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Amtsblatt_2023_06_16_KW24.pdf

Amtsblatt Jahrgang 2023 Freitag, den 16. Juni 2023 Nummer 24 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Neubau Hochwasserschutz Hirschstraße Bach zum Bampfen Bildliche Darstellung der Baumaßnahme im Anschluss an die Igelstraße, nähere Infos auch auf der Homepage der Gemeinde unter www.baindt.de Umwelt & Verkehr Baumaßnahmen Hochwasserschutzmaßnahme Igelstraße Heckenpflanzung mit vereinzelten Heistern Frischwiese/ Fettwiese Frischwiese/ FettwieseFeuchtwiese Hochstaudenflur G ew äs se rr an ds tr ei fe n Alnus glutinosa Hochstamm 12–14 Hochwasserschutz Geigensack Hochwasserschutz Hirschstraße Baugebiet Bühl Zeppelinstraße Igelstr aße Sulpacher Straße Hirschstraße Streuobstwiese Hecken Hecken Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 24 Bürgerinformationsveranstaltung am 24. Mai 2023 An der Bürgerinformationsveranstaltung zu den Entwicklungen in der Ortsmitte und im Fischerareal nahmen rund 100 interessierte Bürgerinnen und Bürger teil. Das Augenmerk der Veranstaltung lag bei der Vorstellung der Pla- nungen und des weiteren Vorgehens im Bereich des Dorfplatzes und der Ortsmitte. Herr Seng vom Planungsbüro 365° freiraum + umwelt informierte über die anstehende Baumaßnahme. Baubeginn ist der 17. Juli 2023. Dann wird mit der Baustelleneinrichtung begonnen und die jetzigen Bushaltestellen werden zurückgebaut. In der KW 32 und 33 (07. August - 22. August 2023) wird auf der Baustelle aufgrund der Handwerkerferien nicht gearbeitet. Die Bau- maßnahme wird in mehrere Teilabschnitte eingeteilt. Für den ersten Teilabschnitt ist der Zeitraum von Mitte Juli bis Ende Dezember 2023 vorgesehen. Dabei sieht der Bauablauf folgendermaßen aus: - Abbrucharbeiten im Bereich der Küferstraße - barrierefreier Ausbau der Bushaltestellen - Grabenarbeiten für die Leitungsumlegung für die Nahwärme, Kanal, Breitband und Telekommunikation - Offenlegungsarbeiten am Sulzmoosbach Bei der Neugestaltung und Sanierung der Ortsmitte und des Dorfplatzes steht die Steigerung der Aufenthaltsqua- lität im Vordergrund. So ist es gesetzliche Vorgabe und ein Anliegen des Gemeinderates und der Gemeindeverwal- tung, die Bushaltestellen barrierefrei zu gestalten, den Dorfplatz im Alltag und bei Veranstaltungen besser nutzbar zu machen, Spielgeräte für Kinder zu schaffen und etwas für das Kleinklima zu tun. Sicher steht die Minderung des CO₂-Ausstosses und der Klimaschutz an vorderster Stelle, doch müssen wir uns auch an die spürbar gewordenen Klimaveränderungen anpassen. Insofern soll der Dorfplatz besser durchgrünt werden, es wird einen Trinkwasser- brunnen geben und für den heißen Sommer steuerbare Wasserfontänen, die zum einen unseren Kindern Spaß machen und darüber hinaus die Luftfeuchtigkeit verbessern und Kühlung verschaffen. Außerdem wurde vom aktuellen Stand und dem weiteren Vorgehen im Fischerareal durch den Architekten Herrn Gauggel berichtet. Wie man bereits sieht, ist die Fischerstraße fertiggestellt. Diese dient im Zusammenhang mit der Baumaßnahme in der Ortsmitte als Umleitungsstrecke, wenn beispielsweise die Küferstraße gesperrt werden muss. Nach Aufarbeitung der Vorgaben der Straßenverkehrsbehörde des Landratsamtes, der Polizei und des Busunter- nehmens folgen weitere Informationen zu den Umleitungsstrecken während des ersten Bauabschnittes. Während der Baumaßnahme in der Ortsmitte kommt es zu ganz unterschiedlichen Einschränkungen. So werden in bestimmten Abschnitten im Bereich des Dorfplatzes weniger oder auch keine Parkmöglichkeiten zur Verfügung stehen. Bereits jetzt weisen wir darauf hin, dass der Parkplatz in der Mühlstraße sowie der Festplatz bei der Ten- nishalle genutzt werden können. Aktuelle Informationen zum Baufortschritt, Umleitungsstrecken oder auch Ersatzhaltestellen werden rechtzeitig im Amtsblatt und auf der Homepage der Gemeinde Baindt veröffentlicht. Direkt betroffene Anwohnerinnen und Anwohner werden zusätzlich vorab mittels Handeinwurfzetteln informiert. Für Rückfragen steht Ihnen seitens der Gemeinde Baindt der Ortsbaumeister Herr Roth (Tel: 07502 9406-53, E-Mail: f.roth@baindt.de) zur Verfügung. Als Ansprechpartner des Planungsbüros 365° freiraum + umwelt steht Ihnen Herr Gutermann (Tel: 07551 9495580, E-Mail: d.gutermann@365grad.com) zur Verfügung. Nummer 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Information der Projektgesellschaft Windpark Altdorfer Wald GmbH - Nach Vorstellungsrunde bei Gemeinderäten und Bürgern nun kontinuierlich erweiterte Information auf neuer Webseite der Windpark Altdorfer Wald GmbH Am 11. Mai 2023 lud die Projektgesellschaft Windpark Altdorfer Wald GmbH die Gemeinderäte aus den in das Vor- haben involvierten Gemeinden (Baindt, Baienfurt, Schlier, Waldburg, Vogt, Wolfegg, Bergatreute) zu einem ersten Informationsabend für gewählte Gemeinderäte in das Haus für Bürger und Gäste in Alttann ein. Im Rahmen der Veranstaltung erläuterte der Vorhabenträger unter anderem den genauen Ablauf eines solchen Projektvorhabens – von der Planung über die Genehmigung bis hin zum Bau eines Windparks – und stellte den aktuellen Stand im Projekt Windpark Altdorfer Wald vor. Dabei lag ein besonderer Fokus auf den aktuell stattfindenden Voruntersu- chungen. Ebenso stellte sich der Vorhabenträger den vielseitigen Fragen der Gemeinderäte. Sowohl auf dem Informationsabend für gewählte Gemeinderäte, als auch der sich anschließenden Marktplatztour am 12. & 13. Mai wurde das hohe Informationsbedürfnis der Bürgerinnen und Bürger der Gemeinden deutlich. Daher haben interessierte Bürgerinnen und Bürger seit dem 07. Juni 2023 die Möglichkeit, sich auf der neuen, ausgebau- ten Internetseite zum Windpark Altdorfer Wald zu informieren. Die aktualisierte Internetseite umfasst nun ausführlichere Informationen über das Windenergieprojekt. Neben der Projektübersicht sowie der Vorstellung des Vorhabenträger bietet die Internetseite die Möglichkeit, sich umfassend über den aktuellen Stand des Projekts sowie über die einzelnen Projektphasen zu informieren. Eine Besonderheit bildet zudem der Bereich „Dialog“. Neben allgemeinen Fragen und Antworten zum Projekt werden hier auch bereits gestellten Fragen von Bürgerinnen und Bürgern samt Antwort veröffentlicht. Darüber hinaus gibt es die Möglich- keit, weitere Fragen über ein Kontaktformular an den Vorhabenträger zu richten. Diese werden dann persönlich beantwortet und bei allgemeiner Tragweite für alle Besucher der Internetseite transparent gemacht. Nicht zuletzt beinhaltet die Internetseite eine Rubrik Wissenswertes zur Windenergie. Dort wird der Vorhabenträger Informationen und Studien zu allgemeinen Themen rund um die Windenergie zusammentragen und den Lesern Links zu den Quellen dieser Informationen zur Verfügung stellen. Zum Auftakt findet sich dort zunächst ein Portrait zum nach aktuellem Stand zum Einsatz kommenden Windenergieanlagentyp Vestas V172-7.2. Weitere Beiträge werden folgen. Die Internetseite ist unter www.windpark-altdorferwald.de erreichbar. In regelmäßigen Abständen aktualisiert die Windpark Altdorfer Wald GmbH diese Projekthomepage mit aktuellen Berichten zum Fortschritt. Die Internetseite bietet daher eine gute Informationsmöglichkeit für interessierte Bürge- rinnen und Bürger. Stadtradeln 2023 (24. Juni bis 14. Juli 2023) – Eine Schnitzeljagd durch Baindt Auf die Räder, fertig, los! – Vom 24. Juni bis zum 14. Juli 2023 tritt ganz Baindt wieder beim Stadtradeln an! In diesem Jahr haben wir uns eine Schnitzeljagd als Auftakt für das diesjährige Stadtradeln einfallen lassen. Unter allen Teilnehmenden, die im Aktionszeitraum an der kleinen und/oder großen Schnit- zeljagd teilnehmen, verlosen wir ein Überraschungspaket der Gemeinde Baindt. Informationen zum Stadtradeln sowie die jeweilige Route bzw. Stationen finden Sie in unseren Instagram-Beiträgen oder auf unserer Homepage unter www.baindt.de Umwelt & Verkehr Stadtradeln. Foto: Radstreifen in der Ortsmitte Zur Teilnahme an der Schnitzeljagd gelten folgende Teilnah- mebedingungen: • Fotos aller abgefahrenen Stationen je nach ausgewähl- ter Route (klein oder groß) sowie • ein kreatives Foto der Teilnehmenden (egal ob Gruppe, Einzelpersonen, Familien, ...) • und die Einwilligung zur Veröffentlichung der Bilder und der Namen aller teilgenommenen Personen bis Freitag, den 21. Juli 2023 an helfen@baindt.de senden. Sie können sich schon heute über https://www.stadtradeln. de/baindt oder über die Stadtradeln-App anmelden, einem Baindter Team beitreten oder ein neues Team gründen. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme sowie auf viele kreative Fotos und wünschen viel Spaß beim diesjährigen Stadtradeln! Ihre Gemeindeverwaltung Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 24 Amtliche Bekanntmachungen Spendenaufruf Immer mehr Menschen werden durch den Krieg in der Uk- raine aus ihrer Heimat vertrieben. Auch in der Gemeinde Baindt sind zwischenzeitlich einige ukrainische Familien untergekommen. Um diese Familien im Alltag zu unter- stützen, sind wir auch auf Ihre Hilfe angewiesen. Aktuell sind wir auf der Suche nach einem Fahrrad für ein 9-jähriges Mädchen (ca. 26 Zoll). Wenn Sie ein Mäd- chenfahrrad spenden wollen, schreiben Sie uns bitte eine E-Mail an wohnung@baindt.de (gerne mit Foto) oder ru- fen Sie uns an 07502/9406-23. Vielen Dank für Ihre Unterstützung und Solidarität! Ihre Gemeindeverwaltung Befüllen und Entleeren von Pools Hinweise zur Befüllung und Entleerung von Pools auf pri- vaten Grundstücken: 1. Befüllung Die Befüllung von Pools erfolgt mit Frischwasser aus dem Trinkwassernetz aus der Hausinstallation des Gebäudes. Da durch unangemeldetes Befüllen Ihres Gartenpools unter Umständen der Verdacht eines unkontrollierten Wasseraustritts in der Gemeinde entsteht, bitten wir Sie, unbedingt jede Befüllung auf dem Rathaus anzukündigen. Die Abwassergebühr wird grundsätzlich nach der einge- leiteten Trinkwassermenge berechnet. Die Abwasserge- bühr entspricht demzufolge der Wassermenge, die bei der Befüllung des Pools mittels des Hauptwasserzählers gemessen wurde. Eine Befüllung über von der Abwassergebühr befrei- te Sonderwasserzähler (Gartenwasserzähler) wäre nur möglich, wenn das Poolwasser anschließend nicht der Kanalisation zugeleitet, sondern auf dem Grundstück ver- sickert wird. Dies ist jedoch ohne vorherige Behandlung des Wassers nicht erlaubt und stellt ggf. eine Ordnungs- widrigkeit gemäß Wasserhaushaltsgesetz dar. 2. Entleerung Die Gemeindeverwaltung Baindt möchte darauf hinwei- sen, dass das gebrauchte Poolwasser zwingend über den öffentlichen Kanal zu entsorgen ist. Bei Poolwasser handelt es sich um chemisch oder biolo- gisch verändertes Wasser, welches als Schmutzwasser in den öffentlichen Kanal einzuleiten ist. Dies gilt bereits ab dem ersten Tag der Nutzung und unabhängig davon, ob und in welchen Mengen chemische Hygienemittel oder ähnliches eingebracht werden. Für die entnommenen Wassermengen fallen aus diesem Grund auch Abwas- sergebühren an. Die Nutzung des Poolwassers zur Gartenbewässerung bzw. die Entleerung auf Garten- oder Wiesenflächen ist wegen möglicher Verunreinigung des Grundwassers ge- setzlich verboten. Bei Fragen können Sie sich gerne an Frau Stavarache unter der Telefonnummer 07502 9406-21 wenden. Ihre Gemeindeverwaltung Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Baindt Es werden alle öffentlichen Bekanntmachungen gem. der Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntma- chung der Gemeinde Baindt sowie der Zweckverbände ausschließlich im Internet unter www.baindt.de unter der Rubrik Rathaus&Bürgerservice /Öffentliche Bekanntma- chungen veröffentlicht. Diese können auch im Rathaus der Gemeinde Baindt, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt von jedermann wäh- rend der Sprechzeiten kostenlos eingesehen werden; sie werden gegen Kostenerstattung als Ausdruck zur Ver- fügung gestellt oder unter Angabe der Bezugsadresse postalisch übermittelt. In der Gemeinderatssitzung am 13.06.2023 wurde die Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungsein- richtungen der Gemeinde Baindt beschlossen. Die öffentlichen Bekanntmachungen finden Sie unter: https://www.baindt.de/rathaus-buergerservice/oeffent- liche-bekanntmachungen Öffentliche Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung der Vorschlagliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöf- fen Die vom Gemeinderat beschlossene Vorschlagliste für Schöffinnen und Schöffen für die Amtszeit vom 01.01.2024 bis 31.12.2028 in den Schöffengerichten des Amtsgerichtes und des Landgerichts liegt gemäß § 36 Absatz 3 des Ge- richtsverfassungsgesetzes (GVG) in der Zeit von Montag, 19.06.2023 bis einschließlich Montag, 26.06.2023 während der üblichen Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung im Bürgeramt öffentlich zur Einsichtnahme aus. Gegen die Vorschlagsliste kann binnen einer Woche, ge- rechnet vom Ende der Auslegungsfrist, schriftlich oder zu Protokoll mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die nicht aufgenommen werden durften, da sie nach § 32 Gerichtsverfassungsgesetzes unfähig sind, das Amt einer Schöffin/eines Schöffen auszuüben oder aus persönli- chen Gründen nach § 33 des Gerichtsverfassungsgeset- zes oder aus beruflichen Gründen gemäß § 34 Gerichts- verfassungsgesetz nicht aufgenommen werden sollen. gez. Simone Rürup Bürgermeisterin Nummer 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Feststellung der Jahresrechnung 2022 der Gemeinde Baindt und der Eigenbe- triebe Wasserversorgung und Abwas- serbeseitigung 2022 Für alle interessierten Bürger steht der Rechenschaftsbe- richt inklusive Anlagen auf der Homepage der Gemeinde. Sie finden diesen unter: https://www.baindt.de/rathaus-buergerservice/ver- waltung/finanzen-der-gemeinde unter der Rubrik Jahresabschluss 2022. Feststellung des Jahresabschlusses 2022 1. Feststellungsbeschluss Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt hat in seiner Sit- zung am 13.06.2023 das Ergebnis des Jahresabschlusses 2022 der Gemeinde Baindt nach § 95 b Abs. 1 der Gemein- deordnung Baden- Württemberg wie folgt festgestellt: Die Aufgliederung des Ergebnisses der Haushaltsrech- nung für das Haushaltsjahr 2022 wird wie folgt festge- stellt: Gesamtergebnisrechnung: 1.1 Summe der ordentlichen Erträge 13.046.986,43 € 1.2 Summe der ordentlichen Aufwendungen -11.606.883,28 € 1.3 Ordentliches Ergebnis 1.440.103,15 € 1.4 Außerordentliche Erträge 137.779,05 € 1.5 Außerordentliche Aufwendungen -9,00 € 1.6 Sonderergebnis 137.770,05 € 1.7 Gesamtergebnis 1.577.873,20 € 2. Gesamtfinanzrechnung: 2.1 Summe der Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit 12.738.178,72 € 2.2 Summe der Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit - 10.077.161,13 € 2.3 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf der Ergebnisrechnung 2.661.017,59 € 2.4 Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 2.980.480,95 € 2.5 Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit - 12.983.976,95 € 2.6 Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Investitions- tätigkeit - 10.003.496,00 € 2.7 Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf - 7.342.478,41 € 2.8 Summe der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 0,00 € 2.9 Summe der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 0,00 € 2.10 Finanzierungsmittelüberschuss/ -bedarf aus Finanzierungstätigkeit 0,00 € 2.11 Änderung des Finanzierungs- mittelbestands zum Ende des Haushaltsjahres - 7.342.478,41 € 2.12 Zahlungsmittelüberschuss/ -bedarf aus haushaltsunwirks. Ein- und Auszahlungen 52.399,77 € 2.13 Anfangsbestand an Zahlungsmitteln 7.625.199,19 € 2.14 Veränderung des Bestands an Zahlungsmitteln -7.334.779,82 € 2.15 Endbestand an Zahlungsmitteln am Ende des Haushaltsjahres 335.120,55 € 2. die Bilanz der Gemeinde Baindtwird auf 31.12.2022 wie folgt festgestellt: Die Bilanz zum 31.12.2022 umfasst eine Bilanzsumme von 54.139.972,06 €. Davon entfallen auf der Aktivseite unter 3.1 • Immaterielles Vermögen 16.986,00 € 3.2 • Sachvermögen 35.946.440,57 € 3.3 • Finanzvermögen 17.936.522,36 € 3.4 • Abgrenzungsposten 240.023,13 € 3.5 • Nettoposition (nicht gedeckter Fehlbetrag) 0,00 € 3.6 Gesamtbetrag der Aktivseite 54.139.972,06 € Davon entfallen auf die Passivseite unter 3.7 • Basiskapital 31.546.105,99 € 3.8 • Rücklagen 10.557.987,04 € 3.9 • Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses 0,00 € 3.10 • Sonderposten 10.573.576,18 € 3.11 • Rückstellungen 502.000,00 € 3.12 • Verbindlichkeiten 405.855,00 € 3.13 • Passive Rechnungs- abgrenzungsposten 554.456,85 € 3.14 Gesamtbetrag auf der Passivseite 54.139.972,06 € Vorbelastungen künftiger Haushaltsjahre: • Ausfallbürgschaften 0,00 € • Ausfallhaftung nach § 88 GemO für Lakra-Darlehen 269.926,52 € • Eingegangene Verpflichtungen aus Leasingverträgen 0,00 € • In Anspruch genommene Verpflichtungserm 0,00 € • Übertragene Haushalts- ermächtigung in das Folgejahr 2.800.000,00 € • Nicht in Anspruch genommene Kreditermächtigungen 0,00 € 3. die Haushaltsrechnung entsprechend II Nr. 7 (Gesam- tergebnisrechnung) und Nr. 9 (Gesamtfinanzrechnung) des Jahresabschlusses 2022; 4. die Bilanz entsprechend II Nr. 10 des Jahresabschlusses 2022 5. die Zustimmung zu den Planabweichungen in der Er- gebnis- und Finanzrechnung entsprechend des Jah- resabschlusses 2022 (mit den überschrittenen Budgets und Deckungskreisen). Den nach dem Rechnungser- gebnis geleisteten über- und außerplanmäßigen Aus- gaben, wie in der Haushaltsrechnung aufgeführt und im Rechenschaftsbericht näher erläutert, wird gemäß § 84 GemO zugestimmt; Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 24 6. der Rechenschaftsbericht für das Haushaltsjahr 2022 wird zur Kenntnis genommen; 7. die Zustimmung zu den Mittelübertragungen entspre- chend III. Nr. 15 des Jahresabschlusses 2022; 8. die Finanzrechnung der Investitionsmaßnahmen ent- sprechend V. Nr. 32 des Jahresabschlusses 2022; 9. der Beschluss über die Feststellung des Jahresab- schlusses 2022 ist dem Landratsamt Ravensburg als Rechtsaufsichtsbehörde nach § 95b Abs. 3 GemO vor- zulegen und ortsüblich bekannt zu geben. Die Gemein- deprüfungsanstalt ist zu unterrichten. Der Jahresabschluss 2022 der Gemeinde Baindt liegt in der Zeit vom 19.06.2023 bis zum 27.06.2023 je einschließ- lich auf dem Rathaus, Zimmer 3.3 während der üblichen Sprechzeiten öffentlich aus. Gezeichnet Baindt, den 16.06.2023 Simone Rürup, Bürgermeisterin Feststellung der Jahresrechnung 2022 des EB Was- serversorgung 1. Feststellungsbeschluss Der Jahresabschluss 2022 des EB Wasserversorgung wurde vom Gemeinderat der Gemeinde Baindt am 16.06.2023 gemäß § 16 Abs. 3 des Eigenbetriebsgeset- zes in der Fassung vom 08.01.1992 in Verbindung mit der Eigenbetriebsverordnung vom 07.12.1992 wie folgt fest- gestellt. Euro 1 Erfolgsrechnung 1.1 Summe Erträge 469.481,58 1.2 Summe Aufwendungen 456.641,40 1.3 Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag (Saldo aus 1.1 und 1.2) 12.840,18 nachrichtlich: Vorauszahlungen der Gemeinde auf die spätere Fehlbetragsabdeckung 0,00 Vorauszahlungen an die Gemeinde auf die spätere Überschussabführung 0,00 2 Liquiditätsrechnung 2.1 Zahlungsmittelüberschuss/ -bedarf der Erfolgsrechnung 81.567,35 2.2 Finanzierungsmittelüberschuss/ -bedarf aus Investitionstätigkeit -93.114,29 2.3 Finanzierungsmittelüberschuss/ -bedarf (Saldo aus 2.1 und 2.2) -11.546,94 2.4 Finanzierungsmittelüberschuss/ -bedarf aus Finanzierungstätigkeit -50.850,00 2.5 Änderung des Finanzierungs- mittelbestands zum Ende des Wirtschaftsjahres (Saldo aus 2.3 und 2.4) -62.396,94 2.6 Überschuss/Bedarf aus wirtschaftsplanunwirksamen Einzahlungen und Auszahlungen -638,07 3 Bilanzsumme 1.711.531,45 Davon entfallen auf der Aktivseite unter 3.1 • Immaterielles Vermögen 0,00 € 3.2 • Sachvermögen 1.225.613,03 € 3.3 • Finanzvermögen 485.918,42 € 3.4 • Abgrenzungsposten 0,00 € 3.5 • Nettoposition (nicht gedeckter Fehlbetrag 0,00 € 3.6 Gesamtbetrag auf der Aktivseite 1.711.531,45 Davon entfallen auf die Passivseite unter 3.7 • Basiskapital 444.312,64 € 3.8 • Zweckgebundene Rücklagen 171.192,44 € 3.8 • Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses -3.184,85 € 3.9 • Sonderposten 57.453,09 € 3.10 • Rückstellungen 15.000,00 € 3.11 • Verbindlichkeiten 1.014.074,13 € 3.12 • Passive Rechnungs- abgrenzungsposten 12.684,00 € 3.13 Gesamtbetrag auf der Passivseite 1.711.531,45 4. Verwendung des Jahresgewinn Der ausgewiesene Jahresgewinn nach Steuern in Höhe von 12.840,18 € ist auf neue Rechnung vorzu- tragen (Verlustvortrag -3.184,85 €). 5. die Haushaltsrechnung entsprechend Gesamtergeb- nisrechnung und Gesamtfinanzrechnung des Jahres- abschlusses 2022; 6. die Zustimmung zu den Planabweichungen in der Ergebnis- und Finanzrechnung entsprechend des Jahresabschlusses 2022 (mit den überschrittenen Budgets und Deckungskreisen). Den nach dem Rech- nungsergebnis geleisteten über- und außerplanmä- ßigen Ausgaben, wie in der Haushaltsrechnung auf- geführt und im Rechenschaftsbericht näher erläutert, wird gemäß § 84 GemO zugestimmt; 7 den Jahresabschlussbericht der RSW Steuerbera- tungskanzlei inkl. Lagebericht der Gemeinde für das Haushaltsjahr 2022 wird zur Kenntnis genommen; 8. die Finanzrechnung der Investitionsmaßnahmen ent- sprechend des Jahresabschlusses 2022; 9. der Beschluss über die Feststellung des Jahresab- schlusses 2022 ist dem Landratsamt Ravensburg als Rechtsaufsichtsbehörde nach § 95b Abs. 3 GemO vor- zulegen und ortsüblich bekannt zu geben. Die Gemein- deprüfungsanstalt ist zu unterrichten. 10. Entlastung der Betriebsleitung Der Betriebsleitung wird hiermit gemäß § 16 Abs. 3 des Eigenbetriebsgesetzes vom 08.01.1992 Entlastung er- teilt. 11. Die Wasserversorgung Baindt erstrebt gemäß der Wasserversorgungssatzung und der Betriebssatzung keinen Gewinn. Gezeichnet Baindt, den 16.06.2023 Simone Rürup, Bürgermeisterin Feststellung der Jahresrechnung 2022 des EB Abwas- serbeseitigung 1. Feststellungsbeschluss Der Jahresabschluss 2022 des EB Abwasserbeseiti- gung wurde vom Gemeinderat der Gemeinde Baindt am 16.06.2023 gemäß § 16 Abs. 3 des Eigenbetriebsgesetzes in der Fassung vom 08.01.1992 in Verbindung mit der Eigen- betriebsverordnung vom 07.12.1992 wie folgt festgestellt. Euro 1 Erfolgsrechnung 1.1 Summe Erträge 832.251,60 1.2 Summe Aufwendungen - 808.399,78 1.3 Jahresüberschuss/Jahres- fehlbetrag (Saldo aus 1.1 und 1.2) 23.851,82 nachrichtlich: Vorauszahlungen der Gemeinde auf die spätere Fehlbetragsabdeckung 0,00 Vorauszahlungen an die Gemeinde Nummer 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 auf die spätere Überschussabführung 0,00 2 Liquiditätsrechnung 2.1 Zahlungsmittelüberschuss/ -bedarf der Erfolgsrechnung 185.153,94 2.2 Finanzierungsmittelüberschuss/ -bedarf aus Investitionstätigkeit - 110.254,59 2.3 Finanzierungsmittelüberschuss/ -bedarf (Saldo aus 2.1 und 2.2) 74.899,35 2.4 Finanzierungsmittelüberschuss/ -bedarf aus Finanzierungstätigkeit - 79.000,00 2.5 Änderung des Finanzierungs- mittelbestands zum Ende des Wirtschaftsjahres (Saldo aus 2.3 und 2.4) - 4.100,65 2.6 Überschuss/Bedarf aus wirtschafts- planunwirksamen Einzahlungen und Auszahlungen 0,00 3 Bilanzsumme 5.788.228,56 Davon entfallen auf der Aktivseite unter 3.1 • Immaterielles Vermögen 0,00 € 3.2 • Sachvermögen 4.685.804,33 € 3.3 • Finanzvermögen 867.772,01 € 3.4 • Abgrenzungsposten 234.652,22€ 3.5 • Nettoposition (nicht gedeckter Fehlbetrag) 0,00 € 3.6 Gesamtbetrag auf der Aktivseite 5.788.228,56 € Davon entfallen auf die Passivseite unter 3.7 • Basiskapital 0,00 € 3.8 • Rücklagen 123.650,20 € 3.9 • Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses 0,00 € 3.10 • Sonderposten 2.491.959,51 € 3.11 • Rückstellungen 461.252,00 € 3.12 • Verbindlichkeiten 2.711.366,85 € 3.13 • Passive Rechnungsabgrenzungs- posten 0,00 € 3.14 Gesamtbetrag auf der Passivseite 5.788.228,56 € 4. Verwendung des Jahresüberschuss Der ausgewiesene Jahresüberschuss in Höhe von 23.851,82 € ist auf neue Rechnung vorzutragen (Ge- bührenausgleichsrückstellung); 5. die Haushaltsrechnung entsprechend Gesamtergeb- nisrechnung und Gesamtfinanzrechnung des Jahres- abschlusses 2022; 6. die Zustimmung zu den Planabweichungen in der Er- gebnis- und Finanzrechnung entsprechend des Jah- resabschlusses 2022 (mit den überschrittenen Budgets und Deckungskreisen). Den nach dem Rechnungser- gebnis geleisteten über- und außerplanmäßigen Aus- gaben, wie in der Haushaltsrechnung aufgeführt und im Rechenschaftsbericht näher erläutert, wird gemäß § 84 GemO zugestimmt; 7. der Lagebericht der Gemeinde für das Haushaltsjahr 2022 wird zur Kenntnis genommen; 8. die Finanzrechnung der Investitionsmaßnahmen ent- sprechend des Jahresabschlusses 2022; 9. der Beschluss über die Feststellung des Jahresab- schlusses 2022 ist dem Landratsamt Ravensburg als Rechtsaufsichtsbehörde nach § 95b Abs. 3 GemO vor- zulegen und ortsüblich bekannt zu geben. Die Gemein- deprüfungsanstalt ist zu unterrichten. 10. Entlastung der Betriebsleitung Der Betriebsleitung wird hiermit gemäß § 16 Abs. 3 des Eigenbetriebsgesetzes vom 08.01.1992 Entlastung er- teilt. 11. Die Abwasserbeseitigung erstrebt gemäß der Abwas- serbeseitigungssatzung und der Betriebssatzung kei- nen Gewinn. Gezeichnet Baindt, den 16.06.2023 Simone Rürup, Bürgermeisterin Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Kinder Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravens- burg Elisabethenstr. 15 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 17.06.2023 und Sonntag, 18.06.2023 AniCura Kleintierspezialisten Ravensburg, Tel.: (0751) 7 91 25 70 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 17.06.2023 Kloster-Apotheke Weingarten, Karlstr. 13, Tel.: 0751 - 56 02 60 Sonntag, 18.06.2023 Achtal-Apotheke Baienfurt, Ravensburger Str. 6, Tel.: 0751 - 5 06 94 40 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 24 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer Frau Heine 9406-17 Amtsblatt Frau Heine 9406-17 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt stellvertr. Leitung Hauptamt Frau Maurer 9406-40 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Senff/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Herr Bautz/Frau Ziegler 9406-14 Volkshochschule Frau Brei/Frau Senff 9406-12 Gewerbeamt Frau Brei/Frau Senff 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Frau Heine 9406-17 Hallenbelegung SKH Frau Ziegler 9406-16 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei, Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Altbau 94114-140 E-Mail: leitung.altbau@kiga.baindt.de Leitung Neubau 94114-141 E-Mail: leitung.neubau@kiga.baindt.de Leitung Schulgebäude 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.schulgebaeude@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 3882 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Nummer 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Esse n auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-116 E-Mail: betreuung@sozialstation-schussental.de Markdorferstr. 43 88213 Ravensburg/Bavendorf Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte und hochaltrige Menschen, die gerne in Gemeinschaft sind. Jeden Dienstag und Donnerstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt und im Ev. Gemeindehaus in Berg. Fahrdienst möglich. Ihre Ansprechpartnerin: Frau Löffler Veranstaltungskalender 18.06. Gemeindefest Ev. Kirchenge- meinde 21.06. Seniorentreff BSS 24.- 26.06. Dorffest Musikverein 27.06. 3. Mitgliederversammlung Blutreitergruppe BSS Juli 01.07. Jahreshauptversammlung VDK Weingarten 04.07. Gemeinderatssitzung Rathaus 05.07. Blutspendetermin DRK SKH 07.07. Rathaus geschlossen 07.07. Siegerehrung Ortsmeisterschaft Schützengilde 14.07. Hl. Blutfest Blutreiter Bad Wurzach 14.07. Kameradschaftsabend Musikverein 19.07. Sommerfest Seniorentreff BSS 28.- 30.07. Weinfest Schalmeienkapelle Zur Information Die Deutsche Rentenversicherung Ba- den-Württemberg informiert: Höhere Rente ab 1. Juli Rund 21 Millionen Menschen erhalten ab den Sommer- monaten bundesweit eine höhere Rente. Zum 1. Juli 2023 steigen die Renten um 4,39 Prozent in den alten Bundes- ländern und um 5,86 Prozent in den neuen Bundesländern. Wann das Plus auf dem Konto ankommt, hängt grund- sätzlich vom Zeitpunkt des Rentenbeginns ab: Wer bis März 2004 in den Ruhestand gegangen ist, erhält den hö- heren Betrag bereits Ende Juni. Rentnerinnen und Rent- ner, die ihre erste Rentenzahlung im April 2004 oder spä- ter erhalten haben, wird die Rente erst Ende Juli mit dem höheren Zahlbetrag angewiesen. Der Renten Service der Deutschen Post AG versendet rechtzeitig zur jeweiligen Auszahlung des neuen Zahlbe- trags an alle Rentnerinnen und Rentner ein Schreiben, in dem über die Höhe der Rentenanpassung informiert wird. Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) – Ausschreibung Jahresprogramm 2024 Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) hat das Jahresprogramm 2024 zum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) mit Bekanntmachung vom 26. Mai 2023 im Staatsanzeiger ausgeschrieben. Die Gemeinde Baindt beabsichtigt für das Jahr 2024 einen Antrag auf Aufnahme in das Ent- wicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) zu stellen. Es können grundsätzlich Anträge für alle Ortsteile und Förderschwerpunkte gestellt werden. Förderschwerpunkte, Maßnahmen und Fördersätze (vorläufig): 1. Förderschwerpunkt Wohnen Umfassende Modernisierung von bestehenden Wohn- gebäuden Ältere Gebäude im Ortskern können modernisiert und den heute üblichen Wohnbedürfnissen angepasst werden. Gefördert werden Baumaßnahmen, wie die Dämmung der Fassade und des Daches, Erneuerung von Fenstern und die Modernisierung der Sanitärinstallationen. Grund- sätzlich werden nur umfassende Modernisierungsmaß- nahmen gefördert (mind. drei Gewerke). • Fördersatz: in der Regel 30 % • Höchstbetrag: 20.000 € je Wohneinheit Umnutzung leerstehender Gebäude zu Wohnungen Ehemalige Scheunen und landwirtschaftliche Anwesen prägen noch immer das Ortsbild im Ortskern. Um das Ortsbild zu erhalten, können diese Gebäude zu Wohnun- gen umgebaut oder gewerblich genutzt werden. • Fördersatz: in der Regel 30 % • Höchstbetrag: 50.000 € je Wohneinheit für Privatper- sonen Für Mietwohnungen gelten abweichende Regelungen. Baulückenschließung durch dorfgerechte und maßstäb- liche Wohngebäude Maßstäbliche Neubebauung als Ersatz für abgängige Bausubstanz / Baulückenschließung. Baulücken können durch maßstäbliche Wohngebäude genutzt werden. Hier- durch erfährt der Ortskern eine Belebung und der Land- schaftsverbrauch wird eingedämmt. • Fördersatz: in der Regel 30 % • Höchstbetrag: 200.000 € Voraussetzung: Eigennutzung 2. Förderschwerpunkt Grundversorgung Unterstützt werden Unternehmensinvestitionen, denen für die Funktionsfähigkeit und die Lebensqualität in den Ortsteilen eine besondere Bedeutung zukommt. Förderfä- hig sind die Reaktivierung von Brachen, Neubauten oder Erweiterungsbauten (z.B. Bäcker, Metzger, Lebensmittel- geschäft, Gasthäuser, Dorfläden o.ä.). • Fördersatz: bis zu 20 % • Höchstbetrag: 200.000 € 3. Förderschwerpunkt Arbeiten Zur Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen kön- nen kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 24 100 Beschäftigten gefördert werden. Förderfähig sind die Reaktivierung von Gewerbebrachen, die Verlagerung von Unternehmen aus bestehenden Gemengelagen, die Neuansiedlung sowie die Erweiterung von Unternehmen. • Fördersatz: 10 % (15 % für kleine Unternehmen für Verlagerung/Reaktivierung) • Höchstbetrag: 200.000 € 4. Förderschwerpunkt Gemeinschaftseinrichtungen Förderfähig sind der Um- und Neubau von Gemeinbe- darfseinrichtungen sowie die Umnutzung zur Gemein- bedarfseinrichtung. • Fördersatz: 40 % • Höchstbetrag: 500.000 € Projekte mit Einsatz von CO2 bindenden Baustoffen z.B. Holz in der Tragwerkskonstruktion können einen um 5 % -Punkte erhöhten Fördersatz erhalten. Bitte beachten Sie, dass sich die Förderung auf Gebäu- de mit Baujahr vor 1945 (ausnahmsweise bis 1969) be- schränkt. Die Maßnahme darf nicht vor der Zusage (ca. März 2024) begonnen werden. Anträge auf Aufnahme in das Förderprogramm können ausschließlich von der Gemeinde gestellt werden. Diese Aufnahmeanträge enthalten auch die privaten Projekte. Das MLR entscheidet im Frühjahr 2024 über die Aufnah- me in das ELR. Daher ist es notwendig, dass die Unterla- gen zu den privaten Projekten bis spätestens 30.06.2023 bei der Gemeindeverwaltung vorliegen. Sollten Sie ein Projekt planen, für das eine Förderung in Frage kommen könnte, so wenden Sie sich an Frau Ger- hardt, Tel. 07502 9406-26, E-Mail: n.gerhardt@baindt.de, um die erforderlichen Unterlagen abzustimmen. Es können nur Projekte zur Förderung vorgeschlagen werden, die vor der Programmentscheidung im Jahr 2024 nicht begonnen sind und im Jahr der Förderentscheidung begonnen werden. Weitere Informationen zum Thema ELR finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums für ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg unter www.mlr. baden- wuerttem-berg.de oder auf der Homepage der Regierungspräsidien Baden-Württemberg unter www. rp.baden-wuerttemberg.de Marktplatzkonzert „Open Air“ mit dem Vororchester, Jugendorchester und Blasorchester des Musikvereins Baienfurt am Samstag, 17. Juni 2023 um 20.00 Uhr Der Musikverein Baienfurt lädt am kommenden Sams- tag zu einem Open-AirKonzert ein. Alle drei Klangkörper haben sich hierzu etwas Besonderes einfallen lassen. Der Abend wird mit dem Auftritt des Vororchesters unter der Leitung von Enrico Lang beginnen. Danach betritt das Jugendorchester mit Dirigentin Veronika Gauß die Bühne und anschließend entführt das Große Blasorchester das Publikum u.a. nach Hameln – zum Rattenfänger. Es wird also sehr kurzweilig und spannend werden. Der Musikverein Baienfurt freut sich auf Ihr Kommen. Richard Birnbaum, 1. Vorsitzender Sebastian Bernauer, Dirigent Der KulturPass startet am 14. Juni 2023 Der KulturPass ist ein Angebot der Bundesregierung für alle, die 2023 ihren 18. Geburtstag feiern. Sie erhal- ten ein Budget von 200 Euro, das sie für Eintrittskarten, Bücher, CDs, Platten und vieles andere einsezten kön- nen. So wird Kultur vor Ort noch einfacher und erlebbar. Es handelt sich dabei um eine Initiative des Deutschen Bundestages gemeinsam mit der Staatsministerin für Kultur und Medien, Claudia Roth, und Bundesfinanzmi- nister Christian Lindner. Ziel des KulturPass‘ ist es, junge Menschen für Kultur vor Ort zu begeistern und damit die Kulturbranche zu unterstützen. Die Registrierung wird durch das Online-AusweisVerfahren überprüft. Die Nutzung des KulturPass‘ für 18-Jährige wird ab 14. Juni 2023 möglich sein. Das gewünschte Angebot wird über die App reserviert und dann vor Ort abgeholt. Weitere Informationen sind unter www.kulturpass.de zu finden. Regionalverband Bodensee-Oberschwaben Erneuerbare Energien in Bodensee-Oberschwaben: Hybride Informationsveranstaltung des Regionalver- bands Bodensee-Oberschwaben 1. Juni 2023, Region Bodensee-Oberschwaben/Ravens- burg – Die Auswirkungen der Energiewende werden in der Region Bodensee-Oberschwaben sichtbar. Die Landes- regierung hat beschlossen, dass zwei Prozent der Regi- onsfläche für den Ausbau von Windenergie- und Freiflä- chensolaranlagen bereitgestellt werden müssen. Für die Suche nach geeigneten Flächen ist der Regionalverband Bodensee-Oberschwaben (RVBO) verantwortlich. Aus diesem Anlass veranstaltet der RVBO am Dienstag, 11.Juli 2023, von 18:30 Uhr bis 20:30 Uhr, im Haus am Stadtsee in Bad Waldsee (sowie online) einen Informati- onsabend mit dem Titel „Räume suchen - Gebiete finden“ rund um die Themen Windkraft und Solar. Zu Beginn der Veranstaltung erläutert Wolfgang Heine, Direktor des RVBO die Vorgehensweise und erste Ergebnisse bei der Suche nach geeigneten Gebieten und stellt die Auswahl- kriterien vor. Dieser Vortrag kann auch online mitverfolgt werden. Im Anschluss an den Vortrag stehen u. a. die Fachplanerinnen und -planer des RVBO an Informations- ständen für Hintergründe und Fragen zur Verfügung. Der Abend soll dem gemeinsamen Austausch dienen. Die Veranstaltung richtet sich an alle interessierten Bür- gerinnen und Bürger, die sich für die weitere Umsetzung der Energiewende in den Landkreisen Bodenseekreis, Ravensburg und Sigmaringen interessieren. Anmeldung und weitere Informationen unter www.rvbo-energie.de. Eine Anmeldung ist jeweils für die Online-Teilnahme sowie auch für die Präsenzveranstaltung erforderlich. Ihr Regionalverband Bodensee-Oberschwaben Nummer 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Bauernverband Allgäu-Oberschwaben e. V. Einladung zur Jahreshauptversammlung Donnerstag, den 22. Juni 2023 Schwäbische Bauernschule Bad Waldsee, Frauenbergstraße 15, 88339 Bad Waldsee 19:30 Uhr Ankommen, musikalischer Empfang durch die Bauernkapelle Oberschwaben und kö- niglicher Bier Ausschank 20:00 Uhr Beginn der Versammlung Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Totengedenken 3. Geschäftsberichte 4. Grußworte 5. Gastvortrag Prof. Dr. Wilhelm Windisch TU München „Nutztierhaltung sichert Ernährung der Menschheit oder ist die Kuh wirklich ein Klimakiller?“ 6. Ehrungen und Verabschiedungen 7. Schlusswort Bitte beachten Sie, dass aufgrund der begrenzten Parkplatzmöglichkeiten der öffentliche kostenfreie Parkplatz “An der Bleiche” genutzt werden soll. Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg Jobmesse für Geflüchtete Am Donnerstag, 22. Juni, findet im Schwörsaal in Ravens- burg eine Jobmesse für geflüchtete Menschen aus der Ukraine statt. Von 10 bis 15 Uhr präsentieren Arbeitgeber aus der Region ihre offenen Arbeitsstellen und Beschäf- tigungsmöglichkeiten. An der „Contact – Jobs und mehr“ beteiligen sich rund 20 Unternehmen aus unterschiedli- chen Branchen. „Der Zeitpunkt ist gut gewählt“, erklärt Dorothea Court, Geschäftsführerin des Jobcenters Landkreis Ravensburg. „Zahlreiche Geflüchtete beenden ihren Integrationskurs in Kürze. Das Sprachniveau ist in vielen Fällen bereits an- gemessen für die Aufnahme einer Beschäftigung.“ Daher sollen bei der Jobmesse auch die Arbeitsangebote im Vordergrund stehen und nicht die Vermittlung von Aus- bildungsplätzen. Franz Schairer vom Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg ergänzt: „Jede erfolgreiche Vermittlung wirkt sich positiv auf die Arbeitsmarktsitua- tion in der Region aus und unterstützt zudem die Integ- ration der geflüchteten Menschen. Wer arbeitet, knüpft Kontakte und verbessert seine Sprachfähigkeiten. Ein Gewinn für alle.“ Dolmetscher werden sich am Messetag darum küm- mern, dass die Verständigung zwischen Arbeitgebern und Bewerbern reibungslos funktioniert. Für Kinder ist eine Betreuung eingerichtet, damit sich Vater oder Mut- ter auf die Gespräche konzentrieren können. An einem separaten Stand findet eine Beratung zur Anerkennung ausländischer Abschlüsse statt. Die Jobmesse „Contact – Jobs und mehr“ ist eine gemein- same Veranstaltung des Jobcenters Landkreis Ravens- burg, der IHK Bodensee-Oberschwaben, der Handwerks- kammer Ulm, der Stadt Ravensburg sowie der Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg. Im Schussental und in Ravensburg leben derzeit rund 1.100 geflüchtete Men- schen aus der Ukraine im erwerbsfähigen Alter. Infobox: Contact – Jobs und mehr Donnerstag, 22. Juni 2023 10 bis 15 Uhr Schwörsaal Ravensburg Eintritt frei Der Förderverein für krebskranke Kinder Tübingen e. V. Jährlich erkranken deutschlandweit 2000 Kinder an Krebs. Das sind 2000 Kinder, die sich von heute auf mor- gen in einer Ausnahmesituation wiederfinden und schon in viel zu jungen Jahren mit der Erfahrung einer lebens- bedrohlichen Krankheit konfrontiert werden. Die Eltern, Geschwister und Großeltern sind ebenso von dieser Dia- gnose betroffen und häufig mit vielen Ängsten, Zweifeln und der Ungewissheit darüber, wie es weitergeht, belastet. Genau diese Kinder und Familien brauchen unsere und Ihre Hilfe! Durch unser Elternhaus und unser Familien- haus, durch viele Hilfsangebote für die Kinder und Fami- lien und durch die Unterstützung der Tübinger Kinderkli- nik können wir den Betroffenen Mut, Hilfe und Hoffnung geben. Doch helfen können wir nur gemeinsam mit Ihnen. Denn alles, was wir für krebskranke Kinder und deren Familien tun, wird ausschließlich durch Spenden finanziert. Auch Sie können den Kindern und Familien helfen, wenn Sie uns mit einer Spende unterstützen. Gemeinsam können wir den kranken Kindern und ihren Familien helfen. Förderverein für krebskranke Kinder Tübingen e. V. Frondsbergstraße 51, 72070 Tübingen Telefon: 0 70 71/94 68-11 info@krebskranke-kinder-tuebingen.de www.krebskranke-kinder-tuebingen.de Wir können nur helfen, wenn uns jemand hilft! Unser Spendenkonto: Kreissparkasse Tübingen IBAN: DE10 6415 0020 0000 1260 63 BIC: SOLADES1TUB Ansprechpartnerin: Agnes Nagel Klimaspartipp des Monats Juni 2023: Safe Water, Drink Beer Bier ist für viele Menschen eine lebens- und überlebens- wichtige Flüssigkeit, die jeden Durst löscht. Ob sich hier- mit der Trinkwassermangel infolge von Dürreperioden beheben lässt, darf nüchtern betrachtet aber doch stark bezweifelt werden. Dieses Jahr hat es bisher zwar viel geregnet, aber die letzten Wochen ist es doch schon wieder sehr trocken. Da längere Trocken- und Dürrepe- rioden auch hier in der Region immer öfters auftreten, ist es umso wichtiger, sparsam mit der Ressource Wasser umzugehen. Ein kleiner Auszug der unzähligen Möglich- keiten, wie dies gelingen kann, folgt hier: Duschen statt baden Schon gewusst? Eine kurze fünfminütige Dusche (60 Liter) verbraucht nur ein Drittel der Wassermenge eines Voll- bads (180 Liter). Mittels Verwendung eines Spardusch- kopfes lässt sich außerdem der Wasserverbrauch beim Duschen um bis zu 50 Prozent reduzieren. Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 24 „Flasche leer“ - Geschirrspüler voll Auch wenn Geschirrspüler in den allermeisten Fällen ge- nerell weniger Strom und Wasser benötigen, wie ein Spü- len von Hand, gibt es auch hier noch Optimierungspo- tenzial. Selbst wenn „Flasche leer“ ist, wie ein ehemaliger italienischer Fußballtrainer einmal sagte, die Geschirr- spüler und Waschmaschinen sollten trotzdem vollständig befüllt sein, bevor sie angeschaltet werden. Somit laufen diese Haushaltsgeräte weniger oft und es wird daher we- niger Energie und Wasser benötigt. Daneben spielt spezi- ell beim Geschirrspüler auch das richtige Einräumen des Geschirrs eine wichtige Rolle. Wer regelmäßig „Spülma- schinentetris“ spielt, ist hier natürlich klar im Vorteil und weiß, wie möglichst viel Geschirr in einem Geschirrspüler untergebracht werden kann. Ein Tipp für Neueinsteiger dieses Spiels: Stark verschmutztes Geschirr gehört nach unten, während offenes Geschirr oben eingeräumt wird. Dabei ist wichtig, dass sich die Sprüharme noch frei be- wegen können und das Geschirr nicht zu eng gestapelt ist, damit das Wasser alles problemlos reinigen kann Sparspültaste bei der Toilettenspülung nutzen Eine weitere Wassersparmöglichkeit ist, sofern vorhan- den, die Verwendung der Sparspültaste einer Toilette. So wird bis zu 50 Prozent weniger Wasser benötigt. Mit der Wasser-Stopp-Taste kann zudem der Spülvorgang jeder- zeit frühzeitig beendet werden. Speziell im Garten, lässt sich beispielsweise durch die Wahl der richtigen Gießzeit ebenfalls viel Wasser einsparen, worauf in einem zukünf- tigen Tipp genauer eingegangen wird. In Anlehnung an Max und Moritz gilt nämlich bei Tipps zum sparsamen Umgang mit Trinkwasser: Dies war erst der erste Streich, doch der zweite folgt zu- gleich. Florian S. Roth - Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg Koordinator für eine klimaneutrale Kommunalverwaltung - gefördert durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg Mobil: 0157 80661690, klima@b-gemeinden.de Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 17. Juni – 25. Juni 2023 Gedanken zur Woche: Im Herzen Ruhen wir aus Im Herzen jener, die wir lieben, gleichwie jene, die wir gern haben, in unserem Herzen ruhen sollen. Bernhard von Clairvaux Samstag, 17. Juni 18.30 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Ministranten: Laureen Hartmann, Laura Kurz, Lisa Schad, Mathea Buchter, Ricco Haller, The- resa Henzler, Thomas Henzler, Leana Neb, Mateo Oelhaf († Josef Gresser, Anni und Eugen Maier, Kle- mentine und Eduard Gelzenlichter, Ida Selens- ky mit Angehörigen, Eugen Halder, Paula und Max Fischer, Jahrtag: Anna Halder, Lucia Fi- scher) Sonntag, 18. Juni – 11. Sonntag im jahreskreis 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier Dienstag, 20. Juni 07.50 Uhr Baindt - Schülergottesdienst Mittwoch, 21. Juni 15.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier im Pflegeheim Hl. Barbara 18.30 Uhr Baienfurt – Dankgottesdienst Donnerstag, 22. Juni 07.45 Uhr Baienfurt – Schülergottesdienst 20.00 Uhr Baindt – KGR Sitzung im Bischof Sproll Saal Freitag, 23. Juni 08.30 Uhr Baindt – Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier 16.00 Uhr Baindt – Wortgottesdienst im Pflegeheim Samstag, 24. Juni Johannes der Täufer 18.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier Sonntag, 25. Juni – 12. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier mit Patrozinium und Feier „20 Jahre Kinderchor“ Ministranten: Felix Haller, Pia Kronenberger, Marisa Pfis- ter, Jakob Spähn, Benjamin Stiefvater, Simon Elbs, Rafael Dorn, Jonas Elbs, Hannah Elbs, Ricco Haller, Lena Himpel, Anton Pink, Max Schützbach, Lenny Sonntag, Marlene Stör († Kurt Brugger, Hildegard Michel, Familie Schnell, Familie Kienhöfer, Maria Kaplan, Maria und Donatus Kaplan, Emi- lie und Oskar Bix, Johann Germann, Adalbert Berger) Rosenkranzgebete im Juni Im Juni laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Nummer 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 – 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 – 18.00 Uhr Freitag 09.30 – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Firmung 2023 für Baienfurt und Baindt Neuer Firmtermin: Samstag, 18. Nov. 10.00 Uhr in Baindt Wegen der Englandreise einer Schule wurde der Firm- termin auf Samstag, 18. Nov. um 10 Uhr verlegt. Als Firm- spender kommt zu uns Prälat Brock. Die Einladungen zur Firmvorbereitung und Firmung sind versandt. Bitte den geänderten Firmtermin einplanen. Du bist in der 8. Klasse und hast keine persönlich Einladung erhalten? – Du möchtest gefirmt werden? Dann melde dich einfach im Pfarramt. Alle Infos und Anmeldeformu- lare findest du auch auf unserer Homepage: www.katho- lisch-baienfurt-baindt.de und „Seelsorge“. Wir freuen uns auf dich. Dein Firmteam 20 Jahre Kinderchor Baindt Herzliche Einladung zum Familiengottesdienst Gott ist mit uns unterwegs 25. Juni 2023, 10:00 Uhr Kirche St. Johannes Baptist Baindt bei schönem Wetter: auf der Wiese unterhalb der Kirche Einladung Seniorentreff Am Mittwoch, 21. Juni 2023 um 14.00 Uhr laden wir Sie herzlich ein in den Bischof-Sproll-Saal zu einem Vortrag des Deutschen Roten Kreuzes, Kreis- verband Ravensburg, mit dem Thema „Zecken - die unterschätzte Gefahr“! Zecken übertragen Krankheitserreger und sind nahezu ganzjährig aktiv. Egal ob beim Spaziergang in der kühleren Jahreszeit, im Frühling und Sommer bei der Gartenarbeit, überall lauert die Gefahr, mit einer infizierten Zecke in Berührung zu kommen. Es kann zu schweren Krankheitsverläufen mit Haut- und Gelenkbeschwerden sowie neurologischen Veränderungen kommen. Nehmen Sie sich Zeit für dieses wichtige und aktuelle Thema. Liebe Grüße Ihr Seniorenteam. ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Ökumenischer Krabbelgottesdienst am 18. Juni 2023 um 10.45 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal, Dorfplatz 2/1 in Baindt Gott schuf mich wunderbar - mit allen meinen Sinnen Wir laden hiermit alle Kinder mit Ihren Eltern, Geschwistern, Großeltern, Paten und Freunden herzlich ein! Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Kommt her zu mir, alle, die ihr mühselig und beladen seid; ich will euch erquicken. Mt 11,28 Freitag, 16. Juni 16.00 Uhr Baindt Gottesdienst im Pflegeheim Sonntag, 18. Juni 2. So. n. Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Familien-Gottesdienst mit Kin- derkirche im Grünen beim Ev. Ge- meindehaus, anschließend Gemeindefest 10.45 Uhr Baindt Krabbelgottesdienst im Die- trich-Bonhoeffer-Saal Montag, 19. Juni 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe im Ev. Gemein- dehaus Sonntag, 25. Juni 3. So. n. Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeinde- haus 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst im Pflegeheim 19.00 Uhr Baindt Taizéandacht im Dietrich-Bonhoef- fer-Saal Pfarrbüro geschlossen Das Pfarrbüro ist vom 26.6. – 29.6.23 geschlossen. Gedanken zum Wochenspruch Wer kennt sie nicht, Mo- mente, in denen die An- spannung von uns ab- fällt und wir merken, wie erschöpft wir eigentlich sind. Adrenalin ist wun- derbar, aber nicht auf Dauer. Jesus greift diese menschliche Erfahrung auf und zeigt auf sich: Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 24 Bei mir findet ihr eine Ruhe und Erfrischung, die wirklich nachhaltig ist. Erschöpfung, Enttäuschung, Belastung ha- ben bei mir einen weiten Raum und werden verwandelt in meiner Gegenwart. Wursteln wir uns deshalb nicht länger allein durchs Le- ben, sondern leben aus der Kraft, die uns hier zugespro- chen wird. Gottes Segen dazu! – Ihr Martin Schöberl, Pfarrer --- Gottesdienst für Zuhause Unsere Gottesdienste aus der Kirche können in Echtzeit von zu Hause aus mit- gefeiert werden. Am ersten Sonntag im Monat findet der Gottesdienst in Baindt statt. Dieser wird ggf. erst am Nachmit- tag online gestellt. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Homepage www.evangelisch-baienfurt-baindt. de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube- Kanal abrufbar. --- Einladung zum Gemeindefest Herzliche Einladung zum Gemeindefest für alle Generationen am 18. Juni rund ums Ev. Gemeindehaus! Wir beginnen um 10.30 Uhr mit einem Familiengottes- dienst im Grünen (Wiese bei Ev. Gemeindehaus, Baien- furt). Anschließend gibt es ab 12.00 Uhr Mittagessen und anschließend noch Kaffee und Kuchen. Gerne können sie auch noch spontan einen Salat oder Kuchen spenden. Es gibt zahlreiche Angebote für die ganze Familie. Las- sen Sie sich überraschen. Kommen Sie vorbei und feiern Sie mit. Spieletag auf dem Marktplatz in Baienfurt 24. Juni 14-17 Uhr Mit dem großen „Spielofanten“ des Kreisjugendrings & vielen Möglichkeiten, Spaß und Bewegung. Die Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt lädt in Kooperation mit dem Kinder- und Jugendtreff Baien- furt zu diesem Aktionstag für Kinder ein. Der Kreative Montag bietet an Juni: 19.6. R. Wirsing: „Blattschalen“-Keramik 26.6. O. Kramar: „Arbeiten mit Perlen: Weben von ukrain. Schmuck“ Juli: 3.7. G. Loidol: „3 D Papaierkunst“ 10.7. H. Gärtner: „Industrielandschaften“ Aquarell 17.7. Riegel-Härtel: „Pastellmalen“ 24.7. O. Kramar: „Wandbild in Makramee-Technik“ 30.7. A. Weber: „Herziges aus buntem Glas“ Tiffany Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Helga Kaminski Petra Neumann-Sprink Tel. : 07502-4103 Tel. : 0751-52501 b.h.kaminski@gmx.de p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist – um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel € 5,50; Material nach Verbrauch Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Vereinsnachrichten Tor-Festival zum Saisonabschluss SV Baindt - FC Leutkirch 3:4 (1:1) Durch den 2:0-Sieg gegen den TSV Rat- zenried am vergangenen Wochenende krönte sich der SVB bereits einen Spiel- tag vor Schluss zum Meister in der Be- zirksliga Bodensee. Die letzte Partie gegen den Tabel- lendritten aus Leutkirch war somit ein Spiel ohne große sportliche Brisanz. Daher veränderte Trainer Rädel seine Startelf aus dem Ratzenried-Spiel auf zehn Positionen und auch der FC Leutkirch rotierte aufgrund einer Hoch- zeit kräftig durch. Dennoch entwickelte sich von Beginn an eine unterhalt- same, wenn auch nicht immer hochklassige Partie auf der Baindter Klosterwiese, wobei Routinier Boneke nach Vor- arbeit von Xhafa die erste gute Chance ausließ (2.). Auch der FCL arbeitete sich in der Anfangsphase immer wieder gefährlich vors Baindter Tor, wobei sich die Gastgeber oft nur mit Fouls gegen die schnellen Außenspieler der Gäste zu helfen wussten. Der FCL belohnte sich in dieser Phase schlussendlich auch mit dem 0:1: Nach einem Ein- wurf bekam der SVB den Ball nicht geklärt und Zollikofer schob die Kugel zum Führungstreffer abgeklärt ins lange Eck (30.). Der SVB ließ sich allerdings nicht hängen und glich dabei postwendend aus. Knisel drehte im Mittelfeld clever auf und steckte das Spielgerät perfekt durch die Schnittstelle zu Boenke durch, welcher das 1:1 markierte (31.). Mit diesem Ergebnis ging es auch die Halbzeitpause, aus welcher die Gäste etwas wacher zurückkamen und mit dem ersten gelungenen Angriff erneut in Führung gingen. Der schnelle Schneider brach über die rechte Nummer 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Seite durch und brachte den Ball flach in die Mitte, wo Zollikofer zum 1:2 einschob (50.). Wie bereits im ersten Durchgang hätte der SVB aber fast wieder eine direkte Antwort parat gehabt. Nach einem langen Ball ließ der eingewechselte Dischl den Ball per Hacke sehenswert auf Boenke abtropfen, dessen Volley dann haarscharf am langen Pfosten vorbeistrich (53.). Auf der Gegenseite zeigte sich der FCL dagegen weiterhin eiskalt vor dem Tor. Ein Abspielfehler im Baindter Spielaufbau schickte Zol- likofer auf die Reise, welcher per feinem Lupfer seinen dritten Tagestreffer markierte (55.). Mit der Hereinnah- me der Mittelfeldakteuere Dantona und Thoma wurde der SVB in der Schlussphase wieder zwingender auf dem Weg nach vorne. Bestes Beispiel in der 74.Minute, wobei Szeibel Dantona mit einem hohen Vertikalpass in Szene setzte und dieser direkt weiter auf Boenke durchsteckte. Dieser behielt vor Bayer die Ruhe und erzielte sein 31.Sai- sontor (74.). Das 3:3 schien nun nur noch eine Frage der Zeit, doch nach einem Abstimmungsfehler in der Baindter Hintermannschaft konnte Walser im Baindter Tor den Ball nicht mehr rechtzeitig vor dem heranstürmenden Gaye klären, welcher das Spielgerät ins verwaiste Tor schob und den 2-Tore-Vorsprung wiederherstellte (77.). Die Baindter Mannschaft kam durch einen herrlichen Freistoßtreffer von Dantona zwar nochmals auf 3:4 heran (83.), am Ende fehlte jedoch das letzte Glück im Abschluss, um das ver- diente 4:4 doch noch zu erzielen. Nach einigen Minuten der Enttäuschung über die sechste Saisonniederlage, schaltete das Team dann aber relativ schnell in den Party-Modus und feierte mit dem Baind- ter Musikverein eine unvergessliche Zelt-Party auf der Klosterwiese. An dieser Stelle bedankt sich der SVB nochmals für die grandiose Unterstützung in dieser Saison, welche einen wesentlichen Teil zum Erfolg der Mannschaft beitrug. Der SV Baindt wünscht nun eine schöne Sommerpause und freut sich in der kommenden Saison auf das „Abenteu- er“ Landesliga. Es spielten: Benjamin Walser - Florian Vollmer (67.Phi- lipp Thoma), Michael Gauder (50.Marko Szeibel), Marc Bolgert, Lukas Walser - Ylber Xhafa, Konstantin Knisel (66.Mika Dantona), Nico Geggier, Tobias Fink - Johannes Kern (47.Jonathan Dischl), Philipp Boenke SV Baindt II - FC Leutkirch II 3:0 Aufgrund von Spielermangel beim FCL II wurde die Par- tie mit 3:0 für den SVB II gewertet. Die Mannschaft wird nächste Saison in der Kreisliga B3 antreten. Frauen erkämpfen zum Abschluss der Saison einen Punkt SV Kressbronn – SV Baindt 2:2 Vergangenen Sonntag fand das letzte Saisonspiel für die Damen des SV Baindt in Kressbronn statt. Die Mann- schaften standen punktgleich in der Tabelle und kämpf- ten somit beide um den siebten Platz. Das Spiel war zu Beginn ausgeglichen, beide Mannschaften hatten einige Torchancen. Der SV Kressbronn verwandelte seine dann in der 18. Minute. Davon ließen sich die Baindterinnen aber nicht unterkriegen, es wurde weiterhin gekämpft und sie kamen einige Male gefährlich vors gegnerische Tor. Leider konnte jedoch keine Torchance verwandelt werden. Auch in der zweiten Halbzeit blieben die Tore trotz sehr guter Chancen durch Lisa und Mariella aus. Gleichzeitig wollten die Damen des SV Kressbronn ihre Führung ausbauen, was ihnen in der 85. Minute dann auch gelang, 2:0. Doch damit war ihr Sieg noch nicht sicher. Nach dem Anstoß ging es direkt wieder Richtung gegnerisches Tor. Viola wurde durch einen guten Ball von Tasi in Szene gesetzt und konnte den Ball neben der Torfrau ins Tor schieben, 2:1. Kurz danach wurde die Spielszene quasi wiederholt und Viola platzierte den Ball zwei Minuten später erneut im gegnerischen Tor, 2:2. Violas Doppeltreffer rettete dem SV Baindt den Punkt und so können sie sich am Ende einer schwierigen Saison auf dem siebten Tabellenplatz einreihen. Es spielten: Stephanie Hämmerle (T), Tasja Kränkle (C), Julia Klein, Mona Eiberle, Nicole Schmid, Mariella Ped- razzoli, Rebecca Butsch, Selin Pfefferle, Rebekka Lins, Lisa Meschenmoser, Selinay Tasyürek, Elena Ilka, Viola Zanutta In der kommenden Saison steht die Mannschaft vor ei- nem erneuten Umbruch. Neben Trainer Julian Daiber, der zu seinem Heimatverein SV Renhartsweiler zurück- kehrt, wurde bei der abendlichen Saisonabschlussfeier fünf langjährige und verdiente Spielerinnen feierlich ver- abschiedet, die sich künftig anderen sportlichen, berufli- chen oder familiären Herausforderungen stellen wollen: Tasja Kränkle, Lisa Meschenmoser, Lena Schäfer, Nicole Schmid, Muriel Zumbrock. Die Mannschaft und der Ver- ein wünschen allen alles Gute und auf ihrem künftigen Wegen viel Erfolg. TC Baindt e.V. Die diesjährige Verbandsrunde hat begon- nen! Diese Woche starten bereits unsere Jüngs- ten im KIDs-Cup U12 in Blitzenreute, unse- re Junioren U15 in Horgenzell und unsere Damen 60 zu Hause gegen Bad Saulgau. In der kommenden Woche starten dann alle Mannschaf- ten: Montag, 19.6.: Doppelrunde H70 – TA TSV Fischbach Mittwoch, 21.6.: H65 – TC Mochenwangen TC Kisslegg – KIDs-Cup U12 Freitag, 23.6.: Junioren U15 – TA SV Aichstetten Samstag, 24.6.: TC Weingarten – Junioren U18 TC Meckenbeuren-Kehlen – H40 H50/1 – TC Bad Buchau H50/2 – TC Hohentengen SPG Oberk./Unterw./Wibl. – D40 TC Langenargen – D60 Sonntag, 25.6.: TA TSV Eschach – H H30 – TC Langenargen Wir wünschen allen Mannschaften viel Erfolg und viel Spaß! Musikverein Baindt Herzliche Einladung zum Dorffest vom 24.-26.06.2023 Wir freuen uns, auch dieses Jahr wieder gemeinsam mit Ihnen unser Dorffest vom 24.- 26.06.2023 feiern zu können. Nach un- serem Jubiläumsjahr, das wir pandemiebedingt im Jahr 2022 feierten, veranstalten wir das Dorffest dieses Jahr wieder wie gewohnt im kleinen, traditionellen Ambiente. Aufgrund der Bauarbeiten im oberen Schulhof der Klos- terwiesenschule feiern wir dieses Jahr allerdings im un- teren Schulhof vor der Sporthalle in Baindt. Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 24 Besuchen Sie uns gerne und genießen Sie das bewährte Dorffest-Flair in neuer Umgebung. Freuen Sie sich auf ein buntes Programm für die ganze Familie! Samstagabend, den 24.06.2023 ab 18:00 Uhr, öffnen wir unsere Zeltplanen für Sie. Die Band „The Three“ sorgt mit allseits bekannten Rock-Klassikern für gute Laune und einen geselligen Abend. Am Sonntag, den 25.06.2023, beginnen wir ab 10:30 Uhr mit dem Frühschoppen. Der Musikverein Jettenhausen hat ein abwechslungsreiches Programm für Sie zusam- mengestellt und freut sich darauf, Sie zu unterhalten. Genießen Sie bei unserem Mittagstisch den erholsamen Sonntag und freuen Sie sich auf die Auftritte der Schüle- rinnen und Schüler der Klosterwiesenschule an unserem Familientag. Im Anschluss startet der Schwäbische Abend mit schwäbischen Dinneten und weiteren Köstlichkeiten. Am Montag, den 26.06.2023 ab 16:30 Uhr, lassen wir unser Fest dann auch schon wieder mit unserem traditionel- len Feierabendhock ausklingen. Verabreden Sie sich mit Kollegen, Freunden und der Familie zu einem leckeren Wurstsalat und einem kühlen Bier in ihrem wohlverdienten Feierabend. Lassen Sie die Arbeitswoche langsam ange- hen und genießen Sie die Klänge der Blasmusik durch die Jugendkapelle Baindt und den Musikverein Bavendorf. Wir freuen uns auf Ihren Besuch beim Dorffest 2023! Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e. V. Ortsverein Baindt e. V. Landfrauen Bildungs- und Sozialwerk der Landfrau- en e.V. Ortsverein Baindt. Am Mittwoch, 28.06.2023 kommt Frau Dr. Rieser von der Alt- dorf-Apotheke in Weingarten zu uns in den Bischof-Spro- ll-Saal und referiert zum Thema Aromatherapie. Beginn 19.30 Uhr. Hierzu laden wir alle Interessierten recht herzlich ein. Die Vorstandschaft Vorschau: Mittwoch, 12.07.2023, 19.30 Uhr Hauptversammlung im Bi- schof-Sproll-Saal in Baindt, anschließend Eisverkostung von La Dolce Vita, Baienfurt. Dienstag, 12.09.2023, 18.30 Uhr, Bischof-Sproll-Saal, Herbstdekorationen mit Rosi Fugunt. Terminkorrektur: Montag, 18.09.2023, Halbtagesbus- fahrt ab 13.00 Uhr. Besichtigung Fa. Sonett, Führung im Hopfengut in TT m. kl. Verkostung, Abschluß im Bräuhaus in Rossberg. Reitergruppe Baindt Baindt goes Reithalle In den letzten Tagen wurde auf der Vor- fläche der Reithalle das Kies grob verteilt und eingeebnet. Bald kann es los gehen mit dem Fundament unserer Reithalle! Wir freuen uns schon riesig darauf, unsere Reithalle in die Höhe wachsen zu sehen. Projekt Crowdfunding für den Reithallenbau Zur Finanzierung der Reithalle haben wir zusammen mit der VR Bank Ravensburg-Weingarten eG ein Crowdfun- ding (Schwarmfinanzierungsprojekt) eingereicht. Die Fi- nanzierungsphase läuft vom 12.06.-10.09.2023. Was bedeutet Crowdfunding? Mit dem Crowdfunding lassen sich Projekte durch eine Vielzahl von Spenden finanzieren und realisieren. Auf jeden gespendeten Betrag unterstützt uns die Bank mit der selben Summe (bis max. 50 Euro.). Innerhalb der Finanzierungsphase kann das Projekt finanziell unter- stützt werden. Es gilt das „Alles-oder-nichts-Prinzip“: Sollte das Projektziel bis zum festgelegten Endzeitpunkt nicht erreicht werden, so kommt es nicht zustande. Das Geld fließt dann wieder an die Unterstützenden zurück. Wie kann ich spenden? Über den Link https://www.viele-schaffen-mehr.de/pro- jekte/bau-einer-reithalle gelangt man auf die Crowdfun- ding Plattform. Anschließend auf „Jetzt unterstützen“ und den Angaben folgen oder durch Überweisung auf folgende Bankver- bindung: Kontoinhaber: VR Payment für Viele schaffen mehr IBAN: DE33 6606 0000 0000 1377 49 BIC: GENODE6KXXX Verwendungszweck: P21719 - Bau einer Reithalle oder durch Barzahlung (bitte bei Lena Steinhauser 0157 55402371 melden). Wir freuen uns über jede Unterstützung! Sternritt/-fahrt nach Oberriedgarten Leider wurde der Termin in Oberriedgarten am 1./2. Juli seitens des Veranstalters abgesagt. Alpinteam Baindt Alpinteam-Wandern auf den Hochgerach am 25.06. Am 25.06. wandert das Alpinteam Baindt auf den Hochgerach. Mit der Schnifis-Ber- gbahn fahren wir hoch zum Henslerhaus. Von dort star- ten wir eine Rundtour zum Gipfel. Die Dauer wird ca. 4 Stunden sein. Eine Tour zum Einwandern. Abfahrt ist an der Tennishalle in Baindt um 7.00 Uhr. Gefahren wird in Fahrgemeinschaften. Jeder, der gerne wandert, ist herzlich willkommen!! Für weitere Infos bitte Mail an sommer-alpinteam@svbaindt. de oder über unsere Homepage www.svbaindt.de. Wir freuen uns auf euch!! Schwäbischer Albverein OG Wein- garten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donnerstag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Kreuzthal bei Leutkirch Wir wandern von Eisenbach durch das Kreuzthal zur Kreuzleshöhe. Über das Ulmertal geht es zurück nach Eisenbach. Wann: Sonntag 18.06.2023 um 9.00 Uhr auf dem Festplatz in Weingarten. Rückkehr ca. 17.00 Uhr. Gehzeit ca. 4 Stunden, 12 km, 390 hm. Fahrpreis 19 Euro für Mitglieder. Einkehr ist nach der Wanderung vorgesehen. Rucksackvesper, gutes Schuhwerk, Sonnenschutz, ggf. Stöcke und Wechselschuhe. Anmeldung ab 14.06.2023 - T. 0151-12952100 (Anrufbe- antworter) Nummer 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Wanderführung Wally Knoll, E-Mail: walburga.knoll@ t-online.de Bei schlechtem Wetter wird die Wanderung abgesagt. Info im Ansagetext ab 20 Uhr am Vortag T. 0151-12998910. Gäste sind herzlich willkommen! SOZ I A L VERBAND VdK Baden-Württemberg Liebe Mitglieder vom VdK OV Weingarten ich lade Sie recht herzlich zum Kaffeetreff ein. Termin: Am Mittwoch 21. Juni 2023 Ort: Best Western – Bistro ab 14:30 Uhr Es würde mich sehr freuen, wenn wir uns sehen. Liebe Grüße Karin Maucher Was sonst noch interessiert Alte Kirche Mochenwangen Once upon a time Highlights aus Oper, Operette und Filmmusik Sonntag, 18. Juni 2023, 19.00 Uhr Leila Trenkmann, Sopran Claudia Schwarze-Nolte, Violoncello Hans Georg Hinderberger, Klavier Tierheim Berg Auch die Tiere in unseren Gärten benötigen Hilfe Berg – Lange Trockenperioden, wie wir sie zurzeit erleben, können auch unseren Wild- und Gartentieren gefährlich werden, warnt das Tierheim Berg. Vögel, Igel und Co. können bei Hitze schnell dehydrie- ren, weil Bäche und Pfützen dann schnell austrocknen. In städtischen und agrarindustriell geprägten Gebieten sind natürliche Gewässer zudem eher selten vorhanden. Tierfreunde können den Wildtieren im Garten oder auf dem Balkon mit – nicht zu tiefen – Wassertränken dabei helfen, ihren Durst zu stillen und sich abzukühlen. Das Wasser muss täglich gewechselt und die Schale soll- te sauber gehalten werden, um der Übertragung von Krankheitserregern vorzubeugen. Wasserstellen ziehen auch Insekten wie Bienen, Wespen und Schmetterlinge an – mit ein paar kleineren Steinen im Wasser zum Lan- den können auch sie ihren Durst löschen. Durch die längeren Trockenperioden wird das Insektens- terben begünstigt und durch den fehlenden Regen ist der Boden oft zu hart, um nach Würmern zu wühlen. Zudem ziehen sich die Regenwürmer (nicht nur für Vögel und Igel ein wichtiger Teil auf dem Speiseplan) in Trockenzeiten in tiefere Erdschichten zurück und verfallen in eine Starre. Da sie durch die Haut atmen und dafür Feuchtigkeit be- nötigen, überleben sie oft nur zwei bis drei Wochen ohne Nässe. Aber gerade jetzt, wenn zwischen Juni und August die ersten Igel ihre Jungen zur Welt bringen und aufzie- hen, wird teils auch zusätzliche Nahrung benötigt. Jeder kann den Igel-Familien helfen. „Stellen Sie neben Schäl- chen mit Wasser auch Katzenfeuchtfutter, idealerweise mit Igelfutter gemischt, abends in Ihren Garten“, so der Appell des Tierheims. Das Futter am besten in eine be- helfsmäßige Kiste oder einen Karton stellen, damit nicht die eigene oder die Nachbarskatze sich daran gütlich tut. Das Eingangsloch zu Kiste oder Karton sollte nicht größer als 11 mal 11 Zentimeter sein. Und noch ein Hinweis: Durch die Nahrungsknappheit sind die Igel nun auch vermehrt tagsüber auf Futtersuche. Da- durch aber sind sie durch Rasenroboter hochgefährdet. Auf die Würfel, fertig, los: Die Kreissparkasse Ravensburg, Bürgermeister Tobi- as Walch und die Fördergemeinschaft zur Erhaltung des Schlosses Achberg e.V. eröffnen Spielplatzwürfel Landkreis Ravensburg: Ein neuer Spielplatzwürfel im Schlossgarten von Schloss Achberg lädt zum Spielen und Entdecken ein. Am Mittwoch, den 7. Juni 2023 ha- ben Michael Gresens, Mitglied des erweiterten Vorstands bei Kreissparkasse Ravensburg, Bürgermeister Tobias Walch, Dr. Johannes Aschauer, Vorsitzender der Förd- ergemeinschaft zur Erhaltung des Schlosses Achberg, sowie Michael Maurer, Leiter von Schloss Achberg, das neue Spielgerät feierlich eröffnet. Geplant ist eine bunte Würfelwelt, die Kinder und Famili- en neugierig macht, auf das was Schloss Achberg hinter seiner schönen Fassade kulturell zu bieten hat. Nun konn- te der erste Würfel zum Thema Kunst dank großzügiger Spenden von der Stiftung der Kreissparkasse Ravensburg und der Fördergemeinschaft zur Erhaltung des Schlosses Achberg e.V. gebaut werden. „Meinem Team und mir ist es in unserer Kulturarbeit ein großes Anliegen, junge Menschen niedrigschwellig für Kul- tur zu begeistern. Der neue Kunstwürfel ist ein wichtiger Baustein.“, freut sich Leiter Michael C. Maurer. „Als langjähriger Förderpartner von Schloss Achberg liegt uns unsere Heimat sehr am Herzen. Daher möchten wir gerne eine Möglichkeit bieten, das Schloss und die Kunst den Kindern auf spielerische Art und Weise näherzubrin- gen“, ergänzt Michael Gresens. Für Dr. Johannes Aschauer ist der Spielplatzwürfel „ein ganz wesentliches Element“, da die Verflechtung von Kultur im Schloss und Spielpausen im Schlossgarten er- mögliche, dass Eltern mit ihren Kindern einen Besuch im Schloss Gewinn bringend genießen können. Der Kunstwürfel soll in den kommenden Jahren durch einen Musik-, einen Natur- und einen Geschichtswürfel ergänzt werden. Die Würfelwelt steht für die verschiede- nen Säulen der Kulturarbeit im Schloss. Von viel beach- teten Kunstausstellungen mit aufwendigem kunstpäda- gogischen Begleitprogramm, über klassische Konzerte im Rittersaal, waldpädagogische Aktionen im Argental bis hin zu Geschichtsführungen mit richtigen Urkunden und Siegeln aus Wachs hat das barocke Kleinod vieles zu bieten. Besucher/innen erhalten ab sofort einen spie- lerischen Vorgeschmack im Schlossgarten. Kontakt Schloss Achberg 88147 Achberg Tel.: +49 (0)751 85 9510 I info@schloss-achberg.de www.schloss-achberg.de Zukunft der BOB ist gesichert Land sagt Fortbestand des bisherigen Vertrags bis zum Jahr 2032 zu Die Zukunft der Bodensee-Oberschwaben-Bahn (BOB) ist für die nächsten Jahre gesichert. Das Verkehrsminis- terium Baden-Württemberg und die BOB einigten sich darauf, den bestehenden Verkehrsvertrag bis zum De- Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 24 zember 2032 weiter laufen zu lassen. Damit verzichtet das Ministerium darauf, die Verkehrsleistungen im Rahmen des Vergabeverfahrens Stuttgart-Bodensee neu auszu- schreiben, wie eigentlich vorgesehen. Landesverkehrsminister Winfried Hermann sagte: „Im Interesse der Fahrgäste ist es gut, dass wir hier gemein- sam eine pragmatische Lösung gefunden haben. Wir haben damit der Bodensee-Oberschwaben-Bahn eine klare Perspektive gegeben. Bis 2032 kann die regional beliebte Bahn zuverlässig die Fahrgäste zwischen Au- lendorf und Friedrichshafen ans Ziel bringen. Für die Zeit danach kann sie sich neu aufstellen, dass sie an künfti- gen Ausschreibungen des Landes in der Bodenseeregi- on teilnehmen kann. Ob dies durch das Eingehen einer strategischen Partnerschaft mit Dritten oder durch den Aufbau eigener leistungsfähiger Strukturen erfolgt, muss die BOB selbst entscheiden. Derzeit fährt die BOB zwar mit eigenen Fahrzeugen; muss aber für den Bahnbetrieb auf die DB Regio zurückgreifen.“ Bei der BOB sorgte die Ministeriums-Entscheidung für Freude und Erleichterung. Erfreut zeigte sich Dr. Andreas Honikel-Günther, Erster Landesbeamter und stellvertre- tender Landrat im Kreis Ravensburg sowie Beiratsvorsit- zender der BOB: „Wir sehen diese Entscheidung als Ver- trauensbeweis des Landes in die Leistungsfähigkeit und Qualität, für die die BOB in unserer Region seit 30 Jahren steht.“ BOB-Geschäftsführer Horst Schauerte blickt in die Zukunft: „Wir können damit unsere überaus erfolgrei- che Arbeit fortsetzen, und was viel wichtiger ist: Unsere Fahrgäste können sich weiterhin auf die Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit und Kundennähe der „Geißbockbahn“ verlassen“. In der Bodensee-Region hatten vergangenes Jahr die vom Land Baden-Württemberg geplanten Ausschrei- bungs-Modalitäten für Widerspruch gesorgt. Die heute von der BOB gefahrene Verkehrsleistung hätte demnach um ein Vielfaches erweitert und durch zusätzliche Leis- tungen landesweit ergänzt werden sollen. Damit wäre der weitere Betrieb der BOB, die Landkreisen, Städten und Kommunen entlang der Strecke gehört, nahezu un- möglich geworden. Das ist nun vom Tisch, die BOB kann den Betrieb für die nächsten neun Jahre planen. Lösung: Günther Jauch, deutscher Fernsehmoderator, * 13. Juli 1956 Münster/Westfalen Ein Fernseh-Lausbub Unser Wahlpotsdamer wurde 1956 in Münster ge- boren, aufgewachsen ist er jedoch in Berlin. Nach dem Gymnasium zog es ihn nach München an die Deut- sche Journalistenschule (wo er später selbst als Do- zent tätig wurde). Ein anschließendes Politik- und Geschichtsstudium beendete der 1,93 Meter große Krebs nicht, denn bald bekam er die ersten Angebote, beim Hörfunk zu arbei- ten. Mit 19 Jahren war er bereits Radio-Sportreporter. Später moderierte er unter anderem die „B3-Radio- show“ – zusammen mit Thomas Gottschalk, mit dem er später auch in verschiedenen TV-Shows gemeinsa- me Sache machte. Ende der 1980er-Jahre entdeckte er dann auch das Fernsehen für sich. Er übernahm eine Samstagabend-Sportsendung, führte mit seinem lausbubenhaften Lachen durch mehrere Unterhaltungsshows und präsentiert bis heu- te die populärste Quizshow im deutschen Fernsehen. Die Zuschauer lieben ihn innig –nicht nur wegen sei- ner zurückhaltenden Natürlichkeit, sondern auch weil er so viele Dinge weiß. Außerdem verfügt er über ein soziales Gewissen, denn regelmäßig spendet er einen Teil seines Einkommens für wohltätige Zwecke. Wie heißt der mit mehreren Bambis und Goldenen Kameras ausgestattete vierfache Familienvater? © brm/DEIKE 689R09R3 © droigk/DEIKE Kleiner Tipp von uns für Sie Apostroph ja oder nein? Bei Artikelverschmelzungen mit Präposition wird in der Regel kein Apostroph gesetzt: - auf + das –> aufs - durch + das –> durchs - für + das –> fürs - in + das –> ins - um + das –> ums - hinter + dem –> hinterm - vor + dem –> vorm - hinter + den –> hintern - über + den –> übern - unter + den –> untern Eine Ausnahme bilden nur umgangssprachliche Formen wie auf’m, nach’m oder in’n. Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 24 Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG | Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim | 07154 8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de Anzeigenauftrag Anzeigenauftrag für das Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde(n) Baindt Format 2-spaltig (90 mm breit) ca. _______mm hoch 4-spaltig (187 mm breit) (Mindesthöhe 30 mm) per Mail anzeigen@duv-wagner.de per Telefon 07154 8222-70 per Fax 07154 8222-15 per Post Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Straße 14, 70806 Kornwestheim Rechnung per Lastschrift Rechnung per Überweisung Hiermit ermächtige ich Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, 70806 Kornwestheim, zu Lasten des nachstehend angegebenen Kontos mittels Lastschrift den Rechnungsbetrag der obigen Anzeige einzuziehen. Rechnungsanschrift: Firma, Name Straße, Hausnummer PLZ, Ort Telefon für Rückfragen Fax E-Mail für Rechnungsversand Ort, Datum, Unterschrift Einwilligungserklärung: Für den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ha- ben wir alle technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen, um ein hohes Schutz- niveau zu schaffen. Wir halten uns dabei strikt an die Datenschutzgesetze und die sonstigen datenschutzrelevanten Vorschriften. Ihre Daten werden ausschließlich über sichere Kommu- nikationswege an die zuständige Stelle übergeben. Zur Bearbeitung Ihres Anliegens werden personenbezogene Daten von Ihnen erhoben wie z.B. Name, Anschrift, Kontaktdaten sowie die notwendigen Angaben zur Bearbeitung. Die Verwendung oder Weitergabe Ihrer Daten an unbeteiligte Dritte wird ausgeschlossen. In dem Fall eines gebührenpflichtigen Vorgangs über- mitteln wir zur Abwicklung der Bezahlung Ihre bezahlrelevanten Daten an den ePayment-Pro- vider. Mit Ihrer Unterschrift erklären Sie sich einverstanden. DE IBAN Meine Anzeige soll in der/den Kalenderwoche(n) erscheinen: einmalig wöchentlich 14-täglich monatlich Anzeigentext Bitte am PC oder in DRUCKSCHRIFT ausfüllen! Zusätzlich sende ich Ihnen diese Dokumente: Logo Grafik/Bild Gestaltungsvorgabe Alte Anzeige Alle Informationen zu Privatanzeigen finden Sie hier: www.duv-wagner.de Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 24 Preisbeispiele Baindt Alle Preise sind zzgl. MwSt. Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG | Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim | 07154 8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de 2-spaltig / 70 mm 90 x 70 mm 79,80 € 4-spaltig / 50 mm 187 x 50 mm 114,00 € 2-spaltig / 50 mm 90 x 50 mm 57,00 € 2-spaltig / 40 mm 90 x 40 mm 45,60 € 2-spaltig / 80 mm 90 x 80 mm 91,20 € 2-spaltig / 90 mm 90 x 90 mm 102,60 € Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 24 Garagen- und Hoftore: Technik & Design Infotag „Tore“ in Meckenbeuren Wo: Parkplatz von Möbel BLOCK, Wiesental Straße 41 Wann: Dienstag, 20. Juni von 10:00–17:00 Uhr Tore direkt vom Hersteller • Alles aus einer Hand Miriam Soligo Tel.: 0175 266 59 38 Frank Kurschus Tel.: 0159 04 05 63 42 Bodnegger Straße 6 88287 Grünkraut 0751 - 76 96 07-0 mail@stoeckert.info Steuerfachangestellte (m/w/d) W ir s u ch en : Wenn Ihnen eine überdurchschnittliche Vergütung (25 €/h), ein abwechslungsreiches Aufgabengebiet und ein ausgesprochen fröhliches Team in einem modernen Arbeitsumfeld wichtig ist, dann kommen Sie doch einfach zu uns! 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    Zuletzt geändert: 16.06.2023
