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Energieagentur_Hausplaus_RV.pdf

Ansprechpartner Energieagentur Ravensburg gGmbH Tel. (0751) 764 70 70 info@energieagentur-ravensburg.de www.energieagentur-ravensburg.de PRESSEINFORMATION Ravensburg, 18. Januar 2024 Energieagentur auf der hausplus Ravensburg Vom 26. bis 28. Januar 2024 öffnet Oberschwabens größte Bauausstellung wieder ihre Türen. Mit rund 120 Austellern, finden Sie auf der hausplus Ravensburg verschiedens- te Expertinnen und Experten, die Sie zu Ihren Fragen rund um Bau, Umbau, Renovierung, energetische Sanierung und Finanzierung fachkundig beraten. Sie haben Fragen zur Energetischen Sanierung, zu Fördermitteln und aktuell geltenden Gesetzen und Richtlinien? Am Stand F20 (Oberschwabenhalle) der Energieagentur Ravensburg stehen Ihnen die unabhängigen Berater und Beraterinnen für Ihre Fragen gerne zur Verfügung. An allen Veranstaltungstagen finden zudem Fachvorträge von ausstellenden Firmen und unabhängigen Experten im Vortragsforum statt. Vorträge der Energieagentur Ravensburg: Freitag, 26.01.2024 11:30 Uhr Bauen und Sanieren: Aktuelle Förderprogramme in der Übersicht 15:30 Uhr GEG und Wärmeplan: Was heißt das für mich? Samstag, 27.01.2024 16:30 Uhr Bauen und Sanieren: Aktuelle Förderprogramme in der Übersicht Sonntag, 28.01.2024 12:30 Uhr GEG und Wärmeplan: Was heißt das für mich? 16:30 Uhr Bauen und Sanieren: Aktuelle Förderprogramme in der Übersicht Bei Rückfragen erreichen Sie die Energieagentur Ravensburg telefonisch unter 0751/764 70-70 oder per E-Mail unter info@energieagentur-ravensburg.de.[mehr]

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    Zuletzt geändert: 19.01.2024
    Einladung_24_02_27.pdf

    Einladung zur Gemeinderatssitzung am 27. Februar 2024 in Baindt Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am Dienstag, den 27. Februar 2024 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses statt. TAGESORDNUNG 1. Einwohnerfragestunde 2. Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 3. Bericht der Bürgermeisterin 4. Vorstellung des Ergebnisses zum Geruchsgutachten in Sulpach 5. Sanierung der Klosterwiesenschule - aktueller Stand 6. Bauantrag zur Nutzungsänderung einer Einliegerwohnung in eine Ferienwohnung auf Flst. 115/16 Lavendelstraße 17 7. Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Breite mit 1. Änderung" zum Neubau eines Carports mit PV-Dach auf Flst. 209/5, Birkenstraße 6 8. Bauantrag zum Umbau und Erweiterung Erdgeschoss auf Flst. 111/11, Lilienstraße 40 und den erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Bei der Bronnenstube 4. Änderung" 9. Bauantrag zur Fassadensanierung eines Bürogebäudes mit Vergrößerung des Windfangs und Erstellung einer Terrasse mit Überdachung auf Flst. 562/7, Am Föhrenried 7 und die erforderliche Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis 3. Änderung" 10. Bauantrag zum Neubau einer unterkellerten Garage auf Flst. 701, Tulpenstraße 16 mit erforderlicher Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Bei der Bronnenstube 1. Änderung mit 5. Änderung" 11. Gehöft Schachener Straße 100 wird zur erhaltenswerten Bausubstanz erklärt 12. Städtbaulich-räumliches Leitbild mit Zielbild Räumliche Entwicklung als Grundlage für die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans 2040 des Gemeindeverbandes Mittleres Schussental (GMS) 13. Beratung und Beschluss über die Globalberechnung (Beitragskalkulation) der Kanal-, Klär- und Wasserversorgungsbeiträge mit Wirkung zum 01.04.2024 - Änderung der Wasserversorgungssatzung und Änderung der Abwasserbeseitigungssatzung 14. Aktueller Stand Belegung Friedhof Baindt 15. Anfragen und Verschiedenes Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup, Bürgermeisterin[mehr]

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      Zuletzt geändert: 21.02.2024
      Einladung_24_02_27.pdf

      Einladung zur Gemeinderatssitzung am 27. Februar 2024 in Baindt Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am Dienstag, den 27. Februar 2024 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses statt. TAGESORDNUNG 1. Einwohnerfragestunde 2. Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 3. Bericht der Bürgermeisterin 4. Vorstellung des Ergebnisses zum Geruchsgutachten in Sulpach 5. Sanierung der Klosterwiesenschule - aktueller Stand 6. Bauantrag zur Nutzungsänderung einer Einliegerwohnung in eine Ferienwohnung auf Flst. 115/16 Lavendelstraße 17 7. Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Breite mit 1. Änderung" zum Neubau eines Carports mit PV-Dach auf Flst. 209/5, Birkenstraße 6 8. Bauantrag zum Umbau und Erweiterung Erdgeschoss auf Flst. 111/11, Lilienstraße 40 und den erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Bei der Bronnenstube 4. Änderung" 9. Bauantrag zur Fassadensanierung eines Bürogebäudes mit Vergrößerung des Windfangs und Erstellung einer Terrasse mit Überdachung auf Flst. 562/7, Am Föhrenried 7 und die erforderliche Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis 3. Änderung" 10. Bauantrag zum Neubau einer unterkellerten Garage auf Flst. 701, Tulpenstraße 16 mit erforderlicher Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Bei der Bronnenstube 1. Änderung mit 5. Änderung" 11. Gehöft Schachener Straße 100 wird zur erhaltenswerten Bausubstanz erklärt 12. Städtbaulich-räumliches Leitbild mit Zielbild Räumliche Entwicklung als Grundlage für die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans 2040 des Gemeindeverbandes Mittleres Schussental (GMS) 13. Beratung und Beschluss über die Globalberechnung (Beitragskalkulation) der Kanal-, Klär- und Wasserversorgungsbeiträge mit Wirkung zum 01.04.2024 - Änderung der Wasserversorgungssatzung und Änderung der Abwasserbeseitigungssatzung 14. Aktueller Stand Belegung Friedhof Baindt 15. Anfragen und Verschiedenes Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup, Bürgermeisterin[mehr]

