu n g 2 0 1 6 -2 0 2 1 8 .5 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 8 .5 0 0 ,0 0 0 ,0 0 1 0 .0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 5 0 R ü c k s te ll u n g e n f ü r G P A 2 0 2 1 F in a n z - u n d B a u a m ts ü b e rp rü fu n g 2 8 9 1 0 ,0 0 0 ,0 0 3 .0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 3 .0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 1 .5 0 0 ,0 0 0 ,0 0 5 1 R ü c k s te ll u n g J a h re s a b s c h lu s s 3 .5 0 0 ,0 0 0 ,0 0 3 .5 0 0 ,0 0 3 .5 0 0 ,0 0 3 .5 0 0 ,0 0 3 .5 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 5 1 R ü c k s te ll u n g A b re c h n u n g Z w e c k v e rb a n d W a s s e rv e rs o rg u n g 3 .0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 3 .0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 5 1 R ü c k s te ll u n g K ö rp e rs c h a ft s s te u e r 2 8 9 2 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 5 1 R ü c k s te ll u n g 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 1 5 .0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 6 .5 0 0 ,0 0 6 .5 0 0 ,0 0 1 5 .0 0 0 ,0 0 3 .5 0 0 ,0 0 1 1 .5 0 0 ,0 0 0 ,0 0 d a v o n m it e in e r R e s tl a u fz e it v o n 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 G e s a m t- b e tr a g a m E n d e d e s H a u s h a lt s - ja h re s - V e rä n d e ru n g e n i m H a u s h a lt s ja h r 0 ,0 0 0 ,0 0 1 . P e n s io n s rü c k s te ll u n g e n /A lt e rs te il z e it A rt d e r R ü c k s te ll u n g e n i n d e r W a s s e rv e rs o rg u n g - B il a n z k o n te n 2 8 9 1 u n d 2 8 9 2 G e s a m t- b e tr a g a m E n d e d e s V o rj a h re s U m b u c h u n g e n E U R In a n s p ru c h - n a h m e E U R K e in e ig e n e s P e rs o n a l 3 . R ü c k s t. f ü r a u s g le ic h s p fl ic h ti g e G e b ü h re n 2 . R ü c k s te ll . fü r D e p o n ie n u . A lt la s te n 0 ,0 0 3 . I n s ta n d h a lt u n g s rü c k s te ll u n g e n s .u . 0 ,0 0 0 ,0 0 5 . S o n s t. R ü c k s te ll . n a c h § 4 1 G e m H V O 4 . R ü c k s t- f ü r d ro h e n d e V e rp fl ic h tu n g e n a u s B ü rg s c h a ft e n o d e r S c h a d e n s fä ll e n 5 . S u m m e a ll e r R ü c k s te ll u n g e n 0 ,0 0 0 ,0 0 219 2 0 1 2 b is 2 0 2 2 2 0 1 2 2 0 1 3 2 0 1 4 2 0 1 5 2 0 1 6 2 0 1 7 2 0 1 8 2 0 1 9 2 0 2 0 2 0 2 1 2 0 2 2 € € € € € € € € € € € 2 6 7 .1 8 4 3 5 8 .3 5 8 3 2 6 .7 4 7 3 4 5 .3 4 7 3 0 7 .4 8 5 3 6 3 .0 7 5 4 0 6 .2 7 0 3 8 3 .2 7 4 4 2 3 .7 2 2 5 2 0 .9 7 1 4 5 6 .6 4 1 + 5 .8 8 2 -5 .8 8 2 0 0 2 .0 3 4 -1 .5 1 4 0 0 0 0 0 2 7 3 .0 6 6 3 5 2 .4 7 6 3 2 6 .7 4 7 3 4 5 .3 4 7 3 0 9 .5 1 9 3 6 1 .5 6 1 4 0 6 .2 7 0 3 8 3 .2 7 4 4 2 3 .7 2 2 5 2 0 .9 7 1 4 5 6 .6 4 1 ./ . 6 3 .2 9 2 6 3 .7 9 5 6 1 .7 6 1 6 0 .4 6 8 5 7 .2 8 6 5 8 .0 4 0 8 4 .1 4 7 7 0 .1 6 2 8 3 .0 1 4 9 0 .0 1 4 9 8 .5 1 1 2 0 9 .7 7 3 2 8 8 .6 8 1 2 6 4 .9 8 5 2 8 4 .8 7 9 2 5 2 .2 3 4 3 0 3 .5 2 1 3 2 2 .1 2 4 3 1 3 .1 1 3 3 4 0 .7 0 7 4 3 0 .9 5 6 3 5 8 .1 3 0 2 5 9 .4 1 5 2 3 2 .5 8 1 2 6 6 .6 4 8 2 8 6 .4 1 2 2 8 9 .0 7 0 2 9 5 .4 7 2 3 2 5 .8 2 8 3 1 5 .8 6 2 3 5 9 .3 7 9 3 5 9 .0 2 3 3 7 0 .9 7 0 4 9 .6 4 2 -5 6 .1 0 0 1 .6 6 3 1 .5 3 3 3 6 .8 3 6 -8 .0 4 9 3 .7 0 5 2 .7 4 9 1 8 .6 7 2 -7 1 .9 3 3 1 2 .8 4 0 2 0 1 .0 9 7 m ³ 2 0 5 .8 2 4 m ³ 2 0 6 .7 0 4 m ³ 2 2 2 .0 2 5 m ³ 2 2 4 .0 8 5 m ³ 2 2 9 .0 4 8 m ³ 2 4 1 .3 5 4 m ³ 2 3 3 .9 7 2 m ³ 2 4 7 .8 4 8 m ³ 2 4 4 .2 3 3 m ³ 2 4 2 .4 6 5 m ³ 1 ,0 4 3 1 € /m ³ 1 ,4 0 2 5 € /m ³ 1 ,2 8 2 0 € /m ³ 1 ,2 8 3 0 € /m ³ 1 ,1 2 5 6 € /m ³ 1 ,3 2 2 5 € /m ³ 1 ,3 3 3 4 7 € /m ³ 1 ,3 3 8 2 5 € /m ³ 1 ,3 7 4 6 6 € /m ³ 1 ,7 6 4 5 € /m ³ 1 ,4 7 7 0 € /m ³ 1 ,2 9 € /m ³ 1 ,1 3 € /m ³ 1 ,2 9 € /m ³ 1 ,2 9 € /m ³ 1 ,2 9 € /m ³ 1 ,2 9 € /m ³ 1 ,3 5 € /m ³ 1 ,3 5 € /m ³ 1 ,4 5 € /m ³ 1 ,4 7 € /m ³ 1 ,5 3 € /m ³ Ü b e rs ic h t ü b e r d ie E rg e b n is se d e r G e w in n - u n d V e rl u st re ch n u n g W a ss e rz in s ko st e n d e ck e n d /m ³ Z e itr a u m V e rk a u fs m e n g e n S u m m e A u fw a n d S u m m e E rt rä g e E rt ra g s- u n d A u fw a n d sa rt e n Z w is ch e n su m m e A u fw a n d K ö rp e rs ch a ft ss te u e r/ S o li W a ss e rz in s ka lk u lie rt Ü b e r W a ss e rp re is z u d e ck e n d e r A u fw a n d W a ss e rv e rk a u f lt V e ra n la g u n g G e w in n /V e r lu s t 220 Übersicht über die Ergebnisse der Gewinn- und Verlustrechnungen Zeitraum 1980 - 2022 Fortschreibung der Ergebnisse Jahr Ergebnis Stand Gewinn/Verlust Bilanzverlust/-gewinn 1980 + 16.116 DM + 6.738 DM 1981 - 2.192 DM - 4.546 DM 1982 - 33.370 DM - 28.824 DM 1983 - 5.495 DM - 34.319 DM 1984 + 27.605 DM - 6.714 DM 1985 - 19.740 DM - 26.454 DM 1986 + 12.515 DM - 13.939 DM 1987 + 30.761 DM + 16.823 DM 1988 - 46.954 DM - 30.131 DM 1989 - 50.066 DM - 80.197 DM 1990 - 125.663 DM - 205.860 DM 1991 - 167.372 DM - 373.232 DM 1992 + 42.428 DM - 330.804 DM 1993 + 56.311 DM - 274.493 DM 1994 + 159.432 DM - 115.061 DM 1995 + 152.348 DM + 37.286 DM 1996 - 45.710 DM - 8.424 DM 1997 + 36.889 DM + 28.465 DM 1998 + 37.959 DM + 66.424 DM 1999 - 147.256 DM - 80.832 DM 2000 + 56.371 DM - 24.461 DM 2001 + 29.388 DM + 4.927 DM 2002 - 60.546 € - 58.027 € 2003 - 95.420 € - 153.447 € 2004 - 45.987 € - 199.434 € 2005 + 20.450 € - 178.986 € 2006 + 48.331 € - 130.653 € 2007 + 83.105 € - 47.548 € 2008 + 65.236 € + 17.688 € 2009 - 9.756 € + 7.932 € 2010 - 10.473 € - 2.541 € 2011 + 7.798 € + 5.257 € 2012 + 49.641 € + 54.899 € 2013 - 56.099 € - 1.201 € 2014 + 1.663 € + 463 € 2015 + 1.533 € + 1.995 € 2016 + 36.836 € + 38.831 € 2017 - 8.049 € + 30.782 € 2018 + 3.705 € + 34.487 € 2019 + 2.749 € + 37.236 € 2020 + 18.672 € + 55.908 € 2021 - 71.933 € - 16.025 € 2022 + 12.840 € - 3.185 € 221 31.12.2021 31.12.2022 Die Eigenkapitalquote I zeigt an, in welchem Umfang das Vermögen der Kommunen durch Eigenkapital finanziert ist. Je höher die Eigenkapitalquote ist, desto unabhängiger ist der Eigenbetrieb von externen Kapitalgebern. Eigenkapital x 100 Bilanzsumme 34,85% 35,78% Eigenkapital+Rücklagen: 599.480,05 612.320,23 Bilanzsumme: 1.720.004,83 1.711.531,45 31.12.2021 31.12.2022 Bei der Eigenkapitalquote II werden die Sonderposten aus Zuwendungen und Beiträgen dem „wirtschaftlichen Eigenkapital“ zugeordnet, da es sich hierbei um Beiträge handelt, die i.d.R. nicht zurückzuzahlen und nicht zu verzinsen sind. (Eigenkapital + Sonderposten für Zuw. und Beiträge) x 100 Bilanzsumme 37,82% 39,13% Eigenkapital + Rücklagen 599.480,05 612.320,23 Sonderposten für Zuw. und Beiträge: 50.956,68 57.453,09 Bilanzsumme: 1.720.004,83 1.711.531,45 31.12.2021 31.12.2022 Die Investitionsquote beschreibt die prozentuale Höhe der gesamten Investitionsauszahlungen bezogen auf die Gesamtauszahlungen. Die Investitionsquote ist eine Kennzahl, die gewissermaßen den Alterungsprozess des Anlagevermögens widerspiegelt. (Investitionsauszahlungen) x 100 Gesamtauszahlungen 0,07% 21,92% Auszahlungen aus lfd. Tätigkeit 469.619,32 387.693,34 Investitionsauszahlungen 339,12 108.870,95 Gesamtauszahlungen 469.958,44 496.564,29 Eigenkapitalquote I Eigenkapitalquote II Investitionsquote Strukturkennzahlen - Kennzahlen für Eigenbetrieb Wasserversorgung zur Beurteilung der finanziellen Leistungsfähigkeit 222 Jahresabschluss 2022 EB Abwasserbeseitigung 223 VII. Abwasserbeseitigung - Jahresabschluss 2022 1. Feststellungsbeschluss Der Jahresabschluss 2022 des EB Abwasserbeseitigung wurde vom Gemeinderat der Gemeinde Baindt am 13.06.2023 gemäß § 16 Abs. 3 des Eigenbetriebsgesetzes in der Fassung vom 08.01.1992 in Verbindung mit der Eigenbetriebsverordnung vom 07.12.1992 wie folgt festgestellt. Euro 1 Ergebnisrechnung 1.1 Summe der ordentlichen Erträge 832.251,60 1.2 Summe der ordentlichen Aufwendungen - 808.399,78 1.3 Ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) 23.851,82 nachrichtlich: Vorauszahlungen der Gemeinde auf die spätere Fehlbetragsabdeckung 0,00 Vorauszahlungen an die Gemeinde auf die spätere Überschussabführung 0,00 2 Finanzrechnung 2.3 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf der Ergebnisrechnung 185.153,94 2.6 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit - 110.254,59 2.7 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) 74.899,35 2.10 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit - 79.000,00 2.11 Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Wirtschaftsjahres (Saldo aus 2.7 und 2.10) - 4.100,65 2.12 Zahlungsmittelüberschuss/ -bedarf aus haushaltsunwirksamen Einzahlungen und Auszahlungen 0,00 3 Bilanz 5.788.228,56 Davon entfallen auf der Aktivseite unter 3.1 Immaterielles Vermögen 0,00 € 3.2 Sachvermögen 4.685.804,33 € 3.3 Finanzvermögen 867.772,01 € 3.4 Abgrenzungsposten 234.652,22 € 3.5 Nettoposition (nicht gedeckter Fehlbetrag) 0,00 € 3.6 Gesamtbetrag auf der Aktivseite 5.788.228,56 € 224 Davon entfallen auf die Passivseite unter 3.7 Basiskapital 0,00 € 3.8 Rücklagen 123.650,20 € 3.9 Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses 0,00 € 3.10 Sonderposten 2.491.959,51 € 3.11 Rückstellungen 461.252,00 € 3.12 Verbindlichkeiten 2.711.366,85 € 3.13 Passive Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 € 3.14 Gesamtbetrag auf der Passivseite 5.788.228,56 € 4. Verwendung des Jahresüberschuss Der ausgewiesene Jahresüberschuss in Höhe von 23.851,82 € ist auf neue Rechnung vorzutragen (Gebührenausgleichsrückstellung); 5. die Haushaltsrechnung entsprechend Gesamtergebnisrechnung und Gesamtfinanzrechnung des Jahresabschlusses 2022; 6. die Zustimmung zu den Planabweichungen in der Ergebnis- und Finanzrechnung entsprechend des Jahresabschlusses 2022 (mit den überschrittenen Budgets und Deckungskreisen). Den nach dem Rechnungsergebnis geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben, wie in der Haushaltsrechnung aufgeführt und im Rechenschaftsbericht näher erläutert, wird gemäß § 84 GemO zugestimmt; 7. der Lagebericht der Gemeinde für das Haushaltsjahr 2022 wird zur Kenntnis genommen; 8. die Finanzrechnung der Investitionsmaßnahmen entsprechend des Jahresabschlusses 2022; 9. der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2022 ist dem Landratsamt Ravensburg als Rechtsaufsichtsbehörde nach § 95b Abs. 3 GemO vorzulegen und ortsüblich bekannt zu geben. Die Gemeindeprüfungsanstalt ist zu unterrichten. 10. Entlastung der Betriebsleitung Der Betriebsleitung wird hiermit gemäß § 16 Abs. 3 des Eigenbetriebsgesetzes vom 08.01.1992 Entlastung erteilt. 11. Die Abwasserbeseitigung erstrebt gemäß der Abwasserbeseitigungssatzung und der Betriebssatzung keinen Gewinn. Baindt, den Baindt, den ..................................... ...................................... Rürup, Bürgermeisterin Abele, Fachbediensteter für das Finanzwesen 225 2. Abschlussbeurkundungen Die Aufstellung des Jahresabschlusses 2022 der Abwasserbeseitigung Baindt beurkundet Baindt, den ................................................ Abele, Fachbediensteter für das Finanzwesen Der Jahresabschluss 2022 der Abwasserbeseitigung Baindt, wurde festgestellt durch Beschluss des Gemeinderats vom 13.06.2023. Baindt, den ................................. Abele, Fachbediensteter für das Finanzwesen Gemäß § 8 Abs. 2 Ziffer 2.2 der Hauptsatzung wird den überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben bis zu 3.000 € zugestimmt. Den über- und außerplanmäßigen Ausgaben über 3.000 € hat der Gemeinderat mit Beschluss vom 13.06.2023 zugestimmt. ................................. Rürup, Bürgermeisterin Der Beschluss wurde der Rechtsaufsichtsbehörde mit Bericht vom 13.06.2023 mitgeteilt und am 16.06.2023 ortsüblich bekannt gegeben. Der Jahresabschluss 2022 und der Lagebericht der Abwasserbeseitigung Baindt wurden vom 19.06.2023 bis 27.06.2023 je einschließlich öffentlich ausgelegt. In der ortsüblichen Bekanntgabe wurde auf die Auslegung hingewiesen. Baindt, den Baindt, den .................................. .................................................. Rürup, Bürgermeisterin Abele, Fachbediensteter für das Finanzwesen 226 3. Lagebericht Die Abwasserbeseitigung Baindt wird als Eigenbetrieb geführt. Nach der Betriebssatzung vom 10.01.1996 und der Abwasserbeseitigungssatzung erstrebt der Betrieb keinen Gewinn. Der Abschluss der Abwasserbeseitigung wurde aus dem in Sonderrechnung geführten Sachbuch erstellt, das nach den Grundsätzen der Betriebskameralistik ausgerichtet ist. Das Wirtschaftsjahr 2022 schließt mit einem Gewinn in Höhe von 23.851,82 € ab. Den Erträgen von 832.251,60 € stehen Aufwendungen in Höhe von 808.399,78 € gegenüber. Leider hat der Abwasserzweckverband die Betriebskostenumlage 2022 und die Abschreibung der Investitionszuschüsse noch nicht endgültig fertiggestellt. Das gebührenrechtliche Ergebnis ist deshalb nur vorläufig und wird erst mit den endgültigen Zahlen fertiggestellt. Es ist in der Satzung geregelt, dass die Kostenverteilung zwischen den Verbandsgemeinden auf Basis der gemessenen Abwassermengen erfolgen soll. Solange noch keine effektiven Abwassermengenmessungen vorliegen, wird der Jahresfrischwasserverbrauch jeder einzelnen Gemeinde des laufenden Kalenderjahres der an das Klärwerk angeschlossenen Grundstücke abzüglich des nachweisbaren nicht in die öffentliche Kanalisation eingeleiteten Abwassers als Grundlage angesetzt. Im Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Baindt war in der Planung ein Verlust von 94.150,00 € geplant. Die gegenüber dem Planansatz Verbesserungen resultieren aus geringen Unterhaltungsaufwendungen und der noch vorläufigen Betriebskostenumlage des Abwasserzweckverbandes. Der Schmutzwasserpreis betrug nach der Gebührenkallation 2019-2022 zum 01.01.2022 1,98 €/cbm und deckte im Rechnungsjahr 2022 alle Aufwendungen. Die Niederschlagswasser- gebühr betrug 0,61 €/m² und war gem. vorläufigem gebührenrechtlichen Ergebnis kostendeckend. Die Schmutzwassermenge betrug im Wirtschaftsjahr 2022 210.115 cbm. Der Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung hatte bereits zum 01.01.2010 die gesplittete Abwassergebühr aufgrund des Urteils des Verwaltungsgerichtshofes Mannheim eingeführt. An Erträgen aus dem Straßenentwässerungskostenanteil konnten vorläufig laut der Berechnung der Allevo Kommunalberatung insgesamt 90.293,58 € (2021 85.405,28 €) erzielt werden. Die unten aufgeführte Berechnung des Straßenentwässerungskostenanteils ist so von der Rechtsprechung akzeptiert und die Gemeindeprüfungsanstalt hat hierzu auch in ihrem Geschäftsbericht 2005 hingewiesen. Der Straßenentwässerungsanteil wurde, wie in der Gebührenkalkulation berücksichtigt, mit folgenden Prozentsätzen angesetzt: Aus den Betriebskosten: Mischwasserkanalisation, Zuleitungssammler und Regenüberlaufbecken 13,5 % Regenwasserkanäle 27,0 % Kläranlagen 1,2 % Aus den kalkulatorischen Kosten: Mischwasserkanäle, Zuleitungssammler und Regenüberlaufbecken 26,0 % Regenwasserkanäle 50,0 % Kläranlagen 5,0 % 227 Wirtschaftliche Verhältnisse im Berichtsjahr An fertigen Anlagen kamen hinzu Anschaffungs- und Herstellungskosten € Regenklärbecken 0,00 Verteilungsanlagen Entwässerungsleitung für Mischwasser 0,00 Entwässerungsleitung für Schmutzwasser 0,00 Entwässerungsleitung für Regenwasser 0,00 Betriebsausstattung 2.408,29 Beteiligungen, Sonderposten AMS 70.087,36 Als Anlagen im Bau kamen hinzu: 143,91 Das Stammkapital für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung beträgt nach wie vor 0,00 €. Rückstellungen für Abschlussarbeiten (GPA, Allevo etc.) wurden 2022 in Höhe von 13.000 € gebildet. Die Vorräte an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen betragen 0 € zum 31.12.. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betragen 200.624,25 € und beruhen zum einen aus Forderungen aus der Verbrauchsabrechnung und zum anderen aus Forderungen aus Beiträgen und ähnl. Entgelten (landwirtschaftliche Stundungen). Die Liquidität beträgt zum 31.12.2022 667.147,76 €. Es ist analog auf der Passivseite eine Gebührenausgleichsrückstellung in Höhe von 448.252,00 € vorhanden. Der Jahresgewinn in Höhe von 23.851,82 € ist auf die Rechnung 2023 vorzutragen bzw. in die Gebührenausgleichsrückstellung einzustellen. Verbindlichkeiten gegenüber der Gemeinde bestehen in Höhe von 2.699,750,00 €. Diese setzen sich aus Trägerdarlehen in Höhe von 2.699,750,00 € und 0 € Kassenkrediten aus Investitionen zusammen. Die Trägerdarlehen werden gem. Gemeinderatsbeschlüssen mit 2,5/2,2%/1,5%/1,0% verzinst. 2022 wurde kein Darlehen aufgenommen. 2023 und 2024 wird aufgrund Zinsanpassungsterminen eine Aktualisierung vorgenommen. a) Bilanzaufbau 31.12.2022 Anlagevermögen 4.685.804,33 142% ./. empf. Sonderp./Ertragsz. 2.491.959,51 76% 2.193.844,82 67% + Vorräte 0,00 0 + Finanzvermögen 867.772,01 26% + Akt. Rechnungsabgr.posten 234.652,22 7% 3.296.269,05 100 Eigenkapital 123.650,20 0 + langfristige Schulden 2.699.750,00 82% 2.823.400,20 82% + kurzfristige Schulden 11.616,85 0% + Rückstellungen 461.252,00 14% 3.296.269,05 100 228 Vorausschau auf die künftigen Jahre Der Gemeinderat hat in der Gemeinderatsitzung am 10.09.2019 die Abwassergebühren rückwirkend zum 1. Januar 2019 bei den Schmutzwassergebühren gesenkt. Die Gebührensenkung wurde aufgrund von Gewinnvorträgen aus Vorjahren vorgenommen. Jedoch fiel im Abwasserzweckband mit Schließung der Papierfabrik Mochenwangen einer der Hauptzahler des Abwasserzweckverbandes aus. Auf der Grundlage einer Gebührenkalkulation ergaben sich für die Jahre 2022 und 2023 folgende Abwassergebühren: 1. Schmutzwassergebühr: 1,98 €/m³ 2. Niederschlagswassergebühr: 0,61 €/m² Der Schmutzwasserpreis war 2022 mit 1,98 €/m³ nicht kostendeckend. Wie aus dem vorläufigen gebührenrechtlichen Ergebnis ersichtlich ist, wurden die Aufwendungen und Erträge exakt zugeordnet. Deshalb weichen gebührenrechtliche Ergebnisse und Ergebnisse nach dem Eigenbetriebsrecht/Handelsrecht minimal ab. Die Niederschlagswassergebühr war mit 0,61 € pro m² war kostendeckend. Es wurde 2022 eine versiegelte Fläche mit 322.534 m² (Vj. 314.068 m²) veranlagt. Gem. dem Urteil des VGH Mannheim dürfen Gemeinden bei der Berechnung der Abwassergebühren sowohl für die Ableitung von Schmutz- als auch von Niederschlagswasser nicht mehr den sogenannten (einheitlichen) Frischwassermaßstab zugrunde legen. Vielmehr müssen die Abwassergebühren in eine Schmutz- und Niederschlagswassergebühr gesplittet und jeweils einem unterschiedlichen Gebührenmaßstab zugrunde gelegt werden. Die Kosten der Abwasserbeseitigung wurden, wie in der Gebührenkalkulation berücksichtigt, mit folgenden Prozentsätzen auf die Schmutzwasserbeseitigung (SW) und Niederschlags- wasserbeseitigung (NW) aufgeteilt: Aufteilung der Betriebskosten: SW NW Mischwasserkanäle 50,0 % 50,0 % Schmutzwasserkanäle 100,0 % 0,0 % Regenwasserkanäle 0,0 % 100,0 % Zuleitungssammler 50,0 % 50,0 % Regenüberlaufbecken 50,0 % 50,0 % Kläranlagen 90,0 % 10,0 % Aufteilung der kalkulatorischen Kosten: SW NW Mischwasserkanäle 60,0 % 40,0 % Schmutzwasserkanäle 100,0 % 0,0 % Regenwasserkanäle 0,0 % 100,0 % Zuleitungssammler 60,0 % 40,0 % Regenüberlaufbecken 60,0 % 40,0 % Kläranlagen 90,0 % 10,0 % Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten und, soweit abnutzbar, abzüglich planmäßiger Abschreibungen nach der linearen Methode bewertet. Die Abschreibungen basieren auf den üblichen vorgegebenen Nutzungsdauern. Die Zugänge werden zeitanteilig abgeschrieben. Der Abschreibungssatz beträgt derzeit 2 %. Dies entspricht einer Nutzungsdauer von 50 Jahren. Die Ertragszuschüsse werden gleichmäßig über die Nutzungsdauer der Kanäle verteilt und vermindern somit die jährliche Gebührenbelastung. 229 bis zu 1 Jahr 2) über 1 bis 5 Jahre 3) mehr als 5 Jahre 4) 1 2 3 4 5 6 7 1.1 Anleihen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 2.778.750,00 2.699.750,00 79.000,00 316.000,00 2.304.750,00 -79.000,00 1.2.1 Bund 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.2.2 Land 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.2.3 Gemeinde Baindt 2.778.750,00 2.699.750,00 79.000,00 316.000,00 2.304.750,00 0,00 1.2.4 Zweckverbände und dergleichen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.2.5 Kreditinstitute 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.2.6 sonstige Bereiche 6) 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.3 Kassenkredite 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.4. Verbindlichk. aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1. Gesamtschulden Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung 2.778.750,00 2.699.750,00 79.000,00 316.000,00 2.304.750,00 -79.000,00 1) entspricht Stand zum 31.12. des Vorjahres 2) Tilgungsraten im 1. Folgejahr 3) Tilgungsraten im 2. bis 5. Folgejahr 4) Tilgungsraten ab dem 6. Folgejahr 5) Spalte 3 minus Spalte 2 Anmerkung: Die Übersicht kann durch Einbezug weiterer Verbindlichkeiten ausgebaut werden. 6) entspricht den Bereichen "Gesetzliche Sozialversicherung", "Verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen", "Sonstige öffentliche Sonderrechnungen", "Sonstiger inländischer Bereich" und "Sonstiger ausländischer Bereich" nach der Bereichsabgrenzung B 7) einschl. Sonderrechnungen nach § 59 GemHVO 8) nicht verbindlich für Gemeinden, die für das Jahr einen Gesamtabschluss aufstellen Schuldenübersicht EB Abwasserbeseitigung Art der Schulden am 01.01.2022 zum 31.12.2022 davon Tilgungszahlungen mit einem Zahlungsziel Mehr (+) weniger(-) 5) EUR 230 D a rl e h e n s g e b e r D a rl e h e n s n u m m e r U rs p ru n g s b e tr a g S ta n d Z u g a n g T ilg u n g S ta n d Z in s e n 2 0 2 2 Z in s s a tz B e m e rk u n g e n 0 1 .0 1 .2 0 2 2 3 1 .1 2 .2 0 2 2 ** € € € € € € % X X X X X X X X 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 ** D e r E B A b w a s s e rb e s e it ig u n g v e rf ü g t d e rz e it ü b e r k e in e e x te rn e D a rl e h e n . S ta n d Z u g a n g T ilg u n g S ta n d Z in s e n 2 0 2 2 Z in s s a tz Z in s a n p a s s u n g 0 1 .0 1 .2 0 2 2 3 1 .1 2 .2 0 2 2 G K Z 3 P a s s iv k . € € € € € % 3 4 5 .0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 2 0 .0 0 0 ,0 0 3 2 5 .0 0 0 ,0 0 8 .4 3 7 ,5 0 2 ,5 0 (6 1 2 0 .2 3 1 2 3 1 ) 3 0 .0 9 .2 0 2 3 3 6 0 .0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 1 0 .0 0 0 ,0 0 3 5 0 .0 0 0 ,0 0 8 .9 0 6 ,2 6 2 ,5 0 (6 1 2 0 .2 3 1 2 3 2 ) 3 0 .0 9 .2 0 2 3 3 6 2 .0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 1 2 .0 0 0 ,0 0 3 5 0 .0 0 0 ,0 0 8 .9 3 7 ,5 0 2 ,5 0 (6 1 2 0 .2 3 1 2 3 3 ) 3 0 .0 9 .2 0 2 3 1 6 3 .0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 4 .0 0 0 ,0 0 1 5 9 .0 0 0 ,0 0 4 .0 3 7 ,5 0 2 ,5 0 (6 1 2 0 .2 3 1 2 3 4 ) 3 0 .0 9 .2 0 2 3 2 1 3 .7 5 0 ,0 0 0 ,0 0 5 .0 0 0 ,0 0 2 0 8 .7 5 0 ,0 0 4 .6 6 1 ,2 6 2 ,2 0 (6 1 2 0 .2 3 1 2 3 5 ) 3 0 .0 9 .2 0 2 3 3 7 4 .0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 8 .0 0 0 ,0 0 3 6 6 .0 0 0 ,0 0 5 .5 6 5 ,0 0 1 ,5 0 (6 1 2 0 .2 3 1 2 3 6 ) 3 0 .0 9 .2 0 2 3 6 6 8 .5 0 0 ,0 0 0 ,0 0 1 4 .0 0 0 ,0 0 6 5 4 .5 0 0 ,0 0 6 .6 3 2 ,5 0 1 ,0 0 (6 1 2 0 .2 3 1 2 3 7 ) 3 0 .0 9 .2 0 2 4 2 9 2 .5 0 0 ,0 0 0 ,0 0 6 .0 0 0 ,0 0 2 8 6 .5 0 0 ,0 0 2 .9 0 2 ,5 0 1 ,0 0 (6 1 2 0 .2 3 1 2 3 8 ) 3 0 .0 9 .2 0 2 4 2 .7 7 8 .7 5 0 ,0 0 0 ,0 0 7 9 .0 0 0 ,0 0 2 .6 9 9 .7 5 0 ,0 0 5 0 .0 8 0 ,0 2 G e m e in d e B a in d t (0 1 .0 1 .2 0 0 6 ) G e m e in d e B a in d t (3 0 .0 3 .2 0 0 8 ) G e m e in d e B a in d t (0 1 .1 0 .2 0 1 4 ) G e m e in d e B a in d t (0 1 .1 0 .2 0 2 1 ) Ü b e rs ic h t ü b e r d ie E n tw ic k lu n g d e r F re m d d a rl e h e n i m W ir ts c h a ft s ja h r 2 0 2 2 ( 0 1 .0 1 . - 3 1 .1 2 .) i m E B A b w a s s e rb e s e it ig u n g G e m e in d e B a in d t (0 1 .1 0 .2 0 1 2 ) G e m e in d e B a in d t ( 3 0 .0 6 .2 0 1 0 ) Ü b e rs ic h t ü b e r d ie E n tw ic k lu n g d e r In n e re n D a rl e h e n v o n d e r G e m e in d e B a in d t im W ir ts c h a ft s ja h r 2 0 2 2 ( 0 1 .0 1 . - 3 1 .1 2 .) i m E B A b w a s s e rb e s e it ig u n g D a rl e h e n s g e b e r G e m e in d e B a in d t (0 1 .1 0 .2 0 1 9 ) G e m e in d e B a in d t (0 1 .1 0 .2 0 1 8 ) 231 5. Jahresabschluss zum 31.12.2022 Abwasserbeseitigung Baindt 232 B I L A N Z Abwasserbeseitigung Gemeinde Baindt Marsweilerstraße 4 88255 Baindt Zeitraum : 01.2022 – 12.2022 erstellt am : 11.04.2023 in Währung : EUR 233 Bilanz zum 31.12.2022 Gemeinde: 03 Abwasserbeseitigung Bilanz 2022 BezeichnungAktivseite Vorjahr -Euro-- Haushalts- jahr -Euro- 3 421 1Seite : 05.04.2023Datum: 09:45:05Uhrzeit: 1. Vermögen 1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 0,000,00 1.2 Sachvermögen 1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 12.813,4912.813,49 01900000 Sonstige unbebaute Grundstücke 12.813,4912.813,49 1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 0,000,00 1.2.3 Infrastrukturvermögen 4.642.359,514.834.852,51 03411100 Mischwasser inkl. Hausanschlüsse (Schmutzwasser) 909.125,00971.634,00 03411200 Schmutzwasser Leitungsnetz inkl. Hausanschlüsse ohne MW 1.409.429,001.447.169,00 03412000 Regenwasser Leitungsnetz inkl. Hausanschlüsse 1.519.936,001.558.533,00 03701000 Regenklärbecken und Pumpe 295.102,51310.663,51 03702000 Kläranlage - Zuleitungssammler 506.130,00541.579,00 03703000 Entwässerung - Hauptsammlerleitung 2.637,005.274,00 1.2.4 Bauten auf fremden Grundstücken 0,000,00 1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 0,000,00 1.2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge 0,000,00 1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung 12.650,0014.987,00 07200000 Betriebs- und Geschäftsausstattung 12.650,0014.987,00 1.2.8 Vorräte 0,000,00 1.2.9 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 17.981,3317.837,42 09600000 Anlagen im Bau 17.981,3317.837,42 Summe: Sachanlagen 4.685.804,334.880.490,42 1.3 Finanzvermögen 1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 0,000,00 1.3.2 Sonstige Beteiligungen und Kapitaleinlagen in Zweckverbänden oder anderen kommunalen Zusammenschlüsse 0,000,00 1.3.3 Sondervermögen 0,000,00 1.3.4 Ausleihungen 0,000,00 1.3.5 Wertpapiere 0,000,00 1.3.6 Öffentlich-rechtliche Forderungen, Forderungen aus Transferleistungen 200.624,25190.990,16 15112000 Abschlag Schmutzwasser 1.289,52947,03 15112120 Forderungen aus Sonderposten aus Beiträgen und ähnl. Entgelten 212.270,01205.613,51 15114000 Abrechnung Niederschlagswassergebühr 15,007,50 15115000 Abschlag Niederschlagswassergebühr 75,60211,37 15911330 Vorjahresabgrenzung Forderungen aus Entgelten für die Benutzung/Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen -3.319,46-826,66 15913482 Forderungen aus Erträgen aus Kostenerstattungen, Kostenumlagen von Gemeinden und Gemeindeverbänden -9.706,42-14.962,59 1.3.7 Privatrechtliche Forderungen 0,00386,82 16911340 Vorjahresabgrenzung Forderungen aus privatrechtlichen Leistungsentgelten, Kostenerstattungen und Kostenumlagen 0,00367,87 16913610 Forderungen aus Zinserträgen 0,0018,95 1.3.8 Liquide Mittel 667.147,76671.248,41 17115000 Verrechnungskonto Einheitskasse 667.147,76671.248,41 Summe: Finanzvermögen 867.772,01862.625,39 Summe: Vermögen 5.553.576,345.743.115,81 234 Bilanz zum 31.12.2022 Gemeinde: 03 Abwasserbeseitigung Bilanz 2022 BezeichnungAktivseite Vorjahr -Euro-- Haushalts- jahr -Euro- 3 421 2Seite : 05.04.2023Datum: 09:45:05Uhrzeit: 2. Abgrenzungsposten 2.1 Aktive Rechnungsabgrenzungsposten 0,000,00 2.2 Sonderposten für geleistete Investitionszuschüsse 234.652,22218.071,97 18030000 Sonderposten für geleistete Zuweisungen und Zuschüsse an Abwasserzweckverband 234.652,22218.071,97 Summe: Abgrenzungsposten 234.652,22218.071,97 3. Nettoposition (nicht gedeckter Fehlbetrag) 0,000,00 Summe: Aktiva 5.788.228,565.961.187,78 235 Bilanz zum 31.12.2022 Gemeinde: 03 Abwasserbeseitigung Bilanz 2022 BezeichnungPassivseite Vorjahr -Euro-- Haushalts- jahr -Euro- 7 865 3Seite : 05.04.2023Datum: 09:45:05Uhrzeit: 1. Eigenkapital 1.1 Basiskapital 0,000,00 1.2 Rücklagen 1.2.1 Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses 123.650,20-3.262,62 20100000 Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses 123.650,20-3.262,62 1.2.2 Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses 0,000,00 1.2.3 Zweckgebnundene Rücklagen 0,000,00 Summe: Rücklagen 123.650,20-3.262,62 1.3. Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses 1.3.1 Fehlbeträge aus Vorjahren 0,000,00 1.3.2 Jahresfehlbetrag, soweit eine Deckung im Jahresabschluss durch Entnahme aus den Ergebnisrücklagen nicht möglich ist 0,000,00 Summe: Ergebnis 0,000,00 Summe: Eigenkapital 123.650,20-3.262,62 2. Sonderposten 2.1 für Investitionszuweisungen 0,000,00 2.2 für Investitionsbeiträge 2.491.959,512.591.144,33 21200000 Sonderposten aus Beiträgen und ähnl. Entgelten 505.899,00539.974,00 21210000 Sonderposten Anschlussbeiträge (Kanalbeiträge) 1.340.679,441.376.081,82 21220000 Sonderposten Anschlussbeiträge (Klärbeiträge) 645.381,07675.088,51 2.3 für Sonstige 0,000,00 Summe: Sonderposten 2.491.959,512.591.144,33 3. Rückstellungen 3.1 Lohn- und Gehaltsrückstellungen 0,000,00 3.2 Unterhaltsvorschussrückstellungen 0,000,00 3.3 Stillegungs- und Nachsorgerückstelungen für Abfalldeponien 0,000,00 3.4 Gebührenüberschussrückstellungen 448.252,00551.313,00 28500000 Rückstellungen für den Ausgleich von ausgleichspflichtigen Gebührenüberschüssen 448.252,00551.313,00 3.5 Altlastensanierungsrückstellungen 0,000,00 3.6 Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus Bürgschaften und Gewährleistungen 0,000,00 3.7 Sonstige Rückstellungen 13.000,0013.000,00 28910000 Rückstellungen, gebührenrechtl. Ergebnis, Allevo, GPA 13.000,0013.000,00 Summe: Rückstellungen 461.252,00564.313,00 4. Verbindlichkeiten 4.1 Anleihen 0,000,00 4.2 Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen 2.699.750,002.778.750,00 23123100 Verbindlichkeiten gegenüber Gemeinde Darlehen 1 325.000,00345.000,00 23123200 Verbindlichkeiten gegenüber Gemeinde Darlehen 2 350.000,00360.000,00 23123300 Verbindlichkeiten gegenüber Gemeinde Darlehen 3 350.000,00362.000,00 23123400 Verbindlichkeiten gegenüber Gemeinde Darlehen 4 159.000,00163.000,00 23123500 Verbindlichkeiten gegenüber Gemeinde Darlehen 5 208.750,00213.750,00 23123600 Verbindlichkeiten gegenüber Gemeinde Darlehen 6 366.000,00374.000,00 23123700 Verbindlichkeiten gegenüber Gemeinde Darlehen 7 654.500,00668.500,00 23123800 Verbindlichkeiten gegenüber Gemeinde Darlehen 8 286.500,00292.500,00 236 Bilanz zum 31.12.2022 Gemeinde: 03 Abwasserbeseitigung Bilanz 2022 BezeichnungPassivseite Vorjahr -Euro-- Haushalts- jahr -Euro- 7 865 4Seite : 05.04.2023Datum: 09:45:05Uhrzeit: 4.3 Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen wirschaftlich gleichkommen 0,000,00 4.4 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 12.252,91-29.469,82 25113260 Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für besondere Aufwendungen für Beschäftigte 23,230,00 25113420 Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Rechten und Diensten 1.865,000,00 25113430 Verbindlichkeiten aus Geschäftsaufwendungen 2.416,182.710,27 25113450 Verbindlichkeiten aus Erstattungen für Aufwendungen von Dritten aus laufender Verwaltungstätigkeit 7.948,50-32.180,09 4.5 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 0,0059.063,81 26111803 Verbindlichkeiten aus auszuzahlenden Zuweisungen und Zuschüsse für lnvestitionen 0,0059.063,81 4.6 Sonstige Verbindlichkeiten -636,06649,08 27991420 Vorjahresabgrenzung Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -636,06649,08 Summe: Verbindlichkeiten 2.711.366,852.808.993,07 5. Passive Rechnungsabgrenzung 0,000,00 Summe: Passiva 5.788.228,565.961.187,78 *** Ende der Liste "Bilanz" *** 237 G E S A M T E R G E B N I S R E C H N U N G G E W I N N - / V E R L U S T R E C H N U N G Abwasserbeseitigung Gemeinde Baindt Marsweilerstraße 4 88255 Baindt Zeitraum : 01.2022 – 12.2022 erstellt am : 11.04.2023 in Währung : EUR 238 G em ei nd e: 0 3 A bw as se rb es ei tig un g G es am te rg eb ni sr ec hn un g m it Pl an ve rg le ic h 20 22 1 S ei te : 05 .0 4. 20 23 D at um : 09 :4 8: 52 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug E rt ra gs - un d A uf w an ds ar te n N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr 8 1 S te ue rn u nd ä hn lic he A bg ab en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 2 Z uw ei su ng en u nd Z uw en du ng en , U m la ge n 0, 00 + 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 3 A uf ge lö st e In ve st iti on sz uw en du ng en u nd - be itr äg e 13 1. 71 2, 28 + 12 3. 95 0, 00 12 6. 93 0, 10 2. 98 0, 10 0, 00 0, 00 -2 .9 80 ,1 0 0, 00 31 62 00 00 E rt rä ge a us d er A uf lö su ng v on S on de rp os te n au s B ei tr äg en 13 1. 71 2, 28 12 3. 95 0, 00 12 6. 93 0, 10 2. 98 0, 10 0, 00 0, 00 -2 .9 80 ,1 0 0, 00 4 S on st ig e T ra ns fe re rt rä ge 0, 00 + 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 5 E nt ge lte fü r öf fe nt lic he L ei st un ge n un d E in ric ht un ge n 63 0. 29 5, 79 + 63 6. 60 0, 00 61 5. 02 7, 92 -2 1. 57 2, 08 0, 00 0, 00 21 .5 72 ,0 8 0, 00 33 21 41 00 S ch m ut zw as se rg eb üh re n -1 .9 96 ,0 0 46 0. 00 0, 00 0, 00 -4 60 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 46 0. 00 0, 00 0, 00 33 21 41 10 A bs ch la g S ch m ut zw as se r 48 2. 92 2, 00 0, 00 46 4. 97 8, 40 46 4. 97 8, 40 0, 00 0, 00 -4 64 .9 78 ,4 0 0, 00 33 21 41 20 A br ec hn un g S ch m ut zw as se r -9 .6 24 ,7 0 0, 00 -4 8. 94 7, 19 -4 8. 94 7, 19 0, 00 0, 00 48 .9 47 ,1 9 0, 00 33 21 43 00 N ie de rs ch la gs w as se rg eb üh r 0, 00 17 5. 00 0, 00 0, 00 -1 75 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 17 5. 00 0, 00 0, 00 33 21 43 10 A bs ch la g N ie de rs ch la gs w as se rg eb üh re n 14 7. 14 1, 00 0, 00 15 0. 74 7, 00 15 0. 74 7, 00 0, 00 0, 00 -1 50 .7 47 ,0 0 0, 00 33 21 43 20 A br ec hn un g N ie de rs ch la gs w as se rg eb üh re n 9. 85 7, 49 0, 00 45 .9 99 ,1 1 45 .9 99 ,1 1 0, 00 0, 00 -4 5. 99 9, 11 0, 00 33 21 46 00 A bw as se r G ru nd ge bü hr 1. 99 6, 00 1. 60 0, 00 2. 25 0, 60 65 0, 60 0, 00 0, 00 -6 50 ,6 0 0, 00 6 S on st ig e pr iv at re ch tli ch e Le is tu ng se nt ge lte 0, 00 + 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 7 K os te ne rs ta ttu ng en u nd K os te nu m la ge n 85 .4 05 ,2 8 + 10 0. 00 0, 00 90 .2 93 ,5 8 -9 .7 06 ,4 2 0, 00 0, 00 9. 70 6, 42 0, 00 34 82 00 00 E rs ta ttu ng en v on G em ei nd en u nd G em ei nd ev er bä nd en 85 .4 05 ,2 8 10 0. 00 0, 00 90 .2 93 ,5 8 -9 .7 06 ,4 2 0, 00 0, 00 9. 70 6, 42 0, 00 8 Z in se n un d äh nl ic he E rt rä ge 18 ,9 5 + 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 36 10 00 00 Z in se rt rä ge v om B un d 18 ,9 5 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 9 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en u nd B es ta nd sv er än de ru ng en 0, 00 + 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 10 S on st ig e or de nt lic he E rt rä ge 0, 00 + 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 = 11 O rd en tli ch en E rt rä ge (S um m e au s N um m er n 1 bi s 10 ) 84 7. 43 2, 30 86 0. 55 0, 00 83 2. 25 1, 60 -2 8. 29 8, 40 0, 00 0, 00 28 .2 98 ,4 0 0, 00 12 P er so na la uf w en du ng en 0, 00 - 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 13 V er so rg un gs au fw en du ng en 0, 00 - 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 14 A uf w en du ng en fü r S ac h- u nd D ie ns tle is tu ng en -1 4. 55 3, 48 - -9 3. 50 0, 00 -7 0. 02 9, 23 23 .4 70 ,7 7 0, 00 0, 00 -2 3. 47 0, 77 0, 00 42 11 00 00 U nt er ha ltu ng d er G ru nd st üc ke u nd b au lic he n A nl ag en -3 55 ,0 6 -2 .0 00 ,0 0 -1 9. 34 5, 64 -1 7. 34 5, 64 0, 00 0, 00 17 .3 45 ,6 4 0, 00 42 12 00 00 U nt er ha ltu ng d es s on st ig en u nb ew eg lic he n V er m ög en s -1 0. 39 7, 99 -9 0. 00 0, 00 -4 9. 38 4, 03 40 .6 15 ,9 7 0, 00 0, 00 -4 0. 61 5, 97 0, 00 239 G em ei nd e: 0 3 A bw as se rb es ei tig un g G es am te rg eb ni sr ec hn un g m it Pl an ve rg le ic h 20 22 2 S ei te : 05 .0 4. 20 23 D at um : 09 :4 8: 52 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug E rt ra gs - un d A uf w an ds ar te n N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr 8 42 21 20 00 S on st ig e A uf w en du ng en , G er ät e, W er kz eu ge -1 .4 41 ,2 8 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 42 41 30 00 S tr om -, B el eu ch tu ng -, E ne rg ie -A uf w an d -1 .4 14 ,4 0 -1 .5 00 ,0 0 -7 11 ,9 4 78 8, 06 0, 00 0, 00 -7 88 ,0 6 0, 00 42 61 10 00 A us - un d W ei te rb ild un g -9 44 ,7 5 0, 00 -5 87 ,6 2 -5 87 ,6 2 0, 00 0, 00 58 7, 62 0, 00 15 A bs ch re ib un ge n -2 52 .8 28 ,5 6 - -2 57 .0 00 ,0 0 -2 50 .3 85 ,4 0 6. 61 4, 60 0, 00 0, 00 -6 .6 14 ,6 0 0, 00 47 11 00 00 A bs ch re ib un ge n au f A bs ch re ib un ge n au f i m m at er ie lle V er m ög en sg eg en st än de -2 02 .8 11 ,4 6 -2 10 .0 00 ,0 0 -1 96 .8 78 ,2 9 13 .1 21 ,7 1 0, 00 0, 00 -1 3. 12 1, 71 0, 00 47 11 10 00 A bs ch re ib un g S ac ha nl ag en A Z V a bz üg lic h A uf lö su ng E rt ra gs zu sc hu ss -5 0. 01 6, 65 -4 7. 00 0, 00 -5 3. 50 7, 11 -6 .5 07 ,1 1 0, 00 0, 00 6. 50 7, 11 0, 00 47 22 92 00 A bs ch re ib un ge n au f F or de ru ng en w eg en U ne in br in gl ic hk ei t E in ze lw er tb er ic ht ig un g/ P au sc ha lw er tb er ic ht ig un g -0 ,4 5 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 16 Z in se n un d äh nl ic he A uf w en du ng en -5 2. 39 5, 49 - -5 6. 20 0, 00 -5 2. 21 4, 75 3. 98 5, 25 0, 00 0, 00 -3 .9 85 ,2 5 0, 00 45 10 00 00 Z in se n fü r K as se nk re di te -7 35 ,4 7 -1 .2 00 ,0 0 -2 .1 34 ,7 3 -9 34 ,7 3 0, 00 0, 00 93 4, 73 0, 00 45 12 00 00 Z in sa uf w en du ng en a n G em ei nd en u nd G em ei nd ev er bä nd e -5 1. 66 0, 02 -5 0. 00 0, 00 -5 0. 08 0, 02 -8 0, 02 0, 00 0, 00 80 ,0 2 0, 00 45 17 00 00 Z in sa uf w en du ng en a n K re di tin st itu te 0, 00 -5 .0 00 ,0 0 0, 00 5. 00 0, 00 0, 00 0, 00 -5 .0 00 ,0 0 0, 00 17 T ra ns fe ra uf w en du ng en 0, 00 - 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 18 S on st ig e or de nt lic he A uf w en du ng en -4 04 .6 30 ,0 5 - -5 48 .0 00 ,0 0 -4 35 .7 70 ,4 0 11 2. 22 9, 60 0, 00 0, 00 -1 12 .2 29 ,6 0 0, 00 44 21 00 00 A uf w en du ng en fü r eh re na m tli ch e un d so ns tig e T ät ig ke it 0, 00 0, 00 -1 .8 65 ,0 0 -1 .8 65 ,0 0 0, 00 0, 00 1. 86 5, 00 0, 00 44 31 10 00 A llg em ei ne G es ch äf ts au fw en du ng en -1 4. 19 3, 62 -1 5. 00 0, 00 -8 .7 13 ,3 8 6. 28 6, 62 0, 00 0, 00 -6 .2 86 ,6 2 0, 00 44 31 12 00 S on st ig e G es ch äf ts au fw en du ng en -6 .9 03 ,5 8 -4 0. 00 0, 00 -1 18 ,2 3 39 .8 81 ,7 7 0, 00 0, 00 -3 9. 88 1, 77 0, 00 44 31 30 00 B üc he r un d Z ei ts ch rif te n G es ch äf ts au fw en du ng en 0, 00 0, 00 -1 44 ,4 5 -1 44 ,4 5 0, 00 0, 00 14 4, 45 0, 00 44 31 41 00 P or to ko st en G es ch äf ts au fw en du ng en -2 .2 15 ,9 0 0, 00 -1 .1 78 ,4 9 -1 .1 78 ,4 9 0, 00 0, 00 1. 17 8, 49 0, 00 44 31 42 00 T el ef on ko st en G es ch äf ts au fw en du ng en -5 27 ,6 4 0, 00 -1 .0 03 ,6 4 -1 .0 03 ,6 4 0, 00 0, 00 1. 00 3, 64 0, 00 44 52 00 00 E rs ta ttu ng en a n G em ei nd en u nd G em ei nd ev er bä nd e -6 6. 88 3, 40 -6 5. 00 0, 00 -6 7. 57 3, 98 -2 .5 73 ,9 8 0, 00 0, 00 2. 57 3, 98 0, 00 44 52 10 00 B es ch äf tig un gs en tg el t V er re ch nu ng B au ho f -3 4. 78 7, 13 -2 8. 00 0, 00 -3 5. 94 8, 50 -7 .9 48 ,5 0 0, 00 0, 00 7. 94 8, 50 0, 00 44 53 00 00 E rs ta ttu ng en a n Z w ec kv er bä nd e un d dg l. -2 79 .1 18 ,7 8 -4 00 .0 00 ,0 0 -3 19 .2 24 ,7 3 80 .7 75 ,2 7 0, 00 0, 00 -8 0. 77 5, 27 0, 00 = 19 O rd en tli ch e A uf w en du ng en (S um m e au s N um m er n 12 b is 1 8) -7 24 .4 07 ,5 8 -9 54 .7 00 ,0 0 -8 08 .3 99 ,7 8 14 6. 30 0, 22 0, 00 0, 00 -1 46 .3 00 ,2 2 0, 00 = 20 O rd en tli ch es E rg eb ni s (S al do a us N um m er n 11 u nd 1 9) 12 3. 02 4, 72 -9 4. 15 0, 00 23 .8 51 ,8 2 11 8. 00 1, 82 0, 00 0, 00 -1 18 .0 01 ,8 2 0, 00 21 A uß er or de nt lic he E rt rä ge 0, 00 + 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 22 A uß er or de nt lic he A uf w en du ng en 0, 00 - 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 240 G em ei nd e: 0 3 A bw as se rb es ei tig un g G es am te rg eb ni sr ec hn un g m it Pl an ve rg le ic h 20 22 3 S ei te : 05 .0 4. 20 23 D at um : 09 :4 8: 52 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug E rt ra gs - un d A uf w an ds ar te n N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr 8 = 23 So nd er er ge bn is (S al do a us N um m er n 21 u nd 2 2) 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 = 24 G es am te rg eb ni s (S um m e au s N um m er n 20 u nd 2 3) 12 3. 02 4, 72 -9 4. 15 0, 00 23 .8 51 ,8 2 11 8. 00 1, 82 0, 00 0, 00 -1 18 .0 01 ,8 2 0, 00 na ch ric ht lic h: B eh an dl un g vo n Ü be rs ch üs se n un d Fe hl be tr äg en ** * E nd e de r Li st e "G es am te rg eb ni sr ec hn un g m it P la nv er gl ei ch " ** * 241 G E S A M T F I N A N Z R E C H N U N G Abwasserbeseitigung Gemeinde Baindt Marsweilerstraße 4 88255 Baindt Zeitraum : 01.2022 – 12.2022 erstellt am : 11.04.2023 in Währung : EUR 242 G em ei nd e: 0 3 A bw as se rb es ei tig un g G es am tfi na nz re ch nu ng m it Pl an ve rg le ic h 20 22 1 S ei te : 05 .0 4. 20 23 D at um : 09 :5 0: 16 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug E rt ra gs - un d A uf w an ds ar te n N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 1 S te ue rn , u nd ä hn lic he A bg ab en 0, 00 + 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 2 Z uw ei su ng en u nd Z uw en du ng en u nd a llg em ei ne U m la ge n 0, 00 + 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 3 S on st ig e T ra ns fe re in za hl un ge n 0, 00 + 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 4 E nt ge lte fü r öf fe nt lic he L ei st un ge n od er E in ric ht un ge n 66 9. 42 5, 09 + 63 6. 60 0, 00 61 7. 30 6, 50 -1 9. 29 3, 50 0, 00 0, 00 19 .2 93 ,5 0 0, 00 63 21 41 00 S ch m ut zw as se rg eb üh re n 51 1. 29 5, 23 46 0. 00 0, 00 45 4. 18 8, 69 -5 .8 11 ,3 1 0, 00 0, 00 5. 81 1, 31 0, 00 63 21 43 00 N ie de rs ch la gs w as se rg eb üh r 15 6. 13 3, 86 17 5. 00 0, 00 16 0. 86 7, 21 -1 4. 13 2, 79 0, 00 0, 00 14 .1 32 ,7 9 0, 00 63 21 46 00 A bw as se r G ru nd ge bü hr 1. 99 6, 00 1. 60 0, 00 2. 25 0, 60 65 0, 60 0, 00 0, 00 -6 50 ,6 0 0, 00 5 S on st ig e pr iv at re ch tli ch e Le is tu ng se nt ge lte 0, 00 + 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 6 K os te ne rs ta ttu ng en u nd K os te nu m la ge n 11 0. 87 2, 09 + 10 0. 00 0, 00 85 .4 05 ,2 8 -1 4. 59 4, 72 0, 00 0, 00 14 .5 94 ,7 2 0, 00 64 82 00 00 E rs ta ttu ng en v on G em ei nd en u nd G em ei nd ev er bä nd en 11 0. 87 2, 09 10 0. 00 0, 00 85 .4 05 ,2 8 -1 4. 59 4, 72 0, 00 0, 00 14 .5 94 ,7 2 0, 00 7 Z in se n un d äh nl ic he E in za hl un ge n 0, 00 + 0, 00 18 ,9 5 18 ,9 5 0, 00 0, 00 -1 8, 95 0, 00 66 10 00 00 Z in se in za hl un ge n vo m B un d 0, 00 0, 00 18 ,9 5 18 ,9 5 0, 00 0, 00 -1 8, 95 0, 00 8 S on st ig e ha us ha lts w irk sa m e E in za hl un ge n 0, 00 + 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 = 9 Su m m e de r E in za hl un ge n au s la uf en de r V er w al tu ng st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 8, o hn e au ße ro rd en tli ch e za hl un gs w irk sa m e Er tr äg e au s Ve rm ög en sv er äu ße ru ng ) 78 0. 29 7, 18 73 6. 60 0, 00 70 2. 73 0, 73 -3 3. 86 9, 27 0, 00 0, 00 33 .8 69 ,2 7 0, 00 10 P er so na la us za hl un ge n 0, 00 - 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 11 V er so rg un gs au sz ah lu ng en 0, 00 - 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r S ac h- u nd D ie ns tle is tu ng en -4 6. 99 1, 40 - -9 3. 50 0, 00 -7 1. 29 1, 14 22 .2 08 ,8 6 0, 00 0, 00 -2 2. 20 8, 86 0, 00 72 11 00 00 U nt er ha ltu ng d er G ru nd st üc ke u nd b au lic he n A nl ag en -3 55 ,0 6 -2 .0 00 ,0 0 -1 9. 34 5, 64 -1 7. 34 5, 64 0, 00 0, 00 17 .3 45 ,6 4 0, 00 72 12 00 00 U nt er ha ltu ng d es s on st ig en u nb ew eg lic he n V er m ög en s -4 3. 54 7, 84 -9 0. 00 0, 00 -4 9. 38 4, 03 40 .6 15 ,9 7 0, 00 0, 00 -4 0. 61 5, 97 0, 00 72 21 20 00 S on st ig e A uf w en du ng en , G er ät e, W er kz eu ge -1 .4 41 ,2 8 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 72 41 30 00 S tr om -, B el eu ch tu ng -, E ne rg ie -A uf w an d -7 02 ,4 7 -1 .5 00 ,0 0 -1 .9 97 ,0 8 -4 97 ,0 8 0, 00 0, 00 49 7, 08 0, 00 72 61 10 00 A us - un d W ei te rb ild un g -9 44 ,7 5 0, 00 -5 64 ,3 9 -5 64 ,3 9 0, 00 0, 00 56 4, 39 0, 00 13 Z in se n un d äh nl ic he A us za hl un ge n -5 3. 93 5, 25 - -6 6. 50 0, 00 -5 2. 21 4, 75 14 .2 85 ,2 5 0, 00 0, 00 -1 4. 28 5, 25 0, 00 75 10 00 00 Z in se n fü r K as se nk re di te -2 .2 75 ,2 3 -1 .5 00 ,0 0 -2 .1 34 ,7 3 -6 34 ,7 3 0, 00 0, 00 63 4, 73 0, 00 75 12 00 00 Z in sa us za hl un ge n an G em ei nd en u nd G em ei nd ev er bä nd e -5 1. 66 0, 02 -5 5. 00 0, 00 -5 0. 08 0, 02 4. 91 9, 98 0, 00 0, 00 -4 .9 19 ,9 8 0, 00 75 17 00 00 Z in sa us za hl un ge n an K re di tin st itu te 0, 00 -1 0. 00 0, 00 0, 00 10 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 -1 0. 00 0, 00 0, 00 243 G em ei nd e: 0 3 A bw as se rb es ei tig un g G es am tfi na nz re ch nu ng m it Pl an ve rg le ic h 20 22 2 S ei te : 05 .0 4. 20 23 D at um : 09 :5 0: 16 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug E rt ra gs - un d A uf w an ds ar te n N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 14 T ra ns fe ra us za hl un ge n (o hn e In ve st iti on sz us ch üs se ) 0, 00 - 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 15 S on st ig e ha us ha lts w irk sa m e A us za hl un ge n -4 47 .8 69 ,5 5 - -5 48 .0 00 ,0 0 -3 94 .0 70 ,9 0 15 3. 92 9, 10 0, 00 0, 00 -1 53 .9 29 ,1 0 0, 00 74 31 10 00 A llg em ei ne G es ch äf ts au fw en du ng en -1 4. 96 2, 50 -1 5. 00 0, 00 -9 .0 58 ,4 0 5. 94 1, 60 0, 00 0, 00 -5 .9 41 ,6 0 0, 00 74 31 12 00 S on st ig e G es ch äf ts au fw en du ng en -2 .5 62 ,9 4 -4 0. 00 0, 00 -1 18 ,2 3 39 .8 81 ,7 7 0, 00 0, 00 -3 9. 88 1, 77 0, 00 74 31 30 00 B üc he r un d Z ei ts ch rif te n G es ch äf ts au fw en du ng en 0, 00 0, 00 -1 44 ,4 5 -1 44 ,4 5 0, 00 0, 00 14 4, 45 0, 00 74 31 41 00 P or to ko st en G es ch äf ts au fw en du ng en -2 .1 60 ,3 4 0, 00 -1 .1 27 ,5 6 -1 .1 27 ,5 6 0, 00 0, 00 1. 12 7, 56 0, 00 74 31 42 00 T el ef on ko st en G es ch äf ts au fw en du ng en -5 27 ,6 4 0, 00 -1 .0 03 ,6 4 -1 .0 03 ,6 4 0, 00 0, 00 1. 00 3, 64 0, 00 74 52 00 00 E rs ta ttu ng en a n G em ei nd en u nd G em ei nd ev er bä nd e -1 09 .5 70 ,1 3 -9 3. 00 0, 00 -1 02 .3 61 ,1 1 -9 .3 61 ,1 1 0, 00 0, 00 9. 36 1, 11 0, 00 74 53 00 00 E rs ta ttu ng en a n Z w ec kv er bä nd e un d dg l. -3 18 .0 86 ,0 0 -4 00 .0 00 ,0 0 -2 80 .2 57 ,5 1 11 9. 74 2, 49 0, 00 0, 00 -1 19 .7 42 ,4 9 0, 00 = 16 Su m m e de r A us za hl un ge n au s la uf en de r V er w al tu ng st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 10 b is 1 5) -5 48 .7 96 ,2 0 -7 08 .0 00 ,0 0 -5 17 .5 76 ,7 9 19 0. 42 3, 21 0, 00 0, 00 -1 90 .4 23 ,2 1 0, 00 = 17 Za hl un gs m itt el üb er sc hu ss /-b ed ar f d es E rg eb ni sh au sh al te s (S al do a us N um m er n 9 un d 16 ) 23 1. 50 0, 98 28 .6 00 ,0 0 18 5. 15 3, 94 15 6. 55 3, 94 0, 00 0, 00 -1 56 .5 53 ,9 4 0, 00 18 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0, 00 + 0, 00 9. 91 2, 64 9. 91 2, 64 0, 00 0, 00 -9 .9 12 ,6 4 0, 00 68 10 00 00 In ve st iti on sz uw en du ng en v om A bw as se rz w ec kv er ba nd 0, 00 0, 00 9. 91 2, 64 9. 91 2, 64 0, 00 0, 00 -9 .9 12 ,6 4 0, 00 19 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 13 3. 15 3, 10 + 70 .0 00 ,0 0 21 .0 88 ,7 8 -4 8. 91 1, 22 0, 00 0, 00 48 .9 11 ,2 2 0, 00 68 91 00 00 B ei tr äg e un d äh nl ic he E nt ge lte 13 3. 15 3, 10 70 .0 00 ,0 0 21 .0 88 ,7 8 -4 8. 91 1, 22 0, 00 0, 00 48 .9 11 ,2 2 0, 00 20 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0, 00 + 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 21 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0, 00 + 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 22 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 + 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 = 23 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m es a us N um m er n 18 b is 2 2) 13 3. 15 3, 10 70 .0 00 ,0 0 31 .0 01 ,4 2 -3 8. 99 8, 58 0, 00 0, 00 38 .9 98 ,5 8 0, 00 24 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0, 00 - 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 25 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en -5 5. 12 8, 37 - -8 50 .0 00 ,0 0 -1 43 ,9 1 84 9. 85 6, 09 0, 00 0, 00 -8 49 .8 56 ,0 9 0, 00 78 70 00 00 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en -1 63 ,9 1 0, 00 -1 43 ,9 1 -1 43 ,9 1 0, 00 0, 00 14 3, 91 0, 00 78 72 34 00 A us za hl un ge n fü r A bw as se rb es ei tig un gs - un d A bf al le nt so rg un gs an la ge n -5 4. 96 4, 46 -8 50 .0 00 ,0 0 0, 00 85 0. 00 0, 00 0, 00 0, 00 -8 50 .0 00 ,0 0 0, 00 26 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0, 00 - -3 5. 00 0, 00 -2 .0 48 ,2 9 32 .9 51 ,7 1 0, 00 0, 00 -3 2. 95 1, 71 0, 00 78 31 26 30 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n te ch ni sc he A nl ag en 0, 00 -2 5. 00 0, 00 0, 00 25 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 -2 5. 00 0, 00 0, 00 78 31 27 20 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n B et rie bs - un d G es ch äf ts au ss ta ttu ng 0, 00 -1 0. 00 0, 00 -2 .0 48 ,2 9 7. 95 1, 71 0, 00 0, 00 -7 .9 51 ,7 1 0, 00 27 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0, 00 - 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 244 G em ei nd e: 0 3 A bw as se rb es ei tig un g G es am tfi na nz re ch nu ng m it Pl an ve rg le ic h 20 22 3 S ei te : 05 .0 4. 20 23 D at um : 09 :5 0: 16 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug E rt ra gs - un d A uf w an ds ar te n N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 28 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de rm aß na hm en -6 2. 06 9, 16 - -1 00 .0 00 ,0 0 -1 39 .0 63 ,8 1 -3 9. 06 3, 81 0, 00 0, 00 39 .0 63 ,8 1 0, 00 78 10 00 00 Z uw ei su ng en u nd Z us ch üs se a n A bw as se rz w ec kv er ba nd -6 2. 06 9, 16 -1 00 .0 00 ,0 0 -1 39 .0 63 ,8 1 -3 9. 06 3, 81 0, 00 0, 00 39 .0 63 ,8 1 0, 00 29 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0, 00 - 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 = 30 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 24 b is 2 9) -1 17 .1 97 ,5 3 -9 85 .0 00 ,0 0 -1 41 .2 56 ,0 1 84 3. 74 3, 99 0, 00 0, 00 -8 43 .7 43 ,9 9 0, 00 = 31 Fi na nz ie ru ng sm itt el üb er sc hu ss /-b ed ra f a us In ve st iti on st ät ig ke it (S al do a us N um m er n 23 u nd 3 0) 15 .9 55 ,5 7 -9 15 .0 00 ,0 0 -1 10 .2 54 ,5 9 80 4. 74 5, 41 0, 00 0, 00 -8 04 .7 45 ,4 1 0, 00 = 32 Fi na nz ie ru ng sm itt el üb er sc hu ss /-b ed ar f ( Sa ld o au s N um m er n 17 u nd 3 1) 24 7. 45 6, 55 -8 86 .4 00 ,0 0 74 .8 99 ,3 5 96 1. 29 9, 35 0, 00 0, 00 -9 61 .2 99 ,3 5 0, 00 33 E in za hl un ge n au s de r A uf na hm e vo n K re di te n un d w irt sc ha ftl ic h ve rg le ic hb ar en V or gä ng en fü r In ve st iti on en 0, 00 + 80 0. 00 0, 00 0, 00 -8 00 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 80 0. 00 0, 00 0, 00 69 27 30 00 K re di ta uf na hm en fü r In ve st iti on en b ei K re di tin st itu te n (L au fz ei t m eh r al s 5 Ja hr e) E ur ow äh ru ng 0, 00 80 0. 00 0, 00 0, 00 -8 00 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 80 0. 00 0, 00 0, 00 34 A us za hl un ge n fü r di e T ilg un g vo n K re di te n un d w irt sc ha ftl ic h ve rg le ic hb ar en V or gä ng en fü r In ve st iti on en -7 9. 00 0, 00 - -1 09 .0 00 ,0 0 -7 9. 00 0, 00 30 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 -3 0. 00 0, 00 0, 00 79 22 30 00 T ilg un g vo n K re di te n fü r In ve st iti on en b ei G em ei nd en u nd G em ei nd ev er bä nd e (L au fz ei t m eh r al s 5 Ja hr e) -7 9. 00 0, 00 -7 9. 00 0, 00 -7 9. 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 79 27 30 00 T ilg un g vo n K re di te n fü r In ve st iti on en b ei K re di tin st itu te n (L au fz ei t m eh r al s 5 Ja hr e) E ur ow äh ru ng 0, 00 -3 0. 00 0, 00 0, 00 30 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 -3 0. 00 0, 00 0, 00 = 35 Fi na nz ie ru ng sm itt el üb er sc hu ss /-b ed ar f a us F in an zi er un gs tä tig ke it (S al do a us N um m er n 33 u nd 3 4) -7 9. 00 0, 00 69 1. 00 0, 00 -7 9. 00 0, 00 -7 70 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 77 0. 00 0, 00 0, 00 = 36 Ä nd er un g de s Fi na nz m itt el be st an ds z um E nd e de s H au sh al ts ja hr es (S al do a us N um m er n 32 u nd 3 5) 16 8. 45 6, 55 -1 95 .4 00 ,0 0 -4 .1 00 ,6 5 19 1. 29 9, 35 0, 00 0, 00 -1 91 .2 99 ,3 5 0, 00 37 H au sh al ts w irk sa m e E in za hl un ge n (u .a . d ur ch la uf en de F in an zm itt el , R üc kz ah lu ng en v on a ng el eg te n K as se nm itt el n, A uf na hm e vo n K as se nk re di te n) 0, 00 + - - - - - 0, 00 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 38 H au sh al ts w irk sa m e A us za hl un ge n (u .a . d ur ch la uf en de F in an zm itt el , R üc kz ah lu ng en v on a ng el eg te n K as se nm itt el n, A uf na hm e vo n K as se nk re di te n) 0, 00 - - - - - - 0, 00 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - = 39 Ü be rs ch us s/ B ed ar f a us h au sh al ts w irk sa m en E in za hl un ge n un d A us za hl un ge n (S al do a us N um m er n 37 u nd 38 ) 0, 00 - - - - - 0, 00 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 40 A nf an gs be st an d an Z ah lu ng sm itt el 50 2. 79 1, 86 = - - - - - 67 1. 24 8, 41 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 17 11 50 00 V er re ch nu ng sk on to E in he its ka ss e 50 2. 79 1, 86 - - - - - 67 1. 24 8, 41 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - < D iv er se > 0, 00 - - - - - 0, 00 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 41 V er än de ru ng d es B es ta nd s an Z ah lu ng sm itt el ( S um m e au s N um m er n 36 u nd 3 9) 16 8. 45 6, 55 = - - - - - -4 .1 00 ,6 5 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - = 42 En db es ta nd a n Za hl un gs m itt el n am E nd e de s H au sh al ts ja hr es ( Sa ld o au s N um m er n 40 u nd 4 1) 67 1. 24 8, 41 - - - - - 66 7. 14 7, 76 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - na ch ric ht lic h: 43 de n vo ra us si ch tli ch en B es ta nd a n in ne re n D ar le he n zu m J ah re se nd e - - - - - - - - - - 0, 00 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 245 G em ei nd e: 0 3 A bw as se rb es ei tig un g G es am tfi na nz re ch nu ng m it Pl an ve rg le ic h 20 22 4 S ei te : 05 .0 4. 20 23 D at um : 09 :5 0: 16 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug E rt ra gs - un d A uf w an ds ar te n N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 ** * E nd e de r Li st e "G es am tfi na nz re ch nu ng m it P la nv er gl ei ch " ** * 246 Entwicklung der Liquidität zum Jahresabschluss 2022 - EB Abwasserbeseitigung EUR EUR 1 2 1 Zahlungsmittelbestand zum Jahresbeginn 2) 502.791,86 € 671.248,41 € 2 +/- Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf der Erfolgsrechnung (§ 10 i. V. m. Anlage 12 Nr. 17 EigBVO-Doppik) 231.500,98 € 185.153,94 € 3 +/- Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (§ 10 i. V. m. Anlage 12 Nr. 31 EigBVO-Doppik) 15.955,57 € 110.254,59 €- 4 +/- Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (§ 10 i. V. m. Anlage 12 Nr. 35 EigBVO-Doppik) 79.000,00 €- 79.000,00 €- 5 +/- Überschuss oder Bedarf aus wirtschaftsplanunwirksamen Einzahlungen und Auszahlungen (§ 10 i. V. m. Anlage 12 Nr. 39 EigBVO-Doppik) - € - € 6 = Endbestand an Zahlungsmitteln am Jahresende (§ 10 i. V. m. Anlage 12 Nr. 42 EigBVO-Doppik) 671.248,41 € 667.147,76 € 7a + Sonstige Einlagen aus Kassenmitteln zum Jahresende - € - € 7b + Investmentzertifikate, Kapitalmarktpapiere, Geldmarktpapiere und sonstige Wertpapiere - € - € 7c + Forderungen aus Liquiditätsbeziehungen zum Kernhaushalt, zu verbundenen Unternehmen, Beteiligungen, selbständigen Kommunalanstalten und anderen Eigenbetrieben der Gemeinde 671.248,41 € 667.147,76 € 8a - Zahlungsmittelbestand zum Jahresbeginn 3) - € - € 8b - Verbindlichkeiten aus Liquiditätsbeziehungen zum Kernhaushalt, zu verbundenen Unternehmen, Beteiligungen, selbständigen Kommunalanstalten und anderen Eigenbetrieben der Gemeinde - € - € 9 = liquide Eigenmittel zum Jahresende 671.248,41 € 667.147,76 € 10 - Auszahlungen aufgrund von übertragenen Mitteln für einzelne Vorhaben der Vorvorjahre (§ 2 Absatz 4 EigBVO-Doppik) - € - € 11 + nicht in Anspruch genommene Kreditermächtigungen (auch aus Vorjahren) für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen 4) - € - € 12 + Einzahlungen aufgrund von übertragenen Mitteln für einzelne Vorhaben der Vorvorjahre (§ 2 Absatz 4 EigBVO-Doppik) - € 13 = bereinigte liquide Eigenmittel zum Jahresende 671.248,41 € 667.147,76 € 14 - für sonstige bestimmte Zwecke - Gebührenausgleichsrückstellung - keine Gewinnerzielungsabsicht 5) 551.313,00 € 448.252,00 € 15 = bereinigte liquide Eigenmittel zum Jahresende ohne gebundene Mittel 119.935,41 € 218.895,76 € 1) Die Zeile 14 (Gesammtsumme der gebundenen Mittel) kann bedarfsgerecht unterteilt werden 2) 3) 4) 5) Nr. Liquiditätsrechnung Vorjahr Rechnungs- jahr Einzahlungs- und Auszahlungsarten 1) Aus der Liquiditätsrechnung (§ 10 i. V. m. Anlage 12 Nr. EigBVO-Doppik) Die Aufnahme von Kassenkrediten führt zu einer Veränderung des Zahlungsmittelbestands. Kassenkredite sind nur zur kurzfristigen Liquiditätsüberbrückung erlaubt und müssen zeitnah zurückbezahlt werden, daher soll der Wert an Kassenkrediten hier zu berücksichtigen.Die Kreditermächtigung eines Wirtschaftsjahres gilt weiter, bis der Beschluss über den Wirtschaftsplan für das übernächste Jahr gefasst ist (vgl. § 12 Absatz 4 EigBG i. V. m. § 87 Absatz 3 GemO). Hierunter können z.B. auch Rückstellungen fallen. 247 A nf an gs st an d A ns ch af fu ng sw er te Z ug an g A bg an g E nd st an d Z us ch üs se A bs ch re ib un g / W er tb er ic ht ig un g bi sh er ig e A bs ch re ib un g A bs ch re ib un g im H au sh al ts ja hr A bg an g d. h. an ge sa m m el te A bs ch re ib un ge n au f d ie A bg än ge au s S pa lte 4 E nd st an d R es tb uc hw er te (E nd st an d) E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 E in ge sc hr än kt a uf : A lle A nl ag en um m er n, o hn e T yp en Z us ch us s un d B ei tr ag F ib u- B es ta nd sk on to H au sh al ts ja hr : 20 22 er st el lt vo n: 11 .0 4. 20 23 / 09 :2 9: 38 er st el lt am : er st el lt fü r: S ei te : 1 F ra u N ic o le G er h ar d t V e rm ö g e n s ü b e rs ic h t A n la g e n b u c h fü h ru n g 03 A b w as se rb es ei ti g u n g 01 90 00 00 - S on st ig e un be ba ut e G ru nd st üc ke 12 .8 13 ,4 9 0 ,0 0 0 ,0 0 12 .8 13 ,4 9 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 12 .8 13 ,4 9 0 ,0 0 03 41 11 00 - M is ch w as se r in kl . H au sa ns ch lü ss e (S ch m ut zw as se r) 4. 02 5. 50 5, 77 0 ,0 0 0 ,0 0 4. 02 5. 50 5, 77 0 ,0 0 3. 05 3. 87 1, 77 0 ,0 0 3. 11 6. 38 0, 77 9 09 .1 25 ,0 0 62 .5 09 ,0 0 03 41 12 00 - S ch m ut zw as se r Le itu ng sn et z in kl . H au sa ns ch lü ss e oh ne M W 1. 86 2. 84 1, 04 0 ,0 0 0 ,0 0 1. 86 2. 84 1, 04 0 ,0 0 4 15 .6 72 ,0 4 0 ,0 0 4 53 .4 12 ,0 4 1. 40 9. 42 9, 00 37 .7 40 ,0 0 03 41 20 00 - R eg en w as se r Le itu ng sn et z in kl . H au sa ns ch lü ss e 1. 90 5. 66 2, 35 0 ,0 0 0 ,0 0 1. 90 5. 66 2, 35 0 ,0 0 3 47 .1 29 ,3 5 0 ,0 0 3 85 .7 26 ,3 5 1. 51 9. 93 6, 00 38 .5 97 ,0 0 03 70 10 00 - R eg en kl är be ck en u nd P um pe 8 26 .7 06 ,6 5 0 ,0 0 0 ,0 0 8 26 .7 06 ,6 5 0 ,0 0 5 16 .0 43 ,1 4 0 ,0 0 5 31 .6 04 ,1 4 2 95 .1 02 ,5 1 15 .5 61 ,0 0 03 70 20 00 - K lä ra nl ag e - Z ul ei tu ng ss am m le r 2. 69 1. 91 1, 80 0 ,0 0 0 ,0 0 2. 69 1. 91 1, 80 0 ,0 0 2. 15 0. 33 2, 80 0 ,0 0 2. 18 5. 78 1, 80 5 06 .1 30 ,0 0 35 .4 49 ,0 0 03 70 30 00 - E nt w äs se ru ng - H au pt sa m m le rle itu ng 2 39 .9 88 ,1 4 0 ,0 0 0 ,0 0 2 39 .9 88 ,1 4 0 ,0 0 2 34 .7 14 ,1 4 0 ,0 0 2 37 .3 51 ,1 4 2 .6 37 ,0 0 2 .6 37 ,0 0 07 20 00 00 - B et rie bs - un d G es ch äf ts au ss ta ttu ng 20 .8 61 ,9 5 2 .0 48 ,2 9 0 ,0 0 22 .9 10 ,2 4 0 ,0 0 5 .8 74 ,9 5 0 ,0 0 10 .2 60 ,2 4 12 .6 50 ,0 0 4 .3 85 ,2 9 09 60 00 00 - A nl ag en im B au 17 .8 37 ,4 2 14 3, 91 0 ,0 0 17 .9 81 ,3 3 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 17 .9 81 ,3 3 0 ,0 0 G es am t 1 1. 60 4. 12 8, 61 2 .1 92 ,2 0 0 ,0 0 1 1. 60 6. 32 0, 81 0 ,0 0 6. 72 3. 63 8, 19 1 96 .8 78 ,2 9 0 ,0 0 6. 92 0. 51 6, 48 4. 68 5. 80 4, 33 al le w äh ru ng sr el ev an te n B et rä ge in E U R Le ge nd e: 248 A nf an gs st an d A ns ch af fu ng sw er te Z ug an g A bg an g E nd st an d Z us ch üs se A bs ch re ib un g / W er tb er ic ht ig un g bi sh er ig e A bs ch re ib un g A bs ch re ib un g im H au sh al ts ja hr A bg an g d. h. an ge sa m m el te A bs ch re ib un ge n au f d ie A bg än ge au s S pa lte 4 E nd st an d R es tb uc hw er te (E nd st an d) E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 E in ge sc hr än kt a uf : A lle A nl ag en um m er n, n ur T yp en Z us ch us s un d B ei tr ag F ib u- B es ta nd sk on to H au sh al ts ja hr : 20 22 er st el lt vo n: 11 .0 4. 20 23 / 09 :3 5: 07 er st el lt am : er st el lt fü r: S ei te : 1 F ra u N ic o le G er h ar d t V e rm ö g e n s ü b e rs ic h t A n la g e n b u c h fü h ru n g 03 A b w as se rb es ei ti g u n g 21 20 00 00 - S on de rp os te n au s B ei tr äg en un d äh nl . E nt ge lte n 2. 27 6. 85 9, 00 0 ,0 0 0 ,0 0 2. 27 6. 85 9, 00 0 ,0 0 1. 73 6. 88 5, 00 0 ,0 0 1. 77 0. 96 0, 00 5 05 .8 99 ,0 0 34 .0 75 ,0 0 21 21 00 00 - S on de rp os te n A ns ch lu ss be itr äg e (K an al be itr äg e) 2. 75 4. 33 3, 49 20 .4 39 ,2 2 0 ,0 0 2. 77 4. 77 2, 71 0 ,0 0 1. 37 8. 25 1, 67 0 ,0 0 1. 43 4. 09 3, 27 1. 34 0. 67 9, 44 55 .8 41 ,6 0 21 22 00 00 - S on de rp os te n A ns ch lu ss be itr äg e (K lä rb ei tr äg e) 1. 61 1. 08 2, 06 7 .3 06 ,0 6 0 ,0 0 1. 61 8. 38 8, 12 0 ,0 0 9 35 .9 93 ,5 5 0 ,0 0 9 73 .0 07 ,0 5 6 45 .3 81 ,0 7 37 .0 13 ,5 0 G es am t 6. 64 2. 27 4, 55 27 .7 45 ,2 8 0 ,0 0 6. 67 0. 01 9, 83 0 ,0 0 4. 05 1. 13 0, 22 1 26 .9 30 ,1 0 0 ,0 0 4. 17 8. 06 0, 32 2. 49 1. 95 9, 51 al le w äh ru ng sr el ev an te n B et rä ge in E U R Le ge nd e: 249 6. Erläuterungen zum Jahresabschluss 2022 250 Jahr 2007 - 150.005 € + 326.924 € 2008 - 79.731 € + 247.193 € 2009 - 110.440 € + 136.753 € 2010 - 60.755 € + 75.998 € 2011 + 53.700 € + 129.698 € 2012 + 27.170 € + 156.869 € 2013 + 53.909 € + 210.778 € 2014 + 18.167 € + 228.945 € 2015 - 63.587 € + 165.358 € 2016 + 53.877 € + 219.235 € 2017 + 168.596 € + 387.831 € 2018 + 101.004 € + 488.835 € 2019 - -25.506 € + 463.329 € 2020 - -38.304 € + 425.025 € 2021 + 123.025 € + 548.050 € 2022 + 23.852 € + 571.902 € Einnahme- und Ausgabearten 2020 2021 2022 € € € 656.592 € 471.579 € 558.014 € 275.278 € 252.829 € 250.385 € 148.080 € 131.712 € 126.930 € 110.872 € 85.405 € 90.294 € 672.919 € 507.271 € 591.176 € 634.615 € 630.296 € 615.028 € -38.304 € 123.025 € 23.852 € -4.587 € 75.325 € 16.816 € 220.441 m³ 217.190 m³ 210.115 m³ 308.941 314.068 322.534 Abwassergebühr: 2,17 €/m³ 2,17 €/m³ 1,98 €/m³ Niederschlagswassergebühr: 0,50 €/m² 0,50 €/m² 0,61m² Gebühren lt. Gebührenkalkulation Ergebnis Stand Gewinn/Verlust Bilanzverlust/-gewinn Summe Gesamtaufwand Abwasserbeseitigung lt Veranlagung (Benutzungsgebühren SW/NW) ./. Summe Aufl. Sonderposten + Abschreibungen Eigenbetrieb u. Anteil AZV gebührenrechtl. Ergebnisermittlung Alevo Kommunalberatung Übersicht über die Ergebnisse der Gewinn- und Verlustrechnungen Zeitraum 2007 - 2022 Übersicht über die Ergebnisse der Gewinn- und Verlustrechnungen Zeitraum 2020 - 2022 unter Berücksichtigung der Kosten des AZV Fortschreibung der Ergebnisse (Keine gebührenrechtl. Ergebnisse) Verkaufsmengen Versiegelte Fläche in m² ./. Straßenentwässerungskostenanteil über SW/NW zu deckender Aufwand Gewinn-/Verlust 251 rd. € rd. € rd. € Personalaufwand (Anteil Bauhof) 35.948,50 Betriebsaufwand - sächlich - - Eigenkontrollverordnung 0,00 - Umlage AZV 319.224,73 Unterhaltung der Anlagen - bauliche Anlagen/Geräte 19.345,64 - der Kanäle 49.384,03 - Stromkosten 711,94 - sonstige Sach u. Dienstl. 587,62 - der Messeinrichtungen 0,00 389.253,96 sonstiger Geschäftsaufwand 13.023,19 438.225,65 Abschreibungen - Gemeinde 196.878,29 - AZV 53.507,11 250.385,40 abzgl. Anteilige Bauzuschüsse - Gemeinde -126.930,10 - AZV (Nettomethode von AfA bereits abgez.) 0,00 -126.930,10 123.455,30 Schuldzinsen - für Darlehen 50.080,02 - für Kassenkredite für Investitionen 2.134,73 52.214,75 Verwaltungskostenbeitrag an Gemeinde 67.573,98 Abwasserabgabe 0,00 681.469,68 davon ab Erträge aus - Straßenentwässerungskostenanteil 2021 -90.293,58 - andere betriebl. Erträge/Zinserträge 0,00 - Grundgebühren -2.250,60 -92.544,18 Aufwanddeckender Abwasserpreis - ohne Grundgebühren 588.925,50 2022 wurde ein Jahresgewinn in Höhe von 23.851,82 € erzielt. Der Eigenbetrieb verfügt zum 31.12.2022 über eine Gebührenausgleichsrückstellung in Höhe 448.252,00 €, welche sich langfristig auf die Gebührensituation possitiv auswirken. Das handelsrechtliche Ergebnis darf nicht zum Ausgleich von Kostenüber- und unterdeckungen herangezogen werden. Für den Ausgleich von Unter- bzw. Überdeckungen ist nach der GPA stets das gebührenrechtliche Ergebnis nach KAG heranzuziehen. Die gebührenrechtlichen Ergebnisse für die Jahre 2022 (vorläufig, da Abrechnung vom AMS fehlt) sowie für 2021, 2020 und 2019 wurden wie folgt festgestellt: Für die Investitionen bei den Sachanlagen in Höhe von 141.256,01 € standen nicht ausreichend Mittel aus Abschreibungen abzüglich Tilgung und Ertragszuschüsse zur Verfügung. Es wurde 2022 kein Trägerdarlehen aufgenommen. Hinweise zur Gewinn- und Verlustrechnung 2022 Bei einer berechneten Abwassermenge von 210.115 cbm stellte sich der aufwanddeckende Abwasserpreis wie folgt dar: Ausreichend waren die Abschreibungen nach Aufrechnung mit den anteiligen Baukostenzuschüssen von 123.455,30 €, um die Darlehenstilgungen von derzeit 79.000,00 € zu finanzieren. Gebührenerg. 22 16.815,89 75.324,59 Niederschlagsw. Gebührenerg. 21 Schmutzw. Niederschlagsw. Gebührenerg. 19 Schmutzw. Niederschlagsw. Schmutzw. Niederschlagsw. 43.247,96 32.076,63 -11.534,72 2.123,29 Gebührenerg. 20 Schmutzw. -41.807,51 -13.658,01 58.623,40 -4.586,92 29.683,79 -34.270,71 252 Gemeinde Baindt Ergebnisermittlung Abwasser Seite 3 31.12.2021 Auflösung Zuführung 31.12.2022 Schmutzwasser 455.991 -72.595 0 383.396 Niederschlagswasser 64.856 0 0 64.856 Summe 520.847 -72.595 0 448.252 Straßenentwässerungskostenanteil Betriebskosten 29.048,03 Straßenentwässerungskostenanteil Kalkulatorische Kosten 60.370,49 Summe 89.418,52 Entwicklung der Gebührenausgleichsrückstellungen Straßenentwässerungskostenanteil für das Jahr 2022 Allevo Kommunalberatung253 Robert Müller Textfeld Z u fü h ru n g e n A u fl ö s u n g (G ru n d e n tf a ll e n ) b is z u 1 J a h r 1 b is 5 J a h re m e h r a ls 5 J a h re 3 1 .1 2 .2 0 2 1 3 1 .1 2 .2 0 2 2 E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R - 1 0 R ü c k s te llu n g e n f ü r A lt e rs te ilz e it a rb e it 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 5 0 R ü c k s te ll u n g f ü r G P A P rü fu n g 2 0 2 0 - o ff e n B a u a m ts p rü fu n g 2 0 1 6 -2 0 2 1 5 .0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 5 0 R ü c k s te ll u n g e n f ü r G P A 2 0 2 1 F in a n z - u n d B a u a m ts ü b e rp rü fu n g 2 8 9 1 2 .0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 5 1 R ü c k s te ll u n g J a h re s a b s c h lu s s 2 0 2 1 -2 0 2 2 6 .0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 1 3 .0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 1 3 .0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 5 1 R ü c k s te ll u n g K ö rp e rs c h a ft s s te u e r 2 8 9 2 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 5 1 R ü c k s te ll u n g 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 1 3 .0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 1 3 .0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 1 3 .0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 - A rt d e r R ü c k s te ll u n g e n i n d e r A b w a s s b e s e it ig u n g - B il a n z k o n te n 2 8 9 1 u n d 2 8 9 2 G e s a m t- b e tr a g a m E n d e d e s V o rj a h re s V e rä n d e ru n g e n i m H a u s h a lt s ja h r d a v o n m it e in e r R e s tl a u fz e it v o n U m b u c h u n g e n E U R In a n s p ru c h - n a h m e E U R G e s a m t- b e tr a g a m E n d e d e s H a u s h a lt s - ja h re s 1 . P e n s io n s rü c k s te ll u n g e n /A lt e rs te il z e it K e in e ig e n e s P e rs o n a l 0 ,0 0 2 . R ü c k s te ll . fü r D e p o n ie n u . A lt la s te n 0 ,0 0 3 . R ü c k s t. f ü r a u s g le ic h s p fl ic h ti g e G e b ü h re n 0 ,0 0 3 . I n s ta n d h a lt u n g s rü c k s te ll u n g e n s .u . 0 ,0 0 4 . R ü c k s t- f ü r d ro h e n d e V e rp fl ic h tu n g e n a u s B ü rg s c h a ft e n o d e r S c h a d e n s fä ll e n 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 5 . S u m m e a ll e r R ü c k s te ll u n g e n 0 ,0 0 5 . S o n s t. R ü c k s te ll . n a c h § 4 1 G e m H V O 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 254 31.12.2021 31.12.2022 Die Eigenkapitalquote I zeigt an, in welchem Umfang das Vermögen der Kommunen durch Eigenkapital finanziert ist. Je höher die Eigenkapitalquote ist, desto unabhängiger ist der Eigenbetrieb von externen Kapitalgebern. Eigenkapital x 100 Bilanzsumme -0,05% 2,55% Eigenkapital*: 0,00 0,00 Rücklagen -3.262,62 123.650,20 Bilanzsumme: 5.961.187,78 5.788.228,56 *EB Abwasserbeseitigung ist zu 100% fremdkapitalfinanziert. 31.12.2021 31.12.2022 Bei der Eigenkapitalquote II werden die Sonderposten aus Zuwendungen und Beiträgen dem „wirtschaftlichen Eigenkapital“ zugeordnet, da es sich hierbei um Beiträge handelt, die i.d.R. nicht zurückzuzahlen und nicht zu verzinsen sind. (Eigenkapital + Sonderposten für Zuw. und Beiträge) x 100 Bilanzsumme 43,41% 45,19% Eigenkapital + Rücklagen -3.262,62 123.650,20 Sonderposten für Zuw. und Beiträge: 2.591.144,33 2.491.959,51 Bilanzsumme: 5.961.187,78 5.788.228,56 31.12.2021 31.12.2022 Die Investitionsquote beschreibt die prozentuale Höhe der gesamten Investitionsauszahlungen bezogen auf die Gesamtauszahlungen. Die Investitionsquote ist eine Kennzahl, die gewissermaßen den Alterungsprozess des Anlagevermögens widerspiegelt. (Investitionsauszahlungen) x 100 Gesamtauszahlungen 17,60% 21,44% Auszahlungen aus lfd. Tätigkeit 548.796,20 517.576,79 Investitionsauszahlungen 117.197,53 141.256,01 Gesamtauszahlungen 665.993,73 658.832,80 Eigenkapitalquote I Eigenkapitalquote II Investitionsquote Strukturkennzahlen - Kennzahlen für Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung zur Beurteilung der finanziellen Leistungsfähigkeit 255 Hauptbericht Auftrag 1. Auftragsannahme 1.1 Auftraggeber und Auftragsabgrenzung 1.2 Auftragsdurchführung Grundlagen des Jahresabschlusses 2. Grundlagen des Jahresabschlusses 2.1 Buchführung und Inventar, erteilte Auskünfte 2.2 Feststellungen zu den Grundlagen des Jahresabschlusses Rechtliche Verhältnisse 3. Rechtliche, steuerliche und wirtschaftliche Grundlagen Erläuterungsbericht 4. Erläuterungen zu den Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung Bescheinigung/Vermerk 5. Bescheinigung Anlagen[mehr]

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                  Gemeinde Baindt F r i e d h o f s a t z u n g (Friedhofsordnung und Bestattungsgebührensatzung) Aufgrund der §§ 12 Abs. 2, 13 Abs. 1, 15 Abs. 1, 39 Abs. 2 und 49 Abs. 3 Nr. 2 des Gesetzes über das Friedhofs- und Leichenwesen (Bestattungsgesetz) in Verbindung mit den §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) sowie den §§ 2, 11 und 13 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat am 06. Oktober 2020 die nachstehende Satzung zur Änderung der Friedhofsatzung beschlossen: I. ALLGEMEINE VORSCHRIFTEN § 1 Widmung (1) Der Friedhof ist eine öffentliche Einrichtung der Gemeinde. Er dient der Bestattung verstorbener Gemeindeeinwohner und der in der Gemeinde verstorbenen oder tot aufgefundenen Personen ohne Wohnsitz oder mit unbekanntem Wohnsitz Verstorbener, sowie für Verstorbene, für die ein Wahlgrab nach § 12 zur Verfügung steht. In besonderen Fällen kann die Gemeinde eine Bestattung anderer Verstorbener zu lassen. Der Friedhof dient auch der Bestattung von Totgeburten, Fehlgeburten und Ungeborenen, falls ein Elternteil Einwohner der Gemeinde ist. (2) Soweit nichts anderes bestimmt ist, gelten die Vorschriften über die Bestattung auch für die Beisetzung von Aschen. II. ORDNUNGSVORSCHRIFTEN § 2 Öffnungszeiten (1) Der Friedhof darf während folgenden Öffnungszeiten betreten werden: vom 01.04. bis 31.10. von 7:00 Uhr bis 21:00 Uhr und vom 01.11. bis 31.03. von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr. (2) Die Gemeinde kann das Betreten des Friedhofs oder einzelner Friedhofsteile aus besonderem Anlass vorübergehend untersagen. § 3 Verhalten auf dem Friedhof (1) Jeder hat sich auf dem Friedhof der Würde des Ortes entsprechend zu verhalten. Die Anordnungen des Friedhofspersonals sind zu befolgen. (2) Auf dem Friedhof ist insbesondere nicht gestattet: 1. Die Wege mit Fahrzeugen aller Art zu befahren, ausgenommen Kinderwagen und Rollstühlen sowie Fahrzeugen der Gemeinde und der für den Friedhof zugelassenen Gewerbetreibenden. 2. Während einer Bestattung oder einer Gedenkfeier in der Nähe Arbeiten auszuführen. 3. Den Friedhof und seine Einrichtungen und Anlagen zu verunreinigen oder zu beschädigen sowie Rasenflächen und Grabstätten unberechtigter Weise zu betreten. 4. Tiere mitzubringen, ausgenommen Blindenhunde. 5. Abraum und Abfälle außerhalb der dafür bestimmten Stellen abzulagern. 6. Waren und gewerbliche Dienste anzubieten. 7. Druckschriften zu verteilen. 8. Ohne schriftlichen Auftrag der Angehörigen gewerbsmäßig zu fotografieren. 