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Amtsblatt_2023_11_17_KW46.pdf

Amtsblatt Jahrgang 2023 Freitag, den 17. November 2023 Nummer 46 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Volkstrauertag am Sonntag, den 19. November 2023 Wir laden unsere Bürgerinnen und Bürger herzlich ein, an den Gedenkfeierlichkeiten teilzunehmen! Der Volkstrauertag ist einer der stillen Gedenk- tage im November. Wir erinnern uns an diesem Tag daran, welche Folgen Krieg und Vertrei- bung haben und gedenken allen Toten von Krieg und Gewaltherrschaft. Unsägliches Leid wurde in der Vergangenheit und wird ganz ak- tuell durch Kriege hervorgerufen. Menschen verlieren ihre Liebsten, ihre Heimat, alles was sie haben und sind auf der Flucht. Der Volkstrauertag ist ein Tag des Innehaltens und des Mitgefühls, ein Tag an dem wir uns ganz besonders bewusst werden, wie wichtig es ist, sich für ein friedliches Zusammenleben der Menschen einzusetzen. Damit das gelingen kann ist die Durchsetzung von Rechtsstaatlich- keit eine elementare Voraussetzung. Um 10:00 Uhr findet der Gottesdienst mit Pfar- rer Bernhard Staudacher statt. Anschließend gedenken wir gemeinsam um ca. 11:00 Uhr am Denkmal für die Gefallenen im Klosterhof. Die Fahnenabordnung wird von den Baind- ter Vereinen und der Freiwilligen Feuerwehr Baindt übernommen. Diese treffen sich um 09:45 Uhr im Klosterhof zum gemeinsamen Kirchgang. Musikalisch umrahmt wird die Ge- denkfeier vom Musikverein Baindt. Herzlich laden wir Sie ein, an den Gedenkfeier- lichkeiten teilzunehmen, damit die Opfer ver- gangener und aktueller Kriege nicht verges- sen sind und wir uns bewusst machen, dass es nicht selbstverständlich ist in Frieden zu leben. Wir alle können unseren Teil dazu beitragen die Welt freundlicher zu machen und Konfliktpotenzial zu reduzie- ren. Lassen Sie uns gemeinsam innehalten! Ihre Simone Rürup Bürgermeisterin Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 46 Die Gemeinde Baindt erhebt Normenkontrolle gegen die Gesamtfortschreibung des Regionalplans Bodensee-Oberschwaben 2023 Ein Regionalplan konkretisiert die Vorgaben des Landesentwicklungsplans für die jeweilige Region. Grundsätzlich soll der Regionalplan Bodensee-Oberschwaben mit der Gesamtfortschreibung die Weichen für die Entwicklung unserer Region darstellen. Bereits in den Jahren 2018 und 2019 hat die Gemeinde Baindt Einwendungen im Betei- ligungsverfahren gegen das geplante Vorranggebiet für den Kiesabbau im Altdorfer Wald eingebracht, denn der Vorgänger-Regionalplan sah für diesen Bereich ein „Ausschlussgebiet für regionalbedeutsame Rohstoffgewinnung“ vor. Die aktuelle Fortschreibung stellt damit eine Kehrtwende dar, die in dieser Form nicht hinnehmbar ist. Die Ge- meinde sowie der Zweckverband Wasserversorgung haben bisher schon sehr viel Engagement für die Sicherung der Trinkwasservorkommen investiert. Bereits am 25. Juni 2021 wurde der gesamtfortgeschriebene Regionalplan von der Verbandsversammlung des Regionalverbands Bodensee-Oberschwaben beschlossen. Dieser wurde nun am 6. September 2023 vom Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg genehmigt. Die Belange der Gemeinde Baindt sowie des Zweckverbands Wasserversorgung Baienfurt-Baindt werden in Hin- blick auf das bedeutende und zu schützende Grundwasservorkommen nur unzureichend berücksichtigt, sodass der Regionalplan Bodensee-Oberschwaben 2023 im Rahmen einer Normenkontrolle gerichtlich durch den Ver- waltungsgerichtshof geprüft und dessen Unwirksamkeit festgestellt werden soll. Wird ein Regionalplan verbindlich, muss innerhalb eines Jahres entschieden werden, ob ein Normenkontrollantrag eingereicht wird. In der Gemeinde- ratsitzung vom 7. November 2023 wurde daher einstimmig entschieden, im nächsten Schritt Rechtsmittel einzulegen und eine Anwaltskanzlei mit der Normenkontrolle zu beauftragen. Das hydrogeologische Gutachten ergab eine Reihe von Ansatzpunkten, die es lohnenswert bzw. notwendig erscheinen lassen, die Ausweisung eines Vorrang- gebietes für den Kiesabbau in Grund im vorliegenden Regionalplan rechtlich überprüfen zu lassen. Das Gutachten kam unter anderem zu dem Ergebnis, dass das Wasserschutzgebiet zu klein bemessen ist und dass die Quellen deutlich mehr Menschen versorgen können, als bisher angenommen wurde. Ebenso wurde festgestellt, dass das betroffene Gebiet geologisch höchst komplex ist und dass das Wasserreservoir durch den Altdorfer Wald und die Kiesschichten bestens geschützt ist. Der Schutz unserer Wasserversorgung und unseres qualitätsvollen Trinkwassers ist für den Gemeinderat sowie für die Gemeindeverwaltung ein sehr wichtiges Anliegen. Wir werden über die weiteren Entwicklungen zu diesem Thema informieren. Weitere Informationen finden Sie auch im Sitzungsbericht. Ihre Gemeindeverwaltung Amtliche Bekanntmachungen Baindt wird Landesturnfeststandort 2024 Vom 30. Mai bis zum 2. Juni 2024 kommt mit dem Lan- desturnfest Ravensburg Schussental eine bekannte und beliebte Großveranstaltung in unsere Region. Bereits seit vielen Jahren ist das Landesturnfest das größte Sporte- vent, das Baden-Württemberg zu bieten hat. Tausende Sportbegeisterte werden ins Schussental reisen, um sich in Wettkämpfen zu messen, bei den vielfältigen Mitmach- angebote teilzunehmen und nicht zuletzt gemeinsam zu feiern. Erstmalig wird das Landesturnfest im kommenden Jahr nicht in einer Stadt zu Gast sein, sondern mit Wein- garten, Ravensburg, Baindt, Baienfurt und Berg gleich fünf Standorte haben, an denen jede Menge geboten wird. Für eine Veranstaltung dieser Größenordnung wer- den natürlich sehr viele helfende Hände gebraucht. Die Gemeinde Baindt spielt beim Landesturnfest eine wich- tige Rolle. Hier werden alle Indiaca-Wettkämpfe stattfin- den und Gäste aus ganz Baden- Württemberg werden in Baindt übernachten. Indiaca stammt ursprünglich aus Südamerika und geht auf das dortige Federballspiel zu- rück. Dabei muss das Spielgerät so über ein Netz gespielt werden, dass es den Boden des gegnerischen Felds be- rührt, bevor der Gegner zurückschlagen kann. Zur Durchführung wird die tatkräftige Unterstützung der Baindter Bürgerinnen und Bürger gebraucht. Auch wer ansonsten nichts mit Sport zu tun hat, ist herzlich willkom- men, mitzuwirken. Viele Aufgaben erfordern weder sport- liche Fähigkeiten noch körperliche Fitness. Sehr freuen würden wir uns auch über die Unterstützung junger Hel- ferinnen und Helfer ab 16 Jahren, beispielsweise bei un- seren Turnjugendaktivtäten wie der U18 Party in Wein- garten oder dem Ninja Parcours. Alle Informationen über Aufgaben und Tätigkeiten gibt es auf landes- turnfest.org/volunteers oder über den nebenstehenden QR-Code. Ak- tuelle Informationen zum Landes- turnfest sind auch auf unserer Home- page unter www.baindt.de Leben und Wohnen è Landesturnfest zu finden. Die besten Wünsche zur Firmung Im Namen des Gemeinderates und der Gemeindever- waltung gratuliere ich allen Neugefirmten und wünsche ihnen zu diesem hohen Festtag alles Gute und Gottes Segen. Möge Ihnen und Ihren Famlien dieser besondere Tag noch lange in schöner Erinnerung bleiben. Ihre Simone Rürup Bürgermeisterin Nummer 46 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt Einladung zur Verbands- versammlung Der Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt hält am Mittwoch, den 22. November 2023 im Sitzungssaal des Rathauses Baienfurt seine nächste Verbandsversammlung ab. Die öffentliche Sitzung beginnt um 18:00 Uhr. Tagesordung 1. Bestellung des neuen Verbandsmitgliedes 2. Normenkontrolle gegen die Gesamtfortschreibung des Regionalplan Bodensee-Oberschwaben (Regionalplan Bodensee-Oberschwaben 2023) 3. Information zum Strukturgutachten und weiteres Vor- gehen 4. Feststellung des Jahresabschlusses 2022 5. Wirtschaftsplan 2024 – Beschluss der Haushaltssat- zung 6. Sachstand zur Beantragung der wasserrechtlichen Genehmigung 7. Zinsanpassungen der Trägerdarlehen des Zweckver- bands 8. Wahl der Verbandspersonalverwaltung und Satzung zur Änderung der Verbandssatzung 9. Verschiedenes Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung recht herzlich ein- geladen. Günter A. Binder, Verbandsvorsitzender Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 07. November 2023 wird folgend berichtet und die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben: Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 10. Oktober 2023 wird bekannt gegeben, dass mit Wir- kung zum 01. November 2023 Frau Franka Maurer zur Hauptamtsleiterin ernannt wird. Bericht der Bürgermeisterin • Sulpacher Straße: Diese ist ab 07.11.2023 wieder be- fahrbar, da der Feinbelag aufgebracht wurde. • Igelstraße: Am 07.11.2023 wird der Gehweg herge- stellt, der Feinbelag wird am darauffolgenden Tag aufgebracht. Ab dem 09.11.2023 ist die Straße wieder befahrbar. • Baustelle Ortsmitte: Die Firma arbeitet momentan im Bereich der Küferstraße, aktuell werden L-Steine gesetzt. Danach werden die Bordsteine und Bushal- testellen hergestellt. Es ist geplant, dass der Gehweg in der Küferstraße vor Weihnachten wieder begehbar ist. Dies ist allerdings von den Witterungsverhältnissen abhängig. • Radreparatursäule und Poller vor dem Rathaus: Beides wurde entfernt, damit die Gaststätte Zur Mühle besser beliefert werden kann. Im Winter wird vor dem Rathaus und der Gaststätte gearbeitet. • Baugebiet Marsweiler Ost: Die Lieferung der Leucht- mittel ist für Ende November terminiert. Es wird ange- strebt, die Straßenlaternen vor Weihnachten zu setzen. • Sanierung Klosterwiesenschule: Diese wird seit 06.11.2023 aufgerichtet. Bei guter Witterung wird am 15.12.2023 das Richtfest gefeiert. Sanierung Klosterwiesenschule, Hauptgebäude: Ver- gabe der Malerarbeiten, Bodenbelagsarbeiten und Außenanlagen Das Hauptgebäude der Klosterwiesenschule wird durch eine Vollsanierung mit Aufstockung umgebaut. Das Be- standsgebäude ist entkernt. Im kompletten Gebäude wurden die neuen Mauerwerkswände erstellt und die Tragkonstruktion der Decken verstärkt sowie die sta- tisch erforderlichen Unter- und Überzüge und Stützen betoniert. Die beiden Treppenhäuser sind fertiggestellt. Die Rampe Richtung Aula, die erforderlich ist, damit die Räume im Untergeschoss auch barrierefrei zugänglich sind, ist weitestgehend fertig. Die Decken über dem Erd- geschoss und 1. Obergeschoss wurden von der Zimmerei geschlossen. Im nächsten Schritt werden voraussichtlich Anfang November die Wände des 2. Obergeschosses gestellt. Die Gewerke Malerarbeiten, Außenanlagen und Boden- belagsarbeiten wurden öffentlich ausgeschrieben. Die Veröffentlichung der Ausschreibungen im Staatsanzeiger fand am 05.09.2023 und am 07.09.2023 statt. Die Ange- botseröffnung war am 17.10.2023. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Auftrag für die Malerarbeiten wird an die Firma Malerbetrieb Knäpple GmbH aus Sigmaringen zum Auftragswert von 82.715,41 € brutto vergeben. 2. Der Auftrag für das Gewerk Außenanlagen wird an die Firma Cristinziano Casciato Gartengestaltung aus Ravensburg zum Auftragswert von 59.250,93 € brutto vergeben. 3. Der Auftrag für die Bodenbelagsarbeiten wird an die Firma Daci M Boden GmbH aus Asperg zum Auftrags- wert von 130.796,82 € brutto vergeben. Klimamobilitätsplan GMS Beschluss Der Gemeindeverband Mittleres Schussental (GMS) wur- de im Jahr 2021 mit fünf weiteren Modellregionen in Ba- den-Württemberg ausgewählt, einen Klimamobilitätsplan (KMP) zu erstellen. Der Klimamobilitätsplan ist die Wei- terentwicklung des Verkehrsentwicklungsplans (VEP). Die Maßnahmen des VEP stellen ein wesentliches Element des Klimamobilitätsplanes dar. Am 07.10.2021 hat die Ver- bandsversammlung des Gemeindeverbands Mittleres Schussental die Vergabe der einzelnen Teilbereiche (Ver- kehrsmodellierung, Öffentlichkeitsarbeit, ÖPNV-Konzept) für die Erstellung eines Klimamobilitätsplans an drei Fach- büros beschlossen. Die Erstellung des Klimamobilitäts- plans wird zu 80% vom Verkehrsministerium gefördert. In den einzelnen Kommunen des Gemeindeverbandes wurde im März/April 2023 ein Grundsatzbeschluss zur Aufstellung des Klimamobilitätsplanes getroffen. Darin wurde beschlossen, mit verschiedenen Maßnahmen das Ziel der CO2-Reduzierung zu erreichen. Im Juni 2023 wurde auf Basis des Entwurfes des Klimamobilitätspla- nes die öffentliche Auslegung beschlossen. Diese wurde im Zeitraum vom 10.07. bis zum 10.08.2023 durchgeführt. Nach der Auslegung und der Prüfung der eingegange- nen Anregungen liegt nun der Endbericht des Klima- Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 46 mobilitätsplanes sowie seiner Anlagen vor, der durch die Kommunen des Gemeindeverbands sowie durch die Verbandsversammlung förmlich zu beschließen ist. Mit dem Beschluss des Klimamobilitätsplans kann mit der Umsetzung der Maßnahmen begonnen werden. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Gemeinderat beschließt den Endbericht des Kli- mamobilitätsplans des Gemeindeverbandes Mittleres Schussental 2030 mit Bericht und Anlagen als Grund- lage für die Verkehrs- und Mobilitätsplanung des Ge- meindeverbands Mittleres Schussental bis 2030 und beauftragt die Vertreter in der Verbandsversammlung des Gemeindeverbandes Mittleres Schussental in der Sitzung vom 30.11.2023 dem Beschluss zum Klimamo- bilitätsplan zuzustimmen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Realisierung der Maßnahmen entsprechend der Umsetzungsplanung vorzubereiten und dem Gemeinderat die erforderlichen Beschlussvorlagen zur Umsetzung und Finanzierung der Maßnahmen vorzulegen, soweit Beschlüsse für Einzelmaßnahmen nicht bereits vorliegen. 3. Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass mit diesem Satzungsbeschluss des Klimamobilitätsplans noch kei- ne Vorbelastung für die kommenden Doppelhaushalte (DHH) entstehen, die Realisierung der Maßnahmen gemäß der Umsetzungsplanung jedoch die zeitge- rechte Bereitstellung ausreichender Finanzmittel und Personalressourcen voraussetzt. Die Umsetzung und Finanzierung der einzelnen Maßnahmen erfolgt dem gemäß vorbehaltlich der Mittelbereitstellung im jeweili- gen DHH, sowie der mittelfristigen Finanzplanung – und entsprechend der Beschlussfassung zum jeweiligen DHH durch den Gemeinderat. 4. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung mit der regelmäßigen Kontrolle und Bewertung des Umset- zungsfortschritts sowie der Wirkung der Maßnahmen im Rahmen des Monitoringkonzepts. 5. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, sich ge- genüber dem Land Baden-Württemberg und dem Bund für eine Ausweitung von deren Finanzierungs- beiträgen und Fördermöglichkeiten zur Umsetzung der Maßnahmen des Klimamobilitätsplans GMS 2030 einzusetzen. Bauantrag zur Erweiterung des bestehenden Milch- vieh-Laufstalles auf Flst. 185/7, Brühl Der Bauherr beantragt auf der West- und Nordseite des bestehenden Milchvieh-Laufstalles einen Anbau von ins- gesamt 565 m2. Eine Aufstockung des Tierbestands nicht vorgesehen. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wird erteilt. Normenkontrolle gegen die Gesamtfortschreibung des Regionalplans Bodensee-Oberschwaben (Regionalplan Bodensee-Oberschwaben 2023) Der am 25.06.2021 von der Verbandsversammlung des Regionalverbands Bodensee-Oberschwaben als Sat- zung beschlossene gesamtfortgeschriebene Regional- plan (ohne Kapitel 4.2 Energie) wurde am 06.09.2023 vom Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg genehmigt. Er trägt den Titel „Regi- onalplan Bodensee-Oberschwaben 2023“. Entsprechend der Genehmigung vom 06.09.2023 hat die Verbandsver- sammlung in der Sitzung am 25.10.2023 den Beitrittsbe- schluss gefasst. Der Regionalverband wird die Erteilung der Genehmigung im Staatsanzeiger für Baden-Würt- temberg am 03.11.2023 oder 10.11.2023 öffentlich bekannt machen. Der Regionalplan wird durch die öffentliche Be- kanntmachung verbindlich (§13 Abs.2 LplG). Der Regionalplan berücksichtigt die Belange der Gemein- de Baindt und des Zweckverbands Wasserversorgung Baienfurt-Baindt unzureichend, insbesondere im Hinblick auf das bedeutende und zu schützende Grundwasservor- kommen im Altdorfer Wald sowie dessen Nutzung zur Trinkwasserversorgung; stattdessen weist der Regional- plan im Altdorfer Wald ein Vorranggebiet für Kiesabbau zu. Der Regionalplan soll im Rahmen einer Normenkon- trolle gerichtlich überprüft und dessen Unwirksamkeit festgestellt werden. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Die Verwaltung wird ermächtigt und beauftragt, gegen die Gesamtfortschreibung des Regionalplans Boden- see-Oberschwabens (ohne Kapitel 4.2 Energie), nach erfolgter Bekanntmachung im Staatsanzeiger für Ba- den-Württemberg, Normenkontrolle gemäß § 47 VwGO zu erheben und hierfür die erforderlichen Schritte zu veranlassen. 2. Die Verbandsmitglieder im Zweckverband Wasser- versorgung Baienfurt-Baindt werden ermächtigt und beauftragt, gegen die Gesamtfortschreibung des Regi- onalplans Bodensee-Oberschwabens (ohne Kapitel 4.2 Energie), nach erfolgter Bekanntmachung im Staats- anzeiger für Baden-Württemberg, Normenkontrolle gemäß § 47 VwGO zu erheben und den Auftrag an die Verbandsverwaltung zu erteilen, hierfür die erforderli- chen Schritte zu veranlassen. 3. Die Gemeinde Baindt beauftragt die Rechtsanwälte Birk & Partner mit der Einlegung von Rechtsmitteln (Normenkontrolle). 4. Die Kosten des juristischen Verfahrens werden im Hin- blick auf die Sicherung des Wasservorkommens verur- sachungsgerecht auf die Wasserversorgung verbucht. Entsprechende Mittel werden im Zweckverband Was- serversorgung Baienfurt-Baindt eingestellt. Haushalt 2024 - Information und Vorberatung über einen Nachtragshaushalt 2024 Die Kommunen werden nach der kommenden Herbst- steuerschätzung mit nicht wesentlich mehr Steuereinnah- men rechnen können, sofern sich die regionalisierten Pro- gnosen für 2024 bestätigen. Die Differenz zum Ergebnis der letzten Steuerschätzung resultiert zu einem Großteil aus der wirtschaftlichen Entwicklung. Die Finanzverwal- tung wartet die regionalisierte Herbststeuerschätzung ab und wird dann den Produktbereich Steuern, allgemeine Zuweisungen und Umlagen aktualisieren. In der Nachtragshaushaltssatzung werden sowohl der Produktbereich Steuern als auch ein Investitionsvorhaben geändert. Gemäß § 82 Absatz 2 der Gemeindeordnung hat die Gemeinde unverzüglich eine Nachtragshaushalts- satzung zu erlassen, wenn bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche einzelne Aufwendungen oder Auszahlun- gen in einem im Verhältnis zu den Gesamtaufwendungen oder Gesamtauszahlungen des Haushaltsplans erhebli- chen Umfang geleistet werden müssen. In vorliegendem Fall haben sich die Kosten des Feuerwehrhauses erhöht. Aus diesem Grund wurden an anderen Stellen Einspa- rungen eingeplant. Nummer 46 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Gemeinderat nimmt den vorgesehenen Zeitplan und die Umsetzung eines Nachtragshaushaltes zur Kenntnis. 2. Die Nachtragshaushaltssatzung 2024 soll am 13.12.2023 beschlossen werden. 3. Die Verwaltung wird beauftragt für die Erweiterung und Sanierung des Feuerwehrhauses einen Ausgleich- stockantrag 2024 mit vorzeitiger Baufreigabe zu stel- len. Anfragen und Verschiedenes • Pflanzaktionen: Die Pflanzaktionen der Gemeinde werden vorgestellt. Die Pflanzaktion zusammen mit der Reitergruppe Baindt dient dazu, Ökopunkte für den Neubau der Reithalle zu generieren. Die Pflan- zungen im Bereich der Hochwasserschutzmaßnahme Hirschstraße dienen dazu, später Ökopunkte für das Baugebiet Bühl einsetzen zu können. • Auswahl Wasserspiel für den Dorfplatz: Der Bauaus- schuss hat am 06.11.2023 über dieses Thema beraten. Der bisher geplante Technikschacht entspricht bspw. nicht den Arbeitsstättenrichtlinien, das Gesamtsystem entspricht nur in Teilen der DIN 31062. Die Wasserauf- bereitung erfolgt ohne Chlor, woraus Wasserqualitäts- probleme entstehen können. Die bisher ausgewählte Firma liefert nur und bietet kostenpflichtige Einbau- unterstützung an. Ein Wartungs- oder Servicevertrag wird nicht angeboten. Es wird daher vorgeschlagen, eine andere Firma auszuwählen. Daraus resultieren Mehrkosten in Höhe von 70.000 – 80.000 €. • Landesturnfest: Die Rückmeldungen bezüglich der Verpflegung der SporterlerInnen in Baindt im Rahmen des Landesturnfest wird abgefragt. Die Vereine, die eine mögliche Beteiligung in Betracht ziehen, werden von der Verwaltung zu einer gemeinsamen Bespre- chung eingeladen. • Terminkalender: Im August 2024 ist keine Gemeinde- ratssitzung vorgesehen. • Richtfest Klosterwiesenschule: Der momentane Bau- zustand wird abgefragt und ob für den Winter eine Notabdichtung hergestellt wird. Es wird geprüft, ob das Holz durch die Firma abgedeckt werden muss. • Kunstrasenplatz Planungsstand: Die Vermessungen werden vorgenommen, um die Basisgrundlagen zu schaffen. Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 10 - 18 Uhr Kinder Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravens- burg Elisabethenstr. 15 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 18. November und Sonntag, 19. November Kleintiergesundheitszentrum Ravensburg Evidensia, Tel.: 0751 - 36 31 40 - Telefonische Anmeldung erforderlich - Apothekennotdienst (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 18. November Apotheke am Frauentor, Schussenstr. 38, 8212 Ravens- burg, Tel.: 0751 - 2 21 21 Sonntag, 19. November Hochberg-Apotheke, Hochbergstr. 68, 8213 Ravensburg (Weststadt), Tel.: 0751 - 9 68 66 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 46 Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Esse n auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-116 E-Mail: betreuung@sozialstation-schussental.de Markdorferstr. 43 88213 Ravensburg/Bavendorf Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte und hochaltrige Menschen, die gerne in Gemeinschaft sind. Jeden Dienstag und Donnerstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt und im Ev. Gemeindehaus in Berg. Fahrdienst möglich. Ihre Ansprechpartnerin: Frau Löffler Abfallwirtschaft Kompostieranlage am Annaberg Die Öffnungszeiten der Kompostieranlage am Annaberg sind bis zur Schließung freitags von 16.30 Uhr bis 17.30 Uhr und samstags von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr. Letztmals geöffnet ist die Kompostieranlage am 25. November 2023, sofern es die Witterung zulässt. Um Beachtung wird gebeten. Ihre Gemeindeverwaltung Veranstaltungskalender November 17.11. Gedenkfeier Stiftung St. Franziskus Sel. Irmgard 18.11. Firmung Kath. Baindt 19.11. Volkstrauertag Kriegerdenk- mal/Friedhof 22.11. Adventskaffee Sel. Irmgard Dezember 02.12. Nikolausmarkt unterer Schulhof 05.12. Nikolausbesuche Landjugend 05. + 06.12. Nikolausbesuche DRK 10.12. Weihnachtsfeier VDK Weingarten 12.12. Gemeinderatssitzung Rathaus 13.12. Adventsfeier Seniorentreff BSS 16.12. Festkonzert Musikverein SKH 26.12. Weihnachtstanz Landjugend SKH 31.12. Silvesterschießen Schützengilde + Böllergruppe Baindt WSP Kindergartenachrichten Kindergarten St. Martin Das Ehemaligenfest Am Dienstagvormittag, den 07. Novem- ber duftete es ganz lecker bei uns im Kin- dergarten. In jeder Gruppe wurde Fanta- kuchen für den Besuch am Nachmittag gebacken. Unsere ehemaligen Kinder vom letzten Kin- dergartenjahr, die jetzigen Erstklässler, wurden zum Ehe- maligenfest eingeladen. Sie kamen mit ihren Schulranzen und haben uns stolz ihre Schulhefte und Bücher gezeigt. Manche Kinder haben auch aus ihren Deutsch-Heften vorgelesen, was sie schon gelernt haben. Es gab viel zu erzählen. Gespielt wurde natürlich auch an diesem Nachmittag. Je- der nutzte die Zeit, um in seiner „Lieblings-Spielecke“ zu verbringen. Es wurde fleißig in der Bauecke gebaut, am Maltische gemalt, gebastelt und geschrieben und in der Puppenecke die Puppen versorgt. Später im Stuhlkreis hat uns jeder Erstklässler verra- ten, was sein Lieblingsfach in der Schule ist. Mathe und Sport wurden oft genannt. Aber auch solcher Satz, wie: „mir gefällt eigentlich alles in der Schule“, war zu hören. Nach dieser Erzählrunde ließen wir uns den Fantakuchen schmecken und spielten einige Kreisspiele. Kurz vor dem Ende unseres Festes trafen sich alle Kinder aus dem ganzen Kindergarten in unserer Bewegungs- baustelle. Mit dem Lied „Wir reichen uns die Hände und Nummer 46 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 sagen Tschüss, mach’s gut“ verabschiedeten wir uns von unseren Besuchern. Wir wünschen ihnen weiterhin viel Freude und Erfolg in der Schule! Adventscafe im Kindergarten St. Martin Liebe Gemeindemitglieder, wir laden Sie ganz herzlich zum Adventscafe in unser Haus in der Lilienstraße 2 ein. Genießen Sie die vorad- ventliche Atmosphäre mit einer Tasse Kaffee oder Kinder- punsch und lassen Sie sich mit selbstgebackenen Waffeln und Brezeln vom Baindter Beck verwöhnen. Unser Adventscafe ist vom 27. November bis 1. Dezember jeden Vormittag von 7:30 - 9:30 Uhr geöffnet. Ebenfalls können Sie am Montag- und Mittwochnachmittag von 14:00 - 16:00 Uhr unser Adventscafe besuchen. Auf Ihr Kommen freuen sich alle Kinder, Eltern und Kin- dergartenteam vom Kindergarten St. Martin. Waldorfkindergarten „Von drauß´, vom Walde komm ich her...“ - Nikolausmarkt Baindt Nikolaus, Nikolaus pack die Taschen ein... auch in diesem Jahr wird der Waldorfkin- dergarten einen Stand beim diesjährigen Ni- kolausmarkt am 02.12.2023 von 11 - 18 Uhr auf dem Marktplatz in Baindt, bestücken. Zum Thema „Von drauß`- vom Walde komm ich her“ entstanden wunderbare selbstgebastelte Werke. Durch den Wald wandern Nikoläuse begleitet vom Knecht Ruprecht. Ver- schmitzt lachende Wichtel spickeln durch das Unter- holz und haben besondere Schätze für die Kinder da- bei. Zwergenreigen mit Feuerchen dürfen natürlich auch nicht fehlen. Und für die Großen hat der Niko- laus in seinem Sack gefilz- te Besonderheiten für die Wärmflasche und Weihnachts- kugeln, welche das Auge erfreuen, dabei. Folgt dem Duft von Waffeln und Punsch, wir Eltern vom Waldorfkindergarten freuen uns auf euch. Laternenfest im Waldorfkindergarten Baindt Das Laternenfest im Baindter Waldorfkindergarten ver- zauberte auch in diesem Jahr wieder einmal Jung und Alt. Regen und Wind hatten sich rechtzeitig zurückgezogen und mit dem ersten Läuten der Festtagsglocke erwarte- ten die Kindergartenkinder aber auch deren Geschwister und Eltern vor dem Eingang des Kindergartens gespannt den Beginn des Laternenfests. Wunderschöne Klarinet- tenklänge ertönten und gemeinsam stimmten dann alle in eins der beliebtesten Lieder dieser Zeit kräftig mit ein. Das zweite Läuten der Glocke lud die Kinder zu einem heimeligen Puppenspiel in die Räumlichkeiten des Kinder- gartens ein. Und während die Eltern draußen die Laternen entzündeten und alles für den kleinen Umzug vorbereite- ten, hörten die Kinder im Innern dieGeschichte vom Hir- tenbüblein, das sein Schäfchen Schneeweiß suchte. Die wunderschön gestaltete Puppenlandschaft verzauberte dabei die vielen Kinder ebenso wie die liebevolle Erzähl- und Spielweise der Erzieherin. Mit offenen Mündern und vor Staunen geweiteten Augen lauschten selbst die gro- ßen, dem Kindergartenalter schon längst entwachsenen Geschwisterkinder. Nachdem das Puppen- spiel zu Ende und das Schäfchen Schnee- weiß wiedergefunden war, begaben sich alle gemeinsam auf den Laternenumzug durch die Straße und den Wald hinter dem Kin- dergarten. Im herein- brechenden Dunkel wurden wacker die La- ternchen getragen und immer wieder eif- rig Laternenlieder ge- sungen. Dem laternenbeleuch- teten Spaziergang folgte schließlich ein weiterer Höhepunkt dieses traditi- onellen Festes, denn nicht nur Punsch und Martinshörn- chen erwartete die Schar als sie wieder im Kindergarten eintraf. Der den Kindern so vertraute Garten hatte sich plötzlich in ein Lichter-Glitzermeer verwandelt, in welchem hinter Büschen und Sträuchern unzählige Zwergenland- schaftendarauf warteten von den Kindern entdeckt und bestaunt zu werden. Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 46 Als die Festglocke dann schließlich ein drittes Mal ertönte, wurde der magische Abend mit einem letzten Lied been- det und beseelt machten sich alle auf den Nachhauseweg. Zur Information Förderverein Altenzentrum Selige Irmgard e.V. Herzliche Einladung zum Adventskaffee am Mittwoch, den 22.11.2023 von 14:00 - 17:00 Uhr in der Cafeteria im Altenzentrum Selige Irmgard Unsere ehrenamtlichen Damen verwöhnen Sie mit le- ckeren selbstgebackenen Kuchen und Kaffee. Bei unserem Adventsmarkt erwarten Sie vielfältige Weihnachtsbasteleien und Dekoration sowie Weihnachtsgebäck. Stimmen Sie mit uns in die Vorweihnachtszeit ein. Wir freuen uns auf Ihren Besuch und schöne Gespräche. Der Erlös des Nachmittags kommt dem Förderverein zugute. Der Erlös des Nachmittags kommt dem Förderverein zugute. „Jetzt trink /ess doch was!“ - oder warum Sterbende nicht hungern und dürsten ‚Ich kann ihn/sie doch nicht verhungern und verdursten lassen‘ - ein Satz, der die Sorge vieler Angehöriger/Zugehöriger in der letz- ten Lebensphase eines Familienmitglieds gut beschreibt. Der Vortrag erklärt, wie sich das Bedürfnis nach Essen und Trinken in der palliativen Phase verändert und Zuge- hörige dennoch die Schwerstkranken liebevoll umsorgen und Lebensqualität ermöglichen können. Ort: Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Termin: Donnerstag, 23.11.2023, 19 Uhr Referentin: Dorothea Baur, Dipl. Päd., Mitarbeiterin des ambulanten Hospizdienstes Weingarten Wir bitten um telefonische Anmeldung: 0751 180 56 382 Landratamt Ravensburg Hasenpest im Landkreis Ravensburg - Das Veterinär- amt des Landkreises informiert In diesem Jahr wurde bereits bei fünf im Landkreis Ra- vensburg tot aufgefundenen Feldhasen Tulärmie, die so- genannte Hasenpest festgestellt. Das Veterinäramt geht davon aus, dass die Erkrankung im Landkreis mittlerwei- le weit verbreitet ist. Ein direkter Kontakt mit verendeten oder erkrankten Feldhasen sollte vermieden werden, weil die Krankheit in diesem Fall auch auf Menschen und Hun- de übertragen werden kann. Daher werden insbesondere Hundehalter/innen, Förster/innen, Jäger/innen und El- tern von kleinen Kindern um Achtsamkeit gebeten. Spa- ziergänger/innen sollten kranke oder tot aufgefundene Hasen und Wildkaninchen nicht anfassen, sondern den Jagdrevierinhaber, zum Beispiel über die örtliche Polizei, informieren. Jäger/innen sollten verdächtige Tierkada- ver mit Schutzhandschuhen in eine Plastiktüte packen und nach Rücksprache mit dem Veterinäramt zur Un- tersuchung in das Diagnostikzentrum des Tierärztlichen Untersuchungsamts Aulendorf bringen. Tularämie ist eine durch das Bakterium Francisella tula- rensis hervorgerufene Infektionskrankheit, die bei wildle- benden Hasen, Kaninchen und Nagetieren (Mäuse, Rat- ten, Eichhörnchen) immer wieder vereinzelt auftritt. Bei der Krankheit handelt es sich um eine Zoonose. Dies bedeutet, dass sie von Tieren auf den Menschen, oder umgekehrt, übertragen werden kann. In den Jahren 2021 und 2022 wurde im Landkreis Ravensburg jeweils nur ein Fall nachgewiesen. Arkade e.V. Familienanschluss gesucht! Menschen mit psychischen Erkrankungen benötigen für eine gute Bewältigung des Alltags häufig Anleitung und Unterstützung. Für solche Menschen, die wegen den Aus- wirkungen ihrer Erkrankung nicht mehr alleine zurecht- kommen, suchen wir Einzelpersonen, Lebensgemein- schaften und Familien die einer betroffenen Person ein neues Zuhause auf Zeit geben können. Eine ständige Präsenz ist nicht erforderlich. Sie erhalten ein monatliches, steuerfreies Entgelt und eine zuverläs- sige Begleitung durch unseren Fachdienst. Derzeit leben in den Regionen Oberschwaben und Boden- see ca. 80 psychisch kranke Menschen in einem solchen familiären Umfeld. Die Verweildauer kann von wenigen Wochen bis zu mehreren Jahren sein. Unsere Gastfamilien erleben das Zusammenleben oft als Bereicherung und für die Bewohnerinnen und Bewohner ist so ein selbstbestimm- tes und zufriedenes Leben in der Gemeinschaft möglich. Nummer 46 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Gerne informieren wir Sie unverbindlich. Wir freuen uns sehr auf Ihren Anruf! Arkade e.V. Betreutes Wohnen in Familien (BWF) Eisenbahnstraße 30/1, 88212 Ravensburg Telefon Ravensburg, 0751.3665580 Telefon Friedrichshafen, 07541.3746963 E-Mail: dieter.weisser@arkade-ev.de Homepage: www.arkade-ev.de Landratsamt Ravensburg Onlineveranstaltung „Digitale Pubertät... IMMER TIK- TOK!?