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Einladung_25_06_03.pdf

Einladung zur Sitzung des Gemeinderates Die nächste Sitzung des Gemeinderats findet statt am Dienstag, 03. Juni 2025 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal im Rathaus Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Tagesordnung Öffentlicher Teil 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Vorberatung zur Vergabe der Baugrundstücke im Baugebiet Lilienstraße 05 Bauplatzvergabe gemeindeeigenes Baugrundstück gegen Höchstgebot im Bebauungsplangebiet "Bifang 8. Änderung" - Flst. 132/32 06 Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit einer Doppelgarage auf Flst. 753/3, Schachener Straße 109/2 07 Änderung der bestehenden Biogasanlage auf Flst. 1199, Hirschstraße 200 08 Fortschreibung des Regionalplans Bodensee-Oberschwaben; regionale Infrastruktur – Teilregionalplan Energie (Kap. 4.2) hier: 2. Beteiligungsverfahren 09 Anfragen und Verschiedenes Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune- aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup Bürgermeisterin[mehr]

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    Zuletzt geändert: 28.05.2025
    Einladung_25_08_28.pdf

    Einladung zur Sitzung des Gemeinderates Die nächste Sitzung des Gemeinderats findet statt am Donnerstag, 28. August 2025 um 18:30 Uhr im Sitzungssaal im Rathaus Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Tagesordnung Öffentlicher Teil 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans "Bifang II" wegen Überschreitung der Baugrenze bei der Errichtung eines Carports auf dem Flst. 452/11, Siemensstraße 9 05 Bauantrag zur Umnutzung eines Bauernhofs in vier Wohneinheiten mit Café und Garage auf Flst. 592, Schachener Straße 100 06 Weiteres Vorgehen bei der Sanierung der kleinen Turnhalle im roten Gebäude 07 Sanierungsgebiet "Ortskern II“ - Beschluss nach § 142 Abs. 1 und 3 BauGB über die 3. Änderung der Sanierungssatzung (Gebietsveränderung 2025) 08 Anfragen und Verschiedenes Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune- aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup Bürgermeisterin[mehr]

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      Zuletzt geändert: 19.08.2025
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      Einladung zur Sitzung des Gemeinderates Die nächste Sitzung des Gemeinderats findet statt am Donnerstag, 28. August 2025 um 18:30 Uhr im Sitzungssaal im Rathaus Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Tagesordnung Öffentlicher Teil 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans "Bifang II" wegen Überschreitung der Baugrenze bei der Errichtung eines Carports auf dem Flst. 452/11, Siemensstraße 9 05 Bauantrag zur Umnutzung eines Bauernhofs in vier Wohneinheiten mit Café und Garage auf Flst. 592, Schachener Straße 100 06 Weiteres Vorgehen bei der Sanierung der kleinen Turnhalle im roten Gebäude 07 Sanierungsgebiet "Ortskern II“ - Beschluss nach § 142 Abs. 1 und 3 BauGB über die 3. Änderung der Sanierungssatzung (Gebietsveränderung 2025) 08 Anfragen und Verschiedenes Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune- aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup Bürgermeisterin[mehr]

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        Einladung_25_07_22.pdf

        Einladung zur Sitzung des Gemeinderates Die nächste Sitzung des Gemeinderats findet statt am Dienstag, 22. Juli 2025 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal im Rathaus Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Tagesordnung Öffentlicher Teil 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Billigungs- und Beteiligungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Agri-PV- Anlage Feuersberg" 05 Sportstättensanierung - Erneuerung der Leichtathletikbahn sowie der Weitsprunganlage, Sanierung des Rasenspielfelds und Bau eines Kunstrasenkleinspielfelds 06 Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf Flst. 573, Schachener Straße 107 07 Erneute Beratung über den Bauantrag zur Wiederaufnahme des Roxidationsstalles für Schweinezucht und Nutzungsänderung von 20 Leersauenständen in 16 Abferkelbuchten auf Flst. 1199, Hirschstraße 200 08 Vorratsbeschluss zur Vergabe der Gewerke Gerüstbau und Malerarbeiten für die Fassadensanierung des Rathauses 09 Haushaltsvollzug 2025 - Controllingbericht - Ausblick 2026 10 Sachstand Zuschusswesen (Bewilligung/Beantragung) 11 Anfragen und Verschiedenes Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune- aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup Bürgermeisterin[mehr]