9. Zu Lärmen, zu Spielen sowie zu Lagern. Ausnahmen können zugelassen werden, soweit sie mit dem Zweck des Friedhofs und der Ordnung auf ihm zu vereinbaren sind. (3) Totengedenkfeiern auf dem Friedhof bedürfen der Zustimmung der Gemeinde. Sie sind spätestens 4 Tage vorher anzumelden. § 4 Gewerbliche Betätigung auf dem Friedhof (1) Bildhauer, Steinmetze, Gärtner und sonstige Gewerbetreibenden bedürfen für die Tätigkeit auf dem Friedhof der vorherigen Zulassung durch die Gemeinde. Sie kann den Umfang der Tätigkeiten festlegen. (2) Zugelassen werden nur solche Gewerbetreibenden, die fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig sind. Die Gemeinde kann für die Prüfung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit geeignete Nachweise verlangen, insbesondere, dass die Voraussetzungen für die Ausübung der Tätigkeit nach dem Handwerksrecht erfüllt werden. Die Gemeinde kann Ausnahmen zulassen. Die Zulassung erfolgt durch Ausstellung eines Berechtigungsscheins; dieser ist den aufsichtsberechtigten Personen der Gemeinde auf Verlangen vorzuzeigen. Die Zulassung erfolgt unbefristet. (3) Die Gewerbetreibenden und ihre Beauftragten haben die Friedhofssatzung und die dazu ergangenen Regelungen zu beachten und haften für die Schäden, die sie auf dem gemeindlichen Friedhof schuldhaft verursachen. Die Gewerbetreibenden haben eine für die Ausführung ihrer Tätigkeiten ausreichende Haftpflichtversicherung nachzuweisen. (4) Die Gewerbetreibenden dürfen die Friedhofwege nur zur Ausübung ihrer Tätigkeit und nur mit geeigneten Fahrzeugen befahren. Werkzeuge und Materialien dürfen auf dem Friedhof nur vorübergehend und nur an den dafür bestimmten Stellen gelagert werden. Bei Beendigung der Arbeit sind die Arbeits- und Lagerplätze wieder in den früheren Zustand zu bringen. (5) Gewerbetreibenden, die gegen die Vorschriften der Absätze 3 und 4 verstoßen, oder bei denen die Voraussetzungen des Absatz 2 ganz oder teilweise nicht mehr gegeben sind, kann die Gemeinde die Zulassung widerrufen. (6) Das Verfahren nach Abs. 1 und 2 kann über einen Einheitlichen Ansprechpartner im Sinne des Gesetzes über Einheitliche Ansprechpartner für das Land Baden-Württemberg abgewickelt werden; § 42a und §§ 71a bis 71e des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes in der jeweils geltenden Fassung finden Anwendung. III. BESTATTUNGSVORSCHRIFTEN § 5 Allgemeines (1) Bestattungen sind unverzüglich nach Eintritt des Todes bei der Gemeinde anzumelden. Wird eine Bestattung in einer früher erworbenen Wahlgrabstätte beantragt, so ist auf Verlangen der Gemeinde das Nutzungsrecht nachzuweisen. (2) Die Gemeinde setzt Ort und Zeit der Bestattung fest und berücksichtigt dabei die Wünsche der Hinterbliebenen und der Geistlichen. § 6 Särge (1) Särge dürfen höchstens 2,05 m lang, 0,65 m hoch und im Mittelmaß 0,65 m breit sein. Sind in besonderen Fällen größere Särge erforderlich, so ist die Zustimmung der Gemeinde einzuholen. (2) Särge und Sargausstattung für Erdbestattungen müssen aus Materialien bestehen, die während der Ruhezeit im Erdboden verrotten. § 7 Ausheben der Gräber (1) Die Gemeinde lässt die Gräber ausheben und zufüllen. (2) Die Tiefe der einzelnen Gräber beträgt von der Erdoberfläche (ohne Hügel) bis zur Oberkante des Sarges mindestens 0,90 m bis zur Oberkante der Urne mindestens 0,50 m. (3) Die Gemeinde kann zulassen, dass der Sarg von Angehörigen des Verstorbenen bis zur Grabstätte getragen wird. § 8 Ruhezeit Die Ruhezeit von Verstorbenen beträgt 30 Jahre. Die Ruhezeit von Aschen sowie von Kindern, die vor Vollendung des 10. Lebensjahres verstorben sind, beträgt 15 Jahre. § 9 Umbettungen (1) Umbettungen von Verstorbenen und Aschen bedürfen, unbeschadet sonstiger gesetzlicher Vorschriften, der vorherigen Zustimmung der Gemeinde. Bei Umbettungen von Verstorbenen wird die Zustimmung nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, in den ersten 8 Jahren der Ruhezeit nur bei Vorliegen eines dringenden öffentlichen Interesses oder eines besonderen Härtefalls erteilt. Umbettungen aus einem Reihengrab in ein anderes Reihengrab oder aus einem Urnenwahlgrab in ein anderes Urnenwahlgrab sind innerhalb der Gemeinde nicht zulässig. Die Gemeinde kann Ausnahmen zulassen. (2) Nach Ablauf der Ruhezeit aufgefundene Gebeine (Überreste von Verstorbenen) und Urnen mit Aschen Verstorbener dürfen nur mit vorheriger Zustimmung der Gemeinde in belegte Grabstätten umgebettet werden. (3) Umbettungen erfolgen nur auf Antrag. Antragsberechtigt ist bei Umbettungen aus einem Grab der Nutzungsberechtigte. (4) In den Fällen des § 22 Abs. 1 Satz 3 und bei Entziehung von Nutzungsrechten nach § 22 Abs. 1 Satz 4 können aufgefundene Gebeine (Überreste von Verstorbenen) und Urnen mit Aschen Verstorbener, deren Ruhezeit noch nicht abgelaufen ist, von Amts wegen in ein Reihengrab oder ein Urnengrab umgebettet werden. Im Übrigen ist die Gemeinde bei Vorliegen eines zwingenden öffentlichen Interesses berechtigt, Umbettungen vorzunehmen. (5) Umbettungen führt die Gemeinde durch. Sie bestimmt den Zeitpunkt der Umbettung. (6) Die Kosten der Umbettung haben die Antragssteller zu tragen. Dies gilt auch für den Ersatz von Schäden, die an benachbarten Grabstätten und an Anlagen durch eine Umbettung entstehen, es sei denn, es liegt ein Verschulden der Gemeinde vor. (7) Der Ablauf der Ruhezeit wird durch eine Umbettung nicht unterbrochen oder gehemmt. IV. GRABSTÄTTEN § 10 Allgemeines (1) Die Grabstätten sind im Eigentum des Friedhofträgers. An ihnen können Rechte nur nach dieser Satzung erworben werden. (2) Auf dem Friedhof werden folgende Arten von Grabstätten zur Verfügung gestellt: 1. Reihengräber 2. Wahlgräber 3. Urnenschmuckgräber 4. Urnennischen 5. Urnen-Rasengräber 6. Halb-/anonyme Urnengräber (3) Ein Anspruch auf Überlassung einer Grabstätte in bestimmter Lage sowie auf die Unveränderlichkeit der Umgebung besteht nicht. (4) Grüfte und Grabgebäude sind nicht zugelassen. (5) In ein bestehendes Reihen- bzw. Wahlgrab ist die Beisetzung von (max. 2) Aschen (Urnenbestattung) möglich. § 11 Reihengräber (1) Reihengräber sind Grabstätten für Erdbestattungen und die Beisetzung von Aschen, die der Reihe nach belegt und im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit zugeteilt werden. Nutzungsberechtigter ist, sofern keine andere ausdrückliche Festlegung erfolgt, in nachstehender Reihenfolge: 1. Wer für die Bestattung sorgen muss (§ 31 Abs. 1 Bestattungsgesetz) 2. wer sich dazu verpflichtet hat, 3. der Inhaber der tatsächlichen Gewalt. (2) Auf dem Friedhof werden ausgewiesen: 1. Reihengrabfelder für Verstorbene vom vollendeten 10. Lebensjahr ab (3) In jedem Reihengrab wird nur ein Verstorbener beigesetzt. Die Gemeinde kann Ausnahmen zulassen. (4) Ein Reihengrab kann auch nach Ablauf der Ruhezeit nicht in ein Wahlgrab umgewandelt werden. (5) Das Abräumen von Reihengrabfeldern oder Teilen von ihnen nach Ablauf der Ruhezeit wird 3 Monate vorher ortsüblich oder durch Hinweise auf dem betreffenden Grabfeld bekanntgegeben. § 12 Wahlgräber (1) Wahlgräber sind Grabstätten für Erdbestattungen, für die Bestattung von Fehlgeburten, Totgeburten und Ungeborenen und die Beisetzung von Aschen, an denen ein öffentlich- rechtliches Nutzungsrecht verliehen wird. Das Nutzungsrecht wird durch Verleihung begründet. Nutzungsberechtigter ist die durch die Verleihung bestimmte Person. (2) Nutzungsrechte an Wahlgräbern werden auf Antrag auf die Dauer von 30 Jahren (Nutzungszeit) verliehen. Sie können nur anlässlich eines Todesfalls verliehen werden Die erneute Verleihung eines Nutzungsrechts ist nur auf Antrag möglich. (3) Das Nutzungsrecht entsteht mit Zahlung der Grabnutzungsgebühr. Auf Wahlgräber, bei denen die Grabnutzungsgebühr für das Nutzungsrecht nicht bezahlt ist, sind die Vorschriften über Reihengräber entsprechend anzuwenden. (4) Ein Anspruch auf Verleihung oder erneute Verleihung von Nutzungsrechten besteht nicht. (5) Während der Nutzungszeit darf eine Bestattung nur stattfinden, wenn die Ruhezeit die Nutzungszeit nicht übersteigt oder ein Nutzungsrecht mindestens für die Zeit bis zum Ablauf der Ruhezeit erneut verliehen worden ist. (6) Der Nutzungsberechtigte soll für den Fall seines Ablebens seinen Nachfolger im Nutzungsrecht bestimmen. Dieser ist aus dem nachstehend genannten Personenkreis zu benennen. Wird keine Regelung getroffen, so geht das Nutzungsrecht in nachstehender Reihenfolge auf die Angehörigen des verstorbenen Nutzungsberechtigten mit deren Zustimmung über 1. auf den Ehegatten 2. auf die Kinder 3. auf die Stiefkinder 4. auf die Enkel in der Reihenfolge der Berechtigung ihrer Väter oder Mütter 5. auf die Eltern 6. auf die Geschwister 7. auf die Stiefgeschwister 8. auf die nicht unter 1. bis 7. fallenden Erben Innerhalb der einzelnen Gruppen Nr. 2-4 und 6-8 wird jeweils der Älteste nutzungsberechtigt. (7) Der Nutzungsberechtigte kann mit Zustimmung der Gemeinde das Nutzungsrecht auf eine der in Absatz 7 Satz 3 genannten Personen übertragen. (8) Der Nutzungsberechtigte hat im Rahmen der Friedhofssatzung und der dazu ergangenen Regelungen das Recht, in der Wahlgrabstätte bestattet zu werden und über die Bestattung sowie über die Art der Gestaltung und Pflege der Grabstätte zu entscheiden. Verstorbene, die nicht zu dem Personenkreis des Absatzes 7 Satz 3 gehören, dürfen in der Grabstätte nicht bestattet werden. Die Gemeinde kann Ausnahmen zulassen. (9) Auf das Nutzungsrecht kann jederzeit nach Ablauf der letzten Ruhezeit verzichtet werden. (10) Mehrkosten, die der Gemeinde beim Ausheben des Grabes zu einer weiteren Bestattung durch die Entfernung von Grabmalen, Fundamenten und sonstigen Grabausstattungen entstehen, hat der Nutzungsberechtigte zu erstatten, falls er nicht selbst rechtzeitig für die Beseitigung dieser Gegenstände sorgt. (11) In Wahlgräbern können auch Urnen beigesetzt werden. § 13 Urnenwahlgräber (1) Urnenwahlgräber sind Aschengrabstätten als Urnenstätten in Grabfeldern (Urnenschmuckgräber) oder Nischen unterschiedlicher Größe in Mauern, Terrassen und Hallen (Urnennischen), die ausschließlich der Beisetzung von Aschen Verstorbener dienen. (2) Die Anzahl der Urnen, die beigesetzt werden können, richtet sich nach der Größe der Aschengrabstätte; zulässig sind max. 4 Urnen. In Urnennischen sind max. 2 Urnen zulässig. (3) Soweit sich aus der Friedhofssatzung nichts anderes ergibt, gelten die Vorschriften für Wahlgräber entsprechend für Urnenstätten. § 13 a Urnen-Rasengräber (1) Urnen-Rasengräber sind Aschengräberstätten in Grabfeldern, die ausschließlich der Beisetzung von Aschen Verstorbener dienen. (2) Im Grabfeld für Urnen-Rasengräber werden einheitliche, liegende Grabplatten nach Vorgabe der Gemeinde angebracht. (3) Bei einer Beisetzung in einem Grabfeld für Urnen-Rasengräber besteht für die Angehörigen keine Pflicht und auch kein Rechtsanspruch auf Grabpflege. Die Pflege der Rasenfläche obliegt der Gemeinde. (4) Das Ablegen von Blumen und Aufstellen von Grablichtern und Gegenständen wie z.B. Blumenschalen oder Vasen auf der Rasenfläche und den Urnengräbern sowie die Bepflanzung der Beisetzungsflächen ist nicht gestattet. (5) Soweit sich aus der Satzung nichts Weiteres ergibt, gelten die Vorschriften für Reihengräber entsprechend. § 13 b Halb/-anonyme Urnengräber im Staudenbeet (1) Das halb/-anonyme Grabfeld enthält Grabstätten für Aschenbeisetzungen, die in der Reihe nach belegt und erst im Todesfalle nur für die Dauer der Ruhezeit der Asche abgegeben werden. (2) Im halb/-anonymen Grabfeld können auf den Stelen Schriftzüge mit Namen und Datum angebracht werden. Die Schriftzüge sind entsprechend den Bestimmungen der Gemeinde herzustellen und anzubringen. (3) Eine Bepflanzung bzw. Einfassung der Grabstätte und das Aufstellen eines Grabmales ist nicht zulässig. (4) Bei einer Beisetzung in einem halb-/anonymen Grabfeld besteht für die Angehörigen keine Pflicht und auch kein Rechtsanspruch auf Grabpflege. (5) Das Ablegen von Blumen und Aufstellen von Grablichtern und Gegenständen wie z.B. Blumenschalen oder Vasen in bzw. vor dem Staudenbeet und den Urnengräbern sowie die Bepflanzung der Beisetzungsflächen ist nicht gestattet. (6) Soweit sich aus der Satzung nichts Weiteres ergibt, gelten die Vorschriften für Reihengräber entsprechend. § 14 Allgemeiner Gestaltungsgrundsatz Grabmale und sonstige Grabausstattungen müssen der Würde des Friedhofs in seinen einzelnen Teilen und in seiner Gesamtanlage entsprechen. § 15 Gestaltungsvorschriften (1) Für Grabmale dürfen nur Natursteine, Holz, Schmiedeeisen oder Bronze verwendet werden. (2) Bei der Gestaltung und Bearbeitung sind folgende Vorschriften einzuhalten: Firmenbezeichnungen dürfen nur unauffällig und nicht auf der Vorderseite des Grabmals angebracht werden. (3) Auf Grabstätten für Erdbestattungen sind Grabmale bis zu folgenden Größen zulässig: 1. auf einstelligen Grabstätten bis zu 0,60 qm Ansichtsfläche, Höhe max. 1,40 m 2. auf 2- und mehrstelligen Grabstätten bis zu 1 qm Ansichtsfläche, Höhe max. 1,40 m (4) Auf Urnengrabstätten sind Grabmale bis zu folgenden Größen zulässig: Nur liegende Grabmale bis zu 1 qm Ansichtsfläche bzw. stehende Grabmale bis 0,50 qm. (5) Auf Urnen-Rasengräbern sind liegende Grabplatten nach Vorgabe der Gemeinde anzubringen. (6) Grabeinfassungen jeder Art sind auf Erdgräbern bis zu 20 cm breit, auf Urnenschmuckgräbern bis zu 10 cm breit zulässig. Die Grabzwischenwege / Platten sind bei Senkungen durch den Nutzungsberechtigten aufzufüttern. (7) An Kolumbarien bzw. Urnennischen dürfen Grabschmuck, wie Blumenschmuck, Kerzen und ähnliches nicht angebracht bzw. abgelegt werden (außer bei Bestattungen). Es ist eine aufgesetzte Schrift in Bronze zu verwenden. Neben religiösen und neutralen Zeichen werden auf Antrag auch weltliche Zeichen zugelassen. Das Anbringen eines Bildes bzw. der Berufsbezeichnung des/der Verstorbenen ist möglich. Die Vergabe der Urnennischen erfolgt nicht fortlaufend, sondern kann ausgesucht werden. (8) Die Gemeinde kann unter Berücksichtigung der Gesamtgestaltung des Friedhofs und im Rahmen von Absatz 1 Ausnahmen von den Vorschriften der Absätze 2 - 7 und auch sonstige Grabausstattungen zulassen. § 16 Genehmigungserfordernis (1) Die Errichtung von Grabmalen bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung der Gemeinde. Ohne Genehmigung sind bis zur Dauer von 2 Jahren nach der Bestattung oder Beisetzung provisorische Grabmale als Holztafeln bis zu einer Größe von 15 x 30 cm und Holzkreuze zulässig. (2) Dem Antrag ist die Zeichnung über den Entwurf des Grabmals im Maßstab 1:10 zweifach beizufügen. Dabei ist das zu verwendende Material, seine Bearbeitung, der Inhalt und die Anordnung der Schrift, der Ornamente und Symbole sowie die Fundamentierung anzugeben. Soweit erforderlich, kann die Gemeinde Zeichnungen der Schrift, der Ornamente und der Symbole im Maßstab 1:1 unter Angabe des Materials, seiner Bearbeitung und der Form verlangen. In besonderen Fällen kann die Vorlage eines Modells oder das Aufstellen einer Attrappe auf der Grabstätte verlangt werden. (3) Die Errichtung aller sonstigen Grabausstattungen bedarf ebenfalls der vorherigen schriftlichen Genehmigung der Gemeinde. Absatz 2 gilt entsprechend. (4) Die Genehmigung erlischt, wenn das Grabmal oder die sonstige Grabausstattung nicht innerhalb von 2 Jahren nach Erteilung der Genehmigung errichtet worden ist. (5) Die Grabmale sind so zu liefern, dass sie vor ihrer Aufstellung von der Gemeinde überprüft werden können. (6) Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn alle Voraussetzungen dieser Friedhofsatzung erfüllt werden. § 17 Standsicherheit Grabmale und sonstige Grabausstattungen müssen standsicher sein. Sie sind ihrer Größe entsprechend nach den allgemein anerkannten Regeln des Handwerks zu fundamentieren und zu befestigen. Steingrabmale müssen aus einem Stück hergestellt sein und dürfen folgende Mindeststärken nicht unterschreiten: Stehende Grabmale - bis 1,20 m Höhe: 14 cm - bis 1,40 m Höhe: 16 cm - ab 1,40 m Höhe: 18 cm Grabmale und Grabeinfassungen dürfen nur von fachkundigen Personen (i.d.R. Bildhauer, Steinmetz) errichtet werden. § 18 Grabmalhöhe und Grababdeckungen (1) Grabmale und Bepflanzungen dürfen eine Höhe von 1,40 m nicht überschreiten. (2) Zur Sicherstellung der Verwesung dürfen Grabstätten für Erdbestattungen nur bis zur Hälfte mit Platten oder sonstigen wasserundurchlässigen Materialien abgedeckt werden. § 19 Unterhaltung (1) Die Grabmale und die sonstigen Grabausstattungen sind dauernd in würdigem und verkehrssicherem Zustand zu halten und entsprechend zu überprüfen. Verantwortlich dafür ist bei Reihengrabstätten und Urnenwahlgräbern der Verfügungsberechtigte, bei Wahlgrabstätten der Nutzungsberechtigte. § 19 Abs. 2 Satz 3 gilt entsprechend. (2) Erscheint die Standsicherheit von Grabmalen und sonstigen Grabausstattungen gefährdet, so sind die für die Unterhaltung Verantwortlichen verpflichtet, unverzüglich Abhilfe zu schaffen. Bei Gefahr in Verzug kann die Gemeinde auf Kosten des Verantwortlichen Sicherungsmaßnahmen (z.B. Absperrungen, Umlegung von Grabmalen) treffen. Wird der ordnungswidrige Zustand trotz schriftlicher Aufforderung der Gemeinde nicht innerhalb einer jeweils festzusetzenden angemessenen Frist beseitigt, so ist die Gemeinde berechtigt, dies auf Kosten des Verantwortlichen zu tun oder nach dessen Anhörung das Grabmal oder die sonstige Grabausstattung zu entfernen. Die Gemeinde bewahrt diese Sachen 3 Monate auf. Ist der Verantwortliche nicht bekannt oder nicht ohne weiteres zu ermitteln, so genügt ein 6- wöchiger Hinweis auf der Grabstätte. § 20 Entfernung (1) Grabmale und sonstige Grabausstattungen dürfen vor Ablauf der Ruhezeit oder des Nutzungsrechts nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Gemeinde von der Grabstätte entfernt werden. (2) Nach Ablauf der Ruhezeit oder des Nutzungsrechts sind die Grabmale und die sonstigen Grabausstattungen zu entfernen. Wird diese Verpflichtung trotz schriftlicher Aufforderung der Gemeinde innerhalb einer jeweils fest zu setzenden angemessenen Frist nicht erfüllt, so kann die Gemeinde die Grabmale und die sonstigen Grabausstattungen im Wege der Ersatzvornahme nach dem Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz selbst entfernen. § 19 Abs. 2 Satz 5 ist entsprechend anwendbar. Die Gemeinde bewahrt diese Sachen 3 Monate auf. (3) Frühestens 10 Jahre vor Ablauf der Ruhezeit dürfen auf Antrag des Nutzungsberechtigten und Genehmigung der Verwaltung Grabmale und Grabausstattungen entfernt werden. V. HERRICHTEN UND PFLEGE DER GRABSTÄTTE § 21 Allgemeines (1) Alle Grabstätten müssen der Würde des Ortes entsprechend hergerichtet und dauernd gepflegt werden. Verwelkte Blumen und Kränze sind von den Grabstätten zu entfernen und an den dafür vorgesehenen Plätzen abzulagern. (2) Die Höhe und die Form der Grabhügel und die Art ihrer Gestaltung sind dem Gesamtcharakter des Friedhofs, dem besonderen Charakter des Friedhofteils und der unmittelbaren Umgebung anzupassen. Die Grabstätten dürfen nur mit solchen Pflanzen bepflanzt werden, die andere Grabstätten und die öffentlichen Anlagen nicht beeinträchtigen. (3) Für das Herrichten und für die Pflege der Grabstätte hat der nach § 19 Abs. 1 Verantwortliche zu sorgen. Die Verpflichtung erlischt erst mit dem Ablauf der Ruhezeit bzw. des Nutzungsrechts. (4) Die Grabstätten müssen innerhalb von 6 Monaten nach Belegung hergerichtet sein. (5) Die Grabstätten sind nach Ablauf der Ruhezeit oder des Nutzungsrechts abzuräumen. § 20 Abs. 2 Satz 2 und 3 gilt entsprechend. (6) Das Herrichten, die Unterhaltung und jede Veränderung der gärtnerischen Anlagen außerhalb der Grabstätten obliegen ausschließlich der Gemeinde. Verfügungs- bzw. Nutzungsberechtigte sowie die Grabpflege tatsächlich vornehmenden Personen sind nicht berechtigt, diese Anlagen der Gemeinde zu verändern. (7) Die gesamte Grabfläche ist zu bepflanzen. Ihre gärtnerische Gestaltung muss den erhöhten Anforderungen entsprechen und auf die Umgebung abgestimmt werden; nicht zugelassen sind insbesondere Bäume und großwüchsige Sträucher, Grabgebinde aus künstlichen Werkstoffen und das Aufstellen von Bänken. § 22 Vernachlässigung der Grabpflege (1) Wird eine Grabstätte nicht hergerichtet und gepflegt, so hat der Verantwortliche (§ 19 Abs. 1) auf schriftliche Aufforderung der Gemeinde die Grabstätte innerhalb einer jeweils festgesetzten angemessenen Frist in Ordnung zu bringen. Ist der Verantwortliche nicht bekannt oder nicht ohne weiteres zu ermitteln, so genügt ein 3-monatiger Hinweis auf der Grabstätte. Wird die Aufforderung nicht befolgt, so können Reihengrabstätten und Urnenwahlstätten von der Gemeinde abgeräumt, eingeebnet und eingesät werden. Bei Wahlgrabstätten kann die Gemeinde in diesem Fall die Grabstätte im Wege der Ersatzvornahme nach dem Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz in Ordnung bringen lassen oder das Nutzungsrecht ohne Entschädigung entziehen. In dem Entziehungsbescheid ist der Nutzungsberechtigte aufzufordern, das Grabmal und die sonstigen Grabausstattungen innerhalb von 3 Monaten nach Unanfechtbarkeit des Entziehungsbescheids zu entfernen. Wenn kein Nutzungsberechtigter ermittelt werden kann, wird die Grabstätte durch die Gemeinde abgeräumt. (2) Bei ordnungswidrigem Grabschmuck gilt Abs. 1 Satz 1 entsprechend. Wird die Aufforderung nicht befolgt oder ist der Verantwortliche nicht bekannt oder nicht ohne weiteres zu ermitteln, so kann die Gemeinde den Grabschmuck entfernen. (3) Zwangsmaßnahmen nach Abs. 1 und 2 sind dem Verantwortlichen vorher anzudrohen. VI. BENUTZUNG DER LEICHENHALLE § 23 (1) Die Leichenhalle dient der Aufnahme der Verstorbenen bis zur Bestattung. Sie darf nur in Begleitung eines Angehörigen des Friedhofspersonals oder mit Zustimmung der Gemeinde betreten werden. (2) Sofern keine gesundheitlichen oder sonstigen Bedenken bestehen, können die Angehörigen den Verstorbenen während der festgesetzten Zeiten sehen. VII. HAFTUNG, ORDNUNGSWIDRIGKEITEN § 24 Obhuts- und Überwachungspflicht, Haftung (1) Der Gemeinde obliegen keine über die Verkehrssicherungspflicht hinausgehenden Obhuts- und Überwachungspflichten. Die Gemeinde haftet nicht für Schäden, die durch nicht satzungsgemäße Benutzung des Friedhofs, seiner Anlagen und Einrichtungen, durch dritte Personen oder durch Tiere entstehen. Im Übrigen haftet die Gemeinde nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Vorschriften über Amtshaftung bleiben unberührt. (2) Verfügungsberechtigte und Nutzungsberechtigte haften für die schuldhaft verursachten Schäden, die in Folge einer unsachgemäßen oder den Vorschriften der Friedhofssatzung widersprechenden Benutzung oder eines mangelhaften Zustands der Grabstätten entstehen. Sie haben die Gemeinde von Ersatzansprüchen Dritter freizustellen, die wegen solcher Schäden geltend gemacht werden. Gehen derartige Schäden auf mehrere Verfügungsberechtigte oder Nutzungsberechtigte zurück, so haften diese als Gesamtschuldner. (3) Absatz 2 findet sinngemäß Anwendung auf die nach § 4 zugelassenen Gewerbetreibenden, auch für deren Bedienstete. § 25 Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrig im Sinne von § 49 Abs. 3 Nr. 2 des Bestattungsgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. den Friedhof entgegen der Vorschrift des § 2 betritt 2. entgegen § 3 Abs. 2 a) die Wege mit Fahrzeugen aller Art befährt b) während einer Bestattung oder einer Gedenkfeier in der Nähe Arbeiten ausführt c) den Friedhof und seine Einrichtungen und Anlagen verunreinigt oder beschädigt sowie Rasenflächen und Grabstätten unberechtigterweise betritt. d) Tiere mitbringt, ausgenommen Blindenhunde e) Abraum und Abfälle außerhalb der dafür bestimmten Stellen ablagern f) Waren und gewerbliche Dienste anbietet g) Druckschriften zu verteilen 3. eine gewerbliche Tätigkeit auf den Friedhof ohne Zulassung ausübt (§ 4 Abs. 1) 4. als Verfügungs- oder Nutzungsberechtigter oder als Gewerbetreibender Grabmale und sonstige Grabausstattungen ohne oder abweichend von der Genehmigung errichtet, verändert (§ 16 Abs. 1+3) oder entfernt (§ 20 Abs. 1). 5. Grabmale und sonstige Grabausstattungen nicht in verkehrssicherem Zustand hält. (§ 19 Abs. 1) VIII. BESTATTUNGSGEBÜHREN § 26 Erhebungsgrundsatz Für die Benutzung der gemeindlichen Bestattungseinrichtungen und für Amtshandlungen auf dem Gebiet des Leichen- und Bestattungswesens werden Gebühren nach den folgenden Bestimmungen erhoben. § 27 Gebührenschuldner (1) Zur Zahlung der Verwaltungsgebühren ist verpflichtet: 1. wer die Amtshandlung veranlasst oder in wessen Interesse sie vorgenommen wird 2. wer die Gebührenschuld der Gemeinde gegenüber durch schriftliche Erklärung übernommen hat oder für die Gebührenschuld eines anderen kraft Gesetzes haftet. (2) Zur Zahlung der Benutzungsgebühr ist verpflichtet, 1. wer die Benutzung der Bestattungseinrichtung beantragt. 2. Die bestattungspflichtigen Angehörigen der verstorbenen Person (Ehegatte oder Ehegattin, Lebenspartner oder Lebenspartnerin, volljährige Kinder, Eltern, Großeltern, volljährige Geschwister und Enkelkinder). (3) Mehrere Gebührenschuldner haften als Gesamtschuldner. § 28 Entstehung und Fälligkeit der Gebühren (1) Die Gebührenschuld entsteht 1. bei Verwaltungsgebühren mit der Beendigung der Amtshandlung 2. bei Benutzungsgebühren mit der Inanspruchnahme der Bestattungseinrichtungen und bei Grabnutzungsgebühren mit der Verleihung des Nutzungsrechts. (2) Die Verwaltungsgebühren und die Benutzungsgebühren werden 1 Monat nach Bekanntgabe der Gebührenfestsetzung fällig. § 29 Verwaltungs- und Benutzungsgebühren (1) Die Höhe der Verwaltungs- und Benutzungsgebühren richtet sich nach dem als Anlage zu dieser Satzung beigefügten Gebührenverzeichnis. (2) Ergänzend findet die Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren – Verwaltungsgebührenordnung- in der jeweiligen Fassung entsprechend Anwendung. IX. ÜBERGANGS- UND SCHLUSSVORSCHRIFTEN § 30 Alte Rechte Die vor dem Inkrafttreten dieser Friedhofssatzung entstandenen Nutzungsrechte werden auf 30 Jahre (Erdbestattungen) sowie 15 Jahre (Aschenbeisetzungen) seit ihrem Erwerb begrenzt. Sie enden jedoch erst mit dem Ablauf der Ruhezeit des in dieser Grabstätte zuletzt Bestatteten. § 31 Inkrafttreten (1) Diese Satzung tritt am 01. März 2021 in Kraft. (2) Zum gleichen Zeitpunkt tritt die Friedhofssatzung vom 29. November 2016 (jeweils mit allen späteren Änderungen) außer Kraft. Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder von aufgrund der GemO erlassener Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung ist nach § 4 Abs. 4 GemO in der Fassung vom 24. Juli 2000 unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich und unter Bezeichnung des Sachverhaltes der die Verletzungen begründen soll, innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung bei der Gemeinde Baindt geltend gemacht worden ist. Wer die Jahresfrist ohne tätig zu werden verstreichen lässt, kann eine etwaige Verletzung gleichwohl auch später geltend machen, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung verletzt worden sind, oder der Bürgermeister den Beschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder vor Ablauf der Jahresfrist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder ein Dritter die Verfahrensverletzung gerügt hat. Änderungen: Zuletzt geändert am 03.05.2022, Inkrafttreten zum 01.06.2022, öffentliche Bekanntmachung vom 06.05.2022[mehr]

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                    Jahresabschluss 2023 Gemeindehaushalt EB Wasserversorgung EB Abwasserbeseitigung Inhaltsverzeichnis I. Vorbemerkungen 1. Gesetzliche Verpflichtung 1 2. Bestandteile des Jahresabschlusses 1 3. Anhang 1 4. Rechenschaftsbericht 1 5. Allgemeines 2 II. Jahresabschluss 2023 1. Feststellungsbeschluss 5 2. Abschlussbeurkundungen 7 3. Gesamtergebnisrechnung 8 4. Feststellung, Aufgliederung und Verwendung des Jahresergebnisses 17 5. Gesamtfinanzrechnung 19 6. Bilanz (Vermögensrechnung) 32 III. Anhang zum Jahresabschluss 2023 7. Allgemeine Hinweise 45 8. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 45 9. Pensionsrückstellungen 45 10. Übersicht über die in das folgende Haushaltsjahr übertragenen Ermächtigungen 46 11. Übersicht über die übernommenen Bürgschaften zum 31.12.2023 48 12. Übersicht über die in Anspruch genommenen Verpflichtungsermächtigungen 48 13. Übersicht über die Verbindlichkeiten 49 14. Angaben zur Haushaltsstruktur 51 15. Sonstige Angaben 52 IV. Rechenschaftsbericht 2023 16. Haushaltsplanung und Entwicklung der Finanzwirtschaft 53 17. Erläuterung der Gesamtergebnisrechnung 55 18. Erläuterung der Gesamtfinanzrechnung 94 19. Erläuterung der Bilanz 95 20. Finanzlage 112 21. Entwicklung der Verschuldung aus Kreditaufnahmen vom Kreditmarkt 113 22. Analyse der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzsituation Inkl. Kennzahlen zur Beurteilung der finanziellen Leistungsfähigkeit 114 23. Fazit 118 V. Anlagen zum Anhang 24. Übersicht über den Stand der Rücklagen zum Jahresabschluss 119 25. Vermögensübersicht 120 26. Schuldenübersicht 121 27. Entwicklung der Liquidität zum Jahresabschluss 122 28. Rückstellungsspiegel 123 29. Anlagenübersicht Aktivvermögen und Passivvermögen 124 30. Finanzrechnung der Investitionsmaßnahmen 129 31. Produktplan 163 32. Pensionsrückstellungen – Mitteilung KVBW 166 VI. Wasserversorgung Baindt – Jahresabschluss 2023 1. Feststellungsbeschluss 168 2. Abschlussbeurkundungen 170 3. Jahresabschlussbericht 171 RSW Steuerberatungskanzlei 182 4. Erläuterungen zum Jahresabschluss 2023 209 4.1 Bilanz 210 4.2 Anlagenübersicht Aktivvermögen 214 4.3 Anlagenübersicht Passivvermögen 215 4.4 Gesamtergebnisrechnung 216 4.5 Gesamtfinanzrechnung 219 4.6 Entwicklung der Liquidität zum Jahresabschluss 2023 223 4.7 Übersicht über die Entwicklung der Fremddarlehen im Wirtschaftsjahr 2023 225 4.8 Übersicht über die Ergebnisse der Gewinn- und Verlustrechnung von 2012 - 2023 227 4.9 Übersicht über die Ergebnisse der Gewinn- und Verlustrechnungen von 1980 - 2023 228 VII. Abwasserbeseitigung Baindt – Jahresabschluss 2023 1. Feststellungsbeschluss 231 2. Abschlussbeurkundungen 233 3. Lagebericht 234 4. Übersicht über die Entwicklung der Fremddarlehen im Wirtschaftsjahr 2023 238 5. Jahresabschluss 239 5.1 Bilanz zum 31.12.2023 241 5.2 Gesamtergebnisrechnung 246 5.3 Gesamtfinanzrechnung 250 5.4 Anlageübersicht Aktivvermögen 255 5.5 Anlagenübersicht Passivvermögen 256 6. Erläuterungen zum Jahresabschluss 2023 257 6.1 Übersicht über die Ergebnisse der Gewinn- und Verlustrechnung von 2007 – 2023 258 6.2 Hinweise zur Gewinn- und Verlustrechnung 2023 259 6.3 Entwicklung der Gebührenausgleichsrückstellungen 260 6.4 Strukturkennzahlen 262 I. Vorbemerkungen 1. Gesetzliche Verpflichtung Die Gemeinde Baindt hat nach § 95 Abs. 1 GemO zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Dieser hat sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rückstellungen, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen zu enthalten und muss die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde darstellen. Gemäß § 95b GemO ist der Jahresabschluss innerhalb von sechs Monaten nach Ende des Haushaltsjahres aufzustellen und vom Gemeinderat innerhalb eines Jahres festzustellen. Der Beschluss über die Feststellung ist dem Landratsamt Ravensburg unverzüglich mitzuteilen und ortsüblich bekannt zu geben. Gleichzeitig ist der Jahresabschluss mit dem Rechenschaftsbericht an sieben Tagen öffentlich auszulegen; in der Bekanntgabe ist auf die Auslegung hinzuweisen. Der Jahresabschluss 2023 der Gemeinde Baindt wurde im Mai 2024 aufgestellt und im Juni 2024 vom Gemeinderat festgestellt. Somit konnten die gesetzlichen Vorgaben nahezu eingehalten werden. 2. Bestandteile des Jahresabschlusses Nach § 95 Abs. 2 GemO besteht der Jahresabschluss aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung und der Bilanz. Er ist um einen Anhang zu erweitern und durch einen Rechenschaftsbericht zu erläutern. Dem Anhang sind gemäß § 95 Abs. 3 GemO die Vermögensübersicht, die Schuldenübersicht und eine Übersicht über die in das folgende Jahr zu übertragenden Haushaltsermächtigungen beizufügen. 3. Anhang Der Anhang ist nach § 95 Abs. 2 GemO Teil des Jahresabschlusses und dient der Erläuterung der Ergebnis- und Finanzrechnung sowie der Bilanz. Neben den in Punkt 2 beschriebenen Anlagen sind im Anhang insbesondere die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, die Einbeziehung von Zinsen für Fremdkapital in die Herstellungskosten, die übertragenen Haushaltsermächtigungen, der Anteil an den beim Kommunalen Versorgungsverband Baden- Württemberg (KVBW) gebildeten Pensionsrückstellungen, die Vorbelastungen künftiger Haushaltsjahre (Bürgschaften, Gewährleistungen, Verpflichtungsermächtigungen) sowie Angaben über die Bürgermeisterin, die Mitglieder des Gemeinderats und die weiteren Inhalte des § 53 Abs. 2 GemHVO, darzulegen. 4. Rechenschaftsbericht siehe auch IV. Nach § 54 Abs. 1 GemHVO sind im Rechenschaftsbericht der Verlauf der Haushaltswirtschaft und die Lage der Gemeinde unter dem Gesichtspunkt der Sicherung der stetigen Aufgabenerfüllung darzustellen, so dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird. Dabei sind die wichtigsten Ergebnisse des Jahresabschlusses und erhebliche Abweichungen des Jahresergebnisses von den Haushaltsansätzen zu erläutern und eine Bewertung der Abschlussergebnisse vorzunehmen. Der Rechenschaftsbericht soll gemäß § 54 Abs. 2 GemHVO auch darstellen: Ziele und Strategien, Angaben über den Stand der kommunalen Aufgabenerfüllung, Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach Schluss des Haushaltsjahres eingetreten sind, zu erwartende positive Entwicklungen und mögliche Risiken von besonderer Bedeutung sowie die Entwicklung und Deckung der Fehlbeträge. 1 Weiterhin sind bei der Aufstellung des Jahresabschlusses und dem damit verbundenen Plan- Ergebnis-Vergleich auch die Notwendigkeiten und Vorgaben des Gemeinderates zu beachten. Nach § 39 Abs. 2 Nr. 14 GemO ist der Erlass der Haushaltssatzung und der Nachtragshaushaltssatzungen, die Feststellungen des Jahresabschlusses und des Gesamtabschlusses originäres Recht des Gemeinderates (Etatrecht des Gemeinderates). Das Etatrecht des Gemeinderates wird hierbei primär durch die Haushaltsplanung ausgeübt, wobei in §§ 82, 84 GemO festgelegt wird, dass der Gemeinderat auch bei entsprechenden Abweichungen mittels Nachtragshaushaltssatzung oder der Genehmigung von überplanmäßigen oder außerplanmäßigen Aufwendungen oder Auszahlungen bei der Haushaltsausführung von den bewirtschaftenden Stellen eingebunden werden muss. Der Jahresabschluss wiederum beendet das auf ein Haushaltsjahr gesehene Etatrecht des Gemeinderates und versetzt diesen in die Lage, die rechtmäßige und bestimmungsgemäße Haushaltsausführung des von ihm vorgegebenen und beschlossenen Haushaltsplans zu überwachen. 5. Allgemeines 1. Einwohnerzahl Nach der Volkszählung am 13.09.1950 1.281 nach der Volkszählung am 06.06.1961 1.503 nach der Volkszählung am 27.05.1970 2.562 nach der Volkszählung am 25.05.1987 4.116 nach der Fortschreibung (Stand 30.06.1995) 4.552 nach der Fortschreibung (Stand 30.06.2000) 4.616 nach der Fortschreibung (Stand 30.06.2005) 4.624 nach der Fortschreibung (Stand 30.06.2010) 4.838 Fortschreibung Basis Zensus (Stand 30.06.2013) 5.029 Fortschreibung Basis Zensus (Stand 30.06.2014) 5.029 Fortschreibung Basis Zensus (Stand 30.06.2015) 5.079 Fortschreibung Basis Zensus (30.06.2016) 5.141 Fortschreibung Basis Zensus (30.06.2017) 5.242 Fortschreibung Basis Zensus (30.06.2018) 5.219 Fortschreibung Basis Zensus (30.06.2019) 5.229 Fortschreibung Basis Zensus (30.06.2020) 5.274 Fortschreibung Basis Zensus (30.06.2021) 5.304 Fortschreibung Basis Zensus (30.06.2022) 5.381 Fortschreibung Basis Zensus (30.06.2023) 5.403 2. Gemeindegebiet Gesamtfläche des Gemeindegebietes 2.306 ha 3. Die Gemeinde Baindt ist Mitglied des Gemeindeverbandes Mittleres Schussental mit den Gemeinden Baienfurt und Berg sowie den Städten Ravensburg und Weingarten. Der Sitz des Gemeindeverbandes ist Ravensburg. Mitglied des Abwasserzweckverbandes Mittleres Schussental mit den Gemeinden Berg, Fronreute und Wolpertswende. Der Sitz des Abwasserzweckverbandes ist Berg. Mitglied des Zweckverbandes Breitbandversorgung im Landkreis Ravensburg. Der Sitz des Verbandes ist Fronreute. Mitglied des Zweckverbandes Wasserversorgung Baienfurt-Baindt. Der Sitz des Verbandes ist Baienfurt. 2 Mitglied beim Landschaftserhaltungsverband Ravensburg e. V. Mitglied bei der RaWEG – Ravensburger Wertstofferfassungsgesellschaft mit Sitz in Ravensburg (0,79 %) Mitglied bei der Genossenschaft Hallenbad Baienfurt eG (5 Anteile) Mitglied bei der Regionalen Kompensations GmbH – ReKo GmbH (1,9 %) Mitglied bei der TWS Netz GmbH (0,111%) Mitglied bei der Kommunalen Beteiligungsgesellschaft Netze BW GmbH & Co KG 4. Organe der Gemeinde a) Bürgermeisterin Bürgermeisterin der Gemeinde Simone Rürup Stellvertreter der Bürgermeisterin sind: 1. Stellv. Gemeinderat Heiko Bayer (FWV) 2. Stellv. Gemeinderat Dieter Herrmann (CDU) 3. Stellv. Gemeinderätin Antje Claßen (Die Grünen) b) Gemeinderat Die Zahl der Gemeinderäte beträgt 14. c) Beschließende Ausschüsse Bauausschuss 5. Sachbuchführung Die Jahresrechnung erstellte der Fachbedienstete für das Finanzwesen Wolfgang Abele (seit 15.09.2005). Das Sachbuch führte unter dessen Verantwortung der Kassenverwalter. 6. Kassenführung Kassenverwalter ist seit dem 01.03.2000 der Verwaltungsfachangestellte Robert Müller. Stellvertreterin des Kassenverwalters ist Florentina Stavarache, Verwaltungsfachangestellte. 7. Prüfungen a) Örtliche Prüfung Im Rechnungsjahr 2023 wurde eine unvermutete Kassenprüfung durchgeführt. b) Überörtliche Prüfung Im Jahr 2019 fand keine überörtliche Prüfung der GPA statt. Die überörtliche Prüfung der Haushalts-, Kassen- und Rechnungsführung der Gemeinde Baindt für die Jahre 2016-2019 durch die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg (GPA) erfolgte ohne Unterbrechungen vom 14.09.2020-21.10.2020. 3 8. Organisation a) Der Gemeinderat hat seine Zuständigkeit zur Sachentscheidung in dem aus der Hauptsatzung ersichtlichen Umfang auf die Bürgermeisterin und den Verwaltungsausschuss übertragen. Die Anweisungsbefugnis obliegt der Bürgermeisterin. b) Bankverbindungen Für den bargeldlosen Zahlungsverkehr bestehen folgende Konten: - Kreissparkasse Ravensburg DE59 6505 0110 XXXX 4006 00 - Voba Bodensee-Oberschwaben DE16 6519 1500 XXXX 0370 01 - Volksbank Altshausen DE50 6509 2200 XXXX 3720 08 - Raiffeisenbank Reute-Gaisbeuren DE45 6006 9350 XXXX 7720 01 - Girokonto Mittagessen VR Bank DE89 6506 2577 XXXX 9020 01 Zeichnungsbefugt sind der Kassenverwalter Herr Müller und seine Stellvertreterin Frau Stavarache. Jeder ist für sich alleine zeichnungsberechtigt. Alle Kassengeschäfte erledigt die Gemeindekasse als Einheitskasse. Zahlstellen und Handvorschüsse wurden eingerichtet, soweit diese notwendig waren. Die Barkasse wurde zum 01.01.2020 abgeschafft. 9. Einsatz von technischen Hilfsmitteln Das Finanzwesen inkl. der Anlagenbuchhaltung der Gemeinde Baindt wird seit dem Jahr 2002 mit eigenständigen Programmen der Firma CIP geführt. Für die Buchhaltung und die Sachkontenführung werden ausschließlich die EDV-Programme der Firma CIP verwendet, die die Zulassung für das öffentliche Finanzwesen in Baden- Württemberg haben. 10. Wirtschaftliche Unternehmen Die Gemeinde Baindt betreibt die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung als Eigenbetriebe. Zudem hat die Gemeinde Baindt einen Betrieb gewerblicher Art, welcher die Betriebszweige Schenk-Konrad-Halle, Gaststätte zur Mühle, Breitbandversorgung, PV-Anlage sowie den Betrieb Nahwärmeversorgung (BHKW mit Nahwärmenetz) umfasst. Die Geschäftsvorgänge werden nach den Grundsätzen des „Neuen Kommunalen Haushaltsrechts“ gebucht. Die Eigenbetriebe werden entsprechend der Betriebssatzungen ohne Gewinnerzielungsabsicht betrieben. 4 II. Jahresabschluss 2023 Feststellung des Jahresabschlusses 2023 1. Feststellungsbeschluss Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt hat in seiner Sitzung am 18.06.2024 das Ergebnis des Jahresabschlusses 2023 der Gemeinde Baindt nach § 95 b Abs. 1 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg wie folgt festgestellt: 1. die Aufgliederung des Ergebnisses der Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2023 wird wie folgt festgestellt: Gesamtergebnisrechnung: 1.1 Summe der ordentlichen Erträge 14.727.214,78 € 1.2 Summe der ordentlichen Aufwendungen -12.882.646,04 € 1.3 Ordentliches Ergebnis 1.844.568,74 € 1.4 Außerordentliche Erträge 1.392.922,90 € 1.5 Außerordentliche Aufwendungen -1.574,00 € 1.6 Sonderergebnis 1.391.348,90 € 1.7 Gesamtergebnis 3.235.917,64 € 2. Gesamtfinanzrechnung: 2.1 Summe der Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit 14.527.043,14 € 2.2 Summe der Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit - 11.006.604,92 € 2.3 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf der Ergebnisrechnung 3.520.438,22 € 2.4 Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 43.551.447,36 € 2.5 Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit - 49.597.604,07 € 2.6 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit - 6.046.156,71 € 2.7 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf - 2.525.718,49 € 2.8 Summe der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 3.000.000,00 € 2.9 Summe der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit - 60.931,33 € 2.10 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit 2.939.068,67 € 2.11 Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Haushaltsjahres 413.350,18 € 2.12 Zahlungsmittelüberschuss/ -bedarf aus haushaltsunwirks. Ein- und Auszahlungen - 38.730,28 € 2.13 Anfangsbestand an Zahlungsmitteln 335.120,55 € 2.14 Veränderung des Bestands an Zahlungsmitteln 374.619,90 € 2.15 Endbestand an Zahlungsmitteln am Ende des Haushaltsjahres 709.740,45 € 3. die Bilanz der Gemeinde Baindt wird auf 31.12.2023 wie folgt festgestellt: Die Bilanz zum 31.12.2023 umfasst eine Bilanzsumme von 62.687.214,26 €. 5 Davon entfallen auf der Aktivseite unter 3.1 • Immaterielles Vermögen 18.132,00 € 3.2 • Sachvermögen 42.257.111,96 € 3.3 • Finanzvermögen 20.189.610,04 € 3.4 • Abgrenzungsposten 222.360,26 € 3.5 • Nettoposition (nicht gedeckter Fehlbetrag) 0,00 € 3.6 Gesamtbetrag der Aktivseite 62.687.214,26 € Davon entfallen auf die Passivseite unter 3.7 • Basiskapital 31.546.105,99 € 3.8 • Rücklagen 13.793.895,68 € 3.9 • Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses 0,00 € 3.10 • Sonderposten 12.234.069,93 € 3.11 • Rückstellungen 795.000,00 € 3.12 • Verbindlichkeiten 3.706.720,56 € 3.13 • Passive Rechnungsabgrenzungsposten 611.422,10 € 3.14 Gesamtbetrag auf der Passivseite 62.687.214,26 € Vorbelastungen künftiger Haushaltsjahre: • Ausfallbürgschaften Reitergruppe 100.000,00 € • Ausfallhaftung nach § 88 GemO für Lakra-Darlehen 181.484,54 € • Eingegangene Verpflichtungen aus Leasingverträgen 0,00 € • In Anspruch genommene Verpflichtungserm. 0,00 € • Übertragene Haushaltsermächtigung in das Folgejahr 13.437.000,00 € • Nicht in Anspruch genommene Kreditermächtigungen 2.000.000,00 € 3. die Haushaltsrechnung entsprechend II Nr. 7 (Gesamtergebnisrechnung) und Nr. 9 (Gesamtfinanzrechnung) des Jahresabschlusses 2023; 4. die Bilanz entsprechend II Nr. 10 des Jahresabschlusses 2023 5. die Zustimmung zu den Planabweichungen in der Ergebnis- und Finanzrechnung entsprechend des Jahresabschlusses 2023 (mit den überschrittenen Budgets und Deckungskreisen). Den nach dem Rechnungsergebnis geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben, wie in der Haushaltsrechnung aufgeführt und im Rechenschaftsbericht näher erläutert, wird gemäß § 84 GemO zugestimmt; 6. der Rechenschaftsbericht für das Haushaltsjahr 2023 wird zur Kenntnis genommen; 7. die Zustimmung zu den Mittelübertragungen entsprechend III. Nr. 15 des Jahresabschlusses 2023; 8. die Finanzrechnung der Investitionsmaßnahmen entsprechend V. Nr. 32 des Jahresabschlusses 2023; 9. der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2023 ist dem Landratsamt Ravensburg als Rechtsaufsichtsbehörde nach § 95b Abs. 3 GemO vorzulegen und ortsüblich bekannt zu geben. Die Gemeindeprüfungsanstalt ist zu unterrichten. Der Jahresabschluss 2023 der Gemeinde Baindt liegt in der Zeit vom 24.06.2024 bis zum 02.07.2024 je einschließlich auf dem Rathaus, Zimmer 3.3 während der üblichen Sprechzeiten öffentlich aus. Baindt, den Baindt, den Rürup, Bürgermeisterin Abele, Fachbediensteter für das Finanzwesen 6 2. Abschlussbeurkundungen Sämtliche Bücher und Verzeichnisse für das Haushaltsjahr 2023 wurden abgeschlossen. Der Jahresabschluss 2023 wurde für die Rechtsaufsichtsbehörde und die Gemeindeprüfungs- anstalt prüfungsbereit gefertigt. Die Bücher- und Kassenführung wurde überwacht und deren Richtigkeit bestätigt. Baindt, den Abele, Fachbediensteter für das Finanzwesen Die Jahresrechnung 2023 wurde festgestellt durch Beschluss des Gemeinderates vom 18.06.2024. Baindt, den Abele, Fachbediensteter für das Finanzwesen Gemäß § 11 Abs. 2 Ziffer 2.2 der Hauptsatzung wird den überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben bis zu 3.000 € zugestimmt. Den über- und außerplanmäßigen Ausgaben über 3.000 € hat der Gemeinderat mit Beschluss vom 18.06.2024 zugestimmt. Rürup, Bürgermeisterin Der Beschluss wurde der Rechtsaufsichtsbehörde mit Bericht vom 19.06.2024 mitgeteilt und am 21.06.2024 ortsüblich bekannt gegeben. Die Jahresrechnung mit Rechenschaftsbericht wurde vom 24.06.2024 bis je 02.07.2024 einschließlich öffentlich ausgelegt. In der ortsüblichen Bekanntgabe wurde auf die Auslegung hingewiesen. Baindt, den Baindt, den Rürup, Bürgermeisterin Abele, Fachbediensteter für das Finanzwesen 7 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t G es am te rg eb ni sr ec hn un g m it Pl an ve rg le ic h 20 23 1 S ei te : 14 .0 5. 20 24 D at um : 09 :1 2: 01 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug E rt ra gs - un d A uf w an ds ar te n N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr 8 1 S te ue rn u nd ä hn lic he A bg ab en 6. 80 0. 17 5, 21 7. 17 8. 50 0, 00 7. 73 7. 71 8, 57 55 9. 21 8, 57 0, 00 0, 00 -5 59 .2 18 ,5 7 0, 00 30 11 00 00 G ru nd st eu er A 40 .1 12 ,5 2 41 .0 00 ,0 0 37 .3 37 ,5 8 -3 .6 62 ,4 2 0, 00 0, 00 3. 66 2, 42 0, 00 30 12 00 00 G ru nd st eu er B 61 4. 19 3, 90 68 0. 00 0, 00 69 2. 99 8, 16 12 .9 98 ,1 6 0, 00 0, 00 -1 2. 99 8, 16 0, 00 30 13 00 00 G ew er be st eu er 2. 25 7. 16 0, 97 2. 30 0. 00 0, 00 2. 79 6. 05 2, 89 49 6. 05 2, 89 0, 00 0, 00 -4 96 .0 52 ,8 9 0, 00 30 21 00 00 G em ei nd ea nt ei l a n de r E in ko m m en st eu er 3. 30 5. 15 7, 07 3. 60 0. 00 0, 00 3. 62 0. 00 8, 51 20 .0 08 ,5 1 0, 00 0, 00 -2 0. 00 8, 51 0, 00 30 22 00 00 G em ei nd ea nt ei l a n de r U m sa tz st eu er 27 6. 95 9, 76 25 5. 00 0, 00 27 9. 70 8, 43 24 .7 08 ,4 3 0, 00 0, 00 -2 4. 70 8, 43 0, 00 30 32 00 00 H un de st eu er 20 .3 84 ,0 0 20 .0 00 ,0 0 20 .3 20 ,0 0 32 0, 00 0, 00 0, 00 -3 20 ,0 0 0, 00 30 34 00 00 Z w ei tw oh nu ng ss te ue r 4. 74 1, 00 2. 50 0, 00 4. 22 6, 00 1. 72 6, 00 0, 00 0, 00 -1 .7 26 ,0 0 0, 00 30 49 00 00 P ac ht J ag dg en os se ns ch af t 94 1, 99 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 30 51 00 00 L ei st un ge n na ch d em F am ili en le is tu ng sa us gl ei ch 28 0. 52 4, 00 28 0. 00 0, 00 28 7. 06 7, 00 7. 06 7, 00 0, 00 0, 00 -7 .0 67 ,0 0 0, 00 2 Z uw ei su ng en u nd Z uw en du ng en , U m la ge n 4. 17 5. 32 5, 84 + 3. 99 7. 75 0, 00 4. 42 4. 49 7, 28 42 6. 74 7, 28 0, 00 0, 00 -4 26 .7 47 ,2 8 0, 00 31 11 00 00 S ch lü ss el zu w ei su ng en v om L an d 2. 23 7. 60 6, 30 2. 30 0. 00 0, 00 2. 45 4. 14 2, 00 15 4. 14 2, 00 0, 00 0, 00 -1 54 .1 42 ,0 0 0, 00 31 11 10 00 K om m . I nv es tit io ns pa us ch al e § 4 FA G 74 7. 71 8, 90 59 0. 00 0, 00 77 5. 22 8, 80 18 5. 22 8, 80 0, 00 0, 00 -1 85 .2 28 ,8 0 0, 00 31 31 00 00 S on st ig e al lg em ei ne Z uw ei su ng en v om L an d 0, 00 0, 00 43 .1 30 ,0 0 43 .1 30 ,0 0 0, 00 0, 00 -4 3. 13 0, 00 0, 00 31 41 00 00 Z uw ei su ng en v om L an d 1. 06 2. 84 9, 52 1. 07 0. 10 0, 00 1. 06 3. 53 1, 20 -6 .5 68 ,8 0 0, 00 0, 00 6. 56 8, 80 0, 00 31 41 10 00 Z us ch üs se J ug en df eu er w eh r 48 0, 00 55 0, 00 60 0, 00 50 ,0 0 0, 00 0, 00 -5 0, 00 0, 00 31 41 60 00 Z us ch us s ve rlä ss lic he G ru nd sc hu le 48 .4 96 ,2 6 35 .0 00 ,0 0 10 .5 68 ,2 4 -2 4. 43 1, 76 0, 00 0, 00 24 .4 31 ,7 6 0, 00 31 48 00 00 Z uw ei su ng en u nd Z us ch üs se fü r l au fe nd e Zw ec ke v on ü br ig en B er ei ch en 78 .1 74 ,8 6 2. 10 0, 00 77 .2 97 ,0 4 75 .1 97 ,0 4 0, 00 0, 00 -7 5. 19 7, 04 0, 00 3 A uf ge lö st e In ve st iti on sz uw en du ng en u nd - be itr äg e 40 3. 04 1, 06 + 39 0. 00 0, 00 43 1. 55 9, 36 41 .5 59 ,3 6 0, 00 0, 00 -4 1. 55 9, 36 0, 00 31 61 00 00 E rtr äg e au s de r A uf lö su ng v on S on de rp os te n 38 4. 23 0, 14 37 1. 00 0, 00 40 6. 61 6, 38 35 .6 16 ,3 8 0, 00 0, 00 -3 5. 61 6, 38 0, 00 31 62 00 00 E rtr äg e au s de r A uf lö su ng v on S on de rp os te n au s B ei trä ge n 18 .8 10 ,9 2 19 .0 00 ,0 0 24 .9 42 ,9 8 5. 94 2, 98 0, 00 0, 00 -5 .9 42 ,9 8 0, 00 4 S on st ig e T ra ns fe re rt rä ge 0, 00 + 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 5 E nt ge lte fü r öf fe nt lic he L ei st un ge n un d E in ric ht un ge n 35 3. 58 7, 68 + 29 1. 25 0, 00 38 9. 37 7, 52 98 .1 27 ,5 2 0, 00 0, 00 -9 8. 12 7, 52 0, 00 33 11 10 00 A llg em ei ne V er w al tu ng sg eb üh re n 16 .9 70 ,4 9 15 .5 50 ,0 0 21 .1 80 ,1 8 5. 63 0, 18 0, 00 0, 00 -5 .6 30 ,1 8 0, 00 33 11 20 00 A us w ei s- u nd P as sg eb üh re n 33 .5 75 ,7 0 28 .0 00 ,0 0 35 .3 27 ,6 0 7. 32 7, 60 0, 00 0, 00 -7 .3 27 ,6 0 0, 00 33 21 00 00 B en ut zu ng sg eb üh re n un d äh nl ic he E nt ge lte , s ow ei t n ic ht 3 32 2 16 5, 00 20 0, 00 19 5, 00 -5 ,0 0 0, 00 0, 00 5, 00 0, 00 33 21 00 10 F eu er w eh rk os te ne rs ät ze 19 .3 54 ,8 0 12 .5 00 ,0 0 19 .5 12 ,5 9 7. 01 2, 59 0, 00 0, 00 -7 .0 12 ,5 9 0, 00 8 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t G es am te rg eb ni sr ec hn un g m it Pl an ve rg le ic h 20 23 2 S ei te : 14 .0 5. 20 24 D at um : 09 :1 2: 01 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug E rt ra gs - un d A uf w an ds ar te n N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr 8 33 21 00 20 K os te ne rs at z Fe ue rs ic he rh ei ts w ac he 0, 00 0, 00 11 2, 50 11 2, 50 0, 00 0, 00 -1 12 ,5 0 0, 00 33 21 10 00 E lte rn be itr äg e fü r K in de r ü be r 3 J ah re 14 3. 38 4, 00 11 5. 00 0, 00 15 8. 92 9, 00 43 .9 29 ,0 0 0, 00 0, 00 -4 3. 92 9, 00 0, 00 33 21 20 00 E lte rn be itr äg e fü r E ss en G an zt ag es be tre uu ng 57 .0 25 ,6 0 35 .0 00 ,0 0 77 .5 31 ,8 0 42 .5 31 ,8 0 0, 00 0, 00 -4 2. 53 1, 80 0, 00 33 21 50 00 F rie dh of B en ut zu ng sg eb üh re n 40 .8 41 ,4 7 30 .0 00 ,0 0 36 .5 07 ,8 5 6. 50 7, 85 0, 00 0, 00 -6 .5 07 ,8 5 0, 00 33 21 80 00 K en nt ni sg ab ev er fa hr en G eb üh re n 25 1, 62 2. 00 0, 00 49 5, 00 -1 .5 05 ,0 0 0, 00 0, 00 1. 50 5, 00 0, 00 33 22 00 00 E lte rn be itr äg e fü r d ie B et re uu ng v on K in de rn v on 0 b is u nt er 3 J ah re n in K in de rta ge ss tä tte n un d in d er K in de rp fle ge 42 .0 19 ,0 0 53 .0 00 ,0 0 39 .5 86 ,0 0 -1 3. 41 4, 00 0, 00 0, 00 13 .4 14 ,0 0 0, 00 6 S on st ig e pr iv at re ch tli ch e Le is tu ng se nt ge lte 85 6. 87 4, 08 + 82 2. 20 0, 00 1. 08 3. 94 7, 60 26 1. 74 7, 60 0, 00 0, 00 -2 61 .7 47 ,6 0 0, 00 34 11 00 00 M ie te n un d P ac ht en 30 2. 99 7, 24 28 4. 10 0, 00 36 8. 21 1, 83 84 .1 11 ,8 3 0, 00 0, 00 -8 4. 11 1, 83 0, 00 34 11 00 10 M ie te n un d P ac ht en 1 5. 44 1, 80 0, 00 6. 08 4, 00 6. 08 4, 00 0, 00 0, 00 -6 .0 84 ,0 0 0, 00 34 11 10 00 M ie te S ch en k- K on ra d- H al le 3. 70 0, 00 7. 50 0, 00 6. 45 0, 00 -1 .0 50 ,0 0 0, 00 0, 00 1. 05 0, 00 0, 00 34 11 20 00 P ac ht G as ts tä tte 8. 00 0, 00 10 .0 00 ,0 0 8. 50 0, 00 -1 .5 00 ,0 0 0, 00 0, 00 1. 50 0, 00 0, 00 34 21 00 00 E rtr äg e au s V er ka uf 25 .4 27 ,0 0 24 .3 00 ,0 0 24 .0 19 ,4 5 -2 80 ,5 5 0, 00 0, 00 28 0, 55 0, 00 34 21 10 00 S tro m ei ns pe is un g / S tro m ve rg üt un g 75 .6 62 ,3 9 47 .0 00 ,0 0 47 .1 47 ,9 9 14 7, 99 0, 00 0, 00 -1 47 ,9 9 0, 00 34 21 30 00 K os te ne rs ät ze E ig en st ro m 34 .8 17 ,2 0 60 .0 00 ,0 0 59 .3 36 ,2 0 -6 63 ,8 0 0, 00 0, 00 66 3, 80 0, 00 34 21 40 00 S te ue re nt la st un g § 53 a E ne rg ie S tG 0, 00 7. 00 0, 00 9. 43 0, 58 2. 43 0, 58 0, 00 0, 00 -2 .4 30 ,5 8 0, 00 34 61 00 00 S on st ig e pr iv at re ch tli ch e Le is tu ng se nt ge lte 87 .3 89 ,9 8 87 .3 00 ,0 0 79 .0 15 ,4 9 -8 .2 84 ,5 1 0, 00 0, 00 8. 28 4, 51 0, 00 34 61 00 10 M ie tn eb en -/B et rie bs ko st en 12 4. 56 9, 02 13 0. 50 0, 00 27 5. 49 7, 29 14 4. 99 7, 29 0, 00 0, 00 -1 44 .9 97 ,2 9 0, 00 34 61 01 00 M ie te N ah w är m e 9. 99 0, 00 0, 00 9. 99 0, 00 9. 99 0, 00 0, 00 0, 00 -9 .9 90 ,0 0 0, 00 34 61 10 00 F er ie nb et re uu ng 2. 52 6, 02 2. 00 0, 00 2. 85 0, 45 85 0, 45 0, 00 0, 00 -8 50 ,4 5 0, 00 34 61 20 00 K os te ne rs ät ze S te ig er 2. 75 5, 56 3. 50 0, 00 2. 95 2, 54 -5 47 ,4 6 0, 00 0, 00 54 7, 46 0, 00 34 61 30 00 B lä se rk la ss e 14 .3 12 ,0 0 13 .0 00 ,0 0 14 .0 42 ,1 0 1. 04 2, 10 0, 00 0, 00 -1 .0 42 ,1 0 0, 00 34 61 40 00 S on st ig e pr iv at re ch tli ch e Le is tu ng se nt ge lte 82 .7 08 ,5 8 75 .0 00 ,0 0 90 .1 38 ,4 5 15 .1 38 ,4 5 0, 00 0, 00 -1 5. 13 8, 45 0, 00 34 61 50 00 K os te ne rs ät ze ö ffe nt lic he H an d - W är m eb ez ug 71 .7 30 ,5 4 65 .0 00 ,0 0 69 .9 51 ,0 6 4. 95 1, 06 0, 00 0, 00 -4 .9 51 ,0 6 0, 00 34 61 80 00 K os te ne rs ät ze a llg em ei n 3. 40 5, 90 5. 50 0, 00 8. 13 0, 67 2. 63 0, 67 0, 00 0, 00 -2 .6 30 ,6 7 0, 00 34 61 81 00 K os te ne rs ät ze G em ei nd e B ai en fu rt 59 3, 85 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 34 61 90 00 K os te ne rs ät ze 84 7, 00 50 0, 00 2. 19 9, 50 1. 69 9, 50 0, 00 0, 00 -1 .6 99 ,5 0 0, 00 7 K os te ne rs ta ttu ng en u nd K os te nu m la ge n 24 0. 83 0, 99 + 25 5. 90 0, 00 23 4. 77 1, 79 -2 1. 12 8, 21 0, 00 0, 00 21 .1 28 ,2 1 0, 00 9 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t G es am te rg eb ni sr ec hn un g m it Pl an ve rg le ic h 20 23 3 S ei te : 14 .0 5. 20 24 D at um : 09 :1 2: 01 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug E rt ra gs - un d A uf w an ds ar te n N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr 8 34 80 00 00 E rs ta ttu ng en v om B un d 2. 49 0, 75 0, 00 12 .6 12 ,0 0 12 .6 12 ,0 0 0, 00 0, 00 -1 2. 61 2, 00 0, 00 34 82 00 00 E rs ta ttu ng en v on G em ei nd en u nd G em ei nd ev er bä nd en 43 .1 24 ,9 2 71 .0 00 ,0 0 1. 40 0, 00 -6 9. 60 0, 00 0, 00 0, 00 69 .6 00 ,0 0 0, 00 34 83 00 00 E rs ta ttu ng en v on Z w ec kv er bä nd e un d dg l. 0, 00 80 0, 00 0, 00 -8 00 ,0 0 0, 00 0, 00 80 0, 00 0, 00 34 83 10 00 E lte rn be itr äg e fü r B et re uu ng sa ng eb ot u nd G ru nd sc hu le 24 .9 15 ,0 0 14 .5 00 ,0 0 32 .5 70 ,0 0 18 .0 70 ,0 0 0, 00 0, 00 -1 8. 07 0, 00 0, 00 34 85 00 00 E rtr äg e au s K os te ne rs ta ttu ng en , K os te nu m la ge n vo n ve rb un de ne U nt er ne hm en , B et ei lig un ge n un d S on de rv er m ög en 17 0. 30 0, 32 16 9. 50 0, 00 18 5. 13 9, 79 15 .6 39 ,7 9 0, 00 0, 00 -1 5. 63 9, 79 0, 00 34 88 00 00 Z uw ei su ng en v on ü br ig en B er ei ch en 0, 00 10 0, 00 3. 05 0, 00 2. 95 0, 00 0, 00 0, 00 -2 .9 50 ,0 0 0, 00 8 Z in se n un d äh nl ic he E rt rä ge 80 .8 53 ,2 3 + 68 .2 00 ,0 0 29 9. 25 0, 19 23 1. 05 0, 19 0, 00 0, 00 -2 31 .0 50 ,1 9 0, 00 36 10 20 00 Z in se in na hm en a us F es tg el de rn u nd G iro ko nt o 4. 30 9, 54 40 0, 00 20 5. 16 0, 19 20 4. 76 0, 19 0, 00 0, 00 -2 04 .7 60 ,1 9 0, 00 36 16 00 00 Z in se rtr äg e vo n öf fe nt lic he n S on de rr ec hn un ge n 73 .3 42 ,6 9 67 .8 00 ,0 0 76 .9 77 ,5 7 9. 17 7, 57 0, 00 0, 00 -9 .1 77 ,5 7 0, 00 36 51 00 00 G ew in na nt ei le a us v er bu nd en en U nt er ne hm en u nd B et ei lig un ge n 3. 20 1, 00 0, 00 17 .1 12 ,4 3 17 .1 12 ,4 3 0, 00 0, 00 -1 7. 11 2, 43 0, 00 9 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en u nd B es ta nd sv er än de ru ng en 0, 00 + 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 10 S on st ig e or de nt lic he E rt rä ge 13 6. 29 8, 34 + 12 7. 60 0, 00 12 6. 09 2, 47 -1 .5 07 ,5 3 0, 00 0, 00 1. 50 7, 53 0, 00 35 11 00 00 K on ze ss io ns ab ga be n S tro m /G as 12 6. 93 8, 17 11 9. 80 0, 00 11 9. 12 9, 02 -6 70 ,9 8 0, 00 0, 00 67 0, 98 0, 00 35 61 00 00 B uß ge ld er 2. 06 1, 00 1. 80 0, 00 2. 00 0, 11 20 0, 11 0, 00 0, 00 -2 00 ,1 1 0, 00 35 62 00 00 S äu m ni sz us ch lä ge , Z in se n au f A bg ab en u nd d gl . 7. 29 9, 17 6. 00 0, 00 4. 07 2, 84 -1 .9 27 ,1 6 0, 00 0, 00 1. 92 7, 16 0, 00 35 83 10 00 E rtr äg e au s de r A uf lö su ng o de r H er ab se tz un g vo n W er tb er ic ht ig un ge n au f F or de ru ng en (E in ze lw er tb er ic ht ig un ge n, P au sc ha lw er tb er ic ht ig un ge n) 0, 00 0, 00 89 0, 50 89 0, 50 0, 00 0, 00 -8 90 ,5 0 0, 00 = 11 O rd en tli ch en E rt rä ge (S um m e au s N um m er n 1 bi s 10 ) 13 .0 46 .9 86 ,4 3 13 .1 31 .4 00 ,0 0 14 .7 27 .2 14 ,7 8 1. 59 5. 81 4, 78 0, 00 0, 00 -1 .5 95 .8 14 ,7 8 0, 00 12 P er so na la uf w en du ng en -3 .3 04 .4 37 ,0 2 - -3 .8 95 .1 50 ,0 0 -3 .8 34 .5 96 ,8 2 60 .5 53 ,1 8 0, 00 0, 00 -6 0. 55 3, 18 0, 00 40 11 00 00 B ea m te D ie ns ta uf w en du ng en -3 01 .4 60 ,4 5 -3 67 .3 00 ,0 0 -4 32 .2 60 ,8 6 -6 4. 96 0, 86 0, 00 0, 00 64 .9 60 ,8 6 0, 00 40 12 00 00 B es ch äf tig te D ie ns ta uf w en du ng en -2 .1 07 .5 89 ,8 1 -2 .4 92 .7 00 ,0 0 -2 .3 62 .7 23 ,8 4 12 9. 97 6, 16 0, 00 0, 00 -1 29 .9 76 ,1 6 0, 00 40 12 30 00 L ei st un gs or ie nt ie rte B ez ah lu ng -2 3. 69 7, 94 0, 00 -2 6. 41 1, 88 -2 6. 41 1, 88 0, 00 0, 00 26 .4 11 ,8 8 0, 00 40 19 00 00 D ie ns ta uf w en du ng en s on st ig e B es ch äf tig te -1 .6 00 ,0 0 0, 00 -1 2. 01 0, 00 -1 2. 01 0, 00 0, 00 0, 00 12 .0 10 ,0 0 0, 00 40 21 00 00 B ea m te B ei trä ge z u V er so rg un gs ka ss en -2 44 .0 24 ,7 2 -2 95 .5 50 ,0 0 -3 00 .7 27 ,5 3 -5 .1 77 ,5 3 0, 00 0, 00 5. 17 7, 53 0, 00 40 22 00 00 B es ch äf tig te B ei trä ge z u V er so rg un gs ka ss en -1 63 .9 01 ,1 1 -1 65 .4 50 ,0 0 -1 78 .7 91 ,7 3 -1 3. 34 1, 73 0, 00 0, 00 13 .3 41 ,7 3 0, 00 40 32 00 00 B es ch äf tig te B ei trä ge z ur g es et zl ic he n S oz ia lv er si ch er un g -4 37 .3 23 ,6 5 -4 28 .0 50 ,0 0 -4 94 .5 04 ,5 8 -6 6. 45 4, 58 0, 00 0, 00 66 .4 54 ,5 8 0, 00 10 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t G es am te rg eb ni sr ec hn un g m it Pl an ve rg le ic h 20 23 4 S ei te : 14 .0 5. 20 24 D at um : 09 :1 2: 01 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug E rt ra gs - un d A uf w an ds ar te n N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr 8 40 41 00 00 B ei hi lfe n un d U nt er st üt zu ng sl ei st un ge n fü r B ed ie ns te te -2 4. 83 9, 34 -1 46 .1 00 ,0 0 -2 7. 16 6, 40 11 8. 93 3, 60 0, 00 0, 00 -1 18 .9 33 ,6 0 0, 00 13 V er so rg un gs au fw en du ng en 0, 00 - 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 14 A uf w en du ng en fü r S ac h- u nd D ie ns tle is tu ng en -1 .5 43 .3 29 ,5 8 - -2 .2 53 .9 50 ,0 0 -1 .6 63 .6 08 ,0 0 59 0. 34 2, 00 0, 00 0, 00 -5 90 .3 42 ,0 0 0, 00 42 11 00 00 U nt er ha ltu ng d er G ru nd st üc ke u nd b au lic he n A nl ag en -2 79 .8 18 ,0 5 -3 84 .5 00 ,0 0 -2 69 .8 97 ,7 8 11 4. 60 2, 22 0, 00 0, 00 -1 14 .6 02 ,2 2 0, 00 42 11 10 00 W in te rd ie ns t -1 1. 37 8, 30 -2 7. 00 0, 00 -1 0. 97 8, 37 16 .0 21 ,6 3 0, 00 0, 00 -1 6. 02 1, 63 0, 00 42 11 20 00 S tra ße nu nt er ha ltu ng a llg em ei n -9 9. 98 3, 58 -1 50 .0 00 ,0 0 -1 46 .2 21 ,1 0 3. 77 8, 90 0, 00 0, 00 -3 .7 78 ,9 0 0, 00 42 11 30 00 S tra ße nk eh ru ng -1 1. 35 5, 59 -1 6. 00 0, 00 -1 4. 85 5, 77 1. 14 4, 23 0, 00 0, 00 -1 .1 44 ,2 3 0, 00 42 11 60 00 B rü ck en un te rh al tu ng a llg em ei n 0, 00 -3 0. 00 0, 00 0, 00 30 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 -3 0. 00 0, 00 0, 00 42 12 00 00 U nt er ha ltu ng d es s on st ig en u nb ew eg lic he n V er m ög en s -3 .5 86 ,8 9 -3 8. 70 0, 00 -1 5. 32 5, 97 23 .3 74 ,0 3 0, 00 0, 00 -2 3. 37 4, 03 0, 00 42 12 30 00 S tra ss en en tw äs se ru ng sk os te n -9 0. 29 3, 58 -1 00 .0 00 ,0 0 -1 08 .1 39 ,9 8 -8 .1 39 ,9 8 0, 00 0, 00 8. 13 9, 98 0, 00 42 21 00 00 U nt er ha ltu ng d es b ew eg lic he n V er m ög en s -5 2. 25 5, 50 -7 2. 65 0, 00 -4 9. 06 6, 52 23 .5 83 ,4 8 0, 00 0, 00 -2 3. 58 3, 48 0, 00 42 22 00 00 E rw er b vo n ge rin gw er tig en V er m ög en sg eg en st än de n, s of er n ni ch t i n sp ez ie lle re m K on to z u ve rb uc he n -4 2. 37 9, 94 -6 6. 40 0, 00 -4 3. 24 8, 01 23 .1 51 ,9 9 0, 00 0, 00 -2 3. 15 1, 99 0, 00 42 31 00 00 M ie te n un d P ac ht en -4 6. 23 1, 29 -5 8. 10 0, 00 -4 0. 39 0, 00 17 .7 10 ,0 0 0, 00 0, 00 -1 7. 71 0, 00 0, 00 42 41 10 00 F er nw är m e / H ei zu ng -9 1. 64 8, 27 -1 41 .0 00 ,0 0 -7 9. 29 2, 31 61 .7 07 ,6 9 0, 00 0, 00 -6 1. 70 7, 69 0, 00 42 41 20 00 G eb äu de re in ig un g A uf w an d -1 95 .9 02 ,1 4 -2 05 .5 00 ,0 0 -1 76 .5 06 ,0 0 28 .9 94 ,0 0 0, 00 0, 00 -2 8. 99 4, 00 0, 00 42 41 30 00 S tro m -, B el eu ch tu ng -, E ne rg ie -A uf w an d -1 13 .7 74 ,0 3 -3 47 .4 00 ,0 0 -1 78 .8 77 ,2 0 16 8. 52 2, 80 0, 00 0, 00 -1 68 .5 22 ,8 0 0, 00 42 41 40 00 A uf w an d fü r g eb äu de be zo ge ne K os te n (V er si ch er un g, A bf al l, W as se r, G ru nd st eu er ) -1 19 .6 33 ,0 2 -1 18 .9 00 ,0 0 -1 42 .4 43 ,3 4 -2 3. 54 3, 34 0, 00 0, 00 23 .5 43 ,3 4 0, 00 42 41 50 00 A uf w an d fü r G as be zu g B H K W -9 0. 72 6, 87 -1 60 .0 00 ,0 0 -8 9. 44 9, 86 70 .5 50 ,1 4 0, 00 0, 00 -7 0. 55 0, 14 0, 00 42 51 00 00 H al tu ng v on F ah rz eu ge n -7 06 ,0 6 -1 .6 00 ,0 0 -5 09 ,0 3 1. 09 0, 97 0, 00 0, 00 -1 .0 90 ,9 7 0, 00 42 51 00 10 R V -J A 4 88 H al tu ng v on F ah rz eu ge n -1 79 ,1 0 -5 00 ,0 0 -1 88 ,8 6 31 1, 14 0, 00 0, 00 -3 11 ,1 4 0, 00 42 51 00 20 R V -X 3 75 H al tu ng v on F ah rz eu ge n 0, 00 -5 00 ,0 0 -4 31 ,6 9 68 ,3 1 0, 00 0, 00 -6 8, 31 0, 00 42 51 00 30 R V -H P 6 39 H al tu ng v on F ah rz eu ge n -2 ,9 3 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 42 51 00 40 R V -L K 7 96 H al tu ng v on F ah rz eu ge n -2 1, 17 -5 00 ,0 0 -2 1, 17 47 8, 83 0, 00 0, 00 -4 78 ,8 3 0, 00 42 51 00 50 R V -G B 1 60 H al tu ng v on F ah rz eu ge n -2 .2 91 ,5 8 -4 .0 00 ,0 0 -3 .1 69 ,0 9 83 0, 91 0, 00 0, 00 -8 30 ,9 1 0, 00 42 51 00 60 R V -L X 8 74 H al tu ng v on F ah rz eu ge n -9 .5 96 ,5 7 -1 3. 00 0, 00 -1 1. 29 5, 56 1. 70 4, 44 0, 00 0, 00 -1 .7 04 ,4 4 0, 00 42 51 00 90 R V -H D 1 91 H al tu ng v on F ah rz eu ge n -3 .7 02 ,4 8 -1 1. 00 0, 00 -1 0. 94 8, 10 51 ,9 0 0, 00 0, 00 -5 1, 90 0, 00 42 51 01 00 R V -G B 5 5 H al tu ng v on F ah rz eu ge n -4 .0 46 ,6 8 -3 .5 00 ,0 0 -4 .5 61 ,6 6 -1 .0 61 ,6 6 0, 00 0, 00 1. 06 1, 66 0, 00 11 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t G es am te rg eb ni sr ec hn un g m it Pl an ve rg le ic h 20 23 5 S ei te : 14 .0 5. 20 24 D at um : 09 :1 2: 01 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug E rt ra gs - un d A uf w an ds ar te n N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr 8 42 51 01 10 R V -H U 6 1 H al tu ng v on F ah rz eu ge n -1 .5 46 ,4 2 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 42 51 01 20 R V -J Z 46 H al tu ng v on F ah rz eu ge n -1 0. 14 5, 06 -1 3. 00 0, 00 -4 .7 48 ,4 4 8. 25 1, 56 0, 00 0, 00 -8 .2 51 ,5 6 0, 00 42 51 01 30 R V -G B 2 22 H al tu ng v on F ah rz eu ge n -1 .9 91 ,1 8 -1 .7 00 ,0 0 -4 .0 87 ,3 9 -2 .3 87 ,3 9 0, 00 0, 00 2. 38 7, 39 0, 00 42 51 01 40 A m az on e H al tu ng v on F ah rz eu ge n -1 .2 78 ,4 4 -3 .5 00 ,0 0 -1 4. 16 7, 44 -1 0. 66 7, 44 0, 00 0, 00 10 .6 67 ,4 4 0, 00 42 51 01 50 R an so m es H al tu ng v on F ah rz eu ge n -4 .3 49 ,6 2 -3 .2 00 ,0 0 -2 .2 06 ,9 8 99 3, 02 0, 00 0, 00 -9 93 ,0 2 0, 00 42 51 01 60 K ra m er 1 12 H al tu ng v on F ah rz eu ge n -2 .3 76 ,6 5 -2 .1 00 ,0 0 -1 .8 70 ,5 1 22 9, 49 0, 00 0, 00 -2 29 ,4 9 0, 00 42 51 01 70 R V -G B 4 50 H al tu ng v on F ah rz eu ge n -3 6, 49 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 42 51 01 80 R V -G B 5 0 H al tu ng v on F ah rz eu ge n -8 33 ,9 6 -1 .5 00 ,0 0 -2 .6 74 ,0 6 -1 .1 74 ,0 6 0, 00 0, 00 1. 17 4, 06 0, 00 42 51 01 90 R V -G B 3 0 H al tu ng v on F ah rz eu ge n -2 .9 34 ,2 9 -1 .7 00 ,0 0 -1 .1 04 ,3 6 59 5, 64 0, 00 0, 00 -5 95 ,6 4 0, 00 42 51 02 00 R V -G B 2 34 5 H al tu ng v on F ah rz eu ge n -6 59 ,3 4 -5 00 ,0 0 -1 37 ,4 7 36 2, 53 0, 00 0, 00 -3 62 ,5 3 0, 00 42 51 02 01 R V -G B 3 33 H al tu ng v on F ah rz eu ge n -1 .7 88 ,8 1 -5 00 ,0 0 -3 .9 20 ,5 6 -3 .4 20 ,5 6 0, 00 0, 00 3. 42 0, 56 0, 00 42 51 02 02 R V -G B 9 99 R V -G B 9 99 H al tu ng v on F ah rz eu ge n -6 95 ,9 5 -1 .0 00 ,0 0 -8 43 ,8 4 15 6, 16 0, 00 0, 00 -1 56 ,1 6 0, 00 42 51 02 03 R V -G B 4 50 - A nh än ge r - H al tu ng v on F ah rz eu ge n -3 91 ,9 0 0, 00 -6 6, 64 -6 6, 64 0, 00 0, 00 66 ,6 4 0, 00 42 51 02 10 R V -J N 1 66 L F 16 /1 2 H al tu ng v on F ah rz eu ge n -2 .7 85 ,9 1 -2 .0 00 ,0 0 -1 .1 68 ,5 5 83 1, 45 0, 00 0, 00 -8 31 ,4 5 0, 00 42 51 02 20 R V -M C 4 57 M TW H al tu ng v on F ah rz eu ge n -8 42 ,5 1 -5 00 ,0 0 -1 .3 44 ,7 4 -8 44 ,7 4 0, 00 0, 00 84 4, 74 0, 00 42 51 02 30 R V -G B 1 12 L F 10 /1 6 -4 .5 23 ,3 6 -2 .0 00 ,0 0 -3 .2 52 ,6 7 -1 .2 52 ,6 7 0, 00 0, 00 1. 25 2, 67 0, 00 42 51 02 40 R V - B 3 50 A nh än ge r H al tu ng v on F ah rz eu ge n 0, 00 -5 00 ,0 0 -1 06 ,7 0 39 3, 30 0, 00 0, 00 -3 93 ,3 0 0, 00 42 51 02 50 R V -F B 4 41 L F 20 H al tu ng v on F ah rz eu ge n 0, 00 0, 00 -9 93 ,5 1 -9 93 ,5 1 0, 00 0, 00 99 3, 51 0, 00 42 51 50 00 R V -G B 2 01 3 S te ig er m it B ai en fu rt H al tu ng v on F ah rz eu ge n -4 .9 79 ,1 0 -9 .0 00 ,0 0 -5 .5 03 ,0 6 3. 49 6, 94 0, 00 0, 00 -3 .4 96 ,9 4 0, 00 42 51 90 00 F ah rz eu g al lg em ei n -2 .4 54 ,0 5 -5 .0 00 ,0 0 -5 09 ,1 5 4. 49 0, 85 0, 00 0, 00 -4 .4 90 ,8 5 0, 00 42 61 00 00 H au pt ko nt o pe rs ön lic he A us rü st un gs ge ge ns tä nd e 0, 00 -5 00 ,0 0 0, 00 50 0, 00 0, 00 0, 00 -5 00 ,0 0 0, 00 42 61 10 00 A us - u nd W ei te rb ild un g -4 5. 60 6, 71 -3 9. 10 0, 00 -4 9. 91 2, 87 -1 0. 81 2, 87 0, 00 0, 00 10 .8 12 ,8 7 0, 00 42 61 20 00 D ie ns t- un d S ch ut zk le id un g -1 1. 05 6, 51 -3 2. 40 0, 00 -2 0. 59 8, 08 11 .8 01 ,9 2 0, 00 0, 00 -1 1. 80 1, 92 0, 00 42 61 30 00 Ä rz tli ch e U nt er su ch un g -1 .7 33 ,6 8 -1 .0 00 ,0 0 -3 72 ,4 6 62 7, 54 0, 00 0, 00 -6 27 ,5 4 0, 00 42 71 00 00 B es on de re V er w al tu ng s- u nd B et rie bs au fw en du ng en -2 6. 05 0, 36 -7 .0 00 ,0 0 -8 .9 13 ,6 0 -1 .9 13 ,6 0 0, 00 0, 00 1. 91 3, 60 0, 00 42 71 10 00 A uf w an ds en ts ch äd ig un g D R K (E hr en am tl. H ilf so rg an is at io n §3 0 Fw G ) -4 9, 00 -1 .0 00 ,0 0 -9 89 ,0 0 11 ,0 0 0, 00 0, 00 -1 1, 00 0, 00 42 71 50 00 O rts bi ld ve rs ch ön er un g A uf w en du ng en -4 52 ,5 7 -5 .0 00 ,0 0 -1 .8 03 ,6 3 3. 19 6, 37 0, 00 0, 00 -3 .1 96 ,3 7 0, 00 12 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t G es am te rg eb ni sr ec hn un g m it Pl an ve rg le ic h 20 23 6 S ei te : 14 .0 5. 20 24 D at um : 09 :1 2: 01 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug E rt ra gs - un d A uf w an ds ar te n N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr 8 42 72 00 00 A uf w en du ng en fü r E D V -2 6. 63 3, 78 -3 1. 00 0, 00 -2 4. 07 6, 37 6. 92 3, 63 0, 00 0, 00 -6 .9 23 ,6 3 0, 00 42 74 00 00 L eh r- u nd U nt er ric ht sm itt el -2 7. 14 3, 43 -2 7. 00 0, 00 -2 8. 11 9, 88 -1 .1 19 ,8 8 0, 00 0, 00 1. 11 9, 88 0, 00 42 75 00 00 L er nm itt el -3 08 ,5 6 -3 00 ,0 0 -2 07 ,6 2 92 ,3 8 0, 00 0, 00 -9 2, 38 0, 00 42 79 00 00 S on st ig e A uf w en du ng en fü r S ac hl ei st un ge n 0, 00 -2 .0 00 ,0 0 0, 00 2. 00 0, 00 0, 00 0, 00 -2 .0 00 ,0 0 0, 00 42 79 10 00 E hr un ge n un d Ju bi la re -6 .3 48 ,4 7 -8 .6 00 ,0 0 -5 .2 62 ,2 5 3. 33 7, 75 0, 00 0, 00 -3 .3 37 ,7 5 0, 00 42 79 20 00 D an ke sc hö nf es t f ür E hr en am tli ch e, S po rtl er - u nd B lu ts pe nd er eh ru ng -6 .0 06 ,8 7 -2 .5 00 ,0 0 0, 00 2. 50 0, 00 0, 00 0, 00 -2 .5 00 ,0 0 0, 00 42 79 30 00 S itz un ge n, T ag un ge n, D ek or at io n, G em ei nd er at -1 0. 47 5, 92 -1 3. 50 0, 00 -7 .9 66 ,8 0 5. 53 3, 20 0, 00 0, 00 -5 .5 33 ,2 0 0, 00 42 79 50 00 S ch ül er au sz ei ch nu ng en 0, 00 -1 50 ,0 0 -2 13 ,5 1 -6 3, 51 0, 00 0, 00 63 ,5 1 0, 00 42 79 60 00 Z us ch üs se a n Fö rd er ve re in -2 60 ,0 0 -2 50 ,0 0 -2 60 ,0 0 -1 0, 00 0, 00 0, 00 10 ,0 0 0, 00 42 79 70 00 K ul tu re lle V er an st al tu ng en u nd A kt iv itä te n -2 .0 20 ,7 0 -3 .7 00 ,0 0 -1 .9 40 ,5 5 1. 75 9, 45 0, 00 0, 00 -1 .7 59 ,4 5 0, 00 42 79 80 00 N ar re nu m zu g 2- jä hr ig 0, 00 -4 .0 00 ,0 0 -2 .9 27 ,7 5 1. 07 2, 25 0, 00 0, 00 -1 .0 72 ,2 5 0, 00 42 81 10 00 B au m at er ia l, W er ks ta ttb ed ar f -1 .5 88 ,2 4 -1 .0 00 ,0 0 -1 .2 26 ,2 0 -2 26 ,2 0 0, 00 0, 00 22 6, 20 0, 00 42 81 20 00 S on st ig e sä ch lic he Z w ec ka us ga be n 0, 00 -8 00 ,0 0 0, 00 80 0, 00 0, 00 0, 00 -8 00 ,0 0 0, 00 42 91 00 00 S on st ig e sä ch lic he r Z w ec ka uf w an d -7 .8 88 ,0 9 -1 2. 00 0, 00 -1 0. 37 1, 81 1. 62 8, 19 0, 00 0, 00 -1 .6 28 ,1 9 0, 00 42 91 10 00 S on st ig e sä ch lic he Z w ec ka us ga be n, K os te n B et re uu ng -3 .3 84 ,4 5 -6 .0 00 ,0 0 -3 .5 04 ,1 0 2. 49 5, 90 0, 00 0, 00 -2 .4 95 ,9 0 0, 00 42 91 14 00 K os te n K er nz ei tb et re uu ng -5 0, 96 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 42 91 20 00 K os te n Fe rie nb et re uu ng -4 .0 63 ,4 8 -3 .2 00 ,0 0 -1 .8 01 ,3 3 1. 39 8, 67 0, 00 0, 00 -1 .3 98 ,6 7 0, 00 42 91 40 00 S ch ul ko st en an te il an G em ei nd en -6 00 ,0 0 -4 .0 00 ,0 0 -2 .6 00 ,0 0 1. 40 0, 00 0, 00 0, 00 -1 .4 00 ,0 0 0, 00 42 91 45 00 P ro je kt B lä se rk la ss e -2 0. 25 0, 64 -1 8. 50 0, 00 -2 0. 42 3, 82 -1 .9 23 ,8 2 0, 00 0, 00 1. 92 3, 82 0, 00 42 91 70 00 M itb en ut zu ng H al le nb ad B ai en fu rt -1 6. 80 0, 00 -1 8. 00 0, 00 -1 6. 80 0, 00 1. 20 0, 00 0, 00 0, 00 -1 .2 00 ,0 0 0, 00 42 91 75 00 K os te n S ch ül er be fö rd er un g H al le nb ad / Ju ge nd ve rk eh rs sc hu le -5 .5 07 ,2 6 -6 .0 00 ,0 0 -5 .1 64 ,2 0 83 5, 80 0, 00 0, 00 -8 35 ,8 0 0, 00 42 91 80 00 E rs ta ttu ng Ü be rla nd hi lfe -3 .3 77 ,5 2 -1 .5 00 ,0 0 -2 .2 41 ,4 1 -7 41 ,4 1 0, 00 0, 00 74 1, 41 0, 00 42 91 90 00 J ug en df eu er w eh r A uf w en du ng en -1 .5 45 ,7 2 -5 .5 00 ,0 0 -1 .3 87 ,3 2 4. 11 2, 68 0, 00 0, 00 -4 .1 12 ,6 8 0, 00 15 A bs ch re ib un ge n -1 .4 29 .5 49 ,1 8 - -1 .3 23 .2 00 ,0 0 -1 .5 04 .9 66 ,9 3 -1 81 .7 66 ,9 3 0, 00 0, 00 18 1. 76 6, 93 0, 00 47 11 00 00 A bs ch re ib un ge n au f A bs ch re ib un ge n au f i m m at er ie lle V er m ög en sg eg en st än de -1 .4 19 .7 45 ,4 9 -1 .3 19 .2 00 ,0 0 -1 .4 91 .9 88 ,6 6 -1 72 .7 88 ,6 6 0, 00 0, 00 17 2. 78 8, 66 0, 00 47 17 72 00 A bs ch re ib un ge n au f B et rie bs - u nd G es ch äf ts au ss ta ttu ng 0, 00 -5 00 ,0 0 0, 00 50 0, 00 0, 00 0, 00 -5 00 ,0 0 0, 00 47 22 00 02 A bs ch re ib un ge n au f F or de ru ng en a us d er G ru nd st eu er B 0, 00 0, 00 -0 ,0 3 -0 ,0 3 0, 00 0, 00 0, 03 0, 00 13 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t G es am te rg eb ni sr ec hn un g m it Pl an ve rg le ic h 20 23 7 S ei te : 14 .0 5. 20 24 D at um : 09 :1 2: 01 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug E rt ra gs - un d A uf w an ds ar te n N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr 8 47 22 00 03 A bs ch re ib un ge n au f F or de ru ng en a us d er G ew er be st eu er -7 .1 97 ,8 0 0, 00 -3 .8 62 ,4 0 -3 .8 62 ,4 0 0, 00 0, 00 3. 86 2, 40 0, 00 47 22 10 02 A bs ch re ib un ge n au f F or de ru ng en a us d er H un de st eu er 0, 00 0, 00 -6 ,0 0 -6 ,0 0 0, 00 0, 00 6, 00 0, 00 47 22 40 00 A bs ch re ib un ge n au f F or de ru ng en a us B en ut zu ng sg eb üh re n un d äh nl ic he E nt ge lte -2 10 ,0 0 0, 00 -1 .0 59 ,5 0 -1 .0 59 ,5 0 0, 00 0, 00 1. 05 9, 50 0, 00 47 22 70 00 A bs ch re ib un ge n au f F or de ru ng en a us E rtä ge n au s V er ka uf 0, 00 0, 00 -4 ,0 0 -4 ,0 0 0, 00 0, 00 4, 00 0, 00 47 22 80 00 A bs ch re ib un ge n au f F or de ru ng en a us s on st ig en p riv at re ch tli ch en L ei st un gs en tg el te n 0, 00 0, 00 -6 79 ,6 1 -6 79 ,6 1 0, 00 0, 00 67 9, 61 0, 00 47 22 90 01 A bs ch re ib un ge n au f F or de ru ng en a us S äu m ni sz us ch lä ge n, Z in se n au f A bg ab en u . d gl . -7 58 ,4 4 0, 00 -1 .3 85 ,9 8 -1 .3 85 ,9 8 0, 00 0, 00 1. 38 5, 98 0, 00 47 22 90 20 A bs ch re ib un ge n au f F or de ru ng en a us S äu m ni sz us ch lä ge n, Z in se n au f A bg ab en u . d gl . -3 03 ,4 5 -2 .5 00 ,0 0 -1 .7 25 ,2 5 77 4, 75 0, 00 0, 00 -7 74 ,7 5 0, 00 47 22 92 00 A bs ch re ib un ge n au f F or de ru ng en w eg en U ne in br in gl ic hk ei t E in ze lw er tb er ic ht ig un g/ P au sc ha lw er tb er ic ht ig un g -2 48 ,0 0 0, 00 -2 .7 43 ,5 0 -2 .7 43 ,5 0 0, 00 0, 00 2. 74 3, 50 0, 00 47 29 00 00 S on st ig e A bs ch re ib un ge n au f F in an zv er m ög en -1 .0 86 ,0 0 -1 .0 00 ,0 0 -1 .5 12 ,0 0 -5 12 ,0 0 0, 00 0, 00 51 2, 00 0, 00 16 Z in se n un d äh nl ic he A uf w en du ng en -2 0. 66 0, 95 - -1 07 .0 00 ,0 0 -4 4. 63 3, 94 62 .3 66 ,0 6 0, 00 0, 00 -6 2. 36 6, 06 0, 00 45 10 00 00 Z in se n fü r K as se nk re di te 0, 00 -5 .0 00 ,0 0 -1 .5 02 ,7 7 3. 49 7, 23 0, 00 0, 00 -3 .4 97 ,2 3 0, 00 45 17 00 00 Z in sa uf w en du ng en a n K re di tin st itu te 0, 00 -1 00 .0 00 ,0 0 -4 1. 81 8, 67 58 .1 81 ,3 3 0, 00 0, 00 -5 8. 18 1, 33 0, 00 45 93 00 00 A uf w an d de s G el dv er ke hr s -2 0. 66 0, 95 -2 .0 00 ,0 0 -1 .3 12 ,5 0 68 7, 50 0, 00 0, 00 -6 87 ,5 0 0, 00 17 T ra ns fe ra uf w en du ng en -4 .6 47 .3 82 ,3 8 - -4 .9 23 .3 00 ,0 0 -4 .7 95 .0 28 ,3 8 12 8. 27 1, 62 0, 00 0, 00 -1 28 .2 71 ,6 2 0, 00 43 13 00 00 Z uw ei su ng en a n Zw ec kv er bä nd e un d dg l. -1 10 .1 50 ,3 6 -1 75 .0 00 ,0 0 -1 27 .5 96 ,2 9 47 .4 03 ,7 1 0, 00 0, 00 -4 7. 40 3, 71 0, 00 43 18 00 00 Z uw ei su ng en a n üb rig e B er ei ch e -9 35 .4 80 ,2 6 -1 .0 27 .1 00 ,0 0 -1 .0 56 .7 88 ,0 5 -2 9. 68 8, 05 0, 00 0, 00 29 .6 88 ,0 5 0, 00 43 18 10 00 T ag es m üt te r Z us ch üs se 0, 00 -2 .5 00 ,0 0 0, 00 2. 50 0, 00 0, 00 0, 00 -2 .5 00 ,0 0 0, 00 43 18 20 00 In te rk om m un al er K os te na us gl ei ch -1 1. 72 0, 84 -5 0. 00 0, 00 -2 3. 37 2, 96 26 .6 27 ,0 4 0, 00 0, 00 -2 6. 62 7, 04 0, 00 43 18 30 00 D ec ku m la ge A uf te ilu ng -1 .0 80 ,0 0 -1 .2 00 ,0 0 -1 .0 80 ,0 0 12 0, 00 0, 00 0, 00 -1 20 ,0 0 0, 00 43 41 00 00 G ew er be st eu er um la ge -2 64 .0 07 ,5 8 -2 20 .0 00 ,0 0 -1 48 .1 72 ,5 0 71 .8 27 ,5 0 0, 00 0, 00 -7 1. 82 7, 50 0, 00 43 71 00 00 A llg . U m la ge a n da s La nd - FA G -U m la ge -1 .5 67 .4 06 ,7 0 -1 .6 00 .5 00 ,0 0 -1 .5 95 .4 45 ,5 0 5. 05 4, 50 0, 00 0, 00 -5 .0 54 ,5 0 0, 00 43 72 00 00 A llg em ei ne U m la ge n an K re is - K re is um la ge -1 .7 54 .0 36 ,0 0 -1 .8 37 .0 00 ,0 0 -1 .8 35 .9 14 ,0 0 1. 08 6, 00 0, 00 0, 00 -1 .0 86 ,0 0 0, 00 43 73 00 00 U m la ge a n di e G em ei nd ep rü fu ng sa ns ta lt -3 .5 00 ,6 4 -1 0. 00 0, 00 -6 .6 59 ,0 8 3. 34 0, 92 0, 00 0, 00 -3 .3 40 ,9 2 0, 00 18 S on st ig e or de nt lic he A uf w en du ng en -6 61 .5 24 ,1 7 - -9 69 .9 00 ,0 0 -1 .0 39 .8 11 ,9 7 -6 9. 91 1, 97 0, 00 0, 00 69 .9 11 ,9 7 0, 00 44 11 00 00 S on st ig e P er so na l- un d V er so rg un gs au fw en du ng en -4 3. 60 3, 26 -3 3. 50 0, 00 -1 45 .1 36 ,2 6 -1 11 .6 36 ,2 6 0, 00 0, 00 11 1. 63 6, 26 0, 00 44 21 00 00 A uf w en du ng en fü r e hr en am tli ch e un d so ns tig e Tä tig ke it -3 2. 84 7, 07 -3 2. 60 0, 00 -3 4. 06 0, 33 -1 .4 60 ,3 3 0, 00 0, 00 1. 46 0, 33 0, 00 14 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t G es am te rg eb ni sr ec hn un g m it Pl an ve rg le ic h 20 23 8 S ei te : 14 .0 5. 20 24 D at um : 09 :1 2: 01 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug E rt ra gs - un d A uf w an ds ar te n N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr 8 44 22 00 00 V er fü gu ng sm itt el (§ 13 S at z 1 N r. 1 G em H V O ) -1 .6 80 ,9 8 -1 .5 00 ,0 0 -1 .5 78 ,2 4 -7 8, 24 0, 00 0, 00 78 ,2 4 0, 00 44 29 00 00 M itg lie ds be itr äg e an V er bä nd e/ V er ei ne -1 2. 58 0, 40 -1 4. 40 0, 00 -1 3. 71 8, 85 68 1, 15 0, 00 0, 00 -6 81 ,1 5 0, 00 44 29 10 00 E rw er b vo n Ö ko pu nk te n -8 80 ,8 4 -1 50 .0 00 ,0 0 -1 42 .0 73 ,5 3 7. 92 6, 47 0, 00 0, 00 -7 .9 26 ,4 7 0, 00 44 31 10 00 A llg em ei ne G es ch äf ts au fw en du ng en -2 10 .8 73 ,6 2 -1 84 .4 00 ,0 0 -2 42 .8 46 ,3 7 -5 8. 44 6, 37 0, 00 0, 00 58 .4 46 ,3 7 0, 00 44 31 11 00 K as se nf eh lb et ra g G es ch äf ts au fw en du ng en 0, 00 0, 00 -0 ,0 2 -0 ,0 2 0, 00 0, 00 0, 02 0, 00 44 31 13 00 K lim a G es ch äf ts au fw en du ng en -6 7, 83 -3 5. 00 0, 00 0, 00 35 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 -3 5. 00 0, 00 0, 00 44 31 20 00 K op ie re r G es ch äf ts au fw en du ng en -3 .4 08 ,1 2 -7 .3 00 ,0 0 -3 .4 15 ,0 9 3. 88 4, 91 0, 00 0, 00 -3 .8 84 ,9 1 0, 00 44 31 30 00 B üc he r u nd Z ei ts ch rif te n G es ch äf ts au fw en du ng en -1 2. 02 6, 48 -1 4. 35 0, 00 -1 0. 48 1, 61 3. 86 8, 39 0, 00 0, 00 -3 .8 68 ,3 9 0, 00 44 31 41 00 P or to ko st en G es ch äf ts au fw en du ng en -1 0. 69 6, 58 -1 8. 70 0, 00 -1 1. 29 2, 17 7. 40 7, 83 0, 00 0, 00 -7 .4 07 ,8 3 0, 00 44 31 42 00 T el ef on ko st en G es ch äf ts au fw en du ng en -6 .4 29 ,6 8 -1 1. 15 0, 00 -6 .0 98 ,7 2 5. 05 1, 28 0, 00 0, 00 -5 .0 51 ,2 8 0, 00 44 31 43 00 In te rn et ko st en G es ch äf ts au fw en du ng en -4 .1 01 ,8 0 -5 .0 00 ,0 0 -6 .2 25 ,2 0 -1 .2 25 ,2 0 0, 00 0, 00 1. 22 5, 20 0, 00 44 31 50 00 D ie ns tre is en , F ah rtk os te ne rs ät ze G es ch äf ts au fw en du ng en -1 .0 84 ,3 8 -2 .8 00 ,0 0 -1 .5 52 ,5 6 1. 24 7, 44 0, 00 0, 00 -1 .2 47 ,4 4 0, 00 44 31 60 00 S ac hv er st än di ge n- , G er ic ht s- u nd ä hn lic he K os te n G es ch äf ts au fw en du ng en -2 7. 81 5, 54 -3 1. 50 0, 00 -2 2. 33 1, 42 9. 16 8, 58 0, 00 0, 00 -9 .1 68 ,5 8 0, 00 44 31 70 00 A llg em ei ne G es ch äf ts au fw en du ng en (G eb üh re n et c. ) -1 9. 83 2, 13 -1 7. 30 0, 00 -2 4. 36 6, 02 -7 .0 66 ,0 2 0, 00 0, 00 7. 06 6, 02 0, 00 44 31 80 00 B au le itp la nu ng sk os te n, G ut ac ht er ko st en -2 05 .1 59 ,2 3 -2 90 .0 00 ,0 0 -3 00 .5 53 ,5 0 -1 0. 55 3, 50 0, 00 0, 00 10 .5 53 ,5 0 0, 00 44 31 81 00 G IS -2 .7 29 ,6 5 -2 5. 00 0, 00 -4 .1 65 ,3 5 20 .8 34 ,6 5 0, 00 0, 00 -2 0. 83 4, 65 0, 00 44 41 00 00 S te ue rn , V er si ch er un ge n, S ch ad en sf äl le , S on de ra bg ab en -6 5. 67 4, 58 -7 5. 40 0, 00 -6 9. 07 6, 55 6. 32 3, 45 0, 00 0, 00 -6 .3 23 ,4 5 0, 00 44 58 00 00 E rs ta ttu ng en a n üb rig e B er ei ch e 0, 00 -5 .0 00 ,0 0 0, 00 5. 00 0, 00 0, 00 0, 00 -5 .0 00 ,0 0 0, 00 44 82 00 00 E rs ta ttu ng sz in se n G ew er be st eu er -3 2, 00 -5 .0 00 ,0 0 -8 40 ,1 8 4. 15 9, 82 0, 00 0, 00 -4 .1 59 ,8 2 0, 00 44 98 00 00 D ec ku ng sr es er ve 0, 00 -1 0. 00 0, 00 0, 00 10 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 -1 0. 00 0, 00 0, 00 = 19 O rd en tli ch e A uf w en du ng en (S um m e au s N um m er n 12 b is 1 8) -1 1. 60 6. 88 3, 28 -1 3. 47 2. 50 0, 00 -1 2. 88 2. 64 6, 04 58 9. 85 3, 96 0, 00 0, 00 -5 89 .8 53 ,9 6 0, 00 = 20 O rd en tli ch es E rg eb ni s (S al do a us N um m er n 11 u nd 1 9) 1. 44 0. 10 3, 15 -3 41 .1 00 ,0 0 1. 84 4. 56 8, 74 2. 18 5. 66 8, 74 0, 00 0, 00 -2 .1 85 .6 68 ,7 4 0, 00 21 A uß er or de nt lic he E rt rä ge 13 7. 77 9, 05 + 25 0. 00 0, 00 1. 39 2. 92 2, 90 1. 14 2. 92 2, 90 0, 00 0, 00 -1 .1 42 .9 22 ,9 0 0, 00 53 11 00 00 E rtr äg e au s de r V er äu ße ru ng v on G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n (B uc hu ng n ur ü be r A nB u) 0, 00 25 0. 00 0, 00 0, 00 -2 50 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 25 0. 00 0, 00 0, 00 53 12 00 00 E rtr äg e au s de r V er äu ße ru ng v on b ew eg lic he n V er m ög en sg eg en st än de n (s ow ei t s ie n ic ht a ls g er in gw er tig e V er m ög en sg eg en st än de u nd d er en A ns ch af fu ng a ls A uf w an d be ha nd el t w ur de n) (B uc hu ng n ur ü be r A nB u) 13 7. 77 9, 05 0, 00 1. 39 2. 92 2, 90 1. 39 2. 92 2, 90 0, 00 0, 00 -1 .3 92 .9 22 ,9 0 0, 00 22 A uß er or de nt lic he A uf w en du ng en -9 ,0 0 - 0, 00 -1 .5 74 ,0 0 -1 .5 74 ,0 0 0, 00 0, 00 1. 57 4, 00 0, 00 15 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t G es am te rg eb ni sr ec hn un g m it Pl an ve rg le ic h 20 23 9 S ei te : 14 .0 5. 20 24 D at um : 09 :1 2: 01 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug E rt ra gs - un d A uf w an ds ar te n N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr 8 53 22 00 00 A uf w en du ng en a us d er V er äu ße ru ng v on b ew eg lic he n V er m ög en sg eg en st än de n (s ow ei t s ie n ic ht a ls ge rin gw er tig e V er m ög sg eg ns tä nd e un d de re n A ns ch af fu ng a ls A uf w an d be ha nd el t w ur de n) (B uc hu ng n ur ü be r A nB u) -9 ,0 0 0, 00 -1 .5 74 ,0 0 -1 .5 74 ,0 0 0, 00 0, 00 1. 57 4, 00 0, 00 = 23 So nd er er ge bn is (S al do a us N um m er n 21 u nd 2 2) 13 7. 77 0, 05 25 0. 00 0, 00 1. 39 1. 34 8, 90 1. 14 1. 34 8, 90 0, 00 0, 00 -1 .1 41 .3 48 ,9 0 0, 00 = 24 G es am te rg eb ni s (S um m e au s N um m er n 20 u nd 2 3) 1. 57 7. 87 3, 20 -9 1. 10 0, 00 3. 23 5. 91 7, 64 3. 32 7. 01 7, 64 0, 00 0, 00 -3 .3 27 .0 17 ,6 4 0, 00 na ch ric ht lic h: B eh an dl un g vo n Ü be rs ch üs se n un d Fe hl be tr äg en ** * E nd e de r L is te "G es am te rg eb ni sr ec hn un g m it P la nv er gl ei ch " * ** 16 So n d e r- e rg e b n is O rd e n tl ic h e s Er ge b n is V o rj ah r zw e it vo ra n ge - ga n ge n e n J ah r d ri tt vo ra n ge - ga n ge n e n J ah r o rd e n tl ic h e n Er ge b n is se s So n d e r- e rg e b n is se s 1 2 3 4 5 6 7 8 1 Er ge b n is d e s H au sh al ts ja h re s b zw . A n fa n gs b e st än d e 3 ) 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 3 .2 8 8 .2 4 8 ,6 5 7 .2 6 9 .7 2 9 ,3 9 3 1 .5 4 6 .1 0 5 ,9 9 2 A b d e ck u n g vo rg e tr ag e n e r Fe h lb e tr äg e a u s d e m o rd e n tl ic h e n Er ge b n is 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 3 Zu fü h ru n g e in e s Ü b e rs ch u ss e s d e s o rd e n tl ic h e n E rg e b n is se s zu r R ü ck la ge a u s Ü b e rs ch ü ss e n d e s o rd e n tl ic h e n E rg e b n is se s 1 .8 4 4 .5 6 8 ,7 4 1 .8 4 4 .5 6 8 ,7 4 4 V e rr e ch n u n g e in e s Fe h lb e tr ag sa n te ils d e s o rd e n tl ic h e n Er ge b n is se s au f d as B as is ka p it al n ac h A rt . 1 3 A b s. 6 d e s G e se tz e s zu r R e fo rm d e s G e m e in d e h au sh al ts re ch ts 0 ,0 0 0 ,0 0 5 A u sg le ic h e in e s Fe h lb e tr ag s d e s o rd e n tl ic h e n E rg e b n is se s d u rc h En tn ah m e a u s d e r R ü ck la ge a u s Ü b e rs ch ü ss e n d e s o rd e n tl ic h e n Er ge b n is se s 0 ,0 0 0 ,0 0 6 A u sg le ic h e in e s Fe h lb e tr ag s d e s o rd e n tl ic h e n E rg e b n is se s d u rc h e in e n Ü b e rs ch u ss d e s So n d e re rg e b n is se s 0 ,0 0 0 ,0 0 7 Zu fü h ru n g e in e s Ü b e rs ch u ss e s d e s So n d e re rg e b n is se s zu r R ü ck la ge a u s Ü b e rs ch ü ss e n d e s So n d e re rg e b n is se s 1 .3 9 1 .3 4 8 ,9 0 1 .3 9 1 .3 4 8 ,9 0 8 A u sg le ic h e in e s Fe h lb e tr ag s d e s So n d e re rg e b n is se s d u rc h En tn ah m e a u s d e r R ü ck la ge a u s Ü b e rs ch ü ss e n d e s So n d e re rg e b n is se s 0 ,0 0 0 ,0 0 9 A u sg le ic h e in e s Fe h lb e tr ag s d e s o rd e n tl ic h e n E rg e b n is se s d u rc h En tn ah m e a u s d e r R ü ck la ge a u s Ü b e rs ch ü ss e n d e s So n d e re rg e b n is se s 0 ,0 0 0 ,0 0 1 0 V o rt rä ge n ic h t ge d e ck te r Fe h lb e tr äg e d e s o rd e n tl ic h e n Er ge b n is se s d e s H au sh al ts ja h re s so w ie a u s V o rj ah re n in d as Fo lg e ja h r 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 1 1 V e rr e ch n u n g e in e s au s d e m d ri tt vo ra n ge ga n ge n e n J ah r vo rg e tr ag e n e n F e h lb e tr ag s m it d e m B as is ka p it al 0 ,0 0 0 ,0 0 1 2 V e rr e ch n u n g e in e s Fe h lb e tr ag s d e s So n d e re rg e b n is se s m it d e m B as is ka p it al 0 ,0 0 0 ,0 0 1 3 vo rl äu fi ge E n d b e st än d e 5 .1 3 2 .8 1 7 ,3 9 8 .6 6 1 .0 7 8 ,2 9 3 1 .5 4 6 .1 0 5 ,9 9 1 4 U m b u ch u n g au s d e n E rg e b n is rü ck la ge n in d as B as is ka p it al n ac h § 2 3 S at z 4 G e m H V O 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 1 5 N ac h ri ch tl ic h : V e rä n d e ru n g d e s B as is ka p it al s au f G ru n d v o n B e ri ch ti gu n ge n d e r Er ö ff n u n gs b ila n z 0 ,0 0 1 6 En d b e st än d e d e s B as is ka p it al s, d e r Er ge b n is rü ck la ge n u n d d e s Fe h lb e tr ag sv o rt ra gs 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 5 .1 3 2 .8 1 7 ,3 9 8 .6 6 1 .0 7 8 ,2 9 3 1 .5 4 6 .1 0 5 ,9 9 F e st st e ll u n g , A u fg li e d e ru n g u n d V e rw e n d u n g d e s Ja h re se rg e b n is se s St u fe n d e r Er ge b n is ve rw e n d u n g u n d d e s H au sh al ts au sg le ic h s1 ) Er ge b n is d e s H au sh al ts ja h re s vo rg e tr ag e n e F e h lb e tr äg e d e s o rd e n tl ic h e n E rg e b n is se s a u s d e m R ü ck la ge n a u s Ü b e rs ch ü ss e n d e s B as is - ka p it al EU R 2 ) 17 1Seite : 07.05.2024Datum: 18:00:10Uhrzeit:Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Übersicht über den Stand der Rücklagen zum Jahresabschluss 2023 Stand zum 31.12. des Haushaltsjahres 2023 EUR Stand zum 01.01. des Haushaltsjahres 2023 EUR Art 1. Ergebnisrücklagen 13.793.895,6810.557.978,04 1.1 5.132.817,393.288.248,65Rücklagen aus Überschüssen des orgentlichen Ergebnisses 5.132.817,393.288.248,6520100000 Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses 1.2 8.661.078,297.269.729,39Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses 8.661.078,297.269.729,3920200000 Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses 2. Zweckgebundene Rücklagen 0,000,00 Rücklagen gesamt 13.793.895,6810.557.978,04 *** Ende der Liste "Übersicht über den Stand der Rücklagen zum Jahresabschluss" *** 18 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t G es am tfi na nz re ch nu ng m it Pl an ve rg le ic h 20 23 1 S ei te : 14 .0 5. 20 24 D at um : 09 :0 9: 45 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug E rt ra gs - un d A uf w an ds ar te n N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 1 S te ue rn , u nd ä hn lic he A bg ab en 6. 79 7. 16 2, 97 + 7. 17 8. 50 0, 00 7. 70 5. 47 4, 93 52 6. 97 4, 93 0, 00 0, 00 -5 26 .9 74 ,9 3 0, 00 60 11 00 00 G ru nd st eu er A 40 .0 98 ,8 1 41 .0 00 ,0 0 37 .1 85 ,0 2 -3 .8 14 ,9 8 0, 00 0, 00 3. 81 4, 98 0, 00 60 12 00 00 G ru nd st eu er B 61 6. 70 5, 21 68 0. 00 0, 00 69 4. 09 4, 04 14 .0 94 ,0 4 0, 00 0, 00 -1 4. 09 4, 04 0, 00 60 13 00 00 G ew er be st eu er 2. 25 2. 02 5, 13 2. 30 0. 00 0, 00 2. 76 2. 48 1, 93 46 2. 48 1, 93 0, 00 0, 00 -4 62 .4 81 ,9 3 0, 00 60 21 00 00 G em ei nd ea nt ei l a n de r E in ko m m en st eu er 3. 30 5. 15 7, 07 3. 60 0. 00 0, 00 3. 62 0. 00 8, 51 20 .0 08 ,5 1 0, 00 0, 00 -2 0. 00 8, 51 0, 00 60 22 00 00 G em ei nd ea nt ei l a n de r U m sa tz st eu er 27 6. 95 9, 76 25 5. 00 0, 00 27 9. 70 8, 43 24 .7 08 ,4 3 0, 00 0, 00 -2 4. 70 8, 43 0, 00 60 32 00 00 H un de st eu er 20 .0 10 ,0 0 20 .0 00 ,0 0 20 .7 04 ,0 0 70 4, 00 0, 00 0, 00 -7 04 ,0 0 0, 00 60 34 00 00 Z w ei tw oh nu ng ss te ue r 4. 74 1, 00 2. 50 0, 00 4. 22 6, 00 1. 72 6, 00 0, 00 0, 00 -1 .7 26 ,0 0 0, 00 60 49 00 00 P ac ht J ag dg en os se ns ch af t 94 1, 99 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 60 51 00 00 L ei st un ge n na ch d em F am ili en le is tu ng sa us gl ei ch 28 0. 52 4, 00 28 0. 00 0, 00 28 7. 06 7, 00 7. 06 7, 00 0, 00 0, 00 -7 .0 67 ,0 0 0, 00 2 Z uw ei su ng en u nd Z uw en du ng en u nd a llg em ei ne U m la ge n 4. 16 8. 27 6, 25 + 3. 99 7. 75 0, 00 4. 43 1. 86 0, 67 43 4. 11 0, 67 0, 00 0, 00 -4 34 .1 10 ,6 7 0, 00 61 11 00 00 S ch lü ss el zu w ei su ng en v om L an d 2. 98 5. 32 5, 20 2. 89 0. 00 0, 00 3. 22 9. 37 0, 80 33 9. 37 0, 80 0, 00 0, 00 -3 39 .3 70 ,8 0 0, 00 61 31 00 00 S on st ig e al lg em ei ne Z uw ei su ng en v om L an d 0, 00 0, 00 43 .1 30 ,0 0 43 .1 30 ,0 0 0, 00 0, 00 -4 3. 13 0, 00 0, 00 61 41 00 00 Z uw ei su ng en v om L an d 1. 10 7. 39 1, 70 1. 10 5. 10 0, 00 1. 07 6. 50 9, 92 -2 8. 59 0, 08 0, 00 0, 00 28 .5 90 ,0 8 0, 00 61 41 10 00 Z us ch üs se J ug en df eu er w eh r 48 0, 00 55 0, 00 60 0, 00 50 ,0 0 0, 00 0, 00 -5 0, 00 0, 00 61 48 00 00 Z uw ei su ng en u nd Z us ch üs se fü r l au fe nd e Zw ec ke v on ü br ig en B er ei ch en 75 .0 79 ,3 5 2. 10 0, 00 82 .2 49 ,9 5 80 .1 49 ,9 5 0, 00 0, 00 -8 0. 14 9, 95 0, 00 3 S on st ig e T ra ns fe re in za hl un ge n 0, 00 + 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 4 E nt ge lte fü r öf fe nt lic he L ei st un ge n od er E in ric ht un ge n 39 3. 03 1, 40 + 29 1. 25 0, 00 45 1. 25 8, 44 16 0. 00 8, 44 0, 00 0, 00 -1 60 .0 08 ,4 4 0, 00 63 11 10 00 A llg em ei ne V er w al tu ng sg eb üh re n 17 .1 91 ,6 9 15 .5 50 ,0 0 20 .8 98 ,0 8 5. 34 8, 08 0, 00 0, 00 -5 .3 48 ,0 8 0, 00 63 11 20 00 A us w ei s- u nd P as sg eb üh re n 33 .5 75 ,7 0 28 .0 00 ,0 0 35 .3 27 ,6 0 7. 32 7, 60 0, 00 0, 00 -7 .3 27 ,6 0 0, 00 63 21 00 00 E in za hl un ge n au s B en ut zu ng sg eb üh re n un d äh nl ic he n E nt ge lte n 16 5, 00 20 0, 00 19 5, 00 -5 ,0 0 0, 00 0, 00 5, 00 0, 00 63 21 00 10 E in za hl un ge n au s B en ut zu ng sg eb üh r u . a .K os te ne rs at z FF W 14 .7 77 ,1 8 12 .5 00 ,0 0 27 .2 40 ,6 8 14 .7 40 ,6 8 0, 00 0, 00 -1 4. 74 0, 68 0, 00 63 21 10 00 E lte rn be itr äg e fü r K in de r ü be r 3 J ah re 14 1. 95 0, 00 11 5. 00 0, 00 15 9. 53 2, 50 44 .5 32 ,5 0 0, 00 0, 00 -4 4. 53 2, 50 0, 00 63 21 20 00 E lte rn be itr äg e fü r E ss en G an zt ag es be tre uu ng 60 .4 12 ,3 6 35 .0 00 ,0 0 72 .3 89 ,5 4 37 .3 89 ,5 4 0, 00 0, 00 -3 7. 38 9, 54 0, 00 63 21 50 00 F rie dh of B en ut zu ng sg eb üh re n, P R A P G ra bn ut zu ng sg eb . 82 .7 53 ,8 5 30 .0 00 ,0 0 97 .3 42 ,8 2 67 .3 42 ,8 2 0, 00 0, 00 -6 7. 34 2, 82 0, 00 63 21 80 00 K en nt ni sg ab ev er fa hr en G eb üh re n 25 1, 62 2. 00 0, 00 49 5, 00 -1 .5 05 ,0 0 0, 00 0, 00 1. 50 5, 00 0, 00 63 22 00 00 E in za hl un ge n E lte rn be itr äg e fü r d ie B et re uu ng v on K in de rn v on 0 b is u nt er 3 J ah re n in K in de rta ge ss tä tte n un d in d er K in de rta ge sp fle ge 41 .9 54 ,0 0 53 .0 00 ,0 0 37 .8 37 ,2 2 -1 5. 16 2, 78 0, 00 0, 00 15 .1 62 ,7 8 0, 00 19 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t G es am tfi na nz re ch nu ng m it Pl an ve rg le ic h 20 23 2 S ei te : 14 .0 5. 20 24 D at um : 09 :0 9: 45 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug E rt ra gs - un d A uf w an ds ar te n N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 5 S on st ig e pr iv at re ch tli ch e Le is tu ng se nt ge lte 88 5. 68 7, 16 + 82 2. 20 0, 00 1. 22 3. 20 1, 08 40 1. 00 1, 08 0, 00 0, 00 -4 01 .0 01 ,0 8 0, 00 64 11 00 00 E in za hl un ge n au s M ie te n un d P ac ht en 33 8. 15 4, 93 28 4. 10 0, 00 37 5. 84 0, 90 91 .7 40 ,9 0 0, 00 0, 00 -9 1. 74 0, 90 0, 00 64 11 00 10 E in za hl un ge n au s M ie te u nd N eb en ko st en K lo st er ho f 5 5. 44 1, 80 0, 00 6. 08 4, 00 6. 08 4, 00 0, 00 0, 00 -6 .0 84 ,0 0 0, 00 64 11 10 00 M ie te S ch en k- K on ra d- H al le 2. 90 0, 00 7. 50 0, 00 6. 25 0, 00 -1 .2 50 ,0 0 0, 00 0, 00 1. 25 0, 00 0, 00 64 11 20 00 P ac ht G as ts tä tte 8. 00 0, 00 10 .0 00 ,0 0 8. 50 0, 00 -1 .5 00 ,0 0 0, 00 0, 00 1. 50 0, 00 0, 00 64 21 00 00 E in za hl un ge n au s V er ka uf 25 .4 27 ,0 0 24 .3 00 ,0 0 24 .0 15 ,4 5 -2 84 ,5 5 0, 00 0, 00 28 4, 55 0, 00 64 21 10 00 S tro m ei ns pe is un g / S tro m ve rg üt un g 90 .1 08 ,5 9 47 .0 00 ,0 0 62 .8 21 ,4 9 15 .8 21 ,4 9 0, 00 0, 00 -1 5. 82 1, 49 0, 00 64 21 30 00 K os te ne rs ät ze E ig en st ro m 34 .8 17 ,2 0 67 .0 00 ,0 0 68 .7 66 ,7 8 1. 76 6, 78 0, 00 0, 00 -1 .7 66 ,7 8 0, 00 64 61 00 00 E in za hl un ge n au s so ns tig en p riv at re ch tli ch en L ei st un gs en tg el te n S K H , V er kä uf e et c. 77 .6 96 ,4 9 87 .3 00 ,0 0 91 .9 03 ,3 0 4. 60 3, 30 0, 00 0, 00 -4 .6 03 ,3 0 0, 00 64 61 00 10 E in za hl un ge n au s so ns t. pr iv at re ch tli ch en L ei st un gs en tg el t M ie te u nd N K 12 3. 18 8, 15 13 0. 50 0, 00 28 1. 18 8, 29 15 0. 68 8, 29 0, 00 0, 00 -1 50 .6 88 ,2 9 0, 00 64 61 01 00 M ie te N ah w äm e 9. 99 0, 00 0, 00 9. 99 0, 00 9. 99 0, 00 0, 00 0, 00 -9 .9 90 ,0 0 0, 00 64 61 10 00 F er ie nb et re uu ng 2. 52 6, 02 2. 00 0, 00 2. 85 0, 45 85 0, 45 0, 00 0, 00 -8 50 ,4 5 0, 00 64 61 20 00 K os te ne rs ät ze S te ig er 3. 44 3, 04 3. 50 0, 00 2. 75 5, 56 -7 44 ,4 4 0, 00 0, 00 74 4, 44 0, 00 64 61 30 00 B lä se rk la ss e 14 .5 33 ,3 6 13 .0 00 ,0 0 14 .0 42 ,1 0 1. 04 2, 10 0, 00 0, 00 -1 .0 42 ,1 0 0, 00 64 61 40 00 S on st ig e pr iv at re ch tli ch e Le is tu ng se nt ge lte 78 .9 12 ,2 6 75 .0 00 ,0 0 10 2. 05 0, 52 27 .0 50 ,5 2 0, 00 0, 00 -2 7. 05 0, 52 0, 00 64 61 50 00 K os te ne rs ät ze ö ffe nt lic he H an d - W är m eb ez ug 66 .1 40 ,5 7 65 .0 00 ,0 0 15 7. 60 6, 98 92 .6 06 ,9 8 0, 00 0, 00 -9 2. 60 6, 98 0, 00 64 61 80 00 K os te ne rs ät ze a llg em ei n 3. 99 9, 75 5. 50 0, 00 6. 35 4, 76 85 4, 76 0, 00 0, 00 -8 54 ,7 6 0, 00 64 61 90 00 K os te ne rs ät ze 40 8, 00 50 0, 00 2. 18 0, 50 1. 68 0, 50 0, 00 0, 00 -1 .6 80 ,5 0 0, 00 6 K os te ne rs ta ttu ng en u nd K os te nu m la ge n 26 0. 29 0, 10 + 25 5. 90 0, 00 29 2. 26 5, 00 36 .3 65 ,0 0 0, 00 0, 00 -3 6. 36 5, 00 0, 00 64 80 00 00 E rs ta ttu ng en v om B un d 2. 49 0, 75 0, 00 12 .6 12 ,0 0 12 .6 12 ,0 0 0, 00 0, 00 -1 2. 61 2, 00 0, 00 64 82 00 00 E rs ta ttu ng en v on G em ei nd en u nd G em ei nd ev er bä nd en 65 .9 97 ,5 0 71 .0 00 ,0 0 43 .1 24 ,9 2 -2 7. 