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        Zuletzt geändert: 21.02.2024
        Einladung_24_11_12.pdf

        Bekanntmachung Einladung zur Sitzung des Gemeinderates Die nächste Sitzung des findet statt am Dienstag, 12. November 2024 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Tagesordnung Öffentlicher Teil 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Bauantrag zur Dachsanierung mit Einbau einer Gaupe auf Flst. 775, Sonnenstr. 25 und den erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Ziegelhalde mit 1. Änderung" 05 Bauantrag zum Um- und Ausbau DG, Neubau PKW-Stellplatz mit Überdachung, Neubau Terrassenüberdachung und Umbau Garage auf Flst. 116, Lilienstr. 15 und den erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Bei der Bronnenstube 1. Änderung mit 5. Änderung" 06 Bericht der Feuerwehr 07 Vorstellung Leiter Polizeirevier Weingarten 08 Beitritt der Gemeinde Baindt zum Verein „Gemeinsam.Sicher e.V. – im Landkreis Ravensburg" 09 Beschilderung Parkplätze Ortsmitte 10 Gründung des Zweckverbandes „Interkommunales Gewerbegebiet Mittleres Schussental“ und Zweckverbandssatzung für das „Interkommunale Gewerbegebiet Mittleres Schussental“ 11 Gründung der VBS Verkehrsbetriebe Schussental 12 Weitere Förderung der Außenanlage DRK-Heim Baienfurt-Baindt - Antrag DRK 13 Schneeräumung - Winterdienstplan für 2024/2025 14 Übertragung von Aufgaben an den Gemeindevollzugsdienst (GVD) 15 Polizeiverordnung der Gemeinde Baindt 16 Änderung der Satzung über die Benutzung der Obdachlosen- und Asylbewerberunterkünfte - Kalkulation 2025 und 2026 - Anpassung der Benutzungsgebühren und der personenbezogenen Nebenkostenpauschale 17 Steuern, Gebühren, Beiträge 2025 18 An- und Umbau Feuerwehrhaus und Bauhof: Vergabe der Gebäudeleittechnik 19 Anfragen und Verschiedenes Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune- aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup Bürgermeisterin[mehr]

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          Zuletzt geändert: 05.11.2024
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          Bekanntmachung Einladung zur Sitzung des Gemeinderates Die nächste Sitzung des findet statt am Dienstag, 12. November 2024 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Tagesordnung Öffentlicher Teil 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Bauantrag zur Dachsanierung mit Einbau einer Gaupe auf Flst. 775, Sonnenstr. 25 und den erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Ziegelhalde mit 1. Änderung" 05 Bauantrag zum Um- und Ausbau DG, Neubau PKW-Stellplatz mit Überdachung, Neubau Terrassenüberdachung und Umbau Garage auf Flst. 116, Lilienstr. 15 und den erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Bei der Bronnenstube 1. Änderung mit 5. Änderung" 06 Bericht der Feuerwehr 07 Vorstellung Leiter Polizeirevier Weingarten 08 Beitritt der Gemeinde Baindt zum Verein „Gemeinsam.Sicher e.V. – im Landkreis Ravensburg" 09 Beschilderung Parkplätze Ortsmitte 10 Gründung des Zweckverbandes „Interkommunales Gewerbegebiet Mittleres Schussental“ und Zweckverbandssatzung für das „Interkommunale Gewerbegebiet Mittleres Schussental“ 11 Gründung der VBS Verkehrsbetriebe Schussental 12 Weitere Förderung der Außenanlage DRK-Heim Baienfurt-Baindt - Antrag DRK 13 Schneeräumung - Winterdienstplan für 2024/2025 14 Übertragung von Aufgaben an den Gemeindevollzugsdienst (GVD) 15 Polizeiverordnung der Gemeinde Baindt 16 Änderung der Satzung über die Benutzung der Obdachlosen- und Asylbewerberunterkünfte - Kalkulation 2025 und 2026 - Anpassung der Benutzungsgebühren und der personenbezogenen Nebenkostenpauschale 17 Steuern, Gebühren, Beiträge 2025 18 An- und Umbau Feuerwehrhaus und Bauhof: Vergabe der Gebäudeleittechnik 19 Anfragen und Verschiedenes Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune- aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup Bürgermeisterin[mehr]

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            Zuletzt geändert: 05.11.2024
            Satzung_zur_Änderung_der_Verbandssatzung_ZV_WV_BB_V2.pdf

            Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt Satzung zur Änderung der VERBANDSSATZUNG Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Wasserversorgung Baienfurt-Baindt hat am 22.11.2023, aufgrund der §§ 5, 13 Abs. 6 und 16 Abs. 4 des Gesetzes über die Kommunale Zusammenarbeit (GKZ) in Verbindung mit §§ 4 und 19 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg folgende Satzung zur Änderung der Verbandssatzung vom 15.11.2006 beschlossen: I. Änderungen der Satzungsbestimmungen 1. § 10 Abs. 1 erhält folgende Fassung: § 10 Ehrenbeamte (1) Zur Erledigung der Verwaltungsgeschäfte bestellt der Zweckverband: - Verbandspfleger - Verbandskassenverwalter - Geschäftsführer - Verbandspersonalverwalter(in) - Technischen Verwalter. Sie sind Ehrenbeamte des Zweckverbandes. 2. § 11 erhält folgende Fassung: § 11 Wirtschaftsführung (1) Für die Rechnungs- und Wirtschaftsführung des Verbandes gelten die für Eigenbetriebe maßgebenden Bestimmungen und Vorschriften. (2) Der Zweckverband wendet für die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen bis zum Wirtschaftsjahr 2019 die Vorschriften des Handelsgesetzbuchs und ab dem Wirtschaftsjahr 2020 die für die Haushaltswirtschaft der Gemeinde geltenden Vorschriften (Kommunale Doppik) entsprechend an. 3. § 15a wir neu hinzugefügt und erhält folgende Fassung: § 15a Personal Verwaltung (1) Zur Besorgung der Personalsachbearbeitung des Zweckverbandes wird ein(e) Verbandspersonalverwalter(in) bestellt. Er/Sie wird von der Verbandsversammlung auf die Dauer von fünf Jahren gewählt. (2) Die Personalsachbearbeitung umfasst alle Personalangelegenheiten des Zweckverbands. Weitere Aufgaben können übertragen werden. (3) Der/die Verbandspersonalverwalter(in) untersteht unbeschadet der Befugnisse des Verbandsvorsitzenden und dessen Stellvertretung dem Verbandspfleger und darüber hinaus dem Verbandskassenverwalter. II. Schlussbestimmungen / Inkrafttreten Diese Satzung zur Änderung der Verbandssatzung tritt am 01.01.2024 in Kraft. Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Baienfurt, 23.11.2023 gez. Günter A. Binder Verbandsvorsitzender des Zweckverbands Wasserversorgung Baienfurt - Baindt[mehr]

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              Zuletzt geändert: 29.11.2023
              Stellenausschreibung_Assistenz_lang_Frist_24.11.2024.pdf

              Wir suchen eine Assistenz Bürgermeisterin und Hauptamtsleitung (m/w/d) Mit Baindt liegen Sie richtig! Die Gemeinde Baindt zeigt sich mit derzeit knapp 5.500 Einwohnern als interessanter Wohn- und Gewerbestandort. Stadtnähe einerseits und landschaftlich reizvolle Strukturen andererseits zeichnen die attraktive Lage für Wohnen und Arbeiten in der Gemeinde aus. Baindt entwickelt sich ständig weiter – und so auch unsere Gemeindeverwaltung. Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Assistenz (m/w/d) für die Bürgermeisterin und Hauptamtsleitung in Vollzeit. Es erwartet Sie ein äußerst interessantes und abwechslungsreiches Arbeitsfeld in einer dienstleistungsorientierten Verwaltung. Sie unterstützen und organisieren die Arbeit der Bürgermeisterin und Hauptamtsleitung beispielsweise bei der Terminkoordination und -überwachung, Postbearbeitung, Telefon, Bereitstellung von Unterlagen, Empfang von Gästen und Organisation von Besprechungen. • Dabei verfolgen Sie eigenständig das Ziel, die nötigen Informationen und Unterlagen so aufzubereiten, dass eine gute Vorbereitung von Terminen sowie eine angemessene Priorisierung der Aufgaben sichergestellt ist. Hierzu verschaffen Sie sich einen stets aktuellen Überblick über die laufenden Themen, wesentlichen Zusammenhänge und über die beteiligten Personen und Institutionen. • Sie wirken bei der Weiterentwicklung von Prozessen mit dem Ziel einer weiteren Digitalisierung mit, übernehmen Recherchen im Internet und bereiten Daten und Informationen auf. • Für die Kontakte der Bürgermeisterin aus Bürgerschaft, Politik, Wirtschaft, sonstigen Organisationen und der Verwaltung sind Sie Ansprechperson. Eine abschließende Aufgabenzuteilung bleibt vorbehalten. Ihr Profil • Abgeschlossene Berufsausbildung in der öffentlichen Verwaltung oder im kaufmännischen Bereich • Selbstständiges, sorgfältiges und strukturiertes Arbeiten sowie gute schriftliche und mündliche Ausdrucksfähigkeit • Integrität, Zuverlässigkeit und Flexibilität • Gute Kommunikations- und Teamfähigkeit • Gute EDV-Kenntnisse in den gängigen MS-Office-Anwendungen Berufserfahrung ist erwünscht, jedoch nicht Voraussetzung. Wir bieten • eine abwechslungsreiche und anspruchsvolle Tätigkeit in einem motivierten Team • regelmäßige Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten • eine unbefristete Vollzeitstelle mit einer Vergütung nach persönlicher Eignung bis zur Entgeltgruppe 8 TVöD sowie weitere komfortable Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes Sind Sie interessiert? Wenn wir Ihr Interesse an dieser abwechslungsreichen Tätigkeit geweckt haben und Sie in einem tollen Team mitarbeiten möchten, dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung bis spätestens 24.11.2024 unter bewerbung@baindt.de oder an die Gemeindeverwaltung Baindt, Marsweilerstraße 4 in 88255 Baindt. Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gerne Bürgermeisterin Frau Rürup (Tel. Nr. 07502 9406-0) oder die Hauptamtsleiterin Frau Stocker (Tel. Nr. 07502 9406-40, E-Mail: f.stocker@baindt.de ) Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung![mehr]

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                Stellenausschreibung_Schulsekretärin_lang_Frist.2024.pdf