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          Einladung zur Sitzung des Gemeinderates Die nächste Sitzung des Gemeinderats findet statt am Dienstag, 22. Juli 2025 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal im Rathaus Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Tagesordnung Öffentlicher Teil 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Billigungs- und Beteiligungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Agri-PV- Anlage Feuersberg" 05 Sportstättensanierung - Erneuerung der Leichtathletikbahn sowie der Weitsprunganlage, Sanierung des Rasenspielfelds und Bau eines Kunstrasenkleinspielfelds 06 Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf Flst. 573, Schachener Straße 107 07 Erneute Beratung über den Bauantrag zur Wiederaufnahme des Roxidationsstalles für Schweinezucht und Nutzungsänderung von 20 Leersauenständen in 16 Abferkelbuchten auf Flst. 1199, Hirschstraße 200 08 Vorratsbeschluss zur Vergabe der Gewerke Gerüstbau und Malerarbeiten für die Fassadensanierung des Rathauses 09 Haushaltsvollzug 2025 - Controllingbericht - Ausblick 2026 10 Sachstand Zuschusswesen (Bewilligung/Beantragung) 11 Anfragen und Verschiedenes Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune- aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup Bürgermeisterin[mehr]

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            Einladung zur Sitzung des Gemeinderates Die nächste Sitzung des Gemeinderates findet statt am Dienstag, 21. Oktober 2025 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal im Rathaus Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Tagesordnung Öffentlicher Teil 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Erneuerung Wasserleitung und Straßensanierung von der Hirschstraße bis zum Ortseingang Sulpach 05 Gewerbeflächenpolitik und Ansiedlungskriterien für das „Interkommunale Gewerbegebiet Mittleres Schussental“ (IGMS) 06 Vergabe der Baugrundstücke im Baugebiet Lilienstraße 07 Konzeptvergabeverfahren Fischerareal - weiteres Vorgehen 08 Bauantrag zur Errichtung eines Betriebsleiterwohnhauses mit Garage und Nutzungsänderung einer bestehenden Betriebsleiterwohnung in einen Altenteiler im EG und einer Wohnung für einen landwirtschaftlichen Mitarbeiter im DG auf Flst. 473 und 476, Wickenhauser Straße 80 + 82 09 Erneute Beratung über den Bauantrag zum Einbau von Zimmern für Mitarbeiter in ein ehemaliges Scheunenteil auf Flst. 1199, Hirschstraße 200 10 Gebührenkalkulation der Wasserversorgungsgebühren Kalkulationszeitraum 01.01.2025 - 31.12.2025 sowie 01.01.2026 - 31.12.2026 - Änderung der Wasserversorgungssatzung 11 Zuschussantrag für eine Fachkräfteförderung zur Umsetzung des Klimamobilitätsplanes 12 Anfragen und Verschiedenes Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune- aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup Bürgermeisterin[mehr]

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              Zuletzt geändert: 17.10.2025
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              Einladung zur Sitzung des Gemeinderates Die nächste Sitzung des Gemeinderates findet statt am Dienstag, 21. Oktober 2025 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal im Rathaus Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Tagesordnung Öffentlicher Teil 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Erneuerung Wasserleitung und Straßensanierung von der Hirschstraße bis zum Ortseingang Sulpach 05 Gewerbeflächenpolitik und Ansiedlungskriterien für das „Interkommunale Gewerbegebiet Mittleres Schussental“ (IGMS) 06 Vergabe der Baugrundstücke im Baugebiet Lilienstraße 07 Konzeptvergabeverfahren Fischerareal - weiteres Vorgehen 08 Bauantrag zur Errichtung eines Betriebsleiterwohnhauses mit Garage und Nutzungsänderung einer bestehenden Betriebsleiterwohnung in einen Altenteiler im EG und einer Wohnung für einen landwirtschaftlichen Mitarbeiter im DG auf Flst. 473 und 476, Wickenhauser Straße 80 + 82 09 Erneute Beratung über den Bauantrag zum Einbau von Zimmern für Mitarbeiter in ein ehemaliges Scheunenteil auf Flst. 1199, Hirschstraße 200 10 Gebührenkalkulation der Wasserversorgungsgebühren Kalkulationszeitraum 01.01.2025 - 31.12.2025 sowie 01.01.2026 - 31.12.2026 - Änderung der Wasserversorgungssatzung 11 Zuschussantrag für eine Fachkräfteförderung zur Umsetzung des Klimamobilitätsplanes 12 Anfragen und Verschiedenes Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune- aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup Bürgermeisterin[mehr]

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                Sanierungsgebiet_Ortskern_II_3._Erweiterung_Aug_2025.pdf