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    Amtsblatt Jahrgang 2024 Freitag, den 18. Oktober 2024 Nummer 42 Spaziergang zu den naturnahen Blühflächen in der Gemeinde Trotz schlechter Wetterprognosen, fanden sich am 13. September um 15 Uhr einige überaus interessierte Bürgerin- nen und Bürger zum gemeinsamen, von der Gemeinde Baindt und dem Verein der „Naturfreunde Baindt“ organi- sierten Ortsspaziergang zu den naturnahen Blühflächen im Gemeindegebiet ein. In der Begrüßung betonte Bürgermeisterin Simone Rürup, wie wichtig naturnahe Lebensräume für den Erhalt der Artenvielfalt sind, auch wenn diese auf den ersten Blick vielleicht nicht für alle betrachtenden Personen ganzjährig schön anzuschauen sind. Anschließend wurden bei einem zweistündigen Spaziergang durch den Ort verschiedene naturnahe Blühflächen im Gemeindegebiet angeschaut. Auch das Insektenareal mit Sandarium, Totholzhaufen und Insektenhotel bei der Klosterwiesenschule wurde eingehend begutachtet. Im Rahmen der Veranstaltung kamen zahlreiche an der Anla- ge dieser Blühflächen beteiligte Personen und Experten zu Wort, unter anderem von der Verwaltung, dem Land- schaftserhaltungsverband Landkreis Ravensburg e.V. und den Naturfreunden Baindt. Neben Berichten zu den gemachten Erfahrungen beim Anlegen dieser blü- henden Insektenparadiese, gab es auch immer wieder Tipps für die Gestal- tung eines eigenen naturnahen Gartens oder Gartenbereichs. Vom Anlegen einer Blühfläche, über das Anlegen eines Sandarium und Totholzhaufens, bis hin zum Bau von Insektenhotels, die Anregungen zu einer naturnahen Gartengestaltung waren überaus inspirierend. Abschluss der Veranstaltung war die Besichtigung einer privaten Streuobstwiese auf der größtenteils über 100 Jahre alte Obstbäume zahlreicher verschiedener, überwiegend alter Obstsorten stehen. Neben einem Vertreter des Kompetenzzentrum Obstbau Bodensee, der von den dort gemachten Erfahrungen berichten konnte, erzählte auch der Eigentümer der Streuobstwiese von seinen Erfahrungen und dem Aufwand, der für den Erhalt solcher Flächen nötig ist. Der Erhalt dieser überaus wichtigen Lebensräume für Insekten, Vögel und andere Kleinlebewesen, sei zwar mit viel Aufwand verbunden, allerdings sei dies für die Familie Berle eine Herzensangelegenheit. An dieser Stelle möchte sich die Gemeinde bei allen anderen Bürgerinnen und Bürgern bedanken, die mit dem Erhalt von Streuobstwiesen und dem Anlegen und Erhalten von naturnahen Blühflächen, maßgeblich zum Erhalt unserer Kulturlandschaft und der heimischen Flora und Fauna beitragen. Aufgrund der ungünstigen Wettervorhersagen war der gemeinsame Abschluss nicht wie ursprünglich angedacht inmitten der Streuobstwiese, sondern nun in einer Maschinenhalle des Hofs. Der guten Stimmung und dem regen Austausch konnte dies aber keinen Abbruch tun. Bei selbstgebackenem Apfelstreusel, Seelen und Obstsäften, fand der Tag einen sehr gelungenen Ausklang mit vielen anregenden Gesprächen. Abschließend bedanken wir uns bei allen an der Veranstaltung mitwirkenden Personen herzlich. Vielen Dank, dass Sie alle zu diesem super gelungenen Tag mitbeigetragen haben! Ihre Gemeindeverwaltung Info von Biene Maja: Blühstreifen locken Insekten – und damit auch Vögel – an. Wenn sie über den Winter stehen gelassen werden, sind sie zudem Quartier für Bodenbrüter und in den abgestor- benen Pflanzenteilen können Insek- ten überwintern. Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 42 Informationen zur Grundsteuerreform Das Jahr 2025 nähert sich rasch und damit auch die Umsetzung der Grundsteuerreform. Bisher basierte die Grundsteuer auf Einheitswerten aus dem Jahr 1964, was zu erheblichen Un- gleichbehandlungen führte. Dies war ein wesentlicher Grund für die Reform durch das Bundes- verfassungsgericht. Die Berechnung der Grundsteuer B erfolgt künftig ausschließlich auf Basis des Bodenwerts, der sich aus der Grundstücksfläche und dem Bodenrichtwert zusammensetzt. Im ersten Schritt mul- tipliziert das Finanzamt diese Werte, um den Grundsteuerwert (früher Einheitswert) zu ermitteln. Im zweiten Schritt wird dieser Grundsteuerwert mit der gesetzlich festgelegten Steuermesszahl von 1,3 Promille multipliziert, was den Grundsteuermessbetrag ergibt. Für überwiegend zu Wohnzwe- cken genutzte Grundstücke wird die Steuermesszahl um 30 Prozent gesenkt. Im dritten Schritt wendet die Gemeinde den Hebesatz auf den Grundsteuermessbetrag an, um die endgültige Grundsteuer festzulegen. Da die neuen Hebesätze auf den Messbeträgen des Finanz- amtes basieren, können sie erst festgelegt werden, sobald ausreichend Daten vorliegen. Nach aktuellem Stand wird dies frühestens im Dezember im Gemeinderat diskutiert. Bewertungsverfahren (Finanzamt): Grundstücksfläche X Bodenrichtwert = Grundsteuerwert Messbetragsverfahren (Finanzamt): Grundsteuerwert X Grundsteuermesszahl = Grundsteuermessbetrag Festsetzung / Erhebung (Gemeinde): Grundsteuermessbetrag X Hebesatz der Gemeinde = Grundsteuerbetrag Im Zusammenhang mit der Grundsteuerreform wird von verschiedenen Institutionen und Verbän- den immer wieder von „Aufkommensneutralität“ gesprochen. Diese liegt vor, wenn die Einnahmen einer Kommune nach der Reform der Grundsteuer in etwa so hoch sind wie zuvor. „Aufkommens- neutralität“ bedeutet allerdings nicht, dass es keine Verschiebungen bei den Belastungen der Ei- gentümerinnen und Eigentümer gibt. Auf der Homepage des Finanzministeriums wurde ein Transparenzregister freigeschaltet, das un- verbindliche Angaben zu „aufkommensneutralen“ Hebesätzen für die Grundsteuer B bietet. Ab- weichungen sind allerdings möglich, insbesondere wenn noch nicht alle Grundsteuermessbeträge festgelegt sind, was in Baindt auch der Fall ist. Zudem liegt die Festlegung des tatsächlichen Hebesatzes zum 01.01.2025 allein in der Verantwor- tung der Gemeinde. Dabei ist zu beachten, dass die Gemeinden neben ihren ständig wachsen- den Aufgaben auch erhöhte Aufwendungen für die EDV und den Personaleinsatz haben, um die Grundsteuerreform umzusetzen. Nebenstehend finden Sie Berechnungsbeispiele für die derzeitigen Messbeträge aus dem alten Grundsteuersystem im Vergleich zum neuen Grundsteuersystem: Nummer 42 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 N ut zu ng / Zo ne M es sb et ra g bi sh er G ru nd st eu er m it de m bi sh er ig en H eb es at z vo n 45 0 v. H . M es sb et ra g ne u M ög lic he G ru nd st eu er ne u ab 0 1. 01 .2 02 5 m it de m v or au ss ic ht lic he n H eb es at z vo n 23 0 v. H . ge m äß a kt ue lle m S ta nd * Ei nf am ilie nh au s (Z on e m it ei ne m B od en ric ht w er t v on 3 85 ,0 0 €) 66 ,0 7 € 29 7, 32 € 14 3, 96 € 33 1, 11 € Ei nf am ilie nh au s (Z on e m it ei ne m B od en ric ht w er t v on 3 00 ,0 0 €) 19 ,2 8 € 86 ,7 6 € 34 2, 89 € 78 8, 65 € Ei nf am ilie nh au s (Z on e m it ei ne m B od en ric ht w er t v on 2 65 ,0 0 €) 10 5, 07 € 47 2, 82 € 25 1, 25 € 57 7, 88 € Zw ei fa m ilie nh au s (Z on e m it ei ne m B od en ric ht w er t v on 3 85 ,0 0 €) 72 ,1 2 € 32 4, 54 € 18 2, 18 € 41 9, 01 € Zw ei fa m ilie nh au s (Z on e m it ei ne m B od en ric ht w er t v on 3 00 ,0 0 €) 71 ,1 7 € 32 0, 65 € 17 2, 76 € 39 7, 35 € Zw ei fa m ilie nh au s (Z on e m it ei ne m B od en ric ht w er t v on 2 65 ,0 0 €) 12 9, 65 € 58 3, 43 € 20 3, 93 € 46 9, 04 € W oh nu ng st ei le ig en tu m (Z on e m it ei ne m B od en ric ht w er t v on 4 20 ,0 0 €) 39 ,3 7 € 17 7, 17 € 62 ,8 8 € 14 4, 62 € W oh nu ng st ei le ig en tu m (Z on e m it ei ne m B od en ric ht w er t v on 3 95 ,0 0 €) 90 ,9 0 € 40 9, 05 € 66 ,6 1 € 15 3, 20 € W oh nu ng st ei le ig en tu m (Z on e m it ei ne m B od en ric ht w er t v on 3 45 ,0 0 €) 34 ,7 2 € 15 6, 24 € 58 ,0 6 € 13 3, 54 € G ew er be gr un ds tü ck (Z on e m it ei ne m B od en ric ht w er t v on 3 10 ,0 0 €) 98 0, 11 € 4. 41 0, 50 € 1. 21 9, 79 € 2. 80 5, 52 € G ew er be gr un ds tü ck (Z on e m it ei ne m B od en ric ht w er t v on 1 90 ,0 0 €) 1. 03 5, 23 € 4. 65 8, 54 € 2. 26 2, 52 € 5. 20 3, 80 € G ew er be gr un ds tü ck (Z on e m it ei ne m B od en ric ht w er t v on 1 10 ,0 0 €) 8. 07 3, 07 € 36 .3 28 ,8 2 € 11 .5 42 ,3 1 € 26 .5 47 ,3 1 € * o hn e Zu la ge O SK u nd Ö PN V Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 42 Carsharing nun auch in Baindt nutzbar Seit 08. Oktober ist in der Fischerstraße im Neubaugebiet Fischerareal das Carsharing der Deer GmbH in Betrieb. Damit ist es künftig für Haushalte welche auf ein Auto angewiesen sind einfa- cher möglich, auch ohne eigenes Zweit- oder Drittfahrzeug mobil zu sein. Nach erfolgreicher Registrierung beim Anbieter können Sie am Baindter Standort und zahlrei- chen weiteren Standorten im süddeutschen Raum ein Elektrofahrzeug mieten und damit näher- gelegene, aber auch viele weiter entfernt liegende Ziele erreichen. Die Kosten für das Mieten eines Carsharingsfahrzeugs betragen inklusive freier Kilometer 9,90 Euro pro Stunde. Für 69,90 Euro kann das Fahrzeug auch einen ganzen Tag und für 109,90 Euro ein komplettes Wochenende, also von Freitag bis Sonntag, gemietet werden. Beim Laden an einer Ladestation dieses Anbieters ist der Ladevorgang dabei stets kostenlos. Ein Laden an La- destationen anderer Anbieter ist möglich, allerdings werden hier dann die entsprechenden Ge- bühren des jeweiligen Anbieters fällig. Eine Übersicht aller Standorte der Deer GmbH und weitergehende Informationen zum Carsha- ring des Anbieters erhalten Sie unter: www.deer-mobility.de/ Sie möchten lediglich ihr E-Auto in der Gemeinde Baindt laden? Auch das ist kein Problem. Denn die Ladesäule in der Fischerstraße mit zwei Ladepunkten und jeweils 22 kW kann auch zum öffentlichen Laden genutzt werden. Zu beachten gilt es dort al- lerdings, dass ein Ladepunkt dauerhaft für Carsharingfahrzeuge reserviert ist. Der zweite La- depunkt kann gerne zum öffentlichen Laden verwendet werden, sofern dieser Parkplatz nicht durch einen Mietwagen der Deer GmbH belegt ist. Informationen zu weiteren Lademöglichkei- ten in der Gemeinde Baindt erhalten Sie in den gängigen Onlineportalen. So gibt es u. a. auch auf dem Fenebergparkplatz eine öffentliche Schnellladesäule Combo Typ 2 mit 2 Ladepunkten à 150 kW der Numbat GmbH. Die maximale Ladezeit von 120 min sollte hierbei allerdings nicht überschritten werden Nummer 42 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Wir suchen eine/n Schulsekretär/in (m/w/d) für unsere Klosterwiesenschule Mit Baindt liegen Sie richtig! Die Gemeinde Baindt zeigt sich mit derzeit knapp 5.500 Einwohnern als interessanter Wohn- und Gewerbestandort. Stadtnähe einerseits und landschaftlich reizvolle Strukturen andererseits zeichnen die attraktive Lage für Wohnen und Arbeiten in der Gemeinde aus. Baindt entwickelt sich ständig weiter – und so auch unsere Gemeindeverwaltung. Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n Schulsekretär/in (m/w/d) für unsere Klosterwiesenschule in Teilzeit mit 50 bis 70 Prozent. Die Klosterwiesenschule Baindt ist eine zweizügige Ganztagsgrundschule in Wahlform nach §4a und hat rund 175 Schülerinnen und Schüler. Ungefähr ein Drittel der Schülerschaft besucht den Ganztag, der sich durch ein umfangreiches Angebot aus musikalischen, sportlichen und kreativen Bildungsangebo- ten auszeichnet. Des Weiteren erhalten die Schülerinnen und Schüler Unterstützung beim Lernen durch Lernzeiten am Nachmittag in den jeweiligen Jahrgangsstufen. Ein Mittagessen kann in der Aula eingenommen werden. Ins- gesamt lässt sich das Schulleben als bunt und vielfältig bezeichnen. Es erwartet Sie ein äußerst interessantes und abwechslungsreiches Arbeitsfeld. Als Schulsekretärin sind Sie eine wichtige Schnittstelle zwischen Schulleitung, Lehrkräften, Eltern und Schülern und tragen zur effizienten Organisation des Schulalltags bei. • Unterstützung und Organisation des Schulbetriebs: Sie unterstützen die Schulleitung bei der Terminplanung und koordinieren die Kommunikation innerhalb der Schule. Dazu gehören allgemeine Sekretariatsaufgaben wie Postbearbeitung, Telefonservice und die Vorbereitung von Unterlagen für Besprechungen und Schulveranstal- tungen. • Schülerangelegenheiten: Sie übernehmen Aufgaben rund um die Schülerverwaltung, von Anmeldungen und Abwesenheitsmeldungen bis hin zur Pflege der Schülerakten. Zudem sind Sie eine zentrale Ansprechperson für Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern und unterstützen die Organisation von Elternabenden. • Koordination mit Elternvertretungen und Förderverein: Sie unterstützen deren organisatorische Anliegen und koordinieren die Kommunikation mit der Schulleitung. • Ganztagsschule und Betreuung: Sie verwalten die Anmeldungen zur Ganztagsschule und fungieren als Schnitt- stelle zwischen der Ganztagsschule, der kommunalen Betreuung sowie den Jugendbegleitern. • Digitale Schulorganisation und Prozessoptimierung: Sie arbeiten an der Digitalisierung von Prozessen mit und übernehmen die Pflege von Schülerdaten sowie die Vorbereitung von Berichten und Auswertungen. • Recherchen und Datenaufbereitung: Sie unterstützen die Schulleitung durch Recherchen zu schulischen The- men und bereiten relevante Informationen für eine fundierte Entscheidungsfindung auf. Eine abschließende Aufgabenzuteilung bleibt vorbehalten. Ihr Profil • Abgeschlossene Berufsausbildung in der öffentlichen Verwaltung oder im kaufmännischen Bereich • Selbstständiges, sorgfältiges und strukturiertes Arbeiten sowie gute schriftliche und mündliche Ausdrucksfähig- keit • Integrität, Zuverlässigkeit und Flexibilität • Gute Kommunikations- und Teamfähigkeit • Gute EDV-Kenntnisse in den gängigen MS-Office-Anwendungen Berufserfahrung ist erwünscht, jedoch nicht Voraussetzung. Wir bieten • eine abwechslungsreiche und anspruchsvolle Tätigkeit in einem motivierten Team • regelmäßige Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten • eine unbefristete Teilzeitstelle mit einer Vergütung nach persönlicher Eignung bis zur Entgeltgruppe 6 TVöD so- wie weitere komfortable Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes • Arbeitszeiten, die überwiegend während der Schulzeit liegen und dadurch freie Tage in den Schulferien ermög- lichen Sind Sie interessiert? Wenn wir Ihr Interesse an dieser abwechslungsreichen Tätigkeit geweckt haben und Sie in einem tollen Team mit- arbeiten möchten, dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung bis spätestens 10.11.2024 unter bewerbung@baindt.de oder an die Gemeindeverwaltung Baindt, Marsweilerstraße 4 in 88255 Baindt. Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gerne die Hauptamtsleiterin Frau Stocker (Tel. Nr. 07502 9406-40, E-Mail: f.stocker@ baindt.de) oder Rektorin Frau Heberling (Tel. Nr. 07502/94114-132, E-Mail: Heberling@kws.baindt.de) Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Stellenanzeigen Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 42 Neugestaltung Ortsmitte Aktuelle Informationen zur Umgestal- tung unserer Ortsmitte - Sperrung des innerörtlichen Kreisverkehrs aufgrund Asphaltarbeiten Der innerörtliche Kreisverkehr muss ab Montag, den 21.Oktober 2024 für eine Woche gesperrt werden. Grund für die Sperrung sind Asphaltarbeiten sowie Erneuerun- gen der Randeinfassungen in der Marsweilerstraße. Von der Marsweilerstraße wird über die Zeppelin- und Bosch- straße in Richtung Ortsmitte umgeleitet. Es wird keine Ampelregelung geben! Die Kreissparkasse, der CAP- Markt und die innerörtlichen Geschäfte sind weiterhin über den Parkplatz an der Küferstraße sowie die Park- plätze vor der Sparkasse und entlang des Gebäudes Dorf- platz 1 erreichbar. Von der Gartenstraße kommend wird über die Ziegelei- und Fischerstraße umgeleitet. Auch die Mühlstraße ist aufgrund von Tief- und Pflaster- arbeiten für vier Wochen gesperrt. Wir halten Sie über die weiteren Entwicklungen regelmä- ßig auf dem Laufenden und bedanken uns für Ihr Ver- ständnis sowie Ihre Geduld. Für alle Fragen rund um die Baumaßnahme steht Ihnen unser Ortsbaumeister Herr Roth (Tel: 07502 9406-53, E-Mail: bauamt2@baindt.de) zur Verfügung. Amtliche Bekanntmachungen Wechsel der Amtsblattausträgerin im Bezirk 8 Unsere Austrägerin Carolin Leonhard hat am 11. Okto- ber letztmalig das Baindter Amtsblatt ausgetragen. Wir möchten uns bei ihr, auch im Namen unserer Abonnen- tinnen und Abonnenten, herzlich für ihre zuverlässige Arbeit bedanken. Ab dem 18. Oktober 2024 übernimmt Lena Schulz den Bezirk 8. Wir wünschen ihr viel Freude bei ihrer neuen Aufgabe und sind zuversichtlich, dass sie diese ebenso zuverlässig erfüllen wird. Ihre Gemeindeverwaltung Straßenreinigung im Gemeindegebiet Die Gemeindeverwaltung weist darauf hin, dass in der Zeit von Dienstag, 22.10.2024 bis Freitag, 25.10.2024 ab 7:00 Uhr morgens die Kehrmaschine Straßen, Gehwege und Plätze im Ge- meindegebiet abkehrt. Wir bitten Sie, dafür Sorge zu tragen, dass keine Hinder- nisse (Autos, Mülltonnen usw.) den Verkehrsraum ver- sperren. Bürgermeisteramt Für ein gutes Miteinander Feld- und Wiesenwege dienen Ihnen zur Erholung. Wir Landwirte haben hier unseren Arbeitsplatz und produ- zieren Lebensmittel für uns alle. Wir bitten Sie daher: • auf den Wegen zu bleiben und weder Äcker noch Wie- sen, Weinberge oder Obstanlagen zu betreten. • weder Hundekot noch Müll zu hinterlassen. • dem landwirtschaftlichen Verkehr auf Feldwegen Vor- fahrt zu geben. Vielen Dank! Ihre Landwirte und Winzer aus der Region Landesbauernverband in Baden-Württemberg e. V. www.lbv-bw.de Gemeinderatssitzung Einladung zur Sitzung des Gemeinderates Die nächste Sitzung des Gemeinderates findet statt am Dienstag, 22. Oktober 2024 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Tagesordnung Öffentlicher Teil 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Beteiligung Kommunale Beteiligungsgesellschaft Net- ze BW GmbH & Co. KG 05 Ausschreibung weiterer Baufelder Fischerareal 06 Gründung eines Stiftungsrats für die Bürgerstiftung Baindt 07 Freiwilligendienste in den Kindertagesstätten und in der Klosterwiesenschule 2025/2026 08 Ersatzbeschaffung für die bestehende Enthärtungs- anlage für das Schulareal 09 Aktueller Stand zur Umsetzung der Grundsteuerre- form zum 01.01.2025 10 Gebührenkalkulation Abwasser a) Gebührenkalkulation Kalkulationszeitraum 01.01.2025-31.12.2026, 01.01.2027-31.12.2027 b) Änderung der Satzung über die öffentliche Ab- wasserbeseitigung (Abwassersatzung) 11 Zensus 2022 - Bericht 12 Anfragen und Verschiedenes Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup Bürgermeisterin Nummer 42 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Vorankündigung Hauptprobe Am Samstag, den 02.11.2024 findet um 13.30 Uhr unsere diesjährige Hauptprobe an der Reithalle in Baindt statt. Mit dabei sind dieses Jahr die Feuerwehren aus Baienfurt und Weingarten sowie das Deutsche Rote Kreuz Baien- furt-Baindt. Es bewirtet Sie die Jugendfeuerwehr Baindt. Wir freuen uns auf zahlreiche Zuschauer. Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 10 - 18 Uhr Kinder Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravensburg Elisabethenstr. 15 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 19. Oktober und Sonntag, 20. Oktober 2024 Tierklinik Dr. Ganal und Dr. Ewert, Tel.: 0751 - 4 44 30 - Telefonische Anmeldung erforderlich - Apothekennotdienst (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 19. Oktober 2024 Dreiländer-Apotheke Ravensburg, Gottlieb-Daimler-Stra- ße 2, 88214 Ravensburg, Tel: 0751 3 66 50 75 Sonntag, 20. Oktober 2024 Land Apotheke Horgenzell, Kornstraße 16, 88263 Horgen- zell, Tel: 07504 9 13 35 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel: 07502 62 10 98 Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: (Achtung: vorübergehende Änderung) Montag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer Frau Frank 9406-17 Amtsblatt 9406-26 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt Leitung Hauptamt Frau Stocker (geb. Maurer) 9406-40 stellvertr. Leitung Hauptamt Ordnungsamt Frau Heilig 9406-11 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Nowak/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Frau Nowak/Frau Ziegler 9406-14 Volkshochschule Frau Mohring 9406-133 Gewerbeamt Frau Brei 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Herr Bautz 9406-14 Hallenbelegung SKH Frau Gerhardt 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei, Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Altbau 94114-140 E-Mail: leitung.altbau@kiga.baindt.de Leitung Neubau 94114-141 E-Mail: leitung.neubau@kiga.baindt.de Leitung Schulgebäude 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.schulgebaeude@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 42 Abfallwirtschaft Kompostieranlage am Annaberg Öffnungszeiten: Freitag 16:30-18:30 Uhr Samstag: 13:00-16:00 Uhr Geänderte Öffnungszeiten ab 08. November 2024: Freitag: 16:30-17:30 Uhr Samstag:13:00-16:00 Uhr Letztmals geöffnet ist die Kompostieranlage am 23. November 2024 sofern es die Witterung zulässt. Annahmestelle Hofstelle Wöhr (Friesenhäusler Straße 67) Montag und Mittwoch 16:00-19:00 Uhr (April bis No- vember) Freitag 15:00-18:00 Uhr (ganzjährig geöffnet) Es dürfen nur Kleinmengen (max. 2 Schüttkubikmeter) angeliefert werden. Geburten Die Gemeinde Baindt gratuliert Celina und Daniel Dvorak zur Geburt ihres Sohnes Nino Dvorak am 26.07.2024 und begrüßt den kleinen Neubürger sehr herzlich. Veranstaltungen Oktober 18.10. Impulse Frauenfrühstück BSS 19.10. Wendelinusfest Kapelle Sulpach 22.10. Gemeinderatssitzung Rathaus 23.10. Seniorentreff BSS November 02.11. Herbstübung Feuerwehr 08.11. Impulse Vesper BSS 09.+10.11. Firmung Kath. Kirche Baienfurt 12.11. Gemeinderatssitzung Rathaus 17.11. Volkstrauertag Kriegerdenkmal/ Friedhof 22.11. Gedenkfeier Stiftung Sel. Irmgard St. Franziskus 27.11. Adventskaffee Sel. Irmgard 30.11. Nikolausmarkt DP Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 19. Oktober - 27. Oktober 2024 Gedanken zur Woche: Gott du hast meinem Leben eine einzigartige Färbung geschenkt. Lass mich meine Farben zeigen und sie weiterschenken – leuchtend und schön wie ein Regenbogen. Samstag, 19. Oktober 10.30 Uhr Sulpach – Wendelinusfest – Sulpacher Kirbe, Eucharistiefeier Ministranten: Sulpacher Ministranten († Maria und Bernhad Henzler, Theresia und Baptist Elbs, Anton und Eugen Elbs, Elsa und Wendelin Kaplan, Zita Maurer, Eugen Haug) 14.00 Uhr Sulpach - Dankandacht Sonntag, 20. Oktober – 29. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baindt – Wortgottesfeier mit dem Kindergar- ten St. Martin Ministranten: Pia Kreutle, Daniela Schnez, Mona Stiefvater, Benjamin Stiefvater, Marle- ne Stör, Nele Gründler 10.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier 11.15 Uhr Baienfurt – Taufe von Felix und Raphael 19.00 Uhr Baindt - Night´n Pray den Firmlingen Dienstag, 22. Oktober 08.00 Uhr Baindt – Schülergottesdienst 19.30 Uhr Baienfurt – Planungstreffen der Familiengot- tesdienste 2025 im Gemeindehaus Mittwoch, 23. Oktober 09.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Donnerstag, 24. Oktober 07.45 Uhr Baienfurt - Schülergottesdienst 17.30 Uhr Baienfurt – Musikalisches Abendlob mit Klaus Reichle Freitag, 25. Oktober 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier 16.00 Uhr Baindt – Wortgottesfeier im Pflegeheim Se- lige Irmgard Samstag, 26. Oktober 18.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier zum Weltmissi- onssonntag mit der Gruppe Meile Missio Kollekte Sonntag, 27. Oktober – 30. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baindt – Jugendgottesdienst mit Aufnahme der neuen Minis Ministranten: Louisa Möhrle, Emilia Stotz, Marie Stotz, Niklas Alber, Lena Himpel, Frida Rapp, Nummer 42 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Tim Beckert, Noah Himpel († Rosa Vogel, Johannes Heik, Ignaz Malsam mit Angehörigen, Ludmilla und Rochus Illen- seer, Marta und Heinrich Adler, Brunhilde Dre- her, Anna und Erwin Dreher, Christina und Wendelin Hatzenbüller, Ludmilla, Alexander und Nikolaus Linkov, Ida und Pius Wolf, Karl Bohner, Anna und Eugen Halder, Jahrtag: Bi- schof Dr. Carl Joseph Leiprecht) Missio - Kollekte 11.15 Uhr Baindt – Taufe von Leon Rosenkranzgebete im Oktober Im Oktober laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranz- gebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 – 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 – 18.00 Uhr Freitag 09.30 – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Ehrungen Am vergangenen Sonntag dankte Pfr. Staudacher lang- jährigen Lektoren und Komunionhelfern für ihren wert- vollen Dienst, z.T. für 40 Jahre! Geehrt wurden: Berthold Striegel, Claudia Strittmatter, Andrea Strehle, Hans Peter Späth, Rosa Aßfalg-Schmid, Matthias Amann und Lioba Stephan. Bei seiner Ansprache rechnete Pfr. Staudacher ihr langjähriges Wirken in seinem „Kassenbericht“ zu den „Reichtümern“ der Kirchengemeinde. Vergtelt‘s Gott! Einladung zur Erstkommunion 2025 am Sonntag, den 4.Mai für die Schüler der 3. Klassen Liebe Eltern, wir laden Sie mit Ihrem Kind ein, die heilige Erstkommunion in unserer Kirche zu feiern. Sind Sie dabei? Dann treffen wir uns zur Anmeldung am Donnerstag, 24. Oktober in der Zeit von 15.00 bis 18.00 Uhr im Pfarr- haus Baindt, Thumbstraße 55. Sie haben keine Zeit? Dann senden Sie uns bitte eine E-Mail mit Ihrer Anmeldung an stjoahnnesbaptist.baindt@ drs.de. Bitte bringen Sie zur Anmeldung mit: • das ausgefüllte Anmeldeformular den Unkostenbei- trag in Höhe von 75,00 € (für Ausleihe und Reinigung des Gewandes, Fotos, Arbeitsheft, Kopien, Material, Ausflug ....) • eine Kopie der Taufurkunde, falls ihr Kind nicht in Baindt oder Baienfurt getauft wurde Wir starten gemeinsam mit einem Elternabend am Dienstag, 05. November 2024 um 20.00 Uhr in der „al- ten Schule“/Probelokal des Musikvereins unten im Klos- terhof Nr. 5. Wir freuen uns auf eine spannende Zeit. Eine schriftliche Einladung geht in diesen Tagen per Post raus. Pfarrer Bernhard Staudacher und das Kommunionteam Königliche Unterstützung gesucht! • Magst Du ein Teil einer tollen Gemein- schaft sein? • Hast Du Freude daran, Gutes zu tun? • Bist Du bereit kleinere Organisations- aufgaben zu übernehmen? Dann bist Du bei uns und unseren Königen genau rich- tig! Wir suchen Helfer, die bereit sind, kleinere Aufgabenbei bei der Organisation im Vorfeld sowie der Durchführung der Sternsingeraktion zu übernehmen. Die letzten Sternsingeraktionen in Baindt waren sehr gut und erfolgreich. Viele Kinder haben sich auf den Weg gemacht, den Se- gen verteilt und Spenden gesammelt. Sie waren Teil ei- ner wunderbaren Gemeinschaft und hatten viel Freude an Ihrem Tun. Damit diese alles so möglich ist, müssen einige Organi- sationsaufgaben im Hintergrund erledigt werden. Diese Arbeit möchten wir gerne auf mehrere Schultern verteilen und so auch unter anderem den Fortbestand der Stern- singer in Baindt sichern. Wenn Du Dir vorstellen kannst, uns bei dieser guten Sa- che zu unterstützen, dann melde Dich! Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 42 Wir freuen uns über jede auch noch so kleine Unterstüt- zung. Du kannst uns direkt unter sternsinger-baindt@gmx.de eine Nachricht zukommen lassen oder Dich einfach im Pfarramt melden. Wir freuen uns auf viele Helfer! Stephanie Koch, Karin Pink und Claudia Zanutta Gottesdienstplanung Familien- und Jugendgottes- dienste2025 der Seelsorgeeinheit Baienfurt-Baindt Zum Planungstreffen der Familien- und Jugendgottes- dienste laden wir am Dienstag, 22. Oktober um 19.30 Uhr ins Katholische Gemeindehaus in Baienfurt herzlich ein. Bitte merken Sie sich den Termin schon einmal vor, die Einladung per Mail folgt demnächst! Im März 2025 ist wieder Kirchengemeinderatswahl Der aktuelle Kirchengemeinderat setzt sich zusammen aus dem leitenden Pfarrer und 12 gewählten Mitgliedern. Die Hälfte der Kirchengemeinderäte ist bereit wieder zu kandidieren. Das bedeutet, wir benötigen mindestens sechs weitere Kandidaten/Kandidatinnen, damit eine Wahl stattfinden kann. Daher unsere Frage, bzw. Bitte: Könnten Sie sich vor- stellen für den KGR zu kandidieren? Oder: Wissen Sie jemanden, den sie sich gut als Kirchengemeinderat vorstellen könnten? Hinten am Eingang in der Pfarrkirche haben wir eine Box aufgestellt, wo sie ihre Vorschläge einbringen können. Der Wahlausschuss ist für jeden Vorschlag dankbar. Wählbar ist: wer am 30. März 2025 das 18. Lebensjahr voll- endet hat und Mitglied der katholischen Kirche ist. Auch Wahlberechtigte anderer Kirchengemeinden können in Baindt kandidieren. Bernhard Staudacher, Pfarrer Kirchenchor begeistert beim Heilig-Leiber-Festgottesdienst Beim Heilig-Leiber-Festgottesdienst am ver- gangenen Sonntag hat der Kirchenchor mit einem modernen und dynamischen Auftritt die Zuhörer begeistert und den einen oder anderen Ohr- wurm mitgegeben. Begleitet von Schlagzeug, E-Bass und Keyboard wurden moderne Kirchenlieder mit frischem Schwung vorgetragen. Die lange und intensive Proben- arbeit hat sich gelohnt: Der Chor bewies eindrucksvoll, dass er auch laut und modern kann! Hast du Lust bekommen, an diesen kurzweiligen Chorpro- ben und spannenden Auftritten teilzunehmen? Ab dem 8. November 2024 starten die Proben für das Weihnachts- programm. Wir freuen uns über jede Unterstützung! Mel- de dich einfach bei unserem Chorleiter Rainer Strobel, der Vorsitzenden Nadine Klotzer oder einem der engagierten Kirchenchor-Mitglieder. Herzliches Dankeschön für großzügige Spenden Am vergangenen Sonntag gab es anlässlich des Heilig-Leiber-Festes „Sonntags-Häpp- chen“ im Anschluss an den Gottesdienst. Da die knapp 20 Jugendlichen Ende Oktober eine Chorreise nach Paris geplant haben, wurde fleißig gebacken, um sowohl süßes als auch salziges Gebäck anbieten zu können. Leider erlaubte es das wechselhafte Wetter nicht, die Bewirtung auf dem Kirchplatz durchzu- führen. So bot der hintere innere Kirchenraum - ausge- stattet mit Stehtischen und schöner Dekoration - einen angemessenen Rahmen dafür. Gerne nahmen viele Kir- chenbesucher das Angebot an und entschieden sich für eine bunte Palette an Kuchen für zuhause. Für Geträn- ke sorgte der Kirchengemeinderat und spendete seine Einnahmen ebenso dem Jugendchor für sein Vorhaben. Vielen Dank dafür, sowie ein ganz herzliches Dankeschön an alle, die so großzügig gespendet haben. Wir werden am 3.11. den Gottesdienst in der deutschen Gemeinde in Paris mitgestalten, wo Pfarrer Markus Hirlinger aus Wein- garten derzeit wirkt. Ein ausführlicher Bericht über unsere Reise folgt dann im November. Wir freuen uns über Ihr Interesse und Ihre Begleitung in Gedanken und im Gebet. Einladung Seniorentreff Wir laden Sie ein am Mittwoch, 23. Oktober 2024 um 14.00 Uhr zu unserem Herbstfest in den Bischof- Sproll-Saal. „Wer seine Stimme er- klingen lässt, stärkt Körper, Geist und Seele.“ Einen herzlichen Willkommensgruß an den Männergesang- sclub „Les Rauschers“ aus unserer Gemeinde Baindt. Das ist eine Gruppe aus Freunden und Bekannten, ent- standen aus ihrer gemeinsamen Zeit in der Landjugend vor über 50 Jahren. Wir freuen uns auf einen musikali- schen Nachmittag mit Ihnen, bei dem Sie selbstverständ- lich gerne mitsingen dürfen. Liebe Grüße Ihr Seniorenteam ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Einladung zur Taizéandacht in Baindt Wir laden Sie alle recht herzlich ein zu un- serer ökumenischen Taizéandacht am 27. Oktober 2024 um 19.00 Uhr in den Die- trich-Bonhoeffer-Saal in Baindt. Wir freuen uns, wenn Sie mit uns zusammen die Andacht feiern. Nummer 42 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Erwachsenenbildung der kath. und evang. Kirchengemeinden Baienfurt und Baindt impulse BAINDTER VESPER Sabine Dittrich mit „Küss den Kaktus“ Sabine Dittrichs Vortrag bietet praktische Tipps zum Um- gang mit schwierigen Menschen – sei es der Ehepartner, die Kinder oder die Kollegen. Der Fokus liegt auf der praktischen Anwendung von Prinzipien wie Nächstenliebe, Vergebung, Selbstbeherrschung und Demut. Wir laden Sie herzlich ein, unser leckeres Vesper zu genießen und sich von diesem inspirierenden Vortrag begeistern zu lassen. Kommen Sie vorbei und lassen Sie sich inspirieren! Freitag, 08.11.2024, um 18:00 Uhr im Bischof-Sproll-Saal in Baindt Unkostenbeitrag 14 € inkl. Vesper Anmeldung bis 04.11.2024 bei Frau M. Brei 07502-3845 / martinabrei@web.de Frau V. Wingert 07502-3323 / Reinhold.Wingert@gmx.de Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Lass dich nicht vom Bösen überwinden, sondern überwinde das Böse mit Gutem. Röm 12,21 Sonntag, 20. Oktober 21. So n. Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche, Ev. Gemeindehaus 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst (Prädikant Professor Dr. phil. J. Stratmann) Montag, 21. Oktober 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe, Ev. Gemein- dehaus Mittwoch, 23. Oktober 16.00 Uhr Baienfurt Konfi-Unterricht, Ev. Gemeinde- haus 19:00 Uhr Baienfurt Kirchengemeinderatssitzung, Ev. Gemeindehaus Sonntag, 27. Oktober 22. So n. Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst (Prädikantin U. Hut) 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst im Pflegeheim (Prä- dikant W. Gross) 19.00 Uhr Baindt Taizéandacht, Dietrich-Bonhoef- fer-Saal Pfarrbüro geschlossen Vom 17.10. – 28.10. ist das Pfarrbüro geschlossen. Wir bitten um Beachtung. Vielen Dank. Gedanken zum Wochenspruch: Böses mit Gutem überwinden Frieden schaffen ohne Waffen! In un- serer Zeit wird das immer wieder in Frage gestellt. Müssen Christen an- gesichts der Terrorgefahr nicht auch zur Aufrüstung mahnen? Der 21. Sonntag nach Trinitatis empfiehlt einen ganz an- deren Widerstand: die Wahrheit beim Namen zu nennen und für den Frieden einzutreten. Das ist kein feiges Hin- nehmen, sondern eine mutige Entscheidung, mit anderen Waffen zu kämpfen: Mit dem Gebet für das Wohlerge- hen der Eroberer und mit der Bereitschaft, das Böse mit Gutem zu überwinden. Manche meinen, das gelte nur im Privaten. Doch käme nicht mancher Konflikt erst gar nicht auf, wenn Gerechtigkeit geschähe? Liefe nicht manche Aggression ins Leere, wenn sie durch Freundlichkeit ent- kräftet würde oder man sich freundlich trennen würde, wie Abraham und Lot? Verständlich, dass diese Botschaft immer wieder zu Dissonanzen führt, auch unter Christen. Bildquelle: Unsplash / Sunyu, Text: Kirchenjahr evange- lisch Reformationstag – Abendmahls- gottesdienst mit Impulsvortrag „Evangelisch in Siebenbürgen“ Herzliche Einladung am Donnerstag, 31. Oktober, um 19.00 Uhr zu einen Abendmahls- gottesdienst in der Ev. Kirche in Baienfurt mit Impulsreferat zu den Auswirkungen der Reformation in Siebenbürgen. Kommen Sie dazu und sagen Sie’s gern weiter! Ihr Pfarrer Martin Schöberl Kinderkirche sucht ein altes Wagenrad aus Holz Die Kinder der Kinderkirche gestalten am 3. Advent den Gottesdienst. Da- für benötigen sie ein großes altes Wagenrad aus Holz. Bitte melden Sie sich, wenn Sie helfen können, im Pfarrbüro im Öschweg 32, 88255 Baienfurt oder per Telefon 0751 43656. Das ganze Kinderkirch-Team sagt „Dankeschön“ Nele Putz als neue Jugendreferentin im ejw eingesegnet Nach zwei Jahren Vakanz ist das Team wie- der komplett. Große Freude beim Evangelischen Jugend- werk im Kirchenbezirk Ravensburg: Nele Anne Putz kom- plettiert das Jugendreferenten-Team wieder zum Dreige- stirn. Alexander Blümel und Christian Voss hatten nach der Verabschiedung von Deborah Gärtner in die Eltern- zeit über zwei Jahre lang auf eine Nachfolgerin warten müssen. Zur Einsegnung von Nele Anne Putz in ihren neuen Dienst waren so viele Jugendliche aus dem Kirchenbezirk nach Vogt in die Kirche gekommen, dass kein Platz im Parterre frei blieb, aber auch auf der Empore hatten sich einige Besucher eingefunden. „Was macht eine ideale Jugendre- ferentin aus, welche Eigenschaften sind erwünscht?“ Diese Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 42 Frage ging an die versammelte Gemeinde. Die Antworten wurden mit Hilfe eines großen Würfels mit eingebautem Mikrofon erbeten, den FSJ-Mitarbeiter Elias Magenreuter in die Besucherreihen warf. „Spaß an ihrer Arbeit“, „Freude am Erzählen biblischer Geschichten“, „Teamfähigkeit“ und „Ein offenes Ohr für andere“ – so lauteten die Antworten. Pfarrer Philipp Jägle, der den Gottesdienst leitete, gab zu bedenken, dass solche Erwartungen einem ganz schön zu schaffen machen können. Aber mit Blick auf die Lo- sung zum Tag der Einsegnung werde klar, auf wen Nele Putz immer baue. „Befiehl dem Herrn deine Wege und hoffe auf ihn, er wird’s wohl machen“ (Psalm 37,5). Jägle ermutigte die neue Mitarbeiterin deshalb zur Gelassen- heit und schloss seine Predigt mit Gedanken des erst kürzlich verstorbenen Theologen und Pfarrers Friedrich Schorlemmer: „Jeden Tag geht dir die Sonne auf, jeden Abend geht eine Welt dir unter. Jeder Morgen ist Schöp- fungsmorgen. Bleib fromm! Werd frei! Leb fröhlich! Lies täglich! Bet inniglich!“ „Ich freue mich riesig, auf das was vor uns liegt“, sagte die 23-Jährige aus Remshalden, empfahl sich als krea- tiv, couragiert, dienend und musikalisch – alles im Na- men Jesu. Nach ihrer kurzen Vorstellung wurde sie nach den Regeln der Landeskirche vor der Gemeinde und in Anwesenheit der Zeugen in ihr Amt eingesetzt. Damit die Verbindung zur Gemeinde auch tatsächlich sichtbar wurde, hatte Betty Weise, Vorsitzende des Jugendwerks, Bänder durch die Bankreihen gezogen, die schließlich bei Nele Putz zusammenliefen. Moderne Lob- preislieder, ge- spielt von der ejw-Band mit Lukas Eggert, Samuel Kuss- maul, Elias Ma- genreuter und Sophie Florian (Gesang), setz- ten flotte musi- kalische Akzen- te – und so hätte dieser Gottesdienst in der Kirche ein einziges Freudenfest sein können, wären nicht auch Abschiede angestanden: von den FSJlern Simon Hilebrand und Elias Magenreuter so- wie Maximilian Biebl als treuem Mitarbeiter vor allem beim Ostergarten. Sie nehmen Studien auf oder gehen in eine Berufsausbildung. Sie werden auf jeden Fall fehlen, denn Nachfolger sind noch nicht in Sicht. Trotzdem wurde anschließend im Vogter Gemeindehaus noch mit belegten Brötchen und alkoholfreien Getränken gefeiert. „In geheimer Mission am Bodensee“ – Dekan Dr. Martin Hauff begrüßte die neue Mitarbeiterin herzlich und überreichte augenzwinkernd den lustigen Spionage-Thril- ler aus dem Hause Micky Mouse. Nele Putz, die in Zukunft vor allem für Konfi- und Sommerfreizeiten zuständig ist und sich als Gitarrenspielerin und Sängerin auch um das musikalische Angebot kümmern wird, hat ihr Studium in Religions- und Gemeindepädagogik an der Missionsschu- le in Unterweissach absolviert. Ihr Dozent Jochen Metz- ger gratulierte der Jugendreferentin zur ersten Stelle und sicherte ihr zu: „Du bist eine Freundin Gottes!“ Der kreative Montag bietet an Neues aus dem Kreativen Montag. Wir wollen sehr kom- primiert an nur einem Montag im Monat ein kreatives Angebot machen. Wir denken dann kann intensiv das Thema zu Hause weiterverfolgt werden. Dazu laden wir herzlich ein November: 11.11. Sonja Tratzyk: „Recycling alter T-Shirts“- Häkeln mit T-Shirt-Garn Dezember: 9.12. Helga Rothenbacher: „Floristik einmal weih- nachtlich“ Floristik Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Petra Neumann-Sprink Tel. : 0751-52501 p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist – um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel € 7,50; Material nach Verbrauch Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Nummer 42 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Vereinsnachrichten Chancenwucher bringt SVB um den Sieg SV Baindt - SV Achberg 1:1 (0:1) Eine Woche nach der bitteren Auswärts- pleite in Kressbronn, kam es am Sonntag- nachmittag auf der Baindter Klosterwie- se zum Duell Absteiger gegen Aufsteiger. Der Aufsteiger aus Achberg ist, ähnlich wie der Absteiger aus Baindt, allerdings noch nicht wirklich in der neuen Liga angekommen und rangiert mit sechs Punkten auf dem vorletzten Tabellenrang. Dass beide Teams schnellstmöglich das untere Tabel- lendrittel verlassen wollen, zeigte sich bereits in den An- fangsminuten einer unterhaltsamen Partie. Während auf Baindter Seite Thoma die Möglichkeit auf den frühen Füh- rungstreffer liegen ließ (2.), parierte auf der Gegenseite Walser stark gegen Distl (3.). Drei Minuten später zeigte Weilands Mannschaft dann aber wieder die derzeit altbe- kannten Unkonzentriertheiten in der Defensive: Achbergs Zirn fing einen Fehlpass im Mittelfeld ab, marschierte ohne große Gegenwehr bis zur Strafraumgrenze und über- wand Walser im langen Eck (6.). Die Baindter Mannschaft zeigte sich kurz geschockt, drückte ab der 20.Minute dann aber zunehmend auf den Ausgleich. Diesen hatte wenig später auch Fink auf dem Fuß, indem er Keeper Schupp stark umkurvte, aus spitzem Winkel jedoch nur den Pfosten traf (22.). Trotz einer optischen Überlegenheit erspielte sich der Lan- desliga-Absteiger aber erst mit Beginn des zweiten Durch- gangs ein deutliches Chancenplus, wobei es erneut Fink war, welcher den Ball aus kurzer Distanz über die Querlatte jagte (50.). Vier Minuten später sollte der mittlerweile über- fällige Ausgleichstreffer dann aber fallen: nach einer wei- teren gefährlichen Ecke von Dantona, sprang das Leder Kapitän Thoma vor die Füße, welcher Schupp wuchtig im linken oberen Eck überwand (54.). Angetrieben vom 1:1 erhöhte die Baindter Mannschaft nochmals den Druck, betrieb zum Leidwesen der Baindter Zuschauer jedoch Chancenwucher: erst setzte Dischl einen schnellen Angriff über drei Stationen an den Innenpfosten (59.), wenig spä- ter schaufelte Fink eine Flanke von Camara über das Ach- berger Tor (69.) und schlussendlich versprang Dischl das Spielgerät beim Torabschluss (75.). Der SVA zeigte sich deutlich seltener als noch in Halbzeit eins in der Offensive, strahlte durch Freistöße von Lau und Angriffe über den agilen Zirn allerdings weiterhin Gefahr aus. Mit der Herein- nahme des zuletzt verletzten Fischers (70.), brachte Wei- land in der Schlussphase nochmals neues Tempo ins Spiel, wobei sich der Wechsel zwei Minuten vor Schluss fast aus- gezahlt hätte: Baindts Nummer 7 wurde während eines Baindter Gegenangriffs stark über rechts in Szene gesetzt, schüttelte seinen Gegenspieler ab und bediente Dischl im Zentrum. Erneut machten die Platzverhältnisse, welche teilweise eher einem Kartoffelacker als einem Fußballfeld glichen, Baindts Stürmer aber das Leben schwer und er schob den Ball am langen Pfosten vorbei (88.). Trotz einer verbesserten Leistung in der zweiten Halbzeit, verlässt der SVB damit erneut ohne „Dreier“ den Platz. Der Spielverlauf war dabei wieder Sinnbild einer bisher verkorksten Hinrunde, in welcher dem Team sowohl in der Defensive als auch in der Offensive die nötige Leich- tigkeit abgeht. SV Baindt: Benjamin Walser, Michael Brugger, Tobias Szeibel, Philipp Kneisl, Lukas Zweifel, Philipp Thoma, Mika Dantona, Kevin Lang (46. Marko Szeibel), Jonathan Di- schl, Tobias Fink (70. Jan Fischer), Baba Camara - Trai- ner: Rolf Weiland Schiedsrichter: Matthias Kossatz Tore: 0:1 Simon Zirn (6.), 1:1 Philipp Thoma (54.) SV Baindt II - SG Hergensweiler/Achberg 2:0 (1:0) Nach der ersten Saisonniederlage in der Vorwoche gegen den SV Kressbronn II, war der SVB II gegen den Tabel- lenvierten aus Achberg/Hergensweiler auf Wiedergut- machung aus. Von Beginn an fand Geggiers Mannschaft gut in die Partie und setzte die Gäste früh unter Druck, welche sich oft nur mit langen Bällen zu helfen wussten. Während Schnez und Hahn zunächst noch gute Chan- cen ausließen, nutzte Knisel wenig später die Gelegenheit vom Elfmeterpunkt eiskalt aus; Schnez war zuvor zu Fall gebracht worden (31.). Auch im zweiten Durchgang war die „Zwoite“ deutlich überlegen, wobei Knisel mit einem traumhaften Freistoßtreffer für die späte Entscheidung sorgte (84.). Damit zeigt der SVB II eine starke Reaktion auf die unglückliche Niederlage in Kressbronn und trifft am kommenden Sonntag im Topspiel auf den Tabellen- führer aus Meckenbeuren, welcher bisher einen Punkt mehr als Geggiers Mannschaft einfahren konnte. SV Baindt II: Max Dingeldey, Patrick Späth, Niklas Hugger (72. Sebastian Brenner), Niklas Späth, Tobias Trautwein, Marlon Brunner (78. Lukas Grabhherr), Julian Keppeler (72. Moritz Gresser), Konstantin Knisel, David Krauter (83. Markus Baumgärtner), Marius Hahn (62. Kai Kostka), Jo- hannes Schnez - Trainer: Timo Geggier Tore: 1:0 Konstantin Knisel (31. Foulelfmeter), 2:0 Kons- tantin Knisel (84.) Vorschau: Sonntag, 20.10 12.45 Uhr: SV Baindt II - TSV Meckenbeuren II 15.00 Uhr: SV Baindt - TSV Meckenbeuren Jugendfußball Ergebnisse vom Wochenende SGM Baindt-Fronreute : SGM TSB/FV Ravensburg 1:1 Gegen den Aufsteiger aus Ravensburg, die etwas besser in die Saison gestartet waren wie wir, sollten im Heimspiel endlich drei Punkte her. Beide Mannschaften begegneten sich auf Augenhöhe, folgerichtig wurden sämtliche Angriffs- bemühungen von der gegnerischen Abwehr auf beiden Seiten abgefangen, so dass man torlos in die Pause ging. In der zweiten Halbzeit wurde das Spiel intensiviert, so dass die Chancen sich erhöhten, bis dann Lena Pfleghaar sich in der 70. Minute durchsetzte und den umjubelten Führungstreffer erzielte. Nun warf Ravensburg alles nach vorne und nur 5 Minuten später setzte sich über links die gegnerische Außenstürmerin durch, zog in den Straf- raum und wurde beim Klärungsversuch am Fuß getroffen. Durch den fälligen Strafstoß mussten wir den Ausgleich hinnehmen, der gleichzeitig das Endergebnis darstellte. Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 42 Es spielten: Katharina Zarbock, Lena Füssel, Vivienne Po- grzeba, Lea Hoffmann, Sarah Schmid, Annemarie Hoff- mann, Sophie Heilmeier, Sara Jukic, Victoria Wertmann, Carla Schmidt, Fiona Maier, Lena Pfleghaar, Haifaa Alosh, Maylin Kretzer, Annika Aust D-Juniorinnen I SV Maierhöfen - SGM Baindt-Fronreute 1:10 D-Juniorinnen II SV Bergatreute - SGM Baindt-Fronreute 7:1 E-Junorinnen SGM Union MBK - SGM Baindt-Fronreute 2:8 Nach einer unglücklichen Heimniederlage in der Vorwoche wollten wir am vergangenen Freitag in Brochenzell wieder zurück in die Erfolgsspur finden. Der Beginn war sogleich erfolgversprechend: durch einen Doppelschlag von Greta stand es bereits nach fünf Minuten 2:0 für uns. Sie war es auch, die mit einem Schuss fast von der Mittellinie, kurz vor dem Abpfiff den Schlusspunkt markierte. Dazwischen zeigte die ganze Mannschaft ein klasse Spiel mit einigen tollen Passkombinationen und Torabschlüssen. So konnten Hanna, Pia, Lotte sowie nochmals Greta das Ergebnis mit teilweise sehr schön herausgespielten Toren in die Höhe schrauben. Die Abwehr stand sicher und war nur einmal unaufmerksam, was sofort bestraft wurde. Das zweite Gegentor resultierte aus einer eher zufälligen Bogenlampe, gegen die unsere Torspielerin Franziska machtlos war. Lob gab es somit im Anschluss nicht nur von den eigenen Trainern, sondern auch die Trainerin der unterlegenen Heimmannschaft hat das Zusammenspiel unserer Mädels positiv hervorgehoben. So gehen wir voller Zuversicht ins nächste Spiel gegen den aktuellen Spitzenreiter Deu- chelried. Es spielten: Hanna Busam (1), Greta Günthner (4), Finja Hinner, Margo Hodek, Franziska Joachim, Lotte Kijewski (1), Mia Malsam, Marie Mayer, Mathilda Nussbaumer, Pia Schützbach (2) F-Junioren Dritter Spieltag für die F-Junioren des SV Baindt Die F-Junioren des SV Baindt waren am vergangenen Samstag um 10:00 Uhr beim SV Ankenreute mit drei Mannschaften zu Gast. Die Partie bildet für die Baindter Fußballer*innen den vor- letzten Spieltag von vier. Bei sonnigem Herbstwetter gings für fünf Vereine des Be- zirks Bodensee, den SV Ankenreute , den TSB Ravensburg, den Berg, den FSV Fronhofen und den SV Baindt an den Start. Auf dem bestens gepflegten Spielfeld fanden insgesamt 42 Spiele à 8 Minuten statt. Die F-Junioren spielten erstmals in ihren neuen Trikots, gesponsert von der Firma Grieshaber Logistiks. Vielen Dank für Ihre Unterstützung. Nach vielen spannenden Spielen und sichtlich großer Freude am Kicken war gg. 13:00 Uhr das Spielende. Wir freuen uns auf Sie beim nächsten Spieltag morgen zuhause in Baindt. Wird die gemähte Wiese ebenfalls in einen englischen Rasen verwandelt worden sein? Es spielten: Marijan, Theo R., Dana, Maxi, Alex, Noah, Vin- cent, Konstantin, Hugo, Benjamin, Julian, Emil, Finja, Max, Sabri, Pauline, Erik und Tim Jugend Bezirksmeisterschaften Bei den diesjährigen Bezirksmeisterschaf- ten der Jugend in Altshausen nahmen mit Jona, Marta, Pia und Nele vier Teil- nehmer/innen vom SV Baindt teil. Für Nele und Marta war es das erste große Turnier, beide schlugen sich wacker und waren voll bei der Sache. Marta konnte in ihrer Spielklasse U 11 sogar ein paar Sätze gewinnen, für einen Sieg reichte es allerdings noch nicht. Nele gewann im Doppel U 13 an der Seite von Pia ein Spiel, im darauffolgenden Viertelfinale unterlagen sie dann allerdings mit 1:3. Pia gewann bei den Mädchen U 13 drei Begegnungen in der Gruppenphase und konnte sich souverän für das Viertelfinale im Einzel qualifizieren. Doch wie im Doppel war auch hier Endstation, nichtsdes- totrotz kann sich ihre Leistung sehen lassen. Bei den Jungen U 13 startete Jona als einziger Baindter Starter des Jungenteams und spielte sich souverän von Sieg zu Sieg. Nach dem Gewinn seiner 4er Gruppe setzte er sich auch im Viertel- und Halbfinale durch und vollendete seine Siegesserie mit einem 3:0 Sieg im Finale gegen seinen Doppelpartner Nico Ibold vom SV Ettenkirch. So war es auch nicht verwunderlich, dass die beiden zusammen unangefochten den Titel im Jungen Doppel U 13 holten. Herzlichen Glückwunsch an Jona zum doppelten Bezirks- meistertitel und an alle für dieses tolle Turnier! Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Nummer 42 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Herren 1 gewinnen das Topspiel SV Baindt – TSG Leutkirch 9:4 Leider konnten die Gäste aus Leutkirch zum Spitzenspiel der Landesklasse krankheitsbedingt nicht in Bestbeset- zung antreten, sodass der SV Baindt die Begegnung letzt- endlich souverän mit 9:4 gewinnen konnte. Den Grundstein für den Erfolg legten wir mit drei starken Siegen in den Doppeln, die in dieser Saison bislang au- ßerordentlich gut funktionieren. Aber auch unser vorderes Paarkreuz mit Marcel Brückner und Philipp Schwarz hat bislang alle ihre Einzel gewinnen können, so auch gegen die unangenehm zu spielenden Leutkircher. Gegen Chris Kratzenstein mussten beide in den 5. Satz: Während Philipp sich auf seine Körperspannung fokussierte und so mit 11:3 gewinnen konnte, musste Marcel erst vier Matchbälle abwehren, bevor er mit 14:12 die Platte als Sieger verlassen konnte. Gegen Daniel Burger konnten beide relativ sicher gewinnen. In der Mitte erwischte To- bias Nowak nicht seinen besten Tag und musste sich mit 0:3 und 2:3 geschlagen geben. Wolfgang Assfalg, der be- reits im Eingangsdoppel 5 Sätze spielte, blieb seiner Linie treu und ging auch in den Einzeln über die volle Distanz. Seine erste Partie verlor er mit 9:11 im letzten Satz, in der zweiten machte er es besser und konnte sich im Entschei- dungssatz mit 11:5 durchsetzen. Im hinteren Paarkreuz ge- wann Nico Scheffold vor allem dank seines rotationsreichen Topspinspiels, mit dem er seinen Gegner Andreas Engler immer wieder vor große Probleme stellen konnte. Roman Buck fand gegen den sehr sicher spielenden Giedrius Mikalauskas kaum Mittel und Wege, um Punktgewinne erzwingen zu können und verlor mit 0:3. Summa summarum ein solide herausgespielter 9:4 Erfolg, der uns als einzige verlustpunktfreie Mannschaft mit 8:0 Punkten von der Tabellenspitze der Landesklasse grüßen lässt. Die nächste Aufgabe steht in zwei Wochen beim Aufsteiger TSV Laubach an, in der aktuellen Form stehen die Chancen auf weitere Punkte gut. XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX TT - V O R S C H A U Mädchenmannschaft starten in ihre ers- te Saison Samstag 19.10. • 10 Uhr: Deuchelried III - Mädchen • 18 Uhr: Herren 2 - TSV Reute XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX Abteilung Turnen Sportverein Übungsangebot Abteilung Turnen Mit dem Ende der Sommerferien hat bei uns das neue Sportjahr begonnen und wir bieten euch folgendes Übungsan- gebot an. Sportbegeisterte und Interes- sierte dürfen sehr gerne bei uns in der Sporthalle vor- beischauen. Weitere Informationen erhalten sie unter www.svbaindt.de. Pampersflitzer (ab 1 Jahr mit Eltern) Mittwoch - 16-17 Uhr ÜL: Nathalie Rinczi Eltern-Kind-Turnen (2-/3-jährige mit Eltern) Dienstag – 15:30-16:30 Uhr ÜL: Steffi Remy Turnzwerge (4-/5-jährige ohne Eltern) Freitag – 14-15 Uhr ÜL: Khim Borns, Andreas Butzenlechner, Angelika Federau Speedys (Grundschüler) Freitag – 15-16 Uhr ÜL: Nadja Becher Sportys (Klasse 5 bis 7) Freitag – 16-17 Uhr ÜL: Inken Lottermoser, Nina Assanti Athletik-/Fitnesstraining (ab 16 Jahre) Montag – 20:30-22 Uhr ÜL: Christian Staud Fun & Fit (ab 30 Jahre, gemischt) Dienstag – 18:30-20 Uhr ÜL: Karin Halder Frauensport (ab 40 Jahre, Frauen) Montag – 19:15-20:15 Uhr ÜL: Nina Assanti Jedermann-Sport (Männer) Mittwoch – 20-21:30 Uhr ÜL: Heiner Kern Zumba Donnerstag – 17:30-18:30 Uhr ÜL: Angela Tanner TC Baindt e.V. Jugendsaisonabschluss mit Bändelesturnier Am letzten Samstag fand bei uns auf der Anlage der Sommersaisonabschluss für unsere Jugend statt. Bei recht gutem Tenniswetter starteten wir um 14 Uhr mit acht Kindern in das gemeinsame Bändelesturnier. Alle Spieler und Spie- lerinnen waren mit großer Lust dabei. Es wurden insgesamt sechs Runden gespielt. Drei Runden davon spielten die Kinder und Jugendlichen mit Kollegen aus ihrer Altersklasse. Die weiteren drei Runden wurde al- tersklassenübergreifend mit allen Teilnehmern zusammen gespielt. Es stand der Spaß am gemeinsamen Spiel im Vordergrund, die Ergebnisse der einzelnen Spiele waren zweitrangig. Am Ende wurde fast vier Stunden Tennis gespielt. Damit neigt sich die Sommersaison 2024 dem Ende zu. Wir freuen uns auf nächsten Sommer, um alle Kinder wieder auf unserer Anlage begrüßen zu können. Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 42 Narrenzunft Raspler e.V. NACHRUF GABI ZINK Wenn wir einen Menschen verlieren, verlieren wir etwas Kostbares. Wir sind fassungslos und trauern um unser aktives Mitglied GABI ZINK Über 26 Jahre war Gabi mit der Narrenzunft verbunden und davon 8 Jahre als Schriftführerin tätig. Wir verlieren mit Ihr eine gute Freundin und langjährige Zunfträtin. Ihr Lachen und ihr fröhliches Wesen werden wir sehr vermissen. Unsere Gedanken sind in dieser schweren Zeit bei ihrem Mann Michael und ihrem Sohn Niklas. Reitergruppe Baindt Arbeitseinsatz Am Samstag, den 26. Oktober findet um 9 Uhr der letzte Arbeitseinsatz in diesem Jahr zur Pflege der Reitanlage statt. Das Gras rund um unsere Reitplätze wird ge- mäht, der Hufschlag auf dem Sandplatz und in der Reit- halle reingeräumt sowie das Laub zusammengerecht. Bitte bringt Motorsensen, Rechen und weiteres Arbeits- werkzeug mit. Turnierergebnisse Theresa Henzler mit Bonne Diamond Dressurwettbewerb, Platz 1 Dressurprüfung Klasse A*, Platz 1 + 3 Sieg mit der Dressurmannschaft des PSK Oberschwaben beim Fördergruppenturnier Daniela Schlegel mit Breakdance Dressurprüfung Klasse L*, Platz 5 Daniela Schlegel platziert sich mit Breakdance in der Dressurprüfung Klasse L* auf dem 5. Platz Theresa Henzler ist mit Bonne Diamond sehr erfolgreich unterwegs und konnte zwei Siege mit nach Hause nehmen. Schützengilde Baindt Einladung zur Siegerehrung Ortsmeis- terschaft Die Schützengilde Baindt lädt zur Sieger- ehrung und Preisverleihung der Ortsmeis- terschaft 2024 am 26.10.24 um 19 Uhr im Schützenhaus ein. Die Vorstandschaft freut sich auf rege Teilnahme und einen geselligen Abend. Blutreitergruppe Messgedenken für verstorbene Blutrei- ter Am Samstag, 2. November 2024 wird in der Vorabendmesse in unserer Pfarrkir- che um 18:30 Uhr ein Messgedenken für die verstorbenen Blutreiter gehalten. Anschließend wollen wir im Bistro am Dorfplatz einkeh- ren und uns in gemütlicher Runde unterhalten und aus- tauschen zu dem was war und was kommen wird.. Alle Blutreiterinnen und Blutreiter, Mitglieder, Jugendliche und Ehemalige sind herzlich eingeladen daran teilzu- nehmen. Volleyball LJ Baindt 75-jähriges Jubiläum der Landjugend & Saisoneröffnung Ein herzlicher Dank geht an alle Helfer und Be- sucher beim 75-jährigen Jubiläum der Land- jugend. Die Volleyball Landjugend war selbst- verständlich auch mit einer Station vertreten. Mit Geträn- ken und Wurst im Wecken wurde für das leibliche Wohl gesorgt, beim XXL-Bierpong ging es sportlich heiß her. Zur Saisoneröffnung lädt die VLJ Baindt 2 am Sonntag, 20.10.24 ab 11 Uhr in die Sporthalle der Klosterwiesenschu- le ein. Zu Gast sein werden folgende Mannschaften: TSV Langenau, TSG Ehingen, TG Biberach und SSV Ulm 1846 1. Wir freuen uns über zahlreiche und vor allem lautstarke Unterstützung zum Saisonstart! Herzliche Einladung! Für Bewirtung wird gesorgt. Parallel wird die VLJ Baindt 1 auswärts in Illertissen ihren ersten Spieltag gegen den SV Jedesheim und den TV 02 Psychos Langenargen bestreiten. Beiden Mannschaften wünschen wir einen fulminanten Saisonstart! Die fleißigen Schaffer beim Jubiläum der Landjugend Nummer 42 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donners- tag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Gemeinsame Wanderung mit der OG Ravensburg Häcklerweiher - Schreckensee - Vorsee Wir treffen uns am Dienstag, 22.10.2024 um 12.00 Uhr auf dem Festplatz in Weingarten. Die Gehzeit beträgt 3,5 Stunden und 12 km. Fahrpreis für Mitglieder 3,00 Euro (Fahrgemeinschaften). Eine Einkehr ist vorgesehen. Sonstiges: Trinken, Vesper, feste Schuhe, Wechselschu- he, Stöcke. Anmeldung ab 14.10.2024 ab 17.00 Uhr, T. 0751/43287, WF Jürgen Frank. Die Wanderung findet nur bei gutem Wetter statt. Gäste sind willkommen! Aus dem Landkreis Letzte-Hilfe-Kurs beim DRK in Ravensburg Neben der Ersten Hilfe, gibt es jetzt beim DRK in Ravens- burg auch Letzte-Hilfe-Kurse. Sie machen Betroffene, die einen Menschen am Lebensende begleiten handlungs- fähig. Letzte-Hilfe-Kurse vermitteln Basiswissen rund um die Be- gleitung am Lebensende, geben Orientierungshilfen und helfen Angehörigen (wieder) handlungsfähig zu werden. Die Kursteilnehmer erfahren außerdem leicht zu erlernende Maßnahmen, die das Leid des Betroffenen lindern und neue Lebensqualität schenken. Alles an einem Nachmittag. Der nächste Kurs findet am Samstag, 14.12.2024 von 11:00 - 14:00 Uhr im DRK in der Ulmer Str. 95 in Ravensburg statt. Die Teilnahmegebühr beträgt 20 Euro. Weitere Informationen und den Anmeldelink finden Sie auf der Homepage des DRK-Kreisverband Ravensburg e.V. unter: https://www.drk-rv.de/angebote-kurse/alltagshilfen- lebensqualitaet/letzte-hilfe.html oder telefonisch vormit- tags unter 0751-56061-0 Lesung „Hin und weg“ mit Madeleine Becker Madeleine Becker stellt am 24.10.2024 um 20 Uhr im Korn- haussaal in der Stadtbücherei Ravensburg im Rahmen der Öko-Aktionswochen Baden-Württemberg ihr Buch „Hin & Weg“ vor. In der Fortsetzung zu ihrem Bestseller „Erstmal für immer - Vom Hörsaal in den Kuhstall“, berich- tet sie erneut von ihrem (Über-)Leben auf einem österrei- chischen Bauernhof. Moderiert von Martin Weiß vom An- bauverband ‚Bioland‘, kommt die Autorin im Anschluss an die Lesung mit den Zuhörern/innen ins Gespräch. Die Ver- anstaltung ist eine Kooperation der Bio-Musterregion Ra- vensburg und der Stadtbücherei Ravensburg. Der Eintritt ist frei und Anmeldungen sind über eveeno.com möglich. In ihrem neuesten Buch nimmt Madeleine Becker die Leser/ innen mit in ihre ländliche Welt zwischen Wollschweinen, Kühen, Gemüsegarten und Almwiesen. Sie beleuchtet ehrlich und mitreißend die schönen, die lustigen, aber auch die schwierigen Momente und Krisen im Leben als Landwirtin: Gleichzeitig sensibilisiert sie dabei für Themen wie nachhaltige Landwirtschaft, und artgerechte Tierhal- tung, die man in der Stadt und im Supermarkt allzu leicht ausblenden kann. Madeleine Becker kommt aus Rheinland-Pfalz und stu- dierte Geschichte, Politik- und Literaturwissenschaft, bevor sie 2019 einen neuen Weg einschlug und nach Österreich auf einen Bauernhof zog. Seit 2023 betreibt sie, gemeinsam mit ihrem Freund, einen eigenen Hof in der Steiermark und führt seit einiger Zeit einen erfolgreichen Instagram-Kanal (@frau_freudig), auf dem Sie ihren Followern spannende Einblicke in ihr Leben gewährt. Zusätzliche Infos und Veranstaltungen der Öko-Akti- onswochen Baden-Württemberg finden sie unter: www. öko-aktionswochen-bw.de Naherholung zwischen Schussen und Seen Die Blitzenreuter Seenplatte – Natur mit allen Sinnen genießen! Professionelle Gästeführer zeigen Ihnen die unverwech- selbare Natur- und Kulturlandschaft zwischen Schussen und Seen mit ihren typischen Moränenhügeln. Von April bis Oktober werden Führungen angeboten, - jeden ersten Samstag im Monat (auch außerplanmä- ßige Führungen – beachten Sie die Hinweise im Mittei- lungsblatt oder auf unserer Internetseite) - jeden Sonntag (bis Oktober) Für Kinder bis 14 Jahren sind die Führungen kostenlos, Kinder ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 4,00 EUR. Die sonntäglichen Führungen beginnen immer um 14:30 Uhr am Parkplatz beim Häcklerweiher. Der Parkplatz am Häcklerweiher liegt an der B 32 zwischen Blitzenreute und Vorsee. Sonntag, 20. Oktober 2024 Frühherbsterlebnis Seenplatte Gästeführer: Gerhard Tempel Treffpunkt: Parkplatz Häcklerweiher Beginn: 14:30 Uhr Ende: ca. 17:30 Uhr Streckenlänge: ca. 6,5 km Zielgruppen: Freunde von Natur, Geschichte und Ge- schichten. Gerne Willkommen sind auch Familien mit Kindern. Erste bunte Blätter fallen. Pilze präsentieren sich in unter- schiedlichsten Größen, Formen und Farben. Einige gut ge- tarnt im Laub, andere in voller Pracht an Totholz. Gerade wird der Häckler abgelassen. In Buchsee und Vorsee glänzt das Wasser silbrig in der Nachmittagssonne. Die schöne Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 42 aber doch so giftige Herbstzeitlose verabschiedet den Sommer. Kommt mit in netter Gesellschaft zum Frühherbsterlebnis Seenplatte mit Gerhard Tempel! Bitte denken sie an gutes Schuhwerk. Wir würden uns freuen, Sie auf dieser Gästeführung be- grüßen zu dürfen. Bierkulinarik erleben: BierMenü mit Brauereigeschichten im Brauereigasthof Mohren Ein einzigartiges BierMenü erwartet Sie am 24. Oktober 2024 im Rahmen der Öko-Aktionswochen Baden-Würt- temberg im Brauereigasthof Mohren in Leutkirch: ein Vier-Gang-Menü, welches nicht nur herrlich schmeckt, sondern auch damit überrascht, welch leckere Zutaten unsere Region zu bieten hat. Oftmals mit Bier gekocht, immer für Bier gekocht. Denn die Chefs der Brauerei Cle- mens Härle, Gottfried Härle und Esther Straub, erzählen allerhand Anekdoten und Wissenswertes zu den einzel- nen Bieren und ihrer Brauerei. Ein kurzweiliger Abend, bei dem „lecker“ als Beschreibung gar nicht ausreicht. Bitte geben Sie bei Ihrer Reservierung mit an, ob Sie ihr Menü mit Fleisch oder vegetarisch bevorzugen. Teilen Sie uns zudem Ihre Allergien und Unverträglichkeiten mit. Datum: 24. Oktober 2024 Uhrzeit: 18:00 bis 22:00 Uhr Ort: Brauereigasthof Mohren, Wangener Straße, Leutkirch im Allgäu, Deutschland Teilnahmegebühr: 65 € pro Person Anmeldung bis 21.10.2024 um 9 Uhr an: info@haerle.de Zusätzliche Infos und Veranstaltungen der Öko-Akti- onswochen Baden-Württemberg finden sie unter: www. öko-aktionswochen-bw.de Von der Milch zum Käse: die Kunst der Käseherstellung bei der Martin Bauhofer Schaukäserei erleben Im Rahmen der Öko-Aktionswochen Baden-Württem- berg lädt die Martin Bauhofer Käserei GmbH zu zwei besonderen Führungen durch ihre Schaukäserei ein. Die Führungen bieten einen faszinierenden Einblick in die traditionsreiche Handwerkskunst der Käseherstellung. Besucher erhalten die einmalige Gelegenheit, den ge- samten Produktionsprozess von Sauerrahmbutter und verschiedenen Käsesorten hautnah mitzuerleben. Von der täglich frisch angelieferten Milch aus der Region bis hin zu den fertigen, rindengereiften Käsespezialitäten – jeder Schritt wird anschaulich erklärt und kann mit allen Sinnen erlebt werden. Datum: 29. Und 30. Oktober 2024 Uhrzeit: jeweils 09:30 - 11:00 Uhr Ort: Käserei Martin Bauhofer GmbH, Kofeld 4, Bodnegg Kosten: 10€ pro Person inkl. Probiererle Anmeldung bis 24.10.2024 per E-Mail an b.locherer@bau- hofer.net Nach der Besichtigung können sich die Teilnehmer auf eine Kostprobe der hauseigenen, aromatischen Käse- spezialitäten freuen – ein wahrer Genuss für alle Käse- liebhaber! Für Kinder wird in der Zeit der Führung eine Bastel- und Mitmachaktion angeboten (Voranmeldung erforderlich!): • 29. Oktober: Kreatives Basteln: Tic Tac Toe mit Natur- materialien • 30. Oktober: Mitmach-Aktion: Wildkräuterbutter selbst herstellen und Gefühlssteine bemalen Zusätzliche Infos und Veranstaltungen der Öko-Akti- onswochen Baden-Württemberg finden sie unter: www. öko-aktionswochen-bw.de Kleintierschau Mit über 300 Kaninchen und Vogelarten 26.10. – 27.10.2024 Baienfurt Alte Schulturnhalle, Friedhofstraße 2 Öffnungszeiten: 26.10.2024 von 13-18 Uhr 27.10.2024 von 10-17 Uhr Veranstalter Kleintierzuchtverein Weingarten B 30, Ortsumfahrung Ravensburg, Fahrbahndeckenerneuerung zwischen Anschlussstelle Ravensburg-Nord und Anschlussstelle Weingarten Verkehrsumlegung und Beginn des zweiten Bauabschnit- tes am Samstag, 12. Oktober 2024 Das Regierungspräsidium lässt seit Montag, 16. Septem- ber 2024, die Fahrbahndecke der B 30 zwischen den Anschlussstellen Ravensburg-Nord und Weingarten auf rund 3,5 Kilometern erneuern. Durch die Belagsarbeiten werden Fahrbahnschäden wie Risse und Unebenheiten beseitigt. Nachdem die Arbeiten auf der Fahrbahn in Richtung Ulm abgeschlossen sind, beginnt nun der zweite Bauabschnitt auf der Fahrbahn in Richtung Friedrichshafen. Dafür werden derzeit die Schutzeinrichtungen und die Verkehrssicherung umgebaut. Am Samstag, 12. Oktober 2024, wird der gesamte Verkehr der B 30 auf die erneuerte Richtungsfahrbahn Ulm um- gelegt, damit die Arbeiten auf der Fahrbahn in Richtung Friedrichshafen beginnen können. Die Richtungsfahrbahn Friedrichshafen wird gleicherma- ßen in „Kompakter Asphaltbauweise“ ausgeführt. Das be- deutet, dass die Binder- und Deckschicht “heiß auf heiß“ zeitgleich eingebaut wird. Durch diese Bauweise wird die Einbauqualität und Dauerhaftigkeit des Asphalts erhöht. Günstige Witterungsverhältnisse vorausgesetzt, werden die Arbeiten an der Richtungsfahrbahn nach Friedrichs- hafen bis Ende Oktober 2024 abgeschlossen. Verkehrsführung während Bauabschnitt 2 Der durchgehende Verkehr der B 30 verbleibt in bei- den Fahrtrichtungen mit einer sogenannten „2+0“- Ver- kehrsführung auf der Bundesstraße. Demnach können auf einer Fahrbahn in beide Richtungen jeweils zwei Fahr- spuren genutzt werden. An der Anschlussstelle Ravensburg-Nord das Auffahren in Richtung Norden weiterhin nicht möglich. Der Verkehr in Richtung Ulm/Reutlingen/Sigmaringen wird weiterhin über die L 313 und die L 317 zur B 30-An- schlussstelle Weingarten umgeleitet. Der Verkehr in Richtung Ravensburg/Weingarten sowie auch zum Oberschwabenschaugelände kann an der An- schlussstelle Ravensburg-Nord wie gewohnt ausfahren. Die Zufahrt nach Berg erfolgt wie bisher. An der Anschlussstelle Weingarten ist eine Auffahrt in Richtung Friedrichshafen nicht möglich. Die Fahrziele Friedrichshafen/Wangen/ Ravensburg werden daher von Reutlingen/Sigmaringen kommend über die K 7952 und Nummer 42 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 die L 291 zur Anschlussstelle Ravensburg-Nord geführt. Das Ausfahren ist an der Anschlussstelle Weingarten von Norden kommend nicht möglich, die Fahrziele Reut- lingen/Sigmaringen/Weingarten werden daher ab der Anschlussstelle Baindt über die K 7946 und die L 314 um- geleitet. Das Regierungspräsidium bittet die Verkehrsteilnehmen- den um Verständnis für die entstehenden Beeinträchti- gungen. Kosten: Die Gesamtkosten der Baumaßnahme belaufen sich auf rund 4,65 Millionen Euro und werden von der Bundesre- publik Deutschland getragen. Anlage: Umleitungsskizze Hintergrundinformationen: Informationen über die mit dieser Baumaßnahme ver- bundenen Verkehrsbeschränkungen können auch im täglich aktualisierten Baustelleninformationssystem (BIS) des Landes Baden-Württemberg im Internet unter www. baustellen-bw.de abgerufen werden. Hinweis für die Redaktionen: Für Fragen zu dieser Pressemitteilung steht Ihnen Herr Matthias Aßfalg, Pressesprecher, Tel.: 07071/757-3008, gerne zur Verfügung. Ensemble Salteris in der Alten Kirche Mochenwangen Melodyssee – eine musikalische Reise Am Samstag, den 26. Oktober 2024 um 19.30 Uhr, ist das Ensemble Salteris zu Gast in der Alten Kirche in Mochen- wangen. Mit Violine, Hackbrett, Gitarre und Kontrabass musiziert Salteris mitreißende und temperamentvolle Tänze aus aller Welt, Tango, irische und spanische Musik, Swing und mehr. Erleben Sie, welche Melodien das Ensemble auf seiner abenteuerlichen musikalischen Reise neu entdeckt und welche verloren geglaubten Schätze aus längst vergan- gener Zeit wiedergefunden werden. Ihr charakteristischer einfühlsamer Wohlklang bezaubert immer wieder neu und garantiert ein kurzweiliges und behagliches Ereignis. Der Eintritt ist frei, um Spenden wird gebeten. Samstag, 26. Oktober 2024, Beginn 19.30Uhr, Einlass 18.45Uhr Alte Kirche Mochenwangen www.alte-kirche-mochenwangen.de Fatigue – Wege aus der Erschöpfung 15 Teilnehmer Diese Patientenveranstaltung richtet sich an Patienten, die entweder nach oder in einer tumorbedingten Thera- pie an Fatigue leiden. Es werden die möglichen Ursachen besprochen, wie auch beeinflussende Faktoren. Evidenz- basierte Wege aus dieser Erschöpfung werden aufgezeigt und erörtert. Diese Veranstaltung kann keine Einzel- beratung ersetzen und dient der allge- meinen Information über das Thema Fatigue. Termin: Freitag, 18. Oktober, 14:30 – 17 Uhr Ort: Oberschwabenklinik, Multifunktionsraum C41 Anmeldung über Sekretariat Onkologisches Zentrum OSK Ravensburg: Mo-Fr 8-12 Uhr Tel. 0751/87-2389 Krebsberatungsstelle 2025 Begrenzte Teilnehmerzahl Fatigue individuell bewältigen (FIBS) modifiziert Selbstmanagementprogramm für Menschen mit Krebs Hauptansatzpunkt der Schulung ist die individuelle Be- wältigung der Erkrankung. Ihr Alltag, steht im Mittelpunkt. Zielgruppe: Das FIBS ist für erwachsene Patienten in der Phase nach abgeschlossener onkologischer Behandlung geeignet, bzw. unter Erhaltungstherapie. Zugangskriterien: - Diagnose tumorbedingte Fatigue - Grundmotivation zur Teilnahme an der mehrteiligen Schulungsmaßnahme in der Gruppe Ort: Oberschwabenklinik gGmbH Elisabethenstr. 15 88212 Ravensburg 4. OG Multiplikationsraum der Station 41 Bitte der Ausschilderung folgen. Seminarleitung: Priska Hummel Onkologische Fachpflegekraft Palliative Care Nurse Termine: • Modul 1: Einführung – Formen der Fatigue Fr., 28. Februar, 09:00 – 12:00 Uhr • Modul 2: Ursachen und Behandlung der Fatigue Fr., 07. März, 09:00 – 12:00 Uhr • Modul 3: Zeit- und Energiemanagement Fr., 14. März, 09:00 – 12:00 Uhr • Modul 4: Gesunder Schlaf und Genuss Fr., 21. März, 09:00 – 12:00 Uhr • Modul 5: Bewusster Umgang mit Gefühlen Fr., 28. März, 09:00 – 12:00 Uhr • Modul 6: Ernährung Fr., 04. April, 09:00 – 12:00 Uhr • Modul 7: Individuelle Alltagsgestaltung Fr., 11. April, 09:00 – 12:00 Uhr Anmeldung über Sekretariat Onkologisches Zentrum OSK Ravensburg: Mo-Fr 8-12 Uhr Tel. 0751/87-2389 Was sonst noch interessiert Kinderkleiderbörse -Herbst- in Vogt am 19.10.2024 von 11-13 Uhr – Einlass für Schwangere ab 10:30 Uhr gegen Vorlage des Mutterpasses Angeboten wird alles was Babys, Kinder, Teenager, Da- men und Herren gebrauchen können. Baby- und Kin- Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 42 derkleidung (Gr. 50-176), Schuhe (Gr. 19-41/42), Kinder- wagen, Autositze, Babyausstattung, Fahrzeuge, Bücher, Spielzeug, Damen- und Herrenbekleidung, gebrauchte Tupperware und vieles mehr! Während der Börse findet ein Verkauf von Kaffee, Getränken, Brezeln und leckerem Kuchen (auch zum Mitnehmen) statt. Die Warenannahme für angemeldete Verkäufer und Hel- fer findet am Freitag, 18.10.24 von 17:00 - 18:30 Uhr statt. Die Warenrückgabe und Auszahlung für angemelde- te Verkäufer und Helfer findet am Samstag, 19.10.24 von 16:30 - 17:00 Uhr statt. Bestehen noch Fragen, kontaktiert uns gerne per E-Mail: kleiderboerse-vogt@gmx.de Wir freuen uns auf die Herbstbörse und hoffen unseren Vogter Einrichtungen wieder eine tolle Summe spenden zu können! Euer Kleiderbörse-Team Bund der Steuerzahler warnt vor Steuererhöhungen Sie gefährden wirtschaftliche Erholung und machen das Wohnen noch teurer Das Statistische Landesamt Baden-Württemberg hat heute bekannt gegeben, dass in diesem Jahr 128 der 1101 Kommunen im Land die Hebesätze für die Grundsteuer B erhöht haben und somit die Steuerzahler stärker belasten. Dies sind noch mehr als im vergangenen Jahr, wodurch in den letzten zwei Jahren in fast jeder fünften Kommune somit Eigentümern und auch Mietern, da die Grundsteuer in der Regel auf diese umgelegt wird, höhere Kosten auf- gebürdet wurden. Vor den anstehenden Haushaltsberatungen auf kom- munaler Ebene sollten sich die Verwaltungen und Ge- meinderäte darüber im Klaren sein, dass höhere Grundsteuerhebesätze das ohnehin teure Wohnen in Baden- Württemberg noch weiter verteuern werden. „Das ver- fügbare Einkommen der Bürger wird somit gemindert,“ warnt der Vorsitzende des baden-württembergischen Steuerzahlerbundes, Eike Möller. Die Kommunen sollten vor allem mit Blick auf das ab 2025 geltende neue Landesgrundsteuergesetz nicht voreilig an der Steuerschraube drehen. In einem sogenannten Trans- parenzregister hat das Finanzministerium die aufkom- mensneutralen Hebesätze für das Jahr 2025 bekannt gegeben. Der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg appelliert an die Kommunen sich mindestens an diesen Hebesätzen zu orientieren und die Grundsteuerreform nicht für weitere Steuererhöhungen ab 2025 zu nutzen. Insbesondere für Ein- und Zweifamilienhäuser ist durch die neuen Regelungen zukünftig von einer deutlich höheren Grundsteuerbelastung auszugehen. Auch bezüglich der angekündigten Aufkommensneutralität der Grundsteu- erreform hätte es sich eigentlich verboten, die Hebesätze bereits im Vorgriff zu erhöhen. Es ist unbillig von den Steuerzahlern jetzt mehr zu verlangen, um später das Ein- halten der Aufkommensneutralität einfacher verkünden zu können. Auch die Erhöhung der Gewerbesteuerhebesätze in 115 Kommunen stimmt besorgt. Der Steuerzahlerbund warnt andere Kommunen davor, diesem Weg zu folgen und da- mit die wirtschaftliche Situation der Unternehmen weiter zu erschweren. „Höhere Steuern sind in Krisenzeiten de- finitiv der falsche Ansatz“, mahnt der BdSt-Vorsitzende Möller. Dabei erkennt der Bund der Steuerzahler die schwierige Lage der Kommunen durchaus. Immer mehr Aufgaben werden auf diese verlagert, ohne eine ausrei- chende Finanzierung. Dabei müsste eigentlich das Motto gelten: Wer bestellt, bezahlt. Sprechen statt Spalten – Demokratie braucht Kommunikation In Zeiten von Fake News, verbalen und tätlichen Über- griffen auf Politiker*innen, aber auch einer fortschreiten- den Verrohung der öffentlichen und politischen Debatte und einem deutlichen Zugewinn rechter Strömungen gilt es, einer weiteren Spaltung unserer Gesellschaft entge- genzuwirken. Worte können Gräben überwinden helfen, Kommunikation baut Brücken. Wie es gelingen kann, auch in schwierigen Zeiten im Ge- spräch zu bleiben, stellt Matthias Berg - Jurist, Musiker, Behindertensportler und Referent – unter dem Titel „Spre- chen statt Spalten – Demokratie braucht Kommunikati- on“ am 22.10.2024 um 17 Uhr im Theater Ravensburg vor. Zu dieser Veranstaltung in der Reihe „Der Paritätische Reden & Verändern“ des paritätischen Kreisverbands Ravensburg sind alle Interessierten herzlich eingeladen. Der Eintritt frei. Um Anmeldung unter paritaet-bw.de/ reden-veraendern24 wird gebeten. Der Paritätische Baden-Württemberg Regionalverbund Bodensee-Oberschwaben Obere Bahnhofstraße 18 88662 Überlingen Helge Thun mit seinem Programm „Held der Komik“ Am Freitag, 18. Oktober 2024 ist Helge Thun um 20.00 Uhr in der Alten Pfarr in Wolfegg zu Gast. Er ist zurück! Der Komiker im Maßanzug! Der Wortspieler mit Reimvor- teil! Der Trickser mit dem Weltniveau! Das Impro-Ass mit dem direkten Draht! Der Pointen-Poet mit dem Spruch- an-Spruch-Anspruch! Solo, aber nicht alleine! Denn der Geist seiner Helden ist immer bei ihm. Heinz Erhardt, Sha- kespeare und Houdini, Gernhardt, Goethe und sein Opa. Und wie hält es Helge Thun selber mit dem Heldentum? Da vertraut er lieber Menschen, die Greta sind als er selber. Denn wie heißt es schon in Thunberg 7, Vers 23: Wenn es gilt, die Welt zu retten, würd‘ ich nicht auf Helge wetten! Aber den Abend zu retten ist ja auch schon nicht schlecht! Weitere Informationen und Karten erhalten Sie bei der Wolfegg Information unter 07527 9601- 51 oder per E-Mail unter wolfegg.info@wolfegg.de. Verein richtet Landesmeisterschaft für Fährtenhunde aus Was der Mensch mit seinen Augen erfasst, „sieht“ der Hund durch seine feine Nase. Besonders Schäferhunde sind durch ihr hochentwickeltes sensibles Riechorgan besonders gute Fährtenhunde: Am 19. und 20. Oktober kann man sich ein Bild davonmachen. An diesem Wo- chenende findet nämlich die württembergische Landes- meisterschaft für Fährtenhunde des Vereins für Deutsche Schäferhunde statt. (Ausrichter sind die Landesgruppe Württemberg sowie die Ortsgruppe TettnangMeckenbe- uren.) Interessierte sind herzlich willkommen. Bei dieser Veranstaltung suchen die Hunde eine 2000-Schritt-lange Fährte und orientieren sich dabei an Bodenverletzungen und Bodenverdichtungen, die durch Fußspuren des Fährtenlegers entstehen. Solch eine Spur zu finden ist für den Hund sehr anspruchsvoll. Die Erst- platzierten starten Ende Oktober auf der Bundesfähr- tenhundprüfung. Das großflächige Fährtengelände der Landesmeister- schaft ist nahe den Ortschaften Fronreute und Baindt. Der konkrete Ort wird bis zur Meisterschaft geheimge- Nummer 42 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 halten, wird aber am Samstagvormittag, 19. Oktober, auf der Homepage des Vereins bekannt gegeben. Ein be- sonderer Dank gilt den Landwirten und Jagdpächtern, die ihre Flächen für die Veranstaltung und den Hundes- port zur Verfügung stellen. Weitere Informationen unter www.og-tettnang-meckenbeuren.de Bauernverband Allgäu-Oberschwaben e.V. Einladung zur Jahreshauptversammlung Mittwoch, den 06.11.2024 Gasthof zum Bräuhaus, Roß- berg 1, 88364 Wolfegg 19:30 Uhr Einlass 20:00 Uhr Beginn der Versammlung Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Totengedenken 3. Grußworte 4. Gastvortrag Urs Schneider Ehrenpräsident von Agro-Marketing Suisse „Kommunikation als Erfolgsfaktor auf dem Markt und in der Politik“ 5. Geschäftsberichte 6. Satzungsänderung a. Hinzufügen unter Mitgliedschaft: Einführung der gleichzeitigen Mitgliedschaft beim Bauernverband Allgäu-Oberschwaben e.V. und beim Landesbau- ernverband in Baden-Württemberg e.V. b. Ersatz „Ortsobmann“ durch „Ortsvorsitzende/r“ 7. Ehrungen und Verabschiedungen 8. Schlusswort Mit freundlichen Grüßen gez. Franz Schönberger -Vorsitzender- gez. Stefan Loderer -Geschäftsführer- Warum werden zu Halloween Kürbisse ausgehöhlt? Der Brauch, Fratzen in ausgehöhlte Rüben zu schneiden, die man von innen mit Kerzen beleuchtet, geht auf eine irische Legende zurück: Ein Schmied namens Jack war, nachdem er seine Seele verkauft hatte, weder im Himmel noch in der Hölle willkommen. Als der Teufel ihn wegschickte, gab er ihm jedoch gegen die Kälte ein Stück glühende Kohle mit auf den Weg. Diese Kohle legte Jack in eine ausgehöhlte Rübe. Daraus leiteten die Menschen ab, dass glühende Kohle in einer Rübe den Teufel fernhält. Da es in den USA mehr Kürbisse als Rüben gibt, wurden dort Kürbisse ausgehöhlt. © Brückner/DEIKE 702U07U4 Buchstabensalat: Unter Wasser Außer dem farbig unterlegten sind hier 20 weitere Begriffe rund um das Thema „Unter Wasser“ versteckt, und zwar waagrecht, senkrecht oder diagonal, vorwärts oder rückwärts geschrieben. Die Wörter können sich überschneiden. Lösung Buchstabensalat „Unter Wasser“: ALGEN, ANGLERFISCHE, FLOSSEN, HAIE, KO- RALLEN, KRABBEN, KREBSE, MOOS, MUSCHELN, PLANKTON, QUALLEN, RIFF, ROCHEN, SCHILDKROETEN, SCHNECKEN, SCHNORCHEL, SCHWAEMME, SEEIGEL, SEEPFERDCHEN, SEESTERNE, WALE741R68R2 Für weitere Informationen: drk.de/ testamentsspende Kostenloser Ratgeber Weitere Informationen: www.drk.de/testamentsspende Oder E-Mail an A.Brack@drk.de International helfen – mit Ihrem Testament Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 42 Weihnachten steht vor der Tür! Sie haben noch keine Weihnachtsanzeige gebucht? Schreiben Sie uns: anzeigen@duv-wagner.de Alle Preise sind pro Gemeinde für Farb- und s/w-Anzeigen, zzgl. MwSt., nicht weiter rabattfähig. Anzeigenbuchungen sind auch über die Mediaberatung der Schwäbischen Zeitung möglich. Mehr Motive nden Sie auf unserer Homepage unter: www.duv-wagner.de/Weihnachtskatalog Weihnachtsgrüße Weihnachtsgrüße © dvw Fröhliche Weihnachten dvwdvw und einen tollen Start in das Jahr 2025 Fröhliche Weihnachten & ein gesundes Jahr 2025 © dvw dvwdvwdvwdvwdvwdvwdvwdvwdvwdvw dvwdvwdvwdvwdvwdvwdvwdvwdvwdvwdvwdvwdvwdvwdvwdvwdvwdvwdvwdvwdvwdvwdvwdvwdvwdvwdvwdvwdvw 95,00 € Größe: 90 x 80 mm 15 73,00 € Größe: 90 x 60 mm & ein gesundes Jahr & ein gesundes Jahr & ein gesundes Jahr & ein gesundes Jahr 20252025 17 117,00 € Größe: 90 x 100 mm 18 GESCHÄFTSANZEIGEN GESUNDHEIT Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 42 „Alternative Bestattungsformen“ Die Ballonbestattung. www.bestattungen-wohlschiess.de Tel. 0751/43425 BESTATTUNGEN WOHLSCHIESS 88255 Baienfurt Eisenbahnstr. 1 Einladung zum Tag der offenen Tür am Samstag, 19.10.2024 von 11 bis 17 Uhr im Areal Liebfrauenkirche - Herrenstraße, Ravensburg • 11 Uhr Wortgottesdienst im Zelt • 13 Uhr Podiumsdiskussion „Rund um die Pflege“ • 14 Uhr Modenschau mit der Boutique „Uptown Trend und Fashion“ und L.E.Boutique aus Ravensburg • 15 Uhr Theaterstück mit dem DEIN-Theater von Stuttgart • Tombola mit tollen Preisen wird stattfinden • Kinderprogramm mit Hüpfburg und Kinderschminken • Ab 14 Uhr sind Infostände mit dem Netzwerk Demenz, Sanitätshaus Kühn, Apotheke am Frauentor, Hospiz Schussental, Hausnotruf Johanniter, Pflegestützpunkt, Krebsberatung, Diakonisches Institut Ravensburg und vieles mehr • Unsere Auszubildenden informieren über ihre sinn- stiftende Arbeit. Für das leibliche Wohl gibt es ab 12 Uhr Mittagessen, im Anschluss Kaffee und Kuchen Kommen Sie zu uns, wir freuen uns auf Sie! Jetzt Wintercheck - von ihren Profi s! AUTOHAUS GmbH Der im Schussental Gaußstr. 2 · 88250 Weingarten Tel. 0751 561230 · www.ah-hecht.de Renault Individuelle Betreuung und Pflege zu Hause 24 Stunden Betreuung und Pflege Stundenweise Haushaltshilfe Ralf Petzold (Inhaber) - Rufen Sie uns an: 07528-9218178 - Werktags 8 bis 20 Uhr kontakt@pflegehilfe.plus www.pflegehilfe.plus „Schöne Küchen. Beste Preise.“ Küchen nach Maß - Made in Germany - Ihr zuverlässiger Partner seit 1985 in Weingarten Syrlin-Quartier (Gelände ehemals BMW) Ravensburger Str. 56 · 88250 Weingarten Weitere Informationen unter Tel. 0751-560450 oder www.küchen-passage.de Bad Waldsee NEU seit Januar 2024 Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. 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      Amtsblatt Jahrgang 2024 Freitag, den 25. Oktober 2024 Nummer 43 Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 43 Rückblick Ferienprogramm der Naturfreunde Baindt Anfang der Sommerferien begrüßten wir 12 Kinder beim Insektenpark nahe der Zeppelinstraße. Dort wur- den das Insektenhotel, das Sandarium und der Totholzhaufen von den interessierten Kindern unter die Lupe genommen. Zwei Videos erklärten den Kindern, wie eine Mauerbiene ihre Niströhre einrichtet und wie sich aus einem Ei eine neue Wildbiene entwickelt. Auf dem anschließenden Weg Richtung Klosterwie- senschule bestimmten die Kinder mit Hilfe von Handy-Apps verschiedene blühende Pflanzen. Auf dem Schulhof angekommen, machten wir einen Abstecher zum neuangelegten Insektenareal, das im zweiten Schuljahr in der Schüler-AG „Insektenoase“ der Klosterwiesenschule in Zusammenarbeit mit Studenten der PH Weingarten, dem Bauhof der Gemeinde und den Naturfreunden gebaut wurde. Nach einer kurzen Vesperpause ging es auf dem Schulhof ans Werkeln. Eifrig wurde gesägt, gefeilt, gebastelt und gemalt. So entstand für jedes Kind eine Insektennisthilfe für Zuhause und wer wollte, konnte für sich ein Ohr- wurmhaus herstellen. Herzlichen Dank an die Klosterwiesenschule für die Benutzung des Pausenhofes! Dani Böhner, Lisa Schwarz und Inge Fink-Spöri Team Ferienprogramm Naturfreunde Nummer 43 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Informationen zur Grundsteuerreform Das Jahr 2025 nähert sich rasch und damit auch die Umsetzung der Grundsteuerreform. Bisher basierte die Grundsteuer auf Einheitswerten aus dem Jahr 1964, was zu erheblichen Un- gleichbehandlungen führte. Dies war ein wesentlicher Grund für die Reform durch das Bundes- verfassungsgericht. Die Berechnung der Grundsteuer B erfolgt künftig ausschließlich auf Basis des Bodenwerts, der sich aus der Grundstücksfläche und dem Bodenrichtwert zusammensetzt. Im ersten Schritt mul- tipliziert das Finanzamt diese Werte, um den Grundsteuerwert (früher Einheitswert) zu ermitteln. Im zweiten Schritt wird dieser Grundsteuerwert mit der gesetzlich festgelegten Steuermesszahl von 1,3 Promille multipliziert, was den Grundsteuermessbetrag ergibt. Für überwiegend zu Wohnzwe- cken genutzte Grundstücke wird die Steuermesszahl um 30 Prozent gesenkt. Im dritten Schritt wendet die Gemeinde den Hebesatz auf den Grundsteuermessbetrag an, um die endgültige Grundsteuer festzulegen. Da die neuen Hebesätze auf den Messbeträgen des Finanz- amtes basieren, können sie erst festgelegt werden, sobald ausreichend Daten vorliegen. Nach aktuellem Stand wird dies frühestens im Dezember im Gemeinderat diskutiert. Bewertungsverfahren (Finanzamt): Grundstücksfläche X Bodenrichtwert = Grundsteuerwert Messbetragsverfahren (Finanzamt): Grundsteuerwert X Grundsteuermesszahl = Grundsteuermessbetrag Festsetzung / Erhebung (Gemeinde): Grundsteuermessbetrag X Hebesatz der Gemeinde = Grundsteuerbetrag Im Zusammenhang mit der Grundsteuerreform wird von verschiedenen Institutionen und Verbän- den immer wieder von „Aufkommensneutralität“ gesprochen. Diese liegt vor, wenn die Einnahmen einer Kommune nach der Reform der Grundsteuer in etwa so hoch sind wie zuvor. „Aufkommens- neutralität“ bedeutet allerdings nicht, dass es keine Verschiebungen bei den Belastungen der Ei- gentümerinnen und Eigentümer gibt. Auf der Homepage des Finanzministeriums wurde ein Transparenzregister freigeschaltet, das un- verbindliche Angaben zu „aufkommensneutralen“ Hebesätzen für die Grundsteuer B bietet. Ab- weichungen sind allerdings möglich, insbesondere wenn noch nicht alle Grundsteuermessbeträge festgelegt sind, was in Baindt auch der Fall ist. Zudem liegt die Festlegung des tatsächlichen Hebesatzes zum 01.01.2025 allein in der Verantwor- tung der Gemeinde. Dabei ist zu beachten, dass die Gemeinden neben ihren ständig wachsen- den Aufgaben auch erhöhte Aufwendungen für die EDV und den Personaleinsatz haben, um die Grundsteuerreform umzusetzen. Nebenstehend finden Sie Berechnungsbeispiele für die derzeitigen Messbeträge aus dem alten Grundsteuersystem im Vergleich zum neuen Grundsteuersystem: Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 43 N ut zu ng / Zo ne M es sb et ra g bi sh er G ru nd st eu er m it de m bi sh er ig en H eb es at z vo n 45 0 v. H . M es sb et ra g ne u M ög lic he G ru nd st eu er ne u ab 0 1. 01 .2 02 5 m it de m v or au ss ic ht lic he n H eb es at z vo n 23 0 v. H . ge m äß a kt ue lle m S ta nd * Ei nf am ilie nh au s (Z on e m it ei ne m B od en ric ht w er t v on 3 85 ,0 0 €) 66 ,0 7 € 29 7, 32 € 14 3, 96 € 33 1, 11 € Ei nf am ilie nh au s (Z on e m it ei ne m B od en ric ht w er t v on 3 00 ,0 0 €) 19 ,2 8 € 86 ,7 6 € 34 2, 89 € 78 8, 65 € Ei nf am ilie nh au s (Z on e m it ei ne m B od en ric ht w er t v on 2 65 ,0 0 €) 10 5, 07 € 47 2, 82 € 25 1, 25 € 57 7, 88 € Zw ei fa m ilie nh au s (Z on e m it ei ne m B od en ric ht w er t v on 3 85 ,0 0 €) 72 ,1 2 € 32 4, 54 € 18 2, 18 € 41 9, 01 € Zw ei fa m ilie nh au s (Z on e m it ei ne m B od en ric ht w er t v on 3 00 ,0 0 €) 71 ,1 7 € 32 0, 65 € 17 2, 76 € 39 7, 35 € Zw ei fa m ilie nh au s (Z on e m it ei ne m B od en ric ht w er t v on 2 65 ,0 0 €) 12 9, 65 € 58 3, 43 € 20 3, 93 € 46 9, 04 € W oh nu ng st ei le ig en tu m (Z on e m it ei ne m B od en ric ht w er t v on 4 20 ,0 0 €) 39 ,3 7 € 17 7, 17 € 62 ,8 8 € 14 4, 62 € W oh nu ng st ei le ig en tu m (Z on e m it ei ne m B od en ric ht w er t v on 3 95 ,0 0 €) 90 ,9 0 € 40 9, 05 € 66 ,6 1 € 15 3, 20 € W oh nu ng st ei le ig en tu m (Z on e m it ei ne m B od en ric ht w er t v on 3 45 ,0 0 €) 34 ,7 2 € 15 6, 24 € 58 ,0 6 € 13 3, 54 € G ew er be gr un ds tü ck (Z on e m it ei ne m B od en ric ht w er t v on 3 10 ,0 0 €) 98 0, 11 € 4. 41 0, 50 € 1. 21 9, 79 € 2. 80 5, 52 € G ew er be gr un ds tü ck (Z on e m it ei ne m B od en ric ht w er t v on 1 90 ,0 0 €) 1. 03 5, 23 € 4. 65 8, 54 € 2. 26 2, 52 € 5. 20 3, 80 € G ew er be gr un ds tü ck (Z on e m it ei ne m B od en ric ht w er t v on 1 10 ,0 0 €) 8. 07 3, 07 € 36 .3 28 ,8 2 € 11 .5 42 ,3 1 € 26 .5 47 ,3 1 € * o hn e Zu la ge O SK u nd Ö PN V Nummer 43 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Sehr geehrte Autoren, aufgrund des kommenden Feiertages wird folgender Redaktionsschluss vorgezogen: Veröffentlichung 31.10.2024 Redaktionsschluss 28.10.2024, 21:00 Uhr Wir bitten um Beachtung und wünschen einen schönen Feiertag. Der Verlag Vorgezogener Redaktionsschluss Stellenanzeigen sucht Profis Die Gemeinde Baindt sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Schulsekretär/in (m/w/d) für unsere Klosterwiesenschule Wir bieten > eine leistungsgerechte Vergütung in EG 6 TVöD > eine abwechslungsreiche und anspruchsvolle Tätigkeit > ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis in Teilzeit (50-70 %) Stellenausschreibung Die vollständige Stellenausschreibung finden Sie auf unserer Homepage unter www.baindt.de/rathaus-buergerservice/ stellenausschreibungen Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Bitte bis 10.11.2024 an die Gemeindeverwaltung Baindt Marsweilerstraße 4 88255 Baindt oder per E-Mail an: bewerbung@baindt.de Baindt Amtliche Bekanntmachungen Ende der Sommerzeit 2024 In der Nacht von Samstag 26. Oktober auf Sonntag 27. Oktober 2024 wird die Uhr von 3:00 Uhr auf 2:00 Uhr zurück- gestellt. Halloween-Scherze – von harmlosen Scherzen bis hin zu Straftaten Viele nutzen die Nacht vom 31. Oktober auf den 01. November für einen Halloween-Streich. Doch nicht alle Scherze sind harmlos. Spätestens, wenn fremdes Eigentum beschädigt oder entwendet wird sowie Men- schen verletzt werden, hört der Spaß auf. Aus diesem Grund möchten wir Sie hierfür sensibilisieren. Vor allem Erziehungsberechtigte sind hier in der Pflicht. Sollte es beispielsweise zu Beschädigungen oder anderen Straftaten kommen, so muss mit Konsequenzen ge- rechnet werden. Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe. Ihre Gemeindeverwaltung Sperrung der L 314 (Baienfurt – Bergat- reute) wegen Holzerntemaßnahmen Die L 314 zwischen Baienfurt und Bergatreute muss von Montag, den 28. Oktober bis Samstag, den 02. November 2024 wegen Holzerntemaßnahmen für den gesamten Verkehr gesperrt werden. Die Umleitung ab Baienfurt/Baindt erfolgt über die K 7951. Von der B 30 her kommend wird von Enzisreute über die K 7939 nach Bergatreute umgeleitet. In der Gegenrichtung wird ab Rossberg/Alttann über die L 316 Bad Waldsee (Richard-Wagner-Str.) L 275 - B 30 umgeleitet und von Gaisbeuren über Enzisreute auf die B 30 neu. Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 10 - 18 Uhr Kinder Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravens- burg Elisabethenstr. 15 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 26. Oktober und Sonntag, 27. Oktober 2024 Kleintiergesundheitszentrum Ravensburg Evidensia, Tel.: 0751 - 36 31 40 - Telefonische Anmeldung erforderlich - Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 43 Apothekennotdienst (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 26. Oktober 2024 Altdorf-Apotheke Weingarten, Zeppelinstraße 5, 88250 Weingarten, Tel: 0751 4 37 99 Sonntag, 27. Oktober 2024 Rathaus-Apotheke Oberhofen, Tettnanger Straße 335, 88214 Ravensburg, Tel: 0751 6 52 75 50 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel: 07502 62 10 98 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Ravensburger Straße 35, 88250 Weingarten Tel: 0751-560010, Fax: 0751- 5600123 E-Mail: elena.daubert@stiftung-liebenau.de Internet: www.stiftung-liebenau.de/pflege Lebensräume für Jung und Alt Frau Schäch, Sprechzeiten: Di + Do 15:00 – 17:30 Uhr Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de WOHLFÜHLTREFF Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Dienstag von 14 bis 17 Uhr Dietrich-Bohnhoeffer-Saal, Dorfplatz 2, Baindt Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de BETREUTER MITTAGSTISCH Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Freitag von 11 bis 14 Uhr Weingarten, Maybachstraße 1 Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de Abfallwirtschaft Geänderte Öffnungszeiten des Wertstoffhofs Baindt An Allerheiligen, den 01.11.2024, bleibt der Wertstoffhof Baindt geschlossen. Ersatzweise öffnet der Wertstoff- hof am Samstag, den 02.11.2019 von 09:00 bis 12:00 Uhr. Um Beachtung wird gebeten. Ihre Gemeindeverwaltung Kompostieranlage am Annaberg Am 01. November 2024 „Allerheiligen“ ist die Kompos- tieranlage geschlossen. Aufgrund der Umstellung von Sommerzeit auf Winter- zeit ist die Kompostieranlage ab 08. November 2024 freitags nur noch von 16.30 Uhr bis 17.30 Uhr geöffnet. Somit sind die Öffnungszeiten der Kompostieranlage bis zur Schließung - freitags von 16.30 Uhr bis 17.30 Uhr - und samstags von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr. Letztmals geöffnet ist die Kompostieranlage am 23. November 2024, sofern es die Witterung zulässt. Um Beachtung wird gebeten. Ihre Gemeindeverwaltung Nummer 43 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Annahmestelle Hofstelle Wöhr (Friesenhäusler Straße 67) Montag und Mittwoch 16:00-19:00 Uhr (April bis November) Freitag 15:00-18:00 Uhr (ganzjähriggeöffnet) Es dürfen nur Kleinmengen (max. 2 Schüttkubikmeter) angeliefert werden. Veranstaltungen November 02.11. Herbstübung Feuerwehr 08.11. Impulse Vesper BSS 09.+10.11. Firmung Kath. Kirche Baienfurt 12.11. Gemeinderatssitzung Rathaus 17.11. Volkstrauertag Kriegerdenkmal/ Friedhof 22.11. Gedenkfeier Stiftung Sel. Irmgard St. Franziskus 27.11. Adventskaffee Sel.Irmgard 30.11. Nikolausmarkt DP Dezember 03.12. Gemeinderatssitzung Rathaus 05.12. Nikolausbesuche Landjugend 05.+06.12. Nikolausbesuche DRK Kindergärten Kindergarten Sonne Mond und Sterne Besuch der Vorschüler vom Haus Sonne in der Gemeindebücherei Um unseren Vorschülern eine weitere Möglichkeit zu bieten, ihr Interesse und ihre Neugier für Bücher weiter zu entdecken, sind wir Frau Lins sehr dankbar, dass sie uns Führungen in Klein- gruppen durch die Gemeindebücherei angeboten hat. Bei unserer Ankunft waren wir beeindruckt von der ruhigen Atmosphäre und der Vielzahl an Büchern in den Regalen. Zunächst haben wir gemeinsam mit FrauLins ein Buch gelesen. Anschließend hatten die Kinder die Gelegen- heit, die Vielfalt der Bücher selbst zu erkunden. Um den Ausleihvorgang kennenzulernen, haben wir uns für unser Haus zwei Sankt Martinsbücher ausgeliehen. Leider war unsere Zeit begrenzt, und wir mussten viel zu schnell wieder auf den Rückweg machen. Sicherlich wer- den wir die Gemeindebücherei bald mal wieder besuchen. Herzlichen Dank, Frau Lins! Kindergarten St. Martin Unsere Waldwoche Am 07.10.2024 startete unsere Waldwo- che des Kindergartens St. Martin. Nach der Frühbetreuung machten sich ein paar der Kinder und Erzieher auf den Weg in den Wald. Am Waldspielplatz angekommen, stießen die restlichen Kinder dazu. Nach einem gemeinsamen Marsch in den Wald, trafen sich Kinder sowie Erzieher im Mor- genkreis. Hier wurden die Regeln besprochen, gesungen und gefrühstückt. Danach konnten die Kinder den Wald entdecken. In der Freispiel-Zeit bauten die Kinder eine Wippe, die sie gerne nutzten. Außerdem sammelten sie Naturmateria- lien, die sie zu einem Mandala legten oder damit einen „Tisch“ deckten. Viele Kinder kletterten bei der Waldstati- on oder ließen sich auf dieser massieren. Im Wald wurde ein Stock zu einem Zauberstab, ein Blatt zu einem Teller und Steine zu Goldtalern. Ganz ohne Spielzeug wurden die Kinder kreativ und konnten dennoch den Wald als natürlichen Raum wahrnehmen. Mit aufmerksamen Au- gen beobachteten sie Kröten und Vögel oder kleinste Insekten. Sie gingen auf Erkundungstour in bewachsene Waldabschnitten und hatten viel Spaß dabei. Der Wald wurde mit allen Sinnen erforscht und von den Kindern als Spiel- und Lernort genutzt. Nach einem erfolgreichen Waldtag wurden manche Kin- der am Waldspielplatz abgeholt, während andere von den Erzieherinnen zum Kindergarten begleitet wurden. Während der Waldwoche begab sich auch die Krippen- gruppe auf Spaziergänge. Sie war auf der Suche nach kleinen Zwergen, die die Kinder durch verschiedene Hin- weisefindenkonnten.SomitkonntenauchdieKleinsten des Hauses die frische Herbstluft und die Bewegung im Freien genießen. Die Waldwoche endete mit ganz viel neuen Erfahrungen und Eindrücken. Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 43 Zur Informationi Ausstellung im Hospiz Ambulant Wein- garten Ab sofort ist die große Fensterfront des Hospiz Ambu- lant Weingarten-Baienfurt-Baindt-Berg wieder mit Kunst gefüllt. Bis zum Jahresende ist die in der Region gut be- kannte Papierkünstlerin Carola Weber-Schlak mit ihren Arbeiten auf und mit Papier zu Gast. Unter dem Titel „Zweckentfremdet – auf die Tüte gekom- men“ sind Werke zu sehen, die eine sogenannte Zweit- nutzung erfahren haben. Umgefaltete Brottüten werden zu Licht-Bildern und dreidimensionalen Farbobjekten, Paketband und Karton zu Flechtobjekten und bemaltes Kreppband auf Malplatten zu Farbstaffelungen. Carola Weber-Schlak ist gelernte Goldschmiedemeisterin. An ihren oft kleinteiligen und Geduld erfordernden Werken ist dieser Hintergrund gut zu sehen. Seit vielen Jahren ist ihr Stil und die Farbgebung der Konkreten Kunst ange- lehnt, sie spielt dazu auch gerne mit den Materialien und ihren Strukturen sowie mit Licht und Schatten. Carola Weber-Schlak mit Papierkunst Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: (Achtung: vorübergehende Änderung) Montag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer Frau Frank 9406-17 Amtsblatt 9406-26 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt Leitung Hauptamt Frau Stocker (geb. Maurer) 9406-40 stellvertr. Leitung Hauptamt Ordnungsamt Frau Heilig 9406-11 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Nowak/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Frau Nowak/Frau Ziegler 9406-14 Volkshochschule Frau Mohring 9406-133 Gewerbeamt Frau Brei 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Herr Bautz 9406-14 Hallenbelegung SKH Frau Gerhardt 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei, Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Altbau 94114-140 E-Mail: leitung.altbau@kiga.baindt.de Leitung Neubau 94114-141 E-Mail: leitung.neubau@kiga.baindt.de Leitung Schulgebäude 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.schulgebaeude@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Nummer 43 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Bücherei Liebe Leserinnen und Leser Die Gemeindebücherei bleibt in den Herbst- ferien von Montag, den 28.10.24 bis Freitag den 1.11.24 geschlossen. Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 26. Oktober - 03. November 2024 Gedanken zur Woche: Freundlichkeit löst Schwierigkeit. Vinzenz von Paul Samstag, 26. Oktober 18.30 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier zum Weltmissi- onssonntag mit der Gruppe Meile Missio Kollekte Sonntag, 27. Oktober – 30. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baindt – Jugendgottesdienst mit Aufnahme der neuen Minis Ministranten: Louisa Möhrle, Emilia Stotz, Marie Stotz, Niklas Alber, Lena Himpel, Frida Rapp, Tim Beckert, Noah Himpel Kuchenverkauf durch die Minis nach dem Got- tesdienst († Rosa Vogel, Johannes Heik, Ignaz Malsam mit Angehörigen, Ludmilla und Rochus Illen- seer, Marta und Heinrich Adler, Brunhilde Dre- her, Anna und Erwin Dreher, Christina und Wendelin Hatzenbüller, Ludmilla, Alexander und Nikolaus Linkov, Ida und Pius Wolf, Karl Bohner, Anna und Eugen Halder, Jahrtag: Bi- schof Dr. Carl Joseph Leiprecht) Missio - Kollekte 11.15 Uhr Baindt – Taufe von Leon Dienstag, 29. Oktober Ferien – kein Gottesdienst Mittwoch, 30. Oktober 09.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Donnerstag, 31. Oktober Ferien - kein Gottesdienst Freitag, 01. November - Allerheiligen 10.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier zu Allerheiligen mit Gedenken für die verstorbenen Gemeindemit- glieder des vergangenen Jahres Ministranten: Alina Michelberger, Benedikt Hei- lig, Christian Schäfer, Marian Schäfer, Daniela Schnez 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier zu Allerheiligen 14.00 Uhr Baindt – Gräberbesuch auf dem Friedhof 14.00 Uhr Baienfurt – Gräberbesuch auf dem Fried- hof Samstag, 02. November - Allerseelen 18.30 Uhr Baindt – Eucharistiefeier - Allerseelen Ministranten: Laureen Hartmann, Pia Kronen- berger, Nele Gründler, Anton Pink, Alexandra Schnez, Robin Schnez, Anton Strehle († Pfarrer von Baindt, kirchliche Mitarbeiter/ -innen, Gemeindemitglieder, alle verstorbe- nen Blutreiter, Hilda und Fritz Blank, Jahrtag: Anton Amann, Sieglinde Kössler) 18.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier - Allerseelen Sonntag, 03. November – 31. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baienfurt – Familiengottesdienst Rosenkranzgebete im November Im November laden wir ganz herzlich ein zum Rosen- kranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottes- dienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE43 6505 0110 0079 4009 85 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Das Pfarrbüro bleibt vom 28. Oktober bis zum 31. Oktober geschlossen. Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 43 Königliche Unterstützung gesucht! • Magst Du ein Teil einer tollen Gemein- schaft sein? • Hast Du Freude daran, Gutes zu tun? • Bist Du bereit kleinere Organisations- aufgaben zu übernehmen? Dann bist Du bei uns und unseren Königen genau richtig! Wir suchen Helfer, die bereit sind, kleinere Aufgabenbei bei der Organisation im Vorfeld sowie der Durchführung der Sternsingeraktion zu übernehmen. Die letzten Sternsingeraktionen in Baindt waren sehr gut und erfolgreich. Viele Kinder haben sich auf den Weg gemacht, den Se- gen verteilt und Spenden gesammelt. Sie waren Teil ei- ner wunderbaren Gemeinschaft und hatten viel Freude an Ihrem Tun. Damit diese alles so möglich ist, müssen einige Organi- sationsaufgaben im Hintergrund erledigt werden. Diese Arbeit möchten wir gerne auf mehrere Schultern verteilen und so auch unter anderem den Fortbestand der Stern- singer in Baindt sichern. Wenn Du Dir vorstellen kannst, uns bei dieser guten Sa- che zu unterstützen, dann melde Dich! Wir freuen uns über jede auch noch so kleine Unterstüt- zung. Du kannst uns direkt unter sternsinger-baindt@gmx.de eine Nachricht zukommen lassen oder Dich einfach im Pfarramt melden. Wir freuen uns auf viele Helfer! Stephanie Koch, Karin Pink und Claudia Zanutta Im März 2025 ist wieder Kirchengemeinderatswahl Der aktuelle Kirchengemeinderat setzt sich zusammen aus dem leitenden Pfarrer und 12 gewählten Mitgliedern. Die Hälfte der Kirchengemeinderäte ist bereit wieder zu kandidieren. Das bedeutet, wir benötigen mindestens sechs weitere Kandidaten/Kandidatinnen, damit eine Wahl stattfinden kann. Daher unsere Frage, bzw. Bitte: Könnten Sie sich vor- stellen für den KGR zu kandidieren? Oder: Wissen Sie jemanden, den sie sich gut als Kirchengemeinderat vorstellen könnten? Hinten am Eingang in der Pfarrkirche haben wir eine Box aufgestellt, wo sie ihre Vorschläge einbringen können. Der Wahlausschuss ist für jeden Vorschlag dankbar. Wählbar ist: wer am 30. März 2025 das 18. Lebensjahr voll- endet hat und Mitglied der katholischen Kirche ist. Auch Wahlberechtigte anderer Kirchengemeinden können in Baindt kandidieren. Bernhard Staudacher, Pfarrer JU G EN D GO TT ESDI ENST GEMEINSAM SIND WIR STARK IN DER KIRCHE ST. JOHANNES BAPTIST IN BAINDT SONNTAG DEN 27. OKTOBER UM 10 UHR MIT ANSCHLIESSENDEM KUCHENVERKAUF ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Einladung zur Taizéandacht in Baindt Wir laden Sie alle recht herzlich ein zu un- serer ökumenischen Taizéandacht am 27. Oktober 2024 um 19.00 Uhr in den Dietrich- Bonhoeffer-Saal in Baindt. Wir freuen uns, wenn Sie mit uns zusammen die Andacht feiern. Erwachsenenbildung der kath. und evang. Kirchengemeinden Baienfurt und Baindt impulse BAINDTER VESPER Sabine Dittrich mit „Küss den Kaktus“ Sabine Dittrichs Vortrag bietet praktische Tipps zum Um- gang mit schwierigen Menschen – sei es der Ehepartner, die Kinder oder die Kollegen. Der Fokus liegt auf der praktischen Anwendung von Prinzipien wie Nächstenliebe, Vergebung, Selbstbeherrschung und Demut. Wir laden Sie herzlich ein, unser leckeres Vesper zu genießen und sich von diesem inspirierenden Vortrag begeistern zu lassen. Kommen Sie vorbei und lassen Sie sich inspirieren! Freitag, 08.11.2024, um 18:00 Uhr im Bischof-Sproll-Saal in Baindt Unkostenbeitrag 14 € inkl. Vesper Anmeldung bis 04.11.2024 bei Frau M. Brei 07502-3845 / martinabrei@web.de Frau V. Wingert 07502-3323 / Reinhold.Wingert@gmx.de Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Bei dir ist die Vergebung, dass man dich fürchte. Ps 130,4 Nummer 43 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Sonntag, 27. Oktober 22. So n. Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst (Prädikantin U. Hut) 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst im Pflegeheim (Prädi- kant W. Gross) 19.00 Uhr Baindt Taizéandacht, Dietrich-Bonhoef- fer-Saal Montag, 28. Oktober 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe, Ev. Gemeinde- haus Donnerstag, 31. Oktober Reformationstag 19.00 Uhr Baienfurt Abendmahlsgottesdienst mit Kir- chenchor und Impulsreferat (Pfr. Schöberl) Sonntag, 03. November 22. So n. Trinitatis 09.30 Uhr Baindt Gottesdienst mit Kirchenkaffee, Die- trich-Bonhoeffer-Saal (Prädikant Dr. D. Widmann) Pfarrbüro geschlossen Vom 17.10. – 28.10. ist das Pfarrbüro geschlossen. Wir bitten um Beachtung. Vielen Dank. Gedanken zum Wochenspruch: Sich mit Gottes Augen se- hen. „Bay mir bistu sheyn“ ist der Titel eines jiddi- schen Liedes, das zeigt, wie die Liebe den Blick auf Menschen verändert. Warum es nicht einfach ausprobieren? Versöh- nung ist eine Sache zwischen zwei Menschen, manchmal brauchen wir aber auch Versöhnung mit uns selbst. Stellen Sie sich doch einmal vor den Spiegel und betrachten Sie sich. Das ist manchmal gar nicht so einfach. Die Nase ist zu groß und die Falten ... Jetzt stellen Sie sich vor, dass Sie Gott gefallen, genau wie Sie sind. Suchen Sie mit ihrem Blick Stellen, die Gott besonders gerne mag, dann blicken Sie auf Ihre „Problemzonen“: Auch sie gefallen Gott. Las- sen Sie bewusst einen liebevollen Blick darauf ruhen: Bei mir bist Du schön! sagt Gott. Bildquelle: tookapic / Pixabay, Text: Kirchenjahr evangelisch Reformationstag – Abend- mahlsgottesdienst mit Im- pulsvortrag „Evangelisch in Siebenbürgen“ Herzliche Einladung am Donnerstag, 31. Okto- ber, um 19.00 Uhr zu einen Abendmahlsgottesdienst in der Ev. Kirche in Baienfurt mit Impulsreferat zu den Aus- wirkungen der Reformation in Siebenbürgen. Kommen Sie dazu und sagen Sie’s gern weiter! Ihr Pfarrer Martin Schöberl Kinderkirche sucht ein altes Wagenrad aus Holz Die Kinder der Kinderkirche gestal- ten am 3. Advent den Gottesdienst. Dafür benötigen sie ein großes altes Wa- genrad aus Holz. Bitte melden Sie sich, wenn Sie helfen können, im Pfarrbüro im Öschweg 32, 88255 Baienfurt oder per Telefon 0751 43656. Das ganze Kinderkirch-Team sagt „Dankeschön“ Alle kommunizieren über soziale Me- dien, aber wird die Welt dadurch so- zialer? Soziale Medien sind heute aus unse- rem Alltag nicht mehr wegzudenken. Aber haben Sie sich schon einmal ge- fragt, ob die Welt dadurch wirklich sozialer wird? Dieser Frage gehen wir in unserem spannenden Vortrag mit un- serem Referenten Professor Dr. phil. Jörg Stratmann nach. Wir alle informieren uns in unseren eigenen Filterbla- sen und erleben die Bestätigung unserer Meinungen in Echokammern. Aber was bedeutet das für unsere Gesell- schaft? Wir beleuchten wichtige Kommunikationsprozes- se und -bedingungen in den sozialen Medien und zeigen auf, wie diese zu einer zunehmenden Radikalisierung beitragen können. Unser Vortrag bietet Ihnen wertvolle Einblicke und ein besseres Verständnis für die Dynamiken in sozialen Netz- werken und deren gesellschaftliche Bedeutung. Es ist keine Anmeldung nötig, der Eintritt ist frei. Für den Vortrag sind keine Vorkenntnisse erforderlich. Termin: 7. November um 19:30 Uhr im Ev. Gemeinde- haus, Baienfurt Seien Sie dabei und diskutieren Sie im Anschluss an den Vortrag mit! Wir freuen uns auf Sie! Kinderkirche Liebe Kinder, am 10.11. starten wir mit unserer adventlichen Einheit „Licht“. An den folgenden Sonntagen bis zum 15.12. (3. Advent) gibt es Interessantes, Wissenswertes und Kreatives zum Thema Licht zu entdecken. Wir wollen gemeinsam Gottesdienst feiern, singen, spielen und bas- teln. Ein großer gemeinsam gestalteter Gottesdienst in der Evangelischen Kirche bildet nicht nur den Abschluss unserer Einheit, sondern trägt unsere Erfahrungen auch in die Gemeinde hinein. Dazu laden wir euch herzlich ein. Ihr habt Zeit, Lust und Interesse? Dann kommt ab dem 10.11. um 10 Uhr in die Kinderkirche in den Öschweg 32 nach Baienfurt. Die beiden letzten Sonntage finden dann schon als Probe in der Kirche statt. Wir freuen uns auf euch! 10.11.24 10:00 - 11:30 Uhr 17.11.24 10:00 - 11:30 Uhr 24.11.24 10:00 - 11:30 Uhr 01.12.24 11:30 - 12:30 Uhr (in der evangelischen Kirche in Baienfurt) 08.12.24 11:30 - 13:00 Uhr (in der evangelischen Kirche in Baienfurt) 15.12. 10:00 Uhr Treffpunkt in der Kirche, Gottesdienst ab 10.30 Uhr Euer KiKi-Team Der kreative Montag bietet an Neues aus dem Kreativen Montag. Wir wollen sehr kom- primiert an nur einem Montag im Monat ein kreatives Angebot machen. Wir denken dann kann intensiv das Thema zu Hause weiterverfolgt werden. Dazu laden wir herzlich ein November: 11.11. Sonja Tratzyk: „Recycling alter T-Shirts“- Häkeln mit T-Shirt-Garn Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 43 Dezember: 9.12. Helga Rothenbacher: „Floristik einmal weihnacht- lich“ Floristik Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Petra Neumann-Sprink Tel. : 0751-52501 p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist – um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel € 7,50; Material nach Verbrauch Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und finden sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen wer- den auf der Homepage der Brüdergemeinde angekündigt. Vereinsnachrichten Juniorinnenfußball E-Juniorinnen SV Deuchelried - SGM Baindt-Fronreute 1:4 Am vergangenen Wochenende ging es für unser Team zum Auswärtsspiel beim aktuellen Tabellen- führer und wir waren fest entschlossen, diese Position durch einen Sieg zu übernehmen. Doch bereits nach ei- ner Spielminute schockte uns die Heimmannschaft, die ihren ersten Angriff ohne große Gegenwehr erfolgreich abschließen konnte. Im Anschluss folgten weitere Unsi- cherheiten in unseren Reihen, vom gewohnten Kombi- nationsspiel konnte noch keine Rede sein, stattdessen standen Fehlpässe an der Tagesordnung. Gewiss hat- te hier jedoch auch der ungewohnte Kunstrasen seinen Anteil, auf den kurzfristig ausgewichen werden musste. So konnten wir Gefahr hauptsächlich über Einzelaktio- nen ausstrahlen. Zwei dieser Vorstöße nutzte dann Greta auch, um das Ergebnis noch vor der Pause in eine Füh- rung umzukehren. Nach der Halbzeitansprache wirkte das Team deutlich wacher und unser Spiel wurde besser. Jede einzelne Spielerin zeigte sich stark verbessert. Chancen, um das Ergebnis deutlich in die Höhe zu schrauben, er- gaben sich in Hülle und Fülle. So war das Heimteam mit „nur“ zwei weiteren Gegentreffern noch gut bedient und wir konnten sehr verdient die Tabellenführung einfahren, welche wir am letzten Spieltag natürlich nicht mehr aus der Hand geben wollen. Es spielten: Hanna Busam, Greta Günthner (3), Margo Ho- dek, Franziska Joachim, Lotte Kijewski (1), Mia Malsam, Malia Marquart, Nala Marquart, Mathilda Nussbaumer, Pia Schützbach D-Juniorinnen SGM Baindt/Fronreute : SGM Aitrach/Aichstätten/Unterzeil/Tannau 1:1 Mit einer sehr spielstarken Mannschaft aus Aitrach hatten wir einen ebenbürtigen Gegner, der immer wieder gefähr- lich vor unserem Tor auftauchte, aber unsere Abwehr und insbesondere unsere Torfrau hielten den Kasten sauber. Aber auch unsere Mädels kamen immer wieder über Lea oder Jule vors gegnerische Tor und sorgten für Gefahr. Kurz vor Ende der ersten Hälfte bekam Mia nach einem gut vorgetragenen Angriff den Ball an der Strafraum- grenze vor den Fuß, zog einfach mal ab und versenkte ihn unter der Latte zum verdienten Führungstreffer. Nach der Pause kamen die Gegnerinnen deutlich aggres- siver zurück und waren bereits nach wenigen Minuten mit dem Ausgleich erfolgreich. Das Spiel wurde nun zu- nehmend ruppiger, wobei die Aitracherinnen mit zuneh- mender Spieldauer an die Grenze des Erlaubten gingen. Mit großem Kampfeswillen und mit vielen blauen Flecken hielten wir letztlich das Unentschieden und waren froh um das Ende des Spiels. Es spielten: Luisa Kolbaske, Lea Busam, Emma Straub, Jule Ambacher, Taneesha Mahler, Isabella Lang, Leonie Ziegler, Hanna Busam, Emilia Müllerleile, Mia Malsam D-Juniorinnen Turniersieg der SGM beim VR Cup Der Start war noch etwas hoprig gegen stark defensiv agierende Speilerinnen aus Horgenzell/Wdorf, doch ge- gen den mitfavorisierten SV Immenried gelang durch ei- nen schönen Fernschuss von Hanaa der erste Sieg. Gegen Dietmanns/Hauerz war es dann trotz Feldüberlegenheit lediglich ein Pfostenschuss, der uns fast den Sieg gebracht hätte, bevor wir dann gegen PSG Friedrichshafen und Lindau mit zwei Siegen die Tabellenführung übernahmen, der uns bis zum Schluss nicht mehr genommen wurde. Glückwunsch an alle Mädels für die gute Vorstellung und den Gewinn des VR-Talentiade Cups 2024. Mit dem Sieg Nummer 43 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 haben wir die Qualifikation für die VR Verbandsrunde am 16.11. in Merklingen erreicht auf der wir uns auch wieder bestmöglich verkaufen wollen. Dank auch an alle Helferinnen und Helfer, die die Gäste rund um das Turnier mit Essen und Getränken versorgten als auch an den Sponsor der Veranstaltung, die VR Bank. Es spielten: Luisa Kolbaske (T), Greta Günthner, Hanaa Alosh, Hanna Busam, Jule Ambacher, Isabella Lang, Ronja Mayer, Emma Straub, Taneesha Mahler, Leonie Ziegler Verdienter „Heimsieg“ SV Baindt - TSV Meckenbeuren 2:0 (1:0) Aufgrund der schlechten Platzverhältnisse auf der heimi- schen Klosterwiese musste der SVB am Sonntagmittag auf den Kunstrasenplatz beim SV Oberzell ausweichen. Dort empfing Weilands Mannschaft den TSV Mecken- beuren, welcher vor der Partie mit 18 Punkten auf dem dritten Tabellenplatz rangierte und sich mit einem Sieg in der Spitzengruppe festsetzen wolte. Für die „Remisköni- ge“ aus Baindt (bereits 5 Unentschieden) ging es darum, nach fast einem Monat ohne „Dreier“ endlich mal wieder einen Sieg einzufahren. Dennoch war beiden Teams von Beginn an anzumerken, dass keiner den ersten Fehler machen wollte, wodurch die angereisten Zuschauer ein ausgeglichenes Bezirksligas- piel ohne große Highlights zu sehen bekamen. Auf Baind- ter Seite machte sich jedoch schnell die Startelf-Rückkehr von M.Szeibel bemerkbar, welcher dem Team sowohl in der Defensive als auch im eigenen Spielaufbau die zu- letzte fehlende Sicherheit verlieh. Für die entscheidenden Offensivimpulse sorgte jedoch sein Nebenmann im de- fensiven Mittelfeld, Kapitän Thoma, welcher zum Ende der ersten Halbzeit den einstartendenden Fischer mit ei- nem hohen Ball suchte. Wörner rutschte die Kugel beim Klärungsversuch über den Schlappen, wodurch Fischer allein vor Palloshi auftauchte und den SVB überlegt mit 1:0 in Front brachte (37.). Aus der Pause kam der TSV zwar etwas verbessert zu- rück, blieb offensiv aber weiterhin blass und konnte die Baindter Abwehr mit sich wiederholenden langen Bällen nicht wirklich in Bedrängnis bringen. Auf der Gegensei- te drang der Landesliga-Absteiger immer wieder in ge- fährliche Räume vor, traf jedoch im letzten Drittel oft die falsche Entscheidung oder hielt zu lange den Ball. Die besseren Chancen konnte in dieser Phase aber dennoch Weilands Mannschaft verzeichnen: Fischer jagte einen Distanzschuss an die Latte und Brugger ließ sich nicht nur bei seiner Frisur, sondern auch bei seiner Artistik auf dem Fußballplatz von Erling Haaland inspirieren und setz- te einen Eckstoß per „scorpion kick“ knapp über das Tor. Nicht unverdient erhöhte der SVB somit kurz Schluss auf 2:0, als Thoma einen Meckenbeurer-Fehlpass im Mittelfeld abfing, den Ball bis zum Strafraumeck trieb und trocken im langen Eck versenkte (81.). In der Schlussphase erhöh- te der TSV nochmals seine Offensivbemühungen, wobei der SVB Glück hatte, dass ein Stürmer der Gäste erst den Ball aus kurzer Distanz nicht richtig traf und Walser wenig später einen Kopfball noch sehenswert aus dem Winkel kratzen konnte. Dennoch siegte der SVB am Ende hochverdient mit 2:0, da er sich im Vergleich zu den vergangenen Wochen in der Defensive deutlich stabiler präsentierte und die sich bietenden Torchancen zu nutzen wusste. Diese Leistung gilt es nun am kommenden Sonntag bei der SGM Unter- zeil/Seibranz zu bestätigen, an welcher man mit einem Sieg vorbeiziehen kann. SV Baindt: Benjamin Walser, Michael Brugger (90. Marlon Brunner), Tobias Szeibel, Marc Bolgert, Lukas Zweifel, Phi- lipp Thoma, Marko Szeibel (75. Kevin Lang), Jan Fischer, Mika Dantona, Jonathan Dischl (85. David Krauter), Tobi- as Fink (60. Baba Camara) - Trainer: Rolf Weiland Schiedsrichter: Michael Guter Tore: 1:0 Jan Fischer (37.), 2:0 Philipp Thoma (81.) SV Baindt II - TSV Meckenbeuren II 4:3 (2:2) Ebenfalls auf dem Oberzeller Kunstrasen, stieg am Sonn- tagmittag das Topspiel in der Kreisliga B1: der SVB II empfing als Dritter mit 17 Punkten den TSV II als Ersten mit 18 Punkten. Geggiers Mannschaft erwischte jedoch einen denkbar schlechten Start und ging nach einem Abstauber durch Schmitt früh mit 0:1 in Rückstand (13.). Die „Zwoite“ hatte jedoch umgehend eine Antwort parat, da Knisel mit ei- nem traumhaften Außenristpass Schaffer auf die Reise schickte, welcher mit etwas Glück per Abpraller auf 1:1 stellte (18.). Auch in der Folge galt: Wo Topspiel drauf- steht, war Topspiel drin. So brachte Matjas den TSV II zwar wieder in Front (30.), Schaffer glich nach erneuter Vorlage von Knisel vor der Pause aber wieder aus (41.). Den Beginn der zweiten Hälfte verschlief der SVB II dann allerdings komplett, wodurch der TSV II völlig verdient ein drittes Mal in Führung ging (53.). Durch einige taktische Umstellungen bekam Geggiers Mannschaft in der Folge aber wieder mehr Zugriff und zeigte kurz vor Schluss ein drittes Mal Moral. Knisel steckte den Ball zu „MVP“ Schnez durch, der mit seinem Schuss ins lange Eck Schraivogel überwinden konnte. Das Drama sollte aber noch nicht sein Ende haben: nach einer abgewehrten Flanke von rechts, drehten bereits mehrere Spieler beider Teams zum Eckstoß ab - Knisel jedoch nicht. Baindts Nummer 11 brachte die Kugel kurz vor der Grundlinie nochmal zu- rück in den Fünfer, wo N.Späth wuchtig zum umjubelten 4:3-Siegtreffer einköpfte (90+6.). Durch die Niederlage des SV Maierhöfen/Grünenbach II schiebt sich der SVB II damit auf den ersten Tabellenplatz und trifft nach einem spielfreien Wochenende in zwei Wo- chen dann auf die Allgäuer. SV Baindt II: Jan Mohring, Patrick Späth, Kai Kaspar (90. Kai Kostka), Niklas Späth, Tobias Trautwein, Lukas Walser (90. Moritz Lang), Moritz Gresser (77. Johannes Heisele), Konstantin Knisel, Luca Bosch, Jacob Schaffer (65. Ro- bin Blattner), Johannes Schnez - Trainer: Timo Geggier Tore: 0:1 Manuel Schmitt (13.), 1:1 Jacob Schaffer (18.), 1:2 Ricco Matjas (30.), 2:2 Jacob Schaffer (41.), 2:3 Ricco Matjas (53.), 3:3 Johannes Schnez (89.), 4:3 Niklas Späth (90.+6) Vorschau: Sonntag, 27.10 15.00 Uhr: SGM Unterzeil/Seibranz - SV Baindt Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 43 Neues Mädchenteam startet in die Saison SV Deuchelried III – Mädchen 8:2 Unser neu gegründetes Mädchenteam darf sich aufgrund eines offenen Startplatzes gleich in der Bezirksklasse ausprobieren und wird es gegen teils deutlich erfahrenere Gegnerinnen schwer haben Spiele zu gewinnen. Nichtsdestotrotz gab es am ersten Spieltag bereits erste Erfolgserlebnisse zu feiern: Pia und Marta konnten jeweils ein Einzel gewinnen, dazu holte sich Nele einen Satzgewinn im Einzel und einen weiteren zusammen mit Franziska im Doppel. Wichtiger als den sportlichen Ausgang der Partie werteten die Trai- ner jedoch die Freude am Spiel und den mannschaftlichen Zusammenhalt, den die Mädels bei ihrem ersten Auftritt als Team zeigten. Herren 2 mit zweitem Saisonsieg Herren 2 - TSV Reute 9:4 Die zweite Herrenmannschaft hat gegen den Tabellenletz- ten aus Reute seine Hausaufgaben gemacht und mit 9:4 gewonnen. Bereits in den Doppeln konnten wir mit 2:1 in Führung gehen und bauten diese sukzessive weiter aus. Thomas Nowak, Tobias Sonntag und Oliver Rückert blie- ben dabei in beiden Einzeln ungeschlagen und konnten so insgesamt 6 Punkte zum Sieg beisteuern. Volodymyr Kotov musste nur einmal spielen und gewann dieses Spiel mit 3:1. Robert Nowak hatte insbesondere in seinem zwei- ten Einzel Pech und kassierte im 5. Satz beim Spielstand von 11:12 einen unerreichbaren Netzroller, der die Partie zu seinen Ungunsten beendete. Sein Debüt bei den Her- ren feierte unser Jugendspieler Valentin Koch, der sich mit je einem Satzgewinn im Doppel und im Einzel sehr ordentlich präsentierte. Das nächste Spiel steht bereits am Freitagabend, dem 25.10. um 20 Uhr beim TSV Eschach auf dem Programm. XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX TT - V O R S C H A U Herren 2 als einziges Team im Einsatz. Freitag 25.10. • 20 Uhr: TSV Eschach - Herren 2 XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX TC Baindt e.V. Plätze abräumen Liebe Mitglieder, am Fr., 25.10., 14 Uhr und Sa., 26.10., 10 Uhr machen wir unsere Anlage winterfest. Ich freue mich auf zahlreiche Helfer. Gerhard Reich, Technischer Leiter Landfrauen Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e.V. Ortsverein Baindt. Landfrauen Baindt e.V. Am Dienstag, 05.11.2024 kommt Frau Bettina Schmidt zu uns in den Bischof-Sproll-Sall nach Baindt und referiert zum Thema „Darm gut - alles gut, darmgesunde Ernäh- rung. Beginn 19.30 Uhr. Hierzu laden wir alle Interessierten aus der Bevölkerung recht herzlich ein. Die Vorstandschaft Reitergruppe Baindt Arbeitseinsatz Am Samstag, 26. Oktober findet um 9 Uhr der letzte Arbeitseinsatz in diesem Jahr zur Pflege der Reitanlage statt. Das Gras rund um unsere Reitplätze wird gemäht, der Hufschlag auf dem Sandplatz und in der Reithalle reingeräumt sowie das Laub zusammengerecht. Bitte bringt Motorsensen, Rechen und weiteres Arbeits- werkzeug mit. Volleyball LJ Baindt Saisoneröffnung Es war Leben in der Bude! Am 20.10.2024 trafen sich alle fünf Mannschaften der Freizeitliga Mixed B1 Süd in der Baindter Großsporthalle. Gegen den SSV Ulm 1846 1 taten sich die Baindter etwas schwer. Den Gegnern war anzumerken, dass sie in der letzten Saison noch in der A-Liga gespielt hatten. Und so hatte die VLJ Baindt 2 Pro- bleme, ins Spiel zu finden (11:25). Auch im zweiten Satz lief es gegen den aktuellen Tabellenersten noch nicht hundert Prozent sicher (15:25). Dafür starteten die Gastgeber ge- gen den TSV Langenau voll durch (25:19). Unglücklicher- weise verletzte sich im zweiten Satz ein Baindter Spieler und die Mannschaft verlor diesen Satz unglücklich mit 15:25. Danach lief es leider auch im dritten Satz nicht mehr (18:25). Gute Besserung an unseren Azubi! Kurz darauf startete auch die VLJ Baindt 1 in die neue Sai- son. Gegen den TV 02 Langenargen Psychos gab es den ersten Satzgewinn (25:23). Hier passte alles: Im Block wur- den bereits viele Angriffe abgewehrt und dadurch souve- räne Punkte erzielt. Von der Annahme über das Zuspiel hin zu variablen und kraftvollen Angriffen von Seiten der Baindter lief es wirklich rund. Den zweiten Satz mussten die Baindter zwar knapp abgeben (23:25), konnten dann aber im alles entscheidenden Satz nochmals zeigen, aus welchem Holz sie geschnitzt sind (25:21). Diesen Schwung nahm die Mannschaft mit in das letzte Spiel des Tages gegen den SV Jedesheim (25:16). Leider Nummer 43 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 reichte es trotz engagiertem Schoppel-Gehoppel nicht ganz für den Sieg (17:25 und 21:25). Aber dennoch reihen sich die Baindter mit drei Punkten in der Gesamtwertung auf dem zweiten Platz ein. Die nächsten Spieltage: VLJ Baindt 1 am 09.11.2024 in Kressbronn VLJ Baindt 2 am 10.11.2024 in Ehingen Basar Baindt Förderverein Klosterwiesenschule e.V. Rückblick Herbst-Basar 2024 Liebe Basarfreunde, am 21. September hat unser Kinderbasar in der Schenk-Konrad-Halle wieder mit großem Erfolg, statt- gefunden. Dafür möchten wir uns ganz herzlich bei un- serer Bürgermeisterin Frau Rürup und der Gemeinde Baindt bedanken, die uns erneut die Halle zur Verfügung gestellt haben. Ein riesengroßer Dank gilt auch unseren vielen enga- gierten Helferinnen und Helfern. Ohne eure Unterstüt- zung wäre es nicht möglich, den Basar durchzuführen. Ein weiterer Dank gilt den vielen Papas, Opas und Omas, die die Kinder betreut haben und dadurch maßgeblich dazu beigetragen haben, dass wir so viele helfende Hän- de zusammenbringen konnten. Nach Abzug aller anfallenden Kosten konnten wir wie- der Gutes tun und folgende Einrichtungen bzw. Vereine unterstützen: • Förderverein Klosterwiesenschule e.V • Jugendfeuerwehr Baindt • „Bädle“ Baindt- Sanierung des Therapiebads für Menschen mit Behinderung • Jahresgutscheine für die örtlichen Kindergär- ten und Schulkindbetreuung Wir hoffen, dass wir im Frühling wieder auf eine große Zahl von Helferinnen und Helfer zählen können und freu- en uns, euch am nächsten Basarwochende dem 15. März 2025 begrüßen zu dürfen. Aktuelle Informationen findet Ihr immer auf unserer Fa- cebook-Seite „Kinderbasar Baindt“ (auch ohne Face- book-Konto zugänglich) oder auf Instagram. Herzliche Grüße Euer Basar-Team Baindt Bündnis 90/ Die Grünen Weingarten.Baienfurt.Baindt Der Grüne Ortsverband traf sich zum diesjährigen Mitgliedertreffen in Baien- furt. Nach dem Rückblick auf das erste Jahr interkommu- naler Zusammenarbeit wurden aus dem Vorstandsamt Hermine Städele und Cornelius Lehmann herzlich verab- schiedet. Für die Nachfolge konnte Miriam Sepke-Vogt aus Baienfurt gewonnen werden. Die junge Mutter war bereits zur Kommunalwahl präsent und bringt Erfahrung mit zu Energietechnik und Wärmenetze. Sie wird die gute Vorstandsarbeit bereichern. Simon Windisch und Antje Claßen vom bisherigen Vorstand bleiben im Amt. Für das kommende Jahr geht der Austausch zu interkommunalen Themen wie Gewerbegebiete, Windkraft und Radschnell- weg weiter. Auch das Gespräch mit der Landwirtschaft soll verstetigt werden mit fortlaufenden „HofDialogen“. In der zweiten Hälfte des Abends gab es Informationen zum Thema: „Jugendliche stark machen für die Demo- kratie“. Vom Kreisjugendring Biberach berichtete Katrin Bächle über das große Angebot an Beratung, Schulung und Hilfen in akuten Krisen z.B. bei Rassismus oder An- griffen durch Neonazis. Im Gespräch wurde deutlich, wie notwendig praxisnahe Konzepte sind, um junge Menschen gegen rechte Radikalisierung zu wappnen. Die Zeiten ver- unsichern und u. A. die AfD schürt die Ängste, präsentieren unnütze, inhumane Lösungen und nutzt Gutgläubigkeit für den Stimmenfang. Bei weiterem Interesse senden Sie uns gerne eine Mail: info@gruene-weingarten.de Simon Windisch. Antje Claßen. Miriam Sepke-Vogt Schwäbischer Albverein OG Weingarten Von Wolfegg über die Süh nach Hintermoos Vom Charlottenplatz fahren wir mit dem Bus nach Wolfegg. Über die Süh geht es durch tiefen Forst nach Hintermoos und von dort aus mit dem Bus zurück nach Weingarten. Treffpunkt: Dienstag 29.10.2024 um 9.15 Uhr Charlotten- platz Weingarten Rückkehr ca. 15.00 Uhr. Gehzeit ca. 3 Stunden, 9 km, 200 hm. Fahrpreis 6 Euro für Mitglieder. Einkehr nach der Wande- rung in Weingarten. Mitnehmen: Vesper, Trinken, gutes Schuhwerk, nach Be- darf Stöcke. Anmeldung ab 25.10.2024 - T. 0151-12952100 (Anrufbe- antworter). Bitte bei der Anmeldung mitteilen, ob man ein eigenes Ticket hat. WF Arnold Methner, E-Mail: arotka@gmx.de. Die Wanderung findet nur bei gutem Wetter statt. Info im Ansagetext Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donnerstag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Vom Weißenauer Wald zur Haldenbergkapelle. Wir wandern vom Bahnhof Oberzell zum Aussichtspunkt Haldenbergkapelle bei Ailingen. Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 43 Treffpunkt: Sonntag, 03.11.2024 um 9.30 Uhr Charlotten- platz Weingarten oder 10.00 Uhr Bahnhof Ravensburg. Rückkehr: ca. 19 Uhr. Gehzeit: ca. 4 Stunden, 14 km, 100 hm. Fahrpreis: 5 Euro für Mitglieder. Einkehr nach der Wanderung vorgesehen. Mitnehmen: Vesper, Trinken, gutes Schuhwerk, nach Bedarf Stöcke und Wechselschuhe. Anmeldung: ab 30.10.2024 bis 18.00 Uhr am Vortag - T. 0151-12952100 (Anrufbeantworter) Wanderführung: Petra Junginger, E-Mail: wan_ja@ web.de Bei schlechtem Wetter wird die Wanderung abgesagt. Info im Ansagetext ab 20 Uhr am Vortag - T. 0151-12998910. Gäste sind herzlich willkommen! Aus dem Landkreis DRK-Kreisverband Ravensburg ehrt zum Abschied langjährigen Präsidenten Dieter Meschenmoser Ein loyaler, besonnener und beharrlicher Mann geht von Bord Ehrungen sind beim DRK nicht wegzudenken: Verab- schiedet und geehrt wurde bei der diesjährigen Kreis- versammlung des DRK-Kreisverbandes Ravensburg auch Dieter Meschenmoser, der langjährige DRK-Prä- sident. Aus gesundheitlichen Gründen zieht er sich von dieser Aufgabe zurück. Die Dankesworte sowie die Würdigungen waren sehr emotional und wurden be- gleitet von stehendem Applaus der Rotkreuz-Familie und weiterer Gäste. Großer Beitrag geleistet Die DRK-Landesverdienstmedaille überbrachte die Präsi- dentin des DRK-Landesverbandes Baden-Württemberg, Barbara Bosch. Eva-Maria Meschenmoser nahm sie in Vertretung von Dieter Meschenmoser entgegen. In ihrer Dankesrede sagte die Präsidentin: „Mit Ihrem langjährigen Einsatz haben Sie viel zur Weiterentwicklung des Roten Kreuzes beigetragen. Das Vertrauen und die Anerken- nung, die Ihnen entgegengebracht wird, ist überall spür- bar, auch heute Abend.“ Beispielhaft nannte sie wichtige Projekte wie Sanierungs- und Bauvorhaben oder wichtige Rahmenverträge etwa die Leitstellenvereinbarung mit den drei Landkreisen Ravensburg, Sigmaringen, Boden- seekreis, der fünf Jahre Verhandlungen vorausgingen. Meschenmosers Vision und Fähigkeit, Menschen zu be- geistern, ihnen immer freundlich, offen und hilfsbereit zu begegnen, hätten das DRK geprägt und nachhaltig ge- stärkt, so Bosch. Durch sein Engagement sei er für Bür- ger, Politiker, Freunde, Kunden und deren Angehörige ein verlässlicher Partner gewesen. Langjähriges Engagement beim DRK Dieter Meschenmoser scheidet nach 19 aktiven Jahren aus dem DRK-Präsidium aus. Zunächst war er seit 2005 ehrenamtlicher Justiziar im Vorstand des DRK-Kreis- verbandes Ravensburg. Die Expertise aus seiner berufli- chen Tätigkeit als Direktor im Regionalzentrum Ravens- burg der Deutschen Rentenversicherung war für den DRK-Kreisverband ein Glücksfall. Im Jahr 2004 wurde er dann zum DRK-Präsidenten gewählt. Dieter und Eva-Ma- ria Meschenmoser gelten als Netzwerker und Systemge- stalter, die die Bürgergesellschaft durch ihr Engagement stärken. Marc Hengge, der an diesem Abend zum neuen DRK-Präsident nachgewählt wurde, unterstrich in seiner Laudatio den treuen Einsatz, die Weisheit und die Herz- lichkeit des Geehrten. Er werde wichtiger Teil der Gemein- schaft bleiben – sichtbar weiterhin im Aufsichtsrat der DRK-Rettungsdienst Bodensee-Oberschwaben. Goldenes Ehrenzeichen als Anerkennung Als Dank überreichte Hengge stellvertretend an Eva-Maria Meschenmoser das goldene Ehrenzeichen des DRK-Kreis- verbandes Ravensburg. DRK-Kreisgeschäftsführer Ger- hard Krayss dankte Dieter Meschenmoser auch im Na- men aller hauptamtlichen Mitarbeitenden für die loyale und vertrauensvolle Zusammenarbeit. Die anwesenden DRKler und Gäste erhoben sich während der Verabschie- dungen mehrfach von ihren Plätzen, um ihren Dank und ihre Wertschätzung unter langanhaltendem Applaus kundzutun. „Ich war gern ihr Präsident“ Eva-Maria Meschenmoser war überwältigt von der Anteil- nahme und dem Mitgefühl am gesundheitlichen Zustand ihres Mannes. „Das trägt sehr.“ Sie verlas die persönlichen Worte des 73-Jährigen, der gerne bei der Versammlung anwesend gewesen wäre. „Ich war gern ihr Präsident. Sie sind eine großartige Rotkreuz-Familie.“ Leichter mache ihm den Abschied das Wissen um ein wirtschaftlich bes- tens aufgestelltes Unternehmen, das er den Nachfolgern übergeben könne. Neuer DRK-Präsident gewählt Durch das Ausscheiden von Dieter Meschenmoser wurde die Nachwahl nötig. Marc Hengge, der bisherige stellver- tretende DRK-Präsident wurde einstimmig für die kom- menden zwei Jahre zum neuen Präsidenten gewählt. Seit mehr als 40 Jahren ist er mit verschiedenen Aufgaben und in unterschiedlichen Ämtern beim DRK aktiv. „Ich liebe meinen Beruf,“ sagte der Bestattungsunternehmer aus Ravensburg. Zwischen Beruf und DRK sieht er die Parallele, dass es beides Mal um Menschen in Notlagen geht und deren Dankbarkeit vieles zurückgibt. Das DRK habe er als Ersatzdienst zum Wehrdienst gewählt. Hier brauche man nämlich keine große Ausrüstung wie etwa bei der Feuerwehr, sondern könne sofort auch ohne Aus- rüstung helfen, schilderte der Vater von zwei Töchtern, die dem DRK ebenfalls schon verbunden sind, bei seiner vorausgegangenen Vorstellungsrunde. Kleintierschau Mit über 300 Kaninchen und Vogelarten 26.10. – 27.10.2024 Baienfurt Alte Schulturnhalle, Friedhofstraße 2 Öffnungszeiten: 26.10. 2024 von 13 – 18 Uhr 27.10. 2024 von 10 - 17 Uhr Veranstalter: Kleintierzuchtverein Weingarten Kostenfreie Beratung durch Photovoltaik- Scouts im Landkreis Ravensburg Sie haben noch keine Photovoltaik-Anlage und fragen sich, ob eine Stromerzeugung durch die Sonne für Ihr Zuhause geeignet ist? Dann lassen Sie sich jetzt kosten- frei und unverbindlich beraten! Dafür hat der Landkreis Ravensburg zusammen mit dem Energiebündnis Bad Wurzach/Bad Waldsee e.V. ein Netzwerk aus ehrenamt- lichen PV-Scouts aufgebaut. Ein geschulter PV-Scout be- Nummer 43 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 urteilt Ihr Dach oder Balkon, berichtet aus eigenen Erfah- rungen und gibt Tipps und Informationen weiter. Bereits über 400 Haushalte im Landkreis haben das Beratungs- angebot von Bürger/innen für Bürger/innen angenom- men. Für den schnellen Einstieg in Ihr eigenes Photo- voltaik-Projekt, wenden Sie sich an das Energiebündnis, entweder per E-Mail an info@eb2bw.de oder über das Anfrage-Formular über www.eb2bw.de/pv-scouts Naherholung zwischen Schussen und Seen Die Blitzenreuter Seenplatte – Natur mit allen Sinnen genießen! Professionelle Gästeführer zeigen Ihnen die unverwech- selbare Natur- und Kulturlandschaft zwischen Schussen und Seen mit ihren typischen Moränenhügeln. Von April bis Oktober werden Führungen angeboten, - jeden ersten Samstag im Monat (auch außerplan- mäßige Führungen – beachten Sie die Hinweise im Mitteilungsblatt oder auf unserer Internetseite) - jeden Sonntag (bis Oktober) Für Kinder bis 14 Jahren sind die Führungen kostenlos, Kinder ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 4,00 EUR. Die sonntäglichen Führungen beginnen immer um 14:30 Uhr am Parkplatz beim Häcklerweiher. Der Parkplatz am Häcklerweiher liegt an der B 32 zwischen Blitzenreute und Vorsee. Letzte Führung in dieser Saison: Sonntag, 27. Oktober 2024 Tod im Moor Gästeführer: Detlef Stoll Treffpunkt: Parkplatz Häcklerweiher Beginn: 14:30 Uhr Ende: ca. 17:00 Uhr Streckenlänge: ca. 6 km Bei einem Spaziergang im Bereich der Blitzenreuter Seen- platte begeben wir uns auf die Spuren alter Sagen und Mythen rund ums Moor. Sind es wirklich nur Schauer- märchen, wenn die Alten hinter vorgehaltener Hand über Wiedergänger oder Aufhocker berichteten? Fast tausend Moorleichen wurden über die Jahrhunderte hinweg in Mitteleuropa gefunden. War es Unfall, Freitod oder gar Mord? Jeder Tote erzählt seine eigene Geschichte, die es zu entschlüsseln gilt. Manchmal gelingt es die Sprache zu verstehen und so einen Einblick in das Leben der Ver- storbenen und ihren Tod zu erhalten. Wissenschaft und Mythen können dabei helfen. Bitte denken sie an gutes Schuhwerk. Wir würden uns freuen, Sie auf dieser letzten Gästefüh- rung in diesem Jahr begrüßen zu dürfen Verschiebung der Sperrzeit für die Aufbringung von sickstoffhaltigen Düngemitteln im Landkreis Ravensburg auf Grünland Kreis Ravensburg - Das Landratsamt Ravensburg hat per Allgemeinverfügung die Verschiebung der Sperrzeiten für stickstoffhaltige Düngemittel auf Grünland gemäß der Düngeverordnung erlassen. Damit wird die Sperrzeit auf Grünland, Dauergrünland und auf Flächen mit mehrjähri- gem Feldfutterbau bei Aussaat bis spätestens 15.05.2024 um zwei Wochen verschoben. Sie beginnt am 15.11.2024 und endet am 14.02.2025. Sie gilt im gesamten Landkreis. Von der Sperrzeitverschiebung ausgenommen sind Flä- chen innerhalb von Problem- und Sanierungsgebieten in Wasserschutzgebieten, sowie Nitratgebiete nach Ver- ordnung der Landesregierung zu Anforderungen an die Düngung in bestimmten Gebieten zum Schutz der Ge- wässer vor Verunreinigungen (VODüVGebiete). Außer- dem ausgenommen von der Sperrzeitverschiebung sind Moorflächen (Anmoor und Niedermoor) laut Kartierung der Landesanstalt für Umwelt BadenWürttemberg, die unter dem folgenden Link abgerufen werden können http://udo.lubw.badenwuerttemberg.de/public/q/g2u6L Die Allgemeinverfügung ist mit folgenden Auflagen ver- bunden: Die mögliche Düngemenge während der Sperr- zeitverschiebung ist auf maximal 45 kg Gesamtstickstoff je Hektar beschränkt. Eine Herbstdüngung mit Düngemitteln mit wesentlichem Gehalt an Stickstoff ist grundsätzlich nur im Rahmen des für das gesamte Kalenderjahr ermittelten Stickstoffdün- gebedarfs möglich. Das bedeutet, das eine mögliche Gabe nach dem letzten Schnitt bzw. der letzten Bewei- dung nur dann möglich ist, wenn dadurch im Kalenderjahr die mit der Düngebedarfsermittlung ermittelte gesamte Stickstoffdüngemenge nicht überschritten wird. Im Übrigen bleiben die gesetzlichen Regelungen über die Anwendung von Düngemitteln, insbesondere die Düngeverordnung und die wasserrechtlichen Vorschrif- ten unberührt und sind zu beachten. Des Weiteren sind die Vorgaben der SchALVO (Schutzgebiets- und Aus- gleichs-Verordnung) in der jeweiligen Fassung zu be- achten. Die Allgemeinverfügung sowie die dazu gehörende Be- gründung und weitere Hinweise können auf der Home- page des Landratsamtes Ravensburg unter der Rubrik „Öffentliche Bekanntmachungen“ eingesehen werden. Oktober ist die perfekte Pflanzzeit für Ihren Streuobstbaum Mit der eingehenden Apfelernte kommt nun auch die Zeit, neue Obstbäume zu pflanzen. Egal ob Sie einen Apfelbaum in Ihrem Hausgarten pflanzen wollen oder Ihren bereits bestehenden Streuobstbestand erweitern wollen. Streuobstbäume sind nicht nur Lieferanten von schmackhaftem Obst, sondern bergen auch ein großes ökologisches Potential. So bieten sie beispielsweise Le- bensraum für zahlreiche Vögel und Insekten, die sich auf dieses einzigartige Habitat spezialisiert haben. Durch die Wahl einer regionalen Obstsorte tragen Sie ganz ne- benbei auch zur genetischen Vielfalt unserer Streuobst- landschaft bei. Außerdem gibt doch nichts Schöneres, als das eigene Obst zu ernten. Der Oktober bietet ide- ale Bedingungen, um jungen Bäumen die besten Start- chancen zu geben. Jetzt ist der Boden noch warm und die herbstlichen Niederschläge sorgen für ein optimales Wurzelwachstum der frisch gesetzten Bäume. So sind die Bäume bestens vorbereitet für den kommenden Frühling. Damit der Baum gut gedeihen kann, ist die richtige Vor- bereitung entscheidend. Es beginnt bei der Auswahl des passenden Standortes. Der Baum sollte an einem stark besonnten Platz stehen – dies liefert beste Startbedin- gungen einen üppigen Fruchtertrag. Bei der Pflanzung ist ein gezielter Pflanzschnitt wichtig, um so dem Baum eine gesunde Kronenform vorzugeben, der die Grundlage darstellt für ein langes, gesundes Baumleben. Eine detail- lierte und schrittweise Anleitung zum optimalen Pflanzen und Schneiden Ihres jungen Obstbaums finden Sie auf dem YouTube-Account NatuRVielfalt Ravensburg, wo in Zusammenarbeit mit der Kreisobstbauberatung Nike Bühler, dem Fachwarteverein für Obst- und Gartenbau sowie dem Landschaftserhaltungsverband Ravensburg Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 43 ein informatives und ansprechendes Video entstanden ist. Foto: Der Oktober bietet optimale Bedingungen zum Pflanzen eines Obstbaumes. Für einen gesunden Start des Baumes gilt es jedoch einige Dinge zu beachten. (Bildautor: LEV Ravensburg). Pflegepreis Landkreis Ravensburg 2025: Bewerbungen ab sofort möglich Kreis Ravensburg - Der Landkreis Ravensburg verleiht im Jahr 2025 erstmalig einen Pflegepreis, um herausra- gendes Engagement in der Pflege zu würdigen. Mit dem Pflegepreis für Einzelpersonen ehrt der Landkreis unter Schirmherrschaft von Landrat Harald Sievers pflegende Angehörige, ehrenamtlich Engagierte, pflegende Kinder und Jugendliche sowie hauptamtlich tätige Pflegekräfte für ihren großen Einsatz. Ein Sonderpreis wird außerdem an Einrichtungen, Dienste und Initiativen für die Auszeich- nung herausragender Projekte/Konzepte und Leistun- gen in der pflegerischen Versorgung, die im Landkreis Ravensburg erbracht werden, verliehen. Der Pflegepreis ist mit insgesamt 4.500 Euro dotiert. Die offizielle Verlei- hung des Pflegepreises findet am 17. Februar 2025 um 18:00 Uhr statt. Ziel des Preises für Einzelpersonen ist die Auszeichnung von herausragenden Leistungen und persönlichem En- gagement im Bereich Pflege und Betreuung, die Vorbild- charakter besitzen und zur Nachahmung ermuntern sol- len. Der Pflegepreis für Einzelpersonen wird in folgenden Kategorien verliehen: • Kategorie 1: Pflegende Angehörige • Kategorie 2: Ehrenamtliche Helferinnen und Helfer • Kategorie 3: Pflegende Kinder und Jugendliche (young carer) • Kategorie 4: Hauptamtliche Pflegekräfte Das Preisgeld beträgt jeweils 500 €. Die Preisträgerinnen und Preisträger werden per Losverfahren ermittelt. Ziel des Sonderpreises für Einrichtungen, Dienste und Ini- tiativen ist die Auszeichnung von herausragenden Projek- ten/Konzepten und Leistungen in der pflegerischen Ver- sorgung, die im Landkreis Ravensburg erbracht werden. Gewürdigt werden soll die Entwicklung, Einführung und Umsetzung innovativer praktischer Konzepte, die Vorbild- charakter besitzen. Bewerben können sich alle Einrichtun- gen, Dienste und Initiativen sowie sonstige Akteure der Betreuung und Pflege mit Sitz und Tätigkeitsbereich im Landkreis Ravensburg. Der Sonderpreis ist mit insgesamt 2.500 € dotiert. Die Verleihung des Sonderpreises findet in Kooperation mit der Bürgerstiftung Kreis Ravensburg, Stiftungsfonds „Zukunft Alter“, statt. Eine unabhängige Fachjury wird die Einreichungen bewerten und über den Preisträger entscheiden. Die Verleihung des Pflegeprei- ses an ausgewählte Preisträger/-innen soll zugleich eine stellvertretende Würdigung für alle in diesem Bereich Tätigen darstellen, die mit ihrer Arbeit und ihrem Einsatz dazu beitragen, dass man in unserem Landkreis sorglos älter werden kann. Die Zahl der Pflegebedürftigen wird in den kommenden Jahren weiter zunehmen und deren Versorgung die Leistungserbringer vor quantitative wie qualitative Herausforderungen stellen. Neben dem soge- nannten „Pflegenotstand“, also Personalmangel, werden in der Öffentlichkeit auch häufig schlechte Arbeitsbedin- gungen und daraus gefolgerte Qualitätsmängel in der Pflege thematisiert. Neben der Entwicklung nachhaltiger Lösungen für die real existierenden Herausforderungen in diesem Bereich, gilt es dem oft verzerrten, teils nega- tiven Image der Pflege entgegenzuwirken. Diesem Um- stand soll im Rahmen der Initiative „Pflege im Fokus“ der Kommunalen Pflegekonferenz genüge getan werden. Der Pflegepreis des Landkreises stellt einen Baustein der In- itiative dar. Vorschläge (bei Einzelpersonen) und Bewer- bungen für den Pflegepreis können ab sofort bis zum 01. Dezember eingereicht werden. Weitere Informationen, Kontaktdaten sowie Bewerbungsunterlagen sind abruf- bar unter www.rv.de/pflegepreis. Ensemble Salteris in der Alten Kirche Mochenwangen Melodyssee – eine musikalische Reise Am Samstag, den 26. Oktober 2024 um 19.30 Uhr, ist das Ensemble Salteris zu Gast in der Alten Kirche in Mochen- wangen. Mit Violine, Hackbrett, Gitarre und Kontrabass musiziert Salteris mitreißende und temperamentvolle Tänze aus aller Welt, Tango, irische und spanische Musik, Swing und mehr. Erleben Sie, welche Melodien das Ensemble auf seiner abenteuerlichen musikalischen Reise neu entdeckt und welche verloren geglaubten Schätze aus längst vergan- gener Zeit wiedergefunden werden. Ihr charakteristischer einfühlsamer Wohlklang bezaubert immer wieder neu und garantiert ein kurzweiliges und behagliches Ereignis. Der Eintritt ist frei, um Spenden wird gebeten. Samstag, 26. Oktober 2024, Beginn 19.30 Uhr, Einlass 18.45 Uhr Alte Kirche Mochenwangen www.alte-kirche-mochenwangen.de Herbstzauber und Gruselspaß im Ravensburger Spiele- land: Kürbiszeit und Halloween-Event für die ganze Familie Der Herbst ist da und mit ihm eine spannende Zeit im Ravensburger Spieleland! In diesem Jahr erwar- ten Familien zwei besondere Highlights: Die beliebte Kürbiszeit sowie ganz neu das schaurig-schöne Hallo- ween-Gruselhaus. Kürbiszeit im Ravensburger Spieleland Noch bis zum 31. Oktober können kleine Besucher ihre kreativen Kürbis-Kunstwerke im Ravensburger Spiele- land ausstellen. Egal ob geschnitzt oder bemalt, jeder selbstgestaltete Kürbis wird in der Kürbisgalerie präsen- tiert. Alle Teilnehmenden erhalten einen Sofortgewinn und die Chance auf tolle Preise. Die besten vier Kürbisse werden prämiert und die Gewinner können sich auf ei- nen Familienausflug auf den Kürbis- und Ferienhof Lanz Nummer 43 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 im August/September 2025, einen rolly toys John Deere 7310R Kindertret-Traktor, ein Ravensburger Spielepaket zum Thema „Natur“ und auf einen Familieneintritt ins Mu- seum Ravensburger freuen. Halloween im Ravensburger Spieleland Vom 26. Oktober bis 3. November 2024 verwandelt sich das Eventzelt im Ravensburger Spieleland in ein schau- riges Paradies. Denn es wird in ein schauriges Grusel- haus umgestaltet, das Besucher mit sechs verschiede- nen Räumen erwartet. Jeder Raum bietet einzigartige Schauplätze und gruselige Gestalten, die für Gänsehaut sorgen. Besucher müssen nicht nur ihre Nerven behalten, sondern auch in jedem Raum ein spannendes Rätsel lö- sen, um den Weg zum Ausgang zu finden. Von Geistern über Hexen bis hin zu gespenstischen Kreaturen – das Gruselhaus bietet ein ultimatives Halloween-Erlebnis für mutige Familien. Passend zur Kürbiszeit bietet die Gastronomie des Parks noch bis zum 3. November 2024 leckere Herbstgerichte an. In der Gaststätte „Grüne Oase“ gibt es eine typische Kürbissuppe und eine schmackhafte Spätzle-Gemüse- pfanne. Die „Lotti Karotti Knabberbox“ serviert Kürbis- falafel mit Dip nach Wahl. Weitere Informationen und Tickets finden Interessierte auf der Spieleland-Website unter www.spieleland.de. Bergatreuter Nikolausmarkt am Samstag, 07. Dezember 2024 von 15.00-22.00 Uhr im Schulhof der Gemein- schaftsschule Bergatreute Der traditionelle Nikolausmarkt öffnet seine Pforten in diesem Jahr im Schulhof der Gemeinschaftsschule Ber- gatreute Der beliebte Treff bietet für ein paar Stunden die Gelegenheit schon jetzt das eine oder andere Weih- nachtsgeschenk zu kaufen. Für das leibliche Wohl ist bes- tens gesorgt: viele Gruppen laden mit weihnachtlichen Angeboten und kulinarischen Schmankerln Jung und Alt dazu ein, den besinnlichen Zauber der Vorweihnachts- zeit zu erleben. Blut spenden, Leben schenken und Erlebnisse gewinnen! Blutspenderinnen und Blutspender schenken Leben. Mit der Aktion „Wir feiern das Leben“ gewinnen Lebensretter im Anschluss an ihre Blutspende mit etwas Glück Erleb- niswochenenden. Worauf warten? Das DRK bietet zahlreiche Blutspende- termine in der Region an. Nächster Termin: Mittwoch, dem 13.11.2024 von 14:00 Uhr bis 19:30 Uhr Festhalle , Bahnhofstr. 5/1 88214 Ravensburg - Weißenau Jetzt Blutspendetermin online reservieren unter www.blutspende.de/termine Leben retten & gewinnen: DRK-Blutspendedienst star- tet „Wir feiern das Leben“- Aktion Das Leben ist wertvoll. Blutspender*innen retten Leben und schenken Mitmenschen Hoffnung. Diese Leistung muss gefeiert werden! Unter allen Blutspender*innen verlost das DRK im Aktionszeitraum (30.09.-29.11.2024) 10x ein Erlebniswochenende für zwei Personen im Er- lebnispark Tripsdrill oder im Technikmuseum Sinsheim/ Speyer sowie 500x zwei Cineplex-Kinokarten. So geht‘s: Termin buchen, Blut spenden und danach on- line an der Verlosung teilnehmen: www.blutspende.de/ aktion-leben-feiern. Ausgehend von einer 5-Tage-Woche werden in Deutschland täglich ca. 15.000 Blutspenden be- nötigt. Bedingt durch die begrenzte Haltbarkeit gilt: Jede Blutspende zählt, jeden Tag. Demografischer Wandel als Herausforderung: Blut- spendenachwuchs benötigt! Der demografische Wandel hat auch Auswirkungen auf die Blutspende „Im Moment ist die Generation der soge- nannten „Babyboomer“ das Fundament für Blutspen- den. Sie werden aber perspektivisch zunehmend selbst Spenden benötigen. Durch den demografischen Wandel braucht es „ein breiteres Fundament“ – also mehr junge Leute, die konsequent und regelmäßig bereit sind, Blut zu spenden“, verdeutlicht Martin Oesterer, Pressesprecher DRK Blutspendedienst Baden-Württemberg - Hessen. Das DRK appelliert an alle Unentschlossenen: Es ist nie zu spät für die erste Blutspende! So läuft eine Blutspende ab: Wunschtermin online re- servieren und am Tag der Spende reichlich trinken (2-3 Liter, alkoholfrei). Vor Ort unter Vorlage des Personalaus- weises anmelden. Medizinischen Fragebogen ausfüllen. Mittels einer kleinen Laborkontrolle und eines ärztlichen Gesprächs wird festgestellt, ob gespendet werden darf. Es folgt die Blutspende, die lediglich 5-10 Minuten dau- ert und im Anschluss die wohlverdiente Ruhepause mit leckeren Snacks. Die Blutspende findet mit Terminreservierung statt. Alle Termine und weitere Informationen unter www.blutspen- de.de oder unter 0800 11 949 11. „Küchensause - Landwirtschaft trifft Küche“ am 14. November Die Bio-Musterregionen Biberach und Ravensburg la- den am 14. November 2024 um 14 Uhr zur „Küchensau- se – Landwirtschaft trifft Küche“ ins Ernährungszentrum nach Bad Waldsee ein. Die Veranstaltung richtet sich an Mitarbeitende aus der Gemeinschaftsverpflegung und Gastronomie sowie an regionale Bio-Lieferanten. Ziel ist es, den Austausch und die Vernetzung zwischen den Beteiligten zu fördern, um mehr bio-regionale Lebens- mittel in Großküchen zu bringen und die regionale Wert- schöpfungskette – vom Acker bis auf den Teller – zu stär- ken. Oftmals fehlt es nur an der Gelegenheit und dem Zusammenkommen, um neue Lieferbeziehungen auf- zubauen und innovative Kooperationen zu starten. Die „Küchensause“ bietet dafür den idealen Rahmen in einer lockeren und ungezwungenen Atmosphäre: Gemeinsa- mes Kochen verbindet und bietet die Möglichkeit, neue Perspektiven zu entwickeln. Die Biomentorin Adelheid An- druschkewitz gibt in ihrem Vortrag „Bio in Gastronomie und Großküche – Motivation und praktische Umsetzung“ Tipps, wie der Einsatz von bio-regionalen Lebensmitteln in Großküchen gelingen kann. Im Anschluss stellen die Erzeugerinnen und Erzeuger ihre mitgebrachten Bio-Le- bensmittel kurz vor. In kleinen Teams werden diese dann gemeinsam zu kreativen Gerichten verarbeitet. Das ge- meinsame Kochen ist nicht nur praxisnah, sondern soll auch die Basis für einen offenen Austausch schaffen. Im Anschluss werden die Speisen in geselliger Runde genos- sen – die ideale Gelegenheit, weitere Ideen zu entwickeln und Partnerschaften zu festigen. Die „Küchensause“ lädt alle Akteure der Branche ein, ihre Ideen und Erfahrungen einzubringen und die Chancen für bio-regionale Produkte in der Gemeinschaftsverpflegung zu entdecken. Anmeldung bitte unter www.biomusterre- gionen-bw.de/Kuechensause Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 43 Was sonst noch interessiert Maschinenring Alb-Oberschwaben e.V. Haushalts- und Betriebshilfe 88356 Ostrach, Hauptstraße 17 VORANKÜNDIGUNG Entsorgungstage Silofolien, Altreifen und BigBag Mittwoch, 06. November und Donnerstag, 07. Novem- ber 2024 Wir werden an vier Standorten im Ringgebiet Folien und Altreifen annehmen und zu einem für Sie günstigen Preis entsorgen. • Entsorgungsanlage (Deponie) 88605 Meßkirch-Ring- genbach Annahme von 8:00-12:00 und 13:00-16:30 Uhr • Firma Kleck Agrar, 88348 Bad-Saulgau Lampertswei- ler Annahme von 8:00-12:00 und 13:30-17:00 Uhr • Markus Sterk, Mayerhof 1, 88287 Grünkraut Annahme von 9:00-12:00 und 14:00-16:00 Uhr • Heydt GmbH, Hasengärtlestr.54, 88326 Aulendorf Annahme von 8:30-11:30 und 13:30-16:30 Uhr Die Folie wird recycelt, damit aus gebrauchter Folie Roh- stoffe werden! Bitte beachten Sie, dass die Silofolien bei der Annahme in besenreinem Zustand sein müssen. Stark verschmutzte Folie kann nicht angenommen werden, diese kann als Restmüll an den Sammelstellen entsorgt werden. Eben- falls werden Altreifen angenommen. Bitte Sortenrein anliefern in den Fraktionen: • Reifen > Durchmesser 120cm • Reifen < Durchmesser 120cm • Reifen mit Felgen Weitere Vergrößerung des Landtags muss verhindert werden Bund der Steuerzahler begrüßt aufkommende Dis- kussion Anfang 2022 hatte der baden-württembergische Landtag die Reform des Wahlrechts hin zu einem Zweistimmen- wahlrecht beschlossen. Bei der kommenden Landtags- wahl im Frühjahr 2026 ist somit zu befürchten, dass sich die Zahl der dann in den neuen Landtag einziehenden Abgeordneten erheblich erhöht. Vor dieser Entwicklung warnt der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg seit langem. Denn eine weitere Vergrößerung des Land- tags wäre nicht nur verbunden mit einer Kostenexplosion. Sie hätte für die Steuerzahler auch eine schlechte Signalwirkung. „Mehr Abgeordnete bedeuten nicht automatisch ein Mehr an Effizienz und Demokratie. Ein Mehr würde hier bei den Wählern eher zu steigender Politikverdrossenheit führen“, macht der BdSt-Landesvorsitzende Eike Möller deutlich. Daher begrüßt es der Steuerzahlerbund, dass CDU-Frak- tionschef Manuel Hagel mit seinen Einschätzungen zum Wahlrecht jetzt für Belebung in dieser Diskussion sorgt. Sollte der Landtag nach der kommenden Wahl 160 Ab- geordnete oder mehr umfassen, könne man laut Hagel an das Wahlrecht noch einmal herangehen. Falls sich das neue Wahlrecht nicht bewähre, sei er bereit zu einer Korrektur, ließ Hagel verlauten und stellte zudem klar, dass die bisherige Sollgröße mit 120 Abgeordneten aus seiner Sicht ausreicht. „Manuel Hagel hat mit dieser Einschätzung zur Sollgröße von 120 Abgeordneten vollkommen recht. Auch seine Be- reitschaft bei einer erheblichen Erhöhung der Abgeordne- tenzahl eine erneute Änderung des Wahlrechts in Aussicht zu stellen, ist aus Sicht des Bundes der Steuerzahler im Grundsatz zu begrüßen. Allerdings wäre es aus unserer Sicht dringend notwendig, sich dem neuen Wahlrecht schon zeitnah und damit vor der nächsten Wahl Anfang 2026 noch einmal zu widmen. Nur so kann eine bei dieser Wahl zu befürchtende eklatante Vergrößerung des Land- tags verhindert werden“, fordert der BdSt-Landesvorsit- zende Eike Möller. „Die Politik sollte die Bedenken ernst nehmen und handeln, bevor der Schaden entstanden ist.“ Schließlich würden mehr Abgeordnete nicht nur höhere Personalaufwendungen sondern auch Umbaumaßnah- men im Landtag bedingen. Alternativvorschläge liegen vor. Ein aus Sicht des Bundes der Steuerzahler gangbarer Vorschlag sieht die Redu- zierung der Wahlkreise auf eine Anzahl von 38 und damit die Vergabe von nur noch 38 Direktmandaten vor. Für den erforderlichen Neuzuschnitt der Wahlkreise soll da- bei auf die bei den Bundestagswahlen derzeit geltenden Wahlkreise zurückgegriffen werden. 75 Jahre Bund der Steuerzahler Jubiläumstreffen aller Landesvorsitzenden am Grün- dungsort in Stuttgart Der Spitzensteuersatz bei der Einkommensteuer bei 95 Prozent und ein öffentlicher Haushalt, der vom Staat als Geheimsache betrachtet wurde. Dazu die immer mehr aufkommenden Fragen nach einer sinnvollen Anwen- dung von Steuergesetzen und einer zweckmäßigen Ver- wendung von Steuergeld. Das waren vor 75 Jahren die zentralen Beweggründe für eine Gruppe von Bürgern um den Kaufmann Dr. Herman Wunderlich und den da- maligen Leiter der Wirtschaftsredaktion der Stuttgarter Zeitung Ernst Heinrich Kunze, um am 21. Oktober 1949 in Stuttgart-Uhlbach den Bund der Steuerzahler aus der Taufe zu heben. 75 Jahre später hat der Verband rund 200.000 Mitglie- der, ist in jedem Bundesland mit einem Landesverband vertreten und hat mit Schuldenuhr, Schwarzbuch und Steuerzahlergedenktag gleich mehrere Markenzeichen geschaffen, die deutschlandweit sofort mit dem Bund der Steuerzahler in Verbindung gebracht werden. Der Ort der Gründung und damit die Wiege des Bundes der Steuerzahler ist das Gasthaus Krone in Stuttgart-Uhl- bach. Um der historischen Bedeutung dieses Gebäudes gerecht zu werden, hält der Verein in diesen Tagen mit seinem gesamten Bundesvorstand sowie den Vorsitzen- den aller BdSt-Landesverbände die Landesvorsitzen- den-Konferenz in den Räumen der Krone ab. In dieser Jubiläumskonferenz trifft die Historie auf die Moderne. Denn in den Räumlichkeiten der Gründung von damals Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Nummer 43 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 soll vor allem über Zukunftsthemen des Vereins gespro- chen werden. Die Themen, mit denen sich der Verein in seiner täglichen Arbeit beschäftigt, haben sich im Laufe der Jahrzehnte an die steuerpolitischen Entwicklungen angepasst. Aber eines ist in 75 Jahren gleichgeblieben: Der Bund der Steu- erzahler diente seinen Mitgliedern und den Steuerzahlern stets als eine Art Schutzgemeinschaft. Eine Schutzgemein- schaft, die sich für ein tragbares und nachvollziehbares Steuersystem genauso einsetzt wie für einen wirtschaft- lichen Umgang mit Steuergeld. Bisherige Meilenstein in der Verbandsgeschichte des Bun- des der Steuerzahler waren die Aufnahme der Schulden- bremse ins Grundgesetz, der erfolgreiche Kampf gegen die kalte Progression sowie erfolgreiche Musterprozesse, u.a. zum Erhalt der Pendlerpauschale. Aktuell unterstütz- ten sowohl der Dachverband des Bundes der Steuerzah- ler als auch der baden-württembergische Landesverband mehrere Musterklagen gegen das Grundsteuerbundes- modell bzw. die Landesgrundsteuer in Baden-Württem- berg. Die Themen gehen dem BdSt nicht aus! INKLUSION IST AUCH ZU HAUSE MÖGLICH – WERDEN SIE GASTFAMILIE Menschen mit psychischer Erkrankung benötigen für eine gute Bewältigung des Alltags Anleitung und Unter- stützung. Deshalb suchen wir Einzelpersonen, Lebensge- meinschaften und Familien, die einer betroffenen Person ein neues Zuhause auf Zeit geben können. Sie erhalten ein monatliches, steuerfreies Entgelt von ca. € 1.500,-. Unser Arkade-Fachdienst begleitet Sie zuverlässig in al- len Fragen des Zusammenlebens. Derzeit betreuen wir in den Regionen Oberschaben und Bodensee 70 Menschen mit einer psychischen Beein- trächtigung in Gastfamilien. Das Zusammenleben kann von wenigen Wochen bis zu mehreren Jahren bestehen. Unsere Gastfamilien erleben dies meist als Bereicherung und für die Bewohner und Bewohnerinnen ist dadurch ein selbstbestimmtes und zufriedenes Leben in der Ge- meinschaft möglich. Wir freuen uns sehr auf Ihren Anruf und informieren Sie gerne. Arkade e.V. Begleitetes Wohnen in Familien (BWF) Eisenbahnstr. 30/1, 88212 Ravensburg Telefon Ravensburg: 0751-36655-80 E-Mail: felix.willibald@arkade-ev.de Homepage: www.arkade-ev.de Alle Preise sind pro Gemeinde für Farb- und s/w-Anzeigen, zzgl. MwSt., nicht weiter rabattfähig. Anzeigenbuchungen sind auch über die Mediaberatung der Schwäbischen Zeitung möglich. Mehr Motive nden Sie auf unserer Homepage unter: www.duv-wagner.de/Weihnachtskatalog Weihnachtsgrüße Weihnachtsgrüße © dvw Fröhliche Weihnachten dvwdvw und einen tollen Start in das Jahr 2025 Fröhliche Weihnachten & ein gesundes Jahr 2025 © dvw dvwdvwdvwdvwdvwdvwdvwdvwdvwdvw © dvw Wir wünschen Ihnen Weihnachten!Weihnachten! dvwdvwdvwdvwdvwdvwdvwdvwdvwdvwdvwdvwdvwdvwdvwdvwdvwdvwdvwdvwdvwdvwdvwdvwdvwdvwdvwdvwdvwfröhliche 95,00 € Größe: 90 x 80 mm 15 73,00 € Größe: 90 x 60 mm & ein gesundes Jahr & ein gesundes Jahr & ein gesundes Jahr & ein gesundes Jahr 20252025 17 117,00 € Größe: 90 x 100 mm 18 Buchen Sie jetzt Ihre Weihnachtsanzeige www.duv-wagner.de/weihnachtskatalog Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 43 Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG | Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim | 07154 8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de Rechnung per Lastschrift Rechnung per Überweisung Hiermit ermächtige ich Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, 70806 Kornwestheim, zu Lasten des nachstehend angegebenen Kontos mittels Lastschrift den Rechnungsbetrag der obigen Anzeige einzuziehen. Rechnungsanschrift: Firma, Name Straße, Hausnummer PLZ, Ort Kunden-Nr. für Rückfragen Telefon für Rückfragen E-Mail für Rechnungsversand Datum, Unterschrift Einwilligungserklärung: Für den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten haben wir alle technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen, um ein hohes Schutzniveau zu schaffen. Wir halten uns dabei strikt an die Datenschutzgesetze und die sonstigen datenschutz- relevanten Vorschriften. Ihre Daten werden ausschließlich über sichere Kommunikationswege an die zuständige Stelle übergeben. Zur Bearbeitung Ihres Anliegens werden personenbezogene Daten von Ihnen erhoben wie z.B. Name, Anschrift, Kontaktdaten sowie die notwendigen An- gaben zur Bearbeitung. Die Verwendung oder Weitergabe Ihrer Daten an unbeteiligte Dritte wird ausgeschlossen. In dem Fall eines gebührenpflichtigen Vorgangs übermitteln wir zur Abwicklung der Bezahlung Ihre bezahlrelevanten Daten an den ePayment-Provider. Mit Ihrer Unterschrift erklären Sie sich einverstanden. DE IBAN Weihnachtsgrüße Text für meine Glückwunschanzeige: (Firmenanschrift + wenn gewünscht zusätzlicher Text wie z.B. Öffnungszeiten, Betriebsferien, ...) Bitte in Druckschrift ausfüllen! Danke. Ihr Logo Senden Sie uns Ihr Logo an anzeigen@duv-wagner.de Bitte haben Sie Verständnis, dass am Layout der Musteranzeigen keine Änderungen vorgenommen werden können. Aus der von Ihnen gewählten Musteranzeige, aus Ihren Firmendaten und dem (optionalen) zusätzlichen Text gestalten wir Ihnen eine ansprechende Anzeige. Hiermit buche ich nachstehende Anzeige in der Sonderveröffentlichung «Weihnachtsgrüße & Neujahrswünsche» in der Kalenderwoche 51/2024. online www.duv-wagner.de/weihnachtsanzeige per Mail anzeigen@duv-wagner.de per Post Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. 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November 2024 19.00 Uhr Saal der Grund- und Werkrealschule für künftige Erstklässler 18./19./20./25./26./27. Nov. und 02./03./04. Dez. jeweils von 14.30 -16.00 Uhr Neugierig geworden? Informationen rund um unser Bildungszentrum und die Schulanmeldung erhalten Sie unter www.bz-st-konrad.de INFORMATIONSABEND SCHNUPPERNACHMITTAGE telefonische Anmeldung unter 0751. 888 31 00 GESCHÄFTSANZEIGEN VERANSTALTUNGEN ÄRZTE Alle Preise sind pro Gemeinde für Farb- und s/w-Anzeigen, zzgl. MwSt., nicht weiter rabattfähig. Anzeigenbuchungen sind auch über die Mediaberatung der Schwäbischen Zeitung möglich. 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        Amtsblatt Jahrgang 2024 Freitag, den 27. September 2024 Nummer 39 Herzliche Einladung zum Bürgergespräch mit Landrat Harald Sievers Am Mittwoch, den 02. Oktober 2024, wird der Landrat des Landkreises Ra- vensburg Harald Sievers die Gemeinde Baindt besuchen. In diesem Zusam- menhang laden wir alle interessierten Bürgerinnen und Bürger herzlich zu einem Bürgergespräch ein. Das Gespräch findet am Mittwoch, den 02. Oktober 2024, um 17:30 Uhr in der Aula der Klosterwiesenschule statt. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme! Ihre Gemeindeverwaltung Bild: P. Manthei Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 39 Nummer 39 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Einladung zum Ehrenamtsfest 2024 Liebe Bürgerinnen und liebe Bürger, herzlich lade ich Sie zum Ehrenamtsfest der Gemeinde Baindt am Freitag, den 27. September 2024 um 20:00 Uhr in die Schenk-Konrad-Halle ein. Ab 19:30 Uhr begrüßen wir Sie zu einem kleinen Sektempfang. An diesem Abend ehren wir unsere erfolgreichen Baindter Sportlerinnen und Sportler, die auf regionaler, Landes- oder Bundesebene herausragen- de Leistungen erzielt haben, langjährige Blutspenderinnen und Blutspender und darüber hinaus Personen, die sich in besonderem Maße ehrenamtlich in unserer Gemeinde engagieren. Ihr Engagement in unseren Vereinen oder anderen Institutionen und der Einsatz Ihrer freien Zeit für das Gemeinwohl sind ein unschätzbarer Beitrag für unsere örtliche Gesellschaft und verdie- nen unsere besondere Anerkennung. Neben dem offiziellen Teil soll dieser Abend vor allem Gelegenheit bieten, bei Getränken und Häppchen ins Gespräch zu kommen. Lassen Sie uns ei- nen schönen Abend miteinander verbringen und die wertvolle Arbeit unse- rer ehrenamtlich Tätigen würdigen. Es ist mir ein besonderes Anliegen, unseren Baindterinnen und Baindtern, die sich in so vorbildlicher Weise für unsere Mitmenschen einsetzen, per- sönlich Danke zu sagen. Ich freue mich auf Ihr Kommen und auf einen geselligen Abend mit Ihnen! Ihre Simone Rürup Bürgermeisterin Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 39 Weltrekordversuch von Daniel Steinhauser im Sportpalast Bad Waldsee – Gemeinsam Gutes tun! Am 12. und 13. Oktober 2024 findet im Sportpalast Bad Waldsee ein besonderes Highlight statt: Daniel Steinhauser wird versuchen, den Guinness World Record für die längste auf ei- nem Indoortrainer gefahrene Strecke zu brechen. Sein Ziel ist es, den bestehenden Rekord von 952,12 Kilometern zu übertreffen – eine unglaubliche Herausforderung! Auf der größten virtuellen Plattform Zwift wird er 24 Stunden ununterbrochen in die Pedale treten, ohne dabei auch nur einen realen Meter zurückzulegen. Doch der sportliche Rekord ist nur ein Teil des Anlasses. Es handelt sich um ein Event für den guten Zweck! Der eigentliche Beweggrund dieses außergewöhnlichen Events ist der Erhalt des „Bädle“- Therapiebeckens, das ohne dringend notwendige Modernisierungen vor der Schließung steht. Damit wäre es nicht mehr möglich, dort Kinder und Jugendliche mit Sehbehinderungen the- rapeutisch zu betreuen. Ziel des Events ist es, Spenden für blinde und sehbehinderte Kinder und Jugendliche des Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums (SBBZ) Se- hen in Baindt zu sammeln. Mit dieser Veranstaltung soll also nicht nur ein Weltrekord aufge- stellt werden, sondern auch die Lebensqualität dieser Kinder nachhaltig verbessert werden. Der gesamte Erlös der Veranstaltung wird dem Projekt zugutekommen, und alle Beteiligten – einschließlich des Caterers – arbeiten ehrenamtlich. Der Eintritt zum Event ist frei, lediglich Speisen und Getränke kosten extra. Jeder gespendete Euro wird direkt in die Modernisierung des Therapiebeckens in Baindt investiert. Es wird folgende Programm-Highlights geben: Samstag, 12.10.2024: • Kinderklettern mit drei Klettertrainern • Taekwondo-Vorführung und Kurs • Podiumsdiskussionen • Karatekurs für Kinder mit der Karate-Weltmeisterin Johanna Kneer • Aerial-Yoga-Vorführung und Kurs • Das Soundwerk lädt Kinder ein, verschiedene Instrumente auszuprobieren • Kinder-Disco • Livebands ab 20:00 Uhr (bis 02:00 Uhr) Sonntag, 13.10.2024, ab 09:00 Uhr: • Klassischer Frühschoppen mit musikalischer Begleitung der Stadtkapelle Bad Waldsee • Fußballprofi Nicolas Jann, live auf der Bühne und an der Seite von Daniel Steinhauser auf dem Rad • Auftritt der inklusiven 10-köpfigen Band „Die bunten Hunde“ aus Wangen • Kinderschminken Den vollständigen Veranstaltungskalender finden Sie unter www.daniel-steinhauser.de/gwr oder über den nebenstehenden QR-Code. Seien Sie dabei, wenn Sport, Spaß und Wohltätigkeit aufeinandertreffen – gemeinsam kön- nen wir Großartiges bewirken! Ihre Gemeindeverwaltung Nummer 39 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Stellenanzeigen sucht Dich Die Gemeinde Baindt sucht ab sofort Unterstützung in der Schulkindbetreuung (m/w/d) Wir bieten > eine unbefristete Anstellung auf Minijob-Basis (ca. 8 Stunden/Woche) > Arbeitszeiten ca. von 12:00 bis 14:00 Uhr > abwechslungsreiche und anspruchsvolle Tätigkeit Weitere Informationen Bei Fragen dürfen Sie sich gerne an Frau Flintrop (Tel. Nr. 07502 9406-41 oder E-Mail: s.flintrop@baindt.de) wenden. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Bitte an die Gemeindeverwaltung Baindt Marsweilerstraße 4 88255 Baindt oder per E-Mail an: bewerbung@baindt.de Baindt Amtliche Bekanntmachungen Liebe Bürgerinnen und Bürger, am Freitag, 04. Oktober 2024 (Brückentag nach dem Tag der Deutschen Einheit) bleibt das Rathaus geschlos- sen. Am Montag, 07. Oktober 2024 sind wir gerne wieder für Sie da. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Ihre Gemeindeverwaltung Anmeldung zum diesjährigen Nikolausmarkt Noch einmal wird der Nikolausmarkt auf dem unteren Schulhof stattfinden, bis er wieder auf dem Dorfplatz in der Ortsmitte durchgeführt werden kann. Anmeldungen zur Teilnahme finden Sie auf der nachfolgenden Seite. Der diesjährige Nikolausmarkt findet statt am Samstag, den 30. November von 11:00 Uhr bis 18:00 Uhr auf dem unteren Schulhof Interessenten werden gebeten, sich bis spätestens 31. Ok- tober 2024 per E-Mail mit dem vollständig ausgefüllten Anmeldeformular bzw. allen erforderlichen Informationen an vereine@baindt.de anzumelden. Weitere Informatio- nen erhalten Sie bei Frau Gerhardt (07502 94 06 26, n. gerhardt@baindt.de). Hinweis: Beim Nikolausmarkt darf kein Einweggeschirr verwendet werden. Ihre Gemeindeverwaltung Beflaggung am Rathaus am 3. Oktober 2024 Am Rathaus der Gemeinde Baindt wird am Donnerstag, den 3. Oktober 2024 die Bundesflagge wehen. Grund ist der Tag der Deutschen Einheit. Gemeindeverwaltung Baindt Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 10 - 18 Uhr Kinder Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravens- burg Elisabethenstr. 15 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 28. September und Sonntag, 29. Septem- ber 2024 Kleintiergesundheitszentrum Ravensburg Evidensia, Tel.: 0751 - 36 31 40 - Telefonische Anmeldung erforderlich - Apothekennotdienst (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 28. September 2024 Achtal-Apotheke Baienfurt, Ravensburger Straße 6, 88255 Baienfurt, Tel: 0751 5 06 94 40 Sonntag, 29. September 2024 Apotheke am Elisabethen-Krankenhaus, Elisabethenstra- ße 19, 88212 Ravensburg, Tel: 0751 79 10 79 10 Donnerstag, 3. Oktober 2024 St. Gallus-Apotheke Grünkraut, Bodnegger Straße 4, 88287 Grünkraut, Tel: 0751 79 12 20 Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 39 Anmeldeformular für den Nikolausmarkt 2024 Anmeldung bis 31.10.2024 Name, Vorname: Verein: Adresse: Telefonnummer: E-Mail-Adresse: Wird privat oder für einen Verein verkauft? privat für Verein Was wird verkauft? (z. B. Gestricktes, Waffeln, Kaffee - bitte alles aufführen) Verkaufen Sie Alkohol? Bitte angeben in welcher Form, offen oder in Flaschen, z.B. Glühwein, Schnaps, Likör Einweggeschirr darf nicht verwendet werden. Ja …………………………………………. offen in Flaschen …………………………………….. Nein Art des Verkaufsstands Standgebühr: Nikolaushütte 10 € Eigener Stand 5 € Nikolaushütte der Gemeinde Ja Nein eigener Pavillon anderer Stand: …………………………… Standgröße: ……………………………… Benötigen Sie Strom? Ja Strom ….. Starkstrom Nein Welche elektrischen Geräte werden von Ihnen verwendet? Bitte kW-Zahl pro Gerät angeben. Heizlüfter sind nicht gestattet! Hinweis: Es dürfen nur elektrische Geräte verwendet werden, die vorher von einem Elektriker geprüft und mit Prüfsiegel versehen sind. ✄ Nummer 39 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel: 07502 62 10 98 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Ravensburger Straße 35, 88250 Weingarten Tel: 0751-560010, Fax: 0751- 5600123 E-Mail: elena.daubert@stiftung-liebenau.de Internet: www.stiftung-liebenau.de/pflege Lebensräume für Jung und Alt Frau Schäch, Sprechzeiten: Di + Do 15:00 – 17:30 Uhr Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de WOHLFÜHLTREFF Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Dienstag von 14 bis 17 Uhr Dietrich-Bohnhoeffer-Saal, Dorfplatz 2, Baindt Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de BETREUTER MITTAGSTISCH Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Freitag von 11 bis 14 Uhr Weingarten, Maybachstraße 1 Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de Unsere Jubilare Wir gratulieren Herzlichen Glückwunsch Am 17. September 2024 feierte Herr Henning Fritz sei- nen 80. Geburtstag. Frau Rürup überreichte ihm ein kleines Präsent der Gemeinde und wünscht ihm alles Gute, persönliches Wohlergehen und eine gesegnete Zeit. Gemeindeverwaltung Baindt Veranstaltungen September 27.09. Ehrenamtsfest SKH Oktober 04.10. 75 Jahre LJ - Jubiläumsabend SKH 05.10. 75 Jahre LJ – Dorfkindparty SKH 13.10. Heilig-Leiber-Fest Kath. Kirchengemeinde Kath. Kirche Baindt 14.10. Vereinssitzung 18.10. Impulse Frauenfrühstück BSS 19.10. Wendelinusfest Kapelle Sulpach 22.10. Gemeinderatssitzung Rathaus 23.10. Seniorentreff BSS November 02.11. Herbstübung Feuerwehr 08.11. Impulse Vesper BSS 09.+10.11. Firmung Kath. Kirche Baindt 12.11. Gemeinderatssitzung Rathaus Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 39 Zur Informationi Nutzung von Straßenbäumen Den haben Forschende im Zuge des Projekts „Grüne Stadt der Zukunft“ in Zahlen gefasst: In München zum Beispiel gibt es aktuell durchschnitlich 4 Straßenbäume pro 100 Meter Straße. Erhöhte sich diese Zahl um nur einen Baum auf 5, ergeben die Berechnungen einen zusätzlichen ge- sellschaftlichen Benefit von gut 8,6 Mio. Euro jährlich. Berlin würde mit einer Steigerung seines Durchschnitts von 7 auf 8 Bäume sogar in einer Dimension von etwa 10,5 Mio. Euro nutznießen. Alle Szenarien rund ums Stadtgrün für die größten deut- schen Städte: https://www.stadtgruen-wertschaetzen.de/ app/stadtgruenapp Pflanzentauschbörse in Baienfurt Sie sind garteninteressiert und haben selbst Pflanzen, die Sie gerne mit anderen Personen tauschen möchten, um mit den neuen Pflanzen die Pflanzenvielfalt des eigenen Gartens oder der eigenen Wohnung zu erweitern? Dann aufgepasst, denn am Freitag, den 11. Oktober von 13.30 Uhr bis 17 Uhr findet bereits zum zweiten Mal auf dem Marktplatz in Baienfurt eine Pflanzentauschbörse statt. Veranstaltet wird diese Tauschaktion vom Förder- verein Naturnahe Bildung Baienfurt e. V. und dem Verein der Garten- und Blumenfreunde Baienfurt e. V. Getauscht werden kann hier pflanzenmäßig alles, was anderen eine Freude macht, von Jungpflanzen über Stau- den, Gehölze, Knollen, Zwiebeln, Zimmerpflanzen und vieles mehr. Die beschrifteten Pflanzen können gerne während der Veranstaltung zwischen 13.30 Uhr und 17 Uhr bei den Ver- anstaltern abgegeben werden. Anschließend können Sie sich dort dann gleich etwas Neues aus dem vielfältigen Pflanzenangebot aussuchen. Benötigen Sie Hilfe beim Beschriften oder Ausgraben? Dann zögern Sie nicht und melden sich gerne telefonisch unter 0176 - 65355701 bei Lucie oder unter 0172 - 3743580 bei Jeanette. Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: (Achtung: vorübergehende Änderung) Montag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer Frau Frank 9406-17 Amtsblatt 9406-26 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt Leitung Hauptamt Frau Stocker (geb. Maurer) 9406-40 stellvertr. Leitung Hauptamt Ordnungsamt Frau Heilig 9406-11 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Nowak/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Frau Nowak/Frau Ziegler 9406-14 Volkshochschule Frau Mohring 9406-133 Gewerbeamt Frau Brei 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Herr Bautz 9406-14 Hallenbelegung SKH Frau Gerhardt 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei, Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Altbau 94114-140 E-Mail: leitung.altbau@kiga.baindt.de Leitung Neubau 94114-141 E-Mail: leitung.neubau@kiga.baindt.de Leitung Schulgebäude 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.schulgebaeude@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Vorgezogener Redaktionsschluss Sehr geehrte Autoren, aufgrund des kommenden Feiertages wird folgender Redaktionsschluss vorgezogen: Veröffentlichung: 04.10.2024 Redaktionsschluss: 30.09.2024, 21:00 Uhr Wir bitten um Beachtung und wünschen Ihnen einen schönen Feiertag. Der Verlag Nummer 39 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 1. 2 . 3. 4. 5. 6. Tim Bartels (Umweltbriefe) Bäume Kuhles Klima unter Kronen Tipps zur Baumpflege: Kontrolle und Pflege. Damit Bäu- me gesund alt werden, sollten sie regel- mäßig kontrolliert und fachgerecht gepflegt Wo ist es an heißen, stickigen Sommer- tagen am angenehmsten? Richtig, im Schatten eines Baumes. Ob in der In- nenstadt oder am Seeufer, im Stadt- park oder dem eigenen Garten – unter Bäumen ist Hitze meist noch am erträglichsten. Doch das ist längst nicht der einzige Grund, wa- rum es sich lohnt, Bäu- me zu pflanzen und vor allem zu erhalten. Bäume fixieren CO2 aus der Luft und sind damit wichtige Verbündete gegen die Klimakrise. Doch minde- stens genauso wertvoll sind die- se Pflanzen, wenn es darum geht, sich an den fortschreitenden Klimawan- del anzupassen. Gerade in Siedlungen sind dessen Folgen spürbar: Immer mehr Hit- zetage werden zur Belastung und zum Ge- sundheitsrisiko, etwa indem sie Herz-Kreis- lauf-Erkrankungen und andere chronische Leiden verstärken. Gleichzeitig überfordern Starkregen vermehrt die Kanalisationen. Bäume können dabei helfen, die Lebens- qualität in Städten und Siedlungen zu erhal- ten, indem sie solche Extreme abmildern. Wenn es regnet, fangen die Baumkronen Wasser ab, sodass es langsamer abfließt. Ein Teil des Wassers wird über die Wurzeln auf- genommen, eine 80 Jahre alte Linde schluckt jedes Jahr etwa 320 Badewannen voll. An tro- ckenen Tagen geben Bäume das aufgenom- mene Wasser dann nach und nach über die Blätter wieder ab. Durch diese Verdunstung erhöht sich die Luftfeuchtigkeit wohltuend, und es entsteht an warmen Tagen angenehme Kühle. Außerdem spenden die Baumkronen Schatten, sodass letztendlich sowohl die gefühlte als auch tatsächliche Luft- temperatur sinkt. Dass der Ef- fekt auch am Thermometer ablesbar ist, demonstriert die Baummessstation (s. Abb.) an einer Kasta- nie vor dem Münchner Landwirtschaftsmini- sterium selbst an einem recht kühlen Sommer- tag: Im Baumumfeld liegt die Temperatur um mehr als ein Grad unter der Tem- peratur im Straßenraum, die Luftfeuchtigkeit ist um vier Pro- zent höher. Insgesamt kann die gefühlte Temperatur an heißen Sommertagen unter Bäumen um mehrere Grad niedriger sein als in der asphaltierten Umgebung. Neben dem Mikroklima verbessern Bäume auch die Luftqualität, denn sie bilden Sauer- stoff und binden Schadstoffe und Feinstaub. Auch Lärm wird durch Bäume reduziert, da das Blätterwerk Schall absorbiert. Dass Bäume der Seele guttun, bestätigen nicht nur Trends wie das „Waldbaden“ und die Beliebtheit von Waldspaziergängen, sondern auch wissenschaftliche Studien. Demzu- folge leiden in baumreichen Umgebungen weniger Menschen unter Depressionen, Angstzuständen und anderen psychischen Erkrankungen. Stoffe, die Bäume an die Luft abgeben, können positive Effekte aufs Im- munsystem und die Gesundheit haben. Gründe gibt es also genug, Bäume zu hegen und zu pflegen. Nicht zuletzt sichert das wie- derum Heimat und Nahrungsquelle für In- sekten, Vögel und andere Tierarten. Sowohl für die Artenvielfalt als auch wegen anderer nützlichen Eigenschaften von Bäumen sind gerade ältere Exemplare besonders wertvoll. Denn es braucht mehrere Jahrzehnte, bis ein Baum hier sein volles Potenzial entfaltet. Daher gilt es, Baumverluste zu vermeiden. Exemplare aus dem Bestand und „Baumseni- oren“ sollte man deswegen nach Möglichkeit erhalten und schützen. NICOLE LAMERS Häufige Fragen zum Baumschutz beantwortet der BUND unter: https://www.bund-naturschutz. de/natur-und-landschaft/stadt-als-lebensraum/ stadtbaeume/faq-baumschutz-fuer-stadtbaeume Über einheimische Bäume und Wildsträucher informiert der NABU unter https://www.nabu.de/ tiere-und-pflanzen/pflanzen/pflanzenportraets/ wildpflanzen/gehoelze/index.html werden. Je nach Baumzustand und Standort empfiehlt es sich, alle zwei bis drei Jahre eine Fachfirma für Baumpflege zu konsultieren. EigentümerInnen können so auch Gefahren vorbeugen, die von ihren Bäumen ausgehen können – etwa durch herabfallende Äste. Wurzelbereich. Vorsicht ist gebo- ten bei größeren Erdarbeiten, denn durch Wurzelschäden können Teile der Kro- ne absterben. Sind Bauarbeiten unumgäng- lich, sollte man diese möglichst baumscho- nend durchführen. Es gibt Techniken, mit denen Kabel oder Leitungen unterm Wur- zelbereich hindurch verlegt werden können. Baumscheibe. Die Fläche unterhalb der Krone und der Wurzelbereich sollten möglichst wenig versiegelt, bebaut oder vollgestellt werden – damit der Boden durchlässig für Wasser und Luft bleibt. Sonst drohen Wurzelschäden, die verzögert auch Äste in der Krone absterben lassen können. Den Komposter besser anderswo platzieren. Bepflanzung. Wer möchte, kann die Baumscheibe bepflanzen. Allerdings lassen manche Baumarten durch Beschat- tung, herabfallendes Laub bzw. Nadeln oder sogar durch aktiv abgesonderte Substanzen keine anderen Pflanzen unter sich zu. Efeu. Die Rinde einiger Bäume wie die der Rotbuche ist empfindlich ge- gen zu viel Sonne, der Baum kann Sonnen- brand bekommen. Eine Beschattung durchs Blätterdach oder Kletterpflanzen wie Efeu kann davor schützen. Anders als die Mistel ist Efeu kein Parasit, seine Haftwurzeln sind für den Baum nicht schädlich und er bietet für Tiere Lebensraum. Kritisch wird es für den Baum erst, wenn der Efeu zu üppig wird. Dann am besten oben zurückschneiden. Neupflanzung. Für ausreichend Wur- zelraum sorgen. Eine Bewässerung sollte nur in der Anfangsphase notwendig sein, wenn die Art standortgemäß auswählt wird. Dabei die Endgröße beachten, damit möglichst wenig Zuschnitt nötig wird. Hei- mische Arten sind zu bevorzugen, da es viele tierische Spezialisten gibt, die an bestimmte Baumarten angepasst und auf diese ange- wiesen sind. Falls mehrere Bäume gepflanzt werden sollen: Vielfalt ist Trumpf. Weitere Tipps gibt der NABU: https://www.nabu.de/ umwelt-und-ressourcen/oekologisch-leben/balkon- und-garten/pflege/saisonal/winter/13354.html Fo to : N ic ol e L am er s stadtgruenapp Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 39 Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 28. September – 06. Oktober 2024 Gedanken zur Woche: Die Menschenseele ist ein kleiner fliegender Samenstaub, der einen guten Boden sucht, um auch Charakter zu werden. Bettina von Armin Samstag, 28. September 18.30 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Ministranten: Laureen Hartmann, Benjamin Stiefvater, Tim Beckert, Benedikt Heilig, Domi- nik Klein, Louisa Möhrle, Emil Schützbach, Max Schützbach, Mona Stiefvater, Emily Wenzel, Johanna Zentner, († Alfons Wüpping, Else und Johann Neth, Rosa Vogel, Johannes Heik, Ignaz Malsam mit Angehörigen, Ida und Pius Wolf, Jahrtag: Josef Heine, Petra Wüpping) Caritas – Kollekte - Sonntag, 29. September – 26. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier – Erntedank - Caritas – Kollekte Anschließend gemeinsamer Mittagtisch im Gemeindehaus Dienstag, 01. Oktober 08.00 Uhr Baindt – Schülergottesdienst Mittwoch, 02. Oktober 09.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier – Schutzengelfest - Donnerstag, 03. Oktober -Tag der Deutschen Einheit Kein Gottesdienst Freitag, 04. Oktober 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Samstag, 05. Oktober 17.00 Uhr Baienfurt – Taufe von Ben 18.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier Sonntag, 06. Oktober – 27. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier zum Erntedank Ministranten: Rafael Dorn, Ricco Haller, Frida Rapp, Noah Himpel, Pia Kreutle, Anna Renner, Emil Schützbach, Max Schützbach, († Maria Ungemach, Johannes Merk, Familie Schimanowski, Johann Germann, Agathe und Adam Zimmermann, Jahrtag: Klara Merk) Rosenkranzgebete im Oktober Im Oktober laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranz- gebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 – 11.30 Uhr Donnerstag, 03. Oktober geschlossen Freitag, 04. Oktober geschlossen Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Im März 2025 ist wieder Kirchengemeinderatswahl Der aktuelle Kirchengemeinderat setzt sich zusammen aus dem leitenden Pfarrer und 12 gewählten Mitgliedern. Die Hälfte der Kirchengemeinderäte ist bereit wieder zu kandidieren. Das bedeutet, wir benötigen mindestens sechs weitere Kandidaten/Kandidatinnen, damit eine Wahl stattfinden kann. Daher unsere Frage, bzw. Bitte: Könnten Sie sich vor- stellen für den KGR zu kandidieren? Oder: Wissen Sie jemanden, den sie sich gut als Kirchengemeinderat vorstellen könnten? Hinten am Eingang in der Pfarrkirche haben wir eine Box aufgestellt, wo sie ihre Vorschläge einbringen können. Der Wahlausschuss ist für jeden Vorschlag dankbar. Wählbar ist: wer am 30. März 2025 das 18. Lebensjahr voll- endet hat und Mitglied der katholischen Kirche ist. Auch Wahlberechtigte anderer Kirchengemeinden können in Baindt kandidieren. Bernhard Staudacher, Pfarrer Nummer 39 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Erwachsenenbildung der kath. und evang. Kirchenge- meinden Baienfurt und Baindt impulse BAINDTER FRAUENFRÜHSTÜCK Ingrid Koch mit „Mi frôgt jô koiner“ Ingrid Koch möchte mit Ausschnitten aus ihrem neu- en Buch keineswegs den Eindruck erwecken, dass die Welt in Ordnung wäre, wenn man nur auf sie hören würde. „Mi frogt jo koiner“ nutzt sie lediglich als Mittel, um ihre eigene „Siebegscheidheit“ selbstironisch zu kommentieren. In Schwäbisch gereimten Geschichten betrachtet sie Gesehenes, Gehörtes, Erlebtes sowie Menschliches und Menschelndes und bringt uns damit sicher mindestens zum Schmunzeln. Wir laden herzlich ein zu diesem Vortrag, interessanten Gesprächen mit anderen Frauen und unserem reich- haltigen, leckeren Frühstücksbuffet. Freitag, 18.10.2024, um 9:00 Uhr im Bischof-Sproll-Saal in Baindt Unkostenbeitrag 10 € inkl. Frühstücksbuffet Anmeldung bis 14.10.2024 bei Frau H. Schmid 07502-2842 / hildegard-schmid@web.de Frau H. Kaminski 07502-4103 / b.h.kaminski@gmx.de Baienfurter Kirchenkino 11. Oktober 2024, 19.00 Uhr, in der Ev. Kirche in Baienfurt »„Zwingli – Der Reformator“ punktet mit Glaubwürdigkeit und erzählt von den Schwierigkeiten jeder Reformation oder Revolution. Absolut sehenswert!« Deutschlandfunk »Ein großes Historiendrama.« Luzerner Zeitung Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Herzliche Einladung zum Film-Abend in der Ev. Kirche in Baienfurt – mit Gelegenheit zum Austausch im Anschluss EINTRITT FREI Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Pfarrer M. Schöberl, Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Öffnungszeiten: Di 7.00 – 9.00 + 13.00 – 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Dies Gebot haben wir von ihm, dass, wer Gott liebt, dass der auch seinen Bruder liebe. 1. Joh 4,21 Sonntag, 29. September 18. So. n. Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche, Ev. Gemeindehaus 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Konfi-8-Begrü- ßung, Ev. Kirche (Pfr. Schöberl) Montag, 30. September 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe, Ev. Gemein- dehaus Mittwoch, 02. Oktober 16.00 Uhr Baienfurt Konfi-Unterricht, Ev. Gemeinde- haus Samstag, 05. Oktober 13.00 – 14.00 Uhr Baienfurt Abgabe von Erntedankgaben an der Ev. Kirche Sonntag, 06. Oktober Erntedank Keine Kinderkirche 10.30 Uhr Baienfurt Familiengottesdienst Begrüßung Konfi-3-Kinder mit Bibelübergabe mit Kirchenchor (Pfr. Schöberl) Kinderkirche Am 06. Oktober findet keine Kinderkirche statt. Wir laden alle Kinder herzlich zum Familien- gottesdienst um 10.30 Uhr in die Ev. Kirche in Baienfurt ein. Gedanken zum Wochenspruch: „Soll ich meines Bruders Hüter sein.“ – So lautet die patzige Ant- wort, die Kain seinem Schöpfer gibt, als der nach dem Ergehen von Abel fragt. – Ist denn nicht jeder seines eigenen Glückes Schmied? – So die sprichwörtli- che Antwort vieler Menschen heute. Doch wenn sich jeder nur selbst der Nächste ist, dann re- giert Narzissmus statt Nächstenliebe und in so einer Welt zu leben hat am Ende auch für die einen hohen Preis, die zunächst davon profitieren. Gottes Gebot der Liebe durchbricht diesen Teufelskreis von Neid, Egoismus und Gewalt, hin zu einem Bewusstsein, dass wir doch alle von einer Mutter geboren wurden, dass Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 39 Leben ein Geschenk ist, das wir uns nicht verdient haben und dass so ein Geschenk nicht ohne Folgen bleiben kann. Liebe zu Gott und zu unseren Geschwistern ist die einzige Antwort, die dem gerecht wird – durchbuchstabiert in der kleinen Münze unseres Alltags. Gottes Segen dazu! – Ihr Martin Schöberl, Pfarrer Erntedank Gaben für unseren diesjährigen Ern- tedankaltar können am Samstag, 05. Oktober von 13.00 – 14.00 Uhr an der Ev. Kirche in Baienfurt abgegeben werden. Ein herzliches Vergelt´s Gott an alle Spender!!! Traumafolgen und Hilfen zur Bewältigung Ausstellung und Vorträge in der Stadtkirche Ravensburg Ausstellung im Landgerichtsgang „Das Unsichtbare sichtbar machen – was Trauma mit der Seele macht“ Bilder und Texte von S. Maucher mit Buchvorstellung „Der ungehörte Schrei – die Folgen sexueller Gewalt in der Kindheit aus der Sicht einer Betroffenen“ Vernissage: Samstag, 5.Okt., 18 Uhr Öffnungszeiten: Sonntags 11-12 Uhr, Donnerstag 10./17./24. Oktober, 18-19 Uhr und auf Anfrage Finissage: Sonntag, 3. Nov., 11.15 Uhr Begleitende Vorträge Ev. Stadtkirche Donnerstag, 10. Okt., 19 Uhr „Trauma: Ursachen und Auswirkungen“ Referentin: Christiane Sautter Donnerstag, 17. Okt., 19 Uhr „Hilfsangebote der Diakonie und Psychologischen Bera- tungsstelle“ Referentin: Eva Weißer Donnerstag, 24. Okt., 19 Uhr „Dies Kind soll unverletzet sein“ – das Schutzkonzept der Evang. Kirche Referent: Philipp Jägle, Pfarrer Nähere Informationen: www.ravensburg-evangelisch.de Frauenkreis am MITTWOCH, den 7. 10. 2024 um 19:00 Uhr im Evan- gelischen Gemeindehaus Öschweg Ganz herzlich laden wir zu unserem nächsten Frauenkreistermin ins Evangelische Gemeindehaus ein. 500 Jahre evangeli- sches Gesangbuch – eine Erfolgsgeschichte Beate Stein wird mit uns über die Frauen im Evangelischen Gesang- buch sprechen. Das wird sicher ein interessanter Abend. Eure Petra Der kreative Montag bietet an Neues aus dem Kreativen Montag. Wir wollen sehr komprimiert an nur einem Montag im Monat ein krea- tives Angebot machen. Wir denken dann kann intensiv das Thema zu Hause weiterverfolgt werden. Dazu laden wir herzlich ein Oktober: ACHTUNG! Die ursprüngliche Planung musste geän- dert werden: jetzt NEU: 14.10. Irmgard Schwarzat: „Ich gestalte meinen Schmuck selbst“ Neue Ket- ten oder Armbänder selbst gestalten November: 11.11. Sonja Tratzyk: „Recycling alter T-Shirts“- Häkeln mit T-Shirt-Garn Dezember: 9.12. Helga Rothenbacher: „Floristik einmal weihnachtlich“ Floristik Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Petra Neumann-Sprink Tel. : 0751-52501 p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist – um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel € 7,50; Material nach Verbrauch Die ist die erste Möglichkeit einer Geschenkverpackung Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und finden sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen wer- den auf der Homepage der Brüdergemeinde angekündigt. Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Nummer 39 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Vereinsnachrichten Abteilung Sportverein Nachruf Sven Borchers Mit großer Trauer nehmen wir Abschied von unserem guten Freund, langjährigen Mitglied und ehemaligen 2. Vorsitzenden Sven Borchers der uns völlig unerwartet und viel zu früh verlassen hat. Lieber Sven, wir möchten uns bei dir für deinen unermüdli- chen Einsatz bei uns im Verein bedanken! In deinen Funktio- nen als stellvertretender Vorsitzender, Abteilungsleiter und Skilehrer hast du den Sportverein nachhaltig geprägt. Mit deiner offenen Art und deinem tatkräftigem Engagement für den Sport und insbesondere für das Skifahren konntest du viele Mitmenschen und Kinder begeistern. Wir werden deine Hilfsbereitschaft und deinen Humor vermissen. Du wirst in unseren Erinnerungen und Herzen weiterleben! In dieser besonders schweren Zeit sind unsere Gedanken bei seiner Frau, seinem Sohn, seiner Familie und seinen Freunden. Sven, DANKE für alles! Im Namen des Sportvereins Vorstandschaft SVB fährt ersten Sieg ein SV Baindt - FC Scheidegg 2:1 (0:0) Eine Woche nach der famosen Aufhol- jagd gegen den TSV Tettnang, welche die erste Baindter Saisonniederlage ver- hinderte, begrüßte der SVB am Sonntag- nachmittag den Aufsteiger und zugleich Tabellenletzten aus Scheidegg auf der Klosterwiese. Im Vergleich zur Vorwoche rückten T.Szeibel und Lang neu für Bolgert und Geggier in die erste Elf, während Camara im Sturmzent- rum weiterhin den an der Leiste verletzten Dischl vertrat. In einer chancenarmen ersten Halbzeit betrieb der SVB viel Aufwand, kam gegen die kompakt stehenden Gäste aber kaum zu guten Möglichkeiten und verschenkte die Kugel oftmals aussichtsreich aufgrund von kleineren Un- konzentriertheiten oder technischen Fehlern. Zu Beginn des zweiten Durchgangs entwickelte der SVB mit der Hereinnahme von Co-Spielertrainer Caltabiano dann aber deutlich mehr Durchschlagskraft und belohn- te sich nur kurze Zeit später. Ein langgezogener Eckstoß von Dantona, welchen Trainer Weiland schon halb ab- gewunken hatte, landete am zweiten Pfosten bei Thoma. Baindts Kapitän nickte die Kugel mustergültig zurück in den Fünfmeterraum, wo Brugger zum 1:0 einschob (52.). Die Baindter Mannschaft spielte nun wie aufgedreht und erhöhte nur eine Zeigerumdrehung später, als ein Pass von Caltabiano aufgrund eines Abwehrfehlers zu Fischer durchrutschte, der auf 2:0 stellte (53.). In der Folge drückte der SVB auf die Vorentscheidung, wobei Fischer, Fink, Cal- tabiano und Camara gute Gelegenheiten ausließen oder diese nicht sauber zu Ende spielten. Der FCS, bis dahin ohne wirkliche Chance, hatte in dieser Phase das nötige Quäntchen Glück und einen guten Torwart auf seiner Seite und ließ wenig später durch ein Slapstick-Tor doch noch einmal Spannung aufkommen. Ein Kopfball von Immler landete nach einer unberechenbaren Flugkurve noch auf der Latte und sprang anschließend perfekt Jahn vor die Füße, welcher auf 2:1 verkürzte (66.). Im Gegensatz zu den Vorwochen ließ sich Weilands Mannschaft von ei- nem Gegentreffer diesmal aber nicht allzu sehr aus dem Konzept bringen und verteidigte die Führung bis in die Schlussminuten weitestgehend souverän. Auf der Gegen- seite hatten in der Nachspielzeit sowohl Thoma als auch Geggier noch die Entscheidung auf dem Fuß: Baindts Kapitän entschied sich aber für einen überhasteten Lup- fer und Geggier wurde wenig später vom Schiedsrichter allein auf dem Weg in Richtung Tor zurückgepfiffen - es war der Schlusspfiff. Mit etwas mehr Spannung als nötig fährt der Landes- liga-Absteiger damit hochverdient den ersten Sieg ein und tankt Selbstvertrauen für das anstehende Nachbar- schaftsduell gegen den SV Mochenwangen. SV Baindt: Benjamin Walser, Michael Brugger, Tobias Szeibel, Philipp Kneisl, Lukas Zweifel, Philipp Thoma, Jan Fischer (80. Henry Hosse), Mika Dantona, Kevin Lang (46. Sandro Caltabiano), Tobias Fink (75. Nico Geggier), Baba Camara (85. Marc Bolgert) - Trainer: Rolf Weiland Schiedsrichter: Kimi Hirt Tore: 1:0 Michael Brugger (52.), 2:0 Jan Fischer (53.), 2:1 Phillip Jahn (66.) SV Baindt II - FC Scheidegg II 3:0 (1:0) Als noch einzige ungeschlagene Mannschaft der Liga, emp- fing der SVB II am Sonntagmittag mit breiter Brust den FC Scheidegg II, der mit zwei Siegen und zwei Niederlagen knapp hinter dem SVB II in der Tabelle rangierte. Nach einer etwas zähen Anfangsphase erhöhte die „Zwoite“ mehr und mehr das Tempo und hätte früh durch Kaspar in Führung gehen können. Kaspar glänzte dafür aber wenig später als Vorlagengeber, als er einen tollen Seitenwechsel von Kretzer auf Schnez ablegte, welcher zum 1:0 traf (27.). Zu Beginn der zweiten Halbzeit kam der SVB II etwas verschla- fen aus der Kabine, konnte sich aber auf Torwart Mohring verlassen, welcher bei zwei gefährlichen Distanzschüssen zur Stelle war. In der Folge erhöhte die Baindter Mannschaft wieder die Schlagzahl, ließ aber durch Schnez die Vorent- scheidung aus. In den Schlussminuten stachen dann aber Geggiers Joker Grabherr (83.) und Lang (88.), welche jeweils mustergültig von Schnez in Szene gesetzt wurden. Mit diesem Sieg springt der SVB II auf Tabellenplatz drei und setzt sich in der Spitzengruppe der Liga fest. SV Baindt II: Jan Mohring, Patrick Späth, Kai Kaspar (78. Moritz Lang), Niklas Hugger, Tobias Trautwein (69. Robin Blattner), Lukas Walser, Moritz Gresser (62. Jannik Küch- ler), Julian Keppeler (10. Luca Bosch), Konstantin Knisel (85. Moritz Gresser), Johannes Schnez, Max Kretzer (78. Lukas Grabhherr) - Trainer: Timo Geggier Tore: 1:0 Johannes Schnez (27.), 2:0 Lukas Grabhherr (83.), 3:0 Moritz Lang (88.) Vorschau: Sonntag, 29.09 15.00 Uhr: SV Mochenwangen - SV Baindt Donnerstag, 03.10 12.45 Uhr: SV Baindt II - SV Weingarten II 15.00 Uhr: SV Baindt - SV Weingarten Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 39 Überzeugender Auswärtssieg der Herren 1 TSG Ailingen – Herren 1 2:9 Beim ersten Auswärtsspiel der neuen Sai- son sind wir am Sonntagmittag bei der TSG Ailingen angetreten. Der Start in den Doppeln gelang uns wieder mit 2 Siegen von Wolfgang Assfalg/Philipp Schwarz und Marcel Brückner/Roman Buck hervorragend. Leider verpassten es Tobias Nowak und Nico Scheffold noch den 3. Sieg einzufahren, sodass wir mit einem 2:1 Vorsprung in die Einzel gingen. Im ersten Einzel lieferte sich Philipp mit Sandor Spieß einen starken Schlagabtausch, den Philipp nach super Leistung hauchdünn mit 11:9 im entscheidenden 5. Satz für sich entscheiden konnte. Marcel hatte am Nebentisch bei seinem 3:1 Sieg nur gegen Spielende zu kämpfen. Im mittleren Paarkreuz folgte der nächste Krimi: Wolfang setzte sich nach sehr knappem Spielverlauf ebenfalls mit 11:9 im Entscheidungssatz durch. Tobias gewann hin- gegen mit 3:0, doch auch hier waren knappe Sätze mit dabei. Nico brauchte 2 Sätze um ins Spiel zu finden, konn- te den 2. Satz aber bereits gewinnen und hatte danach keine Schwierigkeiten mehr, sein Match erfolgreich zu beenden. Roman fand von Beginn an keinen Spielrhyth- mus und konnte seinen Gegner Armin Pfaff nur selten in Bedrängnis bringen, sodass er seinem Gegner zum Sieg gratulieren musste. Beim Stand von 7:2 aus unserer Sicht kreuzten die Spitzenspieler der jeweiligen Mannschaften die Schläger. Marcel gewann die Sätze eins und zwei, Sandor konterte und holte sich die Durchgänge drei und vier. Im letzten Satz fanden dann mehr von Marcels har- ten und präzisen Angriffsschlägen ihr Ziel, sodass er den Punkt für unser Team holen konnte. Den Schlusspunkt setzte danach Philipp, der auch in seinem zweiten Spiel ungeschlagen blieb und so den 9:2 Sieg eintütete. Bereits am Samstag, 28.09.24 um 18 Uhr geht es für die Herren 1 beim Heimspiel gegen den Aufsteiger SV Wei- ler weiter. Zuschauer und Fans sind natürlich wie immer herzlich willkommen! Herren 2 starten mit Sieg in die neue Saison Herren 2 – SV Fronhofen 2 9:6 Nach einem 1:2 Start in den Doppeln legte die 2. Mann- schaft in den Einzeln einen Zahn zu und konnte so einen umkämpften 9:6 Sieg feiern. Besonders heraus stachen dabei Thomas Nowak, Tobias Sonntag und Oliver Rü- ckert, die jeweils beide Einzel gewinnen konnten (Thomas sogar noch das Doppel mit Bruder Robert). Aber auch Robert Nowak und Volodymyr Kotov, der zum ersten Mal bei einem Punktspiel im Einsatz war, konnten sich mit einem Erfolg in die Siegerliste eintragen. Lediglich Rüdiger Sorg bleib am ersten Spieltag punktlos, war bei seiner 5-Satz-Niederlage allerdings nahe an einem Punkt- gewinn dran. Das nächste Spiel findet erst am 19.10. statt, sodass die Mannschaft nun nochmals Zeit hat, im Training weiter an der Form zu feilen. Jungen 1 mit ordentlichem Start in die Bezirksklasse SG Aulendorf – Jungen 1 Nach der Meisterschaft und dem Aufstieg in der letzten Saison hieß es erstmal Ankommen in der Bezirksklasse. Ziel der Mannschaft ist es, in jedem Spiel das Beste zu geben und am Ende der Vorrunde nicht auf einem Ab- stiegsplatz zu landen. Die Doppel starteten mit einem Sieg und einer Niederlage ausgeglichen und auch die erste Einzelrunde verlief mit zwei Siegen von Jona und Ricco und zwei Niederlagen von Fabian und Felix auf Augenhöhe. Doch dann konnten die Aulendorfer drei Spiele in Folge gewinnen und unein- holbar auf 6:3 davonziehen. Felix feierte zum Abschluss nochmals einen Sieg, die 4:6 Niederlage konnte er damit allerdings nicht mehr verhindern. Dennoch ein ordentlicher Start, der zeigt, dass wir auch in der höheren Spielklasse mithalten können! XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX TT - V O R S C H A U Heimspieltag mit drei Partien! Samstag 28.09. • 10 Uhr: Jungen - TTC-74 Tettnang • 10 Uhr: Mädchen - SV Amtzell II • 18 Uhr: Herren 1 - SV Weiler XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX TC Baindt e.V. Saisonabschluss-Turnier 2024 INFO Bändelesturnier Es „herbstelet“, die Tennis-Freiluftsaison geht dem Ende zu. Daher laden wir Euch am Sonntag, den 6. Oktober 2024 um 13:00 Uhr Zum Bändeles-Turnier recht herzlich ein Bunt gemischt wollen wir ein paar Doppel spielen und danach mit einem gemütlichen Hock im Vereinsheim die Saison begrüßen. Dazu möchten wir alle Spieler und Spielerinnen jeden Alters und Spielklasse recht herzlich einladen. Anmeldeschluss ist Samstag, 5. Oktober 2024 um 16:00 Uhr. Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e. V. Ortsverein Baindt e. V. Landfrauen Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e.V. Ortsverein Baindt. Landfrauen Baindt e.V. Der Herbst ist da..... Am Dienstag, 08.10.2024 treffen wir uns um 19.30 Uhr im Bischof-Sproll-Saal in Baindt. Frau Elisabeth Eble wird mit uns Kürbisse verzieren, mit allerlei herbstlichen Materialien. Wer Kürbisse, Hortensienblüten, Lampionblüten, etc. im Garten hat, kann diese sehr ger- ne mitbringen, wir freuen uns über vielerlei Dekomateri- al. (Bitte Heißklebepistole und Zwickschere mitbringen) Im Anschluss Besprechung der Oberschwabenschau. Die Landfrauen Baindt werden am Donnerstag, 17. Oktober wieder die Besucher am Stand im Grünen Pfad mit aller- lei Köstlichkeiten verwöhnen. Dazu benötigen wir wieder Kuchenspenden und natürlich viele fleißige Hände. Herzliche Einladung, wir freuen uns auf euer Kommen. Die Vorstandschaft Alpinteam Baindt Nachruf Mit großer Trauer nehmen wir Abschied von unserem Freund, geschätzten Ver- einsmitglied und ehemaligen Abteilungs- leiter, Sven Borchers Sven war nicht nur ein engagiertes Mitglied des Alpin- teams, sondern auch ein Mensch, der mit seiner Lebens- freude und seiner positiven Einstellung alle um sich herum inspirierte. Sei es bei der Arbeit mit Kindern und Jugendli- chen bei unseren Skikursen oder bei der jahrelangen und Nummer 39 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 einzigartigen Durchführung unseres Fli-Flys. Das werden wir niemals vergessen! Wir werden Sven als einen lebensfrohen, gut gelaunten und immer hilfsbereiten Freund in Erinnerung behalten. Sein Verlust hinterlässt eine große Lücke in unserem Verein und in unseren Herzen. Unsere Gedanken sind in dieser schwe- ren Zeit bei seiner Familie, seiner Frau und seinem Sohn. In tiefer Trauer und dankbarer Erinnerung, Das Alpinteam des SV Baindt Kunstkreis Herbstbilder Sechs Mitglieder vom Kunstkreis Baindt bringen mit ihren neuen Bilder den Herbst ins Rathaus. Lassen sie sich inspirieren für die kommende Jahreszeit. Zu sehen zu den Öffnungszeiten des Rathauses. Im Ein- gangsbereich u. Ebene 2, 4, u. 5. Über einen Besuch freuen wie uns vom Kunstkreis Wirtschaftsverbund Baienfurt-Baindt Autohaus Ebner wird 30 und fei- ert gemeinsam mit dem WBB Wir gratulieren dem Autohaus Ebner zum 30-jährigen Jubiläum und wünschen weiterhin gute Geschäfte. Zum Firmenjubiläum mit gleichzeitiger Leistungsschau mit dem WBB am 28. und 29. September laden wir recht herzlich ein. Leistungsschau des WBB In Verbindung mit 30 Jahre Ebner Autohaus Mit Towerstars Autogrammstunde, Vereins-Wiegen, gro- ßes Kinderprogramm und Helikopterfliegen 28.09. – 29.09.2024 Täglich von 11 bis 17 Uhr Autohaus Ebner Baienfurt Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donners- tag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingar- ten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Durch das wildromantische Felsental zur Burgruine Helfenstein Steil hinauf und über eine Leiter geht es durch das Fel- sental zum Ödenturm und zur Burgruine Helfenstein wo wir eine fantastische Aussicht genießen und eine Rast einlegen. Auf schmalen Zick-Zack Pfaden geht es zurück nach Geislingen. Treffpunkt: Sonntag, 29.09.2024 um 7.30 Uhr Charlotten- platz Weingarten bzw. 8.00 Uhr am Bahnhof Ravensburg. Rückkehr ca. 18.00 Uhr. Gehzeit ca. 3,5 Stunden, 12 km, 300 hm. Steiler Auf- und Abstieg. Gute Kondition und Trittsi- cherheit werden vorausgesetzt. Fahrpreis je nach Teilnehmerzahl mind. 13,00 Euro für Mitglieder. Einkehr vorgesehen im Biergarten im Stadt- park Geislingen. Mitnehmen: Vesper, Getränk, gutes Schuhwerk, nach Be- darf Stöcke und Wechselschuhe. Wanderführung: Hanifa Selimi, Email: hanifa.selimi@gmx.de. Anmeldung ab 25.09.2024 - T. 0151-12952100 (Anrufbe- antworter). Bitte bei der Anmeldung mitteilen ob man ein eigenes Ticket hat und ggf. bei schlechtem Wetter mit ins Kunstmuseum Ravensburg (11.00 Uhr, 8.00 Euro Eintritt) geht. Bei schlechtem Wetter findet die Wanderung nicht statt. Info im Ansagetext ab 20 Uhr am Vortag T. 0151-12998910. Gäste sind herzlich willkommen! Aus dem Landkreis Landespolizeiorchester Baden-Württem- berg in der Festhalle Wetzisreute Am 10. Oktober 2024 um 19:30 Uhr werden in der Fest- halle Wetzisreute in Schlier die Berufsmusiker/innen des Landespolizeiorchesters Baden-Württemberg ihre mu- sikalische Qualität darbieten. Das Landespolizeiorchester Baden-Württemberg zählt zu den renommierten Berufsblasorchestern Deutsch- lands. Ein hohes musikalisches Niveau und eine große stilistische Vielseitigkeit zeichnen das Orchester aus. Mit zahlreichen Konzerten tragen die Musikerinnen und Mu- siker den „guten Ton der Polizei“ ins ganze Land und in die Herzen der Menschen. Karten sind bereits über Reservix und an der Tankstelle in Schlier erhältlich. Vorverkauf 16€ / Abendkasse 18€. Die Einnahmen des Abends kommen der Jugendausbildung des Musikvereins Schlier-Ankenreute e.V. zugute. Wir wür- den uns sehr freuen, Sie an diesem Abend begrüßen zu dürfen und gemeinsam mit Ihnen einen musikalischen Abend der Spitzenklasse zu erleben. Ihr Musikverein Schlier-Ankenreute e.V. Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 39 Sammelaktion „Kauf eins mehr“ der Tafel Weingarten am Samstag, 28. September 2024 von 9:00 – 15:00 Uhr in Weingarten und Baienfurt Die Tafel Weingarten unterstützt aktuell 278 Erwachsene und 218 Kinder die gerade nicht auf der Sonnenseite des Lebens stehen regelmäßig und zuverlässig mit Lebens- mitteln. Zu den einkaufsberechtigten KundInnen gehören vor allem Menschen mit Fluchthintergrund, RentnerInnen und alleinerziehende Mütter. Verwertbares Obst und Gemüse erhält die Tafel Wein- garten von den örtlichen Supermärkten und Marktbe- schickern. Um die KundInnen auch mit lange haltbaren Lebensmitteln wie Nudeln, Öl, Zucker etc. versorgen zu können, ist die Tafel auf die Hilfe der Bevölkerung an- gewiesen. In Kooperation mit dem Jugendgemeinderat Weingarten findet deshalb am Samstag, den 28.September von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr vor den Supermärkten Kaufland, Aldi und Lidl in Weingarten, sowie vor dem Aldi in Baienfurt die Sammelaktion „Kauf eins mehr“ statt. Bei dieser Aktion werden die Einkaufenden gebeten, einen Artikel mehr zu kaufen und ihn in den Einkaufswagen der Tafel zu legen. Ansprechpartnerin Tafel: Ehrenamtskoordinatorin Simone Prommer Tel.: 0751-7646320 E-Mail: prommer.s@caritas-dicvrs.de Blut spenden, Leben schenken und Erlebnisse gewinnen! Blutspenderinnen und Blutspender schenken Leben. Mit der Aktion „Wir feiern das Leben“ gewinnen Lebensretter im Anschluss an ihre Blutspende mit etwas Glück Erleb- niswochenenden. Worauf warten? Das DRK bietet zahlreiche Blutspende- termine in der Region an. Nächster Termin: Mittwoch, dem 09.10.2024 von 14:00 Uhr bis 19:30 Uhr Festhalle , Bahnhofstr. 5/1 88214 Ravensburg - Weißenau Jetzt Blutspendetermin online reservieren unter www. blutspende.de/termine Leben retten & gewinnen: DRK-Blutspendedienst startet „Wir feiern das Leben“- Aktion Das Leben ist wertvoll. Blutspender*innen retten Leben und schenken Mitmen- schen Hoffnung. Diese Leistung muss gefeiert werden! Unter allen Blutspender*innen verlost das DRK im Akti- onszeitraum (30.09.-29.11.2024) 10x ein Erlebniswochen- ende für zwei Personen im Erlebnispark Tripsdrill oder im Technikmuseum Sinsheim/Speyer sowie 500x zwei Cineplex-Kinokarten. So geht‘s: Termin buchen, Blut spenden und danach on- line an der Verlosung teilnehmen: www.blutspende.de/ aktion-leben-feiern Ausgehend von einer 5-Tage-Woche werden in Deutsch- land täglich ca. 15.000 Blutspenden benötigt. Bedingt durch die begrenzte Haltbarkeit gilt: Jede Blutspende zählt, jeden Tag. Demografischer Wandel als Herausforderung: Blut- spendenachwuchs benötigt! Der demografische Wandel hat auch Auswirkungen auf die Blutspende „Im Moment ist die Generation der soge- nannten „Babyboomer“ das Fundament für Blutspen- den. Sie werden aber perspektivisch zunehmend selbst Spenden benötigen. Durch den demografischen Wandel braucht es „ein breiteres Fundament“ – also mehr junge Leute, die konsequent und regelmäßig bereit sind, Blut zu spenden“, verdeutlicht Martin Oesterer, Pressesprecher DRK Blutspendedienst Baden-Württemberg - Hessen. Das DRK appelliert an alle Unentschlossenen: Es ist nie zu spät für die erste Blutspende! So läuft eine Blutspende ab: Wunschtermin online reservieren und am Tag der Spende reichlich trinken (2-3 Liter, alkoholfrei). Vor Ort unter Vorlage des Perso- nalausweises anmelden. Medizinischen Fragebogen aus- füllen. Mittels einer kleinen Laborkontrolle und eines ärzt- lichen Gesprächs wird festgestellt, ob gespendet werden darf. Es folgt die Blutspende, die lediglich 5-10 Minuten dauert und im Anschluss die wohlverdiente Ruhepause mit leckeren Snacks. Die Blutspende findet mit Terminreservierung statt. Alle Termine und weitere Informationen unter www.blutspende.de oder unter 0800 11 949 11. Herbstmarkt in Staig Das Herbst-Event im Schussental Feiertag 3. Okt. ,24 Herzliche Einladung zum Herbstmarkt Staig 10.30 bis 18 Uhr Über 50 Gruppen bieten für Jung und Alt Schöne Dinge zum Kaufen, Kulinarisches zum Verzehr und jede Menge Unterhaltung! Alle Teilnehmer, das ganze Programm und den Busfahr- plan finden Sie unter www.herbstmarkt-staig.de Wir freuen uns auf Ihren Besuch! Ein KOSTENLOSER Shuttlebus steht für unsere Besucher aus den umliegenden Orten zur Verfügung! Parkflächen beim Herbstmarkt Informationen an alle Besucher Am Donnerstag, 3. Oktober 2024 findet der Herbst- markt in Staig statt. Es gibt Parkmöglichkeiten, allerdings sind die Parkplätze knapp. Die Freiwillige Feuerwehr Abt. Blitzenreute übernimmt die Einweisung zu den Parkflä- chen und regelt den Parkverkehr. Bitte folgen Sie den Anweisungen der Feuerwehrangehörigen. In den Wohnstraßen gelten die Vorschriften nach der Straßenverkehrsordnung. Die Aus- und Einfahrten zu den privaten Grundstücken müssen freigehalten werden. Au- ßerdem müssen die Durchfahrten für Rettungsfahrzeu- ge gewährleistet sein. Wenn möglich, lassen Sie Ihr Fahrzeug an diesem Tag zu Hause und gehen Sie zu Fuß oder mit dem Fahrrad zum Herbstmarkt. Nutzen Sie den Pendelbus, welcher Sie nach Staig hin und zurück bringt. Den Fahrplan finden Sie auf dem Herbstmarktflyer oder auf www.herbstmarkt-staig.de Für Ihr Verständnis herzlichen Dank! Gemeinde Fronreute Apfel und Erdapfel - da steckt mehr drin - Apfel- & Kartoffeltag in Wolfegg Am Sonntag, 6.10. findet wieder der beliebte Apfel- & Kar- toffeltag im Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben Wolfegg statt. Der Tag steht ganz im Zeichen von Apfel und Kartoffel. Ab 10 Uhr können die Besuchenden hunder- te alte Apfel- und Kartoffelsorten entdecken, regionales Obst und Gemüse kaufen oder sich selbst bei herbstlichen Nummer 39 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Arbeiten versuchen und erfahren viel Wissenswertes rund um Obst- und Gemüseanbau, dazu kommen sogar der Fernsehgärtner Matthias Schuh und der Extrembotaniker Jürgen Feder vorbei! Was früher mit großen Mühen und langer Planung ver- bunden war, ist heute selbstverständlich geworden: Äpfel und Kartoffeln auf dem Speiseplan, zu jeder Jahreszeit. Heute reicht ein Gang zum Supermarkt um die Ecke, um sommers wie winters die Speisekammer zu füllen. Doch früher war das anders: Im Herbst wurden die Früchte der harten Arbeit des Sommers auf den Feldern und in den Streuobstwiesen reif und mussten oft noch von Hand geerntet werden. Über 200 alte Apfelsorten, viele Kartoffelsorten und ein Tomatenrondell In der Apfelausstellung vom Kompetenzzentrum Obst- bau Bodensee verströmen über 200 alte, fast vergessene Apfelsorten ihren aromatischen Duft. Einige der präsen- tierten Sorten stehen im Museumsladen zum Verkauf. In der Kartoffelausstellung lassen sich unzählige alte und ungewöhnliche Kartoffelsorten bewundern. Das Tomatenrondell zeigt bunte Biotomaten und ande- re Raritäten von „Miches“ Tomatenvielfalt. Es kann auch Saatgut erworben und Obstbäume gekauft werden. Die Führung „Wo kommen eigentlich die vielen Sorten her?“ (zeitweise übersetzt in Gebärdensprache) vervollständigt das Programm. Auch können Interessierte vom Pomologen ihre Äpfel aus dem heimischen Garten bestimmen lassen. Zur Bestim- mung ihrer Sorte genügt es, einfach drei bis vier gut aus- gereifte Früchte inklusive Stiel von der Sonnenseite des Baumes mitzubringen, die nicht abgewischt oder poliert worden sind. Experten geben allerlei nützliche Tipps für Baumschnitt und Baumpflege für die heimischen Obst- bäume. Außerdem werden Obstkörbe geflochten, der Museumsmauser ist vor Ort und es wird Quittensalbe und Apfeltee gekocht sowie Bratäpfel angeboten. Der Jakob-Fischer Urbaum zu Gast im Bauernhaus-Mu- seum Der Jakob Fischer Ur-Baum ist im Rahmen einer Skulp- turenausstellung des Baumkünstlers Bernhard Schmid in seine Heimat Oberschwaben zurückgekehrt. Die 117-jährige Geschichte dieses Baumes und seines Entde- ckers – beide Ur-Schwäbisch – hat ihn in den Herzen der Menschen verankert. Als er 2021 gelegt werden muss- te, hat der Künstler Bernhard Schmid ihn erworben und als Skulptur der Nachwelt erhalten. Der Baum ist in der Zehntscheuer ausgestellt. Hiervon ausgehend widmen sich schlichte Aufmerksamkeits-Blickpunkte über das gesamte Museumsgelände hinweg den kleinen, oftmals unbemerkten Schönheiten der Natur der Bäume und la- den dazu ein, einmal nicht mit dem Verstand zu erfas- sen, sondern staunend berührt zu ein. Hier gibt es weder falsch noch richtig, nur die eigene Wahrnehmung und ein Sich-Öffnen für das Neue und Unerwartete. Am Apfel- und Kartoffeltag gibt es um 11Uhr und um 13 Uhr öffentliche Künstlerführungen durch die Ausstellung. Fernsehgärtner Matthias Schuh und Extrembotaniker Jürgen Feder Der ndr-Fernsehgärtner Matthias Schuh aus Vierhöfen, der bereits seit 25 Jahren im Freilichtmuseum am Kieke- berg in Rosengarten-Ehestorf als Gärtner tätig ist, zeigt um 12 Uhr (Mit Übersetzung in Gebärdensprache) und um 14 Uhr die richtige Obstbaumpflege mit ökologischem Pflanzenschutz, Kalkanstrich und Pflanzenstärkung. Extrembotaniker Jürgen Feder begeistert sich für alle Ar- ten und Pflanzen, egal ob sie auf Autobahnrastplätzen, Friedhöfen oder Müllkippen wachsen. Der Diplominge- nieur für Landespflege und gelernte Landschaftsgärt- ner zählt zu den bekanntesten Experten für Botanik in Deutschland. Kaum eine heimische Pflanze, die Jürgen Feder nicht kennt. Jürgen Feder berät um 13 und 15 Uhr (mit Übersetzung in Gebärdensprache) zum Thema Wild- pflanzen und zeigt in seinen Führungen, wo und wie man Wildpflanzen finden kann. Gemeinsam freuen sie sich auf einen Besuch an ihrem Stand. Mitmachprogramm Doch die Besucher und Besucherinnen können am 6. Oktober natürlich auch wieder selbst Hand anlegen bei den vielen Mitmach-Angeboten. Die Mobile Saftmoschte führt das Mosten. Auch für die kleinen Gäste wird wieder einiges geboten: Die jungen Museumsbesucher/innen schnitzen Rüben- gesichter, versuchen Kartoffelkleister herzustellen oder lassen sich von der Stiftung Lesewelten Geschichten vor- lesen. Für den Gaumen Auch für das leibliche Wohl ist gesorgt. Es gibt u.a. Brat- kartoffeln mit Quark oder Apfelmus, Kartoffel- und Apfel- dinnede, Grillwust, Kaffee und Kuchen sowie Apfelküchle. Museumssaison 2024 bis 11. November Bis 30.09.: Mo bis So, 10-18 Uhr 01.10.-11.11.: Di bis So, 10-17 Uhr Sonderöffnung zum Wolfegger Adventsmarkt Freitag, 13. Dezember, 16- 20 Uhr, Samstag, 14. Dezem- ber, 11- 20 Uhr, Sonntag, 15. Dezember, 11- 18 Uhr Eintritt: Erwachsene: 7 € I Senior/innen: 6 € I Kinder 0– 5 Jahre: frei I Kinder - Jugendliche 6–18 Jahre: 3 € I Ermä- ßigt: 3 € I Große-Familien-Tageskarte: 15 € I Kleine-Fami- lien-Tageskarte: 8.50 € Adresse: Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben Wolfegg I Vogter Str. 4 I 88364 Wolfegg I 07527 9550-0 I info@bauernhaus-museum.de Schloss Achberg 28. September 2024 | 19:00, Eintritt 30 / 22 € Visionäre Virtuosinnen der Klassik Prof. Igor Malinovsky, musikalische Leitung & Violine | Robert Umansky, Klavier | Mathias Wilde, Cello mit dem Klaviertrio des Dresdener Residenzorchesters Denkt man an Klassik, denkt man an Komponisten – Män- ner von verdientem Ruhm und weltweit bekannt. Kom- ponistinnen jedoch sind Frauen, die zu ihrer Zeit etwas völlig Neues und Risikoreiches gewagt und damit Gren- zen der Konvention überschritten haben. Nicht selten war es Frauen verboten zu musizieren, zu komponieren oder zu dirigieren, abgesehen von der Unmöglichkeit jemals eine musikalische Ausbildung zu erhalten. Trotz alledem ist die Liste von Komponistinnen in der Geschichte der Musik beachtlich lang. Am 28. September 2024 kann bei Visionäre Virtuosinnen der Klassik mit Prof. Igor Mali- novsky, musikalische Leitung & Violine | Robert Umans- ky, Klavier | Mathias Wilde, Cello und mit dem Klaviertrio des Dresdener Residenzorchesters dem nachgespürt werden. Mit Werken von Clara Schumann, Fanny Hensel und Emilie Mayer. Tickets unter: www.schloss-achberg.de Schloss Achberg I 88147 Achberg I Tel.: +49 (0)751 85 9510 I info@schloss-achberg.de I www.schloss-achberg.de Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 39 Skulpturenweg Bettenreute – öffentliche Führung am 28.09.2024 Am Samstag, 28. September 2024 wird eine öffentliche Führung rund um das ehemalige Wasserschloss Betten- reute angeboten. Treffpunkt: Feuertobelbachbrücke an der Kreisstraße (bei Bettenreute) Beginn: 14:30 Uhr Für Gruppen werden nach telefonischer Terminvereinba- rung auch Sonderführungen angeboten. Herr Ehmann, Telefon: 07505 1252 Die Blitzenreuter Seenplatte – Natur mit allen Sinnen genießen! Professionelle Gästeführer zeigen Ihnen die unverwech- selbare Natur- und Kulturlandschaft zwischen Schussen und Seen mit ihren typischen Moränenhügeln. Von April bis Oktober werden Führungen angeboten, • jeden ersten Samstag im Monat (auch außerplan- mäßige Führungen – beachten Sie die Hinweise im Mitteilungsblatt oder auf unserer Internetseite) • jeden Sonntag (bis Oktober) Für Kinder bis 14 Jahren sind die Führungen kostenlos, Kinder ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 4,00 EUR. Die sonntäglichen Führungen beginnen immer um 14:30 Uhr am Parkplatz beim Häcklerweiher. Der Parkplatz am Häcklerweiher liegt an der B 32 zwischen Blitzenreute und Vorsee. Sonntag, 29. September 2024 Perlen in Weiher, Seen und Riedwiesen Gästeführer: Gerhard Tempel Treffpunkt: Parkplatz Häcklerweiher Beginn: 14:30 Uhr Ende: ca. 17:30 Uhr Streckenlänge: ca. 6 km Zielgruppen: Freunde von Natur und Geschichte, will- kommen sind Familien mit Kindern ab ca. acht Jahren! Immer noch stoßen wir auf Spuren des Sturmes vom 11. Juli 2023, Wurzelstöcke gewaltiger Baumriesen begleiten uns auf dem Pfad zu Riedwiesen. Lila Blüten der Herbst- zeitlose strecken sich aus dem hohen Riedgras. An Sumpf- herzblatt und Teufelsabbiss suchen Bienen und Hummeln nach Nektar. Schmetterling, Libellen, Grashüpfer, Spinnen und Frösche entdecket man nur mit gutem Auge. Ob sich im trüben Vorseewasser neugierige Fische am Steg zei- gen? Kommen Sie mit auf eine Entdeckungstour im Früh- herbst in netter Runde mit Gästeführer Gerhard Tempel! Bitte denken sie an gutes Schuhwerk und Mückenschutz. Wir würden uns freuen, Sie auf dieser Gästeführung be- grüßen zu dürfen. Kinderkleiderbasar Bergatreute am 12.10.2024 Samstag 12. Oktober 2024 Gemeindehalle Bergatreute von 10–12 Uhr NEU: Spielsachen/Ausstattung/Großteile im Bürgersaal! Babykleidung auf der Bühne! Für Schwangere Einlass 9:45 Uhr! Verkauft werden: Gut erhaltene Herbst- und Winterbekleidung Gr. 50 bis 188 (nur Teeny-/Jugendgrößen) Umstandsbekleidung, Spiel- zeug, Kinderwagen, Autositze, Fasnetskostüme, Schnee- anzüge, Wintersportartikel (auch für Erwachsene) Gebrauchte und gut erhaltene Tupperware Alle Infos unter: Homepage Bergatreute Freizeit gestal- ten/Vereine/Kinderkleiderbörse Offizielle Nummernvergabe ab dem 23.09.2024 Per E-Mail unter basar-bgt@gmx.de Annahme: Freitag: 16.30 – 18.00 Uhr Abholung: Samstag: 15.00 – 16.30 Uhr - Hausgemachte Kuchen zum Mitnehmen- Der Erlös kommt den Bergatreuter Schul- und Kinder- gartenkinder zugute. Veranstaltungen unseres Ernährungszentrums im Oktober Genuss aus der Heimat – Kartoffel: Online-Vorführung am 15. Oktober Mit dem Format „Genuss aus der Heimat“ in 60 Minuten ein Highlight der Saison unter die Lupe genommen. Im Monat Oktober wird Wissenswertes und Rezepte rund um die Kartoffel vorgestellt. Die Knolle hat viel zu bieten: unterschiedliche Farben, Formen und Kocheigenschaften. Außerdem punktet die Kartoffel auch durch ihre Inhaltsstoffe. Referentin Ma- nuela Schmied zeigt unter anderem, worauf bei Einkauf und Lagerung von Kartoffeln geachtet werden sollte und wie vielfältig sich die Knollen zubereiten lassen. Mit den Rezepten (aus der Vorführung 01/2023) wird die Lust auf die Powerknolle geweckt. Die Online-Vorführung findet am Dienstag, 15. Oktober um 17.30 Uhr statt. Die Veranstaltung ist kostenfrei. Die Anmeldung ist bis drei Tage vor Veranstaltungsbeginn unter www.ernaehrung-oberschwaben.de möglich. Den Teilnahmelink für die Online-Veranstaltung erhalten die Teilnehmenden rechtzeitig per Mail. Bärenstarke Kinderkost – Ernährung nach dem 1. Le- bensjahr: Online-Vortrag am 23. Oktober Bei der Ernährung von Kleinkindern nach dem ersten Le- bensjahr gibt es viele Fragen. Referentin Andrea Geißler ist Fachfrau im Bereich bewusste Kinderernährung. In ih- rem Online-Vortrag gibt sie praktische Tipps für die Um- stellung von Babykost auf eine kindgerechte Ernährung und berät, welche Lebensmittel überhaupt für Kleinkinder geeignet sind. Ebenfalls beantwortet sie die Fragen der Teilnehmenden. Der Online-Vortrag findet am Mittwoch, 23. Oktober um 18.30 Uhr statt. Die Veranstaltung ist kos- tenfrei. Die Anmeldung ist bis drei Tage vor Veranstal- tungsbeginn unter www.ernaehrung-oberschwaben.de möglich. Den Teilnahmelink für die Online-Veranstaltung erhalten die Teilnehmenden rechtzeitig per Mail. Ernährungszentrum beim Apfel-Kartoffel-Tag am 6. Oktober Am 6.Oktober findet im Bauernhausmuseum Wolfegg der traditionelle Apfel-Kartoffel-Tag statt. Das Ernährungs- zentrum Bodensee-Oberschwaben ist mit einem Stand mit vielen Informationen zum Thema Kartoffel vertreten. Ernährungszentrum bei der Oberschwabenschau am 16.-20. Oktober Die Oberschwabenschau in Ravensburg findet in diesem Jahr vom 16. bis 20.Oktober statt. Das Ernährungszentrum Bodensee-Oberschwaben ist mit einem Stand und vielen Ideen zum Thema „Lebens- mittelrettung“ in Halle 5 zu finden. Erleben und Mitmachen: Frischkäse selbst kreieren bei der Käserei Bauhofer Haben Sie jemals davon geträumt, Ihren eigenen Frisch- käse herzustellen? Möchten Sie lernen, wie Sie aus ein- Nummer 39 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 fachen Zutaten eine kulinarische Köstlichkeit zaubern können? Dann ist der kleine Workshop „Kreiere deinen eigenen Frischkäse“ der Käserei Martin Bauhofer in Kofeld im Rahmen der Öko-Aktionswochen Baden-Württemberg genau das Richtige für Sie! Verwendet werden nur die besten, regionalen Zutaten, um sicherzustellen, dass Ihr Frischkäse nicht nur lecker, sondern auch gesund ist. Er- fahren Sie, wie Sie Ihrem Frischkäse mit frischen Kräutern, Gewürzen und anderen Leckereien eine ganz persönliche Note verleihen können. Datum: jeweils am 08. Oktober, 15. Oktober und 22. Oktober Uhrzeit: jeweils 10:00 - 11:00 Uhr Ort: Käserei Bauhofer, Kofeld 4, Bodnegg Kosten: Sie bezahlen nur das, was Sie mit nach Hause nehmen Anmeldung jeweils bis zum Freitag vor der Veranstal- tung per Telefon unter 07520/94735 24 Zusätzliche Infos und Veranstaltungen der Öko-Aktions- wochen Baden-Württemberg finden sie unter: www. öko-aktionswochen-bw.de Was sonst noch interessiert Stiftung Liebenau sucht Unternehmen für die Aktion „Schichtwechsel“ am 10. Oktober Mitarbeitende aus Unternehmen tauschen für einen Tag den Arbeitsplatz mit Beschäftigten aus den Werkstätten für Menschen mit Behinderungen Am 10. Oktober findet der bundesweite Aktionstag „Schichtwechsel“ statt. Ziel des Aktionstages ist es, Vor- urteile über Werkstätten für Menschen mit Behinderungen (WfbM) abzubauen und Begegnungen zwischen Men- schen, die in ihrem Arbeitsalltag nur selten zusammen- kommen, zu ermöglichen. In Kooperation mit der Bruderhaus Diakonie beteiligt sich die Stiftung Liebenau an dem Aktionstag und sucht dafür noch engagierte Unternehmen, die bereit sind, ihre Mitarbeitenden für einen Tag mit Beschäftigten aus Wf- bM-Werkstätten zu tauschen. An der Aktion beteiligen sich die WfbM Liebenau, die WfbM Rosenharz und das AIP Wangen-Schauwies. Mitarbeitende aus Unternehmen können so am Aktions- tag WfbMs als Experten der beruflichen Teilhabe kennen- lernen, und sich persönlich mit Menschen mit Behinderun- gen austauschen. Sie bekommen Einblicke in die Vielfalt der Produkte und Dienstleistungen der Werkstätten und können selbst bei den vielseitigen Arbeitsprozessen mit- wirken. Die Beschäftigten der Werkstätten wiederum können im Rahmen des Schichtwechsels ein Unternehmen des all- gemeinen Arbeitsmarktes näher kennenlernen und dort für einen Tag mitarbeiten. Sie sammeln neue Erfahrun- gen und können potenzielle künftige Arbeitgeber von sich überzeugen sowie neue Berufsfelder für sich entdecken. Für weitere Informationen und die Anmeldung können sich interessierte Unternehmen gerne bei Julia Wolf melden, die das Projekt aufseiten der Stiftung Liebenau koordiniert. Sie ist erreichbar unter der Telefonnummer 07520/95623- 101 oder per E-Mail: julia.wolf@stiftung-liebenau.de Selbsthilfegruppe Muskelverkrampfung – Dystonie Das nächste Gruppentreffen der Dystonie-Selbsthilfe- gruppe findet am Samstag, 28. September 2024 in den Lebensräumen „Am Bahnhof“ Meckenbeuren, Zeppe- linstr. 21, 88074 Meckenbeuren statt. Kontakt für Informationen und Anmeldungen: Annette Daiber, Tel. 07542 / 95 36 050 bzw. annette.daiber@ rg.dystonie.de Netze BW erinnert an Sicherheitsregeln: Ausreichend Abstand zu Stromleitungen halten! Stuttgart. Zur Erntezeit geht es wieder hoch her auf den Feldern und Äckern – und das ist durchaus auch wört- lich zu verstehen. Denn die Erntefahrzeuge werden im- mer größer und höher. Um nur ein Beispiel zu nennen: Das Auswurfrohr eines Maishäckslers kann heute bereits über sechs Meter hoch sein. Anlass für die Netze BW, aus- drücklich auf mögliche Gefahren hinzuweisen, die diese Entwicklung mit sich bringt. Je nach Spannungsebene gibt es unterschiedliche, ge- setzlich vorgeschrieben Abstände, die unbedingt einzu- halten sind. Ist die Spannung einer Leitung nicht bekannt, gilt grundsätzlich ein Sicherheitsabstand von fünf Metern. Im Zweifelsfall sollten sich Landwirte vor Beginn der Feld- arbeit mit größerem Gerät bei dem zuständigen Netzbe- treiber informieren. Bei der Netze BW zum Beispiel kann man sich entsprechende Auskünfte über die Homepage des Unternehmens einholen: https://www.netze-bw.de/ partner/planenundbauen/leitungsauskunft . Sollte der Fahrer oder die Fahrerin eines landwirtschaft- lichen Geräts in eine Freileitung kommen: Unbedingt im Fahrzeug sitzenbleiben und versuchen, rückwärts wie- der herauszufahren! Ist der Aufenthalt im Fahrzeug nicht mehr möglich, mit geschlossenen Füßen möglichst weit abspringen und sich in Sprungschritten entfernen. Auch beim Drachensteigen heißt es: Abstand halten! Traditionell lassen Groß und Klein unter anderem auf den abgemähten Flächen Drachen steigen. Auch dabei ist be- sondere Vorsicht geboten, wenn sich eine Stromleitung in der Nähe befindet. Die Netze BW rät, eine Entfernung von mehreren hundert Metern von elektrischen Freilei- tungen einzuhalten. Hände weg von Gegenständen in Stromleitungen! Und wenn doch mal ein Drachen in eine Freileitung ge- rät, gilt: Niemals die Drachenleine berühren, die über ei- ner Stromleitung hängt - sofort Hände weg von der Lei- ne! Keine Bergungsversuche unternehmen, man begibt sich sonst in Lebensgefahr! Auf keinen Fall dürfen Kinder oder Eltern versuchen, den Drachen selbst herunterzu- holen: Unbedingt den zuständigen Netzbetreiber (wenn bekannt) oder Feuerwehr (112) / Polizei (110) verständigen. Bei der Netze BW: Stromstörungs-Hotline: 0800 3629 477 anrufen. Zum Entfernen des Drachens muss die Leitung abgeschaltet werden. Bei allen Aktivitäten gilt: Mit Abstand sicher! Natürlich dürfen generell keine Fremdkörper in die Frei- leitungen gelangen. So ist nicht nur bei der Ernteearbeit oder beim Drachensteigen Vorsicht geboten, sondern ebenso bei Forstarbeiten, beim Angeln oder Gleitschirm- fliegen. Eines sollte grundsätzlich verinnerlicht werden: Freileitungen müssen bei allen Aktivitäten im Blick be- halten und ein ausreichender Abstand beachtet werden. Dann steht dem Erfolg bei der Arbeit und dem Spaß bei diversen Freizeitaktivitäten nichts im Wege. Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 39 Im Auftrag der Netze BW GmbH: Jörg Busse Pressesprecher Telefon 0711 289-88235 presse@netze-bw.de Themenabend „Sprache ist der Schlüssel zur Welt“ Die Sprachkitas Baienfurt laden ein: Ein Abend rund um die Themen: Sprachentwicklung, Zweitspracherwerb, Bedeutung der Sprache für die Entwicklung, Sprachauffälligkeiten, Fördermöglichkeiten, Anlaufstellen/ Hilfsangebote bei Förderbedarf. Die Bedeutung der Sprache wächst in unserer globalisier- ten und digitalisierten Welt immer mehr. Deshalb haben sich zu diesem Thema Referenten aus den Baienfurter Sprachkitas, sowie der Logopädie und des Sprachheilzen- trum zusammengefunden, um sich für einen gelungenen Start ins Leben für unsere Kinder stark zu machen. Wir laden Sie ganz herzlich ein an diesem Abend mit uns das Thema Sprache genauer unter die Lupe zu nehmen, Tipps mit nach Hause zu nehmen, und Ansprechpartner für Ihre Fragen zu finden. Es freuen sich auf Sie Die Baienfurter Sprachkitas St. Josef, St. Ulrich, Pinocchio Einladung zur Vortragsreihe „Leben mit Sehbehinderung“ Der Blinden- und Sehbehindertenverband Württemberg e. V. lädt zu einer Veranstaltungsreihe unter dem Motto „Leben mit Sehbehinderung“ in digitalem Format (Zoom) oder per Telefon, ein. Nachlassende Sehkraft oder Blind- heit tritt oft unerwartet ein und stellt die Betroffenen, aber auch die Angehörigen und Freunde vor große Fragen und Herausforderungen. Mit der Vortragsreihe möchten wir dem genannten Personenkreis Informationen geben, wie ein selbstständiges und selbstbestimmtes Leben trotz Sehbehinderung oder Blindheit möglich ist. Termine: 09. Oktober 2024 um 19.00 Uhr Thema: Spaß am Spiel – Spiele für blinde und sehbehin- derte Menschen Referent: BSV-Württemberg und weitere Zeit: Von 19:00 Uhr bis 20:30 Uhr BSV Württemberg e.V. lädt Sie zu einem geplanten Zoom-Meeting ein. Vortragsreihe „Leben mit Sehbehinderung“ 2024 Beitreten Zoom Meeting https://us06web.zoom.us/j/85858293801?pw- d=EPXWOUy5Qi02bsc2gt0pRmFy6x7PFS.1 Meeting-ID: 858 5829 3801 Kenncode: 666110 Schnelleinwahl mobil +496950500952,85858293801# Deutschland +496950502596,85858293801# Deutschland Einwahl nach aktuellem Standort +49 69 5050 0952 Deutschland +49 695 050 2596 Deutschland Bitte melden Sie sich in unserer Verbandsgeschäftsstelle unter der Telefonnummer 0711-21060-0 oder per E-Mail vgs@bsv-wuerttemberg.de, an. Sie erhalten dann vor der Veranstaltung den Link zur Zoomkonferenz. BSV Württemberg e.V., Lange Str. 3, 70173 Stuttgart, https://www.bsv-wuerttemberg.de/ Tag der offenen Tür im Bildungszentrum Holzbau Feiern Sie mit uns 40 Jahre Zimmererausbildungszentrum und 20 Jahre Kompetenzzentrum! Am 28. September 2024 lädt das Bildungszentrum Holz- bau in Biberach herzlich ein, einen Blick hinter die Kulissen der größten Bildungsstätte für den Holzbau zu werfen. Von 10:00 bis 16:00 Uhr erwartet Sie ein spannendes Programm für die ganze Familie: • Erleben Sie den Ausbildungsalltag live! • Informieren Sie sich über das Studium Biberacher Mo- dell „Holzbau-Projektmanagement“ • Machen Sie eine Führung durch den Museumsturm des Zimmererhandwerks! • Informieren Sie sich bei spannenden Fach- und Ab- solventenvorträgen! • Genießen Sie Kaffee und Waffeln im Seminarhotel! Weitere Informationen unter: zimmererzentrum.de Wir freuen uns auf Ihren Besuch! Keuchende Atmung, Heiserkeit und Husten Aktuelle Auswertung der AOK Bodensee-Oberschwa- ben zeigt: Pseudokrupp-Fälle sind in den vergangenen Jahren in der Region deutlich gesunken „Im Vergleich zu 2019 sind im Jahr 2023 in der Region Bodensee-Oberschwaben rund 30 Prozent weniger Säug- linge und Kinder aufgrund Pseudokrupps behandelt wor- den“, sagt Markus Packmohr, Geschäftsführer der AOK – Die Gesundheitskasse Bodensee-Oberschwaben. „In der gesamten Region wurden im Jahr 2023 425 Pseudo- krupp-Behandlungen registriert.“ Vor allem im Landkreis Sigmaringen ist die Anzahl gesunken. „2023 litten 125 Säug- linge und Kinder an Pseudokrupp. Das sind 78 Erkrankun- gen weniger als noch im Jahr 2019“, so der Geschäftsfüh- rer. Auch im Bodenseekreis sank die Anzahl von 147 auf 114 im Jahr 2023. Im Landkreis Ravensburg lässt sich ebenfalls ein Rückgang von 253 auf 186 betroffenen Säuglingen und Kindern verzeichnen. Dabei gilt: Es konnten nur AOK-Ver- sicherte Säuglinge und Kinder ermittelt werden, die sich tatsächlich in ärztlicher Behandlung befanden. Pseudokrupp, auch als „Krupp-Syndrom“ bekannt, ist eine Erkrankung, die hauptsächlich bei Säuglingen und Kleinkindern auftritt. Sie zeichnet sich durch eine akute Entzündung der Schleimhäute im Bereich des Kehlkopfes aus. Die Schleimhäute schwellen an, was zu einer Veren- gung der Atemwege führt. Ursache für die Erkrankung sind meist Viren. In seltenen Fällen können auch Bakterien oder Allergene die Ursache sein. Am häufigsten tritt Pseudokrupp bei Kindern im Alter von sechs Monaten bis etwa drei Jahren auf. In Einzelfällen kann die Erkrankung bis zum Vorschulalter bestehen bleiben, bevor die Atemwege groß genug sind, um das Risiko von Pseudokrupp-Anfällen zu verringern. Jungen sind dabei etwas häufiger betroffen als Mädchen. Die Symptome von Pseudokrupp sind sehr charakteris- tisch: Ein bellender Husten, der oft mit pfeifenden Ge- räuschen beim Einatmen sowie Heiserkeit einhergeht, ist typisch. Die Anfälle treten häufig in den Abendstunden oder nachts auf und häufen sich besonders in der kalten Jahreszeit. In der Regel ist ein Pseudokrupp-Anfall nicht so gefährlich, wie er zunächst wirkt. Wenn das Kind al- Nummer 39 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 lerdings tatsächlich keine Luft mehr bekommt, sollte so- fort der Notruf 112 gewählt und ein Notarzt verständigt werden. Die Atemnot kann das Kind stark belasten, was es teilnahmslos und schwach werden lassen kann. Un- abhängig von der Schwere des Anfalls sollte das Kind in jedem Fall einem Kinderarzt vorgestellt werden. Für Eltern oder Betreuungspersonen ist es in einer sol- chen Situation entscheidend, Ruhe zu bewahren. Stress und Angst verstärken die Symptome, sodass das Kind noch mehr Schwierigkeiten beim Atmen haben kann. Das Kind sollte aufrecht hingesetzt oder hochgenom- men werden, damit es leichter atmen kann. Frische, küh- le Luft hat eine lindernde Wirkung. Daher ist es ratsam, das Fenster zu öffnen und bei kalter Witterung das Kind warm einzupacken. Sollte das Kind bereits früher einen Pseudokrupp-Anfall gehabt haben, könnte der Kinderarzt ein kortisonhaltiges Medikament verschrieben haben, das bei erneuter Atemnot verabreicht werden sollte. Oft zeigen sich die Pseudokrupp-Symptome im Anschluss an einen typischen Atemwegsinfekt. Die Anfälle können mehrere Nächte in Folge auftreten. Die Symptome wer- den jedoch meistens von Nacht zu Nacht schwächer und sind nach zwei bis drei Tagen überstanden. Zusätzlich ist auch bekannt, dass hohe Konzentrationen von Schadstof- fen in der Luft das Auftreten eines Pseudokrupp-Anfalls begünstigen. Daher sollten Eltern auf das Rauchen ver- zichten. Insbesondere in der Wohnung oder in Gegenwart des Kindes. Außerdem ist es ratsam, mögliche Allergien der Atemwege (zum Beispiel gegen Hausstaubmilben, Schimmel, Tierhaare) abzuklären und diese Allergene, wenn möglich zu meiden. Erhöhung der Bürgerbeteiligung bei der TWS - Wegen hoher Nachfrage wird die twsBürgerbeteiligung um 5 Millionen Euro erhöht. Innerhalb von nur knapp vier Monaten wurde das Zeich- nungsziel von 10 Millionen Euro bei der vierten Emission von Genussrechten der Technische Werke Schussental GmbH & Co. KG (TWS) erreicht. Knapp über 500 Zeich- ner haben beschlossen, über diesen Weg einen Beitrag zur Energiewende zu leisten und mit ihrem Kapital den Klimaschutz voranzubringen. Wegen der positiven Resonanz hat sich die TWS nun ent- schieden, von der Erhöhungsoption Gebrauch zu machen: Das Gesamtvolumen der Genussrechte wird von 10 auf 15 Millionen Euro erhöht. „Mit dieser Erhöhung wollen wir einerseits der hohen Nachfrage entgegen kommen und andererseits auch die Beteiligungsbereitschaft der Bürgerinnen und Bürger am aktiven Klimaschutz in unserer Region honorieren“, so Dr. Andreas Thiel-Böhm, Geschäftsführer der TWS. Bei dieser vierten Emission an Genussrechten (TWS 2024) erhalten die Anleger eine attraktive Verzinsung von 4,3%. Für Anleger mit einem aktiven Stromvertrag bei der TWS erhöht sich die Verzinsung auf 4,5%. Das Angebot ist nach wie vor bis zum 16.05.2025 gültig, bzw. bis die Zeichnungs- summe von jetzt 15 Millionen Euro erreicht ist. Wer Interesse hat, sich in Form einer Beteiligung an der TWS für die Energiewende stark zu machen, findet detail- lierte Informationen auf www.tws.de/genussrecht. Mit dem Kapital aus der jetzt erhöhten vierten Emission soll neben dem weiteren konsequenten Ausbau der ei- genen Ökostromerzeugung auch die Wärmewende fi- nanziert werden. Unterstützung für Kinder in Trauer - Neue Termine für Kindertrauergruppe Ab November bietet der Kinderhospizdienst AMALIE, ein Angebot der Stiftung Liebenau und der Malteser, wie- der eine neue Kindertrauergruppe an. Das Angebot „Ich schenk dir einen Sonnenstrahl“ richtet sich an Kinder im Alter von sechs bis zwölf Jahren, die einen nahestehen- den Menschen verloren haben. Die Teilnahme ist kosten- frei. Die Trauergruppe trifft sich einmal im Monat (jeweils samstags), von 10 bis 12.00 Uhr in den Räumen des Ku- BiQu, Parkstraße 40, Ravensburg. Die Termine für die Trauergruppe sind: 9. November, 7. Dezember, 11. Januar, 8. Februar, 15. März, 12. April, 17. Mai, 7. Juni und 5. Juli (Abschlussfest). Darüber hinaus finden am 7., 10. und 14. Oktober nachmit- tags, ebenfalls in der Parkstraße, individuelle Vorgesprä- che mit Interessierten statt. Termine für ein Vorgespräch können mit Sabine Müllenberg vereinbart werden: Telefon: 07522/7952920, Mobil: 0151/5232 3308, E-Mail: s.muellen- berg@kinderhospizdienst-amalie.org Ein speziell geschultes Team für die Trauerbegleitung bei Kindern leitet die geschlossene Gruppe. Mit Bewegung, kreativem Arbeiten, Austauschrunden, kunsttherapeuti- schen und erlebnispädagogischen Elementen geben sie den Kindern die Möglichkeit zu trauern. Die Gruppen bieten Kindern eine regelmäßige Anlauf- stelle, einen geschützten Raum, um Trauer zu leben. Hier können sie sich in der Gemeinschaft Gleichbetroffener verstanden fühlen. All ihre Gefühle, die zur Trauer gehö- ren, haben hier ihren Platz und können auf eigene Weise zum Ausdruck gebracht werden. Während die Kinder in der Gruppe sind, gibt es für Eltern die Möglichkeit, in einem Elterncafé mit anderen Eltern und ehrenamtlichen Hospizpaten des Kinderhospizdiens- tes ins Gespräch zu kommen. Die Trauergruppen für Kinder sind seit 2014 ein gemein- sames Projekt der Sonja-Reischmann-Stiftung und des ambulanten Kinderhospizdienstes AMALIE. Anmeldungen und weitere Informationen bei Sabine Mül- lenberg, Telefon: 07522/7952920, Mobil: 0151/5232 3308, E-Mail: s.muellenberg@kinderhospizdienst-amalie.org www.kinderhospizdienst-amalie.org www.sonja-reischmann-stiftung.de/ Herzliche Einladung zum Frühstückstreffen für Frauen Thema: „Glück und Gesundheit – gibt es dafür ein Rezept?“ Referent: Josef Epp, Bad Grönenbach Freitag, 18. Oktober 2024 19:30-21:30 Uhr Eintritt ohne Essen und Getränke: 10,00€ Samstag, 19. Oktober 2024, 09:00-11:30 Uhr Eintritt inkl. Frühstücksbuffet: 20,00 € im Kultur- u. Kongresszentrum Weingarten Abt-Hyller-Str. 37-39, 88250 Weingarten. Info & Anmeldung: FFF.rv@web.de oder 0751/33434 (Fr. Egenrieder) Anmeldeschluss: Mittwoch, 16. Oktober 2024 Frühstücks-Treffen für Frauen sind konfessionell unab- hängige Treffen und bieten die Möglichkeit zu Lebens- und Glaubensfragen ins Gespräch zu kommen. Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 39 Baindt, im September 2024 Überwältigt von der großen Anteilnahme am Tod unseres lieben Ehemannes und Onkels gilt unser aufrichtiger Dank allen, die gemeinsam mit uns Abschied nahmen und ihr Mitgefühl in so vielfältiger und liebevoller Weise zum Ausdruck brachten. Herzlichst danken wir der Schal- meienkapelle Baindt e.V. für die musikalische Umrahmung der Trauerfeier. Conny Marcel mit Familie Joshua mit Familie Achim Wucherer * 26. April 1961 † 24. August 2024 DANKSAGUNG Bitte beachten Sie die wichtigsten Punkte bei der Erstellung Ihrer Anzeige: Dateiformate Senden Sie uns Ihre Anzeige bitte als PDF- oder EPS-Datei (mit eingebundenen Schriften). Bilder im JPG- oder TIF-Format mit mindestens 300 dpi Aufl ösung. Für eine reibungslose Abwicklung bitten wir Sie, uns keine offenen Dateien, wie z.B. Word-, Excel- oder PowerPoint-Dateien, bei Grafikprogrammen keine CDR- oder QXD- Dateien zu senden. Auftragserteilung Zur Dateiübertragung senden Sie uns bitte per Mail die genauen Angaben, in welchem Mittei- lungsblatt Ihre Anzeige erscheinen soll. Desweiteren benötigen wir den Erscheinungs- termin, Ihre Rechnungsanschrift, Bankdaten und eine Telefonnummer für eventuelle Rückfragen. Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG | Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim | 07154 8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de Anzeigen-Info: Telefon 07154 8222-70Mail anzeigen@duv-wagner.de Wichtiger Hinweis zur Anzeigenschaltung Kopfnuss Das Objekt wird um 90 Grad nach rechts gedreht, horizontal gespiegelt, um 180 Grad nach rechts gedreht und vertikal gespiegelt. Welches Objekt von A bis D zeigt die richtige Lösung? © Junga/DEIKE 750R32R5 Lösung: B Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 39 Erfahren Sie, wie Sie Ihre Energiekosten mit der passenden Photovoltaik-Lösung senken und wie Sie Heizung und E-Mobilität clever einbinden. Das erwartet Sie: Vorträge: Das sollten Sie jetzt über Photovoltaik und Heizung wissen! Sprechen Sie danach mit unseren Experten über Ihre Fragen. www.solmotion.de Vereinsheim RFV Zollenreute Spitalweg 38 88048 Friedrichshafen Montag, 30.9.2024 Einlass 18:00 Uhr Beginn 18:15 Uhr Kostenlos anmelden anmeldung@solmotion.de 0751/295096-100 Jetzt kostenlos anmelden! Infoabend Photovoltaik +Heizung: Was 2024 wichtig ist! Bad Waldsee NEU seit Januar 2024 Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim • Erscheinungstag: Donnerstag • Au age: 2.500 Exemplare (Vollverteilung: 9.600 Ex.) • mm-Preis: ab 0,69 € • in Kombination buchbar Rufen Sie uns gleich an: 07154 8222-70 Oder senden Sie uns eine E-Mail an: anzeigen@duv-wagner.de Wir beraten Sie gerne! Veröff entlichen Sie jetzt Ihre Anzeige auf unseren Sonderseiten um Ihr Unternehmen werbewirksam zu präsen eren. Interesse oder Fragen? Rufen Sie uns einfach an: 07154 8222-70 Wir beraten Sie gerne! Seit mehr als 60 Jahren ein loyaler Partner der Kommunen. Max-Planck-Straße 14 · 70806 Kornwestheim · Telefon 07154 8222-70 anzeigen@duv-wagner.de · www.duv-wagner.de Zeigen Sie Präsenz! KW 4 2/ 43 * BAUEN, WOHNEN & IMMOBILIEN Ungerade KW*: in Oeffi ngen und Pa onville Sie planen den Kauf/Verkauf einer Immobilie? Sprechen Sie mit uns. Unsere Maklercourtage für Käufer/Verkäufer nur je 1,5 % zzgl. 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Tore direkt vom Hersteller Rolltore, Sektionaltore, Kipptore, Industrietore www.pfullendorfer.de Ihre Fachberaterin vor Ort Frau Miriam Soligo 88074 Meckenbeuren Tel.: 0175 2665938 m.soligo@pfullendorfer.de www.autohaus-schmidinger.de info@autohaus-schmidinger.de 88368 Bergatreute Ravensburger Straße 54 0 75 27 - 92 12 - 0 IHR SERVICESPEZIALIST für WERKSTATT KAROSSERIE LACK UNFALLINSTANDSETZUNG FAHRZEUGLACKIERUNG GLASERSATZ + REPARATUR „Schöne Küchen. Beste Preise.“ Küchen nach Maß - Made in Germany - Ihr zuverlässiger Partner seit 1985 in Weingarten Syrlin-Quartier (Gelände ehemals BMW) Ravensburger Str. 56 · 88250 Weingarten Weitere Informationen unter Tel. 0751-560450 oder www.küchen-passage.de Tagesmutter in Baienfurt gelernte Erzieherin ▪ flexibel, zuverlässig ▪ liebevoll ▪ frühkindliche Förderung Alle Infos unter: https://sandra-tagesmutter.jimdo.com E-Mail: staud.sandra@gmail.com Handy: 0176 81923391 KFZ-MARKT[mehr]

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          Amtsblatt Jahrgang 2024 Freitag, den 5. Juli 2024 Nummer 27 Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 27 Stadtradeln 2024 erfolgreich beendet – 19.562 zurückgelegte Kilometer und 87 Radelnde in der Gemeinde Baindt! Auch in diesem Jahr beteiligte sich die Gemeinde Baindt wieder an der Aktion Stadtradeln. Insgesamt wur- den 19.562 Kilometer von 87 Radelnden zurückgelegt. Im Vorjahr wurden 26.892 Kilometer zurückgelegt. 11 Baindter Teams radelten in diesem Jahr mit und erzielten tolle Ergebnisse. Die Narren- zunft Raspler belegt mit 5.738 zurückgelegten Kilometern und 25 aktiven Radelnden auch in diesem Jahr den ersten Platz! Darauf folgen der Kunstkreis Baindt mit 3.188 km und 10 Radelnden sowie die Reitergruppe Baindt mit 3.100 km und 14 Radelnden. Die Auswertung aller Baindter Teams ist unter www.stadtradeln.de/baindt oder über den nebenstehen- den QR-Code zu finden. Im Rahmen der Stadtradeln-Aktion wurden drei Touren vom Radsportverein Baindt angeboten: Am Freitag, den 14. Juni 2024 fand die ers- te Fahrradtour des Radsportvereins Baindt statt. Trotz schlechtem Wetter wurden rund 60 Kilometer von sieben Radlern zurück- gelegt. Auch der Kunstkreis Baindt hat an dieser Tour teilgenommen. Belohnt wurden die Radlerinnen und Radler im Anschluss mit einem sonnigen Wurstsalat in der Gaststätte zur Mühle in Baindt. Bei der Familientour am Samstag, den 22. Juni 2024 konnten aufgrund des schlech- ten Wetters keine Teilnehmenden gefunden werden. Bei der letzten Tour am Freitag, den 28. Juni 2024 starteten sechs Radelnde in Richtung Bad Schussenried. Aufgrund eines Gewitters musste eine halbstündige Pause in Otter- schwang eingelegt werden, bevor die Tour wieder fortgesetzt werden konnte. Belohnt wurden die Radelnden nach 60 km mit ei- nem sonnigen Abschluss in der Gaststätte zur Mühle in Baindt. Wir bedanken uns herzlich bei allen akti- ven Baindter Radelnden für die Teilnahme am diesjährigen Stadtradeln und freuen uns schon auf das nächste Jahr! Außerdem be- danken wir uns bei Familie Kaiser von der Gaststätte zur Mühle für das tolle kulinarische Angebot nach den Touren! Ihre Gemeindeverwaltung Nummer 27 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Beispielhaftes Engagement – Sehbehinderte Schülerin setzt sich für Spendenkampagne ein Die 16-jährige Celina Sigg unterstützte durch den Verkauf von selbstgebastelten Tieren die Spen- denkampagne „Rettet das Bädle“ des SBBZ Sehen in Baindt. Die hochgradig sehbehinderte Celina Sigg steuerte der Spen- denkampagne „Bädle Baindt“ durch den Verkauf von selbstge- bastelten Tieren über 100 Euro bei. Bild: Stefanie Keppeler Celina Sigg sitzt strahlend in der Cafe- teria des SBBZ Sehen in Baindt. Ihre lockigen Haare hat sie zu einem hohen Dutt hochgebunden. In ihren Händen hält die 16-Jährige zwei von ihr gebas- telte Tiere – eine Katze und eine Maus. „Ich habe die Tiere aus Klopapierrollen gemacht. Um die Rollen habe ich Fäden gewickelt. Für die Augen habe ich Wa- ckelaugen benutzt“, erzählt sie stolz. Für die Schülerin der Hauptschulstufe des SBBZ Sehen in Baindt ist diese Bastelei eine enorme Leistung, denn Celina ist hochgradig sehbehindert. Ihre Sehleis- tung liegt bei etwa fünf Prozent. Ihr Kontrastsehen ist stark reduziert, zu- dem sind ihre visuellen räumlichen Fä- higkeiten eingeschränkt. Celina ist erhöht blendeempfindlich und ihre Gesichtswahrnehmung ist gestört. Feinarbeiten wie die Tier-Basteleien stellen für die 16-Jährige eine große Herausforderung dar. „Ich habe mich arg angestrengt. Es ist für mich nicht leicht, solche kleinen Dinge mit den Händen zu machen“, er- klärt sie selbstbewusst. Insgesamt 30 Katzen und Mäuse hat Celina über drei Tage hinweg hergestellt, mit dem Ziel, diese dann am 5. Mai beim großen Fest im Klosterhof Baindt „meet & see“ an Gäste auf Spen- denbasis zu verkaufen. Über 100 Euro habe sie eingenommen, berichtet sie stolz. Den Erlös hat sie der Spendenkampagne „Bädle Bavindt“ zukommen lassen, die im Zuge des Festes ge- startet ist. Das Therapiebad, auch als „Bädle“ bekannt, steht nämlich vor einer ungewissen Zukunft. Es ist sanierungsbedürftig. Der geschätzte Kostenvoranschlag zur Sanierung des Bades beläuft sich auf circa 600.000 Euro. „Es ist nur eine Frage der Zeit, bis die über 40 Jahre alte Technik des Bades versagt. Es gibt für die alte Technik keine Ersatzteile mehr, was letztendlich eine Stilllegung des Bädles bedeuten würde“, erklärt Dr. Marcus Adrian, Direktor des SBBZ in Baindt. Für Menschen mit Sinnesbehinderung und komplexen Mehrfachbehinderungen stelle das Bad jedoch ein unerlässliches Angebot dar und werde für die therapeutische Unterstützung der Menschen dringend benötigt. Das Bädle sei ein Ort der Förderung, Entspannung, Heilung und Geborgenheit. „Wir hoffen, dass es uns durch die Spendenkampagne mög- lich wird, unser Bädle zu sanieren. Ein solches Therapiebad vor Ort zu haben, ist absolut schützenswert und wir werden alles unternehmen, um es erhalten zu können“, so Dr. Marcus Adrian. Celina ist mit einem großartigen Beispiel vorangegangen. Vorbild für andere zu sein, anderen Menschen Mut zu machen und sich zu engagieren, das ist Celina äußerst wichtig. „Ich will meinen Mitschülern zeigen, dass sie auch etwas bewegen können, trotz Behinderung. Macht das Beste daraus, ihr schafft das!“, meint die 16-Jährige voller Elan. Sie freue sich, dass sie durch den Erlös der verkauften Basteleien einen Beitrag zur Spendenkam- pagne leisten konnte, denn das Bädle bedeute ihr und ihren Mitschülern viel. „Das Bad muss bleiben!“, sagt sie mit fester Stimme. Sie wünsche sich, dass viele Menschen ihrem Beispiel folgen, helfen und mit Spenden zur Rettung des Therapiebades beitragen werden. Mehr erfahren zum Projekt und direkt spenden unter www.stiftung-st-franziskus.de/baedle-baindt Spendenkonto: Sparkasse Rottweil IBAN: DE56 6425 0040 0000 5403 40 BIC: SOLA DE S1 RWL Verwendungszweck: Bädle Baindt Dr. Marcus Adrian Bereichsleiter SBBZ Sehen mit Internat Baindt (Direktor) Förderschwerpunkt Sehen, Baindt Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 27 Amtliche Bekanntmachungen Vereinszuschüsse 2025 und 2026 - Erinnerung In der Gemeinde Baindt spielt das Ehrenamt eine zentrale Rolle im gesellschaftlichen Leben. Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger engagieren sich freiwillig in Vereinen und anderen Organisationen, wodurch sie ein vielfältiges Angebot zum Wohl der Gemeinschaft schaffen. Besonders hervorzuheben ist die ausgezeich- nete Jugendarbeit einiger Vereine, die neben den El- tern und Familien einen wesentlichen Beitrag zur sozi- alen Entwicklung der Kinder und Jugendlichen leisten. Die Gemeinde setzt sich daher aktiv für die Förderung des Ehrenamts und die Unterstützung der Vereine ein, mit besonderem Fokus auf die Jugendarbeit in gemeinnützigen Organisationen. Die grundsätzliche Verpflichtung der Gemeinde gegenüber ihren Vereinen allein genügt jedoch nicht. Die Unterstützung der Ge- meinde erfordert auch, dass die Vereine Eigeninitiative zeigen, wirtschaftlich arbeiten und sich den aktuellen gesellschaftlichen Herausforderungen stellen. Durch ihre Arbeit tragen die Vereine maßgeblich zur Erhal- tung des gemeinschaftlichen Lebens und des sozialen Zusammenhalts bei. Diese Zielsetzung bedingt ein viel- fältiges Angebot an Vereinsaktivitäten und eine enge Zusammenarbeit zwischen den Vereinen, wobei der Jugendarbeit eine besondere Bedeutung zukommt. Die Förderung der Vereine stellt eine Freiwilligkeits- leistung der Kommune dar und wird im Rahmen der Haushaltsplanung und der zur Verfügung stehenden Mittel gewährt. Die Vereinszuschüsse für die Jahre 2025 und 2026 sind bis spätestens 21. Juli 2024 per E-Mail an ver- eine@baindt.de einzureichen. Anträge für Regelzu- schüsse und Investitionszuschüsse (max. 20 % der Investitionen) sind mit Begründung inklusive Mit- gliederzahlen (aktiv und passiv) ebenfalls per E-Mail einzureichen. Die Vereine, die bisher schon eine Regelbezuschussung erhalten, werden gebeten, zu Beginn jedes Jahres un- aufgefordert die entsprechenden Kassenberichte/ Rechenschaftsberichte vorzulegen. Dies gilt, wie in der letzten Vereinsbesprechung erwähnt, auch für die Ver- eine, die einen kurzen Bericht über die Tätigkeiten im Jahr schicken sollen. Bitte senden Sie diese ebenfalls an die allgemeine Vereins-E-Mail-Adresse vereine@ baindt.de Ihre Gemeindeverwaltung Sprechstunde der Bürgermeisterin Frau Simone Rürup Am Dienstag, 09. Juli 2024 von 16:00 Uhr – 18:00 Uhr findet die nächste Sprechstunde bei Bürgermeisterin Simone Rürup statt. Ihre Terminvereinbarung wird entgegengenommen unter Tel.: (07502) 94 06-17 oder per E-Mail u.frank@baindt.de. Aufruf zur Meldung für das Ehrenamtsfest 2024 -Würdigung des Ehrenamts und des bürgerschaftlichen Engagements Liebe Bürgerinnen und Bürger, auch dieses Jahr werden im Rahmen des Ehrenamts- fests, das am 27. September 2024 stattfinden wird, das Ehrenamt und das bürgerschaftliche Engagement in unserer Gemeinde gewürdigt. Neben der Ehrung er- folgreicher Sportlerinnen und Sportler sowie langjäh- riger Blutspenderinnen und Blutspender möchten wir auch Personen auszeichnen, die außergewöhnliche Leistungen in verschiedenen Bereichen erbracht ha- ben. Hierfür sind wir auf Ihre Mithilfe angewiesen: Teilen Sie uns bitte bis zum 31. Juli 2024 mit, wer Ihrer Meinung nach eine Ehrung für seine Leistungen verdient hat. Für jede Nominierung ist eine Begründung erforder- lich. Bei ehrenamtlichen Tätigkeiten bitten wir um eine detaillierte Beschreibung des Engagements. Bei sport- lichen Erfolgen benötigen wir eine Auflistung der er- reichten Erfolge. Ihre Vorschläge senden Sie bitte per E-Mail an vereine@baindt.de. Die Vorschläge vom ver- gangenen Jahr werden selbstverständlich berück- sichtigt. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an Frau Stocker (07502 9406-40, f.stocker@baindt.de). Ihre Gemeindeverwaltung Sichtbehinderung durch Bäume, Hecken und Sträucher Die Vielzahl der Zierbäume, Sträucher und Hecken an den Gärten bereichern das Gemeindebild. Nicht selten aber bilden Hecken und Sträucher auch Gefahrenquellen, vor allem wenn sie in Kurven und Straßenkreuzungen, Stra- ßeneinmündungen und Grundstückausfahrten die Ver- kehrssicherheit beeinträchtigen. Manchmal werden auch amtliche Verkehrszeichen oder Straßenbeleuchtungen ganz oder teilweise verdeckt. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass die Abfuhr der Rest-, Bio- und Papiertonnen durch hereinragende Äste von Bäumen und Sträuchern die letzten Wochen erschwert wurde. In anderen Fällen wird auch der Fuß- gängerverkehr behindert und beeinträchtigt, weil Hecken oder Zweige von Sträuchern und Bäumen in den Gehweg hineinwachsen und diesen einengen. Um Gefahrensituationen von vorneherein zu vermeiden und allen Beteiligten zusätzlichen Aufwand zu ersparen, bitten wir Sie folgende Hinweise zu beachten: • Über der gesamten Fahrbahn muss ein Lichtraum von 4,50 m frei bleiben. • An Radwegen dürfen Äste bis zu einer Höhe von 2,50 m nicht hereinragen. • Gehwege müssen bis zu einer Höhe von 2,30 m von überhängenden Ästen und Zweigen freigehalten wer- den. • Bei Geh- und Radwegen ist die Bepflanzung bis an die Weg Hinterkante zurückzuschneiden, sodass der Gehweg in einer Breite freigehalten wird, die es zwei Fußgängern ermöglicht, problemlos aneinander vorbei- zugehen, ohne auf die Straße ausweichen zu müssen. Nummer 27 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 • An Straßeneinmündungen und -kreuzungen müssen Hecken, Bäume und Sträucher stets so niedrig gehal- ten werden (höchstens 80 cm), dass eine ausreichen- de Übersicht für die Verkehrsteilnehmer gewährleistet ist. • Verkehrszeichen dürfen nicht verdeckt werden und müssen von den Verkehrsteilnehmern rechtzeitig wahrgenommen werden können. Die Grundstücksbesitzer werden deshalb gebeten, ihre Gartenbepflanzung zu überprüfen und, wenn notwen- dig, Bäume, Hecken und Sträucher zurückzuschneiden. Beachten Sie bitte auch, dass Sie als Grundstückseigentü- mer bzw. -besitzer verkehrssicherungs-pflichtig sind und im Schadensfall mit erheblichen Schadensersatzansprü- chen konfrontiert werden können. Ihre Gemeindeverwaltung Gemeinderatssitzung Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 18. Juni 2024 wird folgend berichtet und die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben: Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 14. Mai 2024 ist nichts bekannt zu geben. Bericht der Bürgermeisterin • Hochwasser: Die Hochwasserschutzmaßnahmen der Gemeinde haben beim letzten Stark- und Dauerregen gut funktioniert. Die fertiggestellte bauliche Maßnah- me im Bühl ist die erste abgeschlossene Hochwas- serschutzmaßnahme im Landkreis, die auf Grundlage eines Konzeptes zum Starkregenrisikomanagement erstellt wurde. • Landesturnfest: Das Landesturnfest wurde in Baindt erfolgreich durchgeführt, wenn es auch sehr schade war, dass auf Grund der Unwetterereignisse abgebro- chen werden musste. Dieses tolle Fest war nur mit Hilfe aus der Bevölkerung und der ortsansässigen Vereine möglich, denen an dieser Stelle ein besonderer Dank gilt. • KfW-Förderung: Die Gemeinde hat einen Förderan- trag gestellt und dieser wurde bewilligt. Somit erhalten wir eine Klimaschutzförderung in Höhe von 80% der Kosten. Gefördert wird z.B. die Pflanzung von Bäumen bei der Baumaßnahme „Neugestaltung Ortsmitte“. • Werbebanner: Nach dem Dorffest wird das Werbe- banner am Ortseingang entfernt, da es nicht mehr stabil und sicher ist. Sanierung der Klosterwiesenschule, Hauptgebäude: Vergabe der WC-Trennwände, Schreinerarbeiten und Türen sowie der Medientechnik Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Auftrag für die Tischlerarbeiten wird an die Schrei- nerei Bucher GmbH&Co.KG aus Owingen zum Auf- tragswert von 239.109,68 € brutto vergeben. 2. Der Auftrag für WC-Trennwände wird an die Firma Cato GmbH& Co.KG aus Ummendorf zum Auftrags- wert von 16.810,74 € brutto vergeben. 3. Der Auftrag für Interaktiven Displays wird an die Firma Bellgardt Medientechnnik Vertriebs-GmbH aus Me- ckenbeuren zum Auftragswert von 75.981,50 € brutto vergeben. 4. Der Auftrag für die analogen Tafeln wird an die Firma VKT Video Kommunikation GmbH aus Pfullingen zum Auftragswert von 24.633,00 € brutto vergeben. 5. Der Auftrag für die Erweiterung des Netzwerkes wird an die Firma all for IT aus Bad Saulgau zum Auftrags- wert von 41.630,96 € brutto vergeben. Antrag auf Abweichung bzgl. Stellplätzen Baindter Hof Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Ab- weichung von den geforderten Doppelparkern aus der Baugenehmigung und die Zustimmung zum Stellplatz- schlüssel der Landesbauordnung (LBO) gemäß der Tek- tur wird nicht erteilt. Bauantrag zum Neubau einer Schleppgaupe am be- stehenden Einfamilienwohnhaus auf Flst. 246/1, An- nabergstr. 3 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zum vorliegenden Bauantrag wird erteilt. An- und Umbau Feuerwehrhaus und Bauhof: Vergabe der Malerarbeiten und der Schlosserarbeiten für die Fluchttreppe Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Die Malerarbeiten werden an die Firma Maler Novak GmbH aus Baindt mit einem Auftragswert von 15.786,38 € vergeben. Die Schlosserarbeiten für die Fluchttreppe werden an die Stahlbau Butscher GmbH aus Baindt mit einem Auftrags- wert von 16.362,50 € vergeben. Vergabe Ausschreibung Reinigungsleistungen Schul-, Kindergartengebäude inklusive Sporthalle ab 2025 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Die Gemeinde- verwaltung Baindt wird beauftragt, die obenstehenden Reinigungsleistungen, für vier Jahre mit der Option auf Verlängerung um ein Jahr, in Form eines Werkvertrages auszuschreiben und den Auftrag nach Prüfung und Wer- tung an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben. Die Vergabekriterien beinhalten neben dem Preis auch Qualitätssicherung, Personal- und Umweltkonzept. Satzungsbeschluss zur 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungplanes „Gewerbegebiet Mehlis“ und den örtlichen Bauvorschriften hierzu Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt macht sich die Inhalte der Abwägungs- und Beschlussvorlage zur Fassung vom 20.10.2023 zu eigen. 2. Für die in der Gemeinderatssitzung beschlossenen In- halte wurde bereits vor der Sitzung eine vollständige Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 27 Entwurfsfassung zur Verdeutlichung der möglichen Änderungen ausgearbeitet. Die vom Gemeinderat vor- genommenen Änderungs- Beschlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den In- halten dieser Entwurfsfassung identisch. Der Gemein- derat billigt diese Entwurfsfassung vom 22.05.2024. Die Änderungen beschränken sich auf Ergänzungen der Hinweise, Streichung einer örtlichen Bauvorschrift und redaktionelle Änderungen der Planzeichnung und des Textes. Es sind keine Inhalte betroffen, die zu einer erneuten Beteiligung führen. Die von den Änderungen betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentli- cher Belange werden entsprechend benachrichtigt. 3. Die 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungs- planes „Gewerbegebiet Mehlis“ und die örtlichen Bau- vorschriften hierzu in der Fassung vom 22.05.2024 werden gemäß dem Satzungstext als Satzung be- schlossen. Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde 2023, Feststellung des Jahresabschlusses 2023 des Eigenbetriebes Wasserversorgung, Feststellung des Jahresabschlusses 2023 des Eigenbetriebes Abwas- serbeseitigung Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Dem Jahresab- schluss 2023 der Gemeinde Baindt sowie dem Jahres- abschluss 2023 des Eigenbetriebes Wasserversorgung und dem Jahresabschluss 2023 des Eigenbetriebes Ab- wasserbeseitigung wurde zugestimmt. Haushaltscontrolling des Nachtragshaushaltsplanes 2024 – Ausblick nach der Maisteuerschätzung Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Gemeinderat nimmt den aktuellen Stand des Haushaltscontrollings nach der Maisteuerschätzung zur Kenntnis. Sachstand Zuschusswesen (Bewilligung/Beantragung) Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Gemeinderat nimmt den Sachstand zu den Investitionszuschüssen zur Kenntnis. Anfragen und Verschiedenes - Kommunalwahl: Die letzte Gemeinderatssitzung in der jetzigen Zusammensetzung findet am 16. Juli statt. In dieser Sitzung werden die Ehrungen vorgenommen und die ausscheidenden Gemeinderatsmitglieder verab- schiedet. Am 17. September findet die konstituierende Sitzung des neuen Gremiums statt. - Waldspielplatz: Auf Nachfrage eines Gemeinderates informiert Bürgermeisterin Rürup, dass sie im Austausch mit dem Planungsbüro steht und nach wie vor an einer Umsetzung in diesem Jahr festgehalten wird. - Thumbstraße: Es kam die Frage auf, ob die Vorgehens- weise der Eigentümer abgestimmt ist. Von Seiten der Verwaltung wird dies bestätigt. - Buszeiten Marsweiler: Die seit ca. zwei Jahren verän- derten Buszeiten in Marsweiler am Abend resultieren aus einer nächtlichen 30er-Zone in Weingarten. Die dort verlorene Zeit wird so wieder aufgeholt. - Sportplatz: Das Gutachten bezüglich des Zustandes des Sportplatzes wird bei einem Vorort-Termin besprochen und erörtert. Dann erfolgt eine Information im Gremium. - Wertstoffhof: Das Erscheinungsbild wurde bemän- gelt. Ein anderer Standort ist jedoch nicht angedacht, da dieser von Seiten des Landkreises nicht finanziert werden würde. Ferienprogramm NEU - NEU - NEU - Das Ferienprogramm geht online! Liebe Kinder, liebe Jugendliche, die Sommerferien stehen kurz bevor und mit ihnen die Gelegenheit, gemeinsam unvergessliche Abenteuer zu erleben! Das Baindter Ferienprogramm ist wieder da, vollgepackt mit spannenden Aktivitäten wie Kanufahren, aufregenden Expeditionen durch Baindt und einer Fülle von sportlichen Herausforderungen. In diesem Jahr setzen wir erneut auf die bequeme On- line-Anmeldung! Wir nutzen die moderne Plattform „nu- pian“, die es euren Eltern ermöglicht, euch schnell und unkompliziert anzumelden. Diese bewährte Methode er- leichtert nicht nur die Verwaltungsarbeit, sondern erspart auch lästige Warteschlangen am Anmeldetag. Am Dienstag, den 16. Juli 2024, wird das Programm freige- schaltet und eure Eltern können euch anmelden! Weitere Informationen zum Nupian-Programm sowie eine Über- sicht aller Aktivitäten findet ihr im nächsten Amtsblatt und in den örtlichen Schulen und Kindergärten. Viel Vorfreude auf die vor Euch liegenden Wochen wünscht Eure Gemeindeverwaltung Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 10 - 18 Uhr Kinder Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravens- burg Elisabethenstr. 15 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag,06. Juli und Sonntag, 07. Juli 2024 Kleintierpraxis Baienfurt, Tel.: 0751 - 56 04 08 08 - Telefonische Anmeldung erforderlich - Nummer 27 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Apothekennotdienst (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 06. Juli 2024 Central-Apotheke Ravensburg, Marienplatz 31, 88212 Ravensburg, Tel: 0751 36 33 60 Sonntag, 07. Juli 2024 Dreiländer-Apotheke Ravensburg, Gottlieb-Daimler-Straße 2, 88214 Ravensburg, Tel: 0751 3 66 50 75 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel: 07502 62 10 98 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Ravensburger Straße 35, 88250 Weingarten Tel: 0751-560010, Fax: 0751- 5600123 E-Mail: elena.daubert@stiftung-liebenau.de Internet: www.stiftung-liebenau.de/pflege Lebensräume für Jung und Alt Frau Schäch, Sprechzeiten: Di + Do 15:00 – 17:30 Uhr Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de WOHLFÜHLTREFF Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Dienstag von 14 bis 17 Uhr Dietrich-Bohnhoeffer-Saal, Dorfplatz 2, Baindt Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de BETREUTER MITTAGSTISCH Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Freitag von 11 bis 14 Uhr Weingarten, Maybachstraße 1 Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de Unsere Jubilare Herzlichen Glückwunsch Am 19. Juni 2024 feierte Herr Eberhard Thoma sei- nen 90. Geburtstag. Im Namen von Frau Rürup er- hielt er ein kleines Präsent der Gemeinde. Für die Zukunft wünschen wir dem Jubilar alles Gute, per- sönliches Wohlergehen und eine gesegnete Zeit. Gemeindeverwaltung Veranstaltungen Juli 06.07. Dachser-Cup SV Baindt Sportplatz 12.07. Hl. Blutfest Blutreiter Bad Wurzach 16.07. Gemeinderatssitzung Rathaus 17.07. Sommerfest Seniorentreff BSS Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 27 19.07. Kameradschaftsabend Feuerwehr 24.07. Mitgliederversammlung Reitergruppe 26.-28.07. Weinfest Schalmeienkapelle unterer Schulhof August 24.+25.08. Reitturnier Reitplatz 30.08. Blutspendetermin DRK Baienfurt Zur Informationi Wohlfühltreff Für Menschen mit demenzieller Erkrankung immer Dienstag 14 Uhr - 17 Uhr Dietrich-Bonhoeffer-Saal, Dorfplatz 2, Baindt Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Löffler, 0751/36 36 0116 oder betreuung@sozialstation-schussental.de Betreuter Mittagstisch Für Menschen mit demenzieller Erkrankung immer Freitag 11 Uhr - 14 Uhr Weingarten, Maybachstraße 2 Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Löffler, 0751/36 36 0116 oder betreuung@sozialstation-schussental.de Die Ambulanten Diensten der Zieglerschen bieten Assistenz für Menschen mit Beeinträchtigung direkt vor Ort. Wir unterstützen Menschen bei der selbständigen Lebens- führung und alltäglichen Aufgaben. Dazu gehört: - Ambulant Betreutes Wohnen - Betreutes Wohnen in Familien - Familienunterstützender Dienst - Persönliches Budget - Urlaubsreisen - Bildung, Kultur und Freizeitangebote Nähere Informationen unter: https://www.zieglersche.de/ambulante-dienste Bei Interesse wenden Sie sich an uns. Wir beraten Sie gerne. Kontakt: Frau Daniela Sypli, Standortleitung E-Mail: sypli.daniela@zieglersche.de TRAUER - SPRECH - ZEIT Sie haben von einem geliebten Menschen Abschied nehmen müssen. Der Verlust ist für Sie schwer zu ertragen und Sie fragen sich, wie Sie das „Aushalten“ sollen? Nie gekann- te Gefühle zerreißen Sie innerlich? Gefühle in der Trauer zu durchleben, auszusprechen und zuzulassen erfordert immer wieder Mut. Einmal im Monat bieten wir einen fixen Zeitraum für Einzeltrauergespräche an. Sie werden auf Ihrem Trauerweg begleitet und unterstützt. Sie können sich den Termin vormerken und bei Bedarf jeweils telefonisch anmelden. Ort: Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Termine: Donnerstag, 11.07., 12.09., 10.10., 14.11., 5.12.2024,je- weils 14-17 Uhr Begleitung: Barbara Kleinböck, ehrenamtliche Hospiz- und Trauerbegleiterin Telefon: 0751 - 18056382 oder 0160 - 96207277 Außensprechstunde der Pflegestützpunkte im Landkreis Ravensburg im Rathaus Baindt Jeden 1. Dienstag im Monat findet zwischen 14.00 Uhr und 16.00 Uhr im Rathaus Baindt eine Außensprech- stunde vor Ort an. Eine vorhergehende Terminverein- barung ist nicht erforderlich. Nächster Termin: 09.07.2024 Das Angebot der Pflegestützpunkte im Landkreis Ra- vensburg richtet sich an pflegebedürftige sowie chronisch kranke Menschen aller Altersgruppen, deren Angehörige, andere Bezugspersonen und alle interessierten Bürgerin- nen und Bürger. Die Pflegestützpunkte im Landkreis Ra- vensburg sind Beratungsstellen vor Ort zu allen Fragen rund um das Thema Pflege, medizinische Versorgung und Sozialleistungen. Bei Bedarf unterstützen diese da- bei, wenn Betroffene Leistungen beantragen möchten und helfen bei der Organisation von Angeboten und Hil- fen. Die Beratung ist kostenfrei, neutral und unabhängig, unter Einhaltung der Schweigepflicht. Lassen Sie Ihre Haustiere bei den heißen Temperaturen nicht im Auto zurück! Denken Sie an Ihre Tiere! Lassen Sie Ihre Haustiere bei den Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Nummer 27 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 06. Juli - 14. Juli 2024 Gedanken zur Woche: Seid fröhlich in der Hoffnung, geduldig in der Bedrängnis, beharrlich im Gebet! Römer 12,12 Samstag, 06. Juli 10.00 Uhr Köpfingen – Eucharistiefeier zum Patrozinium Peter & Paul Sonntag, 07. Juli – 14. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier mit Pfarrer i. R. Heinz Leuze Ministranten: Robin Schnez, Franziska Joa- chim, Johanna Zentner, Alexandra Schnez, Alina Michelberger, Emilia Stotz, Marie Stotz († Agathe und Adam Zimmermann, Johann Germann, Josef Veeser, Zita Maurer, Jahrtag: Margareta Veeser, Kurt Elbs) Anschließend Kuchenverkauf vor der Kirche durch den Jugendchor Dienstag, 09. Juli 07.50 Uhr Baindt - Schülerwortgottesfeier Mittwoch, 10. Juli Kein Gottesdienst Donnerstag, 11. Juli 07.45 Uhr Baienfurt - Schülerwortgottesfeier Freitag, 12. Juli 10.30 Uhr Baindt – Wortgottesfeier im Pflegheim Selige Irmgard Samstag, 13. Juli 18.30 Uhr Baindt – Wortgottesfeier Ministranten: Laureen Hartmann, Nele Gründ- ler, Lisa Schad, Marisa Pfister Sonntag, 14. Juli – 15. Sonntag im Jahreskreis 09.30 Uhr Baienfurt – Marktplatzfest - ökumenischer Gottesdienst auf dem Marktplatz, bei Regen- wetter findet der Gottesdienst in der kath. Kir- che statt Pfarrer Bernhard Staudacher ist bis zum 25. Juli im Urlaub Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: (Achtung: vorübergehende Änderung) Montag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer Frau Frank 9406-17 Amtsblatt 9406-26 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt Leitung Hauptamt Frau Stocker (geb. Maurer) 9406-40 stellvertr. Leitung Hauptamt Ordnungsamt Frau Heilig 9406-11 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Nowak/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Frau Nowak/Frau Ziegler 9406-14 Volkshochschule Frau Brei 9406-12 Gewerbeamt Frau Brei 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Herr Bautz 9406-14 Hallenbelegung SKH Frau Gerhardt 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei, Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Altbau 94114-140 E-Mail: leitung.altbau@kiga.baindt.de Leitung Neubau 94114-141 E-Mail: leitung.neubau@kiga.baindt.de Leitung Schulgebäude 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.schulgebaeude@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 27 Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 – 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 – 18.00 Uhr Freitag 09.30 – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Urlaub Pfr. Staudacher Bis Donnerstag 25. Juli ist Pfarrer Staudacher im Urlaub. In dieser Zeit finden an den Werktagen Mittwoch und Frei- tag um 9 Uhr keine Gottesdienste statt. Beerdigungsdienst übernimmt Gemeindereferentin Frau Silvia Lehmann. Helferkreis Die Seniorengeschenke für das zweite Halb- jahr 2024 können im Pfarrbüro während den Öffnungszeiten abgeholt werden. STERNWALLWAHRT ZUR GUTEN BETH 6.Juli 2024 „Lass uns lebendige Steine sein – hoffnungsvoll in die Zukunft gehen“ Liebe Kirchengemeinde Maria Himmelfahrt in Baienfurt, liebe Kirchengemeinde St.Johannes Baptist in Baindt, wir laden Sie ganz herzlich ein, an der Sternwallfahrt zur Guten Beth nach Reute teilzunehmen. Leider können wir die Pilgerroute nicht wie in der Zeit vor Corona, von Baienfurt und Baindt aus starten. Im Flyer sind diese beiden Orte jedoch genannt. Es gibt alternativ die Möglichkeit für Sie, von umliegen- den Orten aus nach Reute mitzupilgern: s.Flyer www. kloster-reute.de 07.00 Uhr Weingarten Basilika / Hauptportal Kirche 09:00 Uhr Mochenwangen / Kirche 09.00 Uhr Bergatreute / Kirche Alle Routen werden thematisch begleitet mit Gebet, Be- sinnung, und Zeit miteinander in der Natur. Mitbringen: • Vesper und Getränke für Unterwegs • Sonnenschutz • Gute Schuhe • Mückenschutz Anmeldung: Pfarramt Reute Tel.: 07524/1248 E-Mail: KathPfarramt.Reute@drs.de Programm bei der Ankunft am Kloster Reute: 13:15 Uhr Eucharistiefeier in der Pfarrkirche Segen mit der Reliquie der Guten Beth Anschließend: Begegnung auf dem Klosterberg 15:00 Uhr bis 15:45 Uhr: freie Angebote Für Kinder: Spiele im Klostergarten Für Jugendliche: Spielebus der mobilen Jugendseelsorge Für Erwachsene: Führung im Kräutergarten Führung Aussegnungshalle und Friedhof Führung Klos- terbaustelle 16:00 Uhr Finale 16:30 Uhr Busfahrt nach Aulendorf / Bahnhof 16:30 Uhr Busfahrt nach Bad Waldsee / Bahnhof Linienbus nach RV Voranzeige Seniorentreff Wir laden Sie ein zu unserem Som- merfest am Mittwoch, 17. Juli 2024 um 14.00 Uhr in den Bischof-Sproll- Saal. „Die Musik drückt das aus, was nicht gesagt werden kann und worüber zu schweigen unmöglich ist“! Freuen Sie sich auf einen Nachmittag mit Blasmusik und begrüßen Sie mit uns ganz herzlich eine Abordnung un- seres Musikvereins Baindt. Wir freuen uns auf ein Wiedersehen mit Ihnen und grü- ßen Sie Ihr Seniorenteam Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: So spricht der Herr, der dich geschaffen hat, Jakob, und dich gemacht hat, Israel: „Fürchte dich nicht, denn ich habe dich erlöst; ich habe dich bei deinem Namen gerufen; du bist mein! (Jesaja 43,1) Freitag, 05. Juli 16.00 Uhr Baindt Gottesdienst Pflegeheim (Pfr. Schöberl) Sonntag, 07. Juli 6. So. n. Trinitatis 09.30 Uhr Baindt Abendmahlsgottesdienst, Die- trich-Bonhoeffer-Saal, anschl. Kirchenkaffee (Pfr. Schöberl) 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche, Ev. Gemeindehaus Montag, 08. Juli 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe, Ev. Gemein- dehaus Mittwoch, 10. Juli 18.00 Uhr Baienfurt Frauenkreis, Ev. Gemeindehaus Donnerstag, 11. Juli 19.00 Uhr Anmeldeabend Konfirmation, -20.00 Uhr Baienfurt Ev. Gemeindehaus Nummer 27 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 20.00 - Baienfurt Ur-Geschichte, 21.00 Uhr Ev. Gemeindehaus Sonntag, 14. Juli 7. So. n. Trinitatis 09.30 Uhr Baienfurt Ökumenischer Gottesdienst auf dem Marktplatz Keine Kinderkirche !!! Gedanken zum Wochenspruch Der ermutigende Wochen- spruch begegnet uns gern bei Taufen, oder auch als Zuspruch nach der Feier des Abendmahls. Doch wir sollten dabei nie vergessen, an wen er ur- sprünglich gerichtet ist: An Jakob, dem Gott den neuen Namen „Israel“ gege- ben hat. Wir haben Israel so viel zu verdanken – unser Herr Jesus Christus selbst stammt aus diesem Volk. In Zeiten, in denen sich Menschen, wegen ihrer Zuge- hörigkeit zum Judentum in der Öffentlichkeit aus Angst vor Übergriffen verstecken müssen, gilt es deshalb ganz entschieden gegen jede Form von Antisemitismus ein- zutreten. Das „Fürchte dich nicht!“, das in der Berufung und Befrei- ung durch Gott begründet ist, gilt jedem Menschen und soll im Alltag erfahrbar werden – auch und besonders für die Ersten, an die diese Worte gerichtet waren, unse- re älteren Geschwister im Glauben aus dem Volk Israel. Gottes Segen! – Ihr Pfarrer Martin Schöberl Ur-Geschichte(n) – 7 Wochen mit dem Anfang der Bibel Wir treffen uns donnerstags, 20-21 Uhr im Ev. Gemeindehaus, Öschweg 30, in Baienfurt. Die Abende können auch ein- zeln gewinnbringend besucht werden. Nächste Termine: 11.7. (Genesis 9,1-17.28: Bund und Leben) & 18. Juli 2024 (Genesis 11,1-10: Sprache und Verwirrung) Ich freue mich auf die gemeinsame Entdeckungsreise! – Martin Schöberl, Pfarrer Anmeldeabend zur Konfirmation 2025 Du besuchst im Schuljahr 2024/25 die 8. Klasse und interessierst dich für die Konfir- mation im nächsten Jahr? – Dann komm mit deinen Eltern vorbei zum Anmeldeabend am Donnerstag, 11. Juli um 19.00 Uhr ins Evangelische Gemeindehaus, Öschweg 30, in Baienfurt! – Dort gibt’s alle Infos zur Konfi-Zeit & den Anmeldebogen. Rückfragen? – Dann melde dich doch einfach im Pfarr- büro unter Tel.: 0751 43656 oder per E-Mail bei martin. schoeberl@elkw.de. ACHTUNG: Frauenkreis am MITT- WOCH, den 10. Juli 2024 um 18:00 Uhr im Evangelischen Gemeinde- haus Öschweg Ganz herzlich la- den wir zu unserem nächsten Frauenkreistermin ins Evangelische Gemeindehaus ein. Wir wollen Eisessen und bei fröhlichen Gesprächen Kraft für die Sommerpause sammeln. Achtung Treffen schon um 18:00 Uhr auf der Gartenterrasse. Der kreative Montag bietet an Neues aus dem Kreativen Montag. Wir wollen sehr komprimiert an nur einem Montag im Monat ein kreati- ves Angebot machen. Wir denken dann kann intensiv das Thema zu Hause weiterverfolgt werden. Dazu laden wir herzlich ein Juli: 08.07. Birgit Schwartz- Glon- negger: „Wasser bringt Erfrischung“ Aquarell August: 12.08. Walter Feil: „Tropfbilder“, Acryl oder Tusche oder Gouache September: 09.09. Petra Keller: „Kleine Aufmerksamkeiten - selbst hergestellt“, Papierarbeiten Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Petra Neumann-Sprink Tel. : 0751-52501 p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist – um 08.