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Amtsblatt_KW_22_03_06_2022_01.pdf

Amtsblatt Jahrgang 2022 Freitag, den 3. Juni 2022 Nummer 22 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Blutfreitag 2022 Nach zwei Jahren Pandemie konnte der Blutfreitag in diesem Jahr wieder in gewohntem Ausmaß durchgeführt werden. Ein beeindruckendes Bild gaben die Musikantinnen und Musikanten des Musikvereins und die Blutreiter- gruppe unserer Gemeinde ab. Ich danke allen Mitwirkenden für ihre Teilnahme und den Helferinnen und Helfern im Hintergrund für ihre Unterstützung. Wir dürfen stolz und dankbar auf unsere örtliche Gemeinschaft sein! Ihre Simone Rürup, Bürgermeisterin Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 22 Aktueller Stand des Konzeptvergabeverfahrens für das Fischerareal Exkursion zur Besichtigung anderer Wohnquartiere findet im Juli statt. Am Montag, 30. Mai 2022, fand die Informationsveranstaltung „Bauen und Wohnen im Fischerareal“ für die nächste Phase des Konzeptvergabeverfahrens in der Schenk-Konrad-Halle statt. Der Gemein- derat hat bereits im Februar 2022 die beiden Ankerprojekte für die Baufelder eins und zwei vergeben. Auch haben die bei- den Ankerprojektträger sich und ihr Hochbauprojekt vergange- nen Montag vorgestellt. Gesucht werden nun Anliegerprojekte mit eigenen Konzepten, die sich an eines der beiden Ankerprojekte anschließen und zusammen das jeweilige Baufeld entwickeln. Die Bewerbungsphase für die Anlie- gerprojekte läuft und endet am 19. September 2022. Wie bereits während Corona angekündigt, holen wir die Be- sichtigung von gelungenen Wohnquartieren, die im Kon- zeptvergabeverfahren entwi- ckelt wurden, nach. Wir laden Sie daher bereits jetzt herzlich zur Exkursion am Samstag, den 16. Juli 2022, ein. Es werden Baugebiete in Tübingen und Kirchheim unter Teck besucht, die in einer ähnlichen Vorgehensweise, wie im Fischerareal geplant , realisiert wurden. Abfahrt wird um 8:00 Uhr auf dem Parkplatz am Dorfplatz sein und wir sind um ca. 19:00 Uhr wieder zurück in Baindt. Der Unkostenbei- trag je Person für die Teilnahme an der Exkursion beträgt 25 Euro (inklusive Fahrt mit dem Reisebus sowie Verpflegung). Die Teilnehmerplätze sind begrenzt und werden nach Anmeldeeingang vergeben. Der Unkostenbeitrag wird vor Fahrtbeginn beim Einsteigen bar bezahlt. Bitte melden Sie sich bis zum Montag, 11. Juli 2022, bei Frau Heine an (E-Mail: e.heine@baindt.de , Tel.Nr.: 07502 9406-17). Kennen Sie schon unsere Kontaktbörse auf unserer Homepage? Wie kann sich nun eine Baugemeinschaft bilden bzw. wie kann ich mich einer bestehenden Interessens- gruppe anschließen und für ein Anliegerprojekt bewerben, um Eigentum im Fischerareal zu erwerben? Es gibt dafür auf unserer Homepage die Möglichkeit unter www.baindt.de/gemeinde-baindt/fischerareal/ kontaktboerse ein Inserat oder Gesuch einzustellen. Sie können hier auch bestehende Gruppen, die noch auf der Suche nach Mitgliedern sind, finden und kontaktieren oder einen Aufruf zur Gründung einer neuen Gruppe starten. Schreiben Sie hierzu eine E-Mail an Frau Maurer, f.maurer@baindt.de, mit den notwendigen Angaben, die Sie auf der Homepage finden. Weitere allgemeine Informationen zum Konzeptvergabeverfahren finden Sie auch auf unserer Home- page unter www.baindt.de/Fischerareal . Ihre Gemeindeverwaltung Foto: Informationsveranstaltung „Bauen und Wohnen im Fischerareal“ Nummer 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Vorgezogener Redaktionsschluss Sehr geehrte Autoren, aufgrund des kommenden Feiertages wird folgender Redaktionsschluss vorgezogen: Veröffentlichung: 17.06.2022 Redaktionsschluss: 13.06.2022, 21:00 Uhr Wir bitten um Beachtung und wünschen Ihnen schöne Feiertage. Der Verlag Amtliche Bekanntmachungen Sprechstunde der Bürgermeisterin Frau Simone Rürup Am Dienstag, 7. Juni 2022 von 16:00 Uhr – 18:00 Uhr findet die nächste Sprechstunde bei Bürgermeisterin Simone Rürup statt. Ihre Terminvereinbarung nimmt Frau Heine, per Tel.: (07502) 94 06-17 oder per E-Mail elvira.heine@baindt.de entgegen. Wechsel bei dem Austräger des Amtsblattes im Bereich des Bezirks 3 Unser Austräger Julian Kurz hat das Amtsblatt letzte Wo- che zum letzten Mal zugestellt. Er hat das Amtsblatt seit fast zwei Jahren in seinem Bezirk 3 zur Zufriedenheit Aller ausgetragen. Dafür bedanken wir uns, auch im Namen der Abonnenten, recht herzlich. Ab dem 3. Juni 2022 übernimmt Helena Escher den Bezirk von Julian. Wir wünschen ihr viel Freude beim Austragen. Die entsprechenden Telefonnummern entnehmen Sie bitte der Straßenliste. Wir starten einen neuen Versuch, um das Ehrenamt und das bürgerschaftliche Engagement zu würdigen Nachdem letztes Jahr das Ehrenamtsfest nochmals we- gen der Corona-Pandemie auf das folgende Jahr 2022 verschoben wurde, findet das Fest voraussichtlich am Freitag, den 16.09.2022 wieder statt. Neben einer Sportler- und Blutspenderehrung werden auch Personen gewürdigt, die außergewöhnliche Leis- tungen in Bereichen jeglicher Art erbracht haben. Wir sind deshalb auf Ihre Mithilfe angewiesen. Teilen Sie uns bitte bis zum 30. Juni 2022 Personen mit, die es Ihrer Meinung nach verdient haben, für ihre Leistungen ge- würdigt zu werden. Die Vorschläge vom vergangenen Jahr werden berück- sichtigt. Ansprechpartner Herr Plangg, Tel.: (07502) 94 06-11, E-Mail: walter.plangg@baindt.de . Ihre Gemeindeverwaltung Ferienprogramm Ferienprogramm 2022 Die Sommerferien sind bereits in Sichtweite und auch in diesem Jahr möchten wir den Kindern und Jugendlichen aus Baindt ein paar schöne und unbeschwerte Ferienwo- chen ermöglichen. Wir bitten daher alle Vereine, Kirchen, Betriebe, sonsti- ge Institutionen, aber auch Privatpersonen um kreative Ideen und tatkräftigen Einsatz, damit ein abwechslungs- reiches Ferienprogramm auf die Beine gestellt werden kann. Aktuell gehen wir davon aus, dass das Ferienpro- gramm ohne Einschränkungen stattfinden kann. Die verschiedenen Angebote können während der ge- samten Ferienzeit vom 28. Juli bis zum 10. September liegen. Alle beteiligten Veranstalter, die in den vergange- nen Jahren mit von der Partie waren, wurden bereits per E-Mail angeschrieben. Wir freuen uns sehr über Ihre Rückmeldung bis 8. Juni unter der Telefonnummer 9406-12, oder per E-Mail unter info@baindt.de. Herzlichen Dank für Ihr Mitwirken Kathrin Senff Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 01805 911-630 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 09 - 13 Uhr und 15 - 19 Uhr Tierarzt Samstag, 04. Juni und Sonntag, 05. Juni Kleintierpraxis A. Kirsch, Tel.: (0751) 95 88 44 00 Montag, 06. Juni AniCura Kleintierspezialisten Ravensburg, Tel.: (0751) 7 91 25 70 - Telefonische Anmeldung erforderlich - Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 22 (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 04. Juni Zeppelin-Apotheke in Ravensburg, Gartenstraße 24, Tel.: (0751) 2 25 88 Sonntag, 05. Juni Achtal-Apotheke in Baienfurt, Ravensburger Straße 6, Tel.: (0751) 5 06 94 40 Montag, 06. Juni Altdorf-Apotheke in Weingarten, Zeppelinstraße 5, Tel.: (0751) 4 37 99 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Essen auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-110 Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte Menschen bzw. für Menschen die einfach nur Geselligkeit suchen. Jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Ihre Ansprechpartnerin, Rebecca Herz erreichen Sie telefonisch unter 0751 36360-116 Maybachstr.1, Weingarten Unsere Jubilare Wir gratulieren Herzlichen Glückwunsch Herr August Schmid feierte am 31.05.2022 seinen 80. Geburtstag und Herr Georg Bucher seinen 85. Geburtstag am 01.06.2022. Im Namen von Frau Rürup erhielten sie ein kleines Präsent der Gemeinde. Für die Zukunft wünschen wir den Jubilaren alles Gute, persönliches Wohlergehen und eine geseg- nete Zeit. Gemeindeverwaltung Nummer 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Herzlichen Glückwunsch den Eheleuten Agnes und Alfons Rude Agnes und Alfons Rude zu ihrerzu ihrer Eisernen Hochzeit Eisernen Hochzeit Im Namen der Gemeinde Baindt gratuliere ich dem Jubelpaar sehr herzlich und wünsche für den weiteren gemeinsamen Lebensweg alles Gute. Den Jubilaren wurden Glückwünsche und ein Geschenkkorb der Gemeinde Baindt sowie eine Ehrenurkunde des Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann überbracht. Ebenso wurden Glückwünsche und ein Geschenk der Katholischen Kirchengemeinde durch Frau Lehmann überbracht. Simone Rürup Bürgermeisterin Veranstaltungskalender Ob die im Nachfolgenden aufgeführten Veranstaltun- gen stattfinden, hängt von den dann geltenden Coro- na-Vorschriften ab. Juni 12.06. Patrozinium Schachen mit Dorffest 16.06. Fronleichnamsprozession Gemeindefest 22.06. Seniorentreff BSS 22.06. Blutreiter BSS Mitgliederversammlung 24.-27.06. Musikverein Dorfmusikfest 29.06.-02.07. Ortsmeisterschaft Schützengilde Juli 01.07. Rathaus geschlossen 29.06.-02.07. Ortsmeisterschaft Schützengilde 03.07. SBBZ Sehen Schulfest 05.07. Gemeinderatssitzung Rarthaus 06.07. DRK Blutspendetermin SKH 08.07. Blutreiter Hl. Blutfest Bad Wurzach 17.07. Vernissage Kunstkreis Rathaus 20.07. Seniorentreff BSS 29.-31.07. Schalmeienkapelle Weinfest Kindergartenachrichten Kindergarten St. Martin Lust auf ein FSJ? Dann bewirb dich jetzt! Sie möchten sich im Bereich der Kin- derbetreuung einbringen und Ihre Persönlichkeit weiterentwickeln? Dann sind Sie genau der/die Rich- tige für uns. Die Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Bap- tist Baindt sucht für ihren Kindergarten St. Martin ab 01.09.2022 ein/e • FSJ-Kraft vom 01.09.2022 bis 31.08.2023 Der Kindergarten St. Martin ist eine 4-gruppige Einrich- tung mit einer Krippengruppe und einem vielfältigen Be- treuungsangebot. Folgende Voraussetzungen sollten Sie für das Freiwil- lige Soziale Jahr mitbringen: • Alter: zwischen 18 und 26 Jahren • Interesse an den Tätigkeitsbereichen des Kindergartens • Teamfähigkeit • Freude und Spaß an der Arbeit mit Kindern • hohes Maß an Einfühlungsvermögen und Wertschät- zung im Umgang mit Kindern • Bereitschaft zur persönlichen Weiterentwicklung Zu den Aufgabenschwerpunkten der Stelle gehören insbesondere • Tätigkeiten im pädagogischen und hauswirtschaftli- chen Bereich • Mithilfe im Freispiel und bei der Durchführung von Pro- jekten und Aktivitäten Bei Interesse bewerben Sie sich bitte: Kindergarten St. Martin, Lilienstraße 2, 88255 Baindt, z.Hd. Ronja Egenter oder stmartin.baindt@kiga.drs.de Informationen erhalten Sie gerne vorab von der Kinder- gartenleiterin, Frau Egenter, Tel. 07502-2678. Einpflanzung eines neuen Baumes Eine Woche nach der Waldwoche hatten wir wieder einen Besuch von den Forstwirten. Sie kamen mit einem klei- nen Eichenbaum zu uns in den Kindergarten. Gemeinsam pflanzten wir diesen in unserem Garten bei der Vogel- Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 22 schaukel ein. Die Forstwirte gruben mit dem Spaten ein Loch in die Erde und setzten die Eiche ein. Danach halfen viele Kinder beim Gießen des Baumes. In der Nähe von der Eiche wurde auch noch ein Schild mit dem Datum der Einpflanzung aufgestellt. Alle Kinder und das Kindergartenteam bedanken sich von Herzen bei den Forstwirten für diese Aktion und die Spende der Eiche. Vielen lieben Dank! Schulnachrichten Klosterwiesenschule Baindt Besuch der beiden Bundestagsabge- ordneten B. Strasser (FDP) und A. Brug- ger (Bündnis 90/ Die Grünen) in den 4. Klassen im Rahmen des Demokratie- projekts „Wir bestimmen mit“ Die Schüler*innen der Klassen 4 konnten am Mittwoch- morgen ihre Fragen und Anliegen mit den Ravensburger Bundestagsabgeordneten Agnieszka Brugger und Benja- min Strasser besprechen. Frau Brugger und Herr Strasser berichteten jeweils von ihrem Alltag als stellvertretende Fraktionsvorsitzende von Bündnis90/Die Grünen und als parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister im Kabinett von Olaf Scholz. Außerdem erzählten sie den Kindern auch von ihrer Arbeit für die Menschen in Ober- schwaben und im Allgäu. Offen und sehr souverän stell- ten sie sich den Fragen der Kinder und gaben ehrliche Antworten dazu. „Demokratie findet nicht nur im Bundestag statt, sondern beginnt mit der Diskussion im Klassenzimmer oder am Küchentisch. Ich wünsche den Schüler*innen, dass sie so aufgeweckt bleiben, und bedanke mich bei der Kloster- wiesenschule für die Einladung und die großartige Initi- ative“, so Brugger. Auch Benjamin Strasser motivierte die Kinder so wissbe- gierig zu bleiben und meinte zum Schluss: „Vielleicht sehen wir uns ja dann am Freitag beim Blutritt in Weingarten!“ Zum Abschluss des Demokratieprojekts werden einige Schüler*innen gemeinsam mit Frau Pechar und Frau Nan- di am 2. Juli 2022 zum Kindergipfel nach Stuttgart fahren. Zur Information Landkreis Ravensburg Auf die Räder, fertig, los! - ab dem 25. Juni tritt der Landkreis Ravensburg bei STADTRADELN an Vom 25. Juni bis zum 15. Juli geht es im Landkreis Ra- vensburg beim STADTRADELN um nachhaltige Mobilität, Bewegung, Klimaschutz, Spaß am Fahrradfahren und Teamgeist. Bereits zum fünften Mal nimmt der Landkreis Ravensburg sowie 26 seiner Städte und Gemeinden an der Kampagne STADTRADELN des Klima-Bündnis teil und radelt mit Kommunen bundesweit um die Wette. Alle Personen, die im Landkreis Ravensburg wohnen, ar- beiten, einem Verein angehören oder eine (Hoch-)Schule besuchen, werden dazu aufgerufen, in diesem Zeitraum möglichst viele Kilometer mit dem Fahrrad zurückzulegen und sie im Online-Kalender oder per STADTRADELN-App einzutragen. „Ob auf dem Weg zur Arbeit, zum Einkau- fen, beim Ausflug ins Grüne - jeder geradelte Kilometer zählt! Gemeinsam können wir es schaffen, die 2,3 Millio- nen zurückgelegten Fahrradkilometer vom letzten Jahr zu übertreffen“, formuliert Landrat Harald Sievers ein am- bitioniertes Ziel. Mit dem Spitzenergebnis 2021 erreichte der Landkreis Ravensburg bundesweit den dritten Platz in der Kategorie 100.000 bis 499.999 Einwohner/-innen. Schulklassen, Vereine, Unternehmen oder auch Familien und Privatpersonen können sich kostenfrei registrieren, ein eigenes Team gründen oder einem bereits bestehen- den Team beitreten. Radlerinnen und Radler, die sich di- rekt für ihre Stadt oder Gemeinde anmelden, sammeln automatisch auch Kilometer für den Landkreis. Neben den erfahrenen STADTRADELN-Kommunen im Landkreis neh- men zum ersten Mal auch Vogt und Wilhelmsdorf an der Nummer 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Kampagne teil. Im Rahmen der Initiative RadKULTUR des Verkehrsministeriums Baden-Württemberg fördert das Land die Teilnahme an der Aktion. Dass sich das Mitradeln für Kommunen lohnt, konnte letztes Jahr Ebenweiler im Landkreis Ravensburg erleben. Die Gemeinde gewann als bester Newcomer bei der Preisverleihung ein Dienstpe- delec. Aber auch Radelnde können tolle Preise gewinnen. Zum STADTRADELN-Auftakt findet am 25. und 26. Juni 2022 eine Schnitzeljagd auf dem Fahrrad statt. Radle- rinnen und Radler können an beiden Tagen die gekenn- zeichneten Fahrrad-Schnitzeljagd-Stationen im Landkreis aufsuchen und dabei erste Kilometer für ihren Online-Ka- lender sammeln. Wer nachweislich an drei Stationen war, kann am Landkreis-Gewinnspiel teilnehmen und mit et- was Glück einen von fünf Gutscheinen eines lokalen Fahrradgeschäfts gewinnen. „Voraussetzung dafür ist die aktive Teilnahme an STADTRADELN“, erklärt Klima- schutzmanagerin Kerstin Dold, die STADTRADELN für den Landkreis koordiniert, „deshalb jetzt kostenfrei anmelden und mitradeln!“ Weitere Informationen zu STADTRADELN sowie zur Fahrrad-Schnitzeljagd am 25./26. Juni 2022 gibt es auf www.stadtradeln.de/landkreis-ravensburg Die Pflegestützpunkte im Landkreis Ravensburg Unser Angebot richtet sich an pflegebedürftige, sowie chronisch kranke Menschen aller Altersgruppen, deren Angehörige andere Bezugspersonen und alle interessier- ten Bürgerinnen und Bürger. Sie sind Beratungsstellen vor Ort zu allen Fragen rund um die Themen der Pflege, me- dizinischer Versorgung, Sozialleistungen und Leben und Wohnen im Alter. Bei Bedarf unterstützen wir Sie dabei, wenn Sie Leistungen beantragen möchten und helfen Ihnen bei der Organisation von Angeboten und Hilfen. Wir beraten sie kostenfrei, neutral und unabhängig unter Einhaltung der Schweigepflicht telefonisch, bei Ihnen zu Hause oder in den Pflegestützpunkten. Seit dem 05.04.2022 bietet der Pflegestützpunkt im Landkreis Ravensburg jeden ersten Dienstagnachmit- tag im Monat von 14.00 Uhr - 16.00 Uhr im Rathaus der Gemeinde Baindt eine Sprechstunde an. Eine Termin- vereinbarung ist nicht notwendig. Ihre Ansprechpartnerin beim Pflegestützpunkt Schus- sental: Frau Ruth Gätje, Tel. 0751/ 85-3319 E-Mail: r.gaetje@rv.de Zuständig für die Gemeinden: Baindt, Baienfurt, Bodnegg, Grünkraut, Schlier, Waldburg und Weingarten Sprechzeiten in Ravensburg: Montag 8.00 Uhr - 10.00 Uhr Mittwoch 13.30 Uhr - 15.30 Uhr Gartenstraße 107, 88214 Ravensburg Klimaschutz - einfach machen! Klimaschutz – einfach machen! Willkommen in unserer Rubrik "Klimaschutz – einfach machen". Hier möchten wir in regelmäßigen Abständen Anregungen geben, wie wir uns einen klimaschonenderen Lebensstil aneignen können. Denn in der Summe haben unsere täglichen Entscheidungen und Verhaltensmuster enorme Auswirkungen – im negativen wie im positiven Sinne! Viele Tipps und Infos für eine klimaschonende Lebensweise sowie Gutscheine zum Ausprobieren finden Sie auch im kostenlosen Klimasparbuch, das vom Gemeindeverband Mittleres Schussental gemeinsam mit dem Verein für ökologische Kommunikation, oekom e. V., herausgegeben wird. Schauen Sie mal rein - es lohnt sich! Sie finden das Taschenbuch in vielen Ausgabestellen und in allen Rathäusern der Verbandsgemeinden des Mittleren Schussentals (Ravensburg, Weingarten, Baienfurt, Baindt, Berg). Die Ausgabestellen sowie das Klimasparbuch als kostenloses e-book finden Sie hier: https://gmschussental.de/klimasparbuch. Das Klimasparbuch kann auch direkt beim Gemeindeverband Mittleres Schussental (klimasparbuch@gmschussental.de Tipp 22: Bestellen und behalten Beim Bestellen kommt's drauf an, ob die Waren zurückgeschickt werden. Konto einer Waren-Rücksendung gehen 370 g CO2. Eine Online Schuhen inklusive Retoure verursacht rund 1 kg CO2. Daher: bestellen, was man auch behalten möchte. Wenn schon online, dann am besten Sammelbestellungen tätigen, keine Einzellieferungen. Die Umweltwirkung der Retouren belief sich 2018 geschätzt auf 238 000 Tonnen CO2 Willkommen in unserer Rubrik „Klimaschutz - einfach machen“. Hier möchten wir in regelmä- ßigen Abständen Anre- gungen geben, wie wir uns einen klimaschonenderen Lebensstil aneignen können. Denn in der Summe haben unsere täglichen Entscheidungen und Verhaltensmuster enorme Auswirkungen - im negativen wie im positiven Sinne! Klimaschutz – einfach machen! Willkommen in unserer Rubrik "Klimaschutz – einfach machen". Hier möchten wir in regelmäßigen Abständen Anregungen geben, wie wir uns einen klimaschonenderen Lebensstil aneignen können. Denn in der Summe haben unsere täglichen Entscheidungen und Verhaltensmuster enorme Auswirkungen – im negativen wie im positiven Sinne! Viele Tipps und Infos für eine klimaschonende Lebensweise sowie Gutscheine zum Ausprobieren finden Sie auch im kostenlosen Klimasparbuch, das vom Gemeindeverband Mittleres Schussental gemeinsam mit dem Verein für ökologische Kommunikation, oekom e. V., herausgegeben wird. Schauen Sie mal rein - es lohnt sich! Sie finden das Taschenbuch in vielen Ausgabestellen und in allen Rathäusern der Verbandsgemeinden des Mittleren Schussentals (Ravensburg, Weingarten, Baienfurt, Baindt, Berg). Die Ausgabestellen sowie das Klimasparbuch als kostenloses e-book finden Sie hier: https://gmschussental.de/klimasparbuch. Das Klimasparbuch kann auch direkt beim Gemeindeverband Mittleres Schussental (klimasparbuch@gmschussental.de) angefordert werden Tipp 27: Fördermittel für Klimaschutz und Geldbeutel Von der neuen Heizanlage im Keller bis zur Dämmung am Dach: Es gibt viele Maßnahmen zur energetischen Modernisierung, die meist in Form von Zuschüssen oder günstigen Krediten gefördert werden. Besonders gute Orientierung im Fördermitteldschungel bietet die kostenlose und interaktive Fördermittel Beratung FördermittelCheck. Auf der Fördermittel-Seite der gemeinnützigen Beratungsgesellschaft finden Sie viele wertvolle Informationen sowie die Kontaktdaten, die Sie für die Fördermittelbeantragung gebrauchen können Viele Tipps und Infos für eine klima- schonende Lebensweise sowie Gut- scheine zum Ausprobieren finden Sie auch im kostenlosen Klimasparbuch, das vom Gemeindeverband Mittleres Schussental gemeinsam mit dem Ver- ein für ökologische Kommunikation, oekom e. V., herausgegeben wird. Schauen Sie mal rein - es lohnt sich! Sie finden das Taschenbuch in vielen Aus- gabestellen und in allen Rathäusern der Verbandsgemein- den des Mittleren Schussentals (Ravensburg, Weingarten, Baienfurt, Baindt, Berg). Die Ausgabestellen sowie das Klimasparbuch als kostenloses e-book finden Sie hier: https://gmschussental.de/klimasparbuch. Das Klimas- parbuch kann auch direkt beim Gemeindeverband Mitt- leres Schussental (klimasparbuch@gmschussental.de) angefordert werden. Tipp 29: Weniger ist mehr So viel, so schnell, so billig wie möglich - so lautet das Credo der „modernen Welt“. Doch der Turbo-Konsum macht die Menschen nicht glücklicher, und die Umwelt bleibt auf der Strecke. Denn eine Wirtschaft, in der Quantität vor Qualität geht, verschwendet Rohstoffe und verursacht riesige Mengen versteckter Treibhausgas- Emissionen. Daher - achten Sie auf Qualität, zum Beispiel bei Klei- dung, Elektrogeräten und Spielzeug! Denn hochwertige Produkte halten länger als Billigware: Ihr Kauf ist prak- tischer Ressourcenschutz und vermindert Transporte. Volkshochschule Weingarten Betriebsbesichtigung bavius technologie gmbh in Baienfurt Donnerstag, 23.06.22, 16.00 - 17.30 Uhr Die bavius technologie gmbh zählt seit mehr als 30 Jah- ren zu den weltweit führenden Herstellern von 5-Achs Bearbeitungszentren zur Hochleistungszerspanung. Die Firma bietet standardisierte Maschinenlösungen, die auf Basis von modularen Konzepten flexibel auf Ihre Bearbei- tungsanforderungen angepasst werden. Dank vielfältiger Automationslösungen stellt bavius technologie gmbh ein einzigartig breites Anwendungsspektrum sicher. Treffpunkt: Eisenbahnstraße 17, Baienfurt, 3,00 €, Anmel- dung erforderlich, Anmeldeschluss: Montag, 20.06.2022 Anmeldungen bitte über die Homepage der VHS Wein- garten unter www.vhs-weingarten.de oder im Rathaus Baienfurt, Tel. 0751 4000 28. Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 22 Sterbefall am Wochenende Es ist nicht notwendig, einen Sterbefall bei der Gemeindever- waltung am Wochenende anzuzeigen. Bitte vereinbaren Sie mit dem Pfarramt einen Termin für die Bestattung. Sollte die Beerdigung bereits am Dienstag erfolgen, ist es ausreichend, wenn die Gemeindeverwaltung am Montagvormittag darüber informiert wird. Die meisten Bestattungsunternehmen haben einen Schlüssel für die Aussegnungshalle in Baindt. Sollten dennoch Fragen und Unklarheiten aufkommen, wen- den Sie sich bitte an folgende Personen in der aufgelisteten Reihenfolge: Frau Heine, Friedhofsverwaltung Tel. 0160 53 86 706 Herr Plangg, Friedhofsverwaltung Tel. (07502) 91 22 28 Laura Kurz, Tel.: 91 30 30 Am Föhrenried Baienfurter Straße Birkenstraße Buchenstraße Mehlisstraße Riedsenn Sumeraugasse Schachener Straße Wickenhauser Straße Felix Haller, Tel.: 91 39 64 Badweg Blumenstraße Bronnenstubenweg Dahlienstraße Hubertusweg Klosterhof Krokusweg Lilienstraße Mühlstraße Nelkenstraße Thumbstraße Nr. 47 - 81 Tulpenstraße Veilchenstraße Markus Wöhr, Tel.: 943242 Brühl Dorfplatz Eichenstraße Eschenstraße Gartenstraße Innere Breite Küferstraße Ziegeleistraße Louis Escher, Tel.: 0751/95874647 Benzstraße Dachsstraße Eichhorngasse Friesenhäusler Straße Froschstraße Fuchsstraße Hirschstraße Nr. 1 - 50 Igelstraße Iltisstraße Liebigstraße Rehstraße Siemensstraße Wieselgasse An alle Amtsblatt-Bezieher Haben Sie Ihr Amtsblatt nicht bekommen? Dann rufen Sie bitte den für Ihren Bezirk zuständigen Austrä- ger direkt an. Vergewissern Sie sich aber bitte vorher, ob Ihre Hausnummer gut sichtbar und der Briefkasten mit Ihrem Na- Svenja Hermann, Tel.: 5 55 86 68 Hasenweg Hirschstraße ab Nr. 164 Kümmerazhofer Weg Marderstraße Mochenwangener Straße Reishaufen Sulpacher Straße Helena Escher, Tel.: 0751/95874647 Fliederstraße Kornblumenstraße Marsweilerstraße Rosenstraße Spielmannsweg Zeppelinstraße Tim Raubald, Tel.: 91 10 74 Grünenbergstraße Im Voken Jägerweg Lerchenstraße Sperlingweg Stöcklisstraße Storchenstraße Franziska Speidel, Tel.: 91 28 07 Amselstraße Annabergstraße Erlenstraße Kiesgrubenstraße Schönblick Sonnenstraße Thumbstraße Nr. 1 - 36 Ziegelhalde Lea Svoboda, Tel.: 91 36 35 Boschstraße Daimlerstraße Dieselstraße Dornierstraße Maybachstraße Röntgenstraße ✄ ✄ Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406- 0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 - Vorzimmer Frau Heine 9406-17 Fax 9406-36 Amtsblatt Frau Ziegler 9406-16/-0 Bauamt - Bauamtsleiterin Frau Jeske 94 06-51 Bauamt - Ortsbaumeister Herr Roth 94 06-53 Bauamt Frau Scheid 94 06-54 Bauamt - Klimakoordinator Hr. Florian Sascha Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Bürgertheke Frau Brei/Frau Senff Passamt, An-/Abmeldung, 9406-12 Führerschein, Fischerei und 9406-13 Einwohnermeldeamt Herr Bautz 9406-14 Fundamt Frau Brei/Frau Senff 9406-12 Finanzverwaltung - Kämmerer Herr Abele 9406-20 - Kasse Herr Müller 9406-22 - Kasse Frau Weber 9406-24 - Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 - Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Gewerbeamt Frau Brei/Frau Senff 9406-13 Hauptamt Herr Plangg 9406-11 - Kindergarten - Ordnungsamt - Asylbetreuung Friedhofswesen Frau Heine 9406-17 Hallenbelegung SKH Frau Ziegler 9406-16/-0 Kindergartenabrechnung Frau Ziegler 9406-16/-0 Standesamt Frau Maurer 9406-40 Volkshochschule Frau Brei/Frau Senff 9406-13 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 912130 Feuerwehrhaus 912134 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 921690 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten - Sonne Mond und Sterne 94114-140 - St. Martin 2678 - Waldorfkindergarten 3882 Klosterwiesenschule - Rektorin Frau Heberling 94114-132 - Sekretariat Frau Mohring 94114-133 - Schulsozialarbeit Frau Nandi 94114 -172 - Schulhausmeister Herr Tasyürek 0178 4052591 - SBBZ Sehen Baindt 94190 Pfarrämter - Katholisches Pfarramt 1349 - Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 - Kath. Gemeindehaus - Bischof-Sproll-Saal Anmeldung bei Fr. Moosherr (0751) 18089496 oder E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Polizei - Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe - Polizei 110 - Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Nummer 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 ++ BUND startet Neuauflage der Altdorfer Wald Exkursionen ++ Zahlreiche Wanderungen und Radtouren in das Natur- juwel geplant Der Altdorfer Wald - ein besonderer Ort direkt vor unserer Haustüre - geheimnisvoll und faszinierend. Er ist das größ- te zusammenhängende Waldgebiet Oberschwabens, ein paradiesisches Naturidyll. Kiesabbau, Torfabbau, Wasser und Holznutzung und nun auch Windkraft - es ist reichlich, was der Altdorfer Wald so alles verkraften muss. Über- fordern wird diese Perle in der oberschwäbischen Mitte? Bereits im letzten Jahr hat der BUND Ravensburg-Wein- garten in Kooperation mit ForstBW und dem Verein Na- tur- und Kulturlandschaft Altdorfer Wald e. V. zahlreiche Exkursionen in den Altdorfer Wald angeboten. Da sich das Programm großer Beliebtheit erfreute und der Schutz des Altdorfer Waldes nach wie vor ganz oben auf der Ta- gesordnung des Naturverbandes steht, plant der BUND auch in diesem Jahr abwechslungsreiche Exkursionen, die die zahlreichen unbekannten, paradiesischen Biotope sichtbar machen. Den Auftakt der insgesamt sechszehn Touren in dieses einzigartige Gebiet macht der ehemalige Kreisjägermeis- ter Peter Sonntag im Reichermoos. Die Tour findet am Sonntag, 5. Juni ab 14:00 Uhr statt und dauert etwa 2,5 Stunden. Thema der Tour ist das Hochmoor. Wir erfahren zur langen Geschichte des Torfabbaus im Reichermoos und lernen das degenerierte Hochmoor als Lebensraum kennen. Treffpunkt der Exkursion ist das Alte Torfwerk bei Reichermoos das, wie viele andere der Touren, auch gut mit dem Fahrrad erreichbar ist - dank des gut aus- gebauten Radwegenetzes im Altdorfer Wald. Die Veranstaltung gehört zu einer Reihe von sonntägli- chen Exkursionen, die von Juni bis Mitte Oktober statt- finden und spannende Einblicke gewähren, in Fauna und Flora, geologische Zusammenhänge, historische Bege- benheiten und Folgen des Klimawandels in der Regi- on. Auch für Familien und Kinder gibt es ein Mitmach- programm vom Waldpädagogik-Team von ForstBW. In Spielen im Wald wird erlebbar gemacht, wie ein Baum Photosynthese macht, CO2 bindet und Holz produziert und so seinen Beitrag zum Klimaschutz leistet Für jedes Thema konnte der BUND Experten und Exper- tinnen gewinnen. Einige Touren vom letzten Jahr finden, auf Grund der hohen Nachfrage, dieses Jahr wieder statt. Aber auch auf bisher unbekannten Wegen und zu neu- en Themen sind spannende und informative Führungen garantiert. Weitere Informationen: Weitere Informationen zum Exkursionsprogramm finden Sie im BUND-Terminkalender unter: https://www.bund-ravensburg.de Kursgebühr: 5 Euro, Kinder & Studierende kostenfrei. Eine Anmeldung ist erforderlich bis jeweils Freitagmittag, 12:00 Uhr, vor der jeweiligen Exkursion unter bund.ravensburg@bund.net. Foto: Bild: Stichweg nach Berg. BUND Ravensburg Stichweg nach Berg. BUND Ravensburg Weitere Informationen: Weitere Informationen zum Exkursionsprogramm finden Sie im BUND-Terminkalender unter: https://www.bund-ravensburg.de Kursgebühr: 5 Euro, Kinder und Studierende kostenfrei. Eine Anmeldung ist erforderlich bis jeweils Freitagmit- tag, 12:00 Uhr, vor der jeweiligen Exkursion unter bund. ravensburg@bund.net. Exkursionen im Altdorfer Wald In Kooperation mit ForstBW und dem Natur- und Kulturlandschaft Altdorfer Wald e.V. ANMELDUNG erforderlich unter bund.ravensburg@bund.net : • Reichermoos // Termin: Sonntag, 5.Juni 2022: 14:00 Uhr, Treffpunkt: Am alten Torfwerk, Dauer: Ca. 2,5 h // Referent: Peter Sonntag, ehem. Kreisjägermeister, Natur- und Kulturlandschaft Altdorfer Wald e.V. • Wettergespräche im Altdorfer Wald // Termin: Sonntag, 12.Juni 2022: 14:00 Uhr, Treffpunkt : Forstwirt Ausbildungsstätte Baindter Wald, Dauer: Ca. 2-3h // Referent: Roland Roth, Meteorologe • Wald-Wiesen-Weiher - Eintauchen in den Wald // Termin: Sonntag, 26. Juni 2022: 14:00 Uhr, Treffpunkt: Wanderparkplatz Grünenberg (Baindt), Dauer: Ca. 3,5 h // Scout: Dr. Rudi Holzberger, Dipl.-Agraringenieur und Wald-Autor, Stiftung LandZunge • Wald:Schützen, Wald:Nutzen, Wald:Baden im Altdorfer Wald //Termin: Sonntag, 10. Juli 2022: 14:00 Uhr, Treffpunkt: Parkplatz Lochmoos (Schlier-Hintermoos), Dauer: Ca.3h // Referent: Bernhard Dingler, ForstBW: Forstbezirk Altdorfer Wald • Weihergeschichten im Altdorfer Wald // Termin: Sonntag, 17. Juli 2022: 14:00 Uhr, Treffpunkt: Parkplatz Egelsee, Dauer: Ca. 2,5 h // Referent: Ulfried Miller, Agrar- Biologe, BUND-Geschäftsführer • Botanische Exkursion ins Naturschutzgebiet „Lochmoos“ // Termin: Sonntag, 24. Juli 2022: 14:00 Uhr, Treffpunkt: Einmündung Klimacamp, Dauer: Ca. 2-3h // Referentin: Ulrike Plewa (NABU), Diplom-Biologin • Wie das Klima retten? Was kann der Wald? Und was kannst Du tun? - Mitmachprogramm für Familien // Termin: 31.Juli 2022: 14:00 Uhr, Treffpunkt: Parkplatz am Waldspielplatz bei Vogt (Nähe Friedhof), Dauer: Ca. 3 h // Referentin: Britta Rösch, Diplom-Forstwirtin und Waldpädagogin, ForstBW: Forstbezirk Altdorfer Wald • Schmetterlingsexkursion im Lochmoos// Termin: Sonntag, 7. August 2022: 14:00 Uhr, Treffpunkt: Parkplatz Lochmoos (Schlier-Hintermoos), Dauer: Ca. 2-3h // Referentin: Prof. Dr. Nele Wellinghausen (BUND), Ärztin für Mikrobiologie, Schmetterlings-AG des BUND • Sieben Weiher auf einen Streich! // Termin: Sonntag, 14. August 2022: 14:00 Uhr, Treffpunkt: Waldparkplatz Lupratsberg (bei Köpfingen), Dauer: Ca. 2-3h // Referent: Dr. Rudi Holzberger, Dipl.-Agraringenieur und Wald-Autor, Stiftung LandZunge • Wie das Klima retten? Was kann der Wald? Und was kannst Du tun? - Mitmachprogramm für Familien // Termin: Sonntag, 21.August 2022: 14:00 Uhr, Treffpunkt: Parkplatz Waldspielplatz Baindt (Ende Grünenbergstr.), Dauer: 3 h // Referent: Jürgen Holzwarth, Diplom-Forstwirt und Waldpädagoge ForstBW: Forstbezirk Altdorfer Wald • Wald:Wandel – Waldentwicklung und Klimawandel im Altdorfer Wald // Termin: Sonntag, 28.August 2022: 14:00 Uhr, Treffpunkt: Parkplatz am Waldspielplatz bei Vogt (Nähe Friedhof), Dauer 3h // Referent: Bernhard Dingler, ForstBW: Forstbezirk Altdorfer Wald • Räuberradtour im Altdorfer Wald // Termin: Sonntag, 4.September 2022: 10:00 Uhr, Treffpunkt: Ortsende von Zollenreute am Hofladen Multerhof, Dauer: Ca. 4h // Referent: Alexander Knor, Natur-und Kulturlandschaft Altdorfer Wald e.V. • Eis und Wasser als Landschaftsgestalter // Termin: Sonntag, 11. September 2022: 14:00 Uhr, Treffpunk: Parkplatz Fuchsenloch (Schlier-Erbisreute), Dauer: Ca. 3h // Referent: Prof. Dr. Andreas Schwab, Professor für Geographie, PH Weingarten In Kooperation mit ForstBW und dem Natur- und Kul- turlandschaft Altdorfer Wald e.V. ANMELDUNG erfor- derlich unter bund.ravensburg@bund.net • Reichermoos // Termin: Sonntag, 5.Juni 2022: 14:00 Uhr, Treffpunkt: Am alten Torfwerk, Dauer: Ca. 2,5 h // Referent: Peter Sonntag, ehem. Kreisjägermeister, Natur- und Kulturlandschaft Altdorfer Wald e.V. • Wettergespräche im Altdorfer Wald // Termin: Sonn- tag, 12.Juni 2022: 14:00 Uhr, Treffpunkt: Forstwirt Ausbildungsstätte Baindter Wald, Dauer: Ca. 2-3 h // Referent: Roland Roth, Meteorologe • Wald-Wiesen-Weiher - Eintauchen in den Wald // Termin: Sonntag, 26. Juni 2022: 14:00 Uhr, Treffpunkt: Wanderparkplatz Grünenberg (Baindt), Dauer: Ca. 3,5 h // Scout: Dr. Rudi Holzberger, Dipl.-Agraringe- nieur und Wald-Autor, Stiftung LandZunge • Wald:Schützen, Wald:Nutzen, Wald:Baden im Alt- dorfer Wald //Termin: Sonntag, 10. Juli 2022: 14:00 Uhr, Treffpunkt: Parkplatz Lochmoos (Schlier-Hinter- moos), Dauer: Ca.3 h // Referent: Bernhard Dingler, ForstBW: Forstbezirk Altdorfer Wald • Weihergeschichten im Altdorfer Wald // Termin: Sonntag, 17. Juli 2022: 14:00 Uhr, Treffpunkt: Park- platz Egelsee, Dauer: Ca. 2,5 h // Referent: Ulfried Miller, Agrar- Biologe, BUND-Geschäftsführer • Botanische Exkursion ins Naturschutzgebiet „Loch- moos“ // Termin: Sonntag, 24. Juli 2022: 14:00 Uhr, Treffpunkt: Einmündung Klimacamp, Dauer: Ca. 2 - 3 h // Referentin: Ulrike Plewa (NABU), Diplom-Biologin • Wie das Klima retten? Was kann der Wald? Und was kannst Du tun? - Mitmachprogramm für Familien // Termin: 31.Juli 2022: 14:00 Uhr, Treffpunkt: Parkplatz am Waldspielplatz bei Vogt (Nähe Friedhof), Dauer: Ca. 3 h // Referentin: Britta Rösch, Diplom-Forstwirtin und Waldpädagogin, ForstBW: Forstbezirk Altdorfer Wald • Schmetterlingsexkursion im Lochmoos// Termin: Sonn- tag, 7. August 2022: 14:00 Uhr, Treffpunkt: Parkplatz Lochmoos (Schlier-Hintermoos), Dauer: Ca. 2 - 3 h // Referentin: Prof. Dr. Nele Wellinghausen (BUND), Ärz- tin für Mikrobiologie, Schmetterlings-AG des BUND • Sieben Weiher auf einen Streich! // Termin: Sonntag, 14. August 2022: 14:00 Uhr, Treffpunkt: Waldparkplatz Lupratsberg (bei Köpfingen), Dauer: Ca. 2 - 3 h // Referent: Dr. Rudi Holzberger, Dipl.-Agraringenieur und Wald-Autor, Stiftung LandZunge • Wie das Klima retten? Was kann der Wald? Und was kannst Du tun? - Mitmachprogramm für Fa- milien // Termin: Sonntag, 21.August 2022: 14:00 Uhr, Treffpunkt: Parkplatz Waldspielplatz Baindt (Ende Grünenbergstr.), Dauer: 3 h // Referent: Jür- gen Holzwarth, Diplom-Forstwirt und Waldpädagoge ForstBW: Forstbezirk Altdorfer Wald Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 22 • Wald:Wandel - Waldentwicklung und Klimawandel im Altdorfer Wald // Termin: Sonntag, 28.August 2022: 14:00 Uhr, Treffpunkt: Parkplatz am Waldspiel- platz bei Vogt (Nähe Friedhof), Dauer 3 h // Refe- rent: Bernhard Dingler, ForstBW: Forstbezirk Altdorfer Wald • Räuberradtour im Altdorfer Wald // Termin: Sonn- tag, 4.September 2022: 10:00 Uhr, Treffpunkt: Orts- ende von Zollenreute am Hofladen Multerhof, Dau- er: Ca. 4 h // Referent: Alexander Knor, Natur-und Kulturlandschaft Altdorfer Wald e.V. • Eis und Wasser als Landschaftsgestalter // Termin: Sonntag, 11. September 2022: 14:00 Uhr, Treffpunk: Parkplatz Fuchsenloch (Schlier-Erbisreute), Dauer: Ca. 3 h // Referent: Prof. Dr. Andreas Schwab, Profes- sor für Geographie, PH Weingarten • Ziegenbeweidung in Kiesgruben // Termin: Sonntag, 25.September 2022: 14:00 Uhr, Treffpunkt: Parkplatz Lochmoos (Schlier-Hintermoos), Dauer: Ca. 2,5 h // Referent: Dominik Hauser, Leitung Beweidungsprojekt • Wasserschutzgebiet Weissenbronnen - Wasser- versorgung fürs Schussental // Termin: Sonntag, 18.September 2022: 14:00 Uhr, Treffpunkt: Rathaus Baienfurt, Dauer: 2 - 3 h // Referent: Günther A. Bin- der, Bürgermeister Baienfurt, und Dr. Hermann Schad, Dipl.-Geologe. • Stiller Bach beim Rössler Weiher // Termin: Sonntag, 16. Oktober 2022: 14:30 Uhr, Treffpunkt: Eingang Frei- bad Nessenreben, Dauer: Ca. 2 h // Referent: Günter Tillinger (BUND), Diplom-Agraringenieur ANMELDUNG: bund.ravensburg@bund.net Hinweis: Viele Treffpunkte sind gut mit dem Rad erreichbar. Bitte nutzen Sie das hervorragende Rad- wegenetz im Altdorfer Wald. Weitere Informationen unter: https://www.bund-ravensburg.de/ Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg „Studienfinanzierung“ Experten-Chat am 8. Juni 2022 auf abi.de Miete, Semesterbeitrag, Fachbücher – und der WG-Kühl- schrank ist auch schon wieder leer: Studieren kostet Geld. Woher dieses kommt, klärt der nächste abi» Chat am 8. Juni. Von 16 bis 17.30 können die Teilnehmerinnen und Teilnehmer dann alle Fragen zum Thema „Studienfinan- zierung“ stellen. Zur kostenlosen Anmeldung: https:// abi.de/interaktiv/chat. Eines ist klar: Selten ist es die eine Geldquelle, aus der sich ein Studium finanziert. Meist nutzen Studierende ver- schiedene Möglichkeiten. Eine große Rolle spielt häufig die eigenen Eltern – sofern sie es sich leisten können, die akademische Ausbildung des Nachwuchses zu sponsern. Empfehlenswert kann es außerdem sein, einen Antrag auf Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsge- setz (BAföG) zu stellen. Seit Beginn des Wintersemesters 2020/21 liegt der monatliche Höchstsatz bei 752 Euro für Studierende bis 24 Jahre, bei 861 Euro bis 29 Jahre sowie 941 Euro ab 30 Jahren beziehungsweise für Studierende, die über dem 14. Fachsemester studieren. Nebenjobs, Stipendien und Kredite Nebenjobs erfreuen sich ebenfalls großer Beliebtheit bei vielen Hochschülerinnen und -schülern. Dabei muss es nicht immer der Einsatz hinterm Tresen der Lieblings- kneipe sein. Wer sich beispielsweise für eine Tätigkeit als Werkstudent oder -studentin in einem Unternehmen entscheidet, knüpft dort bestenfalls bereits ein wertvol- les Netzwerk, das den späteren Berufseinstieg erleichtert. Was viele nicht wissen: Stipendien richten sich nicht nur an Musterstudierende. Es gibt in diesem Feld zahlreiche Förderungen, die zum Beispiel gezielt studierende Müt- ter oder Kinder aus Arbeiterfamilien unterstützen. Wer hier kein Glück hat, kann einen Studienkredit in Erwä- gung ziehen. Doch wie kommt man eigentlich an ein Stipendium? Was muss beim BAföG beachtet werden? Wie viel darf ich im Studium dazu verdienen? Welche Finanzierungsmöglich- keiten gibt es außerdem? Antworten auf diese und an- dere Fragen geben die Expertinnen und Experten beim nächsten abi» Chat am 8. Juni. Sie nehmen sich von 16 bis 17.30 Uhr Zeit für die Teilnehmenden und werden dabei von der abi» Redaktion unterstützt. Alle Fragen und Antworten im Chatprotokoll Interessierte loggen sich ab 16 Uhr ein und stellen ihre Fragen direkt im Chatraum. Die Teilnahme ist kostenfrei. Wer zum angegebenen Termin keine Zeit hat, kann die Antworten im Chatprotokoll nachlesen, das nach dem Chat im abi» Portal veröffentlicht wird. Mehr Infos zum Chat finden sich unter https://abi.de/interaktiv/chat. Dort kann auch das Chat-Protokoll nachgelesen werden. Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 04. Juni - 12. Juni 2022 Gedanken zur Woche Wer Schmetterlinge lachen hört, der weiß, wie Wolken schmecken. Der wird im Mondschein, ungestört von Furcht, die Nacht entdecken. Novalis Samstag, 04. Juni 14.30 Uhr Baindt - kirchliche Trauung Tanja Keller und Markus Pahlke 18.30 Uhr Baindt - Eucharistiefeier († Franz und Eugen Schmidt, Kurt Brugger, Rosa Vogel, Johannes Heik, Ignaz Malsam mit Angehörigen, Hilda und Fritz Blank, Anni Maier, Jahrtag Hermann Schilling) Sonntag, 05. Juni - Pfingsten 10.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Kollekte Renovabis 11.15 Uhr Baienfurt - Taufe von Henri Nummer 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Montag, 06. Juni 10.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier († Pia und Alfons Hä- fele, Hans Elbs) Dienstag, 07. Juni Kein Schülergottesdienst - Ferien Mittwoch, 08. Juni 09.00 Uhr Baienfurt - Wortgottesfeier mit Kommunio- nausteilung Donnerstag, 09. Juni Kein Schülergottesdienst - Ferien Freitag, 10. Juni 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier Samstag, 11. Juni 17.00 Uhr Baienfurt - Taufe von Maila 18.30 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Sonntag, 12. Juni - Dreifaltigkeitssonntag 10.00 Uhr Baindt - Festgottesdienst 200 Jahr-Feier Ka- pelle Schachen und 20 Jahre Kapellenreno- vation mit Weihbischof Kreidler und goldenes Pristerjubiläum von Pfarrer i. R. Heinz Leuze († Erika Bickel, Thea Kränkle, Marta und Josef Haug) Corona-Beschränkungen aufgehoben Es gelten daher in der vorderen Hälfte unserer Kirche weder Abstandsregeln noch Maskenpflicht. Im hinteren Drittel halten wir dagegen an der alten Ordnung mit mar- kierten Plätzen und der Bitte eine Maske zu tragen fest. Auch die Kommunion wird in diesem Bereich weiterhin in den Bänken ausgeteilt. Rosenkranzgebete im Juni Im Juni laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / ischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 - 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Das Pfarrbüro ist in den Pfingstferien vom 07. Juni bis zum 17. Juni 2022 geschlossen. Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Gruppenstundentreff für Erstkommunionkinder 13 von 30 Erstkommunionkinder haben uns am Sonntag- mittag des 15.05. an der Villa Kunterbunt besucht und haben verschieden Spielestationen durchlaufen. Zum Schluss gab‘s noch Stockbrot und eine rote Wurst im Wecken. Unsere Minis die schon länger dabei sind, waren natürlich auch am Start und der Pfarrer mit seiner Hündin durfte auch nicht fehlen. Das Oberminiteam und die Oberminis hoffen, dass es euch mindestens genau so viel Spaß gemacht hat wie uns und dass man sich bald in der Kirche beim minist- rieren sieht. Liebe Grüße und bis bald, euer Oberminiteam Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 22 Fronleichnam - Gottesdienst, Prozession und Gemein- defest am 16. Juni Dieses Jahr können wir wieder wie gewohnt das „Fron- leichnamsfest“ feiern mit Festgottesdienst, Prozession und Gemeindefest am Donnerstag, 16. Juni. Bei gutem Wetter ist nach dem Hochamt, das um 8.30 Uhr beginnt, in alter Tra- dition die Fronleichnamsprozession durch die Gemeinde zu den 4 Altären, bei der uns die Musikkapelle begleitet und einen festlichen Rahmen gibt. Nach der Prozession findet das große Gemeindefest beim Gemeindehaus/Bischof-Sproll-Saal statt mit Frühschoppen, Mittagessen, Kaffee und Kuchen sowie Extra-Programm für Kinder. Der Erlös ist für die Chöre und die Jugendarbeit bestimmt. Ganz herzlich laden wir Sie ein. Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Es soll nicht durch Heer oder Kraft, sondern durch meinen Geist geschehen, spricht der HERR Zebaoth. Sach 4,6b Sonntag, 05. Juni Pfingstsonntag 09.30 Uhr Baindt Abendmahlsgottesdienst im Rah- men der „Bonhoeffer-Ausstellung im Dietrich-Bonhoeffer-Saal 11.30 Uhr Baienfurt Tauf-Gottesdienst in der Ev. Kirche Montag, 06. Mai Pfingstmontag 10.30 Uhr Baienfurt Singgottesdienst in der Ev. Kirche Mittwoch, 08. Juni 14.30!! Uhr Baienfurt Frauenkreis im Ev. Gemeindehaus Sonntag, 12. Juni Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche Keine Kinderkirche in den Ferien!!! Gedanken zum Wochenspruch Es soll nicht durch Heer oder Kraft, sondern durch mei- nen Geist geschehen, spricht der HERR Zebaoth. Manchmal erscheint eine Situation so eingefahren, dass einem beim besten Willen nichts mehr Konstruktives dazu einfällt. Nicht selten wird dann die Anstrengung vergrößert, die Heftigkeit der Interaktion nimmt zu und Menschen ver- suchen, mal so richtig auf den Tisch zu hauen, damit sich endlich was bewegt. Nicht nur auf der großen weltpolitischen Bühne, sondern immer wieder auch in unserem Umfeld - und kurzfristig kann das sogar weiterhelfen. Doch Pfingsten inspiriert uns zu einem zweiten Blick auf die Wirklichkeit und die wird dadurch dynamischer, be- wegter, veränderbar. - Es muss nicht alles so bleiben, wie’s nun mal ist! Gott selbst ergreift Partei für das Leben, für seine Ge- schöpfe, über jede Sprach- und Kulturgrenze hinweg. - Die Großtuer unserer Tage werden mit ihren Groß- machts-Fantasien früher oder später vom Wind Gottes verweht, wie die Spreu vom Weizen getrennt wird. Bestand hat, wer sein Vertrauen auf Gott setzt, wer sich von seinem Geist bewegen lässt. - Komm, Atem Gottes, Heiliger Geist, hauche deiner Welt neues, geheiltes Leben ein! Frohe Pfingsten! - Ihr Pfr. Martin Schöberl Nummer 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Unter folgender Telefonnummer können Sie eine Kurz-Andacht (60 Sekunden) von Pfarrer Martin Schöberl zum aktuellen Wochenspruch hören: 0751/20222223 ---------- Öffnungszeiten: Di 7.00 15.00, Do 10.00 Wochenspruch: Wenn das Weizenkorn nicht in die Erde fällt und erstirbt, bleibt es allein; wenn es aber erstirbt, bringt es viel Frucht. Joh 12,24 Sonntag, 14. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche Mittwoch, 17. März 15.30 – 17.00 Uhr Baienfurt Konfi-Gruppe 1 + 2 gemeinsam online !!! Sonntag, 21. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Abendmahl in der Ev. Kirche Gottesdienst online Sie können die Gottesdienste zusätzlich über unsere Homepage www.evangelisch-baienfurt-baindt.de miterleben. Der aktuelle Gottesdienst wird zeitnah online gestellt und ist 72 Stunden abrufbar. Gottesdienst für Zuhause Unsere Gottesdienste aus der Kirche kön- nen in Echtzeit von zu Hause aus mitgefei- ert werden. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Homepage www.evange- lisch- baienfurt-baindt.de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube-Kanal abrufbar. ---------- Evangelisches Pfarramt Baienfurt Öschweg 32 pfarramt.baienfurt@elkw.de 88255 Baienfurt Tel: 0751-43656 Fax: 0751-43941 Evangelisches Pfarramt Baienfurt-Baindt Evangelische Mitteilungen für Baienfurt und Baindt Pfarrer M. Schöberl, Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Öffnungszeiten: Di 7.00 – 9.00 + 13.00 – 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Christus spricht: Wenn ich erhöht werde von der Erde, so will ich alle zu mir ziehen. Johannes 12,32 Sonntag, 29. Mai Exaudi 10.30 Uhr Baienfurt Familien-Gottesdienst mit Taufen in der Ev. Kirche Sonntag, 05. Juni Pfingstsonntag 9.30 Uhr Baindt Abendmahlsgottesdienst im Rahmen der „Bonhoeffer-Ausstellung“ im Dietrich-Bonhoeffer-Saal 11.30 Uhr Baienfurt Tauf-Gottesdienst in der Ev. Kirche Gottesdienst im Rahmen der Bonhoeffer- Ausstellung im Dietrich-Bonhoeffer-Saal, Dorfplatz 2/1, Baindt Am Pfingstsonntag, 05. Juni 2022 findet um 9.30 Uhr ein besonderer Abendmahls-Gottesdienst im Rahmen einer Ausstellung von Bonhoeffer- Porträts lokaler Künstlerinnen und Künstler statt, die bereits am 9. April 2020 gezeigt werden sollten. Nach der langen Pandemie-Pause können die Bilder dieses großen Theologen und lutherischen Widerstandskämpfers gegen das Nazi-Regime nun endlich im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt der Öffentlichkeit zugänglich gemacht und gewürdigt werden. Ich freue mich schon sehr auf die Begegnungen und Impulse aus Kunst und Theologie und bedanke mich beim Kreativen Montag, sowie bei allen beteiligten Kunstschaffenden für Ihre Beiträge! Herzliche Einladung zu diesem Gottesdienst! – Ihr Pfr. Martin Schöberl Gottesdienst im Rahmen der Bon- hoeffer-Ausstellung im Die- trich-Bonhoeffer-Saal, Dorfplatz 2/1, Baindt Am Pfingstsonntag, 05. Juni 2022 findet um 9.30 Uhr ein besonde- rer Abendmahls-Gottesdienst im Rahmen einer Ausstellung von Bonhoeffer-Porträts lokaler Künstlerinnen und Künstler statt, die bereits am 9. April 2020 gezeigt werden sollten. Nach der langen Pandemie-Pause können die Bilder dieses gro- ßen Theologen und lutherischen Widerstandskämpfers gegen das Nazi-Regime nun endlich im Dietrich-Bonhoef- fer-Saal in Baindt der Öffentlichkeit zugänglich gemacht und gewürdigt werden. Ich freue mich schon sehr auf die Begegnungen und Impulse aus Kunst und Theologie und bedanke mich beim Kreativen Montag, sowie bei allen beteiligten Kunstschaffenden für Ihre Beiträge! Herzliche Einladung zu diesem Gottesdienst! - Ihr Pfr. Martin Schöberl ---------- Herzliche Einladung zum Sing-Gottesdienst am Pfingstmontag 10.30 Uhr in der Ev. Kirche in Baienfurt ---------- Kirchenchor Ab Montag, 13.06.2022 proben wir wieder regelmä- ßig um 20.00 Uhr im Ev. Gemeindehaus, Öschweg 32 in Baienfurt. Neue Sängerinnen und Sänger sind herzlich willkommen. ---------- „Christustag“ an Fronleichnam In der Johanneskirche, Ravens- burg-Weststadt wird an Fronleich- nam, 16. Juni, um 10.00 Uhr zu einem Gottesdienst mit Bibelarbeit und Lie- der eingeladen. Die Bibelarbeiten von Pfr. Matthias Hanßmann, Landessyodaler und Pfarrerin Deuschle, werden vom Posaunenchor Wain und der Band ejw & friends musikalisch umrahmt. Eine Pause lädt zur Begegnung ein. Näheres: www.christustag.de ---------- Frauenkreis am Mittwoch, den 8. Juni 2022 um 14:30 Uhr im Evangelischen Gemeindehaus Öschweg Ganz herzlich laden wir zu einem besonderen Frauen- kreistermin ins Evangelische Gemeindehaus ein. Pater Gerhard vom Brunnenhof in Ebenweiler wird mit uns ei- nen Kräuter-NACHMITTAG verleben und uns einiges über die Kräuter in unserem Garten verraten. Ich bin schon sehr gespannt. Achtung, wir treffen uns schon um 14:30 Uhr. Anschließend wollen wir noch in gemütlicher Runde zu- sammensitzen und Eis essen. Euer Frauenkreisteam ---------- Pfingsten kein Kreativer Montag Ganz vorsichtig (Corona-Regeln!) wol- len wir wieder anfangen, uns montags zum KM im Dietrich-Bonhoeffer- Saal in Baindt zu treffen... Unsere nächsten Termine 06.06. - Kein KM (Pfingstmontag) Wir wünschen allen Kreativen einb frohes Pfingstfest 13.06. - K. Drescher: „Wir fotografieren digital“ - Farbig oder schwarz-weiß? 26.06. - H. Gärtner: „Menschen in der Stadt“ Aquarell Nach den Pfingstferien starten wir nun wieder durch. Am 13.6.2022 wollen wir digital fotografieren. Zu entschei- den ist Farbe oder Schwarz-weiß. Wir freuen uns schon auf die Ausführungen von Kurt Drescher. Hier entschied Kurt Drescher zugunsten schwarz-weiß. Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Helga Kaminski Petra Neumann-Sprink Tel. : 07502-4103 Tel. : 0751-52501 b.h.kaminski@gmx.de p.neumann.sprink@gmx.de ---------- Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den wieder sonntags um 10 Uhr statt. Die regelmäßigen Veranstaltungen als auch die Gottesdienste finden unter Einhaltung der aktuell geltenden Hygieneauflagen statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde angekündigt. Aufgrund der derzeit limitierten Teilnehmeranzahl wird um eine Voranmeldung auf der Homepage der Brüder- gemeinde bis freitags 18 Uhr gebeten. Außergewöhnliche Bibel gesucht! Die Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. ist im Rahmen eines Wettbewerbs zur Qumran- und Bibe- lausstellung (14.05.2022 - 05.06.2022) auf der Suche nach Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 22 außergewöhnlichen Bibeln. Diese können sehr alt, groß oder klein, von schönem Aussehen sein, eine besondere Geschichte haben, oder sonst irgendwie hervorstechen. Ganz egal, was Ihre Bibel besonders macht: Bringen Sie sie zur Ausstellung in der CBG Baienfurt (Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt) mit! Die drei außergewöhnlichsten Bibeln werden am Sonntag, den 05.06. prämiert. Die Teilnehmer haben die Chance, einen Tankgutschein und einen Buchpreis zu gewinnen. Gerne können Sie Ihre Bibel auch ausstellen lassen, um sie den Besuchern der Ausstellung zu präsentieren. Für eine sachgemäße Verwahrung wird gesorgt. Man kann schon sehr gespannt sein, welche Schätze da- bei hervorkommen werden. Machen Sie sich auf die Suche nach außergewöhnlichen Bibeln, die nur darauf warten, der Welt gezeigt zu werden! Bei Interesse/Fragen bitte bei Dietrich Weber melden (E-Mail: dietrich.weber@baptisten-baienfurt.de, Tel.: 0174-3871330). Vereinsnachrichten Juniorinnenfußball D-Juniorinnen TSV Tettnang - SGM Fronreute/Baindt 3:2 Ein vorzeitiges kleines Endspiel um die Meis- terschaft stand für die beiden Teams auf dem Spielplan. Als nach der regulären Spielzeit ein 2 : 2 auf der Anzeigetafel stand und sich unsere Hedda mit einem feinen Dribbling durch die TSV-Abwehr spielte, war ein „Last -Minute-Sieg“ greifbar. Doch das Spiel drehte sich noch einmal und dem Heimteam gelang mit einem klasse Konter der viel umjubelte Siegtreffer. Zuvor konnten sich unsere Mädels immer wieder gut in Scene setzen. Dabei gelang unserer Spielführerin Jana, nach klasse Zuspiel von Vivienne, sowie nach einem von der TSV-Torspielerin nach vorne abgewehrten Schuss von Hedda, jeweils der Ausgleichstreffer. Bitter für unser D-Team, dass ihr, bisher bestes Saisonspiel dann letztlich mit einer Niederlage endete. Nun gilt es in den verbleibenden zwei Spielen gegen die etwas schwä- cheren Teams aus Eglofs und Bad-Waldsee zu gewinnen und auf einen Ausrutscher von Tettnang zu hoffen. Es spielten: Sara Jukic (T), Vivienne Pogrzeba, Hedda Said, Victoria Wertmann, Jana Eiberle, Sophie Heilmeier, Lena Füssel, Malena Kaletta, Greta Heilmeier, Lena Pfleghar, Sarah Leibfarth B- Juniorinnen TSV Sondelfingen - SV Baindt (SGM Baindt-Fronreute-Bergatreute) 1:0 Gegen den Tabellenletzten aus Sondelfingen sollten un- bedingt drei Punkte her. Doch trotz sicherer Abwehr und teils gefälligem Kurzpassspiel im zentralen Mittelfeld, dass uns eine leichte Feldüberlegenheit verschaffte, waren wir leider nicht in der Lage auf dem ungewohnten Kunstra- sen Torgefahr aufzubauen, da die durchgesteckten Bälle meist zu ungenau waren. Letztlich landete ein Eckball der Gegnerinnen mehr als unglücklich in unserem Netz und so mussten wir wieder ohne Punkte nach Hause fahren. Es spielten: Sam Puschmann, (T), Lorena Bürck, Scarlett Pogrzeba, Marie Strobel, Julie Acker, Vivienne Wertmann, Angelina Bühler, Marta Stöhr, Hanna Steidle, Mona Eiber- le, Nora Lüttmann, Tabea Schauffler, Amelie Geßler, Julia Eberlen, Franziska Rudolf Fischer, Boenke, Dischl-Meister! SV Baindt - TSV Berg II 3:0 (1:0) Durch den komfortablen 5:0-Auswärtssieg gegen Wol- pertswende in der Vorwoche, hatte der SVB im Heimspiel gegen den TSV Berg II die Chance bereits am drittletz- ten Spieltag vorzeitig die Meisterschaft klar zu machen. Der Tabellenneunte aus Berg durfte vor dieser wichtigen Partie aber nicht unterschätzt werden, nachdem man in der Hinrunde in Berg nicht über ein 1:1 hinauskam und mit dem aggressiven Pressing der Berger Probleme hatte. Im Vergleich zum letzten Spiel kehrten dementsprechend le- diglich Mika Dantona und Philipp Boenke für Nico Geggier und Ylber Xhafa zurück in die Startelf. Beide Mannschaften hatten zu Beginn, trotz ihrer spiele- rischen Qualitäten, etwas Probleme in die Partie zu kom- men und vielen Angriffen fehlte die letzte Präzision. Die erste gefährliche Aktion hätte Yannick Spohn nach fünf Minuten gelingen können, der jedoch beim Sprint in Rich- tung Strafraum vom Berger Torwart abgeräumt wurde - der folgende Freistoß brachte nichts ein. Der SVB aber fand nun besser in die Partie und schaltete nach einer Balleroberung in der 17. Minute schnell um, wobei Boenke Rechtsaußen Jan Fischer mit einem tollen Pass in Szene setzte. Fischer konnte mit seiner Geschwindigkeit seinen Gegenspieler abschütteln, zog mit einem Haken nach in- nen und versenkte den Ball mit links eiskalt im langen Eck. Durch die fußballerischen Parallelen mit Kylian Mbappé, war natürlich auch der imitierende Torjubel im Anschluss völlig gerechtfertigt. Wenige Minuten später hätte der SVB dann sogar das wichtige 2:0 nachlegen können, Jo- nathan Dischl entschied sich vor dem Tor allerdings für den alleinigen Abschluss anstatt auf den mitgelaufenen Spohn abzulegen. Defensiv stand der SVB wie immer sehr kompakt, wobei vor allem Innenverteidiger Micha- el Brugger eine sehr auffällige Leistung zeigte und mit mehreren starken Tacklings die gefährlichen Angriffe der Gäste unterband. Somit ging es mit einem knappen 1:0 in die Halbzeitpause. Trotz zweier Wechsel auf Berger Seite, kam der SVB deut- lich besser in den zweiten Durchgang und konnte sich nach 51 Minuten auf einen seiner beiden Torjäger verlas- sen. Dantona, der vor kurzem sogar in die Fupa-Auswahl Oberschwaben gewählt wurde, fand auf der linken Seite mit seiner weichen Flanke Boenke in der Mitte, welcher zum 2:0 einnickte. Die Meisterschaft war nun zum Grei- fen nahe und vier Minuten später beseitigte Dischl mit einem verwandelten Foulelfmeter dann die letzten Zwei- fel - Dantona war nach einer kurz ausgeführten Ecke im Strafraum zuvor zu Fall gebracht worden. Während man auf der Baindter Bank bereits feierte und die ersten al- koholischen Kaltgetränke vernichtete, erspielte sich die Elf auf dem Feld weitere gute Möglichkeiten. Nach einem Traumpass von Spohn, scheiterte Dischl beim Versuch den Torwart zu umkurven und Linksverteidiger Sebasti- Nummer 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 an Saile schlenzte den Ball, fast wie damals als Stürmer beim SV Hirrlingen, knapp am langen Pfosten vorbei. Schlussendlich blieb es beim verdienten 3:0 für den SVB, der nach Abpfiff mit Schwenkfahne, Bengalos und einigen Bierduschen die Meisterschaft und den Wiederaufstieg in die Bezirksliga Bodensee feiern durfte. Mit bisher 68 Punkten, 107:18 Toren und ohne Niederlage krönt der SV Baindt eine bis dahin einmalige Saison in der Vereinsgeschichte und darf sich in der kommenden Saison auf einige Derbys in der Bezirksliga freuen. Nach einer wilden Kabinenfeier und einer langen Partynacht im Vereinsheim, wird der SVB am kommenden Samstag jedoch wieder das Augenmerk auf den Fußball legen und gewillt sein, die ungeschlagene Serie auch beim abstiegs- gefährdeten FV Molpertshaus fortzusetzen. Es spielten: Luca Wetzel - Sebastian Saile, Marko Szeibel, Michael Brugger, Tobias Szeibel (78.Lukas Walser) - Yan- nick Spohn (70.Ylber Xhafa), Mika Dantona, Phillip Tho- ma, Jan Fischer (73.Konstantin Knisel) - Jonathan Dischl, Philipp Boenke (75.Philipp Kneisl) SV Baindt II - TSV Berg III 3:1 (1:1) Am drittletzten Spieltag der diesjährigen Saison stand für den SV Baindt II das Derby gegen TSV Berg III an, wobei sich beide Mannschaften in den letzten Spielen noch um den vierten Tabellenplatz streiten. Vor dem Spiel stand der TSV mit zwar mit zwei Punkten vor der „Zwoiten“, die- se konnte jedoch in der Rückrunde deutlich mehr Punkte einfahren konnte als die Gäste. Der TSV erwischte allerdings den besseren Start in die Partie und ging nach einigen Chancen zuvor, schlussend- lich in der 25. Minute nach einem Eckstoß in Führung. Nach diesem Rückstand fanden die Baindter aber besser in die Partie und Niklas Späth vergab wenig später die erste aussichtsreiche Chance, als er am Torwart der Gäs- te scheiterte. In der 36. Minute war es dann aber Marco „Tück“ Reinhardt, der mit einem tollen Pass Max Schmidt auf die Reise schickte. Dieser behielt vor dem Tor die Ner- ven und schob zum verdienten Ausgleich ein. Auch zu Beginn der zweiten Halbzeit spielte der SVB II weiter offensiv nach vorne, wobei die eingewechselten Julian Keppeler und Max Kretzer für frischen Wind sorg- ten. So war es in der 56. Minute eben Kretzer, der erneut Schmidt bediente, welcher mit seinem bereits 18.Saisontor das Team von Timo Geggier in Führung brachte. In einer hitzigen, aber auf gutem fußballerischem Niveau geführte Partie, verteidigte die Baindter Mannschaft in der Folge konsequent das eigene Tor und sorgte in der 81. Minu- te für die Entscheidung. Nach Vorarbeit von Reinhardt, bestätigte Kretzer seinen starken Auftritt und markierte den 3:1-Endstand. Mit diesem Sieg schiebt sich der SVB II mit einem Punkt Vorsprung vor den TSV und hat in den restlichen zwei Par- tien mit etwas Glück sogar noch die Chance auf Platz 3 zu springen. Nach der gemeinsamen Meisterfeier mit der ersten Mannschaft, geht der Fokus nun aber auf das letzte Auswärtsspiel der Saison. Dort trifft man am kommen- den Samstag auf den Tabellenzehnten aus Molpertshaus. Es spielten: Jan Mohring - Kai Kostka (46.Julian Keppeler), Patrick Späth, Tobias Trautwein, Dennis Hecht (75.Marius Hahn)- Kai Kaspar, Luca Lauriola (46.Max Kretzer), Ma- nuel Brugger, Marco Reinhardt - Max Schmidt (88.Lukas Grabherr), Niklas Späth Vorschau: Samstag, 04.06.2022 13.15 Uhr: FV Molpertshaus II - SV Baindt II 15.30 Uhr: FV Molpertshaus - SV Baindt Ergebnisse Jugendfußball A-Junioren SGM Horgenzell/Fronhofen - SGM Baindt/Baienfurt 0:3 Gastgeber aus Horgenzell/Fronhofen hat das Spiel kurz- fristig abgesagt, daher wird das Spiel mit 0:3 gewertet. A-Junioren SGM Baindt/Baienfurt - TSV Berg 0:2 (0:1) Im letzten Heimspiel der Saison empfing unsere A-Junio- ren den Tabellenführer aus Berg, welcher mit einem Sieg die Meisterschaft in der Bezirksstaffel Bodensee klar ma- chen konnte. Von Beginn an übernahmen die Gäste das Spielgeschehen und gingen nach 25 Minuten verdient in Führung. Zwar ließ unsere U19 nur wenige Torchancen im gesamten Spiel zu, konnten aber nie wirklich selbst ge- fährliche Angriffe starten und sich Chancen herausspie- len, sodass mit dem 0:2 in der 65. Spielminute das Spiel entschieden war und der SV Baindt der A-Jugend des TSV Berg zur Meisterschaft gratulieren darf. Es spielten: Jonathan Ströble, Sven Merz, Markus Wöhr, Luis Bürck, Kevin Fischer, Leon Geng, Tim Scheffler, Wasem Mahjoub, Adnan Kale, Tiziano Belligoi, Bledon Beluli, Mohamed Raygal, Darko Matajic, Johannes Padent, Jonas Pfister B-Junioren SGM Baindt/Baienfurt - SGM Eschach/Weißenau 0:1 (0:1) Das Heimspiel gegen die SGM Eschach/Weißenau konnte unsere U17 über weite Strecken ausgeglichen gestalten und hatte Mitte der ersten Halbzeit durch Mohamed Ray- gal und Salvatore Di Maggio die große Chance in Füh- rung zu gehen, den Schuss aus kurzer Distanz konnte der gegnerische Torspieler noch klären und beim Nachschuss von Salvatore konnte der gegnerische Abwehrspieler in höchster Not noch klären. Kurz vor der Halbzeit erzielte Eschach nach einem Freistoß von der rechten Seite das 0:1 durch einen Kopfball. Bei diesem Ergebnis sollte es am Ende auch bleiben. Es spielten: Magnus Fricker, Nico Spörkle, Oskar Büchelmaier, Zuhdjja Silic, Fayaz Sadat, Timo Gruber, Fabiano Kehm, Salvato- re Di Maggio, Markus Wöhr, Wasem Mahjoub, Mohamed Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 22 Raygal, Tim Schellhorn, Hussein Achour, Berkant Tastan, Raphael Kaiser, Enes Demiryürek C-Junioren SGM Baindt/Baienfurt - SV Oberzell 0:2 (0:2) Gegen den SV Oberzell musste unsere U15 trotz kämp- ferisch starker Leistung eine knappe 0:2 Niederlage hin- nehmen, bei welcher die Zuschauer über weite Strecken eine ausgeglichene Partie sahen. Es spielten: Cosmin Atanasof, Benjamin Stiefvater, Eduard Ionescu, Felix Singler, Lennard Schwarz, Lars Präg, Darian Baotic, Magdalena Dittmann, Hassan Khanafer, Moritz Bürk- le, Omar Houran, Amar Ajdarpasic, Zuhdija Silic, Laurin Wösle, Lukas Urbanczyk C2-Junioren SGM Baindt/Baienfurt - SG Aulendorf 0:7 (0:6) D-Junioren VfB Friedrichshafen II - SGM Baindt/Baienfurt 3:0 D2-Junioren spielfrei D3-Junioren SGM Baindt/Baienfurt III - SGM Seibranz/Dietmanns/Hauerz I 2:7 (2:3) E-Jugend SV Weingarten III - SV Baindt 1:10 (0:5) Im Gastspiel beim SV Weingarten III durften unsere E-Ju- nioren am Ende einen 10:1 Auswärtssieg feiern, für wel- chen der Grundstein bereits vor der Halbzeit durch Tore von Lucca (2), Giulio, Leon und Rafael. Im zweiten Durch- gang wurde das Ergebnis dann auf 1:10 in die Höhe ge- schraubt. Erneut Lucca, sowie ein Tor von Anton und Be- nedikt und zwei Tore von Max sorgten am Ende für einen ungefährdeten Sieg. Es spielten: Matteo, Rafael, Anton, Dominik, Leon, Giulio, Lucca, Yigit, Benedikt, Max Bambini Ein ganz besonderes Fußballbambini-Training Am Montag, den 23.05.2022, durften sich unsere Bambi- ni-Kids dem Kinderjumpingkurs von Jumpata anschlie- ßen. Die Trainerin, Selina, erklärte zunächst den Ablauf und startete eine Choreografie mit passender Musik. Be- sonderen Wert wurde auf Rhythmik, Körperspannung und Schnelligkeit gelegt. Der Spaßfaktor stand selbst- verständlich ganz oben. Als Dankeschön plädierten die Kinder und Trainer zum Abschluss für ein „Wer sind wir? - SV Baindt“. Vorschau Jugendfußball Im Kinder- und Jugendfußball finden während der Pfingstferien keine Spiele statt. Bezüglich des jeweiligen Trainings informieren die Trainer. Weiter geht es für alle Mannschaften ab dem Wochen- ende 24.6. - 26.6. Lediglich unser B-Juniorinnen spielen bereits eine Woche früher wieder. Zudem dürfen sich alle Kinder der Altersstufen Bambi- ni, F-Jugend, E-Jugend und D-Mädchen mit dem Dach- ser-Cup am 09. und 10. Juli in Baindt auf ein weiteres Saisonhighlight freuen. Frauenfußball SV Baindt - SGM Bad Waldsee/Reute 0:1 Vergangenen Sonntag begrüßten die Baindter Damen die SGM Bad Waldsee/Reute in Baindt. Da die SGM aktuell den letzten Tabellenplatz belegt, wurde sich aus diesem Spiel natürlich viel erhofft. Sie dominierten das Spiel und kamen oftmals gefährlich vors gegnerische Tor. Tamara Sperle, Lena Nägele und Mariella Pedrazzoli versuchten alle einen Treffer für ihre Mannschaft zu landen, jedoch wurden alle Versuche von der Torfrau abgewehrt oder verfehlten knapp das Tor. In der 30. Minute kam dann wie erwartet der erste Konter der Gegnerinnen, der gleich verwandelt wurde. Die gegnerische Spielerin schoss per- fekt und für unsere Torspielerin Mandy Hennig unhaltbar, in die obere linke Ecke. Trotz des Tores ließen sich die Damen des SVB nicht abschrecken und das Spiel fand überwiegend auf der Seite der SGM statt. Die weiteren Konter wurden gekonnt von der Baindter Defensive abge- wehrt. Die Baindter Damen hatten durch Ramona Schnell, Daniela Fießinger, Rebecca Butsch, Laura Maucher und Lisa Meschenmoser weiterhin unzählige Torchancen, al- lerdings konnten sie sich selbst nicht belohnen. Deshalb mussten die Baindter Damen die Niederlage einstecken und rutschen damit auf den dritten Tabellenplatz. Spielerinnen: Mandy Hennig (T), Lena Nägele, Tasja Kränkle, Muriel Zumbrock, Nicole Schmid, Lisa Meschen- moser, Mariella Pedrazzoli, Lena Schäfer, Tamara Sperle (C), Rebecca Butsch, Annika Busalt, Laura Maucher, Lara Herde, Rebekka Lins, Daniela Fießinger Vorschau: Diesen Sonntag spielen die Damen des SV Baindts um 10.30 Uhr auf dem Hauptspielfeld des SV Zu- ssdorf in Wilhelmsdorf. TC Baindt e.V. Einladung zur Jubiläumsfeier Liebe Mitglieder mit Partner*in und Kind*er, am Sa., 18. Juni 2022 feiern wir 40 Jahre TC Baindt und dies UMSONST & DRAU- ßEN bei uns auf der Anlage. Weitere Infos siehe Plakat unten, in der E-Mail-Info und auf der Vereins-Webseite. Anmeldung: - bis So., 5. Juni 2022 - per E-Mail an 1.vorsitzende@tc-baindt.de oder schrift- fuehrerin@tc-baindt.de und auf der Homepage - bitte angeben: Personenzahl, davon ggf. Kinder (bis 9 Jahre) Wir freuen uns, dieses Jubiläum mit euch feiern zu kön- nen. Die Vorstandschaft Nummer 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Musikverein Baindt Blutfreitag 2022 Der Musikverein Baindt durfte nach lan- ger Zwangspause am 27.05.2022 end- lich wieder die Baindter Blutreiter zur Blutfreitagsprozession nach Weingar- ten begleiten. Bei schönstem Wetter trafen wir uns um 5:15 Uhr am Torbogen im Klosterhof, um gemeinsam mit den Blutreitern nach Weingarten zu marschieren. Dort angekommen begleiteten wir die Blutreiter während der Prozession unter anderem mit dem allseits bekannten „Rossbollenmarsch“. Auch dieses Jahr haben uns wieder viele Baindter auf unserem Weg nach Weingarten begleitet. Es war wieder einmal ein toller Tag, den wir in vollen Zügen genossen haben. Haben Sie schon Karten für unser DorfMusikFest? Unser Fest findet vom 24. - 27. Juni 2022 unterhalb der großen Sporthalle in Baindt statt. Wir haben ein abwechs- lungsreiches Programm für Sie zusammengestellt. Am Freitagabend, den 24.06.2022, starten wir zum Festauftakt mit einem Brassabend. Die Bands 2-Takt- Brass, die Brasserie und Jack Russel´s Halsbänd freuen sich schon riesig darauf die Stimmung im Festzelt zum Glühen zu bringen. Am Samstagabend, den 25.06.2022, dürfen Sie sich auf einen unvergesslichen Abend in Dirndl und Lederhosen mit der Band Bergluft freuen. Sie möchten endlich mal wieder mit Familie und Freunden einen Frühschoppen besuchen? Dann sind Sie bei unserem Festsonntag genau richtig. Wir beginnen am 26.06.2022 mit einem Gottesdienst im Fest- zelt. Anschließend können Sie es sich beim Frühschoppen mit reichhaltigem Mittagstisch richtig gut gehen lassen. Auch unseren Umzug mit vielen Musikkapellen aus der Region dürfen Sie sich nicht entgehen lassen. Als Ausklang des Festsonntags bringen die La Paloma Boys dann noch einmal richtig Stimmung ins Festzelt. Als Abschluss unseres Festwochenendes findet am Mon- tag, den 27.06.2022, unser Feierabendhock statt. Un- ter anderem unterhält Sie die Bläserklasse der Kloster- wiesenschule, das Vororchester und die Jugendkapelle Baindt sowie die Band Achtalblech. Karten für Freitag- und Samstagabend gibt es bei allen Musikerinnen und Musikern des MV Baindts sowie beim Baindter Beck, im Bistro Romano und im Musikhaus Lan- ge in Ravensburg. Unsere Karten sind begehrt, deshalb seien Sie schnell, bevor die Karten ausverkauft sind. Der Musikverein Baindt freut sich auf Ihren Besuch. Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e. V. Ortsverein Baindt e. V. Landfrauen Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e.V. Ortsverein Baindt. Nachdem auch Interesse an einer Hygineschulung-ERSTbelehrung besteht, hier nun fol- gendes Angebot: Am Montag, 11.07.2022 um 18.30 Uhr findet im Dorfgemeinschaftshaus in Boms eine Erstbe- lehrung statt. Anmeldung bis 04.07.2022 mit Name, Ad- resse und Geburtsdatum bei Anita Bayer, E-Mail: land- frauen-ravensburg@gmx.de oder Tel. 07502/3851. Kosten betragen 29 € + 5 € für Aufwand. Es bekommen alle Teil- nehmer/innen die Rechnung für die 29 € und das Nach- weisheft nach Hause geschickt. Die 5 € für Aufwand bitte vor Ort in bar bezahlen. Es dürfen auch Mitglieder anderer Vereine teilnehmen. Die Kreisvorstandschaft Terminvorschau: 12.07.2022 19.30 Uhr Hauptversammlung m. Wahlen im Bischof-Sproll-Saal in Baindt mit anschlie- ßender Eisverkostung. Reitergruppe Baindt Vereinsausflug am 2. Juli Hallo liebe Mitglieder, wie bereits angekündigt findet am Sams- tag, 2. Juli 2022 endlich wieder ein Aus- flug statt. Wir haben einen Tag auf der Insel Mainau geplant. Mit der BOB-Bahn fahren wir ab ca. 9 Uhr in Nieder- biegen ab. Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 22 In Friedrichshafen steigen wir auf das Schiff um, welches uns auf die Insel bringt. Während der Fahrt wird es einen Imbiss geben. Dort bleibt genügend Zeit für einen aus- gedehnten Spaziergang durch das florale Paradies. Be- sonders schön sind zu dieser Jahreszeit die Rosengärten. Kurz vor 16 Uhr schippern wir wieder zurück nach Fried- richshafen um anschließend im Lammgarten gemeinsam beim Abendessen den Tag ausklingen zu lassen. Der Eigenanteil beträgt für Kinder 10 Euro, für Erwach- sene 20 Euro (der Betrag wird vom Konto abgebucht). Für die weitere Planung bitten wir um verbindliche Vor- anmeldung bis zum 17.06.2022 bei Eva Hehl (schriftfuehrerin@reitergruppe-baindt.de; per Whatsapp an 0151 53932974). Turnierergebnisse Reitturnier Bad Schussenried Dressurprüfung Kl. A* 2. Platz Luisa Walser mit First Dinamica Reitturnier Waldburg Dressurreiterwettbewerb Kl. E 2. Platz Alisa Schnez mit Sokrates Reiterwettbewerb Schritt-Trab-Galopp 1. Platz Theresa Henzler mit Bonne Diamond Reitertag Reute Dressurwettbewerb Kl. E 1. Platz Alisa Schnez mit Sokrates Reiterwettbewerb Schritt-Trab-Galopp 1. Platz Theresa Henzler mit Bonne Diamond Führzügelwettbewerb 3. Platz Hannah Elbs mit Dolly Wir gratulieren Euch ganz herzlich zu den großartigen Erfolgen! Macht weiter so! Luisa mit First Dinamica Theresa mit Bonne Diamond Hannah mit Dolly und Markus Basar Baindt Am 14. Mai hat das Basar Team Baindt, schon zum zweiten Mal, auf dem Schul- hof der Klosterwiesenschule einen Flohmarkt „Rund ums Kind“ veranstaltet. Das Wetter hat wunderbar mitgespielt und der Flohmarkt war voller Erfolg. Die Jugendfeuer- wehr Baindt hat für etwas herzhafteres gesorgt und die Viertklässler der Klosterwisenschule haben Kuchen und Waffeln verkauft, um für ihren Schullandheim Aufenthalt etwas Geld zu sammeln. Folgende Einrichtungen werden dieses Mal von dem Er- lös unterstützt: - Teakwondo Baindt e.v. - Sportverein Baindt, Kinderturngruppen - Jugendrotkreuz Baienfurt Baindt - Klosterwiesenschule Baindt - Blindenschule Baindt - Jugendfeuerwehr Baindt Ihr findet uns ab jetzt auf Facebook Kinderbasar Baindt (funktioniert auch ohne Facebook Konto). Dort findet Ihr immer die neuesten Infos und Termine. Ihr könnt uns aber gerne auch eine Mail schreiben: basar-baindt@gmx.de Es grüßt herzlich das Basar-Team Baindt Kapellengemeinschaft Schachen e.V. 200 Jahre Dreifaltigkeits-Kapelle Schachen (1821 - 2021) und 20. Scha- chener Dorffest zugunsten der Dorfkapelle Sonntag, 12. Juni 2022 – Dreifaltigkeitssonntag 10:00 Uhr Pontifikalamt bei der Kapelle in Schachen mit Herrn Weihbischof Dr. Johannes Kreidler 220000 JJaahhrree DDrreeiiffaallttiiggkkeeiittss--KKaappeellllee SScchhaacchheenn ((11882211--22002211)) uunndd 2200.. SScchhaacchheenneerr DDoorrffffeesstt zugunsten der Dorfkapelle Nummer 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 Sonntag, 12. Juni 2022 - Dreifaltigkeitssonntag 10:00 Uhr Pontifikalamt bei der Kapelle in Schachen mit Herrn Weihbischof Dr. Johannes Kreidler, Herrn Dekan a.D. Heinz Leuze und Herrn Pfarrer Bernhard Staudacher (bei Regen im Schachener Festraum) Anschließend Frühschoppen und Mittagstisch Für Unterhaltung sorgt der Musikverein Baindt 12:00 Uhr Mittagessen Kaffee und Kuchen 14:00 Uhr Luftballonwettbewerb 17:30 Uhr Fröhlicher Ausklang Die Kapellengemeinschaft Schachen e.V. freut sich auf Ihren Besuch. Schwäbischer Albverein OG Weingarten Durch Höll und Hotterloch Vom Bahnhof Ravensburg aus geht es die Höll hinauf und das Hotterloch hinab, und ab Weissenau die Schussen aufwärts wieder zum Bahn- hof zurück. Treffpunkt: Sonntag 12.06.2022 um 9.00 Uhr vor dem Bahnhof Ravensburg, Rückkehr ca. 13.00 Uhr, Gehzeit 3 - 4 Stunden, ca. 11 km, 200 Hm (teilweise steil bergauf und bergab) Fahrpreis: Neun-Euro-Ticket, Einkehr nach der Wande- rung in Ravensburg im „Qmuh“ am Bahnhof. Ggf. Pan- demie-Regeln beachten. Vesper, Trinken, Stöcke, gu- tes Schuhwerk. Die geplante Wanderung in den Tobeln kann nur bei trockenen Wegverhältnissen stattfinden. Ggf. muss auf breitere Waldwege ausgewichen werden. Anmeldung ab 08.06.2022 - T. 0151-12952100 (Anrufbe- antworter) Wanderführung Ingrid Frank E-Mail: ingridfrank.rv@web.de Bei schlechtem Wetter wird die Wanderung abgesagt. Info im Ansagetext T. 0151-12998910 ab 20 Uhr am Vortag. Gäste sind willkommen! Zur Orchideenblüte über die Höllritzer-Alpe im Oster- und Stubenbachtal Vom Parkplatz Ostertal geht es ohne Steigung zur Forsthütte Gräfen-Alpe, anschließend steil aufwärts zur Höllritzer-Alpe und in weitem Bogen zur Naturschutz-Re- naturierung des Landes Bayern, vorbei an der Birkach-Al- pe bis zur Einkehr auf der Mittelberg-Alpe. Danach über Buhls-Alpe zurück zum Parkplatz. Wann: Dienstag 14.06.2022 um 7.30 Uhr auf dem Fest- platz in Weingarten, Rückkehr ca. 18.30 Uhr, Gehzeit 5 1/2 Stunden, 13 km, 600 Hm, (1 Stunde steil bergauf) Fahrpreis 25 € für Mitglieder. Vesper, Trinken, Stöcke, gutes Schuhwerk, (Wechselschuhe). Anmeldung ab 10.06.2022 - T. 0151-12952100 (Anrufbeant- worter) Wanderführung Irene Klingler E-Mail: klinglerirene@gmail.com Bei schlechtem Wetter wird die Wanderung abgesagt. Info im Ansagetext T. 0151-12998910 ab 20 Uhr am Vortag. Gäste sind willkommen. 3-tägige Hüttenwanderung über die Nagelfluhkette und den Prodelkamm Tag 1: Vom Parkplatz Hochgratbahn über die Falkenhütte zum Staufner Haus (Übernachtung im Mehrbettzimmer). Tag 2: Vom Staufner Haus über 6 Gipfel der Nagelfluh- kette zum Kemptener Naturfreundehaus (Übernachtung im DZ). Tag 3: Vom Kemptener Naturfreundehaus übers Himmeleck mit Abstieg über die Prodel-Alpe zurück zum Parkplatz. Wann: Mittwoch 22.06.2022 um 7.30 Uhr auf dem Festplatz in Weingarten, Rückkehr ca. 18.30 Uhr am 24.06.2022, Gehzeit täglich ca. 6 Stunden, bis 12 km/, bis 800 Hm (stets bergauf und bergab) Sonstiges: Mund- schutz, Impfnachweis empfohlen, voraussichtliche Über- nachtungskosten: Staufner Haus 54 € HP (DAV-Mitglied 42 €). Kemptener Naturfreundehaus 62 € HP, Schlafsack 5 €, zuzügl. Fahrtkosten/Parkplatzgeb 104 € - 116 € Anmeldung ab 21.05.2022 bis 06.06.2022 wegen Reser- vierung/Stornierung - T 0151-12952100 (Anrufbeantwor- ter) Wanderführung Irene Klingler E-Mail: klinglerirene@gmail.com Gäste sind willkommen! S O Z I A L V E R B A N D VdK Baden-Württemberg 2. Kaffeetreff Liebe Mitglieder vom VdK OV Wein- garten, Der 2. Kaffeetreff findet am 08. Juni 2022 um 14:30 Uhr wie gewohnt im Best Western Parkhotel – Bistro, Abt-Hyl- ler-Str. 37-39 in Weingarten statt. Referent: Herr Thomas Schröbler,Vorstand Dipl.Betriebswirt (FH) GVV Gemeinnütziger Verein für Verbraucherberatung und Verbraucherschutz e.V. Thema: Informationsveranstaltung Es würde mich freuen, wenn wieder viele Mitglieder kom- men und direkte Anfragen an Herrn Schröbler stellen wür- den, die er selbstverständlich beantworten kann. Es grüßt Euch Ihre Karin Maucher und die ganze Vor- standsschaft. Herzlichen Glückwunsch unseren Mitgliedern, die im Juni geboren sind wünscht die Vorstandsschaft vom So- zialverband VdK Ortsverband Weingarten alles Gute und viel Gesundheit zum Geburtstag. Liebe Grüße Ihre Karin Maucher - Vorsitzende Was sonst noch interessiert Deutsche Rentenversicherung Kinder- und Jugendreha der Deutschen Rentenversi- cherung Kindern eine neue Chance geben »Es ist besorgniserregend, welche Spuren die Corona-Pan- demie bereits bei den Jüngsten in unserer Gesellschaft hinterlässt«, sagt Saskia Wollny, Geschäftsführerin der Deutschen Rentenversicherung (DRV) Baden-Württem- berg. Verunsicherung, fehlende soziale Kontakte und der Mangel an Bewegung hätten viele Kinder krank gemacht. Sie appelliert deswegen an die Eltern, jetzt einen Antrag auf eine Kinder- und Jugendreha bei dem gesetzlichen Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 22 Rentenversicherungsträger zu stellen. Die DRV Baden-Württemberg bietet erkrankten Kindern und Jugendlichen eine Chance auf ein gesundes Leben. Während des Aufenthalts in einer Reha-Klinik erhalten die Kinder eine passgenaue umfassende medizinische, physiotherapeutische und oder psychologische Behand- lung. Auch der Schulunterricht wird nicht vernachlässigt: Die Kinder und Jugendlichen werden in der Klinik nach Absprache mit der Heimatschule unterrichtet. Derzeit werden ein Drittel der Anträge mit psychischen Er- krankungen begründet. Aber auch Kindern und Jugendli- chen mit organischen Leiden kann der gesetzliche Renten- versicherungsträger helfen. 2021 haben rund 3.800 Eltern einen Antrag auf eine Kinder- und Jugendreha bei der DRV Baden-Württemberg gestellt. »Da haben wir definitiv noch Platz für mehr Kinder«, sagt Saskia Wollny. Bei einer Kin- der- und Jugendreha übernimmt die DRV alle Kosten. Zu- zahlungen müssen nicht geleistet werden. Kinder bis zwölf Jahre können begleitet werden. Auch diese Kosten und mögliche Verdienstausfälle werden von der DRV getragen. Weitere Informationen sowie den Antrag finden Interes- sierte unter www.deutsche-rentenversicherung.de/kin- derreha. Die Broschüre »Kinder und Jugendliche: Fit mit Rehabilitation« kann außerdem kostenlos in verschiede- nen Sprachen im Internet heruntergeladen oder unter der Telefonnummer 0721 825-23888 oder per E-Mail (presse@ drv-bw.de) bestellt werden. Kostenfreie Vorträge zu Enkeltrick und Co. VORSICHT ABZOCKE! Kostenfreie Vorträge zu Enkeltrick und Co. ABZOCKE! Kostenfreie Vorträge zu Enkeltrick und Co. Kontakt: Polizeipräsidium Ravensburg 0751 803-1042 ravensburg.pp.praevention@polizei.bwl.de Landkreis Ravensburg Neue BioGenuss-Radtour pünktlich zu den Pfingstfe- rien veröffentlicht Die Pfingstferien stehen vor der Tür! Wer unsere Regi- on sportlich und kulinarisch zugleich entdecken möchte, kann das bei einer neuen BioGenuss-Radtour rund um Karsee und Leupolz bei Wangen im Allgäu tun. Auch die vierte Route im Landkreis verspricht Genusserlebnis. Un- ter dem Motto „BioGenuss-Radtouren - Radelnd unsere Bio-Heimat erFAHREN“ führen die Touren an verschiede- nen Bio-Bauernhöfen oder Bio-Verarbeitern vorbei und bieten die Möglichkeit Bio-Köstlichkeiten direkt am Ort der Erzeugung zu erwerben und ganz nebenbei noch etwas über die unterschiedlichen Betriebe und deren Besonder- heiten zu lernen. „So wollen wir die Verbraucherinnen und Verbraucher in Kontakt mit unseren Bio-Landwirt/innen bringen und die Vor-Ort-Vermarktung stärken“, sagt Ka- tharina Eckel, Regionalmanagerin der Bio-Musterregion Ravensburg und Initiatorin des Projektes. Vier Rundtouren stehen momentan zur Verfügung. Diese befinden sich um Leutkirch im Allgäu, Bad Waldsee-Wol- fegg, Amtzell-Bodnegg-Waldburg und ganz neu rund um Karsee-Leupolz. Genaue Informationen gibt es unter www.biomusterregionen-bw.de/biogenuss-radtouren Informationen zum jeweiligen Betrieb erhalten Interessier- te außerdem auf den Hofschildern, die für die Radtour an jeder Station angebracht wurden. Die Landwirtinnen und Landwirte sowie die Verarbeiter/innen freuen sich auf einen Besuch und Interesse an ihrer Arbeit. Online-Vortrag „Auf einen Blick - Getränke“ Leitungswasser oder Mineralwasser, Saft oder Nektar, isotonisch oder light, infused Water, Wasser mit Frucht- und Pflanzenextrakten oder mit Duft aromatisiert. Das alles sind Begriffe rund um das Thema Getränke. Die Frage, was und vor allem wie viel davon gesund ist, wird in dem Online-Vortrag von Diätassistentin Katja Sonthei- mer behandelt. Eine fundierte und sachliche Aufklärung soll den Teilneh- menden dabei helfen, für sich selber eine gute Auswahl treffen zu können. Außerdem erfahren die Zuhörenden, wie viel Zucker sich in manchen Getränken versteckt. Der Vortrag findet am Donnerstag, 23. Juni, um 18.30 Uhr statt. Die Teilnahme ist kostenfrei. Die Anmeldung ist bis spätestens 20. Juni unter www.ernaehrung-oberschwa- ben.de möglich. Den Teilnahmelink für die Online-Ver- anstaltung erhalten die Teilnehmenden rechtzeitig per E-Mail. Schwaben international e.V. Aufruf zur Gastfamiliensuche: Internationaler Schüleraustausch Wir suchen Familien, die gerne mit einem jungen Men- schen eines anderen Kulturkreises ihren Alltag teilen möchten. Die Jugendlichen sind gegen Covid-19 und Ma- sern geimpft. Die Partnerschulen möchten gerne, dass die Gasteltern gegen Covid-19 geimpft sind. El Salvador Familienaufenthalt: ca. 16. September - ca. 11. Novem- ber 2022 Deutsche Schule San Salvador 25 Schüler*innen mit guten Deutschkenntnissen Alter 16 - 17 Jahre Chile Familienaufenthalt: ca. 06. Januar - ca. 26. Februar 2023 Verschiedene Schulen 40 Schüler*innen mit guten Deutschkenntnissen Alter 16 - 17 Jahre Peru Familienaufenthalt: 07. Januar - 17. Februar 2023 Alexander von Humboldt Schule, Lima Nummer 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 38 Schüler*innen mit guten Deutschkenntnissen Alter 15 - 17 Jahre - Austauschprogramme auf Gegenseitigkeit - Gruppen-Aufenthalte in Chile und Peru im Sommer 2023 - Individuelle Aufenthalte in El Salvador möglich Unsere Gastfamiliensuche erstreckt sich auf das gesam- te Bundesgebiet. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Website. Interessiert? Weitere Informationen bei: Schwaben International e.V., Uhlandstr. 19, 70182 Stuttgart Tel. 0711 - 23729-13, Fax 0711 - 23729-31, schueler@schwaben-international.de www.schwaben-international.de/schueleraustausch/ Selbsthilfegruppe sammelt Hilfsmittel für Tansania Vor über 25 Jahren hat das Ehepaar Blaser aus Bad Waldsee die Organisation „Klumpfuß-Feuerkinder“ ge- gründet. Grund dafür war ihre tiefe Betroffenheit über von Herdfeuer verletzter Kinder und Kinder, die angebo- rene Fehlstellungen haben. Zusammen mit der „Klump- fuß-Selbsthilfegruppe-Oberschwaben“ soll im Oktober ein Container mit medizischen Hilfsmitteln nach Tansania verschifft werden. Finanziert wird der Transport von der Volksbank Ulm-Biberach. Operiert werden die Kinder von einem deutschen Arzt. Gesucht werden noch weitere medizinische Hilfsmittel, wie (Kinder-)Krücken und Kinder-Rollstühle. Spenden-Bescheinigungen können ausgestellt werden. Gerne können die Hilfsmittel zugesendet werden, oder eine Abholung vereinbart werden. Die Kontaktadresse lautet: Sonja Hummel, 0173-1921401, hummel.sonja@posteo.de. Bauernhaus Museum Wolfegg Auf ins Museum! Pfingsten im Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwa- ben Ferien zuhause? Kein Problem, denn das Bauernhaus-Mu- seum bietet ein vielfältiges Programm an. Ferienprogram- me immer dienstags und donnerstags, Erlebnistage „auf ins museum“ und Führungen auf der Baustelle „Hof Beck“ sowie öffentliche Familienführungen zu den Dauer- und Sonderausstellungen. Außerdem kann mit dem neu er- richteten Entdeckerpfad, dem Museumsführer, der Muse- umsapp und dem Kinderführer das Gelände selbständig erkundet werden. Und - es gibt ein neues Schwein, Frida! Immer dienstags und donnerstags veranstaltet das Bau- ernhaus-Museum ein großes und buntes Mitmach-Pro- gramm mit vielen Stationen für die ganze Familien. Das Ferienprogramm findet bei jedem Wetter statt. Ein klei- ner Kostenbeitrag für Verbrauchsmaterial zzgl. Eintritt ist direkt vor Ort zu entrichten. Die Termine im Einzelnen: Am Dienstag, 7. Juni, 11 bis 17 Uhr ist „Wassertag“. Nassgebackene Wecken backen, Acker pflegen, Wäsche waschen, Floß bauen, Waldboden als Wasserfilter nutzen, Wassereimer-Parcours und Puppentheater (13 Uhr) all das wird am Wassertag geboten. Highlight sind die Ge- wässer-Führungen, Erkundungen der Tierwelt an der Wol- fegger Ach mit Gewässerökologe Thomas Bechter-Wild vom Landschaftserhaltungsverband um 12 und 14 Uhr, jeweils ca. 1 Stunde. Aufgrund der begrenzten Teilnehmer- zahl bitte voranmelden unter 07527 95500, Mindestalter 10 Jahre, denn es geht durch unbefestigtes Gelände! Am Donnerstag, 9. Juni, 11 bis 17 Uhr „Es summt und brummt - Insektentag“. Um 12 und 14 Uhr Imkerfüh- rungen, um 13 Uhr Märchen erzählen, Führung über die Streuobstwiese (stündlich), Nisthilfe bauen, Rahmen für Spinnennetz bauen und Glückskäfer backen stehen auf dem Programm. Der Dienstag, 14. Juni, 11 bis 17 Uhr steht im Zeichen „Spielplatz Natur“. Es werden Wurfspiele aus Weiden geflochten, Strohpüppchen gebastelt, alte Kinderspiele in der Natur gespielt, Naturbingo gebaut, Spielzeug aus Holz gebastelt und um 13 Uhr werden spannende Ge- schichten vorgelesen. Auf ins Museum! Erlebnistage im Bauernhaus-Museum Zwei Erlebnistage sind ebenfalls Teil des Pfingstferien- programm! Wissen und Techniken aus der Zeit, als die Großeltern selbst Kinder waren, sowie viel Neues über die vielfältige Allgäuer Landbevölkerung von heute lernen kleine und große Besucher/innen an den Erlebnistagen kennen. Die Erlebnistage drehen sich diese Saison um das große Thema der menschengemachten Kulturlandschaft. Jeweils unter eigenem Motto gibt es viel Spannendes zu entdecken und auszuprobieren. Tiere auf Hof und Flur am Pfingstmontag 06. Juni, von 10 bis 18 Uhr. Ebenso wie die Menschen prägen auch zahlreiche Nutz- und Wildtiere die oberschwäbische Kulturlandschaft. Weidende Rinder, Schafe und Ziegen, Schweine, Gänse, freilaufende Hühner und Kaninchen, aber auch ihre natürlichen wildlebenden Feinde sind nur einige der heimischen Tierarten, die Besuchende an die- sem Tag auf dem Museumsgelände näher kennenlernen. Am Samstag 26. Juni findet die Heuernte von 10 - 18 Uhr statt. Einen Höhepunkt im bäuerlichen Jahr stellte stets die Heuernte dar, wenn die ganze Familie mit anpacken musste, um das wertvolle Futter zu mähen, zu wenden, zu Huizen aufzuschichten und später abzutransportie- ren. Für Groß und Klein gibt es viel zu sehen und selbst Hand anzulegen beim Sensen-Mähen oder Huizen-Bau- en. Mähvorführungen mit dem Pferdegespann und ver- schiedenen Oldtimer-Traktoren runden das Programm ab. Für die Suche nach dem „Goldstück im Heuhaufen“ gibt es einen extra großen Heuhaufen, in dem so man- cher Schatz schlummert! Seite 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 22 Ein Haus zieht um: „Feierabendführung“ auf der Bau- stelle In den Jahren 2020 - 2021 wurde ein weiteres historisches Bauernhaus auf das Gelände des Bauernhaus-Museums versetzt: Der Hof Beck aus Taldorf. Die Bauarbeiten am Hof sind nun weitgehend abgeschlossen und es entsteht die neue Ausstellung, die ab der Saison 2023 dort zu se- hen sein wird. Im Vorfeld einer Ausstellung ist im Muse- um Einiges zu tun: Möbel müssen eingebracht werden, konservatorische Maßnahmen am Gebäude sind nötig, ein Konzept und ein Gestaltungsentwurf für die Ausstel- lung entstehen. Das ist ein spannender Prozess, den zu begleiten sich lohnt! Am 09. Juni 2022 um 18 Uhr geht es um den Wiederaufbau eines historischen Gebäu- des, mit Günther Redle, Holzbau Redle. Teilnahme nur nach Voranmeldung unter info@bauernhaus-museum. de oder Tel. +49 (0)7527 9550-0. 3 Euro pro Person (bis 16 Jahre kostenlos). Öffentliche Führungen für Familien 05. Juni 2022 15 Uhr Öffentliche Familienführung durch die Ausstellung „kommen - schaffen - bleiben. ‚Gastarbei- terinnen‘ und ‚Gastarbeiter‘ im ländlichen Oberschwaben 12. Juni 2022 13 Uhr Öffentliche Familienführung: Leben auf dem Bauernhof 18. Juni 2022 14 Uhr Öffentliches Mitmach-Projekt: Was arbeiteten die Schwabenkinder? Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben Wolfegg Informationen Geöffnet Mai bis September täglich, von 10 - 18 Uhr, März bis April und Oktober bis November Dienstag bis Sonn- tag, von 10-17 Uhr. Mehr unter www.bauernhaus-museum.de. Eintritt: Erwachsene: 6 € I Senioren: 5 € I Kinder 0 - 5 Jahre: frei I Kinder - Jugendliche 6 - 18 Jahre: 2,50 € I Ermäßigt: 2,50 € I Familien-Tageskarte: 13 € I Teil-Fami- lien-Tageskarte: 7 € Adresse: Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben Wolfegg I Vogter Str. 4 I 88364 Wolfegg I 07527 9550-0 I info@bauernhaus-museum.de Naherholung zwischen Schussen und Seen Die Blitzenreuter Seenplatte - die Natur mit allen Sin- nen genießen! Professionelle Gästeführer zeigen Ihnen die unverwech- selbare Natur- und Kulturlandschaft mit ihren typischen Moränenhügeln. Es werden wieder Führungen angeboten, - jeden ersten Samstag im Monat (auch außerplanmä- ßige Führungen - beachten Sie die Hinweise im Mittei- lungsblatt oder auf unserer Internetseite) - jeden Sonntag (bis Oktober) Für Kinder bis 14 Jahren sind die Führungen kostenlos, Kinder ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 4,00 EUR. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Samstag, 4. Juni 2022 Gästeführer: Torsten Alt Fahrradtour: Industrialisierung des Schussenbeckens als Folge der Erschließung durch die Südbahn Die Geschichte der Tallandschaft Schussentobel zwischen Durlesbach und Mochenwangen verlief äußerst turbulent. Es ist die Geschichte von Gletschern, die aus den Alpen ins Oberland vorgestoßen und wieder abgeschmolzen sind, von Seen, von Bächen und Flüssen die eine hügelige Umgebung rasch bis in den Untergrund modelliert ha- ben. Es ist auch die Geschichte von Menschen, die durch ihre Eingriffe in die Naturlandschaft das ursprüngliche Landschaftsbild nachhaltig verändert haben. Der Bau der Eisenbahn und der ehemaligen Papierfabrik Mochenwan- gen spielten dabei eine ganz wichtige Rolle. Torsten Alt führt Sie mit dem Fahrrad auf eine 13 km fla- che, kurze, geschichtsträchtige, abwechslungsreiche und hochinteressante Rundstecke zum Thema Schussentobel; was geschah nach dem Jahr 1850? Die 2 ½ stündige Radtour führt zum Rolandseck; dort wer- den wir von einem langjährigen Mitarbeiter der ehe- maligen Papierfabrik durch das Gelände geführt und über die Geschichte der Fabrik und die Fabrikantenvilla informiert. Das Gelände der ehemaligen Papierfabrik soll von einer Gewerbebranche zu einem attraktiven Standort für Wohnen, Gewerbe, Gemeinbedarfs- und Dienstleistungseinrichtungen entwickelt werden, zur evangelischen Kirche, zum Felsenbädle, weiter zur Holz- schleife, über den Kanal nach Durlesbach. Eine Pause am Bahnhof Durlesbach ist vorgesehen. Da war Café aber coronabedingt geschlossen hat, dürfen Sie sich gerne selbst was zum Trinken/Essen mitbringen. Natürlich darf das Absingen der „Schwäb’schen Eisebah- ne“ nicht fehlen. Weiter fahren wir zum ehemaligen Freisitz „Storchenhaus“ der „Schwarz Veri“. Zurück geht es nach Mochenwangen zum Ausgangspunkt. Teffpunkt: Parkplatz Kath. Kirche Mochenwangen Beginn: 14:30 Uhr Die Fahrradtour ist für Fahrräder mit und ohne Motor geeignet. Wir würden uns freuen, Sie auf dieser „kurzen“ interes- santen Radtour begrüßen zu dürfen. Sonntag, 5. Juni 2022 Gästeführer: Manfred Traub Faszination Moor - reich an Orchideen und anderen botanischen Kostbarkeiten Natürlich gehören Orchideen wie Knabenkraut, Waldhya- zinthe, Händelwurz und Sumpfständelwurz zu den beson- deren Kostbarkeiten der an Arten so einmaligen Pflanz- engemeinschaft in unseren Riedgebieten. Nicht weniger interessant sind die insektenfressenden Pflanzen Son- nentau, Wasserschlauch und das Echte Fettkraut. Zurzeit blühen auch Fieberklee, Blutwurz und die Mehlprimel. Mit ein bisschen Glück lassen sich Mooreidechsen, Ringelnat- tern und farbenprächtige Libellen beobachten. Manfred Traub führt Sie zu den schönsten Plätzen im Dornach- und Wegenried und zeigt Ihnen die Vielfalt dieser besonderen Flora und Fauna. Nummer 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 23 Streckenlänge: ca. 7 km Die sonntäglichen Führungen beginnen immer um 14:30 Uhr am Parkplatz beim Häcklerweiher (Info-Tafel). Der Park- platz am Häcklerweiher liegt an der B 32 zwischen Blit- zenreute und Vorsee. Ende ca. 17:00 Uhr Für Kinder bis 14 Jahren sind die Führungen kostenlos, Kinder ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 4,00 EUR. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Eine Einkehr in den ortsansässigen Gasthäusern ist an- schließend möglich Wir würden uns freuen, Sie auf dieser Führung begrüßen zu dürfen. Besuchen Sie unsere Internetseite: www.zwischenschussenundseen.de . Hallenbad Baienfurt Genossenschaft Hallenbad Baienfurt eG Einladung zur Generalversammlung Liebe Mitglieder der Hallenbad Baienfurt eG, wir möchten Sie hiermit zur diesjährigen Generalver- sammlung am Freitag, 24. Juni 2022 ab 20:00 Uhr ins evangelische Gemeindehaus im Öschweg 32, 88255 Bai- enfurt einladen. Tagesordnung 1. Eröffnung und Begrüßung 2. Bericht des Vorsitzenden über das Geschäftsjahr 2021. Vorlage des Jahresabschlusses und Vorschlag zur Verwendung des Jahresüberschusses. 3. Bericht des Aufsichtsrates über seine Tätigkeit 4. Feststellung des Jahresabschlusses 2021 und Be- schlussfassung über die Verwendung des Jahres- überschusses. 5. Beschlussfassung über die Entlastung 1. Der Mitglieder des Vorstandes 2. Der Mitglieder des Aufsichtsrates 6. Verschiedenes Rainer Müller Vorsitzender des Aufsichtsrates Hallenbad Baienfurt eG Spendenkonto: DE23 3702 0500 0008 0901 00 Verteidigen Sie die Menschen rechte mit einer Begünstigung von Amnesty in Ihrem Testament! Kostenloser Ratgeber zur Nachlassgestaltung unter: amnesty.de/inzukunft Wir können so viel schaffen, wenn wir zusammenstehen. Ihre Spende hilft! www.drk.de Deutsches Rotes Kreuz e.V. IBAN: DE63 3702 0500 0005 0233 07 BIC: BFSWDE33XXX Ist Ihr Personalausweis oder Ihr Reisepass noch gültig??? Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 22 • aktuelle Tagespreise • anonyme Tafelgeschäfte und individuelle Alternativen • keine Zusatzgebühren • ideale Ersatzwährung und Vermögensschutz • steuerbegünstigtes Silber • sofort verfügbar • Edelmetalle steueroptimiert verschenken u. vererben. Heute schon an morgen denken! 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Für unsere Rezeption suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine flexible und aufgeschlossene Aushilfskraft für die Nachtschicht, hauptsächlich unter der Woche. Sie sollten mindestens 23 Jahre alt sein und Englisch sowie Computerkenntnisse mitbringen. Gutes Deutsch in Wort und Schrift setzen wir voraus. Über Ihre Bewerbung an: Best Western Parkhotel Weingarten Abt-Hyller-Straße 37-39, 88250 Weingarten oder sybille.klumpp@hotel-weingarten.bestwestern.de freuen wir uns. Für weitere Auskünfte steht Ihnen Frau Klumpp unter Tel. 0751/5040 gerne zur Verfügung. STELLENANGEBOTE Ihre Anzeige im Mitteilungsblatt treffsicher – verbrauchernah – erfolgreich – preiswert! Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 22 Wir suchen Dich! Zerspanungsmechaniker (m/w/d) - CNC Fräser - Standort: Wangen-Neuravensburg Du hast Interesse? Informiere dich online unter: www.weisspt.com Sende deine Bewerbung an cw@weisspt.com Wir freuen uns auf Dich und Deine Bewerbung. Wir suchen Dich! 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Öffnungszeiten - 8.30 bis 17 Uhr inklusive Frühstück, Mittagessen und Nachmittagskaffee - Hol- und Bringdienst Kontakt und Anmeldung BruderhausDiakonie Tagespflege Weingarten Abt-Hyller-Straße 14, 88250 Weingarten Telefon 0751 977136-83, sabine.marx@bruderhausdiakonie.de Kostenloser „Schnuppertag“ in unserer Tagespflege BruderhausDiakonie Tagespflege Abt-Hyller-Straße 14, 88250 Weingarten Tages-pflege-Gutschein -ANZEIGE- -ANZEIGE- 3-Zi.-DG-Whg in Baindt zu vermieten 59qm, 2Stellpl., KM600, weitere Infos unter baindtwohnung@web.de[mehr]