                Öffentliche Bekanntmachung der Satzung der Gemeinde Baindt zur 3. Änderung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortskern II“ in Baindt Auf Grund des § 142 Absatz 1 und 3 Baugesetzbuch (BauGB) und § 4 Abs. 1 der Gemeinde- ordnung für Baden-Württemberg (GemO), jeweils in der derzeit gültigen Fassung, hat der Ge- meinderat der Gemeinde Baindt in seiner Sitzung am 28.08.2025 folgende Satzung zur 3. Änderung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortskern II“ beschlossen: § 1 Erweiterung der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes In dem nachfolgend näher beschriebenen Gebiet liegen städtebauliche Missstände vor. Dieser Bereich soll durch städtebauliche Sanierungsmaßnahmen verbessert und umgestaltet wer- den. Der Geltungsbereich des förmlich festgelegten Sanierungsgebiets „Ortskern II“ wurde durch Satzung der Gemeinde Baindt am 13.01.2015 festgelegt und am 16.01.2015 öffentlich bekannt gemacht. Er wurde anschließend geändert mit Beschluss vom 27.11.2018 (öffentlich bekannt gemacht am 30.11.2018) und zuletzt mit Beschluss vom 11.10.2022 (öffentlich be- kannt gemacht am 14.10.2022). In der 3. Änderung wird der Geltungsbereich des förmlich festgelegten Sanierungsgebietes „Ortskern II“ nun um die Flurstücke 7/2, 8/9 und 840/1 er- weitert. Die geänderte räumliche Abgrenzung des Sanierungsgebiets ergibt sich aus dem Lageplan der Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH vom 07.08.2025. Das Sanierungsgebiet umfasst alle Grundstücke und Grundstücksteile innerhalb der im vorgenannten Lageplan abgegrenzten Fläche. Der Lageplan ist Bestandteil der Satzung und als Anlage beigefügt. § 2 Verfahren Sämtliche Rechtswirkungen der bestehenden Sanierungssatzung bleiben von der Satzung zur 3. Änderung der Sanierungssatzung unberührt und gelten auch für den in § 1 dargestellten Erweiterungsbereich. § 3 Inkrafttreten Die Satzung zur 3. Änderung der Satzung über die förmliche Festlegung wird gemäß § 143 Abs. 1 BauGB mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung rechtsverbindlich. Anlage: Lageplan Baindt, den 28.08.2025 Simone Rürup Bürgermeisterin 2 Hinweise: 1. Die Sanierungssatzung und die Beurteilungsunterlagen, insbesondere der Abgrenzungs- plan, aufgrund derer die Sanierungsatzung beschlossen worden ist, können von jeder- mann während der üblichen Dienstzeiten im Rathaus von Baindt, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt eingesehen werden. 2. Eine etwaige Verletzung der in § 214 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 - 3 BauGB bezeichneten beachtlichen Verfahrens- oder Formvorschriften sowie etwaige nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel der Abwägung beim Zustandekommen dieser Satzung sind nach § 215 Absatz 1 BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb von einem Jahr seit Bekanntmachung der Sanierungssatzung gegenüber der Kommune geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. 3. Eine etwaige Verletzung der beachtlichen Verfahrens- und Formvorschriften der Gemein- deordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder von aufgrund der GemO erlassenen Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Sanierungssatzung wird nach § 4 GemO in dem dort bezeichneten Umfang unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Sanierungssatzung gegenüber der Kommune geltend gemacht worden ist. Dies gilt nicht, wenn 1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Be- kanntmachung der Satzung verletzt worden sind oder 2. die Bürgermeisterin dem Beschluss nach § 43 Gemeindeordnung wegen Gesetz- widrigkeit widersprochen hat, oder wenn innerhalb eines Jahres seit dieser Bekannt- machung die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat, oder die Ver- letzung von Verfahrens- und Formvorschriften gegenüber der Kommune unter Be- zeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. 4. Auf die Bestimmungen des § 144 BauGB (genehmigungspflichtige Vorhaben, Teilung von Grundstücken und Rechtsvorgänge) wird hingewiesen. 07502940640 2025-08-28T08:24:38+0200 Baindt, 28.08.2025 08:25 Uhr Stocker Digitale Signatur[mehr]