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel € 7,50; Material nach Verbrauch Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Vereinsnachrichten TC Baindt e.V. Bei hochsommerlichen Temperaturen kämpften unsere Mannschaften am ver- gangenen Wochenende um die Punkte: KIDsCup: Bezirkssstaffel TC Altshausen – TC Baindt 1:5 Am Mittwoch, 26.06.2024 hatte unsere Kids-Cup Mann- schaft das zweite Auswärtsspiel der Saison. Diese Woche waren die Kinder beim TC Altshausen zu Gast. In einem spannenden Match mit sehenswerten Ballwechseln setzte sich Cedric (3:5, 2:4) durch und holte auch diese Woche wieder einen Punkt für unsere Mannschaft. Jakob muss- te den ersten Satz 4:0 abgeben, konnte aber dann im zweiten Satz das Match drehen und sich 2:4 durchsetzen und es kam zum Match-Tiebreak. Jakob und sein Geg- ner kämpften beide um die Punkte; am Ende konnte sich Jakob aber mit 8:10 durchsetzen. Auch Lenny (4:1, 4:0) lie- Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 27 ferte sich in seinem Match mit seiner Gegnerin sehr span- nende Ballwechsel und hatte gute Chancen zu punkten, musste sich aber trotzdem geschlagen geben. Im vierten Einzel der Begegnung konnte sich Elias (1:4, 1:4) deutlich durchsetzen und damit einen weiteren Punkt für Baindt sichern. Nach einer kurzen Pause ging es in die beiden Doppelbegegnungen: Elias und Lenny (1:4, 1:4) konnten das Match dominieren, sich gut durchsetzen und zeigten dabei auch schönes Fairplay. Cedric und Jakob (2:4, 5:3, 8:10) verloren den ersten Satz, kämpften sich zurück ins Match und konnten sich schließlich im Matchtiebreak in einer durchgängig sehr spannenden und umkämpften Begegnung gegen ihre ebenfalls stark spielenden Gegner behaupten. Zum Abschluss wurde auch in Altshausen in fröhlicher Runde zusammen gegessen und der gemeinsame Nach- mittag beendet. Junioren U15: Kreisstaffel TC Baindt – SPG Blitzenreute/Mochenwangen 0:6 Gegen die sehr starken Gegner war auch mit vollem Ein- satz nicht viel zu holen. Alle Einzel und Doppel wurden von den Gästen gewonnen. Christiane, Vincent, Rafael und Jonathan haben alles gegeben und weitere Erfah- rungen gesammelt, die sie in den weiteren Spielen in Er- folge umsetzen wollen. Junioren U18: Bezirksstaffel 2 TC Altshausen – TC Baindt 6:0 Am vergangenen Samstag bestritten wir unsere vorletz- te Begegnung in Altshausen bei über 30°C Sommerhitze. Wie Johannes Neubauer musste auch Tim Pantoffelmann trotz Tiebreak im ersten Satz nach zwei Sätzen seinem Gegner gratulieren. Das enge Match von Marian Dorn endete schließlich ebenfalls mit einem positiven Ergebnis für Altshausen. Besonders spannend verlief das Einzel von Laurin Wösle gegen Altshausens Nummer 1. Nach verlo- renem ersten Satz ging es im zweiten in den nervenauf- reibenden Tiebreak, den am Ende leider der Gegner für sich entscheiden konnte. Nach diesem fatalen Rückstand konnten die Altshausener auch das Einserdoppel gegen Tim Pantoffelmann und Silja Amm für sich entscheiden, während Johannes Neubauer und Marian Dorn sich ei- nen spannenden Kampf mit ihren Gegnern lieferten. Doch auch dieses Spiel konnten die Gegner für sich entschei- den. Das letzte Spiel der Saison findet nächste Woche zu Hause gegen die SG Baienfurt statt. Damen 40: Staffelliga TA TV Merklingen – TC Baindt 2:4 Dieses Wochenende mussten wir eine weite Reise antre- ten. Es ging nach Merklingen. Am bisher heißesten Tag des Jahres waren die Einzel schon einmal sehr schweiß- treibend. Marion musste sich leider einer sehr starken Gegnerin geschlagen geben. Steffi und Evelyn gewan- nen dafür sehr deutlich. Aber Silvi machte es spannend. Nach klar verlorenem ersten Satz drehte sie das Spiel und konnte im erreichten MatchTiebreak für uns den 3. Punkt sichern. Klasse! Nun brauchten wir noch ein Doppel. Silvi und Marion erkämpften dann diesen 4. Punkt und somit war es nicht tragisch, dass Steffi und Evelyn ihr Spiel ab- gaben. Zweiter Sieg in diesem Jahr. Nun haben wir erst einmal ein Wochenende spielfrei bevor es dann mit zwei weiteren Begegnungen in die Endphase der Saison geht. Damen 60: Staffelliga Tennisklub SSV Ulm 1846 – TC Baindt 3:3 Knapper kann ein Sieg nicht ausfallen: 3:3 Matches/7:7 Sätze/54:50 Spiele Eine 3:1-Führung nach den Einzeln reichte uns fast nicht zum Sieg. Obwohl wir in den Doppeln nochmals alles gaben, mussten wir beide Punkte unseren Gegnerinnen überlassen. Umso glücklicher waren wir, als wir in der Endabrechnung trotzdem als Sieger nach Hause fuhren. Gekämpft haben: Sibylle, Cordula, Andrea und Conny Herren: Kreisklasse 2 TC Bad Waldsee 2 – TC Baindt 2:7 Am vergangenen Sonntag reisten wir, die Herren, zu un- serem ersten Auswärtsspiel zum TC Bad Waldsee. Auf Platz 1 spielte Lars Fernsemer, der in seinem zweiten Einzel für den TC Baindt, seinen ersten Sieg einfahren konnte. Max Schäfer, der auf Platz 2 spielte, musste sein Match im MTB leider abgeben. Unsere Nummer 3 am vergan- genen Sonntag, Aaron Schäfer, gewann sein Einzel sou- verän in 2 Sätzen. Auch David Schäfer (Platz 4) und Jannis Wösle (Platz 5) konnten ihre Einzel sicher nach Hause bringen. Auf Platz 6 spielte Tim Raubald. Nachdem er den ersten Satz ab- geben musste und im zweiten Satz beim Spielstand von 2:5 gegen ihn, 5 Match-Bälle abwehrte, konnte er die- sen Satz noch mit 7:5 gewinnen. Leider verlor auch er im MTB. Somit stand es nach den Einzel 4:2 für uns. Nun galt es mindestens ein Doppel zu gewinnen.Nach einer Tak- tik-Besprechung stellten wir wie folgt auf: Doppel 1 Lars und Tim, Doppel 2 Max und Jannis, Doppel 3 Aaron und DavidAlle 3 Doppel zeigten sich von ihrer besten Seite, und gewannen diese. Mit dem zweiten Saison-Sieg fuhren wir gut gelaunt zurück. Kommenden Sonntag schlagen die Herren des TC Baindt in Schlier auf. Herren 30: Bezirksliga TC Baindt – TA TSV Allmendingen 3:6 Ohne Dorffestmusik, nach einer bescheidenen Trainings- woche und krankheits-geschwächt traten wir die Partie gegen den Favoriten aus Allmendingen an. Stefan und Lars konnten ihre Gegner jeweils im Match-Tiebreak be- zwingen. Die weiteren Einzel von Philipp N., Ralf, Christian und Christoph gingen nach ausgeglichenen Matches lei- der alle an die Gäste. Bei diesem Zwischenstand mussten wir alle drei Doppel gewinnen. Mit der gewählten Doppel- aufstellung waren alle Doppel hart umkämpft und lange ergebnisoffen, jedoch konnte am Ende nur Doppel 1 mit Philipp B. und Ralf einen weiteren Sieg holen. Herren 40: Bezirksstaffel 2 TC Baindt – TC Kisslegg 0:6 Wie erwartet hatten wir gegen durchweg starke Gegner aus Kisslegg nichts zu bestellen. Trotz großen Einsatzes aller Kameraden, konnten wir gegen diese Übermacht nichts gewinnen. Weder im Einzel noch im Doppel konn- ten wir einen Satzgewinn verbuchen und somit ging diese Begegnung klar und deutlich mit 0:6 an unsere Gäste. Im Anschlss beim bewährten Herren 40 – Menü und einem geselligen Miteinander mit unseren tollen Gästen aus Kiss- legg beendeten wir unseren bereits letzten Heimspieltag in Baindt. Weiter geht es noch auswärts gegen Tettnang und Wangen. Es spielten für den TC Baindt: Ralf Raubald, Sascha Wösle, MichaelTrotzki und Andi Bosch. Herren 50/1: Bezirksoberliga TC Baindt – TA TSG Söflingen 2:7 So knapp können Sieg und Niederlage zusammenliegen. Immer wieder eine spannende Begegnung zwischen uns und unseren Gästen aus Söflingen. Die Einzel konnten diesmal unsere Gäste relativ klar für sich entscheiden. Nur Stefan und Gerhard konnten uns jeweils einen Punkt sichern. Nach den Einzeln stand es 2:4. Nun galt es die Doppelpaarungen gut aufzustellen. Bei hochsommerli- chen Temperaturen nahmen wir den Kampf an und be- Nummer 27 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 gannen alle sehr solide. Unser Plan schien aufzugehen. Jede Doppelpaarung gewann den ersten Satz. Leider mussten dann alle den zweiten Satz abgeben und es ging jeweils ins Match-Tie-Break. Unglaublich aber wahr behielten unsere Gäste die besseren Nerven. Wir führten im MTB alle „relativ klar“ und mussten diesen aber jeweils in Doppel eins und zwei mit 8:10 und im Doppel drei mit 9:11 unseren Gästen überlassen. Statt 5:4 stand es nun 2:7. Wahnsinn! Das war wirklich eine Hitzeschlacht, mit besserem Ausgang für unsere Gäste. Es spielten Einzel: 1. Peter Schmitt, 2. Stefan Schäfer, 3. Volker Hillebrand, 4. Wolfi von Bank, 5. Gerhard Reich, 6. Josef Spöri. Doppel: 1. Peter/Wolfi, 2. Stefan/Volker, 3. Gerhard/Josef. Herren 65: Doppelrunde TC Baindt – SG Baienfurt Tennis 3:1 Im Nachbarschaftsderby gegen Baienfurt konnte sich der Gastgeber souverän durchsetzen. In Runde 1 gewannen E. Feurle/W.Graf und L.Reich/M.Reich ihre Doppel in jeweils 2. Sätzen. In der 2.Runde mussten sich E.Feurle/H.Mar- schner nach einem umkämpften Spiel knapp geschla- gen geben. W.Graf/J.Spöri siegten in ihrem Doppel ohne einmal in ernste Gefahr zu geraten. Es waren im Einsatz: Leo Reich, Erwin Feurle, Werner Graf, Max Reich, Josef Spöri und Charly Marschner. Herren 70: Doppelrunde TA SV Burgrieden – TC Baindt 2:2 Mit dem letzten Aufgebot fuhren unsere Herren 70 nach Burgrieden, die mit der gleichen Mannschaft zusätzlich in der Oberligastaffel starten. Ulli Spille und Georg Gössner harmonierten gut miteinander und erzielten mit einem klaren 6:3 und 6:3 die 1:0 Führung. Karl Heinz Hänssler und Gerhard Zinser mussten sich nach über 2 Stunden in einem hart umkämpften Match mit 3:6, 6:2 und 8:10 zum Spielstand 1:1 geschlagen geben. In der zweiten Doppel- runde gingen Gerhard Zinser und Lothar Braun gegen ein LK starkes Doppelduo mit 5:7 und 0:6 als Verlierer vom Platz. Karl Heinz Hänssler und Ulli Spille behielten nach über zwei Stunden aufreibendem Spiel mit 7:6 und 6:3 die Oberhand und stellten das Spielergebnis auf 2:2. Durch einen mehr gewonnenen Satz ging der TC Baindt als Sieger gegen die TA SV Burgrieden vom Platz. Vorschau Samstag, 6.7.: Junioren U18 – SG Baienfurt Tennis Damen 60 – TC Tettnang TA SV Horgenzell – Herren 50/1 Sonntag, 7.7.: TC Schlier-Unterankenreute – Herren Herren 30 – TA TSV FH-Fischbach Montag, 8.7.: TC Hohentengen – Herren 65 (Doppelrunde) Herren 70 – SG Aulendorf Tennis Mittwoch, 10.7.: TA SC Staig – Herren 65 Freitag, 12.7.: TA SV Aichstetten – Junioren U15 Taekwondo Baindt e.V. Gürtelprüfung Nach mehreren Monaten intensiven Trainings haben wir am 28.06.2024 wieder eine Gürtel- prüfung in Baindt abgehalten. Neben dem klassischen Formenlauf wurden auch Angriffstechniken, Selbstvertei- digung und Wettkampf geprüft. Alle Teilnehmer haben die Prüfung bestanden, wir gratulieren ihnen zu ihrem neuen Gürtel und wünschen weiterhin viel Spaß beim Training! Trainerin Verena Pfau Prüfer Alfred Manthei Gürtel Weiß-gelb Hyvönen Oskar, Hirth Lucia, Dreher Jule Gürtel Gelb Yildiz Mehmet, Buchmüller Ida, Frommann Emilia Gürtel gelb-grün Angele Jonas, Weiß Eric Gürtel Blau Walter Kimberly Musikverein Baindt Herzliche Einladung zum Info-Abend über die musikalische Ausbildung und das Musizieren im Musikverein Baindt Hat ihr Kind Lust ein Instrument zu er- lernen? Oder spielt Ihr Kind bereits in ei- ner Bläserklasse? Dann kommen Sie, liebe Eltern, am 11.07.2024 um 18.30 Uhr zum Infoabend ins Probelokal (Alte Schule) Klosterhof 5. An diesem Abend werden wir Sie über die musikalische Ausbildung und das Musizieren im Musikverein Baindt informieren. Der Start der musikalischen Ausbildung ist ab Oktober möglich. Wir freuen uns auf Ihr Kommen. Falls Sie am Infoabend nicht persönlich teilnehmen kön- nen, aber trotzdem Interesse am Musizieren im Musik- verein Baindt haben, können Sie auch gerne unter der E-Mail Adresse: thomas.woehr@mv-baindt.de Kontakt zum Musikverein aufnehmen. Wir werden uns dann bei Ihnen melden. Ihr Musikverein Baindt Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e. V. Ortsverein Baindt e. V. Landfrauen Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e.V. Ortsverein Baindt. Herzliche Einladung zur diesjäh- rigen Hauptversammlung, am Mittwoch, 10.07.2024, um 19.30 Uhr im Bischof-Sproll-Saal in Baindt. Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Bericht der Schriftführerin 3. Bericht der Kassiererin 4. Bericht der Kassenprüferinnen 5. Entlastung der Vorstandschaft 6. Wahl der Kassenprüferinnen 7. Anregungen, Verschiedenes, Termine Hierzu laden wir alle Mitglieder und Interessierte recht herzlich ein. Zum Start in unsere Sommerpause gibt es im Anschluß wieder einen tollen Eisbecher der Eisdiele „la dolce vita“ Wir freuen uns über euer Kommen. Die Vorstandschaft Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 27 Reitergruppe Baindt Turnierergebnisse Theresa Henzler konnte mit ihrem Pferd Bonne Diamond bei den Reiter- tagen in Bergatreute zwei Siege mit nach Hause nehmen. Sie siegte im Dressurwettbewerb der Klasse E und Klasse A . Herzlichen Glückwunsch an Theresa! Anna Tratzyk konnte mit Sisko über die Wertungsprüfung Stilgelände-Wettbewerb in der PSK Meisterschaft Vielsei- tigkeit U18 den 2. Platz erreichen. Zwei Siege für Theresa und Bonne Diamond Herzlichen Glückwunsch an Theresa und Anna zu den tollen Erfolgen! Blutreitergruppe Blutfreitag in Bad Wurzach am 12. Juli 2024 Auch dieses Jahr werden die Baindter Blutreiterinnen und Blutreiter in stattlicher Anzahl an der Reiterprozession zu Ehren der Heilig-Blut-Reliquie von Bad Wurzach teilnehmen. Sehr erfreulich ist wiederum das große Interesse unserer Jugendlichen. Dieses Jahr sind wir in der 2. Abteilung mit der Nummer 55 eingeteilt. Quartier und Treffpunkt für unsere Gruppe ist wie ge- wohnt auf dem Hof der Familie Zweifel in Untergreut an der Straße Richtung Aitrach. Der Abritt dort ist auf 7.00 Uhr angesetzt. „Herz Jesu,, König und Mittelpunkt aller Herzen - Mit die- sen Worten lädt der Festgast Abt Vinzenz Wohlwend von der Abtei Wettingen-Mehrerau Pilger und Blutreiter nach Bad Wurzach ein. Am Mittwoch, 26. Juni 2024 versammelten wir uns im Bi- schof-Sproll-Saal zur Vorbereitung und zur Anmeldung. Höhepunkt dieser Versammlung war die Ehrung zweier Blutreiter für 10 malige Teilnahme an der Reiterprozessi- on in Bad Wurzach. Gruppenführer Berthold Steinhauser konnte bereits dem Jugendlichen Simon Elbs sowie Ro- land Oelhaf im Namen der Gruppe danke sagen für die Treue und die Jubiläumsmedaillen überreichen - siehe Bild. Förderverein Klosterwiesenschule e.V. Herbst-Winter Basar am 21.09.2024 von 10 bis 12 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle in Baindt Schwangere mit Mutterpass OHNE Begleitperson dür- fen schon ab 09.30 Uhr einkaufen! Die Nummernvergabe beginnt am 1.9.24, 07.00 Uhr über die Basarlino App https://basarlino.de/IE41 Warenannahme ist am 20.9.24 von 15.00 bis 16.00 Uhr. Warenabholung ist am 21.9.24 von 15.30 bis 16 Uhr. Die aktuellen Infos findet Ihr immer auf Facebook Kin- derbasar Baindt (es geht auch ohne Facebook Konto) und auf Instagram „kinderbasarbaindt“ Mit Bewirtung von der Jugendfeuerwehr Baindt. Kunstkreis Neue Bilder vom Kunstkreis Mitglieder vom Kunstkreis bringen mit ihren neuen Bilder Urlaubsstimmung ins Rathaus. Lassen Sie sich inspirieren für die anstehenden Ferien. Zu sehen zu den Öffnungszeiten des Rathauses Über einen Besuch freuen wie uns vom Kunstkreis Schwäbischer Albverein OG Weingarten Wir fahren mit dem Bus über Meersburg zur Birnau. Nach Besichtigung der Klosterkir- che wandern wir über Seefeld zum „Jammer nich“. Nach dem Einkehren geht es zum Bahnhof Uhldin- gen-Mühlhofen und von dort aus wieder heimwärts. Treffpunkt: Donnerstag 11.07.2024 um 9.15 Uhr am Bahn- hof Ravensburg. Nummer 27 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Gesamtwanderzeit 1 1/2 Stunden. Fahrpreis 7,00 Euro für Mitglieder. Mitbringen: nach Bedarf kleines Vesper, Getränk, gutes Schuhwerk, Stöcke. Anmeldung bis 09.07.2024 unter Tel. 0751/93442 oder E-Mail: vehe-bergmann@t-online.de. Bitte gleich bei der Anmeldung mitteilen ob man ein ei- genes Ticket hat. Gäste sind willkommen! Von Zussdorf auf den Höchsten Von Zussdorf aus wandern wir steil bergauf (ca. 15 Min.) über Latten zum Höchsten und zurück nach Zussdorf. Treffpunkt: Sonntag 14.07.2024 um 09.00 Uhr Festplatz Weingarten. Rückkehr ca. 16 Uhr. Gehzeit 3,5 bis 4 Stunden, 11 km, 250 hm. Fahrpreis 5,40 Euro für Mitglieder (PKW Fahrgemein- schaften) Einkehr nach der Wanderung vorgesehen. Mitnehmen: Vesper, Getränk, Stöcke, gutes Schuhwerk und Wech- selschuhe. Anmeldung ab 10.07.2024 - T. 0151-12952100 (Anrufbe- antworter) Wanderführung Wally Knoll, E-Mail: walburga.knoll@ t-online.de. Bei schlechtem Wetter wird die Wanderung abgesagt. Ggf. Info im Ansagetext ab 20 Uhr am Vortag T. 0151- 12998910. Gäste sind herzlich willkommen! Welfentreffen 09.07.2024 um 18 Uhr Liebe Wanderfreundinnen und Wanderfreunde, wir treffen uns ganz zwanglos im Biergarten beim Fest- zelt des Welfenfestes. Treffpunkt: Dienstag 09.07.2024 um 18.00 Uhr auf dem Festplatz in Weingarten Ansprechpartnerin: Wally Knoll, keine Anmeldung erfor- derlich. Mitbringen: Kleingeld für Speisen und Getränke Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donnerstag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! SOZ I A L VERBAND VdK Baden-Württemberg Der Verbandsvorstand vom VdK OV Weingarten ist am 22.Juni 2024 ge- schlossen zurückgetreten. Wir wün- schen dem Verband auf weiterem Weg viel Erfolg. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den Kreisverband in Ravensburg, Parkstr.25, Telefon: 0751-7696210 Aus dem Landkreis Aus dem Landkreis Samstags kostenlos mit Bus und Bahn nach Ravensburg Ab dem 6. Juli ist immer samstags die Fahrt im öffentli- chen Nahverkehr innerhalb der Stadttarifzone Ravens- burg-Weingarten kostenlos. Das gilt für die Stadt- und Regionalbusse ebenso wie für die Züge der Boden- see-Oberschwaben-Bahn (BOB). Der samstägliche Aus- flug nach Ravensburg zum Einkaufen und Genießen ist künftig also zum Nulltarif gesichert. Die Stadtzone reicht im Norden bis einschließlich Baindt, im Süden bis Gornhofen und Taldorf, im Osten bis Grün- kraut sowie im Westen bis Schmalegg und Taldorf. Die Strecke der BOB zählt von Niederbiegen bis Oberzell dazu. Eine genaue Darstellung liefert der Zonenplan des bodo-Verkehrsverbunds unter www.bodo.de. Wer das kostenlose Angebot nutzen möchte, benötigt ei- nen digitalen Fahrschein – erhältlich in der twsMobilApp und in der neuen bodo-App, die in Kürze erscheint. Inha- ber der bodo-eCard checken wie gewohnt ein und aus. Eine Berechnung der Fahrt findet dann nicht statt. Der kostenlose Fahrschein ist nicht auf Papier erhältlich, und somit auch nicht am Automaten oder beim Fahrpersonal. Dass man selbst für kostenloses Fahren ein Ticket benö- tigt, begründet sich in der Notwendigkeit einer fundier- ten Fahrgast-Statistik zu Abrechnungszwecken. Denn die Kosten für den Nulltarif übernimmt die Stadt Ravensburg. Damit will sie zur guten Erreichbarkeit, Belebung und Stär- kung der Innenstadt beitragen und den Einzelhandel so- wie die Gastronomie unterstützen. Der neue Nulltarif löst das bisher ebenfalls samstags gültige Ein-Euro-Ticket im Stadtbus Ravensburg-Weingarten ab. Im Dezember 2023 hatte der Ravensburger Gemeinde- rat beschlossen, ab 2024 die erste Stunde Parken in der Marienplatz-Tiefgarage kostenlos anzubieten und auch beim Busfahren in der Stadtzone samstags einen Null-Eu- ro-Tarif einzuführen. Bis das kostenlose Fahren im Nah- verkehr möglich wurde, waren eine Reihe von Gesprächen mit verschiedenen Partnern nötig. „Unsere Innenstadt soll lebendig bleiben. Garant dafür sind unser Einzelhandel und die Gastronomie. Eine gute Erreichbarkeit unserer Innenstadt ist uns wichtig. Des- halb ist neben der ersten kostenlosen Parkstunde in der Marienplatztiefgarage auch der zweite Baustein dafür von großer Bedeutung: nämlich, dass der Stadtbus, die Regionalbusse und die BOB am Haupteinkaufstag die Menschen zum Nulltarif nach Ravensburg bringen“, sagt Oberbürgermeister Dr. Daniel Rapp. Info: Allen, die eher selten die Busse und Bahnen des bo- do-Verkehrsverbunds nutzen und keine Abo-Fahrschei- ne besitzen, empfehlen die Ravensburger Verkehrs- und Versorgungsbetriebe (RVV) eine bodo-eCard. Auch wer kein Smartphone nutzt, kann mit der eCard als Chipkarte bargeldlos einsteigen. Samstags wird innerhalb der Stadt- zone der Nulltarif gebucht, ansonsten werden derzeit 25 Prozent Nachlass auf den Preis eines Einzelfahrscheins gewährt, ab dem 1. August sogar 30 Prozent. Bestellen kann man die eCard zum Beispiel unter www.bodo-ecard. de oder am Schalter im Ravensburger Bahnhof. Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 27 Förderung sozialer Innovation in Baden-Württemberg durch den Europäischen Sozialfonds Plus Kreis Ravensburg - Erstmalig im Europäischen Sozial- fonds in Baden-Württemberg gibt es für das Jahr 2025 die Möglichkeit der Förderung von Projekten zur „Sozialen Innovation“. Insgesamt steht für 2025 ein Fördervolumen von rund 1,5 Mio. Euro zur Verfügung mit einer bis zu 80 %-Förderung. Eine Antragstellung von Einrichtungen, Or- ganisationen und Unternehmen ist noch bis zum 31. Juli 2024 möglich. Alle weiteren Informationen sind im För- deraufruf auf der ESF-Webseite sowie unter www.rv.de, Rubrik „Europa im Landkreis“, Europäischer Sozialfonds zu finden. Ansprechpartner beim Landkreis Ravensburg ist Christian Oberem, Tel.: 0751/85- 8135, E-Mail: c.oberem@ rv.de. Ziel des Programms ist es, Kleinprojekte mit ho- hem Innovationscharakter und Modellprojekte mit neuen Ansätzen und Ideen zu erproben und zu fördern. Mit den innovativen Konzepten will die ESFVerwaltungsbehörde im Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration die Beschäftigungsfähigkeit und Teilhabechancen von Menschen verbessern, die in besonderem Maß von Armut und Ausgrenzung bedroht sind. Es geht darum, die Ziel- gruppen noch besser zu erreichen und zu unterstützen. Hintergrundinformationen: Der Europäische Sozialfonds Plus (ESF Plus) ist auch in der Förderperiode 2021 – 2027 das wichtigste Finanzie- rungs- und Förderinstrument der Europäischen Union (EU) für Investitionen in Menschen. Er zielt darauf ab, die Beschäftigungs- und Bildungschancen in der EU zu verbessern. Dafür stellt der Europäische Sozialfonds den Mitgliedsstaaten bereits seit 1957 Mittel zur Verfügung. Eines seiner wichtigsten Ziele ist es, zu einem sozialeren Europa beizutragen und die Europäische Säule sozialer Rechte, die EU-Grundrechtecharta und die UN-Behin- dertenrechtskonventionen, in die Praxis umzusetzen. In Baden-Württemberg konzentriert sich der Landratsamt Ravensburg, Postfach 19 40, 88189 Ravensburg an die Redaktionen von Presse, Rundfunk und Fernsehen Stabs- stelle des Landrats Ansprechpartner/in: Susanne Birk Tel: 0751/85-9250 Fax: 0751/8577 9250 Mail: s.birk@rv.de Kreishaus I, Gebäude A, Friedenstr. 6 88212 Ravensburg Datum: 25.06.2024 Seite 2 ESF Plus dazu insbesondere auf die Förderung von nachhaltiger Beschäftigung, von lebenslangem Lernen und Fachkräftesicherung sowie sozialer Inklusion, gesellschaftlicher Teilhabe und die Be- kämpfung von Armut. Dem Land Baden-Württemberg stehen in der Förderperiode 2021 – 2027 rund 218 Millio- nen Euro für ESF-PlusMaßnahmen zur Verfügung. Bezirkslehrfahrt des Landwirtschaft- samts Ravensburg am 17. Juli Kreis Ravensburg - Das Landwirtschaftsamt des Land- kreises Ravensburg lädt am Mittwoch, 17. Juli alle Inter- essierten zur traditionellen Bezirkslehrfahrt herzlich ein. Es ist keine Anmeldung erforderlich. Folgendes Programm ist geplant: Beginn der Veranstal- tung ist um 9:30 Uhr auf dem Bio-Betrieb der Familie Vollmer in Aichstetten, Ottmannshofer Weg 5. Nach der Begrüßung durch den Dezernenten Thomas Lötsch und der Einführung durch den stellvertretenden Amtsleiter Norbert Böhringer präsentieren Klaus und Josef Voll- mer ihren Stallneubau, welcher durch das hohe Shed- dach mit Kassetteneindeckung und großem Lichtgiebel beeindruckt. Ab 11:30 öffnet der Bioland-Betrieb von Hans-Peter Mai- er in Leutkirch-Wuchzenhofen, Allmishofen 48 die Tore. Zu besichtigen ist der neue Kälber- und Rindermaststall (EIP-Projekt LÄND-KALB) mit Tiefstreu, innenliegenden Laufhöfen und Einstreuroboter. Ab 12:45 Uhr findet das gemeinsame Mittagessen auf dem Betrieb Maier statt. Nachmittags gegen 14 Uhr wird die Erweiterung des Milchviehstalles von Raimund Kresser in Argenbühl, Enkenhofen 24 besichtigt. Das Gebäude bietet nun Platz für 125 Tiere mit AMS und passt sich ideal ins Gelände ein durch den abgewinkelten Futtertisch. Zudem stellt sich das neue Beratungsteam Tierwohl des RP Tü- bingen vor, vertreten durch Dr. Miriam Knauer und Felix Hezel. Das Ende der Lehrfahrt ist gegen 15:30 Uhr geplant. Spielend eröffnen! Bauernhof-Erlebnisspielplatz im Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben in Wolfegg wird am Sonntag, 07. Juli eröffnet Der erste und ganz neue Spielplatz auf dem Gelände des Bauernhaus-Museums Allgäu Oberschwaben Wolfegg bietet hochwertige Spielgeräte aus Robinie und Lärche, darunter ein Klettertraktor und Heuwagen, eine vielseitig nutzbare Indoor-Spielscheune, Klettersteine mit „Räu- berloch“ zum Verstecken und viel Platz zum Toben. Um- setzbar war das Projekt nur durch die Unterstützung des Förderprogramms ‚Weiterkommen!‘ des Zentrums für Kulturelle Teilhabe Baden-Württemberg und durch eine großzügige Spende der Kreissparkasse Ravensburg. Die Eröffnung wird im Beisein zahlreicher Beteiligter und Ehrengäste, darunter viele Wolfegger Familien, stattfin- den. Landrat Harald Sievers, Bürgermeister Peter Müller und Dr. Tanja Kreutzer werden den Spielplatz offiziell um 13 Uhr eröffnen. Ab 10 Uhr bieten die Museumsmitarbeiter/innen ein bun- tes Mitmachprogramm rund um das Spielplatzareal an. Unter anderem gibt es eine „Vorführung Steckenpferd her- stellen“ und zahlreiche museumspädagogische Aktionen wie„Rasseln bauen“, „Wolle waschen, kardieren und spin- nen“, Kinderschminken und Geschichtenerzählen. Auch das Handmelken können die Kinder unter fachkundiger Anleitung selber ausprobieren. Auch für das leibliche Wohl ist gesorgt: „Im Anschluss an die feierliche Eröffnung ab 13 Uhr darf der neue Spielplatz dann fleißig von unseren klei- nen Gästen getestet werden“, freut sich Dr. Tanja Kreutzer. Die Museumsleiterin erläutert die Planung und Umsetzung des Projekts: „Von Anfang an war klar, dass der Spiel- platz mitten im Museumsgelände entstehen soll“, erklärt Dr. Tanja Kreutzer. „Er bietet nun einen Aktionsraum, in dem Kinder ihrem Bewegungs- und Entdeckungsdrang auch mal freien Lauf lassen können. Im Zuge des Voran- schreitens der Inklusion im Museum, insbesondere beim Hof Beck, wurde der Spielplatz so gestaltet, dass er so- wohl die Inhalte des Museums (Leben und Spielen auf dem Bauernhof) aufgreift als auch die Inklusion fördert.“ In Zukunft sollen noch weitere Spielmöglichkeiten hin- zukommen, darunter eine „Saukuhle“ mit Wasser- und Sandspiel für Kleinkinder, weitere Balancier- und Klette- relemente sowie ein „kultiger“ Milchpilz, der Mitte nächsten Jahres eröffnet wird. Das Projekt wurde von der Firma Hochkant GmbH realisiert. Der Spielplatz ist für Kinder aller Altersgruppen mit und ohne Handicap konzipiert. Ziel ist es, gemeinsames Spie- len zu fördern und Toleranz zu stärken. Die Spielgeräte sind so gestaltet, dass sie von allen Kindern genutzt wer- den können. Nummer 27 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Wolfegger Anwohner/innen haben am Eröffnungstag kostenfreien Eintritt. Die Veranstaltung findet ohne Vor- anmeldung und bei jeder Witterung statt. Genaue Infor- mationen finden Sie unter www.bauernhaus-museum.de. Adresse: Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben Wolfegg I Vogter Str. 4 I 88364 Wolfegg I 07527 9550-0 I info@bauernhaus-museum.de Museumssaison 2024: bis 11. November Mai-Sept. tägl. 10-18 Uhr Eintritt: Erwachsene: 7 € I Senior/innen: 6 € I Kinder 0– 5 Jahre: frei I Kinder - Jugendliche 6–18 Jahre: 3,00 € I Er- mäßigt: 3,00 € I Große Familien-Tageskarte: 15 € I Kleine Familien-Tageskarte: 8,50 € Naherholung zwischen Schussen und Seen Die Blitzenreuter Seenplatte – Natur mit allen Sinnen genießen! Professionelle Gästeführer zeigen Ihnen die unverwech- selbare Natur- und Kulturlandschaft zwischen Schussen und Seen mit ihren typischen Moränenhügeln. Von April bis Oktober werden Führungen angeboten, - jeden ersten Samstag im Monat (auch außerplanmäßige Führungen – beachten Sie die Hinweise im Mitteilungsblatt oder auf unserer Internetseite) - jeden Sonntag (bis Oktober) Für Kinder bis 14 Jahren sind die Führungen kostenlos, Kinder ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 4,00 EUR. Die sonntäglichen Führungen beginnen immer um 14:30 Uhr am Parkplatz beim Häcklerweiher. Der Parkplatz am Häcklerweiher liegt an der B 32 zwischen Blitzenreute Samstag, 6. Juli 2024 Wie ist die Landschaft geworden? Gästeführer: Wilfried Scheremet Treffpunkt: Parkplatz Häcklerweiher Beginn: 14:30 Uhr Über Jahrhunderte fristete der Mensch in Oberschwaben ein karges Leben. Fast unberührt lag die karge Moorland- schaft „im Schatten der geschichtlichen Ereignisse“, bis die Industrialisierung die Landschaft in kurzer Zeit immer stärker veränderte. Vorher gab es weniger Veränderun- gen, von denen wir erst in letzter Zeit Interessantes erfah- ren. Die historischen Zeugnisse sind spärlich und weisen nur auf sprunghafte Fortschritte hin. Dafür weist unsere großräumige Landschaft auch heute noch wesentliche Besonderheiten auf, besonders, wenn wir sie bei Föhn betrachten. Die scheinbar nahen Alpen helfen unserer Vorstellungskraft, die eiszeitlichen und nacheiszeitlichen Veränderungen grob zu rekonstruieren. Natürlich lohnt es immer im kurzen Exkurs noch weiter zurück zu fragen. Wichtiger aber sind die persönlichen Kontakte mit den Pflanzen und Tieren in unseren Lebens- räumen. Sie stoßen scheinbar unwesentliche Fragen an. „Wie konnte ein kleines unscheinbares Torfmoos nicht nur seinen unmittelbaren Standort, sondern auch seinen Lebensraum, ja unser Weltklima beeinflussen?“ Sie wer- den staunen, wie die Moore mehr Kohlenstoffdioxid bin- den können, als der Luftverkehr in die Atmosphäre bläst. Bitte an Regen- und Mückenschutz denken.Wir würden uns freuen, Sie auf dieser Gästeführung begrüßen zu dürfen. Schülermentorenprogramm „Nachhaltig essen“ startet im Herbst – weiterführen- de Schulen können sich jetzt bewerben Kreis Ravensburg - Das Ernährungszentrum Boden- see-Oberschwaben bietet für alle weiterführenden Schu- len im Herbst das innovative Schülermentorenprogramm „Nachhaltig essen“ an. Das Programm richtet sich an Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I (Klassen 7 bis 9). Die Teilnahme ist kostenfrei, lediglich die Fahrt- kosten sind selbst zu tragen. Interessierte Schulen können bis zu vier Schülerinnen und Schüler anmelden. Anmel- deschluss ist der 27. September 2024. Über fünf Wochen lernen die Teilnehmenden an fünf Fortbildungstagen (18. und 24. Oktober; 06., 11. und 20. November) die vier Dimensionen der nachhaltigen Er- nährung (Gesundheit, Ökologie, Ökonomie, Soziologie) kennen. Sie beschäftigen sich unter anderem mit den Fragen wie „Warum sollte ich nachhaltig essen und trin- ken?“, „Wie ernähre ich mich nachhaltig?“ und „Was heißt eigentlich nachhaltig?“. Als Botschafter für eine nachhaltige Ernährung lernen die Jugendlichen mehr über die Herkunft unserer Le- bensmittel, über Lebensmittel aus fairem Handel, Ver- meidung von Lebensmittelverschwendung und Verpa- ckungsmüll sowie über die gemeinsame Gestaltung der Schulverpflegung. Neben den fachlichen Zielen werden auch persönliche Kompetenzen gefördert. Die Schüler- mentorinnen und Schülermentoren lernen schrittweise eigenverantwortlich Projekte an ihrer Schule umzuset- zen. Ihre Erfahrungen und das Erlernte geben sie an ihre Mitschülerinnen und Mitschüler weiter und gestalten so den Schulalltag aktiv mit. Weitere Informationen und Anmeldeunterlagen zum Schülermentorenprogramm sind erhältlich bei Bettina Schmidt vom Ernährungszentrum Bodensee-Oberschwa- ben. (be.schmidt@rv.de; Tel. 07524/9748- 6430). Standorte Ravensburg des Landrats- amts am 22. Juli (Rutenmontag) ganztägig geschlossen Kreis Ravensburg – Die Ravensburger Standorte des Landratsamts bleiben am Montag, 22. Juli ganztägig geschlossen. Die anderen Standorte im Landkreis Ra- vensburg sind geöffnet. Was sonst noch interessiert Renten steigen um 4,57 Prozent Rentenbeziehende profitieren vom starken Arbeitsmarkt Die Bezüge von etwa 21 Millionen Rent- nerinnen und Rentnern in Deutschland, davon über 2,9 Millionen in Baden-Württemberg, steigen spürbar: Zum 1. Juli gibt es eine Erhöhung von 4,57 Prozent. Eine Brut- torente von 1.000 Euro steigt damit um 45,70 Euro, teilt die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg (DRV BW) mit. Die Rentenanpassung liegt damit im drit- ten Jahr in Folge oberhalb von vier Prozent. Rentenanpassung basiert auf Lohnentwicklung Für die jährliche Erhöhung der Renten ist die Veränderung der durchschnittlichen Löhne und Gehälter in den Vorjah- Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 27 ren relevant. Steigen die Löhne, dann folgen die Renten nach. Rentenkürzungen sind gesetzlich ausgeschlossen. Renten in Ost und West erstmals einheitlich angepasst Nachdem im vergangenen Jahr der aktuelle Rentenwert Ost aufgrund der höheren Lohnsteigerung in den neuen Bundesländern bereits den West-Wert erreicht hat, erfolgt die Anpassung der Renten erstmals bundeseinheitlich. Information und Beratung Weitere Infos zu Thema Wie wird meine Rente berech- net? finden Sie auf www.deutsche-rentenversicherung.de Kontakt zur regionalen Beratung – online, telefonisch, per Video oder vor Ort unter www.drv-bw.de/kontakt Erste Hilfe Tipps zum public viewing während der Fußball-EM Damit das Fußballfest auf den Fanmeilen und andern- orts ein Vergnügen bleibt, gibt das DRK Kreisverband Ravensburg e.V. Hinweise zum Umgang mit Alkohol bei hochsommerlichen Temperaturen. Tipp 1: Maß halten „Ganz auf Alkohol verzichten muss niemand, aber Maß zu halten ist wichtig. Die Gefahr einer Alkoholvergiftung ist besonders bei Übermüdung, Hitze und bestehendem Flüssigkeitsmangel groß. Im Extremfall kann eine Alkohol- vergiftung zu Bewusstlosigkeit, Schock und Atemstillstand führen“, so DRK-Kreisbereitschaftsleiter Patrick Richter. Wer anfängt zu lallen oder unsicher zu gehen, sollte un- bedingt eine Alkoholpause einlegen. Tipp 2: Hitze und Alkohol: Auf Flüssigkeitsmangel ach- ten „Unser Körper benötigt pro Tag durchschnittlich zwei Li- ter alkoholfreie Flüssigkeit. Um den Flüssigkeitshaushalt an langen und heißen Tagen auszugleichen, ist Trinken also ein Muss. Bei großer Hitze empfehlen wir, zusätzlich zwei bis drei Liter zu trinken“, so Richter. Erste Anzeichen für Flüssigkeitsmangel können z.B. Kreislaufbeschwer- den oder Kopfschmerzen sein. Muskelkrämpfe beson- ders in den Beinen oder ein plötzlicher Kreislaufkollaps kündigen einen Hitzenotfall an. Alkoholkonsum stellt, bei Jung und Alt, einen Gefährdungsfaktor dar, da er durch vermehrte Ausscheidung zu gesteigerten Flüssigkeitsver- lusten führt. Bei Hitze verschärft sich das Problem, denn es wird zusätzlich noch mehr Flüssigkeit durch Schwitzen ausgeschieden. Tipp 3: Hilflosen helfen: Raus aus der Menge! Wer einen stark alkoholisierten Fan oder ein Hitzeopfer antrifft, muss unbedingt helfen. Für sie gilt: Raus aus der Menge! Bei Flüssigkeitsmangel und einem Hitzenotfall können gekühlte, elektrolythaltige Getränke wie Apfel- saftschorle helfen die Notsignale des Körpers zu mildern. Durch das Öffnen überflüssiger oder beengender Klei- dung sollte ein Wärmestau verhindert werden. Dass sich Menschen mit Hitzeproblemen in kühle, schattige Räume begeben sollten, ist selbstverständlich. Für zusätzliche Kühlung sorgen kalte Umschläge und das Zufächeln von Luft. Opfer eines übermäßigen Alkoholgenusses sollten an einen kühlen Ort gebracht und beobachtet werden. Verbessert sich die Situation nicht und kommt es zu einer Alkoholvergiftung mit Bewusstseinstrübungen oder gar zur Bewusstlosigkeit, sollte man den Rettungsdienst (Tel. 112) rufen. Fußballfans können sich auf vielen Fanmeilen in Oberschwaben direkt an die Hilfsstationen des DRK Kreisverband Ravensburg e.V. wenden. Grundsteuer: Immer mehr Bundesländer veröffentlichen die aufkommensneutra- len Hebesätze - Bund der Steuerzahler fordert Baden-Württemberg zum Han- deln auf Ab 2025 wird die Grundsteuer neu berechnet. Einen zen- tralen Bestandteil dieser Neuberechnung bilden die He- besätze, die von jeder Kommune eigenständig festgelegt werden. Weil die Kommunen die neuen Werte allerdings in der Regel erst zum Jahresende beschließen werden, tap- pen Millionen von Grundstücksbesitzern nach wie vor im Dunkeln, wie viel Grundsteuer sie ab dem Jahr 2025 be- zahlen müssen. Der Bund der Steuerzahler Baden-Würt- temberg forderte das Finanzministerium mehrfach auf, den Bürgern aller Kommunen über ein Transparenzregis- ter aufzuzeigen, mit welchem Satz in ihrer Kommune die seitens des Landes angekündigte Aufkommensneutralität gewährleistet wäre. Dass ein solches Register für Baden-Württemberg mitt- lerweile möglich sein müsste, beweist der Blick über die Landesgrenze hinaus. Denn nach Hessen hat jetzt auch Nordrhein-Westfallen für seine Kommunen die Grund- steuerhebesätze veröffentlicht, die aufkommensneut- ral wären. „Es ist höchste Zeit, dass die Bürger auch in Baden-Württemberg transparent einsehen können, mit welchem Hebesatz Aufkommensneutralität gewährleistet wäre“, wiederholt der BdSt-Landesvorsitzende Eike Möller seine Forderung an das Finanzministerium. „Eine zeitnahe Veröffentlichung der aufkommensneut- ralen Hebesätze wäre sehr wichtig. Dies zeigt der Blick nach Nordrhein-Westfalen“, macht Möller deutlich. Denn hier wurde im Zuge der Berechnung festgestellt, dass sich die Immobilienwerte für Wohnen und Gewerbe oft deut- lich auseinanderentwickelt haben. Die Rede ist von einer Entlastung von Gewerbegrundstücken je nach Kommu- ne von etwa 50 Prozent und einer Zusatzbelastung von Privatgrundstücken von etwa 20 Prozent. Nun soll den Kommunen das Recht eingeräumt werden, beim Hebe- satz zwischen Wohnen und Gewerbe zu differenzieren. So gibt es in NRW drei Zahlen für jede Kommune, die für eine Aufkommensneutralität stehen: Einen Hebesatz, falls sich die Kommune entscheidet, weiterhin mit einem Hebesatz zu arbeiten und zwei Hebesätze, falls künftig zwischen Wohnen und Gewerbe differenziert werden soll. Auch in Baden-Württemberg wird es voraussichtlich Städ- te und Kommunen geben, in denen sich die Grundsteuer- last mitunter drastisch vom Gewerbe in Richtung Wohnen verschieben könnte. Aber auch innerhalb des Wohnens wird es starke Verschiebungen geben. Es ist daher höchs- te Zeit zu wissen, wie sich diese Verschiebungen in der Praxis konkret auswirken um hier gegebenenfalls nach- bessern zu können. „Am Beispiel Nordrhein-Westfalen ist zu sehen, dass auch zum jetzigen Zeitpunkt noch An- passungen und Änderungen in Sachen neuer Grundsteu- er vorgenommen werden können und im Interesse der Steuerzahler auch vorgenommen werden sollten. Auch wenn mit solchen Maßnahmen nur die Symptome des Kernproblems einer reinen wertbasierten Bodenwert- steuer gemildert werden können, sollte sich Baden-Würt- temberg schnellstmöglich Klarheit über die drohenden Verwerfungen verschaffen“, appelliert Möller. Nummer 27 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 Regionale Veranstaltungsreihe „Durchblick behalten im Alltag“ in der Region Ulm Das Thema Sehverlust kann jeden treffen. Das frühzeiti- ge Erkennen von Augenerkrankungen ist essenziell und kann häufig helfen, das Sehvermögen zu bewahren. Der Blinden- und Sehbehindertenverband Württemberg e.V. greift das Thema in Zusammenarbeit mit den Beauf- tragten für die Belange von Menschen mit Behinderung in der Region Ulm erneut auf. In Biberach und Langenau werden in der Veranstaltungsreihe „Durchblick behalten im Alltag“ Maßnahmen zum Erhalt der Selbstständigkeit mit Sehbeeinträchtigung beleuchtet. Es gibt einen Ein- blick in die Auswirkungen von Augen-krankheiten und einen Überblick über Hilfsmittel, sowie die Möglichkeiten der Selbsterfahrung. Die Veranstaltungen richten sich an Betroffene, pflegende Angehörige, ehrenamtlich En- gagierte und Beratungsdienste. Alle Interessierten sind willkommen. Do, 11. Juli 2024 in Biberach: Landratsamt Biberach, gro- ßer Sitzungssaal, Rollinstr. 9, 88400 Biberach; Zeit: 14.00-16.30 Mi, 17. Juli 2024 in Langenau: Rathaus Langenau, Sitzungs- saal 2.Stock, Marktplatz 1, 89129 Langenau; Zeit: 14.00-16.30 Aufgrund begrenzter Teilnehmerzahl wird um Anmeldung gebeten. Anmeldung: BSV Württemberg e.V. Tel: 0711 -210 60 – 0 E-Mail: vgs@bsv-wuerttemberg.de Mit einem Ferienjob die Kasse aufbessern Was junge Menschen als Minijobber zu beachten haben Ende Juli 2024 starten in Baden-Württemberg die Som- mer- und Semesterferien. Viele Schülerinnen und Schü- ler oder Studierende wollen ihr Taschengeld mit einem Ferienjob aufbessern. Eine gute Möglichkeit dafür ist ein Minijob. Die jungen Menschen haben beim Minijob die Möglichkeit, im Rahmen der zulässigen Stundenzahl nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz, erste Arbeitserfahrung zu sammeln und wertvolle Fähigkeiten zu erlernen. Kurzfristiger Minijob ohne Verdienstgrenze Bei Minijobs wird grundsätzlich zwischen zwei Arten un- terschieden: Zum einen gibt es Minijobs mit einer Ver- dienstgrenze von 538 Euro monatlich und zum anderen kurzfristige Minijobs ohne Verdienstgrenze, dafür aber zeitlich begrenzt. Für einen Ferienjob, der nur wenige Wochen lang und nicht berufsmäßig ausgeübt wird, bietet sich der kurz- fristige Minijob an. Hier ist die Dauer der Beschäftigung entscheidend. Begrenzt ist der kurzfristige Minijob von vornherein auf einen Zeitraum von drei Monaten oder 70 Arbeitstagen im Kalenderjahr. Er ist sozialversicherungs- frei, aber steuerpflichtig. Hier gibt es keine Verdienstbe- schränkung. Minijob mit Verdienstgrenze Stellen Arbeitgeberinnen oder Arbeitgeber vor Beginn der Beschäftigung fest, dass die Zeitgrenzen für eine kurzfristige Beschäftigung nicht eingehalten werden kön- nen, kann auch ein Minijob mit Verdienstgrenze ausge- übt werden. Bei diesem dürfen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer jedoch durchschnittlich nicht mehr als 538 Euro im Monat verdienen. Er kann dafür dauerhaft aus- geübt werden. Bei einem Minijob mit Verdienstgrenze tragen Arbeitge- berinnen und Arbeitgeber den größten Teil der Abgaben zur Sozialversicherung. Minijobberinnen und Minijobber zahlen in der Regel nur einen Eigenanteil zur Rentenver- sicherung, denn Minijobs mit Verdienstgrenze unterliegen der Rentenversicherungspflicht. Die Menschen im Minijob haben die gleiche rentenrechtliche Absicherung wie bei einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Von dieser Rentenversicherungspflicht können sie sich jeder- zeit befreien lassen. In diesem Fall entfällt der Eigenanteil zur Rentenversicherung, sie verzichten damit aber auch auf wertvolle Leistungen der Rentenversicherung. Weitere Informationen rund um das Thema Minijobs gibt es auf www.minijob-zentrale.de Minijob mit Ver- dienstgrenze Kurzfristige Beschäftigung Dauer Keine zeitliche Be- grenzung. Maximal 3 Monate oder 70 Arbeitsta- ge. Nicht dauerhaft oder regelmäßig, sondern nur gele- gentlich. Verdienst- grenze Aktuell durch- schnittlich 538 Euro pro Monat. Keine Verdienst- grenze. Beiträge Arbeitge- berinnen und Arbeit- geber Grundsätzlich Pauschalbeträ- ge zur Kran- ken- und Renten- versicherung und Umlagen. Indivi- dueller Beitrag zur gesetzlichen Un- fallversicherung. Keine Sozialversi- cherungs-beiträge, grundsätzlich nur Umlagen. Individueller Bei- trag zur gesetzli- chen Unfallversi- cherung. Beiträge Arbeitneh- merinnen und Arbeit- nehmer Beiträge zur Ren- tenversicherung; Befreiung mög- lich. Keine Beiträge. Steuern Pauschal mit 2 Prozent oder in- dividuell nach der Lohnsteuerklas- se der Arbeitneh- merin oder des Arbeitnehmers. Unter bestimmten Voraussetzungen mit einer pauscha- len Lohnsteuer von 25 Prozent oder individuell nach der Lohnsteuerklasse der Arbeitnehmerin oder des Arbeit- nehmers. Quelle: Minijob-Zentrale; Stand: Juni 2024 Die neuen AOK- Gesundheitsangebote sind da Eine Anmeldung ist ab sofort möglich Auch im Herbst und Winter 2024 bietet die AOK Boden- see-Oberschwaben wieder ein vielseitiges Kursprogramm an. „Das neue Kursprogramm bietet eine bunte Abwechs- lung. Eine Anmeldung ist ab sofort möglich“, erklärt Mar- kus Packmohr, Geschäftsführer der AOK – Die Gesund- Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 27 heitskasse Bodensee-Oberschwaben. Von Entspannung über Ernährung bis hin zu Bewegung und Online-Kursen - für jeden ist etwas dabei. So bieten Kurse wie Rückenpower, Hatha-Yoga oder aktiv abneh- men die perfekte Kombination, um gesund zu bleiben. Alle Kurse werden dabei von erfahrenen AOK-Präventi- onsfachkräften durchgeführt. Eine Anmeldung ist ab sofort telefonisch unter 0711 6525- 46641 oder online unter www.aok.de/bw/gesundheits- kurse möglich. Kennen Sie schon die AOK NAVIDA - Ihre persönliche Gesundheitsassistentin? In einer Welt, die immer komplexer wird, hält die AOK ihren Versicherten eine smarte Begleiterin für ihre Gesundheit bereit. Die App AOK NAVIDA bündelt eine Vielzahl nütz- licher Funktionen, dank derer man rundum gut versorgt ist: Eine schnelle Einschätzung von Krankheitsanzeichen, die Beratung über ein medizinisches Infotelefon, die Un- terstützung bei der Arztsuche, die Auswahl und Buchung von Gesundheitskursen, u.v.m. Zuverlässig und sicher: Egal wann, egal wo – AOK NAVI- DA hilft jederzeit und überall, etwas für das Wohlbefinden zu tun. Für AOK NAVIDA benötigt man die Zugangsdaten zu „Meine AOK“. Das garantiert höchste Sicherheit für die Gesundheitsdaten. Am Mehlsack, Juli 2024 - Mit großer Freude und emotionalen Momenten fand kürzlich der feierliche Abschluss des Projekts „Was man schreibt, bleibt!“ im Haus Am Mehlsack statt. Das innova- tive Erinnerungsbuch-Projekt, initiiert und geleitet von der Literatur- und Medienwissenschaftlerin Tatjana Schmidt, bot Bewohnerinnen und Bewohnern sowie deren Angehö- rigen die einzigartige Möglichkeit, ihre Lebensgeschichten und Erinnerungen festzuhalten. Die feierliche Übergabe der fertigen Erinnerungsbücher fand in einem herzlichen Rahmen in der Einrichtung mit der Einrichtungsleitung Claudia Weber, sowie der Leitung des Betreuungsteam Ulrike Rapp statt. Unterstützt durch die Förderung der Bürgerstiftung Ravensburg im Rahmen ihrer Initiative ‚Gute Vorsätze 2024‘, erstreckte sich das Projekt über sechs Wochen. In wöchentlichen Sitzungen wurden Er- lebnisse, Anekdoten und Gedanken der Teilnehmenden auf Papier gebracht. Das Projekt zielte nicht nur auf die Bewahrung von Erinnerungen ab, sondern förderte auch die Kommunikation und das gegenseitige Verständnis zwischen den Bewohnenden und ihren Angehörigen. Die Teilnehmenden und ihre Angehörigen versammelten sich, um die persönlichen Geschichten zu feiern, welche in den vergangenen Wochen entstanden waren. „Es war eine wunderbare Gelegenheit, meine Geschichte festzuhal- ten und sie mit anderen zu teilen“, so eine der Teilneh- merinnen. Eine Angehörige äußerte sich bewegt: „Dieses Projekt war unglaublich wertvoll für uns. Es wäre schön, wenn es mehr solcher Projekte gäbe.“ Tatjana Schmidt sowie die Einrichtungsleitung Claudia Weber bedankten sich bei allen Teilnehmenden für ihr Engagement und bei der Bürgerstiftung Ravensburg für die großzügige Un- terstützung. Das Erinnerungsbuch-Projekt hat gezeigt, wie wichtig das Teilen von Erinnerungen sein kann, ins- besondere für Menschen mit kognitiven Veränderungen und ihre Angehörigen. Haus der Betreuung und Pflege Am Mehlsack Seestraße 26- 28 | 88214 Ravensburg | 0751 8807 146 Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg „Jobs4you“ – Berufe erleben auf der LGS Die Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg veranstaltet unter dem Motto „jobs4you - Berufe erleben“ gemeinsam mit der Landesgartenschau 2024 GmbH und der Stadt Wangen ein besonderes Event. Am 11. und 12. Juli, jeweils von 9:30 Uhr bis 18:00 Uhr, haben Schülerinnen und Schü- ler sowie deren Eltern, aber natürlich auch alle anderen Interessier-ten die Gelegenheit, auf dem Gelände der Lan- desgartenschau Berufs-orientierung mal ganz anders zu erleben. Rund 55 Betriebe, Innungen und Organisationen machen die Berufswelt und die vielfältigen Ausbil-dungs- möglichkeiten in der Region greif- und erlebbar. „Die Akti- onstage sind eine Premiere, alle Beteiligten betreten da- mit Neuland in Sachen Berufsorientierung. Viele Schulen haben ihr Kommen zugesagt, nun hoffen wir nur noch auf gutes Wetter.“, sagt Mathias Auch, Vorsitzender der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Konstanz-Ra- vensburg. Wangens Oberbürgermeister Michael Lang ergänzt: „Ich danke der Agentur für Arbeit und den vielen Betrieben aus Wangen und der Region für ihr großartiges Engagement auf der Landesgartenschau. Ich freue mich na-türlich sehr, dass sich die Stadt Wangen auch in die- sem Rahmen als attraktiver Arbeitgeber vorstellen kann.“ Die Ausstellenden aus Handwerk, Industrie, Verwaltung, Gesundheits- und Sozialwesen, Landwirtschaft, Gastro- nomie und Handel bieten den Besucherinnen und Besu- chern Berufsorientierung zum Anfassen. Dabei werden die Weitläufigkeit des Geländes und das große Platzangebot genutzt, sodass Mit-machaktionen durchgeführt werden können und besondere „berufsbezogene Ausstellungs- stücke“ wie zum Beispiel ein Kran, eine Hebebühne und Großgerät zum Einsatz kommen werden. Zur Abrundung des Informationsange-bots werden auf dem Gelände des Berufsschulzentrums Wangen die Erlebnis-Lern-Trucks DISCOVER INDUSTRY, GASTROMOBIL und M + E (Me- tall- und Elektro) vor Ort sein. Am 11. Juli findet ferner ab 17 Uhr ein kostenfreier Elterinformationsabend zum The- ma Berufswahl im Berufsschulzentrum Wan-gen statt. Als besonderes Highlight wird Oberbürgermeister Micha- el Lang am zweiten Veranstaltungstag einen Einblick in seinen Berufsalltag geben und die Stadt Wangen als Ar- beitgeber vorstellen. Auch die Agentur für Arbeit selbst präsentiert sich als Ausbildungsbetrieb im Bereich „Sport- park“. Außerdem steht die Berufsberatung jungen Men- schen während der gesamten Veranstaltung vor Ort mit Rat und Tat zur Seite. „Wir möchten die Schülerinnen und Schüler inspirieren und ihnen berufliche Wege und Pers- pektiven aufzeigen“, so Simon Weber, Geschäftsstellen- leiter der Agentur für Arbeit Wangen. Aktionstage „jobs4you“ auf dem Gelände der Landes- gartenschau - Berufsorientierung mal anders 11. und 12. Juli 2024 von 09:30 Uhr bis 18:00 Uhr Schülerinnen und Schüler können sich über ihre Schulen ein Eintrittsbändchen sichern und erhalten so an beiden Tagen freien Eintritt auf das Gelände der Landesgarten- schau. Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 27 Fantasie-Maske Das brauchst du: Material: Schere, dünner Karton, Kleber, Hutgummi, Tacker 1. Klebe die Vorlage auf einen dünnen Karton und schneide alle Teile aus. 2. Schneide die schraffierten Flächen bei der Maske aus und knicke die Lider an der Punktlinie nach oben. 3. Befestige das Hutgummi mit dem Tacker an der Masken- rückseite. 4. Klebe die Dekorationsteile an die Maske. Diese Muster sind als Anregung gedacht. Tipp: Du kannst die Maskenteile auch als Schablone für wei- tere Masken benutzen! 695R73R1 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 27 Bad Waldsee NEU seit Januar 2024 Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim • Erscheinungstag: Donnerstag • Au age: 2.500 Exemplare (Vollverteilung: 9.600 Ex.) • mm-Preis: ab 0,69 € • in Kombination buchbar Rufen Sie uns gleich an: 07154 8222-70 Oder senden Sie uns eine E-Mail an: anzeigen@duv-wagner.de Wir beraten Sie gerne! Verö entlichen Sie jetzt Ihre Anzeige auf unseren Sonderseiten um Ihr Unternehmen werbewirksam zu präsentieren. Interesse oder Fragen? Rufen Sie uns einfach an: 07154 8222-70 Wir beraten Sie gerne! Seit mehr als 50 Jahren ein loyaler Partner der Kommunen. Max-Planck-Straße 14 · 70806 Kornwestheim · Telefon 07154 8222-70 anzeigen@duv-wagner.de · www.duv-wagner.de Zeigen Sie Präsenz! KW 2 8/ 29 * Frische vor OrtFrische vor OrtFrische vor Ort Mein Nahversorger *KW 29: Pattonville und Oe ngen Veröff entlichen Sie jetzt Ihre Anzeige auf unseren neuen Sonderseiten um Ihr Unternehmen werbewirksam zu präsen eren. Interesse oder Fragen? Rufen Sie uns einfach an: 07154 8222-70 Wir beraten Sie gerne! 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Auftragserteilung Zur Dateiübertragung senden Sie uns bitte ein Telefax oder per Mail die genauen Angaben, in welchem Mitteilungsblatt Ihre Anzeige erscheinen soll. Desweiteren benötigen wir den Erscheinungstermin, Ihre Rechnungsanschrift, Bankdaten und eine Telefonnummer für eventuelle Rückfragen. Seit mehr als 50 Jahren ein loyaler Partner der Kommunen. Frische vor OrtFrische vor Ort Seit mehr als 50 Jahren ein loyaler Partner der Kommunen. Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 27 STELLENANGEBOTE KFZ-Meisterwerkstatt Reparaturen aller Marken Fehlerdiagnose / Elektrik Ersatzteile / Zubehör Reifen-Service Klimawartung-Angebot Klimawartung für 89,99 Euro inkl. 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            Amtsblatt Jahrgang 2024 Freitag, den 24. Mai 2024 Nummer 21 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Aktuelle Informationen zur Baumaßnahme in der Ortsmitte Einschränkungen durch Arbeiten vor den Ladengeschäften SCHACHEN feiert das 2211.. DDoorrffffeesstt zugunsten der Dreifaltigkeits-Kapelle in der Festhalle Hof Sonntag Dreifaltigkeits- Sonntag 26. Mai 2024 10.00 Uhr: Heilige Messe zum Patrozinium im Freien um die Kapelle (bei Regen in der Festhalle) Anschließend Frühschoppen Mittagessen mit Wurst, Steak und Pommes Kaffee und Kuchen gemütlicher Hock mit musikalischer Umrahmung Auf Ihren Besuch freut sich die Kapellengemeinschaft Schachen e.V. Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 21 Aktuelle Informationen zur Baumaßnahme in der Ortsmitte Ab Montag, den 10.06.2024 beginnen die Baumaßnah- men im Bereich der Ladengeschäfte Hamma, Apotheke, Friseur, Kosmetikstudio sowie des Konstruktionsbüros. Zunächst wird der bestehende Pflasterbelag rückgebaut. Ab dem 17.06.2024 beginnen die Dachabdichtungsarbei- ten der Tiefgarage. Aus diesem Grund sind die Zugän- ge zu den Geschäften und der Apotheke teilweise bzw. punktuell nicht möglich. Bereits bestehende Schließtage wurden dabei beachtet. Die Zugänge sind während der Maßnahme nicht barrierefrei - dies gilt vor allem für Rol- latoren und Rollstühle. Bitte informieren Sie sich vorab bei den jeweiligen Gewerbetreibenden über den Zugang. Die Ladengeschäfte sowie Praxen der oberen Etage bleiben wie gewohnt erreichbar. Hier erfolgt der Zugang auf Höhe des Bistros. Die Einschränkungen dauern voraussichtlich insgesamt vier bis fünf Wochen. Hubertus-Apotheke: Die Apotheke ist zu den gewohn- ten Öffnungszeiten erreichbar. Je nach Baufortschritt ist es möglich, dass die Apotheke mittwochs ganztägig ge- schlossen bleibt. Bitte berücksichtigten Sie dies im Vor- feld und weichen Sie ggf. auf die Achtal- Apotheke in Baienfurt aus. Kosmetik-Studio: Ein barrierefreier Zugang wird über den Hintereingang des Gebäudes eingerichtet. Wir halten Sie über die weiteren Entwicklungen regelmä- ßig auf dem Laufenden und bedanken uns für Ihr Ver- ständnis sowie Ihre Geduld. Für alle Fragen rund um die Baumaßnahme steht Ihnen unser Ortsbaumeister Herr Roth (Tel: 07502 9406-53, E-Mail: bauamt2@baindt.de) zur Verfügung. Ihre Gemeindeverwaltung H I N W E I S E und I N F O R M A T I O N E N Hubertus-Apotheke | Kontakt 07502 - 911035 - nicht barrierefrei | - bitte Kontakt aufnehmen - Rezepte von Arzt direkt in Apotheke schicken las- sen - Samstags und Mittwochnachmittag geschlossen - Je nach Baufortschritt sind mittwochs ganztägige Schließungen möglich Kosmetik-Lounge | Kontakt 07502 - 940488 - Barrierefreier Zugang über Mühlstraße Friseur | Kontakt 07502 - 3971 - nicht barrierefrei | - bitte Kontakt aufnehmen Bäckerei | Kontakt 07502 - 943638 - nicht barrierefrei | - bitte Kontakt aufnehmen Vom 08. Juni bis zum 28. Juni 2024 können Kilometer, die mit dem Fahrrad zurückgelegt wurden, gesammelt werden. Die Länge der einzelnen Strecken spielt dabei keine Rolle. Es geht vor allem darum, den Spaß am Fahrrad fahren zu entdecken, möglichst viele Menschen zum Umsteigen auf das Fahrrad im Alltag zu bewegen und damit auch noch etwas Gutes für das Klima zu tun. Mitmachen können alle Personen, die in der Gemeinde Baindt wohnen, arbeiten, einem Verein angehören oder eine Schule besuchen. Die zurückgelegten Kilometer müssen im Anschluss an jede Fahrt lediglich in den Online-Kalen- der oder in die kostenfreie STADTRADELN-App eingetragen werden. In der Ergebnisübersicht ist auf einen Blick erkenntlich, wo das Team und die Kommune stehen. Im Team-Chat können sich Teilnehmende auch zu gemeinsa- men Touren verabreden oder sich gegenseitig anfeuern. In diesem Jahr bietet der Radsportverein Baindt drei Touren an, bei denen Kilometer gesammelt werden können: Freitag, 14. Juni 2024 Start: 16:00 Uhr vor dem Rathaus Strecke: gemütliche Ausfahrt mit Rennrad oder Gravelbike auf Nebenstraßen durch das schöne Oberschwaben Dauer: 2,5 bis 3 Stunden (60-70 km) Samstag, 22. Juni 2024: Familien-Tour Start: 14:00 Uhr vor dem Rathaus Strecke: nach Durlesbach + Rückweg über Mochenwangen (24 km) Freitag, 28. Juni 2024 Start: 16:00 Uhr vor dem Rathaus Strecke: gemütliche Ausfahrt mit Rennrad oder Gravelbike auf Nebenstraßen durch das schöne Oberschwaben Dauer: 2,5 bis 3 Stunden (60-70 km) Nach den jeweiligen Touren kann in den Baindter Gastronomien eingekehrt werden. Dazu gibt es folgendes Angebot: Die Gaststätte zur Mühle bietet an den drei oben genannten Terminen ein Radler-Vesper für alle Teilnehmenden der Radtouren sowie alle anderen Gäste an. Dabei gibt es Wurstsalat, Schweizer Wurstsalat oder Saurer Käse sowie ein Getränk nach Wahl und zum Schluss eine Kugel Vanilleeis zum Preis von 13 Euro pro Person. Das genaue Angebot finden Sie unter www.baindt.de Umwelt & Verkehr Stadtradeln sowie über den nebenstehenden QR-Code. Wir freuen uns auf eine zahlreiche Teilnahme an den Touren und wünschen viel Spaß und eine gute Fahrt! Ihre Gemeindeverwaltung Nummer 21 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Informationen rund um das Landesturnfest 2024 Von Donnerstag, den 30. Mai bis Sonntag, den 02. Juni 2024 findet das Landesturnfest 2024 unter anderem bei uns in Baindt statt. Nachfolgend die wichtigsten Informationen: In unserer Schulsporthalle finden die Baden-Württembergischen Meisterschaften im Geräteturnen männlich statt. Hier qualifizieren sich Sportlerinnen und Sportler für die Deutschen Meisterschaften! Wir laden Sie daher herz- lich in die Sporthalle ein. Die Wettkämpfe sind kostenlos und finden an folgenden Tagen statt: Donnerstag, 30. Mai 2024 (Fronleichnam): - BaWü-Meisterschaften Gerätturnen männlich (Pflicht), Beginn 10:00 Uhr Freitag, 31. Mai 2024: - BaWü-Meisterschaften Gerätturnen männlich (Kür), Beginn 09:30 Uhr - Team Challenge Gerätturnen mixed, Beginn 13:30 Uhr Samstag, 01. Juni 2024: - BaWü-Meisterschaften Gerätturnen männlich (Gerätefinals), Beginn 11:00 Uhr - Team Challenge Gerätturnen männlich ab, Beginn 13:00 Für das leibliche Wohl ist ebenfalls gesorgt: Unsere Baindter Vereine werden einen Mittagstisch, Gegrilltes sowie Kaffee und Kuchen zwischen der Sporthalle und dem grünen Gebäude anbieten. Auch in Ravensburg, Weingarten und Baienfurt finden zahlreiche Veranstaltungen und Mitmachangebote statt. Nähere Informationen sind auf der Homepage des Landesturnfests unter www.landesturnfest.org zu finden. Wir freuen uns auf zahlreiche Besucherinnen und Besucher! Ihre Gemeindeverwaltung Landesturnfest: Highlights von der Party bis zum Parcours Von Donnerstag, 30. Mai bis Sonntag 2. Juni findet in den Schussentalgemeinden Ravensburg, Weingarten, Bai- enfurt, Baindt und Berg das Landesturnfest statt. An allen vier Tagen gibt es überall viel zu entdecken. Alle Wett- kämpfe und Veranstaltungen können kostenlos besucht werden - egal ob als Zuschauer oder Teilnehmer. Die Stadt Ravensburg weist folgend auf ein paar besondere Sportereignisse hin. Am Donnerstagabend findet auf dem Marienplatz in Ravensburg ab 20 Uhr die offizielle Turnfesteröffnung statt. Von 20 bis 0 Uhr sorgt DJ Eric Fisherman auf der großen Showbühne für gute Stimmung. Darüber hinaus gibt es an allen vier Tagen Stände zum Schlendern und Mitmachen auf dem Marienplatz. In Weingarten besteht am Stadtgarten von Donnerstag bis Samstag die Möglichkeit, von 10 bis 19 Uhr spannende Sportarten auszuprobieren. Beispielsweise einen Warrior Parcours, Spikeball oder Sport Stacking. Wer immer schon mal Calisthenics ausprobieren wollte, kann dies in Baienfurt am Freitag und Samstag von 13 bis 17 Uhr rund um die neue Sporthalle. In Baindt finden von Donnerstag bis Samstag die Baden-Württembergischen Meisterschaften im Gerätturnen der Männer statt. Am ersten Tag startet dieses Event um 10 Uhr. Darüber hinaus finden noch viele weitere Mitmachaktionen und Wettkämpfe in den Schussentalgemeinden statt. Es lohnt sich, in allen Sporthallen vorbei zu schauen, um die Vielfalt des Landesturnfestes zu entdecken. Das Busangebot des Stadtbus Ravensburg Weingarten wird für die Erreichbarkeit der Sportevents ausgeweitet. Sonderlinien und zusätzliche Fahrten am Abend erleichtern das Pendeln zwischen den Austragungsorten. Auch die Bodensee-Oberschwaben-Bahn fährt am Abend Zusatzfahrten. Die zusätzlichen Fahrten decken die Veranstal- tungszeiten ab, auch bis in die Nacht hinein. Zu den genauen Fahrzeitfenstern und Zusatzlinien informiert die Stadt Ravensburg noch gesondert. Außerdem sind alle Echtzeitinformationen auf der bodo-App oder dem DB-Naviga- tor abrufbar. Die Turnfestlinien stehen allen Fahrgästen mit gültigem Fahrausweis, beispielsweise dem Deutschlandticket, offen. Teilnehmer und Helfer mit Turnfestkarte fahren kostenlos. Eine Programmübersicht und weitere Informationen finden Sie unter www.gmschussental.de/landesturnfest Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 21 Anfahrtsmöglichkeiten zum Landesturnfest - Nutzung ÖPNV Während des Landesturnfestes kommen Verstärkerbusse und zusätzliche Züge der BOB-Bahn zum Einsatz, die für Teilnehmende und Helfende des Landesturnfestes gratis nutzbar sind. Zuschauende zahlen die normalen Tarife. Abgerufen werden können die Fahrtzeiten über die Bodo-Fahrplan-App oder auf der Bodo-Homepage. Bodo-Fahrplan-App Bodo-Homepage Fahrplanauskunft Nähere Informationen sowie die Übersichtskarte für die Nutzung des ÖPNV finden Sie auf unserer Homepage unter www.baindt.de Leben & Wohnen Freizeit Landesturnfest oder über den nebenstehenden QR-Code. Ihre Gemeindeverwaltung 56 1 1 4 3 3 3 7A 57 7A 4 6 1 6 1 52 50 59 3 3 TeleData-Stadion Sportplatz Achtalperle Schulzentrum Weingarten/Berg Lerchenfeld 6 1 6 1 1 52 1 1 4 3 3 3 7A 57 7A 50 59 3 4 Details siehe Ausschnitt Weingarten Details siehe Ausschnitt Ravensburg TeleData-Stadion Schulzentrum Weingarten/Berg Berg Schule Lerchenfeld Achtalschule Sportplatz Achtalperle Marsweiler Sportzentrum Schmalegg Hofgut Torplatz Weissenau Bf. Oberzell, Schule Oberzell Gornhofen Untereschach St. Christina BZ St. Konrad Dörfle BahnhofBahnhof Baindt Flappbachbad Frauentor / Konzerthaus Frauentor / Konzerthaus 3 Hegaustr. 33 56 5656 Hier geht es zu den Fahrplänen! https://www.bodo.de/landesturnfest.html Stadtbus- und Zusatzlinien zum Landesturnfest; Regionalbuslinien aus Gründen der Übersichtlichkeit nicht dargestellt. Landesturnfest 2024 Ravensburg / Weingarten / Baienfurt / Baindt / Berg Landesturnfest 2024 Ravensburg / Weingarten / Baienfurt / Baindt / Berg Linie im 60-Min-Takt Fahrtenhäufigkeit: Linie im 30-Min-Takt Linie im 15-Min-TaktStadtbus- und Zusatzlinien zum Landesturnfest; Regionalbuslinien aus Gründen der Übersichtlichkeit nicht dargestellt. Nummer 21 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Amtliche Bekanntmachungen Mittleres Schussental Abwasserzweckverband Verban dsm i tg l i ede r : Ba i n d t • Be rg • F ron r eu te • W o l p e r t s w en de Der Abwasserzweckverband Mittleres Schussental trauert um seinen Mitarbeiter August Reichle Herr Reichle war ab 2011 bis zu seiner schweren Er- krankung im vergangenen Jahr zwölf Jahre lang beim Abwasserzweckverband Mittleres Schussental auf der Verbandskläranlage in Berg-Kanzach be- schäftigt. Er war ein sehr pflichtbewusster und zuverlässiger Mitarbeiter und geschätzter Kollege. Wir werden ihm ein ehrendes Andenken bewahren und ihn in guter Erinnerung behalten. Unser Mitgefühl und unsere Anteilnahme gelten sei- ner Frau und seiner Familie. Für die Verbandsversammlung, die Verbandsverwal- tung und das Team der Kläranlage Daniel Steiner Verbandsvorsitzender Kommunalwahl am 9. Juni 2024 - Übersenden der Stimmzettel nach § 18 Abs. 2 des Kommunalwahlgesetzes Allen wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Baindt wird in den nächsten Tagen ein Um- schlag mit den Stimmzetteln für die Wahl des Kreista- ges und des Gemeinderates zugestellt. Wir bitten alle Wählerinnen und Wähler, die Vollständigkeit der über- sandten Stimmzettel zu überprüfen. Sollten Sie einen Umschlag mit unvollständigem Inhalt erhalten haben, melden Sie sich bitte bei der Gemeindeverwaltung, Te- lefonnummer 07502 9406-11. Bitte beachten Sie die Hinweise für die Stimmabgabe auf den Merkblättern und bringen Sie die Stimmzettel zur Urnenwahl am Wahlsonntag, den 9. Juni 2024 aus- gefüllt in Ihr Wahllokal mit. In welchem Wahllokal Sie wahlberechtigt sind, entnehmen Sie bitte Ihrer Wahl- benachrichtigung, die Ihnen ebenfalls per Post zuge- gangen ist. Im Wahllokal erhalten Sie die zugehörigen Stimmzettelumschläge, sowie den Stimmzettel für die Europawahl. Sollten Sie Briefwahlunterlagen beantragen oder be- antragt haben, so sind hierfür ebenfalls diese Stimm- zettel zu verwenden. Sie erhalten nach Beantragung der Briefwahl die Briefwahlunterlagen inklusive Stimm- zettelumschläge von der Gemeindeverwaltung. Gemeindeverwaltung Baindt Sprechstunde für Wahlthemen Für Fragen rund um das Thema Wahl, Wahlrecht, Stimmzettel und Wahlablauf steht Ihnen Frau Heilig - Büro 5.3 - gerne am Montag, 27.05.2024 sowie Mon- tag, 03.06.2024 zwischen 14:00 Uhr und 16:00 Uhr im Rathaus der Gemeinde Baindt zur Verfügung. Eine telefonische Anmeldung vorab ist nicht notwendig. Vorgezogener Redaktionsschluss Sehr geehrte Autoren, aufgrund des kommenden Feiertages wird folgender Redaktionsschluss vorgezogen: Veröffentlichung: 31.05.2024 Redaktionsschluss: 27.05.2024, 21:00 Uhr Wir bitten um Beachtung und wünschen Ihnen einen schönen Feiertag. Der Verlag Lassen Sie Ihre Haustiere bei den heißen Temperaturen nicht im Auto zurück! Denken Sie an Ihre Tiere! Lassen Sie Ihre Haustiere bei den Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 21 orange Nummer 21 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 21 Bekanntmachung zur Veröffentlichung im Internet sowie zur öffentlichen Auslegung zum Bebauungsplan „Bühl“ und den örtlichen Bauvorschriften hierzu Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt hat in seiner öf- fentlichen Sitzung am 14.05.2024 den Entwurf zum Bebau- ungsplan „Bühl“ und den örtlichen Bauvorschriften hierzu mit Begründung jeweils in der Fassung vom 04.04.2024 gebilligt und für die Veröffentlichung im Internet gem. § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt. Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Bühl“ und der örtlichen Bauvorschriften hierzu wurde von der Gemeinde Baindt im so genannten beschleunig- ten Verfahren gem. § 13b BauGB i. V. m. § 13a BauGB eingeleitet. In Folge des Urteils des Bundesverwaltungs- gerichts vom 18.07.2023 (4 CN 3.22) zur Unanwendbar- keit des beschleunigten Verfahrens nach § 13b BauGB und nach Einführung des § 215a BauGB zum 01.01.2024 hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt beschlossen, dass das Verfahren zum Bebauungsplan „Bühl“ und den örtlichen Bauvorschriften hierzu gemäß § 215a Abs. 3 BauGB mit der Maßgabe beendet wird, dass die Eingriffe nicht nach § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 6 BauGB vor der planerischen Ent- scheidung erfolgt oder zulässig gelten und die Verfah- renserleichterungen gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB ebenfalls nicht anwendbar sind. Für das Verfahren gilt in der Folge die Kompensationspflicht gemäß § 1a BauGB, die Not- wendigkeit der Umweltprüfung, des Umweltberichtes, der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB. Gemäß § 215a BauGB weiterhin anwendbar ist § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB, so dass eine Pflicht zur Än- derung des Flächennutzungsplanes entfällt. Der Flächen- nutzungsplan wird im Wege der Berichtigung gem. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB angepasst. Das Plangebiet liegt im nördlichen Bereich der Gemeinde Baindt und umfasst folgende Grundstücke mit den Fl.- Nrn. 42 (Teilfläche), 130/1 (Teilfläche), 131/1 (Teilfläche), 137/1 (Teilfläche), 453 (Teilfläche), 455/2 und 455/9. Der räumliche Geltungsbereich ist im abgebildeten Lageplan dargestellt. /32 /33 /29 137/37 137/38 137/39 137/40 137/41 167/2 131/22 130/3 130/4 131/1 834 137/1 138/5 132/1 137/43 /30 /31 131/20 137/34 1217 1211 1212 1213 1214 1215 1229 1221 1222 1228 1223 42 1207 1206 1208 1209 1210 1230 12201219 1231 1218 1227 1226 1224 1225 Geigensack Fuchsstraße Boschstraße Dachsstraße Bosch stra ße Igelstraße Zeppelinstraße Lieb igstr aße Zeppelinstraße Röntgenstraße Spielmann Unterer Esch Rehstraße Wieselgasse Ko rnb lum ens tra ße Bühl Benzstraße Froschstraße Hirschstraße Ko rnb lum en str aß e 138/6 138/7 138/20 138/8 138/9 138/22 138/10 139/1 138/11 139/2 139/7 138/3 139/13 141/12 138/12 139/3 138/13 139/4 138/14 139/5 138/15 139/6 138/16 141/1 141/14 141/2 141/3 141/17 141/4 141/18 455/3 455/4 455/6 455/7 141/27 141/10 141/28 139/8 139/9 139/10 141/5 141/19 141/6 141/22 141/7 141/8 141/26 139/11 139/12 141/35 141/47 141/49 141/50 141/36 141/52 141/53 141/43 141/45 141/29 141/30 141/33 141/34 2/23 2/9 2/11 2/12 2/13 2/8 2/15 2/16 2/17 2/19 2/20 137/14 137/15 137/16 137/8 137/9 137/12 138/4 138/18 455/2 42 /5 167/4 167/12 167/13 167/14 167/7 167/9 167/11 129/21 129/10 131/13 131/14 131/15 131/4 131/16 131/5131/6 129/12 129/13 129/14 12 9/ 15 12 9/ 16 129/1 131/17 131/7 131/19 131/8 131/9 131/10 131/12 130/1 132/2 132/3 132/4 132/12 132/25 132/13 132/14 132/16 132/31 750/2 750/3 751 754 752 753 766/6 766/7 766/8 766/10 766/11 766/1 766/2 766/4 766/5 779/3 783 784 785 782 777 779 779/1 779/2 794/1 801/3 802/1 803/1 804 786/1 786/2 786/5781/1 804/1 798/1 798/2 805 798/3 798/4 799/1 800/1 801/1 790 792/1793/1 141/13 141/16 138/19 138/21 141/11 455/5 2/14 2/18 2/22 2/10 455/8 141/25 141/9 141/51 141/46 141/48 141/32 137/7 137/13 137/20 137/11 138/17 452/18 452/19 455/9 453 452/16 452/17 452/4 42/4 167/10 169/7 779/4 131/21 131/11 132/11 129/9 130 131/18 766/3 766/9 786 780/1 778 798 806 791 Boschstraße Hir sch str aß e 42/1 Geltungsbereich N maßstabslos Nach Berücksichtigung der Maßnahmen zur Vermei- dung und Minimierung verbleibt ein Ausgleichsbedarf von 295.096 Ökopunkten. Der erforderliche naturschutz- fachliche Ausgleich wird durch Ökokontomaßnahmen aus dem gemeindlichen Ökokonto ausgeglichen. Die zu- geordnete Ökokontomaßnahme wird rechtzeitig vor Sat- zungsbeschluss ergänzt. Der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 04.04.2024 und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden in der Zeit vom 03.06.2024 bis 04.07.2024 im Internet auf der Internetseite https://www.baindt.de/rathaus-buergerservice/oeffent- liche-bekanntmachungen der Gemeinde Baindt veröffentlicht. Zusätzlich als andere leicht zu erreichende Zugangs- möglichkeit liegen der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 04.04.2024 und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbe- zogenen Stellungnahmen in der Zeit vom 03.06.2024 bis 04.07.2024 im Rathaus der Gemeinde Baindt (Marswei- lerstraße 4, 88255 Baindt), Zimmer 4.2, während der all- gemeinen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffent- lich aus (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind in der Regel von Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich Montag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr sowie Dienstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr. Beachten Sie bitte, dass das Rathaus während gesetzlicher Feiertage geschlossen ist.) Ergänzend zur Veröffentlichung im Internet und zur öf- fentlichen Auslegung kann der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 04.04.2024 und den nach Einschät- zung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen unter folgender Ad- resse im Internet eingesehen werden: https://www.baindt.de/rathaus-buergerservice/oeffent- liche-bekanntmachungen Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Im Rahmen der Begründung zum Entwurf wird ein Umwelt- bericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB dargelegt. Eine Umweltverträglichkeits-Prüfung im Sinne des Geset- zes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich. Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und werden mit ausgelegt: - Umweltbericht in der Fassung vom 04.04.2024 (Aus- führungen zu den Themen: Beschreibung der Ziele des Umweltschutzes aus anderen Planungen, die sich auf den Planbereich beziehen (Regionalplan; Flächen- nutzungsplan; Natura 2000-Gebiete; weitere Schutz- gebiete/Biotope, Biotopverbund); Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen auf der Grundla- ge der Umweltprüfung; darin die Bestandsaufnahme sowie Prognose über die Entwicklung des Umwelt- zustandes bei Nicht-Durchführung bzw. Durchfüh- rung der Planung und deren Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Arten und Lebensräume; Biolo- gische Vielfalt; Boden, Geologie und Fläche; Wasser; Klima/Luft, Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität; Landschaftsbild; Mensch und Kulturgüter sowie eine Beschreibung der Wechselwirkungen zwischen den zuvor genannten Schutzgütern. Bewertung bei Durch- führung der Planung von Wasserwirtschaft; Emissio- nen von Schadstoffen, Lärm, Erschütterungen, Licht, Wärme und Strahlung sowie der Verursachung von Nummer 21 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Belästigungen; Abfälle und ihre Beseitigung und Ver- wertung; eingesetzte Techniken und Stoffe; menschli- che Gesundheit, das kulturelle Erbe oder die Umwelt; Erneuerbare Energien. Beschreibung der Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der Auswirkungen/Abarbeitung der Eingriffsregelung. Be- schreibung anderweitiger Planungsmöglichkeiten und der erheblichen nachteiligen Auswirkungen, die auf Grund der Anfälligkeit der nach dem Bebauungsplan zulässigen Vorhaben für schwere Unfälle oder Kata- strophen zu erwarten sind. Beschreibung der geplan- ten Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt bei Durchführung der Planung). - FFH-Vorprüfung der Sieber Consult GmbH in der Fas- sung vom 26.05.2021 (zur Prüfung von möglichen er- heblichen Beeinträchtigungen der Schutz- und Erhal- tungsziele des FFH-Gebietes „Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute“ (Nr 8223-311)). - Artenschutzrechtlicher Kurzbericht der Sieber Consult GmbH in der Fassung vom 02.07.2020, ergänzt am 21.05.2021 (zum Vorkommen geschützter Tierarten innerhalb des Plangebietes und notwendigen arten- schutzrechtlichen Vermeidungs- und Minimierungs- maßnahmen). Stellungnahmen können während der Dauer der Veröf- fentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (t.hohenhausen@ baindt.de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Stellungnahmen, die nicht recht- zeitig abgegeben worden sind, können gem. § 3 Abs. 2 BauGB bzw. § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Parallel mit der Veröffentlichung findet die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öf- fentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB auf Grund von § 4a Abs. 2 BauGB statt. Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Da- ten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem LDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, er- halten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Baindt, den 24.05.2024 gez. Simone Rürup - Bürgermeisterin - Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 10 - 18 Uhr Kinder Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravensburg Elisabethenstr. 15 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 25. Mai und Sonntag, 26. Mai 2024 Kleintierpraxis Baienfurt, Tel.: 0751 - 56 04 08 08 Donnerstag, 30. Mai 2024 (Fronleichnam) Kleintierpraxis A. Kirsch, Tel.: 0751 - 95 88 44 00 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 25. Mai 2024 Hodrus’sche Apotheke Althausen, Hindenburgstraße 36, 88361 Altshausen, Tel: 07584 35 52 Sonntag, 26. Mai 2024 St. Gallus-Apotheke Grünkraut, Bodnegger Straße 4, 88287 Grünkraut, Tel: 0751 79 12 20 Donnerstag, 30. Mai 2024 (Fronleichnam) Rosen-Apotheke Weingarten, Talstraße 2, 88250 Weingarten, Tel: 0751 4 35 13 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel: 07502 62 10 98 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 21 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Ravensburger Straße 35, 88250 Weingarten Tel: 0751-560010, Fax: 0751- 5600123 E-Mail: elena.daubert@stiftung-liebenau.de Internet: www.stiftung-liebenau.de/pflege Lebensräume für Jung und Alt Frau Schäch, Sprechzeiten: Di + Do 15:00 – 17:30 Uhr Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de WOHLFÜHLTREFF Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Dienstag von 14 bis 17 Uhr Dietrich-Bohnhoeffer-Saal, Dorfplatz 2, Baindt Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de BETREUTER MITTAGSTISCH Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Freitag von 11 bis 14 Uhr Weingarten, Maybachstraße 1 Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de Veranstaltungskalender Mai 26.05. Patrozinium Schachen Dorffest Kapellen- gemeinschaft Schachen 30.05. Fronleichnam ohne Prozession Kath. Kirche Baindt 30.-31.05. Landesturnfest Juni 01.-02.06. Landesturnfest 09.06. Gemeindefest Ev. Kirchengemeinde Gde.haus Baienfurt 09.06. Europa- und Kommunalwahl 15.06. Fest der Begegnung Stiftung St. Franziskus Sel. Irmgard 18.06. Gemeinderatssitzung Rathaus 19.06. Seniorentreff 22.-24.06. Dorffest Musikverein 22.06. Mitgliederversammlung VdK Weingarten 26.06. Mitgliederversammlung Blutreitergruppe BSS Zur Information Klima-Spartipp des Monats Mai: Stoffeinkaufstaschengarderobe Bei nachhaltigen Verpackungen für den Transport von Lebensmitteln ist der komplette Verzicht auf Verpackun- gen natürlich unschlagbar. Aber dieser ist teilweise nur schwer möglich. In solchen Fällen ist dann die gute alte Stoffeinkaufstasche sinnvoll, für die eine Art Garderobe mit verschiedenen Taschen für unterschiedliche Waren nützlich sein kann. Ob im Supermarkt, der Bäckerei oder beim Metzger: Häu- fig werden Lebensmittel nach wie vor in Einkaufstüten aus Papier oder gar aus Plastik verpackt. Natürlich gibt es viele Lebensmittel, die von vornerein verpackt sind und andere, bei denen für den Transport eine entsprechende Verpackung benötigt wird. Aber es gibt zahlreiche Situati- onen, in denen wiederverwendbare Alternativen genutzt werden können. Speziell bei Backwaren wie Brezeln, Brot und Brötchen, aber auch bei Gemüse ist eine Stoffta- sche nämlich vollkommen ausreichend. Um diese auch beim klassischen Anwenderbeispiel, dem morgendlichen Bäckereibesuch, nicht zu vergessen, kann es nicht schaden, sich mehrere Stofftaschentaschen in der Nähe von Jacken und Schuhen zu deponieren, also in einer Art Stoffeinkaufstaschengarderobe. In die Hau- te-Couture hat es das Accessoire der Einkaufstasche bis- her zwar noch nicht geschafft - aber was nicht ist, kann ja noch werden. weiter auf Seite 12 Nummer 21 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Sterbefall am Wochenende Es ist nicht notwendig, einen Sterbefall bei der Gemeindever- waltung am Wochenende anzuzeigen. Bitte vereinbaren Sie mit dem Pfarramt einen Termin für die Bestattung. Sollte die Beerdigung bereits am Dienstag erfolgen, ist es ausreichend, wenn die Gemeindeverwaltung am Montagvormittag darüber informiert wird. Die meisten Bestattungsunternehmen haben einen Schlüssel für die Aussegnungshalle in Baindt. An alle Amtsblatt-Bezieher Haben Sie Ihr Amtsblatt nicht bekommen? Dann rufen Sie bitte im Rathaus unter 07502 94 06 26 an. Ver- gewissern sie sich aber bitte vorher, ob Ihre Hausnummer gut sichtbar und der Briefkasten mit Ihrem Namen versehen ist. ✄ ✄ Bezirk 1 Am Föhrenried Am Umspannwerk Baienfurter Straße Birkenstraße Buchenstraße Mehlisstraße Riedsenn Sumeraugasse Schachener Straße Wickenhauser Straße Bezirk 2 Badweg Blumenstraße Bronnenstubenweg Dahlienstraße Hubertusweg Klosterhof Krokusweg Lilienstraße Mühlstraße Nelkenstraße Thumbstraße Nr. 47 - 81 Tulpenstraße Veilchenstraße Bezirk 3 Fliederstraße Kornblumenstraße Marsweilerstraße Rosenstraße Spielmannsweg Zeppelinstraße Bezirk 4 Hasenweg Hirschstraße ab Nr. 164 Kümmerazhofer Weg Marderstraße Mochenwangener Straße Reishaufen Sulpacher Straße Bezirk 5 Brühl Dorfplatz Eichenstraße Eschenstraße Gartenstraße Innere Breite Küferstraße Ziegeleistraße Bezirk 6 Grünenbergstraße Annabergstraße Nr. 60 Im Voken Jägerweg Lerchenstraße Sperlingweg Stöcklisstraße Storchenstraße Bezirk 7 Boschstraße Daimlerstraße Dieselstraße Dornierstraße Maybachstraße Röntgenstraße Bezirk 8 Benzstraße Dachsstraße Eichhorngasse Friesenhäusler Straße Froschstraße Fuchsstraße Hirschstraße Nr. 1 - 50 Igelstraße Iltisstraße Liebigstraße Rehstraße Siemensstraße Wieselgasse Bezirk 9 Amselstraße Annabergstraße Erlenstraße Kiesgrubenstraße Schönblick Sonnenstraße Thumbstraße Nr. 1 - 36 Ziegelhalde Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: (Achtung: vorübergehende Änderung) Montag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer 9406-17 Amtsblatt 9406-26 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt Leitung Hauptamt Frau Maurer 9406-40 stellvertr. Leitung Hauptamt Ordnungsamt Frau Heilig 9406-11 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Nowak/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Frau Nowak/Frau Ziegler 9406-14 Volkshochschule Frau Brei 9406-12 Gewerbeamt Frau Brei 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Herr Bautz 9406-14 Hallenbelegung SKH Frau Gerhardt 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei, Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Altbau 94114-140 E-Mail: leitung.altbau@kiga.baindt.de Leitung Neubau 94114-141 E-Mail: leitung.neubau@kiga.baindt.de Leitung Schulgebäude 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.schulgebaeude@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 21 Der clevere Mensch hat sie dabei, die Tasch‘ aus Stoff für allerlei, ob Gemüse, Brötchen, Brot, mit ihr kommst nie in Transportnot. Auch ein klassischer Weidenkorb oder eine Einkaufs- box für größere Einkäufe, die sehr oft wiederverwendet werden können, sind nützliche Alternativen zur Plastik- oder Papiertüte. Florian S. Roth Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg Koordinator für eine klimaneutrale Kommunalverwal- tung - gefördert durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft BW Mobil: 0157 80661690 klima@b-gemeinden.de Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 25. Mai - 02. Juni 2024 Gedanken zur Woche: Besinnung Wo Stille ist und Besinnlichkeit, ist nicht Unruhe noch Ziellosigkeit. Wo Barmherzigkeit ist und Bescheidenheit, ist nicht Überfluss noch Härte. Franz von Assisi Samstag, 25. Mai 14.00 Uhr Baindt – kirchliche Trauung von Natalie und Matthias Bader Ministranten: Theresa und Thomas Henzler 18.30 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Sonntag, 26. Mai – Dreifaltigkeitssonntag 10.00 Uhr Schachen – Eucharistiefeier zum Kapellen- patrozinium mit einer Bläsergruppe des MV Baindt Ministranten: Linus Kaplan, Silias Kaplan, Le- ana Neb, Noemi Oelhaf, Mateo Oelhaf, Robin Schnez († Thea Kränkle, Erika Bickel, Martin Kränkle, für alle verstorbenen Schachener) 19.00 Uhr Baienfurt – Maiandacht mitgestaltet vom Chor Dienstag, 28. Mai Kein Schülergottesdienst - Ferien Mittwoch, 29. Mai 09.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Donnerstag, 30. Mai – Fronleichnam 09.00 Uhr Baienfurt - Festgottesdienst mit anschließen- der Fronleichnamsprozession Anschließend Gemeindefest 10.00 Uhr Baindt – Festgottesdienst ohne Prozession Ministranten: Felix Haller, Jakob Spähn, Ben- jamin Stiefvater, Nele Gründler, Ricco Haller, Jakob Kreutle, Pia Kreutle, Alina Michelberger, Anton Strehle Freitag, 31. Mai 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier († Hubert Fuchs) Samstag, 01. Juni 17.00 Uhr Baindt – Taufe von Elin Matilda 18.30 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Ministranten: Pia Kronenbergr, Frida Rapp, Benjamin Zentner, Niklas Alber, Benedikt Hei- lig, Franziska Joachim († Rosa Vogel, Johannes Heik, Ignaz Malsam mit Angehörigen, Ida und Pius Wolf, Adelinde und Hubert Schnetz, Karl Bohner, Jahrtag: Martina Gindele) Sonntag, 02. Juni – 9. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier 11.15 Uhr Baienfurt – Taufe von Mellissa Rosenkranzgebet im Mai Im Mai laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Nummer 21 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Unser Pfarrbüro bleibt vom 21. Mai bis einschließlich 04. Juni 2024 geschlossen. Sie erreichen uns wieder ab dem 06. Juni 2024 von 15.00 bis 18.00 Uhr. Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Einladung zu den Maiandachten Gottes Geist wirkt in Menschen, • die sich bereithalten wie eine offene Schale, • die fragen, Herr, was soll ich tun, • die mutig etwas wagen, • die zueinander JA sagen Maiandachten in der Seelsorgeeinheit sind: Sonntag 26. Mai 19.00 Uhr Maiandacht in der Kirche Baienfurt, mitgestaltet vom Kirchenchor Baienfurt Frauenbund Baienfurt Dienstag, 11.6.2024 Kräutergarten Bad Waldsee Abfahrt an der Kirche in Baienfurt 13.00 Uhr. 13.30 Uhr Führung im Kräutergarten Bad Waldsee (vom Kneippverein Bad Waldsee) durch Alexia Mayer. Anschließend Kaffeetrinken in Bad Waldsee, Parkhotel. Wir bilden Fahrgemeinschaften. Kosten: 5,00 Euro pro Person. (Parkplatz und Treffpunkt: Haupteingang zur Wald- see-Therme). Bitte um Anmeldung. Tel. 0751 553366, Andrea Schorrer, bis 8.6.2024 ÖKUMENE – gemeinsam als Christen „Stärken Sie mit Ihrer Stimme Nächstenliebe und Mit- menschlichkeit“ Ein Wort der vier Kirchen in Ba- den-Württemberg zu Pfingsten 2024 An Pfingsten feiern Christinnen und Christen weltweit die verbindende Kraft von Gottes Heiligem Geist. Über alle Unterschiede hinweg führt und hält er Menschen zusammen. Er ist die Kraft einer bunten und vielfältigen Kirche. Dieser Geist kann Men- schen ermutigen, sie stärken und trösten - weltweit, in ganz Europa und hier bei uns in Baden-Württemberg. Mit großer Sorge blicken wir auf die Kriege in der Ukraine und in Gaza und an anderen Orten der Welt. Wir verur- teilen Hass, Gewalt und Terror, wir stellen uns gegen jede Form des Rassismus und Antisemitismus — auch bei uns in Baden-Württemberg - und mahnen alle zu Mitmensch- lichkeit und Gewaltverzicht. An diesem Pfingstfest mahnen wir zu Achtsamkeit und Klarheit. In ihrem gemeinsamen Pfingstwort rufen sie alle Bürge- rinnen und Bürger dazu auf, „bei den bevorstehenden Kommunalwahlen und bei der Europawahl von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen: Stärken Sie mit Ihrer Stimme Nächstenliebe und Mit- menschlichkeit Votieren Sie für Demokratie und Men- schenrechte“. Dies schreiben Landesbischof Ernst-Wilhelm Gohl (Würt- temberg), Landesbischöfin Dr. Heike Springhart (Baden), Erzbischof Dr. Stephan Burger (Freiburg) und Diözesa- nadministrator Dr. Clemens Stroppel (Rottenburg) in ih- rem Pfingstwort Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Die Gnade unseres Herrn Jesus Christus und die Liebe Gottes und die Gemeinschaft des Heiligen Geistes sei mit euch allen. 2. Kor 13,13 Sonntag, 26. Mai Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Taufe (Pfr. Schö- berl) 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst im Pflegeheim (Prä- dikant Herr Gross) Im Mai findet keine Taizéandacht statt!!! Montag, 27. Mai 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe, Ev. Gemein- dehaus Sonntag, 02. Juni 09.30 Uhr Baindt Gottesdienst, Dietrich-Bonhoef- fer-Saal, anschl. Kirchenkaffee (Pfr. Schöberl) Kinderkirche In den Pfingstferien findet keine Kinderkirche statt. Wir treffen uns wieder am 09. Juni beim Gottesdienst im Grünen am Ev. Gemeindehaus mit anschließendem Ge- meindefest. Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 21 Gottesdienstübertragung Aufgrund eines technischen Defekts kann es z. Zt. vorkommen, dass die Gottesdienste nicht live übertragen werden. Sie werden, wenn möglich, zu einem späteren Zeitpunkt eingestellt. Gedanken zum Wochenspruch Bei einer Straßenumfrage zur Bedeutung unserer christlichen Feiertage, würde Tri- nitatis wohl noch schlechter abschnei- den als Pfingsten. Dabei geht es am Dreieinigkeitssonn- tag um nichts Geringeres als um den lebendigen Gott, an den wir glauben und durch den wir leben: Dass Gott in seinem Wesen ganz Liebe ist, dass er vä- terlich/mütterlich die Welt ins Dasein kommen lässt und erhält; dass er in Jesus rettend eingreift und seine Hand nach uns ausstreckt, um uns in die Gemeinschaft seiner Fami- lie hineinzunehmen; und dass wir dieses Geschenk ver- trauensvoll annehmen und be-Geist-ert daraus im Alltag leben können. Wir feiern am Dreifaltigkeitsfest, dass Gott nicht nur in seinem Wesen vollkommene Beziehung ist, sondern, dass er uns in diese Gemeinschaft seiner Liebe hineinnimmt und aus dieser Verbindung auch unser Miteinander im- mer mehr verwandelt. Wenn das kein Grund zum Feiern ist ... - Gottes Segen! – Ihr M. Schöberl, Pfarrer Ur-Geschichte(n) – 7 Wochen mit dem Anfang der Bibel Kaum ein Teil der Bibel hat unsere Vor- stellung von der Welt so sehr geprägt wie die ersten elf Kapitel der Bibel: Adam & Eva im Paradies, die Schlange & die verbotene Frucht, der Bruder- mord, Arche & Flut oder der Turmbau zu Babel. – Weniger bekannt ist, wie inhaltstief diese scheinbar ein- fachen Geschichten sind – und wie topaktuell. Sie wider- sprechen den naturwissenschaftlichen Theorien über die Entstehung unserer Welt nicht, doch ergänzen sie ent- scheidend. – Wie passt das zusammen? Die Bibelwochen wollen die Entstehung der Urgeschichte beleuchten und dadurch menschliche Ur-Erfahrungen mit Gott und der Welt besser sichtbar machen. Diese Texte machen Mut, an der Fassade unserer Welt zu kratzen, und darüber zu staunen, wie auch in unseren Tagen unter der dunklen Oberfläche der Krisen die schil- lernde Buntheit des guten Anfangs zu leuchten beginnt und wie ich mich selbst mit meinen eigenen Lebensfra- gen in diesen Texten wiederfinde; mich selbst und Gott, als Ursprung und Gegenüber. Unser Begleitheft liefert uns nicht nur den jeweiligen Text- abschnitt, sondern auch Bildinspirationen, Verständnis- hilfen, Denkanregungen, Hinweise & Raum für eigene Notizen. Wir treffen uns ab dem 6. Juni donnerstags, 20-21 Uhr im Ev. Gemeindehaus, Öschweg 30, in Baienfurt. – Die Abende können auch einzeln gewinnbringend besucht werden. Termine: 6. (Genesis 1-2,4a: Zeit und Raum) & 13. (Genesis 2-3: Gut und Böse) & 20. Juni (Genesis 4,1-25: Fluch und Schutz); 27. (Genesis 6,1-4: Fleisch und Geist) & 4.7. (Gene- sis 6,5-8; 7,1-10; 8,20-22: Tod und Rettung) & 11.7. (Genesis 9,1-17.28: Bund und Leben) & 18. Juli 2024 (Genesis 11,1-10: Sprache und Verwirrung) Ich freue mich auf die gemeinsame Entdeckungsreise! Martin Schöberl, Pfarrer Gemeindefest 09. Juni 2024 Wir starten um 10.30 Uhr mit ei- nem kunterbunten Familiengot- tesdienst im Grünen beim Ev. Ge- meindehaus in Baienfurt. Wer zu unserem Salat- und Küchenbuffet etwas beisteuern kann, melde sich gern im Pfarrbüro (0751/43656). Listen hängen auch nach den Gottesdiensten aus. Da unsere Kühlmöglichkei- ten eingeschränkt sind, bitten wir um Kuchen, die keine Kühlung benötigen. Ein herzliches „Vergelt’s Gott!