87 5, 08 0, 00 0, 00 27 .8 75 ,0 8 0, 00 64 83 00 00 E rs ta ttu ng en v on Z w ec kv er bä nd e un d dg l. 0, 00 80 0, 00 0, 00 -8 00 ,0 0 0, 00 0, 00 80 0, 00 0, 00 64 83 10 00 E lte rn be itr äg e fü r B et re uu ng sa ng eb ot u nd G ru nd sc hu le 24 .6 95 ,0 0 14 .5 00 ,0 0 32 .5 18 ,6 6 18 .0 18 ,6 6 0, 00 0, 00 -1 8. 01 8, 66 0, 00 64 85 00 00 E rs ta ttu ng en v on v er bu nd en en U nt er ne hm en , B et ei lig un ge n un d S on de rv er m ög en 16 7. 10 6, 85 16 9. 50 0, 00 20 0. 95 9, 42 31 .4 59 ,4 2 0, 00 0, 00 -3 1. 45 9, 42 0, 00 64 88 00 00 E rs ta ttu ng en v on ü br ig en B er ei ch en 0, 00 10 0, 00 3. 05 0, 00 2. 95 0, 00 0, 00 0, 00 -2 .9 50 ,0 0 0, 00 7 Z in se n un d äh nl ic he E in za hl un ge n 80 .8 53 ,2 3 + 68 .2 00 ,0 0 29 9. 25 0, 19 23 1. 05 0, 19 0, 00 0, 00 -2 31 .0 50 ,1 9 0, 00 66 10 20 00 Z in se in na hm en a us F es tg el de rn u nd G iro ko nt en 4. 30 9, 54 40 0, 00 20 5. 16 0, 19 20 4. 76 0, 19 0, 00 0, 00 -2 04 .7 60 ,1 9 0, 00 20 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t G es am tfi na nz re ch nu ng m it Pl an ve rg le ic h 20 23 3 S ei te : 14 .0 5. 20 24 D at um : 09 :0 9: 45 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug E rt ra gs - un d A uf w an ds ar te n N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 66 16 00 00 Z in se in za hl un ge n vo n öf fe nt lic he S on de rr ec hn un ge n 73 .3 42 ,6 9 67 .8 00 ,0 0 76 .9 77 ,5 7 9. 17 7, 57 0, 00 0, 00 -9 .1 77 ,5 7 0, 00 66 51 00 00 G ew in na nt ei le a us v er bu nd en en U nt er ne hm en u nd B et ei lig un ge n 3. 20 1, 00 0, 00 17 .1 12 ,4 3 17 .1 12 ,4 3 0, 00 0, 00 -1 7. 11 2, 43 0, 00 8 S on st ig e ha us ha lts w irk sa m e E in za hl un ge n 15 2. 87 7, 61 + 12 7. 60 0, 00 12 3. 73 2, 83 -3 .8 67 ,1 7 0, 00 0, 00 3. 86 7, 17 0, 00 65 11 00 00 K on ze ss io ns ab ga be n 14 5. 39 0, 76 11 9. 80 0, 00 12 0. 97 2, 76 1. 17 2, 76 0, 00 0, 00 -1 .1 72 ,7 6 0, 00 65 61 00 00 E in za hl un ge n au s B uß ge ld er n 2. 06 1, 00 1. 80 0, 00 2. 00 0, 11 20 0, 11 0, 00 0, 00 -2 00 ,1 1 0, 00 65 62 00 00 E in za hl un ge n au s S äu m ni sz us ch lä ge , Z in se n au f A bg ab en u nd d gl . 5. 42 5, 85 6. 00 0, 00 75 9, 96 -5 .2 40 ,0 4 0, 00 0, 00 5. 24 0, 04 0, 00 = 9 Su m m e de r E in za hl un ge n au s la uf en de r V er w al tu ng st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 8, o hn e au ße ro rd en tli ch e za hl un gs w irk sa m e Er tr äg e au s Ve rm ög en sv er äu ße ru ng ) 12 .7 38 .1 78 ,7 2 12 .7 41 .4 00 ,0 0 14 .5 27 .0 43 ,1 4 1. 78 5. 64 3, 14 0, 00 0, 00 -1 .7 85 .6 43 ,1 4 0, 00 10 P er so na la us za hl un ge n -3 .3 15 .4 49 ,1 1 - -3 .8 95 .1 50 ,0 0 -3 .7 99 .1 56 ,7 9 95 .9 93 ,2 1 0, 00 0, 00 -9 5. 99 3, 21 0, 00 70 11 00 00 B ea m te D ie ns ta us za hl un ge n -3 24 .1 68 ,9 7 -3 67 .3 00 ,0 0 -3 83 .4 89 ,5 3 -1 6. 18 9, 53 0, 00 0, 00 16 .1 89 ,5 3 0, 00 70 12 00 00 B es ch äf tig te D ie ns ta us za hl un ge n -2 .1 24 .6 51 ,2 5 -2 .4 92 .7 00 ,0 0 -2 .4 02 .3 79 ,0 2 90 .3 20 ,9 8 0, 00 0, 00 -9 0. 32 0, 98 0, 00 70 19 00 00 D ie ns ta us za hl un ge n S on st ig e B es ch äf tig te -1 .6 00 ,0 0 0, 00 -1 2. 01 0, 00 -1 2. 01 0, 00 0, 00 0, 00 12 .0 10 ,0 0 0, 00 70 21 00 00 B ea m te B ei trä ge z u V er so rg un gs ka ss en -2 44 .0 24 ,7 2 -2 95 .5 50 ,0 0 -3 00 .7 27 ,5 3 -5 .1 77 ,5 3 0, 00 0, 00 5. 17 7, 53 0, 00 70 22 00 00 B es ch äf tig te B ei trä ge z u V er so rg un gs ka ss en -1 63 .9 01 ,1 1 -1 65 .4 50 ,0 0 -1 78 .7 91 ,7 3 -1 3. 34 1, 73 0, 00 0, 00 13 .3 41 ,7 3 0, 00 70 32 00 00 B es ch äf tig te B ei trä ge z ur g es et zl ic he n S oz ia lv er si ch er un g -4 32 .2 63 ,7 2 -4 28 .0 50 ,0 0 -4 94 .5 04 ,5 8 -6 6. 45 4, 58 0, 00 0, 00 66 .4 54 ,5 8 0, 00 70 41 00 00 B ei hi lfe n un d U nt er st üt zu ng sl ei st un ge n fü r B ed ie ns te te -2 4. 83 9, 34 -1 46 .1 00 ,0 0 -2 7. 25 4, 40 11 8. 84 5, 60 0, 00 0, 00 -1 18 .8 45 ,6 0 0, 00 11 V er so rg un gs au sz ah lu ng en 0, 00 - 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r S ac h- u nd D ie ns tle is tu ng en -1 .5 13 .2 38 ,7 4 - -2 .2 53 .9 50 ,0 0 -1 .6 44 .4 12 ,7 5 60 9. 53 7, 25 0, 00 0, 00 -6 09 .5 37 ,2 5 0, 00 72 11 00 00 U nt er ha ltu ng d er G ru nd st üc ke u nd b au lic he n A nl ag en -2 70 .7 62 ,8 6 -3 84 .5 00 ,0 0 -3 03 .0 08 ,9 9 81 .4 91 ,0 1 0, 00 0, 00 -8 1. 49 1, 01 0, 00 72 11 10 00 W in te rd ie ns t -1 0. 67 2, 01 -2 7. 00 0, 00 -8 .9 37 ,7 0 18 .0 62 ,3 0 0, 00 0, 00 -1 8. 06 2, 30 0, 00 72 11 20 00 S tra ße nu nt er ha ltu ng a llg em ei n -1 01 .0 33 ,1 0 -1 50 .0 00 ,0 0 -7 0. 94 1, 85 79 .0 58 ,1 5 0, 00 0, 00 -7 9. 05 8, 15 0, 00 72 11 30 00 K eh rm as ch in e -1 1. 35 5, 59 -1 6. 00 0, 00 -1 4. 85 5, 77 1. 14 4, 23 0, 00 0, 00 -1 .1 44 ,2 3 0, 00 72 11 60 00 B rü ck en un te rh al tu ng a llg em ei ne 0, 00 -3 0. 00 0, 00 0, 00 30 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 -3 0. 00 0, 00 0, 00 72 12 00 00 U nt er ha ltu ng d es s on st ig en u nb ew eg lic he n V er m ög en s -3 .5 26 ,9 0 -3 8. 70 0, 00 -1 5. 38 5, 96 23 .3 14 ,0 4 0, 00 0, 00 -2 3. 31 4, 04 0, 00 72 12 30 00 S tra ss en en tw äs se ru ng sk os te n -8 5. 40 5, 28 -1 00 .0 00 ,0 0 -7 0. 29 3, 58 29 .7 06 ,4 2 0, 00 0, 00 -2 9. 70 6, 42 0, 00 72 21 00 00 U nt er ha ltu ng d es b ew eg lic he n V er m ög en s -5 2. 24 1, 52 -7 2. 65 0, 00 -4 9. 24 6, 62 23 .4 03 ,3 8 0, 00 0, 00 -2 3. 40 3, 38 0, 00 72 22 00 00 E rw er b vo n ge rin gw er tig en V er m ög en sg eg en st än de n, s of er n ni ch t i n sp ez ie lle re m K on to z u ve rb uc he n -3 5. 69 9, 89 -6 6. 40 0, 00 -4 6. 15 0, 92 20 .2 49 ,0 8 0, 00 0, 00 -2 0. 24 9, 08 0, 00 21 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t G es am tfi na nz re ch nu ng m it Pl an ve rg le ic h 20 23 4 S ei te : 14 .0 5. 20 24 D at um : 09 :0 9: 45 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug E rt ra gs - un d A uf w an ds ar te n N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 72 31 00 00 M ie te n in kl . M ie tn eb en ko st en u nd P ac ht en , s ow ei t n ic ht K on to 7 23 3, 7 23 4 od er 7 23 5 -4 5. 13 6, 29 -5 8. 10 0, 00 -4 1. 48 5, 00 16 .6 15 ,0 0 0, 00 0, 00 -1 6. 61 5, 00 0, 00 72 41 10 00 F er nw är m e / H ei zu ng -8 3. 81 1, 69 -1 41 .0 00 ,0 0 -1 31 .0 29 ,4 1 9. 97 0, 59 0, 00 0, 00 -9 .9 70 ,5 9 0, 00 72 41 20 00 G eb äu de re in ig un g A uf w an d -1 85 .5 08 ,0 6 -2 05 .5 00 ,0 0 -1 59 .8 23 ,9 1 45 .6 76 ,0 9 0, 00 0, 00 -4 5. 67 6, 09 0, 00 72 41 30 00 S tro m -, B el eu ch tu ng -, E ne rg ie -A uf w an d -1 28 .2 32 ,9 0 -3 47 .4 00 ,0 0 -2 10 .4 54 ,7 8 13 6. 94 5, 22 0, 00 0, 00 -1 36 .9 45 ,2 2 0, 00 72 41 40 00 A uf w an d fü r g eb äu de be zo ge ne K os te n (V er si ch er un g, A bf al l, W as se r, G ru nd st eu er ) -1 17 .7 52 ,3 0 -1 18 .9 00 ,0 0 -1 41 .2 21 ,7 1 -2 2. 32 1, 71 0, 00 0, 00 22 .3 21 ,7 1 0, 00 72 41 50 00 A uf w an d G as be zu g B H K W -9 2. 11 6, 80 -1 60 .0 00 ,0 0 -7 9. 31 6, 29 80 .6 83 ,7 1 0, 00 0, 00 -8 0. 68 3, 71 0, 00 72 51 00 00 H al tu ng v on F ah rz eu ge n -7 06 ,0 6 -1 .6 00 ,0 0 -5 09 ,0 3 1. 09 0, 97 0, 00 0, 00 -1 .0 90 ,9 7 0, 00 72 51 00 10 R V -J A 4 88 H al tu ng v on F ah rz eu ge n -1 79 ,1 0 -5 00 ,0 0 -1 88 ,8 6 31 1, 14 0, 00 0, 00 -3 11 ,1 4 0, 00 72 51 00 20 R V -X 3 75 H al tu ng v on F ah rz eu ge n 0, 00 -5 00 ,0 0 0, 00 50 0, 00 0, 00 0, 00 -5 00 ,0 0 0, 00 72 51 00 30 R V -H P 6 39 H al tu ng v on F ah rz eu ge n -2 ,9 3 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 72 51 00 40 R V -L K 7 96 H al tu ng v on F ah rz eu ge n -2 1, 17 -5 00 ,0 0 -2 1, 17 47 8, 83 0, 00 0, 00 -4 78 ,8 3 0, 00 72 51 00 50 R V -G B 1 60 H al tu ng v on F ah rz eu ge n -2 .0 26 ,5 4 -4 .0 00 ,0 0 -3 .4 16 ,8 7 58 3, 13 0, 00 0, 00 -5 83 ,1 3 0, 00 72 51 00 60 R V -L X 8 74 H al tu ng v on F ah rz eu ge n -8 .2 34 ,8 5 -1 3. 00 0, 00 -1 2. 80 5, 17 19 4, 83 0, 00 0, 00 -1 94 ,8 3 0, 00 72 51 00 90 R V -H D 1 91 H al tu ng v on F ah rz eu ge n -3 .7 74 ,0 5 -1 1. 00 0, 00 -1 0. 94 3, 47 56 ,5 3 0, 00 0, 00 -5 6, 53 0, 00 72 51 01 00 R V -G B 5 5 H al tu ng v on F ah rz eu ge n -4 .0 96 ,3 4 -3 .5 00 ,0 0 -4 .5 76 ,7 1 -1 .0 76 ,7 1 0, 00 0, 00 1. 07 6, 71 0, 00 72 51 01 10 R V -H U 6 1 H al tu ng v on F ah rz eu ge n -1 .5 46 ,4 2 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 72 51 01 20 R V -J Z 46 H al tu ng v on F ah rz eu ge n -1 0. 05 6, 23 -1 3. 00 0, 00 -5 .3 76 ,7 5 7. 62 3, 25 0, 00 0, 00 -7 .6 23 ,2 5 0, 00 72 51 01 30 R V -G B 2 22 H al tu ng v on F ah rz eu ge n -1 .9 84 ,6 3 -1 .7 00 ,0 0 -4 .0 51 ,6 0 -2 .3 51 ,6 0 0, 00 0, 00 2. 35 1, 60 0, 00 72 51 01 40 A m az on e H al tu ng v on F ah rz eu ge n -1 .2 78 ,4 4 -3 .5 00 ,0 0 -1 3. 71 5, 11 -1 0. 21 5, 11 0, 00 0, 00 10 .2 15 ,1 1 0, 00 72 51 01 50 R an so m es H al tu ng v on F ah rz eu ge n -4 .3 49 ,6 2 -3 .2 00 ,0 0 -1 .7 54 ,6 5 1. 44 5, 35 0, 00 0, 00 -1 .4 45 ,3 5 0, 00 72 51 01 60 K ra m er 1 12 H al tu ng v on F ah rz eu ge n -2 .3 76 ,6 5 -2 .1 00 ,0 0 -1 .4 18 ,1 7 68 1, 83 0, 00 0, 00 -6 81 ,8 3 0, 00 72 51 01 70 R V -G B 4 50 H al tu ng v on F ah rz eu ge n 17 ,4 0 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 72 51 01 80 R V -G B 5 0 H al tu ng v on F ah rz eu ge n -9 10 ,4 3 -1 .5 00 ,0 0 -2 .6 74 ,0 6 -1 .1 74 ,0 6 0, 00 0, 00 1. 17 4, 06 0, 00 72 51 01 90 R V -G B 30 - H al tu ng v on F ah rz eu ge n -2 .9 34 ,2 9 -1 .7 00 ,0 0 -1 .1 04 ,3 6 59 5, 64 0, 00 0, 00 -5 95 ,6 4 0, 00 72 51 02 00 R V -G B 2 34 5 -6 59 ,3 4 -5 00 ,0 0 -1 37 ,4 7 36 2, 53 0, 00 0, 00 -3 62 ,5 3 0, 00 72 51 02 01 R V -G B 3 33 H al tu ng v on F ah rz eu ge n -1 .5 13 ,0 1 -5 00 ,0 0 -4 .0 01 ,6 8 -3 .5 01 ,6 8 0, 00 0, 00 3. 50 1, 68 0, 00 72 51 02 02 R V -G B 9 99 H al tu ng v on F ah rz eu ge n -6 95 ,9 5 -1 .0 00 ,0 0 -8 43 ,8 4 15 6, 16 0, 00 0, 00 -1 56 ,1 6 0, 00 22 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t G es am tfi na nz re ch nu ng m it Pl an ve rg le ic h 20 23 5 S ei te : 14 .0 5. 20 24 D at um : 09 :0 9: 45 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug E rt ra gs - un d A uf w an ds ar te n N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 72 51 02 03 R V -G B 4 50 - A nh än ge r - H al tu ng v on F ah rz eu ge n -3 91 ,9 0 0, 00 -6 6, 64 -6 6, 64 0, 00 0, 00 66 ,6 4 0, 00 72 51 02 10 R V -J N 1 66 L F 16 /1 2 H al tu ng v on F ah rz eu ge n -2 .7 85 ,9 1 -2 .0 00 ,0 0 -1 .1 68 ,5 5 83 1, 45 0, 00 0, 00 -8 31 ,4 5 0, 00 72 51 02 20 R V -M C 4 57 M TW H al tu ng v on F ah rz eu ge n -9 81 ,3 7 -5 00 ,0 0 -1 .2 57 ,2 8 -7 57 ,2 8 0, 00 0, 00 75 7, 28 0, 00 72 51 02 30 R V -G B 1 12 L F 10 /1 6 -4 .4 71 ,9 7 -2 .0 00 ,0 0 -3 .0 76 ,9 6 -1 .0 76 ,9 6 0, 00 0, 00 1. 07 6, 96 0, 00 72 51 02 40 R V -B 3 50 A nh än ge r H al tu ng v on F ah rz eu ge n 0, 00 -5 00 ,0 0 -1 06 ,7 0 39 3, 30 0, 00 0, 00 -3 93 ,3 0 0, 00 72 51 02 50 R V -F B 4 41 L F2 0 H al tu ng v on F ah rz eu ge n 0, 00 0, 00 -5 71 ,7 9 -5 71 ,7 9 0, 00 0, 00 57 1, 79 0, 00 72 51 50 00 R V -G B 2 01 3 S te ig er m it B ai en fu rt H al tu ng v on F ah rz eu ge n -5 .0 63 ,7 7 -9 .0 00 ,0 0 -5 .3 76 ,9 9 3. 62 3, 01 0, 00 0, 00 -3 .6 23 ,0 1 0, 00 72 51 90 00 F ah rz eu g al lg em ei n -1 24 ,5 6 -5 .0 00 ,0 0 -2 .7 82 ,1 4 2. 21 7, 86 0, 00 0, 00 -2 .2 17 ,8 6 0, 00 72 61 00 00 B es on de re z ah lu ng sw irk sa m e A uf w en du ng en fü r B es ch äf tig te 0, 00 -5 00 ,0 0 0, 00 50 0, 00 0, 00 0, 00 -5 00 ,0 0 0, 00 72 61 10 00 A us - u nd W ei te rb ild un g -4 2. 25 3, 93 -3 9. 10 0, 00 -5 1. 59 8, 79 -1 2. 49 8, 79 0, 00 0, 00 12 .4 98 ,7 9 0, 00 72 61 20 00 D ie ns t- un d S ch ut zk le id un g -1 2. 33 9, 57 -3 2. 40 0, 00 -2 0. 92 4, 55 11 .4 75 ,4 5 0, 00 0, 00 -1 1. 47 5, 45 0, 00 72 61 30 00 Ä rz tli ch e U nt er su ch un g -1 .7 33 ,6 8 -1 .0 00 ,0 0 -3 72 ,4 6 62 7, 54 0, 00 0, 00 -6 27 ,5 4 0, 00 72 71 00 00 B es on de re V er w al tu ng s- u nd B et rie bs au sz ah lu ng en -5 8. 43 0, 19 -3 8. 00 0, 00 -3 0. 75 8, 55 7. 24 1, 45 0, 00 0, 00 -7 .2 41 ,4 5 0, 00 72 71 10 00 A uf w an ds en ts ch äd ig un g D R K -4 9, 00 -1 .0 00 ,0 0 -9 89 ,0 0 11 ,0 0 0, 00 0, 00 -1 1, 00 0, 00 72 71 50 00 O rts bi ld ve rs ch ön er un g A uf w en du ng en -4 52 ,5 7 -5 .0 00 ,0 0 -1 .8 03 ,6 3 3. 19 6, 37 0, 00 0, 00 -3 .1 96 ,3 7 0, 00 72 74 00 00 L eh r- u nd U nt er ric ht sm at er ia l -2 6. 95 8, 84 -2 7. 00 0, 00 -2 8. 24 9, 27 -1 .2 49 ,2 7 0, 00 0, 00 1. 24 9, 27 0, 00 72 75 00 00 L er nm itt el -3 08 ,5 6 -3 00 ,0 0 -2 07 ,6 2 92 ,3 8 0, 00 0, 00 -9 2, 38 0, 00 72 81 10 00 B au m at er ia l, W er ks ta ttb ed ar f -1 .5 64 ,7 6 -1 .0 00 ,0 0 -1 .2 49 ,6 8 -2 49 ,6 8 0, 00 0, 00 24 9, 68 0, 00 72 81 20 00 S on st ig e sä ch lic he Z w ec ka us ga be n 0, 00 -8 00 ,0 0 0, 00 80 0, 00 0, 00 0, 00 -8 00 ,0 0 0, 00 72 91 00 00 s on st ig er s äc hl ic he r Z w ec ka uf w an d -6 .9 16 ,4 0 -1 4. 00 0, 00 -1 1. 34 3, 50 2. 65 6, 50 0, 00 0, 00 -2 .6 56 ,5 0 0, 00 72 91 10 00 E hr un ge n un d Ju bi la re -5 .5 39 ,5 1 -8 .6 00 ,0 0 -4 .9 55 ,0 2 3. 64 4, 98 0, 00 0, 00 -3 .6 44 ,9 8 0, 00 72 91 15 00 K ul tu re lle V er an st al tu ng en u nd A kt iv itä te n -2 .0 20 ,7 0 -3 .7 00 ,0 0 -1 .9 40 ,5 5 1. 75 9, 45 0, 00 0, 00 -1 .7 59 ,4 5 0, 00 72 91 20 00 D an ke sc hö nf es t f ür E hr en am tli ch e, S po rtl er - u nd B lu ts pe nd er eh ru ng -6 .0 06 ,8 7 -2 .5 00 ,0 0 0, 00 2. 50 0, 00 0, 00 0, 00 -2 .5 00 ,0 0 0, 00 72 91 25 00 N ar re nu m zu g 2- jä hr ig 0, 00 -4 .0 00 ,0 0 -2 .9 27 ,7 5 1. 07 2, 25 0, 00 0, 00 -1 .0 72 ,2 5 0, 00 72 91 30 00 S itz un ge n, T ag un ge n, D ek or at io n, G em ei nd er at -1 0. 76 9, 26 -1 3. 50 0, 00 -7 .5 05 ,6 6 5. 99 4, 34 0, 00 0, 00 -5 .9 94 ,3 4 0, 00 72 91 40 00 S ch ul ko st en an te il an G em ei nd en -6 00 ,0 0 -4 .0 00 ,0 0 -6 00 ,0 0 3. 40 0, 00 0, 00 0, 00 -3 .4 00 ,0 0 0, 00 72 91 45 00 P ro je kt B lä se rk la ss e -2 0. 19 4, 64 -1 8. 50 0, 00 -2 0. 47 9, 82 -1 .9 79 ,8 2 0, 00 0, 00 1. 97 9, 82 0, 00 23 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t G es am tfi na nz re ch nu ng m it Pl an ve rg le ic h 20 23 6 S ei te : 14 .0 5. 20 24 D at um : 09 :0 9: 45 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug E rt ra gs - un d A uf w an ds ar te n N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 72 91 50 00 S ch ül er au sz ei ch nu ng en 0, 00 -1 50 ,0 0 -2 13 ,5 1 -6 3, 51 0, 00 0, 00 63 ,5 1 0, 00 72 91 55 00 S on st ig e sä ch lic he Z w ec ka us ga be n, K os te n B et re uu ng -3 .1 79 ,5 8 -6 .0 00 ,0 0 -3 .6 79 ,0 4 2. 32 0, 96 0, 00 0, 00 -2 .3 20 ,9 6 0, 00 72 91 60 00 Z us ch üs se a n Fö rd er ve re in -2 60 ,0 0 -2 50 ,0 0 -2 60 ,0 0 -1 0, 00 0, 00 0, 00 10 ,0 0 0, 00 72 91 65 00 K os te n Fe rie nb et re uu ng -4 .0 63 ,4 8 -3 .2 00 ,0 0 -1 .7 18 ,0 3 1. 48 1, 97 0, 00 0, 00 -1 .4 81 ,9 7 0, 00 72 91 70 00 M itb en ut zu ng H al le nb ad B ai en fu rt -1 6. 80 0, 00 -1 8. 00 0, 00 -1 6. 80 0, 00 1. 20 0, 00 0, 00 0, 00 -1 .2 00 ,0 0 0, 00 72 91 75 00 K os te n S ch ül er be fö rd er un g H al le nb ad / Ju ge nd ve rk eh rs sc hu le -5 .5 07 ,2 6 -6 .0 00 ,0 0 -5 .5 36 ,5 6 46 3, 44 0, 00 0, 00 -4 63 ,4 4 0, 00 72 91 80 00 E rs ta ttu ng Ü be rla nd hi lfe -1 .1 69 ,0 0 -1 .5 00 ,0 0 -4 .8 13 ,9 3 -3 .3 13 ,9 3 0, 00 0, 00 3. 31 3, 93 0, 00 72 91 90 00 J ug en df eu er w eh r A uf w en du ng en -1 .7 17 ,6 2 -5 .5 00 ,0 0 -1 .3 87 ,3 2 4. 11 2, 68 0, 00 0, 00 -4 .1 12 ,6 8 0, 00 13 Z in se n un d äh nl ic he A us za hl un ge n 0, 00 - -1 05 .0 00 ,0 0 -4 3. 32 1, 44 61 .6 78 ,5 6 0, 00 0, 00 -6 1. 67 8, 56 0, 00 75 10 00 00 Z in se n fü r K as se nk re di te 0, 00 -5 .0 00 ,0 0 -1 .5 02 ,7 7 3. 49 7, 23 0, 00 0, 00 -3 .4 97 ,2 3 0, 00 75 17 00 00 Z in sa us za hl un ge n an K re di tin st itu te 0, 00 -1 00 .0 00 ,0 0 -4 1. 81 8, 67 58 .1 81 ,3 3 0, 00 0, 00 -5 8. 18 1, 33 0, 00 14 T ra ns fe ra us za hl un ge n (o hn e In ve st iti on sz us ch üs se ) -4 .5 81 .9 11 ,6 8 - -4 .9 23 .3 00 ,0 0 -4 .6 32 .0 61 ,1 3 29 1. 23 8, 87 0, 00 0, 00 -2 91 .2 38 ,8 7 0, 00 73 13 00 00 Z uw ei su ng en u nd Z us ch üs se fü r l au fe nd e Zw ec ke a n Zw ec kv er bä nd e un d de rg l. -8 2. 20 7, 56 -1 75 .0 00 ,0 0 -9 0. 91 1, 38 84 .0 88 ,6 2 0, 00 0, 00 -8 4. 08 8, 62 0, 00 73 18 00 00 Z uw ei su ng en u nd Z us ch üs se fü r l au fe nd e Zw ec ke a n üb rig e B er ei ch e -9 00 .5 73 ,9 5 -1 .0 27 .1 00 ,0 0 -9 36 .1 42 ,1 2 90 .9 57 ,8 8 0, 00 0, 00 -9 0. 95 7, 88 0, 00 73 18 10 00 T ag es m üt te r Z us ch üs se 0, 00 -2 .5 00 ,0 0 0, 00 2. 50 0, 00 0, 00 0, 00 -2 .5 00 ,0 0 0, 00 73 18 20 00 In te rk om m un al er K os te na us gl ei ch -9 .0 99 ,2 5 -5 0. 00 0, 00 -2 0. 73 6, 55 29 .2 63 ,4 5 0, 00 0, 00 -2 9. 26 3, 45 0, 00 73 18 30 00 D ec ku m la ge A uf te ilu ng -1 .0 80 ,0 0 -1 .2 00 ,0 0 -1 .0 80 ,0 0 12 0, 00 0, 00 0, 00 -1 20 ,0 0 0, 00 73 41 00 00 G ew er be st eu er um la ge -2 64 .0 07 ,5 8 -2 20 .0 00 ,0 0 -1 48 .1 72 ,5 0 71 .8 27 ,5 0 0, 00 0, 00 -7 1. 82 7, 50 0, 00 73 71 00 00 A us za hl un ge n fü r a llg em ei ne U m la ge n an d as L an d -1 .5 67 .4 06 ,7 0 -1 .6 00 .5 00 ,0 0 -1 .5 95 .4 45 ,5 0 5. 05 4, 50 0, 00 0, 00 -5 .0 54 ,5 0 0, 00 73 72 00 00 A us za hl un ge n fü r a llg em ei ne U m la ge n an G em ei nd en u nd G em ei nd ev er bä nd e -1 .7 54 .0 36 ,0 0 -1 .8 37 .0 00 ,0 0 -1 .8 35 .9 14 ,0 0 1. 08 6, 00 0, 00 0, 00 -1 .0 86 ,0 0 0, 00 73 73 00 00 U m la ge a n di e G em ei nd ep rü fu ng sa ns ta lt -3 .5 00 ,6 4 -1 0. 00 0, 00 -3 .6 59 ,0 8 6. 34 0, 92 0, 00 0, 00 -6 .3 40 ,9 2 0, 00 15 S on st ig e ha us ha lts w irk sa m e A us za hl un ge n -6 66 .5 61 ,6 0 - -9 71 .9 00 ,0 0 -8 87 .6 52 ,8 1 84 .2 47 ,1 9 0, 00 0, 00 -8 4. 24 7, 19 0, 00 74 11 00 00 S on st ig e P er so na l- un d V er so rg un gs au sz ah lu ng en -4 2. 58 2, 91 -3 3. 50 0, 00 -1 49 .8 52 ,3 6 -1 16 .3 52 ,3 6 0, 00 0, 00 11 6. 35 2, 36 0, 00 74 21 00 00 A us za hl un ge n fü r e hr en am tli ch e un d so ns tig e Tä tig ke it -3 8. 49 4, 39 -3 2. 60 0, 00 -3 3. 49 2, 33 -8 92 ,3 3 0, 00 0, 00 89 2, 33 0, 00 74 22 00 00 A us za hl un ge n V er fü gu ng sm itt el (§ 13 S at z 1 N r.1 G em H V O ) -1 .6 80 ,9 8 -1 .5 00 ,0 0 -1 .5 78 ,2 4 -7 8, 24 0, 00 0, 00 78 ,2 4 0, 00 74 29 00 00 M itg lie ds be itr äg e an V er bä nd e/ V er ei ne -1 3. 46 1, 24 -1 64 .4 00 ,0 0 -1 5. 79 2, 38 14 8. 60 7, 62 0, 00 0, 00 -1 48 .6 07 ,6 2 0, 00 74 31 10 00 A llg em ei ne G es ch äf ts au fw en du ng en -1 95 .9 62 ,1 3 -1 84 .4 00 ,0 0 -2 44 .4 93 ,0 3 -6 0. 09 3, 03 0, 00 0, 00 60 .0 93 ,0 3 0, 00 24 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t G es am tfi na nz re ch nu ng m it Pl an ve rg le ic h 20 23 7 S ei te : 14 .0 5. 20 24 D at um : 09 :0 9: 45 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug E rt ra gs - un d A uf w an ds ar te n N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 74 31 11 00 K as se nf eh lb et ra g G es ch äf ts au fw en du ng en 0, 00 0, 00 -0 ,0 2 -0 ,0 2 0, 00 0, 00 0, 02 0, 00 74 31 13 00 K lim a G es ch äf ts au fw en du ng en -8 9, 25 -3 5. 00 0, 00 -7 71 ,1 2 34 .2 28 ,8 8 0, 00 0, 00 -3 4. 22 8, 88 0, 00 74 31 20 00 K op ie re r G es ch äf ts au fw en du ng en -3 .2 27 ,5 2 -7 .3 00 ,0 0 -2 .8 74 ,6 0 4. 42 5, 40 0, 00 0, 00 -4 .4 25 ,4 0 0, 00 74 31 30 00 B üc he r u nd Z ei ts ch rif te n G es ch äf ts au fw en du ng en -1 2. 20 5, 44 -1 4. 35 0, 00 -1 0. 12 5, 57 4. 22 4, 43 0, 00 0, 00 -4 .2 24 ,4 3 0, 00 74 31 41 00 P or to ko st en G es ch äf ts au fw en du ng en -1 0. 81 4, 04 -1 8. 70 0, 00 -1 1. 27 2, 26 7. 42 7, 74 0, 00 0, 00 -7 .4 27 ,7 4 0, 00 74 31 42 00 T el ef on ko st en G es ch äf ts au fw en du ng en -6 .4 09 ,8 3 -1 1. 15 0, 00 -6 .0 26 ,4 8 5. 12 3, 52 0, 00 0, 00 -5 .1 23 ,5 2 0, 00 74 31 43 00 In te rn et ko st en G es ch äf ts au fw en du ng en -4 .0 81 ,1 8 -5 .0 00 ,0 0 -6 .2 45 ,8 2 -1 .2 45 ,8 2 0, 00 0, 00 1. 24 5, 82 0, 00 74 31 50 00 D ie ns tre is en , F ah rtk os te ne rs ät ze G es ch äf ts au fw en du ng en -1 .1 22 ,9 0 -2 .8 00 ,0 0 -1 .0 45 ,4 5 1. 75 4, 55 0, 00 0, 00 -1 .7 54 ,5 5 0, 00 74 31 60 00 S ac hv er st än di ge n- , G er ic ht s- u nd ä hn lic he K os te n G es ch äf ts au fw en du ng en -3 2. 61 3, 62 -3 1. 50 0, 00 -2 2. 33 1, 42 9. 16 8, 58 0, 00 0, 00 -9 .1 68 ,5 8 0, 00 74 31 70 00 K on to fü hr un gs ge bü hr en G es ch äf ts au fw en du ng en -2 0. 46 6, 55 -1 7. 30 0, 00 -2 4. 38 5, 53 -7 .0 85 ,5 3 0, 00 0, 00 7. 08 5, 53 0, 00 74 31 80 00 B au le itp la nu ng sk os te n, G ut ac ht er ko st en -1 93 .6 63 ,8 0 -2 90 .0 00 ,0 0 -2 81 .5 94 ,6 0 8. 40 5, 40 0, 00 0, 00 -8 .4 05 ,4 0 0, 00 74 31 81 00 G IS -3 .1 81 ,8 3 -2 5. 00 0, 00 -3 .5 53 ,4 0 21 .4 46 ,6 0 0, 00 0, 00 -2 1. 44 6, 60 0, 00 74 41 00 00 S te ue rn , V er si ch er un ge n, S ch ad en sf äl le -6 5. 84 3, 04 -7 5. 40 0, 00 -7 0. 03 3, 52 5. 36 6, 48 0, 00 0, 00 -5 .3 66 ,4 8 0, 00 74 58 00 00 E rs ta ttu ng en a n üb rig e B er ei ch e 0, 00 -5 .0 00 ,0 0 0, 00 5. 00 0, 00 0, 00 0, 00 -5 .0 00 ,0 0 0, 00 74 82 00 00 E rs ta ttu ng sz in se n G ew er be st eu er 0, 00 -5 .0 00 ,0 0 -8 72 ,1 8 4. 12 7, 82 0, 00 0, 00 -4 .1 27 ,8 2 0, 00 74 98 00 00 D ec ku ng sr es er ve 0, 00 -1 0. 00 0, 00 0, 00 10 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 -1 0. 00 0, 00 0, 00 75 93 00 00 A us za hl un ge n de s G el dv er ke hr s -2 0. 66 0, 95 -2 .0 00 ,0 0 -1 .3 12 ,5 0 68 7, 50 0, 00 0, 00 -6 87 ,5 0 0, 00 = 16 Su m m e de r A us za hl un ge n au s la uf en de r V er w al tu ng st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 10 b is 1 5) -1 0. 07 7. 16 1, 13 -1 2. 14 9. 30 0, 00 -1 1. 00 6. 60 4, 92 1. 14 2. 69 5, 08 0, 00 0, 00 -1 .1 42 .6 95 ,0 8 0, 00 = 17 Za hl un gs m itt el üb er sc hu ss /-b ed ar f d es E rg eb ni sh au sh al te s (S al do a us N um m er n 9 un d 16 ) 2. 66 1. 01 7, 59 59 2. 10 0, 00 3. 52 0. 43 8, 22 2. 92 8. 33 8, 22 0, 00 0, 00 -2 .9 28 .3 38 ,2 2 0, 00 18 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 90 4. 25 7, 47 + 1. 24 4. 00 0, 00 1. 81 8. 32 2, 36 57 4. 32 2, 36 0, 00 0, 00 -5 74 .3 22 ,3 6 0, 00 68 11 00 00 In ve st iti on sz uw en du ng en v om L an d 90 4. 25 7, 47 1. 24 4. 00 0, 00 1. 81 8. 32 2, 36 57 4. 32 2, 36 0, 00 0, 00 -5 74 .3 22 ,3 6 0, 00 19 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 96 .8 18 ,4 2 + 41 5. 00 0, 00 41 9. 19 1, 08 4. 19 1, 08 0, 00 0, 00 -4 .1 91 ,0 8 45 .0 00 ,0 0 68 71 12 22 E in za hl un ge n fü r G eb äu de , A uf ba ut en u nd B et rie bs vo rr ic ht un ge n be i S oz ia le n E in ric ht un ge n 0, 00 0, 00 3. 53 3, 10 3. 53 3, 10 0, 00 0, 00 -3 .5 33 ,1 0 0, 00 68 91 00 00 B ei trä ge u nd ä hn lic he E nt ge lte 96 .8 18 ,4 2 41 5. 00 0, 00 41 5. 65 7, 98 65 7, 98 0, 00 0, 00 -6 57 ,9 8 45 .0 00 ,0 0 20 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 33 0. 05 5, 06 + 3. 95 6. 00 0, 00 1. 96 9. 58 3, 92 -1 .9 86 .4 16 ,0 8 0, 00 0, 00 1. 98 6. 41 6, 08 0, 00 68 21 19 00 E in za hl un ge n au s de r V er äu ße ru ng v on S on st ig e un be ba ut e G ru nd st üc ke 31 5. 46 7, 36 3. 94 0. 00 0, 00 1. 96 4. 47 9, 32 -1 .9 75 .5 20 ,6 8 0, 00 0, 00 1. 97 5. 52 0, 68 0, 00 68 21 31 00 E in za hl un ge n au s de r V er äu ße ru ng v on G ru nd u nd B od en d es In fra st ru kt ur ve rm ög en s 8. 44 6, 70 0, 00 2. 34 0, 00 2. 34 0, 00 0, 00 0, 00 -2 .3 40 ,0 0 0, 00 25 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t G es am tfi na nz re ch nu ng m it Pl an ve rg le ic h 20 23 8 S ei te : 14 .0 5. 20 24 D at um : 09 :0 9: 45 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug E rt ra gs - un d A uf w an ds ar te n N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 68 31 26 10 E in za hl un ge n au s de r V er äu ße ru ng v on F ah rz eu ge n 5. 69 1, 00 16 .0 00 ,0 0 69 4, 00 -1 5. 30 6, 00 0, 00 0, 00 15 .3 06 ,0 0 0, 00 68 31 26 20 E in za hl un ge n au s de r V er äu ße ru ng v on M as ch in en 45 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 68 31 27 20 E in za hl un ge n au s de r V er äu ße ru ng v on B et rie bs - u nd G es ch äf ts au ss ta ttu ng 0, 00 0, 00 2. 07 0, 60 2. 07 0, 60 0, 00 0, 00 -2 .0 70 ,6 0 0, 00 21 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 1. 64 9. 35 0, 00 + 6. 64 4. 35 0, 00 39 .3 44 .3 50 ,0 0 32 .7 00 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 -3 2. 70 0. 00 0, 00 0, 00 68 60 00 00 E in za hl un gs ko nt o S pa rb rie f 50 0. 00 0, 00 6. 50 0. 00 0, 00 39 .2 00 .0 00 ,0 0 32 .7 00 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 -3 2. 70 0. 00 0, 00 0, 00 68 85 20 00 R üc kf lü ss e vo n A us le ih un ge n an v er bu nd en e U nt er ne hm en , B et ei lig un ge n un d S on de rv er m ög en (m eh r a ls 1 Ja hr ) 1. 14 9. 35 0, 00 14 4. 35 0, 00 14 4. 35 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 22 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 + 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 = 23 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m es a us N um m er n 18 b is 2 2) 2. 98 0. 48 0, 95 12 .2 59 .3 50 ,0 0 43 .5 51 .4 47 ,3 6 31 .2 92 .0 97 ,3 6 0, 00 0, 00 -3 1. 29 2. 09 7, 36 45 .0 00 ,0 0 24 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n -1 .6 91 .3 13 ,8 8 - -3 .4 08 .0 00 ,0 0 -3 .2 80 .9 67 ,4 8 12 7. 03 2, 52 0, 00 -2 .8 00 .0 00 ,0 0 -2 .9 27 .0 32 ,5 2 -2 .5 00 .0 00 ,0 0 78 21 19 00 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n so ns tig en u nb eb au te n G ru nd st üc ke -1 .6 89 .3 02 ,6 2 -3 .4 08 .0 00 ,0 0 -2 .9 55 .4 04 ,2 0 45 2. 59 5, 80 0, 00 -2 .8 00 .0 00 ,0 0 -3 .2 52 .5 95 ,8 0 -2 .5 00 .0 00 ,0 0 78 21 21 10 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n G ru nd u nd B od en b ei W oh nb au te n 0, 00 0, 00 -3 25 .5 63 ,2 8 -3 25 .5 63 ,2 8 0, 00 0, 00 32 5. 56 3, 28 0, 00 78 21 31 00 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n G ru nd u nd B od en d es In fra st ru kt ur ve rm ög en s -2 .0 11 ,2 6 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 25 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en -1 .9 98 .3 84 ,8 1 - -1 3. 34 5. 00 0, 00 -4 .3 58 .2 00 ,6 9 8. 98 6. 79 9, 31 0, 00 0, 00 -8 .9 86 .7 99 ,3 1 -9 .2 81 .5 00 ,0 0 78 70 00 00 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0, 00 -1 20 .0 00 ,0 0 0, 00 12 0. 00 0, 00 0, 00 0, 00 -1 20 .0 00 ,0 0 -2 0. 00 0, 00 78 71 00 00 A us za hl un ge n fü r H oc hb au m aß na hm en -7 64 .9 74 ,3 1 -5 .1 00 .0 00 ,0 0 -2 .4 75 .6 77 ,6 0 2. 62 4. 32 2, 40 0, 00 0, 00 -2 .6 24 .3 22 ,4 0 -2 .6 27 .0 00 ,0 0 78 71 21 20 A us za hl un ge n fü r G eb äu de , A uf ba ut en u nd B et rie bs vo rr ic ht un ge n be i W oh nb au te n 0, 00 0, 00 -1 82 .9 54 ,0 4 -1 82 .9 54 ,0 4 0, 00 0, 00 18 2. 95 4, 04 0, 00 78 71 22 20 A us za hl un ge n fü r G eb äu de , A uf ba ut en u nd B et rie bs vo rr ic ht un ge n be i S oz ia le n E in ric ht un ge n -9 .3 41 ,3 6 0, 00 -1 0. 45 1, 18 -1 0. 45 1, 18 0, 00 0, 00 10 .4 51 ,1 8 0, 00 78 71 24 20 A us za hl un ge n fü r G eb äu de , A uf ba ut en u nd B et rie bs vo rr ic ht un ge n be i K ul tu r- , S po rt- u nd G ar te na nl ag en 0, 00 -2 0. 00 0, 00 0, 00 20 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 -2 0. 00 0, 00 -2 0. 00 0, 00 78 71 29 20 A us za hl un ge n fü r G eb äu de , A uf ba ut en u nd B et rie bs vo rr ic ht un ge n be i s on st ig en D ie ns t-, G es ch äf ts - u nd an de re n B et rie bs ge bä ud en 0, 00 -2 60 .0 00 ,0 0 0, 00 26 0. 00 0, 00 0, 00 0, 00 -2 60 .0 00 ,0 0 -2 50 .0 00 ,0 0 78 72 00 00 A us za hl un ge n fü r T ie fb au m aß na hm en -1 .0 11 .4 74 ,7 0 -2 .5 10 .0 00 ,0 0 -1 .1 65 .0 84 ,7 8 1. 34 4. 91 5, 22 0, 00 0, 00 -1 .3 44 .9 15 ,2 2 -2 .1 39 .5 00 ,0 0 78 72 35 00 A us za hl un ge n fü r S tra ße n, W eg e, P lä tz e, V er ke hr sl en ku ng sa nl ag en -5 3. 03 7, 28 -1 .3 00 .0 00 ,0 0 -3 69 .6 96 ,4 0 93 0. 30 3, 60 0, 00 0, 00 -9 30 .3 03 ,6 0 -9 00 .0 00 ,0 0 78 73 36 00 A us za hl un ge n fü r N ah w är m e- u nd B re itb an dl ei tu ng en u nd z ug eh ör ig e A nl ag en -9 .5 86 ,2 2 -1 .9 00 .0 00 ,0 0 -1 51 .2 87 ,9 5 1. 74 8. 71 2, 05 0, 00 0, 00 -1 .7 48 .7 12 ,0 5 -1 .8 95 .0 00 ,0 0 78 73 37 00 A us za hl un ge n fü r W as se rb au lic he A nl ag en 0, 00 -1 .6 40 .0 00 ,0 0 -3 .0 48 ,7 4 1. 63 6. 95 1, 26 0, 00 0, 00 -1 .6 36 .9 51 ,2 6 -1 .0 00 .0 00 ,0 0 78 73 38 00 A us za hl un ge n fü r F rie dh öf e un d B es ta ttu ng se in ric ht un ge n -2 8. 92 4, 22 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 78 73 39 00 A us za hl un ge n fü r s on st ig e B au te n de s In fra st ru kt ur ve rm ög en s -1 21 .0 46 ,7 2 -4 95 .0 00 ,0 0 0, 00 49 5. 00 0, 00 0, 00 0, 00 -4 95 .0 00 ,0 0 -4 30 .0 00 ,0 0 26 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t G es am tfi na nz re ch nu ng m it Pl an ve rg le ic h 20 23 9 S ei te : 14 .0 5. 20 24 D at um : 09 :0 9: 45 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug E rt ra gs - un d A uf w an ds ar te n N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 26 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en -2 47 .9 94 ,9 8 - -2 .2 95 .0 50 ,0 0 -4 92 .7 58 ,9 4 1. 80 2. 29 1, 06 0, 00 0, 00 -1 .8 02 .2 91 ,0 6 -1 .6 22 .0 00 ,0 0 78 31 26 10 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n Fa hr ze ug en -1 41 .9 62 ,5 8 -5 00 .5 00 ,0 0 -3 71 .6 23 ,0 9 12 8. 87 6, 91 0, 00 0, 00 -1 28 .8 76 ,9 1 -1 40 .0 00 ,0 0 78 31 26 20 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n M as ch in en -8 .2 94 ,3 0 0, 00 -2 .5 50 ,9 9 -2 .5 50 ,9 9 0, 00 0, 00 2. 55 0, 99 0, 00 78 31 26 30 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n te ch ni sc he A nl ag en 0, 00 -1 .3 97 .0 00 ,0 0 0, 00 1. 39 7. 00 0, 00 0, 00 0, 00 -1 .3 97 .0 00 ,0 0 -1 .2 10 .0 00 ,0 0 78 31 27 10 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n B et rie bs vo rr ic ht un ge n 0, 00 -2 .5 00 ,0 0 0, 00 2. 50 0, 00 0, 00 0, 00 -2 .5 00 ,0 0 -2 .5 00 ,0 0 78 31 27 20 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n B et rie bs - u nd G es ch äf ts au ss ta ttu ng -9 7. 73 8, 10 -3 95 .0 50 ,0 0 -1 18 .5 84 ,8 6 27 6. 46 5, 14 0, 00 0, 00 -2 76 .4 65 ,1 4 -2 69 .5 00 ,0 0 27 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en -9 .0 00 .0 00 ,0 0 - 0, 00 -4 1. 20 0. 00 0, 00 -4 1. 20 0. 00 0, 00 0, 00 0, 00 41 .2 00 .0 00 ,0 0 0, 00 78 60 00 00 A us za hl un gs ko nt o S pa rb rie f -9 .0 00 .0 00 ,0 0 0, 00 -4 1. 20 0. 00 0, 00 -4 1. 20 0. 00 0, 00 0, 00 0, 00 41 .2 00 .0 00 ,0 0 0, 00 28 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de rm aß na hm en -4 4. 65 0, 00 - -8 5. 50 0, 00 -2 54 .1 71 ,3 1 -1 68 .6 71 ,3 1 0, 00 0, 00 16 8. 67 1, 31 -3 0. 00 0, 00 78 10 00 00 Z uw ei su ng en u nd Z us ch üs se fü r l nv es tit io ne n an B un d -3 9. 65 0, 00 -6 5. 50 0, 00 -4 7. 00 0, 00 18 .5 00 ,0 0 0, 00 0, 00 -1 8. 50 0, 00 -1 0. 00 0, 00 78 11 00 00 Z uw ei su ng en u nd Z us ch üs se fü r l nv es tit io ne n an L an d 0, 00 0, 00 -7 5. 17 1, 31 -7 5. 17 1, 31 0, 00 0, 00 75 .1 71 ,3 1 0, 00 78 16 00 00 Z uw ei su ng en u nd Z us ch üs se fü r l nv es tit io ne n an s on st ig e öf fe nt lic he S on de rr ec hn un ge n 0, 00 -2 0. 00 0, 00 0, 00 20 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 -2 0. 00 0, 00 -2 0. 00 0, 00 78 85 20 00 G ew äh ru ng v on A us le ih un ge n an v er bu nd en e U nt er ne hm en , B et ei lig un ge n un d S on de rv er m ög en (L au fz ei t üb er 1 J ah r) -5 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 78 88 20 00 G ew äh ru ng v on A us le ih un ge n an s on st ig e in lä nd is ch e B er ei ch e (L au fz ei t ü be r 1 J ah r) 0, 00 0, 00 -1 32 .0 00 ,0 0 -1 32 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 13 2. 00 0, 00 0, 00 29 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n -1 .6 33 ,2 8 - -1 2. 00 0, 00 -1 1. 50 5, 65 49 4, 35 0, 00 0, 00 -4 94 ,3 5 -3 .5 00 ,0 0 78 31 12 00 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n Li ze nz en -1 .6 33 ,2 8 -1 2. 00 0, 00 -1 1. 50 5, 65 49 4, 35 0, 00 0, 00 -4 94 ,3 5 -3 .5 00 ,0 0 = 30 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 24 b is 2 9) -1 2. 98 3. 97 6, 95 -1 9. 14 5. 55 0, 00 -4 9. 59 7. 60 4, 07 -3 0. 45 2. 05 4, 07 0, 00 -2 .8 00 .0 00 ,0 0 27 .6 52 .0 54 ,0 7 -1 3. 43 7. 00 0, 00 = 31 Fi na nz ie ru ng sm itt el üb er sc hu ss /-b ed ra f a us In ve st iti on st ät ig ke it (S al do a us N um m er n 23 u nd 3 0) -1 0. 00 3. 49 6, 00 -6 .8 86 .2 00 ,0 0 -6 .0 46 .1 56 ,7 1 84 0. 04 3, 29 0, 00 -2 .8 00 .0 00 ,0 0 -3 .6 40 .0 43 ,2 9 -1 3. 39 2. 00 0, 00 = 32 Fi na nz ie ru ng sm itt el üb er sc hu ss /-b ed ar f ( Sa ld o au s N um m er n 17 u nd 3 1) -7 .3 42 .4 78 ,4 1 -6 .2 94 .1 00 ,0 0 -2 .5 25 .7 18 ,4 9 3. 76 8. 38 1, 51 0, 00 -2 .8 00 .0 00 ,0 0 -6 .5 68 .3 81 ,5 1 -1 3. 39 2. 00 0, 00 33 E in za hl un ge n au s de r A uf na hm e vo n K re di te n un d w irt sc ha ftl ic h ve rg le ic hb ar en V or gä ng en fü r In ve st iti on en 0, 00 + 5. 00 0. 00 0, 00 3. 00 0. 00 0, 00 -2 .0 00 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 2. 00 0. 00 0, 00 2. 00 0. 00 0, 00 69 20 20 00 K re di ta uf na hm en fü r I nv es tit io ne n be im B un d (L au fz ei t ü be r 1 b is e in sc hl . 5 J ah re ) 0, 00 5. 00 0. 00 0, 00 0, 00 -5 .0 00 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 5. 00 0. 00 0, 00 2. 00 0. 00 0, 00 69 27 30 00 K re di ta uf na hm en fü r I nv es tit io ne n be i K re di tin st itu te n (L au fz ei t m eh r a ls 5 J ah re ) E ur ow äh ru ng 0, 00 0, 00 3. 00 0. 00 0, 00 3. 00 0. 00 0, 00 0, 00 0, 00 -3 .0 00 .0 00 ,0 0 0, 00 34 A us za hl un ge n fü r di e T ilg un g vo n K re di te n un d w irt sc ha ftl ic h ve rg le ic hb ar en V or gä ng en fü r In ve st iti on en 0, 00 - -1 50 .0 00 ,0 0 -6 0. 93 1, 33 89 .0 68 ,6 7 0, 00 0, 00 -8 9. 06 8, 67 0, 00 79 20 20 00 T ilg un g vo n K re di te n fü r I nv es tit io ne n be im B un d (L au fz ei t ü be r 1 J ah r b is e in sc hl . 5 J ah re n) 0, 00 -1 50 .0 00 ,0 0 0, 00 15 0. 00 0, 00 0, 00 0, 00 -1 50 .0 00 ,0 0 0, 00 79 27 30 00 T ilg un g vo n K re di te n fü r I nv es tit io ne n be i K re di tin st itu te n (L au fz ei t m eh r a ls 5 J ah re ) E ur ow äh ru ng 0, 00 0, 00 -6 0. 93 1, 33 -6 0. 93 1, 33 0, 00 0, 00 60 .9 31 ,3 3 0, 00 = 35 Fi na nz ie ru ng sm itt el üb er sc hu ss /-b ed ar f a us F in an zi er un gs tä tig ke it (S al do a us N um m er n 33 u nd 3 4) 0, 00 4. 85 0. 00 0, 00 2. 93 9. 06 8, 67 -1 .9 10 .9 31 ,3 3 0, 00 0, 00 1. 91 0. 93 1, 33 2. 00 0. 00 0, 00 27 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t G es am tfi na nz re ch nu ng m it Pl an ve rg le ic h 20 23 1 0 S ei te : 14 .0 5. 20 24 D at um : 09 :0 9: 45 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug E rt ra gs - un d A uf w an ds ar te n N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 = 36 Ä nd er un g de s Fi na nz m itt el be st an ds z um E nd e de s H au sh al ts ja hr es (S al do a us N um m er n 32 u nd 3 5) -7 .3 42 .4 78 ,4 1 -1 .4 44 .1 00 ,0 0 41 3. 35 0, 18 1. 85 7. 45 0, 18 0, 00 -2 .8 00 .0 00 ,0 0 -4 .6 57 .4 50 ,1 8 -1 1. 39 2. 00 0, 00 37 H au sh al ts w irk sa m e E in za hl un ge n (u .a . d ur ch la uf en de F in an zm itt el , R üc kz ah lu ng en v on a ng el eg te n K as se nm itt el n, A uf na hm e vo n K as se nk re di te n) 5. 74 2. 14 6, 11 + - - - - - 8. 02 6. 72 4, 40 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 67 91 70 10 E in za hl un ge n - V or sc hu ss ko nt o B es ch äf tig te 4. 68 2, 81 - - - - - 4. 33 3, 36 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 67 91 72 00 E in za hl un ge n - R üc kz ah lu ng Ü be rb rü ck un gs ge ld 0, 00 - - - - - 95 0, 00 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 67 91 72 10 E in za hl un ge n - R üc kz ah lu ng V or sc hu ss ko nt en 1. 05 0, 00 - - - - - 80 0, 00 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 67 91 80 10 E in za hl un ge n - I rr tü m lic he E in za hl un ge n un d Zu vi el za hl un ge n 76 .5 13 ,3 7 - - - - - 1. 55 5. 89 4, 43 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 67 91 80 11 Ü be rw ei su ng M ie te n us w . L R A fü r F ol ge ja hr 44 .5 77 ,0 7 - - - - - 38 .9 96 ,9 1 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 67 91 80 12 S pe nd en a llg em ei n 0, 00 - - - - - 1. 00 0, 00 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 67 91 80 13 S pe nd en U kr ai ne 6. 50 5, 45 - - - - - 0, 00 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 67 91 80 20 E in za hl un ge n - B ra nd si ch er he its w ac he S K H 13 5, 00 - - - - - 75 6, 00 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 67 91 80 30 E in za hl un ge n - F is ch er ei sc he in e A nt ei l G em ei nd ev er ba nd 73 5, 80 - - - - - 80 0, 00 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 67 91 80 31 E in za hl un g - F üh ru ng sz eu gn is se A nt ei l B un de sk as se 2. 08 8, 04 - - - - - 0, 00 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 67 91 80 32 E in za hl un g - V er ka uf M ül ls äc ke A br ec hn un g m it La nd ra ts am t 1. 97 0, 00 - - - - - 1. 58 0, 00 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 67 91 80 33 E in za hl un g - A br ec hn un g K ar te nv er ka uf 51 4, 00 - - - - - 65 6, 00 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 67 91 80 34 E in za hl un g - A br ec hn un g K ur se V H S 87 9, 34 - - - - - 1. 77 7, 50 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 67 91 80 36 E in za hl un g - W ei te rle itu ng Z us ch us s an H el fe rk re is A sy l 1. 00 0, 00 - - - - - 1. 20 0, 00 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 67 91 80 37 E in za hl un ge n - V er ka uf N ot fa llm ap pe n 20 ,0 0 - - - - - 80 ,0 0 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 67 91 80 38 E in za hl un g - A br ec hn un g G ut sc he in e R av en sb ur g 18 0, 00 - - - - - 2. 24 0, 00 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 67 91 80 40 E in za hl un ge n - K au tio n S ch üs se la us ga be 0, 00 - - - - - 22 5, 00 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 67 91 80 41 M ie tk au tio ne n 0, 00 - - - - - 5. 00 0, 00 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 67 91 83 50 E in za hl un ge n - S ta nd es vo rs or ge 15 .0 17 ,5 2 - - - - - 14 .3 01 ,2 8 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 67 91 83 60 E in za hl un ge n - Z us at zv or so rg un g (Z V K ) 17 4. 54 9, 92 - - - - - 19 0. 55 6, 21 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 67 91 83 70 E in za hl un ge n - L oh n/ G eh al t 1. 64 9. 46 5, 94 - - - - - 1. 93 5. 37 7, 10 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 67 91 83 80 E in za hl un ge n - A bz uf üh re nd e Lo hn -/K irc he ns te ue r 37 8. 10 8, 77 - - - - - 45 4. 17 8, 61 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 67 91 83 89 E in za hl un g - E ne rg ie pa us ch al e 18 .3 00 ,0 0 - - - - - 0, 00 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 67 91 83 90 E in za hl un ge n - V er bi nd lic hk ei te n ge ge üb er S oz ia lv er si ch er un gs trä ge rn 80 5. 16 0, 32 - - - - - 90 9. 18 4, 01 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 28 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t G es am tfi na nz re ch nu ng m it Pl an ve rg le ic h 20 23 1 1 S ei te : 14 .0 5. 20 24 D at um : 09 :0 9: 45 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug E rt ra gs - un d A uf w an ds ar te n N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 67 91 89 99 Ü be rz ah lu ng en 0, 00 - - - - - 11 6, 50 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 67 97 00 00 E in za hl un ge n au s U m sa tz st eu er - V ar ia bl er P ro ze nt sa tz 58 .8 15 ,0 0 - - - - - 38 .1 77 ,4 1 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 67 97 80 00 E in za hl un ge n au s U m sa tz st eu er (A br ec hn un g) 41 .1 18 ,9 0 - - - - - 38 .8 38 ,4 0 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 67 98 00 00 E in za hl un ge n au s de r E rs ta ttu ng v on V or st eu er n - V ar ia bl er P ro ze nt sa tz 7. 55 8, 97 - - - - - 12 .0 08 ,0 1 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 67 98 80 00 E in za hl un ge n au s de r E rs ta ttu ng v on V or st eu er n (A br ec hn un g) 24 .7 98 ,6 9 - - - - - 78 .6 72 ,7 2 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 67 99 00 00 E in za hl un ge n au s in te rn en L ei st un gs be zi eh un ge n 2. 42 8. 40 1, 20 - - - - - 2. 73 9. 02 4, 95 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 38 H au sh al ts w irk sa m e A us za hl un ge n (u .a . d ur ch la uf en de F in an zm itt el , R üc kz ah lu ng en v on a ng el eg te n K as se nm itt el n, A uf na hm e vo n K as se nk re di te n) -5 .6 89 .7 46 ,3 4 - - - - - - -8 .0 65 .4 54 ,6 8 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 77 91 70 10 A us za hl un ge n - V or sc hu ss P er so na l -5 .3 89 ,8 6 - - - - - -1 9. 23 9, 13 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 77 91 72 00 A us za hl un ge n - A br ec hn un g A us za hl un g A sy lb ew er be r m it La nd ra ts am t -5 50 ,0 0 - - - - - -4 00 ,0 0 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 77 91 72 10 A us za hl un ge n - W ec hs el ge ld vo rs ch us s -1 .0 50 ,0 0 - - - - - -8 00 ,0 0 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 77 91 80 10 A us za hl un ge n - I rr tü m lic he E in za hl un ge n/ Zu vi el za hl un ge n -7 7. 13 8, 51 - - - - - -1 .5 55 .9 30 ,2 6 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 77 91 80 11 Ü be rw ei su ng M ie te n us w . L R A fü r d as F ol ge ja hr -1 9. 89 2, 97 - - - - - -4 4. 57 7, 07 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 77 91 80 12 S pe nd en a llg em ei n 0, 00 - - - - - -1 .0 00 ,0 0 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 77 91 80 13 S pe nd en U kr ai ne -6 20 ,1 8 - - - - - 0, 00 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 77 91 80 20 A us za hl un ge n - K os te ne rs ta ttu ng F eu er w ac he S K H -1 35 ,0 0 - - - - - 0, 00 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 77 91 80 30 A us za hl un ge n - F is ch er ei sc he in e A nt ei l G em ei nd ev er ba nd -5 60 ,0 0 - - - - - -8 88 ,0 0 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 77 91 80 31 A us za hl un g - F üh ru ng sz eu gn is se A nt ei l B un de sk as se -9 78 ,5 2 - - - - - -1 .1 09 ,5 2 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 77 91 80 32 A us za hl un g - V er ka uf M ül ls äc ke A br ec hn un g m it La nd ra ts am t -2 .5 80 ,3 0 - - - - - -1 .8 10 ,0 0 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 77 91 80 33 A us za hl un g - A br ec hn un g K ar te nv er ka uf 0, 00 - - - - - -5 14 ,0 0 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 77 91 80 34 A us za hl un g - A br ec hn un g K ur se V H S -2 .1 70 ,0 4 - - - - - -2 .2 62 ,6 0 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 77 91 80 36 A us za hl un g - W ei te rle itu ng Z us ch us s an H el fe rk re is A sy l -8 22 ,2 7 - - - - - -7 21 ,2 1 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 77 91 80 37 A us za hl un g - V er ka uf N ot fa llm ap pe n -1 20 ,0 0 - - - - - -2 0, 00 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 77 91 80 38 A us za hl un g - A br ec hn un g G ut sc he in e R av en sb ur g -1 .0 00 ,0 0 - - - - - -2 .0 50 ,0 0 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 77 91 80 40 A us za hl un ge n - K au tio n S ch lie ßa nl ag e un d "Ö ffe nt lic he T oi le tte " 0, 00 - - - - - -5 5, 00 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 77 91 80 41 M ie tk au tio ne n -9 00 ,0 0 - - - - - 0, 00 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 77 91 83 50 A us za hl un ge n - S ta nd es vo rs or ge -1 5. 01 7, 52 - - - - - -1 4. 30 1, 28 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 29 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t G es am tfi na nz re ch nu ng m it Pl an ve rg le ic h 20 23 1 2 S ei te : 14 .0 5. 20 24 D at um : 09 :0 9: 45 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug E rt ra gs - un d A uf w an ds ar te n N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 77 91 83 60 A us za hl un ge n - Z V K -B ei trä ge -1 74 .5 49 ,9 2 - - - - - -1 90 .5 56 ,2 1 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 77 91 83 70 A us za hl un ge n - L oh n/ G eh al t -1 .6 49 .4 65 ,9 4 - - - - - -1 .8 99 .8 05 ,6 6 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 77 91 83 80 A us za hl un ge n - A bz uf üh re nd e Lo hn -/K irc he ns te ue r -3 60 .8 38 ,5 0 - - - - - -5 03 .1 69 ,7 2 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 77 91 83 89 A us za hl un g E ne rg ie pa us ch al e -1 8. 30 0, 00 - - - - - 0, 00 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 77 91 83 90 A us za hl un ge n - V er bi nd lic hk ei te n ge ge üb er S oz ia lv er si ch er un gs trä ge rn -8 05 .1 60 ,3 2 - - - - - -9 07 .7 63 ,5 1 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 77 97 00 00 A us za hl un ge n au s V or st eu er - V ar ia bl er P ro ze nt sa tz -7 .0 12 ,3 1 - - - - - -1 1. 64 2, 90 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 77 97 80 00 A us za hl un ge n au s V or st eu er (A br ec hn un g) -3 5. 93 4, 09 - - - - - -8 4. 92 6, 23 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 77 98 00 00 U m sa tz st eu er Z ah lla st - V ar ia bl er P ro ze nt sa tz -4 1. 06 1, 56 - - - - - -3 8. 83 8, 40 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 77 98 80 00 U m sa tz st eu er Z ah lla st (A br ec hn un g) -4 0. 09 7, 33 - - - - - -4 4. 04 9, 03 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 77 99 00 00 A us za hl un ge n au s in te rn en L ei st un gs be zi eh un ge n -2 .4 28 .4 01 ,2 0 - - - - - -2 .7 39 .0 24 ,9 5 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - = 39 Ü be rs ch us s/ B ed ar f a us h au sh al ts w irk sa m en E in za hl un ge n un d A us za hl un ge n (S al do a us N um m er n 37 u nd 38 ) 52 .3 99 ,7 7 - - - - - -3 8. 73 0, 28 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 40 A nf an gs be st an d an Z ah lu ng sm itt el 7. 62 5. 19 9, 19 = - - - - - 33 5. 12 0, 55 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 17 11 01 00 G iro ko nt o - V ob a B od en se e O be rs ch w ab en 4. 45 5. 68 3, 80 - - - - - 89 8. 76 5, 43 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 17 11 02 00 G iro ko nt o - K S K R V 1. 46 1. 15 5, 89 - - - - - 10 5. 28 1, 26 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 17 11 03 00 G el dm ar kt ko nt o - V ob a B od en se e O be rs ch w ab en 50 0. 00 0, 00 - - - - - 15 7. 99 9, 03 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 17 11 04 00 G el dm ar kt ko nt o - K S K R V 99 6. 27 0, 08 - - - - - 0, 00 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 17 11 06 00 G iro ko nt o M itt ag es se n 85 .9 59 ,0 7 - - - - - 11 .6 80 ,1 5 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 17 11 07 00 G iro ko nt o - R B R eu te -G ai sb eu re n 31 3. 68 9, 47 - - - - - 3. 74 7, 49 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 17 11 08 00 G iro ko nt o - V ol ks ba nk A lts ha us en 32 7. 22 4, 02 - - - - - 2. 62 8, 82 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 17 11 08 01 F le xs pa rk on to V ob a A lts ha us en 48 .8 97 ,9 7 - - - - - 0, 00 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 17 11 08 02 G el dm ar kk on to - V ob a A lts ha us en 35 1. 07 9, 69 - - - - - 1. 03 3, 50 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 17 11 91 00 S P - G iro ko nt o V ob a B od en se e O be rs ch w ab en 33 8, 00 - - - - - 0, 00 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 17 31 00 00 B ar ka ss e - G em ei nd ek as se 3. 03 1, 07 - - - - - 4. 97 9, 08 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 23 97 50 00 V er re ch nu ng sk on to E in he its ka ss e -9 18 .1 29 ,8 7 - - - - - -8 50 .9 94 ,2 1 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 0, 00 - - - - - 0, 00 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 41 V er än de ru ng d es B es ta nd s an Z ah lu ng sm itt el ( S um m e au s N um m er n 36 u nd 3 9) -7 .2 90 .0 78 ,6 4 = - - - - - 37 4. 61 9, 90 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 30 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t G es am tfi na nz re ch nu ng m it Pl an ve rg le ic h 20 23 1 3 S ei te : 14 .0 5. 20 24 D at um : 09 :0 9: 45 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug E rt ra gs - un d A uf w an ds ar te n N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 = 42 En db es ta nd a n Za hl un gs m itt el n am E nd e de s H au sh al ts ja hr es ( Sa ld o au s N um m er n 40 u nd 4 1) 33 5. 12 0, 55 - - - - - 70 9. 74 0, 45 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - na ch ric ht lic h: 43 de n vo ra us si ch tli ch en B es ta nd a n in ne re n D ar le he n zu m J ah re se nd e - - - - - - - - - - 0, 00 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - ** * E nd e de r L is te "G es am tfi na nz re ch nu ng m it P la nv er gl ei ch " * ** 31 AKTIVSEITE 31.12.2022 31.12.2023 Veränd. EUR EUR EUR 1. Vermögen Vorjahr Haushaltsjahr 1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 0020000 - Lizenzen 15.080,00 7.979,00 -7.101,00 0025000 - DV-Software 1.906,00 10.153,00 8.247,00 Summe Immaterielle Vermögensgegenstände 16.986,00 18.132,00 1.146,00 1.2 Sachvermögen 1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 0111000 - Grund und Boden bei Grünflächen 2.092.625,98 2.092.625,98 0,00 0120000 - Ackerland 31.233,60 31.233,60 0,00 0131000 - Grund und Boden bei Wald, Forsten 3.934,32 3.934,32 0,00 0132000 - Aufwuchs bei Wald und Forsten 11.652,00 11.652,00 0,00 0190000 - Sonstige unbebaute Grundstücke 5.720.373,65 8.232.334,93 2.511.961,28 Summe 7.859.819,55 10.371.780,83 2.511.961,28 1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgl. Rechte 0211000 - Grund und Boden bei Wohnbauten 0,00 341.754,78 341.754,78 0212000 - Gebäude, Aufbauten bei Wohnbauten 0,00 155.839,00 155.839,00 0221000 - Grund und Boden bei sozialen Einrichtungen 494.772,04 494.772,04 0,00 0222000 - Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen bei sozialen Einrichtungen 3.317.790,00 3.171.888,00 -145.902,00 0231000 - Grund und Boden mit Schulen 451.872,54 451.872,54 0,00 0232000 - Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen bei Schulen 1.288.472,00 992.470,00 -296.002,00 0241000 - Grund und Boden mit Kultur-, Sport- und Gartenanl. 256.415,25 256.415,25 0,00 0242000 - Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen bei Kultur-, Sport- und Gartenanlagen 2.872.784,00 2.707.754,00 -165.030,00 0291000 - Grund und Boden mit sonstigen Dienst-, Geschäfts- und anderen Betriebsgebäuden 232.207,30 232.207,30 0,00 0292000 - Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen bei sonstigen Dienst-, Geschäfts- und anderen Betriebsgebäuden (Rathaus, Bauhof, Feuerwehr, u.ä.) 1.941.631,00 1.867.890,00 -73.741,00 Summe 10.855.944,13 10.672.862,91 -183.081,22 1.2.3 Infrastrukturvermögen 0310000 - Grund und Boden des Infrastrukturvermögens 2.172.914,59 2.172.404,59 -510,00 0320000 - Brücken, Tunnel und ing. Anlagen 415.127,00 407.800,00 -7.327,00 0341000 - Anlagen zur Abwasserableitung 304.246,00 300.278,00 -3.968,00 0350000 - Straßen, Wege, Plätze, Verkehrslenkungsanlagen 9.067.198,00 9.359.571,00 292.373,00 0360000 - Nahwärme- und Breitbandleitungen und zugehörigen Anlagen 962.217,00 1.288.408,00 326.191,00 0370000 - Wasserbauliche Anlagen 233.148,00 231.551,00 -1.597,00 0380000 - Friedhöfe und Bestattungseinrichtungen 769.140,49 737.814,49 -31.326,00 0390000 - Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens 558.027,00 554.034,00 -3.993,00 Summe 14.482.018,08 15.051.861,08 569.843,00 1.2.4 Bauten auf fremden Grundstücken 0410000 - Bauten auf fremdem Grund und Boden 0,00 0,00 0,00 Summe 0,00 0,00 0,00 1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 0510000 - Kunstgegenstände 8.650,52 8.650,52 0,00 0550000 - Baudenkmäler 1,00 1,00 0,00 Summe 8.651,52 8.651,52 0,00 32 AKTIVSEITE 31.12.2022 31.12.2023 Veränd. EUR EUR EUR 1.2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge 0610000 - Fahrzeuge 416.722,00 712.116,00 295.394,00 0620000 - Maschinen 60.376,50 52.111,50 -8.265,00 0630000 - Technische Anlagen 368.808,00 309.820,00 -58.988,00 Summe 845.906,50 1.074.047,50 228.141,00 1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung 0710000 - Betriebsvorrichtungen 11.744,00 9.681,00 -2.063,00 0720000 - Betriebs-/Geschäftsausstattung 435.731,00 467.510,00 31.779,00 Summe 447.475,00 477.191,00 29.716,00 1.2.8 Vorräte Summe 0,00 0,00 0,00 1.2.9 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 0961000 - Anlagen im Bau - Hochbaumaßnahmen 1.300.149,26 3.788.296,26 2.488.147,00 0962000 - Anlagen im Bau - Tiefbaumaßnahmen 146.476,53 812.420,86 665.944,33 Summe 1.446.625,79 4.600.717,12 3.154.091,33 Summe Sachvermögen 35.946.440,57 42.257.111,96 6.310.671,39 1.3 Finanzvermögen 1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 1013000 - Sonstige Anteilsrechte (Kommunalges. Netze BW) 500.000,00 500.000,00 0,00 Summe 500.000,00 500.000,00 0,00 1.3.2 Sonstige Beteiligungen und Kapitaleinlagen in Zweckverbänden, Stiftungen oder anderen kommunalen Zusammenschlüssen 1113000 - Zweckverband Breitbandversorgung im Landkreis RV 1.000,00 1.000,00 0,00 1113000 - Beteiligung Regionale Kompensationsflächen GmbH 27.081,00 27.081,00 0,00 1113000 - Geschäftsanteile Hallenbad Baienfurt eG 500,00 500,00 0,00 1113000 - RaWEG mbH 1.280,00 1.280,00 0,00 1113000 - Beteiligung TWS Netz GmbH 122.100,00 122.100,00 0,00 Summe 151.961,00 151.961,00 0,00 1.3.3 Sondervermögen 1210000 - EB Wasserversorgung Baindt Stammkapital 444.312,64 444.312,64 0,00 1211000 - EB Wasserversorgung Baindt - allg. Rücklagen 171.192,44 171.192,44 0,00 Summe 615.505,08 615.505,08 0,00 1.3.4 Ausleihungen 1315200 - Ausleihungen an verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen (mehr als 1 Jahr) 4.201.637,50 4.057.287,50 -144.350,00 1318200 - Ausleihungen an sonst. inländischen Bereich 0,00 132.000,00 0,00 Summe 4.201.637,50 4.189.287,50 -144.350,00 1.3.5 Wertpapiere 14920000 - Sonst. Geldanlagen Raiffeisenb. Reute Gaisbeuren 11.800.000,00 13.800.000,00 2.000.000,00 Summe 11.800.000,00 13.800.000,00 2.000.000,00 1.3.6 Öffentlich-rechtliche Forderungen 15113100 - Forderungen aus Verwaltungsgebühren 78,00 610,00 532,00 15113200 - Ford. aus Kiga-Elternbeiträge 3.526,00 3.830,00 304,00 15113201 - Forderungen aus Feuerwehreinsätzen 5.849,69 0,00 -5.849,69 15113202 - Forderungen aus Brandsicherheitswache SKH 0,00 112,50 112,50 33 AKTIVSEITE 31.12.2022 31.12.2023 Veränd. EUR EUR EUR 15113300 - Forderungen aus Kiga- Elternbeiträge f. d. Betreuung v. Kindern v. 0 bis unter 3 Jahren 897,72 -97,00 -994,72 15210110 - Forderungen aus Grundsteuer A 13,71 166,27 152,56 15210120 - Forderungen aus Grundsteuer B 2.432,52 1.336,61 -1.095,91 15210130 - Forderungen aus Gewerbesteuer 85.445,74 115.307,30 29.861,56 15210320 - Forderungen aus Hundesteuer 1.134,00 816,00 -318,00 15313140 - Forderungen aus Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke 11.721,60 37.715,14 25.993,54 15911310 - Vorjahresabgrenzung Forderungen aus Zuwendungen und allgemeine Umlagen 3.954,08 1.075,68 -2.878,40 15911330 - Vorjahresabgrenzung Forderungen aus Entgelten für die Benutzung/Inanspruchnahme öffentlicher Einr. 13.010,89 0,00 -13.010,89 15911350 - Vorjahresabgrenzung Forderungen aus sonstigen ordentlichen Erträgen 4.216,48 2.372,74 -1.843,74 15913480 - Forderungen aus Erträgen aus Kostenerstattungen, Kostenumlagen vom Bund 280,00 331,34 51,34 15915200 - Forderungen aus Säumniszuschlägen, Zinsen auf Abgaben und dergl. 2.316,73 3.183,88 867,15 Summe 134.877,16 166.760,46 31.883,30 1.3.7 Privatrechtliche Forderungen 16116100 - Forderungen aus Mieten und Pachten 1.902,12 1.206,19 -695,93 16116101 - Miete und Nebenkosten Klosterhof 5 0,00 3.549,00 3.549,00 16116200 - Forderungen aus Erträgen aus Verkauf -8.858,69 -27.607,22 -18.748,53 16890010 - Forderungen aus der Vorsteuer 19.726,94 25.980,45 6.253,51 16890020 - Forderungen aus der Umsatzsteuer 3.723,38 3.723,38 0,00 16911000 - Antizipative Rechnungsabgrenzung von privatrechtlichen Forderungen (Vorjahresabgrenzung) 0,00 -154,08 -154,08 16911340 - Vorjahresabgr. Ford. aus privatrechtlichen Leistungsentgelten, Kostenerstattungen und Kostenumlagen 113.310,86 12.839,59 -100.471,27 16912110 - Forderungen aus Sonderposten aus Zuwendungen und Umlagen für Vermögensgegenstände 5.400,00 34.267,00 28.867,00 16913460 - Forderungen aus sonstigen privatrechtlichen Leistungsentgelten 41.786,87 -14.377,41 -56.164,28 16913461 - Ford. aus Miete und Nebenk. Asyl- und Obdachl. 3.599,52 2.009,11 -1.590,41 16913485 - Ford. aus Erträgen aus Kostenerstattungen, Kostenuml. von verbundene Unternehmen 13.677,02 -2.142,61 -15.819,63 16916010 - Vorschusskonto Personal 0,00 15.612,82 15.612,82 16917010 - Forderungen aus Löhne - Vorschuss 775,05 0,00 -775,05 16917200 - Forderungen aus Überbrückungsgeld Asyl 550,00 0,00 -550,00 16918000 - Forderungen aus Verwahrungen 900,00 1.413,50 513,50 16918010 - Forderungen aus Gasrechnung 0,00 35,83 35,83 16918020 - Forderungen aus Feuersicherheitswache SKH 108,00 0,00 -108,00 16918038 - Forderungen aus Verwahrgeld - Abrechnung Gutscheine RV 820,00 0,00 -820,00 Summe 197.421,07 56.355,55 -154.974,62 1.3.8 Liquide Mittel 17110100 - Girokonto - Volksbank Bodensee- Oberschwaben 898.765,43 317.934,77 -580.830,66 17110200 - Girokonto - KSK RV 105.281,26 25.298,95 -79.982,31 17110300 - Geldmarktkonto - Volksbank Bodensee-Oberschw. 157.999,03 50.000,00 -107.999,03 17110600 - Girokonto Mittagessen 11.680,15 912,13 -10.768,02 17110700 - Girokonto - RB Reute-Gaisbeuren 3.747,49 3.215,83 -531,66 34 AKTIVSEITE 31.12.2022 31.12.2023 Veränd. EUR EUR EUR 17110800 - Girokonto – Volksbank Altshausen 2.628,82 459.324,01 456.695,19 17110801 - Flexsparkonto Voba Altshausen 0,00 0,00 0,00 17110802 - Geldmarktkonto – Voba Altshausen 1.033,50 1.037,42 3,92 17310000 - Barkasse - Gemeindekasse 4.979,08 4.066,55 -912,53 23975000 - Verrechnungskonto Einheitskasse -850.994,21 -152.049,21 698.945,00 Summe 335.120,55 709.740,45 374.619,90 Summe Finanzvermögen 17.936.522,36 20.189.610,04 2.107.178,58 Summe Vermögen 53.899.948,93 62.464.854,00 8.418.995,97 2. Abgrenzungsposten 2.1 Aktive Rechnungsabgrenzungsposten 1801400 - Aktive Rechnungsabgrenzung aus Personalaufwendungen 48.683,33 0,00 -48.683,33 1801420 - Aktive Rechnungsabgrenzung aus Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 7.518,80 8.189,94 671,14 1801430 - Aktive Rechnungsabgrenzung aus Transferaufwendungen 0,00 3.596,32 3.596,32 1801440 - Aktive Rechnungsabgrenzung aus sonstigen ordentlichen Aufwendungen 0,00 0,00 0,00 Summe 56.202,13 11.786,26 -44.415,87 2.2 SoPo für geleistete Investitionszuschüsse 1803000 - Sonderposten für geleistete Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen 155.921,00 183.274,00 27.353,00 1803600 - Sonderposten für geleistete Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen an sonstige öffentliche Sonderrechnungen 27.900,00 27.300,00 -600,00 Summe 183.821,00 210.574,00 26.753,00 Summe Abgrenzungsposten 240.023,13 222.360,26 -17.662,87 SUMME AKTIVSEITE 54.139.972,06 62.687.214,26 8.401.333,10 35 PASSIVSEITE 31.12.2022 31.12.2023 Veränd. EUR EUR EUR 1. Eigenkapital 1.1 Basiskapital 2000000 - Basiskapital 31.546.105,99 31.546.105,99 0,00 Summe Basiskapital 31.546.105,99 31.546.105,99 0,00 1.2 Rücklagen 1.2.1 20100000 Rücklagen aus Überschüssen des ordentl. Ergebnisses 3.288.248,65 5.132.817,39 1.844.568,74 1.2.2 20200000 Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses 7.269.729,39 8.661.078,29 1.391.348,90 Summe 10.557.978,04 13.793.895,68 3.235.917,64 1.2.3 Zweckgebundene Rücklagen 2040005 - Ökokonto (investiv) 0,00 0,00 0,00 Summe 0,00 0,00 0,00 Summe Rücklagen 10.557.978,04 13.793.895,68 3.235.917,64 1.3 Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses 0,00 0,00 0,00 1.3.1 Fehlbeträge aus Vorjahren 0,00 0,00 0,00 Summe 0,00 0,00 0,00 1.3.2 Jahresfehlbetrag, soweit eine Deckung im Jahresabschluss durch Entnahme aus den Ergebnisrücklagen nicht möglich 0,00 0,00 0,00 Summe 0,00 0,00 0,00 Summe Fehlbeträge des ord. Ergebnisses 0,00 0,00 0,00 Summe Eigenkapital 42.104.084,03 45.340.001,67 3.235.917,64 2. Sonderposten 2.1 Für Investitionszuweisungen 2110000 - Sonderposten aus Zuwendungen und Umlagen für Vermögensgegenstände, Bund 8.776,00 7.631,00 -1.145,00 2111000 - Sonderposten aus Zuwendungen und Umlagen für Vermögensgegenstände, Land 5.032.655,68 6.529.221,43 1.496.565,75 2112000 - Sonderposten aus Zuwendungen und Umlagen für Vermögensgegenstände, Gemeinden und Gemeindeverbände 15.584,00 14.415,00 -1.169,00 2117000 - Sonderposten aus Zuwendungen und Umlagen für Vermögensgegenstände, private Unternehmen 3.663,00 2.484,00 -1.179,00 Summe 5.060.678,68 6.553.751,43 1.493.072,75 2.2 Für Investitionsbeiträge 2120000 - Sonderposten aus Beiträgen und ähnl. 5.512.622,50 5.680.143,50 167.521,00 Summe 5.512.622,50 5.680.143,50 167.521,00 2.3 Für Sonstiges 2190000 - Sonstige Sonderposten 275,00 175,00 -100,00 Summe 275,00 175,00 -100,00 Summe Sonderposten 10.573.576,18 12.234.069,93 1.660.493,75 3. Rückstellungen 3.6 Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus Bürgerschaften und Gewährleistungen 2870000 - Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus Bürgschaften u. Gewährleistungen nach § 41 Abs. 2 GemHVO 440.000,00 715.000,00 275.000,00 3.7 Sonstige Rückstellungen 2891000 - Weitere Rückstellungen, GPA-Rückstellungen 62.000,00 80.000,00 18.000,00 Summe Rückstellungen 502.000,00 795.000,00 293.000,00 36 PASSIVSEITE 31.12.2022 31.12.2023 Veränd. EUR EUR EUR Verbindlichkeiten 4.2 Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen 23102000 - Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen 0,00 2.939.068,67 2.939.068,67 Summe 0,00 2.939.068,67 2.939.068,67 4.3 Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen 24900000 - Verbindlichkeiten aus sonstigen Kreditaufnahmen gleichkommenden Vorgängen - Umb. auf 2111 0,00 0,00 0,00 Summe 0,00 0,00 0,00 4.4 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 0,00 25111190 - Verbindlichkeiten aus dem Erwerb von sonstigen unbebauten Grundstücken 0,00 129.943,50 129.943,50 25111210 - Verbindlichkeiten aus dem Erwerb von Grundstücken mit Wohnbauten 0,00 25.290,50 25.290,50 25111240 - Verbindlichkeiten aus dem Erwerb von Grundstücken mit Kultur-, Sport-, Freizeit- und Gartenanlagen 2.518,60 2.518,60 0,00 25111350 - Verbindlichkeiten aus dem Erwerb von Straßen, Wege, Plätze, Verkehrslenkungsanlagen 11.510,82 57.523,91 46.013,09 25111360 - Verbindlichkeiten aus dem Erwerb von Strom-, Gas-, Wasserleitungen und zugehörige Anlagen 0,00 12.315,29 12.315,29 25111370 - Verbindlichkeiten aus dem Erwerb von wasserbaulichen Anlagen 5.540,03 5.540,03 0,00 25111720 - Verbindlichkeiten aus dem Erwerb von Betriebs- und Geschäftsausstattung 410,55 410,55 0,00 25111960 - Verbindlichkeiten aus dem Erwerb von Anlagen im Bau 2.150,69 13.835,80 11.685,11 25113210 - Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für die Unterhaltung des unbeweglichen Vermögens 20.061,24 41.273,45 21.212,21 25113220 - Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für die Unterhaltung des beweglichen Vermögens 1.453,91 2.100,31 646,40 25113240 - Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für die Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen 30.926,99 34.655,69 3.728,70 25113250 - Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für die Haltung von Fahrzeugen 2.184,73 0,00 -2.184,73 25113260 - Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für besondere Aufwendungen für Beschäftigte 46,45 255,36 208,91 25113270 - Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für besondere Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen 80,33 468,34 388,01 25113290 - Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für sonstige Sach- und Dienstleistungen 4.596,75 5.324,90 728,15 25113410 - Verbindlichkeiten aus sonstigen Personal- und Versorgungsaufwendungen 2.731,42 1.300,00 -1.431,42 25113420 - Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Rechten und Diensten -3.730,00 -3.082,00 648,00 25113430 - Verbindlichkeiten aus Geschäftsaufwendungen 8.771,42 16.573,53 7.802,11 25113440 - Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für Steuern, Versicherungen, Schadensfälle, Sonderabgaben -5.945,02 -6.901,99 -956,97 25113480 - Verbindlichkeiten aus besonderen Aufwendungen 32,00 0,00 -32,00 Summe 83.340,91 339.345,77 256.004,86 4.5 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 26114310 - Verbindlichkeiten aus Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke 7.856,53 14.992,34 7.135,81 Summe 7.856,53 14.992,34 7.135,81 37 PASSIVSEITE 31.12.2022 31.12.2023 Veränd. EUR EUR EUR 4.6 Sonstige Verbindlichkeiten 27929010 - Verbindlichkeiten aus der Vorsteuer 0,00 -247,63 -247,63 27929020 - Verbindlichkeiten aus der Umsatzsteuer 22.292,85 17.082,22 -5.210,63 27991400 - Vorjahresabgrenzung Verbindlichkeiten aus Personalaufwendungen 1.312,59 3.751,88 2.439,29 27991420 - Vorjahresabgrenzung Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 111.051,19 34.962,67 -76.088,52 27991430 - Vorjahresabgrenzung Verbindlichkeiten aus Transferaufwendungen 11.986,48 108.260,16 96.273,68 27991440 - Vorjahresabgrenzung Verbindlichkeiten aus sonstigen ordentichen Aufwendungen 58.563,36 31.004,22 -27.559,14 27992110 - Verbindlichkeiten aus Sonderposten aus Zuwendungen und Umlagen für Vermögensgegenstände 0,00 122.792,92 122.792,92 27994010 - Verbindlichkeiten aus Dienstaufwendungen 0,00 -682,59 -682,59 27996011 - Überweisung Mieten usw. LRA für das Folgejahr 44.577,07 38.996,91 -5.580,16 27996012 - Spenden allgemein 736,00 736,00 0,00 27996020 - Kostenerstattung Feuerwache SKH 108,00 0,00 -108,00 27996030 - Fischereischein Anteil Gemeindeverband 170,00 170,00 0,00 27996031 - Führungszeugnisse Anteil Bundeskasse 280,40 280,40 0,00 27996036 - Weiterleitung Zuschuss an Helferkreis Asyl 0,00 0,00 0,00 27997010 - Verbindlichkeiten aus Gehaltsvorschüssen 68,00 0,00 -68,00 27998000 - Verbindlichkeiten aus Verwahrungen 9.794,71 15.650,88 5.856,17 27998010 - Verbindlichkeiten aus Irrtümliche Einzahlungen / Zuvielzahlungen (Kostenersätze usw.) 0,00 0,00 0,00 27998020 - Verbindlichkeiten für Erstattung Brandsicherheitswache 0,00 756,00 756,00 27998030 - Verbindlichkeiten aus Fischereischein Anteil Gemeindeverband 175,80 87,80 -88,00 27998040 - Verbindlichkeiten aus Kautionen 2.550,00 2.720,00 170,00 27998041 - Verbindlichkeiten aus Kautionen Mietwohnungen 2.000,00 0,00 -2.000,00 27998370 - Verbindlichkeiten aus Lohn/Gehalt 0,00 35.571,44 35.571,44 27998380 - Verbindlichk. aus abzuführender Lohn-/Kirchenst. 48.991,11 0,00 -48.991,11 27998390 - Verbindlichkeiten aus Verbindlichkeiten gegeüber Sozialversicherungsträgern 0,00 1.420,50 1.420,50 Summe 314.657,56 413.313,78 98.656,22 Summe Verbindlichkeiten 405.855,00 3.706.720,56 3.300.865,56 5. Passive Rechnungsabgrenzungsposten 29110000 - Passive Rechnungsabgrenzung (RAP) 10.218,46 5.076,20 -5.142,26 29113100 - Passive Rechnungsabgrenzung aus Zuwendungen und allgemeine Umlagen 11.721,60 42.200,13 30.478,53 29113300 - Passive Rechnungsabgrenzung aus Entgelten für die Benutzung/Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen 150.137,52 204.982,44 54.844,92 29113400 - Passive Rechnungsabgrenzung aus privatrechtlichen Leistungsentgelten 0,00 6.879,60 29116000 - Passive Rechnungsabgrenzung aus Grabnutzungsgebühren 382.379,27 352.283,73 -30.095,54 Summe Passive Rechnungsabgrenzungsposten 554.456,85 611.422,10 50.085,65 SUMME PASSIVSEITE 54.184.898,06 62.687.214,26 8.540.362,60 38 Bilanz zum 31.12.2023 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Bilanz 2023 BezeichnungAktivseite Vorjahr -Euro-- Haushalts- jahr -Euro- 3 421 1Seite : 06.05.2024Datum: 07:50:35Uhrzeit: 1. Vermögen 1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 18.132,0016.986,00 00200000 Lizenzen 7.979,0015.080,00 00250000 DV-Software 10.153,001.906,00 1.2 Sachvermögen 1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 10.371.780,837.859.819,55 01110000 Grund und Boden bei Grünflächen 2.092.625,982.092.625,98 01200000 Ackerland 31.233,6031.233,60 01310000 Grund und Boden bei Wald, Forsten 3.934,323.934,32 01320000 Aufwuchs bei Wald, Forsten 11.652,0011.652,00 01900000 Sonstige unbebaute Grundstücke 8.232.334,935.720.373,65 1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 10.672.862,9110.855.944,13 02110000 Grund und Boden bei Wohnbauten 341.754,780,00 02120000 Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen bei Wohnbauten 155.839,000,00 02210000 Grund und Boden bei sozialen Einrichtungen 494.772,04494.772,04 02220000 Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen bei Sozialen Einrichtungen 3.171.888,003.317.790,00 02310000 Grund und Boden mit Schulen 451.872,54451.872,54 02320000 Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen bei Schulen 992.470,001.288.472,00 02410000 Grund und Boden mit Kultur-, Sport- und Gartenanlagen 256.415,25256.415,25 02420000 Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen bei Kultur-, Sport- und Gartenanlagen 2.707.754,002.872.784,00 02910000 Grund und Boden mit sonstigen Dienst-, Geschäfts- und anderen Betriebsgebäuden 232.207,30232.207,30 02920000 Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen bei sonstigen Dienst-, Geschäfts- und anderen Betriebsgebäuden (Rathaus, Bauhof, Feuerwehr, u.ä.) 1.867.890,001.941.631,00 1.2.3 Infrastrukturvermögen 15.051.861,0814.482.018,08 03100000 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens 2.172.404,592.172.914,59 03200000 Brücken, Tunnel und ingenieurbauliche Anlagen 407.800,00415.127,00 03410000 Anlagen zur Abwasserableitung 300.278,00304.246,00 03500000 Straßen, Wege, Plätze, Verkehrslenkungsanlagen 9.359.571,009.067.198,00 03600000 Nahwärme- und Breitbandleitungen und zugehörige Anlagen 1.288.408,00962.217,00 03700000 Wasserbauliche Anlagen 231.551,00233.148,00 03800000 Friedhöfe und Bestattungseinrichtungen 737.814,49769.140,49 03900000 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens (Stützmauern, Treppen, u.a.) 554.034,00558.027,00 1.2.4 Bauten auf fremden Grundstücken 0,000,00 1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 8.651,528.651,52 05100000 Kunstgegenstände 8.650,528.650,52 05500000 Baudenkmäler 1,001,00 1.2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge 1.074.047,50845.906,50 06100000 Fahrzeuge 712.116,00416.722,00 06200000 Maschinen 52.111,5060.376,50 06300000 Technische Anlagen - (PV, BHKW, Heizung u.ä.) 309.820,00368.808,00 1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung 477.191,00447.475,00 07100000 Betriebsvorrichtungen 9.681,0011.744,00 07200000 Betriebs- und Geschäftsausstattung 467.510,00435.731,00 1.2.8 Vorräte 0,000,00 39 Bilanz zum 31.12.2023 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Bilanz 2023 BezeichnungAktivseite Vorjahr -Euro-- Haushalts- jahr -Euro- 3 421 2Seite : 06.05.2024Datum: 07:50:35Uhrzeit: 1.2.9 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 4.600.717,121.446.625,79 09610000 Anlagen im Bau - Hochbaumaßnahmen 3.788.296,261.300.149,26 09620000 Anlagen im Bau - Tiefbaumaßnahmen 812.420,86146.476,53 Summe: Sachanlagen 42.257.111,9635.946.440,57 1.3 Finanzvermögen 1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 500.000,00500.000,00 10130000 Sonstige Anteilsrechte (Kommunalges. Netze BW) 500.000,00500.000,00 1.3.2 Sonstige Beteiligungen und Kapitaleinlagen in Zweckverbänden oder anderen kommunalen Zusammenschlüsse 151.961,00151.961,00 11130000 Beteiligungen an ZV u. sonstige Anteilsrechte (TWS Netz, ReKo, RaWEG,...) 151.961,00151.961,00 1.3.3 Sondervermögen 615.505,08615.505,08 12100000 Sondervermögen 444.312,64444.312,64 12110000 Sondervermögen allg. Rücklagen 171.192,44171.192,44 1.3.4 Ausleihungen 4.189.287,504.201.637,50 13152000 Ausleihungen an verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen (mehr als 1 Jahr) 4.057.287,504.201.637,50 13182000 Ausleihungen an sonstigen inländischen Bereich (Laufzeit mehr als 1 Jahr) 132.000,000,00 1.3.5 Wertpapiere 13.800.000,0011.800.000,00 14920000 Sonstige Einlagen 13.800.000,0011.800.000,00 1.3.6 Öffentlich-rechtliche Forderungen, Forderungen aus Transferleistungen 166.760,46134.877,16 15113100 Forderungen aus Verwaltungsgebühren 610,0078,00 15113200 Forderungen aus Benutzungsgebühren und ähnlichen Entgelten 3.830,003.526,00 15113201 Forderungen aus Feuerwehreinsätzen 0,005.849,69 15113202 Forderungen aus Brandsicherheitswache SKH 112,500,00 15113300 Forderungen Elternbeiträge f. d. Betreuung v. Kindern v. 0 bis unter 3 Jahren in Kindertagesstätten u. in der Kinderpflege -97,00897,72 15210110 Forderungen aus Grundsteuer A 166,2713,71 15210120 Forderungen aus Grundsteuer B 1.336,612.432,52 15210130 Forderungen aus Gewerbesteuer 115.307,3085.445,74 15210320 Forderungen aus Hundesteuer 816,001.134,00 15313140 Forderungen aus Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke 37.715,1411.721,60 15911310 Vorjahresabgrenzung Forderungen aus Zuwendungen und allgemeine Umlagen 1.075,683.954,08 15911330 Vorjahresabgrenzung Forderungen aus Entgelten für die Benutzung/Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen 0,0013.010,89 15911350 Vorjahresabgrenzung Forderungen aus sonstigen ordentlichen Erträgen 2.372,744.216,48 15913480 Forderungen aus Erträgen aus Kostenerstattungen, Kostenumlagen vom Bund 331,34280,00 15915200 Forderungen aus Säumniszuschlägen, Zinsen auf Abgaben und dergl. 3.183,882.316,73 1.3.7 Privatrechtliche Forderungen 56.355,55197.421,07 16116100 Forderungen aus Mieten und Pachten 1.206,191.902,12 16116101 Miete und Nebenkosten Klosterhof 5 3.549,000,00 16116200 Forderungen aus Erträgen aus Verkauf -27.607,22-8.858,69 16890010 Forderungen aus der Vorsteuer 25.980,4519.726,94 16890020 Forderungen aus der Umsatzsteuer 3.723,383.723,38 16911000 Antizipative Rechnungsabgrenzung von privatrechtlichen Forderungen (Vorjahresabgrenzung) -154,080,00 16911340 Vorjahresabgrenzung Forderungen aus privatrechtlichen Leistungsentgelten, Kostenerstattungen und Kostenumlagen 12.839,59113.310,86 16912110 Forderungen aus Sonderposten aus Zuwendungen und Umlagen für Vermögensgegenstände 34.267,005.400,00 40 Bilanz zum 31.12.2023 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Bilanz 2023 BezeichnungAktivseite Vorjahr -Euro-- Haushalts- jahr -Euro- 3 421 3Seite : 06.05.2024Datum: 07:50:35Uhrzeit: 16913460 Forderungen Nebenkosten aus Hallenvermietung -14.377,4141.786,87 16913461 Forderungen aus Miete und Nebenkosten Asyl- und Obdachlosigkeit 2.009,113.599,52 16913485 Forderungen aus Erträgen aus Kostenerstattungen, Kostenumlagen von verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen -2.142,6113.677,02 16916010 Vorschusskonto Personal 15.612,820,00 16917010 Forderungen aus Vorschusskonto Personal 0,00775,05 16917200 Forderungen aus Überbrückungsgeld 0,00550,00 16918000 Forderungen aus Kautionszahlung SKH 1.413,50900,00 16918010 Forderungen aus Gasrechnung 35,830,00 16918020 Forderungen aus Brandsicherheitswache SKH 0,00108,00 16918038 Forderungen Abrechnung Ravensburg Gutscheine Gesundheitsmanagement 0,00820,00 1.3.8 Liquide Mittel 709.740,45335.120,55 17110100 Girokonto - Voba Bodensee Oberschwaben 317.934,77898.765,43 17110200 Girokonto - KSK RV 25.298,95105.281,26 17110300 Geldmarktkonto - Voba Bodensee Oberschwaben 50.000,00157.999,03 17110600 Girokonto Mittagessen 912,1311.680,15 17110700 Girokonto - RB Reute-Gaisbeuren 3.215,833.747,49 17110800 Girokonto - Volksbank Altshausen 459.324,012.628,82 17110802 Geldmarkkonto - Voba Altshausen 1.037,421.033,50 17310000 Barkasse - Gemeindekasse 4.066,554.979,08 23975000 Verrechnungskonto Einheitskasse -152.049,21-850.994,21 Summe: Finanzvermögen 20.189.610,0417.936.522,36 Summe: Vermögen 62.464.854,0053.899.948,93 2. Abgrenzungsposten 2.1 Aktive Rechnungsabgrenzungsposten 11.786,2656.202,13 18014000 Aktive Rechnungsabgrenzung aus Personalaufwendungen 0,0048.683,33 18014200 Aktive Rechnungsabgrenzung aus Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 8.189,947.518,80 18014300 Aktive Rechnungsabgrenzung aus Transferaufwendungen 3.596,320,00 2.2 Sonderposten für geleistete Investitionszuschüsse 210.574,00183.821,00 18030000 Sonderposten für geleistete Zuweisungen und Zuschüsse für lnvestitionen 183.274,00155.921,00 18036000 Sonderposten für geleistete Zuweisungen und Zuschüsse für lnvestitionen an sonstige öffentliche Sonderrechnungen 27.300,0027.900,00 Summe: Abgrenzungsposten 222.360,26240.023,13 3. Nettoposition (nicht gedeckter Fehlbetrag) 0,000,00 Summe: Aktiva 62.687.214,2654.139.972,06 41 Bilanz zum 31.12.2023 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Bilanz 2023 BezeichnungPassivseite Vorjahr -Euro-- Haushalts- jahr -Euro- 7 865 4Seite : 06.05.2024Datum: 07:50:35Uhrzeit: 1. Eigenkapital 1.1 Basiskapital 31.546.105,9931.546.105,99 20000000 Basiskapital 31.546.105,9931.546.105,99 1.2 Rücklagen 1.2.1 Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses 5.132.817,393.288.248,65 20100000 Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses 5.132.817,393.288.248,65 1.2.2 Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses 8.661.078,297.269.729,39 20200000 Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses 8.661.078,297.269.729,39 1.2.3 Zweckgebundene Rücklagen 0,000,00 Summe: Rücklagen 13.793.895,6810.557.978,04 1.3. Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses 1.3.1 Fehlbeträge aus Vorjahren 0,000,00 1.3.2 Jahresfehlbetrag, soweit eine Deckung im Jahresabschluss durch Entnahme aus den Ergebnisrücklagen nicht möglich ist 0,000,00 Summe: Ergebnis 0,000,00 Summe: Eigenkapital 45.340.001,6742.104.084,03 2. Sonderposten 2.1 für Investitionszuweisungen 6.553.751,435.060.678,68 21100000 Sonderposten aus Zuwendungen und Umlagen für Vermögensgegenstände, Bund 7.631,008.776,00 21110000 Sonderposten aus Zuwendungen und Umlagen für Vermögensgegenstände, Land 6.529.221,435.032.655,68 21120000 Sonderposten aus Zuwendungen und Umlagen für Vermögensgegenstände, Gemeinden und Gemeindeverbände 14.415,0015.584,00 21170000 Sonderposten aus Zuwendungen und Umlagen für Vermögensgegenstände, private Unternehmen 2.484,003.663,00 2.2 für Investitionsbeiträge 5.680.143,505.512.622,50 21200000 Sonderposten aus Beiträgen und ähnl. Entgelten 5.680.143,505.512.622,50 2.3 für Sonstige 175,00275,00 21900000 Sonstige Sonderposten 175,00275,00 Summe: Sonderposten 12.234.069,9310.573.576,18 3. Rückstellungen 3.1 Lohn- und Gehaltsrückstellungen 0,000,00 3.2 Unterhaltsvorschussrückstellungen 0,000,00 3.3 Stillegungs- und Nachsorgerückstellungen für Abfalldeponien 0,000,00 3.4 Gebührenüberschussrückstellungen 0,000,00 3.5 Altlastensanierungsrückstellungen 0,000,00 3.6 Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus Bürgschaften und Gewährleistungen 715.000,00440.000,00 28700000 Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus Bürgschaften u. Gewährleistungen nach § 41 Abs. 2 GemHVO 715.000,00440.000,00 3.7 Sonstige Rückstellungen 80.000,0062.000,00 28910000 Weitere Rückstellungen, GPA-Rückstellungen 80.000,0062.000,00 Summe: Rückstellungen 795.000,00502.000,00 4. Verbindlichkeiten 4.1 Anleihen 0,000,00 4.2 Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen 2.939.068,670,00 23173000 Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen für Investitionen bei Kreditinstituten (Laufzeit mehr als 5 Jahre) Eurowährung 2.939.068,670,00 42 Bilanz zum 31.12.2023 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Bilanz 2023 BezeichnungPassivseite Vorjahr -Euro-- Haushalts- jahr -Euro- 7 865 5Seite : 06.05.2024Datum: 07:50:35Uhrzeit: 4.3 Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen 0,000,00 4.4 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 339.345,7783.340,91 25111190 Verbindlichkeiten aus dem Erwerb von sonstigen unbebauten Grundstücken 129.943,500,00 25111210 Verbindlichkeiten aus dem Erwerb von Grundstücken mit Wohnbauten 25.290,500,00 25111240 Verbindlichkeiten aus dem Erwerb von Grundstücken mit Kultur-, Sport-, Freizeit- und Gartenanlagen 2.518,602.518,60 25111350 Verbindlichkeiten aus dem Erwerb von Straßen, Wege, Plätze, Verkehrslenkungsanlagen 57.523,9111.510,82 25111360 Verbindlichkeiten aus dem Erwerb von Strom-, Gas-, Wasserleitungen und zugehörige Anlagen 12.315,290,00 25111370 Verbindlichkeiten aus dem Erwerb von wasserbaulichen Anlagen 5.540,035.540,03 25111720 Verbindlichkeiten aus dem Erwerb von Betriebs- und Geschäftsausstattung 410,55410,55 25111960 Verbindlichkeiten aus dem Erwerb von Anlagen im Bau 13.835,802.150,69 25113210 Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für die Unterhaltung des unbeweglichen Vermögens 41.273,4520.061,24 25113220 Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für die Unterhaltung des beweglichen Vermögens 2.100,311.453,91 25113240 Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für die Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen 34.655,6930.926,99 25113250 Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für die Haltung von Fahrzeugen 0,002.184,73 25113260 Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für besondere Aufwendungen für Beschäftigte 255,3646,45 25113270 Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für besondere Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen 468,3480,33 25113290 Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für sonstige Sach- und Dienstleistungen 5.324,904.596,75 25113410 Verbindlichkeiten aus sonstigen Personal- und Versorgungsaufwendungen 1.300,002.731,42 25113420 Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Rechten und Diensten -3.082,00-3.730,00 25113430 Verbindlichkeiten aus Geschäftsaufwendungen 16.573,538.771,42 25113440 Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für Steuern, Versicherungen, Schadensfälle, Sonderabgaben -6.901,99-5.945,02 25113480 Verbindlichkeiten aus besonderen Aufwendungen 0,0032,00 4.5 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 14.992,347.856,53 26114310 Verbindlichkeiten aus Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke 14.992,347.856,53 4.6 Sonstige Verbindlichkeiten 413.313,78314.657,56 27929010 Verbindlichkeiten aus der Vorsteuer -247,630,00 27929020 Verbindlichkeiten aus der Umsatzsteuer 17.082,2222.292,85 27991400 Vorjahresabgrenzung Verbindlichkeiten aus Personalaufwendungen 3.751,881.312,59 27991420 Vorjahresabgrenzung Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 34.962,67111.051,19 27991430 Vorjahresabgrenzung Verbindlichkeiten aus Transferaufwendungen 108.260,1611.986,48 27991440 Vorjahresabgrenzung Verbindlichkeiten aus sonstigen ordentlichen Aufwendungen 31.004,2258.563,36 27992110 Verbindlichkeiten aus Sonderposten aus Zuwendungen und Umlagen für Vermögensgegenstände 122.792,920,00 27994010 Verbindlichkeiten aus Dienstaufwendungen -682,590,00 27996011 Überweisung Mieten usw. LRA für das Folgejahr 38.996,9144.577,07 27996012 Spenden allgemein 736,00736,00 27996020 Kostenerstattung Feuerwache SKH 0,00108,00 27996030 Verbindlichkeiten aus Fischereischein Anteil Gemeindeverband 170,00170,00 27996031 Führungszeugnisse Anteil Bundeskasse 280,40280,40 27997010 Verbindlichkeiten für Löhne Beschäftigte 0,0068,00 27998000 Verbindlichkeiten aus Verwahrungen 15.650,889.794,71 27998020 Verbindlichkeiten für Erstattung Brandsicherheitswache 756,000,00 27998030 Verbindlichkeiten für Fischereischein 87,80175,80 27998040 Verbindlichkeiten für Kaution Schließanlage 2.720,002.550,00 27998041 Verbindlichkeiten aus Kautionen Mietwohnungen 0,002.000,00 43 Bilanz zum 31.12.2023 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Bilanz 2023 BezeichnungPassivseite Vorjahr -Euro-- Haushalts- jahr -Euro- 7 865 6Seite : 06.05.2024Datum: 07:50:35Uhrzeit: 27998370 Verbindlichkeiten aus Lohn/Gehalt 35.571,440,00 27998380 Verbindlichkeiten aus abzuführender Lohn-/Kirchensteuer 0,0048.991,11 27998390 Verbindlichkeiten aus Verbindlichkeiten gegeüber Sozialversicherungsträgern 1.420,500,00 Summe: Verbindlichkeiten 3.706.720,56405.855,00 5. Passive Rechnungsabgrenzung 611.422,10554.456,85 29110000 Passive Rechnungsabgrenzung (RAP) 5.076,2010.218,46 29113100 Passive Rechnungsabgrenzung aus Zuwendungen und allgemeine Umlagen 42.200,1311.721,60 29113300 Passive Rechnungsabgrenzung aus Entgelten für die Benutzung/Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen 204.982,44150.137,52 29113400 Passive Rechnungsabgrenzung aus privatrechtlichen Leistungsentgelten, Kostenerstattungen und Kostenumlagen 6.879,600,00 29116000 Passive Rechnungsabgrenzung aus Grabnutzungsgebühren 352.283,73382.379,27 Summe: Passiva 62.687.214,2654.139.972,06 *** Ende der Liste "Bilanz" *** 44 III. Anhang zur Jahresrechnung 2023 7. Allgemeine Hinweise Der Jahresabschluss 2023 gibt Aufschluss über die am Abschlussstichtag bestehende Ver- mögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde Baindt und informiert über das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des abgelaufenen Haushaltsjahres. Weiterhin werden alle erläuterungsbedürftigen Posten der Bilanz und der Ergebnisrechnung entsprechend der vorgegebenen Bilanzgliederung des § 52 Abs. 3 und 4 GemHVO dargestellt. 8. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bei der Erfassung und Bewertung von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten fanden die Bewertungsvorgaben der §§ 40 – 46 GemHVO Anwendung. Diese Paragraphen wurden durch die Erläuterungen zur Eröffnungsbilanz der Gemeinde Baindt konkretisiert, welche auch für die Bewertung von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten nach Aufstellung der Eröffnungsbilanz maßgeblich sind. Für die Bewertung werden auch die Vorgaben des Leitfadens zur Bilanzierung in der jeweils gültigen Auflage angewendet. Im Falle einer Abweichung des Leitfadens zur Bilanzierung zu den Erläuterungen der Eröffnungsbilanz werden die Vorgaben des Leitfadens berücksichtigt. Die Aktivierungspflicht für das bewegliche Vermögen ergibt sich aus § 38 Abs. 4 GemHVO. Die Aktivierungsgrenze wurde in Baindt auf 800 € netto festgelegt. Sofern Rückstellungen gebildet wurden, decken sie alle erkennbaren Verpflichtungen in angemessener oder gesetzlich zulässiger Höhe ab. Weitere Angaben sind den Erläuterungen zu den einzelnen Bilanzposten und den Positionen der Ergebnisrechnung zu entnehmen. 9. Pensionsrückstellungen Gemäß § 53 Abs. 2 Nr. 4 GemHVO muss die Gemeinde den auf sie entfallenden Anteil an den beim Kommunalen Versorgungsverband Baden-Württemberg (KVBW) auf Grund von § 27 Abs. 4 des Gesetzes über den Kommunalen Versorgungsverband gebildeten Pensionsrückstellungen im Anhang des Jahresabschlusses ausweisen. Laut Auskunft des KVBW beträgt zum 31.12.2023 der Anteil an der Rückstellung beim KVBW für die Gemeinde Baindt 4.880.372 € (siehe Anlagen zum Anhang, Vorjahr 4.496.777 €). Das Ökokonto ist ein naturschutzrechtliches Instrument. Ein Ökokonto ist grundsätzlich kein Vermögensgegenstand. Dabei handelt es sich um ein „virtuelles Guthabenkonto“, das für den Ausgleich späterer Eingriffe in Natur und Landschaft zur Verfügung steht. Der Stand des Ökokontos beträgt voraussichtlich zum 31.12.2023 409.540 Ökopunkte (Vorjahr 280.002 Ökopunkte). 45 10. Übersicht über die in das folgende Jahr (2023) übertragenen Ermächtigungen (Finanzrechnung) – Gesamtbetrag Einnahmen 2.045.000,00 € Ausgaben 13.437.000,00 € lfd. Nr. Produkt- sachkonto Bezeichnung Gebildete Ermächtigungs- reste (EUR) 1 1120.0720 S EDV - Betriebs- und Geschäftsausstattung 2.500,00 2 1124.0720 S Rathaus - Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.500,00 3 1125.0610 S Bauhof - Fahrzeuge 140.000,00 4 1125.0720 S Bauhof – Betriebs- und Geschäftsausstattung 2.000,00 5 1133.0190 S Grundstücksmanagement - Sonstige unbebaute Grundstücke 2.500.000,00 6 1260.0292 S Feuerwehr, Brand- und Katastrophenschutz - Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen bei sonstigen Dienst-, Geschäfts- und anderen Betriebsgebäuden (Rathaus, Bauhof, Feuerwehr, u.ä.) 250.000,00 7 1260.0720 S Feuerwehr, Brand- und Katastrophenschutz - Betriebs- und Geschäftsausstattung 19.300,00 8 127001.1803 S DRK - Sonderposten für geleistete Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen 10.000,00 9 2110010.0720 S Klosterwiesenschule - Betriebs- und Geschäftsausstattung 69.700,00 10 2110010.0961 S Klosterwiesenschule – Anlagen im Bau - Hochbaumaßnahmen 2.627.000,00 11 2720.0720 S Bücherei - Betriebs- und Geschäftsausstattung 5.000,00 12 2910.180360 S Förderung von Kirchengemeinden - Sonderposten für geleistete Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen am sonstige öffentliche Sonderrechnungen 20.000,00 13 31400720.0720 S Friesenhäusler Straße 12 - Betriebs- und Geschäftsausstattung 15.000,00 14 3650010110.00250 S Kindergarten Sonne, Mond und Sterne – DV-Software 3.500,00 15 3650010110.0720 S Kindergarten Sonne, Mond und Sterne – Betriebs- und Geschäftsausstattung 16.000,00 16 4241010.0720 S Sportstätten, Sporthalle - Betriebs- und Geschäftsausstattung 5.000,00 17 5110.0960 S Räumliche Entwicklung, Bauordnung - Anlagen im Bau 20.000,00 18 424102.02420 S Freisportanlagen - Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen bei Kultur-, Sport- und Gartenanlagen 20.000,00 19 4241020.0720 S Freisportanlagen – Betriebs- und Geschäftsausstattung 44.000,00 20 4241020.09620 S Freisportanlagen - Anlagen im Bau - Tiefbaumaßnahmen 10.000,00 21 5110.0720 S Räumliche Entwicklung, Bauordnung - Betriebs- und Geschäftsausstattung 2.000,00 22 5310.0630 S Elektrizitätsversorgung - Technische Anlagen - (PV, BHKW, Heizung u.ä.) 110.000,00 23 5340.0390 S Fernwärmeversorgung - Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens (Stützmauern, Treppen, u.a.) 100.000,00 24 5340.0630 S Fernwärmeversorgung - Technische Anlagen - (PV, BHKW, Heizung u.ä.) 1.000.000,00 46 lfd. Nr. Produkt- sachkonto Bezeichnung Gebildete Ermächtigungs- reste (EUR) 25 5360.0360 S Breitbandversorgung - Nahwärme- und Breitbandleitungen und zugehörige Anlagen 1.895.000,00 26 5360.0630 S Breitbandversorgung - Technische Anlagen - (PV, BHKW, Heizung u.ä.) 100.000,00 27 5360.0390 S - 29 Breitbandversorgung - Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens (Stützmauern, Treppen, u.a.) - Lilienstraße 40.000,00 28 5410010.0350 S Gemeindestraßen - Straßen, Wege, Plätze, Verkehrslenkungsanlagen 20.000,00 29 5410010.2120 H - 23 Gemeindestraßen - Sonderposten aus Beiträgen und ähnl. Entgelten - 45.000,00 30 5410010.0350 S - 24 Gemeindestraßen - Straßen, Wege, Plätze, Verkehrslenkungsanlagen - Dorfplatz/Fischerareal 525.000,00 31 5410010.0962 S - 24 Gemeindestraßen – Anlagen im Bau – Tiefbaumaßnahmen – Dorfplatz/Fischerareal 2.129.500,00 32 5410010.0350 S - 56 Gemeindestraßen - Straßen, Wege, Plätze, Verkehrslenkungsanlagen - Geh- und Radweg BA Sulpach Richtung Mochwenwangen BA III 25.000,00 33 5410010.0350 S - 29 Gemeindestraßen - Straßen, Wege, Plätze, Verkehrslenkungsanlagen - Lilienstraße 330.000,00 34 5410020.0390 S - 29 Straßenbeleuchtung und Verkehrsausstattung - Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens (Stützmauern, Treppen, u.a.) - Lilienstraße 40.000,00 35 5470.0390 S Verkehrsbetriebe/ÖPNV - Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens (Stützmauern, Treppen, u.a.) 250.000,00 36 5510.0720 S Öffentliches Grün, Landschaftsbau - Betriebs- und Geschäftsausstattung 85.000,00 37 5520.0370 S - 18 Gewässerschutz/Öffentliches Gewässer - Wasserbauliche Anlagen - Hochwasserschutz Bühl/Geigensack/Starkregenrisikomanagement 970.000,00 38 5520.0370 S - 20 Gewässerschutz/Öffentliches Gewässer Wasserbauliche Anlagen - Hochwassergefahrenstellen 30.000,00 39 5530.0710 S Friedhofs- und Bestattungswesen - Betriebsvorrichtungen 2.500,00 40 5530.0720 S Friedhofs- und Bestattungswesen – Betriebs- und Geschäftsausstattung 2.500,00 41 6120.231020 H Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft - Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen für Investitionen beim Bund (Laufzeit über 1 bis einschl. 5 Jahre) 2.000.000,00 Summe Einnahmen 2.045.000,00 Summe Ausgaben 13.437.000,00 47 11. Übersicht über die übernommenen Bürgschaften zum 31.12.2023 Schuldner Betrag in EUR Ausfallhaftung der Gemeinde Baindt – Ausfallhaftung nach § 88 GemO und den Wohnraumförderbedingungen des Landes Baden-Württemberg – L-Bank 181.484,54 Bürgschaftsübernahmen bei Vereinen – Reitergruppe Baindt (sowie weitere Ausleihe in Höhe von 132.000 € für spätere Auszahlung des WLSB-Zuschuss) 100.000,00 12. Übersicht über die in Anspruch genommenen Verpflichtungsermächtigungen Verpflichtungsermächtigungen stellen die Ermächtigung dar, zu Lasten eines künftigen Haushaltsjahres im Finanzhaushalt Verpflichtungen einzugehen, die in späteren Haushaltsjahren zu investiven Auszahlungen führen werden. Soweit solche Verpflichtungsermächtigungen aus dem Haushaltsjahr 2023 daher zum 31.12.2023 bereits in Anspruch genommen waren, stellt dies eine Vorbelastung eines künftigen Haushaltsjahres dar. Sind Verpflichtungen überplanmäßig eingegangen, so ist die Höhe der tatsächlich eingegangenen Verpflichtungen anzugeben. Im Jahr 2023 wurden keine solchen Verpflichtungen eingegangen. Übersicht der VE im Haushaltsjahr 2023 Auftrags- sachkonto Erläuterung / Zweck Ansatz der VE in EUR Inanspruchnahme der VE in EUR Gesamtbetrag laut Haushaltsplan 2023 8.650.000 0,00 13. Übersicht über die Verbindlichkeiten Die Gemeinde Baindt hatte zum 31.12.2023 Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen in Höhe von 2.939.068,57 € vorzuweisen. In der nachfolgenden Tabelle werden die o. g. Verbindlichkeiten (Schuldenübersicht) dargestellt: 48 Art der Schulden am 01.01.2023 zum 31.12.2023 Mehr (+) weniger (-) EUR 1 2 3 4 1.1 Anleihen 0,00 0,00 0,00 1.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 0,00 2.939.068,67 2.939.068,67 1.2.1 Bund 0,00 0,00 0,00 1.3 Kassenkredite - 0,00 0,00 0,00 1.4. Verbindlichk. aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften 0,00 0,00 0,00 1. Gesamtschulden Kernhaushalt 0,00 2.939.068,67 2.939.068,67 Im Folgenden werden die Verbindlichkeiten der Gemeinde Baindt aus Lieferungen und Leistungen sowie die sonstigen Verbindlichkeiten dargestellt. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Betrag in EUR 25111190 Verbindlichkeiten aus dem Erwerb von sonstigen unbebauten Grundstücken 129.943,50 25111210 Verbindlichkeiten aus dem Erwerb von Grundstücken mit Wohnbauten 25.290,50 25111240 Verbindlichkeiten aus dem Erwerb von Grundstücken mit Kultur-, Sport-, Freizeit- und Gartenanlagen 2.518,60 25111350 Verbindlichkeiten aus dem Erwerb von Straßen, Wege, Plätze, Verkehrslenkungsanlagen 57.523,91 25111360 Verbindlichkeiten aus dem Erwerb von Strom-, Gas-, Wasserleitungen und zugehörigen Anlagen 12.315,29 25111370 Verbindlichkeiten aus dem Erwerb wasserbaulichen Anlagen 5.540,03 25111720 Verbindlichkeiten aus dem Erwerb von Betriebs- und Geschäftsausstattung 410,55 25111960 Verbindlichkeiten aus dem Erwerb von Anlagen im Bau 13.835,80 25113210 Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für die Unterhaltung des unbeweglichen Vermögens 41.273,45 25113220 Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für die Unterhaltung des beweglichen Vermögens 2.100,31 25113240 Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für die Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen 34.655,69 25113260 Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für besondere Aufwendungen für Beschäftigte 255,36 25113270 Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für besondere Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen 468,34 25113290 Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für sonstige Sach- und Dienstleistungen 5.324,90 25113410 Verbindlichkeiten aus sonstigen Personal- und Versorgungsaufwendungen 1.300,00 25113420 Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Rechten und Diensten - 3.082,00 25113430 Verbindlichkeiten aus Geschäftsaufwendungen 16.573,53 25113440 Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für Steuern, Versicherungen, Schadensfälle, Sonderausgaben - 6.901,99 25113480 Verbindlichkeiten aus besonderen Aufwendungen 0,00 Gesamtbetrag 339.345,77 49 Überzahlungen auf einem Verbindlichkeitskonto stellen Forderungen gegenüber dem Schuldner dar. Als Folge des Saldierungsverbots sind diese Überzahlungen grundsätzlich im Jahresabschluss bilanziell von den Verbindlichkeiten abzusetzen und als Forderungen auszuweisen (umzugliedern). Für Überzahlungen auf einem Forderungskonto gelten diese Grundsätze entsprechend. Diese Form der Darstellung ist derzeit systemtechnisch noch nicht möglich. Deshalb werden weiterhin auf den einzelnen Bilanzkonten negative Werte angezeigt, wenn die Summe dieser Forderungen oder Verbindlichkeiten negativ ist. Sonstige Verbindlichkeiten Betrag in EUR 27929010 Verbindlichkeiten aus der Vorsteuer -247,63 27929020 Verbindlichkeiten aus der Umsatzsteuer 17.093,62 27991400 Vorjahresabgrenzung Verbindlichkeiten aus Personalaufwendungen 3.751,88 27991420 Vorjahresabgrenzung Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 34.962,67 27991430 Vorjahresabgrenzung Verbindlichkeiten aus Transferaufwendungen 108.260,16 27991440 Vorjahresabgrenzung Verbindlichkeiten aus sonstigen ordentlichen Aufwendungen 31.004,22 27992110 Verbindlichkeiten aus Sonderposten aus Zuwendungen und Umlagen für Vermögensgegenständen 122-792,92 27994010 Verbindlichkeiten aus Dienstaufwendungen - 682,59 27996011 Überweisung Mieten usw. LRA für das Folgejahr 38.996,91 27996012 Spenden allgemein 736,00 27996020 Kostenerstattung Feuerwache SKH 0,00 27996030 Verbindlichkeiten aus Fischereischein Anteil Gemeindeverband 170,00 27996031 Führungszeugnisse Anteil Bundeskasse 280,40 27997010 Verbindlichkeiten für Löhne Beschäftigte 68,00 2799800 Verbindlichkeiten aus Verwahrungen 15.650,88 27998020 Verbindlichkeiten für Erstattung Brandsicherheitswache 756,00 27998030 Verbindlichkeiten für Fischereischein 87,80 27998040 Verbindlichkeiten für Kaution Schließanlage 2.720,00 27998041 Verbindlichkeiten aus Kautionen Mietwohnungen 0,00 27998370 Verbindlichkeiten aus Lohn/Gehalt 35.571,44 27998380 Verbindlichkeiten aus abzuführende Lohn-/Kirchensteuer 0,00 27998390 Verbindlichkeiten gegenüber Sozialversicherungsträgern 1.420,50 Gesamtbetrag 413.325,18 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen Betrag in EUR 26114310 Verbindlichkeiten aus Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke 14.992,34 Gesamtbetrag 14.992,34 50 14. Angaben zur Haushaltsstruktur Gem. § 4 Abs. 1 GemHVO ist der Gesamthaushalt in Teilhaushalte zu gliedern. Dabei können die Teilhaushalte nach den vorgegebenen Produktbereichen oder nach der örtlichen Organisationsstruktur gebildet werden. Bei der Gemeinde Baindt wurde der Gesamthaushalt im Jahr 2023 in 3 Teilhaushalte nach Produkten unterteilt: Der Teilhaushalt 1 "Innere Verwaltung" (Produktbereich 11) bündelt alle internen Produktgruppen/ Produkte, die von einer Verwaltungseinheit für die andere Verwaltungseinheit erbracht werden. Bei diesen Produkten werden keine direkten, sondern indirekten Leistungen an den Bürger erbracht. Hierunter fallen Service- und Steuerungsprodukte wie Gemeinderat, Organisation, Personalwesen, Finanzverwaltung, Gebäudemanagement, Grundstücksverwaltung, Bauhof, etc. Diese internen Produkte werden größtenteils auf die externen Produkte des Teilhaushalts 2 verrechnet. Der Teilhaushalt 2 "Leistungen für die Bürger" fasst alle externe Produkte (die für die Abnehmer außerhalb der Verwaltung, für die Bürger, erbracht werden) zusammen. Externe Produkte (Produktbereich 12-57). Hierunter fallen alle Produkte, die nicht in den THH1 bzw. THH3 enthalten sind (Standesamt, Klosterwiesenschule, Musikpflege, Kindertagesstätten, Soziale Einrichtungen, Hallen, Räumliche Planung, Bauen und Wohnen etc.). Der Teilhaushalt 3 "Allgemeine Finanzwirtschaft" entspricht dem kameralen Einzelplan 9 und stellt die Finanzierungstätigkeit (Anteil an der Einkommenssteuer, Anteil der Umsatzsteuer, Grundsteuer, Gewerbesteuer und der kommunale Finanzausgleich und die entsprechenden Umlagen) dar. Eine tiefere Gliederung kann, falls es notwendig erscheint, später immer vorgenommen werden. Zum jetzigen Zeitpunkt besteht kein Mehrwert durch die Verwendung einer größeren Anzahl von Teilhaushalten. Jeder Teilhaushalt besteht aus einer Teilergebnis- und Teilfinanzrechnung. Ist eine Produkt- gruppe nur einem Teilhaushalt zugeordnet, wird nur auf Ebene der Produktgruppe eine Teilergebnis- und eine Teilfinanzrechnung dargestellt. Jede Teilfinanzrechnung ist gem. § 4 Abs. 4 Sätze 1 und 2 GemHVO aufgebaut. Es werden alle Investitionen oberhalb von 800,00 EUR gem. § 4 Abs. 4 Satz 4 GemHVO einzeln in den Teilhaushalten dargestellt. 51 15. Sonstige Angaben, Aufstellungsbeschluss Bürgermeister, Fachbediensteter für das Finanzwesen, Gemeinderäte Aufstellungsbeschluss sowie sonstigen Angaben Name, Vorname Aufstellungsbeschluss Die Gemeinde Baindt stellt hiermit den Jahresabschluss zum 31.12.2023 gem. § 95 b Abs. 1 GemO auf. Baindt, den _____________ _______________________ Simone Rürup Bürgermeisterin Sonstige Angaben Bürgermeisterin Simone Rürup Amtsperioden: 20.02.2019 bis 19.02.2027 Fachbediensteter für das Finanzwesen: Wolfgang Abele Seit 15.09.2005 Gemeinderäte: (Letzte Wahl am 26. Mai 2019) Bayer, Heiko FWV Claßen, Antje Die Grünen Graf, Doris Die Grünen Herrmann, Dieter CDU Jaudas, Yvonne FWV Konzett, Stefan FWV Kränkle, Florian FWV Kreutle, Johannes CDU Lins, Volkher CDU Müller, Stefan CDU Renic, Mladen Petar FWV Schad, Jürgen FWV Spiegel, Michael Die Grünen Svoboda, Alexander FWV 52 IV. Rechenschaftsbericht 16. Haushaltsplanung und Entwicklung der Finanzwirtschaft im Haushaltsjahr 2023 Der Gemeinderat hat am 24.01.2023 den Doppelhaushalt 2023/2024 verabschiedet. Das Landratsamt Ravensburg hat mit Erlass vom 07.02.2023 (AZ 06-902.41) die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung bestätigt. Die Haushaltssatzung enthielt genehmigungspflichtigen Bestandteile im Kernhaushalt. Es wurden Kreditaufnahmen in Höhe von 5.000.000 € festgesetzt. Der Kassenkredit in Höhe von 1,5 Mio. EUR war nach § 89 Abs. 3 GemO nicht genehmigungsbedürftig, da er ein Fünftel der im Ergebnishaushalt veranschlagten ordentlichen Aufwendungen nicht überstieg. Die Haushaltssatzung des Doppelhaushaltes 2023/2024 wurde am 13.02.2023 ortsüblich bekannt gegeben. Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2023/2024 wurde im Zeitraum vom 15.02.2023-24.02.2023 während der üblichen Dienststunden im Rathaus bei der Gemeindekämmerei zur öffentlichen Einsichtnahme ausgelegt. Als Gesamtergebnis des Haushaltsjahres 2023 ergibt sich ein Überschuss i. H. v. 3.235.917,64 €. Der Überschuss des ordentlichen Ergebnisses i. H. v. 1.844.568,74 € wird den bilanziellen Rücklagen zugeführt. Der Überschuss des Sonderergebnisses i. H. v. 1.391.348,90 € wird der Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses zugeführt. Die Ertragslage kann aus der Ergebnisrechnung abgelesen werden, in der Aufwendungen und Erträge gegenüber gestellt werden. Die Ergebnisrechnung gleicht damit von der Bedeutung her einer kaufmännischen Gewinn- und Verlustrechnung. Allerdings hat der Gesetzgeber sich gezielt gegen die Begriffe „Gewinn“ und „Verlust“ entschieden, da sie den Zielsetzungen der öffentlichen Hand nicht gerecht werden. Im Vordergrund steht die kommunale Aufgabenerfüllung. Erträge und Aufwendungen verändern das Basiskapital der Gemeinde. Sie zeigen dabei im Haushaltsausgleich auf, ob es gelungen ist, den Ressourcenverzehr eines Haushaltsjahres durch Ressourcenzuwächse im gleichen Haushaltsjahr auszugleichen. Im Haushaltsjahr 2023 überstiegen die Erträge die Aufwendungen und es ergibt sich somit ein Überschuss des ordentlichen Ergebnisses i. H. v. 1.844.568,74 €. Das Sonderergebnis beläuft sich auf 1.391.348,90 €. Zusammen führt dies zu einem Gesamtergebnis von 3.235.917,64 €. Die Überschüsse werden nach den rechtlichen Vorgaben den entsprechenden bilanziellen Rücklagen zugeführt. Ist das ordentliche Ergebnis im Hinblick auf einen Mehrjahreshorizont negativ, so kann geschlussfolgert werden, dass keine generationengerechte Haushaltspolitik betrieben wurde. Umgekehrt kann bei einem ausgeglichenen ordentlichen Ergebnis von einer generationengerechten Haushaltspolitik gesprochen werden. Bei den ordentlichen Erträgen lag der Ansatz für die Gewerbesteuer mit einer Höhe von 2,3 Mio. € aufgrund Nachzahlungen aus Vorjahren 496.052,89 € über dem Planansatz. Der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer lag 20.008,51 € über dem Planansatz, die Schlüsselzuweisungen 154.142,00 € und die Kommunale Investitionspauschale 185.228,80 € über dem Planansatz. 53 Gegenüber der ursprünglichen Planung, in der von einem ordentlichen Ergebnis i. H. v. - 341.100,00 € ausgegangen wurde, hat sich damit ein um + 2.185.668,74 € besseres positives Ergebnis beim ordentlichen Ergebnis ergeben. Zu den wesentlichen Aufwendungen im Ergebnishaushalt gehörten die Personalkosten in Höhe von 3,8 Mio. €. Die Personalaufwendungen machten 30 % an den ordentlichen Gesamtaufwendungen des Haushalts aus. Während die Unterhaltungsaufwendungen aufgrund von Verschiebungen eher geringer ausfielen, sind die Bewirtschaftungskosten Strom, Reinigung und gebäudebezogene Kosten (Wasser, Abwasser, Versicherung) angestiegen. Der Aufwand für Sach- und Dienstleistungen lag bei 1,66 Mio. €. Die planmäßige Abschreibungen betrugen 1,5 Mio. €. Den größten Aufwandsposten stellten die Transferaufwendungen dar, die 4,79 Mio. € entsprachen. Hierzu gehörten u.a. die Kreisumlage, die Finanzausgleichsumlage, die Gewerbesteuerumlage, die Zuschüsse an Vereine sowie die nichtkommunale Kindergärten. Das ordentliche Ergebnis belief sich daher auf eine Überdeckung von 1,84 Mio. €, welches sich gegenüber dem ursprünglichen ordentlichen Ergebnis um + 2,18 Mio. € verbessert. Auch das Sonderergebnis verbesserte sich durch außerordentliche Erträge aufgrund von Verkäufen von Gewerbeplätzen sowie Bauplätzen Grünenberg Erweiterung: Grundstücksmanagement: außerordentlicher Ertrag: 1.392.922,90 € Außerordentlicher Ertrag 1.392.922,90 € Lizenzen, außerordentlicher Aufwand: 1,00 € EDV, Verlust aus Abgang, außerordentlicher Aufwand. 1.573,00 € Außerordentlicher Aufwand: 1.574,00 € Dadurch kam es im Haushalt zu einem positiven Gesamtergebnis in Höhe von 3.235.917,64 €. Der Finanzhaushalt sah neben dem Zahlungsmittelüberschuss aus lfd. Verwaltungstätigkeit i. H. v. + 3,5 Mio. €, Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 43,5 Mio. € und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von 49,6 Mio. € (Saldo aus Investitionstätigkeit -6 Mio. €) vor. Die Summe der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit hat sich nur wegen Einzahlungen und Auszahlungen für Sparbriefe (Ein- und Auszahlungen von Festgelder) dementsprechend erhöht. Finanzierungsmittelüberschuss aus Finanzierungstätigkeit lag nach Kreditaufnahme in Höhe von abzüglich Tilgung bei 2,94 Mio. €. Der veranschlagte Finanzierungsmittelbedarf belief sich somit auf 413.350,18. €. Die Auszahlungen für Investitionen konnten im Vergleich zum Planansatz aufgrund Investitionsverschiebungen im Ergebnis mit 49,6 Mio. € abgeschlossen werden. Zieht man die unterjährigen Festgeldanlagen ab, relativiert sich die Summe auf 8,4 Mio. €. Zu den größten Investitionen zählten unbebaute Grundstücke in Höhe von 2.870.647,70 €, baubaute Grundstücke in Höhe von 533.807,82 € sowie der Feinbelag in der Igelstraße in Höhe von 59.956,27 € und der Geh- und Radweg in Höhe von 274.646,48 €. Die Fischerstraße wurde mit 338.160 € fertiggestellt. Die Nahwärmebauabschnitte II und III weisen zu Jahresende einen Wert von 255.000 € aus. Das Löschgruppenfahrzeut LF 20 verursachte 2023 noch Kosten in Höhe von 371.623,39 €. Im Bereich der Schulsanierung beziffern sich die Planungs- und Baukosten in Anlagen im Bau zum 31.12.2023 bei 3.761.194,01 €. 54 Das veranschlagte Finanzierungsdefizit von - 6,88 Mio. € (Erg. - 6,05 Mio. €) stellte den gesamten Bedarf dar, der bis zum Ende des Jahres 2023 aus den vorhandenen liquiden Mitteln der Gemeinde entnommen werden sollte. Da die Gemeinde zum Beginn des Haushaltsjahres 2023 noch über genügend liquide Mittel verfügte, wurde nur eine Aufnahme von 3 Mio. Krediten vorgenommen. Der Endbestand aus liquiden Mitteln betrug: 709.740,45 €. Es fehlen noch höhere Abschlagsrechnungen beim Dorfplatz und der Klosterwiesenschule. Die Schulsanierung wird uns auch 2024 begleiten. Bei den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit abzüglich Einlagen Sparbriefe wurden 1,4 Mio. weniger als geplant eingenommen, die sich aus geringeren Grundstückserlösen und Zuschüssen ergaben. Die Auszahlungen für Investitionen abzüglich Auszahlung Sparbriefe wurden mit 9,8 Mio. € weniger als geplant verfügt. Mit der Schulsanierung sowie dem Dorfplatz wurde bautechnisch begonnen, jedoch weitere Infrastrukturprojekte planerisch (Fischerstraße, Igelstraße, Nahwärmeleitungen, Feuerwehrfahrzeug etc.) fertig gestellt. 13,8 Mio. wurden in Finanzanlagen/Spareinlagen zum Jahresende angelegt. Somit hat sich der Zahlungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit um 0,4 Mio. € verbessert. 17. Erläuterung der Gesamtergebnisrechnung Ordentliche Erträge Das Ergebnis bei den Steuern und ähnliche Abgaben ist im Vergleich zum Planansatz mit einer Steigerung um 559 Tsd. € besser ausgefallen als veranschlagt. Ausschlaggebend waren die Erträge aus der Gewerbesteuer, die um 496 Tsd. € über dem Planansatz lagen. Bei der Grundsteuer B kam es ebenfalls zu Planabweichungen. Insgesamt lagen diese Erträge um knapp 13 Tsd. € über dem Planansatz. An Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen wurden 426 Tsd. € mehr vereinnahmt als erwartet. Insbesondere bei den Schlüsselzuweisungen vom Land sind Mehrerträge eingegangen. Bei den Zuweisungen nach mangelnder Steuerkraft/Schlüsselzuweisungen (+ 154 Tsd. €) und der Investitionspauschale (+185 Tsd. €) wurde bei den Berechnungen der Schlüsselzahl und der Investitionspauschale für den Planansatz eine höhere Einwohnerzahl und eine etwas höhere Kopfpauschale zugrunde gelegt. Bei den Erträgen aus Auflösung der Sonderposten aus Zuwendungen, Beiträge und Auflösung Grabnutzungsgebühren konnten 41 Tsd. € Mehrerträge erzielt werden. Auch bei den öffentlich-rechtlichen Entgelten wurde mehr eingenommen als erwartet. Hierbei lagen die öffentlich-rechtlichen Entgelte um 98 Tsd. € über dem Ansatz. Bei den privatrechtlichen Leistungsentgelten konnten die Erträge um ca. 261 Tsd. € gegenüber dem Planansatz gesteigert werden. Hier lagen die Miet- und Pachterträgen um 87 Tsd. € über den jeweiligen Planansätzen. Insbesondere die Abrechnung der Breitbandpachterträge und die Erhöhung der Miet- und Nebenkosten im Bereich Asyl- und Obdachlosigkeit waren der Grund für die Erhöhung. Die Kostenerstattungen und Umlagen lagen mit - 21 Tsd. € unter und die Zinsen und ähnlichen Erträge mit 231 Tsd. € über dem jeweiligen Planansatz. Bei den Kostenerstattungen und Umlagen waren insbesondere die Erträge für die Erstattungen von auswärtigen Kindern an Baindter Kindergärten mit 69 Tsd. € geringer, da die Erstattungen für das Kindergartenjahr 2023 erst im Jahr 2024 vereinnahmt wurden. Die Erstattung von den Eigenbetrieben ist auch in diesem Jahr um 15 Tsd. € höher. Bei den sonstigen ordentlichen Erträgen wurden ca. 1.500 € weniger erzielt als veranschlagt. Die Konzessionsabgaben waren um 670 € und die Erträge aus Säumniszuschläge um ca. 1.900 € geringer. 55 Die Gesamtsumme der ordentlichen Erträge fiel im Vergleich mit dem Planansatz durch dieser Veränderungen um rund 1,6 Mio. € höher aus als erwartet Ordentliche Aufwendungen Die Personalaufwendungen (Kontengruppe 4011-4041) sind im Haushaltsplan gegenseitig deckungsfähig, weshalb auf die einzelnen Abweichungen zwischen Rechnungsergebnis und Haushaltsplan nicht eingegangen wird. Im Haushaltsplan 2023 wurden die Personalaufwendungen mit insgesamt 3.895.150,00 € veranschlagt. Tatsächlich angefallen sind 3.834.596,82 €. Der Haushaltsansatz wurde 60.553,18 € unterschritten. Es wurde bei den sonstigen Personalausgaben in Höhe von 145.136,26 € (Inflationausgleichszahlungen steuerfrei, Stellenanzeigen, Personal- nebenausgaben Konto 4411) um 111.636,26 € mehr als geplant verfügt. Laut Personalamt müssen keine Rückstellungen im Bereich der Personalaufwendungen vorgenommen werden. Es bestehen zum 01.01.2023 weiterhin keine Altersteilzeitrückstellungen. Bei den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen wurde mit 1,66 Mio. € insgesamt rund 590 Tsd. € weniger ausgegeben als veranschlagt. Ausschlaggebend waren hier insbesondere die Planabweichungen bei der Unterhaltung von Grundstücken und baulichen Anlagen (+114.602,22 €). Zusätzlich ergaben sich Einsparungen bei den Straßenentwässerungskosten (- 8.139,98 €) sowie beim Aufwand für gebäudebezogene Kosten (Versicherung, Abfall, Wasser, Grundsteuer) (- 23.543,34 €). Bei den Bewirtschaftungskosten Reinigung (+ 28.994,00 €) und Fernwärme (+ 61.707,69 €) ergaben sich 2023 z. T. wesentliche Mehrkosten. Bei den planmäßigen Abschreibungen wurden im Jahr 2023 mit 1.505 Tsd. € 181 Tsd. Mehraufwendungen verzeichnet. Jedoch konnte auch bei den Erträgen nach Auflösung der Sonderposten aus Zuwendungen und Beiträgen mit 431 Tsd. € rund 41 Tsd. € Mehrerträge erzielt werden. Die angefallen Zinsen und ähnliche Aufwendungen liegen bei 44 Tsd. €. Es handelt sich um Kreditzinsen und Verwahrentgelte welche an die örtlichen Banken bezahlt werden müssen. 56 Bei den Transferaufwendungen wurden im Jahr 2023 geringere Aufwendungen gegenüber dem Planansatz von 128 Tsd. € verzeichnet. Die geringere Gewerbesteuerumlage (Abrechnung 4. Quartal erst 2024) sowie geringere Zuweisungen an Zweckverbände waren die Ursache. Bei den sonstigen ordentlichen Aufwendungen wurden 69 Tsd. € mehr ausgegeben, als im Haushaltsplan angesetzt waren. Allgemeine Geschäftsaufwendungen (58.446,37 €) waren ursächlich. Einsparungen ergaben sich bei Versicherungen, Erstattungszinsen, Gewerbesteuer sowie bei der Deckungsreserve. Die Gesamtsumme der ordentlichen Aufwendungen fiel im Vergleich mit dem Planansatz durch diese Veränderungen um 589 Tsd. € geringer aus als erwartet. Ordentliche Erträge Ergebnis 14.727.214,78 € - Planansatz 13.131.400,00 € Differenz 1.595.814,78 € Ordentliche Aufwendungen Ergebnis 12.882.646,04 € - Planansatz 13.472.500,00 € Differenz 589.853,96 € Ordentliches Ergebnis Ordentliche Erträge 14.727.214,78 € Ordentliche Aufwendungen 12.882.646,04 € Ordentl. Erg. laut Haushaltsrechn. 1.844.568,74 € Das ordentliche Ergebnis ist die wichtigste Kennzahl des Ergebnishaushalts und zeigt an, ob der Haushaltsausgleich und damit der Ausgleich von Ressourcenverzehr und Ressourcenaufkommen erreicht werden kann.Der Gemeinde Baindt ist es im vierten Jahr seit der Umstellung auf das Neue Kommunale Haushaltsrecht gelungen, den Ressourcenverbrauch aus dem ordentlichen Ergebnis und darüber hinaus einen Überschuss zu erwirtschaften. Demnach weist das ordentliche Ergebnis eine Zuführung von rund 1,8 Mio. € aus. Sonderergebnis Die Differenz zwischen außerordentlichen Erträgen und außerordentlichen Aufwendungen wird im außerordentlichen Ergebnis, auch Sonderergebnis genannt, dargestellt. Außerordentliche Erträge konnten aus der Abschöpfung von Wertzuwächsen bei Grundstücksverkäufen und sonstigen außerordentlichen Erträgen in Höhe von 1.392.922,90 € erzielt werden. Bei den Grundstücksverkäufen trug der Verkauf von Grundstücken im Gewerbegebiet Mehlis Erweiterung zu dem positiven Ergebnis bei. Den außerordentlichen Erträgen stehen außerordentliche Aufwendungen von 1.574,00 € gegenüber. Hierunter fällt insbesondere der Abgang von Anlagevermögen. Das positive Sonderergebnis wird der Rücklage aus Sonderergebnissen zugeführt. Saldiert schließt das Sonderergebnis positiv mit 1.391.348,90 € ab. 57 Gesamtergebnis Ordentliches Ergebnis lt. Haushaltsrechnung 1.844.568,74 € Sonderergebnis lt. Haushaltsrechnung 1.391.348,90 € Gesamtergebnis lt. Haushaltsrechnung 3.235.917,64 € Ergebnisverwendung Das diesjährige positive Gesamtergebnis in Höhe von 3.235.917,64 € wird gem. § 25 Abs. 3 GemHVO in die Rücklage aus Überschüssen zugeführt. Erläuterungen erheblicher Abweichungen des Jahresergebnisses von den Haushaltsplanansätzen Die einzelnen Abweichungen der Jahresergebnisse von den Haushaltsansätzen sind aus der Haushaltsrechnung ersichtlich. Die Abweichungen mit Beträgen über 3.000 € werden nachfolgend erläutert. Sofern es sich um über- bzw. außerplanmäßige Aufwendungen bis zu 3.000 € im Einzelfall handelt, ist gemäß § 11 der gemeindlichen Hauptsatzung der Bürgermeister zu deren Zustimmung zuständig. Darüber hinausgehende überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen bedürfen der Zustimmung durch den Gemeinderat. Ergebnishaushalt Kosten für die Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen 4211 Die Kosten für die Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen wurden im Haushaltsplan ebenfalls für gegenseitig deckungsfähig erklärt. Insgesamt waren 384.500,00 € veranschlagt, tatsächlich ausgegeben wurden dagegen 269.897,78 € (Vj. 279.818,05 €). Der Planansatz wurde somit um 114.602,22 € unterschritten. Der Unterhaltungsaufwand wurde bei folgenden Produkten unter bzw. überschritten: - Gebäude und Energiemanagement öffentliche Gebäude – 17.144,45 € - Bauhof Unterhaltungsaufwand Sanierung – 18.007,02 € - Unterhaltung Klosterwiesenschule – 11.784,96 € - Unterhaltung Kiga SMS -57.984,26 € - Unterhaltung Nichtkommunaler Kindergarten St. Martin -25.000 € - Unterhaltung Nahwämenetz +12.337,53 € - Unterhaltung von Brücken -30.000 € - Unterhaltung Gewässerschutz +16.215,79 € - Unterhaltung Friedhof -8.450,54 - Und zahlreiche weitere Abweichungen Bewirtschaftungskosten 4241 Die Bewirtschaftungskosten waren im Haushaltsplan mit 972.800 € veranschlagt, tatsächlich ausgegeben 666.569,00 €. Strom- und Heizungskosten sind gemeinsam nur minimal höher wie die Reinigungskosten. Bei den Leistungen der Reinigung sollte gespart werden. Bei den Heizungskosten (Kontierung 4241.1000) waren 141.000 € Planansatz vorgesehen. Es wurde 79.292,31 € (Vj. 91.648,27 €) verfügt. Die geringeren Aufwendungen gegenüber dem Planansatz betrugen somit 61.707,69 €. 58 An Stromkosten für Gemeindegebäude (Kontierung 4241.3000) waren 347.400,00 € eingeplant. Die Gemeinde Baindt bezieht seit dem 01.01.2013 zu 100 % Ökostrom für ihre Liegenschaften. Im Ergebnis hat man aufgrund der Strompreisbremse mit 178.877,20 € (Vj. 113.774,03 €) 168.522,80 € geringere Aufwendungen als im Planansatz. Die kommunalen Stromkosten wären kräftiger gestiegen, wenn nicht die Strompreisbremse diese auf 178.877,20 € gedeckelt hätte. 59 Bei den Reinigungskosten (Kontierung 4241.2000) waren 205.500,00 € veranschlagt. Es wurden 176.506,00 € (Vj. 195.902,14 €) verfügt. Die geringeren Aufwendungen gegenüber dem Planansatz betrugen 28.994,00 €. Die Nebenkosten (Versicherung, Wasser-/Abwasser sowie Abfall, 4241.4000) lagen u. a. wegen der Asyl- und Obdachlosenunterbringung mit 142.443,34 € (Vj. 119.633,02 €) insgesamt 23.543,34 € über dem Ansatz von 118.900,00 €. 60 Geschäftsaufwendungen Konten 44311: Bei den Geschäftsaufwendungen (Bürobedarf, Post- und Fernmeldegebühren, Amtsblatt, EDV-Aufwand, Dienstreisen und Sachverständigen- und Gerichtskosten) wurde der Planansatz von 184.400,00 € mit 245.819,80 € (Vj. 210.873,62 €) um 51.709,01 € überschritten. Insbesondere bei Softwarepflege des Finanz- und Einwohnermeldewesens sowie durch die GPA-Prüfung im Bauamt ergaben sich erhebliche Mehrausgaben. Interne Leistungsverrechnungen .3811 / 4811 Nach § 14 der Gemeindehaushaltsverordnung ist als Grundlage für die Verwaltungs- steuerung sowie für die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit und Leistungsfähigkeit der Verwaltung für alle Aufgabenbereiche nach den örtlichen Bedürfnissen eine Kosten- und Leistungsrechnung zu führen. Die interne Leistungsverrechnung dient dazu, den Leistungsaustausch zwischen verschiedenen Teilhaushalten abzubilden. Aufwendungen oder Erträge, die in einem Teilhaushalt 1 im Zusammenhang mit der Erstellung einer Leistung, die als Vorleistung für den Teilhaushalt 2 erbracht wird, anfallen, sind auf Grundlage von Verrechnungspreisen in Höhe der Selbstkosten weiterzugeben und führen so zu nicht zahlungswirksamen Erträgen bzw. Aufwendungen. Dadurch wird die Verantwortung für die Vorleistungen hinsichtlich Budgetierung und Kontrolle vom Teilhaushalt der Erstellung auf den Teilhaushalt der Verwendung übertragen. Die Erträge und Aufwendungen aus interner Leistungsverrechnung sind für jeden Teilhaushalt getrennt anzugeben. Für die Buchung werden die Kontenarten 3811 und 4811 vorgesehen. Die internen Leistungsverrechnungen waren im Ansatz im Haushaltsjahr 2023 in Höhe von 2.251.900,00 € vorgesehen. Es wurden insgesamt 2.104.104,40 € verrechnet. Wesentlicher Faktor bei den inneren Verrechnungen ist die Umlegung der Aufwendung vom Produktbereich 11 mit Ausnahme des Produkts 1133 auf die einzelnen auf die Produkte des Teilhaushaltes 2 des Gemeindehaushaltes. Im Haushaltsplan wurden die Gesamtkosten des Bauhofes bei Produkt 1125 veranschlagt und entsprechend den zeitmäßigen Anteilen auf die einzelnen Abschnitte verrechnet. Der Verrechnungsstundensatz des Bauhofs beträgt 2023 71,15 € (Vj. 72,22 €), 48,29 € Personalkostenanteil (Vj. 51,21 €) 22,66 € Maschinenkostenanteil (Vj. 21,01 €). Beim Rechnungsabschluss wurden dann die tatsächlich angefallenen höheren Kosten des Bauhofes entsprechend den Stundennachweisen aus dem Bauhofprogramm auf die einzelnen Produkte aufgeteilt. Des Weiteren werden zukünftig die Leistungen der Querschnittsämter auch auf die entsprechenden Kostenstellen verteilt. Verwaltungskostenbeiträge Konto 3485 Geplant waren Verwaltungskostenbeiträge bzw. Erstattungen von öffentlichen wirtschaftlichen Unternehmen (Eigenbetrieb Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung, BHKW inkl. Nahwärmenetz für Verwaltungsleistungen, Bauhof, Asyl) in Höhe von 169.500,00 €. Abgerechnet wurden 185.139,79 €. Aufführung erheblicher Abweichungen des Jahresergebnisses von den Haushaltsplanansätzen. Die jeweiligen bewirtschaftenden Stellen sind für die Überziehungen verantwortlich und können diese erläutern. Teilhaushalt 1: Produkt 1110 – Steuerung und Organisation (Gemeinderat / Bürgermeister) 1110.42793 Sitzungen, Tagungen, Dekoration, Gemeinderat (-) 5.533,20 € Ansatz: 13.500,00 €; tatsächlich verfügt: 7.966,80 € 1110.4421 Aufwendungen für ehrenamtliche und sonstige Tätigkeit (-) 6.442,50 € Ansatz: 18.000,00 €; tatsächlich verfügt: 11.557,50 € 61 Produkt 1114 – Presse Öffentlichkeitsarbeit Mitteilungsblatt Repräsentationen Bürobedarf 1114.44311 Allgemeine Geschäftsaufwendungen (+) 4.073,35 € Ansatz: 30.100 €; tatsächlich verfügt: 34.173,35 € Produkt 1120 – Zentrale Dienstleistungen, EDV und Telekommunikation 1120.42720 Aufwendungen für EDV (-) 5.314,83 € Ansatz: 23.000,00 €; tatsächlich verfügt: 17.685,17 € Produkt 1121 – Personalwesen 1121.4012 Beschäftigte Dienstaufwendungen (-) 30.000,70 € Ansatz: 44.650,00 €; tatsächlich verfügt: 14.649,30 € 1121.4021 Beamte Beiträge zu Versorgungskassen (+) 250.727,53 € Ansatz: 50.000,00 €; tatsächlich verfügt: 300.727,53 € Die Beiträge zu Versorgungskassen wurden nicht separate auf die Bereiche Steuerung, Hauptamt, Kämmerei und Bauamt verteilt. Produkt 1122 – Finanzverwaltung, Kasse, Abgabenwesen 1122.34850 Erträge aus Kostenerstattungen, Kostenumlagen von (+) 13.630,15 € verbundenen Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen Ansatz: 71.500,00 €; tatsächlich verfügt: 85.130,15 € 1122.33111 Allgemeine Verwaltungsgebühren (+) 4.178,62 € Ansatz: 0,00 €; tatsächlich verfügt: 4.178,62 € 1122.44820 Erstattungszinsen Gewerbesteuer (-) 4.159,82 € Ansatz: 5.000,00 €; tatsächlich verfügt: 840,18 € 1122.4411 Sonstige Personal- und Versorgungsaufwendungen (+) 4.840,00 € Ansatz: 1.000,00 €; tatsächlich verfügt: 5.840,00 € 1122.35620 Säumniszuschläge, Zinsen und Abgaben und dgl. (-) 4.372,89 € Ansatz: 6.000,00 €; tatsächlich verfügt: 1.627,11 € 1122.42611 Aus- und Weiterbildung (-) 7.232,59 € Ansatz: 8.000,00 €; tatsächlich verfügt: 767,41 € Produkt 1124 – Gebäude- und Energiemanagement, Rathaus 1124.31410 Zuweisungen vom Land (+) 19.090,48 € Ansatz: 0,00 €; tatsächlich verfügt: 19.090,48 € - Einmalige Bezuschussung Energiemanagement. 1124.42412 Gebäudereinigung Aufwand (-) 7.476,43 € Ansatz: 31.600,00 €; tatsächlich verfügt: 24.123,57 € 1124.42110 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen (-) 22.855,35 € Ansatz: 40.000,00 €; tatsächlich verfügt: 17.144,65 € 62 1124.42413 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand (-) 7.005,89 € Ansatz: 15.500,00 €; tatsächlich verfügt: 8.494,11 € Produkt 1125 – Kostenrechnende Einrichtung Bauhof Im Produkt 1125 war ein Kostendeckungsgrad von öffentlichen wirtschaftlichen Unternehmen (Eigenbetrieb Wasserversorgung und Eigenbetrieb Abwasser) von 54.000 € geplant. Der Kostendeckungsgrad betrug aufgrund von Zeitaufschrieben 53.857,39 € . Wesentlicher Faktor bei den internen Leistungsverrechnungen ist die Umlegung der Aufwendungen des Bauhofes anhand von Zeitaufschrieben auf die einzelnen Produkte des Gemeindehaushaltes. Die internen Leistungsverrechnungen Bauhofes sind mit dem Bauhofprogramm nach Kostenstellen genau darstellbar. Ziel des Bauhofprogramms ist es, die Wirtschaftlichkeit des Bauhofes nachzuweisen und eine genauere Zuordnung zu Kostenstellen vorzunehmen. Um genaue Auswertungen zu fahren, hängt der Erfolg von den Aufschrieben der Bauhofmitarbeiter und der Führung des Bauhofs ab. Der Verwaltungsaufwand mit der Dokumentation und Erfassung sollte sich dennoch weiter in Grenzen halten. Die wesentlichen Abweichungen im Produkt Bauhof erläutern sich wie folgt: 1125.42510140 Amazone Haltung von Fahrzeugen (+) 10.667,44 € Ansatz: 3.500,00 €; tatsächlich verfügt: 14.167,44 € 1125.42411 Fernwärme / Heizung (-) 4.863,14 € Ansatz: 6.000,00 €; tatsächlich verfügt: 1.136,86 € 1125.42510120 RV-JZ 46 Haltung von Fahrzeugen (-) 8.251,56 € Ansatz: 13.000,00 €; tatsächlich verfügt: 4.748,44 € 1125.4211 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen (-) 18.007,02 € Ansatz: 25.000,00 €; tatsächlich verfügt: 6.992,98 € Veränderungen im Produkt 1133 Grundstücksmanagement: 1133.34610100 Miete Nahwärme (+) 9.990,00 € Ansatz: 0,00 €; tatsächlich verfügt: 9.990,00 € 1133.34110 Mieten und Pachten (+) 9.845,00 € Ansatz: 25.000,00 €; tatsächlich verfügt: 34.845,00 € 1133.42414000 Aufwand für gebäudebezogene Kosten (Versicherung, (+) 8.664,65 € Abfall, Grundsteuer) Ansatz: 12.500,00 €; tatsächlich verfügt: 21.164,65 € Produkt 1222 – Einwohnerwesen 1222.44311 Allgemeine Geschäftsaufwendungen (+) 10.477,85 € Ansatz: 31.000,00 €; tatsächlich verfügt: 41.477,85 € 1222.33112 Ausweis- und Passgebühren (+) 7.327,60 € Ansatz: 28.000,00 €; tatsächlich verfügt: 35.327,60 € 1222.42210 Unterhaltung des beweglichen Vermögens (-) 8.400,00 € Ansatz: 8.400,00 €; tatsächlich verfügt 0,00 € 63 Feuerwehr – Produkt 1260 Im Produkt Feuerwehr war ein Zuschussbedarf von 215.750 € eingeplant. Das Rechnungsergebnis geht aufgrund von höheren Erträgen und geringeren internen Leistungsverrechnungen von einem Zuschussbedarf in Höhe von 168.696,97 € aus. Dies entspricht einem geringeren Zuschussbedarf in Höhe von 29.053,03 €. 1260.33210010 Feuerwehrkostenersätze (+) 7.012,59 € Ansatz: 12.500,00 €; tatsächlich verfügt: 19.512,59 € 1260.42611 Aus- und Weiterbildung (+) 9.580,71 € Ansatz: 11.300,00 €; tatsächlich verfügt: 20.880,71 € 1260.42919 Jugendfeuerwehr Aufwendungen (-) 4.112,68 € Ansatz: 5.500,00 €; tatsächlich verfügt: 1.387,32 € 1260.42612 Dienst- und Schutzkleidung (-) 8.805,14 € Ansatz: 24.400,00 €; tatsächlich verfügt: 15.594,86€, Mehrkosten 2024 Produkt 127001 – DRK-Heim / Vereine Baindter Straße 48/1 Rettungsdienst 127001.42110 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen (-) 3.500,00 € Ansatz: 3.500,00 €; tatsächlich verfügt: 0,00 € 1222.34610010 Mietneben-/ Betriebskosten (-) 6.888,93 € Ansatz: 7.500,00 €; tatsächlich verfügt: 611,07 € 127001.42413 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand (-) 8.499,02 € Ansatz: 8.500,00 €; tatsächlich verfügt: 0,98 € Teilhaushalt 2: Produkt 211001: Klosterwiesenschule, Grundschule Baindt: Die Produkte der Schule wurden wie bereits in den Vorjahren in mehrere Kernbereiche geteilt. Zum einen der Schulbereich Klosterwiesenschule (Produkt 211001), Projekt Schulreifes Kind (Produkt 211002), Schulsozialarbeit (Produkt 215004) und zusätzlich in einen Betreuungsbe- bereich mit verlässlicher Grundschule und Ganztagesbetreuung (Produkt 215003). Der Zuschussbedarf lag aufgrund höheren Personalaufwendungen, höherer Abschreibungen (Sonder-AfA bei gelbem Gebäude) und jedoch geringeren Unterhaltungs- und Bewirtschaftskosten bei 929.560,83 € (Plan 837.550 €), beim Betreuungsangebot inkl. interne Leistungsverrechnungen (215003) bei 115.694,88 € (Planansatz 113.050 €). 211001.42220 Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen (-) 4.927,28 € Ansatz: 10.000,00 €; tatsächlich verfügt: 5.072,72 €. 211001.42411 Fernwärme / Heizung (-) 48.229,53 € Ansatz: 75.000,00 €; tatsächlich verfügt: 26.770,47 € 211001.42110 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen (-) 11.784,96 € Ansatz: 25.000,00 €; tatsächlich verfügt: 13.215,04 €. 64 211001.42413 Strom-, Beleuchtung-, Energie - Aufwand (-) 29.147,77 € Ansatz: 41.000,00 €; tatsächlich verfügt: 11.852,23 € 211001.42412 Gebäudereinigung Aufwand (-) 33.115,94 € Ansatz: 85.000,00 €; tatsächlich verfügt: 51.884,06 € 21101.0720 Betriebs- und Geschäftsausstattung (-) 69.769,94 € Ansatz: 78.500,00 €; tatsächlich verfügt: 8.730,06 € Produkt 215003 Betreuungsangebot – Ganztagesbetreuung – Kernzeitbetreuung Die Betreuungsangebote an der Klosterwiesenschule werden gut angenommen. Der Zuschussbedarf inkl. interner Leistungsverrechnungen liegt etwas höher als geplant (RE 115.694,88 €, Plan 113.050 €). Die Nebenkosten (Heizung, Strom, Versicherung) bei der Ganztagesbetreuung befinden sich aufgrund schwieriger Trennung weiterhin beim Schulbereich. 215003.31416 Zuschuss verlässliche Grundschule (-) 24.431,76 € Ansatz: 35.000,00 €; tatsächlich verfügt: 10.568,24 €. Der Zuschuss für die verlässliche Grundschule aus dem Schuljahr 2022/2023 wurde nicht beantragt. 215003.33212 Elternbeiträge für Essen Ganztagesbetreuung (+) 42.531,80 € Ansatz: 35.000,00 €; tatsächlich verfügt: 77.531,80 € 215003.34831 Elternbeiträge für Betreuungsangebot und Grundschule (+) 18.070,00 € Ansatz: 14.500,00 €; tatsächlich verfügt: 32.570,00€ 215003.44311 Allgemeine Geschäftsaufwendungen (+) 33.449,73 € Ansatz: 43.000,00 €; tatsächlich verfügt: 76.449,73 €. Sowohl die Einnahmen als auch die Ausgaben für das Mittagsessen waren höher. 215003.44210 Aufwendungen für ehrenamtliche und sonstige Tätigkeit (+) 9.333,75 € Ansatz: 9.500,00 €; tatsächlich verfügt: 18.833,75 € Die Kosten für die Abrechnung der Jugendbegleiter war höher. Produkt 2620 – Musikpflege 2620.3411001 Mietnebenkosten (+) 6.048,00 € Ansatz: 0,00 €; tatsächlich verfügt: 6.084,00 € 2620.42411 Fernwärme / Heizung (-) 5.000,00 € Ansatz: 5.000,00 €; tatsächlich verfügt: 0,00 € 2620.4318 Zuweisungen an übrige Bereiche (+) 3.670,40 € Ansatz: 31.500,00; tatsächlich verfügt: 35.170,40 € Produkt 2810 – Sonstige Kulturpflege 2810.43180 Zuweisung an übrige Bereiche (-) 4.867,87 € Ansatz: 7.000,00 €; tatsächlich verfügt: 2.132,13 € 2810.42413 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand (+) 3.553,97 € Ansatz: 3.100,00 €; tatsächlich verfügt: 6.653,97 € 65 Produktbereich Asyl- und Obdachlosenbetreuung inkl. interne Leistungsverrechnungen: Unterprodukt Bezeichnung Plan 2023 Erg. 2023 Nettoressourcen- bedarf Boschstraße 1/5, Obdachlosenunterkunft -76.000,00 +11.165,80 Boschstraße 1/7, Anschlussunterbringung -18.800,00 +19.873,27 Friesenhäuslerstr. 12, Anschlussunterbringung -44.600,00 +23.063,84 Klosterhof 4, Anschlussunterbringung -45.100,00 +30.569,40 Küferstraße 8, Anschlussunterbringung -14.050,00 -5.699,30 Rosenstraße 8, Anschlussunterbringung -2.750,00 +24.155,02 Buchenstraße 12, Anschlussunterbringung -24.700,00 +2.033,17 Unterbringung ukrainische Geflüchtet -26.400,00 -6.973,05 Asylbewerberhelferkreis 0,00 0,00 Summe: -252.400,00 € +98.188,15 € Vorjahr 2022: -71.222,25 €, 2021: -7.050,33 €. 2020: -23.403,66 € Der Produktbereich Anschlussunterbringung von Asylbewerbern schließt 2023 mit inkl. der Integrationspauschale und internen Leistungsverrechnungen, sowie Erhöhungen der Miet- und Nebenkosten inkl. Abschreibung und Verzinsung der Objekte aufgrund der Wärmepreis- und Strompreisbremse mit einem Überschuss ab. Betrachtet man die Produkte 3140051- 3140077 Asyl- und Flüchtlings- sowie Obdachlosenunterbringung ohne interne Leistungsverrechnungen und weisen sie eine höhere Überdeckung aus. Abschreibungen und Verzinsung der Objekte in der Küferstraße, Boschstraße und Klosterhof wurden durchgebucht. Die kalkulierten Sätze der Satzung für Benutzung der Obdachlosen- und Asylbewerberunterkünfte wurden aufgrund der hohen Nebenkosten angehoben. Die Belegung der Unterkünfte obliegt dem Hauptamt. Die Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte der Gemeinde sind öffentlich-rechtliche Einrichtungen im Sinne des §10 Gemeindeordnung, die Entgeltregelung richtet sich somit ausschließlich nach den Bestimmungen des Kommunalabgabengesetzes (KAG). Die Gebühren müssen vom Hauptamt auf der Grundlage einer Gebührenkalkulation festgesetzt werden. Das Äquivalenzprinzip erfordert in Verbindung mit dem Gleichheitsgrundsatz, dass die Benutzungsgebühr im Allgemeinen nach dem Umfang der Nutzung bemessen wird, so dass bei in etwa gleicher Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung etwa gleich hohe Gebühren und bei unterschiedlicher Benutzung diesen Unterschieden in etwa entsprechende Gebühren erhoben werden. Das Äquivalenzprinzip gebietet daher, dass die Abgabe in ihrer Höhe in einem bestimmten Verhältnis zur Leistung des Einrichtungsträgers stehen muss. Bei der Berechnung der Benutzungsgebühr ist aber die Orientierung an der ortsüblichen Vergleichsmiete notwendig. 66 Bei der Kalkulation der Benutzungsgebühren sind vom Hauptamt folgende Kosten bei einer Belegung von 100 % zu berücksichtigen. - Kosten der Gebäudeunterhaltung - Grundsteuer - Versicherungen (Gebäudebrand) - Unterkunftsbezogene Verwaltungskosten - Kalkulatorische Kosten für Abschreibung und Verzinsung - Auflösung von Ertragszuschüssen analog der Abschreibungen - Personalkosten inkl. Gemeinkosten (Bauhof, Verwaltung) U.a. ergab es sich im Bereich Asyl- und Obdachlosenunterkunft folgende Abweichungen: 3140051.34610010 Mietneben-/ Betriebskosten (+) 22.810,00 € Ansatz: 10.000,00 €; tatsächlich verfügt: 32.810,00 € 3140051.3411 Mieten und Pachten (+) 14.397,50 € Ansatz: 20.000,00 €; tatsächlich verfügt: 34.397,50 € 3140051.42413 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand (-) 24.042,73 € Ansatz: 45.000,00 €; tatsächlich verfügt: 20.957,27 € 3140071.34610010 Mietneben-/ Betriebskosten (+) 13.651,76 € Ansatz: 15.000,00 €; tatsächlich verfügt: 28.651,76 € 3140071.34110 Mieten und Pachten (+) 4.620,00 € Ansatz: 28.000,00 €; tatsächlich verfügt: 32.620,00 € 3140072.3461001 Mietneben-/Betriebskosten (+) 33.659,77 € Ansatz: 35.000,00 €; tatsächlich verfügt: 68.659,77 € 3140072.42413 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand (-) 30.654,39 € Ansatz: 70.000,00 €; tatsächlich verfügt: 39.345,61 € 3140073.34610010 Mietneben-/ Betriebskosten (+) 40.169,60 € Ansatz: 12.000,00 €; tatsächlich verfügt: 52.169,60 € 3140073.34110 Mieten und Pachten (+) 31.512,20 € Ansatz: 22.000,00 €; tatsächlich verfügt: 53.512,20 € 3140073.42413 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand (-) 17.367,10 € Ansatz: 29.500,00 €; tatsächlich verfügt: 12.132,90 € 3140074.34610010 Mieneben-/ Betriebskosten (+) 12.348,00 € Ansatz: 10.500,00 €; tatsächlich verfügt: 22.848,00 € 3140074.42411 Fernwärme / Heizung (-) 5.000,00 € Ansatz: 5.000,00 €; tatsächlich verfügt: 0,00 € 3140075.34610010 Mietneben-/ Betriebskosten (+) 13.376,00 € Ansatz: 16.000,00 €; tatsächlich verfügt: 29.376,00 € 3140075.42414 Aufwand für gebäudebezogene Kosten (Versicherung (+) 10.173,94 € Abfall, Wasser, Grundsteuer) Ansatz: 6.000,00 €; tatsächlich verfügt: 16.173,94 € 67 3140075.34110 Mieten und Pachten (+) 5.123,00 € Ansatz: 25.000,00 €; tatsächlich verfügt: 30.123,00 € 3144075.42310 Miete und Pachten (-) 12.160,00 € Ansatz: 16.000,00 €; tatsächlich verfügt: 3.840,00 € 3144076.42310 Miete und Pachten (+) 7.626,00 € Ansatz: 6.000,00 €; tatsächlich verfügt: 13.626,00 € 3140076.34610010 Mietneben-/ Betriebskosten (-) 6.968,00 € Ansatz: 5.000,00 €; tatsächlich verfügt: 11.968,00 € 3140076.42413 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand (-) 10.208,00 € Ansatz: 12.300,00 €; tatsächlich verfügt: 2.020,00 € 3140077.34610010 Mietneben-/ Betriebskosten (+) 8.417,45 € Ansatz: 12.500,00 €; tatsächlich verfügt: 20.917,45 € 3140077.42413 Mieten und Pachten (-) 7.090,00 € Ansatz: 19.000,00 €; tatsächlich verfügt:11.910,00 € Produkt 31801 – Betreuung und Förderung der Integration von Flüchtlingen 31801.31410 Zuweisungen vom Land (+) 6.745,00 € Ansatz: 45.000,00 €; tatsächlich verfügt: 51.745,00 € Im Integrationsmanagement gingen für 2022 bis Januar Zuschüsse aus Zahlungen aus dem Integrationspakt ein. Produktbereich 36 Kindergärten: Der Zuschussbedarf im Produktbereich 36 „Kommunale und Nichtkommunale Kindergärten“ ist gegenüber Vorjahren weiterhin auf höherem Niveau. In der Planung war ein Nettoressourcenbedarf in Höhe von -1.861.150,00 € angesetzt. Das Ergebnis beziffert sich aufgrund höheren internen Leistungsverrechnungen, fehlender Abrechnung von nichtkommunalem Kindergarten und höheren Personalaufwendungen auf -1.958.071,44 €. Unterprodukt Bezeichnung Plan 2023 Erg. 2023 Nettoressourcen- bedarf Tageseinr. f. Kinder, Kiga Sonne, Mond und Sterne 1.339.450,00 1.354.197,45 Tageseinr. f. Kinder, Kiga St. Martin 321.350,00 319.552,41 Tageseinr. f. Kinder, Waldorfkindergarten 147.850 260.948,62 Tageseinr. f. Kinder, Tagesmütter / interkommunaler Kostenausgleich 52.500,00 23.372,96 Summe: 1.861.150,00 € 1.958.071,44 € Im Bereich der Kindergarten ist weiterhin nicht zu verkennen, dass der frühkindliche Bildungsbereich in den letzten Jahren im Abmangel sehr stark angestiegen ist. Produkt 3650010110 – Kommunaler Kindergarten Sonne, Mond und Sterne Beim kommunalen Kindergarten Sonne, Mond und Sterne war im Produkt mit der Endung 10 ein Zuschussbedarf (inkl. interne Leistungsverrechnungen) in Höhe von 1.339.450,00 € geplant. Aufgrund der etwas höheren Erträge und geringeren internen Leistungsverrechnungen betrug der Zuschussbedarf 2023 1.354.197,45 (Vj. 912.097,39 €). Der Kostendeckungsgrad des Kindergarten Sonne, Mond und Sterne betrug ohne interne Leistungsverrechnungen (Verwaltungsaufwand, Kalk. Zins) 36,74 % (Vj. 47,17 %). Der Kostendeckungsgrad der Elternbeiträge beträgt 11,50 % (Vj. 12,01%). 68 365001011.31410 Zuweisungen vom Land (+) 9.201,76 € Ansatz: 490.000,00 €; tatsächlich verfügt: 499.201,76 € 365001011.42611 Aus- und Weiterbildung (+) 6.480,13 € Ansatz: 5.500,00 €; tatsächlich verfügt: 13.980,136 € 365001011.42412 Gebäudereinigung Aufwand (+) 7.204,51 € Ansatz: 52.000,00 €; tatsächlich verfügt: 59.204,51 € 365001011.4211 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen (-) 57.984,21 € Ansatz: 90.000,00 €; tatsächlich verfügt: 32.015,79 € 365001011.42411 Fernwärme / Heizung (+) 4.463,09 € Ansatz: 5.000,00 €; tatsächlich verfügt: 9.463,09 € 365001011.42413 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand (-) 13.947,53 € Ansatz: 24.800,00 €; tatsächlich verfügt: 10.852,47 € 365001011.33211 Elternbeiträge für Kinder über 3 Jahren (+) 42.869,50 € Ansatz: 115.000,00 €; tatsächlich verfügt: 157.869,50 € 365001011.3322 Elternbeiträge für die Betreuung von Kindern von (-) 16.157,50 € 0 bis unter 3 Jahren Ansatz: 53.000,00 €; tatsächlich verfügt: 36.842,50 € Produkt 3650010130 / 3650010140– Nicht-Kommunale Kindergärten Die Planansätze wurden nach Angaben des Kindergartenbeauftragten in den Haushalt 2023 eingestellt. Es ergaben sich folgende Abweichungen: Produkt 365001013 Kindergarten St. Martin: Kostendeckungsgrad Kindergarten St. Martin 2023 ohne interne Leistungsverrechnungen gesamt: 48,59% (Vj. 45,54 %) Erstattung interk. Kostenausgleich: 0,00 € (Vj. 1.048,00 €) Zuweisungen und Zuschüsse: 301.980,20 € Aufwendungen St. Martin: 617.875,95 € (Abrechnungen 2022 u. 2023 fehlen leider noch). Ordentliches Ergebnis ohne interne Leistungsverrechnung: -319.552,41 € (Vj. -354.312,72 €) 365001013.42110 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen (-) 25.000,00 € Ansatz: 25.000,00 €; tatsächlich verfügt: 0,00 € 365001013.43180 Zuweisung an übrige Bereiche (-) 12.124,05 € Ansatz: 630.000,00 €; tatsächlich verfügt: 617.875,95 € 365001013.31410 Zuweisungen vom Land (-) 48.019,80 € Ansatz: 350.000,00 €; tatsächlich verfügt: 301.980,20 € Produkt 365001014 Waldorfkindergarten: Kostendeckungsgrad Waldorfkindergarten 2023 ohne interne Leistungsverrechnungen gesamt: 31,37% (Vj. 46,83 %) Erstattung interk. Kostenausgleich: 0,00 € (Vj. 37.270,92 €) (Die Erstattungen im Rahmen des interkommunalen Kostenausgleichs wurden im Jahr 2024 vereinnahmt.) Zuweisungen und Zuschüsse: 119.250,04 € Aufwendungen Waldorf: 376.512,00 €. Ordentliches Ergebnis ohne interne Leistungsverrechnungen.: -260.948,62 € (Vj. -102.653,29 €) 69 365001014.43180 Zuweisungen an übrige Bereiche (+) 56.512,00 € Ansatz: 320.000,00 €; tatsächlich verfügt: 376.512,00 € Die Gemeinde trägt einen Abmangel an den nichtkommunalen Kindergärten St. Martin, Waldorfkindergarten sowie im Rahmen des interkommunalen Kostenausgleichs. Nach der Neufassung des Kindertagesbetreuungsgesetzes wird die Förderung von Einrichtungen freier Träger neu geregelt. Seit dem Jahr 2009 sind für die Förderung von Einrichtungen freier Träger die Gemeinden zuständig. Durch diese Gesetzesänderung hat der Waldorfkindergarten gegen die Standortgemeinde einen Rechtsanspruch in Höhe von 63% bzw. 68% der Betriebsaufwendungen. Die Standortgemeinde kann im Gegenzug für die auswärtigen Kinder einen interkommunalen Kostenausgleich geltend machen. Darüber hinaus erhält die Gemeinde für die auswärtigen Kinder auch Leistungen nach dem kommunalen Finanzausgleich. Kindergartenbeiträge Mit der Festsetzung der Kindergartenbeiträge 2023/2024 ff wurde vom Gemeinderat eine Anpassung an die umliegenden Gemeinden vorgenommen. Steigende Kosten hatten auch ansteigende Kindergartengebühren zur Folge. Die Gemeinde hat hierbei die Empfehlung zur Höhe der Elternbeiträge des kommunalen Landesverbandes übernommen. Die Berechnung der Beitragssätze für Kinderkrippen wurden 2024/2025 mit den empfohlenen Beiträgen vorgenommen. Bei der erstmaligen Aufnahme des Kindes nach dem 15. des laufenden Monats wird der Beitrag zur Hälfte erhoben. 365001015.43182 Interkommunaler Kostenausgleich (-) 26.627,04 € Ansatz: 50.000,00 €; tatsächlich verfügt: 23.372,96 € Weitere Abweichungen im Teilhaushalt 2: 424101.42210 Unterhaltung des beweglichen Vermögens (-) 4.955,06 € Ansatz: 5.000,00 €; tatsächlich verfügt: 44,94 € 70 424101.42411 Fernwärme / Heizung (+) 8.386,06 € Ansatz: 8.000,00 €; tatsächlich verfügt: 16.386,06 € 4241001.42412 Gebäudereinigung Aufwand (+) 7.698,38 € Ansatz: 32.000,00 €; tatsächlich verfügt: 39.698,38 € 424101.42414 Aufwand für gebäudebezogene Kosten (+) 4.523,52 € (Versicherung, Abfall, Wasser, Grundsteuer) Ansatz: 10.500,00 €; tatsächlich verfügt: 15.023,52 € 424102.34800 Erstattungen vom Bund (+) 12.012,00 € Ansatz: 0,00 €; tatsächlich verfügt: 12.012,00 € 5110.44318 – P 12 - Stadtsanierung LSP Ortskern II - (+) 152.225,90 € Bauleitplanungskosten, Gutachterkosten Ansatz: 30.000,00 €; tatsächlich verfügt: 182.225,90 € 5110.44318 – P 32 - Spielmann, Kornblumen-, Fliederstraße - (+) 9.792,25 € Bauleitplanungskosten, Gutachterkosten Ansatz: 0,00 €; tatsächlich verfügt: 9.792,25 €. 5110.44318 – P 34 - Altlastenuntersuchung Schachen - (+) 8.159,69 € Bauleitplanungskosten, Gutachterkosten Ansatz: 0,00 €; tatsächlich verfügt: 8.159,69 € 5110.34850 Erträge aus Kostenerstattungen, (+) 4.007,35 € Kostenumlagen von verbundene Unternehmen, Beteiligungen Ansatz: 23.000,00 €; tatsächlich verfügt: 27.007,35 € 5110.44580 – Erstattung an übrige Bereiche (-) 5.000,00 € Ansatz: 5.000,00 €; tatsächlich verfügt: 0,00 € 5110.44318 – P 11 - Sonstige Planungskosten - (-) 4.328,61 € Bauleitplanungskosten, Gutachterkosten Ansatz: 10.000,00 €; tatsächlich verfügt: 5.671,39 € 5110.44318 – P 10 – Klima- und Artenschutz - (-) 10.000,00 € Bauleitplanungskosten, Gutachterkosten Ansatz: 10.000,00 €; tatsächlich verfügt: 0,00 € 5110.443181 – GIS (-) 20.834,65 € Ansatz: 25.000,00 €; tatsächlich verfügt: 4.165,35 € 5110.443113 – Klima Geschäftsaufwendungen (-) 35.000,00 € Ansatz: 35.000,00 €; tatsächlich verfügt: 0,00 € 5110.44318 – P 26 –Bühl - Bauleitplanungskosten, Gutachterkosten (-) 10.832,62 € Ansatz: 40.000,00 €; tatsächlich verfügt: 29.167,38 € 5110.44318 – P 24 - Fischerareal – Bauleitplanungskosten, (-) 30.771,46 € Gutachterkosten Ansatz: 85.000,00 €; tatsächlich verfügt: 54.228,54 € 5110.43130 – Zuweisung an Zweckverbände und dgl. (-) 36.556,49 € Ansatz: 135.000,00 €; tatsächlich verfügt: 98.443,51 € 71 5110.44318 – P 27 - Voken Erweiterung - (-) 100.000,00 € Bauleitplanungskosten,Gutachterkosten Ansatz: 100.000,00 €; tatsächlich verfügt: 0,00 € 5110.44291 – Erwerb von Ökopunkten (-) 7.926,47 € Ansatz: 150.000,00 €; tatsächlich verfügt: 142.073,53 € 5110.44311 Allgemeine Geschäftsbedingungen (+) 9.237,54 € Ansatz: 5.000,00 €; tatsächlich verfügt: 14.237,54 € Produkt 5310 – Elektrizitätsversorgung 5310.35110 Konzessionsabgabe Strom/Gas (-) 1.588,89 € Ansatz: 110.000,00 €; tatsächlich verfügt: 108.411,81 € Produkt 5340 –Nahwärmenetz und Heizzentrale mit BHKW Ausgangssituation: • Erdgasbetriebene, wärmegeführte Blockheizkraftwerke mit Eigenstromnutzung im Schulgebäude • Nutzung von Gaskessel zur Spitzenlastabdeckung • Versorgung der kommunalen Liegenschaften - Schule, Sporthalle, Kindergarten Sonne, Mond und Sterne - Schenk-Konrad-Halle - Rathaus - Asyl- und Obdachlosenunterkunft Boschstraße 1/7 • Versorgung von privaten Liegenschaften: Hausmeisterwohnung, Dorfplatz 1 und 2/1, Wohnen am Schafbrunnen • Lebensmittelmarkt Technische Daten: Technische Daten BHKW Technische Daten BHKW 2 Hersteller KW Energie Hersteller KW Energie Baujahr 2014 Baujahr 2016 el. Leistung 33 kW el. Leistung 33 kW th. Leistung 71,6 kW th. Leistung 71,6 kW Der Versorgungsbetrieb ist gem. § 4 Abs. 1 i. V. m. § 4 Abs. 3 Körperschaftsteuergesetz ein Betrieb gewerblicher Art. Die Vorsteuerabzugsberechtigung wird in der Umsatzsteuererklärung gem. BMF-Schreiben vom 02.01.2012 nur anteilig gem. privater Quote gewährt. Bei der Wahl der Rechtsform wurde beim BHKW mit Nahwärmenetz ein Regiebetrieb im Gemeindehaushalt gewählt. Im Produktbereich 5340 - Nahwärmenetz und Heizzentrale mit BHKW war 2023 ein Verlust in Höhe von -73.050 € eingeplant. Der Betrieb schließt mit einem Gewinn n. Steuern in Höhe von + 5.887,36 € ab (Siehe Anlage GuV und Bilanz 2023). Vergleich Vorjahre 2014 (RE -4.989,04 €), 2015 (RE -5.954,98 €), 2016 (+3.128,64 €), 2017 (RE +14.092,27 €), 2018 (+15.701,45 €), 2019 (-1.679,03 €), 2020 (7:432,31 €), 2021 (+6.943,78 €), 2022:(6.161,64 €). 2023 war verwaltungstechnisch kein einfaches Jahr. Neben der unsicheren Situation (mögliche Kündigung bestehender Lieferverträge – Ankündigung Gasumlage, Preisgestaltung der Abrechnung und aktuell Information der Kunden über die Wärmepreisbremse 2023). Finanziell hat der Betrieb dies bisher jedoch gut bewältigen können. Die Tiefbaukosten haben sich auch wesentlich erhöht. 72 Das vorläufige Jahresergebnis 2023 gestaltet sich wie folgt: Das Jahr schließt mit + 5.887,36 € nach Steuern ab. Der Arbeitspreis hat sich von 10,18 ct/kWh auf 11,58 ct/kWh erhöht. Jedoch wurden nur 9,5 ct/kWh aufgrund der Wärmepreisbremse abgerechnet. Die Verkaufsmenge war 2023 um 102.431 kwh niedriger (2023: 1.133.679 kWh, 2022: 1.236.110 kwh, 2021: 1.584.800 kwh). Die Einnahmen liegen mit 23.182,42 € über der Planung. Auf der Aufwandseite liegen die Abschreibungen 13.489,69 € höher als in der Planung. Die Aufwendung aus internen Leistungsverrechnungen (Verwaltung/Bauhof) lagen mit 5.878,36 € niedriger und die kalk. Zinsen mit 1.560,55 € höher als in der Planung. Seit 2022 wird auch eine Kostenausgleichumlage für die Räumlichkeiten in Höhe von 9.990 € sowie die Aufwendung der politischen Steuerung mit 770,50 € mit eingerechnet. 5340.4211 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen (+) 12.337,53 € Ansatz: 45.000,00 €; tatsächlich verfügt: 57.337,53 € 5340.34615 Kostenersätze öffentliche Hand – Wärmebezug (+) 4.951,06 € Ansatz: 65.000,00 €; tatsächlich verfügt: 69.951,06 € 5340.4212 Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens (-) 20.000,00 € Ansatz: 20.000 €; tatsächlich verfügt: 0,00 € 5340.42415 Aufwand für Gasbezug BHKW (-) 70.550,14 € Ansatz: 160.000,00 €; tatsächlich verfügt: 89.449,86 € 5340.4231 Mieten und Pachten (+) 9.990,00 € Ansatz: 0,00 €; tatsächlich verfügt: 9.990,00 € 73 Gewinn u. Verlustrechnung nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) Betrieb gewerblicher Art - BHKW inkl. Fernwärmeversorgung Zeitraum 01.2023-12.2023 1. Umsatzerlöse 274.645,42 Sachkonto Kontennachweis Geschäftsjahr Vorjahr 5340.34211 Stromvergütung, Stromeinspeisung 45.789,13 74.055,48 5340.34614 Kostenersätze privat 90.138,45 34.817,20 5340.34214 Steuerentlastung § 53a EnergieSt. G 9.430,58 0,00 5340.34615 Kostenersätze öffentliche Hand 69.951,06 71.730,54 5340.34213 Kostenersätze Eigenstrom 59.336,20 82.708,58 Summe 274.645,42 263.311,80 5. Materialaufwand a. Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 89.449,86 Sachkonto Kontennachweis Geschäftsjahr Vorjahr 5340.42415 Gasbezugskosten 89.449,86 90.726,87 5340.42413 Stromkosten 0,00 0,00 Summe 89.449,86 90.726,87 60.952,69 Sachkonto Kontennachweis Geschäftsjahr Vorjahr 5340.47110 AfA Sachanlagen 60.597,08 55.295,36 5340.4722 AfA auf Forderungen 355,61 0,00 Summe 60.952,69 55.295,36 8. Sonstige betriebliche Aufwendungen 110.369,66 Sachkonto Kontennachweis Geschäftsjahr Vorjahr 5340.42110 Unterhaltung der baulichen Anlagen 57.337,53 29.276,54 5340.42120 Unterhaltung des sonstigen unbew. Verm. 0,00 0,00 5340.42310 Mieten und Pachten 9.990,00 9.990,00 5340.42414 Sonst. Bewirtschaftungsk. Schornst., Versicher. 644,33 1.234,78 5340.42611 Aus- und Weiterbildung 2.942,07 0,00 5340.4421 Aufwendungen für ehrenamtl. Tätigk. 770,50 746,00 5340.44311 Geschäftsaufwand 3.113,59 1.114,97 5340.48110 Verwaltungskostenbeitrag an die Gemeinde (Verrechnung Bauhof und Verwaltungskostenanteil) 35.571,64 60.683,37 5340.44410 Steuern, Versicherungen, Schadensfälle 0,00 599,96 Summe 110.369,66 103.645,62 13. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 7.860,55 Sachkonto Kontennachweis Geschäftsjahr Vorjahr 5340.48120 Zinsen für Fremdkredite 0,00 0,00 5340.48120 Zinsen für Kredite von der Gemeinde 7.860,55 7.632,60 5340.48120 Zinsen für Kassenkredite 0,00 0,00 Summe 7.860,55 7.632,60 ERGEBNIS DER GEWÖHNLICHEN GESCHÄFTSTÄTIGKEIT 6.012,66 JAHRESGEWINN v. STEUERN 6.012,66 14. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 2023 125,30 15. ERGEBNIS n. STEUERN 5.887,36 7. Abschreibungen - auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen, sowie auf aktivierte Aufwendungen für Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebes 74 Weitere Abweichungen im Teilhaushalt 2: 5360.34110 Mieten und Pachten (+) 11.396,80 € Ansatz: 35.000,00 €; tatsächlich verfügt: 46.396,80 € 5360.43130 Zuweisungen an Zweckverbände und dgl. (-) 25.754,66 € Ansatz: 40.000,00 €; tatsächlich verfügt: 14.245,34 € 5360.44311 Allgemeine Geschäftsaufwendungen (+) 4.304,00 € Ansatz: 0,00 €; tatsächlich verfügt: 4.304,00 € 5370.34610 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte (-) 6.961,85 € Ansatz: 40.000,00 €; tatsächlich verfügt: 33.038,15 € 541001.42120 Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens (-) 6.000,00 € Ansatz: 6.000,00 €; tatsächlich verfügt: 0,00 € 541001.31620 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Beiträgen (-) 5.726,98 € Ansatz: 19.000,00 €; tatsächlich verfügt: 24.726,98 € 541001.42123 Strassenentwässerungskosten (+) 8.139,98 € Ansatz: 100.000,00 €; tatsächlich verfügt: 108.139,98 € 541001.42116 Brückenunterhaltung allgemein (-) 30.000,00 € Ansatz: 30.000,00 €; tatsächlich verfügt 0,00 € 541001.42112 Straßenunterhaltung allgemein (-) 3.778,90 € Ansatz: 150.000,00 €; tatsächlich verfügt: 146.221,10 € 541001.31610 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten (+) 22.830,00 € Ansatz: 238.000,00 €; tatsächlich verfügt: 260.830,00 € 541002.42413 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand (-) 17.215,51 € Ansatz: 32.500,00 €; tatsächlich verfügt: 15.284,49 € 5450.42111 Winterdienst (-) 16.021,63 € Ansatz: 27.000,00 €; tatsächlich verfügt: 10.978,37 € 5510.34610 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte (+) 8.510,70 € Ansatz: 5.000,00 €; tatsächlich verfügt: 13.510,70 € 5510.4211 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen (-) 3.834,68 € Ansatz: 31.000,00 €; tatsächlich verfügt: 27.165.32 € 5520.4211 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen (+) 16.215,79 € Ansatz: 3.000,00 €; tatsächlich verfügt: 19.215,79 € 75 Produkt 5530 – Kostenrechnende Einrichtung Friedhof- und Bestattungswesen Die Gebühren in der kostenrechnenden Einrichtung Friedhof wurde mit einer Kalkulation auf einen Kostendeckungsgrad von 60% festgesetzt. Der Kostendeckungsgrad im Bestattungswesen liegt inkl. interner Leistungsverrechnungen im Rechnungsjahr 2023 bei 28,42%. Ergebnis 2018: Defizit in Höhe von - 89.836,12 €, Kostendeckungsgrad 43,83% Ergebnis 2019: Defizit in Höhe von -129.288,28 €; Kostendeckungsgrad 43,11% Ergebnis 2020: Defizit in Höhe von -151.360,40 €; Kostendeckungsgrad 35,44% Ergebnis 2021: Defizit in Höhe von -159.767,34 €; Kostendeckungsgrad 27,88% Ergebnis 2022: Defizit in Höhe von -121.002,74 €; Kostendeckungsgrad 36,38% Ergebnis 2023: Defizit in Höhe von -160.397,71 €; Kostendeckungsgrad 28,42% 5530.33215 Friedhof Benutzungsgebühren (+) 6.507,85 € Ansatz: 30.000,00 €; tatsächlich verfügt: 36.507,85 € 5530.4211 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen (-) 8.450,54 € Ansatz: 14.000,00 €; tatsächlich verfügt: 5.549,46 € Der Kostendeckungsgrad des Friedhofes steht und fällt mit der tatsächlichen Anzahl der Bestattungen. Die Anzahl der Urnenbestattungen (Urnenwand, Urnengräber) nimmt weiterhin zu. Nach derzeitigen Hochrechnungen besteht eine Planungssicherheit durch Optimierung des bestehenden Friedhofs für die nächsten Jahrzehnte. Produkt 5310 – Kostenrechnende Einrichtung PV-Anlage Rathaus Die Gemeinde Baindt ist in Sachen Klimaschutz aktiv und hat hierzu die gemeinsame Erklärung zum CO²-freien Schussental unterzeichnet und nimmt erfolgreich am european energy award teil. Ein weiterer logischer, wirtschaftlich und ökologisch sinnvoller Baustein in den Bemühungen um eine Reduzierung des CO²-Ausstoßes war die lokale Erzeugung und direkte Nutzung von Strom mittels einer Photovoltaikanlage, welche zum September 2013 in Betrieb ging. Die PV-Anlage mit Anschaffungskosten in Höhe von 40.257,40 € wird auf 20 Jahre abgeschrieben und mit einem kalkulatorischen Zinssatz von 1,9% verzinst. Ohne Abrechnung der Eigenstromnutzung ergibt sich ohne kalkulatorische Verzinsung im Zeitraum von Januar bis Dezember ein Verlust von -3.810,00 €. Produkt 5710 Wirtschaftsförderung – Interkommunales Gewerbegebiet 5710.4318 Zuweisung an übrige Bereiche (-) 10.000,00 € Ansatz: 10.000,00 €; tatsächlich verfügt: 0,00 € Produkt 5730 – Kostenrechnende Einrichtung Schenk-Konrad-Halle, Gaststätte zur Mühle Im Produkt 5730 Schenk-Konrad-Halle war ein Defizit von 190.450 € geplant. Das Rechnungsergebnis schließt inkl. interner Leistungsverrechnungen mit einem Defizit in Höhe von -200.457,94 € (Vj. -147.558,62 €) ab. Auf der Erträge- und Aufwandsseite gab es vor allem folgende Änderungen: 5730.42110 Unterhaltung Gaststätte zur Mühle – Unterhaltung der (+) 21.365,77€ Grundstücke und baulichen Anlagen Ansatz: 0,00 €; tatsächlich verfügt: 21.365,77 € 5730.42110 Unterhaltung Schenk-Konrad-Halle – Unterhaltung der (+) 9.955,02 € Grundstücke und baulichen Anlagen Ansatz: 0,00 €; tatsächlich verfügt: 9.955,02 €. 76 5730.42411 Fernwärme / Heizung (-) 6.297,65 € Ansatz: 23.000,00 €; tatsächlich verfügt: 16.702,35 € 5730.42310 Mieten und Pachten (-) 8.400,00 € Ansatz: 8.400,00 €; tatsächlich verfügt: 0,00 € 5730.42110 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen (-) 24.846,00€ Ansatz: 25.000,00 €; tatsächlich verfügt: 154,00 € Auf den Teilhaushalt 3 – allgemeine Finanzwirtschaft - ist im Zwischenbericht zum Haushaltsvollzug in der Gemeinderatssitzung vom 13.06.2023 sowie am 27.10.2023 eingegangen worden. Der Rechnungsabschluss spiegelt auch im Großen und Ganzen die in dieser Sitzung dargestellten Änderungen im Vergleich zum Haushaltsplanansatz wieder. Steuern stellen die wichtigste Ertragsart einer Gemeinde dar. Hierbei stehen die Gewerbesteuer und der kommunale Anteil an der Einkommensteuer im Vordergrund. 6110.3011 Grundsteuer A (-) 3.662,42 € Die Grundsteuer A wurde mit 41.000,00 € veranschlagt. Das Ergebnis lag mit 37.337,58 € etwas niedriger. Der Vorauszahlungsbetrag für 2023 liegt bei 37.337,58 € etwas höher gegenüber einem Haushaltsansatz von 41.000,00 €. 6110.3012 Grundsteuer B (+) 12.998,13 € Die Grundsteuer B war um 12.998,13 € höher als veranschlagt. Das Rechnungsergebnis 2023 lag bei 692.998,13 €. Der Planansatz 2023 war mit 680.000,00 € veranschlagt. 6110.3013 Gewerbesteuer (+) 496.052,89 € Die Entwicklung des Gewerbesteueraufkommens verläuft seit jeher regional, örtlich und branchenbezogen sehr unterschiedlich. Steuermehr- und Steuermindererträgen treffen Gewerbesteuergemeinden unterschiedlich. Gewerbesteuernachzahlungen aus Vorjahren und angepasste Vorauszahlungen waren unter anderem für das sehr positive Ergebnis ausschlaggebend. Die tatsächlichen Gewerbesteuererträgen in Höhe von 2.792.052,89 € (Ansatz 2.300.000 €) setzen sich wie folgt zusammen: Vorauszahlungen 2.112.876,00 €, Abrechnungen/ Veranlagungen aus Vorjahren 679.176,89 €. Die Gewerbesteuer 2024 liegt Stand Mai unter dem Ansatz von 2,5 Mio. € (aktuell: 2,38 Mio. €). 77 6110.3021 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer (+) 20.008,51 € Die Gemeinden bekommen einen Anteil von 15% der Lohn- und Einkommensteuer. Im Haushaltserlass bzw. auch in der Haushaltsplanung wurde noch mit einem Gemeindeanteil in Höhe von 7,640 Mrd. € gerechnet. Tatsächlich wurden nur 6,99 Mrd. € auf die Gemeinden 2023 kassenmäßig verteilt (Schlüsselzahl 2023 0,0004713, Rechnungsergebnis 3.620.008,51 €, Ansatz 3.600.000,00 €). Die Nachzahlung aus 2022 in Höhe von 223.000 € hat das Ergebnis gerettet. Der Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer ist neben der Gewerbesteuer die ergiebigste und wichtigste Ertragsquelle der Gemeinde Baindt. 6110.3022 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer (+) 24.708,43 € Die Gemeinden bekommen 2,2% an der Umsatzsteuer. Der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer war um 24.708,43 € höher. Das Jahresergebnis beziffert sich auf 279.708,43 €. Gerechnet wurde laut Haushaltserlass nur mit 255.000,00 €. Schlüsselzahl 2023-2024: 0,0002223. 6110.31110 Schlüsselzuweisungen des Landes (+) 154.142,00 € Planmäßig waren hier 2.300.000,00 € veranschlagt, tatsächlich eingegangen sind 2.454.142,00 €. Die Haushaltsansätze wurden gem. Haushaltserlass 2023 (Stand 2022) aufgestellt. Bei den Schlüsselzuweisungen ging man von einem Kopfbetrag von 1.585,00 € und einer Ausschüttungsquote von 70 % aus. Der Kopfbetrag lag bei 1.597,10 € pro Einwohner mit Hauptwohnsitz und einer Ausschüttungsquote von 70 %. 6110.31111 Kommunale Investitionspauschale (+) 185.228,80 € Bei der kommunalen Investitionspauschale konnten höhere Beträge (Plan 105,00 €/EW, Erg. 112,20 €/EW) mit 775.228,00 € (Plan 590.000,00 €) mehr als geplant eingenommen werden. Eine höhere Einwohnerzahl bei den Hauptwohnsitzen tut der Gemeinde Baindt gut. Wir hoffen auf kein negatives Ergebnis beim Zensus 2022. 78 6110.3051 Zuweisung aus dem Familienlastenausgleich (+) 7.067,00 € Ansatz: 280.000,00 €; tatsächlich verfügt: 287.067,00 € Der Familienlastenausgleich lag 7.067,00 € über dem Planansatz. 6110.3032 Hundesteuer (+) 386,00 € Ansatz: 20.000,00 €; tatsächlich verfügt: 20.386,00 € 6110.4341 Gewerbesteuerumlage (-) 71.827,50 € Ansatz: 220.000,00 €; tatsächlich verfügt: 148.172,50 € Auf Grund der Gewerbesteuererträge im Vergleich zum Haushaltsplanansatz bei der Gewerbesteuer, musste wegen Schätzung 4. Quartal eine niedrigere Gewerbesteuerumlage bezahlt werden. Die Abrechnung der Gewerbesteuerumlage erfolgt laut Vorschriften der GPA im Folgejahr. 2024 mussten hier noch 55.358,98 € für das Jahr 2023 geleistet werden. 6110.4371 Finanzausgleichsumlage (-) 5.054,50 € Ansatz: 1.600.500,00 €; tatsächlich verfügt: 1.595.445,00 € Bei der Finanzausgleichsumlage hat die Gemeinde aufgrund höherer Steuerkraftsumme 1.595.445,00 € (1.567,406,70 € Vj.) gegenüber geplanten Aufwendungen im Finanzausgleich abgeführt. 6110.4372 Kreisumlage (-) 1.086,00 € Ansatz: 1.837.000,00 €; tatsächlich verfügt: 1.835.914,00 € Bei der Kreisumlage musste die Gemeinde 1.835.914,00 € abführen. Der Hebesatz betrug 25 % der Steuerkraftsumme. Geplant waren 1.837.000,00 € (geplanter Hebesatz 25,5% aber minimal veränderte Steuerkraftsumme). 79 6120.36102 Zinseinnahmen aus Festgeldern und Girokonto (+) 204.760,19 € Ansatz: 400,00 €, tatsächlich verfügt: 205.160,19 € 6120.36510 Gewinnanteile aus verbundenen Unternehmen (+) 14.836,43 € und Beteiligungen Ansatz: 0,00 €; tatsächlich verfügt: 14.836,43 € 6120.44980 Deckungsreserven (-) 10.000,00 € Ansatz: 10.000,00 €; tatsächlich verfügt: 0,00 € 6120.36160 Zinserträge von öffentlichen Sonderrechnungen (+) 9.177,57 € Ansatz: 67.800,00 €; tatsächlich verfügt: 76.977,57 € 6120.34610 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte (-) 14.000,00 € Ansatz: 14.000,00 €; tatsächlich verfügt: 0,00 € 6120.45170 Zinsaufwendungen an Kreditinstitute (-) 58.181,33 € Ansatz: 100.000,00 €; tatsächlich verfügt: 41.818,67 € Wesentliche Abweichungen der Investitionen im Finanzhaushalt: Die Abweichungen der Investitionen sind aus den Veränderungen der Bilanz sowie in der nachfolgenden Finanzrechnung der Investitionsmaßnahmen erkennbar. Es wurden insgesamt 13.437.000,00 € Ausgabeermächtigungen aufgrund Verschiebungen auf 2024 gebildet. Der Bereich Grundstücksmanagement Produkt 1133 schließt mit +1.725.798,12 € besser als geplant ab. Es wurden 1.964.479,32 € (Planabweichung -45.520,68 €) Grundstückserlöse erzielt. Der Erwerb von Grundstücken war mit 1,75 Mio. € eingeplant. Tatsächlich verfügt wurden 3.280.844,08 € (Planabweichung -1.530.844,08 €). Der Saldo aus der Investitionstätigkeit und Familienbeiträge beträgt im Grundstückswesen: 1.771.318,80 €. Im Bereich Feuerwehr war ursprünglich die Erweiterung des Feuerwehrhauses 2023/2024 vorgesehen. Das Fahrzeug wurde 2023 erneut abgerechnet. Der Abschnitt Feuerwehr verbesserte sich um 279.796,58 €. 80 Im Produkt Klosterwiesenschule hat sich die Sanierung der Klosterwiesenschule verschoben. Das Produkt Klosterwiesenschule verbesserte sich wegen Verschiebung der Baumaßnahme um 3.181.794,59 €. Es wurden hier die entsprechenden Ermächtigungsreste gebildet. Im Produkt 365001 des Kindergartens Sonne, Mond und Sterne waren 3.700 € vorgesehen. Das Produkt verbesserte sich durch geringere Anschaffungen um 13.009,20 €. Das Produkt 5110 Stadtentwicklung, Städtebauliche Planung, Verkehrsplanung und Stadterneuerung wurde im Bereich der Städtebauförderung (Dorfplatz, Fischerstraße, Grunderwerb Ziegeleistraße) investiv nur teilweise angegangen. Es sind 2024 Ansätze bzw. Ermächtigungsreste in entsprechender Höhe gebildet. Projekt Sanierungsgebiet Ortskern II (2014-2026) 2014 ist dies mit der Aufnahme in die Städtebauförderung/ Landessanierungsprogramm gelungen. Die Sanierung verfolgt u. a. folgende Ziele: - Aktivierung der vorhandenen Flächenpotenziale, vor allem im südlichen Bereich - Des Untersuchungsgebiets (Fischerareal) – Grund und Boden sparende Entwicklung im Bestand, Stärkung der Innenentwicklung der Gemeinde - Städtebaulich angepasste Nachverdichtung - Aufwertung und Neugestaltung des Ortseingangsbereichs Friesenhäusler- /Marsweilerstraße - Beseitigung der vorhandenen Substanz- und Funktionsmängel - Aufwertung der Ortsmitte mit ihren zentralen Funktionen für die Gemeinde - Abbruch von nicht mehr genutzten Nebengebäuden zur Nachverdichtung - Erneuerung der vorhandenen Bausubstanz durch Instandsetzung und Modernisierung privater Gebäude - Weitere Gestaltung der Trasse der ehemaligen B 30, Schaffung eines Grün- und Aufenthaltsbereichs in zentraler, innerörtlicher Lage Ein wesentlicher Punkt bei der Sanierungsdurchführung wird die Neuordnung des „Fischerareals“ sein. Die Gemeinde hat in den Vorjahren bereits 1.400.000 € Landesmittel für den Grunderwerb abrufen können. Bei entsprechender Veräußerung der Grundstücke in den Jahren 2024/2025 werden die Erträge gegengerechnet. Produkt 5340 –Nahwärmenetz und Heizzentrale mit BHKW Die Bilanz des Betriebes Nahwärmeversorgung würde sich fiktiv wie folgt darstellen: 81 Betrieb gewerblicher Art - BHKW inkl. Fernwärmeversorgung A K T I V A Betrag EUR A. A N L A G E V E R M Ö G E N II. SACHANLAGEN Sachkonto Kontennachweis Vorjahr Zugang Abgang Geschäftsjahr Grundstücke ohne Bauten 0,00 0,00 0,00 0,00 Summe 0,00 0,00 0,00 0,00 Sachkonto Kontennachweis Vorjahr Zugang Abgang Geschäftsjahr 5340.0630 BHKW - AnlagenNr. 215 7.012,00 0,00 4.208,00 2.804,00 5340.0630 BHKW II -AnlagenNr. 217 27.218,00 0,00 7.777,00 19.441,00 5340.0630 Abgasanlage inkl. Kamin -Anlagen Nr. 218 3.241,00 0,00 278,00 2.963,00 5340.0630 bauliche Anpassung Heizzentrale -Anl. Nr.219 5.561,00 0,00 333,00 5.228,00 5340.0630 interne Verrohrung Heizhaus- Anl. Nr.220 10.588,00 0,00 635,00 9.953,00 5340.0630 technis. Ausrüstung Heizhaus Anl. Nr.221 18.525,00 0,00 1.588,00 16.937,00 5340.0630 Umwälzpumpen Fernwärmenetz Anl. Nr.222 1.272,00 0,00 762,00 510,00 5340.0630 Pufferspeicher Anl. Nr. 223 8.470,00 0,00 508,00 7.962,00 5340.0630 Elektrotechnik, Anlagensteuerung- Anl.Nr. 224 15.600,00 0,00 4.240,00 11.360,00 5340.0360 Fernwärmel. ohne private HA -Anl.Nr. 225 80.466,00 0,00 4.827,00 75.639,00 5340.0360 Erd- und Asphaltierungsarbeiten für Wärmel.Anl.Nr. 226 52.104,00 0,00 3.126,00 48.978,00 5340.0630 Planung - Anl.Nr. 228 11.694,00 0,00 7.016,00 4.678,00 5340.0630 Nebenkosten (Vermessung etc.) -Anl. Nr. 229 5.289,00 0,00 318,00 4.971,00 5340.0630 Einbau von 2 neue Gasspitzenlastkesseln 148.852,00 0,00 18.802,00 130.050,00 5340.0360 Steuerleitung Nahw. Lebensmittelmarkt Anl.Nr. 2052 1.227,00 0,00 53,00 1.174,00 5340.0360 Tiefbau Nahwärme Fischerareal BA I Anl.Nr. 2182 74.132,00 3.089,00 71.043,00 5340.0360 Nahwärme Tiefbau Fischerareal BA III Anl. Nr. 2232 0,00 137.602,16 2.752,16 134.850,00 5340.0360 Tiefbau Nahwärme Fischerareal BA II Anl.Nr. 2233 0,00 123.052,75 2.187,75 120.865,00 5340.0360 Umgestaltung Dorfplatz Nahwärme Anl.Nr. 2304 0,00 51.081,93 340,93 50.741,00 5340.0720 Laptop Steuerung Nahwärme Elektriker Anl.Nr. 2195 0,00 859,81 238,81 621,00 5340.0720 Wlan-Router + Zubehör Laptop Anl.Nr. 2247 0,00 393,43 54,43 339,00 5340.2111 Anschlussbeitrag Wärmenetz Kiga Neubau Anl.Nr. 2047 -44.792,00 0,00 -2.500,00 -42.292,00 5340.2111 Zuschuss KIT Anl.Nr. 2171 -117.083,33 -139.587,98 -197.964,23 -58.707,08 5340.2120 Anschlusskosten Gaschler Anl.Nr. 2060 -1.432,00 0,00 -37,00 -1.395,00 5340.2120 Nahwärmeanschlussbeitrag Ziegeleistraße 13 Anl.Nr. 2301 0,00 -5.000,00 0,00 -5.000,00 Summe 307.943,67 168.402,10 -137.367,15 613.712,92 Sachkonto Kontennachweis Vorjahr Zugang Abgang Geschäftsjahr 5340.0962 Anlagen im Bau - Anl.Nr. 2183 80.465,03 80.465,03 0,00 5340.0962 Anlagen im Bau - Anl.Nr. 2198 0,00 0,00 0,00 0,00 Summe 80.465,03 0,00 80.465,03 0,00 Summe SACHANLAGEN Gesamt ANLAGEVERMÖGEN B. U M L A U F V E R M Ö G E N II. FORDERUNGEN / SONSTIGE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE Sachkonto Kontennachweis Vorjahr Zugang Abgang Geschäftsjahr 5340.1711 Kassenmehreinn. 