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                  Öffentliche Bekanntmachung der Satzung der Gemeinde Baindt zur 3. Änderung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortskern II“ in Baindt Auf Grund des § 142 Absatz 1 und 3 Baugesetzbuch (BauGB) und § 4 Abs. 1 der Gemeinde- ordnung für Baden-Württemberg (GemO), jeweils in der derzeit gültigen Fassung, hat der Ge- meinderat der Gemeinde Baindt in seiner Sitzung am 28.08.2025 folgende Satzung zur 3. Änderung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortskern II“ beschlossen: § 1 Erweiterung der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes In dem nachfolgend näher beschriebenen Gebiet liegen städtebauliche Missstände vor. Dieser Bereich soll durch städtebauliche Sanierungsmaßnahmen verbessert und umgestaltet wer- den. Der Geltungsbereich des förmlich festgelegten Sanierungsgebiets „Ortskern II“ wurde durch Satzung der Gemeinde Baindt am 13.01.2015 festgelegt und am 16.01.2015 öffentlich bekannt gemacht. Er wurde anschließend geändert mit Beschluss vom 27.11.2018 (öffentlich bekannt gemacht am 30.11.2018) und zuletzt mit Beschluss vom 11.10.2022 (öffentlich be- kannt gemacht am 14.10.2022). In der 3. Änderung wird der Geltungsbereich des förmlich festgelegten Sanierungsgebietes „Ortskern II“ nun um die Flurstücke 7/2, 8/9 und 840/1 er- weitert. Die geänderte räumliche Abgrenzung des Sanierungsgebiets ergibt sich aus dem Lageplan der Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH vom 07.08.2025. Das Sanierungsgebiet umfasst alle Grundstücke und Grundstücksteile innerhalb der im vorgenannten Lageplan abgegrenzten Fläche. Der Lageplan ist Bestandteil der Satzung und als Anlage beigefügt. § 2 Verfahren Sämtliche Rechtswirkungen der bestehenden Sanierungssatzung bleiben von der Satzung zur 3. Änderung der Sanierungssatzung unberührt und gelten auch für den in § 1 dargestellten Erweiterungsbereich. § 3 Inkrafttreten Die Satzung zur 3. Änderung der Satzung über die förmliche Festlegung wird gemäß § 143 Abs. 1 BauGB mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung rechtsverbindlich. Anlage: Lageplan Baindt, den 28.08.2025 Simone Rürup Bürgermeisterin 2 Hinweise: 1. Die Sanierungssatzung und die Beurteilungsunterlagen, insbesondere der Abgrenzungs- plan, aufgrund derer die Sanierungsatzung beschlossen worden ist, können von jeder- mann während der üblichen Dienstzeiten im Rathaus von Baindt, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt eingesehen werden. 2. Eine etwaige Verletzung der in § 214 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 - 3 BauGB bezeichneten beachtlichen Verfahrens- oder Formvorschriften sowie etwaige nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel der Abwägung beim Zustandekommen dieser Satzung sind nach § 215 Absatz 1 BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb von einem Jahr seit Bekanntmachung der Sanierungssatzung gegenüber der Kommune geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. 3. Eine etwaige Verletzung der beachtlichen Verfahrens- und Formvorschriften der Gemein- deordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder von aufgrund der GemO erlassenen Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Sanierungssatzung wird nach § 4 GemO in dem dort bezeichneten Umfang unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Sanierungssatzung gegenüber der Kommune geltend gemacht worden ist. Dies gilt nicht, wenn 1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Be- kanntmachung der Satzung verletzt worden sind oder 2. die Bürgermeisterin dem Beschluss nach § 43 Gemeindeordnung wegen Gesetz- widrigkeit widersprochen hat, oder wenn innerhalb eines Jahres seit dieser Bekannt- machung die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat, oder die Ver- letzung von Verfahrens- und Formvorschriften gegenüber der Kommune unter Be- zeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. 4. Auf die Bestimmungen des § 144 BauGB (genehmigungspflichtige Vorhaben, Teilung von Grundstücken und Rechtsvorgänge) wird hingewiesen. 07502940640 2025-08-28T08:24:38+0200 Baindt, 28.08.2025 08:25 Uhr Stocker Digitale Signatur[mehr]

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                    Bekanntmachung_am_24102025_-_Aenderung_der_Wasserversorgungssatz.pdf