“ Was genau steckt hinter Tik Tok? Über Reiz, Nutzen und Gefahren der weltweit beliebtesten Jugend-App infor- miert Fabian Karg, stellvertretender Direktor des Lan- desmedienzentrums. Die kostenlose Onlineveranstaltung findet auf Einladung des Arbeitskreises Medien des Land- kreises Ravensburg am Montag, den 20. November von 19:00 - 20:30 Uhr statt. Die Veranstaltung richtet sich an Eltern, Fachkräfte aber auch interessierte Bürger/-innen. Die Teilnehmenden erhalten Praxistipps, wie Kinder und Jugendliche im Umgang mit sozialen Netzwerken be- gleitet und ihre Medienkompetenz gestärkt werden kann. Weitere Informationen und Anmeldemöglichkeiten finden sich unter rv.de/digitale-pubertaet-2023 Kommunaler Energiedialog zum geplanten Windpark im Altdorfer Wald Rolle und Sichtweise der Landesregierung Die Flächen im Altdorfer Wald gehören dem Landes- forstbetrieb ForstBW und damit dem Land Baden-Würt- temberg. Die baden-württembergische Umweltministe- rin Thekla Walker war am 11. Oktober 2023 beim dritten Treffen der Dialoggruppe zu Gast. Dieser Besuch war ein ausdrücklicher Wunsch der sieben Gemeinden. Die Ministerin erläuterte die Sichtweise der Landesregierung und beantwortete Fragen. Zu Beginn der Sitzung konn- ten sich die Initiativen vorstellen und ihre Anliegen an die Landesregierung formulieren. Welche Rolle spielt die Landesregierung beim geplan- ten Windpark? Es ist der politische Wille der amtierenden Landesregie- rung die Energiewende umzusetzen und somit auch den Ausbau von Windenergieanlagen voranzutreiben. Des- halb startete 2021 unter anderem die sogenannte „Ver- marktungsoffensive“, die landeseigene Flächen für die Nutzung von Windenergie bereitstellte. Teil dieser landes- weiten Ausschreibungen von ForstBW war auch der Alt- dorfer Wald. Die Fläche ist aus Sicht der Landesregierung für die Windenergienutzung geeignet: Es handelt sich um eine zusammenhängende Fläche mit ausreichend Wind und Abstand zur Wohnbebauung. Es ist der Landesregierung gleichzeitig ein Anliegen, dass wichtige Fragestellungen rund um das Projekt erörtert und lokale Anspruchsgruppen eingebunden werden. Mit dem Energiedialog unterstützt die Landesregierung aktiv eine sachliche Debatte vor Ort, um eines der wichtigen Zukunftsthemen voranzutreiben. Ministerin Thekla Walker legte dar: Die Landesregierung hat weder direkten Einfluss auf die Auswahl der Projekt- entwickler, noch auf die Ausweisung der Flächen im Re- gionalplan, noch auf die Genehmigung des Windparks. Dies sind unterschiedliche Verfahren, die nach festen beziehungsweise gesetzlichen Kriterien geprüft und von unterschiedlichen Behörden geführt werden. Wie passen Naturschutz und Windpark zusammen? Die Ministerin machte deutlich, dass es aus Sicht der Lan- desregierung Natur- und Klimaschutz nur mit einer er- folgreichen Energiewende geben könne. Der Ausbau von erneuerbaren Energien habe daher eine hohe Priorität überall in Baden-Württemberg - nicht nur im Altdorfer Wald, auch wenn das ein besonders wichtiges Projekt im Land sei. Thekla Walker betonte gegenüber der Dialoggruppe, dass sie auch Ministerin für Naturschutz sei. Der Schutz des Naturraums Altdorfer Wald gehöre damit genauso zu ihren Aufgaben. Der Erhalt des Altdorfer Waldes sei auch ihr wichtig - und der Ausbau grüner Stromerzeu- gung daher umso notwendiger, schlussfolgerte Walker. „Auch mir ist es ein Anliegen den Altdorfer Wald zu er- halten.“ Thekla Walker am 11.10.2023, bei der Sitzung der Dialog- gruppe in Waldburg Was hat die Region von dem Windpark? Von den Windenergieanlagen könnte die ganze Region profitieren, erläuterte die Umweltministerin: Je erzeugte Kilowattstunden erhalten die umliegenden Kommunen 0,2 Cent, immerhin bis zu 32.000 € pro Anlage pro Jahr. Darüber hinaus könnten partizipative Betreibermodelle zusätzliche Wertschöpfung vor Ort generieren. Zukünf- tig sei die Verfügbarkeit regenerativer Energie auch ein Standortvorteil. Und nicht zuletzt könne der Windpark rechnerisch den gesamten Strombedarf des Landkreises Ravensburg decken. Wird der Altdorfer Wald ein intakter Wald bleiben? Mitglieder der Dialoggruppe äußerten die Sorge, dass die Windenergieanlagen zu viele Schneisen in den Wald schneiden und diesen schädigen könnten. Ministerin Wal- ker zeigte Verständnis für die Sorge um Natur und Heimat. Ihrer Ansicht nach sei die Verhältnismäßigkeit bei diesem Projekt gegeben. Der Altdorfer Wald wird ein Erholungs- ort bleiben, sagte sie gegenüber der Dialoggruppe. Der Kampf gegen den Klimawandel sei ein Wettlauf gegen die Zeit. Alle verfügbaren und geeigneten Flächen müss- ten daher jetzt genutzt werden. Was ist mit dem Schutz des Trinkwassers in der Region? Einstimmig verlangte die Dialoggruppe, dass von den Windenergieanlagen keine Gefahr für das Trinkwasser ausgehen dürfe. Die Umweltministerin verwies auf die hydrogeologischen Gutachten, welche bereits beauftragt wurden. Der vorsorgliche Grundwasserschutz muss vom Projektentwickler nachgewiesen werden und wird im Ge- nehmigungsverfahren geprüft. Zuständig für das Verfah- ren ist das Landratsamt Ravensburg. „Der Altdorfer Wald ist ein besonderer Naturraum mit einzigartigem Trinkwasser.“ Roland Seyboldt, vom Verein Altdorfer Wald am 11.10.2023, bei der Sitzung der Dialog- gruppe in Waldburg Das Land Baden-Württemberg als Mitglied der Dia- loggruppe? „Das Land muss hier mit am Tisch sitzen!“ Bürgermeister Peter Müller (Wolfegg) am 11.10.2023, bei der Sitzung der Dialoggruppe in Waldburg Die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister forder- ten, dass eine Vertretung des Landes fest in den Dialog eingebunden werde. Die Ministerin sagte eine regelmä- ßige Begleitung der Dialoggruppe durch das Land zu. Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 46 Sie stellte fest, dass der Energiedialog um den Altdorfer Wald wichtige Arbeit leiste, dies gelänge nur mit dem En- gagement der Kommunen und ihrer lokalen Akteurinnen und Akteure. Sie stellte in Aussicht, nicht das letzte Mal im Zusammenhang mit dem geplanten Windpark selbst vor Ort gewesen zu sein. „Wir waren nicht zum „letzten Mal hier!“ Thekla Walker am 11.10.2023, bei der Sitzung der Dialog- gruppe in Waldburg Hintergrund Die Gemeinden Baienfurt, Baindt, Bergatreute, Schlier, Vogt, Waldburg und Wolfegg informieren im Rahmen des Energiedialogs gemeinsam über den geplanten Wind- park. Seit Juni 2023 wird der Energiedialog von der Di- aloggruppe gesteuert. Diese beteiligt unterschiedliche Anspruchsgruppen am Energiedialog, trifft sich regel- mäßig und wählt unter anderem Themen für diese In- fo-Reihe aus. Die sieben Kommunen werden vom Forum Energiedialog unterstützt. Das Forum Energiedialog Baden-Württem- berg ist ein Landesprogramm des Umweltministeriums, das Kommunen im Zusammenhang mit Anlagen der erneuerbaren Energien begleitet: energiedialog-bw.de Bei Fragen ist Sarah Albiez ansprechbar | s.albiez@ener- giedialog-bw.de | 0151 10674803. Deutsches Rotes Kreuz Pflegefall Pflege? Zur Zukunft der pflegerischen Versorgung in Deutsch- land Themen: Fachkräftemangel Attraktivität des Jobs Demografischer Wandel Versorgungsformen der Zukunft Wer versogt uns Innovation und Entwicklung Vortrag und Austausch mit Experte Prof. Dr. Maik H.- J. Winter Professor für Gerontologische Pflege RWU Hochschule Ravensburg-Weingarten Gsund gschwätzt Der Gesundheitstalk des DRK-Ortsverein Weingarten e.V. Freitag, 24.11. 19:30 Uhr DRK in Weingarten St.-Longinus-Str. 8 a Parkmöglichkeiten ggü. im Äußeren Klosterhof Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer Fr. Heine/Fr. Schreitmüller 9406-17 Amtsblatt Fr. Heine/Fr. Schreitmüller 9406-17 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt Leitung Hauptamt Frau Maurer 9406-40 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Merker/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Herr Bautz/Frau Ziegler 9406-14 Volkshochschule Frau Brei 9406-12 Gewerbeamt Frau Brei 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Frau Bautz 9406-14 Hallenbelegung SKH Frau Gerhardt 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei, Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Altbau 94114-140 E-Mail: leitung.altbau@kiga.baindt.de Leitung Neubau 94114-141 E-Mail: leitung.neubau@kiga.baindt.de Leitung Schulgebäude 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.schulgebaeude@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Nummer 46 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 18. November – 26. November 2023 Gedanken zur Firmung: Es gibt einen Platz, den du füllen musst, den niemand sonst füllen kann und es gibt etwas für dich zu tun, das niemand sonst tun kann. (Platon, griechischer Philosoph, 428-348 v. Chr.) Samstag, 18. November 10.00 Uhr Baindt - feierlicher Firmgottesdienst mit Weih- bischof Thomas Maria Renz Ministranten: Felix Haller, Benjamin Stiefvater, Mathea Buchter, Benedikt Heilig, Lena Him- pel, Leana Neb, Emilia Stotz, Mona Stiefvater, Marlene Stör 18.30 Uhr Baienfurt - Gedenkgottesdienst der Blutreiter Baienfurt Sonntag, 19. November - 33. Sonntag im Jahrkreis - Volkstrauertag 10.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier - Diaspora Kollekte - Anschließend Totenehrung zum Volkstrau- ertag mit Kranzniederlegung beim Denkmal Ministranten: Marisa Pfister, Niklas Alber, Lena Alber, Ricco Haller, Alina Michelberger, Sophia Rößner, Marian Schäfer, Johanna Zentner († Anni und Eugen Maier, Josef Gresser, Aga- the und Adam Zimmermann, Elisabeth und Johannes Deck, Johanna und Nikademus Fi- sche, Elisabeth, Engelbert und Franz Schütz- bach) 09.30 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier zum Volkstrauer- tag Diaspora Kollekte 10.45 Uhr Baienfurt - Gedenkfeier auf dem Friedhof Dienstag, 21. November 07.50 Uhr Baindt - Schülergottesdienst Mittwoch, 22. November 09.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Donnerstag, 23. November 07.45 Uhr Baienfurt - Schülergottesdienst 20.00 Uhr Baindt - KGR Sitzung im Bischof Sproll Saal Freitag, 24. November 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier 16.00 Uhr Baindt -Wortgottesfeier im Pflegeheim Selige Irmgard Samstag, 25. November 18.30 Uhr Baienfurt - Jugendgottesdienst mit den Mi- nistranten Jugendkollekte Anschließend Adventsbasar der Ministranten auf dem Kirchplatz Sonntag, 26. November - Christkönigssonntag 10.00 Uhr Baindt - Hubertusmesse Jugendkollekte Ministranten: Pia Kronenberger, Frida Rapp, Lisa Schad, Rafael Dorn, Theresa Henzler, Thomas Henzler, Lena Himpel († Paula und Rupert Gross mit Angehörigen, Walter Frei, Anton Ortner, Karl Schnell) 11.15 Uhr Baindt - Taufe von Mina 17.00 Uhr Baienfurt - Kirchenkonzert zu Christkönig mit dem Kirchenchor und der Jugendkantorei Rosenkranzgebete im November Im November laden wir ganz herzlich ein zum Rosen- kranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottes- dienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 - 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 - 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 - 18.00 Uhr Freitag 09.30 - 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 46 Firmung in Baindt Am Samstag, 18. November, 10 Uhr spendet Weihbischof Thomas Maria Renz aus Rottenburg 56 Firmbewerber-in- nen in einer Eucharistiefeier das Sakrament der Firmung. Aus unserer Seelsorgeeinheit kommen zur Firmung: Niklas Alber, Dominik Babic, Fabian Barbat, Minu Ba- tarilo, Bennet Louis Beihl, Joelle-Sophie Braunagel, Ole Buchmüller, Sofia Cosmano, Tyra Elsas, Ida Erb, Giulian Garcias Dos Santos, Luisa Geiger, Jasmin Geilert, Mia Greß, Ricco Haller, Laureen Hartmann, Noemi Hoyer, Noel Francesco Hoyer, Julia Hügel, Ruwen Hund, Xenia Hund, Linus Kaplan, Valentin Koch, Laura Koglin, Julian Kutter, Timo Kutter, Mathis Landthaler, Abel Lechli, Caro- lin Leonhard, Johanna Locher, Noah Mack, Anna Metzler, Julian Mutscheller, David Nick, Fabian Nold, Anna Pink, Lenja Rieger, Tim Rohrbeck, Jule Schad, Rocco Lee Boris Schmid, Leonie Schneider, Benedikt Schurr, Lara Schwarz, Lennard Schwarz, Matteo Sgryska, Jakob Spähn, Teresa Stärk, Sarah Steinmann, Simon Stiefvater, Abiel Stör, Na- muna Straßer, Simon Traudt, Liana Jolie Walter, Philipp Weber, Benjamin Zentner, Larissa Zouplna Die Anzahl der Sitzplätze in den Bänken ist begrenzt. Neben den Firmlingen und den Paten finden noch 4 wei- tere Personen pro Firmling in den Bänken Platz. In den Seitengängen werden zusätzlich noch Bankreihen für weitere Gäste aufgestellt. Hinzu kommen noch die Plätze rechts und links von der Altarinsel. Bitte planen sie für den Firmgottesdienst ca. 1,5 Stunden ein. Missonsfaden Strickstube - Sockenverkauf von handgestrickten Socken in allen Größen u. in ver- schiedenen Farben. Der Verkauf findet am Samstag, 02. Dezember 2023 beim Nikolausmarkt auf dem unteren Schulhof statt. Der Erlös kommt dem Missionsprojekt der katholischen Kirchengemeinde zugute. ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Einladung zur Taizéandacht in Baindt Wir laden Sie alle recht herzlich ein zu un- serer ökumenischen Taizéandacht am 26. November 2023 um 19.00 Uhr in den Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt. Wir freuen uns, wenn Sie mit uns zusammen die Andacht feiern. Für alle, die sich begegnen wollen - Begegnungscafé Neu! in der X-Zone in Baienfurt Jeden Freitagvormittag können Sie bei einer Tasse Kaffee und Gebäck miteinander ins Gespräch kommen, verschie- dene Kulturen kennen lernen und ihr Deutsch verbessern. Babys und Kleinkinder dürfen mitgebracht werden. Begegnungscafé jeden Freitag 09:00 - 11:00 Uhr X-Zone, Ravensburger Str. 10, Baienfurt Deutsch-Angebot möglich Ein Projekt des Daikonischen Werks Oberschwaben All- gäu Bodensee in Kooperation mit der Gemeinde Baienfurt und der evangelischen Kirchengemeinde Gefördert durch Diakonie Württemberg Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Denn wir müssen alle offenbar werden vor dem Richter- stuhl Christi. 2. Kor 5,10a Freitag, 17. November 16.00 Uhr Baindt Gedenkgottesdienst im Pflege- heim (Pfr. Staudacher + Pfr. Schö- berl) 19.00 Uhr Baienfurt Kirchenkino in der Ev. Kirche Sonntag, 19. November Vorletzter Sonntag d. Kirchen- jahres 09.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche (Pfr. Schöberl) 10.00 Uhr Baienfurt Kinderkirche mit Probe fürs Krip- penspiel im Ev. Gemeindehaus 10.45 Uhr Baienfurt Ökumenische Gedenkfeier auf dem Friedhof Montag, 20. November 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe im Ev. Gemein- dehaus Mittwoch, 22. November Buß- und Bettag 19.00 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Konfi-8 in der Ev. Kirche (Pfr. Schöberl) Donnerstag, 23. November 19.00 Uhr Baienfurt Bibel im Gespräch im Ev. Gemein- dehaus (Pfr. Schöberl) Freitag, 24. November 19.00 Uhr Baienfurt Benefizkonzert in der Ev. Kirche Sonntag, 26. November Ewigkeitssonntag 10.00 Uhr Baienfurt Kinderkirche mit Probe fürs Krip- penspiel im Ev. Gemeindehaus 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche (Pfr. Schöberl) 19.00 Uhr Baindt Taizéandacht im Dietrich-Bon- hoeffer-Saal Gedanken zum Wochenspruch „Der Gerechtigkeit Frucht wird Frie- de sein, und der Ertrag der Gerech- tigkeit wird Ruhe und Sicherheit sein auf ewig.“ - So heißt es, passend zu unserem Wochenspruch, in Jesaja 32,17. Es ist gut, in dieser verrückten Zeit, darauf vertrauen zu können, dass da einer ist, der auch die zur Rechenschaft zieht, die sich durch Gewalt Nummer 46 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 und Brutalität dem Zugriff des Rechts entziehen und nur ihren Willen durchsetzen. Es tut gut, sich zu vergewissern, dass Friede, Sicherheit und Gerechtigkeit in Gottes Sinne sind und alle, die sich dafür einsetzen, an seinem Reich mitbauen. Doch der Wochenspruch schaut nicht nur auf die Des- poten in der Welt, sondern einem jeden von uns direkt ins Herz. Bist du bereit, vor Gott für dein Leben Rechenschaft ab- zulegen? Diese Frage bewegt uns an den letzten Sonntagen im Kirchenjahr und lädt uns ein, unser Leben ganz neu auf Gott auszurichten, damit es durch seinen Heiligen Geist jetzt und in Ewigkeit ins Gleichgewicht kommt. Gottes Segen dazu! - M. Schöberl, Pfarrer --- Bibel im Gespräch - Johannes-Evangelium Auf in die dritte Runde. „Wer zu mir kommt, den werde ich nicht abweisen“ (Johannes 6,37) Wir laden wieder ein zum gemeinsamen Lesen, Diskutieren und Entdecken. Es sind in diesem Jahr noch drei Termi- ne zu denen wir alle herzlich einladen, jeweils donnerstagsabends um 19.00 Uhr im Ev. Gemeindehaus in Baienfurt am 23. + 30. November + 07. Dezember. Die Abende können auch einzeln gewinnbringend besucht werden. Ich freue mich wieder auf die Begegnungen und Gespräche in der nächsten Runde! M. Schöberl, Pfarrer Baienfurt-/Baindter „Kirchenkino“ Freitag, 17. November 2023, 19.00 Uhr in der Ev. Kirche in Baienfurt „Der Fall Jesus“ Im Leben des Gerichtsreporters Lee Strobel dreht sich alles um Fakten und Beweise. Als seine Frau zum Glauben an Jesus Christus findet, hat der Journalist nur ein Ziel: den christlichen Glauben systematisch zu widerlegen. Dazu begibt er sich auf die Suche nach Fakten: Wie verläss- lich ist das Neue Testament? Gibt es außerhalb der Bibel Beweise für die Existenz Jesu? Ist die Auferstehung ein historisches Er- eignis? Der Journalist nimmt ausgewiesene Experten ins Kreuzverhör und kommt schließlich zu einem für ihn un- erwarteten und lebensverändernden Ergebnis ... Basierend auf der wahren Geschichte des vielfach aus- gezeichneten Journalisten und Gerichtsreporters Lee Strobel. --- Benefiz-Konzert 24. November 19 Uhr Ev. Kirche Baienfurt Kammermusik, Posaunenchor Stefan Braunwarth - Panflöte Thomas Kalkreuth - Gitrarre Amelia Kutz - Gesang Ev. Kirchenchor --- „WAS DIE BIBEL UNS VERSCHWIEG“ TEXTE, GESCHICHTEN und LYRIK rund um biblische Gestalten Freitag 1. Dezember 19.00 - ca. 21.00 UHR Dietrich Bonhoeffersaal in Baindt (Dorfplatz2/1) Wer hat sich nicht schon einmal gefragt, was Maria wohl dachte, als plötzlich ein Engel vor ihr stand, oder wie Petrus sich fühlte, als er erkannte, dass Jesus seinen Verrat gesehen hatte... In den Texten und Geschichten dieses Abends kommen die Personen zu Wort, die dabei waren. Seien sie herzlich eingeladen zu hören, was sie zu sa- gen haben. Es hörte, schrieb und liest: Regina Herzer; Gemeindeleiterin und Religionspädago- gin Musikalische Umrahmung auf der Zither: Stefan Breit- weg Der Eintritt ist frei (Ein Spendenkörbchen wird aufgestellt) --- Der Kreative Montag bietet an November 20.11. G. Loidol: „3 D Leuchtsterne“ 27.11. S. Tratzyk: „Geheimnisvolle Eulen erinnern an den Sommer“ Dezember 04.12. V. Roth: „Weihnachtskarten“ 11.12. R. Volz: „Zentangle - weihnachtlich“ 18.12. ADVENTSFEIER Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Helga Kaminski Petra Neumann-Sprink Tel.: 07502-4103 Tel.: 0751-52501 b.h.kaminski@gmx.de p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen - wenn nichts anderes angegeben ist - um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel 5,50 €; Material nach Verbrauch Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 46 Vereinsnachrichten SVB bekommt in der Landesliga weiterhin keinen Fuß auf den Boden SV Baindt - TSV Heimenkirch 0:4 (0:2) Nach der knappen Heimniederlage gegen den FV Olympia Laupheim bei strömendem Regen in der Vorwoche, begrüßte der SVB am Sonntag- nachmittag den TSV Heimenkirch auf der Klosterwiese - erneut bei strömendem Regen und fast grenzwertigen Platzverhältnissen. Mit einer Umstellung im Vergleich zur Vorwoche - Walser für Geggier - arbeitete sich der SVB anfangs gut in die Partie und brach das ein oder andere Mal über die schnel- len Außen Fischer und Dischl durch; das Abspiel im richti- gen Moment wurde allerdings immer wieder verpasst. Der TSV Heimenkirch zeigte sich auf der Gegenseite dagegen mit der ersten richtigen Chance sofort eiskalt. Nach ei- nem langen Ball drang Rasch mit zu viel Freiraum in den Sechzehner ein und jagte die Kugel durch Walsers Beine in Richtung kurzes Eck. Wetzel rutschte im Baindter Tor etwas unglücklich weg und konnte den möglicherweise haltbaren Ball nicht mehr entscheidend um den Pfosten lenken (22.). Dieser unglückliche Treffer zeigte bei der Baindter Mannschaft Wirkung, wodurch der TSV Heimen- kirch in der Folge die besseren Chancen verzeichnete: Wetzel parierte einen Flachschuss herausragend (32.) und Kronenberger rettete wenig später per Grätsche für Baindts Nummer 1 (36.). Der SVB zeigte sich dennoch en- gagiert, es fehlte allerdings die letzte Durchschlagskraft wie bei Boenkes Kopfball nach Fischers Ecke (27.). Kurz vor der Pause verteilte der SVB dann bereits im November Weihnachtsgeschenke, als ein weiter Schlag von Wetzel postwendend zurückkam und die aufgerückte Baindter Mannschaft entblößte - die Folge war Diems Abstauber zum 0:2, nachdem Wetzel Oelmayers ersten Abschluss noch zur Seite abwehren konnte (40.). Nachdem der SVB eigentlich deutlich verbessert aus der warmen Kabine zurückkam, lud man die Gäste aus dem Allgäu auch im zweiten Durchgang zum Toreschießen ein. Ein Missverständnis zwischen M.Szeibel und Fischer im eigenen Sechzehner resultierte in Fischers Grätsche gegen Oelmayer, welche vom Schiedsrichtergespann als Foul gewertet wurde. Knapp verwandelte den fälligen Elf- meter souverän im linken Eck - 0:3 (53.). Baindts letzter Widerstand war nun gebrochen, wobei Weber nach ver- gebener Torchance in der 57.Minute, zwei Minuten später durch einen Baindter Stockfehler in der Innenverteidigung erneut allein vor Wetzel auftauchen durfte und auf 0:4 erhöhte. In der Schlussphase verpassten Dischl und Tho- ma den Ehrentreffer für den SVB, wodurch es am Ende beim bitteren aber verdienten 0:4 aus Bainder Sicht blieb. Dem SV Baindt fehlt es in den diesen Wochen an Vielem, die Mannschaft bekommt aber vor allem durch mangeln- de offensive Kreativität, defensive Nachlässigkeiten und ein fehlendes Selbstvertrauen in der neuen Liga immer wieder die Grenzen aufgezeigt und bleibt dadurch weiter tief im Tabellenkeller stecken. SV Baindt: Luca Wetzel, Michael Brugger, Tobias Szeibel (70. Kisanthan Nagarasa), Lukas Walser, Philipp Thoma, Marko Szeibel, Jan Fischer (61. Baba Camara), Daniel Kro- nenberger, Jonathan Dischl, Philipp Boenke (79. Daniele D´Ercole), Elion Kelmendi (46. Johannes Kern) - Trainer: Jens Rädel Schiedsrichter: Anes Ramic (Lehr) - Zuschauer: 72 Tore: 0:1 Tobias Rasch (23.), 0:2 Marius Diem (40.), 0:3 Florian Knapp (53. Foulelfmeter), 0:4 Simon Weber (59.) SV Weingarten II - SV Baindt 1:2 (1:1) Bei widrigen Wetterbedingungen startete der SVB II auf dem Weingartener Kunstrasen energisch in die Auswärts- partie und ging nach einer knappen Viertelstunde auch folgerichtig durch Schnez in Führung (13.). Nach einer hal- ben Stunde schaltete die „Zwoite“ allerdings einen Gang zurück und musste so kurz vor der Pause den vermeid- baren Ausgleichstreffer durch Rahmani hinnehmen (38.). Ähnlich wie im ersten Durchgang kam Geggiers Mann- schaft allerdings auch im zweiten Abschnitt wieder besser aus der Kabine, dominierte die Partie weitestgehend und stellte nach einem Eckstoß von Niklas Späth auf Dennis Hecht auf 1:2 (54.). In der Schlussphase warfen die Gast- geber nochmals alles nach vorne, der SVB II verteidigte jedoch aufopferungsvoll, wobei unter anderem Trautwein einmal noch in höchster Not retten musste. Am Ende brachten die Gäste den Sieg aber verdient über die Zeit, wobei sich Trainer Geggier über weite Strecken zufrieden mit der Leistung seiner Truppe zeigte. SV Baindt II: Jan Mohring, Kai Kaspar (69. Kai Kostka), Tobias Trautwein, Jannik Küchler (78. Luca Lauriola), Mo- ritz Gresser, Niklas Späth (74. Dennis Hecht), Dennis Hecht (69. David Krauter), Markus Wöhr (69. Niklas Hugger), Konstantin Knisel (87. Jannik Küchler), Johannes Schnez (80. Marius Hahn), Max Kretzer - Trainer: Timo Geggier Tore: 0:1 Johannes Schnez (13.), 1:1 Mustafa Rahmani (38.), 1:2 Dennis Hecht (54.) Vorschau: Samstag, 18.11 14.30 Uhr: SV Mietingen - SV Baindt Sonntag, 19.11 14.30 Uhr: SV Baindt II - SV Vogt II Juniorinnenfußball D-Juniorinnen Als Sieger des VR-Cups im Bezirk Bodensee ging es für unsere Mädchen am Samstag über Sigmaringen, Balin- gen bis nach Dornhan, wo in deren Stadthalle die Teams aus Sindelfingen, Ofterdingen, Jungingen und Derendin- gen auf uns warteten. Die Mädels aus Sindelfingen waren eine Nummer zu groß für unser Team und wir verloren auch in der Höhe verdient mit 0:3. In den restlichen drei Spielen konnten wir mithalten, Treffer gelangen uns al- lerdings trotz vielzähliger Möglichkeiten keine. So blieb unserem Team, mit einem Punkt aus vier Spielen, leider nur der letzte Platz in einem allerdings sehr gut besetz- ten Hallenturnier. SGM Kressbronn/Langenargen - SGM Baindt-Fronreute 4:4 Nach unglaublicher Schlussphase geht nach den E- und C- nun auch die D- Juniorinnen Herbstmeisterschaft Nummer 46 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 an unsere SGM Am Sonntag um 14:00 Uhr stand dann wieder der Sport- platz in Blitzenreute/Staig im Mittelpunkt, denn der Tabel- lenzweite aus Langenargen/Kressbronn war zu Gast und wollte sich mit einem Sieg selbst die Herbstmeisterschaft sichern. Das Spiel war zunächst ausgeglichen und Lea hatte die erste Chance, ihr Team in Führung zu bringen. Auf der anderen Seite patzte dann unsere Torspielerin und ließ einen harmlosen Schuss der Gäste durchrut- schen. Kurz danach konnte die sehr starke „2“ der Gäste mit einem guten Anschluss ins kurze Eck auf 0:2 stellen. Nach der Halbzeit das gleiche Bild mit Chancen auf bei- den Seiten. Die Tore fielen allerdings wieder für die Gäste - 0:4 und bereits 50 Minuten gespielt! Was dann passierte war unglaublich! Maylin gelang kurz nach ihrer Einwechslung mit einem Schuss aus ca. 10m das 1:4 und Lena Alber legte in der 58. Minute das 2:4 nach. Die reguläre Spielzeit war abgelaufen und Haifaa versuchte es noch einmal mit einem Abschluss - Treffer zum 3:4. Der Schiri zeigt nun noch 2 Minuten Nachspielzeit an. Noch ein langer Abschlag von Carla, der Ball kommt zu Hanaa - Schuss - Tor - Spielende. 4:4 Herbstmeister - WAHNSINN MÄDELS !!! B-Juniorinnen FV Bellenberg - SGM Baindt-Fronreute 2:3 (Mi 08.11.23) In der zweiten Pokalrunde des Verbandspokals mussten wir in Bellenberg bei Illertissen ran. Eigentlich wollten wir gegen den Bezirksligisten souverän auftreten, doch die Bellenbergerinnen verteidigten insbesondere im eigenen Drittel sehr geschickt und wehrten unsere Angriffe immer wieder ab. Wir spielten quasi dauerhaft in deren Hälfte, doch die Chancenausnutzung war leider zu ineffizient und so kam es, dass zwei Konter über die extrem schnellen Stürmerinnen zur Pause gar zum 2:0 Rückstand führten. Auf unserer Seite standen da zwar schon zwei Pfosten- schüsse durch Stella, ein Ball von Nora, der soeben noch von der Torfrau von der Linie gekratzt wurde sowie un- zählige Ecken zu buche, die aber leider im Ergebnis nicht zählten. In der Halbzeitpause machen wir uns noch mal Mut und bereits 5 Minuten nach Spielbeginn war es Ta- bea, die mit einem beherzten Schuss ins lange Eck den Anschlusstreffer erzielte. Wir warfen nun alles nach vor- ne, es rollte ein Angriff nach dem anderen, und hinten ließen unsere beiden Innenverteidigerinnen Viviane und Vivienne nichts mehr zu. Wir erarbeiteten uns nun Chan- cen durch Jana, Stella, Carla, bevor uns Marie in der 85. Minute nach einer der unzähligen, allesamt gefährlich getretenen, Ecken von Stella, endlich mit dem Ausgleich erlöste. In der zweimal 10-minütigen Nachspielzeit brachte uns dann Stella in der ersten Hälfte mit einem fulminan- ten Schuss aus 25 Metern unter die Latte in Führung und der Sieg war unser. Ein nervenaufreibendes Spiel, dass wir uns leichter vor- gestellt haben, aber der Pokal schreibt eben eigene Ge- schichten. In der nächsten Runde erwartet uns nun mit dem 1. FC Heidenheim ein sehr attraktiver Gegner und vielleicht gelingt uns dann eine Überraschung. Es spielten: Katharina Zarbock, Viviane Wertmann, Vi- vienne Pogrzeba, Lena Füssel, Julie Acker, Nora Mohr, Sarah Schmid, Tabea Schauffler, Hedda Said, Marie Ar- menat, Jana Eiberle, Stella Schmid, Nora Lüttmann, Carla Schmidt, Sara Jukic SpVgg Aldingen - SGM Baindt-Fronreute 1:3 Beim Spiel gegen den viertplatzierten Aldingen, wur- den wir bei nasskaltem Wetter kurzfristig auf den neu- en Kunstrasen umgebucht, was uns zunächst verwirrte, doch das war letztlich eher von Vorteil für unsere Technik versierten Spielerinnen. Sie kombinierten von hinten nach vorne und von rechts nach links und hatten bereits in der ersten Viertelstunde zwei hochkarätige Tormöglichkeiten durch Marie nach Hereingabe durch Jana sowie Zuspiel von Hedda. Ebenso sorgte Stella mit wieder extrem gut geschossenen Ecken immer wieder für Gefahr im Straf- raum. Nach ca. 25 Minuten verwandelte Stella dann so- gar eine Ecke direkt, nachdem vorher zwei nur mit Mühe von der gegnerischen Abwehr geklärt werden konnten. Unglücklicherweise landete dann kurz vor der Halbzeit ein Ball unversehens in unserem Netz, so dass wir nur unentschieden in die Pause gingen. Nachdem die Gegnerinnen offensichtlich sehr viel in der Kabine zu besprechen hatten, machten wir uns schon mal auf unserer Hälfte neu warm und legten nach Anpfiff gleich richtig los. Hedda, Tabea oder Sarah kombinierten aus dem Mittelfeld extrem passstark und schnell auf die beiden Außen Jana und Marie und diese wieder zurück in die Mitte. Nach einer geklärten Ecke, bekam Hedda den Ball an der Strafraumgrenze und zog einfach ab in den Winkel. Kurze Zeit später bediente Jana Stella, die mit einem herrlichen Schuss ihren Doppelpack schnürte und für uns den beruhigenden dritten Treffer markierte. Danach gab es noch weitere Chancen, die die Gegnerin- nen abwehrten und so blieb es beim hochverdienten 3:1 Sieg unserer Juniorinnen. Ein Top Spiel unserer Mädels, wenn wir so weiterspielen, klettern wir in der Tabelle weiter hoch. Es spielten: Katharina Zarbock, Viviane Wertmann, Scar- lett Pogrzeba, Vivienne Pogrzeba, Lena Füssel, Julie Acker, Laura Schaz, Nora Mohr, Sarah Schmid, Tabea Schauffler, Hedda Said, Marie Armenat, Jana Eiberle, Stella Schmid, Julia Eberlen Frauenfußball SV Kressbronn - SV Baindt 6:0 Zum letzten Hinrundenspiel ging es an den Bodensee zum SV Kressbronn. Leider hatten wir nur eine Spielerin auf der Bank und nachdem bereits beim Aufwärmen unsere Innenverteidigerin Elena mit Verletzung ausfiel, war klar, dass das Spiel extrem schwer wird. Wir mussten dann umstellen, doch dadurch kam extrem viel Unruhe in die Hintermannschaft und gepaart mit einigen individuellen Fehlern, stand es nach 20 Minuten bereits 3:0. Danach fingen wir uns und konnten bis zur Halbzeit weitere Ge- Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 46 gentore verhindern. In der zweiten Hälfte sortierten wir uns nochmal anders und das Spiel wurde merklich besser, allerdings mussten wir trotzdem noch drei Gegentore hin- nehmen, so dass es am Ende, trotz Leistungssteigerung zu einer deutlichen Niederlage kam. Es spielten: Steffi Hämmerle, Julia Klein, Selin Pfefferle, Selinay Tasyürek, Elena Ilka, Rebekka Lins, Selin Turan, Marie Armenat, Lara Herde, Rebecca Butsch, Alina Braun, Mariella Pedrazzoli Beide Jugendmannschaften im Einsatz SG Aulendorf – SV Baindt 5:5 SG Aulendorf 2 – SV Baindt 2 10:0 Der Zufall wollte es, dass wir mit beiden Ju- gendmannschaften am selben Tag ein Aus- wärtsspiel in Aulendorf haben. Ein ausgeglichenes Spiel unserer ersten Jugend endete mit einem für beide Mannschaften verdienten Punkt- gewinn. Jona und Fabian konnten zwei ihrer drei Spiele gewinnen, Felix steuerte einen weiteren Punkt hinzu. Im Doppel waren unsere Jungs leider chancenlos. Dennoch können wir mit dem Punktgewinn durchaus zufrieden sein. In der Tabelle bleiben wir auf dem vorletzten Platz und haben nun am 25.11. ein echtes Abstiegsduell gegen den Tabellenletzten aus Reute. Es spielten: Jona Klein (2:1), Felix Haller (1:2) und Fabian Striegel (2:1) Die zweite Mannschaft hatte gegen das starke Team und den aktuellen Tabellenführer kaum Chancen ein Spiel zu gewinnen. Dem Sieg am nächsten war Pia, die nach zwei gewonnenen Sätzen leider doch noch nach fünf gespielten Sätzen verlor. Aber auch die Doppelpaarung Ricco und Leopold konnte bei ihrer 4-Satz-Niederlage gut mitspielen und hätte mit etwas Glück einen fünften Satz erzwingen können. Alle anderen Spiele gingen mit mal mehr und weniger deutlichen 0:3 Niederlagen verloren. Das macht aber nichts, es kommen auch noch Gegner, bei denen wir besser mitspielen können. Es spielten: Ricco Haller (0:2), Leopold Koch (0:2), Franz Kreutle (0:2) und Pia Kreutle (0:2) Herren 1 mit erster Saisonniederlage TSG Lindau-Zech - SV Baindt 9:7 Ausschlaggebend für die erste Saisonpleite war die mise- rable Bilanz in den Doppeln, alle vier gespielten Doppel gingen verloren! So mussten wir trotz sieben gewonne- nen Einzeln den Gegnern aus Lindau zum Gesamtsieg gratulieren. Berufsbedingt war Wolfgang Assfalg nicht mit von der Partie, für ihn sprang Robert Nowak ein. Da Lindau-Zech über eine sehr ausgeglichene Mannschaft verfügt, war uns vor Spielbeginn schon bewusst, dass wir im vorde- ren und mittleren Paarkreuz punkten müssen, da es im hinteren Paarkreuz sehr schwer werden würde Spiele zu gewinnen. Und genau so kam es dann auch: Marcel Brückner und Philipp Schwarz dominierten ihre Gegner im vorderen Paarkreuz und konnten alle vier Punkte für Baindt holen. In der Mitte musste Tobias Nowak Schwer- starbeit leisten, um beide Spiele im 5. Satz gewinnen zu können. Nico Scheffold hat aktuell mit einer Formkriese zu kämpfen, konnte aber immerhin in einem Spiel an schon gezeigte Leistungen anknüpfen und dieses gewin- nen. Im hinteren Paarkreuz war für die Gebrüder Nowak, trotz einiger knapper Sätze, leider kein Spielgewinn mög- lich. Durch einen schwachen und vermeidbaren 0:3 Start in den Doppeln mussten wir mit einem 7:8 Rückstand ins Schlussdoppel gehen und hätten uns mit einem Sieg noch ein Unentschieden und einen Punkt retten können. Trotz besserem Spiel als im Eingangsdoppel schafften es Tobias und Marcel leider nicht, das Doppel der Lindau- er zu bezwingen und mussten sich in 4 knappen Sätzen geschlagen geben. Mit dieser Niederlage verlieren wir den Platz an der Ta- bellenspitze und sind nun hinter der 2. Mannschaft aus Amtzell Tabellenzweiter. Nächsten Samstag, am 18.11.2023 um 19 Uhr, folgt das nächste Auswärtsspiel in Meckenbe- uren, bei dem wir uns vor allem in den Doppeln wieder steigern müssen. Es spielten: Marcel Brückner (2:0), Philipp Schwarz (2:0), Tobias Nowak (2:0), Nico Scheffold (1:1), Thomas Nowak (0:2) und Robert Nowak (0:2) TC Baindt e.V. Saisonabschluss 2023 2019 der letzte gemeinsame Abschluss in geselliger Runde. Nun wollten wir es wieder wagen und luden am 10. November Ver- einsmitglieder und Gäste in die Gaststätte zur Mühle ein. Zur Begrüßung gab es ein Glas Sekt, verfeinert durch kleine Häppchen auf Vereinskosten und anschließend dankende Worte der 1. Vorsitzenden Sibylle Boenke an alle, die sich in der vergangenen Saison im Verein enga- giert haben. Dann wurde das Buffet eröffnet und wir genossen die köstliche Vorspeisenauswahl mit Antipasti, gefüllten Eiern, Salaten, Aufstrichen und versch. Broten. Vor dem leckeren Hauptgang folgten weitere Dankes- worte der 1. Vorsitzenden an ihr Team. Vereinsarbeit mit einem Team, in dem sich jede*r mit ihren/seinen indivi- duellen Fähigkeiten einbringe sowie das harmonische Miteinander - so lasse es sich gut arbeiten. Sie lobte auch die Arbeit des Broschüreteams, das jedes Jahr mit einer ansprechenden und informativen Broschüre den Verein auch nach außen repräsentiere. Vorstandsteam