62.475,48 0,00 62.475,48 69.564,80 5340.1611 ff Privatrechtliche Forderungen 37.946,36 0,00 37.946,36 0,00 Summe 100.421,84 0,00 100.421,84 69.564,80 5340.1521 Sonstige Vermögensgegenstände Steuer Ford. 164,00 113,70 164,00 113,70 16890010 Ust-Voranmeldung 4. Quartal 17.843,15 17.499,70 17.843,15 17.499,70 Gesamt UMLAUFVERMÖGEN GESAMT A K T I V A 700.891,12 87.178,20 613.712,92 Summe FORDERUNGEN UND SONSTIGE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE 87.178,20 613.712,92 3. andere Anlagen, Betriebs- u. Geschäftsausstattung (abzüglich Zuschüsse) 613.712,92 01.2023-12.2023 Gesamtbetrag EUR 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließl.der Bauten auf fremden Grundstücken 0,00 87.178,20 4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 1. Forderungen aus Lieferung und Leistungen 87.178,20 613.712,92 82 A. E I G E N K A P I T A L A. E I G E N K A P I T A L 150.000,00 0,00 0,00 150.000,00 IV: GEWINN / VERLUSTVORTRAG Sachkonto Kontennachweis Vorjahr Zugang Abgang Geschäftsjahr 5340.2001997 Jahresgewinn 2022 6.161,64 5.723,36 0,00 5.723,36 5340.2001997 Bilanzgewinn a. Vj. 34.675,40 6.161,64 0,00 40.837,04 Summe 40.837,04 11.885,00 0,00 46.560,40 Bilanzgewinn a. Vj. Gesamt EIGENKAPITAL 196.560,40 C. R Ü C K S T E L L U N G E N 3. Sonstige Rückstellungen Sachkonto Kontennachweis Vorjahr Zugang Abgang Geschäftsjahr 5340.2870 Rückstellung für Leistungen des VJ 35.000,00 35.000,00 5340.2891 and. Rückstellungen, Wirtschaftsprüfer/Steuern 1.000,00 1.000,00 1.000,00 1.000,00 Summe 36.000,00 1.000,00 1.000,00 36.000,00 Gesamt RÜCKSTELLUNGEN D. V E R B I N D L I C H K E I T E N 7. Verbindlichkeiten gegenüber Gemeinde 5340. Verbindlichkeiten gegenüber Gemeinde 275.075,93 463.712,92 275.075,93 463.712,92 5340.23123 Verbindlichk. aus LL 0,00 5340.2797 Sonstige Verbindlichkeiten USt- Erklärung 4.924,72 4.617,80 4.924,72 4.617,80 Summe 280.000,65 468.330,72 280.000,65 468.330,72 Gesamt VERBINDLICHKEITEN Gesamt P A S S I V A 36.000,00 46.560,40 196.560,40 36.000,00 36.000,00 700.891,12 46.560,40 468.330,72 83 Ergebnis Ergebnis Ergebnis Ergebnis Ergebnis Planung Nachtrag Kennzahl 1) Einheit 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2024 1 2 3 4 5 6 7 8 8 / 1 E R T R A G S L A G E 1 ordentliches Ergebnis € 2.035.205 208.155 -395.215 1.440.103 1.844.569 -824.850 -556.350 €/EW 388,32 39,33 -74,51 267,63 341,40 -151,35 -102,74 % 118,99% 101,82% 96,73% 112,41% 114,32% 94,23% 96,19% 1.1 Steuerkraft - netto - absoluter Betrag € 6.279.233 4.533.695 4.397.249 6.196.549 7.380.898 6.108.300 6.600.800 Betrag je Einwohner €/EW 1.198,10 856,55 829,04 1.151,56 1.366,07 1.120,79 1.218,98 Anteil an ordentlichen Aufwendungen % 69,16% 59,80% 52,26% 58,59% 60,06% 53,25% 51,31% 1.2 Betriebsergebnis - netto - absoluter Betrag € 4.244.027 4.422.483 4.797.590 4.756.446 5.579.460 6.929.150 7.154.150 Betrag je Einwohner €/EW 809,77 835,53 904,52 883,93 1.032,66 1.271,40 1.321,17 Anteil an ordentlichen Aufwendungen % 39,60% 38,59% 39,66% 40,98% 43,31% 48,45% 49,05% 2. Sonderergebnis € 2.882.651 1.913.610 2.335.701 137.788 1.391.349 250.000 150.000 3. Gesamtergebnis € 4.917.856 2.121.765 1.940.486 1.577.891 3.235.918 -574.850 -406.350 F I N A N Z L A G E 4. Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit € 2.714.215 1.101.738 735.867 2.661.018 3.520.438 185.350 452.850 €/EW 521,96 211,87 138,74 494,52 651,57 34,01 83,63 5. Mindestzahlungsmittelüberschuss € 0 0 0 0 60.931 300.000 300.000 6. Nettoinvestitionsfinanzierungsmittel € 2.254.769 569.208 599.474 2.661.018 3.459.507 -33.950 152.850 €/EW 430,22 107,54 113,02 494,52 640,29 -6,23 28,23 7. Soll-Liquiditätsreserve (§ 22 Abs. 2 GemHVO) € 214.351 229.181 241.916 232.138 257.653 286.005 291.735 8. (voraussichtliche) liquide Eigenmittel zum Jahresende 2) € 7.636.099 4.739.318 7.625.199 335.121 709.740 1.555.900 500.000 K A P I T A L L A G E 9. Eigenkapital € 36.598.735 38.585.725 40.526.211 42.104.084 45.340.002 9.1 Basiskapital (§ 61 Nr. 6 GemHVO) absoluter Betrag € 31.680.881 31.546.106 31.546.106 31.546.106 31.546.106 31.546.106 31.546.106 9.2 Eigenkapitalquote Verhältnis Eigenkapital zu Bilanzsumme % 69,50% 64,83% 78,35% 77,77% 72,33% 9.3 Fremdkapitalquote Verhältnis Fremdkapital zu Bilanzsumme % 24,56% 20,70% 21,65% 22,23% 27,67% 10. Goldene BilanzregelAnlagendeckung % 11. Verschuldung € 0 0 0 0 2.939.069 7.980.000 7.980.000 €/EW 11.1 Nettoneuverschuldung absoluter Betrag € 0 0 0 2.939.069 5.250.000 5.250.000 absoluter Betrag Kennzahlen zur Beurteilung der finanziellen Leistungsfähigkeit absoluter Betrag Betrag je Einwohner Aufwandsdeckungsgrad absoluter Betrag absoluter Betrag absoluter Betrag Betrag je Einwohner absoluter Betrag absoluter Betrag Betrag je Einwohner 2) vgl. Zeile 9 in Anlage 5 absoluter Betrag absoluter Betrag Verhältnis langfr. Kapital zu langfr. absoluter Betrag Betrag je Einwohner 1) Aus welchen Konten die Kennzahlen zu ermitteln sind, wird verbindlich auf der Internetseite des Innenministeriums (www.im.baden- wuerttemberg.de) bekannt gemacht. 84 A. E I G E N K A P I T A L A. E I G E N K A P I T A L 150.000,00 0,00 0,00 150.000,00 IV: GEWINN / VERLUSTVORTRAG Sachkonto Kontennachweis Vorjahr Zugang Abgang Geschäftsjahr 5340.2001997 Jahresgewinn 2022 6.161,64 5.723,36 0,00 5.723,36 5340.2001997 Bilanzgewinn a. Vj. 34.675,40 6.161,64 0,00 40.837,04 Summe 40.837,04 11.885,00 0,00 46.560,40 Bilanzgewinn a. Vj. Gesamt EIGENKAPITAL 196.560,40 C. R Ü C K S T E L L U N G E N 3. Sonstige Rückstellungen Sachkonto Kontennachweis Vorjahr Zugang Abgang Geschäftsjahr 5340.2870 Rückstellung für Leistungen des VJ 35.000,00 35.000,00 5340.2891 and. Rückstellungen, Wirtschaftsprüfer/Steuern 1.000,00 1.000,00 1.000,00 1.000,00 Summe 36.000,00 1.000,00 1.000,00 36.000,00 Gesamt RÜCKSTELLUNGEN D. V E R B I N D L I C H K E I T E N 7. Verbindlichkeiten gegenüber Gemeinde 5340. Verbindlichkeiten gegenüber Gemeinde 275.075,93 463.712,92 275.075,93 463.712,92 5340.23123 Verbindlichk. aus LL 0,00 5340.2797 Sonstige Verbindlichkeiten USt- Erklärung 4.924,72 4.617,80 4.924,72 4.617,80 Summe 280.000,65 468.330,72 280.000,65 468.330,72 Gesamt VERBINDLICHKEITEN Gesamt P A S S I V A 36.000,00 46.560,40 196.560,40 36.000,00 36.000,00 700.891,12 46.560,40 468.330,72 85 Im Produkt 5330 Wasserversorgung und 5380 Abwasserbeseitigung wurden keine außerplanmäßige Trägerdarlehen gewährt: EB Wasserversorgung – Gewährung Trägerdarlehen: 0,00 € EB Abwasserbeseitigung – Gewährung Trägerdarlehen: 0,00 € Das Produkt Gemeindestraßen (inkl. Plätze) schließt mit einem Saldo aus Investitionstätigkeit in Höhe von -93.130,55 € ab. Insgesamt wurden 730.363,53 € investiert, aber auch Beiträge und Abschlagszahlung von Zuschüsse in Höhe von 637.232,98 € eingenommen. Eingeplante Maßnahmen, wie z. B. der Dorfplatz sind 2023 noch nicht abgerechnet worden. Wesentliche Veränderungen im Finanzhaushalt - investiver Bereich: Wie Sie vorher bereits entnehmen konnten wurden Haushaltsausgabeermächtigungen in Höhe von 13.437.000,00 € übertragen: Produkt 1125 – Bauhof, Grünanlagen, Werkstätten und Fahrzeugen 1125.0610 (H) Fahrzeuge (-) 15.306,00 € Ansatz: 16.000,00 €, tatsächlich verfügt: 694,00 € 1125.0610 (S) Fahrzeuge (-) 140.000,00 € Ansatz: 140.000,00 €, tatsächlich verfügt: 0,00 € Produkt 1133 - Grundstücksmanagement 1133.0190 (S) P 33 – Interkommunales Gewerbegebiet - (+) 2.103.435,26 € Sonstige unbebaute Grundstücke Ansatz: 0,00 €; tatsächlich verfügt: 2.103.435,26 € 1133.0211 (S) Grund und Boden bei Wohnbauten (+) 341.754,78 € Ansatz: 0,00 €; tatsächlich verfügt: 341.754,78 € 1133.0190 (S) P 25 – GE Mehlis 2. Erweiterung - (+) 215.017,47 € Sonstige unbebaute Grundstücke Ansatz: 0,00 €; tatsächlich verfügt: 215.017,47 € 1133.0190 (H) P 25 – GE Mehlis 2. Erweiterung – (+) 213.262,95 € Sonstige unbebaute Grundstücke Ansatz: 500.000,00 €; tatsächlich verfügt: 713.262,95 € 1133.0212 (S) – Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen (+) 192.053,04 Ansatz: 0,00 €; tatsächlich verfügt: 192.053,04 € 1133.0190 (S) P 26 -Bühl – Sonstige unbebaute Grundstücke (+) 103.941,38 € – sonstige unbebaute Grundstücke Ansatz: 0,00 €; tatsächlich verfügt: 103.941,38 € 1133.1803 (S) Sonderposten für geleistete Zuweisungen (+) 12.000,00 € und Zuschüsse für Investitionen Ansatz: 0,00 €; tatsächlich verfügt: 12.000,00 € 86 1133.0190 (S) P 21 – Marsweiler Ost II – (+) 5.187,00 € Sonstige unbebaute Grundstücke Ansatz: 0,00 €; tatsächlich verfügt: 5.187,00 € 1133.0190 (H) Sonstige unbebaute Grundstücke (-) 110.000,00 € Ansatz: 110.000,00 €; tatsächlich verfügt: 0,00 € 1133.0190 (H) P 23 – Grünenberg Stöcklisstraße - (-) 149.179,63 € Sonstige unbebaute Grundstücke Ansatz: 1.400.000,00 €; tatsächlich verfügt: 1.250.280,37 € 1133.0190 (S) P 30 – GE Sondergebiet Logistik Schwarzes Loch Erw. - (-) 500.000,00 € Sonstige unbebaute Grundstücke Ansatz: 500.000,00 €; tatsächlich verfügt: 0,00 € 1133.0190 (S) Sonstige unbebaute Grundstücke (-) 892.101,69 € Ansatz: 1.250.000,00 €; tatsächlich verfügt: 657.898,39 €. Zudem wurden noch 300.000 € Ermächtigungsrest aufgelöst. Produkt 1260 – Feuerwehr, Brand- und Katastrophenschutz 1260.2111 (H) Sonderposten aus Zuwendungen und Umlagen (+) 15.667,00 € für Vermögensgegenstände, Land Ansatz: 15.000,00 €; tatsächlich verfügt: 30.667,00 € 1260.0961 (S) Anlagen im Bau - Hochbaumaßnahmen (+) 15.202,25 € Ansatz: 0,00 €; tatsächlich verfügt: 15.202,25 € 1260.0610 (S) Fahrzeuge (+) 11.123,09 € Ansatz: 360.500,00 €; tatsächlich verfügt: 371.623,09 € 1260.0720 (S) Betriebs- und Geschäftsausstattung (-) 19.321,92 € Ansatz: 29.500,00 €; tatsächlich verfügt: 10.178,08 € 1260.0630 (S) Technische Anlagen – (PV, BHKW, Heizungen u.ä.) (-) 50.000,00 € Ansatz: 50.000,00 €; tatsächlich verfügt: 0,00 € 1260.0292 (S) Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen (-) 250.000,00 € bei sonstigen Dienst-, Geschäfts- und anderen Betriebsgebäuden Ansatz: 250.000,00 €; tatsächlich verfügt: 0,00 € Produkt 127001 – Rettungsdienst DRK - Heim 127001.1803 (S) Sonderposten für geleistete Zuweisungen und (-) 5.000,00 € Zuschüsse für Investitionen Ansatz: 10.000,00 €; tatsächlich verfügt: 5.000,00 € Produkt 211001 – Klosterwiesenschule 211001.2111 (H) Sonderposten für geleistete Zuweisungen für (+) 472.500,00 € Vermögensgegenstände, Land Ansatz: 0,00 €; tatsächlich verfügt: 472.500,00 € 211001.0720 (S) Betriebs- und Geschäftsausstattung (-) 69.769,94 € Ansatz: 78.500,00 €; tatsächlich verfügt: 8.730,06 € 211001.0961 (S) Anlagen im Bau – Hochbaumaßnahmen (-) 2.627.055,25 Ansatz: 5.100.000,00 €; tatsächlich verfügt: 2.472.944,75 € 87 Produkt 2720 – Bücherei/Bibliothek 2720.0720 (S) Betriebs- und Geschäftsausstattung (-) 5.000,00 € Ansatz: 5.000,00 €; tatsächlich verfügt: 0,00 € Produkt 2910 Förderung von Kirchengemeinden und sonstigen Religionsgemeinschaften 2910.18036 (S) Sonderposten für geleistete Zuweisungen und Zuschüsse (-) 20.000,00 € Für Investitionen an sonstige öffentliche Sonderrechnungen Ansatz: 20.000,00 €; tatsächlich verfügt: 0,00 € Produkt 3140051000 Boschstraße 1/5 Soziale Einrichtung für Wohnungslose 3140051.0960 (S) Anlagen im Bau (-) 100.000,00 € Ansatz: 100.000,00 €; tatsächlich verfügt: 0,00 € Produkt 3140072 – Friesenhäusler Straße 12, Soziale Einrichtungen 3140072.0292 (S) Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen (-) 10.000,00 € bei sonstigen Dienst-, Geschäfts- und anderen Betriebsgebäuden Ansatz: 10.000,00 €; tatsächlich verfügt: 0,00 € 3140072.0720 (S) Betriebs- und Geschäftsausstattung (-) 15.000,00 € Ansatz: 15.000,00 €; tatsächlich verfügt: 0,00 € Produkt 31801 Betreuung und Förderung der Integration von Flüchtlingen, Asylbewerber-/innen und Asylberechtigten einschl. Koordination dieser Aufgabe 31801.0720 (S) Betriebs- und Geschäftsausstattung (-) 5.000,00 € Ansatz: 5.000,00 €; tatsächlich verfügt: 0,00 € Produkt 365001011 – Kindergarten Sonne Mond und Sterne 365001011.0222 (S) Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen (+) 10.451,18 € bei Sozialen Einrichtungen Ansatz: 0,00 €; tatsächlich verfügt: 10.451,18 € 365001011.0222 (H) Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen (+) 3.533,10 € Bei Sozialen Einrichtungen Ansatz: 0,00 €; tatsächlich verfügt: 3.533,10 € 365001011.0025 (S) DV - Software (-) 3.615,17 € Ansatz: 10.000,00 €; tatsächlich verfügt: 6.384,83 € 365001011.0720 (S) Betriebs- und Geschäftsausstattung (-) 16.312,11 € Ansatz: 49.000,00 €; tatsächlich verfügt: 32.687,89 € Produkt 3650010130 – Nichtkommunaler Kindergarten St. Martin 365001013.1803 (S) Sonderposten für geleistete Zuweisungen und (-) 6.000,00 € Zuschüsse für Investitionen Ansatz: 6.000,00 €, tatsächlich verfügt: 0,00 € 88 Produkt 365001014 – Nichtkommunaler Kindergarten Waldorfkindergarten 365001014.1803 (S) Sonderposten für geleistete Zuweisungen und (-) 29.500,00 € Zuschüsse für Investitionen Ansatz: 29.500,00 €; tatsächlich verfügt: 0,00 € Produkt 4210 Förderung des Sports (Unterstützung Vereine) 4210.13182 (S) Ausleihungen an sonstigen inländischen Bereich (+) 132.000,00 € (Laufzeit mehr als 1 Jahr) Ansatz: 0,00 €; tatsächlich verfügt: 132.000,00 €. An die Reitergruppe wurde zur Vorfinanzierung des WSLB Zuschusses 132.000 € gewährt. Produkt 424101 – Sportstätten, Sporthalle 424101.0720 (S) Betriebs- und Geschäftsausstattung (-) 5.000,00 € Ansatz: 5.000,00 €; tatsächlich verfügt: 0,00 € Produkt 424102 - Freisportanlagen 424102.0242 (S) Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen (-) 20.000,00 € Bei Kultur-, Sport und Gartenanlagen Ansatz: 20.000,00 €; tatsächlich verfügt: 0,00 € 424102.1803 (S) Sonderposten für geleistete Zuweisungen und (+) 10.000,00 € Zuschüsse für Investitionen Ansatz: 20.000,00 €; tatsächlich verfügt: 30.000,00 € 424102.0962 (S) Anlagen im Bau - Tiefbaumaßnahmen (-) 10.000,00 € Ansatz: 10.000,00 €; tatsächlich verfügt: 0,00 € 424102.0720 (S) Betriebs- und Geschäftsausstattung (-) 44.000,00 € Ansatz: 44.000,00 €; tatsächlich verfügt: 0,00 € Produkt 5110 – Räumliche Planung und Entwicklung, Bauordnung 5110.2111 (H) P 24 - Fischerareal – Sonderposten aus Zuwendungen (+) 200.000,00 € und Umlagen für Vermögensgegenstände, Land Ansatz: 300.000,00 €; tatsächlich verfügt: 500.000,00 € 5110.0390 (S) Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens (-) 15.000,00 € (Stützmauern, Treppen, u.a.) Ansatz: 15.000,00 €; tatsächlich verfügt: 0,00 € 5110.0190 (S) P 24 Fischerareal – Sonstige unbebaute Grundstücke (-) 1.658.000,00 € Ansatz: 1.658.000,00 €; tatsächlich verfügt: 0,00 € 5110.0190 (H) P 24 Fischerareal – Sonstige unbebaute Grundstücke (-) 1.930.000,00 € Ansatz: 1.930.000,00 €; tatsächlich verfügt: 0,00 € 5310.0960 (S) Anlagen im Bau (-) 20.000,00 € Ansatz: 20.000 €; tatsächlich verfügt: 0,00 € Produkt 5310 – Elektrizitätsversorgung 5310.0630 (S) Technische Anlagen (-) 247.000,00 € Ansatz: 247.000,00 €; tatsächlich verfügt: 0,00 € 89 5310.2111 Sonderposten aus Zuwendungen und Umlagen für (-) 116.000,00 € Vermögensgegenstände, Land Ansatz: 116.000,00 €; tatsächlich verfügt: 0,00 € Produkt 5340 – Nahwärmeversorgung 5340.0962 (S) (P 24) Fischerareal – Anlagen im Bau - Tiefbaumaßnahmen (+) 125.089,91 € Ansatz: 0,00 €; tatsächlich verfügt: 125.089,91 € 5340.2111 (S) Sonderposten aus Zuwendungen und Umlagen für (+) 197.964,23 € Vermögensgegenstände, Land Ansatz: 0,00 €; tatsächlich verfügt: 197.964,23 € 5340.0360 (S) P 24 – Fischerareal- Nahwärme- und Breitbandleitungen (+) 106.181,90 € und zugehörige Anlagen Ansatz: 0,00 €; tatsächlich verfügt: 106.181,90 € 5340.2021 (H) Sonderposten aus Beiträgen und ähnl. Entgelten (+) 5.000,00 € Ansatz: 0,00 €; tatsächlich verfügt: 5.000,00 € 5340.0390 (S) Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens (-) 150.000,00 € (Stützmauern, Treppen, u.ä.) Ansatz: 150.000,00 €; tatsächlich verfügt: 0,00 € 5340.2111 (H) Sonderposten aus Zuwendungen und Umlagen für (-) 160.412,02 € Vermögensgegenstände, Land Ansatz: 300.000,00 €; tatsächlich verfügt: 139.587,98 € 5340.0630 (S) Technische Anlagen – (PV, BHKW, Heizung u.ä.) (-) 1.000.000 € Und zugehörige Anlagen Ansatz: 1.000.000,00 €; tatsächlich verfügt: 0,00 € Produkt 5360 – Breitbandversorgung 5360.0360 (S) P 24 - Fischerareal – Nahwärme- und Breitbandleitungen (+) 41.771,41 € und zugehörige Anlagen Ansatz: 0,00 €, tatsächlich verfügt: 41.771,41 € 5360.0360 (S) P 66 - Veilchenstraße – Nahwärme- und Breitbandleitungen (+) 12.181,61 € und zugehörige Anlagen Ansatz: 0,00 €, tatsächlich verfügt: 12.181,61 € 5360.0390 (S) P 29 – Lilienstraße – Sonstige Bauten des (-) 40.000,00 € Infrastrukturvermögens (Stützmauern, Treppen,u.a.) Ansatz: 40.000,00 €, tatsächlich verfügt: 0,00 € 5360.0630 (S) Technische Anlagen – (PV, BHKW, Heizung, u.ä.) (-) 100.000,00 € Ansatz: 100.000,00 €, tatsächlich verfügt: 0,00 € 5360.0360 (S) Nahwärme- und Breitbandleitungen und (-) 1.898.372,76 € zugehörige Anlagen Ansatz: 1.9000.000,00 €, tatsächlich verfügt: 1.627,24 € Produkt 5370 – Abfallwirtschaft 5370.2792 (H) Umsatzsteuer (+) 6.380,47 € Ansatz: 0,00 €, tatsächlich verfügt: 6.380,47 € 90 Produkt 541001 – Gemeindestraßen und Brücken 541001.2120 (H) P 25 – GE Mehlis 2. Erweiterung – Sonderposten aus. (+) 57.686,76 € Erträgen und ähnl. Entgelten Ansatz: 50.000,00 €; tatsächlich verfügt: 107.686,76 € 541001.2120 (H) Sonderposten aus Beiträgen und ähnl. Entgelten (-) 15.000,00 € Ansatz: 15.000,00 €; tatsächlich verfügt: 0,00 € 541001.0350 (S) Straßen, Wege, Plätze, Verkehrslenkungsanlagen (-) 20.000,00 € Ansatz: 20.000,00 €; tatsächlich verfügt: 0,00 € 541001.0350 (S) p 56 – Geh- und Radweg BA Sulpach Richtung (-) 25.353,52 € Mochenwangen BA III – Straßen, Wege, Plätze, Verkehrslenkungsanlagen Ansatz: 300.000,00 €; tatsächlich verfügt: 274.646,48 € 541001.0350 (S) P 26 – Bühl – Straßen, Wege, Plätze, (-) 40.000,00 € Verkehrslenkungsanlagen Ansatz: 40.000,00 €; tatsächlich verfügt: 0,00 € 541001.2120 (H) P 23 – Grünenberg Stöcklisstraße – Sonderposten aus (-) 47.878,78 € Beiträgen und ähnl. Entgelten Ansatz: 350.000,00 €; tatsächlich verfügt: 302.121,22 € 541001.2120 (H) Sonderposten aus Zuwendungen und Umlagen für (+) 125.085,00 € Vermögensgegenstände, Land Ansatz: 100.000,00 €; tatsächlich verfügt: 225.085,00 € 541001.0350 (S) P 29 – Lilienstraße – Straßen, Wege, Plätze (-) 330.000,00 € Verkehrslenkungsanlagen Ansatz: 330.000,00 €; tatsächlich verfügt: 0,00 € 541001.0350 (S) P 24 – Fischerareal – Straßen, Wege, Plätze (-) 71.246,51 € Verkehrslenkungsanlagen Ansatz: 600.000,00 €; tatsächlich verfügt: 71.246,51 € 541001.0962 (S) P 24 – Fischerareal – Anlagen im Bau - (-) 2.129.580,69 € Tiefbaumaßnahmen Ansatz: 2.500.000,00 €; tatsächlich verfügt: 370.419,31 € 541001.0350 (S) P 22 Geigensack Erweiterung – Straßen, Wege, Plätze (+) 59.956,27 € Verkehrslenkungsanlagen Ansatz: 0,00 €; tatsächlich verfügt: 59.956,27 541001.0350 – P 24 Fischerareal – Straßen, Wege, Plätze, (-) 528.753,49 € Verkehrslenkungsanlagen Ansatz: 600.000,00 €; tatsächlich verfügt: 71.246,51 € 541001.0350 – P 56 Geh- und Radweg BA Sulpach Richtung (-) 25.353,52 € Mochenwangen BA III, Straßen, Wege, Plätze, Verkehrslenkungsanlagen Ansatz: 300.000,00 €; tatsächlich verfügt: 274.646,48 € 91 Produkt 541002 – Straßenbeleuchtung und Verkehrsausstattung 541002.0962 (S) P 24 – Fischerareal – Anlagen im Bau (+) 32.949,89 € Tiefbaumaßnahmen Ansatz: 0,00 €; tatsächlich verfügt: 32.949,89 € 541002.0350 (S) P 24 – Fischerareal – Straßen, Wege, Plätze, (+) 5.819,34 € Verkehrslenkungsanlagen Ansatz: 0,00 €; tatsächlich verfügt: 5.819,34 € 541002.0350 (S) P 25 – GE Mehlis 2. Erweiterung – Straßen, Wege, Plätze, (+) 4.040,89 € Verkehrslenkungsanlagen Ansatz: 0,00 €; tatsächlich verfügt: 4.040,89 € 541002.0350 (S) Straßen, Wege, Plätze, Verkehrslenkungsanlagen (-) 10.000,00 € Ansatz: 10.000,00 €, tatsächlich verfügt: 0,00 € 541002.0390 (S) P 29 – Lilienstraße – Sonstige Bauten des (-) 40.000,00 € Infrastrukturvermögens (Stützmauern, Treppen, u.a.) Ansatz: 40.000,00 €, tatsächlich verfügt: 0,00 € Produkt 5470 – Verkehrsbetriebe / ÖPNV 5470.2111 (H) Sonderposten aus Zuwendungen und Umlagen (+) 94.049,38 € für Vermögensgegenstände, Land Ansatz: 0,00 €, tatsächlich verfügt: 94.049,38 € - Abrechnung der barrierefreien Bushaltestelle Gartenstraße. 5470.0390 (S) Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens (Stützmauern, (-) 250.000,00 € Treppen, u.a.) Ansatz: 250.000,00 €; tatsächlich verfügt: 0,00 € 5470.0962 (S) P 24 – Fischerareal – Anlagen im Bau – Tiefbaumaßnahmen (+) 3.851,08 € Ansatz: 0,00 €; tatsächlich verfügt: 3.851,08 € Produkt 5510 – Öffentliches Grün, Landschaftsbau 5510.0720 (S) Betriebs- und Geschäftsausstattung (-) 85.000,00 € Ansatz: 85.000,00 €, tatsächlich verfügt: 0,00 € Produkt 5520 – Gewässerschutz/Öffentliche Gewässer/Wasserbauliche Anlagen 5520.0962 (S) P 18 - Hochwasserschutz Bühl/Geigensack/ (+) 632.774,59 € Starkregenrisikomanagement - Anlagen im Bau - Tiefbaumaßnahmen Ansatz: 0,00 €, tatsächlich verfügt: 632.774,59 € 5520.0370 (S) P 20 – Hochwasserschutz Bühl / Geigensack / (-) 1.600.000,00 € Starkregenrisikomanagement – Wasserbauliche Anlagen Ansatz: 1.600.000,00 €; tatsächlich verfügt: 0,00 € - Wurde während der Bauphase auf 0962 verbucht. 5520.2111 (H) P 18 – Hochwasserschutz Bühl / Geigensack / (-) 385.300,00 € Starkregenrisikomanagement – Sonderposten aus Zuwendungen und Umlagen für Vermögensgegenstände, Land Ansatz: 0,00 €, tatsächlich verfügt: 385.300,00 € 92 5520.0370 (S) P 16 – Starkregenrisikomanagement - (-) 10.000,00 € Wasserbauliche Anlagen Ansatz: 10.000,00 €; tatsächlich verfügt: 0,00 € 5520.0370 (S) P 20 – Hochwassergefahrenstellen - (-) 30.000,00 € Wasserbauliche Anlagen Ansatz: 30.000,00 €; tatsächlich verfügt: 0,00 € 5520.2111 (H) P 17 – Hochwasserschutz Öffnung Sulzbachmoosbach - (-) 413.000,00 € FrWw – Sonderposten aus Zuwendungen und Umlagen für Vermögensgegenstände, Land Ansatz: 413.000,00 €; tatsächlich verfügt: 0,00 € Produkt 6120 – Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft 6120.1492 (S) Sonstige Einlagen Sparbrief Bilanzkonto (+) 41.200.000,00 € Ansatz: 0,00 €; tatsächlich verfügt: 41.200.000,00 € 6120.1492 (H) Sonstige Einlagen Sparbrief Bilanzkonto (+) 32.700.000,00 € Ansatz: 6.500.000,00 €; tatsächlich verfügt: 39.200.000,00 € 6120.23173 (S) Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen bei Kreditinstituten (+) 60.931,33 € Ansatz: 0,00 €; tatsächlich verfügt: 60.931,33 € 6120.23102 (S) Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen (-) 150.000,00 € Für Investitionen beim Bund Ansatz: 150.000,00 €; tatsächlich verfügt: 0,00 € 6120.23102 (H) Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen (-) 5.000.000,00 € Für Investitionen beim Bund Ansatz: 5.000.000,00 €; tatsächlich verfügt: 0,00 € - Die Kreditaufnahme in Höhe von 3.000.000 € war bei Konto 23173 s. u. 6120.23173 (H) Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen bei (+) 3.000.000,00 € Kreditinstituten Ansatz: 0,00 €; tatsächlich verfügt: 3.000.000,00 € 93 18. Erläuterung der Gesamtfinanzrechnung Die Gesamtfinanzrechnung beinhaltet die zahlungswirksamen Ein- und Auszahlungen des Ergebnishaushaltes (Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus lfd. Tätigkeit) sowie die Ein - und Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten. Im Rechnungsergebnis ergab sich saldiert ein Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Tätigkeit von rd. 3,5 Mio. €. Im investiven Bereich konnten bei den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit mehr als geplant erwirtschaftet werden. Bei den Einzahlungen aus Investitionszuwendungen wurden 574 Tsd. € mehr eingenommen als veranschlagt. Insgesamt wurden rd. 3,95 Mio. € als Einzahlungen aus dem Verkauf von Sachvermögen eingeplant. Aus den Verkaufserlösen ergaben sich jedoch Einzahlungen von 1,96 Mio. € und somit rd. 1,98 Mio. € weniger als geplant. Die Grundstückserlöse aus dem Fischerareal konnten nicht wie veranschlagt erzielt werden. Die Einzahlungen resultierten vor allem aus einem Verkauf der Bauplätze des Baugebiets Grünenberg/Stöcklis. Die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit verringerten sich nach Abzug der Festgeldanlagen im Vergleich zum Ansatz um 8,4 Mio. €. Ursächlich hierfür waren die Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden von 3,2 Mio. €, Baumaßnahmen in Höhe von rund 4,36 Mio. €. Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen wurden 2023 für Spareinlagen/ Festgeld getätigt. Festgeldanlagen zum 31.12.2023 13,8 Mio. €. Die Auszahlungen für Investitionsförderungsmaßnahmen lagen bei 254.171,31 € und somit 168.671,31 € über dem Planansatz von 85.500 €. Der Saldo aus Investitionstätigkeit betrug letztendlich - 6 Mio. €, somit 840.043,29 € unter dem Planansatz. Hieraus ergab sich schließlich ein Finanzierungsmittelbedarf von – 2,53 Mio. €. Dieser fiel mit einer Abweichung von 3,8 Mio. € wesentlich niedriger als geplant aus. Aufnahme/Tilgung von Krediten Es wurde 2023, wie im Haushaltsplan veranschlagt, Darlehen aufgenommen, jedoch nicht in der Höhe wie veranschlagt. Es wurden 2023 Darlehen in Höhe von 3 Mio. € aufgenommen. Die Gemeinde Baindt hatte zum 31.12.2023 nach Abzug von Tilgung insgesamt Verbindlichkeiten aus Krediten vorzuweisen. Alle dargestellten Veränderungen führten zu einer Veränderung des Finanzierungsmittelbestandes von +413 Tsd. €. €. Im Haushaltsplan waren hier - 1,44 Mio. € veranschlagt. Unter Berücksichtigung der haushaltsunwirksamen Einzahlungen und Auszahlungen sowie des Kassenanfangsbestandes von 335.120,55 € saldierte sich der Endbestand an Zahlungsmitteln im Kernhaushalt am Ende des Haushaltsjahres auf 709.740,45 €. Die Gemeinde unterhält mit den Eigenbetrieben eine sogenannte Einheitskasse. Dies bedeutet, dass der Zahlungsverkehr der Eigenbetriebe ebenfalls über die Girokonten der Gemeinde abgewickelt wird. Der Gesamtbestand an Liquiden Mitteln auf der Aktivseite wurde um die Liquiden Mittel, die wirtschaftlich den Eigenbetrieben zuzurechnen sind, reduziert. Die Sichteinlagen beim Eigenbetrieb Wasserversorgung betragen zum 31.12.2023: 18.140,55 €. Die Sichteinlagen beim Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung betragen zum 31.12.2023: 133.908,66 €. 94 19. Erläuterung der Bilanz Die Vermögensrechnung (Bilanz) ist nach den gemeindehaushaltsrechtlichen Bestimmungen in Kontoform aufzustellen und hat sämtliche immateriellen Vermögensgegenstände, das Sachvermögen und das Finanzvermögen sowie die Kapital- positionen, die Rückstellungen, die Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungsposten vollständig auszuweisen. Sie ist als Gegenüberstellung von gemeindlichem Vermögen (Aktivseite) und den Finanzierungsmitteln (Passivseite) eine auf den jährlichen Abschlussstichtag bezogene Zeitpunktrechnung. Die Gliederung der Vermögensrechnung erfolgte sowohl auf der Aktivseite als auch auf der Passivseite nach Fristigkeiten. Außerdem wurden dabei die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung unter Berücksichtigung der besonderen gemeindehaushaltsrechtlichen Bestimmungen (§ 77 Abs. 3 GemO) beachtet. Allgemeines zur Bilanz Die Gemeinde Baindt hat nach § 95 der Gemeindeordnung (GemO) zum Schluss eines Haushaltsjahres eine Bilanz aufzustellen, die Bestandteil des Jahresabschlusses ist. Die Bilanz hat sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rückstellungen und Rechnungsabgrenzungsposten zu enthalten, soweit nichts anderes bestimmt ist und muss klar und übersichtlich sein. Sie hat die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde darzustellen. Die Bilanz ist um einen Anhang zu erweitern. Außerdem sind ihr als Anlagen eine Vermögensübersicht, eine Schuldenübersicht sowie eine Übersicht über die in das folgende Haushaltsjahr zu übertragenden Haushaltsermächtigungen beizufügen. Der Gemeinderat hat die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2019 am 03.03.2019 festgestellt. Die Eröffnungsbilanz wurde der Rechtaussichtsbehörde und Gemeindeprüfungsanstalt angezeigt. Die Gemeindeprüfungsanstalt hat in der Zeit vom 14.09.2020 bis 21.10.2020 die Eröffnungsbilanz und die Rechnungsführung in den Haushaltsjahren 2016 bis 2019 geprüft. Als Basis für die Aufstellung der Bilanz dienen die Regelungen der Gemeindeordnung, der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO), der Verwaltungsvorschrift Produktrahmen/ Kontenplan sowie die darauf aufbauenden Bilanzierungs- und Bewertungsempfehlungen des Leitfadens der landesweiten Arbeitsgruppe Bilanzierung in der Fassung vom Juni 2019. Ausübung von Bilanzierungswahlrechten und Bilanzierungsvereinfachungen Die Vermögensgegenstände sind grundsätzlich mit ihren Anschaffungs- und Herstellungskosten angesetzt. Gemäß § 40 Abs. 4 Satz 2 GemHVO werden empfangene Investitionszuweisungen als Sonderposten auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesen und entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer aufgelöst (Bruttomethode). Freiwillige Rückstellungen nach § 41 Abs. 2 GemHVO werden gebildet, soweit dies für die sachgerechte und periodengerechte Abbildung der Geschäftsvorfälle dienlich ist. Auf die detaillierten Ausführungen wird auf den Rückstellungsspiegel verwiesen. 95 Für die Bilanz wurde auf den 31.12.2023 eine Inventur nach Maßgabe der Inventurrichtlinie für Baindt vom 02.03.2020 durchgeführt. Soweit diese Inventurrichtlinie eine körperliche Inventur vorsieht, wurde eine entsprechende körperliche Inventur durch den jeweiligen Inventurbeauftragten durchgeführt. Im Übrigen erfolgte eine Buchinventur. Im Rahmen der Inventurrichtlinie wurde von Bürgermeisterin Frau Rürup eine Befreiung nach § 38 Absatz 4 GemHVO ausgesprochen. Hiernach sind bewegliche Vermögensgegenstände des Sachvermögens bis zu einem Wert von 800 € ohne Umsatzsteuer nicht in einem Inventar zu verzeichnen. Allgemeine Bewertungsregelungen Angewandte Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 53 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 GemHVO) Auf die oben getroffenen Ausführungen wird verwiesen. Die Vermögensgegenstände, Sonderposten, Rückstellungen und Verbindlichkeiten wurden zum Abschlussstichtag einzeln und wirklichkeitsgetreu bewertet. Die Vermögensrechnung gibt damit im Rahmen der rechtlichen Vorgaben ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gemeinde wieder. Die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der Grundsatz der Wesentlichkeit wurden beachtet. Die Immateriellen Vermögensgegenstände, sowie die Gegenstände des Sachvermögens wurden gemäß § 91 Abs. 4 Gemeindeordnung (GemO) i. V. m. § 44 Abs. 1 und 2 GemHVO mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten vermindert um Abschreibungen nach § 46 GemHVO angesetzt. Die Anteile an verbundenen Unternehmen, die Beteiligungen und das Sondervermögen werden in Höhe des Nennwertes des anteiligen Eigenkapitals angesetzt. Die Ausleihungen, Wertpapiere, Forderungen und die Liquiden Mittel wurden zum Nennwert angesetzt. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden grundsätzlich nach Maßgabe des § 40 Abs. 4 GemHVO und des § 48 GemHVO gebildet. Das Basiskapital und die Rücklagen werden nominal fortgeschrieben. Veränderungen des Basiskapitals ergeben sich ausschließlich aufgrund von zulässigen bzw. notwendigen Änderungen der Eröffnungsbilanzierung. Auf die Ausführungen bei der Bilanzposition „Basiskapital“ wird verwiesen. Sonderposten für Zuweisungen und Zuschüsse Dritter werden gemäß § 40 Abs. 4 GemHVO brutto auf der Passivseite der Bilanz angesetzt. Neben den Sonderposten für Investitionszuweisungen werden auch Sonderposten für erhaltene Beiträge und Sonstige Sonderposten für unentgeltlichen Erwerb gebildet. Rückstellungen wurden in Höhe des Betrags angesetzt, der nach vernünftiger Beurteilung notwendig ist (§ 91 Abs. 4 GemO). Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, die Transferverbindlichkeiten sowie die Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen und die Sonstigen Verbindlichkeiten wurden mit den Rückzahlungsbeträgen (Nennbeträgen) angesetzt (§ 91 Abs. 4 GemO). Passive Rechnungsabgrenzungsposten werden nach Maßgabe des § 48 GemHVO gebildet. Die Angaben unterhalb der Bilanz (Vorbelastungen künftiger Haushaltsjahre) erfolgen gemäß § 42 GemHVO. 96 Die Abschreibungen erfolgen nach der linearen Abschreibungsmethode (§ 46 Abs. 1 GemHVO). Folgende typische Abschreibungsdauern kommen zur Anwendung: Ingenieurbauwerke (je nach Bautyp) Aufwuchs von Grünanlagen und Spielplätzen Grabfelder Friedhöfe Geleistete Investitionszuschüsse (je nach bezuschusstem Gut) Gebäude (je nach Baustandard) Straßen und Feldwege (je nach Ausbaustandard) Betriebsvorrichtungen (je nach Typ) Straßenbeleuchtung Sportanlagen Außenanlagen und Einfriedungen Verkehrslenkungsanlagen Fahrzeuge Spielgeräte, Möbel, Instrumente, sonstige Ausstattung Software, Hardware Nachrichtl. Abschreibung bei den Eigenbetrieben EB Wasserversorgung Leitungsnetz EB Abwasserbeseitigung Kanäle Abschreibung beim Betrieb Nahwärme Leistungsnetz BHKW 50-80 Jahre 50 Jahre 30-50 Jahre 10-50 Jahre 20-50 Jahre 20-40 Jahre 5-50 Jahre 20 Jahre 20-25 Jahre 15-25 Jahre 15 Jahre 5-15 Jahre 5-15 Jahre 3-8 Jahre 40 Jahre 50 Jahre 40 Jahre 10 Jahre Bei Grund und Boden, Aufwuchs des Waldes, Kunstgegenständen und Bodendenkmälern erfolgt keine Abschreibung. Die Beteiligungen an Zweckverbänden werden anteilig entsprechend den Auflösungen in den Haushalten der Zweckverbände abgeschrieben. Die Gliederung der Bilanz entspricht § 52 Absatz 3 und 4 GemHVO. Die einzelnen Bilanzpositionen werden im Detail näher erläutert. Das Sachvermögen Das Sachvermögen hat 2023 von rund 36,0 Mio. € auf 42,3 Mio. € zugenommen. Die größten Zugänge an Vermögen liegen im Bereich der unbebauten Grundstücke und grundstückseigenen Rechte sowie der geleisteten Anzahlungen für Anlagen im Bau. Das Finanzvermögen Das Finanzvermögen hat von rund 17,93 Mio. € im Jahr 2022 auf rund 20,2 € im Jahr 2023 zugenommen. Die Abgrenzungsposten Die Bilanzposition umfasst die aktiven Abgrenzungsposten und die Sonderposten für geleistete Investitionszuschüsse. 97 B I L A N Z zum Stichtag 31.12.2023 A. AKTIVSEITE 62.687.214,26 € 1. Vermögen 62.464.854,00 € 1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände Konto 00 18.132,00 € Unter den immateriellen Vermögensgegenständen sind die bei der Gemeinde im Einsatz befindlichen Softwareprodukte bilanziert, sowie in untergeordneter Größenordnung Lizenzen. Lizenzen 020 7.979,00 € DV-Software 025 10.153,00 € Bei dem zum Jahresende ausgewiesenen Wert handelt es sich um Lizenzen für Software sowie ähnliche Rechte, über welche die Gemeindeverwaltung verfügt. Restbuchwert 01.01.2023 Zugänge 2023 Abgänge 2023 Abschreibungen 2023 Restbuchwert 31.12.2023 16.986,00 11.505,65 1,00 € 10.358,65 € 18.132,00 1.2 Sachvermögen 42.257.111,96 € 1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte Konto 01 10.371.780,83 € Unbebaute Grundstücke sind solche, auf denen sich keine benutzbaren Gebäude befinden wie Grünflächen einschließlich des Aufwuchses, Ackerland, Waldflächen mit deren Aufwuchs, aber auch Bauplätze für Wohnen und Gewerbe. Grünflächen 011 2.092.625,98 € Ackerland 012 31.233,60 € Grund und Boden bei Wald, Forsten 0131 3.934,32 € Aufwuchs bei Wald und Forsten 0132 11.652,00 € Sonstige unbebaute Grundstücke 019 8.232.334,93 € Restbuchwert 01.01.2023 Zugänge 2023 Abgänge 2023 Abschreibungen 2023 Restbuchwert 31.12.2023 7.859.819,55 € 2.870.647,70 € 358.686,42 € 0,00 € 10.371.780,83 € Die Zugänge 2023 waren Kaufverträge i. H. v. 2.870.647,70 €. Diese waren für den Kauf von Grundstücke im Bereich Hochwasserschutz in Höhe von 109.128,38 €, Vorfinanzierung Grundstücke sowie Tauschgrundstücke Interkommunales Gewerbegebiet in Höhe von 2.103.425,36 € und Kauf eines Waldgrundstückes am Friedhof sowie Erwerb einer Hofstelle. Abgänge waren durch Verkauf von zwei Gewerbegrundstücken und den Bauplätzen Grünenberg Erweiterung zu verzeichnen. Die Kosten für den interkommunalen Erwerb werden nach Satzungsbeschluss zu Baindt 27,5%, Baienfurt 27,5%, Ravensburg 31,05%, Weingarten 11,25%, Berg 2,7% aufgeteilt. 98 1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte Konto 02 10.672.862,91 € Bebaute Grundstücke sind solche, auf denen sich benutzbare Gebäude befinden. Die Bilanzierung erfolgt getrennt für den Grund und Boden einerseits und für die Gebäude, Betriebsvorrichtungen und Außenanlagen andererseits. Der bilanzielle Wertansatz entspricht den fortgeführten Anschaffungskosten (berücksichtigt Zu- und Abgänge wie Ankauf, wertsteigernde Investitionen). Endstände 31.12.2023: Grund und Boden bei Wohnbauten 0211 341.754,78 € Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen 0212 155.839,00 € Soziale Einrichtungen – Grund und Boden 0221 494.772,04 € Soziale Einrichtungen – Gebäude usw. 0222 3.171.888,00 € Schulen – Grund und Boden 0231 451.872,54 € Schulen – Gebäude usw. 0232 992.470,00 € Kultur, Sport, Garten – Grund und Boden 0241 256.415,25 € Kultur, Sport, Garten – Gebäude usw. 0242 2.707.754,00 € Sonstige Gebäude – Grund und Boden 0291 232.207,30 € Sonstige Gebäude – Gebäude usw. 0292 1.867.890,00 € Restbuchwert 01.01.2023 Zugänge 2023 Abgänge 2023 Abschreibungen 2023 Restbuchwert 31.12.2023 10.855.944,13 € 544.259,00 € 3.533,10 € 723.807,12 € 10.672.862,91 € Zugänge 2023 bei 1.042 m² Grundstück Ziegeleistraße 340.899,94 € Stellplatz Flst 206/1 (81m²) - zu Gebäude Ziegeleistraße 6 854,84 € Gebäude Ziegeleistraße 192.053,04 € Neubau Kindergarten Sonne, Mond und Sterne 10.451,18 € 1.2.3 Infrastrukturvermögen Konto 03 15.051.861,08 € Das Infrastrukturvermögen umfasst sämtliche Verkehrs-, Ver- und Entsorgungseinrichtungen. Neben dem Grund und Boden sind insbesondere Brücken und Tunnel, das Straßennetz mit Wegen und Plätzen, die Verkehrslenkungsanlagen sowie Stützbauwerke wertmäßig ausgewiesen. Grund und Boden des Infrastrukturvermögens 031 2.172.404,59 € Brücken, Tunnel und ing. Anlagen 032 407.800,00 € Anlagen zur Abwasserableitung 0341 300.278,00 € Straßen, Wege, Plätze, Verkehr 035 9.359.571,00 € Nahwärme- und Breitbandleitungen und zugehörige Anlagen 036 1.288.408,00 € Wasserbauliche Anlagen 037 231.551,00 € Friedhöfe und Bestattungseinrichtungen 038 737.814,49 € Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens 039 554.034,00 € Restbuchwert 01.01.2023 Zugänge 2023 Abgänge 2023 Abschreibungen 2023 Restbuchwert 31.12.2023 14.482.018,08 1.081.308,91 € 2.942,36 € 508.523,55 € 15.051.861,08 € 99 Zugänge 2023 bei: Straßenbau Baugebiet Geigensack Igelstraße 59.956,27 € Straßenbau Marsweiler Ost Baugebiet Lavendelstraße 2.432,36 € Geh- und Radweg BA III Sulpach 274.646,48 € Straßenbeleuchtung GE Mehlis Erstanschaffung ESLV3-Module 4.040,89 € Straßenbau Fischerstraße 71.246,51 € Straßenbeleuchtung LED Fischerstraße 5.819,34 € Sanierung Nelkenstraße Microleerrohre 12.181,61 € Fischerstraße Leerrohre Breitband 23.079,25 € Glasfaser-Netzverteiler UNI8 Sockel Fischerareal Baindt 3.768,80 € Tiefbau Nahwärme Fischerareal BA II – Fischerstraße 55.099,97 € 1. AR Umgestaltung Dorfplatz Baindt Nahwärme, 51.081,93 € Neuverlegung u. Neuanschluss Einbuchung Hausanschluss Glasfaser Schachener Str. 35 842,95 € Dorfplatz - Breitband Leitungen Hausanschlüsse 15.707,65 € Hochwasserschutz Öffnung Sulzmoosbach Ortsmitte 3.048,74 € Abgänge 2023 bei: Marsweiler, Flst. 435/1, Weg 510,00 € Straßenbau Marsweiler Ost Baugebiet Lavendelstraße 2.432,36 € Schlussrechnungen fehlen zum Teil noch. Nachaktivierung im Rechnungsjahr 2023. 1.2.4 Bauten auf fremden Grundstücken Konto 0,00 € 1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler Konto 05 8.651,52 € Unter den Kunstgegenständen werden Gemälde und Grafiken sowie Sammlungsstücke des Städtischen Museums geführt. Kunstgegenstände 051 8.650,52 € Baudenkmäler 055 1,00 € Restbuchwert 01.01.2023 Zugänge 2023 Abgänge 2023 Abschreibungen 2023 Restbuchwert 31.12.2023 8.651,52 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 8.651,52 € 1.2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge Konto 06 1.074.047,50 € Der Bilanzansatz entspricht den fortgeführten Anschaffungskosten, insbesondere bei der Produktgruppe Feuerwehr und im Bereich des Bauhofs. Fahrzeuge 061 712.116,00 € Maschinen 062 52.111,50 € Technische Anlagen (PV, BHKW, Heizung u.ä.) 063 309.820,00 € Restbuchwert 01.01.2023 Zugänge 2023 Abgänge 2023 Abschreibungen 2023 Restbuchwert 31.12.2023 845.906,50 € 374.174,38 € 694,30 € 145.339,08 € 1.074.047,50 € Zugänge 2023 bei Löschgruppenfahrzeug 20 - neuer LKW 348.996,17 € Löschgruppenfahrzeug 20 - Ausstattung 15.624,07 € Löschgruppenfahrzeug 20 -Fahrzeugbeschriftung 7.003,15 € Stihl MSA 220 C mit Akku 1.451,99 € Motorsäge 560XPG 1.099,00 € 100 Abgänge 2023 bei: Kauf VW Caddy Ersatz für RV-GB 50 694,00 € Löschgruppenfahrzeugs - LF 20 für die Freiwillige Feuerwehr 0,30 € Fahrzeuge besitzt die Gemeinde Baindt schwerpunktmäßig im Bereich des Bauhofs und bei der Feuerwehr. Daneben gibt es ein Dienstfahrzeug für das Rathaus. Unter den Technischen Anlagen werden insbesondere zentrale Steuerungsanlagen ausgewiesen, die nicht zur standardmäßigen Ausstattung gehören. 1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung Konto 07 477.191,00 € Hierunter sind alle Vermögensgegenstände wie die Büroeinrichtung von Verwaltung, Schulen und Kindertageseinrichtungen, die Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände von Schulklassen und die Sonderausstattungen in Schulen und Kindertageseinrichtungen sowie Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände und Gerätschaften in den übrigen Bereichen ausgewiesen. Betriebsvorrichtungen 071 9.681,00 € Betriebs- und Geschäftsausstattung 072 467.510,00 € Restbuchwert 01.01.2023 Zugänge 2023 Abgänge 2023 Abschreibungen 2023 Restbuchwert 31.12.2023 447.475,00 € 116.514,26 € 1.573,00 € 85.225,26 € 477.191,00 € Zugänge 2023 bei: Raumausstattung/Vorhänge Kiga SMS 2.064,65 € Wasserenthärtungsanlage Gaststätte zur Mühle 1.300,00 € Elmo 3 Stück - Digitalpakt Schule 1.975,96 € Möbel Kiga SMS - Neuausstattung Kindergartengruppe 30.263,24 € Laptop Steuerung Nahwärme durch Elektriker M. Kumpf 859,81 € Geschirrspülmaschine H 540 für Mühle 4.252,00 € Investition Herdanlage Gaststätte zur Mühle BGA 46.750,00 € Musikanlage Aula Klosterwiesenschule 2023 6.754,10 € Wlan-Router und Zubehör für Laptop Kumpf 393,43 € Funk Motorola für MTW 3.164,81 € Feuerfeste Stahlschränke Standesamt 1.813,44 € Strongarm E 100 (Spezialgerät zum Schneiden, Spreizen, Heben) 7.013,27 € Neue Büromöbel für Büro Hauptamt 9.549,55 € Abgänge 2023 bei: Telefonanlage Rathaus 1.572,00 € PC für Hauptamtsleiter 1,00 € Unter den Betriebsvorrichtungen werden Bauwerke bilanziert, die nicht unter den bilanzrechtlichen Begriff des Gebäudes fallen. Betriebsvorrichtungen, die bilanzrechtlich zum Gebäude zählen, weil sie baulich fest mit dem Gebäude verbunden sind, werden unter den Bebauten Grundstücken ausgewiesen. Unter die hier dargestellte Bilanzposition fallen somit vor allem Gartengerätehäuser in Kindertagesstätten, Lagerflächen, Aufbauten im Zusammenhang mit Sportanlagen und Spielgeräte im Außenbereich von Kindertagesstätten. 101 Die Betriebs- und Geschäftsausstattung umfasst vor allem Möbel (in Büros, Schulen, Kindertagesstätten etc.), EDV-Anlagen (Beamer, Notebooks, PCs), Kopierer, Sportgeräte der Sporthallen, Musikinstrumente, Ausstattungsgegenstände der Feuerwehr, Medienausstattung der Schulen, Reinigungsgeräte, Werkzeuge des Bauhofs und vieles mehr. Nach den Regelungen der § 38 Abs. 4 GemHVO in Verbindung mit § 46 Abs. 2 Satz 2 GemHVO wurden bei der Betriebs- und Geschäftsausstattung Vermögensgegenstände im Jahr 2023 nur aufgenommen, wenn sie im Einzelfall Anschaffungs- oder Herstellungskosten von über 800 € netto aufweisen. Vermögensgegenstände, die einen geringeren Anschaffungswert aufweisen, werden nicht in die Vermögensrechnung aufgenommen, sondern direkt im Ergebnishaushalt beschafft, was eine immense Verwaltungsvereinfachung darstellt, aber die Aussagekraft der Vermögensrechnung nur in geringem Umfang verringert. Gemäß § 46 Abs. 2 Satz 2 können ab 2016 im Rahmen der Erstausstattung bei Baumaßnahmen auch geringwertige Vermögensgegenstände bis 800 € netto aktiviert werden. Dabei werden gleichartige Vermögensgegenstände zu einem Sammelposten zusammengefasst (z.B. „Mobiliar“, „EDV Ausstattung“) und über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben. 1.2.8 Vorräte 0,00 € Vorräte sind Sachvermögensgegenstände, die nicht dauerhaft (nicht länger als ein Jahr) dem Geschäftsbetrieb der Gemeinde dienen. Entsprechend dem Grundsatz der Wesentlichkeit werden bei der Gemeinde Baindt die Wesentlichkeitsgrenze für die Abgrenzung als Vorräte im Rahmen der Eröffnungsbilanz und der Jahresabschlüsse auf 10.000,00 € je Lager beziffert. Heizöl wird nur in einer Obdachloseneinrichtung vorgehalten. Der Streusalzbestand und minimale Betriebsstoffe sind nur in geringer Größenordnung vorhanden. 1.2.9 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau Konto 09 4.600.717,12 € Unter den Anlagen im Bau werden Vermögensgegenstände ausgewiesen, die sich zum Bilanzstichtag in der Herstellung befinden. Die für diese Vermögensgegenstände bis zum Bilanzstichtag angefallenen Anschaffungs- und Herstellungskosten werden unter diesem Bilanzkonto dargestellt. Die Kosten werden aber noch nicht abgeschrieben. Anlagen im Bau - Hochbaumaßnahmen 0961 3.788.296,26 € Anlagen im Bau - Tiefbaumaßnahmen 0962 812.420,86 € Folgende Restwerte sind zum 31.12.2023 vorhanden: AnlagenNr. 2093 Hochbaumaßnahmen KWS blaues Gebäude 3.761.194,01 € AnlagenNr 2133 Baumaßnahme Feuerwehrhaus 27.102,25 € AnlagenNr. 2098 FTTB weiße Flecken Projektbezogene Kosten 12.991,02 € AnlagenNr. 2102 Hochwasserschutz Bühl / Geigensack / Siemensstr. 651.335,31 € AnlagenNr. 2145 Ideenkonzept neuer Waldspielplatz „Grüner Berg“ 1.874,25 € AnlagenNr. 2231 Umgestaltung Dorfplatz – Platzgestaltung 128.946,11 € AnlagenNr. 2303 Straßenbeleuchtung Dorfplatz 13.423,09 € AnlagenNr. 2317 Umgestaltung Dorfplatz – Bushaltestelle + Fußgängerüb. 3.851,08 € Restbuchwert 01.01.2023 Zugänge 2023 Abgänge 2023/ Umbuchungen 2023 Abschreibungen 2023 Restbuchwert 31.12.2023 1.446.625,79 € 3.654.827,92 € 500.736,59 € 0,00 € 4.600.717,12 € 102 1.3 Finanzvermögen 20.193.709,42 € Unter Finanzanlagen sind insbesondere solche Geld- und Kapitalanlagen ausgewiesen, die auf Dauer finanziellen Anlagezwecken oder Unternehmensverbindungen dienen. Dazu gehören in erster Linie Anteile an verbundenen Unternehmen, Beteiligungen und die Sondervermögen und hier insbesondere die organisatorisch verselbständigten Einrichtungen. 1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 500.000,00 € Verbundene Unternehmen sind solche, an denen die Kommune mit mehr als 50% am Stamm- kapital des Unternehmens beteiligt ist. Der Wert der Anteile beinhaltet das gezeichnete Kapital und - soweit vorhanden - die Kapitalrücklagen: Restbuchwert 01.01.2023 Zugänge 2023 Abgänge 2023 Abschreibungen 2023 Restbuchwert 31.12.2023 500.000,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 500.000,00 € Kommanditbeteiligung Netze BW GmbH 500.000,00 € 1.3.2 Beteiligungen – Konto 11 151.961,00 € Beteiligungen sind Anteile an Unternehmen, die in der Absicht gehalten werden, eine dauerhafte Verbindung zu diesem Unternehmen herzustellen. Als Beteiligung gilt im Zweifel ein Anteil am Nennkapital von mehr als 20%. Übrige Beteiligungen an Unternehmen/Einrichtungen, an denen die Gemeinde nur eine Beteiligung von nicht mehr als 20% hält, werden hier ebenfalls erfasst. Zweckverband Breitbandversorgung im Landkreis Ravensburg 1.000,00 € Beteiligung Regionale Kompensationsflächen GmbH 27.081,00 € Geschäftsanteile Hallenbad Baienfurt eG 500,00 € RaWEG mbH 1.280,00 € TWS Netz GmbH (Kapitalrücklage) 111.000,00 € Stammkapital der TWS Netz GmbH 11.100,00 € Restbuchwert 01.01.2023 Zugänge 2023 Abgänge 2023 Abschreibungen 2023 Restbuchwert 31.12.2023 151.961,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 151.961,00 € 1.3.3. Sondervermögen Konto 12 615.505,08 € Unter das Sondervermögen fällt gemäß § 96 GemO unter anderem das Vermögen der städtischen Eigenbetriebe. Eigenbetrieb Wasserversorgung Stammkapital 444.312,64 € Eigenbetrieb Wasserversorgung Rücklage 171.192,44 € Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung 0,00 € Restbuchwert 01.01.2023 Zugänge 2023 Abgänge 2023 Abschreibungen 2023 Restbuchwert 31.12.2023 615.505,08 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 615.505,08 € 103 1.3.4 Ausleihungen Konto 13 4.189.287,50 € Bei den Ausleihungen handelt sich um verschiedene Darlehen an die Eigenbetriebe und verbundenen Unternehmen der Gemeinde Baindt. Ausleihungen an verbundene Unternehmen, Beteiligungen 4.057.287,50 € und Sondervermögen Ausleihungen an sonstige inländischen Bereiche 132.000,00 € Restbuchwert 01.01.2023 Zugänge 2023 Abgänge 2023 Tilgungen 2023 Restbuchwert 31.12.2023 4.201.637,50 € 132.000,00 € 144.350,00 € 0,00 € 4.189.287,50 € Stand 2023: EB WV und Zweckverband– Gewährung Trägerdarlehen: 1.436.537,50 € (Abgang 2023 65.350,00 €) Stand 2023: EB Abwasserbeseitigung – Gewährung Trägerdarlehen: 2.620.750,00 € (Abgang 2023 79.000,00 €) Darlehen Ausleihe Bau Reithalle bis 31.12.2024 132.000,00 € (Überbrückung WLSB-Förderung) 1.3.5 Wertpapiere Konto 14 13.800.000,00 € Unter den Wertpapieren werden auch Sichteinlagen bei Kreditinstituten ausgewiesen, die nicht jederzeit als Zahlungsmittel genutzt werden können. Hierzu gehören auch Termineinlagen bzw. Festgelder und Kündigungsgelder. Risiken aus derivativen Finanzinstrumenten bestehen bei der Gemeinde Baindt nicht, da diese risikobehafteten Möglichkeiten keine Anwendung finden. Restbuchwert 01.01.2023 Zugänge 2023 Abgänge 2023 Abschreibungen 2023 Restbuchwert 31.12.2023 11.800.000,00 € 40.200.000,00 € 38.200.000,00 € 0,00 € 13.800.000,00 € Sparbriefe/Festgelder im Wege der Einlagensicherung nur bei örtlichen Banken. 1.3.6 Öffentlich-rechtliche Forderungen Konto 15 166.760,46 € Öffentlich-rechtliche Forderungen stellen Ansprüche der Gemeinde aufgrund von Bescheiden (Verwaltungsakt) dar. Die öffentlich-rechtlichen Forderungen setzen sich insbesondere aus Steuer-, Gebühren- und Beitragsforderungen zusammen. Restbuchwert 01.01.2023 Zugänge 2023 Abgänge 2023 Abschreibungen 2023 Restbuchwert 31.12.2023 134.877,16 € 166.760,46 € 134.877,16 € 0,00 € 166.760,46 € 1.3.7 Privatrechtliche Forderungen 56.355,55 € Privatrechtliche Forderungen basieren auf einem privatrechtlichen Schuldverhältnis und sind insbesondere Grundstücksverkäufe, Mieten, Pachten sowie Forderungen aus Schadensfällen oder verschiedenen Dienstleistungen. Restbuchwert 01.01.2023 Zugänge 2023 Abgänge 2023 Abschreibungen 2023 Restbuchwert 31.12.2023 197.421,07 € 56.355,55 € 197.421,07 € 0,00 € 56.355,55 € 104 1.3.8 Liquide Mittel 171 709.740,45 € Die Liquiden Mittel umfassen kurzfristig verfügbare Zahlungsmittel, also Guthaben auf Girokonten und Tagegeldkonten bei Kreditinstituten, sowie Bargeld der Gemeindekasse. Handvorschüsse und Zahlstellen werden immer zum 31.12. abgerechnet. Die verfügbaren liquiden Mittel zum 31.12. eines Jahres stellen dabei in erster Linie Kassenmittel dar, um die Zahlungsverpflichtungen der Gemeinde zu erfüllen. Sie dürfen nicht mit frei verfügbaren Finanzierungsmitteln im Sinne der Haushalts- und Finanzplanung verwechselt werden. Die Höhe der frei verfügbaren Finanzmittel für spätere Jahre richtet sich insbesondere danach, welche übertragenen Haushaltsermächtigungen gebildet wurden und welche Veränderungen die Haushalts- und Finanzplanung noch vorsieht. Restbuchwert 01.01.2023 Zugänge 2023 Abgänge 2023 Abschreibungen 2023 Restbuchwert 31.12.2023 335.120,55 € 709.740,45 € 335.120,55 € 0,00 € 709.740,45 € 2. Abgrenzungsposten 222.360,26 € Nach § 48 Abs. 1 GemHVO sind auf der Aktivseite vor dem Abschlussstichtag geleistete Aus- zahlungen als Rechnungsabgrenzungsposten auszuweisen, sofern sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. 2.1 Aktive Rechnungsabgrenzung Konto 180 11.786,26 € Gemäß § 48 GemHVO sind vor dem Abschlussstichtag geleistete Ausgaben, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, auf der Aktivseite der Bilanz als Rechnungsabgrenzungsposten darzustellen. Hierunter fallen Auszahlungen, die bereits im abzuschließenden Geschäftsjahr bezahlt und gebucht wurden, aber entweder nur zum Teil oder ganz dem neuen Geschäftsjahr wirtschaftlich als Aufwand zuzurechnen sind. Die Beamtenbesoldungsanteile des Januars werden bereits im Dezember gebucht und sind somit aktiv abzugrenzen. Hinzukommen weitere in 2023 geleisteten Zahlungen die wirtschaftlich dem Jahr 2024 zuzuordnen sind. 2.2 Sonderposten für geleistete Investitionszuschüsse Konto 1803 210.574,00 € Nach § 40 Abs. 4 GemHVO sollen von der Gemeinde geleistete Investitionszuschüsse als Sonderposten in der Vermögensrechnung ausgewiesen werden und entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer der bezuschussten Investition aufgelöst werden. Bezuschusst werden von der Gemeinde unter anderem Investitionen von Kindergärten, Vereine und weiteren sozialen Einrichtungen. Restbuchwert 01.01.2023 Zugänge 2023 Abgänge 2023 Abschreibungen 2023 Restbuchwert 31.12.2023 183.821,00 € 47.250,00 € 0,00 € 20.497,00 € 210.574,00 € Zugang 2023 bei Familienförderung Flst. 115/7 6.000,00 € Familienförderung Flst. 115/5 6.000,00 € Zuschuss für Funkgeräte DRK 5.000,00 € Zuschuss Reitverein 30.000,00 € 105 Der Gemeinderat hat am 13.12.2016 folgenden Beschluss gefasst: 1. Auf den Ansatz früherer geleisteter Investitionszuschüsse an Dritte wird in der Eröffnungsbilanz verzichtet. 2. Auf die Vereinfachungsregeln bei der Erfassung und Bewertung von beweglichen und unbeweglichen Vermögensgegenständen wird zurückgegriffen. In die Bewertung des Vermögens der Eröffnungsbilanz wurden alle Investitionsförderungsmaßnahmen von 2013 bis 2018 in die Eröffnungsbilanz aufgenommen. Die GPA meinte die Aufnahme der unten genannten Investitionszuschüsse sei zwar löblich, aber man hätte sie laut dem GR-Beschluss und § 62 GemHVO erfassen müssen. Eine Teilerfassung ab 01.01.2013 ist nicht zulässig. Folglich wurde nach Absprache mit GPA und Rechtsaufsichtsbehörde eine nachträgliche Aktiv- Passiv Minderung mit Verringerung von Vermögen und Basiskapital vorgenommen. Eine Berücksichtigung in der Ergebnisrechnung scheidet aus, da Perioden betroffen sind, die vor dem Stichtag der Eröffnungsbilanz liegen (sh. u.a. Notheis Nr. 7 zu § 63 GemHVO). 106 B. PASSIVSEITE 62.687.214,26 € 1. Eigenkapital 45.340.001,67 € 1.1 Basiskapital 31.546.105,99 € Unter dem Basiskapital wird das Eigenkapital der Kommune abgebildet. Das Basiskapital wird als Differenz aus Vermögen und Schulden ermittelt. Wird Eigenkapital auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesen, ist ein Überschuss des Vermögens gegenüber den Schulden gegeben. Das Basiskapital stellt die Differenz zwischen dem Vermögen der Gemeinde Baindt auf der Aktivseite der Bilanz und den sonstigen Positionen auf der Passivseite dar. Das Basiskapital wurde im Zuge der Aufstellung der Eröffnungsbilanz durch entsprechende Saldierung der übrigen Bilanzpositionen rechnerisch ermittelt. Es können sich im Nachgang der Prüfung der Eröffnungsbilanz noch Änderungen ergeben. Das Basiskapital bringt zum Ausdruck, inwiefern das Vermögen der Gemeinde durch Eigenmittel finanziert wurde. Das Basiskapital darf nicht negativ sein. 1.2 Rücklagen 13.793.895,68 € Rücklagen sind im Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen Teile des Eigenkapitals auf der Passivseite der Bilanz. Rücklagen werden im Zuge des Haushaltsausgleichs aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses oder aus Überschüssen des Sonderergebnisses gebildet. Die Rücklagen stellen dabei insbesondere keine liquiden Mittel dar. Vielmehr handelt es sich um rechnerische Ressourcenüberschüsse, die sich auch aus Geschäftsvorfällen ergeben können, die nicht im selben Jahr zahlungswirksam waren (z.B. Auflösung von Rückstellungen oder Sonderposten, Abschreibungen etc.). Rückschlüsse auf die liquiden Mittel lässt diese Position nicht zu. Ein solcher Rückschluss ist ausschließlich über die Bilanzposition „Liquide Mittel“ möglich. Auf die ausführlichen Erläuterungen dort wird an dieser Stelle verwiesen. Das ordentliche Ergebnis des Ergebnishaushalts stellt im Haushaltsjahr 2023 eine. Überschuss in Höhe von 1.440.103,15 € (2021: - 395.241,75 €) dar, der in die entsprechende Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses eingestellt wurde. Die Gesamthöhe der Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses beträgt damit 3.288.248,65 €. Das Sonderergebnis des Ergebnishaushalts stellt im Haushaltsjahr 2022 einen Überschuss in Höhe von 137.770,05 € (Vj: 2.335.700,65 €) dar, der in die entsprechende Rücklage aus Sonderergebnissen eingestellt wurde. Die Gesamthöhe der Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses beträgt damit 7.269.729,36 €. Gemäß § 2 GemHVO sind unter dem Sonderergebnis außergewöhnliche Erträge und außerordentliche Aufwendungen auszuweisen, die außerhalb der gewöhnlichen Verwaltungstätigkeit anfallen, insbesondere Gewinne und Verluste aus Vermögensveräußerungen. Nach § 23 GemHVO sind für Überschüsse des ordentlichen Ergebnisses und Überschüsse des Sonderergebnisses gesonderte Rücklagen zu führen. Im Jahr 2023 wurde erstmals bei beiden Rückenlagen ein Überschuss zugeführt. 107 1.2.1 Rücklagen Überschuss ordentl. Ergebnis 5.132.817,39 € 1.2.2 Rücklagen Überschuss Sonderergebnis 8.661.078,29 € 1.2.3 Zweckgebundene Rücklagen 0,00 € 1.3 Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses 0,00 € 1.3.1 Fehlbeträge aus Vorjahren 0,00 € 1.3.2 Jahresfehlbetrag 0,00 € Beide Rücklagenarten stehen in späteren Jahren zur Verfügung, um den Haushaltsausgleich im Ergebnishaushalt herzustellen. Zweckgebundene Rücklagen werden keine gebildet. Die Bildung von zweckgebundenen Rücklagen hätte lediglich den Effekt, auf der Passivseite der Bilanz das Basiskapital zu verringern. Liquiditätseffekte sind damit - anders als beispielsweise bei der früheren Allgemeinen Rücklage der kameralen Rechnungslegung – nicht verbunden. 2. Sonderposten Konto 21 12.234.069,93 € Erhaltene Zuweisungen und Beiträge für Investitionen (z.B. Landeszuwendungen, Erschlie- ßungsbeiträge) werden bei Anwendung der Bruttomethode als Sonderposten ausgewiesen. Sie werden entsprechend der Nutzungsdauer der damit finanzierten Vermögensgegenstände ergebniswirksam aufgelöst (§ 40 Abs. 4 GemHVO). 2.1 Sonderposten für Investitionszuweisungen Konto 211 6.553.751,43 € Als Sonderposten für Investitionszuweisungen werden gemäß § 40 Abs. 4 GemHVO Mittel passiviert, die die Gemeinde Baindt zur Finanzierung von Investitionen der Aktivseite der Vermögensrechnung von Dritten erhalten hat. Hierzu zählen insbesondere Investitionszuweisungen und – zuschüsse des Landes. Die von Bund und Land erhaltenen Zuweisungen werden über die Nutzungsdauer parallel zu den Abschreibungen ertragswirksam aufgelöst. Da die Zuweisungen aber nicht immer im selben Jahr wie die Aktivierung der Investitionsmaßnahmen der Gemeinde zufließen, können Abweichungen zur Darstellung auf der Aktivseite auftreten. Restbuchwert 01.01.2023 Zugänge 2023 Abgänge 2023 Abschreibungen 2023 Restbuchwert 31.12.2023 8.776,00 € 0,00 € 0,00 € 1.145,00 € 7.631,00 € Restbuchwert 01.01.2023 Zugänge 2023 Abgänge 2023 Abschreibungen 2023 Restbuchwert 31.12.2023 5.032.655,68 € 1.847.189,36 € 197.964,23 € 152.659,38 € 6.529.221,43 € Restbuchwert 01.01.2023 Zugänge 2023 Abgänge 2023 Abschreibungen 2023 Restbuchwert 31.12.2023 15.584,00 € 0,00 € 0,00 € 1.169,00 € 14.415,00 € Restbuchwert 01.01.2023 Zugänge 2023 Abgänge 2023 Abschreibungen 2023 Restbuchwert 31.12.2023 3.663,00 € 0,00 € 0,00 € 1.179,00 € 2.484,00 € 108 Zugänge 2023 bei Zuwendung Straßenbegleitgrün Geh- u. Radweg BA III Sulpach 1.400,00 € Zuschuss KIT Fernwärme 139.587,98 € Zuschuss Geh- und Radweg BA III VwV-LGVFG und Stadt/Land 223.685,00 € Zuwendung Barrierefreier Umbau Bushaltestelle Gartenstr. LGVFG 91.849,38 € Zuschuss Buswartehaus Gartenstraße 2.200,00 € Teilzahlung Ausgleichstock Klosterwiesenschule Sanierung 135.000,00 € LSP - Ortskern II Zuwendung Sanierungsprogramm 500.000,00 € Aufstockung Ausgleichstock – Teilzahlungsantrag 337.500,00 € Zuschuss Hochwasserschutz Gewässer 2. Ordnung Bühl_Geigensack 385.300,00 € Zuschuss Feuerwehrfahrzeug LF 20 30.667,00 € Abgänge 2023 bei Zuschuss KIT Fernwärme 197.964,23 € 2.2 Sonderposten für Investitionsbeiträge Konto 212 5.680.143,50 € Als Investitionsbeiträge gelten die Erschließungsbeiträge, die nach dem Kommunal- abgabengesetz erhoben werden. Restbuchwert 01.01.2023 Zugänge 2023 Abgänge 2023 Abschreibungen 2023 Restbuchwert 31.12.2023 5.512.622,50 € 415.657,98 € 0,00 € 248.136,98 € 5.680.143,50 € Zugänge 2023 bei: Glasfaser-Hausanschluss 850,00 € Erschließungsbeiträge aus Kaufverträge GE Mehlis Erweiterung und Grünenberg Erweiterung 383.766,16 € Nahwärmeanschlussbeitrag 5.000,00 € 2.3 Sonderposten für Sonstiges Konto 219 175,00 € Hierzu gehören sämtliche Sonderposten im Zusammenhang mit unentgeltlichem Erwerb ein- schließlich Geldspenden mit investivem Verwendungszweck. Restbuchwert 01.01.2023 Zugänge 2023 Abgänge 2023 Abschreibungen 2023 Restbuchwert 31.12.2023 275,00 € 0,00 € 0,00 € 100,00 € 175,00 € 3. Rückstellungen 795.000,00 € Rückstellungen sind Verpflichtungen, die bezüglich ihrer Höhe, ihres zeitlichen Eintretens und / oder ihres Bestandes ungewiss sind, aber hinreichend sicher erwartet werden können. Hierzu muss ein Geschäftsvorfall im betreffenden Haushaltsjahr wirtschaftlich verursacht sein. Ungewiss ist aber, wann und in welcher Höhe mit Zahlungen auf Grund dieses Geschäftsvorfalls zu rechnen ist. Die Bildung von Rückstellungen dient damit der periodengerechten Ergebnisermittlung und der vollständigen Darstellung der Schulden der Gemeinde. Rückstellungen sind in der Höhe anzusetzen, die nach vernünftiger Beurteilung notwendig ist. Sie dienen dazu, durch zukünftige Handlungen bedingte Wertminderungen der Rechnungsperiode als Aufwand zuzurechnen. 109 3.1 Lohn- und Gehaltsrückstellungen 0,00 € Diese Position beinhaltet Rückstellungen für Lohn- und Gehaltszahlungen für Zeiten der Freistellung von der Arbeit im Rahmen der Altersteilzeit. Rückstellungen werden gebildet für Beschäftigungsverhältnisse im sog. Blockmodell. Dabei erfolgt die Aufteilung in eine Beschäftigungs- und Freizeitphase. Mit Beginn der Beschäftigungsphase werden der Rückstellung zeitanteilig gleiche Raten bis zum Beginn der Freizeitphase zugeführt. 3.6 Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus Bürgerschaften und Gewährleistungen (2870) 715.000,00 € Restbuchwert 01.01.2023 Zugänge 2023 Abgänge 2023 Abschreibungen 2023 Restbuchwert 31.12.2023 440.000,00 € 305.000,00 30.000,00 0,00 € 715.000,00 € Rückstellungen 2023 bei Rückstellung Nahwärme Gasabrechnung 35.000,00 € Rückstellung Abrechnung Stelle Asylbeauftragte 15.000,00 € Rückstell. Kindergarten interk. Kostenausgl. 170.000,00 € Rückstellung Abrechnung Unterhaltung Gemeindestraßen 130.000,00 € Rückst. Konzeptvergabe Fischerareal 50.000,00 € Rückstell. ZV Breitbandvers. und EDV 50.000,00 € Rückstell. Sportplatzpflege 50.000,00 € Rückstell. für Kosten Bauleitplanung 75.000,00 € 3.7 Sonstige Rückstellungen (2891) GPA /Steuerrückstellungen Betrieb gewerbl. Art 80.000,00 € Restbuchwert 01.01.2023 Zugänge 2023 Abgänge 2023 Abschreibungen 2023 Restbuchwert 31.12.2023 62.000,00 € 18.000,00 0,00 0,00 € 80.000,00 € Rückstellung 2023 bei Rückstellung GPA – Rechnungsjahr 2020-2023 26.000,00 € Rückstellungen GPA – 13.000,00 € Nahwärmeabschluss 1.000,00 € Abrechnung Klimabeauftragten 3-B-Gemeinden 40.000,00 € 4. Verbindlichkeiten 3.706.720,56 € Verbindlichkeiten sind die am Abschlussstichtag der Höhe und der Fälligkeit nach feststehenden Verpflichtungen. Grundsätzlich sind sämtliche Verbindlichkeiten zu passivieren, um dem Grundsatz der Vollständigkeit gerecht zu werden. Die Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln zu bewerten. 4.1 Anleihen 0,00 € 4.2 Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen gleichkommen 2.939.068,67 € Die Gemeinde Baindt hat eine Einheitskasse. Bei der Liquidität/Liquide Mittel auf der Aktivseite sind neben dem Kernhaushalt die Liquiditätsstände der Eigenbetriebe enthalten. Sie werden auf der Aktivseite als negative Liquidität ausgewiesen. Die Sichteinlagen beim Eigenbetrieb Wasserversorgung betragen zum 31.12.2023: 18.140,55 €. Die Sichteinlagen beim Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung betragen zum 31.12.2023: 133.908,66 €. 110 4.3 Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen 0,00 € 4.4 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 339.345,77 € Hierzu zählen Verpflichtungen aus gegenseitigen Verträgen, die von der Gegenseite erfüllt sind, aber von der Gemeinde noch nicht. 4.5 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 14.992,34 € 4.6 Sonstige Verbindlichkeiten 413.313,78 € Die Position bildet einen Sammel- und Auffangposten und beinhaltet u. a. Umsatzsteuerkonten, Bankrückrufe und sonstige Abrechnungen. Im NKHR erfolgt eine periodengenaue Abgrenzung, so dass gemäß dem Vorsichtsprinzip die ungeklärten Zahlungseingänge als Verbindlichkeiten ausgewiesen werden. 5. Passive Rechnungsabgrenzung 611.422,10 € Hierunter fallen Einzahlungen, die bereits im abzuschließenden Geschäftsjahr oder in früheren Jahren gebucht wurden, aber nur zum Teil dem neuen Geschäftsjahr wirtschaftlich zuzurechnen sind. Die passive Rechnungsabgrenzung stellt eine Leistungsverbindlichkeit dar. Den größten Betrag bilden die Grabnutzungsgebühren für die Gräber auf den Friedhöfen, deren Nutzungsrechte noch nicht abgelaufen sind. Der Rechnungsabgrenzungsposten wird in Höhe der auf die Restnutzungsdauer dieser Gräber entfallenen Gebührenanteile ausgewiesen. 29116 PRAP aus Grabnutzungsgebühren: Restbuchwert 01.01.2023 Zugänge 2023 Abgänge 2023 Abschreibungen 2023 Restbuchwert 31.12.2023 382.379,27 € 0,00 € 0,00 € 30.095,54 € 352.283,79 € 291100 PRAP - Sonstige Vorauszahlungen auf laufende Erträge (Miet- und Nutzungsentschädigungen Landratsamt, Pachtvorauszahlung, Mittagessen) Restbuchwert 01.01.2023 Zugänge 2023 Abgänge 2023 Abschreibungen 2023 Restbuchwert 31.12.2023 10.218,46 € 0,00 5.142,26 0,00 € 5.076,20 € 291131 PRAP aus Zuwendungen und allgemeine Umlagen (Eingliederungshilfe): Restbuchwert 01.01.2023 Zugänge 2023 Abgänge 2023 Abschreibungen 2023 Restbuchwert 31.12.2023 11.721,60 € 53.921,30 11.721,60 0,00 42.200,13 € 291133 PRAP aus Entgelten für die Benutzung/Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen (insbesondere Friedhof): Restbuchwert 01.01.2023 Zugänge 2023 Abgänge 2023 Abschreibungen 2023 Restbuchwert 31.12.2023 150.137,52 € 64.066,02 9.221,10 0,00 204.982,44 € 111 20. Finanzlage Nach Abschluss des Jahres 2023 stellt sich die Finanzlage gegenüber den vom Gemeinderat beschlossenen Ansätzen wie folgt dar: Konsumtiver Teil Planansatz 2023 Ergebnis 2023 Vergleich Euro Euro Euro Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 12.741.400,00 14.527.043,14 1.785.643,14 abzüglich Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit -12.149.300,00 -11.006.604,92 1.142.695,08 Saldo = Zahlungsmittelüber- 592.100,00 3.520.438,22 2.928.338,22 schuss/-bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit Investitionen Planansatz 2023 Ergebnis 2023 Vergleich Euro Euro Euro Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 12.259.350,00 43.551.447,36 31.292.097,36 -Auszahlungen aus Investitionstätigkeit -19.145.550,00 -49.597.604,07 -30.452.054,07 Saldo aus Investitionstätigkeit -6.886.200,00 -6.046.156,71 840.043,29 Finanzierungen Planansatz 2023 Ergebnis 2023 Vergleich Euro Euro Euro Einzahlung aus der Aufnahme von Krediten 5.000.000,00 3.000.000,00 -2.000.000,00 -Auszahlung für die Tilgung von Krediten -150.000,00 -60.931,33 89.068,67 Saldo aus Finanzierungstätigkeit 4.850.000,00 2.939.068,67 -1.910.931,33 Zusammenstellung Planansatz 2022 Ergebnis 2023 Vergleich Euro Euro Euro Saldo konsumtiver Teil 592.100,00 3.520.438,22 2.928.338,22 Saldo Investitionen -6.886.200,00 -6.046.156,71 840.043,29 Saldo Finanzierungstätigkeit 4.850.000,00 2.939.068,67 -1.910.931,33 Finanzierungsmittelbestand -1.444.100,00 413.350,18 1.857.450,18 Saldo haushaltsunwirks. Vorgänge 0,00 -38.730,28 Anfangsbestand Zahlungsmittel 335.120,55 Endbestand Zahlungsmittel 709.740,45 112 Die Gesamtfinanzrechnung beinhaltet die zahlungswirksamen Ein- und Auszahlungen des Ergebnishaushaltes, die Ein- und Auszahlungen der Investitions- und Finanzierungstätigkeiten, sowie die haushaltsunwirksamen Zahlungen. Die Finanzrechnung hat die Aufgabe, die tatsächliche Finanzlage der Gemeinde darzustellen. Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit: Der Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit stellt eine wichtige Kennzahl dar. Sie ermöglicht eine Beurteilung, inwiefern die Investitionen und die Kredittilgung aus laufenden Überschüssen selbst erwirtschaftet werden können. Investive Ein- und Auszahlungen: Investitionen sind bei der Gemeinde Baindt von zentraler Bedeutung. Die Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit weist ein Ergebnis i. H. v. 2.980.480,95 € aus. Dem stehen Auszahlungen i. H. v. 12.983.976,95 € gegenüber. Der positive Saldo i. H. v. 10.003.496,00 € wurde den Zahlungsmitteln zugeführt. 21. Entwicklung der Verschuldung aus Krediten vom Kreditmarkt Zum 31.12.2023 hatte die Gemeinde Baindt im Kernhaushalt keine Verbindlichkeiten aus Krediten vorzuweisen. Die Gemeinde war zu diesem Zeitpunkt somit nicht verschuldet und hatte keine Tilgungszahlungen zu tätigen. 22. Analyse der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzsituation Die Untersuchung der wirtschaftlichen Situation der Gemeinde erfolgt auf der Grundlage einer betriebswirtschaftlichen Betrachtung mittels Bilanzanalyse sowie Analyse der Ertrags- und der Finanzlage unter Aufbereitung des Datenmaterials. 113 1. Vermögenskennzahlen Infrastrukturquote 31.12.2022 31.12.2023 Kommunen verfügen im Bereich der Daseinsfürsorge über ein umfangreiches Infrastrukturvermögen. Die Infrastrukturquote verdeutlicht in welchem Umfang das kommunale Vermögen in der Infrastruktur gebunden ist. Da das Infrastrukturvermögen in der Regel nicht veräußerbar ist, kann die Quote nur langfristig beeinflusst werden. Infrastrukturvermögen x 100 Bilanzsumme 26,75% 24,01% Infrastrukturvemögen: 14.482.018,08 15.051.861,08 Bilanzsumme: 54.137.545,98 62.687.214,26 2. Finanzkennzahlen Eigenkapitalquote I 31.12.2022 31.12.2023 Die Eigenkapitalquote I zeigt an, in welchem Umfang das Vermögen der Kommunen durch Eigenkapital finanziert ist. Je höher die Eigenkapitalquote ist, desto unabhängiger ist die Kommune von externen Kapitalgebern. Eigenkapital x 100 Bilanzsumme 77,77% 72,33% Basiskapital+Rücklagen: 42.104.084,03 45.340.001,67 Bilanzsumme: 54.139.972,06 62.687.214,26 Eigenkapitalquote II 31.12.2022 31.12.2023 Bei der Eigenkapitalquote II werden die Sonderposten aus Zuwendungen und Beiträgen dem „wirtschaftlichen Eigenkapital“ zugeordnet, da es sich hierbei um Beiträge handelt, die i.d.R. nicht zurückzuzahlen und nicht zu verzinsen sind. (Eigenkapital + Sonderposten für Zuw. und Beiträge) x 100 Bilanzsumme 97,30% 91,84% Basiskapital + Rücklagen 42.104.084,03 45.340.001,67 Summe: Sonderposten für Zuw. und Beiträge: 10.573.576,18 12.234.063,93 Bilanzsumme: 54.139.972,06 62.687.214,26 114 3. Ertragskennzahlen Steuerquote 31.12.2022 31.12.2023 Die Steuerquote gibt an, wie hoch der Anteil der Steuererträge an den ordentlichen Erträgen ist. Eine hohe Steuerquote deutet i.d.R. auf eine hohe Finanzkraft der Kommune hin. Steuererträge x 100 ordentliche Erträge 52,12% 52,54% Steuererträge: 6.800.175,21 7.737.718,57 ordentliche Erträge: 13.046.986,43 14.727.214,78 Zuwendungsquote 31.12.2022 31.12.2023 Die Zuwendungsquote gibt an, wie hoch der Anteil der Erträge aus Zuwendungen an den ordentlichen Erträgen ist. Eine hohe Zuwendungsquote kann auf eine geringe Finanzkraft der Kommune hindeuten. Erträge aus Zuwendungen x 100 ordentliche Erträge 32,00% 30,04% Erträge aus Zuwendungen: 4.175.325,84 4.424.497,28 ordentliche Erträge: 13.046.986,43 14.727.214,78 Personalaufwandsquote 30.12.2022 31.12.2023 Die Personalintensität I gibt den Anteil der Personalaufwendungen an den ordentlichen Aufwendungen an. Bei der Interpretation der Kennzahl ist der Grad der Ausgliederung in der Kom- mune zu beachten. Personalaufwendungen x 100 ordentliche Aufwendungen 28,47% 29,77% Personalaufwendungen: 3.304.437,02 3.834.596,82 ordentliche Aufwendungen: 11.606.883,28 12.882.646,04 115 Ergebnis Ergebnis Ergebnis Ergebnis Ergebnis Planung Nachtrag Kennzahl 1) Einheit 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2024 1 2 3 4 5 6 7 8 8 / 1 E R T R A G S L A G E 1 ordentliches Ergebnis € 2.035.205 208.155 -395.215 1.440.103 1.844.569 -824.850 -556.350 €/EW 388,32 39,33 -74,51 267,63 341,40 -151,35 -102,74 % 118,99% 101,82% 96,73% 112,41% 114,32% 94,23% 96,19% 1.1 Steuerkraft - netto - absoluter Betrag € 6.279.233 4.533.695 4.397.249 6.196.549 7.380.898 6.108.300 6.600.800 Betrag je Einwohner €/EW 1.198,10 856,55 829,04 1.151,56 1.366,07 1.120,79 1.218,98 Anteil an ordentlichen Aufwendungen % 69,16% 59,80% 52,26% 58,59% 60,06% 53,25% 51,31% 1.2 Betriebsergebnis - netto - absoluter Betrag € 4.244.027 4.422.483 4.797.590 4.756.446 5.579.460 6.929.150 7.154.150 Betrag je Einwohner €/EW 809,77 835,53 904,52 883,93 1.032,66 1.271,40 1.321,17 Anteil an ordentlichen Aufwendungen % 39,60% 38,59% 39,66% 40,98% 43,31% 48,45% 49,05% 2. Sonderergebnis € 2.882.651 1.913.610 2.335.701 137.788 1.391.349 250.000 150.000 3. Gesamtergebnis € 4.917.856 2.121.765 1.940.486 1.577.891 3.235.918 -574.850 -406.350 F I N A N Z L A G E 4. Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit € 2.714.215 1.101.738 735.867 2.661.018 3.520.438 185.350 452.850 €/EW 521,96 211,87 138,74 494,52 651,57 34,01 83,63 5. Mindestzahlungsmittelüberschuss € 0 0 0 0 60.931 300.000 300.000 6. Nettoinvestitionsfinanzierungsmittel € 2.254.769 569.208 599.474 2.661.018 3.459.507 -33.950 152.850 €/EW 430,22 107,54 113,02 494,52 640,29 -6,23 28,23 7. Soll-Liquiditätsreserve (§ 22 Abs. 2 GemHVO) € 214.351 229.181 241.916 232.138 257.653 286.005 291.735 8. (voraussichtliche) liquide Eigenmittel zum Jahresende 2) € 7.636.099 4.739.318 7.625.199 335.121 709.740 1.555.900 500.000 K A P I T A L L A G E 9. Eigenkapital € 36.598.735 38.585.725 40.526.211 42.104.084 45.340.002 9.1 Basiskapital (§ 61 Nr. 6 GemHVO) absoluter Betrag € 31.680.881 31.546.106 31.546.106 31.546.106 31.546.106 31.546.106 31.546.106 9.2 Eigenkapitalquote Verhältnis Eigenkapital zu Bilanzsumme % 69,50% 64,83% 78,35% 77,77% 72,33% 9.3 Fremdkapitalquote Verhältnis Fremdkapital zu Bilanzsumme % 24,56% 20,70% 21,65% 22,23% 27,67% 10. Goldene BilanzregelAnlagendeckung % 11. Verschuldung € 0 0 0 0 2.939.069 7.980.000 7.980.000 €/EW 11.1 Nettoneuverschuldung absoluter Betrag € 0 0 0 2.939.069 5.250.000 5.250.000 2) vgl. Zeile 9 in Anlage 5 absoluter Betrag absoluter Betrag Verhältnis langfr. Kapital zu langfr. absoluter Betrag Betrag je Einwohner 1) Aus welchen Konten die Kennzahlen zu ermitteln sind, wird verbindlich auf der Internetseite des Innenministeriums (www.im.baden- wuerttemberg.de) bekannt gemacht. absoluter Betrag Kennzahlen zur Beurteilung der finanziellen Leistungsfähigkeit absoluter Betrag Betrag je Einwohner Aufwandsdeckungsgrad absoluter Betrag absoluter Betrag absoluter Betrag Betrag je Einwohner absoluter Betrag absoluter Betrag Betrag je Einwohner 116 Ergebnis Ergebnis Ergebnis Ergebnis Ergebnis Planung Nachtrag Kennzahl 1) Einheit 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2024 1 2 3 4 5 6 7 8 8/1 E R T R A G S L A G E 1 Ordentlicher Aufwandsdeckungsgrad % 118,99% 101,82% 96,73% 112,41% 114,32% 94,23% 96,19% % 58,12% 58,74% 54,02% 52,12% 52,54% 56,51% 53,34% % 1.414 1.295 1.192 1.264 1.432 1.397 1.382 € 590 398 355 419 518 459 462 % 44,71% 44,13% 42,32% 40,04% 37,22% 39,31% 38,97% (Transferaufwendungen/ordentl. Aufwend.) % 25,62% 25,00% 25,23% 28,47% 29,77% 28,42% 27,86% % 0,00 0,09 0,23 0,00 0,34 2,18 2,14 € 2,81 1,97 5,20 3,84 8,26 57,25 57,62 F I N A N Z L A G E 1 Fremdkapitalstrutkturquote % 0 0 0 0 555 963 970 2 Pro Kopf-Verschuldung Kernhaushalt € 0 0 0 0 544 1.826 1.837 Zahlungsmittelsaldo aus lfd. Verwaltungstätigk. % 2.714.215 1.101.738 735.867 2.661.018 3.520.438 185.350 452.850 Mindestzahlungsmittelüberschuss % 0 0 0 0 60.931 300.000 300.000 Kennzahlen zur Vermögenslage % 554% 244% 96% 157% 290% 706% 715% % 49% 27% 51% 107% 73% 2% 4% % 26,52% 19,35% 9,14% 9,74% 7,18% 37,70% 37,58%Investitionsquote (Steuererträge/ordentliche Erträge) 3 Gesamtsteuererträge pro Einwohner 4 Gewerbesteuer brutto pro Einwohner 5 Transferaufwandquote 7 Zinslastquote 8 Zinsen pro Einwohner (nur Kassenkredite) Reinvestitionsquote Anteil der Investitionen an Gesamtausz. (Investitionen/Abschreibungen) Selbstfinanzierungsgrad (Zahlungsmittelsaldo aus ldf. Verwaltungstätigk./Sachanlageinvest.) (kurzfr.Fremdkapital=Neuaufn./Gesamtsch.) (Fremdkapital zum 31.12./Einwohnerzahl) (Personalaufwendung/ordentl. Aufwend.) (Zinsen/ordentliche Aufwendungen) Kennzahlen zur Beurteilung der finanziellen Leistungsfähigkeit (sollte über 100% liegen) 2 Steuerquote 6 Personalaufwandsquote 117 22. Fazit Im Jahr 2023 schloss die Gemeinde Baindt mit einem sehr positiven ordentlichen Ergebnis ab. Es fehlen noch einige Abrechnungen welche sich aufgrund der zeitlichen Komponente auf 2024 verschoben haben. Aber so ein Ergebnis werden wir in Zukunft nicht mehr erzielen können. Im Haushaltsjahr 2023 schließt das ordentliche Ergebnis mit einem Überschuss in Höhe von 1,84 Mio. € ab. Im Sonderergebnis kann ein Überschuss in Höhe von 1,39 Mio. € verzeichnet werden. Daraus ergibt sich ein Überschuss des Gesamtergebnisses in Höhe von 3,23 Mio. €. Im fünften Jahr seit der Umstellung auf das NKHR verlaufen das ordentliche Ergebnis und das Sonderergebnis und somit auch das Gesamtergebnis noch positiv. Maßgeblich für das ordentliche Ergebnis im Jahr 2023 sind auf der Ertragsseite insbesondere die gestiegenen Gewerbesteuererträge sowie die gestiegenen Zuweisungen. Wie aus den „Ordentlichen Erträge“ und „ordentliche Aufwendungen“ von 2023“ ersichtlich werden, konnten 2023 aufgrund guter Steuereinnahmen mehr Erträge als Aufwendungen erwirtschaftet werden. Neben den gestiegenen Erträgen sind aber auch vereinzelte Aufwendungen stärker angestiegen. Insgesamt wurde auf der Aufwandsseite 0,59 Mio. € weniger ausgegeben. Gerade im Ausblick auf die Jahre 2025,2026 ff, in denen mit deutlich geringeren Zuweisungen und höheren Transferaufwendungen aufgrund politischen Konflikten zu rechnen ist, ist es notwendig die Bemühungen zum Ausgleich des Ergebnishaushalts weiterhin aufrecht zu erhalten. In der Abschwächung der Wirtschaft 2024 ff, in der unter Umständen ein oder mehrere ausgeglichene Ergebnishaushalte nicht möglich sein werden, werden Fehlbeträge (teilweise) durch vorhandene Rücklagen gedeckt. Das Ergebnis 2023 zeigt ein positives Jahresergebnis. Gleichwohl wird im Produkt Kindergarten aufgrund ständig steigender Aufgaben und weiteren gesetzlichen Aufgaben und Verpflichtungen im Bereich der Kinderbetreuung ein Jahresfehlbetrag ausgewiesen werden. Im Finanzhaushalt kann der Endbestand an Zahlungsmitteln (liquiden Mittel) weiter gut gehalten werden und beträgt zum Jahresende 2023 insgesamt 0,7 Mio. €. Festgelder waren wegen Bauverzögerungen mit 13,8 Mio. € angelegt. Es ist für künftige, notwendige Investitionen (Sanierung Klosterwiesenschule, Dorfplatz, Grunderwerb, Breitbandversorgung, Barrierefreiheit, Erschließung von Straßen) ein kleines Finanzpolster vorhanden. Jedoch sollte bei den zahlreichen Investitionen darauf geachtet werden, dass diese den Ergebnishaushalt zusätzlich nicht übermäßig belasten, z. B. in dem durch die Investitionen der Unterhaltungsaufwand und/oder die Bewirtschaftungskosten reduziert und somit die zusätzlich wesentlich höher entstehenden Abschreibungen ausgeglichen werden können. Auch in 2024 ff will die Gemeinde Baindt trotz hoher Inflation ein qualitativ hochwertiges Spektrum ihrer Dienstleistungen in allen Bereichen zu möglichst bezahlbaren Preisen aufrechterhalten. Deshalb unterliegen alle Aufwendungen einer permanenten Überprüfung auf mögliche Einsparpotenziale. Eine Verbesserung der Gesamtsituation 2024 ff kann sich nicht nur auf die Stabilisierung der Ertragsseite beschränken, sie muss auch die Herausforderung der dynamisch wachsenden Aufwendungen angehen. Das System der Kommunalfinanzierung wird betrachtet werden müssen. Kommunen brauchen einen größeren Gestaltungsspielraum um ihre Selbstverwaltung zu erhalten. Das Risiko für die Gemeinde Baindt besteht insbesondere darin, dass diese beiden Steuern stark von der allgemeinen wirtschaftlichen Lage und dem Konjunkturverlauf bestimmt werden. Die Abhängigkeit von nur zwei großen Ertragsquellen (Einkommensteuer/ Gewerbesteuer) und die Ungewissheit über deren Entwicklung bilden ein gewisses unkalkulierbares Risiko. 118 V. Anlagen zum Anhang 23. Übersicht über den Stand der Rücklagen zum Jahresabschluss Die Rücklagen nach § 23 GemHVO sind anhand der Anlage 27 der VwV Produkt- und Kontenrahmen zu erläutern. Dabei bietet es sich an, die Davon-Positionen nach § 23 Satz 2 GemHVO hier ebenfalls zu berücksichtigen und darzustellen. Art Stand zum 31.12.2022 Stand zum 31.12.2023 Tsd. € 1. Ergebnisrücklagen 10.558 13.794 1.1 Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses 1) 3.288 5.132 1.2 Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses 1) 7.270 8.661 2. Zweckgebundene Rücklagen 0 0 Rücklagen gesamt 10.558 13.794 119 2 3 4 5 4) 6 7 8 1. 16.986,00 11.505,65 1,00 0,00 0,00 10.358,65 18.132,00 2. 35.946.440,57 8.143.376,01 369.809,61 0,00 0,00 1.462.895,01 42.257.111,96 2.1. Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 7.859.819,55 2.870.647,70 358.686,42 0,00 0,00 0,00 10.371.780,83 2.2. Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 10.855.944,13 544.259,00 3.533,10 0,00 0,00 723.807,12 10.672.862,91 2.3. Infrastrukturvermögen 14.482.018,08 582.952,75 2.942,36 498.356,16 0,00 508.523,55 15.051.861,08 2.4. Bauten auf fremden Grundstücken 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2.5. Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 8.651,52 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 8.651,52 2.6. Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge 845.906,50 374.174,38 694,30 0,00 0,00 145.339,08 1.074.047,50 2.7. Betriebs- und Geschäftsausstattung 447.475,00 116.514,26 1.573,00 0,00 0,00 85.225,26 477.191,00 2.8. Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 1.446.625,79 3.654.827,92 2.380,43 -498.356,16 0,00 0,00 4.600.717,12 3. 17.269.103,58 40.332.000,00 38.344.350,00 0,00 0,00 0,00 19.256.753,58 3.1. Anteile an verbundenen Unternehmen 500.