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    Zuletzt geändert: 03.06.2022
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    Amtsblatt Jahrgang 2024 Freitag, den 6. September 2024 Nummer 36 Ortsspaziergang zu den naturnahen Blühflächen in der Gemeinde Die Gemeinde Baindt und die „Naturfreunde Baindt“ veranstalten gemeinsam am Freitag, den 13.09.2024 ab 15.00 Uhr einen Ortsspaziergang zu den naturnahen Blühflächen. Treffpunkt ist bei den Wasserhüterinnen (Ecke Boschstraße / Marsweilerstraße). Zum Spaziergang durch die blühende Gemeinde laden wir alle interessierten Bürgerinnen und Bürger herzlich ein. Beim ca. eineinhalb- bis zweistündigen Spaziergang werden verschiedene naturnahe Blühflächen im Gemeindegebiet sowie eine private Streuobstwiese vor Ort angeschaut. Das Gemeindeteam, die „Natur- freunde Baindt“ und der Landschaftserhaltungsverband Landkreis Ravensburg e.V. werden dabei ihre praktischen Erfahrungen beim Anlegen und der Pflege dieser naturnahen Flächen teilen. Auch das gemeinschaftliche Projekt von Klosterwiesenschule, Bauhof und der „Naturfreunde Baindt“, die Errichtung eines Insektenhotels mit Sandarium sowie Totholzhaufen bei der Schule, wird vorgestellt. Bei einem gemeinsamen Abschlusshock klingt der Spaziergang dann inmitten einer Streuobstwiese aus. Die Teilnahme am Spaziergang ist kostenlos und ohne Anmeldung möglich. Über viele interessierte Bürgerinnen und Bürger freuen wir uns! Ihre Gemeindeverwaltung und die „Naturfreunde Baindt“ Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 36 Bundesweiter Warntag am 12. September 2024 – Sirenensignale zur Warnung der Bevölkerung Am Donnerstag, den 12. September 2024 um 11:00 Uhr findet der nächste bundesweite Warn- tag statt. An diesem gemeinsamen Aktionstag wollen Bund und Länder sowie die teilnehmen- den Stadt- und Landkreise sowie die Gemeinden wieder gemeinsam ihre Warnmittel erproben. Auf der einen Seite soll die technische Warninfrastruktur einem Stresstest unterzogen werden, andererseits soll die Bevölkerung erneut sensibilisiert werden. Ablauf der Probewarnung Die Nationale Warnzentrale im Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) schickt eine zentrale Probewarnung über das Modulare Warnsystem (MoWaS) in Form eines Warntextes bundesweit an alle Warnmultiplikatoren, welche an MoWaS angeschlossen sind, z.B. Rundfunkanstalten und Medienunternehmen. Über MoWaS werden am Warntag zugleich auch direkt angeschlossene Warnmittel, wie z.B. Warn-Apps und Cell Broadcast ausgelöst. Um 11:45 Uhr wird die Nationale Warnzentrale die zentrale Probewarnung über MoWaS wieder ent- warnen. Über Cell Broadcast erfolgt keine Entwarnung. Test der technischen Warninfrastruktur Beim Test der technischen Warninfrastruktur sollen die Abläufe im Fall einer Warnung mit den beteiligten Akteurinnen und Akteuren erprobt. So müssen die Auslösung sowie der Empfang der Warnmeldung und die Warnmittel selbst erprobt werden. Auf diesem Wege können Heraus- forderungen oder Probleme von den Betreibenden und Verantwortlichen umgehend behoben werden. Zweck des bundesweiten Warntages ist deshalb ausdrücklich auch, Schwachstellen im Warnsystem zu finden, um diese im Nachgang zu beseitigen und das System für den Ernstfall noch stabiler und effektiver zu machen. Sensibilisierung der Bevölkerung Ebenso ist es von zentraler Bedeutung, dass die Bevölkerung weiß, wie die Warnung funktioniert. Je vertrauter die Bürgerinnen und Bürger mit dem Thema Warnung der Bevölkerung und dessen Akteurinnen und Akteuren sind, umso konkreter kann im Ernstfall von ihnen auf eine Warnung reagiert werden. Denn nur wer eine Warnmeldung versteht und auch richtig einordnen kann, kann sich richtig verhalten und sich und andere bestmöglich schützen. Ihre Gemeindeverwaltung Nummer 36 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Neugestaltung Ortsmitte Aktuelle Informationen zur Baumaßnah- me in der Ortsmitte - aktueller Stand Ein zweiter Bautrupp der Firma Zwisler hat in dieser Wo- che mit den Arbeiten an der Mittelinsel in der Küferstraße sowie der Fertigstellung der Randsteine begonnen. Auf- grund dieser Maßnahmen wird die Küferstraße halbsei- tig gesperrt, wobei der Verkehr durch eine Ampelanlage geregelt wird. Ab Kalenderwoche 37 wird die Tiefgaragenabfahrt wie- der freigegeben. Die Parkplätze zwischen der Bäckerei Hamma, der Pizzeria Romano und dem Gebäude Dorf- platz 2/1 bzw. dem CAP-Markt werden voraussichtlich in Kalenderwoche 39 nutzbar sein, da sich die Asphaltar- beiten verzögern. Die Abbrucharbeiten am Sulzmoosbach neigen sich dem Ende zu. In dieser Woche beginnt der Bau der neuen Wän- de zur Verbreiterung des Baches. Während dieser Arbei- ten wird der Bach vorübergehend über eine Rohrleitung mit Wasserpumpe umgeleitet. Wir halten Sie über die weiteren Entwicklungen regelmä- ßig auf dem Laufenden und bedanken uns für Ihr Ver- ständnis sowie Ihre Geduld. Für alle Fragen rund um die Baumaßnahme steht Ihnen unser Ortsbaumeister Herr Roth (Tel: 07502 9406-53, E-Mail: bauamt2@baindt.de) zur Verfügung. Ihre Gemeindeverwaltung Amtliche Bekanntmachungen Ferienbetreuung in den Herbstferien Liebe Eltern, wir möchten Sie daran erinnern, dass für die Herbstferien vom 28.10. bis 03.11.2024 eine Ferienbetreuung für alle Grundschülerinnen und Grundschüler angeboten wird. Gerne können Sie Ihre Kinder über reservix.de anmelden. Die Mindestteilnehmerzahl liegt bei 5 Kindern. Sollten we- niger als 5 Kinder einen Bedarf an einer Betreuung haben, so unterstützt uns hier die Gemeinde Baienfurt mit einer Betreuung in den Räumen der Achtalschule. Anmeldeschluss ist der 16.09.2024. Weitere Informationen finden Sie im Veranstaltungstext unter reservix.de. Ihre Gemeindeverwaltung Bundeswehrübung Die Bundeswehr aus Pfullendorf führt in der Zeit von 16.09.2024 - 20.09.2024 eine Joint Personnel Recovery, SERE-C, Survival-Waldlager MOCHENWANGEN durch. An der Übung nehmen ca. 20 Soldaten und fünf Rad- fahrzeuge teil. Bei Einwendungen gegen die Übung wird um kurzfristige Nachricht gebeten. Ersatz von Übungsschäden ist möglichst innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss der Übung beim Bürgermeis- teramt geltend zu machen. Übungsraum: 1. FRONHOFEN – BERG – STAIG – BAIENFURT - MOCHEN- WANGEN 2. KÜMMERAZHOFER Forst 3. KÜMMERAZHOFEN – REUTE – DURLESBACH – BAD WALDSEE Geplante Übungsaktivitäten: Survivalphase „Waldlager“ (16.09.- 20.09.2024) mit Orientierungsübung Tag/Nacht am 17./18.02.2024 und 19./20.09.2024 Gemeinderatssitzung Einladung zur Sitzung am 10.09.2024 Die nächste Sitzung des findet statt am Dienstag, 10. September 2024 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal im Rathaus Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Tagesordnung Öffentlicher Teil 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Sitzordnung des neuen Gemeinderates 05 Verpflichtung der am 09.06.2024 gewählten Gemein- deratsmitglieder 06 Wahl der stellvertretenden Bürgermeister 07 Benennung der Fraktionsvorsitzenden 08 Satzung zur Änderung der Hauptsatzung 09 Besetzung der Ausschüsse 10 Entsendung der Vertreterinnen und Vertreter der Ge- meinde Baindt in die Zweckverbände und andere In- stitutionen 11 Auftragsvergabe Waldspielplatz 12 Absage der Telekom und Mitverlegung eines Breit- bandleerrohrs im Baugebiet Lilienstraße durch die Gemeinde 13 Bauantrag zum Wohnhausneubau auf Flst. 573/2, Schachener Str. 109/1 Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 36 14 Bauantrag zur Nutzungsänderung eines Einfamilien- hauses zu einer Ferienwohnung auf Flst. 609, Baienf- urter Str. 21 15 Bedarfsplanung Kindergarten 2024/2025 16 Anfragen und Verschiedenes Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup Bürgermeisterin Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 10 - 18 Uhr Kinder Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravens- burg Elisabethenstr. 15 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 07. September und Sonntag, 08. Septem- ber 2024 Kleintierpraxis A. Kirsch, Tel.: 0751 - 95 88 44 00 - Telefonische Anmeldung erforderlich - Apothekennotdienst (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 07. September 2024 St. Gallus-Apotheke Grünkraut, Bodnegger Straße 4, 88287 Grünkraut, Tel: 0751 79 12 20 Sonntag, 08. September 2024 Welfen-Apotheke Weingarten, Boschstraße 12, 88250 Weingarten, Tel: 0751 4 80 80 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel: 07502 62 10 98 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Ravensburger Straße 35, 88250 Weingarten Tel: 0751-560010, Fax: 0751- 5600123 E-Mail: elena.daubert@stiftung-liebenau.de Internet: www.stiftung-liebenau.de/pflege Lebensräume für Jung und Alt Frau Schäch, Sprechzeiten: Di + Do 15:00 – 17:30 Uhr Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Nummer 36 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 WOHLFÜHLTREFF Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Dienstag von 14 bis 17 Uhr Dietrich-Bohnhoeffer-Saal, Dorfplatz 2, Baindt Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de BETREUTER MITTAGSTISCH Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Freitag von 11 bis 14 Uhr Weingarten, Maybachstraße 1 Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de Unsere Jubilare Wir gratulieren Herzlichen Glückwunsch Bereits im Juli hatten einige Bürgerinnen und Bürger besondere Geburtstage. Am 03. Juli 2024 feierte Frau Agathe Rückle ihren 80. Geburtstag, darauf folgte am 05. Juli 2024 der 95. Geburtstag von Frau Elfriede Mayer. Am 14. Juli 2024 feierte Herr Erich Maurer seinen 85. Geburts- tag, ebenso Herr Dietmar Grill am 23. Juli 2024 seinen 85. Geburtstag. Die Gemeinde überbrachte den Jubilaren persönliche Glückwünsche und ein Geschenk. Auch all den Altersjubilaren, die namentlich nicht ver- öffentlicht werden wollten, gratuliert die Gemeinde herzlich zu ihrem Ehrentag und wünscht alles Gute, Glück und Gottes Segen. Gemeindeverwaltung Goldene/Diamantene Hochzeit Herzlichen Glückwunsch den Eheleuten Erika und Eberhard Thoma zu ihrer Eisernen Hochzeit Im Namen der Gemeinde Baindt und ganz persön- lich gratuliere ich dem Jubelpaar sehr herzlich und wünsche für den weiteren gemeinsamen Lebensweg Gesundheit, Glück und Gottes Segen. Simone Rürup Bürgermeisterin Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: (Achtung: vorübergehende Änderung) Montag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer Frau Frank 9406-17 Amtsblatt 9406-26 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt Leitung Hauptamt Frau Stocker (geb. Maurer) 9406-40 stellvertr. Leitung Hauptamt Ordnungsamt Frau Heilig 9406-11 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Nowak/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Frau Nowak/Frau Ziegler 9406-14 Volkshochschule Frau Mohring 9406-133 Gewerbeamt Frau Brei 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Herr Bautz 9406-14 Hallenbelegung SKH Frau Gerhardt 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei, Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Altbau 94114-140 E-Mail: leitung.altbau@kiga.baindt.de Leitung Neubau 94114-141 E-Mail: leitung.neubau@kiga.baindt.de Leitung Schulgebäude 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.schulgebaeude@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 36 1. I 2. 3. 4. 5. 6. Tim Bartels (Umweltbriefe) Hitzeschutz Sind Sie vorbereitet? Sechs Tipps bei Hitze: Für Abkühlung sorgen. Lüften Sie nur nachts und früh am Morgen; dunkeln Sie die Räume tagsüber ab; nehmen Sie eine In der Klimakrise stehen uns immer mehr heiße Tage bevor – und die stellen in Reihe eine ernstzunehmende Gefahr für unsere Gesundheit dar. Hitzewellen können tödlich enden. Das zeigen die hitzebedingten Sterbefälle der Jahre 2018 bis 2020 und 2022. m Jahr 2022 gab es laut dem Fachblatt Nature Medicine in Europa mehr als 60 000 Hit- zetote. Nach Italien (18 010) und Spa- nien (11 324) wies Deutschland mit 8 173 Todesfällen die dritthöchsten hitze- assoziierten Sterblich- keitszahlen auf. Besonders betroffen von einer Hitzewelle – sobald die Temperatur an drei aufeinander- folgenden Tagen über 28 °C liegt und es in der Nacht immer noch 20 °C warm ist, also nicht ausgleichend abkühlt – sind vor allem kranke Menschen, Hochaltrige, Schwange- re und Kleinkinder wegen der verringerten Thermoregulation ihrer Körper. Doch Hitze kann auch einen gesunden Erwachsenen in seinen „besten“ Jahren stark belasten. Bei 26 °C Umgebungstemperatur lässt die Konzentration nach, ab 32 °C fällt die Lei- stung des Körpers deutlich ab. Dann können auch jüngere Menschen Kreislaufprobleme bekommen. Und klar ist, dass der Mensch bei 37 °C und 100 Prozent relativer Luft- feuchte nur kurzfristig überleben kann, weil dann über Schwitzen kei- ne Wärme mehr abgegeben werden kann. Klar ist aber auch, dass sich die ge- sundheitlichen Folgen von Hitze nicht genau an einer bestimmten Temperatur festma- chen lassen. Grund dafür sind viele, viele Faktoren, die dabei eine Rolle spielen: ne- ben der Temperatur, Feuchte, Windbewegung und Sonnenstrahlung auch die Aktivität, Bekleidung, Alter, Gewicht, Geschlecht, Gesundheitsstatus so- wie die Krankheitsgeschichte. Das macht deutlich, wie wichtig kommunale Hitze- schutzpläne und Anpassungsstrategien sind. Die Crux dabei: Trotz guter Vorhersagen und expliziter Warnungen werden Wetterri- siken leicht unterschätzt. Man reagiert nicht angemessen darauf. Die Ursache dafür liegt laut Verhaltensforschern darin, dass Laien die Unsicherheit von Vorhersagen nicht aus- reichend verstehen. Dabei würden „heutzu- tage große Fehler in der Vorhersage immer seltener“, meint der Deutsche Wetterdienst (DWD). Die Meteorologen liegen mittler- weile im Fall der Temperaturvorhersage für den kommenden Tag zu 90 Prozent richtig. Wichtig ist die Kommunikation darüber. Aber auch zu zeigen, dass andere Menschen bereits etwas bewegen und hitzeschützend unterwegs sind: etwa Mannheimer Pflege- kräfte, die beim Hitzeaktionsplan ihrer Stadt mitmachen und wissen, was bei Hitze zu tun ist. In Berlin gibt es eine Hitzehilfe für Ob- dachlose, denen man tagsüber kühle Räume, Getränke und Sonnenschutz anbietet. In Wiesbaden spannt eine Diakonie-Einrich- tung eine LKW-Plane im Hof auf, um Ob- dachlosen Schatten und Essen zu spenden. In anderen Städten sind es Trinkbrunnen, die errichtet wurden. Davon zu erfahren, kann motivieren, selbst etwas zu tun. (tb) Die Stiftung Gesunde Erde – Gesunde Menschen bietet mit ihrem Medienservice Klima & Gesundheit ein Dossier zum Thema Hitzestress und Extremwetter an: https://medienservice-klima-gesundheit.de/ dossiers/hitzestress-extremwetter/ kühle Dusche; legen Sie eine feuchtkühle Kompresse auf Stirn oder Nacken, eine ge- kühlte Gelmaske auf die Augen oder ver- wenden sie einen Wassersprüher für Gesicht und Dekollté; reiben Sie die Füße mit ge- kühltem Fußbalsam ein; betupfen Sie Schlä- fen und Hals mit kaltem Wasser oder Eis. Ausreichend Flüssigkeit zu sich neh- men. Bei einem Anstieg der Körper- temperatur von einem Grad, wie es z.B. bei Fieber der Fall ist (Körpertemperaturan- stieg von 37 auf 38 Grad Celsius), müssen Sie täglich wenigstens einen halben Liter (Mineral-)Wasser zusätzlich aufnehmen; Meiden Sie Alkohol, Koffein oder Zucker – sie können den Körper austrocknen; mei- den Sie sehr kalte Getränke – sie belasten den Magen. Essen Sie verteilt auf den Tag mehrere kleine, leichte Mahlzeiten. Dafür eignen sich Säfte, Suppen, Brühen sowie wasserreiche Früchte, wie Melonen, Gur- ken, Tomaten, Erdbeeren, Pfirsiche. Luftige Kleidung tragen: z.B. Leinen. Fühlt sich angenehmer auf der Haut an, ermöglicht bessere Luftzirkulation, hält den Körper kühl, reduziert Schwitzen und verhindert Hautreizungen oder Ausschlä- ge. Im Fall der Kleidung ist Leinen bei hei- ßem Wetter von Vorteil: Seine Struktur sorgt dafür, dass er sich von der Haut fern- hält und hohe Luftdurchlässigkeit besitzt. Siesta einführen. Amtsärzte regen für den Sommer die Einführung ei- ner Siesta-Arbeitsweise nach südeuropä- ischem Vorbild an: Früh aufstehen, morgens produktiv arbeiten und mittags Siesta ma- chen, also ruhen. Auf jeden Fall die Mittags- hitze meiden und Aktivität im Freien auf die Morgen- und Abendstunden beschränken. Hitzeaktionsplan lesen. Hitzevor- sorge sei Bestandteil vieler städtischer Klimaanpassungskonzepte, sagt der Deut- sche Städtetag. Schauen Sie auf der Webseite Ihrer Kommune, was sie bei Hitze vorsieht. Newsletter für Hitzewarnung abon- nieren. Darin informiert der Deutsche Wetterdienst (DWD) fortlaufend über be- sonders gesundheitsgefährdende Wetterla- gen und gibt spezielle Hitzewarnungen für Landkreise und Städte. Zur Anmeldung des DWD-Newsletters geht es hier: https://www.dwd.de/DE/service/newsletter/form/ hitzewarnungen/hitzewarnungen_node.html landkreise/index.php.de Fo to :S ilv ia /A do be St oc k Nummer 36 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Veranstaltungen September 10.09. Gemeinderatssitzung Rathaus 13.09. Ortsspaziergang bei Wasser naturnahe Blühflächen hüterinnen (Ecke Marsweiler- str./Boschstr.) 17.09. Gemeinderatssitzung Rathaus 18.09. Seniorentreff BSS 20.09. Patroziniumsfeier Stiftung St. Franziskus Sel. Irmgard 21.09. Basar „Rund ums Kind“ SKH 27.09. Ehrenamtsfest SKH Oktober 04.10. 75 Jahre LJ - Jubiläumsabend SKH 05.10. 75 Jahre LJ – Dorfkindparty SKH 13.10. Heilig-Leiber-Fest Kath. Kirche Kath. Kirchengemeinde Baindt 14.10. Vereinssitzung 18.10. Impulse Frauenfrühstück BSS 19.10. Wendelinusfest Kapelle Sulpach 22.10. Gemeinderatssitzung Rathaus 23.10. Seniorentreff BSS Zur Informationi Ein guter Gesang wischt den Staub vom Herzen!“ C. Lehmann Singen macht glücklich, verbindet, beschwingt und bringt uns in „Stimmung!“ Für einfache Lieder aus verschiedenen Kulturen, Ka- nons und leichtes Zweistimmiges benötigen Sie keiner- lei Vorkenntnisse! Einfach kommen, probieren, staunen und freuen! Leitung: Sabine Meier, Musiktherapeutin Termine: immer Mittwochs, 18.09., 16.10., 13.11., 11.12. 2024 Zeit: 19.00 -20.30 Uhr Ort: Hospiz Ambulant, Vogteistr.5, Weingarten Die Ambulanten Diensten der Ziegler- schen bieten Assistenz für Menschen mit Beeinträchtigung direkt vor Ort. Wir unterstützen Menschen bei der selbständigen Lebens- führung und alltäglichen Aufgaben. Dazu gehört: - Ambulant Betreutes Wohnen - Betreutes Wohnen in Familien - Familienunterstützender Dienst - Persönliches Budget - Urlaubsreisen - Bildung, Kultur und Freizeitangebote Nähere Informationen unter: https://www.zieglersche.de/ambulante-dienste Bei Interesse wenden Sie sich an uns. Wir beraten Sie gerne. Kontakt: Frau Daniela Sypli, Standortleitung E-Mail: sypli.daniela@zieglersche.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. CINEPHILO ‚IVO‘ in der Linse in Weingarten am MITTWOCH, den 11. September 2024, 19 Uhr Der Film gibt einen Einblick in den Alltag einer Palliativ- fachkraft im ambulanten Bereich. Es werden im Film eini- ge diskussionswürdige Aspekte berührt, deswegen freuen wir uns über die Möglichkeit des anschließenden Aus- tauschs mit den Akteuren hier vor Ort. Ivo arbeitet als ambulante Palliativpflegerin und be- sucht täglich verschiedene Haushalte, von Familien über Ehepaare bis zu Alleinstehenden, in unterschiedlichsten Wohnverhältnissen. Ihre pubertierende Tochter und ihr Hund sind aufgrund ihrer langen Arbeitszeiten sehr selbst- ständig geworden. Ivo verbringt viel Zeit in ihrem alten Skoda, der zu ihrem persönlichen Lebensraum geworden ist, wo sie isst, arbeitet, singt, flucht und träumt. Eine enge Freundin und Patientin, Solveigh, und ihr Mann Franz sind Teil ihres Lebens. Ivo pflegt Solveigh und hat gleichzeitig eine Affäre mit Franz. Solveighs Zustand verschlechtert sich und sie wird zunehmend hilfsbedürftig. Sie möchte die letzte Entscheidung über ihr Leben selbst treffen und bittet Ivo, ihr beim Sterben zu helfen, ohne dass Franz davon erfährt. Mit dabei sind: Heike Ott (Clinic Home Interface) Dorothea Baur, Marion Müller (Hospiz Ambulant, Wein- garten-Baienfurt-Baindt-Berg) Thomas Radau (St. Elisabeth-Stiftung Hospiz) Suzan Öngel-Czekalski (Gesundheitsakademie Boden- see-Oberschwaben GmbH) Klima-Spartipp des Monats September: Augen auf beim Technikkauf Um eine dauerhafte Freude an der Technik sicherzustel- len, gilt es bereits beim Kauf elektronischer Geräte auf deren Stromverbrauch zu achten. Einen ersten wichti- gen Anhaltspunkt liefern hier die Energieeffizienzklassen für elektronische Gerätschaften, Leuchtmittel und vieles mehr. Die Energieeffizienzklassenskala reicht dabei von A bis G, wobei A sehr gut und G sehr schlecht ist. Um dies einfacher kenntlich zu machen, werden die einzelnen Abstufungen in den Ampelfarben nach dem jeweiligen Endenergiebedarf von grün bis rot dargestellt. Schon ge- wusst? Das Energieetikett eines jeden Geräts enthält seit einigen Jahren einen QRCode mit zusätzlichen Informa- tionen. Seit 2021 gibt es zudem für den Gerätevergleich eine eigene Internetseite über die sich ganz einfach die Betriebskosten hinsichtlich Strom und Wasser miteinan- der vergleichen lassen. Diese ist über folgenden Link abrufbar: https://tool.label2020.eu/de Zusammen mit dem Kaufpreis wird so deutlich, welches Gerät langfristig günstiger kommt und welches vermeint- liche Schnäppchen, mitunter zum wahren Geldfresser wird. Wichtig ist es beim Kauf außerdem auch keine Äp- fel mit Birnen zu vergleichen. So sind auf den ersten Blick beim Gang durch die Leuchtmittelabteilungen von Bau- märkten LEDs laut Effizienzklassen teils schlechter als andere Leuchtmittel. Dem ist natürlich nicht so, denn mo- derne LEDs benötigen bis zu 80 Prozent weniger Strom, als ältere Glühbirnen. Aber derzeit gibt es eben für ver- schiedene Leuchtmittel jeweils eigene Effizienzklassen, Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 36 weshalb LEDs nur untereinander verglichen werden, nicht aber mit anderen Leuchtmitteln. Nur wer sich den tatsächlichen Stromverbrauch anschaut, kommt daher zur wahren Erkenntnis über den Strombe- darf verschiedener Elektronikgeräte und Leuchtmittel. Ein flüchtiger Blick auf die Energieeffizienzampel reicht des- halb oftmals nicht aus. Innerhalb der einzelnen Effizienz- klassen gibt es natürlich auch noch gewisse Unterschiede, weshalb ein prüfender Blick auf das Energieetikett beim Technikkauf sehr zu empfehlen ist. Florian S. Roth Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg Koordinator für eine klimaneutrale Kommunalverwaltung - gefördert durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft BW Mobil: 0157 80661690, klima@b-gemeinden.de Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 07. September – 08. September 2024 Gedanken zur Woche: Umwege gehören zum Leben. Sie sind das Salz auf dem Pilgerweg des Lebens. Peter Müller Samstag, 07. September 18.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier Sonntag, 08. September – 23. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Ministranten: Marisa Pfister, Frida Rapp, Niklas Alber, Ricco Haller, Lena Himpel, Noah Himpel, Pia Kreutle, Christian Schäfer, Marian Schäfer (+ Adam Zimmermann, Johann Germann, Josef Jerg, Adalbert Berger, Anton und Eu- gen Elbs, Baptist Elbs, Alfons Wüpping, Erwin Fässler, Jahrtag: Agathe Zimmermann, The- resia Elbs) 11.15 Uhr Baindt – Taufe von Cäcilia Dienstag, 10. September 09.00 Uhr Baindt - ökumenischer Schulanfangsgottes- dienst (Klasse 2-4) Mittwoch, 11. September 09.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier 19.00 Uhr Schachen – Eucharistiefeier (+ Hans Späth) Donnerstag, 12. September 08.15 Uhr Baienfurt – ökumenischer Schulanfangsgot- tesdienst (Klasse 2-4) Freitag, 13. September 08.15 Uhr Baienfurt – ökumenischer Schulanfangsgot- tesdienst, Segnung der Schulanfänger 09.00 Uhr Baindt – ökumenischer Schulanfangsgottes- dienst, Segnung der Schulanfänger Samstag, 14. September 15.00 Uhr Baienfurt – Firmauftakt für die Firmung 2024 – Die Firmlinge treffen sich vor der Kirche 18.30 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Ministranten: Felix Haller, Lisa Schad, Rafael Dorn, Nele Gründler, Alina Michelberger, Jo- hanna Rößner, Sophia Rößner, Emilia Stotz, Marie Stotz, Marlene Stör (+ Magdalena und Klemens Braunagel mit An- gehörigen, Lucia, Max und Paula Fischer, Ger- da und August Thurn, Kurt Städele, Frank-Die- ter Schmitt) Sonntag, 15. September – 24. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier Rosenkranzgebete im September Im September laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranz- gebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 9.30 – 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 – 18.00 Uhr Freitag 9.30 – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Nummer 36 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Mit diesem Motto starten wir am Samstag, 14. September um 15.00 Uhr(!) in die Firmvor- bereitung. Wir treffen uns vor der Kir- che in Baienfurt. Ende gegen 17 Uhr. Es reicht also noch gut für alle, die zu „Sister-Akt“ wol- len. Wir freuen uns auf euch. Euer Firmteam Im März 2025 ist wieder Kirchengemeinderatswahl Der aktuelle Kirchengemeinderat setzt sich zusammen aus dem leitenden Pfarrer und 12 gewählten Mitgliedern. Die Hälf- te der Kirchengemeinderäte ist bereit wieder zu kandidieren. Das bedeutet, wir benötigen mindestens sechs weitere Kan- didaten/Kandidatinnen, damit eine Wahl stattfinden kann. Daher unsere Frage, bzw. Bitte: Könnten Sie sich vor- stellen für den KGR zu kandidieren? Oder: Wissen Sie jemanden, den sie sich gut als Kirchengemeinderat vorstellen könnten? Hinten am Eingang in der Pfarrkirche haben wir eine Box aufgestellt, wo sie ihre Vorschläge einbringen können. Der Wahlausschuss ist für jeden Vorschlag dankbar. Wählbar ist: wer am 30. März 2025 das 18. Lebensjahr voll- endet hat und Mitglied der katholischen Kirche ist. Auch Wahlberechtigte anderer Kirchengemeinden können in Baindt kandidieren. Bernhard Staudacher, Pfarrer Helferkreis Die Caritasflyer können im Pfarrbüro zu den Öffnungszeiten abgeholt wer- den. (Bitte die aktuellen Öffnungszeiten beachten) Online Spende: www.caritas-spende.de Ihre Hilfe zählt. 21.- 29.09.2024: Caritas-Herbstsammlung Helfen Sie - hier und jetzt! Katholische Kirchenpflege Baindt IBAN: DE4365 0501 1000 7940 0985 Caritasverband der Diözese Rottenburg-Stuttgart e. V. Der Kirchenchor ist aus der Sommer- pause zurück! Heute, am 06.09.2024, startet der Kir- chenchor voller Energie und Vorfreude in die wöchentlichen Proben. Es gilt, sich intensiv auf das bevorste- hende Heilig-Leiber-Fest am 13.10.2024 vorzubereiten. Denn an diesem Fest wollen die Sänger und Sängerinnen die Gottesdienstbesucher mit neuen, modernen Liedern begeistern und berühren. Voranzeige Seniorentreff Wir laden Sie herzlich ein zu unse- rem nächsten Seniorentreff am Mittwoch, den 18. September 2024 um 14.00 Uhr in den Bi- schof-Sproll-Saal. Begrüßen Sie mit uns unsere Gemein- dereferentin Frau Silvia Lehmann, die zum Thema: „Das Sonntagsgebot - ein alter Zopf - oder aktueller denn je?“ sprechen wird. Im Anschluss wird uns der Kinderchor Baindt, unter der Leitung von Frau Doris Kapler, besuchen und uns mit fröhlichen Liedern erfreuen. Nehmen Sie sich Zeit, wir freuen uns, Sie wieder nach der Sommerpause begrüßen zu dürfen. Liebe Grüße Ihr Seniorentream Frauenbund Baienfurt Dienstag, 24.9.2024, Wallfahrt Maria Stein- bach und Bad Grönenbach Wir fahren mit dem Bus nach Maria Stein- bach Start am Feuerwehrhaus (auf der Seite rechts, Bushaltestelle) Abfahrt: 07.45 Uhr Nach der Ankunft ist in Maria Steinbach eine Kirchen- führung und eine hl. Messe zusammen mit Pater Hubert Veser, Maria Steinbach Anschließend Mittagspause in Bad Grönenbach 14.00 Uhr Dorfführung in Bad Grönenbach mit Schloss und Kur- park, danach Zeit zur freien Verfügung, Kaffeepause in Bad Grönenbach Rückkehr nach Baienfurt ca. 18.00 Uhr. Wir bitten Sie um Anmeldung bei Andrea Schorrer, Tel. 553366 bis zum 22.9.2024. Kosten der Fahrt: 30,00 Euro, (Bus und Führung) Oberschwäbischer Pilgerweg, Samstag, 28. Sept. 2024 Start 10.00 Uhr in Bad Schussenried, Parkplatz: Stadt- halle, Schulstraße 22/ Ecke Friedrich Jahnstraße Ziel: Aulendorf Strecke: ca. 9 km Gehzeit etwa 3 Stunden Zum Abschluss gemütliche Einkehr im Jägerhäusle, Ebisweiler Der Rückweg muss organisiert werden, deswegen bitte rechtzeitig anmelden. Bitte auch an Insektenabwehr denken!!! Sitzunterlagen sind sinnvoll. Ausreichend Getränke einpacken. Anmeldeschluss: Samstag, 21.9.2024, Anmeldungen bei Andrea Schorrer, Tel. 553366 Die Vorstandschaft Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 36 Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: „Christus Jesus hat dem Tode die Macht genommen und das Leben und ein unvergängliches We- sen ans Licht gebracht durch das Evangelium.“ 2. Timotheus 1,10b Sonntag, 08. September 15. So. n. Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst, Ev. Kirche (Pfr. M. Schöberl) Montag, 09. September 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe, Ev. Gemein- dehaus Dienstag, 10. September 14.30 Uhr Baienfurt Ausflug Seniorenkreis 20.00 Uhr Baienfurt Anmeldeabend Konfi 3, Ev. Ge- meindehaus Mittwoche, 11. September 19.00 Uhr Baienfurt Frauenkreis, Ev. Gemeindehaus Donnerstag,12. September 20.00 Uhr Baienfurt Bibel im Gespräch, Ev. Gemein- dehaus Freitag, 13. September 16.00 Uhr Baindt Gottesdienst, Pflegeheim (Pfr. M. Schöberl) Sonntag, 15. September 16. So. n. Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche, Ev. Gemeindehaus 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst, Ev. Kirche (Pfr. M. Schöberl) Gedanken zum Wochenspruch: „Protestleute gegen den Tod“, so hat Christoph Blumhardt uns Christen genannt. Denn wir rich- ten uns nicht im Tod ein, finden uns nicht ab mit dem, wie’s nun mal ist. Im Vertrauen auf den le- bendigen Gott, der in Jesus ein für allemal gezeigt hat, dass sei- ne Liebe stärker ist als jeder Tod, nehmen wir damit den Angstma- chern unserer Tage ihren Stachel. Was hat der Mensch zu fürchten, der weiß, dass ihm ein Leben ge- schenkt ist, schon hier und jetzt – in der Verbindung mit Gott – das ihm nichts und niemand mehr nehmen kann? Diese frohe Botschaft macht uns mutig, zur Wahrheit zu stehen – auch wenn sie mal keine Mehrheit auf ihrer Seite hat – und das zu tun, was dran ist. Gottes Segen dazu, ihr Protestleute für das Leben! – Mar- tin Schöberl, Pfarrer Einladung Am Dienstag, 10.9. findet unser diesjäh- riger Ausflug statt. Unser Ziel ist Bad Waldsee mit der Besichtigung der dor- tigen Kirche (mit Führung). Wir treffen uns am Dienstag, 10.9.2024 um 14.30 Uhr am Ev. Gemeindehaus, Öschweg 30 in Baienfurt. Gäste sind herzlich willkommen. Bibel im Gespräch – Monatsspruch im September Text: Lutherbibel, revidiert 2017, © 2016 Deutsche Bibelge- sellschaft, Stuttgart - Grafik: © Gemeindebrief Druckerei Für jeden Monat im Jahr wählt die Ökumenische Arbeits- gemeinschaft für Bibellesen einen Vers aus, der uns durch den Alltag begleiten kann. Wir schauen drauf, in welcher Situation er ursprünglich in der Bibel steht, und wollen ihn miteinander mit unserem Leben hier und heute ins Gespräch bringen. Herzliche Einladung dazu: am Donnerstag, 12. Septem- ber um 20 Uhr ins Ev. Gemeindehaus Baienfurt! Ich freue mich auf alle Begegnungen und Gespräche! Martin Schöberl, Pfarrer Einladung Anmeldeabend Konfi3 Ihr Kind besucht im Schuljahr 2024/2025 die 3. Grundschulklasse. Deshalb laden wir Sie als Eltern herzlich ein zum Infor- mations- und Anmeldeabend für Konfi-3, die Konfirmandenzeit in der 3. Klasse, am Dienstag, 10. September 2024 um 20.00 Uhr im Evangelischen Gemeindehaus, Öschweg 30, Baienfurt. In unserer Landeskirche gibt es seit 2007 die zweigeteilte Konfirmandenzeit – in Klasse 3 und Klasse 8. Aus gutem Grund hat sich unser Kirchengemeinderat vor einigen Jahren entschieden, auch in Baienfurt und Baindt die- sen Weg zu gehen, auf dem wir sowohl Kinder als auch Jugendliche begleiten: Im ersten Teil sollen die Kinder auf spielerische und kre- ative Art und Weise mit Kirche, ihrer Gemeinde und dem christlichen Glauben vertraut gemacht werden; Kinder im Grundschulalter sind offen für Neues und aufmerksame Zuhörer bei Erzählungen; sie haben Fragen, die Gott und den Glauben betreffen; sie werden von Symbolen un- mittelbar angesprochen, so dass sie gerade Taufe und Abendmahl ganz anders verstehen können als Jugend- liche (und auch als Erwachsene). An dem Informations- und Anmeldeabend wollen wir mit Ihnen ins Gespräch kommen, Einzelheiten und Termine besprechen und Sie haben die Möglichkeit, Ihre Fragen loszuwerden. Baienfurter Kirchenkino Briefe an Gott ...mit der richtigen Adresse ist alles möglich... Robyn Lively The Mentalist, Psych Bailee Madison Brücke nach Terabitthia Nummer 36 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Tanner Maguire Dr. House, Lost Michael Bolten How I met your mother Nach einer wahren Geschichte Der Kinofilm zum Buch-Bestseller Vom Produzenten von Fireproof & Facing the giants 20. September 2024, 19.30 Uhr, in der Ev. Kirche in Baienfurt Basierend auf einer wahren Geschichte: Der gegen Krebs kämpfende achtjährige Junge Tyler Doherty schreibt be- rührende Briefe an Gott, die seiner Nachbarschaft und jedem, der mit ihnen in Kontakt kommt, Hoffnung geben. Ein argloser Aushilfspostbote wird durch die Lektüre der Briefe dazu inspiriert, für sich selbst und für seinen Sohn, um ein besseres Leben zu kämpfen. Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Herzliche Einladung zum Film-Abend in der Ev. Kirche in Baienfurt – mit Gelegenheit zum Austausch im An- schluss. EINTRITT FREI Ehejubiläum Sie feiern 2024 ein Ehejubiläum und freuen sich über einen Besuch von Pfarrer Schöberl oder wollen das Jubiläum mit einem Gottes- dienst feiern? Dann melden Sie sich bitte im Pfarrbüro (Tel.: 0751 43656). Da wir die Daten der kirchli- chen Trauungen nicht vollständig vorliegen haben, sind wir auf Ihre Rückmeldung angewiesen. Vielen Dank. Frauenkreis am MITTWOCH, den 11. September 2024 um 19:00 Uhr im Evangelischen Gemeindehaus Öschweg Ganz herzlich laden wir zu unserem Frauenkreistermin ins Evangelische Gemeindehaus ein. Es musste ein Ter- mintausch stattfinden. Wir werden nun mit Steinen kleine perönliche Aufmerksamkeiten mit Bibelsprüchen gestal- ten. Vielleicht sammelt ihr schon ganz flache Steine und bringt sie am Abend mit. Wir freuen uns schon auf euch. Das Frauenkreisteam So könnte ein Ergebnis sein Der kreative Montag bietet an Neues aus dem Kreativen Montag. Wir wollen sehr komprimiert an nur einem Montag im Monat ein krea- tives Angebot machen. Wir denken dann kann intensiv das Thema zu Hause weiterverfolgt werden. Dazu laden wir herzlich ein September: 9.9. Petra Keller: „Kleine Aufmerksamkeiten - selbst hergestellt“, Papierarbeiten Die ist die erste Möglichkeit einer Geschenkverpackung Oktober: ACHTUNG! Die ursprüngliche Planung musste geän- dert werden: jetzt NEU: 7.10. Irmgard Schwarzat: „Ich gestalte mei- nen Schmuck selbst“ Neue Ketten oder Armbänder oder Ohrringe selbst gestalten November: 11.11. Sonja Tratzyk: „Recycling alter T-Shirts“- Häkeln mit T-Shirt-Garn Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Petra Neumann-Sprink Tel. : 0751-52501 p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist – um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel € 7,50; Material nach Verbrauch Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 36 Vereinsnachrichten Später Ausgleich in Brochenzell VfL Brochenzell - SV Baindt 1:1 (0:1) Bei Temperaturen, welche auch Lust auf einen Badetag am Bodensee gemacht hätten, reiste der SVB am Sonntagmittag zum VfL nach Brochenzell, welcher vor der Partie mit sechs Punkten aus zwei Spielen auf dem zweiten Tabellenplatz rangierte. Bis auf Urlauber Thoma und die verletzen M.Szeibel und Dingeldey konnte Trainer Weiland vor der Partie erstmals nahezu aus dem Vollen schöpfen und veränderte seine Elf dabei auf zwei Positi- onen: Camara und Kneisl ersetzen Boenke und L.Walser. Nach einer etwas holprigen Startphase mit einigen ver- meidbaren Brochenzeller Standardsituationen, riss der SVB nach und nach die Partie an sich und erspielte sich erste gute Möglichkeiten. So bekam Brugger nach einer Ecke nicht genug Druck hinter den Ball und Fink scheiter- te wenig später mit der Hacke am aufmerksamen Beck im VfL-Gehäuse. Einige Minuten später belohnte sich die Baindter Mannschaft dann aber für ihren engagierten Auftritt: Dantona fand mit einem cleveren Vertikalpass Fischer hinter der Brochenzeller Abwehrkette, dessen Hereingabe Fink eiskalt über die Linie drückte (24.). Auch in der Folge blieb der Landesliga-Absteiger die spielbe- stimmende Mannschaft, wobei Fink, der im Fünfer über den Ball trat, und Fischer, dessen Schlenzer an die Latte knallte, hochkarätige Chancen ausließen. Da das wichti- ge 0:2 aber ausblieb, arbeiteten sich die Gastgeber ge- gen Ende der ersten Halbzeit wieder besser in die Partie und waren vor allem über Diagonalbälle auf die rechte Angriffsseite gefährlich. Walser rettete in dieser Phase zweimal stark im 1 gegen 1, wodurch es mit einer knap- pen Baindter Führung in die Halbzeit ging. Aus dieser kam der SVB eher träge zurück und ließ die Spielfreude aus dem ersten Durchgang größtenteils ver- missen. Bei den häufig gewählten langen Bällen befand sich der eingewechselte Dischl oft allein auf weiter Flur und konnte so kaum gefährliche Aktionen initiieren. In der Defensive leistete sich die Baindter Mannschaft zudem hin und wieder kleinere Unkonzentriertheiten, wodurch Gottuk und Amann zu Halbchancen kamen. Da der SVB bis auf einen Freistoß von Dantona kaum noch Chancen auf das vtorentscheidende 0:2 hatte, versuchte Weilands Team das 0:1 mithilfe einer stabilen Abwehr über die Zeit zu bringen. Dieser Plan schien zunächst auch aufzugehen, jedoch nur bis zur 88.Minute: ein langer Halbfeldfreistoß landete mit etwas Dusel vor den Füßen von Hirscher, des- sen noch abgefälschter Schuss im langen Eck einschlug. In der Schlussphase drückte der SVB zwar nochmals auf den erneuten Führungstreffer, doch die vielbeinige Brochenzeller Abwehr ließ nichts Gefährliches mehr zu. Geschockt vom späten Brochenzeller Ausgleichstreffer, verlässt der SVB auch im dritte Saisonspiel den Platz er- neut nur mit einem Remis. Gegen einen Gegner, den man offensiv weitestgehend im Griff hatte, schmerzte dieses Unentschieden umso mehr, jedoch muss sich Weilands Team die Frage gefallen lassen, weshalb man im Laufe des zweiten Durchgangs zunehmend passiver wurde und das Spiel nur noch verwalten wollte. Die Chance es bes- ser zu machen, bietet sich bereits am Donnerstagabend gegen den SV Bergatreute. SV Baindt: Benjamin Walser, Michael Brugger, Tobias Szeibel, Philipp Kneisl, Marc Bolgert, Jan Fischer (86. Da- vid Krauter), Mika Dantona, Kevin Lang (63. Nico Geg- gier), Sandro Caltabiano (70. Lukas Zweifel), Tobias Fink (46. Jonathan Dischl), Baba Camara (74. Lukas Walser) - Trainer: Rolf Weiland Schiedsrichter: Thomas Wachter Tore: 0:1 Tobias Fink (24.), 1:1 Claudio Hirscher (88.) VfL Brochenzell II - SV Baindt II 1:2 (1:1) Nach dem spielfreien Wochenende gastierte die „Zwoi- te“ beim VfL Brochenzell II und startete sofort aktiv in die Partie, ließ durch Kretzer und Schnez allerdings aussichts- reiche Chancen aus. Etwas aus dem Nichts kam der VfL II in dieser Phase nach einem Eckstoß somit zur Führung, welche der SVB II aber umgehend durch Schnez konterte. In der Folge dominierte Geggiers Mannschaft das Spiel und ging kurz nach der Pause verdientermaßen selbst in Führung, als Schnez einen missglückten Rückpass zu seinem zweiten Tagestreffer nutzte. Der SVB II verpasste es im Anschluss den bekannten Deckel drauf zu machen, wodurch die Partie bis zum Ende spannend blieb. In der Schlussphase ließ die Kraft beider Mannschaften sichtlich nach, wodurch es nach 90 Minuten letztlich beim verdien- ten Baindter Auswärtssieg blieb. Am Freitagabend trifft die Baindter Zweitvertretung dann auf den SV Bergatreute II, welcher nach zwei Spielen ebenfalls noch ungeschlagen ist. SV Baindt II: Jan Mohring, Patrick Späth, Niklas Hug- ger (78. Kai Kostka), Niklas Späth, Moritz Gresser, Julian Keppeler (78. Johannes Heisele), Henry Hosse (82. Mo- ritz Lang), David Krauter (70. Marius Hahn), Johannes Schnez, Jannik Küchler, Max Kretzer (63. Robin Blattner) (88. Niklas Hugger) - Trainer: Timo Geggier Tore: 1:0 Dennis Rist (19.), 1:1 Johannes Schnez (20.), 1:2 Johannes Schnez (47.) Vorschau: Donnerstag, 05.09 18.00 Uhr: SV Baindt - SV Bergatreute Freitag, 06.09 18.00 Uhr: SV Baindt II - SV Bergatreute II HTSV Baindt Baindt bekämpft Blutkrebs Registrierungsaktion am Samstag, 21.09.2024 im Rahmen des 18. Human-Table-Soccer-Turniers DKMS Wir besiegen Blutkrebs Wo? Villa, Marsweilerstraße 24 Wann? 10:00 - 15:00 Uhr Was muss ich tun? Mit einem Stäbchen wird ein Ab- strich im Mund gemacht (das tut nicht weh und geht schnell). Warum? Es gibt nichts Einfacheres, ein Men- schenleben zu retten! Wo erhalte ich Infos? www.dkms.de, eu.ro@web.de, 075026211367, Marco Busam Nummer 36 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Alle 12 Minuten erhält in Deutschland ein Patient die Diagno- se Blutkrebs. Darunter sind auch viele Kinder und Jugend- liche. Die einzige Chance auf Heilung ist eine Stammzel- lenspende. Leider findet jeder zehnte Patient keinen Spender. JEDER KANN DER RICHTIGE SEIN UND EIN MENSCHEN- LEBEN RETTEN! Keine Zeit am Tag der Registrierung? Kein Problem, ruf an und vereinbare einen Termin in der Woche davor. Human-Table-Soccer-Turnier um die zwölfte Deutsche Meisterschaft im Hof der Villa Schaffen die Dachser Allstars die Titelverteidigung? Bleibt der Pott wieder in Baindt? Wer holt sich den Sieger-der-Herzen-Pokal? Und die Mutter aller Fragen: Wohin läuft die letzte Minute? Antworten, viel Gaudi, Spaß und Emotionen sind garantiert! Termin: Samstag, 21. September 2024 Beginn: 10 Uhr 20 Meldeschluss: Es gibt noch wenige Startplätze! Infos unter: eu.ro@web.de / 015770493925 www.htsvbaindt.de Die Bevölkerung ist herzlich eingeladen, diesem Spaß beizuwohnen! Für das leibliche Wohl wird gesorgt. TURNIER FINDET BEI JEDER WITTERUNG STATT! Musikverein Baindt Nachruf Voller Trauer nehmen wir Abschied von un- serem Mitglied und Freund Achim Wucherer. Achim war langjähriges passives Mitglied im Musikverein Baindt. Als Wirt der Gast- stätte „Grüner Berg“ konnten wir uns immer auf Achim verlassen. Egal ob wir beim Dorffest nach Ladenschluss Nachschub an Getränken oder Pommes benötigten oder ob wir spontan auch ohne Öffnungszeiten eine Verpfle- gung für unsere Musikerinnen und Musiker brauchten, war Achim mit seiner humorvollen und sympathischen Art immer zur Stelle und bot uns seine Hilfe an. Mit Achims Tod verlieren wir ein Mitglied sowie einen Freund, der den Musikverein Baindt jederzeit unterstützte und unser Vereinsleben aktiv prägte. Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e. V. Ortsverein Baindt e. V. Landfrauen Bildungs- und Sozialwerk der Landfrau- en e.V. Ortsverein Baindt. Landfrauen Baindt e.V. Nach der Sommerpause starten wir am Dienstag, 10.09.2024 mit einem Fachvortrag mit dem Thema „Fermentieren von Gemü- se“. Dazu kommt Frau Tanja Müller zu uns in den Bi- schof-Sproll-Saal nach Baindt. Beginn 19.30 Uhr. Hierzu laden wir alle Interessierten aus der Bevölkerung recht herzlich ein. Die Vorstandschaft Voranzeige: Dienstag, 08.10.2024, 19.30 Uhr Bischof-Sproll-Saal, Kür- bisse verzieren mit Elisabeth Eble, im Anschluß Bespre- chung Oberschwabenschau 2024 Oberschwabenschau vom 16.10.-20.10.2024 Dienstag, 05.11.2024, 19.30 Uhr Bischof-Sproll-Saal, Fach- vortrag: Darm gut - alles gut, darmgesunde Ernährung. Referentin Bettina Schmidt Dienstag, 03.12.2024, 19.30 Uhr Bischof-Sproll-Saal, Ein- stimmung in den Advent. 08.12-09.12.2024 2-tägige Busfahrt Weihnachtsmärkte Chiemsee/Rosenheim. Anmeldungen werden gerne ent- gegengenommen! Reitergruppe Baindt Vereinsausflug CHI Donaueschingen am 14. September Liebe Mitglieder, für alle die sich zum Vereinausflug am 14. September zu den CHI Donaueschin- gen angemeldet haben, aktuelle Informationen: Abfahrt am 14. September ist um 7 Uhr am Parkplatz Tennisplatz (Bitte pünktlich sein damit wir rechtzeitig star- ten können). Wir werden auf der Hinfahrt eine kurze Vesperpause ein- legen (Vesper wird von der Reitergruppe gestellt). -Eine Toilette gibt es im Bus. -Eure Tickets erhaltet ihr vor Ankunft im Bus. Rückfahrt in Donaueschingen planen wir auf 18 Uhr, so- dass wir gegen 20:15 Uhr wieder in Baindt sind. Die Zeiteinteilung für das CHIO ist im Internet bereits einsehbar. Wir freuen uns auf den Tag mit euch und stehen bei Fra- gen gerne zur Verfügung. Nachbericht des 49. Reitturniers vom 24.- 25. August 2024 Von 24. bis 25. August fand das 49. Reitturnier der Rei- tergruppe Baindt e. V. statt. Von den warmen Tempera- turen am Samstag sowie dem vorerst durchwachsenen Wetter am Sonntag ließen sich unsere Reiterinnen und Reiter sowie Besucher nicht abschrecken und freuten sich über ein abwechslungsreiches Programm, einen üp- pigen Mittagstisch und leckere selbstgemachte Kuchen und Torten. Durch den Bau unserer Reithalle hat sich in diesem Jahr eine umfangreiche Neugestaltung unse- res Turnieraufbaus ergeben. Die Veränderungen haben sowohl zur räumlichen Organisation als auch zur Ver- schönerung und Optimierung unserer Reitanlage beige- tragen. Am Samstag begann das Turniergeschehen auf dem Dressurplatz um 8:30 Uhr mit den Jugendprüfun- gen wie dem Dressur-Wettbewerb sowie Reiterwettbe- werb SchrittTrab und Schritt-Trab-Galopp. Es folgte am Nachmittag eine Dressurreiterprüfung der Klasse A, sowie eine Dressurpferdeprüfung Klasse A und als letzte Prü- fung eine Dressurprüfung Klasse L auf Trense. Auf dem Springplatz starteten ab 10:30 Uhr die Jugendprüfungen: Standard-SpringWettbewerb 80cm, Stilspring-Wettbe- werb 70cm und ein Springreiter-Wettbewerb 60cm. Am Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 36 Nachmittag folgte eine Stilspringprüfung Klasse A* 90cm sowie eine Springprüfung Klasse A* 90cm und zum Ab- schluss eine Springprüfung Klasse A* mit Stechen 95cm. Am Sonntagmorgen begann nach dem traditionellen Gottesdienst mit Herrn Pfarrer Staudacher der Sport- betrieb um 11:00 Uhr mit einer Springprüfung Kl. A** mit steigenden Anforderungen gefolgt von einer Springprü- fung der Klasse A**. Auf dem Dressurplatz startete der Turniertag mit einer Dressurprüfung Klasse A** und im Anschluss eine Dressurpferdeprüfung Klasse L. Unser Reiternachwuchs konnte sich am Nachmittag vor vielen Zuschauern in einem Führzügelwettbewerb beweisen. Auf dem Springplatz folgten eine Punktespringprüfung Kl. L mit Joker 110cm sowie eine Springprüfung Klasse L mit Siegerrunde 115cm für den Preis der Gemeinde Baindt. Im Preis der Gemeinde Baindt ging der Sieg an Ellen Müthlein vom Kölner Reitverein mit ihrem Pferd Christa. Besonders gefreut hat es uns, dass unser Mitglied Theresa Henzler mit ihrem Pferd Bonne Diamond die PSK-Meister- schaft der Leistungsklasse 6 gewinnen konnte. Bereits zum zweiten Mal fand in diesem Jahr ein Hobby-Horse-Wett- bewerb als Showprogramm auf dem Plan. 32 Teilnehmer, aufgeteilt in zwei Altersklassen, nahmen am Wettbewerb teil. Die Kinder absolvierten voller Begeisterung auf ihren selbstmitgebrachten Steckenpferden eine Springprüfung welche nach Fehler und Zeit ausgewertet wurde. Dabei wurden sie lautstark vom Publikum angefeuert. Hannah Elbs, RG Baindt, Hobby-Horse-Wettbewerb (Foto: Sophia Grabig Fotografie) Das Highlight auf unserem Dressurplatz war die Dressur- prüfung Kl. M* auf Trense, welche von Nicole Isser, RFV Oberschwaben, mit ihrem Pferd Feuerzauber gewonnen werden konnte. Zum Abschluss konnte in diesem Jahr wieder unser Kegel-Fahr-Wettbewerb für Einund Zwei- spänner durchgeführt werden bei welchem die Gespann- fahrer auf Zeit einen Parcours mit festen und beweglichen Hindernissen bewältigen müssen. Markus Elbs, RG Baindt, Hindernis-Fahr-Wettbewerb für Einspänner (Foto: Sophia Grabig Fotografie) Zum Ausklang heizten d´Quirlige 5, eine Partyband aus Oberschwaben, im Vorraum unserer Reithalle ein und sorgten so für einen stimmungsvollen Ausklang unseres Turniers. Die Reitergruppe Baindt dankt allen Helferinnen und Helfer, den vielen Kuchenspenden, ohne diese das Turnier so nicht zu stemmen wäre. Für den schönen Got- tesdienst möchten wir Herrn Pfarrer Staudacher, Herrn Rodi und Ehepaaar Winkler sowie den Ministranten und Musikern, welche den Gottesdienst mitgestaltet haben, danken. Für die gute Zusammenarbeit geht unser Dank an die Metzgerei Isser in Weingarten und an den Geträn- kevertrieb Rist in Horgenzell. Wir bedanken uns außerdem herzlich bei nachfolgenden Firmen und Privatleuten, welche uns in Form von Geld- und Sachspenden, durch Überlassung von Maschinen und landwirtschaftlichen Flächen in großzügiger Weise unterstützt haben: Ackermann Spülmaschinen GmbH, Baindt Auer Gruppe GmbH, Ravensburg August Baumgärtner GmbH & Co. KG, Weingarten Autohaus Ebner GmbH, Baienfurt Bäckerei Schmidt, Baindt Baggerbetrieb Johannes Elbs, Baindt Bayer Druck & Verlag GmbH, Weingarten Bistro am Dorfplatz, Baindt Bohmeier GmbH, Weingarten Büro für Deutsche Vermögensberatung, Fronreute Dieter Haug, Baindt Dorn Arbeitssicherheit e.K., Baindt Dreher GmbH, Baindt Elbs GmbH, Baienfurt Fliesen Hage, Baindt Garten Müller GmbH, Weingarten Gemeinde Baindt mit Bauhof Getränkevertrieb Joachim Rist, Horgenzell Giovanni Martello, Baindt Graf & Riss Baumaschinen GmbH, Baienfurt HAMESO Entner GmbH & Co. KG, Baindt Hiwo Systembau GmbH, Wolfegg Hoppe Heizung, Baindt JF Maschinen GmbH & Co. KG, Baindt Josef Elbs, Schlier Junker Technische Dokumentationen GmbH, Weingarten Kessler Konstruktion & Planung, Baindt Karl-Heinz Wiedemann, Meckenbeuren Kath. Kirchengemeinde, Baindt Kirchner Energie GmbH, Weingarten Kirchner Konstruktionen GmbH, Weingarten Kirchner Solutions GmbH, Weingarten Landjugend Baindt e. V. Landwirt Georg und Berthold Steinhauser, Baindt Landwirt Matthias Heilig, Baindt Landwirt Martin Rude, Baindt Langöhring Angelika, Gomadingen Löffelmühle Martin Schrott & Söhne, Bergatreute Markus Sterk, Weingarten Musikverein Baindt e. V. Martin Ahlfänger GmbH, Wolfegg Natursteine Josef Foret, Baienfurt Philipp Häfele Garten- und Landschaftsbau, Baindt pm-drones Drohnenservice, Baindt Ravensburger Finanz GmbH, Weingarten Reitsport Bentele, Ravensburg REWE Rainer Hahn, Baienfurt Ribo Rinigungs- und Gebäudeservice GmbH, Baindt Ristorante Da Michele, Baindt salon schreiber by björn, Ravensburg Nummer 36 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Schalmeienkapelle Baindt Schützbach GmbH, Baindt Sophia Grabig Fotografie Stadtmetzgerei Isser GbR, Weingarten Steinhauser Heizung & Sanitär, Baindt Steuerberater Spahlinger, Baindt SystemWorkX AG, München TK Folien, Baindt TOMOBIL GmbH, Baienfurt TZ Anhängervermietung & Pflegeservice, Baindt Vanessa Gütler Fotografie Volksbank Bodensee-Oberschwaben eG, Werner Netzer, Kisslegg Zimmerei Heudorfer, Vorsee Turnierergebnisse Reitturnier Baindt Reiterwettbewerb Hannah Elbs mit Dolly, 2. Platz Dressurwettbewerb Theresa Henzler mit Bonne Diamond, 3. Platz Hannah Elbs mit Dolly, 11. Platz Viktoria Köberle mit Michael, 11. Platz Dressurreiterprüfung Klasse A* Theresa Henzler mit Bonne Diamond, 3. Platz Dressurprüfung Klasse A** Theresa Henzler mit Bonne Diamond, 4. Platz Springprüfung Klasse A* mit Stechen 95cm Anna Tratzyk mit Sisko, 2. Platz Springprüfung Klasse A* 90 cm Anna Tratzyk mit Sikso, 7. Platz Standard-Spring-Wettbewerb 80cm Anna Tratzyk mit Sisko, 4. Platz Anna Tratzyk mit Charlton, 6. Platz Hindernis-Fahr-Wettbewerb für Einspänner Markus Elbs mit Erich (Beifahrer: Simon Elbs), 3. Platz PSK-Meisterschaft Dressur LK6 Theresa Henzler mit Bonne Diamond, 1. Platz Hobby-Horse-Wettbwerb (11-15 Jahre) Hannah Elbs, 5. Platz Soldatenkameradschaft Nachruf In stiller Trauer nehmen wir Abschied von unserm Mitglied, Herrn Achim Wucherer, der im Alter von 63 Jahren unerwartet ver- storben ist. Herr Wucherer war 38 Jahre in unser Kameraschaft und hatte uns, zu unser vollen Zufriedenheit, mit seiner Frau, in seiner Gaststätte bewirtet. Wir haben ihn als freundlichen, engagierten und zuverläs- siges Mitglied schätzen gelernt. Sein Tod hinterläßt eine Lücke, die nicht mehr zu schließen ist. Wir werden ihm immer ein ehrendes Andenken bewahren. Unser tiefes Mitgefühl gilt seiner Frau und allen Angehörigen. Im Namen der Soldatenkameradschft Die Vorstandschaft Basar Baindt Förderverein Klosterwiesenschule e.V. Herbst-Winter Basar am 21.09.2024 von 10 bis 12 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle in Baindt Schwangere mit Mutterpass OHNE Begleitperson dürfen schon ab 9.30 Uhr einkaufen! Es sind bereits alle Nummern vergeben! Warenannahme ist am 20.9.24 von 15.00 bis 16.00 Uhr. Warenabholung ist am 21.9.24 von 15.30 bis 16.00 Uhr. Die aktuellen Infos findet Ihr immer auf Facebook Kinder- basar Baindt (es geht auch ohne Facebook Konto) und auf Instagram „kinderbasarbaindt“ Mit Bewirtung von der Jugendfeuerwehr Baindt und Kuchenverkauf der Klasse 3b der Klosterwiesenschule. Alpinteam Baindt Einladung zur Jahreshauptversamm- lung des Alpinteams am 07.09.2024 Zu unserer Jahreshauptversammlung am Samstag, den 07.09.2024 um 17:30 Uhr, laden wir alle Mitglieder und Freunde der Skiabteilung recht herzlich in die Jugendvereinsräume des SV Baindt („Loch“) ein. Tagesordnungspunkte: • Begrüßung • Rückblick • Berichte der Ausschußmitglieder • Kassenbericht • Entlastung der Vorstandmitglieder • Wahlen • 2. Vorsitzende/r • Kassierer/in • Schriftführer/in • Ausbildungswart • Jugendvertreter/in weiblich • Vorstellung des neuen Winterprogramms • ggf. Anträge • Danksagungen • Verschiedenes Anträge sowie zusätzliche Tagesordnungspunkte sind bis zum Beginn der Versammlung schriftlich beim Ab- teilungsleiter (Daniel Schupp) unter vorsitz-alpinteam@ svbaindt.de abzugeben. Im Anschluss an die Versammlung findet unser Som- merfest statt. Euer Alpinteam Das Alpinteam wandert am 15.09. auf die Lachenspitze Das Alpinteam wandert eine wunderschöne Gipfeltour auf die Lachenspitze. Natur pur im wahrsten Sinne des Wortes. Drei klare Bergseen, herrliche Ausblicke, wunder- bare Gipfel so weit das Auge reicht und das Naturjuwel Vilsalpsee. Verstreut auf der ganzen Tour gibts einige Ein- kehrmöglichkeiten, z.B. die Landsberger Hütte. Herrliche Tiroler Schmankerl belohnen diese Tour. Aufstieg: 986 m, Absteig: 986 m, Dauer: 5,5 Stunden Anspruch: mittel bis schwer Abfahrt ist um 6:45 Uhr an der Tennishalle Baindt. Gefahren wird in Fahrgemeinschaften. Wir freuen uns auf alle, die Spaß am Wandern haben. Weitere Infos un- ter unserer Rubrik „Sommerprogramm“. Wetterbedingte Änderungen auf der Homepage des SV Baindt Schwäbischer Albverein OG Weingarten Von Bermatingen nach Markdorf Wir wandern von Bermatingen auf aus- sichtsreichen Wegen durch Weinberge nach Markdorf. Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 36 Wir treffen uns am Dienstag,10.09.2024 um 9.50 Uhr in Weingarten, Bushaltestelle Charlottenplatz oder 10.20 Uhr am Bahnhof Ravensburg. Die Rückkehr ist gegen 17 Uhr geplant. Die Gehzeit be- trägt 2,5 Stunden, die Streckenlänge 8 km, ohne größere Steigungen. Der Fahrpreis beträgt 5 Euro für Mitglieder. Am Ende der Wanderung ist eine Einkehr in Markdorf vor- gesehen. Mitnehmen: Vesper, Getränk, gutes Schuhwerk, nach Bedarf Stöcke. Bei schlechtem Wetter wird ein Schlechtwetterprogramm angeboten (Besuch Auto- und Traktormuseum in Uhldingen-Mühlhofen). Anmeldung ab 06.09.2024 - T. 0151-12952100 (Anrufbe- antworter) Wanderführung: Franz Gaißmaier, E-Mail: franz.gaiss- maier@gmail.com Bitte bei der Anmeldung mitteilen ob man ein eigenes Ti- cket hat und bei schlechtem Wetter ggf. am Besuch des Auto- und Traktormuseums teilnimmt. Bei schlechtem Wetter Info im Ansagetext T. 0151-12998910 ab 20 Uhr am Vortag. Gäste sind herzlich willkommen! Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donnerstag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Aus dem Landkreis Aus dem Landkreis Rückbau des Bahnübergangs in der Mochenwanger Straße (K7946) in Baienfurt Am Montag, 09. September und Dienstag, 10. September wird der ehemalige Bahnübergang in der Mochenwanger Straße (K7946) in Baienfurt zurückgebaut. Für die Arbei- ten muss die Kreisstraße im Bereich des Bahnübergangs komplett gesperrt werden. Der Verkehr wird beidseitig über Schachen – Baindt – Ortsdurchfahrt Baienfurt - Weingarten und umgekehrt umgeleitet. Die Umleitungs- strecke ist vor Ort ausgeschildert. Die Bushaltestelle „Rainpadent“ kann während dieser Zeit beidseitig nicht bedient werden. Folgende Ersatzhaltestel- len werden eingerichtet: Buslinie 7573.1: Die Ersatzhaltestellen werden an den bestehenden Bus- haltestellen „Weidenösch“ in der Schussentalstraße ein- gerichtet. Buslinie 20: Die Ersatzhaltestellen werden in der Niederbieger Stra- ße zwischen dem Kreisverkehr und dem Küchenstudio ausgeschildert. Bitte beachten Sie, das hiervon ebenfalls die Schulbusse o.g. Linien betroffen sind sowie weitere Hinweise direkt vor Ort. Die Umleitungsstrecke sowie einen Lageplan der Er- satzhaltestellen für den Busverkehr finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Baienfurt unter https://www. baienfurt.de/de/rathaus-politik/aktuelles-termine/bau- stelleninformationen Die Gemeindeverwaltung Baienfurt Gras braucht Kühe! - Vortrag von Prof. Dr. Wilhelm Windisch zum Thema „Tierhaltung und Klimaschutz“ auf der Landesgartenschau in Wangen am 21.09.24, 10:00 Uhr Der Bauernverband Allgäu-Oberschwaben e.V. und die Erzeugergemeinschaft Milch Bodensee Allgäu w.V. laden Sie herzlich zu einem aufrüttelnden Vortrag von Prof. Dr. Wilhelm Windisch, Professor für Tierernährung an der TU München und einer der führenden Experten für Tierer- nährung und Umweltfragen, ein. Prof. Windisch wird die spannende These vertreten, dass Kühe eine Schlüsselrolle im Klimaschutz spielen und dabei unser Verständnis von nachhaltiger Landwirtschaft auf den Kopf stellen können. Erfahren Sie, warum die Rinderhaltung gerade im Allgäu so wichtig ist und was Grünland mit Klimaschutz zu tun hat. Der Vortrag findet am Samstag, den 21. September um 10:00 Uhr auf der Argenbühne der Landesgarten- schau statt. Bei schlechtem Wetter wird es eine Ausweich- möglichkeit in einen Raum auf dem Gartenschaugelände geben. Nutzen Sie die Gelegenheit, im Anschluss an den Vortrag Ihre Fragen zu stellen und an einer lebehaften Diskussion teilzunehmen. Ravensburger Kunstnacht am 20. September Eröffnung 18 Uhr im Museum Humpis-Quartier Markt- straße 45 Info www.ravensburg.de/kunstnacht Zur Ravensburger Kunstnacht am Freitag, den 20. Sep- tember öffnen Museen, Galerien und Ateliers von 18 bis 23 Uhr ihre Türen. 25 Ausstellungsorte, markiert von blauen Leuchtstoffröhren, bieten einen facettenreichen Kunstgenuss. Eröffnet wird die Kunstnacht um 18 Uhr im Museum Hum- pis-Quartier. Im Anschluss lassen sich die Installationen von Gregor Kuschmirz erkunden, der für den Lichthof ei- nen Parcours interaktiver Klangobjekte und kinetischer Installationen entwickelt hat. Im Kunstmuseum Ravens- burg gibt die aktuelle Ausstellung „Die Geschichte einer Sammlung. Peter Selinka zum 100. Geburtstag“ einen Einblick in die Entstehungsgeschichte und Schwerpunkte der hochkarätigen Sammlung. Als besonderes Highlight ist in diesem Jahr die bal- lett-werkstatt Bettina Owczarek mit dabei. Unter dem Titel „In Bewegung – Galerie 21.06 zu Gast“ lassen sich Tänzer*innen von den künstlerischen Arbeiten Elis Vermei- rens inspirieren. Die Tanzperformances finden stündlich ab 19 Uhr statt. Als bekannte Ausstellungsorte sind auch in diesem Jahr vertreten: Die Kreissparkasse Ravensburg, das Kapuzi- ner Kreativzentrum, der Neue Ravensburger Kunstver- ein, das Atelier an der Mühle, das Atelier im Glashaus, die Buchhandlung von Anna Rahm, das Café Charlie´s, die Yoga Lounge & Café, wurm Gesamtplanung und Kunstraum und Atelier: MICA ONE. Darüber hinaus gibt es zahlreiche neue Locations zu ent- decken: Die Arche Ravensburg, das Atelier Möttelin, die Arkade e. V., die Volkshochschule Ravensburg, das Haus 34, die Polsterei vermöbelt, die Stadtwerkstatt, die RIVA Bar & Essen, das Haus der Katholischen Kir- che Ravensburg, die Bewährungs- und Gerichtshilfe Ravensburg und die Galerie in der Caritas. Im Showroom Ravensburg dient die Philosophie des Kaizen Annette Stacheder und Johannes Braig als ge- Nummer 36 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 meinsames Konzept ihrer Ausstellung. Die Swingband „Ännie & Jogs“ wird um 18.30 Uhr, 19.30 Uhr usw. für eine musikalische Untermalung des Abends sorgen. In einer Lesung wird der Künstler Gerhard van der Grinten um 20.30 Uhr seine „Unartigen Geschichten“ dem Publikum präsentieren. An zahlreichen Locations der Kunstnacht sind an die- sem Abend Konzerte, Führungen oder Performances zu erleben. Die jeweiligen Orte und Uhrzeiten sind im Pro- grammheft nachzulesen. Der Besuch der Ravensburger Kunstnacht ist kostenlos. Das Programmheft mit allen Teilnehmer*innen ist ab Sep- tember in der Tourist Information erhältlich, den Ausstel- lungsorten sowie unter www.ravensburg.de/kunstnacht. Erinnern an den Bauernkrieg 1525 | Woran, Warum und Wie? Panel auf der Landesgartenschau am 10.09.2024 Erinnern an den Bauernkrieg 1525 | Woran, Warum und Wie? Gespräch mit Dr. Tanja Kreutzer, Leiterin Bauernhaus-Mu- seum Allgäu-Oberschwaben in Wolfegg und Christoph Engelhard, Leiter Stadtarchiv Memmingen. Moderation: Dr. Maximilian Eiden, Leiter Kulturhäuser Landkreis Ra- vensburg. Am 10. September 2024, 17.30 Uhr im Land- kreispavillon auf der LGS Wangen. Kreis Ravensburg – Woran genau erinnert das Gedenk- jahr „500 Jahr Bauernkrieg“? Warum ist das heute ak- tueller denn je? Wie vermitteln Kulturschaffende dieses Ereignis? Am 10. September geht Dr. Maximilian Eiden diesen Fragen bei einem Gespräch im Landkreispavil- lon auf der LGS Wangen auf den Grund. Dazu hat er zwei Gäste eingeladen: Dr. Tanja Kreutzer und Christoph Engelhard. Beide teilen ihre langjährige Expertise in der historischen Aufarbeitung und Geschichtsvermittlung. Sie geben an diesem Tag einmalige Einblicke hinter die Kulissen: Das Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwa- ben in Wolfegg plant eine Ausstellung, die die Ereignisse und Hintergründe des Bauernkriegs aus regionaler und bäuerlicher Perspektive beleuchtet. In Memmingen, der Stadt der Freiheitsrechte, entsteht zum Gedenkjahr ein umfangreiches Programm, das demokratische Beteili- gungsprozesse anstoßen möchte. Tanja Kreutzer und Christoph Engelhard erläutern den Vorbereitungsprozess, aktuelle Bezüge und ihre ganz individuellen Zugänge zu diesem – weit über die Region Allgäu-Oberschwaben hinaus – identitätsstiftenden Er- eignis. Mitdiskutieren ist erwünscht, denn am Ende der Veranstaltung wird die Gesprächsrunde geöffnet. Der Landkreis Ravensburg und die Stadt Memmingen sind gemeinsam mit 9 weiteren Initiativen, Kultureinrichtun- gen, Städten und Gemeinden im grenzüberschreitenden Kulturraum von Oberschwaben, Allgäu bis Vorarlberg Teil des Interreg-Projektes COURAGE. Das Projekt zum Bauernkriegsgedenkjahr wird im Rahmen des Interreg Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein-Programms von der EU kofinanziert. Die Anmeldung zum Gespräch erfolgt per E-Mail an ku@ rv.de. Die ersten 40 Anmeldungen erhalten am Veranstal- tungsabend freien Eintritt auf das Landesgartenschau- gelände. Der Eintritt kostet 19 Euro; ermäßigt 16 Euro. Für die Teilnahme am Gespräch fällt kein separater Eintritt an. Informationen zur Anfahrt, Preisen und einen Gelände- plan gibt es auf https://lgswangen2024.de/ Die Blitzenreuter Seenplatte – Natur mit allen Sinnen genießen! Professionelle Gästeführer zeigen Ihnen die unverwech- selbare Natur- und Kulturlandschaft zwischen Schussen und Seen mit ihren typischen Moränenhügeln. Von April bis Oktober werden Führungen angeboten, • jeden ersten Samstag im Monat (auch außerplan- mäßige Führungen – beachten Sie die Hinweise im Mitteilungsblatt oder auf unserer Internetseite) • jeden Sonntag (bis Oktober) Für Kinder bis 14 Jahren sind die Führungen kostenlos, Kinder ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 4,00 EUR.Die sonntäglichen Führungen beginnen immer um 14:30 Uhr am Parkplatz beim Häcklerweiher. Der Parkplatz am Häcklerweiher liegt an der B 32 zwischen Blitzenreute und Vorsee. Sonntag, 8. September 2024 Teich- und Seefischerei: Wichtige Wirtschaftszweige in unserer Region, die zur Versorgung der Bevölkerung mit Fisch beitragen Gästeführer: André Kappler und Jürgen Menna Treffpunkt: Parkplatz Häcklerweiher Beginn: 14:30 Uhr Ende: ca. 17:00 Uhr Frischer Fisch - Spannende Einblicke in die Fischwirt- schaft des Klosters Weingarten Welche Fische leben in unseren Weiher, Seen und Bächen und welche Lebensbedingungen brauchen unsere ein- heimischen Fische und andere Wassertiere? Die Blitzen- reuter Seenplatte, ein idyllisches Ensemble aus Seen und Feuchtgebieten, bietet eine beeindruckende Vielfalt an Fischarten, darunter Karpfen, Hechte, Barsche und viele mehr. Wie funktionierte die Weiherwirtschft des Klosters Weingarten und was geschieht heute in unseren Gewäs- sern? Wirken sich die klimatischen Veränderungen auch auf unsere Gewässer aus? Viele spannende Fragen werden bei einer Wanderung auf der Blitzenreuter Seenplatte mit unseren Gästeführern Jürgen Menna und André Kappler aufgeworfen. Bitte denken Sie an gutes Schuhwerk, Mücken- und Son- nenschutz. „Neue Räume“: Interkulturelle Woche im Landkreis Ravensburg vom 13. September bis 19. Oktober 2024 Kreis Ravensburg – Verfolgung, Krieg, Hunger, die Fol- gen des Klimawandels oder die Sehnsucht nach einem besseren Leben – es gibt viele Gründe, warum Menschen ihre Heimat verlassen, manche kommen zu uns in den Landkreis Ravensburg. Wie aber kann das Zusammenleben in Vielfalt trotz Zu- nahme rechtspopulistischer Positionen gelingen? Ein we- sentlicher Aspekt ist, dass sich Menschen -unabhängig von ihrer Herkunft - kennenlernen, austauschen, einander zuhören und von den Erfahrungen und Lebensweisen der jeweils anderen Seite wissen. Die Interkulturelle Woche schafft Räume für Begegnung, Information, Diskussion und Austausch. Über 40 Kooperationspartner/innen in zehn Orten laden Sie zu einem vielfältigen Programm ein: Ausstellungen mit Führungen, Lesungen, Sing- und Tanzveranstaltungen, ein internationales Picknick, ein Frauenfrühstück und eine Tafel der Kulturen, ein China-Tag, Kochveranstaltungen, eine Theateraufführung, ein Konzert, Einladungen zum Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 36 Tag der offenen Moschee und vieles mehr. Da ist für je- den Menschen etwas dabei. Detaillierte Informationen und das vollständige Pro- gramm finden Sie unter www.rv.de/ikw. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an die Integrations- beauftrage, Frau Militz, Tel. 0751 85-9863, e.militz@rv.de. Shake it like a Jungdohle! - Gründung Gardetanzgruppe für Mädels und Jungs im Alter von 10 bis 15 Jahren Du hast Spaß am Gardetanz? Du bist zwischen 10 und 15 Jahre alt? Du kommst aus Baienfurt und Umgebung? Dann komm zu uns! Wir suchen Mädels und Jungs für eine neue Gardetanz- gruppe, die ganzjährig trainiert und hauptsächlich in der Fasnet auftritt. Daher schnapp dir deine Freundin/dei- nen Freund und komme am Montag, den 16.09.2024 um 17 Uhr in den Neunerbeck (Weingartener Str. 2 in 88255 Baienfurt) für unser erstes Kennenlernen. Weitere Infos & erste Anmeldung unter: jungdohlen.baienfurt@gmail.com Wir freuen uns auf dich/euch! Anke & Caro Narrenzunft Henkerhaus Baienfurt e.V. Perspektiven für Agri-Photovoltaik im Öko-Betrieb Am 11. September findet in 88281 Schlier, Fohren 28, am Nachmittag ab 13 Uhr eine Veranstaltung zum Thema Agri-Photovoltaik statt. Das Programm: • Begrüßung und Einleitung – Martin Weiß, Bioland-Be- ratung und Katharina Eckel, Bio-Musterregion Ra- vensburg • Regionalverband als politischer Entscheidungsträger – Stand der Umsetzung des Teilregionalplan Energie und Abwägungskriterien für PV-Flächenausweisung - Dr. Wolfgang Heine, Verbandsdirektor Regionalver- band Bodensee Oberschwaben • Definition von Agri-PV und Voraussetzungen für eine Privilegierung von Agri-PV-Anlagen - Maximilian Gröt- zinger, Landwirtschaftsamt Ravensburg • Erfahrungen im politischen Entscheidungsprozess für eine Anlage in Schlier - Severin Batzill, Gemeinderat Schlier • Projektierung von Anlagen – Gabriel Frittrang, Solmo- tion Project GmbH • Erfahrungsberichte aus der landwirtschaftlichen Pra- xis, Agri-PV Schlier und Besichtigung der Anlage in Schlier Die Veranstaltung wird gefördert durch das Bundespro- gramm Ökologischer Landbau, initiiert durch das Bundes- ministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) . Es fallen keine Teilnahmegebühren an. Eine Anmeldung ist notwendig unter Bioland e.V. Ge- schäftsstelle Baden-Württemberg, EMail: veranstaltun- gen-bw@bioland.de oder online unter www.bioland.de/ veranstaltungskalender Bioland e.V. / Bioland Beratungsdienst GmbH Beratung Landwirtschaft Was sonst noch interessiert Schutz des Altdorfer Waldes ist unser Zweck, seines Lebensraums, der Quellen - kein Kiesabbau etc. Unterstützen Sie uns, werden Sie Mitglied! Natur- und Kulturlandschaft Altdorfer Wald e.V. www.altdorferwald.org Landkreis Ravensburg zeigt „Flagge für Demokratie“ am Internationalen Tag der Demokratie Mitgliedsgemeinden hissen deshalb auch dieses Jahr die „Demokratie leben!“ Fahne. Sie soll gerade in der heuti- gen Zeit daran erinnern, dass Demokratie keine Selbst- verständlichkeit ist. Wir müssen die Demokratie jeden Tag neu mit Leben füllen und es braucht Menschen, die demokratische Kultur leben, sie erhalten und gestalten. Mit dem Förderprogramm „Demokratie leben!“ beziehen die vier Partnerschaften für Demokratie im Landkreis Ravensburg (Städte Ravensburg, Weingarten, Leutkirch-Aitrach-Aichstet- ten und Landkreis Ravensburg) seit vielen Jahren Stellung für Demokratie, Vielfalt und Toleranz. Ein gemeinsames Projekt aller vier Partnerschaften ist das Projekt „Flagge zeigen für Demokratie“. Die vier Partnerschaften präsentieren sich auch gemeinsam am 15. September auf der Landesgartenschau in Wangen im Landkreispavillon. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend fördert die Partnerschaft für Demokratie im Landkreis Ravensburg im Rahmen des Bundespro- gramms „Demokratie leben!“. Weitere Informationen zu der Partnerschaft für Demokratie im Landkreis finden Sie auf der Website https://www.demokratieleben-rv.de/ . Herzforschung rettet Leben! Ihre Spende hilft im Kampf gegen Herzkrankheiten – eines Tages vielleicht auch Ihnen. Unterstützen Sie uns mit einer Spende! DE71 5005 0201 0000 9030 00 Spendenkonto www.herzstiftung.de/spenden Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 36 Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG | Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim | 07154 8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de Viel Spaß in der Schule, Freude am Lernen – und bleib so neugierig wie Du bist! Liebe Alisa, Freude am Lernen – und bleib so neugierig 1 Mit dem Schulanfang beginnt ein neuer, vielleicht der wichtigste, Lebensabschnitt. Behalte Deine Neugierde und vergiss nie, Fragen zu stellen. Nur wer Fragen stellt, sich selbst und anderen, bekommt Antworten. Janne Koch Lieber Ben, Mit dem Schulanfang beginnt ein neuer, vielleicht der wichtigste, Lebensabschnitt. Behalte Deine Neugierde und vergiss nie, 2 Sei still wie ein Mäuschen, pass auf wie ein Luchs, sei fleißig wie ein Bienchen, dann wirst Du schlau wie ein Fuchs. Quelle: Briefeguru Lieber Tom, Sei still wie ein Mäuschen, pass auf wie ein Luchs, sei fleißig wie ein Bienchen, dann wirst Du schlau wie ein Fuchs.3 Zum Schulbeginn sende ich Dir allerherzlichste Glückwünsche - viel Erfolg auf Deinem Weg! Lieber Michael 5 Wir wünschen Dir, dass Du so wissbegierig bleibst, wie Du bist: Viel Spaß in der Schule! Liebe Denise Wir wünschen Dir, 6 Lieber Dennis, wir wissen, wie ungeduldig Du den ersten Schultag herbei- gesehnt hast. Heute ist es endlich soweit: Du wirst lesen und schreiben lernen, im Rechnen bist Du ja schon richtig gut. Wir wünschen unserem lieben Erstklässler alles Gute zur Einschulung und eine glückliche und erfolgreiche Schulzeit. Deine Oma und Dein Opa Quelle: briefeguru.de 4 Glückwunschanzeigen Schulanfang Machen Sie Ihrem stolzen Schüler oder Ihrer Schülerin eine Freude und schalten Sie eine Glückwunsch-Anzeige zum Beginn des Schuljahres in Ihrem Mitteilungsblatt. Interesse oder Fragen? Rufen Sie uns einfach an oder schreiben uns eine Mail. Wir beraten Sie gerne! 07154/8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de Gerne können Sie eine solche Anzeige auch selbst erfassen auf: www.duv-wagner.de/privatanzeige Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 36 Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG | Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim | 07154 8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de Hiermit buche ich nachstehende Anzeige online www.duv-wagner.de/privatanzeige per Mail anzeigen@duv-wagner.de per Post Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Straße 14, 70806 Kornwestheim Anzeigenauftrag Rechnung per Lastschrift Rechnung per Überweisung Hiermit ermächtige ich Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, 70806 Kornwestheim, zu Lasten des nachstehend angegebenen Kontos mittels Lastschrift den Rechnungsbetrag der obigen Anzeige einzuziehen. Rechnungsanschrift: Name Straße, Hausnummer PLZ, Ort Telefon für Rückfragen E-Mail für Rechnungsversand Datum, Unterschrift Einwilligungserklärung: Für den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten haben wir alle technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen, um ein hohes Schutzniveau zu schaffen. Wir halten uns dabei strikt an die Datenschutzgesetze und die sonstigen datenschutz- relevanten Vorschriften. Ihre Daten werden ausschließlich über sichere Kommunikationswege an die zuständige Stelle übergeben. Zur Bearbeitung Ihres Anliegens werden personenbezogene Daten von Ihnen erhoben wie z.B. Name, Anschrift, Kontaktdaten sowie die notwendigen Angaben zur Bearbeitung. Die Verwendung oder Weitergabe Ihrer Daten an unbeteiligte Dritte wird aus- geschlossen. In dem Fall eines gebührenpfl ichtigen Vorgangs übermitteln wir zur Abwicklung der Bezahlung Ihre bezahlrelevanten Daten an den ePayment-Provider. Mit Ihrer Unterschrift erklären Sie sich einverstanden. DE IBAN Ich buche das Mitteilungsblatt der Gemeinde(n) Ich wähle die Musteranzeige Nr. Text für meine Glückwunschanzeige: Bitte in Druckschrift ausfüllen! Danke. Bitte haben Sie Verständnis, dass am Layout der Musteranzeigen keine Änderungen vorgenommen werden können. Aus der von Ihnen gewählten Musteranzeige und Ihrem Text gestalten wir Ihnen eine ansprechende Anzeige. Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 36 Bad Waldsee NEU seit Januar 2024 Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim • Erscheinungstag: Donnerstag • Au age: 2.500 Exemplare (Vollverteilung: 9.600 Ex.) • mm-Preis: ab 0,69 € • in Kombination buchbar Rufen Sie uns gleich an: 07154 8222-70 Oder senden Sie uns eine E-Mail an: anzeigen@duv-wagner.de Wir beraten Sie gerne! Besuchen Sie unsere große Garagentor-Ausstellung! Hausmesse Tore & Antriebe Freitag, 13. September von 10:00 - 17:00 Uhr Samstag, 14. September von 10:00 - 17:00 Uhr • Messepreise für Neutore und kostenlose Fachberatung • Sonderangebote bei Lager- & Ausstellungstoren Kipptorstraße 1 – 3 Ortsteil Aach-Linz 88630 Pfullendorf Telefon: 07552 2602-0 GESCHÄFTSANZEIGEN Nachruf Wir, die Schalmeienkapelle Baindt e.V., nehmen Abschied von unserem langjährigen Freund und großen Unterstützer Achim Wucherer der zu früh und überraschend von uns gegangen ist. Wir danken Achim für sein vielseitiges Engagement. Als passives Mitglied stand er uns seit der Gründung mit Rat und Tat zur Seite. Der „Grüne“ war all die Jahre eine zweite Heimat und inoffizielles Vereinsheim von uns. Achim war auch immer ein sehr gern ge- sehener Gast auf unserem Weinfest oder auf Versammlungen. Unsere Gedanken und tiefstes Mitgefühl sind ganz bei Conny und ihren Angehörigen. Achim du wirst nicht nur uns sondern auch ganz Baindt fehlen und wir werden bei so vielen Gelegenheiten an dich denken. Deine Baindter Schalmeien NACHRUFE Schlangenwort Die Buchstaben des Rätselgitters ergeben einen Busch mit samtigen Blüten. Sie sind schlangenförmig zu lesen, das heißt, der nächste Buchstabe kann waagrecht, aber auch senkrecht folgen. Den Anfang müssen Sie selbst finden. © DEIKE PRESS 752R26R6 Lösung: Weidenkaetzchen Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 36 „Beileidsbekundungen - wie soll ich´s sagen wie soll ich´s schreiben?“ Wir haben Formulierungshilfen www.bestattungen-wohlschiess.de Tel. 0751/43425 BESTATTUNGEN WOHLSCHIESS 88255 Baienfurt Eisenbahnstr. 1 Niederbieger Straße 43 88255 Baienfurt T 07 51. 5 99 30 F 07 51. 4 42 00 www.kuechen-teufel.de Sensationelle Preise und Sonderangebote bei unserem Musterküchenabverkauf. WIR MACHEN PLATZ FÜR NEUE KÜCHEN! 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      Wo tker SüjAew «km scKoiAslew ist. Landratsamt Ravensburg, Postfach 19 40, 88189 Ravensburg Bau- und Umweltamt Sachgebiet Oberflächengewässer Gemeinde Baindt Bauamt Frau Jeske Marsweilerstr. 4 88255 Baindt Gegen Empfangsbekenntnis Ansprechpartner/in: Isabel Söllner Tel: 0751/85-4249 Fax: 0751/85-774249 Mail: i.soellner(S> rv.de Kreishaus II Raum E31S, Gartenstr. 107, Ravensburg rundumbus Linie 1,2,3,5,10,20 Haltestelle "Kraftwerk" Aktenzeichen: 404-691.17.-SÖ Ihr Schreiben vom/AZ: Datum: 22.07.2022 Planfeststellungsbeschluss gemäß § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) zur Umsetzung von Hochwas­ serschutzmaßnahmen im Rahmen des Starkregenrisikomanagementkonzepts im Bereich „Bühl/Gei­ gensack" durch die • Herstellung eines neuen offenen Bachverlaufes mit Anbindung an den „Oberen Bampfen" auf Fist. Nr. 142, 387, 388, 389, 389/1, 400, Gemarkung/Gemeinde Baindt sowie • Verlegung und des Ausbaus des bestehenden Bachlaufes auf Fist. Nr. 455/9,131/1,137/1 und 453, Gemarkung Baindt • Querungen für die Sulpacher Straße, Hirschstraße, Zeppelinstraße Antragstellerin: Gemeinde Baindt Sehr geehrte Damen und Herren, das Landratsamt Ravensburg - Bau- und Umweltamt/Sachgebiet Oberflächengewässer - erlässt auf An­ trag der Gemeinde Baindt vom 29.07.2021 folgenden Planfeststellungsbeschluss: I. Planfeststellung Der Plan für die Umsetzung von Hochwasserschutzmaßnahmen im Gebiet Bühl in Baindt mit folgen­ den Einzelmaßnahmen wird festgestellt: BIC: SOLADES1RVB Bankverbindung: IBAN: DE87 6505 0110 0048 0003 23 Q vvww.rv.de O landkreis.ravensburg 8 landkreis.ravensburg BODENSEE 1. Die Herstellung eines neuen offenen Bachverlaufes mit Anbindung an den „Oberen Bampfen" auf Fist. Nr. 142, 387, 388, 389, 389/1, 400, 2. die Verlegung und des Ausbaus des bestehenden Bachlaufes auf Fist. Nr. 455/9,131/1,137/1 und 453, 3. die Querungen für die Sulpacher Straße auf Fist. Nr. 386, Hirschstraße auf Fist. Nr. 42, Zeppelinstraße auf Fist. Nr. 455/9, sowie 4. der Austausch der bestehenden Bachverdolung im Waldabschnitt von DN 700 durch DN 800 bei Fist. Nr. 379, -jeweils Gemarkung und Gemeinde Baindt-. Die Maßnahmen haben zur Folge, dass durch den neu geschaffenen Bachverlauf die Abflusskapazität im Bereich des Einzugsgebietes Bühl auf ein 100 -jährliches Hochwasserereignis (HQ100) gesteigert wird und auch Überflutungen aufgrund außergewöhnliche Starkregenereignisse verhindert werden. 5. Die Planunterlagen nebst Grüneinträgen sind Bestandteil dieses Beschlusses (s. II.). 6. Die Entscheidung ergeht unter Nebenbestimmungen (s. III.). 7. Diese Entscheidung ergeht gebührenfrei. II. Planunterlagen: Dem festgestellten Plan liegen, neben dem Antrag der Gemeinde Baindt vom 29.07.2021, die von der Fassnacht Ingenieure GmbH, Ziegeleistraße 3, 29.07.2021 zugrunde: 88410 Bad Wurzach erstellten Planunterlagen vom • • Erläuterungsbericht mit Grüneintrag vom 13.05.2022 Hydraulische Berechnungen Bachlauf Ergänzt: 10.03.2022 • e • Starkregenmanagement-Berechnung Hochwasserschutz Baindt Detailkarte Baugrunduntersuchungen Erstellt: 23.01.2022 • Übersichtsplan 1:10.000 Erstellt: 10.11.2020 • Übersichtslageplan 1: 2.500 • Lageplan Achse Bühl 1: 250 Ergänzt: 09.11.2021 • Lageplan Achse Geigensack 1: 250 Ergänzt: 09.11.2021 • Lageplan Baustelleneinrichtung 1: 250 Ergänzt: 22.03.2022 • Regelprofil Achse Bach Bühl 1:100 • Regelprofil Achse Bach Geigensack 1:100 • Höhenplan Achse Bühl 1:500/ 100 • Höhenplan Achse Geigensack 1:500/ 100 • Querprofile Achse Bühl 0+020 - 0+100 1:100 Ergänzt: 09.11.2021 • Querprofile Achse Bühl 0+100 - 0+190 1: 100 Ergänzt: 09.11.2021 Seite 2 Querprofile Achse Bühl 0+200 - 0+277.15 mit Grüneintrag vom 21.07.2022 1:100 Querprofile Achse Geigensack 0+000 - 0+160 1:100 Querprofile Achse Geigensack 0+180 - 0+340 1: 100 Ergänzt: 09.11.2021 Anpassung Bachlauf Durchlass Waldweg 1:50/1:25 Ergänzt: 09.11.2021 mit Grüneintrag vom 21.07.2022 Lageplan Regelschnitte Bepflanzung Bühl 1:500/ 100 Ergänzt: 12.08.2021 mit Grüneintrag vom 21.07.2022 Lageplan Regelschnitte Bepflanzung Geigensack mit Grüneintrag vom 21.07.2022 1: 500 Ergänzt: 12.08.2021 Vom Ingenieurbüro Sieber, Am Schönbühl 1, 88131 Lindau liegen außerdem folgende Planunterlagen zugrunde: • Umweltverträglichkeitsvorprüfung Erstellt: 14.07.2021 • Natura 2000 - Vorprüfung • Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung Erstellt: 23.07.2021 Vom Ingenieurbüro HPC AG, Jahnstraße 26, 88214 Ravensburg liegt das Bodenschutzkonzept/-plan vom 21.03.2022 vor. III. Nebenbestimmungen 1. Allgemeine Auflagen 1.1. Der Beginn der Baumaßnahme und die Fertigstellung der Maßnahme sind dem Landratsamt Ravensburg - Bau- und Umweltamt/Sachgebiet Oberflächengewässer (Kontakt siehe Briefkopf) - gern. § 78 Abs. 1 Wassergesetz (WG) rechtzeitig mit den beigefügten Baubeginns- und Fertigstel­ lungsanzeigen anzuzeigen. 1.2. Die Abnahme der Gewässerausbaumaßnahme wird nach § 78 Abs. 2 S. 1 Wassergesetz (WG) wegen besonderer Umstände des Einzelfalls angeordnet. Nach Fertigstellung der Anlage ist beim Landrat­ samt Ravensburg - Bau- und Umweltamt/Sachgebiet Oberflächengewässer (Kontakt wie oben) - die Abnahme der Gewässerausbaumaßnahme nach § 78 Wassergesetz (WG) zu beantragen. Sind Abweichungen im Plan erfolgt, sind zur Abnahme Bestandspläne mit den tatsächlichen Abmessun­ gen vorzulegen. 1.3. Eine Mehrfertigung der Entscheidung ist dem verantwortlichen Bauleiter, dem Fachbauleiter und dem ausführenden Unternehmer zusammen mit den vom Landratsamt Ravensburg - Bau- und Um­ weltamt/Sachgebiet Oberflächengewässer - anerkannten Ausführungsplänen vor Baubeginn aus­ zuhändigen. Seite 3 1.4. Das Vorhaben ist plan- und bestimmungsgemäß auszuführen. Die von der Gemeinde Baindt vorge­ legten Antragsunterlagen sind unter Einbeziehung der Nebenbestimmungen dieses Planfeststel­ lungsbeschlusses bei der Umsetzung der Maßnahme einzuhalten. Technisch notwendige Änderun­ gen in der Ausführung der Anlage sind dem Landratsamt - Bau- und Umweltamt/Sachgebiet Ober­ flächengewässer (Kontakt wie oben) - rechtzeitig vor der Ausführung zur Feststellung, ob eine we­ sentliche Änderung vorliegt, schriftlich anzuzeigen. Sie dürfen nur mit Zustimmung des Sachgebie­ tes Oberflächengewässer vorgenommen werden. Daher sind die Arbeiten bis zur Entscheidung aus­ zusetzen. 1.5. Die Bauausführungspläne sind dem Landratsamt rechtzeitig vor Baubeginn vorzulegen. Während der Bauausführung sind mit dem Antragsteller, dem Fachplaner, der ausführenden Baufirma und dem Landratsamt Ravensburg, Bau- und Umweltamt gemeinsame Baustellentermine durchzufüh­ ren um die genaue Art und Weise der Ausgestaltung der Gewässerausbaumaßnahme vor Ort ein­ vernehmlich abzustimmen. 1.6. Die Baumaßnahmen müssen durch eine ökologische Baubegleitung begleitet und überwacht wer­ den. Die ökologische Baubegleitung muss im Vorfeld zu sämtlichen Baumaßnahmen benannt und dem Landratsamt Ravensburg, Bau- und Umweltamt/Sachgebiet Naturschutz, Ansprechpartnerin: Frau Birnkammer, Tel.: 0751/85-4248, E-Mail: s.birnkammer(5)rv.de, mitgeteilt werden. Die Aufga­ ben der Ökologischen Baubegleitung umfasst auch die fachliche Begleitung der Umsetzung der Vor­ gaben zur Anlage des Bauchlaufs, die in der Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung formuliert wurden und der Sicherung von Strömungshindernissen (s.o.). Die Gestaltungsmaßnahmen am Gewässer sind unter Aufsicht der ökologischen Baubegleitung in Abstimmung mit den Landratsamt Ravens­ burg, Bau und Umweltamt/Sachgebiet Oberflächengewässer auszuführen. 1.7. Bei der Detailbauausführung sind erhöhte Anforderungen an die Bauleitung zu stellen. Eine regel­ mäßige Überwachung während der Bauphase ist durch einen im Wasserbau fachkundigen Baulei­ ter sicherzustellen. Die Bauleitererklärungen sind dem Landratsamt Ravensburg, Bau und Umwel­ tamt/Sachgebiet Oberflächengewässer vor Baubeginn vorzulegen. 1.8. Notwendige Wasserhaltungsmaßnahmen während der Bauzeit sind so vorzunehmen, dass eine Aufwirbelung von Feinsedimenten bzw. eine Gewässertrübung weitgehend vermieden wird. Bei den Bauarbeiten sind zum Schutz vor stofflichen Einträgen in das Gewässer durch geeignete Maß­ nahmen sicherzustellen, dass keinerlei wassergefährdende Stoffe wie Schmierstoffe, Zementab­ wässer, Betonreste, Strahlgut, Schleifpartikel, Staub oder Farbe etc. ins Gewässer gelangen. Anfal­ lende Betonreste, oder Spritzwasser sind aufzufangen und ordnungsgemäß zu entsorgen. Bei Ar­ beiten im Gewässerbereich dürfen nur Maschinen zum Einsatz kommen, die mit biologisch abbau­ baren Ölen und Schmierstoffen ausgerüstet sind. 2. Auflagen Wasserbau 2.1. Bachgestaltung 2.1.1. Der neue Bachlauf ist naturnah, charakteristisch als Wiesenbach, auszugestalten. Bachufer und Bachsohle sind weitgehend ohne technischen harten Verbau herzustellen. Bei der Bauausführung sind Normprofile zu vermeiden. D.h., es ist daher daraufzu achten, dass das Bachbett nicht in in­ genieurmäßiger, kanalartiger, geometrischer Gestaltung als einheitliches monotones Grabenprofil ausgeführt wird. Das Mittelwasserabflussprofil soll unter Berücksichtigung der zur Verfügung ste­ henden Platzverhältnisse in seiner Linienführung möglichst leicht mäandrierend mit Vertiefungen und Verengungen ausgestaltet werden. Die Sohlbreite des Mittelwasserbetts ist mit ca.20 cm grob vorzuprofilieren. Profilaufweitungen für den Hochwasserabfluss dürfen erst oberhalb der Mittel­ wasserlinie erfolgen. Hierbei ist das Gewässerprofil unter Berücksichtigung der Hydraulik möglichst naturnah mit dynamischen Quer- und Längsprofil herzustellen. 2.1.2. Das Gewässer wird als gegliedertes Gewässerprofil hergestellt. Die in Folge der Mäandrierung variierende Sohlbreiten, Wassertiefen und Uferböschungen des Mittelwasserabflussprofils sind durch Schaffung von Prall- und Gleitufern so zu gestalten, dass auch bei Niedrigwasser möglichst ein gebündelter Wasserabfluss mit einer ausreichenden Wassertiefe gewährleistet werden kann. Es sollen sich unterschiedliche Wassertiefen und Fließgeschwindigkeiten einstellen können. 2.1.3. Im Bereich Gewässerlauf Geigensack und nachfolgende neuen gestalten Bachlauf der Sulpacher Straße müssen auch gezielt Initialmaßnahmen mittels ingenieurbiologischen Bauweise (Einbringen von Störsteinen, Wurzelstöcke, Buhnen, Holzpflöcke, usw.) angewendet werden, welche eigendy­ namische Gewässerentwicklungsprozesse fordern und gewässerökologische Nischen für die Aqua- fauna schaffen. Die Anzahl der im Plan4_20.1-Pfp angetragene Initialmaßnahme sind bei der Um­ setzung mindestens mit dem Faktor 2 zu erhöhen. Die einzubauenden Strukturelemente sind in geeigneter Weise vor Abschwemmen bei Hochwasser zu sichern. Dem neuen Bachlauf sind ausrei­ chend breite Gewässerrandstreifen für die eigendynamische Entwicklung einzuräumen. 2.1.4. Das Bachbett ist mit kiesig steinigem Substrat auszubilden. Der Korndurchmesser ist so auszu­ wählen, dass dieser dem gebietstypischen Bachsubstrat entspricht, welches im unmittelbaren Bachober- und Unterlaufanzutreffenden ist. 2.1.5. Zur Sicherung der Uferböschungen und Beschattung des Gewässerlaufes sind geeignete Be­ pflanzungsmaßnahmen entsprechend der Planung mit standortgerechten, einheimischen Gehöl­ zen vorzunehmen. Hierbei ist darauf zu achten, dass eine ausreichende Anzahl an Gehölzen auch nah im Bereich der Mittelwasserlinie (bevorzugt Schwarzerlen) gepflanzt wird. Die Wurzeln der Er­ len müssen in das Bachbett einwachsen können. So können sich wichtige Strukturen im Gewässer ausbilden. Die Bepflanzung des Gewässerlaufes soll möglichst zeitgleich mit den Baumaßnahmen am Gewässer, spätestens jedoch in der dem Abschluss der Maßnahme folgenden Pflanzperiode in Seite 5 Abstimmung mit dem Landratsamt Ravensburg - Bau- und Umweltamt, Sachgebiet Oberflächenge­ wässer- zu erfolgen. 2.1.6. Im Bereich Bachabschnitt Geigensack sind in der Niedrig- /Mittelwasserrinne abschnittsweise zusätzlich gumpenartige Vertiefungen auszubilden, damit in Trocken- und Niedrigwasserzeiten Rückzugsräume für die aquatische Tierwelt verbleiben. 2.2. Gewässerdurchlässe 2.2.1. Die Bestimmungen der DIN 19661-1 Wasserbauwerke sind bei der Bauausführung zu beachten. 2.2.2. Um die hydraulischen Ein- und Auslaufverluste gering zu halten, ist der Ein- und Auslaufbereich an den Gewässerdurchlässen jeweils trichterförmig auszubilden. 2.2.3. Auch in den Gewässerdurchlässen ist für jeden Abflusszustand ein gebündelter Abfluss ohne Abstürze herzustellen. Im Gewässerdurchlass ist die Gewässersohle so zu gestalten, dass auch ins­ besondere bei Niedrig- und Mittelwasser eine ausreichende Wassertiefe für die aquatische Fauna zur Verfügung steht. Darüber hinaus ist der Bauwerksbereich an derSulpacher- und Zeppelinstraße so zu gestalten, dass bei niedrigen und mittleren Abflüssen beidseitige Uferbermen als Querungs- hilfe für die amphibische und terrestrische Tierwelt vorhanden sind. Die Uferbermen sollen nur unmittelbar über dem Mittelwasserspiegel herausragen und sind in die weiterführenden Uferbö­ schungen zu integrieren. 2.2.4. Die Gewässerstrecken und die Gewässerdurchlässe sowie insbesondere das Einlaufbauwerke an der Hirschstraße sind in regelmäßigen Abständen insbesondere nach Elementarereignissen (Gewit­ ter, Sturm, Hochwasser, Eisgang usw.) auf deren Funktionsfähigkeit zu überprüfen. Notwendige Unter-haltungsarbeiten sind regelmäßig durchzuführen. Mähgut ist aus Gründen der Abdrift- und Verstopfungsgefahr an Durchlässen aus dem Abflussquerschnitt abzuräumen. 2.2.5. Die Verdolung DN 800 in der Hirschstraße ist geeignet beim Einstau unter Druckeinfluss das er­ mittele außergewöhnlichen Starkregenereignis von 4,5 m3/s noch gerade knapp schadlos abzulei­ ten. Dessen ungeachtet kann eine Überlastung dieser Verdolung bei einer unvorhergesehenen Überlagerung ungünstiger Einflüsse (auch z.B. Verklauselung/Verstopfung am Einlaufgitter) der der extremen Starkregenereignissen nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Die Straßenoberfläche der Hirschstraße im Bereich des bestehenden Gewässerdurchlasses DN800 muss im Falle eines Überstaus (z.B. Verstopfung Einlaufbauwerk) als Notentlastung möglichst mul­ denartig so ausgebildet werden, das Überlaufwasser schadlos in Richtung Westen in den neuen Bachlauf abgeführt wird. Eine Notentlastung über die Hirschstraße in südliche Richtung in die Orts­ lage Baindt muss aufgrund des hohen Schadenspotential verhindert werden. Hierzu ist im Zuge dem Ausbau der Zufahrtsstraße der Zeppelinstraße geplant die Längs- und Querneigung der Hirsch­ straße entsprechend umzugestalten. Reichen diese Maßnahme nicht wirksam aus sind weitere Vor­ sorgemaßnahme für einen schadlose Notentlastung zu prüfen (z.B. mobile Seite 6 Hochwasserschutzanlage, Einbau zusätzlicher Notentlastungsrohre etc.). Die Detailbauausführung ist mit dem Landratsamt Ravensburg, Bau- und Umweltamt/Sachgebiet Oberflächengewässer, vor Baubeginn einvernehmlich abzustimmen. 3. Fischereiliche Auflagen 3.1. Der freie und gleichmäßige Abfluss der ankommenden Wassermengen muss während der Bauzeit gewährleistet sein. Es darf kein Wasser in Stauanlagen zurückgehalten und stoßweise abgelassen werden. 3.2. Das Gewässer und umliegende Flächen dürfen durch die Baumaßnahme nicht mehr als unvermeid­ bar beeinträchtigt werden. Es sind alle Maßnahmen zu treffen, die geeignet sind, eine Verunreini­ gung des Wassers (auch Grundwasser), vor allem durch wassergefährdende Stoffe, (z.B. Zement­ brühe, Treibstoffe, Holzschutzmittel, Öle, Farben, usw.) zu vermeiden. Dasselbe ist für die Baustel­ leneinrichtung und entsprechender Wartung der Baumaschinen beachten. Auf die Haftung gern. § 89 WHG wird hingewiesen. 3.3. Die Fischereiausübungsberechtigten oder deren Pächter (Kreisfischereiverein Ravensburg e. V.) sind rechtzeitig vor Baubeginn (mindestens zwei Wochen) schriftlich zu informieren, um ihnen Ge­ legenheit zu geben, Schädigungen des Fischbestandes zu verhindern (vgl. § 38 WG). Die Kosten für eventuell notwendige Maßnahmen zur Rettung des Fischbestandes sind einvernehmlich mit den vorgenannten Personen zu regeln. 3.4. Arbeiten die eine Sedimentfahne in den „Oberen Bampfen" freisetzen, dürfen nicht in der Laichzeit und der Zeit des Brutaufkommens der vorhandenen Fischfauna (Oktober bis Ende April) durchge­ führt werden. 4. Naturschutzfachliche Auflagen 4.1.Totholz und Wurzeln, die als Strömungshindernis in den Bachlauf eingebracht werden, sind gegen Abschwemmungen in geeigneter Weise zu befestigen. 4.2.Sollten Ansaaten der Ufersaummischung und der Saatgutmischung für Extensivgrünland vor der Etablierung des Biotoptyps abgeschwemmt werden, sind diese zu erneuern. 4.3. Bauarbeiten am bestehenden Wiesengraben am nördlichen Rand des geplanten Wohngebiets „Bühl" sind zum Schutz von Amphibien von Mai bis Oktober auszuführen. Dies betrifft ggfs, auch temporär trockenfallende Grabenabschnitte. 4.4. Bezug nehmend auf die geplanten Aufwertungs- und Pflegemaßnahmen nach den Lageplänen 4_20.1-PfP und 4_20.2-PfP vom 12.08.2021 sind auf der gesamten Fließstrecke 10 % mehr gewäs­ serbegleitende Gehölze zu pflanzen, ausgenommen Weiden. Seite 7 4.5. Nach 3 und 5 Jahren der erstmaligen Gehölzbepflanzung ist ein Monitoring durchzuführen. Werden dabei abgängige Gehölze festgestellt, sind diese nachzupflanzen. 