mit Steffi vom Broschüreteam Bevor das Dessertbufett eröffnet wurde, gab es Ehrungen von anwesenden Mitgliedern durch Sibylle und Max Reich, dem 2. Vorsitzenden, für deren 20-, 30- und inzwischen 40-jährige Vereinstreue. Abgerundet wurde der Abschluss durch eine musikalisch untermalte Bildershow mit Fotos der vergangenen Saison. Herzlichen Dank Max für den unterhaltsamen Rückblick! Alles in allem ein gelungener Abend. Ein großer Dank geht an Herrn Kaiser und sein Mühleteam, die durch das her- Nummer 46 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 vorragende Essen in schönem Gasthausambiente dazu beigetragen haben. Inge Fink-Spöri für das Vorstandsteam Auf unserer Vereinswebseite weitere Infos zum Abschluss! Einfach mal vorbeischau- en! ww.tc-baindt.de Landjugend Baindt e.V. Nikolausbesuch Von drauß‘ vom Walde komm ich her, ich muss euch sagen, es weihnachtet sehr! Und überall auf den Tannenspitzen sah ich goldene Lichtlein sitzen. Auch dieses Jahr ist es wieder soweit, der Nikolaus der Landjugend Baindt möchte gern die Baindter Kinder be- suchen. Wenn Sie Interesse an einem Hausbesuch haben, melden Sie sich bitte bis spätestens 01.12.23 bei Sira Wöhr unter sira.woehr@web.de. Spätere Anfragen können nicht be- rücksichtigt werden. Bitte auch vorab den gewünschten Text mitschicken. Ihre Landjugend Baindt Reitergruppe Baindt Kutschenabschlussfahrt Die diesjährige Kutschenabschlussfahrt findet am Samstag, 09.12.23 statt. Zur Abfahrt treffen wir uns um 12.30 Uhr bei Markus Elbs in Sulpach und fahren nach Gambach zu Familie Wirbel, wo es Würstle und Getränke geben wird. Die Rückfahrt führt dann über den Grünen Berg. Am Abend machen wir einen gemeinsamen Abschluss. Wer mitfahren möchte (Kutschfahrer oder Mitfahrer), darf sich bis zum 26.11.2023 bei Eva Hehl (schriftfuehrerin@ reitergruppe-baindt.de, 0151 53932974) anmelden. Herbstzeit ist Abzeichenzeit Theresa Henzler wurde das Reitabzeichen 5 beim Gut Oberstaig in Berg verliehen. Voraussetzung hierfür war die Teilnahme am Vorbereitungslehrgang sowie einer Dressurreiterprüfung Kl. E und einer Stilspringprüfung Kl. E. Herzlichen Glückwunsch Alisa! Gratulation an Theresa zum bestandenen Reitab- zeichen. Alisa Schnez wurde das Reitabzeichen 4 (Dressurspe- zifisch) beim RFV Wolfegg verliehen. Hierfür war die Teilnahme am Vorbereitungslehrgang, einer Dressur- reiterprüfung Kl. L und das Reiten über Bodenricks Vo- raussetzung. Blutreitergruppe Gottesdienst und Zusammenkunft am Samstag, 2. Dezember 2023 Am Samstag, 2. Dezember 2023 besuchen wir die Vorabendmesse um 18:30 Uhr in der Baindter Kirche, wo ein Messgedenken für unsere ver- storbenen Blutreiterkameraden gehalten wird. Anschlie- ßend wollen wir im Gasthaus „Mühle“ einkehren und uns in gemütlicher Runde rückblickend und vorausschauend austauschen. Alle Blutreiterinnen und Blutreiter, Mit- glieder, Jugendliche und Ehemalige bitten wir daran teilzunehmen. Alpinteam Baindt Anmeldung für die Veranstaltungen des Alpinteam SV Baindt auf dem Nikolaus- markt am 02.12. Das Alpinteam Baindt steckt wieder voll in der Saisonvorbereitung, damit unsere Kurse und alle anderen Veranstaltungen wieder gelingen! Zunächst findet am 02. Dezember der Baindter Niko- lausmarkt statt. Wie die vorherigen Jahre nehmen wir hier Anmeldungen für unsere Ski- und Snowboardkur- se entgegen. Diese sind für 13./14.01. und den 20./21.01. am Schetteregg geplant. Ersatzwochenende wäre der 27./28.01. Die Anmeldung beginnt um 11 Uhr. Hierzu bitte für jeden Teilnehmer ein Anmeldeformular von unserer Homepage (www.svbaindt.de) runterladen und voraus- gefüllt mitbringen. Außerdem können Sie sich am Nikolausmarkt für unse- re Ausfahrt am 28.12. an den Sonnenkopf, für die Ferien- kurse in der Fasnetszeit und für unser Jugendlager am 15./16.03. anmelden. Wir bedanken uns bereits im Voraus für ihr Vertrauen und freuen uns auf eine schöne Saison! Ihr Alpinteam Baindt Baienfurt-Baindt 0176 - 45 90 80 40 www.drk-baienfurt-baindt.de Konto: DE20 6505 0110 0086 6677 66 Den Nikolaus in Ravensburg und Umgebung jetzt nach Hause buchen Der Nikolaus in seinem prächtigen Gewand und sein Knecht Ruprecht vom Deutschen Roten Kreuz (DRK) statten auf Wunsch Familien Besuche ab, um den arti- gen und nicht ganz so artigen Kindern aus dem goldenen Buch vorzulesen und Geschenke zu verteilen. Um rechtzeitige Anmeldung für die Tage 5. und 6. De- zember wird gebeten. Unsere Teams besuchen Sie i.d.R. zwischen 17:30 Uhr und 20:00 Uhr. Aber auch an anderen Tagen besteht die Möglichkeit des Besuchs in Familien sowie bei Vereinen, Kindertagesstätten oder Firmen. Die Nikolaus-Besuche finden auf Spendenbasis statt. Die Erlöse kommen zu 100% der ehrenamtlichen Arbeit der Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 46 DRK-Ortsvereine und Bereitschaften in Oberschwaben zugute. Die Ehrenamtlichen freuen sich Teil dieser schö- nen Familienbegegnung in den wunderschönen Kostü- men sein zu dürfen. Das DRK freut sich über Anfragen, um diese schöne Tradi- tion aufrecht zu erhalten. Es machen mehrere DRK-Orts- verbände bei der diesjährigen Nikolausaktion mit ihren ehrenamtlichen Teams mit. Ansprechpartner sind: Baienfurt-Baindt: Janina v.Watzdorf nikolaus@drk-baienfurt-baindt.de Tel: 0160/97995424 Ausflug zum Repaircafe in Grünkraut In Grünkraut gibt es seit einem Jahr ein gut funktioni- erndes Repaircafe. Und weil man ja das Rad nicht neu erfinden muss, besuchen die Baindter Initiatoren für ein eigenes Repaircafe am 24.11. die Grünkrauter Initiative. So kann man sich inspirieren lassen und sicher wichtige In- formationen mitnehmen. Zudem wird im „Haus der Mitte“ immer sehr leckerer Kuchen angeboten.... Wer also Lust hat, demnächst in Baindt im Rahmen eines Repaircafes kleine Elekroarbeiten, aber auch Holz- und Textilrepa- raturen zu übernehmen, ist herzlich zu diesem Ausflug eingeladen. Wir treffen uns am Freitag, den 24.11. um 15:15 Uhr vor dem Rathaus. Wegen der Anzahl der Sitzplätze bitte bei Antje Claßen melden: aclass@gmx.net oder 07502 94 11 65. Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donnerstag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Was sonst noch interessiert KIRCHENCHOR UND JUGENDKANTOREI MARIÄ HIMMELFAHRT BAIENFURT Wir möchten Sie herzlich zu unserem gemeinsamen KIR- CHENKONZERT am Sonntag, 26. November 2023 um 17.00 Uhr in der Pfarrkirche Mariä Himmelfahrt Baienfurt einladen. Zur Aufführung kommen: die Seligpreisungen der Berg- predigt in Liedern für Soli, Chor, Orchester und Piano von Jochen Rieger (*1956) sowie die bekannte Psalmverto- nung für Sopransolo, Chor, Orchester und Orgel von Felix Mendelsohn Bartholdy (1809 - 1847) Psalm 42, “Wie der Hirsch schreit“ das Konzert für Orgel, Orchester und Cembalo von Georg Friedrich Händel (1685-1759) op.7 B-Dur und von Felix Mendelsohn Bartholdy die „Orgelsonate III in A-Dur“ Ausführende: Ingeborg Schöpf, Dresden - Sopran; Lothar Riehmann, Ravensburg - Tenor Carlo Benatti, Mantua/Italien - Orgel Wolfgang Baur, Baienfurt - Piano und Cembalo Orchester aus der Region Leitung: Maria Hummel Eintrittskarten können erworben werden bei. Willi Muschel (Tel.0751/52720, E-Mail: wmuschel@nc-on- line.de oder an der Abendkasse. (15,- €, ermäßigt 12,- €) Kinder bis 12 J. frei Liederkranz Baienfurt Anstehende Termine Volkstrauertag am Sonntag, 19.11.2023, 10:45 Uhr, Friedhof Baienfurt Die „Chorifeen + Friends“ umrahmen musikalisch die dies- jährige Gedenkveranstaltung anlässlich des Volkstrauer- tages auf dem Friedhof in Baienfurt. Adventskonzert am Sonntag, 03.12.2023, 17:00 Uhr, Evangelische Stadtkirche Weingarten Der gemischte Chor „Chorifeen & Friends“ sowie der Män- nerchor des Liederkranzes Baienfurt laden zu einem stim- mungsvollen Adventskonzert am Sonntag, 03.12.2023, 17:00 Uhr in die Evangelische Stadtkirche in Weingarten ein. Freuen Sie sich auf traditionelle adventliche Lieder bis hin zu modernen Arrangements, zum Beispiel von Coldplay. Umrahmt von Orgelstücken und Glockenge- läut erwartet Sie ein besinnlicher Start in die Adventszeit. Der Eintritt ist frei. Spenden sind bestimmt zur Renovie- rung der Evangelischen Stadtkirche Weingarten. Samstag, 09.12.2023, 18.30 Uhr Abendmesse in St Marä Himmelfahrt Baienfurt Musikalische Begleitung durch den Männerchor des Lie- derkranzes Baienfurt Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg Meldepflicht: Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber mit mindestens 20 Mitarbeitern sind verpflichtet, schwer- behinderte Menschen zu beschäftigen Unternehmen melden bis zum 31. März 2024 ihre Daten an die Arbeitsagentur Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber mit durchschnittlich mindestens 20 Arbeitsplätzen sind gesetzlich verpflichtet, auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwer- behinderte Menschen zu beschäftigen. Diese Arbeitge- berinnen und Arbeitgeber haben der Agentur für Arbeit bis spätestens 31. März 2024 ihre Beschäftigungsdaten anzuzeigen. Diese Frist kann nicht verlängert werden. Am schnellsten und einfachsten geht es elektronisch. Kostenlose Software zur Meldung von Beschäftigten Um die Anzeige zu erstellen, können Unternehmen so- wie Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber die kostenfreie Software IW-Elan nutzen. Diese steht auf der Homepage www.iw-elan.de unter der Rubrik „Software“ zur Verfü- gung oder kann als CD-ROM unter der Rubrik „Service“ bestellt werden. Seit dem Anzeigejahr 2021 ist die elekt- ronische Anzeige mit IW-Elan noch einfacher: Es ist keine Unterschrift und kein postalischer Versand der Anzeige mehr erforderlich. Kommen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ihrer Be- schäftigungspflicht nicht nach, ist eine sogenannte Aus- gleichsabgabe zu zahlen. Diese Abgabe wird auf Grund- Nummer 46 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 lage der jahresdurchschnittlichen Beschäftigungsquote ermittelt. Ob eine Ausgleichsabgabe an das örtliche In- tegrationsamt gezahlt werden muss, kann ebenso über die Software berechnet werden. Zur Information: Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die der Beschäfti- gungspflicht von schwerbehinderten Menschen nicht nachkommen, müssen eine Ausgleichsabgabe zahlen. Diese Abgabe wird nicht pauschal erhoben, sondern ist gestaffelt. Beschäftigungsquote Höhe der Abgabe je für Arbeitgeberinnen Monat und unbesetztem und Arbeitgeber Arbeitsplatz 3 Prozent bis unter 5 Prozent 140,- Euro 2 Prozent bis unter 3 Prozent 245,- Euro unter 2 Prozent 360,- Euro Regelungen für kleinere Betriebe Unternehmen mit weniger als 40 Arbeitsplätzen müssen einen schwerbehinderten Menschen beschäftigen. Sie zahlen je Monat 140 Euro, wenn sie diesen Pflichtplatz nicht besetzen. Unternehmen mit weniger als 60 Arbeitsplätzen im Jah- resdurchschnitt müssen zwei Pflichtplätze besetzen. Sie zahlen 140 Euro, wenn sie weniger als diese beiden Pflichtplätze besetzen, und 245 Euro, wenn weniger als ein Pflichtplatz besetzt ist. Die Mittel der Ausgleichsabgabe werden zur Förderung der Teilhabe von schwerbehinderten Menschen verwen- det. Darunter zählt etwa die Einrichtung eines Arbeitsplat- zes oder die Förderung eines schwerbehinderten Men- schen mit einem Eingliederungszuschuss. Ausblick: Mit dem Gesetz zum inklusiven Arbeitsmarkt wird ab 01.01.2024 die Ausgleichsabgabe durch die Einführung einer neuen Staffel erhöht. Sie betrifft diejenigen Arbeit- geberinnen und Arbeitgeber, die keine schwerbehinder- ten Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer beschäftigen und kann je nach Betriebsgröße monatlich bis zu 720 Euro betragen. Da die Abrechnung immer im Folgejahr erfolgt, kommt der neue Staffelbetrag ab 2025 finanziell zum Tragen. Sie möchten sich über die Einstellung von schwerbehin- derten Menschen in Ihrem Betrieb informieren? Nehmen Sie gerne Kontakt mit Ihrem Arbeitgeber-Service unter der Rufnummer 0800 4 555520 auf. Gemeinde Baienfurt Kunstausstellung „Ansicht-Landsicht-Durchsicht“ von Katharina Widmaier und Marco Bruckner Die Gemeinde Baienfurt lädt herzlich ein zur Ausstellungs- eröffnung und zum Besuch der Ausstellung der Künstler Katharina Widmaier und Marco Bruckner. Vernissage: 24. November 2023, 19 Uhr Laudatio: Kurt Widmaier und Marco Bruckner In all den Jahren ihres künstlerischen Schaffens durch- lief Katharina Widmaier eine sanfte Entwicklung von der Aquarell- und Acrylmalerei bis hin zur Flash-Art, wobei ihre Techniken bis heute durchaus wechseln können. Hatte sich Katharina Widmaier früher eher dem Motto „Farbe ist Leben - Leben ist Farbe“ zugewandt, so ist ihr aktuelles künstlerisches Schaffen hauptsächlich geprägt vom Mystischen, der Weite und der Unendlichkeit der Natur. Auslösende Impulse ihrer Malerei sind das Sehen und das Erleben, Dabei überformt ein inneres Bild das Wahrge- nommene. Die Künstlerin lässt dem Betrachter bewusst Spielräume offen. Nach einer Lehre zum Holzbildhauer widmete Marco Bruckner sich voll und ganz seiner Kunst und ging damit seiner Leidenschaft nach. Seine abstrakten und figürli- chen Werke fanden seitdem immer größere Beachtung in der regionalen und überregionalen Kunstwelt. So nimmt der freischaffende Künstler inzwischen regelmäßig an nationalen und internationalen Ausstellung und Sympo- sien teil. Die Ausstellung ist zu den Öffnungszeiten des Rathauses bis zum 19.01.2024 zu sehen und wird auch an den Ad- ventsabenden 15./16. Dezember geöffnet sein. Zur Vernissage und zum Besuch der Ausstellung laden wir alle Interessierten ganz herzlich ein. Wir freuen uns auf Ihren Besuch. Günter A. Binder Konstantin Hummel Dorothee Schraube-Löffler Bürgermeister Leiter Kulturbeirat Kunstkuratorin Skibasar Berg Es ist wieder soweit - er Herbst hat uns fest im Griff und die Berge haben den ersten Schnee. Nun wird es Zeit für die neue Wintersportsaison zu wappnen. Der Skibasar bietet die ideale Gelegenheit, gut erhaltene Kleidung, Ski- und Wintersport Equipment jeglicher Art anzubieten und einzukaufen. Warenlisten sind über das Internet auf unserer Home- page www.skibasar-berg.de abzurufen. Die Artikel können aber auch bei der Annahme regist- riert werden. Angeboten werden: Alpin- und Langlaufski, Snowboards, Schuhe, Ski- Oberbekleidung, Helme, Schlittschuhe etc. für Erwachsene und Kinder Am Annahme- und Verkaufstag stehen wir Ihnen zur Be- ratung gern zur Seite. An unserer „Schneebar“ gibt`s kühle Getränke und heiße Waffeln! Weitere Informationen können Sie über unsere Home- page erhalten. Letztes Jahr konnten wir mit den Erlösen aus dem Ver- kauf, folgende soziale Projekte unterstützen: Brennesel, Sonja Reischmann Stiftung, Frauen & Kinder in Not e.V., Tierheim Berg, und noch weitere Einrichtungen. Termin: Samstag, 25. November 2023, von 11:00 Uhr bis 13:00 Uhr Veranstaltungsort ist die Festhalle bei der Grundschule in Berg. Warenannahme: Freitag, 24.11.2023 von 17:30 Uhr bis 19:30 Uhr und Warenrückgabe: Samstag, 24.11.2023 von 16:30 Uhr bis 17:30 Uhr. Homepage: www.skibasar-berg.de ---------- 37. Vogter Adventsmarkt Samstag, 25.11.2023, 11.00 – 19.00 Uhr, in und an der Allgäutorhalle Zum Start in die vorweihnachtliche Zeit lädt der 37. Vogter Adventsmarkt am Samstag, 25.11.2023 zu einem Besuch ein. „Klein aber fein“ stimmen die über 30 Stände in und um die Allgäutorhalle mit einem vielseitigen Angebot an Kränzen, Plätzchen, Strickwaren, Schmuck, Holzkunst, Näh- und Filzarbeiten, weihnachtlicher Dekoration und vielem mehr auf die vorweihnachtliche Zeit ein. Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 46 Für das leibliche Wohl ist durch die Vogter Vereine bestens gesorgt. Umrahmt wird der Adventsmarkt auch in diesem Jahr von einem bunten Programm, das für beste Unter- haltung vor allem auch für unsere kleinen Gäste sorgt. Wir freuen uns auf Ihren Besuch! Landratsamt Ravensburg Adventsmarkt in Schloss Achberg Regionale Produkte und stimmungsvolle Musik bei der Veranstaltung des Schlosscafés Am Samstag, 25. November, ab 13 Uhr öffnen sich die Tore des Schlosshofs für einen stimmungsvollen Adventsmarkt. Inmitten von weihnachtlichen Klängen bieten Stände mit handgemachten, regionalen Geschenken die perfekte Ge- legenheit, einzigartige Weihnachtsgeschenke zu finden. In magischer Atmosphäre verwöhnt das Schlosscafés, un- ter der Leitung von Sibylle Bezold, die Besucherinnen und Besucher mit kulinarischen Köstlichkeiten. Und wenn die Dämmerung einbricht, lädt ab 16 Uhr ein gemütliches La- gerfeuer im Schlossgarten zum Verweilen ein. Die Gäste können sich bei einer herzhaften Linsensuppe aufwärmen und einen Becher Glühwein oder Kinderpunsch genießen. Bei sehr schlechtem Wetter muss der Adventmarkt lei- der abgesagt werden. Informationen, ob der Advents- markt stattfinden kann, gibt es tagesaktuell unter www.schloss-achberg.de. Der Adventsmarkt ist eine Veranstaltung des Schlossca- fés. Die Innenräume von Schloss Achberg sind während des Adventsmarktes für die Öffentlichkeit nicht mehr zu- gänglich, da sich das Schloss bereits in der Winterpause befindet. Für Anfragen und weitere Informationen steht Ihnen Sibylle Bezold gerne zur Verfügung: Telefon +49 (0) 151 23959511 oder schlosscafe.achberg@gmx.de Schloss Achberg 88147 Achberg Tel.: +49 (0)751 85 9510 I info@schloss-achberg.de www.schloss-achberg.de Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau LKK-Kurzkur - Wenn nicht jetzt, wann dann? Warum den Winter nicht für eine entspannte Auszeit nutzen und dabei die Gesundheit stärken? Die Sozialver- sicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) als Landwirtschaftliche Krankenkasse (LKK) bie- tet Versicherten mit der LKK-Kurzkur genau die passen- de Möglichkeit. LKK-Kurzkuren werden bundesweit in dafür qualifizier- ten Einrichtungen angeboten. Auf dem Programm ste- hen je nach Kurklinik Nordic-Walking, Herz-Kreislauf- training, Wirbelsäulengymnastik, Muskelaufbautraining, Rückenschule, Autogenes Training, Entspannungsübun- gen, Stressbewältigungsseminare und Ernährungsbera- tung. Für die Teilnahme ist keine ärztliche Verordnung erforderlich. Genehmigung abwarten - dann erst buchen Die LKK erstattet einmal pro Kalenderjahr die Kosten für die Präventionskurse einer LKK-Kurzkur. Wichtig zu wis- sen: Die Kostenerstattung muss vor Kurzkurantritt von der LKK genehmigt werden. Interessierte sollten daher rechtzeitig einen Antrag stellen und erst nach der Geneh- migung einen Termin bei der Kureinrichtung buchen. Die Voraussetzungen für die Erstattung der Kursgebühren sind, dass die Teilnehmenden mindestens 80 Prozent der Kurseinheiten besuchen und dass die LKK ihnen noch kei- ne anderen Präventionskurse in diesem Jahr bezuschusst hat. LKK-Kurzkuren umfassen drei bis sieben Übernach- tungen. Zur Auswahl stehen Einzel- oder Doppelzimmer sowie Halb- oder Vollpension. Die Kosten für Unterbrin- gung, Verpflegung, Kurtaxe oder andere Leistungen tra- gen die Teilnehmenden selbst. Weitere Informationen zur LKK-Kurzkur, zu den Anbietern und zu den Terminen gibt es online unter www.svlfg.de/ lkk-kurzkuren. SVLFG Landratsamt Ravensburg Online-Vorträge und Workshops unseres Ernährungs- zentrums im November/Dezember Aufgrund großer Nachfrage bietet unser Ernährungszen- trum bei verschiedenen Veranstaltungen Zusatztermine an. Hiermit informieren wir über alle aktuell geplanten Veranstaltungen im November und Dezember. Babys erster Brei: Online-Vortrag am 22. November Wie die Umstellung von Milchnahrung auf feste Nahrung gelingt, vermittelt Andrea Geissler im Vortrag „Babys ers- ter Brei“. Referentin Andrea Geißler gibt praktische Tipps und beantwortet Fragen rund um die Nahrungsumstel- lung - unter anderem zum geeigneten Zeitpunkt und zur richtigen Beikost. Der Online-Vortrag findet am Mittwoch, den 22. Novem- ber um 18.30 Uhr statt. Die Teilnahme ist kostenfrei. Die Anmeldung ist bis drei Tage vor Veranstaltungsbe- ginn unter www.ernaehrung-oberschwaben.de möglich. Den Teilnahmelink für die Online-Veranstaltung erhalten die Teilnehmenden rechtzeitig per E-Mail. Buntes Herbstgemüse für graue Tage: Workshop am 29. November in Bad Waldsee So bunt wie die Farben im Herbst, so vielfältig ist das An- gebot an Gemüsesorten zur Haupterntezeit. Gemeinsam mit Referentin Monika Wessle werden im Workshop le- ckere Gerichte aus Fenchel, Rote Bete, Pastinake, Kürbis, Schwarzwurzel, Rosenkohl und Kraut zubereitet und im Anschluss verkostet. Von Suppen, über Aufläufe, Strudel und Blechgerichte bis zu pikanten Kuchen ist alles dabei. Der Workshop findet am Mittwoch, 29. November um 17.30 Uhr in Bad Waldsee, Schillerstraße 34 statt. Der Kostenbeitrag liegt bei 20 € pro Person. Die Anmeldung ist bis drei Tage vor Veranstaltungsbe- ginn unter www.ernaehrung-oberschwaben.de möglich. Bärenstarke Kinderkost - Ernährung nach dem 1. Le- bensjahr: Online-Vortrag am 13. Dezember Bei der Ernährung von Kleinkindern nach dem ersten Le- bensjahr gibt es viele Fragen. Referentin Andrea Geißler ist Fachfrau im Bereich bewusste Kinderernährung. In ih- rem Online-Vortrag gibt sie praktische Tipps für die Um- stellung von Babykost auf eine kindgerechte Ernährung und berät, welche Lebensmittel überhaupt für Kleinkinder geeignet sind. Ebenfalls beantwortet sie die Fragen der Teilnehmenden. Der Online-Vortrag findet am Mittwoch, 13. Dezember um 18:30 Uhr statt. Die Teilnahme ist kostenfrei. Die Anmeldung ist bis drei Tage vor Veranstaltungsbe- ginn unter www.ernaehrung-oberschwaben.de möglich. Den Teilnahmelink für die Online-Veranstaltung erhalten die Teilnehmenden rechtzeitig per E-Mail. Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 46 Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG | Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim | 07154 8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de Hiermit buche ich nachstehende Anzeige in der Sonderveröffentlichung «Weihnachtsgrüße & Neujahrswünsche» in der Kalenderwoche 51/2023. online www.duv-wagner.de/weihnachtsanzeige per Mail anzeigen@duv-wagner.de per Post Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Straße 14, 70806 Kornwestheim Anzeigenauftrag Rechnung per Lastschrift Rechnung per Überweisung Hiermit ermächtige ich Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, 70806 Kornwestheim, zu Lasten des nachstehend angegebenen Kontos mittels Lastschrift den Rechnungsbetrag der obigen Anzeige einzuziehen. Rechnungsanschrift: Firma, Name Straße, Hausnummer PLZ, Ort Telefon für Rückfragen Fax E-Mail für Rechnungsversand Datum, Unterschrift Einwilligungserklärung: Für den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten haben wir alle technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen, um ein hohes Schutzniveau zu schaffen. Wir halten uns dabei strikt an die Datenschutzgesetze und die sonstigen datenschutz- relevanten Vorschriften. Ihre Daten werden ausschließlich über sichere Kommunikationswege an die zuständige Stelle übergeben. Zur Bearbeitung Ihres Anliegens werden personenbezogene Daten von Ihnen erhoben wie z.B. Name, Anschrift, Kontaktdaten sowie die notwendigen An- gaben zur Bearbeitung. Die Verwendung oder Weitergabe Ihrer Daten an unbeteiligte Dritte wird ausgeschlossen. In dem Fall eines gebührenpflichtigen Vorgangs übermitteln wir zur Abwicklung der Bezahlung Ihre bezahlrelevanten Daten an den ePayment-Provider. Mit Ihrer Unterschrift erklären Sie sich einverstanden. DE IBAN Anzeigenschluss: Freitag, 1. Dezember 2023 Später eingereichte Aufträge erscheinen im allgemeinen Anzeigenteil. Ich buche das Mitteilungsblatt der Gemeinde(n) Ich spare 15% durch Buchung der Region: Ich wähle die Musteranzeige Nr. Meine Anzeige soll in s/w erscheinen Text für meine Glückwunschanzeige: (Firmenanschrift + wenn gewünscht zusätzlicher Text wie z.B. Öffnungszeiten, Betriebsferien, ...) Bitte in Druckschrift ausfüllen! Danke. Ihr Logo Senden Sie uns Ihr Logo an anzeigen@duv-wagner.de Bitte haben Sie Verständnis, dass am Layout der Musteranzeigen keine Änderungen vorgenommen werden können. Aus der von Ihnen gewählten Musteranzeige, aus Ihren Firmendaten und dem (optionalen) zusätzlichen Text gestalten wir Ihnen eine ansprechende Anzeige. Weihnachtsgrüße und Neujahrswünsche Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 46 Über 1000 m2 Ausstellungsfläche RAVENSBURG – Deisenfangstr. 61 · Tel. 07 51-36 63 90 Geöffnet: Mo. – Fr. www.fischinger-markisen.de seit 100 Jahren Schwebeschirm Sombrano Sonnenschirm Alu Smart Jubiläumsmarkise 100 Jahre Jubiläums Aktionen Bezirksleiter Daniel Barth 01516-4685085 daniel.barth@lbs-sued.de Mitarbeiter (m/w/d) Lösungsherstellung Ravensburg Süd • Vollzeit • Job-ID: 42669 Mit Ihrem pharmazeutischen oder technischen Hintergrund stellen Sie mit größter Sorgfalt Arzneimittellösungen her. Mechaniker (m/w/d) Pharmazeutische Produktion Ravensburg Süd • Vollzeit • Job-ID: 42943 Sie verantworten die Vorbereitung, Bedienung und Überwachung unserer technischen Produktionsanlagen und sorgen für einen störungsfreien Produktionsablauf. 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    Einladung zur Gemeinderatssitzung am 3. Mai 2022 in Baindt Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am Dienstag, den 3. Mai 2022 um 18:00 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle statt. TAGESORDNUNG 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Sachstandsbericht Freiwillige Feuerwehr Baindt 05 Vorstellung des Entwurfs zum Anbau an das Feuerwehrhaus und den Bauhof 06 Fernwärmeleitung - Bauabschnitt 3 im Bereich Ziegeleistraße 07 Waldspielplatz - weiteres Vorgehensweise 08 Verabschiedung der „Baindter Förderrichtlinie zur Gebäudesanierung: Energetisch fit für die Zukunft“ 09 Änderung der Friedhofssatzung (Friedhofsordnung und Bestattungsgebührensatzung) a) Transparentere Darstellung der Bestattungsformen im Gebührenverzeichnis b) Ausblick Belegung Urnenwand - weitere Vorgehensweise 10 Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Vorläufiges gebührenrechtliches Ergebnis des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung 2021 sowie gebührenrechtliches Ergebnis des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung 2020 11 Klausurtagung: Flächenpotential der Gemeinde 12 Anfragen und Verschiedenes Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup, Bürgermeisterin https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/[mehr]

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      Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 01. August 2023 wird folgend berichtet und die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben: Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 04. Juli 2023 ist nichts bekannt zu geben. Bericht der Bürgermeisterin Paragraph 13 b BauGB Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden, dass § 13b BauGB nicht mit dem Unionsrecht vereinbar ist. Demnach dürfen Freiflächen außerhalb des Siedlungsbereichs einer Gemeinde nicht im beschleunigten Verfahren nach § 13b Satz 1 BauGB ohne vorherige Umweltprüfung überplant werden. Auch Bebauungspläne in Baindt sind von diesem Urteil betroffen. Zum Zeitpunkt der Sitzung lag noch keine ausführliche Urteilsbegründung vor, daher können keine Aussagen über die Auswirkungen getroffen werden. Sobald nähere Einzelheiten bekannt sind, wird die Gemeinde alle Bauherren und Interessenten in den betroffenen Baugebieten informieren. Neugestaltung Dorfplatz Der Baubeginn zur Neugestaltung des Dorfplatzes war am 27.07.2023 (Baustelleneinrichtung, Baufeldfreimachung Parkplatz, Umleitungsbeschilderung). Ab dem 21.08.2023 wird der Kreisverkehr nur noch einseitig mit Ampelanlage befahrbar, die Küferstraße bis zur Bushaltestelle sowie Mühlstraße voll gesperrt sein. Die Parkplätze vor dem Rathaus und auf dem Dorfplatz stehen nach den Handwerkerferien nicht mehr zur Verfügung. Parkmöglichkeiten stehen am Mühleparkplatz und auf demFestgelände zur Verfügung. Ab dem 22.08.2023 wird mit den Tiefbauarbeiten an Kanal, Nahwärme und Breitband begonnen. Nähere Informationen gibt es jederzeit auf der Homepage der Gemeinde sowie im Amtsblatt und auf dem Instagram-Account der Gemeinde. Hochwasserschutzmaßnahme Hirsch-, Igel- und Siemensstraße Derzeit finden Bauarbeiten am Regenwasserkanal im Bereich Hischstraße statt. Ab Mitte September wird das Einlaufbauwerk in der Sulpacher Straße (Höhe Einfahrt Igelstraße) gebaut. Dazu muss die Sulpacher Staße für circa vier Wochen gesperrt werden. Eine Umleitung wird vor Ort ausgeschildert. Die Fertigstellung inkl. Bepflanzung ist für Mitte November geplant. Ausbau Breitband weiße Flecken Die Bauarbeiten von Schachen bis zur Reithalle (Bühl) sind fertiggestellt. Derzeit werden Kabelverlegearbeiten in der Marsweilerstraße und entlang der Mochenwangener Straße (von ausbauende Radweg Sulpach bis Gemarkungsende bei Mochenwangen) durchgeführt. Im August beginnen die Kabelverlegearbeiten von der Thumbstraße bis Stöcklis. Sanierung Wasserleitung Grünenberg - Stöcklisstraße Die Sanierung ist abgeschlossen. Die Mängelbehebung findet bis Ende der Woche (KW 31) statt. Bauantrag zur Errichtung einer Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber auf dem Flst. 953, Friesenhäusler Straße Der Landkreis Ravensburg beantragt die Errichtung einer Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber auf dem Flurstück 953, neben der bereits bestehenden Gemeinschaftsunterkunft Richtung Friesenhäusler Straße. Ein Bebauungsplan liegt nicht vor, so dass das Bauvorhaben nach § 34 Abs. 1 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauter Ortsteile) beurteilt wird. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag Errichtung einer Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber wird erteilt. Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Breite 1. Änderung wegen Neubau von 2 Nebenanlagen (Müllhäuser), Flst. Nr. 204/24, Buchenstraße 10+12 Durch die Mehrung der inzwischen erforderlichen Mülltonnen, die bis jetzt im Keller der Mehrfamilienhäuser untergebracht sind, beantragt die Wohnungseigentümergemeinschaft für jedes Wohngebäude ein Müllhaus. Dort sollen alle Mülltonnen geordnet untergebracht werden. Das Bauvorhaben liegt im rechtsgültigen Bebauungsplan „Breite mit 1. Änderung“ und wird nach § 30 Abs. 1 BauGB beurteilt. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen für die Befreiung vom Bebauungsplan „Breite mit 1. Änderung“ wird im Rahmen des Bauantrags zur Errichtung von 2 Müllhäusern in der nicht überbaubaren Fläche erteilt. Antrag auf Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Innere Breite 7. Änderung für die Errichtung eines Gartenhauses, Flst. Nr. 206/9, Ziegeleistrasse 38 Die Bauherren haben das Flst. 206/9 gekauft und möchten den Garten umgestalten. Ein bestehendes Gartenhaus soll abgebrochen und dafür ein Neues an anderer Stelle gebaut werden. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtsgültigen Bebauungsplanes „Innere Breite 7. Änderung“ und wird nach § 30 Abs. 1 BauGB beurteilt. (B-Plan rechtskräftig 23.10.2015). Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Den Befreiungen vom Bebauungsplan „Innere Breite 7. Änderung“: • Überschreitung des Bruttorauminhaltes • Errichtung in der nicht überbaubaren Grundstücksfläche wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. 2. Der Überbauung des Schmutzwasserkanals mit dem Gartenhaus wird zugestimmt. Rückbau des roten Platzes auf dem Sport- und Schulgelände und Planung eines Kunstrasenplatzes Der rote Hartplatz auf der Schul- und Sportanlage der Klosterwiesenschule ist gut 35 Jahre alt und in einem sehr schlechten Zustand. Eine Nutzung für den Schul- und Vereinssport ist aus haftungsrechtlichen Gesichtspunkten nicht mehr möglich. Früher oder später muss der Platz gesperrt werden. Ursprünglich wurde der Platz für den Schulsport der Grund- und Hauptschule genutzt. Darüber hinaus vor allem für Leichtathletik, jedoch auch für Hockey, Handball und Basketball. Im Hinblick auf eine zukunftsfähige Weiterentwicklung unseres Schulstandortes hat der Gemeinderat mit der Sanierung der Klosterwiesenschule einen richtungsweisenden Beschluss gefasst. Nun gilt es auch die Sportanlage so auszurüsten, dass für die Kinder und Jugend der Gemeinde der größtmögliche Nutzen entsteht. Hatte die Gemeinde Baindt 2019 gut 150 Schülerinnen und Schüler sind wir jetzt bei über 170 Grundschulkindern. Hinzu kommt, dass ab dem Jahr 2026 für Eltern ein Rechtsanspruch auf eine Ganztagesbetreuung für Grundschulkinder besteht. Von Montag bis Freitag haben Eltern dann die Sicherheit, dass deren Kinder an jedem Tag acht Stunden in der Schule unterrichtet und betreut werden. Für uns als Kommune bedeutet das unter anderem, dass in Zukunft mehr Kinder den ganzen Tag in der Schule und auf dem Schul- und Sportgelände verbringen werden. Diese Kinder müssen betreut und gefördert werden und brauchen Platz zum Spielen, sowohl in der Halle als auch im Freien. Damit einhergehend ist es nach wie vor ein Anliegen unseres Sportvereins und hier vor allem der Abteilung Fußball, dass eine weitere Trainings- und Spielfläche für Kinder, Jugendliche und auch für die Erwachsenen geschaffen wird. Im September 2014 wurde von Seiten des SV Baindt erstmalig ein Antrag auf den Bau eines Kunstrasenplatzes an Stelle des roten Hartplatzes und der angrenzenden Grünfläche gestellt. Dieser wurde zum damaligen Zeitpunkt abgelehnt. Ein erneuter Vorstoß von Seiten des Vereins erfolgte im Mai 2019. Im Februar 2022 fand ein Austausch zu diesem Thema mit Vertreterinnen und Vertretern der Schule, des SV Baindts und der Gemeindeverwaltung statt. Bei diesem Termin wurde über verschiedene Möglichkeiten der Weiterentwicklung der Sportanlage diskutiert. Über die Schaffung eines Naturrasenspielfeldes anstelle eines Kunstrasenplatzes genauso wie über den Nutzen einer Freilufthalle. Aus schulischer Sicht wäre ein Kunstrasenplatz oder eine Freilufthalle eine sehr gute Lösung, da zeitnah nach erfolgtem Regen wieder eine Nutzung erfolgen kann. Ein Kunstrasenplatz kann auch von unseren Schulkindern der Klosterwiesenschule sehr gut zum Schulsport und zum freien Spiel innerhalb der Betreuung genutzt werden. Ballspiele, Geschicklichkeitsspiele und Bewegung aller Art sind darauf möglich. In einem ersten Schritt ist eine Bestandsaufnahme durchzuführen. Da der Unterbau des roten Hartplatzes sowohl im Zustand als auch in der Verwendung der Materialien unklar ist, ist ein Baugrundgutachten zu fertigen. Darüber hinaus muss das Gelände vermessen werden. Erst dann kann auch eine Aussage dazu getroffen werden, ob Anpassungsarbeiten notwendig werden. Im Hinblick auf den Rechtsanspruch auf eine Ganztagesbetreuung der Schulkinder wird im September mit einem weiteren Schulbauförderprogramm gerechnet. Dieses Programm soll zu einer Qualitätsverbesserung der Betreuung und umfänglicheren Förderung beitragen. Wenn hier auch Außenanlagen enthalten sind, was angenommen wird, könnte auch in diesem Programm ein Förderantrag gestellt werden. Letztendlich ist eine ordentliche Planung Entscheidungsgrundlage für das Gremium. Der Gemeinderat fasst den einstimmigen Beschluss: 1. Der Gemeinderat befürwortet den Rückbau des roten Hartplatzes, die Verlegung der Weitsprunganlage, die Sanierung der Laufbahn und darüber hinaus den Bau eines Kunstrasenplatzes. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, Fördermöglichkeiten für den Bau eines Kunstrasenplatzes für den Schul- und Vereinssport zu prüfen. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, anstelle des roten Hartplatzes und der angrenzenden kleinen Rasenfläche einen Kunstrasenplatz zu planen. 4. Das Gremium nimmt in den nächsten Doppelhaushalt 2025 / 2026, vorbehaltlich der Finanzierbarkeit, Mittel auf, um den roten Hartplatz zurückzubauen, die Weitsprunggrube zu versetzen und die Laufbahn instand zu setzen. Darüber hinaus werden Mittel für den Bau eines Kunstrasenplatzes eingestellt. Kriterien für Freiflächensolaranlagen in der Gemeinde Baindt Auf dem Gemeindegebiet von Baindt werden bereits jetzt erhebliche Mengen an erneuerbaren Energien gewonnen. Dazu tragen insbesondere Biogasanlagen, Pelletheizungen, Blockheizkraftwerke, aber auch Solarthermie- und Photovoltaikanlagen auf Dachflächen bei. Im Sinne des Klimaschutzes und angesichts des Ausstiegs aus der Kernenergie steht Baindt einem weiteren Zubau an Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energien nicht entgegen. Dazu könnten auch Solaranlagen auf Freiflächen einen Beitrag leisten. Gemäß dem Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg sollen Gebiete in einer Größenordnung von mindestens 0,2 % der jeweiligen Regionsfläche für die Nutzung von Photovoltaik auf Freiflächen festgelegt werden. Zur Orientierung, würden diese 0,2 % auf die Gemarkung der Gemeinde Baindt umgelegt, würde dies bedeuten, dass bei 2.306 Hektar Gemeindefläche mindestens 4,612 Hektar für Freiflächen- Photovoltaikanlagen genutzt werden sollen. Der Bau eines Solarparks im Außenbereich erfordert einen (vorhabenbezogenen) Bebauungsplan sowie eine Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes. Vor Aufstellung des Bebauungsplanes soll dem Gemeinderat ein Katalog von Kriterien an die Hand gegeben werden - die für das gesamte Gemeindegebiet gelten –, um zu entscheiden unter welchen Voraussetzungen Freiflächen-Photovoltaik über die Bebauungsplanung ermöglicht werden soll. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Festlegung der Kriterien für die Zulassung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen wird zugestimmt. 2. Der Gemeinderat beschließt, die einzelnen Bestandteile des Kriterienkatalogs mit folgenden Änderungen als Entscheidungshilfe für die Beurteilung von Standorten von PV-Freiflächenanlagen hinsichtlich Eignung und Durchführbarkeit zukünftig heranzuziehen: • Flächengröße / Zubaumenge: Der Gemeinderat wird zwei Jahre nach Verabschiedung des Kriterienkataloges oder wenn ein Zubau an Freiflächen-Photovoltaik von insgesamt 10 Hektar erreicht ist, diese Kriterien neu überdenken und beraten. (Die Kriterien werden in das Bürgerinformationssystem eingestellt) Zuschussantrag der Reitergruppe Baindt e. V. Die Gemeindeverwaltung hat die baulichen Voraussetzungen mit Zielabweichungsverfahren und Bebauungsplanverfahren sowie dem Erwerb einer ökologischen Ausgleichsfläche geschaffen. Der Antrag der Reitergruppe wurde in einem Durchführungsvertrag, welcher öffentlich beschlossen wurde, festgehalten. Aufgrund verspätetem Nachlass und längerem Bebauungsplanverfahren haben sich die Kosten erhöht. Die Inflation schlägt ebenfalls zu Buche. Die Reitergruppe fängt viel in Eigenleistung auf, jedoch erbitten sie weitere finanzielle Unterstützung durch die Gemeinde Baindt. Die Erschließungskosten für die Strom-, Wasser- und Abwasserversorgung des Objekts mit einer Gesamthöhe von 34.865,66 Euro übersteigen die ursprüngliche Kalkulation des Vereins erheblich. Daher stellt die Reitergruppe Baindt e.V. einen Zuschussantrag in Höhe von 30.000,00 Euro für den Bau der Erschließungsanlagen (Strom-, Wasser- und Abwasserversorgung). Da sich die Auszahlung des WLSB-Zuschusses zeitlich verzögert, stellt die Reitergruppe darüber hinaus einen Antrag auf Vorfinanzierung auf die im Förderbescheid bestätigte Summe von höchstens 132.000,00 Euro bis zur Auszahlung der Fördermittel bzw. spätestens bis zum 31.12.2026. Die Gemeinde hat bisher gem. Durchführungsvertrag 85.000 € vorfinanziert. Der Reitverein sagt im Rahmen seiner weiteren Antragstellung ausdrücklich seine Unterstützung bei den Ausgleichsmaßnahmen auf dem Flst. Nr. 376 zu. Auf diesem Flurstück sind Büsche und Sträucher zu Pflanzen und weitere ökologische Maßnahmen vorzunehmen. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Gemeinderat stimmt den im Antrag der Reitergruppe Baindt vom 17.07.2023 beantragten, einmaligen Unterstützungsleistungen wie folgt zu: 1. Für den Bau der Erschließungsanlagen (Stromversorgung, Wasserversorgung – Abwasserentsorgung) wird ein Zuschuss in Höhe von 30.000 € an den Reitverein gewährt. 2. Im Wege der Vorfinanzierung der Fördermittel wird eine höhere Vorfinanzierung in Höhe von 132.000 € bis zur Auszahlung der Fördermittel des WLSB bzw. spätestens bis zum 31.12.2026 gewährt. Die Reitergruppe Baindt wird aufgefordert den Bewilligungsbescheid vorzulegen. 3. Der Gemeinderat stimmt der außerplanmäßigen Ausgabe zu. Kindergartenbedarfsplanung 2023/2024 Mit der jährlichen Fortschreibung und Beschlussfassung der Bedarfsplanung kommt die Gemeinde Baindt dem gesetzlichen Auftrag nach § 3 KiTaG nach. Das Leistungsangebot der Tageseinrichtungen für Kinder soll sich pädagogisch und organisatorisch an den Bedürfnissen der Kinder und ihren Familien orientieren (§ 22 Abs. 3 SGB VIII). Tageseinrichtungen fördern die individuelle und soziale Entwicklung der Kinder und tragen dazu bei, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen. Die vollständige kommunale Bedarfsplanung der Kindertagesbetreuung in der Gemeinde Baindt ist über das Ratsinformationssystem einsehbar. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der kommunalen Bedarfsplanung der Kindertagesbetreuung in der Gemeinde Baindt für das Kita-Jahr 2023/2024 wird zugestimmt. 2. Maßnahmen zur Optimierung der Betreuungsplätze sollen ausgearbeitet und im Sozialausschuss vorgestellt werden. Zinsanpassung der Trägerdarlehen / Ausleihungen durch die Gemeinden Baienfurt und Baindt an den Zweckverband Wasserversorgung Die Gemeinde Baienfurt und die Gemeinde Baindt waren aufgrund ihrer Rücklagenstände in der Lage dem Zweckverband für dessen Investitionen Trägerdarlehen zur Verfügung zu stellen. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Gemeinderat Baindt stimmt der Zinsanpassung für die jeweiligen Trägerdarlehen an den Zweckverband Wasserversorgung zum 30.12.2023 und 30.12.2024 auf einheitlich 4,25 % p. a. zu. Zinsanpassung der Trägerdarlehen der Gemeinde Baindt an den Eigenbetrieb Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung Die vom Kernhaushalt gewährten Trägerdarlehen an den Eigenbetrieb Wasserversorgung in Höhe von 262.500 € und an den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung in Höhe von 630.000 € (Stand 30.09.2024) sind mit der nächsten Zinsanpassung ab 30.09.2024 erneut zu verzinsen. Die Trägerdarlehen sollen erst Ende 2024 entschieden werden. Es wurden zur Beschlussfassung die damaligen Marktkonditionen zu 1,0% festgesetzt. Der Zinssatz ist analog der durchschnittlichen Fremdkapitalzinssätze für Kreditmarktdarlehen festzusetzen. Die Zinsen werden nach dem jeweiligen Stand des Trägerdarlehens berechnet und werden quartalsweise fällig. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Gemeinderat beschließt im Haushaltsjahr 2023 die Zinsanpassung für die jeweiligen Trägerdarlehen 7 an die Eigenbetriebe Abwasserbeseitigung und Wasserversorgung zum 30.09.2024 auf einheitlich 4,25 % p. a. 2. Die nächste Zinsanpassung der Trägerdarlehen 7 findet zum 30.09.2029 statt. 3. Die Zinsen für die Trägerdarlehen Nr. 8 werden erst im Jahr 2024 angepasst. Änderung der Zuständigkeitsordnung - Vertretung im Urlaubs- und Krankheitsfall Gesetzliche Grundlage für den Erlass einer Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse der Gemeinde sind §§ 44 Abs. 2, 53 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO) i.V.m. § 10 Abs. 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Baindt. Aus der Zuständigkeitsordnung ergibt sich die Anzahl der eingerichteten Ausschüsse sowie die Größe des jeweiligen Ausschusses und die den einzelnen Ausschüssen zugewiesenen Aufgaben. Die entsprechenden Höhen der einzelnen Beträge könnten zu einem späteren Zeitpunkt, nach 20 Jahren unveränderter Grenzen, entsprechend angepasst werden. Dieser Beschluss sieht lediglich die Änderung der Anordnung von Ausgaben über 5.000 Euro vor. Damit auch bei Abwesenheit der Bürgermeisterin über zwei Wochen das tägliche Geschäft weiterläuft. Mit den laufenden Baumaßnahmen, sollten die Firmen bei Prüfung der Rechnungen auch bedient werden können. Auch für den Krankheitsfall dient diese Regelung als eine Absicherungsebene. Auf Antrag des Gremiums sollen die Amtsleitungen zukünftig die Befugnis erhalten, Zahlungen bis zu 10.000 Euro tätigen zu können. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Die Änderung der Zuständigkeitsordnung tritt mit der Beschlussfassung durch den Gemeinderat in Kraft. Gleichzeitig tritt die frühere Zuständigkeitsordnung außer Kraft. Änderung Hauptsatzung - Satzung zur Änderung der Hauptsatzung Derzeit liegt die Zuständigkeit der Bürgermeisterin zur Personaleinstellung bei Mitarbeitern bis zur Entgeltgruppe (EG) 6. Im Hinblick auf die bevorstehende Urlaubszeit und die Nachbesetzung der Stelle der Assistentin bzw. des Assistenten im Vorzimmer der Bürgermeisterin ergibt sich die Notwendigkeit, die Zuständigkeit zu überdenken. Die Erhöhung der Zuständigkeit der Bürgermeisterin zur Personaleinstellung bis zur Entgeltgruppe 9 ermöglicht es, schnell auf Bewerbungen zu reagieren und qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zeitnah einzustellen. Dies ist insbesondere in Zeiten von Personalengpässen und während der Sitzungspause in der Urlaubszeit von großer Bedeutung, um den reibungslosen Betrieb der Verwaltung sicherzustellen. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Satzung zur Änderung der Hauptsatzung wird zugestimmt. Anfragen und Verschiedenes Waldspielplatz: Es wird beantragt, dass mit dem Projekt "Waldspielplatz" im nächsten Jahr begonnen wird. Betriebsausflug: Es wird angefragt, warum das Gremium nicht zum diesjährigen Betriebsausflug der Gemeindeverwaltung eingeladen war. Aufgrund der gestiegenen Mitarbeiterzahl war ein Bus komplett ausgebucht. In den vergangenen Jahren haben nur wenige Mitglieder des Gremiums teilgenommen. Die logische Konsequenz wäre gewesen, einen zweiten Bus zu mieten, der nahezu leer geblieben wäre. Daher wurde in diesem Jahr darauf verzichtet. Verkehrsspiegel Stöcklisstraße: Auf die Frage, warum auf einem Privatgrundstück ein Stromkasten angebracht werden kann, aber kein Verkehrsspiegel installiert wird, wird erklärt, dass die Anbringung eines Verkehrsspiegels nur mit Einverständnis des Eigentümers möglich ist Die Gefahrensituation wird bei der nächsten Verkehrsschau in Augenschein genommen. Breitbandausbau "graue Flecken": Der Kämmerer, Herr Abele, erläutert, dass Bundes- und Landeszuschüsse in diesem Zusammenhang verzögert ausgezahlt werden. Die Zuschüsse werden erst nach Abschluss und Überprüfung der Arbeiten vollständig überwiesen. Daher sind die Kommunen gezwungen, über einen längeren Zeitraum selbst Vorfinanzierung zu leisten. Für die Gemeinde Baindt bedeutet dies eine Vorfinanzierung von etwa fünf Millionen Euro. Unabhängig davon steht der nächste Schritt in der Planung des Breitbandnetzausbaus in den unterversorgten Gebieten an. Das Gremium erteilt den Auftrag zur Planung.[mehr]

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        Einladung zur Gemeinderatssitzung am 3. August 2021 in Baindt Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am Dienstag, den 3. August 2021 um 18:00 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle statt. TAGESORDNUNG Öffentlicher Teil 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Zustimmung zur Wahl des Feuerwehrkommandanten und des stellvertretenden Feuerwehrkommandanten 05 Bebauungsplan "Fischerareal" - Billigungs- und Auslegungsbeschluss 06 Bericht aus der Bürgerwerkstatt "Gestaltung des Dorfplatzes und der Ortsmitte“ am Samstag 24.07.2021 07 Parken in der Ortsmitte - Ergebnis der Umfrage zur Parksituation am Dorfplatz 08 Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan "Spielmann, Kornblumen- ,Fliederstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu 09 Sachstand verbleibende FTTB-Breitbandausbautrassen in Baindt 10 Entscheidung über die Art der erneuerbaren Energie zur Ergänzung des Nahwärmenetzes 11 Sachstand Geh- und Radweg 3. Bauabschnitt Sulpach Richtung Mochenwangen 12 Bauantrag für eine Überdachung des Sitzbereichs auf dem Flst. 13, Klosterhof 13 Bauantrag für den Umbau eines bestehenden Schuppens zum Bürogebäude mit Aufenthalts- und Sozialräumen auf dem Flst. 1199, Hirschstr. 200 14 Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes 1. Änderung "Kiesgrubenstraße" für die Überschreitung der Baugrenze beim Neubau eines Mehrfamilienhauses auf Flst. 211/6, Kiesgrubenstraße 8 15 Anfragen und Verschiedenes Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderats Simone Rürup, Bürgermeisterin Hinweis: Die Gemeinderatssitzung wird mit einem Distanzierungskonzept abgehalten. Folgende Regelungen gelten für den Sitzungsverlauf: • Beim Hereinkommen und Verlassen der Halle ist ein medizinischer Mund- Nasen-Schutz zu tragen. • Auch die Besucherinnen und Besucher müssen den notwendigen Mindestabstand einhalten und sich in eine Anwesenheitsliste eintragen. • Für die Beratung in der Halle haben wir Mikrofone bzw. eine Lautsprecheranlage vorgesehen. https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/[mehr]

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          Einladung zur Gemeinderatssitzung am 5. Juli 2022 in Baindt Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am Dienstag, den 5. Juli 2022 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses statt. TAGESORDNUNG 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Abwägung über die eingegangenen Stellungnahmen und Bedenken der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und Beschluss zur erneuten Auslegung und Anhörung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu 05 Auftragsvergabe Nahwärmeleitung - Bauabschnitt 3 im Bereich Ziegeleistraße 06 Bauantrag zum Einbau einer Gaupe in das Dachgeschoss eines Wohngebäudes, Flst. 841, Thumbstr. 15 07 Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Bifang beim Neubau einer Doppelgarage auf dem Flst. 134/2, Daimlerstr. 25 08 Kindergartenangelegenheiten - Festsetzung der Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2022/2023 09 Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Baindt ab dem 01.09.2022 10 Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde 2021 Feststellung des Jahresabschlusses 2021 des Eigenbetriebes Wasserversorgung Feststellung des Jahresabschlusses 2021 des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung 11 Haushaltsvollzug 2022 - Ergebnisse der Maisteuerschätzung - Finanzielle Lage - Ausblick Investitionen und Refinanzierung der Gemeinde 12 Standesamtsangelegenheiten - Bestellung eines Eheschließungsstandesbeamten 13 Änderungen der AGB´s zum Abonnement des Amtsblattes der Gemeinde Baindt zum 01.01.2023 - Neuregelung der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand gemäß § 2b Umsatzsteuergesetz (UStG) 14 Anfragen und Verschiedenes Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup, Bürgermeisterin https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/[mehr]

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            Gemeinde Baindt Landkreis Ravensburg Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung – AbwS) der Gemeinde Baindt Aufgrund von § 46 Abs. 4 und 5 des Wassergesetzes für Baden- Württemberg (WG), §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden- Württemberg (GemO) und §§ 2, 8 Abs. 2, 11, 13, 20 und 42 des Kommunalabgabengesetzes für Baden- Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt in seiner Sitzung vom 01.02.2007, zuletzt geändert am 27.02.2024 folgende Satzung beschlossen: I. Allgemeine Bestimmung § 1 Öffentliche Einrichtung (1) Die Gemeinde Baindt betreibt die Beseitigung des in ihrem Gebiet angefallenen Abwassers als Eigenbetrieb unter dem Namen „Abwasserbeseitigung Baindt“. Voraussetzung für die Beseitigung ist, dass das Abwasser über eine Grundstückentwässerungsanlage in die öffentliche Abwasseranlage gelangt oder zu einer öffentlichen Abwasserbehandlungsanlage gebracht (angeliefert) wird. (2) Der Eigenbetrieb kann die Abwasserbeseitigung ganz oder teilweise durch Dritte vornehmen lassen. (3) Ein Rechtsanspruch auf Herstellung, Erweiterung oder Änderung der öffentlichen Abwasseranlagen besteht nicht. § 2 Begriffsbestimmungen (1) Abwasser ist Wasser, das durch häuslichen, gewerblichen, landwirtschaftlichen oder sonstigen Gebrauch verunreinigt oder sonst in seinen Eigenschaften verändert ist und das bei Trockenwetter damit zusammen abfließende Wasser (Schmutzwasser) sowie das von Niederschlägen aus dem Bereich von bebauten oder befestigten Flächen gesammelt abfließende Wasser (Niederschlagswasser). Als Schmutzwasser gelten auch die aus Anlagen zum Behandeln, Lagern und Ablagern von Abfällen austretenden und gesammelten Flüssigkeiten. (2) Öffentliche Abwasseranlagen haben den Zweck, das im Gemeindegebiet angefallene Abwasser zu sammeln, den Abwasserbehandlungsanlagen zuzuleiten und zu reinigen. Öffentliche Abwasseranlagen sind insbesondere die öffentlichen Kanäle, Anlagen zur Ableitung von Grund- und Drainagewasser, durch die die öffentliche Abwasseranlagen entlastet werden, Regenrückhaltebecken, Regenüberlauf- und Regenklärbecken, Retentionsbodenfilter, Abwasserpumpwerke, Kläranlagen und Versickerungs- und Rückhalteanlagen für Niederschlagswasser (u.a Mulden- und Rigolensysteme, Sickermulden/-teiche/-schächte), soweit sie nicht Teil der Grundstücksentwässerungsanlage sind sowie offene und geschlossene Gräben, soweit sie von der Gemeinde zur öffentlichen Abwasserbeseitigung benutzt werden. Zu den öffentlichen Abwasseranlagen gehört auch für die Abwasserbeseitigung hergestellte künstliche Gewässer gemäß § 17 Abs. 1 Nr.1 KAG sowie der Teil der Hausanschlussleitung, der im Bereich der öffentlichen Verkehrs- und Grünflächen verläuft (Grundstücksanschluss). (3) Grundstücksentwässerungsanlagen sind alle Einrichtungen, die der Sammlung, Vorbehandlung, Prüfung und Ableitung des Abwassers bis zur öffentlichen Abwasseranlage dienen. Dazu gehören insbesondere Leitungen, die im Erdreich oder im Fundamentbereich verlegt sind und das Abwasser dem Grundstücksanschluss zuführen (Grundleitungen), Prüfschächte sowie die sich auf privaten Grundstücken befindlichen Pumpanlagen bei einer Abwasserdruckentwässerung und Versickerungs- und Rückhalteanlagen für Niederschlagswasser, soweit sie sich auf privaten Grundstücksflächen befinden. (4) Notüberläufe sind Entlastungsbauwerke für außerplanmäßige Ableitungen in den öffentlichen Kanal. Drosseleinrichtungen dienen der vergleichsmäßigen und reduzierten (gedrosselten) Ableitung von Abwasser in den öffentlichen Kanal; sie sind so auszulegen, dass eine Einleitung nur in Ausnahmesituation (zum Beispiel Starkregen) erfolgt. II. Anschluss und Benutzung § 3 Berechtigung und Verpflichtung zum Anschluss und zur Benutzung (1) Die Eigentümer von Grundstücken, auf denen Abwasser anfällt, sind nach näherer Bestimmung dieser Satzung berechtigt und verpflichtet, ihre Grundstücke an die öffentlichen Abwasseranlagen anzuschließen, diese zu benutzen und das gesamte auf den Grundstücken anfallende Abwasser dem Eigenbetrieb im Rahmen des § 46 Abs. 1 und 2 WG zu überlassen. Der Erbbauberechtigte oder sonst dinglich zur baulichen Nutzung des Grundstücks Berechtigte tritt an die Stelle des Eigentümers. (2) Die Benutzungs- und Überlassungspflicht nach Abs. 1 trifft auch die sonst zur Nutzung eines Grundstücks oder einer Wohnung berechtigten Personen. (3)Bebaute Grundstücke sind anzuschließen, sobald die für sie bestimmten öffentlichen Abwasseranlagen betriebsfertig hergestellt sind. Wird die öffentliche Abwasseranlage erst nach Errichtung einer baulichen Anlage hergestellt, so ist das Grundstück innerhalb von 6 Monaten nach der betriebsfertigen Herstellung anzuschließen. (4) Unbebaute Grundstücke sind anzuschließen, wenn der Anschluss im Interesse der öffentlichen Gesundheitspflege, des Verkehrs oder aus anderen Gründen des öffentlichen Wohls geboten ist. § 4 Anschlussstelle, vorläufiger Anschluss (1) Wenn der Anschluss eines Grundstücks an die nächste öffentliche Abwasseranlage technisch unzweckmäßig oder die Ableitung des Abwassers über diesen Anschluss für die öffentliche Abwasseranlage nachteilig wäre, kann der Eigenbetrieb verlangen oder gestatten, dass das Grundstück an eine andere öffentliche Abwasseranlage angeschlossen wird. (2) Ist die für ein Grundstück bestimmte öffentliche Abwasseranlage noch nicht hergestellt, kann der Eigenbetrieb den vorläufigen Anschluss an eine andere öffentliche Abwasseranlage gestatten oder verlangen. § 5 Befreiungen Von der Verpflichtung zum Anschluss seines Grundstücks an die öffentliche Abwasserbeseitigung und von der Pflicht zur Benutzung deren Einrichtungen ist aufgrund § 46 Abs. 5 Satz 1 WG der nach § 3 Abs. 1 und 2 Verpflichtete auf Antrag insoweit und solange zu befreien, als ihm der Anschluss bzw. die Benutzung wegen seines die öffentlichen Belange überwiegenden privaten Interesses an der eigenen Beseitigung des Abwassers nicht zugemutet werden kann und die Befreiung wasserwirtschaftlich unbedenklich ist. § 6 Allgemeine Ausschlüsse (1) Von der öffentlichen Abwasserbeseitigung sind sämtliche Stoffe ausgeschlossen, die die Reinigungswirkung der Klärwerke, den Betrieb der Schlammbehandlungsanlagen, die Schlammbeseitigung oder die Schlammverwertung beeinträchtigen, die öffentlichen Abwasseranlagen angreifen, ihre Funktionsfähigkeit oder Unterhaltung behindern, erschweren oder gefährden können, oder die den in öffentlichen Abwasseranlagen arbeitenden Personen oder dem Vorfluter schaden können. Dies gilt auch für Flüssigkeiten, Gase und Dämpfe. (2) Insbesondere sind ausgeschlossen 1. Stoffe – auch im zerkleinerten Zustand -, die zu Ablagerungen oder Verstopfungen in den öffentlichen Abwasseranlagen führen können (z. B. Kehricht, Schutt, Asche, Zellstoffe, Mist, Schlamm, Sand, Glas, Kunststoffe, Textilien, Küchenabfälle, Schlachtabfälle, Haut- und Lederabfälle, Tierkörper, Panseninhalt, Schlempe, Trub, Trester und hefehaltige Rückstände); 2. feuergefährliche, explosive, giftige, fett- und ölhaltige Stoffe (z. B. Benzin, Heizöl, Karbid, Phenole, Öle und Fette, Öl-/ Wasseremulsionen, Säuren, Laugen, Salze, Reste und Pflanzenschutzmitteln oder vergleichbaren Chemikalien, Blut aus Schlachtungen, mit Krankheitskeimen behaftete oder radioaktive Stoffe), sowie Arzneimittel 3. Jauche, Gülle, Abgänge aus Tierhaltungen, Silosickersaft und Molke; 4. faulendes und sonst übelriechendes Abwasser (z. B. milchsaure Konzentrate, Krautwasser) 5. Abwasser, das schädliche oder belästigende Gase oder Dämpfe verbreiten kann; 6. Abwasser, das einem wasserrechtlichen Bescheid nicht entspricht. 7. Abwasser, dessen Beschaffenheit oder Inhaltsstoffe über den Richtwerten des Anhangs A. 1 des Merkblatts DWA-M 115-2 vom Februar 2013 (Herausgeber/Vertrieb: Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V.-DWA- , Theodor- Heuss-Allee 17, 53773 Hennef ) liegen. (3) Der Eigenbetrieb kann im Einzelfall über die nach Absatz 2 einzuhaltenden Anforderungen hinausgehende Anforderungen stellen, wenn dies für den Betrieb der öffentlichen Abwasseranlagen erforderlich ist. (4) Der Eigenbetrieb kann im Einzelfall Ausnahmen von den Bestimmungen der Absätze 1 und 2 zulassen, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die Versagung der Ausnahme im Einzelfall eine unbillige Härte bedeuten würde und der Antragsteller evtl . entstehende Mehrkosten übernimmt. § 7 Ausschlüsse im Einzelfall, Mehrkostenvereinbarung (1) Der Eigenbetrieb kann im Einzelfall Abwasser von der öffentlichen Abwasserbeseitigung ausschließen, a) dessen Sammlung, Fortleitung oder Behandlung im Hinblick auf den Anfallort oder wegen der Art oder Menge des Abwassers unverhältnismäßig hohen Aufwand verursachen würde; b) das nach den allgemein anerkannten Regeln der Abwassertechnik nicht mit häuslichen Abwässern gesammelt, fortgeleitet oder behandelt werden kann. (2) Der Eigenbetrieb kann im Falle des Absatzes 1 den Anschluss und die Benutzung gestatten, wenn der Grundstückseigentümer die für den Bau und Betrieb der öffentlichen Abwasseranlagen entstehenden Mehrkosten übernimmt und auf Verlangen angemessene Sicherheit leistet. (3) Schließt der Eigenbetrieb in Einzelfällen Abwasser von der Beseitigung aus, bedarf dies der Zustimmung der Wasserbehörde (§ 46 Abs. 4 Satz 2 WG). § 8 Einleitungsbeschränkungen (1) Der Eigenbetrieb kann im Einzelfall die Einleitung von Abwasser von einer Vorbehandlung oder Speicherung abhängig machen, wenn seine Beschaffenheit oder Menge dies insbesondere im Hinblick auf den Betrieb der öffentlichen Abwasseranlagen oder auf sonstige öffentliche Belange erfordert. (2) Fäkalienhaltiges Abwasser darf in öffentliche Abwasseranlagen, die nicht an eine öffentliche Kläranlage angeschlossen sind, nur nach ausreichender Vorbehandlung eingeleitet werden. (3) Die Einleitung von Abwasser, das der Beseitigungspflicht nicht unterliegt und von sonstigem Wasser bedarf der schriftlichen Genehmigung der Gemeinde. § 9 Eigenkontrolle (1) Der Eigenbetrieb kann verlangen, dass auf Kosten des Verpflichteten (nach § 3 Absätze 1 und 2) Vorrichtungen zur Messung und Registrierung der Abflüsse und der Beschaffenheit der Abwässer sowie zur Bestimmung der Schadstofffracht in die Grundstücksentwässerungsanlage eingebaut oder an sonst geeigneter Stelle auf dem Grundstück angebracht, betrieben und in ordnungsgemäßem Zustand gehalten werden. (2) Der Eigenbetrieb kann auch verlangen, dass eine Person bestimmt wird, die für die Bedienung der Anlage und für die Führung des Betriebstagebuchs verantwortlich ist. Das Betriebstagebuch ist mindestens drei Jahre lang, vom Datum der letzten Eintragung oder des letzten Beleges an gerechnet, aufzubewahren und dem Eigenbetrieb auf Verlangen vorzulegen. § 10 Abwasseruntersuchungen (1) Der Eigenbetrieb kann beim Verpflichteten Abwasseruntersuchungen vornehmen. Sie bestimmt, in welchen Abständen die Proben zu entnehmen sind, durch wen sie zu entnehmen sind und wer sie untersucht. Für das Zutrittsrecht gilt § 21 Abs. 2 entsprechend. (2) Wenn bei einer Untersuchung des Abwassers Mängel festgestellt werden, hat der Verpflichtete diese unverzüglich zu beseitigen. § 11 Grundstücksbenutzung Die Grundstückseigentümer können bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 93 WHG verpflichtet werden, für Zwecke der öffentlichen Abwasserbeseitigung das Verlegen von Kanälen einschließlich Zubehör zur Ab- und Fortleitung von Abwasser über ihre Grundstücke gegen Entschädigung zu dulden. Die Grundstückseigentümer haben insbesondere den Anschluss anderer Grundstücke an die Anschlussleitung zu ihren Grundstücken zu dulden. III. Grundstücksanschlüsse, Grundstücksentwässerungsanlagen § 12 Grundstücksanschlüsse (1) Grundstücksanschlüsse (§ 2 Abs. 2) werden ausschließlich von dem Eigenbetrieb hergestellt, unterhalten, erneuert, geändert, abgetrennt und beseitigt. (2) Art, Zahl und Lage der Grundstücksanschlüsse sowie deren Änderung werden nach Anhörung des Grundstückseigentümers und unter Wahrung seiner berechtigten Interessen von dem Eigenbetrieb bestimmt. Der Eigenbetrieb stellt die für den erstmaligen Anschluss eines Grundstücks notwendigen Grundstücksanschlüsse bereit; diese Kosten sind durch den Teilbetrag für den öffentlichen Abwasserkanal (§ 32 Nr. 1) abgegolten. (3) Jedes Grundstück, das erstmalig an die öffentlichen Abwasseranlagen angeschlossen wird, erhält einen Grundstücksanschluss; werden Grundstücke im Trennverfahren entwässert, gelten die beiden Anschlüsse als ein Grundstücksanschluss. Die Gemeinde kann mehr als einen Grundstücksanschluss herstellen, soweit sie es für technisch notwendig hält. In besonders begründeten Fällen (z. B. Sammelgaragen, Reihenhäuser) kann die Gemeinde den Anschluss mehrerer Grundstücke über einen gemeinsamen Grundstücksanschluss vorschreiben oder auf Antrag zulassen. § 13 Sonstige Anschlüsse (1) Der Eigenbetrieb kann auf Antrag des Grundstückseigentümers weitere Grundstücksanschlüsse sowie vorläufige oder vorübergehende Anschlüsse herstellen. Als weitere Grundstücksanschlüsse gelten auch Anschlüsse für Grundstücke, die nach Entstehen der Beitragsschuld (§ 34) neu gebildet werden. (2) Die Kosten der Herstellung, Unterhaltung, Erneuerung, Veränderung und Beseitigung der in Abs. 1 genannten Grundstücksanschlüsse hat der Grundstückseigentümer dem Eigenbetrieb zu erstatten. (3) Der Erstattungsanspruch entsteht mit der endgültigen Herstellung des Grundstücksanschlusses, im übrigen mit der Beendigung der Maßnahme. Der Erstattungsanspruch wird binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Abgabenbescheids fällig. § 14 Private Grundstücksanschlüsse (1) Private Grundstücksanschlüsse sind vom Grundstückseigentümer auf eigene Kosten zu unterhalten, zu ändern, zu erneuern und zu beseitigen. (2) Entspricht ein Grundstücksanschluss nach Beschaffenheit und Art der Verlegung den allgemein anerkannten Regeln der Technik und etwaigen zusätzlichen Bestimmungen des Eigenbetriebes, und verzichtet der Grundstückseigentümer schriftlich auf seine Rechte an der Leitung, so ist der Grundstücksanschluss auf sein Verlangen von dem Eigenbetrieb zu übernehmen. Dies gilt nicht für Leitungen im Außenbereich. (3) Unterhaltungs-, Änderungs-, Erneuerungs- und Beseitigungsarbeiten an privaten Grundstücksanschlüssen (Abs. 1) sind dem Eigenbetrieb vom Grundstückseigentümer mindestens 14 Tage vorher anzuzeigen. § 15 Genehmigungen (1) Der schriftlichen Genehmigung des Eigenbetriebes bedürfen a) die Herstellung der Grundstücksentwässerungsanlagen, deren Anschluss sowie deren Änderung; b) die Benutzung der öffentlichen Abwasseranlagen sowie die Änderung der Benutzung. Bei vorübergehenden oder vorläufigen Anschlüssen wird die Genehmigung widerruflich oder befristet ausgesprochen. (2) Einem unmittelbaren Anschluss steht der mittelbare Anschluss (z. B. über bestehende Grundstücksentwässerungsanlagen) gleich. (3) Aus dem Antrag müssen auch Art, Zusammensetzung und Menge der anfallenden Abwässer, die vorgesehene Behandlung der Abwässer und die Bemessung der Anlagen ersichtlich sein. Außerdem sind dem Antrag folgende Unterlagen beizufügen: - Lageplan im Maßstab 1:500 mit Einzeichnung sämtlicher auf dem Grundstück bestehender Gebäude, der Straße, der Schmutz- und Regenwasseranschlussleitungen, der vor dem Grundstück liegenden Straßenkanäle und der etwa vorhandenen weiteren Entwässerungsanlagen, Brunnen, Gruben, usw.; - Grundrisse des Untergeschosses (Kellergeschosses) der einzelnen anzuschließenden Gebäude im Maßstab 1:100, mit Einzeichnung der anzuschließenden Entwässerungsteile, der Dachableitung und aller Entwässerungsleitungen unter Angabe des Materials, der lichten Weite und der Absperrschieber oder Rückstauverschlüsse; - Systemschnitte der zu entwässernden Gebäudeteile im Maßstab 1:100 in der Richtung der Hauptleitungen (mit Angabe der Hauptleitungen und der Fallrohre, der Dimensionen und der Gefällsverhältnisse, der Höhenlage, der Entwässerungsanlage und des Straßenkanals, bezogen auf Normalnull). Die zur Anfertigung der Pläne erforderlichen Angaben (Höhenlage des Straßenkanals, Lage der Anschlussstelle und Höhenfestpunkte) sind bei der Gemeinde einzuholen. Dort sind auch Formulare für die Entwässerungsanträge erhältlich. § 16 Regeln der Technik Grundstücksentwässerungsanlagen sind nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik herzustellen, zu unterhalten und zu betreiben. Allgemein anerkannte Regeln der Technik sind insbesondere die technischen Bestimmungen für den Bau, den Betrieb und die Unterhaltung von Abwasseranlagen und die Einleitungsstandards, die die oberste Wasserbehörde durch öffentliche Bekanntmachung einführt. Von den allgemeinen anerkannten Regeln der Technik kann abgewichen werden, wenn den Anforderungen auf andere Weise ebenso wirksam entsprochen wird. § 17 Herstellung, Änderung und Unterhaltung der Grundstücksentwässerungsanlagen (1) Die Grundstücksentwässerungsanlagen sind vom Grundstückseigentümer auf seine Kosten herzustellen, zu unterhalten, zu ändern, zu erneuern und nach Bedarf gründlich zu reinigen. (2) Der Eigenbetrieb kann, zusammen mit dem