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 500.000,00 3.2. Sonst. Beteilig. u. Kapitaleinlagen in Zweckverbänden oder anderen kommunalen Zusammenschlüssen 151.961,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 151.961,00 3.3. Sondervermögen 615.505,08 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 615.505,08 3.4. Ausleihungen 4.201.637,50 132.000,00 144.350,00 0,00 0,00 0,00 4.189.287,50 3.5. Wertpapiere 11.800.000,00 40.200.000,00 38.200.000,00 0,00 0,00 0,00 13.800.000,00 53.232.530,15 48.486.881,66 38.714.160,61 0,00 0,00 1.473.253,66 61.531.997,54 1) entspricht Stand zum 31.12. des Vorjahres 2) 3) 4) Vermögensübersicht Vermögen Stand zum 01.01.2023 Vermögensveränderungen im Haushaltsjahr Stand am 31.12.2023 (∑ Sp. 2 bis 7) Vermögens- zugänge Vermögens- abgänge 2) Umbu- chungen Zu- schrei- bungen Abschrei- bungen 3) beinhaltet die Abhänge von Restbuchwerten aufgrund von Veräußerungen, Schenkungen, Umstufungen/Umwidmungen von Straßen, Sacheinlagen in Beteiligungen usw. einschl. außerordentliche Abschreibungen In dieser Spalte werden Umgliederungen bereits vorhandener Vermögensgegenstände auf andere Positionen der Übersicht abgebildet (z. B. von Nr. 2.8 nach Fertigstellung nach Nr. 2.3) EUR 1 Immaterielle Vermögensgegenstände Sachvermögen (ohne Vorräte) Finanzvermögen (ohne Forderungen und liquide Mittel) insgesamt 120 bis zu 1 Jahr 2) über 1 bis 5 Jahre 3) mehr als 5 Jahre 4) 1 2 3 4 5 6 7 1.1 Anleihen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 1.2.1 Bund (KfW-Darlehen) Sondertilgung 2019 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.2.2 Land 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.2.3 Gemeinden und Gemeindeverbände 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.2.4 Zweckverbände und dergleichen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.2.5 Kreditinstitute 0,00 2.939.068,67 122.000,00 488.000,00 2.329.068,67 2.939.068,67 1.2.6 sonstige Bereiche 6) 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.3 Kassenkredite 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.4. Verbindlichk. aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1. Gesamtschulden Kernhaushalt 0,00 2.939.068,67 122.000,00 488.000,00 2.329.068,67 2.939.068,67 nachrichtlich: 2.1 Anleihen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 965.387,50 914.537,50 35.850,00 143.400,00 735.287,50 -50.850,00 2.3 Kassenkredite 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2.4 Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2. Gesamtschulden des Sondervermögens mit Sonderrechnung 965.387,50 914.537,50 35.850,00 143.400,00 735.287,50 -50.850,00 2.1 Anleihen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 2.699.750,00 2.620.750,00 79.000,00 316.000,00 2.225.750,00 -79.000,00 2.3 Kassenkredite 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2.4 Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften 2. Gesamtschulden des Sondervermögens mit Sonderrechnung 2.699.750,00 2.620.750,00 79.000,00 316.000,00 2.225.750,00 -79.000,00 3.1 Anleihen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 3.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 3.665.137,50 6.474.356,17 236.850,00 947.400,00 5.290.106,17 2.809.218,67 3.3 Kassenkredite 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 3.4 Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften - Trägerdarlehen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Zwischensumme 3.1 + 3.2 + 3.3. + 3.4 3.665.137,50 6.474.356,17 236.850,00 947.400,00 5.290.106,17 2.809.218,67 abzüglich Schulden zwischen Kernhaushalt und Sondervermögen mit Sonderrechnung 3.665.137,50 3.535.287,50 114.850,00 459.400,00 2.961.037,50 -129.850,00 3. Konsolidierte Gesamtschulden 0,00 2.939.068,67 122.000,00 488.000,00 2.329.068,67 2.939.068,67 1) entspricht Stand zum 31.12. des Vorjahres 2) Tilgungsraten im 1. Folgejahr 3) Tilgungsraten im 2. bis 5. Folgejahr 4) Tilgungsraten ab dem 6. Folgejahr 5) Spalte 3 minus Spalte 2 Anmerkung: Die Übersicht kann durch Einbezug weiterer Verbindlichkeiten ausgebaut werden. Schulden der Sondervermögen mit Sonderrechnung Eigenbetrieb Waserversorgung Gesamtschulden von Kernhaushalt und Sondervermögen mit Sonderrechnung 7) 8) 6) entspricht den Bereichen "Gesetzliche Sozialversicherung", "Verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen", "Sonstige öffentliche Sonderrechnungen", "Sonstiger inländischer Bereich" und "Sonstiger ausländischer Bereich" nach der Bereichsabgrenzung B 7) einschl. Sonderrechnungen nach § 59 GemHVO 8) nicht verbindlich für Gemeinden, die für das Jahr einen Gesamtabschluss aufstellen Schulden der Sondervermögen mit Sonderrechnung Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Schuldenübersicht Art der Schulden am 01.01.2023 zum 31.12.2023 davon Tilgungszahlungen mit einem Zahlungsziel Mehr (+) weniger(-) 5) EUR 121 Entwicklung der Liquidität zum Jahresabschluss 2023 EUR EUR 2022 2023 1 Zahlungsmittelbestand zum Jahresbeginn 2) 7.625.199,19 € 335.120,55 € 2 +/- Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf der Ergebnisrechnung (§ 50 i. V. m. § 3 Nr. 17 GemHVO) 3) 2.661.017,59 € 3.520.438,22 € 3 +/- Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (§ 50 i. V. m. § 3 Nr. 31 GemHVO) 3) 10.003.496,00 €- 6.046.156,71 €- 4 +/- Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (§ 50 i. V. m. § 3 Nr. 35 GemHVO) 3) - € 2.939.068,67 € 5 +/- Überschuss oder Bedarf aus haushaltsunwirksamen Einzahlungen und Auszahlungen (§ 50 Nr. 39 GemHVO) 52.399,77 € 38.730,28 €- 6 = Endbestand an Zahlungsmitteln am Jahresende (§ 50 Nr. 42 GemHVO) 335.120,55 € 709.740,45 € 7 + Sonstige Einlagen aus Kassenmitteln zum Jahresende 4) -gebundene Einlagen bei örtlichen Banken 11.800.000,00 € 13.800.000,00 € 8 - Bestand an Kassenkrediten zum Jahresende 5) - € - € 9 = liquide Eigenmittel zum Jahresende 12.135.120,55 € 14.509.740,45 € 10 - übertragene Ermächtigungen für Auszahlungen (§ 21 GemHVO) 2.800.000,00 €- 13.437.000,00 €- 11 + nicht in Anspruch genommene Kreditermächtigungen (auch aus Vorjahren) für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen 6) - € - € 12 + übertragene Ermächtigungen für Investitionszuwendungen, Investitionsbeiträge und ähnliche Entgelte für Investitionstätigkeit (§ 21 Abs. 1, § 3 Nr. 18, 19 GemHVO) - € - € 13 = bereinigte liquide Eigenmittel zum Jahresende 9.335.120,55 € 1.072.740,45 € 14 - davon: für zweckgebundene Rücklagen gebunden 15 - für sonstige bestimmte Zwecke gebunden 16 = bereinigte liquide Eigenmittel zum Jahresende ohne gebundene Mittel 9.335.120,55 € 1.072.740,45 € 17 nachrichtlich: Mindestliquidität (§ 22 Abs. 2 GemHVO) 201.267,74 € 212.153,00 € 1) Zeilen unterhalb Zeile 14 können bedarfsgerecht angepasst werden 2) 3) 4) 5) 6) Nr. Finanzrechnung Vorjahr Rechnungs- jahr Einzahlungs- und Auszahlungsarten 1) aus der Finanzrechnung (§ 50 Nr. 42 GemHVO); entspricht den liquiden Mitteln der Kontenarten 171 und 173 Für die Spalten Finanzhaushalt und Finanzplanung sind die Werte der letzten Finanzplanung zu verwenden. entspricht dem Konto 1492 - Sonstige Einlagen - Die Aufnahme von Kassenkrediten führt zu einer Veränderung des Zahlungsmittelbestands. Kassenkredite sind nur zur kurzfristigen Liquiditätsüberbrückung erlaubt und müssen zeitnah zurückbezahlt werden, daher soll der Wert an Kassenkrediten (Kontenart 239) hier berücksichtigt werden. Die Kreditermächtigung gilt weiter, bis die Haushaltssatzung für das übernächste Jahr erlassen ist (vgl. § 87 Abs. 3 GemO). 122 Z u fü h ru n g e n A u fl ö s u n g (G ru n d e n tf a ll e n ) b is z u 1 J a h r 1 b is 5 J a h re m e h r a ls 5 J a h re 3 1 .1 2 .2 0 2 2 3 1 .1 2 .2 0 2 3 E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R - 1 0 P e n si o n sv e rp fli ch tu n g e n -A kt iv e - 1 0 P e n si o n sv e rp fli ch tu n g e n - V e rs o rg u n g se m p fä n g e r- 1 0 B e ih ilf e ve rp fli ch tu n g e n -A kt iv e - 1 0 B e ih ilf e ve rp fli ch tu n g e n - V e rs o rg u n g se m p fä n g e r- 1 0 R ü ck st e llu n g e n f ü r A lte rs te ilz e ita rb e it 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 1 0 U rl a u b sr ü ck st e llu n g e n - B e a m te - 1 0 U rl a u b sr ü ck st e llu n g e n - T a ri fb e sc h ä ft ig te - 1 0 Ü b e rs tu n d e n rü ck st e llu n g e n - B e a m te - 1 0 Ü b e rs tu n d e n rü ck st . -T a ri fb e sc h ä ft ig te - 5 0 R ü c k s te ll u n g f ü r G P A P rü fu n g 2 0 2 0 -2 0 2 3 - 2 8 9 1 2 3 .0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 3 .0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 2 6 .0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 2 6 .0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 5 0 R ü c k s te ll u n g e n f ü r G P A 2 0 2 3 - B a u a m ts ü b e rp rü fu n g 2 8 9 1 1 3 .0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 1 3 .0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 1 3 .0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 5 1 R ü c k s te ll u n g N a h w ä rm e a b s c h l. 2 8 9 1 1 .0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 1 .0 0 0 ,0 0 1 .0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 5 1 R ü c k s te ll u n g N a h w ä rm e G a s a b re c h n u n g / W ä rm e p re is b re m s e 3 5 .0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 3 5 .0 0 0 ,0 0 3 5 .0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 5 1 R ü c k s te ll u n g A b re c h n u n g S te ll e A s y lb e a u ft ra g te G d e 3 0 .0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 1 5 .0 0 0 ,0 0 1 5 .0 0 0 ,0 0 1 5 .0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 5 1 R ü c k s t. A b r. K li m a b e a u ft ra g te r 2 8 9 1 2 5 .0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 1 5 .0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 4 0 .0 0 0 ,0 0 4 0 .0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 5 1 R ü c k s te ll u n g K in d e rg a rt e n i n te rk . K o s te n a u s g le ic h 2 8 7 0 1 2 5 .0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 4 5 .0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 1 7 0 .0 0 0 ,0 0 1 0 0 .0 0 0 ,0 0 7 0 .0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 5 1 R ü c k s te ll u n g A b re c h n u n g U n te rh a lt u n g G e m e in d e s tr a ß e n 2 8 7 0 6 0 .0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 7 0 .0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 1 3 0 .0 0 0 ,0 0 1 3 0 .0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 5 1 R ü c k s te ll u n g Ö k o p u n k te 0 ,0 0 0 ,0 0 1 4 0 .0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 1 4 0 .0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 1 4 0 .0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 5 1 R ü c k s t. K o n ze p tv e rg a b e F is c h e ra re a l 4 0 .0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 1 0 .0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 5 0 .0 0 0 ,0 0 5 0 .0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 5 1 R ü c k s te ll . Z V B re it b a n d v e rs . u n d E D V 5 0 .0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 5 0 .0 0 0 ,0 0 5 0 .0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 5 1 R ü c k s te ll . S p o rt p la tz p fl e g e 5 0 .0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 5 0 .0 0 0 ,0 0 5 0 .0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 5 1 R ü c k s te ll . fü r K o s te n B a u le it p la n u n g 5 0 .0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 2 5 .0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 7 5 .0 0 0 ,0 0 7 5 .0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 5 0 2 .0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 3 0 8 .0 0 0 ,0 0 1 5 .0 0 0 ,0 0 7 9 5 .0 0 0 ,0 0 5 4 6 .0 0 0 ,0 0 2 4 9 .0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 5 . S u m m e a ll e r R ü c k s te ll u n g e n 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 3 . I n s ta n d h a lt u n g s rü c k s te ll u n g e n s .u . 0 ,0 0 0 ,0 0 5 . S o n s t. R ü c k s te ll . n a c h § 4 1 G e m H V O 4 . R ü c k s t- f ü r d ro h e n d e V e rp fl ic h tu n g e n a u s B ü rg s c h a ft e n o d e r S c h a d e n s fä ll e n 0 ,0 0 E U R V e rb o t d e r B ild u n g vo n P e n si o n sr ü ck st e llu n g e n (e in sc h l. B e ih ilf e rü ck st e llu n g e n ) in d e r B ila n z d e r K o m m u n e : P e n si o n sr ü ck st e llu n g e n w e rd e n z e n tr a l b e im K o m m u n a le n V e rs o rg u n g sv e rb a n d B a d e n -W ü rt te m b e rg g e b ild e t ( § 2 7 A b s. 5 G K V ); e in e zu sä tz lic h e B ild u n g vo n P e n si o n sr ü ck st e llu n g e n in d e r B ila n z d e r K o m m u n e is t d a h e r n ic h t zu lä ss ig ( § 4 1 A b s. 2 S a tz 2 G e m H V O ). 3 . R ü c k s t. f ü r a u s g le ic h s p fl ic h ti g e G e b ü h re n - s ie h e E B A b w a s s e r 2 . R ü c k s te ll . fü r D e p o n ie n u . A lt la s te n 0 ,0 0 1 . P e n s io n s rü c k s te ll u n g e n /A lt e rs te il ze it A rt d e r R ü c k s te ll u n g e n - B il a n zk o n te n 2 8 7 0 u n d 2 8 9 1 G e s a m t- b e tr a g a m E n d e d e s V o rj a h re s d a v o n m it e in e r R e s tl a u fz e it v o n Z u m S tic h ta g 3 1 .1 2 .2 0 2 3 b e tr ä g t d e r A n te il a n d e r R ü ck st e llu n g b e im K V B W 4 .8 8 0 .3 7 2 E U R ( V j. 4 .4 9 6 .7 7 7 E U R ) 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 G e s a m t- b e tr a g a m E n d e d e s H a u s h a lt s - ja h re s - V e rä n d e ru n g e n i m H a u s h a lt s ja h r R ic h tli n ie n ü b e r d ie f le xi b le A rb e its ze it fü r d ie B e d ie n st e te n - D a s Z e itk o n to w ir d jä h rl ic h z u m 0 1 .1 0 . a b g e re ch n e t. Z u d ie se m Z e itp u n kt w e rd e n Z e itg u th a b e n ü b e r 4 0 S tu n d e n g e st ri ch e n . E in e w e ite re Ü b e rt ra g u n g v o n U rl a u b u n d Z e itg u ts ch ri ft is t n ic h t m ö g lic h . 0 ,0 0 0 ,0 0 U m b u c h u n g e n E U R In a n s p ru c h - n a h m e 123 A nf an gs st an d A ns ch af fu ng sw er te Z ug an g A bg an g E nd st an d Z us ch üs se A bs ch re ib un g / W er tb er ic ht ig un g bi sh er ig e A bs ch re ib un g A bs ch re ib un g im H au sh al ts ja hr A bg an g d. h. an ge sa m m el te A bs ch re ib un ge n au f d ie A bg än ge au s S pa lte 4 E nd st an d R es tb uc hw er te (E nd st an d) E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 E in ge sc hr än kt a uf : A lle A nl ag en um m er n, o hn e T yp en Z us ch us s un d B ei tr ag F ib u- B es ta nd sk on to H au sh al ts ja hr : 2 0 2 3 er st el lt vo n: 1 4 .0 5 .2 0 2 4 / 1 4 :1 4 :2 4 er st el lt am : er st el lt fü r: S ei te : 1 F ra u N ic o le G e rh a rd t V e rm ö g e n s ü b e rs ic h t A n la g e n b u c h fü h ru n g 0 1 G e m e in d e B a in d t 00 20 00 00 - L iz en ze n 60 .5 80 ,3 5 1 .5 28 ,2 3 1 .4 16 ,1 0 60 .6 92 ,4 8 0 ,0 0 45 .5 00 ,3 5 1 .4 15 ,1 0 52 .7 13 ,4 8 7 .9 79 ,0 0 8 .6 28 ,2 3 00 25 00 00 - D V -S of tw ar e 7 .6 18 ,8 0 9 .9 77 ,4 2 0 ,0 0 17 .5 96 ,2 2 0 ,0 0 5 .7 12 ,8 0 0 ,0 0 7 .4 43 ,2 2 10 .1 53 ,0 0 1 .7 30 ,4 2 01 11 00 00 - G ru nd u nd B od en b ei G rü nf lä ch en 2. 09 2. 62 5, 98 0 ,0 0 0 ,0 0 2. 09 2. 62 5, 98 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 2. 09 2. 62 5, 98 0 ,0 0 01 20 00 00 - A ck er la nd 31 .2 33 ,6 0 0 ,0 0 0 ,0 0 31 .2 33 ,6 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 31 .2 33 ,6 0 0 ,0 0 01 31 00 00 - G ru nd u nd B od en b ei W al d, F or st en 3 .9 34 ,3 2 0 ,0 0 0 ,0 0 3 .9 34 ,3 2 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 3 .9 34 ,3 2 0 ,0 0 01 32 00 00 - A uf w uc hs b ei W al d, F or st en 11 .6 52 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 11 .6 52 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 11 .6 52 ,0 0 0 ,0 0 01 90 00 00 - S on st ig e un be ba ut e G ru nd st üc ke 5. 72 0. 37 3, 65 2. 87 0. 64 7, 70 3 58 .6 86 ,4 2 8. 23 2. 33 4, 93 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 8. 23 2. 33 4, 93 0 ,0 0 02 11 00 00 - G ru nd u nd B od en b ei W oh nb au te n 0 ,0 0 3 41 .7 54 ,7 8 0 ,0 0 3 41 .7 54 ,7 8 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 3 41 .7 54 ,7 8 0 ,0 0 02 12 00 00 - G eb äu de , A uf ba ut en u nd B et rie bs vo rr ic ht un ge n be i W oh nb au te n 0 ,0 0 1 92 .0 53 ,0 4 0 ,0 0 1 92 .0 53 ,0 4 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 36 .2 14 ,0 4 1 55 .8 39 ,0 0 36 .2 14 ,0 4 02 21 00 00 - G ru nd u nd B od en b ei s oz ia le n E in ric ht un ge n 4 94 .7 72 ,0 4 0 ,0 0 0 ,0 0 4 94 .7 72 ,0 4 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 4 94 .7 72 ,0 4 0 ,0 0 02 22 00 00 - G eb äu de , A uf ba ut en u nd B et rie bs vo rr ic ht un ge n be i S oz ia le n E in ric ht un ge n 4. 57 7. 61 4, 46 10 .4 51 ,1 8 3 .5 33 ,1 0 4. 58 4. 53 2, 54 0 ,0 0 1. 25 9. 82 4, 46 0 ,0 0 1. 41 2. 64 4, 54 3. 17 1. 88 8, 00 1 52 .8 20 ,0 8 02 31 00 00 - G ru nd u nd B od en m it S ch ul en 4 51 .8 72 ,5 4 0 ,0 0 0 ,0 0 4 51 .8 72 ,5 4 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 4 51 .8 72 ,5 4 0 ,0 0 02 32 00 00 - G eb äu de , A uf ba ut en u nd B et rie bs vo rr ic ht un ge n be i S ch ul en 6. 70 1. 76 8, 00 0 ,0 0 0 ,0 0 6. 70 1. 76 8, 00 0 ,0 0 5. 41 3. 29 6, 00 0 ,0 0 5. 70 9. 29 8, 00 9 92 .4 70 ,0 0 2 96 .0 02 ,0 0 al le w äh ru ng sr el ev an te n B et rä ge in E U R Le ge nd e: 124 A nf an gs st an d A ns ch af fu ng sw er te Z ug an g A bg an g E nd st an d Z us ch üs se A bs ch re ib un g / W er tb er ic ht ig un g bi sh er ig e A bs ch re ib un g A bs ch re ib un g im H au sh al ts ja hr A bg an g d. h. an ge sa m m el te A bs ch re ib un ge n au f d ie A bg än ge au s S pa lte 4 E nd st an d R es tb uc hw er te (E nd st an d) E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 E in ge sc hr än kt a uf : A lle A nl ag en um m er n, o hn e T yp en Z us ch us s un d B ei tr ag F ib u- B es ta nd sk on to H au sh al ts ja hr : 2 0 2 3 er st el lt vo n: 1 4 .0 5 .2 0 2 4 / 1 4 :1 4 :2 4 er st el lt am : er st el lt fü r: S ei te : 2 F ra u N ic o le G e rh a rd t V e rm ö g e n s ü b e rs ic h t A n la g e n b u c h fü h ru n g 0 1 G e m e in d e B a in d t 02 41 00 00 - G ru nd u nd B od en m it K ul tu r- , S po rt - un d G ar te na nl ag en 2 56 .4 15 ,2 5 0 ,0 0 0 ,0 0 2 56 .4 15 ,2 5 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 2 56 .4 15 ,2 5 0 ,0 0 02 42 00 00 - G eb äu de , A uf ba ut en u nd B et rie bs vo rr ic ht un ge n be i K ul tu r- , S po rt - un d G ar te na nl ag en 6. 54 4. 62 7, 18 0 ,0 0 0 ,0 0 6. 54 4. 62 7, 18 0 ,0 0 3. 67 1. 84 3, 18 0 ,0 0 3. 83 6. 87 3, 18 2. 70 7. 75 4, 00 1 65 .0 30 ,0 0 02 91 00 00 - G ru nd u nd B od en m it so ns tig en D ie ns t- , G es ch äf ts - un d an de re n B et rie bs ge bä ud en 2 32 .2 07 ,3 0 0 ,0 0 0 ,0 0 2 32 .2 07 ,3 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 2 32 .2 07 ,3 0 0 ,0 0 02 92 00 00 - G eb äu de , A uf ba ut en u nd B et rie bs vo rr ic ht un ge n be i s on st ig en D ie ns t- , G es ch äf ts - un d an de re n B et rie bs ge bä ud en (R at ha us , B au ho f, F eu er w eh r, u .ä .) 3. 61 2. 78 9, 27 0 ,0 0 0 ,0 0 3. 61 2. 78 9, 27 0 ,0 0 1. 67 1. 15 8, 27 0 ,0 0 1. 74 4. 89 9, 27 1. 86 7. 89 0, 00 73 .7 41 ,0 0 03 10 00 00 - G ru nd u nd B od en d es In fr as tr uk tu rv er m ög en s 2. 17 2. 91 4, 59 0 ,0 0 51 0, 00 2. 17 2. 40 4, 59 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 2. 17 2. 40 4, 59 0 ,0 0 03 20 00 00 - B rü ck en , T un ne l u nd in ge ni eu rb au lic he A nl ag en 5 51 .0 30 ,7 9 0 ,0 0 0 ,0 0 5 51 .0 30 ,7 9 0 ,0 0 1 35 .9 03 ,7 9 0 ,0 0 1 43 .2 30 ,7 9 4 07 .8 00 ,0 0 7 .3 27 ,0 0 03 41 00 00 - A nl ag en z ur A bw as se ra bl ei tu ng 3 17 .0 50 ,1 9 0 ,0 0 0 ,0 0 3 17 .0 50 ,1 9 0 ,0 0 12 .8 04 ,1 9 0 ,0 0 16 .7 72 ,1 9 3 00 .2 78 ,0 0 3 .9 68 ,0 0 03 50 00 00 - S tr aß en , W eg e, P lä tz e, V er ke hr sl en ku ng sa nl ag en 1 8. 77 2. 06 5, 83 6 88 .5 86 ,5 4 2 .4 32 ,3 6 1 9. 45 8. 22 0, 01 0 ,0 0 9. 70 4. 86 7, 83 0 ,0 0 1 0. 09 8. 64 9, 01 9. 35 9. 57 1, 00 3 93 .7 81 ,1 8 03 60 00 00 - N ah w är m e- u nd B re itb an dl ei tu ng en u nd z ug eh ör ig e A nl ag en 1. 19 5. 79 1, 69 3 67 .3 17 ,1 0 0 ,0 0 1. 56 3. 10 8, 79 0 ,0 0 2 33 .5 74 ,6 9 0 ,0 0 2 74 .7 00 ,7 9 1. 28 8. 40 8, 00 41 .1 26 ,1 0 03 70 00 00 - W as se rb au lic he A nl ag en 2 40 .8 48 ,2 2 3 .0 48 ,7 4 0 ,0 0 2 43 .8 96 ,9 6 0 ,0 0 7 .7 00 ,2 2 0 ,0 0 12 .3 45 ,9 6 2 31 .5 51 ,0 0 4 .6 45 ,7 4 03 80 00 00 - F rie dh öf e un d B es ta ttu ng se in ric ht un ge n 1. 41 6. 23 1, 29 0 ,0 0 0 ,0 0 1. 41 6. 23 1, 29 0 ,0 0 6 47 .0 90 ,8 0 0 ,0 0 6 78 .4 16 ,8 0 7 37 .8 14 ,4 9 31 .3 26 ,0 0 al le w äh ru ng sr el ev an te n B et rä ge in E U R Le ge nd e: 125 A nf an gs st an d A ns ch af fu ng sw er te Z ug an g A bg an g E nd st an d Z us ch üs se A bs ch re ib un g / W er tb er ic ht ig un g bi sh er ig e A bs ch re ib un g A bs ch re ib un g im H au sh al ts ja hr A bg an g d. h. an ge sa m m el te A bs ch re ib un ge n au f d ie A bg än ge au s S pa lte 4 E nd st an d R es tb uc hw er te (E nd st an d) E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 E in ge sc hr än kt a uf : A lle A nl ag en um m er n, o hn e T yp en Z us ch us s un d B ei tr ag F ib u- B es ta nd sk on to H au sh al ts ja hr : 2 0 2 3 er st el lt vo n: 1 4 .0 5 .2 0 2 4 / 1 4 :1 4 :2 5 er st el lt am : er st el lt fü r: S ei te : 3 F ra u N ic o le G e rh a rd t V e rm ö g e n s ü b e rs ic h t A n la g e n b u c h fü h ru n g 0 1 G e m e in d e B a in d t 03 90 00 00 - S on st ig e B au te n de s In fr as tr uk tu rv er m ög en s (S tü tz m au er n, T re pp en , u .a .) 8 92 .3 41 ,2 6 22 .3 56 ,5 3 0 ,0 0 9 14 .6 97 ,7 9 0 ,0 0 3 34 .3 14 ,2 6 0 ,0 0 3 60 .6 63 ,7 9 5 54 .0 34 ,0 0 26 .3 49 ,5 3 05 10 00 00 - K un st ge ge ns tä nd e 8 .6 50 ,5 2 0 ,0 0 0 ,0 0 8 .6 50 ,5 2 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 8 .6 50 ,5 2 0 ,0 0 05 50 00 00 - B au de nk m äl er 1 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 1 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 1 ,0 0 0 ,0 0 06 10 00 00 - F ah rz eu ge 1. 31 9. 05 1, 98 3 71 .6 23 ,3 9 69 4, 30 1. 68 9. 98 1, 07 0 ,0 0 9 02 .3 29 ,9 8 0 ,0 0 9 77 .8 65 ,0 7 7 12 .1 16 ,0 0 75 .5 35 ,0 9 06 20 00 00 - M as ch in en 3 16 .6 88 ,5 5 2 .5 50 ,9 9 0 ,0 0 3 19 .2 39 ,5 4 0 ,0 0 2 56 .3 12 ,0 5 0 ,0 0 2 67 .1 28 ,0 4 52 .1 11 ,5 0 10 .8 15 ,9 9 06 30 00 00 - T ec hn is ch e A nl ag en - ( P V , B H K W , H ei zu ng u .ä .) 6 52 .3 68 ,3 4 0 ,0 0 0 ,0 0 6 52 .3 68 ,3 4 0 ,0 0 2 83 .5 60 ,3 4 0 ,0 0 3 42 .5 48 ,3 4 3 09 .8 20 ,0 0 58 .9 88 ,0 0 07 10 00 00 - B et rie bs vo rr ic ht un ge n 20 .5 75 ,2 3 0 ,0 0 0 ,0 0 20 .5 75 ,2 3 0 ,0 0 8 .8 31 ,2 3 0 ,0 0 10 .8 94 ,2 3 9 .6 81 ,0 0 2 .0 63 ,0 0 07 20 00 00 - B et rie bs - un d G es ch äf ts au ss ta ttu ng 7 72 .2 31 ,7 3 1 16 .5 14 ,2 6 13 .9 09 ,4 3 8 74 .8 36 ,5 6 0 ,0 0 3 36 .5 00 ,7 3 12 .3 36 ,4 3 4 07 .3 26 ,5 6 4 67 .5 10 ,0 0 83 .1 62 ,2 6 09 60 00 00 - A nl ag en im B au 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 09 61 00 00 - A nl ag en im B au - H oc hb au m aß na hm en 1. 30 0. 14 9, 26 2. 48 9. 74 3, 14 1 .5 96 ,1 4 3. 78 8. 29 6, 26 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 3. 78 8. 29 6, 26 0 ,0 0 09 62 00 00 - A nl ag en im B au - T ie fb au m aß na hm en 1 46 .4 76 ,5 3 1. 16 5. 08 4, 78 4 99 .1 40 ,4 5 8 12 .4 20 ,8 6 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 8 12 .4 20 ,8 6 0 ,0 0 10 13 00 00 - S on st ig e A nt ei ls re ch te (K om m un al ge s. N et ze B W ) 5 00 .0 00 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 5 00 .0 00 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 5 00 .0 00 ,0 0 0 ,0 0 11 13 00 00 - B et ei lig un ge n an Z V u . s on st ig e A nt ei ls re ch te ( T W S N et z, R eK o, R aW E G ,.. .) 1 51 .9 61 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 1 51 .9 61 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 1 51 .9 61 ,0 0 0 ,0 0 12 10 00 00 - S on de rv er m ög en 4 44 .3 12 ,6 4 0 ,0 0 0 ,0 0 4 44 .3 12 ,6 4 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 4 44 .3 12 ,6 4 0 ,0 0 al le w äh ru ng sr el ev an te n B et rä ge in E U R Le ge nd e: 126 A nf an gs st an d A ns ch af fu ng sw er te Z ug an g A bg an g E nd st an d Z us ch üs se A bs ch re ib un g / W er tb er ic ht ig un g bi sh er ig e A bs ch re ib un g A bs ch re ib un g im H au sh al ts ja hr A bg an g d. h. an ge sa m m el te A bs ch re ib un ge n au f d ie A bg än ge au s S pa lte 4 E nd st an d R es tb uc hw er te (E nd st an d) E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 E in ge sc hr än kt a uf : A lle A nl ag en um m er n, o hn e T yp en Z us ch us s un d B ei tr ag F ib u- B es ta nd sk on to H au sh al ts ja hr : 2 0 2 3 er st el lt vo n: 1 4 .0 5 .2 0 2 4 / 1 4 :1 4 :2 6 er st el lt am : er st el lt fü r: S ei te : 4 F ra u N ic o le G e rh a rd t V e rm ö g e n s ü b e rs ic h t A n la g e n b u c h fü h ru n g 0 1 G e m e in d e B a in d t 12 11 00 00 - S on de rv er m ög en a llg . R üc kl ag en 1 71 .1 92 ,4 4 0 ,0 0 0 ,0 0 1 71 .1 92 ,4 4 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 1 71 .1 92 ,4 4 0 ,0 0 13 15 20 00 - A us le ih un ge n an v er bu nd en e U nt er ne hm en , B et ei lig un ge n un d S on de rv er m ög en ( m eh r al s 1 Ja hr ) 4. 20 1. 63 7, 50 0 ,0 0 1 44 .3 50 ,0 0 4. 05 7. 28 7, 50 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 4. 05 7. 28 7, 50 0 ,0 0 13 18 20 00 - A us le ih un ge n an s on st ig en in lä nd is ch en B er ei ch ( La uf ze it m eh r al s 1 Ja hr ) 0 ,0 0 1 32 .0 00 ,0 0 0 ,0 0 1 32 .0 00 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 1 32 .0 00 ,0 0 0 ,0 0 14 92 00 00 - S on st ig e E in la ge n 1 1. 80 0. 00 0, 00 4 0. 20 0. 00 0, 00 3 8. 20 0. 00 0, 00 1 3. 80 0. 00 0, 00 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 1 3. 80 0. 00 0, 00 0 ,0 0 18 03 00 00 - S on de rp os te n fü r ge le is te te Z uw ei su ng en u nd Z us ch üs se fü r ln ve st iti on en 1 84 .8 50 ,0 0 17 .0 00 ,0 0 0 ,0 0 2 01 .8 50 ,0 0 0 ,0 0 28 .9 29 ,0 0 0 ,0 0 48 .5 76 ,0 0 1 53 .2 74 ,0 0 19 .6 47 ,0 0 18 03 60 00 - S on de rp os te n fü r ge le is te te Z uw ei su ng en u nd Z us ch üs se fü r ln ve st iti on en a n so ns tig e öf fe nt lic he S on de rr ec hn un ge n 30 .0 00 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 30 .0 00 ,0 0 0 ,0 0 2 .1 00 ,0 0 0 ,0 0 2 .7 00 ,0 0 27 .3 00 ,0 0 60 0, 00 G e s a m t 7 8 .3 7 8 .5 0 5 ,3 2 4 9 .0 0 2 .2 3 7 ,8 2 3 9 .2 2 6 .2 6 8 ,3 0 8 8 .1 5 4 .4 7 4 ,8 4 0 ,0 0 2 4 .9 6 2 .1 5 4 ,1 7 1 .4 9 3 .5 0 0 ,6 6 1 3 .7 5 1 ,5 3 2 6 .4 4 1 .9 0 3 ,3 0 6 1 .7 1 2 .5 7 1 ,5 4 al le w äh ru ng sr el ev an te n B et rä ge in E U R Le ge nd e: 127 A nf an gs st an d A ns ch af fu ng sw er te Z ug an g A bg an g E nd st an d Z us ch üs se A bs ch re ib un g / W er tb er ic ht ig un g bi sh er ig e A bs ch re ib un g A bs ch re ib un g im H au sh al ts ja hr A bg an g d. h. an ge sa m m el te A bs ch re ib un ge n au f d ie A bg än ge au s S pa lte 4 E nd st an d R es tb uc hw er te (E nd st an d) E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 E in ge sc hr än kt a uf : A lle A nl ag en um m er n, n ur T yp en Z us ch us s un d B ei tr ag F ib u- B es ta nd sk on to H au sh al ts ja hr : 2 0 2 3 er st el lt vo n: 1 4 .0 5 .2 0 2 4 / 1 4 :1 5 :0 4 er st el lt am : er st el lt fü r: S ei te : 1 F ra u N ic o le G e rh a rd t V e rm ö g e n s ü b e rs ic h t A n la g e n b u c h fü h ru n g 0 1 G e m e in d e B a in d t 21 10 00 00 - S on de rp os te n au s Z uw en du ng en u nd U m la ge n fü r V er m ög en sg eg en st än de , B un d 11 .4 47 ,7 6 0 ,0 0 0 ,0 0 11 .4 47 ,7 6 0 ,0 0 2 .6 71 ,7 6 0 ,0 0 3 .8 16 ,7 6 7 .6 31 ,0 0 1 .1 45 ,0 0 21 11 00 00 - S on de rp os te n au s Z uw en du ng en u nd U m la ge n fü r V er m ög en sg eg en st än de , L an d 7. 55 9. 70 7, 24 1. 84 7. 18 9, 36 1 97 .9 64 ,2 3 9. 20 8. 93 2, 37 1. 35 7. 80 0, 00 2. 52 7. 05 1, 56 0 ,0 0 2. 67 9. 71 0, 94 6. 52 9. 22 1, 43 1 52 .6 59 ,3 8 21 12 00 00 - S on de rp os te n au s Z uw en du ng en u nd U m la ge n fü r V er m ög en sg eg en st än de , G em ei nd en u nd G em ei nd ev er bä nd e 23 .3 76 ,7 6 0 ,0 0 0 ,0 0 23 .3 76 ,7 6 0 ,0 0 7 .7 92 ,7 6 0 ,0 0 8 .9 61 ,7 6 14 .4 15 ,0 0 1 .1 69 ,0 0 21 17 00 00 - S on de rp os te n au s Z uw en du ng en u nd U m la ge n fü r V er m ög en sg eg en st än de , p riv at e U nt er ne hm en 9 .3 27 ,9 0 0 ,0 0 0 ,0 0 9 .3 27 ,9 0 0 ,0 0 5 .6 64 ,9 0 0 ,0 0 6 .8 43 ,9 0 2 .4 84 ,0 0 1 .1 79 ,0 0 21 20 00 00 - S on de rp os te n au s B ei tr äg en un d äh nl . E nt ge lte n 1 2. 94 5. 42 0, 63 4 15 .6 57 ,9 8 0 ,0 0 1 3. 36 1. 07 8, 61 5 .0 00 ,0 0 7. 43 2. 79 8, 13 0 ,0 0 7. 68 0. 93 5, 11 5. 68 0. 14 3, 50 2 48 .1 36 ,9 8 21 90 00 00 - S on st ig e S on de rp os te n 1 .0 00 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 1 .0 00 ,0 0 0 ,0 0 72 5, 00 0 ,0 0 82 5, 00 17 5, 00 10 0, 00 29 11 60 00 - P as si ve R ec hn un gs ab gr en zu ng au s G ra bn ut zu ng sg eb üh re n 7 96 .3 58 ,8 6 0 ,0 0 0 ,0 0 7 96 .3 58 ,8 6 0 ,0 0 4 64 .2 12 ,8 6 0 ,0 0 4 91 .3 82 ,8 6 3 04 .9 76 ,0 0 27 .1 70 ,0 0 G e s a m t 2 1 .3 4 6 .6 3 9 ,1 5 2 .2 6 2 .8 4 7 ,3 4 1 9 7 .9 6 4 ,2 3 2 3 .4 1 1 .5 2 2 ,2 6 1 .3 6 2 .8 0 0 ,0 0 1 0 .4 4 0 .9 1 6 ,9 7 4 3 1 .5 5 9 ,3 6 0 ,0 0 1 0 .8 7 2 .4 7 6 ,3 3 1 2 .5 3 9 .0 4 5 ,9 3 al le w äh ru ng sr el ev an te n B et rä ge in E U R Le ge nd e: 128 Ze nt ra le D ie ns tle is tu ng en , E D V un d Te le ko m m un ik at io n Ze nt ra le D ie ns tle is tu ng en , E D V un d Te le ko m m un ik at io n 11 20 00 00 11 20 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng Ze nt ra le D ie ns tle is tu ng en , E D V un d Te le ko m m un ik at io n O rg an is at io n un d ED V 11 20 11 20 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t In ne re V er w al tu ng 11 Pr od uk tb er ei ch G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t Fi na nz re ch nu ng d er In ve st iti on sm aß na hm en 2 02 3 1 S ei te : 14 .0 5. 20 24 D at um : 15 :0 7: 49 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 4. 56 6, 63 4. 50 0, 00 5. 12 0, 82 62 0, 82 0, 00 0, 00 -6 20 ,8 2 2. 50 0, 00 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 4. 56 6, 63 4. 50 0, 00 5. 12 0, 82 62 0, 82 0, 00 0, 00 -6 20 ,8 2 2. 50 0, 00 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) -4 .5 66 ,6 3 -4 .5 00 ,0 0 -5 .1 20 ,8 2 -6 20 ,8 2 0, 00 0, 00 62 0, 82 -2 .5 00 ,0 0 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 4. 56 6, 63 4. 50 0, 00 5. 12 0, 82 62 0, 82 0, 00 0, 00 -6 20 ,8 2 2. 50 0, 00 129 Fi na nz ve rw al tu ng , K as se , A bg ab en w es en Fi na nz ve rw al tu ng , K as se , A bg ab en w es en 11 22 00 00 11 22 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng Fi na nz ve rw al tu ng , K as se , A bg ab en w es en Fi na nz ve rw al tu ng , K as se 11 22 11 22 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t In ne re V er w al tu ng 11 Pr od uk tb er ei ch G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t Fi na nz re ch nu ng d er In ve st iti on sm aß na hm en 2 02 3 2 S ei te : 14 .0 5. 20 24 D at um : 15 :0 7: 49 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 4. 09 6, 58 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 4. 09 6, 58 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) -4 .0 96 ,5 8 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 4. 09 6, 58 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 130 G eb äu de - u nd E ne rg ie m an ag em en t, R at ha us G eb äu de - u nd E ne rg ie m an ag em en t, R at ha us 11 24 00 00 11 24 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng G eb äu de - u nd E ne rg ie m an ag em en t, R at ha us G ru nd st üc ks - u nd G eb äu de m an ag em en t, Te ch n. Im m ob ili en m an ag em en t 11 24 11 24 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t In ne re V er w al tu ng 11 Pr od uk tb er ei ch G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t Fi na nz re ch nu ng d er In ve st iti on sm aß na hm en 2 02 3 3 S ei te : 14 .0 5. 20 24 D at um : 15 :0 7: 49 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 2. 07 0, 60 2. 07 0, 60 0, 00 0, 00 -2 .0 70 ,6 0 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0, 00 0, 00 2. 07 0, 60 2. 07 0, 60 0, 00 0, 00 -2 .0 70 ,6 0 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0, 00 15 .0 00 ,0 0 13 .4 33 ,5 9 -1 .5 66 ,4 1 0, 00 0, 00 1. 56 6, 41 1. 50 0, 00 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 0, 00 15 .0 00 ,0 0 13 .4 33 ,5 9 -1 .5 66 ,4 1 0, 00 0, 00 1. 56 6, 41 1. 50 0, 00 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 0, 00 -1 5. 00 0, 00 -1 1. 36 2, 99 3. 63 7, 01 0, 00 0, 00 -3 .6 37 ,0 1 -1 .5 00 ,0 0 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 0, 00 15 .0 00 ,0 0 13 .4 33 ,5 9 -1 .5 66 ,4 1 0, 00 0, 00 1. 56 6, 41 1. 50 0, 00 131 B au ho f, G rü na nl ag en , W er ks tä tte n u. F ah rz eu ge B au ho f, G rü na nl ag en , W er ks tä tte n u. F ah rz eu ge 11 25 00 00 11 25 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng B au ho f, G rü na nl ag en , W er ks tä tte n u. F ah rz eu ge G rü na nl ag en , W er ks tä tte n un d Fa hr ze ug e 11 25 11 25 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t In ne re V er w al tu ng 11 Pr od uk tb er ei ch G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t Fi na nz re ch nu ng d er In ve st iti on sm aß na hm en 2 02 3 4 S ei te : 14 .0 5. 20 24 D at um : 15 :0 7: 49 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 17 .3 94 ,2 4 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 6. 14 1, 00 16 .0 00 ,0 0 69 4, 00 -1 5. 30 6, 00 0, 00 0, 00 15 .3 06 ,0 0 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 23 .5 35 ,2 4 16 .0 00 ,0 0 69 4, 00 -1 5. 30 6, 00 0, 00 0, 00 15 .3 06 ,0 0 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 77 .4 92 ,6 0 14 2. 00 0, 00 2. 55 0, 99 -1 39 .4 49 ,0 1 0, 00 0, 00 13 9. 44 9, 01 14 2. 00 0, 00 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 77 .4 92 ,6 0 14 2. 00 0, 00 2. 55 0, 99 -1 39 .4 49 ,0 1 0, 00 0, 00 13 9. 44 9, 01 14 2. 00 0, 00 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) -5 3. 95 7, 36 -1 26 .0 00 ,0 0 -1 .8 56 ,9 9 12 4. 14 3, 01 0, 00 0, 00 -1 24 .1 43 ,0 1 -1 42 .0 00 ,0 0 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 77 .4 92 ,6 0 14 2. 00 0, 00 2. 55 0, 99 -1 39 .4 49 ,0 1 0, 00 0, 00 13 9. 44 9, 01 14 2. 00 0, 00 132 G ru nd st üc ks m an ag em en t G ru nd st üc ks m an ag em en t 11 33 00 00 11 33 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng G ru nd st üc ks m an ag em en t G ru nd st üc ks m an ag em en t 11 33 11 33 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t In ne re V er w al tu ng 11 Pr od uk tb er ei ch G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t Fi na nz re ch nu ng d er In ve st iti on sm aß na hm en 2 02 3 5 S ei te : 14 .0 5. 20 24 D at um : 15 :0 7: 49 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 31 5. 46 7, 36 2. 01 0. 00 0, 00 1. 96 4. 47 9, 32 -4 5. 52 0, 68 0, 00 0, 00 45 .5 20 ,6 8 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 31 5. 46 7, 36 2. 01 0. 00 0, 00 1. 96 4. 47 9, 32 -4 5. 52 0, 68 0, 00 0, 00 45 .5 20 ,6 8 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 1. 68 9. 30 2, 62 1. 75 0. 00 0, 00 3. 28 0. 84 4, 08 1. 53 0. 84 4, 08 0, 00 2. 80 0. 00 0, 00 1. 26 9. 15 5, 92 2. 50 0. 00 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0, 00 0, 00 18 2. 95 4, 04 18 2. 95 4, 04 0, 00 0, 00 -1 82 .9 54 ,0 4 0, 00 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 36 .0 00 ,0 0 0, 00 12 .0 00 ,0 0 12 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 -1 2. 00 0, 00 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 1. 72 5. 30 2, 62 1. 75 0. 00 0, 00 3. 47 5. 79 8, 12 1. 72 5. 79 8, 12 0, 00 2. 80 0. 00 0, 00 1. 07 4. 20 1, 88 2. 50 0. 00 0, 00 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) -1 .4 09 .8 35 ,2 6 26 0. 00 0, 00 -1 .5 11 .3 18 ,8 0 -1 .7 71 .3 18 ,8 0 0, 00 -2 .8 00 .0 00 ,0 0 -1 .0 28 .6 81 ,2 0 -2 .5 00 .0 00 ,0 0 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 1. 72 5. 30 2, 62 1. 75 0. 00 0, 00 3. 47 5. 79 8, 12 1. 72 5. 79 8, 12 0, 00 2. 80 0. 00 0, 00 1. 07 4. 20 1, 88 2. 50 0. 00 0, 00 133 Ei nw oh ne rw es en Ei nw oh ne rw es en 12 22 00 00 12 22 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng Ei nw oh ne rw es en Ei nw oh ne rw es en 12 22 12 22 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Si ch er he it un d O rd nu ng 12 Pr od uk tb er ei ch G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t Fi na nz re ch nu ng d er In ve st iti on sm aß na hm en 2 02 3 6 S ei te : 14 .0 5. 20 24 D at um : 15 :0 7: 49 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 15 .3 15 ,3 1 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 15 .3 15 ,3 1 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) -1 5. 31 5, 31 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 15 .3 15 ,3 1 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 134 Fe ue rw eh r, B ra nd - u nd K at as tr op he ns ch ut z Fe ue rw eh r, B ra nd - u nd K at as tr op he ns ch ut z 12 60 00 00 12 60 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng Fe ue rw eh r, B ra nd - u nd K at ra st ro ph en sc hu tz B ra nd sc hu tz 12 60 12 60 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Si ch er he it un d O rd nu ng 12 Pr od uk tb er ei ch G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t Fi na nz re ch nu ng d er In ve st iti on sm aß na hm en 2 02 3 7 S ei te : 14 .0 5. 20 24 D at um : 15 :0 7: 49 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 2. 40 0, 00 15 .0 00 ,0 0 1. 80 0, 00 -1 3. 20 0, 00 0, 00 0, 00 13 .2 00 ,0 0 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 2. 40 0, 00 15 .0 00 ,0 0 1. 80 0, 00 -1 3. 20 0, 00 0, 00 0, 00 13 .2 00 ,0 0 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 11 .9 00 ,0 0 25 0. 00 0, 00 15 .2 02 ,2 5 -2 34 .7 97 ,7 5 0, 00 0, 00 23 4. 79 7, 75 25 0. 00 0, 00 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 97 .0 14 ,7 9 44 0. 00 0, 00 38 1. 80 1, 17 -5 8. 19 8, 83 0, 00 0, 00 58 .1 98 ,8 3 19 .3 00 ,0 0 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 10 8. 91 4, 79 69 0. 00 0, 00 39 7. 00 3, 42 -2 92 .9 96 ,5 8 0, 00 0, 00 29 2. 99 6, 58 26 9. 30 0, 00 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) -1 06 .5 14 ,7 9 -6 75 .0 00 ,0 0 -3 95 .2 03 ,4 2 27 9. 79 6, 58 0, 00 0, 00 -2 79 .7 96 ,5 8 -2 69 .3 00 ,0 0 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 10 8. 91 4, 79 69 0. 00 0, 00 39 7. 00 3, 42 -2 92 .9 96 ,5 8 0, 00 0, 00 29 2. 99 6, 58 26 9. 30 0, 00 135 D R K -H ei m / V er ei ne , B ai nd te r S tr aß e 48 /1 R et tu ng sd ie ns t R et tu ng sd ie ns t 12 70 01 00 12 70 01 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng R et tu ng sd ie ns t R et tu ng sd ie ns t 12 70 12 70 01 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Si ch er he it un d O rd nu ng 12 Pr od uk tb er ei ch G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t Fi na nz re ch nu ng d er In ve st iti on sm aß na hm en 2 02 3 8 S ei te : 14 .0 5. 20 24 D at um : 15 :0 7: 49 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0, 00 10 .0 00 ,0 0 5. 00 0, 00 -5 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 5. 00 0, 00 10 .0 00 ,0 0 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 0, 00 10 .0 00 ,0 0 5. 00 0, 00 -5 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 5. 00 0, 00 10 .0 00 ,0 0 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 0, 00 -1 0. 00 0, 00 -5 .0 00 ,0 0 5. 00 0, 00 0, 00 0, 00 -5 .0 00 ,0 0 -1 0. 00 0, 00 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 0, 00 10 .0 00 ,0 0 5. 00 0, 00 -5 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 5. 00 0, 00 10 .0 00 ,0 0 136 K lo st er w ie se ns ch ul e (G an zt ag es gr un ds ch ul e) B er ei ts te llu ng u nd B et rie b vo n G ru nd sc hu le n 21 10 01 00 21 10 01 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng B er ei ts te llu ng u nd B et rie b vo n G ru nd sc hu le n B er ei ts te llu ng u nd B et rie b vo n al lg em ei nb ild en de n Sc hu le n 21 10 21 10 01 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Sc hu ltr äg er au fg ab en 21 Pr od uk tb er ei ch G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t Fi na nz re ch nu ng d er In ve st iti on sm aß na hm en 2 02 3 9 S ei te : 14 .0 5. 20 24 D at um : 15 :0 7: 49 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0, 00 0, 00 47 2. 50 0, 00 47 2. 50 0, 00 0, 00 0, 00 -4 72 .5 00 ,0 0 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0, 00 0, 00 47 2. 50 0, 00 47 2. 50 0, 00 0, 00 0, 00 -4 72 .5 00 ,0 0 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 75 3. 07 4, 31 5. 10 0. 00 0, 00 2. 46 0. 47 5, 35 -2 .6 39 .5 24 ,6 5 0, 00 0, 00 2. 63 9. 52 4, 65 2. 62 7. 00 0, 00 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 37 .3 66 ,4 3 78 .5 00 ,0 0 8. 73 0, 06 -6 9. 76 9, 94 0, 00 0, 00 69 .7 69 ,9 4 69 .7 00 ,0 0 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 79 0. 44 0, 74 5. 17 8. 50 0, 00 2. 46 9. 20 5, 41 -2 .7 09 .2 94 ,5 9 0, 00 0, 00 2. 70 9. 29 4, 59 2. 69 6. 70 0, 00 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) -7 90 .4 40 ,7 4 -5 .1 78 .5 00 ,0 0 -1 .9 96 .7 05 ,4 1 3. 18 1. 79 4, 59 0, 00 0, 00 -3 .1 81 .7 94 ,5 9 -2 .6 96 .7 00 ,0 0 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 79 0. 44 0, 74 5. 17 8. 50 0, 00 2. 46 9. 20 5, 41 -2 .7 09 .2 94 ,5 9 0, 00 0, 00 2. 70 9. 29 4, 59 2. 69 6. 70 0, 00 137 B üc he re i/ B ib lio th ek B üc he re i/ B ib lio th ek 27 20 00 00 27 20 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng B üc he re i/ B ib lio th ek B ib lio th ek en 27 20 27 20 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Vo lk sh oc hs ch ul en , B ib lio th ek en , k ul tu rp äd ag og is ch e Ei nr ic ht un ge n 27 Pr od uk tb er ei ch G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t Fi na nz re ch nu ng d er In ve st iti on sm aß na hm en 2 02 3 1 0 S ei te : 14 .0 5. 20 24 D at um : 15 :0 7: 49 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0, 00 5. 00 0, 00 0, 00 -5 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 5. 00 0, 00 5. 00 0, 00 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 0, 00 5. 00 0, 00 0, 00 -5 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 5. 00 0, 00 5. 00 0, 00 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 0, 00 -5 .0 00 ,0 0 0, 00 5. 00 0, 00 0, 00 0, 00 -5 .0 00 ,0 0 -5 .0 00 ,0 0 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 0, 00 5. 00 0, 00 0, 00 -5 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 5. 00 0, 00 5. 00 0, 00 138 Fö rd er un g vo n K irc he ng em ei nd en u nd s on st ig en R el ig io ns ge m ei ns ch af te n Fö rd er un g vo n K irc he ng em ei nd en u nd s on st ig en R el ig io ns ge m ei ns ch af te n 29 10 00 00 29 10 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng Fö rd er un g vo n K irc he ng em ei nd en u nd s on st ig en R el ig io ns ge m ei ns ch af te n Fö rd er un g vo n K irc he ng em ei nd en u nd s on st ig en R el ig io ns ge m ei ns ch af te n 29 10 29 10 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Fö rd er un g vo n K irc he ng em ei nd en u nd s on st ig en R el ig io ns ge m ei ns ch af te n 29 Pr od uk tb er ei ch G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t Fi na nz re ch nu ng d er In ve st iti on sm aß na hm en 2 02 3 1 1 S ei te : 14 .0 5. 20 24 D at um : 15 :0 7: 49 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0, 00 20 .0 00 ,0 0 0, 00 -2 0. 00 0, 00 0, 00 0, 00 20 .0 00 ,0 0 20 .0 00 ,0 0 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 0, 00 20 .0 00 ,0 0 0, 00 -2 0. 00 0, 00 0, 00 0, 00 20 .0 00 ,0 0 20 .0 00 ,0 0 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 0, 00 -2 0. 00 0, 00 0, 00 20 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 -2 0. 00 0, 00 -2 0. 00 0, 00 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 0, 00 20 .0 00 ,0 0 0, 00 -2 0. 00 0, 00 0, 00 0, 00 20 .0 00 ,0 0 20 .0 00 ,0 0 139 B os ch st ra ße 1 /5 S oz ia le E in ric ht un ge n fü r W oh nu ng sl os e B os ch st ra ße 1 /5 S oz ia le E in ric ht un ge n fü r W oh nu ng sl os e 31 40 05 10 31 40 05 10 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng So zi al e Ei nr ic ht un ge n fü r W oh nu ng sl os e So zi al e Ei nr ic ht un ge n 31 40 31 40 05 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t So zi al e H ilf en 31 Pr od uk tb er ei ch G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t Fi na nz re ch nu ng d er In ve st iti on sm aß na hm en 2 02 3 1 2 S ei te : 14 .0 5. 20 24 D at um : 15 :0 7: 49 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0, 00 10 0. 00 0, 00 0, 00 -1 00 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 10 0. 00 0, 00 0, 00 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 0, 00 10 0. 00 0, 00 0, 00 -1 00 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 10 0. 00 0, 00 0, 00 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 0, 00 -1 00 .0 00 ,0 0 0, 00 10 0. 00 0, 00 0, 00 0, 00 -1 00 .0 00 ,0 0 0, 00 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 0, 00 10 0. 00 0, 00 0, 00 -1 00 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 10 0. 00 0, 00 0, 00 140 Fr ie se nh äu sl er st r. 12 , S oz ia le E in ric ht un ge n fü r F lü ch tli ng e/ A sy lb er ec ht ig te (A ns ch lu ss un te rb rin gu ng Fr ie se nh äu sl er st r. 12 , S oz ia le E in ric ht un ge n fü r F lü ch tli ng e/ A sy lb er ec ht ig te (A ns ch lu ss un te rb rin gu ng 31 40 07 20 31 40 07 20 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng So zi al e Ei nr ic ht un ge n fü r F lü ch tli ng e un d A sy lb ew er be r/- in ne n u. A sy lb er ec ht ig te (A ns ch lu ss un te rb rin gu ng d ur ch S tä dt e un d G em ei nd en ) So zi al e Ei nr ic ht un ge n 31 40 31 40 07 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t So zi al e H ilf en 31 Pr od uk tb er ei ch G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t Fi na nz re ch nu ng d er In ve st iti on sm aß na hm en 2 02 3 1 3 S ei te : 14 .0 5. 20 24 D at um : 15 :0 7: 49 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0, 00 10 .0 00 ,0 0 0, 00 -1 0. 00 0, 00 0, 00 0, 00 10 .0 00 ,0 0 0, 00 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0, 00 15 .0 00 ,0 0 0, 00 -1 5. 00 0, 00 0, 00 0, 00 15 .0 00 ,0 0 15 .0 00 ,0 0 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 0, 00 25 .0 00 ,0 0 0, 00 -2 5. 00 0, 00 0, 00 0, 00 25 .0 00 ,0 0 15 .0 00 ,0 0 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 0, 00 -2 5. 00 0, 00 0, 00 25 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 -2 5. 00 0, 00 -1 5. 00 0, 00 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 0, 00 25 .0 00 ,0 0 0, 00 -2 5. 00 0, 00 0, 00 0, 00 25 .0 00 ,0 0 15 .0 00 ,0 0 141 A sy lb ew er be rh el fe rk re is : B et re uu ng u nd F ör de ru ng d er In te gr at io n vo n Fl üc ht lin ge n, A sy lb ew er be r/ -in A sy lb er ec ht ig te n ei ns ch l. K oo rd in at io n di es er A uf ga be n A sy lb ew er be rh el fe rk re is :B et re uu ng u nd F ör de ru ng d er In te gr at io n vo n Fl üc ht lin ge n, A sy lb ew er be r/ -in n A sy lb er ec ht ig te n ei ns ch l. K oo rd in at io n di es r A uf ga be n 31 80 10 00 31 80 10 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng B et re uu ng u nd F ör de ru ng d er In te gr at io n vo n Fl üc ht lin ge n, A sy lb ew er be r/ -in ne n un d A sy lb er ec ht ig te n ei ns ch l. K oo rd in at io n di es er A uf ga be n So ns tig e so zi al e H ilf en u nd L ei st un ge n 31 80 31 80 10 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t So zi al e H ilf en 31 Pr od uk tb er ei ch G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t Fi na nz re ch nu ng d er In ve st iti on sm aß na hm en 2 02 3 1 4 S ei te : 14 .0 5. 20 24 D at um : 15 :0 7: 49 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0, 00 5. 00 0, 00 0, 00 -5 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 5. 00 0, 00 0, 00 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 0, 00 5. 00 0, 00 0, 00 -5 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 5. 00 0, 00 0, 00 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 0, 00 -5 .0 00 ,0 0 0, 00 5. 00 0, 00 0, 00 0, 00 -5 .0 00 ,0 0 0, 00 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 0, 00 5. 00 0, 00 0, 00 -5 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 5. 00 0, 00 0, 00 142 So nn e, M on d un d St er ne K in de rg ar te n, F ör de ru ng v on K in de rn in G ru pp en fü r 0 b is 6 -J äh rig e Ta ge se in ric ht un g fü r K in de r, Fö rd er un g vo n K in de rn in G ru pp en fü r 0 b is 6 -J äh rig e 36 50 01 01 36 50 01 01 10 U nt er pr od uk t Le is tu ng Ta ge se in ric ht un ge n fü r K in de r Fö rd er un g vo n K in de rn in T ag es ei nr ic ht un ge n un d in T ag es pf le ge 36 50 36 50 01 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t K in de r- , J ug en d- u nd F am ili en hi lfe 36 Pr od uk tb er ei ch G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t Fi na nz re ch nu ng d er In ve st iti on sm aß na hm en 2 02 3 1 5 S ei te : 14 .0 5. 20 24 D at um : 15 :0 7: 49 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 2. 62 9, 90 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 3. 53 3, 10 3. 53 3, 10 0, 00 0, 00 -3 .5 33 ,1 0 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 2. 62 9, 90 0, 00 3. 53 3, 10 3. 53 3, 10 0, 00 0, 00 -3 .5 33 ,1 0 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 9. 34 1, 36 0, 00 10 .4 51 ,1 8 10 .4 51 ,1 8 0, 00 0, 00 -1 0. 45 1, 18 0, 00 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 13 .7 75 ,9 2 59 .0 00 ,0 0 39 .0 72 ,7 2 -1 9. 92 7, 28 0, 00 0, 00 19 .9 27 ,2 8 19 .5 00 ,0 0 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 23 .1 17 ,2 8 59 .0 00 ,0 0 49 .5 23 ,9 0 -9 .4 76 ,1 0 0, 00 0, 00 9. 47 6, 10 19 .5 00 ,0 0 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) -2 0. 48 7, 38 -5 9. 00 0, 00 -4 5. 99 0, 80 13 .0 09 ,2 0 0, 00 0, 00 -1 3. 00 9, 20 -1 9. 50 0, 00 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 23 .1 17 ,2 8 59 .0 00 ,0 0 49 .5 23 ,9 0 -9 .4 76 ,1 0 0, 00 0, 00 9. 47 6, 10 19 .5 00 ,0 0 143 St . M ar tin n ic ht ko m m un al er K in de rg ar te n , F ör de ru ng v on K in de rn in G ru pp en fü r 0 b is 6 -J äh rig e Ta ge se in ric ht un g fü r K in de r, Fö rd er un g vo n K in de rn in G ru pp en fü r 0 b is 6 -J äh rig e 36 50 01 01 36 50 01 01 30 U nt er pr od uk t Le is tu ng Ta ge se in ric ht un ge n fü r K in de r Fö rd er un g vo n K in de rn in T ag es ei nr ic ht un ge n un d in T ag es pf le ge 36 50 36 50 01 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t K in de r- , J ug en d- u nd F am ili en hi lfe 36 Pr od uk tb er ei ch G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t Fi na nz re ch nu ng d er In ve st iti on sm aß na hm en 2 02 3 1 6 S ei te : 14 .0 5. 20 24 D at um : 15 :0 7: 49 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0, 00 6. 00 0, 00 0, 00 -6 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 6. 00 0, 00 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 0, 00 6. 00 0, 00 0, 00 -6 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 6. 00 0, 00 0, 00 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 0, 00 -6 .0 00 ,0 0 0, 00 6. 00 0, 00 0, 00 0, 00 -6 .0 00 ,0 0 0, 00 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 0, 00 6. 00 0, 00 0, 00 -6 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 6. 00 0, 00 0, 00 144 W al do rf ki nd er ga rt en n ic ht ko m m un al er K in de rg ar te n, F ör de ru ng v on K in de rn in G ru pp en fü r 0 b is 6 J ah r Ta ge se in ric ht un g fü r K in de r, Fö rd er un g vo n K in de rn in G ru pp en fü r 0 b is 6 -J äh rig e 36 50 01 01 36 50 01 01 40 U nt er pr od uk t Le is tu ng Ta ge se in ric ht un ge n fü r K in de r Fö rd er un g vo n K in de rn in T ag es ei nr ic ht un ge n un d in T ag es pf le ge 36 50 36 50 01 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t K in de r- , J ug en d- u nd F am ili en hi lfe 36 Pr od uk tb er ei ch G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t Fi na nz re ch nu ng d er In ve st iti on sm aß na hm en 2 02 3 1 7 S ei te : 14 .0 5. 20 24 D at um : 15 :0 7: 49 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0, 00 29 .5 00 ,0 0 0, 00 -2 9. 50 0, 00 0, 00 0, 00 29 .5 00 ,0 0 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 0, 00 29 .5 00 ,0 0 0, 00 -2 9. 50 0, 00 0, 00 0, 00 29 .5 00 ,0 0 0, 00 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 0, 00 -2 9. 50 0, 00 0, 00 29 .5 00 ,0 0 0, 00 0, 00 -2 9. 50 0, 00 0, 00 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 0, 00 29 .5 00 ,0 0 0, 00 -2 9. 50 0, 00 0, 00 0, 00 29 .5 00 ,0 0 0, 00 145 Fö rd er un g de s Sp or ts (U nt er st üt zu ng V er ei ne ) Fö rd er un g de s Sp or ts (U nt er st üt zu ng V er ei ne ) 42 10 00 00 42 10 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng Fö rd er un g de s Sp or ts (U nt er st üt zu ng V er ei ne ) Fö rd er un g de s Sp or ts 42 10 42 10 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Sp or t u nd B äd er 42 Pr od uk tb er ei ch G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t Fi na nz re ch nu ng d er In ve st iti on sm aß na hm en 2 02 3 1 8 S ei te : 14 .0 5. 20 24 D at um : 15 :0 7: 49 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 1. 65 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 1. 65 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 3. 65 0, 00 0, 00 13 2. 00 0, 00 13 2. 00 0, 00 0, 00 0, 00 -1 32 .0 00 ,0 0 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 3. 65 0, 00 0, 00 13 2. 00 0, 00 13 2. 00 0, 00 0, 00 0, 00 -1 32 .0 00 ,0 0 0, 00 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) -2 .0 00 ,0 0 0, 00 -1 32 .0 00 ,0 0 -1 32 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 13 2. 00 0, 00 0, 00 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 3. 65 0, 00 0, 00 13 2. 00 0, 00 13 2. 00 0, 00 0, 00 0, 00 -1 32 .0 00 ,0 0 0, 00 146 Sp or ts tä tte n, S po rt ha lle B er ei ts te llu ng /B et rie b vo n ge de ck te n Sp or tfl äc he n b is 2 7 m x 4 5 m 42 41 01 00 42 41 01 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng B er ei ts te llu ng /B et rie b vo n ge de ck te n Sp or tfl äc he n b is 2 7 m x 4 5 m Sp or ts tä tte n 42 41 42 41 01 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Sp or t u nd B äd er 42 Pr od uk tb er ei ch G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t Fi na nz re ch nu ng d er In ve st iti on sm aß na hm en 2 02 3 1 9 S ei te : 14 .0 5. 20 24 D at um : 15 :0 7: 49 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0, 00 5. 00 0, 00 0, 00 -5 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 5. 00 0, 00 5. 00 0, 00 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 0, 00 5. 00 0, 00 0, 00 -5 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 5. 00 0, 00 5. 00 0, 00 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 0, 00 -5 .0 00 ,0 0 0, 00 5. 00 0, 00 0, 00 0, 00 -5 .0 00 ,0 0 -5 .0 00 ,0 0 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 0, 00 5. 00 0, 00 0, 00 -5 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 5. 00 0, 00 5. 00 0, 00 147 Fr ei sp or ta nl ag en B er ei ts te llu ng /B et rie b vo n Fr ei sp or ta nl ag en 42 41 02 00 42 41 02 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng B er ei ts te llu ng /B et rie b vo n Fr ei sp or ta nl ag en Sp or ts tä tte n 42 41 42 41 02 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Sp or t u nd B äd er 42 Pr od uk tb er ei ch G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t Fi na nz re ch nu ng d er In ve st iti on sm aß na hm en 2 02 3 2 0 S ei te : 14 .0 5. 20 24 D at um : 15 :0 7: 49 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0, 00 30 .0 00 ,0 0 0, 00 -3 0. 00 0, 00 0, 00 0, 00 30 .0 00 ,0 0 30 .0 00 ,0 0 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0, 00 20 .0 00 ,0 0 30 .0 00 ,0 0 10 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 -1 0. 00 0, 00 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0, 00 44 .0 00 ,0 0 0, 00 -4 4. 00 0, 00 0, 00 0, 00 44 .0 00 ,0 0 44 .0 00 ,0 0 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 0, 00 94 .0 00 ,0 0 30 .0 00 ,0 0 -6 4. 00 0, 00 0, 00 0, 00 64 .0 00 ,0 0 74 .0 00 ,0 0 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 0, 00 -9 4. 00 0, 00 -3 0. 00 0, 00 64 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 -6 4. 00 0, 00 -7 4. 00 0, 00 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 0, 00 94 .0 00 ,0 0 30 .0 00 ,0 0 -6 4. 00 0, 00 0, 00 0, 00 64 .0 00 ,0 0 74 .0 00 ,0 0 148 R äu m lic he E nt w ic kl un g, B au or dn un g, E ne rg ie /Ö ko lo gi e R äu m lic he E nt w ic kl un g, B au or dn un g 51 10 00 00 51 10 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng R äu m lic he E nt w ic kl un g, B au or dn un g St ad te nt w ic kl un g, S tä dt eb au lic he P la nu ng , V er ke hr sp la nu ng u nd e ne rg et . E rn eu er un g 51 10 51 10 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t R äu m lic he P la nu ng u nd E nt w ic kl un g 51 Pr od uk tb er ei ch G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t Fi na nz re ch nu ng d er In ve st iti on sm aß na hm en 2 02 3 2 1 S ei te : 14 .0 5. 20 24 D at um : 15 :0 7: 49 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0, 00 30 0. 00 0, 00 50 0. 00 0, 00 20 0. 00 0, 00 0, 00 0, 00 -2 00 .0 00 ,0 0 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0, 00 1. 93 0. 00 0, 00 0, 00 -1 .9 30 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 1. 93 0. 00 0, 00 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0, 00 2. 23 0. 00 0, 00 50 0. 00 0, 00 -1 .7 30 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 1. 73 0. 00 0, 00 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0, 00 1. 65 8. 00 0, 00 0, 00 -1 .6 58 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 1. 65 8. 00 0, 00 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0, 00 35 .0 00 ,0 0 0, 00 -3 5. 00 0, 00 0, 00 0, 00 35 .0 00 ,0 0 20 .0 00 ,0 0 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0, 00 2. 00 0, 00 0, 00 -2 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 2. 00 0, 00 2. 00 0, 00 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 0, 00 1. 69 5. 00 0, 00 0, 00 -1 .6 95 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 1. 69 5. 00 0, 00 22 .0 00 ,0 0 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 0, 00 53 5. 00 0, 00 50 0. 00 0, 00 -3 5. 00 0, 00 0, 00 0, 00 35 .0 00 ,0 0 -2 2. 00 0, 00 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 0, 00 1. 69 5. 00 0, 00 0, 00 -1 .6 95 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 1. 69 5. 00 0, 00 22 .0 00 ,0 0 149 El ek tr iz itä ts ve rs or gu ng El ek tr iz itä ts ve rs or gu ng 53 10 00 00 53 10 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng El ek tr iz itä ts ve rs or gu ng El ek tr iz itä ts ve rs or gu ng 53 10 53 10 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Ve r- u nd E nt so rg un g 53 Pr od uk tb er ei ch G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t Fi na nz re ch nu ng d er In ve st iti on sm aß na hm en 2 02 3 2 2 S ei te : 14 .0 5. 20 24 D at um : 15 :0 7: 49 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0, 00 11 6. 00 0, 00 0, 00 -1 16 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 11 6. 00 0, 00 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0, 00 11 6. 00 0, 00 0, 00 -1 16 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 11 6. 00 0, 00 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0, 00 24 7. 00 0, 00 0, 00 -2 47 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 24 7. 00 0, 00 11 0. 00 0, 00 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 0, 00 24 7. 00 0, 00 0, 00 -2 47 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 24 7. 00 0, 00 11 0. 00 0, 00 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 0, 00 -1 31 .0 00 ,0 0 0, 00 13 1. 00 0, 00 0, 00 0, 00 -1 31 .0 00 ,0 0 -1 10 .0 00 ,0 0 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 0, 00 24 7. 00 0, 00 0, 00 -2 47 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 24 7. 00 0, 00 11 0. 00 0, 00 150 W as se rv er so rg un g W as se rv er so rg un g 53 30 00 00 53 30 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng W as se rv er so rg un g W as se rv er so rg un g 53 30 53 30 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Ve r- u nd E nt so rg un g 53 Pr od uk tb er ei ch G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t Fi na nz re ch nu ng d er In ve st iti on sm aß na hm en 2 02 3 2 3 S ei te : 14 .0 5. 20 24 D at um : 15 :0 7: 49 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 65 .3 50 ,0 0 65 .3 50 ,0 0 65 .3 50 ,0 0 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 65 .3 50 ,0 0 65 .3 50 ,0 0 65 .3 50 ,0 0 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 5. 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 5. 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 60 .3 50 ,0 0 65 .3 50 ,0 0 65 .3 50 ,0 0 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 5. 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 151 N ah w är m ev er so rg un g N ah w är m ev er so rg un g 53 40 00 00 53 40 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng N ah w är m ev er so rg un g Fe rn w är m ev er so rg un g 53 40 53 40 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Ve r- u nd E nt so rg un g 53 Pr od uk tb er ei ch G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t Fi na nz re ch nu ng d er In ve st iti on sm aß na hm en 2 02 3 2 4 S ei te : 14 .0 5. 20 24 D at um : 15 :0 7: 49 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 11 7. 08 3, 33 30 0. 00 0, 00 13 9. 58 7, 98 -1 60 .4 12 ,0 2 0, 00 0, 00 16 0. 41 2, 02 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 5. 00 0, 00 5. 00 0, 00 0, 00 0, 00 -5 .0 00 ,0 0 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 11 7. 08 3, 33 30 0. 00 0, 00 14 4. 58 7, 98 -1 55 .4 12 ,0 2 0, 00 0, 00 15 5. 41 2, 02 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 80 .4 65 ,0 3 15 0. 00 0, 00 23 1. 27 1, 81 81 .2 71 ,8 1 0, 00 0, 00 -8 1. 27 1, 81 10 0. 00 0, 00 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0, 00 0, 00 75 .1 71 ,3 1 75 .1 71 ,3 1 0, 00 0, 00 -7 5. 17 1, 31 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0, 00 1. 00 0. 00 0, 00 1. 25 3, 24 -9 98 .7 46 ,7 6 0, 00 0, 00 99 8. 74 6, 76 1. 00 0. 00 0, 00 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 80 .4 65 ,0 3 1. 15 0. 00 0, 00 30 7. 69 6, 36 -8 42 .3 03 ,6 4 0, 00 0, 00 84 2. 30 3, 64 1. 10 0. 00 0, 00 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 36 .6 18 ,3 0 -8 50 .0 00 ,0 0 -1 63 .1 08 ,3 8 68 6. 89 1, 62 0, 00 0, 00 -6 86 .8 91 ,6 2 -1 .1 00 .0 00 ,0 0 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 80 .4 65 ,0 3 1. 15 0. 00 0, 00 30 7. 69 6, 36 -8 42 .3 03 ,6 4 0, 00 0, 00 84 2. 30 3, 64 1. 10 0. 00 0, 00 152 B re itb an dv er so rg un g B re itb an dv er so rg un g 53 60 00 00 53 60 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng B re itb an dv er so rg un g B re itb an dv er so rg un g 53 60 53 60 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Ve r- u nd E nt so rg un g 53 Pr od uk tb er ei ch G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t Fi na nz re ch nu ng d er In ve st iti on sm aß na hm en 2 02 3 2 5 S ei te : 14 .0 5. 20 24 D at um : 15 :0 7: 49 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 2. 66 5, 00 0, 00 85 0, 00 85 0, 00 0, 00 0, 00 -8 50 ,0 0 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 1. 00 0. 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 1. 00 2. 66 5, 00 0, 00 85 0, 00 85 0, 00 0, 00 0, 00 -8 50 ,0 0 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 16 .7 29 ,0 8 1. 94 0. 00 0, 00 45 .1 06 ,0 5 -1 .8 94 .8 93 ,9 5 0, 00 0, 00 1. 89 4. 89 3, 95 1. 93 5. 00 0, 00 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0, 00 10 0. 00 0, 00 0, 00 -1 00 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 10 0. 00 0, 00 10 0. 00 0, 00 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 16 .7 29 ,0 8 2. 04 0. 00 0, 00 45 .1 06 ,0 5 -1 .9 94 .8 93 ,9 5 0, 00 0, 00 1. 99 4. 89 3, 95 2. 03 5. 00 0, 00 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 98 5. 93 5, 92 -2 .0 40 .0 00 ,0 0 -4 4. 25 6, 05 1. 99 5. 74 3, 95 0, 00 0, 00 -1 .9 95 .7 43 ,9 5 -2 .0 35 .0 00 ,0 0 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 16 .7 29 ,0 8 2. 04 0. 00 0, 00 45 .1 06 ,0 5 -1 .9 94 .8 93 ,9 5 0, 00 0, 00 1. 99 4. 89 3, 95 2. 03 5. 00 0, 00 153 A bw as se rb es ei tig un g A bw as se rb es ei tig un g 53 80 00 00 53 80 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng A bw as se rb es ei tig un g A bw as se rb es ei tig un g 53 80 53 80 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Ve r- u nd E nt so rg un g 53 Pr od uk tb er ei ch G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t Fi na nz re ch nu ng d er In ve st iti on sm aß na hm en 2 02 3 2 6 S ei te : 14 .0 5. 20 24 D at um : 15 :0 7: 49 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 84 .0 00 ,0 0 79 .0 00 ,0 0 79 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 84 .0 00 ,0 0 79 .0 00 ,0 0 79 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 84 .0 00 ,0 0 79 .0 00 ,0 0 79 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 154 G em ei nd es tr aß en B er ei ts te llu ng u nd B et rie b vo n St ra ße n, W eg e, P lä tz en 54 10 01 00 54 10 01 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng B er ei ts te llu ng u nd B et rie b St ra ße n, W eg e, P lä tz e G em ei nd es tr aß en 54 10 54 10 01 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Ve rk eh rs flä ch en u nd -a nl ag en , Ö PN V 54 Pr od uk tb er ei ch G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t Fi na nz re ch nu ng d er In ve st iti on sm aß na hm en 2 02 3 2 7 S ei te : 14 .0 5. 20 24 D at um : 15 :0 7: 49 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 75 5. 10 0, 00 10 0. 00 0, 00 22 5. 08 5, 00 12 5. 08 5, 00 0, 00 0, 00 -1 25 .0 85 ,0 0 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 94 .1 53 ,4 2 41 5. 00 0, 00 40 9. 80 7, 98 -5 .1 92 ,0 2 0, 00 0, 00 5. 19 2, 02 45 .0 00 ,0 0 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 8. 44 6, 70 0, 00 2. 34 0, 00 2. 34 0, 00 0, 00 0, 00 -2 .3 40 ,0 0 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 85 7. 70 0, 12 51 5. 00 0, 00 63 7. 23 2, 98 12 2. 23 2, 98 0, 00 0, 00 -1 22 .2 32 ,9 8 45 .0 00 ,0 0 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 2. 01 1, 26 0, 00 10 8, 05 10 8, 05 0, 00 0, 00 -1 08 ,0 5 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 94 5. 93 5, 68 3. 79 0. 00 0, 00 73 0. 25 5, 48 -3 .0 59 .7 44 ,5 2 0, 00 0, 00 3. 05 9. 74 4, 52 3. 02 9. 50 0, 00 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 94 7. 94 6, 94 3. 79 0. 00 0, 00 73 0. 36 3, 53 -3 .0 59 .6 36 ,4 7 0, 00 0, 00 3. 05 9. 63 6, 47 3. 02 9. 50 0, 00 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) -9 0. 24 6, 82 -3 .2 75 .0 00 ,0 0 -9 3. 13 0, 55 3. 18 1. 86 9, 45 0, 00 0, 00 -3 .1 81 .8 69 ,4 5 -2 .9 84 .5 00 ,0 0 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 94 7. 94 6, 94 3. 79 0. 00 0, 00 73 0. 36 3, 53 -3 .0 59 .6 36 ,4 7 0, 00 0, 00 3. 05 9. 63 6, 47 3. 02 9. 50 0, 00 155 St ra ße nb el eu ch tu ng u nd V er ke hr sa us st at tu ng St ra ße nb el eu ch tu ng u nd V er ke hr sa us st at tu ng 54 10 02 00 54 10 02 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng Ve rk eh rs au ss ta ttu ng G em ei nd es tr aß en G em ei nd es tr aß en 54 10 54 10 02 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Ve rk eh rs flä ch en u nd -a nl ag en , Ö PN V 54 Pr od uk tb er ei ch G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t Fi na nz re ch nu ng d er In ve st iti on sm aß na hm en 2 02 3 2 8 S ei te : 14 .0 5. 20 24 D at um : 15 :0 7: 49 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 16 .0 50 ,7 7 50 .0 00 ,0 0 42 .8 10 ,1 2 -7 .1 89 ,8 8 0, 00 0, 00 7. 18 9, 88 40 .0 00 ,0 0 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 16 .0 50 ,7 7 50 .0 00 ,0 0 42 .8 10 ,1 2 -7 .1 89 ,8 8 0, 00 0, 00 7. 18 9, 88 40 .0 00 ,0 0 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) -1 6. 05 0, 77 -5 0. 00 0, 00 -4 2. 81 0, 12 7. 18 9, 88 0, 00 0, 00 -7 .1 89 ,8 8 -4 0. 00 0, 00 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 16 .0 50 ,7 7 50 .0 00 ,0 0 42 .8 10 ,1 2 -7 .1 89 ,8 8 0, 00 0, 00 7. 18 9, 88 40 .0 00 ,0 0 156 Ve rk eh rs be tr ie be / Ö PN V / S ta dt bu s Ve rk eh rs be tr ie be / Ö PN V / S ta dt bu s 54 70 00 00 54 70 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng Ve rk eh rs be tr ie be / Ö PN V / S ta dt bu s Ve rk eh rs be tr ie be /Ö PN V 54 70 54 70 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Ve rk eh rs flä ch en u nd -a nl ag en , Ö PN V 54 Pr od uk tb er ei ch G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t Fi na nz re ch nu ng d er In ve st iti on sm aß na hm en 2 02 3 2 9 S ei te : 14 .0 5. 20 24 D at um : 15 :0 7: 49 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 8. 00 0, 00 0, 00 94 .0 49 ,3 8 94 .0 49 ,3 8 0, 00 0, 00 -9 4. 04 9, 38 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 8. 00 0, 00 0, 00 94 .0 49 ,3 8 94 .0 49 ,3 8 0, 00 0, 00 -9 4. 04 9, 38 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 12 1. 11 2, 99 25 0. 00 0, 00 3. 85 1, 08 -2 46 .1 48 ,9 2 0, 00 0, 00 24 6. 14 8, 92 25 0. 00 0, 00 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 12 1. 11 2, 99 25 0. 00 0, 00 3. 85 1, 08 -2 46 .1 48 ,9 2 0, 00 0, 00 24 6. 14 8, 92 25 0. 00 0, 00 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) -1 13 .1 12 ,9 9 -2 50 .0 00 ,0 0 90 .1 98 ,3 0 34 0. 19 8, 30 0, 00 0, 00 -3 40 .1 98 ,3 0 -2 50 .0 00 ,0 0 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 12 1. 11 2, 99 25 0. 00 0, 00 3. 85 1, 08 -2 46 .1 48 ,9 2 0, 00 0, 00 24 6. 14 8, 92 25 0. 00 0, 00 157 Ö ffe nt lic he s G rü n, L an ds ch af ts ba u, P fle ge G rü na nl ag en Ö ffe nt lic he s G rü n, L an ds ch af ts ba u, P fle ge G rü na nl ag en 55 10 00 00 55 10 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng Ö ffe nt lic he s G rü n/ L an ds ch af ts ba u Ö ffe nt lic he s G rü n/ La nd sc ha fts ba u, P fle ge G rü na nl ag en 55 10 55 10 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t N at ur - u nd L an ds ch af ts pf le ge , F rie dh of sw es en 55 Pr od uk tb er ei ch G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t Fi na nz re ch nu ng d er In ve st iti on sm aß na hm en 2 02 3 3 0 S ei te : 14 .0 5. 20 24 D at um : 15 :0 7: 49 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0, 00 0, 00 15 ,3 5 15 ,3 5 0, 00 0, 00 -1 5, 35 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 1. 87 4, 25 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0, 00 85 .0 00 ,0 0 0, 00 -8 5. 00 0, 00 0, 00 0, 00 85 .0 00 ,0 0 85 .0 00 ,0 0 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 1. 87 4, 25 85 .0 00 ,0 0 15 ,3 5 -8 4. 98 4, 65 0, 00 0, 00 84 .9 84 ,6 5 85 .0 00 ,0 0 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) -1 .8 74 ,2 5 -8 5. 00 0, 00 -1 5, 35 84 .9 84 ,6 5 0, 00 0, 00 -8 4. 98 4, 65 -8 5. 00 0, 00 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 1. 87 4, 25 85 .0 00 ,0 0 15 ,3 5 -8 4. 98 4, 65 0, 00 0, 00 84 .9 84 ,6 5 85 .0 00 ,0 0 158 G ew äs se rs ch ut z/ Ö ffe nt lic he G ew äs se r/ W as se rb au lic he A nl ag en G ew äs se rs ch ut z/ Ö ffe nt lic he G ew äs se r/ W as se rb au lic he A nl ag en 55 20 00 00 55 20 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng G ew äs se rs ch ut z/ Ö ffe nt lic he G ew äs se r/ W as se rb au lic he A nl ag en G ew äs se rs ch ut z/ Ö ffe nt lic he G ew äs se r/W as se rb au lic he A nl ag en 55 20 55 20 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t N at ur - u nd L an ds ch af ts pf le ge , F rie dh of sw es en 55 Pr od uk tb er ei ch G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t Fi na nz re ch nu ng d er In ve st iti on sm aß na hm en 2 02 3 3 1 S ei te : 14 .0 5. 20 24 D at um : 15 :0 7: 49 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0, 00 41 3. 00 0, 00 38 5. 30 0, 00 -2 7. 70 0, 00 0, 00 0, 00 27 .7 00 ,0 0 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0, 00 41 3. 00 0, 00 38 5. 30 0, 00 -2 7. 70 0, 00 0, 00 0, 00 27 .7 00 ,0 0 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 12 .9 77 ,1 2 1. 64 0. 00 0, 00 63 5. 82 3, 33 -1 .0 04 .1 76 ,6 7 0, 00 0, 00 1. 00 4. 17 6, 67 1. 00 0. 00 0, 00 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 12 .9 77 ,1 2 1. 64 0. 00 0, 00 63 5. 82 3, 33 -1 .0 04 .1 76 ,6 7 0, 00 0, 00 1. 00 4. 17 6, 67 1. 00 0. 00 0, 00 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) -1 2. 97 7, 12 -1 .2 27 .0 00 ,0 0 -2 50 .5 23 ,3 3 97 6. 47 6, 67 0, 00 0, 00 -9 76 .4 76 ,6 7 -1 .0 00 .0 00 ,0 0 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 12 .9 77 ,1 2 1. 64 0. 00 0, 00 63 5. 82 3, 33 -1 .0 04 .1 76 ,6 7 0, 00 0, 00 1. 00 4. 17 6, 67 1. 00 0. 00 0, 00 159 Fr ie dh of s- u nd B es ta ttu ng sw es en Fr ie dh of s- u nd B es ta ttu ng sw es en 55 30 00 00 55 30 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng Fr ie dh of s- u nd B es ta ttu ng sw es en Fr ie dh of s- u nd B es ta ttu ng sw es en 55 30 55 30 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t N at ur - u nd L an ds ch af ts pf le ge , F rie dh of sw es en 55 Pr od uk tb er ei ch G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t Fi na nz re ch nu ng d er In ve st iti on sm aß na hm en 2 02 3 3 2 S ei te : 14 .0 5. 20 24 D at um : 15 :0 7: 49 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 28 .9 24 ,2 2 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0, 00 5. 00 0, 00 0, 00 -5 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 5. 00 0, 00 5. 00 0, 00 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 28 .9 24 ,2 2 5. 00 0, 00 0, 00 -5 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 5. 00 0, 00 5. 00 0, 00 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) -2 8. 92 4, 22 -5 .0 00 ,0 0 0, 00 5. 00 0, 00 0, 00 0, 00 -5 .0 00 ,0 0 -5 .0 00 ,0 0 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 28 .9 24 ,2 2 5. 00 0, 00 0, 00 -5 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 5. 00 0, 00 5. 00 0, 00 160 Sc he nk -K on ra d- H al le , G as ts tä tte z ur M üh le A llg em ei ne E in ric ht un ge n un d U nt er ne hm en 57 30 00 00 57 30 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng A llg em ei ne E in ric ht un ge n un d U nt er ne hm en A llg em ei ne E in ric ht un ge n un d U nt er ne hm en 57 30 57 30 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t W irt sc ha ft un d To ur is m us 57 Pr od uk tb er ei ch G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t Fi na nz re ch nu ng d er In ve st iti on sm aß na hm en 2 02 3 3 3 S ei te : 14 .0 5. 20 24 D at um : 15 :0 7: 49 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0, 00 55 .0 50 ,0 0 52 .3 02 ,0 0 -2 .7 48 ,0 0 0, 00 0, 00 2. 74 8, 00 0, 00 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 0, 00 55 .0 50 ,0 0 52 .3 02 ,0 0 -2 .7 48 ,0 0 0, 00 0, 00 2. 74 8, 00 0, 00 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 0, 00 -5 5. 05 0, 00 -5 2. 30 2, 00 2. 74 8, 00 0, 00 0, 00 -2 .7 48 ,0 0 0, 00 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 0, 00 55 .0 50 ,0 0 52 .3 02 ,0 0 -2 .7 48 ,0 0 0, 00 0, 00 2. 74 8, 00 0, 00 161 So ns tig e al lg em ei ne F in an zw irt sc ha ft So ns tig e al lg em ei ne F in an zw irt sc ha ft 61 20 00 00 61 20 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng So ns tig e al lg em ei ne F in an zw irt sc ha ft So ns tig e al lg em ei ne F in an zw irt sc ha ft 61 20 61 20 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t A llg em ei ne F in an zw irt sc ha ft 61 Pr od uk tb er ei ch G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t Fi na nz re ch nu ng d er In ve st iti on sm aß na hm en 2 02 3 3 4 S ei te : 14 .0 5. 20 24 D at um : 15 :0 7: 49 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 50 0. 00 0, 00 6. 50 0. 00 0, 00 39 .2 00 .0 00 ,0 0 32 .7 00 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 -3 2. 70 0. 00 0, 00 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 50 0. 00 0, 00 6. 50 0. 00 0, 00 39 .2 00 .0 00 ,0 0 32 .7 00 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 -3 2. 70 0. 00 0, 00 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 9. 00 0. 00 0, 00 0, 00 41 .2 00 .0 00 ,0 0 41 .2 00 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 -4 1. 20 0. 00 0, 00 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 9. 00 0. 00 0, 00 0, 00 41 .2 00 .0 00 ,0 0 41 .2 00 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 -4 1. 20 0. 00 0, 00 0, 00 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) -8 .5 00 .0 00 ,0 0 6. 50 0. 00 0, 00 -2 .0 00 .0 00 ,0 0 -8 .5 00 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 8. 50 0. 00 0, 00 0, 00 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 9. 00 0. 00 0, 00 0, 00 41 .2 00 .0 00 ,0 0 41 .2 00 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 -4 1. 20 0. 00 0, 00 0, 00 ** * E nd e de r Li st e "F in an zr ec hn un g de r In ve st iti on sm aß na hm en " ** * 162 Produktgruppe Nr. Nr. Bezeichnung Teilhaushalt Produktbereich 11 Innere Verwaltung (THH 1) 11.10 11.10.00.0000 Steuerung und Organisation 1 11.14 11.14.00.0000 Zentrale Funktionen 1 11.20. 11.20.00.0000 Zentrale Dienstleistungen, EDV und Telekommunikation 1 11.21 11.21.00.0000 Personalwesen 1 1 11.24 11.24.00.0000 Gebäude- und Energiemanagement, Rathaus 1 11.25 11.25.00.0000 Bauhof, Grünanlagen, Werkstätten u. Fahrzeuge 1 11.33 11.33.00.0000 Grundstücksmanagement Wohnungen Dorfplatz 1 1 Produktbereich 12 Sicherheits und Ordnung (THH 2) 12.10 12.10.00.0000 Statistik und Wahlen 2 12.20 12.20.00.0000 Ordnungswesen 2 12.22 12.22.00.0000 Einwohnerwesen 2 12.23 12.23.00.0000 Personenstandswesen, Standesamt 2 12.60 12.60.00.0000 Feuerwehr, Brand- und Katastrophenschutz 2 12.70 12.70.01.0000 Rettungsdienst DRK-Heim 2 Produktbereich 21 Schulträgeraufgaben (THH 2) 21.10 21.10.01.0000 Klosterwiesenschule (Ganztagesgrundschule) Boschstraße 1 (Wohnung Schule) 2 21.10 21.10.02.0000 Klosterwiesenschule (Projekt Schulreifes Kind) 2 21.40 21.40.01.0000 Schülerbeförderung/Bürgerbus 2 21.50 21.50.03.0000 Aula- und Betreung Ganztagesgrundsch. 2 21.50 21.50.04.0000 Schulsozialarbeit 2 Produktbereich 26 Theater, Konzerte, Musikschulen (THH 2) 26.20 26.20.00.0000 Musikpflege 2 Produktbereich 27 Volkshochschulen, Bibliotheken (THH 2) 27.20 27.20.00.0000 Bücherei/Bibliothek 2 Produktbereich 28 Sonstige Kulturpflege (THH 2) 28.10 28.10.00.0000 Sonstige Kulturpflege 2 Produktbereich 29 Förderung von Kirchengemeinden (THH 2) 29.10 29.10.00.0000 Förderung von Kirchengemeinden und sonstigen Religionsgemeinschaften 2 Produktbereich 31 Soziale Hilfen (THH 2) 31.40 31.40.02.0000 Soziale Einrichtungen für pflegebedürftige ältere Menschen 2 31.40 31.40.05.1000 Boschstraße 1/5 Soziale Einr. für Wohnungslose 2 31.40 31.40.07.1000 Boschstraße 1/7, Soziale Einr. für Flüchtlinge / Asylberechtigte (Anschlussunterbringung) 2 31.40 31.40.07.2000 Friesenhäusler Straße 12, Soziale Einr. für Flüchtlinge / Asylberechtigte (Anschlussunterbringung) 2 Anlage 10 gem. § 4 Abs. 5 GemHVO Produktbereich Produkt 11.22 11.22.00.0000 Finanzverwaltung, Kasse 163 31.40 31.40.07.3000 Klosterhof 4, Soziale Einri. für Flüchtlinge / Asylberechtigte (Anschlussunterbringung) 2 31.40 31.40.07.4000 Küferstraße 8, Soziale Einr. für Flüchtlinge / Asylberechtigte (Anschlussunterbringung) 2 31.40 31.40.07.5000 Rosenstraße 8, Soziale Einr. für Flüchtlinge / Asylberechtigte (Anschlussunterbringung) 2 31.40 31.40.07.6000 Buchenstraße 12, Soziale Einr.n für Flüchtlinge / Asylberechtigte (Anschlussunterbringung) 2 31.40 31.40.07.7000 Unterbringung ukrainische Geflüchtete 2 31.80 31.80.10.0000 Betreuung und Förderung der Integration von Flüchtlingen, Asylbewerber/-innen und Asylberechtigten einschl Koordination dieser Aufgaben 2 Produktbereich 36 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe (THH 2) 2 36.50 36.50.01.0120 Kindergarten Regenbogen, Förderung von Kindern in Gruppen für 0 bis 6-Jährige 2 36.50 36.50.01.0130 Nichtkommunaler Kindergarten St. Martin, Förderung von Kindern in Gruppen für 0 bis 6-Jährige 2 36.50. 36.50.01.0140 Nichtkommunaler Kindergarten Waldorfkindergarten, Förderung von Kindern in Gruppen für 0 bis 6-Jährige 2 36.50 36.50.01.0150 Tagesmütter / auswärtige Kindergärten 2 Produktbereich 42 Sport und Bäder (THH 2) 42.10 42.10.00.0000 Förderung des Sports (Unterstützung Vereine) 2 42.41 42.41.01.0000 Sportstätten, Sporthalle 2 42.41 42.41.02.0000 Freisportanlagen 2 Produktbereich 51 Räumliche Planung und Entwicklung (THH 2) 51.10 51.10.00.0000 Bauordnung, Gemeindeentwicklung, Städtebauliche Planung, Verkehrsplanung, Stadtsanierung 2 Produktbereich 53 Ver- und Entsorgung (THH 2) 53.10 53.10.00.0000 Elektrizitätsversorgung 2 53.20 53.20.00.0000 Gasversorgung 2 53.30 53.30.00.0000 Wasserversorgung 2 53.40 53.40.00.0000 Fernwärmeversorgung 2 53.60 53.60.00.0000 Breitbandversorgung 2 53.70 53.70.00.0000 Abfallwirtschaft 2 53.80 53.80.00.0000 Abwasserbeseitigung 2 Produktbereich 54 Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV (THH 2) 54.10 54.10.02.0000 Straßenbeleuchtung und Verkehrsausstattung 2 54.50 54.50.00.0000 Straßenreinigung und Winterdienst 2 54.70 54.70.00.0000 Verkehrsbetriebe / ÖPNV 2 Produktbereich 55 Natur- und Landschaftspflege, Friedhofswesen (THH 2) 55.10 55.10.00.0000 Öffentliches Grün / Spielplätze 2 55.20 55.20.00.0000 Gewässerschutz/Öffentliche Gewässer/Wasserbauliche Anlagen 2 2 36.50 36.50.01.0110 Kindergarten Sonne, Mond und Sterne, Förderung von Kindern in Gruppen für 0 bis 6-Jährige 54.10 54.10.01.0000 Gemeindestraßen und Brücken 164 55.30 55.30.00.0000 Friedhofs- und Bestattungswesen 2 55.51 55.51.00.0000 Landwirtschaft und Landschaftspflege 2 Produktbereich 57 Wirtschaft und Tourismus (THH 2) 57.10 57.10.00.0000 Wirtschaftsförderung 2 57.30 57.30.00.0000 Schenk-Konrad-Halle, Gaststätte zur Mühle 2 Produktbereich 61 Allgemeine Finanzwirtschaft (THH 3) 61.10 61.10.00.0000 Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen 3 61.20 61.20.00.0000 Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft 3 61.30 61.30.00.0000 Jahresabschlussbuchungen, Abwicklungen Vorjahre 3 Teilhaushalt 1 Innere Verwaltung Teilhaushalt 2 Dienstleistungen und Infrastruktur Teilhaushalt 3 Allgemeine Finanzwirtschaft 165 166 Jahresabschluss 2023 EB Wasserversorgung 167 VI. Wasserversorgung - Jahresabschluss 2023 1. Feststellungsbeschluss Der Jahresabschluss 2023 des EB Wasserversorgung wurde vom Gemeinderat der Gemeinde Baindt am 18.06.2024 gemäß § 16 Abs. 3 des Eigenbetriebsgesetzes in der Fassung vom 08.01.1992 in Verbindung mit der Eigenbetriebsverordnung vom 07.12.1992 wie folgt festgestellt. Euro 1 Ergebnisrechnung 1.1 Summe der ordentlichen Erträge 537.008,88 1.2 Summe der ordentlichen Aufwendungen -610.479,26 1.3 Ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) -73.470,38 nachrichtlich: Vorauszahlungen der Gemeinde auf die spätere Fehlbetragsabdeckung 0,00 Vorauszahlungen an die Gemeinde auf die spätere Überschussabführung 0,00 2 Finanzrechnung 2.3 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf der Ergebnisrechnung -23.393,89 2.6 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit -76.162,29 2.7 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) -99.556,18 2.10 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit -50.850,00 2.11 Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Wirtschaftsjahres (Saldo aus 2.7 und 2.10) -150.406,18 2.12 Zahlungsmittelüberschuss/ -bedarf aus haushaltsunwirksamen Einzahlungen und Auszahlungen -15.299,72 3 Bilanzsumme 1.582.175,38 Davon entfallen auf der Aktivseite unter 3.1 • Immaterielles Vermögen 0,00 € 3.2 • Sachvermögen 1.260.751,53 € 3.3 • Finanzvermögen 321.423,85 € 3.4 • Abgrenzungsposten 0,00 € 3.5 • Nettoposition (nicht gedeckter Fehlbetrag 0,00 € 3.6 Gesamtbetrag auf der Aktivseite 1.582.175,38 € Davon entfallen auf die Passivseite unter 3.7 • Basiskapital 444.312,64 € 3.8 • Zweckgebundene Rücklagen 171.192,44 € 168 3.8 • Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses -76.655,23 € 3.9 • Sonderposten 57.453,09 € 3.10 • Rückstellungen 12.500,00 € 3.11 • Verbindlichkeiten 962.274,44€ 3.12 • Passive Rechnungsabgrenzungsposten 11.098,00 € 3.13 Gesamtbetrag auf der Passivseite 1.582.175,38 4. Verwendung des Jahresverlust Der ausgewiesene Jahresverlust nach Steuern in Höhe von 73.470,38 € ist auf neue Rechnung vorzutragen (Verlustvortrag -76.655,23 €). 