“ schon mal vorab! 500 Jahre Evangelisches Gesangbuch Veranstaltungsreihe in Ravensburg Ausstellung Die Wanderausstellung des Verbandes Evang. Kirchen- musik in Württemberg zeigt über 40 verschiedene Ge- sangbücher aus fünf Jahrhunderten im Original oder als Faksimilenachdruck. Zusätzlich wird das Ravensburger Gesangbuch, das 1771 in Ulm gedruckt wurde zu sehen sein. Öffnungszeiten: Sonntage, 2. / 9. / 16. Juni, jeweils 11-12 Uhr Donnerstag, 13. Juni, 18-19 Uhr Samstag, 8. Juni und 15. Juni, 10 – 12 Uhr Ausstellungsort: Gesellschaftskapelle in der Evang. Stadtkirche (Zugang Marienplatz 5 – Landgerichtsgang) Vorträge Donnerstag, 13. Juni, 19 Uhr, Stadtkirche Ein Gang durch die Gesangbuch- und Liedergeschichte mit Natur- und Schöpfungsliedern Vortrag und Liedersingen mit KMD Michael Bender Donnerstag, 20. Juni, 19 Uhr, Stadtkirche Das Ravensburger Gesangbuch von 1771. Mit einer kleinen Einführung in die Reformationsgeschichte von Ravens- burg und einem Kurzabriss zu Evang. Gesangbüchern im Laufe der Jahrhunderte. Referent: Pfarrer Martin Henzler-Hermann Donnerstag, 27. Juni, 19 Uhr, Stadtkirche „Verstehst du auch, was Du da singst? Wie man mit Lie- dern aus fünf Jahrhunderten umgeht“, und wie sich im Laufe der Zeit der Gebrauch geistlicher Lieder entwickelt und verändert hat. Wie geht man um mit Liedern, deren Text schwer oder gar nicht verständlich ist? Welche Kraft kann ein Lied entwickeln, das fremd ist? Referent: Prof. Bernhard Leube, ehemaliger Pfarrer im Amt für Kirchenmusik der Evang. Landeskirche und Do- zent für Liturgik, Hymnologie und Theologische Grundla- gen an der Hochschule für Kirchenmusik Tübingen Samuel Holzhäuer zum Schuldekan des Kirchenbezirks Ravensburg gewählt „Die hoffnungsvolle Botschaft des Evangeliums lebens- nah und kreativ in die Lebenswelt von jungen Menschen sprechen“ Stuttgart/Ravensburg. Samuel Holzhäuer (40) ist zum Schuldekan des Kirchenbezirks Ravensburg gewählt wor- den. Er folgt auf Frank Eberhardt, der in den Ruhestand Nummer 21 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 gegangen ist. Holzhäuer tritt sein neues Amt am 1. Sep- tember an. Aktuell ist Samuel Holzhäuer als 1. Konrektor an der Verbundschule am Rotmoos in Isny tätig. Über seine neue Aufgabe sagt er: „Ich freue mich in meinem Amt als Schuldekan auf die Begegnungen mit ganz unter- schiedlichen Menschen. Ich möchte ein Brückenbauer und Bindeglied zwi- schen den Akteuren an den Schulen und Kindergärten, in den Elternhäu- sern, in den Kirchengemeinden und in der Schulverwal- tung sein. Mein zentrales Anliegen ist, dass in einer Zeit zunehmender Krisen und Orientierungslosigkeit die hoff- nungsvolle Botschaft des Evangeliums lebensnah und kreativ in die Lebenswelt von jungen Menschen gespro- chen wird und sie gestärkt und ermutigt werden.“ Nach dem Studium der Fächer Theologie, Englisch und Geographie für das Lehramt an Realschulen in Ludwigs- burg und dem Referendariat in Markgröningen war Holz- häuer bis 2019 als Lehrer in Schwieberdingen tätig. 2019 übernahm er die Funktion des 1. Konrektors an der Ver- bundschule am Rotmoos in Isny und hatte dort 2021 und 2022 auch die kommissarische Schulleitung inne. Samuel Holzhäuer ist verheiratet und hat drei Kinder. In seiner Freizeit ist er gerne mit der Familie in den Bergen unterwegs, schreibt Lieder, spielt Gitarre oder setzt hand- werkliche Projekte in Haus und Garten um. Dan Peter Sprecher der Landeskirche Der kreative Montag bietet an Neues aus dem Kreativen Montag. Wir wollen sehr komprimiert an nur ei- nem Montag im Monat ein kreatives Angebot machen. Wir denken dann kann intensiv das Thema zu Hause weiterverfolgt werden. Dazu laden wir herzlich ein Juni: So rosig kann die Zukunft aus- sehen 10.6. Christa Welle-Lebherrz: „Auf Rosen sollst du wandeln“ Aqua- rell Juli: 8.7. Birgit Schwartz-Glonnegger: „Wasser bringt Erfrischung“ Aquarell August: 12.8. Walter Feil: „Wir punkten ...“, Acryl, Aquarell, Goua- che oder Stift Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Petra Neumann-Sprink Tel. : 0751-52501 p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist – um 08.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel € 7,50; Material nach Verbrauch Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Vereinsnachrichten Abstieg in die Bezirksliga besiegelt TSV Heimenkirch - SV Baindt 3:0 (2:0) Nach der späten Niederlage gegen den FV Olympia Laupheim in der Vorwoche, gastierte der SVB am Pfingstwochenende beim Tabel- lenvierten aus Heimenkirch. Einem ordentlichen Baindter Start folgten jedoch die Gegentore durch Selig (16.) und Hutter (44.), wobei die 2:0-Pausenführung vom TSV im zweiten Durchgang auf 3:0 ausgebaut wurde. Mit dieser Niederlage im Allgäu steigt der SVB nach nur einer Saison in der Landesliga wieder in die Bezirksliga ab. Nach einer vielversprechenden Vorbereitung konnte die Mannschaft von Trainer Rädel im weiteren Verlauf nicht mehr an diese Form anknüpfen, zeigte in sich in der De- fensive zu anfällig und in der Offensive zu eindimensional und oftmals nicht kaltschnäuzig genug. Immer wieder konnte der SVB zwar mit Mannschaften aus der oberen Tabellenhälfte gut mithalten, ließ am Ende jedoch meist die nötige Reife vermissen, um etwas Zählbares mitzu- nehmen. Dennoch wird die Baindter Mannschaft aus der ersten Landesliga-Saison der Vereinsgeschichte einige wichtige Erkenntnise ziehen, um in der Bezirksliga wieder eine gute Rolle zu spielen. SV Baindt: Benjamin Walser, Michael Brugger (46. Da- niel Kronenberger), Tobias Szeibel, Philipp Kneisl, Marc Bolgert, Philipp Thoma, Marko Szeibel, Jan Fischer, Mika Dantona (80. Moritz Gresser), Baba Camara (70. Henry Hosse), Elion Kelmendi - Trainer: Jens Rädel Schiedsrichter: Florian Guth - Zuschauer: 87 Tore: 1:0 Lukas Selig (16.), 2:0 Alexander Hutter (44.), 3:0 Florian Knapp (51. Foulelfmeter) Vorschau: Sonntag, 26.05 13.15 Uhr: SV Baindt II - SV Weingarten II 15.00 Uhr: SV Baindt - SV Mietingen Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 21 Musikverein Baindt Herzliche Einladung zum Dorffest vom 22. - 24. Juni 2024 Wir freuen uns, dass wir sie dieses Jahr wieder vom 22.- 24. Juni 2024 im unte- ren Schulhof der Klosterwiesenschule zum Dorffest des Musikvereins Baindt einladen dürfen. Die Festvorbereitungen sind bereits schon jetzt in vollem Gange und wir blicken voller Vorfreude auf ein hoffentlich sonniges Festwochenende. Also markieren auch sie sich schon einmal das Wochenen- de vom 22. - 24. Juni 2024 mit Rotstift in ihrem Kalender, um das Dorffest auf keinen Fall zu verpassen. Landjugend Baindt e.V. Bilder Aufruf an ehemalige Landjugend Mitglieder Dieses Jahr findet das 75- jährige Jubilä- um der Landjugend Baindt statt. Für die Festschrift usw. sammeln wir Bilder von den vergangenen Jahren. Falls Sie zuhause noch alte Bil- der haben melden Sie sich bitte bei uns unter folgender Emailadresse: landjugend.bilder.2024@gmail.com Sie können die Bilder per Email schicken, oder uns eine Nachricht schreiben, dann holen wir Ihre Fotoalben ab, kopieren diese und bringen sie wieder zurück.Wir freuen uns über jedes einzelene Bild :) Reitergruppe Baindt Am Pfingstwochenende war unsere Ju- gend erfolgreich unterwegs. Theresa Henzler konnte sich beim Pfingst- turnier in Zollenreute im Dressurwettbe- werb auf dem 2. Platz platzieren und sich damit für die EB-Bau Jugend-Trophy qualifizieren. Das Finale findet hier beim Birkhof-Dressurfestival statt. Anna Tratzyk war vergangenes Wochenende das erste Mal mit ihrem Pferd Sisko unterwegs. Theresa Henzler qualifiziert sich mit Bonne Diamond für die EB-Bau Jugend-Trophy Im Springreiterwettbewerb in Weingarten beim Reit- und Fahrverein Oberschwaben konnte Sie mit Sisko den 2. Platz belegen. Am Pfingstmontag durfte Anna beim Kinder-Cup Ba- den-Württemberg bei den „Winterlingen Winners“ teilneh- men und konnte sich hier im Stilspringwettbewerb 60cm auf dem 11. Platz und im Stilspringwettbewerb 70cm auf dem 5. Platz platzieren. Herzlichen Glückwunsch an Theresa und Anna zu den tollen Erfolgen! Anna Tratzyk und Sisko konnten 3 Platzierungen mit nach Hause nehmen Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donnerstag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Durch das Felsental zur Burgruine Helfenstein Steil hinauf über eine Leiter wandern wir durch das Fel- sental zum Ödenturm und zur Burgruine Helfenstein. Nach Rast geht es zurück auf schmalen Zick-Zack Pfa- den nach Geislingen. Treffpunkt: Sonntag, 02.06.2024 um 07.30 Uhr Charlot- tenplatz Weingarten bzw. 08.00 Uhr am Bahnhof Ravensburg. Rückkehr ca. 18.00 Uhr. Gehzeit ca. 3 Stunden, 12 km, 300 hm. Fahrpreis je nach Teilnehmerzahl mind. 12,00 Euro für Mit- glieder. Einkehr vorgesehen im Biergarten im Stadtpark Geislingen. Mitbringen Vesper, Getränk, gutes Schuhwerk, nach Bedarf Stöcke und Wechselschuhe. Wanderführung Hanifa Selimi, email: hanifa.selimi@gmx. de Anmeldung ab 29.05.2024 - T. 0151-12952100 (Anrufbe- antworter). Bitte bei der Anmeldung mitteilen ob man ein eigenes Ticket hat und ggf. bei schlechtem Wetter Nummer 21 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 mit ins Kunstmuseum Ravensburg (11.00 Uhr, 8.00 Euro Eintritt) geht. Bei schlechtem Wetter findet die Wanderung nicht statt. Info im Ansagetext ab 20 Uhr am Vortag T. 0151-12998910. Gäste sind herzlich willkommen! Aus dem Landkreis Stadtradeln 2024 – Vier Landkreise treten gemeinsam in die Pedale Vom 08.06. bis zum 28.06. findet erneut das STADTRA- DELN im Landkreis Ravensburg statt. Damit der Ansporn Kilometer zu sammeln noch größer ist, treten zeitgleich auch die Landkreise Konstanz, Lindau und der Boden- seekreis in die Pedale. Außerdem finden viele spannende Events zum Thema Fahrrad statt. Landkreis Ravensburg: Sternfahrt nach Wangen am 23.06. zur Landesgartenschau mit zwei geführten Tou- ren durch den ADFC mit Start in Weingarten und Isny. In Wangen erwartet alle Radler ein kostenloser RadCHECK sowie ein Erfrischungsgetränk. Danach kann der Tag auf der Landesgartenschau verbracht werden. Der Landkreis Ravensburg und die Stadt Wangen bieten Radelnden nach Voranmeldung und „Beweisfoto“ ihrer Fahrt hierfür vergünstige Tagestickets an. Weitere Informationen sind unter https://www.stadtradeln.de/landkreis-ravensburg. de verfügbar. Der Landkreis Ravensburg ist Förderkom- mune der RadKULTUR BW im Zeitraum 2024/ 2025. Die RadKULTUR ist eine Initiative des Verkehrsministeriums Baden-Württemberg. Weitere Aktionen des Landkreises rund um das Fahrrad folgen. Landkreis Konstanz: RADELTAG in Allensbach auf dem Rathausplatz, am 15.06. von 9 bis 15 Uhr, mit kostenlo- sem RadCHECK, der 11. Allensbacher Fahrradbörse, ei- nem LastenradTETRIS mit kleinen Preisen und der Fahr- rad-Codierung durch den afdc. Fürs leibliche Wohl sorgt der Musikverein Allensbach. Zu unserem Radeltag laden wir alle bisherigen und zukünftige Stadtradler herzlich ein! Landkreis Lindau: Gemeinsame Fahrradtour am 8.6. um 10 Uhr vom Hutmuseum Lindenberg (wo auch die Son- derausstellung „Mit Hut & Haube“ zur Geschichte des Radverkehrs stattfindet), über die St. Wendelins-Kapel- le, Schlachters und Weißensberg bis auf die Insel nach Lindau. Zielpunkt ist der Samstagsmarkt auf dem The- rese-von-Bayern-Platz (Ankunft gegen 12 Uhr). Alle, die bei der Tour mitgeradelt sind, erhalten dort ein kosten- loses Getränk (Kaffee, heiße Schokolade etc.) beim Kaf- feerädle. Zudem besteht die Möglichkeit, sein Fahrrad kostenlos codieren zu lassen. Weitere gemeinsame Ra- deltouren im Landkreis Lindau werden geplant. Die Prä- mierungsveranstaltung für die besten Radler, Teams und Co. findet am 14. Juli in Lindau statt – neben einem bun- ten Rahmenprogramm warten abermals viele Preise auf alle Stadtradler. Bodenseekreis: - Sternfahrt nach und Eröffnungsveranstaltung in Über- lingen am Samstag, 8. Juni 2024 - Fahrradsegnung und Wallfahrt zur Kapelle Ma- riä-Himmelfahrt am Schleinsee am Sonntag, 9. Juni 2024 nach dem Gottesdienst um 10:30 Uhr vor der Kirche St. Petrus Canisius. Infos und Anmeldung: Herr Heger, philip.heger@drs.de Umso mehr Menschen mitradeln, desto mehr Kilometer werden für den Landkreis gesammelt und umso mehr CO₂ wird eingespart. Wer nun Lust hat mitzufahren, kann sich unter folgendem Link entweder für seine Kommune oder den Landkreis anmelden: https://www.stadtradeln. de/registrieren Es zählt jeder Kilometer, ob zur Arbeit, in der Freizeit, zum Einkaufen oder zur Schule. Termine des Bauernhaus-Museums Wolfegg Kurse für Erwachsene Kochen für Kinder (nach Hildegard von Bingen) 1. Juni 2024 von 15:00 - 18:00 Uhr im Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben in Wolfegg Der Mensch ist, was er isst. Mit dem, was wir unseren Kin- dern täglich zu essen geben, leisten wir einen wichtigen Beitrag zu einer gesunden Entwicklung unserer Kinder und beugen vielen Erkran- kungen vor. Erfahren Sie in diesem Kochkurs nicht nur in der Theorie, was uns Hildegard von Bingen an wertvollen Impulsen für unsere Esskultur hinterlassen hat, sondern erleben Sie mit der Kochbuchautorin und Hildegardex- pertin Jutta Isabella Martin, wie schmackhaft und kreativ Essen sein kann. Also ran an die Kochtöpfe. Gebühr: 75,00€ pro Person inkl. Zutaten und Manu- skript. Kursleitung: Jutta Martin, Hildegardexpertin und Kochbuchautorin. Anmeldung unter info@bauernhaus- museum.de Lesung mit Musik von Tom Vuk und Michael Moravek 8. Juni 2024, 17-20 Uhr Mit seinem Romandebüt Josip hat sich der Waiblinger Kulturamtsleiter Tom Vuk auf Spurensuche nach der eigenen Herkunft begeben. Anfang der 1960er Jahren kam der Vater des Autors als sogenannter Gastarbeiter aus Kroatien nach Deutschland. Der Vater wollte nichts über die eigene Geschichte erzählen, weil er einen totalen Schnitt gemacht und damit seine Wurzeln gekappt habe, sagt Tom Vuk. Um herauszufinden, wie das Leben des Va- ters hätte sein können, erfand der Autor die Geschichte. Als Josip mit einem der ersten Gastarbeiterzüge in Stutt- gart ankommt, bringt er außer Speck und Apfelstrudel auch eine eigene Geschichte mit. Seine Vorfahren er- lebten den kroatischen Bauernaufstand, den Kampf an der russischen Front im Ersten Weltkrieg, die Gründung Jugoslawiens und das Leben der Partisanen im Zweiten Weltkrieg. Dabei ist Josip seit seiner Jugend bemüht, sich dem archaischen Leben und den Fehden in seiner Fami- lie zu entziehen. Er verlässt das heimatliche Zagorje; auf seinem Weg liegen eine erste und eine zweite Liebe, eine Wahlfamilie, aber auch Vorbilder, die ihn enttäuschen und dazu zwingen, einen Weg für sich ganz allein zu finden. Der Künstler Michael Moravek stammt aus dem ehema- ligen Jugoslawien und begleitet die Lesung mit Titeln, die sich um Entwurzelung und Heimatlosigkeit drehen. Dabei verwebt er Einflüsse aus der Literatur mit Erfahrungen aus der eigenen Migrationsgeschichte. 17.00 Uhr Führung durch die Ausstellung „kommen – schaffen – bleiben“ mit Dr. Tanja Kreutzer, Museumslei- tung 18 Uhr Lesung und Songs mit Tom Vuk und Michael Mo- ravek Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 21 Anschl. lockerer Austausch bei Speis und Trank. Eintritt: 7,- Euro oder gültiges Tagesticket (um Anmeldung wird gebeten) I Ort: Tenne Fischerhaus unten I Wir bitten um Anmeldung unter info@bauernhaus-museum.de Das Landwirtschaftsamt informiert: Felderbegehung in Bad Waldsee/ Mennisweiler als Pflanzenschutz- sachkunde-Fortbildung Das Landwirtschaftsamt des Landkreises Ravensburg bietet am Donnerstag, 06. Juni von 19:30 bis 21:30 Uhr auf dem Betrieb der Familie Koch in Bad Waldsee/Mennis- weiler (Treffpunkt & Parken: Hofstelle Bürgerstraße 20, 88339 Bad Waldsee) eine 2-stündige Präsenzveranstal- tung in Form eines Feldabends an. Herr Kreh und Frau Koch vom Landwirtschaftsamt wer- den aktuelle Themen zum Pflanzenschutz in den Kulturen Winterraps, Wintergerste, Winterweizen und Mais präsen- tieren. Außerdem wird ein Sortenvergleich im Raps durch Frau Schulze (NPZ) vorgestellt. Als zusätzliche Gastrefe- renten werden Herr Böhringer (BASF) und Herr Schmid (BayWa Ravensburg) erwartet. Am Ende des Feldabends wird nach Ausstellung der Teilnahmebescheinigungen in geselliger Runde mit Kaltgetränken und einem kleinen Imbiss zum regen Austausch eingeladen. Eine Anmeldung unter Angabe von Namen, Adresse und Geburtsdatum ist aus organisatorischen Gründen erfor- derlich und wird bis spätestens 04. Juni an la@rv.de oder telefonisch unter 0751/85-6010 erbeten. Das „Selbsthilfenetzwerk e.V. im Landkreis Ravensburg“ sucht engagierte Menschen Seit inzwischen 15 Jahren besteht das Selbsthilfenetzwerk im Landkreis Ravensburg. Das Selbsthilfenetzwerk ist die Interessenvertretung und der Dachverband aller Selbst- hilfegruppen im Landkreis Ravensburg. Damit die erfolg- reiche Arbeit des Selbsthilfenetzwerks weitergeführt wer- den kann, werden aktuell Menschen gesucht, die sich ein Engagement im Selbsthilfenetzwerk vorstellen können. Aktuell gibt es ca. 120 Selbsthilfegruppen im Landkreis Ravensburg, die sich zu ganz unterschiedlichen Themen treffen. Die Tätigkeit des Selbsthilfenetzwerks ist dabei vielfältig und betrifft beispielsweise die Weitergabe von Informationen zur Selbsthilfe und deren Möglichkeiten sowie ganz praktisch die Unterstützung der Selbsthilfe- gruppen vor Ort. Darüber hinaus ist das Selbsthilfenetz- werk mit professionellen Gesundheitsanbietern vernetzt, versucht die Rolle der Selbsthilfe im Gesundheits- und Sozialwesen zu stärken und trägt die Belange der Selbst- hilfe in die Öffentlichkeit. Interessierte wenden sich bitte an die Kontaktstelle für Selbsthilfe beim Landratsamt Ravensburg, Manuela Lauter (Telefon: 0751- 85 3119, E-Mail: m.lauter@rv.de) oder finden auch Informationen auf der Internetseite des Selbsthilfenetzwerks (http://www.selbsthilfe-rv.de). Wohnraumförderung 2023 – Förder- volumen liegt bei ca. 21,7 Millionen Euro Das Bau- und Umweltamt des Landkreises Ravensburg führt im Bereich der Wohnraumförderungen Beratungen von Bürgern und Bürgerinnen sowie von Kommunen zum Thema Eigentumsförderung und sozialer Mietwohnbau durch. Kommt es zur Antragstellung und Bewilligung wer- den Fördergelder der Landesregierung über die L-Bank an die Antragsteller ausgezahlt. „Ich freue mich über die im Vergleich zum Vorjahr noch- mals gestiegene Summe an Fördergeldern. Die Wohn- raumförderung ist auch weiterhin ein sehr wichtiger Baustein zur Bau- und Wirtschaftsförderung in unserem Landkreis“ so Landrat Harald Sievers. Im Jahr 2023 konnte durch Beratungen und Antragstel- lungen bei der L-Bank für Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Ravensburg ein Fördervolumen bei der Ei- gentumsförderung von ca. 21.700.000 € generiert werden. Im Bereich der sozialen Mietwohnraumförderung konnten für Antragsteller zusätzlich Fördergelder als Zuschuss von ca. 2.700.000 € beantragt werden. Was sonst noch interessiert Sommer, Sonne, Freizeitplanung: Blut spenden nicht vergessen! Sommerliches Wetter und Feiertage locken mit vielen Freizeitmöglichkeiten. Der DRK-Blutspendedienst erin- nert daran, die Blutspende nicht zu vergessen Die ersten Sommertage locken in diesen Wochen viele Spender*innen weg von der Spenderliege. Leere Liegen bei der Blutspende können zu einem Problem werden: Unfälle und Krankheiten machen vor gutem Wetter kei- nen Halt. Das DRK bittet zur Blutspende. Worauf warten? Jetzt liegend Leben retten! Nächster Termin: Mittwoch, dem 12.06.2024 von 14:00 Uhr bis 19:30 Uhr Festhalle , Bahnhofstr. 5/1 88214 Ravensburg - Weißenau Jetzt Blutspendetermin online reservieren unter www.blutspende.de/termine Täglich werden allein in Baden-Württemberg und Hessen mehr als 2.700 Blutspenden benötigt. Patient*innen aller Altersklassen sind auf eine kontinuierliche und lückenlose Versorgung angewiesen Hätte, könnte, sollte - einfach machen! Blut spenden ist eine der einfachsten und schnellsten guten Taten: Das DRK bietet täglich zahlreiche Termine in der Region an. Wer sich nicht alleine zur ersten Spende traut, der mo- tiviert einfach Freunde, Bekannte und/oder Verwandte zusammen einen Termin zu reservieren. Blut spenden? So einfach läuft‘s: 1. Wunschtermin online reservieren und am Tag der Spen- de reichlich (alkoholfrei) trinken 2. Anmeldung vor Ort unter Vorlage des Personalaus- weises 3. Ausfüllen des medizinischen Fragebogens 4. Kurzes, ärztliches Gespräch und eine kleine Laborkon- trolle 5. Die Blutspende: Abnahme von ca. 500 ml Blut, dauert nur 5 - 10 Minuten 6. Ruhepause und leckere Snacks im Anschluss an die Spende Alle Termine und weitere Informationen unter www.blut- spende.de oder unter 0800 11 949 11. Nummer 21 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 Selbsthilfegruppen mit 158.787,49 Euro gefördert Vergabesitzung der Regionalen Fördergemeinschaft Bodensee-Oberschwaben Gesundheitsbezogene Selbsthilfegruppen können Zu- schüsse für ihre ehrenamtliche Tätigkeit erhalten. Die Regionale Fördergemeinschaft Bodensee-Oberschwaben der GKV-Gemeinschaftsförderung Baden-Württemberg konnte am 14. Mai 2024 unter Federführung der AOK – Die Gesundheitskasse Bodensee-Oberschwaben wieder eine Vergabesitzung in Präsenz durchführen. An der Sitzung im Mai haben die Krankenkassen der Re- gionalen Fördergemeinschaft Bodensee-Oberschwaben unter Beteiligung der legitimierten Vertreter der Selbsthil- fe über die eingegangenen Anträge beraten. 101 Gruppen haben Anträge gestellt und konnten auch gefördert wer- den. Insgesamt konnten pauschale Fördermittel in Höhe von 158.787,49 Euro ausbezahlt werden. Die Anträge für die Pauschalförderung können immer bis 31. März des jeweiligen Kalenderjahres gestellt wer- den. Neu gegründete Selbsthilfegruppen haben noch die Möglichkeit bis 31. Oktober 2024 einen Antrag zu stellen. Die Antragsunterlagen und weitere Informationen sind auf der Internetseite www.gkv-selbsthilfefoerderung-bw. de/selbsthilfegruppen-antraege/ zu finden. Bei Fragen steht die Federführerin der Region Boden- see-Oberschwaben, Alexandra Schmid, Leiterin Gesund- heitsbegleitung bei der AOK – Die Gesundheitskasse Bo- densee-Oberschwaben und ihr Team unter Telefon: 0711 6525-12623 zur Verfügung. Angehörige im Urlaub? Der DRK-Menüservice springt ein! Gutes, ausgewogenes und schmackhaftes Essen ist ein Stück Lebensqualität, das zum Gelingen jedes Tages da- zugehört. Viele Angehörige versorgen ihre Eltern beim Essen mit. Doch wenn der Urlaub in der Familie ansteht, kommt es zum Problem. Oft wird dann für Oma und Opa vorgekocht. Eine schnelle und temporäre Lösung könnte aber auch der DRK-Menüservice sein. Das DRK Ravensburg ermöglicht es Ihnen, sich das Ein- kaufen und Kochen zu sparen. An 365 Tagen im Jahr bie- ten wir Ihnen eine große Auswahl an köstlichen Mahlzei- ten an, die das DRK Ihnen wöchentlich oder in größeren Abständen tiefgekühlt liefert. Wählen Sie zwischen über 200 Gerichten aus, die aus verschiedenen Kostformen bestehen. Unsere Gerichte sind geeignet für alle gängi- gen Allergien und Unverträglichkeiten, es gibt sie diabe- tikergerecht, püriert oder in anderen Sonderkostformen, somit ist für jeden etwas dabei. Die Gerichte können Sie einfach selbst in der Mikrowelle oder im Backofen erhitzen. Dadurch sparen Sie sich nicht nur Zeit für das Einkaufen und das Zubereiten, sondern sind flexibel, selbstständig und haben schnell eine quali- tativ hochwertige Mahlzeit auf dem Tisch. Durch unseren Rundum-Service wird Ihnen das tiefkühlfrische Menü di- rekt an Ihre Wohnungstür geliefert. Durch die Lagerung in Ihrer Tiefkühltruhe bleiben der Geschmack und die Nährstoffe erhalten und Sie entscheiden selbst, wann Sie ihr Menü zubereiten. Bestellen Sie gerne unser Probiermenü und überzeugen Sie sich selbst von unserem Service. Für 29,00 € erhal- ten sie fünf leckere und abwechslungsreiche Vollkost- Gerichte. Gerne übersenden wir Ihnen unseren aktuellen Menü-Ka- talog und informieren Sie über die Preise. Wir freuen uns von Ihnen zuhören und beraten Sie gerne. DRK-Menüservice Telefon: 0751/5606166 menueservice@rotkreuz-ravensburg.de Starke Vertretung für Rentenversicherte Selbstverwaltung gestaltet für 4,3 Millionen Versicher- te die Rahmenbedingungen mit Ehrenamtliche Vertreterinnen und Vertreter setzen sich in den Gremien der Sozialversicherung direkt für die In- teressen der Versicherten und Rentenbeziehenden sowie Arbeitgebenden ein. Daran erinnert die Deutsche Renten- versicherung Baden-Württemberg (DRV BW) anlässlich des Tages der Selbstverwaltung am 18. Mai. DRV BW größter Regionalträger Deutschlands Die DRV BW ist für rund 4,3 Millionen Versicherte und knapp 1,5 Millionen Rentnerinnen und Rentner zuständig und somit Deutschlands größter Regionalträger unter den Rentenversicherungen. Die Vertreterversammlung der DRV BW, auch das Parlament des Rentenversiche- rungsträgers genannt, stellt jährlich den Haushalt auf und entscheidet somit, wie die Gelder der Beitragszahlenden verwendet werden. Die DRV BW verfügt 2024 über einen Haushalt in Höhe von rund 27,7 Milliarden Euro. Besonderes Augenmerkt auf Präventions- und Reha- bilitationsleistungen Besonders auf die Ausgestaltung von Präventions- und Rehabilitationsleistungen hat die Selbstverwaltung gro- ßen Einfluss. Zudem erbringt das Gremium Leistungen, von denen Beitragszahlende und Rentenbeziehende di- rekt profitieren: Mehr als 120 ehrenamtliche Versicherten- beratende „in der Nachbarschaft“ beraten für die DRV BW zu allen Fragen rund um die Rentenversicherung und un- terstützen Ratsuchende vor allem beim Ausfüllen von An- trägen. In Widerspruchsausschüssen überprüfen zudem gewählte Vertreterinnen und Vertreter der Versicherten und der Arbeitgebenden bei Bedarf Entscheidungen der Verwaltung in Einzelfällen. Alle sechs Jahre können Beitragszahlende und Rentenbe- ziehende bei den Sozialwahlen bestimmen, wer ihre Inter- essen im Parlament der Rentenversicherung vertritt. „Die Selbstverwaltung in der gesetzlichen Rentenversicherung ist Ausdruck gelebter Demokratie. Sie setzt ein Zeichen für Solidarität in einer Zeit, in der gesellschaftlicher Zusam- menhalt schwindet und bedeutet aktive Mitgestaltung für die Versichertengemeinschaft“, sagt Uwe Hildebrandt, Vorsitzender der DRV BW-Vertreterversammlung. Skulpturenweg Bettenreute – öffentliche Führung Am Samstag, 25. Mai 2024 wird eine öffentliche Führung rund um das ehemalige Wasserschloss Bet- tenreute angeboten. Treffpunkt: Feuertobelbachbrü- cke an der Kreisstraße (bei Bet- tenreute) Beginn: 14:30 Uhr Für Gruppen werden nach telefo- nischer Terminvereinbarung auch Sonderführungen angeboten. Herr Ehmann, Telefon: 07505 1252 Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 21 Naherholung zwischen Schussen und Seen Die Blitzenreuter Seenplatte – Natur mit allen Sinnen genießen! Bild: Sissi Knecht Professionelle Gästeführer zeigen Ihnen die unverwechselbare Na- tur und Kulturlandschaft zwischen Schussen und Seen mit ihren typi- schen Moränenhügeln. Von April bis Oktober werden Führungen angeboten, - jeden ersten Samstag im Monat (auch außerplan- mäßige Führungen – beachten Sie die Hinweise im Mitteilungsblatt oder auf unserer Internetseite) - jeden Sonntag (bis Oktober) Für Kinder bis 14 Jahren sind die Führungen kostenlos, Kinder ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 4,00 EUR. Die sonntäglichen Führungen beginnen immer um 14:30 Uhr am Parkplatz beim Häcklerweiher. Der Parkplatz am Häcklerweiher liegt an der B 32 zwischen Blitzenreute Samstag, 25. Mai 2024 Eine abenteuerliche Wanderung: Auf alten Kirchwegen durch den Baientobel Diese Gästeführung entfällt. Sonntag, 26. Mai 2024 An diesem Termin wird keine Gästeführung angeboten. Ausblick auf die bevorstehenden Gästeführungen in Fron- reute-Wolpertswende: Samstag, 1. Juni 2024 Fahrradtour: Industrialisierung des Schussenbeckens als Folge der Erschließung durch die Südbahn Gästeführer: Torsten Alt Treffpunkt: 14:30 Uhr Parkplatz Kath. Kirche Mochen- wangen Sonntag, 2. Juni 2024 Entstehung und Geologie der oberschwäbischen Land- schaft. Ein- und Ausblicke in die Entstehungsgeschich- te, die Landschaft, das Moor und die frühere Torfbe- wirtschaftung. Gästeführer: Jürgen Menna Treffpunkt: Parkplatz Häcklerweiher Weitere Informationen folgen. Presseinformation des Bundes der Steuerzahler Baden-Württemberg: BdSt fordert Priorisierung bei den Ausgaben - Mai-Steuerschätzung prognostiziert geringe Steuermehreinnahmen für das Land Den auf Baden-Württemberg heruntergerechneten Zah- len der aktuellen Mai-Steuerschätzung zur Folge steigen die Netto-Steuereinnahmen des Landes Baden-Württem- berg in den nächsten Jahren leicht an. Die jetzige Steu- erschätzung bildet die Grundlage für den anstehenden Doppelhaushalt für die Jahre 2025 und 2026. „Der leichte Anstieg der Steuereinnahmen bringt keine Spielräume für zusätzliche Ausgaben mit sich. Stattdes- sen gilt es nun für die Landesregierung klare Prioritäten zu setzen. Gerade auch vor dem Hintergrund der in der mittelfristigen Finanzplanung ausgewiesenen Deckungs- lücke von mehr als sieben Milliarden Euro für die Haus- haltsjahre 2025 und 2026“, macht der Landesvorsitzende des Bundes der Steuerzahler Baden-Württemberg, Eike Möller, deutlich. Der Aussage des Finanzministers Bayaz, alle müssten sich drauf einstellen, mit den vorhandenen Mitteln auszukommen, pflichtet Möller bei: „Nicht alles, was wünschenswert ist, ist auch finanzierbar. Dieses Motto gilt hier einmal mehr und muss endlich auch in allen Minis- terien des Landes ankommen. Es gilt, die langen Wunsch- listen abzuspecken“, so der BdSt-Landesvorsitzende. Für die baden-württembergischen Kommunen geht die aktuelle Steuerschätzung von Mehreinnahmen von gut einer Milliarde Euro für die Jahre 2025 und 2026 aus. „Mit Blick auf diese Prognose erwarten wir von den Städten und Gemeinden, dass diese ihr Versprechen der Aufkom- mensneutralität bei der Grundsteuer einhalten und es hier nicht zu Steuererhöhungen kommt“, sagt Möller. Alter schützt vor wählen nicht! Ehemaliger Bürgermeister von Kißlegg Herr Fredo Endres besucht das Haus der Betreuung und Pflege Am Mehl- sack in Ravensburg für einen informativen Vortrag über bevorstehende Europa- und Kommunalwahlen. Das Haus der Betreuung und Pflege Am Mehlsack in Ra- vensburg hatte die Ehre, den langjährigen Bürgermeis- ter von Kißlegg zu einem informativen Vortrag über die bevorstehenden Europa- und Kommunalwahlen am 09. Juni zu begrüßen. Unter dem Thema „Alter schützt vor Wählen nicht“ wurden die Bewohner und Bewohnerinnen über die Bedeutung ihrer Stimme in der demokratischen Gesellschaft aufgeklärt. In einer Zeit, in der politische Teilhabe oft als selbstver- ständlich angesehen wird, ist es von großer Bedeutung, speziell ältere Menschen über die Wichtigkeit ihrer Stimme zu informieren. Der Besuch von Herr Endres war daher eine wertvolle Gelegenheit für die Bewohner und Bewoh- nerinnen des Hauses Am Mehlsack, sich über die bevor- stehenden Wahlen zu informieren und Fragen zu stellen. Der Vortrag, der von spannenden Einblicken in den Wahl- prozess bis hin zu aktuellen politischen Themen reich- te, fand großen Anklang bei den Zuhörern. Die Bewoh- ner und Bewohnerinnen zeigten reges Interesse an den kommenden Wahlen und beteiligten sich aktiv an der Diskussion. Die Veranstaltung endete mit einem herzlichen Danke- schön an Herr Endres für seinen informativen Vortrag und seine Zeit. Die Bewohner und Bewohnerinnen des Hauses Am Mehlsack wurden ermutigt, aktiv an den kommenden Wahlen teilzunehmen und ihre Stimme für eine lebendige Demokratie zu nutzen. Die Einrichtung wird den Bewohnern und Bewohnerinnen auch die Möglichkeit bieten, entweder durch Begleitung zum nahegelegenen Wahllokal zu gelangen oder ihre Stimme bequem per Briefwahl abzugeben. SVLFG legt Fokus auf Gesundheit von Frauen Anlässlich des Internationalen Aktionstages Frauenge- sundheit am 28. Mai weist die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) auf ihre Angebote zur Gesundheitsförderung für Frauen hin. Dazu gehören zum Beispiel Gesundheitskurse sowie Vor- sorge- und Kurzkuren. Mehr Informationen finden sich Nummer 21 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 dazu im Internet unter www.svlfg.de/gesundheitskur- se-finden sowie unter www.svlfg.de/lkk-kurzkuren. Spezielle Informationen für Frauen in der Grünen Bran- che stellt die SVLFG auch bereit unter www.svlfg.de/in- fos-fuer-frauen-in-der-gruenen-branche. In Kürze wird die SVLFG zudem online ein Sondermagazin mit Themen rund um die soziale Absicherung von Frauen herausge- ben. Auch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung informiert über die geschlechterspezifische Gesundheits- vorsorge unter www.frauengesundheitsportal.de. Hier gibt es Wissenswertes zu den Themen Bewegung und Sport, Gesund älter werden, Gesunder Schlaf, Psychische Gesundheit und Frauengesundheitsforschung sowie Ver- anstaltungshinweise. Andere Risiken als bei Männern Frauen sind aufgrund biologischer Faktoren – aber auch durch soziale Bedingungen – anderen Gesundheitsrisiken ausgesetzt als Männer. Frauen nehmen allein durch die Gynäkologie mehr Medikamente zu sich als Männer und das schon von sehr jungen Jahren an. Angefangen mit der Pille bis hin zu solchen Mitteln, die gegen Regelschmer- zen eingenommen werden. Da laut Robert-Koch-Institut bei Frauen häufiger psychische Erkrankungen diagnosti- ziert werden, werden ihnen auch öfter Psychopharmaka verordnet als Männern. Unterschiede gibt es zudem bei Wirkungen und Nebenwirkungen von Medikamenten, da der Stoffwechsel von Frau und Mann verschieden darauf reagieren. Problematisch ist dies, da die Medikamente meist eine auf Männer abgestimmte Dosierung vorgeben. Brustkrebsvorsorge wird ausgeweitet Das Mammographie-Screening für Frauen zur Früher- kennung von Brustkrebs wird ausgeweitet. Bisher können nur Frauen zwischen 50 und 69 Jahren alle zwei Jahre daran teilnehmen. Ab dem 1. Juli 2024 ist eine Teilnahme bis zum Alter von 75 Jahren möglich. Neu anspruchs- berechtigte Frauen erhalten vorerst keine persönliche Einladung, können sich aber ab dem 1. Juli selbst für einen Untersuchungstermin anmelden. Die letzte Frü- herkennungs-Mammographie muss bei dieser Termi- nanfrage mindestens 22 Monate zurückliegen. Nähere Informationen gibt es unter www.g-ba.de/mammogra- phie-screening-70plus. Es geht um nichts weniger als den Schutz der Bevölkerung Coronapandemie, Hochwasser im Ahrtal, Flächenbrand im Brandenburger Moor: Bilder, die allen präsent sind. Aber auch bei Großveranstaltungen wie der nahenden Fußball-Europameisterschaft sind Helferinnen und Helfer des Bevölkerungsschutzes, wie etwa des DRK-Kreisver- bandes Ravensburg im Einsatz. Der Schutz der Zivilbevöl- kerung gestaltet sich für sie immer schwieriger, weil unter anderem intakte, modern ausgestattete Einsatzfahrzeuge Mangelware sind. Alfred Bosch, beim DRK-Kreisverband Ravensburg verantwortlich für Bevölkerungsschutz, schil- dert die Situation und Hintergründe. Herr Bosch, wenn es brennt, bei Großschadensfällen oder Großveranstaltungen geht ohne den Bevölke- rungsschutz nichts. Wie ist dieser in Deutschland or- ganisiert und wer ist für was zuständig? Der Bund ist zuständig für Zivilschutz, dem nicht-mili- tärischen Schutz der Bevölkerung im Kriegsfall. Kata- strophenschutz ist Ländersache. Hilfsorganisationen übernehmen mit überwiegend ehrenamtlichen gut aus- gebildeten Einsatzkräften den praktischen Bevölkerungs- schutz vor Ort. Dafür gibt es die Vereinbarung, dass die Organisationen entsprechend finanziell unterstützt be- ziehungsweise technisch ausgestattet werden. Laut Humboldt-Universität Berlin gibt es im Sanitäts- und Unterkunftswesen gar keinen nennenswerten Zi- vilschutz mehr. Sehen Sie das auch so? Entgegen vieler Aussagen hat der Bund seine Zivilschutz- mittel nach 22 Jahren Beinahe- Stillstand nicht nur nicht erhöht, sondern im vergangenen Jahr sogar um ein Drittel gekürzt. Trotz der offenkundigen verheerenden Defizite im Ahrtal fehlen den Ländern bis heute große Teile der Zivilschutzfahrzeuge des Bundes in den Strukturen des Sanitäts- und Betreuungswesens des Landeskatastro- phenschutzes. Wie steht es mit der Ausstattung bei Ihnen im Bevöl- kerungsschutz? Im Landkreis Ravensburg müssen in absehbarer Zeit im Katastrophenschutz von acht Krankenwagen sechs Fahrzeuge ausgemustert werden: beim DRK-Kreisver- band Ravensburg drei, bei den Johannitern einer und im DRK-Kreisverband Wangen zwei. Das bedeutet für die Region der Supergau – mit 20 Jahren Ansage. Für un- seren Einsatz bei EM-Spielen in Stuttgart greifen wir gar auf ein geliehenes Krankentransport-Fahrzeug zurück. Beruhigend ist die Situation nicht. Wie ließe sich Abhilfe schaffen? Abhilfe schaffen können nur entsprechende Finanzmittel. Ein Beispiel: Der Bund mustert derzeit ersatzlos mit 27 Jahren nahezu historische Krankenwagen aus, das Land Baden-Württemberg hat momentan gar keine Beschaf- fung vorgesehen und hofft vergeblich auf Ausstattung und Fahrzeuge des Bundes. Würde das DRK die alten Krankenwagen des Bundes übernehmen, müssten sie zunächst umfänglich repariert und ausgestattet werden. Dieser nicht unerhebliche Aufwand liegt dann ebenso wie der Unterhalt beim DRK. Für jeden Krankenwagen rech- nen wir mit über 8.000 Euro Kosten pro Jahr. Allein der DRK-Kreisverband Ravensburg müsste jährlich 24.000 Euro nur für die Fahrzeuge aufwenden. Für uns als ge- meinnützige Organisation ein Unding. Erfreulicherweise hat das CDU-geführte Innenministerium seit drei Jahren seine finanziellen Mittel auf 12,5 Millionen Euro für den gesamten Katastrophenschutz aufgestockt: Die grün-schwarze Landesregierung hat die dramatische Situation erkannt und gehandelt. Allerdings bleibt der enorme Nachholbedarf im Landes- katastrophenschutz zusammen mit jahrelangen Liefer- fristen der Fahrzeug- und Aufbauhersteller eine extrem schwierige Situation. www.hoffnungszeichen.de /testament Tel. 07531 9450-173 Helfen Sie jetzt Familien mit unheilbar kranken Kindern! Erfahren Sie mehr unter: www.bjoern-schulz-stiftung.de Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 21 Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG | Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim | 07154 8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de Anzeigenauftrag Anzeigenauftrag für das Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde(n) Baindt Format 2-spaltig (90 mm breit) ca. _______mm hoch 4-spaltig (187 mm breit) (Mindesthöhe 30 mm) per Mail anzeigen@duv-wagner.de per Telefon 07154 8222-70 per Post Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Straße 14, 70806 Kornwestheim Rechnung per Lastschrift Rechnung per Überweisung Hiermit ermächtige ich Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, 70806 Kornwestheim, zu Lasten des nachstehend angegebenen Kontos mittels Lastschrift den Rechnungsbetrag der obigen Anzeige einzuziehen. Rechnungsanschrift: Firma, Name Straße, Hausnummer PLZ, Ort Telefon für Rückfragen Fax E-Mail für Rechnungsversand Ort, Datum, Unterschrift Einwilligungserklärung: Für den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ha- ben wir alle technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen, um ein hohes Schutz- niveau zu schaffen. Wir halten uns dabei strikt an die Datenschutzgesetze und die sonstigen datenschutzrelevanten Vorschriften. Ihre Daten werden ausschließlich über sichere Kommu- nikationswege an die zuständige Stelle übergeben. Zur Bearbeitung Ihres Anliegens werden personenbezogene Daten von Ihnen erhoben wie z.B. Name, Anschrift, Kontaktdaten sowie die notwendigen Angaben zur Bearbeitung. Die Verwendung oder Weitergabe Ihrer Daten an unbeteiligte Dritte wird ausgeschlossen. In dem Fall eines gebührenpflichtigen Vorgangs über- mitteln wir zur Abwicklung der Bezahlung Ihre bezahlrelevanten Daten an den ePayment-Pro- vider. Mit Ihrer Unterschrift erklären Sie sich einverstanden. DE IBAN Meine Anzeige soll in der/den Kalenderwoche(n) erscheinen: einmalig wöchentlich 14-täglich monatlich Anzeigentext Bitte am PC oder in DRUCKSCHRIFT ausfüllen! Zusätzlich sende ich Ihnen diese Dokumente: Logo Grafik/Bild Gestaltungsvorgabe Alte Anzeige Alle Informationen zu Privatanzeigen finden Sie hier: www.duv-wagner.de Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 21 Preisbeispiele Baindt Alle Preise sind zzgl. MwSt. Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG | Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim | 07154 8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de 2-spaltig / 70 mm 90 x 70 mm 86,80 € 4-spaltig / 50 mm 187 x 50 mm 124,00 € 2-spaltig / 50 mm 90 x 50 mm 62,00 € 2-spaltig / 40 mm 90 x 40 mm 49,60 € 2-spaltig / 80 mm 90 x 80 mm 99,20 € 2-spaltig / 90 mm 90 x 90 mm 111,60 € Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 21 VERSCHIEDENES MIETANGEBOTE KFZ-Meisterwerkstatt Reparaturen aller Marken Fehlerdiagnose / Elektrik Ersatzteile / Zubehör Reifen-Service Kennenlern-Angebot bis 31.05.2024 Kostenloser Fahrzeugcheck + 10% Preisnachlass auf Ersatzteile* für Ihre erste Inspektion oder Reparatur! 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              Top 5 Maßnahme Radschnellverbindungen sind die Zukunft – für eine angenehme, effiziente Fortbewegung. Der Bau der ca. 15 Kilometer langen Hauptrad- route bzw. Radschnellweg RS9 ist eine zentrale Maßnahme zur Förderung des Radverkehrs. Direkt Keine Umwege, gut ausgeschilderte, klare Routenführung Schnell Möglichst wenig Haltepunkte sowie Vorfahrt an den meisten Kreuzungen Sicher Extrabreite Wege für problemloses Überholen und Nebeneinanderfahren, getrennt von Autoverkehr und Fußgängern Ravensburg Meckenbeuren Friedrichshafen Weingarten Baienfurt Baindt 1. Einrichtung der Hauptradroute / Radschnellverbindung RS9 Schnell ans Ziel Ziele & Effekte: Auch auf längeren Strecken können mehr Wege mit dem Fahrrad als gute Alternative zum Auto zurückgelegt werden. Dies gilt vor allem für Pendlerinnen und Pendler. Damit erfolgt eine Reduzierung des Aufkommens im Autoverkehr sowie ein Rückgang des C0 2 -Ausstoßes. Stand: 12.2023 Der Klima- mobilitäts- plan Das wichtigste in Kürze Baienfurt • Baindt • Berg • Ravensburg • Weingarten Top 5 Maßnahme Radschnellverbindungen sind die Zukunft – für eine angenehme, effiziente Fortbewegung. Der Bau der ca. 15 Kilometer langen Hauptrad- route bzw. Radschnellweg RS9 ist eine zentrale Maßnahme zur Förderung des Radverkehrs. Direkt Keine Umwege, gut ausgeschilderte, klare Routenführung Schnell Möglichst wenig Haltepunkte sowie Vorfahrt an den meisten Kreuzungen Sicher Extrabreite Wege für problemloses Überholen und Nebeneinanderfahren, getrennt von Autoverkehr und Fußgängern Ravensburg Meckenbeuren Friedrichshafen Weingarten Baienfurt Baindt 1. Einrichtung der Hauptradroute / Radschnellverbindung RS9 Schnell ans Ziel Ziele & Effekte: Auch auf längeren Strecken können mehr Wege mit dem Fahrrad als gute Alternative zum Auto zurückgelegt werden. Dies gilt vor allem für Pendlerinnen und Pendler. Damit erfolgt eine Reduzierung des Aufkommens im Autoverkehr sowie ein Rückgang des C0 2 -Ausstoßes. Stand: 12.2023 Top 5 Maßnahme Radschnellverbindungen sind die Zukunft – für eine angenehme, effiziente Fortbewegung. Der Bau der ca. 15 Kilometer langen Hauptrad- route bzw. Radschnellweg RS9 ist eine zentrale Maßnahme zur Förderung des Radverkehrs. Direkt Keine Umwege, gut ausgeschilderte, klare Routenführung Schnell Möglichst wenig Haltepunkte sowie Vorfahrt an den meisten Kreuzungen Sicher Extrabreite Wege für problemloses Überholen und Nebeneinanderfahren, getrennt von Autoverkehr und Fußgängern Ravensburg Meckenbeuren Friedrichshafen Weingarten Baienfurt Baindt 1. Einrichtung der Hauptradroute / Radschnellverbindung RS9 Schnell ans Ziel Ziele & Effekte: Auch auf längeren Strecken können mehr Wege mit dem Fahrrad als gute Alternative zum Auto zurückgelegt werden. Dies gilt vor allem für Pendlerinnen und Pendler. Damit erfolgt eine Reduzierung des Aufkommens im Autoverkehr sowie ein Rückgang des C0 2 -Ausstoßes. Stand: 12.2023 Unser Ticket Richtung Zukunft im Mittleren Schussental Sowohl die Einwohnerzahlen als auch die Wirtschaftskraft im Gemeindeverband Mittleres Schussental (GMS), zu dem die Gemeinden und Städte Baienfurt, Baindt, Berg, Ravensburg und Weingarten gehören, sind in den letzten Jahren stetig gewachsen. Um auch weiterhin als attraktive Region wahrgenommen zu werden, müssen wir also unser Handeln kontinuierlich anpassen. Im Vergleich zu Baden-Württemberg insgesamt ist die Entwicklung des GMS überdurchschnittlich: In den Jahren 2011 bis 2022 stiegen die Einwohnerzahlen um rund acht Prozent. Die Kaufkraft wuchs zwischen 2011 und 2017 um mehr als 15,32 Prozent, das sind 0,4 Prozent mehr als im gesamten Bundesland. Im gleichen Zeitraum stieg die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten um 20 Prozent, in gesamt Baden-Württemberg waren es rund fünf Prozent weniger. Das bedeutet jedoch auch mehr Verkehr und neue Herausforderungen. Seit 2017 pendeln 17.700 Menschen in den GMS, das sind 20 Prozent mehr als in den Jahren davor. Das heißt, nicht nur bei den Themen Soziales und Ökonomie nachhaltig zu handeln, sondern auch beim Thema Verkehr, um für die Zukunft gut aufgestellt zu sein. Daher hat der GMS einen Klimamobilitätsplan erstellt mit dem Ziel, bis 2030 den von Fahrzeugen verursachten CO 2 -Ausstoß im GMS gegenüber 2010 um 40 Prozent zu reduzieren und nachhaltige Mobilitätsalternativen zu schaffen. Hierzu wurde ein umfangreiches Maßnahmenpaket entwickelt, dessen Umsetzung nicht nur ein Beitrag zum Klimaschutz ist. Mit der Mobilitätswende haben wir die einmalige Chance, auch Veränderungen vorzunehmen, die sich viele Bürgerinnen und Bürger wünschen, etwa eine Umverteilung des öffentlichen Raums, um neuen Platz für eine höhere Lebens- und Aufenthaltsqualität zu schaffen. Mit dem Klimamobilitätsplan nimmt der GMS eine Vorreiterrolle in Baden-Württemberg ein. Viele engagierte Akteurinnen und Akteure waren an dem Prozess beteiligt, um wichtige Verbesserungen und neue Mobilitätslösungen auf den Weg zu bringen. Der politische Beschluss hat auch einen ökonomischen Vorteil: Dadurch sichern wir uns bei der Beantragung von Fördermitteln die Möglichkeit auf einen Klimabonus, da einige der Maßnahmen einen besonders positiven Beitrag zum Klimaschutz leisten. Der Klimabonus bedeutet die Erhöhung der Förderquote von 50 auf 75% für ausgewählte Maßnahmen. Selbstverständlich können nicht alle Maßnahmen gleichzeitig umgesetzt werden. Folgend finden Sie – übersichtlich dargestellt – unsere obersten Prioritäten, die TOP 5-Maßnahmen sowie eine Zusammen- fassung der geplanten innovativen Vernetzung unserer Kommunen, mit denen Orte auf dem Land an den ÖPNV (Öffentlicher Personennahverkehr) angebunden werden können. Der Klimamobilitätsplan inklusive Offenlage-Prozess ist nun abgeschlossen, die Ergebnisse können Sie detailliert im Endbericht nachlesen. Inhaltsverzeichnis Die Top -Themen im Überblick • Einrichtung der Hauptradroute – Radschnellverbindung RS9 • Umsetzung des Radverkehrskonzeptes GMS • Umsetzung des ÖPNV-Konzeptes • Neue Aufteilung des Verkehrsraums • Förderung der Elektromobilität • Multimodalität und Intermodalität Klima- freundlich unterwegs Top 5 Maßnahme Radschnellverbindungen sind die Zukunft – für eine angenehme, effiziente Fortbewegung. Der Bau der ca. 15 Kilometer langen Hauptrad- route bzw. Radschnellweg RS9 ist eine zentrale Maßnahme zur Förderung des Radverkehrs. Direkt Keine Umwege, gut ausgeschilderte, klare Routenführung Schnell Möglichst wenig Haltepunkte sowie Vorfahrt an den meisten Kreuzungen Sicher Extrabreite Wege für problemloses Überholen und Nebeneinanderfahren, getrennt von Autoverkehr und Fußgängern Ravensburg Meckenbeuren Friedrichshafen Weingarten Baienfurt Baindt 1. Einrichtung der Hauptradroute / Radschnellverbindung RS9 Schnell ans Ziel Ziele & Effekte: Auch auf längeren Strecken können mehr Wege mit dem Fahrrad als gute Alternative zum Auto zurückgelegt werden. Dies gilt vor allem für Pendlerinnen und Pendler. Damit erfolgt eine Reduzierung des Aufkommens im Autoverkehr sowie ein Rückgang des C0 2 -Ausstoßes. Stand: 12.2023 Schnell ans Ziel 2. Umsetzung des Radverkehrskonzeptes GMS Ziele & Effekte: Infrastruktur • Lückenloses Radwegenetz herstellen • Verbesserung der Bevorrechtigung des Radverkehrs an Einmündungen und Zufahrten • Sofortmaßnahme: Gefahrenstellen beseitigen • Fahrbahnbeläge und Beleuchtung verbessern Service • Ausreichend Radabstellanlagen • Attraktive Sharing-Angebote & Radservicestationen • Bessere Verknüpfung mit dem ÖPNV • Winterdienst und Instandhaltung Information • Wegweisende Beschilderung • Radkarten • Radschulwegpläne • Touristische Informationen Kommunikation • Pressearbeit • Kampagnen • Veranstaltungen i Dran bleiben Über 1.000 Infrastrukturmaßnahmen zur Stärkung des Radverkehrs gilt es in den nächsten Jahren umzusetzen. Vorrangiges Ziel ist ein durchgängiges, sicheres Radwegenetz. Das Radverkehrskonzept ist in die vier Bereiche Infrastruktur, Service, Information und Kommunikation gegliedert. Top 5 Maßnahme Ein gutes Radverkehrsangebot fördert die Verkehrsverlagerung vom Auto weg hin zum Fahrrad. Mit Umsetzung aller Maßnahmen sowie dem Radschnellweg kann das Radverkehrsauf- kommen um bis zu 25% gesteigert werden. Dadurch wird der C0 2 -Ausstoß weiter reduziert. Stand: 12.2023 Dran bleiben 3. Umsetzung des ÖPNV-Konzeptes Mobilität für alle Das Konzept für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) des GMS steht. Es komplettiert den Umweltverbund und spielt eine Schlüsselrolle bei der Lösung verkehrlicher Probleme sowie bei der Sicherung der Mobilität aller Bürgerinnen und Bürger. Nun gilt es, die geplanten Maßnahmen umzusetzen. Dabei müssen sie ineinandergreifen, um den ÖPNV zu stärken. Verbesserung Nacht- und Veranstaltungsverbindungen Taktverdichtung und Einführung Expressbus Beschleunigung des Busverkehrs Einführung flexibler On-Demand-Verkehr MH Einrichtung zentraler Um- steigepunkte/Mobility Hub Top 5 Maßnahme Anpassungen Liniennetz und Fahrtenangebote Ziele & Effekte: Die Verbesserungen im ÖPNV-Angebot führen zu einer deutlichen Steigerung der Fahrgastzahlen. Gegenüber dem Bestand kann bei Umsetzung aller Maßnahmen nahezu eine Verdopplung (Zunahme der ÖPNV-Wege um 90%) erreicht werden. Dadurch wird das Aufkommen an Pkw sowie der C0 2 -Ausstoß weiter reduziert. Stand: 12.2023 Mobilität für alle 4. Neue Aufteilung des Verkehrsraums Der GMS gibt die Richtung vor: Durch verkehrsberuhigte Zonen sowie die Umgestaltung von Straßen und Plätzen möchte der GMS eine bessere Lebens- und Aufenthaltsqualität in den Gemeinden erreichen. Zudem sollen Fahrspuren des MIV zugunsten des Radverkehrs neu aufgeteilt werden. Mit Hilfe dieser Maßnahmen begegnen sich die unterschiedlichen Verkehrsarten künftig nahezu gleichberechtigt. Gleichberechtigt miteinander Bereits bei der Straßenraumgestaltung müssen Fuß- und Radverkehr mitberücksichtigt werden. Schlagworte sind hier: Querungshilfen, Radverkehrs- führungen und Barrierefreiheit. Zudem gilt es Fahrspuren des MIV, Kfz-Stellplätze und Gehweg- parken zu reduzieren. Runter vom Gas Weniger Geschwindigkeit bedeutet mehr Sicherheit und eine verbesserte Lebens- und Aufenthalts- qualität durch Lärmreduzierung. In Wohnvierteln und auf Hauptachsen müssen Geschwindigkeits- reduzierungen individuell geprüft werden. Diese Maßnahme hat Dominoeffekte in verschiedenen Bereichen zur Folge: Mehr Personen steigen vom Motorisierten Individualverkehr auf öffentliche Verkehrsmittel oder das Rad um. Die hieraus resultierenden Effekte sind bereits im Radverkehr und ÖPNV enthalten. Vorher Nachher Raum für alle Top 5 Maßnahme Ziele & Effekte: Stand: 12.2023 Raum für alle 5. Förderung der Elektromobilität Emissionsarme Mobilität braucht die Förderung und Stärkung von Elektromobilität - im Individual- verkehr, aber auch bei der städtischen Flotte sowie im ÖPNV. Hierdurch wird die Antriebswende weiter vorangetrieben und gestärkt. Lokal bedeutet dies eine deutliche Reduktion der Umwelt- belastungen sowie Lärmbelästigungen. Darüber hinaus sollen klimafreundliche Stadtgebiete einen wichtigen Beitrag leisten. Der Fokus liegt hier auf Neubauquartieren. Emissionsfrei in die Zukunft Den Rahmen schaffen • Ausbau der Ladeinfrastruktur • Umstellung der kommunalen Fahrzeugflotte und Taxis • Förderung der privaten E-Mobilität • Ausbau der emissionsfreien Busflotte Top 5 Maßnahme Ziele & Effekte: Durch eine Steigerung des Elektromobilitätsanteils kann der CO 2 -Ausstoß zusätzlich reduziert werden. Weniger Fahrten mit dem Pkw werden dadurch allerdings nicht erwartet. Stand: 12.2023 Emissionsfrei in die Zukunft Multimodalität und Intermodalität Mobilitätsstationen verbessern die Umsteigemöglichkeiten zwischen einzelnen Verkehrsmitteln. Die zentralen Punkte, die in einem engmaschigen Netz errichtet werden sollen, verknüpfen Sharing-Angebote mit und ohne Elektroantrieb mit dem ÖPNV. Das stärkt die Multi- und Intermodalität und fördert den Umstieg vom Auto auf alternative Verkehrsmittel. Innovative Vernetzung Flexibel und zuverlässig ohne eigenes Auto Mobilitätsstationen Abhängig von ihrer Größe beinhalten die Mobilitäts- stationen verschiedene Serviceangebote. Die Kern- elemente: P+R, Sharingangebote, sichere Abstell- möglichkeiten für Fahrräder (B+R), E-Ladestationen, Paketstationen und Umsteigemöglichkeiten auf Bus, Bahn oder On-Demand-Fahrdienste. Mobilitätsdrehscheiben Hier wird ein umfangreiches Mobilitätsangebot mit vielseitigen Dienstleistungen wie Einkaufs- möglichkeiten und Cafés vereint. Somit kann die Umsteigezeit genutzt werden, Dinge zu erledigen, für die ansonsten zusätzliche Wege erforderlich gewesen wären. Carsharing Fahrradverleih Abstellstationen E-LadestationenOn-Demand Bus oder Bahn Flexibel unterwegs Park & Ride Bike & Ride P+R B+R Stand: 12.2023 Multimodalität und Intermodalität Mobilitätsstationen verbessern die Umsteigemöglichkeiten zwischen einzelnen Verkehrsmitteln. Die zentralen Punkte, die in einem engmaschigen Netz errichtet werden sollen, verknüpfen Sharing-Angebote mit und ohne Elektroantrieb mit dem ÖPNV. Das stärkt die Multi- und Intermodalität und fördert den Umstieg vom Auto auf alternative Verkehrsmittel. Innovative Vernetzung Flexibel und zuverlässig ohne eigenes Auto Mobilitätsstationen Abhängig von ihrer Größe beinhalten die Mobilitäts- stationen verschiedene Serviceangebote. Die Kern- elemente: P+R, Sharingangebote, sichere Abstell- möglichkeiten für Fahrräder (B+R), E-Ladestationen, Paketstationen und Umsteigemöglichkeiten auf Bus, Bahn oder On-Demand-Fahrdienste. Mobilitätsdrehscheiben Hier wird ein umfangreiches Mobilitätsangebot mit vielseitigen Dienstleistungen wie Einkaufs- möglichkeiten und Cafés vereint. Somit kann die Umsteigezeit genutzt werden, Dinge zu erledigen, für die ansonsten zusätzliche Wege erforderlich gewesen wären. Carsharing Fahrradverleih Abstellstationen E-LadestationenOn-Demand Bus oder Bahn Flexibel unterwegs Park & Ride Bike & Ride P+R B+R Stand: 12.2023 Flexibel und zuverlässig ohne eigenes Auto Impressum Gemeindeverband Mittleres Schussental Marienplatz 26 88212 Ravensburg Auftraggeber experience consulting Partizipation und Öffentlichkeitsarbeit Herzog-Heinrich-Straße 32 80336 München Julia Münsch Marianne Pfaffinger experience-consulting.de Plan:mobil ÖPNV-Konzept Ludwig-Erhard-Straße 14 34131 Kassel Frank Büsch Christian Kühn plan-mobil.de Bernard Gruppe ZT GmbH Verkehrsmodellierung Ulmer Str. 68 73431 Aalen Dirk Kopperschläger Claudia Zimmermann bernard-gruppe.com Stand: 12.2023 Gefördert wurde der Klimamoblitätsplan vom Verkehrsministerium Baden-Württemberg.[mehr]

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                Zuletzt geändert: 29.01.2024
                Sitzungsbericht_GR_08.11.2022.pdf

                Sitzungsbericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 08. November 2022 Bürgermeisterin Simone Rürup eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest. TOP 01 Einwohnerfragestunde Von den anwesenden Zuhörerinnen und Zuhörern wurden keine Fragen an die Verwaltung gestellt. TOP 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Bürgermeisterin Rürup teilt mit: In nicht öffentlichen Sitzungen gefasste Beschlüsse sind nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit oder wenn dies nicht möglich ist, in der nächsten öffentlichen Gemeinderatssitzung bekannt zu geben, sofern nicht das öffentliche Wohl oder das berechtigte Interesse Einzelner entgegensteht (§ 35 Abs. 1 Satz 4 der Gemeindeordnung). Aus den nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 11. und 18. Oktober 2022 sind keine Beschlüsse bekannt zu geben. TOP 03 Bericht der Bürgermeisterin Die Vorsitzende, Bürgermeisterin Simone Rürup, teilt folgendes mit: 1) Geflüchtete aus der Ukraine Am vergangenen Freitag (04.11.2022) sind 43 Personen in unsere große Sporthalle eingezogen. Weiter circa 20 Personen folgen am kommenden Donnerstag (10.11.2022) Seite 2 von 20 Sitzung des Gemeinderates vom Dienstag, 08. November 2022 2) Baumaßnahmen: • Die Bushaltestelle in der Gartenstraße wurde fertig gestellt. • Der 3. Bauabschnitt zur Erweiterung des Nahwärmenetztes am Bauhof ist abgeschlossen und der Wertstoffhof ist wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten in Betrieb. • Risssanierungsarbeiten im Bereich der Ziegeleistraße / Innere Breite wurde letzte Woche durchgeführt • Eine Verkehrsschau wurde mit dem Landratsamt und der Polizei durchgeführt. Sobald die Ergebnisse daraus vorliegen wird das Gremium informiert. • Diverse Schachtsanierungen und Schadstellen in den Straßen werden im November 2022 noch durchgeführt und ausgebessert. 3) Sportplatzbeleuchtung Die Sportplatz Beleuchtung wurde Mitte Oktober ausgetauscht. Es wurde aus einer sechs Mastanlage eine vier Mastanlage hergestellt. Beleuchtungskörper sind vollständig mit LED ausgestattet. Die jährliche Einsparung durch die Umrüstung auf LED Technik beträgt circa 1.500 Euro (gerechnet wurde noch mit einem kwh Preis von 30 Cent). Der Rückbau der alten Masten steht noch aus. 4) Straßenbeleuchtung Die Straßenbeleuchtung wurde gemäß dem letzten Gemeinderatsbeschluss einheitlich umgestellt und verkürzt. Die Beleuchtung wird in allen Gebieten um 24:00 Uhr ausgeschaltet und um 05:30 Uhr wieder eingeschaltet. 5) Streuobstbäume – Jungbäume fürs Oberland • Die Sammelbestellung im Rahmen dieses Förderprogrammes wurde im September abgeschlossen und die Auslieferung erfolgte im Oktober, Nachlieferung im November. • Insgesamt wurden 26 Bäume inklusive Pflegemaßnahmen für 5 Jahre in Auftrag gegeben (2021 waren es noch 22 Bäume). TOP 04 Sanierung Klosterwiesenschule, Hauptgebäude: Vergabe der Arbeiten- Heizung + Sanitär, Lüftungstechnik, Elektrotechnik, Photovoltaikanlage, Zimmerer- und Fassadenarbeiten Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: Das Hauptgebäude der Klosterwiesenschule wird durch eine Vollsanierung mit Aufstockung umgebaut. Das Gebäude ist bereits weitgehend entkernt. In den nächsten Wochen wird die Fassade abgerissen, so dass im November mit den Rohbauarbeiten begonnen werden kann. Seite 3 von 20 Sitzung des Gemeinderates vom Dienstag, 08. November 2022 Aufgrund der Höhe der Bauleistungen von ca. 6.000.000 € netto, müssen die Bauleistungen europaweit ausgeschrieben werden. Lediglich Gewerke im Umfang von 20% aus der Bauleistungssumme dürfen national ausgeschrieben werden. Die Gewerke Heizung + Sanitär, Lüftungstechnik, Elektrotechnik, Photovoltaikanlage, Zimmerer- und Fassadenarbeiten wurden europaweit ausgeschrieben. Die Veröffentlichung der Ausschreibungen über das Vergabeportal des Landratsamtes und im Staatsanzeiger fand am 13.09.2022 statt. Die Angebotseröffnung fand am 14.10.2022 für die Gewerke Heizung + Sanitär, Lüftungstechnik, Elektrotechnik und Zimmerer- und Fassadenarbeiten statt. Die Abgabefrist für das Gewerk Photovoltaikanlage war am 20.10.2022. 1. Heizung + Sanitär: es gingen 2 Angebote ein. Beide Angebote sind formal korrekt und müssen aufgrund von Spekulationspreisen oder erkennbarer Mischkalkulation nicht ausgeschlossen werden. Der Kostenanschlag (bepreistes LV) für das Gewerk beläuft sich auf 390.281,82 Euro netto bzw. 464.435,37 Euro brutto. Das Angebot der Firma Friedrich Burk GmbH & Co.KG aus Ravensburg ist das wirtschaftlichste Angebot und liegt ca. 20% unter dem Kostenanschlag. Beide Unternehmen verfügen über die notwendige Sachkunde und Kapazitäten, um die Baumaßnahme sachgerecht auszuführen. Aus wirtschaftlicher Sicht wird empfohlen, das günstigste Angebot der Firma Burk zu beauftragen. 2. Lüftungstechnik: es gingen 5 Angebote ein. Alle Angebote sind formal korrekt und müssen aufgrund von Spekulationspreisen oder erkennbarer Mischkalkulation nicht ausgeschlossen werden. Der Kostenanschlag (bepreistes LV) für das Gewerk beläuft sich auf 311.370,45 Euro netto bzw. 370.530,84 Euro brutto. Das Angebot der Firma Dietrich AG aus Aitrang ist das wirtschaftlichste Angebot und liegt ca. 8,2% unter dem Kostenanschlag. Alle Unternehmen verfügen über die notwendige Sachkunde und Kapazitäten, um die Baumaßnahme sachgerecht auszuführen. Aus wirtschaftlicher Sicht wird empfohlen, das günstigste Angebot der Firma Dietrich AG zu beauftragen. 3. Elektrotechnik: es gingen 2 Angebote ein. Beide Angebote sind formal korrekt und müssen aufgrund von Spekulationspreisen oder erkennbarer Mischkalkulation nicht ausgeschlossen werden. Der Kostenanschlag (bepreistes LV) für das Gewerk beläuft sich auf 696.935,67 Euro netto bzw. 829.353,45 Euro brutto. Das Angebot der Firma Elektro Stotz GmbH + Co.KG aus Ravensburg ist das wirtschaftlichste Angebot und liegt bei ca. 91,1% des Kostenanschlags. Alle Unternehmen verfügen über die notwendige Sachkunde und Kapazitäten, um die Baumaßnahme sachgerecht auszuführen. Aus wirtschaftlicher Sicht wird empfohlen, das günstigste Angebot der Firma der Elektro Stotz GmbH + Co.KG zu beauftragen. 4. Photovoltaik: es gingen 3 Angebote ein. Alle Angebote sind formal korrekt und müssen aufgrund von Spekulationspreisen oder erkennbarer Mischkalkulation nicht ausgeschlossen werden. Der Kostenanschlag (bepreistes LV) für das Gewerk beläuft sich auf 57.809,23 Euro netto bzw. 71.033,75 Euro brutto. Das Angebot der Firma Elektrotechnik Reisch GmbH +Co.KG aus Baindt ist das Seite 4 von 20 Sitzung des Gemeinderates vom Dienstag, 08. November 2022 wirtschaftlichste Angebot und liegt ca. 20% über dem Kostenanschlag. Alle Unternehmen verfügen über die notwendige Sachkunde und Kapazitäten, um die Baumaßnahme sachgerecht auszuführen. Aus wirtschaftlicher Sicht wird empfohlen, das günstigste Angebot der Firma der Elektrotechnik Reisch GmbH +Co.KG zu beauftragen. 5. Zimmerer- und Fassadenarbeiten: Es ist nur ein Angebot abgegeben worden welches, nach rechnerischer und technischer Prüfung, bei brutto 1.519.296,57 Euro endet. Dies entspricht 158,2 % des veranschlagten aktualisierten Vergabevolumens. Die Prüfung auf Wirtschaftlichkeit des Angebotes hat ergeben, dass das Angebot in weiten Teilen, über vorliegenden aktuellen Vergleichspreisen kalkuliert worden ist. Es wird daher vorgeschlagen, die Ausschreibung gemäß VOB/A § 17 Ziffer 2 aufzuheben und ein neues Vergabeverfahren einzuleiten. Die Ausschreibung für die Arbeiten für die Zimmerer- und Fassadenarbeiten sollten entsprechend der Empfehlung der Architekten von mlw aufgehoben und neu ausgeschrieben werden. Die Arbeiten für Elektrotechnik und die Photovoltaikanlage sollten entsprechend der Empfehlung des Ingenieurbüros E-Planwerk vergeben werden. Die Arbeiten für die Gewerke Heizung + Sanitär, sowie Lüftungstechnik sollten entsprechend der Empfehlung des Ingenieurbüros Kirchner Energie GmbH vergeben werden Es erging folgender Beschluss: 1. Der Auftrag für die Heizungs- und Sanitärarbeiten wird an die Firma Friedrich Burk GmbH & Co.KG aus Ravensburg zum Auftragswert von 464.435,37 Euro brutto vergeben. 2. Der Auftrag für die Lüftungstechnik wird an die Firma Dietrich AG aus Aitrang zum Auftragswert von 370.530,84 Euro brutto vergeben. 3. Der Auftrag für die Elektroinstallationen wird an die Firma Elektro Stotz GmbH + Co.KG aus Ravensburg zum Auftragswert von 829.353,45 Euro brutto vergeben. 4. Der Auftrag für die Photovoltaikanlage wird an die Firma Elektrotechnik Reisch GmbH +Co.KG aus Baindt zum Auftragswert von 71.033,75 Euro brutto vergeben. 5. Die Ausschreibung für die Zimmerer- und Fassadenarbeiten wird gemäß VOB/A § 17 Ziffer 2 aufgehoben und es wird ein neues Vergabeverfahren eingeleitet. Seite 5 von 20 Sitzung des Gemeinderates vom Dienstag, 08. November 2022 TOP 05 Abwägung über die eingegangenen Stellungnahmen und Bedenken der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: Die Reitergruppe Baindt e.V. möchte beim Pumpwerk Brühl auf dem Flurstück 185/8 eine Reithalle errichten. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 09.03.2021 den Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Reithalle“ gefasst. Es fand eine frühzeitige Behördenbeteiligung statt. Der Entwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom 06.07.2021 lag vom 02.08.2021 bis zum 03.09.2021 öffentlich aus. Aus der Bevölkerung gingen keine Stellungnahmen ein. Parallel wurde den Behörden und Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Hier gingen verschiedene Bedenken ein, die nicht abgewogen werden konnten. Hinzu kam, dass der Reitverein auf Grund der stark gestiegenen Baupreise die Halle verkleinern muss. Aus diesen Gründen musste der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Reithalle erneut für die Öffentlichkeit ausgelegt und die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange nochmals angehört werden. Die Behördenbeteiligung fand vom 19.07.2022 bis zum 08.08.2022 statt. Der Bebauungsplanentwurf in der Fassung vom 21.06.2022 lag vom 29.08.2022 bis zum 12.09.2022 öffentlich aus. Aus der Bevölkerung gingen keine Anregungen ein. Die Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange sind in der Abwägungs- und Beschlussvorlage aufgelistet und abgehandelt. Bei den Änderungen handelt es sich im Wesentlichen um: • Herausnahme der Hinweise zum Denkmalschutz aus den ergänzenden Hinweisen in einen separaten Hinweis zum Denkmalschutz und Ergänzung dieses Hinweises • Aufnahme eines Hinweises zum Überflutungsschutz • Ergänzung der nachrichtlichen Übernahme zum Überschwemmungsbereich eines HQextrem-Ereignisses • Anpassung der externen Ausgleichsflächen/-maßnahmen und der Eingriffs- /Ausgleichsbilanzierung • Änderungen und Ergänzungen bei der Begründung Seite 6 von 20 Sitzung des Gemeinderates vom Dienstag, 08. November 2022 Es erging folgender Beschluss: 1. Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt macht sich die Inhalte der Abwägungs- und Beschlussvorlage zur Fassung vom 21.06.2022 zu eigen. 2. Für die in der Gemeinderatssitzung beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sitzung eine vollständige Entwurfsfassung zur Verdeutlichung der möglichen Änderungen ausgearbeitet. Die vom Gemeinderat vorgenommenen Änderungsbeschlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Entwurfsfassung identisch. Der Gemeinderat billigt diese Entwurfsfassung vom 26.10.2022. Die Änderungen beschränken sich auf Ergänzungen der Hinweise und redaktionelle Änderungen der Planzeichnung und des Textes. Es sind keine Inhalte betroffen, die zu einer erneuten Auslegung führen. Die von den Änderungen betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden entsprechend benachrichtigt. 3. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in der Fassung vom 21.10.2022 wird gemäß dem Satzungstext als Satzung beschlossen. TOP 06 Abwägung über die eingegangenen Stellungnahmen und Bedenken der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: In der Sitzung vom 03.12.2019 wurde vom Gemeinderat der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Bühl“ gefasst. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Flst. 455/2, 455/9, 137/1 und eine Teilfläche des Flst. 131/1. Es fand eine frühzeitige Behördenbeteiligung statt. Der Öffentlichkeit wurde vom 06.12.2019 bis 20.12.2019 die Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie wesentlichen Auswirkungen der Planung zu informieren. In der Sitzung des Gemeinderats vom 13.04.2021 wurden dem Gremium 3 Varianten des städtebaulichen Entwurfs vorgestellt, die sich in der Dichte der Bebauung unterschieden haben. Die Variante mit der größten Dichte wurde nach Beschluss des Gemeinderats weiter ausgearbeitet. Die Erschließung des Baugebietes wurde vom Büro Fassnacht aus Bad Wurzach geplant. Bei der Bearbeitung der Straßenführung wurde festgestellt, dass das bestehende Geländeprofil im Straßenverlauf an manchen Stellen Schwierigkeiten bereitet. Es wurde eine optimierte Straßenplanung, auch mit breiteren Fahrbahnen erarbeitet, die dem Entwurf zu Grunde liegen, mit dem die öffentliche Auslegung Seite 7 von 20 Sitzung des Gemeinderates vom Dienstag, 08. November 2022 (12.07.2021 bis 13.08.2021), sowie die Anhörung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange (06.07.2021 bis 10.08.2021) erfolgte. Aus der Bevölkerung gingen zahlreiche Stellungnahmen ein, die vor allem das Thema Starkregen, die Höhe der Gebäude und die Nähe der Baugrenze zur bestehenden Bebauung, behandeln. In einer Bürgerinformationsveranstaltung am 04.10.2021 zum Thema Starkregenrisikomanagement und Bebauungsplan „Bühl“ mit Vertretern des Ingenieurbüros Fassnacht wurde eingehend auf die Maßnahmen eingegangen, die man zur Vermeidung von Überschwemmungen auf Grund von Starkregenereignissen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Bühl geplant hat. Auch wurden Anregungen aus der Bevölkerung eingearbeitet. Da der Geltungsbereich des Bebauungsplanes durch teilweise Herausnahme des Baches und des Gewässerrandstreifens verkleinert wurde sowie verschiedene Änderungen und Ergänzungen sowohl im Textteil als auch im Plan gemacht wurden, musste der Bebauungsplan nochmals ausgelegt werden und die Behördenbeteiligung nochmals erfolgen. Die Anhörung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange erfolgte vom 10.01.2022 bis zum 23.02.2022. Die öffentliche Auslegung fand vom 24.01.2022 bis 25.02.2022 mit der Fassung vom 20.10.2021 statt. Die Änderungen aus der Auslegung umfassen folgende Punkte: − Redaktionelle Anpassung der Festsetzung Ableitung von Niederschlagswasser in den privaten Grundstücken, Materialbeschaffenheit gegenüber Niederschlagswasser − Ergänzung der Hinweise − Änderungen und Ergänzungen bei der Begründung − redaktionelle Änderungen und Ergänzungen Zwischenzeitlich wurde ein Planfeststellungsverfahren zur Umsetzung von Hochwasserschutzmaßnahmen im Rahmen des Starkregenrisikomanagementkonzeptes im Bereich Bühl / Geigensack durchgeführt. Es erging folgender Beschluss: 1. Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt macht sich die Inhalte der Abwägungs- und Beschlussvorlage zur Fassung vom 20.10.2021 zu eigen. 2. Für die in der Gemeinderatssitzung beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sitzung eine vollständige Entwurfsfassung zur Verdeutlichung der möglichen Änderungen ausgearbeitet. Die vom Gemeinderat vorgenommenen Änderungsbeschlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Entwurfsfassung identisch. Der Gemeinderat billigt diese Entwurfsfassung vom 26.10.2022 Die Änderungen beschränken sich auf Ergänzungen der Hinweise und redaktionelle Änderungen der Planzeichnung und Seite 8 von 20 Sitzung des Gemeinderates vom Dienstag, 08. November 2022 des Textes. Es sind keine Inhalte betroffen, die zu einer erneuten Auslegung führen. Die von den Änderungen betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden entsprechend benachrichtigt. 3. Der Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in der Fassung vom 26.10.2022 werden gemäß dem Satzungstext als Satzung beschlossen. 4. Hinweis: Der Flächennutzungsplan wird gemäß § 13b i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB für den Bereich des Bebauungsplanes "Bühl" und der örtlichen Bauvorschriften hierzu im Wege der Berichtigung angepasst TOP 07 Auftragsvergabe Hochwasserschutzmaßnahme aus dem Starkregenrisikomanagement (Hirschstraße, Igelstraße, Zeppelinstraße) und Vorarbeiten Regenwasserkanal für das Baugebiet Bühl Ortsbaumeister Roth teilt mit: Die Gemeinde Baindt war in den vergangenen Jahren mehrfach von Hochwasser durch Starkregenereignisse betroffen. Die Starkregenereignisse im Juni 2016 und Ende Mai 2018 haben zu Überschwemmungen im Bereich der Ortslage geführt. Da aufgrund der Klimaveränderungen mit häufigeren und intensiveren Starkregenereignissen zu rechnen ist, hat die Landesregierung die Kommunen aufgefordert, mehr Vorsorge zu betreiben, um die Schadenspotenziale und damit zukünftige Schäden zu verringern. In der Gemeinderatssitzung vom 07.07.2020 wurde das Ing.-Büro Fassnacht aus Bad Wurzach beauftragt die Maßnahme zu planen und auszuschreiben. Die Ausschreibung wurde auf der Vergabeplattform des Landkreises Ravensburg sowie auf der Homepage der Gemeinde Baindt veröffentlicht. Die Ausschreibungsunterlagen wurden von 13 Firmen angefordert. Die Angebotseröffnung erfolgte am 26.09.2022. Die Ausschreibung beinhaltet folgende Bauarbeiten: - Erdbau, Gewässerausbau - Landschaftsbauarbeiten - Bauwerk Sulpacher Straße - Bauwerk Zeppelinstraße - Bau Regenwasserkanal für das Baugebiet Bühl - Bau eines Retentionsbeckens Zur Submission gingen 3 Angebote ein. Die Angebotspreisspanne der Hauptangebote liegt zwischen 1.736.152,69 Euro brutto (= 100%, günstigstes Angebot) und 2.267.689,11 Euro brutto (=130,6%, teuerstes Angebot). Das günstigste Angebot nach VOB/A § 16 wurde von der Fa. Zwisler GmbH, Tettnang mit einer Angebotssumme von 1.736.152,69 Euro brutto abgegeben. Seite 9 von 20 Sitzung des Gemeinderates vom Dienstag, 08. November 2022 Die Kostenberechnung aus 2021 lag bei 610.000 € brutto ohne Vorgriff Regenwasserkanal und Retentionsbecken für das Baugebiet Bühl. Das bepreiste Leistungsverzeichnis ohne Vorgriff Regenwasserkanal und Retentionsbecken für das Baugebiet Bühl lag bei 1.041.450,35 € brutto. Das bepreiste Leistungsverzeichnis für den Vorgriff Regenwasserkanal und Retentionsbecken Bühl lag bei 410.153,63 € brutto. Die Preissteigerungen von der Kostenberechnung über das bepreiste Leistungsverzeichnis zum Angebot sind mehreren Hauptgruppen zuzuordnen: • Zusätzliche Leistungen aus den Anforderungen des Bodenschutzes • Mehrkosten für die Entsorgung / Deponierung von Überschussmassen • Ausgestaltung Trocken- und Stützmauern • Allgemeine Preissteigerungen aus der aktuellen Situation, vor allem Entwicklung der Energiepreise Nach VOB/A § 16 soll der Zuschlag auf das Angebot erteilt werden, das unter Berücksichtigung aller technischen und wirtschaftlichen, ggf. auch gestalterischen und funktionsbedingten Gesichtspunkten als das wirtschaftlichste erscheint. Das Angebot der Fa. Zwisler, Tettnang mit einer Angebotssumme von 1.736.152,69 € brutto ist das wirtschaftlich günstigste Angebot. Ungeachtet der deutlichen Preissteigerung empfehlen wir eine Vergabe auf das vorliegende Angebot. Eine Aufhebung mit gleichzeitiger Neuausschreibung im Winter verspricht nach Einschätzung des Ingenieurbüros Fassnacht keine Kostenreduzierung. Vielmehr ist im Gegenteil mit weiter steigenden Preisen zu rechnen. Eine Aufhebung mit Neuausschreibung im nächsten Jahr würde auch bedeuten, dass der Förderantrag neu gestellt werden müsste. Eine erneute Förderung ist dabei nicht sichergestellt. Zuschuss: Die Gemeinde Baindt hat mit Zuwendungsbescheid vom 27.07.2022 337.800 € bewilligt bekommen. Des Weiteren stehen aus der ersten Baumaßnahme (Öffnung Sulzmoosbach) noch 75.700 € nicht abgerufene Fördermittel zur Verfügung. Insgesamt können laut beiliegendem Förderbescheid (Anlage 2) noch 413.500 € abgerufen werden. Zudem wird die Finanzverwaltung einen Erhöhungsantrag stellen. Über dessen Bewilligung wird erst 2023 entschieden. Der Zuschussgeber empfiehlt uns zudem den günstigsten Bieter anzunehmen und weitere Einsparungen vorzunehmen. Seite 10 von 20 Sitzung des Gemeinderates vom Dienstag, 08. November 2022 Es erging folgender Beschluss: Die Arbeiten für die Hochwasserschutzmaßnahmen entlang der Zeppelin-, Hirsch-, Igelstraße sowie für den Vorgriff Regenwasserkanal für das Baugebiet Bühl werden an die Firma Zwisler GmbH aus Tettnang zum Angebotspreis von 1.736.152,69 € brutto vergeben. TOP 08 Bekanntgabe des Ausschreibungsergebnisses der Bündelausschreibung Strom für 2023 und 2024 Ortsbaumeister Roth teilt mit: Die Gemeinde Baindt hat an der Bündelausschreibung zur Lieferung von Ökostrom des Landkreises Ravensburg teilgenommen. Seit 01.01.2013 bezieht die Gemeinde zu 100 % Ökostrom für alle kommunalen Verbrauchsstellen. Den Zuschlag für die Gemeinde Baindt für die Belieferung mit Strom für den Zeitraum 01.01.2023 bis 31.12.2024 erhielten die Gemeindewerke Oberhaching GmbH, welche die Gemeinde Baindt seit 2019 mit Ökostrom beliefern. Angebote anderer Stromlieferanten sind nicht eingegangen. Der Strom stammt zu 100 Prozent aus Erneuerbaren Energien, wovon mindestens 30 Prozent aus Neuanlagen stammen müssen, die nicht älter als 4 Jahre sein dürfen, was unter anderem ein Kriterium vom Umweltbundesamt sowie für die volle Punktzahl in dieser Kategorie beim European Energy Award (EEA) ist. Der Arbeitspreis wurde für die Jahre 2023 und 2024 gesondert ermittelt. 2023 wird dieser ca. 10-mal so hoch sein als noch 2022. Konkret beträgt der Arbeitspreis für das Jahr 2023 genau 59,22 ct/kWh und geht im Jahr 2024 auf 35,37 ct/kWh zurück. Mit Steuern und Abgaben (CO2-Abgabe, KWKG- Abgabe, Stromsteuer, Mehrwertsteuer, etc.) liegt der Bruttopreis 2023 bei circa 89 ct/kWh und für 2024 bei ungefähr 64 ct/kWh. Für die Jahre 2021 und 2022 liegt der Bruttopreis noch bei ca. 25 ct/kWh, bzw. seit Wegfall der EEG-Umlage am 01.07.2022 bei circa 20 ct/kWh. Der Strompreis der letzten Jahre (Arbeitspreis netto ohne Abgaben, Steuern etc.) war wie folgt: Strompreis 2019 und 2020 (100 % Ökostrom) 6,06 ct/kWh Seite 11 von 20 Sitzung des Gemeinderates vom Dienstag, 08. November 2022 Strompreis 2021 und 2022 (100 % Ökostrom) 5,08 ct/kWh Strompreis 2023 (100 % Ökostrom) 59,22 ct/kWh Strompreis 2024 (100 % Ökostrom) 35,37 ct/kWh Eine Möglichkeit aus der Bündelausschreibung auszutreten gibt es nicht, da zum Stichtag (29.09.2022) die erforderlichen Strommengen durch den Energieversorger erworben wurden. Im Falle eines Ausstiegs würden daher Schadensersatzforderungen auf die Gemeinde Baindt zukommen. Im Gegensatz zur Vergangenheit, als bei Bündelausschreibungen im Strombereich niedrige Preise erzielt wurden, ist der Einkaufspreis für Strom, speziell für das Jahr 2023, nun sehr hoch. Dies ist vor allem der derzeitigen Krisensituation auf dem Energiemarkt geschuldet. Daneben sind in diesem Preis gewisse Sicherheiten des Energieversorgers eingerechnet, da dieser Fixpreis für ein gesamtes Jahr gilt und in einer solchen Krisensituation entsprechende Unsicherheiten miteinkalkuliert werden. Für das Jahr 2024 ist der Arbeitspreis dann wieder deutlich geringer, dennoch deutlich über dem Niveau aus der Vergangenheit, dass voraussichtlich nicht wieder erreicht werden wird. Ein solcher Fixvertrag über 2 Jahre bietet für die Gemeinde Baindt eine gewisse Sicherheit, die bei den momentanen Unsicherheiten in der Energieversorgung, als sehr wichtig einzustufen ist. Wie schwierig es ist, derzeit überhaupt einen Stromlieferanten zu finden, zeigt sich daran, dass erst in der zweiten Ausschreibungsrunde überhaupt ein Angebot einging. Zum Zeitpunkt der ersten Ausschreibungsrunde im August lag der Strompreis nochmals um einiges höher. Insgesamt haben sich 40 Kommunen und Zweckverbände des Landkreises Ravensburg an der Bündelausschreibung für Ökostrom beteiligt und sind ebenfalls vom Ergebnis betroffen. Die Möglichkeit eines Ausstiegs aus der Bündelausschreibung Strom wurde seitens der Gemeindeverwaltung geprüft, ist jedoch nicht gegeben. Für die kommende Bündelausschreibung Strom ab 01.10.2025 wird die Gemeinde Baindt daher prüfen, ob vergaberechtlich und in der praktischen Umsetzung die Möglichkeit besteht, eine eigene Ausschreibung in Zusammenarbeit mit einem Fachbüro durchzuführen. Im Vergleichsjahr 2020, dem 1. Corona-Jahr war der Stromverbrauch sehr niedrig. Nun werden allerdings umfangreiche Energiesparmaßnahmen umgesetzt, was den Stromverbrauch senkt. Daher wird die Annahme getroffen, dass sich diese Effekte ungefähr aufheben und der Stromverbrauch der kommenden beiden Jahre gegenüber 2020 konstant bei circa 320.000 kWh im Jahr bleibt. Seite 12 von 20 Sitzung des Gemeinderates vom Dienstag, 08. November 2022 Es erging folgender Beschluss: Der Gemeinderat nimmt das Ausschreibungsergebnis der Bündelausschreibung Strom 2023 / 2024 zur Kenntnis TOP 09 Weiterentwicklung der Innerortsflächen entlang der Marsweilerstraße Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: Am 19. März dieses Jahres hat sich der Gemeinderat bei einer Klausurtagung damit auseinandergesetzt, wie das Wachstum der Gemeinde in den kommenden Jahren aussehen soll. Durch den Regionalplan, dessen Satzungsbeschluss im Juni 2021 gefasst wurde, werden der Gemeinde Rahmenbedingungen auferlegt, die einzuhalten sind. Vorgeschrieben wird, dass die Flächeninanspruchnahme durch die Aktivierung innerörtlicher Potenziale (Baulücken / Nachverdichtung, Brach- / Konversionsflächen, Flächenrecycling) sowie durch eine flächeneffiziente Nutzung und angemessen verdichtete Bauweise zu verringern ist. So ist die Mindestbruttowohndichte bei der Ausweisung neuer Baugebiete für Baindt auf 50 Einwohner pro Hektar festgelegt. In den letzten Jahren konnte die Gemeinde einige Flächen erwerben und so durch die Aufstellung von Bebauungsplänen dringend benötigten Wohnraum für Familien schaffen. Den Mitgliedern des Gemeinderates ist es wichtig, dass die Baulandentwicklung in einem moderaten Tempo erfolgen soll. Es gilt den Bedarf an Wohnraum einerseits abzudecken und andererseits mit Ressourcen jeglicher Art schonend umzugehen. Ebenfalls ist es dem Gremium wichtig, dass eine Innenentwicklung, wo möglich, erfolgen soll. Dies muss jedoch geordnet und dem dörflichen Charakter der Gemeinde angepasst, in einer angemessen verdichteten Bauweise erfolgen. Ein Gebiet, das nach Meinung der Gemeinderatsmitglieder überplant werden sollte ist der Bereich entlang der Marsweilerstraße. Hier ist zu diskutieren welche Bereiche überplant werden sollen. In der Anlage ist ein möglicher Geltungsbereich für einen Bebauungsplan aufgezeigt und farblich abgesetzt sind Erweiterungsflächen eingezeichnet. Der Bereich entlang der Marsweilerstraße sollte überplant werden, um eine geordnete, angemessen verdichtete Bauweise zu ermöglichen. Seite 13 von 20 Sitzung des Gemeinderates vom Dienstag, 08. November 2022 Es erging folgender Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt mit einem Planungsbüro, die zur Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlichen Schritte, abzuklären. TOP 10 GMS - Bildung Beirat zur VHS-Arbeit Stellvertretende Hauptamtsleiterin Maurer teilt mit: Am 31.03.2022 wurde in der Verbandsversammlung des Gemeindeverbandes Mittleres Schussental (GMS) die Richtlinie zur Förderung der Erwachsenenbildung im GMS neu beschlossen. Nach dieser Richtlinie soll es im GMS einen Beirat zur VHS Arbeit, mit dem Titel "Beirat Volkshochschulen GMS", geben. In der Verbandsversammlung des GMS am 01.12.2022 soll über die Besetzung des Beirats Volkshochschulen GMS Einigung erzielt werden. Damit die Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg einen Sitz bekommen, schlägt die Verwaltung vor der Bildung einer Zählgemeinschaft dieser drei Gemeinden zuzustimmen (Variante 2 der Anlage 1). Nach dieser Variante hat Ravensburg zwei Sitze, Weingarten einen Sitz und Baienfurt, Baindt und Berg als Zählgemeinschaft einen Sitz. Insgesamt werden vier Mitglieder der Verbandsversammlung des GMS entsandt. Die zwei Sitze, die Ravensburg im Beirat Volkshochschulen GMS erhält, sind durch ordentliche Mitglieder der Verbandsversammlung des GMS zu besetzen. Der Verwaltung wurden dazu folgende Personen vorgeschlagen: Ordentliches Mitglied Stellvertretung StRin Maria Weithmann StR Jürgen Lang OR Margarete Eger (Taldorf) StR Rudolf Hämmerle Die Gemeindeverwaltung schlägt die Bildung einer Zählgemeinschaft der Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg vor. Für die Besetzung wird von der Gemeindeverwaltung folgende Person vorgeschlagen: Ordentliches Mitglied Stellvertretung Richard Birnbaum (Baienfurt) Josef Wurm (Baienfurt) Seite 14 von 20 Sitzung des Gemeinderates vom Dienstag, 08. November 2022 Es erging folgender Beschluss: 1. Der Sitzverteilung der Variante 2 im Beirat Volkshochschulen GMS wird zugestimmt. Ravensburg erhält zwei Sitze, Weingarten einen Sitz und Baienfurt, Baindt und Berg als Zählgemeinschaft einen Sitz. Ordentliches Mitglied Stellvertretung Richard Birnbaum (Baienfurt) Josef Wurm (Baienfurt) 2. Um in der Verbandsversammlung des Gemeindeverbands Mittleres Schussental Einigung über die Zusammensetzung des Beirats zu erzielen, werden folgende Mitglieder der Verbandsversammlung Mittleres Schussental als Vertreter der Stadt Ravensburg vorgeschlagen: Ordentliches Mitglied Stellvertretung StRin Maria Weithmann StR Jürgen Lang OR Margarete Eger (Taldorf) StR Rudolf Hämmerle TOP 11 Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung) für das Jahr 2023 Kämmerer Abele teilt mit: Die Steuerhebesätze werden gemäß § 78 Gemeindeordnung grundsätzlich in der Haushaltssatzung festgesetzt. Die Gemeinden sind jedoch befugt, die Hebesätze für die Realsteuern in einer getrennten Satzung festzulegen. Die Festsetzung in einer gesonderten Hebesatzsatzung ist insbesondere dann geboten, wenn der Gemeinde auch bei verzögertem Wirksamwerden der Haushaltssatzung bereits zu Jahresbeginn die Grundlagen für eine endgültige Steuerfestsetzung zur Verfügung stehen sollen. In der Haushaltssatzung sind die Hebesätze dann nur noch nachrichtlich aufzuführen. In der Gemeinderatssitzung am 18.10.2022 wurde im Zuge der Vorstellung der wesentlichen Investitionsansätze für die Haushaltsjahre 2023/2024, die bevorstehende finanziell schwierige Lage der Gemeinde Baindt detailliert aufgezeigt. Insbesondere muss die Ertragskraft mittels Einnahmeanpassungen bzw. Ausgabenreduzierungen gestärkt werden, um das negative ordentliche Ergebnis etwas abzufedern. Möglichkeiten die Ausgaben über die Streichung von Freiwilligkeitsleistungen zu reduzieren gibt es wenige, da diese nur noch in begrenztem Umfang angeboten Seite 15 von 20 Sitzung des Gemeinderates vom Dienstag, 08. November 2022 werden. Eine minimale Stärkung des Ergebnishaushaltes ist nicht ohne die Anpassung der Einnahmeseite möglich. Der Gemeinderat hat in seiner nichtöffentlichen Sitzung am 18.10.2022 hierüber beraten. Gemäß der Vorberatung sollen die Realsteuerhebesätze zum 01.01.2023 wie folgt neu festgesetzt werden: Grundsteuer A 370 v. H. Grundsteuer B 450 v. H. Gewerbesteuer 370 v. H. Die Finanzverwaltung kann aufgrund des derzeitigen Aufwandes nicht garantieren, dass die Haushaltssatzung inkl. Haushaltsplan am 17.01.2023 bereits beschlossen werden kann. Um die Bescheide ordentlich bekannt zu machen und nicht nachträglich rückwirkend zu ändern, wird eine Hebesatzsatzung vorgeschlagen. Angesichts der starken Steigerung der Ausgaben, hätte eine wesentlich höhere Hebesatzerhöhung in Betracht gezogen werden müssen, jedoch sollten wir unsere Steuerpflichtigen nicht überstrapazieren. Es erging folgender Beschluss: Der Gemeinderat beschließt die Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung) wie vorliegend (Anlage 1) und erläutert. TOP 12 Änderung der Satzung über die Benutzung der Obdachlosen- und Asylbewerberunterkünfte - Kalkulation 2023/2024 - Anpassung der Benutzungsgebühren und der personenbezogenen Nebenkostenpauschale Kämmerer Abele teilt mit: Während für die vorläufige Unterbringung im Gesetz genaue Vorgaben zur Größe und Ausstattung der Gemeinschaftsunterkunft getroffen werden, gibt es für die Anschlussunterbringung keine Vorgaben. Dadurch gelten in der Regel die gleichen Voraussetzungen wie für die Unterbringung von obdachlos gewordenen Menschen. Ziel der Anschlussunterbringung ist die zügige endgültige Unterbringung der geflüchteten Menschen und ihre Unabhängigkeit von öffentlichen Leistungen. Bedarfsgerechter und bezahlbarer Wohnraum, besonders für alleinstehende Flüchtlinge und Familien, ist in den baden-württembergischen Städten und Gemeinden nur schwer zu finden. Die Anschlussunterbringung steht damit in dem Spannungsfeld, Seite 16 von 20 Sitzung des Gemeinderates vom Dienstag, 08. November 2022 für eine nicht absehbare Zeit eine angemessene Unterkunft zu bieten, ohne zur dauerhaften Wohnung zu werden. Ein- und Auszüge, der oft kurzfristig angekündigte Nachzug von Familienangehörigen und die Berücksichtigung von Nationalität und Religion bei der Zusammensetzung von Wohngemeinschaften erfordern eine gewisse Flexibilität bei der Belegung der Unterkünfte. Das deutsche Mietrecht, vor allem die Einhaltung von Kündigungsfristen, lässt zeitnahe Umzüge innerhalb der kommunalen Objekte nicht zu. Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Gemeindetag für die Unterbringung öffentlich-rechtliche Benutzungsverhältnisse. Durch Einweisungsverfügungen wird dem Geflüchteten und gegebenenfalls seiner Familie ein bestimmtes Zimmer/eine bestimmte Wohnung in der Unterkunft zugewiesen. Die Einweisung ist in der Regel zeitlich befristet und kann bei Bedarf verlängert werden. Diese Vorgehensweise unterstreicht auch, dass die Anschlussunterbringung lediglich eine vorübergehende Maßnahme zur Verhinderung von Obdachlosigkeit darstellt. Zur Regelung des öffentlich-rechtlichen Benutzungsverhältnisses kann eine Benutzungssatzung gemäß § 4 i.V.m. § 10 Abs. 2 Gemeindeordnung (GemO) erlassen werden. Um von den Bewohnern Gebühren für die Nutzung der Unterkunft verlangen zu können, muss aufgrund des Satzungsvorbehalts des § 2 Kommunalabgabengesetz (KAG) eine Satzung erlassen werden. Diese Nutzungsgebühren dürfen höchstens in der Höhe festgesetzt werden, die die Gesamtkosten der Einrichtung decken. Zu beachten ist, dass die Gebührensatzung vor der Einweisung in das jeweilige Objekt in Kraft zu setzen ist. Einer rückwirkenden Gebührenerhebung stehen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit entgegen. § 13 Gebührenmaßstab und Gebührenhöhe/Gebührenkalkulation: Betreibt die Gemeinde die Obdachlosen- bzw. Asylbewerberunterkunft als öffentliche Einrichtung im Sinne von § 10 GemO, so richtet sich die Finanzierung der insoweit entstehenden Aufwendungen bei öffentlich-rechtlicher Organisationsform ausschließlich nach den Bestimmungen des Kommunalabgabengesetzes. Auf die Vorschriften über das Mietrecht (§§ 535ff BGB) kann insoweit nicht, auch nicht analog, zurückgegriffen werden. Benutzungsgebühren für Obdachlosen- bzw. Asylbewerberunterkünfte sind deshalb nach den Bestimmungen des KAG (§ 13 ff.) zu bemessen; sie sind Kommunalabgaben, für die die Bestimmungen der Abgabenordnung entsprechend gelten, soweit das KAG auf sie verweist (§ 3 KAG). Dies bedeutet, dass die Gebührensätze für die Unterkünfte auf der Grundlage einer Gebührenkalkulation festgesetzt werden müssen. Dabei ist insbesondere das Kostendeckungsprinzip des § 14 Abs. 1 KAG und die im Abgabenrecht geltenden weiteren Grundsätze, insbesondere das Gleichbehandlungsgebot und das Äquivalenzprinzip zu beachten. Der Kostendeckungsgrundsatz gebietet, die Gebühren von vornherein so zu kalkulieren, dass das Aufkommen die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen anrechenbaren Kosten nicht übersteigt. Grundlage für die Festsetzung des Gebührensatzes hat deshalb eine entsprechende Gebührenkalkulation zu sein, anhand der die Beachtung des Kostendeckungsgrundsatzes nachgewiesen wird. Die Gemeinde hat, unter Wahrung des Kostendeckungsgrundsatzes, eine Gebührensatzobergrenze für die Unterkünfte zu ermitteln (kalkulieren), die mehr oder weniger deutlich von der örtlichen Vergleichsmiete abweichen kann. Da die Gemeinden nicht verpflichtet sind, voll kostendeckende Gebühren zu erheben, kann bei der Festsetzung der Gebührensätze für die Unterkünfte die örtliche Vergleichsmiete als Richtwert zugrunde gelegt werden. Seite 17 von 20 Sitzung des Gemeinderates vom Dienstag, 08. November 2022 Entsprechend dem geltenden aufgabenbezogenen Einrichtungsbegriff sind grundsätzlich alle Obdachlosen- bzw. Asylbewerberunterkünfte der Gemeinde eine einzige öffentliche Einrichtung, für die Gebühren nach einheitlichen Sätzen erhoben werden. Bei der nutzungsorientierten Kalkulation steht der Nutzungswert der Einrichtung im Vordergrund. Betriebs-/Nebenkosten: Für den überlassenen Wohnraum fallen zusätzliche Kosten für Heizung, Strom, Wasser, Abwasser, Müllabfuhr usw. an, die im Rahmen privatrechtlicher Mietverhältnisse regelmäßig ganz oder teilweise zusätzlich zum Mietpreis dem Mieter der Wohnung auferlegt werden. Die Gemeinden stehen hier vor der Wahl, entweder in die Benutzungsgebühr für die überlassene Unterkunft auch sämtliche Nebenkosten einzurechnen oder für die Nebenkosten gesonderte Gebührentatbestände auszuweisen. Aus Praktikabilitätsgründen kann in der Satzungsregelung auf die Ausweisung besonderer Gebührensätze für die Nebenkosten verzichtet und einer pauschalen Benutzungsgebühr, die alle Nebenaufwendungen der Gemeinde beinhaltet, der Vorzug gegeben werden. In der derzeitigen Satzung werden eine Benutzungsgebühr und eine Betriebskostenpauschale ausgewiesen. Aufgrund der Transparenz werden beide Positionen derzeit nicht zu einer Gebühr zusammengefasst. Insbesondere die höheren Stromkosten für Heizung etc. erhöhen die Betriebskostenpauschale dementsprechend. Bei der kalkulatorischen Verzinsung des Anlagekapitals wurde ein Zinssatz von 1,9 % zugrunde gelegt. Die Abschreibungssätze werden den allg. anerkannten AfA-Tabellen entnommen; die Abschreibung erfolgt linear. Theoretisch könnten in den Wohngebäuden durchschnittlich bis zu 80 Personen untergebracht werden. Die Anlage 1, die für alle Mitglieder des Gemeinderates beigefügt ist, enthält die ausführliche Gebührenkalkulation für die einzelnen Wohngebäude. Die Berechnungen für die einzelnen Wohngebäude zeigen Unterschiede auf, die durch die Zusammenfassung der Ergebnisse ausgeglichen werden. Wie bereits eingangs erwähnt, bilden alle Obdachlosen- bzw. Asylbewerberunterkünfte der Gemeinde eine einzige öffentliche Einrichtung, für die Gebühren nach einheitlichen Sätzen erhoben werden. Die von der Gemeinde festgesetzten Gebühren werden vom Landkreis Ravensburg getragen. Wir sind uns mit dem Gemeindetag auch darüber einig, dass von politischer Seite ein vollständiger Ersatz der kommunalen Unterkunftskosten angestrebt werden sollte. Die Inflation schlägt bei der Kalkulation der Benutzungsgebühren und der Betriebs- kosten voll zu Buche. Die Gemeindeverwaltung agiert vorausschauend und passt die Gebührensätze entsprechend der Kalkulation an. Bei Selbstzahlern wurde nur eine minimale Betriebskostenanpassung vorgenommen. Seite 18 von 20 Sitzung des Gemeinderates vom Dienstag, 08. November 2022 Es erging folgender Beschluss: 1. Die dem Gemeinderat vorgelegte Kalkulation (Anlage 1) für die personenbezogene Benutzungsgebühr für die Unterkunft pro Monat und der personenbezogenen Nebenkostenpauschale pro Monat, einschließlich der darin enthaltenen Prognosen, Schätzungen, Abschreibungen und kalkulatorischen Zinssätze und Ermessensentscheidungen sowie der Berechnungsmethoden zur Ermittlung der Beträge, wird zugestimmt. 2. Die Änderung der Satzung über die Benutzung der Obdachlosen- und Asylbewerberunterkünfte wird in der als Anlage 2 beigefügten Fassung beschlossen und tritt am 01.01.2023 in Kraft. TOP 13 Vergabe der Anliegerprojekte Baukörper B im Baufeld 1 und Baukörper D im Baugeld 2 im Fischerareal Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: Für die Vergabe von Baugrundstücken im Fischerareal wurde vom Gemeinderat ein offenes Konzeptvergabeverfahren beschlossen. Dieses Verfahren gliedert sich in zwei Bauabschnitte mit jeweils zwei Vergabephasen. In der ersten Phase wurde ein Ankerprojekt für die Baufelder eins und zwei gesucht. Das Ankerprojekt schafft durch seine Vorplanung und -strukturierung die Grundlage für die nachfolgenden Projekte, die sogenannten Anlieger. Es übernimmt zusätzlich zum eigenen Hochbau-Projekt die Organisation, Planung und Umsetzung für die gemeinschaftliche Parkierung und die Freianlagen des gesamten Baufelds. In verschiedenen Veranstaltungen wurde das Konzeptvergabeverfahren sehr unterschiedlichen Akteuren vorgestellt. Leider konnten die meisten Termine pandemiebedingt nur digital stattfinden. In der Sitzung des Gemeinderats am 09.03.2021 wurden die Vermarktungskriterien / Entwicklungsziele im Konzeptvergabeverfahren vom Rat festgelegt. Im Juni 2021 wurde die Ausschreibung auf der Gemeindehomepage veröffentlicht. Der städtebauliche Entwurf musste in einen Bebauungsplan umgesetzt werden, der mit Veröffentlichung im Amtsblatt am 19.11.2021 Rechtskraft erlangt hat. Die beiden Ankerprojekte wurden in der Sitzung des Gemeinderates vom 08.02.2022 vergeben. Am 12. Juli 2022 haben die Akteure der Ankerprojekte in der Schenk- Konrad-Halle die jeweiligen Ankerkonzeptionen vorgestellt. Die Bewerbungsphase der beiden Anliegerprojekte ging bis zum 19.09.2022. Bis zum Abgabetermin wurden insgesamt sieben bewertbare Bewerbungen eingereicht. Im Rahmen der Bewerbungsprüfung wurden die Akteure aller Bewerbungen zu einem Gespräch eingeladen. Die Bewerbergespräche fanden am 06.10.2022 in Seite 19 von 20 Sitzung des Gemeinderates vom Dienstag, 08. November 2022 standardisierter Form in Präsenz statt. Im Anschluss wurden bis zum 17.10.2022 die finalen Bewerbungen von den Akteuren eingereicht. Ein Bewerber hat seine Bewerbung zurückgezogen. Der am 29.10.2022 nicht öffentlich tagende Bewertungsausschuss hat die Bewerbungen gesichtet und auf Grundlage der vom Gemeinderat beschlossenen Auswahlkriterien untereinander vergleichend bewertet. Hierzu lag ihm ein Vorprüfbericht vor, in dem die eingegangenen Bewerbungen ausführlich vorgestellt wurden. Hierbei wurden die Bewerbungen auch in einer Gesamtbetrachtung der Qualitäten für das Fischerareal und für die Gemeinde Baindt bewertet. Es erging folgender Beschluss: 1. In der Vergabephase der Anliegervergabe im ersten Bauabschnitt der offenen Konzeptvergabe im Fischerareal werden auf Grundlage der vom Gemeinderat beschlossenen Vermarktungsunterlagen, der Ergebnisse der Vorprüfung und der Sitzung des Bewertungsausschusses am 29.10.2022 die Bewerbung Nr. 13 (Bauträger WRV Gruppe, Meckenbeuren) für den Baukörper B im Baufeld 1 und die Bewerbung Nr. 7 (Bauträger Fritschle Projektentwicklung, Uttenweiler) für den Baukörper D im Baufeld 2 ausgewählt. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, mit den beiden ausgewählten Bewerbern Reservierungsvereinbarungen abzuschließen. TOP 14 Anfragen und Verschiedenes a) Bauschuttcontainer Sulpach Ein Gremiumsmitglied erkundigt sich, wem die Bauschuttcontainer zwischen Sulpach und Dachser auf dem Feldweg entlang des Bampfen im Gewässerrandstreifen gehören bzw. wer diese dort gelagert hat. Ortsbaumeister Roth klärt den Sachverhalt. b) Betreuung durch die Stiftung Liebenau Aus dem Gremium wurde die Frage gestellt, wie es mit der Betreuung in Baindt durch die Stiftung Liebenau weitergeht. Bürgermeisterin Rürup erklärt, dass in den nächsten Tagen hierzu ein Telefontermin angesetzt ist und dann eine Information an das Gremium erfolgt. Seite 20 von 20 Sitzung des Gemeinderates vom Dienstag, 08. November 2022 c) Ladesäule auf dem Parkplatz vom Feneberg Ein Gremiumsmitglied spricht die neue Ladesäule auf dem Parkplatz vom Feneberg an. Wurde diese nun schon gebaut und gibt es Möglichkeiten diese zu verlagern. Bürgermeisterin Rürup sagt, dass dieses Thema auch in der Verkehrsschau mit der Polizei und dem Landratsamt angesprochen wurde. Es gibt derzeit keine Möglichkeiten die Verlagerung des Standortes für Ladesäule anzuordnen. Die Ladesäule sei nicht in einem Sichtfeld. d) Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Bürgermeisterin Rürup, berichtet, dass die neue Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung, Frau Sandra Flintrop, zum 01. November ihre Tätigkeit bei der Gemeinde begonnen hat. Ende der öffentlichen Sitzung[mehr]