Grundstücksanschluss, einen Teil der Grundstücksentwässerungsanlage, vom Grundstücksanschluss bis einschließlich des Prüfschachts, herstellen oder erneuern. Die insoweit entstehenden Kosten hat der Grundstückseigentümer zu tragen. § 13 Abs. 3 gilt entsprechend. (3) Grundleitungen sind in der Regel mit mindestens 150 mm Nennweite auszuführen. Der letzt Schacht mit Reinigungsrohr (Prüfschacht) ist so nahe wie technisch möglich an die öffentliche Abwasseranlage zu setzen; er muss stets zugänglich und bis auf Rückstauebene (§ 20) wasserdicht ausgeführt sein. (4) Wird eine Grundstücksentwässerungsanlage – auch vorübergehend – außer Betrieb gesetzt, so kann der Eigenbetrieb den Grundstücksanschluss verschließen oder beseitigen. Die Kosten trägt der Grundstückseigentümer. § 13 Abs. 3 gilt entsprechend. Der Eigenbetrieb kann die in Satz 1 genannten Maßnahmen auf den Grundstückseigentümer übertragen. § 18 Abscheider, Hebeanlagen, Pumpen, Zerkleinerungsgeräte (1) Auf Grundstücken, auf denen Fette, Leichtflüssigkeiten wie Benzin und Benzol sowie Öle oder Ölrückstände in das Abwasser gelangen können, sind Vorrichtungen zur Abscheidung dieser Stoffe aus dem Abwasser (Abscheider mit dazugehörenden Schlammfängen) einzubauen, zu betreiben, zu unterhalten und zu erneuern. Die Abscheider mit den dazugehörenden Schlammfängen sind vom Grundstückseigentümer in regelmäßigen Zeitabstände, darüber hinaus bei besonderem Bedarf zu leeren und zu reinigen. Bei schuldhafter Säumnis ist er dem Eigenbetrieb gegenüber schadensersatzpflichtig. Für die Beseitigung/Verwertung der anfallenden Stoffe gelten die Vorschriften über die Abfallentsorgung. (2) Der Eigenbetrieb kann vom Grundstückseigentümer im Einzelfall den Einbau und den Betrieb einer Abwasserhebeanlage verlangen, wenn dies für die Ableitung des Abwassers notwendig ist; dasselbe gilt für Pumpanlagen auf Grundstücken, die an Abwasserdruckleitungen angeschlossen werden. § 16 bleibt unberührt. (3) Zerkleinerungsgeräte für Küchenabfälle, Müll, Papier und dergleichen sowie Handtuchspender mit Spülvorrichtung dürfen nicht an Grundstücksentwässerungsanlagen angeschlossen werden. § 19 Außerbetriebssetzung von Kleinkläranlagen Kleinkläranlagen, geschlossene Gruben und Sickeranlagen sind unverzüglich außer Betrieb zu setzen, sobald das Grundstück an eine öffentliche Kläranlage angeschlossen ist. Die Kosten für die Stilllegung trägt der Grundstückseigentümer selbst. § 20 Sicherung gegen Rückstau Abwasseraufnahmeeinrichtungen der Grundstücksentwässerungsanlagen, insbesondere Toiletten mit Wasserspülung, Bodenabläufe, Ausgüsse, Spülen, Waschbecken, die tiefer als die Straßenoberfläche an der Anschlussstelle der Grundstücksentwässerung (Rückstauebene) liegen, müssen vom Grundstückseigentümer auf seine Kosten gegen Rückstau gesichert werden. Im übrigen hat der Grundstückseigentümer für rückstaufreien Abfluss des Abwassers zu sorgen. § 21 Abnahme und Prüfung der Grundstücksentwässerungsanlagen, Zutrittsrecht, Indirekteinleiterkataster (1) Vor der Abnahme durch den Eigenbetrieb darf die Grundstücksentwässerungsanlage nicht in Betrieb genommen werden. Die Abnahme der Grundstücksentwässerungsanlage befreit den Bauherrn, den Planverfasser, den Bauleiter und den ausführenden Unternehmer nicht von ihrer Verantwortlichkeit für die vorschriftsmäßige und fehlerfreie Ausführung der Arbeiten. (2) Der Eigenbetrieb ist berechtigt, die Grundstücksentwässerungsanlagen zu prüfen. Die Grundstückseigentümer und Besitzer (nach § 3 Absätze 1 und 2) sind verpflichtet, die Prüfungen zu dulden und dabei Hilfe zu leisten. Sie haben den zur Prüfung des Abwassers notwendigen Einblick in die Betriebsvorgänge zu gewähren und die sonst erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Die mit der Überwachung der Anlagen beauftragen Personen dürfen Grundstücke zur Überwachung der Einhaltung der satzungsrechtlichen Vorschriften und der Erfüllung danach auferlegter Verpflichtungen betreten. (3) Werden bei der Prüfung der Grundstücksentwässerungsanlagen Mängel festgestellt, hat sie der Grundstückseigentümer unverzüglich zu beseitigen. (4) Der Eigenbetrieb ist nach § 49 Abs. 1 WG in Verbindung mit der Eigenkontrollverordnung des Landes verpflichtet, Betriebe, von deren Abwasseranfall nach Beschaffenheit und Menge ein erheblicher Einfluss auf die öffentliche Abwasserbehandlungsanlage, deren Wirksamkeit, Betrieb oder Unterhaltung oder auf das Gewässer zu erwarten ist, in einem sogenannten Indirekteinleiterkataster zu erfassen. Dieses wird bei der Gemeinde geführt und wird auf Verlangen der Wasserbehörde übermittelt. Die Verantwortlichen dieser Betriebe sind verpflichtet, der Gemeinde, auf deren Anforderung hin, die für die Erstellung des Indirekteinleiterkatasters erforderlichen Angaben zu machen. Dabei handelt es sich um folgende Angaben: Name des Betriebes und der Verantwortlichen, Produktion (Art, Umfang), eingeleitete Abwassermenge, Art der Abwasserbehandlungsanlage sowie der wesentlichen Abwasserinhaltsstoffe. Hierzu gehören insbesondere auch solche Stoffe, die in Anlage 5 und 7 der Oberflächengewässerverordnung genannt sind. Der Eigenbetrieb wird dabei die Geheimhaltungspflicht von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen sowie die Belange des Datenschutzes beachten. IV. Abwasserbeitrag § 22 Erhebungsgrundsatz Die Gemeinde erhebt zur teilweisen Deckung ihres Aufwands für die Anschaffung, Herstellung und den Ausbau der öffentlichen Abwasseranlagen einen Abwasserbeitrag. Der Abwasserbeitrag wird in Teilbeträgen (§ 33) erhoben. § 23 Gegenstand der Beitragspflicht (1) Der Beitragspflicht unterliegen Grundstücke, für die eine bauliche oder gewerbliche Nutzung festgesetzt ist, wenn sie bebaut oder gewerblich genutzt werden können. Erschlossene Grundstücke, für die eine bauliche oder gewerbliche Nutzung nicht festgesetzt ist, unterliegen der Beitragspflicht, wenn sie nach der Verkehrsauffassung Bauland sind und nach der geordneten baulichen Entwicklung der Gemeinde zur Bebauung anstehen. (2) Wird ein Grundstück an die öffentlichen Abwasseranlagen tatsächlich angeschlossen, so unterliegt es der Beitragspflicht auch dann, wenn die Voraussetzungen des Abs. 1 nicht erfüllt sind. § 24 Beitragsschuldner (1) Beitragsschuldner bzw. Schuldner der Vorauszahlung ist, wer im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Beitrags- bzw. Vorauszahlungsbescheids Eigentümer des Grundstücks ist. (2) Ist das Grundstück mit einem Erbbaurecht belastet, so ist der Erbbauberechtigte an Stelle des Eigentümers beitragspflichtig. Mehrere Beitragsschuldner sind Gesamtschuldner; bei Wohnungs- und Teileigentum sind die einzelnen Wohnungs- und Teileigentümer nur entsprechend ihrem Miteigentumsanteil beitragspflichtig. (3) Steht das Grundstück, Erbbaurecht, Wohnungs- oder Teileigentum im Eigentum mehrerer Personen zur gesamten Hand, ist die Gesamthandsgemeinschaft beitragspflichtig. § 25 Beitragsmaßstab (1) Maßstab für den Abwasserbeitrag ist die Nutzungsfläche. Diese ergibt sich durch Vervielfachung der Grundstücksfläche (§ 26) mit einem Nutzungsfaktor (§ 27). Das Ergebnis wird auf eine volle Zahl gerundet, wobei Nachkommastellen, ab 0,5 auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet und Nachkommastellen, die kleiner als 0,5 sind, auf die vorausgehende volle Zahl abgerundet werden. § 26 Grundstücksfläche (1) Als Grundstücksfläche gilt: 1. bei Grundstücken im Bereich eines Bebauungsplans die Fläche, die der Ermittlung der zulässigen Nutzung zugrunde zu legen ist; 2. soweit ein Bebauungsplan oder eine Satzung nach § 34 Abs.4 S.1 BauGB nicht besteht oder die erforderliche Festsetzung nicht enthält, die tatsächliche Grundstücksfläche bis zu einer Tiefe von 40 Meter von der der Erschließungsanlage zugewandten Grundstücksgrenze. Reicht die bauliche oder gewerbliche Nutzung über diese Begrenzung hinaus oder sind Flächen tatsächlich angeschlossen, so ist die Grundstückstiefe maßgebend, die durch die hintere Grenze der Nutzung, zuzüglich der baurechtlichen Abstandsflächen, bestimmt wird. Grundstücksteile, die lediglich die wegemäßige Verbindung zur Erschließungsanlage herstellen, bleiben bei der Bestimmung der Grundstückstiefe unberücksichtigt. Zur Nutzung zählen auch angelegte Grünflächen oder gärtnerisch genutzte Flächen. (2) § 31 Abs. 1 Satz 2 KAG bleibt unberührt. § 27 Nutzungsfaktor (1) Entsprechend der Ausnutzbarkeit wird die Grundstücksfläche (§ 26) mit einem Nutzungsfaktor vervielfacht, der im Einzelnen beträgt: 1. bei eingeschossiger Bebaubarkeit 1,00, 2. bei zweigeschossiger Bebaubarkeit 1,25, 3. bei dreigeschossiger Bebaubarkeit 1,50, 4. bei vier- und fünfgeschossiger Bebaubarkeit 1,75, 5. bei sechs- und mehrgeschossiger Bebaubarkeit 2,00. (2) Bei Stellplatzgrundstücken und bei Grundstücken, für die nur eine Nutzung ohne Bebauung zulässig ist oder bei denen die Bebauung nur untergeordnete Bedeutung hat, wird ein Nutzungsfaktor von 0,5 zugrunde gelegt. Dasselbe gilt für Gemeinbedarfs- oder Grünflächengrundstücke, deren Grundstücksflächen aufgrund ihrer Zweckbestimmung nicht oder nur zu einem untergeordneten Teil mit Gebäuden überdeckt werden sollen bzw. überdeckt sind (z. B. Friedhöfe, Sportplätze, Freibäder, Kleingartenanlagen). Die §§ 28 – 31 finden keine Anwendung. § 28 Ermittlung des Nutzungsmaßes bei Grundstücken, für die ein Bebauungsplan die Geschosszahl festsetzt Als Geschosszahl gilt die im Bebauungsplan festgesetzte höchstzulässige Zahl der Vollgeschosse. Ist im Einzelfall eine größere Geschosszahl genehmigt, so ist diese zugrunde zu legen. Als Geschosse gelten Vollgeschosse i.S. der Landesbauordnung (LBO) in der im Zeitpunkt der Beschlussfassung über den Bebauungsplan geltenden Fassung. Sind auf einem Grundstück mehrere bauliche Anlagen mit unterschiedlicher Geschosszahl zulässig, ist die höchste Zahl der Vollgeschosse maßgebend. § 29 Ermittlung des Nutzungsmaßes bei Grundstücken, für die ein Bebauungsplan eine Baumassenzahl festsetzt (1) Weist der Bebauungsplan statt der Zahl der Vollgeschosse eine Baumassenzahl aus, so gilt als Geschosszahl die Baumassenzahl geteilt durch 3,5; das Ergebnis wird auf eine volle Zahl gerundet, wobei Nachkommastellen ab 0,5 auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet und Nachkommastellen, die kleiner als 0,5 sind, auf die vorausgehende volle Zahl abgerundet werden. (2) Ist eine größere als die nach Abs. 1 bei Anwendung der Baumassenzahl zulässige Baumasse genehmigt, so ergibt sich die Geschosszahl aus der Teilung dieser Baumasse durch die Grundstücksfläche und nochmaliger Teilung des Ergebnisses durch 3,5; das Ergebnis wird auf eine volle Zahl gerundet, wobei Nachkommastellen ab 0,5 auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet und Nachkommastellen, die kleiner als 0,5 sind, auf die vorausgehende volle Zahl abgerundet werden. § 30 Ermittlung des Nutzungsmaßes bei Grundstücken, für die ein Bebauungsplan die Höhe baulicher Anlagen festsetzt (1) Bestimmt der Bebauungsplan das Maß der baulichen Nutzung nicht durch die Zahl der Vollgeschosse oder eine Baumassenzahl, sondern setzt er die Höhe baulicher Anlagen in Gestalt der maximalen Gebäudehöhe (Firsthöhe) fest, so gilt als Geschosszahl das festgesetzte Höchstmaß der Höhe der baulichen Anlage geteilt durch 1. 3,0 für die im Bebauungsplan als Kleinsiedlungsgebiete (WS), reine Wohngebiete (WR), allgemeine Wohngebiete (WA), Dörfliche Wohngebiete (MDW), Ferienhausgebiete, Wochenendhausgebiete und besondere Wohngebiete (WB) festgesetzten Gebiete und 2. 4,0 für die im Bebauungsplan als Dorfgebiete (MD), Mischgebiete (MI), Urbane Gebiete (MU), Kerngebiete (MK), Gewerbegebiete (GE), Industriegebiete (GI) und sonstige Sondergebiete (SO) festgesetzten Gebiete; das Ergebnis wird auf eine volle Zahl gerundet, wobei Nachkommastellen ab 0,5 auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet und Nachkommastellen, die kleiner als 0,5 sind, auf die vorausgehende volle Zahl abgerundet werden. (2) Bestimmt der Bebauungsplan das Maß der baulichen Nutzung nicht durch die Zahl der Vollgeschosse oder eine Baumassenzahl, sondern setzt er die Höhe baulicher Anlagen in Gestalt der maximalen Traufhöhe (Schnittpunkt der senkrechten, traufseitigen Außenwand mit der Dachhaut) fest, so gilt als Geschosszahl das festgesetzte Höchstmaß der Höhe der baulichen Anlage geteilt durch 1. 2,7 für die im Bebauungsplan als Kleinsiedlungsgebiete (WS), reine Wohngebiete (WR), allgemeine Wohngebiete (WA), Dörfliche Wohngebiete (MDW), Ferienhausgebiete, Wochenendhausgebiete und besondere Wohngebiete (WB) festgesetzten Gebiete und 2. 3,5 für die im Bebauungsplan als Dorfgebiete (MD), Mischgebiete (MI), Urbane Gebiete (MU), Kerngebiete (MK), Gewerbegebiete (GE), Industriegebiete (GI) und sonstige Sondergebiete (SO) festgesetzten Gebiete; das Ergebnis wird auf eine volle Zahl gerundet, wobei Nachkommastellen ab 0,5 auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet und Nachkommastellen, die kleiner als 0,5 sind, auf die vorausgehende volle Zahl abgerundet werden. (3) Ist im Einzelfall eine größere als die im Bebauungsplan festgesetzte Höhe baulicher Anlagen genehmigt, so ist diese gemäß Abs. 1 oder 2 in eine Geschosszahl umzurechnen. (4) Weist der Bebauungsplan statt der Zahl der Vollgeschosse oder einer Baumassenzahl sowohl die zulässige Firsthöhe als auch die zulässige Traufhöhe der baulichen Anlage aus, so ist die Firsthöhe gemäß Abs. 1 und 3 in eine Geschosszahl umzurechnen. § 31 Ermittlung des Nutzungsmaßes bei Grundstücken, für die keine Planfestsetzung im Sinne der §§ 28 bis 30 bestehen (1) Bei Grundstücken in unbeplanten Gebieten bzw. in beplanten Gebieten, für die der Bebauungsplan keine Festsetzungen nach den §§ 28 bis 30 enthält, ist maßgebend: 1. bei bebauten Grundstücken die Zahl der tatsächlich vorhandenen Geschosse, 2. bei unbebauten, aber bebaubaren Grundstücken die Zahl der auf den Grundstücken der näheren Umgebung überwiegend vorhandenen Geschosse. 2) Bei Grundstücken im Außenbereich (§ 35 BauGB) ist maßgebend: 1. bei bebauten Grundstücken die Zahl der tatsächlich vorhandenen Geschosse; 2. bei unbebauten Grundstücken, für die ein Bauvorhaben genehmigt ist, die Zahl der genehmigten Geschosse. (3) Als Geschosse gelten Vollgeschosse i.S. der LBO in der im Entstehungszeitpunkt (§ 34) geltenden Fassung. Sind auf einem Grundstück mehrere bauliche Anlagen mit unterschiedlicher Geschosszahl vorhanden, ist die höchste Zahl der Vollgeschosse maßgebend. (4) Bei Grundstücken mit Gebäuden ohne ein Vollgeschoss i.S. der LBO, gilt als Geschosszahl die Baumasse des Bauwerksgeteilt durch die überbaute Grundstücksfläche und nochmals geteilt durch 3,5, mindestens jedoch die nach Abs. 1 maßgebende Geschosszahl; das Ergebnis wird auf eine volle Zahl gerundet, wobei Nachkommastellen ab 0,5 auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet und Nachkommastellen, die kleiner als 0,5 sind, auf die vorausgehende volle Zahl abgerundet werden. § 32 Nachveranlagung Weitere Beitragspflicht (1) Von Grundstückseigentümern, für deren Grundstück eine Beitragsschuld bereits entstanden ist oder deren Grundstücke beitragsfrei angeschlossen worden sind, werden weitere Beiträge erhoben, 1. soweit die bis zum In-Kraft-Treten dieser Satzung zulässige Zahl bzw. genehmigte höhere Zahl der Vollgeschosse überschritten oder eine größere Zahl von Vollgeschossen allgemein zugelassen wird; 2. soweit in den Fällen des § 31 Abs. 2 Nr. 1 und 2 eine höhere Zahl der Vollgeschosse zugelassen wird; 3. wenn das Grundstück mit Grundstücksflächen vereinigt wird, für die eine Beitragsschuld bisher nicht entstanden ist; 4. soweit Grundstücke unter Einbeziehung von Teilflächen, für die eine Beitragsschuld bereits entstanden ist, neu gebildet werden. (2) Wenn bei der Veranlagung von Grundstücken Teilflächen gem. § 26 Abs. 1 Nr. 2 dieser Satzung und § 31 Abs. 1 Satz 2 KAG unberücksichtigt geblieben sind, entsteht eine weitere Beitragspflicht, soweit die Voraussetzungen für eine Teilflächenabgrenzung entfallen. § 33 Beitragssatz (1) Bei Grundstücken, denen die Möglichkeit eines Vollanschlusses (Schmutz- und Niederschlagswasser) an die öffentliche Abwasserbeseitigung geboten wird, setzt sich der Abwasserbeitrag wie folgt zusammen: Teilbeiträge je m² Nutzungsfläche (§ 25) € 1. für den öffentlichen Abwasserkanal 6,01 € (Kanalbeitrag) 2. für den mechanischen und biolo- gischen Teil des Klärwerks 1,55 € (Klärbeitrag) (2) Bei Grundstücken, denen nur die Möglichkeit eines Schmutzwasseranschlusses an die öffentliche Abwasserbeseitigung geboten wird, setzt sich der Abwasserbeitrag wie folgt zusammen: Teilbeträge je m² Nutzungsfläche (§ 25) € 1. für den öffentlichen Abwasserkanal 3,76 € (Kanalbeitrag) 2. für den mechanischen und biolo- gischen Teil des Klärwerks 1,20 € (Klärbeitrag) (3) Bei Grundstücken, denen das Niederschlagswasser nur in gedrosselter Form eingeleitet wird, setzt sich der Abwasserbeitrag wie folgt zusammen: Teilbeträge je m² Nutzungsfläche (§ 25) € 1. für den öffentlichen Abwasserkanal 4,88 € (Kanalbeitrag) 2. für den mechanischen und biolo- gischen Teil des Klärwerks 1,42 € (Klärbeitrag) § 34 Entstehung der Beitragsschuld (1) Die Beitragsschuld entsteht: 1. In den Fällen des § 23 Abs. 1, sobald das Grundstück an den öffentlichen Kanal angeschlossen werden kann. 2. In den Fällen des § 23 Abs. 2 mit dem Anschluss, frühestens jedoch mit dessen Genehmigung. 3. In den Fällen des § 33 Nr. 2 bis 3, sobald die Teile der Abwasseranlagen für das Grundstück genutzt werden können. 4. In den Fällen des § 32 Abs. 1 Nr. 1 und 2 mit der Erteilung der Baugenehmigung bzw. dem In-Kraft-Treten des Bebauungsplans oder einer Satzung i. S. von § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 und 3 BauGB. 5. In den Fällen des § 32 Abs. 1 Nr. 3, wenn die Vergrößerung des Grundstücks im Grundbuch eingetragen ist. 6. In den Fällen des § 32 Abs. 1 Nr. 4, wenn das neugebildete Grundstück im Grundbuch eingetragen ist. 7. In den Fällen des § 32 Abs. 2, mit dem Wegfall der Voraussetzungen für eine Teilflächenabgrenzung nach § 26 Abs. 1 Nr. 2 dieser Satzung und § 31 Abs. 1 Satz 2 KAG, insbesondere mit dem Inkrafttreten eines Bebauungsplanes oder einer Satzung gem. § 34 Abs. 4 Satz. 1 BauGB, der Bebauung, der gewerblichen Nutzung oder des tatsächlichen Anschlusses von abgegrenzten Teilflächen jedoch frühestens mit der Anzeige einer Nutzungsänderung gem. § 46 Abs. 7. (2) Für Grundstücke, die schon vor dem 1.4.1964 an die öffentliche Abwasseranlagen hätten angeschlossen werden können, jedoch noch nicht angeschlossen worden sind, entsteht die Beitragsschuld mit dem tatsächlichen Anschluss, frühestens mit dessen Genehmigung. (3) Für mittelbare Anschlüsse gilt § 15 Abs. 2 entsprechend. § 35 Vorauszahlungen, Fälligkeit (1) Die Gemeinde erhebt Vorauszahlungen auf die Teilbeiträge nach § 33 Nr. 2 bis 3 in Höhe von 80 v. H. der voraussichtlichen Teilbeitragsschuld, sobald mit der Herstellung des Teils der öffentlichen Abwasseranlagen begonnen wird. (2) Der Abwasserbeitrag (Teilbeitrag) und die Vorauszahlungen werden jeweils einen Monat nach Zustellung des Abgabebescheids fällig. § 36 Ablösung 1) Die Gemeinde kann, solange die Beitragsschuld noch nicht entstanden ist, mit dem Beitragsschuldner die Ablösung des Abwasserbeitrags (Teilbeitrags) vereinbaren. (2) Der Betrag einer Ablösung bestimmt sich nach der Höhe der voraussichtlich entstehenden Beitragsschuld (Teilbeitragsschuld); die Ermittlung erfolgt nach den Bestimmungen dieser Satzung. (3) Ein Rechtsanspruch auf Ablösung besteht nicht. V. Abwassergebühren § 37 Erhebungsgrundsatz (1) Die Gemeinde erhebt für die Benutzung der öffentlichen Abwasseranlagen Abwassergebühren. (2) Für die Bereitstellung eines Zwischenzählers wird eine Zählergebühr nach § 42a erhoben. § 38 Gebührenmaßstab (1) Die Abwassergebühren werden getrennt für die auf den Grundstücken anfallende Schmutzwassermenge (Schmutzwassergebühr, § 40) und für die anfallende Niederschlagswassermenge (Niederschlagswassergebühr, § 40 a) erhoben. (2) Bei sonstigen Einleitungen (§ 8 Abs. 3) bemisst sich die Abwassergebühr nach der eingeleiteten Schmutzwasser- bzw. Wassermenge. (3) Wird Abwasser zu einer öffentlichen Abwasserbehandlungsanlage gebracht, bemisst sich die Abwassergebühr nach der Menge des angelieferten Abwassers. § 39 Gebührenschuldner (1) Schuldner der Abwassergebühr ist der Grundstückseigentümer. Der Erbbauberechtigte ist anstelle des Grundstückseigentümers Gebührenschuldner. Beim Wechsel des Gebührenschuldners geht die Gebührenpflicht mit Beginn des auf den Übergang folgenden Kalendermonats auf den neuen Gebührenschuldner über. (2) Gebührenschuldner für die Gebühr nach § 38 Abs. 3 ist derjenige, der das Abwasser anliefert. (3) Mehrere Gebührenschuldner sind Gesamtschuldner. § 40 Bemessung der Schmutzwassergebühr (1) Bemessungsgrundlage für die Schmutzwassergebühr im Sinne von § 38 Abs. 1 ist: 1. die dem Grundstück aus der öffentlichen Wasserversorgung zugeführte Wassermenge; 2. bei nichtöffentlicher Trink- oder Brauchwasserversorgung die dieser entnommene Wassermenge; 3. im Übrigen das auf den Grundstücken anfallende Niederschlagswasser, soweit es als Brauchwasser im Haushalt oder im Betrieb genutzt wird. Bei sonstigen Einleitungen (§ 8 Abs. 3) ist Bemessungsgrundlage die eingeleitete Wasser- /Schmutzwassermenge. (2) Auf Verlangen hat der Gebührenschuldner bei sonstigen Einleitungen (§ 8 Abs. 3) sowie bei nichtöffentlicher Wasserversorgung (Abs. 1 Nr. 2) und bei der Nutzung von Niederschlagswasser als Brauchwasser (Abs. 1 Nr. 3) geeignete Messeinrichtungen auf seine Kosten anzubringen und zu unterhalten. § 40a Bemessung der Niederschlagswassergebühr (1) Bemessungsgrundlage für die Niederschlagswassergebühr (§ 38 Abs. 1) sind die bebauten und befestigten (versiegelten) Flächen des an die öffentliche Abwasserbeseitigung angeschlossenen Grundstücks, von denen Niederschlagswasser unmittelbar oder mittelbar den öffentlichen Abwasseranlagen zugeführt wird. Maßgebend für die Flächenberechnung ist der Zustand zu Ende des Veranlagungszeitraumes; bei erstmaliger Entstehung der Gebührenpflicht, der Zustand zum Zeitpunkt des Beginns des Benutzungsverhältnisses. (2) Die versiegelten Flächen werden mit einem Faktor multipliziert, der unter Berücksichtigung des Grades der Wasserdurchlässigkeit und der Verdunstung für die einzelnen Versiegelungsarten wie folgt festgesetzt wird: a) Vollständig versiegelte Flächen, zum Beispiel Dachflächen, Asphalt, Beton, Bitumen: 0,9 b) Stark versiegelte Flächen (z.B. z.B. Pflaster, Platten, Verbundsteine, Rasenfugenpflaster:) 0,6 c) Wenig versiegelte Flächen, z.B. Kies, Schotter, Schotterrasen, Rasengittersteine, Porenpflaster, Gründächer 0,3 Für versiegelte Flächen anderer Art gilt der Faktor derjenigen Versiegelungsart nach Buchstaben a) bis c), die der vorliegenden Versiegelung in Abhängigkeit vom Wasserdurchlässigkeitsgrad am nächsten kommt. (3) Grundstücksflächen, von denen Niederschlagswasser über eine Sickermulde, ein Mulden-Rigolensystem oder eine vergleichbare Anlage mit gedrosseltem Ablauf oder mit Notüberlauf den öffentlichen Abwasseranlagen zugeführt wird, werden mit dem Faktor 0,1 berücksichtigt. (4) Flächen, die an Zisternen ohne Überlauf in die öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlagen angeschlossen sind, bleiben im Rahmen der Gebührenbemessung unberücksichtigt. Für Flächen, die an Zisternen mit Überlauf angeschlossen sind gilt folgendes: a) bei Regenwassernutzung, ausschließlich zur Gartenbewässerung, werden die Flächen um 8 m² je m³ Fassungsvolumen reduziert; b) bei Regenwassernutzung im Haushalt oder Betrieb werden die Flächen um 15 m² je m³ Fassungsvolumen reduziert. Sätze 1 und 2 gelten nur für Zisternen, die fest installiert und mit dem Boden verbunden sind sowie ein Mindestfassungsvolumen von 2 m³ aufweisen). § 41 Absetzungen (1) Wassermengen, die nachweislich nicht in die öffentlichen Abwasseranlagen eingeleitet wurden, werden auf Antrag des Gebührenschuldners bei der Bemessung der Schmutzwassergebühr (§ 40) abgesetzt. In den Fällen des Abs. 2 erfolgt die Absetzung von Amts wegen (2) Der Nachweis der nicht eingeleiteten Frischwassermengen soll durch Messung eines besonderen Wasserzählers (Zwischenzählers) erbracht werden, der den eichrechtlichen Vorschriften entspricht und von der Gemeinde plombiert worden ist. Zwischenzähler dürfen nur durch ein fachlich geeignetes Installationsunternehmen eingebaut werden. Sie stehen im Eigentum des Grundstückseigentümers und sind von diesem auf eigene Kosten einzubauen, zu unterhalten und abzulesen. Der erstmalige Einbau sowie der Austausch eines Zwischenzählers ist der Gemeinde innerhalb von 2 Wochen unter Angabe des Zählerstandes anzuzeigen. (3) Von der Absetzung bleibt eine Wassermenge von 20 m³/Jahr ausgenommen, wenn der Nachweis über die abzusetzende Wassermenge nicht durch einen Zwischenzähler gem. Abs. 2 erbracht wird. (4) Wird bei landwirtschaftlichen Betrieben die abzusetzende Wassermenge nicht durch Messungen nach Absatz 2 festgestellt, werden die nichteingeleiteten Wassermengen pauschal ermittelt. Dabei gilt als nichteingeleitete Wassermenge im Sinne von Absatz 1: 1. je Vieheinheit bei Pferden, Rindern, Schafen, Ziegen und Schweinen 15 m³/Jahr, 2. je Vieheinheit bei Geflügel 5 m³/Jahr. Diese pauschal ermittelte nichteingeleitete Wassermenge wird um die gem. Absatz 3 von der Absetzung ausgenommene Wassermenge gekürzt und von der gesamten verbrauchten Wassermenge abgesetzt. Die dabei verbleibende Wassermenge muss für jede für das Betriebsanwesen polizeilich gemeldete Person, die sich dort während des Veranlagungszeitraums nicht nur vorübergehend aufhält, mindestens 45 m³/Jahr für die erste Person und für jede weitere Person mindestens 40 m³/Jahr betragen. Der Umrechnungsschlüssel für Tierbestände in Vieheinheiten zu § 51 des Bewertungsgesetzes ist entsprechend anzuwenden. Für den Viehbestand ist der Stichtag maßgebend, nach dem sich die Erhebung der Tierseuchenbeiträge für das laufende Jahr richtet. (5) Anträge auf Absetzung nicht eingeleiteter Wassermengen sind bis zum Ablauf eines Monats nach Bekanntgabe des Gebührenbescheids zu stellen. § 42 Höhe der Abwassergebühr (1) Die Schmutzwassergebühr (§ 40) beträgt je m³ Abwasser: ab dem 01.01.2022 1,98 € ab dem 01.01.2024 2,09 € (2) Die Niederschlagswassergebühr (§ 40a) beträgt je m² versiegelte Fläche: ab dem 01.01.2022 0,61 € ab dem 01.01.2024 0,69 € (3) Die Gebühr für sonstige Einleitungen (§ 8 Abs. 3) beträgt je m³ Abwasser oder Wasser: ab dem 01.01.2022 1,98 € ab dem 01.01.2024 2,09 € (4) Die Abwassergebühr für Abwasser, das zu einer öffentlichen Abwasserbehandlungsanlage gebracht wird (§ 38 Abs. 3), beträgt je m³ Abwasser: a) bei Abwasser aus Kleinkläranlagen ab dem 01.01.2022 1,98 € ab dem 01.01.2024 2,09 € b) bei Abwasser aus geschlossenen Gruben: ab dem 01.01.2022 1,98 € ab dem 01.01.2024 2,09 € c) soweit Abwasser keiner Anlage nach a) oder b) zuzuordnen ist: ab dem 01.01.2022 1,98 € ab dem 01.01.2024 2,09 € (5) Beginnt oder endet die gebührenpflichtige Benutzung in den Fällen des § 40 a während des Veranlagungszeitraumes, wird für jeden Kalendermonat, in dem die Gebührenpflicht besteht, ein Zwölftel der Jahresgebühr angesetzt. § 42 a Zählergebühr (1) Die Zählergebühr gemäß § 37 Abs. 2 beträgt 2,20 € / Monat. (2) Bei der Berechnung der Zählergebühr wird der Monat, in dem der Zwischenzähler erstmals eingebaut oder endgültig ausgebaut wird, je als voller Monat gerechnet. § 43 Entstehung der Gebührenschuld (1) In den Fällen des § 38 Abs. 1 und § 42 a Abs. 1 entsteht die Gebührenschuld für ein Kalenderjahr mit Ablauf des Kalenderjahres (Veranlagungszeitraum). Endet ein Benutzungsverhältnis vor Ablauf des Veranlagungszeitraumes, entsteht die Gebührenschuld mit Ende des Benutzungsverhältnisses. (2) In den Fällen des § 39 Abs. 1 Satz 3 entsteht die Gebührenschuld für den bisherigen Grundstückseigentümer mit Beginn des auf den Übergang folgenden Kalendermonats; für den neuen Grundstückseigentümer mit Ablauf des Veranlagungszeitraumes. (3) In den Fällen des § 38 Abs. 2 entsteht die Gebührenschuld bei vorübergehender Einleitung mit Beendigung der Einleitung, im Übrigen mit Ablauf des Veranlagungszeitraumes. (4) In den Fällen des § 38 Abs. 3 entsteht die Gebührenschuld mit der Anlieferung des Abwassers. (5) Die Gebührenschuld gemäß § 38 Abs.1 ruht auf dem Grundstück bzw. dem Erbbaurecht als öffentliche Last (§ 13 Abs.3 i.V. mit §27 KAG). § 44 Vorauszahlungen (1) Solange die Gebührenschuld noch nicht entstanden ist, sind vom Gebührenschuldner Vorauszahlungen zu leisten. Die Vorauszahlungen entstehen mit Beginn des Kalendervierteljahres. Die Vorauszahlungen entstehen mit Beginn des Kalendervierteljahres. Beginnt die Gebührenpflicht während des Veranlagungszeitraumes, entstehen die Vorauszahlungen mit Beginn des folgenden Kalendervierteljahres. (2) Jeder Vorauszahlung ist ein Viertel des zuletzt festgestellten Jahreswasserverbrauchs bzw. der zuletzt festgestellten versiegelten Grundstücksfläche sowie ein Viertel der Jahreszählergebühr (§42a) zugrunde zu legen. Bei erstmaligem Beginn der Gebührenpflicht werden der voraussichtliche Jahreswasserverbrauch und die Jahresniederschlagswassergebühr anteilig geschätzt (3) Die für den Veranlagungszeitraum entrichteten Vorauszahlungen werden auf die Gebührenschuld für diesen Zeitraum angerechnet. (4) In den Fällen des § 38 Abs. 2 und Abs. 3 entfällt die Pflicht zur Vorauszahlung. § 45 Fälligkeit (1) Die Benutzungsgebühren sind innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides zur Zahlung fällig. Sind Vorauszahlungen (§ 44) geleistet worden, gilt dies nur, soweit die Gebührenschuld die geleisteten Vorauszahlungen übersteigt. Ist die Gebührenschuld kleiner als die geleisteten Vorauszahlungen, wird der Unterschiedsbetrag nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides durch Aufrechnung oder Zurückzahlung ausgeglichen. (2) Die Vorauszahlungen gemäß § 44 werden jeweils zum 15.03., 15.05., 15.08. und 15.11. in Höhe eines Viertels der Jahresabrechnung des Vorjahres zur Zahlung fällig. Fehlt eine solche Vorjahresabrechnung, so setzt der Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung die Höhe der Vorauszahlungen unter Schätzung der Jahresgesamteinleitung fest. VI. Anzeigepflicht, Haftung, Ordnungswidrigkeiten § 46 Anzeigepflicht (1) Binnen eines Monats sind der Gemeinde der Erwerb oder die Veräußerung eines an die öffentlichen (zentralen oder dezentralen) Abwasseranlagen angeschlossenen Grundstücks anzuzeigen. Entsprechendes gilt beim Erbbaurecht oder einem sonstigen dinglichen baulichen Nutzungsrecht. Anzeigepflichtig sind der Veräußerer und der Erwerber. (2) Binnen eines Monats nach Ablauf des Veranlagungszeitraumes hat der Gebührenschuldner der Gemeinde anzuzeigen: a) die Menge des Wasserverbrauchs aus einer nichtöffentlichen Wasserversorgungsanlage; b) das auf dem Grundstück gesammelte und als Brauchwasser genutzte Niederschlagswasser (§ 40 Abs. 1 Nr. 3); c) die Menge der Einleitungen aufgrund besonderer Genehmigung (§ 8 Abs. 3). (3) Binnen eines Monats nach dem tatsächlichen Anschluss des Grundstücks an die öffentliche Abwasserbeseitigung, hat der Gebührenschuldner die Lage und Größe der Grundstücksflächen, von denen Niederschlagswasser den öffentlichen Abwasseranlagen zugeführt wird (§ 40a Abs. 1) der Gemeinde in prüffähiger Form mitzuteilen. Kommt der Gebührenschuldner seinen Mitteilungspflichten nicht fristgerecht nach, werden die Berechnungsgrundlagen für die Niederschlagswassergebühr von der Gemeinde geschätzt. (4) Prüffähige Unterlagen sind Lagepläne im Maßstab 1:500 oder 1:1000 mit Eintrag der Flurstücks-Nummer. Die an die öffentlichen Abwasseranlagen angeschlossenen Grundstücksflächen sind unter Angabe der in § 40a Abs. 2 aufgeführten Versiegelungsarten und der für die Berechnung der Flächen notwendigen Maße rot zu kennzeichnen. Die Gemeinde stellt auf Anforderung einen Anzeigevordruck zur Verfügung. (5) Ändert sich die Größe oder der Versiegelungsgrad des Grundstücks ist die Änderung innerhalb eines Monats der Gemeinde anzuzeigen. (6) Unverzüglich haben der Grundstückseigentümer und die sonst zur Nutzung eines Grundstücks oder einer Wohnung berechtigten Personen der Gemeinde Baindt mitzuteilen: a) Änderungen der Beschaffenheit, der Menge und des zeitlichen Anfalls des Abwassers; b) wenn gefährliche oder schädliche Stoffe in die öffentlichen Abwasseranlagen gelangen oder damit zu rechnen ist. (7) Binnen eines Monats hat der Grundstückseigentümer der Gemeinde mitzuteilen, wenn die Voraussetzungen für Teilflächenabgrenzungen gem. § 26 Abs. 1 Nr. 2 dieser Satzung und § 31 Abs. 1 Satz 2 KAG entfallen sind, insbesondere abgegrenzte Teilflächen gewerblich oder als Hausgarten genutzt, tatsächlich an die öffentliche Abwasserbeseitigung angeschlossen oder auf ihnen genehmigungsfreie bauliche Anlagen errichtet werden. (8) Wird eine Grundstücksentwässerungsanlage, auch nur vorübergehend, außer Betrieb gesetzt, hat der Grundstückeigentümer diese Absicht so frühzeitig mitzuteilen, dass der Grundstücksanschluss rechtzeitig verschlossen oder beseitigt werden kann. (9) Wird die rechtzeitige Anzeige schuldhaft versäumt, so haftet im Falle des Absatzes 1 der bisherige Gebührenschuldner für die Benutzungsgebühren, die auf den Zeitpunkt bis zum Eingang der Anzeige bei der Gemeinde entfallen. (10) Das Festsetzen und die Erhebung von Beiträgen und Gebühren nach dieser Satzung sowie damit in Zusammenhang stehende Tätigkeiten (z. B. Ablesen und Kontrolle der Messeinrichtungen, Überprüfungen im Zusammenhang der Bemessung der Niederschlagswassergebühr) können von damit beauftragten Stellen außerhalb der Verwaltung wahrgenommen werden (beauftragtes Unternehmen). § 47 Haftung der Gemeinde (1) Werden die öffentlichen Abwasseranlagen durch Betriebsstörungen, die der Eigenbetrieb nicht zu vertreten hat, vorübergehend ganz oder teilweise außer Betrieb gesetzt oder treten Mängel oder Schäden auf, die durch Rückstau infolge von Naturereignissen wie Hochwasser, Starkregen oder Schneeschmelze oder durch Hemmungen im Abwasserablauf verursacht sind, so erwächst daraus kein Anspruch auf Schadenersatz. Ein Anspruch auf Ermäßigung oder auf Erlass von Beiträgen oder Gebühren entsteht in keinem Fall. (2) Die Verpflichtung des Grundstückseigentümers zur Sicherung gegen Rückstau (§ 20) bleibt unberührt. (3) Unbeschadet des § 2 des Haftpflichtgesetzes haftet der Eigenbetrieb nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. § 48 Haftung der Grundstückseigentümer Die Grundstückseigentümer und die Benutzer haften für schuldhaft verursachte Schäden, die infolge einer unsachgemäßen oder den Bestimmungen dieser Satzung widersprechenden Benutzung oder infolge eines mangelhaften Zustands der Grundstückentwässerungsanlagen entstehen. Sie haben den Eigenbetrieb von Ersatzansprüchen Dritter freizustellen, die wegen solcher Schäden geltend gemacht werden. § 49 Ordnungswidrigkeit (1) Ordnungswidrig im Sinne von § 142 Abs. 1 GemO handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen § 3 Abs. 1 das Abwasser nicht der Gemeinde überlässt; 2. entgegen § 6 Absätze 1, 2 oder 3 von der Einleitung ausgeschlossene Abwässer oder Stoffe in die öffentlichen Abwasseranlagen einleitet oder die für einleitbares Abwasser vorgegebenen Richtwerte überschreitet; 3. entgegen § 8 Abs. 1 Abwasser ohne Vorbehandlung oder Speicherung in öffentliche Abwasseranlagen einleitet; 4. entgegen § 8 Abs. 2 fäkalienhaltiges Abwasser ohne ausreichende Vorbehandlung in öffentliche Abwasseranlagen einleitet, die nicht an eine öffentliche Kläranlage angeschlossen sind; 5. entgegen § 8 Abs. 3 sonstiges Wasser oder Abwasser, das der Beseitigungspflicht nicht unterliegt, ohne besondere Genehmigung der Gemeinde in öffentliche Abwasseranlagen einleitet; 6. entgegen § 12 Abs. 1 Grundstücksanschlüsse nicht ausschließlich von der Gemeinde herstellen, unterhalten, erneuern, ändern, abtrennen oder beseitigen lässt; 7. entgegen § 15 Abs. 1 ohne schriftliche Genehmigung der Gemeinde eine Grundstücksentwässerungsanlage herstellt, anschließt oder ändert oder eine öffentliche Abwasseranlage benutzt oder die Benutzung ändert; 8. die Grundstücksentwässerungsanlage nicht nach den Vorschriften des § 16 und des § 17 Abs. 1 und 3 herstellt, unterhält oder betreibt; 9. entgegen § 18 Abs. 1 die notwendige Entleerung und Reinigung der Abscheider nicht rechtzeitig vornimmt; 10. entgegen § 18 Abs. 3 Zerkleinerungsgeräte für Küchenabfälle, Müll, Papier und dergleichen oder Handtuchspender mit Spülvorrichtungen an seine Grundstücksentwässerungsanlagen anschließt; 11. entgegen § 21 Abs. 1 die Grundstücksentwässerungsanlage vor der Abnahme in Betrieb nimmt. (2) Ordnungswidrig im Sinne von § 8 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 KAG handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig den Anzeigepflichten nach § 46 Absätze 1 bis 8 nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig nachkommt. § 50 Datenweitergaben Der Eigenbetrieb wird verpflichtet, an die Gemeinde die zur Erhebung der Abwassergebühren erforderlichen Daten (Name, Vorname, Adresse des Grundstückseigentümers/Erbbauberechtigten gem. § 38 sowie die im jeweiligen Veranlagungszeitraum – Kalenderjahr - verbrauchte Wassermenge), gegen Erstattung der für die Datenübermittlung anfallenden (Zusatz)Kosten, zu übermitteln. VII. Übergangs- und Schlussbestimmungen § 51 Inkrafttreten (1) Soweit Abgabenansprüche nach dem bisherigen Satzungsrecht bereits entstanden sind, gelten anstelle dieser Satzung die Satzungsbestimmungen, die im Zeitpunkt des Entstehens der Abgabeschuld gegolten haben. (2) Die Satzung tritt zum 01.04.2024 in Kraft. Baindt, den 27.02.2024 Simone Rürup, Bürgermeisterin Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder von auf Grund der GemO erlassener Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist: der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Baindt, den 27.02.2024 gez. Simone Rürup, Bürgermeisterin geändert am 04.11.2008, Inkrafttreten zum 01.01.2009, öffentliche Bekanntmachung vom 14.11.2008 geändert am 15.09.2009, Inkrafttreten zum 18.09.2009, öffentliche Bekanntmachung vom 18.09.2009 zuletzt geändert am 04.10.2011, Inkrafttreten zum 01.01.2010, öffentliche Bekanntmachung vom 07.10.2011 zuletzt geändert am 30.07.2014, Inkrafttreten zum 01.08.2014, öffentliche Bekanntmachung vom 15.08.2014 zuletzt geändert am 16.09.2014, Inkrafttreten zum 01.01.2014, öffentliche Bekanntmachung vom 19.09.2014 zuletzt geändert am 13.09.2016, Inkrafttreten zum 01.01.2017, öffentliche Bekanntmachung vom 16.09.2016 zuletzt geändert am 10.09.2019, Inkrafttreten zum 01.01.2019, öffentliche Bekanntmachung vom 13.09.2019 zuletzt geändert am 30.11.2021, Inkrafttreten zum 01.01.2022, öffentliche Bekanntmachung vom 03.12.2021 zuletzt geändert am 27.02.2024, Inkrafttreten zum 01.04.2024, öffentliche Bekanntmachung vom 01.03.2024[mehr]