                Wir suchen eine/n Schulsekretär/in (m/w/d) für unsere Klosterwiesenschule Mit Baindt liegen Sie richtig! Die Gemeinde Baindt zeigt sich mit derzeit knapp 5.500 Einwohnern als interessanter Wohn- und Gewerbestandort. Stadtnähe einerseits und landschaftlich reizvolle Strukturen andererseits zeichnen die attraktive Lage für Wohnen und Arbeiten in der Gemeinde aus. Baindt entwickelt sich ständig weiter – und so auch unsere Gemeindeverwaltung. Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n Schulsekretär/in (m/w/d) für unsere Klosterwiesenschule in Teilzeit mit 50 bis 70 Prozent. Die Klosterwiesenschule Baindt ist eine zweizügige Ganztagsgrundschule in Wahlform nach §4a und hat rund 175 Schülerinnen und Schüler. Ungefähr ein Drittel der Schülerschaft besucht den Ganztag, der sich durch ein umfangreiches Angebot aus musikalischen, sportlichen und kreativen Bildungsangeboten auszeichnet. Des Weiteren erhalten die Schülerinnen und Schüler Unterstützung beim Lernen durch Lernzeiten am Nachmittag in den jeweiligen Jahrgangsstufen. Ein Mittagessen kann in der Aula eingenommen werden. Insgesamt lässt sich das Schulleben als bunt und vielfältig bezeichnen. Es erwartet Sie ein äußerst interessantes und abwechslungsreiches Arbeitsfeld. Als Schulsekretärin sind Sie eine wichtige Schnittstelle zwischen Schulleitung, Lehrkräften, Eltern und Schülern und tragen zur effizienten Organisation des Schulalltags bei. • Unterstützung und Organisation des Schulbetriebs: Sie unterstützen die Schulleitung bei der Terminplanung und koordinieren die Kommunikation innerhalb der Schule. Dazu gehören allgemeine Sekretariatsaufgaben wie Postbearbeitung, Telefonservice und die Vorbereitung von Unterlagen für Besprechungen und Schulveranstaltungen. • Schülerangelegenheiten: Sie übernehmen Aufgaben rund um die Schülerverwaltung, von Anmeldungen und Abwesenheitsmeldungen bis hin zur Pflege der Schülerakten. Zudem sind Sie eine zentrale Ansprechperson für Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern und unterstützen die Organisation von Elternabenden. • Koordination mit Elternvertretungen und Förderverein: Sie unterstützen deren organisatorische Anliegen und koordinieren die Kommunikation mit der Schulleitung. • Ganztagsschule und Betreuung: Sie verwalten die Anmeldungen zur Ganztagsschule und fungieren als Schnittstelle zwischen der Ganztagsschule, der kommunalen Betreuung sowie den Jugendbegleitern. • Digitale Schulorganisation und Prozessoptimierung: Sie arbeiten an der Digitalisierung von Prozessen mit und übernehmen die Pflege von Schülerdaten sowie die Vorbereitung von Berichten und Auswertungen. • Recherchen und Datenaufbereitung: Sie unterstützen die Schulleitung durch Recherchen zu schulischen Themen und bereiten relevante Informationen für eine fundierte Entscheidungsfindung auf. Eine abschließende Aufgabenzuteilung bleibt vorbehalten. Ihr Profil • Abgeschlossene Berufsausbildung in der öffentlichen Verwaltung oder im kaufmännischen Bereich • Selbstständiges, sorgfältiges und strukturiertes Arbeiten sowie gute schriftliche und mündliche Ausdrucksfähigkeit • Integrität, Zuverlässigkeit und Flexibilität • Gute Kommunikations- und Teamfähigkeit • Gute EDV-Kenntnisse in den gängigen MS-Office-Anwendungen Berufserfahrung ist erwünscht, jedoch nicht Voraussetzung. Wir bieten • eine abwechslungsreiche und anspruchsvolle Tätigkeit in einem motivierten Team • regelmäßige Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten • eine unbefristete Teilzeitstelle mit einer Vergütung nach persönlicher Eignung bis zur Entgeltgruppe 6 TVöD sowie weitere komfortable Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes • Arbeitszeiten, die überwiegend während der Schulzeit liegen und dadurch freie Tage in den Schulferien ermöglichen. Sind Sie interessiert? Wenn wir Ihr Interesse an dieser abwechslungsreichen Tätigkeit geweckt haben und Sie in einem tollen Team mitarbeiten möchten, dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung bis spätestens 10.11.2024 unter bewerbung@baindt.de oder an die Gemeindeverwaltung Baindt, Marsweilerstraße 4 in 88255 Baindt. Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gerne die Hauptamtsleiterin Frau Stocker (Tel. Nr. 07502 9406-40, E-Mail: f.stocker@baindt.de) oder Rektorin Frau Heberling (Tel. Nr. 07502/94114-132, E-Mail: Heberling@kws.baindt.de) Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung![mehr]

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                  Hundesteuersatzung_Stand_01012025.pdf