4.6. Die Erlenpflanzungen ist entgegen dem Bepflanzungsplan nicht gleichmäßig, sondern der vorgese­ henen Dynamik des Baches anzupassen. 5. Auflagen zu Altlasten und Bodenschutz 5.1. Das Bodenschutzkonzept ist bei der Bauausführung umzusetzen und einzuhalten. 5.2. Bei der Bauausführung ist auf einen fachgerechten und schonenden Umgang mit dem Boden zu achten. 5.3. Anfallender Bodenaushub ist entsprechend seiner Eignung im Sinne des Bundes-Bodenschutzgeset- zes zu verwerten. 5.4. Bei allen Bodenarbeiten mit Oberboden (Humus) und kulturfähigem Unterboden sind die Vorgaben der DIN 19731 „Verwertung von Bodenmaterial"; der DIN 18915 „Bodenarbeiten", der DIN 19639 „Bodenschutz bei Planung und Durchführung von Bauvorhaben" und von Heft 10 vom Mai 1999 „Erhaltung fruchtbaren und kulturfähigen Bodens bei Flächeninan­ spruchnahme" vom Ministerium für Umwelt Baden-Württemberg einzuhalten. 5.5. Bei der Bauausführung sind Oberboden, kulturfähiger Unterboden und unverwittertes Untergrund­ material (C-Horizont) bei Ausbau, Transport und Lagerung und ggf. Wiederverwertung jeweils zu trennen. 5.6. Bodenarbeiten sind nur bei geeigneter Witterung und gut abgetrocknetem, bröseligem Boden durchzuführen. 5.7. Bei einer Zwischenlagerung von Bodenmaterial sind die Mieten nach DIN 19731 trapezförmig anzu­ legen, die Oberfläche der Mieten zu glätten und bei einer Lagerungsdauer von mehr als 3 Monaten mit stark wasserzehrenden, tiefwurzelnden Pflanzen zu begrünen. Die maximale Höhe von Oberbo­ denmieten darf 2 m, die von kulturfähigem Unterboden 3 m nicht übersteigen. Der Boden ist locker zu schütten. Ein Befahren der Mieten oder ihr Missbrauch als Lagerplatz sind nicht zulässig. 5.8. Baustelleneinrichtungs- und Lagerflächen sind auszuweisen und abzugrenzen. Der Boden ist durch geeignete Maßnahmen vor Verdichtung zu schützen. Seite 8 5.9. Die Flächen außerhalb des Baufeldes sind als Tabuflächen abzugrenzen und dürfen nicht befahren werden. 5.10. Maßnahmen zur Vermeidung und zur Beseitigung von Bodenverdichtungen incl. Rückbau sind durchzuführen. 5.11. Bei der Verwertung von Oberboden und kulturfähigem Unterboden sind diese entsprechend ihrer ursprünglichen Schichtung möglichst verdichtungsfrei wieder einzubauen. 5.12. Ggf. anfallendes kontaminiertes oder verunreinigtes Bodenmaterial ist entsprechend den ge­ setzlichen Regelungen zu verwerten bzw. zu entsorgen. 6. Denkmalschutzrechtliche Auflage Sollten bei der Durchführung vorgesehener Erdarbeiten archäologische Funde oder Befunde entdeckt wer­ den, ist dies gemäß § 20 Denkmalschutzgesetz (DSchG) umgehend einer Denkmalschutzbehörde, der Ge­ meinde oder dem Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart (Referat 84.2) anzuzei­ gen. Ansprechpartner sind beim Landesamt für Denkmalpflege sind Herr Dr. Mathias Mensch, ma- thias.hensch(5)rps.bwl.de, Tel.: 07071/7572449 und/oder Frau Dr. Julia Goldhammer, iulia.goldham- mer@rps.bwl.de,Tel. 07735/93777-126. Archäologische Funde (Keramikreste, Metallteile, Knochen, Steinwerkzeuge etc.) oder Befunde (Mauerreste, Brandschichten, auffällige Erdverfärbungen, Gräber etc.) sind bis zum Ablauf des vierten Werktages nach der Anzeige in unverändertem Zustand zu erhalten, sofern nicht die Denkmalschutzbehörde oder das Landesamt für Denkmalpflege mit einer Verkürzung der Frist einverstanden ist. Auf die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten (§ 27 DSchG) wird hingewiesen. Bei der Si­ cherung und Dokumentation archäologischer Substanz ist zumindest mit kurzfristigen Leerzeiten im Bau­ ablauf zu rechnen. Ausführende Baufirmen sind schriftlich in Kenntnis zu setzen. IV. Sachverhalt und Verfahren 1. Sachverhalt Die Gemeinde Baindt beantragt mit Schreiben vom 29.07.2021 die Planfeststellung zur Umsetzung, der im Handlungskonzept zum Starkregenrisikomanagement vorgeschlagenen Maßnahmen zur Vorflut­ schaffung und zum Gewässerausbau, um die Oberflächenabflüsse auch bei Starkregenereignissen zu sammeln und schadlos an der bestehenden Bebauung im Bereich „Geigensack" und „Bühl" vorbeizulei­ ten. Die Bestandsbebauung entlang der Hirschstraße- und Siemensstraße ist in der Vergangenheit wieder­ holt von Überflutungsereignissen betroffen worden, die offensichtlich auf erhebliche Oberflächenab­ flüsse bei Starkregenereignissen aus den östlichen angrenzenden Hangflächen beruhen und teils erheb­ liche Schäden an Wohnbebauungen verursacht haben. Die zwischenzeitlich vorliegenden Ergebnisse aus der Risikoanalyse und Handlungskonzept des Starkregenrisikomanagement vom 27.11.2020, Seite 9 mailto:iulia.goldham-mer@rps.bwl.de mailto:iulia.goldham-mer@rps.bwl.de erarbeitet von Fassnacht Ingenieure GmbH, hat die Abflussbildung auf der östlichen Hanglage und de­ ren resultierenden Gefahren für die bestehende Wohnbebauung sowie für zukünftige geplante Bebau­ ung Bühl deutlich bestätigt. Für den geplanten o.g. Hochwasserschutz wurde eine Nutzen-Kosten-Analyse durchgeführt. Unter Ein­ beziehung der sozioökonomischen Faktoren und Empfindlichkeitsprüfung ergibt sich ein Nutzen-Kos- ten-Verhältnis von 1,025 (Stand 2021). Damit stellt das Vorhaben eine sinnvolle und zur Umsetzung empfohlene Maßnahme dar. Gewässerausbaumaßnahme: Anlass für den Gewässerausbau war die Feststellung, dass der bestehende Wiesengraben „Gewässer­ lauf Bühl" und auch die weiterführende bestehende Gewässerverdolung DN 300 in der Hirschstraße hydraulisch nicht ausreichend dimensioniert sind. Der Wassergraben „Gewässerlauf Bühl" Profil 0+000 bis 0+277 wird daher für einen außergewöhnliches Starkregenereignis ausgebaut (Abflusskennwerte: NW bis MW 15 ca. 15-20 l/s, HQ 100 0,81 m3/s, außergewöhnliches Starkregenereignis bis 4,5 m3/s). Die bestehende Verdolung DN 300 in der Hirschstraße wird aufgegeben und die zukünftigen anfallen­ den Oberflächenwasserabflüsse nach Westen in Richtung Gewässersystem „Oberen Bampfen" abgelei­ tet. Im Zuge des Baugebiets Geigensack wurde im Vorgriff das bestehende Einlaufbauwerk im Bereich der Hirschstraße mit Gewässerverdolung DN 800 erstellt und diente bisher als Übergangslösung als No­ tentlastung bei hydraulischer Überlastung der DN 300 Ablaufleitung. Ein neuer weiterführender Gewässerlauf „Gewässerlauf Geigensack" Profil 0+000 bis 0+307 wird her­ gestellt. Zusammen mit der Gewässerquerung der Hirschstraße und Sulpacher Straße ist dieser in der Lage außergewöhnliche Starkregenereignisse schadlos abzuleiten. Im weiteren Verlauf nach der Sulpacher Straße wird der verlandete trockengefallene Graben auf eine Länge von ca. 80 m durch naturnahe Ausgestaltung ertüchtigt und an das Sohlniveau der einmündenden wasserführenden Bachverdolung „Wassergraben Nord" angebunden. Zur Querung des neuen Bachlaufes sind folgende Bauwerke erforderlich: Bauwerk 1: bei Profil 0+ 316 ein nach unten offenes Rechteeckprofil mit einer Länge 10m LW 4,8m, LH 1,4 m Bauwerk 2: bei Profil 0+230 Durchlass Zeppelinstraße Maulquerprofil MB 6 bei Profil Länge 18,25 m, LW 3,5m, LH 1,8 m Bauwerk 3: Walddurchlass DN 800 bei Fist.Nr. 379. Im Zuge der Gewässerausbaumaßnahme wird sich das bisherige Wasserregime verändern. Die bisherige Ableitung des Außeneinzugsgebiets oberhalb Bühls einschließlich neuer Bauflächen wird zukünftig nicht mehr über den Sulzmoosbach (bisher 2/3 Außeneinzugsgebiet), sondern diese Wassermengen (auch Starkregen) auch über das Gewässersystem „Oberer Bampfen" abgeleitet. Die Auswirkungen auf die Zunahme der Abflüsse im Hochwasserfall betragen auf den „Bampfen" je nach Jährlichkeit (HQ2- Seite 10 HQ100) zwischen ca. 7,3 -10,7 % sowie Abnahme der Zuflüsse auf den Sulzmoosbach zwischen 5,4 - 5,8 2. Verfahren 2.1 Zuständigkeit Nach §§ 68 Abs. 1, 70 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in Verbindung mit §§ 72 ff Verwaltungsver­ fahrensgesetz (VwVfG) ist für die wesentliche Umgestaltung eines Gewässers, als Gewässerausbau im Sinne von § 67 Abs. 2 WHG, ein Planfeststellungsverfahren erforderlich. Für das Planfeststellungsver­ fahren ist das Landratsamt Ravensburg gemäß § 82 Abs. 1 Satz 1 Wassergesetz (WG) und § 80 Abs. 2 Nr. 3 WG i. V. m. § 15 Abs. 1 Nr. 1 Landesverwaltungsgesetz (LVG) die sachlich zuständige Behörde. Die örtliche Zuständigkeit des Landratsamtes Ravensburg ergibt sich aus § 3 Abs. 1 Nr. 1 VwVfG. 2.2 Anträge und Anhörungsverfahren Aufgrund des Antrages der Gemeinde Baindt vom 29.07.2021 wurde das Verfahren für den Gewässer­ ausbau im Rahmen der Verfahrenskonzentration in einem Planfeststellungsverfahren durchgeführt (§ 68 WHG). Das Anhörungsverfahren wurde gemäß § 73 Abs. 2 VwVfG am 25.08.2021 eingeleitet. Das Landratsamt Ravensburg hat folgende Träger öffentlicher Belange angehört: 1 2 3 1. Regierungspräsidium Tübingen - Fischereibehörde 2. anerkannte Naturschutzverbände 3. Landratsamt Ravensburg • Bau- und Umweltamt -SG 403 Naturschutz- • Bau- und Umweltamt -SG 404 Oberflächengewässer (Fachtechnik)- • Bau- und Umweltamt -SG 407 Altlasten, Bodenschutz- • Bau- und Umweltamt -SG 408 Abwasser, Grundwasser, Abbauvorhaben- Die Öffentlichkeitsbeteiligung nach §§ 68 Abs. 1, 70 Abs. 1 WHG in Verbindung mit § 73 Abs. 3 und 5 VwVfG erfolgte in der Zeit vom 30.05.2022 bis einschließlich 30.06.2022. Die Planunterlagen lagen in dieser Zeit bei der Gemeinde Baindt während der Dienststunden öffentlich zur Einsicht aus. Dies wurde im amtlichen Mitteilungsblatt der Gemeinde Baindt am 27.05.2022 bekannt gemacht. Im Übrigen konn­ ten während der Auslegungsfrist die Planunterlagen auf der Homepage der Gemeinde Baindt digital eingesehen werden. Innerhalb der Einwendungsfrist gingen keine Einwendungen gegen das Vorhaben ein. Seite 11 2.3 Vorprüfung des Einzelfalls nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Vor- prüfung) und Öffentlichkeitsbeteiligung nach Umweltverwaltungsgesetz (UVwG) Nach § 7 Abs. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) und Ziffer 13.18.1 der Anlage 1 zum UVPG wurde eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls durchgeführt. Diese ergab, dass für das beantragte Vorhaben keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprü­ fung besteht, da nach Einschätzung der Behörde aufgrund überschlägiger Prüfung unter Berücksichti­ gung der in Anlage 3, Nr. 1, 2, 3 zum UVPG aufgeführten Kriterien keine erheblichen nachteiligen Um­ weltauswirkungen zu erwarten sind, die nach § 25 UVPG zu berücksichtigen wären. Das Ergebnis der UVP-Vorprüfung ist der Öffentlichkeit gemäß § 5 Abs. 2 UVPG i.V.m. § 21 Umweltverwaltungsgesetz (UVwG) am 13.04.2022 auf der Homepage des Landratsamtes Ravensburg bekannt gegeben worden. Die Dokumentation über die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gern. § 7 Abs. 7 UVPG ist der Öffent­ lichkeit nach den Bestimmungen des Umweltverwaltungsgesetz (UVwG) und dem Umweltinformations­ gesetzes (UIG) beim Landratsamt Ravensburg -Bau- und Umweltamt-, Gartenstr. 107, 88212 Ravens­ burg zugänglich. Die Bewertung der Umweltauswirkungen und die Berücksichtigung des Ergebnisses der UVP-Vorprü­ fung wurde gemäß § 12 UVPG bei der Planfeststellung berücksichtigt. Weitere Ausführungen hierzu siehe unter V. Begründung/3. Darstellung und Bewertung der Umwelt­ auswirkungen. V. Begründung 1. Planrechtfertigung l.l.Gegenwärtiger Zustand/Zielsetzung Von der Gemeinde Baindt wurde das Ingenieurbüro Fassnacht Ingenieure GmbH beauftragt, die Plan­ unterlagen für die Hochwasserschutzmaßnahme zu erstellen. Zielsetzung ist die Senkung des Hochwas­ serrisikos bzw. das Überschwemmungsrisiko bei Hochwasserereignissen, sowie bei Starkregenereignis­ sen. l.Z.Begründung Planfeststellung Bei der Hochwasserschutzmaßnahmen handelt es sich um die Neuanlage eines Bachverlaufes sowie die Anpassung des vorhandenen Bachverlaufes. Der Bachverlauf mündet anschließend in den „Oberen Bampfen" Gewässer II. Ordnung. Die Maßnahme stellt einen Gewässerausbau nach § 67 Abs.2 WHG dar. Nach § 68 Abs. 1 WHG bedarf der Gewässerausbau der Planfeststellung. Der Planfeststellungsbeschluss darf gemäß § 68 Abs. 3 Nr. lund Nr. 2 WHG nur ergehen, soweit von dem Ausbau eine Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit, insbesondere eine erhebliche und dauerhafte, nicht ausgleichbare Erhöhung der Hochwasserrisiken oder eine Zerstörung natürlicher Seite 12 Rückhalteflächen, nicht zu erwarten ist und andere Anforderungen nach dem WHG und sonstigen öf­ fentlich-rechtlichen Vorschriften erfüllt werden. Eine Planfeststellung trägt ihre Rechtfertigung nicht in sich selbst. Sie bedarf der gesonderten Rechtfer­ tigung. Die Planfeststellung muss vernünftigerweise geboten sein. Die von der Gemeinde Baindt geplan­ ten Maßnahmen entsprechen diesen Anforderungen, da mit der vorliegenden Planung ein neuer Bach­ verlauf ausgebaut wird, wodurch nicht nur ein HQ100 - Schutz erreicht wird, sondern auch bei Starkre­ genereignisse ein Schutz geboten wird. Andere Anforderungen nach diesem Gesetz sowie sonstige öf­ fentlich-rechtliche Vorschriften werden wie im Folgenden dargestellt durch den festgestellten Plan er­ füllt. Die Planfeststellung ist daher vernünftigerweise geboten. Der Kreis der Betroffenen ist bei diesem Vorhaben nur schwer abgrenzbar. Deshalb kommt nach § 74 Abs. 6 VwVfG ein Verfahren zur Plangenehmigung nicht in Betracht, sondern es war ein Planfeststel­ lungsverfahren durchzuführen. 2. Begründung der Nebenbestimmungen Um Beeinträchtigungen des Wohles der Allgemeinheit und Verletzungen anderer öffentlich rechtlicher Vorschriften zu vermeiden bzw. auszugleichen, die zu einem Versagen der Planfeststellung (§ 68 Abs. 3 WHG) führen könnten, wurden gern. § 13 WHG i.V.m. § 36 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 bis Nr. 5 VwVfG ent­ sprechende Nebenbestimmungen aufgenommen. Die Nebenbestimmungen sind erforderlich und geeignet, um eine plangemäße Ausführung zu gewähr­ leisten, sie wurden aus technischen, wasserwirtschaftlichen, gewässerökologischen und naturschutz­ fachlichen Gründen festgesetzt. Einzelne Nebenbestimmungen werden wie folgt begründet: Zu Ziffer III. Nr. 1.2 Die Abnahme der Maßnahmen wird gemäß § 78 Abs. 2 WG angeordnet, um die ordnungsgemäße Aus­ führung und die Funktionstüchtigkeit der Hochwasserschutzmaßnahmen zu gewährleisten. Zu Ziffer III. Nr. 2 Auflagen zum Wasserbau Um bei den Baumaßnahmen im und am Gewässer die erforderliche Sorgfalt und den Schutz des Gewäs­ sers nach § 6 WHG zu gewährleisten, sind die unter Ziffer III. Nr. 2 genannten Auflagen notwendig. Zu Ziffer III. Nr. 3, 4 naturschutzrechtliche und fischereiliche Auflagen Die unter Ziffer III. Nr. 3, 4 aufgeführten Auflagen sind insgesamt erforderlich und angemessen um die naturschutzrechtlichen Vorgaben einzuhalten. Seite 13 3. Darstellung und BewerturiR der Umweltauswirkungen B.l.UVP-Vorprüfung Die Gemeinde Baindt beantragt die wasserrechtliche Planfeststellung nach § 68 Abs. 2 WHG für die Umsetzung von Hochwasserschutzmaßnahmen auf Grundlage des Starkregenrisikomanagementkon­ zepts: einen neuen, offenen Bachverlauf mit Anbindung an den „Oberen Bampfen" auf Fist. Nr. 142, 389, 389/1 Gemarkung Baindt Verlegung und Ausbau des bestehenden Bachlaufes auf Fist. 455/9, 131/1, 137/1 und 453 Ge­ markung Baindt Querungen für die Sulpacher Straße, Hirschstraße, Zeppelinstraße Da dieses Vorhaben in den Anwendungsbereich des UVPG / UVwG fällt, wurde eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 7 Abs. 2 UVPG / § 11 UVwG durchgeführt. Im Rahmen der Vorprü­ fung wurde festgestellt, dass für das beantragte Vorhaben keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Das Vorhaben kann nach Einschätzung des Landratsamtes Ravensburg - Bau und Umweltamt/ Sachgebiet Oberflächengewässer aufgrund überschlägiger Prüfung unter Berücksichtigung der in Anlage 3, Nr. 1, 2, 3 zum UVPG aufgeführten Kriterien keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben, die nach § 25 UVPG zu berücksichtigen wären. Wesentliche Gründe hierbei sind: 1. Die Umsetzung der obengenannten Maßnahmen hat keinen erheblichen Einfluss auf die Um­ weltgüter Luft, Klima, Landschaft, Kultur- und Sachgüter, Tiere/Pflanzen und biologische Vielfalt sowie Mensch. 2. Unter besonderer Berücksichtigung der folgenden Gebiete konnten keine Belastungen der Schutzgüter unter besonderer Berücksichtigung der Schutzgebiete festgestellt werden: a. Erhebliche nachteilige Auswirkungen auf das Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Gebiet "Schus- senbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" Nr. 8223-311 können wegen der Ent­ fernung ausgeschlossen werden, 2.3.1. und 3.4. der Anlage 3 UPVG 3. Weitere Schutzgüter nach Anlage 3 des UVPG: a. Wasser: Westlich des Plangebietes verläuft der „Obere Bampfen" Gewässer II. Ordnung. Bei ei­ nem Hochwasserereignis wird durch den Hochwasserschutzgraben das Wasser aus dem Retentionsraum in den „Oberen Bampfen" abgeleitet. Ein direkter Eingriff entsteht dadurch nicht. Durch die hydraulische Abschätzung des Ingenieurbüros Fassnacht Inge­ nieure GmbH ergibt sich eine Zunahme der Abflussmengen im Bereich des "Oberen Bampfen" und eine Abnahme der Abflussmengen im Bereich des „Sulzmoosbaches", da bisher ein Großteil des Abflusses bisher in den „Sulzmoosbach" eingeleitet wird. Die veränderten Abflussmengen liegen hier bei einer Zunahme der Abflussmenge im Be­ reich des "Oberen Bampfen" von etwa 7,3 % (bei HQ100) - max. 10,7 % (bei HQ2), sowie Seite 14 bei einer Abnahme im „Sulzmoosbach" von etwa 5,4 % (bei HQ.2) - max. 5,8 % (bei HQ100). b. Boden/Fläche: Die Planung bedarf einer Fläche von etwa 0,17 ha. Durch die Planung wird kein Boden versiegelt. Im Bereich der Neuanlage kommt es ggf. stellenweise zu Verdichtungen. Eine Inanspruchnahme zusätzlicher Flächen nicht vorgesehen. Erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen von weiteren Schutzgütern nach Anlage 3 des UVPG kön­ nen unter Berücksichtigung der vorsorglichen Vorkehrungen ausgeschlossen werden. 3.2. Flora-Fauna- Habitat Das Natura 2000 Gebiet Nr. 8223-311 „Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" ist von den geplanten Maßnahmen nicht betroffen. Bei Einhaltung der unter Ziffer III aufgeführten Nebenbe­ stimmungen sind erhebliche Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele und des Schutzwecks der Natura 2000-Gebiete nicht zu erwarten. 3.3. Europäische Wasserrahmenrichtlinien - Richtlinie 2000/60/EG (WRRL) Flinsichtlich der Oberflächengewässer wurden die Ziele der WRRL im WHG vom 31.07.2009 und mit den darauffolgenden Änderungen übernommen, insbesondere die Bewirtschaftungsziele nach §§ 27 ff. WHG (vgl. auch §§ 82 ff. WHG) geben die Forderungen der WRRL nach einem guten ökologischen und chemischen Zustand der Oberflächengewässer wieder. Die Bewirtschaftungsziele, konkretisiert durch die Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme sind bei der Zulassung des Vorhabens zu be­ rücksichtigen. Nach § 27 Abs. 1 WHG sind die oberirdischen Gewässer so zu bewirtschaften, dass eine Verschlechte­ rung ihres ökologischen und chemischen Zustandes vermieden und ein guter ökologischer und chemi­ scher Zustand erhalten oder erreicht werden. Für das vorliegende Vorhaben sind deshalb sowohl das Verschlechterungsverbot, als auch das Verbes­ serungsgebot zu berücksichtigen und zu überprüfen. Nach dem Bewirtschaftungsplan Baden-Württemberg 2015, BG Alpenrhein/Bodensee ist von dem Vor­ haben der „Obere Bampfen" und „Bampfen" tangiert. Dieser liegt im Oberflächenwasserkörper bzw. Flusswasserkörper „Schüssen unterhalb Wolfegger Ach" Nr. 11-03. Dieser Flusswasserkörper verläuft über eine Länge von 114 km. Im Steckbrief (Teil A) der Begleitdokumentation zum BG Alpenrhein/Bodensee (BW) vom Dezember 2015 für den Bewirtschaftungszyklus 2016-2021 wurde der ökologische Zustand des Flusswasserkörpers „Schüssen unterhalb Wolfegger Ach" Nr. 11-03 als mäßig eingestuft. In Bezug auf die Einstufung der einzelnen biologischen Qualitätskomponenten sowie die hydromorphologischen und physikalisch­ Seite 15 chemische Qualitätskomponenten in Unterstützung der biologischen Komponenten wird auf die Dar­ stellungen im Steckbrief verwiesen. Verschlechterungsverbot nach Art. 4 Abs. 1 Buchstabe a) Ziff. i) WRRL, konkretisiert durch § 27 Abs. 1 Nr. 1 WHG: Verschlechterungen bezüglich des „Oberen Bampfen" sind nicht zu erwarten. Bezogen auf den Fluss­ wasserkörper Nr. 11-03 lässt sich zumindest eine klassenrelevante Auswirkung auf die biologischen Qua­ litätskomponenten ausschließen. Bei der Umsetzung des Vorhabens gelangen keine Stoffe von dem neu geschaffenen Gewässer in den „Obere Bampfen". Der mäandrierende Verlauf des neu geschaffenen Baches führt zu einer Ablagerung der Stoffe in den Bereichen geringer Strömungsintensität und puffert somit den Stoffeintrag in den „Oberen Bampfen". Das zufließende Niederschlags- bzw. Oberflächenwasser kann zudem zu einer Verschlechterung der Temperaturverhältnisse im Bachlauf und so zu einer Zufuhr kalten bzw. warmen Wassers in den „Oberen Bampfen" führen. Laut der Abschätzung der hydraulischen Auswirkungen" durch die Fassnacht Ingeni­ eure GmbFI kommt es im Bereich des „Oberen Bampfen" zu einer Zunahme der Abflussmenge von ca. 7,3 % bis 10,7 %. Im südlich gelegenen „Sulzmoosbach" hingegen wird es durch den Hochwasserschutz­ graben zu einer Abnahme der Abflussmenge kommen (um ca. 5,4 % bis 5,8 %). Folglich ändern sich die hydrologischen bzw. hydrodynamischen Verhältnisse bei Starkregen/Hochwasserereignissen zwar inner­ halb der einzelnen Zuflüsse „Bampfen", gleichen sich aber gegenseitig weitestgehend wieder aus. Ins­ gesamt kann es durch die Neuanlage des Bachlaufes zu hydraulischen, stofflichen und thermischen Ver­ änderungen kommen. Allerdings sind diese Auswirkungen zeitlich auf Starkregen-/Hochwasserereig- nisse begrenzt. Dadurch werden jedoch die physikalisch-chemischen Qualitätskomponenten in Unter­ stützung der biologischen Qualitätskomponenten nicht beeinträchtigt. Gesamtbewertung - ökologischer Zustand WK 11-03 „Schüssen unterhalb Wolfegger Ach" Der Oberflächenwasserkörper 11-03 „Schüssen unterhalb Wolfegger Ach" befindet sich derzeit in einem „mäßigen" ökologischen Zustand. Bei Würdigung der biologischen Qualitätskomponenten und der un­ terstützenden Qualitätskomponenten der europäischen Wasserrahmenrichtlinie ergeben sich keine Hinweise auf zu erwartende Verschlechterungen durch die Umsetzung der vorliegenden Planfeststel­ lung. Insbesondere eine klassenrelevante Verschlechterung einer biologischen Qualitätskomponente und damit eine Verschlechterung des ökologischen Zustandes sind nicht zu erwarten. 4. Abwägungserhebliche Belange 4.1. Private Belange Während des Planfeststellungsverfahrens wurden keine Einwände von privater Seite vorgebracht. Seite 16 4.2 Belange der Naturschutzverbände Die vorgebrachte Stellungnahme der Naturschutzverbände konnte durch Auflagen abgehandelt wer­ den. Der Forderung, die Erlenpflanzung soll nicht gleichmäßig verteilt werden, sondern der vorgesehen Dynamik des Baches angepasst werden, wurde in Auflage unter III.Nr.4.6 nachgekommen. Außerdem wurde bezüglich der geforderten weiteren Bepflanzung in der Auflage III.Nr. 4.4 eine 10 % höhere gewässerbegleitende Bepflanzung festgesetzt. Zu den empfohlenen weiteren zusätzlich eingebrachten Initialmaßnahmen wurde Auflage III.Nr.2.1.3 aufgenommen. Dann wurde gefordert, den geringen Abstand aus dem Regelschnitt in 4-11.1-RQ bei 0+250 zu vermei­ den. Während der Planungsphase wurde eine Verdolung des Bereiches angedacht, dies wurde jedoch aus gewässerökologischer Sicht verneint. Aufgrund der Flächenverfügbarkeit kann der Regelschnitt nicht anders hergestellt werden. Bezüglich der Erstellung von Versickerungsmulden ist es aufgrund der Versickerungsunfähigkeit des dort befindlichen Bodens nicht möglich, bei Starkregenereignissen das Niederschlagswasser in Versi­ ckerungsmulden zu fassen. Das Niederschlagswasser, welches aus dem Baugebiet Bühl fließt, wird im geplanten Retentionsbecken separat abgeleitet. 4.3 Öffentliche Belange Es wurden keine öffentlichen Belange vorgebracht, die nicht durch Nebenbestimmungen minimiert bzw. ausgeglichen werden können. Das sind im Einzelnen: 4.3.1. Wasserhaushalt und Flochwasserschutz: Die Grundsätze des § 6 WFIG werden beachtet. Die Umsetzung der im Flandlungskonzept zum Starkre­ genrisikomanagement „Bühl/Geigensack" vorgeschlagenen Maßnahmen dient dem Ziel schadlose Ab­ flussverhältnisse herzustellen. Darüber hinaus werden die Bewirtschaftungsziele der §§ 27 ff WFIG durch die Maßnahme nicht gefährdet. 4.3.2. Naturschutzrechtliche Belange Es sind keine erhebliche Beeinträchtigung von Schutzgebieten oder Eingriffe in Natur und Landschaft mit den geplanten Maßnahmen verbunden. Durch die Auflagen unter Ziffer III. Nr. 4 wird eine verträg­ liche Umsetzung der Maßnahmen sichergestellt. Seite 17 4.3.3. Fischereiliche Belange: Sofern die Auflagen unter Ziffer III. Nr. 3 beachtet werden; ist keine Beeinträchtigung für fischereiliche Belange zu erwarten. 4.3.4. Bodenschutz und Altlasten: Bei der Einhaltung der Auflagen unter Ziffer III. Nr. 5 sowie die das Bodenschutzkonzept sind keine Be­ einträchtigungen zu erwarten. 4.3.5. Denkmalschutz: Sofern die Auflage unter Ziffer III. Nr. 5 beachtet wird, ist keine Beeinträchtigung für die denkmalschüt­ zerischen Belange zu erwarten. 5. Versagungsgründe Gemäß § 68 Absatz 3 Nummer 1 und Nr. 2 WHG darf ein Plan nur festgestellt oder genehmigt werden, wenn eine Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit nicht zu erwarten ist und andere Anforderun­ gen nach dem WHG oder sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften erfüllt sind (VGH München BeckRS 2014, 51311; VG Ansbach BeckRS 2018, 20526; VG Würzburg BeckRS 2014,48031). Nr. 2 lehnt sich an § 12 WHG an und hat lediglich klarstellenden Charakter (BR-Drs. 280/09). Die in Abs. § 68 Absatz 3 WHG enthaltene materiell-rechtliche Schranke für das planerische Abwägungsgebot führt dazu, dass die Planfeststellung zwingend zu versagen ist, wenn eine Beeinträchtigung des Allgemeinwohls nicht durch Bedingungen oder Auflagen ausgeglichen werden kann. Die Voraussetzungen einer Versagung liegen nicht vor. Durch das geplante Vorhaben wird ein Hochwas­ serschutz im Rahmen des Starkregenrisikomanagementplans für den Bereich „Bühl/Geigensack" in Baindt geschaffen. Die Hochwasserrisiken durch Starkregen werden durch die Schaffung unschädlicher Abflussverhältnisse minimiert. Durch die unter III. angeordneten Auflagen werden die durch das Vorha­ ben verursachten Beeinträchtigungen des Wohls der Allgemeinheit verhütet, ausgeglichen oder auf ein zumutbares Maß reduziert. Es bestehen keine zwingenden Versagungsgründe des Wasserrechts i.S.v. § 68 Abs. 3 WHG. 6. Abwägungsergebnis Die Landratsamt Ravensburg - Bau- und Umweltamt/Sachgebiet Oberflächengewässer - kommt zum Ergebnis, dass nach Berücksichtigung öffentlicher und privater Belange sowie der Belange der Natur­ schutzverbände das Vorhaben zuzulassen ist. Die materielle Rechtmäßigkeit ist an § 68 Abs. 3 Ziffer 1, 2 und § 70 Abs. 1 WHG zu messen. Gemäß § 70 Abs. 1, 5. 2 richtet sich die Planfeststellung für das Vorhaben, die dem öffentlichen Interesse dient, auch nach den allgemeinen Vorschriften, §§ 72 bis 78 VwVfG. Hieran orientiert sich auch die Rechtmäßigkeit. Erforderlich ist daher auch eine Beachtung des Abwägungsgebots. Es müssen die von einer Planung berührten öffentlichen und privaten Belange sowie Einwände gegeneinander und unter­ einander gerecht abgewogen werden. Der Gewässerausbau dient zur Umsetzung von Hochwasserschutzmaßnahmen im Rahmen des Starkre­ genrisikomanagementkonzepts und somit dem Wohl der Allgemeinheit. Die Eingriffe bzw. Beeinträchtigungen des mit diesem Planfeststellungsbeschluss genehmigten Ausbau­ vorhabens in die Belange der Naturschutzverbände (siehe IV .Nr. 4.2 „Belange der Naturschutzver­ bände") sind gerechtfertigt und zulässig; sie wurden in der Entscheidung berücksichtigt. Die Belange der Wasserwirtschaft, der Fischerei, des Bodenschutzes, des Naturschutzes, des Artenschutzes usw. werden gewahrt. Die Umweltverträglichkeitsvorprüfung hat ergeben, dass das Vorhaben als umweltverträglich einzustu­ fen ist. Der Plan wird somit gern. § 68 WHG festgestellt. 7. Begründung der Gebührenentscheidung (Ziffer 1.4) Der Vorhabenträger ist als Gemeinde nach § 10 Abs. 2 Landesgebührengesetz (LGebG) gebührenbefreit. Eine Berechtigung des Vorhabenträgers, die Gebühren gemäß § 10 Abs. 5 S. 1 LGebG Dritten aufzuerle­ gen oder sonst auf Dritte umzulegen, ist nicht ersichtlich. VI. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Planfeststellungsbeschluss kann innerhalb eines Monates nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (Hausanschrift: Schubertstraße 11, 68165 Mannheim; Postanschrift: Postfach 103264, 68032 Mannheim) erhoben werden. Vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg müssen sich die Beteiligten, außer in Prozesskos­ tenhilfeverfahren, durch Prozessbevollmächtigte vertreten lassen (§ 67 Abs. 4 S. 1 Verwaltungsgerichts­ ordnung (VwGO)). Wegen der zur Vertretung zugelassenen Personen wird auf § 67 Abs. 4 Sätze 3, 4, 7 und 8 Verwaltungsgerichtsordnung sowie auf §§ 3 und 5 Einführungsgesetz zum Rechtsdienstleistungs­ gesetz verwiesen. Hinweis: Beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg ist am 01.01.2018 der elektronische Rechtsverkehr eröffnet worden. Seit diesem Zeitpunkt können Schriftsätze rechtsverbindlich auch elektronisch einge­ reicht werden (§ SSaVwGO). Einzelheiten über die Art und Weise der Einreichung von Dokumenten und die zulässigen Übermittlungswege finden Sie auf der Internetseite www.eiustice-bw.de. Eine normale E-Mail kann weiterhin nicht genutzt werden. Seite 19 http://www.eiustice-bw.de VII. Hinweise 1. Trotz der Umsetzung der Gewässerausbaumaßnahme verbleibt an der Gewässerstrecke aufgrund des besonderen Gefahrenlage bei Starkregen ein Restrisiko an Überflutungsgefahr. Die Gewässer­ strecke einschließlich der Bauwerke sollte daher in den Hochwasseralarm- und Einsatzplan der Ge­ meinde mitaufgenommen werden. 2. Vor Beginn der Bauarbeiten ist die Lage von evtl, vorhandenen Ver- und Entsorgungsleitungen im Bereich der Baumaßnahme zu erkunden. Es sind alle Vorkehrungen zu treffen, um Beschädigungen von Leitungen zu vermeiden. 3. Auf die Haftung gern. § 89 WHG wird hingewiesen. Das Gewässer darf durch die Baumaßnahme nicht mehr als unvermeidbar beeinträchtigt werden. Es sind alle Maßnahmen zu treffen, die geeig­ net sind, eine Verunreinigung des Wassers, vor allem durch wassergefährdende Stoffe, (z.B. Ze­ mentbrühe, Treibstoffe, Holzschutzmittel, Öle, Farben, usw.) zu vermeiden. Dasselbe ist für die Baustelleneinrichtung und entsprechender Wartung der Baumaschinen beachten. 4. Das Außeneinzugsgebiet oberhalb der Hangabfanggräben wird teilweise als Ackerland bewirtschaf­ tet. Aufgrund der Wasser-/Schlammproblematik bei Starkregen mit Verstopfungsgefahr der Hangabfanggräben sollte hier die Umwandlung in Grünland geprüft werden. Ggf. sollten entspre­ chende Nutzungsvereinbarungen mit Bewirtschafter getroffen werden, (u.a. auch z.B. Ackerfur­ chen quer zu Hang) 5. Die Öffnung des Bachlaufes bachabwärts von Fist.Nr. 154 bis zum „Bampfen" wäre aus gewässer­ ökologischer Sicht nach wie vor sinnvoll und könnte zukünftig im Rahmen einer anstehenden Kom­ pensationsmaßnahme umgesetzt werden. 6. Die Darstellung der Gewässerrandlinie im Lageplan Geigensack, Plan Nr. 4-10.2-LP-A entspricht der Außengrenze des Gewässerrandstreifens. Das geplante Retentionsbecken Bühl befindet sich im Ge­ wässerrandstreifen. Im Zuge der Planung sind die einschlägigen Bestimmungen der Gewässerrand­ streifen-Regelungen nach § 38 WHG und § 29 WG zu beachten. Anlagen: 3 Mehrfertigungen der Entscheidung 3 genehmigte Planunterlagen 1 Baubeginns- und Fertigstellungsanzeige 1 Bauleitererklärung Bauleiter Wasserbau 1 Bauleitererklärung Ökologische Baubegleitung Seite 20[mehr]

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        1._Nachtragshaushaltssatzung_mit_Nachtragshaushaltsplan.pdf

        1. Nachtragshaushalt 2024 Gemeindehaushalt Inhaltsverzeichnis I. Nachtragshaushaltssatzung und Bekanntmachung der Nachtragshaushaltssatzung 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Baindt für das Haushaltsjahr 2024 1 II. Eckdaten der Gemeinde Baindt 4 III. Vorbericht 1. Wesentliche Änderungen des Nachtragshaushalts 6 2. Änderungen der Investitionsübersicht 8 3. Änderung der Ergebnisübersicht 9 IV. Haushalts- und Finanzplan mit wesentlichen Änderungen 1. Gesamtergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2024 10 2. Gesamtfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2024 11 3. Investitionsübersicht 13 4. Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2024 19 5. Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2024 23 V. Finanzausgleich und Umlagen – aktuelle Situation 2024 1. Zuweisungen und Umlagen Nachtrag 2024 33 2. Steuerkraft der Gemeinde Baindt 36 VI. Kennzahlenübersicht zur Beurteilung der finanziellen Leistungsfähigkeit 37 I. Nachtragshaushaltssatzung und Bekanntmachung der Nachtragshaushaltssatzung 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Baindt für das Haushaltsjahr 2024 Auf Grund der §§ 79 und 82 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 13.12.2023 die folgende Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 beschlossen: § 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden die voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie die eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen wie folgt festgesetzt: Bisher fest- gesetzte (Gesamt-) Beträge EUR Änderung um (+/-) EUR Neue festge- setzte (Gesamt-) Beträge EUR 1. Ergebnishaushalt 1.1 Ordentliche Erträge 13.475.400 555.000 14.030.400 1.2 Ordentliche Aufwendungen 14.299.250 287.500 14.586.750 1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) -823.850 267.500 -556.350 1.4 Außerordentliche Erträge 250.000 -100.000 150.000 1.5 Außerordentliche Aufwendungen 0 0 0 1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) 250.000 -100.000 150.000 1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) -573.850 167.500 -406.350 1 Bisher fest- gesetzte (Gesamt-) Beträge EUR Änderung um (+/-) EUR Neue festge- setzte (Gesamt-) Beträge EUR 2. Finanzhaushalt 2.1 Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 13.100.400 555.000 13.655.400 2.2 Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 12.915.050 287.500 13.202.550 2.3 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) 185.350 267.500 452.850 2.4 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 9.349.350 120.000 9.469.350 2.5 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 12.733.400 120.000 12.853.400 2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /- bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) -3.384.050 0 -3.384.050 2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/- bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) -3.198.700 267.500 -2.931.200 2.8 Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 5.250.000 0 5.250.000 2.9 Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 300.000 0 300.000 2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/- bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) 4.950.000 0 4.950.000 2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) 1.751.300 267.500 2.018.800 2 § 2 Kreditermächtigung Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung nicht verändert. § 3 Verpflichtungsermächtigungen Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird nicht verändert. § 4 Kassenkredite Der bisherige Höchstbetrag der Kassenkredite wird nicht geändert. § 5 Steuersätze Die Gemeindesteuern werden nicht geändert. Baindt, den 13.12.2023 _____________________ Ort, Datum Simone Rürup, Bürgermeisterin 3 Bereich Ergebnis 2022 Plan 2023 Plan 2024 Nachtrag 2024 Einwohnerstand 30.06.des Vorjahres - vorbehaltl. Zensus 5.381 5.370 5.390 5403 Ergebnishaushalt Ordentliches Ergebnis 1.440.103,15 -341.100 -824.850 -556.350 davon Erträge 13.046.986,43 13.131.400 13.475.400 14.030.400 davon Aufwendungen -11.606.883,28 13.472.500 14.300.250 -14.586.750 Finanzhaushalt Einzahlung aus Investitionstätigkeit 2.980.480,95 12.259.350 9.349.350 9.469.350 Auszahlung aus Investitionstätigkeit -12.983.976,95 19.145.550 12.733.400 -12.853.400 Finanzierungsbedarf aus Investitionst. -10.003.496,00 -6.886.200 -3.384.050 -3.384.050 Steuern Grundsteuer A 40.112,52 41.000 42.000 42.000 Hebesatz Grundsteuer A 350 370 370 370 Grundsteuer B 614.193,90 680.000 700.000 700.000 Hebesatz Grundsteuer B 400 450 450 450 Gewerbesteuer Soll Einnahmen 2.257.160,97 2.300.000 2.500.000 2.500.000 Hebesatz Gewerbesteuer 350 370 370 370 Gewerbesteuerumlage 264.007,58 220.000 260.000 260.000 Gewerbesteuerumlagesatz 35,00% 35,00% 35,00% 35,00% Hundessteuer 20.384,00 20.000 20.000 15.000 Gemeindeanteil an der EKSt 3.305.157,07 3.600.000 3.800.000 3.635.000 Gemeindeanteil an der USt 276.959,76 255.000 260.000 285.000 Schlüsselzuweisungen des Landes 2.237.606,30 2.300.000 2.198.000 3.490.000 Einn. aus komm. Investitionspauschale 747.718,90 590.000 606.000 745.000 Familienlastenausgleich 280.524,00 280.000 290.000 299.000 Einnahmen aus Konzessionsabgaben 126.938,17 119.800 119.800 119.800 Einnahmen Veräußerung Grundstücke/AV (Konto 0190 Haben) 330.055,06 3.956.000 3.510.000 3.510.000 Veranschlagtes Ordentl. Ergebnis 1.440.103,15 -341.100 -823.850 -556.350 Abschreibungen (netto abzügl. Aufl. Sonderposten) 1.026.508,12 933.200 1.009.200 1.009.200,00 Zahlungsmittelübersch. aus lfd. Verw.tätigkeit 2.661.017,59 592.100 185.350 452.850 Änderung Finanzierungsmittelbestand aus Investitionstätigkeit ohne Kredit -7.342.478,41 -6.886.200 -3.384.050 -3.384.050 Veränderung liquide Mittel -7.290.078,64 -6.294.100 -2.931.200 -2.931.200 Liquide Kassenmittel zum 01.01. 335.120,55 3.000.000 1.555.900 500.000 externer Schuldenstand Gemeinde ohne Eigenbetriebe ohne Verbindlichkeiten - Stand zum 31.12. des Jahres 0,00 4.850.000 9.800.000 9.800.000 - Pro Kopf Verschuldung zum 31.12. 0,00 903,17 1.818,18 1.813,81 Kurzüberblick mit Eckdaten zum Haushalt 2023 und 2024 4 Robert Müller Schreibmaschine II. Eckdaten der Gemeinde Baindt Schuldendienst Gemeinde ohne Eigenbetriebe Kreditneuaufnahme 0,00 5.000.000 5.250.000 5.250.000 - Zinsen 0,00 107.000 312.000 312.000 - Tilgungen 0,00 150.000 300.000 300.000 Kreisumlage - Steuerkrafts.des 2. vorangegangenen Jahr 7.016.145 7.201.651 7.913.846 8.087.817 - Hebesatz - 25,00% 25,50% 28,00% 28,60% - Aufkommen 1.754.036 1.837.000 2.216.000 2.313.500 Personalausgaben 3.315.449,11 3.895.150 4.063.850 4.063.850 Deckungsreserve aufgrund TV-L 0,00 10.000 10.000 160.000 Finanzausgleichsumlage an das Land 1.567.406,70 1.600.500 1.825.000 1.790.000 Investitionsausgaben - Grunderwerb 1.691.313,88 3.408.000 2.908.000 2.908.000 - Baumaßnahmen 1.998.384,81 13.345.000 8.217.000 8.467.000 - Finanzvermögen 9.000.000 0 0 0 - Investitionsförderungsmaßn. 44.650,00 85.500 40.000 40.000 - bewegl. Sachvermögen + immat. Verm. 249.628,26 2.307.050 1.568.400 1.438.400 5 III. Vorbericht 1. Wesentliche Änderungen des Nachtragshaushalts Der Haushaltsplan 2023/2024 ist zwar für die Haushaltsführung verbindlich - gleichwohl kann es erforderlich werden, Veränderungen im Verlauf des Haushaltsjahres vorzunehmen, um unerwarteten Mehrbelastungen oder neuen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen Rechnung tragen zu können. Noch immer befinden sich die Kommunen in einem Dauerkrisenmodus. Reduzierte Steuerschätzungen einerseits und enorme Mehraufwendungen andererseits, stellen die Kommunen vor immense Herausforderungen. Dazu kommen die stetig steigenden Anforderungen in den verschiedensten Bereichen, beispielsweise im Bereich Bildung und Betreuung, der gemeindeeigenen Infrastruktur, der Ausgaben bezüglich Klimawandel oder auch beim Thema Digitalisierung. Die öffentlichen Haushalte stehen noch immer zwischen akuter Krisenbewältigung und langfristiger Sicherung tragfähiger Finanzen. Im Ergebnishaushalt 2023 und 2024 stand bereits ein Defizit im Raum. Sparen und dennoch wichtige lang geplante Investitionen zu realisieren, dies wird uns im Planungszeitraum, noch mehr als ohnehin üblich, gemeinsam herausfordern. Es ist nicht unser Anspruch, defizitäre Haushaltsergebnisse zu planen und einzubringen. Nur über außerordentliche Erträge kann es etwas abgemildert werden. Trotzdem legten wir im Doppelhaushalt 2023/2024 umfangreiche Maßnahmen für das Investitionsprogramm vor. Es darf nicht nachgelassen werden, die Gemeinde weiterzuentwickeln, attraktiv zu gestalten und die Infrastruktur weiter auszubauen. Die im Investitionsprogramm enthaltenen Maßnahmen (u. a. Sanierung der Klosterwiesenschule, Umgestaltung der neuen Ortsmitte, Gestaltung des Fischerareals, Sanierung des Feuerwehrhauses) stellen die wesentliche Weiterentwicklung der kommunalen Infrastruktur sicher. Aufgrund globaler Unruhen sowie Krisen und den daraus resultierenden Unsicherheiten in vielen Branchen, sind auch bei Baumaßnahmen enorme Kostensteigerungen zu verzeichnen. Doch nicht nur die steigenden Baukosten, sondern auch Materialengpässe und Lohnkostensteigerungen machen die Planungen und Kosten nur schwer kalkulierbar, sodass die ursprünglichen Gesamtkosten nicht mehr stimmen. Gemäß § 82 Absatz 2 der Gemeindeordnung hat die Gemeinde unverzüglich eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen, wenn 1. sich zeigt, dass im Ergebnishaushalt beim ordentlichen Ergebnis oder beim Sonderergebnis ein erheblicher Fehlbetrag entsteht oder ein veranschlagter Fehlbetrag sich erheblich vergrößert und dies sich nicht durch andere Maßnahmen vermeiden lässt, 2. bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche einzelne Aufwendungen oder Auszahlungen in einem im Verhältnis zu den Gesamtaufwendungen 6 oder Gesamtauszahlungen des Haushaltsplans erheblichen Umfang geleistet werden müssen, 3. Auszahlungen des Finanzhaushalts für bisher nicht veranschlagte Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen. Bei uns trifft Punkt 2 zu. Die Kosten des Feuerwehrhauses haben sich von einer Kostenschätzung in Höhe von 356.000 Euro vom 03.05.2022 (Planansatz Haushalt 2023/2024 insgesamt 400.000 Euro (250.000 Euro/150.000 Euro)) aufgrund verschiedener Ergebnisse und Zusatzleistungen auf 1,5 Mio. Euro erhöht. Die Gemeinde beantragt den Ausgleichsstockantrag mit Gesamtkosten in Höhe von 1,5 Mio. Euro. 2024 werden folgende Projekte in der Planung abgeschlossen bzw. bereits teilweise begonnen: • Sanierung der Klosterwiesenschule (blaues Gebäude) • Gestaltung des Dorfplatzes inkl. Randlagen • Bau der Fischerstraße • Barrierefreier Ausbau der Bushaltestellen in der Ortsmitte • Errichtung eines Gewässers 2. Ordnung – Hochwasserschutzmaßnahme • Umbau- und Erweiterung des Feuerwehrhauses • Anschaffung eines Feuerwehrfahrzeugs LF 20 • Breitbandausbau weißer Flecken, offener Grunderwerb, Erschließung von Gebieten, Straßenarbeiten (Geh- und Radweg, Sanierung Gemeindestraßen) und Ausbau der Heizzentrale auf regenerative Wärmeerzeugung sowie zahlreiche weitere untergeordnete Projekte Die Haushaltsjahre 2023/2024 sahen Kreditaufnahmen in Höhe von 5 Mio. Euro und 5,25 Mio. Euro vor. Da sich Maßnahmen verzögern, ist die Liquidität derzeit gesichert und es wurden 2023 bisher nur Kreditaufnahmen in Höhe von 3,0 Mio. Euro aufgenommen. Die restliche Kreditermächtigung aus 2023 wird auf das Jahr 2024 übertragen. Es wird sich zeigen, wie die großen Projekte bewältigt werden können. Folgende angedachten Posten sind nicht im Nachtragsplan 2024 verankert bzw. finanziert: • Investitionsvorhaben Kunstrasenplatz (lediglich eine Planungsrate) • Gestaltung Schulhof und deren Außenanlagen Die strikte Einhaltung der Haushaltsansätze wird uns weiterhin begleiten. Baindt investiert sehr viel auf einmal. Es gilt weiterhin die Grundstückserlöse im Fischerareal und aus dem Baugebiet Lilienstraße zu erzielen, um die Deckung zu gewährleisten. 7 2. Änderungen der Investitionsübersicht Um die Kreditermächtigungen nicht zu stark anwachsen zu lassen, haben wir folgende Einsparungen umgesetzt: Produkt/Konto Bezeichnung Ansatz bisher Ansatz Nach- trag Differenz 5410 Verzicht Erschließungs- kosten Bühl 2023 541001.035 Herstellung Straße 500.000 € 0 € + 500.000 € 541002.039 Herstellkosten Straßenbeleuchtung 50.000 € 0 € + 50.000 € 5360.039 Herstellkosten Breitbandversorgung 50.000 € 0 € + 50.000 € 3144.051.096 3140 Soziale Hilfen, Asyl- und Obdachlosen- unterbringung 3140.05100.096 Verzicht auf Sozialbau 500.000 € 0 € + 500.000 € 5530 Friedhofs- und Bestattungswesen 5530.0710 Verzicht auf eine neue Urnenwand 130.000 € 0 € + 130.000 € SUMME +1.230.000 € Alle nicht ausgeschöpften Investitionen aus dem Jahr 2023 werden im Finanzhaushalt mit Ermächtigungsresten im Doppelhaushalt vorgetragen. Im Ergebnishaushalt wurde der Produktbereich 6110 mit Steuern, allgemeine Zuweisungen und Umlagen auf Grundlage der Oktobersteuerschätzung und den aktuellen Schlüsselzahlen angepasst sowie für den Bereich der Personalausgaben die Deckungsreserve aufgebessert. 8 3. Änderung der Ergebnisübersicht Oktobersteuerschätzung – 1. Nachtragshaushalt 2024 Plan 2024 Nachtrag 2024 +/- Einnahmen Gewerbesteuer 2.500.000 2.500.000 0 Gewerbesteuerumlagesatz 260.000 260.000 0 Gde-Anteil an der Einkommensteuer (Aufkommen niedriger gegenüber Vorjahresprognose und Schlüsselzahl geringer) 3.800.000 3.635.000 -165.000 Schlüsselzuweisungen (Steuerkraftmesszahl, mehr Einwohner und höherer Kopfbetrag nach HH-Erlass) 2.198.000 2.745.000 547.000 Kommunale Investitionspauschale (erhöhter Betrag u. EW-Zahl nach HH-Erlass) 606.000 745.000 139.000 Familienlastenausgleich 290.000 299.000 9.000 Gemeindeanteil an der USt. 260.000 285.000 25.000 Ausgaben Finanzausgleichsumlage (höhere Steuerkraftsumme 2. vorangeg. Jahr) 1.825.000 1.790.000 35.000 Kreisumlage (28,6 %) 2.216.000 2.313.500 -97.500 492.500 ordentliches Ergebnis Haushaltsplanung -823.850 Zusätzlich weitere Veränderungen im Ergebnishaushalt: Erhöhung Deckungsreserve ungewisse Ausgaben Tarifvertragserhöhung 10.000 160.000 -150.000 Bebauungsplan Bühl - Untersuchungen, Aufwendungen 0 50.000 -50.000 Konzept Schachener Straße / Baienfurter Straße 0 25.000 -25.000 ordentliches Ergebnis Nachtragshaushalt -556.350 9 Robert Müller Schreibmaschine 1. Nachtragshaushalt Gesamtergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 1Seite : 17.11.2023Datum: 10:31:43Uhrzeit: Erhöhung um (+) Verminde- rung um (-) Neuer Ansatz EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +1 EUR 5 bisheriger Ansatz EUR 1 Nr. 2024 2024 2024 20252024 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben -165.00034.000 7.459.0007.615.300 8.416.500 8.522.5007.484.300 30210000 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer -165.000 3.635.0000 3.800.0003.800.000 4.000.000 4.100.000 30220000 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer 0 285.00025.000 260.000260.000 300.000 300.000 30510000 Leistungen nach dem Familienleistungsausgleich 0 299.0009.000 275.000290.000 299.000 305.000 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 0686.000+ 3.302.4003.911.750 4.257.750 4.282.7504.597.750 31110000 Schlüsselzuweisungen vom Land 0 2.745.000547.000 1.900.0002.198.000 2.500.000 2.500.000 31111000 Komm. Investitionspauschale § 4 FAG 0 745.000139.000 525.000606.000 650.000 675.000 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 351.500375.000 372.000 361.000375.000 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen und Einrichtungen 00+ 255.950296.250 308.250 308.250296.250 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 00+ 681.250840.700 846.700 846.700840.700 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 247.700242.200 269.400 261.400242.200 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 68.00065.600 62.400 60.40065.600 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 130.100128.600 129.600 129.600128.600 13.475.400=11 Ordentlichen Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) -165.000720.000 12.495.900 14.662.600 14.772.60014.030.400 12 Personalaufwendungen 00- -3.300.660-4.063.850 -4.084.300 -4.084.300-4.063.850 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 00- -1.533.200-2.240.300 -2.137.850 -2.142.950-2.240.300 15 Abschreibungen 00- -1.031.500-1.384.200 -1.471.200 -1.436.228-1.384.200 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- -4.000-312.000 -312.000 -312.000-312.000 17 Transferaufwendungen 35.000-97.500- -5.541.100-5.621.800 -6.289.300 -6.389.300-5.684.300 43710000 Allg. Umlage an das Land - FAG-Umlage 35.000 -1.790.0000 -1.800.000-1.825.000 -2.150.000 -2.200.000 43720000 Allgemeine Umlagen an Kreis - Kreisumlage 0 -2.313.500-97.500 -2.300.000-2.216.000 -2.300.000 -2.300.000 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 0-225.000- -534.850-677.100 -673.100 -657.600-902.100 44318000 Bauleitplanungskosten, Gutachterkosten 0 -200.000-75.000 -75.000-125.000 -130.000 -130.000 44980000 Deckungsreserve 0 -160.000-150.000 -10.000-10.000 -10.000 -10.000 -14.299.250=19 Ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) 35.000-322.500 -11.945.310 -14.967.750 -15.022.378-14.586.750 -823.850=20 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -130.000397.500 550.590 -305.150 -249.778-556.350 21 Außerordentliche Erträge -100.0000+ 250.000250.000 250.000 250.000150.000 53110000 Erträge aus der Veräußerung von Grundstücken und Gebäuden (Buchung nur über AnBu) -100.000 150.0000 250.000250.000 250.000 250.000 22 Außerordentliche Aufwendungen 00- 00 0 00 250.000=23 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus Nummern 21 und 22) -100.0000 250.000 250.000 250.000150.000 -573.850=24 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 23) -230.000397.500 800.590 -55.150 222-406.350 nachrichtlich Behandlung von Überschüssen und Fehlbeträgen: *** Ende der Liste "Gesamtergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 10 Robert Müller Schreibmaschine IV. Haushalts- und Finanzplan mit wesentlichen Änderungen 1. Nachtragshaushalt Gesamtfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 1Seite : 23.11.2023Datum: 08:20:43Uhrzeit: Erhöhung um (+) Verminde- rung um (-) Neuer Ansatz Haushaltsjahr EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +1 EUR 5 bisheriger Ansatz Haushaltsjahr EUR 1 Nr. 2024 2024 2024 20252024 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 7 2027 1 Steuern, und ähnliche Abgaben -165.00034.000+ 7.459.0007.615.300 8.416.500 8.522.5007.484.300 60210000 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer -165.000 3.635.0000 3.800.0003.800.000 4.000.000 4.100.000 60220000 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer 0 285.00025.000 260.000260.000 300.000 300.000 60510000 Leistungen nach dem Familienleistungsausgleich 0 299.0009.000 275.000290.000 299.000 305.000 2 Zuweisungen und Zuwendungen und allgemeine Umlagen 0686.000+ 3.302.4003.911.750 4.257.750 4.282.7504.597.750 61110000 Schlüsselzuweisungen vom Land 0 3.490.000686.000 2.425.0002.804.000 3.150.000 3.175.000 3 Sonstige Transfereinzahlungen 00+ 00 0 00 4 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 255.950296.250 308.250 308.250296.250 5 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 00+ 681.250840.700 846.700 846.700840.700 6 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 247.700242.200 269.400 261.400242.200 7 Zinsen und ähnliche Einzahlungen 00+ 68.00065.600 62.400 60.40065.600 8 Sonstige haushaltswirksame Einzahlungen 00+ 130.100128.600 129.600 129.600128.600 13.100.400=9 Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (Summe aus Nummern 1 bis 8, ohne außerordentliche zahlungswirksame Erträge aus Vermögensveräußerung) -165.000720.000 12.144.400 14.290.600 14.411.60013.655.400 10 Personalauszahlungen 00- -3.300.660-4.063.850 -4.084.300 -4.084.300-4.063.850 11 Versorgungsauszahlungen 00- 00 0 00 12 Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen 00- -1.533.200-2.240.300 -2.137.850 -2.142.950-2.240.300 13 Zinsen und ähnliche Auszahlungen 00- -2.000-310.000 -310.000 -310.000-310.000 14 Transferauszahlungen (ohne Investitionszuschüsse) 35.000-97.500- -5.541.100-5.621.800 -6.289.300 -6.389.300-5.684.300 73710000 Auszahlungen für allgemeine Umlagen an das Land 35.000 -1.790.0000 -1.800.000-1.825.000 -2.150.000 -2.200.000 73720000 Auszahlungen für allgemeine Umlagen an Gemeinden und Gemeindeverbände 0 -2.313.500-97.500 -2.300.000-2.216.000 -2.300.000 -2.300.000 15 Sonstige haushaltswirksame Auszahlungen 0-225.000- -536.850-679.100 -675.100 -659.600-904.100 74318000 Bauleitplanungskosten, Gutachterkosten 0 -200.000-75.000 -75.000-125.000 -130.000 -130.000 74980000 Deckungsreserve 0 -160.000-150.000 -10.000-10.000 -10.000 -10.000 -12.915.050=16 Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (Summe aus Nummern 10 bis 15) 35.000-322.500 -10.913.810 -13.496.550 -13.586.150-13.202.550 185.350=17 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushaltes (Saldo aus Nummern 9 und 16) -130.000397.500 1.230.590 794.050 825.450452.850 18 Einzahlungen aus Investitionszuwendungen 0120.000+ 03.780.000 3.600.000 03.900.000 68110000 Investitionszuwendungen vom Land 0 3.900.000120.000 03.780.000 3.600.000 0 19 Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeit 00+ 01.130.000 0 01.130.000 20 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen 00+ 2.500.0003.510.000 1.000.000 1.000.0003.510.000 21 Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzvermögen 00+ 114.400929.350 129.350 129.350929.350 22 Einzahlungen für sonstige Investitionstätigkeit 00+ 00 0 00 9.349.350=23 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 18 bis 22) 0120.000 2.614.400 4.729.350 1.129.3509.469.350 24 Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 00- -1.000.000-2.908.000 -1.500.000 -1.500.000-2.908.000 25 Auszahlungen für Baumaßnahmen 1.100.000-1.350.000- -1.875.000-8.217.000 -5.585.000 -475.000-8.467.000 78700000 Auszahlungen für Baumaßnahmen 500.000 -20.0000 0-520.000 0 0 78712920 Auszahlungen für Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen bei sonstigen Dienst-, Geschäfts- und anderen Betriebsgebäuden 0 -1.500.000-1.350.000 0-150.000 -100.000 0 11 1. Nachtragshaushalt Gesamtfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 2Seite : 23.11.2023Datum: 08:20:43Uhrzeit: Erhöhung um (+) Verminde- rung um (-) Neuer Ansatz Haushaltsjahr EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +1 EUR 5 bisheriger Ansatz Haushaltsjahr EUR 1 Nr. 2024 2024 2024 20252024 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 7 2027 78723500 Auszahlungen für Straßen, Wege, Plätze, Verkehrslenkungsanlagen 500.000 -350.0000 -675.000-850.000 -865.000 -355.000 78733900 Auszahlungen für sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens 100.000 -427.0000 -80.000-527.000 -75.000 -25.000 26 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen 130.0000- -34.000-1.566.400 -38.500 -34.500-1.436.400 78312710 Auszahlungen für den Erwerb von Betriebsvorrichtungen 130.000 -2.5000 0-132.500 0 0 27 Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen 00- 00 0 00 28 Auszahlungen für Investitionsfördermaßnahmen 00- 0-40.000 0 0-40.000 29 Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen 00- 0-2.000 -2.000 -2.000-2.000 -12.733.400=30 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 24 bis 29) 1.230.000-1.350.000 -2.909.000 -7.125.500 -2.011.500-12.853.400 -3.384.050=31 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedraf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus Nummern 23 und 30) 1.230.000-1.230.000 -294.600 -2.396.150 -882.150-3.384.050 -3.198.700=32 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus Nummern 17 und 31) 1.100.000-832.500 935.990 -1.602.100 -56.700-2.931.200 33 Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten und wirtschaftlich vergleichbaren Vorgängen für Investitionen 00+ 05.250.000 800.000 2.200.0005.250.000 34 Auszahlungen für die Tilgung von Krediten und wirtschaftlich vergleichbaren Vorgängen für Investitionen 00- -150.000-300.000 -500.000 -500.000-300.000 4.950.000=35 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus Nummern 33 und 34) 00 -150.000 300.000 1.700.0004.950.000 1.751.300=36 Veranschlagte Änderung des Finanzmittelbestands zum Ende des Haushaltsjahres (Saldo aus Nummern 32 und 35) 1.100.000-832.500 785.990 -1.302.100 1.643.3002.018.800 nachrichtlich: 37 den voraussichtlichen Bestand an liquiden Eigenmittel zum Jahresbeginn -1.055.9000 2.518.8001.555.900 3.304.790 1.661.490500.000 17899999 Planwert liquide Mittel -1.055.900 500.0000 2.518.8001.555.900 3.304.790 1.661.490 38 den voraussichtlichen Bestand an inneren Darlehen zum Jahresbeginn *** Ende der Liste "Gesamtfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung" *** 12 Fe ue rw eh r, B ra nd - u nd K at as tr op he ns ch ut z Fe ue rw eh r, B ra nd - u nd K at as tr op he ns ch ut z 12 60 00 00 12 60 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng Fe ue rw eh r, B ra nd - u nd K at ra st ro ph en sc hu tz B ra nd sc hu tz 12 60 12 60 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Si ch er he it un d O rd nu ng 12 Pr od uk tb er ei ch 1. N ac ht ra gs ha us ha lt In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 4 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 1 S ei te : 17 .1 1. 20 23 D at um : 10 :3 5: 07 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 22 20 23 20 24 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 1 7 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 8 20 26 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 9 20 27 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 10 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0 15 .0 00 ,0 0 15 .0 00 24 2. 00 0 0 0 0 0 25 7. 00 0, 00 0 68 11 00 00 In ve st iti on sz uw en du ng en v om L an d 0 15 .0 00 ,0 0 15 .0 00 24 2. 00 0 0 0 0 0 25 7. 00 0, 00 0 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0 15 .0 00 ,0 0 15 .0 00 25 2. 00 0 0 0 0 0 26 7. 00 0, 00 0 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0 25 0. 00 0, 00 25 0. 00 0 1. 50 0. 00 0 0 0 0 0 1. 75 0. 00 0, 00 0 78 71 29 20 A us za hl un ge n fü r G eb äu de , A uf ba ut en u nd B et rie bs vo rr ic ht un ge n be i s on st ig en D ie ns t- , G es ch äf ts - un d an de re n B et rie bs ge bä ud en 0 25 0. 00 0, 00 25 0. 00 0 1. 50 0. 00 0 0 0 0 0 1. 75 0. 00 0, 00 0 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 0 69 0. 00 0, 00 69 0. 00 0 1. 52 5. 00 0 0 0 0 0 2. 21 5. 00 0, 00 0 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 0 -6 75 .0 00 ,0 0 -6 75 .0 00 -1 .2 73 .0 00 0 0 0 0 -1 .9 48 .0 00 ,0 0 0 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 0 69 0. 00 0, 00 69 0. 00 0 1. 52 5. 00 0 0 0 0 0 2. 21 5. 00 0, 00 0 17 S ch ät zu ng d er n ac h F er tig st el lu ng d er M aß na hm e en ts te he nd en jä hr lic he n H au sh al ts be la st un ge n 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0, 00 0 13 B os ch st ra ße 1 /5 S oz ia le E in ric ht un ge n fü r W oh nu ng sl os e B os ch st ra ße 1 /5 S oz ia le E in ric ht un ge n fü r W oh nu ng sl os e 31 40 05 10 31 40 05 10 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng So zi al e Ei nr ic ht un ge n fü r W oh nu ng sl os e So zi al e Ei nr ic ht un ge n 31 40 31 40 05 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t So zi al e H ilf en 31 Pr od uk tb er ei ch 1. N ac ht ra gs ha us ha lt In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 4 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 2 S ei te : 17 .1 1. 20 23 D at um : 10 :3 5: 07 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 22 20 23 20 24 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 1 7 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 8 20 26 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 9 20 27 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 10 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0, 00 0 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0 10 0. 00 0, 00 10 0. 00 0 0 0 0 10 0. 00 0 0 20 0. 00 0, 00 0 78 70 00 00 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0 10 0. 00 0, 00 10 0. 00 0 0 0 0 0 0 10 0. 00 0, 00 0 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 0 10 0. 00 0, 00 10 0. 00 0 0 0 0 10 0. 00 0 0 20 0. 00 0, 00 0 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 0 -1 00 .0 00 ,0 0 -1 00 .0 00 0 0 0 -1 00 .0 00 0 -2 00 .0 00 ,0 0 0 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 0 10 0. 00 0, 00 10 0. 00 0 0 0 0 10 0. 00 0 0 20 0. 00 0, 00 0 17 S ch ät zu ng d er n ac h F er tig st el lu ng d er M aß na hm e en ts te he nd en jä hr lic he n H au sh al ts be la st un ge n 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0, 00 0 14 B re itb an dv er so rg un g B re itb an dv er so rg un g 53 60 00 00 53 60 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng B re itb an dv er so rg un g B re itb an dv er so rg un g 53 60 53 60 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Ve r- u nd E nt so rg un g 53 Pr od uk tb er ei ch 1. N ac ht ra gs ha us ha lt In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 4 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 3 S ei te : 17 .1 1. 20 23 D at um : 10 :3 5: 07 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 22 20 23 20 24 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 1 7 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 8 20 26 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 9 20 27 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 10 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0 0, 00 0 1. 71 0. 00 0 0 0 3. 60 0. 00 0 0 5. 31 0. 00 0, 00 0 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 13 0. 00 0 1. 94 0. 00 0, 00 1. 94 0. 00 0 15 0. 00 0 0 13 0. 00 0 4. 56 0. 00 0 85 .0 00 6. 99 5. 00 0, 00 0 78 73 39 00 A us za hl un ge n fü r so ns tig e B au te n de s In fr as tr uk tu rv er m ög en s 40 .0 00 40 .0 00 ,0 0 40 .0 00 0 0 40 .0 00 25 .0 00 0 14 5. 00 0, 00 0 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 13 0. 00 0 2. 04 0. 00 0, 00 2. 04 0. 00 0 15 0. 00 0 0 13 0. 00 0 4. 56 0. 00 0 85 .0 00 7. 09 5. 00 0, 00 0 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) -1 30 .0 00 -2 .0 40 .0 00 ,0 0 -2 .0 40 .0 00 1. 56 0. 00 0 0 -1 30 .0 00 -9 60 .0 00 -8 5. 00 0 -1 .7 85 .0 00 ,0 0 0 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 13 0. 00 0 2. 04 0. 00 0, 00 2. 04 0. 00 0 15 0. 00 0 0 13 0. 00 0 4. 56 0. 00 0 85 .0 00 7. 09 5. 00 0, 00 0 17 S ch ät zu ng d er n ac h F er tig st el lu ng d er M aß na hm e en ts te he nd en jä hr lic he n H au sh al ts be la st un ge n 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0, 00 0 15 G em ei nd es tr aß en B er ei ts te llu ng u nd B et rie b vo n St ra ße n, W eg e, P lä tz en 54 10 01 00 54 10 01 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng B er ei ts te llu ng u nd B et rie b St ra ße n, W eg e, P lä tz e G em ei nd es tr aß en 54 10 54 10 01 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Ve rk eh rs flä ch en u nd -a nl ag en , Ö PN V 54 Pr od uk tb er ei ch 1. N ac ht ra gs ha us ha lt In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 4 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 4 S ei te : 17 .1 1. 20 23 D at um : 10 :3 5: 07 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 22 20 23 20 24 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 1 7 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 8 20 26 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 9 20 27 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 10 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0 51 5. 00 0, 00 51 5. 00 0 1. 13 0. 00 0 0 0 0 0 1. 64 5. 00 0, 00 0 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 66 5. 00 0 3. 79 0. 00 0, 00 3. 79 0. 00 0 1. 19 0. 00 0 0 66 5. 00 0 85 5. 00 0 34 5. 00 0 7. 51 0. 00 0, 00 0 78 72 35 00 A us za hl un ge n fü r S tr aß en , W eg e, P lä tz e, V er ke hr sl en ku ng sa nl ag en 66 5. 00 0 1. 29 0. 00 0, 00 1. 29 0. 00 0 34 0. 00 0 0 66 5. 00 0 85 5. 00 0 34 5. 00 0 4. 16 0. 00 0, 00 0 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 66 5. 00 0 3. 79 0. 00 0, 00 3. 79 0. 00 0 1. 19 0. 00 0 0 66 5. 00 0 85 5. 00 0 34 5. 00 0 7. 51 0. 00 0, 00 0 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) -6 65 .0 00 -3 .2 75 .0 00 ,0 0 -3 .2 75 .0 00 -6 0. 00 0 0 -6 65 .0 00 -8 55 .0 00 -3 45 .0 00 -5 .8 65 .0 00 ,0 0 0 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 66 5. 00 0 3. 79 0. 00 0, 00 3. 79 0. 00 0 1. 19 0. 00 0 0 66 5. 00 0 85 5. 00 0 34 5. 00 0 7. 51 0. 00 0, 00 0 17 S ch ät zu ng d er n ac h F er tig st el lu ng d er M aß na hm e en ts te he nd en jä hr lic he n H au sh al ts be la st un ge n 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0, 00 0 16 St ra ße nb el eu ch tu ng u nd V er ke hr sa us st at tu ng St ra ße nb el eu ch tu ng u nd V er ke hr sa us st at tu ng 54 10 02 00 54 10 02 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng Ve rk eh rs au ss ta ttu ng G em ei nd es tr aß en G em ei nd es tr aß en 54 10 54 10 02 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Ve rk eh rs flä ch en u nd -a nl ag en , Ö PN V 54 Pr od uk tb er ei ch 1. N ac ht ra gs ha us ha lt In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 4 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 5 S ei te : 17 .1 1. 20 23 D at um : 10 :3 5: 07 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 22 20 23 20 24 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 1 7 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 8 20 26 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 9 20 27 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 10 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0, 00 0 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 50 .0 00 50 .0 00 ,0 0 50 .0 00 10 .0 00 0 50 .0 00 60 .0 00 35 .0 00 25 5. 00 0, 00 0 78 73 39 00 A us za hl un ge n fü r so ns tig e B au te n de s In fr as tr uk tu rv er m ög en s 40 .0 00 40 .0 00 ,0 0 40 .0 00 0 0 40 .0 00 50 .0 00 25 .0 00 19 5. 00 0, 00 0 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 50 .0 00 50 .0 00 ,0 0 50 .0 00 10 .0 00 0 50 .0 00 60 .0 00 35 .0 00 25 5. 00 0, 00 0 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) -5 0. 00 0 -5 0. 00 0, 00 -5 0. 00 0 -1 0. 00 0 0 -5 0. 00 0 -6 0. 00 0 -3 5. 00 0 -2 55 .0 00 ,0 0 0 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 50 .0 00 50 .0 00 ,0 0 50 .0 00 10 .0 00 0 50 .0 00 60 .0 00 35 .0 00 25 5. 00 0, 00 0 17 S ch ät zu ng d er n ac h F er tig st el lu ng d er M aß na hm e en ts te he nd en jä hr lic he n H au sh al ts be la st un ge n 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0, 00 0 17 Fr ie dh of s- u nd B es ta ttu ng sw es en Fr ie dh of s- u nd B es ta ttu ng sw es en 55 30 00 00 55 30 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng Fr ie dh of s- u nd B es ta ttu ng sw es en Fr ie dh of s- u nd B es ta ttu ng sw es en 55 30 55 30 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t N at ur - u nd L an ds ch af ts pf le ge , F rie dh of sw es en 55 Pr od uk tb er ei ch 1. N ac ht ra gs ha us ha lt In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 4 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 6 S ei te : 17 .1 1. 20 23 D at um : 10 :3 5: 07 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 22 20 23 20 24 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 1 7 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 8 20 26 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 9 20 27 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 10 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0, 00 0 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0 5. 00 0, 00 5. 00 0 5. 00 0 0 0 0 0 10 .0 00 ,0 0 0 78 31 27 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n B et rie bs vo rr ic ht un ge n 0 2. 50 0, 00 2. 50 0 2. 50 0 0 0 0 0 5. 00 0, 00 0 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 0 5. 00 0, 00 5. 00 0 5. 00 0 0 0 0 0 10 .0 00 ,0 0 0 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 0 -5 .0 00 ,0 0 -5 .0 00 -5 .0 00 0 0 0 0 -1 0. 00 0, 00 0 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 0 5. 00 0, 00 5. 00 0 5. 00 0 0 0 0 0 10 .0 00 ,0 0 0 17 S ch ät zu ng d er n ac h F er tig st el lu ng d er M aß na hm e en ts te he nd en jä hr lic he n H au sh al ts be la st un ge n 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0, 00 0 ** * E nd e de r Li st e "I nv es tit io ns üb er si ch t" * ** 18 Räumliche Entwicklung, Bauordnung Räumliche Entwicklung, Bauordnung51100000 5110000000 Unterprodukt Leistung Räumliche Entwicklung, Bauordnung Stadtentwicklung, Städtebauliche Planung, Verkehrsplanung und Stadterneuerung5110 511000 Produktgruppe Produkt Räumliche Planung und Entwicklung51Produktbereich 1. Nachtragshaushalt Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 1Seite : 17.11.2023Datum: 10:38:15Uhrzeit: Erhöhung um (+) Verminde- rung um (-) Neuer Ansatz EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +1 EUR 5 bisheriger Ansatz EUR 1 Nr. 2024 2024 2024 20252024 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 7 2027 4.800=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 00 27.500 25.500 25.5004.800 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 0-75.000- -101.300-201.300 -196.300 -196.300-276.300 44318000 Bauleitplanungskosten, Gutachterkosten 0 -200.000-75.000 -75.000-125.000 -130.000 Sächliche Aufwendungen: Bauleitplanungskosten, Gutachterkosten, Konzeptvergabeverfahren, allg. Bauleitplanungskosten -130.000 -701.700=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) 0-75.000 -438.310 -663.000 -663.000-776.700 -696.900=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) 0-75.000 -410.810 -637.500 -637.500-771.900 -185.300=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) 00 -148.000 -176.100 -174.900-185.300 -882.200=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) 0-75.000 -558.810 -813.600 -812.400-957.200 19 Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen61100000 6110000000 Unterprodukt Leistung Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen6110 611000 Produktgruppe Produkt Allgemeine Finanzwirtschaft61Produktbereich 1. Nachtragshaushalt Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 2Seite : 17.11.2023Datum: 10:38:15Uhrzeit: Erhöhung um (+) Verminde- rung um (-) Neuer Ansatz EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +1 EUR 5 bisheriger Ansatz EUR 1 Nr. 2024 2024 2024 20252024 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben -165.00034.000 7.459.0007.615.300 8.416.500 8.522.5007.484.300 30210000 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer -165.000 3.635.0000 3.800.0003.800.000 4.000.000 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer 2023: 7,64 Mrd. € x 0,0004713 lt. Orientierungsdaten 2024: 8,1 Mrd. € x neue Schlüsselzahl resultierend aus Bundesstatistik über die Lohn- und Einkommensteuer für das Jahr 2023 (Jahre 2021-2023 resultieren aus Einkommen der Bürgerschaft im Statistikjahr 2016/Jahre 2024-2026 resultieren aus Einkommen der Bürgerschaft im Statistikjahr 2019) 4.100.000 30220000 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer 0 285.00025.000 260.000260.000 300.000 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer, 1,15 Mrd bzw. 1,173 Mrd. x Schlüsselzahl 0,0002223 300.000 30510000 Leistungen nach dem Familienleistungsausgleich 0 299.0009.000 275.000290.000 299.000 Ausgleichsleistungen, Familienlastenausgleich 2023 und 2024: 611 Mio.€/627 Mio.€ x 0,0004713 305.000 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 0686.000+ 2.425.0002.804.000 3.150.000 3.175.0003.490.000 31110000 Schlüsselzuweisungen vom Land 0 2.745.000547.000 1.900.0002.198.000 2.500.000 Schlüsselzuweisungen vom Land und kommunale Investitionspauschale 2023/2024: Schlüsselzuweisungen: 2.300.000 € (Basis Differenz Bedarsmesszahl zur Steuerkraftmesszahl), Grundkopfbetrag Baindt 1.585 €/1.626 € Investitionspauschale: 590.000 € 105/107 € pro Einwohner laut Orientierungsdaten 2024: Schlüsselzuweisung 2.198.000 €, Grundkopfbetrag Baindt: 1.626 € Kommunale Investitionspauschale 606.000 € (hohe Steuerkraftmesszahl 2016) 2.500.000 31111000 Komm. Investitionspauschale § 4 FAG 0 745.000139.000 525.000606.000 650.000 675.000 10.419.300=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) -165.000720.000 9.884.000 11.566.500 11.697.50010.974.300 17 Transferaufwendungen 35.000-97.500- -4.400.000-4.301.000 -4.750.000 -4.800.000-4.363.500 43710000 Allg. Umlage an das Land - FAG-Umlage 35.000 -1.790.0000 -1.800.000-1.825.000 -2.150.000 Finanzausgleichsumlage an das Land Hebesatz: 22,22 v.H. (2023), Steuerkraftsumme: 2023: 7.201.000, 2024: Steuerkraftsumme voraussichtl. 7,914 Mio. € -2.200.000 20 Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen61100000 6110000000 Unterprodukt Leistung Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen6110 611000 Produktgruppe Produkt Allgemeine Finanzwirtschaft61Produktbereich 1. Nachtragshaushalt Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 3Seite : 17.11.2023Datum: 10:38:15Uhrzeit: Erhöhung um (+) Verminde- rung um (-) Neuer Ansatz EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +1 EUR 5 bisheriger Ansatz EUR 1 Nr. 2024 2024 2024 20252024 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 7 2027 43720000 Allgemeine Umlagen an Kreis - Kreisumlage 0 -2.313.500-97.500 -2.300.000-2.216.000 -2.300.000 Kreisumlage 2023: Hebesatz: 25,5 v.H.: 1.837.000 €, Steuerkraftsumme: 7.201.651 €, höherer Kreisumlagehebesatz (28%), 2024 höhrere Steuerkraftsumme: 7.913.846 € -2.300.000 -4.301.000=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) 35.000-97.500 -4.400.000 -4.750.000 -4.800.000-4.363.500 6.118.300=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -130.000622.500 5.484.000 6.816.500 6.897.5006.610.800 0=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) 00 0 0 00 6.118.300=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -130.000622.500 5.484.000 6.816.500 6.897.5006.610.800 21 Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft61200000 6120000000 Unterprodukt Leistung Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft6120 612000 Produktgruppe Produkt Allgemeine Finanzwirtschaft61Produktbereich 1. Nachtragshaushalt Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 4Seite : 17.11.2023Datum: 10:38:15Uhrzeit: Erhöhung um (+) Verminde- rung um (-) Neuer Ansatz EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +1 EUR 5 bisheriger Ansatz EUR 1 Nr. 2024 2024 2024 20252024 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 7 2027 79.600=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 00 68.000 76.400 74.40079.600 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 0-150.000- -10.000-10.000 -10.000 -10.000-160.000 44980000 Deckungsreserve 0 -160.000-150.000 -10.000-10.000 -10.000 Deckungsreserve Mittel zur Vermeidung über- und außerplanmäßiger Ausgaben -10.000 -322.000=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) 0-150.000 -14.000 -322.000 -322.000-472.000 -242.400=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) 0-150.000 54.000 -245.600 -247.600-392.400 560.200=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) 00 370.450 560.200 560.200560.200 317.800=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) 0-150.000 424.450 314.600 312.600167.800 *** Ende der Liste "Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 22 Feuerwehr, Brand- und Katastrophenschutz Feuerwehr, Brand- und Katastrophenschutz12600000 1260000000 Unterprodukt Leistung Feuerwehr, Brand- und Katrastrophenschutz Brandschutz1260 126000 Produktgruppe Produkt Sicherheit und Ordnung12Produktbereich 1. Nachtragshaushalt Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 1Seite : 17.11.2023Datum: 10:39:31Uhrzeit: Erhöhung um (+) Verminde- rung um (-) Neuer Ansatz Haushaltsjahr EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +1 EUR 5 bisheriger Ansatz Haushaltsjahr EUR 1 Nr. 2024 2024 2024 20252024 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 7 2027 -196.700=3 Anteiliger Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus Nummern 1 und 2) 00 -136.650 -164.850 -164.400-196.700 4 Einzahlungen aus Investitionszuwednungen 0120.000+ 0122.000 0 0242.000 68110000 Investitionszuwendungen vom Land 0 242.000120.000 0122.000 0 0 132.000=9 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 4 bis 8) 0120.000 0 0 0252.000 11 Auszahlungen für Baumaßnahmen 0-1.350.000- 0-150.000 0 0-1.500.000 78712920 Auszahlungen für Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen bei sonstigen Dienst-, Geschäfts- und anderen Betriebsgebäuden 0 -1.500.000-1.350.000 0-150.000 0 0 -175.000=16 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 10 bis 15) 0-1.350.000 0 0 0-1.525.000 -43.000=17 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus Nummern 9 und 16) 0-1.230.000 0 0 0-1.273.000 -239.700=18 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus Nummern 3 und 17) 0-1.230.000 -136.650 -164.850 -164.400-1.469.700 23 Boschstraße 1/5 Soziale Einrichtungen für Wohnungslose Boschstraße 1/5 Soziale Einrichtungen für Wohnungslose31400510 3140051000 Unterprodukt Leistung Soziale Einrichtungen für Wohnungslose Soziale Einrichtungen3140 314005 Produktgruppe Produkt Soziale Hilfen31Produktbereich 1. Nachtragshaushalt Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 2Seite : 17.11.2023Datum: 10:39:31Uhrzeit: Erhöhung um (+) Verminde- rung um (-) Neuer Ansatz Haushaltsjahr EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +1 EUR 5 bisheriger Ansatz Haushaltsjahr EUR 1 Nr. 2024 2024 2024 20252024 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 7 2027 -65.900=3 Anteiliger Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus Nummern 1 und 2) 00 -35.250 -64.350 -64.250-65.900 0=9 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 4 bis 8) 00 0 0 00 11 Auszahlungen für Baumaßnahmen 500.0000- 0-500.000 -100.000 00 78700000 Auszahlungen für Baumaßnahmen 500.000 00 0-500.000 0 0 -500.000=16 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 10 bis 15) 500.0000 0 -100.000 00 -500.000=17 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus Nummern 9 und 16) 500.0000 0 -100.000 00 -565.900=18 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus Nummern 3 und 17) 500.0000 -35.250 -164.350 -64.250-65.900 24 Räumliche Entwicklung, Bauordnung Räumliche Entwicklung, Bauordnung51100000 5110000000 Unterprodukt Leistung Räumliche Entwicklung, Bauordnung Stadtentwicklung, Städtebauliche Planung, Verkehrsplanung und Stadterneuerung5110 511000 Produktgruppe Produkt Räumliche Planung und Entwicklung51Produktbereich 1. Nachtragshaushalt Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 3Seite : 17.11.2023Datum: 10:39:31Uhrzeit: Erhöhung um (+) Verminde- rung um (-) Neuer Ansatz Haushaltsjahr EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +1 EUR 5 bisheriger Ansatz Haushaltsjahr EUR 1 Nr. 2024 2024 2024 20252024 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 7 2027 2 Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 0-75.000- -586.310-887.000 -839.100 -837.900-962.000 74318000 Bauleitplanungskosten, Gutachterkosten 0 -200.000-75.000 -75.000-125.000 -130.000 Sächliche Aufwendungen: Bauleitplanungskosten, Gutachterkosten, Konzeptvergabeverfahren, allg. Bauleitplanungskosten -130.000 -882.200=3 Anteiliger Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus Nummern 1 und 2) 0-75.000 -558.810 -813.600 -812.400-957.200 2.230.000=9 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 4 bis 8) 00 0 0 02.230.000 -1.193.000=16 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 10 bis 15) 00 -1.000 0 0-1.193.000 1.037.000=17 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus Nummern 9 und 16) 00 -1.000 0 01.037.000 154.800=18 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus Nummern 3 und 17) 0-75.000 -559.810 -813.600 -812.40079.800 25 Breitbandversorgung Breitbandversorgung53600000 5360000000 Unterprodukt Leistung Breitbandversorgung Breitbandversorgung5360 536000 Produktgruppe Produkt Ver- und Entsorgung53Produktbereich 1. Nachtragshaushalt Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 4Seite : 17.11.2023Datum: 10:39:31Uhrzeit: Erhöhung um (+) Verminde- rung um (-) Neuer Ansatz Haushaltsjahr EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +1 EUR 5 bisheriger Ansatz Haushaltsjahr EUR 1 Nr. 2024 2024 2024 20252024 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 7 2027 -60.650=3 Anteiliger Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus Nummern 1 und 2) 00 -64.700 -54.450 -54.300-60.650 1.710.000=9 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 4 bis 8) 00 0 3.600.000 01.710.000 11 Auszahlungen für Baumaßnahmen 50.0000- -130.000-200.000 -4.560.000 -85.000-150.000 78733900 Auszahlungen für sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens 50.000 00 -40.000-50.000 -25.000 0 -200.000=16 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 10 bis 15) 50.0000 -130.000 -4.560.000 -85.000-150.000 1.510.000=17 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus Nummern 9 und 16) 50.0000 -130.000 -960.000 -85.0001.560.000 1.449.350=18 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus Nummern 3 und 17) 50.0000 -194.700 -1.014.450 -139.3001.499.350 26 Gemeindestraßen Bereitstellung und Betrieb von Straßen, Wege, Plätzen54100100 5410010000 Unterprodukt Leistung Bereitstellung und Betrieb Straßen, Wege, Plätze Gemeindestraßen5410 541001 Produktgruppe Produkt Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV54Produktbereich 1. Nachtragshaushalt Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 5Seite : 17.11.2023Datum: 10:39:31Uhrzeit: Erhöhung um (+) Verminde- rung um (-) Neuer Ansatz Haushaltsjahr EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +1 EUR 5 bisheriger Ansatz Haushaltsjahr EUR 1 Nr. 2024 2024 2024 20252024 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 7 2027 -665.700=3 Anteiliger Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus Nummern 1 und 2) 00 -504.050 -654.000 -653.550-665.700 1.130.000=9 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 4 bis 8) 00 0 0 01.130.000 11 Auszahlungen für Baumaßnahmen 500.0000- -665.000-1.690.000 -855.000 -345.000-1.190.000 78723500 Auszahlungen für Straßen, Wege, Plätze, Verkehrslenkungsanlagen 500.000 -340.0000 -665.000-840.000 -855.000 Erschließung Reitplatz (2023 - 10.000 €, 2024 - 10.000 €) Investitionszuschuss Radweg Bft-Bergatreute (2023 - 5.000 €, 2024 - 5.000 €) Investitionszuschuss Schenkenwaldbrücke verschoben auf 2025 (2025 - 80.000 €) Baumaßnahmen Nacherschließung B30 Randbebauung (2024 - 50.000 €, 2025 - 50.000 €) Verkehrsberuhigungsmaßnahmen u. a. pro Jahr 5.000 € -345.000 -1.690.000=16 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 10 bis 15) 500.0000 -665.000 -855.000 -345.000-1.190.000 -560.000=17 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus Nummern 9 und 16) 500.0000 -665.000 -855.000 -345.000-60.000 -1.225.700=18 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus Nummern 3 und 17) 500.0000 -1.169.050 -1.509.000 -998.550-725.700 27 Straßenbeleuchtung und Verkehrsausstattung Straßenbeleuchtung und Verkehrsausstattung54100200 5410020000 Unterprodukt Leistung Verkehrsausstattung Gemeindestraßen Gemeindestraßen5410 541002 Produktgruppe Produkt Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV54Produktbereich 1. Nachtragshaushalt Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 6Seite : 17.11.2023Datum: 10:39:31Uhrzeit: Erhöhung um (+) Verminde- rung um (-) Neuer Ansatz Haushaltsjahr EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +1 EUR 5 bisheriger Ansatz Haushaltsjahr EUR 1 Nr. 2024 2024 2024 20252024 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 7 2027 -73.450=3 Anteiliger Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus Nummern 1 und 2) 00 -54.500 -71.750 -71.750-73.450 0=9 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 4 bis 8) 00 0 0 00 11 Auszahlungen für Baumaßnahmen 50.0000- -50.000-60.000 -60.000 -35.000-10.000 78733900 Auszahlungen für sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens 50.000 00 -40.000-50.000 -50.000 -25.000 -60.000=16 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 10 bis 15) 50.0000 -50.000 -60.000 -35.000-10.000 -60.000=17 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus Nummern 9 und 16) 50.0000 -50.000 -60.000 -35.000-10.000 -133.450=18 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus Nummern 3 und 17) 50.0000 -104.500 -131.750 -106.750-83.450 28 Friedhofs- und Bestattungswesen Friedhofs- und Bestattungswesen55300000 5530000000 Unterprodukt Leistung Friedhofs- und Bestattungswesen Friedhofs- und Bestattungswesen5530 553000 Produktgruppe Produkt Natur- und Landschaftspflege, Friedhofswesen55Produktbereich 1. Nachtragshaushalt Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 7Seite : 17.11.2023Datum: 10:39:31Uhrzeit: Erhöhung um (+) Verminde- rung um (-) Neuer Ansatz Haushaltsjahr EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +1 EUR 5 bisheriger Ansatz Haushaltsjahr EUR 1 Nr. 2024 2024 2024 20252024 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 7 2027 -170.950=3 Anteiliger Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus Nummern 1 und 2) 00 -131.400 -166.400 -166.200-170.950 0=9 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 4 bis 8) 00 0 0 00 12 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen 130.0000- 0-135.000 0 0-5.000 78312710 Auszahlungen für den Erwerb von Betriebsvorrichtungen 130.000 -2.5000 0-132.500 0 0 -135.000=16 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 10 bis 15) 130.0000 0 0 0-5.000 -135.000=17 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus Nummern 9 und 16) 130.0000 0 0 0-5.000 -305.950=18 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus Nummern 3 und 17) 130.0000 -131.400 -166.400 -166.200-175.950 29 Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen61100000 6110000000 Unterprodukt Leistung Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen6110 611000 Produktgruppe Produkt Allgemeine Finanzwirtschaft61Produktbereich 1. Nachtragshaushalt Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 8Seite : 17.11.2023Datum: 10:39:31Uhrzeit: Erhöhung um (+) Verminde- rung um (-) Neuer Ansatz Haushaltsjahr EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +1 EUR 5 bisheriger Ansatz Haushaltsjahr EUR 1 Nr. 2024 2024 2024 20252024 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 7 2027 1 Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (ohne außerordentliche zahlungswirksame Erträge aus Vermögensveräußerung) -165.000720.000+ 9.884.00010.419.300 11.566.500 11.697.50010.974.300 60210000 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer -165.000 3.635.0000 3.800.0003.800.000 4.000.000 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer 2023: 7,64 Mrd. € x 0,0004713 lt. Orientierungsdaten 2024: 8,1 Mrd. € x neue Schlüsselzahl resultierend aus Bundesstatistik über die Lohn- und Einkommensteuer für das Jahr 2023 (Jahre 2021-2023 resultieren aus Einkommen der Bürgerschaft im Statistikjahr 2016/Jahre 2024-2026 resultieren aus Einkommen der Bürgerschaft im Statistikjahr 2019) 4.100.000 60220000 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer 0 285.00025.000 260.000260.000 300.000 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer, 1,15 Mrd bzw. 1,173 Mrd. x Schlüsselzahl 0,0002223 300.000 60510000 Leistungen nach dem Familienleistungsausgleich 0 299.0009.000 275.000290.000 299.000 Ausgleichsleistungen, Familienlastenausgleich 2023 und 2024: 611 Mio.€/627 Mio.€ x 0,0004713 305.000 61110000 Schlüsselzuweisungen vom Land 0 3.490.000686.000 2.425.0002.804.000 3.150.000 Schlüsselzuweisungen vom Land und kommunale Investitionspauschale 2023/2024: Schlüsselzuweisungen: 2.300.000 € (Basis Differenz Bedarsmesszahl zur Steuerkraftmesszahl), Grundkopfbetrag Baindt 1.585 €/1.626 € Investitionspauschale: 590.000 € 105/107 € pro Einwohner laut Orientierungsdaten 2024: Schlüsselzuweisung 2.198.000 €, Grundkopfbetrag Baindt: 1.626 € Kommunale Investitionspauschale 606.000 € (hohe Steuerkraftmesszahl 2016) Kommunale Investitionspauschale § 4 FAG ___ € pro Einwohner laut Orientierungsdaten 2019: Komm. Invest.pausch.: __________ € 2020: Komm. Invest.pausch.: __________ € Grundkopfbetrag Baindt: ____€ (hohe Steuerkraftmesszahl 2018) 3.175.000 2 Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 35.000-97.500- -4.400.000-4.301.000 -4.750.000 -4.800.000-4.363.500 30 Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen61100000 6110000000 Unterprodukt Leistung Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen6110 611000 Produktgruppe Produkt Allgemeine Finanzwirtschaft61Produktbereich 1. Nachtragshaushalt Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 9Seite : 17.11.2023Datum: 10:39:31Uhrzeit: Erhöhung um (+) Verminde- rung um (-) Neuer Ansatz Haushaltsjahr EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +1 EUR 5 bisheriger Ansatz Haushaltsjahr EUR 1 Nr. 2024 2024 2024 20252024 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 7 2027 73710000 Auszahlungen für allgemeine Umlagen an das Land 35.000 -1.790.0000 -1.800.000-1.825.000 -2.150.000 Finanzausgleichsumlage an das Land Hebesatz: 22,22 v.H. (2023), Steuerkraftsumme: 2023: 7.201.000, 2024: Steuerkraftsumme voraussichtl. 7,914 Mio. € -2.200.000 73720000 Auszahlungen für allgemeine Umlagen an Gemeinden und Gemeindeverbände 0 -2.313.500-97.500 -2.300.000-2.216.000 -2.300.000 Kreisumlage 2023: Hebesatz: 25,5 v.H.: 1.837.000 €, Steuerkraftsumme: 7.201.651 €, höherer Kreisumlagehebesatz (28%), 2024 höhrere Steuerkraftsumme: 7.913.846 € -2.300.000 6.118.300=3 Anteiliger Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus Nummern 1 und 2) -130.000622.500 5.484.000 6.816.500 6.897.5006.610.800 0=9 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 4 bis 8) 00 0 0 00 0=16 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 10 bis 15) 00 0 0 00 0=17 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus Nummern 9 und 16) 00 0 0 00 6.118.300=18 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus Nummern 3 und 17) -130.000622.500 5.484.000 6.816.500 6.897.5006.610.800 31 Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft61200000 6120000000 Unterprodukt Leistung Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft6120 612000 Produktgruppe Produkt Allgemeine Finanzwirtschaft61Produktbereich 1. Nachtragshaushalt Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 10Seite : 17.11.2023Datum: 10:39:31Uhrzeit: Erhöhung um (+) Verminde- rung um (-) Neuer Ansatz Haushaltsjahr EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +1 EUR 5 bisheriger Ansatz Haushaltsjahr EUR 1 Nr. 2024 2024 2024 20252024 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 7 2027 2 Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 0-150.000- -14.000-322.000 -322.000 -322.000-472.000 74980000 Deckungsreserve 0 -160.000-150.000 -10.000-10.000 -10.000 Deckungsreserve Mittel zur Vermeidung über- und außerplanmäßiger Ausgaben -10.000 317.800=3 Anteiliger Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus Nummern 1 und 2) 0-150.000 424.450 314.600 312.600167.800 800.000=9 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 4 bis 8) 00 0 0 0800.000 0=16 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 10 bis 15) 00 0 0 00 800.000=17 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus Nummern 9 und 16) 00 0 0 0800.000 1.117.800=18 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus Nummern 3 und 17) 0-150.000 424.450 314.600 312.600967.800 *** Ende der Liste "Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung" *** 32 1.1 Fortgeschriebene Wohnbevölkerung des Vorjahres (Stala 30.06.23) 5.403 Einw. Einwohnermeldeamt - vorbehaltlich Zensus (FAG §30 i.V.m. §143 GemO) 1.2 Zahl der anrechenbaren .23 Internatsschüler 16 .24 Summe .21 bis .23 .25. Hiervon 75. V. H. 12 Einw. 1.3 Summe 1.1 + 1.25 = E r g ä n z t e E i n w o h n e r z a h l 5.415 Einw. 1.4 Zuschlag nach § 34 a FAG *) - Einw. 1.5 Summe 1.3 + 1.4 = E r h ö h t e E i n w o h n e r z a h l 5.415 Einw. 1.6 Sondersatz für .61 stationierte Wehrpflichtige der Bundeswehr und kasernierte Soldaten der Stationierungsstreitkräfte - .62 Polizeibeamte in Gemeinschaftsunterkünften - .63 Studenten an einer Hochschule (Haupthörer) und Studierende an einer Berufsakademie - = - II. Steuerkraftmesszahl Grundsteuer A 2.1 I s t - A u f k o m m e n im 40.099 zweitvorangegangen Jahr 2022 .11 Hebesätze (2022) 350 .12 Grundbeträge (2022) 11.457 .13 Anrechnungssätze §6 I FAG 195 v. H. .14 A n r e c h n u n g s b e t r ä g e 4) 22.341 2.2 Summe Anrechnungsbeträge Grundsteuer A und B und Gewerbesteuer 2.175.517 € 2.3 G e w e r b e s t e u e r - U m l a g e für 2022 (-rot) 225.436 € ((2.254.363) x 35,0 : 340) 2.4 Schlüsselzahl 0,0004664 Gemeindeanteil Ust x 80 % 275.035 € Familienlastenausgleich x 0,0004664 218.878 € Gemeindeanteil ESt. x 0,0004664 3.381.424,00 € € 2.5 Steuerkraftmesszahl (2.2 - 2.3) + 2.4 5.825.418 € - Steuerkraftmesszahl je Einwohner 1.075,79 3.1 Einwohnerzahl 5.415x 1720 € = 9.313.800 € 3.2 Z u s c h l a g f ü r S o l d a t e n usw. nach 1.6 = - € 7.250.050.922,98 € III. Bedarfsmesszahl und Sockelgarantie _______ x ________ € 185 v. H. 290 v. H. 285.276 1.867.901 347.405,00 € 464.413.324,85 € Ertrag und Kapital 616.812 2.254.363 400 v. H. 350 v. H. 154.203 644.104 Zuweisungen und Umlagen Nachtrag 2024 I. Einwohnerzahl Grundsteuer B Gewerbesteuer nach 33 Robert Müller Schreibmaschine V. Finanzausgleich und Umlagen – aktuelle Situation 2024 Zuweisungen und Umlagen Nachtrag 2024 3.3 Summe der Bedarfsmesszahl A 9.313.800 € 3. 4 Bedarfsmesszahl B (§ 7 Abs. 4 FAG) Flächenfaktor Fläche (in qm) 23.055.005,00 Erhöhte Einwohnerzahl 5.415,00 Flächenfaktor 4.257,62 Kopfbetrag B 83,1 Summe Bedarfsmesszahl B 83,1 x 5.420 450.402,00 Bedarfsmesszahl gesamt 9.764.202 3.5 S o c k e l: 60 v. H. von 3.3 = 5.858.521 € .42 Steuerkraftmesszahl (2.5) = 5.825.418 € 59,66% .43 U n t e r s c h i e d s b e t r a g (.41 - .42) = 33.103 € 4.1 Nach der mangelnden Steuerkraft 70 v. H. der Schlüsselzahl (3.3 - 2.5) 3.938.784 = 2.745.332 € 4.2 M e h r z u w e i s u n g (Sockelgarantie) v. H. des Unterscheidsbetrages (3.43) = - € 4.3 Summe der Schlüsselzuweisungen §5 FAG 2.745.332 € 5. unter 75 x 125 v. H. = 75 bis 85 x 115 v. H. = 85 bis 95 x 105 v. H. = 95 bis 105 x 100 v. H. = 105 bis 115 x 95 v: H. = 115 bis 125 x 85 v. H. = 125 und mehr x 75 v. H. = x 120,00 € = 747.270,00 € 7.1 Steuerkraftmesszahl nach 2.5 € 7.2 Schlüsselzuweisung nach der mangelnden € Steuerkraft (einschl. Mehrzuweisungen) 7.3 Steuerkraftsumme 8.087.817 € 7.4 Je Einwohner in € 1.496,91 € Landesdurchschnitt 1.967 € 2.262.399 VII. Berechnung von Umlagen und Zuweisungen 6.227,25 VI. Steuerkraftsumme Bemessungsgrundlage für die Kreisumlage und für die Finanzausgleichsumlage 5.825.418 5.415 6.227,25 IV. a Höhe der Schlüsselzuweisungen (§ 7 Abs. 3 FAG) V. Investitionspauschale § 4 FAG Einwohnerzahl (1.5) 34 Zuweisungen und Umlagen Nachtrag 2024 8.1 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer Anteil der Gemeinden des Landes Baden-Württemberg gem. Novemsteuerschätzung 7,795 Mrd. € Schlüsselzahl der Gemeinde 0,0004664 € ergibt Gemeindeanteil 3.635.588 € 8.2 Gewerbesteuerumlage 370 v. H. Gewerbesteuer-Istaufkommen im Haushaltsjahr 2.500.000 € : 370 (Hebesatz) 675.676 € 35 v. H. 236.486 € 8.3 Kreisumlage Steuerkraftsumme im Haushaltsjahr 8.087.817 € x 28,6 v. H. Hebesatz Kreisumlage 2.313.116 € 8.4 Finanzausgleichsumlage Bemessungsgrundlage (7.3) = 8.087.817 € Grundbetrag 22,10% Steigerungssatz _ 60 % - 60 % = _ 0,00 % x 0,06 = 0,00% FAG-Umlagesatz 22,10% 1.787.407,59 € 8.5 Zuweisungen nach §11 FAG für Große Kreisstädte als Ausgleich für die Wahrnehmung der Aufgabe einer unteren Verwaltungsbehörde ____________ Einwohner x = - € zuzügl. Einnahmen aus Familienlastenausgleich (hier: Ausgleich für Minereinnahmen durch die Systemumstellung bei der Auszahlung des Kindergeldes bei der Lohn- und Einkommensteuer). x = 299.196 € zuzügl. Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer (Ausgleich für den Wegfall der Gewerbekapitalsteuer). x = 289.223 € Erläuterungen 1 ) Vorjahr 2023 2 ) Zweitvorangegangenes Jahr. 2022 6 ) Haushaltsjahr. 