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              Amtsblatt Jahrgang 2023 Freitag, den 8. Dezember 2023 Nummer 49 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Aktion der Netze BW unterstützt Vereine – Spende an die Narrenzunft Raspler e.V. Bereits im Jahr 2018 starteten die Netze BW ihre erste „Mitmach-Ak- tion“, bei welcher die eingesparten Kosten jedes online mitgeteilten Stromzählerstands im darauffol- genden Jahr an gemeinnützige Einrichtungen vor Ort gespendet wurden. 2021 starteten sie die neue Aktion „Mail statt Brief“. Statt wie bislang die Ableseaufforderung des Stromzählerstands per Post zu bekommen, kann diese Informati- on per E-Mail erfolgen. Dieses Vor- gehen senkt sowohl den Papier- als auch CO₂-Verbrauch. Die Kosten, die dadurch eingespart werden können, werden im darauffolgen- den Jahr ebenso an gemeinnützige Organisationen in der jeweiligen Kommune gespendet. Insgesamt konnten in den letzten fünf Jah- ren bereits über 2.600 Organisati- onen und Vereine unterstützt wer- den. Am 16. November 2023 erhielt die Narrenzunft Raspler e.V. eine Spende in Höhe von 598,52 Euro. Zunftmeister Roland Oelhaf nahm den Scheck gemeinsam mit Bür- germeisterin Simone Rürup von Alexander Schuch, Kommunalberater der Netzte BW, entgegen. Wir bedanken uns bei den Netzen BW für die Initiierung der Aktion, um das Ehrenamt in Kommunen zu stärken. Ebenso bedanken wir uns bei den Bürgerinnen und Bürgern unserer Gemeinde, die sich per E-Mail be- nachrichtigen lassen und damit eine solche Spende möglich gemacht haben. Nähere Informationen zu den Aktionen der Netze BW sind unter https://www.netze-bw.de/ portoaktion zu finden. Ihre Gemeindeverwaltung Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 49 SchülerInnen der Achtalschule setzen sich fürs Klima ein Aktionstag der Klima AG beim CAP Markt in Baindt am 25. November 2023 Elf Schüler der Klima AG der Achtalschule Baienfurt waren am Samstag, 25.11.23 beim CAP Markt in Baindt, um insgesamt 79 Schokoladen- Baumpakete zu verpacken und zu verkau- fen. In jedem Baumpaket sind 5 Tafeln der guten Schokolade von „Plant for the planet“ und zusätzlich wird für jedes Paket ein neuer Baum gepflanzt. Dazu gab es eine Urkunde mit Informationen auf der Rückseite, warum das Pflanzen von Bäumen so wichtig ist gegen die Klimakrise. Die Kinder sprachen die Kunden an, informierten über ihr Projekt und die bisherigen Aktio- nen und freuten sich, wenn sie auf freundliche Kunden trafen, die das Projekt mit ihrem Kauf unterstützten. Die Zeit verging im Flug und kurz nach 12 Uhr waren wir ausverkauft. Durch viele verschiedene Aktionen wie diese konnten wir seit der Gründung der AG im November 2019 bereits mehr als 1700 Bäume pflanzen. Wir bedanken uns bei Herrn Sonnenschein vom CAP Markt, bei Herrn Zink für den Transport der Stellwände und bei allen Kunden, die uns dabei unterstützt haben. Klima AG der Achtalschule, B. Huber-Ohl Nummer 49 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 „ “ Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 49 Neugestaltung Ortsmitte Witterungsbedingt schreiten die örtlichen Baustellen nicht wie geplant voran! Durch die aktuellen Wetterereignisse (Schnee und Frost) mussten die Baustellen in der Ortsmitte und am Hoch- wasserschutz im Bereich der Igel-/ Hirschstraße diese Woche eingestellt werden. Auch im November konnten wir aufgrund einiger Regentagen teilweise nicht arbeiten und mussten die Tiefbauarbeiten einstellen. Dies hat zur Folge, dass die aktuellen Bauarbeiten (Randeinfassungen, Asphalteinbau) in der Küferstraße voraussichtlich nicht mehr in diesem Jahr fertigstellt werden können. Die Um- leitung wird daher weiterhin über die Fischerstraße erfol- gen. Für alle Fragen rund um die Baumaß- nahme steht Ihnen unser Ortsbaumeister Herr Roth (Tel: 07502 9406-53, E-Mail: bau- amt2@baindt.de) zur Verfügung. Aktuelle Informationen finden Sie auch auf unserer Homepage unter www.baindt.de → Gemeinde Baindt → Dorfplatz oder über den nebenstehenden QR-Code. Vielen Dank für Ihr Verständnis! Ihre Gemeindeverwaltung Amtliche Bekanntmachungen Rathaus zwischen Weihnachten und Neujahr geschlossen Das Rathaus ist von Montag, den 27. Dezember bis ein- schließlich Freitag, den 29. Dezember 2023 geschlossen. Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger, dies zu berück- sichtigen und ihre Anliegen im Rathaus bis Freitag, den 22. Dezember 2023 zu erledigen. Das Standesamt hat für Sterbefälle einen Notdienst ein- gerichtet. Am 27. Dezember 2023 und 29. Dezember 2023 können Sie Herrn Bautz von jeweils 11:00 bis 13:00 Uhr per E-Mail unter standesamt@baindt.de oder telefonisch un- ter der 07502 94 06-14 erreichen. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Wir wünschen Ihnen fro- he Feiertage! Ihre Gemeindeverwaltung Baindt Fusion der VR-Bank Ravensburg- Weingarten mit der Volksbank Friedrichshafen-Tettnang Im November fand die Fusion der VR-Bank Ravens- burg-Weingarten eG mit der Volksbank Friedrichsha- fen-Tettnang eG statt. Aus diesem Grund ergibt sich eine neue Bankverbindung für die Gemeinde Baindt: Volksbank Bodensee-Oberschwaben eG IBAN: DE16 6519 1500 0365 0370 01 BIC: GENODES1TET Bitte beachten Sie die neue Bankverbindung bei allen künftigen Zahlungen und ändern Sie gegebenenfalls be- stehende Daueraufträge oder Vorlagen etc. entspre- chend ab. Sollten Sie der Gemeinde Baindt bereits ein SEPA-Last- schriftmandat erteilt haben, müssen Sie nicht tätig wer- den! Die Abbuchungen wurden automatisch auf die neue IBAN umgestellt. Ihre Gemeindeverwaltung Wetterdaten für die Gemeinde Baindt von der Wetterwarte Süd Die Wetterwarte Süd ist ein Wetterdienstleister mit Sitz in Bad Schussenried mit 141 Wetter- und 138 Niederschlags- stationen von Vorarlberg, über den Bodenseeraum, Ober- schwaben, die Schwäbische Alb bis in die Neckarregion und vom Rhein über den Schwarzwald, das Allgäu und Bayerisch-Schwaben bis kurz vor München. Unter http://www.wetterwarte-sued. com/wetterstationen_karte/ sowie über den nebenstehenden QR-Code kann man die Temperatur, den Nie- derschlag, die Windstärke, sowie Luft- feuchte und Luftdruck der einzelnen Wetterstationen einsehen. Zusätzlich können Diagramme für einzelne Tage, Monate oder Jahre aufgerufen werden. Auch in der Ge- meinde Baindt gibt es eine Wetterstation. Diese befindet sich auf dem Dach der kleinen Schulsporthalle. Besonders interessant sind aktuell die Niederschläge. Im Südwesten präsentierte sich der November mit 5,7 °C milder als üb- lich (3,5 °C). Für Aufsehen sorgte aber vor allem die Nie- derschlagsbilanz. Mit rund 180 l/m² fiel nicht nur mehr als das Doppelte der üblichen Menge von 82 l/m², sondern auch nach letzten Vorhersagen das dritthöchste Novem- bervolumen seit Aufzeichnungsbeginn. Die Monats- und Jahresniederschläge der Wetterstationen können in einer kartografischen Darstellung aufgerufen werden. In den jeweiligen Grafiken werden dann unter anderem Sum- menwerte angezeigt. Ihre Gemeindeverwaltung Ablesung der Wasseruhren Für die Erstellung der Verbrauchsabrechnung 2023 be- nötigen wir wieder die aktuellen Zählerstände der Was- seruhren. Abrechnungsstichtag ist der 31. Dezember 2023. Die Ablesekarten werden den Hauseigentümern oder stellvertretend den Hausverwaltungen zugesandt. So gehen Sie bei Ihrer Zählerablesung vor: • Überprüfen Sie bitte die Übereinstimmung der von uns bereits vorgedruckten Zählernummer mit der Angabe auf Ihrem Wasserzähler. • Tragen Sie Ihren Zählerstand ohne eine Kommastelle ein. Die Hauptzähler der Gemeinde haben keine Kommastel- len. Die Angaben der Zeiger sind für die Ablesung ohne Be- deutung. • Tragen Sie das Ablesedatum und Ihre Telefonnummer für eventuelle Rückfragen ein. • Unterschreiben Sie die Ablesekarte. Senden Sie uns bitte die Ablesekarte bis spätestens 2. Januar 2024 zurück. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihren Ver- brauch schätzen werden, wenn uns Ihre Zählerstände nicht rechtzeitig vorliegen. Sollte Ihre Wasseruhr in diesem Jahr gewechselt worden Nummer 49 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 sein, reicht es aus, wenn Sie uns den Stand Ihres neu- en Zählers mitteilen. Die Zählerstände der ausgebauten Wasserzähler wurden uns direkt vom Installateur mit- geteilt. Sie möchten uns Ihren Zählerstand online mitteilen? Auf der Homepage der Gemeinde Baindt unter https:// wzko.komuna.net/Citizen/227 oder in der Gemeinde Baindt App finden Sie die Wasserzählerkarte online, hier können Sie den Zählerstand abgeben. Mit dieser Anwendung können Sie uns Ihre Zählerstände, bis zum 02.01.2024 online und ohne zurücksenden der Wasserablesekarte, mitteilen. Zur Online-Eingabe benötigen Sie die Daten auf Ihrer Wasserablesekarte, die Sie ab dem 04.12.2023 erhalten. Bitte halten Sie diese zur online Eingabe bereit. Sie können die Zählernummer nur einmal pro Abrech- nungsperiode eingeben, sonst erscheint ein Hinweis, dass der Zählerstand bereits erfasst wurde. Bei Abschluss der Zählerstandseingabe kann über den Button „Download“ eine Bestätigung der eingegebenen Daten gedruckt werden. Nachdem der Button „Beenden“ gedrückt wurde, kann kein Ausdruck einer Zählerstandseingabebestätigung mehr gedruckt werden. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Gemeindever- waltung, Frau Stavarache, Tel. 07502/9406-21, E-Mail f.stavarache@baindt.de Wegfall des Kinderreisepasses zum 01. Januar 2024 Liebe Bürgerinnen und Bürger, das Gesetz zur Modernisierung des Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesens vom 08. Ok- tober 2023 sieht vor, dass der Kinderreisepass zum 01. Januar 2024 wegfallen wird. Nun benötigen auch Kin- der einen regulären Reisepass oder Personalausweis. Be- reits ausgestellte Kinderreisepässe bleiben grundsätzlich bis zum aufgedruckten Ablaufdatum gültig. Reisepässe für Kinder kosten künftig 37,50 Euro, Personalausweise für Kinder 22,80 Euro. Sie haben eine Gültigkeitsdauer von sechs Jahren. Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer Rei- seplanung eine Bearbeitungs- und Postlaufzeit von min- destens zwei Wochen. Ihre Gemeindeverwaltung Winterpause in Baindt Sehr geehrte Autoren, das Mitteilungsblatt Baindt macht in den Kalenderwochen 52/2023 und 01/2024 Winterpause. Letzte Veröffentlichung: 22.12.2023 Redaktionsschluss: 19.12.2023, 21:00 Uhr Nächste Veröffentlichung: 12.01.2024 Redaktionsschluss: 09.01.2024, 21:00 Uhr Wir bitten um Beachtung und wünschen Ihnen schöne Feiertage. Der Verlag Einladung zur Gemeinderatssitzung am 13. Dezember 2023 in Baindt Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am Mittwoch, den 13. Dezember 2023 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses statt. TAGESORDNUNG 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Vergabe über die Lieferung von Beleuchtungsmate- rial für die Neugestaltung Dorfplatz 05 Erschließung des Baugebiets Lilienstraße und Heilung des Bebauungsplans Bühl im ergänzenden Verfahren in Folge des Urteils zu § 13 b BauGB. 06 Bauantrag zum Anbau zur Wohnraumerweiterung an einer Lagerhalle mit Büro und Wohnung auf Flst. 562/22, Am Föhrenried 14 07 Bauantrag zum Neubau von zwei Mehrfamilienhäu- sern mit 12 Wohneinheiten und Tiefgarage auf Flst. 6/5 und 6/6, Marsweilerstr. 16/18 08 Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Marsweiler Ost mit 2. Ände- rung“ für den Einbau von 3 Dachgaupen auf Flst. 118, Tulpenstr. 3 09 Haushalt der Gemeinde Baindt für das Haushaltsjahr 2024; Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemein- de Baindt mit Nachtragshaushaltsplan 10 Anfragen und Verschiedenes Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup, Bürgermeisterin Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 10 - 18 Uhr Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 49 Kinder Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravens- burg Elisabethenstr. 15 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Samstag, 09. Dezember und Sonntag, 10. Dezember Tierklinik Dr. Ganal und Dr. Ewert, Tel.: 0751 - 4 44 30 - Telefonische Anmeldung erforderlich - Apothekennotdienst (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 09. Dezember Apotheke in Oberzell, Josef-Strobel-Str. 13, 88213 Ravensburg (Oberzell), Tel.: 0751 - 6 78 96 Sonntag, 10. Dezember Apotheke Vetter, Marienplatz 81, 88212 Ravensburg, Tel.: 0751 - 3 52 44 05 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Frau Schäch, Sprechzeiten: Di + Do 15:00 – 17:30 Uhr Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Esse n auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-116 E-Mail: betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de Markdorferstr. 43 88213 Ravensburg/Bavendorf Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte und hochaltrige Menschen, die gerne in Gemeinschaft sind. Jeden Dienstag und Donnerstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt und im Ev. Gemeindehaus in Berg. Fahrdienst möglich. Ihre Ansprechpartnerin: Frau Munding Abfallwirtschaft Der Abfallkalender 2024 ist online und in der Abfall App RV verfügbar Der Abfallkalender 2024 ist online und in der Abfall App RV verfügbar Ab sofort steht der digitale Abfallkalender 2024 für den Landkreis Ravensburg in der Abfall App RV zur Verfügung. Mit der Abfall App RV kann man sich zuverlässig und be- quem über die Abfuhrtermine für Restmüll,- Biomüll-, Papiertonne und Gelbe Tonne erinnern lassen. Als weite- ren Service bietet die App auch die Termine der mobilen und stationären Problemstoffsammlung. Sie steht in den gängigen App Stores kostenfrei zur Verfügung. Nummer 49 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Wer den Abfallkalender weiterhin in Papierform haben möchte, kann sein persönliches Exemplar ganz bequem unter www.rv.de/abfallkalender oder über den nebenste- henden QR-Code erstellen lassen und selbst ausdrucken. Unsere Jubilare Herzlichen Glückwunsch zur Goldenen Hochzeit Am 1. Dezember 2023 feierten die Eheleute Anna und Friedrich-Andreas Maurer das Fest der goldenen Hochzeit. Im Namen der Gemeinde Baindt gratuliere ich dem Jubelpaar sehr herzlich und wünsche für den weite- ren gemeinsamen Lebensweg alles Gute. Den Jubilaren wurden Glückwünsche und ein Ge- schenkkorb der Gemeinde Baindt sowie eine Eh- renurkunde des Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann überbracht. Simone Rürup Bürgermeisterin Veranstaltungskalender Dezember 10.12. Weihnachtsfeier VDK Weingarten 13.12. Gemeinderatssitzung Rathaus 13.12. Adventsfeier Seniorentreff BSS 16.12. Festkonzert Musikverein SKH 26.12. Weihnachtstanz Landjugend SKH 31.12. Silvesterschießen Schützengilde + Böllergruppe Baindt WSP Zur Information Hospizbewegung Weingarten-Baienfurt- Baindt-Berg e.V. TRAUER - SPRECH - ZEIT Sie haben von einem geliebten Menschen Abschied neh- men müssen. Der Verlust ist für Sie schwer zu ertragen und Sie fragen sich, wie Sie das „Aushalten“ sollen? Nie gekannte Gefühle zerreißen Sie innerlich? Gefühle in der Trauer zu durchleben, auszusprechen und zuzulassen erfordert immer wieder Mut. Einmal im Monat bieten wir einen fixen Zeitraum für Einzeltrauergespräche an. Sie werden auf Ihrem Trauerweg begleitet und unterstützt. Sie können sich den Termin vormerken und bei Bedarf telefonisch anmelden. Ort: Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Termine: Donnerstag,14.12.2023,14-17 Uhr Begleitung: Barbara Kleinböck, ehrenamtliche Hospiz- und Trauerbegleiterin Telefon: 0751 - 18056382 oder 0160 - 96207277 „Sag ja kein Sterbenswörtchen!“ Schwierige Wahrheiten anders angesprochen. Humor ein Schlüssel im Umgang mit Sterben und Tod Ist Humor angesichts von Sterben und Tod, überhaupt möglich? Dürfen wir das? Die Referentinnen gehen in anschaulicher Weise dieser Frage auf den Grund. Sie bekommen kleine aber feine Einblicke in die Welt des Humors angesichts des Todes. Referentinnen: Marion Müller, Mitarbeiterin des ambu- lanten Hospizdienstes Weingarten und Teamkollegin von Ute Dreher, Das Humorlabor – Freude kultivieren Ort: Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Termin: Donnerstag, 14.12.2023, 19 Uhr Referentin: Marion Müller, Mitarbeiterin des ambulanten Hospizdienstes Weingarten Wir bitten um telefonische Anmeldung: 0751 180 56 382 Außensprechstunde der Pflegestützpunkte im Landkreis Ravensburg im Rathaus Baindt Jeden 1. Dienstag im Monat findet zwischen 14.00 Uhr und 16.00 Uhr im Rathaus Baindt eine Außensprech- stunde vor Ort an. Eine vorhergehende Terminverein- barung ist nicht erforderlich. Nächster Termin: 12.12.2023 Das Angebot der Pflegestützpunkte im Landkreis Ra- vensburg richtet sich an pflegebedürftige sowie chronisch kranke Menschen aller Altersgruppen, deren Angehörige, andere Bezugspersonen und alle interessierten Bürgerin- nen und Bürger. Die Pflegestützpunkte im Landkreis Ra- vensburg sind Beratungsstellen vor Ort zu allen Fragen rund um das Thema Pflege, medizinische Versorgung und Sozialleistungen. Bei Bedarf unterstützen diese da- bei, wenn Betroffene Leistungen beantragen möchten und helfen bei der Organisation von Angeboten und Hil- fen. Die Beratung ist kostenfrei, neutral und unabhängig, unter Einhaltung der Schweigepflicht. Die Termine für das Jahr 2024 sind wie folgt: 9. Januar, 6. Februar, 5. März, 2. April, 7. Mai, 4. Juni, 2. Juli, 6. August, 3. September, 1. Oktober, 5. November, 3. Dezember Die Ambulanten Diensten der Zieglerschen bieten Assistenz für Menschen mit Beeinträchtigung direkt vor Ort. Wir unterstützen Menschen bei der selbständigen Lebens- führung und alltäglichen Aufgaben. Dazu gehört: • Ambulant Betreutes Wohnen • Betreutes Wohnen in Familien • Familienunterstützender Dienst Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 49 • Persönliches Budget • Urlaubsreisen Bildung, Kultur und Freizeitangebote Nähere Informationen unter: https://www.zieglersche.de/ ambulante-dienste Bei Interesse wenden Sie sich an uns. Wir beraten Sie gerne. Kontakt: Frau Daniela Sypli, Standortleitung Mail: sypli.daniela@zieglersche.de Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz: Erkennen. Benennen. Vermeiden. Kontaktstelle Frau und Beruf und Gleichstellungsbe- auftragte des Landkreises Ravensburg bieten gemein- same Veranstaltung im Rahmen der Orange Days an Über die Hälfte der am Arbeitsplatz erlebten sexuellen Be- lästigungen betreffen körperliche Formen, einschließlich unerwünschter Berührungen, Umarmungen, Bedrängen, Küssen oder unnötiger Vertrautheit. Angeregt durch die international geführte #MeToo-Debat- te ist eine veränderte Wahrnehmung von sexueller Beläs- tigung entstanden: Immer mehr Menschen hinterfragen das eigene und das Verhalten von anderen, sie diskutieren das Vorhandensein männlicher Privilegien, tolerierbarer Grenzen und Konsequenzen bei Grenzüberschreitungen. Der interaktive Online-Impulsvortrag am 12. Dezember um 18 Uhr mit Referentin Gabriele Maria Gerlach thema- tisiert neben theoretischen Grundlagen und Fakten auch die unterschiedlichsten Formen sexueller Belästigung. Da- rüber hinaus werden sowohl die Folgen als auch grund- sätzliche Gegenstrategien diskutiert. Die Veranstaltung richtet sich sowohl an Interessierte, als auch an Verant- wortliche in Unternehmen. Weitere Infos und Anmeldung auf der Homepage der Kontaktstelle Frau und Beruf unter www.frauundberuf- rv.de oder unter https://www.orangedays-lkrv.de/. Bekanntmachung der Tierseuchenkasse (TSK) Baden-Württemberg - Anstalt des öffentlichen Rechts - Hohenzollernstr. 10, 70178 Stuttgart Meldestichtag zur Veranlagung zum Tierseuchenkas- senbeitrag 2024 ist der 01.01.2024. Die Meldebögen werden Mitte Dezember 2023 versandt. Sollten Sie bis zum 01.01.2024 keinen Meldebogen erhal- ten haben, rufen Sie uns bitte an. Ihre Pflicht zur Meldung begründet sich auf § 31 des Gesetzes zur Ausführung des Tiergesundheitsgesetzes in Verbindung mit der Beitrags- satzung. Viehhändler (Vieheinkaufs- und Viehverwertungsgenos- senschaften) sind zum 1. Februar 2024 meldepflichtig. Die uns bekannten Viehhändler, Vieheinkaufs- und Vieh- verwertungsgenossenschaften erhalten Mitte Januar 2024 einen Meldebogen. Melde- und beitragspflichtige Tiere sind: Pferde Schweine Schafe Hühner Truthühner/Puten Meldepflichtige Tiere sind: Bienenvölker (sofern nicht über einen Landesverband gemeldet) Nicht zu melden sind: Rinder einschließlich Bisons, Wisenten und Wasser- büffel. Die Daten werden aus der HIT-Datenbank (Her- kunfts- und Informationssystem für Tiere) herangezogen. Nicht meldepflichtig sind u.a.: Gefangengehaltene Wildtiere (z.B. Damwild, Wildschwei- ne), Esel, Ziegen, Gänse und Enten Wenn bis zu 25 Hühnerund/oder Truthühner gehalten werden und keine anderen beitragspflichtigen Tiere (s.o.) vorhanden sind, entfällt derzeit die Melde- und Beitragspflicht für die Hühner und/oder Truthühner. Es spielt keine Rolle, ob die Tiere in einem landwirtschaft- lichen Betrieb oder in einer reinen Hobbyhaltung stehen – für die Meldung ist immer der gemeinsam gehaltene Gesamttierbestand je Standort zu melden. Unabhängig von der Meldepflicht an die Tierseuchenkas- se muss die Tierhaltung beim zuständigen Veterinäramt gemeldet werden. Schweine, Schafe und/oder Ziegen sind, unabhängig von der Stichtagsmeldung an die Tierseuchenkasse BW, bis 15.01.2024 an HIT zu melden. Die Tierseuchen- kasse BW bietet an, die Stichtagsmeldung an HIT zu übernehmen. Nähere Informationen finden Sie auch auf dem Informationsblatt als Anlage zum Meldebo- gen und auf unserer Homepage unter www.tsk-bw.de. Weitere Informationen zur Melde- und Beitragspflicht so- wie zu Leistungen der Tierseuchenkasse BW sowie über die einzelnen Tiergesundheitsdienste finden Sie auf un- serer Homepage unter www.tsk-bw.de. Telefon: 0711 / 9673-666; E-Mail: beitrag@tsk-bw.de; In- ternet: www.tsk-bw.de Landschaftserhaltungsverband Landkreis Ravensburg e.V. Schneechaos trotzend: Erfolgreicher Abholtag für das Hofbaumprojekt „HeimatWurzeln – Wir Pflanzen Zukunft“ im Landkreis Ravensburg“ Am vergangenen Freitag, dem 1. Dezember, trotzte das Hofbaumprojekt „HeimatWurzeln – Wir Pflanzen Zukunft“ trotz widriger Wetterbedingungen und dichtem Schnee- treiben erfolgreich dem Winter. Über 110 Hofbäume wur- den von engagierten Landwirtinnen und Landwirten aus dem Landkreis Ravensburg an vier Abholstationen in Ar- genbühl, Bad Waldsee, Horgenzell und Wangen abgeholt. Die Kooperation zwischen dem Bauernverband All- gäu-Oberschwaben und dem Landschaftserhaltungsver- band Ravensburg im Rahmen der Biodiversitätsstrategie des Landkreises ermutigt Landwirtinnen und Landwirte dazu, einen eigenen Hofbaum zu pflanzen. Die großzügige Finanzierung durch die Heimatstiftung der Kreissparkasse Ravensburg ermöglichte den teilneh- menden Betrieben kostenfrei ausgewähltes Pflanzgut zu erhalten, ausgestattet mit einem Wühlmauskorb, Bewäs- serungssack und Kokosstrick für einen gesunden Start. Die Hofbäume, darunter Stieleichen, Winterlinden, Rot- buchen und weitere regionale Baumarten, werden nicht nur die landschaftliche Vielfalt fördern, sondern auch ökologische Funktionen erfüllen. Sie bieten Lebensraum für Vögel und Insekten, verbessern die Luftqualität und tragen zur Erhaltung der Biodiversität bei. Nummer 49 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 09. Dezember - 17. Dezember 2023 Gedanken zur Woche: Farben der Hoffnung Solange wir das Leben haben, sollen wir es mit den uns eigenen Farben der Liebe und der Hoffnung ausmalen. Marc Chagall Samstag, 09. Dezember 17.30 Uhr Baienfurt - Beichtgelegenheit 18.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier mit Bußfeier Sonntag, 10. Dezember – 2. Adventssonntag 10.00 Uhr Baindt – Familiengottesdienst Ministranten: Linus Kaplan, Benjamin Michel- berger, Lena Himpel Silas Kaplan, Jakob Kreutle, Pia Kreutle, Sophia Rößner († Familie Merk, Familie Gisi, Anni und Eugen Maier, Josef Gresser, Jutta und Hugo Futterer, Silvia Snoek, Hans Späth, Georg Konzett) 11.15 Uhr Baindt – Taufe von Svea 11.15 Uhr Baienfurt – Adventsfamiliengottesdienst für und mit Kindern Montag, 11. Dezember 19.30 Uhr Ökumenisches Hausgebet, Nähere Infos am Schriftenstand Dienstag, 12. Dezember 07.50 Uhr Baindt - Schülergottesdienst Mittwoch, 13. Dezember 14.00 Uhr Baindt – Seniorenadventsfeier 18.30 Uhr Baienfurt – Rorate mit dem Frauenbund Donnerstag, 14. Dezember 07.45 Uhr Baienfurt – Schülergottesdienst Freitag, 15. Dezember 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier 16.00Uhr Baindt – Eucharstiefeier im Pflegeheim Selige Irmgard Samstag, 16. Dezember 18.30 Uhr Baindt – Eucharistiefeier mit Bußfeier Ministranten: Jakob Spähn, Benjamin Zentner, Lena Himpel, Alina Michelberger, Alexandra Schnez, Daniela Schnez, Emil Schützbach, Max Schützbach († Josefine Heine, Maria und Donatus Kaplan, Maria Kaplan, Familie Schnell, Familie Kienhö- fer, Margarete Veeser, Kurt Brugger, Ludmilla und Rochus Illenseer, Rosa Vogel, Johannes Heik, Ignaz Malsam mit Angehörigen, Ida und Pius Wolf, Klementine und Eduard Gelzenlich- ter, Martin Kränkle, Klara und Johannes Merk, Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer Fr. Heine/Fr. Schreitmüller 9406-17 Amtsblatt Fr. Heine/Fr. Schreitmüller 9406-17 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt Leitung Hauptamt Frau Maurer 9406-40 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Merker/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Herr Bautz/Frau Ziegler 9406-14 Volkshochschule Frau Brei 9406-12 Gewerbeamt Frau Brei 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Herr Bautz 9406-14 Hallenbelegung SKH Frau Gerhardt 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei, Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Altbau 94114-140 E-Mail: leitung.altbau@kiga.baindt.de Leitung Neubau 94114-141 E-Mail: leitung.neubau@kiga.baindt.de Leitung Schulgebäude 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.schulgebaeude@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 49 Familie Schimanowski, Agathe und Adam Zim- mermann, Familie Amann, Familie Gaismaier, Eugen Haug, Luigi Lauriola, Jahrtag: Elisabeth Schimanowski, Rolf Rosenberger, Josef Veeser) Sonntag, 17. Dezember – 3. Adventssonntag (Gaudete) 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier 11.15 Uhr Baienfurt – Adventsfamiliengottesdienst für und mit Kindern 16.00 Uhr Baindt – Adventsfenster mit Kirche für Kinder Rosenkranzgebete im Dezember Im Dezember laden wir ganz herzlich ein zum Rosen- kranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottes- dienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE43 6505 0110 0079 4009 85 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 - 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 - 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 - 18.00 Uhr Freitag 09.30 - 11.30 Uhr Vorabinfo: Das Pfarramt bleibt vom 27. Dezember bis einschließlich 05. Januar 2024 geschlossen. Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Kirche für Kinder Es klopft bei Wanja in der Nacht Herzliche Einladung zur adventlichen Einstimmung auf Weihnachten Sonntag, 17.12.2023, 16.00 Uhr Kirche St. Johannes Baptist Baindt Einladung zum Familiengottesdienst Haben alle Engel Flügel ? am 10.12.2023 um 10 Uhr in der Katholischen Kirche Baindt Bericht aus der Kirchengemeinderatssitzung vom 23.11.2023 Eine „Verhaltensampel“ wird im Jugendhaus „Villa“ und in der Sakristei ausgehängt. Diese kommt auch zur Anwen- dung bei Ministranten- und Firmfreizeiten und ähnlichen Aktionen. Für den Aufsitzmäher wird die erforderliche Winterausrüstung beschafft. Pfarrer Staudacher berich- tete über die gelungene Firmung mit 56 Firmlingen. Die Erstkommunion-Vorbereitung 2023/24 wird durch ein neues Team- und mit neuem Konzept durchgeführt. Pfar- rer Staudacher und die teilnehmenden KGR-Mitglieder berichteten von der Pastoral-Visitation mit Dekan Schmid. Im Advent soll es eine „Frühschicht“ und einen „Abendim- puls“, sowie am 3. Advent ein „Adventsfenster“ geben. Der Zugang zur Kirche durch den Garten der Blindenschule wird in Bälde wieder möglich sein. Könige gesucht! Gemeinsam für unsere Erde – in Amazonien und weltweit“ Unter diesem Motto bringen die Sternsinger vom 02. – 05.01.2020 wieder den Segen in die Baindter Haushalte und sammeln für die Sternsin- geraktion. Hast Du Lust dabei zu sein? ... dann melde Dich gleich an! Anmeldungen und weitere Infos gibt’s • per E-Mail unter: sternsinger-baindt@gmx.de • im Pfarramt (Tel: 1349) • oder direkt beim Organisations-Team Gib bitte bei der Anmeldung Deine Wunschtage an. Du kannst Dich auch gleich zusammen mit Deinen Freunden als Gruppe (mind. 4 Personen) anmelden. Das erste Vorbereitungstreffen findet am 15.12.2023 im Bischof-Sproll-Saal statt. Weitere Infos zur Aktion und dem Motto gibt es unter www.sternsinger.de Wir freuen uns auf Dich! Das Organisations-Team Stephanie Koch, Karin Pink und Claudia Zanutta Adventsfamiliengottesdienste für und mit Kindern in Baienfurt Dieses Jahr machen wir uns gemeinsam mit dem klei- nen Mädchen Katja auf den Weg, die von einem neu- geborenen König hört und sich mit ein paar Geschen- ken auf die Suche nach ihm macht. Wir laden ein: 1. bis 3. Adventssonntag, jeweils um 11.15 Uhr in die kath. Kirche in Baienfurt. Ökumenisches Hausgebet im Advent Die christlichen Kirchen in Baden-Württemberg laden am Montag, 11. Dezember 2023 um 19.30 Uhr mit Glo- ckengeläut zum Ökumenischen Hausgebet im Advent ein. Das Thema lautet: Lücken füllen – Gott finden. Die Flyer dazu liegen am Schriftenstand zur Mitnahme aus. Nummer 49 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Bußgottesdienst in der Adventszeit in Baindt Samstag, 16. Dezember, um 18.30 Uhr Bußfeier mit Eucha- ristiefeier Wir laden Sie herzlich dazu ein! Beichtgelegenheit in der Adventszeit in Baienfurt Zur Vorbereitung auf Weihnachten besteht während der Adventszeit wieder Gelegenheit, das Sakrament der Beichte zu empfangen. Samstag,9. Dezember, um 17.30 Uhr (Pfarrer Bernhard Staudacher) Bußgottesdienst, Samstag, 9. Dezember, 18.30 Uhr Buß- feier mit Eucharistiefeier zur Vorbereitung auf Weihnachten. (Pfar- rer Bernhard Staudacher) Wie laden Sie herzlich dazu ein! Verband Katholisches Landvolk e.V. Familienwochenende in der Fastenzeit Der Verband Katholisches Landvolk (VKL) lädt alle inte- ressierten Familien, Großeltern und Alleinerziehende mit Kindern herzlich zum Familienwochenende ein. Dieses findet von Donnerstag, 15. bis Sonntag, 18. Februar 2024 im Kloster Heiligkreuztal in 88499 Altheim statt. Dem Leben zu trauen bedeutet, eine positive Einstellung zu entwickeln und zu wissen, dass wir mit Höhen und Tie- fen des Lebens umgehen können. So können wir den Mut schöpfen, alte Gewohnheiten loszulassen, die uns schein- bar Sicherheit geben, und Neues zu wagen. Dafür gibt es viele unterstützende Aspekte wie Dankbarkeit, Vertrauen, Resilienz oder die Fähigkeit zu vergeben. Auch der Glaube kann eine große Unterstützung sein. Das schön gelegene ehemalige Zisterzienserinnenkloster Heiligkreuztal ist der ideale Ort dafür, ein solches Thema zu vertiefen. Das Wochenende bietet die Möglichkeit, Ruhe zu finden, Gleichgesinnten zu begegnen oder einfach mal etwas Neues auszuprobieren. Um einen guten Austausch zu fördern, werden die Kinder betreut, während die Eltern dem Thema nachspüren. Ein selbst gestalteter Gottes- dienst am Sonntagvormittag rundet das Programm ab. Das Wochenende kostet für Erwachsene 200 €, für Kinder 80 €. Dritte und weitere Kinder sind frei. Landvolkmitglie- der erhalten 20 € Ermäßigung für die Familie. Bitte melden Sie sich bis zum Freitag, 19.01.2024 an bei: Verband Katholisches Landvolk e.V., Jahnstraße 30, 70597 Stuttgart, Tel.: 0711 9791-4580 oder per E-Mail unter vkl@ landvolk.de Einladung Seniorentreff Wir laden Sie herzlich ein zu unse- rem adventlichen Seniorentreff am Mittwoch, 13. Dezember 2023 um 14.00 Uhr in den Bischof-Sproll-Saal. Instrumental wird Sie ein Holzbläser-Trio mit bekannten Adventsliedern auf die Weih- nachtszeit einstimmen. Der Kinderchor Baindt unter der Leitung von Frau Doris Kapler wird uns besuchen und mit weihnachtlichen Weisen erfreuen. Auf einen besinnlichen Nachmittag mit Ihnen freuen wir uns. Ihr Seniorenteam Frauenbund Baienfurt Mittwoch, 13.12.2023 18.30 Uhr Rorategottesdienst 19.30 Uhr Adventsfeier im kath. Gemeinde- haus St. Anna in Baienfurt. Alle Frauen sind herzlich eingeladen. Alle Mit- glieder sowie Nichtmitglieder. Wir freuen uns auf Ihr Kommen. Am 15./16.12.23 beteiligen wir uns wieder an den Adventsabenden am Marktplatz. Wir bieten Ihnen selbstgestrickte Socken. Außerdem verwöhnen wir Sie mit leckeren Waffeln und mit heißem Most usw. Bitte besuchen Sie uns an unserem Stand. Wir freuen uns auf Ihren Besuch. Wir wünschen Ihnen eine besinnliche, ruhige Adventszeit. Ihr Frauenbund Baienfurt Vorschau auf das nächste Quartal: Januar 2024 09.01.24 Dienstag 14.30 Uhr Krippenbesichtigung in der Kirche in Baienfurt mit Herrn Konstantin Hummel Februar 2024 07.02.24 Mittwoch 14 Uhr Frauenfasnet im Kath. Gemeindehaus mit Kaffee, Kuchen und Programm 21.02.24 Mittwoch, 8.30/9.00 Uhr Friedensrosenkranz und Friedensmesse März 2024 01.03.24 Freitag 9.00 Uhr Begegnungstag der Frauen in Ravensburg Dreifaltigkeit 01.03.24 Freitag, abends Weltgebetstag der Frauen, ökumenisch, 13.03.24 Mittwoch 14 Uhr Kardel- und Zunftmuseum im „Neuner Beck“ mit Herrn Artur Kopka, anschl. dort Kaffee und Kuchen Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Seht auf und erhebt eure Häupter, weil sich eure Erlösung naht. Lukas 21,28b Freitag, 08. Dezember 16.00 Uhr Baindt Gottesdienst im Pflegeheim (Pfr. M. Schöberl) Sonntag, 10. Dezember 2. Advent 10.00 Uhr Baienfurt Kinderkirche mit Probe fürs Krip- penspiel im Ev. Gemeindehaus 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst, Ev. Kirche (Diakonie- pfarrer R. Brennecke) Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 49 Montag, 11. Dezember 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe im Ev. Gemein- dehaus Mittwoch, 13. Dezember 15.45 Uhr Baienfurt Konfi-Unterricht im Ev. Gemeinde- haus Freitag, 15. Dezember 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenkino in der Ev. Kirche Sonntag, 17. Dezember 3. Advent 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Krippenspiel in der Ev. Kirche (Pfr. M. Schöberl), anschl. Kirchenkaffee ---------- Gedanken zum Wochenspruch Wer würde nicht manchmal lieber den Kopf in den Sand stecken, bis sich die Situation wieder zum Besseren gewen- det hat? – Unser Wochenspruch macht uns Mut, die Augen für das Geschehen um uns herum offen zu halten. Denn wir sind nicht allein in unserem Einsatz für die Gemeinschaft und ein gelingendes Miteinander. Gott selbst kommt uns auf unserem Weg entgegen, er geht mit uns und begleitet uns – lässt uns füreinander zum Segen werden. In diesem Sinne, eine beglückende Adventszeit! – Ihr Pfarrer Martin Schöberl ---------- Kamerun-Partnerschaftssonntag 2. Advent / 10. Dezember 2023 Am 2. Adventssonntag, 10. Dezember, erbittet die Bezirkssynode des Ev. Kir- chenbezirks Ravensburg in diesem Jahr das Opfer für die Partnerschaftsarbeit mit dem Bezirk Fako-South der Presbyterianischen Kirche im Südwesten Kameruns. Rückblickend auf das zuendegehende Jahr 2023 sind wir sehr dankbar, dass es gelungen ist, den schon lange vor- gesehenen Besuch aus Kamerun durchführen zu können. Zwei gefüllte und anstrengende Besuchswochen mit ei- ner neunköpfigen Delegation aus Kamerun – fünf Frauen und vier Männer – ermöglichten im Juni dieses Jahres einen intensiven Austausch und ein Kennenlernen unse- res Kirchenbezirks und dieser Region für unsere kame- runischen Partner. Für unser bisheriges gemeinsames Projekt „Primary School Tiko“, liegen die Pläne und Berechnungen für die Sicherung des Schulgeländes und einen Erweiterungs- bau für den Unterricht, sowie den Ausbau eines beste- henden Gebäudes zu einer „Nursery“ vor, so dass diese Arbeiten auch sehr bald starten können. Wir werden die bisher angesammelten Spenden und Gottesdienstopfer komplett für diesen Zweck überweisen. Die dann noch übrigbleibenden Kosten wird der Kirchendistrikt Fako South finanzieren. Wir freuen uns, dass Sie mit dem Opfer vom 2. Advent die Kamerun-Partnerschaftsarbeit im Kirchenbezirk Ra- vensburg unterstützen. Vorsitzender des Partnerschaftsausschusses ---------- Baienfurt-/Baindter „Kirchenkino“ „Adventsabende“ Kirchenkino 15. Dezember 2023, 20.00 Uhr, in der Ev. Kirche in Baienfurt Alle 25 Jahre wiederholt sich in Gladbury ein Wunder: Weihnachten erscheint ein Engel im Haus des Kerzenmachers und berührt eine Kerze. Bis der Pfarrer Rich- mond einzieht - und mit ihm die Ausein- andersetzung zwischen Tradition und Moderne, zwischen Glaube und Zweifel. Doch am Ende steht ein außergewöhn- liches Weihnachtsfest ... Herzliche Einladung zum Film-Abend in der Ev. Kirche in Baienfurt - mit Gelegenheit zum Austausch im An- schluss - EINTRITT FREI ---------- Der Kreative Montag bietet an Dezember 11.12. R. Volz: „Zentangle - weihnachtlich“ 18.12. ADVENTSFEIER Ganz herzlich laden wir alle Kreativen und un- sere Dozenten hiermit zu unserer ADVENTS- FEIER in den Dietrich Bonhoeffersaal ein. Wir wollen uns um 9:00 Uhr treffen und gemeinsam weihnachtlich früh- stücken mit Hefezopf und Marmelade. Beiträge wie kleine Geschichten, Gedichte oder Musikstückchen sind herzlich willkommen. Wir freuen uns schon auf den besinnlichen Ausklang mit Euch. Das neue Programm wird dann auch verteilt. Also bis zum 18.12. um 9:00 Uhr Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Helga Kaminski Petra Neumann-Sprink Tel. : 07502-4103 Tel. : 0751-52501 b.h.kaminski@gmx.de p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist – um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel € 5,50; Material nach Verbrauch Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Nummer 49 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Vereinsnachrichten SVB verabschiedet sich in die Winterpause SV Baindt - FC Wangen abgs. SV Baindt II - FC Wangen II abgs. Durch den Wintereinbruch in der vergangenen Woche mussten beide Partien der Baindter Mannschaft abgesagt werden und finden erst im neuen Kalenderjahr statt. Damit verabschiedet sich der SVB nach einem ereig- nisreichen Jahr in die Winterpause, bedankt sich bei allen Fans und Unterstützern für den herausragenden Support im Jahr 2023 und wünscht allen ein schöne Weihnachts- zeit und einen guten Start ins neue Jahr. Pokalhighlight der B-Juniorinnen SV Baindt (SGM Baindt/Fronreute) : 1. FC Heidenheim 0:5 Am vergangenen Mittwoch war unser diesjähriges Pokal Highlight gegen den 1. FC Heidenheim, was wir vor einem großen interessierten Publikum spielen durften. Wir hat- ten einen Plan und die Einstellung, wie wir dem vermeint- lich starken Gegner das Spiel möglichst schwer machen wollten, doch zwei kapitale Fehler in der Anfangsphase führten bereits nach 5 Minuten zum 0:2 Rückstand. Dies gab den Gegnern Sicherheit, die uns fortan stark unter Druck setzten und so zwei weitere Fehler erzwangen, die zu einem weiteren Gegentor und einem Elfmeter gegen uns führten. Nach der Pause stellten wir gedanklich noch mal auf null und boten fortan eine ansehnliche Partie, und ließen letztendlich dank starker Abwehrleistungen nur noch ei- nen Gegentreffer nach einem gut geschossenen Freistoß zu. Zwei Schüsse von Stella und der ein oder andere An- griff über Marie und Jana waren allerdings die einzigen gefährlichen Offensivaktionen, unter dem Strich leider zu wenig, um das Spiel nochmal spannend zu gestalten. Es spielten: Katharina Zarbock, Scarlett Pogrzeba, Viviane Wertmann, Lorena Bürck, Laura Schaz, Julie Acker, Lena Füssel, Hedda Said, Nora Mohr, Sarah Schmid, Marie Armenat, Stella Schmid, Nora Lütt- mann, Jana Eiberle, Tabea Schauffler, Carla Schmidt Mit Niederlage in die Winterpause SV Baindt – TSG Leutkirch 5:9 Im letzten Spiel der Vorrunde konnten wir un- seren Negativlauf leider nicht stoppen und ver- loren mit 5:9 gegen die ausgeglichen besetzte Leutkircher Mannschaft. In den Doppeln starteten wir wie zuletzt mit einer 1:2 Bilanz. Siegreich waren Philipp Schwarz und Nico Scheffold, die nach zuletzt durchwachsenen Doppelleis- tungen dieses Mal voll überzeugen konnten. Die Einzel starteten mit einer schmerzhaften Niederlage von Marcel Brückner, der mit den Aufschlägen seines Gegners Probleme hatte und so nicht zu seinem druckvol- len Spiel fand. Am Nebentisch konnte Philipp Schwarz in 3 knappen Sätzen gewinnen. Tobias Nowak machte es nach einer 2:0 Satzführung nochmal spannend, konnte sich dann aber im Entscheidungssatz mit 3:2 durchsetzen. Da- nach folgten 3 Niederlagen, bei denen die Baindter Spie- ler Nico Scheffold, Thomas Nowak und Tugay Kiremitci nichts ausrichten konnten und allesamt ohne Satzgewinn blieben. Durch zwei 3:1 Siege im vorderen Paarkreuz von Marcel und Philipp konnten wir nochmals auf 5:6 verkür- zen, doch mit der sehr knappen Niederlage von Nico im fünften Satz schien unser Schicksal besiegelt. Tobi’s Geg- ner erwischte ein Traumspiel und schoss ihn regelrecht von der Platte und Thomas verlor trotz gutem Spiel mit 1:3. Mit dieser 5:9-Niederlage beenden wir die Vorrunde im Mittelfeld der Tabelle und freuen uns auf die Winter- pause. Die letzten Wochen mit vielen Krankheitsfällen und der Verletzung von Wolfgang Assfalg liefen überhaupt nicht rund und haben uns den ein oder anderen Punkt gekostet. Nun haben wir einige Wochen Zeit wieder fit zu werden und etwas zu trainieren, um neu gestärkt in die Rückrunde starten zu können. Das erste Spiel im neuen Jahr findet am 27.01.2024 um 18 Uhr in Baindt gegen den TSV Meckenbeuren statt. Für die Niederlage vor 2 Wochen möchten wir uns gerne re- vanchieren. Es spielten: Marcel Brückner (1:1), Philipp Schwarz (2:0), Tobias Nowak (1:1), Nico Scheffold (0:2), Thomas Nowak (0:2) und Tugay Kiremitci (0:1) Jugend 1 mit Sieg in Reute TSV Reute – SV Baindt 4:6 Am Samstag, 25.11. konnte unsere 1. Jugendmannschaft einen Auswärtssieg in Reute feiern. Alle unsere Spieler konnten Punkte beisteuern, nur gegen die Nummer 1 aus Reute, Quentin Nowak (Sohn unseres Spielers Robert) mussten alle drei Lehrgeld bezahlen. Mit diesem Sieg klettern wir in der Tabelle auf Platz 5 und haben das Ab- stiegsgespenst vertrieben. Es spielten: Jona Klein (2:1), Felix Haller (2:1) und Fabian Striegel (2:1) 2. Jugendmannschaft verliert in Ravensburg TSB Ravensburg – SV Baindt 2 7:3 Gegen das ausgeglichene Team aus Ravensburg gelan- gen uns 3 Siege, mit etwas Glück hätten wir das Doppel und ein weiteres Einzel gewinnen können, sodass bei op- timalem Spielverlauf ein Unentschieden erreichbar ge- wesen wäre. Valentin konnte zwei Spiele gewinnen und Ricco steuerte einen weiteren Punkt hinzu. Es spielten: Valentin Koch (2:1), Ricco Haller (1:2) und Leopold Koch (0:3) Jugendmannschaften halten gut mit Jugend 1 – TSV Fischbach 4:6 Jugend 2 – TT Blitzenreute-Wolpertswende 5:5 Die erste Jugendmannschaft hat das letzte Spiel der Vorrunde gegen den TSV Fischbach knapp mit 4:6 ver- loren. Gleich zu Beginn gab es 2 Fünfsatzniederlagen von unserem Doppel Felix und Fabian und dem ersten Einzel von Jona, die mit Blick auf das Ergebnis natürlich besonders schmerzhaft sind. Dennoch spielten die Jungs weiter super mit und konnten allesamt Punkte holen. Am Ende fehlte nicht viel um sich ein Unentschieden oder gar einen Sieg zu verdienen. Es spielten: Jona Klein (2:1), Felix Haller (1:2) und Fabian Striegel (1:2) Die zweite Jugendmannschaft holte sich ein Unentschie- den gegen die Spielgemeinschaft aus Blitzenreute und Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 49 Wolpertswende. Auch hier konnten alle eingesetzten Spie- lerinnen und Spieler punkten. Ricco konnte zwei Spiele ge- winnen, Valentin und Pia jeweils eines. Dazu waren noch Valentin und Ricco gemeinsam im Doppel erfolgreich. So beenden wir die Vorrunde auf dem letzten Tabellenplatz, konnten allerdings auch oft nicht vollständig antreten. Nichts desto trotz konnten alle viel lernen und der Spaß kam auch nicht zu kurz. Es spielten: Valentin Koch (1:2), Ricco Haller (2:1) und Pia Kreutle (1:2) Abt. Frauenturnen Nachruf Wir trauern um unsere liebe, ehemalige Sportkameradin Brigitte Halder und danken für die schöne Zeit, die wir mit ihr verbringen durften. Sie war immer sehr hilfsbereit und eine eifrige Teilnehmerin unserer Sportstunden. Wir werden sie immer in lieber Erinnerung behalten. Unser besonderes Mitgefühl gilt ihren Angehörigen. Frauenturnen I Taekwondo Baindt e.V. In einem Zeichen ihres fortgesetzten En- gagements für die lokale Gemeinschaft und Förderung des Sports hat die Jöch- le Elektrotechnik GmbH am 1. Dezem- ber 2023 eine großzügige Spende an den Taekwondo Baindt e.V. überreicht. Diese wichtige Geste der Unterstützung fand während eines lebhaften Kinder- und Jugendtrainings statt, was dem Ereignis eine besondere Note verlieh. Armin Jöchle, der Geschäftsführer von Jöchle Elektro- technik, war persönlich anwesend, um die Spende von 750 EUR zu übergeben. Bei dieser Gelegenheit gewann er Einblicke in den Trainingsablauf des Vereins und die positiven Auswirkungen des Taekwondo-Sports auf junge Menschen. Taekwondo, bekannt für die Förderung von Werten wie Respekt, Geduld und Disziplin, ist eine Sport- art, die weit über die körperliche Fitness hinausgeht und junge Menschen in ihrer persönlichen Entwicklung maß- geblich unterstützt. Für Herrn Jöchle ist es besonders wichtig, dass die Spen- de gezielt im sozialen Bereich eingesetzt wird und insbe- sondere Kindern und Jugendlichen zugutekommt. „Es ist uns ein Anliegen, die Jugend in unserer Gemeinde zu unterstützen und ihnen Möglichkeiten für eine positive und wertvolle Freizeitgestaltung zu bieten“, erklärte Herr Jöchle während der Übergabe. Die Vorstandschaft des Taekwondo Baindt e.V., vertreten durch Alfred Manthei, zeigte sich dankbar für die großzügige Unterstützung. „Diese Spende ist für uns eine große Hilfe. Sie ermöglicht es uns, unsere Angebote weiter auszubauen und den Kin- dern und Jugendlichen in unserer Gemeinde noch mehr zu bieten“, so Herr Manthei. Mit dieser Spende unterstreicht die Jöchle Elektrotechnik GmbH ihr Engagement für die Förderung junger Talente und die Bedeutung sozialer Verantwortung in der Un- ternehmensphilosophie. Das Unternehmen, bekannt für seine Innovationskraft in der Elektrotechnikbranche, de- monstriert damit einmal mehr, dass es neben der Tech- nologie auch in die Zukunft junger Menschen investiert. Musikverein Baindt Herzliche Einladung zum Konzert des Mu- sikvereins Baindt am 16.12.2023 Der Musikverein Baindt lädt Sie herzlich zu unserem Konzert am 16. Dezember 2023 um 20 Uhr in die Schenk-Konrad-Halle Baindt ein. Das Konzert wird von der Projekt-Jugendkapelle (Eine Kooperation der Jugendkapellen Baindt – Mochenwangen und Wolperts- wende – Blitzenreute) eröffnet. Danach übernimmt die Mu- sikkapelle Baindt und nimmt Sie mit auf eine musikalische Reise durch die 80er Jahre. Karten im Vorverkauf erhalten Sie im Baindter Rathaus sowie am Konzertabend an der Abendkasse. Wir freuen uns auf Ihren Besuch. Reitergruppe Baindt Stephansritt Am 26.12.23 findet der traditionelle Stephansritt statt. Dazu hat uns Werner Elbs eingeladen. Start ist deshalb bei Wer- ner Elbs um 11.30 Uhr. Von dort aus reiten wir eine schöne Strecke ins Ried und zur Firma Jöchle. Anschließend gibt es in unserer Reithalle noch eine war- me Mahlzeit. Damit wir besser planen können, bitten wir die Reiter um Rückmeldung bis zum 17.12.2023 bei Dennis Haug (0176 34479658). Soldatenkameradschaft Weihnachtsfeier 2023 Am Dienstag, den 12.12.2023, findet der vor- weihnachtliche Kameradschaftsabend in der Gaststätte „Zur Mühle“ statt. Hierzu sind alle Mitglieder, mit einer Begleitung eingeladen. Anmeldung beim 2. Vorstand Bacher Hermann Tel. 07502 3458 Die Vorstandschaft Nummer 49 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Volleyball LJ Baindt Rezept für eine erfolgreiche Saison Nach den beiden Niederlagen der VLJ Baindt 1 am vergangenen Sonntag in Iller- tissen (19:25 und 17:25 gegen SV Jedesheim; 20:25 und 16:25 gegen VfB Ulm) wird es Zeit für einen Umschwung. Vielleicht hilft hierbei das folgende Rezept. ZANUTTAten: 250 g Mehl 100 g Zucker ½ Päckchen Vanillezucker 1 Prise Salz 1 Ei 175 g Butter Bevor es LOOS geht, ziehen wir eine KüchenSCHÜrze an. Als guter BRODBECKer überprüfen wir, ob die Küchen- MASCHINE STÖRungsfrei funktioniert. Wir geben alle ZA- NUTTAten in die KüchenJANINE und kneten KRAFTvoll durch. Wenn der Teig zu sehr BABSt, geben wir einfach noch etwas JEHLE hinzu. Wer mag, kann den Teig auch mit zwei heißen MAROHNi verfeinern und für eine Stunde im Kühlschrank kaltstellen. Die Wartezeit verkürzt man sich am besten mit einem leckeren GÜLwein. Dabei aber bloß nicht abSTORZen! Anschließend rollen wir den Teig aus, oder klopfen ihn mit einem HÄMMERLE platt. Aber nicht gleich ausPHILIPPen. Wer zum Ausrollen MOmentan zu schwach ist, bekommt gern Hilfe von unserem AZUBI. Nun nehmen wir unsere HIRSCHI-Ausstecher und legen die Plätzchen spiRALFör- mig auf unser Backblech. Mit einem Pinsel OELEn wir die Teiglinge noch etwas ein bzw. bestreichen sie mit etwas Eigelb. Bei 180°C Umluft werden die Breedle für 8-10min gebacken und sind dadurch IMA lecker. Nach schrumPFENDER Temperatur können wir aus Zitro- nenabRIEDTER, Zitronensaft und Puderzucker noch eine leckere Glasur SCHLÄGERn und ANDI Breedle anbringen. Und wie der Franzose sagen würde: ILJA de délicieux bis- cuits. Also HAUZU! Die KSENJA wirklich lecker aus! Wirtschaftsverbund Baienfurt-Baindt Weihnachtsgewinnspiel 2023 - tolle Preise warten auf Sie! Noch bis zum 23. Dezember läuft es wieder, das beliebte Weihnachtsgewinnspiel des WBB. Sammeln Sie bei jedem Einkauf ein Los und mit etwas Glück gehört der Haupt- preis Ihnen: Ein nagelneuer Grill für den nächsten Sommer. Wir bedanken uns schon jetzt bei allen Sponsoren und freuen uns auf viele Lose in unserer Glückstrommel. Weitere Infos zum WBB auch im Netz unter www.wbb- schussental.de Baindter Initiative für Repair-Cafe holt sich Anregungen in Grünkraut Zusammen mit der Gemeinwesenar- beiterin für Baindt, Frau Schäch, konnten wir das Repair- cafe in Grünkraut besuchen und einen guten Einblick in diese nachhaltige ehrenamtliche Tätigkeit gewinnen. Es herrschte ein reges Treiben an diesem Freitag in der Werkstatt im „Haus der Mitte“. Elektrogeräte warteten auf dem breiten Werktisch auf ihre Reparatur. Ein Stuhl wurde geleimt und am Tresen der „Reperaturannahme“ standen zwei Nähmaschinen bereit für den Einsatz. Geöffnet ist das Repair- cafe einmal im Monat und das Angebot wird sehr rege angenommen. Die „Werkler“ bringen zum Teil eigenes Materi- al und Gerät mit und es ist ein Fundus an Werk- zeug vorhanden. Die Baindter Initiative ist noch auf der Suche nach Räumlichkeiten und konnte sich hier erste Im- pulse für die konkrete Umsetzung holen. Der Spaß beim Reparieren war deutlich spürbar - es wurde geschwätzt und gelacht bei der „Arbeit“. Die Gemeinwesenarbeiterin von Grünkraut, Frau Jehle, hob hervor, wie wichtig eine solche Anlaufstelle ist für Menschen, die nicht den Weg in die eta- blierten Vereine eines Dorfes finden. Sie suchen i.d.R. eine andere Art des sozialen Zusammenhaltes. Wir Baindter fuhren nach Hause mit dem Gefühl, dass es sich auf jeden Fall lohnt, dran zu bleiben. Der nächste Schritt ist, im neuen Jahr einen Raum zu finden und ein Konzept für die Nutzung zu erstellen. Kompetenzen für Elektronik, Näharbeiten und Holzarbeiten sind inzwischen in der sechsköpfigen Initiative vorhanden. Wir freuen uns über weitere Interessierte. Infos bei Antje Claßen; aclass@gmx.net; 07502 94 11 65 Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donnerstag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Was sonst noch interessiert Herzliche Einladung zum Adventskonzert der Kammermusikvereinigung Baienfurt In diesem Jahr findet das traditionelle Adventskonzert der Kammermusikvereinigung Baienfurt ausnahmswei- se bereits am 2. Adventssonntag, 10. Dezember 2023 um 17 Uhr in der kath. Kirche Mariä Himmelfahrt statt. Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 49 Die Musikerinnen und Musiker unter Leitung von Ruth Badent bringen in diesem Jahr wieder ein vielseitiges, adventliches Programm zu Gehör. Es erklingen Musikstücke aus unterschiedlichen musikali- schen Epochen wie zum Beispiel das besonders populäre Weihnachtskonzert op.3 Nr.12 von Francesco Manfredini bei dem die Stimmführer der Kammermusikvereinigung Carolin Schrul, Trudi Altmann (Violinen), Dr. Mechthild Schmidt (Cello) und Maria Hummel (Cembalo) die solis- tischen Partien übernehmen. Zwei Arien aus Werken von Johann Sebastian Bach mit dem Basssolisten Hermann Locher und ein Trompetenkonzert von Telemann (Her- mann Ulmschneider, Trompete) werden unter anderem als Vertreter der Barockzeit aufgeführt. Aber auch Arrangements aus heutiger Zeit wie „Tradi- tions of christmas“, weihnachtliche Musik gepaart mit Ausschnitten aus Tschaikowskys Nussknacker-Suite, eine Bearbeitung für Streichorchester von Leonard Cohens „Hallelujah“ und anderes mehr haben die Musikerinnen und Musiker einstudiert. Der Eintritt zum Konzert ist frei, am Ende des Konzertes wird jedoch um eine Spende zur Deckung der Unkosten gebeten. Caritas Bodensee-Oberschwaben Kinder betreuen-neugierig geworden? In der Kindertagespflege betreuen Sie mit Vergütung Kin- der bis zu 14 Jahren bei Ihnen zu Hause, im Haushalt des Kindes oder in anderen geeigneten Räumen. Wenn Ihnen der Umgang mit Kindern Freude bereitet, machen Sie die Tagespflege zu Ihrem Beruf. Neuer Kurs ab Februar 2024 in Weingarten Wir helfen Ihnen:. Vermittlungsstelle für Kindertagespflege Schussental Caritas Bodensee-Oberschwaben Telefon: 0751-36256-36/-18 tagesmuettervermittlung-rv@caritas- bodensee-oberschwaben.de Infoveranstaltung: am 30. Januar 2024 19.30 Uhr Online (Zugangscode unter SCAN ME) Schutz des Altdorfer Waldes ist unser Zweck seines Lebensraums, der Quellen - kein Kies- abbau etc. Unterstützen sie uns, werden Sie Mitglied! NATUR-UND KULTURLANDSCHAFT ALTDORFER WALDE.V. www.altdorferwald.org Wolfegger Adventsmarkt 15.-17. Dezember 2023 Freitag 16 - 20 Uhr | Samstag 11 - 20 Uhr | Sonntag 11 - 18 Uhr, Eintritt frei! Am dritten Wochenende im Advent findet über drei Tage hinweg der „Wolfegger Adventsmarkt“ im Bauern- haus-Museum statt. Ausgesuchte Aussteller bieten ein ausgefallenes Sortiment an handgefertigten Erzeugnis- sen, Kunsthandwerk und auch an Kulinarischem an. Der „Wolfegger Adventsmarkt“ findet bei jedem Wetter statt, der Eintritt zum Adventsmarkt ist frei. Die Einnahmen kommen gemeinnützigen Einrichtungen zugute. Als „hoimelig und schee“ wird unser Adventsmarkt gern bezeichnet - inmitten der malerischen Kulisse der histori- schen Museumsgebäude finden sich Christbäume, Lichter und abends Feuerkörbe, die eine wohlige Stimmung zau- bern. Nikolaus und sein Begleiter Knecht Ruprecht sind ebenfalls auf dem Adventsmarkt zu erleben. Sie kommen samstags und sonntags um 15 Uhr ins Museum und be- schenken unsere kleinen Gäste. Auch musikalisch werden die Besucher auf die Weihnachtszeit eingestimmt: An allen Tagen spielen verschiedene Bläser- und Musik-Gruppen traditionelle weihnachtliche Weisen inmitten des Markts. Kulinarisch kommen die Besucher des Adventsmarkts im Bauernhaus-Museum Wolfegg ebenfalls nicht zu kurz: Es gibt natürlich Glühwein, Kinderpunsch oder Feuerzangen- bowle. Über dem Herdfeuer in der historischen Museums- küche werden Waffeln und Pfannkuchen ausgebacken. Weihnachtliche Leckereien wie hausgemachtes Birnen- brot oder Schokoäpfel sind ebenfalls zu finden. Adventsfrühschoppenkonzert mit dem Musikverein Reute-Gaisbeuren am 10. Dezember Am zweiten Adventssonntag, 10. Dezember 2023, veran- staltet der Musikverein Reute-Gaisbeuren um 10.30 Uhr ein Frühschoppenkonzert in der Stadthalle in Bad Waldsee. Dirigent Erich Steiner hat wieder ein anspruchsvolles und sehr ansprechendes Programm für die Zuhörer ausge- wählt. Nicht nur die Freunde der traditionellen Blasmusik kommen hier auf ihre Kosten, sondern auch alle, die Freu- de an gehobener Unterhaltungsmusik haben. Passend zur Adventszeit sind für das Programm auch getragene Stücke, wie „The Rose“ oder „You Raise Me Up“ einstu- diert worden. Selbstverständlich erklingen auch Solos, beispielsweise vom Saxophon bei „Baker Street“ oder der Posaune mit „Feeling Good“. Während der Veranstaltung versorgt der Förderverein Musikverein Reute-Gaisbeuren e.V. in der adventlich de- korierten Stadthalle die Gäste gerne mit Saiten, Brezeln und Getränken. Der Eintritt zur Veranstaltung ist frei. Der Musikverein Reute-Gaisbeuren lädt herzlich ein und freut sich über zahlreiche Zuhörer! Alte Kirche Mochenwangen: „Frai de heit, s isch Weihnachdszeit“ „Weihnachda auf Schwäbisch“ mit Edi Graf und Barny Bitterwolf Weihnachten kann kommen: die schönsten schwäbi- schen Geschichten, Gedichte und Lieder Wolpertswende-Mochenwangen – Im Rahmen des Adv- entsprogramms kommen am Freitag, 15. Dezember 2023 um 19.00 Uhr der Schriftsteller und Moderator Edi Graf und der oberschwäbische Barde Bernhard Bitterwolf in die Alte Kirche Mochenwangen. Die beiden haben tief in ihre Weihnachtskiste gegriffen und daraus die schöns- ten schwäbischen Geschichten, Gedichte und Lieder her- vorgezaubert. Herausgekommen ist ein ideenreiches, stimmungsvolles, fröhliches und hoffnungsfreudiges Ad- vents- und Weihnachtsbuch. »Mir hoffet etz, dass unsere Leserinna ond Leser schmunzlet, lachet, bläret, a bissle zum Nochdenka agregt werret, sich fraiet ond Stoff zum Vorleasa in dr Familie, em Verei, underm Chrischtbaum drhoim ond in gselliger Runde im Freundeskreis findet«. (Aus dem Vorwort) Die überlieferten Texte der schwäbischen Advents- und Weihnachtslieder und Adventstexte zeugen von einer tie- fen und dennoch heiteren Volksfrömmigkeit. Gesungen Nummer 49 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 und erzählt wurden diese Geschichten, Gedicht und Melo- dien nicht nur im Familienkreis, sondern vor allem auch in den Hoh-, Spinn-, Kunkel- und Lichtstuben in den Städten und Dörfern unserer Heimat. Bei diesen Zusammenkünf- ten erklang nicht nur Musik; es wurde auch getanzt, ge- feiert, getrunken, geschwätzt, erzählt, gereimt, geneckt...! Bernhard Bitterwolf, waschechter und bekennender Oberschwabe, musiziert die auf historischen Instrumen- ten eigene Melodien und Liedtexte. Edi Graf ist heute freier Redakteur und Moderator im öffentlich-rechtlichen Rundfunk und liest die heiteren Texte. Er hat auch weih- nachtliche Gedichte bekannter Nichtschwaben wie James Krüss, Theodor Storm, Udo Jürgens und Heinz Erhardt ins Schwäbische übersetzt. Freuen Sie sich auf eine vergnügliche und unterhaltsa- me Unterbrechung der in der heutigen Zeit so üblichen Adventshektik. Freitag, 15. Dezember 2023 / Drittes Adventswochenende Beginn: 19.00 Uhr, Einlass ab 18.15 Uhr Alte Kirche Mochenwangen Eintritt frei – Spenden willkommen „Jesus, Maria, der Josef und ich“ Franz Wohlfahrt & Einharter Dreig’sang & Stubenmu- sik Cantilena Wolpertswende-Mochenwangen - In diesem musika- lisch-poetischen Konzert in der Alten Kirche führt der Rezitator Franz Wohlfahrt am 16. Dezember um 19.00 Uhr die Zuhörer auf eine Spurensuche hin zur Krippe der Gegenwart. In seinen Betrachtungen werden anschaulich und spannend biblische Bilder in die heuti- ge Zeit interpretiert. Die Stubenmusik Cantilena und der Einharter Dreig’sang untermalen mit ihren Musikstücken und Liedern aus der alpenländischen Tradition diesen Weg hin zur Krippe und bilden dadurch einen tragen- den Rahmen für eine derartige Weihnachtsbetrachtung. Hackbrett, Gitarre, Kontrabass und Flöte werden von den fünf Musikanten spielfreudig eingesetzt. Alte Kirche Mochenwangen, 16. Dezember 2023 Beginn 19:00 Uhr Einlass 18:15 Uhr Der Eintritt ist frei – Spenden sind willkommen Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg Inklusion bringt weiter – auch am Arbeitsmarkt Am 03. Dezember findet der Internationale Tag der Menschen mit Behinderung statt. Dabei handelt es sich um einen von den Vereinten Nationen ausgerufenen Ge- denk- und Aktionstag, der das Bewusstsein der Öffent- lichkeit für die Probleme von Menschen mit Behinderung stärken soll. Aus diesem Anlass weist die Agentur für Ar- beit Konstanz-Ravensburg auf die Bedeutung von Inklu- sion am Arbeitsmarkt hin. „Als Agentur für Arbeit gehört es zu unseren Aufgaben, Inklusion am Arbeitsmarkt voranzubringen, indem wir informieren, beraten, vermitteln sowie die Einstellung schwer behinderter Menschen finanziell fördern. Wir sind aber auch selbst Arbeitgeber und beschäftigen gezielt schwer behinderte Menschen. Davon profitieren wir im fachlichen wie menschlichen Miteinander. Schwebehin- derte Kolleginnen und Kollegen sind eine große Berei- cherung für unsere Belegschaft“, so Mathias Auch, Vor- sitzender der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg, und ergänzt: „Es fällt auf, dass schwerbehinderte Menschen überdurchschnittlich oft sehr gut ausgebildet sind. Ihnen eine berufliche Chance zu ge- ben, kann einen wesentlichen Beitrag zur Schließung der Fachkräftelücke leisten.