5. die Haushaltsrechnung entsprechend Gesamtergebnisrechnung und Gesamtfinanzrechnung des Jahresabschlusses 2023; 6. die Zustimmung zu den Planabweichungen in der Ergebnis- und Finanzrechnung entsprechend des Jahresabschlusses 2023 (mit den überschrittenen Budgets und Deckungskreisen). Den nach dem Rechnungsergebnis geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben, wie in der Haushaltsrechnung aufgeführt und im Rechenschaftsbericht näher erläutert, wird gemäß § 84 GemO zugestimmt; 7. den Jahresabschlussbericht der RSW Steuerberatungskanzlei inkl. Lagebericht der Gemeinde für das Haushaltsjahr 2023 wird zur Kenntnis genommen; 8. die Finanzrechnung der Investitionsmaßnahmen entsprechend des Jahresabschlusses 2023; 9. der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2023 ist dem Landratsamt Ravensburg als Rechtsaufsichtsbehörde nach § 95b Abs. 3 GemO vorzulegen und ortsüblich bekannt zu geben. Die Gemeindeprüfungsanstalt ist zu unterrichten. 10. Entlastung der Betriebsleitung Der Betriebsleitung wird hiermit gemäß § 16 Abs. 3 des Eigenbetriebsgesetzes vom 08.01.1992 Entlastung erteilt. 11. Die Wasserversorgung Baindt erstrebt gemäß der Wasserversorgungssatzung und der Betriebssatzung keinen Gewinn. Baindt, den Baindt, den ..................................... ...................................... Rürup, Bürgermeisterin Abele, Fachbediensteter für das Finanzwesen 169 2. Abschlussbeurkundungen Die Aufstellung des Jahresabschlusses 2023 der Wasserversorgung Baindt beurkundet Baindt, den .............................. Abele, Fachbediensteter für das Finanzwesen Der Jahresabschluss 2023 der Wasserversorgung Baindt, wurde festgestellt durch Beschluss des Gemeinderats vom 18.06.2024. Baindt, den ............................. Abele, Fachbediensteter für das Finanzwesen Gemäß § 8 Abs. 2 Ziffer 2.2 der Hauptsatzung wird den überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben bis zu 3.000 € zugestimmt. Den über- und außerplanmäßigen Ausgaben über 3.000 € hat der Gemeinderat mit Beschluss vom 18.06.2024 zugestimmt. ................................. Rürup, Bürgermeisterin Der Beschluss wurde der Rechtsaufsichtsbehörde mit Bericht vom 18.06.2024 mitgeteilt und am 21.06.2024 ortsüblich bekannt gegeben. Der Jahresabschluss 2023 und der Lagebericht der Wasserversorgung Baindt wurden vom 24.06.2024 bis 02.07.2024 je einschließlich öffentlich ausgelegt. In der ortsüblichen Bekanntgabe wurde auf die Auslegung hingewiesen. Baindt, den Baindt, den .................................. .................................................. Rürup, Bürgermeisterin Abele, Fachbediensteter für das Finanzwesen 170 3. Jahresabschluss zum 31.12.2023 RSW Steuerberaterkanzlei Jahresabschlussbericht EB Wasserversorgung Baindt 171 Bericht über die Erstellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2023 Gemeinde Baindt Eigenbetrieb Wasserversorgung Marsweilerstraße 4 88255 Baindt RSW STEUERBERATER Hack, Ganter, Gawatz Partnerschaft mbB Ulmer-Tor-Straße 29 • D-88400 Biberach • Telefon +49 7351 503-200 • info@rsw-stb.de 172 mailto:info@rsw-stb.de Erstellungsbericht zum 31. Dezember 2023 Seite 1 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach I N H A L T S V E R Z E I C H N I S Seite 1. Auftragsannahme 2 1.1 Auftraggeber und Auftragsabgrenzung 2 1.2 Auftragsdurchführung 3 2. Grundlagen des Jahresabschlusses 4 2.1 Buchführung und Inventar, erteilte Auskünfte 4 2.2 Feststellungen zu den Grundlagen des Jahresabschlusses 4 3. Rechtliche, steuerliche und wirtschaftliche Grundlagen 5 4. Erläuterungen zu den Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung 11 5. Bescheinigung 25 A N L A G E N V E R Z E I C H N I S Handelsbilanz zum 31. Dezember 2023 I Gewinn- und Verlustrechnung nach Handelsrecht vom 01.01. bis 31.12.2023 II Anhang III Anlagenspiegel nach Eigenbetriebsrecht zum 31. Dezember 2023 IV Lagebericht V Ermittlung der steuerlichen Ergebnisse 2023 VI 173 Erstellungsbericht zum 31. Dezember 2023 Seite 2 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach 1. Auftragsannahme 1.1 Auftraggeber und Auftragsabgrenzung Die Bürgermeisterin der Gemeinde Baindt - Frau Simone Rürup - beauftragte uns, den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 für den Eigenbetrieb Wasser ver- sorgung aus den uns vor ge leg ten Be legen, Bü chern und Be standsnachwei sen, die wir auf trags ge- mäß nicht ge prüft ha ben, un ter Be rücksichti gung der er teil ten Aus künfte nach gesetzlichen Vor ga- ben und nach den in ner halb die ses Rah mens lie gen den An wei sungen des Auftraggebers zur Aus- übung be stehen der Wahl rechte zu ent wickeln. Diesen Auftrag zur Er stel lung ohne Beurtei lun gen haben wir in der Zeit von März bis April 2024 in un seren Ge schäftsräu men durch ge führt. Unser Auftrag zur Erstellung des Jahresabschlus ses umfasste keine über die Auf trags art hin aus ge- hen den Tätig kei ten und damit auch keine erweiterten Verantwortlichkeiten als Steuerbera tungsge- sell schaft. Die Pflicht zur Aufstellung des Jahresabschlusses obliegt der uns mit dessen Erstellung be auf tra- gen den ge setz li chen Ver tre tung des Eigenbetriebs, die über die Aus übung aller mit der Aufstellung ver bun de ner Ges tal tungs möglichkei ten und Rechtsak te zu ent schei den hat. Wir haben unseren Auftraggeber über solche Sachver halte, die zu Wahl rechten führten, in Kennt nis ge setzt und von ihm Ent scheidungsvorgaben zur Ausübung von materiellen und formel len Ges tal- tungsmög lich kei ten (Ansatz-, Be wertungs- und Ausweiswahlrechten) so wie Er mes sensent scheidun- gen ein ge holt. Der uns erteilte Auftrag zur Erstellung des Jahresabschlusses umfasste alle Tätigkeiten, die er for- derlich wa ren, um auf der Grundlage der Buchführung und der Inventur sowie der eingeholten Aus- künfte zu An satz-, Aus weis- und Bewertungsfragen und der Vorgaben zu den anzuwendenden Bi- lanzierungs- und Be wer tungs me thoden unter Vornahme der Abschlussbuchungen den handels- rechtlich vorgeschriebenen Jahres ab schluss, be stehend aus Bilanz, Gewinn- und Ver lust rechnung sowie den Anhang, zu erstellen. Der ebenfalls beigefügte Lagebericht wurde vom Kämmerer der Gemeinde Baindt erstellt. Da die Anfertigung eines Erstellungsberichts vereinbart, jedoch konkrete Festlegungen zu Art und Umfang unserer Berichterstattung in den Auftragsvereinbarungen nicht ausdrücklich ge troffen wur- den, berichten wir in be rufs üb li cher Form im Sinne der Verlautbarung der Bundes steuer berater kam- mer zu den Grundsätzen für die Er stel lung von Jahresabschlüssen vom 12./13. April 2010 über Um- fang und Er geb nis unserer Tä tig keit. Bei der Auftragsannahme haben wir mit unserem Auftraggeber vereinbart, dass uns die für die Auf- trags durch füh rung be nö tig ten Un ter la gen und Auf klärun gen voll stän dig ge geben wer den. 174 Erstellungsbericht zum 31. Dezember 2023 Seite 3 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach 1.2 Auftragsdurchführung Bei der Erstellung des Jahresabschlusses und unserer Berichterstattung haben wir die ein schlä gi- gen Nor men unserer Berufsordnung und unsere Be rufs pflich ten be ach tet, dar unter die Grund sät ze der Unabhängigkeit, Gewissenhaftig keit, Ver schwiegen heit und Ei gen ver antwort lich keit (§ 57 StBerG). In unserer Kanzlei ist sichergestellt, dass bei der Auf trags ab wick lung zur Erstellung eines Jahres ab- schlusses einschließ lich der Be richt ers tattung die ge setzli chen Vor schriften und fachli chen Re geln beachtet werden. Bei der Erstellung des Jahresabschlusses haben wir die Grundsätze der Wirtschaftlich keit und We- sentlich keit beach tet. Zur Durchführung des Auftrags haben wir uns die erforderlichen Kenntnisse über die Bran che, den Rechts rah men und die Geschäftstätigkeit des Unter nehmens unseres Auf trag ge bers ange eignet. Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften des Handels- und Steuerrechts, der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der Bestimmun- gen des Eigenbetriebsgesetzes und der Satzung. Die Beachtung anderer gesetzli cher Vor schriften sowie die Aufdeckung und Aufklärung von Straf ta- ten und außer halb der Rech nungs legung be gan gener Ordnungswidrigkeiten waren nicht Gegen- stand unseres Auftrags. Art, Umfang und Ergebnis der während unserer Auftragsdurchführung im Einzelnen vorge nom me- nen Er stellungs handlungen haben wir, soweit sie nicht in diesem Bericht doku men tiert sind, in un- seren Ar beitspa pieren festgehalten. Gegenstand der Erstellung ohne Beurteilungen ist die Entwicklung der Bilanz und der Gewinn- und Verlust rechnung sowie die Erstellung des Anhangs und weiterer Abschlussbestandtei le auf Grund- lage der Buchfüh rung und des Inven tars sowie der Vor gaben zu den anzuwendenden Bi lanzie- rungs- und Bewer tungs metho den. Unser Auftrag zur normentsprechenden Entwicklung des Jahresabschlusses aus den vorge leg ten Un terla gen un ter Berücksichti gung der erhaltenen Informationen und der vorgenommenen Ab- schlussbuch ungen er streckte sich nicht auf die Beurteilung der Angemessenheit und Funktion in ter- ner Kon trol len sowie der Ordnungsmäßigkeit der Buchführung. Auch wenn bei der Erstellung ohne Beurteilungen auftragsgemäß keine Beurteilungen der Belege, Bücher und Bestandsnachweise vorgenommen werden, weisen wir unseren Auf traggeber auf of- fensichtliche Unrich tig kei ten in den vor ge leg ten Unterlagen hin, die uns als Sachverständige bei der Durch führung des Auf trags un mit tel bar auffal len, unterbreiten Vorschläge zur Kor rektur und achten auf die ent spre chende Um set zung im Jah res ab schluss. 175 Erstellungsbericht zum 31. Dezember 2023 Seite 4 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach 2. Grundlagen des Jahresabschlusses 2.1 Buchführung und Inventar, erteilte Auskünfte Für den Eigenbetrieb besteht nach § 6 EigBVO in Verbindung mit § 238 HGB Buchführungspflicht. Die Buchführung wurde auf den EDV-Systemen der Gemeinde erstellt. Die Anlagenbuchführung wurde auf den EDV-Systemen der Gemeinde erstellt. Die Daten wurden in den Anlagenspiegel übernommen. Auskünfte erteilte der Kämmerer Herr Abele. Alle erbetenen Auskünfte, Aufklärungen und Nachweise wurden bereitwillig erbracht. 2.2 Feststellungen zu den Grundlagen des Jahresabschlusses Der Jahresabschluss wurde auf unseren EDV-Systemen erstellt. Die dabei eingesetzte Software Kanz lei-Rechnungswesen der DATEV eG in Nürn berg erfüllt nach einer Bescheinigung der Ernst & Young GmbH vom 28.02.2023 die Vor aus set zungen für eine ord nungsmäßige Fi nanz buch füh rung und Ent wick lung des Jah res abschlusses. Die Abschlussbuchungen haben wir mit der Ge schäfts führung unseres Auftrag gebers ab ge stimmt. Die Ab schluss buchungen wur den bis zum Ab schluss unserer Tätigkeit vorge nom men. Die Gliederung des Jahresabschlusses entspricht den Vorschriften des HGB unter besonderer Be- achtung der §§ 266 und 275 HGB. Das Anlagevermögen ist in einem Bestandsnachweis ord- nungsgemäß entwickelt. Die geltenden handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften wurden unter der Annahme der Fortfüh- rung der Unterneh mens tä tig keit nach § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB angewandt. Die auf den vor her ge- hen den Jah res ab schluss an ge wand ten Be wer tungs me tho den wur den bei be halten. Allen am Bilanzstichtag bestehenden Risiken - soweit sie bis zur Aufstellung des Jahresabschlus- ses er kennbar waren - ist durch die Bildung ausreichender Rückstellungen und Wertberichtigungen Rechnung getragen. Der Anhang enthält die vorgeschriebenen Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Ver lust rechnung - soweit sie nicht bereits dort gemacht wurden - und er gibt die sonstigen Pflichtanga ben richtig und vollständig wieder. Die einzelnen Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung werden im Erläuterungsteil aus führlich dar ge stellt. Auf weitergehende Erläuterungen im Anhang wird hingewiesen. 176 Erstellungsbericht zum 31. Dezember 2023 Seite 5 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach 3. Rechtliche, steuerliche und wirtschaftliche Grundlagen 3.1 Rechtliche Verhältnisse Firma: Gemeinde Baindt Eigenbetrieb Wasserversorgung Rechtsform: Eigenbetrieb Gründung am: 01.01.1992 Sitz: Baindt Anschrift: Marsweilerstraße 4 88255 Baindt Satzung: Betriebssatzung vom 06.10.2020 sowie die Wasserversorgungs- satzung vom 11.10.2022 mit Gültigkeit ab 01.01.2023. Geschäftsjahr: 1. Januar bis 31. Dezember Gegenstand des Unternehmens: Der Eigenbetrieb versorgt das Gemeindegebiet mit Wasser Zweckverband: Die Gemeinderäte der Kommunen Baienfurt und Baindt haben am 15.11.2006 beschlossen, den Zweckverband Wasserversorgung „Baienfurt-Baindt“ auf den 01.01.2007 zu gründen. Der Zweckver- band hat die Aufgabe, den Gemeinden Baienfurt und Baindt trink- bares Wasser im Sinne der Trinkwasserverordnung zu liefern. Der Zweckverband übernimmt auch die technische Betreuung der Orts- netze Baienfurt und Baindt. Die Ortsnetze befinden sich weiterhin im Eigentum der beiden Eigenbetriebe Wasserversorgung Baien furt bzw. Baindt. Gezeichnetes Kapital: 444.312,64 EUR Betriebsleitung: Der Eigenbetrieb ist organisatorisch in die Innenverwaltung einge- bunden. Ein Betriebsausschuss sowie eine Betriebsleitung wurden nicht gebildet. Der Gemeinderat entscheidet neben den ihm durch die Gemeindeordnung und das Eigenbetriebsgesetz zugewiesenen Aufgaben auch über die Angelegenheiten, die nach dem Eigen- betriebsgesetz dem beschließenden Betriebsausschuss obliegen. Die Aufgaben der Betriebsleitung werden im Rahmen der Kämmer- eiverwaltung vom Fachbediensteten für das Finanzwesen miterle- digt. Wirtschaftsplan und Jahresabschluss werden vom Fachbe- diensteten für das Finanzwesen erstellt. 177 Erstellungsbericht zum 31. Dezember 2023 Seite 6 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach Prüfungen: Die Prüfung der Wirtschaftsführung und des Rechnungswesens er- folgt im Rahmen der überörtlichen Prüfung durch die Gemeinde prü- fungsanstalt Baden-Württem berg. Die letzte Prüfung fand für die Wirtschaftsjahre 2016 bis 2019 statt. Der Prüfungsbericht ist auf den 29.01.2021 datiert. Wesentliche Ände rungen der rechtlichen Verhältnisse nach dem Abschlussstichtag: keine 178 Erstellungsbericht zum 31. Dezember 2023 Seite 7 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach 3.2 Steuerliche Verhältnisse Zuständiges Finanzamt: Ravensburg Steuernummer: 77086/00125 Organträger: Umsatzsteuerliche Organschaft mit den BgAs der Gemeinde Der Eigenbetrieb unterliegt der Körperschaftsteuer und der Umsatzsteuer. Gewerbesteuerpflicht be- steht wegen der fehlenden Gewinnerzielungsabsicht nicht. Mangels abweichender Wertansätze entspricht die Handelsbilanz der Steuerbilanz. Die Jahresabschlüsse sind bis zum Jahr 2022 beim Finanzamt eingereicht und veranlagt. Die Ver- anlagungen stehen nicht unter dem Vorbehalt der Nachprüfung. Zinsaufwendungen für innere Darlehen sind steuerrechtlich nur anzuerkennen, soweit der BgA mit einem angemessenen Eigenkapital ausgestattet ist (R 8.2 KStR). Grundsätzlich ist ein BgA mit einem angemessenen Eigenkapital ausgestattet, wenn dieses min- destens 30% des Aktivvermögens beträgt. Die Berechnung erfolgt nach R 8.2 Abs. 2 Satz 5-7 KStR. Aktivvermögen am Anfang des WJ EUR 1.711.531,45 ./. Sonderposten für Zuschüsse und Zulagen am Anfang des WJ EUR 57.453,09 Bereinigtes Aktivvermögen EUR 1.654.078,36 Untergrenze für angemessenes Eigenkapital 30,0% EUR 496.223,51 Eigenkapital am Anfang des WJ EUR 671.413,21 + Unverzinsliche innere Darlehen am Anfang des WJ EUR 0,00 Tatsächliches Eigenkapital 40,6% EUR 671.413,21 179 Erstellungsbericht zum 31. Dezember 2023 Seite 8 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach 3.2.1 Vermögenslage Die Vermögenslage hat sich im Vergleich zu den Vorjahren wie folgt entwickelt: Bilanz zum Bilanz zum Bilanz zum 31.12.2023 31.12.2022 31.12.2021 TEUR % TEUR % TEUR % Sachanlagen 1.260,8 79,7 1.225,6 71,6 1.174,0 68,3 Finanzanlagen 232,9 14,7 243,5 14,2 254,0 14,8 Anlagevermögen 1.493,6 94,4 1.469,1 85,8 1.428,0 83,0 Kundenforderungen 46,7 3,0 49,6 2,9 34,8 2,0 Ford. gg. Gesell./verb. UN 1,8 0,1 18,4 1,1 24,7 1,4 Sonstige Forderungen 40,0 2,5 174,5 10,2 232,6 13,5 Umlaufvermögen 88,5 5,6 242,5 14,2 292,0 17,0 Aktiva 1.582,2 100,0 1.711,5 100,0 1.720,0 100,0 Bilanz zum Bilanz zum Bilanz zum 31.12.2023 31.12.2022 31.12.2021 TEUR % TEUR % TEUR % Eigenkapital 538,8 34,1 612,3 35,8 599,5 34,9 Sonderposten mit Rücklageanteil 57,5 3,6 57,5 3,4 51,0 3,0 Verb. gg. Gesellschafter 914,5 57,8 965,4 56,4 1.016,2 59,1 Fremdkapital > 1 Jahr 914,5 57,8 965,4 56,4 1.016,2 59,1 Sonstige Rückstellungen 12,5 0,8 15,0 0,9 15,0 0,9 Lieferantenverbindlichkeiten 13,5 0,9 29,1 1,7 10,5 0,6 Sonstige Verbindlichkeiten 34,2 2,2 19,4 1,1 13,6 0,8 Fremdkapital < 1 Jahr 60,2 3,8 63,5 3,7 39,1 2,3 Rechnungsabgrenzungsposten 11,1 0,7 12,7 0,7 14,3 0,8 Passiva 1.582,2 100,0 1.711,5 100,0 1.720,0 100,0 180 Erstellungsbericht zum 31. Dezember 2023 Seite 9 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach 3.2.2 Bewegungsbilanz Die Bewegungsbilanz weist für das abgelaufene Geschäftsjahr 2023 die folgende Mittel herkunft und -verwendung aus. Mittelherkunft TEUR TEUR Anteil Fremdfinanzierung Erhöhung des Fremdkapitals Sonstige Verbindlichkeiten 14,6 6,2% 14,6 Umfinanzierung Minderung des Anlagevermögens sonstige Ausleihungen 10,6 4,4% Verminderung des allgemeinen Umlaufvermögens Forderungen aus LuL 2,9 1,2% Sonstige Vermögensgegenstände 151,0 63,5% 153,9 Finanzierung aus Abschreibungsrückflüssen 58,6 24,7% 237,8 100,0% Mittelverwendung TEUR TEUR Anteil Kapitalminderung Minderung des Eigenkapitals Jahresfehlbetrag 73,5 30,9% 73,5 Minderung des Fremdkapitals Sonstige Rückstellungen 2,5 1,1% Verbindlichkeiten aus LuL 15,6 6,6% Verbindlichkeiten gg. Gesellschafter 50,9 21,4% Rechnungsabgrenzungen 1,6 0,7% 70,5 Vermögensmehrung Mehrung des Anlagevermögens Investitionen Anlagevermögen 93,8 39,4% 93,8 237,8 100,0% 181 Erstellungsbericht zum 31. Dezember 2023 Seite 10 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach 3.2.3 Ertragslage Die Ertragslage hat sich im Vergleich zu den Vorjahren wie folgt entwickelt: Bilanz zum Bilanz zum Bilanz zum 31.12.2023 31.12.2022 31.12.2021 TEUR % TEUR % TEUR % Umsatzerlöse 531,6 100,0 463,4 100,0 442,1 100,0 Gesamtleistung 531,6 100,0 463,4 100,0 442,1 100,0 Wareneinsatz 145,6 27,4 167,7 36,2 221,1 50,0 Rohertrag 385,9 72,6 295,7 63,8 221,0 50,0 Sonstige betriebliche Erträge 1,6 0,3 1,8 0,4 2,2 0,5 Rohergebnis 387,5 72,9 297,5 64,2 223,2 50,5 Personalaufwand 1,5 0,3 1,9 0,4 0,0 0,0 Abschreibung 58,6 11,0 53,1 11,5 53,1 12,0 Versicherungen, Beiträge und Abgaben 1,7 0,3 1,6 0,4 1,6 0,4 Reparaturen und Instandhaltungen 304,5 57,3 148,2 32,0 155,8 35,2 Verschiedene betriebliche Kosten 68,9 13,0 56,9 12,3 58,7 13,3 Betriebskosten 435,3 81,9 261,7 56,5 269,2 60,9 Betriebsergebnis -47,8 -9,0 35,8 7,7 -46,0 -10,4 Zinsen und ähnliche Erträge 3,9 0,7 4,3 0,9 4,7 1,1 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 29,5 5,6 27,3 5,9 33,3 7,5 Finanz- und Beteiligungsergebnis -25,7 -4,8 -23,0 -5,0 -28,6 -6,5 Ergebnis vor Steuern -73,5 -13,8 12,8 2,8 -74,5 -16,9 Steuern vom Einkommen und Ertrag -0,0 -0,0 0,0 0,0 -2,6 -0,6 Jahresergebnis -73,5 -13,8 12,8 2,8 -71,9 -16,3 182 Erstellungsbericht zum 31. Dezember 2023 Seite 11 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach 4. Erläuterungen zu den Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung Bilanz Aktiva A. Anlagevermögen I. Sachanlagen 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken EUR 23.152,53 Vorjahr: EUR 23.152,53 EUR Vorjahr EUR Grundstückswert bebauter Grundstücke 23.152,53 23.152,53 2. Technische Anlagen und Maschinen EUR 1.229.099,00 Vorjahr: EUR 1.143.463,00 EUR Vorjahr EUR Leitungsnetz inkl. Hausanschlussleitung 1.202.815,00 1.143.243,00 Speicheranlagen Hochbehälter 181,00 217,00 Gewinnungsanlagen 2,00 2,00 Messeinrichtungen 1,00 1,00 Technische Anlagen 26.100,00 0,00 1.229.099,00 1.143.463,00 183 Erstellungsbericht zum 31. Dezember 2023 Seite 12 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach 3. Andere Anlagen, Betriebs- und Ge- schäftsausstattung EUR 8.500,00 Vorjahr: EUR 11.804,00 EUR Vorjahr EUR Betriebs- und Geschäftsausstattung 8.500,00 11.804,00 4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau EUR 0,00 Vorjahr: EUR 47.193,50 EUR Vorjahr EUR Technische Anlagen und Maschinen im Bau 0,00 47.193,50 Summe Sachanlagen EUR 1.260.751,53 Vorjahr: EUR 1.225.613,03 184 Erstellungsbericht zum 31. Dezember 2023 Seite 13 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach II. Finanzanlagen 1. Beteiligungen EUR 156.000,00 Vorjahr: EUR 156.000,00 EUR Vorjahr EUR Beteiligungen Zweckverband 156.000,00 156.000,00 2. Sonstige Ausleihungen EUR 76.881,54 Vorjahr: EUR 87.452,78 EUR Vorjahr EUR Darlehen an Zweckverband 76.881,54 87.452,78 Summe Finanzanlagen EUR 232.881,54 Vorjahr: EUR 243.452,78 Summe Anlagevermögen EUR 1.493.633,07 Vorjahr: EUR 1.469.065,81 185 Erstellungsbericht zum 31. Dezember 2023 Seite 14 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach B. Umlaufvermögen I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1. Forderungen aus Lieferungen und Leis- tungen EUR 46.695,37 Vorjahr: EUR 49.580,69 EUR Vorjahr EUR Einzelwertberichtigung Forderung(b.1J) -15.221,61 -15.221,61 Forderungen aus L+L ohne Kontokorrent 61.916,98 64.802,30 46.695,37 49.580,69 Der Bestand der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde uns von der Gemein de mitgeteilt. 2. Sonstige Vermögensgegenstände EUR 41.846,94 Vorjahr: EUR 192.884,95 Der Bestand an sonstigen Vermögensgegenständen gliedert sich wie folgt: Verrechnungskonto Einheitskasse EUR 18.140,55 EUR 18.140,55 sonstige Vermögensgegenstände EUR 1,18 Umsatzsteuervoranmeldung IV/2023 EUR 1.935,94 Umsatzsteuererstattung 2023 EUR 21.769,27 EUR 23.706,39 EUR 41.846,94 186 Erstellungsbericht zum 31. Dezember 2023 Seite 15 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben die folgenden Restlaufzeiten: davon mit einer Restlaufzeit Gesamtbetrag kleiner 1 Jahr größer 1 Jahr Art der Forderung TEUR TEUR TEUR Aus Lieferungen und Leistungen 46,7 46,7 0,0 Gegenüber Gesellschaftern 18,1 18,1 0,0 Sonstige Vermögensgegenstände 23,7 23,7 0,0 88,5 88,5 0,0 Summe Umlaufvermögen EUR 88.542,31 Vorjahr: EUR 242.465,64 Summe Aktiva EUR 1.582.175,38 Vorjahr: EUR 1.711.531,45 187 Erstellungsbericht zum 31. Dezember 2023 Seite 16 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach Passiva A. Eigenkapital I. Gezeichnetes Kapital EUR 444.312,64 Vorjahr: EUR 444.312,64 II. Gewinnrücklagen 1. Andere Gewinnrücklagen EUR 171.192,44 Vorjahr: EUR 171.192,44 III. Verlustvortrag EUR 3.184,85 Vorjahr: EUR 16.025,03 IV. Jahresfehlbetrag EUR 73.470,38 Vorjahr: EUR -12.840,18 Summe Eigenkapital EUR 538.849,85 Vorjahr: EUR 612.320,23 188 Erstellungsbericht zum 31. Dezember 2023 Seite 17 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach B. Andere Sonderposten EUR 57.453,09 Vorjahr: EUR 57.453,09 EUR Vorjahr EUR Landwirtschaftliche Anschlussbeiträge 57.449,09 57.449,09 Empfangene Ertragszuschüsse 4,00 4,00 57.453,09 57.453,09 Bis 2002 wurden die empfangenen Ertragszuschüsse in einen Sonderposten eingestellt und mit 5% pro Jahr aufgelöst. Seit 2003 wurden die Zuschüsse gemäß Richtlinie 6.5 EStR von den An- schaffungs- oder Herstellungskosten für den Versorgungsanschluss abgesetzt (entsprechend den Ausführungen des BMF-Schreibens vom 27.05.2003, BStBl. 2003 l S. 361). Seit 2019 werden gestundete landwirtschaftliche Anschlussbeiträge als Sonderposten er fasst. Eine Auflösung findet noch nicht statt. C. Rückstellungen EUR 12.500,00 Vorjahr: EUR 15.000,00 Stand am Auflösung/ Stand am 01.01.2023 Zuführung Verbrauch 31.12.2023 EUR EUR EUR EUR Sonstige Rückstellungen - für Abschluss und Prüfung 15.000,00 4.000,00 6.500,00 12.500,00 15.000,00 4.000,00 6.500,00 12.500,00 189 Erstellungsbericht zum 31. Dezember 2023 Seite 18 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach D. Verbindlichkeiten 1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen EUR 13.526,55 Vorjahr: EUR 29.103,82 EUR Vorjahr EUR Verbindlichkeiten L+L ohne Kontokorrent 13.526,55 29.103,82 Eine Aufstellung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen wurde uns von der Ge- meinde mitgeteilt. 2. Sonstige Verbindlichkeiten EUR 948.747,89 Vorjahr: EUR 984.970,31 Der Bestand an sonstigen Verbindlichkeiten gliedert sich wie folgt: Trägerdarlehen vom 03.05.2016 2,5%/3,6% EUR 9.000,00 Trägerdarlehen vom 03.05.2016 2,5%/3,6% EUR 49.750,00 Trägerdarlehen vom 11.09.2012 2,2%/3,6% EUR 114.850,00 Trägerdarlehen vom 01.07.2014 1,5%/3,6% EUR 158.750,00 Trägerdarlehen vom 11.09.2018 1,5%/3,6% EUR 130.312,50 Trägerdarlehen vom 10.09.2019 1,00% EUR 268.125,00 Trägerdarlehen vom 04.08.2020 1,00% EUR 183.750,00 EUR 914.537,50 Verbindlichkeiten aus Sach-/Dienstleistungen EUR 3,24 Verbindlichkeiten aus Dienstaufwendungen EUR 34.207,15 EUR 34.210,39 EUR 948.747,89 Die Verbindlichkeiten haben die folgenden Restlaufzeiten: davon mit einer Restlaufzeit Gesamtbetrag kleiner 1 J. größer 1 J. Art der Verbindlichkeit TEUR TEUR TEUR Aus Lieferungen und Leistungen 13,5 13,5 0,0 Gegenüber Gesellschaftern 914,5 50,9 863,6 Sonstige Verbindlichkeiten 34,2 34,2 0,0 962,2 98,6 863,6 190 Erstellungsbericht zum 31. Dezember 2023 Seite 19 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach E. Rechnungsabgrenzungsposten EUR 11.098,00 Vorjahr: EUR 12.684,00 Stand am Auflösung/ Stand am 01.01.2023 Zuführung Verbrauch 31.12.2023 EUR EUR EUR EUR Rechnungsabgrenzung Verteilungsanlagen ZV Baienfurt-Baindt 12.684,00 0,00 1.586,00 11.098,00 12.684,00 0,00 1.586,00 11.098,00 Summe Passiva EUR 1.582.175,38 Vorjahr: EUR 1.711.531,45 191 Erstellungsbericht zum 31. Dezember 2023 Seite 20 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach Gewinn- und Verlustrechnung 1. Umsatzerlöse EUR 531.568,28 Vorjahr: EUR 463.415,38 EUR Vorjahr EUR Erlöse aus Trinkwasserabgabe 417.435,53 370.970,45 Grundgebühren 84.018,70 75.106,60 Bauwasserzins 216,16 2.219,39 Ersätze 897,89 15.118,94 Pacht Ladesäule 19% USt 29.000,00 0,00 531.568,28 463.415,38 2. Gesamtleistung EUR 531.568,28 Vorjahr: EUR 463.415,38 3. Sonstige betriebliche Erträge EUR 1.586,00 Vorjahr: EUR 1.800,00 EUR Vorjahr EUR Auflösung empfangener Ertragszuschüsse 0,00 214,00 Auflösung Rechnungsabgrenzung 1.586,00 1.586,00 1.586,00 1.800,00 192 Erstellungsbericht zum 31. Dezember 2023 Seite 21 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach 4. Materialaufwand EUR 145.636,73 Vorjahr: EUR 167.696,11 a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Wa- ren EUR 119.161,29 Vorjahr: EUR 147.650,86 EUR Vorjahr EUR Betriebskostenumlage an ZV 70.787,20 101.634,82 Betriebskostenumlage AfA an ZV 48.374,09 46.016,04 119.161,29 147.650,86 b) Aufwendungen für bezogene Leistungen EUR 26.475,44 Vorjahr: EUR 20.045,25 EUR Vorjahr EUR Strombezug 5.176,56 -1.683,27 Beschäftigungsentgelt verr. Bauhof 21.298,88 21.728,52 26.475,44 20.045,25 Nachrichtlich: Rohertrag (Gesamtleistung ./. Materialaufwand) EUR 385.931,55 Vorjahr: EUR 295.719,27 193 Erstellungsbericht zum 31. Dezember 2023 Seite 22 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach 5. Personalaufwand EUR 1.541,00 Vorjahr: EUR 1.865,00 a) Löhne und Gehälter EUR 1.541,00 Vorjahr: EUR 1.865,00 EUR Vorjahr EUR Löhne und Gehälter 1.541,00 1.865,00 6. Abschreibungen EUR 58.631,93 Vorjahr: EUR 53.149,56 a) Auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen EUR 58.631,93 Vorjahr: EUR 53.149,56 EUR Vorjahr EUR Abschreibungen auf Sachanlagen 58.631,93 53.149,56 194 Erstellungsbericht zum 31. Dezember 2023 Seite 23 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach 7. Sonstige betriebliche Aufwendungen EUR 375.154,45 Vorjahr: EUR 206.660,92 a) Versicherungen, Beiträge und Abgaben EUR 1.737,84 Vorjahr: EUR 1.638,59 EUR Vorjahr EUR Versicherungen 1.737,84 1.638,59 b) Reparaturen und Instandhaltungen EUR 304.533,42 Vorjahr: EUR 148.154,97 EUR Vorjahr EUR Unterhaltung baulicher Anlagen 5.825,28 6.098,68 Unterhaltung Leitungsnetz/Verteilung 230.847,68 108.076,71 Unterhaltung der Messeinrichtungen 4.204,63 3.952,56 Personalleihe Wassermeister von ZV 63.603,67 29.952,50 Wasseranalysen 52,16 74,52 304.533,42 148.154,97 c) Verschiedene betriebliche Kosten EUR 68.881,37 Vorjahr: EUR 56.867,36 EUR Vorjahr EUR Sonstige Geschäftsausgaben 14.431,12 9.495,62 Verwaltungskostenbeitrag 52.512,96 45.049,32 Post und Fernmeldegebühren 1.408,26 1.378,62 Zeitschriften, Bücher (Fachliteratur) 282,02 121,39 Fortbildungskosten 247,01 822,41 68.881,37 56.867,36 195 Erstellungsbericht zum 31. Dezember 2023 Seite 24 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach d) Sonstige Kosten EUR 1,82 Vorjahr: EUR 0,00 EUR Vorjahr EUR Einstellung in die EWB auf Forderungen 1,82 0,00 8. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge EUR 3.854,60 Vorjahr: EUR 4.266,20 EUR Vorjahr EUR Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 3.854,60 4.266,20 9. Zinsen und ähnliche Aufwendungen EUR 29.516,13 Vorjahr: EUR 27.269,81 EUR Vorjahr EUR Zinsen f. Kassenkredite / Verwahrentgelt 1.269,56 657,37 Zinsumlage an ZV 12.667,21 12.161,88 Zinsen f. Kredite Gemeinde 15.579,36 14.450,56 29.516,13 27.269,81 10. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag EUR -0,98 Vorjahr: EUR 0,00 EUR Vorjahr EUR Körperschaftsteuer -0,98 0,00 11. Ergebnis nach Steuern EUR -73.470,38 Vorjahr: EUR 12.840,18 12. Jahresfehlbetrag EUR 73.470,38 Vorjahr: EUR -12.840,18 196 Erstellungsbericht zum 31. Dezember 2023 Seite 25 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach 5. Bescheinigung Wir haben auftragsgemäß den nachstehenden Jahresabschluss – bestehend aus Bi lanz, Ge winn- und Verlustrechnung sowie Anhang – des Eigenbetriebs Wasserversorgung der Gemeinde Baindt für das Ge schäfts jahr vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023 un ter Be ach tung der deut schen han dels rechtli chen Vor schriften und der er gänzen den Be stim mun gen der Betriebs satzung er stellt. Grundlage für die Erstellung waren die uns vorgelegten Belege, Bücher und Bestandsnach wei se, die wir auf tragsgemäß nicht geprüft haben, sowie die uns erteilten Aus künfte. Die Buchführung sowie die Aufstellung des Inventars und des Jahresabschlusses nach den deut- schen han delsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Betriebssatzung liegen in der Ver antwortung der gesetzli chen Vertreter des Eigenbetriebs. Wir haben unseren Auftrag unter Beachtung der Verlautbarung der Bundessteu erberater kam mer zu den Grund sät zen für die Er stel lung von Jah resabschlüssen durch geführt. Die ser umfasst die Ent wicklung der Bi lanz und der Ge winn- und Ver lust rechnung sowie des Anhangs auf Grund la ge der Buchfüh rung und des In ventars sowie der Vor ga ben zu den an zu wen denden Bilan zie rungs- und Bewer tungs metho den. Die Erstellung des von den gesetzlichen Vertretern aufgestellten und dem nachstehenden Jah- resabschluss beigefügten Lageberichts und dessen Beurteilung waren nicht Gegenstand unseres Erstellungsauftrags. Biberach, den 30.04.2024 Dr. Reinhard Gawatz Steuerberater 197 Anlagen RSW STEUERBERATER Hack, Ganter, Gawatz Partnerschaft mbB Ulmer-Tor-Straße 29 • D-88400 Biberach • Telefon +49 7351 503-200 • info@rsw-stb.de 198 mailto:info@rsw-stb.de An la ge I G em ei nd e B ai nd t Ei ge nb et rie b W as se rv er so rg un g M ar sw ei le rs tra ße 4 88 25 5 Ba in dt H AN D EL SB IL AN Z zu m 31 . D ez em be r 2 02 3 AK TI VA EU R G es ch äf ts ja hr EU R V or ja hr EU R A. An la ge ve rm ög en I. Sa ch an la ge n 1. G ru nd st üc ke , g ru nd st üc ks gl ei ch e R ec ht e un d Ba ut en e in sc hl ie ßl ic h de r B au te n au f f re m de n G ru nd st üc ke n 23 .1 52 ,5 3 23 .1 52 ,5 3 2. Te ch ni sc he A nl ag en u nd M as ch in en 1. 22 9. 09 9, 00 1. 14 3. 46 3, 00 3. An de re A nl ag en , B et rie bs - u nd G es ch äf ts au s- st at tu ng 8. 50 0, 00 11 .8 04 ,0 0 4. G el ei st et e An za hl un ge n un d An la ge n im B au 0, 00 47 .1 93 ,5 0 1. 26 0. 75 1, 53 1. 22 5. 61 3, 03 II. Fi na nz an la ge n 1. Be te ilig un ge n 15 6. 00 0, 00 15 6. 00 0, 00 2. So ns tig e Au sl ei hu ng en 76 .8 81 ,5 4 87 .4 52 ,7 8 23 2. 88 1, 54 24 3. 45 2, 78 Su m m e An la ge ve rm ög en 1. 49 3. 63 3, 07 1. 46 9. 06 5, 81 B. U m la uf ve rm ög en I. Fo rd er un ge n un d so ns tig e Ve rm ög en sg eg en - st än de 1. Fo rd er un ge n au s Li ef er un ge n un d Le is tu ng en 46 .6 95 ,3 7 49 .5 80 ,6 9 2. So ns tig e Ve rm ög en sg eg en st än de 41 .8 46 ,9 4 19 2. 88 4, 95 88 .5 42 ,3 1 24 2. 46 5, 64 Su m m e U m la uf ve rm ög en 88 .5 42 ,3 1 24 2. 46 5, 64 1. 58 2. 17 5, 38 1. 71 1. 53 1, 45 P AS S IV A EU R G es ch äf ts ja hr EU R Vo rja hr EU R A. Ei ge nk ap ita l I. G ez ei ch ne te s Ka pi ta l 44 4. 31 2, 64 44 4. 31 2, 64 II. Zw ec kg eb un de ne R üc kl ag en 1. K ap ita le rh al tu ng sr üc kl ag e 17 1. 19 2, 44 17 1. 19 2, 44 III . Ve rlu st vo rtr ag 3. 18 4, 85 16 .0 25 ,0 3 IV . Ja hr es fe hl be tra g 73 .4 70 ,3 8 -1 2. 84 0, 18 Su m m e Ei ge nk ap ita l 53 8. 84 9, 85 61 2. 32 0, 23 B. an de re S on de rp os te n 57 .4 53 ,0 9 57 .4 53 ,0 9 C. R üc ks te llu ng en 1. S on st ig e R üc ks te llu ng en 12 .5 00 ,0 0 15 .0 00 ,0 0 D. Ve rb in dl ic hk ei te n 1. V er bi nd lic hk ei te n au s Li ef er un ge n un d Le is tu n- ge n 13 .5 26 ,5 5 29 .1 03 ,8 2 2. S on st ig e Ve rb in dl ic hk ei te n 94 8. 74 7, 89 98 4. 97 0, 31 96 2. 27 4, 44 1. 01 4. 07 4, 13 E. R ec hn un gs ab gr en zu ng sp os te n 11 .0 98 ,0 0 12 .6 84 ,0 0 1. 58 2. 17 5, 38 1. 71 1. 53 1, 45 199 Anlage II Gemeinde Baindt Eigenbetrieb Wasserversorgung Marsweilerstraße 4 88255 Baindt GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG nach Handelsrecht vom 01.01.2023 bis 31.12.2023 Geschäftsjahr EUR % Vorjahr EUR 1. Umsatzerlöse 531.568,28 100,00 463.415,38 2. Gesamtleistung 531.568,28 100,00 463.415,38 3. Sonstige betriebliche Erträge 1.586,00 0,30 1.800,00 4. Materialaufwand 145.636,73 27,40 167.696,11 5. Personalaufwand 1.541,00 0,29 1.865,00 6. Abschreibungen 58.631,93 11,03 53.149,56 7. Sonstige betriebliche Aufwendungen 375.154,45 70,58 206.660,92 8. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 3.854,60 0,73 4.266,20 9. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 29.516,13 5,55 27.269,81 10. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -0,98 0,00 0,00 11. Ergebnis nach Steuern -73.470,38 -13,82 12.840,18 12. Jahresfehlbetrag 73.470,38 13,82 -12.840,18 200 Anlage III Anhang für das Geschäftsjahr 2023 Seite 1 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter der Beachtung der er- gänzen den Bestimmungen für kleine Kapitalgesellschaften aufgestellt. Außerdem wurden die Re- ge lungen des Eigenbetriebsgesetzes und der Eigenbetriebsverordnung beachtet. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, so- weit abnutz bar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermö- gens ge genstände linear und degressiv vorgenommen. Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und bewertet: - Beteiligungen zu Anschaffungskosten Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewer tet. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Da- bei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im We sentlichen übernommen werden. Angaben zur Bilanz Angabe zu Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt 0,00 EUR (Vorjahr: 0,00 EUR). Angaben zu Forderungen gegenüber der Gemeinde Der Wert der Forderungen gegenüber der Gemeinde beläuft sich auf EUR 18.140,55 (Vorjahr: EUR 183.846,45). 201 Anlage III Anhang für das Geschäftsjahr 2023 Seite 2 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit > 5 Jahre und der Sicherungsrechte Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren be trägt 0,00 EUR (Vorjahr: 0,00 EUR). Angabe zu Restlaufzeitvermerken Art der Verbindlichkeit zum Gesamtbetrag davon mit einer Restlaufzeit 31.12.2023 bis 1 J. 1 bis 5 J. größer 5 J. TEUR TEUR TEUR TEUR aus Lieferungen und Leistungen 13,5 13,5 0,0 0,0 gegenüber Gesellschaftern 914,5 50,9 863,6 0,0 sonstige Verbindlichkeiten 34,2 34,2 0,0 0,0 Summe 962,2 98,6 863,6 0,0 Sonstige Angaben Die empfangenen Ertragszuschüsse bis 2002 sind auf der Passivseite ausgewiesen und werden mit 5 % der Ursprungsbeträge aufgelöst (§ 8 EigBVO). Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Sonstige Angaben Für die Wartung der Gewinnungs-, Speicher- und Verteilungsanlagen werden technische Mitar- beiter des Zweckverbandes Wasserversorgung Baienfurt-Baindt gegen Entgelt eingesetzt. Arbei- ten für die Wasser versorgung erledigen auch Mitarbeiter des Bauhofs. Der entsprechende Auf- wand wird nach der Inanspruch nahme anteilig dem Betrieb belastet. Die Aufgaben der Betriebsleitung werden im Rahmen der Kämmereiverwaltung vom Fachbe- diensteten für das Finanzwesen miterledigt. Ein Betriebsausschuss wurde nicht gebildet. Der Ge- meinderat entschei det neben den ihm durch die Gemeindeordnung und das Eigenbetriebsgesetz zugewiesenen Aufgaben auch über die Angelegenheiten, die nach dem Eigenbetriebsgesetz dem beschließenden Betriebsausschuss obliegen. 202 Anlage III Anhang für das Geschäftsjahr 2023 Seite 3 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten Ar- beitnehmer betrug 0. Unterschrift der Geschäftsführung Baindt, den 06.05.2024 Bürgermeisterin Simone Rürup 203 An la ge IV G em ei nd e B ai nd t Ei ge nb et rie b W as se rv er so rg un g M ar sw ei le rs tra ße 4 88 25 5 Ba in dt AN LA G EN SP IE G EL na ch E ig en be tr ie bs re ch tz um 3 1. D ez em be r 2 02 3 Po st en d es A nl ag ev er m ög en s An sc ha ffu ng s- u nd H er st el lu ng sk os te n A bs ch re ib un ge n K en nz ah le n Bi la nz po st en EU R An fa ng sb es ta nd EU R Zu ga ng A bg an g EU R U m bu ch un ge n EU R En ds ta nd EU R An fa ng sb es ta nd EU R W irt sc ha fts ja hr Ab sc hr ei bu ng en im A bg än ge E U R 4 au sg ew ie se ne n au f d ie in S pa lte Ab sc hr ei bu ng en An ge sa m m el te E U R En ds ta nd E U R ja hr es W irt sc ha fts - am E nd e de s R es tw er te ja hr es E U R W irt sc ha fts - vo ra ng eg . de s am E nd e R es tw er te v. H . bu ng ss at z A bs ch re i- lic he r sc hn itt - D ur ch - v. H . w er t bu ch - R es t- lic he r sc hn itt - D ur ch - 1 2 3, 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 I. Sa ch an la ge n 1, Ba ut en a uf fr em de n G ru nd st üc ke n R ec ht e un d Ba ut en e in sc hl ie ßl ic h de r G ru nd st üc ke , g ru nd st üc ks gl ei ch e 23 .1 52 ,5 3 23 .1 52 ,5 3 23 .1 52 ,5 3 23 .1 52 ,5 3 10 0, 00 2, te ch ni sc he A nl ag en u nd M as ch in en 3. 15 7. 92 9, 79 22 9. 45 8, 69 47 .4 58 ,0 2 3. 29 7. 38 4, 23 2. 01 4. 46 6, 79 53 .8 18 ,4 4 0, 00 2. 06 8. 28 5, 23 1. 22 9. 09 9, 00 1. 14 3. 46 3, 00 1, 63 37 ,2 7 -1 37 .4 62 ,2 7 3, G es ch äf ts au ss ta ttu ng an de re A nl ag en , B et rie bs - u nd 34 .0 67 ,3 5 1. 50 9, 49 35 .5 76 ,8 4 22 .2 63 ,3 5 4. 81 3, 49 0, 00 27 .0 76 ,8 4 8. 50 0, 00 11 .8 04 ,0 0 13 ,5 3 23 ,8 9 4, im B au ge le is te te A nz ah lu ng en u nd A nl ag en 47 .1 93 ,5 0 26 4, 52 -4 7. 45 8, 02 0, 00 0, 00 47 .1 93 ,5 0 0, 00 Su m m e Sa ch an la ge n 3. 26 2. 34 3, 17 23 1. 23 2, 70 3. 35 6. 11 3, 60 2. 03 6. 73 0, 14 58 .6 31 ,9 3 0, 00 2. 09 5. 36 2, 07 1. 26 0. 75 1, 53 1. 22 5. 61 3, 03 1, 75 37 ,5 7 -1 37 .4 62 ,2 7 In sg es am t 3. 26 2. 34 3, 17 -1 37 .4 62 ,2 7 23 1. 23 2, 70 0, 00 3. 35 6. 11 3, 60 2. 03 6. 73 0, 14 58 .6 31 ,9 3 0, 00 2. 09 5. 36 2, 07 1. 26 0. 75 1, 53 1. 22 5. 61 3, 03 1, 75 37 ,5 7 204 Anlage V Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023 Seite 1 Entwicklung der Trinkwasserabgabe (Abschlag und Abrechnung) (* ohne Bauwasserzinsen) Wasserverbrauch cbm cbm +/- cbm Anteil % Erlöse € +/- € Anteil% Grundgebühren € +/- € 2023 2022 2023 2022 2023 2022 Anteil % 245.488 242.465 +3.023 1,25 417.435,53 370.970,45 +46.465,08 +11,13 84.018,70 75.106,60 +8.912,10 +11,87 Wasserbereitstellung Die Gemeinderäte der Gemeinden Baienfurt und Baindt haben am 15.11.2006 den Zweckver band Wasserversorgung „Baienfurt-Baindt“ gegründet. Die Gründung eines gemeinsamen Zweckverbands zusammen mit der Gemeinde Baienfurt war ei- ne zukunftsträchtige Lösung, ohne dass die Gemeinde Baindt die Kontrolle und Verant wor tung so- wie die zukünftige Preisgestaltung aus den Händen geben musste. Durch die Grün dung eines ge- meinsamen Zweckverbands wurden für beide Gemeinden Betriebs- und Investi tionsko sten reduziert und dabei die Versorgungssicherheit wesentlich erhöht. Die Betreuung wird durch fachkundiges und ausreichend geschultes Personal gewährleistet. Der Zweckverband hat die Aufgabe, den Gemeinden Baienfurt und Baindt trinkbares Wasser im Sinne der Trinkwasserverordnung zu liefern. Der Zweckverband übernimmt auch die techni sche Be- treuung der Ortsnetze Baienfurt und Baindt. Die Ortsnetze befinden sich wei terhin im Eigen tum der beiden Eigenbetriebe Wasserversorgung Baienfurt bzw. Baindt. Die Eigenbetriebe haben Umlagen (Betriebskostenumlage, Abschreibungsumlage und eine Zinsum- lage) an den Zweckverband Wasserversorgung zu leisten. Maßstab für die Umlagen ist die verkauf- te Wassermenge des laufenden Geschäftsjahres. Die Gemeinde Baindt trug 2022 derzeit 42,27 % der Umlagen. 2023 wurde leider noch nicht abgerechnet. Die vorläufigen Vor auszahlungen 2023 wurden mit 40 % der Umlagen angesetzt. Durch die Gründung des Zweckverbands Wasserversorgung Baienfurt-Baindt im Jahr 2007 die nen die damaligen Quellen weder der öffentlichen Wasserversorgung noch der Notwasser ver sorgung, da das Wasser seit diesem Zeitpunkt ausschließlich aus der Weißenbronner-Quel le in Wolfegg be- zogen wird. Die Aufhebung der Wasserschutzgebiete der ehemaligen Was ser schutzgebiete Brühl und Schanzweiher wurde vollzogen. Der Zusammenschluss zum Zweckverband Wasserversorgung war für beide Kommunen eine der besten Entscheidungen im Hinblick der Versorgung mit ausreichend und qualitativ hoch wertigem Trinkwasser. Aufgrund der ausgiebigen Schüttung besteht nach Bau der Querverbin dung keine Sorge der Wasserknappheit. Steuerlich unterliegt der Eigenbetrieb Wasserversorgung als sog. „Betrieb gewerblicher Art ei ner ju- ristischen Person des öffentlichen Rechts” nach den Vorschriften des Körperschaftsteu errechts der Körperschaftsteuer. Die Versorgung der Bevölkerung mit Wasser wird entspre chend der Satzung ohne Gewinnerzielungsabsicht betrieben; deshalb wird auch keine Eigen kapitalverzinsung vorge- nommen. Die ehemaligen Gewinnungsanlagen (kein Betrieb mehr seit 2007) im Ortsnetz Baindt wurden 2020 aus dem Anlagevermögen entfernt. Der Eigenbetrieb Wasserversorgung ist zum 31.12.2023 weiter frei von externen Darlehen. Im Fi- nanzhaushalt wurde 2023 kein Trägerdarlehen aufgenommen. Der Stand der gewährten Trä ger- 205 Anlage V Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023 Seite 2 darlehen von der Gemeinde Baindt beziffert sich auf 914.537,50 €. Der Liquiditätsbestand beziffert sich zum 31.12.2023 auf 18.140,55 €. 2015 wurde vom Land das Wasserentnahmeentgelt („Wasserpfennig“) im Bereich der öffentli chen Wasserversorgung von bisher 5,1 Cent auf 8,1 Cent pro Kubikmeter angehoben. In ei nem zweiten Schritt wurde es ab dem 01.01.2019 im Bereich der öffentlichen Wasserversorgung auf 10 Cent pro Kubikmeter erhöht. Zum 01.01.2023 (Beschluss Kalkulation 2023/2024 11.10.2022) beträgt der kal- kulierte Wasserzins 1,70 € (Kalkulation 2023/2024 2024: 1,80 €/m³). Der Verbrauch hat sich gegenüber dem Vorjahr um 1,25 % erhöht, jedoch die Erlöse aufgrund der Gebührenerhöhung um 12 % erhöht. Der nasse Winter 2023/2024 hat auf die Trockenheit in den Böden bezogen erst einmal einen posi- tiven Effekt. Der Wasserspeicher in den oberen und mittleren Bodenschichten ist definitiv aufgefüllt. Bis etwa 1,80 Meter dürfte im Boden jetzt nichts mehr trocken sein. Was den Grundwasserspiegel betrifft, müsste man genauere Daten bei den jeweiligen Behör den beurteilen. Aber er wird sich natürlich durch das viele Wasser etwas regenerieren. Für die Pflanzenwelt, die bei dieser extrem milden Witterung jetzt so langsam aus den Startlö chern kommt, ist deren Wurzelwerk zuviel Staunässe allerdings nicht ganz so gut. Bäume und Sträucher, die etwas tiefer wurzeln, haben mit Staunässe keine Probleme. Wenn es im nächsten Sommer wieder eine Dürreperiode gibt, dann ist es aber fast egal, wie voll der Grundwasserspiegel oder die Bodendurchfeuchtung im Winter ist. Bei einem langen, trockenen Szenario wird es kritisch. Irgendwann ist das Bodenwasser aufgebraucht. Aber aktu ell sieht es nach jetzigem Stand in Sachen Wasserverfügbarkeit für den Frühling ziemlich gut aus. Insgesamt könnte es ein sehr nasser Winter werden. Das ist das, was den Klimawandel aus macht: Er zeigt beide Seiten. Es kann längere trockene Phasen geben in Zukunft – das haben wir ja mit den Dürresommern der vergangenen Jahre auch schon gespürt – und es kann länger anhaltende sehr nasse Phasen geben, wie wir sie im Winter erlebten. Studien haben gezeigt, dass die Winter in Mitteleuropa eher niederschlagsreicher werden. Das wird natürlich schwan ken. Es wird auch mal ei- nen trockenen Winter in Zukunft geben. Aber es werden eher die Ex treme sichtbar werden. Die Erlaubnis der Wasserentnahme des Zweckverbandes in Weißenbronnen ist bis Ende 2028 ge- sichert. Die genehmigten Wassermengen entsprechen dem benötigten Bedarf einschließlich einer Sicherheit. Um ein neues Wasserrecht zu beantragen, müssen Nachweise erbracht wer den. Bei einer der Besprechungen im Jahr 2022 mit dem Landratsamt wurde angedeutet, dass wir zu- künftig ein kleineres Wasserrecht bekommen könnten, da wir ja nur einen Teil der Quell schüttun- gen nützen und damit weniger benötigen würden. Wie aufgeführt, benötigen wir diese bisherigen Wassermengen, unabhängig von den Quellschüttungen. Baindt, den 24.04.2024 Wolfgang Abele Kämmerer 206 Anlage VI Steuerliches Ergebnis 2023 Seite 1 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach Ermittlung der steuerlichen Ergebnisse 2023 1. Körperschaftsteuer Jahresergebnis lt. Handelsbilanz/Steuerbilanz EUR -73.470,38 Summe der Einkünfte EUR -73.470,38 - Abzugsfähige Spenden EUR 0,00 Gesamtbetrag der Einkünfte EUR -73.470,38 - Verlustvortrag EUR 0,00 Zu versteuerndes Einkommen (abgerundet) EUR -73.470,00 Der Verlustvortrag entwickelt sich wie folgt: Verbleibender Verlustvortrag zum 31.12. des Vorjahres EUR 45.428,00 Jahresfehlbetrag EUR 73.470,00 Verbleibender Verlustvortrag zum 31.12.2023 EUR 118.898,00 207 Anlage VI Steuerliches Ergebnis 2023 Seite 2 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach 2. Umsatzsteuer Sollumsatz nach dem UStG Umsatz USt/VorSt Steuerpflichtige Umsätze 19% Lieferungen und sonstige Leistungen EUR 29.000,00 EUR 5.510,00 Steuerpflichtige Umsätze 7% Lieferungen und sonstige Leistungen EUR 524.041,37 EUR 36.682,89 EUR 42.192,89 Abziehbare Vorsteuerbeträge anderen Unternehmern Vorsteuerbeträge aus Rechnungen von EUR 114.798,35 EUR 114.798,35 Verbleibende Umsatzsteuer EUR -72.605,46 Umsatzsteuer-Vorauszahlungen EUR -50.836,19 Umsatzsteuer-Erstattung(-) EUR -21.769,27 208 4. Erläuterungen zum Jahresabschluss 2023 209 Bilanz zum 31.12.2023 Gemeinde: 02 Wasserversorgung Bilanz 2023 BezeichnungAktivseite Vorjahr -Euro-- Haushalts- jahr -Euro- 3 421 1Seite : 18.04.2024Datum: 07:50:23Uhrzeit: 1. Vermögen 1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 0,000,00 1.2 Sachvermögen 1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 23.152,5323.152,53 01900000 Sonstige unbebaute Grundstücke 23.152,5323.152,53 1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 0,000,00 1.2.3 Infrastrukturvermögen 1.202.815,001.143.243,00 03700000 Wasserbauliche Anlagen 1.202.815,001.143.243,00 1.2.4 Bauten auf fremden Grundstücken 0,000,00 1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 0,000,00 1.2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge 26.284,00220,00 06300000 Technische Anlagen 26.100,000,00 06310000 Gewinnungsanlagen 2,002,00 06320000 Speicheranlagen 181,00217,00 06330000 Messeinrichtungen 1,001,00 1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung 8.500,0011.804,00 07200000 Betriebs- und Geschäftsausstattung 8.500,0011.804,00 1.2.8 Vorräte 0,000,00 1.2.9 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 0,0047.193,50 09600000 Anlagen im Bau 0,0047.193,50 Summe: Sachanlagen 1.260.751,531.225.613,03 1.3 Finanzvermögen 1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 0,000,00 1.3.2 Sonstige Beteiligungen und Kapitaleinlagen in Zweckverbänden oder anderen kommunalen Zusammenschlüsse 156.000,00156.000,00 11130000 Beteiligungen an Zweckverbänden und sonstige Anteilsrechte 156.000,00156.000,00 1.3.3 Sondervermögen 0,000,00 1.3.4 Ausleihungen 76.881,5487.452,78 13152000 Ausleihungen an verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen (mehr als 1 Jahr) 76.881,5487.452,78 1.3.5 Wertpapiere 0,000,00 1.3.6 Öffentlich-rechtliche Forderungen, Forderungen aus Transferleistungen 46.695,3750.840,26 15111000 Abrechnung Wasser -36.243,26-36.118,64 15112000 Abschlag Wasser 32.907,9833.556,05 15112120 Forderungen aus Sonderposten aus Beiträgen und ähnl. Entgelten 45.612,5246.865,45 15113200 Forderungen aus Benutzungsgebühren und ähnlichen Entgelten 1,781,78 15190000 Wertberichtigung öffentlich-rechtliche Forderungen aus Dienstleistungen -15.221,61-15.221,61 15210000 Steuerforderungen 0,001.284,00 15911330 Vorjahresabgrenzung Forderungen aus Entgelten für die Benutzung/Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen 19.637,9620.473,23 1.3.7 Privatrechtliche Forderungen 23.706,397.778,93 16890010 Forderungen aus der Vorsteuer 17.785,600,00 16890020 Forderungen aus der Umsatzsteuer 5.896,367.754,50 16913460 Forderungen aus sonstigen privatrechtlichen Leistungsentgelten 24,4324,43 1.3.8 Liquide Mittel 18.140,55183.846,45 17115000 Verrechnungskonto Einheitskasse 18.140,55183.846,45 210 Bilanz zum 31.12.2023 Gemeinde: 02 Wasserversorgung Bilanz 2023 BezeichnungAktivseite Vorjahr -Euro-- Haushalts- jahr -Euro- 3 421 2Seite : 18.04.2024Datum: 07:50:23Uhrzeit: Summe: Finanzvermögen 321.423,85485.918,42 Summe: Vermögen 1.582.175,381.711.531,45 2. Abgrenzungsposten 2.1 Aktive Rechnungsabgrenzungsposten 0,000,00 2.2 Sonderposten für geleistete Investitionszuschüsse 0,000,00 Summe: Abgrenzungsposten 0,000,00 3. Nettoposition (nicht gedeckter Fehlbetrag) 0,000,00 Summe: Aktiva 1.582.175,381.711.531,45 211 Bilanz zum 31.12.2023 Gemeinde: 02 Wasserversorgung Bilanz 2023 BezeichnungPassivseite Vorjahr -Euro-- Haushalts- jahr -Euro- 7 865 3Seite : 18.04.2024Datum: 07:50:23Uhrzeit: 1. Eigenkapital 1.1 Basiskapital 444.312,64444.312,64 20000000 Basiskapital 444.312,64444.312,64 1.2 Rücklagen 1.2.1 Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses -76.655,23-3.184,85 20100000 Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses -73.470,3812.840,18 20110000 Bilanzgewinn der Vorjahre -3.184,85-16.025,03 1.2.2 Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses 0,000,00 1.2.3 Zweckgebnundene Rücklagen 171.192,44171.192,44 20412000 Zweckgebundene Rücklagen Kapitalerhaltungsrücklage 171.192,44171.192,44 Summe: Rücklagen 94.537,21168.007,59 1.3. Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses 1.3.1 Fehlbeträge aus Vorjahren 0,000,00 1.3.2 Jahresfehlbetrag, soweit eine Deckung im Jahresabschluss durch Entnahme aus den Ergebnisrücklagen nicht möglich ist 0,000,00 Summe: Ergebnis 0,000,00 Summe: Eigenkapital 538.849,85612.320,23 2. Sonderposten 2.1 für Investitionszuweisungen 0,000,00 2.2 für Investitionsbeiträge 57.453,0957.453,09 21200000 Sonderposten aus Beiträgen und ähnl. Entgelten 57.453,0957.453,09 2.3 für Sonstige 0,000,00 Summe: Sonderposten 57.453,0957.453,09 3. Rückstellungen 3.1 Lohn- und Gehaltsrückstellungen 0,000,00 3.2 Unterhaltsvorschussrückstellungen 0,000,00 3.3 Stillegungs- und Nachsorgerückstelungen für Abfalldeponien 0,000,00 3.4 Gebührenüberschussrückstellungen 0,000,00 3.5 Altlastensanierungsrückstellungen 0,000,00 3.6 Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus Bürgschaften und Gewährleistungen 0,000,00 3.7 Sonstige Rückstellungen 12.500,0015.000,00 28920000 andere Rückstellungen (Wirtschaftsprüfer, GPA) 12.500,0015.000,00 Summe: Rückstellungen 12.500,0015.000,00 4. Verbindlichkeiten 4.1 Anleihen 0,000,00 4.2 Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen 914.537,50965.387,50 23123100 Verbindlichkeiten gegenüber Gemeinde Darlehen 1 9.000,0033.000,00 23123300 Verbindlichkeiten gegenüber Gemeinde Darlehen 3 49.750,0051.550,00 23123400 Verbindlichkeiten gegenüber Gemeinde Darlehen 4 114.850,00118.650,00 23123500 Verbindlichkeiten gegenüber Gemeinde Darlehen 5 158.750,00163.750,00 23123600 Verbindlichkeiten gegenüber Gemeinde Darlehen 6 130.312,50134.062,50 23123700 Verbindlichkeiten gegenüber Gemeinde Darlehen 7 268.125,00275.625,00 23123800 Verbindlichkeiten gegenüber Gemeinde Darlehen 8 183.750,00188.750,00 4.3 Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen wirschaftlich gleichkommen 0,000,00 212 Bilanz zum 31.12.2023 Gemeinde: 02 Wasserversorgung Bilanz 2023 BezeichnungPassivseite Vorjahr -Euro-- Haushalts- jahr -Euro- 7 865 4Seite : 18.04.2024Datum: 07:50:23Uhrzeit: 4.4 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 13.526,5529.103,82 25111370 Verbindlichkeiten aus dem Erwerb von wasserbaulichen Anlagen 6.980,470,00 25113210 Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für die Unterhaltung des unbeweglichen Vermögens 244,8918.179,31 25113240 Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für die Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen 892,11959,10 25113260 Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für besondere Aufwendungen für Beschäftigte 0,0023,23 25113290 Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für sonstige Sach- und Dienstleistungen 31,0459,12 25113420 Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Rechten und Diensten 1.541,001.865,00 25113430 Verbindlichkeiten aus Geschäftsaufwendungen 2.664,812.416,19 25113440 Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für Steuern, Versicherungen, Schadensfälle, Sonderabgaben -126,65-126,65 25113450 Verbindlichkeiten aus Erstattungen für Aufwendungen von Dritten aus laufender Verwaltungstätigkeit 1.298,885.728,52 4.5 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 0,000,00 4.6 Sonstige Verbindlichkeiten 34.210,3919.582,81 27929020 Verbindlichkeiten aus der Umsatzsteuer 0,00144,71 27991420 Vorjahresabgrenzung Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 3,240,00 27994010 Verbindlichkeiten aus Dienstaufwendungen 34.207,1519.438,10 Summe: Verbindlichkeiten 962.274,441.014.074,13 5. Passive Rechnungsabgrenzung 11.098,0012.684,00 29110000 Passive Rechnungsabgrenzung (RAP) 11.098,0012.684,00 Summe: Passiva 1.582.175,381.711.531,45 *** Ende der Liste "Bilanz" *** 213 A nf an gs st an d A ns ch af fu ng s- u nd H er st el lu ng ko st en Z ug an g A bg an g E nd st an d A bs ch re ib un g / W er tb er ic ht ig un g A nf an gs st an d A bs ch re ib un ge n im W irt sc ha fts ja hr 3 ) an ge sa m m el te A b- sc hr ei bu ng en a uf di e in S pa lte 4 a us - ge w ie se ne n A bg än ge R es tb uc hw er te a m E nd e de s vo ra ng e- ga ng en en W irt sc ha fts ja hr es E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R 1 2 3 4 6 7 8 9 12 E in ge sc hr än kt a uf : A lle A nl ag en um m er n, o hn e T yp en Z us ch us s un d B ei tr ag F ib u- B es ta nd sk on to H au sh al ts ja hr : 20 23 er st el lt vo n: 26 .0 3. 20 24 / 17 :2 9: 48 er st el lt am : er st el lt fü r: S ei te : 1 F ra u N ic o le G er h ar d t V e rm ö g e n s ü b e rs ic h t A n la g e n b u c h fü h ru n g 02 W as se rv er so rg u n g E U R 5 U m bu ch un ge n 2) R es tb uc hw er te a m E nd e de s W irt sc ha fts ja hr es 4 ) E U R 11 D ur ch - sc hn itt lic he r A bs ch re i- nu ng ss at z 5) 13 14 D ur ch - sc hn itt lic he r R es tb uc h- w er t 6) E nd st an d 10E U R K en nz ah le n v. H . v. H . P os te n de s A nl ag ev er m ög en s 1) 01 90 00 00 - S on st ig e un be ba ut e G ru nd st üc ke 2 3. 15 2, 53 0, 00 0, 00 2 3. 15 2, 53 0, 00 0, 00 0, 00 0 ,0 0, 00 0, 00 2 3. 15 2, 53 2 3. 15 2, 53 10 0, 0 03 70 00 00 - W as se rb au lic he A nl ag en 2 .6 05 .3 58 ,0 7 11 3. 45 8, 69 5 0. 46 2, 27 2 .7 15 .8 12 ,5 1 1 .4 62 .1 15 ,0 7 0, 00 1 .5 12 .9 97 ,5 1 1 ,9 5 0. 88 2, 44 4 7. 45 8, 02 1 .2 02 .8 15 ,0 0 1 .1 43 .2 43 ,0 0 4 4, 3 06 30 00 00 - T ec hn is ch e A nl ag en 0, 00 14 5. 00 0, 00 11 6. 00 0, 00 2 9. 00 0, 00 0, 00 0, 00 2 .9 00 ,0 0 1 0, 0 2 .9 00 ,0 0 0, 00 2 6. 10 0, 00 0, 00 9 0, 0 06 31 00 00 - G ew in nu ng sa nl ag en 20 8. 45 8, 17 0, 00 0, 00 20 8. 45 8, 17 20 8. 45 6, 17 0, 00 20 8. 45 6, 17 0 ,0 0, 00 0, 00 2, 00 2, 00 0 ,0 06 32 00 00 - S pe ic he ra nl ag en 34 1. 92 8, 15 0, 00 0, 00 34 1. 92 8, 15 34 1. 71 1, 15 0, 00 34 1. 74 7, 15 0 ,0 3 6, 00 0, 00 1 81 ,0 0 2 17 ,0 0 0 ,1 06 33 00 00 - M es se in ric ht un ge n 2 .1 85 ,4 0 0, 00 0, 00 2 .1 85 ,4 0 2 .1 84 ,4 0 0, 00 2 .1 84 ,4 0 0 ,0 0, 00 0, 00 1, 00 1, 00 0 ,0 07 20 00 00 - B et rie bs - un d G es ch äf ts au ss ta ttu ng 3 4. 06 7, 35 1 .5 09 ,4 9 0, 00 3 5. 57 6, 84 2 2. 26 3, 35 0, 00 2 7. 07 6, 84 1 3, 5 4 .8 13 ,4 9 0, 00 8 .5 00 ,0 0 1 1. 80 4, 00 2 3, 9 09 60 00 00 - A nl ag en im B au 4 7. 19 3, 50 2 64 ,5 2 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0 ,0 0, 00 -4 7. 45 8, 02 0, 00 4 7. 19 3, 50 0 ,0 11 13 00 00 - B et ei lig un ge n an Z w ec kv er bä nd en u nd so ns tig e A nt ei ls re ch te 15 6. 00 0, 00 0, 00 0, 00 15 6. 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0 ,0 0, 00 0, 00 15 6. 00 0, 00 15 6. 00 0, 00 10 0, 0 G es am t 3 .4 18 .3 43 ,1 7 26 0. 23 2, 70 16 6. 46 2, 27 3 .5 12 .1 13 ,6 0 2 .0 36 .7 30 ,1 4 5 8. 63 1, 93 0, 00 4 0, 3 0, 00 2 .0 95 .3 62 ,0 7 1 .4 16 .7 51 ,5 3 1 ,7 1 .3 81 .6 13 ,0 3 1 - G em äß F or m bl at t 3 , 2 - U m bu ch un g vo n ei ne r A nl ag eg ru pp e in e in e an de re , 3 Z us ch re ib un ge n si nd in S pa lte 8 g es on de rt a uf zu fü hr en , 5 - S pa lte 6 ./ : S pa lte 1 0, 5 - ( S pa lte 8 * 1 00 ) : S pa lte 6 , 6 - ( S pa lte 1 1 * 10 0) : S pa lte 6 Le ge nd e: al le w äh ru ng sr el ev an te n B et rä ge in E U R 214 A nf an gs st an d A ns ch af fu ng s- u nd H er st el lu ng ko st en Z ug an g A bg an g E nd st an d A bs ch re ib un g / W er tb er ic ht ig un g A nf an gs st an d A bs ch re ib un ge n im W irt sc ha fts ja hr 3 ) an ge sa m m el te A b- sc hr ei bu ng en a uf di e in S pa lte 4 a us - ge w ie se ne n A bg än ge R es tb uc hw er te a m E nd e de s vo ra ng e- ga ng en en W irt sc ha fts ja hr es E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R 1 2 3 4 6 7 8 9 12 E in ge sc hr än kt a uf : A lle A nl ag en um m er n, n ur T yp en Z us ch us s un d B ei tr ag F ib u- B es ta nd sk on to H au sh al ts ja hr : 20 23 er st el lt vo n: 26 .0 3. 20 24 / 17 :3 3: 14 er st el lt am : er st el lt fü r: S ei te : 1 F ra u N ic o le G er h ar d t V e rm ö g e n s ü b e rs ic h t A n la g e n b u c h fü h ru n g 02 W as se rv er so rg u n g E U R 5 U m bu ch un ge n 2) R es tb uc hw er te a m E nd e de s W irt sc ha fts ja hr es 4 ) E U R 11 D ur ch - sc hn itt lic he r A bs ch re i- nu ng ss at z 5) 13 14 D ur ch - sc hn itt lic he r R es tb uc h- w er t 6) E nd st an d 10E U R K en nz ah le n v. H . v. H . P os te n de s A nl ag ev er m ög en s 1) 21 20 00 00 - S on de rp os te n au s B ei tr äg en u nd ä hn l. E nt ge lte n 12 6. 54 8, 09 0, 00 0, 00 12 6. 54 8, 09 6 9. 09 5, 00 0, 00 6 9. 09 5, 00 0 ,0 0, 00 0, 00 5 7. 45 3, 09 5 7. 45 3, 09 4 5, 4 29 11 00 00 - P as si ve R ec hn un gs ab gr en zu ng ( R A P ) 3 8. 87 6, 00 0, 00 0, 00 3 8. 87 6, 00 2 6. 19 2, 00 0, 00 2 7. 77 8, 00 4 ,1 1 .5 86 ,0 0 0, 00 1 1. 09 8, 00 1 2. 68 4, 00 2 8, 5 G es am t 16 5. 42 4, 09 0, 00 0, 00 16 5. 42 4, 09 9 5. 28 7, 00 1 .5 86 ,0 0 0, 00 4 1, 4 0, 00 9 6. 87 3, 00 6 8. 55 1, 09 1 ,0 7 0. 13 7, 09 1 - G em äß F or m bl at t 3 , 2 - U m bu ch un g vo n ei ne r A nl ag eg ru pp e in e in e an de re , 3 Z us ch re ib un ge n si nd in S pa lte 8 g es on de rt a uf zu fü hr en , 5 - S pa lte 6 ./ : S pa lte 1 0, 5 - ( S pa lte 8 * 1 00 ) : S pa lte 6 , 6 - ( S pa lte 1 1 * 10 0) : S pa lte 6 Le ge nd e: al le w äh ru ng sr el ev an te n B et rä ge in E U R 215 G em ei nd e: 0 2 W as se rv er so rg un g G es am te rg eb ni sr ec hn un g m it Pl an ve rg le ic h 20 23 1 S ei te : 18 .0 4. 20 24 D at um : 07 :4 8: 46 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug E rt ra gs - un d A uf w an ds ar te n N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr 8 1 S te ue rn u nd ä hn lic he A bg ab en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 2 Z uw ei su ng en u nd Z uw en du ng en , U m la ge n 0, 00 + 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 3 A uf ge lö st e In ve st iti on sz uw en du ng en u nd - be itr äg e 1. 80 0, 00 + 1. 70 0, 00 1. 58 6, 00 -1 14 ,0 0 0, 00 0, 00 11 4, 00 0, 00 31 61 00 00 E rt rä ge a us d er A uf lö su ng v on S on de rp os te n au s Z uw en du ng en 21 4, 00 10 0, 00 0, 00 -1 00 ,0 0 0, 00 0, 00 10 0, 00 0, 00 31 62 00 00 E rt rä ge a us d er A uf lö su ng v on S on de rp os te n au s B ei tr äg en 1. 58 6, 00 1. 60 0, 00 1. 58 6, 00 -1 4, 00 0, 00 0, 00 14 ,0 0 0, 00 4 S on st ig e T ra ns fe re rt rä ge 0, 00 + 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 5 E nt ge lte fü r öf fe nt lic he L ei st un ge n un d E in ric ht un ge n 44 8. 29 6, 44 + 50 1. 30 0, 00 50 1. 67 0, 39 37 0, 39 0, 00 0, 00 -3 70 ,3 9 0, 00 33 21 31 00 E rlö se a us T rin kw as se ra bg ab e 35 1. 43 2, 79 41 6. 50 0, 00 39 8. 20 5, 35 -1 8. 29 4, 65 0, 00 0, 00 18 .2 94 ,6 5 0, 00 33 21 31 50 A br ec hn un g E rlö se a us T rin kw as se ra bg ab e 19 .5 37 ,6 6 0, 00 19 .2 30 ,1 8 19 .2 30 ,1 8 0, 00 0, 00 -1 9. 23 0, 18 0, 00 33 21 32 00 G ru nd ge bü hr en 75 .1 06 ,6 0 83 .2 00 ,0 0 84 .0 18 ,7 0 81 8, 70 0, 00 0, 00 -8 18 ,7 0 0, 00 33 21 33 00 B au w as se rz in se n 2. 21 9, 39 1. 60 0, 00 21 6, 16 -1 .3 83 ,8 4 0, 00 0, 00 1. 38 3, 84 0, 00 6 S on st ig e pr iv at re ch tli ch e Le is tu ng se nt ge lte 15 .1 18 ,9 4 + 6. 00 0, 00 29 .8 97 ,8 9 23 .8 97 ,8 9 0, 00 0, 00 -2 3. 89 7, 89 0, 00 34 11 00 00 M ie te n un d P ac ht en 0, 00 0, 00 29 .0 00 ,0 0 29 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 -2 9. 00 0, 00 0, 00 34 61 00 00 S on st ig e pr iv at re ch tli ch e Le is tu ng se nt ge lte H au sa ns ch lü ss e 15 .1 18 ,9 4 6. 00 0, 00 89 7, 89 -5 .1 02 ,1 1 0, 00 0, 00 5. 10 2, 11 0, 00 7 K os te ne rs ta ttu ng en u nd K os te nu m la ge n 0, 00 + 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 8 Z in se n un d äh nl ic he E rt rä ge 4. 26 6, 20 + 3. 80 0, 00 3. 85 4, 60 54 ,6 0 0, 00 0, 00 -5 4, 60 0, 00 36 10 00 00 Z in se rt rä ge v om B un d 33 ,5 0 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 36 10 10 00 Z in se in na hm en a us T rä ge rd ar le he n vo n ve rb un de ne n U nt er ne hm en 4. 23 2, 70 3. 80 0, 00 3. 75 6, 98 -4 3, 02 0, 00 0, 00 43 ,0 2 0, 00 36 12 00 00 Z in se rt rä ge v on G em ei nd en u nd G em ei nd ev er bä nd e 0, 00 0, 00 97 ,6 2 97 ,6 2 0, 00 0, 00 -9 7, 62 0, 00 9 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en u nd B es ta nd sv er än de ru ng en 0, 00 + 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 10 S on st ig e or de nt lic he E rt rä ge 0, 00 + 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 = 11 O rd en tli ch en E rt rä ge (S um m e au s N um m er n 1 bi s 10 ) 46 9. 48 1, 58 51 2. 80 0, 00 53 7. 00 8, 88 24 .2 08 ,8 8 0, 00 0, 00 -2 4. 20 8, 88 0, 00 12 P er so na la uf w en du ng en -2 9. 95 2, 50 - -4 5. 00 0, 00 -6 3. 60 3, 67 -1 8. 60 3, 67 0, 00 0, 00 18 .6 03 ,6 7 0, 00 40 12 00 00 B es ch äf tig te D ie ns ta uf w en du ng en -2 9. 95 2, 50 -4 5. 00 0, 00 -6 3. 60 3, 67 -1 8. 60 3, 67 0, 00 0, 00 18 .6 03 ,6 7 0, 00 13 V er so rg un gs au fw en du ng en 0, 00 - 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 14 A uf w en du ng en fü r S ac h- u nd D ie ns tle is tu ng en -1 18 .2 62 ,5 4 - -6 8. 30 0, 00 -2 47 .3 73 ,5 1 -1 79 .0 73 ,5 1 0, 00 0, 00 17 9. 07 3, 51 0, 00 216 G em ei nd e: 0 2 W as se rv er so rg un g G es am te rg eb ni sr ec hn un g m it Pl an ve rg le ic h 20 23 2 S ei te : 18 .0 4. 20 24 D at um : 07 :4 8: 46 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug E rt ra gs - un d A uf w an ds ar te n N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr 8 42 11 00 00 U nt er ha ltu ng d er G ru nd st üc ke u nd b au lic he n A nl ag en -6 .0 98 ,6 8 -5 .0 00 ,0 0 -5 .8 25 ,2 8 -8 25 ,2 8 0, 00 0, 00 82 5, 28 0, 00 42 12 00 00 U nt er ha ltu ng d es s on st ig en u nb ew eg lic he n V er m ög en s -1 08 .0 76 ,7 1 -5 0. 00 0, 00 -2 30 .8 47 ,6 8 -1 80 .8 47 ,6 8 0, 00 0, 00 18 0. 84 7, 68 0, 00 42 21 00 00 U nt er ha ltu ng d er M es se in ric ht un ge n -3 .9 52 ,5 6 -7 .5 00 ,0 0 -4 .2 04 ,6 3 3. 29 5, 37 0, 00 0, 00 -3 .2 95 ,3 7 0, 00 42 21 10 00 S on st ig e A uf w en du ng en fü r G er ät e un d W er kz eu ge 0, 00 -2 .0 00 ,0 0 0, 00 2. 00 0, 00 0, 00 0, 00 -2 .0 00 ,0 0 0, 00 42 41 30 00 S tr om -, B el eu ch tu ng -, E ne rg ie -A uf w an d 1. 68 3, 27 -2 .5 00 ,0 0 -5 .1 76 ,5 6 -2 .6 76 ,5 6 0, 00 0, 00 2. 67 6, 56 0, 00 42 41 40 00 A uf w an d fü r ge bä ud eb ez og en e K os te n (V er si ch er un g, A bf al l, W as se r, G ru nd st eu er ) -9 20 ,9 3 -1 .0 00 ,0 0 -1 .0 20 ,1 9 -2 0, 19 0, 00 0, 00 20 ,1 9 0, 00 42 61 10 00 A us - un d W ei te rb ild un g -8 22 ,4 1 -3 00 ,0 0 -2 47 ,0 1 52 ,9 9 0, 00 0, 00 -5 2, 99 0, 00 42 91 00 00 S on st ig e sä ch lic he r Z w ec ka uf w an d -7 4, 52 0, 00 -5 2, 16 -5 2, 16 0, 00 0, 00 52 ,1 6 0, 00 15 A bs ch re ib un ge n -5 3. 14 9, 56 - -5 6. 00 0, 00 -5 8. 63 3, 75 -2 .6 33 ,7 5 0, 00 0, 00 2. 63 3, 75 0, 00 47 11 00 00 A bs ch re ib un ge n au f A bs ch re ib un ge n au f i m m at er ie lle V er m ög en sg eg en st än de -5 3. 14 9, 56 -5 6. 00 0, 00 -5 8. 63 1, 93 -2 .6 31 ,9 3 0, 00 0, 00 2. 63 1, 93 0, 00 47 22 92 00 A bs ch re ib un ge n au f F or de ru ng en w eg en U ne in br in gl ic hk ei t E in ze lw er tb er ic ht ig un g/ P au sc ha lw er tb er ic ht ig un g 0, 00 0, 00 -1 ,8 2 -1 ,8 2 0, 00 0, 00 1, 82 0, 00 16 Z in se n un d äh nl ic he A uf w en du ng en -1 5. 10 7, 93 - -4 0. 00 0, 00 -1 6. 84 8, 92 23 .1 51 ,0 8 0, 00 0, 00 -2 3. 15 1, 08 0, 00 45 10 00 00 Z in se n fü r K as se nk re di te -6 57 ,3 7 -1 .0 00 ,0 0 -1 .2 69 ,5 6 -2 69 ,5 6 0, 00 0, 00 26 9, 56 0, 00 45 12 00 00 Z in sa uf w en du ng en a n G em ei nd en u nd G em ei nd ev er bä nd e -1 4. 45 0, 56 -1 4. 00 0, 00 -1 5. 57 9, 36 -1 .5 79 ,3 6 0, 00 0, 00 1. 57 9, 36 0, 00 45 17 00 00 Z in sa uf w en du ng en a n K re di tin st itu te 0, 00 -2 5. 00 0, 00 0, 00 25 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 -2 5. 00 0, 00 0, 00 17 T ra ns fe ra uf w en du ng en -1 59 .8 12 ,7 4 - -2 15 .0 00 ,0 0 -1 31 .8 28 ,5 0 83 .1 71 ,5 0 0, 00 0, 00 -8 3. 17 1, 50 0, 00 43 13 10 00 B et rie bs ko st en um la ge Z w ec kv er ba nd -1 01 .6 34 ,8 2 -1 50 .0 00 ,0 0 -7 0. 78 7, 20 79 .2 12 ,8 0 0, 00 0, 00 -7 9. 21 2, 80 0, 00 43 13 20 00 A bs ch re ib un gs um la ge Z w ec kv er ba nd -4 6. 01 6, 04 -4 7. 00 0, 00 -4 8. 37 4, 09 -1 .3 74 ,0 9 0, 00 0, 00 1. 37 4, 09 0, 00 43 13 30 00 Z in su m la ge Z w ec kv er ba nd -1 2. 16 1, 88 -1 8. 00 0, 00 -1 2. 66 7, 21 5. 33 2, 79 0, 00 0, 00 -5 .3 32 ,7 9 0, 00 18 S on st ig e or de nt lic he A uf w en du ng en -8 0. 35 6, 13 - -9 6. 50 0, 00 -9 2. 19 0, 91 4. 30 9, 09 0, 00 0, 00 -4 .3 09 ,0 9 0, 00 44 21 00 00 A uf w en du ng en fü r eh re na m tli ch e un d so ns tig e T ät ig ke it -1 .8 65 ,0 0 0, 00 -1 .5 41 ,0 0 -1 .5 41 ,0 0 0, 00 0, 00 1. 54 1, 00 0, 00 44 31 10 00 A llg em ei ne G es ch äf ts au fw en du ng en -9 .3 37 ,3 7 -1 2. 50 0, 00 -1 0. 92 7, 00 1. 57 3, 00 0, 00 0, 00 -1 .5 73 ,0 0 0, 00 44 31 12 00 S on st ig e G es ch äf ts au fw en du ng en -1 58 ,2 5 -1 2. 50 0, 00 -3 .5 04 ,1 2 8. 99 5, 88 0, 00 0, 00 -8 .9 95 ,8 8 0, 00 44 31 30 00 B üc he r un d Z ei ts ch rif te n G es ch äf ts au fw en du ng en -1 21 ,3 9 0, 00 -2 82 ,0 2 -2 82 ,0 2 0, 00 0, 00 28 2, 02 0, 00 44 31 41 00 P or to ko st en G es ch äf ts au fw en du ng en -1 .3 78 ,6 2 -2 .5 00 ,0 0 -1 .4 08 ,2 6 1. 09 1, 74 0, 00 0, 00 -1 .0 91 ,7 4 0, 00 44 41 00 00 S te ue rn , V er si ch er un ge n, S ch ad en sf äl le , S on de ra bg ab en -7 17 ,6 6 -1 .0 00 ,0 0 -7 17 ,6 5 28 2, 35 0, 00 0, 00 -2 82 ,3 5 0, 00 217 G em ei nd e: 0 2 W as se rv er so rg un g G es am te rg eb ni sr ec hn un g m it Pl an ve rg le ic h 20 23 3 S ei te : 18 .0 4. 20 24 D at um : 07 :4 8: 46 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug E rt ra gs - un d A uf w an ds ar te n N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr 8 44 41 10 00 K ör pe rs ch af ts st eu er /S te ue rn a us E in ko m m en u nd E rt ra g 0, 00 0, 00 0, 98 0, 98 0, 00 0, 00 -0 ,9 8 0, 00 44 52 00 00 E rs ta ttu ng en a n G em ei nd en u nd G em ei nd ev er bä nd e -4 5. 04 9, 32 -4 8. 00 0, 00 -5 2. 51 2, 96 -4 .5 12 ,9 6 0, 00 0, 00 4. 51 2, 96 0, 00 44 52 10 00 B es ch äf tig un gs en tg el t V er re ch nu ng B au ho f -2 1. 72 8, 52 -2 0. 00 0, 00 -2 1. 29 8, 88 -1 .2 98 ,8 8 0, 00 0, 00 1. 29 8, 88 0, 00 = 19 O rd en tli ch e A uf w en du ng en (S um m e au s N um m er n 12 b is 1 8) -4 56 .6 41 ,4 0 -5 20 .8 00 ,0 0 -6 10 .4 79 ,2 6 -8 9. 67 9, 26 0, 00 0, 00 89 .6 79 ,2 6 0, 00 = 20 O rd en tli ch es E rg eb ni s (S al do a us N um m er n 11 u nd 1 9) 12 .8 40 ,1 8 -8 .0 00 ,0 0 -7 3. 47 0, 38 -6 5. 47 0, 38 0, 00 0, 00 65 .4 70 ,3 8 0, 00 21 A uß er or de nt lic he E rt rä ge 0, 00 + 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 22 A uß er or de nt lic he A uf w en du ng en 0, 00 - 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 = 23 So nd er er ge bn is (S al do a us N um m er n 21 u nd 2 2) 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 = 24 G es am te rg eb ni s (S um m e au s N um m er n 20 u nd 2 3) 12 .8 40 ,1 8 -8 .0 00 ,0 0 -7 3. 47 0, 38 -6 5. 47 0, 38 0, 00 0, 00 65 .4 70 ,3 8 0, 00 na ch ric ht lic h: B eh an dl un g vo n Ü be rs ch üs se n un d Fe hl be tr äg en ** * E nd e de r Li st e "G es am te rg eb ni sr ec hn un g m it P la nv er gl ei ch " ** * 218 G em ei nd e: 0 2 W as se rv er so rg un g G es am tfi na nz re ch nu ng m it Pl an ve rg le ic h 20 23 1 S ei te : 11 .0 4. 20 24 D at um : 10 :3 7: 04 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug E rt ra gs - un d A uf w an ds ar te n N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 1 S te ue rn , u nd ä hn lic he A bg ab en 0, 00 + 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 2 Z uw ei su ng en u nd Z uw en du ng en u nd a llg em ei ne U m la ge n 0, 00 + 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 3 S on st ig e T ra ns fe re in za hl un ge n 0, 00 + 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 4 E nt ge lte fü r öf fe nt lic he L ei st un ge n od er E in ric ht un ge n 44 9. 51 5, 54 + 50 1. 30 0, 00 50 3. 16 9, 86 1. 86 9, 86 0, 00 0, 00 -1 .8 69 ,8 6 0, 00 63 21 31 00 E rlö se a us T rin kw as se ra bg ab e 35 0. 53 0, 96 41 6. 50 0, 00 39 8. 66 9, 80 -1 7. 83 0, 20 0, 00 0, 00 17 .8 30 ,2 0 0, 00 63 21 31 50 A br ec hu ng E rlö se a us T rin kw as se ra bg ab e 21 .6 08 ,8 5 0, 00 20 .2 65 ,2 0 20 .2 65 ,2 0 0, 00 0, 00 -2 0. 26 5, 20 0, 00 63 21 32 00 G ru nd ge bü hr en 75 .1 06 ,6 0 83 .2 00 ,0 0 84 .0 18 ,7 0 81 8, 70 0, 00 0, 00 -8 18 ,7 0 0, 00 63 21 33 00 B au w as se rz in se n 2. 26 9, 13 1. 60 0, 00 21 6, 16 -1 .3 83 ,8 4 0, 00 0, 00 1. 38 3, 84 0, 00 5 S on st ig e pr iv at re ch tli ch e Le is tu ng se nt ge lte 15 .4 67 ,9 5 + 6. 00 0, 00 29 .8 97 ,8 9 23 .8 97 ,8 9 0, 00 0, 00 -2 3. 89 7, 89 0, 00 64 11 00 00 E in za hl un ge n au s M ie te n un d P ac ht en 0, 00 0, 00 29 .0 00 ,0 0 29 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 -2 9. 00 0, 00 0, 00 64 61 00 00 E in za hl un ge n au s so ns tig en p riv at re ch tli ch en L ei st un gs en tg el te n 15 .4 67 ,9 5 6. 00 0, 00 89 7, 89 -5 .1 02 ,1 1 0, 00 0, 00 5. 10 2, 11 0, 00 6 K os te ne rs ta ttu ng en u nd K os te nu m la ge n 0, 00 + 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 7 Z in se n un d äh nl ic he E in za hl un ge n 4. 28 2, 20 + 3. 80 0, 00 3. 85 4, 60 54 ,6 0 0, 00 0, 00 -5 4, 60 0, 00 66 10 00 00 Z in se in za hl un ge n vo m B un d 49 ,5 0 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 66 10 10 00 Z in se in na hm en a us T rä ge rd ar le he n vo n ve rb un de ne n U nt er ne hm en 4. 23 2, 70 3. 80 0, 00 3. 75 6, 98 -4 3, 02 0, 00 0, 00 43 ,0 2 0, 00 66 12 00 00 Z in se in za hl un ge n vo n G em ei nd en u nd G em ei nd ev er bä nd en 0, 00 0, 00 97 ,6 2 97 ,6 2 0, 00 0, 00 -9 7, 62 0, 00 8 S on st ig e ha us ha lts w irk sa m e E in za hl un ge n 0, 00 + 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 = 9 Su m m e de r E in za hl un ge n au s la uf en de r V er w al tu ng st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 8, o hn e au ße ro rd en tli ch e za hl un gs w irk sa m e Er tr äg e au s Ve rm ög en sv er äu ße ru ng ) 46 9. 26 5, 69 51 1. 10 0, 00 53 6. 92 2, 35 25 .8 22 ,3 5 0, 00 0, 00 -2 5. 82 2, 35 0, 00 10 P er so na la us za hl un ge n -3 3. 96 8, 56 - -4 5. 00 0, 00 -5 1. 19 2, 71 -6 .1 92 ,7 1 0, 00 0, 00 6. 19 2, 71 0, 00 70 12 00 00 B es ch äf tig te D ie ns ta us za hl un ge n -3 3. 96 8, 56 -4 5. 00 0, 00 -5 1. 19 2, 71 -6 .1 92 ,7 1 0, 00 0, 00 6. 19 2, 71 0, 00 11 V er so rg un gs au sz ah lu ng en 0, 00 - 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r S ac h- u nd D ie ns tle is tu ng en -1 03 .3 67 ,2 6 - -6 8. 30 0, 00 -2 62 .5 45 ,3 0 -1 94 .2 45 ,3 0 0, 00 0, 00 19 4. 24 5, 30 0, 00 72 11 00 00 U nt er ha ltu ng d er G ru nd st üc ke u nd b au lic he n A nl ag en -1 1. 16 9, 16 -5 .0 00 ,0 0 -5 .8 25 ,2 8 -8 25 ,2 8 0, 00 0, 00 82 5, 28 0, 00 72 12 00 00 U nt er ha ltu ng d es s on st ig en u nb ew eg lic he n V er m ög en s -9 3. 26 5, 49 -5 0. 00 0, 00 -2 45 .9 18 ,6 2 -1 95 .9 18 ,6 2 0, 00 0, 00 19 5. 91 8, 62 0, 00 72 21 00 00 U nt er ha ltu ng d es b ew eg lic he n V er m ög en s -3 .9 52 ,5 6 -7 .5 00 ,0 0 -4 .2 04 ,6 3 3. 29 5, 37 0, 00 0, 00 -3 .2 95 ,3 7 0, 00 72 21 10 00 S on st ig e A uf w en du ng en fü r G er ät e un d W er kz eu ge 0, 00 -2 .0 00 ,0 0 0, 00 2. 00 0, 00 0, 00 0, 00 -2 .0 00 ,0 0 0, 00 219 G em ei nd e: 0 2 W as se rv er so rg un g G es am tfi na nz re ch nu ng m it Pl an ve rg le ic h 20 23 2 S ei te : 11 .0 4. 20 24 D at um : 10 :3 7: 04 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug E rt ra gs - un d A uf w an ds ar te n N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 72 41 30 00 S tr om -, B el eu ch tu ng -, E ne rg ie -A uf w an d 6. 75 7, 18 -2 .5 00 ,0 0 -5 .2 20 ,1 0 -2 .7 20 ,1 0 0, 00 0, 00 2. 72 0, 10 0, 00 72 41 40 00 A uf w an d fü r ge bä ud eb ez og en e K os te n (V er si ch er un g, A bf al l, W as se r, G ru nd st eu er ) -9 11 ,6 9 -1 .0 00 ,0 0 -1 .0 32 ,1 9 -3 2, 19 0, 00 0, 00 32 ,1 9 0, 00 72 61 10 00 A us - un d W ei te rb ild un g -8 00 ,7 0 -3 00 ,0 0 -2 68 ,7 2 31 ,2 8 0, 00 0, 00 -3 1, 28 0, 00 72 91 00 00 s on st ig er s äc hl ic he r Z w ec ka uf w an d -2 4, 84 0, 00 -7 5, 76 -7 5, 76 0, 00 0, 00 75 ,7 6 0, 00 13 Z in se n un d äh nl ic he A us za hl un ge n -1 5. 10 7, 93 - -4 0. 00 0, 00 -1 6. 84 8, 92 23 .1 51 ,0 8 0, 00 0, 00 -2 3. 15 1, 08 0, 00 75 10 00 00 Z in se n fü r K as se nk re di te -6 57 ,3 7 -1 .0 00 ,0 0 -1 .2 69 ,5 6 -2 69 ,5 6 0, 00 0, 00 26 9, 56 0, 00 75 12 00 00 Z in sa us za hl un ge n an G em ei nd en u nd G em ei nd ev er bä nd e -1 4. 45 0, 56 -1 4. 00 0, 00 -1 5. 57 9, 36 -1 .5 79 ,3 6 0, 00 0, 00 1. 57 9, 36 0, 00 75 17 00 00 Z in sa us za hl un ge n an K re di tin st itu te 0, 00 -2 5. 00 0, 00 0, 00 25 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 -2 5. 00 0, 00 0, 00 14 T ra ns fe ra us za hl un ge n (o hn e In ve st iti on sz us ch üs se ) -1 59 .8 12 ,7 4 - -2 15 .0 00 ,0 0 -1 31 .8 28 ,5 0 83 .1 71 ,5 0 0, 00 0, 00 -8 3. 17 1, 50 0, 00 73 13 10 00 B et rie bs ko st en um la ge Z w ec kv er ba nd -1 01 .6 34 ,8 2 -1 50 .0 00 ,0 0 -7 0. 78 7, 20 79 .2 12 ,8 0 0, 00 0, 00 -7 9. 21 2, 80 0, 00 73 13 20 00 A bs ch re ib un gs um la ge Z w ec kv er ba nd -4 6. 01 6, 04 -4 7. 00 0, 00 -4 8. 37 4, 09 -1 .3 74 ,0 9 0, 00 0, 00 1. 37 4, 09 0, 00 73 13 30 00 Z in su m la ge Z w ec kv er ba nd -1 2. 16 1, 88 -1 8. 00 0, 00 -1 2. 66 7, 21 5. 33 2, 79 0, 00 0, 00 -5 .3 32 ,7 9 0, 00 15 S on st ig e ha us ha lts w irk sa m e A us za hl un ge n -7 5. 44 1, 85 - -9 6. 50 0, 00 -9 7. 90 0, 81 -1 .4 00 ,8 1 0, 00 0, 00 1. 40 0, 81 0, 00 74 21 00 00 A us za hl un ge n fü r eh re na m tli ch e un d so ns tig e T ät ig ke it 0, 00 0, 00 -1 .8 65 ,0 0 -1 .8 65 ,0 0 0, 00 0, 00 1. 86 5, 00 0, 00 74 31 10 00 A llg em ei ne G es ch äf ts au fw en du ng en -9 .6 43 ,4 7 -1 2. 50 0, 00 -1 3. 14 8, 74 -6 48 ,7 4 0, 00 0, 00 64 8, 74 0, 00 74 31 12 00 S on st ig e G es ch äf ts au fw en du ng en -1 58 ,2 5 -1 2. 50 0, 00 -3 .5 04 ,1 2 8. 99 5, 88 0, 00 0, 00 -8 .9 95 ,8 8 0, 00 74 31 30 00 B üc he r un d Z ei ts ch rif te n G es ch äf ts au fw en du ng en -1 21 ,3 9 0, 00 -2 82 ,0 2 -2 82 ,0 2 0, 00 0, 00 28 2, 02 0, 00 74 31 41 00 P or to ko st en G es ch äf ts au fw en du ng en -1 .3 35 ,8 2 -2 .5 00 ,0 0 -1 .4 26 ,7 8 1. 07 3, 22 0, 00 0, 00 -1 .0 73 ,2 2 0, 00 74 41 00 00 S te ue rn , V er si ch er un ge n, S ch ad en sf äl le -7 22 ,1 8 -1 .0 00 ,0 0 -7 17 ,6 5 28 2, 35 0, 00 0, 00 -2 82 ,3 5 0, 00 74 41 10 00 K ör pe rs ch af ts st eu er /S te ue rn a us E in ko m m en u nd E rt ra g 1. 28 5, 00 0, 00 1. 28 4, 98 1. 28 4, 98 0, 00 0, 00 -1 .2 84 ,9 8 0, 00 74 52 00 00 E rs ta ttu ng en a n G em ei nd en u nd G em ei nd ev er bä nd e -6 4. 74 5, 74 -6 8. 00 0, 00 -7 8. 24 1, 48 -1 0. 24 1, 48 0, 00 0, 00 10 .2 41 ,4 8 0, 00 = 16 Su m m e de r A us za hl un ge n au s la uf en de r V er w al tu ng st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 10 b is 1 5) -3 87 .6 98 ,3 4 -4 64 .8 00 ,0 0 -5 60 .3 16 ,2 4 -9 5. 51 6, 24 0, 00 0, 00 95 .5 16 ,2 4 0, 00 = 17 Za hl un gs m itt el üb er sc hu ss /-b ed ar f d es E rg eb ni sh au sh al te s (S al do a us N um m er n 9 un d 16 ) 81 .5 67 ,3 5 46 .3 00 ,0 0 -2 3. 39 3, 89 -6 9. 69 3, 89 0, 00 0, 00 69 .6 93 ,8 9 0, 00 18 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0, 00 + 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 19 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 5. 18 5, 42 + 30 .0 00 ,0 0 22 .6 33 ,2 3 -7 .3 66 ,7 7 0, 00 0, 00 7. 36 6, 77 0, 00 68 71 33 70 E in za hl un ge n fü r W as se rb au lic he A nl ag en 4. 06 9, 80 0, 00 21 .4 62 ,2 7 21 .4 62 ,2 7 0, 00 0, 00 -2 1. 46 2, 27 0, 00 68 91 00 00 B ei tr äg e un d äh nl ic he E nt ge lte 1. 11 5, 62 30 .0 00 ,0 0 1. 17 0, 96 -2 8. 82 9, 04 0, 00 0, 00 28 .8 29 ,0 4 0, 00 220 G em ei nd e: 0 2 W as se rv er so rg un g G es am tfi na nz re ch nu ng m it Pl an ve rg le ic h 20 23 3 S ei te : 11 .0 4. 20 24 D at um : 10 :3 7: 04 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug E rt ra gs - un d A uf w an ds ar te n N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 20 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0, 00 + 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 21 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 10 .5 71 ,2 4 + 0, 00 10 .5 71 ,2 4 10 .5 71 ,2 4 0, 00 0, 00 -1 0. 57 1, 24 0, 00 68 85 20 00 R üc kf lü ss e vo n A us le ih un ge n an v er bu nd en e U nt er ne hm en , B et ei lig un ge n un d S on de rv er m ög en ( m eh r al s 1 Ja hr ) 10 .5 71 ,2 4 0, 00 10 .5 71 ,2 4 10 .5 71 ,2 4 0, 00 0, 00 -1 0. 57 1, 24 0, 00 22 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 + 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 = 23 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m es a us N um m er n 18 b is 2 2) 15 .7 56 ,6 6 30 .0 00 ,0 0 33 .2 04 ,4 7 3. 20 4, 47 0, 00 0, 00 -3 .2 04 ,4 7 0, 00 24 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0, 00 - 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 25 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en -1 07 .1 49 ,6 9 - -9 75 .0 00 ,0 0 -7 8. 85 7, 27 89 6. 14 2, 73 0, 00 0, 00 -8 96 .1 42 ,7 3 0, 00 78 70 00 00 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en -1 01 .6 81 ,1 1 0, 00 -2 64 ,5 2 -2 64 ,5 2 0, 00 0, 00 26 4, 52 0, 00 78 73 37 00 A us za hl un ge n fü r W as se rb au lic he A nl ag en -5 .4 68 ,5 8 -9 75 .0 00 ,0 0 -7 8. 59 2, 75 89 6. 40 7, 25 0, 00 0, 00 -8 96 .4 07 ,2 5 0, 00 26 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en -1 .7 21 ,2 6 - -7 .5 00 ,0 0 -3 0. 50 9, 49 -2 3. 00 9, 49 0, 00 0, 00 23 .0 09 ,4 9 0, 00 78 31 26 30 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n te ch ni sc he A nl ag en 0, 00 -2 .5 00 ,0 0 -2 9. 00 0, 00 -2 6. 50 0, 00 0, 00 0, 00 26 .5 00 ,0 0 0, 00 78 31 27 20 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n B et rie bs - un d G es ch äf ts au ss ta ttu ng -1 .7 21 ,2 6 -5 .0 00 ,0 0 -1 .5 09 ,4 9 3. 49 0, 51 0, 00 0, 00 -3 .4 90 ,5 1 0, 00 27 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0, 00 - 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 28 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de rm aß na hm en 0, 00 - 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 29 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0, 00 - 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 = 30 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 24 b is 2 9) -1 08 .8 70 ,9 5 -9 82 .5 00 ,0 0 -1 09 .3 66 ,7 6 87 3. 13 3, 24 0, 00 0, 00 -8 73 .1 33 ,2 4 0, 00 = 31 Fi na nz ie ru ng sm itt el üb er sc hu ss /-b ed ra f a us In ve st iti on st ät ig ke it (S al do a us N um m er n 23 u nd 3 0) -9 3. 11 4, 29 -9 52 .5 00 ,0 0 -7 6. 16 2, 29 87 6. 33 7, 71 0, 00 0, 00 -8 76 .3 37 ,7 1 0, 00 = 32 Fi na nz ie ru ng sm itt el üb er sc hu ss /-b ed ar f ( Sa ld o au s N um m er n 17 u nd 3 1) -1 1. 54 6, 94 -9 06 .2 00 ,0 0 -9 9. 55 6, 18 80 6. 64 3, 82 0, 00 0, 00 -8 06 .6 43 ,8 2 0, 00 33 E in za hl un ge n au s de r A uf na hm e vo n K re di te n un d w irt sc ha ftl ic h ve rg le ic hb ar en V or gä ng en fü r In ve st iti on en 0, 00 + 97 0. 00 0, 00 0, 00 -9 70 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 97 0. 