2024 7 ) Der Prozentsatz für die Mehrzuweisung beträgt 100 minus Ausschüttungsquote nach 4.1. 8 ) 9 ) jedoch auf 22,10% 10 ) Prozentsatz dem jeweiligen Haushaltserlass entnehmen. 2024 = 35 v. H. Die Einwohnerzahlen (1.5) werden bei Gemeinden mit einer Steuerkraftsumme je Einwohner in vom Hundert des Landesdurchschnitts von bis unter 75 v. H. mit 125 v. H., von 75 v. H. bis unter 85 v. H. mit 115 v. H., von 85 v. H. bis unter 95 v. H. mit 105 v. H., von 95 v. H. bis unter 105 v. H. mit 100 v H., von 105 v. H. bis unter 115 v. H. mit 95 v. H., von 115 v. H. bis unter 125 v. H. mit 85 v. H., von 125 v. H. und mehr mit 75 v. H. angesetzt. Vgl. § 1 a Abs. 2 FAG. Die Finanzausgleichsumlage erhöht sich bei Gemeinden für jeweils 1 vom Hundert, um das die Steuerkraftmesszahl (§ 6 FAG) 60 v. H. der Bedarfsmesszahl (§ 7 FAG) übersteigt, um 0,045 v. H., höchstens 4 ) Nach der Formel: Grundbetrag x Anrechnungssatz 100 5 ) Nach der Formel: Gewerbesteuer-Ist x 10 ) Hebesatz 1.185.000.000 0,00024407 3 ) Nach der Formel: Ist-Aufkommen x 100 Hebesatz davon v. H. ergibt eine Gewerbesteuerumlage 641.500.000 0,0004664 35 S te u e rk ra ft m e ss za h l G ru n d - st e u e r A (2 0 2 2 ) G ru n d - st e u e r B (2 0 2 2 ) G e w e rb e - st e u e r (2 0 2 2 ) G e w e rb e - st e u e r- u m la g e (3 5 v . H .) (2 0 2 2 ) G e m e in d e - a n te il E st (2 0 2 2 ) Z u w e is u n - g e n n a ch § 2 9 a F A G (2 0 2 2 ) G e m e in d e - a n te il U st (2 0 2 2 ) S ch lü ss e lz u - w e is u n g e n n a ch § 5 F A G (F A G 2 0 2 2 ) S te u e rk ra ft s u m m e * ) E in w o h n e r- za h l 3 0 .0 6 .2 0 2 3 v o rb e h a lt - li ch Z e n su s S te u e rk ra ft s u m m e p ro K o p f 2 0 2 4 E U R 1 4 3 6 0 0 1 A ch b e rg 3 .3 7 8 .7 0 5 1 4 .5 0 5 9 9 .8 9 6 2 .1 9 0 .0 5 4 -2 6 4 .3 1 6 1 .1 6 2 .1 8 3 9 4 .5 2 8 8 1 .8 5 5 5 8 3 .1 4 6 3 .9 6 1 .8 5 1 1 .7 6 3 2 .2 4 7 ,2 2 2 4 3 6 0 6 4 R a v e n sb u rg , S ta d t9 2 .3 5 8 .8 7 8 1 0 4 .0 0 8 4 .1 1 6 .8 7 3 5 0 .3 2 3 .3 6 4 -6 .0 7 3 .5 0 9 3 4 .8 8 4 .3 5 4 2 .8 3 7 .3 9 0 6 .1 6 6 .3 9 8 1 1 .4 5 7 .2 6 0 1 0 3 .8 5 0 .3 2 8 5 1 .4 1 2 2 .0 1 9 ,9 6 3 4 3 6 0 8 2 W e in g a rt e n , S ta d t3 3 .4 4 5 .1 2 4 6 .5 8 2 1 .7 2 2 .9 0 9 1 6 .2 2 5 .6 2 8 -1 .9 5 8 .2 6 5 1 4 .1 8 7 .6 2 8 1 .1 5 3 .9 7 9 2 .1 0 6 .6 6 3 1 7 .3 7 8 .0 8 1 5 0 .8 2 3 .2 0 5 2 5 .2 8 8 2 .0 0 9 ,7 8 4 4 3 6 0 8 5 W o lf e g g 5 .7 8 0 .4 1 8 3 1 .5 4 3 2 2 5 .4 3 7 3 .2 1 2 .7 0 7 -3 8 7 .7 4 0 2 .3 7 0 .7 6 7 1 9 2 .8 3 1 1 3 4 .8 7 3 1 .7 5 3 .1 6 2 7 .5 3 3 .5 8 0 3 .9 4 6 1 .9 0 9 ,1 7 5 4 3 6 0 5 5 Le u tk ir ch i m A ll g ä u , S ta d t 3 4 .1 9 3 .5 6 0 1 5 9 .8 9 8 1 .5 0 1 .3 2 7 1 8 .5 3 1 .5 4 8 -2 .2 3 6 .5 6 6 1 3 .6 5 1 .8 4 9 1 .1 1 0 .4 0 1 1 .4 7 5 .1 0 3 9 .7 0 0 .4 2 5 4 3 .8 9 3 .9 8 5 2 3 .4 0 6 1 .8 7 5 ,3 3 6 4 3 6 0 1 0 B a d W u rz a ch , S ta d t 2 0 .1 7 3 .1 4 0 1 6 4 .3 2 5 9 2 4 .2 5 1 1 0 .5 6 2 .6 6 5 -1 .2 7 4 .8 0 4 8 .4 3 9 .0 6 1 6 8 6 .4 0 8 6 7 1 .2 3 4 6 .9 0 9 .4 1 4 2 7 .0 8 2 .5 5 4 1 5 .0 8 5 1 .7 9 5 ,3 3 7 4 3 6 0 0 9 B a d W a ld se e , S ta d t 2 6 .3 5 4 .1 6 4 1 0 7 .3 5 1 1 .4 3 9 .9 3 8 1 1 .2 2 9 .3 3 6 -1 .3 5 5 .2 6 4 1 2 .4 6 0 .6 6 6 1 .0 1 3 .5 1 3 1 .4 5 8 .6 2 4 1 0 .0 0 8 .8 4 0 3 6 .3 6 3 .0 0 4 2 0 .7 3 6 1 .7 5 3 ,6 2 8 4 3 6 0 5 2 K iß le g g 1 1 .7 9 9 .9 6 0 1 0 1 .2 6 8 6 1 5 .2 2 1 5 .3 9 0 .7 2 3 -6 5 0 .6 0 4 5 .4 6 4 .3 6 4 4 4 4 .4 5 5 4 3 4 .5 3 3 4 .5 2 1 .4 8 5 1 6 .3 2 1 .4 4 5 9 .3 5 5 1 .7 4 4 ,6 8 9 4 3 6 0 8 1 W a n g e n i m A ll g ä u , S ta d t 3 5 .6 7 2 .0 2 5 1 1 2 .7 6 3 1 .9 9 4 .2 0 9 1 4 .4 9 4 .9 9 9 -1 .7 4 9 .3 9 6 1 7 .4 4 0 .7 2 7 1 .4 1 8 .5 7 7 1 .9 6 0 .1 4 6 1 1 .5 7 4 .2 4 4 4 7 .2 4 6 .2 6 9 2 7 .4 1 8 1 .7 2 3 ,1 8 1 0 4 3 6 0 0 6 A m tz e ll 6 .9 1 9 .5 5 6 3 3 .6 4 4 2 5 4 .9 5 3 3 .5 6 2 .6 9 0 -4 2 9 .9 7 9 3 .0 3 8 .4 9 7 2 4 7 .1 4 2 2 1 2 .6 0 9 4 9 6 .5 2 1 7 .4 1 6 .0 7 7 4 .3 2 9 1 .7 1 3 ,1 2 1 1 4 3 6 0 1 1 B a ie n fu rt 9 .3 8 4 .8 9 0 1 2 .9 2 9 4 8 7 .1 4 8 4 .4 2 7 .5 5 6 -5 3 4 .3 6 0 4 .2 4 9 .2 5 6 3 4 5 .6 2 1 3 9 6 .7 4 0 3 .2 1 5 .5 1 0 1 2 .6 0 0 .4 0 0 7 .4 0 6 1 .7 0 1 ,3 8 1 2 4 3 6 0 0 3 A ic h st e tt e n 3 .7 7 0 .4 1 2 2 6 .3 7 0 1 9 1 .6 5 1 1 .8 1 1 .7 4 1 -2 1 8 .6 5 8 1 .6 6 8 .2 3 7 1 3 5 .6 8 9 1 5 5 .3 8 2 1 .0 8 5 .6 9 9 4 .8 5 6 .1 1 1 2 .8 8 4 1 .6 8 3 ,8 1 1 3 4 3 6 0 0 8 A u le n d o rf , S ta d t 1 2 .6 8 4 .3 5 8 4 4 .1 4 5 6 5 9 .9 2 3 5 .6 4 9 .3 7 1 -6 8 1 .8 2 0 6 .0 0 5 .2 1 8 4 8 8 .4 4 6 5 1 9 .0 7 5 4 .7 0 9 .4 6 0 1 7 .3 9 3 .8 1 8 1 0 .3 6 9 1 .6 7 7 ,4 8 1 4 4 3 6 0 4 0 G u g g e n h a u se n 1 6 1 .5 7 5 6 .5 8 8 7 .4 9 2 1 8 .9 2 5 -2 .2 8 4 1 2 0 .3 5 0 9 .7 8 8 7 1 6 1 5 6 .5 6 6 3 1 8 .1 4 1 1 9 2 1 .6 5 6 ,9 8 1 5 4 3 6 0 9 4 A rg e n b ü h l 7 .6 7 4 .7 0 9 8 7 .5 0 6 3 4 1 .7 9 5 3 .0 6 6 .5 1 3 -3 7 0 .0 9 6 4 .0 4 1 .1 7 9 3 2 8 .6 9 7 1 7 9 .1 1 5 3 .3 8 8 .4 1 3 1 1 .0 6 3 .1 2 2 6 .7 4 6 1 .6 3 9 ,9 5 1 6 4 3 6 0 9 6 F ro n re u te 5 .3 0 1 .2 0 9 4 1 .9 7 1 2 4 7 .5 5 5 1 .2 9 0 .2 7 3 -1 5 5 .7 2 2 3 .4 8 4 .3 7 5 2 8 3 .4 0 8 1 0 9 .3 4 9 2 .7 2 9 .5 8 6 8 .0 3 0 .7 9 5 5 .0 2 5 1 .5 9 8 ,1 7 1 7 4 3 6 0 3 2 F le is ch w a n g e n 6 8 3 .4 4 6 6 .0 1 3 2 8 .8 4 2 1 6 9 .2 5 1 -2 0 .4 2 6 4 4 9 .5 0 3 3 6 .5 6 1 1 3 .7 0 2 3 8 7 .8 5 0 1 .0 7 1 .2 9 6 6 7 1 1 .5 9 6 ,5 7 1 8 4 3 6 0 0 4 A it ra ch 3 .9 6 8 .8 9 1 1 9 .1 6 4 1 9 2 .7 0 3 2 .0 4 5 .3 1 1 -2 4 6 .8 4 7 1 .6 4 8 .6 6 2 1 3 4 .0 9 7 1 7 5 .8 0 1 7 6 1 .8 0 7 4 .7 3 0 .6 9 8 2 .9 6 4 1 .5 9 6 ,0 5 1 9 4 3 6 0 7 8 V o g t 5 .2 7 3 .7 4 7 1 9 .5 1 3 2 8 0 .3 5 6 1 .7 6 9 .3 4 4 -2 1 3 .5 4 1 3 .0 0 0 .7 9 6 2 4 4 .0 7 5 1 7 3 .2 0 4 2 .1 9 9 .1 0 5 7 .4 7 2 .8 5 2 4 .7 0 5 1 .5 8 8 ,2 8 2 0 4 3 6 0 0 5 A lt sh a u se n 6 .5 2 6 .1 0 4 1 1 .7 2 9 2 8 5 .6 5 5 3 .7 7 2 .8 2 9 -4 5 5 .3 4 1 2 .3 5 9 .8 9 2 1 9 1 .9 4 6 3 5 9 .3 9 4 – 6 .5 2 6 .1 0 4 4 .1 1 5 1 .5 8 5 ,9 3 2 1 4 3 6 0 3 9 G rü n k ra u t 4 .6 3 3 .1 8 4 1 9 .8 6 3 2 1 7 .7 1 0 1 .9 8 7 .5 6 4 -2 3 9 .8 7 8 2 .2 0 1 .1 1 6 1 7 9 .0 3 2 2 6 7 .7 7 7 4 6 1 .9 2 6 5 .0 9 5 .1 1 0 3 .2 1 7 1 .5 8 3 ,8 1 2 2 4 3 6 0 9 5 H o rg e n ze ll 6 .2 4 7 .8 5 2 6 6 .8 7 7 2 3 8 .4 0 2 1 .9 0 1 .2 6 3 -2 2 9 .4 6 2 3 .7 8 9 .6 0 2 3 0 8 .2 3 5 1 7 2 .9 3 5 3 .5 8 6 .1 7 1 9 .8 3 4 .0 2 3 6 .2 2 0 1 .5 8 1 ,0 3 2 3 4 3 6 0 8 3 W il h e lm sd o rf 4 .3 1 5 .2 8 7 2 6 .7 6 4 2 1 5 .3 7 5 1 .1 6 0 .1 6 6 -1 4 0 .0 2 0 2 .5 4 8 .3 9 3 2 0 7 .2 7 8 2 9 7 .3 3 1 3 .4 8 6 .5 1 9 7 .8 0 1 .8 0 6 5 .0 6 0 1 .5 4 1 ,8 6 2 4 4 3 6 0 7 9 W a ld b u rg 3 .9 4 0 .9 4 0 2 1 .8 8 3 1 8 7 .4 4 3 1 .2 8 9 .7 7 7 -1 5 5 .6 6 2 2 .2 8 6 .6 6 6 1 8 5 .9 9 0 1 2 4 .8 4 3 1 .1 2 1 .2 8 8 5 .0 6 2 .2 2 8 3 .3 1 8 1 .5 2 5 ,6 9 2 5 4 3 6 0 2 7 E ic h st e g e n 5 3 6 .4 9 1 1 1 .3 8 7 2 0 .6 9 3 1 2 1 .6 7 0 -1 4 .6 8 4 3 5 7 .4 2 7 2 9 .0 7 2 1 0 .9 2 6 2 9 5 .5 4 4 8 3 2 .0 3 5 5 4 6 1 .5 2 3 ,8 7 2 6 4 3 6 0 9 3 E b e rs b a ch -M u sb a ch1 .5 8 6 .9 4 5 2 7 .3 7 8 8 8 .1 1 1 3 2 6 .3 8 5 -3 9 .3 9 1 1 .0 7 3 .0 0 7 8 7 .2 7 5 2 4 .1 8 0 1 .0 1 6 .5 7 6 2 .6 0 3 .5 2 1 1 .7 2 7 1 .5 0 7 ,5 4 2 7 4 3 6 0 1 4 B e rg a tr e u te 3 .0 9 6 .9 1 2 2 5 .0 2 7 1 5 6 .9 5 4 6 3 4 .7 0 2 -7 6 .6 0 2 2 .1 3 7 .3 1 5 1 7 3 .8 4 2 4 5 .6 7 4 1 .8 2 7 .2 7 9 4 .9 2 4 .1 9 1 3 .2 7 0 1 .5 0 5 ,8 7 2 8 4 3 6 0 8 7 W o lp e rt sw e n d e 4 .2 6 7 .2 1 0 2 2 .7 7 1 2 3 1 .1 7 8 1 .0 9 8 .4 5 1 -1 3 2 .5 7 1 2 .7 3 3 .2 6 9 2 2 2 .3 1 6 9 1 .7 9 6 2 .0 2 2 .0 3 4 6 .2 8 9 .2 4 4 4 .1 7 9 1 .5 0 4 ,9 6 2 9 4 3 6 0 6 7 R ie d h a u se n 6 2 6 .8 3 1 8 .9 8 0 3 4 .3 6 2 9 2 .9 2 1 -1 1 .2 1 4 4 5 0 .9 5 3 3 6 .6 7 9 1 4 .1 5 0 5 3 4 .7 8 0 1 .1 6 1 .6 1 1 7 7 6 1 .4 9 6 ,9 2 3 0 4 3 6 0 1 2 B a in d t 5 .8 2 5 .4 1 7 2 2 .3 4 1 2 8 5 .2 7 5 1 .8 6 7 .9 0 0 -2 2 5 .4 3 6 3 .3 8 1 .4 2 4 2 7 5 .0 3 5 2 1 8 .8 7 8 2 .2 6 2 .3 9 9 8 .0 8 7 .8 1 6 5 .4 0 3 1 .4 9 6 ,9 1 3 1 4 3 6 0 4 7 H o ß k ir ch 7 6 6 .4 3 5 1 4 .1 6 1 3 9 .1 4 5 1 7 9 .4 9 9 -2 1 .6 6 3 4 9 9 .5 2 8 4 0 .6 3 0 1 5 .1 3 5 3 3 1 .6 8 2 1 .0 9 8 .1 1 7 7 3 6 1 .4 9 2 ,0 1 3 2 4 3 6 0 5 3 K ö n ig se g g w a ld 6 8 7 .8 2 1 7 .1 8 2 3 7 .2 8 6 1 5 2 .3 4 2 -1 8 .3 8 6 4 5 9 .6 5 3 3 7 .3 8 6 1 2 .3 5 8 3 6 6 .1 6 2 1 .0 5 3 .9 8 3 7 0 9 1 .4 8 6 ,5 8 3 3 4 3 6 0 7 7 U n te rw a ld h a u se n 2 3 9 .2 7 8 3 .9 2 0 1 0 .0 0 2 2 0 .9 6 2 -2 .5 2 9 1 8 9 .9 5 1 1 5 .4 5 0 1 .5 2 2 1 9 2 .3 5 6 4 3 1 .6 3 4 2 9 1 1 .4 8 3 ,2 8 3 4 4 3 6 0 1 9 B o m s 6 0 2 .0 8 0 8 .3 9 0 3 0 .4 6 1 1 0 5 .6 9 5 -1 2 .7 5 6 4 2 6 .3 0 3 3 4 .6 7 4 9 .3 1 3 5 1 8 .1 6 0 1 .1 2 0 .2 4 0 7 5 6 1 .4 8 1 ,8 0 3 5 4 3 6 0 1 8 B o d n e g g 3 .7 9 9 .6 5 5 3 2 .2 7 1 1 7 8 .1 1 5 1 .3 7 4 .1 9 9 -1 6 5 .8 5 1 2 .0 4 3 .0 6 4 1 6 6 .1 7 6 1 7 1 .6 8 1 1 .0 5 9 .6 8 3 4 .8 5 9 .3 3 8 3 .2 8 0 1 .4 8 1 ,5 1 3 6 4 3 6 0 1 3 B e rg 5 .4 1 6 .3 8 6 3 7 .2 7 3 2 6 9 .4 1 8 1 .2 6 6 .0 6 6 -1 5 2 .8 0 1 3 .4 0 4 .6 2 4 2 7 6 .9 2 2 3 1 4 .8 8 4 1 .4 0 2 .5 0 7 6 .8 1 8 .8 9 3 4 .6 0 6 1 .4 8 0 ,4 4 3 7 4 3 6 0 2 4 E b e n w e il e r 1 .2 5 1 .8 9 4 7 .7 6 3 6 2 .9 8 5 3 8 8 .8 0 2 -4 6 .9 2 4 7 5 6 .1 8 0 6 1 .5 0 5 2 1 .5 8 3 7 1 2 .5 4 2 1 .9 6 4 .4 3 6 1 .3 7 1 1 .4 3 2 ,8 5 3 8 4 3 6 0 4 9 Is n y i m A ll g ä u , S ta d t 1 8 .3 8 7 .3 7 3 6 1 .6 7 8 1 .0 1 1 .5 0 6 8 .6 4 1 .7 7 1 -1 .0 4 2 .9 7 2 7 .8 8 8 .0 5 7 6 4 1 .5 9 1 1 .1 8 5 .7 4 2 2 .9 0 8 .5 9 3 2 1 .2 9 5 .9 6 6 1 5 .1 2 1 1 .4 0 8 ,3 7 3 9 4 3 6 0 6 9 S ch li e r 4 .1 6 1 .7 3 6 2 9 .9 1 8 1 9 3 .6 7 9 1 .0 5 6 .2 4 9 -1 2 7 .4 7 8 2 .6 9 6 .2 9 4 2 1 9 .3 0 8 9 3 .7 6 6 1 .4 8 0 .0 2 6 5 .6 4 1 .7 6 2 4 .0 4 5 1 .3 9 4 ,7 5 S te u e rk ra ft d e r G e m e in d e n i m L a n d k re is R a v e n sb u rg 2 0 2 4 ( v o rl ä u fi g ) D a te n st a n d : 0 6 .1 1 .2 0 2 3 36 Ergebnis Ergebnis Ergebnis Ergebnis Planung Planung Nachtrag Planung Kennzahl 1) Einheit 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2024 2025 1 2 3 4 5 6 7 8 8 / 1 9 E R T R A G S L A G E 1 ordentliches Ergebnis € 2.035.205 208.155 -395.215 1.440.103 -341.100 -824.850 -556.350 -558.500 €/EW 388,32 39,33 -74,51 267,63 -63,17 -151,35 -102,74 -101,55 % 118,99% 101,82% 96,73% 112,41% 97,47% 94,23% 96,19% 96,27% 1.1 Steuerkraft - netto - absoluter Betrag € 6.279.233 4.533.695 4.397.249 6.196.549 6.401.000 6.108.300 6.600.800 6.587.500 Betrag je Einwohner €/EW 1.198,10 856,55 829,04 1.151,56 1.185,37 1.120,79 1.218,98 1.197,73 Anteil an ordentlichen Aufwendungen % 69,16% 59,80% 52,26% 58,59% 53,28% 53,25% 51,31% 55,36% 1.2 Betriebsergebnis - netto - absoluter Betrag € 4.244.027 4.422.483 4.797.590 5.158.530 6.738.100 6.929.150 7.154.150 7.132.000 Betrag je Einwohner €/EW 809,77 835,53 904,52 958,66 1.247,80 1.271,40 1.321,17 1.296,73 Anteil an ordentlichen Aufwendungen % 39,60% 38,59% 39,66% 44,44% 50,01% 48,45% 49,05% 47,67% 2. Sonderergebnis € 2.882.651 1.913.610 2.335.701 137.788 250.000 250.000 150.000 250.000 3. Gesamtergebnis € 4.917.856 2.121.765 1.940.486 1.577.891 -91.100 -574.850 -406.350 -308.500 F I N A N Z L A G E 4. Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit € 2.714.215 1.101.738 735.867 2.661.018 592.100 185.350 452.850 542.700 €/EW 521,96 211,87 138,74 494,52 109,65 34,01 83,63 98,67 5. Mindestzahlungsmittelüberschuss € 0 0 0 0 300.000 300.000 300.000 500.000 6. Nettoinvestitionsfinanzierungsmittel € 2.254.769 569.208 551.950 1.951.185 -325.700 -33.950 152.850 517.400 €/EW 430,22 107,54 104,06 362,61 -60,31 -6,23 28,23 94,07 7. Soll-Liquiditätsreserve (§ 22 Abs. 2 GemHVO) € 214.351 229.181 241.916 232.138 269.450 286.005 291.735 299.222 8. voraussichtliche liquide Eigenmittel zum Jahresende 2) € 0 0 0 0 0 0 0 0 K A P I T A L L A G E 9. Eigenkapital € 36.598.735 40.707.490 42.466.697 44.044.588 9.1 Basiskapital (§ 61 Nr. 6 GemHVO) absoluter Betrag € 36.598.735 40.707.490 42.466.697 44.044.588 9.2 Eigenkapitalquote Verhältnis Eigenkapital zu Bilanzsumme % 80,28% 64,83% 82,10% 9.3 Fremdkapitalquote Verhältnis Fremdkapital zu Bilanzsumme % 11,12% 16,34% 17,90% 10. Goldene BilanzregelAnlagendeckung % 11. Verschuldung € 0 0 0 0 4.900.000 7.980.000 7.980.000 €/EW 11.1 Nettoneuverschuldung absoluter Betrag € 0 0 0 5.000.000 5.250.000 5.250.000 800.000 2) vgl. Zeile 9 in Anlage 5 absoluter Betrag absoluter Betrag Verhältnis langfr. Kapital zu langfr. Vermögen absoluter Betrag Betrag je Einwohner 1) Aus welchen Konten die Kennzahlen zu ermitteln sind, wird verbindlich auf der Internetseite des Innenministeriums (www.im.baden- wuerttemberg.de) bekannt gemacht. absoluter Betrag Kennzahlen zur Beurteilung der finanziellen Leistungsfähigkeit absoluter Betrag Betrag je Einwohner Aufwandsdeckungsgrad absoluter Betrag absoluter Betrag absoluter Betrag Betrag je Einwohner absoluter Betrag absoluter Betrag Betrag je Einwohner 37 Robert Müller Schreibmaschine VI. Kennzahlenübersicht zur Beurteilung der finanziellen Leistungsfähigkeit Ergebnis Ergebnis Ergebnis Ergebnis Planung Planung Nachtrag Planung Planung Kennzahl 1) Einheit 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2024 2025 2026 1 2 3 4 5 6 7 8 8/1 9 10 E R T R A G S L A G E 1 Ordentlicher Aufwandsdeckungsgrad % 118,99% 101,82% 96,73% 112,41% 97,47% 94,23% 96,19% 96,27% 98,12% % 58,12% 58,74% 54,02% 52,12% 54,67% 56,51% 53,34% 57,51% 57,40% % 1.414 1.295 1.192 1.264 1.329 1.397 1.382 1.506 1.530 € 590 398 355 419 426 459 462 545 545 % 44,71% 44,13% 42,32% 40,04% 36,54% 39,31% 38,97% 40,14% 42,09% (Transferaufwendungen/ordentl. Aufwend.) % 25,62% 25,00% 25,23% 28,47% 28,91% 28,42% 27,86% 27,30% 27,33% % 0,00 0,09 0,23 0,18 0,79 2,18 2,14 2,02 1,95 € 2,81 1,97 5,20 3,84 19,81 57,25 57,62 54,91 53,09 F I N A N Z L A G E 1 Fremdkapitalstrutkturquote % 0 0 0 0 926 963 970 0 145 2 Pro Kopf-Verschuldung Kernhaushalt € 0 0 0 0 898 1.826 1.837 1.782 1.900 Zahlungsmittelsaldo aus lfd. Verwaltungstätigk. % 2.714.215 1.101.738 735.867 2.661.018 592.100 185.350 452.850 542.700 0 Mindestzahlungsmittelüberschuss % 0 0 0 0 300.000 300.000 300.000 500.000 500.000 Kennzahlen zur Vermögenslage % 554% 244% 96% 170% 1182% 706% 715% 520% 382% % 49% 27% 51% 107% 3% 2% 4% 7% 0% % 26,52% 19,35% 9,14% 9,74% 49,74% 37,70% 37,58% 33,03% 26,66% (Personalaufwendung/ordentl. Aufwend.) (Zinsen/ordentliche Aufwendungen) Kennzahlen zur Beurteilung der finanziellen Leistungsfähigkeit (sollte ab 2020 über 100% liegen) 2 Steuerquote 6 Personalaufwandsquote (Investitionen/Abschreibungen) Selbstfinanzierungsgrad (Zahlungsmittelsaldo aus ldf. Verwaltungstätigk./Sachanlageinvest.) (kurzfr.Fremdkapital=Neuaufn./Gesamtsch.) (Fremdkapital zum 31.12./Einwohnerzahl) Investitionsquote (Steuererträge/ordentliche Erträge) 3 Gesamtsteuererträge pro Einwohner 4 Gewerbesteuer brutto pro Einwohner 5 Transferaufwandquote 7 Zinslastquote 8 Zinsen pro Einwohner (nur Kassenkredite) Reinvestitionsquote Anteil der Investitionen an Gesamtausz. 38[mehr]

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          Amtsblatt Jahrgang 2021 Freitag, den 4. Juni 2021 Nummer 22 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Tobias Pearman, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. „Ohne DICH kein WIR“ Unterstützen Sie unsere örtlichen Gewerbetreibenden! Digitalisierung, Urbanisierung, Onlinehandel – noch nie musste sich die lokale Wirtschaft so sehr behaupten und neue Wege finden, wie heute. Der Wirtschaftsverbund Baienfurt-Baindt e.V. (WBB) hat es sich zur Aufgabe ge- macht, diesen Entwicklungen zu trotzen und hebt durch die Kampagne “Ohne Dich kein Wir” den Zusammenhalt der Gemeinden Baienfurt und Baindt hervor, die sich weit über das Wirtschaftliche hinaus erstreckt. Seit einigen Ta- gen wehen die Fahnen mit einem einprägsamen Slogan an verschiedenen Orten in den Gemeinden. Auch nach dem Abebben der Corona-Krise bleiben die Einzelhändler ein unverzichtbarer Bestandteil unseres Ge- meindelebens. Alle lokalen Händler brauchen jetzt mehr denn je die Solidarität ihrer Kundinnen und Kunden. Aktu- ell gilt es, gemeinsam die herausfordernde Situation durch die Corona-Krise zu überstehen und sich gegenseitig zu unterstützen. Gastronomen, Gewerbetreibende und Einzelhändler prägen das Bild der Gemeinden grundlegend und sind un- erlässlich für die gute Infrastruktur und Lebensqualität in Baindt. Wir alle profitieren von einem lebendigen Ort, mit einer gesunden Wirtschaft und ansprechenden Angeboten. „Ohne Dich kein WIR“ hebt die Wichtigkeit des Einzelnen für die Gemeinschaft hervor – “einer für alle, alle für einen”. Wir wünschen unseren Gastronomen, Gewerbetreibenden und Einzelhändlern Durchhaltevermögen und für die Zukunft alles Gute! Ihre Simone Rürup, Bürgermeisterin Wir zeigen Flagge: Ohne Dich keine Freude, kein Zusammenhalt, keine Gemeinde. Wir, das sind die Unternehmer und die Gemeinden in Solidarität für die Einzelhändler, Gastronomen und Dienstleister. Für alle Bürgerinnen und Bürger aus Baindt. Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 22 Vermarktungsauftakt Wohnquartier Fischerareal Wir laden Sie herzlich ein zum Vermarktungsauftakt der Grundstücke im neuen Wohnquartier Fischerareal am Donnerstag, 17. Juni 2021, um 18:30 Uhr in die Schenk-Konrad-Halle. Die Rahmenbedingungen der städtebaulichen Entwicklung, das Vergabeverfah- ren und die Vermarktungsunterlagen werden Ihnen an diesem Abend vorgestellt. Im Anschluss daran gibt es genügend Raum für Ihre Fragen. Im Fischerareal wird Wohnraum in zentraler Lage geschaffen, gebaut werden kön- nen mehrgeschossige Gebäude. Das Angebot soll den in der Gemeinde vorhandenen Wohnraum ergänzen. Die Gemeinde vergibt die Grundstücke zu einem Festpreis im Rahmen der Konzeptvergabe, bei der die Bieter mit den inhaltlich besten Bebauungs- konzepten, die Zuschläge erhalten werden und hat hier auch explizit Baugemeinschaf- ten im Blick. Die Grundstücksvergabe erfolgt mit der Zielsetzung, langfristig ein leben- diges, qualitätvolles und stabiles Quartier, möglichst mit Beiträgen zur Stärkung der Infrastruktur der Gemeinde, für viele Bevölkerungsschichten entstehen zu lassen. Der Bebauungsplan wird derzeit erstellt. Weitere Informationen können Sie den vorange- gangenen Veranstaltungen auf unserer Homepage unter folgendem Link entnehmen: https://www.baindt.de/gemeinde-baindt/fischerareal. Wir planen derzeit die Informationsveranstaltung in Präsenz mit einem Hygienekon- zept in der Schenk-Konrad-Halle durchzuführen. Um jedoch einen entsprechenden In- fektionsschutz gewährleisten zu können, müssen wir die Anzahl der Teilnehmer:innen begrenzen. Die Teilnahme ist nur mit einer vorherigen Anmeldung unter https://www.terminland.eu/baindt/online/baindt möglich. Bei weiteren Fragen dürfen Sie sich gerne an Frau Maurer (f.maurer@baindt.de , Tel.: 07502 / 9406-40) wenden. Wir freuen uns über Ihr Interesse, Ihre rege Teilnahme und auf eine Veranstaltung, die hoffentlich in Präsenz stattfindet. Ihre Gemeindeverwaltung Nummer 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Amtliche Bekanntmachungen Würdigung des Ehrenamts und des bürger- schaftlichen Engagements Nachdem letztes Jahr das Ehrenamtsfest wegen der Corona-Pandemie auf das Jahr 2021 verschoben wurde, findet das Fest voraussichtlich am Freitag, den 22. Ok- tober 2021 wieder statt. Neben einer Sportler- und Blutspenderehrung werden auch solche Personen gewürdigt, die außergewöhnliche Leistungen in Bereichen jeglicher Art erbracht haben. Wir sind deshalb auf Ihre Mithilfe angewiesen. Teilen Sie uns bitte bis zum 31. Juli 2021 Personen mit, die es Ihrer Mei- nung nach verdient haben, für ihre Leistungen gewürdigt zu werden. Ansprechpartner Herr Plangg, Tel.: (07502) 94 06-11, E-Mail: walter.plangg@baindt.de . Aktuelle Möglichkeiten zur Testung in der Gemeinde Baindt Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde haben folgende Möglichkeiten sich auf das Coronavirus zu testen. Dienstag: 14.30 bis 16.00 Uhr Testungen in der X-Zo- ne Ravensburger Str. 10 in Baienfurt durch Dr. Jens Scheibner zusammen mit seinem Team ohne vorherige Anmeldung. Infor- mationen bekommen Sie im Web Shop der Achtal-Apotheke (www.achtalapothe- ke.de). Mittwoch: 18.00 bis 19.00 Uhr in der Schenk-Kon- rad-Halle unter Anleitung des DRK Be- reitschaftsdienstes Baienfurt-Baindt. Bitte melden Sie sich über die Homepage der Gemeinde Baindt https://www.baindt.de/ gemeinde- baindt/aktuelles-zu-corona/ teststrategie an. In Ausnahmefällen stehen wir Ihnen telefonisch unter 07502/9406-12 zur Verfügung. Donnerstag: 08.30 bis 10.30 Uhr und 16.00 bis 17.30 Uhr in der X-Zone Ravensburger Str. 10 in Baienfurt durch Dr. Jens Scheibner zu- sammen mit seinem Team ohne vorherige Anmeldung. Informationen bekommen Sie im Web Shop der Achtal-Apotheke (www. achtalapotheke.de). Freitag: 17.00 bis 19.00 Uhr durch den CDU Orts- verband unter Anleitung ihrer medizinisch geschulten Mitglieder Schnelltests in der Schenk-Konrad- Halle. Unter folgendem Link können online Termine vereinbart werden: https://www.cdu-baindt.de. Darüber hinaus bietet die Hausarztpraxis Hartmann Bürgertests zu den üblichen Öffnungszeiten ohne vor- herige Anmeldung an. Rathaus mit Terminvereinbarung geöffnet Bitte beachten Sie, dass das Rathaus aufgrund der Co- rona-Situation bis auf Weiteres nur nach vorheriger Terminabsprache für Sie geöffnet hat. AB SOFORT IST EINE TERMINVEREINBARUNG FÜR TERMINE AN DER BÜRGERTHEKE ONLINE MÖGLICH unter: https://www.baindt.de/rathaus-buergerservice/ rathaus-online oder mit folgendem QR-Code: Für alle anderen Anliegen wenden Sie sich bitte tele- fonisch oder per E-Mail an den jeweils zuständigen Mitarbeiter (siehe Telefonliste in diesem Amtsblatt). Bitte tragen Sie beim Betreten des Rathauses einen me- dizinischen Mund-Nasen-Schutz bzw. eine FFP2-Maske. Wir danken für Ihr Verständnis! Ihre Gemeindeverwaltung Baindt ! Mobile Geschwindigkeitsmessungen im März 2021 - Ergebnisse - Straße Anzahl der Anzahl der Tempolimit km/h Höchstgeschwindigkeit gemessenen Überschreitungen km/h Fahrzeuge Friesenhäuslerstraße 144 0 50 58 Sulpacherstraße 26 3 60 72 Wickenhauserstraße 208 39 50 72 Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 22 Abwasserzweckverband Mittleres Schussental Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Ba- den-Württemberg in der jeweils geltenden Fassung hat die Verbandsversammlung am 14. April 2021 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 beschlos- sen: § 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt Der Haushaltsplan wird festgesetzt 1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen 1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Er- träge von 1.182.450 € 1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Auf- wendungen von 1.182.450 € 1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergeb- nis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von 0 € 1.4 Gesamtbetrag der außerordentli- chen Erträge von 0 € 1.5 Gesamtbetrag der außerordentli- chen Aufwendungen von 0 € 1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von 0 € 1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von 0 € 2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen 2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 1.010.450 € 2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 1.010.450 € 2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) von 0 € 2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 250.500 € 2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von 365.500 € 2.6 Veranschlagter Finanzierungsmit- telüberschuss /-bedarf aus Inves- titionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von -115.000 € 2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittel- überschuss /-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von -115.000 € 2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 0 € 2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 0 € 2.10 Veranschlagter Finanzierungsmit- telüberschuss /-bedarf aus Finan- zierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von 0 € 2.11 Veranschlagte Änderung des Finan- zierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von -115.000 € § 2 Kreditermächtigung Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 0 €. § 3 Verpflichtungsermächtigungen Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haus- haltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Inves- titionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungs- ermächtigungen), wird festgesetzt auf 0 €. § 4 Kassenkredite Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 250.000 €. § 5 Stellenplan Der im Haushaltsplan beigefügte Stellenplan ist Bestand- teil dieser Haushaltssatzung. § 6 Betriebskostenumlage Die vorläufige Betriebskostenumlage wird auf 931.380 € festgesetzt. Hierauf werdenAbschlagszahlungen auf Mit- te jeden Monats mit der vorläufigen Umlage fällig. Die endgültige Betriebskostenumlage wird entsprechend der Verbands- satzung festgelegt. § 7 Kapitalumlage Die Kapitalumlage wird auf 250.500 € festgesetzt und ist von den Verbandsgemeinden durch Eigenmittel auf- zubringen. Berg, den 14. April 2021 gez. Daniel Steiner Verbandsvorsitzender Die Bekanntmachung erfolgt aufgrund von § 18 GKZ i. V. mit § 81, Abs. 3 der Gemeindeordnung für Baden-Würt- temberg unter dem Hinweis, dass der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 in der Zeit von Montag, den 07.06.2021 bis Dienstag, 15.06.2021 je einschließlich im Rathaus Fronreute, Blitzenreute, Schwommengasse 2, Zimmer 5, während der üblichen Dienststunden zur Einsichtnahme ausgelegt ist. Das Landratsamt Ravensburg hat mit Erlass vom 17.05.2021 die Gesetzmäßigkeit gemäß § 28 GKZ i. V. mit § 121 Abs. 2 Gemeindeordnung bestätigt. Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvor- schriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder von aufgrund der Gemeindeordnung er- lassener Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung ist nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung beim Abwasserzweckverband Mittle- Nummer 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 res Schussental, 88276 Berg, geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Fronreute, 29.05.2021 gez. Daniel Steiner Verbandsvorsitzender Einladung zur Gemeinderatssitzung am 8. Juni 2021 in Baindt Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am Dienstag, den 8. Juni 2021 um 18:00 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle statt. TAGESORDNUNG Öffentlicher Teil 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Sanierung der Sanitäranlage im Grünen Gebäude der Klosterwiesenschule - Vergabe der Arbeiten Putz/ Maler; Estrich; Fliesen; Trockenbau; Schreiner; Schad- stoffsanierung; Heizung-Lüftung-Sanitär; Elektro so- wie die Vergabe der Elektroarbeiten am Elektrover- teiler im gelben Gebäude. 05 Abwägung über die eingegangenen Stellungnahmen und Bedenken der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und Satzungsbeschluss zum Be- bauungsplan Lilienstraße und die örtlichen Bauvor- schriften hierzu 06 Bebauungsplan „Bühl“ - Billigungs- und Auslegungs- beschluss 07 Alternativflächen für die im aktuellen Entwurf der Fortschreibung des Regionalplans dargestellte neue Kiesabbaufläche in Grund 08 Antrag des Wirtschaftsverbundes Baienfurt-Baindt e.V. auf die Gewährung eines Zuschusses im Zusam- menhang mit Werbemaßnahmen zur Wirtschaftsför- derung in Baindt 09 Bauantrag zur Errichtung einer Gartenhütte und den dafür erforderlichen Befreiungen vom Bebauungsplan „An der Grünenbergstraße 1. Änderung“ auf Flst. 682, Grünenbergstr. 35 10 Bauvoranfrage zur Abklärung der Geschossigkeit beim Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Flst. 34/5, Marsweilerstr. 21 11 Festlegung der Verkaufspreise für das Sanierungsge- biet Ortskern II - Fischerareal 12 Kindergartenangelegenheiten - örtliche Bedarfspla- nung nach § 3 des Kindertagesbetreuungsgesetzes - 13 Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung der 2. Erweite- rung des Gewerbegebiets Mehlis 14 Anfragen und Verschiedenes Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Vor der Sitzung besteht die Möglichkeit einen Coro- na-Selbsttest unter Anleitung des DRK durchzuführen. Hinweis: Die Gemeinderatssitzung wird mit einem Distanzie- rungskonzept abgehalten. Folgende Regelungen gelten für den Sitzungsverlauf: • Beim Hereinkommen und Verlassen der Halle ist ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz zu tragen. • Auch die Besucherinnen und Besucher müssen den notwendigen Mindestabstand einhalten und sich in eine Anwesenheitsliste eintragen. • Für die Beratung in der Halle haben wir Mikrofone bzw. eine Lautsprecheranlage vorgesehen. Die Vorsitzende des Gemeinderats Simone Rürup, Bürgermeisterin Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 01805 911-630 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 09 - 13 Uhr und 15 - 19 Uhr Notdienst Tierarzt Samstag, 05. Juni / Sonntag, 06. Juni Kleintierpraxis Dr. Grieshaber, Tel.: (0751) 6 64 64 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 05. Juni Dreiländer-Apotheke in Ravensburg (Südstadt), Gottlieb-Daimler-Straße 2, Tel.: (0751) 3 66 50 75 Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 22 Sonntag, 06. Juni Rathaus-Apotheke in Ravensburg - Oberhofen, Tettnanger Straße 355, Tel.: (0751) 6 52 75 50 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. Hausnotruf und Menüservice „Essen auf Rädern“, Tel.: (0751) 56 06 10 Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Kirchliche Sozial- station Ravensburg Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Essen auf Rädern in den Gemeinden Baien- furt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-110 Maybachstr. 1, Weingarten Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte Menschen bzw. für Menschen die einfach nur Geselligkeit suchen. Jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Ihre Ansprechpartnerin, Rebecca Herz erreichen Sie telefonisch unter 0751 36360-116 Veranstaltungskalender Juni 08.06. Gemeinderatssitzung Schenk-Konrad-Halle 09.06. Corona Testung Schenk-Konrad-Halle 10.06. WBB Jahreshaupt- versammlung Schenk-Konrad-Halle 11.06. Corona Testung Schenk-Konrad-Halle 16.06. Corona Testung Schenk-Konrad-Halle 17.06. Vermarktungsauftakt Schenk-Konrad-Halle 18.06. Corona Testung Schenk-Konrad-Halle 20.06. Vortrag über die Geschichte des Kinderheims in Baindt Schenk-Konrad-Halle 23.06. Corona-Testung Schenk-Konrad-Halle 25.06. Corona Testung Schenk-Konrad-Halle 29.06. Rückfragenkolloquium Schenk-Konrad-Halle 30.06. Corona Testung Schenk-Konrad-Halle Ist Ihr Hund bei der Gemeinde angemeldet? Nummer 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Zur Information Deutsche Rentenversicherung Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Baden-Würt- temberg warnt vor einer neuen Betrugsmasche von Trick- betrügern: Diese haben sich unter der Telefonnummer 0711 848 plus einer vierstelligen Durchwahlnummer als Mitarbeitende der DRV ausgeben. Der gesetzliche Rentenversicherungs- träger nutzt jedoch für seine Telefonate aus der Stutt- garter Zentrale stets die 0711 848 plus eine fünfstellige Durchwahl. Anrufe der DRV aus der Karlsruher Zentrale sind an der Rufnummer 0721 825 mit einer ebenfalls fünf- stelligen Durchwahl erkennbar. Die DRV Baden-Württemberg teilt mit, dass sie niemals telefonisch Bankverbindungen abfragt und auch sonsti- ge Daten, die dem Datenschutz unterliegen, ausschließ- lich schriftlich anfordert. Da die Trickbetrüger jedoch die DRV-Telefonnummer der Stuttgarter Verwaltung nach- stellen konnten, war es für die Angerufenen nicht ersicht- lich, dass es sich um eine neue Betrugsmasche handelt. Die DRV Baden-Württemberg hat Anzeige gegen unbe- kannt bei der Polizei erstattet. Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 05. Juni - 13. Juni 2021 Gedanken zur Woche Sichtweise Einen Menschen zu lieben heißt, ihn so zu sehen, wie Gott ihn gemeint hat. Fjodor Dostojewski Samstag, 05. Juni 17.00 Uhr Baindt – Taufe von Emilio 18.30 Uhr Baindt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platz- reservierungskarten) († Hilda und Fritz Blank, Margarete Vollmer mit Angehörigen, Jahrtag: Hermann Schilling) Sonntag, 06. Juni – 10. Sonntag im Jahrkreis 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platzkarten) 11.15 Uhr Baienfurt – Familienwortgottesfeier mit der kleinen Kirche (öffentlich, mit Platzkarten) 17.00 Uhr Baindt – Bußfeier für die Erstkommunionkin- der (nicht öffentlich) Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406- 0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 - Handy 0151 51536083 - Vorzimmer Frau Heine 9406-0 Fax 9406-36 Amtsblatt Frau Ziegler 9406-16 Bauamt - Bauamtsleiterin Frau Jeske 94 06-51 Bauamt - Ortsbaumeister Herr Roth 94 06-53 Bauamt Frau Scheid 94 06-54 Bürgertheke Frau Brei/Frau Hillebrand Passamt, An-/Abmeldung, 9406-12 Führerschein, Fischerei und 9406-13 Bürgerbus Frau Ziegler 9406-16 Einwohnermeldeamt Herr Bautz 9406-14 Fundamt Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-12 Finanzverwaltung - Kämmerer Herr Abele 9406-20 - Kasse Herr Müller 9406-22 - Kasse Frau Weber 9406-24 - Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 - Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Gewerbeamt Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-13 Hauptamt Herr Plangg 9406-11 - Kindergarten - Ordnungsamt - Asylbetreuung Friedhofswesen Frau Heine 9406-0 Hallenbelegung SKH Frau Ziegler 9406-16 Kindergartenabrechnung Frau Ziegler 9406-16 Standesamt Frau Maurer 9406-40 Volkshochschule Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-13 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 912130 Feuerwehrhaus 912134 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 921690 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten - Sonne Mond und Sterne 94114-140 - St. Martin 2678 - Waldorfkindergarten 3882 Klosterwiesenschule - Rektorin Frau Heberling 94114-132 - Sekretariat Frau Mohring 94114-133, Fax -139 - Schulhausmeister Herr Tasyürek 0178 4052591 - Schule für Blinde und Sehbehinderte 94190 Pfarrämter - Katholisches Pfarramt 1349 - Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 - Kath. Gemeindehaus - Bischof-Sproll-Saal Anmeldung bei Fr. Moosherr (0751) 18089496 oder E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Polizei - Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe - Polizei 110 - Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 22 Dienstag, 08. Juni kein Schülergottesdienst Mittwoch, 09. Juni 09.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) 15.30 Uhr Baindt – Erstbeichte und Gewandausgabe für die Erstkommunionkinder Gruppe 1 Donnerstag, 10. Juni 15.30Uhr Baindt – Erstbeichte und Gewandausgabe für die Erstkommunionkinder Gruppe 2 Freitag, 11. Juni 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier (öffentlich, ohne Platzreservierungskarten) 15.30 Uhr Baindt - Wortgottesfeier für die Erstkom- munionkinder (nicht öffentlich) 16.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier im Pflegeheim Se- lige Irmgard - Verabschiedung der Schwes- tern (nicht öffentlich) Samstag, 12. Juni 18.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platzkarten) Sonntag, 13. Juni – 11. Sonntag im Jahrkreis 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier mit Dekan. i. R. Heinz Leuze (öffentlich, mit Platzreservierungskar- ten) († Rosa Vogel, Johannes Heik, Ignaz Malsam mit Angehörigen, Adam Zimmermann) 09.00 Uhr Baienfurt – Erstkommunion Gruppe 1 (nicht öffentlich) 11.00Uhr Baienfurt – Erstkommunion Gruppe 2 (nicht öffetnlich) Maskenpflicht während des Gottesdienstes Während der 3. Pandemiestufe gilt 1. Tragepflicht sind die sogenannten medizinischen OP- Masken (Einwegmasken) oder FFP2- Masken, Masken KN 95 oder N95 während des gesamten Gottesdienstes. 2. Kein Gemeindegesang in jeglicher Form, also auch nicht kurze Antwortgesänge (Gesang durch einen klei- nen Chor bleibt unter Einbehaltung der bestehenden Regelungen erlaubt) Erstkommunion 2021 Am Sonntag, 06. Juni ist um 17.00 Uhr die Bußfei- er für die Kommunionkinder in der Kirche. Gewandausgabe und Erstbeichte: Mittwoch 09. Juni ab 15.30 Uhr (Gruppe 1) Donnerstag 10. Juni ab 15.30 Uhr (Gruppe 2) Am Freitag, 11. Juni findet um 15.30 Uhr unsere nächste Wortgottesfeiern zur Erstkommunionsvorbereitung in der Kirche statt. Bitte denkt an euer Erstkommunionbuch, Mäppchen, Schere, Kleb und Mundschutz. Rosenkranzgebete im Juni Im Juni laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Gottesdienste in Baindt – Aktuelle Regelungen im Lock- down Bedingt durch den Lockdown und die erforderliche Re- duzierung der Kontakte ist die Teilnahme an den Gottes- diensten nach vorheriger Anmeldung möglich. Die Platzreservierungskarten liegen zum Mitnehmen in der Kirche rechtzeitig bereit. Für Gottesdienste mit geringerer Besucherzahl (z. B werk- tags) erfolgt die Teilnehmererfassung mittels ausliegen- der Liste. Die Angaben in der Teilnehmerliste oder auf den Platzreservierungskarten dienen unter Wahrung des Datenschutzes zur Benachrichtigung, falls bei einem Be- sucher im Nachhinein eine Infektion festgestellt werden sollte. Bitte beachten: Aktuell besteht noch immer die Trage- pflicht einer Mund-Nasen-Maske; Personen mit Krank- heitssymptomen dürfen nicht mitfeiern. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 – 7452 In dringenden Fällen erreichen Sie uns auch unter 01523-7116559 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Wir bitten Sie eine geeignete Mund-Nasen-Bede- ckung zu tragen (Vorschrift). Öffnungszeiten Dienstag 09.30 Uhr – 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 Uhr – 18.00 Uhr (nur telefonisch erreichbar) Freitag 09.30 Uhr – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Nummer 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Kinderasyl und Kinderheim von 1903-1982 Historischer Vortrag von Ewald Graf, Archivar der Stif- tung St. Franziskus Samstag, 20. Juni 2021, 1930 Uhr In der Schenk-Konrad-Halle Anmeldung erforderlich: Gemeindeverwaltung Baindt: t.ziegler@baindt.de oder Telefon 07502 / 9406-16 Hinweise auf Prüfungssegen: Es liegt in der Luft: das Jugendwort 2020 „lost“. „Verlorene Generation“, so bezeichnen sich viele Jugend- liche, als wäre das Leben „vergeigt“, weil sie im Jahr 2020 oder 2021 Schulabschluss gemacht haben. Diesem Grundgefühl möchte der Prüfungssegen ein an- deres Narrativ dagegensetzen. „Lost and found“: Gefun- den und gesehen werden, von Gott gefunden, gesehen, gehalten. Unter diesem Thema finden an folgenden Terminen Prü- fungssegen statt: Ravensburg Sonntag, 06. Juni, 16:30 Uhr Jugendkirche Joel, St. Jodok Bad Waldsee Sonntag, 06. Juni, 18:00 Uhr St. Petrus Herzliche sind die Schülerinnen und Schüler dazu einge- laden mal durchzuschnaufen und sich segnen zu lassen. Altkleidersmmlung Aktion Hoffnung, 26. Juni ab 8.00 Uhr Am Samstag, 26. Juni wird wieder eine Samm- lung gebrauchter Kleidung zugunsten der Ka- tholischen Hilfsorganisation „Aktion Hoffnung“ durchge- führt. Diese Jahr können wir wegen Corona leider nicht zu Ihnen kommen und die sonst übliche Straßensammlung durchführen. Wir bitten Sie deshalb am 26. Juni von 8:00 bis 13:00 Uhr Ihren Altkleidersack an die Villa Kunterbunt (Marsweilerstraße 24) neben dem Gemeindehaus Bi- schof-Sproll-Saal zu bringen - vielen Dank für Ihre Mithilfe. Gesammelt werden gebrauchte und gut erhaltene Klei- dung, Bettwäsche und Schuhe. Mit den Erlösen werden Entwicklungsprojekte in aller Welt unterstützt. 2018 kamen auch wir in Baindt in den Genuss für unser Projekt in Bolivien. Für alle, die - warum auch immer - keine Kleidersäcke erhalten haben oder weitere benötigen, liegen in der Kirche Kleidersäcke zur Abholung bereit. Helferkreis Die Kleidersäcke für die „Aktion Hoffnung“ liegen ab Dienstag, 08. Juni zur Abholung im Pfarrbüro bereit. Bitte beachten: Der Sammeltag der „Aktion Hoffnung“ ist der Samstag, 26. Juni 2021 Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Wer euch hört, der hört mich; und wer euch verachtet, der verachtet mich. Lk 10,16a Sonntag, 06. Juni 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche Sonntag, 13. Juni 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche _______________ Gedanken zum Wochenspruch Wir sehen einen Menschen und fällen intuitiv ein Urteil. Na klar, wir können gar nicht anders, um unsere Mitmenschen einschätzen und mit ihnen umgehen zu können. Aber nicht selten stellt sich unsere Einschätzung im Nachhinein als vorschnell heraus. Jesus stellt sich schützend vor uns: Wer euch hört, der hört mich; und wer euch verachtet, der verachtet mich. Das ist ein doppelter Schutz: Mein Blick muss an Jesus vorbei, bevor er einen anderen Menschen anschaut. Ich werde immer wieder dran erin- nert, genau hinzuschauen und im Gegenüber einen Men- schen zu erkennen, der nach Gottes Ebenbild, mit Würde und einer einzigartigen Persönlichkeit geschaffen wurde – Gott hat sich was dabei gedacht, auch wenn ich’s nicht immer gleich begreife. Und ich werde vor den kritischen Blicken anderer ge- schützt, weiß, dass mein Wert nicht von ihrer Einschät- zung abhängt, sondern von Gottes bedingungsloser Lie- be. Deshalb identifiziert sich Jesus mit uns. Deshalb legt er uns seine Worte der Zuwendung Gottes in den Mund. Deshalb zeigt er sich mit uns absolut solidarisch. Eine echte Einladung, ihm in dieser Lebenshaltung nach- zufolgen und hinzuhören und nochmal hinzuhören, bevor ich mir ein Bild von jemandem mache. Wer euch hört, der hört mich; und wer euch verachtet, der verachtet mich. Gottes Segen! – Martin Schöberl _______________ Gottesdienst per LIVE-STREAM Unsere Gottesdienste können in Echtzeit von zu Hause aus mitgefeiert werden. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Homepage www.evangelisch-baienfurt-baindt.de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube-Kanal abrufbar. _______________ Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 22 Liebe Kreative, Lockdown-Zeit ist kreative Zeit, das zeigt uns hier Monika Franz aus Bai- enfurt. Sie arbeitet hier mit Aquarell- farben. Ein ausgesprochen interessantes Bild. Sehr viel- schichtig. Tja, was soll ich da sagen? Macht euch doch selbst eure Gedanken zu dem Bild. Und schreibt darüber, vielleicht in einer kreativen Form? Als Haiku oder „Elfchen“ oder was euch sonst so einfällt. Ich würde mich darüber freuen eure Gedanken zu veröffent- lichen, also auf geht‘s. Übrigens, wie kreativ ver- bringt ihr eure Zeit? Sendet mir gern eure Ergebnisse an: p.neumann.sprink@gmx.de Für euer KM-Team Petra Neumann-Sprink Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und finden sonntags um 10 Uhr statt. Die regelmäßigen Veranstal- tungen finden, sofern diese derzeit möglich sind, unter Einhaltung der aktuell geltenden Hygieneauflagen statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Gemeinde angekündigt. Aufgrund der derzeit limitierten Teilnehmeranzahl wird um eine Voranmeldung auf der Homepage der Brüder- gemeinde bis freitags 18 Uhr gebeten. Vereinsnachrichten SOZ I A L VERBAND VdK Baden-Württemberg Herzlichen Gückwunsch Unseren Mitgliedern, die im Juni geboren sind wünscht der Sozialverband VdK Ortsver- band Weingarten alles Gute und viel Gesundheit, Liebe Grüße Ihre Karin Maucher - Vorsitzende Was sonst noch interessiert Garten- und Blumenfreunde Baienfurt e.V. Anmeldung zum Blumenschmuckwettbewerb 2021 Der diesjährige Blumenschmuckwettbewerb des Vereins Garten- und Blumenfreunde Baienfurt e.V. findet − vor- behaltlich der dann gültigen Vorschriften − am Samstag, 19. Juni 2021 ab 8.00 Uhr statt. Lange war es nicht sicher, ob wir den Wettbewerb durchführen können, aber jetzt hoffen wir einfach, dass sich die Situation nicht wieder verschlechtert. Mit finanzieller Unterstützung durch die Gemeinde wer- den die schönsten Vorgärten, Balkone und Terrassenbe- pflanzungen bewertet. Eine neutrale Bewerterkommis- sion wird am Samstag, 19. Juni die Begehung machen und die Punkte vergeben. Machen Sie bitte mit an dieser Aktion zur Ortsverschönerung. Ermuntern Sie auch Ihre Nachbarn, ob Vereinsmitglied oder nicht, sich an diesem gemeinnützigen Wettbewerb zu beteiligen. Gerade auch neue Gartenbesitzer oder Hauseigentümer sind herzlich eingeladen. Bitte melden Sie sich bei Thomas Bernhardt unter Telefon 0160/3374806 an. Freundlich grüßt Sie alle die Vorstandschaft der Garten- und Blumenfreunde Bai- enfurt e.V. Vorstand Thomas Bernhardt Die Blitzenreuter Seenplatte – die Natur mit allen Sinnen genießen! Professionelle Gästeführer zeigen Ihnen die unverwechselbare Natur- und Kulturlandschaft mit ihren typischen Moränenhügeln. Es werden wieder Führungen angeboten, - jeden ersten Samstag im Monat (auch außerplanmäßige Führungen – beachten Sie die Hinweise im Mitteilungsblatt oder auf unserer Internetseite) - jeden Sonntag (bis Oktober) Für Kinder bis 14 Jahren sind die Führungen kostenlos, Kinder ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 4,00 EUR. Samstag, 5. Juni 2021 Gästeführer: Torsten Alt Fahrradtour: Industrialisierung des Schussenbeckens als Folge der Erschließung durch die Südbahn Treffpunkt: 14:30 Uhr Parkplatz Kath. Kirche Mochenwangen Die Geschichte der Tallandschaft Schussentobel zwischen Durlesbach und Mochenwangen verlief äußerst turbulent. Es ist die Geschichte von Gletschern, die aus den Alpen ins Oberland vorgestoßen und wieder abgeschmolzen sind, von Seen, von Bächen und Flüssen die eine hügelige Umgebung rasch bis in den Untergrund modelliert haben. Es ist auch die Geschichte von Menschen, die durch ihre Eingriffe in die Naturlandschaft das ursprüngliche Landschaftsbild nachhaltig verändert haben. Der Bau der Eisenbahn und der ehemaligen Papierfabrik Mochenwangen spielten dabei eine ganz wichtige Rolle. Torsten Alt führt Sie mit dem Fahrrad auf eine 13 km flache, kurze, geschichtsträchtige, abwechslungsreiche und hochinteressante Rundstrecke zum Thema Schussentobel; was geschah nach dem Jahr 1850? Die 2 ½ stündige Radtour führt zum Rolandseck, zur evangelischen Kirche, zum Felsenbädle, weiter zur Holzschleife, über den Kanal nach Durlesbach. Eine Pause am Bahnhof Durlesbach ist vorgesehen, aber wegen Corona ist kein Kaffee- Ausschank möglich (daher bitte Getränk mitnehmen). Natürlich darf das Absingen der „Schwäb’schen Eisebahne“ nicht fehlen. Weiter fahren wir zum ehemaligen Freisitz „Storchenhaus“ der „Schwarz Veri“. Zurück geht es nach Mochenwangen zum Ausgangspunkt. Wir würden uns freuen, Sie auf dieser „kurzen“ interessanten Radtour begrüßen zu dürfen. Für diese Führung ist eine Anmeldung bis Freitag, 04.06.2021, 12 Uhr, erforderlich, Telefon 07502 954-20. Die Blitzenreuter Seenplatte – die Natur mit allen Sin- nen genießen! Professionelle Gästeführer zeigen Ihnen die unverwech- selbare Natur- und Kulturlandschaft mit ihren typischen Moränenhügeln. Es werden wieder Führungen angeboten, - jeden ersten Samstag im Monat (auch außerplanmäßige Führungen – beachten Sie die Hinweise im Mitteilungsblatt oder auf unserer Internetseite) - jeden Sonntag (bis Oktober) Für Kinder bis 14 Jahren sind die Führungen kostenlos, Kinder ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 4,00 EUR. Samstag, 5. Juni 2021 Gästeführer: Torsten Alt Fahrradtour: Industrialisierung des Schussenbeckens als Folge der Erschließung durch die Südbahn Treffpunkt: 14:30 Uhr Parkplatz Kath. Kirche Mochen- wangen Die Geschichte der Tallandschaft Schussentobel zwischen Durlesbach und Mochenwangen verlief äußerst turbulent. Es ist die Geschichte von Gletschern, die aus den Alpen ins Oberland vorgestoßen und wieder abgeschmolzen sind, von Seen, von Bächen und Flüssen die eine hügelige Umgebung rasch bis in den Untergrund modelliert ha- ben. Es ist auch die Geschichte von Menschen, die durch ihre Eingriffe in die Naturlandschaft das ursprüngliche Landschaftsbild nachhaltig verändert haben. Der Bau der Eisenbahn und der ehemaligen Papierfabrik Mochenwan- gen spielten dabei eine ganz wichtige Rolle. Nummer 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Torsten Alt führt Sie mit dem Fahrrad auf eine 13 km fla- che, kurze, geschichtsträchtige, abwechslungsreiche und hochinteressante Rundstrecke zum Thema Schussento- bel; was geschah nach dem Jahr 1850? Die 2 ½ stündige Radtour führt zum Rolandseck, zur evan- gelischen Kirche, zum Felsenbädle, weiter zur Holzschleife, über den Kanal nach Durlesbach. Eine Pause am Bahnhof Durlesbach ist vorgesehen, aber wegen Corona ist kein KaffeeAusschank möglich (daher bitte Getränk mitneh- men). Natürlich darf das Absingen der „Schwäb’schen Ei- sebahne“ nicht fehlen. Weiter fahren wir zum ehemaligen Freisitz „Storchenhaus“ der „Schwarz Veri“. Zurück geht es nach Mochenwangen zum Ausgangspunkt. Wir würden uns freuen, Sie auf dieser „kurzen“ interes- santen Radtour begrüßen zu dürfen. Für diese Führung ist eine Anmeldung bis Freitag, 04.06.2021, 12 Uhr, erforderlich, Telefon 07502 954-20. Es dürfen nur negativ getestete, geimpfte oder gene- sene Personen teilnehmen (jeweils mit Nachweis). Bit- te tragen Sie eine FF2- oder eine medizinische Maske. Sonntag, 6. Juni 2021 Gästeführerin: Marianne Lörcher Vorsicht – Wasserschlauch, Sonnentau, Orchideen und andere Besonderheiten Die Natur explodiert nach dem Regen. Orchideen, Fie- berklee, Mehlprimeln und vieles mehr können Sie auf der Wanderung betrachten. Eine tolle Blumenwiese, wie früher. Feste Schuhe sind vorteilhaft. Die sonntäglichen Führungen beginnen immer um 14:30 Uhr am Parkplatz beim Häcklerweiher. Der Parkplatz am Häcklerweiher liegt an der B 32 zwischen Blitzenreu- te und Vorsee. Für Kinder bis 14 Jahren sind die Führungen kostenlos, Kinder ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 4,00 EUR. Für diese Führung ist eine Anmeldung bis Freitag, 04.06.2021, 12 Uhr, erforderlich, Telefon 07502 954-20. Es dürfen nur negativ getestete, geimpfte oder gene- sene Personen teilnehmen (jeweils mit Nachweis). Bit- te tragen Sie eine FF2- oder eine medizinische Maske. Wir würden uns freuen, Sie auf dieser Führung begrüßen zu dürfen. Besuchen Sie unsere Internetseite: www.zwischenschus- senundseen.de Einladung zur Vortragsreihe „Leben mit Sehbehinderung“ Der Blinden- und Sehbehindertenverband Württemberg e. V. (BSV-W) lädt zu einer Veranstaltungsreihe unter dem Motto „Leben mit Sehbehinderung“ in Form von Telefonvorträgen ein. Nachlassende Sehkraft tritt oft unerwartet ein und stellt die Betroffenen, aber auch die Angehörigen und Freunde vor große Fragen und Heraus- forderungen. Mit der Vortragsreihe möchten wir dem genannten Personenkreis Informationen geben, wie ein selbstständiges und selbstbestimmtes Leben trotz Sehbehinderung möglich ist. Nach dem erfolgreichen Start am 19. Mai 2021 folgen nun am 09. Juni 2021: Hilfsmittel im Alltag für blinde und sehbehinderte Menschen Referenten: Gerd Widmann, Hilfsmittelbeauftragter BSV Württemberg Gertrud Vaas, Leiterin der Bezirksgruppe Alb-Donau-Riss 14. Juli 2021: Was bedeutet eine Sehbehinderung oder Blindheit für Angehörige und Freunde? Referentin: Carolin Mischke, Sehbehindertenbeauftragte BSV Württemberg Zeit: jeweils 19:00 Uhr bis 20:30 Uhr. Einladung zur Vortragsreihe „Leben mit Sehbehinde- rung“ Der Blinden- und Sehbehindertenverband Württemberg e. V. (BSV-W) lädt zu einer Veranstaltungsreihe unter dem Motto „Leben mit Sehbehinderung“ in Form von Telefon- vorträgen ein. Nachlassende Sehkraft tritt oft unerwartet ein und stellt die Betroffenen, aber auch die Angehörigen und Freunde vor große Fragen und Herausforderungen. Mit der Vortragsreihe möchten wir dem genannten Per- sonenkreis Informationen geben, wie ein selbstständi- ges und selbstbestimmtes Leben trotz Sehbehinderung möglich ist. Nach dem erfolgreichen Start am 19. Mai 2021 folgen nun am 09. Juni 2021: Hilfsmittel im Alltag für blinde und seh- behinderte Menschen Referenten: Gerd Widmann, Hilfsmittelbe- auftragter BSV Württemberg Gertrud Vaas, Leiterin der Bezirksgruppe Alb-Donau-Riss 14. Juli 2021: Was bedeutet eine Sehbehinderung oder Blindheit für Angehörige und Freunde? Referentin: Carolin Mischke, Sehbehinder- tenbeauftragte BSV Württemberg Zeit: jeweils 19:00 Uhr bis 20:30 Uhr. Bitte wählen Sie sich ein unter 0711 97469968, nach der Ansage geben Sie bitte die PIN 5386 ein, nennen nach dem Ton ihren Namen und bestätigen mit der Raute-Taste am Telefon (rechts unten). Bei Einwahl nach 19 Uhr bitte nur die Rautetaste drücken WICHTIGER HINWEIS: Für Besucher*innen, die telefonisch oder per Mail einen Termin vereinbart haben, ist die Verbandsgeschäftsstelle wieder geöffnet. Dabei ist zu beachten, dass eine externe Person (max. mit einer Begleitperson) in der Geschäftsstelle anwesend sein kann und eine medizinische oder FFP2 Maske ver- pflichtend zu tragen ist. Die Öffnungszeiten sind Montag bis Freitag, 9:00 bis 12:00 Uhr und Montag bis Donnerstag, 13:00 bis 16:00 Uhr. Telefonisch sind wir für Auskünfte, Beratungsgespräche und Bestellung von Hilfsmitteln bzw. Informationsmate- rial weiterhin für Sie erreichbar. Wir bitten um Ihr Verständnis. Eingetragen im Vereinsregister beim Amtsgericht Stutt- gart Registernummer 2298 Vorsitzende Angelika Moser Unsere überregionalen Beratungsangebote: Blickpunkt Auge Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung SiA „Initiative zur Förderung der Selbstbestimmung Seh- behinderter im Alltag Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Auszeit für pflegende Eltern Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) bietet pflegenden Eltern ein einwöchiges Gesundheitsprogramm an. Wie hoch der gesundheitliche Effekt auf die psychische Gesundheit der Pflegenden ist, hat sie über eine Studie ermittelt. In den Familien der Grünen Branche wird überdurch- schnittlich viel zuhause gepflegt. Deswegen bietet die SVLFG seit vielen Jahren eine Trainings- und Erholungs- woche für pflegende Angehörige an. Nun gibt es ein wei- teres, spezielles Angebot für pflegende Eltern. Die Her- ausforderungen an die Pflege jüngerer Menschen sind andere als bei älteren, denn Eltern pflegen ihre Kinder meist ihr Leben lang. Hinzu kommen die zu berücksich- tigende Pubertät der Kinder und die Achtsamkeit dar- auf, dass Geschwisterkinder nicht zu kurz kommen. In diesem neuen Kurs lernen die Teilnehmenden möglichst nachhaltige Bewältigungsstrategien für ihre täglichen Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 22 Belastungen durch die Pflege, zum Beispiel zu gesunder Bewegung. Auch Entspannungsübungen und eine inten- sive Pflegeberatung gehören dazu. Was besagt die Studie? Beachtlich ist die positive Veränderung des Wohlbefin- dens zu Anfang. Man kennt das auch bei Erholungsur- lauben. Hier flacht der Erholungseffekt jedoch meist in- nerhalb einer Woche wieder auf das Ausgangsniveau ab. Anders bei den Teilnehmenden der Auszeit für pflegende Eltern. Bis 15 Wochen nach der Teilnahme hält sich dieser Erholungseffekt und ist erst nach 26 Wochen wieder auf das ursprüngliche Befinden abgeflaut. Auch die Offenheit, sich bei Bedarf psychologische Hilfe zu holen, wurde bei den Studienteilnehmern gesteigert. Aussage einer Teilnehmerin: „Wir konnten bei den Ent- spannungsübungen abschalten und frische Kraft tanken, bei der Wassergymnastik uns fast schwerelos bewegen, bei der Wirbelsäulengymnastik unserem Rücken was Gu- tes tun, beim Nordic Walking den Kopf frei bekommen und immer wieder reden, Gedanken austauschen, lachen, Kraft schöpfen.“ Wie kann das Wohlbefinden nach der Auszeit gehal- ten werden? Die SVLFG hat die Teilnehmenden an der Studie gefragt, was ihnen helfen könnte, die Entspannung noch länger in den Alltag mitzunehmen. Persönliche Kontaktaufnah- men durch die SVLFG nach dem Seminar, Nachtreffen der Teilnehmenden nach einem halben Jahr oder noch mehr Techniken in den Seminaren zur Selbstsorge im Pflegealltag wurden als Beispiele genannt. Die SVLFG entwickelt ihre Angebote ständig weiter und passt sie an die Bedürfnisse der Teilnehmenden an. Eine Zusammenfassung der Studienergebnisse ist im In- ternet zu finden unter www.svlfg.de/auszeit-pflegende-el- tern. Die Studie wurde vom Bayrischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege gefördert. Interessierte an der Auszeit für pflegende Eltern erhalten weitere Informatio- nen unter der Telefonnummer 0561 785-16166 oder über die Mailadresse sieglinde.schreiner@svlfg.de. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Land unterstützt Restart-Kampagne für den Tourismus Ministerin Hoffmeister-Kraut: „Tourismus nimmt in Ba- den-Württemberg wirtschaftlich und strukturell bedeu- tende Rolle ein. Umso wichtiger ist es, dass diese Branche nun wieder starten kann“. In vielen Stadt- und Landkreisen Baden-Württembergs können aufgrund sinkender Inzidenzwerte touristische Angebote wieder öffnen oder stehen kurz davor. Um bundesweit für einen Urlaub in Deutschlands Süden zu werben und die notleidende Tourismusbranche im Land zu unterstützen, hat die Landesregierung zum Start der Pfingstferien über die Tourismus Marketing GmbH Baden-Württemberg (TMBW) eine groß angelegte Restart-Kampagne aufgelegt. „Der Tourismus nimmt in Baden-Württemberg eine bedeutende Rolle ein – nicht nur wirtschaftlich, sondern auch strukturell. Unser Land beherbergt eine außergewöhnliche Vielfalt an Urlaub- szielen sowie großartige und engagierte Betriebe und Einrichtungen, die diese mit Leben füllen. Umso wichtiger ist es, dass diese Branche mit rund 376.500 Vollzeitar- beitsplätzen, die von der Pandemie besonders betroffen ist, nun wieder starten kann. Die Restart-Kampagne der TMBW begeistert bundesweit Gäste für die abwechs- lungsreichen Urlaubsmöglichkeiten bei uns im Land und zeigt, dass hier in Baden-Württemberg für alle Interessen etwas dabei ist“, so Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut, Minis- terin für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus heute (27. Mai) zum Start der Kampagne. Die Kampagne wird mit rund 2 Millionen Euro durch das Land unterstützt. Die TMBW hat den Neustart als „das Urlaubsziel im Süden“ gemeinsam mit den sechs regiona- len Organisationen – dem Schwarzwald, dem Bodensee, der Region Stuttgart, der Schwäbischen Alb, dem Ober- schwaben-Allgäu und dem Nördlichen Baden-Württem- berg – auf den Weg gebracht. Damit der Neustart gelingt, setzen die Betriebe und Einrichtungen umfassende Hygi- enekonzepte um. „Unsere Betriebe sind auf die besondere Situation sehr gut vorbereitet. Es kommt nun darauf an, dass alle gemeinsam – Gäste, Einheimische und Betrie- be – auch weiterhin die geltenden Regelungen einhalten, um die Pandemie weiter zu bekämpfen und die erreich- ten Lockerungsschritte nicht zu gefährden“, betonte die Ministerin. Dies habe für einen erfolgreichen Verlauf der Sommersaison im Tourismus oberste Priorität. „Nach langen, entbehrungsreichen Monaten mit pande- miebedingten Reiseeinschränkungen ist die Sehnsucht nach Urlaub und Erholung bei vielen Menschen groß“, sagte TMBW-Geschäftsführer Andreas Braun. „Mit um- fangreichen digitalen Kommunikationsmaßnahmen möchten wir diesen Menschen Baden-Württemberg und seine Destinationen als attraktives Ziel für die Urlaubssai- son 2021 vorstellen.“ Unter dem Motto „Ab Richtung Sü- den“ spricht die Kampagne das gesteigerte Interesse für Reisen in nahe Regionen an und positioniert das Bundes- land als reizvolle Alternative zu Fernreisen. „Auf Richtung Sonne – Ab Richtung Süden“, lautet die klare Botschaft hinter der Kampagne: Wer sich aufmachen möchte Rich- tung Sonnenschein, Natur, Kultur, Genuss oder Wellness, für den geht es ab Richtung Deutschlands Süden. Die überwiegend digital umgesetzte Kampagne spielt mit den Richtungsanweisungen „Auf“ und „Ab“ – symbo- lisch begleitet von einem auf- oder abwärts gerichteten Pfeil. Vor allem Kurzfilme auf den Plattformen Youtu- be, Instagram und anderen Social-Media-Kanälen sol- len Betrachterinnen und Betrachter dort abholen, wo sie derzeit hauptsächlich anzutreffen sind: in den eigenen vier Wänden, umgeben von digitalen Geräten, über die Baden-Württemberg in diesem Sommer als attraktives und vielfältiges Urlaubsziel in Erscheinung tritt. Daneben kommen auch digitale Screens und andere Kommuni- kationsmaßnahmen zum Einsatz. Die Kampagne läuft deutschlandweit bis September. Weitere Informationen finden Sie unter: www.tourismus-bw.de Sie möchten uns Ihre Anzeige per Mail schicken? anzeigen@duv-wagner.de Sehr gerne! Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 22Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 22 STELLENANGEBOTE Nachruf Wir nehmen Abschied von Herrn Johann Germann, der am 7.5.2021 im Alter von 89 Jahren verstorben ist. Herr Germann trat 1953 in die CDU ein und war uns 68 Jahre lang treu verbunden. 2018 konnten wir ihm die Ehrennadel und Ehrenurkunde für 65 Jahre Mitgliedscha überreichen. Wir verlieren in ihm einen Unterstützer und Multiplikator unserer politischen Überzeugungen und unserer politischen Arbeit vor Ort. Wir werden ihm ein ehrendes Andenken bewahren. Unser Mitgefühl gehört den Angehörigen. CDU-Ortsverband Baindt Facharzt für Allgemeinmedizin, Naturheilverfahren Akupunktur, Chirotherapie, Notfallmedizin Gröberstr. 3, 88284 Mochenwangen, Telefon 07502 2616 Homepage: www.dr-goertz.de Liebe Patienten! Die Praxis ist vom Montag, den 14.06.21 bis einschließlich Freitag, den 25.06.2021 geschlossen. Vertretung übernimmt: - Praxis Dirk Molder, Mochenwangen, Tel. 94220 - Praxis A. Hartmann / Fr. Dr. Kempenich , Baindt, Tel. 4944 bitte jeweils nach tel. Anmeldung Junge Familie sucht Putzfrau/Haushaltshilfe in Mochenwangen. Für 3x2h oder 2x3h/Woche, 15 EUR/h. Bei Interesse bitte Mail an Moeslef@gmx.de GESCHÄFTSANZEIGEN NACHRUFE ÄRZTE © Bruchnalski/DEIKE 752R11R2 Lösung: Fruehlingsduefte Immer der Nase nach Sortiere die Buchstaben so, wie es durch die Zahlen vorgegeben ist. Dann erfährst du, was Oscar besonders gern riecht. STELLENANGEBOTE Junge Familie sucht Putzfrau/Haushaltshilfe in Mochenwangen. Für 3x2h oder 2x3h/Woche, 15 EUR/h. Bei Interesse bitte Mail an Moeslef@gmx.de Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 22 Fo to : C BM Ihr Nachlass öffnet Augen! „Behinderten Menschen Hoffnung und Zukunft geben: Deshalb unterstütze ich gern die CBM!“ Heide-Marie Nagel-Seidemann, Testamentsgeberin Ihre Ansprechpartnerin: Carmen Maus-Gebauer Telefon: (0 62 51) 1 31-148 E-Mail: legate@cbm.de www.cbm.de Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 22 Stiftung St. Franziskus Altenzentrum Selige Irmgard Ursula Bacher, Einrichtungsleiterin Telefon 07071 9870-810 E-Mail: ursula.bacher@stiftung-st-franziskus.de Wir suchen für eine Mitarbeiterin in festem Arbeitsverhältnis eine 1 Zimmer-Wohnung oder ein WG-Zimmer in Baindt und Umgebung, im Idealfall (teil-)möbliert und ab sofort. Öfter mal „auf Holz klopfen“? Mit uns jeden Tag! Zimmerei Holzhäuser Spenglerarbeiten Holztreppen • Bedachungen www.strobel-ebenweiler.de STROBEL GmbH jstrobel@strobel-ebenweiler.de Fon: +49 7584 1066 88370 Ebenweiler Im Mittelösch 3 seit 1987 Zimmerermeister | Holztechniker für SEMA-Abbundprogramm, vollzeit (m | w | d) für die Arbeitsvorbereitung unserer Holzhäuser, Dachstühle, Anbauten und Mehrfamilienhäuser Dein Profil: Motivation, eigenständiges Arbeiten, Erfahrung im SEMA-Abbundprogramm Bewirb dich jetzt! Komm in unser junges, dynamisches Team. Wir freuen uns! Zimmerei Holzhäuser d) für die Arbeitsvorbereitung unserer Holzhäuser, Dachstühle, Anbauten und Mehrfamilienhäuser Für unsere Niederlassung in Baienfurt / Ravensburg suchen wir: Mitarbeiter im Lager (m/w/d) zur Unterstützung unseres Lagerteams auf 450€ Basis. Das Aufgabengebiet umfasst die Warenkommissionierung sowie allgemeine Lagerarbeiten. Bitte senden Sie Ihre schriftlichen Bewerbungsunterlagen an: Hall Tabakwaren KG ▪ Herrn Klaus Wochner ▪ Borsigweg 2 ▪ 88255 Baienfurt baienfurt@halltabakwaren.de www.halltabakwaren.de Telefon: 0751/5603114 STELLENANGEBOTE MIETGESUCHE Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 22 „Wie verfasse ich mein Testament?“ Bei uns finden Sie Rat! www.bestattungen-wohlschiess.de Tel. 0751/43425 BESTATTUNGEN WOHLSCHIESS 88255 Baienfurt Eisenbahnstr. 1 www.kuechen-teufel.de www.burnout.kitchen Unser neuer Partner für echte Outdoorküchen: Burnout.kitchen Exklusiv jetzt bei Küchen Teufel. Ihr Küchenstudio für besondere Ansprüche. SERVICE. ERFAHRUNG. LEIDENSCHAFT. BODENSEE ALLGÄU OBERSCHWABEN Zum Jägerweiher 20 | 88099 Neukirch | Tel. 07528 9218178 kontakt@pflegehilfeplus.de | www.pflegehilfeplus.de 24h Betreuung und Pflege zu Hause Ralf Petzold Ihr Ansprechpartner vor Ort Ihre Ansprechpartner PflegeHilfePlus | Ralf Petzold (Inhaber) und Sandra Theiß Tel. 07528 9218178 | kontakt@pflegehilfeplus.de Wir bieten Freie Zeiteinteilung | Wohnortnahe Einsätze | Ein familiäres Team Umfassende Fortbildungen | Attraktiver Stundenlohn Wir suchen Mitarbeiter, Hauswirtschafter, Altenpfleger (m/w/d) Minijob – Teilzeit – Vollzeit – für die stundenweise Unterstützung von Senioren und Pflegebedürftigen im Bereich der Hauswirtschaft, Versorgung, Betreuung und Begleitung zum Einsatz in den Landkreisen FN und RV. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! GESCHÄFTSANZEIGEN[mehr]

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            Amtsblatt Jahrgang 2024 Freitag, den 8. März 2024 Nummer 10 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 10 Der Förderverein Altenzentrum Selige Irmgard Baindt e. V. stellt sich vor – Gemeinsam für den guten Zweck – Der Förderverein Altenzentrum Selige Irmgard Baindt e. V. wurde von Bürgerinnen und Bürgern aus Baindt am 03.12.2009 gegründet. Wir sind ein gemeinnütziger Verein aus aktiven und passiven Mitgliedern, ehrenamtlichen Mitarbeitern, Ange- hörigen und Freunden des Altenzentrums Selige Irmgard. Ziele des Vereins: • Förderung der Integration des Altenzentrums und seiner Bewohnerinnen und Bewohner in das Leben unserer Gemeinde • Pflege und Vermittlung von Kontakten zu den Menschen und Vereinen hier vor Ort, um einer Ausgrenzung älterer Menschen entgegenzuwirken • Erhaltung der Lebensqualität und Gestaltung des Lebensabends mit liebevoller Unterstützung und Gesellschaft • Finanzielle Unterstützung bei Anschaffungen, zum Nutzen und Wohlbefinden der Seniorinnen und Senioren Aktivitäten: Ehrenamtliche Mitglieder gestalten den wöchentlichen Treff bei Kaffee und Kuchen. Sie leisten Unterstützung bei gemeinsamen Ausflügen, Filmvorträgen, Besuchsdiensten, Unterhaltungsprogrammen, gemeinsamen Singen und vielem mehr. Die ehrenamtlichen Mitglieder des Fördervereins der Seligen Irmgard sind nicht mehr wegzudenken. Sie schenken unserer älteren Generation Zeit, Aufmerksamkeit und Fürsorge. Sie helfen dabei ihren Alltag ab- wechslungsreich zu gestalten und unterstützen dabei auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Einrichtung. Sind Sie neugierig geworden? Wollen Sie unseren Verein unterstützen? Um diese vielfältigen Ziele zu verwirklichen, hat es sich der Förderverein zur Aufgabe gemacht, bei der Beschaf- fung von Mitteln zur Verbesserung des Wohnumfeldes und der Lebensqualität zu helfen. Dies möchten wir erreichen durch: - Ihren Mitgliedsbeitrag - Ihre Spenden - Wohltätigkeitsveranstaltungen wie z. Bsp. Frühlings- und Adventskaffee. Der Mitgliedsbeitrag beträgt 1,25- Euro pro Monat = 15 Euro im Jahr, auf eigenen Wunsch auch gerne mehr! Unsere Kontonummer lautet: DE66 6519 1500 0804 4040 03 bei der Volksbank Bodensee-Oberschwaben Als anerkannt gemeinnütziger Verein dürfen wir Spendenbescheinigungen ausstellen. Auskünfte erhalten Sie bei der Vorstandschaft und den Ehrenamtlichen beim wöchentlichen Kaffeetreff. Der Vorstand des Fördervereins setzt sich wie folgt zusammen: Erster Vorsitzender: Volkher Lins stellv. Vorsitzende: Beatrice Auzuret Kassiererin: Kirsten Winkler Schriftführerin: Gisela Mack Vertreter der Heimleitung: Johannes Linse / Dagmar Beck Vertreter der kath. Kirchengemeinde: Bernhard Staudacher/Verity Wingert Vertreter der ev. Kirchengemeinde: Martin Schöberl / Ute Lins Nummer 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 DU BIST DABEI? GRÜNDONNERSTAG, 28. MÄRZ 2024 Frida Rapp 0176 64432798 (Baindt) Elena Stärk 0176 15401251 (Baienfurt) Anmeldung bis Palmsonntag, 24. März 2024 FÜR ALLE KINDER AB DER 3. KLASSE WachensDES Nacht HERZLICHE EINLADUNG BY GEMEINSAMES ABENDMAHL FACKEL NACHT- WANDERUNG SPANNENDE GESCHICHTEN TOLLE WORKSHOPS & SPIELE & 20.15 UHR GEMEINDEHAUS BAIENFURTBEGINN ENDE 24 UHR VILLA KUNTERBUNT MARSWEILERSTR. 24, BAINDT AB 12 JAHREN: NACH DEM FILM ~ CA. 1:30 UHR DANN MELDE DICH ÜBER WHATSAPP AN! Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 10 Klosterwiesenschule Baindt war Teil des Lichterfests in Ravensburg Die Klosterwiesenschule Baindt nahm am Samstag, den 02. März 2024 am Lichterfest in Ravensburg teil. Ein wunderschönes Fest mit unglaub- lich vielen strahlenden Gesichtern, sowohl bei den Mitwirkenden als auch bei den Zuschauerinnen und Zuschauern. Herrliche, phantasie- volle und beleuchtete Figuren wurden von großen und kleinen Menschen beim Lichterfest vergangene Woche durch die Innenstadt von Ravens- burg getragen. Toll, dass bei dieser besonderen Veranstaltung der Menschen im Schussental auch Schülerinnen, Schüler, Eltern und die Lehrerschaft unserer Klosterwiesenschule mitgewirkt haben. Vielen Dank für das Engagement aller Beteiligten! Ein riesiges Dankeschön an unsere zweiten und vierten Klassen, an die zahlreichen helfenden Eltern und an unsere vier Kolleginnen, die alle- samt zum Gelingen des Lichterfestes 2024 beigetragen haben! Vielen Dank auch an den Förderverein und die Gemeinde, die es ermöglicht haben, daran teilzunehmen. Wir sind stolz, dabei gewesen zu sein! Amelie Heberling, Rektorin Simone Rürup, Bürgermeisterin Nummer 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Stellenausschreibungen sucht Dich Die Gemeinde Baindt sucht ab sofort Unterstützung in der Schulkindbetreuung (m/w/d) Wir bieten > eine befristete Anstellung auf Minijob-Basis > Arbeitszeiten ca. zwischen 11:30 und 15:30 Uhr > abwechslungsreiche und anspruchsvolle Tätigkeit Weitere Informationen Bei Fragen dürfen Sie sich gerne an Frau Flintrop (Tel. Nr. 07502 9406-41 oder E-Mail: s.flintrop@baindt.de) wenden. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Bitte an die Gemeindeverwaltung Baindt Marsweilerstraße 4 88255 Baindt oder per E-Mail an: bewerbung@baindt.de Baindt KITA-Profis Die Gemeinde Baindt sucht für Ihre KITA »Sonne, Mond und Sterne« zum nächstmöglichen Zeitpunkt: • pädagogische Fachkräfte, Teil- & Vollzeit, unbefristet (m/w/d) • Praktikanten im Anerkennungsjahr (m/w/d) • Integrationsbegleitung in Teilzeit, befristet (m/w/d) Stellenausschreibung Die vollständige Stellenausschreibung finden Sie auf unserer Homepage unter www.baindt.de/rathaus-buergerservice/ stellenausschreibungen Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Bitte an die Gemeindeverwaltung Baindt Marsweilerstraße 4 88255 Baindt oder per E-Mail an: bewerbung@baindt.de Baindt für Neugestaltung Ortsmitte Vorankündigung Baustellenbesichtigung am 22. März 2024 um 15:00 Uhr Am Freitag, den 22. März 2024 besteht die Möglichkeit, die Baustelle in unserer Ortsmitte zusammen mit dem Planungsbüro 365° freiraum + umwelt zu besichtigen. Treffpunkt wird um 15:00 Uhr vor dem CAP-Markt sein. Nähere Informationen folgen in der kommenden Woche. Wir freuen uns auf zahlreiche Teilnahme! Ihre Gemeindeverwaltung Amtliche Bekanntmachungen Straßenreinigung im Gemeindegebiet Die Gemeindeverwaltung weist darauf hin, dass in der Zeit von Dienstag, 12.03.2024 bis Freitag, 15.03.2024 ab 7:00 Uhr morgens die Kehrmaschine Straßen, Gehwege und Plätze im Ge- meindegebiet abkehrt. Wir bitten Sie, den angefallenen Wintersplitt von den Gehwegen auf die Straße zu kehren und dafür Sorge zu tragen, dass keine Hindernisse (Autos, Mülltonnen usw.) den Verkehrsraum versperren. Bürgermeisteramt Wichtige Steuer- und Gebührentermine 2024 12.03.2024 Abrechnung Wasser- und Abwassergebühren 15.03.2024 1. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren 15.05.2024 2. Rate der Grundsteuer 15.05.2024 2. Vorauszahlung Gewerbesteuer 15.05.2024 2. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren 01.07.2024 Jahreszahler Grundsteuer 15.08.2024 3. Rate der Grundsteuer 15.08.2024 3. Vorauszahlung Gewerbesteuer 15.08.2024 3. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren 15.11.2024 4. Rate der Grundsteuer 15.11.2024 4. Vorauszahlung Gewerbesteuer 15.11.2024 4. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren Die Steuerpflichtigen, die keine Abbuchungsermächtigung erteilt haben, werden gebeten, die Beträge rechtzeitig unter Angabe des Kassenzeichens an die Gemeindekasse zu bezahlen. Zukünftig werden durch die Gemeindekasse keine Zah- lungserinnerungen mehr verschickt. Bei Zahlungsverzug müssen sie mit einer kostenpflichtigen Mahnung (4,00 € Mahngebühren + Säumniszuschlag) rechnen. Die Gemeinde Baindt bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre fälligen Beträge über das Lastschrifteinzugsverfahren abbuchen zu lassen. Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 10 Die Vorteile dieses Verfahrens sind: • Zum Fälligkeitstermin wird automatisch der richtige Betrag von Ihrem Konto abgebucht • Sie versäumen keinen Zahlungstermin und ersparen sich dadurch zusätzliche Mahngebühren und Säumnis- zuschläge • Sie brauchen keine Überweisung mehr auszufüllen und sparen sich den Weg zur Bank/Post • Der papierlose Zahlungsverkehr ist nicht nur bequem und zeitgemäß, sondern auch umweltschonend Die Einzugsermächtigung kann jederzeit widerrufen wer- den. Fahrzeugsegnung Am Sonntag, den 17.03.2024 laden wir die ganze Bevöl- kerung recht herzlich zur Fahrzeugsegnung unserer neuen Fahrzeuge MTW und LF20 ein. Wir beginnen mit einem ökumenischen Gottesdienst um 9:30 Uhr mit an- schließender Fahrzeugsegnung. Mit unseren befreunde- ten Feuerwehren aus dem Landkreis, dem Musivkerein Baindt und der Bevölkerung begleiten wir die Fahrzeu- ge dann zur Schenk-Konrad-Halle. Dort erwartet Sie ein reichhaltiger Mittagstisch, Unterhaltung mit dem Musik- verein sowie Kaffee und Kuchen. Für die Kleinen gibt es Rundfahrten mit dem Feuerwehrauto und Sie können sich über die neuen Fahrzeuge Ihrer Feuerwehr in Ruhe informieren. Wir heißen Sie herzlich Willkommen und freuen uns auf einen schönen Festtag mit der ganzen Bevölkerung. Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 10 - 18 Uhr Kinder Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravens- burg Elisabethenstr. 15 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 09. März und Sonntag, 10. März 2024 Kleintierpraxis Baienfurt, Tel.: 0751 - 56 04 08 08 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 09. März 2024 St. Gallus-Apotheke Grünkraut, Bodnegger Straße 4, 88287 Grünkraut, Tel. 0751 79 12 20 Sonntag, 10. März 2024 Welfen-Apotheke Weingarten, Boschstraße 12, 88250 Weingarten, Tel. 0751 4 80 80 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 07502 62 10 98 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Nummer 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Ravensburger Straße 25, 88250 Weingarten, Tel. (0751) 560010, E-Mail: elena.daubert@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Frau Schäch, Sprechzeiten: Di + Do 15:00 – 17:30 Uhr Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Esse n auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-116 E-Mail: betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de Markdorferstr. 43 88213 Ravensburg/Bavendorf Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte und hochaltrige Menschen, die gerne in Gemeinschaft sind. Jeden Dienstag und Donnerstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt und im Ev. Gemeindehaus in Berg. Fahrdienst möglich. Ihre Ansprechpartnerin: Frau Munding Abfallwirtschaft Kompostieranlage am Annaberg Die Kompostieranlage am Annaberg öffnet erstmals, so- fern es die Witterung zulässt, am Samstag 16. März 2024 von 13.00 bis 16.00 Uhr. Weitere Öffnungstermine im März sind Samstag 23. März und Samstag 30. März 2024 jeweils von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr. Erstmals am Freitag ist die Kompostieranlage am 05. April 2024 geöffnet und danach jeden Freitag von 16.30 Uhr bis 18.30 Uhr und Samstag von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr. Bei der Anlieferung von Grüngut in der Kompostieranla- ge bitten wir Sie zu beachten, dass nur Grüngut bis ca. 1 Meter Länge und einer Stärke von 5 Zentimetern ange- nommen werden kann. Unsere Jubilare Herzlichen Glückwunsch Herr Siegfried Riesner feierte am 06. März 2024 seinen 80. Geburtstag. Im Namen von Frau Rürup erhält Herr Riesner ein kleines Präsent der Gemeinde. Für die Zukunft wünschen wir dem Jubilar alles Gute, per- sönliches Wohlergehen und eine gesegnete Zeit. Gemeindeverwaltung Herzlichen Glückwunsch Herr Dr. Bernd Kaminski feierte am 07. März 2024 seinen 80. Geburtstag. Im Namen von Frau Rürup erhält Herr Dr. Kaminski ein kleines Präsent der Gemeinde. Für die Zukunft wünschen wir dem Jubilar alles Gute, per- sönliches Wohlergehen und eine gesegnete Zeit. Gemeindeverwaltung Veranstaltungskalender 13.03. Frühlingscafe Sel. Irmgard 14.03. Blutspendetermin DRK SKH 15.03. Jahreshauptversammlung SV Baindt Vereinsraum 16.03. Impulse Osterkerzen verzieren BSS 16.+17.03. Jugendlager Alpinteam 17.03. Fahrzeugweihe Feuerwehr SKH 19.03. Gemeinderatssitzung Rathaus 21.03. Jahreshauptversammlung Taekwondo BSS 22.03. Jahreshauptversammlung TC Baindt Vereinsraum 22.03. Jahreshauptversammlung Schalmeien BSS 23.03. Dorfputzete Feuerwehr- haus 25.-27.03. Osterschießen Schützengilde Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 10 Kindergartenachrichten Kindergarten St. Martin Grüne Zweige zum Palmenbasteln Liebe Gemeindemitglieder, die Eltern unserer Einrichtung basteln wie- der unzählige Palmen, die am Palmsonntag vor dem Gottesdienst verkauft werden. Dafür suchen sie dringend eine große Menge an grünen Zweigen zum Kranzen. Wer von Ihnen kann uns mit einer Spende aus seinem Garten weiterhelfen? Möglich sind: Thuja, Buchs und Lorbeer. Wir sind über jede Kleinigkeit dankbar. Das Grünzeug kann am Montag, den 18. März und Diens- tag, den 19. März bei uns im Kindergarten (Lilienstr. 2) abgegeben werden. Sie dürfen gerne bei uns klingeln. Wir bedanken uns jetzt schon für Ihre Hilfe! Herzlichen Dank an das Basar-Team! Liebes Basarteam, wir bedanken uns herzlich für Ihre Spende. Viele Puzzle, Bücher und Spiele sowie die Wechselkleidung in verschie- denen Größen konnten wir dafür aussuchen. Im Namen unserer Kindergarten- und Krippenkinder sagen wir ein herzliches Dankeschön! Zur Information TrauerSprechZeit Sie haben von einem geliebten Menschen Abschied nehmen müssen. Der Verlust ist für Sie schwer zu ertragen und Sie fragen sich, wie Sie das „Aushalten“ sollen? Nie gekann- te Gefühle zerreißen Sie innerlich? Gefühle in der Trauer zu durchleben, auszusprechen und zuzulassen erfordert immer wieder Mut. Einmal im Monat bieten wir einen fixen Zeitraum für Einzeltrauergespräche an. Sie werden auf Ihrem Trauerweg begleitet und unterstützt. Sie können sich den Termin vormerken und bei Bedarf jeweils telefonisch anmelden. Ort: Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Termine: Donnerstag, 14.03., 18.04., 16.05.2024, jeweils 14 - 17 Uhr Begleitung: Barbara Kleinböck, ehrenamtliche Hospiz- und Trauerbegleiterin Telefon: 0751 - 18056382 oder 0160 - 96207277 Wohlfühltreff Für Menschen mit demenzieller Er- krankung immer Dienstag 14 Uhr - 17 Uhr Dietrich-Bonhoeffer-Saal, Dorfplatz 2, Baindt Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Löffler, 0751/36 36 0116 oder betreuung@sozialstation-schussental.de Betreuter Mittagstisch Für Menschen mit demenzieller Erkrankung immer Freitag 11 Uhr - 14 Uhr Weingarten, Maybachstraße 2 Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Löffler, 0751/36 36 0116 oder betreuung@sozialstation-schussental.de Für ein gutes Miteinander Feld- und Wiesenwege dienen Ihnen zur Erholung. Wir Landwirte haben hier unseren Arbeitsplatz und produ- zieren Lebensmittel für uns alle. Wir bitten Sie daher: • auf den Wegen zu bleiben und weder Äcker noch Wie- sen, Weinberge oder Obstanlagen zu betreten. • weder Hundekot noch Müll zu hinterlassen. • dem landwirtschaftlichen Verkehr auf Feldwegen Vor- fahrt zu geben. Vielen Dank! Ihre Landwirte und Winzer aus der Region. Landesbauernverband in Baden-Württemberg e. V. www.lbv-bw.de Förderverein Altenzentrum Selige Irmgard e.V. Herzliche Einladung zum Frühlingskaffee am Mittwoch, den 13.03.2024 von 14:00 - 17:00 Uhr in der Cafeteria im Altenzentrum Selige Irmgard. Unsere ehrenamtlichen Damen verwöhnen Sie mit le- ckeren selbstgebackenen Kuchen und Kaffee. Für einen kleinen Frühlingsmarkt haben wir wieder gebacken und gebastelt. Wir wollen den Frühling begrüßen und freuen uns auf Ihren Besuch und schöne Gespräche. Der Erlös des Nachmittags kommt den Bewohnerprojekten zugute. Landratsamt Ravensburg Landratsamt Ravensburg warnt vor Betrugsseiten für Online-Kfz-Zulassung Seit 01.10.2023 können Bürgerinnen und Bürger ihr neues Fahrzeug im Landkreis Ravensburg online an- und abmel- den oder ihre Halterdaten ändern. Inzwischen häufen sich die Fälle, in denen Kunden/-innen für diesen Service auf Betrugsseiten im Internet zugreifen, indem sie beispiels- weise „Auto abmelden“ in die Suchmaschine ihres Brow- sers eingeben. Nach Abschluss des Vorgangs erhalten die Benutzer/-innen oft keine Bestätigung darüber. Das überwiesene Geld geht verloren, während die Pflichten des Fahrzeughaltenden wie z. B. die Kfz-Abmeldung wei- terhin bestehen bleiben. Betrugsseiten sind u.a. an deutlich höheren Gebühren für die Dienstleistungen erkennbar. Das Landratsamt Ravensburg empfiehlt daher, den On- line-Service „i-Kfz“ ausschließlich über die Website www. rv.de aufzurufen. Nummer 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 09. März - 17. März 2024 Gedanken zur Woche: Freude Der beste Weg, sich selbst eine Freude zu machen, ist: zu versuchen, einem anderen eine Freude zu bereiten. Mark Twain Samstag, 09. März 18.30 Uhr Baindt - Eucharistiefeier mit Bußfeier Ministranten: Marisa Pfister, Jakob Spähn, Ric- co Haller, Emil Schützbach, Max Schützbach († Marta und Heinrich Adler, Josef Jerg, Kurt Elbs, Agathe und Adam Zimmerman, Brunhil- de Dreher, Anna und Erwin Dreher, Rosa Vo- gel, Johannes Heik, Ignaz Malsam mit Ange- hörigen, Ida und Pius Wolf, Werner Sebastian Schnell, Jahrtag: Bischof Dr. Joannes Baptista Sproll) Sonntag, 10. März - 4. Fastensonntag - Laetare 10.00 Uhr Baindt - Familienwortgottesfeier mit dem Kin- dergarten St. Martin 10.00 Uhr Baienfurt - Festgottesdienst - 50 Jahre Ju- gendkantorei Dienstag, 12. März 07.50 Uhr Baindt - Schülergottesdienst Mittwoch, 13. März 09.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier 19.00 Uhr Schachen - Eucharistiefeier († alle verstorbenen Mitglieder und Wohltäter der Kapellengemeinschaft, Hans Späth) Im Anschluss findet die Hauptversammlung der Kapellengemeinschaft statt Donnerstag, 14. März 07.45 Uhr Baienfurt - Schülergottesdienst Freitag, 15. März 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier 15.30 Uhr Baindt - Gruppenstunde der Erstkommunion- kinder im Bischof-Sproll-Saal 16.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier im Pflegeheim Selige Irmgard Sonntag, 17. März - 5. Fastensonntag 09.30 Uhr Baindt - ök. Gottesdienst mit der Feuerwehr und Fahrzeugweihe Ministranten: Frida Rapp, Niklas Alber, Fran- ziska Joachim, Pia Kreutle, Anton Pink, Sophia Rößner, Anton Strehle Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer Fr. Schreitmüller 9406-17 Amtsblatt Fr. Schreitmüller 9406-17 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt Leitung Hauptamt Frau Maurer 9406-40 stellvertr. Leitung Hauptamt Frau Heilig 9406-11 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Nowak/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Frau Nowak/Frau Ziegler 9406-14 Volkshochschule Frau Brei 9406-12 Gewerbeamt Frau Brei 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Herr Bautz 9406-14 Hallenbelegung SKH Frau Gerhardt 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei, Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Altbau 94114-140 E-Mail: leitung.altbau@kiga.baindt.de Leitung Neubau 94114-141 E-Mail: leitung.neubau@kiga.baindt.de Leitung Schulgebäude 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.schulgebaeude@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 10 († Marta und Heinrich Adler, Lucia, Paula und Max Fischer, Gerta und August Thurn, Josefine Heine, Brunhilde Dreher, Rosa Vogel, Johan- nes Heik, Ignaz Malsam mit Angehörigen, Ida und Pius Wolf) 10.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier mit der Gruppe MEILE - MISEREOR - Kollekte Rosenkranzgebete im März Im März laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 - 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag, 09.30 - 11.30 Uhr Donnerstag, 15.00 - 18.00 Uhr Freitag, 09.30 - 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Sakrament der Versöhnung auf Ostern Baindt: Sa 9. März, 18.30 Uhr Bußfeier für die Seelsorge- einheit. Beichtgelegenheit: nach Absprache. Pfr. Staudacher Tel. Nr.: 07502-912623 Ich sage Danke - für Worte der Anteilnahme und des Trostes, - manchen warmen Blick und Händedruck, - herzliche Umarmungen, - viele Kerzle, die für uns gebrannt haben, - Gebete und gute Gedanken, - dafür, dass meine Augen glasig werden durften, - Energie und Kraft, die in Gedanken gesendet wurden, - dass Sekretärinnen und viele andere Menschen Raum und Zeit geschaffen haben - für manches „Da musst Du nicht dabei sein“, - für „Das schaffen wir allein“, - für manche Geldgabe, - für alles, was geschenkt wurde, - für alles, was im Stillen getan wurde. Ich bin dadurch reich beschenkt worden mit Schätzen, die nicht mit Geld zu haben sind. Silvia Lehmann Erstkommunionkinder 2024 aufgepasst Klingt gut - das Gotteslob Liebe Erstkommunionkinder 2024, auch in diesem Jahr bezuschusst unser Bischof Dr. Gebhard Fürst den Kauf eines neuen Gotteslobes für die Erstkommunionkinder mit jeweils 10,00 € pro Erstkom- munionkind. Jeder, der einem Erstkommunionkind ein Gotteslob schenkt, oder jedes Erstkommunionkind, das sich ein Gotteslob kauft, bekommt bei Vorlage des Buches einen Aufkleber eingeklebt und den Zuschuss einmalig in bar. Den Aufkleber und den Zuschuss gibt es im Pfarrbüro Baindt während der Öffnungszeiten. Nacht des Wachens Auf den Spuren der Ostergeschichte ... Am Gründonnerstag, 28. März findet wieder die Nacht des Wachens für alle Kinder ab der 3. Klasse statt. Los geht’s nach dem Gottesdienst um 20.15 Uhr im Gemeindehaus Baienfurt. Bei einem gemeinsamen Essen, Workshops erleben wir die Ostergeschichte auf eine ganz besonde- re Art. Weiter geht es mit einer Fackelnachtwanderung nach Baindt zur Villa Kunterbunt (Marsweilerstr. 24). Dort können die Kinder um 24 Uhr abgeholt werden. Alle über 12 Jahre dürfen die Nacht mit einem Film ausklingen las- sen. Danach wird ein Heimfahrservice angeboten. Bist du dabei? - Dann melde dich mit einer kurzen Whats- App-Nachricht an. Frida Rapp (0176 644 327 89). Bericht aus der letzten Kirchengemeinderatsitzung: Der KGR beauftragt einen Betriebsarzt in Friedrichshafen für die betriebsspezifische arbeitsmedizinische Vorsorge unserer Mitarbeiter. Pfarrer Staudacher informiert darüber, dass alle Sturm- und Schneebruchschäden und die vom TÜV angemahn- ten Mängel auf dem Spielplatz des Kindergartens be- hoben wurden. Alle Bäume und Sträucher und Hecken wurden vor dem 1. März (!) geschnitten. Weiter informiert er darüber, dass als nächstes 2 Holzpferde als weitere Spielgeräte auf dem Spielplatz des Kindergartens ins- talliert werden. Auf Antrag des Kirchenchors gibt es zum Heilig-Lei- ber-Fest wieder eine Orchestermesse. Der KGR bewilligt die dafür notwendigen Gelder. März 2025 ist wieder KGR Wahl. Der KGR sucht dafür ei- nen Wahlvorstand. Die ersten Schulungen für die Wahl beginnen noch vor den Sommerferien. Die ganze Gemeinde ist zum 50-jährigen Jubiläum der Jugendkantorei Baienfurt eingeladen. Nachdem der bisherige Getränkelieferant für den BSS seinen Dienst eingestellt hat, wurde ein Liefervertrag mit Nummer 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 der Firma Leibinger abgeschlossen. Die erste Lieferung ist bereits eingetroffen. Der Seniorennachmittag kann kommen. Frauenbund Baienfurt Einladung Mittwoch, 13.3.2024 14.00 Uhr im „Neunerbeck“, Weingarter Str. 2, Baienfurt. Herr Artur Kopka wird uns im Kardel- und Zunftmuseum eine Führung geben. Anschließend bewirten wir Sie mit Kaffee und Kuchen. Wir freuen uns auf Ihr Interesse an der Baienfurter Orts- geschichte. Männer und Frauen sind herzlich eingeladen. ÖKUMENE – gemeinsam als Christen impulse Erwachsenenbildung der kath. und evang. Kirchengemeinden OSTERKERZEN-Gestalten für Groß und Klein Wie jedes Jahr laden wir Erwachsene und Kinder herzlich dazu ein, unter An- leitung selbst eine Osterkerze zu gestal- ten. Sie erfahren welche Symbole auf die Osterkerze gehören und den Grund da- für. Außerdem lernen Sie eine einfache und schöne Methode kennen, Kerzen selber zu verzieren. Bitte Messer und Brettchen mitbringen. Kerzen und De- korationsmaterial stellen wir zur Verfügung. Wann: Samstag, 16.03.2024, 14:00 Uhr Sie werden knapp 2 Stunden beschäftigt sein Wo: Bischof-Sproll-Saal im Gemeindehaus St. Martin, Marsweilerstr. 30, 88255 Baindt Unkostenbeitrag: 4,00 Euro Ökumenischer Krabbelgottesdienst am 17. März 2024 um 10.45 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal, Dorfplatz 2/1 in Baindt Unerwartete Hilfe Wir laden hiermit alle kleinen und großen Kinder mit Ihren Eltern, Geschwistern, Groß- eltern, Paten und Freunden herzlich ein! Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Wenn das Weizenkorn nicht in die Erde fällt und erstirbt, bleibt es allein; wenn es aber erstirbt, bringt es viel Frucht. Joh 12,24 Freitag, 08. März 16.00 Uhr Baindt Gottesdienst im Pflegeheim (Pfr. Schöberl) Sonntag, 10. März Lätare 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst, Ev. Kirche (Diakonie- pfarrer R. Brennecke) 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeindehaus Montag, 11. März 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe im Ev. Gemein- dehaus Dienstag, 12. März 14.30 Uhr Baienfurt Seniorenkreis im Ev. Gemeindehaus mit Pfr. Schöberl Mittwoch, 13. März 15.45 Uhr Baienfurt Konfi-Unterricht, Ev. Gemeindehaus 19.00 Uhr Baienfurt Frauenkreis im Ev. Gemeindehaus Donnerstag, 14. März 19.00 Uhr Baienfurt Bibel im Gespräch, Ev. Gemeinde- haus Sonntag, 17. März 09.30 Uhr Baindt Ökumenischer Gottesdienst zur Fahrzeugweihe der Baindter Feu- erwehr, Kath. Kirche 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeindehaus 10.45 Uhr Baindt Krabbelgottesdienst, Dietrich-Bon- hoeffer-Saal Gedanken zum Wochenspruch „Nur wer loslässt, wird gehalten.“ - So brachte diese geistliche Wahr- heit, von der unser Wochenspruch erzählt, Hans-Peter Royer einmal auf den Punkt. - Es ist offensichtlich menschlich, sich an das zu klammern, was wir haben und uns mit Leibeskräften gegen Zumutungen zu sträuben, die uns verunsichern. - Jesus ist diesen Weg im Vertrauen auf seinen Vater gegangen, weil er wusste, dass Gottes schöpferischer Wille für uns nicht mit dem - menschlich betrachtet - „Unmöglichen“ endet. - Loslassen kann heil- sam sein, wenn ich meine Hände dann frei habe, für das, was bleibenden Wert hat. Gottes Segen bei dieser geistlichen Übung im Alltag! Ihr Martin Schöberl, Pfarrer --- Bibel im Gespräch - Johannes-Evangelium Jetzt kommt die Abschluss-Staffel zum Johannesevan- gelium. Mich von einem Wort überraschen lassen, das „zufällig“ in meine Situation hineinspricht. Mit anderen gemeinsam Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 10 nach Antworten auf die Fragen suchen, die mich bewe- gen. Motiviert weitergehen, weil ich nicht allein unterwegs bin - Zusammen über das Johannesevangelium ins Ge- spräch kommen und neue Zugänge zu bekannten und „neuen“ Bibelabschnitten dieses ganz besonderen Evan- geliums entdecken. Auch für die letzten Termine in dieser Reihe laden wir wieder alle herzlich ein, zum gemeinsamen Lesen, Diskutieren und Entdecken. Kommen Sie gerne donnerstags- abends um 19.00 Uhr ins Ev. Gemein- dehaus in Baienfurt am 14. + 21. März 2024. Die Abende können auch einzeln ge- winnbringend besucht werden. Ich freue mich auf die Begegnungen und Gespräche in dieser Runde! M. Schöberl, Pfarrer Seniorenkreis Am Dienstag, 12. März 2024 treffen wir uns im Ev. Gemeindehaus in Baienfurt. Herr Pfarrer Schöberl wird mit uns über „Messianische Juden und orthodoxe Christen - Begegnung mit Minderhei- ten im Heiligen Land“ sprechen. Wir laden alle Interes- sierten herzlich ein. „Der ländliche Raum ist entscheidend in dieser Ausei- nandersetzung mit den Rechtsradikalen“ Landesbischof Ernst-Wilhelm Gohl würdigt bei Verleihung des Amos-Preises mutiges Engagement für Toleranz, Viel- falt und Demokratie c_Gottfried_Stoppel 1 Stuttgart. „Im ländlichen Raum Gesicht zu zeigen, erfordert großen Mut. Sie stehen mit ihrem Namen und ihrer Anschrift gegen Hass und Rechtsextremis- mus ein - ohne Personen- schutz. Und der ländliche Raum ist entscheidend in dieser Auseinandersetzung mit den Rechtsradikalen. Das hat die Eskalation um den Aschermittwoch der Grü- nen in Biberach gezeigt.“ Das sagte Landesbischof Ernst-Wilhelm Gohl am 25. Februar bei der Preisverlei- hung des Amos-Preises des synodalen Gesprächskreises Offene Kirche an die Evangelische Kirchengemeinde Spremberg im brandenburgischen Landkreis Spree-Nei- ße. Gohl bekräftigte, Rechtsextremismus widerspreche „dem christlichen Glauben diametral. Deshalb sage ich auch an diese Stelle: Die AfD ist nicht mehr rechtspopulistisch, sondern rechtsextrem. Deshalb ist sie für Christinnen und Christen nicht wählbar!“ Zugleich betonte Gohl mit Blick auf den alttestamentlichen Unheilspropheten Amos, nach dem der Preis benannt ist: „Glaube muss glaubwürdig sein. Darum geht es Amos mit seiner Kritik. Wer sollte dem widersprechen? Das ändert sich aber, sobald es konkret wird - und ganz besonders, wenn es politisch wird. Dann wird der Chor der Unterstützer schnell kleiner.“ An die Kirchengemeinde Spremberg gewandt sagte Gohl, viele Menschen gerade in den ostdeutschen Landeskirchen nähmen „Wut und Angriffe gegen sich und ihre Gemein- den in Kauf, indem Sie öffentlich Position beziehen oder wie im Fall der Kirchengemeinde Spremberg, eine Re- genbogenfahne sichtbar am Kirchturm anbringen. Wie Amos sagen und zeigen sie, was mit dem Glauben an Gott nicht vereinbar ist.“ Der Amos-Preis sei wichtig für die ganze württember- gische Landeskirche. Er ehre „Menschen und Einrich- tungen, die in der Tradition des alttestamentlichen Pro- pheten Amos stehen.“ Mit dem Amos-Preis würdigt der Gesprächskreis Offene Kirche das Engagement der Kir- chengemeinde Spremberg, auf deren Kirche 2023 ein Brandanschlag verübt wurde, nachdem die Gemeinde im Kontext einer Gemeindeveranstaltung eine Regenbo- genfahne am Kirchturm angebracht hatte. Dan Peter Sprecher der Landeskirche Der kreative Montag bietet an Neues aus dem Kreativen Montag. Wir wollen sehr kom- primiert an nur einem Montag im Monat ein kreatives Angebot machen. Wir denken dann kann intensiv das Thema zu Hause weiterverfolgt werden. Dazu laden wir herzlich ein März 11.03. Birgit Schwartz- Glonnegger: „Tulpen“ Aquarell April 08.04. Annemarie Weber: „Blumen erblühen am Spiegel“ Tiffany Mai: 06.05. Elli Duelli: „Frühlingslandschaften“ Gouache, Acryl oder Aquarell Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Petra Neumann-Sprink Tel. : 0751-52501 p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen - wenn nichts anderes angegeben ist - um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel 7,50 €; Material nach Verbrauch Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Nummer 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Vereinsnachrichten Einladung zur Jahreshauptversammlung Freitag, 15.03.2024 um 20:00 Uhr im SVB-Vereinsraum Der Sportverein Baindt 1959 e.V. führt seine alljährliche Jahreshauptversammlung durch. Hierzu sind alle Mitglieder, Freunde und Gönner des SV Baindt recht herzlich eingeladen. Die Veranstaltung findet statt am Freitag, den 15.03.2024 um 20:00 Uhr im SVB-Vereinsraum, Boschstr. 1/3 Tagesordnung: 1. Begrüßung und Totenehrung 2. Geschäftsbericht des Vorsitzenden 3. Bericht des Kassierers 4. Bericht der Kassenprüfer 5. Berichte der Abteilungen: • Fußball • Alpin-Team • Tischtennis • Turnen 6. Entlastung des Vorstandes 7. Wahlen • Frauenvertreter/in • Jugendvertreter/in • Kassenprüfer/in 8. Beschlussfassung über Anträge 9. Aussprache Anträge zur Tagesordnung müssen schriftlich, spätestens 14 Tage vor der Mitgliederversammlung, beim Vorsitzen- den Ralf Mischkowski, Dieselstr. 