                  Seite -1- Gemeinde Baindt Landkreis Ravensburg Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Gemeinde Baindt Auf Grund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) sowie §§ 2, 8 Abs. 2 und 9 Abs. 3 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt am 05.11.1996, zuletzt geändert am 16.07.2024 folgende Satzung beschlossen: § 1 Steuergegenstand (1) Die Gemeinde erhebt die Hundesteuer nach dieser Satzung. (2) Der Steuer unterliegt das Halten von Hunden durch natürliche Personen im Gemeindegebiet, soweit es nicht ausschließlich der Erzielung von Einnahmen dient. (3) Wird ein Hund gleichzeitig in mehreren Gemeinden gehalten, so ist die Gemeinde steuerberechtigt, wenn der Hundehalter seine Hauptwohnung in Baindt hat. § 2 Steuerschuldner und Haftung, Steuerpflichtiger (1) Steuerschuldner und Steuerpflichtiger ist der Halter eines Hundes. (2) Halter eines Hundes ist, wer einen Hund in seinem Haushalt oder seinem Wirtschaftsbetrieb für Zwecke der persönlichen Lebensführung aufgenommen hat. Kann der Halter eines Hundes nicht ermittelt werden, so gilt als Halter, wer den Hund wenigstens drei Monate lang gepflegt, untergebracht oder auf Probe oder zum Anlernen gehalten hat. (3) Alle in einem Haushalt gehaltenen Hunde gelten als von den Haushaltsmitgliedern gemeinsam gehalten. (4) Halten mehrere Personen gemeinschaftlich einen oder mehrere Hunde, so sind sie Gesamtschuldner. (5) Ist der Hundehalter nicht zugleich Eigentümer des Hundes, so haftet der Eigentümer neben dem Steuerschuldner als Gesamtschuldner. § 3 Beginn und Ende der Steuerpflicht (1) Die Steuerpflicht beginnt am ersten Tag des auf den Beginn des Haltens folgenden Kalendermonats, frühestens mit Ablauf des Kalendermonats, in dem der Hund drei Monate alt wird. Beginnt die Hundehaltung bereits am 1. Tag eines Kalendermonats, so beginnt auch die Steuerpflicht mit diesem Tag. (2) Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Hundehaltung beendet wird. § 10 Abs. 2 und § 11 Abs. 5 bleiben unberührt. Seite -2- § 4 Erhebungszeitraum; Entstehung der Steuer (1) Die Steuer wird als Jahressteuer erhoben. Erhebungszeitraum ist das Kalenderjahr. (2) Die Steuerschuld für das Kalenderjahr entsteht am 1. Januar für jeden an diesem Tag im Gemeindegebiet gehaltenen über drei Monate alten Hund. (3) Beginnt die Steuerpflicht im Laufe des Kalenderjahres, so entsteht die Steuerschuld für dieses Kalenderjahr mit dem Beginn der Steuerpflicht. § 5 Steuersatz (1) Die Steuer beträgt im Kalenderjahr für jeden Hund 102 €. Für das Halten eines Kampfhundes gem. Abs. 3 – 5 beträgt der Steuersatz abweichend von Satz 1 550 €. Beginnt oder endet die Steuerpflicht im Laufe des Kalenderjahres, beträgt die Steuer den der Dauer der Steuerpflicht entsprechenden Bruchteil der Jahressteuer. (2) Hält ein Hundehalter im Stadtgebiet mehrere Hunde, so erhöht sich der nach Abs. 1 geltende Steuersatz für den zweiten und jeden weiteren Hund auf 204 €, für den 2. und jeden weiteren Kampfhund auf 950 €. (3) Die Zwingersteuer für Zwinger im Sinne von § 7 Abs. 1 beträgt das 2-fache des Steuersatzes nach Absatz 1. Werden in dem Zwinger mehr als 5 Hunde gehalten, so erhöht sich die Steuer für jeweils bis zu 5 weitere Hunde um die Zwingersteuer nach Satz 1. (4) Kampfhunde im Sinne dieser Satzung sind Hunde, bei denen aufgrund rassespezifischer Merkmale, durch Zucht oder im Einzelfall wegen ihrer Haltung oder Ausbildung von einer gesteigerten Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren auszugehen ist. (5) Die Eigenschaft als Kampfhund wird aufgrund rassespezifischer Merkmale bei Hunden der folgenden Rassen und Gruppen sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden vermutet: - American Staffordshire Terrier - Bullterrier - Pit Bull Terrier (6) Die Eigenschaft als Kampfhund kann im Einzelfall insbesondere bei Hunden der folgenden Rassen sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen als den von Absatz 5 erfassten Hunden durch die Ortspolizeibehörde festgestellt werden: - Bullmastiff - Staffordshire Bullterrier - Dogo Argentino - Bordeaux Dogge - Fila Brasileiro - Mastin Espanol - Mastino Napoletano - Mastiff - Tosa Inu. (7) Die Feststellung, ob die Eigenschaft als Kampfhund nach Abs. 4 – 6 vorliegt, ergibt sich ergänzend aus der Feststellung der Ortspolizeibehörde nach § 1 und 2 der Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums ländlicher Raum über das Halten gefährlicher Hunde vom 03.08.2000 (GBl. S. 574) in der jeweils geltenden Fassung. Seite -3- § 6 Steuerbefreiungen Steuerbefreiung ist auf Antrag zu gewähren für das Halten von 1. Hunden, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfsbedürftiger Personen dienen. Sonst hilfsbedürftig nach Satz 1 sind Personen, die einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen "B", "BL", "aG" oder "H" besitzen, 2. Hunden, die die Prüfung für Rettungshunde oder die Wiederholungsprüfung mit Erfolg abgelegt haben und für den Schutz der Zivilbevölkerung zur Verfügung stehen. § 7 Zwingersteuer (1) Von Hundezüchtern, die mindestens zwei rassereine Hunde der gleichen Rasse, darunter eine Hündin im zuchtfähigen Alter, zu Zuchtzwecken halten, wird die Steuer auf Antrag für die Hunde dieser Rasse nach § 5 Abs. 3 erhoben, wenn der Zwinger, die Zuchttiere und die gezüchteten Hunde in das Zuchtbuch einer von der Gemeinde anerkannten Hundezüchtervereinigung eingetragen sind. (2) Die Ermäßigung ist nicht zu gewähren, wenn in den letzten drei Kalenderjahren keine Hunde gezüchtet worden sind sowie für die Zucht von Kampfhunden i. S. von § 5 Abs. 4 - 6. § 8 Allgemeine Bestimmungen über Steuervergünstigungen (1) Für die Gewährung einer Steuerbefreiung oder Steuerermäßigung (Steuervergünstigung) sind die Verhältnisse bei Beginn des Kalenderjahres, in den Fällen des § 3 Abs. 1 diejenigen bei Beginn der Steuerpflicht maßgebend. (2) Die Steuervergünstigung ist zu versagen, wenn 1. die Hunde, für die eine Steuervergünstigung in Anspruch genommen wird, für den angegebenen Verwendungszweck nicht geeignet sind, 2. in den Fällen des § 7 keine ordnungsmäßigen Bücher über den Bestand, den Erwerb und die Veräußerung der Hunde geführt werden oder wenn solche Bücher der Gemeinde nicht bis zum 31. März des jeweiligen Kalenderjahres vorgelegt werden. Wird der Zwinger erstmals nach dem Beginn des Kalenderjahres betrieben, so sind die Bücher bei Antragstellung der jeweiligen Ermäßigung vorzulegen. 3. in den Fällen des § 6 Nr. 2 die geforderte Prüfung nicht innerhalb von zwölf Monaten vor dem in Absatz 1 bezeichneten Zeitpunkt von den Hunden mit Erfolg abgelegt wurde. 4. Für Kampfhunde i. S. des § 5 Abs. 4 – 6 werden Steuervergünstigungen nicht gewährt. § 9 Festsetzung und Fälligkeit (1) Die Hundesteuer wird für ein Kalenderjahr durch Steuerbescheid festgesetzt. Der Steuerbescheid kann bestimmen, dass er auch für künftige Kalenderjahre gilt, solange sich die Berechnungsgrundlagen und die Höhe der festgesetzten Steuer nicht ändern. Die Steuer für ein Kalenderjahr wird mit ihrem Jahresbetrag jeweils am 15. Februar fällig. Seite -4- (2) In den Fällen der §§ 3 und 4 Abs. 3 ist die Steuer auf den der Dauer der Steuerpflicht entsprechenden Teilbetrag festzusetzen. (3) Endet die Steuerpflicht im Laufe des Jahres (§ 3 Abs. 2) und war die Steuer bereits festgesetzt, ergeht ein Änderungsbescheid. § 10 Anzeigepflicht (1) Wer im Gemeindegebiet einen über drei Monate alten Hund hält, hat dies innerhalb eines Monats nach dem Beginn der Haltung oder nachdem der Hund das steuerbare Alter erreicht hat, der Gemeinde schriftlich anzuzeigen. (2) Endet die Hundehaltung oder entfallen die Voraussetzungen für eine gewährte Steuervergünstigung, so ist dies der Gemeinde innerhalb eines Monats schriftlich anzuzeigen. (3) Eine Verpflichtung nach Absatz 1 und 2 besteht nicht, wenn feststeht, dass die Hundehaltung vor dem Zeitpunkt, an dem die Steuerpflicht beginnt, beendet wird. (4) Wird ein Hund veräußert, so ist in der Anzeige nach Abs. 2 der Name und die Anschrift des Erwerbers anzugeben. § 11 Hundesteuermarken (1) Für jeden Hund, dessen Haltung im Gemeindegebiet angezeigt wurde, wird eine Hundesteuermarke, die Eigentum der Gemeinde bleibt, ausgegeben. (2) Die Hundesteuermarken bleiben für die Dauer der Hundehaltung gültig. Die Gemeinde Baindt kann durch öffentliche Bekanntmachung Hundesteuermarken für ungültig erklären und neue Hundesteuermarken ausgeben. (3) Hundezüchter, die zur Zwingersteuer nach § 7 herangezogen werden, erhalten zwei Hundesteuermarken. (4) Der Hundehalter hat die von ihm gehaltenen, außerhalb des von ihm bewohnten Hauses oder des umfriedeten Grundbesitzes laufenden anzeigepflichtigen Hunde mit einer gültigen und sichtbar befestigten Hundesteuermarke zu versehen. (5) Endet eine Hundehaltung, so ist die Steuermarke mit der Anzeige über die Beendigung der Hundehaltung innerhalb eines Monats an die Gemeinde zurückzugeben. (6) Bei Verlust einer Hundesteuermarke wird dem Halter eine Ersatzmarke gegen eine Gebühr von 5 € ausgehändigt. Wird eine in Verlust geratene Steuermarke wieder aufgefunden, ist die wiedergefundene Marke unverzüglich an die Gemeinde zurückzugeben. § 12 Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrig i.S. von § 8 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Kommunalabgabengesetz handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig einer Verpflichtung nach §§ 10 oder 11 zuwiderhandelt. Seite -5- § 13 Inkrafttreten (1) Diese Änderungssatzung tritt am 01. Januar 2025 in Kraft. Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der Gemeindeordnung beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist: der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Baindt, 16.07.2024 gez. Rürup, Bürgermeisterin Anhang: Daten zur Satzung Beschlussdatum Inkrafttreten öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt Baindt Satzung 05.11.1996 Änderung 03.07.2012 01.01.2013 13.07.2012 Änderung 12.09.2017 01.10.2017 22.09.2017 Änderung 04.02.2020 01.01.2021 14.02.2020 Änderung 16.07.2024 01.01.2025 26.07.2024[mehr]