                    Seite 1 Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung – WVS) der Gemeinde Baindt vom 01.02.2007. Aufgrund von §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und §§ 2, 8 Abs. 2, 11, 13, 20 und 42 des Kommunalabgabengesetzes für Baden- Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt in seiner Sitzung am 21.10.2025 folgende Änderungssatzung beschlossen: § 15 Kostenerstattung Abs. 1 wird wie folgt geändert: (1) Der Anschlussnehmer hat der Gemeinde zu erstatten: 1. Die Kosten der Herstellung, Unterhaltung, Erneuerung, Veränderung und Beseitigung der notwendigen Hausanschlüsse. Dies gilt nicht für den Teil des Hausanschlusses (Grundstücksanschluss), der in öffentlichen Verkehrs- und Grünflächen verläuft (§ 14 Abs.2). 2. Die Kosten der Herstellung, Unterhaltung, Erneuerung, Veränderung und Beseitigung der weiteren, vorläufigen und vorüber-gehenden Hausanschlüsse (§ 14 Abs. 4). Zu diesen Kosten gehören auch die Aufwendungen für die Wiederherstellung des alten Zustands auf den durch die Arbeiten beanspruchten Flächen. Hinzu tritt die gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer. § 36 Beitragssatz Wird wie folgt geändert: Der Wasserversorgungsbeitrag beträgt: 1. je Quadratmeter (m²) Nutzungsfläche 4,09 € (§ 28 Abs. 1) Hinzu tritt die gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer. § 42 Grundgebühren Entstehung der Gebührenschuld Abs. 1 wird wie folgt geändert: § 42 Grundgebühren Entstehung der Gebührenschuld Seite 2 (1) Die Grundgebühr wird gestaffelt nach Zählergrößen erhoben (Zählergebühr). Die Grundgebühr beträgt ab 2025 je Monat und Zähler: a) Hauswasserzähler Nenngröße Nenndurchfluss €/ Monat €/ Monat Maximaldurchfluss QN/Q3 netto brutto einschließlich 7% Umsatzsteuer NG 3-5 m³/h QN 2,5/Q3= 4 5,79 6,20 NG 7-10 m³/h QN 6/ Q3=10 6,47 6,92 NG 20 m³/h QN 10/ Q3=16 11,55 12,36 NG 30 m³/h QN 15/ Q3=25 15,21 16,27 b) Großwasserzähler DN Nenndurchfluss QN €/ Monat €/ Monat netto brutto einschließlich 7% Umsatzsteuer DN 50 QN 15/ Q3=25 25,52 27,31 DN 80 QN 40/ Q3=63 25,96 27,78 DN 100 QN 40/ Q3=63 32,81 35,11 Bei Verbundwasserzählern wird der Grundpreis beider Zähler zusammengerechnet. Für die Installation von Bauwasseranschlüssen und Standrohren wird eine Gebühr von 77,00 Euro netto bzw. 82,39 € brutto einschließlich 7% Umsatzsteuer erhoben. Für die Überlassung eines Standrohres wird zudem eine Leihgebühr von 10 Euro netto bzw. 10,70 € brutto einschließlich 7% Umsatzsteuer jede angefangene Woche erhoben. Die Leihgebühr ist unabhängig von der Dauer der tatsächlichen Verwendung zu bezahlen, solange das Standrohr der Gemeinde nicht zurückgegeben wird. § 43 Verbrauchsgebühren (1) Die Verbrauchsgebühr wird nach der gemessenen Wassermenge (§ 44) berechnet. Die Verbrauchsgebühr beträgt pro Kubikmeter ab dem Jahr 2025 1,78 € (netto) bzw. 1,90 € (brutto, einschließlich 7 % Umsatzsteuer). ab dem Jahr 2026 1,95 € (netto) bzw. 2,09 € (brutto, einschließlich 7 % Umsatzsteuer). (2) Wird ein Bauwasserzähler oder ein sonstiger beweglicher Wasserzähler verwendet, beträgt die Verbrauchsgebühr pro Kubikmeter ab dem Jahr 2025 1,78 € (netto) bzw. 1,90 € (brutto, einschließlich 7 % Umsatzsteuer). ab dem Jahr 2026 1,95 € (netto) bzw. 2,09 € (brutto, einschließlich 7 % Umsatzsteuer). Seite 3 VI. Steuern, Übergangs- und Schlussbestimmungen § 54 Umsatzsteuer entfällt Soweit die Leistungen, die den in dieser Satzung festgelegten Abgaben, Kostenersätzen und sonstigen Einnahmen (Entgelten) zugrunde liegen, umsatzsteuerpflichtig sind, tritt zu den Entgelten noch die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) in der im Umsatzsteuergesetz jeweils festgelegten Höhe. Aus § 55 wird neu § 54 Inkrafttreten 1) Soweit Abgabeansprüche nach dem bisherigen Satzungsrecht bereits entstanden sind, gelten anstelle dieser Satzung die Satzungsbestimmungen, die im Zeitpunkt des Entstehens der Abgabenschuld gegolten haben. (2) Diese Satzungsänderung tritt am 01.01.2025 in Kraft. Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder von auf Grund der GemO erlassener Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder in elektronischer Form innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist: der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Baindt, den 21.10.2025 Rürup, Bürgermeisterin[mehr]

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