15, 88255 Baindt, E-Mail: celia.mischkowski@svbaindt.de eingereicht werden. Wir freuen uns auf Ihr zahlreiches Erscheinen zur Jah- reshauptversammlung des SV Baindt 1959 e.V. Ralf Mischkowski, Vorsitzender SV Baindt 1959 e. V. Informationen zum Rückrundenstart Personelle Veränderungen Im Laufe der Vorbereitung auf die Rückrun- de der Saison 2023/2024 gab Trainer Jens Rädel frühzeitig bekannt, den Verein am Ende der Sai- son aufgrund beruflicher Gründe zu verlassen. Co-Trai- ner Michael Gauder sucht dagegen eine neue sportliche Herausforderung und wird in der kommenden Spielzeit Cheftrainer beim derzeitigen Kreisligisten SV Wolfegg. Trotz der Trennung im Sommer ist das Trainerteam über- zeugt davon, in der Rückrunde das bestmögliche aus der Mannschaft herauszuholen, um für einen versöhnlichen Abschluss der Landesliga-Saison zu sorgen. Auf Spielerseite konnte der SVB mit Student Henry Hos- se (TuSpo Mengeringhausen) eine weitere Verstärkung für die Zukunft gewinnen. Hosse wird wie Brunner jedoch erst ab April spielberechtigt sein. Außerdem kehrt Mika Dantona nach seiner Europareise aller Voraussicht nach wieder zurück ins Schussental und wird in den kommen- den Wochen wieder Teil des Kaders sein. Ergebnisse Vorbereitung FC Lindenberg - SV Baindt 3:3 (3:1) Tore: 3x Fink SV Ankenrreute - SV Baindt 1:4 (1:2) Tore: Fink, Kern, Dischl, M.Szeibel SV Weingarten - SV Baindt 2:2 (0:1) Tore: Fink, Boenke SV Kressbronn II - SV Baindt II 2:1 (2:1) Tore: Schnez SV Baindt II - SV Immenried 3:0 (0:0) Tore: Kretzer, Heisele, Gresser Vorschau: Samstag, 09.03 15.00 Uhr: VfB Friedrichshafen - SV Baindt Sonntag, 10.03 15.30 Uhr: Kleinhaslacher SC I - SV Baindt II (letztes Vorbereitungsspiel) Juniorinnenfußball C-Juniorinnen sind Landesvizemeisterinnen! Unsere C-Juniorinnen der SGM Baindt/Blitzenreute/Fron- hofen starteten ihren beeindruckenden Lauf der diesjäh- rigen Hallensaison mit dem Titel des Bezirksmeisters bei den Bezirksmeisterschaften in Leutkirch. Dieser Erfolg sicherte ihnen die Qualifikation für die Verbandsrunde des WFV. In diesem Folgeturnier in Wurmlingen erspielten sie sich erneut souverän den Turniersieg. Den Abschluss dieser Turnierserie des WFV bildete das Finalturnier in Villingen. Im sogenannten Landesfinale messen sich die besten acht Mannschaften des WFV. Hierbei zeigten un- sere Mädels, dass sie sich diesen Status zurecht verdient haben. Sie marschierten weiterhin ohne eine einzige Nie- derlage, und dass in allen drei Turnieren, bis ins Finale. In diesem trafen sie auf die SGM Albeck. In der vierten Minute führte ein Ballverlust in der Mitte zu einem Konter und einem schön herausgespielten Gegentreffer. Unse- re Mädels spielten von da dauerhaft in Ballbesitz auf ein Tor, mit tollem Passspiel und wunderbar herausgespiel- ten Torchancen. Doch es wollte gegen die tief stehenden Albeckerinnen auf die kleinen Handball Tore kein Treffer im Netz der Gegnerinnen landen. Alles Aufbäumen half nichts und so rann ihnen die Zeit davon. Dennoch stellt dieser Erfolg ein bis dato nie erreichtes Abschneiden unserer SGM dar. Ein großes Kompliment an die Mädels zu diesem sensa- tionellen Erfolg! Es spielten: Sara Jukic, Lena Füssel, Victoria Wertmann, Vivienne Pogrzeba, Hedda Said, Jana Eiberle, Lena Alber Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 10 Bericht Trainingslager B/C-Juniorinnen 2024 Auch in diesem Jahr begaben sich kurz vor Beginn der Rückrunde der Verbandsliga wieder etwa 20 B/C-Juni- orinnen der SGM Baindt-Fronreute auf ein Trainingsla- ger, diesmal in Sonnenbühl-Erpfingen. Bereits am Frei- tagnachmittag starteten wir mit einer Trainingseinheit in Baienfurt, bevor wir mit drei Bussen - wovon einer freund- licherweise von der Firma Franz Lohr GmbH zur Verfü- gung gestellt wurde - aufbrachen nach Erpfingen in die JuHe zum Abendessen und anschließendem Spieleabend. Am Samstagmorgen ging es nach dem Frühstück um 9:00 Uhr auf den Kunstrasen, wo wir bis 12:30 Uhr in mehreren Intervallen trainierten. Nach dem Mittagessen begaben wir uns nach Gomaringen, wo wir am Nachmittag ein Vor- bereitungsspiel gegen den letztjährigen Verbandsligisten TSV Gomaringen bestritten. Trotz einiger Anlaufschwie- rigkeiten konnten wir durch Tore von Stella (2), Nora und Marie mit 4:0 gewinnen. Anschließend belohnten wir uns mit einem gemeinsamen Bowlingabend. Am nächsten Morgen verabschiedeten wir sechs C-Spie- lerinnen, die an der Endrunde des Verbandspokals in Vil- lingen teilnahmen. Die restlichen Spielerinnen absolvier- ten von 8:30 bis 10:30 Uhr ein Abschlusstraining auf dem leider schneebedeckten Kunstrasen. Ein weiteres Testspiel gegen den FC Welzheim war für den Nachmittag geplant, musste aber leider abgesagt wer- den, da einige Spielerinnen krankheitsbedingt ausfielen und wir keine vollständige Mannschaft stellen konnten. Trotzdem war es ein gelungenes Trainingslager, bei dem neben den sportlichen Aspekten auch der Teamgeist gefördert wurde. An dieser Stelle möchten wir uns ganz besonders bei der Firma Franz Lohr GmbH bedanken, die als Sponsor unser Trainingslager in diesem Jahr un- terstützt hat. TSV Stetten - SGM Baindt-Fronreute 2:1 Nach einer überragenden Hallenrunde und einer kurzen, aber intensiven Vorbereitung am vergangenen Wochen- ende im Trainingslager, fuhren wir mit hohen Ambitionen nach Stetten. Doch die Bedingungen auf dem arg mitge- nommenen Rasen vor Ort kamen unseren Spielerinnen nicht gerade entgegen. Trotzdem setzten wir uns von Beginn an in der gegnerischen Hälfte fest und erspiel- ten in den ersten 20 Minuten viele gute Tormöglichkei- ten, darunter einige Großchancen, dass wir längst hätten deutlich führen müssen. Doch wenn man seine Tore nicht macht, macht der Gegner sie! Nach einem der wenigen Angriffe mit anschließender Ecke, nutze Stetten eine Un- übersichtlichkeit im Strafraum und brachte den Ball über unsere Torlinie. Wir griffen weiter an, erarbeiteten weitere Chancen, ein Tor wollte aber partout nicht fallen. Nach einem Missverständnis im Spielaufbau, schoss die Gegen- spielerin den Ball in hohem Bogen über unsere Torfrau zum 0:2 ins Tor. In der zweiten Halbzeit erhöhten wir dann den Druck, so dass die Gegnerinnen nun gar nicht mehr in unsere Hälfte kamen, doch der letzte Pass, die letzte Entscheidung vor dem Tor war nie zwingend genug, um zum Tor zu gelangen. Die Gegnerinnen standen extrem kompakt und konzentrierten sich ausschließlich aufs Ab- wehren, so dass uns lediglich noch ein Eigentor vergönnt war. Eine extrem bittere Niederlage, des spielerisch über- legenen gegen das effizientere Team. Es spielten: Katharina Zarbock, Sara Jukic, Scarlett Po- grzeba, Viviane Wertmann, Lorena Bürck, Lena Füssel, Vivienne Pogrzeba, Nora Mohr, Sarah Schmid, Hedda Said, Jana Eiberle, Tabea Schauffler, Laura Schaz, Julia Eberlen, Victoria Wertmann, Stella Schmid Trainer gesucht im Jugendfußball Auch für die kommende Saison suchen wir wieder enga- gierte Übungsleiter Jugendtrainer gesucht! für die Saison 2024/25 Jahrgänge 2012/13 Egal ob Neueinsteiger oder „Alter HAse“ mit Erfahrung Wir wollen DICH kennenlernen! Das bieten wir dir: - motivierte Kinder- und Jugendmannschaften - Aufwandsentschädigung - Trainingsmaterial - Kostenfreie Lehrgänge und Weiterbildungen Deine Aufgaben: • wöchentliches Training • Betreuung des Spiels am Wochenende • mit Leidenschaft die Kinder vom Fußballsport begeis- tern & weiterentwickeln Melde dich bei uns: Tel. 0157 51557260 E-Mail: ewo.oehler@gmx.de Überzeugende Mannschaftsleistung TTF Liebherr Ochsenhausen II - SV Baindt 2:9 Beim Auswärtsspiel gegen die 2. Mannschaft des Bundesligisten Ochsenhausen mussten wir eine Reak- tion auf die deutliche Niederlage der vergangenen Woche zeigen. Dies gelang uns mit einem 9:2 Erfolg eindrucksvoll. Die neu formierten Doppel funktionieren weiterhin her- vorragend: Marcel und Philipp hatten bei ihrem 3:0 Sieg keine Probleme und auch Tobi und Nico gewannen gegen das Einserdoppel der Heimmannschaft mit 3:1. Thomas und Frank hatten ebenfalls Siegchancen, konnten aber in den entscheidenden Momenten nicht punkten und ver- loren knapp mit 1:3. Die Einzel begannen mit einem echten Krimi, den Philipp nach 2 abgewehrten Matchbällen mit 15:13 im Entschei- dungssatz für sich entscheiden konnte. Marcel hatte in der Zwischenzeit am Nebentisch mit 3:1 gewonnen. Für Nico läuft es derzeit nicht rund, es fehlt das Selbstbe- wusstsein und die Sicherheit im Spiel - er verlor mit 0:3. Tobi hingegen spielte beinahe fehlerlos, ließ seinen Geg- ner nie ins Spiel kommen und gewann hochverdient mit 3:0. Eine sehr gute Leistung zeigte auch Frank, der seinen Noppenbelag geduldig und clever gegen seinen unsicher agierenden jungen Gegner einsetzte und so ebenfalls mit 3:0 gewinnen konnte. Thomas konnte bei seinem 3:1 Erfolg mit einer Energieleistung zum Ende des 4. Satzes einen Entscheidungssatz verhindern und war froh den Sack zu gemacht zu haben. Marcel und Philipp beendeten die Partie dann mit jeweils guten 3:1 Siegen zum 9:2 Endstand. Nummer 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Am Samstagnachmittag geht es zum Duell um den 4. Ta- bellenplatz nach Leutkirch, beide Mannschaften stehen aktuell mit 15:11 Punkten im vorderen Mittelfeld der Tabelle. Es spielten: Marcel Brückner (2:0), Philipp Schwarz (2:0), Tobias Nowak (1:0), Nico Scheffold (0:1), Thomas Nowak (1:0) und Frank Markwart (1:0) TC Baindt e.V. Einladung zur Jahreshauptversammlung Der TC Baindt lädt alle Mitglieder und Freunde zu seiner ordentlichen Jahres- hauptversammlung am Fr., 22. März 2024 um 19:00 Uhr ins Vereinsheim des SV Baindt („Loch“) ein. Für Essen und Getränke ist gesorgt. Tagesordnung 1. Begrüßung durch die erste Vorsitzende 2. Ressortberichte der Vorstandsmitglieder 3. Entlastung der Vorstandschaft 4. Wahlen 4.1. Erste*r Vorsitzende*r 4.2. Kassier*in 4.3. Sportwart*in 4.4. Technische*r Leiter*in 4.5. Ein*e Organisator*in für Bewirtung 4.6. Zwei Kassenprüfer*innen 5. Verschiedenes Gemäß §11/4 der Satzung sind Anträge zur Beschlussfas- sung durch die Mitgliederversammlung sowie Anträge zur Änderung bzw. Erweiterung der Tagesordnung bis spätes- tens 18. März 2024 bei der ersten Vorsitzenden Sibylle Boenke, Boschstr. 69, 88255 Baindt, schriftlich vorzulegen. Die Vorstandschaft Ankündigung: Plätze richten am Fr., 22.03 ab 14 Uhr und Sa., 23.03. ab 09:30 Uhr Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e. V. Ortsverein Baindt e. V. Landfrauen Bildungs- und Sozialwerk der Landfrau- en e.V. Ortsverein Baindt. Landfrauen Baindt e.V. Herzliche Einladung zum Fachvor- trag am Dienstag, 12.03.2024, Beginn 19.30 Uhr, Bi- schof-Sproll-Saal Baindt. Frau Monika Wessle referiert zum Thema: Clever waschen - nachhaltige Wäschepflege. Das Modehaus Mayer-Rosa veranstaltet am Dienstag, 19.03.2024 eine Modenschau mit und für die Baindter Landfrauen. Hierzu laden wir alle Interessierten recht herzlich ins Modehaus in Weingarten ein. Beginn der Modenschau 19.00 Uhr, anschließend schauen, anpro- bieren und sich vielleicht über ein neues Frühjahrsoutfit erfreuen .... Voranzeige April: Dienstag, 16. April 2024, 18:00 Uhr, Bischof-Sproll-Saal, Baindt. Workshop „Sicher unterwegs“. Zur Verhinderung von sexueller Gewalt gegen Frauen im öffentlichen Raum“ für Frauen und Mädchen ab 16 Jahren. Der Workshop besteht aus einem Vortrag zu den Fra- gestellungen: Wie kann ich als Frau oder Mädchen im öffentlichen Raum sicher unterwegs sein? Wie vermeide ich, dass ich schutzlos Gewalt ausgesetzt bin? Kriminalhauptkommissarin Evelyn Lang berichtet zu die- sem Thema umfassend und klärt auch über Verhaltens- weisen im Fall eines tatsächlichen Angriffs auf. Der zweite Teil des Workshops wird durch Polizeiober- kommissarin Melike Gündemir, die Polizei-Weltmeiste- rin im Boxen ist, vermittelt und besteht aus praktischen Selbstbehauptungstechniken, die einfach erlernbar sind.“ Hierzu laden wir alle Interessierten aus der Bevölkerung herzlichst ein. Reitergruppe Baindt Nachbericht der Ordentlichen Mitglie- derversammlung Am Freitag, 23.02.2024 fand die Ordent- liche Mitgliederversammlung der Reiter- gruppe Baindt e.V. im Bischof-Sproll-Saal statt. Mit etwas Verzug begann die Versammlung. Der erste Vorsitzende Markus Elbs begrüßte die Mitglieder, beson- ders die Ehrenmitglieder und Frau Rürup als Vertreterin der Gemeinde. Er stellte die ordnungsgemäß erfolgte Einladung der Versammlung fest und präsentierte die Tagesordnungspunkte. Vor dem Bericht des Vorsitzen- den wurde an die im vergangenen Jahr verstorbenen Mitglieder erinnert. Markus Elbs berichtete dann ausführlich anhand einer Bildergalerie von den bisherigen Bauphasen der Reithalle und die durchgeführten Arbeiten. Er dankte allen Helfern und hob hervor, dass man sehr stolz auf die bisherigen in Eigenleistung durchgeführten Arbeiten sein könne. Weiter stellte er die Mitgliederentwicklung im Verein dar. Im anschließenden Jahresbericht der Schriftführerin wur- den die Aktivitäten und Ereignisse des vergangenen Ver- einsjahres aufgeführt. So traf man sich außerhalb der Arbeitseinsätze auf dem Reitgelände zum gemeinsamen Ausritt, zur Maiwanderung oder zur Kutschausfahrt. Neu- erungen gab es am Reitturnier und erstmals konnte in der neu erbauten Reithalle ein Vereinsfest abgehalten werden. Eva Hehl stellte außerdem die vielen Turnierer- gebnisse der Reiter vor und verkündete zum Abschluss ihres Berichtes, das Amt niederlegen zu wollen. Sie dankte dem gesamten Ausschuss für die gute Zusammenarbeit und allen für das entgegengebrachte Vertrauen. Von verschiedenen Jugendturnieren und tollen Aktivitä- ten um und mit dem Pferd berichtete Übungsleiterin Birgit Heilig. Highlight war sicherlich das mittlerweile 9. Zeltlager welches ohne die zahlreichen Helfer nicht möglich wäre. Der Vereinsvorsitzende dankte den Übungsleitern für ihr Engagement im Bereich der Jugendarbeit. Das Jugendteam konnte über die vergangenen Jugend- stammtische, die Beteiligung an sämtlichen Arbeitsein- sätzen und den Stand am Nikolausmarkt informieren. Markus Elbs sprach dem Jugendteam und den Jugend- lichen seinen Dank für das tolle Einbringen und der guten Zusammenarbeit im Verein aus. Weiter folgte der Bericht der Kassiererin Nicola Spahlin- ger. Sie stellte ihren ersten Kassenbericht vor. Sie berichte- te vom erfolgreichen Crowd-Funding-Projekt, sowie dem Reitturnier und Ausgaben im Zusammenhang mit dem Reithallenbau. Der Vorsitzende bedankte sich bei Nicola Spahlinger und ließ ebenso einen Dank an Ronny Spah- linger ausrichten, welcher sie unterstütze. Im Anschluss berichtete Kassenprüfer Wolfgang Kränkle von einer prima geführten Kasse. Die Finanzen des Reit- vereins seien bei Nicola Spahlinger in guten Händen. Er zollte ihr seine Achtung, da ihr mit dem Reithallenneubau einiges abverlangt werde. Frau Rürup nahm dann die Entlastung der Vorstand- schaft vor. Sie begrüßte die anwesenden Mitglieder und beglückwünschte den Verein für die geleistete Arbeit. Die Entlastung wurde einstimmig beschlossen. Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 10 Frau Rürup wertschätzte die tolle Arbeit in den vielen Arbeitseinsätzen und bemerkte, dass der Verein bislang alle Vereinbarungen eingehalten habe und sich der bis- herige Einsatz gelohnt habe. Sie freute sich für den Verein und auch für die Gemeinde, dass nun die Reithalle steht. Nach einer Pause standen die Wahlen an. Alle zur Wahl stehenden Ausschussmitglieder wurden von den anwesenden, stimmberechtigten Mitgliedern einstimmig gewählt. So wurde Markus Elbs in seinem Amt als erster Vorsitzen- der bestätigt. Eva Hehl stellte sich nicht mehr zur Wahl. Alisa Schnez, bisher für Social Media zuständig – erklärte sich bereit den Posten zu übernehmen. Christine Heilig, Ausschussmitglied, wurde auf weitere zwei Jahre gewählt. Andreas Bendel ließ sich als Beisitzer nicht mehr aufstel- len. Martina Esenwein wurde neu gewählt. Die Kassenprüfer Bernd Sixl und Wolfgang Kränkle wur- den auf ein weiteres Jahr wiedergewählt. Der erste Vorsitzende richtete seinen Dank an Frau Rürup für die Durchführung der Wahlleitung. Er begrüßte die neuen Ausschussmitglieder. Er dankte Schriftführerin Eva Hehl für ihre 14-jährige Tätigkeit in der Vorstandschaft und Andreas Bendel für sein Einbringen in den vergan- genen 4 Jahren. Als Übungsleiter bleibt Andreas Bendel dem Verein glücklicherweise erhalten. Markus Elbs stellte die anstehenden Termine vor. Außer- dem erläuterte er die anstehenden Arbeiten im Zuge des Reithallenneubaus und der Turniervorbereitung. Zum Abschluss sprach er einen großen Dank der Ge- meinde, sowie dem Gemeinderat und dem Bauhof für die Unterstützung aus. Außerdem dankte er den Mitgliedern, dem Ausschuss, den Übungsleitern und Birgit Heilig für die Grabpflege unseres verstorbenen Mitgliedes Erika Burgkart. Er hob abermals die Wichtigkeit der Jugendar- beit des Jugendteams hervor und erwähnte den Einsatz von Walter Tagmann auf der Reitanlage und Uwe Linck bei allen technischen Fragen. Nicht zu vergessen die Bo- denpflege, welche von Martin und Lukas Rude weiterhin übernommen wird. Markus Elbs dankte letztlich allen Mitgliedern für ihr kom- men und wünschte noch ein schönes Beisammensein und einen guten nach Hause weg. Schützengilde Baindt An alle Mitbürger, Vereine, Stammtische und Gruppierungen Die Schützengilde Baindt ladet die Bevölke- rung und Vereine zum alljährlichen Oster- schießen in unser Schützenhaus nach Baindt ein. Geschossen wird in den Disziplinen LG Einzel und LG Mannschaft. Die Wertung erfolgt für aktive Schützen und allgemeine Schützen getrennt. Auch ein Start mit der Luftpistole ist möglich, hier wird das Ergebnis (der Teiler) durch dreigeteilt (1/3). Wir bieten auch eine Mannschaftswertung für beide Klas- sen an. Eine Mannschaft besteht aus vier Schützen bzw. Schützinnen mit jeweils 5 Schuss. Hier zählt der beste Treffer jedes Mannschaftsmitglieds. Wir bieten folgende Trainingszeiten an, wo erfahrene Sportschützen mit Tipps und Tricks euch unterstützen. Mittwoch, 13.03.2024 von 19:00 - 21:00 Uhr Mittwoch, 20.03.2024 von 19:00 - 21:00 Uhr Gesonderte Trainingszeiten nach Rücksprache möglich. Schießzeiten für das Osterschießen: Dienstag, 26.03. von 18:00 - 22:00 Uhr Mittwoch, 27.03. von 18:00 - 22:00 Uhr Donnerstag, 28.03. von 18:00 - 22:00 Uhr Siegerehrung: Ostermontag, den 01.04.2024 ab 10:00 beginnt der Früh- schoppen. Die Siegerehrung beginnt um 10:30 Uhr. Mit freundlichem Schützengruß Stefan Schnez Sportleiter SGi Baindt Einladung zum Osterschießen 2024 Die Schützengilde Baindt ladet die Bevölkerung und Ver- eine zum alljährlichen Osterschießen in unser Schützen- haus nach Baindt ein. Geschossen wird in Disziplinen LG Einzel und LG Mann- schaft. Die Wertung erfolgt für aktive Schützen und allge- meine Schützen getrennt. Auch ein Start mit der Luftpis- tole ist möglich, hier wird das Ergebnis (der Teiler) durch dreigeteilt (1/3). Wir bieten auch eine Mannschaftswer- tung für beide Klassen an. Eine Mannschaft besteht aus vier Schützen bzw. Schützinnen mit jeweils 5 Schuss. Hier zählt der beste Treffer jedes Mannschaftsmitglieds. Teilnahmebedingungen: Teilnehmen kann jeder ab 12 Jahren. Geschossen wird mit Luftgewehr oder mit Luftpistole Schießzeiten: Dienstag, 26.03. von 18:00 - 22:00 Uhr Mittwoch, 27.03. von 18:00 - 22:00 Uhr Donnerstag, 28.03. von 18:00 - 22:00 Uhr Kosten: Mannschaft (4 Schützen á 5 Schuss) 10,00 € Einzelstart (1 Streifen á 5 Schuss) 2,50 € Unbeschränkter Nachkauf möglich. Siegerehrung: Am Ostermontag, 01.04.2024, laden wir Sie zum Früh- schoppen in das Schützenhaus nach Baindt ein. Der Früh- schoppen beginnt um 10.00 Uhr und gegen 10:30 Uhr werden wir mit der Siegerehrung starten. Es erhalten jeweils die ersten fünf Plätze der Einzelwer- tung einen Preis. Der erste Platz darf sich über einen 2,5 kg schweren und leckeren Schokoladenhase freuen. Bei der Mannschaftswertung erhalten die ersten drei Plätze jeder Klasse eine Auszeichnung. Auch dieses Jahr war der Osterhase wieder großzügig und hat für jeden Schützen ein kleines Ostergeschenk dabei. Diese Preise werden ab dem 4. Platz abwärts nur noch an die anwesenden Schützen ausgegeben. Sollte dieser nicht anwesend sein, geht der Preis somit an nächs- ten anwesenden Platz weiter. Somit hat jeder anwesende Schütze die Möglichkeit mit etwas Glück mehrere Preise zu ergattern. Insgesamt werden fast 20 kg feinste Schokolade als Preise verteilt! Eine Abmeldung aus wichtigem Grund muss persönlich beim Sportleiter erfolgen. Es können sich nur die Plätze 1, 2 und 3 abmelden. Einsprüche: Einsprüche sind bis zur Siegerehrung des Schießens bei der Schießleitung und beim Sportleiter unter Ausschluss des Rechtsweges anzumelden. Allen teilnehmenden Schützen „Gut Schuss“ Mit freundlichem Schützengruß Stefan Schnez Sportleiter SGi Baindt Nummer 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Schalmeienkapelle Baindt e.V. Rückblick auf eine erfolgreiche Fas- net der Baindter Musketiere Lang genug ist die Fasnet 2024 bereits her, um erholt einen Rückblick darauf zuwerfen. Mit einem erfolgreichen Vorgeschmack am 11.11. im Grü- nen, haben wir uns perfekt eingestimmt. Durchstarten konnten wir dann am 5.1. mit dem Hausball im Grünen. Seitdem ging es jedes Wochenende wo anders hin, von Waldburg, über Alttann bis Langenargen waren wir auf etlichen Umzügen unterwegs. Höhepunkt war die Frei- nacht mit großem Narrensprung in Weingarten. Doch was wäre das alles ohne die Hauptfasnet. Hierzu fiel der Startschuss am Gumpigen um 7:30 mit der Befreiung der Baindter Kindergärten und Schulen. Danach geht es für uns immer zu etlichen Firmen in Baindt, Baienfurt und Weingarten. So geht es am Freitag dann gleich weiter, genauso am Samstagvormittag bis zum Baienfurter Um- zug. Der Fasnetssonntag startete dieses Jahr für uns mit dem Gottesdienst und endete spät in der Nacht mit dem Schalmeienball. Traditionell waren wir am Rosenmontag in Ravensburg und am Dienstagabend zum Maskenver- graben auf dem Mühleplatz in Baindt. Selbstverständlich gehört zu einem Rückblick auch im- mer ein großes Dankeschön an unsere Familien, die doch öfters auf uns verzichten mussten. Ein großes Dankeschön geht auch an: Waldorf Kindergarten, Kindergarten St. Martin, Kinder- garten Sonne Mond und Sterne, Klosterwiesenschule, Engel Verbindungselemente, TOX Pressotechnik Weingar- ten, Grieshaber Logistik Weingarten, Spedition Dachser, SBBZ Sehen Baindt, Waitkus Engineering, Autovermie- tung Tränkle, Juwelier Jerg, Schreinerei Elbs, ToMobil, CAP Markt Baindt, Bäckerei Hamma, Hubertus- Apotheke, Kreissparkasse Baienfurt, Altenzentrum selige Irmgard, Bayer Druck & Verlag, Natursteine Foret, ICS for Auto- motive, WBB Angelika Söndgen, KFZ Konzett, Fahrrad Schützbach, Friseursalon Geng Euch allen ein großes Dankeschön für Spenden, Speis und Trank. Wir versuchen allen Anspieladressen gerecht zu werden, auch wenn wir gerne länger geblieben wären, mussten wir oft wieder zeitig los. Trotz der kurzen Fasnet war es einfach nur ´SCHEE´ und wir freuen uns schon auf die nächste Fasnet und auf euch alle. Wer gerne bei uns dabei sein möchte, darf ab dem 09.04.2024 zu unseren Proben in die SKH kommen. Volleyball LJ Baindt Heimspieltage Nachdem die Volleyball Landjugend 1 in Ulm einen weiteren Punkt mitnehmen konnte, nähert sich die Saison bald schon dem Ende. Zunächst findet am Sonntag, 10.03.2024 der letzte Spiel- tag der Saison für die zweite Mannschaft statt. Gegen den aktuellen Tabellenersten, den TV 02 Langenargen Red Hot Volley Peppers, und den Tabellenletzten, die TSG Wil- helmsdorf Löwenzahn, stehen auf jeden Fall spannende Spiele auf dem Programm. Los geht’s in der heimischen Sporthalle der Klosterwiesenschule um 14.00 Uhr. Die SpielerInnen freuen sich über zahlreiche Besucher und lautstarke Unterstützung. Für Verpflegung ist gesorgt! Die Woche darauf kämpft auch die erste Mannschaft zum letzten Mal in dieser Saison um wertvolle Punkte. Am Samstag, 16.03.2024 heißen die Gegner SSV Ulm und BSG Immenstaad Dornier-Reha. Für die Baindter Damen steht ein Volleyballintensives Wochenende bevor. Am Sonntag, 17.03.2024 treten sie zum zweiten Mal beim Damenturnier in Vogt an. Dieses Mal bleiben hoffentlich alle Ladies verletzungsfrei - dann spielen sie in diesem Jahr vielleicht ganz vorne mit! Kapellengemeinschaft Schachen e.V. Einladung zur Mitgliederversammlung Unsere jährliche ordentliche Mitglieder- versammlung findet statt am Mittwoch den 13. März 2024 um 20:00 Uhr im Bischof-Sproll-Saal in Baindt. Bereits um 19:00 Uhr ist Hl. Messe in der Kapelle in Schachen. Zur Versammlung sind alle Mitglieder und Freunde herz- lich eingeladen. Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Bericht des 1. Vorsitzenden 3. Bericht des Schriftführers 4. Bericht der Kassiererin 5. Bericht der Kassenprüfer 6. Entlastung der Vorstandschaft 7. Wahl der Vorstandschaft für die Dauer von 2 Jahren: - 1. Vorsitzender - 2. Vorsitzender - Kassierer - Schriftführer 8. Wahl weiterer Vorstandsmitglieder - Kassenprüfer - Festausschuss 9. Verschiedenes Anträge zur Tagesordnung können bis spätestens eine Woche vor der Versammlung schriftlich beim Vorstand eingereicht werden. Hans Peter Späth, 1. Vorsitzender Freie Wähler Ankündigung Am kommenden Montag, den 11.03.2024 findet im Sit- zungssaal des Feuerwehrhauses die Kandidatenaufstel- lung der Freien Wähler Vereinigung Baindt für die Gemein- deratswahl 2024 statt. Alle Mitglieder sowie interessierte Bürger sind recht herzlich eingeladen und können dieser Sitzung gerne beiwohnen. Nominierung der Kandidatinnen und Kandidaten für den Kreistag im Wahlkreis III, Baienfurt, Baindt, Berg, Fronreute, Wolpertswende Die Ortsvereinsvorsitzende Brigitta Wölk begrüßt herzlich die Kandidatinnen und Kandidaten und die wahlberech- tigten Mitglieder aus dem eigenen Ortsverein, als auch aus den Ortsvereinen zum Wahlkreis III. Sie bedauert, dass es nicht möglich war, Kandidatinnen und Kandida- ten in Baindt zu gewinnen, die sich für das Ehrenamt als Gemeinderat auf eine Liste für Baindt hätten aufstellen lassen. Sie hätte gerne eine Nominierungsversammlung auch in Baindt durchgeführt. Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 10 Jedoch ist es gelungen für den Wahlkreis III Kreistags- kandidaten aus dem gesamten Wahlkreis zu gewinnen. Die Kandidatinnen und Kandidaten stellen sich der Ver- sammlung kurz vor. Maximilian Kremer, Pressereferent im Kreisvorstand Ravensburg, erläutert die Regularien zur Wahl. Einstimmig werden alle Kandidaten gewählt. Diese sind: Artur Pfau,Dipl.-Ing. FH, Baienfurt, Evelin Här- tel, Facharzthelferin, Baienfurt, Norbert Egger, Kaufmann (Rentner), Baindt, Brigitta Wölk, Stenokontoristin (Rent- nerin), Baienfurt, Fabian Rieder, Physiotherapeut, Bai- enfurt, Albrecht Zuber, Arbeitserzieher (Rentner), Berg, Daniel Häckel, Fernsehredakteur, Wolpertswende, Fikret Özdedeoglu, selbst. Kaufmann, Weingarten, Ralf Härtel, selbst. Kaufmann, Baienfurt. Herzlichen Dank an alle Kandidatinnen und Kandidaten für ihre Bereitschaft sich öffentlich als Kandidaten für den Kreistag zur Verfügung zu stellen. Ein Mandat von den Bürgerinnen und Bürgern zu erhalten ist ein hoher Ver- trauensbeweis. Unsere Kandidaten sind bereit mit Ihrer Stimme Verantwortung zu übernehmen. Im Namen des Vorstandes Brigitta Wölk, Vorsitzende Zukunft des ÖPNV im Schussen- tal neu gestalten Busfahren mit einer besser ver- zahnten, kurzen Taktung, weite- ren angeschlossenen Ortsgebieten und der Erprobung von Bedarfs- verkehren (nach Bestellung) - so sehen einige Ziele eines neu zu gestalteten, gemeinwirtschaftlichen öffentlichen Nahverkehrs im Schussental der Zukunft aus. Bisher wur- de der Nahverkehr vom Landkreis getragen. Erläutert wurden die geplanten Veränderungen im Kul- tur- und Kongresszentrum Weingarten auf Einladung des Ortsverbands Bündnis 90/ Die Grünen Weingarten, Bai- enfurt, Baindt. Die Kommunen Ravensburg, Weingarten, Baienfurt und Baindt stehen veränderten Rahmenbe- dingungen und Herausforderungen im Verkehrsverbund gegenüber. Die Mobilitätwende unter dem Zeichen des Klimaschutzes erfordert dessen Neugestaltung. Der Um- stieg vom Auto auf Bus und Bahn soll weiter erleichtert werden und die Umstellung der Fahrzeuge auf Klima- neutralität erfolgen. Wir haben bereits in vielen Teilen des mittleren Schussen- tals einen guten ÖPNV. Nun soll der Buslinienverkehr vom bisher eigenwirtschaftlichen zu einem gemeinwirtschaft- lichen Konzept umgestellt werden. Es soll ein bedarfsge- rechter Stadtbusverkehr werden. Die Kommunen wollen eine gemeinsame Struktur erstellen, die ein lernendes System sein soll. Kann man neue Strecken und Haltstellen erproben? Wie können z. B. Hochschule, Gewerbegebiete, Köpfingen und Hählehofstrasse angebunden werden? Kann man weitere Busspuren ausbauen? Viele Modelle und Pläne wurden besprochen.. Mit dieser Umstruktu- rierung können die Gemeinden den ÖPNV nach ihren Vorstellungen verbessern. Baindt hätte dann ein direktes Interesse an einer Erhöhung des Fahrgastaufkommens, da eine stärkere Nutzung die Kosten für die Kommune direkt verringert. Es gibt eine Förderung vom Landkreis für das Konzept. Die weiteren Kosten verteilen sich nach einem Schlüssel, entsprechend ihrer Größe, auf die vier Kommunen. In den nächsten Wochen werden die einzelnen Gemeinde- räte sich mit den Plänen befassen. Eine Umsetzung ist für 2027 geplant. Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donnerstag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Durch die Schmalegger Tobel Von Schmalegg wandern wir durch den Glastobel und den Feuerbach Tobel zum Schmalegger Wasserfall. Über die Buttenmühle geht es zurück nach Schmalegg. Treffpunkt: Dienstag 19.03.2024 um 9.45 Uhr Bushalte- stelle Charlottenplatz Weingarten oder RV Linie 1, Abfahrt 10.17 Uhr. Rückkehr ca. 16.00 Uhr. Gehzeit 10 km, 200 hm. Fahrpreis 5,00 Euro für Mitglieder. Einkehr nach der Wan- derung vorgesehen Mitbringen: Vesper, Getränk, gutes Schuhwerk und ggf. Stöcke. Anmeldung ab 15.03.2024 - T. 0151-12952100 (Anrufbe- antworter) Bitte bei der Anmeldung mitteilen ob man ein eigenes Ticket hat und wo man zusteigt. Wanderführung: Arnold Methner, E-Mail: arnometh97@ gmail.com. Bei schlechtem Wetter wird die Wanderung abgesagt, ggf. Info im Ansagetext T. 0151-12998910 ab 20 Uhr am Vortag. Gäste sind herzlich willkommen! Was sonst noch interessiert DLRG Ortsgruppe Baienfurt Trainerteam bekommt Verstärkung durch zwei junge Nachwuchstrainer Mit Annika Entner und Phil Kempter hat die DLRG Ortsgruppe Baienfurt sein aktives Trainer- team weiter ausgebaut. Annika und Phil, seit ihrer Kind- heit selbst begeisterte Schwimmer in unserer Ortsgruppe, haben nach mehreren Monaten Hospitation in unseren Anfängerschwimmkursen erfolgreich an DLRG-Ausbil- dungs-Lehrgängen teilgenommen und die Prüfungen zum Ausbildungsassistent Schwimmen bestanden. Mit dieser Ausbildung ist der Grundstein für weitere Trai- nerlizenzen im Bereich Schwimmen gelegt. Beide werden Nummer 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 das Team im Anfängerschwimmen weiter unterstützen und sind befähigt nun am Ende des Kurses das Seepfer- chen-Abzeichen zu prüfen. Wir gratulieren den beiden herzlich zu den bestandenen Prüfungen und freuen uns, dass sie in ihrer Freizeit unser Trainerteam unterstützen und mit ihrem Wissen und Kön- nen den Kleinsten das Schwimmen beibringen. Für die DLRG Ortsgruppe Baienfurt Agnes Müller Leitung Ausbildung Liederkranz Baienfurt 1896 e.V. Einladung zur Mitgliederversammlung Der Liederkranz Baienfurt 1896 e.V. lädt alle Mitglieder zur ordentliche Mitgliederversammlung ein am Montag, 15 April 2024, 20.00 Uhr Ort: Vereinsheim, Ravensburger Str. 19, 88255 Baienfurt Folgende Tagesordnung ist vorgesehen: 1. Eröffnung, Begrüßung, Totengedenken 2. Bericht des Vorstandes 3. Bericht der Chorleiter 4. Kassen- und Kassenprüfberichte für die Jahre 2022 und 2023 5. Entlastung der Vorstandschaft 6. Ausblick auf das Jahr 2024 7. Anträge, Wünsche, Verschiedenes Anträge zur Tagesordnung können schriftlich bis 07. Ap- ril 2024 gestellt werden an: Kathrin Schütz, Lerchenweg 1, 88214 Ravensburg. Wir freuen uns auf ihr Kommen. Die Vorstandschaft Kleiderbörse Vogt Frühjahrbörse am Samstag 16.03.2024 von 11:00 -13:00 Uhr in der Sirgensteinhalle Vogt Angeboten wird alles was Babys, Kinder, Teenager, Da- men und Herren gebrauchen können. Baby- und Kin- derkleidung (Gr. 50 - 176), Schuhe (Gr. 19 - 41/42), Kinder- wagen, Autositze, Babyausstattung, Fahrzeuge, Bücher, Spielzeug, Damen- und Herrenbekleidung, gebrauchte Tupperware und vieles mehr! Während der Börse findet ein Verkauf von Kaffee, Getränken, Brezeln und leckerem Kuchen (auch zum Mitnehmen) statt. Die Warenannahme für angemeldete Verkäufer und Hel- fer findet am Freitag, 15.03.24 von 17:00 - 18:30 Uhr statt. Die Warenrückgabe und Auszahlung für angemeldete Verkäufer und Helfer findet am Samstag, 16.03.24 von 16:30 - 17:00 Uhr statt. Bestehen noch Fragen, kontaktiert uns gerne per E-Mail: kleiderboerse-vogt@gmx.de Wir freuen uns auf die Frühjahrsbörse und hoffen unseren Vogter Einrichtungen wieder eine tolle Summe spenden zu können! Euer Kleiderbörse-Team Maschinenring Alb-Oberschwaben e.V. 88356 Ostrach, Hauptstraße 17 Infoveranstaltung MRVV Notfallplanung Gemeinsam mit der MRVV organisieren wir eine Info- veranstaltung zum Thema „Wie geht’s weiter, wenn der Betriebsleiter ausfällt?“ Im Vortrag werden die pragmatische Umsetzung von Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung sowie die Unternehmervollmacht. Dabei werden sowohl die rechtlichen als auch die finanziellen Lösungsmöglich- keiten aufgezeigt. Dozent: Jörg Triebke, Geschäftsführer der MRVV Deutsch- land, geprüfter Nachlassberater, Testamentsvollstrecker und Fachberater für Notfallplanung von Unternehmen Wann: Montag, 11. März 2024 um 19:30 Uhr Ort: Landgasthof Hirsch, Saulgauerstraße 16, 88374 Hüt- tenreute Landratsamt Ravensburg Wie will ich im Alter leben? Die Katholische Erwachsenenbildung Kreis Ravensburg e.V. veranstaltet in Kooperation mit der Kommunalen Pflegekonferenz des Landkreises Ravensburg und der Stadtbücherei Ravensburg am Mittwoch, 13. März um 18.30 Uhr, im Kornhaussaal in Ravensburg einen Vortrag- sabend zum Thema „Wie will ich im Alter leben?“ Die Referenten Andreas Knitz, Andreas Fox und Christa Gnann nehmen sich im Vortrag und dem anschließen- den Austauschgespräch der Frage „Wohnen und Leben im eigenen Haus - und das so lange wie möglich!?“ an. Wohnen ist nicht statisch, Bedürfnisse verändern sich laufend. Hat man vor nicht allzu langer Zeit für die grö- ßer werdende Familie gebaut und dabei viel investiert, ist nun eventuell das Haus und auch der Garten nicht nur zu groß, sondern macht auch Arbeit, die kaum mehr be- wältigt werden kann. Ein möglicher Ansatz, der an diesem Abend vorgestellt werden soll lautet: vorausschauend wohnen - zeitnah handeln, nicht erst, wenn es zu spät ist. Die drei Referentinnen aus den Bereichen Architektur, Finanzierung und Gemeinwesenarbeit stellen verschie- dene Modelle vor und berichten von ihren Erfahrungen. Weitere Informationen, auch zur Anmeldung unter Tel. 0751 36161 30 oder auf der Webseite unter www.keb-rv.de Katamaran-Reederei Bodensee Frühlingsstart beim Katamaran Die Katamaran-Reederei Bodensee startet am 1. März in den Frühling. Die stündliche Verbindung zwischen Kon- stanz und Friedrichshafen bietet seinen Fahrgästen im März und April einen attraktiven Frühlingstarif. Das Früh- lingsticket kommt mit rund 35 Prozent Rabatt für Erwach- sene daher. Damit zahlen Erwachsene nur 15,70 Euro für die Hin- und Rückfahrt am selben Tag. Kinder zahlen für das günstige Frühlingsticket 8,30 Euro und Familien - zwei Erwachsene und bis zu drei Kinder - zahlen für die Hin- und Rückfahrt 39,80 Euro. Das Angebot gilt bis zum 30. April. Frühlingsrabatte gibt es auch bei Kombi-Tickets Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 10 für Messen oder Freizeiteinrichtungen, wie das am 23. März öffnende Ravensburger Spieleland, das Sea Life Konstanz und die Luftfahrtmuseen in Friedrichshafen. Wer den Katamaran nutzt, macht damit die Anreise schon zum Erlebnis und umgeht Staus und Streiks. Wichtig: bis Ende März gilt noch der Winterfahrplan. Die- ser bietet montags bis samstags eine stündliche Verbin- dung, an Sonn- und Feiertagen verkehrt der Katamaran jedoch im 2-Stunden-Takt. Ab Ostersonntag wechselt der Katamaran in den Sommerfahrplan und fährt an allen Tagen wieder im Stundentakt. Vom 1.3. bis 30.4.2024 gibt es die vergünstigen Früh- lingstickets online auf der-katamaran.de, an den Fahr- karten-Automaten und in den Katamaran-Geschäftsstel- len. Die Kombitarife sind ausschließlich an den Automaten und in den Geschäftsstellen erhältlich. Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau LKK fördert gesunde Ernährung Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) fördert als Landwirtschaftliche Kran- kenkasse (LKK) Kursteilnahmen zur vollwertigen und aus- gewogenen Ernährung, zur Gewichtsreduktion, zu mehr Bewegung sowie zur Vorbeugung und Reduzierung von Gesundheitsrisiken. Darauf weist sie anlässlich des Tags der gesunden Ernährung am 7. März hin. Die LKK möchte damit vorbeugend eingreifen, um ins- besondere Herz-Kreislauf-Erkrankungen zu vermeiden. Kurse, die von der LKK bezuschusst werden, stehen auf der Internetseite www.svlfg.de/gesundheitskurse-finden. Eine für den Körper wichtige ausgewogene Ernährung zeichnet sich vor allem durch Lebensmittelvielfalt aus. Getreideprodukte wie Brot, Nudeln und Reis, am bes- ten aus Vollkorn, sowie Kartoffeln enthalten kaum Fett, dafür aber reichlich Vitamine, Mineralstoffe, Spurenele- mente sowie Ballaststoffe und sekundäre Pflanzenstoffe. Wichtig sind vor allem pflanzliche Produkte wie frisches regionales und saisonales Gemüse. Sie liefern reichlich Vitamine, sowie Mineral- und Ballaststoffe. Um die aus- reichende Versorgung mit Nährstoffen zu erleichtern, ist es sinnvoll die pflanzlichen Lebensmittel durch tierische Lebensmittel, wie Milchprodukte, Fisch, Fleisch und Eier zu ergänzen. Naturbelassene pflanzliche Fette wie Rapsöl oder Leinöl liefern gesunde Omega-3-Fettsäuren. Diese sind lebensnotwendig, können jedoch nicht vom mensch- lichen Organismus selbst hergestellt werden. Sie sind auch in Fischen, beispielsweise Matjes oder Lachs, enthalten. Zucker und Salz sollte mit Bedacht verwendet werden. Speisen lassen sich auch hervorragend mit Kräutern wür- zen. Bei der Essenszubereitung sollte gelten: Kurze Gar- zeiten, wenig Wasser, wenig Fett. So behalten Lebens- mittel nicht nur ihren natürlichen Geschmack, sondern auch die Nährstoffe. Ebenso wichtig ist regelmäßiges Trinken, um für die aus- reichende Flüssigkeitsversorgung des Körpers zu sorgen. Weitere Tipps zur gesunden Ernährung gibt die Deut- sche Gesellschaft für Ernährung auf ihrer Internetseite www.dge.de. Am Tag der gesunden Ernährung informieren diverse Or- ganisationen darüber, wie wichtig es ist, Risiken für viele Krankheiten zu reduzieren. Verbunden mit Bewegung und Sport trägt alles zusammen zu einem gesteigerten Wohlbefinden und zu mehr Lebensqualität bei. Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg Noch keine Frühjahrsbelebung in Sicht - Fachkräfte und Auszubildende gesucht Im Februar ist die Zahl der Arbeitslosen im Bezirk der Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg leicht angestie- gen. Es waren 16.715 Frauen und Männer ohne Beschäfti- gung gemeldet. Das sind 1,3 Prozent mehr als im Januar. Die Arbeitslosenquote lag mit 3,7 Prozent 0,1 Punkte über der des Vormonats. „Die aktuellen Herausforderungen am Arbeitsmarkt haben die Arbeitslosigkeit leicht ansteigen lassen - eine Frühjahrsbelebung ist noch nicht in Sicht“, erklärt Katja Thönig, operative Geschäftsführerin der Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg. „Immer deut- licher zeigt sich: vor allem für Menschen ohne eine abge- schlossene Berufsausbildung wird es zunehmend schwe- rer eine Beschäftigung aufzunehmen oder dauerhaft zu behalten“, so Katja Thönig weiter. Es gilt daher weiterhin in Aus- und Weiterbildung zu investieren sowie auch Be- werberinnen und Bewerbern eine Chance zu geben, die noch nicht alle Voraussetzungen erfüllen. Arbeitsagentur und Jobcenter bieten dabei vielfältige Fördermöglichkei- ten für Arbeitnehmer und Arbeitgeber an. „Es ist gerade jetzt besonders wichtig, junge Menschen bei der Ausbil- dungs- und Berufswahl zu unterstützen“, betont Katja Thönig. Vom 11. bis 17. März findet unter dem #Ausbil- dungKlarmachen die Woche der Ausbildung statt. Dabei können interaktiv im Netz oder bei Veranstaltungen vor Ort die beruflichen Möglichkeiten entdeckt werden. Mehr Informationen unter https://www.arbeitsagentur.de/k/ ausbildungklarmachen. Arbeitslosigkeit Im Agenturbezirk Konstanz-Ravensburg waren im Feb- ruar 16.715 Menschen ohne Arbeit, 7.724 Frauen und 8.991 Männer. Zum Vormonat stieg die Zahl um 220 Personen bzw. 1,3 Prozent. Zum Vorjahr ist der Wert um 2.032 Per- sonen bzw. 13,8 Prozent angestiegen; darin spiegeln sich die Registrierung ukrainischer Geflüchteter in den Job- centern, aber auch die schwierigeren wirtschaftlichen Rahmenbedingungen wider. Nach Rechtskreisen gegliedert gehörten 7.990 Menschen zum Rechtskreis SGB III (Arbeitslosenversicherung). Das waren 108 oder 1,4 Prozent mehr als vor einem Monat und 885 oder 12,5 Prozent mehr als vor einem Jahr. Im Rechtskreis SGB II (Bürgergeld) waren 8.725 Menschen arbeitslos gemeldet. Dies ist eine Zunahme um 112 oder 1,3 Prozent zum Vormonat und eine Zunahme um 1.147 oder 15,1 Prozent zum Februar des Vorjahres. In den drei Jobcentern im Agenturbezirk waren 2.018 Menschen mit ukrainischer Staatsangehörigkeit arbeitslos gemeldet. Im Vorjahresmonat waren es 1.589. Ausbildungsmarkt Vom 11. bis 17. März 2024 findet wieder die Woche der Aus- bildung statt. Unter dem #AusbildungKlarmachen gibt es interaktive Online-Angebote sowie Veranstaltungen vor Ort. Im Berufsinformationszentrum (BIZ) in Ravensburg wird am 14. März ab 13:00 Uhr der „XL-Bewerbungstag“ mit professionellem Bewerbungscheck und zwei Vorträgen angeboten. Im BIZ in Konstanz finden zwei Informations- veranstaltungen statt: am 11. März geht es um das Thema „Berufe in Uniform“ und am 14. März um Berufsausbildung als alternative Möglichkeit zum Studium. Ausbildungsin- teressierte können sich darüber hinaus auf einer der Bil- dungsmessen rund um das Thema Ausbildungs- und Be- rufswahl informieren. So z. B. auf der „Bildung und Karriere Bodensee“ am 08. und 09. März 2024 in Friedrichshafen Nummer 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 oder auf den „JobDAYS“ am 11. und 12. April 2024 in Singen. Mehr zu den Veranstaltungen im Bezirk unter https://www. arbeitsagentur.de/vor-ort/konstanz-ravensburg. Arbeitskräftenachfrage Unternehmen und Verwaltungen informierten im Feb- ruar über 1.708 neue, offene Stellen, das sind 277 mehr als im Vormonat. Im Februar des Vorjahres waren es 2.009 Neumeldungen. Im gesamten Agenturbereich wa- ren 6.613 offene Stellen gemeldet. Dies waren 267 mehr als im Januar jedoch 642 oder 8,8 Prozent weniger als im Februar 2023. Zu den Kreisen im Agenturbezirk Im Bodenseekreis stieg die Arbeitslosenquote um 0,1 Punkte auf 3,8 Prozent. Vor einem Jahr lag die Quote bei 3,4 Prozent. Mit 4.754 Frauen und Männern waren 150 oder 3,3 Prozent mehr Menschen arbeitslos als vor vier Wochen. Die Agentur für Arbeit betreute im Bodensee- kreis 2.387 Menschen (plus 35), das Jobcenter betreute 2.367 Frauen und Männer (plus 115). Im Landkreis Konstanz waren 6.899 Menschen arbeitslos und über die Agentur für Arbeit (3.136) oder das Jobcen- ter (3.763) auf der Suche nach einer neuen Arbeitsstel- le. Das sind 15 Menschen oder 0,2 Prozent weniger als im Januar. Die Arbeitslosenquote blieb unverändert bei 4,2 Prozent, im Vorjahr lag sie bei 3,7 Prozent. Im Landkreis Ravensburg waren 5.062 Menschen über die Arbeitsagentur (2.467) und das Jobcenter (2.595) arbeitslos gemeldet. Die Zahl nahm zum Vormonat um 85 Personen oder um 1,7 Prozent zu. Die Arbeitslosen- quote blieb unverändert bei 3,0 Prozent und liegt damit 0,3 Prozentpunkte über dem Vorjahreswert. Blinden- und Sehbehindertenverband Württemberg e. V. Einladung zur Vortragsreihe „Leben mit Sehbehinderung“ Der Blinden- und Sehbehindertenverband Württemberg e. V. lädt zu einer Veranstaltungsreihe unter dem Motto „Leben mit Sehbehinderung“ in digitalem Format (Zoom) oder per Telefon ein. Nachlassende Sehkraft tritt oft un- erwartet ein und stellt die Betroffenen, aber auch die Angehörigen und Freunde vor große Fragen und Her- ausforderungen. Mit der Vortragsreihe möchten wir dem genannten Personenkreis Informationen geben, wie ein selbstständiges und selbstbestimmtes Leben trotz Seh- behinderung möglich ist. Termine: 13. März 2024 Zeit: Von 19:00 Uhr bis 20:30 Uhr Thema: Künstliche Intelligenz (KI) - Fluch oder doch ein Segen für sehbehinderte und blinde Menschen“ aktuelle Entwicklungen - Nutzen und Chancen der KI; aber auch Risiken. Was sollte im Umgang und der Nutzung der KI beach- tet werden. Referent: Herr Arne Jöns Bitte notieren Sie sich bereits heute den nächsten Termin unserer Vortragsreihe am 10. April 2024 Zeit: Von 19:00 Uhr bis 20:30 Uhr BSV Württemberg e.V. lädt Sie zu einem geplanten Zoom-Meeting ein. Vortragsreihe „Leben mit Sehbehinderung“ 2024 Beitreten Zoom Meeting https ://us06web.zoom.us/j/85858293801?pw- d=EPXWOUy5Qi02bsc2gt0pRmFy6x7PFS.1 Meeting-ID: 858 5829 3801 Kenncode: 666110 Schnelleinwahl mobil +496950500952,,85858293801# Deutschland +496950502596,,85858293801# Deutschland Einwahl nach aktuellem Standort +49 69 5050 0952 Deutschland +49 695 050 2596 Deutschland Meeting-ID: 858 5829 3801 Bitte melden Sie sich in unserer Verbandsgeschäftsstelle unter der Telefonnummer 0711-21060-0 oder per E-Mail vgs@bsv-wuerttemberg.de an. Sie erhalten dann vor der Veranstaltung den Link zur Zoomkonferenz. BSV Württemberg e.V., Lange Str. 3, 70173 Stuttgart, https://www.bsv-wuerttemberg.de/ „Alles was rollt...“ - 16. Radbörse der Schalmeien Vogt e.V. Am Samstag, den 09.03.2024 findet wieder die Radbörse in der Sirgensteinhalle in Vogt statt. Kaufen und verkaufen von Fahrrädern aller Art, Anhän- ger, Kettcars, Laufräder, etc.! E-Bikes ausschließlich Selbstverkauf mit Standgebühr von 30,- EUR. Annahme ist von 10:00 bis 12:45 Uhr, Annahmegebühr: 1,- EUR pro Teil. Verkauf: 13:00 bis 14:30 Uhr. Abholung des Verkaufserlös oder nicht verkaufter Artikel von 15:00 bis 16:00 Uhr. Bei Verkauf werden 15% Provision (max. 30,- EUR) vom Verkaufspreis einbehalten. Kaffee und Kuchen, auch zum mitnehmen. Weitere Infos unter Whatsapp 0176 54149516 oder 1.vor- stand@schalmeien-vogt.de Über eine kurze Rückmeldung würde sich Herr Hartmann sehr freuen. Rückfragen gerne per E-Mail schriftfuehrer@ schalmeien-vogt.de oder über 0151 14791037. Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Kompass für einen gesunden Rücken Anlässlich des Tags der Rückengesundheit am 15. März weist die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) auf ihre Veranstaltungen und Kurse sowie Vorträge zum Thema Rückengesundheit hin. Mehr Informationen dazu unter: www.svlfg.de/ge- sunder-ruecken-im-betrieb Auch die zehn einfach umzusetzenden Tipps der Ak- tion Gesunder Rücken e.V. empfiehlt die SVLFG. Wie diese wissenschaftlich untermauerten Übungen prak- tisch umgesetzt werden, findet sich auf der Internetseite www.agr-ev.de/de/tag-der-rueckengesundheit. Unter dem Motto „Dein Kompass zur Rückengesundheit“ wer- den Interessierte dabei unterstützt, den eigenen Weg zur Rückengesundheit zu finden, also selbständig Rücken- schmerzen zu verhindern oder zu lindern - individuell auf sie abgestimmt. Ziel des Tags der Rückengesundheit ist es, das Bewusst- sein dafür zu schärfen, wie wichtig ein gesunder Rücken im Leben ist. Er soll dazu zu ermutigen, eigenständig vor- beugende Maßnahmen gegen Rückenproblemen anzu- gehen. Denn Rückenschmerzen sind ein weit verbreitetes Problem, das Menschen jeden Alters betrifft. Durch eine Kombination aus Bewegungsmangel, falscher Körper- haltung, Übergewicht und andere Faktoren können Rü- Seite 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 10 ckenprobleme entstehen, welche die Lebensqualität oft erheblich beeinträchtigen. Auch Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind aufgerufen, ihre Beschäftigten für das Thema zu sensibilisieren und ergonomische Arbeitsplätze bereitzustellen. Denn ge- rade im beruflichen Umfeld verbringen viele Menschen einen Großteil ihres Tages im Sitzen oder in einer einseiti- gen Körperhaltung, was langfristig zu Rückenproblemen führen kann. Garten- und Blumenfreunde Baienfurt e.V. Herzliche Einladung zum Rosenschnittkurs Liebe Gartenfreundinnen- und freunde, unsere nächste Veranstaltung wird unser Rosenschnitt- kurs sein. Erfreulicherweise dürfen wir diesen im Garten der Familie Schmitt in Baienfurt in der Friedhofstraße 10 durchführen. Wir treffen uns dazu am 9. März 2024 um 14.00 Uhr. Wir meinen, dass die Vegetation bis dahin so weit fortge- schritten ist und dies der richtige Zeitpunkt zum Schnitt ist. Sollte das Wetter so gar nicht mitspielen, verschieben wir auf Samstag, den 16. März. Bitte melden Sie sich per E-Mail: gartenfreunde.baienfurt@web.de oder telefonisch unter 0751/44875 an. Freundliche Grüße Garten- und Blumenfreunde Baienfurt e.V. Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau SVLFG fördert Kauf von Sonnen- und Hitzeschutzpro- dukten Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) fördert seit dem 1. März den Neukauf ausgewählter Produkte, die bei der Arbeit gegen Sonne und Hitze schützen. Einen Antrag können alle Unternehmen stellen, die bei der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft versichert sind. Die Zuschüsse werden in der Reihenfolge der An- tragseingänge vergeben. Die Förderung beträgt höchs- tens 50 Prozent des Anschaffungspreises, maximal 400 Euro. Darüber hinaus ist sie auf höchstens 50 Prozent des zuletzt an die LBG gezahlten Jahresbeitrages begrenzt. Gefördert wird die Anschaffung von: - Kühlkleidung (Westen, Kopfbedeckungen mit Nacken- schutz, Shirts) - Sonnenschutzkappen mit Nackenschutz - UV-Schutzzelte (nur für Arbeitgeberbetriebe) Die SVLFG weist darauf hin, dass der Kauf erst erfol- gen kann, wenn sie die Förderzusage gegeben hat. Antragsformulare stehen unter www.svlfg.de/arbeits- sicherheit-verbessern zum Download bereit sowie im Versichertenportal der SVLFG. Sie können per E-Mail an praeventionszuschuesse@svlfg.de oder per Fax an 0561 785-219127 geschickt werden. Finanzamt Ravensburg Schnuppertag Interesse an einer fundierten Ausbildung oder einem du- alem Studium in der Finanzverwaltung, aber Sie wissen nicht ob dies der richtige Beruf für Sie ist? Das Finanzamt Ravensburg veranstaltet für Schüler und Schülerinnen am 20.03.2024 von 14:00 Uhr - 16:30 Uhr ei- nen Schnuppernachmittag. Unter dem Motto: „Steuer: Kann ich auch!“ informiert das Finanzamt über attraktive Ausbildungs- und Studienplät- ze bei der Steuerverwaltung des Landes Baden-Würt- temberg. Dabei gibt es Informationen zum Ablauf der Ausbildung/ des Studiums, über die Höhe der Ausbildungsvergütungen und die Berufsaussichten bzw. die abwechslungsreichen Tätigkeitsbereiche nach Abschluss der Ausbildung. Die Kontaktdaten für weitere Informationen bzw. Anmel- dungen lauten: - Tel. 0751/403-450 - Ausbildungsleiter Herr Döberl oder - per E-Mail über Ausbildung-77@finanzamt.bwl.de Anmeldungen bitte bis zum 18.03.2024. Wir freuen uns auf Euch! Das Ausbildungsteam des Finanzamts Ravensburg in Weingarten Landratsamt Ravensburg Benjamin Lapp ist neuer Förster im Forstrevier Isny Herr Benjamin Lapp wird zum 1. April der neue Förster im Forstrevier Isny. Herr Lapp ist zuständig für die Stadt Isny, mit Ausnahme der Gemarkung Beuren und für die Gemarkung Friesenhofen der Stadt Leutkirch. Er betreut ca. 840 ha Kleinprivatwald und 710 ha Körperschafts- wald. Er steht in allen Fragen den Wald betreffend den privaten Waldbesitzern mit Beratung und Betreuung zur Seite. Der bisherige Förster Herr Merta geht zum 31. März in den wohlverdienten Ruhestand. Herr Lapp ist 39 Jahre alt und hat Forstwirtschaft in Freising studiert. Er ist kein Unbekannter im Landkreis Ravensburg. Von 2011 bis 2017 nahm im Landkreis Ra- vensburg unterschiedliche Funktionen war, zuletzt als Leiter der Holzverkaufsstelle. Von 2017 bis 2020 arbeitete er als Förster im Schwarzwald-Baarkreis. Von 2020 bis Ende Januar 2024 war er im Holzverkauf bei ForstBW im Schwarzwald und im Altdorfer Wald tätig. Seine Frei- zeit verbringt Herr Lapp gerne mit seiner Familie in den Bergen, im Garten oder mit seiner steierischen Bracke Mattis auf der Jagd. Herr Lapp ist erreichbar unter 0175- 1809380, m.lapp@rv.de Fürsorge-Talente für kranke Kinder gesucht „Da –sein für Kinder“ in Ravensburg und Leutkirch Für das neue Projekt „Da-Sein für Kinder“ sucht die St. Elisabeth-Stiftung Fürsorge-Talente, die kranke Kinder zuhause betreuen, während Eltern weiter zur Arbeit ge- hen können. Das vom Landkreis Ravensburg und der Friedrich-Schiedel-Stiftung geförderte Projekt startet in Leutkirch und Ravensburg. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf stellt für viele El- tern bereits eine große Herausforderung dar. Wenn dann ein Kind plötzlich erkrankt, gerät der sorgfältig geplante Alltag völlig aus dem Gleichgewicht. Gerade Alleinerzie- hende ohne familiäres Netzwerk kommen in dieser Situa- tion schnell an ihre Grenzen. Hier setzt „Da-Sein für Kinder“ an. Das Projekt stellt ein kurzfristiges und zeitlich flexibles Betreuungsangebot für Familien bereit. Das Ziel: Wenn ein oder mehrere Kinder plötzlich erkranken, können Eltern weiter zur Arbeit gehen und sich darauf verlassen, dass Tochter und Sohn daheim in guten Händen sind. Für „Da- Sein für Kinder“ sucht die St. Elisabeth-Stiftung Frauen, die kranken Kindern Zeit und Aufmerksamkeit widmen möchten. Die Betreuung erfolgt daheim bei den Kindern, die Zeitspanne reicht von mindestens drei bis maximal Nummer 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 23 acht Stunden pro Einsatztag. Das Engagement ist flexi- bel, jede Helferin kann ihre Verfügbarkeit individuell steu- ern. Die Helferinnen erhalten ein steuerfreies Entgelt und eine Fahrtkostenerstattung. Die Qualität der Betreuung wird durch kontinuierliche Fortund Weiterbildungen so- wie enge Begleitung der Betreuungsperson sichergestellt. Das Projekt startet in Leutkirch und Ravensburg – mit ei- nem Einzugsgebiet von jeweils zehn Kilometern Umkreis um die beiden Städte: Im Ravensburger Stadtgebiet mit Teilorten plus Weingarten, Grünkraut, Bodnegg, Schlier, Waldburg, Baindt, Baienfurt, Berg und Horgenzell so- wie im Leutkircher Stadtgebiet mit Teilorten plus Aitrach, Aichstetten und Kißlegg. Kontakt und weitere Informationen „Fürsorge-Talente“ können sich bei der Koordination und Projektleitung der St. Elisabeth-Stiftung melden: Johan- na Menz und Ann-Kathrin Nimz Nikolausstraße 10, 88212 Ravensburg Telefon: 0751 977 1238 313 E-Mail: da-sein@ st-elisabeth-stiftung.de Web: www.stelisabeth-stiftung.de Landratsamt Ravensburg Veranstaltungen unseres Ernährungszentrums im März Zum Frühlingsbeginn bietet unser Ernährungszentrum wieder verschiedene Veranstaltungen an. Hiermit infor- mieren wir über alle aktuell geplanten Veranstaltungen im März. Babys erster Brei: Online-Vortrag am 20. März Wie die Umstellung von Milchnahrung auf feste Nahrung gelingt, vermittelt Andrea Geissler im Online-Vortrag „Ba- bys erster Brei“. Die Teilnehmenden erhalten praktische Tipps und Fragen rund um die Nahrungsumstellung, un- ter anderem zum geeigneten Zeitpunkt und zur richtigen Beikost, werden beantwortet. Der Online-Vortrag findet am Mittwoch, den 20. März um 18.30 Uhr statt. Die Teil- nahme ist kostenfrei. Die Anmeldung ist bis drei Tage vor Veranstaltungsbeginn unter www.ernaehrungoberschwa- ben.de möglich. Es sind nur noch wenige Plätze frei. Den Teilnahmelink für die OnlineVeranstaltung erhalten die Teilnehmenden rechtzeitig per Mail. Kleiner Gemüsegarten – Lust oder Frust!?: Online-Vor- trag am 20. März Im Vortrag werden von Referentin Annerose Herm ver- schiedene Anlagemöglichkeiten angesprochen, die auch auf kleiner Fläche eine entsprechende Ernte erwarten las- sen. Eine Möglichkeit stellt das Hochbeet mit seinen viel- fältigen Gestaltungsmöglichkeiten dar. Mit entsprechen- der Sortenwahl und Landratsamt Ravensburg, Postfach 19 40, 88189 Ravensburg an die Redaktionen von Presse, Rundfunk und Fernsehen Stabsstelle des Landrats An- sprechpartner/in: Susanne Birk Tel: 0751/85-9250 Fax: 0751/8577 9250 Mail: s.birk@rv.de Kreishaus I, Gebäude A, Friedenstr. 6 88212 Ravensburg Datum: 05.03.2024 Sei- te 2 fachgerechten Pflegearbeiten kommt auch der klei- ne Gemüsegarten ganz groß raus. Dieser Vortrag ist für „alte Hasen“ sowie Gartenneulinge interessant. Der On- line-Vortrag findet am Mittwoch, den 20. März um 18.00 Uhr statt. Die Teilnahme ist kostenfrei. Die Anmeldung ist bis drei Tage vor Veranstaltungsbeginn unter www.er- naehrungoberschwaben.de möglich. Den Teilnahmelink für die Online-Veranstaltung erhalten die Teilnehmenden rechtzeitig per Mail. Osterbrunch: Workshops für Kinder ab 8 Jahren am 26. und 27. März Im Kochworkshop „Osterbrunch“ für Kinder stellen die beiden Referentinnen Tanja Müller und Andrea Geißler zusammen mit den teilnehmenden Kindern herzhafte und süße Gerichte für den Osterbrunch her. Auch eine herzhafte Osterbrezel und ein süßer Hase im Glas wer- den hergestellt. Die Kurse finden jeweils von 14.00 bis 16.30 Uhr statt: • Dienstag, 26. März im Ernährungszentrum Boden- see-Oberschwaben, Außenstelle Leutkirch, Wangener Straße 70 oder • Mittwoch, 27. März im Ernährungszentrum Boden- see-Oberschwaben, Schillerstraße 34 in Bad Waldsee. In Bad Waldsee sind nur noch wenige Plätze frei. Für die eingesetzten Lebensmittel wird ein Kostenbeitrag von sechs Euro erhoben. Die Anmeldung ist bis drei Tage vor Veranstaltungsbeginn unter www.ernaehrung-ober- schwaben.de möglich. Falls nötig erhalten Sie weitere Informationen unter Tel. 07561/9820-6642. Mitzubringen sind: Schürze, Spüllappen, Geschirrtuch, kleines Handtuch, Vorratsbehälter und Kostenbeitrag passend in bar. Vorgezogener Redaktionsschluss Sehr geehrte Autoren, aufgrund der kommenden Osterfeiertage wird folgender Redaktionsschluss vorgezogen: Veröffentlichung: 28.03.2024 Redaktionsschluss: 25.03.2024, 21:00 Uhr Wir bitten um Beachtung und wünschen Ihnen schöne Feiertage. Der Verlag Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 10 Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG | Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim | 07154 8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de Anzeigenauftrag Anzeigenauftrag für das Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde(n) Baindt Format 2-spaltig (90 mm breit) ca. _______mm hoch 4-spaltig (187 mm breit) (Mindesthöhe 30 mm) per Mail anzeigen@duv-wagner.de per Telefon 07154 8222-70 per Post Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Straße 14, 70806 Kornwestheim Rechnung per Lastschrift Rechnung per Überweisung Hiermit ermächtige ich Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, 70806 Kornwestheim, zu Lasten des nachstehend angegebenen Kontos mittels Lastschrift den Rechnungsbetrag der obigen Anzeige einzuziehen. Rechnungsanschrift: Firma, Name Straße, Hausnummer PLZ, Ort Telefon für Rückfragen Fax E-Mail für Rechnungsversand Ort, Datum, Unterschrift Einwilligungserklärung: Für den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ha- ben wir alle technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen, um ein hohes Schutz- niveau zu schaffen. Wir halten uns dabei strikt an die Datenschutzgesetze und die sonstigen datenschutzrelevanten Vorschriften. Ihre Daten werden ausschließlich über sichere Kommu- nikationswege an die zuständige Stelle übergeben. Zur Bearbeitung Ihres Anliegens werden personenbezogene Daten von Ihnen erhoben wie z.B. Name, Anschrift, Kontaktdaten sowie die notwendigen Angaben zur Bearbeitung. Die Verwendung oder Weitergabe Ihrer Daten an unbeteiligte Dritte wird ausgeschlossen. In dem Fall eines gebührenpflichtigen Vorgangs über- mitteln wir zur Abwicklung der Bezahlung Ihre bezahlrelevanten Daten an den ePayment-Pro- vider. Mit Ihrer Unterschrift erklären Sie sich einverstanden. DE IBAN Meine Anzeige soll in der/den Kalenderwoche(n) erscheinen: einmalig wöchentlich 14-täglich monatlich Anzeigentext Bitte am PC oder in DRUCKSCHRIFT ausfüllen! Zusätzlich sende ich Ihnen diese Dokumente: Logo Grafik/Bild Gestaltungsvorgabe Alte Anzeige Alle Informationen zu Privatanzeigen finden Sie hier: www.duv-wagner.de Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 10 Preisbeispiele Baindt Alle Preise sind zzgl. MwSt. Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG | Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim | 07154 8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de 2-spaltig / 70 mm 90 x 70 mm 86,80 € 4-spaltig / 50 mm 187 x 50 mm 124,00 € 2-spaltig / 50 mm 90 x 50 mm 62,00 € 2-spaltig / 40 mm 90 x 40 mm 49,60 € 2-spaltig / 80 mm 90 x 80 mm 99,20 € 2-spaltig / 90 mm 90 x 90 mm 111,60 € Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 10 Bad Waldsee Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim • Erscheinungstag: Donnerstag • Au age: 2.500 Exemplare (Vollverteilung: 9.600 Ex.) • mm-Preis: ab 0,69 € • in Kombination buchbar Rufen Sie uns gleich an: 07154 8222-70 Oder senden Sie uns eine E-Mail an: anzeigen@duv-wagner.de Wir beraten Sie gerne! Veröffentlichen Sie jetzt Ihre Anzeige auf unseren neuen Sonderseiten um Ihr Unternehmen werbewirksam zu präsentieren. Interesse oder Fragen? Rufen Sie uns einfach an: 07154 8222-70 Wir beraten Sie gerne! Seit mehr als 60 Jahren ein loyaler Partner der Kommunen. Max-Planck-Straße 14 · 70806 Kornwestheim · Telefon 07154 8222-70 Telefax 07154 8222-10 · anzeigen@duv-wagner.de · www.duv-wagner.de Zeigen Sie Präsenz! KW 1 2/ 13 &AUSBILDUNGBERUF GESCHÄFTSANZEIGEN NEU seit Januar 2024 Manchmal fehlt nur eine Kleinigkeit … Jetzt spenden für Mütter und Kinder in Kurmaßnahmen! Fo to : D as ha P et re nk o/ w w w .s hu tt er st oc k. co m Spendenkonto IBAN: DE13 7002 0500 0008 8555 04 BIC: BFSWDE33MUE | Bank für Sozialwirtschaft www.muettergenesungswerk.de/jetzt-spenden Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 10 STELLENANGEBOTE Wir suchen zuverlässige Mitarbeiter (m/w/d) im Bereich Gewerbe- und Wohnimmobilien • Bauleiter mit Erfahrung in Aufmaß, Abrechnung- und Bauleitung • Maschinist bzw. Baggerfahrer mit FS-KL CE • Kranführer • Lagerist auf 538,- € Basis Fleischwangen, Tel. 07505/95740, E-Mail: simone@wohlwender.de Technik die Freude macht. 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              Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 13. Juni 2023 wird folgend berichtet und die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben: Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 09. Mai 2023 ist nichts bekannt zu geben. Neubau Hochwasserschutz „Bach zum Bampfen“ Hirschstraße / Baugebiet Bühl Der Baubeginn der Maßnahme war am 13. Juni 2023. Eine ausführlichere Darstellung ist auf der Homepage unter www.baindt.de -> Umwelt & Verkehr -> Baumaßnahmen -> Hochwasserschutzmaßnahme zu finden. Bürgerinformationsveranstaltung am 24. Mai 2023 zur Neugestaltung und zum Baubeginn der Ortsmitte sowie zu den Entwicklungen im Fischerareal Die Veranstaltung war gut besucht, circa 100 Personen nahmen daran teil. Informationen zu den einzelnen Maßnahmen sowie zu Sperrungen und Umleitungen werden regelmäßig im Amtsblatt und auf der Homepage veröffentlicht. Die neu hergestellte Fischerstraße im Fischerareal wird zur Umleitungsstrecke, wenn die Küferstraße im Rahmen der Neugestaltung gesperrt wird. Die Bushaltestelle in der Ortsmitte wird dann vorübergehend an den zukünftigen Nachbarschaftsplatz im Fischerareal verlegt. Besuch italienische Delegation zur Unterzeichnung einer Freundschaftsurkunde und Suche nach Unterstützung in Baindt Im Mai hatten wir die Ehre, eine Delegation aus Italien zu empfangen, die zur Unterzeichnung einer Freundschaftsurkunde angereist war. Der Besuch verlief äußerst harmonisch und bot eine wunderbare Gelegenheit für einen kulturellen Austausch. Mit Blick auf die Zukunft suchen wir nun nach der Unterstützung von Bürgerinnen und Bürgern sowie der örtlichen Vereine in Baindt, um die Beziehungen zu vertiefen und neue Projekte zu verwirklichen. Bauantrag zum Abbruch eines bestehenden Vordaches und von Resten des abgebrannten Stallgebäudes und Neubau einer Maschinenhalle und einer Überdachung für landwirtschaftliche Maschinen auf dem Flst. 946, Friesenhäuslerstr. 45 2020 fiel der bestehende Stall des landwirtschaftlichen Betriebes auf Flst. 948 einem Feuer zum Opfer. Nun beantragt der Landwirt den Abbruch der Reste des abgebrannten Stallgebäudes und den Neubau einer Maschinenhalle an gleicher Stelle. Ebenfalls soll ein Vordach auf der Nordseite des bestehenden Stall- und Scheuergebäudes abgebrochen werden, um eine für den landwirtschaftlichen Betrieb sinnvoll zu nutzende Überdachung errichten zu können. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum vorliegenden Bauantrag wird erteilt. Bauantrag zur Erweiterung der bestehenden Maschinen- und Lagerhalle auf Flst. 244, Grünenberstr. 54 Der Bauherr hat 2017 einen Bauantrag zum Bau einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle auf dem Flst. 244 gestellt. Mit dem jetzt eingereichten Baugesuch soll die Maschinenhalle erweitert werden. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum vorliegenden Bauantrag wird erteilt. Bauantrag zur Errichtung einer landwirtschaftlichen Biogasanlage auf Flst. 244, Grünenbergstr. 54 Der Inhaber des landwirtschaftlichen Betriebs auf Flst. 244 beantragt die Errichtung einer landwirtschaftlichen Biogasanlage. Der Landwirtschaftsbetrieb ist ein tierhaltender Betrieb mit der Produktionsausrichtung Milchvieh mit entsprechender zugehöriger landwirtschaftlicher Nutzfläche und soll durch eine Hofbiogasanlage nach neuestem Stand der Technik ergänzt werden. Die Betriebsfläche befindet sich im räumlich funktionalen Zusammenhang zur Hofstelle des landwirtschaftlichen Betriebs. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Da die Frist zur Wahrung des gemeindlichen Einvernehmens eingehalten werden muss, eine abschließende Beurteilung aber nicht möglich ist, da Stellungnahmen durch die Fachämter im LRA, die der Gemeinderat zur abschließenden Beurteilung benötigt, noch ausstehen, wird das gemeindliche Einvernehmen vorläufig nicht erteilt. Bauantrag zum Einbau von Zimmern für Mitarbeiter in ein ehemaliges Scheunenteil auf Flst. 1199, Hirschstr. 200 Der Bauherr beantragt in das Obergeschoss eines Scheunenteils den Einbau von 5 Zimmern für Mitarbeiter des landwirtschaftlichen Betriebs. Die Mitarbeiterzimmer sind noch im östlichen Gebäudeteil untergebracht, welcher nun jedoch als Betriebsleiterwohnung genutzt werden soll. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Da die Frist zur Wahrung des gemeindlichen Einvernehmens eingehalten werden muss, eine abschließende Beurteilung aber nicht möglich ist, da die Geruchsbeurteilung durch die Fachämter im LRA noch aussteht, wird das gemeindliche Einvernehmen vorläufig nicht erteilt. Nutzungsänderung einer Betriebshelferwohnung in eine landwirtschaftliche Betriebsleiterwohnung mit Wohnraumerweiterung und Einbau eines Dacheinschnitts auf dem Flst. 1199, Hirschstr. 200 Der Bauherr beantragt in das ursprüngliche Bauernhaus, mit letzter genehmigter Nutzung als Wohnung mit Zimmern für Betriebshelfer, die Umnutzung in eine landwirtschaftliche Betriebsleiterwohnung. Im Erdgeschoss soll eine Wohnraumerweiterung in den Bereich der Scheune erfolgen. Das Dachgeschoss soll ebenfalls ausgebaut werden und einen Dacheinschnitt bekommen, der als Balkon genutzt werden kann. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Da die Frist zur Wahrung des gemeindlichen Einvernehmens eingehalten werden muss, eine abschließende Beurteilung durch den Gemeinderat aber nicht möglich ist, da die Geruchsbeurteilung durch die Fachämter im LRA noch aussteht, wird das gemeindliche Einvernehmen vorläufig nicht erteilt. Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde 2022; Feststellung des Jahresabschlusses 2022 des Eigenbetriebes Wasserversorgung; Feststellung des Jahresabschlusses 2022 des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung Die Jahresrechnung 2022 ist der vierte doppische Jahresabschluss seit der Einführung des Neuen Kommunalen Haushaltsrechts (NKHR) zum 1. Januar 2019 bei der Gemeinde Baindt. Der Jahresabschluss muss den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen und ein umfassendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermitteln. Er besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Er gibt Auskunft darüber, wie sich Vermögenswerte, Schulden, Einnahmen und Ausgaben entwickelt haben. Die wichtigsten Kennzahlen des Jahresabschlusses 2022 sind: • Ordentliches Ergebnis: Überschuss von +1.440.103,15 € (gegenüber dem geplanten Defizit von -681.600 €) • Sonderergebnis: Überschuss von 137.770,05 € Zum vierten Mal seit der Umstellung auf das NKHR verzeichnet die Gemeinde positive Ergebnisse im ordentlichen und Sonderergebnis. Die Kalkulation für das zweite Jahr des Doppelhaushalts gestaltet sich immer schwieriger. Die "Ordentlichen Erträge und Aufwendungen" von 2022 haben maßgeblich zu dem verbesserten Jahresergebnis (+1,94 Mio. €) beigetragen. Angesichts möglicher Konfliktsituationen mit geringeren Zuweisungen und potenziell höheren Transferaufwendungen in den Jahren 2023 und folgenden ist es wichtig, die Bemühungen zur Kompensation des Ergebnishaushalts fortzuführen. Für die kommenden Jahre, in denen möglicherweise ausgeglichene Ergebnishaushalte nicht möglich sind, werden Fehlbeträge (teilweise) durch vorhandene Rücklagen gedeckt. Es sollte jedoch darauf geachtet werden, dass diese den Ergebnishaushalt nicht übermäßig belasten. Zum 31.12.2022 hatte die Gemeinde Baindt keine Kreditmarktschulden. Verbindlichkeiten wurden in Höhe von 405.855,00 € ausgewiesen. Das bessere ordentliche Ergebnis im Vergleich zur Planung setzt sich aus folgenden wesentlichen Veränderungen im Ergebnishaushalt zusammen: • Entlastungen im Ergebnishaushalt: 617.000 € höhere Schlüsselzuweisungen 302.000 € höhere kommunale Investitionspauschale 295.000 € geringere Kreisumlage 257.000 € höhere Gewerbesteuer 244.000 € geringere FAG-Umlage 214.000 € höhere privatrechtlichen Entgelte 219.000 € höhere Landeszuweisungen • Belastungen im Ergebnishaushalt: 289.000 € höhere Abschreibungen 79.000 € höhere Unterhaltungskosten 68.000 € höhere Personalaufwendungen 62.000 € höhere Reinigungskosten Im Finanzausgleich sind die Steuereinnahmen des zweitvorangegangenen Jahres entscheidend. Das bessere Rechnungsergebnis von 2022 wirkt sich auf die Kreisumlage, Finanzausgleichsumlage und Schlüsselzuweisungen im Haushaltsplan 2023 aus. Die Eckdaten des Haushaltsjahres 2022 sprechen für sich. Das Ergebnis ist besser als erwartet, und die Leistungsfähigkeit des Ergebnishaushalts hat sich im ordentlichen Ergebnis erhöht. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Feststellung des Jahresabschlusses 2022 1. Feststellungsbeschluss Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt hat in seiner Sitzung am 13.06.2023 das Ergebnis des Jahresabschlusses 2022 der Gemeinde Baindt nach § 95 b Abs. 1 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg wie folgt festgestellt: Die Aufgliederung des Ergebnisses der Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2022 wird wie folgt festgestellt: Gesamtergebnisrechnung: 1.1 Summe der ordentlichen Erträge 13.046.986,43 € 1.2 Summe der ordentlichen Aufwendungen -11.606.883,28 € 1.3 Ordentliches Ergebnis 1.440.103,15 € 1.4 Außerordentliche Erträge 137.779,05 € 1.5 Außerordentliche Aufwendungen -9,00 € 1.6 Sonderergebnis 137.770,05 € 1.7 Gesamtergebnis 1.577.873,20 € 2. Gesamtfinanzrechnung: 2.1 Summe der Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit 12.738.178,72 € 2.2 Summe der Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit - 10.077.161,13 € 2.3 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf der Ergebnisrechnung 2.661.017,59 € 2.4 Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 2.980.480,95 € 2.5 Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit - 12.983.976,95 € 2.6 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit - 10.003.496,00 € 2.7 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf - 7.342.478,41 € 2.8 Summe der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 0,00 € 2.9 Summe der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 0,00 € 2.10 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit 0,00 € 2.11 Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Haushaltsjahres - 7.342.478,41 € 2.12 Zahlungsmittelüberschuss/ -bedarf aus haushaltsunwirks. Ein- und Auszahlungen 52.399,77 € 2.13 Anfangsbestand an Zahlungsmitteln 7.625.199,19 € 2.14 Veränderung des Bestands an Zahlungsmitteln -7.334.779,82 € 2.15 Endbestand an Zahlungsmitteln am Ende des Haushaltsjahres 335.120,55 € 2. die Bilanz der Gemeinde Baindt wird auf 31.12.2022 wie folgt festgestellt: Die Bilanz zum 31.12.2022 umfasst eine Bilanzsumme von 54.139.972,06 €. Davon entfallen auf der Aktivseite unter 3.1 • Immaterielles Vermögen 16.986,00 € 3.2 • Sachvermögen 35.946.440,57 € 3.3 • Finanzvermögen 17.936.522,36 € 3.4 • Abgrenzungsposten 240.023,13 € 3.5 • Nettoposition (nicht gedeckter Fehlbetrag) 0,00 € 3.6 Gesamtbetrag der Aktivseite 54.139.972,06 € Davon entfallen auf die Passivseite unter 3.7 • Basiskapital 31.546.105,99 € 3.8 • Rücklagen 10.557.987,04 € 3.9 • Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses 0,00 € 3.10 • Sonderposten 10.573.576,18 € 3.11 • Rückstellungen 502.000,00 € 3.12 • Verbindlichkeiten 405.855,00 € 3.13 • Passive Rechnungsabgrenzungsposten 554.456,85 € 3.14 Gesamtbetrag auf der Passivseite 54.139.972,06 € Vorbelastungen künftiger Haushaltsjahre: • Ausfallbürgschaften 0,00 € • Ausfallhaftung nach § 88 GemO für Lakra-Darlehen 269.926,52 € • Eingegangene Verpflichtungen aus Leasingverträgen 0,00 € • In Anspruch genommene Verpflichtungserm. 0,00 € • Übertragene Haushaltsermächtigung in das Folgejahr 2.800.000,00 € • Nicht in Anspruch genommene Kreditermächtigungen 0,00 € 3. die Haushaltsrechnung entsprechend II Nr. 7 (Gesamtergebnisrechnung) und Nr. 9 (Gesamtfinanzrechnung) des Jahresabschlusses 2022; 4. die Bilanz entsprechend II Nr. 10 des Jahresabschlusses 2022 5. die Zustimmung zu den Planabweichungen in der Ergebnis- und Finanzrechnung entsprechend des Jahresabschlusses 2022 (mit den überschrittenen Budgets und Deckungskreisen). Den nach dem Rechnungsergebnis geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben, wie in der Haushaltsrechnung aufgeführt und im Rechenschaftsbericht näher erläutert, wird gemäß § 84 GemO zugestimmt; 6. der Rechenschaftsbericht für das Haushaltsjahr 2022 wird zur Kenntnis genommen; 7. die Zustimmung zu den Mittelübertragungen entsprechend III. Nr. 15 des Jahresabschlusses 2022; 8. die Finanzrechnung der Investitionsmaßnahmen entsprechend V. Nr. 32 des Jahresabschlusses 2022; 9. der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2022 ist dem Landratsamt Ravensburg als Rechtsaufsichtsbehörde nach § 95b Abs. 3 GemO vorzulegen und ortsüblich bekannt zu geben. Die Gemeindeprüfungsanstalt ist zu unterrichten. Der Jahresabschluss 2022 der Gemeinde Baindt liegt in der Zeit vom 19.06.2023 bis zum 27.06.2023 je einschließlich auf dem Rathaus, Zimmer 3.3 während der üblichen Sprechzeiten öffentlich aus. Feststellung der Jahresrechnung 2022 des EB Wasserversorgung Feststellungsbeschluss Der Jahresabschluss 2022 des EB Wasserversorgung wurde vom Gemeinderat der Gemeinde Baindt am 16.06.2023 gemäß § 16 Abs. 3 des Eigenbetriebsgesetzes in der Fassung vom 08.01.1992 in Verbindung mit der Eigenbetriebsverordnung vom 07.12.1992 wie folgt festgestellt. Euro 1 Erfolgsrechnung 1.1 Summe Erträge 469.481,58 1.2 Summe Aufwendungen 456.641,40 1.3 Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag (Saldo aus 1.1 und 1.2)1 12.840,18 nachrichtlich: Vorauszahlungen der Gemeinde auf die spätere Fehlbetragsabdeckung 0,00 Vorauszahlungen an die Gemeinde auf die spätere Überschussabführung 0,00 2 Liquiditätsrechnung 2.1 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf der Erfolgsrechnung 81.567,35 2.2 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit -93.114,29 2.3 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.1 und 2.2) -11.546,94 2.4 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit -50.850,00 2.5 Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Wirtschaftsjahres (Saldo aus 2.3 und 2.4) -62.396,94 2.6 Überschuss/Bedarf aus wirtschaftsplanunwirksamen Einzahlungen und Auszahlungen -638,07 3 Bilanzsumme 1.711.531,45 Davon entfallen auf der Aktivseite unter 3.1 • Immaterielles Vermögen 0,00 € 3.2 • Sachvermögen 1.225.613,03 € 3.3 • Finanzvermögen 485.918,42 € 3.4 • Abgrenzungsposten 0,00 € 3.5 • Nettoposition (nicht gedeckter Fehlbetrag 0,00 € 3.6 Gesamtbetrag auf der Aktivseite 1.711.531,45 Davon entfallen auf die Passivseite unter 3.7 • Basiskapital 444.312,64 € 3.8 • Zweckgebundene Rücklagen 171.192,44 € 3.8 • Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses -3.184,85 € 3.9 • Sonderposten 57.453,09 € 3.10 • Rückstellungen 15.000,00 € 3.11 • Verbindlichkeiten 1.014.074,13 € 3.12 • Passive Rechnungsabgrenzungsposten 12.684,00 € 3.13 Gesamtbetrag auf der Passivseite 1.711.531,45 4. Verwendung des Jahresgewinn Der ausgewiesene Jahresgewinn nach Steuern in Höhe von 12.840,18 € ist auf neue Rechnung vorzutragen (Verlustvortrag -3.184,85 €). 5. die Haushaltsrechnung entsprechend Gesamtergebnisrechnung und Gesamtfinanzrechnung des Jahresabschlusses 2022; 6. die Zustimmung zu den Planabweichungen in der Ergebnis- und Finanzrechnung entsprechend des Jahresabschlusses 2022 (mit den überschrittenen Budgets und Deckungskreisen). Den nach dem Rechnungsergebnis geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben, wie in der Haushaltsrechnung aufgeführt und im Rechenschaftsbericht näher erläutert, wird gemäß § 84 GemO zugestimmt; 7. den Jahresabschlussbericht der RSW Steuerberatungskanzlei inkl. Lagebericht der Gemeinde für das Haushaltsjahr 2022 wird zur Kenntnis genommen; 8. die Finanzrechnung der Investitionsmaßnahmen entsprechend des Jahresabschlusses 2022; 9. der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2022 ist dem Landratsamt Ravensburg als Rechtsaufsichtsbehörde nach § 95b Abs. 3 GemO vorzulegen und ortsüblich bekannt zu geben. Die Gemeindeprüfungsanstalt ist zu unterrichten. 10. Entlastung der Betriebsleitung Der Betriebsleitung wird hiermit gemäß § 16 Abs. 3 des Eigenbetriebsgesetzes vom 08.01.1992 Entlastung erteilt. 11. Die Wasserversorgung Baindt erstrebt gemäß der Wasserversorgungssatzung und der Betriebssatzung keinen Gewinn. Gezeichnet Baindt, den 16.06.2023 Simone Rürup, Bürgermeisterin Feststellung der Jahresrechnung 2022 des EB Abwasserbeseitigung Feststellungsbeschluss Der Jahresabschluss 2022 des EB Abwasserbeseitigung wurde vom Gemeinderat der Gemeinde Baindt am 16.06.2023 gemäß § 16 Abs. 3 des Eigenbetriebsgesetzes in der Fassung vom 08.01.1992 in Verbindung mit der Eigenbetriebsverordnung vom 07.12.1992 wie folgt festgestellt. Euro 1 Erfolgsrechnung 1.1 Summe Erträge 832.251,60 1.2 Summe Aufwendungen - 808.399,78 1.3 Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag (Saldo aus 1.1 und 1.2) 23.851,82 nachrichtlich: Vorauszahlungen der Gemeinde auf die spätere Fehlbetragsabdeckung 0,00 Vorauszahlungen an die Gemeinde auf die spätere 0,00 Überschussabführung 2 Liquiditätsrechnung 2.1 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf der Erfolgsrechnung 185.153,94 2.2 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit - 110.254,59 2.3 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.1 und 2.2) 74.899,35 2.4 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit - 79.000,00 2.5 Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Wirtschaftsjahres (Saldo aus 2.3 und 2.4) - 4.100,65 2.6 Überschuss/Bedarf aus wirtschaftsplanunwirksamen Einzahlungen und Auszahlungen 0,00 3 Bilanzsumme 5.788.228,56 4. Verwendung des Jahresüberschuss Der ausgewiesene Jahresüberschuss in Höhe von 23.851,82 € ist auf neue Rechnung vorzutragen (Gebührenausgleichsrückstellung); 5. die Haushaltsrechnung entsprechend Gesamtergebnisrechnung und Gesamtfinanzrechnung des Jahresabschlusses 2022; 6. die Zustimmung zu den Planabweichungen in der Ergebnis- und Finanzrechnung entsprechend des Jahresabschlusses 2022 (mit den überschrittenen Budgets und Deckungskreisen). Den nach dem Rechnungsergebnis geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben, wie in der Haushaltsrechnung aufgeführt und im Rechenschaftsbericht näher erläutert, wird gemäß § 84 GemO zugestimmt; 7. der Lagebericht der Gemeinde für das Haushaltsjahr 2022 wird zur Kenntnis genommen; 8. die Finanzrechnung der Investitionsmaßnahmen entsprechend des Jahresabschlusses 2022; 9. der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2022 ist dem Landratsamt Davon entfallen auf der Aktivseite unter Euro 3.1 • Immaterielles Vermögen 0,00 3.2 • Sachvermögen 4.685.804,33 3.3 • Finanzvermögen 867.772,01 3.4 • Abgrenzungsposten 234.652,22 3.5 • Nettoposition (nicht gedeckter Fehlbetrag 0,00 3.6 Gesamtbetrag auf der Aktivseite 5.788.228,56 Davon entfallen auf die Passivseite unter 3.7 • Basiskapital 0,00 3.8 • Rücklagen 123.650,20 3.9 • Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses 0,00 3.10 • Sonderposten 2.491.959,51 3.11 • Rückstellungen 461.252,00 3.12 • Verbindlichkeiten 2.711.366,85 3.13 • Passive Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 3.14 Gesamtbetrag auf der Passivseite 5.788.228,56 Ravensburg als Rechtsaufsichtsbehörde nach § 95b Abs. 3 GemO vorzulegen und ortsüblich bekannt zu geben. Die Gemeindeprüfungsanstalt ist zu unterrichten. 10. Entlastung der Betriebsleitung Der Betriebsleitung wird hiermit gemäß § 16 Abs. 3 des Eigenbetriebsgesetzes vom 08.01.1992 Entlastung erteilt. 11. Die Abwasserbeseitigung erstrebt gemäß der Abwasserbeseitigungssatzung und der Betriebssatzung keinen Gewinn. Haushaltscontrolling des Haushaltsplans 2023 – Ausblick nach der Maisteuerschätzung - Doppelhaushalt 2023/2024 Nach der Maisteuerschätzung werden sowohl das Land als auch die Kommunen mit etwas niedrigeren Steuereinnahmen rechnen müssen, basierend auf den Prognosen für das Jahr 2023. Die Differenz zur vorherigen Steuerschätzung ergibt sich hauptsächlich aus den Auswirkungen von Steuerrechtsänderungen, insbesondere des Inflationsausgleichsgesetzes und des Jahressteuergesetzes. Die aktuelle Prognose zeigt leicht höhere Steuereinnahmen aufgrund der erwarteten Entwicklung der gesamtwirtschaftlichen Eckwerte und Bemessungsgrundlagen. Bei den Steuerarten sind unterschiedliche Anpassungen gegenüber der Oktober-Schätzung zu verzeichnen. Während eine Erhöhung bei der Gewerbesteuer erwartet wird, sind bei der Lohnsteuer, Einkommensteuer und der Abgeltungssteuer Mindereinnahmen im Vergleich zur vorherigen Prognose zu erwarten. Im kommunalen Finanzausgleich werden die baden- württembergischen Kommunen ebenfalls mit Mindereinnahmen rechnen müssen, da die Grundkopfbeträge geringer ausfallen und die Bedarfsmesszahl B absinkt. Im Jahr 2023 wird ein negatives ordentliches Ergebnis von 341.100 € erwartet, da die ordentlichen Aufwendungen nicht mit den Erträgen ausgeglichen werden konnten. Allerdings wird die Gemeinde außerordentliche Erträge aus dem Verkauf von Grundstücken erzielen und insgesamt ein positives Gesamtergebnis erzielen. Im Finanzhaushalt werden Veränderungen aufgrund von Inflation, dem Ukrainekrieg, Lieferengpässen und Investitionen im Bereich des Grunderwerbs erwartet. Die genauen Kosten und Veränderungen im Rahmen des Haushaltscontrollings werden zu einem späteren Zeitpunkt präsentiert. Es sind verschiedene Projekte geplant oder bereits in Bearbeitung, darunter die Renovierung der Klosterwiesenschule, die Gestaltung des Dorfplatzes, der Bau der Fischerstraße, barrierefreie Bushaltestellen, Hochwasserschutzmaßnahmen, der Umbau und die Erweiterung des Feuerwehrhauses, sowie der Ausbau der Breitbandversorgung und zahlreiche weitere Projekte. Kreditaufnahmen in Höhe von 5 Mio. und 5,25 Mio. € waren für die Haushaltsjahre 2023/2024 geplant, jedoch werden aufgrund von Verzögerungen nur 3 Mio. € im Jahr 2023 aufgenommen. Die Liquidität der Gemeinde ist derzeit gesichert, und es wurden 10 Mio. € als Festgeld angelegt. Die Verwaltung wird die Möglichkeiten neuer Investitionsförderungsprogramme verfolgen und dem Gemeinderat gegebenenfalls Investitionsvorschläge unterbreiten. Es wird darauf hingewiesen, dass die steigenden Aufwendungen im Sozialbereich die finanzschwächeren Kommunen vor große Probleme stellen können. Die Erwartungshaltung zur Haushaltssicherung muss von der Finanzverwaltung gebremst werden. Die Gemeinde steht vor der Herausforderung, in den Klimaschutz zu investieren und weitere Aufgaben wie Energie- und Mobilitätswende, Breitbandversorgung, Nahwärmeversorgung und Digitalisierung schrittweise umzusetzen. Die wirtschaftliche Lage in Deutschland bereitet Sorge, da Störfaktoren wie Zinsentwicklung, Inflation, Lieferengpässe und der Ukrainekrieg nicht zu unterschätzen sind. Sanierung Klosterwiesenschule, Hauptgebäude: Vergabe der Putzarbeiten, Schlosserarbeiten und Sonnenschutz Das Hauptgebäude der Klosterwiesenschule wird umfassend saniert und umgebaut, einschließlich einer Aufstockung. Der Bestandsbau ist bereits entkernt, und die beiden Treppenhäuser sind fertiggestellt. Derzeit wird die Rampe zur Aula gebaut, um eine barrierefreie Zugänglichkeit der Räume im Untergeschoss zu gewährleisten. Aufgrund der hohen Baukosten von ca. 6.000.000 € netto müssen die Bauleistungen europaweit ausgeschrieben werden. Nur Gewerke, die weniger als 20% der Gesamtbausumme ausmachen, können national ausgeschrieben werden. Die Gewerke Sonnenschutz, Schlosserarbeiten und Putzarbeiten wurden europaweit ausgeschrieben. Die Ausschreibungen wurden am 13.04.2023 über das Vergabeportal des Landratsamtes und im Staatsanzeiger veröffentlicht. Die Angebote wurden am 16.05.2023 eröffnet. 1. Sonnenschutz: Die Unterlagen wurden von 10 Firmen heruntergeladen und es gingen zwei Angebote zur Submission ein. Ein Anbieter hat weniger als 50% der geforderten Positionen ausgefüllt und wurde gemäß VOB ausgeschlossen. Das wirtschaftlichste Angebot stammt von der Firma Zanker GmbH aus Auenwald mit einer Bruttosumme von 211.622,46 €. Basierend auf der Kostenberechnung vom 22.06.2021 lag die Vergabesumme bei 124.503,75 € brutto. Die aktualisierte Kostenberechnung beträgt 163.772,23 € brutto, was bedeutet, dass das Angebot 129,22% der Vergabesumme entspricht. Aufgrund unangemessen hoher Preise im Bereich der Verschattungselemente wird kein wirtschaftliches Ergebnis erzielt. Daher empfehlen die Architekten von mlw, die Ausschreibung aufzuheben und neu auszuschreiben. 2. Schlosserarbeiten: Die Unterlagen wurden von 13 Firmen heruntergeladen und es gingen vier Angebote zur Submission ein. Alle Angebote sind formal korrekt und können nicht aufgrund von Spekulationspreisen oder erkennbarer Mischkalkulation ausgeschlossen werden. Das wirtschaftlichste Angebot stammt von der Firma CSSW GmbH aus Konstanz mit einer Bruttosumme von 58.611,81 €. Dies entspricht 116,27% des ursprünglich veranschlagten und 88,39% des aktualisierten Vergabevolumens. Die Architekten von mlw schlagen vor, die Firma CSSW GmbH gemäß dem Preisspiegel mit der Durchführung der ausgeschriebenen Arbeiten zu beauftragen. 3. Putzarbeiten: Die Unterlagen wurden von 7 Firmen heruntergeladen und es gingen zwei Angebote zur Submission ein. Das wirtschaftlichste Angebot stammt von der Firma Helmut Baum GmbH aus Fronreute mit einer Bruttosumme von 128.254,63 €. Die Kostensteigerung von 69.438,88 € brutto (50.888,39 € brutto indexiert) resultiert unter anderem aus überdurchschnittlich gestiegenen Preisen für Dämmungen und den erforderlichen Mehrstärken der Dämmung aufgrund der KfW-Förderung. Ein Zuschussantrag in Höhe von 1,6 Mio. Euro wurde bei der KfW für die Sanierung des Bestandsgebäudes gestellt, und der Zuschuss wurde bereits zugesagt. Die finale KfW-Berechnung ergab, dass zusätzliche Dämmstärken sowie Flankendämmungen im Kriechkeller erforderlich sind. Es entstehen auch geringfügige Mehrkosten für zusätzliche Putzflächen in den Treppenhäusern, hauptsächlich aufgrund der Platzierung der elektrotechnischen Installationen in Wandschlitzen aufgrund der Stahlbetonfertigteile. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Die Ausschreibung für den Sonnenschutz wird gemäß VOB/A § 17 aufgehoben und zu einem späteren Zeitpunkt neu ausgeschrieben. 2. Die Schlosserarbeiten werden an die Firma CSSW GmbH aus Konstanz mit einer Bruttosumme von 58.611,81 € vergeben. 3. Die Putzarbeiten werden an die Firma Helmut Baum GmbH aus Fronreute mit einer Bruttosumme von 128.254,63 € vergeben. Klimamobilitätsplan des Gemeindeverbands Mittleres Schussental; Vorstellung der Entwurfsfassung und Billigung des Planentwurfs für die förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung und Beschlussfassung über die öffentliche Auslegung des Klimamobilitätsplans Der Gemeindeverband Mittleres Schussental wurde im Jahr 2021 mit vier weiteren Modellregionen in Baden-Württemberg ausgewählt, einen Klimamobilitätsplan zu erstellen. In den einzelnen Kommunen wurde bereits im März/April 2023 ein Grundsatzbeschluss zur Aufstellung des Klimamobilitätsplanes getroffen. Darin wurde beschlossen, mit verschiedenen Maßnahmen das Ziel der CO2-Reduzierung anzustreben. Die bereits vorgeschlagenen Maßnahmen wurden zu Maßnahmenpaketen/Clustern zusammengefasst und erläutert, wo möglich konkretisiert und hinsichtlich der Wirkungen bewertet. Der Klimamobilitätsplan basiert auf dem Verkehrsentwicklungsplan und dem Radverkehrskonzept des Verbands. Die Wirkungen der Maßnahmen wurden mithilfe von Simulationen ermittelt und zeigen eine deutliche Verlagerung weg vom Autoverkehr hin zum Fahrrad, öffentlichen Verkehr und Fußverkehr. Durch die Umsetzung des Plans kann der CO2-Ausstoß um 40,3 Prozent reduziert werden. Einige Schlüsselmaßnahmen umfassen den Ausbau von Radwegen, Anpassungen im öffentlichen Verkehr und die Förderung der Elektromobilität. Der Plan wird für vier Wochen öffentlich ausgelegt, um Rückmeldungen und Stellungnahmen einzuholen. Bei der Umsetzung der Maßnahmen kann eine erhöhte Förderquote von 75 Prozent durch den Klimabonus in Anspruch genommen werden. Das weitere Vorgehen beinhaltet die Erstellung einer Umsetzungsplanung und den Abschlussbericht im Oktober 2023. Die Planungskosten werden zu 80 Prozent vom Ministerium für Verkehr gefördert. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Dem Entwurf des Klimamobilitätsplans Gemeindeverband Mittleres Schussentals bestehend aus dem Bericht vom 11.05.2023 sowie der Anlage wird zugestimmt. 2. Der Entwurf des Klimamobilitätsplans wird für die Dauer von vier Wochen öffentlich in allen Gemeinden ausgelegt. 3. Alle Maßnahmen stehen unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit und entsprechender Sachbeschlüsse. Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Baindt ab dem 01.09.2023 Die Frühkindliche Bildung in der Gemeinde Baindt steht vor finanziellen Herausforderungen aufgrund steigender Kosten, unter anderem durch Tariferhöhungen für pädagogische Fachkräfte. Um ein finanziell gesichertes Betreuungsangebot zu gewährleisten und Familien angemessen zu entlasten, wird eine höhere Anpassung der Elternbeiträge vorgenommen. Der Städte- und Gemeindetag empfiehlt eine Erhöhung um 8,5 Prozent für das Kindergartenjahr 2023/2024, um einen Kostendeckungsgrad von 20 Prozent durch Elternbeteiligung anzustreben. Für die Betreuung mit Mittagessen (bis 14:00 Uhr) und Ganztagesbetreuung erfolgt zusätzlich eine 5-prozentige Erhöhung, da hier ein erhöhter Personalaufwand entsteht. Es besteht außerdem die Notwendigkeit, die Gebühren und Eingewöhnungsregeln für Kinder in der Krippe und in der Kindertagesstätte anzugleichen, um eine einheitliche Betreuung sicherzustellen. Um die Eingewöhnung zu optimieren, werden Kinder mit Sharing-Plätzen in der Krippe im ersten Monat täglich anwesend sein, danach wird die Betreuung auf zwei bis drei Tage pro Woche reduziert. Für diesen Monat wird die Gebühr einer fünf Tage Woche erhoben. Des Weiteren gelten für alle Kinder unter vier Jahren einheitliche Regeln für die Eingewöhnung, während keine Reduzierung der Gebühren für Kinder ab vier Jahren vorgenommen wird. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Gemeinderat stimmt der Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Baindt sowie der Beitragstabelle zum 01.09.2023 (Anlage 1 und Anlage 2) zu. 2. Darüber hinaus wird beschlossen, dass Kinder unter drei Jahren vorrangig in den Krippengruppen untergebracht werden und nachrangig in den Kindergartengruppen.[mehr]