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                    Alle wichtigen Infos und Termine auf einen Blick WAS SIND PROBLEMSTOFFE? KONTAKT PROBLEMSTOFF- SAMMLUNG 2024 Informationen für Haushalte und Kleingewerbe: Kostenfreie Abgabe in haushaltsüblichen Mengen. Telefon 0751 85-2345 buergerbuero-ab@rv.de Informationen für Apotheken und Gewerbebetriebe: Kostenpflichtige Abgabe mit vorheriger Anmeldung, Anmeldung mit Formular unbedingt erforderlich bei Firma Remondis - Niederlassung Loßburg Frau Marlene Wetzel Telefon 0151 17413155 Marlene.Wetzel@remondis.de Formular abrufbar unter www.rv.de Ihr Onlineportal für alle Angele- genheiten rund um den Müll. Bürgerbüro - Service Abfallwirtschaft Kreishaus I, Gebäude A Friedenstraße 6 88212 Ravensburg Telefon 0751 85-2345 Telefax 0751 85-2305 buergerbuero-ab@rv.de www.rv.de• Altmedikamente: Restmüll- Behälter • Altöl: Abgabe bei allen Ölverkaufsstellen gegen Vorlage des Kassenbons (gesetzliche Rücknahme- pflicht) • Batterien: Rücknahme im Handel (gesetzliche Rück- nahmepflicht) • Eingetrocknete Dispersions- farbe: Restmüll-Behälter • Feuerlöscher: Rückgabe beim Vertreiber der Geräte • Glühbirnen: Restmüll- Behälter • Leere Kunststoff-Eimer von Dispersionsfarben: Gelbe Tonne/Gelber Sack • Waschmittel: Restmüll- Behälter • Altöl (bis zu 5 Liter) • Batterien (Haushalts- und Autobatterien) • Chemikalien (max. Ein- zelgebinde mit 20 Liter) • Farben • Holz- und Pflanzen- schutzmittel • Klebstoffe • Lacke • Laugen • Leuchtstoffröhren (max. 20 Stück) • Lösungsmittel • Putz- und Reinigungs- mittel • Säuren • Spraydosen mit Inhalt Das Abfall-ABC der Problemstoffe ist auf der Homepage des Landkrei- ses unter www.rv.de abrufbar und in der Abfall App RV. • Druckgasbehälter (restent- leert) gehören in die Gelbe Tonne (wenn diese z.B. im Internet gekauft wurden und der Handel diese nicht zurücknimmt) • Infektiöse Abfälle • Radioaktive Abfälle • Sprengstoffe • Lithiumbatterien über 500 g (z. B. E-Bike-Akkus, große Bohrmaschinen (Rücknah- me im Handel)) • Asbestabfälle • Mineralwolle Was wird nicht angenommen: Was wird angenommen (Beispiele): Sonstige Entsorgungsmöglichkeiten für Problemstoffe: DIE PROBLEM- STOFFSAMMLUNG TERMINE 2024 Für Haushalte und Kleingewerbe gilt eine kosten- freie Abgabe in haushaltsüblichen Mengen. REGELUNGEN FÜR EINE SICHERE ABGABE: • Gehen Sie vorsichtig und aufmerksam mit den gefährlichen Abfällen um. • Geben Sie Problemstoffe, wenn möglich, in den Originalbehältern mit Hinweisen auf Inhalt und Herkunft ab (grundsätzlich in geschlossenen Gebinden). • Die Schadstoffe dürfen nicht miteinander ver- mischt werden. • Das Landratsamt rät ab, Problemstoffe an Dritte weiterzugeben. Die Problemstoffe müssen beim Fachpersonal des Schadstoffmobils abgegeben werden. • Das Abstellen von Problemstoffen an den Sam- melplätzen kann zu Umweltschäden führen und ist verboten. • Der Erzeuger der Abfälle ist bis zur Entsorgung haftbar. Jetzt herunterladen: Abfall App RV Ab nächstem Jahr stellen wir den Abfallkalender für unsere Bürgerinnen und Bürger digital über unsere Abfall App RV zur Verfügung. Das bedeutet, dass es keinen Versand per Post mehr geben wird. Laden Sie deshalb die App gleich herunter! Sie steht in den gängigen Appstores kostenlos zur Verfügung. Wer den Abfallkalender weiterhin in Papierform haben möchte, hat ab Mitte Dezember verschiedene Möglichkeiten. · persönliches Exemplar ganz bequem unter www.rv.de/abfallkalender erstellen lassen und selbst ausdrucken · den Abfallkalender in den Bürgerbüros des Landkreises in Ravensburg, Bad Waldsee, Leutkirch im Allgäu und Wangen im Allgäu oder auf dem Rathaus der jeweiligen Wohn- ortgemeinde ausdrucken lassen Unser Abfallkalender wird digital! Weitere Informationen finden Sie auch unter www.rv.de und in der Abfall App RV Achtung: Ausfall oder Änderungen möglich! Bitte vor Abgabe auf www.rv.de informieren. Achberg Esseratsweiler, Parkplatz Bauhof, Schulstr. 10-12 25.05. 14.00 – 15.30 Aichstetten Bauhof, Am Lauerbühl 17 11.04. 08.30 – 09.30 Bauhof, Am Lauerbühl 17 12.09. 13.30 – 15.00 Aitrach Bauhof Industriegebiet Ferthofen, Am Wirthsfeld 21 11.04. 10.15 – 12.15 Bauhof Industriegebiet Ferthofen, Am Wirthsfeld 21 12.09. 