“ Im Bezirk der Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg waren im November 790 schwerbehinderte Menschen arbeitslos gemeldet. Dabei zeigt sich, dass diese häufi- ger über eine berufliche oder akademische Ausbildung verfügen. Der Anteil, der ohne Berufsausbildung ist, ist niedriger, als bei anderen Arbeitslosen. Jedoch gibt es von Arbeitgebern immer wieder Vorbehalte gegenüber der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen. Als Grund für die Zurückhaltung wird oft der Kündigungsschutz ge- nannt. „Die Sorgen in Bezug auf den Kündigungsschutz bei schwerbehinderten Menschen sind in sehr vielen Fäl- len unbegründet, eine Einstellung sollte nicht an Fehlin- formationen scheitern“, erklärt Mathias Auch. Jeder Arbeitgeber mit durchschnittlich mindestens 20 Ar- beitsplätzen ist gesetzlich dazu verpflichtet, eine bestimm- te Anzahl von schwerbehinderten Menschen zu beschäf- tigen. Der Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg unterstützt die Betriebe in der Re- gion Bodensee-Oberschwaben durch Beratung, Vermitt- lung und Förderung, ihre offenen Stellen mit Menschen mit Behinderungen zusammenzubringen. „Einstellungen können finanziell bezuschusst und technische Hilfsmittel beschafft werden. Wobei die Spannweite der technischen Hilfsmittel groß ist, von der Schuheinlage bis hin zum Kfz-Umbau“, informiert Mathias Auch und empfiehlt, vor Einstellung Fördermöglichkeiten mit der Arbeitsagentur abzuklären. Der Arbeitgeber-Service ist telefonisch unter 0800-4555520 kostenfrei erreichbar. Ausführliche Infor- mationen zu Unterstützungs- und Förderleistungen gibt es auch online unter https://www.arbeitsagentur.de/k/ inklusion-bringt-weiter-arbeitgeber. Achtung bei der Weihnachtsfeier Bei betrieblichen Feierlichkeiten gilt es steuerlich eini- ges zu bedenken In vielen Firmen geht sie in diesen Wochen wieder über die Bühne: Die Weihnachtsfeier. Aber Achtung, auch hier greifen die steuerlichen Regelungen, die bei Betriebsver- anstaltungen allgemein gelten. Und jene besagen: Wenn die Kosten der Weihnachtsfeier für einen Arbeitnehmer die Grenze von 110 Euro (Bruttowert) überschreiten, dro- hen nachteilige umsatzsteuerliche und lohnsteuerliche Konsequenzen. Denn dann muss der Arbeitgeber Lohn- steuer abführen, zudem kann der Vorsteuerabzug ver- loren gehen. Übliche Zuwendungen eines Arbeitgebers an seine Mit- arbeiter im Rahmen einer betrieblichen Feier sind lohn- steuer- und sozialversicherungsfrei. Solche üblichen Zu- wendungen sind zum Beispiel Speisen und Getränke, Übernachtungs- und Fahrtkosten oder Aufwendungen für Eintrittskarten zu einer kulturellen oder sportlichen Veranstaltung, soweit die Aufwendungen für die Betriebs- veranstaltung den Betrag von 110 Euro je Arbeitnehmer (inklusive Umsatzsteuer) nicht übersteigen. Außerdem darf neben der Weihnachtsfeier während des Jahres nur noch eine weitere steuerfreie Betriebsveranstaltung (z. B. Betriebsausflug) stattgefunden haben. Bei der Lohnsteuer ist der Höchstbetrag von 110 Euro bei der Weihnachtsfeier ein Freibetrag. Heißt: Liegen die Kosten je Arbeitnehmer bei 130 Euro, müssen die über- steigenden 20 Euro lohnversteuert werden. Doch Vorsicht: Was für die Lohnsteuer gilt, gilt nicht für die Umsatzsteuer. In Sachen Umsatzsteuer handelt es sich Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 49 bei dem Höchstbetrag von 110 Euro um eine Freigrenze. Überschreiten die Kosten für einen Teilnehmer der Weih- nachtsfeier den Höchstbetrag von 110 Euro, entfällt der Vorsteuerabzug für die gesamten Aufwendungen für diese Person. Um die Kosten je Teilnehmer der Weihnachtsfeier zu er- mitteln, werden die Gesamtkosten der Veranstaltung durch die Anzahl der teilnehmenden Gäste geteilt, nicht durch die Zahl der eingeladenen Gäste. Für den Fall, dass Arbeitnehmer zur Weihnachtsfeier eine Begleitperson mitbringen dürfen, werden ihnen die Kosten dieser Be- gleitperson zugerechnet. Für Firmeninhaber empfiehlt es sich, die Weihnachts- oder Betriebsfeier so zu planen, dass die Teilnehmer unter der 110-Euro-Grenze bleiben. So kann sowohl das Anfallen von Lohnsteuer als auch der Wegfall des Vorsteuerabzugs verhindert werden. Wird die 110-Euro-Grenze dennoch überschritten, müssen die in diesem Fall insgesamt steuerpflichtigen Zuwen- dungen zwar im Grundsatz vom einzelnen Arbeitnehmer versteuert werden, eine Pauschalierung der Lohnsteuer mit 25 Prozent (zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kir- chensteuer) ist aber möglich. Die Zuwendungen sind im Pauschalierungsfall sozialversicherungsfrei. Der kostenlose Kurzratgeber „Steuerfreie Zuwendungen bei Betriebsveranstaltungen“ kann unter der gebühren- freien Rufnummer 08000 76 77 78 beim Bund der Steu- erzahler Baden-Württemberg e.V. angefordert werden. Blechschäden auf winterglatten Straßen Finanzamt an Unfallkosten beteiligen Winterliche Straßenverhältnisse haben für manchen Auto- fahrer negative Folgen. Bei dem Ärger über Rutschpartien und Auffahrunfälle sollten alle diejenigen, denen solcher Schaden auf dem Weg zur Arbeit entsteht, die steuerli- che Seite nicht aus den Augen verlieren. Sie können unter bestimmten Voraussetzungen die Unfallkosten steuerlich absetzen. Darauf weist der Bund der Steuerzahler Ba- den-Württemberg hin. Soweit die Unfallkosten nicht durch den Arbeitgeber, durch den Schädiger oder durch die Haftpflicht- und Kaskoversicherung ersetzt werden, können die entstan- denen Aufwendungen, auch wenn man als Fußgänger oder Radfahrer auf dem Weg zur Arbeit einen Unfall verursacht, grundsätzlich als Werbungskosten geltend gemacht werden. Steuerlich absetzbar sind auch Schadensersatzleistun- gen, die selbst erbracht werden, um nicht den eigenen Schadenfreiheitsrabatt bei der Versicherung zu verlieren. Genauso kann eine Wertminderung steuerlich geltend gemacht werden, wenn der auf dem Arbeitsweg erlittene Schaden am Auto nicht repariert wird. Wichtig ist, nach Angaben des Bundes der Steuerzah- ler, dass dem Finanzamt gegenüber der berufliche Zu- sammenhang der Unfallfahrt begründet werden muss. Der Steuerzahlerbund rät, alle Belege für die Reparatur aufzubewahren und bei der Einkommensteuererklärung einzureichen. Diesen und viele weitere Steuertipps rund um das Thema Autofahren – nicht nur im Winter – finden Steuerzahler in dem kostenlosen Ratgeber „Der Kraftwagen des Arbeitnehmers und die Steuer“, der beim Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg e. V. unter der gebührenfreien Rufnummer 08000 / 76 77 78 bestellt werden kann. Gastschüler aus Brasilien und Mexiko suchen die Gastfamilien in Deutschland Im Rahmen eines Gastschülerprogramms mit Schulen aus Lateinamerika sucht die DJO - Deutsche Jugend in Europa nette Gastfamilien. Die Familienaufenthaltsdauer: Brasilien Sao Paulo: 16.01. – 29.02.24. und Mexiko / Guadalajara ist von 02.03 -16.05.2024. Der Gegenbesuch ist möglich. Kontakt: DJO-Deutsche Jugend in Europa e.V., Schlossstraße 92, 70176 Stuttgart. Tel. 0711-6586533, Mob. 0172-6326322, E-Mail: gsp@djobw.de, www.gastschuelerprogramm.de. Christbaumverkauf In Baindt Große Auswahl bei sehr guter Qualität erwartet Sie bei Familie Klaus Mohring. 88255 Baindt, Stöcklisstr. 57 (Grünenberg) Verkauf ab 06.12.23 täglich auch sonntags 9 – 12 Uhr + 13 – 18 Uhr Tel. 0160 2690875 Christbäume aus eigener Kultur. Verkauf täglich. Fam. Amann, Berg, Bergstr. 4 bei der Schule/Kirche, Tel.: 0751 5575157 AUS DER LANDWIRTSCHAFT Weihnachten steht vor der Tür! Sie haben noch keine Weihnachtsanzeige gebucht? Schreiben Sie uns an: anzeigen@duv-wagner.de Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 49 Über 1000 m2 Ausstellungsfläche RAVENSBURG – Deisenfangstr. 61 · Tel. 07 51-36 63 90 Geöffnet: Mo. – Fr. www.fischinger-markisen.de seit 100 Jahren Schwebeschirm Sombrano Sonnenschirm Alu Smart Jubiläumsmarkise 100 Jahre Jubiläums Aktionen Facharzt für Allgemeinmedizin, Naturheilverfahren Akupunktur, Chirotherapie, Notfallmedizin Gröberstr. 3, 88284 Mochenwangen, Telefon 07502 2616 Homepage: www.dr-goertz.de Liebe Patienten, die Praxis ist von Donnerstag, den 21.12.23 bis einschließlich Freitag, den 29.12.23 und am 11.01 und 12.01.2024 geschlossen. Die Vertretung übernimmt: Praxis Dirk Molder, Mochenwangen, Tel. 94220 am 21.12.+ 22.12.23 sowie am 11.01.+.12.01.24 Praxis A. Hartmann, Baindt, Tel : 4944 ab 27.12.23 Wir wünschen Ihnen ein gesegnetes Weihnachtsfest und ein glückliches Neues Jahr. Schöne Weihnachtsbäume zu verkaufen! ACHTUNG GEÄNDERTE ÖFFFUNGSZEITEN!!! Mo – Mi ab 14 Uhr, Do – So ganztags!!! Nordmanntannen und Blaufichten aus eigener Kultur - kaufen Sie Ihren Baum aus der Berger Natur!!! Überdachter Verkauf oder Reservierung bei Familien Lebherz und Binder in Straß 1, 88276 Berg. Mobil/WhatsApp 0152 03116060 bzw. Tel. 07504 971471 oder 07504 295 Praxis Dirk Molder Facharzt für Allgemeinmedizin Mochenwangen Liebe Patienten, wir machen Urlaub von Mi., 27.12.23 bis einschl. Mi., 03.01.24 Vertretung übernimmt: 27.12.23 – 29.12.23: Dr. med. Hartmann, Baindt, Tel. 4944 02.01.24. – 03.01.24: Dr. med. Görtz, Mochenwangen, Tel. 2616 Wir wünschen Ihnen ein gesegnetes Weihnachtsfest und alles Gute für das neue Jahr 2024. GESCHÄFTSANZEIGEN ÄRZTE Ihre Anzeige im Mitteilungsblatt treffsicher – verbrauchernah – erfolgreich – preiswert! 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                ZWECKVERBAND WASSERVERSORGUNG „Baienfurt-Baindt“ SITZ: Baienfurt LANDKREIS: Ravensburg VERBANDSSATZUNG VOM 15.11.2006 - 2 - Inhaltsverzeichnis I. Allgemeine Bestimmungen § 1 Mitglieder, Name und Sitz des Verbandes § 2 Aufgaben des Verbandes § 3 Wasserversorgungsanlagen § 4 Wasserabgabe II. Verfassung und Verwaltung § 5 Organe des Verbandes § 6 Zusammensetzung der Verbandsversammlung § 7 Aufgaben und Geschäftsführung der Verbandsversammlung § 8 Geschäftsgang der Verbandsversammlung § 9 Verbandsvorsitzender § 10 Ehrenbeamte III. Rechnungs- und Wirtschaftsführung, Verwaltung § 11 Wirtschaftsführung § 12 Verbandspflege § 13 Verbandskassenverwaltung § 14 Geschäftsführung § 15 Technische Verwaltung § 16 Tagegelder, Reisekosten IV. Deckung des Finanzbedarfs § 17 Stammkapital § 18 Deckung des Finanzbedarfs, Umlagen V. Sonstige Bestimmungen § 19 Öffentliche Bekanntmachungen § 20 Aufnahme neuer Mitglieder § 21 Änderung der Satzung, Auflösung des Zweckverbandes § 22 Schlichtung § 23 Inkrafttreten - 3 - In der Verantwortung für eine langfristige Sicherung ihrer Wasserversorgung sind die in § 1 Abs. 1 dieser Satzung genannten Gemeinden übereingekommen, die wichtige Aufgabe, in einem ersten Schritt lediglich die Wasserlieferung und die technische Betreuung, in der Form des Zweckverbandes gemeinsam zu erfüllen. Ziel ist die gesamte Wasserversorgung in bei- den Gemeinden in einem zweiten Schritt zu übernehmen Zur Bildung dieses Zweckverban- des vereinbaren sie gemäß § 6 Abs. 1 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) in der Fassung vom 16.09.1974 (GBl. S. 408) die folgende Verbandssatzung I. Allgemeine Bestimmungen § 1 Mitglieder, Name und Sitz des Verbandes (1) Die Gemeinden Baienfurt und Baindt bilden den Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt im Sinne des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit vom 16.09.1974 (GBl. S. 408). Das Versorgungsgebiet umfasst die Gesamtgemarkungen Baienfurt und Baindt. (2) Der Zweckverband führt den Namen „Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt“ im Folgenden „Verband“ genannt. Er hat seinen Sitz in Baienfurt, Landkreis Ravens- burg. § 2 Aufgaben des Verbandes (1) Der Verband hat die Aufgabe, seinen Mitgliedern, im Folgenden „Verbandsgemeinden“ genannt, trinkbares Wasser im Sinne der Trinkwasserverordnung zu liefern. Zu diesem Zweck betreibt, erneuert und gegebenenfalls erweitert er die hierzu erforderlichen Was- serversorgungsanlagen (vgl. § 3 Abs. 1 und 2). Zu den Aufgaben gehört auch die ge- ordnete Verwaltung und Unterhaltung der Verbandsanlagen sowie die Sicherstellung ei- ner Notwasserversorgung. (2) Der Zweckverband übernimmt die technische Betreuung der Ortsnetze Baienfurt und Baindt und unterhält eine gemeinsame Lagerverwaltung. Die für die Unterhaltung und Instandsetzung des jeweiligen Ortsnetzes anfallenden Personal- und Sachkosten wer- den der jeweiligen Gemeinde in Rechnung gestellt. Die Bauhöfe der Verbandsgemein- den sollen vorrangig auf der Gemarkung ihrer Gemeinde eingesetzt werden. (3) Der Zweckverband kann auch die technische Betreuung anderer Ortsnetze überneh- men. (4) Zur Erfüllung der Aufgaben des Verbands bestellt der Zweckverband Ehrenbeamte (vgl. § 10) und leiht sich vorrangig von den Mitgliedsgemeinden und von Gemeinden für de- ren Wasserversorgungen er die technische Betreuung übernommen hat das erforderli- che Personal im Wege der Personalleihe gegen Vollkostenerstattung aus, soweit nicht Leistungen Dritter notwendig sind. - 4 - (5) Zusätzliche Aufgaben der Verbandsmitglieder, insbesondere solche, die der interkom- munalen Kooperation dienen, können dem Verband übertragen werden. (6) Der Verband kann auch von anderen Versorgungsunternehmen Wasser beziehen und sich an solchen beteiligen. Soweit der Verband zur eigenen Förderung des benötigten Wassers nicht in der Lage ist, hat er die Wasserversorgung seiner Mitglieder durch Ab- schluss von Wasserbezugsverträgen sicherzustellen. (7) Der Verband erstrebt keinen Gewinn. Eine Verzinsung des Eigenkapitals unterbleibt. § 3 Wasserversorgungsanlagen (1) Verbandseigene Anlagen sind alle Anlagen und die erforderlichen Hilfsanlagen zur Gewinnung, Aufbereitung, Speicherung und Weiterleitung des Wassers mit Ausnahme der ausschließlich der örtlichen Versorgungsbereiche dienenden Leitungsabschnitte. Verbandsanlagen sind demnach: • Quellschächte I und II mit Gebäude • Zuleitungen von den Quellschächten zum Quellsammelschacht • Quellsammelschacht mit Gebäude • Zuleitung DN 350 AZ vom Quellsammelschacht zum Druckunterbrecherschacht • Druckunterbrecherschacht • Zuleitung DN 300 AZ vom Druckunterbrecherschacht zum HB Briach • Wasserhochbehälter Briach • Druckminderschacht Kickach • Fallleitung DN 300 GGG/ 250 GGG/ 200 GGG/ 200 PEHD vom HB Briach zur Altdorf- straße, weiter in der Friedhofstraße bis zur K 7946 unter der Wolfegger Ach hindurch über Weidenösch und Rain zum Übergabeschacht Mehlis • Übergabeschacht Mehlis • Fallleitung DN 200 GGG/ 150 GGG vom Druckminderschacht Kickach zur Kickach- straße über die Ölbachstraße und Gutenbergstraße zur Baindter Straße. 50 Meter vor dem Kreuzungsbereich mit der Bergatreuter Straße Wechsel auf Leitung DN 150 GGG; in der Baindter Straße bis zum Übergabeschacht Gartenstraße • Übergabeschacht Gartenstraße Diese Anlagen sind im Bestandsplan vom 26.10.2006 (Anlage 1 und Anlage 2) und im Anlagevermögen (Verzeichnis vom 15.11.2006; Anlage 3) besonders gekennzeichnet. (2) Der Verband hat seine Anlagen zu unterhalten, zu erneuern und bei Bedarf zu erwei- tern. . (3) Die örtlichen Versorgungsnetze sind Eigentum der Verbandsgemeinden. Sie werden vom Verband betrieben und unterhalten. Erneuerungs- und Erweiterungsbedarf ist An- gelegenheit der jeweiligen Verbandsgemeinde. Die Verbandsgemeinden verpflichten sich die bei Rohrnetzuntersuchungen festgestellten Mängel unverzüglich zu beheben. (4) Wesentliche Änderungen an den gemeindeeigenen Anlagen, die zu einer Mehrabnah- me von > 20.000cbm/Jahr führen, bedürfen der vorherigen Zustimmung des Verban- des. Der Verband kann seine Zustimmung unter Bedingungen (technischer und finan- zieller Art) erteilen. Insbesondere kann die Verbandsversammlung verlangen, dass Mehrkosten (Investitions- und laufende Betriebskosten), die dem Verband in solchen Fällen entstehen, ganz oder zum Teil vom veranlassenden Verbandsmitglied getragen werden. - 5 - § 4 Wasserabgabe (1) Im Rahmen der tatsächlichen Liefermöglichkeiten gibt der Verband das Wasser an die Verbandsgemeinden nach gleichen Grundsätzen und zu einheitlichen Bedingungen ab. Er kann jedoch nicht gewährleisten, dass die Wasserbeschaffenheit und der Wasser- druck stets gleich bleiben. Muss die Wasserabgabe in Folge von Wassermangel oder aus anderen Gründen eingeschränkt werden, so haben die Verbandsgemeinden an der verfügbaren Wassermenge nur den Anteil zu beanspruchen, der dem Verhältnis ih- res normalen Wasserbezugs in den letzten drei Jahren zur entsprechenden Gesamt- wasserabgabe des Verbandes entspricht. (2) Der Verband darf Wasser auch an Nichtverbandsgemeinden abgeben, soweit dies ohne Nachteil für die Verbandsgemeinden möglich ist. An einen Verbraucher im Ver- sorgungsgebiet einer Verbandsgemeinde darf der Verband nur mit deren Zustimmung Wasser unmittelbar liefern. Die Verbandsgemeinden dürfen nur mit Zustimmung des Verbandes von diesem bezogenes Wasser an Abnehmer außerhalb ihres Versor- gungsgebietes abgeben. (3) Auf Verlangen des Verbandes haben die Verbandsgemeinden zur Sicherung der Was- serversorgung im Verbandsbereich Vorschriften gegenüber ihren Wasserabnehmern zu erlassen und die Durchführung angeordneter Maßnahmen zu überwachen. Insbe- sondere haben sie auf Ersuchen des Verbandes bei Wasserknappheit ihre Wasserab- nehmer zu sparsamem Wasserverbrauch anzuhalten. II. Verfassung und Verwaltung § 5 Organe des Verbandes (1) Organe des Zweckverbandes sind: - die Verbandsversammlung (§§ 6 und 7) - der Verbandsvorsitzende (§ 9) (2) Soweit sich aus dem Gesetz über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) und aus den Bestimmungen dieser Satzung nichts anderes ergibt, finden die Bestimmungen der Ge- meindeordnung für Baden-Württemberg entsprechend Anwendung. § 6 Zusammensetzung der Verbandsversammlung (1) Die Verbandsversammlung besteht aus den Vertretern der Verbandsmitglieder. Es ent- fallen auf Baienfurt 6 Vertreter Baindt 4 Vertreter - 6 - (2) Die Bürgermeister der Verbandsmitglieder sind von Amts wegen Vertreter in der Ver- bandsversammlung. Die weiteren Vertreter der Verbandsmitglieder werden von den Gemeinderäten der Verbandsmitglieder aus dem Kreis ihrer wahlberechtigten Einwoh- ner auf die Dauer der Amtszeit des jeweiligen Gemeinderates gewählt. Scheidet ein ge- wählter Vertreter aus der Verbandsversammlung aus, entsendet das betreffende Ver- bandsmitglied für die Restdauer der Wahlperiode einen Ersatzmann. (3) Die Verbandsmitglieder haben für jeden Vertreter eine Stimme. Mehrere Stimmen eines Verbandsmitgliedes können nur einheitlich abgegeben werden. Sind in einer Sitzung mehrere Vertreter eines Verbandsmitgliedes abwesend, so werden dessen Stimmen von seinem gesetzlichen Vertreter (Bürgermeister) oder, bei dessen Abwesenheit, von sei- nem Vertreter geführt, es sei denn, dass in der Sitzung ein anderer Vertreter des Ver- bandsmitgliedes als Stimmführer benannt wird. (4) Die Mitglieder der Verbandsversammlung sind ehrenamtlich tätig. Sie erhalten eine Ent- schädigung, die in der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit ge- regelt ist. (5) Der Verbandsversammlung steht das Recht zu, Sachverständige zuzuziehen. Diese haben aber weder Sitz noch Stimme. § 7 Aufgaben und Geschäftsführung der Verbandsversammlung (1) Die Verbandsversammlung ist die Vertretung der Verbandsmitglieder und das Haupt- organ des Zweckverbandes. Sie legt die Grundsätze für die Verwaltung des Zweckver- bandes und den Verbandsvorsitzenden fest, entscheidet in den ihr durch Gesetz oder diese Satzung zugewiesenen Angelegenheiten und überwacht die Ausführung ihrer Beschlüsse durch den Verbandsvorsitzenden. Die Verbandsversammlung ist insbe- sondere zuständig für die Beschlussfassung über alle Angelegenheiten, für die der Verbandsvorsitzende nicht zuständig ist. (2) Auf die Geschäftsführung der Verbandsversammlung finden die Bestimmungen der Gemeindeordnung für den Gemeinderat sinngemäß Anwendung, soweit § 15 GKZ nichts anderes bestimmt. § 8 Geschäftsgang (1) Der Verbandsvorsitzende beruft die Verbandsversammlung schriftlich mit angemesse- ner Frist unter Angabe der Tagesordnung zu den Sitzungen ein. In dringenden Fällen kann die Ladung auch formlos und ohne Einhaltung einer Frist ergehen. (2) Die Verbandsversammlung ist jährlich mindestens einmal einzuberufen. Sie muß un- verzüglich einberufen werden, wenn ein Viertel der satzungsmäßigen Stimmen dies unter Angabe des Verhandlungsgegenstandes beantragt, der zum Aufgabenbereich der Verbandsversammlung gehören muß. (3) Die Sitzungen der Verbandsversammlung sind grundsätzlich öffentlich. Sie sollen ab- wechselnd in den Verbandsgemeinden stattfinden. - 7 - (4) Die Verbandsversammlung kann nur in einer ordnungsgemäß einberufenen und gelei- teten Sitzung beraten und beschließen. Die Verbandsversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der satzungsgemäßen Vertreter anwesend sind. (5) Die Verbandsversammlung beschließt durch Abstimmungen und Wahlen. Die Ver- bandsversammlung stimmt in der Regel offen ab. Die Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Der Minderheitenschutz wird über § 22 dieser Satzung ge- währleistet. Eine qualifizierte Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der satzungsmäßi- gen Stimmenzahlen der Verbandsmitglieder ist bei Änderungen dieser Satzung sowie bei Auflösung des Zweckverbandes erforderlich. Wahlen können offen erfolgen, sofern kein Vertreter widerspricht. (6) Über die Sitzungen der Verbandsversammlung und die dabei gefassten Beschlüsse sind Niederschriften zu fertigen, die durch den Vorsitzenden und mindestens zwei Mit- gliedern, die an der Sitzung teilgenommen haben und dem Schriftführer zu beurkunden sind. Die Niederschrift ist der Verbandsversammlung bei der nächsten Sitzung zur Kenntnis zu bringen. Mehrfertigungen von Niederschriften über nichtöffentliche Sitzun- gen dürfen nicht ausgehändigt werden. § 9 Verbandsvorsitzender (1) Der Verbandsvorsitzende sowie sein Stellvertreter werden von der Verbandsver- sammlung aus ihrer Mitte auf die Dauer von 6 Jahren gewählt. Scheidet ein gewählter aus der Verbandsversammlung vorzeitig aus, so endet auch sein Amt. Die Verbands- versammlung hat für die Restdauer der Amtszeit einen neuen Vorsitzenden oder Stellvertreter zu wählen. (2) Der Verbandsvorsitzende leitet die Verbandsversammlung. Er beruft die Mitglieder der Verbandsversammlung zu den Sitzungen ein und bereitet die Beschlüsse vor. Ihm obliegt der Vollzug der Beschlüsse der Verbandsversammlung. Der Verbands- vorsitzende erledigt in eigener Zuständigkeit die Geschäfte der laufenden Verwaltung und die ihm sonst durch Gesetz, Satzung, Verbandsversammlung übertragenen Auf- gaben. (3) Als Geschäft der laufenden Verwaltung gelten insbesondere 1. die Bewirtschaftung der im Verwaltungshaushalt veranschlagten Einnahmen und Ausgaben, 2. die Vergabe von Lieferungen und Leistungen zur Ausführung von Vorhaben des Vermögenshaushaltes bis zum Betrag von 50.000,-- € im Einzelfall, 3. die Zustimmung zu überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben bis zum Betrag von 10.000,-- € im Einzelfall, 4. die Niederschlagung und der Erlass von Forderungen bis zum Betrag von 10.000,-- € im Einzelfall sowie die Stundung von Forderungen bis zum Betrag von 20.000,-- € im Einzelfall ohne zeitliche Beschränkung, über 20.000,-- € bis zu sechs Monaten, 5. der Erwerb, die Veräußerung und die Belastung von Grundstücken oder grund- stücksgleichen Rechten bis zu einem Wert von 5.000,-- € im Einzelfall, 6. die Verträge über Nutzung von bebauten und unbebauten Grundstücken bis zu einem monatlichen Miet- und Pachtwert von 2.000,-- €, 7. der Verkauf, die Vermietung und die Veräußerung von beweglichem Vermögen bis zu einem Wert von 20.000,-- € im Einzelfall, - 8 - 8. die Aufnahme von Darlehen und Kassenkrediten im Rahmen der Haushaltssat- zung, 9. Anstellung, Entlassung und Vergütungsfestsetzung von Aushilfskräften. (4) In dringenden Angelegenheiten, deren Erledigung nicht bis zu einer Sitzung der sonst zuständigen Organe aufgeschoben werden kann, entscheidet der Verbandsvorsitzende anstelle dieser Organe. Die Gründe für die Eilentscheidung und die Art der Erledigung sind den Mitgliedern der zuständigen Organe unverzüglich mitzuteilen. (5) Der Verbandsvorsitzende ist ehrenamtlich tätig. Er erhält eine Aufwandsentschädi- gung, die in der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit geregelt ist. (6) Im übrigen sind auf den Verbandsvorsitzenden die Bestimmungen der Gemeindeord- nung über den Bürgermeister entsprechend anzuwenden. § 10 Ehrenbeamte (1) Zur Erledigung der Verwaltungsgeschäfte bestellt der Zweckverband: - Verbandspfleger - Verbandskassenverwalter - Geschäftsführer - Technischen Verwalter. Sie sind Ehrenbeamte des Zweckverbandes. (2) Die Besetzung der Stellen der Ehrenbeamten erfolgt mit Mitarbeitern beider Verbands- gemeinden. (3) Die Entschädigung der Ehrenbeamten wird in der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit geregelt. § 11 Wirtschaftsführung Für die Rechnungs- und Wirtschaftsführung des Verbandes gelten die für Eigenbetriebe maßgebenden Bestimmungen und Vorschriften. § 12 Verbandspflege (1) Zur fachgemäßen Erledigung der Verwaltungsgeschäfte hat der Zweckverband einen Verbandspfleger zu bestellen. Er muss die Befähigung zum Gemeindefachbedienste- ten (§ 58 GemO) besitzen. Der Verbandspfleger wird auf die Dauer von fünf Jahren von der Verbandsversammlung gewählt. III. Rechnungs- und Wirtschaftsführung, Verwaltung - 9 - (2) Dem Verbandspfleger obliegt unbeschadet der Verantwortlichkeit des Verbandsvorsit- zenden die Besorgung der Haushalts- und Rechnungsgeschäfte. Außerdem wirkt er bei den übrigen Teilen der Verbandswirtschaft mit. § 13 Verbandskassenverwaltung (1) Zur Besorgung der Kassengeschäfte des Zweckverbandes wird ein Verbandskas- senverwalter bestellt. Er wird von der Verbandsversammlung auf die Dauer von fünf Jahren gewählt. (2) Der Verbandskassenverwalter untersteht unbeschadet der Befugnisse des Verbands- vorsitzenden dem Verbandspfleger. (3) Der Verbandskassenverwalter darf zum Verbandsvorsitzenden, seinem Stellvertreter und zum Verbandspfleger nicht in einem die Befangenheit begründenden Verhältnis nach § 18 Absatz 1 Nr. 1 bis 3 GemO stehen. § 14 Geschäftsführung (1) Zur Besorgung der Allgemeinen Verwaltungsangelegenheiten wird von der Verbands- versammlung ein Geschäftsführer bestellt. (2) Er ist auch für die Schriftführung (Niederschriften, Sitzungsdienst) sowie für das Sat- zungswesen verantwortlich. (3) Der Aufgabenbereich wird dem stellvertretenden Verbandsvorsitzenden übertragen. § 15 Technische Verwaltung (1) Für die Erledigung der Aufgaben auf dem Gebiet der Technischen Verwaltung wird ein Technischer Verwalter von der Verbandsversammlung auf die Dauer von fünf Jah- ren gewählt. (2) Der Wassermeister und die weiteren Mitarbeiter sind ihm unterstellt. (3) Die Aufgaben des Wassermeisters und der weiteren Mitarbeiter sind in einem Ge- schäftsverteilungsplan und in einer weiteren Stellenbeschreibung geregelt. § 16 Tagegelder, Reisekosten Die Mitglieder der Verbandsversammlung, mit Ausnahme des Verbandsvorsitzenden und der Ehrenbeamten erhalten für die Teilnahme an den Sitzungen und an Dienstgeschäften außerhalb der Sitzungen eine Entschädigung. Das Nähere wird in der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit geregelt. - 10 - IV. Deckung des Finanzbedarfs § 17 Stammkapital (1) Der Verband ist zum 01.01.2007 mit 400.000 Euro Stammkapital ausgestattet. (2) Das Stammkapital wird von den beiden Verbandsgemeinden entsprechend dem Be- teiligungsverhältnis von 61 % für die Gemeinde Baienfurt und von 39 % für die Ge- meinde Baindt über ihre Eigenbetriebe lastenfrei eingebracht. § 18 Deckung des Finanzbedarfs, Umlagen (1) Der Verband kann, soweit seine sonstigen Einnahmen (u.a. Leistungsentgelte, Mie- ten, Pachten, Kredite und Staatszuweisungen) zur Deckung des Finanzbedarfs nicht ausreichen, von den Verbandsgemeinden Umlagen erheben. (2) Auf die Umlagen kann der Verband zum einen Abschlagszahlungen erheben, die innerhalb von 14 Tagen nach Anforderung zur Zahlung fällig werden oder zum ande- ren feste Zahlungstermine festlegen (u.a. monatlich, vierteljährlich). Solange der Wirt- schaftsplan noch nicht beschlossen ist, sind die Vorjahreszahlungen weiter zu ent- richten. (3) Umlagen zum Ausgleich des Erfolgsplanes/der Erfolgsrechnung Die Umlage zum Ausgleich des Erfolgsplanes/der Erfolgsrechnung wird gesondert erhoben zur Abdeckung ➢ der laufenden Betriebskosten (nach Abzug entsprechender Einnahmen (Erträge)) einschl. der Kassenkreditzinsen (Betriebskostenumlage) ➢ der Abschreibungen ggf. nach Abzug von Auflösungen (Abschreibungsumlage) ➢ der Zinskosten der aufgenommenen Kredite zur Finanzierung der Investitionen des Zweckverbandes (Zinsumlage) Maßstab für die Betriebskostenumlage, die Abschreibungsumlage und die Zinsumla- ge ist die verkaufte Wassermenge des laufenden Haushaltsjahres. (4) Umlagen zum Ausgleich des Vermögensplanes/der Vermögensrechnung Die Umlage zum Ausgleich des Vermögensplanes/der Vermögensrechnung wird ge- sondert erhoben zur Finanzierung ➢ der Anschaffung und Herstellung von Wirtschaftsgütern sowie Reinvestitionen in Form von Erneuerungen oder Erweiterungen, soweit sie über den Vermögensplan abzuwickeln sind (Vermögensumlage). Die Vermögensumlage wird bei Bedarf von der Verbandsversammlung jährlich geson- dert beschlossen und festgelegt. - 11 - Die Vermögensumlage wird von den Verbandsgemeinden im Verhältnis ihres durch- schnittlichen Anteils an den Betriebskostenumlagen der vorausgegangenen drei Jahre aufgebracht. V. Sonstige Bestimmungen § 19 Öffentliche Bekanntmachungen Öffentliche Bekanntmachungen des Verbandes werden entsprechend den Bekanntma- chungssatzungen der Verbandsmitglieder in den Mitgliedsgemeinden durch die einzelnen Verbandsmitglieder vorgenommen. § 20 Aufnahme weiterer Mitglieder Die Aufnahme weiterer Mitglieder in den Zweckverband kann von der Verbandsversammlung mit zweidrittel Mehrheit ihrer satzungsmäßigen Stimmenzahl beschlossen werden. § 21 Änderung der Satzung, Auflösung des Zweckverbandes (1) Für die Änderung der Verbandssatzung und die Auflösung des Zweckverbandes so- wie für die Abwicklung gelten die Bestimmungen der §§ 21 ff GKZ. (2) Im Falle der Auflösung fällt das zum Zeitpunkt der Verbandsgründung bestehende Verbandsvermögen der Gemeinde Baienfurt zu. Die nachfolgend hergestellten oder angeschafften Wirtschaftsgüter fallen derjenigen Gemeinde zu, deren ausschließli- cher Nutzung zur Wasserversorgung sie dienen. Weitere gemeinschaftlich verwen- dete Wirtschaftsgüter sind auf die Verbandsmitglieder danach zu verteilen, wem sie am meisten Vorteile bei der Ortswasserversorgung bringen. Die Restwerte der Anla- gen bei Verbandsgründung sind entsprechend dem Beteiligungsverhältnis zum Zeit- punkt der Einbringung auszugleichen. Für später gemeinsam beschaffte Vermö- gensgegenstände oder Erneuerungsinvestitionen gilt das Beteiligungsverhältnis ent- sprechend § 18 Abs. 4 (Berechnung der Vermögensumlage). Bis zur Sicherstellung einer anderen Wasserversorgung der Gemeinde Baindt gilt im Streitfalle § 22 dieser Satzung. § 22 Schlichtung (1) Bei Streitigkeiten zwischen dem Verband und seinen Verbandsmitgliedern sowie der Verbandsmitglieder untereinander über Rechte und Verbindlichkeiten aus dem Ver- bandsverhältnis, insbesondere über das Recht zur Benutzung der Verbandseinrichtun- gen und über die Pflicht zur Tragung der Verbandslasten, kann die Rechtsaufsichtsbe- hörde zur Schlichtung angerufen werden. (2) Wenn die Beteiligten mit den Vorschlägen der Rechtsaufsichtsbehörde zur gütlichen Beilegung des Streites nicht einverstanden sind, können sie den Verwaltungsrechtsweg beschreiten. - 12 - § 23 Inkrafttreten Diese Verbandssatzung tritt zum 01.01.2007 in Kraft. Hinweis Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Sat- zung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber dem Zweckverband geltend ge- macht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Ausgefertigt, Baienfurt/Baindt, den 15.11.2006 Gemeinde Baienfurt Gemeinde Baindt ____________________________ _____________________________ (Wiedemann, Bürgermeister) (Buemann, Bürgermeister)[mehr]

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                  Einladung zur Gemeinderatssitzung am 11. Januar 2022 in Baindt Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am Dienstag, den 11. Januar 2022 um 18:00 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle statt. TAGESORDNUNG 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Vorausschau auf das Jahr 2022 05 Bauantrag zum Neubau eines Wohnhauses mit 2 Wohnungen und Carport und den erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans "Mehlisstraße" für die Überschreitung der Wandhöhe auf dem Flst. 597/18, Mehlisstraße 25 06 Bauantrag zur Aufstockung des bestehenden Mehrfamilienwohnhauses durch ein Dachterrassengeschoss mit 3 Wohneinheiten und Anbau eines Aufzuges und den erforderlichen Befreiungen vom Bebauungsplan "Spielmann Süd" auf Flst. 40/6, Spielmannsweg 9 07 Auftragsvergabe Neubau Geh- und Radweg 3. Bauabschnitt Hasenweg in Richtung Mochenwangen 08 Konzeption "Solidarische Gemeinden im Landkreis Ravensburg" 09 Antrag der Evangelischen Kirchengemeinde Baienfurt - Baindt auf Bezuschussung der Renovierungskosten der evangelischen Kirche in Baienfurt 10 Kindergartenangelegenheiten - Antrag der katholischen Kirchenpflege und des Waldorfkindergartens auf Übernahme der Kosten für eine FSJ-Stelle (freiwilliges soziales Jahr) für das Kindergartenjahr 2022/2023 11 Kooperationsvereinbarung (öffentlich-rechtlicher Vertrag) über die gemeinsame Ausrichtung zu klimaneutralen Kommunalverwaltungen der Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg 12 Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen (Verwaltungsgebührensatzung) 13 Annahme von Spenden durch die Gemeinde 14 Anfragen und Verschiedenes Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderats Simone Rürup, Bürgermeisterin Hinweis: Die Gemeinderatssitzung wird mit einem Distanzierungskonzept abgehalten. Folgende Regelungen gelten für den Sitzungsverlauf: • Für nicht-immunisierte Besucherinnen und Besucher der Gemeinderats- sitzung ist die Vorlage eines Testnachweises erforderlich (In der Alarmstufe ist ihnen der Zutritt nur nach Vorlage eines Antigen- oder PCR- Testnachweises gestattet). Alle anderen Teilnehmer müssen Ihren Impf- oder Genesenenstatus nachweisen. • Für Besucherinnen und Besucher der Gemeinderatssitzung gilt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske. • Auch die Besucherinnen und Besucher müssen den notwendigen Mindestabstand einhalten und sich in eine Anwesenheitsliste eintragen. • Für die Beratung in der Halle haben wir Mikrofone bzw. eine Lautsprecheranlage vorgesehen. https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/[mehr]

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                    A C D B E F G J K L H I Esri, Geoland, Intermap, NASA, NGA, USGS; Esri, HERE, Garmin, METI/NASA, USGS 043 051 029 014 065 031 042 050 030 01 5 049 B 072 005 02 5 009 00 7 053 055 052 B 06 7 026 054 041 064 B 07 4 B076 063 B 068 B075 B0 77 B 07 0 B 06 6 B 073 B 07 1 kritische Infrastruktur Gebäude HWGK-Gewässer Verdolung Kontrollquerschnitt Planung Bruchkante > 100 cm > 50 - 100 cm > 10 - 50 cm 5 - 10 cm Maximale Überflutungstiefen Außergewöhnliches Abflussereignis, verschlämmt Ziegeleistraße 3, 88410 Bad Wurzach +49 7564 9306-0, info@fassnacht-ingenieure.de www.fassnacht-ingenieure.de Anerkannt, geprüft gezeichnet bearbeitet Koordinatensystem Maßstab: Planungsstand Plan-Nr.: Projekt: Auftraggeber: Bad Wurzach, 29.07.2021 HM BA BA UTM 32N NHN, Status 170 1:2.500 Genehmigung Anlage 3 SRRM, Detailkarte Überflutungstiefen Außergewöhnliches Ereignis - verschlämmt Planungsmodell Bühl Hochwasserschutz Hirschstraße Gewässerausbau 8092127.01 Gemeinde Baindt D :\A ng el a_ S R R M \P ro je kt e\ S R R M _B ai nd t\G ef ae hr du ng sa na ly se \K ar te _M aß na hm e\ U T _A U S .a pr x Legende[mehr]

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