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                  Fassung vom 15.04.2011 ww w. bu er os ie be r.d e G e m e in d e B a in d t 4 . Ä n d e ru n g d e s B e b a u u n g sp la n e s "B if a n g " u n d 3 . Ä n d e ru n g d e s B e b a u n u g sp la n e s "B if a n g E rw e it e ru n g " so w ie d ie ö rt li ch e n B a u vo rs ch ri ft e n h ie rz u Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 2 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Rechtsgrundlagen 3 2 Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) mit Zeichenerklärung 4 3 Örtliche Bauvorschriften (ÖBV) gemäß § 74 LBO mit Zeichenerklärung 14 4 Hinweise und Zeichenerklärung 17 5 Satzung 23 6 Begründung – Städtebaulicher Teil 25 7 Begründung – Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB), Konzept zur Grünordnung 35 8 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil 40 9 Begründung – Sonstiges 42 10 Begründung – Auszug aus übergeordneten Planungen 45 11 Begründung – Bilddokumentation 46 12 Verfahrensvermerke 48 Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 3 1 Rechtsgrundlagen 1.1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585) 1.2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132; II 1990 S. 889, 1124), zuletzt geändert durch Ge- setz vom 22.04.1993 (BGBl. I S. 466) 1.3 Planzeichenverordnung (PlanzV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58); die im nachfolgenden Text zitierten Nummern beziehen sich auf den Anhang zur PlanzV 1.4 Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 358, ber. 416) 1.5 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581), zuletzt geändert durch Gesetz vom 09.11.2010 (GBl. BW S. 793) 1.6 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in der Fassung vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542) 1.7 Naturschutzgesetz Ba- den-Württemberg (NatSchG Baden-Württemberg) in der Fassung vom 13.12.2005 (GBl. BW S. 745), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.12.2009 (GBl. BW S. 809) Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 4 2 Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) mit Zeichen- erklärung 2.1 Allgemeines Wohngebiet Die Nutzungen nach § 4 Abs. 2 Nr. 2 BauNVO sind ausnahmsweise zulässig (§ 1 Abs. 5 BauNVO). Die Nutzungen nach § 4 Abs. 3 Nr. 3-5 BauNVO werden nicht Be- standteil des Bebauungsplanes (§ 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO). (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 4 BauNVO; Nr. 1.1.3. PlanzV; siehe Planzeichnung) 2.2 GRZ .... Grundflächenzahl als Höchstmaß (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 1 und § 19 Abs. 1 BauN- VO; Nr. 2.5. PlanzV; siehe Typenschablone) 2.3 Überschreitung der Grundfläche Die zulässige Grundfläche darf neben der in § 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO getroffenen Vorschrift durch nicht vollflächig versiegelte − Stellplätze und − Zufahrten zu Stellplätzen und Garagen um weitere 50 % überschritten werden. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 19 Abs. 4 BauNVO) 2.4 Z .... Zahl der Vollgeschoße als Höchstmaß (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 3 u. § 20 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.7. PlanzV; siehe Typenschablonen) 2.5 WH .... m Mittlere traufseitige Wandhöhe als Höchstmaß Bestimmung der WH: Mittelwert (arithmetischer) aus bergseiti- gem und talseitigem Abstand zwischen − Oberkante des natürlichen Geländes und WA Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 5 − Schnittpunkt der Außenwand (außen) mit der Dachhaut (au- ßen) des Hauptgebäudes. Die Werte für den bergseitigen und talseitigen Abstand sind je- weils in der Mitte (zwischen den Giebelseiten) von sich gegenüber liegenden Traufseiten des Hauptgebäudes zu messen. Sofern zulässige Widerkehre, Zwerchgiebel oder Dachaufbauten im Bereich des Schnittpunktes der Außenwand mit der Dachhaut liegen, ist die Verbindungslinie zwischen den nächst gelegenen entsprechenden Schnittpunkten außerhalb solcher Bauteile maß- geblich. Bei Pultdach-Gebäuden wird die WH nur auf der Seite der Traufe gemessen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO; siehe Typenschablonen) , 2.6 FH .... m Firsthöhe als Höchstwert Bestimmung der FH: Abstand zwischen − Oberkante des natürlichen Geländes und − Oberkante des Dachfirstes in der Mitte des höchsten Firstes des Hauptgebäudes senkrecht nach unten gemessen. Bei Pultdächern wird der First an der höchsten Stelle der Dach- konstruktion gemessen (einschließlich Dachüberstand). Bei Pultdächern ist die Firsthöhe wie folgt zu bestimmen: Abstand zwischen − Oberkante des natürlichen Geländes und − Oberkante des Dachfirstes in der Mitte des höchsten Firstes des Hauptgebäudes senkrecht nach unten gemessen. Bei Pultdächern muss die Firsthöhe des Hauptgebäudes den festgesetzten Wert um 1,50 m unterschreiten. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.8. PlanzV; siehe Typenschablonen) Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 6 2.7 o Offene Bauweise (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 22 Abs. 1 BauNVO; Nr. 3.1. PlanzV; siehe Typenschablonen) 2.8 Nur Einzelhäuser zulässig (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 22 Abs. 2 BauNVO; Nr. 3.1.4. PlanzV; siehe Typenschablonen) 2.9 Baugrenze (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 23 Abs. 1 u. 3 BauNVO; Nr. 3.5. PlanzV; siehe Planzeichnung) 2.10 Umgrenzung von Flächen für Garagen; Garagen sind nur inner- halb dieser Flächen (und innerhalb der überbaubaren Grund- stücksflächen) zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB; § 12 BauNVO; Nr. 15.3. PlanzV 90; siehe Planzeichnung) 2.11 Nebenanlagen und sons- tige bauliche Anlagen In dem Baugebiet sind die gemäß § 14 BauNVO zulässigen Ne- benanlagen auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflä- chen bzw. außerhalb der Flächen für Garagen zulässig. Für folgende Nebenanlagen wird die Zulässigkeit im Besonderen bestimmt: − Nebengebäude (keine Garagen): max. 40 m3 Brutto- Rauminhalt (außen), max. 16,00 m2 Grundfläche und max. 3,25 m Gesamthöhe (höchste Stelle gegenüber dem natürli- chen Gelände); die Summe der Brutto-Rauminhalte dieser Nebengebäude je Grundstück darf 75 m3 pro Grundstück nicht überschreiten; − nicht überdachte Wasserbecken: max. Größe 5 % der Grund- stücksfläche (im Sinne des § 19 Abs. 3 BauNVO); zulässig nur in einem Bereich mit mindestens 2,50 m Abstand zur Grund- E GA Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 7 stücksgrenze; (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB; §§ 12, 14 u. 23 BauNVO) 2.12 E... Wo Höchstzulässige Zahl der Wohnungen in Wohngebäuden; die Differenzierung nach Bauweise bzw. Zuordnung ist wie folgt bestimmt: − E... als max. Wohnungsanzahl pro Einzelhaus (als Wohnge- bäude) (§ 9 Abs. 1 Nr. 6 BauGB) 2.13 Verkehrsflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.1. PlanzV; siehe Planzeichnung) 2.14 Verkehrsflächen als Begleitfläche; für Straßenbegleitgrün, Stellplätze, Randflächen (z.B. Schotter-Rasen, Rasenpflaster etc.); (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; siehe Planzeichnung) 2.15 Straßenbegrenzungslinie mit Bemaßung für das Regelprofil; äußere Umgrenzung aller Verkehrsflächen (Bemaßung beispiel- haft aus der Planzeichnung) (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.2. PlanzV; siehe Planzeichnung) 2.16 Leitungsrecht (LR) zu Gunsten der Grundstückseigentümer zur Ableitung des nicht-versickerungsfähigen Niederschlagswassers (§ 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB; Nr. 15.5. PlanzV; siehe Planzeichnung) 2.17 Unterirdische Bauweise von Niederspannungslei- tungen Niederspannungsleitungen sind ausschließlich in unterirdischer Bauweise zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 13 BauGB) 5,00 m LR Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 8 2.18 Öffentliche Grünfläche als Eingrünung (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB; Nr. 9. PlanzV; siehe Planzeichnung) 2.19 Wasserfläche (§ 9 Abs. 1 Nr. 16 BauGB; Nr. 10.1. PlanzV 90; siehe Planzeich- nung) 2.20 Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Ent- wicklung von Natur und Landschaft Zum Schutz nachtaktiver Insekten und zum Schutz des FFH- Gebietes "Schussenbecken und Schmalegger Tobel" sind für die Außenbeleuchtung nur mit Lichtstrahl nach unten gerichtete in- sektenfreundliche Natriumdampf-Lampen oder LED-Lampen zu- lässig. Die Lampen sind vollständig insektendicht einzukoffern und nachts so weit als aus Gründen der Verkehrssicherheit mög- lich abzuschalten. Die Lichtmasten dürfen eine Höhe von maximal 6,00 m nicht überschreiten. Die insektenfreundliche Beleuchtung ist im gesamten Geltungsbereich zu verwenden. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) 2.21 Bodenbeläge in dem Baugebiet In dem Baugebiet sind für − Stellplätze − Zufahrten und andere untergeordnete Wege geschlossene Asphalt- und Betonbeläge ohne Fugen nicht zuläs- sig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) 2.22 Unterirdische Lagerbe- hälter von Wasser ge- fährdenden Stoffen Unterirdische Lagerbehälter von Wasser gefährdenden Stoffen sind gegen Auftrieb zu sichern. (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB) 2.23 Zu erhaltender Baum (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 b BauGB; Nr. 13.2. PlanzV 90; siehe Planzeich- Öffentliche Grünfläche Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 9 nung) 2.24 Zu pflanzender Baum 1. Wuchsklasse als Baum über 15 m Höhe, variabler Standort; es sind ausschließlich Gehölze aus der Pflanzliste zu "Pflanzungen in den öffentlichen Flächen" zu ver- wenden. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB; Nr. 13.2. PlanzV; siehe Planzeich- nung) 2.25 Zu pflanzender Baum 2. Wuchsklasse als Baum bis 15 m Hö- he, variabler Standort; es sind ausschließlich Gehölze aus der Pflanzliste zu "Pflanzungen in den öffentlichen Flächen" zu ver- wenden. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB; Nr. 13.2. PlanzV; siehe Planzeich- nung) 2.26 Pflanzungen in den öf- fentlichen Flächen Pflanzungen: − Für die Pflanzungen in den öffentlichen Flächen sind aus- schließlich standortgerechte, heimische Bäume und Sträucher aus der unten genannten Pflanzliste zu verwenden. − Die öffentlichen Verkehrsflächen als Begleitflächen (Straßen- begleitgrün) sind als Mager- und/oder Trockenstandorte aus- zubilden (z.B. Schotter, Sukzessionsflächen, o.ä.). − Die öffentlichen Grünflächen als Eingrünung sind entspre- chend der Planzeichnung mit Gehölzen zu bepflanzen und als Extensivwiesen zu entwickeln. − Generell unzulässig sind Gehölze, die als Zwischenwirt für die Erkrankungen im Obst- und Ackerbau gelten, speziell die in der Verordnung zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit (Feuerbrandverordnung vom 20. 12. 1985, BGBl. I, 1985 S. 2551, geändert am 27. 10. 1999, BGBI. I, S. 2070) ge- nannten. Für die öffentlichen Flächen festgesetzte Pflanzliste: Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 10 Bäume 1. Wuchsklasse Berg-Ahorn Acer pseudoplatanus Schwarz-Erle Alnus glutinosa Grau-Erle Alnus incana Moor-Birke Betula pubescens Esche Fraxinus excelsior Stiel-Eiche Quercus robur Silber-Weide Salix alba Bruch-Weide Salix fragilis Winter-Linde Tilia cordata Berg-Ulme Ulmus glabra Bäume 2. Wuchsklasse Feld-Ahorn Acer campestre Hainbuche Carpinus betulus Vogel-Kirsche Prunus avium Trauben-Kirsche Prunus padus Sal-Weide Salix caprea Sträucher Berberitze Berberis vulgaris Roter Hartriegel Cornus sanguinea Gewöhnlicher Hasel Corylus avellana Pfaffenhütchen Euonymus europaeus Gewöhnlicher Liguster Ligustrum vulgare Heckenkirsche Lonicera xylosteum Schlehe Prunus spinosa Echter Kreuzdorn Rhamnus cathartica Hunds-Rose Rosa canina Echter Faulbaum Rhamnus frangula Ohr-Weide Salix aurita Grau-Weide Salix cinerea Lavendel-Weide Salix eleagnos Purpur-Weide Salix purpurea Schwarzer Holunder Sambucus nigra Wolliger Schneeball Viburnum lantana Gewöhnlicher Schneeball Viburnum opulus (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) 2.27 Pflanzungen in dem Baugebiet Pflanzungen: − Für die Pflanzungen in dem Baugebiet sind standortgerechte, heimische Bäume und Sträucher aus der unten genannten Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 11 Pflanzliste zu verwenden. − Auf max. 5 % der Grundstücksfläche sind auch Sträucher, die nicht in der u.g. Pflanzliste festgesetzt sind, zulässig (z.B. Ziersträucher, Rosen-Züchtungen). − Pro 600 m2 (angefangene) Grundstücksfläche ist mindestens 1 Laubbaum aus der u. g. Pflanzliste zu pflanzen. − Im Übergangsbereich zur freien Landschaft und in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen, sind Hecken aus Na- delgehölzen unzulässig. − Generell unzulässig sind Gehölze, die als Zwischenwirt für die Erkrankungen im Obst- und Ackerbau gelten, speziell die in der Verordnung zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit (Feuerbrandverordnung vom 20. 12. 1985, BGBl. I, 1985 S. 2551, geändert am 27. 10. 1999, BGBI. I, S. 2070) ge- nannten. Für das Baugebiet festgesetzte Pflanzliste: Bäume 1. Wuchsklasse Spitz-Ahorn Acer platanoides Berg-Ahorn Acer pseudoplatanus Sand-Birke Betula pendula Moor-Birke Betula pubescens Esche Fraxinus excelsior Walnussbaum Juglans regia Trauben-Eiche Quercus petraea Stiel-Eiche Quercus robur Winter-Linde Tilia cordata Sommer-Linde Tilia platyphyllos Bäume 2. Wuchsklasse Obsthochstämme Feld-Ahorn Acer campestre Hainbuche Carpinus betulus Vogel-Kirsche Prunus avium Trauben-Kirsche Prunus padus Sträucher Berberitze Berberis vulgaris Kornelkirsche Cornus mas Gewöhnlicher Hasel Corylus avellana Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 12 Pfaffenhütchen Euonymus europaeus Gewöhnlicher Liguster Ligustrum vulgare Heckenkirsche Lonicera xylosteum Schlehe Prunus spinosa Echter Kreuzdorn Rhamnus cathartica Wilde Stachelbeere Ribes uva-crispa Kriech-Rose Rosa arvensis Hunds-Rose Rosa canina Hecht-Rose Rosa glauca Zimt-Rose Rosa majalis Bibernell-Rose Rosa pimpinellifolia Wein-Rose Rosa rubiginosa Apfel-Rose Rosa villosa Purpur-Weide Salix purpurea Roter Holunder Sambucus racemosa Schwarzer Holunder Sambucus nigra Wolliger Schneeball Viburnum lantana (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) 2.28 Pflanzung Umgrenzung von Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen; Pflanzung; Pflanzung von heckenartigen Strauch-Gruppen als Ortsrandein- grünung auf 60 % der Fläche; es sind ausschließlich Sträucher aus der Pflanzliste zu "Pflanzungen in dem Baugebiet" zu ver- wenden. Bäume sind im Bereich der Pflanzung nicht zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) 2.29 Abgrenzung ("Nutzungskordel") (§ 9 Abs. 1 BauGB;siehe Planzeichnung) 2.30 Bereich der 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang"; die gesamten Festsetzungen für den Änderungsbereich befinden sich auf einer von der bisherigen Planzeichnung ausgekoppelten Plan- zeichnung (auf der Grundlage der aktuellen Flurkarte). Die Inhalte des Bebauungsplanes "Bifang" (Fassung vom 12.08.2005, rechts- verbindlich seit 12.08.2005) vor dieser Änderung werden für die- sen Bereich vollständig durch diese 4. Änderung ersetzt. Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 13 (§ 9 Abs. 7 BauGB; siehe Planzeichnung); 2.31 Bereich der 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erwei- terung"; die gesamten Festsetzungen für den Änderungsbereich befinden sich auf einer von der bisherigen Planzeichnung ausge- koppelten Planzeichnung (auf der Grundlage der aktuellen Flurkar- te). Die Inhalte des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" (Fas- sung vom 26.05.1987, rechtsverbindlich seit 25.11.1988) vor dieser Änderung werden für diesen Bereich vollständig durch diese 3. Änderung ersetzt. (§ 9 Abs. 7 BauGB; siehe Planzeichnung); 2.32 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und der 3. Änderung des Bebauungs- planes "Bifang Erweiterung" der Gemeinde Baindt. Die Inhalte der 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" (Fas- sung vom 12.08.2005, rechtsverbindlich seit 12.08.2005) vor dieser Änderung werden für diesen Bereich vollständig durch die- se 4. Änderung ersetzt. Die Inhalte der 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erwei- terung" (Fassung vom 26.05.1987, rechtsverbindlich seit 25.11.1988) vor dieser Änderung werden für diesen Bereich voll- ständig durch diese 3. Änderung ersetzt. (§ 9 Abs. 7 BauGB; Nr. 15.13. PlanzV; siehe Planzeichnung) Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 14 3 Örtliche Bauvorschriften (ÖBV) gemäß § 74 LBO mit Zeichenerklärung 3.1 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der örtlichen Bau- vorschriften zur 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und der 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" der Gemeinde Baindt. Die Inhalte der örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan "Bi- fang" (rechtsverbindlich mit öffentlicher Bekanntmachung vom 12.08.2005) vor dieser Änderung werden für diesen Bereich voll- ständig durch die örtlichen Bauvorschriften zur 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" ersetzt. Die Inhalte der örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan "Bi- fang Erweiterung" (rechtsverbindlich mit öffentlicher Bekanntma- chung vom 25.11.1988) vor dieser Änderung werden für diesen Bereich vollständig durch die örtlichen Bauvorschriften zur 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" ersetzt. (§ 9 Abs. 7 BauGB, Nr. 15.13. PlanzV; siehe Planzeichnung) 3.2 Dachformen Alle vorgeschriebenen Dachformen gelten für Dächer von Haupt- gebäuden. Neben den jeweils vorgeschriebenen Dachformen sind für deutlich untergeordnete Bauteile (z.B. Gaupen, Eingangsüber- dachungen etc.) sowie für Nebenanlagen (z.B. Geräteschuppen etc.) und Garagen wie auch überdachte Stellplätze andere Dach- formen zulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.3 SD/PD/WD Dachform alternativ Satteldach oder Pultdach oder Walmdach (letzteres auch als Zeltdach oder so genanntes Krüppelwalmdach zulässig); Für die Dachform Pultdach gilt folgende Definition: Mindestens 75 % aller Dach-Ebenen des jeweiligen Hauptgebäudes müssen zueinander parallel sein. Die Fläche einer Dach-Ebene wird in der senkrechten Projektion gemessen; (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO; siehe Typenschablonen) Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 15 3.4 DN .... - ....° Dachneigung; Winkel zwischen der Horizontalen und der Ebene des Daches als Mindest- und Höchstmaß; gilt für das Dach des Hauptgebäudes und für Widerkehre und Zwerchgiebel ab 6,00 m Breite (Außenkante Außenwand) sowie für geneigte Dächer von Garagen. Thermische Solar- und Fotovoltaikanlagen sind parallel zur Dach- fläche, auf der sie befestigt werden, auszuführen. Dies gilt nicht für Flachdächer. Bei zulässigerweise errichtbaren Flachdächern gilt eine Dachnei- gung von 0 - 5°. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO; siehe Typenschablonen) 3.5 Dachaufbauten Dachaufbauten (Dachgaupen) sind unter folgenden Vorausset- zungen zulässig: − Mindestdachneigung des Hauptgebäudes: 24° − max. Breite (Außenkante ohne Dachüberstand): 4,00 m − Mindestabstand untereinander (Außenkanten ohne Dach- überstand) und zu evtl. Widerkehren: 1,50 m − Mindestabstand zur Gebäudekante im 1. Dachgeschoß der jeweiligen Giebelseite: 1,50 m (frei stehende Bauteile wie Stützen etc. unter 0,50 m Breite sowie Dachüberstände blei- ben unberücksichtigt) − Mindestabstand (senkrecht gemessen) zum nächstgelegenen First des Hauptdaches: 0,30 m (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.6 Materialien Als Dachdeckung für geneigte Dächer von − Hauptgebäuden − Garagen sind ausschließlich Dachplatten (kleinteilige Schuppendeckung wie z.B. Dachziegel, Dachpfannen, Betondachsteine etc.) zulässig. Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 16 Für untergeordnete Bauteile (Verbindungs-Teile, Abdichtungs- Elemente etc.) sind darüber hinaus andere Materialien zulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.7 Farben Als Farbe für Dächer sind nur rote bis rotbraune sowie betongraue bis anthrazitgraue Töne zulässig, dies gilt nicht für begrünte Dä- cher. Für untergeordnete Bauteile (Verbindungs-Teile, Abdich- tungs-Elemente etc.) sind darüber hinaus andere Farben zulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.8 Materialien und Farben für Anlagen zur Gewin- nung von Sonnenenergie Unabhängig von den o.g. Vorschriften zu den Materialien und Farben sind auf der gesamten Dachfläche des jeweiligen Gebäu- des Materialien und Farben zulässig, die für Anlagen zur Gewin- nung von Sonnenenergie (Sonnenkollektoren, Fotovoltaik- Anlagen) üblich bzw. erforderlich sind. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.9 Anzahl der Stellplätze in dem Baugebiet Die Anzahl der nachzuweisenden Stellplätze pro Wohnung in dem Baugebiet beträgt (bei der Berechnung ist aufzurunden): Wohnungsgröße (WoFlV) Stellplätze hierfür kleiner 30 m2 1,0 30 m2 bis (kleiner) 50 m2 1,5 ab 50 m2 2,0 Für andere Nutzungen als Wohnen bleiben die gesetzlichen Vor- schriften unbenommen. (§ 74 Abs. 2 Nr. 2 LBO) Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 17 4 Hinweise und Zeichenerklärung 4.1 Bestehendes Gebäude zur Zeit der Planaufstellung (siehe Plan- zeichnung); 4.2 Bestehende Grundstücksgrenzen zur Zeit der Planaufstellung (siehe Planzeichnung); 4.3 Geplante Grundstücksgrenzen; die so gekennzeichneten Gren- zen stellen einen Vorschlag zur Aufteilung der Grundstücke dar (siehe Planzeichnung); 4.4 Nr. ....;....m2 Nummerierung und voraussichtliche Größe der Grundstücke (siehe Planzeichnung, Nummerierung von Nordwest nach Südost); 4.5 Bestehende Flurnummer (beispielhaft aus der Planzeichnung); 4.6 Vorhandenes (natürliches) Gelände; Darstellung der Höhen- schichtlinien (beispielhaft aus der Planzeichnung, siehe Planzeich- nung); 4.7 Vorhandene Böschung (siehe Planzeichnung); 4.8 Arten- und Biotopschutz Gemäß § 44 des Bundes-Naturschutzgesetzes (BNatSchG) ist es verboten, die Fortpflanzungs- oder Ruhestätten besonders ge- schützter Arten zu zerstören sowie streng geschützte Arten und eu- ropäische Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeit erheblich zu stö- ren. Um das Eintreten eines Verbots-Tatbestandes im Sinne des § 44 BNatSchG zu verhindern, ist daher vor der Rodung alter Bäu- me zu prüfen, ob diese von besonders geschützten Tieren bewohnt werden. Die Rodung sollte im Falle eines Nachweises im Winter- 462.00 463.00 462.50 461.50 Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 18 Halbjahr erfolgen und mit der Unteren Naturschutzbehörde des Landratsamtes Ravensburg abgestimmt werden. Zäune sollten zum Gelände hin einen Abstand von mind. 0,15 m zum Durchschlüpfen von Kleinlebewesen aufweisen. 4.9 Vorhandene Gehölze Gemäß § 39 Abs. 5 BNatSchG bzw. § 43 Abs. 2 NatSchG Baden- Württemberg ist es verboten, in der Zeit vom 01.03. bis 30.09. außerhalb des Waldes vorkommende Bäume, Sträucher oder ande- re Gehölze zu roden. Notwendige Gehölzbeseitigungen sowie die Baufeldräumung sollten daher außerhalb der Brutzeit von Vögeln zwischen dem 1. Oktober und dem 28. Februar erfolgen. Es wird empfohlen, vorhandene Gehölze möglichst zu erhalten (Erhaltung bzw. Beseitigung in Abhängigkeit von der jeweiligen Baumaß- nahme) und während der Bauzeit mit entsprechenden Baum- schutzmaßnahmen zu sichern. 4.10 Haupt-Abwasserleitungen unterirdisch, hier Abwasser-Leitung des Abwasserzweckverbandes, Berg (siehe Planzeichnung); 4.11 Weiterführende Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Bifang" der Gemeinde Baindt (in der 3. Änderung rechtsverbindlich mit öffentlicher Bekanntmachung vom 12.08.2005) (siehe Planzeichnung); 4.12 Weiterführende Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Erweiterung Bifang" der Gemeinde Baindt (in der 2. Änderung rechtsverbindlich mit öffentlicher Bekanntma- chung vom 25.11.1988) (siehe Planzeichnung); 4.13 Voraussichtliche Lage des Retentionsbereiches (außerhalb des Planungsbereiches) Das Retentionsbecken muss mindestens ein Volumen von 3 m³ pro R 71 Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 19 100 m² befestigter Fläche aufweisen (siehe Planzeichnung); 4.14 Lage des bisher verdolten Bachlaufes (siehe Planzeichnung); 4.15 Grundwasserdichte Un- tergeschoße Auf Grund der Bodenbeschaffenheit ist in bestimmten Teilbereichen innerhalb des Baugebietes mit einem Vernässen des Arbeitsraumes zu rechnen. Die Gebäude sollten daher mit einem grundwasser- dichten Untergeschoß ausgeführt werden. Werden zur abwasser- technischen Erschließung des Gebietes öffentliche Anlagen erfor- derlich, müssen diese im Benehmen mit der Wasserbehörde herge- stellt werden. Die notwendigen Planunterlagen sind ggf. rechtzeitig vorzulegen. 4.16 Beseitigung des Nieder- schlagswassers Die Versickerung des Niederschlagswassers ist auf Grund der Bo- denverhältnisse nicht möglich. Das Niederschlagswasser von den Grundstücken und öffentlichen Flächen wird über eine Rohrleitung zu einem Retentionsbecken geleitet, dort gespeichert, gereinigt durch Versickerung über eine Sandschicht und anschließend ge- drosselt in den Sulzmoosbach eingeleitet. Der letzte Teil der Zulei- tung zum Retentionsbecken außerhalb der Bebauung kann als of- fener Graben ausgeführt werden. Bei Freilegung des verdolten Ba- ches kann der vorhandene Bachlauf als Zuleitung benutzt werden. 4.17 Versickerungsanlagen für Niederschlagswasser und Bodenschutz Zur Vermeidung einer Verunreinigung des Niederschlagswassers, das über die Regenwasserkanalisation geleitet wird, ist aus rechtli- chen Gründen, die außerhalb dieser Planung liegen, auf entspre- chende Tätigkeiten (z.B. Autowäsche, andere Reinigungsarbeiten, Be- und Entladungsarbeiten gefährlicher Stoffe etc.) vollständig zu verzichten. Drainagen sind nur zulässig, wenn kein Grundwasser abgesenkt wird und der Ablauf der Drainage in ein oberirdisches Gewässer einleitet. Andere Drainagen sind nicht zulässig. Sickerschächte sind unzulässig. Auch für die nicht großflächigen baukonstruktiven Elemente sollte Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 20 auf die Verwendung von Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei verzichtet werden. Als Alternativen für Rinnen und Fall- rohre stehen Chrom-Nickel-Stähle (Edelstahl), Aluminium, Kunst- stoffe oder entsprechende Beschichtungen zur Verfügung. 4.18 Brandschutz Für die Zufahrten gilt die "Verwaltungsvorschrift über Flächen für Rettungsgeräte der Feuerwehr auf Grundstücken" in der jeweils ak- tuellen Fassung (VwV Feuerwehrflächen). Für die Ermittlung der Löschwasserversorgung gilt das Regelwerk der DVGW Arbeitsblatt W 405. Als Hydranten sollten Überflurhydranten DN 100 vorgesehen wer- den. Die Abstände der Hydranten zueinander sollten 100-200 m nicht überschreiten. Gewerbebetriebe, die auf Grund der Brandlasten die Löschwasser- versorgung aus der öffentlichen Wasserversorgung überschreiten, sollten für den Objektschutz selbstständig genügend Löschwasser (z.B. Zisterne) vorhalten. 4.19 Bodenschutz Mutterboden ist in nutzbarem Zustand zu erhalten und vor Ver- nichtung oder Vergeudung zu schützen. Für die folgende Bauaus- führung, insbesondere auch für die Erschließungsarbeiten heißt das: − Trennung von Oberboden und kulturfähigem Unterboden − Fachgerechte Lagerung in Mieten − Weitere Verwendung des Ober- und Unterbodens – Erstellung eines Bodenverwertungskonzeptes − Umsetzung von Maßnahmen zur Vermeidung von Bodenver- dichtungen im Zuge der Erschließungsarbeiten: a) keine flächenhafte Befahrung des Baugebietes mit Radfahr- zeugen (z.B. Lkw) b) keine Befahrung bei Nässe c) Kennzeichnen und Eingrenzen des Arbeitsbereiches − Information des Landratsamtes Ravensburg, Sachgebiet Bo- Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 21 denschutz, über den Beginns der Erschließungsarbeiten 4.20 Ergänzende Hinweise Auf Grund der Beschaffenheit des Baugrundes der näheren Umge- bung kann von einer Bebaubarkeit im überplanten Bereich ausge- gangen werden. Den Bauherren wird darüber hinaus empfohlen, im Rahmen der Bauvorbereitungen eigene Erhebungen durchzu- führen (z.B. Schürfgruben, Bohrungen). Gemäß § 20 des Denkmalschutzgesetzes (DSchG) ist das Auftreten von archäologischen Funden (Steinwerkzeuge, Metallteile, Kera- mikreste, Knochen) und Befunden (Gräber, Mauerwerk, Brand- schichten) im Zuge von Erdbauarbeiten unverzüglich der archäolo- gischen Denkmalpflege mitzuteilen. Die Möglichkeit zur Fundber- gung und Dokumentation ist einzuräumen. Werden bei Aushubar- beiten Verunreinigungen des Bodens festgestellt (z.B. Müllrück- stände, Verfärbungen des Bodens, auffälliger Geruch o.ä.), ist das zuständige Landratsamt unverzüglich zu benachrichtigen. Für die Erschließung des Gebietes ist es notwendig, Kabelverteiler- schränke, Straßenlaternen oder ähnliche Einrichtungen in der öf- fentlichen/privaten Fläche zu installieren. Die Gemeinde Baindt behält sich die Auswahl der hierfür geeigneten Standorte sowie evtl. erforderliche Vereinbarungen vor. Das Versickern von Niederschlagswasser stellt eine Gewässernut- zung dar, die grundsätzlich einer rechtlichen Erlaubnis durch das zuständige Landratsamt bedarf. Inwiefern im Einzelfall eine er- laubnisfreie Versickerung durchgeführt werden kann (Nieder- schlagswasserfreistellungsverordnung) sollte von der Bauherrschaft bei dem zuständigen Landratsamt in Erfahrung gebracht werden. Unterkellerungen an Gebäuden sollten in Gewässernähe als was- serdichte und auftriebsichere Wannen ausgeführt werden. Versi- ckerungsmulden sollten im Abstand von mind. 6,00 m zu unterkel- lerten Gebäuden angelegt werden. 4.21 Plangenauigkeit Obwohl die Planzeichnung auf einer digitalen (CAD) Grundlage er- stellt ist (hohe Genauigkeit), können sich im Rahmen der Ausfüh- rungs-Planung und/oder der späteren Einmessung Abweichungen ergeben (z.B. unterschiedliche Ausformung der Verkehrsflächen, unterschiedliche Grundstücksgrößen etc.). Weder die Gemeinde Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 22 Baindt noch die Planungsbüros übernehmen hierfür die Gewähr. 4.22 Urheberrecht Inhalt und redaktioneller Aufbau dieser Planung unterliegen den urheberrechtlichen Bestimmungen. Zuwiderhandeln wird privat- rechtlich/standesrechtlich verfolgt. Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 23 5 Satzung Auf Grund von § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585), § 4 der Gemeindeordnung für Baden Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581), zu- letzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2009 (GBl. BW S. 185), § 74 der Landesbauordnung für Baden Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. , S. 358, ber. 416) der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132; II 1990 S. 889, 1124), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.04.1993 (BGBl. I S. 466) sowie der Planzeichenverordnung (PlanzV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58) hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt die 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweite- rung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu in öffentlicher Sitzung am ...................... beschlossen. § 1 Räumlicher Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich der 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und der 3. Änderung des Be- bauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie der örtlichen Bauvorschriften hierzu ergibt sich aus deren zeich- nerischem Teil vom 15.04.2011. § 2 Bestandteile der Satzung Die 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweite- rung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu bestehen aus dem Lageplan mit zeichnerischem und textli- chem Teil vom 15.04.2011. Die bisherigen Inhalte des Bebauungsplanes "Bifang" (in der 3. Änderung rechtsverbindlich seit 12.08.2005) und des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" (in der 2. Änderung rechtsverbindlich seit 25.11.1988) innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches werden durch die nunmehr festgesetzten Inhalte vollständig ersetzt. § 3 Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrig im Sinne des § 75 LBO handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig den auf Grund von § 74 LBO erlassenen örtlichen Bauvorschriften zuwider handelt. Zuwiderhandeln kann mit Geldbußen bis zu 100.000,-€ (Einhunderttausend Euro) belegt werden. Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig die Vorschriften − zu den Dachformen − zur Dachneigung − zu den Dachaufbauten Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 25 6 Begründung – Städtebaulicher Teil 6.1 Allgemeine Angaben 6.1.1 Zusammenfassung 6.1.1.1 Durch die 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" wird ein allgemeines Wohngebiet (WA) im Orts-Teil "Friesenhäusle" in der Gemeinde Baindt ausgewiesen. 6.1.1.2 Der Planbereich befindet sich entlang der "Hirschstraße" zwischen "Boschstraße" und "Daimler- straße". 6.1.1.3 Die Aufstellung des Bebauungsplanes dient der Ausweisung von Wohnbauflächen zur Deckung des Wohnbedarfes der vorwiegend ortsansässigen Bevölkerung. Des Weiteren kann hiermit eine Baulücke geschlossen werden. 6.1.1.4 Die Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB sowie die Erstellung eines Um- weltberichtes gem. § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB sowie Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB ist nicht erforderlich, da die Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und der 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" im beschleunigten Verfahren (Bebau- ungspläne der Innenentwicklung) erfolgt (gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB). 6.1.1.5 Ein Ausgleich bzw. eine Abarbeitung der Eingriffs-Regelung ist nicht erforderlich. Eingriffe, die auf Grund der 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und der 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" zu erwarten sind, gelten als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 5 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig (gem. § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB). 6.1.2 Abgrenzung und Beschreibung des Planungsbereiches 6.1.2.1 Der zu überplanende Bereich befindet sich in der Gemeinde Baindt im Orts-Teil "Friesenhäusle". Im Norden grenzt der Planbereich an die bestehende Bebauung an der der "Froschstraße" sowie an die "Boschstraße", im Osten und Süden an die bestehende Bebauung an der "Boschstraße" bzw. "Daimlerstraße". Westlich des Planungsbereiches befindet sich eine Sportanlage. 6.1.2.2 Der Geltungsbereich verläuft im Norden entlang der "Boschstraße", im Osten und Süden schließt er an der bestehenden Bebauung ab. Im Westen wurde die Grenze innerhalb des Grundstückes mit der Fl.-Nr. 169/2 gezogen. Es befinden sich folgende Grundstücke innerhalb des Geltungsbe- reiches: 42 (Teilfläche), 137/6, 137/10, 137/35, 169/2 (Teilfläche), 175 (Teilfläche). Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 26 6.2 Städtebauliche und planungsrechtliche Belange 6.2.1 Bestands-Daten und allgemeine Grundstücks-Morphologie 6.2.1.1 Der zu überplanende Bereich befindet sich im nördlichen Schussental. Die landschaftlichen Bezü- ge werden vom Bodenseebecken geprägt. 6.2.1.2 Innerhalb des Planungsgebietes befinden sich keine bestehenden Gebäude. Auch sind keine na- turräumlichen Einzelelemente vorhanden. 6.2.1.3 Die überwiegenden Teile des Geländes sind nach Westen hin fallend. Die Geländeneigung bewegt sich in einem Bereich um 2%. Die Anschlüsse an die bereits bebauten Grundstücke im Westen und Osten sind unproblematisch. Zur "Hirschstraße" hin besteht eine markante Böschung mit ei- nem Höhenversatz von ca. 1,00 m. 6.2.2 Erfordernis der Planung 6.2.2.1 Die Änderung des Bebauungsplanes dient der Ausweisung von Wohnbauflächen zur Deckung des Wohnbedarfs der vorwiegend ortsansässigen Bevölkerung. Zum Zeitpunkt der Planaufstellung waren in der Gemeindeverwaltung konkrete Anfragen zu Wohnbaugrundstücken registriert. Der Gemeinde erwächst daher ein Erfordernis bauleitplanerisch steuernd einzugreifen. 6.2.3 Übergeordnete Planungen 6.2.3.1 Für den überplanten Bereich sind u.a. folgende Ziele des Landesentwicklungsplanes 2002 Baden- Württemberg (LEP 2002) des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg maßgeblich: − 3.1.9 Die Siedlungsentwicklung ist vorrangig am Bestand auszurichten. Dazu sind Möglichkeiten der Verdichtung und Arrondierung zu nutzen, Baulücken und Baulandreserven zu berücksichtigen sowie Brach-, Konversions- und Altlas- tenflächen neuen Nutzungen zuzuführen. Die Inanspruchnahme von Böden mit besonderer Bedeutung für den Naturhaushalt und die Landwirtschaft ist auf das Unvermeidbare zu beschränken. − 5.1.1 Zum Schutz der ökologischen Ressourcen, für Zwecke der Erholung und für land- und forstwirtschaftliche Nutzungen sind ausreichend Freiräume zu si- chern. − 5.3.2 Die für eine land- und forstwirtschaftliche Nutzung gut geeigneten Böden und Standorte, die eine ökonomisch und ökologisch effiziente Produktion ermöglichen, sollen als zentrale Produktionsgrundlage geschont werden; sie dürfen nur in unabweisbar notwendigem Umfang für andere Nutzungen vor- Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 27 gesehen werden. Die Bodengüte ist dauerhaft zu bewahren. − Karte zu 2.1.1 "Raum- kategorien" Darstellung als ländlicher Raum im engeren Sinne. 6.2.3.2 Für den überplanten Bereich sind u.a. folgende Ziele des Regionalplanes Bodensee- Oberschwaben nach der Verbindlichkeitserklärung vom 04.04.1996 des Regionalverbandes Bo- densee-Oberschwaben maßgeblich: − 2.3.2/Karte "Siedlung" Ausweisung der Gemeinde Baindt als Siedlungsbereich. Die Siedlungsent- wicklung ist vorrangig in den Siedlungsbereichen […] zu konzentrieren. In diesen Siedlungsbereichen sind qualifizierte Arbeitsplätze für die Bevölke- rung im Einzugsgebiet sowie ausreichend Wohnungen für den Eigenbedarf und zur Aufnahme von Wanderungsgewinnen anzustreben. 6.2.3.3 Die Planung steht in keinem Widerspruch zu den o.g. für diesen Bereich relevanten Zielen des Landesentwicklungsplanes 2002 (LEP 2002) sowie des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben. 6.2.3.4 Regionale Grünzüge, schutzbedürftige Bereiche für Naturschutz und Landschaftspflege, Landwirt- schaft, Forstwirtschaft, Wasserwirtschaft sowie Vorbehaltsgebiete für den Abbau oberflächennaher Rohstoffe sind von dem überplanten Bereich nicht betroffen. 6.2.3.5 Die Gemeinde Baindt verfügt über einen rechtsgültigen Flächennutzungsplan (rechtsgültig seit 11.12.2004). Die überplanten Flächen werden hierin als Wohnbauflächen (W) und als Grünflä- chen dargestellt. Da die in der 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und der 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" getroffenen Festsetzungen und Gebiets-Einstufungen mit den Darstellungen des gültigen Flächennutzungsplanes nicht übereinstimmen, ist eine Anpas- sung des Flächennutzungsplanes an die vorgesehene Nutzung als allgemeines Wohngebiet (WA) notwendig. Diese Anpassung erfolgt im Wege der Berichtigung nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB. 6.2.3.6 Die Vorgaben des Landschaftsplanes werden durch den Bebauungsplan in vollem Umfang umge- setzt. 6.2.3.7 Innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes befinden sich keine Denkmäler im Sinne des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) Denkmalschutzgesetzes Baden- Württemberg (DSchG). 6.2.3.8 Inhalte von anderen übergeordneten Planungen oder andere rechtliche Vorgaben werden durch diese Planung nicht tangiert. Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 28 6.2.4 Entwicklung, allgemeine Zielsetzung und Systematik der Planung 6.2.4.1 Es wurden keine weiteren Standorte in der Gemeinde Baindt geprüft. 6.2.4.2 Der Standort empfiehlt sich auf Grund des Anschlusses an die nördlich, östlich und südlich bereits bestehende Wohnbebauung sowie der Flächen-Verfügbarkeit für die Ausweisung eines Wohnge- bietes. 6.2.4.3 Im Rahmen einer frühzeitigen Behördenunterrichtung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde im Beson- deren auf Entwässerungsanforderungen hingewiesen. 6.2.4.4 Für das geplante Wohnbauquartier soll erreicht werden, dass es zu der vorhandenen Siedlungs- Struktur hinzutritt, ohne als Fremdkörper zu erscheinen. Es besteht der Anspruch, insbesondere die Höhenentwicklung der Gebäude sinnvoll zu regeln und einen Kompromiss zu finden zwischen einerseits der niedrigen Nachbarbebauung an der "Boschstraße" und an der "Daimlerstraße" und andererseits den Ansprüchen an zeitgemäße Bauformen und Gebäudehöhen. Ziel der Planung ist es darüber hinaus, bei möglichst effektiver Ausnutzung der Flächen, preisgünstigen Wohnraum für die vorwiegend ortsansässige Bevölkerung zu schaffen ohne dadurch die landschaftlich und städtebaulich hochwertige Situation wesentlich zu beeinträchtigen. 6.2.4.5 Bei der Berücksichtigung der unterschiedlichen Belange wird auf einen abwägungsfehlerfreien In- teressens-Ausgleich geachtet. Die Planung basiert daher auf dem Gedanken, die Verwertbarkeit der einzelnen Grundstücke nach Möglichkeit ausgewogen zu gestalten. 6.2.4.6 Für die Umsetzung der Planung soll erreicht werden, dass unterschiedliche zeitgemäße Baufor- men verwirklicht werden können. Auf diese Weise soll ein flexibles und bedarfsgerechtes Pla- nungs-Instrument geschaffen werden. 6.2.4.7 Die Systematik der 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und der 3. Änderung des Bebau- ungsplanes "Bifang Erweiterung" entspricht den Anforderungen des § 30 Abs. 1 BauGB ("qualifi- zierter Bebauungsplan"). Dadurch regelt der Bebauungsplan die Zulässigkeit von Vorhaben in dem überplanten Bereich abschließend. Der Bauherrschaft stehen bei Vorliegen der entsprechen- den Voraussetzungen Vereinfachungen im Rahmen des bauaufsichtlichen Verfahrens (entspre- chend den jeweils geltenden Vorschriften) zur Verfügung (zur Zeit der Planaufstellung Kenntnis- gabeverfahren gem. § 51 LBO). 6.2.4.8 Die Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und der 3. Änderung des Bebau- ungsplanes "Bifang Erweiterung" erfolgt im so genannten beschleunigten Verfahren gem. § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung). Dies ist aus folgenden Gründen möglich: Bei dem Vorhaben handelt sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung. Die zulässi- ge Grundfläche liegt bei ca. 10.250 m² und folglich unter 20.000 m². Es bestehen keine Anhalts- punkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgü- ter, da sich Bereiche solcher Schutzgüter nicht in räumlicher Nähe des überplanten Bereiches be- finden. Somit sind die Vorraussetzungen für die Anwendung des beschleunigten Verfahrens im Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 29 Sinne des § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB eingehalten. 6.2.4.9 Der redaktionelle Aufbau der 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und der 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" leitet sich aus der Systematik der Rechtsgrundlagen ab. 6.2.4.10 Um zu einem lesbaren und rechtlich bestimmten Plan zu kommen, wird der Bereich vollständig von den Inhalten und den Rechtsgrundlagen des ursprünglichen Planes abgekoppelt. Der geän- derte Teilbereich stellt damit ein unabhängiges und inhaltlich neu aufgestelltes Planwerk dar. Er regelt die bauliche Nutzbarkeit in diesem Bereich abschließend. 6.2.5 Vorentwurfs-Alternativen 6.2.5.1 Im Rahmen der Vorentwurfs-Planung wurden fünf unterschiedliche Vorentwurfs-Alternativen er- arbeitet. In allen fünf Alternativen wird das Plangebiet von einer Erschließungs-Straße im An- schluss an die "Hirschstraße" erschlossen, die durch ihre jeweilige Führung eine optimale Er- schließbarkeit der Grundstücke ermöglicht. In allen drei Fällen wurde auf eine Bebaubarkeit mit Einzelhäusern sowie auf eine qualifizierte Ordnung der östlichen Grünflächen geachtet. Die Alter- nativen unterscheiden sich durch die Gestaltung der Wendemöglichkeit, der Planung eines Fuß- weges sowie die Aufteilung und Anzahl der Grundstücke im Bereich östlich der "Hirschstraße". 6.2.5.2 In Alternative 1 wird das Gebiet über eine Stich-Straße erschlossen. An den Wendehammer schließt eine Grünfläche an, die die Verbindung zur östlich vorhandenen Grünfläche bildet. Ein Fußweg, der die Grünflächen quert und an das bestehende Fußwegenetz anknüpft, verbindet das Plangebiet mit der im Osten angrenzenden Bebauung. Im Plangebiet sind zehn Grundstücke ge- plant. 6.2.5.3 Bei Alternative 2 wurde am Ende der Stich-Straße ein Wendekreis angelegt. Auch hier schließt ei- ne Grünfläche an die Wendemöglichkeit an und stellt die Verbindung zur östlich gelegenen Grün- fläche und zum Fußwegenetz her. Es sind ebenfalls zehn Grundstücke im Plangebiet vorgesehen. 6.2.5.4 In der vom Gemeinderat ausgewählten Alternative 3 wurde die Wendemöglichkeit in Form eines Wendekreises am Ende der Stich-Straße angelegt. Bis auf das Grundstück mit der Fl.-Nr. 137/35 werden alle Grundstücke über diese Erschließung erschlossen. Die Zufahrt zum gerade erwähnten Grundstück erfolgt über die "Daimlerstraße". Zusätzlich zur vorhandenen Grünfläche ist keine wei- tere vorgesehen. Im Plangebiet sind zwölf Baugrundstücke geplant. 6.2.5.5 In Alternative 4 wird das Plangebiet von einer Ringstraße erschlossen, an die alle Grundstücke angeschlossen sind. Im Plangebiet befinden insgesamt elf Grundstücke. Eine zusätzliche Grünflä- che ist nicht vorgesehen. 6.2.5.6 Bei Alternative 5 ist die Erschließung in Form einer Durchgangs-Straße, die eine Verbindung von "Hirschstraße" und "Daimlerstraße" schafft, vorgesehen. Insgesamt befinden sich elf Grundstücke Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 30 innerhalb des Planbereiches. Eine weitere Gründfläche ist nicht vorgesehen. 6.2.6 Räumlich-strukturelles Konzept 6.2.6.1 Das räumlich-strukturelle Konzept zielt darauf ab, eine städtebauliche Einheit zu schaffen. Trotz- dem soll die geplante Bebauung die bestehende Bebauung ergänzen und sich in diese einfügen. Somit werden die vorhandenen Infrastruktureinrichtungen besser ausgenutzt und die Erschlie- ßungsaufwendungen verringert. 6.3 Stand vor der Änderung; Inhalt der Änderung 6.3.1 Stand vor der 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" 6.3.1.1 Die ursprünglichen Festsetzungen zur Art der Nutzung sehen für den größten Teil des Planberei- ches die Festsetzung eines "Allgemeinen Wohngebietes" (WA) und für eine kleinere Teilfläche im Osten die Festsetzung als "Öffentliche Grünfläche" vor. Unzulässig im Plangebiet sind Gartenbau- betriebe, Tankstellen sowie Ställe für Kleintierhaltung als Zubehör zu Kleinsiedlungen und land- wirtschaftlichen Nebenerwerbsstellen. 6.3.1.2 Das Maß der baulichen Nutzung ist festgesetzt über die überbaubare Fläche (ÜFL), die Zahl der Vollgeschoße (I + DG; I) und die Gebäudehöhen. Letztere ergeben sich wiederum aus der Zahl der Vollgeschoße sowie der festgesetzten Normalgeschoßhöhe von 2,75. Zusätzlich sind die Erd- geschoß-Fußbodenhöhe über Normal-Null (NN) sowie der Kniestock (0,85 m zwingend für ge- kennzeichnete Grundstücke) festgesetzt. 6.3.1.3 Die Bauweise ist als offene Bauweise festgesetzt, es sind nur Einzelhäuser sind zulässig. Die ma- ximale zulässige Zahl der Wohnungen pro Gebäude ist auf zwei Wohnungen begrenzt. 6.3.1.4 Die Stellung der Gebäude sowie deren Firstrichtung sind im Plan festgesetzt. 6.3.1.5 Die überbaubare Grundstücksflächen sind mittels Baulinien sowie der überbaubaren Fläche (ÜFL) festgesetzt. 6.3.1.6 Nebenanlagen sind außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen mit Ausnahme von notwen- digen Stützmauern nicht zulässig. 6.3.1.7 Die Regelung zur Anzahl der Stellplätze und Garagen sieht vor, eine Garage sowie einen Stell- platz pro Grundstück in einem Abstand von 5,00 m zur Gehwegsgrenze zu errichten. 6.3.2 Inhalt der Änderung 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung": Pla- nungsrechtliche Vorschriften 6.3.2.1 Auf der Grundlage des § 1 der BauNVO werden innerhalb des gesamten Gebietes Veränderungen Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 31 wie folgt vorgenommen: Für den Bereich des allgemeinen Wohngebietes (WA) wird die Art der Nutzung gegenüber der ursprünglichen Definition des allgemeinen Wohngebietes (WA) etwas modifiziert. Die in § 4 Abs. 3 Nrn. 4 und 5 BauNVO angeführten Nutzungen (Gartenbaubetriebe und Tankstellen) sowie zusätzlich die Nutzung nach § 4 Abs. 3 Nr. 3 BauNVO erfahren einen grundsätzlichen Ausschluss. Die genannten Nutzungen sind nicht geeignet, innerhalb der über- planten Flächen aufgenommen zu werden. Unlösbare Nutzungskonflikte sowie die Unmöglichkeit der Integration in die kleinräumige städtebauliche Gesamtsituation sind die Gründe hierfür. 6.3.2.2 Die Festsetzungen über das Maß der baulichen Nutzung konzentrieren sich auf das in der Bau- nutzungsverordnung (§ 16 Abs. 3 u. 4 BauNVO) angegebene Erfordernis zur Erlangung der Eigen- schaften eines Bebauungsplanes im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB ("qualifizierter Bebauungs- plan"). Dabei erhalten diejenigen Größen den Vorzug, die bezüglich ihrer Lesbarkeit unmissver- ständlich sind. − Die Festsetzung von Grundflächenzahlen für die Typen 1-3 ergibt einen möglichst großen Spielraum bei der Aufteilung der Grundstücke und der Verwirklichung von unterschiedlichen Gebäudetypen bzw. –anordnungen. Die festgesetzten Werte von 0,30 (Typ 1), 0,32 (Typ 2) sowie 0,35 (Typ 3) befinden sich im Rahmen der im § 17 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) definierten Obergrenzen für allgemeine Wohngebiete (WA). Der im gesamten Plangebiet zulässige Höchstwert von 0,35 stellt eine für die ländliche Umgebung angepasste Festsetzung dar. Die Werte orientieren sich an den Vorgaben der angrenzenden bestehenden Bebauung. Eine weitere Verdichtung in dieser Lage und an diesem Standort ist städtebaulich nicht angepasst. − Die Festsetzung der Zahl der Vollgeschoße in Kombination mit den Gebäudehöhen ist sinn- voll, um eine homogene Art der Bebauung und Ausnutzung der Baukörper vorzugeben. − Die gleichzeitige Festsetzung von First- und Wandhöhen schafft einen verbindlichen Rahmen zur Umsetzung eines breiten Spektrums an Gebäudeprofilen. Die gewählte Systematik schließt, indem sie sich an der Nachbarbebauung als auch an den Anforderungen zeitgemä- ßer Bauformen orientiert, Fehlentwicklungen aus. Sie ist auch für den Außenstehenden (z.B. Anlieger) nachvollziehbar und damit kontrollierbar. Gebäude mit einer tiefen Grundrissgestal- tung und relativ steiler Dachneigung werden durch die festgesetzte Firsthöhe in ihrer Ge- samthöhe fixiert. Schmale Gebäude mit relativ flacher Dachneigung werden durch die festge- setzte Wandhöhe auf ein geeignetes Erscheinungsbild begrenzt. Die erzielbaren Rauminhalte der Gebäude werden auf ein städtebaulich vertretbares Maß beschränkt. − Auf die Festsetzung von maximalen Erdgeschoß-Fußbodenhöhen wird verzichtet. Dadurch entsteht ausreichend Flexibilität zur Einstellung der Gebäude im Gelände. Zusätzlich ist damit der Anreiz verbunden, zur Optimierung des innergebäudlichen Profils eine moderate Höhen- lage des Erdgeschoß-Fußbodens zu wählen. Durch die o.g. Fixierung auf Wand- und Firsthö- hen bleiben Fehlentwicklungen ausgeschlossen. − Die Festsetzung der maximal zulässigen Anzahl der Wohnungen in Wohngebäuden erfolgt Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 32 aus städtebaulichen Gründen. Auf Grund der Kleinräumigkeit des Baugebietes sowie des Cha- rakters des Orts-Teiles wäre bei einer zu starken Bewohnerdichte mit einer Fehlentwicklung zu rechnen. Die Grundstücke sind auf Grund der o.g. Gesamtkonzeption nicht dafür vorgese- hen, mit Gebäuden, die eine hohe Wohnungsanzahl aufweisen, bebaut zu werden. Gleiches gilt für die Erschließungs-Situation. Die vorgenommenen Einschränkungen der Anzahl der Wohnungen sollen darüber hinaus verhindern, dass es zu einer zu starken Versiegelung der Freiflächen in dem gesamten Bereich kommt (Terrassen, Stellplätze, Zufahrten). Im Planbe- reich westlich der "Hirschstraße" sind drei Wohnungen pro Einzelhaus zulässig. Im Bereich östlich der "Hirschstraße" sind auf Grund des geplanten harmonischen Überganges der neu geplanten Gebäude hin zum Bestand kleinere Gebäudeformen mit zwei Wohnungen pro Ein- zelhaus zulässig. Die vorgenommene Abstufung erfolgt auf Grund der erfahrungsgemäß un- terschiedlichen Dichten, die durch die Umsetzung der unterschiedlichen Gebäudeformen ent- stehen. Ziel der Abstufung ist es, diese Dichten über die Zahl der zulässigen Wohnungen je Wohngebäude zu entzerren. − Die festgesetzte, aber nicht weiter differenzierte, offene Bauweise, die ausschließlich als Ein- zelhaus umgesetzt werden kann, wird aus dem rechtsverbindlichen Bebauungsplan über- nommen. − Zur Regelung der überbaubaren Grundstücksflächen wurde auf Baugrenzen zurückgegriffen. Die Baugrenzen ersetzen die im rechtsverbindlichen Bebauungsplan festgesetzten Baulinien, werden gegenüber dem rechtsverbindlichen Bebauungsplan etwas erweitert und sind so fest- gesetzt, dass sie über die mögliche Größe der Gebäude auf Grund der Nutzungsziffern (Grundflächenzahl) bzw. der schon bestehenden Gebäude hinausgehen. Dadurch entsteht für die Bauherrschaft zusätzliche Gestaltungsfreiheit für die Anordnung der Gebäude im Grund- stück bzw. für bauliche Erweiterungen innerhalb des Bestandes. Die Baugrenzen reichen über die durch die einzelnen Bauvorhaben bedingten Grundstücksgrenzen hinweg. Dadurch wird die Möglichkeit geschaffen, im Rahmen der Vergabe der Grundstücke flexible Aufteilungen durchzuführen. Nebengebäude (z.B. Garagen) sind auch außerhalb der überbaubaren Grund- stücksflächen (Baugrenzen) zulässig, um die Flexibilität zur Ausnutzung des Grundstückes zu erhöhen. Durch die überbaubaren Grundstücksflächen wird der Abstand zu den o.g. qualifi- zierten Straßen verbindlich geregelt, so dass mögliche Gefahrenpotenziale ausgeschlossen bleiben. − Auf das System zur Stellung der Gebäude und die Firstrichtungen wurde verzichtet, um den Bauherren ein gewisses Maß an Gestaltungsfreiheit zu gewähren. Durch die Festsetzungen zu Wand- und Firsthöhen sowie der Zahl der Vollgeschoße ist eine städtebauliche Fehlentwick- lung ausgeschlossen. − Der Ausschluss von oberirdischen Niederspannungs-Freileitungen erfolgt aus städtebaulichen Gründen. Neben den Anforderungen für die einzelnen Baugrundstücke und Gebäude werden dadurch für die Erschließungs-Träger Vorgaben zur Ausführung von (in der Regel neu zu er- richtenden) Anlagen getroffen, die dazu führen, dass das landschaftliche Umfeld geschützt Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 33 wird. 6.3.2.3 Die innere Erschließung des Baugebietes erfolgt über die "Hirsch-Straße" sowie über eine Stich- Straße auf dem Grundstück mit der Fl.-Nr. 137/10 (Teilfläche), die die geplante Wohnumfeld- qualität unterstützt. Die Regelquerschnitte der Wege sowie die Bemessung der Wendemöglichkeit und der Ausrundungen im Bereich der Einmündungen sind entsprechend der einschlägigen Richt- linien entworfen. Dadurch ist die problemlose Nutzung durch dreiachsige Lkw (Einsatzfahrzeuge) sichergestellt. 6.3.3 Stand vor der 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" 6.3.3.1 Der Bebauungsplan "Bifang" setzt den von der Änderung betroffenen Bereich als öffentliche Grünfläche dar, die in Nord-Süd- und Ost-West-Richtung von Fußwegen durchzogen wird. 6.3.4 Inhalt der Änderung 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" 6.3.4.1 Im Zuge der 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" wird die Festsetzung als öffentliche Grünfläche (Zweckbestimmung: Eingrünung) beibehalten. Jedoch wird kein Gehweg in Ost-West- Richtung festgesetzt. Stattdessen werden zwei Wasserläufe festgesetzt, von denen einer den Re- tentionsbereich südwestlich des Plangebiets bedient. 6.3.5 Nutzungskonflikt-Lösung, Immissions-Schutz 6.3.5.1 Durch das angrenzende Schul- und Sportgelände treten im Planungsgebiet Sport-Lärmimmis- sionen auf, die zu Nutzungskonflikten führen können. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde eine schalltechnische Untersuchung (Fassung vom 12.03.2008) der zu erwartenden Sport- Lärmimmissionen im Planungsgebiet vom Büro Sieber durchgeführt. Es wurde festgestellt, dass die Immissions-Richtwerte der 18. BImSchV (Sportanlagenlärmschutz-Verordnung) für ein allge- meines Wohngebiet (WA) an der geplanten Wohnbebauung eingehalten werden. Nutzungs- Konflikte auf Grund von Sport-Lärmimmissionen der Schul- und Sportanlage sind durch diese ab- gerückte Bebauung nicht gegeben. 6.3.6 Wasserwirtschaft 6.3.6.1 Die Gemeinde verfügt über ein Mischwasser-System zur Entsorgung der Abwässer. 6.3.6.2 Das anfallende Schmutzwasser wird der gemeindlichen Kläranlage zugeführt. Die Anlage ist aus- reichend dimensioniert. Das Baugebiet wird an die gemeindlichen Frischwasserleitungen ange- schlossen. Dadurch ist eine einwandfreie Trinkwasserversorgung gewährleistet. Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 34 6.3.6.3 Auf Grund der Bodenverhältnisse ist eine Versickerung des auf den privaten Grundstücken anfal- lenden Niederschlagswassers direkt vor Ort nicht möglich (siehe Geotechnisches Gutachten der BauGrund Süd vom 18.01.2008). Das Niederschlagswasser wird über eine Rohrleitung in ein außerhalb des Plangebietes situiertes Retentionsbecken geleitet. Das Retentionsbecken muss mindestens ein Volumen von 3 m³ pro 100 m² aufweisen. Von dort wird es dosiert und vorgerei- nigt dem Sulzmoosbach zugeleitet. Im Bereich des Grundstückes mit der Fl.-Nr. 137/35 sowie dem südwestlich daran angrenzenden Teilgrundstück der Fl.-Nr. 137/10 ist die Errichtung von Rückhaltezisternen vorgesehen, die eine gedrosselte Ableitung des Niederschlagswassers in den Regenwasserkanal ermöglichen. Die Versiegelung der Freiflächen wird durch eine entsprechende Festsetzung über die Oberflächen-Beschaffenheit minimiert. 6.3.6.4 Auf Grund der Aufschlüsse und Erfahrungen aus der unmittelbaren Umgebung des überplanten Bereiches im Rahmen von Bauvorhaben aus der jüngeren Zeit kann davon ausgegangen werden, dass keine ungewöhnlichen Grundwasserverhältnisse vorliegen. Exakte Aufschlüsse zum Grund- wasserstand innerhalb des Planbereiches sind deshalb nicht erforderlich und liegen nicht vor. 6.3.7 Geologie 6.3.7.1 Die Flächen sind aus geologischer Sicht für eine Bebauung geeignet. Mit landschaftstypischen und ortsüblichen Erschwernissen bei der Ausführung der Baumaßnahmen muss jedoch gerechnet werden. Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 35 7 Begründung – Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB), Konzept zur Grünordnung 7.1 Umweltprüfung und Abarbeitung der Eingriffsregelung bei beschleunigtem Verfahren gem. § 13a BauGB 7.1.1 Umweltprüfung 7.1.1.1 Die Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB sowie die Erstellung eines Um- weltberichtes gem. § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB sowie Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB ist nicht erforderlich, da die 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die 3. Änderung des Bebau- ungsplanes "Bifang Erweiterung" im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB (Bebauungs- pläne der Innenentwicklung) erfolgen (gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB). 7.1.2 Abarbeitung der Eingriffsregelung 7.1.2.1 Eingriffe, die auf Grund der 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und der 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" zu erwarten sind, gelten als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 5 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig (gem. § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB). Ein Ausgleich bzw. eine Abarbeitung der Eingriffs- Regelung ist somit nicht erforderlich. 7.2 Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB) 7.2.1 Bestandsaufnahme 7.2.1.1 Der zu überplanende Bereich befindet sich im Nordwesten der Gemeinde Baindt. Im Norden grenzt das Plangebiet an die bestehende Bebauung an der "Froschstraße" sowie an die "Bosch- straße", im Osten und Süden an die bestehende Bebauung an der "Boschstraße" bzw. "Daimler- straße". Westlich des Planungsbereiches befinden sich eine Wiesenfläche – sowie noch weiter westlich – eine Sportanlage. Im Bereich der angrenzenden Wiese verläuft ein von einer Mäde- süß-Flur gesäumter Graben. 7.2.1.2 Schutzgut Arten und Lebensräume und Biologische Vielfalt (Tiere und Pflanzen; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Das Planungsgebiet besitzt eine Größe von etwa 1,02 ha, wobei der überwie- gende Flächenanteil als Intensivgrünland ausgebildet ist. Von Norden nach Süden sowie im süd- lichen Plangebiet verläuft jeweils ein asphaltierter Fußweg. Entlang des südlichen Fußweges ste- hen einige Bäume (Birken). Im nordwestlichen Bereich befindet sich eine Gehölzgruppe aus jün- geren Linden. Besondere Artenvorkommen (Arten der "Roten Liste", gesetzlich geschützte Arten, lokal oder regional bedeutsame Arten) sind nicht bekannt und auf Grund der vorhandenen Nut- zungen und Strukturen nicht zu erwarten. Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 36 7.2.1.3 Schutzgut Boden und Geologie (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Der Planungsbereich ist stan- dortkundlich dem "Bodenseebecken" zuzuordnen. Das geologische Ausgangsmaterial wird von Grundmoränensedimenten gebildet, über denen holozäne Abschwemmmassen lagern. Als Boden- typ ist Gley und Kolluvium-Gley ausgebildet. Bodenart ist schluffiger über tonigem Lehm. Die Ver- sickerungsfähigkeit der anstehenden Böden ist daher sehr gering. Mit Ausnahme der beiden durch das Gebiet laufenden Fußwege handelt es sich um keine versiegelten oder befestigten Flä- chen. Auf Grund der intensiven Grünlandnutzung kann jedoch mit oberflächennahen Bodenver- dichtungen gerechnet werden. 7.2.1.4 Schutzgut Wasser/Wasserwirtschaft (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Oberflächengewässer be- finden sich nicht im überplanten Bereich. Im südlichen Plangebiet verläuft jedoch ein verdoltes Gewässer II. Ordnung. Das Grundwasser steht vermutlich geländenah an, der genaue Grundwas- serstand ist jedoch nicht bekannt. Die vom Land Baden-Württemberg erstellten vorläufigen Ar- beitskarten zur Hochwassergefahr zeigen westlich des Plangebietes Ausuferungen eines Zuflusses zum "Sulzmoosbach" beim Bemessungshochwasser HQ100. Für das Plangebiet selbst besteht kei- ne Hochwassergefahr. 7.2.1.5 Schutzgut Klima/Luft (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Die offenen Flächen des Plangebietes dienen der lokalen Kaltluftproduktion. Die wenigen vorhandenen Gehölze tragen zur Frischluftbil- dung bei. Dem Gebiet kommt auf Grund der von drei Seiten angrenzenden Bebauung keine be- sondere Bedeutung für das Schutzgut zu. 7.2.1.6 Schutzgut Landschaftsbild (Landschaft; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Die Fläche ist Teil eines strukturarmen Wiesenkomplexes, der im nordwestlichen Bereich der Ortschaft Baindt liegt und allseitig von Bebauung umgeben ist (im Westen Sportanlagen, sonst vorwiegend Wohnbebau- ung). Das Plangebiet kann wegen der umliegenden vorhandenen Bebauung als Baulücke in Orts- randlage betrachtet werden. Es ist vorwiegend durch die leicht nach Südwesten abfallende Wie- senfläche geprägt. Einsehbar ist der Bereich vorwiegend von den Fußwegen im Westen und Sü- den. Der Fläche kommt auf Grund ihrer Nähe zu größeren Wohngebieten und wegen der vorhan- denen Fußwege eine gewisse Bedeutung für die Naherholung zu. 7.2.1.7 Schutzgebiete/Biotope (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB): Amtlich kartierte Biotope oder andere Schutzgebiete für Natur und Landschaft befinden sich nicht im Plangebiet oder dessen unmittel- barer Umgebung. In etwa 400 m Entfernung im Süden sowie in 1,40 km Entfernung im Westen befindet sich das FFH-Gebiet "Schussenbecken und Schmalegger Tobel" (Nr. 8323-341). 7.2.2 Auswirkungen der Planung 7.2.2.1 Schutzgut Arten und Lebensräume und Biologische Vielfalt (Tiere und Pflanzen; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Im Bereich der geplanten Baukörper und Verkehrsflächen erfolgt ein Verlust des naturschutzfachlich geringwertigen Lebensraums "Intensivgrünland" durch Versiegelung. Die Lindengruppe im Bereich des Grundstücks Nr. 1 wird voraussichtlich gerodet. Da es sich noch um Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 37 vergleichsweise junge Bäume ohne erkennbare Höhlen handelt und die übrigen Flächen intensiv genutzt werden, sind artenschutzrechtliche Belange nicht betroffen. 7.2.2.2 Schutzgut Boden und Geologie (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Die landwirtschaftliche Er- tragsfläche geht verloren. Bei festgesetzten Grundflächenzahlen zwischen 0,30 und 0,35 in Ver- bindung mit einer möglichen Überschreitung der Grundfläche können bis zu 3.353 m² der Wohn- bauflächen voll- und etwa 1.118 m² teilversiegelt werden. Im Bereich der neuen Straßen wird nur wenig offener Boden neu versiegelt, da die Straßen größtenteils durch Verbreiterung der vor- handenen Fußwege entstehen. Durch die mit der Bebauung verbundene Versiegelung gehen we- sentliche Bodenfunktionen verloren. Die versiegelten Flächen können nicht mehr als Standort für Nutzpflanzen oder die natürliche Vegetation dienen und bieten Bodenorganismen keinen Lebens- raum mehr. Zudem wird das eintreffende Niederschlagswasser nicht mehr gefiltert und gepuffert. 7.2.2.3 Schutzgut Wasser/Wasserwirtschaft (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Durch die Versiegelung wird auch die Versickerungsleistung der betroffenen Flächen eingeschränkt. Spürbare Auswirkun- gen auf die Grundwasserneubildungsrate bzw. den lokalen Wasserhaushalt sind dadurch jedoch nicht zu erwarten. 7.2.2.4 Schutzgut Klima/Luft (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): In Folge der Rodung einer kleinen Ge- hölzgruppe entfällt die Luft filternde und Temperatur regulierende Wirkung der Gehölze. Durch die Überbauung der Wiesenfläche verringert sich die Kaltluftproduktion im betroffenen Siedlungs- teil. Wegen des eingeschränkten Umfangs der zu bebauuenden Fläche sind jedoch keine erhebli- chen kleinklimatischen Veränderungen zu erwarten. 7.2.2.5 Schutzgut Landschaftsbild (Landschaft; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Durch die geplante Be- bauung in Ortsrandlage erfährt das Landschaftsbild nur eine mäßige Beeinträchtigung, da die geplanten Baukörper sich organisch in die vorhandene Siedlungsstruktur integrieren. Die Blickbe- züge für die nördlich, östlich und südlich angrenzenden Anwohner auf die Wiesenflächen werden durch die geplanten Baukörper beeinträchtigt, wodurch mit einer geringen Einbuße an der Erleb- barkeit des bisher gut eingegrünten Wohnumfeldes zu rechnen ist. Die getroffenen Festsetzungen und bauordnungsrechtlichen Vorschriften stellen jedoch sicher, dass die Auswirkungen auf die be- nachbarten Anlieger begrenzt bleiben und sich die neu hinzukommende Bebauung gut in die ge- wachsene Sieldungsstruktur einfügt. 7.2.2.6 Schutzgebiete/Biotope (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB): Biotope oder andere Schutzgebiete für Natur und Landschaft sind von der Planung nicht betroffen. Negative Auswirkungen der geplan- ten Bebauung auf das FFH-Gebiet "Schussenbecken und Schmalegger Tobel" wären nur durch Wassereinleitungen in den etwa 400 m südlich liegenden "Sulzmoosbach" denkbar, der bereits Teil des FFH-Gebietes ist. Durch das geplante Entwässerungskonzept können jedoch Beeinträchti- gungen des FFH-Gewässers ausgeschlossen werden, da das im Plangebiet anfallende Nieder- schlagswasser zunächst in das südwestlich vom Plangebiet vorgesehene Retentionsbecken gelei- tet wird. Dort erfolgt bereits eine Vorreinigung. Anschließend wird das Wasser stark gedrosselt Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 38 dem "Sulzmoosbach" zugeleitet. Über den Drosselabfluss des geplanten Retentionsbeckens wird nicht mehr Niederschlagswasser an das Gewässer abgegeben als im unbebauten (aktuellen) Zu- stand. Die Einleitungsmenge in den "Sulzmoosbach" ändert sich folglich nicht, so dass es nicht zu hydraulischem Stress für das Gewässer kommt. Durch die Vorreinigung im Retentionsbecken kön- nen auch Verschmutzungen des Gewässers ausgeschlossen werden. In dem parallel zum Bebau- ungsplan-Verfahren durchgeführten wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren werden die ent- sprechenden rechnerischen Nachweise für die Verträglichkeit der Einleitung erbracht. 7.2.3 Konzept zur Grünordnung 7.2.3.1 Das Konzept zur Grünordnung berücksichtigt den Bestand und die Auswirkungen der Planung wie folgt: 7.2.3.2 Im südlichen Plangebiet werden zwei öffentliche Grünflächen festgesetzt, die der Eingrünung so- wie der Sicherung und Aufwertung des Bachlaufes dienen. Der momentan noch verrohrte Bach sowie ein Regenwasserkanal, der in diesem Bereich verläuft, werden geöffnet, wodurch sich der ökologische Zustand des Gewässers verbessert. Der nach § 68b Abs. 6 Wassergesetz vorgesehene Gewässerrandstreifen von 5 m im Innenbereich wird im Bereich der südwestlichen Grünfläche ein- gehalten. Im Bereich der nordöstlichen Grünfläche besteht bereits ein Fußweg, der näher als 5 m am Gewässer liegt. Auf Grund dieser vorhandenen Bebauung wird kein Gewässerrandstreifen festgesetzt. Die Grünflächen sichern jedoch den bestehenden Freiraum für eine naturnahe Gewäs- serentwicklung. Entlang des Gewässers werden Baumpflanzungen festgesetzt, welche den Bereich zusätzlich ökologisch aufwerten. 7.2.3.3 Um den vorhanden Gehölzbestand als Lebensraum v.a. für Kleinlebewesen und Vögel zu sichern und eine weitere Eingrünung des Baugebietes zu gewährleisten, werden die im Bereich der nord- östlichen Grünfläche vorhandenen Bäume als zu erhaltend festgesetzt. 7.2.3.4 Die vorgesehenen Straßenbegleitgrünflächen sind als Mager- bzw. Trockenstandorte auszubilden. Hierdurch sollen der Versiegelungsgrad verringert und die Flächen als Lebensraum für Tiere und Pflanzen gesichert werden. 7.2.3.5 Durch die Festsetzung, dass pro 600 m² mindestens 1 Laubbaum zu pflanzen ist, wird eine Durchgrünung des Baugebietes gewährleistet. 7.2.3.6 Die Festsetzung eines Pflanzgebotes für die drei westlichen Grundstücke sichert die Entwicklung einer angemessenen Gebiets-Eingrünung durch Strauchpflanzungen an der westlichen, zu einer großen Wiesenfläche überleitenden Grundstücksgrenze. 7.2.3.7 Durch die Festsetzung einer Pflanzliste wird die Verwendung standortgerechter, heimischer Gehöl- ze gesichert. Einheimische Bäume und Sträucher bilden die Grundlage aller Nahrungsketten und dienen der Erhaltung des Lebensraumes für Kleinlebewesen. Sie sollten deshalb gegenüber neo- Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 39 phytischen Ziergehölzen vorgezogen werden. 7.2.3.8 Die Pflanzung von Sträuchern, die nicht in der Pflanzliste festgesetzt sind (z.B. Ziersträucher), wird auf max. 5 % der Grundstücksfläche zugelassen. Auf diese Weise soll zu einem gewissen Grad auch eine Bepflanzung mit nicht heimischen Gehölzen ermöglicht werden, ohne dass Fehl- entwicklungen hinsichtlich naturschutzfachlicher oder landschaftsästhetischer Belange zu erwar- ten sind. 7.2.3.9 Um eine naturnahe Gestaltung privater Grünflächen zu erhalten, werden Hecken aus Nadelgehöl- zen im Übergangsbereich zur freien Landschaft und in Bereichen, die an öffentliche Flächen an- grenzen, ausgeschlossen. 7.2.3.10 Gehölze, die als Zwischenwirt für die Erkrankungen im Obst- und Ackerbau gelten, speziell die in der Verordnung zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit genannten, werden durch die Planung ausgeschlossen. Hierdurch sollen Gefährdungen der im Umkreis eventuell bestehenden sowie der zu pflanzenden Gehölze vermieden werden. 7.2.3.11 Die Höhen der Gebäude werden so festgesetzt, dass die Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes minimiert werden können. 7.2.3.12 Um die Abnahme der Versickerungsleistung des Bodens durch die Versiegelung zu minimieren, wird die Verwendung wasserdurchlässiger Beläge in den privaten Grundstücksflächen festgesetzt. 7.2.3.13 Durch die Festsetzung von Leuchtentypen mit geringem Anteil an blauem und ultraviolettem Licht (z.B. Natriumdampf-Niederdruck- und Natriumdampf-Hochdruck- oder LED-lampen) werden Be- einträchtigungen nachtaktiver Insekten vermindert. 7.2.3.14 Die Durchlässigkeit des Gebietes für Kleinlebewesen kann erhalten werden, wenn Zäune einen Mindestabstand zum natürlichen Gelände einhalten und auf Sockelmauern verzichtet wird. Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 40 8 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil 8.1 Örtliche Bauvorschriften 8.1.1 Stand vor der Änderung 8.1.1.1 Die äußere Gestaltung der baulichen Anlagen im Bereich des Bebauungsplanes "Bifang Erweite- rung" wird über Bauvorschriften zur Dachform der Hauptgebäude (Sattel- und Walmdach) und Dachneigung (18° und 30° im rechtsverbindlichen Bebauungsplan; 18° im Bereich des Plange- bietes) sowie zu Dachaufbauten und Dacheindeckung der Hauptgebäude und zum Kniestock ge- regelt. Die Gestaltung der Fassaden ist in gedeckten Farben auszuführen. Zur Gestaltung der un- bebauten Grundstücksflächen bestehen Anforderungen zu Einfriedungen, Sichtschutzvorkehrun- gen sowie Abgrabungen und Aufschüttungen. 8.1.1.2 Der von der Änderung betroffene Bereich des Bebauungsplanes "Bifang" ist als öffentliche Grün- fläche festgesetzt. Eine Abarbeitung der örtliche Bauvorschriften für diesem Bereich ist deswegen nicht erdforderlich. 8.2 Inhalt der Änderung 8.2.1 Umfang der getroffenen Vorschriften 8.2.1.1 Die örtlichen Bauvorschriften wurden auf Aktualität geprüft und insbesondere hinsichtlich der Gestaltung der Gebäude angepasst. Durch die folgenden Änderungen bei den örtlichen Bauvor- schriften wird für die Bauherrschaft mehr Gestaltungsfreiheit gewährt. Die Gestaltung der Gebäu- de entspricht dennoch den ortsüblichen landschaftstypischen Vorgaben. 8.2.2 Regelungen über die Gestaltung der Gebäude 8.2.2.1 Als Dachform für den Hauptbaukörper wird für das Plangebiet neben den ursprünglichen Vorga- ben zu den Dachformen Sattel- und Walmdach zusätzlich das Pultdach mit aufgenommen. Diese Dachform entspricht den Vorstellungen moderner Baukörper. Gleichzeitig sind Vorschriften zur Dachform getroffen, die eine auf den Einzelfall angepasste Bauform ermöglichen. Dies betrifft in erster Linie die untergeordneten Bauteile wie Dachgaupen, Garagen und Nebengebäude. Die Re- gelungen für Dachaufbauten entbinden nicht von der Beachtung anderer bauordnungsrechtlicher Vorschriften, speziell den Vorschriften zu den Abstandsflächen und den Vorschriften zum Brand- schutz. 8.2.2.2 Das Spektrum für Dachneigungen orientiert sich an den minimal und maximal vorgesehenen Vorgaben des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes. Allerdings werden diese zu einem Spektrum von 18° bis 30° zusammengefasst und im Sinne der Bauherrschaft breiter gefasst. Darüber hin- aus entspricht es den ortsüblichen landschaftstypischen Vorgaben. Durch die Festsetzung von Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 41 Wand- und Firsthöhen ist die Möglichkeit ausgeschlossen, dass Gebäude eine nicht vertretbare Gesamthöhe erreichen könnten. 8.2.2.3 Das Regelungs-Konzept für Gebäude-Anbauten (Widerkehre und Zwerchgiebel) und Dachaufbau- ten beschränkt sich auf Vorgaben zu den Ausmaßen dieser Bauteile in Verbindung mit der Ge- bäudelänge. Obwohl die Regelungen ein Maximum an Gestaltungsfreiheit und Planungs- Sicherheit darstellen, kann davon ausgegangen werden, dass Beeinträchtigungen für das Ortsbild nicht zu erwarten sind. 8.2.2.4 Die Festsetzung einer max. Kniestockhöhe ist nicht erforderlich. Für die Gebäudehöhe sind Vorga- ben zur Wand- und Firsthöhe ausreichend. 8.2.2.5 Die Vorschriften über Materialien und Farben werden gegenüber dem rechtsverbindlichen Bebau- ungsplan gelockert. Sie lassen dem Bauherrn bewusst ausreichend Spielraum zur Verwirklichung individueller Gestaltungswünsche. Es wird darauf verzichtet, bestimmte Materialien auszuschlie- ßen bzw. dessen Verwendung vorzuschreiben. Die ursprüngliche Vorschrift zur Fassadengestal- tung entfällt daher. Die Beschränkung auf die Dachfarben Rot bis Rotbraun wird um die Dachfar- ben Betongrau bis Anthrazitgrau erweitert und führt so dennoch zu einem homogenen und ruhi- gen Gesamtbild des Ortes. Diese Farben fügen sich erfahrungsgemäß besonders gut in die land- schaftliche Situation ein. Darüber hinaus sind Farben und Materialien zur Errichtung von Solar- kollektoren zulässig, um hinsichtlich zeitgemäßer Bauformen die Nutzung erneuerbarer Energien zu ermöglichen. 8.2.3 Stellplätze und Garagen 8.2.3.1 Die Vorschriften zur Anzahl der Stellplätze sind als Ergänzung der gesetzlichen Vorschriften und als eine auf die individuelle Bedarfs-Situation zugeschnittene Regelung erforderlich, denn es ist davon auszugehen, dass auf Grund der allgemein gestiegenen Motorisierung und der zu erwar- tenden Bevölkerungs-Struktur ein erhöhter Stellplatzbedarf vorliegen wird. 8.2.3.2 Auf Grund der Lage des Gebietes im ländlichen Raum ist erfahrungsgemäß mit einer hohen Mobi- lität der zu erwartenden jungen Familien zu rechnen. Um städtebauliche Fehlentwicklungen durch einen Mangel an Stellplätzen auszuschließen hat sich die hier angewandte Regelung be- währt, da sie bereits bei sehr kleinen Wohnungsgrößen die Schwelle zum Nachweis von mehr als einem Stellplatz sieht. 8.2.3.3 Innerhalb der geplanten Erschließungsanlage kann der erwartete Stellplatzbedarf nicht gedeckt werden, da die Ausformung der Straßen und Wege nur beschränkte Regelquerschnitte zulässt und somit keine zusätzlichen Parkmöglichkeiten bereithält. Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 42 9 Begründung – Sonstiges 9.1 Umsetzung der Planung 9.1.1 Maßnahmen und Zeitplan zur Verwirklichung 9.1.1.1 Eine Veränderungssperre ist nicht erforderlich. 9.1.1.2 Boden ordnende Maßnahmen (Grundstücks-Tausch, Umlegung) sind nicht erforderlich und nicht geplant. 9.1.1.3 Der Flächenerwerb für die Gemeinde beschränkt sich auf die festgesetzten Verkehrsflächen (Ver- breiterung und Ausrundungen). 9.1.2 Wesentliche Auswirkungen 9.1.2.1 Wesentliche Auswirkungen auf die gesamtgemeindliche Situation sind auf Grund der begrenzten Größe der zu bebauenden Flächen nicht erkennbar. Die infrastrukturellen Einrichtungen sind ge- eignet, die zusätzlichen Einwohner bzw. Einrichtungen zu versorgen. 9.1.2.2 Für die bereits bebauten Grundstücke ist mit einer geringen Einbuße an der Erlebbarkeit der frei- en Landschaft sowie des städtebaulichen Umfeldes zu rechnen (z.B. Ausblick). Auf Grund der getroffenen Festsetzungen (Höhenbeschränkungen, überbaubare Grundstücksflä- chen) sind diese Auswirkungen als akzeptabel zu bewerten. 9.2 Erschließungsrelevante Daten 9.2.1 Kennwerte 9.2.1.1 Fläche des Geltungsbereiches: 1,02 ha 9.2.1.2 Flächenanteile: Nutzung der Fläche Fläche in ha Anteil an der Gesamtfläche Bauflächen als WA 0,70 68 % Öffentliche Verkehrsflächen 0,15 15 % Öffentliche Grünflächen 0,16 16 % Sonstige Flächen (Wasserfläche) 0,01 1 % Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 43 9.2.1.3 Verhältnis von Erschließungsfläche zur Nettobaufläche: 21,23 % 9.2.1.4 Voraussichtliche Anzahl der Wohnungen im Wohngebiet: 12 9.2.1.5 Voraussichtliche Nettowohnungsdichte pro ha: 17 9.2.1.6 Voraussichtliche Anzahl der unterzubringenden Einwohner im Wohngebiet (Haushaltsziffer 2,5): 30 9.2.2 Erschließung 9.2.2.1 Abwasserbeseitigung durch Anschluss an die öffentliche Abwasserentsorgung der Gemeinde Baindt 9.2.2.2 Wasserversorgung durch Anschluss an die gemeindliche Wasserversorgung 9.2.2.3 Die Löschwasserversorgung ist durch eine entsprechende Dimensionierung der Wasserleitungen in Verbindung mit einer ausreichenden Anzahl von Hydranten sichergestellt. 9.2.2.4 Stromversorgung durch Anschluss an das Netz der EnBW 9.2.2.5 Gasversorgung durch Technische Werke Schussental (TWS), Ravensburg 9.2.2.6 Müllentsorgung durch die gemeindliche Müllabfuhr 9.2.2.7 Kostenschätzung für die gesamte Erschließung im Geltungsbereich (incl. Umsatzsteuer): Straßenbau € 80.000,- Regenwasserkanal € 45.000,- Graben und Retentionsbecken € 22.000,- Zisternen mit Rückhaltung und Speicher € 14.000,- Schmutzwasserkanal € 15.000,- Hausanschlüsse Kanal mit Schacht € 36.000,- Wasserleitung mit Hausanschlüssen € 20.000,- Bestehende Verdolung öffnen € 10.000,- Bepflanzung € 3.000,- Gesamt € 245.000,- 9.2.2.8 Die Gemeinde beabsichtigt, die anfallenden Kosten zur Herstellung der Erschließungsanlage nach BauGB (Straßen, Straßen-Entwässerung, Straßen-Beleuchtung) im Rahmen der Grundstücksver- äußerung in Rechnung zu stellen (so genannte Ablöseverträge). Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 44 9.2.3 Planänderungen 9.2.3.1 Bei der Planänderung vom 09.02.2011 fanden die Überlegungen und Abwägungen aus der öf- fentlichen Gemeinderats-Sitzung vom 08.02.2011 wie folgt Berücksichtigung. − Klarstellung der Festsetzung zu den Firsthöhen (FH) 9.2.3.2 Bei der Planänderung vom 15.04.2011 wurden die Ergebnisse der Abwägung aus der Beteili- gung der Öffentlichkeit und der Beteiligung der Behörden eingearbeitet. Die Änderungen umfas- sen folgende Punkte (ausführliche Abwägungen sind im Gemeinderatsprotokoll bzw. der Sit- zungsvorlage der öffentlichen Gemeinderats-Sitzung vom 03.02.2011 enthalten): − Änderungen und Ergänzungen bei der Begründung − redaktionelle Änderungen und Ergänzungen (z.B. Richtigstellung der Festsetzung zu den Ne- benanlagen und sonstigen baulichen Anlagen, Aufnahme der Änderungsgeltungsbereiche in die planungsrechtlichen Festsetzungen, Änderung des Bebauungsplantitels, Klarstellung der örtlichen Bauvorschrift zu den Dachformen, Richtigstellung der Festsetzung zur Versickerung und Aufnahme des Sachverhaltes unter den Hinweisen, Überarbeitung des Hinweises zu den grundwasserdichten Untergeschoßen) Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 45 10 Begründung – Auszug aus übergeordneten Pla- nungen Ausschnitt aus dem Lan- desentwicklungsplan Ba- den-Württemberg 2002, Karte "Raumkategorien"; Darstellung als "Allge- meiner ländlicher Raum" Ausschnitt aus dem Bo- densee-Oberschwaben, Siedlungskarte, Darstel- lung als Siedlungsbereich Auszug aus dem gültigen Flächennutzungsplan; Darstellung der Flächen als Wohnbauflächen (W) und als Grünfläche Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 46 11 Begründung – Bilddokumentation Blick von Nordosten ent- lang des Fußweges; rechts das Plangebiet, im Hin- tergrund die angrenzende Bebauung der "Frosch- straße" Blick von Südosten ent- lang des Fußweges nach Norden auf das Plange- biet; im Hintergrund die Wohnbebauung an der "Boschstraße" Blick von der "Boschstra- ße" nach Südosten auf das Plangebiet; im Hin- tergrund die Wohnbebau- ung an der "Daimlerstra- ße" Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 47 Blick von der "Hirschstra- ße" nach Nordosten ent- lang des bestehenden Fußweges; rechts im Bild die öffentliche Grünfläche, auf der der bisher verdolte Bach geöffnet werden soll. Blick von der "Hirschstra- ße" nach Südwesten auf das Plangebiet; in der Mitte der geöffnete Bach- verlauf Blick von Süden entlang der "Hirschstraße" Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 48 12 Verfahrensvermerke 12.1 Aufstellungsbeschluss zur Änderung (gem. § 2 Abs. 1 BauGB) Der Aufstellungsbeschluss zur Änderung erfolgte in der Gemeinderatssitzung vom …………. . Der Beschluss wurde am …………. ortsüblich bekannt gemacht. Baindt, den …………. …………………………… (der Bürgermeister) 12.2 Beteiligung der Öffentlichkeit (gem. § 3 BauGB) Von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (gem. § 3 Abs. 1 BauGB) mit öffentlicher Un- terrichtung sowie Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung wurde abgesehen (gem. § 3 Abs. 1 Nr. 1 gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB). Der Öffentlichkeit wurde gemäß § 13 a BauGB Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten und sich bis zum ……. zur Planung zu äußern (Bekanntmachung am ……….). Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom …………. bis …………. (Billigungsbe- schluss vom ………….; Entwurfsfassung vom ………….; Bekanntmachung am ………….) (gem. § 3 Abs. 2 BauGB). Baindt, den …………. …………………………… (der Bürgermeister) 12.3 Beteiligung der Behörden (gem. § 4 BauGB) Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden im Rahmen eines Termines am …………. unterrichtet und zur Äußerung aufgefordert (gem. § 4 Abs. 1 BauGB). Von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden Stellungnahmen eingeholt (gem. § 4 Abs. 2 BauGB). Sie wurden mit Schreiben vom …………. (Entwurfsfassung vom ………….; Billigungsbeschluss vom ……….) sowie mit Schreiben vom …………. (Entwurfsfassung vom ………….; Billigungsbeschluss vom ……..) zur Abgabe einer Stel- lungnahme aufgefordert. Baindt, den …………. …………………………… (der Bürgermeister)[mehr]