15.30 – 17.00 Altshausen Wertstoffhof bei der Kläranlage, Oberes Ried 1 11.05. 09.00 – 12.00 Wertstoffhof bei der Kläranlage, Oberes Ried 1 26.10. 09.00 – 12.00 Amtzell Wertstoffhof Winkelmühle 24.05. 09.30 – 11.30 Argenbühl Göttlishofen, Wertstoffhof 10.04. 08.30 – 11.00 Göttlishofen, Wertstoffhof 11.09. 15.00 – 17.00 Aulendorf Bauhof, Auf der Steige 62 20.03. 13.00 – 16.00 Bauhof, Auf der Steige 62 26.10. 13.00 – 15.00 Bad Waldsee Parkplatz Lortzingstraße am Sportplatz 10.05. 10.00 – 15.30 Parkplatz Lortzingstraße am Sportplatz 13.09. 11.30 – 15.30 Bad Wurzach Straßenmeisterei, Alte Straße 25 15.03. 13.00 – 16.00 Straßenmeisterei, Alte Straße 25 11.04. 13.30 – 16.30 Straßenmeisterei, Alte Straße 25 19.07. 13.00 – 16.00 Straßenmeisterei, Alte Straße 25 13.09. 08.00 – 10.30 Straßenmeisterei, Alte Straße 25 22.11. 13.00 – 16.00 Baienfurt Beim Skaterplatz, Zeppelinstraße 14.11. 09.00 – 10.30 Baindt Bauhof, Ziegeleistraße 20 21.03. 11.00 – 13.00 Berg Ettishofen, Bauhof 15.11. 12.00 – 14.30 Bergatreute Parkplatz beim Sportplatz, Waldgasse 21.03. 13.30 – 15.30 Bodnegg Parkplatz vor der Sporthalle, Dorfstraße 27.09. 13.00 – 14.30 Ebersbach Vereinshaus Seebachhalle, Altshauser Straße 24 20.03. 11.00 – 12.00 Fronreute Blitzenreute, Grundschule Blitzenreute 22.03. 15.00 – 16.30 Blitzenreute, Grundschule Blitzenreute 15.11. 15.15 – 16.30 Grünkraut Parkplatz an der Festhalle 27.09. 15.15 – 16.45 Horgenzell Schulparkplatz, Kornstraße 46 28.09. 11.00 – 14.00 Isny Parkplatz „unterer Festplatz Rain“ 25.05. 08.00 – 13.00 Parkplatz „unterer Festplatz Rain“ 11.09. 09.00 – 14.00 Kisslegg Zaisenhofen, Wertstoffhof, Friedrich-List-Str. 18 16.02. 13.00 – 16.00 Zaisenhofen, Wertstoffhof, Friedrich-List-Str. 18 21.05. 13.00 – 16.00 Zaisenhofen, Wertstoffhof, Friedrich-List-Str. 18 18.10. 13.00 – 16.00 Königseggwald Parkplatz im Kapellenweg 20.03. 09.00 – 10.00 Leutkirch Parkplatz Feneberg, Steinbeisstraße 2 10.04. 12.00 – 16.30 Parkplatz Feneberg, Steinbeisstraße 2 12.09. 08.00 – 12.30 Ravensburg Gutenfurt, Entsorgungszentrum, Rautbrühl 10 12.01. 13.00 – 16.00 Gutenfurt, Entsorgungszentrum, Rautbrühl 10 02.02. 13.00 – 16.00 Gutenfurt, Entsorgungszentrum, Rautbrühl 10 01.03. 13.00 – 16.00 Obereschach, Friedhof / Jugendverkehrsschule 22.03. 08.30 – 10.00 Gutenfurt, Entsorgungszentrum, Rautbrühl 10 05.04. 13.00 – 16.00 Weststadt, Mittelöschstraße 12.04. 08.30 – 11.00 Parkplatz Oberschwabenhalle 12.04. 12:00 – 15.00 Gutenfurt, Entsorgungszentrum, Rautbrühl 10 03.05. 13.00 – 16.00 Gutenfurt, Entsorgungszentrum, Rautbrühl 10 07.06. 13.00 – 16.00 Gutenfurt, Entsorgungszentrum, Rautbrühl 10 05.07. 13.00 – 16.00 Gutenfurt, Entsorgungszentrum, Rautbrühl 10 02.08. 13.00 – 16.00 Gutenfurt, Entsorgungszentrum, Rautbrühl 10 06.09. 13.00 – 16.00 Schmalegg, Parkpl. Ringgenburghalle, Schenkenstr. 15/1 28.09. 08.00 – 10.00 Gutenfurt, Entsorgungszentrum, Rautbrühl 10 04.10. 13.00 – 16.00 Gutenfurt, Entsorgungszentrum, Rautbrühl 10 08.11. 13.00 – 16.00 Parkplatz Oberschwabenhalle 15.11. 08.00 – 11.00 Gutenfurt, Entsorgungszentrum, Rautbrühl 10 06.12. 13.00 – 16.00 Schlier Wetzisreute, Parkplatz Festhalle, Jahnstraße 45 27.09. 08.30 – 10.00 Vogt Hinter dem Rathaus, Kirchstraße 11 25.10. 08.00 – 09.30 Waldburg Bauhof, Amtzeller Straße 27 27.09. 10.30 – 12.00 Wangen Obermooweiler, Entsorgungszentrum 26.01. 13.00 – 16.00 Obermooweiler, Entsorgungszentrum 17.05. 13.00 – 16.00 Parkplatz (P14), Scherrichmühlweg 24.05. 12.30 – 17.00 Obermooweiler, Entsorgungszentrum 20.09. 13.00 – 16.00 Parkplatz (P14), Scherrichmühlweg 24.10. 09.30 – 13.30 Leupolz, Parkpl. gegenüb. Rathaus, Kißlegger Str. 24.10. 14.30 – 16.30 Weingarten Festplatz, Abt-Hyller-Straße 22.03. 11.00 – 14.00 Festplatz, Abt-Hyller-Straße 14.11. 11.30 – 16.30 Wilhelmsdorf Bauhof, Zur Rotachsäge 11 19.04. 09.30 – 12.30 Bauhof, Zur Rotachsäge 11 16.08. 09.30 – 12.30 Bauhof, Zur Rotachsäge 11 20.12. 09.30 – 12.30 Wolfegg Beim Sportplatz, Eisweiher 1 25.10. 10.30 – 14.30 Wolpertswende Mochenwangen, Wertstoffhof, Wolpertswender Str. 3 21.03. 08.30 – 10.30 Sammelplatz Datum Uhrzeit Sammelplatz Datum Uhrzeit[mehr]

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                      Zuletzt geändert: 12.12.2023

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