00 0, 00 0, 00 69 27 30 00 K re di ta uf na hm en fü r In ve st iti on en b ei K re di tin st itu te n (L au fz ei t m eh r al s 5 Ja hr e) E ur ow äh ru ng 0, 00 97 0. 00 0, 00 0, 00 -9 70 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 97 0. 00 0, 00 0, 00 34 A us za hl un ge n fü r di e T ilg un g vo n K re di te n un d w irt sc ha ftl ic h ve rg le ic hb ar en V or gä ng en fü r In ve st iti on en -5 0. 85 0, 00 - -9 0. 85 0, 00 -5 0. 85 0, 00 40 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 -4 0. 00 0, 00 0, 00 79 22 30 00 T ilg un g vo n K re di te n fü r In ve st iti on en b ei G em ei nd en u nd G em ei nd ev er bä nd e (L au fz ei t m eh r al s 5 Ja hr e) -5 0. 85 0, 00 -5 0. 85 0, 00 -5 0. 85 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 79 27 30 00 T ilg un g vo n K re di te n fü r In ve st iti on en b ei K re di tin st itu te n (L au fz ei t m eh r al s 5 Ja hr e) E ur ow äh ru ng 0, 00 -4 0. 00 0, 00 0, 00 40 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 -4 0. 00 0, 00 0, 00 = 35 Fi na nz ie ru ng sm itt el üb er sc hu ss /-b ed ar f a us F in an zi er un gs tä tig ke it (S al do a us N um m er n 33 u nd 3 4) -5 0. 85 0, 00 87 9. 15 0, 00 -5 0. 85 0, 00 -9 30 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 93 0. 00 0, 00 0, 00 = 36 Ä nd er un g de s Fi na nz m itt el be st an ds z um E nd e de s H au sh al ts ja hr es (S al do a us N um m er n 32 u nd 3 5) -6 2. 39 6, 94 -2 7. 05 0, 00 -1 50 .4 06 ,1 8 -1 23 .3 56 ,1 8 0, 00 0, 00 12 3. 35 6, 18 0, 00 221 G em ei nd e: 0 2 W as se rv er so rg un g G es am tfi na nz re ch nu ng m it Pl an ve rg le ic h 20 23 4 S ei te : 11 .0 4. 20 24 D at um : 10 :3 7: 04 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug E rt ra gs - un d A uf w an ds ar te n N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 37 H au sh al ts w irk sa m e E in za hl un ge n (u .a . d ur ch la uf en de F in an zm itt el , R üc kz ah lu ng en v on a ng el eg te n K as se nm itt el n, A uf na hm e vo n K as se nk re di te n) 12 9. 17 1, 47 + - - - - - 14 1. 03 1, 43 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 67 97 00 00 E in za hl un ge n au s U m sa tz st eu er - V ar ia bl er P ro ze nt sa tz 33 .1 39 ,7 2 - - - - - 18 1, 22 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 67 97 80 00 E in za hl un ge n au s U m sa tz st eu er ( A br ec hn un g) 33 .4 22 ,3 6 - - - - - 42 .1 92 ,8 9 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 67 98 80 00 E in za hl un ge n au s de r E rs ta ttu ng v on V or st eu er n (A br ec hn un g) 62 .6 09 ,3 9 - - - - - 98 .6 57 ,3 2 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 38 H au sh al ts w irk sa m e A us za hl un ge n (u .a . d ur ch la uf en de F in an zm itt el , R üc kz ah lu ng en v on a ng el eg te n K as se nm itt el n, A uf na hm e vo n K as se nk re di te n) -1 29 .8 09 ,5 4 - - - - - - -1 56 .3 31 ,1 5 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 77 97 00 00 A us za hl un ge n au s V or st eu er - V ar ia bl er P ro ze nt sa tz 48 .9 80 ,5 2 - - - - - 58 3, 81 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 77 97 80 00 A us za hl un ge n au s V or st eu er ( A br ec hn un g) -1 05 .9 80 ,1 2 - - - - - -1 14 .7 98 ,3 5 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 77 98 00 00 U m sa tz st eu er Z ah lla st - V ar ia bl er P ro ze nt sa tz -3 3. 42 2, 36 - - - - - 0, 00 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 77 98 80 00 U m sa tz st eu er Z ah lla st ( A br ec hn un g) -3 9. 38 7, 58 - - - - - -4 2. 11 6, 61 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - = 39 Ü be rs ch us s/ B ed ar f a us h au sh al ts w irk sa m en E in za hl un ge n un d A us za hl un ge n (S al do a us N um m er n 37 u nd 38 ) -6 38 ,0 7 - - - - - -1 5. 29 9, 72 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 40 A nf an gs be st an d an Z ah lu ng sm itt el 24 6. 88 1, 46 = - - - - - 18 3. 84 6, 45 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 17 11 50 00 V er re ch nu ng sk on to E in he its ka ss e 24 6. 88 1, 46 - - - - - 18 3. 84 6, 45 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - < D iv er se > 0, 00 - - - - - 0, 00 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 41 V er än de ru ng d es B es ta nd s an Z ah lu ng sm itt el ( S um m e au s N um m er n 36 u nd 3 9) -6 3. 03 5, 01 = - - - - - -1 65 .7 05 ,9 0 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - = 42 En db es ta nd a n Za hl un gs m itt el n am E nd e de s H au sh al ts ja hr es ( Sa ld o au s N um m er n 40 u nd 4 1) 18 3. 84 6, 45 - - - - - 18 .1 40 ,5 5 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - na ch ric ht lic h: 43 de n vo ra us si ch tli ch en B es ta nd a n in ne re n D ar le he n zu m J ah re se nd e - - - - - - - - - - 0, 00 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - ** * E nd e de r Li st e "G es am tfi na nz re ch nu ng m it P la nv er gl ei ch " ** * 222 Entwicklung der Liquidität zum Jahresabschluss 2023 - EB Wasserversorgung EUR EUR 1 2 1 Zahlungsmittelbestand zum Jahresbeginn 2) 2 +/- Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf der Erfolgsrechnung (§ 10 i. V. m. Anlage 12 Nr. 17 EigBVO-Doppik) - 3 +/- Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (§ 10 i. V. m. Anlage 12 Nr. 31 EigBVO-Doppik) - - 4 +/- Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (§ 10 i. V. m. Anlage 12 Nr. 35 EigBVO-Doppik) - - 5 +/- Überschuss oder Bedarf aus wirtschaftsplanunwirksamen Einzahlungen und Auszahlungen (§ 10 i. V. m. Anlage 12 Nr. 39 EigBVO-Doppik) - - 6 = Endbestand an Zahlungsmitteln am Jahresende (§ 10 i. V. m. Anlage 12 Nr. 42 EigBVO-Doppik) 7a + Sonstige Einlagen aus Kassenmitteln zum Jahresende - - 7b + Investmentzertifikate, Kapitalmarktpapiere, Geldmarktpapiere und sonstige Wertpapiere - - 7c + Forderungen aus Liquiditätsbeziehungen zum Kernhaushalt, zu verbundenen Unternehmen, Beteiligungen, selbständigen Kommunalanstalten und anderen Eigenbetrieben der Gemeinde 8a - Zahlungsmittelbestand zum Jahresbeginn 3) - - 8b - Verbindlichkeiten aus Liquiditätsbeziehungen zum Kernhaushalt, zu verbundenen Unternehmen, Beteiligungen, selbständigen Kommunalanstalten und anderen Eigenbetrieben der Gemeinde - - 9 = liquide Eigenmittel zum Jahresende 10 - Auszahlungen aufgrund von übertragenen Mitteln für einzelne Vorhaben der Vorvorjahre (§ 2 Absatz 4 EigBVO-Doppik) - - 11 + nicht in Anspruch genommene Kreditermächtigungen (auch aus Vorjahren) für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen 4) - - 12 + Einzahlungen aufgrund von übertragenen Mitteln für einzelne Vorhaben der Vorvorjahre (§ 2 Absatz 4 EigBVO-Doppik) 13 = bereinigte liquide Eigenmittel zum Jahresende 14 - für sonstige bestimmte Zwecke - Gebührenausgleichsrückstellung - keine Gewinnerzielungsabsicht 5) 15 = bereinigte liquide Eigenmittel zum Jahresende ohne gebundene Mittel 1) Die Zeile 14 (Gesammtsumme der gebundenen Mittel) kann bedarfsgerecht unterteilt werden 2) 3) 4) 5) Nr. Liquiditätsrechnung Vorjahr Rechnungs- jahrEinzahlungs- und Auszahlungsarten 1) Aus der Liquiditätsrechnung (§ 10 i. V. m. Anlage 12 Nr. EigBVO-Doppik) Die Aufnahme von Kassenkrediten führt zu einer Veränderung des Zahlungsmittelbestands. Kassenkredite sind nur zur kurzfristigen Liquiditätsüberbrückung erlaubt und müssen zeitnah zurückbezahlt werden, daher soll der Wert an Kassenkrediten hier zu berücksichtigen. Die Kreditermächtigung eines Wirtschaftsjahres gilt weiter, bis der Beschluss über den Wirtschaftsplan für das übernächste Hierunter können z.B. auch Rückstellungen fallen. 223 bi s zu 1 Ja hr 2) üb er 1 b is 5 Ja hr e 3) m eh r a ls 5 Ja hr e 4) 1 2 3 4 5 6 7 1. 1 An le ih en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 1. 2 Ve rb in dl ic hk ei te n au s K re di te n fü r In ve st iti on en 96 5. 38 7, 50 91 4. 53 7, 50 50 .8 50 ,0 0 25 4. 25 0, 00 60 9. 43 7, 50 -5 0. 85 0, 00 1. 2. 1 B un d 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 1. 2. 2 La nd 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 1. 2. 3 G em ei nd e B ai nd t 96 5. 38 7, 50 91 4. 53 7, 50 50 .8 50 ,0 0 25 4. 25 0, 00 60 9. 43 7, 50 0, 00 1. 2. 4 Zw ec kv er bä nd e un d de rg le ic he n 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 1. 2. 5 K re di tin st itu te 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 1. 2. 6 so ns tig e B er ei ch e 6) 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 1. 3 K as se nk re di te 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 1. 4. Ve rb in dl ic hk . a us k re di tä hn lic he n R ec ht sg es ch äf te n 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 1. G es am ts ch ul de n EB W as se rv er so rg un g 96 5. 38 7, 50 91 4. 53 7, 50 50 .8 50 ,0 0 25 4. 25 0, 00 60 9. 43 7, 50 -5 0. 85 0, 00 1) e nt sp ric ht S ta nd z um 3 1. 12 . d es V or ja hr es 2) T ilg un gs ra te n im 1 . F ol ge ja hr 3) T ilg un gs ra te n im 2 . b is 5 . F ol ge ja hr 4) T ilg un gs ra te n ab d em 6 . F ol ge ja hr 5) S pa lte 3 m in us S pa lte 2 An m er ku ng : D ie Ü be rs ic ht k an n du rc h E in be zu g w ei te re r V er bi nd lic hk ei te n au sg eb au t w er de n. 6) e nt sp ric ht d en B er ei ch en "G es et zli ch e So zi al ve rs ic he ru ng ", "V er bu nd en e U nt er ne hm en , B et ei lig un ge n un d So nd er ve rm ög en ", "S on st ig e öf fe nt lic he So nd er re ch nu ng en ", "S on st ig er in lä nd is ch er B er ei ch " u nd "S on st ig er a us lä nd is ch er B er ei ch " n ac h de r B er ei ch sa bg re nz un g B 7) e in sc hl . S on de rre ch nu ng en n ac h § 59 G em H VO 8) n ic ht v er bi nd lic h fü r G em ei nd en , d ie fü r d as J ah r e in en G es am ta bs ch lu ss a uf st el le n Sc hu ld en üb er si ch t E B W as sv er so rg un g Ar t d er S ch ul de n am 0 1. 01 .2 02 3 zu m 3 1. 12 .2 02 3 da vo n Ti lg un gs za hl un ge n m it ei ne m Z ah lu ng sz ie l M eh r ( +) w en ig er (-) 5) EU R 224 D a rl e h e n s g e b e r D a rl e h e n s n u m m e r U rs p ru n g s b e tr a g S ta n d Z u g a n g T ilg u n g S ta n d Z in s e n 2 0 2 3 Z in s s a tz B e m e rk u n g e n 0 1 .0 1 .2 0 2 3 3 1 .1 2 .2 0 2 3 ** € € € € € € % X X X 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 X X X 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 ** D e r E ig e n b e tr ie b W a s s e rv e rs o rg u n g v e rf ü g t d e rz e it ü b e r k e in e e x te rn e D a rl e h e n . D a rl e h e n s g e b e r S ta n d Z u g a n g T ilg u n g S ta n d Z in s e n 2 0 2 3 Z in s s a tz B e m e rk u n g e n 0 1 .0 1 .2 0 2 3 3 1 .1 2 .2 0 2 3 P a s s iv k o n to G K Z 2 Z in s a n p a s s u n g € € € € € % G e m e in d e (0 1 .0 1 .2 0 0 7 ) 3 3 .0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 2 4 .0 0 0 ,0 0 9 .0 0 0 ,0 0 6 4 1 ,2 5 2 ,5 0 / 3 ,6 0 a b 3 0 .0 9 .2 0 2 3 (6 1 2 0 .2 3 1 2 3 1 ) 3 0 .0 9 .2 0 2 3 G e m e in d e (0 1 .1 0 .2 0 1 2 ) 5 1 .5 5 0 ,0 0 0 ,0 0 1 .8 0 0 ,0 0 4 9 .7 5 0 ,0 0 1 .4 0 9 ,9 3 2 ,5 0 / 3 ,6 0 a b 3 0 .0 9 .2 0 2 3 (6 1 2 0 .2 3 1 2 3 3 ) 3 0 .0 9 .2 0 2 3 G e m e in d e (0 1 .1 0 .2 0 1 4 ) 1 1 8 .6 5 0 ,0 0 0 ,0 0 3 .8 0 0 ,0 0 1 1 4 .8 5 0 ,0 0 2 .9 8 4 ,2 6 2 ,5 0 / 3 ,6 0 a b 3 0 .0 9 .2 0 2 3 (6 1 2 0 .2 3 1 2 3 4 ) 3 0 .0 9 .2 0 2 3 G e m e in d e (0 1 .1 0 .2 0 1 5 ) 1 6 3 .7 5 0 ,0 0 0 ,0 0 5 .0 0 0 ,0 0 1 5 8 .7 5 0 ,0 0 3 .2 6 8 ,1 3 1 ,5 0 / 3 ,6 0 a b 3 0 .0 9 .2 0 2 3 (6 1 2 0 .2 3 1 2 3 5 ) 3 0 .0 9 .2 0 2 3 G e m e in d e (0 1 .1 0 .2 0 1 8 ) 1 3 4 .0 6 2 ,5 0 0 ,0 0 3 .7 5 0 ,0 0 1 3 0 .3 1 2 ,5 0 2 .6 7 8 ,9 0 1 ,5 0 / 3 ,6 0 a b 3 0 .0 9 .2 0 2 3 (6 1 2 0 .2 3 1 2 3 6 ) 3 0 .0 9 .2 0 2 3 G e m e in d e (0 1 .1 0 .2 0 1 9 ) 2 7 5 .6 2 5 ,0 0 0 ,0 0 7 .5 0 0 ,0 0 2 6 8 .1 2 5 ,0 0 2 .7 2 8 ,1 3 1 ,0 0 (6 1 2 0 .2 3 1 2 3 7 ) 3 0 .0 9 .2 0 2 4 G e m e in d e (0 1 .1 0 .2 0 2 0 ) 1 8 8 .7 5 0 ,0 0 0 ,0 0 5 .0 0 0 ,0 0 1 8 3 .7 5 0 ,0 0 1 .8 6 8 ,7 6 1 ,0 0 (6 1 2 0 .2 3 1 2 3 8 ) 0 1 .1 0 .2 0 2 4 9 6 5 .3 8 7 ,5 0 0 ,0 0 5 0 .8 5 0 ,0 0 9 1 4 .5 3 7 ,5 0 1 5 .5 7 9 ,3 6 1 5 0 .0 0 0 ,0 0 7 0 .0 0 0 ,0 0 4 1 6 .7 5 0 ,0 0 2 0 0 .0 0 0 ,0 0 Ü b e rs ic h t ü b e r d ie E n tw ic k lu n g d e r F re m d d a rl e h e n i m W ir ts c h a ft s ja h r 2 0 2 3 ( 0 1 .0 1 .- 3 1 .1 2 .) i m E B W a s s e rv e rs o rg u n g Ü b e rs ic h t ü b e r d ie E n tw ic k lu n g d e r T rä g e rd a rl e h e n v o n d e r G e m e in d e B a in d t im W ir ts c h a ft s ja h r 2 0 2 3 ( 0 1 .0 1 .- 3 1 .1 2 .) i m E B W a s s e rv e rs o rg u n g € U rs p ru n g s b e tr a g S o n d e rt ilg u n g 2 0 1 0 3 0 0 .0 0 0 ,0 0 1 5 0 .0 0 0 ,0 0 2 0 0 .0 0 0 ,0 0 225 Zu fü hr un ge n Au flö su ng (G ru nd en tfa lle n) bi s zu 1 J ah r 1 bi s 5 Ja hr e m eh r a ls 5 J ah re 31 .1 2. 20 22 31 .1 2. 20 23 EU R EU R EU R EU R EU R EU R EU R - 10 R üc ks te llu ng en fü r A lte rs te ilz ei ta rb ei t 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 50 Rü ck st el lu ng fü r G PA F in an z Pr üf un g 20 20 - 20 23 s ow ie B au am ts pr üf un g 20 23 11 .5 00 ,0 0 0, 00 50 0, 00 3. 00 0, 00 9. 00 0, 00 0, 00 9. 00 0, 00 0, 00 51 Rü ck st el lu ng J ah re sa bs ch lu ss 3. 50 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 3. 50 0, 00 3. 50 0, 00 0, 00 0, 00 51 Rü ck st el lu ng A br ec hn un g Zw ec kv er ba nd W as se rv er so rg un g 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 51 R üc ks te llu ng K ör pe rs ch af ts st eu er 2 89 2 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 51 R üc ks te llu ng 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 15 .0 00 ,0 0 0, 00 50 0, 00 3. 00 0, 00 12 .5 00 ,0 0 3. 50 0, 00 9. 00 0, 00 0, 00 da vo n m it ei ne r R es tla uf ze it vo n 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 G es am t- be tr ag am E nd e de s H au sh al ts -j ah re s - Ve rä nd er un ge n im H au sh al ts ja hr 0, 00 0, 00 1. P en si on sr üc ks te llu ng en /A lte rs te ilz ei t Ar t d er R üc ks te llu ng en in d er W as se rv er so rg un g - B ila nz ko nt en 2 89 1 un d 28 92 G es am t- be tr ag am E nd e de s Vo rja hr es Um bu ch un ge n EU R In an sp ru ch - na hm e EU R K ei n ei ge ne s Pe rs on al 3. R üc ks t. fü r a us gl ei ch sp fli ch tig e G eb üh re n 2. R üc ks te ll. fü r D ep on ie n u. A ltl as te n 0, 00 3. I ns ta nd ha ltu ng sr üc ks te llu ng en s .u . 0, 00 0, 00 5. S on st . R üc ks te ll. n ac h § 41 G em H VO 4. R üc ks t- fü r d ro he nd e Ve rp fli ch tu ng en a us B ür gs ch af te n od er S ch ad en sf äl le n 5. S um m e al le r R üc ks te llu ng en 0, 00 0, 00 226 20 12 bi s 20 23 20 12 20 13 20 14 20 15 20 16 20 17 20 18 20 19 20 20 20 21 20 22 20 23 26 7. 18 4 35 8. 35 8 32 6. 74 7 34 5. 34 7 30 7. 48 5 36 3. 07 5 40 6. 27 0 38 3. 27 4 42 3. 72 2 52 0. 97 1 45 6. 64 1 61 0. 47 9 + 5. 88 2 -5 .8 82 0 0 2. 03 4 -1 .5 14 0 0 0 0 0 1 27 3. 06 6 35 2. 47 6 32 6. 74 7 34 5. 34 7 30 9. 51 9 36 1. 56 1 40 6. 27 0 38 3. 27 4 42 3. 72 2 52 0. 97 1 45 6. 64 1 61 0. 48 0 ./. 63 .2 92 63 .7 95 61 .7 61 60 .4 68 57 .2 86 58 .0 40 84 .1 47 70 .1 62 83 .0 14 90 .0 14 98 .5 11 11 9. 57 3 20 9. 77 3 28 8. 68 1 26 4. 98 5 28 4. 87 9 25 2. 23 4 30 3. 52 1 32 2. 12 4 31 3. 11 3 34 0. 70 7 43 0. 95 6 35 8. 13 0 49 0. 90 7 25 9. 41 5 23 2. 58 1 26 6. 64 8 28 6. 41 2 28 9. 07 0 29 5. 47 2 32 5. 82 8 31 5. 86 2 35 9. 37 9 35 9. 02 3 37 0. 97 0 41 7. 43 6 49 .6 42 -5 6. 10 0 1. 66 3 1. 53 3 36 .8 36 -8 .0 49 3. 70 5 2. 74 9 18 .6 72 -7 1. 93 3 12 .8 40 -7 3. 47 1 20 1. 09 7 m ³ 20 5. 82 4 m ³ 20 6. 70 4 m ³ 22 2. 02 5 m ³ 22 4. 08 5 m ³ 22 9. 04 8 m ³ 24 1. 35 4 m ³ 23 3. 97 2 m ³ 24 7. 84 8 m ³ 24 4. 23 3 m ³ 24 2. 46 5 m ³ 24 5. 48 8 m ³ W as se rz in s ka lk ul ie rt Ü be r W as se rp re is z u de ck en de r Au fw an d W as se rv er ka uf lt V er an la gu ng G ew in n/ Ve rlu st Ü be rs ic ht ü be r d ie E rg eb ni ss e de r G ew in n- u nd V er lu st re ch nu ng W as se rz in s ko st en de ck en d/ m ³ Ze itr au m Ve rk au fs m en ge n Su m m e Au fw an d Su m m e Er trä ge Er tra gs - u nd A uf w an ds ar te n Zw is ch en su m m e Au fw an d K ör pe rs ch af ts st eu er /S ol i 227 Übersicht über die Ergebnisse der Gewinn- und Verlustrechnungen Zeitraum 1980 - 2023 Fortschreibung der Ergebnisse Jahr Ergebnis Stand Gewinn/Verlust Bilanzverlust/-gewinn 1980 + 16.116 DM + 6.738 DM 1981 - 2.192 DM - 4.546 DM 1982 - 33.370 DM - 28.824 DM 1983 - 5.495 DM - 34.319 DM 1984 + 27.605 DM - 6.714 DM 1985 - 19.740 DM - 26.454 DM 1986 + 12.515 DM - 13.939 DM 1987 + 30.761 DM + 16.823 DM 1988 - 46.954 DM - 30.131 DM 1989 - 50.066 DM - 80.197 DM 1990 - 125.663 DM - 205.860 DM 1991 - 167.372 DM - 373.232 DM 1992 + 42.428 DM - 330.804 DM 1993 + 56.311 DM - 274.493 DM 1994 + 159.432 DM - 115.061 DM 1995 + 152.348 DM + 37.286 DM 1996 - 45.710 DM - 8.424 DM 1997 + 36.889 DM + 28.465 DM 1998 + 37.959 DM + 66.424 DM 1999 - 147.256 DM - 80.832 DM 2000 + 56.371 DM - 24.461 DM 2001 + 29.388 DM + 4.927 DM 2002 - 60.546 € - 58.027 € 2003 - 95.420 € - 153.447 € 2004 - 45.987 € - 199.434 € 2005 + 20.450 € - 178.986 € 2006 + 48.331 € - 130.653 € 2007 + 83.105 € - 47.548 € 2008 + 65.236 € + 17.688 € 2009 - 9.756 € + 7.932 € 2010 - 10.473 € - 2.541 € 2011 + 7.798 € + 5.257 € 2012 + 49.641 € + 54.899 € 2013 - 56.099 € - 1.201 € 2014 + 1.663 € + 463 € 2015 + 1.533 € + 1.995 € 2016 + 36.836 € + 38.831 € 2017 - 8.049 € + 30.782 € 2018 + 3.705 € + 34.487 € 2019 + 2.749 € + 37.236 € 2020 + 18.672 € + 55.908 € 2021 - 71.933 € - 16.025 € 2022 + 12.840 € - 3.185 € 2023 - 73.470,38 € - 76.655,23 € 228 31.12.2022 31.12.2023 Die Eigenkapitalquote I zeigt an, in welchem Umfang das Vermögen der Kommunen durch Eigenkapital finanziert ist. Je höher die Eigenkapitalquote ist, desto unabhängiger ist der Eigenbetrieb von externen Kapitalgebern. Eigenkapital x 100 Bilanzsumme 35,78% 37,89% Eigenkapital+Rücklagen: 612.320,23 599.480,05 Bilanzsumme: 1.711.531,45 1.582.175,38 31.12.2022 31.12.2023 Bei der Eigenkapitalquote II werden die Sonderposten aus Zuwendungen und Beiträgen dem „wirtschaftlichen Eigenkapital“ zugeordnet, da es sich hierbei um Beiträge handelt, die i.d.R. nicht zurückzuzahlen und nicht zu verzinsen sind. (Eigenkapital + Sonderposten für Zuw. und Beiträge) x 100 Bilanzsumme 39,13% 41,52% Eigenkapital + Rücklagen 612.320,23 599.480,05 Sonderposten für Zuw. und Beiträge: 57.453,09 57.453,09 Bilanzsumme: 1.711.531,45 1.582.175,38 31.12.2022 31.12.2023 Die Investitionsquote beschreibt die prozentuale Höhe der gesamten Investitionsauszahlungen bezogen auf die Gesamtauszahlungen. Die Investitionsquote ist eine Kennzahl, die gewissermaßen den Alterungsprozess des Anlagevermögens widerspiegelt. (Investitionsauszahlungen) x 100 Gesamtauszahlungen 21,92% 16,33% Auszahlungen aus lfd. Tätigkeit 387.693,34 560.316,24 Investitionsauszahlungen 108.870,95 109.366,76 Gesamtauszahlungen 496.564,29 669.683,00 Eigenkapitalquote I Eigenkapitalquote II Investitionsquote Strukturkennzahlen - Kennzahlen für Eigenbetrieb Wasserversorgung zur Beurteilung der finanziellen Leistungsfähigkeit 229 Jahresabschluss 2023 EB Abwasserbeseitigung 230 VII. Abwasserbeseitigung - Jahresabschluss 2023 1. Feststellungsbeschluss Der Jahresabschluss 2023 des EB Abwasserbeseitigung wurde vom Gemeinderat der Gemeinde Baindt am 18.06.2024 gemäß § 16 Abs. 3 des Eigenbetriebsgesetzes in der Fassung vom 08.01.1992 in Verbindung mit der Eigenbetriebsverordnung vom 07.12.1992 wie folgt festgestellt. Euro 1 Ergebnisrechnung 1.1 Summe der ordentlichen Erträge 856.622,09 1.2 Summe der ordentlichen Aufwendungen - 938.014,15 1.3 Ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) -81.392,06 nachrichtlich: Vorauszahlungen der Gemeinde auf die spätere Fehlbetragsabdeckung 0,00 Vorauszahlungen an die Gemeinde auf die spätere Überschussabführung 0,00 2 Finanzrechnung 2.3 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf der Ergebnisrechnung 30.068,72 2.6 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit - 484.307,82 2.7 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) - 454.239,10 2.10 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit - 79.000,00 2.11 Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Wirtschaftsjahres (Saldo aus 2.7 und 2.10) - 533.239,10 2.12 Zahlungsmittelüberschuss/ -bedarf aus haushaltsunwirksamen Einzahlungen und Auszahlungen 0,00 3 Bilanz 5.558.054,82 Davon entfallen auf der Aktivseite unter 3.1 Immaterielles Vermögen 0,00 € 3.2 Sachvermögen 4.930.395,57 € 3.3 Finanzvermögen 311.090,16 € 3.4 Abgrenzungsposten 316.569,09 € 3.5 Nettoposition (nicht gedeckter Fehlbetrag 0,00 € 3.6 Gesamtbetrag auf der Aktivseite 5.558.054,82 € 231 Davon entfallen auf die Passivseite unter 3.7 Basiskapital 0,00 € 3.8 Rücklagen 79.124,14 € 3.9 Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses 0,00 € 3.10 Sonderposten 2.425.324,51 € 3.11 Rückstellungen 425.886,00 € 3.12 Verbindlichkeiten 2.627.720,17 € 3.13 Passive Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 € 3.14 Gesamtbetrag auf der Passivseite 5.558.054,82 € 4. Verwendung des Jahresüberschuss: Der ausgewiesene Jahresfehlbetrag in Höhe von 81.392,06 € ist auf neue Rechnung vorzutragen (Gebührenausgleichsrückstellung); 5. die Haushaltsrechnung entsprechend Gesamtergebnisrechnung und Gesamtfinanzrechnung des Jahresabschlusses 2023; 6. die Zustimmung zu den Planabweichungen in der Ergebnis- und Finanzrechnung entsprechend des Jahresabschlusses 2023 (mit den überschrittenen Budgets und Deckungskreisen). Den nach dem Rechnungsergebnis geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben, wie in der Haushaltsrechnung aufgeführt und im Rechenschaftsbericht näher erläutert, wird gemäß § 84 GemO zugestimmt; 7. der Lagebericht der Gemeinde für das Haushaltsjahr 2023 wird zur Kenntnis genommen; 8. die Finanzrechnung der Investitionsmaßnahmen entsprechend des Jahresabschlusses 2023; 9. der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2023 ist dem Landratsamt Ravensburg als Rechtsaufsichtsbehörde nach § 95b Abs. 3 GemO vorzulegen und ortsüblich bekannt zu geben. Die Gemeindeprüfungsanstalt ist zu unterrichten. 10. Entlastung der Betriebsleitung: Der Betriebsleitung wird hiermit gemäß § 16 Abs. 3 des Eigenbetriebsgesetzes vom 08.01.1992 Entlastung erteilt. 11. Die Abwasserbeseitigung erstrebt gemäß der Abwasserbeseitigungssatzung und der Betriebssatzung keinen Gewinn. Baindt, den Baindt, den ..................................... ...................................... Rürup, Bürgermeisterin Abele, Fachbediensteter für das Finanzwesen 232 2. Abschlussbeurkundungen Die Aufstellung des Jahresabschlusses 2023 der Abwasserbeseitigung Baindt beurkundet Baindt, den ................................................ Abele, Fachbediensteter für das Finanzwesen Der Jahresabschluss 2023 der Abwasserbeseitigung Baindt, wurde festgestellt durch Beschluss des Gemeinderats vom 18.06.2024. Baindt, den ................................. Abele, Fachbediensteter für das Finanzwesen Gemäß § 8 Abs. 2 Ziffer 2.2 der Hauptsatzung wird den überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben bis zu 3.000 € zugestimmt. Den über- und außerplanmäßigen Ausgaben über 3.000 € hat der Gemeinderat mit Beschluss vom 18.06.2024 zugestimmt. ................................. Rürup, Bürgermeisterin Der Beschluss wurde der Rechtsaufsichtsbehörde mit Bericht vom 18.06.2024 mitgeteilt und am 21.06.2024 ortsüblich bekannt gegeben. Der Jahresabschluss 2023 und der Lagebericht der Abwasserbeseitigung Baindt wurden vom 24.06.2024 bis 02.07.2024 je einschließlich öffentlich ausgelegt. In der ortsüblichen Bekanntgabe wurde auf die Auslegung hingewiesen. Baindt, den Baindt, den .................................. .................................................. Rürup, Bürgermeisterin Abele, Fachbediensteter für das Finanzwesen 233 3. Lagebericht Die Abwasserbeseitigung Baindt wird als Eigenbetrieb geführt. Nach der Betriebssatzung vom 10.01.1996 und der Abwasserbeseitigungssatzung erstrebt der Betrieb keinen Gewinn. Der Abschluss der Abwasserbeseitigung wurde aus dem in Sonderrechnung geführten Sachbuch erstellt, das nach den Grundsätzen der Betriebskameralistik ausgerichtet ist. Das Wirtschaftsjahr 2023 schließt mit einem Verlust in Höhe von 81.392,06 € ab. Den Erträgen von 856.622,09 € stehen Aufwendungen in Höhe von 938.014,15 € gegenüber. Leider hat der Abwasserzweckverband die Betriebskostenumlage 2023 und die Abschreibung der Investitionszuschüsse noch nicht endgültig fertiggestellt. Das gebührenrechtliche Ergebnis ist deshalb nur vorläufig und wird erst mit den endgültigen Zahlen fertiggestellt. Es ist in der Satzung geregelt, dass die Kostenverteilung zwischen den Verbandsgemeinden auf Basis der gemessenen Abwassermengen erfolgen soll. Solange noch keine effektiven Abwassermengenmessungen vorliegen, wird der Jahresfrischwasserverbrauch jeder einzelnen Gemeinde des laufenden Kalenderjahres der an das Klärwerk angeschlossenen Grundstücke abzüglich des nachweisbaren nicht in die öffentliche Kanalisation eingeleiteten Abwassers als Grundlage angesetzt. Im Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Baindt war in der Planung ein Verlust von 114.750,00 € geplant. Die gegenüber dem Planansatz minimalen Verbesserungen resultieren aus geringen sonstigen ordentlichen Aufwendungen insbesondere der vorläufigen Betriebskostenumlage des Abwasserzweckverbandes. Der Schmutzwasserpreis betrug nach der Gebührenkallation 2019-2023 zum 01.01.2023 1,98 €/cbm und deckte im Rechnungsjahr 2023 alle Aufwendungen. Die Niederschlagswasser- gebühr betrug 0,61 €/m² und war gem. vorläufigem gebührenrechtlichen Ergebnis kostendeckend. Die Schmutzwassermenge betrug im Wirtschaftsjahr 2023 211.751 cbm. Der Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung hatte bereits zum 01.01.2010 die gesplittete Abwassergebühr aufgrund des Urteils des Verwaltungsgerichtshofes Mannheim eingeführt. An Erträgen aus dem Straßenentwässerungskostenanteil konnten vorläufig laut der Berechnung der Allevo Kommunalberatung insgesamt 108.139,98 € (2022 90.293,58 €) erzielt werden. Die unten aufgeführte Berechnung des Straßenentwässerungskostenanteils ist so von der Rechtsprechung akzeptiert und die Gemeindeprüfungsanstalt hat hierzu auch in ihrem Geschäftsbericht 2005 hingewiesen. Der Straßenentwässerungsanteil wurde, wie in der Gebührenkalkulation berücksichtigt, mit folgenden Prozentsätzen angesetzt: Aus den Betriebskosten: Mischwasserkanalisation, Zuleitungssammler und Regenüberlaufbecken 13,5 % Regenwasserkanäle 27,0 % Kläranlagen 1,2 % Aus den kalkulatorischen Kosten: Mischwasserkanäle, Zuleitungssammler und Regenüberlaufbecken 26,0 % Regenwasserkanäle 50,0 % Kläranlagen 5,0 % 234 Wirtschaftliche Verhältnisse im Berichtsjahr An fertigen Anlagen kamen hinzu Anschaffungs- und Herstellungskosten € Regenklärbecken 0,00 Verteilungsanlagen Entwässerungsleitung für Mischwasser 0,00 Entwässerungsleitung für Schmutzwasser 50.744,45 Entwässerungsleitung für Regenwasser 84.577,23 Betriebsausstattung 1.796,46 Beteiligungen, Sonderposten AMS 143.033,81 Als Anlagen im Bau kamen hinzu: 306.553,57 Das Stammkapital für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung beträgt nach wie vor 0,00 €. Rückstellungen für Abschlussarbeiten (GPA, Allevo etc.) wurden 2023 in Höhe von 14.500,00 € gebildet. Die Vorräte an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen betragen 0 € zum 31.12.. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betragen 177.181,50 € und beruhen zum einen aus Forderungen aus der Verbrauchsabrechnung und zum anderen aus Forderungen aus Beiträgen und ähnl. Entgelten (landwirtschaftliche Stundungen). Die Liquidität beträgt zum 31.12.2023 133.908,66 €. Es ist analog auf der Passivseite eine Gebührenausgleichsrückstellung in Höhe von 411.386,00 € vorhanden. Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 81.392,062 € ist auf die Rechnung 2023 vorzutragen bzw. in die Gebührenausgleichsrückstellung einzustellen. Verbindlichkeiten gegenüber der Gemeinde bestehen in Höhe von 2.620.750,00 €. Diese setzen sich aus Trägerdarlehen in Höhe von 2.620.750,00 € und 0 € Kassenkrediten aus Investitionen zusammen. Die Trägerdarlehen werden gem. Gemeinderatsbeschlüssen mit 2,5/2,2%/1,5%/1,0% verzinst. 2023 wurde kein Darlehen aufgenommen. 2023 und 2024 wird aufgrund Zinsanpassungsterminen eine Aktualisierung zum jeweils 30.09. mit 3,6% vorgenommen. a) Bilanzaufbau 31.12.2023 Anlagevermögen 4.930.395,57 157% ./. empf. Sonderp./Ertragsz. 2.425.324,51 77% 2.505.071,06 80% + Vorräte 0,00 0 + Finanzvermögen 311.090,16 10% + Akt. Rechnungsabgr.posten 316.569,09 10% 3.132.730,31 100 Eigenkapital 79.124,14 0 + langfristige Schulden 2.620.750,00 84% 2.699.874,14 84% + kurzfristige Schulden 6.970,17 0% + Rückstellungen 425.886,00 14% 3.132.730,31 100 235 Vorausschau auf die künftigen Jahre Der Gemeinderat hat in der Gemeinderatsitzung am 10.09.2019 die Abwassergebühren rückwirkend zum 1. Januar 2019 bei den Schmutzwassergebühren gesenkt. Die Gebührensenkung wurde aufgrund von Gewinnvorträgen aus Vorjahren vorgenommen. Jedoch fiel im Abwasserzweckband mit Schließung der Papierfabrik Mochenwangen einer der Hauptzahler des Abwasserzweckverbandes aus. Auf der Grundlage einer Gebührenkalkulation ergaben sich ab dem Jahr 2024 folgende Abwassergebühren: 1. Schmutzwassergebühr: 2,09 €/m³ 2. Niederschlagswassergebühr: 0,69 €/m² Der Schmutzwasserpreis war 2023 mit 1,98 €/m³ nicht kostendeckend. Wie aus dem vorläufigen gebührenrechtlichen Ergebnis ersichtlich ist, wurden die Aufwendungen und Erträge exakt zugeordnet. Deshalb weichen gebührenrechtliche Ergebnisse und Ergebnisse nach dem Eigenbetriebsrecht/Handelsrecht minimal ab. Die Niederschlagswassergebühr war mit 0,61 € pro m² war kostendeckend. Es wurde 2023 eine versiegelte Fläche mit 327.117 m² (Vj. 322,534 m²) veranlagt. Gem. dem Urteil des VGH Mannheim dürfen Gemeinden bei der Berechnung der Abwassergebühren sowohl für die Ableitung von Schmutz- als auch von Niederschlagswasser nicht mehr den sogenannten (einheitlichen) Frischwassermaßstab zugrunde legen. Vielmehr müssen die Abwassergebühren in eine Schmutz- und Niederschlagswassergebühr gesplittet und jeweils einem unterschiedlichen Gebührenmaßstab zugrunde gelegt werden. Die Kosten der Abwasserbeseitigung wurden, wie in der Gebührenkalkulation berücksichtigt, mit folgenden Prozentsätzen auf die Schmutzwasserbeseitigung (SW) und Niederschlags- wasserbeseitigung (NW) aufgeteilt: Aufteilung der Betriebskosten: SW NW Mischwasserkanäle 50,0 % 50,0 % Schmutzwasserkanäle 100,0 % 0,0 % Regenwasserkanäle 0,0 % 100,0 % Zuleitungssammler 50,0 % 50,0 % Regenüberlaufbecken 50,0 % 50,0 % Kläranlagen 90,0 % 10,0 % Aufteilung der kalkulatorischen Kosten: SW NW Mischwasserkanäle 60,0 % 40,0 % Schmutzwasserkanäle 100,0 % 0,0 % Regenwasserkanäle 0,0 % 100,0 % Zuleitungssammler 60,0 % 40,0 % Regenüberlaufbecken 60,0 % 40,0 % Kläranlagen 90,0 % 10,0 % Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten und, soweit abnutzbar, abzüglich planmäßiger Abschreibungen nach der linearen Methode bewertet. Die Abschreibungen basieren auf den üblichen vorgegebenen Nutzungsdauern. Die Zugänge werden zeitanteilig abgeschrieben. Der Abschreibungssatz beträgt derzeit 2 %. Dies entspricht einer Nutzungsdauer von 50 Jahren. Die Ertragszuschüsse werden gleichmäßig über die Nutzungsdauer der Kanäle verteilt und vermindern somit die jährliche Gebührenbelastung. 236 bis zu 1 Jahr 2) über 1 bis 5 Jahre 3) mehr als 5 Jahre 4) 1 2 3 4 5 6 7 1.1 Anleihen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 2.699.750,00 2.620.750,00 79.000,00 316.000,00 2.225.750,00 -79.000,00 1.2.1 Bund 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.2.2 Land 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.2.3 Gemeinde Baindt 2.699.750,00 2.620.750,00 79.000,00 316.000,00 2.225.750,00 0,00 1.2.4 Zweckverbände und dergleichen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.2.5 Kreditinstitute 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.2.6 sonstige Bereiche 6) 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.3 Kassenkredite 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.4. Verbindlichk. aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1. Gesamtschulden Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung 2.699.750,00 2.620.750,00 79.000,00 316.000,00 2.225.750,00 -79.000,00 1) entspricht Stand zum 31.12. des Vorjahres 2) Tilgungsraten im 1. Folgejahr 3) Tilgungsraten im 2. bis 5. Folgejahr 4) Tilgungsraten ab dem 6. Folgejahr 5) Spalte 3 minus Spalte 2 Anmerkung: Die Übersicht kann durch Einbezug weiterer Verbindlichkeiten ausgebaut werden. 6) entspricht den Bereichen "Gesetzliche Sozialversicherung", "Verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen", "Sonstige öffentliche Sonderrechnungen", "Sonstiger inländischer Bereich" und "Sonstiger ausländischer Bereich" nach der Bereichsabgrenzung B 7) einschl. Sonderrechnungen nach § 59 GemHVO 8) nicht verbindlich für Gemeinden, die für das Jahr einen Gesamtabschluss aufstellen Schuldenübersicht EB Abwasserbeseitigung Art der Schulden am 01.01.2023 zum 31.12.2023 davon Tilgungszahlungen mit einem Zahlungsziel Mehr (+) weniger(-)5) EUR 237 D a rl e h e n s g e b e r D a rl e h e n s n u m m e r U rs p ru n g s b e tr a g S ta n d Z u g a n g T ilg u n g S ta n d Z in s e n 2 0 2 3 Z in s s a tz B e m e rk u n g e n 0 1 .0 1 .2 0 2 3 3 1 .1 2 .2 0 2 3 ** € € € € € € % X X X X X X X X 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 ** D e r E B A b w a s s e rb e s e it ig u n g v e rf ü g t d e rz e it ü b e r k e in e e x te rn e D a rl e h e n . S ta n d Z u g a n g T ilg u n g S ta n d Z in s e n 2 0 2 3 Z in s s a tz Z in s a n p a s s u n g 0 1 .0 1 .2 0 2 3 3 1 .1 2 .2 0 2 3 G K Z 3 P a s s iv k . € € € € € % 3 2 5 .0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 2 0 .0 0 0 ,0 0 3 0 5 .0 0 0 ,0 0 8 .7 9 0 ,0 0 2 ,5 / 3 ,6 (6 1 2 0 .2 3 1 2 3 1 ) 3 0 .0 9 .2 0 2 8 3 5 0 .0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 1 0 .0 0 0 ,0 0 3 4 0 .0 0 0 ,0 0 9 .5 9 8 ,1 3 2 ,5 / 3 ,6 (6 1 2 0 .2 3 1 2 3 2 ) 3 0 .0 9 .2 0 2 8 3 5 0 .0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 1 2 .0 0 0 ,0 0 3 3 8 .0 0 0 ,0 0 9 .5 7 5 ,2 5 2 ,5 / 3 ,6 (6 1 2 0 .2 3 1 2 3 3 ) 3 0 .0 9 .2 0 2 8 1 5 9 .0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 4 .0 0 0 ,0 0 1 5 5 .0 0 0 ,0 0 4 .3 6 6 ,5 0 2 ,5 / 3 ,6 (6 1 2 0 .2 3 1 2 3 4 ) 3 0 .0 9 .2 0 2 8 2 0 8 .7 5 0 ,0 0 0 ,0 0 5 .0 0 0 ,0 0 2 0 3 .7 5 0 ,0 0 5 .2 6 8 ,7 6 2 ,2 / 3 ,6 (6 1 2 0 .2 3 1 2 3 5 ) 3 0 .0 9 .2 0 2 8 3 6 6 .0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 8 .0 0 0 ,0 0 3 5 8 .0 0 0 ,0 0 7 .3 3 5 ,0 0 1 ,5 / 3 ,6 (6 1 2 0 .2 3 1 2 3 6 ) 3 0 .0 9 .2 0 2 8 6 5 4 .5 0 0 ,0 0 0 ,0 0 1 4 .0 0 0 ,0 0 6 4 0 .5 0 0 ,0 0 6 .4 9 2 ,5 0 1 ,0 0 (6 1 2 0 .2 3 1 2 3 7 ) 3 0 .0 9 .2 0 2 4 2 8 6 .5 0 0 ,0 0 0 ,0 0 6 .0 0 0 ,0 0 2 8 0 .5 0 0 ,0 0 2 .8 4 2 ,5 0 1 ,0 0 (6 1 2 0 .2 3 1 2 3 8 ) 3 0 .0 9 .2 0 2 4 2 .6 9 9 .7 5 0 ,0 0 0 ,0 0 7 9 .0 0 0 ,0 0 2 .6 2 0 .7 5 0 ,0 0 5 4 .2 6 8 ,6 4 G e m e in d e B a in d t (0 1 .1 0 .2 0 2 1 ) Ü b e rs ic h t ü b e r d ie E n tw ic k lu n g d e r F re m d d a rl e h e n i m W ir ts c h a ft s ja h r 2 0 2 3 ( 0 1 .0 1 . - 3 1 .1 2 .) i m E B A b w a s s e rb e s e it ig u n g G e m e in d e B a in d t (0 1 .1 0 .2 0 1 2 ) G e m e in d e B a in d t ( 3 0 .0 6 .2 0 1 0 ) Ü b e rs ic h t ü b e r d ie E n tw ic k lu n g d e r In n e re n D a rl e h e n v o n d e r G e m e in d e B a in d t im W ir ts c h a ft s ja h r 2 0 2 2 ( 0 1 .0 1 . - 3 1 .1 2 .) i m E B A b w a s s e rb e s e it ig u n g D a rl e h e n s g e b e r G e m e in d e B a in d t (0 1 .1 0 .2 0 1 9 ) G e m e in d e B a in d t (0 1 .1 0 .2 0 1 8 ) G e m e in d e B a in d t (0 1 .0 1 .2 0 0 6 ) G e m e in d e B a in d t (3 0 .0 3 .2 0 0 8 ) G e m e in d e B a in d t (0 1 .1 0 .2 0 1 4 ) 238 5. Jahresabschluss zum 31.12.2023 Abwasserbeseitigung Baindt 239 B I L A N Z Abwasserbeseitigung Gemeinde Baindt Marsweilerstraße 4 88255 Baindt Zeitraum : 01.2023 – 12.2023 erstellt am : 15.04.2024 in Währung : EUR 240 Bilanz zum 31.12.2023 Gemeinde: 03 Abwasserbeseitigung Bilanz 2023 BezeichnungAktivseite Vorjahr -Euro-- Haushalts- jahr -Euro- 3 421 1Seite : 15.04.2024Datum: 13:35:26Uhrzeit: 1. Vermögen 1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 0,000,00 1.2 Sachvermögen 1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 12.813,4912.813,49 01900000 Sonstige unbebaute Grundstücke 12.813,4912.813,49 1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 0,000,00 1.2.3 Infrastrukturvermögen 4.601.698,514.642.359,51 03411100 Mischwasser inkl. Hausanschlüsse (Schmutzwasser) 847.380,00909.125,00 03411200 Schmutzwasser Leitungsnetz inkl. Hausanschlüsse ohne MW 1.421.860,001.409.429,00 03412000 Regenwasser Leitungsnetz inkl. Hausanschlüsse 1.582.233,001.519.936,00 03701000 Regenklärbecken und Pumpe 279.541,51295.102,51 03702000 Kläranlage - Zuleitungssammler 470.682,00506.130,00 03703000 Entwässerung - Hauptsammlerleitung 2,002.637,00 1.2.4 Bauten auf fremden Grundstücken 0,000,00 1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 0,000,00 1.2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge 0,000,00 1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung 9.330,0012.650,00 07200000 Betriebs- und Geschäftsausstattung 9.330,0012.650,00 1.2.8 Vorräte 0,000,00 1.2.9 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 306.553,5717.981,33 09600000 Anlagen im Bau 306.553,5717.981,33 Summe: Sachanlagen 4.930.395,574.685.804,33 1.3 Finanzvermögen 1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 0,000,00 1.3.2 Sonstige Beteiligungen und Kapitaleinlagen in Zweckverbänden oder anderen kommunalen Zusammenschlüsse 0,000,00 1.3.3 Sondervermögen 0,000,00 1.3.4 Ausleihungen 0,000,00 1.3.5 Wertpapiere 0,000,00 1.3.6 Öffentlich-rechtliche Forderungen, Forderungen aus Transferleistungen 177.181,50200.624,25 15112000 Abschlag Schmutzwasser 609,401.289,52 15112120 Forderungen aus Sonderposten aus Beiträgen und ähnl. Entgelten 171.819,24212.270,01 15114000 Abrechnung Niederschlagswassergebühr 31,4015,00 15115000 Abschlag Niederschlagswassergebühr 156,2075,60 15911330 Vorjahresabgrenzung Forderungen aus Entgelten für die Benutzung/Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen -23.574,72-3.319,46 15913482 Forderungen aus Erträgen aus Kostenerstattungen, Kostenumlagen von Gemeinden und Gemeindeverbänden 28.139,98-9.706,42 1.3.7 Privatrechtliche Forderungen 0,000,00 1.3.8 Liquide Mittel 133.908,66667.147,76 17115000 Verrechnungskonto Einheitskasse 133.908,66667.147,76 Summe: Finanzvermögen 311.090,16867.772,01 Summe: Vermögen 5.241.485,735.553.576,34 2. Abgrenzungsposten 2.1 Aktive Rechnungsabgrenzungsposten 0,000,00 2.2 Sonderposten für geleistete Investitionszuschüsse 316.569,09234.652,22 241 Bilanz zum 31.12.2023 Gemeinde: 03 Abwasserbeseitigung Bilanz 2023 BezeichnungAktivseite Vorjahr -Euro-- Haushalts- jahr -Euro- 3 421 2Seite : 15.04.2024Datum: 13:35:26Uhrzeit: 18030000 Sonderposten für geleistete Zuweisungen und Zuschüsse an Abwasserzweckverband 316.569,09234.652,22 Summe: Abgrenzungsposten 316.569,09234.652,22 3. Nettoposition (nicht gedeckter Fehlbetrag) 0,000,00 Summe: Aktiva 5.558.054,825.788.228,56 242 Bilanz zum 31.12.2023 Gemeinde: 03 Abwasserbeseitigung Bilanz 2023 BezeichnungPassivseite Vorjahr -Euro-- Haushalts- jahr -Euro- 7 865 3Seite : 15.04.2024Datum: 13:35:26Uhrzeit: 1. Eigenkapital 1.1 Basiskapital 0,000,00 1.2 Rücklagen 1.2.1 Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses 79.124,14123.650,20 20100000 Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses 79.124,14123.650,20 1.2.2 Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses 0,000,00 1.2.3 Zweckgebnundene Rücklagen 0,000,00 Summe: Rücklagen 79.124,14123.650,20 1.3. Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses 1.3.1 Fehlbeträge aus Vorjahren 0,000,00 1.3.2 Jahresfehlbetrag, soweit eine Deckung im Jahresabschluss durch Entnahme aus den Ergebnisrücklagen nicht möglich ist 0,000,00 Summe: Ergebnis 0,000,00 Summe: Eigenkapital 79.124,14123.650,20 2. Sonderposten 2.1 für Investitionszuweisungen 0,000,00 2.2 für Investitionsbeiträge 2.425.324,512.491.959,51 21200000 Sonderposten aus Beiträgen und ähnl. Entgelten 471.826,00505.899,00 21210000 Sonderposten Anschlussbeiträge (Kanalbeiträge) 1.330.251,441.340.679,44 21220000 Sonderposten Anschlussbeiträge (Klärbeiträge) 623.247,07645.381,07 2.3 für Sonstige 0,000,00 Summe: Sonderposten 2.425.324,512.491.959,51 3. Rückstellungen 3.1 Lohn- und Gehaltsrückstellungen 0,000,00 3.2 Unterhaltsvorschussrückstellungen 0,000,00 3.3 Stillegungs- und Nachsorgerückstelungen für Abfalldeponien 0,000,00 3.4 Gebührenüberschussrückstellungen 411.386,00448.252,00 28500000 Rückstellungen für den Ausgleich von ausgleichspflichtigen Gebührenüberschüssen 411.386,00448.252,00 3.5 Altlastensanierungsrückstellungen 0,000,00 3.6 Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus Bürgschaften und Gewährleistungen 0,000,00 3.7 Sonstige Rückstellungen 14.500,0013.000,00 28910000 Rückstellungen, gebührenrechtl. Ergebnis, Allevo, GPA 14.500,0013.000,00 Summe: Rückstellungen 425.886,00461.252,00 4. Verbindlichkeiten 4.1 Anleihen 0,000,00 4.2 Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen 2.620.750,002.699.750,00 23123100 Verbindlichkeiten gegenüber Gemeinde Darlehen 1 305.000,00325.000,00 23123200 Verbindlichkeiten gegenüber Gemeinde Darlehen 2 340.000,00350.000,00 23123300 Verbindlichkeiten gegenüber Gemeinde Darlehen 3 338.000,00350.000,00 23123400 Verbindlichkeiten gegenüber Gemeinde Darlehen 4 155.000,00159.000,00 23123500 Verbindlichkeiten gegenüber Gemeinde Darlehen 5 203.750,00208.750,00 23123600 Verbindlichkeiten gegenüber Gemeinde Darlehen 6 358.000,00366.000,00 23123700 Verbindlichkeiten gegenüber Gemeinde Darlehen 7 640.500,00654.500,00 23123800 Verbindlichkeiten gegenüber Gemeinde Darlehen 8 280.500,00286.500,00 243 Bilanz zum 31.12.2023 Gemeinde: 03 Abwasserbeseitigung Bilanz 2023 BezeichnungPassivseite Vorjahr -Euro-- Haushalts- jahr -Euro- 7 865 4Seite : 15.04.2024Datum: 13:35:26Uhrzeit: 4.3 Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen wirschaftlich gleichkommen 0,000,00 4.4 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 3.672,4412.252,91 25111340 Verbindlichkeiten aus dem Erwerb von Abwasserbeseitigungs- und Abfallentsorgungsanlagen 2.726,930,00 25113260 Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für besondere Aufwendungen für Beschäftigte 0,0023,23 25113420 Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Rechten und Diensten 1.541,001.865,00 25113430 Verbindlichkeiten aus Geschäftsaufwendungen 2.846,002.416,18 25113450 Verbindlichkeiten aus Erstattungen für Aufwendungen von Dritten aus laufender Verwaltungstätigkeit -3.441,497.948,50 4.5 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 0,000,00 4.6 Sonstige Verbindlichkeiten 3.297,73-636,06 27991420 Vorjahresabgrenzung Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 3.297,73-636,06 Summe: Verbindlichkeiten 2.627.720,172.711.366,85 5. Passive Rechnungsabgrenzung 0,000,00 Summe: Passiva 5.558.054,825.788.228,56 *** Ende der Liste "Bilanz" *** 244 G E S A M T E R G E B N I S R E C H N U N G G E W I N N - / V E R L U S T R E C H N U N G Abwasserbeseitigung Gemeinde Baindt Marsweilerstraße 4 88255 Baindt Zeitraum : 01.2023 – 12.2023 erstellt am : 15.04.2024 in Währung : EUR 245 G em ei nd e: 0 3 A bw as se rb es ei tig un g G es am te rg eb ni sr ec hn un g m it Pl an ve rg le ic h 20 23 1 S ei te : 15 .0 4. 20 24 D at um : 13 :3 6: 31 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug E rt ra gs - un d A uf w an ds ar te n N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr 8 1 S te ue rn u nd ä hn lic he A bg ab en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 2 Z uw ei su ng en u nd Z uw en du ng en , U m la ge n 0, 00 + 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 3 A uf ge lö st e In ve st iti on sz uw en du ng en u nd - be itr äg e 12 6. 93 0, 10 + 12 4. 00 0, 00 12 5. 85 5, 00 1. 85 5, 00 0, 00 0, 00 -1 .8 55 ,0 0 0, 00 31 62 00 00 E rt rä ge a us d er A uf lö su ng v on S on de rp os te n au s B ei tr äg en 12 6. 93 0, 10 12 4. 00 0, 00 12 5. 85 5, 00 1. 85 5, 00 0, 00 0, 00 -1 .8 55 ,0 0 0, 00 4 S on st ig e T ra ns fe re rt rä ge 0, 00 + 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 5 E nt ge lte fü r öf fe nt lic he L ei st un ge n un d E in ric ht un ge n 61 5. 02 7, 92 + 62 5. 10 0, 00 62 1. 13 6, 26 -3 .9 63 ,7 4 0, 00 0, 00 3. 96 3, 74 0, 00 33 21 41 10 A bs ch la g S ch m ut zw as se r 46 4. 97 8, 40 43 1. 60 0, 00 45 1. 81 2, 40 20 .2 12 ,4 0 0, 00 0, 00 -2 0. 21 2, 40 0, 00 33 21 41 20 A br ec hn un g S ch m ut zw as se r -4 8. 94 7, 19 0, 00 -3 2. 41 3, 42 -3 2. 41 3, 42 0, 00 0, 00 32 .4 13 ,4 2 0, 00 33 21 43 00 N ie de rs ch la gs w as se rg eb üh r 0, 00 19 1. 50 0, 00 0, 00 -1 91 .5 00 ,0 0 0, 00 0, 00 19 1. 50 0, 00 0, 00 33 21 43 10 A bs ch la g N ie de rs ch la gs w as se rg eb üh re n 15 0. 74 7, 00 0, 00 18 9. 55 5, 00 18 9. 55 5, 00 0, 00 0, 00 -1 89 .5 55 ,0 0 0, 00 33 21 43 20 A br ec hn un g N ie de rs ch la gs w as se rg eb üh re n 45 .9 99 ,1 1 0, 00 9. 98 6, 68 9. 98 6, 68 0, 00 0, 00 -9 .9 86 ,6 8 0, 00 33 21 46 00 A bw as se r G ru nd ge bü hr 2. 25 0, 60 2. 00 0, 00 2. 19 5, 60 19 5, 60 0, 00 0, 00 -1 95 ,6 0 0, 00 6 S on st ig e pr iv at re ch tli ch e Le is tu ng se nt ge lte 0, 00 + 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 7 K os te ne rs ta ttu ng en u nd K os te nu m la ge n 90 .2 93 ,5 8 + 10 0. 00 0, 00 10 8. 13 9, 98 8. 13 9, 98 0, 00 0, 00 -8 .1 39 ,9 8 0, 00 34 82 00 00 E rs ta ttu ng en v on G em ei nd en u nd G em ei nd ev er bä nd en 90 .2 93 ,5 8 10 0. 00 0, 00 10 8. 13 9, 98 8. 13 9, 98 0, 00 0, 00 -8 .1 39 ,9 8 0, 00 8 Z in se n un d äh nl ic he E rt rä ge 0, 00 + 0, 00 1. 49 0, 85 1. 49 0, 85 0, 00 0, 00 -1 .4 90 ,8 5 0, 00 36 10 00 00 Z in se rt rä ge v om B un d 0, 00 0, 00 85 ,7 0 85 ,7 0 0, 00 0, 00 -8 5, 70 0, 00 36 12 00 00 Z in se rt rä ge v on G em ei nd en u nd G em ei nd ev er bä nd e 0, 00 0, 00 1. 40 5, 15 1. 40 5, 15 0, 00 0, 00 -1 .4 05 ,1 5 0, 00 9 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en u nd B es ta nd sv er än de ru ng en 0, 00 + 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 10 S on st ig e or de nt lic he E rt rä ge 0, 00 + 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 = 11 O rd en tli ch en E rt rä ge (S um m e au s N um m er n 1 bi s 10 ) 83 2. 25 1, 60 84 9. 10 0, 00 85 6. 62 2, 09 7. 52 2, 09 0, 00 0, 00 -7 .5 22 ,0 9 0, 00 12 P er so na la uf w en du ng en 0, 00 - 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 13 V er so rg un gs au fw en du ng en 0, 00 - 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 14 A uf w en du ng en fü r S ac h- u nd D ie ns tle is tu ng en -7 0. 02 9, 23 - -8 7. 50 0, 00 -1 41 .1 24 ,3 9 -5 3. 62 4, 39 0, 00 0, 00 53 .6 24 ,3 9 0, 00 42 11 00 00 U nt er ha ltu ng d er G ru nd st üc ke u nd b au lic he n A nl ag en -1 9. 34 5, 64 -1 0. 00 0, 00 0, 00 10 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 -1 0. 00 0, 00 0, 00 42 12 00 00 U nt er ha ltu ng d es s on st ig en u nb ew eg lic he n V er m ög en s -4 9. 38 4, 03 -6 5. 00 0, 00 -1 39 .0 12 ,5 0 -7 4. 01 2, 50 0, 00 0, 00 74 .0 12 ,5 0 0, 00 246 G em ei nd e: 0 3 A bw as se rb es ei tig un g G es am te rg eb ni sr ec hn un g m it Pl an ve rg le ic h 20 23 2 S ei te : 15 .0 4. 20 24 D at um : 13 :3 6: 31 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug E rt ra gs - un d A uf w an ds ar te n N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr 8 42 21 10 00 U nt er ha ltu ng d er M es se in ric ht un ge n 0, 00 0, 00 -7 08 ,4 3 -7 08 ,4 3 0, 00 0, 00 70 8, 43 0, 00 42 21 20 00 S on st ig e A uf w en du ng en , G er ät e, W er kz eu ge 0, 00 -1 .5 00 ,0 0 0, 00 1. 50 0, 00 0, 00 0, 00 -1 .5 00 ,0 0 0, 00 42 41 30 00 S tr om -, B el eu ch tu ng -, E ne rg ie -A uf w an d -7 11 ,9 4 -2 .0 00 ,0 0 -1 .1 49 ,7 5 85 0, 25 0, 00 0, 00 -8 50 ,2 5 0, 00 42 61 10 00 A us - un d W ei te rb ild un g -5 87 ,6 2 -1 .0 00 ,0 0 -2 53 ,7 1 74 6, 29 0, 00 0, 00 -7 46 ,2 9 0, 00 42 91 10 00 S on st ig e sä ch lic he Z w ec ka us ga be n, K os te n B et re uu ng 0, 00 -8 .0 00 ,0 0 0, 00 8. 00 0, 00 0, 00 0, 00 -8 .0 00 ,0 0 0, 00 15 A bs ch re ib un ge n -2 50 .3 85 ,4 0 - -2 62 .0 00 ,0 0 -2 60 .2 87 ,2 9 1. 71 2, 71 0, 00 0, 00 -1 .7 12 ,7 1 0, 00 47 11 00 00 A bs ch re ib un ge n au f A bs ch re ib un ge n au f i m m at er ie lle V er m ög en sg eg en st än de -1 96 .8 78 ,2 9 -2 12 .0 00 ,0 0 -1 99 .0 80 ,4 7 12 .9 19 ,5 3 0, 00 0, 00 -1 2. 91 9, 53 0, 00 47 11 10 00 A bs ch re ib un g S ac ha nl ag en A Z V a bz üg lic h A uf lö su ng E rt ra gs zu sc hu ss -5 3. 50 7, 11 -5 0. 00 0, 00 -6 1. 11 6, 94 -1 1. 11 6, 94 0, 00 0, 00 11 .1 16 ,9 4 0, 00 47 22 92 00 A bs ch re ib un ge n au f F or de ru ng en w eg en U ne in br in gl ic hk ei t E in ze lw er tb er ic ht ig un g/ P au sc ha lw er tb er ic ht ig un g 0, 00 0, 00 -8 9, 88 -8 9, 88 0, 00 0, 00 89 ,8 8 0, 00 16 Z in se n un d äh nl ic he A uf w en du ng en -5 2. 21 4, 75 - -7 4. 50 0, 00 -5 4. 26 8, 64 20 .2 31 ,3 6 0, 00 0, 00 -2 0. 23 1, 36 0, 00 45 10 00 00 Z in se n fü r K as se nk re di te -2 .1 34 ,7 3 -2 .5 00 ,0 0 0, 00 2. 50 0, 00 0, 00 0, 00 -2 .5 00 ,0 0 0, 00 45 12 00 00 Z in sa uf w en du ng en a n G em ei nd en u nd G em ei nd ev er bä nd e -5 0. 08 0, 02 -5 2. 00 0, 00 -5 4. 26 8, 64 -2 .2 68 ,6 4 0, 00 0, 00 2. 26 8, 64 0, 00 45 17 00 00 Z in sa uf w en du ng en a n K re di tin st itu te 0, 00 -2 0. 00 0, 00 0, 00 20 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 -2 0. 00 0, 00 0, 00 17 T ra ns fe ra uf w en du ng en 0, 00 - 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 18 S on st ig e or de nt lic he A uf w en du ng en -4 35 .7 70 ,4 0 - -5 39 .8 50 ,0 0 -4 82 .3 33 ,8 3 57 .5 16 ,1 7 0, 00 0, 00 -5 7. 51 6, 17 0, 00 44 21 00 00 A uf w en du ng en fü r eh re na m tli ch e un d so ns tig e T ät ig ke it -1 .8 65 ,0 0 0, 00 -1 .5 41 ,0 0 -1 .5 41 ,0 0 0, 00 0, 00 1. 54 1, 00 0, 00 44 31 10 00 A llg em ei ne G es ch äf ts au fw en du ng en -8 .7 13 ,3 8 -1 5. 00 0, 00 -1 8. 26 8, 55 -3 .2 68 ,5 5 0, 00 0, 00 3. 26 8, 55 0, 00 44 31 12 00 S on st ig e G es ch äf ts au fw en du ng en -1 18 ,2 3 -1 5. 00 0, 00 -1 .6 54 ,2 1 13 .3 45 ,7 9 0, 00 0, 00 -1 3. 34 5, 79 0, 00 44 31 30 00 B üc he r un d Z ei ts ch rif te n G es ch äf ts au fw en du ng en -1 44 ,4 5 0, 00 -3 17 ,7 8 -3 17 ,7 8 0, 00 0, 00 31 7, 78 0, 00 44 31 41 00 P or to ko st en G es ch äf ts au fw en du ng en -1 .1 78 ,4 9 -1 .5 00 ,0 0 -1 .1 74 ,0 6 32 5, 94 0, 00 0, 00 -3 25 ,9 4 0, 00 44 31 42 00 T el ef on ko st en G es ch äf ts au fw en du ng en -1 .0 03 ,6 4 -6 00 ,0 0 -5 27 ,6 4 72 ,3 6 0, 00 0, 00 -7 2, 36 0, 00 44 52 00 00 E rs ta ttu ng en a n G em ei nd en u nd G em ei nd ev er bä nd e -6 7. 57 3, 98 -6 8. 00 0, 00 -7 8. 76 9, 44 -1 0. 76 9, 44 0, 00 0, 00 10 .7 69 ,4 4 0, 00 44 52 10 00 B es ch äf tig un gs en tg el t V er re ch nu ng B au ho f -3 5. 94 8, 50 -3 6. 00 0, 00 -3 2. 55 8, 51 3. 44 1, 49 0, 00 0, 00 -3 .4 41 ,4 9 0, 00 44 53 00 00 E rs ta ttu ng en a n Z w ec kv er bä nd e un d dg l. -3 19 .2 24 ,7 3 -4 03 .7 50 ,0 0 -3 47 .5 22 ,6 4 56 .2 27 ,3 6 0, 00 0, 00 -5 6. 22 7, 36 0, 00 = 19 O rd en tli ch e A uf w en du ng en (S um m e au s N um m er n 12 b is 1 8) -8 08 .3 99 ,7 8 -9 63 .8 50 ,0 0 -9 38 .0 14 ,1 5 25 .8 35 ,8 5 0, 00 0, 00 -2 5. 83 5, 85 0, 00 = 20 O rd en tli ch es E rg eb ni s (S al do a us N um m er n 11 u nd 1 9) 23 .8 51 ,8 2 -1 14 .7 50 ,0 0 -8 1. 39 2, 06 33 .3 57 ,9 4 0, 00 0, 00 -3 3. 35 7, 94 0, 00 247 G em ei nd e: 0 3 A bw as se rb es ei tig un g G es am te rg eb ni sr ec hn un g m it Pl an ve rg le ic h 20 23 3 S ei te : 15 .0 4. 20 24 D at um : 13 :3 6: 31 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug E rt ra gs - un d A uf w an ds ar te n N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr 8 21 A uß er or de nt lic he E rt rä ge 0, 00 + 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 22 A uß er or de nt lic he A uf w en du ng en 0, 00 - 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 = 23 So nd er er ge bn is (S al do a us N um m er n 21 u nd 2 2) 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 = 24 G es am te rg eb ni s (S um m e au s N um m er n 20 u nd 2 3) 23 .8 51 ,8 2 -1 14 .7 50 ,0 0 -8 1. 39 2, 06 33 .3 57 ,9 4 0, 00 0, 00 -3 3. 35 7, 94 0, 00 na ch ric ht lic h: B eh an dl un g vo n Ü be rs ch üs se n un d Fe hl be tr äg en ** * E nd e de r Li st e "G es am te rg eb ni sr ec hn un g m it P la nv er gl ei ch " ** * 248 G E S A M T F I N A N Z R E C H N U N G Abwasserbeseitigung Gemeinde Baindt Marsweilerstraße 4 88255 Baindt Zeitraum : 01.2023 – 12.2023 erstellt am : 15.04.2024 in Währung : EUR 249 G em ei nd e: 0 3 A bw as se rb es ei tig un g G es am tfi na nz re ch nu ng m it Pl an ve rg le ic h 20 23 1 S ei te : 15 .0 4. 20 24 D at um : 13 :4 8: 25 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug E rt ra gs - un d A uf w an ds ar te n N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 1 S te ue rn , u nd ä hn lic he A bg ab en 0, 00 + 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 2 Z uw ei su ng en u nd Z uw en du ng en u nd a llg em ei ne U m la ge n 0, 00 + 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 3 S on st ig e T ra ns fe re in za hl un ge n 0, 00 + 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 4 E nt ge lte fü r öf fe nt lic he L ei st un ge n od er E in ric ht un ge n 61 7. 30 6, 50 + 62 5. 10 0, 00 64 1. 97 0, 46 16 .8 70 ,4 6 0, 00 0, 00 -1 6. 87 0, 46 0, 00 63 21 41 00 S ch m ut zw as se rg eb üh re n 45 4. 18 8, 69 43 1. 60 0, 00 40 4. 28 3, 81 -2 7. 31 6, 19 0, 00 0, 00 27 .3 16 ,1 9 0, 00 63 21 43 00 N ie de rs ch la gs w as se rg eb üh r 16 0. 86 7, 21 19 1. 50 0, 00 23 5. 49 1, 05 43 .9 91 ,0 5 0, 00 0, 00 -4 3. 99 1, 05 0, 00 63 21 46 00 A bw as se r G ru nd ge bü hr 2. 25 0, 60 2. 00 0, 00 2. 19 5, 60 19 5, 60 0, 00 0, 00 -1 95 ,6 0 0, 00 5 S on st ig e pr iv at re ch tli ch e Le is tu ng se nt ge lte 0, 00 + 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 6 K os te ne rs ta ttu ng en u nd K os te nu m la ge n 85 .4 05 ,2 8 + 10 0. 00 0, 00 70 .2 93 ,5 8 -2 9. 70 6, 42 0, 00 0, 00 29 .7 06 ,4 2 0, 00 64 82 00 00 E rs ta ttu ng en v on G em ei nd en u nd G em ei nd ev er bä nd en 85 .4 05 ,2 8 10 0. 00 0, 00 70 .2 93 ,5 8 -2 9. 70 6, 42 0, 00 0, 00 29 .7 06 ,4 2 0, 00 7 Z in se n un d äh nl ic he E in za hl un ge n 18 ,9 5 + 0, 00 1. 40 5, 15 1. 40 5, 15 0, 00 0, 00 -1 .4 05 ,1 5 0, 00 66 10 00 00 Z in se in za hl un ge n vo m B un d 18 ,9 5 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 66 12 00 00 Z in se in za hl un ge n vo n G em ei nd en u nd G em ei nd ev er bä nd en 0, 00 0, 00 1. 40 5, 15 1. 40 5, 15 0, 00 0, 00 -1 .4 05 ,1 5 0, 00 8 S on st ig e ha us ha lts w irk sa m e E in za hl un ge n 0, 00 + 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 = 9 Su m m e de r E in za hl un ge n au s la uf en de r V er w al tu ng st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 8, o hn e au ße ro rd en tli ch e za hl un gs w irk sa m e Er tr äg e au s Ve rm ög en sv er äu ße ru ng ) 70 2. 73 0, 73 72 5. 10 0, 00 71 3. 66 9, 19 -1 1. 43 0, 81 0, 00 0, 00 11 .4 30 ,8 1 0, 00 10 P er so na la us za hl un ge n 0, 00 - 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 11 V er so rg un gs au sz ah lu ng en 0, 00 - 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r S ac h- u nd D ie ns tle is tu ng en -7 1. 29 1, 14 - -8 7. 50 0, 00 -1 37 .2 13 ,8 3 -4 9. 71 3, 83 0, 00 0, 00 49 .7 13 ,8 3 0, 00 72 11 00 00 U nt er ha ltu ng d er G ru nd st üc ke u nd b au lic he n A nl ag en -1 9. 34 5, 64 -1 0. 00 0, 00 0, 00 10 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 -1 0. 00 0, 00 0, 00 72 12 00 00 U nt er ha ltu ng d es s on st ig en u nb ew eg lic he n V er m ög en s -4 9. 38 4, 03 -6 5. 00 0, 00 -1 33 .6 02 ,5 2 -6 8. 60 2, 52 0, 00 0, 00 68 .6 02 ,5 2 0, 00 72 21 10 00 U nt er ha ltu ng d er M es se in ric ht un ge n 0, 00 0, 00 -7 08 ,4 3 -7 08 ,4 3 0, 00 0, 00 70 8, 43 0, 00 72 21 20 00 S on st ig e A uf w en du ng en , G er ät e, W er kz eu ge 0, 00 -1 .5 00 ,0 0 0, 00 1. 50 0, 00 0, 00 0, 00 -1 .5 00 ,0 0 0, 00 72 41 30 00 S tr om -, B el eu ch tu ng -, E ne rg ie -A uf w an d -1 .9 97 ,0 8 -2 .0 00 ,0 0 -2 .6 25 ,9 4 -6 25 ,9 4 0, 00 0, 00 62 5, 94 0, 00 72 61 10 00 A us - un d W ei te rb ild un g -5 64 ,3 9 -1 .0 00 ,0 0 -2 76 ,9 4 72 3, 06 0, 00 0, 00 -7 23 ,0 6 0, 00 72 91 55 00 S on st ig e sä ch lic he Z w ec ka us ga be n, K os te n B et re uu ng 0, 00 -8 .0 00 ,0 0 0, 00 8. 00 0, 00 0, 00 0, 00 -8 .0 00 ,0 0 0, 00 13 Z in se n un d äh nl ic he A us za hl un ge n -5 2. 21 4, 75 - -7 4. 50 0, 00 -5 4. 26 8, 64 20 .2 31 ,3 6 0, 00 0, 00 -2 0. 23 1, 36 0, 00 250 G em ei nd e: 0 3 A bw as se rb es ei tig un g G es am tfi na nz re ch nu ng m it Pl an ve rg le ic h 20 23 2 S ei te : 15 .0 4. 20 24 D at um : 13 :4 8: 25 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug E rt ra gs - un d A uf w an ds ar te n N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 75 10 00 00 Z in se n fü r K as se nk re di te -2 .1 34 ,7 3 -2 .5 00 ,0 0 0, 00 2. 50 0, 00 0, 00 0, 00 -2 .5 00 ,0 0 0, 00 75 12 00 00 Z in sa us za hl un ge n an G em ei nd en u nd G em ei nd ev er bä nd e -5 0. 08 0, 02 -5 2. 00 0, 00 -5 4. 26 8, 64 -2 .2 68 ,6 4 0, 00 0, 00 2. 26 8, 64 0, 00 75 17 00 00 Z in sa us za hl un ge n an K re di tin st itu te 0, 00 -2 0. 00 0, 00 0, 00 20 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 -2 0. 00 0, 00 0, 00 14 T ra ns fe ra us za hl un ge n (o hn e In ve st iti on sz us ch üs se ) 0, 00 - 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 15 S on st ig e ha us ha lts w irk sa m e A us za hl un ge n -3 94 .0 70 ,9 0 - -5 39 .8 50 ,0 0 -4 92 .1 18 ,0 0 47 .7 32 ,0 0 0, 00 0, 00 -4 7. 73 2, 00 0, 00 74 21 00 00 A us za hl un ge n fü r eh re na m tli ch e un d so ns tig e T ät ig ke it 0, 00 0, 00 -1 .8 65 ,0 0 -1 .8 65 ,0 0 0, 00 0, 00 1. 86 5, 00 0, 00 74 31 10 00 A llg em ei ne G es ch äf ts au fw en du ng en -9 .0 58 ,4 0 -1 5. 00 0, 00 -1 7. 81 6, 70 -2 .8 16 ,7 0 0, 00 0, 00 2. 81 6, 70 0, 00 74 31 12 00 S on st ig e G es ch äf ts au fw en du ng en -1 18 ,2 3 -1 5. 00 0, 00 -1 54 ,2 1 14 .8 45 ,7 9 0, 00 0, 00 -1 4. 84 5, 79 0, 00 74 31 30 00 B üc he r un d Z ei ts ch rif te n G es ch äf ts au fw en du ng en -1 44 ,4 5 0, 00 -3 17 ,7 8 -3 17 ,7 8 0, 00 0, 00 31 7, 78 0, 00 74 31 41 00 P or to ko st en G es ch äf ts au fw en du ng en -1 .1 27 ,5 6 -1 .5 00 ,0 0 -1 .1 96 ,0 9 30 3, 91 0, 00 0, 00 -3 03 ,9 1 0, 00 74 31 42 00 T el ef on ko st en G es ch äf ts au fw en du ng en -1 .0 03 ,6 4 -6 00 ,0 0 -5 27 ,6 4 72 ,3 6 0, 00 0, 00 -7 2, 36 0, 00 74 52 00 00 E rs ta ttu ng en a n G em ei nd en u nd G em ei nd ev er bä nd e -1 02 .3 61 ,1 1 -1 04 .0 00 ,0 0 -1 22 .7 17 ,9 4 -1 8. 71 7, 94 0, 00 0, 00 18 .7 17 ,9 4 0, 00 74 53 00 00 E rs ta ttu ng en a n Z w ec kv er bä nd e un d dg l. -2 80 .2 57 ,5 1 -4 03 .7 50 ,0 0 -3 47 .5 22 ,6 4 56 .2 27 ,3 6 0, 00 0, 00 -5 6. 22 7, 36 0, 00 = 16 Su m m e de r A us za hl un ge n au s la uf en de r V er w al tu ng st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 10 b is 1 5) -5 17 .5 76 ,7 9 -7 01 .8 50 ,0 0 -6 83 .6 00 ,4 7 18 .2 49 ,5 3 0, 00 0, 00 -1 8. 24 9, 53 0, 00 = 17 Za hl un gs m itt el üb er sc hu ss /-b ed ar f d es E rg eb ni sh au sh al te s (S al do a us N um m er n 9 un d 16 ) 18 5. 15 3, 94 23 .2 50 ,0 0 30 .0 68 ,7 2 6. 81 8, 72 0, 00 0, 00 -6 .8 18 ,7 2 0, 00 18 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 9. 91 2, 64 + 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 68 10 00 00 In ve st iti on sz uw en du ng en v om A bw as se rz w ec kv er ba nd 9. 91 2, 64 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 19 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 21 .0 88 ,7 8 + 70 .0 00 ,0 0 99 .6 70 ,7 7 29 .6 70 ,7 7 0, 00 0, 00 -2 9. 67 0, 77 0, 00 68 91 00 00 B ei tr äg e un d äh nl ic he E nt ge lte 21 .0 88 ,7 8 70 .0 00 ,0 0 99 .6 70 ,7 7 29 .6 70 ,7 7 0, 00 0, 00 -2 9. 67 0, 77 0, 00 20 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0, 00 + 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 21 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0, 00 + 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 22 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 + 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 = 23 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m es a us N um m er n 18 b is 2 2) 31 .0 01 ,4 2 70 .0 00 ,0 0 99 .6 70 ,7 7 29 .6 70 ,7 7 0, 00 0, 00 -2 9. 67 0, 77 0, 00 24 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0, 00 - 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 25 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en -1 43 ,9 1 - -1 .5 95 .0 00 ,0 0 -4 39 .1 48 ,3 2 1. 15 5. 85 1, 68 0, 00 0, 00 -1 .1 55 .8 51 ,6 8 0, 00 78 70 00 00 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en -1 43 ,9 1 0, 00 -3 06 .5 53 ,5 7 -3 06 .5 53 ,5 7 0, 00 0, 00 30 6. 55 3, 57 0, 00 78 72 34 00 A us za hl un ge n fü r A bw as se rb es ei tig un gs - un d A bf al le nt so rg un gs an la ge n 0, 00 -1 .5 25 .0 00 ,0 0 -1 32 .5 94 ,7 5 1. 39 2. 40 5, 25 0, 00 0, 00 -1 .3 92 .4 05 ,2 5 0, 00 251 G em ei nd e: 0 3 A bw as se rb es ei tig un g G es am tfi na nz re ch nu ng m it Pl an ve rg le ic h 20 23 3 S ei te : 15 .0 4. 20 24 D at um : 13 :4 8: 25 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug E rt ra gs - un d A uf w an ds ar te n N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 78 73 37 00 A us za hl un ge n fü r W as se rb au lic he A nl ag en 0, 00 -7 0. 00 0, 00 0, 00 70 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 -7 0. 00 0, 00 0, 00 26 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en -2 .0 48 ,2 9 - -1 0. 00 0, 00 -1 .7 96 ,4 6 8. 20 3, 54 0, 00 0, 00 -8 .2 03 ,5 4 0, 00 78 31 27 20 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n B et rie bs - un d G es ch äf ts au ss ta ttu ng -2 .0 48 ,2 9 -1 0. 00 0, 00 -1 .7 96 ,4 6 8. 20 3, 54 0, 00 0, 00 -8 .2 03 ,5 4 0, 00 27 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0, 00 - 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 28 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de rm aß na hm en -1 39 .0 63 ,8 1 - -8 5. 00 0, 00 -1 43 .0 33 ,8 1 -5 8. 03 3, 81 0, 00 0, 00 58 .0 33 ,8 1 0, 00 78 10 00 00 Z uw ei su ng en u nd Z us ch üs se a n A bw as se rz w ec kv er ba nd -1 39 .0 63 ,8 1 -8 5. 00 0, 00 -1 43 .0 33 ,8 1 -5 8. 03 3, 81 0, 00 0, 00 58 .0 33 ,8 1 0, 00 29 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0, 00 - 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 = 30 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 24 b is 2 9) -1 41 .2 56 ,0 1 -1 .6 90 .0 00 ,0 0 -5 83 .9 78 ,5 9 1. 10 6. 02 1, 41 0, 00 0, 00 -1 .1 06 .0 21 ,4 1 0, 00 = 31 Fi na nz ie ru ng sm itt el üb er sc hu ss /-b ed ra f a us In ve st iti on st ät ig ke it (S al do a us N um m er n 23 u nd 3 0) -1 10 .2 54 ,5 9 -1 .6 20 .0 00 ,0 0 -4 84 .3 07 ,8 2 1. 13 5. 69 2, 18 0, 00 0, 00 -1 .1 35 .6 92 ,1 8 0, 00 = 32 Fi na nz ie ru ng sm itt el üb er sc hu ss /-b ed ar f ( Sa ld o au s N um m er n 17 u nd 3 1) 74 .8 99 ,3 5 -1 .5 96 .7 50 ,0 0 -4 54 .2 39 ,1 0 1. 14 2. 51 0, 90 0, 00 0, 00 -1 .1 42 .5 10 ,9 0 0, 00 33 E in za hl un ge n au s de r A uf na hm e vo n K re di te n un d w irt sc ha ftl ic h ve rg le ic hb ar en V or gä ng en fü r In ve st iti on en 0, 00 + 1. 57 5. 00 0, 00 0, 00 -1 .5 75 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 1. 57 5. 00 0, 00 0, 00 69 27 30 00 K re di ta uf na hm en fü r In ve st iti on en b ei K re di tin st itu te n (L au fz ei t m eh r al s 5 Ja hr e) E ur ow äh ru ng 0, 00 1. 57 5. 00 0, 00 0, 00 -1 .5 75 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 1. 57 5. 00 0, 00 0, 00 34 A us za hl un ge n fü r di e T ilg un g vo n K re di te n un d w irt sc ha ftl ic h ve rg le ic hb ar en V or gä ng en fü r In ve st iti on en -7 9. 00 0, 00 - -1 29 .0 00 ,0 0 -7 9. 00 0, 00 50 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 -5 0. 00 0, 00 0, 00 79 22 30 00 T ilg un g vo n K re di te n fü r In ve st iti on en b ei G em ei nd en u nd G em ei nd ev er bä nd e (L au fz ei t m eh r al s 5 Ja hr e) -7 9. 00 0, 00 -7 9. 00 0, 00 -7 9. 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 79 27 30 00 T ilg un g vo n K re di te n fü r In ve st iti on en b ei K re di tin st itu te n (L au fz ei t m eh r al s 5 Ja hr e) E ur ow äh ru ng 0, 00 -5 0. 00 0, 00 0, 00 50 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 -5 0. 00 0, 00 0, 00 = 35 Fi na nz ie ru ng sm itt el üb er sc hu ss /-b ed ar f a us F in an zi er un gs tä tig ke it (S al do a us N um m er n 33 u nd 3 4) -7 9. 00 0, 00 1. 44 6. 00 0, 00 -7 9. 00 0, 00 -1 .5 25 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 1. 52 5. 00 0, 00 0, 00 = 36 Ä nd er un g de s Fi na nz m itt el be st an ds z um E nd e de s H au sh al ts ja hr es (S al do a us N um m er n 32 u nd 3 5) -4 .1 00 ,6 5 -1 50 .7 50 ,0 0 -5 33 .2 39 ,1 0 -3 82 .4 89 ,1 0 0, 00 0, 00 38 2. 48 9, 10 0, 00 37 H au sh al ts w irk sa m e E in za hl un ge n (u .a . d ur ch la uf en de F in an zm itt el , R üc kz ah lu ng en v on a ng el eg te n K as se nm itt el n, A uf na hm e vo n K as se nk re di te n) 0, 00 + - - - - - 0, 00 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 38 H au sh al ts w irk sa m e A us za hl un ge n (u .a . d ur ch la uf en de F in an zm itt el , R üc kz ah lu ng en v on a ng el eg te n K as se nm itt el n, A uf na hm e vo n K as se nk re di te n) 0, 00 - - - - - - 0, 00 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - = 39 Ü be rs ch us s/ B ed ar f a us h au sh al ts w irk sa m en E in za hl un ge n un d A us za hl un ge n (S al do a us N um m er n 37 u nd 38 ) 0, 00 - - - - - 0, 00 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 40 A nf an gs be st an d an Z ah lu ng sm itt el 67 1. 24 8, 41 = - - - - - 66 7. 14 7, 76 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 17 11 50 00 V er re ch nu ng sk on to E in he its ka ss e 67 1. 24 8, 41 - - - - - 66 7. 14 7, 76 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - < D iv er se > 0, 00 - - - - - 0, 00 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 41 V er än de ru ng d es B es ta nd s an Z ah lu ng sm itt el ( S um m e au s N um m er n 36 u nd 3 9) -4 .1 00 ,6 5 = - - - - - -5 33 .2 39 ,1 0 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 252 G em ei nd e: 0 3 A bw as se rb es ei tig un g G es am tfi na nz re ch nu ng m it Pl an ve rg le ic h 20 23 4 S ei te : 15 .0 4. 20 24 D at um : 13 :4 8: 25 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug E rt ra gs - un d A uf w an ds ar te n N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 = 42 En db es ta nd a n Za hl un gs m itt el n am E nd e de s H au sh al ts ja hr es ( Sa ld o au s N um m er n 40 u nd 4 1) 66 7. 14 7, 76 - - - - - 13 3. 90 8, 66 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - na ch ric ht lic h: 43 de n vo ra us si ch tli ch en B es ta nd a n in ne re n D ar le he n zu m J ah re se nd e - - - - - - - - - - 0, 00 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - ** * E nd e de r Li st e "G es am tfi na nz re ch nu ng m it P la nv er gl ei ch " ** * 253 Entwicklung der Liquidität zum Jahresabschluss 2023 - EB Abwasserbeseitigung EUR EUR 1 2 1 Zahlungsmittelbestand zum Jahresbeginn 2) 2 +/- Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf der Erfolgsrechnung (§ 10 i. V. m. Anlage 12 Nr. 17 EigBVO-Doppik) 3 +/- Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (§ 10 i. V. m. Anlage 12 Nr. 31 EigBVO-Doppik) - - 4 +/- Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (§ 10 i. V. m. Anlage 12 Nr. 35 EigBVO-Doppik) - - 5 +/- Überschuss oder Bedarf aus wirtschaftsplanunwirksamen Einzahlungen und Auszahlungen (§ 10 i. V. m. Anlage 12 Nr. 39 EigBVO-Doppik) - - 6 = Endbestand an Zahlungsmitteln am Jahresende (§ 10 i. V. m. Anlage 12 Nr. 42 EigBVO-Doppik) 7a + Sonstige Einlagen aus Kassenmitteln zum Jahresende - - 7b + Investmentzertifikate, Kapitalmarktpapiere, Geldmarktpapiere und sonstige Wertpapiere - - 7c + Forderungen aus Liquiditätsbeziehungen zum Kernhaushalt, zu verbundenen Unternehmen, Beteiligungen, selbständigen Kommunalanstalten und anderen Eigenbetrieben der Gemeinde 8a - Zahlungsmittelbestand zum Jahresbeginn 3) - - 8b - Verbindlichkeiten aus Liquiditätsbeziehungen zum Kernhaushalt, zu verbundenen Unternehmen, Beteiligungen, selbständigen Kommunalanstalten und anderen Eigenbetrieben der Gemeinde - - 9 = liquide Eigenmittel zum Jahresende 10 - Auszahlungen aufgrund von übertragenen Mitteln für einzelne Vorhaben der Vorvorjahre (§ 2 Absatz 4 EigBVO-Doppik) - - 11 + nicht in Anspruch genommene Kreditermächtigungen (auch aus Vorjahren) für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen 4) - - 12 + Einzahlungen aufgrund von übertragenen Mitteln für einzelne Vorhaben der Vorvorjahre (§ 2 Absatz 4 EigBVO-Doppik) - - 13 = bereinigte liquide Eigenmittel zum Jahresende 14 - für sonstige bestimmte Zwecke - Gebührenausgleichsrückstellung - keine Gewinnerzielungsabsicht 5) 15 = bereinigte liquide Eigenmittel zum Jahresende ohne gebundene Mittel - 1) Die Zeile 14 (Gesammtsumme der gebundenen Mittel) kann bedarfsgerecht unterteilt werden 2) 3) 4) 5) Nr. Liquiditätsrechnung Vorjahr Rechnungs- jahrEinzahlungs- und Auszahlungsarten 1) Aus der Liquiditätsrechnung (§ 10 i. V. m. Anlage 12 Nr. EigBVO-Doppik) Die Aufnahme von Kassenkrediten führt zu einer Veränderung des Zahlungsmittelbestands. Kassenkredite sind nur zur kurzfristigen Liquiditätsüberbrückung erlaubt und müssen zeitnah zurückbezahlt werden, daher soll der Wert an Kassenkrediten hier zu berücksichtigen.Die Kreditermächtigung eines Wirtschaftsjahres gilt weiter, bis der Beschluss über den Wirtschaftsplan für das übernächste Jahr gefasst ist (vgl. § 12 Absatz 4 EigBG i. V. m. § 87 Absatz 3 GemO). Hierunter können z.B. auch Rückstellungen fallen. 254 A nf an gs st an d A ns ch af fu ng sw er te Z ug an g A bg an g E nd st an d Z us ch üs se A bs ch re ib un g / W er tb er ic ht ig un g bi sh er ig e A bs ch re ib un g A bs ch re ib un g im H au sh al ts ja hr A bg an g d. h. an ge sa m m el te A bs ch re ib un ge n au f d ie A bg än ge au s S pa lte 4 E nd st an d R es tb uc hw er te (E nd st an d) E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 E in ge sc hr än kt a uf : A lle A nl ag en um m er n, o hn e T yp en Z us ch us s un d B ei tr ag F ib u- B es ta nd sk on to H au sh al ts ja hr : 20 23 er st el lt vo n: 15 .0 4. 20 24 / 13 :3 9: 01 er st el lt am : er st el lt fü r: S ei te : 1 F ra u N ic o le G er h ar d t V e rm ö g e n s ü b e rs ic h t A n la g e n b u c h fü h ru n g 03 A b w as se rb es ei ti g u n g 01 90 00 00 - S on st ig e un be ba ut e G ru nd st üc ke 12 .8 13 ,4 9 0 ,0 0 0 ,0 0 12 .8 13 ,4 9 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 12 .8 13 ,4 9 0 ,0 0 03 41 11 00 - M is ch w as se r in kl . H au sa ns ch lü ss e (S ch m ut zw as se r) 4. 02 5. 50 5, 77 0 ,0 0 0 ,0 0 4. 02 5. 50 5, 77 0 ,0 0 3. 11 6. 38 0, 77 0 ,0 0 3. 17 8. 12 5, 77 8 47 .3 80 ,0 0 61 .7 45 ,0 0 03 41 12 00 - S ch m ut zw as se r Le itu ng sn et z in kl . H au sa ns ch lü ss e oh ne M W 1. 86 2. 84 1, 04 50 .8 88 ,3 6 0 ,0 0 1. 91 3. 72 9, 40 0 ,0 0 4 53 .4 12 ,0 4 0 ,0 0 4 91 .8 69 ,4 0 1. 42 1. 86 0, 00 38 .4 57 ,3 6 03 41 20 00 - R eg en w as se r Le itu ng sn et z in kl . H au sa ns ch lü ss e 1. 90 5. 66 2, 35 1 02 .4 14 ,6 5 0 ,0 0 2. 00 8. 07 7, 00 0 ,0 0 3 85 .7 26 ,3 5 0 ,0 0 4 25 .8 44 ,0 0 1. 58 2. 23 3, 00 40 .1 17 ,6 5 03 70 10 00 - R eg en kl är be ck en u nd P um pe 8 26 .7 06 ,6 5 0 ,0 0 0 ,0 0 8 26 .7 06 ,6 5 0 ,0 0 5 31 .6 04 ,1 4 0 ,0 0 5 47 .1 65 ,1 4 2 79 .5 41 ,5 1 15 .5 61 ,0 0 03 70 20 00 - K lä ra nl ag e - Z ul ei tu ng ss am m le r 2. 69 1. 91 1, 80 0 ,0 0 0 ,0 0 2. 69 1. 91 1, 80 0 ,0 0 2. 18 5. 78 1, 80 0 ,0 0 2. 22 1. 22 9, 80 4 70 .6 82 ,0 0 35 .4 48 ,0 0 03 70 30 00 - E nt w äs se ru ng - H au pt sa m m le rle itu ng 2 39 .9 88 ,1 4 0 ,0 0 0 ,0 0 2 39 .9 88 ,1 4 0 ,0 0 2 37 .3 51 ,1 4 0 ,0 0 2 39 .9 86 ,1 4 2 ,0 0 2 .6 35 ,0 0 07 20 00 00 - B et rie bs - un d G es ch äf ts au ss ta ttu ng 22 .9 10 ,2 4 1 .7 96 ,4 6 0 ,0 0 24 .7 06 ,7 0 0 ,0 0 10 .2 60 ,2 4 0 ,0 0 15 .3 76 ,7 0 9 .3 30 ,0 0 5 .1 16 ,4 6 09 60 00 00 - A nl ag en im B au 17 .9 81 ,3 3 3 06 .5 53 ,5 7 17 .9 81 ,3 3 3 06 .5 53 ,5 7 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 3 06 .5 53 ,5 7 0 ,0 0 G es am t 1 1. 60 6. 32 0, 81 4 61 .6 53 ,0 4 17 .9 81 ,3 3 1 2. 04 9. 99 2, 52 0 ,0 0 6. 92 0. 51 6, 48 1 99 .0 80 ,4 7 0 ,0 0 7. 11 9. 59 6, 95 4. 93 0. 39 5, 57 al le w äh ru ng sr el ev an te n B et rä ge in E U R Le ge nd e: 255 A nf an gs st an d A ns ch af fu ng sw er te Z ug an g A bg an g E nd st an d Z us ch üs se A bs ch re ib un g / W er tb er ic ht ig un g bi sh er ig e A bs ch re ib un g A bs ch re ib un g im H au sh al ts ja hr A bg an g d. h. an ge sa m m el te A bs ch re ib un ge n au f d ie A bg än ge au s S pa lte 4 E nd st an d R es tb uc hw er te (E nd st an d) E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 E in ge sc hr än kt a uf : A lle A nl ag en um m er n, n ur T yp en Z us ch us s un d B ei tr ag F ib u- B es ta nd sk on to H au sh al ts ja hr : 20 23 er st el lt vo n: 15 .0 4. 20 24 / 13 :4 0: 11 er st el lt am : er st el lt fü r: S ei te : 1 F ra u N ic o le G er h ar d t V e rm ö g e n s ü b e rs ic h t A n la g e n b u c h fü h ru n g 03 A b w as se rb es ei ti g u n g 21 20 00 00 - S on de rp os te n au s B ei tr äg en un d äh nl . E nt ge lte n 2. 27 6. 85 9, 00 0 ,0 0 0 ,0 0 2. 27 6. 85 9, 00 0 ,0 0 1. 77 0. 96 0, 00 0 ,0 0 1. 80 5. 03 3, 00 4 71 .8 26 ,0 0 34 .0 73 ,0 0 21 21 00 00 - S on de rp os te n A ns ch lu ss be itr äg e (K an al be itr äg e) 2. 77 4. 77 2, 71 44 .1 16 ,5 5 0 ,0 0 2. 81 8. 88 9, 26 0 ,0 0 1. 43 4. 09 3, 27 0 ,0 0 1. 48 8. 63 7, 82 1. 33 0. 25 1, 44 54 .5 44 ,5 5 21 22 00 00 - S on de rp os te n A ns ch lu ss be itr äg e (K lä rb ei tr äg e) 1. 61 8. 38 8, 12 15 .1 03 ,4 5 0 ,0 0 1. 63 3. 49 1, 57 0 ,0 0 9 73 .0 07 ,0 5 0 ,0 0 1. 01 0. 24 4, 50 6 23 .2 47 ,0 7 37 .2 37 ,4 5 G es am t 6. 67 0. 01 9, 83 59 .2 20 ,0 0 0 ,0 0 6. 72 9. 23 9, 83 0 ,0 0 4. 17 8. 06 0, 32 1 25 .8 55 ,0 0 0 ,0 0 4. 30 3. 91 5, 32 2. 42 5. 32 4, 51 al le w äh ru ng sr el ev an te n B et rä ge in E U R Le ge nd e: 256 6. Erläuterungen zum Jahresabschluss 2023 257 Jahr 2007 - 150.005 € + 326.924 € 2008 - 79.731 € + 247.193 € 2009 - 110.440 € + 136.753 € 2010 - 60.755 € + 75.998 € 2011 + 53.700 € + 129.698 € 2012 + 27.170 € + 156.869 € 2013 + 53.909 € + 210.778 € 2014 + 18.167 € + 228.945 € 2015 - 63.587 € + 165.358 € 2016 + 53.877 € + 219.235 € 2017 + 168.596 € + 387.831 € 2018 + 101.004 € + 488.836 € 2019 - -25.506 € + 463.329 € 2020 - -38.304 € + 425.026 € 2021 + 123.025 € + 548.050 € 2022 + 23.852 € + 571.902 € 2023 - -81.392 € + 490.510 € Einnahme- und Ausgabearten 2021 2022 2023 € € € 471.579 € 558.014 € 677.727 € 252.829 € 250.385 € 260.287 € 131.712 € 126.930 € 125.855 € 85.405 € 90.294 € 108.140 € 0 0 1.491 € 507.290 € 591.176 € 702.528 € 630.296 € 615.028 € 621.136 € 123.025 € 23.852 € -81.392 € 75.325 € 46.530 € -133.844 € 217.190 m³ 210.115 m³ 211.751 m³ 314.068 322.534 327.117 Abwassergebühr: 2,17 €/m³ 1,98 €/m³ 1,98 €/m³ Niederschlagswassergebühr: 0,50 €/m² 0,61m² 0,61m² Gewinn-/Verlust Übersicht über die Ergebnisse der Gewinn- und Verlustrechnungen Zeitraum 2007 - 2023 Übersicht über die Ergebnisse der Gewinn- und Verlustrechnungen Zeitraum 2021 - 2023 unter Berücksichtigung der Kosten des AZV Fortschreibung der Ergebnisse (Keine gebührenrechtl. Ergebnisse) Gebühren lt. Gebührenkalkulation Ergebnis Stand Gewinn/Verlust Bilanzverlust/-gewinn Summe Gesamtaufwand Abwasserbeseitigung lt Veranlagung (Benutzungsgebühren SW/NW) ./. Summe Aufl. Sonderposten + Abschreibungen Eigenbetrieb u. Anteil AZV gebührenrechtl. Ergebnisermittlung Alevo Kommunalberatung Verkaufsmengen Versiegelte Fläche in m² ./. Zinsen und ähnliche Erträge ./. Straßenentwässerungskostenanteil über SW/NW zu deckender Aufwand 258 rd. € rd. € rd. € Personalaufwand (Anteil Bauhof) 32.558,51 Betriebsaufwand - sächlich - - Eigenkontrollverordnung 0,00 - Umlage AZV 347.522,64 Unterhaltung der Anlagen - bauliche Anlagen/Geräte 0,00 - der Kanäle 139.012,50 - Stromkosten 1.149,75 - sonstige Sach u. Dienstl. 253,71 - der Messeinrichtungen 708,43 488.647,03 sonstiger Geschäftsaufwand 23.483,24 544.688,78 Abschreibungen - Gemeinde 199.080,47 - AZV + Sonstige Afa 61.206,82 260.287,29 abzgl. Anteilige Bauzuschüsse - Gemeinde -125.855,00 - AZV (Nettomethode von AfA bereits abgez.) 0,00 -125.855,00 134.432,29 Schuldzinsen - für Darlehen 54.268,64 - für Kassenkredite für Investitionen 0,00 54.268,64 Verwaltungskostenbeitrag an Gemeinde 78.769,44 Abwasserabgabe 0,00 812.159,15 davon ab Erträge aus - Straßenentwässerungskostenanteil 2023 -108.139,98 - andere betriebl. Erträge/Zinserträge -1.490,85 - Grundgebühren -2.195,60 -111.826,43 Aufwanddeckender Abwasserpreis - ohne Grundgebühren 700.332,72 -34.270,71 6.308,26 75.324,59 43.247,96 32.076,63 -14.951,98 61.482,19 -4.586,92 29.683,79 Gebührenerg. 21 Schmutzw. -140.151,98 Niederschlagsw. Gebührenerg. 22 Schmutzw. Niederschlagsw. Gebührenerg. 20 Schmutzw. Niederschlagsw. Schmutzw. Niederschlagsw. Gebührenerg. 23 -133.843,72 46.530,21 2023 wurde ein Jahresfehlbetrag in Höhe von 81.392,06 € erzielt. Der Eigenbetrieb verfügt zum 31.12.2023 über eine Gebührenausgleichsrückstellung in Höhe 411.386,00 €, welche sich langfristig auf die Gebührensituation possitiv auswirken. Das handelsrechtliche Ergebnis darf nicht zum Ausgleich von Kostenüber- und unterdeckungen herangezogen werden. Für den Ausgleich von Unter- bzw. Überdeckungen ist nach der GPA stets das gebührenrechtliche Ergebnis nach KAG heranzuziehen. Die gebührenrechtlichen Ergebnisse für die Jahre 2023 (vorläufig, da Abrechnung vom AMS fehlt) sowie für 2022, 2021 und 2020 wurden wie folgt festgestellt: Für die Investitionen bei den Sachanlagen in Höhe von 443.671,71 € standen nicht ausreichend Mittel aus Abschreibungen abzüglich Tilgung und Ertragszuschüsse zur Verfügung. Es wurde 2023 kein Trägerdarlehen aufgenommen. 2024 steht nachträglich eine Darlehensaufnahme an. Hinweise zur Gewinn- und Verlustrechnung 2023 Bei einer berechneten Abwassermenge von 211.751 cbm stellte sich der aufwanddeckende Abwasserpreis wie folgt dar: Ausreichend waren die Abschreibungen nach Aufrechnung mit den anteiligen Baukostenzuschüssen von 134.342,41 €, um die Darlehenstilgungen von derzeit 79.000,00 € zu finanzieren. 259 Gemeinde Baindt Ergebnisermittlung Abwasser Seite 3 31.12.2022 Auflösung Zuführung 31.12.2023 Schmutzwasser 383.396 -73.607 0 309.789 Niederschlagswasser 64.856 0 36.741 101.597 Summe 448.252 -73.607 36.741 411.386 Straßenentwässerungskostenanteil Betriebskosten 45.115,84 Straßenentwässerungskostenanteil Kalkulatorische Kosten 62.724,97 Summe 107.840,81 Entwicklung der Gebührenausgleichsrückstellungen Straßenentwässerungskostenanteil für das Jahr 2023 Allevo Kommunalberatung260 Z u fü h ru n g e n A u fl ö s u n g (G ru n d e n tf a ll e n ) b is z u 1 J a h r 1 b is 5 J a h re m e h r a ls 5 J a h re 3 1 .1 2 .2 0 2 2 3 1 .1 2 .2 0 2 3 E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R - 1 0 R ü c k s te llu n g e n f ü r A lt e rs te ilz e it a rb e it 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 5 0 R ü c k s te ll u n g f ü r G P A P rü fu n g 2 0 2 0 - o ff e n B a u a m ts p rü fu n g 2 0 1 6 -2 0 2 1 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 5 0 R ü c k s te ll u n g e n f ü r G P A 2 0 2 1 F in a n z - u n d B a u a m ts ü b e rp rü fu n g 2 8 9 1 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 5 1 R ü c k s te ll u n g J a h re s a b s c h lu s s 2 0 2 0 -2 0 2 3 1 3 .0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 1 .5 0 0 ,0 0 0 ,0 0 1 4 .5 0 0 ,0 0 0 ,0 0 1 4 .5 0 0 ,0 0 0 ,0 0 5 1 R ü c k s te ll u n g K ö rp e rs c h a ft s s te u e r 2 8 9 2 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 5 1 R ü c k s te ll u n g 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 1 3 .0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 1 .5 0 0 ,0 0 0 ,0 0 1 4 .5 0 0 ,0 0 0 ,0 0 1 4 .5 0 0 ,0 0 0 ,0 0 - A rt d e r R ü c k s te ll u n g e n i n d e r A b w a s s b e s e it ig u n g - B il a n z k o n te n 2 8 9 1 u n d 2 8 9 2 G e s a m t- b e tr a g a m E n d e d e s V o rj a h re s V e rä n d e ru n g e n i m H a u s h a lt s ja h r d a v o n m it e in e r R e s tl a u fz e it v o n U m b u c h u n g e n E U R In a n s p ru c h - n a h m e E U R G e s a m t- b e tr a g a m E n d e d e s H a u s h a lt s - ja h re s 1 . P e n s io n s rü c k s te ll u n g e n /A lt e rs te il z e it K e in e ig e n e s P e rs o n a l 0 ,0 0 2 . R ü c k s te ll . fü r D e p o n ie n u . A lt la s te n 0 ,0 0 3 . R ü c k s t. f ü r a u s g le ic h s p fl ic h ti g e G e b ü h re n 0 ,0 0 3 . I n s ta n d h a lt u n g s rü c k s te ll u n g e n s .u . 0 ,0 0 4 . R ü c k s t- f ü r d ro h e n d e V e rp fl ic h tu n g e n a u s B ü rg s c h a ft e n o d e r S c h a d e n s fä ll e n 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 5 . S u m m e a ll e r R ü c k s te ll u n g e n 0 ,0 0 5 . S o n s t. R ü c k s te ll . n a c h § 4 1 G e m H V O 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 261 31.12.2022 31.12.2023 Die Eigenkapitalquote I zeigt an, in welchem Umfang das Vermögen der Kommunen durch Eigenkapital finanziert ist. Je höher die Eigenkapitalquote ist, desto unabhängiger ist der Eigenbetrieb von externen Kapitalgebern. Eigenkapital + Rücklagen x 100 Bilanzsumme 2,14% 1,42% Eigenkapital*: 0,00 0,00 Rücklagen 123.650,20 79.124,14 Bilanzsumme: 5.788.228,56 5.558.054,82 *EB Abwasserbeseitigung ist zu 100% fremdkapitalfinanziert. 31.12.2022 31.12.2023 Bei der Eigenkapitalquote II werden die Sonderposten aus Zuwendungen und Beiträgen dem „wirtschaftlichen Eigenkapital“ zugeordnet, da es sich hierbei um Beiträge handelt, die i.d.R. nicht zurückzuzahlen und nicht zu verzinsen sind. (Eigenkapital + Sonderposten für Zuw. und Beiträge) x 100 Bilanzsumme 45,19% 45,06% Eigenkapital + Rücklagen 123.650,20 79.124,14 Sonderposten für Zuw. und Beiträge: 2.491.959,51 2.425.324,51 Bilanzsumme: 5.788.228,56 5.558.054,82 31.12.2022 31.12.2023 Die Investitionsquote beschreibt die prozentuale Höhe der gesamten Investitionsauszahlungen bezogen auf die Gesamtauszahlungen. Die Investitionsquote ist eine Kennzahl, die gewissermaßen den Alterungsprozess des Anlagevermögens widerspiegelt. (Investitionsauszahlungen) x 100 Gesamtauszahlungen 21,44% 46,07% Auszahlungen aus lfd. Tätigkeit 517.576,79 683.600,47 Investitionsauszahlungen 141.256,01 583.978,59 Gesamtauszahlungen 658.832,80 1.267.579,06 Eigenkapitalquote I Eigenkapitalquote II Investitionsquote Strukturkennzahlen - Kennzahlen für Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung zur Beurteilung der finanziellen Leistungsfähigkeit 262 Hauptbericht Auftrag 1. Auftragsannahme 1.1 Auftraggeber und Auftragsabgrenzung 1.2 Auftragsdurchführung Grundlagen des Jahresabschlusses 2. Grundlagen des Jahresabschlusses 2.1 Buchführung und Inventar, erteilte Auskünfte 2.2 Feststellungen zu den Grundlagen des Jahresabschlusses Rechtliche Verhältnisse 3. Rechtliche, steuerliche und wirtschaftliche Grundlagen Erläuterungsbericht 4. Erläuterungen zu den Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung Bescheinigung/Vermerk 5. Bescheinigung Anlagen[mehr]

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