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                Gemeinde Baindt Landkreis Ravensburg © A. WOBLICK PHOTOGRAPHIE JAHRESRECHNUNG Rechenschaftsbericht Rechnungsjahr 2018 Inhaltsverzeichnis I. Allgemeines 1 II. Gemeinde – Jahresrechnung 2018 1. Feststellungsbeschluss 3 2. Abschlussbeurkundungen 7 3. Gesamtabschluss 2018 9 - kassenmäßiger Abschluss 12 4. Vermögensrechnung 13 5. Vermögensübersicht 17 6. Einzelplan Zusammenstellung des Verwaltungshaushaltes 24 Einzelplan Zusammenstellung des Vermögenshaushaltes 28 7. Gruppierungsübersicht 35 8. Rechnungsquerschnitt 47 9. Rechenschaftsbericht zur Jahresrechnung 2018 55 III. Wasserversorgung Baindt – Jahresabschluss 2018 1. Feststellungsbeschluss 91 2. Abschlussbeurkundungen 92 3. Jahresabschlussbericht RSW Steuerberatungskanzlei 93 4. Kassenmäßiger Abschluss 132 5. Darlehen 133 6. Erläuterungen zum Jahresabschluss 2018 135 - Übersicht über die Ergebnisse der Gewinn- und Verlustrechnungen 2008 – 2018 136 IV. Abwasserbeseitigung Baindt – Jahresabschluss 2018 1. Feststellungsbeschluss 139 2. Abschlussbeurkundungen 140 3. Lagebericht 141 4. Jahresabschluss - Bilanz zum 31.12.2018 149 - Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr 2018 153 - Übersicht über die Entwicklung des Anlagevermögens im Wirtschaftsjahr 2018 156 - Kassenmäßiger Abschluss 157 5. Erläuterungen zum Jahresabschluss 2018 - Übersicht über die Ergebnisse der Gewinn- und Verlustrechnung 2015 - 2018 160 - Hinweise zur Gewinn- und Verlustrechnung 2018 161 I. Allgemeines 1. Einwohnerzahl Nach der Volkszählung am13.09.1950 1.281 nach der Volkszählung am 06.06.1961 1.503 nach der Volkszählung am 27.05.1970 2.562 nach der Volkszählung am 25.05.1987 4.116 nach der Fortschreibung (Stand 30.06.1995) 4.552 nach der Fortschreibung (Stand 30.06.2000) 4.616 nach der Fortschreibung (Stand 30.06.2005) 4.624 nach der Fortschreibung (Stand 30.06.2010) 4.838 Fortschreibung Basis Zensus (Stand 30.06.2013) 5.029 Fortschreibung Basis Zensus (Stand 30.06.2014) 5.029 Fortschreibung Basis Zensus (Stand 30.06.2015) 5.079 Fortschreibung Basis Zensus (30.06.2016) 5.141 Fortschreibung Basis Zensus (30.06.2017) 5.242 Fortschreibung Basis Zensus (30.06.2018) 5.219 2. Gemeindegebiet Gesamtfläche des Gemeindegebietes 2.306 ha 3. Die Gemeinde Baindt ist • Mitglied des Gemeindeverbandes Mittleres Schussental mit den Gemeinden Baienfurt und Berg sowie den Städten Ravensburg und Weingarten. Der Sitz des Gemeindeverbandes ist Ravensburg. • Mitglied des Abwasserzweckverbandes Mittleres Schussental mit den Gemeinden Berg, Fronreute und Wolpertswende. Der Sitz des Abwasserzweckverbandes ist Berg. • Mitglied des Zweckverbandes Breitbandversorgung im Landkreis Ravensburg. Der Sitz des Verbandes ist Fronreute. • Mitglied des Zweckverbandes Wasserversorgung Baienfurt-Baindt. Der Sitz des Verbandes ist Baienfurt. • Mitglied bei Pro REGIO Oberschwaben – Gesellschaft für Landesentwicklung mbH mit Sitz in Ravensburg. • Mitglied beim Landschaftserhaltungsverband Ravensburg e. V. • Mitglied bei der RaWEG – Ravensburger Wertstofferfassungsgesellschaft mit Sitz in Ravensburg • Mitglied bei der Genossenschaft Hallenbad Baienfurt eG (5 Anteile) • Mitglied bei der Regionalen Kompensations GmbH – ReKo GmbH 4. Organe der Gemeinde a) Bürgermeisterin Bürgermeisterin der Gemeinde Simone Rürup Stellvertreter des Bürgermeisters sind: 1. Stellv. Gemeinderat Helmuth Boenke 2. Stellv. Gemeinderat Dr. Anton Eberle b) Gemeinderat Die Zahl der Gemeinderäte beträgt 14. 1 c) Beschließende Ausschüsse Verwaltungsausschuss, Bauausschuss 5. Sachbuchführung Die Jahresrechnung erstellte der Fachbedienstete für das Finanzwesen Wolfgang Abele (seit 15.09.2005). Das Sachbuch führte unter dessen Verantwortung der Kassenverwalter. 6. Kassenführung Kassenverwalter ist seit dem 01.03.2000 der Verwaltungsfachangestellte Robert Müller. Stellvertreterin des Kassenverwalters ist Martina Brei, Verwaltungsfachangestellte. 7. Prüfungen a) Örtliche Prüfung Im Rechnungsjahr 2018 wurde eine unvermutete Kassenprüfung durchgeführt. b) Überörtliche Prüfung Im Jahr 2018 fand eine überörtliche Prüfung der GPA statt. 8. Organisation a) Der Gemeinderat hat seine Zuständigkeit zur Sachentscheidung in dem aus der Hauptsatzung ersichtlichen Umfang auf den Bürgermeister und den Verwaltungs- ausschuss übertragen. Die Anweisungsbefugnis obliegt dem Bürgermeister. b) Bankverbindungen Für den bargeldlosen Zahlungsverkehr bestehen folgende Konten: - Kreissparkasse Baienfurt DE59 6505 0110 0079 4006 00 - Volksbank Weingarten DE36 6509 1600 0065 2590 09 Gläubiger-ID: DE60BDT00000310162 Zeichnungsbefugt sind der Kassenverwalter Herr Müller und seine Stellvertreterin Frau Brei. Jeder ist für sich alleine zeichnungsberechtigt. 9. Einsatz von technischen Hilfsmitteln Das Finanzwesen der Gemeinde Baindt wird seit dem Jahr 2002 mit eigenständigen Programmen der Firma CIP geführt. Für die Buchhaltung und die Sachkontenführung werden ausschließlich die EDV-Programme der Firma CIP verwendet, die die Zulassung für das öffentliche Finanzwesen in Baden-Württemberg haben. 10. Wirtschaftliche Unternehmen Die Gemeinde Baindt betreibt die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung als Eigenbetriebe. Zudem hat die Gemeinde Baindt einen Betrieb gewerblicher Art, welcher die Betriebszweige Ratschreibergebühren, Schenk-Konrad-Halle, Gaststätte zur Mühle, Breitbandversorgung, PV-Anlage sowie den Betrieb Fernwärmeversorgung (BHKW mit Nahwärmenetz) umfasst. Die Geschäftsvorgänge werden nach den Grundsätzen der Betriebskameralistik gebucht. Die Eigenbetriebe werden entsprechend der Betriebssatzungen ohne Gewinnerzielungsabsicht betrieben. 2 II. Gemeinde - Jahresrechnung 2018 1. Feststellungsbeschluss Gemäß § 95 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt am die Jahresrechnung 2018 der Gemeinde Baindt mit nachstehenden Ergebnissen festgestellt: a) Kassenmäßiger Abschluss entsprechend den Berechnungen der Jahresrechnung 2018 b) Ergebnis der Haushaltsrechnung 2018 Verw.Hh. Verm.Hh. Gesamthaushalt 1. Soll-Einnahmen 13.083.497,23 € 4.289.894,77 € 17.373.392,00 € 2. Neue Haushalts- einnahmereste 0,00 € 0,00 € 0,00 € 3. Zwischensumme 13.083.497,23 € 4.289.894,77 € 17.373.392,00 € 4. Ab: Haushaltsein- nahmereste vom Vorjahr 0,00 € 0,00 € 0,00 € 5. Bereinigte Soll-Einnahmen 13.083.497,23 € 4.289.894,77 € 17.373.392,00 € 6. Soll-Ausgaben 13.083.497,23 € 4.289.894,77 € 17.373.392,00 € 7. Neue Haushalts- ausgabereste 0,00 € 0,00 € 0,00 € 8. Zwischensumme 13.083.497,23 € 4.289.894,77 € 17.373.392,00 € 9. Ab: Haushaltsaus- gabereste vom Vorjahr 0,00 € 0,00 € 0,00 € 10. Bereinigte Soll-Ausgaben 13.083.497,23 € 4.289.894,77 € 17.373.392,00 € 11. Differenz 10 ./. 5 0,00 € 0,00 € 0,00 € c) Vermögensrechnung/Vermögensübersicht entsprechend den Berechnungen aus der Vermögensrechnung der Jahresrechnung 2018 3 Aktiva Anfangsbestand Zugang Abgang Rest (Restsoll) gem. § 43 GemHVO alt VwV-VmR (Einnahmen) (Ausgaben) (Endbestand) € € € € 0,00 0 Anlagevermögen 0,00 0,00 022 Finanzanlagen 0,00 022 Beteiligungen, Kapitaleinlagen - Einlagen bei Zweckverbänden 0,00 - Abwasserzweckverband Mittleres Schussental (s. EB Abwasserbeseitigung) 0,00 0,00 0,00 0,00 - Gemeindeverband Mittleres Schussental 0,00 0,00 0,00 371,00 - Mitglied Regionalen Kompensations GmbH (Einlagenkonto) 12.475,00 0,00 12.846,00 797.686,00 - Erwerb Ökopunkte Regionalen Kompensations GmbH (Einlagenkonto 842.711 Ökopunkten) (Wertansatz 1€ pro Ökopunkt - Tendenz steigend) 45.025,00 0,00 842.711,00 100,00 - Mitglied beim Landschaftserhaltungsverband 0,00 0,00 100,00 500,00 - Mitglied bei der Genossenschaft Hallenbad Baienfurt eG 0,00 0,00 500,00 1.000,00 - Zweckverband Breitbandversorgung - Stammkapital 0,00 0,00 1.000,00 1.280,00 024 Beteiligung an wirtschaftlichen Unternehmen RaWEG (Stammeinlage) 0,00 0,00 1.280,00 616.505,08 025 Stammkapital von EB Wasserversorgung (Stammk.+allg. Rücklage) 0,00 0,00 616.505,08 250,00 026 Einlagen bei sonstigen Sondervermögen (Pro Regio) 0,00 250,00 0,00 1.417.692,08 57.500,00 250,00 1.474.942,08 1 Abgrenzung zum Anlagevermögen 0,00 11 HAR VMH (noch nicht verwendetes Deckungskapital) 0,00 0,00 0,00 2 Geldanlagen 300.000,00 04 Forderungen aus Geldanlagen 0,00 300.000,00 0,00 300.000,00 0,00 300.000,00 0,00 3 Forderungen aus Trägerdarlehen 31.000,00 31 aus Trägerdarlehen an EB Wasserversorgung (01.11.06) 0,00 9.600,00 21.400,00 153.000,00 aus Trägerdarlehen an EB Wasserversorgung (01.01.07) 0,00 24.000,00 129.000,00 60.550,00 aus Trägerdarlehen an EB Wasserversorgung (01.10.12) 0,00 1.800,00 58.750,00 137.650,00 aus Trägerdarlehen an EB Wasserversorgung (01.10.14) 0,00 3.800,00 133.850,00 188.750,00 aus Trägerdarlehen an EB Wasserversorgung (01.10.15) 0,00 5.000,00 183.750,00 0,00 aus Trägerdarlehen an EB Wasserversorgung (01.10.2018) 150.000,00 937,50 149.062,50 425.000,00 32 aus Trägerdarlehen an EB Abwasserbeseitigung (01.01.96) 0,00 20.000,00 405.000,00 400.000,00 aus Trägerdarlehen an EB Abwasserbeseitigung (30.12.07) 0,00 10.000,00 390.000,00 413.000,00 aus Trägerdarlehen an EB Abwasserbeseitigung (03.08.2010) 0,00 15.000,00 398.000,00 179.000,00 aus Trägerdarlehen an EB Abwasserbeseitigung (01.10.2012) 0,00 4.000,00 175.000,00 233.750,00 aus Trägerdarlehen an EB Abwasserbeseitigung (01.10.2014) 0,00 5.000,00 228.750,00 0,00 aus Trägerdarlehen an EB Abwasserbeseitigung (01.10.2018) 400.000,00 2.000,00 398.000,00 2.221.700,00 550.000,00 101.137,50 2.670.562,50 4 Forderungen aus laufender Rechnung 41 Kasseneinnahmereste einschl. Abgrenzungsposten 197.056,07 411 Kasseneinnahmereste des Verwaltungshaushaltes 99.389,79 197.056,07 99.389,79 4.100,00 412 Kasseneinnahmereste des Vermögenshaushaltes 134.199,50 4.100,00 134.199,50 137.101,78 414 Kassenmehrausgaben der Eigenbetriebe; EB WV und ABW 0,00 137.101,78 0,00 0,00 42 Haushaltseinnahmereste 0,00 0,00 0,00 0,00 43 Fehlbeträge (Vorjahr u. lfd. Jahr) 0,00 0,00 0,00 8.190.310,09 44 Kassenbestand/Girokonto/Geldmarktkonto - Tagesabschluss 31.12. 8.803.183,04 8.190.310,09 8.803.183,04 8.528.567,94 9.036.772,33 8.528.567,94 9.036.772,33 12.467.960,02 9.644.272,33 8.929.955,44 13.182.276,91 Passiva Anfangsbestand Zugang Abgang Rest (Restsoll) gem. § 43 GemHVO alt VwV-VmR (Einnahmen) (Ausgaben) (Endbestand) 5 Deckungskapital 53 Kredite 527.455,29 Kredite vom Kreditmarkt (Kfw-Darlehen 0,00% Verzinsung) 0,00 68.060,00 459.395,29 54 Innere Darlehen 0,00 55 Kreditähnliche Rechtsgeschäfte 0,00 0,00 0,00 8 Rücklage/Sonstige Geldvermögensbindungen 2.730.150,24 81 Allgemeine Rücklage 5.838.902,37 0,00 8.569.052,61 9 Verpflichtungen aus laufender Rechnung 91 Kassenausgabereste einschl. Abgrenzungsreste 111.053,98 911 Kassenausgaberest des Verwaltungshaushaltes 84.910,38 111.053,98 84.910,38 1.487.582,50 912 Kassenausgabereste des Vermögenshaushaltes 345.482,94 1.487.582,50 345.482,94 92 Haushaltsausgabereste 0,00 921 Haushaltsausgabereste des Verwaltungshaushaltes 0,00 0,00 0,00 4.441.000,00 922 Haushaltsausgabereste des Vermögenshaushaltes 0,00 4.441.000,00 0,00 0,00 93 Kassenkredite 0,00 0,00 0,00 0,00 931 Kassenmehreinnahmen der Eigenbetriebe, EB WV u. Abw 141.806,53 0,00 141.806,53 0,00 94 Kassenvorgriff 0,00 0,00 0,00 9.297.242,01 6.411.102,22 6.107.696,48 9.600.647,75 Gesamtsumme (0 - 4) Gesamtsumme (5 - 9) Geldvermögen Vermögensrechnung 2018 Geldvermögen Vermögensrechnung 2018 Summe 02 Finanzanlagen Summe 2 Geldanlagen Summe 3 Forderungen aus Trägerdarlehen Summe 4 Forderungen aus laufender Rechnung Auf die Bildung von kameralen Haushaltseinnahme- und Haushaltsausgabereste wurde im Übergangsjahr zur Doppik verzichtet. Den nach dem Rechnungsergebnis geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben, wie in der Haushaltsrechnung aufgeführt und im Rechenschaftsbericht unter Abschnitt B näher erläutert, wird gemäß § 84 GemO zugestimmt. Der Beschluss über die Feststellung der Jahresrechnung 2018 (vgl. a) - c)) ist gemäß § 95 Abs. 3 GemO der Rechtsaufsichtsbehörde mitzuteilen und ortsüblich bekannt zu geben. Gleichzeitig ist die Jahresrechnung mit Anlagen öffentlich auszulegen. Der Rechenschaftsbericht für das Haushaltsjahr 2018 wird zur Kenntnis genommen. Baindt, den Baindt, den Rürup, Bürgermeisterin Abele, Fachbediensteter für das Finanzwesen 5 6 2. Abschlussbeurkundungen Die Aufstellung der Jahresrechnung 2018 beurkundet Baindt, den Abele, Fachbediensteter für das Finanzwesen Die Jahresrechnung 2018 wurde festgestellt durch Beschluss des Gemeinderates vom Baindt, den Abele, Fachbediensteter für das Finanzwesen Gemäß § 11 Abs. 2 Ziffer 2.2 der Hauptsatzung wird den überplanmäßigen und außerplan- mäßigen Ausgaben bis zu 3.000 € zugestimmt. Den über- und außerplanmäßigen Ausgaben über 3.000 € hat der Gemeinderat mit Beschluss vom zugestimmt. Rürup, Bürgermeisterin Der Beschluss wurde der Rechtsaufsichtsbehörde mit Bericht vom mitgeteilt und am ortsüblich bekannt gegeben. Die Jahresrechnung mit Rechenschaftsbericht wurden vom bis je einschließlich öffentlich ausgelegt. In der ortsüblichen Bekanntgabe wurde auf die Auslegung hingewiesen. Baindt, den Baindt, den Rürup, Bürgermeisterin Abele, Fachbediensteter für das Finanzwesen 7 8 Gemeinde Baindt Landkreis Ravensburg 3. Gesamtabschluss zuzüglich kassenmäßiger Abschluss 2018 9 10 11 05.06.19 Seite HH.-Jahr: 2018 Datum : Uhrzeit :16:24:09 :Kassenmässiger Abschluss zur Haushaltsrechnung EUR EUREUR EUR Neue ResteReste vom Vorjahr Ist Gemeinde 1 Gemeinde Baindt (K) = Kassenreste (K) = Kassenreste (H) = Haushaltsreste (H) = Haushaltsreste 197.056,07 0,00 13.083.497,23 111.053,98 0,00 13.083.497,23 99.389,79 84.910,38 4.100,00 0,00 4.289.894,77 1.487.582,50 4.441.000,00 4.289.894,77 134.199,50 345.482,94 13.181.163,51 4.159.795,27 17.340.958,78 21.190.328,77 201.156,07 0,00 17.373.392,00 233.589,29 6.745.469,35 430.393,32 1.598.636,48 4.441.000,00 17.373.392,00 13.109.640,83 9.872.994,33 22.982.635,16 12.013.289,57 9.194.667,19 17.627,99 6.174.809,16 9.194.667,19 8.624.007,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Einnahmen Summen des Verwaltungshaushalt Summen des Vermögenshaushalt Summen der haushaltsfremden Vorgänge Summe der Einnahmen Ausgaben Summe der Ausgaben Summen der Haushaltsrechnung Summen des Verwaltungshaushalt Summen des Vermögenshaushalt Summen der Haushaltsrechnung Summen der haushaltsfremden Vorgänge Buchmäßiger Kassenbestand 8.803.183,04 (K) (K) (K) (K) (K) (K) (K) (K) (K) (K) (K) (K) (H) (H) (H) (H) (H) (H) (H) (H) (H) (H) (H) (H) 12.214.445,64 (K) 0,00 (H) 26.568.059,19 38.531.287,55 251.217,28 (K) 0,00 (H) 7.773.445,64 (K) 26.568.059,19 4.441.000,00 (H) 29.728.104,51 9.054.400,32 (K) 0,00 (H) 12 koehler Rechteck 4. Vermögensrechnung 2018 nach § 43 GemHVO (Anfangsbestände, Veränderungen, Endbestände - ohne Sachanlagen) 13 Aktiva Anfangsbestand Zugang Abgang Rest (Restsoll) gem. § 43 GemHVO alt VwV-VmR (Einnahmen) (Ausgaben) (Endbestand) € € € € 0,00 0 Anlagevermögen 0,00 0,00 022 Finanzanlagen 0,00 022 Beteiligungen, Kapitaleinlagen - Einlagen bei Zweckverbänden 0,00 - Abwasserzweckverband Mittleres Schussental (s. EB Abwasserbeseitigung) 0,00 0,00 0,00 0,00 - Gemeindeverband Mittleres Schussental 0,00 0,00 0,00 371,00 - Mitglied Regionalen Kompensations GmbH (Einlagenkonto) 12.475,00 0,00 12.846,00 797.686,00 - Erwerb Ökopunkte Regionalen Kompensations GmbH (Einlagenkonto 842.711 Ökopunkten) (Wertansatz 1€ pro Ökopunkt - Tendenz steigend) 45.025,00 0,00 842.711,00 100,00 - Mitglied beim Landschaftserhaltungsverband 0,00 0,00 100,00 500,00 - Mitglied bei der Genossenschaft Hallenbad Baienfurt eG 0,00 0,00 500,00 1.000,00 - Zweckverband Breitbandversorgung - Stammkapital 0,00 0,00 1.000,00 1.280,00 024 Beteiligung an wirtschaftlichen Unternehmen RaWEG (Stammeinlage) 0,00 0,00 1.280,00 616.505,08 025 Stammkapital von EB Wasserversorgung (Stammk.+allg. Rücklage) 0,00 0,00 616.505,08 250,00 026 Einlagen bei sonstigen Sondervermögen (Pro Regio) 0,00 250,00 0,00 1.417.692,08 57.500,00 250,00 1.474.942,08 1 Abgrenzung zum Anlagevermögen 0,00 11 HAR VMH (noch nicht verwendetes Deckungskapital) 0,00 0,00 0,00 2 Geldanlagen 300.000,00 04 Forderungen aus Geldanlagen 0,00 300.000,00 0,00 300.000,00 0,00 300.000,00 0,00 3 Forderungen aus Trägerdarlehen 31.000,00 31 aus Trägerdarlehen an EB Wasserversorgung (01.11.06) 0,00 9.600,00 21.400,00 153.000,00 aus Trägerdarlehen an EB Wasserversorgung (01.01.07) 0,00 24.000,00 129.000,00 60.550,00 aus Trägerdarlehen an EB Wasserversorgung (01.10.12) 0,00 1.800,00 58.750,00 137.650,00 aus Trägerdarlehen an EB Wasserversorgung (01.10.14) 0,00 3.800,00 133.850,00 188.750,00 aus Trägerdarlehen an EB Wasserversorgung (01.10.15) 0,00 5.000,00 183.750,00 0,00 aus Trägerdarlehen an EB Wasserversorgung (01.10.2018) 150.000,00 937,50 149.062,50 425.000,00 32 aus Trägerdarlehen an EB Abwasserbeseitigung (01.01.96) 0,00 20.000,00 405.000,00 400.000,00 aus Trägerdarlehen an EB Abwasserbeseitigung (30.12.07) 0,00 10.000,00 390.000,00 413.000,00 aus Trägerdarlehen an EB Abwasserbeseitigung (03.08.2010) 0,00 15.000,00 398.000,00 179.000,00 aus Trägerdarlehen an EB Abwasserbeseitigung (01.10.2012) 0,00 4.000,00 175.000,00 233.750,00 aus Trägerdarlehen an EB Abwasserbeseitigung (01.10.2014) 0,00 5.000,00 228.750,00 0,00 aus Trägerdarlehen an EB Abwasserbeseitigung (01.10.2018) 400.000,00 2.000,00 398.000,00 2.221.700,00 550.000,00 101.137,50 2.670.562,50 4 Forderungen aus laufender Rechnung 41 Kasseneinnahmereste einschl. Abgrenzungsposten 197.056,07 411 Kasseneinnahmereste des Verwaltungshaushaltes 99.389,79 197.056,07 99.389,79 4.100,00 412 Kasseneinnahmereste des Vermögenshaushaltes 134.199,50 4.100,00 134.199,50 137.101,78 414 Kassenmehrausgaben der Eigenbetriebe; EB WV und ABW 0,00 137.101,78 0,00 0,00 42 Haushaltseinnahmereste 0,00 0,00 0,00 0,00 43 Fehlbeträge (Vorjahr u. lfd. Jahr) 0,00 0,00 0,00 8.190.310,09 44 Kassenbestand/Girokonto/Geldmarktkonto - Tagesabschluss 31.12. 8.803.183,04 8.190.310,09 8.803.183,04 8.528.567,94 9.036.772,33 8.528.567,94 9.036.772,33 12.467.960,02 9.644.272,33 8.929.955,44 13.182.276,91Gesamtsumme (0 - 4) Geldvermögen Vermögensrechnung 2018 Summe 02 Finanzanlagen Summe 2 Geldanlagen Summe 3 Forderungen aus Trägerdarlehen Summe 4 Forderungen aus laufender Rechnung 14 Passiva Anfangsbestand Zugang Abgang Rest (Restsoll) gem. § 43 GemHVO alt VwV-VmR (Einnahmen) (Ausgaben) (Endbestand) € € € € 5 Deckungskapital 53 Kredite 527.455,29 Kredite vom Kreditmarkt (Kfw-Darlehen 0,00% Verzinsung) 0,00 68.060,00 459.395,29 54 Innere Darlehen 0,00 55 Kreditähnliche Rechtsgeschäfte 0,00 0,00 0,00 8 Rücklage/Sonstige Geldvermögensbindungen 2.730.150,24 81 Allgemeine Rücklage 5.838.902,37 0,00 8.569.052,61 9 Verpflichtungen aus laufender Rechnung 91 Kassenausgabereste einschl. Abgrenzungsreste 111.053,98 911 Kassenausgaberest des Verwaltungshaushaltes 84.910,38 111.053,98 84.910,38 1.487.582,50 912 Kassenausgabereste des Vermögenshaushaltes 345.482,94 1.487.582,50 345.482,94 92 Haushaltsausgabereste 0,00 921 Haushaltsausgabereste des Verwaltungshaushaltes 0,00 0,00 0,00 4.441.000,00 922 Haushaltsausgabereste des Vermögenshaushaltes 0,00 4.441.000,00 0,00 0,00 93 Kassenkredite 0,00 0,00 0,00 0,00 931 Kassenmehreinnahmen der Eigenbetriebe, EB WV u. Abw 141.806,53 0,00 141.806,53 0,00 94 Kassenvorgriff 0,00 0,00 0,00 9.297.242,01 6.411.102,22 6.107.696,48 9.600.647,75Gesamtsumme (5 - 9) Geldvermögen Vermögensrechnung 2018 16 Aufgabenbereich 2) Stand zu Beginn Stand am Ende Vermögensart 3) des Haushaltsjahres des Haushaltsjahres 1 2 3 4 5 7000. Abwasserbeseitigung Wird als Eigenbetrieb geführt. Siehe Bilanz! 8150. Wasserversorgung Wird als Eigenbetrieb geführt. Siehe Bilanz! 7710. Bauhof Grundstück 87.808,69 0,00 0,00 87.808,69 Hochbauten und Heizung 185.859,00 0,00 10.521,00 175.338,00 Geräte- u. Betriebsausstattung 188.767,00 152.064,33 53.632,33 287.199,00 Summe 462.434,69 152.064,33 64.153,33 550.345,69 1300. Feuerwehr Hochbauten 163.986,00 0,00 8.631,00 155.355,00 Fahrzeuge und Geräte 108.355,90 5.378,80 14.626,80 99.107,90 Summe 272.341,90 5.378,80 23.257,80 254.462,90 7670. Schenk-Konrad-Halle/Gaststatte Mühle etc. Grundstück 38.009,44 0,00 0,00 38.009,44 SKH Hochbauten 562.857,83 0,00 29.623,83 533.234,00 Betriebsausstattung 36.518,00 0,00 9.402,00 27.116,00 Gaststätte zur Mühle Hochbauten 98.681,45 0,00 5.193,44 93.488,01 Betriebsausstattung** 41.600,00 0,00 6.756,00 34.844,00 Summe 777.666,72 0,00 50.975,27 726.691,45 *) zwingend ab 1976 vorgeschrieben (§ 51 GemHVO) 2) Gliederung nach Einzelplänen, Abschnitten, ggf. Unterabschnitten **Vorfinanzierter Betrag von Pächter, zinsloses Darlehen, Stand 31.12.2018. 3) Gruppierung nach den in den Anlagenachweisen ausgewiesenen Anlagegruppen 25.981,78 € Zugang Abgang 5 a. Vermögensübersicht *) 17 Aufgabenbereich 2) Stand zu Beginn Stand am Ende Vermögensart 3) des Haushaltsjahres des Haushaltsjahres 1 2 3 4 5 7510. Bestattungswesen Unbebaute Grundstücke 266.652,94 0,00 0,00 266.652,94 Hochbauten 338.344,00 0,00 22.701,00 315.643,00 Tiefbauten 97.341,00 0,00 12.436,00 84.905,00 Betriebsausstattung 61,00 0,00 51,00 10,00 Anlagen im Bau 0,00 8.885,92 0,00 8.885,92 Summe 702.398,94 8.885,92 35.188,00 676.096,86 7201. Wertstoffhof Tiefbauten 24.397,00 0,00 7.144,00 17.253,00 8101. PV-Anlage 30.808,00 0,00 1.966,00 28.842,00 2900. Bürgerbus 1,00 0,00 0,00 1,00 8170. Nahwärmenetz/BHKW 420.288,00 0,00 33.217,00 387.071,00 (detaillierte Infos im Rechenschaftsber. Nr. 9) *) zwingend ab 1976 vorgeschrieben (§ 51 GemHVO) 2) Gliederung nach Einzelplänen, Abschnitten, ggf. Unterabschnitten 3) Gruppierung nach den in den Anlagenachweisen ausgewiesenen Anlagegruppen 5 b. Vermögensübersicht *) Zugang Abgang EURO 18 Aufgabenbereich Stand zu Beginn Stand am Ende Vermögensart des Haushaltsjahres des Haushaltsjahres 1 2 3 4 5 Wohnung Nr. 12 Dorfplatz 1 147.488,00 0,00 3.933,00 143.555,00 Bj. 1987, Kauf 2005, AHK 196.650 € Anlagen-Nr. 1293 Wohnung Nr. 18 Dorfplatz 1 89.431,00 0,00 3.651,00 85.780,00 Bj. 1987, Kauf 1992, AHK 182531,20 € Anlagen-Nr. 1294 Wohncontainer G und H 45.050,00 0,00 6.931,00 38.119,00 Boschstr. 1, AJ 2014, Anlagen-Nr. 1285 AK 69.308,11 €, Nur 10 Jahre ND EFH, Küferstraße 8 132.820,00 0,00 4.660,00 128.160,00 AHK Gebäude 144.472 €, 31 J. RND Anschaffungsjahr 2015 Anlagen-Nr. 1292 EFH, Klosterhof 4 112.152,00 0,00 6.378,00 105.774,00 AHK Gebäude 204.102 €, 32 J. RND Anschaffungsjahr 2003 Anlagen-Nr. 1288 Rathaus Bau und Sanierung 1.378.304,00 0,00 42.409,00 1.335.895,00 AHK 2.120.462,11 €, Bj. 2000 Anlagen-Nr. 1291 Ganztagesbetreuungsgebäude 867.728,00 0,00 22.538,00 845.190,00 AHK 1.126.915,07 €, Bj. 2006 Anlagen-Nr. 1280 Aufl. Zuschüsse Ganztagesbetr. -676.400,00 0,00 -17.800,00 -658.600,00 * vorläufige Bewertung - Zugänge ab dem Rechnungsjahr 2013 werden noch manuell nachgepflegt. 5 c. Vermögenserfassung kommunale Immobilien - Vermögensbewertung EURO Zugang Abgang (noch nicht im Haushalt verbucht) 19 Aufgabenbereich 2) Stand zu Beginn Stand am Ende Vermögensart 3) des Haushaltsjahres des Haushaltsjahres 1 2 3 4 5 Klosterwiesensch. - Fahrradunterstellgeb. 1,00 0,00 0,00 1,00 Bj. 1968, AHK 12.428,69,14 €, Anlagen-Nr. 1276 Klosterwiesensch. - Garage 1,00 0,00 0,00 1,00 Bj. 1968, AHK 1.851,08 €, Anlagen-Nr. 1277 Klosterwiesensch./Kiga (Kl.1 u.2) gelbes Haus 631.999,00 0,00 33.264,00 598.735,00 Bj. 1968, AHK 1.663.182,59, Anlagen-Nr. 1278 Klosterwiesensch. (Turnhalle/HMW/BHKW) 116.004,00 0,00 12.890,00 103.114,00 Bj. 1967, AHK 644.493,79 €, Anlagen-Nr. 1281 Klosterwiesensch. (Rektorat, OG Kl. 3 und 4) bl.H. 526.161,00 0,00 37.583,00 488.578,00 Bj. 1968, AHK 189149,01 €, Anlagen-Nr. 1282 Klosterwiesensch. (Grundschulerweiter.geb.) gr.H. 383.717,00 0,00 27.409,00 356.308,00 AHK 1.370.440,43, Bj. 1975, Anlagen-Nr. 1283 Kindergarten SMS Unterstellgebäude 1,00 0,00 0,00 1,00 AHK 5.298,77 €, Bj. 1988, Anlagen-Nr. 1286 Kindergarten SMS - Hauptgebäude 143.081,00 0,00 6.979,00 136.102,00 Bj. 1988, AHK 348.962,08 €, Anlagen-Nr. 1287 Klosterhof 5 - Vereinhaus/Kindergarten Regenb. 1.143.088,00 0,00 32.199,00 1.110.889,00 Bj. 2003, AHK 1.609.974,18 €, Anlagen-Nr. 1289 Klosterhof 5 Schuppen u. ä. Kleingebäude 2.272,00 0,00 412,00 1.860,00 Bj. 2003, AHK 8.245,71 €, Anlagen-Nr. 1290 Boschstr. 1/7, Varia Home 386.757,00 0,00 13.336,00 373.421,00 Baujahr 2016, AHK 440.101.,67 €, Anlagen-Nr. 1519 * vorläufige Bewertung - Zugänge ab dem Rechnungsjahr 2013 werden noch manuell nachgepflegt. 5 d. Vermögenserfassung kommunale Immobilien - Vermögensbewertung EURO Zugang Abgang (noch nicht im Haushalt verbucht) 20 6. Haushaltsrechnung 2018 Verwaltungshaushalt, Vermögenshaushalt Zusammenfassung der Einnahmen, Ausgaben 21 22 1. Zusammenfassung der Einnahmen, Ausgaben Seite Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2018 Gemeinde: Gemeinde Baindt - in EUR - 23 koehler Rechteck Gemeinde 1 Gemeinde Baindt Seite HH.-Jahr: 2018 Datum :05.06.19 Uhrzeit :16:16:48 :Einzelplan-Zusammenstellung VerwaltungshaushaltHaushaltsrechnung + neue Haushalts- reste (H) Einzelplan Reste vom Vorjahr (K)=Kassenreste (H)=Haushaltsreste Neue Reste Ist (K)=Kassenreste (H)=Haushaltsreste Üpl./Apl. bewilligte oder nach § 18 GemHVO Soll --------------- Haushaltsansatz 1 2 3 = Einnahmen = Ausgaben ./. Haushaltsreste vom Vorjahr (H) 4 5 Planvergleich 6 7 Soll (Spalte 3) mehr(+) weniger (-) als Ansatz Spalte (6) zulässige Mehrausgaben 8 EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR -478,29 -104.989,90 Allgemeine Verwaltung0 +/- Einn. 0,00 0,00 149.183,80 0,00 6.387,48 202.300,00 426,81 356.966,18 351.005,51 Ausg. 0,00 0,00 61.253,85 1.148.200,00 0,00 354,77 1.114.232,22 10.123,04 1.104.463,95 -3.735,56 -753.458,44 0,00 72,04 -757.266,04 -945.900,00 0,00 0,00 104.511,61 87.929,95 (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) -6.100,00 -13.138,81 Öffentliche Sicherheit und Ordnung1 +/- Einn. 0,00 0,00 5.443,69 0,00 2.514,53 17.800,00 0,00 19.658,22 17.143,69 Ausg. 0,00 0,00 29.413,51 119.550,00 0,00 0,00 141.896,28 6.071,58 135.824,70 -3.557,05 -118.681,01 0,00 0,00 -122.238,06 -101.750,00 0,00 0,00 7.038,81 -23.969,82 (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) -17.185,97 -33.060,16 Schulen2 +/- Einn. 0,00 0,00 37.003,60 0,00 3.556,00 122.700,00 551,10 145.522,53 142.517,63 Ausg. 0,00 0,00 73.896,96 546.100,00 0,00 8.094,89 596.985,72 18.143,81 586.936,80 -14.587,81 -444.419,17 0,00 -7.543,79 -451.463,19 -423.400,00 0,00 0,00 15.874,19 -36.893,36 (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) 24 koehler Rechteck Gemeinde 1 Gemeinde Baindt Seite HH.-Jahr: 2018 Datum :05.06.19 Uhrzeit :16:16:48 :Einzelplan-Zusammenstellung VerwaltungshaushaltHaushaltsrechnung + neue Haushalts- reste (H) Einzelplan Reste vom Vorjahr (K)=Kassenreste (H)=Haushaltsreste Neue Reste Ist (K)=Kassenreste (H)=Haushaltsreste Üpl./Apl. bewilligte oder nach § 18 GemHVO Soll --------------- Haushaltsansatz 1 2 3 = Einnahmen = Ausgaben ./. Haushaltsreste vom Vorjahr (H) 4 5 Planvergleich 6 7 Soll (Spalte 3) mehr(+) weniger (-) als Ansatz Spalte (6) zulässige Mehrausgaben 8 EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR -55,00 -20.722,61 Wissenschaft, Forschung, Kulturpflege3 +/- Einn. 0,00 0,00 137,56 0,00 0,00 600,00 0,00 682,56 682,56 Ausg. 0,00 0,00 3.118,43 86.700,00 0,00 0,00 69.123,12 27,30 69.095,82 -27,30 -68.413,26 0,00 0,00 -68.440,56 -86.100,00 0,00 0,00 20.667,61 -2.980,87 (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) -32.438,60 -81.215,72 Soziale Sicherung4 +/- Einn. 0,00 0,00 479.396,35 0,00 71.608,16 706.000,00 75.662,91 1.148.903,00 1.152.957,75 Ausg. 0,00 0,00 440.685,67 1.635.550,00 0,00 51.255,92 1.959.516,81 15.752,78 1.995.019,95 55.855,38 -842.062,20 0,00 24.406,99 -810.613,81 -929.550,00 0,00 0,00 48.777,12 38.710,68 (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) -18.000,00 -70.259,87 Gesundheit, Sport, Erholung5 +/- Einn. 0,00 0,00 7.621,82 0,00 0,00 19.500,00 0,00 9.121,82 9.121,82 Ausg. 0,00 0,00 14.788,58 308.450,00 0,00 0,00 254.416,85 1.438,14 252.978,71 -1.438,14 -243.856,89 0,00 0,00 -245.295,03 -288.950,00 0,00 0,00 52.259,87 -7.166,76 (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) 25 koehler Rechteck Gemeinde 1 Gemeinde Baindt Seite HH.-Jahr: 2018 Datum :05.06.19 Uhrzeit :16:16:48 :Einzelplan-Zusammenstellung VerwaltungshaushaltHaushaltsrechnung + neue Haushalts- reste (H) Einzelplan Reste vom Vorjahr (K)=Kassenreste (H)=Haushaltsreste Neue Reste Ist (K)=Kassenreste (H)=Haushaltsreste Üpl./Apl. bewilligte oder nach § 18 GemHVO Soll --------------- Haushaltsansatz 1 2 3 = Einnahmen = Ausgaben ./. Haushaltsreste vom Vorjahr (H) 4 5 Planvergleich 6 7 Soll (Spalte 3) mehr(+) weniger (-) als Ansatz Spalte (6) zulässige Mehrausgaben 8 EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR -4.047,90 -140.939,70 Bau- und Wohnungswesen, Verkehr6 +/- Einn. 0,00 0,00 24.469,66 0,00 0,00 58.900,00 0,00 79.321,76 79.321,76 Ausg. 0,00 0,00 43.313,21 744.800,00 0,00 1.804,64 646.680,10 1.311,23 647.173,51 -1.311,23 -567.851,75 0,00 -1.804,64 -567.358,34 -685.900,00 0,00 0,00 136.891,80 -18.843,55 (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) -61.346,27 -116.696,66 Öffentliche Einrichtungen, Wirtschaftsförderung7 +/- Einn. 0,00 0,00 22.001,41 0,00 43.528,85 811.250,00 4.806,28 810.627,71 771.905,14 Ausg. 0,00 0,00 104.096,71 1.070.900,00 0,00 4.662,76 1.071.177,58 17.540,29 1.058.300,05 25.988,56 -286.394,91 0,00 143,52 -260.549,87 -259.650,00 0,00 0,00 55.350,39 -82.095,30 (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) -37.047,24 -96.421,99 Wirtschaftliche Unternehmen, allg. Grund- und Sondervermögen8 +/- Einn. 0,00 0,00 40.473,22 0,00 57.095,72 335.100,00 12.629,62 382.992,08 338.525,98 Ausg. 0,00 0,00 64.829,30 230.200,00 0,00 18.737,40 220.515,72 40.645,81 198.607,31 16.449,91 139.918,67 0,00 -6.107,78 162.476,36 104.900,00 0,00 0,00 59.374,75 -24.356,08 (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) 26 koehler Rechteck Gemeinde 1 Gemeinde Baindt Seite HH.-Jahr: 2018 Datum :05.06.19 Uhrzeit :16:16:48 :Einzelplan-Zusammenstellung VerwaltungshaushaltHaushaltsrechnung + neue Haushalts- reste (H) Einzelplan Reste vom Vorjahr (K)=Kassenreste (H)=Haushaltsreste Neue Reste Ist (K)=Kassenreste (H)=Haushaltsreste Üpl./Apl. bewilligte oder nach § 18 GemHVO Soll --------------- Haushaltsansatz 1 2 3 = Einnahmen = Ausgaben ./. Haushaltsreste vom Vorjahr (H) 4 5 Planvergleich 6 7 Soll (Spalte 3) mehr(+) weniger (-) als Ansatz Spalte (6) zulässige Mehrausgaben 8 EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR -27.932,07 -12.500,00 Allgemeine Finanzwirtschaft9 +/- Einn. 0,00 0,00 2.912.647,46 0,00 12.365,33 7.335.600,00 5.313,07 10.227.367,65 10.220.315,39 Ausg. 0,00 0,00 3.328.296,43 3.719.300,00 0,00 0,00 7.035.096,43 0,00 7.035.096,43 12.365,33 3.185.218,96 0,00 5.313,07 3.192.271,22 3.616.300,00 0,00 0,00 -15.432,07 -415.648,97 (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) 0 - 9 zusammen +/- Einn. 0,00 0,00 3.678.378,57 0,00 197.056,07 9.609.750,00 99.389,79 13.181.163,51 13.083.497,23 Ausg. 0,00 0,00 4.163.692,65 9.609.750,00 0,00 84.910,38 13.109.640,83 111.053,98 13.083.497,23 86.002,09 0,00 0,00 14.479,41 71.522,68 0,00 0,00 0,00 485.314,08 -485.314,08 -204.631,34 -689.945,42 (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) 27 koehler Rechteck Gemeinde 1 Gemeinde Baindt Seite HH.-Jahr: 2018 Datum :05.06.19 Uhrzeit :16:16:48 :Einzelplan-Zusammenstellung VermögenshaushaltHaushaltsrechnung + neue Haushalts- reste (H) Einzelplan Reste vom Vorjahr (K)=Kassenreste (H)=Haushaltsreste Neue Reste Ist (K)=Kassenreste (H)=Haushaltsreste Üpl./Apl. bewilligte oder nach § 18 GemHVO Soll --------------- Haushaltsansatz 1 2 3 = Einnahmen = Ausgaben ./. Haushaltsreste vom Vorjahr (H) 4 5 Planvergleich 6 7 Soll (Spalte 3) mehr(+) weniger (-) als Ansatz Spalte (6) zulässige Mehrausgaben 8 EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR - - - - - - -32.574,73 Allgemeine Verwaltung0 +/- Einn. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Ausg. 0,00 0,00 0,00 15.750,00 18.500,00 0,00 1.675,27 0,00 -16.824,73 0,00 16.824,73 -18.500,00 0,00 -1.675,27 -15.750,00 0,00 0,00 32.574,73 0,00 (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) - - - - - - -127.621,20 Öffentliche Sicherheit und Ordnung1 +/- Einn. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Ausg. 0,00 0,00 0,00 36.000,00 97.000,00 0,00 5.378,80 0,00 -91.621,20 0,00 91.621,20 -97.000,00 0,00 -5.378,80 -36.000,00 0,00 0,00 127.621,20 0,00 (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) - - - - - - -103.713,79 Schulen2 +/- Einn. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Ausg. 0,00 0,00 0,00 10.000,00 112.500,00 0,00 18.842,74 56,53 -93.713,79 -56,53 93.713,79 -112.500,00 0,00 -18.842,74 -10.000,00 0,00 0,00 103.713,79 0,00 (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) 28 koehler Rechteck Gemeinde 1 Gemeinde Baindt Seite HH.-Jahr: 2018 Datum :05.06.19 Uhrzeit :16:16:48 :Einzelplan-Zusammenstellung VermögenshaushaltHaushaltsrechnung + neue Haushalts- reste (H) Einzelplan Reste vom Vorjahr (K)=Kassenreste (H)=Haushaltsreste Neue Reste Ist (K)=Kassenreste (H)=Haushaltsreste Üpl./Apl. bewilligte oder nach § 18 GemHVO Soll --------------- Haushaltsansatz 1 2 3 = Einnahmen = Ausgaben ./. Haushaltsreste vom Vorjahr (H) 4 5 Planvergleich 6 7 Soll (Spalte 3) mehr(+) weniger (-) als Ansatz Spalte (6) zulässige Mehrausgaben 8 EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR - - - - - - -500,00 Wissenschaft, Forschung, Kulturpflege3 +/- Einn. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Ausg. 0,00 0,00 20.000,00 500,00 0,00 0,00 20.000,00 0,00 20.000,00 0,00 -20.000,00 0,00 0,00 -20.000,00 -500,00 0,00 0,00 500,00 -20.000,00 (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) 0,00 -223.847,10 Soziale Sicherung4 +/- Einn. 0,00 0,00 4.077,90 0,00 0,00 0,00 0,00 4.077,90 4.077,90 Ausg. 0,00 0,00 0,00 206.400,00 400.000,00 4.072,94 378.479,96 0,00 -17.447,10 0,00 21.525,00 -400.000,00 -4.072,94 -374.402,06 -206.400,00 0,00 0,00 223.847,10 4.077,90 (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) - - - - - - -56.362,91 Gesundheit, Sport, Erholung5 +/- Einn. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Ausg. 0,00 0,00 211.998,23 61.250,00 222.500,00 0,00 457.094,13 17.708,81 216.885,32 -17.708,81 -216.885,32 -222.500,00 0,00 -457.094,13 -61.250,00 0,00 0,00 56.362,91 -211.998,23 (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) 29 koehler Rechteck Gemeinde 1 Gemeinde Baindt Seite HH.-Jahr: 2018 Datum :05.06.19 Uhrzeit :16:16:48 :Einzelplan-Zusammenstellung VermögenshaushaltHaushaltsrechnung + neue Haushalts- reste (H) Einzelplan Reste vom Vorjahr (K)=Kassenreste (H)=Haushaltsreste Neue Reste Ist (K)=Kassenreste (H)=Haushaltsreste Üpl./Apl. bewilligte oder nach § 18 GemHVO Soll --------------- Haushaltsansatz 1 2 3 = Einnahmen = Ausgaben ./. Haushaltsreste vom Vorjahr (H) 4 5 Planvergleich 6 7 Soll (Spalte 3) mehr(+) weniger (-) als Ansatz Spalte (6) zulässige Mehrausgaben 8 EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR -1.050.000,00 -2.165.322,21 Bau- und Wohnungswesen, Verkehr6 +/- Einn. 0,00 0,00 221.637,61 0,00 0,00 1.051.000,00 0,00 222.637,61 222.637,61 Ausg. 0,00 0,00 1.045,30 1.176.250,00 1.158.000,00 0,00 187.738,78 17.765,69 -988.026,91 -17.765,69 1.210.664,52 -1.158.000,00 0,00 34.898,83 -125.250,00 0,00 0,00 1.115.322,21 220.592,31 (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) -47.427,23 -1.333.817,90 Öffentliche Einrichtungen, Wirtschaftsförderung7 +/- Einn. 0,00 0,00 213.859,51 0,00 0,00 362.200,00 0,00 528.632,28 528.632,28 Ausg. 0,00 0,00 0,00 956.900,00 1.335.500,00 0,00 1.000.182,17 41.600,07 -376.917,90 -41.600,07 905.550,18 -1.335.500,00 0,00 -471.549,89 -594.700,00 0,00 0,00 1.286.390,67 213.859,51 (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) -1.611.535,96 -2.018.101,29 Wirtschaftliche Unternehmen, allg. Grund- und Sondervermögen8 +/- Einn. 0,00 0,00 1.500,00 0,00 4.100,00 2.349.200,00 134.199,50 609.064,54 739.164,04 Ausg. 0,00 0,00 0,00 1.748.700,00 1.097.000,00 341.410,00 1.896.640,11 1.410.451,40 -269.401,29 -1.406.351,40 1.008.565,33 -1.097.000,00 -207.210,50 -1.287.575,57 600.500,00 0,00 0,00 406.565,33 1.500,00 (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) 30 koehler Rechteck Gemeinde 1 Gemeinde Baindt Seite HH.-Jahr: 2018 Datum :05.06.19 Uhrzeit :16:16:48 :Einzelplan-Zusammenstellung VermögenshaushaltHaushaltsrechnung + neue Haushalts- reste (H) Einzelplan Reste vom Vorjahr (K)=Kassenreste (H)=Haushaltsreste Neue Reste Ist (K)=Kassenreste (H)=Haushaltsreste Üpl./Apl. bewilligte oder nach § 18 GemHVO Soll --------------- Haushaltsansatz 1 2 3 = Einnahmen = Ausgaben ./. Haushaltsreste vom Vorjahr (H) 4 5 Planvergleich 6 7 Soll (Spalte 3) mehr(+) weniger (-) als Ansatz Spalte (6) zulässige Mehrausgaben 8 EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR -392.050,00 -1.940,00 Allgemeine Finanzwirtschaft9 +/- Einn. 0,00 0,00 2.668.082,94 0,00 0,00 519.350,00 0,00 2.795.382,94 2.795.382,94 Ausg. 0,00 0,00 5.838.902,37 70.000,00 0,00 0,00 5.906.962,37 0,00 5.906.962,37 0,00 -3.111.579,43 0,00 0,00 -3.111.579,43 449.350,00 0,00 0,00 -390.110,00 -3.170.819,43 (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) 0 - 9 zusammen +/- Einn. 0,00 0,00 3.109.157,96 0,00 4.100,00 4.281.750,00 134.199,50 4.159.795,27 4.289.894,77 Ausg. 0,00 0,00 6.071.945,90 4.281.750,00 4.441.000,00 345.482,94 9.872.994,33 1.487.582,50 4.289.894,77 -1.483.482,50 0,00 -4.441.000,00 -211.283,44 -5.713.199,06 0,00 0,00 0,00 2.962.787,94 -2.962.787,94 -3.101.013,19 -6.063.801,13 (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) Gesamthaushalt +/- Einn. 0,00 0,00 6.787.536,53 0,00 201.156,07 13.891.500,00 233.589,29 17.340.958,78 17.373.392,00 Ausg. 0,00 0,00 10.235.638,55 13.891.500,00 4.441.000,00 430.393,32 22.982.635,16 1.598.636,48 17.373.392,00 -1.397.480,41 0,00 -4.441.000,00 -196.804,03 -5.641.676,38 0,00 0,00 0,00 3.448.102,02 -3.448.102,02 -3.305.644,53 -6.753.746,55 (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) 31 koehler Rechteck Gemeinde 1 Gemeinde Baindt Seite HH.-Jahr : 2018 Datum : 05.06.19 Uhrzeit : 16:17:38 :Feststellung und Aufgliederung des Ergebnisses der Haushaltsrechnung Etwaiger Unterschied bereinigter Solleinnahmen ./. bereinigter Sollausgaben 4.289.894,77 0,00 0,00 17.373.392,00 21.814.392,00 0,00 EUR Solleinnahmen (= Anordnungssoll) + neugebildete Haushaltseinnahmereste = Zwischensumme Summe bereinigter Solleinnahmen Sollausgaben (= Anordnungssoll) + neu gebildete Haushaltsausgabereste = Zwischensumme Summe bereinigter Sollausgaben Fehlbetrag 13.083.497,23 17.373.392,00 21.814.392,00 17.373.392,00 Einnahmen Ausgaben Unterschied 8.730.894,77 0,00 8.730.894,77 17.373.392,00 0,00 4.289.894,77 4.289.894,77 13.083.497,23 13.083.497,23 0,00 13.083.497,23 4.289.894,77 13.083.497,23 0,00 0,00 GesamthaushaltVermögenshaushaltVerwaltungshaushalt EUREUR 0,00- Abgang Haushaltseinnahmereste vom Vorjahr 0,00 13.083.497,23 - Abgang Haushaltsausgabereste vom Vorjahr 4.441.000,00 4.441.000,00 0,00 *** Ende der Liste "Feststellung und Aufgliederung des Ergebnisses der Haushaltsrechnung" *** Gemeinde Baindt, 05.06.2019 32 koehler Rechteck 7. Rechnungs-Gruppierungsübersicht 2018 33 34 Seite Gemeinde : Gemeinde Baindt Stand : 30.06.2018 Einwohner: 5.221 3. Rechnungs-Gruppierungsübersicht Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2018 - EUR - 35 koehler Rechteck Betrag 2018 Seite je Einwohner Haushaltsvergleich Mehr/Weniger Grupp.-Nr. Bezeichnung der Hauptgruppen, Gruppen und Untergruppen E i n n a h m e n EUR EUR EUR Rechnungsgruppierungsübersicht zur Haushaltsrechnung Gemeinde 1 Gemeinde Baindt Einnahmen des Verwaltungshaushaltes ----------------------------------- 0 Steuern, Allgemeine Zuweisungen 000 Grundsteuer A 38.460,49 7,37 5.260,49 001 Grundsteuer B 479.412,50 91,82 -20.587,50 003 Gewerbesteuer nach Ertrag 3.687.428,94 706,27 2.337.428,94 01 Gemeindeanteil an Gemeinschaftsteuern 010 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer 3.102.255,33 594,19 380.255,33 012 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer 225.533,60 43,20 28.533,60 02,03 Andere Steuern und steuerähnliche Einnahmen 16.539,00 3,17 2.039,00 04 Schlüsselzuweisungen u. komm. Investitionp. 041 vom Land 2.120.038,50 406,06 133.538,50 09 Ausgleichsleistungen 091 Ausgleichsleistungen nach dem Familienlastenausgleich 232.691,00 44,57 2.691,00 0 Summe Hauptgruppe 0 9.902.359,36 1.896,65 2.869.159,36 1 Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb 10,11,12 Gebühren und ähnliche Entgelte, zweckgebundene Abgaben 282.772,52 54,16 40.472,52 13,14,15 Einnahmen a. Verkauf, Mieten u. Pachten, sonst. Verwaltungs-u. Betriebseinnahmen 617.643,51 118,30 259.143,51 16 Erstattungen für Ausgaben des Verwaltungshaushalt 160 vom Bund 0,00 0,00 0,00 161 vom Land 0,00 0,00 0,00 162 von Gemeinden und Gemeindeverbänden 74.434,19 14,26 -7.565,81 163 von Zweckverbänden u. dgl. 0,00 0,00 0,00 36 koehler Rechteck Betrag 2018 Seite je Einwohner Haushaltsvergleich Mehr/Weniger Grupp.-Nr. Bezeichnung der Hauptgruppen, Gruppen und Untergruppen E i n n a h m e n EUR EUR EUR Rechnungsgruppierungsübersicht zur Haushaltsrechnung Gemeinde 1 Gemeinde Baindt 164 vom sonst.öffentl. Bereich 0,00 0,00 0,00 165 von öffentlichen wirtschaftl. Unternehmen 134.838,29 25,83 16.538,29 166 von privaten Unternehmen 0,00 0,00 0,00 167 von übrigen Bereichen 0,00 0,00 0,00 169 Innere Verrechnungen 779.643,92 149,33 60.793,92 17 Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke 170 vom Bund 0,00 0,00 0,00 171 vom Land 824.029,59 157,83 195.029,59 172 von Gemeinden und Gemeindeverbänden 0,00 0,00 0,00 173 von Zweckverbänden u. dgl. 0,00 0,00 0,00 174 vom sonst. öffentl. Bereich 0,00 0,00 0,00 176 von privaten Unternehmen 1.050,25 0,20 950,25 177,178 von übrigen Bereichen 0,00 0,00 0,00 1 Summe Hauptgruppe 1 2.714.412,27 519,91 565.362,27 2 Sonstige Finanzeinnahmen 20 Zinseinnahmen 200 vom Bund 0,00 0,00 0,00 201 vom Land 0,00 0,00 0,00 202 von Gemeinden- und Gemeindeverbänden 0,00 0,00 0,00 203 von Zweckverbänden u. dgl. 0,00 0,00 0,00 204 vom sonst. öffentl. Bereich 0,00 0,00 0,00 205,206,207 von unternehmerischen und übrigen Bereichen 55.200,20 10,57 3.000,20 209 aus inneren Darlehen 0,00 0,00 0,00 21,22 Gewinnanteile von wirtschaftl. Unternehmen u.a. Beteiligungen, Konzessionsabgaben 123.911,92 23,73 8.911,92 23 Schuldendiensthilfen 230 vom Bund, LAF, ERP-Sondervermögen 0,00 0,00 0,00 37 koehler Rechteck Betrag 2018 Seite je Einwohner Haushaltsvergleich Mehr/Weniger Grupp.-Nr. Bezeichnung der Hauptgruppen, Gruppen und Untergruppen E i n n a h m e n EUR EUR EUR Rechnungsgruppierungsübersicht zur Haushaltsrechnung Gemeinde 1 Gemeinde Baindt 231 vom Land 0,00 0,00 0,00 232 von Gemeinden und Gemeindeverbänden 0,00 0,00 0,00 233 von Zweckverbänden u. dgl. 0,00 0,00 0,00 234 vom sonst.öffentl. Bereich 0,00 0,00 0,00 235,236,237 von unternehmerischen und übrigen Bereichen 0,00 0,00 0,00 24,25 Ersatz v. sozialen Leistungen 0,00 0,00 0,00 26 Weitere Finanzeinnahmen 24.857,65 4,76 14.757,65 27 Kalkulatorische Einnahmen 262.755,83 50,33 12.555,83 28 Zuführungen vom Vermögenshaushalt 0,00 0,00 0,00 2 Summe Hauptgruppe 2 466.725,60 89,39 39.225,60 0,1,2 Gesamteinnahmen des VWH 13.083.497,23 2.505,95 3.473.747,23 3 Einnahmen des Vermögenshaushaltes --------------------------------- 30 Zuführung vom Verwaltungshaushalt 2.795.382,94 535,41 2.668.082,94 31 Entnahmen aus Rücklagen 0,00 0,00 -392.050,00 32 Rückflüsse von Darlehen 320 vom Bund, LAF, ERP-Sondervermögen 0,00 0,00 0,00 321 vom Land 0,00 0,00 0,00 322 von Gemeinden und Gemeindeverbänden 0,00 0,00 0,00 323 von Zweckverbänden u. dgl. 0,00 0,00 0,00 324 vom sonst. öffentl. Bereich 0,00 0,00 0,00 325,326,327,328,329 von unternehmerischen und übrigen Bereichen 101.137,50 19,37 -10.262,50 33 Einnahmen aus Veräußerungen v. Beteiligungen und Rückflüsse v. Kapitaleinlagen 0,00 0,00 0,00 34 Einnahmen aus Veräußerung v. Sachen des Anlagevermögens 1.156.386,05 221,49 -2.343.613,95 35 Beiträge und ähnliche Entgelte 222.637,61 42,64 221.637,61 36 Zuweisungen u. Zuschüsse f. 38 koehler Rechteck Betrag 2018 Seite je Einwohner Haushaltsvergleich Mehr/Weniger Grupp.-Nr. Bezeichnung der Hauptgruppen, Gruppen und Untergruppen E i n n a h m e n EUR EUR EUR Rechnungsgruppierungsübersicht zur Haushaltsrechnung Gemeinde 1 Gemeinde Baindt Investitionen u. Investitionsförderungsmaßn. 360 vom Bund, LAF, ERP-Sondervermögen 0,00 0,00 0,00 361 vom Land 10.272,77 1,97 -139.727,23 362 von Gemeinden und Gemeindeverbänden 0,00 0,00 0,00 363 von Zweckverbänden u. dgl. 0,00 0,00 0,00 364 vom sonst. öffentl. Bereich 0,00 0,00 0,00 365-369 von unternehmerischen und übrigen Bereichen 4.077,90 0,78 4.077,90 37 Einnahmen aus Krediten und inneren Darlehen 370 vom Bund, LAF, ERP-Sondervermögen 0,00 0,00 0,00 371 vom Land 0,00 0,00 0,00 372 von Gemeinden und Gemeindeverbänden 0,00 0,00 0,00 373 von Zweckverbänden u. dgl. 0,00 0,00 0,00 374 vom sonst. öffentl. Bereich 0,00 0,00 0,00 377 vom Kreditmarkt (ohne Umschuldungen) 0,00 0,00 0,00 378 vom Kreditmarkt für Umschuldungen 0,00 0,00 0,00 379 Innere Darlehen 0,00 0,00 0,00 390 Fehlbeträge aus Vorjahre 0,00 0,00 0,00 3 Gesamteinnahmen des VMH 4.289.894,77 821,66 8.144,77 0-3 Gesamteinnahmen des VWH und VMH 17.373.392,00 3.327,61 3.481.892,00 39 koehler Rechteck Betrag 2018 Seite je Einwohner Haushaltsvergleich Mehr/Weniger Grupp.-Nr. Bezeichnung der Hauptgruppen, Gruppen und Untergruppen A u s g a b e n EUR EUR EUR Rechnungsgruppierungsübersicht zur Haushaltsrechnung Gemeinde 1 Gemeinde Baindt Ausgaben des Verwaltungshaushaltes ---------------------------------- 4 Personalausgaben 40 Aufwendungen für ehrenamtl. Tätigkeit 40.853,22 7,82 6.853,22 41 Besoldung, Vergütungen, Löhne 1.945.639,22 372,66 28.839,22 42,43 Versorgung 284.937,91 54,58 62.087,91 44 Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung 319.899,25 61,27 21.949,25 45 Beihilfen und Unterstützungen 11.380,00 2,18 -13.670,00 46 Personalnebenausgaben 20.634,88 3,95 4.134,88 47 Deckungsreserve für Personalausgaben 0,00 0,00 0,00 4 Personalausgaben 2.623.344,48 502,46 110.194,48 5/6 Sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand 50,51 Unterhaltung d. Grundst. u. baul. Anlagen u. d. sonst. unbew. Vermögens 202.978,02 38,88 -149.921,98 52 Geräte, Ausstattungs-u. Ausrüstungsgegenstände, sonst. Gebrauchsgegenstände 64.656,29 12,38 -17.643,71 53 Mieten und Pachten 78.675,19 15,07 67.875,19 54 Bewirtschaftung d. Grundstücke, baulichen Anlagen usw. 401.128,98 76,83 54.878,98 55 Haltung von Fahrzeugen 65.323,73 12,51 -976,27 56 Besondere Aufwendungen für Beschäftigte 32.882,57 6,30 -10.467,43 57-63 Weitere Verwaltungs- und Betriebsausgaben 202.948,81 38,87 20.698,81 64-66 Steuern, Geschäftsausgaben u.a. 409.856,27 78,50 24.606,27 67 Erstattungen von Verwaltungs- und Betriebsaufwand 670 an Bund, LAF, ERP-Sondervermögen 0,00 0,00 0,00 40 koehler Rechteck Betrag 2018 Seite je Einwohner Haushaltsvergleich Mehr/Weniger Grupp.-Nr. Bezeichnung der Hauptgruppen, Gruppen und Untergruppen A u s g a b e n EUR EUR EUR Rechnungsgruppierungsübersicht zur Haushaltsrechnung Gemeinde 1 Gemeinde Baindt 671 an Land 0,00 0,00 0,00 672 an Gemeinden und Gemeindeverbände 16.039,26 3,07 -3.960,74 673 an Zweckverbände u. dgl. 0,00 0,00 0,00 674 an sonst. öffentl. Bereich 0,00 0,00 0,00 675-677 an unternehmerische und übrige Bereiche 0,00 0,00 0,00 679 Innere Verrechnungen 779.643,92 149,33 60.793,92 67 Summe Gruppe 67 795.683,18 152,40 56.833,18 68 Kalkulatorische Kosten 262.755,83 50,33 12.555,83 5/6 Summe Hauptgruppe 5/6 2.516.888,87 482,07 58.438,87 7 Zuweisungen und Zuschüsse (nicht für Investitionen) 70 Zuschüsse f. lfd. Zwecke an gemeinnützige, mildtätige, kirchliche oder ähnliche Einrichtungen 36.375,79 6,97 -5.574,21 71 Zuweisungen und sonstige Zuschüsse für lfd. Zwecke 710 an Bund, LAF, ERP-Sondervermögen 0,00 0,00 0,00 711 an Land 0,00 0,00 0,00 712 an Gemeinden und Gemeindeverbände 0,00 0,00 0,00 713 an Zweckverbände u. dgl. 35.580,97 6,81 -21.419,03 714 an sonst. öffentl. Bereich 0,00 0,00 0,00 715, 716 an öffentliche, wirtschaftliche und private Unternehmen 5.258,92 1,01 -1.741,08 717 an übrige Bereiche 825.616,00 158,13 57.716,00 71 Summe Gruppe 71 866.455,89 165,95 34.555,89 72 Schuldendiensthilfen 722 an Gemeinden und Gemeindeverbände 0,00 0,00 0,00 723 an Zweckverbände u. dgl. 0,00 0,00 0,00 725,726 an öffentliche, wirtschaftliche und private Unternehmen 0,00 0,00 0,00 727 an übrige Bereiche 0,00 0,00 0,00 41 koehler Rechteck Betrag 2018 Seite je Einwohner Haushaltsvergleich Mehr/Weniger Grupp.-Nr. Bezeichnung der Hauptgruppen, Gruppen und Untergruppen A u s g a b e n EUR EUR EUR Rechnungsgruppierungsübersicht zur Haushaltsrechnung Gemeinde 1 Gemeinde Baindt 72 Summe Gruppe 72 0,00 0,00 0,00 73-78 Leistungen der Sozialhilfe u.ä. 0,00 0,00 0,00 7 Summe Hauptgruppe 7 902.831,68 172,92 28.981,68 8 Sonstige Finanzausgaben 80 Zinsausgaben 800 an Bund, LAF, ERP-Sondervermögen 0,00 0,00 0,00 801 an Land 0,00 0,00 0,00 802 an Gemeinden und Gemeindeverbände 0,00 0,00 0,00 803 an Zweckverbände und dgl. 0,00 0,00 0,00 804 an sonstigen öffentlichen Bereich 0,00 0,00 -1.500,00 805 für Kassenkredite 0,00 0,00 -1.000,00 808 an Kreditmarkt 0,00 0,00 0,00 809 an innere Darlehen 0,00 0,00 0,00 80 Summe Gruppe 80 0,00 0,00 -2.500,00 81 Steuerbeteiligungen 810 Gewerbesteuerumlage 739.462,69 141,63 469.462,69 82 Allgemeine Zuweisungen 822 an Gemeinden und Gemeindeverbände 0,00 0,00 0,00 823 an Zweckverbände und ähnliche Verbände 0,00 0,00 0,00 83 Allgemeine Umlagen 831 Finanzausgleichsumlage an Land 1.500.858,80 287,47 154.858,80 832 Kreisumlage 1.999.392,00 382,95 35.892,00 833 an Zweckverbände und ähnliche Verbände 4.774,77 0,91 -30.225,23 83 Summe Gruppe 83 3.505.025,57 671,33 160.525,57 84 Weitere Finanzausgaben 561,00 0,11 -9.439,00 85 Deckungsreserve 0,00 0,00 -10.000,00 86 Zuführung zum Vermögenshaushalt 2.795.382,94 535,41 2.668.082,94 8888 Eurodifferenz 0,00 0,00 0,00 8 Summe Hauptgruppe 8 7.040.432,20 1.348,48 3.276.132,20 4-8 Gesamtausgaben des VWH 13.083.497,23 2.505,93 3.473.747,23 Ausgaben des Vermögenshaushaltes 42 koehler Rechteck Betrag 2018 Seite je Einwohner Haushaltsvergleich Mehr/Weniger Grupp.-Nr. Bezeichnung der Hauptgruppen, Gruppen und Untergruppen A u s g a b e n EUR EUR EUR Rechnungsgruppierungsübersicht zur Haushaltsrechnung Gemeinde 1 Gemeinde Baindt -------------------------------- 90 Zuführung zum Verwaltungshaushalt 0,00 0,00 0,00 91 Zuführung an die Rücklage 5.838.902,37 1.118,35 5.838.902,37 92 Gewährung von Darlehen 920 an Bund, LAF, ERP-Sondervermögen 0,00 0,00 0,00 921 an Land 0,00 0,00 0,00 922 an Gemeinden und Gemeindeverbände 0,00 0,00 0,00 923 an Zweckverbände und ähnliche Verbände 0,00 0,00 0,00 924 an sonstigen öffenlichen Bereich 0,00 0,00 0,00 925 an öffentliche wirtschaftliche Unternehmen 270.000,00 51,71 -180.000,00 926 an private Unternehmen 0,00 0,00 0,00 927 an übrige Bereiche 0,00 0,00 0,00 92 Summe Gruppe 92 270.000,00 51,71 -180.000,00 93 Vermögenserwerb 930 Erwerb von Beteiligungen, Kapitaleinlagen -12,00 0,00 -12,00 932, 933 Erwerb von Grundstücken, Leasing- und Leibrentenzahlungen (Grunderwerb) -120.237,21 -23,03 -1.100.237,21 935, 936 Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens, Leasingzahlungen (bewegl. Sachen des AV) 28.016,54 5,37 -233.783,46 93 Summe Gruppe 93 -92.232,67 -17,66 -1.334.032,67 94,95,96 Baumaßnahmen -1.794.834,93 -343,77 -4.314.784,93 97 Tilgung von Krediten, Rückzahlung von inneren Darlehen 970 an Bund, LAF, ERP-Sondervermögen 0,00 0,00 0,00 971 an Land 0,00 0,00 0,00 972 an Gemeinden und Gemeindeverbände 0,00 0,00 0,00 973 an Zweckverbände und ähnliche Verbände 0,00 0,00 0,00 974 an sonstigen öffentlichen Bereich 0,00 0,00 0,00 43 koehler Rechteck Betrag 2018 Seite je Einwohner Haushaltsvergleich Mehr/Weniger Grupp.-Nr. Bezeichnung der Hauptgruppen, Gruppen und Untergruppen A u s g a b e n EUR EUR EUR Rechnungsgruppierungsübersicht zur Haushaltsrechnung Gemeinde 1 Gemeinde Baindt 977 an Kreditmarkt (ohne Umschuldungen) 68.060,00 13,04 -1.940,00 978 an Kreditmarkt für Umschuldungen 0,00 0,00 0,00 979 Innere Darlehen 0,00 0,00 0,00 97 Summe Gruppe 97 68.060,00 13,04 -1.940,00 98 Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen 980 an Bund, LAF, ERP-Sondervermögen 0,00 0,00 0,00 981 an Land 0,00 0,00 0,00 982 an Gemeinden und Gemeindeverbände 0,00 0,00 0,00 983 an Zweckverbände und ähnliche Verbände 0,00 0,00 0,00 984 an sonstigen öffentlichen Bereich 0,00 0,00 0,00 985 an öffentliche wirtschaftliche Unternehmen 0,00 0,00 0,00 986 an private Unternehmen 0,00 0,00 0,00 987 an übrige Bereiche 0,00 0,00 0,00 98 Summe Gruppe 98 0,00 0,00 0,00 99 Sonstige Ausgaben des VMH 990 Kreditbeschaffungskosten 0,00 0,00 0,00 991 Ablösung von Dauerlasten 0,00 0,00 0,00 992 Deckung von Fehlbeträgen 0,00 0,00 0,00 9 Gesamtausgaben des VMH 4.289.894,77 821,67 8.144,77 4-9 Gesamtausgaben des VWH und VMH 17.373.392,00 3.327,60 3.481.892,00 44 koehler Rechteck 8. Rechnungsquerschnitt 2018 45 46 Seite Gemeinde : Gemeinde Baindt Einwohner: 5.221 Stand : 30.06.2018 Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2018 - in EUR - 2. Rechnungsquerschnitt - Einzelpläne 0-8 47 koehler Rechteck SeiteRechnungsquerschnitt zur Haushaltsrechnung - Einzelpläne 0-8 EUR Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb 10 - 17 Übrige Einnahmen 61,20 - 27 Personal- ausgaben 40 - 46 Sächl. Verw.- und Betriebsaufwand 50 - 68, 84 Zuweisungen und Zuschüsse 70 - 79 Zuschussbedarf (Sp. 3 und 4 ./. 5 bis 7) 3 4 5 6 7 8 Objektbezogene Einnahmen des Verm.-HH 32-36 9 10 11 12 EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR Baumaßnahmen 94-96 Sonstige Investitions- ausgaben 92,93,98,991 Verpflichtungs- ermächtigungen 21 AufgabenbereichGld. Nr. Gruppierungsziffer Gemeinde 1 Gemeinde Baindt 5 -39 0 5 39 0 0 0,00 -204.475,69 30.301,79 203.626,70 0,00 29.452,80 0,00 0 0 0 0,00 0,00 0,00Gemeindeorgane00 Je EW. 26 -88 0 45 69 0 0 0,00 -460.736,95 238.325,69 362.738,09 0,00 140.326,83 0,00 0 -3 0 -16.824,73 0,00 0,00Hauptverwaltung02 Je EW. 30 -16 0 4 45 4 0 2.879,25 -86.536,69 25.132,89 239.630,42 22.547,65 158.558,22 0,00 0 0 0 0,00 0,00 0,00Finanzverwaltung03 Je EW. 0 -0 0 0 0 0 0 0,00 -1.256,60 1.256,60 0,00 0,00 0,00 0,00 0 0 0 0,00 0,00 0,00Bürgerbüro06 Je EW. 0 -0 0 0 0 0 0 0,00 -452,51 572,52 0,00 0,00 120,01 0,00 0 0 0 0,00 0,00 0,00Personalrat08 Je EW. Allgemeine Verwaltung -144 -753.458,44 0 2.879,25 56 295.589,49 154 805.995,21 4 22.547,65 62 328.457,860 Je EW. 0 0,00 0 0,00 -3 -16.824,73 0 0,00 0 -0 1 0 0 0 0 6.285,60 -4.806,70 831,10 0,00 2.310,00 0,00 0,00 0 0 0 0,00 0,00 0,00Öffentliche Ordnung11 Je EW. 2 -21 0 23 1 0 0 410,00 -113.874,31 122.827,72 5.470,28 0,00 14.833,69 0,00 0 -17 0 -91.621,20 0,00 0,00Feuerschutz13 Je EW. Öffentliche Sicherheit und Ordnung -22 -118.681,01 1 6.695,60 23 123.658,82 1 5.470,28 0 2.310,00 2 14.833,691 Je EW. 0 0,00 0 0,00 -17 -91.621,20 0 0,00 5 -72 0 49 28 0 0 0,00 -379.152,41 258.247,71 150.755,23 0,00 29.850,53 0,00 0 -0 -17 -4.174,80 0,00 -89.538,99Grundschule21 Je EW. 21 -12 0 18 15 0 0 0,00 -65.266,76 95.749,28 82.184,58 0,00 112.667,10 0,00 0 0 0 0,00 0,00 0,00Übrige schulische Aufgaben29 Je EW. Schulen -85 -444.419,17 0 0,00 67 353.996,99 44 232.939,81 0 0,00 27 142.517,632 Je EW. 0 0,00 0 0,00 -0 -4.174,80 -17 -89.538,99 0 0 0 0 0 0 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0 0 0 0,00 0,00 0,00Wissenschaft und Forschung31 Je EW. 0 -6 5 1 0 0 0 28.445,95 -35.595,12 7.149,17 0,00 0,00 0,00 0,00 0 0 0 0,00 0,00 0,00Theater, Konzerte, Musikpflege33 Je EW. 48 koehler Rechteck SeiteRechnungsquerschnitt zur Haushaltsrechnung - Einzelpläne 0-8 EUR Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb 10 - 17 Übrige Einnahmen 61,20 - 27 Personal- ausgaben 40 - 46 Sächl. Verw.- und Betriebsaufwand 50 - 68, 84 Zuweisungen und Zuschüsse 70 - 79 Zuschussbedarf (Sp. 3 und 4 ./. 5 bis 7) 3 4 5 6 7 8 Objektbezogene Einnahmen des Verm.-HH 32-36 9 10 11 12 EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR Baumaßnahmen 94-96 Sonstige Investitions- ausgaben 92,93,98,991 Verpflichtungs- ermächtigungen 21 AufgabenbereichGld. Nr. Gruppierungsziffer Gemeinde 1 Gemeinde Baindt 0 -3 0 1 1 0 0 0,00 -16.710,10 10.143,58 7.061,52 0,00 495,00 0,00 0 0 0 0,00 0,00 0,00Volksbildung35 Je EW. 0 -2 0 2 0 0 0 2.832,40 -14.624,16 11.979,32 0,00 0,00 187,56 0,00 0 0 3 0,00 0,00 20.000,00Naturschutz, Landschaftspflege, Heimatpflege 36 Je EW. 0 -0 0 0 0 0 0 455,56 -1.483,88 1.028,32 0,00 0,00 0,00 0,00 0 0 0 0,00 0,00 0,00Kirchen37 Je EW. Wissenschaft, Forschung, Kulturpflege -13 -68.413,26 6 31.733,91 5 30.300,39 1 7.061,52 0 0,00 0 682,563 Je EW. 0 0,00 0 0,00 0 0,00 3 20.000,00 64 6 0 38 18 0 0 0,00 36.427,56 202.734,21 95.174,73 0,00 334.336,50 0,00 0 0 0 0,00 0,00 0,00Soziale Einrichtungen43 Je EW. 156 -168 156 27 141 0 0 815.872,03 -878.409,76 143.232,50 737.926,48 0,00 818.621,25 4.077,90 0 0 -4 4.072,94 0,00 -21.520,04Kindergärten46 Je EW. 0 -0 0 0 0 0 0 80,00 -80,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0 0 0 0,00 0,00 0,00Sonstige soziale Angelegenheiten49 Je EW. Soziale Sicherung -161 -842.062,20 156 815.952,03 66 345.966,71 159 833.101,21 0 0,00 220 1.152.957,754 Je EW. 0 4.077,90 0 0,00 0 4.072,94 -4 -21.520,04 0 0 0 0 0 0 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0 0 0 0,00 0,00 0,00Gesundheitsverwaltung, Gesundheitsämter 50 Je EW. 0 -0 0 0 0 0 0 0,00 -104,00 104,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0 0 0 4.000,00 0,00 0,00Sonstige Einrichtungen und Maßnahmen der 54 Je EW. 0 -0 0 0 0 0 0 4.731,00 -4.731,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0 0 0 0,00 0,00 0,00Förderung des Sports55 Je EW. 0 -18 0 16 2 0 0 0,00 -96.091,81 86.519,86 10.913,85 0,00 1.341,90 0,00 0 0 46 0,00 0,00 242.885,32Eigene Sportstätten56 Je EW. 0 -1 0 1 0 0 0 0,00 -8.162,75 8.162,75 0,00 0,00 0,00 0,00 0 0 0 0,00 0,00 0,00Badeanstalten57 Je EW. 1 -25 0 27 0 0 0 0,00 -134.767,33 142.547,25 0,00 0,00 7.779,92 0,00 0 0 -5 0,00 0,00 -30.000,00Park- und Gartenanlagen58 Je EW. 49 koehler Rechteck SeiteRechnungsquerschnitt zur Haushaltsrechnung - Einzelpläne 0-8 EUR Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb 10 - 17 Übrige Einnahmen 61,20 - 27 Personal- ausgaben 40 - 46 Sächl. Verw.- und Betriebsaufwand 50 - 68, 84 Zuweisungen und Zuschüsse 70 - 79 Zuschussbedarf (Sp. 3 und 4 ./. 5 bis 7) 3 4 5 6 7 8 Objektbezogene Einnahmen des Verm.-HH 32-36 9 10 11 12 EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR Baumaßnahmen 94-96 Sonstige Investitions- ausgaben 92,93,98,991 Verpflichtungs- ermächtigungen 21 AufgabenbereichGld. Nr. Gruppierungsziffer Gemeinde 1 Gemeinde Baindt Gesundheit, Sport, Erholung -46 -243.856,89 0 4.731,00 45 237.333,86 2 10.913,85 0 0,00 1 9.121,825 Je EW. 0 0,00 0 0,00 0 4.000,00 40 212.885,32 8 -46 6 8 39 0 0 35.580,97 -241.642,81 46.675,71 206.292,69 0,00 46.906,56 0,00 0 -57 -96 -300.000,00 0,00 -503.605,65Städteplanung, Vermessung, Bauordnung 61 Je EW. 5 -42 0 48 0 0 42 0,00 -223.683,49 254.970,39 0,00 0,00 31.286,90 222.637,61 0 0 -37 0,00 0,00 -196.091,78Gemeindestraßen63 Je EW. 0 -10 0 10 0 0 0 0,00 -53.892,63 55.020,93 0,00 0,00 1.128,30 0,00 0 0 1 0,00 0,00 9.166,73Straßenbeleuchtung und Reinigung67 Je EW. 0 -1 0 1 0 0 0 0,00 -10.344,34 10.344,34 0,00 0,00 0,00 0,00 0 0 0 0,00 0,00 0,00Einrichtungen für den ruhenden Verkehr 68 Je EW. 0 -7 0 7 0 0 0 0,00 -38.288,48 38.288,48 0,00 0,00 0,00 0,00 0 0 0 0,00 0,00 2.503,79Wasserläufe, Wasserbau69 Je EW. Bau- und Wohnungswesen, Verkehr -108 -567.851,75 6 35.580,97 77 405.299,85 39 206.292,69 0 0,00 15 79.321,766 Je EW. 42 222.637,61 0 0,00 -57 -300.000,00 -131 -688.026,91 0 0 0 0 0 0 10 0,00 2.000,00 0,00 0,00 0,00 2.000,00 56.000,00 0 38 0 200.000,00 0,00 0,00Abwasserbeseitigung70 Je EW. 3 -12 0 12 3 0 0 0,00 -62.627,04 63.143,06 18.205,12 0,00 18.721,14 0,00 0 0 0 0,00 0,00 0,00Abfallbeseitigung72 Je EW. 0 -3 0 3 0 0 0 0,00 -19.945,46 20.200,46 0,00 0,00 255,00 0,00 0 0 0 0,00 0,00 0,00Märkte73 Je EW. 13 -17 0 30 0 0 0 0,00 -89.836,12 158.466,25 1.484,74 0,00 70.114,87 0,00 0 0 -53 0,00 0,00 -279.114,08Bestattungswesen75 Je EW. 7 -20 0 23 4 0 0 0,00 -107.820,64 124.807,08 22.230,44 0,00 39.216,88 0,00 0 -2 -15 -13.500,00 0,00 -80.000,00Sonstige öffentliche Einrichtungen76 Je EW. 122 0 0 30 91 0 3 0,00 0,00 158.154,58 479.649,61 0,00 637.804,19 17.300,00 0 27 -45 146.064,33 0,00 -238.439,69Hilfsbetriebe der Verwaltung77 Je EW. 0 -0 0 0 0 0 0 1.140,00 -1.140,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0 0 0 0,00 0,00 0,00Förderung der Land- und Forswirtschaft 78 Je EW. 50 koehler Rechteck SeiteRechnungsquerschnitt zur Haushaltsrechnung - Einzelpläne 0-8 EUR Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb 10 - 17 Übrige Einnahmen 61,20 - 27 Personal- ausgaben 40 - 46 Sächl. Verw.- und Betriebsaufwand 50 - 68, 84 Zuweisungen und Zuschüsse 70 - 79 Zuschussbedarf (Sp. 3 und 4 ./. 5 bis 7) 3 4 5 6 7 8 Objektbezogene Einnahmen des Verm.-HH 32-36 9 10 11 12 EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR Baumaßnahmen 94-96 Sonstige Investitions- ausgaben 92,93,98,991 Verpflichtungs- ermächtigungen 21 AufgabenbereichGld. Nr. Gruppierungsziffer Gemeinde 1 Gemeinde Baindt 0 -0 0 0 0 0 87 4.118,92 -2.250,88 1.925,02 0,00 0,00 3.793,06 455.332,28 0 0 -21 -12,00 0,00 -111.916,46Fremdenverkehr, sonstige Förderung von Wirtschaft und 79 Je EW. Öffentliche Einrichtungen, Wirtschaftsförderung -53 -281.620,14 1 5.258,92 100 526.696,45 99 521.569,91 0 0,00 147 771.905,147 Je EW. 101 528.632,28 0 0,00 63 332.552,33 -135 -709.470,23 32 26 0 30 0 23 8 0,00 138.632,13 156.815,61 0,00 123.911,92 171.535,82 45.137,50 0 13 0 70.000,00 0,00 0,00Versorgungsunternehmen81 Je EW. 0 0 0 0 0 0 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0 0 0 0,00 0,00 0,00Sonstige wirtschaftliche Unternehmen 87 Je EW. 8 0 0 8 0 0 132 0,00 1.286,54 41.791,70 0,00 0,00 43.078,24 694.026,54 0 34 -99 179.762,79 0,00 -519.164,08Allgemeines Grundvermögen88 Je EW. Wirtschaftliche Unternehmen, allg. Grund- und 26 139.918,67 0 0,00 38 198.607,31 0 0,00 23 123.911,92 41 214.614,068 Je EW. 141 739.164,04 0 0,00 47 249.762,79 -99 -519.164,08 Gesamt -609 -3.180.444,19 172 902.831,68 482 2.517.449,87 502 2.623.344,48 28 148.769,57 519 2.714.412,27 Je EW. 286 1.494.511,83 0 0,00 34 177.767,33 -343 -1.794.834,93 *** Ende der Liste "Rechnungsquerschnitt - Einzelpläne 0-8" *** 51 koehler Rechteck 52 2. Rechnungsquerschnitt - Einzelplan 9 Seite Gemeinde : Gemeinde Baindt Einwohner: 5.221 Stand : 30.06.2018 Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2018 - in EUR - 2. Rechnungsquerschnitt - Einzelplan 9 53 koehler Rechteck SeiteRechnungsquerschnitt zur Haushaltsrechnung - Einzelplan 9 EUR Steuern und allgemeine Zuweisungen 00 - 09 Sonstige Finanz- einnahmen 20-28 Sonstige Finanz- ausgaben 47,679,686-689, 80-88 Überschuss (Sp. 3 und 4 ./. 5) Sonstige Einnahmen des Verm.-HH 30,31,36,37 Sonstige Ausgaben des Verm.-HH 90,91,933,97,99 3 4 5 6 7 8 EUR EUR EUR EUR EUR 21 AufgabenbereichGld. Nr. Gruppierungsziffer Gemeinde 1 Gemeinde Baindt 1896 0 0 1084 812 0 0,00 0,00 5.662.645,87 4.239.713,49 0,00 9.902.359,36Steuern, allgemeine Zuweisungen und Umlagen 90 Je EW. 0 1131 535 -474 535 60 2.795.382,94 5.906.962,37 -2.477.426,91 2.795.382,94 317.956,03 0,00Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft 91 Je EW. 0 0 0 0 0 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,0092 Je EW. Allgemeine Finanzwirtschaft 1131 5.906.962,37 535 2.795.382,94 610 3.185.218,96 1347 7.035.096,43 60 317.956,03 1896 9.902.359,369 Je EW. Gesamt 1131 5.906.962,37 535 2.795.382,94 610 3.185.218,96 1347 7.035.096,43 60 317.956,03 1896 9.902.359,36 Je EW. *** Ende der Liste "Rechnungsquerschnitt - Einzelplan 9" *** 54 koehler Rechteck 9. Rechenschaftsbericht zur Jahresrechnung 2018 A. Vorbemerkungen Vorliegend handelt es sich um den letzten kameralen Rechenschaftsbericht. Die Gemeinde hat zum 1.1.2019 auf die kommunale Doppik umgestellt. Veränderungen und Auswirkungen auf einzelne Positionen/Bestände werden in der Folge dargestellt. Rechtsvorschrift für die Jahresrechnung kameral ist § 95 Abs. 1 der Gemeindeordnung (GemO – kameral): „In der Jahresrechnung ist das Ergebnis der Haushaltswirtschaft einschließlich des Standes des Vermögens und der Schulden zu Beginn und am Ende des Haushaltsjahres nachzuweisen. Die Jahresrechnung ist durch einen Rechenschaftsbericht zu erläutern.“ In diesem Rechenschaftsbericht sind nach § 44 Abs. 3 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO – kameral) insbesondere die wichtigsten Ergebnisse der Jahresrechnung und erhebliche Abweichungen der Jahresergebnisse von den Haushaltsansätzen zu erläutern. Der Rechenschaftsbericht soll außerdem einen Überblick über die Haushaltswirtschaft im abgelaufenen Jahr geben. Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan des Doppelhaushaltes 2017/2018 samt Erfolgsplan und Vermögensplan für die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung wurden vom Gemeinderat am 10.01.2017 verabschiedet. Die Gesetzmäßigkeit wurde vom Landratsamt Ravensburg mit Erlass vom 03.03.2017, AZ: 023-902.41 may, bestätigt. Gleichzeitig hat das Landratsamt mit oben genanntem Erlass gegen den Vollzug der Haushaltssatzung und des Wirtschaftsplanes der Wasserversorgung und der Abwasserbeseitigung keine Einwände gehabt und die erforderlichen Genehmigungen erteilt. Die Haushaltssatzung und die Wirtschaftspläne wurden am 10.03.2017 öffentlich bekannt gemacht und in der Zeit vom 13.03.2017 bis 21.03.2017, je einschließlich, zur öffentlichen Einsichtnahme ausgelegt. Laut Haushaltsplanung reichte die Ertragskraft im Verwaltungshaushalt im Rechnungsjahr 2018 aus, um den Haushaltsausgleich sicherzustellen. Die Zuführungsrate lag bei 2.795.382,94 € (Plan 127.300 €). Aufgrund sehr positiver Effekte bei der Gewerbesteuer und höheren Zuweisungen sowie Einsparungen betrug die Zuführungsrate vom Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt 2.795.382,94 €. Tilgungen in Höhe von 68.060 € wurden geleistet. Die allgemeine Rücklage weist am 31.12.2018 nach einer Zuführung von 5.838.902,37 € einen Stand in Höhe von 8.569.052,61 € aus. Der Kassenbestand zum 31.12.2018 des Kernhaushaltes wurde mit 8.803.183,04 € in die Eröffnungsbilanz 01.01.2019 übernommen. Die zum Jahresabschluss bestehenden Kasseneinnahmereste in Höhe von 251.217,28 € werden als Forderungen und die Kassenausgabereste in Höhe von 485.347,71 € als Verbindlichkeiten in die Eröffnungsbilanz aufgenommen. Die Aussagekraft des Rechnungsabschlusses 2018 ist teilweise eingeschränkt. Abrechnungen (z. B. Bewirtschaftungskosten Strom- und Heizungskosten) wurden aufgrund der Umstellung auf das neue kommunale Haushaltsrecht 2019 erst im Rechnungsjahr 2019 verbucht. Dies verursacht insbesondere im Bereich der Asyl- und Obdachlosenunterbringungen zum Teil erhebliche höhere Aufwendungen. Hier gilt es unbedingt nachzusteuern. Da sich die Gemeinde Baindt bereits 2019 für einen Wechsel des Haushalts- und Rechnungswesen entschieden hat, muss im letzten Haushaltsjahr vor der Umstellung ein stichtagsgenauer kameraler Abschluss erstellt werden. In dem Haushaltsjahr, in dem der Wechsel der Rechnungslegung erfolgen soll, ist zum 01. Januar eine Eröffnungsbilanz zu erstellen. In der Eröffnungsbilanz sind die Vermögens- gegenstände, Verbindlichkeiten, Rückstellungen, die Rechnungsabgrenzungs- und Sonderposten sowie das Eigenkapital der Gemeinde unter Beachtung der Grundsätze des doppischen Haushalts- und Rechnungswesens vollständig auszuweisen. Sofern bereits Vermögen (u. a. Rücklagen, Kassenbestände, Forderungen) und Schulden (u. a. Kredite, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Verwahrgelder) im kameralen Abschluss enthalten sind, sind diese in das neue Rechnungslegungssystem zu 55 übernehmen. Noch nicht erfasste Posten sind zusätzlich zu erfassen und zu bewerten. In der Ergebnisrechnung des ersten Haushaltsjahres mit einer Rechnungslegung nach den Regeln der doppelten Buchführung sind sämtliche Aufwendungen und Erträge periodengerecht abzubilden, unabhängig von der Veranschlagung im Haushalt der Gemeinde und von den tatsächlichen Zahlungsvorgängen. Damit wird dem Ziel, der Erfassung des periodengerechten Ressourcenaufkommens bzw. -verbrauchs, Rechnung getragen. In der Finanzrechnung des ersten Haushaltsjahres nach der Umstellung auf das neue Haushalts- und Rechnungswesen sind alle Einzahlungen und Auszahlungen des ersten Haushaltsjahres darzustellen. Dabei ist es unerheblich, ob die Veranschlagung der entsprechenden Einnahmen und Ausgaben ggf. bereits im vergangenen Haushaltsjahr im kameralen Abschluss erfolgt ist. Sparsamkeit und Haushaltsdisziplin zeichnen die Gemeinde aus. Eine Investition lohnt sich dann, wenn durch die Tätigung ein echter Mehrwert entsteht. Es müssen dadurch entweder die Erlöse gesteigert oder die Kosten gesenkt werden. Dann amortisieren sich die Anschaffungskosten und die Gemeinde kann einen Nutzen aus der Investition ziehen. Es gilt bei dem niedrigen Zinsniveau und der schleichenden Inflation weiterhin auf Werte (Grunderwerb etc.) zu setzen und dringend notwendige Investitionen anzuschieben. Im Finanzausgleich ist immer das Rechnungsergebnis der Steuereinnahmen vom zweitvorangegangenem Jahr maßgebend. Das Rechnungsergebnis 2018 wirkt sich in der Form der verbesserten Steuerkraftsumme auf die Kreisumlage, die Finanzausgleichsumlage und evtl. niedrigeren Schlüsselzuweisungen im Haushaltsplan 2020 negativ aus. Die Investitionen im Vermögenshaushalt basieren auf der Zuführung zum Vermögenshaushalt sowie Vermögenserlöse und Zuweisungen bzw. Zuschüsse. B. Erläuterungen erheblicher Abweichungen des Jahresergebnisses von den Haushaltsplanansätzen Die einzelnen Abweichungen der Jahresergebnisse von den Haushaltsansätzen sind aus der Haushaltsrechnung ersichtlich. Die Abweichungen mit Beträgen über 3.000 € werden nachfolgend erläutert. Sofern es sich um über- bzw. außerplanmäßige Ausgaben bis zu 3.000 € im Einzelfall handelt, ist gemäß § 11 der gemeindlichen Hauptsatzung der Bürgermeister zu deren Zustimmung zuständig. Darüber hinausgehende überplanmäßige und außerplanmäßige Ausgaben bedürfen der Zustimmung durch den Gemeinderat. 1. Verwaltungshaushalt Sammelnachweise - gegenseitig deckungsfähig Personalkosten .4000 Die Personalkosten sind im Haushaltsplan gegenseitig deckungsfähig, weshalb auf die einzelnen Abweichungen zwischen Rechnungsergebnis und Haushaltsplan nicht eingegangen wird. Im Haushaltsplan 2018 wurden die Personalkosten mit insgesamt 2.513.150 € veranschlagt. Tatsächlich angefallen sind 2.623.344,48 €. Der Haushaltsansatz wurde im Wesentlichen in den Bereichen Asyl- und Kinderbetreuung um insgesamt 110.194,48 € überschritten. 56 Kosten für die Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen .5000-5199 Die Kosten für die Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen wurden im Haushaltsplan ebenfalls für gegenseitig deckungsfähig erklärt. Insgesamt waren 352.900 € veranschlagt, tatsächlich ausgegeben wurden dagegen 202.978,09 €. Der Planansatz wurde somit um 149.921,98 €, aufgrund Verschiebung von Sanierungen sowie durch geringere Winter- und Straßenunterhaltungskosten, unterschritten. Diese Unterschreitung beruht im Wesentlichen auf folgenden Veränderungen: Minderausgaben bei der Unterhaltung des Rathauses (-31.348,39 €), des Feuerwehrhauses (-1.522,26 €), der Klosterwiesenschule (-3.019,28 €), des Kindergartens (-3.328,39 €), der Sportplatzunterhaltung (-3.007,79 €), des Bauhofes (-1.313,36 €), des Nahwärmenetzes (-21.175,74 €), von Grundstücken und baulichen Anlagen (-12.852,57 €), der Straßenkehrung (-4.013,86 €) und des Winterdienstes (-20.421,98 €). Mehrausgaben sind bei der Asylunterbringung (+14.278,07 €) und der Unterhaltung der Grünanlagen (+3.091,40 €) entstanden. Jedoch resultiert der größte Posten aus nicht abgerechneten Straßenunterhaltungsmaßnahmen (-45.661,36 €). Im Rahmen des Gebäudemanagements werden unterlassene Instandsetzungsmaßnahmen weiter aufgearbeitet. Es wurden keine Haushaltsausgabereste gebildet. Es kann deshalb im Rechnungsjahr 2019 zu überplanmäßigen Ausgaben kommen. Bewirtschaftungskosten .5400 Die Bewirtschaftungskosten (ohne Straßenbeleuchtung Gr. 5730) waren im Haushaltsplan mit 345.700 € veranschlagt, tatsächlich ausgegeben wurden 401.128,98 €. Die Bewirtschaftungskosten sind noch etwas geringer. Die Abrechnung 2018 wurde mit Ausnahme der steuerrechtlichen Betriebe, aufgrund der Umstellung auf das neue kommunale Haushaltsrecht (kommunale Doppik) im Haushalt 2019 verbucht. Bei den Heizungskosten (Gruppierung 5410) waren 67.300 € Planansatz vorgesehen. Es wurde 68.287,57 € (Vj. 63.969,45 €) verfügt. Die Mehrausgaben gegenüber dem Planansatz betrugen somit 987,57 €. 57 An Stromkosten für Gemeindegebäude (Gruppierung 5430) waren 52.050 € eingeplant. Die Gemeinde Baindt bezieht seit dem 01.01.2013 zu 100 % Ökostrom für Ihre Liegenschaften. Im Ergebnis hat man aufgrund hohen Stromkosten im Bereich Asyl mit 106.237,03 € (Vj. 54.021,77 €) 54.187,03 € Mehrausgaben aufgrund erhöhtem Verbrauch und etwas höheren Stromkosten. Die Steigerung der kommunalen Stromkosten ist unter anderem dem Asyl- und Obdachlosenbereich geschuldet. Geplant waren Straßenbeleuchtungskosten in Höhe von 16.000 €. Die Umrüstung der Straßenlaternen zeigt weitere Wirkung. Es wurden Stromabschlagskosten von 13.324,00 € (Vj. 15.847,69 €) verursacht. Es fielen aufgrund fehlender Verbuchung der Abrechnungen 2.676,00 € 58 geringe Ausgaben als geplant bei den Straßenbeleuchtungskosten an. Im Rahmen des Energiemanagements werden die Heiz- und Stromkosten weiterhin analysiert und nach weiteren Einsparpotenzialen gesucht. Bei den Reinigungskosten (Gruppierung 5420) waren 102.200 € veranschlagt. Das Ergebnis schloss nur aufgrund der Verbuchung der Abrechnungen vom Dezember im Jahr 2019 mit 90.206,08 € (Vj. 95.841,20 €) 11.993,92 € niedriger ab. Die Nebenkosten (Versicherung, Wasser-/Abwasser sowie Abfall, Gruppierung 5440-5449) lagen u. a. wegen der Asyl- und Obdachlosenunterbringung mit 59.355,32 € (Vj. 51.160,49 €) über dem Ansatz von 45.600 €. 59 Geschäftsausgaben .6500-6599 Bei den Geschäftsausgaben (Bürobedarf, Post- und Fernmeldegebühren, EDV- Aufwand, Dienstreisen und Sachverständigen- und Gerichtskosten) wurde der Planansatz von 148.300 € mit 150.737,22 € (Vj. 123.309,42 €) um 2.437,22 € überschritten. Innere Verrechnungen .6790 Für die inneren Verrechnungen waren 718.850 € veranschlagt, tatsächlich wurden 779.643,92 € (Vj. 702.572,41 €) verrechnet. Im Haushaltsplan wurden die Gesamtkosten des Bauhofes bei Unterabschnitt 7710. veranschlagt und entsprechend den zeitmäßigen Anteilen auf die einzelnen Abschnitte verrechnet. Der Verrechnungs- stundensatz des Bauhofs beträgt 2018 58,76 € (Vj. 53,03 €), (44,65 € Personalkostenanteil (Vj. 39,31 €) und 14,11 € Maschinenkostenanteil (Vj. 13,61 €). Beim Rechnungsabschluss wurden dann die tatsächlich angefallenen höheren Kosten des Bauhofes entsprechend den Stundennachweisen aus dem Bauhofprogramm auf die einzelnen Unterabschnitte aufgeteilt. Des Weiteren werden zukünftig die Leistungen der Querschnittsämter auch auf die entsprechenden Kostenstellen verteilt. Verwaltungskostenbeiträge .1650/1651 Geplant waren Verwaltungskostenbeiträge bzw. Erstattungen von öffentlichen wirtschaftlichen Unternehmen (Eigenbetrieb Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung, BHKW inkl. Nahwärmenetz für Verwaltungsleistungen, Bauhof, Asyl) in Höhe von 118.300 €. Abgerechnet wurden 134.838,29 €. HHSt. 0000.6360 Aufwendungen Gemeinderat (-) 4.151,67 € Ansatz: 11.000,00 €; tatsächlich verfügt: 6.848,33 € Im Haushaltsplan waren 11.000 € vorgesehen. Aufgrund einer kleineren Klausurtagung reduzierte sich der Aufwand auf 6.848,33 €. HHSt. 0200.1710 Zuweisung und Zuschüsse (+) 1.140,70 € Ansatz: 0,00 €; tatsächlich eingenommen: 1.140,70 € Die Gemeinde erhält bei Einstellung von Anwärtern des gehobenen Verwaltungsdienstes einen Teil der Personalkosten gem. § 29 Abs. 2 FAG erstattet. 60 HHSt. 0200.5000 Unterhaltung Rathaus (-) 31.349,38 € Ansatz: 35.000,00 €; tatsächlich verfügt: 3.650,62 €. Für die Innen- und außensanierung des Rathauses waren 35.000 € vorgesehen. Die Streicharbeiten haben sich auf 2019/2020 verschoben. Für Aufzug, Fluchttürsteuerung und sonstige Wartungsaufwendungen wurden 3.650,62 € verfügt. HHSt. 0200.5880 Herausgabe Amtsblatt inkl. Zustellgebühren (+) 766,00 € Ansatz: 17.000,00 €; tatsächlich verfügt: 17.766,00 € Aufgrund eines Preisanstieges mussten 17.766,00 € (Vj. 17.266,00 €) für den Druck und Herstellung des Amtsblattes aufgewandt werden. HHSt. 0200.6380 Sonstige spezielle Sachausgaben (Volksz./Wahlen) (+) 11.101,76 € Ansatz: 500,00 €; tatsächlich verfügt: 11.601,76 € Es wurde bei der Haushaltsplanung im Jahr 2016 keine Mittelanmeldung für die Bürgermeisterwahl im Jahr 2016 abgegeben. Die Kosten beziffern sich insgesamt auf 11.601,76 €. HHSt. 0200.6500-10 Geschäftsausgaben Kosten EDV inkl. Wartung (-) 2.893,90 € Ansatz: 12.500 €; tatsächlich verfügt: 9.606,10 €. Im Haushaltsplan waren 12.500 € für die Wartung und Aufwendungen für die EDV inkl. Wartung vorgesehen. Es wurde jedoch lediglich 9.606,10 € verfügt. HHSt. 0200.1000-30 Verwaltungsgebühren - Ausweisgebühren (+) 4.495,00 € Ansatz: 22.500,00 €; tatsächlich eingenommen: 26.995 € HHSt. 0200.6500-30 Geschäftsausgaben - Bundesdruckerei für Ausweise (+) 629,92 € Die Gemeinde hat bei der Ausstellung der Reise- und Personalausweise mehr eingenommen, zudem sind die Ausgaben für die Bundesdruckerei etwas angestiegen. HHSt. 0300.2610 Nebenforderungen von Gebühren und Steuern (+) 13.547,65 € Ansatz: 9.000,00 €; tatsächlich eingenommen: 22.547,65 € Zinsen sind im Hinblick auf das vor dem Bundesverfassungsgericht und dem Bundesfinanzhof anhängige Verfahren zur Verfassungsmäßigkeit der Höhe des Zinssatzes nach § 238 Abs. 1 AO in vollem Umfang vorläufig. Die Vorläufigkeitserklärung erfasst nur die Frage, ob die Höhe des gesetzlich geregelten Zinssatzes mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Sie erfolgt aus verfahrenstechnischen Gründen und ist nicht dahin zu verstehen, dass die Höhe des gesetzlich geregelten Zinssatzes als verfassungswidrig angesehen wird. Sollte auf Grund einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts diese Zinsfestsetzung aufzuheben oder zu ändern sein, wird die Aufhebung oder Änderung von Amts wegen vorgenommen. HHSt. 0300.8420 Erstattungszinsen Gewerbesteuer (-) 9.439,00 € Die Gemeinde hat bei der Nebenforderung von Gebühren und Steuern (u. a. Gewerbesteuernachzahlung) mehr eingenommen (RE s. o. 22.547,65 €). An Ausgaben für die Erstattungszinsen aus der Gewerbesteuerrückzahlung musste im Gegenzug auch weniger rückerstattet werden (RE 561,00 €), Plan 10.000 €. HHSt. 0300.5620 Aus- und Fortbildung im Rahmen Doppik (-) 6.229,86 € Ansatz: 15.000,00 €; tatsächlich verfügt: 8.770,14 €. Die Fortbildungskosten im Rahmen des interkommunalen Gemeinschaftsprojektes waren wesentlich geringer als geplant. HHSt. 0300.6550 Sachverständigenkosten, Doppik (-) 10.829,18 € Im Rechnungsjahr wurde für die Einführung der kommunalen Doppik weniger ausgegeben als geplant. Die Haushaltsansätze Sachverständigenkosten Doppik wurden mit einem Rechnungsergebnis in Höhe von 1.670,82 € mit 10.829,18 € unterschritten, (Plan 12.500 €). 61 HHSt. 0300.7170 Umlage an die Gemeindeprüfungsanstalt (-) 120,75 € Ansatz: 3.000 €; tatsächlich verfügt: 2.879,25 € Es wurde lediglich die Regelumlage an die Gemeindeprüfungsanstalt in Höhe von 2.879,25 € abgerechnet. Auf eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten bezüglich Prüfung Eröffnungsbilanz bzw. der kameralen Jahresabschlüsse wurde im Jahr der Umstellung verzichtet. Einzelplan 1 – Feuerwehr – Unterabschnitt 1300 Im Unterabschnitt Feuerwehr war ein Zuschussbedarf von 96.750 € eingeplant. Das Rechnungsergebnis geht aufgrund von höheren inneren Verrechnungen von einem Zuschussbedarf in Höhe von 113.874,31 € aus. Dies entspricht Mehrausgaben in Höhe von 17.124,31 €. HHSt. 1300.1400 Mieten (-) 6.100,00 € Ansatz: 6.100 €; tatsächlich eingenommen: 0,00 € Die Wohnung über dem Feuerwehrhaus wurde der Jugendfeuerwehr überlassen. Der Planansatz in Höhe von 6.100 € war fälschlicherweise noch im Doppelhaushalt 2017/2018 vorhanden. HHSt. 1300.1510 Kostenersätze (+) 3.603,69 € Ansatz: 7.500 €; tatsächlich eingenommen: 11.103,69 €. Die Kostenersätze aus der Abrechnung von kostenersatzpflichtigen Einsätzen (technische Hilfeleistungen, Verkehrsunfälle etc.) waren etwas höher. Einzelplan 2: Klosterwiesenschule, Grundschule Baindt: Der Zuschussbedarf lag bei der Planung bei der Klosterwiesenschule ohne Innere Verrechnungen bei 326.450 €. Der Unterabschnitt Schule wurde, wie bereits in den Vorjahren, in mehrere Kernbereiche geteilt. Zum einen der Schulbereich Kloster- wiesenschule (Unterabschnitt 2150), Projekt Schulreifes Kind (Unterabschnitt 2152), Schulsozialarbeit (2152) und zusätzlich in einen Betreuungsbereich mit verlässlicher Grundschule und Ganztagesbetreuung (Unterabschnitt 2910). Der Zuschussbedarf ohne Innere Verrechnungen lag im Schulbereich bei 326.450 € (Plan 313.750 €, Vj. RE Vj. 308.684,03 €), beim Betreuungsangebot ohne innere Verrechnungen (UA 2910) bei 48.466,54 € (Planansatz 40.000 €, Vj. RE 1.405,41 €). HHSt. 2150.1710 Zuweisungen und Zuschüsse vom Land Schulsachkostenbeiträge (-) 16.000 € Ansatz: 16.000 €; tatsächlich eingenommen: 0,00 € 2018 gingen bei der Schule keine Zuweisungen für die flexible Nachmittagsbetreuung ein. Die Zuschüsse gibt es laut Hauptamt nicht mehr. Auch im Doppelhaushalt 2019/2020 wurde die Einnahme eingeplant, welche nicht mehr realisiert werden kann. HHSt. 2150.5000 Unterhaltung der Grundstücke u. baul. Anlagen (-) 3.019,28 € Im Haushaltsplan waren 20.000 € für Sanierungsarbeiten vorgesehen. Es wurden nur 16.980,72 € verfügt, da sich Sanierungsmaßnahmen auf 2019 verschoben haben. HHSt. 2150.5410-5440 Bewirtschaftungskosten (-) 997,27 € Bei den Bewirtschaftungskosten Heizung (+6.496,12 €), Strom (-3.309,03 €), Reinigung (-4.571,48 €), Versicherung, Wasser, Abwasser, Niederschlagswasser und Abfall (- 387,12 €) wurden 997,27 € weniger aufgewandt als veranschlagt. (Ansatz ges.: 98.000€; tatsächliche Aufwendungen: 97.002,73 €). Die Verwaltung setzt auch hier im Controlling weiterhin auf ein gutes Energiemanagement. Im Unterricht sollte weiter verstärkt auf Energieeinsparungen von Strom, Heizung, Wasser, Abfall etc. eingegangen werden, um die Schüler für die Ausgaben auf öffentlicher sowie auf privater Seite zu sensibilisieren. 62 HHSt. 2150.5910 Lehr- und Unterrichtsmittel (-) 2.375,32 € Die Haushaltsstelle Lehr- und Unterrichtsmittel (Ansatz: 20.000 €) wurde um 2.375,32 € unterschritten. Bücherbeschaffungen, Kopierpauschalen und sonstige Ausgaben fließen in das Rechnungsergebnis in Höhe von 17.624,68 € ein. HHSt. 2150.6680 Vermischte Ausgaben (+) 4.396,11 € Ansatz: 2.000 €; tatsächlich verfügt: 6.396,11 € HHSt. 2150.6720 Schulkostenanteil an Gden, Mitbenutzung Hallenbad (-) 2.701,24 € Auf der Haushaltsstelle Schulkostenanteil an Gemeinden und Mitbenutzung Hallenbad wurden 2.701,24 € weniger ausgegeben als geplant (Ansatz: 18.500 €; Ausgaben: 15.798,76 €). Die Kosten der Mitbenutzung des Hallenbads betrugen 14.398,76 €. Zudem müssen pro auswärtigem Grundschüler 200 € aufgewendet werden. Es wurden weitere 1.400 € an umliegende Kommunen entrichtet. Projekt Schulreifes Kind (Unterabschnitt 2151) HHSt. 2151.1710 Zuweisungen und Zuschüsse vom Land (-) 205,96 € Ansatz: 3.000 €; tatsächliche Erträge: 2.794,04 € HHSt. 2151.5910 Lehr- und Unterrichtsmittel (-) 220,69 € Ansatz: 3.000 €, tatsächliche Aufwendungen: 2.779,31 € Die Ausgaben aus dem Projekt Schulreifes Kind werden zu 100% über Zuschüsse abgedeckt. Schulsozialarbeit (Unterabschnitt 2152) Bei der Schulsozialarbeit war ein Zuschussbedarf in Höhe von 14.300 € eingeplant. Tatsächlich betrug der Zuschuss 18.034,43 €. Schülerbeförderung/ Bürgerbus (UA 2900) Bei der Schülerbeförderung/Bürgerbus war ein Zuschussbedarf von 18.350 € eingeplant. Tatsächlich betrug der Zuschussbedarf 16.800,22 €. Erträge in Höhe von 3.020 € stehen Aufwendungen in Höhe von 19.820,22 € gegenüber, da der Bürgerbus bereits vollständig abgeschrieben ist. Betreuungsangebot – Ganztagesbetreuung – Kernzeitbetreuung (UA 2910) Die Betreuungsangebote an der Klosterwiesenschule werden sehr gut angenommen. Der Zuschussbedarf ohne innere Verrechnungen liegt unter anderem aufgrund höheren Kosten der zweiten Bläserklasse, um 8.466,58 € höher als geplant. Die Nebenkosten (Heizung, Strom, Versicherung) bei der Ganztagesbetreuung befinden sich aufgrund schwieriger Trennung weiterhin beim Schulbereich (UA 2150). HHSt. 2910.1710 Zuweisungen und Zuschüsse vom Land (+) 9.310,00 € Ansatz: 33.000,00 €; tatsächlich eingenommen: 42.310,00 € Die Landeszuweisungen waren um 9.310 € höher. HHSt. 2910.1510 Kostenersätze Bläserklasse (+) 9.696,60 € Bei den Einnahmen waren 2.500 € (Vorjahr 7.273,40€) eingeplant. Realisiert werden konnten 12.196,60 €. HHSt. 2910.6310 Projekt Bläserklasse (+) 18.775,84 € Beim Projekt Bläserklasse waren Ausgaben in Höhe von 10.000 € vorgesehen. Die Ausgaben beliefen sich auf 28.775,84€. HHSt. 2910.6360 Sonst. sächl. Zweckausgaben (Betreuungsräume) (+) 8.833,01 € Ansatz: 1.500,00 €, tatsächlich verfügt: 10.333,01 € 63 Die Ausgaben für die Musikschule, Kooperation Ganztagesschule, Jugendbegleiter und Kernzeitbetreuung waren um ca. 8.833,01 € höher. HHSt. 2910.1120 Elternbeiträge Essen Ganztagesbetreuung (+) 10.176,10 € Ansatz: 27.500,00 €; tatsächlich eingenommen: 37.676,10€ HHSt. 2910.6680 Vermischte Ausg. Essen Ganztagesbetr. (+) 10.812,25 € Ansatz: 30.000,00 €; tatsächlich verfügt: 40.812,25 € Sowohl bei den Einnahmen als auch bei den Ausgaben wurde der Ansatz gegenüber den Planansätzen überzogen. HHSt. 3300.7000 Zuschüsse an Vereine, Musikschule etc. (-) 1.053,21 € Ansatz: 23.500,00 €; tatsächlich verfügt: 22.446,79.00 € Das Rechnungsergebnis für die Jugendmusikschule betrug 17.565,20 € (Vj. 17.384,16 €) gegenüber einem Planansatz in Höhe von 17.800 € und für die Vereinsförderung 4.881,59 (Vj. 6.203,52 €). HHSt. 3520.5870 Bücherbeschaffung (-) 568,64 € Ansatz: 7.500,00 €; tatsächlich verfügt: 6.931,36 € Die Bücherei hat ihr Budget im Bereich der Literaturbeschaffung sorgfältig bewirtschaftet. Der Planansatz wurde 2018 um 568,64 € unterschritten. Unterabschnitte 4360/8820 Asyl Der Unterabschnitt 4360 Anschlussunterbringung von Asylbewerbern schließt 2018 inkl. der Integrationspauschale, Verschiebung der Abrechnung der Strom-, Wasser- und Abwasser- sowie Müllabrechnung auf das Haushaltsjahr 2019 und nach Abzug von Abschreibungen und Verzinsung der Objekten mit einem Defizit von -963,44 € leicht negativ ab. Abschreibungen und Verzinsung der Objekte in der Küferstraße, Boschstraße und Klosterhof wurden noch nicht durchgebucht. Es fielen jedoch 37.391 € laut Anlagenbuchhaltung an. Innere Verrechnungen von Verwaltung und Bauhof wurden mit 48.976,19 € verbucht. Die Kostenerstattung der gemeinsamen Flüchtlingsbeauftragten ist 2019 noch vom Hauptamt Baienfurt zu beantragen. Für alle Anschlussuntergebrachten gab es letztmalig mit Stichtag 15.09. eine Integrationspauschale in Höhe von +66.812,96 €. Ohne diese wären der Unterabschnitt und die Unterbringungskosten stärker negativ. Die kalkulierten Sätze der Satzung für Benutzung der Obdachlosen- und Asylbewerberunterkünfte sollten aufgrund der hohen Nebenkosten angehoben werden. Die Nebenkostenabrechnung 2018 steht vom Hauptamt zum Teil noch aus. Der weitere Unterabschnitt 8820 Asyl- und Flüchtlings- sowie Obdachlosenunterbringung weist ein Defizit von -25.541,39 € aus. Gesamtaufstellung Zuschussbedarf 2018 im Bereich Asyl: Unterabschnitt 4360 ohne Integrationspauschale -30.385,00 Unterabschnitt 8820 weitere Flüchtlingskosten -25.541,39 Integrationspauschale letztmalig 2018 66.812,56 Abschreibung und kalk. Verzinsung der Objekte -37.391,00 -26.504,83 64 Unterabschnitt 46 Kindergärten: Der Zuschussbedarf im Unterschnitt 46 „Kommunale und Nichtkommunale Kindergärten“ ist gegenüber den Vorjahren ansteigend. In der Planung war ein Zuschussbedarf in Höhe von 925.750 € Euro angesetzt. Das Ergebnis beziffert sich aufgrund minimal geringeren Ausgaben (fehlende Jahresabschlüsse) auf 878.409,76 €. Dies entspricht Minderausgaben in Höhe von 47.340,24 €. Unterabschnitte 4640 und 4641 - Kommunale Kindergärten Am 30.11.2010 wurde beschlossen, dass die Kindergärten Sonne, Mond und Sterne sowie Regenbogen eigenständig geführt werden. Haushaltstechnisch sind die beiden Kindergärten zu trennen (Etatverwaltung). Es ist nicht zu verkennen, dass der frühkindliche Bildungsbereich in den letzten Jahren im Abmangel sehr stark angestiegen ist. Unterabschnitte 4640 – Kommunaler Kindergarten Sonne, Mond und Sterne Beim kommunalen Kindergarten Sonne, Mond und Sterne war im Unterabschnitt 4640 ein Zuschussbedarf (inkl. innere Verrechnungen) in Höhe von 389.850 € geplant. Aufgrund der etwas höheren Erträgen betrug der Zuschussbedarf 2018 372.640,73 € (Vj. 344.051,79 €). Der Kostendeckungsgrad des Kindergarten Sonne, Mond und Sterne betrug ohne Verbuchung von Abschreibungen 51,49% (Vj. 50,74%). Der Kostendeckungsgrad der Elternbeiträge beträgt ohne die Verbuchung von Abschreibungen 13,15% (Vj. 13,79%). HHSt. 4640.1110/1120 Elternbeiträge Kindergarten (+) 17.479,90 € Der Haushaltsansatz war mit 85.000 € veranschlagt. Somit ergaben sich mit dem Rechnungsergebnis in Höhe von 102.479,90 € Mehreinnahmen in Höhe von 17.479,90 €. HHSt. 4640.1110 Elternbeiträge Kindergarten über 3 Jahre 63.301,40 € HHSt. 4640.1120 Elternbeiträge Kindergarten unter 3 Jahre 39.178,50 € HHSt. 4640.1620 Interkomm. Kostenausgleich/Erstatt.von anderen Gden (-) 7.500,00 € Geplant waren 7.500 € interkommunaler Kostenausgleich. Eingenommen wurden 0,00 €. Es waren keine auswärtigen Kinder im Kindergarten Sonne, Mond und Sterne. HHSt. 4640.1710 Zuweisungen und Zuschüsse vom Land (+) 58.552,75 € Geplant waren 245.000 € an Kindergartenzuschüssen. Tatsächlich ausbezahlt wurden 303.552,75 €. HHSt. 4640.5000 Unterhaltung der Grundst. u. baulichen Anlagen (-) 3.328,39 € Ansatz: 7.500,00 €; tatsächlich verfügt: 4.171,61 €. Es wurden nur geringe Sanierungsmaßnahmen 2018 vorgenommen. HHSt. 4640.6550 Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche Kosten (+) 5.860,00 € Es waren 9.500 € für eine Heilpädagogische Fachkraft vorgesehen. Im Jahr 2018 wurden 15.360 € verfügt. HHSt. 4640.6680 Vermischte Ausgaben Sprachförderung (-) 5.765,53 € Ansatz: 6.000,00 €; tatsächlich verfügt: 234,47 € Unterabschnitte 4641 – Kommunaler Kindergarten Regenbogen Beim kommunalen Kindergarten Regenbogen war im Unterabschnitt 4641 ein Zuschussbedarf (inkl. Innere Verrechnungen) in Höhe von 105.500 € geplant. Aufgrund geringeren Personalausgaben betrug der Zuschussbedarf 2018 60.344,41 € (Vj. 107.823,21 €). Der Kostendeckungsgrad des Kindergarten Regenbogen betrug 36,09% (Vj. 22,96 %). Der Kostendeckungsgrad der Elternbeiträge beträgt 14,04 % (Vj. 10,90 %). 65 HHSt. 4641.1110/1120 Elternbeiträge Kindergarten (-) 740,00 € Der Haushaltsansatz war mit 14.000 € veranschlagt. Aufgrund der Kinderzahlen ergaben sich mit dem Rechnungsergebnis von 13.260 € 2018 Mehreinnahmen von 740 € HHSt. 4641.1710 Zuweisungen und Zuschüsse vom Land 3.822,13 € Geplant waren 17.000 € an Kindergartenzuschüsse. Tatsächlich ausbezahlt wurden 20.822,13 €. HHSt. 4641.4000 Personalausgaben (-) 39.009,86 € Geplant waren 110.450 € Personalausgaben. Das Rechnungsergebnis beziffert sich auf 71.440,14 €. Unterabschnitte 4645 – Nicht-Kommunale Kindergärten Die Planansätze wurden nach Angaben des Kindergartenbeauftragten in den Haushalt 2018 eingestellt. Es ergaben sich folgende Abweichungen: Kostendeckungsgrad Waldorfkindergarten 2018 ohne Verbuchung von Abschreibungen gesamt: 61,59 % (Vj. 63,00%) Erstattung interk. Kostenausgleich: 72.434,19 € Zuweisungen und Zuschüsse: 90.486,18 € Ausgaben Waldorf : 264.518,14 €. Zuschussbedarf inkl. innere Verrechn.: 101.597,77 € (Vj. 89.912,36 €) Kostendeckungsgrad Kindergarten St. Martin 2018 ohne Verbuchung von Abschreibungen gesamt: 39,91 % (Vj. 38,22%) Erstattung interk. Kostenausgleich: 0,00 € Zuweisungen und Zuschüsse: 215.344,94 € Ausgaben St. Martin: 539.518,14 €. Zuschussbedarf inkl. Verrechn: 324.173,20 € (Vj. 298.447,91 €) HHSt. 4645.1620 Interkommunaler Kostenausgleich (+) 2.434,19 € Der Planansatz betrug 70.000 €. An interkommunalen Kostenausgleichen konnten 72.434,19 € (davon Anteil Waldorf: €, Anteil St. Martin 0,00 €) eingenommen werden. HHSt. 4645.1710 Einnahmen Zusch. für nichtkommunale Kindergärten (+) 40.831,12 € Unterkonto 01 Kindergarten St. Martin Planansatz: 185.000 €, RE 0,00 € (RE 215.344,94 €) Unterkonto 02 Waldorfkindergarten Planansatz: 80.000 €, RE 0,00 € (RE 90.486,18 €) HHSt. 4645.7170 Ausg. Abmangel an nichtkommunale Kindergärten (+) 71.617,78 € Darunter: Rechnungsergebnis Walddorfkindergarten vorläufig: 260.364 € (Vj. 240.000 €). Schlussrechnung steht noch aus. Im Haushaltsplan war ein Abmangel von 235.000 € vorgesehen. Dies entspricht Mehrausgaben in Höhe 25.364 €. Rechnungsergebnis Kindergarten St. Martin vorläufig 535.808,82 € (Vj. 480.049,78 €). Schlussrechnung steht noch aus. Im Haushaltsplan war ein Abmangel von 490.000 € vorgesehen. Dies entspricht vorläufigen Mehrausgaben aufgrund Schlussrechnung 2017 in Höhe 45.808,82 €. Des Weiteren wurden für beide Kindergärten für die Spielplätze 444,96 € und die innere Verrechnungen des Bauhofes 7.818,20 € verrechnet, welche oben anteilig verteilt wurden. 66 Die Gemeinde trägt einen Abmangel an den nichtkommunalen Kindergärten St. Martin, Waldorfkindergarten sowie im Rahmen des interkommunalen Kostenausgleichs. Nach der Neufassung des Kindertagesbetreuungsgesetzes wird die Förderung von Einrichtungen freier Träger neu geregelt. Seit dem Jahr 2009 sind für die Förderung von Einrichtungen freier Träger die Gemeinden zuständig. Durch diese Gesetzesänderung hat der Waldorfkindergarten gegen die Standortgemeinde einen Rechtsanspruch in Höhe von 63% bzw. 68% der Betriebsausgaben. Die Standortgemeinde kann im Gegenzug für die auswärtigen Kinder einen interkommunalen Kostenausgleich geltend machen. Darüber hinaus erhält die Gemeinde für die auswärtigen Kinder auch Leistungen nach dem kommunalen Finanzausgleich. HHSt. 4645.7171 Zuschüsse an Kindertagespflege (+) 2.500,00 € Die Gemeinde musste 2018 keine Kosten für die Kindertagespflege bezahlen. Dies entspricht Einsparungen in Höhe von 2.500 €. HHSt. 4645.7172 Interkommunaler Kostenausgleich (-) 10.745,75 € Im Rahmen des Interkommunalen Kostenausgleichs wurden Zahlungen in Höhe von 19.254,25 € (Vj. 9.642,77 €) an umliegende Städte und Gemeinden für Baindter Kinder gezahlt. Im Haushalt waren hier noch Kosten in Höhe von 30.000 € vorgesehen. Es stehen noch Abrechnungen für das Kindergartenjahr 2018/2019 aus. Kindergartenbeiträge Mit der Festsetzung der Kindergartenbeiträge 2018/2019 ff wurde vom Gemeinderat eine weitere schrittweise Anpassung an die umliegenden Gemeinden vorgenommen. Steigende Kosten hatten auch ansteigende Kindergartengebühren zur Folge. Die Gemeinde hat hierbei die Empfehlung zur Höhe der Elternbeiträge des kommunalen Landesverbandes übernommen. Die Berechnung der Beitragssätze für Kinderkrippen wurden 2018/2019 mit den empfohlenen Beiträgen vorgenommen. Bei der erstmaligen Aufnahme des Kindes nach dem 15. des laufenden Monats wird der Beitrag zur Hälfte erhoben. 67 HHSt. 5610.5410 Heizungskosten (Bew.-Kosten Grundstück) (-) 7.581,08 € Ansatz: 12.500,00 €; tatsächlich verfügt: 4.918,92 €. HHSt. 5620.5100 Unterhaltung der Sportplatzflächen (-) 3.007,79 € Ansatz: 5.000 €; tatsächlich verfügt: 1.992,21 € Für die Unterhaltung der Sportplatzflächen wurden 2018 nur 1.992,21 € verfügt. HHSt. 5810.5100 Unterhaltung der Spielplätze (-) 1.792,74 € Ansatz: 5.000,00 €; tatsächlich verfügt: 3.207,26 € HHSt. 6100.5200 Geräte und Ausstattungsgegenstände / Anschaffung neues Geoinformationssystem (+) 17.137,43 € Ansatz: 17.500,00 €; tatsächlich verfügt: 362,57 € Die Anschaffung des neuen Geoinformationssystems wurde bereits 2017 realisiert. Die Anschaffung wurde gegenüber dem Rechnungsjahr 2018 vorgezogen. Die digitale Erfassung der Straßenbeleuchtung steht noch aus. HHSt. 6100.7130 Umlage an GMS (+) 21.419,03 € Im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung wurde ein Planansatz von 57.000 € eingestellt. Aufgrund reduzierter Abschlagszahlungen beim GMS und geringerer Steuerkraftsumme der Gemeinde Baindt gegenüber den anderen Mitgliedsgemeinden musste die Gemeinde 2018 nur 35.580,97 € (Vj. 30.221,62 €) leisten. HHSt. 6300.5100 Unterhaltung einschließlich Winterd., Kehrmaschine (-) 70.097,20 € Bei dieser Haushaltsstelle wurden 147.000 € veranschlagt. Der Winterdienst war darunter mit 27.000 € veranschlagt. Der milde Winter im November und Dezember schlug sich im Rechnungsergebnis mit 6.578,02 € nieder und weist Minderausgaben in Höhe von 20.421,98 € aus. Die Straßenunterhaltung wurde mit 105.000 € veranschlagt. Das Rechnungsergebnis 2018 zeigt Minderausgaben in Höhe von 59.338,64 €. Die Schlussrechnung verursacht evtl. überplanmäßige Ausgaben 2019. Bei den Straßenkehrungen waren 15.000 € eingeplant. Das Rechnungsergebnis beziffert auf 10.986,14 €, wegen Kosten der Straßenkehrung und deren Entsorgungskosten, ergaben sich Minderausgaben Planung in Höhe von 4.013,86 €. HHSt. 6300.6681 Straßenentwässerungskosten (+) 1.804,64 € Der Straßenentwässerungskostenanteil wird bei der Ermittlung des gebührenrechtlichen Ergebnisses von der Allevo Kommunalberatung ermittelt. Diese Sätze werden vom VGH Baden-Württemberg auch nach Einführung der gesplitteten Abwassergebühr weiterhin akzeptiert, ohne dass sie im Einzelfall nachgewiesen werden müssen. Im Haushaltsplan waren 100.000 € Straßenverkehrskostenanteil veranschlagt. Das Rechnungsergebnis beziffert sich auf 101.804,64 €. HHSt. 6700.5730 Stromkosten Straßenbeleuchtung (+) 2.676,00 € Geplant waren Straßenbeleuchtungskosten in Höhe von 16.000 €. Die Umrüstung der Straßenlaternen zeigt weitere Wirkung. Es wurden nur Stromkosten von 13.324,00 € (Vj. 15.847,69 €) verursacht. Es sind Minderausgaben in Höhe von 2.676,00 € gegenüber Plan erwirtschaftet worden. Unterabschnitt 7200 – Kostenrechnende Einrichtung Abfallwirtschaft Der Abfalletat schließt aufgrund fehlender Möglichkeit der Einbuchung der Abrechnung im Jahr 2018 mit einer Kostenunterdeckung in Höhe von 29.917,13 € ab. Geplant war eine Kostenunterdeckung für Dienstleistungen für den Landkreis Ravensburg und Abfallbeseitigung im Gemeindegebiet durch den Bauhof in Höhe von 11.400,00 €. 