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                    Bifang_4Änd_Bifang_Erw_3Änd.pdf

                    Fassung vom 15.04.2011 ww w. bu er os ie be r.d e G e m e in d e B a in d t 4 . Ä n d e ru n g d e s B e b a u u n g sp la n e s "B if a n g " u n d 3 . Ä n d e ru n g d e s B e b a u n u g sp la n e s "B if a n g E rw e it e ru n g " so w ie d ie ö rt li ch e n B a u vo rs ch ri ft e n h ie rz u Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 2 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Rechtsgrundlagen 3 2 Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) mit Zeichenerklärung 4 3 Örtliche Bauvorschriften (ÖBV) gemäß § 74 LBO mit Zeichenerklärung 14 4 Hinweise und Zeichenerklärung 17 5 Satzung 23 6 Begründung – Städtebaulicher Teil 25 7 Begründung – Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB), Konzept zur Grünordnung 35 8 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil 40 9 Begründung – Sonstiges 42 10 Begründung – Auszug aus übergeordneten Planungen 45 11 Begründung – Bilddokumentation 46 12 Verfahrensvermerke 48 Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 3 1 Rechtsgrundlagen 1.1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585) 1.2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132; II 1990 S. 889, 1124), zuletzt geändert durch Ge- setz vom 22.04.1993 (BGBl. I S. 466) 1.3 Planzeichenverordnung (PlanzV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58); die im nachfolgenden Text zitierten Nummern beziehen sich auf den Anhang zur PlanzV 1.4 Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 358, ber. 416) 1.5 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581), zuletzt geändert durch Gesetz vom 09.11.2010 (GBl. BW S. 793) 1.6 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in der Fassung vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542) 1.7 Naturschutzgesetz Ba- den-Württemberg (NatSchG Baden-Württemberg) in der Fassung vom 13.12.2005 (GBl. BW S. 745), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.12.2009 (GBl. BW S. 809) Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 4 2 Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) mit Zeichen- erklärung 2.1 Allgemeines Wohngebiet Die Nutzungen nach § 4 Abs. 2 Nr. 2 BauNVO sind ausnahmsweise zulässig (§ 1 Abs. 5 BauNVO). Die Nutzungen nach § 4 Abs. 3 Nr. 3-5 BauNVO werden nicht Be- standteil des Bebauungsplanes (§ 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO). (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 4 BauNVO; Nr. 1.1.3. PlanzV; siehe Planzeichnung) 2.2 GRZ .... Grundflächenzahl als Höchstmaß (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 1 und § 19 Abs. 1 BauN- VO; Nr. 2.5. PlanzV; siehe Typenschablone) 2.3 Überschreitung der Grundfläche Die zulässige Grundfläche darf neben der in § 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO getroffenen Vorschrift durch nicht vollflächig versiegelte − Stellplätze und − Zufahrten zu Stellplätzen und Garagen um weitere 50 % überschritten werden. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 19 Abs. 4 BauNVO) 2.4 Z .... Zahl der Vollgeschoße als Höchstmaß (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 3 u. § 20 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.7. PlanzV; siehe Typenschablonen) 2.5 WH .... m Mittlere traufseitige Wandhöhe als Höchstmaß Bestimmung der WH: Mittelwert (arithmetischer) aus bergseiti- gem und talseitigem Abstand zwischen − Oberkante des natürlichen Geländes und WA Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 5 − Schnittpunkt der Außenwand (außen) mit der Dachhaut (au- ßen) des Hauptgebäudes. Die Werte für den bergseitigen und talseitigen Abstand sind je- weils in der Mitte (zwischen den Giebelseiten) von sich gegenüber liegenden Traufseiten des Hauptgebäudes zu messen. Sofern zulässige Widerkehre, Zwerchgiebel oder Dachaufbauten im Bereich des Schnittpunktes der Außenwand mit der Dachhaut liegen, ist die Verbindungslinie zwischen den nächst gelegenen entsprechenden Schnittpunkten außerhalb solcher Bauteile maß- geblich. Bei Pultdach-Gebäuden wird die WH nur auf der Seite der Traufe gemessen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO; siehe Typenschablonen) , 2.6 FH .... m Firsthöhe als Höchstwert Bestimmung der FH: Abstand zwischen − Oberkante des natürlichen Geländes und − Oberkante des Dachfirstes in der Mitte des höchsten Firstes des Hauptgebäudes senkrecht nach unten gemessen. Bei Pultdächern wird der First an der höchsten Stelle der Dach- konstruktion gemessen (einschließlich Dachüberstand). Bei Pultdächern ist die Firsthöhe wie folgt zu bestimmen: Abstand zwischen − Oberkante des natürlichen Geländes und − Oberkante des Dachfirstes in der Mitte des höchsten Firstes des Hauptgebäudes senkrecht nach unten gemessen. Bei Pultdächern muss die Firsthöhe des Hauptgebäudes den festgesetzten Wert um 1,50 m unterschreiten. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.8. PlanzV; siehe Typenschablonen) Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 6 2.7 o Offene Bauweise (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 22 Abs. 1 BauNVO; Nr. 3.1. PlanzV; siehe Typenschablonen) 2.8 Nur Einzelhäuser zulässig (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 22 Abs. 2 BauNVO; Nr. 3.1.4. PlanzV; siehe Typenschablonen) 2.9 Baugrenze (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 23 Abs. 1 u. 3 BauNVO; Nr. 3.5. PlanzV; siehe Planzeichnung) 2.10 Umgrenzung von Flächen für Garagen; Garagen sind nur inner- halb dieser Flächen (und innerhalb der überbaubaren Grund- stücksflächen) zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB; § 12 BauNVO; Nr. 15.3. PlanzV 90; siehe Planzeichnung) 2.11 Nebenanlagen und sons- tige bauliche Anlagen In dem Baugebiet sind die gemäß § 14 BauNVO zulässigen Ne- benanlagen auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflä- chen bzw. außerhalb der Flächen für Garagen zulässig. Für folgende Nebenanlagen wird die Zulässigkeit im Besonderen bestimmt: − Nebengebäude (keine Garagen): max. 40 m3 Brutto- Rauminhalt (außen), max. 16,00 m2 Grundfläche und max. 3,25 m Gesamthöhe (höchste Stelle gegenüber dem natürli- chen Gelände); die Summe der Brutto-Rauminhalte dieser Nebengebäude je Grundstück darf 75 m3 pro Grundstück nicht überschreiten; − nicht überdachte Wasserbecken: max. Größe 5 % der Grund- stücksfläche (im Sinne des § 19 Abs. 3 BauNVO); zulässig nur in einem Bereich mit mindestens 2,50 m Abstand zur Grund- E GA Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 7 stücksgrenze; (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB; §§ 12, 14 u. 23 BauNVO) 2.12 E... Wo Höchstzulässige Zahl der Wohnungen in Wohngebäuden; die Differenzierung nach Bauweise bzw. Zuordnung ist wie folgt bestimmt: − E... als max. Wohnungsanzahl pro Einzelhaus (als Wohnge- bäude) (§ 9 Abs. 1 Nr. 6 BauGB) 2.13 Verkehrsflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.1. PlanzV; siehe Planzeichnung) 2.14 Verkehrsflächen als Begleitfläche; für Straßenbegleitgrün, Stellplätze, Randflächen (z.B. Schotter-Rasen, Rasenpflaster etc.); (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; siehe Planzeichnung) 2.15 Straßenbegrenzungslinie mit Bemaßung für das Regelprofil; äußere Umgrenzung aller Verkehrsflächen (Bemaßung beispiel- haft aus der Planzeichnung) (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.2. PlanzV; siehe Planzeichnung) 2.16 Leitungsrecht (LR) zu Gunsten der Grundstückseigentümer zur Ableitung des nicht-versickerungsfähigen Niederschlagswassers (§ 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB; Nr. 15.5. PlanzV; siehe Planzeichnung) 2.17 Unterirdische Bauweise von Niederspannungslei- tungen Niederspannungsleitungen sind ausschließlich in unterirdischer Bauweise zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 13 BauGB) 5,00 m LR Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 8 2.18 Öffentliche Grünfläche als Eingrünung (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB; Nr. 9. PlanzV; siehe Planzeichnung) 2.19 Wasserfläche (§ 9 Abs. 1 Nr. 16 BauGB; Nr. 10.1. PlanzV 90; siehe Planzeich- nung) 2.20 Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Ent- wicklung von Natur und Landschaft Zum Schutz nachtaktiver Insekten und zum Schutz des FFH- Gebietes "Schussenbecken und Schmalegger Tobel" sind für die Außenbeleuchtung nur mit Lichtstrahl nach unten gerichtete in- sektenfreundliche Natriumdampf-Lampen oder LED-Lampen zu- lässig. Die Lampen sind vollständig insektendicht einzukoffern und nachts so weit als aus Gründen der Verkehrssicherheit mög- lich abzuschalten. Die Lichtmasten dürfen eine Höhe von maximal 6,00 m nicht überschreiten. Die insektenfreundliche Beleuchtung ist im gesamten Geltungsbereich zu verwenden. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) 2.21 Bodenbeläge in dem Baugebiet In dem Baugebiet sind für − Stellplätze − Zufahrten und andere untergeordnete Wege geschlossene Asphalt- und Betonbeläge ohne Fugen nicht zuläs- sig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) 2.22 Unterirdische Lagerbe- hälter von Wasser ge- fährdenden Stoffen Unterirdische Lagerbehälter von Wasser gefährdenden Stoffen sind gegen Auftrieb zu sichern. (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB) 2.23 Zu erhaltender Baum (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 b BauGB; Nr. 13.2. PlanzV 90; siehe Planzeich- Öffentliche Grünfläche Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 9 nung) 2.24 Zu pflanzender Baum 1. Wuchsklasse als Baum über 15 m Höhe, variabler Standort; es sind ausschließlich Gehölze aus der Pflanzliste zu "Pflanzungen in den öffentlichen Flächen" zu ver- wenden. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB; Nr. 13.2. PlanzV; siehe Planzeich- nung) 2.25 Zu pflanzender Baum 2. Wuchsklasse als Baum bis 15 m Hö- he, variabler Standort; es sind ausschließlich Gehölze aus der Pflanzliste zu "Pflanzungen in den öffentlichen Flächen" zu ver- wenden. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB; Nr. 13.2. PlanzV; siehe Planzeich- nung) 2.26 Pflanzungen in den öf- fentlichen Flächen Pflanzungen: − Für die Pflanzungen in den öffentlichen Flächen sind aus- schließlich standortgerechte, heimische Bäume und Sträucher aus der unten genannten Pflanzliste zu verwenden. − Die öffentlichen Verkehrsflächen als Begleitflächen (Straßen- begleitgrün) sind als Mager- und/oder Trockenstandorte aus- zubilden (z.B. Schotter, Sukzessionsflächen, o.ä.). − Die öffentlichen Grünflächen als Eingrünung sind entspre- chend der Planzeichnung mit Gehölzen zu bepflanzen und als Extensivwiesen zu entwickeln. − Generell unzulässig sind Gehölze, die als Zwischenwirt für die Erkrankungen im Obst- und Ackerbau gelten, speziell die in der Verordnung zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit (Feuerbrandverordnung vom 20. 12. 1985, BGBl. I, 1985 S. 2551, geändert am 27. 10. 1999, BGBI. I, S. 2070) ge- nannten. Für die öffentlichen Flächen festgesetzte Pflanzliste: Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 10 Bäume 1. Wuchsklasse Berg-Ahorn Acer pseudoplatanus Schwarz-Erle Alnus glutinosa Grau-Erle Alnus incana Moor-Birke Betula pubescens Esche Fraxinus excelsior Stiel-Eiche Quercus robur Silber-Weide Salix alba Bruch-Weide Salix fragilis Winter-Linde Tilia cordata Berg-Ulme Ulmus glabra Bäume 2. Wuchsklasse Feld-Ahorn Acer campestre Hainbuche Carpinus betulus Vogel-Kirsche Prunus avium Trauben-Kirsche Prunus padus Sal-Weide Salix caprea Sträucher Berberitze Berberis vulgaris Roter Hartriegel Cornus sanguinea Gewöhnlicher Hasel Corylus avellana Pfaffenhütchen Euonymus europaeus Gewöhnlicher Liguster Ligustrum vulgare Heckenkirsche Lonicera xylosteum Schlehe Prunus spinosa Echter Kreuzdorn Rhamnus cathartica Hunds-Rose Rosa canina Echter Faulbaum Rhamnus frangula Ohr-Weide Salix aurita Grau-Weide Salix cinerea Lavendel-Weide Salix eleagnos Purpur-Weide Salix purpurea Schwarzer Holunder Sambucus nigra Wolliger Schneeball Viburnum lantana Gewöhnlicher Schneeball Viburnum opulus (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) 2.27 Pflanzungen in dem Baugebiet Pflanzungen: − Für die Pflanzungen in dem Baugebiet sind standortgerechte, heimische Bäume und Sträucher aus der unten genannten Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 11 Pflanzliste zu verwenden. − Auf max. 5 % der Grundstücksfläche sind auch Sträucher, die nicht in der u.g. Pflanzliste festgesetzt sind, zulässig (z.B. Ziersträucher, Rosen-Züchtungen). − Pro 600 m2 (angefangene) Grundstücksfläche ist mindestens 1 Laubbaum aus der u. g. Pflanzliste zu pflanzen. − Im Übergangsbereich zur freien Landschaft und in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen, sind Hecken aus Na- delgehölzen unzulässig. − Generell unzulässig sind Gehölze, die als Zwischenwirt für die Erkrankungen im Obst- und Ackerbau gelten, speziell die in der Verordnung zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit (Feuerbrandverordnung vom 20. 12. 1985, BGBl. I, 1985 S. 2551, geändert am 27. 10. 1999, BGBI. I, S. 2070) ge- nannten. Für das Baugebiet festgesetzte Pflanzliste: Bäume 1. Wuchsklasse Spitz-Ahorn Acer platanoides Berg-Ahorn Acer pseudoplatanus Sand-Birke Betula pendula Moor-Birke Betula pubescens Esche Fraxinus excelsior Walnussbaum Juglans regia Trauben-Eiche Quercus petraea Stiel-Eiche Quercus robur Winter-Linde Tilia cordata Sommer-Linde Tilia platyphyllos Bäume 2. Wuchsklasse Obsthochstämme Feld-Ahorn Acer campestre Hainbuche Carpinus betulus Vogel-Kirsche Prunus avium Trauben-Kirsche Prunus padus Sträucher Berberitze Berberis vulgaris Kornelkirsche Cornus mas Gewöhnlicher Hasel Corylus avellana Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 12 Pfaffenhütchen Euonymus europaeus Gewöhnlicher Liguster Ligustrum vulgare Heckenkirsche Lonicera xylosteum Schlehe Prunus spinosa Echter Kreuzdorn Rhamnus cathartica Wilde Stachelbeere Ribes uva-crispa Kriech-Rose Rosa arvensis Hunds-Rose Rosa canina Hecht-Rose Rosa glauca Zimt-Rose Rosa majalis Bibernell-Rose Rosa pimpinellifolia Wein-Rose Rosa rubiginosa Apfel-Rose Rosa villosa Purpur-Weide Salix purpurea Roter Holunder Sambucus racemosa Schwarzer Holunder Sambucus nigra Wolliger Schneeball Viburnum lantana (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) 2.28 Pflanzung Umgrenzung von Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen; Pflanzung; Pflanzung von heckenartigen Strauch-Gruppen als Ortsrandein- grünung auf 60 % der Fläche; es sind ausschließlich Sträucher aus der Pflanzliste zu "Pflanzungen in dem Baugebiet" zu ver- wenden. Bäume sind im Bereich der Pflanzung nicht zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) 2.29 Abgrenzung ("Nutzungskordel") (§ 9 Abs. 1 BauGB;siehe Planzeichnung) 2.30 Bereich der 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang"; die gesamten Festsetzungen für den Änderungsbereich befinden sich auf einer von der bisherigen Planzeichnung ausgekoppelten Plan- zeichnung (auf der Grundlage der aktuellen Flurkarte). Die Inhalte des Bebauungsplanes "Bifang" (Fassung vom 12.08.2005, rechts- verbindlich seit 12.08.2005) vor dieser Änderung werden für die- sen Bereich vollständig durch diese 4. Änderung ersetzt. Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 13 (§ 9 Abs. 7 BauGB; siehe Planzeichnung); 2.31 Bereich der 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erwei- terung"; die gesamten Festsetzungen für den Änderungsbereich befinden sich auf einer von der bisherigen Planzeichnung ausge- koppelten Planzeichnung (auf der Grundlage der aktuellen Flurkar- te). Die Inhalte des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" (Fas- sung vom 26.05.1987, rechtsverbindlich seit 25.11.1988) vor dieser Änderung werden für diesen Bereich vollständig durch diese 3. Änderung ersetzt. (§ 9 Abs. 7 BauGB; siehe Planzeichnung); 2.32 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und der 3. Änderung des Bebauungs- planes "Bifang Erweiterung" der Gemeinde Baindt. Die Inhalte der 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" (Fas- sung vom 12.08.2005, rechtsverbindlich seit 12.08.2005) vor dieser Änderung werden für diesen Bereich vollständig durch die- se 4. Änderung ersetzt. Die Inhalte der 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erwei- terung" (Fassung vom 26.05.1987, rechtsverbindlich seit 25.11.1988) vor dieser Änderung werden für diesen Bereich voll- ständig durch diese 3. Änderung ersetzt. (§ 9 Abs. 7 BauGB; Nr. 15.13. PlanzV; siehe Planzeichnung) Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 14 3 Örtliche Bauvorschriften (ÖBV) gemäß § 74 LBO mit Zeichenerklärung 3.1 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der örtlichen Bau- vorschriften zur 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und der 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" der Gemeinde Baindt. Die Inhalte der örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan "Bi- fang" (rechtsverbindlich mit öffentlicher Bekanntmachung vom 12.08.2005) vor dieser Änderung werden für diesen Bereich voll- ständig durch die örtlichen Bauvorschriften zur 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" ersetzt. Die Inhalte der örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan "Bi- fang Erweiterung" (rechtsverbindlich mit öffentlicher Bekanntma- chung vom 25.11.1988) vor dieser Änderung werden für diesen Bereich vollständig durch die örtlichen Bauvorschriften zur 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" ersetzt. (§ 9 Abs. 7 BauGB, Nr. 15.13. PlanzV; siehe Planzeichnung) 3.2 Dachformen Alle vorgeschriebenen Dachformen gelten für Dächer von Haupt- gebäuden. Neben den jeweils vorgeschriebenen Dachformen sind für deutlich untergeordnete Bauteile (z.B. Gaupen, Eingangsüber- dachungen etc.) sowie für Nebenanlagen (z.B. Geräteschuppen etc.) und Garagen wie auch überdachte Stellplätze andere Dach- formen zulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.3 SD/PD/WD Dachform alternativ Satteldach oder Pultdach oder Walmdach (letzteres auch als Zeltdach oder so genanntes Krüppelwalmdach zulässig); Für die Dachform Pultdach gilt folgende Definition: Mindestens 75 % aller Dach-Ebenen des jeweiligen Hauptgebäudes müssen zueinander parallel sein. Die Fläche einer Dach-Ebene wird in der senkrechten Projektion gemessen; (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO; siehe Typenschablonen) Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 15 3.4 DN .... - ....° Dachneigung; Winkel zwischen der Horizontalen und der Ebene des Daches als Mindest- und Höchstmaß; gilt für das Dach des Hauptgebäudes und für Widerkehre und Zwerchgiebel ab 6,00 m Breite (Außenkante Außenwand) sowie für geneigte Dächer von Garagen. Thermische Solar- und Fotovoltaikanlagen sind parallel zur Dach- fläche, auf der sie befestigt werden, auszuführen. Dies gilt nicht für Flachdächer. Bei zulässigerweise errichtbaren Flachdächern gilt eine Dachnei- gung von 0 - 5°. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO; siehe Typenschablonen) 3.5 Dachaufbauten Dachaufbauten (Dachgaupen) sind unter folgenden Vorausset- zungen zulässig: − Mindestdachneigung des Hauptgebäudes: 24° − max. Breite (Außenkante ohne Dachüberstand): 4,00 m − Mindestabstand untereinander (Außenkanten ohne Dach- überstand) und zu evtl. Widerkehren: 1,50 m − Mindestabstand zur Gebäudekante im 1. Dachgeschoß der jeweiligen Giebelseite: 1,50 m (frei stehende Bauteile wie Stützen etc. unter 0,50 m Breite sowie Dachüberstände blei- ben unberücksichtigt) − Mindestabstand (senkrecht gemessen) zum nächstgelegenen First des Hauptdaches: 0,30 m (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.6 Materialien Als Dachdeckung für geneigte Dächer von − Hauptgebäuden − Garagen sind ausschließlich Dachplatten (kleinteilige Schuppendeckung wie z.B. Dachziegel, Dachpfannen, Betondachsteine etc.) zulässig. Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 16 Für untergeordnete Bauteile (Verbindungs-Teile, Abdichtungs- Elemente etc.) sind darüber hinaus andere Materialien zulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.7 Farben Als Farbe für Dächer sind nur rote bis rotbraune sowie betongraue bis anthrazitgraue Töne zulässig, dies gilt nicht für begrünte Dä- cher. Für untergeordnete Bauteile (Verbindungs-Teile, Abdich- tungs-Elemente etc.) sind darüber hinaus andere Farben zulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.8 Materialien und Farben für Anlagen zur Gewin- nung von Sonnenenergie Unabhängig von den o.g. Vorschriften zu den Materialien und Farben sind auf der gesamten Dachfläche des jeweiligen Gebäu- des Materialien und Farben zulässig, die für Anlagen zur Gewin- nung von Sonnenenergie (Sonnenkollektoren, Fotovoltaik- Anlagen) üblich bzw. erforderlich sind. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.9 Anzahl der Stellplätze in dem Baugebiet Die Anzahl der nachzuweisenden Stellplätze pro Wohnung in dem Baugebiet beträgt (bei der Berechnung ist aufzurunden): Wohnungsgröße (WoFlV) Stellplätze hierfür kleiner 30 m2 1,0 30 m2 bis (kleiner) 50 m2 1,5 ab 50 m2 2,0 Für andere Nutzungen als Wohnen bleiben die gesetzlichen Vor- schriften unbenommen. (§ 74 Abs. 2 Nr. 2 LBO) Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 17 4 Hinweise und Zeichenerklärung 4.1 Bestehendes Gebäude zur Zeit der Planaufstellung (siehe Plan- zeichnung); 4.2 Bestehende Grundstücksgrenzen zur Zeit der Planaufstellung (siehe Planzeichnung); 4.3 Geplante Grundstücksgrenzen; die so gekennzeichneten Gren- zen stellen einen Vorschlag zur Aufteilung der Grundstücke dar (siehe Planzeichnung); 4.4 Nr. ....;....m2 Nummerierung und voraussichtliche Größe der Grundstücke (siehe Planzeichnung, Nummerierung von Nordwest nach Südost); 4.5 Bestehende Flurnummer (beispielhaft aus der Planzeichnung); 4.6 Vorhandenes (natürliches) Gelände; Darstellung der Höhen- schichtlinien (beispielhaft aus der Planzeichnung, siehe Planzeich- nung); 4.7 Vorhandene Böschung (siehe Planzeichnung); 4.8 Arten- und Biotopschutz Gemäß § 44 des Bundes-Naturschutzgesetzes (BNatSchG) ist es verboten, die Fortpflanzungs- oder Ruhestätten besonders ge- schützter Arten zu zerstören sowie streng geschützte Arten und eu- ropäische Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeit erheblich zu stö- ren. Um das Eintreten eines Verbots-Tatbestandes im Sinne des § 44 BNatSchG zu verhindern, ist daher vor der Rodung alter Bäu- me zu prüfen, ob diese von besonders geschützten Tieren bewohnt werden. Die Rodung sollte im Falle eines Nachweises im Winter- 462.00 463.00 462.50 461.50 Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 18 Halbjahr erfolgen und mit der Unteren Naturschutzbehörde des Landratsamtes Ravensburg abgestimmt werden. Zäune sollten zum Gelände hin einen Abstand von mind. 0,15 m zum Durchschlüpfen von Kleinlebewesen aufweisen. 4.9 Vorhandene Gehölze Gemäß § 39 Abs. 5 BNatSchG bzw. § 43 Abs. 2 NatSchG Baden- Württemberg ist es verboten, in der Zeit vom 01.03. bis 30.09. außerhalb des Waldes vorkommende Bäume, Sträucher oder ande- re Gehölze zu roden. Notwendige Gehölzbeseitigungen sowie die Baufeldräumung sollten daher außerhalb der Brutzeit von Vögeln zwischen dem 1. Oktober und dem 28. Februar erfolgen. Es wird empfohlen, vorhandene Gehölze möglichst zu erhalten (Erhaltung bzw. Beseitigung in Abhängigkeit von der jeweiligen Baumaß- nahme) und während der Bauzeit mit entsprechenden Baum- schutzmaßnahmen zu sichern. 4.10 Haupt-Abwasserleitungen unterirdisch, hier Abwasser-Leitung des Abwasserzweckverbandes, Berg (siehe Planzeichnung); 4.11 Weiterführende Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Bifang" der Gemeinde Baindt (in der 3. Änderung rechtsverbindlich mit öffentlicher Bekanntmachung vom 12.08.2005) (siehe Planzeichnung); 4.12 Weiterführende Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Erweiterung Bifang" der Gemeinde Baindt (in der 2. Änderung rechtsverbindlich mit öffentlicher Bekanntma- chung vom 25.11.1988) (siehe Planzeichnung); 4.13 Voraussichtliche Lage des Retentionsbereiches (außerhalb des Planungsbereiches) Das Retentionsbecken muss mindestens ein Volumen von 3 m³ pro R 71 Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 19 100 m² befestigter Fläche aufweisen (siehe Planzeichnung); 4.14 Lage des bisher verdolten Bachlaufes (siehe Planzeichnung); 4.15 Grundwasserdichte Un- tergeschoße Auf Grund der Bodenbeschaffenheit ist in bestimmten Teilbereichen innerhalb des Baugebietes mit einem Vernässen des Arbeitsraumes zu rechnen. Die Gebäude sollten daher mit einem grundwasser- dichten Untergeschoß ausgeführt werden. Werden zur abwasser- technischen Erschließung des Gebietes öffentliche Anlagen erfor- derlich, müssen diese im Benehmen mit der Wasserbehörde herge- stellt werden. Die notwendigen Planunterlagen sind ggf. rechtzeitig vorzulegen. 4.16 Beseitigung des Nieder- schlagswassers Die Versickerung des Niederschlagswassers ist auf Grund der Bo- denverhältnisse nicht möglich. Das Niederschlagswasser von den Grundstücken und öffentlichen Flächen wird über eine Rohrleitung zu einem Retentionsbecken geleitet, dort gespeichert, gereinigt durch Versickerung über eine Sandschicht und anschließend ge- drosselt in den Sulzmoosbach eingeleitet. Der letzte Teil der Zulei- tung zum Retentionsbecken außerhalb der Bebauung kann als of- fener Graben ausgeführt werden. Bei Freilegung des verdolten Ba- ches kann der vorhandene Bachlauf als Zuleitung benutzt werden. 4.17 Versickerungsanlagen für Niederschlagswasser und Bodenschutz Zur Vermeidung einer Verunreinigung des Niederschlagswassers, das über die Regenwasserkanalisation geleitet wird, ist aus rechtli- chen Gründen, die außerhalb dieser Planung liegen, auf entspre- chende Tätigkeiten (z.B. Autowäsche, andere Reinigungsarbeiten, Be- und Entladungsarbeiten gefährlicher Stoffe etc.) vollständig zu verzichten. Drainagen sind nur zulässig, wenn kein Grundwasser abgesenkt wird und der Ablauf der Drainage in ein oberirdisches Gewässer einleitet. Andere Drainagen sind nicht zulässig. Sickerschächte sind unzulässig. Auch für die nicht großflächigen baukonstruktiven Elemente sollte Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 20 auf die Verwendung von Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei verzichtet werden. Als Alternativen für Rinnen und Fall- rohre stehen Chrom-Nickel-Stähle (Edelstahl), Aluminium, Kunst- stoffe oder entsprechende Beschichtungen zur Verfügung. 4.18 Brandschutz Für die Zufahrten gilt die "Verwaltungsvorschrift über Flächen für Rettungsgeräte der Feuerwehr auf Grundstücken" in der jeweils ak- tuellen Fassung (VwV Feuerwehrflächen). Für die Ermittlung der Löschwasserversorgung gilt das Regelwerk der DVGW Arbeitsblatt W 405. Als Hydranten sollten Überflurhydranten DN 100 vorgesehen wer- den. Die Abstände der Hydranten zueinander sollten 100-200 m nicht überschreiten. Gewerbebetriebe, die auf Grund der Brandlasten die Löschwasser- versorgung aus der öffentlichen Wasserversorgung überschreiten, sollten für den Objektschutz selbstständig genügend Löschwasser (z.B. Zisterne) vorhalten. 4.19 Bodenschutz Mutterboden ist in nutzbarem Zustand zu erhalten und vor Ver- nichtung oder Vergeudung zu schützen. Für die folgende Bauaus- führung, insbesondere auch für die Erschließungsarbeiten heißt das: − Trennung von Oberboden und kulturfähigem Unterboden − Fachgerechte Lagerung in Mieten − Weitere Verwendung des Ober- und Unterbodens – Erstellung eines Bodenverwertungskonzeptes − Umsetzung von Maßnahmen zur Vermeidung von Bodenver- dichtungen im Zuge der Erschließungsarbeiten: a) keine flächenhafte Befahrung des Baugebietes mit Radfahr- zeugen (z.B. Lkw) b) keine Befahrung bei Nässe c) Kennzeichnen und Eingrenzen des Arbeitsbereiches − Information des Landratsamtes Ravensburg, Sachgebiet Bo- Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 21 denschutz, über den Beginns der Erschließungsarbeiten 4.20 Ergänzende Hinweise Auf Grund der Beschaffenheit des Baugrundes der näheren Umge- bung kann von einer Bebaubarkeit im überplanten Bereich ausge- gangen werden. Den Bauherren wird darüber hinaus empfohlen, im Rahmen der Bauvorbereitungen eigene Erhebungen durchzu- führen (z.B. Schürfgruben, Bohrungen). Gemäß § 20 des Denkmalschutzgesetzes (DSchG) ist das Auftreten von archäologischen Funden (Steinwerkzeuge, Metallteile, Kera- mikreste, Knochen) und Befunden (Gräber, Mauerwerk, Brand- schichten) im Zuge von Erdbauarbeiten unverzüglich der archäolo- gischen Denkmalpflege mitzuteilen. Die Möglichkeit zur Fundber- gung und Dokumentation ist einzuräumen. Werden bei Aushubar- beiten Verunreinigungen des Bodens festgestellt (z.B. Müllrück- stände, Verfärbungen des Bodens, auffälliger Geruch o.ä.), ist das zuständige Landratsamt unverzüglich zu benachrichtigen. Für die Erschließung des Gebietes ist es notwendig, Kabelverteiler- schränke, Straßenlaternen oder ähnliche Einrichtungen in der öf- fentlichen/privaten Fläche zu installieren. Die Gemeinde Baindt behält sich die Auswahl der hierfür geeigneten Standorte sowie evtl. erforderliche Vereinbarungen vor. Das Versickern von Niederschlagswasser stellt eine Gewässernut- zung dar, die grundsätzlich einer rechtlichen Erlaubnis durch das zuständige Landratsamt bedarf. Inwiefern im Einzelfall eine er- laubnisfreie Versickerung durchgeführt werden kann (Nieder- schlagswasserfreistellungsverordnung) sollte von der Bauherrschaft bei dem zuständigen Landratsamt in Erfahrung gebracht werden. Unterkellerungen an Gebäuden sollten in Gewässernähe als was- serdichte und auftriebsichere Wannen ausgeführt werden. Versi- ckerungsmulden sollten im Abstand von mind. 6,00 m zu unterkel- lerten Gebäuden angelegt werden. 4.21 Plangenauigkeit Obwohl die Planzeichnung auf einer digitalen (CAD) Grundlage er- stellt ist (hohe Genauigkeit), können sich im Rahmen der Ausfüh- rungs-Planung und/oder der späteren Einmessung Abweichungen ergeben (z.B. unterschiedliche Ausformung der Verkehrsflächen, unterschiedliche Grundstücksgrößen etc.). Weder die Gemeinde Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 22 Baindt noch die Planungsbüros übernehmen hierfür die Gewähr. 4.22 Urheberrecht Inhalt und redaktioneller Aufbau dieser Planung unterliegen den urheberrechtlichen Bestimmungen. Zuwiderhandeln wird privat- rechtlich/standesrechtlich verfolgt. Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 23 5 Satzung Auf Grund von § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585), § 4 der Gemeindeordnung für Baden Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581), zu- letzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2009 (GBl. BW S. 185), § 74 der Landesbauordnung für Baden Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. , S. 358, ber. 416) der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132; II 1990 S. 889, 1124), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.04.1993 (BGBl. I S. 466) sowie der Planzeichenverordnung (PlanzV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58) hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt die 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweite- rung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu in öffentlicher Sitzung am ...................... beschlossen. § 1 Räumlicher Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich der 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und der 3. Änderung des Be- bauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie der örtlichen Bauvorschriften hierzu ergibt sich aus deren zeich- nerischem Teil vom 15.04.2011. § 2 Bestandteile der Satzung Die 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweite- rung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu bestehen aus dem Lageplan mit zeichnerischem und textli- chem Teil vom 15.04.2011. Die bisherigen Inhalte des Bebauungsplanes "Bifang" (in der 3. Änderung rechtsverbindlich seit 12.08.2005) und des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" (in der 2. Änderung rechtsverbindlich seit 25.11.1988) innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches werden durch die nunmehr festgesetzten Inhalte vollständig ersetzt. § 3 Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrig im Sinne des § 75 LBO handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig den auf Grund von § 74 LBO erlassenen örtlichen Bauvorschriften zuwider handelt. Zuwiderhandeln kann mit Geldbußen bis zu 100.000,-€ (Einhunderttausend Euro) belegt werden. Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig die Vorschriften − zu den Dachformen − zur Dachneigung − zu den Dachaufbauten Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 25 6 Begründung – Städtebaulicher Teil 6.1 Allgemeine Angaben 6.1.1 Zusammenfassung 6.1.1.1 Durch die 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" wird ein allgemeines Wohngebiet (WA) im Orts-Teil "Friesenhäusle" in der Gemeinde Baindt ausgewiesen. 6.1.1.2 Der Planbereich befindet sich entlang der "Hirschstraße" zwischen "Boschstraße" und "Daimler- straße". 6.1.1.3 Die Aufstellung des Bebauungsplanes dient der Ausweisung von Wohnbauflächen zur Deckung des Wohnbedarfes der vorwiegend ortsansässigen Bevölkerung. Des Weiteren kann hiermit eine Baulücke geschlossen werden. 6.1.1.4 Die Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB sowie die Erstellung eines Um- weltberichtes gem. § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB sowie Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB ist nicht erforderlich, da die Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und der 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" im beschleunigten Verfahren (Bebau- ungspläne der Innenentwicklung) erfolgt (gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB). 6.1.1.5 Ein Ausgleich bzw. eine Abarbeitung der Eingriffs-Regelung ist nicht erforderlich. Eingriffe, die auf Grund der 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und der 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" zu erwarten sind, gelten als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 5 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig (gem. § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB). 6.1.2 Abgrenzung und Beschreibung des Planungsbereiches 6.1.2.1 Der zu überplanende Bereich befindet sich in der Gemeinde Baindt im Orts-Teil "Friesenhäusle". Im Norden grenzt der Planbereich an die bestehende Bebauung an der der "Froschstraße" sowie an die "Boschstraße", im Osten und Süden an die bestehende Bebauung an der "Boschstraße" bzw. "Daimlerstraße". Westlich des Planungsbereiches befindet sich eine Sportanlage. 6.1.2.2 Der Geltungsbereich verläuft im Norden entlang der "Boschstraße", im Osten und Süden schließt er an der bestehenden Bebauung ab. Im Westen wurde die Grenze innerhalb des Grundstückes mit der Fl.-Nr. 169/2 gezogen. Es befinden sich folgende Grundstücke innerhalb des Geltungsbe- reiches: 42 (Teilfläche), 137/6, 137/10, 137/35, 169/2 (Teilfläche), 175 (Teilfläche). Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 26 6.2 Städtebauliche und planungsrechtliche Belange 6.2.1 Bestands-Daten und allgemeine Grundstücks-Morphologie 6.2.1.1 Der zu überplanende Bereich befindet sich im nördlichen Schussental. Die landschaftlichen Bezü- ge werden vom Bodenseebecken geprägt. 6.2.1.2 Innerhalb des Planungsgebietes befinden sich keine bestehenden Gebäude. Auch sind keine na- turräumlichen Einzelelemente vorhanden. 6.2.1.3 Die überwiegenden Teile des Geländes sind nach Westen hin fallend. Die Geländeneigung bewegt sich in einem Bereich um 2%. Die Anschlüsse an die bereits bebauten Grundstücke im Westen und Osten sind unproblematisch. Zur "Hirschstraße" hin besteht eine markante Böschung mit ei- nem Höhenversatz von ca. 1,00 m. 6.2.2 Erfordernis der Planung 6.2.2.1 Die Änderung des Bebauungsplanes dient der Ausweisung von Wohnbauflächen zur Deckung des Wohnbedarfs der vorwiegend ortsansässigen Bevölkerung. Zum Zeitpunkt der Planaufstellung waren in der Gemeindeverwaltung konkrete Anfragen zu Wohnbaugrundstücken registriert. Der Gemeinde erwächst daher ein Erfordernis bauleitplanerisch steuernd einzugreifen. 6.2.3 Übergeordnete Planungen 6.2.3.1 Für den überplanten Bereich sind u.a. folgende Ziele des Landesentwicklungsplanes 2002 Baden- Württemberg (LEP 2002) des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg maßgeblich: − 3.1.9 Die Siedlungsentwicklung ist vorrangig am Bestand auszurichten. Dazu sind Möglichkeiten der Verdichtung und Arrondierung zu nutzen, Baulücken und Baulandreserven zu berücksichtigen sowie Brach-, Konversions- und Altlas- tenflächen neuen Nutzungen zuzuführen. Die Inanspruchnahme von Böden mit besonderer Bedeutung für den Naturhaushalt und die Landwirtschaft ist auf das Unvermeidbare zu beschränken. − 5.1.1 Zum Schutz der ökologischen Ressourcen, für Zwecke der Erholung und für land- und forstwirtschaftliche Nutzungen sind ausreichend Freiräume zu si- chern. − 5.3.2 Die für eine land- und forstwirtschaftliche Nutzung gut geeigneten Böden und Standorte, die eine ökonomisch und ökologisch effiziente Produktion ermöglichen, sollen als zentrale Produktionsgrundlage geschont werden; sie dürfen nur in unabweisbar notwendigem Umfang für andere Nutzungen vor- Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 27 gesehen werden. Die Bodengüte ist dauerhaft zu bewahren. − Karte zu 2.1.1 "Raum- kategorien" Darstellung als ländlicher Raum im engeren Sinne. 6.2.3.2 Für den überplanten Bereich sind u.a. folgende Ziele des Regionalplanes Bodensee- Oberschwaben nach der Verbindlichkeitserklärung vom 04.04.1996 des Regionalverbandes Bo- densee-Oberschwaben maßgeblich: − 2.3.2/Karte "Siedlung" Ausweisung der Gemeinde Baindt als Siedlungsbereich. Die Siedlungsent- wicklung ist vorrangig in den Siedlungsbereichen […] zu konzentrieren. In diesen Siedlungsbereichen sind qualifizierte Arbeitsplätze für die Bevölke- rung im Einzugsgebiet sowie ausreichend Wohnungen für den Eigenbedarf und zur Aufnahme von Wanderungsgewinnen anzustreben. 6.2.3.3 Die Planung steht in keinem Widerspruch zu den o.g. für diesen Bereich relevanten Zielen des Landesentwicklungsplanes 2002 (LEP 2002) sowie des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben. 6.2.3.4 Regionale Grünzüge, schutzbedürftige Bereiche für Naturschutz und Landschaftspflege, Landwirt- schaft, Forstwirtschaft, Wasserwirtschaft sowie Vorbehaltsgebiete für den Abbau oberflächennaher Rohstoffe sind von dem überplanten Bereich nicht betroffen. 6.2.3.5 Die Gemeinde Baindt verfügt über einen rechtsgültigen Flächennutzungsplan (rechtsgültig seit 11.12.2004). Die überplanten Flächen werden hierin als Wohnbauflächen (W) und als Grünflä- chen dargestellt. Da die in der 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und der 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" getroffenen Festsetzungen und Gebiets-Einstufungen mit den Darstellungen des gültigen Flächennutzungsplanes nicht übereinstimmen, ist eine Anpas- sung des Flächennutzungsplanes an die vorgesehene Nutzung als allgemeines Wohngebiet (WA) notwendig. Diese Anpassung erfolgt im Wege der Berichtigung nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB. 6.2.3.6 Die Vorgaben des Landschaftsplanes werden durch den Bebauungsplan in vollem Umfang umge- setzt. 6.2.3.7 Innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes befinden sich keine Denkmäler im Sinne des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) Denkmalschutzgesetzes Baden- Württemberg (DSchG). 6.2.3.8 Inhalte von anderen übergeordneten Planungen oder andere rechtliche Vorgaben werden durch diese Planung nicht tangiert. Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 28 6.2.4 Entwicklung, allgemeine Zielsetzung und Systematik der Planung 6.2.4.1 Es wurden keine weiteren Standorte in der Gemeinde Baindt geprüft. 6.2.4.2 Der Standort empfiehlt sich auf Grund des Anschlusses an die nördlich, östlich und südlich bereits bestehende Wohnbebauung sowie der Flächen-Verfügbarkeit für die Ausweisung eines Wohnge- bietes. 6.2.4.3 Im Rahmen einer frühzeitigen Behördenunterrichtung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde im Beson- deren auf Entwässerungsanforderungen hingewiesen. 6.2.4.4 Für das geplante Wohnbauquartier soll erreicht werden, dass es zu der vorhandenen Siedlungs- Struktur hinzutritt, ohne als Fremdkörper zu erscheinen. Es besteht der Anspruch, insbesondere die Höhenentwicklung der Gebäude sinnvoll zu regeln und einen Kompromiss zu finden zwischen einerseits der niedrigen Nachbarbebauung an der "Boschstraße" und an der "Daimlerstraße" und andererseits den Ansprüchen an zeitgemäße Bauformen und Gebäudehöhen. Ziel der Planung ist es darüber hinaus, bei möglichst effektiver Ausnutzung der Flächen, preisgünstigen Wohnraum für die vorwiegend ortsansässige Bevölkerung zu schaffen ohne dadurch die landschaftlich und städtebaulich hochwertige Situation wesentlich zu beeinträchtigen. 6.2.4.5 Bei der Berücksichtigung der unterschiedlichen Belange wird auf einen abwägungsfehlerfreien In- teressens-Ausgleich geachtet. Die Planung basiert daher auf dem Gedanken, die Verwertbarkeit der einzelnen Grundstücke nach Möglichkeit ausgewogen zu gestalten. 6.2.4.6 Für die Umsetzung der Planung soll erreicht werden, dass unterschiedliche zeitgemäße Baufor- men verwirklicht werden können. Auf diese Weise soll ein flexibles und bedarfsgerechtes Pla- nungs-Instrument geschaffen werden. 6.2.4.7 Die Systematik der 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und der 3. Änderung des Bebau- ungsplanes "Bifang Erweiterung" entspricht den Anforderungen des § 30 Abs. 1 BauGB ("qualifi- zierter Bebauungsplan"). Dadurch regelt der Bebauungsplan die Zulässigkeit von Vorhaben in dem überplanten Bereich abschließend. Der Bauherrschaft stehen bei Vorliegen der entsprechen- den Voraussetzungen Vereinfachungen im Rahmen des bauaufsichtlichen Verfahrens (entspre- chend den jeweils geltenden Vorschriften) zur Verfügung (zur Zeit der Planaufstellung Kenntnis- gabeverfahren gem. § 51 LBO). 6.2.4.8 Die Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und der 3. Änderung des Bebau- ungsplanes "Bifang Erweiterung" erfolgt im so genannten beschleunigten Verfahren gem. § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung). Dies ist aus folgenden Gründen möglich: Bei dem Vorhaben handelt sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung. Die zulässi- ge Grundfläche liegt bei ca. 10.250 m² und folglich unter 20.000 m². Es bestehen keine Anhalts- punkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgü- ter, da sich Bereiche solcher Schutzgüter nicht in räumlicher Nähe des überplanten Bereiches be- finden. Somit sind die Vorraussetzungen für die Anwendung des beschleunigten Verfahrens im Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 29 Sinne des § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB eingehalten. 6.2.4.9 Der redaktionelle Aufbau der 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und der 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" leitet sich aus der Systematik der Rechtsgrundlagen ab. 6.2.4.10 Um zu einem lesbaren und rechtlich bestimmten Plan zu kommen, wird der Bereich vollständig von den Inhalten und den Rechtsgrundlagen des ursprünglichen Planes abgekoppelt. Der geän- derte Teilbereich stellt damit ein unabhängiges und inhaltlich neu aufgestelltes Planwerk dar. Er regelt die bauliche Nutzbarkeit in diesem Bereich abschließend. 6.2.5 Vorentwurfs-Alternativen 6.2.5.1 Im Rahmen der Vorentwurfs-Planung wurden fünf unterschiedliche Vorentwurfs-Alternativen er- arbeitet. In allen fünf Alternativen wird das Plangebiet von einer Erschließungs-Straße im An- schluss an die "Hirschstraße" erschlossen, die durch ihre jeweilige Führung eine optimale Er- schließbarkeit der Grundstücke ermöglicht. In allen drei Fällen wurde auf eine Bebaubarkeit mit Einzelhäusern sowie auf eine qualifizierte Ordnung der östlichen Grünflächen geachtet. Die Alter- nativen unterscheiden sich durch die Gestaltung der Wendemöglichkeit, der Planung eines Fuß- weges sowie die Aufteilung und Anzahl der Grundstücke im Bereich östlich der "Hirschstraße". 6.2.5.2 In Alternative 1 wird das Gebiet über eine Stich-Straße erschlossen. An den Wendehammer schließt eine Grünfläche an, die die Verbindung zur östlich vorhandenen Grünfläche bildet. Ein Fußweg, der die Grünflächen quert und an das bestehende Fußwegenetz anknüpft, verbindet das Plangebiet mit der im Osten angrenzenden Bebauung. Im Plangebiet sind zehn Grundstücke ge- plant. 6.2.5.3 Bei Alternative 2 wurde am Ende der Stich-Straße ein Wendekreis angelegt. Auch hier schließt ei- ne Grünfläche an die Wendemöglichkeit an und stellt die Verbindung zur östlich gelegenen Grün- fläche und zum Fußwegenetz her. Es sind ebenfalls zehn Grundstücke im Plangebiet vorgesehen. 6.2.5.4 In der vom Gemeinderat ausgewählten Alternative 3 wurde die Wendemöglichkeit in Form eines Wendekreises am Ende der Stich-Straße angelegt. Bis auf das Grundstück mit der Fl.-Nr. 137/35 werden alle Grundstücke über diese Erschließung erschlossen. Die Zufahrt zum gerade erwähnten Grundstück erfolgt über die "Daimlerstraße". Zusätzlich zur vorhandenen Grünfläche ist keine wei- tere vorgesehen. Im Plangebiet sind zwölf Baugrundstücke geplant. 6.2.5.5 In Alternative 4 wird das Plangebiet von einer Ringstraße erschlossen, an die alle Grundstücke angeschlossen sind. Im Plangebiet befinden insgesamt elf Grundstücke. Eine zusätzliche Grünflä- che ist nicht vorgesehen. 6.2.5.6 Bei Alternative 5 ist die Erschließung in Form einer Durchgangs-Straße, die eine Verbindung von "Hirschstraße" und "Daimlerstraße" schafft, vorgesehen. Insgesamt befinden sich elf Grundstücke Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 30 innerhalb des Planbereiches. Eine weitere Gründfläche ist nicht vorgesehen. 6.2.6 Räumlich-strukturelles Konzept 6.2.6.1 Das räumlich-strukturelle Konzept zielt darauf ab, eine städtebauliche Einheit zu schaffen. Trotz- dem soll die geplante Bebauung die bestehende Bebauung ergänzen und sich in diese einfügen. Somit werden die vorhandenen Infrastruktureinrichtungen besser ausgenutzt und die Erschlie- ßungsaufwendungen verringert. 6.3 Stand vor der Änderung; Inhalt der Änderung 6.3.1 Stand vor der 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" 6.3.1.1 Die ursprünglichen Festsetzungen zur Art der Nutzung sehen für den größten Teil des Planberei- ches die Festsetzung eines "Allgemeinen Wohngebietes" (WA) und für eine kleinere Teilfläche im Osten die Festsetzung als "Öffentliche Grünfläche" vor. Unzulässig im Plangebiet sind Gartenbau- betriebe, Tankstellen sowie Ställe für Kleintierhaltung als Zubehör zu Kleinsiedlungen und land- wirtschaftlichen Nebenerwerbsstellen. 6.3.1.2 Das Maß der baulichen Nutzung ist festgesetzt über die überbaubare Fläche (ÜFL), die Zahl der Vollgeschoße (I + DG; I) und die Gebäudehöhen. Letztere ergeben sich wiederum aus der Zahl der Vollgeschoße sowie der festgesetzten Normalgeschoßhöhe von 2,75. Zusätzlich sind die Erd- geschoß-Fußbodenhöhe über Normal-Null (NN) sowie der Kniestock (0,85 m zwingend für ge- kennzeichnete Grundstücke) festgesetzt. 6.3.1.3 Die Bauweise ist als offene Bauweise festgesetzt, es sind nur Einzelhäuser sind zulässig. Die ma- ximale zulässige Zahl der Wohnungen pro Gebäude ist auf zwei Wohnungen begrenzt. 6.3.1.4 Die Stellung der Gebäude sowie deren Firstrichtung sind im Plan festgesetzt. 6.3.1.5 Die überbaubare Grundstücksflächen sind mittels Baulinien sowie der überbaubaren Fläche (ÜFL) festgesetzt. 6.3.1.6 Nebenanlagen sind außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen mit Ausnahme von notwen- digen Stützmauern nicht zulässig. 6.3.1.7 Die Regelung zur Anzahl der Stellplätze und Garagen sieht vor, eine Garage sowie einen Stell- platz pro Grundstück in einem Abstand von 5,00 m zur Gehwegsgrenze zu errichten. 6.3.2 Inhalt der Änderung 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung": Pla- nungsrechtliche Vorschriften 6.3.2.1 Auf der Grundlage des § 1 der BauNVO werden innerhalb des gesamten Gebietes Veränderungen Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 31 wie folgt vorgenommen: Für den Bereich des allgemeinen Wohngebietes (WA) wird die Art der Nutzung gegenüber der ursprünglichen Definition des allgemeinen Wohngebietes (WA) etwas modifiziert. Die in § 4 Abs. 3 Nrn. 4 und 5 BauNVO angeführten Nutzungen (Gartenbaubetriebe und Tankstellen) sowie zusätzlich die Nutzung nach § 4 Abs. 3 Nr. 3 BauNVO erfahren einen grundsätzlichen Ausschluss. Die genannten Nutzungen sind nicht geeignet, innerhalb der über- planten Flächen aufgenommen zu werden. Unlösbare Nutzungskonflikte sowie die Unmöglichkeit der Integration in die kleinräumige städtebauliche Gesamtsituation sind die Gründe hierfür. 6.3.2.2 Die Festsetzungen über das Maß der baulichen Nutzung konzentrieren sich auf das in der Bau- nutzungsverordnung (§ 16 Abs. 3 u. 4 BauNVO) angegebene Erfordernis zur Erlangung der Eigen- schaften eines Bebauungsplanes im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB ("qualifizierter Bebauungs- plan"). Dabei erhalten diejenigen Größen den Vorzug, die bezüglich ihrer Lesbarkeit unmissver- ständlich sind. − Die Festsetzung von Grundflächenzahlen für die Typen 1-3 ergibt einen möglichst großen Spielraum bei der Aufteilung der Grundstücke und der Verwirklichung von unterschiedlichen Gebäudetypen bzw. –anordnungen. Die festgesetzten Werte von 0,30 (Typ 1), 0,32 (Typ 2) sowie 0,35 (Typ 3) befinden sich im Rahmen der im § 17 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) definierten Obergrenzen für allgemeine Wohngebiete (WA). Der im gesamten Plangebiet zulässige Höchstwert von 0,35 stellt eine für die ländliche Umgebung angepasste Festsetzung dar. Die Werte orientieren sich an den Vorgaben der angrenzenden bestehenden Bebauung. Eine weitere Verdichtung in dieser Lage und an diesem Standort ist städtebaulich nicht angepasst. − Die Festsetzung der Zahl der Vollgeschoße in Kombination mit den Gebäudehöhen ist sinn- voll, um eine homogene Art der Bebauung und Ausnutzung der Baukörper vorzugeben. − Die gleichzeitige Festsetzung von First- und Wandhöhen schafft einen verbindlichen Rahmen zur Umsetzung eines breiten Spektrums an Gebäudeprofilen. Die gewählte Systematik schließt, indem sie sich an der Nachbarbebauung als auch an den Anforderungen zeitgemä- ßer Bauformen orientiert, Fehlentwicklungen aus. Sie ist auch für den Außenstehenden (z.B. Anlieger) nachvollziehbar und damit kontrollierbar. Gebäude mit einer tiefen Grundrissgestal- tung und relativ steiler Dachneigung werden durch die festgesetzte Firsthöhe in ihrer Ge- samthöhe fixiert. Schmale Gebäude mit relativ flacher Dachneigung werden durch die festge- setzte Wandhöhe auf ein geeignetes Erscheinungsbild begrenzt. Die erzielbaren Rauminhalte der Gebäude werden auf ein städtebaulich vertretbares Maß beschränkt. − Auf die Festsetzung von maximalen Erdgeschoß-Fußbodenhöhen wird verzichtet. Dadurch entsteht ausreichend Flexibilität zur Einstellung der Gebäude im Gelände. Zusätzlich ist damit der Anreiz verbunden, zur Optimierung des innergebäudlichen Profils eine moderate Höhen- lage des Erdgeschoß-Fußbodens zu wählen. Durch die o.g. Fixierung auf Wand- und Firsthö- hen bleiben Fehlentwicklungen ausgeschlossen. − Die Festsetzung der maximal zulässigen Anzahl der Wohnungen in Wohngebäuden erfolgt Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 32 aus städtebaulichen Gründen. Auf Grund der Kleinräumigkeit des Baugebietes sowie des Cha- rakters des Orts-Teiles wäre bei einer zu starken Bewohnerdichte mit einer Fehlentwicklung zu rechnen. Die Grundstücke sind auf Grund der o.g. Gesamtkonzeption nicht dafür vorgese- hen, mit Gebäuden, die eine hohe Wohnungsanzahl aufweisen, bebaut zu werden. Gleiches gilt für die Erschließungs-Situation. Die vorgenommenen Einschränkungen der Anzahl der Wohnungen sollen darüber hinaus verhindern, dass es zu einer zu starken Versiegelung der Freiflächen in dem gesamten Bereich kommt (Terrassen, Stellplätze, Zufahrten). Im Planbe- reich westlich der "Hirschstraße" sind drei Wohnungen pro Einzelhaus zulässig. Im Bereich östlich der "Hirschstraße" sind auf Grund des geplanten harmonischen Überganges der neu geplanten Gebäude hin zum Bestand kleinere Gebäudeformen mit zwei Wohnungen pro Ein- zelhaus zulässig. Die vorgenommene Abstufung erfolgt auf Grund der erfahrungsgemäß un- terschiedlichen Dichten, die durch die Umsetzung der unterschiedlichen Gebäudeformen ent- stehen. Ziel der Abstufung ist es, diese Dichten über die Zahl der zulässigen Wohnungen je Wohngebäude zu entzerren. − Die festgesetzte, aber nicht weiter differenzierte, offene Bauweise, die ausschließlich als Ein- zelhaus umgesetzt werden kann, wird aus dem rechtsverbindlichen Bebauungsplan über- nommen. − Zur Regelung der überbaubaren Grundstücksflächen wurde auf Baugrenzen zurückgegriffen. Die Baugrenzen ersetzen die im rechtsverbindlichen Bebauungsplan festgesetzten Baulinien, werden gegenüber dem rechtsverbindlichen Bebauungsplan etwas erweitert und sind so fest- gesetzt, dass sie über die mögliche Größe der Gebäude auf Grund der Nutzungsziffern (Grundflächenzahl) bzw. der schon bestehenden Gebäude hinausgehen. Dadurch entsteht für die Bauherrschaft zusätzliche Gestaltungsfreiheit für die Anordnung der Gebäude im Grund- stück bzw. für bauliche Erweiterungen innerhalb des Bestandes. Die Baugrenzen reichen über die durch die einzelnen Bauvorhaben bedingten Grundstücksgrenzen hinweg. Dadurch wird die Möglichkeit geschaffen, im Rahmen der Vergabe der Grundstücke flexible Aufteilungen durchzuführen. Nebengebäude (z.B. Garagen) sind auch außerhalb der überbaubaren Grund- stücksflächen (Baugrenzen) zulässig, um die Flexibilität zur Ausnutzung des Grundstückes zu erhöhen. Durch die überbaubaren Grundstücksflächen wird der Abstand zu den o.g. qualifi- zierten Straßen verbindlich geregelt, so dass mögliche Gefahrenpotenziale ausgeschlossen bleiben. − Auf das System zur Stellung der Gebäude und die Firstrichtungen wurde verzichtet, um den Bauherren ein gewisses Maß an Gestaltungsfreiheit zu gewähren. Durch die Festsetzungen zu Wand- und Firsthöhen sowie der Zahl der Vollgeschoße ist eine städtebauliche Fehlentwick- lung ausgeschlossen. − Der Ausschluss von oberirdischen Niederspannungs-Freileitungen erfolgt aus städtebaulichen Gründen. Neben den Anforderungen für die einzelnen Baugrundstücke und Gebäude werden dadurch für die Erschließungs-Träger Vorgaben zur Ausführung von (in der Regel neu zu er- richtenden) Anlagen getroffen, die dazu führen, dass das landschaftliche Umfeld geschützt Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 33 wird. 6.3.2.3 Die innere Erschließung des Baugebietes erfolgt über die "Hirsch-Straße" sowie über eine Stich- Straße auf dem Grundstück mit der Fl.-Nr. 137/10 (Teilfläche), die die geplante Wohnumfeld- qualität unterstützt. Die Regelquerschnitte der Wege sowie die Bemessung der Wendemöglichkeit und der Ausrundungen im Bereich der Einmündungen sind entsprechend der einschlägigen Richt- linien entworfen. Dadurch ist die problemlose Nutzung durch dreiachsige Lkw (Einsatzfahrzeuge) sichergestellt. 6.3.3 Stand vor der 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" 6.3.3.1 Der Bebauungsplan "Bifang" setzt den von der Änderung betroffenen Bereich als öffentliche Grünfläche dar, die in Nord-Süd- und Ost-West-Richtung von Fußwegen durchzogen wird. 6.3.4 Inhalt der Änderung 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" 6.3.4.1 Im Zuge der 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" wird die Festsetzung als öffentliche Grünfläche (Zweckbestimmung: Eingrünung) beibehalten. Jedoch wird kein Gehweg in Ost-West- Richtung festgesetzt. Stattdessen werden zwei Wasserläufe festgesetzt, von denen einer den Re- tentionsbereich südwestlich des Plangebiets bedient. 6.3.5 Nutzungskonflikt-Lösung, Immissions-Schutz 6.3.5.1 Durch das angrenzende Schul- und Sportgelände treten im Planungsgebiet Sport-Lärmimmis- sionen auf, die zu Nutzungskonflikten führen können. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde eine schalltechnische Untersuchung (Fassung vom 12.03.2008) der zu erwartenden Sport- Lärmimmissionen im Planungsgebiet vom Büro Sieber durchgeführt. Es wurde festgestellt, dass die Immissions-Richtwerte der 18. BImSchV (Sportanlagenlärmschutz-Verordnung) für ein allge- meines Wohngebiet (WA) an der geplanten Wohnbebauung eingehalten werden. Nutzungs- Konflikte auf Grund von Sport-Lärmimmissionen der Schul- und Sportanlage sind durch diese ab- gerückte Bebauung nicht gegeben. 6.3.6 Wasserwirtschaft 6.3.6.1 Die Gemeinde verfügt über ein Mischwasser-System zur Entsorgung der Abwässer. 6.3.6.2 Das anfallende Schmutzwasser wird der gemeindlichen Kläranlage zugeführt. Die Anlage ist aus- reichend dimensioniert. Das Baugebiet wird an die gemeindlichen Frischwasserleitungen ange- schlossen. Dadurch ist eine einwandfreie Trinkwasserversorgung gewährleistet. Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 34 6.3.6.3 Auf Grund der Bodenverhältnisse ist eine Versickerung des auf den privaten Grundstücken anfal- lenden Niederschlagswassers direkt vor Ort nicht möglich (siehe Geotechnisches Gutachten der BauGrund Süd vom 18.01.2008). Das Niederschlagswasser wird über eine Rohrleitung in ein außerhalb des Plangebietes situiertes Retentionsbecken geleitet. Das Retentionsbecken muss mindestens ein Volumen von 3 m³ pro 100 m² aufweisen. Von dort wird es dosiert und vorgerei- nigt dem Sulzmoosbach zugeleitet. Im Bereich des Grundstückes mit der Fl.-Nr. 137/35 sowie dem südwestlich daran angrenzenden Teilgrundstück der Fl.-Nr. 137/10 ist die Errichtung von Rückhaltezisternen vorgesehen, die eine gedrosselte Ableitung des Niederschlagswassers in den Regenwasserkanal ermöglichen. Die Versiegelung der Freiflächen wird durch eine entsprechende Festsetzung über die Oberflächen-Beschaffenheit minimiert. 6.3.6.4 Auf Grund der Aufschlüsse und Erfahrungen aus der unmittelbaren Umgebung des überplanten Bereiches im Rahmen von Bauvorhaben aus der jüngeren Zeit kann davon ausgegangen werden, dass keine ungewöhnlichen Grundwasserverhältnisse vorliegen. Exakte Aufschlüsse zum Grund- wasserstand innerhalb des Planbereiches sind deshalb nicht erforderlich und liegen nicht vor. 6.3.7 Geologie 6.3.7.1 Die Flächen sind aus geologischer Sicht für eine Bebauung geeignet. Mit landschaftstypischen und ortsüblichen Erschwernissen bei der Ausführung der Baumaßnahmen muss jedoch gerechnet werden. Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 35 7 Begründung – Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB), Konzept zur Grünordnung 7.1 Umweltprüfung und Abarbeitung der Eingriffsregelung bei beschleunigtem Verfahren gem. § 13a BauGB 7.1.1 Umweltprüfung 7.1.1.1 Die Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB sowie die Erstellung eines Um- weltberichtes gem. § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB sowie Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB ist nicht erforderlich, da die 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die 3. Änderung des Bebau- ungsplanes "Bifang Erweiterung" im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB (Bebauungs- pläne der Innenentwicklung) erfolgen (gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB). 7.1.2 Abarbeitung der Eingriffsregelung 7.1.2.1 Eingriffe, die auf Grund der 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und der 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" zu erwarten sind, gelten als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 5 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig (gem. § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB). Ein Ausgleich bzw. eine Abarbeitung der Eingriffs- Regelung ist somit nicht erforderlich. 7.2 Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB) 7.2.1 Bestandsaufnahme 7.2.1.1 Der zu überplanende Bereich befindet sich im Nordwesten der Gemeinde Baindt. Im Norden grenzt das Plangebiet an die bestehende Bebauung an der "Froschstraße" sowie an die "Bosch- straße", im Osten und Süden an die bestehende Bebauung an der "Boschstraße" bzw. "Daimler- straße". Westlich des Planungsbereiches befinden sich eine Wiesenfläche – sowie noch weiter westlich – eine Sportanlage. Im Bereich der angrenzenden Wiese verläuft ein von einer Mäde- süß-Flur gesäumter Graben. 7.2.1.2 Schutzgut Arten und Lebensräume und Biologische Vielfalt (Tiere und Pflanzen; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Das Planungsgebiet besitzt eine Größe von etwa 1,02 ha, wobei der überwie- gende Flächenanteil als Intensivgrünland ausgebildet ist. Von Norden nach Süden sowie im süd- lichen Plangebiet verläuft jeweils ein asphaltierter Fußweg. Entlang des südlichen Fußweges ste- hen einige Bäume (Birken). Im nordwestlichen Bereich befindet sich eine Gehölzgruppe aus jün- geren Linden. Besondere Artenvorkommen (Arten der "Roten Liste", gesetzlich geschützte Arten, lokal oder regional bedeutsame Arten) sind nicht bekannt und auf Grund der vorhandenen Nut- zungen und Strukturen nicht zu erwarten. Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 36 7.2.1.3 Schutzgut Boden und Geologie (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Der Planungsbereich ist stan- dortkundlich dem "Bodenseebecken" zuzuordnen. Das geologische Ausgangsmaterial wird von Grundmoränensedimenten gebildet, über denen holozäne Abschwemmmassen lagern. Als Boden- typ ist Gley und Kolluvium-Gley ausgebildet. Bodenart ist schluffiger über tonigem Lehm. Die Ver- sickerungsfähigkeit der anstehenden Böden ist daher sehr gering. Mit Ausnahme der beiden durch das Gebiet laufenden Fußwege handelt es sich um keine versiegelten oder befestigten Flä- chen. Auf Grund der intensiven Grünlandnutzung kann jedoch mit oberflächennahen Bodenver- dichtungen gerechnet werden. 7.2.1.4 Schutzgut Wasser/Wasserwirtschaft (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Oberflächengewässer be- finden sich nicht im überplanten Bereich. Im südlichen Plangebiet verläuft jedoch ein verdoltes Gewässer II. Ordnung. Das Grundwasser steht vermutlich geländenah an, der genaue Grundwas- serstand ist jedoch nicht bekannt. Die vom Land Baden-Württemberg erstellten vorläufigen Ar- beitskarten zur Hochwassergefahr zeigen westlich des Plangebietes Ausuferungen eines Zuflusses zum "Sulzmoosbach" beim Bemessungshochwasser HQ100. Für das Plangebiet selbst besteht kei- ne Hochwassergefahr. 7.2.1.5 Schutzgut Klima/Luft (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Die offenen Flächen des Plangebietes dienen der lokalen Kaltluftproduktion. Die wenigen vorhandenen Gehölze tragen zur Frischluftbil- dung bei. Dem Gebiet kommt auf Grund der von drei Seiten angrenzenden Bebauung keine be- sondere Bedeutung für das Schutzgut zu. 7.2.1.6 Schutzgut Landschaftsbild (Landschaft; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Die Fläche ist Teil eines strukturarmen Wiesenkomplexes, der im nordwestlichen Bereich der Ortschaft Baindt liegt und allseitig von Bebauung umgeben ist (im Westen Sportanlagen, sonst vorwiegend Wohnbebau- ung). Das Plangebiet kann wegen der umliegenden vorhandenen Bebauung als Baulücke in Orts- randlage betrachtet werden. Es ist vorwiegend durch die leicht nach Südwesten abfallende Wie- senfläche geprägt. Einsehbar ist der Bereich vorwiegend von den Fußwegen im Westen und Sü- den. Der Fläche kommt auf Grund ihrer Nähe zu größeren Wohngebieten und wegen der vorhan- denen Fußwege eine gewisse Bedeutung für die Naherholung zu. 7.2.1.7 Schutzgebiete/Biotope (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB): Amtlich kartierte Biotope oder andere Schutzgebiete für Natur und Landschaft befinden sich nicht im Plangebiet oder dessen unmittel- barer Umgebung. In etwa 400 m Entfernung im Süden sowie in 1,40 km Entfernung im Westen befindet sich das FFH-Gebiet "Schussenbecken und Schmalegger Tobel" (Nr. 8323-341). 7.2.2 Auswirkungen der Planung 7.2.2.1 Schutzgut Arten und Lebensräume und Biologische Vielfalt (Tiere und Pflanzen; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Im Bereich der geplanten Baukörper und Verkehrsflächen erfolgt ein Verlust des naturschutzfachlich geringwertigen Lebensraums "Intensivgrünland" durch Versiegelung. Die Lindengruppe im Bereich des Grundstücks Nr. 1 wird voraussichtlich gerodet. Da es sich noch um Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 37 vergleichsweise junge Bäume ohne erkennbare Höhlen handelt und die übrigen Flächen intensiv genutzt werden, sind artenschutzrechtliche Belange nicht betroffen. 7.2.2.2 Schutzgut Boden und Geologie (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Die landwirtschaftliche Er- tragsfläche geht verloren. Bei festgesetzten Grundflächenzahlen zwischen 0,30 und 0,35 in Ver- bindung mit einer möglichen Überschreitung der Grundfläche können bis zu 3.353 m² der Wohn- bauflächen voll- und etwa 1.118 m² teilversiegelt werden. Im Bereich der neuen Straßen wird nur wenig offener Boden neu versiegelt, da die Straßen größtenteils durch Verbreiterung der vor- handenen Fußwege entstehen. Durch die mit der Bebauung verbundene Versiegelung gehen we- sentliche Bodenfunktionen verloren. Die versiegelten Flächen können nicht mehr als Standort für Nutzpflanzen oder die natürliche Vegetation dienen und bieten Bodenorganismen keinen Lebens- raum mehr. Zudem wird das eintreffende Niederschlagswasser nicht mehr gefiltert und gepuffert. 7.2.2.3 Schutzgut Wasser/Wasserwirtschaft (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Durch die Versiegelung wird auch die Versickerungsleistung der betroffenen Flächen eingeschränkt. Spürbare Auswirkun- gen auf die Grundwasserneubildungsrate bzw. den lokalen Wasserhaushalt sind dadurch jedoch nicht zu erwarten. 7.2.2.4 Schutzgut Klima/Luft (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): In Folge der Rodung einer kleinen Ge- hölzgruppe entfällt die Luft filternde und Temperatur regulierende Wirkung der Gehölze. Durch die Überbauung der Wiesenfläche verringert sich die Kaltluftproduktion im betroffenen Siedlungs- teil. Wegen des eingeschränkten Umfangs der zu bebauuenden Fläche sind jedoch keine erhebli- chen kleinklimatischen Veränderungen zu erwarten. 7.2.2.5 Schutzgut Landschaftsbild (Landschaft; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Durch die geplante Be- bauung in Ortsrandlage erfährt das Landschaftsbild nur eine mäßige Beeinträchtigung, da die geplanten Baukörper sich organisch in die vorhandene Siedlungsstruktur integrieren. Die Blickbe- züge für die nördlich, östlich und südlich angrenzenden Anwohner auf die Wiesenflächen werden durch die geplanten Baukörper beeinträchtigt, wodurch mit einer geringen Einbuße an der Erleb- barkeit des bisher gut eingegrünten Wohnumfeldes zu rechnen ist. Die getroffenen Festsetzungen und bauordnungsrechtlichen Vorschriften stellen jedoch sicher, dass die Auswirkungen auf die be- nachbarten Anlieger begrenzt bleiben und sich die neu hinzukommende Bebauung gut in die ge- wachsene Sieldungsstruktur einfügt. 7.2.2.6 Schutzgebiete/Biotope (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB): Biotope oder andere Schutzgebiete für Natur und Landschaft sind von der Planung nicht betroffen. Negative Auswirkungen der geplan- ten Bebauung auf das FFH-Gebiet "Schussenbecken und Schmalegger Tobel" wären nur durch Wassereinleitungen in den etwa 400 m südlich liegenden "Sulzmoosbach" denkbar, der bereits Teil des FFH-Gebietes ist. Durch das geplante Entwässerungskonzept können jedoch Beeinträchti- gungen des FFH-Gewässers ausgeschlossen werden, da das im Plangebiet anfallende Nieder- schlagswasser zunächst in das südwestlich vom Plangebiet vorgesehene Retentionsbecken gelei- tet wird. Dort erfolgt bereits eine Vorreinigung. Anschließend wird das Wasser stark gedrosselt Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 38 dem "Sulzmoosbach" zugeleitet. Über den Drosselabfluss des geplanten Retentionsbeckens wird nicht mehr Niederschlagswasser an das Gewässer abgegeben als im unbebauten (aktuellen) Zu- stand. Die Einleitungsmenge in den "Sulzmoosbach" ändert sich folglich nicht, so dass es nicht zu hydraulischem Stress für das Gewässer kommt. Durch die Vorreinigung im Retentionsbecken kön- nen auch Verschmutzungen des Gewässers ausgeschlossen werden. In dem parallel zum Bebau- ungsplan-Verfahren durchgeführten wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren werden die ent- sprechenden rechnerischen Nachweise für die Verträglichkeit der Einleitung erbracht. 7.2.3 Konzept zur Grünordnung 7.2.3.1 Das Konzept zur Grünordnung berücksichtigt den Bestand und die Auswirkungen der Planung wie folgt: 7.2.3.2 Im südlichen Plangebiet werden zwei öffentliche Grünflächen festgesetzt, die der Eingrünung so- wie der Sicherung und Aufwertung des Bachlaufes dienen. Der momentan noch verrohrte Bach sowie ein Regenwasserkanal, der in diesem Bereich verläuft, werden geöffnet, wodurch sich der ökologische Zustand des Gewässers verbessert. Der nach § 68b Abs. 6 Wassergesetz vorgesehene Gewässerrandstreifen von 5 m im Innenbereich wird im Bereich der südwestlichen Grünfläche ein- gehalten. Im Bereich der nordöstlichen Grünfläche besteht bereits ein Fußweg, der näher als 5 m am Gewässer liegt. Auf Grund dieser vorhandenen Bebauung wird kein Gewässerrandstreifen festgesetzt. Die Grünflächen sichern jedoch den bestehenden Freiraum für eine naturnahe Gewäs- serentwicklung. Entlang des Gewässers werden Baumpflanzungen festgesetzt, welche den Bereich zusätzlich ökologisch aufwerten. 7.2.3.3 Um den vorhanden Gehölzbestand als Lebensraum v.a. für Kleinlebewesen und Vögel zu sichern und eine weitere Eingrünung des Baugebietes zu gewährleisten, werden die im Bereich der nord- östlichen Grünfläche vorhandenen Bäume als zu erhaltend festgesetzt. 7.2.3.4 Die vorgesehenen Straßenbegleitgrünflächen sind als Mager- bzw. Trockenstandorte auszubilden. Hierdurch sollen der Versiegelungsgrad verringert und die Flächen als Lebensraum für Tiere und Pflanzen gesichert werden. 7.2.3.5 Durch die Festsetzung, dass pro 600 m² mindestens 1 Laubbaum zu pflanzen ist, wird eine Durchgrünung des Baugebietes gewährleistet. 7.2.3.6 Die Festsetzung eines Pflanzgebotes für die drei westlichen Grundstücke sichert die Entwicklung einer angemessenen Gebiets-Eingrünung durch Strauchpflanzungen an der westlichen, zu einer großen Wiesenfläche überleitenden Grundstücksgrenze. 7.2.3.7 Durch die Festsetzung einer Pflanzliste wird die Verwendung standortgerechter, heimischer Gehöl- ze gesichert. Einheimische Bäume und Sträucher bilden die Grundlage aller Nahrungsketten und dienen der Erhaltung des Lebensraumes für Kleinlebewesen. Sie sollten deshalb gegenüber neo- Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 39 phytischen Ziergehölzen vorgezogen werden. 7.2.3.8 Die Pflanzung von Sträuchern, die nicht in der Pflanzliste festgesetzt sind (z.B. Ziersträucher), wird auf max. 5 % der Grundstücksfläche zugelassen. Auf diese Weise soll zu einem gewissen Grad auch eine Bepflanzung mit nicht heimischen Gehölzen ermöglicht werden, ohne dass Fehl- entwicklungen hinsichtlich naturschutzfachlicher oder landschaftsästhetischer Belange zu erwar- ten sind. 7.2.3.9 Um eine naturnahe Gestaltung privater Grünflächen zu erhalten, werden Hecken aus Nadelgehöl- zen im Übergangsbereich zur freien Landschaft und in Bereichen, die an öffentliche Flächen an- grenzen, ausgeschlossen. 7.2.3.10 Gehölze, die als Zwischenwirt für die Erkrankungen im Obst- und Ackerbau gelten, speziell die in der Verordnung zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit genannten, werden durch die Planung ausgeschlossen. Hierdurch sollen Gefährdungen der im Umkreis eventuell bestehenden sowie der zu pflanzenden Gehölze vermieden werden. 7.2.3.11 Die Höhen der Gebäude werden so festgesetzt, dass die Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes minimiert werden können. 7.2.3.12 Um die Abnahme der Versickerungsleistung des Bodens durch die Versiegelung zu minimieren, wird die Verwendung wasserdurchlässiger Beläge in den privaten Grundstücksflächen festgesetzt. 7.2.3.13 Durch die Festsetzung von Leuchtentypen mit geringem Anteil an blauem und ultraviolettem Licht (z.B. Natriumdampf-Niederdruck- und Natriumdampf-Hochdruck- oder LED-lampen) werden Be- einträchtigungen nachtaktiver Insekten vermindert. 7.2.3.14 Die Durchlässigkeit des Gebietes für Kleinlebewesen kann erhalten werden, wenn Zäune einen Mindestabstand zum natürlichen Gelände einhalten und auf Sockelmauern verzichtet wird. Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 40 8 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil 8.1 Örtliche Bauvorschriften 8.1.1 Stand vor der Änderung 8.1.1.1 Die äußere Gestaltung der baulichen Anlagen im Bereich des Bebauungsplanes "Bifang Erweite- rung" wird über Bauvorschriften zur Dachform der Hauptgebäude (Sattel- und Walmdach) und Dachneigung (18° und 30° im rechtsverbindlichen Bebauungsplan; 18° im Bereich des Plange- bietes) sowie zu Dachaufbauten und Dacheindeckung der Hauptgebäude und zum Kniestock ge- regelt. Die Gestaltung der Fassaden ist in gedeckten Farben auszuführen. Zur Gestaltung der un- bebauten Grundstücksflächen bestehen Anforderungen zu Einfriedungen, Sichtschutzvorkehrun- gen sowie Abgrabungen und Aufschüttungen. 8.1.1.2 Der von der Änderung betroffene Bereich des Bebauungsplanes "Bifang" ist als öffentliche Grün- fläche festgesetzt. Eine Abarbeitung der örtliche Bauvorschriften für diesem Bereich ist deswegen nicht erdforderlich. 8.2 Inhalt der Änderung 8.2.1 Umfang der getroffenen Vorschriften 8.2.1.1 Die örtlichen Bauvorschriften wurden auf Aktualität geprüft und insbesondere hinsichtlich der Gestaltung der Gebäude angepasst. Durch die folgenden Änderungen bei den örtlichen Bauvor- schriften wird für die Bauherrschaft mehr Gestaltungsfreiheit gewährt. Die Gestaltung der Gebäu- de entspricht dennoch den ortsüblichen landschaftstypischen Vorgaben. 8.2.2 Regelungen über die Gestaltung der Gebäude 8.2.2.1 Als Dachform für den Hauptbaukörper wird für das Plangebiet neben den ursprünglichen Vorga- ben zu den Dachformen Sattel- und Walmdach zusätzlich das Pultdach mit aufgenommen. Diese Dachform entspricht den Vorstellungen moderner Baukörper. Gleichzeitig sind Vorschriften zur Dachform getroffen, die eine auf den Einzelfall angepasste Bauform ermöglichen. Dies betrifft in erster Linie die untergeordneten Bauteile wie Dachgaupen, Garagen und Nebengebäude. Die Re- gelungen für Dachaufbauten entbinden nicht von der Beachtung anderer bauordnungsrechtlicher Vorschriften, speziell den Vorschriften zu den Abstandsflächen und den Vorschriften zum Brand- schutz. 8.2.2.2 Das Spektrum für Dachneigungen orientiert sich an den minimal und maximal vorgesehenen Vorgaben des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes. Allerdings werden diese zu einem Spektrum von 18° bis 30° zusammengefasst und im Sinne der Bauherrschaft breiter gefasst. Darüber hin- aus entspricht es den ortsüblichen landschaftstypischen Vorgaben. Durch die Festsetzung von Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 41 Wand- und Firsthöhen ist die Möglichkeit ausgeschlossen, dass Gebäude eine nicht vertretbare Gesamthöhe erreichen könnten. 8.2.2.3 Das Regelungs-Konzept für Gebäude-Anbauten (Widerkehre und Zwerchgiebel) und Dachaufbau- ten beschränkt sich auf Vorgaben zu den Ausmaßen dieser Bauteile in Verbindung mit der Ge- bäudelänge. Obwohl die Regelungen ein Maximum an Gestaltungsfreiheit und Planungs- Sicherheit darstellen, kann davon ausgegangen werden, dass Beeinträchtigungen für das Ortsbild nicht zu erwarten sind. 8.2.2.4 Die Festsetzung einer max. Kniestockhöhe ist nicht erforderlich. Für die Gebäudehöhe sind Vorga- ben zur Wand- und Firsthöhe ausreichend. 8.2.2.5 Die Vorschriften über Materialien und Farben werden gegenüber dem rechtsverbindlichen Bebau- ungsplan gelockert. Sie lassen dem Bauherrn bewusst ausreichend Spielraum zur Verwirklichung individueller Gestaltungswünsche. Es wird darauf verzichtet, bestimmte Materialien auszuschlie- ßen bzw. dessen Verwendung vorzuschreiben. Die ursprüngliche Vorschrift zur Fassadengestal- tung entfällt daher. Die Beschränkung auf die Dachfarben Rot bis Rotbraun wird um die Dachfar- ben Betongrau bis Anthrazitgrau erweitert und führt so dennoch zu einem homogenen und ruhi- gen Gesamtbild des Ortes. Diese Farben fügen sich erfahrungsgemäß besonders gut in die land- schaftliche Situation ein. Darüber hinaus sind Farben und Materialien zur Errichtung von Solar- kollektoren zulässig, um hinsichtlich zeitgemäßer Bauformen die Nutzung erneuerbarer Energien zu ermöglichen. 8.2.3 Stellplätze und Garagen 8.2.3.1 Die Vorschriften zur Anzahl der Stellplätze sind als Ergänzung der gesetzlichen Vorschriften und als eine auf die individuelle Bedarfs-Situation zugeschnittene Regelung erforderlich, denn es ist davon auszugehen, dass auf Grund der allgemein gestiegenen Motorisierung und der zu erwar- tenden Bevölkerungs-Struktur ein erhöhter Stellplatzbedarf vorliegen wird. 8.2.3.2 Auf Grund der Lage des Gebietes im ländlichen Raum ist erfahrungsgemäß mit einer hohen Mobi- lität der zu erwartenden jungen Familien zu rechnen. Um städtebauliche Fehlentwicklungen durch einen Mangel an Stellplätzen auszuschließen hat sich die hier angewandte Regelung be- währt, da sie bereits bei sehr kleinen Wohnungsgrößen die Schwelle zum Nachweis von mehr als einem Stellplatz sieht. 8.2.3.3 Innerhalb der geplanten Erschließungsanlage kann der erwartete Stellplatzbedarf nicht gedeckt werden, da die Ausformung der Straßen und Wege nur beschränkte Regelquerschnitte zulässt und somit keine zusätzlichen Parkmöglichkeiten bereithält. Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 42 9 Begründung – Sonstiges 9.1 Umsetzung der Planung 9.1.1 Maßnahmen und Zeitplan zur Verwirklichung 9.1.1.1 Eine Veränderungssperre ist nicht erforderlich. 9.1.1.2 Boden ordnende Maßnahmen (Grundstücks-Tausch, Umlegung) sind nicht erforderlich und nicht geplant. 9.1.1.3 Der Flächenerwerb für die Gemeinde beschränkt sich auf die festgesetzten Verkehrsflächen (Ver- breiterung und Ausrundungen). 9.1.2 Wesentliche Auswirkungen 9.1.2.1 Wesentliche Auswirkungen auf die gesamtgemeindliche Situation sind auf Grund der begrenzten Größe der zu bebauenden Flächen nicht erkennbar. Die infrastrukturellen Einrichtungen sind ge- eignet, die zusätzlichen Einwohner bzw. Einrichtungen zu versorgen. 9.1.2.2 Für die bereits bebauten Grundstücke ist mit einer geringen Einbuße an der Erlebbarkeit der frei- en Landschaft sowie des städtebaulichen Umfeldes zu rechnen (z.B. Ausblick). Auf Grund der getroffenen Festsetzungen (Höhenbeschränkungen, überbaubare Grundstücksflä- chen) sind diese Auswirkungen als akzeptabel zu bewerten. 9.2 Erschließungsrelevante Daten 9.2.1 Kennwerte 9.2.1.1 Fläche des Geltungsbereiches: 1,02 ha 9.2.1.2 Flächenanteile: Nutzung der Fläche Fläche in ha Anteil an der Gesamtfläche Bauflächen als WA 0,70 68 % Öffentliche Verkehrsflächen 0,15 15 % Öffentliche Grünflächen 0,16 16 % Sonstige Flächen (Wasserfläche) 0,01 1 % Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 43 9.2.1.3 Verhältnis von Erschließungsfläche zur Nettobaufläche: 21,23 % 9.2.1.4 Voraussichtliche Anzahl der Wohnungen im Wohngebiet: 12 9.2.1.5 Voraussichtliche Nettowohnungsdichte pro ha: 17 9.2.1.6 Voraussichtliche Anzahl der unterzubringenden Einwohner im Wohngebiet (Haushaltsziffer 2,5): 30 9.2.2 Erschließung 9.2.2.1 Abwasserbeseitigung durch Anschluss an die öffentliche Abwasserentsorgung der Gemeinde Baindt 9.2.2.2 Wasserversorgung durch Anschluss an die gemeindliche Wasserversorgung 9.2.2.3 Die Löschwasserversorgung ist durch eine entsprechende Dimensionierung der Wasserleitungen in Verbindung mit einer ausreichenden Anzahl von Hydranten sichergestellt. 9.2.2.4 Stromversorgung durch Anschluss an das Netz der EnBW 9.2.2.5 Gasversorgung durch Technische Werke Schussental (TWS), Ravensburg 9.2.2.6 Müllentsorgung durch die gemeindliche Müllabfuhr 9.2.2.7 Kostenschätzung für die gesamte Erschließung im Geltungsbereich (incl. Umsatzsteuer): Straßenbau € 80.000,- Regenwasserkanal € 45.000,- Graben und Retentionsbecken € 22.000,- Zisternen mit Rückhaltung und Speicher € 14.000,- Schmutzwasserkanal € 15.000,- Hausanschlüsse Kanal mit Schacht € 36.000,- Wasserleitung mit Hausanschlüssen € 20.000,- Bestehende Verdolung öffnen € 10.000,- Bepflanzung € 3.000,- Gesamt € 245.000,- 9.2.2.8 Die Gemeinde beabsichtigt, die anfallenden Kosten zur Herstellung der Erschließungsanlage nach BauGB (Straßen, Straßen-Entwässerung, Straßen-Beleuchtung) im Rahmen der Grundstücksver- äußerung in Rechnung zu stellen (so genannte Ablöseverträge). Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 44 9.2.3 Planänderungen 9.2.3.1 Bei der Planänderung vom 09.02.2011 fanden die Überlegungen und Abwägungen aus der öf- fentlichen Gemeinderats-Sitzung vom 08.02.2011 wie folgt Berücksichtigung. − Klarstellung der Festsetzung zu den Firsthöhen (FH) 9.2.3.2 Bei der Planänderung vom 15.04.2011 wurden die Ergebnisse der Abwägung aus der Beteili- gung der Öffentlichkeit und der Beteiligung der Behörden eingearbeitet. Die Änderungen umfas- sen folgende Punkte (ausführliche Abwägungen sind im Gemeinderatsprotokoll bzw. der Sit- zungsvorlage der öffentlichen Gemeinderats-Sitzung vom 03.02.2011 enthalten): − Änderungen und Ergänzungen bei der Begründung − redaktionelle Änderungen und Ergänzungen (z.B. Richtigstellung der Festsetzung zu den Ne- benanlagen und sonstigen baulichen Anlagen, Aufnahme der Änderungsgeltungsbereiche in die planungsrechtlichen Festsetzungen, Änderung des Bebauungsplantitels, Klarstellung der örtlichen Bauvorschrift zu den Dachformen, Richtigstellung der Festsetzung zur Versickerung und Aufnahme des Sachverhaltes unter den Hinweisen, Überarbeitung des Hinweises zu den grundwasserdichten Untergeschoßen) Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 45 10 Begründung – Auszug aus übergeordneten Pla- nungen Ausschnitt aus dem Lan- desentwicklungsplan Ba- den-Württemberg 2002, Karte "Raumkategorien"; Darstellung als "Allge- meiner ländlicher Raum" Ausschnitt aus dem Bo- densee-Oberschwaben, Siedlungskarte, Darstel- lung als Siedlungsbereich Auszug aus dem gültigen Flächennutzungsplan; Darstellung der Flächen als Wohnbauflächen (W) und als Grünfläche Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 46 11 Begründung – Bilddokumentation Blick von Nordosten ent- lang des Fußweges; rechts das Plangebiet, im Hin- tergrund die angrenzende Bebauung der "Frosch- straße" Blick von Südosten ent- lang des Fußweges nach Norden auf das Plange- biet; im Hintergrund die Wohnbebauung an der "Boschstraße" Blick von der "Boschstra- ße" nach Südosten auf das Plangebiet; im Hin- tergrund die Wohnbebau- ung an der "Daimlerstra- ße" Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 47 Blick von der "Hirschstra- ße" nach Nordosten ent- lang des bestehenden Fußweges; rechts im Bild die öffentliche Grünfläche, auf der der bisher verdolte Bach geöffnet werden soll. Blick von der "Hirschstra- ße" nach Südwesten auf das Plangebiet; in der Mitte der geöffnete Bach- verlauf Blick von Süden entlang der "Hirschstraße" Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 48 12 Verfahrensvermerke 12.1 Aufstellungsbeschluss zur Änderung (gem. § 2 Abs. 1 BauGB) Der Aufstellungsbeschluss zur Änderung erfolgte in der Gemeinderatssitzung vom …………. . Der Beschluss wurde am …………. ortsüblich bekannt gemacht. Baindt, den …………. …………………………… (der Bürgermeister) 12.2 Beteiligung der Öffentlichkeit (gem. § 3 BauGB) Von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (gem. § 3 Abs. 1 BauGB) mit öffentlicher Un- terrichtung sowie Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung wurde abgesehen (gem. § 3 Abs. 1 Nr. 1 gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB). Der Öffentlichkeit wurde gemäß § 13 a BauGB Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten und sich bis zum ……. zur Planung zu äußern (Bekanntmachung am ……….). Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom …………. bis …………. (Billigungsbe- schluss vom ………….; Entwurfsfassung vom ………….; Bekanntmachung am ………….) (gem. § 3 Abs. 2 BauGB). Baindt, den …………. …………………………… (der Bürgermeister) 12.3 Beteiligung der Behörden (gem. § 4 BauGB) Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden im Rahmen eines Termines am …………. unterrichtet und zur Äußerung aufgefordert (gem. § 4 Abs. 1 BauGB). Von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden Stellungnahmen eingeholt (gem. § 4 Abs. 2 BauGB). Sie wurden mit Schreiben vom …………. (Entwurfsfassung vom ………….; Billigungsbeschluss vom ……….) sowie mit Schreiben vom …………. (Entwurfsfassung vom ………….; Billigungsbeschluss vom ……..) zur Abgabe einer Stel- lungnahme aufgefordert. Baindt, den …………. …………………………… (der Bürgermeister)[mehr]

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                      Zuletzt geändert: 16.03.2020

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