68 Unterabschnitt 7201 – Wertstofferfassung Das Erfassen der Wertstoffe zählt, soweit es sich um Leistungen nach der Verpackungsverordnung handelt, nicht zur öffentlichen Abfallentsorgung, weshalb sich die Einnahmen und Ausgaben nicht auf die Abfallgebühren auswirken dürfen. Im Rechnungsjahr 2018 hat sich der Wertstoffetat aufgrund Möglichkeit der Einbuchung der Abrechnung erst im Rechnungsjahr 2019 von -32.709,91 € gegenüber dem Planansatz von 1.050 € um 31.659,91 € verschlechtert. Es wurde wieder eine Abschreibung (7.144 €) und eine kalkulatorische Verzinsung (327,81 €) sowie innere Leistungsverrechnungen (Verwaltung und Bauhof in Höhe von 18.289,66 €) berücksichtigt, welche das Ergebnis schmälerten. Der Wertstoffetat schließt aufgrund der Abrechnung erst im Jahre 2019 mit einer Kostenunterdeckung in Höhe von -32.709,91 € (Plan -1.050 €) ab. Unterabschnitt 7510 – Kostenrechnende Einrichtung Bestattungswesen Die Gebühren in der kostenrechnenden Einrichtung Friedhof/Leichenhalle wurde im November 2016 mit einer Kalkulation auf einen Kostendeckungsgrad von 60% festgesetzt. Der Kostendeckungsgrad im Bestattungswesen liegt im Rechnungsjahr 2018 bei 101,9 %. Ergebnis 2002: Defizit in Höhe von 85.802,58 €, Kostendeckungsgrad 19,7% Ergebnis 2003: Defizit in Höhe von 62.840,57 €, Kostendeckungsgrad 43,8% Ergebnis 2004: Defizit in Höhe von 62.435,60 €, Kostendeckungsgrad 37,1% Ergebnis 2005: Defizit in Höhe von 63.005,56 €, Kostendeckungsgrad 28,1% Ergebnis 2006: Defizit in Höhe von 44.272,39 €, Kostendeckungsgrad 56,1% Ergebnis 2007: Defizit in Höhe von 53.333,72 €, Kostendeckungsgrad 45,8% Ergebnis 2008: Defizit in Höhe von 43.443,14 €, Kostendeckungsgrad 60,4% Ergebnis 2009: Defizit in Höhe von 43.560,84 €, Kostendeckungsgrad 61,9% Ergebnis 2010: Defizit in Höhe von 66.927,68 €, Kostendeckungsgrad 36,6% Ergebnis 2011: Defizit in Höhe von 59.868,79 €, Kostendeckungsgrad 46,4% Ergebnis 2012: Defizit in Höhe von 31.839,60 €, Kostendeckungsgrad 71,3% Ergebnis 2013: Defizit in Höhe von 38.763,92 €, Kostendeckungsgrad 63,1% Ergebnis 2014: Defizit in Höhe von 65.772,50 €, Kostendeckungsgrad 38,1% Ergebnis 2015: Defizit in Höhe von 22.771,51 €, Kostendeckungsgrad 76,5% Ergebnis 2016: Defizit in Höhe von 35.702,15 €, Kostendeckungsgrad 67,7% Ergebnis 2018: Überschuss in Höhe von 2.061,80 €, Kostendeckungsgrad 101,9% Ergebnis 2019: Defizit in Höhe von 89.836,12 €, Kostendeckungsgrad 43,83% HHSt. 7510.1100 Benutzungsgebühren (-) 5.114,87 € Ansatz: 65.000 €; tatsächlich eingenommen: 70.114,87 € An Gebühreneinnahmen waren 65.000 € vorgesehen. Es konnten 70.114,87 € eingenommen werden. Es stehen deshalb Mehreinnahmen in Höhe von 5.114,87 € zu Buche. Dies resultiert u. a. aufgrund der Bestattungszahlen. HHSt. 7510.6580 Sachverständigenkosten (+) 10.590,76 € Ansatz: 0 €; tatsächlich verfügt: 10.590,76 € Hier wurde für den Landschaftsarchitekten Ausgaben in Höhe von 10.590,76 € neben den kommenden Bauausgaben vorgenommen. Die Inneren Verrechnungen waren aufgrund von Verwaltungskosten- und Bauhofabrechnungen im Jahr 2018 um 30.543,88 € höher. 69 Der Kostendeckungsgrad des Friedhofes steht und fällt mit der tatsächlichen Anzahl der Beerdigungen. Die Friedhofserweiterung wird nicht weiterverfolgt. Die Anzahl der Urnenbestattungen (Urnenwand, Urnengräber) nimmt deutlich zu. Nach derzeitigen Hochrechnungen besteht eine Planungssicherheit durch Optimierung des bestehenden Friedhofs für die nächsten Jahrzehnte. 2019 wird der erste Bauabschnitt im Rahmen realisiert. Die Baunebenkosten sind nicht unerheblich. Unterabschnitt 7670 – Kostenrechnende Einrichtung Schenk-Konrad-Halle, Gaststätte zur Mühle Im Unterabschnitt 7670 Schenk-Konrad-Halle war ein Defizit von 134.050 € geplant. Das Rechnungsergebnis schließt mit einem Defizit in Höhe von 107.820,64 € (Vj. 93.070,56 €) ab. Auf der Einnahme- und Ausgabeseite gab es vor allem folgende Änderungen: HHSt. 7670.5000 Unterhaltung d. Grundst. und baul. Anlagen (-) 23.622,20 € Für die Unterhaltung der Schenk-Konrad-Halle/Gaststätte zur Mühle wurde 2018 nur 16.377,08 € ausgegeben. Geplant waren ursprünglich 40.000 €. HHSt. 7670.5410 Heizungskosten (-) 1.701,77 € Ansatz: 14.000,00 €; tatsächlich verfügt: 12.298,23 € HHSt. 7670.5430 Stromkosten (-) 2.030,24 € Geringere Stromkosten (RE 2018 3.969,76 €) als eingeplant waren u. a. auch maßgeblich für das verbesserte Rechnungsergebnis. HHSt. 7670.6800 Abschreibungen (+) 6.153,49 € Aufgrund kürzerer Nutzungsdauer waren die Abschreibungen des beweglichen Vermögens und der Betriebsvorrichtungen um 10.475,27 € höher. Unterabschnitt 7710 – Kostenrechnende Einrichtung Bauhof Im Unterabschnitt 7710 war ein Kostendeckungsgrad von öffentlichen wirtschaftlichen Unternehmen (Eigenbetrieb Wasserversorgung und Eigenbetrieb Abwasser) von 4,8 % geplant. Der Kostendeckungsgrad betrug aufgrund von Zeitaufschrieben fast 5,3 %. Die Inneren Verrechnungen betragen 2018 beim Bauhof 597.240,48 € (Plan 621.650 €). Wesentlicher Faktor bei den inneren Verrechnungen ist die Umlegung der Ausgaben des Bauhofes anhand von Zeitaufschrieben auf die einzelnen Unter- abschnitte des Gemeindehaushaltes. Die Inneren Verrechnungen des Bauhofes sind mit dem Bauhofprogramm genau darstellbar. Ziel des Bauhofprogramms ist es, die Wirtschaftlichkeit des Bauhofes nachzuweisen und eine genauere Zuordnung zu Kostenstellen vorzunehmen. Um genaue Auswertungen zu fahren, hängt der Erfolg von den Aufschrieben der Bauhofmitarbeiter und der Führung des Bauhofs ab. Der Verwaltungsaufwand sollte sich dennoch weiter in Grenzen halten. Die wesentlichen Abweichungen im Unterabschnitt Bauhof erläutern sich wie folgt: HHSt. 7710.1510 Kostenersätze allgemein (+) 3.037,16 € Ansatz: 3.500 €; tatsächlich eingenommen: 6.537,16€ Zu Beginn 2018 wurde ein höherer Kostenersatz des Bauhofes am Kreisverkehr inkl. Materialeinsatz abgerechnet. HHSt. 7710.1650 Erstattungen für Ausgaben des VWH von öff. wirtschaftl. Unternehmen (+) 4.026,25 € Ansatz: 30.000 €; tatsächlich eingenommen: 34.026,25 € 70 HHSt. 7710.4000 Personalausgaben (-) 19.454,98 € Im Haushaltsplan waren 484.050 € veranschlagt. Es wurde jedoch lediglich 479.669,61 € verfügt. HHSt. 7710.5000 Unterhaltung der Grundstücke und bauliche Anlagen (-) 1.313,36 € Im Haushaltsplan waren 3.500 € veranschlagt (Ergebnis 2.186,64 €). Mit der Neubaumaßnahme ist die Sanierung des Bestandsgebäudes auch voranzutreiben. HHSt. 7710.5500 Fahrzeugunterhaltung (-) 7.653,51 € Im Haushaltsplan waren 47.500 € veranschlagt. Das Rechnungsergebnis bezifferte sich auf 39.846,49 €. HHSt. 7710.5501 Steiger RV-GB 2013 (-) 2.572,46 € Ansatz: 6.200 €; tatsächlich verfügt: 3.627,54 € HHSt. 7710.5200 Geräte- und Ausstattungsgegenstände (-) 913,04 € Im Haushaltsplan waren 16.000 € veranschlagt. Das Rechnungsergebnis bezifferte sich aufgrund geringer Ausgaben auf 15.086,96 €. HHSt. 7710.5440 Vers.Kosten/Wasser (Bewirtsch.-kosten der Grundstücke) (+) 1.636,90 € Ansatz: 3.500 €; tatsächlich verfügt: 5.136,90 €. Höhere Wasser-/Abwassergebühren für das Objekt Ziegeleistraße 20 als auch die öffentliche Abfallentsorgung waren maßgeblich für die Mehrausgabe. HHSt. 7910.8330 Umlage an den ZV Breitbandvers. (-) 30.225,23 € 2018 waren Betriebskostenumlagen in Höhe von 35.000 € an den Zweckverband Breitbandversorgung eingeplant. Das Rechnungsergebnis beziffert sich auf 4.774,77 €. Die Betriebskostenumlage 2018 wird zudem erst im Jahr 2019 schlussgerechnet. HHSt. 8100.2200 Konzessionsabgaben (Strom, Gas) (+) 10.0911,92 € Geplant waren Konzessionsabgaben in Höhe von 113.000 €. Es wurden mit 123.911,92 € folgende Konzessionsabgabe vergütet: 114.596 € der Netze BW sowie 9.315,92 € der TWS. Da die Konzessionsabgaben nach Verbrauch abgerechnet werden, ist bei rückläufigem Verbrauch der Tarifkunden aufgrund von Strom- und Gaseinsparungen auch mit rückläufigen Konzessionsentgelten zu rechnen. Unterabschnitt 8101 – Kostenrechnende Einrichtung PV-Anlage Rathaus Die Gemeinde Baindt ist in Sachen Klimaschutz aktiv und hat hierzu die gemeinsame Erklärung zum CO²-freien Schussental unterzeichnet und nimmt erfolgreich am european energy award teil. Ein weiterer logischer, wirtschaftlich und ökologisch sinnvoller Baustein in den Bemühungen um die Reduzierung des CO²-Ausstoßes war die lokale Erzeugung und direkte Nutzung von Strom mittels einer Photovoltaikanlage, welche im September 2013 in Betrieb ging. Die PV-Anlage mit Anschaffungskosten in Höhe von 40.257,40 € wird auf 20 Jahre abgeschrieben und mit einem kalkulatorischen Zinssatz von 1,9% verzinst. Ohne Abrechnung der Eigenstromnutzung ergibt sich im Zeitraum von Januar bis Dezember ein Verlust von 981,24 €. Unterabschnitt 8170 –Nahwärmenetz und Heizzentrale mit BHKW Ausgangssituation: • Erdgasbetriebene, wärmegeführte Blockheizkraftwerke mit Eigenstromnutzung im Schulgebäude • Nutzung der vorhandenen Gaskessel zur Spitzenlastabdeckung • Versorgung der kommunalen Liegenschaften 71 - Schule, Sporthalle, Kindergarten Sonne, Mond und Sterne - Schenk-Konrad-Halle - Rathaus - Asyl- und Obdachlosenunterkunft Boschstraße 1/7 • Versorgung von privaten Liegenschaften: Hausmeisterwohnung, Dorfplatz 1 und 2/1, Wohnen am Schafbrunnen. Technische Daten: Technische Daten BHKW Technische Daten BHKW 2 Hersteller KW Energie Hersteller KW Energie Baujahr 2014 Baujahr 2016 el. Leistung 33 kW el. Leistung 33 kW th. Leistung 71,6 kW th. Leistung 71,6 kW Der Versorgungsbetrieb ist gem. § 4 Abs. 1 i. V. m. § 4 Abs. 3 Körperschaft- steuergesetz ein Betrieb gewerblicher Art. Die Vorsteuerabzugsberechtigung wird in der Umsatzsteuererklärung gem. BMF-Schreiben vom 02.01.2012 nur anteilig gem. privater Quote gewährt. Bei der Wahl der Rechtsform wurde beim BHKW mit Nahwärmenetz ein Regiebetrieb im Gemeindehaushalt gewählt. Im Unterabschnitt 8170 – Nahwärmenetz und Heizzentrale mit BHKW war 2018 ein Verlust in Höhe von -10.300 € eingeplant. Der Betrieb schließt mit einem Gewinn n. Steuern in Höhe von +15.701,45 € ab (siehe Anlage: GuV und Bilanz 2018). Vergleich Vorjahre 2014 (RE -4.989,04 €), 2015 (RE -5.954,98 €) und 2016 (+3.128,64 €) und 2017 (RE +14.092,27 €). Das Jahr 2019 lief bisher nicht so reibungslos. Im Februar hatte der zuständige Ortsbaumeister und die Fa. Kirchner mit Wasserverlusten im Betrieb Fernwärmeversorgung zu kämpfen. Nach ausgiebiger Suche (Druckprüfung) konnte festgestellt werden, dass das BHKW I Wasser gezogen hatte. Der Abgastauscher wird am BHKW I erneuert. Die Steuervorauszahlungen wurden aufgrund der Wartungskosten auf 0 € heruntergesetzt. An der Strombörse werden die Preise durch Angebot und Nachfrage bestimmt. Wenn hohe, unkalkulierbare Erzeugungsmengen auf eine schwache Nachfrage treffen, reagiert die Strombörse mit sinkenden Preisen. Bei plötzlich eintretender Überversorgung können die Preise auch auf Null fallen oder negativ werden. Das EEG und auch das KWKG greifen den Effekt auf, indem Regelungen für Zuschlagszahlungen und Förderbestimmungen neu definiert werden. Gemäß § 7 Abs. 8 KWKG 2016 besteht kein Anspruch auf die Zahlung von KWK- Zuschlägen für Zeiträume, in denen der Wert der Stundenkontrakte für die Preiszone Deutschland/Österreich am Spotmarkt der Strombörse Null oder negativ ist. Der in diesen Zeiträumen erzeugte Strom wird jedoch nicht auf die Dauer der Zuschlagszahlung angerechnet, sodass Ihnen dadurch keine Förderung verloren geht. Aufgrund oben genannter Schilderung kommt 2019 noch eine geringfügige Rückzahlung für die Jahre ab 2016. 72 Gewinn u. Verlustrechnung nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) Betrieb gewerblicher Art - BHKW inkl. Fernwärmeversorgung Zeitraum 01.2018-12.2018 1. Umsatzerlöse 170.003,06 Sachkonto Kontennachweis Geschäftsjahr Vorjahr 8170.1300 Stromvergütung, Stromeinspeisung 40.804,31 49.056,85 8170.1510 Kostenersätze privat 50.107,58 53.352,48 8170.1511 Kostenersätze öffentliche Hand 42.688,72 43.489,22 8170.1512 Kostenersätze Eigenstrom 36.402,45 36.700,46 Summe 170.003,06 182.599,01 5. Materialaufwand a. Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 69.438,92 Sachkonto Kontennachweis Geschäftsjahr Vorjahr 8170.5450 Gasbezugskosten 69.438,92 72.619,38 8170.5430 Stromkosten 0,00 0,00 Summe 69.438,92 72.619,38 7. Abschreibungen - auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen, sowie auf aktivierte Aufwendungen für Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebes 33.217,00 Sachkonto Kontennachweis Geschäftsjahr Vorjahr 8170.6800 AfA Sachanlagen 33.217,00 28.790,00 Summe 33.217,00 28.790,00 8. Sonstige betriebliche Aufwendungen 43.812,85 Sachkonto Kontennachweis Geschäftsjahr Vorjahr 8170.6500 Geschäftsaufwand 811,40 840,82 8170.6790 Verwaltungskostenbeitrag an die Gemeinde (Verrechnung Bauhof und Verwaltungskostenanteil) 33.657,37 21.774,30 8170.5000 Unterhaltung der baulichen Anlagen 8.824,26 37.967,75 8170.5200 Geräte und Ausstattungsgegenst. 0,00 0,00 8170.5440 Sonst. Bewirtschaftungsk. Schornst. 115,06 29,74 8170.6360 sonst. Sächliche Zweckausgaben 0,00 0,00 8170.6400 Versicherungen, Schadensfälle 404,76 0,00 Summe 43.812,85 60.612,61 13. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 4.504,35 Sachkonto Kontennachweis Geschäftsjahr Vorjahr 8170.8080 Zinsen für Fremdkredite 0,00 0,00 8170.8081 Zinsen für Kredite von der Gemeinde 4.504,35 5.186,75 8170.8082 Zinsen für Kassenkredite 0,00 0,00 Summe 4.504,35 5.186,75 ERGEBNIS DER GEWÖHNLICHEN GESCHÄFTSTÄTIGKEIT 19.029,94 JAHRESGEWINN v. STEUERN 19.029,94 14. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 3.328,49 15. ERGEBNIS n. STEUERN 15.701,45 73 Die Unterabschnitte 8810 Wohn- und Geschäftsgebäude sowie 8820 Asyl- und Flüchtlings- sowie Obdachlosenunterbringung weisen einen Überschuss von +24.801,71 € bzw. ein Defizit von -25.541,39 aus. Die Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte der Gemeinde sind öffentlich-rechtliche Einrichtungen im Sinne des §10 Gemeindeordnung, die Entgeltregelung richtet sich somit ausschließlich nach den Bestimmungen des Kommunalabgabengesetzes (KAG). Die Gebühren müssen vom Hauptamt auf der Grundlage einer Gebührenkalkulation festgesetzt werden. Das Äquivalenzprinzip erfordert in Verbindung mit dem Gleichheitsgrundsatz, dass die Benutzungsgebühr im Allgemeinen nach dem Umfang der Nutzung bemessen wird. So dass bei in etwa gleicher Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung etwa gleich hohe Gebühren und bei unterschiedlicher Benutzung diesen Unterschieden in etwa entsprechenden Gebühren erhoben werden. Das Äquivalenzprinzip gebietet daher, dass die Abgabe in ihrer Höhe in einem bestimmten Verhältnis zur Leistung des Einrichtungsträgers stehen muss. Bei der Berechnung der Benutzungsgebühr ist aber die Orientierung an der ortsüblichen Vergleichsmiete notwendig. Bei der Kalkulation der Benutzungsgebühren sind vom Hauptamt folgende Kosten bei einer Belegung von 100 % zu berücksichtigen - Kosten der Gebäudeunterhaltung - Grundsteuer - Versicherungen (Gebäudebrand) - Unterkunftsbezogene Verwaltungskosten - Kalkulatorische Kosten für Abschreibung und Verzinsung - Auflösung von Ertragszuschüssen analog der Abschreibungen - Personalkosten inkl. Gemeinkosten Auf den gesamten Einzelplan 9 – allgemeine Finanzwirtschaft - ist im Zwischenbericht zum Haushaltsvollzug in der Gemeinderatssitzung vom 03.07.2018 eingegangen worden. Der Rechnungsabschluss spiegelt auch im Großen und Ganzen die in dieser Sitzung dargestellten Änderungen im Vergleich zum Haushaltsplanansatz wider. HHSt. 9000.0001 Grundsteuer A (+) 5.260,49 € Die Grundsteuer A wurde mit 33.200 € veranschlagt. Das Ergebnis lag mit 38.460,49 € etwas höher. Der Vorauszahlungsbetrag für 2018 liegt bei 35.046,35 € etwas höher gegenüber einem Haushaltsansatz von 33.200 €. HHSt. 9000.0010 Grundsteuer B (-) 20.587,50 € Die Grundsteuer B war um 20.587,50 € geringer als veranschlagt. Das Rechnungsergebnis 2018 lag bei 479.412,50 €. Der Planansatz 2018 war mit 500.000 € überhöht. Aktuelle Vorauszahlungen liegen jedoch nur bei 480.325,64 €. Der Planansatz 2019 liegt deshalb bei 480.000 €. HHSt. 9000.0030 Gewerbesteuer (+) 2.337.428,94 € Die Entwicklung des Gewerbesteueraufkommens verläuft seit jeher regional, örtlich und branchenbezogen sehr unterschiedlich. Steuermehr- und Steuermindereinnahmen treffen Gewerbesteuergemeinden unterschiedlich. Gewerbesteuernachzahlungen aus Vorjahren und angepasste Vorauszahlungen waren unter anderem für das sehr positive Ergebnis ausschlaggebend. Die tatsächlichen Gewerbesteuereinnahmen in Höhe von 3.687.428,94 € (Ansatz 1.350.000 €) setzen sich wie folgt zusammen: Vorauszahlungen 2.339.352,00 € und Abrechnungen/Veranlagungen aus Vorjahren 1.348.076,94 €. Aufgrund der Wirtschaftslage bzw. Nachzahlungen aus Vorjahren gehen wir davon aus, dass der 74 Haushaltsansatz 2019 von 1.750.000 € wieder erreicht werden kann. HHSt. 9000.0100 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer (+) 380.255,33 € Die Gemeinden bekommen einen Anteil von 15% der Lohn- und Einkommensteuer. Im Haushaltserlass bzw. auch in der Haushaltsplanung wurde noch mit einem Gemeindeanteil in Höhe von 6,02 Mrd. € gerechnet. Tatsächlich wurden 6,40 Mrd. € auf die Gemeinden 2018 kassenmäßig verteilt (Schlüsselzahl 2018 0,0004758, Rechnungsergebnis 3.102.255,33 €, Ansatz 2.722.000 €). 75 HHSt. 9000.0120 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer (+) 28.533,60 € Die Gemeinden bekommen 2,2% an der Umsatzsteuer. Der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer war um 28.533,60 € höher. Das Jahresergebnis beziffert sich auf 225.533,60 €. Gerechnet wurde laut Haushaltserlass noch mit 197.000 € (Vj. 158.370,50 €). HHSt. 9000.0410 Schlüsselzuweisungen des Landes und Investitionspauschale (+) 133.538,50 € Planmäßig waren hier 1.986.500 € veranschlagt, tatsächlich eingegangen sind 2.120.038,50 €. Die Haushaltsansätze wurden gem. Haushaltserlass (Stand 2016) aufgestellt. Bei den Schlüsselzuweisungen ging man von einem Kopfbetrag von 1.300 € und einer Ausschüttungsquote von 70 % aus. Der Kopfbetrag lag bei 1.370,90 € pro Einwohner mit Hauptwohnsitz und einer Ausschüttungsquote von 70,00 %. Die Gemeinde konnte aufgrund höherem Kopfbetrag und Einwohnerzahl bei den Schlüsselzuweisungen 1.648.842,30 € (Plan 1.535.000 €) einnehmen. Bei der kommunalen Investitionspauschale konnte man aufgrund minimal verbesserter Wirtschaftslage und somit eines besseren Kopfbetrages pro Einwohner (Plan 77,00 €/EW, Erg. 85,20 €/EW) 471.196,20 € (Plan 451.500 €) einnehmen. HHSt. 9000.0910 Zuweisung aus dem Familienlastenausgl. (+) 2.691,00 € Der Familienlastenausgleich lag mit 232.691,00 € fast exakt so wie im Haushaltserlass 2018 prognostiziert. HHSt. 9000.8100 Gewerbesteuerumlage (+) 469.462,69 € Auf Grund der verbesserten Gewerbesteuereinnahmen im Vergleich zum Haushalts- planansatz bei der Gewerbesteuer, muss auch eine entsprechend höhere Gewerbesteuerumlage bezahlt werden. Die tatsächliche Gewerbesteuerumlage beträgt 739.462,69 €. HHSt. 9000.8310 Finanzausgleichsumlage (-) 154.858,80 € 76 Bei der Finanzausgleichumlage musste die Gemeinde 22,28 % der Steuerkraftsumme bezahlen. Die Gemeinde hat 1.500.858,80 € gegenüber 1.346.000 € geplanten Ausgaben im Finanzausgleich abgeführt. HHSt. 9000.8320 Kreisumlage (+) 35.892,00 € Bei der Kreisumlage musste die Gemeinde 1.999.392 € abführen. Der Hebesatz betrug 30,0 % der Steuerkraftsumme. Geplant waren 1.963.500 €. HHSt. 9100.2050 Zinseinnahmen von öffentlichen, wirtschaftlichen Unternehmen (+) 2.301,66 € Hier sind die Zinsen der Trägerdarlehen an die Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung sowie die Zinsen der Kassenkredite an die Eigenbetriebe eingestellt. Im Rahmen der Einheitskasse ist das den Eigenbetrieben zur Verfügung gestellte Geld zu verzinsen. Auf Grund der Gewährung von weiteren Darlehen und Zinsanpassungen wurde mit 54.301,67 € nur geringfügig mehr, gegenüber dem Planansatz von 52.000 €, eingenommen. HHSt. 9100.2070 Zinseinnahmen aus Festgeldern und Geldmarktkonto (+) 698,53 € Die Gemeindekasse war auch 2018 ausreichend liquide und konnte noch minimal Zinsen aus dem Geldmarktkonto in Höhe von 898,53 € erzielen. Geplant waren Zinseinnahmen von 200 €. Das Zinsniveau ist 2018 weiterhin gefallen. 2019 müssen Verwahrentgelte in Höhe von -0,4% für die Einlage ab einer Einlagensumme beglichen werden. HHSt. 9100.2750 Abschreibungen (+)19.900,40 € Ansatz: 196.000 €; tatsächlich gebucht: 215.900,40 € HHSt. 9100.2750 Verzinsung des Anlagekapitals (-) 7.344,57 € Ansatz: 54.200 €; tatsächlich gebucht: 46.855,43 € 77 HHSt. 9100.8040 Zinsen für Kredite von Eigenbetrieben (+) 1.500,00 € In Haushalt waren 1.500 € eingestellt. Es wurde dem Eigenbetrieb Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung für die kurzfristige Verzinsung ihrer Kassenüberschüsse keine Verzinsung gewährt. HHSt. 9100.8050 Zinsen für Kassenkredite (-) 1.000,00 € Die Gemeindekasse war ausreichend liquide und das Konto war keinen Tag überzogen. Die Gemeinde hatte bei den Kassenkreditzinsen Minderausgaben in Höhe 1.000 €. HHSt. 9100.8500 Deckungsreserve (-) 10.000,00 € Eine Deckungsreserve für unvorhergesehene Ausgaben war im Haushaltplan 2018 in Höhe von 10.000 € vorgesehen. HHSt. 9100.8600 Zuführung zum Vermögenshaushalt (+) 2.668.082,94 € Geplant war eine Zuführungsrate zum Vermögenshaushalt in Höhe von 127.300 €. Aufgrund der höheren Gewerbesteuer, des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer, der Schlüsselzuweisungen, der kommunalen Investitionspauschale und geringerer Ausgaben, welche nicht getätigt wurden bzw. deren Abrechnung erst im Jahr 2019 war, konnte der Verwaltungshaushalt dem Vermögenshaushalt 2.795.382,94 € (1.312.658,02 € im Vorjahr) zuführen. 78 2. Vermögenshaushalt HHSt. 0200.001.9350 Erwerb von bewegl. Sachen des AV - EDV (-) 32.574,73 € Es standen hier Haushaltsausgabereste von 18.500 € sowie der Haushaltsansatz von 15.750 € zur Verfügung. Es wurde lediglich 1.675,27 € verfügt. Die Homepage, Rathaus Service Portal und Rathaus App hat sich auf 2019 verschoben. HHSt. 1300.001.9350 Erwerb von bewegl. Sachen des AV Feuerwehr (-) 127.621,20 € Der MTW wurde erst 2019 beschafft und übergeben. Auch der Digitalfunk steht erst 2019 an. Inkl. Haushaltsausgabereste standen 133.000 € zur Verfügung. Verfügt wurde lediglich 5.378,80 €. HHSt. 2150.001.9350 Erwerb von bewegl. Sachen Klosterwiesenschule (-) 14.174,80 € Die Anschaffung von weiteren Klassensätzen im Bereich der Digitalisierung wurde nicht vorgenommen bzw. wurde erneut in den Haushalt 2019 eingestellt. HHSt. 2150.001.9450 Baumaßnahmen im Bereich Klosterwiesenschule (-) 89.538,99 € Es standen hier Haushaltsausgabereste in Höhe von 97.500 € für die Schulsanierung in der Klosterwiesenschule an. Es fielen Planungskosten in Höhe von 7.961,01 € an. HHSt. 3660.001.9410 Sanierung von Altlasten (+) 20.000,00 € Die Gemeinde Baindt hat sich im Rahmen einen Grundstücksverkauf in Höhe von 20.000 € für die Beseitigung von Altlasten beteiligt. Der Gemeinderat hat dies dem Käufer vorab zugebilligt. HHSt. 4640.9401.001 Baumaßnahmen Kindergarten Sonne, Mond und Sterne (-) 221.520,04 € Ansatz inkl. Haushaltsausgabereste: 600.000 €; tatsächlich verfügt: 378.479,96 € Der Bau des Kindergartenneubaus Sonne, Mond und Sterne inkl. Außenanlagen hat sich auf 2019 verzögert. Im Doppelhaushalt 2019/2020 sind 2,8 Mio. € eingestellt. 2018 fielen im Rechnungsergebnis 378.479,96 € an. HHSt. 5470.001.9350 Erwerb von bewegl. Sachen des Anlagevermögens – Zuschuss DRK (+) 4.000 € Der Gemeinderat hat außerplanmäßig dem DRK für die Anschaffung eines neuen Fahrzeugs einen Zuschuss in Höhe von 4.000 € bewilligt. HHSt. 5610.001.9400 Baumaßnahmen Sporthalle (+) 207.998,23 € Es standen inkl. Haushaltsausgabereste 223.500 € zur Verfügung. Für die Sporthallensanierung wurden 2018 431.498,23 € verfügt. 2019 wurde ein Haushaltsansatz von 500.000 € gebildet. Die Kosten 2019 betragen voraussichtlich 650.000 €. HHSt. 5610.001.9400 Baumaßnahmen Sporthalle (+) 207.998,23 € Es standen inkl. Haushaltsausgabereste 223.500 € zur Verfügung. Für die Sporthallensanierung wurden 2018 431.498,23 € verfügt. 2019 wurde ein Haushaltsansatz von 500.000 € gebildet. Die Kosten 2019 betragen voraussichtlich 650.000 €. HHSt. 5620.001.9500 Baumaßnahmen Beleuchtung Sporthalle (-) 15.112,91 € Für die Sanierung der Beleuchtung standen 19.000 € zur Verfügung. Es wurde die Sporthallenbeleuchtung 2019 noch nicht angegangen. Es wurde abschließend für die 79 Bezuschussung des Kiosk des Sportvereins für den Stromanschluss und E-Check 3.887,09 € verfügt. HHSt. 5810.001.9402 Investition Kinderspielplatz (-) 40.000 € Ansatz: 40.000 €; tatsächlich verfügt: 0,00 €; Es wurde keine Sanierung eines weiteren Kinderspielplatzes im Jahr 2018 angegangen. Projekt Sanierungsgebiet Ortskern II (2014-2022) 2014 ist dies mit der Aufnahme in die Städtebauförderung/ Landessanierungsprogramm gelungen. Die Sanierung verfolgt u. a. folgende Ziele: - Aktivierung der vorhandenen Flächenpotenziale, vor allem im südlichen Bereich des Untersuchungsgebiets (Fischerareal) – Grund und Boden sparende Entwicklung im Bestand, Stärkung der Innenentwicklung der Gemeinde. - Städtebaulich angepasste Nachverdichtung - Aufwertung und Neugestaltung des Ortseingangsbereichs Friesenhäusler- / Marsweilerstraße. - Beseitigung der vorhandenen Substanz- und Funktionsmängel, Aufwertung der Ortsmitte mit ihren zentralen Funktionen für die Gemeinde. - Abbruch von nicht mehr genutzten Nebengebäuden zur Nachverdichtung. - Erneuerung der vorhandenen Bausubstanz durch Instandsetzung und Modernisierung privater Gebäude. - Weitere Gestaltung der Trasse der ehemaligen B 30, Schaffung eines Grün- und Aufenthaltsbereichs in zentraler, innerörtlicher Lage - Weiteres Vorgehen (Sanierung, Abbruch) Objekt Klosterhof 4 Ein wesentlicher Punkt bei der Sanierungsdurchführung wird die Neuordnung des „Fischerareals“ sein. Die Gemeinde hat in den Vorjahren bereits 900.000 € Landesmittel für den Grunderwerb abrufen können. Bei entsprechender Veräußerung der Grundstücke in den Jahren 2019/2020 werden die Einnahmen gegengerechnet. Es standen im Bereich des Sanierungsgebietes im Bereich Einnahmen und Ausgaben folgende Abweichungen an: HHSt. 6150.001.3400 Grundstückserlöse Fischerareal (-) 950.000,00 € HHSt. 6150.001.3610 Zuweisungen Land (-) 100.000,00 € HHSt. 6150.001.9320 Erwerb von Grundstücken (-) 300.000,00 € HHSt. 6150.001.9400 Gestaltung Ortseingangsbereich (-) 1.003.605,65 € HHSt. 6300.3500.001 Gemeindestraßen, Erschließungsbeiträge (+) 221.637,61 € An Erschließungsbeiträgen waren lediglich 1.000 € vorgesehen. Es wurde der Verkauf eines Gewerbeobjektes im Gewerbegebiet Mehlis Erweiterung und für Bauplätze im Bereich der Kornblumenstraße und im Baugebiet Mehlisstraße abgerechnet. HHSt. 6300.9525.001 Brückensanierung (-) 50.000,00 € Ansatz: 50.000 €; tatsächlich verfügt: 0,00 € HHSt. 6300.9528.001 Vollsanierung Erlenstraße (-) 228.753,58 € Ansatz inkl. Haushaltsausgaberest: 250.000 €; tatsächlich verfügt: 21.246,42 € Die Sanierung der Erlenstraße hat sich auf 2019 verschoben. HHSt. 6300.9529.001 Fahrbahnbelag Tulpen-Lilienstraße (-) 59.207,20 € Das Rechnungsergebnis beziffert sich 2018 wegen Korrektur der Abrechnung auf die einzelnen Bereiche (Gemeindehaushalt, Wasser, Abwasser, Breitband, Zweckverband 80 Wasserversorgung) auf -9.207,20 €. Es standen zudem 50.000 € über Haushaltsausgaberest zur Verfügung. HHSt. 6300.9530.001 Verkehrsberuhigungsmaßnahmen (-) 5.000,00 € Ansatz: 5.000 €; tatsächlich verfügt: 0,00 € HHSt. 6300.9532.001 Neubau Kreisverkehr (-) 458.131,00 € Ansatz inkl. Haushaltsausgaberest: 488.000 €; tatsächlich verfügt: 29.869,00 €. Der Neubau des Kreisverkehrs am Ortseingang startet erst 2019. HHSt. 6700.9522.001 Energetische Sanierung Straßenbel. NAV-Umrüstung, Erneuerung (-) 12.083,27 € Ansatz: 21.250 €; tatsächlich verfügt: 9.166,73 € HHSt. 6900.9510.001 Hochwasserschutzmaßnahmen Ortseingang (-) 48.541,51 € Ansatz: 50.000 €; tatsächlich verfügt: 1.458,49 € HHSt. 7000.3250.001 Tilgung der Trägerdarlehen (-) 6.200,00 € Ansatz: 62.200 €; tatsächlich eingenommen: 56.000 € HHSt. 7000.9250.001 Auszahlung Trägerdarlehen (-) 50.000,00 € Ansatz inkl. Haushaltsausgaberest: 450.000 €; tatsächlich verfügt: 400.000 €; Der Kernhaushalt hat dem Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung ab 01.10.2018 ein Trägerdarlehen in Höhe von 400.000 € zu 1,5 % (Jährliche Tilgung 8.000 €, Zinsanpassung 30.09.2023) gewährt. HHSt. 7510.9401.001 Baumaßnahmen Friedhof (-) 279.114,08 € Haushaltsausgaberest aus Vorj: 288.000 €; tatsächlich verfügt: 8.885,92 € Die Sanierung des Friedhofes hat sich auf 2019 verschoben. HHSt. 7670.001.9350 Erwerb von bewegl. Sachen des AV - SKH (-) 13.500,00 € Es standen hier Haushaltsausgabereste von 13.500 € zur Verfügung. Es wurde keine Investitionen getätigt. HHSt. 7710.001.3450 Veräußerung von bewegl. Sachen - Bauhof (+) 17.300,00 € Der alte Unitrac wurde in Höhe von 17.300 € in Zahlung gegeben. HHSt.7710.001.9350 Erwerb von bewegl. Sachen des AV - Bauhof (-) 45.835,67 € Ansatz inkl. Haushaltsausgaberest: 197.900 €; tatsächlich verfügt 152.064,33 € Der größte Posten resultiert aus einer Anschaffung eines neuen Unitracs in Höhe von 149.875,00 €. Weitere größere Anschaffungen wurden nicht getätigt. HHSt. 7510.9401.001 Baumaßnahmen Bauhof (-) 488.439,69 € Ansatz inkl. Haushaltsausgaberest: 519.500 €, tatsächlich verfügt: 31.060,31 €. Der Bau der Bauhofhalle hat sich auf 2019 verschoben. HHSt. 7910.3400.001 Veräußerung von Gewerbeflächen (+) 196.559,51 € Ansatz: 250.000 €; tatsächlich eingenommen: 446.559,51 € Für die Veräußerung von Gewerbeflächen im Gewerbegebiet Mehlis Erweiterung waren 250.000 € eingeplant. Aufgrund des Verkaufs der restl. Gewerbefläche konnten 446.559,51 € (inkl. Abzug Beiträge) realisiert werden. HHSt. 7910.9500.001 Erweiterung Gewerbegebiet (+) 173.137,44 € Im Haushaltsplan standen 236.500 € Haushaltsansatz für die Erweiterung des GE Mehlis Erweiterung zur Verfügung. Es wurde 2018 63.362,56 € verfügt. Die Vernässsung des Ausgleichsgrundstückes in Berg wurde auch 2019 schlussgerechnet. 81 HHSt. 7910.3610.001 Zuweisungen vom Land (-) 41.227,23 € HHSt. 7910.9501.001 DSL-Ausbau (-) 44.919,69 € Im Haushaltsplan waren 100.000 € für den weiteren Breitbandausbau eingeplant. Es standen zudem noch Haushaltsausgabereste in Höhe von 230.000 € zur Verfügung. Es wurden insgesamt 285.080,31 € netto insbesondere für das GE Mehlis und GE Schachen verfügt. Die Breitbandversorgung wird als Betrieb gewerblicher Art (BgA) geführt und die Gemeinde ist vorsteuerabzugsberechtigt. HHSt. 7920.9401.001 Baumaßnahme Umbau Bushaltestellen (-) 143.859,33 € Ansatz inkl. Haushaltsausgaberest: 152.500 €, tatsächlich verfügt: 8.640,67 €. Der Umbau der Bushaltestellen hat sich auf 2019 verschoben. HHSt. 8150.3250.001 Tilgung der Trägerdarlehen (-) 4.062,50 € Ansatz: 49.200 €; tatsächlich eingenommen: 45.137,50 € HHSt. 7000.9250.001 Auszahlung Trägerdarlehen (-) 50.000,00 € Ansatz inkl. Haushaltsausgaberest: 400.000 €; tatsächlich verfügt: 270.000 €; Der Kernhaushalt hat dem Eigenbetrieb Wasserversorgung ab 01.10.2018 ein Trägerdarlehen in Höhe von 150.000 € zu 1,5 % (Jährliche Tilgung 3.750 €, Zinsanpassung 30.09.2023) gewährt. Des Weiteren wurde auf 30.12.2018 ein Trägerdarlehen an den Zweckverband Wasserversorgung in Höhe von 120.000 € zu 1,5% gewährt. HHSt. 8170.9400-01.001 Bau eines BHKW inkl. Wärmenetz (-) 50.000,00 € Ansatz: 50.000 €; tatsächlich verfügt: 0,00 € Für die Planung und späteren Bau eines Nahwärmenetzes waren 50.000 € vorgesehen. Das Nahwärmenetz im Fischerareal wird erst 2019/2020 vollzogen. 82 Unterabschnitt 8170 –Nahwärmenetz und Heizzentrale mit BHKW Die Bilanz des Betriebes würde sich fiktiv wie folgt darstellen. Betrieb gewerblicher Art - BHKW inkl. Fernwärmeversorgung A K T I V A 01.2018-12.2018 Betrag EUR Gesamtbetrag EUR A. A N L A G E V E R M Ö G E N II. SACHANLAGEN 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließl.der Bauten auf fremden Grundstücken 0,00 Sachkonto Kontennachweis Vorjahr Zugang Abgang Geschäftsjahr 8170.9400 Grundstücke ohne Bauten 0,00 0,00 0,00 0,00 Summe 0,00 0,00 0,00 0,00 3. andere Anlagen, Betriebs- u. Geschäftsausstattung (abzüglich Zuschüsse) 387.071,00 Sachkonto Kontennachweis Vorjahr Zugang Abgang Geschäftsjahr 8170.9400 BHKW 28.049,00 0,00 4.207,00 23.842,00 8170.9400 BHKW II 66.100,00 0,00 7.776,00 58.324,00 8170.9400 Abgasanlage inkl. Kamin 4.631,00 0,00 278,00 4.353,00 8170.9400 bauliche Anpassung Heizzentrale 7.226,00 0,00 333,00 6.893,00 8170.9400 interne Verrohrung Heizhaus 13.763,00 0,00 635,00 13.128,00 8170.9400 technische Ausrüstung Heizhaus 26.465,00 0,00 1.588,00 24.877,00 8170.9400 Umwälzpumpen Fernwärmenetz 5.082,00 0,00 762,00 4.320,00 8170.9400 Pufferspeicher 11.010,00 0,00 508,00 10.502,00 8170.9400 Elektrotechnik, Anlagensteuerung 26.465,00 0,00 1.588,00 24.877,00 8170.9400 Fernwärmeleitung ohne private HA 104.601,00 0,00 4.827,00 99.774,00 8170.9400 Erd- und Asphaltierungsarbeiten für Wärmel. 67.734,00 0,00 3.126,00 64.608,00 8170.9400 Einbindung Spitzenlastkessel Schule 5.505,00 0,00 254,00 5.251,00 8170.9400 Planung 46.778,00 0,00 7.017,00 39.761,00 8170.9400 Nebenkosten (Vermessung etc.) 6.879,00 0,00 318,00 6.561,00 Summe 420.288,00 0,00 33.217,00 387.071,00 4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau Sachkonto Kontennachweis Vorjahr Zugang Abgang Geschäftsjahr 8170.001.3060 Anlagen im Bau 0,00 0,00 0,00 0,00 Summe 0,00 0,00 0,00 0,00 Summe SACHANLAGEN 387.071,00 Gesamt ANLAGEVERMÖGEN 387.071,00 387.071,00 B. U M L A U F V E R M Ö G E N II. FORDERUNGEN / SONSTIGE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE 1. Forderungen aus Lieferung und Leistungen 40.715,74 Sachkonto Kontennachweis Vorjahr Zugang Abgang Geschäftsjahr 8170.001.3112 Kassenmehreinn. 22.951,30 28.086,12 22.951,30 28.086,12 8170.001.3113 Forderungen a. LL 8.867,03 12.629,62 8.867,03 12.629,62 Summe 31.818,33 40.715,74 31.818,33 40.715,74 Summe FORDERUNGEN UND SONSTIGE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE 40.715,74 Gesamt UMLAUFVERMÖGEN 40.715,74 40.715,74 GESAMT A K T I V A 427.786,74 83 P A S S I V A 01.2018-12.2018 Betrag EUR Gesamtbetrag EUR A. E I G E N K A P I T A L A. E I G E N K A P I T A L 150.000,00 0,00 0,00 150.000,00 IV: GEWINN / VERLUSTVORTRAG 21.978,34 Sachkonto Kontennachweis Vorjahr Zugang Abgang Geschäftsjahr 8170.001.9300 Jahresgewinn n. St. 0,00 15.701,45 0,00 15.701,45 8170.001.3300 Bilanzgewinn a. Vj. 6.276,89 0,00 0,00 6.276,89 Summe 6.276,89 15.701,45 0,00 21.978,34 Bilanzgewinn a. Vj. 21.978,34 Gesamt EIGENKAPITAL 171.978,34 171.978,34 C. R Ü C K S T E L L U N G E N 3. Sonstige Rückstellungen 2.670,00 Sachkonto Kontennachweis Vorjahr Zugang Abgang Geschäftsjahr 8170.001.9030 Rückstellung für Leistungen des VJ 15.000,00 0,00 15.000,00 0,00 8170.001.9031 and. Rückstellungen, Wirtschaftsprüfer/Steuern 1.641,00 2.670,00 1.641,00 2.670,00 Summe 16.641,00 2.670,00 16.641,00 2.670,00 Gesamt RÜCKSTELLUNGEN 2.670,00 2.670,00 D. V E R B I N D L I C H K E I T E N 7. Verbindlichkeiten gegenüber Gemeinde 253.138,40 8170.001.9044 Verbindlichkeiten gegenüber Gemeinde 270.288,00 0,00 33.217,00 237.071,00 8170.001.9045 Sonstige Verbindlichkeiten 8.900,44 16.067,40 5.433,76 16.067,40 8170.001.9050 Kassenmehrausgaben 0,00 0,00 0,00 0,00 Summe 279.188,44 16.067,40 38.650,76 253.138,40 Gesamt VERBINDLICHKEITEN 253.138,40 253.138,40 Gesamt P A S S I V A 427.786,74 HHSt. 8810.9402.001 Energieeinsparmaßnahmen (-) 15.000,00 € Im Haushaltsplan waren 15.000 € für Energieeinsparmaßnahmen vorgesehen. Auf der Haushaltsstelle fand keine Buchung statt. HHSt. 8810.9405.001 Asyl und Obdachlosenunterkünfte, Sozialbau (-) 300.000,00 € Ansatz: 300.000 €; tatsächlich verfügt: 0 € HHSt. 8830.3400.001 Veräußerung von Grundstücken (-) 1.741.672,96 € Ansatz: 2.300.000 €; tatsächlich verfügt: 692.526,54 € Eingeplant waren 2,3 Mio. € Grundstückserlöse. Es konnten keine Grundstückserlöse in den Baugebieten Geigensack und Marsweiler Ost II realisiert werden. Lediglich sonstige Grundstückserlöse bei Bebauungsplan Mehlisstraße, Zeppelin-/Kornblumenstraße und von landwirtschaftlichen Grundstücken im Rahmen eines Tauschvertrages konnten insgesamt 692.526,54 € realisiert werden. 84 HHSt. 8830.9320.001 Grunderwerb (-) 627.546,71 € Es waren 950.000 € Grunderwerb veranschlagt. Es konnten 179.762,79 € realisiert werden. HHSt. 8830.9322.001 Rückerstattung aus dem Förderprogramm „Junge Familien“ (-) 30.000,00 € Ansatz: 30.000 €; tatsächlich verfügt: 0,00 € Da keine weiteren Bauplätze verkauft wurden, kam auch keine Rückerstattung aus dem Förderprogramm für „Junge Familien“ in Betracht. HHSt. 8830.9401.001 Erschließung von Bauland (-) 721.685,08 € Ansatz inkl. Haushaltsausgabereste: 1.097.000 €; tatsächlich verfügt: 375.314,92 € HHSt. 8830.9401-01.001 Wohnbaugebiet Mehlisstraße (+) 1.563,66 € RE 1.563,66 €, Ansatz 0 € HHSt. 8830.9401-02.001 Wohnbaugebiet Geigensack (-) 47.322,37 € RE 328.677,63 €, Ansatz 376.000 € HHSt. 8830.9401-03.001 Wohnbaugebiet Bplan Bifang (+) 6.061,27 € RE 6.061,27 €, Ansatz 0 € HHSt. 8830.9401-05.001 BP Marsweiler Ost II (-) 570.988,68 € RE 14.011,32 €, Ansatz 585.000 € HHSt. 8830.9401-06.001 BP Grünenberg (+) 4.093,76 € RE 4.093,65 €, Ansatz 0 € HHSt. 8830.9401-07.001 B 30 Randbebauung 0,00 € HHSt. 8830.9401-09.001 Zeppelinstraße / Kornblumenstraße (+) 5.772,20 € RE 5.772,20 €, Ansatz 0 € HHSt. 8830.9401-10.001 Grünenberg 2. Erweiterung (-) 74.551,44 € RE 11.448,56 € Ansatz 86.000 € HHSt. 8830.9401-99.001 Sonstige Erschließung (-) 46.313,48 € RE 3.686,52 €, Ansatz 50.000 € HHSt. 9100.3000.001 Allgemeine Zuführung vom VwH (+) 2.668.082,94 € Geplant war eine Zuführungsrate vom Verwaltungshaushalt in Höhe von 127.300 €. Zugeführt wurden letztlich 2.795.382,94 €. HHSt. 9100.3100.001 Rücklagenentnahme (-) 392.050,00 € Planmäßig war ein Rücklagenentnahme in Höhe von 392.050,00 € vorgesehen. Aufgrund der verbesserten Rahmenbedingungen und Einsparungen konnte auf eine Rücklagenentnahme in Höhe von 339.353,91 verzichtet werden. Es wurden sogar 5,8 Mio. € der allgemeinen Rücklage zugeführt. HHS t. 9100.3770.001 Kreditaufnahme 0,00 € Auf die Aufnahme von Krediten hat die Gemeinde im Jahr 2018 bereits in der Planung verzichtet. HHSt. 9100.9770-14.001 Tilgung Kredite KFW-Darlehen (+) 1.940,00 € Ansatz: 70.000,00 €; tatsächlich getilgt: 68.060,00 € Das zinslose Kfw-Darlehen wurde 2018 mit 68.060,00 € getilgt. Der Schuldenstand des KfW-Darlehen zum 31.12.2018 beträgt 459.395,29 €. 85 Der Kassenbestand betrug zum 31.12.2018 8.803.183,04 €. Kamerale Rücklagen werden in der Doppik nicht mehr weitergeführt und entfallen teilweise „ersatzlos“ wie beispielsweise die allgemeine Rücklage. Die Mittel der allgemeinen Rücklage stellen, wie bereits beschrieben, liquide Mittel dar und gehen demnach im Bank- und Kassenbestand innerhalb der gemeindlichen Bilanz unter. Ein gesonderter Ausweis ist demnach nicht mehr erforderlich. Bildung von Haushaltsresten Es wurden keine Haushaltsreste gebildet. 1. Verwaltungshaushalt a) Haushaltseinnahmereste keine b) Haushaltsausgabereste keine 2. Vermögenshaushalt a) Haushaltseinnahmereste 0 € b) Haushaltsausgabereste 0 € Haushaltseinnahmereste und Haushaltsausgabereste wurden im letzten kameralen Haushalt nicht gebildet. Dies entspricht dem Leitfaden zur Bilanzierung nach den Grundlagen des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens (NKHR) in Baden-Württemberg, der mit Innenministerium, Gemeindeprüfungsanstalt, Städtetag, Gemeindetag, Landkreistag und dem Datenverarbeitungsverbund erstellt wurde. Weiter benötigte Mittel wurden mit neuen Ansätzen im ersten doppischen Haushalt angesetzt und im Rahmen des Haushalts 2019 vom Gemeinderat bereits genehmigt. Die Kasseneinnahmereste bzw. Kassenausgabereste des letzten kameralen Rechnungsabschlusses sind als Forderungen bzw. Verbindlichkeiten in die erste Eröffnungsbilanz zu übernehmen. 86 D. Kredit- und Vermögenssituation 1. Äußere Schulden Die äußeren Schulden der Gemeinde betrugen zum 01.01.2018 527.455,29 € zum 31.12.2018 485.377,07 €* Somit Abnahme 2018 42.078,22 € *Stand: zinsloses Darlehen im Bereich Asyl 459.395,29 €, zinsloses Darlehen Gaststätte zur Mühle: 25.981,78 €. Im Haushaltsjahr 2016 wurde ein zinsloses KfW-Darlehen für Flüchtlingsunterkünfte (0,00%) in Höhe von 630.000 € angenommen (Auszahlungstermin war der 01.07.2016). Im Haushaltsplan 2019/2020 sind keine weiteren Kreditaufnahmen eingeplant. Des Weiteren wurde das KfW-Darlehen im Rechnungsjahr 2019 mit einer Sondertilgung abgelöst. Der Schuldenstand des Eigenbetriebs Wasserversorgung betrug (inklusive Trägerdarlehen und Kassenmehrausgaben) zum 01.01.2018 599.836,29 € zum 31.12.2018 675.812,50 € Somit Zunahme 2018 75.976,21 € (nachrichtlich Trägerdarlehen von Gemeinde in Höhe von 675.812,50 € (Vj. 570.950 €) Kassenmehrausgabe: 0,00 € (Vj. 28.886,29 €); externe Darlehen 0,00 € (Vj. 0,00 €)). Im Jahr 2018 wurde ein Trägerdarlehen in Höhe von 150.000 € aufgenommen. Der Schuldenstand des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung betrug (inklusive Trägerdarlehen und Kassenmehrausgaben) zum 01.01.2018 1.757.283,98 € zum 31.12.2018 1.994.750,00 € Somit Zunahme 2018 237.466,02 € (nachrichtlich Trägerdarlehen von Gemeinde in Höhe von 1.994.750,00 € (Vj. 1.650.750 €) Kassenmehrausgabe: 0,00 € (Vj. 106.533,98 €); externe Darlehen 0,00 € (Vj. 0,00 €)). Im Jahr 2018 wurde ein Trägerdarlehen in Höhe von 400.000 € aufgenommen. Da der EB Abwasserbeseitigung kein Eigenkapital hat, muss jede Investition über Kredit finanziert werden. Somit beträgt der Gesamtschuldenstand der Gemeinde inkl. Eigenbetriebe (inkl. Trägerdarlehen und Kassenmehrausgaben der Eigenbetriebe): zum 01.01.2018 2.884.575,56 € zum 31.12.2018 3.155.939,57 € Somit Zunahme 2018 insgesamt 271.364,01 € Darunter externer Schuldenstand insgesamt: 485.377,07 (Vj. 527.455,29 €) (Aufnahme KFW Darlehen sowie Renovierung Gaststätte Vorfinanzierung Pächter jeweils zu 0,00%) Auf Grund der Bevölkerungsfortschreibung des Statistischen Landesamtes betrug die zuletzt mitgeteilte Einwohnerzahl der Gemeinde Baindt zum 30.06.2018 -: 5.221 Einwohner (Vj. 5.242 EW). Somit ergibt sich durch die Aufnahme externer Darlehen ein Schuldenstand von externen Darlehen in Höhe von tatsächlich 92,96 €/Einwohner. 87 Der Kreditmarktschuldenstand der Gemeinden lag zum 31.12.2015 im Landesdurchschnitt ohne Schulden der Eigenbetriebe-: 557 € je Einwohner (Quelle Statistische Landesamt Baden-Württemberg, Kredite / Kassenkredite beim nicht- öffentlichen Bereich, Wertpapiere). 2. Allgemeine Rücklage Die allgemeine Rücklage weist zum 01.01.2018 ein Gesamtsoll von 2.730.150,24 € auf. Der allgemeinen Rücklage wurde ein Betrag i.H.v. 0,00 € entnommen. Der allgemeinen Rücklage wurde ein Betrag i. H. v. 5.838.902,37 € zugeführt. Somit Stand der allgemeinen Rücklage zum 31.12.2018 8.569.052,61 € In der Rücklage enthalten ist der gemäß § 20 Abs. 2 Satz 2 GemHVO alt vorgeschriebene Mindestbetrag der allgemeinen Rücklage, der ca. 205.267,03 beträgt. Verwaltungshaushalt 2015: 9.831.054,90 € Verwaltungshaushalt 2016: 10.625.470,94 € Verwaltungshaushalt 2017: 10.333.529,95 € 30.790.055,79 € Durchschnitt: 10.263.351,93 € Mindestbetrag der allg. Rücklage: 205.267,03 € 88 Folgende Punkte sind in der Jahresrechnung 2019 noch unberücksichtigt und wirken sich auf das Jahr 2019 aus: - Die Abrechnung der Bewirtschaftungskosten (Strom, Heizung, Wasser, Abwasser, Abfall) wurden 2019 verbucht. Im Bereich Asyl sind höhere Bewirtschaftungskosten zu verzeichnen. Das zuständige Hauptamt sollte die Sätze der Asyl- und Obdachlosensatzung überarbeiten. Das Haushaltsjahr 2019 könnte noch mit Zusatzkosten aus offenen Mietforderungen und Nebenkosten außerplanmäßig belastet werden. Auf eine genaue Überprüfung der kalkulatorischen Sätze aus der Satzung über die Benutzung der Obdachlosen- und Asylbewerberunterkünfte ist zu achten. -Die Abrechnung der Betriebskostenumlage des Zweckverbandes Breitbandversorgung für das Jahr 2018 steht noch aus. - Der zentrale Omnibusbahnhof in Ravensburg wird 2019 außerplanmäßig abgerechnet. Die Haushaltsreste wurden aufgelöst. - Die Abrechnung des nichtkommunalen Kindergarten St. Martin wird erst 2019 vollzogen. - Die investiven Baumaßnahmen werden größtenteils erst 2019 schlussgerechnet. Da keine Haushaltsausgabereste gebildet wurden, kann es im Rechnungsjahr 2019 zu Überziehungen kommen. 89 90 III. Wasserversorgung - Jahresabschluss 2018 1. Feststellungsbeschluss Der Jahresabschluss 2018 der Wasserversorgung wurde vom Gemeinderat der Gemeinde Baindt am gemäß § 16 des Eigenbetriebsgesetzes in der Fassung vom 08.01.1992 in Verbindung mit der Eigenbetriebsverordnung vom 07.12.1992 wie folgt festgestellt. 1. Feststellung des Jahresabschlusses 1.1 Bilanzsumme 1.365.231,55 € 1.1.1 davon entfallen auf der Aktivseite auf - das Anlagevermögen 1.210.812,58 € - das Umlaufvermögen 154.418,97 € 1.1.2 davon entfallen auf der Passivseite auf - das Eigenkapital (Gewinnvortrag 34.486,99 €) 649.992,07 € - die empfangenen Ertragszuschüsse 3.745,00 € - die Rückstellungen 9.500,00 € - die Verbindlichkeiten 682.966,48 € - den passiven Abgrenzungsposten 19.028,00 € 1.2 Jahresgewinn 3.704,56 € 1.2.1 Summe der Erträge 409.974,66 € 1.2.2 Summe der Aufwendungen 406.270,10 € 2. Verwendung des Jahresgewinn Der ausgewiesene Jahresverlust nach Steuern in Höhe von 3.704,56 € ist auf neue Rechnung vorzutragen (Gewinnvortrag 34.486,99 €). 3. Den über- und außerplanmäßigen Aufwendungen bzw. Ausgaben im Erfolgsplan und Vermögensplan 2018 wird zugestimmt. 4. Der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2018 soll der Rechtsauf- sichtsbehörde mitgeteilt und ortsüblich bekannt gegeben werden. Gleichzeitig sind der Jahresabschluss und der Lagebericht öffentlich auszulegen. 5. Vom Jahresbericht für das Wirtschaftsjahr 2018 nimmt der Gemeinderat Kenntnis. 6. Entlastung der Betriebsleitung Der Betriebsleitung wird hiermit gemäß § 16 Abs. 3 des Eigenbetriebsgesetzes vom 08.01.1992 Entlastung erteilt. 7. Die Wasserversorgung Baindt erstrebt gemäß der Wasserversorgungssatzung und der Betriebssatzung keinen Gewinn. Baindt, den Baindt, den ..................................... ...................................... Rürup, Bürgermeisterin Abele, Fachbeamter für das Finanzwesen 91 2. Abschlussbeurkundungen Die Aufstellung des Jahresabschlusses 2018 der Wasserversorgung Baindt beurkundet Baindt, den .............................. Abele, Fachbeamter für das Finanzwesen Der Jahresabschluss 2018 der Wasserversorgung Baindt, wurde festgestellt durch Beschluss des Gemeinderats vom . Baindt, den ............................. Abele, Fachbeamter für das Finanzwesen Gemäß § 8 Abs. 2 Ziffer 2.2 der Hauptsatzung wird den überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben bis zu 3.000 € zugestimmt. Den über- und außerplanmäßigen Ausgaben über 3.000 € hat der Gemeinderat mit Beschluss vom zugestimmt. ................................. Rürup, Bürgermeisterin Der Beschluss wurde der Rechtsaufsichtsbehörde mit Bericht vom mitgeteilt und am ortsüblich bekannt gegeben. Der Jahresabschluss 2018 und der Lagebericht der Wasserversorgung Baindt wurden vom bis je einschließlich öffentlich ausgelegt. In der ortsüblichen Bekanntgabe wurde auf die Auslegung hingewiesen. Baindt, den Baindt, den .................................. .................................................. Rürup, Bürgermeisterin Abele, Fachbeamter für das Finanzwesen 92 4. Jahresabschluss zum 31.12.2018 RSW Steuerberatungskanzlei Jahresabschlussbericht 93 94 Bericht über die Erstellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2018 Gemeinde Baindt Eigenbetrieb Wasserversorgung Marsweilerstraße 4 88255 Baindt RSW STEUERBERATER Hack, Dr. Gawatz, Dr. Birk, Partnerschaft mbB Ulmer-Tor-Straße 29 • D-88400 Biberach • Telefon +49 7351 503-200 • info@rsw-stb.de 95 mailto:info@rsw-stb.de 96 Erstellungsbericht zum 31. Dezember 2018 Seite 1 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach I N H A L T S V E R Z E I C H N I S Seite 1. Auftragsannahme 2 1.1 Auftraggeber und Auftragsabgrenzung 2 1.2 Auftragsdurchführung 3 2. Grundlagen des Jahresabschlusses 4 2.1 Buchführung und Inventar, erteilte Auskünfte 4 2.2 Feststellungen zu den Grundlagen des Jahresabschlusses 4 3. Rechtliche, steuerliche und wirtschaftliche Grundlagen 5 4. Erläuterungen zu den Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung 11 5. Bescheinigung 23 A N L A G E N V E R Z E I C H N I S Handelsbilanz zum 31. Dezember 2018 I Gewinn- und Verlustrechnung nach Handelsrecht vom 01.01. bis 31.12.2018 II Anhang III Anlagennachweis nach Eigenbetriebsverordnung IV Lagebericht V Ermittlung der steuerlichen Ergebnisse 2018 VI 97 98 Erstellungsbericht zum 31. Dezember 2018 Seite 2 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach 1. Auftragsannahme 1.1 Auftraggeber und Auftragsabgrenzung Die Bürgermeisterin der Gemeinde Baindt - Frau Simone Rürup - beauftragte uns, den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018 des Eigenbetriebs Wasserver sor- gung aus den uns vor gelegten Be le gen, Bü chern und Be standsnachweisen, die wir auftrags gemäß nicht geprüft ha ben, un ter Be rück sichti gung der er teil ten Aus künfte nach gesetzlichen Vor gaben und nach den in ner halb die ses Rah mens lie gen den An wei sungen des Auftraggebers zur Ausübung be stehen der Wahl rechte zu entwi ckeln. Diesen Auftrag zur Er stel lung ohne Beurteilun gen haben wir in der Zeit vom 01.04.2019 bis zum 29.04.2019 in un se ren Ge schäftsräumen durch geführt. Unser Auftrag zur Erstellung des Jahresabschlus ses umfasste keine über die Auf trags art hin aus ge- hen den Tätig kei ten und damit auch keine erweiterten Verantwortlichkeiten als Steuerbera tungs ge- sell schaft. Die Pflicht zur Aufstellung des Jahresabschlusses obliegt der uns mit dessen Erstellung be auf tra- gen den ge setz li chen Ver tre tung des Eigenbetriebs, die über die Aus übung aller mit der Aufstel lung ver bun dener Ges tal tungs möglichkei ten und Rechtsakte zu ent schei den hat. Wir haben unseren Auftraggeber über solche Sachver halte, die zu Wahl rechten führten, in Kennt nis ge setzt und von ihm Ent scheidungsvorgaben zur Ausübung von materiellen und formellen Ges tal- tungsmög lich kei ten (Ansatz-, Be wertungs- und Ausweiswahlrechten) so wie Er messensent scheidun- gen ein ge holt. Der uns erteilte Auftrag zur Erstellung des Jahresabschlusses umfasste alle Tätigkeiten, die er for- derlich wa ren, um auf der Grundlage der Buchführung und der Inventur sowie der eingeholten Aus- künfte zu An satz-, Aus weis- und Bewertungsfragen und der Vorgaben zu den anzuwendenden Bi- lanzierungs- und Be wer tungs me thoden unter Vornahme der Abschlussbuchungen den handels- rechtlich vorgeschriebenen Jahres ab schluss, be stehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie dem Anhang, zu erstellen. Der ebenfalls beigefügte La ge be richt wur de vom Käm me rer der Gemeinde Baindt erstellt. Da die Anfertigung eines Erstellungsberichts vereinbart, jedoch konkrete Festlegungen zu Art und Umfang unserer Berichterstattung in den Auftragsvereinbarungen nicht ausdrücklich ge troffen wur- den, be richten wir in be rufs üb li cher Form im Sinne der Verlautbarung der Bundes steuer be rater kam- mer zu den Grundsätzen für die Er stel lung von Jahresabschlüssen vom 12./13. April 2010 über Um- fang und Er geb nis unserer Tä tig keit. Bei der Auftragsannahme haben wir mit unserem Auftraggeber vereinbart, dass uns die für die Auf- trags durch füh rung be nö tig ten Un ter la gen und Auf klärun gen voll stän dig ge geben wer den. 99 Erstellungsbericht zum 31. Dezember 2018 Seite 3 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach 1.2 Auftragsdurchführung Bei der Erstellung des Jahresabschlusses und unserer Berichterstattung haben wir die ein schlä gi- gen Nor men unserer Berufsordnung und unsere Be rufs pflich ten be ach tet, dar unter die Grund sät ze der Un abhängigkeit, Gewissenhaftig keit, Ver schwiegen heit und Ei gen ver antwort lich keit (§ 57 StBerG). In unserer Kanzlei ist sichergestellt, dass bei der Auf trags ab wick lung zur Erstellung eines Jah resab- schlusses einschließ lich der Be richt ers tattung die ge setzli chen Vor schriften und fachlichen Regeln beachtet werden. Bei der Erstellung des Jahresabschlusses haben wir die Grundsätze der Wirtschaftlich keit und We- sentlich keit beach tet. Zur Durchführung des Auftrags haben wir uns die erforderlichen Kenntnisse über die Bran che, den Rechts rah men und die Geschäftstätigkeit unseres Auf trag ge bers ange eignet. Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften des Handels- und Steuerrechts, der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der Bestimmun- gen des Eigenbetriebsgesetzes und der Satzung. Die Beachtung anderer gesetzli cher Vor schriften sowie die Aufdeckung und Aufklärung von Strafta- ten und außer halb der Rech nungs legung be gan gener Ordnungswidrigkeiten waren nicht Gegen- stand unseres Auftrags. Art, Umfang und Ergebnis der während unserer Auftragsdurchführung im Einzelnen vorge nomme- nen Er stellungs handlungen haben wir, soweit sie nicht in diesem Bericht doku men tiert sind, in un- seren Ar beitspa pieren festgehalten. Gegenstand der Erstellung ohne Beurteilungen ist die Entwicklung der Bilanz und der Gewinn- und Verlust rechnung sowie die Erstellung des Anhangs und weiterer Abschlussbestandteile auf Grund- lage der Buchfüh rung und des In ven tars sowie der Vor gaben zu den anzuwendenden Bi lanzie- rungs- und Bewer tungs metho den. Unser Auftrag zur normentsprechenden Entwicklung des Jahresabschlusses aus den vorge legten Un terla gen un ter Berücksichti gung der erhaltenen Informationen und der vorgenommenen Ab- schlussbuch ungen er streckte sich nicht auf die Beurteilung der Angemessenheit und Funktion in ter- ner Kon trol len sowie der Ordnungsmäßigkeit der Buchführung. Auch wenn bei der Erstellung ohne Beurteilungen auftragsgemäß keine Beurteilungen der Belege, Bücher und Bestandsnachweise vorgenommen werden, weisen wir unseren Auf traggeber auf of- fensichtliche Unrich tig kei ten in den vor ge leg ten Unterlagen hin, die uns als Sachverständige bei der Durch führung des Auf trags un mit tel bar auffal len, unterbreiten Vorschläge zur Kor rektur und ach ten auf die ent spre chende Um set zung im Jah res ab schluss. 100 Erstellungsbericht zum 31. Dezember 2018 Seite 4 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach 2. Grundlagen des Jahresabschlusses 2.1 Buchführung und Inventar, erteilte Auskünfte Für den Eigenbetrieb besteht nach § 6 EigBVO in Verbindung mit § 238 HGB Buchführungspflicht. Die Buchführung wurde auf den EDV-Systemen des Unternehmens erstellt. Die Anlagenbuchführung wurde auf EDV-Systemen des Unternehmens erstellt. Die Daten wurden in den Anlagenspiegel übernom men. Auskünfte erteilte der Kämmerer Herr Abele. Alle erbetenen Auskünfte, Aufklärungen und Nachweise wurden bereitwillig erbracht. 2.2 Feststellungen zu den Grundlagen des Jahresabschlusses Der Jahresabschluss wurde auf unseren EDV-Systemen erstellt. Die dabei eingesetzte Software Kanz lei-Rechnungswesen der DATEV eG in Nürn berg erfüllt nach einer Bescheinigung der Ernst & Young GmbH vom 28.02.2018 die Vor aus set zungen für eine ord nungsmäßige Fi nanz buch füh rung und Ent wick lung des Jah res abschlusses. Die Abschlussbuchungen haben wir mit der Ge schäfts führung unseres Auftrag gebers ab ge stimmt. Die Ab schluss buchungen wur den bis zum Ab schluss unserer Tätigkeit vorge nom men. Die Gliederung des Jahresabschlusses entspricht den Vorschriften des HGB unter besonderer Be- achtung der §§ 266 und 275 HGB. Das Anlagevermögen ist in einem Bestandsnachweis ord- nungsgemäß entwi ckelt. Die Bewertung wurde unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit nach § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB vorgenommen. Die auf den vor her ge hen den Jah res ab schluss ange wandten Be- wer tungs me tho den wur den bei be halten. Allen am Bilanzstichtag bestehenden Risiken - soweit sie bis zur Aufstellung des Jahresabschlus- ses er kennbar waren - ist durch die Bildung ausreichender Rückstellungen und Wertberichtigungen Rechnung getragen. Der Anhang enthält die vorgeschriebenen Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Ver lust rechnung - soweit sie nicht bereits dort gemacht wurden - und er gibt die sonstigen Pflichtanga ben richtig und vollständig wieder. Die einzelnen Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung werden im Erläuterungsteil aus führlich dar ge stellt. Auf weitergehende Erläuterungen im Anhang wird hingewiesen. 101 Erstellungsbericht zum 31. Dezember 2018 Seite 5 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach 3. Rechtliche, steuerliche und wirtschaftliche Grundlagen 3.1 Rechtliche Verhältnisse Firma: Gemeinde Baindt Eigenbetrieb Wasserversorgung Rechtsform: Eigenbetrieb Gründung am: 01.01.1992 Sitz: Baindt Anschrift: Marsweilerstraße 4 88255 Baindt Satzung: Betriebssatzung vom 10.11.1992 sowie die Wasserversorgungs- satzung vom 01.02.2007 mit Änderungen bis zum 12.12.2017. Geschäftsjahr: 1. Januar bis 31. Dezember Gegenstand des Unternehmens: Der Eigenbetrieb versorgt das Gemeindegebiet mit Wasser. Zweckverband: Die Gemeinderäte der Kommunen Baienfurt und Baindt haben am 15.11.2006 beschlossen, den Zweckverband Wasserversorgung „Baienfurt-Baindt“ auf den 01.01.2007 zu gründen. Der Zweckver- band hat die Aufgabe, den Gemeinden Baienfurt und Baindt trinkba- res Wasser im Sinne der Trinkwasserverordnung zu liefern. Der Zweckverband übernimmt auch die technische Betreuung der Orts- netze Baienfurt und Baindt. Die Ortsnetze befinden sich weiterhin im Eigentum der beiden Eigenbetriebe Wasserversorgung Baienfurt bzw. Baindt. Gezeichnetes Kapital: 444.312,64 EUR Betriebsleitung: Der Eigenbetrieb ist organisatorisch in die Innenverwaltung einge- bunden. Ein Betriebsausschuss sowie eine Betriebsleitung wurden nicht gebildet. Der Gemeinderat entscheidet neben den ihm durch die Gemeindeordnung und das Eigenbetriebsgesetz zugewiesenen Aufgaben auch über die Angelegenheiten, die nach dem Eigen- betriebsgesetz dem beschließenden Betriebsausschuss obliegen. Die Aufgaben der Betriebsleitung werden im Rahmen der Kämmer- eiverwaltung vom Fachbediensteten für das Finanzwesen miterle- digt. Wirtschaftsplan und Jahresabschluss werden vom Fachbe- diensteten für das Finanzwesen erstellt. 102 Erstellungsbericht zum 31. Dezember 2018 Seite 6 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach Prüfungen: Die Prüfung der Wirtschaftsführung und des Rechnungswesens er- folgt im Rahmen der überörtlichen Prüfung durch die Gemeinde prü- fungsanstalt Baden-Württemberg. Die letzte Prüfung fand für die Wirtschaftsjahre 2010-2015 statt. Wesentliche Änderungen der rechtlichen Verhältnisse nach dem Abschlussstichtag: keine 103 Erstellungsbericht zum 31. Dezember 2018 Seite 7 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach 3.2 Steuerliche Verhältnisse Zuständiges Finanzamt: Ravensburg Steuernummer: 77086/00125 Organschaftsverhältnisse: Umsatzsteuerliche Organschaft mit den BgA´s der Gemeinde Der Eigenbetrieb unterliegt der Körperschaftsteuer und der Umsatzsteuer. Gewerbesteuerpflicht be- steht wegen der fehlenden Gewinnerzielungsabsicht nicht. Mangels abweichender Wertansätze entspricht die Handelsbilanz der Steuerbilanz. Die Jahresabschlüsse sind bis zum Jahr 2017 beim Finanzamt eingereicht und veranlagt. Die Ver- an la gun gen ste hen nicht un ter dem Vor be halt der Nachprüfung. Zinsaufwendungen für innere Darlehen sind steuerrechtlich nur anzuerkennen, soweit der BgA mit einem angemessenen Eigenkapital ausgestattet ist (R 8.2 KStR). Grundsätzlich ist ein BgA mit einem angemessenen Eigenkapital ausgestattet, wenn dieses min- destens 30 % des Aktivvermögens beträgt. Die Berechnung erfolgt nach R 8.2 Abs. 2 Satz 5-7 KStR. Aktivvermögen am Anfang des WJ EUR 1.301.062,93 ./. Sonderposten für Zuschüsse und Zulagen am Anfang des WJ EUR 7.185,00 Bereinigtes Aktivvermögen EUR 1.293.877,93 Untergrenze für angemessenes Eigenkapital 30,0% EUR 388.163,38 Eigenkapital am Anfang des WJ EUR 646.287,51 + Unverzinsliche innere Darlehen am Anfang des WJ EUR 0,00 Tatsächliches Eigenkapital 49,9% EUR 646.287,51 104 Erstellungsbericht zum 31. Dezember 2018 Seite 8 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach 3.2.1 Vermögenslage Die Vermögenslage hat sich im Vergleich zum Vorjahr wie folgt entwickelt: Bilanz zum Bilanz zum 31.12.2018 31.12.2017 TEUR % TEUR % Sachanlagen 925,1 67,8 984,5 75,7 Finanzanlagen 285,7 20,9 296,3 22,8 Anlagevermögen 1.210,8 88,7 1.280,8 98,4 Kundenforderungen 45,2 3,3 12,5 1,0 Ford. gg. Gesell./verb. UN 86,5 6,3 0,0 0,0 Sonstige Forderungen 22,7 1,7 7,8 0,6 Umlaufvermögen 154,4 11,3 20,2 1,6 Aktiva 1.365,2 100,0 1.301,1 100,0 Bilanz zum Bilanz zum 31.12.2018 31.12.2017 TEUR % TEUR % Eigenkapital 650,0 47,6 646,3 49,7 SoPo mit Rücklageanteil 3,7 0,3 7,2 0,6 Verb. gg. Gesellschafter 675,8 49,5 599,8 46,1 Sonstige Verbindlichkeiten 0,0 0,0 -0,0 -0,0 Fremdkapital > 1 Jahr 675,8 49,5 599,8 46,1 Sonstige Rückstellungen 9,5 0,7 9,5 0,7 Lieferantenverbindlichkeiten 7,2 0,5 17,6 1,4 Fremdkapital < 1 Jahr 16,7 1,2 27,1 2,1 Rechnungsabgrenzungsposten 19,0 1,4 20,7 1,6 Passiva 1.365,2 100,0 1.301,1 100,0 105 Erstellungsbericht zum 31. Dezember 2018 Seite 9 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach 3.2.2 Bewegungsbilanz Die Bewegungsbilanz weist für das abgelaufene Geschäftsjahr 2018 die folgende Mittel herkunft und -verwendung aus. Mittelherkunft TEUR TEUR Jahresüberschuss 3,7 1,6% Abschreibungen 58,5 25,7% Buchwertabgänge 89,9 39,4% Zunahme Sonstige Verbindlichkeiten 76,0 33,3% 76,0 33,3% 228,1 100,0% Mittelverwendung TEUR TEUR Investitionen Anlagevermögen 78,4 34,4% Zunahme Forderungen aus LuL 32,8 14,4% Sonstige Vermögensgegenstände 101,4 44,5% 134,2 58,8% Abnahme SoPo mit Rücklageanteil 3,4 1,5% Verbindlichkeiten aus LuL 10,4 4,6% Rechnungsabgrenzungen 1,7 0,7% 15,5 6,8% 228,1 100,0% 106 Erstellungsbericht zum 31. Dezember 2018 Seite 10 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach 3.2.3 Ertragslage Die Ertragslage hat sich im Vergleich zum Vorjahr wie folgt entwickelt: Bilanz zum Bilanz zum 31.12.2018 31.12.2017 TEUR % TEUR % Umsatzerlöse 378,4 100,0 343,7 100,0 Gesamtleistung 378,4 100,0 343,7 100,0 Wareneinsatz 160,0 42,3 119,2 34,7 Rohertrag 218,4 57,7 224,6 65,3 Sonstige betriebliche Erträge 24,8 6,5 1,7 0,5 Rohergebnis 243,2 64,3 226,2 65,8 Abschreibung 58,5 15,5 59,0 17,2 Versicherungen, Beiträge und Abgaben 1,4 0,4 1,4 0,4 Reparaturen und Instandhaltungen 71,8 19,0 108,5 31,6 Verschiedene betriebliche Kosten 46,3 12,2 49,6 14,4 Sonstige Kosten 45,2 11,9 0,0 0,0 Betriebskosten 223,3 59,0 218,5 63,6 Betriebsergebnis 20,0 5,3 7,7 2,3 Zinsen und ähnliche Erträge 6,8 1,8 6,6 1,9 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 23,1 6,1 23,9 7,0 Finanzergebnis -16,2 -4,3 -17,3 -5,0 Ergebnis vor Steuern 3,7 1,0 -9,6 -2,8 Steuern vom Einkommen und Ertrag 0,0 0,0 0,0 0,0 Sonstige Steuern 0,0 0,0 -1,5 -0,4 Jahresergebnis 3,7 1,0 -8,0 -2,3 107 Erstellungsbericht zum 31. Dezember 2018 Seite 11 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach 4. Erläuterungen zu den Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung Bilanz Aktiva A. Anlagevermögen I. Sachanlagen 1. Grundstücke, grundstücks- gleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken EUR 23.152,53 Vorjahr: EUR 68.349,50 Grundstückswert bebauter Grundstücke Bilanzansatz zum 01.01.2018 EUR 68.349,50 - Abgänge EUR 45.196,97 Bilanzansatz zum 31.12.2018 EUR 23.152,53 EUR 23.152,53 108 Erstellungsbericht zum 31. Dezember 2018 Seite 12 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach 2. Technische Anlagen und Maschinen EUR 889.252,00 Vorjahr: EUR 915.220,00 Leitungsnetz inkl. Hausanschlussleitung Bilanzansatz zum 01.01.2018 EUR 898.164,00 + Zugänge EUR 66.382,24 - Abgänge EUR 34.096,50 - Abschreibungen EUR 49.686,74 Bilanzansatz zum 31.12.2018 EUR 880.763,00 EUR 880.763,00 Speicheranlagen Hochbehälter Bilanzansatz zum 01.01.2018 EUR 16.169,00 - Abschreibungen EUR 8.203,00 Bilanzansatz zum 31.12.2018 EUR 7.966,00 EUR 7.966,00 Gewinnungsanlagen Bilanzansatz zum 01.01.2018 EUR 6,00 Bilanzansatz zum 31.12.2018 EUR 6,00 EUR 6,00 Messeinrichtungen Bilanzansatz zum 01.01.2018 EUR 881,00 - Abschreibungen EUR 364,00 Bilanzansatz zum 31.12.2018 EUR 517,00 EUR 517,00 3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung EUR 667,00 Vorjahr: EUR 952,00 Betriebs- und Geschäftsausstattung Bilanzansatz zum 01.01.2018 EUR 952,00 - Abschreibungen EUR 285,00 Bilanzansatz zum 31.12.2018 EUR 667,00 EUR 667,00 109 Erstellungsbericht zum 31. Dezember 2018 Seite 13 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach 4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau EUR 12.003,31 Vorjahr: EUR 0,00 Technische Anlagen und Maschinen im Bau Bilanzansatz zum 01.01.2018 EUR 0,00 + Zugänge EUR 12.003,31 Bilanzansatz zum 31.12.2018 EUR 12.003,31 EUR 12.003,31 Summe Sachanlagen EUR 925.074,84 Vorjahr: EUR 984.521,50 II. Finanzanlagen 1. Beteiligungen EUR 156.000,00 Vorjahr: EUR 156.000,00 Beteiligungen Zweckverband Bilanzansatz zum 01.01.2018 EUR 156.000,00 Bilanzansatz zum 31.12.2018 EUR 156.000,00 EUR 156.000,00 2. Sonstige Ausleihungen EUR 129.737,74 Vorjahr: EUR 140.308,98 Darlehen an Zweckverband Bilanzansatz zum 01.01.2018 EUR 140.308,98 - Abgänge EUR 10.571,24 Bilanzansatz zum 31.12.2018 EUR 129.737,74 EUR 129.737,74 Summe Finanzanlagen EUR 285.737,74 Vorjahr: EUR 296.308,98 Summe Anlagevermögen EUR 1.210.812,58 Vorjahr: EUR 1.280.830,48 110 Erstellungsbericht zum 31. Dezember 2018 Seite 14 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach B. Umlaufvermögen I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen EUR 45.226,68 Vorjahr: EUR 12.474,33 Der Bestand der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde uns von der Gemeinde mit geteilt. 2. Sonstige Vermögensgegenstände EUR 109.192,29 Vorjahr: EUR 7.758,12 Der Bestand an sonstigen Vermögensgegenständen gliedert sich wie folgt: sonstige Forderung EUR 12.489,40 Kassenstand 31.12. Liquidität EUR 63.431,19 Forderungen Zweckverband und Gemeinde EUR 33.271,70 EUR 109.192,29 EUR 109.192,29 Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben die folgenden Restlaufzeiten: davon mit einer Restlaufzeit Gesamtbetrag kleiner 1 Jahr größer 1 Jahr Art der Forderung TEUR TEUR TEUR Aus Lieferungen und Leistungen 45,2 45,2 0,0 Sonstige Vermögensgegenstände 109,2 109,2 0,0 154,4 154,4 0,0 Summe Aktiva EUR 1.365.231,55 Vorjahr: EUR 1.301.062,93 111 Erstellungsbericht zum 31. Dezember 2018 Seite 15 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach Passiva A. Eigenkapital I. Gezeichnetes Kapital EUR 444.312,64 Vorjahr: EUR 444.312,64 II. Gewinnrücklagen 1. Andere Gewinnrücklagen EUR 171.192,44 Vorjahr: EUR 171.192,44 III. Gewinnvortrag EUR 30.782,43 Vorjahr: EUR 38.831,44 IV. Jahresüberschuss EUR 3.704,56 Vorjahr: EUR -8.049,01 Summe Eigenkapital EUR 649.992,07 Vorjahr: EUR 646.287,51 B. Sonderposten mit Rücklageanteil EUR 3.745,00 Vorjahr: EUR 7.185,00 EUR Vorjahr EUR Empfangene Ertragszuschüsse 3.745,00 7.185,00 Bis 2002 wurden die empfangenen Ertragszuschüsse in einen Sonderposten eingestellt und mit 5% pro Jahr aufgelöst. Ab 2003 wurden die Zuschüsse gemäß R 34 Abs. 2 EStR von den An- schaf fungs- oder Herstellungskosten für den Versorgungsanschluss abgesetzt (entsprechend den Ausfüh rungen des BMF-Schreibens vom 27.05.2003, BStBl. 2003 l S. 361). 112 Erstellungsbericht zum 31. Dezember 2018 Seite 16 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach C. Rückstellungen EUR 9.500,00 Vorjahr: EUR 9.500,00 Stand am Auflösung/ Stand am 01.01.2018 Zuführung Verbrauch 31.12.2018 EUR EUR EUR EUR Sonstige Rückstellungen - für Abschluss und Prüfung 9.500,00 9.500,00 9.500,00 9.500,00 9.500,00 9.500,00 9.500,00 9.500,00 9.500,00 9.500,00 9.500,00 9.500,00 D. Verbindlichkeiten 1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen EUR 7.153,98 Vorjahr: EUR 17.572,13 EUR Vorjahr EUR Verbindl. aus Lieferungen u. Leistungen 7.153,98 17.572,13 Der Bestand der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen wurde uns von der Ge- meinde mitgeteilt. 113 Erstellungsbericht zum 31. Dezember 2018 Seite 17 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach 2. Sonstige Verbindlichkeiten EUR 675.812,50 Vorjahr: EUR 599.836,29 Der Bestand an sonstigen Verbindlichkeiten gliedert sich wie folgt: Trägerdarlehen von Gemeinde vom 03.05.2016 2,50% EUR 129.000,00 Trägerdarlehen von Gemeinde vom 03.05.2016 2,50% EUR 21.400,00 Trägerdarlehen von Gemeinde vom 03.05.2016 2,50% EUR 58.750,00 Trägerdarlehen von Gemeinde vom 11.09.2012 2,20% EUR 133.850,00 Trägerdarlehen von Gemeinde vom 01.07.2014 1,50% EUR 183.750,00 Trägerdarlehen von Gemeinde vom 11.09.2018 1,50% EUR 149.062,50 EUR 675.812,50 Die Verbindlichkeiten haben die folgenden Restlaufzeiten: davon mit einer Restlaufzeit Gesamtbetrag kleiner 1 J. größer 1 J. Art der Verbindlichkeit TEUR TEUR TEUR Aus Lieferungen und Leistungen 7,2 7,2 0,0 Sonstige Verbindlichkeiten 675,8 47,9 628,0 683,0 55,0 628,0 E. Rechnungsabgrenzungsposten EUR 19.028,00 Vorjahr: EUR 20.682,00 Stand am Stand am 01.01.2018 Zuführung Auflösung 31.12.2018 EUR EUR EUR EUR Rechnungsabgrenzung ZV Baienfurt-Baindt Verteilungsanlagen 20.682,00 0,00 1.654,00 19.028,00 Summe 20.682,00 0,00 1.654,00 19.028,00 Summe Passiva EUR 1.365.231,55 Vorjahr: EUR 1.301.062,93 114 Erstellungsbericht zum 31. Dezember 2018 Seite 18 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach Gewinn- und Verlustrechnung 1. Umsatzerlöse EUR 378.399,50 Vorjahr: EUR 343.733,07 EUR Vorjahr EUR Auflösung empfangener Ertragszuschüsse 3.440,00 7.607,00 Erlöse aus Trinkwasserabgabe 325.828,08 295.472,03 Grundgebühren 48.520,00 40.378,50 Bauwasserzins 611,42 275,54 378.399,50 343.733,07 2. Gesamtleistung EUR 378.399,50 Vorjahr: EUR 343.733,07 3. Sonstige betriebliche Erträge EUR 24.764,00 Vorjahr: EUR 1.654,00 EUR Vorjahr EUR Entnahmewert Teilbereich Fl.St. 188 23.110,00 0,00 Auflösung RAP 1.654,00 1.654,00 24.764,00 1.654,00 115 Erstellungsbericht zum 31. Dezember 2018 Seite 19 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach 4. Materialaufwand a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren EUR 148.644,96 Vorjahr: EUR 106.663,74 EUR Vorjahr EUR Betriebskostenumlage an ZV 120.833,49 78.581,99 Betriebskostenumlage AfA an ZV 27.811,47 28.081,75 148.644,96 106.663,74 b) Aufwendungen für bezogene Leistungen EUR 11.309,69 Vorjahr: EUR 12.506,26 EUR Vorjahr EUR Strombezug 4.339,49 5.238,35 gesplittete Abwassergebühren 34,44 0,00 Beschäftigungsentgelt verr. Bauhof 6.935,76 7.267,91 11.309,69 12.506,26 Nachrichtlich: Rohertrag EUR 218.444,85 Vorjahr: EUR 224.563,07 116 Erstellungsbericht zum 31. Dezember 2018 Seite 20 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach 5. Abschreibungen a) Auf immaterielle Vermögens- gegenstände des Anlage- vermögens und Sachanlagen EUR 58.538,74 Vorjahr: EUR 58.977,04 EUR Vorjahr EUR Abschreibungen auf Sachanlagen 58.538,74 58.977,04 6. Sonstige betriebliche Aufwendungen EUR 164.717,70 Vorjahr: EUR 159.496,74 a) Versicherungen, Beiträge und Abgaben EUR 1.374,61 Vorjahr: EUR 1.354,70 EUR Vorjahr EUR Versicherungen 1.374,61 1.354,70 b) Reparaturen und Instandhaltungen EUR 71.847,98 Vorjahr: EUR 108.502,99 EUR Vorjahr EUR Unterhaltung baulicher Anlagen 905,48 1.944,05 Unterhaltung Leitungsnetz/Verteilung 38.471,94 81.066,33 Unterhaltung der Messeinrichtungen 4.900,43 4.755,53 Personalleihe Wassermeister von ZV 26.829,13 20.117,75 Werkzeuge und Kleingeräte 550,00 419,33 Wasseranalysen 191,00 200,00 71.847,98 108.502,99 117 Erstellungsbericht zum 31. Dezember 2018 Seite 21 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach c) Verschiedene betriebliche Kosten EUR 46.298,14 Vorjahr: EUR 49.639,05 EUR Vorjahr EUR Sonstige Geschäftsausgaben 4.633,68 6.659,34 Verwaltungskostenbeitrag 39.324,82 37.229,21 Technische Betreuung Ortsnetz 1.885,11 5.750,50 Post und Fernmeldegebühren 314,53 0,00 Fortbildungskosten 140,00 0,00 46.298,14 49.639,05 d) Sonstige Kosten EUR 45.196,97 Vorjahr: EUR 0,00 EUR Vorjahr EUR Abgänge Sachanlagen Restbuchwert bei BV 45.196,97 0,00 7. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge EUR 6.811,16 Vorjahr: EUR 6.611,22 EUR Vorjahr EUR Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 6.760,51 6.611,22 Zinserträge Kassenkredit 50,65 0,00 6.811,16 6.611,22 118 Erstellungsbericht zum 31. Dezember 2018 Seite 22 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach 8. Zinsen und ähnliche Aufwendungen EUR 23.059,01 Vorjahr: EUR 23.916,39 EUR Vorjahr EUR Zinsen f. Kassenkredite 283,47 232,15 Zinsumlage an ZV 10.631,07 11.058,67 Zinsen f. Kredite Gemeinde 12.144,47 12.625,57 23.059,01 23.916,39 9. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag EUR 0,00 Vorjahr: EUR 1,05 10.Ergebnis nach Steuern EUR 3.704,56 Vorjahr: EUR -9.562,93 11.Sonstige Steuern EUR 0,00 Vorjahr: EUR -1.513,92 12.Jahresüberschuss EUR 3.704,56 Vorjahr: EUR -8.049,01 Der im Vorjahr erzielte Jahresfehlbetrag wurde in der Gewinn- und Verlustrechnung als Negativ- betrag dargestellt. 119 Erstellungsbericht zum 31. Dezember 2018 Seite 23 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach 5. Bescheinigung Wir haben auftragsgemäß den nachstehenden Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - des Eigenbetriebs Wasserversorgung der Gemeinde Baind t für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2018 unter Beachtung der deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und der ergänzenden Bestimmungen der Betriebssatzung erstellt. Grundlage für die Erstellung waren die uns vorgelegten Belege, Bücher und Bestandsnachwei se, die wir auf tragsgemäß nicht geprüft haben, sowie die uns erteilten Aus künfte. Die Buchführung sowie die Aufstellung des Inventars und des Jahresabschlusses nach den deut- schen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Betriebssatzung liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter des Eigenbetriebs. Wir haben unseren Auftrag unter Beachtung der Verlautbarung der Bundessteu erberater kam mer zu den Grundsät zen für die Er stel lung von Jah resabschlüssen durch geführt. Die ser umfasst die Ent wicklung der Bi lanz und der Ge winn- und Ver lust rechnung sowie des Anhangs auf Grundla ge der Buchfüh rung und des In ventars so wie der Vor ga ben zu den an zu wen denden Bilan zie rungs- und Bewertungs metho den. Die Erstellung des von den gesetzlichen Vertretern aufgestellten und dem nachstehenden Jahres- abschluss beigefügten Lageberichts und dessen Beurteilung waren nicht Gegenstand unseres Er- stellungs auftrags. Biberach, den 29.04.2019 Dr. Reinhard Gawatz Steuerberater 120 Anlagen RSW STEUERBERATER Hack, Dr. Gawatz, Dr. Birk, Partnerschaft mbB Ulmer-Tor-Straße 29 • D-88400 Biberach • Telefon +49 7351 503-200 • info@rsw-stb.de 121 mailto:info@rsw-stb.de Anlage I Gemeinde Baindt Eigenbetrieb Wasserversorgung Marsweilerstraße 4 88255 Baindt HANDELSBILANZ zum 31. Dezember 2018 AKTIVA PASSIVA Geschäftsjahr Vorjahr EUR EUR EUR Geschäftsjahr Vorjahr EUR EUR EUR A. Anlagevermögen I. Sachanlagen 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 23.152,53 68.349,50 2. Technische Anlagen und Maschinen 889.252,00 915.220,00 3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 667,00 952,00 4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 12.003,31 0,00 925.074,84 984.521,50 II. Finanzanlagen 1. Beteiligungen 156.000,00 156.000,00 2. Sonstige Ausleihungen 129.737,74 140.308,98 285.737,74 296.308,98 B. Umlaufvermögen I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 45.226,68 12.474,33 2. Sonstige Vermögensgegenstände 109.192,29 7.758,12 154.418,97 20.232,45 A. Eigenkapital I. Gezeichnetes Kapital 444.312,64 444.312,64 II. Gewinnrücklagen 1. Andere Gewinnrücklagen 171.192,44 171.192,44 III. Gewinnvortrag 30.782,43 38.831,44 IV. Jahresüberschuss 3.704,56 -8.049,01 B. Sonderposten mit Rücklageanteil 3.745,00 7.185,00 C. Rückstellungen 1. Steuerrückstellungen 0,00 0,00 2. Sonstige Rückstellungen 9.500,00 9.500,00 9.500,00 9.500,00 D. Verbindlichkeiten 1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 7.153,98 17.572,13 2. Sonstige Verbindlichkeiten 675.812,50 599.836,29 682.966,48 617.408,42 E. Rechnungsabgrenzungsposten 19.028,00 20.682,00 1.365.231,55 1.301.062,93 1.365.231,55 1.301.062,93 122 Anlage II Gemeinde Baindt Eigenbetrieb Wasserversorgung Marsweilerstraße 4 88255 Baindt GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG nach Handelsrecht vom 01.01.2018 bis 31.12.2018 Geschäftsjahr Vorjahr EUR % EUR 1. Umsatzerlöse 378.399,50 100,0 343.733,07 2. Gesamtleistung 378.399,50 100,0 343.733,07 3. Sonstige betriebliche Erträge 24.764,00 6,5 1.654,00 4. Materialaufwand 159.954,65 42,3 119.170,00 5. Abschreibungen 58.538,74 15,5 58.977,04 6. Sonstige betriebliche Aufwendungen 164.717,70 43,5 159.496,74 7. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 6.811,16 1,8 6.611,22 8. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 23.059,01 6,1 23.916,39 9. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 0,00 0,0 1,05 10. Ergebnis nach Steuern 3.704,56 1,0 -9.562,93 11. Sonstige Steuern 0,00 0,0 -1.513,92 12. Jahresüberschuss 3.704,56 1,0 -8.049,01 123 Anlage III Anhang für das Geschäftsjahr 2018 Seite 1 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter der Beachtung der er gänzenden Bestimmungen für große Kapitalgesellschaften aufgestellt. Außerdem wurden die Regelungen des Eigenbetriebsgesetzes und der Eigenbetriebsverordnung beachtet. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnut zung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutz bar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögens ge gen- stände linear und degressiv vorgenommen. Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und bewertet: - Beteiligungen zu Anschaffungskosten. Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im We- sentlichen übernommen werden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. 124 Anlage III Anhang für das Geschäftsjahr 2018 Seite 2 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach Angaben zur Bilanz Die Geschäftsjahresabschreibung sowie die kumulierte Abschreibung je Posten der Bilanz ist aus dem An la- gen spie gel zu ent neh men. Zu den Abschreibungen im Zusammenhang mit Zugängen und Abgängen sowie Umbuchungen im Laufe des Geschäftsjahres sind folgende Angaben zu machen: Das Flurstück Nummer 188 wurde teilweise in den hoheitlichen Bereich überführt. Grund hierfür ist die Auf lö- sung des Wasserschutzgebietes. Der Entnahmewert wurde mit 2 € pro Quadratmeter angesetzt. Dies ent- spricht dem aktuellen Bodenrichtwert. Angabe zu Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 0,00). Angaben zu Forderungen gegenüber der Gemeinde Der Wert der Forderungen gegenüber der Gemeinde beläuft sich auf EUR 86.541,19 (Vorjahr: EUR 0,00). Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit > 5 Jahre und der Sicherungsrechte Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren be trägt EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 0,00). Angabe zu Restlaufzeitvermerken Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt EUR 55.103,98 (Vorjahr: EUR 61.722,13). Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt EUR 627.862,50 (Vorjahr: EUR 378.836,00). 125 Anlage III Anhang für das Geschäftsjahr 2018 Seite 3 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach Angaben zu Verbindlichkeiten gegenüber der Gemeinde Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Gemeinde beläuft sich auf EUR 675.812,50 (Vorjahr: EUR 599.836,29). Die empfangenen Ertragszuschüsse bis 2002 sind auf der Passivseite ausgewiesen und werden mit 5 % der Ur sprungsbeträge aufgelöst (§ 8 EigBVO). Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Aufgliederung der Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse werden gemäß § 285 Nr. 4 HGB wie folgt aufgegliedert: Tätigkeitsbereich Umsatz EUR Erlöse aus Wasserabgabe 374.959,50 Auflösung empfangener Ertragszuschüsse 3.440,00 Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten die Erträge aus der Auflösung von Rechnungs abgrenzungspo- sten in Höhe von EUR 1.654,00 sowie den Entnahmewert des Teilbereichs Flurstück 188. Sonstige Angaben Für die Wartung der Gewinnungs-, Speicher- und Verteilungsanlagen werden technische Mitar bei ter des Zweckverbandes Wasserversorgung Baienfurt-Baindt gegen Entgelt eingesetzt. Arbeiten für die Wasserver- sorgung erledigen auch Mitarbeiter des Bauhofs. Der entsprechende Aufwand wird nach der Inanspruchnahme anteilig dem Betrieb belastet. Die Aufgaben der Betriebsleitung werden im Rahmen der Kämmereiverwaltung vom Fach bediens teten für das Finanzwesen miterledigt. Ein Betriebsausschuss wurde nicht gebildet. Der Gemeinderat entscheidet neben den ihm durch die Gemein deordnung und das Eigenbetriebsgesetz zu gewiesenen Aufgaben auch über die An- gele genheiten, die nach dem Eigenbetriebsgesetz dem beschließenden Be triebsausschuss obliegen. Unterschrift der Geschäftsführung Baindt, den 03.05.2019 Bürgermeisterin Simone Rürup 126 127 Anlage V Seite 1 Lagebericht für das Geschäftsjahr 2018 Lagebericht Entwicklung der Trinkwasserabgabe und Wassererlöse (* ohne Bauwasserzinsen) Wasserverbrauch cbm cbm +/- € Anteil % Erlöse € +/- € Anteil % Grundgebühren € +/- € 2018 2017 2018 2017 2018 2017 Anteil % 241.120 229.048 +12.072 +5,3 % 325.828,08 295.472,03 +30.356,05 +10,2 48.520,00 40.378,50 +8.141,50 +20% Wasserbereitstellung Der Gemeinderat der Gemeinde Baienfurt und der Gemeinde Baindt haben am 15.11.2006 be- schlossen, den Zweckverband Wasserversorgung „Baienfurt-Baindt“ zu gründen. Die Gründung eines gemeinsamen Zweckverbands zusammen mit der Gemeinde Baienfurt war ei- ne zukunftsträchtige Lösung, ohne dass die Gemeinde Baindt die Kontrolle und Verantwortung so- wie die zukünftige Preisgestaltung aus den Händen geben musste. Durch die Gründung eines ge- meinsamen Zweckverbands wurden für beide Gemeinden Betriebs- und Investitionskosten reduziert und dabei die Versorgungssicherheit erhöht. Die Betreuung wird durch fachkundiges und ausrei- chend geschultes Personal gewährleistet. Der Zweckverband hat die Aufgabe, den Gemeinden Baienfurt und Baindt trinkbares Wasser im Sinne der Trinkwasserverordnung zu liefern. Der Zweckverband übernimmt auch die technische Be- treuung der Ortsnetze Baienfurt und Baindt. Die Ortsnetze befinden sich weiterhin im Eigen tum der beiden Eigenbetriebe Wasserversorgung Baienfurt bzw. Baindt. Die Eigenbetriebe haben Umlagen (Betriebskostenumlage, Abschreibungsumlage und eine Zinsum- lage) an den Zweckverband Wasserversorgung zu leisten. Maßstab für die Umlagen ist die verkauf- te Wassermenge des laufenden Geschäftsjahres. Die Gemeinde Baindt trägt derzeit 41,47 % der Umlagen. Durch die Gründung des Zweckverbands Wasserversorgung Baienfurt-Baindt im Jahr 2007 die nen die bisherigen Quellen weder der öffentlichen Wasserversorgung noch der Notwasser versor gung, da das Wasser seit diesem Zeitpunkt aus Baienfurt, beziehungsweise aus der Weißenbron- nen-Quelle in Wolfegg bezogen wird. Die Aufhebung des Wasserschutzgebietes Brühl wurde im Jahresabschluss 2018 vollzogen. Der Zusammenschluss zum Zweckverband Wasserversorgung war für beide Kommunen eine der besten Entscheidungen im Hinblick der Versorgung mit ausreichend und qualitativ hochwer tigem Trinkwasser. Aufgrund der ausgiebigen Schüttung besteht nach Bau der Querverbindung keine Sorge der Wasserknappheit. Steuerlich unterliegt der Eigenbetrieb Wasserversorgung als sog. „Betrieb gewerblicher Art ei ner ju- ristischen Person des öffentlichen Rechts” nach den Vorschriften des Körperschaftsteuerrechts der Körperschaftsteuer. Die Versorgung der Bevölkerung mit Wasser wird entspre chend der Sat zung ohne Gewinnerzielungsabsicht betrieben; deshalb wird auch keine Eigenka pitalverzinsung vor ge- nommen. Die Gewinnungsanlagen im Ortsnetz Baindt sind bis auf minimale Restbuchwerte und den Grund- 128 Anlage V Seite 2 Lagebericht für das Geschäftsjahr 2018 stückswerten vollkommen abgeschrieben. Der Eigenbetrieb Wasserversorgung ist zum 31.12.2018 weiter frei von externen Darlehen. Im Ver- mögensplan wurde aufgrund der Kreditaufnahme ein Finanzierungsüberschuss ausgewie sen. Der Stand der Trägerdarlehen der Gemeinde Baindt beziffert sich auf 675.812,50 €. Der Kas senbestand be ziffert sich auf 63.431,19 €. 2015 wurde vom Land das Wasserentnahmeentgelt („Wasserpfennig“) im Bereich der öffentli chen Wasserversorgung von bisher 5,1 Cent auf 8,1 Cent pro Kubikmeter angehoben. In einem zweiten Schritt wird das Wasserentnahmeentgelt ab dem 01.01.2019 im Bereich der öffentlichen Wasser- ver sorgung auf 10 Cent pro Kubikmeter erhöht. 2018 wurde der Wasserpreis aufgrund der Aufwen- dungen im Zweckverband Wasserversorgung (Bohrungen und Querverbindung so wie Investitionen im Ortsnetz) in einer Kalkulation minimal um 6 Cent auf 1,35 €/m³ erhöht. Baindt, den 03.05.2019 Wolfgang Abele Kämmerer 129 Anlage VI Steuerliches Ergebnis 2018 Seite 1 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach Ermittlung der steuerlichen Ergebnisse 2018 1. Körperschaftsteuer Jahresergebnis lt. Handelsbilanz/Steuerbilanz EUR 3.704,56 Gesamtbetrag der Einkünfte EUR 3.704,56 - Freibetrag nach § 24 KStG EUR 3.704,56 Zu versteuerndes Einkommen EUR 0,00 2. Gewerbesteuer Der Eigenbetrieb ist nicht gewerbesteuerpflichtig, da keine Gewinnerzielungsabsicht besteht. 130 Anlage VI Steuerliches Ergebnis 2018 Seite 2 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach 3. Umsatzsteuer Sollumsatz nach dem UStG Umsatz USt/VorSt Steuerpflichtige Umsätze 7% Lieferungen und sonstige Leistungen EUR 373.568,07 EUR 26.149,76 Wasserversorgungsbeiträge/Hausanschlüsse EUR 34.096,50 EUR 2.386,76 EUR 28.536,52 Abziehbare Vorsteuerbeträge anderen Unternehmern Vorsteuerbeträge aus Rechnungen von EUR 38.294,47 EUR 38.294,47 Verbleibende Umsatzsteuer EUR -9.757,95 Umsatzsteuer-Vorauszahlungen EUR -17.926,80 Umsatzsteuer-Nachzahlung EUR 8.168,85 131 23.05.19 Seite HH.-Jahr: 2018 Datum : Uhrzeit :10:27:46 :Kassenmässiger Abschluss zur Haushaltsrechnung EUR EUREUR EUR Neue ResteReste vom Vorjahr Ist Gemeinde 2 Wasserversorgung (K) = Kassenreste (K) = Kassenreste (H) = Haushaltsreste (H) = Haushaltsreste 0,00 0,00 409.974,66 0,00 0,00 409.974,66 68.117,99 -3.007,72 1.309.111,94 0,00 633.925,86 1.309.111,94 0,00 633.925,86 1.365.231,55 1.512.277,85 341.856,67 577.806,25 919.662,92 66.693,25 1.309.111,94 0,00 1.043.900,52 1.433.349,54 79.182,65 1.509.270,13 1.309.111,94 0,00 1.043.900,52 412.982,38 430.759,95 843.742,33 37.164,14 50.797,12 21.268,01 37.164,14 50.797,12 8.778,61 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Einnahmen Summen des Verwaltungshaushalt Summen des Vermögenshaushalt Summen der haushaltsfremden Vorgänge Summe der Einnahmen Ausgaben Summe der Ausgaben Summen der Haushaltsrechnung Summen des Verwaltungshaushalt Summen des Vermögenshaushalt Summen der Haushaltsrechnung Summen der haushaltsfremden Vorgänge Buchmäßiger Kassenbestand 63.431,19 (K) (K) (K) (K) (K) (K) (K) (K) (K) (K) (K) (K) (H) (H) (H) (H) (H) (H) (H) (H) (H) (H) (H) (H) 1.346.276,08 (K) 0,00 (H) 1.094.697,64 986.356,17 1.454.617,55 (K) 0,00 (H) 1.346.276,08 (K) 1.094.697,64 0,00 (H) 922.924,98 1.518.048,74 (K) 0,00 (H) 132 koehler Rechteck Darlehensgeber Darlehensnummer Ursprungsbetrag Stand Zugang Tilgung Stand Zinsen 2018 Zinssatz Bemerkungen 01.01.2018 31.12.2018 ** € € € € € € % XXX 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 XXX 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 ** Der Eigenbetrieb Wasserversorgung verfügt derzeit über keine externe Darlehen. Darlehensgeber Stand Zugang Tilgung Stand Zinsen 2018 Zinssatz Bemerkungen 01.01.2018 31.12.2018 Passivkonto GKZ 2 Zinsanpassung € € € € € % Gemeinde (01.01.2007) 153.000,00 0,00 24.000,00 129.000,00 3.600,00 2,50 (6120.231231) 30.06.2021 Gemeinde (01.11.2006) 31.000,00 0,00 9.600,00 21.400,00 685,00 2,50 (6120.231232) 30.06.2021 Gemeinde (01.10.2012) 60.550,00 0,00 1.800,00 58.750,00 1.496,88 2,50 (6120.231233) 30.06.2021 Gemeinde (01.10.2014) 137.650,00 0,00 3.800,00 133.850,00 2.996,96 2,20 (6120.231234) 30.09.2020 Gemeinde (01.10.2015) 188.750,00 0,00 5.000,00 183.750,00 2.803,13 1,50 (6120.231235) 30.09.2020 Gemeinde (01.10.2018) 0,00 150.000,00 937,50 149.062,50 562,50 1,50 (6120.231236) 30.09.2023 570.950,00 0,00 45.137,50 675.812,50 12.144,47 150.000,00 200.000,00 150.000,00 70.000,00 416.750,00 137.895,49 Übersicht über die Entwicklung der Fremddarlehen im Wirtschaftsjahr 2018 (01.01.-31.12.) im EB Wasserversorgung Übersicht über die Entwicklung der Trägerdarlehen von der Gemeinde Baindt im Wirtschaftsjahr 2018 (01.01.-31.12.) im EB Wasserversorgung € Ursprungsbetrag Sondertilgung 2010 133 134 5. Erläuterungen zum Jahresabschluss 2018 135 Übersicht über die Ergebnisse der Gewinn- und Verlustrechnungen Zeitraum 1978 - 2018 Fortschreibung der Ergebnisse Jahr Ergebnis Stand Gewinn/Verlust Bilanzverlust/-gewinn 1978 - 5.508 DM - 2.959 DM 1979 + 6.419 DM - 9.378 DM 1980 + 16.116 DM + 6.738 DM 1981 - 2.192 DM - 4.546 DM 1982 - 33.370 DM - 28.824 DM 1983 - 5.495 DM - 34.319 DM 1984 + 27.605 DM - 6.714 DM 1985 - 19.740 DM - 26.454 DM 1986 + 12.515 DM - 13.939 DM 1987 + 30.761 DM + 16.823 DM 1988 - 46.954 DM - 30.131 DM 1989 - 50.066 DM - 80.197 DM 1990 - 125.663 DM - 205.860 DM 1991 - 167.372 DM - 373.232 DM 1992 + 42.428 DM - 330.804 DM 1993 + 56.311 DM - 274.493 DM 1994 + 159.432 DM - 115.061 DM 1995 + 152.348 DM + 37.286 DM 1996 - 45.710 DM - 8.424 DM 1997 + 36.889 DM + 28.465 DM 1998 + 37.959 DM + 66.424 DM 1999 - 147.256 DM - 80.832 DM 2000 + 56.371 DM - 24.461 DM 2001 + 29.388 DM + 4.927 DM 2002 - 60.546 € - 58.027 € 2003 - 95.420 € - 153.447 € 2004 - 45.987 € - 199.434 € 2005 + 20.450 € - 178.986 € 2006 + 48.331 € - 130.653 € 2007 + 83.105 € - 47.548 € 2008 + 65.236 € + 17.688 € 2009 - 9.756 € + 7.932 € 2010 - 10.473 € - 2.541 € 2011 + 7.798 € + 5.257 € 2012 + 49.641 € + 54.899 € 2013 - 56.099 € - 1.201 € 2014 + 1.663 € + 463 € 2015 + 1.533 € + 1.995 € 2016 + 36.836 € + 38.831 € 2017 - 8.049 € + 30.782 € 2018 + 3.705 € + 34.487 € 136 2008 bis 2018 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 € € € € € € € € € € € 307.288 324.801 315.655 300.654 267.184 358.358 326.747 345.347 307.485 363.075 406.270 + 0 0 0 0 5.882 -5.882 0 0 2.034 -1.514 0 307.288 324.801 315.655 300.654 273.066 352.476 326.747 345.347 309.519 361.561 406.270 ./. 61.373 61.048 55.210 54.992 63.292 63.795 61.761 60.468 57.286 58.040 84.147 245.915 263.753 260.444 245.662 209.773 288.681 264.985 284.879 252.234 303.521 322.124 311.150 253.997 249.971 253.461 259.415 232.581 266.648 286.412 289.070 295.472 325.828 65.236 -9.756 -10.473 7.798 49.642 -56.100 1.663 1.533 36.836 -8.049 3.705 194.469 m³ 196.897 m³ 193.776 m³ 196.481 m³ 201.097 m³ 205.824 m³ 206.704 m³ 222.025 m³ 224.085 m³ 229.048 m³ 241.354 m³ 1,2645 €/m³ 1,3395 €/m³ 1,3440 €/m³ 1,2503 €/m³ 1,0431 €/m³ 1,4025 €/m³ 1,2820 €/m³ 1,2830 €/m³ 1,1256 €/m³ 1,3225€/m³ 1,33347€/m³ 1,60 €/m³ 1,29 €/m³ 1,29 €/m³ 1,29 €/m³ 1,29 €/m³ 1,13 €/m³ 1,29 €/m³ 1,29 €/m³ 1,29 €/m³ 1,29 €/m³ 1,35 €/m³ Zwischensumme Ausgaben Körperschaftssteuer Wasserzins berechnet Über Wasserpreis zu deckender Aufwand Wasserverkauf lt Veranlagung Gewinn/Verlust Übersicht über die Ergebnisse der Gewinn- und Verlustrechnung Wasserzins kostendeckend/m³ Zeitraum Verkaufsmengen Summe Aufwand Summe Einnahmen Einnahme- und Ausgabearen 137 138 IV. Abwasserbeseitigung - Jahresabschluss 2018 1. Feststellungsbeschluss Der Jahresabschluss 2018 der Abwasserbeseitigung wurde vom Gemeinderat der Gemeinde Baindt am gemäß § 16 des Eigenbetriebsgesetzes in der Fassung vom 08.01.1992 in Verbindung mit der Eigenbetriebsverordnung vom 07.12.1992 wie folgt festgestellt. 1. Feststellung des Jahresabschlusses 1.1 Bilanzsumme 4.946.656,67 € 1.1.1 davon entfallen auf der Aktivseite auf - das Anlagevermögen 4.497.107,69 € - das Umlaufvermögen 449.548,98 € 1.1.2 davon entfallen auf der Passivseite auf - das Eigenkapital 0,00 € - die empfangenen Ertragszuschüsse 2.454.176,00 € - die Sonstigen Rückstellungen 4.000,00 € - die Rückstellungen für Gebührenausgleich 488.835,53 € - die Verbindlichkeiten 1.999.645,14 € 1.2 Jahresgewinn 101.004,44 € 1.2.1 Summe der Erträge 864.539,71 € 1.2.2 Summe der Aufwendungen 763.535,27 € 2. Verwendung des Jahresgewinn Der ausgewiesene Jahresgewinn 2018 in Höhe von 101.004,44 € wird in die Rückstellung für Gebührenüberschüsse eingestellt. 3. Den über- und außerplanmäßigen Aufwendungen bzw. Ausgaben im Erfolgsplan und Vermögensplan 2018 wird zugestimmt. 4. Der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2018 soll der Rechtsaufsichtsbehörde mitgeteilt und ortsüblich bekannt gegeben werden. Gleichzeitig sind der Jahresabschluss und der Lagebericht öffentlich auszulegen. 5. Der Jahresbericht für das Wirtschaftsjahr 2018 wurde dem Gemeinderat zur Kenntnis gebracht. 6. Entlastung der Betriebsleitung Der Betriebsleitung wird hiermit gemäß § 16 Abs. 3 des Eigenbetriebsgesetzes vom 08.01.1992 Entlastung erteilt. 7. Die Abwasserbeseitigung erstrebt gemäß der Abwasserbeseitigungssatzung und der Betriebssatzung keinen Gewinn. Baindt, den Baindt, den ................................. ................................. Rürup, Bürgermeisterin Abele, Fachbeamter für das Finanzwesen 139 2. Abschlussbeurkundungen Die Aufstellung des Jahresabschlusses 2018 der Abwasserbeseitigung Baindt beurkundet Baindt, den ................................................ Abele, Fachbeamter für das Finanzwesen Der Jahresabschluss 2018 der Abwasserbeseitigung Baindt, wurde festgestellt durch Beschluss des Gemeinderats vom . Baindt, den ................................. Abele, Fachbeamter für das Finanzwesen Gemäß § 8 Abs. 2 Ziffer 2.2 der Hauptsatzung wird den überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben bis zu 3.000 € zugestimmt. Den über- und außerplanmäßigen Ausgaben über 3.000 € hat der Gemeinderat mit Beschluss vom zugestimmt. ................................. Rürup, Bürgermeisterin Der Beschluss wurde der Rechtsaufsichtsbehörde mit Bericht vom mitgeteilt und am ortsüblich bekannt gegeben. Der Jahresabschluss 2018 und der Lagebericht der Abwasserbeseitigung Baindt wurden vom bis je einschließlich öffentlich ausgelegt. In der ortsüblichen Bekanntgabe wurde auf die Auslegung hingewiesen. Baindt, den Baindt, den .................................. .................................................. Rürup, Bürgermeisterin Abele, Fachbeamter für das Finanzwesen 140 3. Lagebericht Die Abwasserbeseitigung Baindt wird als Eigenbetrieb geführt. Nach der Betriebssatzung vom 10.01.1996 und der Abwasserbeseitigungssatzung erstrebt der Betrieb keinen Gewinn. Der Abschluss der Abwasserbeseitigung wurde aus dem in Sonderrechnung geführten Sachbuch erstellt, das nach den Grundsätzen der Betriebskameralistik ausgerichtet ist. Das Wirtschaftsjahr 2018 schließt mit einem Gewinn in Höhe von 101.004,44 € ab. Den Erträgen von 864.539,71 € stehen Aufwendungen in Höhe von 763.535,27 € gegenüber. Die gegenüber dem Planansatz wesentlich geringeren Aufwendungen resultieren aus der geplanten Rückerstattung der vorläufigen Betriebskostenumlage des Abwasser- zweckverbandes (Rückerstattung 2016-2018 230.795,58 €). Des Weiteren werden dem Eigenbetrieb noch Abwasserabgaben in Höhe von 113.330,77 € erstattet. Die Artic Paper Mochenwangen sollte 2016 15,76%, 2017 8,74%, 2018 8,0% der Betriebskostenumlage trägt. Im Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Baindt war in der Planung ein Verlust von 13.900 € geplant. Die gegenüber dem Planansatz wesentlich geringeren Aufwendungen resultieren aus der geplanten Rückerstattung der vorläufigen Betriebskostenumlage des Abwasserzweckverbandes. Der Schmutzwasserpreis betrug zum 01.01.2018 2,46 €/cbm und deckte im Rechnungsjahr 2018 alle Aufwendungen. Die Niederschlagswassergebühr betrug 0,41 €/m². Die Schmutzwassermenge betrug im Wirtschaftsjahr 2018 209.087 cbm. Einnahmen wurden in Höhe von 515.923,33 € erzielt. Der Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung hatte bereits zum 01.01.2010 die gesplittete Abwassergebühr aufgrund des Urteils des Verwaltungs- gerichtshofes Mannheim eingeführt. An Einnahmen aus dem Straßenentwässerungskostenanteil konnten laut der Berechnung der Allevo Kommunalberatung insgesamt 101.804,64 € (2017 90.190,92 €) erzielt werden. Die unten aufgeführte Berechnung des Straßenentwässerungskostenanlteils ist so von der Rechtsprechung akzeptiert und die Gemeindeprüfungsanstalt hat hierzu auch in ihrem Geschäftsbericht 2005 hingewiesen. Der Straßenentwässerungsanteil wurde, wie in der Gebührenkalkulation berücksichtigt, mit folgenden Prozentsätzen angesetzt: Aus den Betriebskosten: Mischwasserkanalisation, Zuleitungssammler und Regenüberlaufbecken 13,5 % Regenwasserkanäle 27,0 % Kläranlagen 1,2 % Aus den kalkulatorischen Kosten: Mischwasserkanäle, Zuleitungssammler und Regenüberlaufbecken 26,0 % Regenwasserkanäle 50,0 % Kläranlagen 5,0 % Wirtschaftliche Verhältnisse im Berichtsjahr a) Bilanzaufbau 31.12.2018 € % Anlagevermögen 4.497.107,69 180 ./. empf. Ertragszuschüsse 2.454.176,00 98 2.042.931,69 82 + Vorräte 0,00 0 + Forderungen u. ä. 449.548,98 18 2.492.480,67 100 Eigenkapital 0,00 0 + langfristige Schulden 1.994.750,00 80 1.994.750,00 80 + kurzfristige Schulden 4.895,14 1 141 + Rückstellungen 492.835,53 19 2.492.480,67 100 An fertigen Anlagen kamen hinzu Anschaffungs- und Herstellungskosten € Regenklärbecken 0,00 Verteilungsanlagen Entwässerungsleitung für Mischwasser 28.098,24 Entwässerungsleitung für Schmutzwasser 205.964,19 Entwässerungsleitung für Regenwasser 251.890,38 Betriebsausstattung 0,00 Finanzanlagen, Beteiligungen 0,00 Als Anlagen im Bau kamen hinzu: 0,00 Das Stammkapital für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung beträgt nach wie vor 0,00 €. Rückstellungen für Abschlussarbeiten (GPA, Allevo etc.) wurden 2018 in Höhe von 4.000 € gebildet. Die Vorräte an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen zum 31.12.2018 betragen 0 €. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betragen 371.163,74 € und beruhen zum einen aus Forderungen aus der Verbrauchsabrechnung und zum anderen aus Forderungen gegenüber dem Abwasserzweckverband ( 344.126,35 €). Durch die nachträgliche Verbrauchsabrechnung ist im folgenden Jahr noch ein Betrag kassenmäßig einzunehmen. Die Kassenmehreinnahmen betragen aufgrund zahlreicher Investitionen 78.375,34 €. Hätte der Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung nicht noch eine Gebührenausgleichsrückstellung in Höhe von 488.835,53 € in der Bilanz stehen bestünde eine höhere Kassenmehrausgabe. Die empfangenen Ertragszuschüsse weisen im Rechnungsjahr 60.611,15 € aus. Diese resultieren aus Kanalbeiträgen in Höhe von 46.305,70 € und Klärbeiträge in Höhe von 14.305,45 € aus dem Gewerbegebiet Mehlis Erweiterung. Der Jahresgewinn in Höhe von 101.004,44 € ist auf die Rechnung 2019 vorzutragen Die Rückstellungen für den Gebührenausgleich betragen nach Verrechnung des Jahresgewinns 2019 in Höhe von 101.004,44 € zum 31.12.2018 488.835,53 €. Verbindlichkeiten gegenüber der Gemeinde bestehen in Höhe von 1.994.750 €. Diese setzen sich aus Trägerdarlehen in Höhe von 1.994.750,00 € und 0 € Kassenmehrausgaben aus Investitionen zusammen. Die Trägerdarlehen werden gem. Gemeinderatsbeschlüssen vom mit 2,5/2,2%/1,5% verzinst. 2018 wurde am 11.09.2018 ein Darlehen 400.000 € für 1,5% aufgenommen . 2018 sollte der Eigenbetrieb für die bereits getätigten und neuen Investitionen ein Trägerdarlehen bei der Gemeinde oder ein externes Darlehen in entsprechender Höhe aufnehmen. Vorausschau auf die künftigen Jahre Der Gemeinderat war in der Gemeinderatsitzung am 13.09.2016 gezwungen die Abwassergebühren ab dem 1. Januar 2018 zu erhöhen. Die Gebührenerhöhung 2017 stand unter dem Zeichen der Schließung der Papierfabrik Artic Paper Mochenwangen. Mit deren Schließung schied 2015 einer der Hauptzahler des Abwasserzweckverbandes aus. Auf der Grundlage einer Gebührenkalkulation ergaben sich für die Jahre 2017 und 2018 folgende Abwassergebühren: 1. Schmutzwassergebühr: 2,46 €/m³ 2. Niederschlagswassergebühr: 0,41 €/m² Der Schmutzwasserpreis war 2018 mit 2,46 €/m³ mehr als kostendeckend. Wie aus dem gebührenrechtlichen Ergebnis ersichtlich ist, wurden die Aufwendungen und Erträge exakt zugeordnet. Deshalb weichen gebührenrechtliche Ergebnisse und Ergebnisse nach dem 142 Eigenbetriebsrecht/Handelsrecht minimal ab.Die Niederschlagswassergebühr war mit 0,41 € pro m² nicht kostendeckend. Es wurde 2018 eine versiegelte Fläche mit 307.181 m² (Vj. 302.975 m²) veranlagt. Gem. dem Urteil des VGH Mannheim dürfen Gemeinden bei der Berechnung der Abwassergebühren sowohl für die Ableitung von Schmutz- als auch von Niederschlagswasser nicht mehr den sogenannten (einheitlichen) Frischwassermaßstab zugrunde legen. Vielmehr müssen die Abwassergebühren in eine Schmutz- und Niederschlagswassergebühr gesplittet und jeweils einem unterschiedlichen Gebührenmaßstab zugrunde gelegt werden. Die Kosten der Abwasserbeseitigung wurden, wie in der Gebührenkalkulation berücksichtigt, mit folgenden Prozentsätzen auf die Schmutzwasserbeseitigung (SW) und Niederschlags-wasserbeseitigung (NW) aufgeteilt: Aufteilung der Betriebskosten: SW NW Mischwasserkanäle 50,0 % 50,0 % Schmutzwasserkanäle 100,0 % 0,0 % Regenwasserkanäle 0,0 % 100,0 % Zuleitungssammler 50,0 % 50,0 % Regenüberlaufbecken 50,0 % 50,0 % Kläranlagen 90,0 % 10,0 % Aufteilung der kalkulatorischen Kosten: SW NW Mischwasserkanäle 60,0 % 40,0 % Schmutzwasserkanäle 100,0 % 0,0 % Regenwasserkanäle 0,0 % 100,0 % Zuleitungssammler 60,0 % 40,0 % Regenüberlaufbecken 60,0 % 40,0 % Kläranlagen 90,0 % 10,0 % Gebührenerg. 2016 Abwasser ges. Schmutzwasser Niederschlagsw. Gebührenfähige Kosten 455.629,05 € 348.450,23 € 107.178,52 € Gebühreneinnahmen 511.398,04 € 370.514,64 € 140.883,40 € Überdeckung (+), Unterdeckung (-) 55.768,99 € 22.064,41 € 33.704,58 € Bei der nächsten Gebührenkalkulation sind folgende Ergebnisse zu berücksichtigen: Schmutzwasser Niederschlagsw. noch ausgleichspflichtig aus Ergebnis 2014 68.235,00 41.507,00 noch ausgleichspflichtig aus Ergebnis 2015-2016 69.031,00 39.201,00 Auszugleichendes Ergebnis aus 2014, 2015-2016 137.266 € 80.708 € Gebührenerg. 2017 Abwasser ges. Schmutzwasser Niederschlagsw. Gebührenfähige Kosten 501.775,68 € 363.201,27 € 138.574,41 € Gebühreneinnahmen 625.769,63 € 501.549,79 € 124.219,84 € Überdeckung (+), Unterdeckung (-) 123.993,95 € 138.348,52 € -14.354,57 € Gebührenerg. 2018 Abwasser ges. Schmutzwasser Niederschlagsw. Gebührenfähige Kosten 553.863,06 € 411.159,33 € 142.703,72 € Gebühreneinnahmen 642.489,92 € 516.480,39 € 126.009,53 € Überdeckung (+), Unterdeckung (-) 88.626,86 € 105.321,06 € -16.694,20 € Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten und, soweit abnutzbar, abzüglich planmäßiger Abschreibungen nach der linearen Methode bewertet. Die Abschreibungen basieren auf den üblichen vorgegebenen Nutzungsdauern. Die Zugänge werden zeitanteilig abgeschrieben. Der Abschreibungssatz beträgt derzeit 2 %. Dies entspricht einer Nutzungsdauer von 50 Jahren. Die Ertragszuschüsse werden gleichmäßig über die Nutzungsdauer der Kanäle verteilt und vermindern somit die jährliche Gebührenbelastung. 143 b) Vermögensplanabrechnung 2018 Die Anlagenzugänge, Tilgungsverpflichtungen u. ä. sind wie folgt finanziert worden: Bilanz zum Bilanz zum Kurzfrist. Kurzfristige Langfristige Langfristige 31.12.17 31.12.18 Ausgaben Einnahmen Ausgaben Einnahmen € € € € € € AKTIVA Anlagevermögen 4.362.357,94 4.497.107,69 -13.042,38 485.952,81 338.160,68 Umlaufvermögen 354.887,27 449.548,98 94.661,71 4.717.245,21 4.946.656,67 PASSIVA Eigenkapital Gebührenausgleichsrückst. 387.831,09 488.835,53 0,00 101.004,44 Empfangene Ertragszusch. 2.513.810,00 2.454.176,00 120.245,15 60.611,15 Rückstellungen 4.000,00 4.000,00 Darlehen 0,00 0,00 Trägerdarlehen von Gmd. 1.650.750,00 1.994.750,00 56.000,00 400.000,00 kurzfristige Verbind. 160.854,12 4.895,14 155.958,98 4.721.245,21 4.946.656,67 Gesamte Einnahmen/Ausgaben 237.578,31 0,00 662.197,96 899.776,27 Finanzierungsüberschuss/fehlbetrag lfd. Jahr 237.578,31 237.578,31 237.578,31 237.578,31 899.776,27 899.776,27 2. Vermögensplan-Vergleich Plan Ist Unterschied € € € Ausgaben Investitionen 655.000,00 485.952,81 Kapitalumlage AZV 50.000,00 Auflösung Ertragszuschüsse 122.000,00 120.245,15 Darlehenstilgung v. Fremden u. Gemeinde 72.500,00 56.000,00 Finanzfehlbetrag aus Vorj. 0,00 0,00 Verlust 13.900,00 0,00 913.400,00 662.197,96 Wenigerausg. 251.202,04 Einnahmen Jahresgewinn 0,00 101.004,44 Abschreibungen 280.500,00 338.160,68 Ertragszuschüsse 60.000,00 60.611,15 Darlehen/Umschuldung 572.900,00 400.000,00 Nicht verbr. Deckungsmittel Vj. 0,00 0,00 Deckungsmittellücke 0,00 0,00 913.400,00 899.776,27 Wenigereinn. -13.623,73 Finanzierungsüberschuss 2018 237.578,31 1. Finanzierungs- überschuss 144 Darlehensgeber Darlehensnummer Ursprungsbetrag Stand Zugang Tilgung Stand Zinsen 2018 Zinssatz Bemerkungen 01.01.2018 31.12.2018 ** € € € € € € % XXXX XXXX 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 ** Der EB Abwasserbeseitigung verfügt derzeit über keine externe Darlehen. Stand Zugang Tilgung Stand Zinsen 2018 Zinssatz Zinsanpassung 01.01.2018 31.12.2018 GKZ 3 Passivk. € € € € € % 425.000,00 0,00 20.000,00 405.000,00 10.437,50 2,50 (6120.231231) 30.06.2021 400.000,00 0,00 10.000,00 390.000,00 9.906,26 2,50 (6120.231232) 30.06.2021 413.000,00 0,00 15.000,00 398.000,00 10.137,50 2,50 (6120.231233) 30.06.2021 179.000,00 0,00 4.000,00 175.000,00 4.437,50 2,50 (6120.231234) 30.06.2021 233.750,00 0,00 5.000,00 228.750,00 5.101,26 2,20 (6120.231235) 30.09.2020 0,00 400.000,00 2.000,00 398.000,00 1.500,00 1,50 (6120.231236) 30.09.2023 1.650.750,00 400.000,00 56.000,00 1.994.750,00 41.520,02 Gemeinde Baindt (01.10.2014) Übersicht über die Entwicklung der Fremddarlehen im Wirtschaftsjahr 2018 (01.01. - 31.12.) im EB Abwasserbeseitigung Gemeinde Baindt ( 01.10.2012) Gemeinde Baindt ( 30.06.2010) Übersicht über die Entwicklung der Inneren Darlehen von der Gemeinde Baindt im Wirtschaftsjahr 2018 (01.01. - 31.12.) im EB Abwasserbeseitigung Darlehensgeber Gemeinde Baindt (01.10.2018) Gemeinde Baindt (01.01.2006) Gemeinde Baindt ( 30.03.2008) 145 146 4. Jahresabschluss zum 31.12.2018 Abwasserbeseitigung Baindt 147 148 B I L A N Z Abwasserbeseitigung Gemeinde Baindt Marsweilerstraße 4 88255 Baindt Zeitraum : 01.2018 – 12.2018 erstellt am : 22.05.2019 in Währung : EUR 149 150 Bilanz gem. § 266 II HGB A K T I V A Betrag EUR A. A N L A G E V E R M Ö G E N II. SACHANLAGEN Sachkonto Kontennachweis Vorjahr Zugang Abgang Geschäftsjahr 7001.001.3000 Grundstücke ohne Bauten 12.813,49 0,00 0,00 12.813,49 Summe 12.813,49 0,00 0,00 12.813,49 Sachkonto Kontennachweis Vorjahr Zugang Abgang Geschäftsjahr 7001.001.3010 Speicheranlagen, Regenüberlaufbecken 1.185.363,50 0,00 115.404,00 1.069.959,50 7001.001.3020 Leitungsnetz inkl. Hausanschlüsse 2.175.694,00 234.062,43 155.562,43 2.254.194,00 7001.001.3030 Regenw. Leitungsnetz inkl. Hausanschlüsse 838.805,01 251.890,38 22.343,38 1.068.352,01 7001.001.3050 Betriebs- u. Geschäftsausstattung 0,00 0,00 0,00 0,00 Summe 4.199.862,51 485.952,81 293.309,81 4.392.505,51 Sachkonto Kontennachweis Vorjahr Zugang Abgang Geschäftsjahr 7001.001.3060 Anlagen im Bau 0,00 0,00 0,00 0,00 Summe 0,00 0,00 0,00 0,00 Summe SACHANLAGEN III. FINANZANLAGEN Sachkonto Kontennachweis Vorjahr Zugang Abgang Geschäftsjahr 7001.001.3080 Beteiligungen (AZV) 149.681,94 -13.042,38 44.850,87 91.788,69 Summe 149.681,94 -13.042,38 44.850,87 91.788,69 Summe FINANZANLAGEN Gesamt ANLAGEVERMÖGEN B. U M L A U F V E R M Ö G E N II. FORDERUNGEN / SONSTIGE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE Sachkonto Kontennachweis Vorjahr Zugang Abgang Geschäftsjahr 7001.001.3110 Forderung Schmutzwassergebühren 9.409,60 30.820,01 22.623,32 17.606,29 7001.001.3111 Forderung an den Abwasserzweckverband 341.146,57 345.930,99 341.146,57 345.930,99 7001.001.3113 Forderung Niederschlagswassergebühren 4.331,10 7.465,02 4.159,76 7.636,36 Summe 354.887,27 384.216,02 367.929,65 371.173,64 78.375,34 Sachkonto Kontennachweis Vorjahr Zugang Abgang Geschäftsjahr 7001.001.3112 Ford. an d. Gemeinde, KME 0,00 78.375,34 0,00 78.375,34 Summe 0,00 78.375,34 0,00 78.375,34 4. Sonstige Vermögensgegenstände 0,00 Gesamt UMLAUFVERMÖGEN GESAMT A K T I V A 2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 1. Forderungen aus Lieferung und Leistungen 371.173,64 91.788,69 4.405.319,00 01.2018-12.2018 Gesamtbetrag EUR 449.548,98 4.946.656,67 449.548,98 4.392.505,51 Summe FORDERUNGEN UND SONSTIGE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE 449.548,98 3. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 0,00 4.497.107,69 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließl.der Bauten auf fremden Grundstücken 3. andere Anlagen, Betriebs- u. Geschäftsausstattung 12.813,49 91.788,69 4.497.107,69 151 Bilanz gem. § 266 II HGB P A S S I V A Betrag EUR A. E I G E N K A P I T A L Sachkonto Kontennachweis Vorjahr Zugang Abgang Geschäftsjahr 7001.001.9200 Bilanzgewinn aus Vorjahren 0,00 0,00 0,00 0,00 7001.001.3300 Jahresverlust 0,00 0,00 0,00 0,00 7001.001.9301 Jahresgewinn 0,00 0,00 0,00 0,00 Summe 0,00 0,00 0,00 0,00 Gesamt EIGENKAPITAL 0,00 B. EMPFANGENE ERTRAGSZUSCHÜSSE Empfangene Ertragszuschüsse 2.454.176,00 Sachkonto Kontennachweis Vorjahr Zugang Abgang Geschäftsjahr 7001.001.9020 empf. Ertragszuschüsse 2.513.810,00 60.611,15 120.245,15 2.454.176,00 Gesamt Ertragszuschüsse 2.454.176,00 C. R Ü C K S T E L L U N G E N 3. Sonstige Rückstellungen Sachkonto Kontennachweis Vorjahr Zugang Abgang Geschäftsjahr 7001.001.9030 Rückstellung für Leistungen des VJ 0,00 0,00 0,00 0,00 7001.001.9031 and. Rückstellungen, Allevo, GPA 4.000,00 0,00 0,00 4.000,00 4. Rückstellungen für Gebührenausgleich 7001.001.9200 Gebührenausgleich aus Vorjahren 387.831,09 0,00 0,00 387.831,09 7001.001.9300 Gebührenausgleich 2017 0,00 101.004,44 0,00 101.004,44 Summe 391.831,09 0,00 0,00 492.835,53 Gesamt RÜCKSTELLUNGEN D. V E R B I N D L I C H K E I T E N 2. Verbindlichkeiten Sachkonto Kontennachweis Vorjahr Zugang Abgang Geschäftsjahr 7001.001.9022 Verbindlichkeiten aus LL 44.511,06 4.895,14 44.511,06 4.895,14 7001.001.9023 Verbindlichkeiten gegenüber Gemeinde 9.809,08 9.809,08 0,00 7001.001.9040 Verbindlichkeiten gegenüber Externe 0,00 0,00 0,00 0,00 7. Verbindlichkeiten gegenüber Gemeinde 1.994.750,00 7001.001.9043 Verbindlichkeiten gegenüber Gemeinde 233.750,00 0,00 5.000,00 228.750,00 7001.001.9044 Verbindlichkeiten gegenüber Gemeinde 425.000,00 0,00 20.000,00 405.000,00 7001.001.9046 Verbindlichkeiten gegenüber Gemeinde 400.000,00 0,00 10.000,00 390.000,00 7001.001.9047 Verbindlichkeiten gegenüber Gemeinde 413.000,00 0,00 15.000,00 398.000,00 7001.001.9048 Verbindlichkeiten gegenüber Gemeinde 179.000,00 0,00 4.000,00 175.000,00 7001.001.9049 Verbindlichkeiten gegenüber Gemeinde 0,00 400.000,00 2.000,00 398.000,00 7001.001.9050 Kassenmehrausgaben 106.533,98 0,00 106.533,98 0,00 Summe 1.757.283,98 400.000,00 162.533,98 1.994.750,00 Gesamt VERBINDLICHKEITEN Gesamt P A S S I V A 4.946.656,67 1.999.645,14 1.999.645,14 01.2018-12.2018 Gesamtbetrag EUR 492.835,53 4.895,14 0,00 492.835,53 492.835,53 152 G E W I N N - / V E R L U S T R E C H N U N G Abwasserbeseitigung Gemeinde Baindt Marsweilerstraße 4 88255 Baindt Zeitraum : 01.2018 – 12.2018 erstellt am : 22.05.2019 in Währung : EUR 153 154 Gewinn u. Verlustrechnung nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) Zeitraum 01.2018-12.2018 1. Umsatzerlöse 864.539,71 Sachkonto Kontennachweis Geschäftsjahr Vorjahr 7000.1000 Schmutzwassergebühren 515.923,33 501.360,79 7000.1001 Straßenentwässerungsanteil 101.804,64 90.190,92 7000.1003 Installationen 0,00 0,00 7000.1004 Auflösung v. Ertragszuschüssen 120.245,15 119.032,70 7000.1009 andere sonstige Zinsen / Erträge 252,00 0,00 7000.1011 Niederschlagswassergebühren 125.944,59 124.219,84 7000.1013 Grundgebühren Abwasser 370,00 189,00 Summe 864.539,71 834.993,25 5. Materialaufwand a. Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 1.028,00 Sachkonto Kontennachweis Geschäftsjahr Vorjahr 7000.5430 Stromkosten 1.028,00 1.169,89 Summe 1.028,00 1.169,89 338.160,68 Sachkonto Kontennachweis Geschäftsjahr Vorjahr 7000.6801 AfA Sachanlagen 293.309,81 222.878,59 7000.6802 AfA Sachanlagen AZV 44.850,87 26.603,52 Summe 338.160,68 249.482,11 8. Sonstige betriebliche Aufwendungen 382.472,86 Sachkonto Kontennachweis Geschäftsjahr Vorjahr 7000.6500 Geschäftsausgaben 1.178,10 0,00 7000.6579 Post- und Fernmeldegebühren 649,00 0,00 7000.6580 Geschäftsaufwand 4.667,81 5.472,00 7000.6701 Verwaltungskostenbeitrag an die Gemeinde 61.487,22 55.843,81 7000.6700 Beschäftigungsentgelt Verrech. Bauhof 24.635,64 23.852,55 7000.5000 Unterhaltung der baulichen Anlagen 3.766,16 5.955,95 7000.5001 Unterhaltung der Kanäle 28.722,71 90.345,26 7000.5005 Eigenkontroll-VO Aufwendungen 0,00 0,00 7000.6590 sonst. außerord. Aufwendungen 0,00 0,00 7000.5002 Unterhaltung der Messeinrichtungen 0,00 0,00 7000.5200 sonst. Aufwend. Geräte, Werkzeug 0,00 0,00 7000.5702 Umlage an AZV 257.366,22 192.278,18 Summe 382.472,86 373.747,75 13. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 41.873,73 Sachkonto Kontennachweis Geschäftsjahr Vorjahr 7000.8080 Zinsen für Fremdkredite 0,00 0,00 7000.8081 Zinsen für Kredite von der Gemeinde 41.520,02 41.337,52 7000.8082 Zinsen für Kassenkredite 353,71 659,84 Summe 41.873,73 41.997,36 14. ERGEBNIS DER GEWÖHNLICHEN GESCHÄFTSTÄTIGKEIT 101.004,44 14. JAHRESGEWINN 101.004,44 7. Abschreibungen - auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen, sowie auf aktivierte Aufwendungen für Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebes 155 Restbuchwert 01.01.2018 Zugang Umbuchung 31.12.2018 01.01.2018 Abschreibungen Abgang 31.12.2018 € € € € € € € € € I. Immaterielle Vermögens- gegenstände gegebene Bauzuschüsse 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 II. Sachanlagen 1. Grundstücke ohne Bauten 12.813,49 0,00 0,00 0,00 12.813,49 0,00 0,00 0,00 0,00 12.813,49 3. Verteilungsanlagen a) Speicheranlagen, Regenüberlaufbecken 3.518.618,45 0,00 0,00 0,00 3.518.618,45 2.333.254,94 115.404,00 0,00 2.448.658,94 1.069.959,51 Anlagennachweis A1-A3 b) Leitungsnetz und Hausan- schlüsse (Schmutz-/ Regenwasser) 6.380.320,17 485.952,81 0,00 0,00 6.866.272,98 3.365.821,17 177.905,81 0,00 3.543.726,98 3.322.546,00 Anlagennachweis B1-B4 c) Messgeräte 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 9.911.752,11 485.952,81 0,00 0,00 10.397.704,92 5.699.076,11 293.309,81 0,00 5.992.385,92 4.405.319,00 4. Betriebs- und Geschäfts- ausstattung 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 5. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Imm. Vermögensgegen- stände und Sachanlagen 9.134.489,33 485.952,81 0,00 0,00 10.397.704,92 5.699.076,11 293.309,81 0,00 5.992.385,92 4.405.319,00 gesamt III. Finanzanlagen Beteiligungen 457.034,41 -13.567,72 0,00 0,00 443.466,69 307.352,47 44.850,87 0,00 352.203,34 91.263,35 9.456.317,08 472.385,09 0,00 0,00 10.841.171,61 6.006.428,58 338.160,68 0,00 6.344.589,26 4.496.582,35Anlagevermögen gesamt Übersicht über die Entwicklung des Anlagevermögens im Wirtschaftsjahr 2018 (01.01. - 31.12.) Abwasserbeseitigung Baindt, Kreis Ravensburg Anschaffungs- und Herstellungskosten AbschreibungenPosten des Anlagevermögens A=Abgang Z=Zuschüsse € 156 23.05.19 Seite HH.-Jahr: 2018 Datum : Uhrzeit :10:26:46 :Kassenmässiger Abschluss zur Haushaltsrechnung EUR EUREUR EUR Neue ResteReste vom Vorjahr Ist Gemeinde 3 Abwasserbeseitigung (K) = Kassenreste (K) = Kassenreste (H) = Haushaltsreste (H) = Haushaltsreste 0,00 0,00 864.539,71 0,00 0,00 864.539,71 27.047,29 -339.231,21 4.717.245,21 0,00 3.327.373,62 4.717.245,21 0,00 3.327.373,62 4.946.656,67 5.391.310,51 837.492,42 3.097.962,16 3.935.454,58 106.533,98 4.717.245,21 0,00 4.191.913,33 4.973.703,96 106.533,98 5.052.079,30 4.717.245,21 0,00 4.191.913,33 1.203.770,92 2.653.308,32 3.857.079,24 106.533,98 0,00 0,00 106.533,98 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Einnahmen Summen des Verwaltungshaushalt Summen des Vermögenshaushalt Summen der haushaltsfremden Vorgänge Summe der Einnahmen Ausgaben Summe der Ausgaben Summen der Haushaltsrechnung Summen des Verwaltungshaushalt Summen des Vermögenshaushalt Summen der Haushaltsrechnung Summen der haushaltsfremden Vorgänge Buchmäßiger Kassenbestand 78.375,34 (K) (K) (K) (K) (K) (K) (K) (K) (K) (K) (K) (K) (H) (H) (H) (H) (H) (H) (H) (H) (H) (H) (H) (H) 4.823.779,19 (K) 0,00 (H) 4.191.913,33 4.041.988,56 4.973.703,96 (K) 0,00 (H) 4.823.779,19 (K) 4.191.913,33 0,00 (H) 3.963.613,22 5.052.079,30 (K) 0,00 (H) 157 koehler Rechteck 158 5. Erläuterungen zum Jahresabschluss 2018 159 Jahr 2004 + 185.781 € + 418.646 € 2005 + 169.647 € + 588.293 € 2006 - 111.364 € + 476.929 € 2007 - 150.005 € + 326.924 € 2008 - 79.731 € + 247.193 € 2009 - 110.440 € + 136.753 € 2010 - 60.755 € + 75.998 € 2011 + 53.700 € + 129.698 € 2012 + 27.170 € + 156.869 € 2013 + 53.909 € + 210.778 € 2014 + 18.167 € + 228.945 € 2015 - 63.587 € + 165.358 € 2016 + 53.877 € + 219.235 € 2017 + 168.596 € + 387.831 € 2018 + 101.004 € + 488.835 € Einnahme- und Ausgabearten 2016 2017 2018 € € € 420.494 € 416.915 € 425.375 € 239.921 € 249.482 € 338.161 € 118.715 € 119.033 € 120.245 € 84.158 € 90.380 € 101.805 € 457.542 € 456.984 € 541.485 € 511.419 € 625.581 € 642.490 € 53.877 € 168.596 € 101.004 € 55.769 € 123.994 € 88.627 € 200.157 m³ 203.805 m³ 209.724 m³ 299.752 m² 302.975 m² 307.181 Abwassergebühr: 1,85 €/m³ 2,46 €/m³ 2,46 €/m³ Niederschlagswassergebühr: 0,47 €/m³ 0,41 €/m³ 0,41 €/m³ Verkaufsmengen Versiegelte Fläche ./. Straßenentwässerungskostenanteil über SW/NW zu deckender Aufwand Gewinn-/Verlust Übersicht über die Ergebnisse der Gewinn- und Verlustrechnungen Zeitraum 2004 - 2018 Übersicht über die Ergebnisse der Gewinn- und Verlustrechnungen Zeitraum 2016 - 2018Zeitraum 2016 - 2018 unter Berücksichtigung der Kosten des AZV Fortschreibung der Ergebnisse (Keine gebührenrechtl. Ergebnisse) Gebühren lt. Gebührenkalkulation Ergebnis Stand Gewinn/Verlust Bilanzverlust/-gewinn Summe Gesamtaufwand Abwasserbeseitigung lt Veranlagung (Benutzungsgebühren SW/NW) ./. Summe Ein. Ertragszuschüsse + Abschreibungen Eigenbetrieb u. Anteil AZV gebührenrechtl. Ergebnisermittlung Alevo Kommunalberatung 160 rd. € rd. € rd. € Personalaufwand (Anteil Bauhof) 24.635,64 Betriebsaufwand - sächlich - - Eigenkontrollverordnung 0,00 - Umlage AZV 257.366,22 Unterhaltung der Anlagen - bauliche Anlagen/Geräte 3.766,16 - der Kanäle 28.722,71 - Stromkosten 1.028,00 - sonstige außerordentl. Aufwendungen 0,00 - der Messeinrichtungen 0,00 290.883,09 sonstiger Geschäftsaufwand 6.494,91 322.013,64 Abschreibungen - Gemeinde 293.309,81 - AZV 44.850,87 338.160,68 abzgl. Anteilige Bauzuschüsse - Gemeinde -120.245,15 - AZV (Nettomethode von AfA bereits abgez.) 0,00 -120.245,15 217.915,53 Schuldzinsen - für Darlehen 41.520,02 - für Kassenkredite für Investitionen 353,71 41.873,73 Verwaltungskostenbeitrag an Gemeinde 61.487,22 Abwasserabgabe 0,00 643.290,12 davon ab Erträge aus - Straßenentwässerungskostenanteil 2018 -101.804,64 - andere betriebl. Erträge/Zinserträge -252,00 - Grundgebühren -370,00 -102.426,64 Aufwanddeckender Abwasserpreis - ohne Gewinnzuschlag 540.863,48 Gebührenergebnis 2018 +88.626,86 € Gebührenergebnis 2017 +123.993,95 € Davon Schmutzwasser: +105.321,06 € Davon Schmutzwasser: +138.348,52 € Davon Niederschlagswasser: -16.694,20 € Davon Niederschlagswasser: +14.354,57 € Gebührenergebnis 2016 55.768,99 € Gebührenergebnis 2015 -63.719,27 € Davon Schmutzwasser: 22.064,41 € Davon Schmutzwasser: -45.431,63 € Davon Niederschlagswasser: 33.704,58 € Davon Niederschlagswasser: -18.287,64 € 2018 wurde ein Jahresgewinn in Höhe von 101.004,44 € erzielt. Der Eigenbetrieb verfügt zum 31.12.2018 über eine Gebührenausgleichsrückstellung in Höhe 488.835 €, welcher sich positiv auf die steigende Abwasserzweckverbandsumlage auswirkt. Das handelsrechtliche Ergebnis darf nicht zum Ausgleich von Kostenüber- und unterdeckungen herangezogen werden. Für den Ausgleich von Unter- bzw. Überdeckungen ist nach der GPA stets das gebührenrechtliche Ergebnis nach KAG heranzuziehen. Die gebührenrechtlichen Ergebnisse für die Jahre 2018 sowie für 2017, 2016 und 2015 wurden wie folgt festgestellt: Für die Investitionen bei den Sachanlagen in Höhe von 485.952,81 € standen nicht ausreichend Mittel aus Abschreibungen abzüglich Tilgung und Ertragszuschüsse zur Verfügung. Der Finanzierungsüberschuss im Vermögensplan hat sich aufgrund der Darlehensaufnahme erhöht. Die bilanziellen Kassenmehreinnahmen für Investitionen betrugen am Jahressende 78.375,34 €. Hinweise zur Gewinn- und Verlustrechnung 2018 Bei einer berechneten Abwassermenge von 209.724 cbm stellte sich der aufwanddeckende Abwasserpreis wie folgt dar: Ausreichend waren die Abschreibungen nach Aufrechnung mit den anteiligen Baukostenzuschüssen von 217.915,53 €, um die Darlehenstilgungen von derzeit 56.000 € zu finanzieren. 161 Leere Seite Leere Seite Leere Seite Leere Seite Leere Seite Leere Seite Leere Seite Leere Seite Leere Seite Leere Seite Leere Seite Leere Seite Leere Seite Leere Seite Leere Seite Leere Seite Leere Seite Leere Seite Leere Seite[mehr]

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                  Amtsblatt Jahrgang 2021 Freitag, den 9. April 2021 Nummer 14 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Tobias Pearman, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Informationsveranstaltung „Bauen in Baugemeinschaften“ Der individuelle Geschosswohnungsbau, realisiert mit einer Baugemeinschaft, ist für eine größer werdende Anzahl von Menschen eine sehr gute Alternative zum Einfamilienhaus: Junge Familien – insbesondere bei der Berufstätigkeit beider Eltern – können ihren Lebensalltag viel besser in einer nach individuellen Bedürfnissen ge- planten Wohnung gestalten, für ihre Kinder sind die vie- len Nachbarkinder aus dem Quartier und die gemein- schaftlichen Freianlagen eine sehr attraktive Lebenswelt. Sogenannte „Silver Ager“ sehen in einer altersgerechten Wohnung die Möglichkeit, lange selbstbestimmt leben zu können. In einer Baugemeinschaft können die spä- teren NutzerInnen die eigenen vier Wänden selbst pla- nen und auch am gemeinsamen Ganzen mitgestalten: am Freiraum ums Haus, der Solaranlage auf dem Dach oder an gemeinschaftlichen Räumen. Die Gemeinde Baindt wird im Wohnquartier Fischerareal, Grundstücke im sogenannten Konzept- vergabeverfahren anbieten und hat hier auch explizit Baugemeinschaften im Auge. Die Veran- staltung gibt Interessierten einen umfassenden Überblick über das Modell der Baugemeinschaft. Bei der Informationsveranstaltung „Bauen in Baugemeinschaften“ am Montag, 19.04.2021, um 18:30 Uhr sprechen die baugemeinschaftserfahrenen Architekten Thomas Gauggel und Matthias Gütschow. Wir hoffen, dass die Informationsveranstaltung in Präsenz mit einem entsprechenden Hygie- nekonzept in der Schenk-Konrad-Halle stattfinden kann. Sollten die Corona-Fallzahlen weiter steigen, wird die Veranstaltung als Online-Informationsveranstaltung durchgeführt. In beiden Fällen bitten wir Sie, sich bis zum Donnerstag, 15.04.2021 um 18:00 Uhr per E-Mail bei Frau Maurer (f.maurer@baindt.de) anzumelden. Die Teilnahme in Präsenz sowie zur Online-Infor- mationsveranstaltung ist nur mit schriftlicher Bestätigung der Anmeldung möglich. Findet die Veranstaltung Online statt, übersenden wir Ihnen am Tag der Veranstaltung bis 12:00 Uhr einen Link zur Teilnahme. Im Amtsblatt nächster Woche erhalten Sie abschließende Informationen. Wir freuen uns über Ihr Interesse und Ihre rege Teilnahme! Ihre Gemeindeverwaltung Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 14 Amtliche Bekanntmachungen Aktuelle Möglichkeit zur Testung in der Gemeinde Baindt Am Mittwoch, den 14.04.2021 von 18:00 Uhr bis 19:00 Uhr gibt es in der Schenk-Konrad-Halle wieder die Möglich- keit, sich unter Anleitung des DRK-Bereitschaftsdienstes Baienfurt-Baindt auf das Coronavirus zu testen. Voraussetzung für den Schnell- bzw. Selbsttest ist eine Anmeldung per Telefon oder E-Mail bei der Gemeinde Baindt unter der Nummer 07502/9406-25 sowie per Mail unter helfen@baindt.de. Aktuelle Informationen zur Testung in Baienfurt durch Dr. Jens Scheibner zusammen mit seinem Team bekommen Sie im Web Shop der Achtal-Apotheke (www.achtalapotheke.de). Rathaus mit Terminvereinbarung geöffnet Bitte beachten Sie, dass das Rathaus aufgrund der Co- rona-Situation bis auf Weiteres nur nach vorheriger Terminabsprache für Sie geöffnet hat. Selbstverständlich sind wir auch telefonisch oder per E-Mail für Sie erreichbar. Bitte tragen Sie beim Betre- ten des Rathauses einen medizinischen Mund-Nasen- Schutz bzw. eine FFP2-Maske. Wir danken für Ihr Verständnis! Ihre Gemeindeverwaltung Baindt Einladung zur Verbandsversammlung Der Abwasserzweckverband Mittleres Schussental, dem die Verbandsmitglieder Baindt, Berg, Fronreute und Wol- pertswende angehören, hält am Mittwoch, 14. April 2021 im Sitzungssaal des Rathauses in Berg, seine nächste Verbandsversammlung ab. Die öffentliche Sitzung beginnt um 18:00 Uhr. Es ist folgende Tagesordnung vorgesehen: öffentliche Sitzung: 1. Verabschiedung der Haushaltssatzung und des Haus- haltsplans im Jahr 2021 a) Ergebnishaushalt b) Finanzhaushalt c) Stellenplan 2. Schachtsanierung am Verbandssammler a) Vergabebeschluss 2. Bauabschnitt b) Ausschreibungsbeschluss 3. Bauabschnitt 3. Vergabe Fernwirktechnik 4. Machbarkeitsstudie Spurenstoffelimination (4. Reini- gunsstufe) 5. Bericht der technischen Verwaltung (u. a. Stand Was- serrecht, Stand Abwasserreinigung) 6. Personalausstattung der Kläranlage Hierzu ergeht höfliche Einladung. Was ist los im Naturschutzgebiet Annaberg? Spaziergänger groß und klein sind willkommen, diesen einzigartigen Lebensraum Kiesgrube Annaberg zu erleben. Wichtig ist jedoch nur, dass alle achtsam unterwegs sind und die Wege und Pfade nicht verlassen. ACHTUNG – Hier lebe ich! Darf ich vorstellen, ich bin die Weiden-Sandbiene. Beobachten könnt ihr mich zwischen Ende Februar und Mai. Danach bin ich zwar nicht mehr zu sehen, meine Kinder verstecken sich jedoch hier im Boden. Sie fressen sich zunächst als Larve durch den Futtervorrat, ent- wickeln sich zu einer Biene, überleben dort unten den Winter und schlüpfen im nächsten Frühjahr. Bitte schützt meine Familie und macht einen großen Bogen um diese Sandfläche! Naturschutzwart Walter Hohnheiser Spaziergänger groß und klein sind willkommen, diesen einzigartigen Lebensraum Kiesgrube Annaberg zu erleben. Beobachten könnt ihr mich zwischen Ende Februar und Mai. Danach bin ich zwar nicht mehr zu sehen, meine - Walter Hohnheiser Was ist los im Naturschutzgebiet Annaberg? Spaziergänger groß und klein sind willkommen, diesen einzigartigen Lebensraum Kiesgrube Annaberg zu erleben. Wichtig ist jedoch nur, dass alle achtsam unterwegs sind und die Wege und Pfade nicht verlassen. Beobachten könnt ihr mich zwischen Ende Februar und Mai. Danach bin ich zwar nicht mehr zu sehen, meine Kinder verstecken sich jedoch hier im Boden. Sie fressen sich zunächst als Larve durch den Futtervorrat, ent wickeln sich zu einer Biene, überleben dort unten den Winter und schlüpfen im nächsten Frühjahr. http://www.wildbienen.de/eb-avaga.htm ACHTUNG – Hier lebe ich! Darf ich vorstellen, ich bin die Weiden-Sandbiene. Beobachten könnt ihr mich zwischen Ende Februar und Mai. Danach bin ich zwar nicht mehr zu sehen, meine Kinder verstecken sich jedoch hier im Boden. Sie fressen sich zunächst als Larve durch den Futtervorrat, entwickeln sich zu einer Biene, überleben dort unten den Winter und schlüpfen im nächsten Frühjahr. Bitte schützt meine Familie und macht einen großen Bogen um diese Sandfläche! Naturschutzwart Walter Hohnheiser http://www.wildbienen.de/eb-avaga.htm Nummer 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Hinweise zur Sitzung der Verbandsversammlung wäh- rend der Corona-Pandemie Für die kommende Sitzung der Verbandsversammlung während der besonderen Corona-Lage gelten folgende Regeln für den Sitzungsverlauf: • Die notwendige Belüftung des Tagungsorts ist gewähr- leistet. • Unter den anwesenden Verbandsvertretern, dem Ver- waltungspersonal sowie den Zuhörern werden Sitz- möglichkeiten mit einem Abstand von mindestens 1,50 m untereinander eingerichtet. • Bitte tragen Sie bis zum Einnehmen des Sitzplatzes eine medizinische Gesichtsmaske (OP-Maske, Kennzeich- nung: DIN EN 14683:2019-10) oder eine Atemschutz- maske (FFP2 oder KN95/N95, Kennzeichnung: DIN EN 149:2001, KN95/N95). Beim Verlassen des Sitzplatzes ebenfalls. • Zuhörer müssen sich in eine Anwesenheitsliste eintra- gen. Die Sitzordnung der Zuhörer kann zu Zwecken einer möglichen Kontaktpersonennachverfolgung fo- tografiert werden. • Die Gemeinde Berg bietet vor der Sitzung ab 17:30 Uhr die Möglichkeit eines Schnelltests in der Turn- und Fest- halle, Bergstraße 12 an. Daniel Steiner Verbandsvorsitzender Einladung zur Gemeinderatssitzung am 13. April 2021 in Baindt Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am Dienstag, den 13. April 2021 um 18:00 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle statt. TAGESORDNUNG 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Radverkehrskonzept des GMS 05 Radschnellweg RS 09 zwischen Baindt und Friedrichs- hafen - Streckenbestimmung und Abschnittsbildung 06 Bebauungsplan Bühl - Städtbaulicher Entwurf 07 Bauantrag zum Anbau eines landwirtschaftlichen Stalles an den bestehenden Milchviehstall auf Flst. 946, Friesenhäusler Str. 45 08 Bauantrag zum Neubau eines Verwaltungs- und La- gerzentrums und den erforderlichen Befreiungen vom Bebauungsplan „2. Erweiterung Gewerbegebiet Meh- lis“ auf Flst. 1014/4, Am Umspannwerk 24 09 Änderung der Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeu- erwehr - Feuerwehrentschädigungssatzung (FwES) und Änderung der Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Baindt (Feu- erwehrkostenersatzsatzung) 10 Neufassung der Feuerwehrsatzung 11 Satzung über die Erhebung von Kostenerstattungs- beträgen nach §§ 135 a - c Baugesetzbuch (Eingriffs- ausgleichmaßnahmensatzung) 12 Vergabe von Unterhaltsreinigungen 13 Gemeindeeigener Bus zur Beförderung der Schul- und Kindergartenkinder aus Schachen und Sulpach 14 Ersatzbeschaffung eines Balkenmähers für den Bau- hof 15 Ersatzbeschaffung des Kramer Radladers für den Bauhof 16 Anfragen und Verschiedenes Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung recht herzlich ein- geladen. Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Hinweis: Die Gemeinderatssitzung wird mit einem Distanzie- rungskonzept abgehalten. Folgende Regelungen gelten für den Sitzungsverlauf: Die Anwesenheitsliste für die Zuhörerinnen und Zuhö- rer sind für die mögliche Ermittlung von Kontaktper- sonen im Nachhinein bei einer mit Corona infizierten Person notwendig. Die Vorsitzende des Gemeinderats Simone Rürup, Bürgermeisterin Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 01805 911-630 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 09 - 13 Uhr und 15 - 19 Uhr Notdienst Tierarzt Samstag, 10. April / Sonntag, 11. April Kleintiergesundheitszentrum Ravensburg Evidensia, Tel.: (0751) 36 31 40 - Telefonische Anmeldung erforderlich - Apothekennotdienst (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 10. April Storchen-Apotheke in Ravensburg (Weststadt), Mittelöschstraße 7, Tel.: (0751) 9 17 85 Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 14 Sonntag, 11. April Apotheke im Spital in Ravensburg, Bachstraße 51, Tel.: (0751) 3 62 15 84 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. Hausnotruf und Menüservice „Essen auf Rädern“, Tel.: (0751) 56 06 10 Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Kirchliche Sozial- station Ravensburg Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Essen auf Rädern in den Gemeinden Baien- furt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-110 Maybachstr. 1, Weingarten Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte Menschen bzw. für Menschen die einfach nur Geselligkeit suchen. Jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Ihre Ansprechpartnerin, Rebecca Herz erreichen Sie telefonisch unter 0751 36360-116 Abfallwirtschaft Kompostieranlage am Annaberg Ab 9. April 2021 ist die Kompostieranlage erstmals am Freitag geöffnet und danach jeden Freitag von 16.30 Uhr bis 18.30 Uhr und jeden Samstag von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr. Hinweise zur Abgabe von Grüngut auf der Kompostie- ranlage Annaberg Um die Kompostieranlage offen zu halten und das An- steckungsrisiko auf ein Minimum zu reduzieren, beachten Sie bitte folgende Hinweise bei der Abgabe von Grüngut • Tragen Sie bitte eine medizinische Maske (Masken- pflicht!) • Folgen Sie den Hinweisen des Annahmepersonals • Es können immer nur wenige Personen gleichzeitig abladen. Rechnen Sie dadurch mit verlängerten War- tezeiten! • Vermeiden Sie Gespräche mit anderen Personen beim Entladen. • Es ist immer ein Sicherheitsabstand von 1,5 Metern von Person zu Person einzuhalten. Das Annahmepersonal kann Ihnen beim Entladen nicht helfen. • Halten Sie die öffentlichen Straßen und Verkehrswe- ge frei. Nicht abgabeberechtigt sind Personen, die aus Haus- halten mit positiv getesteten oder unter Quarantäne gestellten Personen kommen. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Ihre Gemeindeverwaltung Geburten Die Gemeinde Baindt gratuliert Jennifer Roth zur Geburt ihrer Tochter Liya Katharina Roth am 02.01.2021 und begrüßt die kleine Neubürgerin sehr herzlich. Nummer 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Unsere Jubilare Wir gratulieren Herzlichen Glückwunsch Frau Sofie Pfister feierte am 31.03.2021 ihren 85. Geburtstag Zwar können Jubiläumsbesuche durch Bürgermeiste- rin Simone Rürup derzeit leider nicht persönlich wahr- genommen werden, doch erhalten unsere Jubilare Glückwünsche und ein Geschenk der Gemeinde. Für die Zukunft wünschen wir der Jubilarin alles Gute, persönliches Wohlergehen und eine gesegnete Zeit. Gemeindeverwaltung Veranstaltungskalender Veranstaltungskalender April 13.04. Gemeinderatssitzung Schenk-Konrad-Halle 19.04. Informationsveranstaltung „Bauträger“ online „Bauen mit Baugemeinschaften“ Schenk-Konrad-Halle 20.04. Gemeinderatssitzung Schenk-Konrad-Halle 29.04. Fachseminar „Bauen mit Baugemeinschaften“ online Schulnachrichten Klosterwiesenschule Baindt Förderverein Klosterwiesenschule Einladung zur Hauptversammlung Liebe Mitglieder, Freunde und Eltern an der Klosterwiesenschule! Die diesjährige Hauptversammlung des Fördervereins Klosterwiesenschule e.V. findet wie im letzten Jahr online statt am Mittwoch, 14 .April 2021 ab 19:30 Uhr Für die Zugangsdaten wenden Sie sich bitte an eines der Vorstandsmitglieder. Tagesordnung: • Begrüßung und Bericht der Vorsitzenden • Bericht und Anliegen der Kassenwartin • Bericht der Kassenprüferinnen • Entlastung des Vorstands • Wahlen (Vorsitz, Kassenwart, Kassenprüfer, Beisitzer) • Anliegen der Schulleitung der Klosterwiesenschule • Der Förderverein während der Pandemie • Verschiedenes Wir freuen uns auf Ihr Kommen! Für den Förderverein Renate Stratmann (Schriftführerin) Zur Information Landkreis Ravensburg erlässt Allgemein- verfügung zum Schutz vor Geflügelpest Am vergangenen Freitag wurden in verschiedenen Klein- beständen Nähe Isny Verdachtsfälle der Geflügelpest festgestellt. Heute kam die Bestätigung durch das nati- onale Referenzlabor des Friedrich-Löffler-Instituts. Des- halb hat der Landkreis Ravensburg eine Allgemeinverfü- gung zum Schutz vor der Geflügelpest erlassen. Diese ist ab morgen, 2. April 2021 gültig und bis zum 3. Mai 2021 befristet. Als Restriktionsgebiete werden ein Sperrbezirk mit einem Radius von mindestens drei Kilometern sowie ein Beob- achtungsgebiet mit einem Radius von insgesamt zehn Kilometern um den betroffenen Betrieb eingerichtet. In diesen müssen Geflügelhalter entsprechende Maßnah- men treffen, unter anderem die Aufstallung (Stallpflicht) des Geflügels. Alle geltenden Regelungen sowie eine Karte der Restriktionsgebiete sind in der Allgemeinverfügung zu finden, die unter www.rv.de veröffentlicht und abrufbar ist. Weiterhin gilt: Geflügelhalter, die ab 16. März Hühner aus Bayern oder anderen Bundesländern zugekauft haben oder in deren Beständen plötzlich gesundheitliche Auf- fälligkeiten auftreten, werden eindringlich gebeten, sich beim Veterinär- und Verbraucherschutzamt zu melden, da auch hier Infektionen nicht auszuschließen sind. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass auch Kleinstbe- stände mit nur einem oder wenigen Tieren der Veterinär- behörde bekannt sein müssen und verpflichtet sind, ihre Geflügelhaltung beim Landratsamt registrieren zu lassen. Formulare zur Meldung finden sich unter www.rv.de Weitere Informationen gibt es auch auf den Seiten des Friedrich-Löffler-Institutes: www.fli.de Kontakt Landkreis Ravensburg: Veterinär- und Verbraucherschutzamt Fon 0751 855410, Mail vet@rv.de, Web: www.rv.de NABU-Vortrag zu „Majas wilden Schwestern“ So leben Wildbienen in Baden- Württemberg – Baindt hilft mit Wildpflanzen Ohne Wildbienen müssen wir uns Sorgen um Apfel- saft, Erdbeer-Marmelade oder Birnenkuchen machen. Sie bestäuben unser Obst und sind für die biologische Vielfalt unersetzlich. NABU-Artenschutzreferent Martin Klatt erklärt bei einem Online-Vortrag am Donnerstag, 15. April 2021 von 19 bis 21 Uhr, wie unsere heimischen Wildbienen leben und warum sie gefährdet sind. Er zeigt auch, wie „Natur nah dran“-Kommunen wie Baindt ihnen mit naturnahen Blühflächen helfen – und was jede und jeder im eigenen Garten tun kann. Anmeldungen sind Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 14 bis 13. April möglich unter www.NABU-BW.de/anmel- den, solange noch Plätze frei sind. Teilnehmen können Interessierte mit dem kostenlosen Programm Zoom per Computer, Laptop oder Telefon. Im Chat können die Zu- schauenden Fragen stellen. Martin Klatt verdeutlicht im Vortrag „Majas wilde Schwes- tern“, wie vielfältig die rund 460 Wildbienen-Arten sind, die in Baden-Württemberg leben: Manche sind Feinschme- cker und auf die Blüten ganz bestimmter Pflanzenarten spezialisiert, andere sind weniger wählerisch und besu- chen viele verschiedene Wildblumen. Sie bauen ihr Nest meist im Boden, aber auch in alten Pflanzenstängeln oder toten Holzstämmen. Eines haben sie jedoch alle ge- meinsam: Anders als die bekannte Honigbiene bilden sie keine großen Staaten und machen keinen Honig. Um zu überleben, brauchen sie eine vielfältige Landschaft mit Wildpflanzen, an denen sie Pollen und Nektar sammeln. Deshalb pflanzte Baindt im Jahr 2020 im Rahmen des NABU-Projekts „Natur nah dran“ Wildblumen und -stau- den, an deren Blüten sich Sand-, Mauer- oder Wollbienen tummeln. „Dadurch entstehen auch in dicht besiedelten Gebieten wichtige Inseln für Wildbienen. Wer einen natur- nahen Garten anlegt, kann die Brummer dort ebenfalls beobachten“, freut sich Projektleiter Klatt. Hintergrund: Das Land Baden-Württemberg hat 2013 seine Natur- schutzstrategie verabschiedet. Darin ist unter anderem das Ziel festgeschrieben, die biologische Vielfalt in Kom- munen zu fördern. In diesem Zusammenhang hat das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft ge- meinsam mit dem NABU-Landesverband im Jahr 2015 das Projekt „Natur nah dran“ gestartet. Gefördert wird das Projekt außerdem im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrate- gie des Landes. Baindt wurde zusammen mit 60 weiteren Kommunen ausgewählt, mit Unterstützung des NABU bis zu fünf Flächen naturnah umzugestalten. Weitere Informationen und kurze Filmclips zum Projekt gibt es unter www.Naturnahdran.de. Luca-App jetzt auch im Landkreis Ravensburg freigeschaltet Im Landkreis Ravensburg steht für die Kontaktpersonen- nachverfolgung ab sofort auch die Luca-App zur Ver- fügung. Diese ermöglicht die digitale Übermittlung von Kontaktdaten u.a. im Einzelhandel, der Gastronomie oder anderen Einrichtungen und kann überall dort eingesetzt werden, wo Menschen zusammenkommen. Nach dem Herunterladen der App ist eine einmalige Ein- gabe der persönlichen Kontaktdaten nötig. Die App er- stellt dann einen QR-Code, der bei der Teilnahme an einer Veranstaltung oder beim Besuch im Restaurant vom Ver- anstalter bzw. Betreiber gescannt wird. Der Datensatz mit den persönlichen Kontaktdaten wird dann unlesbar und zweifach verschlüsselt gespeichert und spätestens nach 30 Tagen gelöscht. Wird eine Person später positiv auf das Corona-Virus getestet, kann diese den Verlauf ihrer App für das Gesundheitsamt freigeben und so mitteilen, wo und wann Treffen mit anderen Personen stattgefun- den haben. Die betroffenen Veranstalter und Betreiber werden vom Gesundheitsamt informiert und gebeten, die relevanten Check-ins im luca-System freizugeben. Erfolgt eine Freigabe, kann nur das Gesundheitsamt die QR-Code entschlüsseln und die Kontaktpersonen ermitteln. Die Luca-App kann auch für private Veranstaltungen genutzt werden. Damit ist das Ausfüllen von Kontaktfor- mularen in Papierform nicht mehr nötig. „Leider lässt das Infektionsgeschehen in unserem Land- kreis derzeit den Besuch von Restaurants oder die private Grillparty im Freundeskreis nicht zu. Deshalb sind die Ein- satzmöglichkeiten der Luca-App vorerst noch begrenzt. Gleichwohl wollen wir vorbereitet sein und freuen uns, dass die Luca-App nun auch für unseren Landkreis frei- geschaltet ist“, so Dr. Andreas Honikel-Günther, Gesund- heitsdezernent und Erster Landesbeamter des Landkrei- ses Ravensburg. „Unser Gesundheitsamt ist seit Jahren volldigitalisiert und bewältigt so auch die Corona-Pande- mie. Von der Übernahme von Labormeldungen, über das Contact-Tracing bis zur Erfüllung der Meldepflicht – das alles erfolgt bei uns mit gut funktionierender Software von Pandemie-Beginn an digital“, ergänzt Dr. Honikel-Günther. Weitere Informationen zur App unter www.luca-app.de Die Luca-App gibt es für Android und iOS-Geräte. Bauernverband Allgäu-Oberschwaben e. V. Frühjahrsarbeiten in vollem Gange: Auf Feld und Flur wird es daher eng Der Frühlingsanfang steht vor der Türe und die Landwirte im Land haben mit ihren Arbeiten auf Äckern und Wie- sen begonnen. Auf Feld und Flur macht sich ein höheres Personenaufkommen seit vergangenem Jahr bemerkbar. Spaziergänger, Radfahrer, Freizeitsportler sowie Hunde- halter suchen Erholung in der Natur. Gleichzeitig gehen die Landwirte ihrer Arbeit nach. Feld- und Wiesenwege haben viele Funktionen. Für die Landwirte führen diese in erster Linie zu ihren Arbeits- plätzen, auf denen sie regionale Lebensmittel und Futter für ihre Tiere erzeugen. Vor allem bei schönem Wetter ist in der Landwirtschaft viel zu tun, auch am Wochenende. Die Maschinen sind breit und schwer zu manövrieren, Freizeitsportlern oder Spaziergängern fällt es leichter, auf den Randstreifen auszuweichen. Parkende Fahrzeu- ge erschweren ebenfalls das Durchkommen. Wir appel- lieren daher, auf die Beschilderung ‚Landwirtschaftlicher Verkehr frei‘ zu achten - solche Wege dürfen nach Stra- ßenverkehrsordnung von privaten Fahrzeugen nicht be- fahren werden. Landwirtschaftlich genutzte Flächen dürfen laut Landes- naturschutzgesetz während der Nutzzeit nicht betreten werden. Dies ist in der Regel die Zeit zwischen Saat und Ernte, bei Grünland ist es die Zeit des Aufwuchses und der Beweidung, also der Zeitraum zwischen Anfang März und Ende Oktober. Dieses Betretungsverbot gilt auch für Hunde. Egal ob die Flächen eingezäunt sind oder nicht, das wider- rechtliche Betreten kann ernste Schäden an den Pflanzen verursachen. Dies gilt insbesondere für Wiesen, die als Futtergrundlage vor allem für Milchviehbetriebe existen- ziell sind. Das Gras wird zertreten, kann schlecht gemäht werden, die Futterqualität für Rind oder Pferd leidet da- runter. Äcker und Wiesen sind zudem Lebensräume für zahlreiche Wildtiere. Darüber hinaus ist im Landeswald- gesetz geregelt, dass Radfahren und Reiten nur auf ge- eigneten Wegen und Straßen erlaubt ist, die eine Min- destbreite von zwei Metern aufweisen. Auf nicht offiziell ausgewiesenen Trassen im Wald sowie abseits der Wege sind diese Aktivitäten verboten. Frei laufende Hunde können Weidetiere in Panik versetzen und Wildtiere sowie Vögel aufschrecken. Lassen Sie daher Ihren Hund bitte nicht einfach frei stöbern, sondern führen Sie ihn an der Leine. Bitte lassen Sie Ihren Vierbeiner nicht auf bestellten Ackerflächen oder Wiesen rennen. Zudem sind Wiesen und Felder keine Müllhalden. Weggeworfene Nummer 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Flaschen, vergessenes Hundespielzeug, Scherben oder Dosen können ins Futter von Nutztieren gelangen und die Tiere lebensgefährlich verletzen. Außerdem können diese Gegenstände teure Schäden an Maschinen verursachen. Entsorgen Sie deshalb Abfälle in öffentlichen Mülleimern oder zu Hause. Für ein rücksichtsvolles Miteinander an- statt Anfeindungen. Bio-Musterregion Ravensburg Lebensmittel frei Haus – Lieferdienste und Abo- Kisten-Anbieter mit Bio-Angebot der Region stellen sich vor Online Veranstaltung am 13. April 19 Uhr Lebensmittellieferdienste haben sich in der Corona-Pan- demie einer großen Beliebtheit erfreut und sind zum Teil bereits an der Kapazitätsgrenze, sodass keine weiteren Kunden aufgenommen werden können. Es wurden aber auch neue Konzepte geschaffen und Lieferdienste ein- gerichtet. Die Bio-Musterregion Ravensburg möchte Ver- brauchern/innen eine Möglichkeit bieten sich über einige der regionalen Lieferdienste und Abo-Kisten-Anbieter zu informieren und die Betreiber und ihre Konzepte persön- lich kennenzulernen. Am 13. April um 19:00 Uhr stellen sich vier verschiedene regionale Lieferdienste und Abo-Kis- ten-Anbieter mit Bio-Angebot vor. Alle Fragen, die offen bleiben, können im Anschluss selbstverständlich geklärt werden. Anmelden können Sie sich per Mail an k.eckel@rv.de bis 9. April. Den Link zur Einwahl in die Online-Veranstaltung erhalten Sie am Tag vor der Veranstaltung per E-Mail zugesandt. Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 10. April 2021 – 18. April 2021 Gedanken zur Woche Das Licht Wenn ich mit einer brennenden Kerze Andere Kerzen anzünde, nimmt das Feuer nicht ab, vielmehr wird das Licht größer. Wenn ich anderen meinen Glauben bezeuge, wird mein Glaube nicht schwächer, sondern stärker. Samstag, 10 April 18.30 Uhr Baindt - Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platz- reservierungskarten) († Rosa Vogel, Johannes Merk, Ignaz Mal- sam mit Angehörigen, Franz Schmidt, Familie Gisi, Familie Merk, Familie Asberger, Franz und Paula Wucherer, Barbara und Josef Lemmer, Ida und Georg Selensky, Hildegard und Sieg- fried Müller) 18.30 Uhr Baienfurt - Wortgottesfeier mit Kommuni- onausteilung Sonntag, 11. April - 2. Sonntag der Osterzeit 10.00 Uhr Baienfurt - Vorstellungsgottesdienst zur Erst- kommunion (nicht öffentlich) Dienstag, 13. April Baindt - Schülergottesdienst entfällt Mittwoch, 14. April 09.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier (öffentlich, mit Eintragung am Schriften- stand) Donnerstag, 15. April Baienfurt - Schülergottesdienst entfällt Freitag, 16. April 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier (öffentlich, ohne Platzreservierungskarten) († Theresia, Baptist und Eugen Elbs) Samstag, 17. April 18.30 Uhr Baindt - Wortgottesfeier mit Kommunionau- steilung (öffentlich, mit Platzreservierungskarten) († Rolf Feldbrügge, Jahrtag: Julius Malsam, Käthe Baur) 18.30 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platzkarten Sonntag, 18. April - 3. Sonntag der Osterzeit 10.00 Uhr Baindt - Vorstellungsgottesdienst zur Erst- kommunion (nicht öffentlich) Maskenpflicht während des Gottesdienstes Während der 3. Pandemiestufe gilt 1. Tragepflicht sind die sogenannten medizinischen OP- Masken (Einwegmasken) oder FFP2-Masken, Masken KN 95 oder N95 während des gesamten Gottesdiens- tes. 2. Kein Gemeindegesang in jeglicher Form, also auch nicht kurze Antwortgesänge (Gesang durch einen klei- nen Chor bleibt unter Einbehaltung der bestehenden Regelungen erlaubt) Ostergarten 2021 in Baindt VERLÄNGERT BIS 11. April Noch bis Weißen Sonntag können sie den Ostergarten besuchen. Wann Sie wollen, mit wem sie wollen, können Sie den Weg immer von 8 - 20 Uhr ganz flexibel erleben. Die Teilnahme ist kostenlos. Für Spenden ist das evange- lische Bezirksjugendwerk dankbar. Alle Infos finden Sie im Amtsblatt unter Evangelische Kir- che und auf der Homepage (www.evangelisch-baienfurt-baindt.de). Rosenkranzgebete im April Im April laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Gottesdienste in Baindt - Aktuelle Regelungen im Lockdown Bedingt durch den Lockdown in Baden-Württemberg und die erforderliche Reduzierung der Kontakte ist für die Teilnahme an den Gottesdiensten vorerst wieder eine vorherige Anmeldung erforderlich. Wir werden daher Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 14 nach Weihnachten zu den gut besuchten Gottesdiensten Platzreservierungskarten ausgeben, die in der Kirche recht- zeitig vor den Gottesdiensten zum Mitnehmen ausliegen. Nur mit einer solchen ausgefüllten Platzreservierungskarte ist die Teilnahme am jeweiligen Gottesdienst möglich. Für Gottesdienste mit geringerer Besucherzahl (z. B werktags) erfolgt wie bisher die Teilnehmererfassung mittels auslie- gender Liste. Die Angaben in der Teilnehmerliste oder auf den Platzreservierungskarten dienen unter Wahrung des Datenschutzes zur Benachrichtigung, falls bei einem Besu- cher im Nachhinein eine Infektion festgestellt werden sollte. Bitte beachten Sie: Bei Gottesdiensten ohne Platzreservie- rungskarte erfolgt der Einlass nur so lange es freie Plätze gibt (keine Einlassgarantie) und die Teilnahmekarten gelten nicht bei Gottesdiensten mit Platzreservierungskarten. Fer- ner besteht aktuell Tragepflicht einer Mund-Nasen-Maske; Personen mit Krankheitssymptomen dürfen nicht mitfeiern. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 - 7452 In dringenden Fällen erreichen Sie uns auch unter 01523-7116559 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Wir bitten Sie eine geeignete Mund-Nasen-Bede- ckung zu tragen (Vorschrift). Öffnungszeiten Dienstag 09.30 Uhr - 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 Uhr - 18.00 Uhr Freitag 09.30 Uhr - 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Wer betet mit? Herzliche Einladung Liebe Freunde der christlichen Erneuerung, wir laden ein, 2021 zu einem Jahr des Gebetes zu machen. Die Pandemie steht im Moment im Vordergrund unseres Denkens. Daneben gibt es eine ganze Reihe von anderen Herausforderungen: die kommenden Wahlen, Angriffe auf unsere Demokratie, die wirtschaftliche Situation, der Klimawandel, die Flüchtlingspolitik und vieles mehr. Wenn wir ehrlich sind, haben wir Menschen keine pragmatischen und weisen Lösungen für all diese komplexen Probleme. Wir brauchen Gott! Beginnend mit dem 1. März wollen wir jeden Monat, eine Novene für jeweils eins dieser Anliegen beten. Die Novene kann allein oder mit einem oder mehreren Gebetspart- nern gebetet werden, ganz egal zu welcher Tageszeit. Die Texte findet ihr in der Anlage und auf unserer Webseite erneuerung.de. Zum Start dieses Gebets-Projekts laden wir zusätzlich ein im ersten Monat - also beginnend am Montag, den 1. März - die Novene in einer großen Gruppe online zu be- ten, jeweils abends um 20:30 Uhr auf Zoom. Zoom-Link: https://us04web.zoom.us/j/74789491554?pw- d=R3RRRFROR1N3ZGZuZ254T1JncVhXZz09#success Meeting ID: 747 8949 1554 Kenncode: Novene Herzliche Grüße Karl Fischer, Geschäftsführer CE Deutschland Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Gelobt sei Gott, der Vater unseres Herrn Jesus Christus, der uns nach seiner großen Barmherzigkeit wiedergebo- ren hat zu einer lebendigen Hoffnung durch die Auferste- hung Jesu Christi von den Toten. 1. Petr 1,3 Wozu bin ich eigentlich auf der Welt? - Was wie eine der typischen Kinder-Fragen klingt, vor denen wir als Erwach- sene oft genug mit großen Augen stehen bleiben und überlegen, was wir nur darauf antworten sollen - genau da geht’s ums Eingemachte! Und ist es nicht immer wieder so, dass Kinder die richtigen Fragen stellen und mit ihrer unbefangenen Neugier uns Erwachsenen oft genug etwas voraushaben? Legen wir doch mal für einen Augenblick unser scheinba- res Vorwissen bei Seite und hören auf das, was uns hier im Wochenspruch begegnet: Es geht hier ums Leben - nicht nur darum, ein paar unbe- schwerte Jahrzehnte auf diesem Erdball zu verbringen, nicht nur ums Haus, ums Auto um mein Ansehen, es geht um ein Leben, das Bestand hat. So ein Leben ist nicht nur Illusion - keine Utopie - es ist „lebendige Hoffnung“. Und der Grund dieser Hoffnung ist: Ostern. Wozu bin ich eigentlich auf der Welt? - Diese Frage findet von Ostern her eine Antwort: Nummer 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Du bist ein geliebtes Gottes-Kind - du bist dafür da, dir diese Liebe schenken zu lassen und aus ihr zu leben. Klammere dich nicht an das, was keinen Bestand hat: Lass es los und leb aus der Hoffnung, aus dem Geschenk, das dir Gott im Vertrauen auf Jesus anbietet. Wer dieses Geschenk auspackt und anderen davon wei- tersagt, entdeckt, wozu wir auf dieser Welt sind. - Gottes Segen dafür! Euer Pfarrer Martin Schöberl _________________________ A c h t u n g: Die unten genannten Gottesdienste finden sowohl in Präsenz als auch online per Livestream statt. Achten Sie bitte auf aktuelle Hinweise und Links auf un- serer Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de _________________________ Samstag, 10. April 14.30 Uhr Baienfurt Taufgottesdienst Sonntag, 11. April 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst Montag, 12. April 19.00 Uhr Innovationswerkstatt Familien und Kirche on- line (Zugangslink übers Pfarramt erhältlich: pfarramt.baienfurt@elkw.de oder 0751/43656) Mittwoch, 14. April 15.30 Uhr - 16.30 Uhr: Konfi-Gruppe-1: online 16.30 Uhr - 17.30 Uhr: Konfi-Gruppe 2: online Sonntag, 18. April 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst _________________________ Unter folgender Telefonnummer können Sie ab sofort eine Kurz- Andacht (60 Sekunden) von Pfarrer Martin Schöberl zum aktuellen Wochenspruch hören: 0751/20222223 Gottesdienst online Sie können die Gottesdienste zusätzlich über unsere Homepage www.evangelisch-baienfurt-baindt.de miterleben. Der aktuelle Gottesdienst wird zeitnah online gestellt und ist 72 Stunden abrufbar. Unter folgender Telefonnummer können Sie ab sofort eine Kurz-Andacht (60 Sekunden) von Pfarrer Martin Schöberl zum aktuellen Wochenspruch hören: 0751/20222223 _________________________ Evangelisches Pfarramt Baienfurt Öschweg 32 pfarramt.baienfurt@elkw.de 88255 Baienfurt Tel: 0751-43656 Fax: 0751-43941 Evangelisches Pfarramt Baienfurt-Baindt Evangelische Mitteilungen für Baienfurt und Baindt Pfarrer M. Schöberl, Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Öffnungszeiten: Di 7.00 – 9.00 + 13.00 – 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Wenn das Weizenkorn nicht in die Erde fällt und erstirbt, bleibt es allein; wenn es aber erstirbt, bringt es viel Frucht. Joh 12,24 Sonntag, 14. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche Mittwoch, 17. März 15.30 – 17.00 Uhr Baienfurt Konfi-Gruppe 1 + 2 gemeinsam online !!! Sonntag, 21. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Abendmahl in der Ev. Kirche Gottesdienst online Sie können die Gottesdienste zusätzlich über unsere Homepage www.evangelisch-baienfurt-baindt.de miterleben. Der aktuelle Gottesdienst wird zeitnah online gestellt und ist 72 Stunden abrufbar. Gottesdienst per LIVE-STREAM Seit Gründonnerstag können die Gottes- dienste in Echtzeit von zu Hause aus mit- gefeiert werden. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Homepage www.evan- gelisch-baienfurt-baindt.de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube-Kanal abrufbar. _________________________ Öschweg 32 pfarramt.baienfurt@elkw.de 88255 Baienfurt Tel: 0751-43656 Fax: 0751-43941 Evangelisches Pfarramt Baienfurt-Baindt Evangelische Mitteilungen für Baienfurt und Baindt Pfarrer M. Schöberl, Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Öffnungszeiten: Di 7.00 – 9.00 + 13.00 – 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Der Menschensohn muss erhöht werden, auf dass alle, die an ihn glauben, das ewige Leben haben. Joh 3,14b.15 Was Liebe alles bewirken kann ... ... Freude, Glück, Kummer, Leiden. In dem einen Menschen Jesus Christus kommt das alles zusammen. Doch es bleibt dabei nicht stehen, sondern geht über alles andere hinaus – unfassbar. Obwohl Jesus nach menschlichem Empfinden am Kreuz am Tiefpunkt seines Lebens war, an dem die Liebe zu den Menschen scheinbar in Kummer und Leiden mündet, genau da geschieht das Unglaubliche: In seiner Niedrigkeit hat Gott durch Jesus seine unendlich große Macht über Tod und Leben gezeigt. Diese Macht geht aber über diese Niedrigkeit hinaus und wird uns in der Auferstehung Christi zur Hoffnung. Ja – dieses ganze Geschehen geschah und wirkt bis heute aus Liebe Gottes zu uns. Es hat nicht zum Ziel, dass wir jetzt schon vollkommen vollkommen sind, sondern dass wir vollkommen vollkommen werden bei Gott. Michaela Ellwanger Montag, 22. März – 04. April Ostergarten in Baindt A c h t u n g: Die unten genannten Gottesdienste finden sowohl in Präsenz (nach Voranmeldung) als auch online statt, sofern dies die aktuelle Cornonaverordnung erlaubt. Achten Sie bitte auf die aktuellen Hinweise auf unserer Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de OSTERGARTEN: LAST MINUTE Wer ihn noch nicht erlebt hat - unbe- dingt die Gelegenheit bis einschließlich 11.4. nutzen - täglich von 8.00 - 20.00 Uhr (Startstation ist an der Baindter Grundschule)! OSTERGARTEN: LAST MINUTE Wer ihn noch nicht erlebt hat – unbedingt die Gelegenheit bis einschließlich 11.4. nutzen – täglich von 8.00-20.00 Uhr (Startstation ist an der Baindter Grundschule)! Wer den Weg schon gegangen ist – weitersagen! Wir sind überwältigt von den vielen positiven Rückmeldungen und freuen uns, dass das Evangelische Jugendwerk unseres Kirchenbezirks diesen großartigen Oster- Erlebnis-Weg in enger Zusammenarbeit mit den evangelischen und katholischen Kirchengemeinden hier in Baienfurt und Baindt möglich gemacht hat. Wer den Weg schon gegangen ist - weitersagen! Wir sind überwältigt von den vielen positiven Rück- meldungen und freuen uns, dass das Evangelische Ju- gendwerk unseres Kirchenbezirks diesen großartigen Oster-Erlebnis-Weg in enger Zusammenarbeit mit den evangelischen und katholischen Kirchengemeinden hier in Baienfurt und Baindt möglich gemacht hat. _________________________ Hoffnungsraum Kirche. Eine neue Test-Möglichkeit in der Stadtkirche Ravens- burg Seit einigen Tagen können sich Menschen in Ravensburg mit Schnelltests auf Corona untersuchen lassen. Immer mehr Stationen kommen hinzu. Am Dienstag nach dem Osterwochenende werden die ersten Test-Pulte in der evangelischen Stadtkirche Ravensburg aufgebaut. „Wir beginnen zunächst mit zwei Test-Pulten“, beschreibt Ra- phael König von GnW (Gemeinsam neue Wege) die ers- te Etappe. Schnell können weitere Test-Möglichkeiten im Seitenschiff der Stadtkirche dazu kommen. „Je nach Bedarf“, ergänzt Florian Munz, der die technische Unter- stützung hierfür bietet. Das positive Echo, u.a. aus der katholischen St. Jodoks-Kirche, hat den Stadtkirchenge- meinderat mehrheitlich dazu bewogen, auch die größte evangelische Kirche der Stadt zur Verfügung zu stellen. „Nach ausführlicher Diskussion leisten auch wir einen Beitrag im Sinne der Ökumene, gleich zu Beginn der Alt- stadt, eine Anlaufstelle zu bieten.“, sagt Pfarrer Martin Henzler-Hermann. Die Initiatoren von GnW haben sogar die Idee, als Ravensburger Weg, die Testungen in drei Kir- chen, jeweils zum Eingang der Stadt, anzubieten. Flankiert wird das Angebot von GnW mit kostenfreien Bür- ger-Tests durch einige Angebote von Kirche und Diakonie. So werden die Musiker*innen weiterhin an der Orgel spie- len und üben und die (kurze) Wartezeit mit Kirchenmusik immer wieder bereichern. Der Stadtkirchen-Pfarrer bietet mittwochs von 15 bis 16 Uhr eine Möglichkeit zu Seelsor- ge-Gesprächen im Chorraum an. Das Diakonische Werk Oberschwaben Allgäu Bodensee (OAB) hat die Initiatoren mit der Kirche zusammengebracht. Ähnlich wie bei der Vesperkirche kann auch mit der Test-Kirche ein Zeichen der Hoffnung gesendet werden. Deshalb ist Diakon Gerd Gunßer mittwochs von 13 bis 14 Uhr für Beratungen in sozialen Belangen und wechseln- de Mitarbeiterinnen aus der Psychologischen Beratung freitags von 14 bis 16 Uhr im Chorraum für kurze Gesprä- che anzutreffen. Hierbei kann niederschwellig ein Kon- takt aufgenommen werden und Beratungsmöglichkeiten ausgelotet werden. „Es ist beeindruckend, wie hier die Kirchen als Ökumene zusammen mit vielen verschiedenen Hilfsorganisationen zusammen handeln: so wird die vielbesagte Solidarität tatsächlich in die Tat umgesetzt.“, fasst Florian Burk von GnW zusammen. Die Stadtkirche bleibt, ähnlich wie in St. Jodok, auch für die eigene Andacht geöffnet. Es wird nur auf eine Trennung nach Hygiene-Verordnungen zu den Test-Stationen geachtet. So dass ein reibungsloser Ablauf garantiert ist. Testen lassen kann sich, wer keine Krankheitssympto- me hat. Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 14 Vor der Stadtkirche Ravensburg (v. l. n. r.) Pfr. Martin Henzler-Hermann, Vorsitzende Margret Bentele, Initiator Floarin Burk, Pfr. Ralf Brennecke Mehr Informationen über unsere Homepage www.diakonie-oab.de _________________________ Frauenkreis am MITTWOCH, den 14. April 2021 fällt aus! Leider kann unser nächs- tes Frauenkreistreffen nicht wie geplant am 14. April stattfinden. Schade, es fehlt etwas. Nun dürfen wir aber die Hoffnung auf besseres Wetter nicht aufgeben. Dann können wir uns vielleicht wieder draußen treffen und Gemeinschaft erleben, wenn auch auf Abstand und mit Maske aber mit guten Gesprächen. Lasst uns darauf freuen. Bis dahin bleibt alle gesund Für das Frauenkreis-Team Petra Neumann-Sprink _________________________ Liebe Kreative Liebe Kreative. Leider lässt die derzeitige Lage der Pandemie noch keine Treffen im Bonhoeffer-Saal zu, so dass es uns nur bleibt durchzuhalten und daheim kreativ tätig zu sein. Also sollten wir abwarten und Tee trinken, wie uns die angefügte Karte anregt. Hier wurde Verpackungsmaterial des zurückliegenden Oster- festes recycelt und daraus eine lustige Karte gestaltet. Zur Nachahmung in jeder Hinsicht empfohlen und schme- cken tut‘s auch. Habt Ihr auch gestalterische Ideen? Dann sendet sie gern an: p.neumann.sprink@gmx.de _________________________ Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und finden sonntags um 10 Uhr statt. Die regelmäßigen Veranstal- tungen finden, sofern diese derzeit möglich sind, unter Einhaltung der aktuell geltenden Hygieneauflagen statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Gemeinde angekündigt. Aufgrund der derzeit limitierten Teilnehmeranzahl wird um eine Voranmeldung auf der Homepage der Brüder- gemeinde bis freitags 18 Uhr gebeten. Vereinsnachrichten TC Baindt e.V. Es darf gespielt werden! Liebe Mitglieder, entsprechend den Vorgaben der Landes- regierung dürfen Tennisplätze geöffnet werden. Entsprechende Infos gibt es auch auf der Seite des WTB. Wir werden, sofern es die Witterung zulässt, unsere Plät- ze voraussichtlich am Samstag,17.4.21 , für den Spiel- betrieb freigeben. Änderungen werden am Vereinsheim bekannt gegeben. Umkleideräume, Duschen, Tennisheim mit Terrasse müs- sen bis auf Weiteres geschlossen bleiben. Also: KOMMEN - SPIELEN - GEHEN Über die einzuhaltenden Regeln und Schutzmaßnahmen werden wir per Mail und durch Aushang am Vereinsheim informieren. Eventuell müssen auch kurzfristige Entschei- dungen getroffen werden. Viel Spaß beim Spielen! Die Vorstandschaft Was sonst noch interessiert SG Baienfurt Turnverein 1912 e. V. Fit in den Baienfurter Frühling! „Lauf mit - bleib fit!“ Fitness Parkour für Jedermann ab 30.03.21 in Baienfurt Hallo Schussentäler, Kinder, Familien, Jung und Alt, alle Sportbegeisterte. Wir, der Baienfurter Turnverein wollen mit Euch „Fit in den Baienfurter Frühling“ starten. Mit ei- nem Fitnessparkour mit 16 Stationen bieten wir Euch die Möglichkeit, nach eigenem Ermessen, sportlich in den Frühling zu starten. Es soll für jeden ein Ansporn sein sich draußen, ungezwungen, allein oder mit seiner Familie an der frischen Luft zu bewegen. Seid dabei! Bitte die allgemein geltenden Corona-Bestimmungen einhalten. Vom Veranstalter wird keine Haftung über- nommen Nummer 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Informationen zum Parkour: • Start und Ziel ist bei der Turnhalle (Eingang am Park- platz), ein Einstieg ist aber unkompliziert an allen Sta- tionen möglich. Dort ist auch die weitere Wegbeschrei- bung ersichtlich. • Ihr entscheidet, wie schnell ihr den Parkour bewältigt! Ihr könnt den Weg joggen, schnell gehen oder spazieren laufen • Es gibt Stationsbeschreibungen für Erwachsene und für Kinder • Die Stationsübungen sind Vorschläge, ihr entscheidet aber was euch auch Gut tut! • Ihr kommt ins Schwitzen! Zieht euch Sportkleidung an und geeignetes Schuhwerk. • Achtet bitte, auf dem ganzen Weg auch auf andere z.B. Fahrradfahrer, Fußgänger usw. wir sind auf öffentlichen Wegen unterwegs! • Falls eine Station belegt ist, wartet ab oder weicht aus zur nächsten Station. • Während des Parkours stellen sich die Zweigvereine der SG-Sportgemeinde Baienfurt anhand von Infotafeln vor. Wir wünschen euch viel Spaß! Wir sind neugierig! Schickt uns doch ein Foto zu, wie Ihr aktiv im Fitnesspar- kour seid. Für Kinder die uns ein Bild schicken, wartet eine kleine Oster-Überraschung. Also seid dabei! Es gibt Stationsbeschreibungen für Erwachsene und für Kinder Die Stationsübungen sind Vorschläge, ihr entscheidet aber was euch auch Gut tut! Ihr kommt ins Schwitzen! Zieht euch Sportkleidung an und geeignetes Schuhwerk. Achtet bitte, auf dem ganzen Weg auch auf andere z.B. Fahrradfahrer, Fußgänger usw. wir sind auf öffentlichen Wegen unterwegs! Falls eine Station belegt ist, wartet ab oder weicht aus zur nächsten Station. Während des Parkours stellen sich die Zweigvereine der SG-Sportgemeinde Baienfurt anhand von Wir wünschen euch viel Spaß! Wir sind neugierig! Schickt uns doch ein Foto zu, wie Ihr aktiv im Fitnessparkour seid. Für Kinder die uns ein Bild schicken, wartet eine kleine Oster- Überraschung. Also seid dabei! tvbft1912@gmail.de Turnverein Baienfurt Kontakt: E-Mail: tvbft1912@gmail.de Turnverein Baienfurt Hoffnungsraum Kirche Eine neue Test-Möglichkeit in der Stadtkirche Ravens- burg Seit einigen Tagen können sich Menschen in Ravensburg mit Schnelltests auf Corona untersuchen lassen. Immer mehr Stationen kommen hinzu. Am Dienstag nach dem Osterwochenende werden die ersten Test-Pulte in der evangelischen Stadtkirche Ravensburg aufgebaut. „Wir beginnen zunächst mit zwei Test-Pulten“, beschreibt Ra- phael König von GnW (Gemeinsam neue Wege) die ers- te Etappe. Schnell können weitere Test-Möglichkeiten im Seitenschiff der Stadtkirche dazu kommen. „Je nach Bedarf“, ergänzt Florian Munz, der die technische Unter- stützung hierfür bietet. Das positive Echo, u.a. aus der katholischen St. Jodoks-Kirche, hat den Stadtkirchenge- meinderat mehrheitlich dazu bewogen, auch die größte evangelische Kirche der Stadt zur Verfügung zu stellen. „Nach ausführlicher Diskussion leisten auch wir einen Beitrag im Sinne der Ökumene, gleich zu Beginn der Alt- stadt, eine Anlaufstelle zu bieten.“, sagt Pfarrer Martin Henzler-Hermann. Die Initiatoren von GnW haben sogar die Idee, als Ravensburger Weg, die Testungen in drei Kir- chen, jeweils zum Eingang der Stadt, anzubieten. Flankiert wird das Angebot von GnW mit kostenfreien Bür- ger-Tests durch einige Angebote von Kirche und Diakonie. So werden die Musiker*innen weiterhin an der Orgel spie- len und üben und die (kurze) Wartezeit mit Kirchenmusik immer wieder bereichern. Der Stadtkirchen-Pfarrer bietet mittwochs von 15 bis 16 Uhr eine Möglichkeit zu Seelsor- ge-Gesprächen im Chorraum an. Das Diakonische Werk Oberschwaben Allgäu Bodensee (OAB) hat die Initiatoren mit der Kirche zusammengebracht. Ähnlich wie bei der Vesperkirche kann auch mit der Test-Kirche ein Zeichen der Hoffnung gesendet werden. Deshalb ist Diakon Gerd Gunßer mittwochs von 13 bis 14 Uhr für Beratungen in so- zialen Belangen und wechselnde Mitarbeiterinnen aus der Psychologischen Beratung freitags von 14 bis 16 Uhr im Chorraum für kurze Gespräche anzutreffen. Hierbei kann niederschwellig ein Kontakt aufgenommen werden und Beratungsmöglichkeiten ausgelotet werden. „Es ist beeindruckend, wie hier die Kirchen als Ökumene zusammen mit vielen verschiedenen Hilfsorganisationen zusammen handeln: so wird die vielbesagte Solidarität tatsächlich in die Tat umgesetzt.“, fasst Florian Burk von GnW zusammen. Die Stadtkirche bleibt, ähnlich wie in St. Jodok, auch für die eigene Andacht geöffnet. Es wird nur auf eine Trennung nach Hygiene-Verordnun- gen zu den Test-Stationen geachtet. So dass ein reibungs- loser Ablauf garantiert ist. Testen lassen kann sich, wer keine Krankheitssymptome hat. Technische Werke Schussental GmbH & Co. KG (TWS) Jetzt staatliche Prämien nutzen: Zeit für einen Heizungs- wechsel Fördermittel für umweltschonende Gas-Heiztechno- logien sichern - TWS unterstützt Modernisierungs-Aktion In zahllosen Heizungskellern schlummert ein enormes Potenzial für den Klimaschutz und den Geldbeutel, denn oftmals werden Heizungen erst saniert, wenn sie nicht mehr gut funktionieren. „Vielen Hausbesitzern ist nicht bekannt, wie ineffizient ihre alte Heizungsanlage arbeitet und wie viel CO2 sie unnötig ausstößt“, berichtet Robert Sommer, Bereichsleiter Markt der Technische Werke Schussental GmbH & Co. KG (TWS). „Mit der Teilnahme an den „Raustauschwochen“ wollen wir hier vor Ort einen wichtigen Impuls für die Wärmewende setzen. Dank mo- derner, effizienter Gasheiztechnologien werden nicht nur der Energieverbrauch und die Energie- kosten gesenkt, sondern auch die Umwelt entlastet“, erklärt Robert Som- mer. Modernisierer sparen zum einen im Rahmen der bis Ende Oktober 2021 laufenden Aktion bis zu 40 Prozent der Umrüstkosten dank der großzügigen staatlichen Förderung. Zum anderen unterstützt die TWS den Wech- sel von zum Beispiel einer Ölheizung zu einer effizienten Gas-Brennwertheizung in ihrem Netzgebiet mit einem einmaligen Bonus von weiteren 250 Euro. Besonders nachhaltig wirkt sich der Heizungstausch aus, wenn Hausbesitzer zu einer effizienten Erdgas-Brenn- wertheizung auch erneuerbare Energien einsetzen. „Als selbst zunehmend grüner werdender Energieträger ist Gas starker Partner der erneuerbaren Energien – das zeigt sich nicht zuletzt in der attraktiven Förderkulisse des Bundes,“ berichtet Robert Sommer. So sparen Modernisie- rer durch den Austausch eines Öl-Niedertemperaturkes- sels gegen eine moderne Gasbrennwertheizung mit Sola- ranlage für die Trinkwassererwärmung rund 40 Prozent Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 14 CO2-Emissionen ein. Und dank der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) lohnt sich der Austausch des Wärmeerzeugers hin zu umweltschonender Gasheiztech- nik auch finanziell: Denn im Falle des Wechsels von Öl zu Gas wird Modernisierern die Einbindung von Solarenergie dank der großzügigen staatlichen Förderung praktisch geschenkt. „Wer sich während der „Raustauschwochen“ für eine Kombination aus Gas-Brennwertheizung und Solarenergie entscheidet, beweist echten Weitblick“, so Robert Sommer. „Denn durch den in den kommenden Jahren sukzessive steigenden CO2-Preis lohnt sich die heutige Einbindung von erneuerbaren Energien jedes Jahr mehr.“ Weitere Infos zu den Förderungen und den Voraussetzun- gen für den Bonus im Netzgebiet der TWS unter www. tws.de/raustauschwochen. Eine kostenlose telefonische Beratung zu den Förderungen gibt es im Aktionszeitraum bis 31. Oktober 2021 unter der Raustauschwochen-Ser- vicenummer 06190 9263-357, werktags von 9 bis 17 Uhr. Verbraucherzentrale Baden-Württemberg Sparkassen-Kunden: Mehr Last als König Erneut versucht die Sparkasse Bodensee, sich von Prä- mienverpflichtungen aus laufenden Prämiensparverträ- gen zu lösen. • Die Sparkasse teilt aktuell mit, sie könne die Sonder- leistung, Sparraten von einer Fremdbank einzuziehen, ab Juni nicht mehr anbieten. • Tipp: Betroffene müssen rechtzeitig einen Dauerauf- trag einrichten, andernfalls riskieren sie den Verlust von Prämienansprüchen. Gut verzinste Sparverträge sind vielen Banken ein Dorn im Auge. Sie versuchen mit allen Mitteln Kundinnen und Kunden aus diesen Verträgen zu locken oder zu drängen. So auch die Sparkasse Bodensee, die im Februar erneut Inhaber:innen von Prämiensparverträgen angeschrieben hat. Wer nicht rechtzeitig einen Dauerauftrag zur Erbrin- gung der Sparleistung einrichtet, riskiert womöglich An- sprüche über mehrere Tausend Euro. In einem Schreiben vom Februar 2021, welches der Ver- braucherzentrale Baden-Württemberg vorliegt, behaup- tet die Sparkasse Bodensee, sie könne die Sonderleistung, die Raten von einer Fremdbank direkt einzuziehen, zu- künftig nicht mehr anbieten. „Natürlich gehört der Last- schrifteinzug von Fremdkonten zu den grundlegenden Dienstleistungen, die jede Bank anzubieten imstande ist. Mit dieser unzutreffenden Behauptung versucht die Spar- kasse, sich von weiteren vertraglichen Verpflichtungen zur Zahlung einer Prämie zu lösen“ kritisiert Niels Nauhauser, Abteilungsleiter Altersvorsorge, Banken, Kredite bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg das Verhalten der Sparkasse. Wird der fällige Sparbeitrag auch nur ein- mal nicht rechtzeitig erbracht, wird der Sparvertrag un- terbrochen. Damit sind weitere Einzahlungen nicht mehr prämienbegünstigt. Die vereinbarte Prämienhöhe steigt kontinuierlich von anfänglich 2 % auf 100 % der gesamten Sparleistung nach Ablauf von 25 Jahren. Betroffene sollten rechtzeitig einen Dauerauftrag ein- richten, der sicherstellt, dass die Sparraten auch bei ei- ner Aneinanderreihung mehrerer Nicht-Bankarbeitstage (Feiertagen und Wochenende) stets entsprechend der vertraglichen Vereinbarung gutgeschrieben werden kann. „Am besten legt man den Dauerauftrag so an, dass er eine Woche sind „zum 1.“ oder „zum 15.“ eines Kalender- monats sowie „zum Beginn eines Vierteljahres“. Sparkasse Bodensee bereits mehrfach aufgefallen Die Sparkasse Bodensee war bereits im Vorjahr mit ei- ner dreisten Masche aufgefallen. Die Sparkasse wollte Kund:innen mit einer Extra-Prämie zur vorzeitigen Kün- digung ihres Prämiensparvertrags bewegen, um sich von der Zahlungspflicht weit höherer Prämien bei regulärer Vertragsfortsetzung zu lösen. Die Verbraucherzentrale hatte die Sparkasse wegen rechtswidriger Erklärungen in ihrem Schreiben an die betroffenen Kundinnen und Kun- den erfolgreich abgemahnt. Im weiteren Verlauf des ver- gangenen Jahres versuchte die Sparkasse mit weiteren Anschreiben die Kundinnen und Kunden zur Vertragsauf- lösung zu bewegen. Die Verbraucherzentrale überprüfte im Rahmen ihrer Rechtsberatung einen Fall, bei dem die Verbraucher:innen bis zum Vertragsablauf im Jahr 2032 noch mit Prämien in Höhe von rund 40.000 EUR rechnen durften. Für die Vertragsauflösung hatte die Sparkasse Bodensee in einem Schreiben vom Dezember 2019 rund 5.500 Euro und in einem Schreiben vom Juni 2020 rund 4.700 Euro angeboten. Betroffene können auf Zinsnachzahlung hoffen Kundinnen und Kunden von „Prämiensparen flexibel“-Ver- trägen haben nach Auffassung der Verbraucherzentrale außerdem Anspruch auf Neuabrechnung und Zinsnach- zahlung, wenn die Sparkasse fehlerhafte Zinsanpas- sungsklauseln in ihren Verträgen verwendet hat. „In den überprüften Fällen der Sparkasse Bodensee haben wir Nachzahlungsansprüche über mehrere hundert Euro be- rechnet.“, so Nauhauser. Demnach hat die Sparkasse seit 2013 den Sparzins unangemessen stark gesenkt und Sparern so einen erheblichen Teil ihrer Zinsen vorenthal- ten. Die Verbraucherzentrale unterstützt Betroffene mit Informationen, Musterbriefen und einem Berechnungs- angebot. Weitere Informationen • Pressemeldung zur erfolgreichen Abmahnung der Spar- kasse • Information zur Kündigung von Sparverträgen • Information zur Zinsanpassung von Sparverträgen Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 14 Foto © Clipdeaker/DEIKE 737R83K1 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 14 GESCHÄFTSANZEIGEN Druck + Verlag Wagner GmbH & Co.KG Max-Planck-Straße 14 · 70806 Kornwestheim Anzeigen-Info: Profitieren Sie von einem unschlagbar günstigen Kombinationsrabatt! Seit mehr als 60 Jahren ein loyaler Partner der Kommunen. Anzeigenkombi Ravensburg Sprechen Sie mit Ihrer Werbung jetzt ganz gezielt mehr als 25.000 Haushalte im Landkreis Ravensburg an! 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Kipptorstraße 1-3 88630 Pfullendorf Ortsteil Aach-Linz Tel. 07552 2602-0www.pfullendorfer.de Besuchen Sie unsere große TorausstellungBesuchen Sie unsere große TorausstellungBesuchen Sie unsere große TorausstellungBesuchen Sie unsere große Torausstellung in Pfullendorf mit über 40 Garagentorenin Pfullendorf mit über 40 Garagentorenin Pfullendorf mit über 40 Garagentorenin Pfullendorf mit über 40 Garagentoren www.pfullendorfer.dewww.pfullendorfer.dewww.pfullendorfer.dewww.pfullendorfer.de Kipptorstraße 1-3Kipptorstraße 1-3Kipptorstraße 1-3Kipptorstraße 1-3 88630 Pfullendorf88630 Pfullendorf88630 Pfullendorf88630 Pfullendorf Ortsteil Aach-LinzOrtsteil Aach-LinzOrtsteil Aach-LinzOrtsteil Aach-Linz Tel. 07552 2602-0Tel. 07552 2602-0Tel. 07552 2602-0Tel. 07552 2602-0 Montag bis Freitag 7:30- 12:00 Uhr und 13:00 -16:30 Uhr oder nach VereinbarungMontag bis Freitag 7:30- 12:00 Uhr und 13:00 -16:30 Uhr oder nach VereinbarungMontag bis Freitag 7:30- 12:00 Uhr und 13:00 -16:30 Uhr oder nach VereinbarungMontag bis Freitag 7:30- 12:00 Uhr und 13:00 -16:30 Uhr oder nach Vereinbarung STELLENANGEBOTE SENIORENSENIOREN MITTEN IM LEBEN Sie möchten dabei sein? Ihre Ansprechpartner erreichen Sie unter Tel. 07154 8222-70 oder anzeigen@duv-wagner.de Tag der älteren Generation am 7. April 2021 Am 7. April 2021 begeht Deutschland den Tag der älteren Generation. „Der Tag der älteren Generation ist ein internationaler Akti- onstag, der schon seit 1968 die Gesellschaft auf die Situation und die Belange der älteren Generation aufmerksam machen will. Aber nicht nur an einem Tag haben Seniorinnen und Senioren Aufmerksamkeit und Unterstützung verdient“, meint Monika von Obstfelder, Partnerin der Promedica Grup- pe in Ludwigsburg. Mit über 8.000 Alltagsbetreuerinnen und Betreuern aus Osteuropa gewährleistet das Essener Un- ternehmen täglich, dass hilfebedürftige Menschen in ihrer eigenen Wohnung leben können. „Unsere Betreuer küm- mern sich um das Wohlbefi nden unserer Senioren, sorgen für sie und pfl egen ihre Häuslichkeit. Aber Betreuung ist sehr viel mehr als Versorgung, es gehört dazu auch Zeit: für Gesprä- che, gemeinsames Kochen, zum Spazierengehen oder Erin- nern“, berichtet Frau von Obstfelder. Persönliche Beratung und Begleitung stehen bei Promedica an erster Stelle. Promedica Alltagsbetreuung – das individuelle Entlastungssystem PROMEDICA PLUS Ravensburg-Wangen Katharina Pfleghaar Tel. 0751 - 76 96 26 04 Liebenhofen 18 | 88287 Grünkraut ravensburg-wangen@promedicaplus.de www.promedicaplus.de/ravensburg-wangen Wir sind für SIE da!Wir sind für SIE da! ZUSAMMENHALTEN MIT ABSTA ND Sie möchten beim nächsten Kollektiv dabei sein? Rufen Sie uns an Tel. 07154/8222-70, -71, -72 od. -73 oder schreiben Sie eine E-Mail an: anzeigen@duv-wagner.de „„AAlltteerrnnaattiivvee BBeessttaattttuunnggssffoorrmmeenn““ DDeerr BBeessttaattttuunnggsswwaalldd.. www.bestattungen-wohlschiess.de TTeell.. 00775511//4433442255 BESTATTUNGEN WOHLSCHIESS 88255 Baienfurt Eisenbahnstr. 1 Küchen-Teufel ist seit vier Jahrzehnten Ihr Küchenstudio für besondere Ansprüche. Niederbieger Straße 43 88255 Baienfurt T 07 51. 5 99 30 F 07 51. 4 42 00 www.kuechen-teufel.de SERVICE. ERFAHRUNG. LEIDENSCHAFT. 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                    Amtsblatt Jahrgang 2023 Freitag, den 3. Februar 2023 Nummer 5 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. • • • • • •• • •• • •• • • • • • • • •• • •• • • • • • •• • • • •• • !t• ,. . • • • \ ••• • • • •• • • •• • •• • ••• • • •• Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 5 Amtliche Bekanntmachungen Einladung zur Verbandsversammlung Der Abwasserzweckverband Mittleres Schussental, dem die Verbandsmitglieder Baindt, Berg, Fronreute und Wol- pertswende angehören, hält am Mittwoch, 8. Februar 2023 im Verwaltungsgebäude der Kläranlage, Kanzach, seine nächste Verbandsversammlung ab. Die öffentliche Sitzung beginnt um 18:00 Uhr. Es ist folgende Tagesordnung vorgesehen: Öffentliche Sitzung: 1. Spurenstoffelimination / 4. Reinigungsstufe an der Kläranlage des Abwasserzweckverbands Mittleres Schussental (AMS) • Vorstellung der erweiterten Machbarkeitsstudie zur Spurenstoffelimination / 4. Reinigungsstufe • Grundsatzbeschluss zur Durchführung der Maßnah- me und Festlegung der Verfahrenart • Beauftragung der Verbandsverwaltung mit der Aus- wahl und Beauftragung eines Ingenieurbüros für die Leistungsphasen 1 - 3 2. Verschiedenes Hierzu ergeht höfliche Einladung. Daniel Steiner – Verbandsvorsitzender Wasser- und Abwassergebühren- bescheide werden zugestellt Liebe Bürgerinnen und Bürger, in den nächsten Tagen werden Ihnen die Gebührenbe- scheide für Wasser und Abwasser für das Jahr 2022 zugestellt. Bitte überprüfen Sie die Bescheide und wenden Sie sich bei Unklarheiten an Frau Stavarache, Telefon 07502/940621. Die gesetzliche Widerspruchfrist beträgt einen Monat nach Zustellung, in dieser Zeit können eventuell notwen- dige Berichtigungen noch vorgenommen werden. Ihre Gemeinde Baindt Gemeinde Baindt fördert energetische Maßnahmen bei Bestandsgebäuden Speziell bei Altbauten, gibt es noch erhebliche Potenziale zur Reduzierung des Energieverbrauchs. Daher fördert die Gemeinde Baindt als wichtigen Beitrag zum lokalen Klimaschutz nun im Rahmen der neuen „Baindter För- derrichtlinie zur Gebäudesanierung: Energetisch fit für die Zukunft“ energetische Maßnahmen an bestehenden Wohn- und Nichtwohngebäuden. Gefördert werden im Rahmen dieser Förderrichtlinie diverse Maßnahmen an bestehenden Wohn- und Nichtwohn- gebäuden. Die „Baindter Förderrichtlinie zur Gebäudesanierung: Energetisch fit für die Zukunft“ ist bewusst breit aufgestellt, da es im Bereich der Gebäudesanierung nicht einen einzigen Königsweg, sondern viele Wege gibt, mit denen sich hohe Energieeinsparungen und damit einhergehend auch erhebliche Treibhausgasminderungen verwirklichen lassen. Die einzelnen Maßnahmen stammen unter anderem aus den Bereichen: Wärmedämmung der Gebäudehülle, Zentralheizungen mit Solar, Holz oder Wärmepumpen, Lüftungsmaßnahmen sowie Maßnahmen zu Erneuerbaren Energien wie beispielsweise Photovoltaikanlagen in Verbindung mit einem Energiespeicher. Daneben sind auch Maßnahmen zur Regenwassernutzung, Gründächer und die Verwendung von nachhaltigen Dämmstoffen Bestandteile dieser Förderrichtlinie. Ziel der Bezuschussung von Maßnahmen aus dieser Förderrichtlinie ist eine signifikante Reduzierung des Strom- und Wärmeverbrauchs von Wohn- und Nichtwohngebäuden in der Gemarkung Baindt. Es geht dabei nicht um das Ersetzen von Förderprogrammen des Bundes oder Landes, sondern um eine Art zu- sätzlichen „Klimabonus“ der Gemeinde Baindt, für all diejenigen, die hier mehr tun, als gesetzlich vorgeschrieben ist. In Abhängigkeit der erzielten Gesamtpunktzahl kann bei Erfüllung der Voraussetzungen ein „Klimabonus“ in Höhe von 1.000 bis 3.000 Euro gewährt werden. Die vollständige Förderrichtlinie und die dazugehörigen Antragsformulare können auf der Gemeindehomepage unter: www.baindt.de/umwelt-verkehr/kommunale-foerderprogramme heruntergeladen oder vor Ort im Baindter Rathaus abgeholt werden. Ansprechpartner bei Fragen zur Förderrichtlinie, ist der Klimakoordinator der Gemeinde Baindt, Herr Florian Sascha Roth Telefon: 0157-80661690 E-Mail: klima(@)b-gemeinden.de Nummer 5 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 5 Nummer 5 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 06. De- zember 2022 wird folgend berichtet und die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben: Sanierung Klosterwiesenschule, Hauptgebäude: Ver- gabe der Flachdacharbeiten Das Hauptgebäude der Klosterwiesenschule wird durch eine Vollsanierung mit Aufstockung umgebaut. Das Ge- bäude ist bereits weitgehend entkernt, die Decke über dem oberen Flur wurde entfernt. Im Moment werden die Fenster herausgenommen. Sobald das Gerüst auf- gebaut ist wird die Wärmedämmung von der Fassade abgenommen. Aufgrund der Höhe der Bauleistungen von ca. 6.000.000 Euro netto, müssen die Bauleistun- gen europaweit ausgeschrieben werden. Das Gewerk Flachdacharbeiten wurde europaweit ausgeschrieben. Die Veröffentlichung der Ausschreibungen über das Ver- gabeportal des Landratsamtes und im Staatsanzeiger fand am 20.10.2022 statt. Die Angebotseröffnung war am 21.11.2022. Es gingen 6 Angebote ein, wobei eines nur in Papierform, das deshalb nicht gewertet werden konnte. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Auftrag für die Flachdacharbeiten wird an die Firma Holl Flachdach- bau GmbH aus Ravensburg zum Preis von 224.613,69 Euro brutto vergeben. Abwägung über die eingegangenen Stellungnahmen und Bedenken der Behörden und sonstiger Träger öf- fentlicher Belange bei der frühzeitigen Behördenbe- teiligung zum Bebauungsplan „6. Änderung und Erwei- terung GE Mehlis“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu und Beschluss zur förmlichen Beteiligung Im Südwesten des Ortsteils Schachen liegt das Gewer- begebiet Mehlis. Hierfür wurden die planungsrechtlichen Grundlagen bereits 1996 durch die Aufstellung eines Be- bauungsplanes gelegt, der im Laufe der Jahre mehrfach geändert und erweitert wurde. Im Geltungsbereich der Bebauungspläne wurden neben Gewerbeflächen auch Flächen für ein Umspannwerk und die Regenrückhaltung ausgewiesen. Die an das bestehende Regenrückhalte- becken angrenzende Fläche war als Retentionsfläche vorgesehen. Durch den Bau eines Retentionsbeckens im Zuge der 5. Änderung und Erweiterung des Gewerbege- biets wird die Retentionsfläche in ihrer ursprünglichen Funktion nicht mehr benötigt, so dass die Fläche anderen Nutzungen zugeführt werden kann. Es ist das Bestreben eines Planers und Errichters von Batteriegroßspeichern in unmittelbarer Nähe zum Umspannwerk eine Batte- riespeicheranlage zu errichten, mit der überschüssige Energie gespeichert und zu Bedarfszeiten wieder an das Netz abgegeben werden kann. Mit den Festsetzungen des bestehenden Bebauungsplanes ist die geplante Nutzung nicht möglich. Da für den wirtschaftlichen Betrieb der Anlage eine größere Fläche benötigt wird, sollen mit der vorliegenden Bebauungsplanänderung und Erweiterung die planungsrechtlichen Grundlagen geschaffen werden. Aus der Bevölkerung wurden keine Stellungnahmen ab- gegeben. Die Anregungen und Bedenken aus der früh- zeitigen Anhörung wurden in die Unterlagen eingearbei- tet. Mit dem nun vorliegenden Entwurf soll die förmliche Beteilung durchgeführt werden. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Gemeinde- rat der Gemeinde Baindt billigt den Entwurf zum Bebau- ungsplan „6. Änderung und Erweiterung GE Mehlis“ und den örtlichen Bauvorschriften hierzu vom 08.11.2022. Mit diesem Entwurf ist die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonsti- gen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Voken-Er- weiterung“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Gemeinde- rat der Gemeinde Baindt beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes „Voken-Erweiterung“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)). Gemäß § 13b i. V. m. § 13a Abs. 1 Satz 2 BauGB wird der Bebauungsplan „Voken-Er- weiterung“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu im sog. beschleunigten Verfahren aufgestellt. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird aus dem bei- liegenden Lageplan (maßstabslos) ersichtlich. Folgende Grundstücke befinden sich innerhalb des räumlichen Gel- tungsbereiches: Flst.-Nrn. 847, 239 (Teilfläche) Erfordernis und Ziele der Planung: - Bereitstellung ausreichender Wohnbauflächen, um eine ausgewogene Bevölkerungszusammensetzung auch mittel bis langfristig zu gewährleisten - Orientierung der möglichen Entwicklung an der Be- standsbebauung - Ausarbeitung einer zukunftsgerichteten und –fähigen Planung für weitere Entwicklungen im Rahmen einer geordneten städtebaulich sinnvollen Funktion - Flexibilität bezüglich weiterer Anbindungen des gesam- ten Gebietes an das örtliche Straßennetz - Vermeidung oder Minimierung von Konflikten mit dem Naturraum bzw. von Nutzungskonflikten Gemäß § 13b i. V. m. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB sowie der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbe- zogener Informationen verfügbar sind, sowie von einer zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Geset- zes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich. Im Rathaus der Gemeinde Baindt (Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt), Zimmer 4.2 wird der Öffentlichkeit wäh- rend der allgemeinen Öffnungszeiten Gelegenheit gege- ben, sich gem. § 13b i. V. m. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind jeweils von Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, sowie Montag und Donnerstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und Dienstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr). Es besteht bis zum 31.01.2023 die Gelegenheit zur frühzeitigen Äußerung. Weitere Informa- tionen können von den Bürgern durch das Beiwohnen an den öffentlichen Gemeinderats-Sitzungen eingeholt wer- den. Im Rahmen der noch durchzuführenden öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB können Stellungnah- men zur Planung innerhalb der vorgeschriebenen Fris- ten abgegeben werden. Hierzu erfolgt jeweils noch eine gesonderte ortsübliche öffentliche Bekanntmachung. Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 5 Hinweise: Der Aufstellungsbeschluss hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutzbarkeit von Grundstücken. Der räumliche Geltungsbereich kann sich im Verlauf des Aufstellungsverfahrens ändern. Der Flächennutzungsplan im betroffenen Bereich wird im Rahmen einer Berichtigung im Sinne des § 13b i. V. m. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB angepasst. Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Be- bauungsplanes Marsweiler Ost für den Einbau einer Gaupe, Bau eines Carports und Umnutzung einer Gara- ge zu Wohnraum auf dem Flst, 127, Marsweilerstr. 54/2 Nach § 31 Abs. 2 BauGB kann ein Vorhaben von den Fest- setzungen des Bebauungsplanes befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Abwei- chung städtebaulich vertretbar ist, die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und die Abweichung auch unter Wür- digung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Den erforder- lichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebau- ungsplanes „Marsweiler Ost“ für die Ausführung des Carports mit begrüntem Flachdach und Leichtbauweise sowie der Überschreitung der Trauflänge der Gaupe wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Bauvoranfrage zur Abklärung, ob ein geplantes Ge- bäude auf Flst. 573/2 in der Schachener Straße dem Innenbereich zugeordnet werden kann Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindli- che Einvernehmen zur vorliegenden Bauvoranfrage wird erteilt. Steuern, Gebühren, Beiträge 2023 Im Mittelpunkt stehen die Überprüfung der Steuern, Ge- bühren und Beitragssätze. Kommunen sind entsprechend den Grundsätzen der Einnahmebeschaffung verpflichtet, schwerpunktmäßig Gebühren und Entgelte für kommu- nale Dienstleistungen und Einrichtungen regelmäßig zu überprüfen. Bei folgenden Bereichen werden im kommenden Jahr wieder detaillierte Kostenberechnungen und Überprü- fungen angestellt: - Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung (gebührenrechtli- ches Ergebnis 2022) - Anpassung Ferienbetreuung sowie evtl. Anpassung der Kosten der Bläserklasse - BHKW inkl. Nahwärmenetz (Abrechnung 2022) - Änderung Kindergartengebühren (2023/2024) - Evtl. Anpassung der Grund- und Gewerbesteuer 2024 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Die kommunalen Abgaben in der Gemeinde werden zur Kenntnis genommen. 2. Die Miete/Grundgebühren für die SKH werden wie folgt zum 01. Januar 2023 angepasst: Miete/ Grundgebühr Baindter Veranstalter Auswärtige Veranstalter Pauschale Fixkosten bei Vereinsveranstaltungen ohne Tanz– und Fa- schingsveranstaltungen 200,00 € 350,00 € Pauschale Fixkosten bei Vereinsveranstaltun- gen für Tanz– und Fa- schingsveranstaltungen 200,00 € keine Ver- mietung Miete bei Hochzeiten 200,00 € 800,00 € Miete für Foyer mit Bar 150,00 € 300,00 € Vorberatung Haushaltsplan 2023/2024 - Information Haushaltsansätze, Investitionsprogramm und Kredit- aufnahme Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Gemeinderat nimmt die aktuelle Bestandsaufnah- me zum Haushalt 2023/2024 zur Kenntnis. 2. Der Haushalt soll Ende Januar / Anfang Februar 2023 wie im Ergebnis- und Finanzplan aufgezeigt beschlos- sen werden. Verlängerung der Übergangsregelung für die Anwen- dung von § 2b Umsatzsteuergesetz Mitte November wurde bestätigt, dass der Bund eine nochmalige Verlängerung der Optionsregelung für das alte Umsatzsteuerrecht um zwei weitere Jahre plant. Städte und andere juristische Personen des öffentlichen Rechts hätten damit die Möglichkeit, den Startzeitpunkt für den § 2b UStG bis zum 1. Januar 2025 zu verschie- ben. Eine Verlängerung der Übergangsregelung des § 27 Absatz 22 Satz 3 UStG i. V. m. § 27 Abs. 22a UStG um weitere zwei Jahre bedeut